DDR A-Z 1985
Freundschaftsverträge (1985)
Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1. Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Es handelt sich hierbei um „klassische“ Bündnis- bzw. Beistandsverträge, die an die Stelle von Vorläufern getreten sind, ohne diese formal außer Kraft zu setzen. Sie dienen der Verstärkung von Zusammenhalt und Geschlossenheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ unter Führung der UdSSR. Dazu gehören die Verträge mit (Datum der Unterzeichnung): 1. Sozialistische Republik Rumänien 12. 5. 1972 2. UdSSR 7. 10. 1975 3. Ungarische Volksrepublik 24. 3. 1977 4. Mongolische Volksrepublik 6. 5. 1977 5. Volksrepublik Polen 28. 5. 1977 6. Volksrepublik Bulgarien 14. 9. 1977 7. Tschechoslowakische Sozialistische Republik 3. 10. 1977 Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik wurde nur „über Freundschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, kommt aber den übrigen Beistandsverträgen sehr nahe. 2. Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit: Diese Verträge sind dem Inhalt nach Kooperationsverträge und haben keine Vorläufer. Sie dienen in erster Linie dazu, außereuropäische Entwicklungsländer mit sozialistischer Orientierung ihrer Herrschaftseliten auch völkerrechtlich an den sowjetisch geführten Hegemonialverband zu binden. Vertragspartner sind die: 8. Volksrepublik China 25. 12. 1955 (bis zur „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“ oder bis zur Außerkraftsetzung durch beiderseitige Übereinkunft unverändert in Kraft) 9. Sozialistische Republik Vietnam 4. 12. 1977 10. Volksrepublik Angola 19. 2. 1979 11. Volksrepublik Moçambique 24. 2. 1979 12. Sozialistisches Äthiopien 15. 11. 1979 13. Volksdemokratische Republik Jemen 17. 11. 1979 14. Volksrepublik Kampuchea 18. 3. 1980 15. Republik Kuba 31. 5. 1980 16. Demokratische Republik Afghanistan 22. 5. 1982 <LI>17. Volksdemokratische Republik Laos 21. 9. 1982 Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477 Freundschaftsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedenSiehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1.…
DDR A-Z 1985
Wohnbezirk (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Wohnparteiorganisation [WPO], Grundorganisationen der SED) und der Nationalen Front der DDR, die an ihrer Basis über W.-Ausschüsse verfügt. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 6. 8. 1963 „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ sah als neue, mehrere W. einschließende Gliederungseinheit Wohngebiete vor, die 10.000–12.000 Einwohner umfassen sollten. In den Wohngebieten sollten Stützpunkte der SED zur Anleitung der WPO und der zu bildenden Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front eingerichtet werden. Jedem Wohngebiet wurde außerdem durch die SED ein Leitbetrieb zugeordnet, dessen Aufgabe es sein sollte, die vorhandenen Reserven besser zu nutzen und die Bevölkerung stärker zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne heranzuziehen. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 7. 7. 1965 „Zur Parteiarbeit in den städtischen Wohnbezirken“ gestand ein, daß sich die Einrichtung von Stützpunkten der SED und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front nicht bewährt hatte, und verfügte daher deren Auflösung. Der Beschluß orientierte die Aktivität von SED und Nationaler Front im Territorium erneut auf die W. Die Schaffung von Wohngebieten als neuer territorialer Ebene oberhalb der W. war somit gescheitert. Wenn im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Wohngebiet“ verwendet wird, so ist damit keine fest umrissene territoriale Einheit, sondern allgemein der Wohnbereich als wichtigster Bereich für Erholung und Freizeit im Unterschied zur Produktionssphäre gemeint. Die ungünstige soziale und altersmäßige Zusammensetzung der WPO (Rentner, Hausfrauen, Angehörige Freier Berufe, Werktätige aus Kleinstbetrieben) hat es der SED erschwert, in dem von ihr angestrebten Maß in den W. politisch und organisatorisch wirksam zu sein. Diese Situation, die durch die in den letzten Jahren [S. 1530]entstandenen Neubaugebiete besonders deutlich hervorgetreten ist, sucht die SED mit dem Beschluß des Sekretariats des ZK „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 zu verbessern. Dieser Beschluß sieht vor, daß die Grundorganisationen der Betriebe auf ihre Mitglieder verstärkt Einfluß nehmen, damit diese in ihrem W. Anliegen und Probleme der Bürger aufgreifen, dort politisch arbeiten und als Vorbild wirken. In organisatorischer Hinsicht wird den Stadtleitungen der SED empfohlen, in jedem W. ein Parteiaktiv zu schaffen, das die WPO unterstützt. Weiter soll das Parteiaktiv über die in ihm tätigen Parteimitglieder die Aktivitäten des W.-Ausschusses der Nationalen Front und der anderen im W. arbeitenden Parteien und Massenorganisationen sowie der dort bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen inhaltlich und organisatorisch koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1529–1530 Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungs- und VerrechnungsverfahrenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (1985)
Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der Produktionsleitung des (zentralen) Rates für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN[Z]) gebildet, Minister ist Bruno Lietz (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Dr. Wilhelm Cesarz, SED. 1. Entwicklung. Nach Abschluß der Kollektivierung in der Landwirtschaft (1960) wurde das bis zum 7. 2. 1963 tätige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst und im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) zum Landwirtschaftsrat umgebildet. Seine Auflösung wurde mit der administrativen Arbeitsweise begründet, die auf die Leitung einer noch weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Landwirtschaft ausgerichtet gewesen sei. Die Aufgabe des 1963 gegründeten Landwirtschaftsrates wurde auf die Entwicklung der Produktionsbedingungen und der Produktionsverhält[S. 906]nisse beschränkt, während für die Erfassung bzw. den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte beim Ministerrat ein spezielles Staatliches Komitee eingerichtet wurde. Die Besonderheit des Landwirtschaftsrates bestand darin, daß Praktiker und Wissenschaftler zu seinen Mitgliedern berufen bzw. auf den Bauernkongressen aufgrund einer Einheitsliste der Parteien, Massenorganisationen und Regierungsorgane gewählt wurden. Die unmittelbaren Leitungsaufgaben des Landwirtschaftsrates wurden von seiner Produktionsleitung wahrgenommen, der die Räte und Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise unterstellt waren. Die jeweiligen Produktionsleiter waren zugleich die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte auf den verschiedenen Leitungsebenen. Mit dem Übergang zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) wurden nach dem VII. Parteitag der SED (1967) bzw. dem X. Deutschen Bauernkongreß die Landwirtschaftsräte auf allen Verwaltungsebenen (Ministerrat, Bezirk, Kreis) zu Räten für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. Diese Neuorganisation war vor allem durch die Wiedereingliederung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung gekennzeichnet und stand in engem Zusammenhang a) mit der Entwicklung vertikaler Kooperationsbeziehungen zwischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieben und b) mit der Ablösung des doppelten Preissystems (Agrarpolitik; Kooperation in der Landwirtschaft). Auf Bezirksebene wurden die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe und die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (Agrar-Industrie-Komplex [AIK]) zu Kombinaten (für Fleisch, Getreide, Geflügel) vereinigt und dem RLN der Bezirke unterstellt. Im Zeichen der allgemeinen Rezentralisation nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) bzw. dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erfolgte eine weitere Umbildung der landwirtschaftlichen Leitungsorgane, in deren Folge der Rat für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft von der Produktionsleitung getrennt und zu einem Beratungsgremium des Ministerrates herabgestuft wurde. Aus der bisherigen Produktionsleitung entstand das MfLFN. Die Trennung zwischen RLN und Produktionsleitungen wurde im Jahr 1975 auf Bezirks- und Kreisebene nachvollzogen (GBl. I, S. 449). Im gleichen Jahr wurden ferner die Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL), für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV) sowie für Forstwirtschaft (SKF) aufgelöst (GBl. I, 1975, S. 139 u. 449) und in das M. eingegliedert. Die VVB Forstwirtschaft war bereits 1974 aufgelöst (GBl. I, S. 347) und an deren Stelle waren 1975 bei den Bezirken Abteilungen Forstwirtschaft eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden bei den Räten der Bezirke und der Kreise die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet (GBl. I, 1975, S. 449) (Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft). Die Aufgaben der VVB Binnenfischerei übernahmen die Wirtschaftsräte der Bezirke. 2. Aufgaben. In Zusammenhang mit dieser bisher letzten Reorganisation erhielt das M. ein neues Statut (GBl. I, S. 753), in dem ihm folgende Aufgabenbereiche übertragen wurden: die Leitung und Planung der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte einschl. der Forschung und Züchtung, des Pflanzenschutzes und des Veterinärwesens (Tierärzte), der Forstwirtschaft, des Landbaus und des Meliorationsbaus (Meliorationen), der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion einschl. des Anlagenbaus und der Instandhaltung der Landtechnik, des Jagdwesens (Jagd), der Pferdezucht und des Rennsports, die Kontrolle über die Durchführung der Planaufgaben mit dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sowie der Erfüllung der Exportaufgaben bei gleichzeitiger Vertiefung der Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Staaten, die Kontrolle über den Faktoreinsatz und dessen Effizienz, die Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Genossenschaftsbetriebe im Rahmen der Bündnispolitik (Agrarpolitik). 3. Organe. a) Zur Durchführung dieser Aufgaben sind beim MfLFN folgende Abteilungen eingerichtet worden (Stand Ende 1979): Abteilung Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, Bereich tierische Produktion und Verarbeitung, Abteilung Fischwirtschaft, Abteilung Milchwirtschaft, Hauptabteilung Forstwirtschaft, Abteilung Meliorationsbau und Landbau, Abteilung Instandhaltung und Anlagenbau, Abteilung Chemisierung und Meliorationsnutzung. b) Dem M. unterstehen für Zwecke der Forschung, Lehre und Ausbildung die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR (Agrarwissenschaften) (Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften [AdW] und den Universitäten und Hochschulen), Spezialforschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft (Getreideforschung, Milchforschung usw.), Hochschulen in Meißen und Bernburg, das Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der VEB Datenverarbeitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Zentralstelle für Preise der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (Agrarpreissystem), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR [LuG; agra]) und die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. c) Zur Durchführung bzw. Wahrnehmung der Leitungsaufgaben verfügt das MfLFN über folgende zentral geleitete Organe, Kombinate und Betriebe: VVB, Kombinate und Betriebe der Landwirtschaft (VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht, VE Kombi[S. 907]nat Industrielle Tierproduktion, VEB Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Zentralstelle für Pferdezucht beim MfLFN), VE Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Material-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde/Britz), VEB, Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Landtechnische Instandsetzung, VEB Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen, Nauen, VEB Kombinat für Gartenbautechnik, Berlin [Ost], VEB Meliorationsmechanisierung, Dannenwalde, VEB Ausrüstungen, Agrochemische Zentren, Leipzig), Einrichtungen des Landbaus und des Meliorationsbaus (VEB Landbauprojekt Potsdam, VEB Spezialbaubetrieb der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Friedersdorf, VEB Ingenieurbüro für Meliorationen, Bad Freienwalde), Einrichtungen der Forstwirtschaft (VEB Kombinat Forsttechnik Waren, VEB Forstprojektierung Potsdam, VEB Ingenieurbüro, Potsdam, Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde). Weiter sind dem MfLFN entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung folgende Bezirksgeleitete Organe, Kombinate und Betriebe zugeordnet: Betriebe der Landwirtschaft (Volkseigene Güter, VEB Binnenfischerei, VEB Organische Düngestoffe, VEB Trockenfutterproduktion, sonstige volkseigene Betriebe der Landwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VEB Kombinat Fleischwirtschaft, Vereinigung zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie bzw. Kombinate Milchwirtschaft, VEB Kombinat Getreidewirtschaft, VEB Geflügelwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Kombinat für Landtechnische Instandhaltung, VEB Kombinat für materiell-technische Versorgung, VEB Landtechnischer Anlagenbau), Kombinate und Betriebe des Land- und Meliorationsbaus (VEB Meliorationskombinate bzw. VEB Meliorationsbau, VEB Landbaukombinate), Betriebe der Forstwirtschaft (Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe). Ferner ist der Minister nach dem Musterstatut des MfLFN (§ 12) befugt, die Leiter der Abteilungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke direkt anzuleiten bzw. Weisungen zu erteilen. Das gleiche Recht steht diesen Leitern gegenüber den Leitern bei den Räten der Kreise zu. 4. Koordinierungsbeziehungen des MfLFN. Sie bestehen zur Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN), zum Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, zum Ministerium für Handel und Versorgung sowie zum Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905–907 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für LeichtindustrieSiehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der…
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Schriftstellerverband der DDR (1985)
Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen ArbeitSiehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…
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Deutsche Volkspolizei (DVP) (1985)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften) und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern (MdI), dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel (SED), zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet (HV DVP), deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HV DVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Die Feuerwehr wird gelegentlich ebenfalls als Dienstzweig der DVP genannt, in anderen Fällen als „Organ des Ministeriums des Innern“ bezeichnet, so z. B. in der „Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung)“ (GBl. I, 1976, S. 277 ff.). Das „Organ Feuerwehr“ gliedert sich in die Hauptabteilung Feuerwehr im Ministerium des Innern, die Abteilungen Feuerwehr in den dem Ministerium des Innern nachgeordneten Dienststellen sowie in die Kommandos Feuerwehr in den Städten und Betrieben. Daneben bestehen die örtlichen freiwilligen und die betrieblichen Feuerwehren. Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 9 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Die ABV überwachen u.a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Unterstützt werden die ABV von ca. 158.000 freiwilligen Helfern der DVP, darunter 10.000 Frauen. Die freiwilligen Polizei-Helfer gibt es in der DDR seit 1952. Gegenwärtig werden ihre Aufgaben und Befugnisse durch eine am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Verordnung des Ministerrates geregelt (GBl. I, S. 344 ff.). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört z.B. die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis schließlich mit dem „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 eine entsprechende Regelung geschaffen wurde (GBl. I, S. 232 ff.). Bewerber für den Dienst in der DVP müssen den Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und eine Berufsausbildung nachweisen. Ihre Ausbildung erfolgt an Schulen der DVP, die Ausbildung zum Offizier an Fachschulen des Ministeriums des Innern. Für besonders bewährte und befähigte Offiziere ist die weitere Ausbildung an der „Hochschule der Deutschen Volkspolizei ‚Karl Liebknecht‘“ in Berlin vorgesehen; sie besteht seit dem 1. 12. 1962 und verfügt seit 1965 über das Promotionsrecht. Uniform der DVP: hellgraugrün. Gesamtstärke ca. 73.000 Mann, zusätzlich [S. 276]ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Offiziersschüler Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 275–276 Deutsche Reichsbahn (DR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
DDR A-Z 1985
1985: T, U, Ü, V
Tanz Tarifvertrag Technische Kabinette Technische Universität Dresden Technologie Teilzahlungskredite Telegrammordnung Telexordnung Territorialprinzip Territorialverteidigung Textilindustrie Theater Theologenausbildung Tierärzte Titel Todeserklärung Todesstrafe TOM-Plan Totalitarismus Tourismus Transfer-Rubel Transportpolizei Treuhandvermögen Trotzkismus Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die DDR Überweisungsverfahren Umlaufmittel Umweltschutz Unfälle Unfallversicherung, Private Universitäten und Hochschulen Unterhaltungskunst Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht Unterstützung für alleinstehende Werktätige Uranbergbau Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) Urheberrecht Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) Verband der Theaterschaffenden der DDR Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) Vereinigung der Juristen der DDR (VdJ) Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) Verfassung Verkaufsnormen Verkehrswesen Verlagswesen Vermessungs- und Kartenwesen Versicherung der volkseigenen Wirtschaft Versicherungsaufsicht Verteidiger Verteidigungsgesetz Verteidigungshaushalt Verträge, zivilrechtliche Verwaltungsbeschwerde Verwaltungsgerichtsbarkeit Verwaltungsneugliederung Verwaltungsrecht Volk Volksabstimmung Volksaussprache Volksfront Volkskammer Volkssolidarität (VS) Volksvertretungen Volkswirtschaftsrat (VWR) Volkszählung Volljährigkeit Voluntarismus VP-BereitschaftenTanz Tarifvertrag Technische Kabinette Technische Universität Dresden Technologie Teilzahlungskredite Telegrammordnung Telexordnung Territorialprinzip Territorialverteidigung Textilindustrie Theater Theologenausbildung Tierärzte Titel Todeserklärung Todesstrafe TOM-Plan Totalitarismus Tourismus Transfer-Rubel Transportpolizei Treuhandvermögen Trotzkismus Überplanbestände Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Übersiedlung in die…
DDR A-Z 1985
Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
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Ministerium der Justiz (MdJ) (1985)
Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der [S. 898]Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs. 1 des Statuts). Es wird vom Minister der Justiz nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Justizminister der DDR: 1949–1953 Max Fechner (SED), 1953–1967 Dr. Hilde Benjamin (SED), 1967–1972: Dr. Kurt Wünsche (LDPD), seit Oktober 1972: Hans-Joachim Heusinger (LDPD). Neben den beiden Staatssekretären Dr. Hans Ranke (SED) und Dr. Herbert Kern (SED) hat das MdJ noch zwei stellvertretende Minister: Hans Breitbarth (NDPD) und Dr. Siegfried Wittenbeck (SED). Im Rechtsverkehr wird das MdJ durch den Minister vertreten, der für seine Tätigkeit gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat verantwortlich ist. Das MdJ ist in Hauptabteilungen und Abteilungen gegliedert. Die Hauptabteilungen und wichtigen selbständigen Abteilungen sind: Hauptabt. Gesetzgebung, Hauptabt. Rechtsprechung, Hauptabt. Militärgerichte, Kaderabteilung, Abt. Internationale Beziehungen, Abt. Allgemeine Verwaltung und Haushaltsabteilung. Als beratendes Organ des Ministers fungiert das Kollegium des MdJ, dem nicht nur leitende Mitarbeiter des MdJ angehören, sondern auch Vertreter aus Wissenschaft und Praxis (Kollegien der Ministerien). Die Mitglieder des Kollegiums werden vom Minister berufen. Für bestimmte Aufgabenbereiche und zur Lösung spezieller Probleme kann der Minister Beiräte bilden, deren Zusammensetzung, Dauer der Tätigkeit und Arbeitsweise von ihm bestimmt werden. Das MdJ hat die sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Rechtspflege zu schaffen. Dabei stehen folgende Aufgaben im Vordergrund: Ausarbeitung gesetzlicher Bestimmungen und Unterbreitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts, die Kaderpolitik für die Bezirks- und Kreisgerichte sowie die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen der Richter und Schöffen, Ausarbeitung von Grundsätzen und Lehrprogrammen für die juristische Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und den Universitäten, Anleitung der Schöffen und Schiedskommissionen, Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und die Notare, Vorbereitung von Rechtshilfeabkommen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Eine für die Rechtsprechung wichtige Aufgabe, die dem MdJ bereits bis 1963 übertragen war, hat es mit dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) und dem neuen Statut wieder erhalten. Ihm obliegt die Anleitung der Bezirks- und Kreisgerichte, der Staatlichen Notariate und der Schiedskommissionen sowie die Kontrolle der Erfüllung ihrer Aufgaben. Damit ist das MdJ wieder „Zentrales Leitungsorgan“ geworden. Zur Erfüllung seiner Leitungsaufgaben führt es Revisionen bei den Kreis- und Bezirksgerichten und den Staatlichen Notariaten durch (§ 1 Abs. 2 a und Abs. 3 des Statuts). In die Revisionsgruppen des MdJ können Richter des OG und anderer Gerichte, Vertreter anderer staatlicher Organe, wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen einbezogen werden. Der Minister ist schließlich befugt, beim OG den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 897–898 Ministerium der Finanzen (MdF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium des Innern (MdI)Siehe auch: Ministerium der Justiz: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Statut vom 25. 3. 1976 (GBl. I, S. 185), das an die Stelle des Statuts vom 18. 1. 1968 (GBl. II, S. 75) getreten ist, ist das MdJ ein Organ des Ministerrats, juristische Person und Haushaltsorganisation. Das MdJ „erfüllt seine Aufgaben in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der [S. 898]Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (§ 1 Abs.…
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Bücheraustausch (1985)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem Buchexport aus der DDR entgegenstehen. (1981 wurden nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Frankfurt/Main 374 Lizenzen von Verlagen aus der Bundesrepublik Deutschland erworben und 335 an diese vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und dem westlichen Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (AO des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein Perspektivprogramm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung von 1965 forderte eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports. Diese Forderung hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte AO nicht betroffen sein. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen auch nach den eingetretenen Erleichterungen im Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr ausgeschlossen bleibt, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost)“, hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, zu entnehmen, das auf allen Postämtern der Bundesrepublik erhältlich ist. Die Bezüge und Lieferungen im innerdeutschen Handel mit Gegenständen des Buchhandels hatten 1982 folgenden wertmäßigen Umfang (ohne Geschenksendungen, in Mill. DM): Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 246 Brigadetagebuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchexportSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem…
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Geschlechtserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe Sexualerziehung, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d.h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse 1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B: 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassendes und in 4 Themenkomplexe gegliedertes sexualpädagogisches (Maximal- bzw. Optimal-) Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung allein ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander und sind in hohem Maße von den Eigenheiten der jeweils unterrichtenden Personen abhängig. Für DDR-Verhältnisse ausgesprochen offen und unvoreingenom[S. 546]men unterrichtet ein 1982 im Bibliographischen Institut Leipzig erschienenes Jugendlexikon über dieses Gebiet (Jugendlexikon. Jugend zu zweit. Leipzig 1982). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 545–546 Geschichte der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei…
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National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…
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VII. Kosten
Strafverfahren (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597), des 2. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Die StPO regelt die Voraussetzungen der Strafverfolgung, das Verfahren der staatlichen Gerichte, des Staatsanwalts und der staatlichen Untersuchungsorgane. Auf Verfahren vor den Gesellschaftlichen Gerichten und in Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) findet die StPO keine Anwendung. II. Grundsatzbestimmungen Nach § 1 StPO dient das St. „der gerechten Anwendung des sozialistischen Strafrechts und damit dem Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und jedes Bürgers. Es sichert, daß jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird.“ Mit dem St. sollen die Ursachen und Bedingungen von Straftaten beseitigt und neuen Straftaten vorgebeugt werden. Auf diese Weise soll das St. beitragen „zum Schutz der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihres Staates und der Rechte und gesetzlich geschützten Interessen der Bürger vor Straftaten, zur Gestaltung der sozialistischen Beziehungen der Bürger zu ihrem Staat und im gesellschaftlichen Zusammenleben und zur Entwicklung der schöpferischen Kräfte des Menschen und der gesellschaftlichen Verhältnisse“ (§ 2 Abs. 3 StPO). In Übereinstimmung mit der Verfassung verpflichtet auch die StPO die Gerichte und die Strafverfolgungsorgane, die Grundrechte und die Würde des Menschen zu achten. Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, Unantastbarkeit der Person, Unverletzlichkeit des Eigentums, der Wohnung und des Post- und Fernmeldegeheimnisses werden garantiert. Willkürliche und unangemessene Strafverfolgungshandlungen sollen, wie der Lehrkommentar zum Strafrecht der DDR ausführt (S. 51), unzulässig sein. Die aus diesen allgemeinen Grundsätzen abgeleitete Auffassung, daß Vernehmungsmethoden, die die Menschenwürde verletzen, unzulässig sind, haben zur Abkehr von Foltermethoden geführt, die insbesondere der Staatssicherheitsdienst (SSD) (Ministerium für Staatssicherheit) in den 50er Jahren praktiziert hat. Nach wie vor ist jedoch die Praxis des SSD von dem Ziel bestimmt, ein Geständnis des Beschuldigten zu erhalten. Die Methoden, ein Geständnis zu erzielen, sind vielseitig. Es wurden Dauerverhöre bis zur völligen Erschöpfung des Vernommenen ebenso festgestellt wie Versprechungen für vorzeitige Haftentlassung oder Zusagen, von Repressalien gegen Familienangehörige absehen zu wollen. Eine Schutzvorschrift gegen verbotene Vernehmungsmethoden wie im Recht der Bundesrepublik Deutschland (§ 136 a StPO) gibt es in der DDR nicht. Ausdrücklich hervorgehoben sind in den Grundsatzbestimmungen der StPO die richterliche Unabhängigkeit, das Rechtsprechungsmonopol der Gerichte, [S. 1338]das Verbot doppelter Bestrafung („ne bis in idem“), das Recht auf Verteidigung (Verteidiger) und das Prinzip der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung, von dem nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen abgewichen werden darf. Unter Berufung auf eine Gefährdung der Sicherheit des Staates oder auf „die Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen“ (§ 211 Abs. 3 StPO) ist allerdings der Ausschluß der Öffentlichkeit ziemlich leicht zu erreichen. Nicht öffentlich werden St. gegen ehemalige Volkspolizisten und Armeeangehörige sowie solche politische St. verhandelt, in denen der Angeklagte trotz aller Bemühungen nicht zu einem Geständnis gebracht wurde und die Zeugenaussagen oder sonstigen Beweismittel wenig überzeugend sind. Wenn aber von einem St. eine besondere erzieherische Wirkung erwartet wird, dann sollen die Gerichte die Verhandlungen unmittelbar in Betrieben, Genossenschaften pp. zu einer Tageszeit durchführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. In Schauprozessen wird die Öffentlichkeit häufig dadurch beeinträchtigt, daß nur ein bestimmter und speziell ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen wird. Am St. kann auch der durch eine Straftat Geschädigte mitwirken. Er ist berechtigt, Schadensersatzanträge geltend zu machen, Beweisanträge zu stellen und Beschwerde in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen einzulegen. In St. gegen Jugendliche gelten keine besonderen Grundsätze; es soll aber auf die entwicklungsbedingten Besonderheiten der Beschuldigten Rücksicht genommen und eng mit den Organen der Jugendhilfe zusammengearbeitet werden. Die Eltern und anderen Erziehungsberechtigten sowie die Schule, der Lehrbetrieb, die Jugendorganisation und sonstige gesellschaftliche Kräfte sind am Verfahren zu beteiligen. III. Ermittlungsverfahren A. Einleitung und Abschluß Das St. gliedert sich in das Ermittlungsverfahren und das gerichtliche Verfahren. Das Ermittlungsverfahren wird unter Leitung der Staatsanwaltschaft von den staatlichen Untersuchungsorganen (UOrg) durchgeführt. Dies sind die Kriminalpolizei, der Staatssicherheitsdienst und die zuständigen Dienststellen der Zollverwaltung (bei Zoll- und Devisenvergehen). Die UOrg haben die Befugnis, durch schriftlich begründete Verfügung ihres Leiters die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens anzuordnen und dieses Verfahren durchzuführen. Von ihrer Weisungsbefugnis macht die Staatsanwaltschaft in der Praxis gegenüber dem Staatssicherheitsdienst keinen Gebrauch. Der Leiter eines UOrg ist auch befugt, das Ermittlungsverfahren selbständig einzustellen (§§ 141, 143 StPO) oder an ein Gesellschaftliches Gericht zu übergeben (§ 142 StPO). Erfolgt das nicht, so hat das UOrg die Akten dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammenfaßt, zu übergeben. Alle Ermittlungsverfahren sollen innerhalb einer Frist von höchstens 3 Monaten abgeschlossen sein. Überschreitungen dieser Höchstfrist bedürfen der Genehmigung des Bezirksstaatsanwalts, die in der Regel erteilt wird. Bereits im Ermittlungsverfahren ist den Betriebsleitungen, Dienststellen oder gesellschaftlichen Einrichtungen Mitteilung zu machen, wenn gegen einen Mitarbeiter des Betriebes pp. der Verdacht einer Straftat besteht. B. Zwangsmittel Zwangsmittel im Ermittlungsverfahren sind Durchsuchung, Beschlagnahme, vorläufige Festnahme und Verhaftung (Untersuchungshaft). Obwohl § 121 StPO vorschreibt, daß jede Beschlagnahme einer richterlichen Bestätigung bedarf, wird diese in der Mehrzahl der Fälle nicht eingeholt, vor allem dann nicht, wenn die Beschlagnahme von der Zollverwaltung vorgenommen wird, die das Recht zur selbständigen Anordnung von Beschlagnahmen hat. Die Voraussetzungen für die Anordnung der Untersuchungshaft sind, daß gegen den Beschuldigten dringende Verdachtsgründe vorliegen und daß Fluchtverdacht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholungsgefahr gegeben sind, daß ein Verbrechen (Strafrecht, III.) den Gegenstand des Verfahrens bildet oder daß bei einem schweren fahrlässigen Vergehen der Ausspruch einer Freiheitsstrafe von über 2 Jahren zu erwarten ist. Untersuchungshaft kann schließlich auch dann verhängt werden, wenn die den Gegenstand des Verfahrens bildende Tat mit Haftstrafe oder als Militärstraftat mit Strafarrest (Strafensystem) bedroht ist. Bei „Verbrechen“ im Sinne des StGB bedarf es also zur Anordnung der Untersuchungshaft keines zusätzlichen Fluchtverdachts, keiner Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr. Das trifft mithin zu bei Aggressionsverbrechen, Staatsverbrechen, vorsätzlichen Straftaten gegen das Leben und bei anderen Straftaten, wenn entweder mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder mehr als 2 Jahre Freiheitsstrafe erwartet werden. Gegen einen richterlichen Haftbefehl ist das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig, aber nur ein einziges Mal, und zwar binnen einer Woche nach Erlaß des Haftbefehls. Eine weitere Beschwerde gibt es nicht. Ein formales Haftprüfungsverfahren kennt das DDR-Strafprozeßrecht gleichfalls nicht. § 131 StPO beschränkt sich auf die allgemeine Klausel: „Der Staatsanwalt und nach Einreichung der Anklageschrift auch das Gericht haben jederzeit zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Untersuchungshaft noch vorliegen. Das Ergebnis ist zum Zwecke der Nachprüfung aktenkundig zu machen.“ § 130 StPO schreibt vor, daß dem Verhafteten nur die Beschränkungen auferlegt werden [S. 1339]dürfen, die der Zweck der Untersuchungshaft, die Ordnung der Anstalt oder die Sicherheit erfordern. Trotzdem ist vor allem im politischen St. das Recht des in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten, zusätzlich Lebensmittel zu erhalten, Bücher und Zeitschriften zu lesen, zu schreiben und Besuche zu empfangen, in der Praxis so starken Einschränkungen unterworfen, daß es als nicht bestehend angesehen werden kann. Der Untersuchungsgefangene befindet sich in einer fast totalen Isolierung von der Außenwelt, z. T. auch von Mitgefangenen. Erheblichen Einschränkungen unterliegt der Untersuchungsgefangene auch im brieflichen oder persönlichen Verkehr mit seinem Verteidiger. In der VO über die Fürsorge für Personen und den Schutz der Wohnung und des Vermögens bei Inhaftierungen — HaftfürsorgeVO — vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 470) sind Fürsorgemaßnahmen für Minderjährige oder pflegebedürftige Personen vorgesehen, die durch die Inhaftierung des Beschuldigten betroffen sind. Kinder und Jugendliche sowie pflegebedürftige Erwachsene sollen in die Obhut von Verwandten gegeben werden. Die Wohnung und das Vermögen des Beschuldigten sollen während der Zeit seiner Inhaftierung geschützt sein. Gegebenenfalls haben die UOrg geeignete Vorkehrungen zu treffen. Die Aufwendungen, die durch Fürsorgemaßnahmen entstehen, hat der Beschuldigte zu tragen. C. Beweismittel Als Beweismittel werden von der StPO für zulässig erklärt: Zeugenaussagen und Aussagen sachverständiger Zeugen, Sachverständigengutachten, Aussagen von Beschuldigten und Angeklagten, Beweisgegenstände und Aufzeichnungen. Beweismittel sind auch die Aussagen von „Vertretern der Kollektive“ (s. u. Ziff. #856#v. V. A.), soweit sie die Mitteilung von Tatsachen zum Inhalt haben. Unter Beweisgegenständen sind Sachen zu verstehen, „die durch ihre Beschaffenheit und Eigenart oder ihre Beziehung zu der Handlung, die Gegenstand der Untersuchung ist, Aufschluß über die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen sowie den Beschuldigten oder den Angeklagten geben“ (§ 49 Abs. 1). Aufzeichnungen sind „Schriftstücke oder in anderer Form fixierte Mitteilungen, deren Inhalt für die Aufklärung der Handlungen, deren Ursachen und Bedingungen und der Person des Beschuldigten oder des Angeklagten von Bedeutung sind“ (§ 49 Abs. 2). Mit dieser Definition soll den Erfordernissen der modernen Technik Rechnung getragen werden, so daß also auch Tonbandaufzeichnungen zu den Beweismitteln zählen. Ehegatten und Geschwister des Beschuldigten oder Angeklagten und Personen, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder unter Annahme an Kindes Statt verbunden sind, sind zur Verweigerung der Zeugenaussage ebenso berechtigt wie Geistliche, Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Zahnärzte, Psychologen, Apotheker und Hebammen über das, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufes oder ihrer Tätigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist. Der Kreis der zur Aussageverweigerung berechtigten Personen ist kleiner als nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Ausnahme für Geistliche besteht das Aussageverweigerungsrecht für den gesamten Personenkreis nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Pflicht zur Anzeige besteht. Das ist u.a. nach § 225 StGB bei allen Staatsverbrechen der Fall. Sachverständige, die bei staatlichen Einrichtungen angefordert werden sollen, können vom Angeklagten nicht abgelehnt werden. Der Beschuldigte ist zu der gegen ihn erhobenen Beschuldigung zu vernehmen. Ein Recht, jede Äußerung zur Beschuldigung abzulehnen oder schon vor seiner Vernehmung einen zu wählenden Verteidiger zu befragen, gewährt die StPO nicht. D. Abschluß des Ermittlungsverfahrens Das Ermittlungsverfahren schließt mit der Einstellung des Verfahrens, der Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht, der vorläufigen Einstellung des Verfahrens oder der Übergabe des Verfahrens an den Staatsanwalt. Der Staatsanwalt fällt seinen Entschluß nach Prüfung des vom Untersuchungsorgan vorgelegten Schlußberichts. Er kann folgende Entscheidungen treffen: Einstellung, vorläufige Einstellung, Übergabe an ein gesellschaftliches Gericht, Rückgabe an das Untersuchungsorgan (mit bestimmten Weisungen), Erhebung der Anklage, Beantragung eines Strafbefehls. IV. Das Gerichtsverfahren A. Örtliche Zuständigkeit In den Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit der Gerichte ist die in der NS-Zeit aufgenommene Bestimmung enthalten, daß auch das Gericht örtlich zuständig ist, in dessen Bereich der Beschuldigte oder Angeklagte auf Anordnung eines staatlichen Organs untergebracht ist (§ 170 Abs. 3). Hierdurch ist es dem Untersuchungsorgan möglich, die gerichtliche Zuständigkeit durch Begründung eines entsprechenden Verwahrungsortes eines inhaftierten Beschuldigten zu bestimmen. B. Eröffnungsbeschluß Das Gericht beschließt über die Eröffnung oder die Nichteröffnung des Hauptverfahrens unter Mitwirkung der Schöffen. Es kann auch die vorläufige oder endgültige Einstellung des Verfahrens, die Rückgabe an den Staatsanwalt sowie die Übergabe der Sache an ein gesellschaftliches Gericht beschließen. Die Anklageschrift und der Eröffnungsbeschluß müssen dem Angeklagten spätestens mit der Ladung zur Hauptverhandlung zugestellt werden. Bei Gefährdung der Staatssicherheit oder bei Notwendigkeit der Geheimhaltung bestimmter Tatsachen wird [S. 1340]die Anklageschrift nicht zugestellt, sondern dem (dann in der Regel inhaftierten) Angeklagten nur zur Kenntnis gebracht (§ 203 Abs. 3). C. Hauptverhandlung und Beweisaufnahme In der Hauptverhandlung soll das Gericht „die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden, die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in belastender und entlastender Hinsicht allseitig und unvoreingenommen“ feststellen (§ 222). Der Angeklagte ist zu vernehmen. Eine Bestimmung des Inhalts, daß es dem Angeklagten freisteht, sich zu der Anklage zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen (§ 243 Abs. 4 StPO der Bundesrepublik Deutschland), ist in der StPO/DDR nicht enthalten; der Angeklagte ist zur Aussage verpflichtet. Aussagen des Angeklagten, die in einem richterlichen, staatsanwaltschaftlichen oder polizeilichen Protokoll über eine frühere Vernehmung enthalten sind, können durch Verlesung zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht werden. Das Plenum des OG hat in einer Richtlinie vom 16. 3. 1978 (GBl. I, S. 169) Grundsätze zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im Strafprozeß besonders herausgestellt. Zunächst gilt der Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung, wobei eine Einheit von Wahrheit, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit angenommen wird. Der Grundsatz der Präsumtion (Vermutung) der Unschuld wird ausdrücklich als in enger Beziehung zum Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Unvoreingenommenheit der Beweisführung stehend genannt. Die Beweisführungspflicht des Gerichts umfaßt die Pflicht, alle erforderlichen Beweismittel festzustellen und der Beweisführung zugrunde zu legen, das Recht des Angeklagten, an der Wahrheitsfindung mitzuwirken, das Verbot, dem Angeklagten eine Beweisführungspflicht aufzuerlegen. Aus dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme ergibt sich, daß für die Urteilsfindung nur solche Beweismittel herangezogen werden können, die Gegenstand der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung waren. Angeklagte, Zeugen und Kollektivvertreter sind in der gerichtlichen Beweisaufnahme grundsätzlich mündlich zu vernehmen, Beweisgegenstände sind grundsätzlich in der Hauptverhandlung vorzulegen, Aufzeichnungen im erforderlichen Umfang den Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu bringen. Aussagen von Zeugen dürfen aber gemäß § 225 Abs. 1 Ziffer 2 StPO durch Verlesen des Protokolls über eine frühere Vernehmung ersetzt werden, wenn dem Erscheinen des Zeugen u.a. nicht zu beseitigende oder erhebliche Hindernisse entgegenstehen. Zum Geständnis des Angeklagten legt die Richtlinie fest, daß dadurch das Gericht nicht von der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit entbunden wird. Das Geständnis ist insbesondere dann kein ausreichender Beweis, wenn aus anderen Quellen begründete Zweifel bestehen. Zur rationellen Gestaltung des Verfahrens ist aber immer zu prüfen, ob es bei Vorliegen eines Geständnisses noch der Vernehmung von Zeugen bedarf, wenn das Geständnis bereits mit anderen Beweismitteln übereinstimmt. Am Schluß der Beweisaufnahme erhalten der Staatsanwalt, der gesellschaftliche Ankläger, der gesellschaftliche Verteidiger (s. u. #856#v. V. B.), der Angeklagte oder sein Verteidiger das Wort zu ihren Ausführungen und Anträgen. Dem Angeklagten gebührt das letzte Wort. D. Urteil Die Hauptverhandlung schließt mit dem Urteil oder mit einem auf Einstellung oder vorläufige Einstellung lautenden Beschluß. Bei einem auf Freispruch lautenden Urteil sind Formulierungen, welche die Unschuld des Freigesprochenen in Zweifel ziehen (Freispruch „mangels Beweises“ oder „mangels ausreichenden Beweisen“), unzulässig. Nicht auf Freisprechung, sondern auf Einstellung des Verfahrens durch Beschluß ist zu erkennen, wenn Voraussetzungen für die Strafverfolgung fehlen, jugendliche Angeklagte eine mangelnde Entwicklungsreife aufweisen oder der Angeklagte zurechnungsunfähig ist. Das Urteil des Gerichts ist während der Beratung schriftlich zu begründen, von allen Richtern (auch den Schöffen) zu unterschreiben und öffentlich „Im Namen des Volkes“ zu verkünden. E. Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende Die gesetzliche Regelung über die Hauptverhandlung gegen Flüchtige und Abwesende geht recht weit. Jedes Verfahren kann auch gegen einen Abwesenden oder Flüchtigen durchgeführt werden. Als flüchtig gilt, wer sich dem Gerichtsverfahren dadurch entzieht, daß er sich außerhalb des Gebietes der DDR aufhält oder sich verbirgt. Diese Bestimmungen über die Durchführung der Hauptverhandlung gegen Flüchtige finden auch auf Personen Anwendung, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen werden und die sich außerhalb der DDR aufhalten (§ 262) (Aggressionsverbrechen). V. Einbeziehung gesellschaftlicher Kräfte An der Auseinandersetzung mit einem straffällig gewordenen Bürger soll sich nicht nur das Gericht, sondern auch die Gesellschaft beteiligen. Die StPO bestimmt in § 4, daß die „Bürger in Verwirklichung ihres grundlegenden Rechts auf Mitgestaltung aller staatlichen und gesellschaftlichen Angelegenheiten [S. 1341]aktiv und unmittelbar an der Durchführung des Strafverfahrens“ teilnehmen. Als Formen der Mitwirkung werden erwähnt: Schöffen (Rechtswesen, IV. C.), Vertreter der Kollektive, gesellschaftliche Ankläger, gesellschaftliche Verteidiger und Übernahme von Bürgschaften. Bereits der Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 hatte angeordnet, daß die Gerichte in St. Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden sollen. A. Vertreter der Kollektive Nach § 53 StPO haben Vertreter der Kollektive (VdK) zur allseitigen Aufklärung der Straftaten, ihrer Ursachen und Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten im St. mitzuwirken. Als VdK können Personen von einem Kollektiv aus dem Arbeits- und Lebensbereich des Beschuldigten oder Angeklagten beauftragt werden. Neben dem Vertreter des Arbeitskollektivs kann ein Vertreter aus dem Wohngebietskollektiv, aus einer gesellschaftlichen Organisation oder aus der Interessenssphäre des Beschuldigten, z.B. Sportgemeinschaft, benannt werden. Der VdK soll dem Gericht die Meinung des Kollektivs zur Straftat, zu ihren Ursachen und begünstigenden Umständen und den vorhandenen Möglichkeiten zu ihrer Beseitigung darlegen. Er soll auch die Person des Angeklagten, insbesondere dessen Arbeitsmoral und seine Arbeitsleistungen, einschätzen und damit zur Erziehung und Selbsterziehung des straffällig gewordenen Bürgers und zur Verhütung weiterer Straftaten beitragen. Der VdK hat im Unterschied zu den Zeugen das Recht auf ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung (§ 221 StPO) und darf auch nach seiner Vernehmung bis zum Schluß der Beweisaufnahme zu allen bedeutenden Fragen Stellung nehmen (§ 227 StPO). Anträge zur Schuld- und Straffrage darf er aber nicht stellen. B. Gesellschaftliche Ankläger und Verteidiger Neben den VdK oder an dessen Stelle kann ein gesellschaftlicher Ankläger (GA) oder gesellschaftlicher Verteidiger (GV) treten. Als GA oder GV können Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion, anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive in der Hauptverhandlung mitwirken. Voraussetzung ist, daß sie von ihrem Kollektiv einen entsprechenden Auftrag haben und vom Gericht durch Beschluß zugelassen werden. Der ablehnende oder zulassende Beschluß, an dem auch die Schöffen mitwirken müssen, unterliegt nicht der Beschwerde (§ 197). Die GA und GV haben in der Hauptverhandlung eine andere Stellung als die Vertreter der Kollektive. Ihre Darlegungen sind keine Beweismittel. Sie sollen dem Gericht die Auffassung des Kollektivs zur Tat und zur Persönlichkeit des Angeklagten vortragen. Sie können Beweisanträge stellen und ihre Ansicht über die Bestrafung und das Strafmaß darlegen (§ 54 Abs. 2). Das Gericht hat sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und in seiner Entscheidung zu ihren Vorbringen, Anträgen und Vorschlägen Stellung zu nehmen. Im Jahr 1977 haben 44.100 „Werktätige“ als VdK, GA oder GV an St. mitgewirkt (Neue Justiz 1978, H. 9, S. 373). Ein GA soll insbesondere dann beauftragt werden, wenn der Verdacht einer schwerwiegenden, die sozialistische Gesetzlichkeit im besonderen Maße verletzenden Straftat besteht und dadurch oder auch durch den Verdacht einer weniger schwerwiegenden Straftat besondere Empörung in der Öffentlichkeit oder im betreffenden Kollektiv hervorgerufen wurde. Ein GV soll beauftragt werden, wenn nach der Auffassung des Kollektivs oder gesellschaftlichen Organs unter Berücksichtigung der Schwere des bestehenden Tatverdachts und des bisherigen Verhaltens des Beschuldigten oder des Angeklagten eine Strafe ohne Freiheitsentzug oder der Verzicht auf eine Strafe möglich erscheinen. GA oder GV sind zur Hauptverhandlung zu laden, Anklageschrift und Eröffnungsbeschluß sind ihnen jedoch nicht zu übersenden. Sie haben das Recht, nach ihrer Zulassung Einsicht in die Akten zu nehmen. Sie sind in der Hauptverhandlung vorzustellen und im Urteilsrubrum aufzuführen. In einem Strafverfahren kann sowohl ein GA als auch ein GV auftreten, die jedoch nicht von demselben Kollektiv oder Organ beauftragt sein dürfen. Dem Staatsanwalt, dem Angeklagten und seinem Verteidiger ist mitzuteilen, wer als GA oder GV zugelassen wurde. Begründete Einwendungen gegen die Person des Zugelassenen soll der Angeklagte dem Gericht unverzüglich zur Kenntnis bringen. Ob in diesem Falle, wie dies noch die aufgehobene Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) vorschrieb, das Gericht den Zulassungsbeschluß aufheben muß, wenn das Kollektiv keinen anderen GA oder GV beauftragt, geht aus der StPO nicht eindeutig hervor. VI. Rechtsmittel Rechtsmittel sind die Berufung des Angeklagten, der Protest der Staatsanwaltschaft und die Beschwerde. Die Einlegungsfrist beträgt eine Woche nach Verkündung der angefochtenen Entscheidung. Eine Begründung für das eingelegte Rechtsmittel ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Berufung und Protest sollen aber begründet werden. Die Berufung des Angeklagten kann durch das Rechtsmittelgericht ohne Hauptverhandlung durch einstimmigen Beschluß als „offensichtlich unbegründet“ verworfen werden, während über den form- und fristgerecht eingelegten Protest der Staatsanwaltschaft im[S. 1342]mer verhandelt werden muß. Eine im Entwurf zur StPO insoweit zunächst vorgesehene Gleichbehandlung von Berufung und Protest wurde bei der endgültigen Fassung des Gesetzes wieder fallengelassen, so daß es also bei dieser dem St.-Recht der Bundesrepublik unbekannten Beschlußverwerfung des Rechtsmittels bei der Besserstellung der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Angeklagten verblieben ist. Ein Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Entscheidungen, wie etwa die „Revision“, gibt es nicht. Die Beschwerde ist zulässig gegen alle von den Gerichten in erster Instanz erlassenen Beschlüsse, sofern diese nicht ausdrücklich einer Anfechtung entzogen sind. Durch Einlegung der Beschwerde wird die Durchführung des angefochtenen Beschlusses nicht gehemmt. Eine „weitere Beschwerde“ gibt es nicht. Rechtskräftige Urteile können durch die in der Praxis kaum vorkommende Wiederaufnahme des Verfahrens angefochten werden, deren Einleitung aber nur durch den Staatsanwalt erfolgen kann. Ein bedeutsames Institut für die Beseitigung von rechtskräftigen Entscheidungen, die nicht der sozialistischen Gesetzlichkeit entsprechen, ist die Kassation. Gerichtskosten für die Durchführung eines St. werden nicht erhoben. Der Verurteilte hat lediglich die Auslagen des Verfahrens zu tragen. Das sind Auslagen des Staatshaushalts und notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten. Auslagen des Staatshaushalts sind die Aufwendungen, die bei der Vorbereitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens für die Entschädigung von Zeugen, Vertretern der Kollektive, Sachverständigen und Pflichtverteidigern, für Post-, Fernsprech- und Telegrammgebühren sowie für ähnliche Zwecke oder für die Veröffentlichung der Entscheidung entstehen, soweit sie 3 Mark übersteigen (§ 362 StPO). Die weiteren Aufwendungen der Untersuchungsorgane und der Staatsanwaltschaft gehören nicht zu diesen Auslagen. Notwendige Auslagen eines am Verfahren Beteiligten sind dessen Aufwendungen bei der Wahrnehmung seiner Rechte und Pflichten im Verfahren, insbesondere Verdienstausfall und Reisekosten sowie erstattungsfähige Kosten des gewählten Verteidigers des Angeklagten und des Rechtsanwalts des Geschädigten (§ 362 Abs. 4 StPO). Verurteilten, die nicht Bürger der DDR sind und in der DDR keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, können auch die weiteren durch die Strafverfolgung, die Untersuchungshaft und den Strafvollzug entstandenen Kosten auferlegt werden (§ 364 Abs. 4 StPO). Walther Rosenthal Literaturangaben <LI>Strafprozeßordnung der DDR, Textausgabe mit Anmerkungen, 4. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1337–1342 Strafregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafvollstreckungStrafverfahren (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Gesetzliche Grundlage Das St. regelt sich nach der Strafprozeßordnung (StPO) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), die mit ihrem Inkrafttreten am 1. 7. 1968 die im Zuge der ersten Justizreform geschaffene StPO vom 2. 10. 1952 abgelöst hat. Sie gilt nunmehr in der Fassung des 1. Änderungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 597), des 2.…
DDR A-Z 1985
Steuerberater (1985)
Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuernSeit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…
DDR A-Z 1985
Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (1985)
Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) der Klassenkonflikt beseitigt und im grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern herge[S. 460]stellt worden sei (Interesse/Interessenübereinstimmung). Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Vor dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane festlegen, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen und Klassen immer als in ihm bereits aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratismus usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z.B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Vor diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, Sozialistisches), vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der Sozialistischen ➝Demokratie setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbe[S. 461]sondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozialpolitik und Kulturpolitik (Kulturarbeit des FDGB). Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 (Wirtschaft) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Parteien und Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der 1. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte (Opposition und Widerstand). Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung (Sozialistischer Wettbewerb), das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, den traditionellen Inhalten der Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus dem Juni-Aufstand 1953 sowie den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führten zu Ansätzen einer Stär[S. 462]kung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z.B. gesetzl. Verankerung der Ständigen ➝Produktionsberatungen 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u.a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. Der 10. FDGB-Kongreß (21.–24. 4. 1982) stand ganz im Zeichen der sich seit der Mitte der 70er Jahre schwieriger gestaltenden wirtschaftlichen Situation der DDR und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Aufgaben. Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte deutlich gemacht, daß mit wesentlichen sozialpolitischen Verbesserungen im kommenden Jahrzehnt nicht zu rechnen sein wird, sondern es vielmehr erheblicher Anstrengungen (Steigerung der Arbeitsproduktivität, bessere Ausnutzung von Material und Energie, beschleunigte Intensivierung und Rationalisierung, einer besseren Qualität der Erzeugnisse usw.) bedarf, um auf der Grundlage eines weiteren wirtschaftlichen Wachstums den erreichten Lebensstandard zu sichern. Für den FDGB folgt daraus, daß er erneut die Erfüllung und Optimierung der Pläne in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen muß. Daneben beherrschte die angespannte weltpolitische Situation den Kongreß; diese Thematik führte zu einer Unterstreichung der Rolle des FDGB bei der Wehrerziehung. Diese beiden Themenkreise fanden in der von den Delegierten verabschiedeten „Willenserklärung“ ihren Niederschlag: „In unserer täglichen Arbeit geben wir das Beste, steigern wir mit neuen Taten im sozialistischen Wettbewerb die Leistungskraft der Volkswirtschaft. Zugleich erfüllen wir stets unsere Ehrenpflicht, um durch eine hohe Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit zum zuverlässigen Schutz des Friedens und der sozialistischen Errungenschaften beizutragen.“ III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern an erster Stelle die Mitgliederzahl 1982, an zweiter die Zahl für 1977): IG Metall (1.770.000; 1.670.000); IG Bau-Holz (960.000; 870.000); IG Transport- und Nachrichtenwesen (760.000; 720.000); IG Textil — Bekleidung — Leder (610.000; 610.000); IG Chemie, Glas und Keramik (510.000; 520.000); IG Bergbau — Energie (450.000; 400.000); IG Druck und Papier (160.000; 150.000); Gew. Handel, Nahrung und Genuß (1.070.000; 970.000); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (640.000; 560.000); Gew. Mitarbeiter der Staatsor[S. 463]gane und der Kommunalwirtschaft (610.000; 560.000); Gew. Gesundheitswesen (550.000; 460.000); Gew. Unterricht und Erziehung (510.000; 450.000); Gew. Wissenschaft (160.000; 150.000); Gew. Kunst (70.000; 60.000); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (NVA) (ohne Angaben). Der Organisationsgrad bei den Werktätigen, die entsprechend der Satzung des FDGB dessen Mitglied werden können, stieg von 1977 96,7 v.H. auf 1982: 97,2 v.H. Veränderungen in den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften besagen demnach kaum etwas über Veränderungen des Organisationsgrades, vielmehr spiegeln sich in ihnen Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur. Anfang 1983 soll der FDGB insges. 9,123 Mill. Mitglieder (darunter 4,7 Mill. Frauen) gehabt haben. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z.B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Während die Betriebs- und Ortsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. OGL), nicht aber die Schulgewerkschaftsleitungen (SGL) ebenso wie die FDGB-Vorstände aller Ebenen rechtsfähig sind, ist die Rechtsfähigkeit bei den IG/Gew. auf deren Zentralvorstände (ZV) beschränkt. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) (BGO bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und gewerkschaftlichen, verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Mit ähnlicher Aufgabenstellung wie die BGL werden auf Großbaustellen Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In integrierten Großkombinaten, wie z.B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. In den Kombinaten, die mehrere VEB zusammenfassen, werden zur Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit in den Kombinatsbetrieben sowie zur Absprache mit dem Kombinatsdirektor über Entscheidungen, die alle Betriebe gleichermaßen betreffen, Kollektive der BGL-Vorsitzenden gebildet. Einem derartigen Kollektiv gehören die Gewerkschaftsvorsitzenden der wichtigsten Einzelbetriebe an. — Daneben besteht ein Gewerkschaftsaktiv des Kombinats, das zum Planentwurf des Kombinats Stellung nimmt, über die Wettbewerbskonzeption für das gesamte Kombinat beschließt und gegenüber dem der Kombinatsdirektor seinen Rechenschaftsbericht abgibt. Es setzt sich ebenfalls aus BGL-Vorsitzenden, aber auch aus weiteren besonders aktiven Gewerkschaftsfunktionären zusammen. (Dieses Gewerkschaftsaktiv ist ein spezielles Organ der Gewerkschaftsorganisation im Kombinat und nicht identisch mit der Form des Gewerkschaftsaktivs, das weiter unten behandelt wird.) Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände [S. 464]gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Recht; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden in aller Regel den Betriebsparteileitungen an (Grundorganisationen der SED). Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen (Deutsche Reichsbahn [DR]). Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen —, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z.B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und Kombinaten zu führen, Rahmenkollektivverträge (RKV) abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen gilt der BV des FDGB (mit 1982: 200 Mitgl. und 40 Kandidaten) als dessen höchstes Organ. Für die laufenden Arbeiten und als die eigentlichen Führungsgremien wählte der BV auf seiner konstituierenden Sitzung während des 10. FDGB-Kongresses 1982 ein 28köpfiges Präsidium sowie das 9 Mitglieder zählende Sekretariat. Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Vors.: Harry Tisch (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Stellv.: Prof. Dr. Johanna Töpfer (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Sekretäre: Frank Bochow, Dr. Harald Bühl, Werner Heilemann, Horst Heintze, Bärbel Ritter, Dr. Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der Tageszeitung des FDGB „Tribüne“: Günter Simon; 1 Abteilungsleiter beim BV des FDGB; 8 Vors. von IG/Gew.; 6 Vors. von Bezirksvorständen des FDGB; 1 Vors. eines Kreisvorstandes des FDGB; 1 BGL-Vors.; 1 stellv. BGL-Vors. Unter den Präsidiumsmitgliedern befinden sich 7 Frauen. Soweit bekannt, sind die Mitglieder des Präsidiums Mitglieder der SED; Harry Tisch ist Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Zum Vors. der Zentralen Revisionskommission des FDGB (26 Mitglieder; 5 Kandidaten) wurde Alfred Wilke wiedergewählt. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhalts[S. 465]punkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d.h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 21/2 Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten zusammen mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: 4monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert (Parteiwahlen). Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit (Kaderpolitik); 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden in der Regel der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiauftrag) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als [S. 466]eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheinen als Organe des BV die Tageszeitung „Tribüne“ (Aufl. 1982: 404.500), die vor allem für Funktionäre in den BGO gedachte Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“ (Aufl. 1982: 180.000) sowie für die Auslandsarbeit die in 7 Sprachen erscheinende „FDGB Rundschau“ (Aufl. 1980: 55.800). Die ZV der IG/Gew. geben eigene Mitteilungsblätter heraus. Größere Bedeutung haben darunter die von der Gew. Unterricht und Erziehung und dem Ministerium für Volksbildung gemeinsam herausgegebene „Deutsche Lehrerzeitung“ (Aufl. 1980: 151.600), das 14tägig veröffentlichte Organ des ZV der IG Bau — Holz „Der Bau“ (Aufl. 1980: 34.300) und die ebenfalls alle 14 Tage erscheinende Zeitung der IG Bergbau — Energie „Glückauf“ (Aufl. 1980: 25.000). — Mit zahlreichen Broschüren, Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Anfang 1982 (in Klammern die Zahlen für 1977) hatte der FDGB 9,1 Mill. (8,3 Mill.) Mitglieder, darunter 52 v.H. (50,5 v.H.) Frauen, 15,9 v.H. (15,4 v.H.) Jugendliche bis 25 Jahre. Anfang 1983 wurden 9,123 MM. Mitglieder (davon 4,7 Mill. Frauen) genannt. Für 1980 zeigt eine Aufgliederung der Mitgliedschaft nach Beschäftigtengruppen folgendes Bild: 53,3 v.H. Arbeiter, 20,4 v.H. Angestellte, 10,7 v.H. Angehörige der Intelligenz, 15,6 v.H. Rentner bzw. vorübergehend nicht Berufstätige. Da der FDGB in den letzten Jahren seine Bemühungen um die Rentner verstärkt hat (Altenpolitik; Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]), dürfte sich deren Anteil an der Gesamtmitgliedschaft erhöht haben. Der FDGB finanziert sich überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen (0,50–35 Mark = 1–1,5 v.H. vom Bruttoeinkommen). Für die internationale Arbeit und die Betreuung der Gewerkschaftsveteranen werden zusätzlich Solidaritätsmarken verkauft. Der auf diese Weise erzielte Betrag soll die Höhe von 32,7 v.H. der Mitgliedsbeiträge erreicht haben. Da der Kauf von Solidaritätsmarken weitgehend zur pflichtmäßigen Routine geworden war und zudem der für diese Zwecke von einem Arbeitskollektiv aufgewendete Betrag zunehmend zu einem leicht abzurechnenden Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbes geworden war, ist im September 1982 eine neue Regelung vom BV des FDGB beschlossen worden. Danach soll jetzt darauf geachtet werden, daß bei dem Erwerb der Solidaritätsmarken das „Prinzip der Freiwilligkeit“ wieder Platz greift und daß das Aufkommen an Solidaritätsbeiträgen nicht mehr zum Bestandteil des Wettbewerbsprogrammes gemacht wird. Darüber hinaus sollen zukünftig nur noch FDGB-Mitglieder derartige Marken innerhalb ihres Betriebes erwerben können. Für einige seiner Aufgabengebiete (z.B. Feriendienst des FDGB, Kulturarbeit des FDGB, Ausbildungskosten im Arbeitsschutz) erhält der FDGB Zuschüsse aus dem Staatshaushalt bzw. den Haushalten der örtlichen Räte im Staatsapparat sowie Mittel aus dem Kultur- und Sozialfonds der Betriebe bzw. Kombinate. Für die Jahre 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) nennt der FDGB folgende Struktur seiner Ausgaben: Vorstands- und Kommissionstätigkeit 758,6 Mill. Mark (654,83 Mill.), Agitation, Propaganda, Bildung 246,7 Mill. Mark (199,5 Mill.), Kultur 470,5 Mill. Mark (374 Mill.), Jugend und Sport 248,6 Mill. Mark (209,3 Mill.), Arbeitsschutz 101 Mill. Mark (90,3 Mill.), Unterstützungen und Ehrungen 999,8 Mill. Mark (881,3 Mill.), Urlaub und Erholung 1152,6 Mill. Mark (814,8 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Ferienheimen 487,4 Mill. Mark (341 Mill.), Verwaltungsausgaben 193,3 Mill. Mark (142,1 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Gewerkschaftshäusern und -schulen 148,6 Mill. Mark (43,7 Mill.). Damit sind zwischen 9. und 10. FDGB-Kongreß rd. 4,8 Mrd. Mark vom FDGB ausgegeben worden, wobei allerdings die Staatszuschüsse in diesem Betrag enthalten sein dürften. Zusätzlich wurden aus den Solidaritätsspenden 654,6 Mill. Mark für die Unterstützung von Gewerkschaften in den Entwicklungsländern sowie 211,6 Mill. Mark für die kulturelle und soziale Betreuung von Gewerkschaftsveteranen und als Unterstützungszahlung für [S. 467]die Volkssolidarität ausgegeben. Weitere 39,1 Mill. Mark kostete die Ausbildung ausländischer Gewerkschafter insbesondere aus den Entwicklungsländern an den Gewerkschaftsschulen des FDGB bzw. deren Berufsausbildung in Volkseigenen Betrieben sowie die Heilbehandlungen für erkrankte bzw. verletzte Gewerkschafter aus den Entwicklungsländern. 1982 hat der FDGB 556,8 Mill. Mark für finanzielle Leistungen aufgewendet (davon 206,4 Mill. Mark für Kultur, Bildung, Sport, Jugend; 205,5 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen; 144,9 Mill. Mark für Urlaub und Erholung). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt #274#i. I.) und werden insgesamt als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u.a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt #274#ii. II.) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits die Konzeption für den Sozialistischen Wettbewerb mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden (Leistungsfonds). Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird im gleichen Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, [S. 468]die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenkommissionen erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in denSiehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR…
DDR A-Z 1985
Mikroelektronik (1985)
1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise weiterentwickelte konventionelle Elektronik verstanden; aber auch die modernen technologischen Herstellungsverfahren, die Methoden und Hilfsmittel zum Entwurf und zur Programmierung der hochintegrierten Schaltkreise und deren Anwendung für den Bau von Steuergeräten und Rechnereinheiten werden in diesen Begriff einbezogen“ (W. Meiling, Mikroprozessor-Mikrorechner. Funktion und Anwendung, Berlin [Ost] 1978, S. 1). 2. Zur Entwicklung der M. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Halbleitertechnik setzte in der DDR etwa 1958 ein. Zu den ersten hierbei tätig gewesenen Institutionen zählte u.a. das Institut für Halbleitertechnik Teltow. Halbleiterbauelemente wurden seit Ende der 50er Jahre zunächst im VEB Spurenelemente Freiberg-Muldenhütten hergestellt. Ab 1961 nahm der VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder die Produktion dieser Erzeugnisse auf. Dieser und weitere VEB dieses Produktionsbereiches waren in der VVB Bauelemente und Vakuumtechnik zusammengeschlossen. Auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Anfang 1963 wies deren 1. Sekretär Walter Ulbricht erstmals auf die „umwälzenden Möglichkeiten“ hin, die mit der Anwendung der M. verbunden sind, jedoch blieben dieser wie auch weitere Hinweise und Appelle noch ohne Einfluß auf das Produktionsverhalten der Betriebe der Elektronik-Industrie. Unter dem Eindruck der inzwischen eingetretenen Entwicklungslücke beschloß daher der Ministerrat im Juni 1963 zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“ (Beschluß vom 27. 6. 1963), um eine Beseitigung der auf dem Elektronik-Sektor sichtbar gewordenen Disproportionen einzuleiten. Parallel hierzu wurde zur gleichen Zeit eine Regierungskommission für die Ausarbeitung einer „Grundlinie der Entwicklung der maschinellen Datenverarbeitung“ gebildet (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]). Diese Regierungskommission legte ein Jahr nach ihrer Gründung ihr Untersuchungsergebnis vor, das die Grundlage des ebenfalls vom Ministerrat beschlossenen „Programms zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ (Beschluß vom 3. 7. 1964) bildete. Als Voraussetzung für die Durchführung der mit diesem Ministerratsbeschluß festgelegten Aufgaben wurde schließlich eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ beschlossen (Ministerratsbeschluß vom 30. 7. 1964). Alle 3 Beschlüsse bildeten einen zusammenhängenden und sich ergänzenden Maßnahmenkomplex zur Sanierung und Fortentwicklung der ins technologische Abseits geratenen Elektronik-Industrie der DDR. Zwar führten diese staatlichen Maßnahmen zu Veränderungen und gaben Anstöße für Entwicklungsfortschritte; dennoch blieb trotz weiterer Appelle und Maßnahmen von Partei- und Wirtschaftsführung die Gesamtsituation im wesentlichen unverändert. Die DDR lief auch weiterhin der technologischen Entwicklung im Westen mit deutlicher werdendem Abstand hinterher. Als Anfang der 70er Jahre die M. im Westen bereits das Profil vieler Bereiche prägte, blieben diese Entwicklungstendenzen in der DDR ohne sichtbare Auswirkungen. Weder in der Direktive zum Fünfjahrplan 1976–1980 noch in dem verabschiedeten Gesetz dieses Fünfjahrplanes findet sich ein Hinweis auf die M. Erst auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 erklärte der damalige Minister für Elektrotechnik und Elektronik, Steger, die Beherrschung der M. zur Kernfrage der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung; er forderte mit dem „Programm zur Entwicklung der Mikroelektronik … den notwendigen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für den Zeitraum nach 1980 zu schaffen“. Damit trat die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Technologie in das Zentrum politischer und ökonomischer Anstrengungen. Die Halbleiterindustrie begann ihr Entwicklungs- und Produktionsprogramm im Rahmen der bestehenden bescheidenen Möglichkeiten den neuen Aufgaben anzupassen. Ferner importierte die DDR trotz knapper Devisen Mikroprozessoren z.B. von den amerikanischen Firmen Intel und Texas Instruments für ausgewählte Einsatzzwecke sowie für wissenschaftliche Forschungsinstitute. Die nunmehr verstärkten, eigenen Entwicklungsarbeiten führten bereits 1977 [S. 889]zu sichtbaren Ergebnissen: auf der Leipziger Frühjahrsmesse wurden der erste Mikroprozessor und weitere integrierte Schaltkreise vom VEB Funkwerk Erfurt sowie mit Mikroprozessoren bestückte Rechner aus dem VEB Kombinat Robotron Dresden vorgestellt. Für die Praxis standen solche Erzeugnisse vorerst kaum zur Verfügung, da die notwendigen produktionstechnischen Voraussetzungen fehlten, um diese in Serie herzustellen. So wurde der erreichte Stand von Partei- und Regierungsführung noch immer als nicht ausreichend bezeichnet. Die 7. ZK-Tagung im November 1977 beschloß dementsprechend weitere Maßnahmen zur Verbesserung der „Leitung und Planung im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik“, die zur Gründung der Kombinate Mikroelektronik Erfurt und Elektronische Bauelemente Teltow mit Beginn des Jahres 1978 sowie die Neubildung und Erweiterung der Kombinate NARVA Berlin (Ost), Robotron Dresden, Elektrogerätewerk Suhl, Fahrzeugelektrik Ruhla und Pentacon Dresden führten. Der Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik wurde damit zum Mittelpunkt der verstärkten Kombinatsbildungsphase in der DDR Ende der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation, III.; Elektrotechnische und Elektronische Industrie; Wirtschaft, II.). Die vorgenommenen Veränderungen führten tatsächlich zu einem erkennbaren Aufschwung der Elektronik-Industrie. Im Vergleich zum Entwicklungsstand westlicher Industrieländer war jedoch noch immer ein deutlicher Rückstand sowohl im Erzeugnisangebot als auch bei der Nutzung der M. festzustellen. Auf der 11. ZK-Tagung der SED im Dezember 1979 wurde von Generalsekretär Erich Honecker u.a. nach wie vor auf folgende Mängel hingewiesen: ungenügende Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu langsame Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Produktion, fehlende Risikobereitschaft in Betrieben und Kombinaten sowie mangelhafte Bereitstellung der für den Produktionsprozeß notwendigen Materialien. Hinzu kam, daß es am Ende der 70er Jahre trotz einiger Erfolge noch immer an ausreichenden produktionstechnischen Voraussetzungen für eine Serienproduktion vor allem von Schaltkreisen mit höchster Integrationsdichte und anderen von der M. stark geprägten Erzeugnissen fehlte. Die Zeit bis 1983 brachte weitere staatliche Appelle und neue Maßnahmen zur Sicherung von Entwicklung und Anwendung der M. Unter den sich in dieser Zeit für die DDR erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rohstoffpreiserhöhungen, Absatzschwierigkeiten auf dem Weltmarkt usw.), avancierte die M. in Hinblick auf die von ihr erhofften Rationalisierungseffekte allmählich zur „Zauberformel“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung der DDR. Um eine schnellere Entwicklung der M. zu erreichen, wurden im Frühjahr 1980 der VEB Elektromat Dresden und der dem neuen Kombinat Mikroelektronik angegliederte VEB Institut für Mikroelektronik Dresden zum VEB Zentrum für Forschung und Technik Mikroelektronik Dresden mit rd. 7.000 Beschäftigten vereinigt. Ziel des dem Kombinat Mikroelektronik unterstellten Instituts soll es sein, sich zum führenden wissenschaftlich-technischen Zentrum für die M. in der DDR zu entwickeln. Ebenso soll das Institut Einfluß auf die Bedarfsdeckung der Industrie mit mikroelektronischen Ausrüstungen nehmen und die Anwendung neuer Erkenntnisse bei Weiterentwicklung und Anwendung der M. sichern helfen. Parallel hierzu wurde die Dresdener Ingenieurhochschule vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit der Leitfunktion für die Anwendung der Klein- und Mikrorechentechnik im Hochschulwesen der DDR beauftragt. In der Ingenieurhochschule für Elektrotechnik und Maschinenbau Eisleben wurde ein sog. „Konsultationspunkt Mikroelektronik“ zur Beratung von VEB speziell über die Einsatzmöglichkeiten von Mikrorechnern und Mikroprozessorsystemen eingerichtet, um neue Technologien möglichst schnell praxiswirksam werden zu lassen. In der Folgezeit wurden an weiteren Lehr- und Forschungseinrichtungen derartige anwendungsbezogene Konsultationsstellen eingerichtet. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1980 konnten die ersten Erzeugnisse des bereits angekündigten neuen Robotronprogramms „Dezentrale Datentechnik“ (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) vorgestellt werden. Zu den erstmals gezeigten Elektronik-Exponaten gehörten weiterhin neue Schaltkreistypen, spezielle M.-Anwendungen für den Maschinenbau, erste Erzeugnisse der Hobby-Elektronik sowie mikrolithografische Spezialausrüstungen für die Herstellung von integrierten Schaltkreisen aus dem VEB Kombinat Carl Zeiss Jena. Im Rahmen der Wettbewerbsverpflichtungen in Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) wurden in den Elektronik-Kombinaten nicht nur neue M.-Erzeugnisse entwickelt, sondern ebenso in den Rationalisierungsbetrieben und -abteilungen der Kombinate neue Anwendungsformen der M. eingeführt. Erwartungsgemäß wurden auf dem Parteitag selbst die schnelle Entwicklung, die Produktion und die breitere Anwendung mikroelektronischer Erzeugnisse übereinstimmend sowohl in der Direktive des X. Parteitages als auch in den Berichten von Honecker und Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph sowie in verschiedenen Delegiertenberichten zur Grundlage aller Entwicklungsziele und zur Voraussetzung bei der Lösung der gestellten Aufgaben erklärt. Wie Honecker hervorhob, gehöre die DDR gegenwärtig „zu den wenigen Ländern der Welt, die auf wichtigen Gebieten über das Potential verfügen, um mikroelektronische Bauelemente zu entwickeln und zu produzieren“. Nach DDR-Quellen wurden bis Mitte 1981 rd. 420 Typen elektronischer Bauelemente, darunter 210 verschiedene Schaltkreistypen produziert. Den von Partei- und Regierungsführung der DDR aufgestellten Leitlinien zur Entwicklung und Anwendung der M. folgend, nahmen die Aktivitäten in Forschung und Praxis deutlich zu und führten auch zu sichtbaren Ergebnissen: [S. 890] In den Kombinaten der M.-Industrie wurden die Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Produktion erweitert, um die festgelegten Planungsziele realisieren zu können. In allen Bezirken entstanden „Beratungs- und Informationszentren ‚Mikroelektronik‘“, um vor allem Erstanwender sowie Klein- und Mittelbetriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bei der Einführung der M. zu unterstützen. Ebenso wurde begonnen, in verschiedenen Industriekombinaten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwenderzentren für M. einzurichten. Im Rahmen der „territorialen Rationalisierung“ entstanden in einigen Bezirken „Anwendergemeinschaften Mikroelektronik und elektronische Rechentechnik“, um durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung gegebener Kapazitäten die neuen Technologien möglichst effektiv anzuwenden. Parallel hierzu wurden die Ausbildung von Lehrlingen, Hoch- und Fachschülern sowie die Weiterbildung von Berufstätigen geändert: z.B. bot der Bezirksverband der Kammer der Technik (KDT) in Leipzig seinen Mitgliedern und anderen Interessenten rd. 70 Lehrgänge zur M. und Industrierobotertechnik an. Andere Bezirksverbände der KDT nahmen ebenfalls Kurse zur Anwendung der M. in ihr Weiterbildungsprogramm auf. Nach Mitteilung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR wurden für alle Hoch- und Fachschulabsolventen Grundkurse zur M. als Pflichtveranstaltung eingeführt. Auch in der Ausbildung für bestimmte Facharbeiterberufe wie z.B. „Elektronikfacharbeiter“ oder „Mechaniker für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen“ ist die M. inzwischen Pflichtfach. Das Ende 1981 veröffentlichte Gesetz über den Fünfjahrplan für 1981–1985 bestätigte den zentralen Stellenwert der M. entsprechend den bereits auf dem X. Parteitag verkündeten Aufgaben und Zielen. Nach offiziellen Berichten betrug das Produktionsvolumen an elektronischen Bauelementen 1983 insgesamt 1724 DDR-Mark. Im gleichen Jahr wurden 135.000 Stück Mikroprozessoren gefertigt. Das Produktionsprogramm des Kombinates M. umfaßt gegenwärtig 1086 Typen elektronischer Bauelemente. DDR-Fachleute räumen jedoch ein, daß es noch verschiedene Probleme mit der Beherrschung der M. gibt. Zu hohe Fertigungskosten und die immer kürzer werdenden Innovationszyklen bereiten die größten Schwierigkeiten. Zwar wird inzwischen eine Reihe elektronischer Konsumgüter produziert. Doch es fehlt noch immer an ausreichenden und preisgünstigen Angeboten. Das gilt besonders für Taschenrechner, Schach- und Heimcomputer. Erstmals angebotene Erzeugnisse dieser Art stehen zunächst nur einem kleinen Kreis ausgewählter Anwender zur Verfügung. 3. M. und ökonomische Strategie für die 80er Jahre. Die ökonomische Strategie des X. Parteitages ist darauf gerichtet, die „materiell-technische Basis“ der Volkswirtschaft der DDR vor allem qualitativ auszubauen. Sie geht dabei von einer „intensiv erweiterten Reproduktion“ aus. Deren Durchsetzung zwingt jedoch zu einer vollen Nutzung der Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei insbesondere die M. als eine entscheidende Grundlage des „Kampfes um höchste Produktivität, Effektivität und Qualität“ angesehen wird. Entsprechend stellt daher die M. ein wesentliches Element der Wirtschaftsstrategie für die 80er Jahre dar. Die angestrebten Ziele waren Gegenstand eines auf der 13. ZK-Tagung im Dezember 1980 bestätigten, nicht veröffentlichten Politbürobeschlusses „über die weitere Durchführung der langfristigen Konzeption zur beschleunigten Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik in der Volkswirtschaft der DDR“. Die im Gesetz über den Fünfjahrplan genannten Aufgaben sehen für diesen Produktionsbereich u.a. vor, die Herstellung mikroelektronischer Bauelemente gegenüber 1980 zu verdoppeln und die Produktion hochintegrierter Schaltkreise im Vergleich zu 1980 zu verdreifachen. Dabei sollen der überwiegende Bedarf an Mikroprozessoren aus eigenem Aufkommen gedeckt und die Vormaterialien hierfür weitgehend selbst hergestellt werden. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Produktion numerisch gesteuerter Maschinen, von Industrierobotern (angestrebtes Ziel: 45.000) sowie von elektronischen Rechenanlagen. Bei der Produktion von Erzeugnissen der Rechentechnik, der Automatisierungs- und Steuerungstechnik, des wissenschaftlichen Gerätebaus sowie bei elektrischen, elektronischen und fotooptischen Konsumgütern soll durch den verstärkten Einsatz der M. ein weitgehender Generationswechsel durchgesetzt werden (Anstieg des Anteils mikroelektronisch ausgestatteter Maschinen auf über 50 v.H. des Gesamtbestandes). Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Anwendung der M. rd. ein Viertel der geplanten Material- und Energieeinsparungen und 20 bis 25 v.H. der geplanten Arbeitsproduktivitätssteigerung zu erreichen. Um diese Ziele verwirklichen zu können, sind jedoch eine Reihe organisatorischer Probleme zu lösen, denn sowohl die M. als auch die Robotertechnik haben noch nicht in voller Höhe den erwarteten Rationalisierungseffekt erbracht. Diese Technologien wurden gerade Anfang der 80er Jahre z. T. überstürzt, ohne genaue Einsatzplanungen und unkoordiniert eingeführt. Eine möglichst effektive M.-Anwendung wird in Zukunft jedoch schon deshalb immer notwendiger werden, weil die mit Mangelproblemen kämpfende DDR-Wirtschaft auf einen wirtschaftlichen Einsatz ihrer knappen Technologie-Investitionen bedacht sein muß. 4. Die M.-Industrie der DDR und deren Erzeugnisse. Die M.-Industrie ist ein besonderer Zweig innerhalb des Industriebereiches Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und untersteht dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (Minister von 1965 bis Sept. 1982: Otmar Steger, ab 1. 10. 1982: Felix Meier). Die M.-Industrie wird durch 3 Kombinate repräsentiert: (1) VEB Kombinat M. Erfurt, Beschäftigte: rd. 60.000. Gründung: 1. 1. 1978 durch Zusammenfassung verschiedener VEB und eines Kombinates der inzwischen aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. [S. 891]Kombinatsbetriebe: 23, davon 19 Produktionsbetriebe (darunter 1 Leitbetrieb u. 1 Stammbetrieb), ein Zentrum für Forschung und Technologie M. in Dresden mit dem Charakter eines „wissenschaftlichen Industriebetriebes“, das Applikationszentrum Elektronik in Berlin (Ost), ein Projektierungsbetrieb in Dresden sowie der VE Außenhandelsbetrieb (AHB) elektronik export-import in Berlin (Ost). Kombinatsdirektor: Heinz Wedler. Produktionsprogramm des Kombinats: Elektronische Bauelemente, z.B. integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden usw.; Konsumgüterelektronik, und zwar elektronische Taschenrechner, Telespiele, Schachcomputer sowie Baugruppen für Konsumgüter; Zeitmeßgeräte u. meteorologische Geräte wie z.B. Quarzuhren u. -wecker, Radio- u. Schachuhren, Barometer, Hygrometer, Polymeter und Chronometer; Spezialausrüstungen für Elektrotechnik u. Elektronik; Erzeugnisse u. Ausrüstungen für die Vakuumtechnik; Grundlagenmaterialien für elektronische Bauelemente sowie Sondererzeugnisse. (2) Kombinat VEB Elektronische Bauelemente „Carl von Ossietzky“ Teltow, Beschäftigte: rd. 24.000. Gründung: 1. 1. 1971. Kombinatserweiterung am 1. 1. 1978 im Rahmen der Kombinatsreform durch Eingliederung verschiedener VEB der aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. Kombinatsbetriebe: 9 mit dem Stammbetrieb VEB Elektronische Bauelemente Teltow an deren Spitze. Kombinatsdirektor: Wolfgang Langershausen. Produktionsprogramm: z.B. Leiterplatten, Widerstände, Kondensatoren, Schalter und Tasten. (3) Kombinat VEB Keramische Werke Hermsdorf, Beschäftigte: rd. 23.000. Gründung: 1. 1. 1969. Durch die Einbeziehung der Produktionsbetriebe des früheren Kombinates Elektroinstallation (Kombinat der aufgelösten VVB Automatisierungsgeräte) im Rahmen der Kombinatsreform entstand mit Wirkung vom 1. 1. 1979 das Kombinat in seiner jetzigen Form. Kombinatsbetriebe: 20 Produktionsbetriebe einschl. des Stammbetriebes VEB Keramische Werke Hermsdorf sowie ein Zentrum für Forschung und Technologie. Kombinatsdirektor: Günter Wirth. Produktionsprogramm: Isolierkörper und Isolatoren; Elektronische Bauelemente, z.B. Hybridschaltkreise für die Datenverarbeitung und die Funknachrichtentechnik; Apparate und Anlagen aus Hartporzellan und Steinzeug; Elektroinstallationsmaterial; Niederspannungsschaltgeräte für den Industriebau; Bauteile und Elemente der Hochfrequenz-Technik sowie komplette Produktionsanlagen für die Fertigung von Elektroinstallationsmaterial, Elektrokeramik sowie Zündkerzen. 5. Kooperationen mit RGW-Ländern. Auch auf dem M.-Sektor vollzieht sich vor allem bei Forschung und Entwicklung auf der Grundlage des im Sommer 1971 auf der XXV. RGW-Tagung verabschiedeten Komplexprogramms und im Rahmen der „Sozialistischen ökonomischen Integration“ eine enge Kooperation mit den übrigen RGW-Ländern, insbesondere mit der UdSSR (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Ein Beispiel hierfür ist die als „gemeinsames Parteitagsprojekt“ bezeichnete Entwicklung und Herstellung von Spezialausrüstungen zur Produktion von 64 KBit-Speicherchips durch Carl Zeiss Jena und einen sowjetischen Elektronik-Betrieb anläßlich des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU. Auf der Grundlage von Verträgen bezog die DDR darüber hinaus z.B. elektronische Bauelemente aus Bulgarien und der UdSSR sowie Mikrocomputer aus der UdSSR. Sie lieferte ihrerseits M.-Erzeugnisse in andere RGW-Länder, insbesondere in die UdSSR. Gerade die UdSSR verlangt von der DDR zum Ausgleich der bilateralen Zahlungsbilanz eine Steigerung des Exports hochwertiger elektronischer Erzeugnisse. Eines der Zentralthemen auf der XXXVI. Ratstagung der RGW-Länder in Budapest im Juni 1982 war u.a. die weitere Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich der M. Zu den Ergebnissen der Tagung zählte die Verkündung von „Generalabkommen“ über die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Nutzung der Mikroprozessortechnik sowie von Industrierobotern und über „die Spezialisierung und Kooperation in Entwicklung und Produktion“ von mikroelektronischen Bauelementen. 6. Soziale Folgen der Mikroelektronik. Die Zielstellung des X. Parteitages der SED, durch den Einsatz von M., EDV und Robotertechnik einen Rationalisierungsschub zu erreichen und damit die gesamtwirtschaftliche Effektivität zu steigern, führte zwangsläufig zu sozialen Veränderungen. Wie u.a. von dem Direktor der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Otto Reinhold hervorgehoben wurde, verändern die neuen Technologien nicht nur die bestehenden Produktions- und Arbeitskräftestrukturen, sondern sie beeinflussen ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Werktätiger: „Mancher muß seinen Arbeitsplatz, den Beruf oder das Kollektiv, den Betrieb und mitunter auch den Wohnort wechseln, Gewohntes aufgeben, sich in Neues einarbeiten.“ (Einheit Nr. 2/1981, S. 112) Den durch den verstärkten M.-Einsatz freigesetzten Arbeitskräften sollen neue Aufgaben in anderen Tätigkeitsbereichen zugewiesen werden. So wird im Stammbetrieb des Kombinates Elektro-Apparate-Werk Berlin-Treptow jeder 5. Beschäftigte neue Arbeiten übernehmen müssen. Im Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt wurden 1982 insges. 850 Arbeitsplätze umgestaltet und 368 Arbeitskräfte freigesetzt. Auch andere Kombinate und Betriebe berichteten über derartige Freisetzungen als Folge des Einsatzes von M. und Industrierobotertechnik. [S. 892]Mit dem Hinweis auf die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit und die „negativen Auswirkungen“ der M. auf den Beschäftigtenstand als Ausdruck „kapitalistischer Interessen“, wird vergleichend auf das Wesen „der sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR verwiesen, welches derartige Entwicklungen ausschließe. M. und Industrieroboter dienen hier, wie es heißt, den Interessen der Werktätigen und dem sozialen Fortschritt. Unerwähnt bleibt jedoch, daß inzwischen auch in der DDR Arbeitsuchende wochen- und monatelang ohne Arbeit sind. Das Problem besteht darin, die durch Rationalisierung eingesparten Arbeitskräfte dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 888–892 Mietrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarisierung1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise…
DDR A-Z 1985
Antikommunismus (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Etwa seit den 70er Jahren steht A. in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der DDR für die Ideologie und Politik des kapitalistisch-imperialistischen Gegners. Unter den Bedingungen der welthistorischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus/Kommunismus und Imperialismus/Kapitalismus findet, so die herrschende Lehre, ein pausenloser, zeitweise aggressiv geführter ideologisch-politischer Kampf zwischen den beiden Lagern statt. Politischen Ideenbildungen und politischen Handlungen des gegnerischen Lagers wird unterstellt, daß sie in der Furcht vor dem Kommunismus wurzeln und deshalb die sozialistisch-kommunistischen Staaten, Gesellschaften und Bewegungen als Feinde betrachten. Ferner wird behauptet, daß die Gegenseite zu ihrer Verteidigung ihre gesamte ökonomische, wissenschaftlich-technische und militärische Macht einsetze. Ideologie und Politik des A. werden vor allem der Bundesrepublik Deutschland und den USA zugeschrieben und insbesondere bei den im politischen Spektrum rechts stehenden Gruppierungen, aber auch bei den jeweiligen Regierungen diagnostiziert. Auf den verschiedensten Wegen, vor allem über westliche Rundfunk- und Fernsehsendungen, gelange der A. auch in die DDR; dementsprechend müsse er zusätzlich im Innern bekämpft werden. A. ist für die SED im wesentlichen ein allgemeiner Oberbegriff, mit dem letztlich alle — im übrigen durchaus differenziert bezeichneten und kritisierten — Ideen, Ideologien und Handlungen des jeweiligen Gegners als feindlich gekennzeichnet werden. Demzufolge trifft eine entsprechende Anklage so gut wie alle diejenigen, die der Abweichungen bezichtigt werden. Im weltpolitischen Kontext bemühen sich die kommunistischen Parteien um eine flexible Verwendung der Bezeichnung A., um ihre Bündnispolitik nicht zu gefährden. Um den „Stoß gegen den Hauptfeind, gegen die gefährlichste politisch-ideologische Tendenz der Bourgeoisie zu führen“, sollen die „weniger gefährlichen“ isoliert oder sogar als „Verbündete“ gewonnen werden. Theoretisch wird diese Strategie und Taktik u.a. mit der Auffassung begründet, daß „die Bourgeoisie als Klasse äußerst heterogen zusammengesetzt“ sei. Die in ihr vorhandenen „Tendenzen und Richtungen [seien] zwar alle nichtkommunistisch, aber nicht alle [S. 50]offen antikommunistisch oder gar militant antikommunistisch“ (Antikommunismus heute. Die Krise der imperialistischen Strategie zu Beginn der achtziger Jahre und der Antikommunismus in Ideologie und Politik, Berlin [Ost] 1981, S. 6 f.). Als spezielle, besonders „krasse Erscheinungsform“ des A. gilt der Antisowjetismus, also ein A., der sich gegen die Sowjetunion als Modell und als führende Macht im kommunistischen Lager richtet. Abgrenzung; Außenpolitik; Konvergenztheorie; Maoismus; Marxismus-Leninismus; Opportunismus; Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49–50 Antifaschistisch-demokratische Ordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AntisemitismusSiehe auch das Jahr 1979 Etwa seit den 70er Jahren steht A. in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung der DDR für die Ideologie und Politik des kapitalistisch-imperialistischen Gegners. Unter den Bedingungen der welthistorischen Auseinandersetzung zwischen Sozialismus/Kommunismus und Imperialismus/Kapitalismus findet, so die herrschende Lehre, ein pausenloser, zeitweise aggressiv geführter ideologisch-politischer Kampf zwischen den beiden Lagern statt. Politischen Ideenbildungen…
DDR A-Z 1985
Staatsbürgerschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin wie z. B. im Wahlgesetz 1958 den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle [S. 1278]Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Durch VO vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 348) wurde darüber hinaus auch Flüchtlingen sowie ihren Abkömmlingen, die die DDR vor dem 1. 1. 1982 verlassen hatten, die St. mit Wirkung vom 1. 7. 1982 an aberkannt. Wegen des „ungesetzlichen“ Verlassens der DDR sollen diese Personen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen anderer Delikte, z.B. Fahnenflucht (§ 254 StGB-DDR; Staatsverbrechen) oder anderer Straftaten gegen die staatliche Ordnung (Strafrecht, VII.) geht indessen die Strafverfolgung weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfGE 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung noch ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277–1278 Staatsbewußtsein, sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfunktionärSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1985
Flüchtlinge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „illegalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland [S. 419]übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. — etwa 10 v.H. — wieder in die DDR zurückgekehrt ist und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Etwa 50 v.H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v.H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v.H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: Quelle: Nach Angaben des Bundesausgleichsamtes 1984. In dieser Statistik ist seit dem 2. Halbjahr 1962 die Zahl der mit Genehmigung der Behörden der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen, die sich ebenfalls im Notaufnahmelager gemeldet haben, nicht enthalten. Für das 1. Halbjahr 1962 wird die Zahl dieser Übersiedler auf etwa 600–700 geschätzt. Um diese Zahl etwa vermindert sich die Gesamtzahl der F. In der Zeit vom 14. 8. bis 31. 12. 1961 durften dagegen kaum Bewohner der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Die für diesen Zeitraum genannte Zahl der Antragsteller des Bundesnotaufnahmeverfahrens dürfte also mit der Zahl der F. gleichzusetzen sein. Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind auf sonstigen Wegen, z.B. in Fahrzeugen versteckt oder über osteuropäische Staaten, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser F. ständig zurückgegangen. Sei 1976 waren es weniger als 10 jährlich. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. In vielen Fällen sind jedoch das politisch-gesellschaftliche System der DDR [S. 420]mit seinen drastischen Einschränkungen der Freiräume, der Benachteiligung von Kindern, deren Eltern wegen ihrer Herkunft oder politischen Haltung (z.B. aktive Christen) nicht den Wunschvorstellungen des politischen Systems entsprechen, unmittelbare Ursache der Flucht. Durch Gesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) ist F., die vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder dort genommen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden. Die VO vom 21. 6. 1982 gilt jedoch nicht für Fahnenflüchtige. Wegen des ungesetzlichen Verlassens (Republikflucht) werden diese F. nicht strafrechtlich verfolgt (Amnestie). F., die seit dem 1. 1. 1981 geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 418–420 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…
DDR A-Z 1985
Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in der die Entwicklung der Initiative einzelnen Institutionen überlassen war, eine Aufbauphase in den Jahren 1963–1969, in der Entwicklung und Produktion von Rechnern durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen gekennzeichnet waren und in die der Aufbau einer eigenen Datenverarbeitungsindustrie fiel, eine Qualifizierungsphase, in der ab 1969/70 nicht nur die Zusammenarbeit der Länder des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Rahmen eines „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik (ESER)“ begann, sondern ebenso ab 1972 Produktion und Einsatz von Rechnern der dritten Generation ihren Anfang nahmen, die Phase der Mikrorechentechnik, die ab etwa 1979 mit der Nutzung der Möglichkeiten der Mikroelektronik einsetzte. Bereits im Jahr 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner mit der Bezeichnung „Oprema“ (Optische Rechenmaschine), der als Zwillingsrechner konzipiert war. Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Ausgehend von den Arbeiten an der TH Dresden wurde der programmgesteuerte Rechner „D~1“ 1956 fertiggestellt, der ebenso wie sein ab 1957 verfügbarer Nachfolger „D~2“ eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden war. Im Jahr 1958 begann dann die Produktion des programmgesteuerten Rechenautomaten „ZRA~1“ (Zeiss Rechenautomat) im VEB Carl Zeiss Jena (Arbeitsgeschwindigkeit: 400–600 Einzeloperationen/Sekunde). Neben den bereits genannten Institutionen waren zu dieser Zeit auf dem Gebiet der Rechentechnik der im Jahr 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) Karl-Marx-Stadt als sog. wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellte VEB Maschinelles Rechnen sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Wirtschaft und Verwaltung standen zu dieser Zeit hauptsächlich halbautomatische Büromaschinen als technische Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfang anlief. Trotzdem blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. Unter dem Eindruck der unbefriedigenden Situation beschloß der Ministerrat der DDR zunächst im Juni 1963 ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine dauerhafte Überwindung der auf dem Gebiet der Elektronik offenbar gewordenen Schwierigkeiten einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Ent[S. 260]wicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses Maßnahmenkomplexes war die Gründung der VVB Datenverarbeitung und Büromaschinen, in der 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen wurden. Diese VVB ist dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellt worden und sollte als wissenschaftlich-technisches, ökonomisches und organisatorisches Führungszentrum der DDR für die Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik tätig werden. Zur Unterstützung der VVB erfolgte die Gründung eines Instituts für Datenverarbeitung in Dresden (vormals ZIA). Seine Aufgabe war es vor allem, die Durchführung der mit den Ministerratsbeschlüssen festgelegten umfangreichen Maßnahmen zu überwachen. Entwicklungsarbeiten des VEB ELREMA und der Radeberger Rafena-Werke führten in den Jahren 1966–1967 zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ als Kernstück der maschinellen Datenverarbeitungstechnik in der DDR. Hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit entsprach der „R 300“ etwa der in den USA entwickelten „IBM 1400“. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967) zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren jedoch erst 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Bis zur Produktionseinstellung im Jahre 1972 belief sich die Gesamtzahl der hergestellten „R 300“ auf insgesamt 350. Im Jahr 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Zur gleichen Zeit wurde die Struktur der EDV-Industrie umorganisiert: Statt der bisherigen VVB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen gründete man für den EDV-Bereich den VEB Kombinat Robotron Dresden. In diesem Kombinat faßte man vor allem die Betriebsstätten des VEB Rafena Radeberg zusammen. Die im Bereich der Büromaschinenindustrie bisher tätig gewesenen Betriebe vereinigte man unter dem ebenfalls neu gegründeten VEB Kombinat Zentronik Erfurt. Aufgrund mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im VEB Kombinat Robotron war die DDR im Jahr 1972 schließlich in der Lage, auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 eigene Rechnersysteme der 3. Generation vorzustellen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 stellte die Datenverarbeitungsindustrie der DDR ihren ESER-Beitrag, die EDVA „EC 1040“ einschließlich Peripherie vor. Dieser Rechner bildete zwischen 1973 und 1979 den Kern des Produktionsprogramms von Robotron, und es zählte mit rd. 380.000 Operationen/s zu den Anlagen der mittleren Leistungsklasse. Wie es zu den Produktionsleistungen von Robotron offiziell hieß, waren in den zehn Jahren seines Bestehens zwischen 1969 und 1979 „mehr als 2.000 EDV-Anlagen, Prozeß- und Kleinrechner Anwendern im In- und Ausland übergeben“ worden, „darunter allein 200 Anlagen vom Typ EC 1040“. Der größte Teil der EC 1040-Produktion wurde in andere RGW-Länder, insbesondere in die Sowjetunion, exportiert. Ab etwa Mitte der 70er Jahre wurden in den Betrieben des VEB Kombinat Zentronik zunehmend Bürocomputer, Datenerfassungsgeräte und Fakturierautomaten in das Produktionsprogramm übernommen. Um diese Zeit galt im RGW die Reihe 1 des ESER als abgeschlossen. Nachdem einige Modelle der Reihe 1 noch technisch verbessert worden waren, wandte man sich einer weiteren Vervollkommnung des ESER und der Vorbereitung der Produktion von 7 neuen Rechnermodellen der Reihe 2 zu. Gegenüber den Modellen der Reihe 1 weisen die Anlagen der Reihe 2 u.a. folgende Merkmale auf: virtuelles Speicherprinzip, Mikroprogrammkonzept, Blockmultiplexkanäle sowie geringerer Raum- und Energiebedarf. Die DDR stellte ihren neuen ESER-Rechner, die EDVA „EC 1055“, erstmals auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 vor. Bei diesem Rechner handelt es sich um eine Vielzweckanlage der mittleren Leistungsklasse mit einer Operationsgeschwindigkeit von 450.000 Operationen/s. Mit der Serienproduktion begann man noch im Herbst 1978. Bereits 1977 stand die Leipziger Frühjahrsmesse erstmals im Zeichen der Mikroelektronik. Auf der Grundlage erster staatlicher Entwicklungskonzepte war Robotron endlich in der Lage, erste von der Mikroelektronik geprägte Erzeugnisse vorzustellen. Mit Beginn des Jahres 1978 präsentierte sich die EDV-Industrie mit einer neuen Produktionsstruktur: dem Kombinat Robotron waren nunmehr aufgrund von Beschlüssen des Zentralkomitees (ZK) der SED auch die Betriebe des Ende 1977 aufgelösten Kombinats Zentronik unterstellt worden. Ziel dieser Maßnahme sollte es sein, durch Konzentration von Forschung, Entwicklung, Produktion, Absatz und Service, die EDV- und Büromaschinenindustrie leistungsfähiger zu machen und der Mikroelektronik im Bereich der Rechentechnik zum Durchbruch zu verhelfen, um auf diese Weise [S. 261]das technologische Niveau zu heben, die Arbeitsproduktivität durch den Einsatz neuer Techniken zu erhöhen und den gegenüber führenden westlichen Industrieländern bestehenden Rückstand auf dem EDV-Sektor abzubauen. Auf dem nunmehr eingeschlagenen Kurs der „Intensivierung durch Mikroelektronik“ gestalteten sich die weiteren Aktivitäten von Robotron: auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 wurde das Mikrorechnersystem „robotron K 1520“ vorgestellt. Der „K 1520“ ist sowohl für den Einbau in Anlagen und Geräten als Steuerrechner als auch für den Aufbau eigenständiger Rechner konzipiert. 1980 folgten dann weitere Neuvorstellungen. Hierzu zählten erste Erzeugnisse aus dem bereits einige Jahre zuvor angekündigten Konzept eines modularen Erzeugnisprogramms „Dezentrale Datentechnik“, und zwar u.a. ein Platzreservierungsterminal, Datenerfassungssysteme, der Bürocomputer „A 5.103“, der Mikrorechner „K 1620“ aus der Mikrorechnerfamilie „K 1600“ sowie die elektronische Schreibmaschine „S 6.001“. Bestimmte Erzeugnisse dieses neuen Programms sind in das System der Kleinrechner des RGW (SKR) übernommen worden. 1981 und 1982 wurde das Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“ um weitere neue Geräte und Anlagen ergänzt. Daneben ergänzte man ebenso das ESER-Erzeugnisprogramm: 1981 zeigte Robotron auf der Leipziger Frühjahrsmesse ein weiterentwickeltes EDV-System, die ESER 2-EDVA „EC 1055 M“ mit 480.000 Op./s, welche sich durch eine vergrößerte Leistungsbreite, mehr Komfort und größeren Anwendernutzen auszeichnet. Mit dem seit etwa 1980 bestehenden Erzeugnisangebot und seinen Anwenderlösungen ist Robotron zweifellos ein deutlicher Schritt nach vorn gelungen. Dennoch sind nicht nur intensivere Anstrengungen nötig, um den Bedarf an EDV-Erzeugnissen aus eigener Produktion im Lande zu decken, sondern auch, um das gesteckte Ziel realisieren zu können, Anschluß an die westliche Entwicklung zu finden. II. Struktur der EDV-Industrie seit 1978 Den Beschlüssen der Partei- und Wirtschaftsführung folgend, sind zur Erzielung einer höheren Effektivität die Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik verändert und im Zuge der hiermit verbundenen Maßnahmen neue Kombinate gebildet und dem Ministerium direkt unterstellt worden. Nach der 1978 vollzogenen Umorganisation und verschiedenen, danach folgenden mehrfachen Veränderungen der Aufbauorganisation von Robotron, gehören gegenwärtig folgende VEB dem Kombinat an: Robotron-Zentrum für Forschung und Technik Dresden, Robotron-Rationalisierung Weimar, Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt, Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt, Robotron-Elektronik Radeberg, Robotron-Elektronik Zella-Mehlis, Robotron-Meßelektronik „Otto Schön“ Dresden, Robotron-Secura-Werke Ost-Berlin, Robotron-Schreibmaschinenwerk Dresden, Robotron-Elektronik Dresden, Robotron-Elektronik Riesa, Robotron-Elektroschaltgeräte Auerbach, Robotron-Elektronik u. Zeichenanlagen Hoyerswerda, Robotron-Befehlsgeräte Leipzig, Robotron-Vertrieb Ost-Berlin, Dresden u. Erfurt, Robotron-Anlagenbau Leipzig, Robotron Export-Import Berlin-Ost, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR. III. Die Produktion von EDV-Anlagen Das Produktions- und Lieferprogramm der VEB Kombinat Robotron umfaßt folgende Erzeugnisse: Erzeugnisse der ESER, und zwar: EDVA EC 1055 u. EC 1055 M (Vielzweckanlagen, Operativ-Speicherkapazität von 16 M Bytes) sowie u.a. Magnetbandspeicher, Wechselplattenspeicher, Wechselplattensteuergeräte, Lochkartenleser, Drucker, Trommelzeichengeräte, Bildschirmsysteme, Multiplexsteuergeräte für Datenfernverarbeitung; Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, und zwar: Kommerzielle Basisrechnersysteme, Modulare Bürocomputerreihen, Datenerfassungsgeräte, Textsysteme, Terminals u. OEM-Erzeugnisse sowie seit 1984 CAD/CAM-Systeme, Heimcomputer und Personalcomputer; mechanische, elektrische u. elektronische Schreibmaschinen; Zeichenanlagen u. Organisationstechnik und außerhalb der Rechen- u. Schreibtechnik: elektronische Meßtechnik (komplette Ausrüstungen von Meßlabors, Geräte zur Meß- und Prüftechnik u.a.); Richtfunktechnik; Unterhaltungselektronik (Stereo-Kompaktanlagen, HiFi-Stereo-Steuergeräte, Rundfunkgeräte u. Fernsehempfänger) sowie Befehlsgeräte, Stromversorgungsmodule u. Magnetköpfe. IV. EDV-Software Im Software-Bereich wurden für die ESER-Rechner verschiedene maschinenorientierte und problemorientierte Systemunterlagen entwickelt, die für die neuen Rechner auch ganz spezielle Anwendungslösungen beinhalten. Hierzu zählen u.a.: eine Software-Lösung für eine „komplexe Materialwirtschaft für Industrie und Handel“ auf der Grundlage des Basisrechnersystems A~6.402 unter Einbeziehung von on-line-gekoppelten Bildschirmterminals; das mikrorechnergesteuerte Krebsbestrahlungs-Planungssystem „DOPSY“, ein interaktives System für die Strahlentherapie auf Basis des Mikrorechnersystems K 1630; das Geburtenüberwachungssystem „NATALI“ für eine mikrorechnergesteuerte Überwachung des Geburtsvorganges auf Basis des Bürocomputers A 5.120; das Org- und Software-Paket „MARMEDO“ mit Möglichkeiten einer Röntgen- und EKG-Befundbeschreibung und einer rechnergesteuerten Terminkontrolle sowie das „Reservierungs- und Informationssystem für das Hotelwesen, AURIS 1600“ in drei Ausführungen, entweder auf Basis des Platzreservierungsterminals K 8.927 oder auf Basis von Rechnern. Daneben bietet Robotron spezielle Problemlösungen z.B. für Banken, Sparkassen, das Postwesen und Versicherungen, für das Bauwesen, die Erdölindustrie und die Landwirtschaft an. V. EDV-Schulung Nach der Neuorganisation von Robotron 1978 begann man mit der Vereinheitlichung des EDV-Schulungssystems. Inzwischen werden die einzelnen Lehrveranstaltungen in folgenden Betrieben durchgeführt: im Schulungszentrum des VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig, im Direktionsbereich Schulung des VEB Robotron-Vertrieb Berlin (Ost), im Schulungsbereich des VEB Robotron-Vertrieb Dresden, im Bereich für Schulungsleistungen des VEB Robotron-Vertrieb Erfurt, im Schulungszentrum des VEB Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, im Schulungszentrum Oelsnitz des VEB Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt sowie im VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt. Das Schulungszentrum in Leipzig übt im Rahmen der Robotron-Schulungsleistungen eine Leitfunktion aus. Bereits im Herbst 1959 begann man in Leipzig als Institution des damaligen Industriezweigs Datenverarbeitung/Büromaschinen mit der EDV-Schulung. Verbindlich für alle diese Schulungseinrichtungen ist gegenwärtig ein Lehrgangssystem „zur modellbezogenen Weiterbildung von Fachkräften für die Anwendung und den Einsatz folgender Anlagen, Geräte und Systeme“: EDVA, Dezentrale Datentechnik, Kleinrechner, Programmierbare Kleinstrechner, Mikrorechner, Datenfernverarbeitungssysteme, Datenerfassungssysteme, Buchungs- u. Fakturierautomaten, Schreib-u. Organisationstechnik sowie Baugruppen. Die einzelnen Lehrgänge bestehen aus Vorträgen, Unterrichtsgesprächen und Praktika. Das nach dem Bausteinsystem angelegte Ausbildungsprogramm vermittelt nicht nur Kenntnisse über Hard- und Software, sondern gibt ebenso ausgewählten Führungskräften die Möglichkeit, an speziellen Schulungskursen auf der Grundlage festgelegter Weiterbildungsprogramme teilzunehmen. Nach dem Schulungsprogramm für 1982 ergibt sich in der Regel eine getrennte Aufgabenteilung der einzelnen Schulungszentren nach Erzeugnissen. Die Arbeitsteilung zwischen den Schulungsorten gilt gegenwärtig als noch nicht genügend koordiniert. VI. Organisationsformen beim Einsatz von EDVA Unter Fortsetzung des bereits seit einigen Jahren festzustellenden Trends einer Zentralisierung der EDV-Kapazitäten in Rechenzentren sehen die Planungen bis 1980 und darüber hinaus folgende Organisationsformen der Nutzung von EDVA vor, von denen einige bereits realisiert worden sind: Gemeinschaftsrechenzentren für mehrere Betriebe oder Kombinate in den Fällen, in denen territoriale oder zweigliche Rationalisierungsmöglichkeiten diese Organisationsform zweckmäßig erscheinen lassen (Datenverarbeitungszentren mit kollektiver Nutzungsmöglichkeit von EDVA); bereichsbezogene Rechenzentren und Rechenbetriebe mit z.T. schon realisierten Formen kollektiver Nutzung auf der Basis von Teilhabersystemen; Dienstleistungsrechenzentren des seit Anfang 1980 bestehenden Volkseigenen Kombinats Datenverarbeitung in Berlin (Ost) mit seinen Datenverarbeitungszentren (VEB DVZ) in allen Bezirkshauptstädten der DDR, die bereits in Einzelfällen auf der Basis von Teilhabersystemen kollektiv genutzt werden; [S. 263] * Rechenzentren mit Datenfernverarbeitungstechnik für die Abwicklung von Projekten im Teilnehmerbetrieb und ersten Ansätzen des Einsatzes von Mehrrechnersystemen (Beispiel: VEB Kombinat Robotron, Akademie der Wissenschaften der DDR); individuell genutzte Rechenzentren in größeren Betrieben, Kombinaten, der Akademie der Wissenschaften oder Universitäten, wo zu lösende Aufgaben diese Organisationsform der EDV erforderlich machen und eine Auslastung der Anlagen gegeben ist. VII. EDV-Einsatzgebiete und -bereiche Informationen über wirtschaftliche Tatbestände sind notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Partei- und Wirtschaftsführung der DDR sind daher bestrebt, mit Hilfe eines konzentrierten EDV-Einsatzes den Informationsprozeß und damit verbunden die Berichterstattung über den Planvollzug möglichst optimal zu gestalten. So werden EDVA in der DDR in nahezu sämtlichen volkswirtschaftlichen Bereichen eingesetzt: in Industrie, Bauwesen, Handel und Versorgung, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehrswesen einschließlich Schiffahrt, in Wissenschaft und Technik sowie im Bildungswesen. Dabei zählen der Schwermaschinen- und Anlagenbau, der Bereich der Elektrotechnischen und elektronischen Industrie, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik) sowie örtliche Staatsorgane (Staatsapparat) zu den zahlenmäßig stärksten Nutzergruppen. Die wichtigsten Aufgabenkomplexe sind: Rechnungsführung und Statistik, Lenkung und Kontrolle, Planung und Bilanzierung, technologische Produktionsvorbereitung und wissenschaftlich-technische Berechnungen. Um einen möglichst effektiven EDV-Einsatz zu gewährleisten, sind verschiedene vereinheitlichte und datenverarbeitungsgerechte Belege geschaffen worden. VIII. Rechnergestützte Informationssysteme In der DDR sind verschiedene Ausprägungsformen rechnergestützter Informationssysteme entwickelt worden. Einige dieser Informationssysteme gibt es nicht mehr, entweder weil sie aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in der geplanten Weise realisiert werden konnten, oder weil ihre Konzeption nicht im Einklang mit neu gesetzten ideologischen Leitlinien stand. Es handelte sich hierbei um folgende Informationssysteme: Operative Informationssysteme (1964/65), das volkswirtschaftliche Informationssystem (1965 bis 1971), integrierte Leitungs- und Informationssysteme (1967) sowie integrierte Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (1967 bis 1971). Gegenwärtig sind folgende rechnergestützte Informationssysteme im Einsatz: Wissenschaftliche Informationssysteme, zu denen das Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) sowie das System der gesellschaftswissenschaftlichen Information und Dokumentation zu zählen sind (Information, IV). Automatisierte Leitungssysteme: Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen veränderten ökonomischen Grundrichtung traten nunmehr an die Stelle der bisher eingesetzten „Integrierten Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ neue Konzepte nach sowjetischem Vorbild: die „Automatisierten Leitungssysteme (ALS)“. Ein ALS wird definiert als ein „Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Kybernetik, Operationsforschung) berücksichtigt werden. Im Zeitverlauf sind innerhalb des RGW verschiedene Typen von ALS entwickelt und eingesetzt worden. Hierbei handelt es sich u.a. um: Gesamt- oder Allgemeinstaatliche ALS, Industriezweigsysteme, Systeme zur Steuerung technologischer Prozesse (ALS Technische Prozesse [ALSTP]) sowie ALS eines Betriebes für die organisatorisch-ökonomische Tätigkeit. Auf der Moskauer ESER II/SKR-Ausstellung Mitte 1979 stellte die DDR z.B. das Recherchesystem AIDOS (Information, V) als „Allgemeinstaatliches ALS“ vor. ALS für Betriebe umfassen einzelne Teilsysteme. Diese können nach einem bestimmten Merkmal ausgewählt werden, das den speziellen Zielen und Leitungsaufgaben entspricht. Es sind Gliederungsmöglichkeiten nach funktionellen Merkmalen, nach Organisationsmerkmalen sowie nach anderen Merkmalen, wie z.B. nach technischen Mitteln oder Systemunterlagen, gegeben. Vom Kombinat Robotron sind Programmiersysteme und Programmpakete entwickelt worden, die u.a. auch für die programmtechnische Realisierung von ALS bestimmt sind. Leitungsinformationssysteme: Obwohl einerseits noch immer Entwicklung und Einsatz betrieblicher ALS praktiziert werden, setzte andererseits bereits vor längerer Zeit ein Prozeß ein, der zu der Entwicklung alternativer Lösungsansätze bei der rechnergestützten Informationsverarbeitung und -bereitstellung z.B. in VEB und Kombinaten und mithin ebenso zu neuen Begriffsfassungen führte. So war in der EDV-Literatur der DDR u.a. von „Rechnergestützten Systemen zur Information der Leitung (RSIL)“ und auch von „Rechnergestützten automatisierten Informationssystemen (AIS)“ [S. 264]die Rede. Seit kurzem bietet Robotron Dresden für die Anwendung seiner Rechner das „Leitungsinformationssystem/Robotron (LIS/R)“ an, welches nach Robotron-Informationen den Aufbau eines „endnutzerorientierten Mensch-Maschine-Kommunikationssystems zur Rationalisierung der Leitungstätigkeit auf der Grundlage einer Datenbank als Informationsbasis, eines Datenbankauswertungssystems und separater Datenverarbeitungsprojekte“ gestatten soll. Klaus Krakat Literaturangaben Beispiele der POS-Nutzung im DOS/EC zur Vorbereitung für OS/EC-Anwender. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Beiträge zur Informationsverarbeitung. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik, BSB 3. Leipzig: G. Teubner 1977. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Datenbankorganisation, in: rechentechnik/datenverarbeitung Nr. 7/1982 und Beiheft 2/1981. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981 u. 1982. Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, in: Neue Technik im Büro. Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. ESER-EDVA EC 1055, in: Neue Technik im Büro, Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. Funktionsprinzipien des ESER, Reihe 2. Hrsg. VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Leitungsinformationssysteme, in: rechentechnik/datenverarbeitung, Nr. 4 u. 5/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Schneider, Horst, u. Siegfried Köhli: Systematische Projektierung der Datenverarbeitung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Softwareentwicklung, in: rechentechnik/datenverarbeitung, edv aspekte Nr. 3/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 259–264 Datenübertragungsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK)
Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase…
DDR A-Z 1985
Denkmalschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und die Kammer der Technik (KDT) herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung erklärt werden. Unterschieden werden Geschichts-, Bau- und Kunstdenkmale nach regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung. Etwa 48.000 Denkmale sind erfaßt und klassifiziert, davon 30.000 Bau- und Kunstdenkmale. Eine zentrale Liste registriert rund 400 Denkmale, Bezirks- und Kreisdenkmallisten weitere rund 40.000 Objekte, darunter 22 historische Stadtzentren und mehr als 25 Altstadtbereiche, u.a. in Stralsund, Güstrow und Bautzen, Nationale Mahn- und Gedenkstätten für Opfer des Faschismus, Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur, Museen für Dichter, Musiker und Gelehrte, Gedenkstätten der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der Dresdner Zwinger, die Wartburg, die Domkirchen von Naumburg und Halberstadt und zahlreiche Schlösser. Zu den etwa 2.000 verzeichneten technischen Denkmalen gehören Hammerwerke, Gießereien, Anlagen des Bergbaus, Ziegeleien und Schmieden. Wiederhergestellt wurden inzwischen u.a. der Zwinger in Dresden, die Nationalgalerie, das Alte Museum und historische Bauten „Unter den Linden“ in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Vollständig restauriert wurden u.a. auch das „Tivoli“ in Gotha, Stätte des Gründungskongresses der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands im Mai 1875, „die Gedenkstätte des Potsdamer Abkommens“ im Schloß Cäcilienhof in Potsdam und das Stadtzentrum von Mühlhausen (mit Kornmarkt- und Marienkirche) als Gedenkstätte des Deutschen Bauernkrieges von 1525. Gegenwärtig wird u.a. an dem Wiederaufbau der historischen Bauten am früheren Berliner Gendarmenmarkt und der Wiederherstellung der Dresdner Semper-Oper gearbeitet. Restaurierungsarbeiten an Luthergedenkstätten wurden anläßlich der Martin-Luther-Ehrung 1983 aktiviert. Ferner sind inzwischen mehr als ein Dutzend historische Bauernhäuser unter D. gestellt worden, so z.B. schon 1955 in der Spreewaldgemeinde Lehde die typischen Holzbauten des Dorfkerns. Andererseits sind traditionsreiche Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonskirche in Potsdam abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben worden. Die fachwissenschaftliche Anleitung der staatlichen Organe, der Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigten obliegt dem Institut für Denkmalpflege. Es untersteht dem Ministerium für Kultur und gliedert sich in 5 Arbeitsstellen (Berlin [Ost], Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin). Die Anleitung des Instituts bezieht sich u.a. auf bauliche, gärtnerische und städtebauliche Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten, Untersuchungen, Grabungen, Konservierungen und Restaurierungen. Zur Restaurierung bestehen 5 VEB Denkmalpflege in Berlin (Ost) und den Bezirken Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin. In ihnen sind Spezialhandwerker, Projektierungsgruppen und Ateliers für Restaurierung von Werken der bildenden und angewandten Kunst zusammengefaßt. Zur Kennzeichnung aller Denkmale dienen Tafeln, die aus einem emaillierten weißen Quadrat mit heraldischem Symbol aus blauer Farbe sowie der Aufschrift Denkmal bestehen. Das „Gesetz zum Schutze des Kulturgutes der DDR — Kulturschutzgesetz —“ vom 3. 7. 1980 (GBl. I, S. 191) verpflichtet alle Institutionen und Körperschaften, die Kulturgut jeder Art aufbewahren, zu dessen lückenlosem Schutz. Neben Denkmalen gehören dazu technische Gegenstände, Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Handschriften, Münzen, Orden und Ehrenzeichen, Exponate aus Kirchen. Beim Ministerium für Kultur besteht seit Ende 1977 ein Rat für Denkmalpflege (Leiter: Werner Rackwitz, SED), beim Kulturbund gibt es 326 Interessengemeinschaften Denkmalpflege mit mehr als 5.000 Mitgliedern. In einer vom Ministerium für Kultur, dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Kulturbund initiierten Aktion „Gepflegte Denkmale und ihre Umgebung“ wurden 1983 von Bürgern 620 Denkmale übernommen, um sie mit Unterstützung von Betrieben, Produktionsgenossenschaften, LPG, FDJ oder Parteien instandzusetzen. Davon sind 255 Denkmale der politischen Geschichte, 253 Denkmale des Städtebaus und der Architektur (davon etwa ein Drittel Wohn- und Bauernhäuser), der Rest Denkmale der Landschafts- und Gartengestaltung sowie technische Denkmale oder Denkmale der Produktions- und Verkehrsgeschichte. Generalkonservator ist (1983) Ludwig Deiters (SED). Seit 1969 ist die DDR Mitglied des ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmale und Kulturstätten bei der UNESCO). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 269 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/SaaleSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler…
DDR A-Z 1985
Bezirksgeleitete Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie nachgeordnet, sie sind also — wie es in der DDR heißt — „doppelt unterstellt“. Bis zur Umwandlung der halbstaatlichen Industriebetriebe und der industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks in volkseigene Industriebetriebe im Jahre 1972 unterstanden diese ebenfalls den Bezirkswirtschaftsräten. Die BI. umfaßt vorwiegend kleinere und mittlere Betriebe, von denen über die Hälfte in den Bezirken Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig konzentriert ist. Mitte der 60er Jahre wurden ca. 85 v.H. aller Industriebetriebe, die allerdings nur mit 30 v.H. an der industriellen Bruttoproduktion beteiligt waren, bezirksgeleitet. Durch Zentralisierungsmaßnahmen und andere organisatorische Veränderungen auf dem Industriesektor hat der Anteil der BI. an der industriellen Warenproduktion in den vergangenen Jahren ständig abgenommen. Ende 1981 waren in 93 bezirksgeleiteten Kombinaten (ohne Dienstleistungskombinate) 1100 Betriebe mit rd. 180.000 Beschäftigten zusammengefaßt. Einschließlich der örtlichen Betriebe erwirtschaftete die BI. 16 v.H. der industriellen Warenproduktion. Erhebliche Bedeutung hat die BI. für die Versorgung der Bevölkerung, viele ihrer Produkte werden jedoch exportiert. In den nachfolgend aufgeführten Produktionsrichtungen sind fast alle Volkseigenen Betriebe bezirksgeleitet: Möbel und Polsterwaren, Musikinstrumente, Spielwaren, Sportwaren, Pelz- und Lederbekleidung, Fleischverarbeitung, Süßwaren, Spirituosen und andere Zweige der Lebensmittelproduktion. Durch die sog. Erzeugnisgruppenarbeit (Erzeugnisgruppen) sind die Betriebe der BI. mit der Zentralgeleiteten Industrie verbunden. Unter dem Terminus Erzeugnisgruppenarbeit wird in der DDR die Zusammenarbeit zwischen gleiche oder ähnliche Erzeugnisse produzierenden Industriebetrieben gleicher oder unterschiedlicher Unterstellungs- und Eigentumsverhältnisse unter Führung eines Kombinats verstanden. Damit pro[S. 223]fitiert die BI. vor allem in der Forschung und Entwicklung, die sie nicht allein betreiben kann, von den Erkenntnissen größerer Industrieeinheiten. Industrie, IV., B. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 222–223 Bezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirksparteiorganisationen der SEDSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Neubezeichnung der örtlichen Industrie nach der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft 1963. Zur BI. zählen sämtliche den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) unterstehenden volkseigenen Industriebetriebe und die den Wirtschaftsräten der Bezirke beigeordneten wenigen noch vorhandenen privaten Betriebe; die Betriebe sind aber auch dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und…
DDR A-Z 1985
Sparen (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich fälligen Spareinlagen werden mit 3¼ v.H. jährlich verzinst (Zinsertrag 1982: 3.419,8 Mill. Mark) und übertreffen mit den Sparguthaben aus Lebensversicherungen (1982: 11418,7 Mill. Mark) seit 1975 das im Binnenhandel erzielte Umsatzvolumen. Die privaten Sparguthaben bei den Geld- und Kreditinstituten haben sich seit 1950 wie folgt entwickelt: [S. 1247]Dem S. liegen überwiegend traditionelle Sparmotive zugrunde. Dazu zählt vorrangig das Zweck-S. zur Anschaffung von Konsumgütern des gehobenen Bedarfs, deren Preise durch starke Verbrauchsteueraufschläge auf einem relativ hohen Niveau liegen. Darüber hinaus schlägt sich im S. ein latenter Kaufkraftüberhang nieder, der aus im Vergleich zum Warenangebot überproportionalen Einkommensteigerungen, Unregelmäßigkeiten in der Belieferung mit hochwertigen Erzeugnissen sowie unzureichender Reagibilität des Warenangebots auf verändertes oder nicht eingeplantes Konsumverhalten resultiert. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland sind folgende Entwicklungstendenzen bemerkenswert: 1. Deutlich unterscheiden sich die Anlageformen, unter denen in der DDR das Konten-S. (88 v.H.) mit großem Abstand vor dem Versicherungs-S. (9 v.H.) und dem Wertpapier-S. (3 v.H.) rangiert. 2. Die Spareinlagen (1982: 122,5 Mrd. Mark) erreichen pro Kopf der Bevölkerung 7.335 Mark und somit weniger als 30 v.H. des Betrages in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Die Sparquote der privaten Haushalte, d.h. der Anteil der privaten Ersparnis bei den Kreditinstituten (1982: 4.612,9 Mill. Mark) und den Personenversicherungen (1982: 680 Mill. Mark) am verfügbaren Einkommen, lag in den siebziger Jahren zwischen 5 und 6 v.H. (1970: 5,6 v.H.; 1975: 5,4 v.H.). Sie sank 1980 auf 2,7 v.H. und war 1982 mit 4,1 v.H. ebenfalls wesentlich niedriger als in der Bundesrepublik Deutschland (14 v.H.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1246–1247 Soziologie und Empirische Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SparkassenSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich…
DDR A-Z 1985
Gerichtsverfassung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I, S. 457) geregelt, das mit Wirkung vom 1. 11. 1974 an die Stelle des GVG vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 45) getreten ist, nachdem mit dem ersten GVG der DDR vom 2. 10. 1952 (GBl., S. 985) die alte, in Deutschland seit 1879 bestehende G. beseitigt worden war. In den grundsätzlichen Bestimmungen betont das GVG die Unabhängigkeit der Richter, hebt die der Rechtsprechung gestellten Aufgaben hervor (Rechtswesen, II.) und legt die Zulässigkeit des Rechtsweges für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen fest, soweit nicht die Zuständigkeit anderer Staatsorgane begründet ist. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist also Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit; selbständige Kreis- und Bezirksarbeitsgerichte bestanden nur bis zum 25. 4. 1963. Das GVG beinhaltet ferner den Grundsatz der Öffent[S. 528]lichkeit der Verhandlung (Rechtswesen, IV. D.), der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Verteidigung (Verteidiger), die Möglichkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen und die Zulässigkeit der Gerichtskritik (Rechtswesen, IV. E.). Ausnahmegerichte sind unstatthaft. Die Gerichtssprache ist deutsch (in der Lausitz kann in sorbischer Sprache verhandelt werden), und die Urteile werden „Im Namen des Volkes“ verkündet. II. Das Oberste Gericht (OG) Das höchste Organ der Rechtsprechung ist das Oberste Gericht (§ 36 GVG) mit dem Sitz in Berlin (Ost), das von einem Präsidenten (Dr. Toeplitz, CDU) geleitet wird. Es leitet die Rechtsprechung aller Gerichte und hat die „einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Gerichte“ zu sichern. Mit der Bestimmung, daß das OG der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich ist (§ 36 Abs. 2 GVG), wurde das Prinzip des Demokratischen Zentralismus auch in der Rechtsprechung durchgesetzt. In Verwirklichung dieses Prinzips wurde ein umfassendes „System der wissenschaftlichen Leitung der Rechtsprechung“ entwickelt, das insbesondere die Anleitung der unteren durch die oberen Gerichte und durch das OG sowie die mit dem neuen GVG vom 27. 9. 1974 erneut eingeführte Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte durch das Ministerium der Justiz regelt. In Art. 74 der Verfassung ist dem Staatsrat die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des OG übertragen. Diese Aufsichtsbefugnis erstreckt sich nach der Stellung des OG auf die gesamte Rechtsprechung der DDR, hat jedoch in der Praxis der letzten Jahre angesichts der geminderten Rolle des Staatsrats kaum Bedeutung erlangt. Die Organe des OG sind das Plenum, das Präsidium, die Kollegien für Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen und die bei den Kollegien gebildeten Senate. Dem Plenum gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Oberrichter und die Richter des OG, die Direktoren der Bezirksgerichte und die Leiter der Militärobergerichte an. Mitglieder des Präsidiums sind der Präsident, die Vizepräsidenten und die Oberrichter des OG. Die Mitglieder des Präsidiums werden auf Vorschlag des Präsidenten vom Staatsrat berufen. Die Rechtsprechung liegt in Händen der Senate, die mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei beisitzenden Richtern besetzt sind. In Arbeitsrechtssachen entscheidet der zuständige Senat mit einem Oberrichter, einem weiteren Richter und drei Schöffen. Seit 1967 sind bei den Senaten des OG, ohne daß es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, „Konsultativräte“ gebildet worden, die mit beratender Funktion ausgestattet sind. Es bestehen — soweit erkennbar — Konsultativräte für Familienrecht und LPG-Recht (beide beim 1. Zivilsenat des OG), für Urheber- und Patentrecht sowie 2 Konsultativräte für Strafrecht beim 3. und 5. Strafsenat des OG. Betont wird, daß die Konsultationen vor Durchführung einer Verhandlung keine „vorweggenommene Beweisaufnahme“ sein dürfen. Plenum und Präsidium können zur Leitung der Rechtsprechung Richtlinien und Beschlüsse erlassen, die für alle Gerichte verbindlich sind. Seit 1953 hat das OG 32 Richtlinien beschlossen, von denen allerdings, bedingt durch die Verabschiedung neuer Gesetze, die Mehrzahl inzwischen wieder aufgehoben wurde. Anträge auf Erlaß solcher Richtlinien und Beschlüsse können der Präsident des OG, der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und der Bundesvorstand des FDGB stellen. Das Plenum, an dessen Tagungen der Generalstaatsanwalt, der Minister der Justiz und ein Vertreter des Bundesvorstandes des FDGB teilzunehmen berechtigt sind, tagt grundsätzlich einmal in 3 Monaten. Entgegen der bis zum 31. 10. 1974 geltenden Regelung ist der Staatsrat an Plenartagungen des OG nicht mehr beteiligt. Das Präsidium bereitet die Tagungen des Plenums vor und beruft diese ein, ist zuständig für die Beschlußfassung, wenn ein Senat des OG in einer grundsätzlichen Rechtsfrage von der Entscheidung eines einem anderen Kollegium angehörenden Senats oder des Präsidiums abweichen will, wertet die Rechtsprechung der Gerichte und die Eingaben der Bürger aus, organisiert die Tätigkeit des OG und regelt die Geschäftsverteilung. Ferner ist das Präsidium Kassationsinstanz (s. u.). Es ist dem Plenum verantwortlich und rechenschaftspflichtig. In der Rechtsprechung ist das OG zuständig: 1. in erster und letzter Instanz für Strafsachen, in denen der Generalstaatsanwalt wegen ihrer überragenden Bedeutung Anklage vor dem OG erhebt; 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen erstinstanzlichen Entscheidungen der Bezirksgerichte und Militärobergerichte und für die Entscheidung über die Berufung in bestimmten Patentsachen; 3. als Kassationsgericht (Kassation) in Straf-, Militärstraf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. III. Die Bezirksgerichte (BG) In jedem Bezirk besteht ein BG, das von einem Direktor geleitet wird. Das BG leitet im Bezirk die Tätigkeit der Kreisgerichte und der gesellschaftlichen Gerichte. Nachdem mit dem neuen GVG das Plenum des BG weggefallen ist, fungiert als beratendes Kollegialorgan für den Direktor das Präsidium, [S. 529]dem der Direktor des BG, seine Stellvertreter und die Oberrichter angehören. Das Präsidium ist Kassationsinstanz und entscheidet als solche in der Besetzung mit dem Direktor oder einem Stellvertreter als Vorsitzendem und vier vom Direktor zu bestimmenden Mitgliedern des Präsidiums. Die Rechtsprechung des BG in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen liegt in den Händen der Senate, deren Zahl bei den einzelnen BG unterschiedlich ist. Diese sind in der ersten Instanz mit einem Oberrichter oder Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen, in der zweiten Instanz mit einem Oberrichter als Vorsitzendem und zwei weiteren Richtern besetzt. In Arbeitsrechtssachen entscheiden auch in zweiter Instanz ein Oberrichter und zwei Schöffen. Das BG ist zuständig: 1. als Gericht erster Instanz a) in Strafsachen für die Entscheidung über Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte, Staatsverbrechen, über vorsätzliche Tötungsverbrechen, schwerere Verbrechen gegen die Volkswirtschaft und in allen anderen Strafsachen, in denen die Anklage durch den Staatsanwalt vor dem BG erhoben wird, b) in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem BG beantragt oder der BG-Direktor die Sache an das BG heranzieht (durch diese Zuständigkeitsregelung wird die Verfassungsgarantie des Richters — Art. 101 der Verfassung — eingeschränkt); 2. in zweiter Instanz für die mit einem Rechtsmittel angefochtenen Entscheidungen der Kreisgerichte in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen; 3. als Kassationsgericht für die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte. IV. Die Kreisgerichte (KrG) In jedem Kreis besteht ein KrG, das von einem Direktor geleitet wird und in Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen gegliedert ist. Die Kammern sind mit einem Richter als Vorsitzendem und zwei Schöffen besetzt. Das KrG ist zuständig: 1. für alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht die Zuständigkeit des BG oder des OG begründet ist. Es gehören also grundsätzlich alle Zivilsachen in erster Instanz vor das KrG; 2. für Entscheidungen über den Einspruch gegen eine Entscheidung der Konfliktkommission oder Schiedskommission (Gesellschaftliche Gerichte); 3. für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Staatlichen Notariats oder eines Einzelnotars; 4. für die Verhandlung über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine polizeiliche Strafverfügung wegen einer Verfehlung; 5. für Vollstreckbarkeitserklärungen von Entscheidungen der Gesellschaftlichen Gerichte; 6. für Einsprüche gegen die Nichtaufnahme in die Wählerliste zur Wahl der Volksvertretungen. V. Gerichtsorganisation in Berlin (Ost) In Berlin (Ost) besteht eine eigene Gerichtsorganisation seit der Auflösung des Kammergerichts im Herbst 1961 nicht mehr. In jedem der 8 Stadtbezirke gibt es ein Stadtbezirksgericht (Zuständigkeit wie Kreisgericht). Mit der Zuständigkeit eines Bezirksgerichts ausgestattet ist das Stadtgericht. Über Rechtsmittel und Kassationsanträge gegen dessen Entscheidungen entscheidet seit der Auflösung des Kammergerichts das Oberste Gericht. VI. Die Militärgerichtsbarkeit Die Militärgerichtsbarkeit war durch die Militärgerichtsordnung (Erlaß des Staatsrats) vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 71) eingerichtet worden. Sie wurde durch die AO des Nationalen Verteidigungsrates (Militärgerichtsordnung [MilGO] vom 27. 9. 1974, GBl. I, S. 481) neu geregelt. Die Rechtsprechung in Militärstrafsachen wird von dem OG, bei dem ein Militärkollegium gebildet ist, von den Militärobergerichten und den Militärgerichten ausgeübt. Die Leitung der Rechtsprechung liegt beim OG. Die Militärgerichte sind nicht nur in Strafsachen gegen Militärpersonen zuständig, sondern für alle Personen, die Straftaten gegen die militärische Sicherheit begehen. Der Standort und die örtliche Zuständigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte werden vom Minister für Nationale Verteidigung unter Berücksichtigung ihrer militärischen Notwendigkeit festgelegt (MilOG in Leipzig, Neubrandenburg, Berlin [Ost]). [S. 530]Als Grundlage für die Tätigkeit der Militärgerichte nennt die MilGO an erster Stelle die Beschlüsse der SED. Die sachliche Zuständigkeit ist entsprechend der allgemeinen Zuständigkeit in Strafsachen geregelt. Darüber hinaus sind die Militärstrafsenate des OG zuständig für die Entscheidung über strafbare Handlungen, die von Militärpersonen ab Dienstgrad Generalmajor/Konteradmiral oder Dienststellung Divisionskommandeur begangen werden, die Militärobergerichte ab Dienstgrad Oberst/Kapitän zur See oder ab Dienststellung Regimentskommandeur. Für die Organisierung der Tätigkeit der Militärgerichte und Militärobergerichte sind deren Leiter allein verantwortlich. Das MilOG, das weder ein Plenum noch ein Präsidium hat, entscheidet über Kassationsanträge (Kassation) gegen Entscheidungen des MilG. Kassationsinstanz sind ebenfalls (bei Entscheidungen der MilOG ausschließlich) die Militärstrafsenate des Militärkollegiums. Walther Rosenthal Literaturangaben Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar, 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. Müller-Fritzsche: Gerichtsverfassungsrecht. Potsdam-Babelsberg 1981. (Staatsanwaltschaftsrecht, Akademie der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, H. 252.) <LI>Roggemann, Herwig: Die Staatsordnung der DDR. Eingel. u. bearb. v. Herwig Roggemann. 2., erneuerte u. erw. Aufl. Berlin: Berlin-Verl. 1974. (Die Gesetzgebung der sozialist. Staaten. Einzelausg. 5.) (Quellen zur Rechtsvergleichung aus dem Osteuropa-Institut an der Freien Universität Berlin.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 527–530 Geographie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GermanistikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundsätzliche Bestimmungen Nach Artikel 92 der Verfassung wird die Rechtsprechung in der DDR durch das Oberste Gericht, die Bezirksgerichte, die Kreisgerichte und die Gesellschaftlichen Gerichte ausgeübt; in Militärstrafsachen besteht eine besondere Militärgerichtsbarkeit. Aufbau und Organisation der staatlichen Gerichte werden durch das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) vom 27. 9. 1974 (GBl. I,…
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Maschinenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenorganisationenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…
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Industrieministerien (1985)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
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VI. Planungsinstrumente
Planung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft). Rationalität und Zukunftsbezogenheit sind ihre typischen Merkmale. Die zentrale P. aller Produktionen und Leistungen sowie der Beschäftigung und der Kapitalbildung ist im Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 und in der Verfassung festgelegt. Art. 9 der DDR-Verfassung von 1968 in der Fassung von 1974 bestimmt: „Die Volkswirtschaft der Deutschen Demokratischen Republik ist sozialistische Planwirtschaft.“ Die allgemeinen Aufgaben der P. sind: a) die Analyse der Gegenwart und die rationale Durchdringung der Zukunft, b) die Festlegung von miteinander abgestimmten volkswirtschaftlichen Wachstumszielen und von branchenmäßigen, territorialen und betrieblichen Entwicklungs- und Produktionsaufgaben, c) die Auswahl der Strategien und Mittel zur Durchführung, d) die Vorbereitung der Kontrollen durch die Fixierung von Sollgrößen als Maßstab für Soll-Ist-Vergleiche, e) das Zusammenwirken der Wirtschaftseinheiten untereinander und mit staatlichen Verwaltungsstellen. Im weiten Verständnis schließt P. auch Aufgaben der Leitung ein, in einem engen Verständnis meint P., Ziele und Aufgaben für künftige Tätigkeiten zu erarbeiten und festzulegen. P. und Leitung sollen sich dann in der Weise ergänzen, daß Leitung die Wirtschaftsabläufe mittels monetärer Instrumente (ökonomische Hebel) wie Preise, Zinsen und Prämien, aber auch durch direkte Anweisungen steuert. In der Praxis gehen P. und Leitung häufig ungeschieden ineinander über, so insbesondere im Bereich der kurzfristigen „operativen Leitung“ der Kombinate und Betriebe. Die P. wird inhaltlich bestimmt durch die politischen Ziele der SED, die ökonomischen und sozialen Entwicklungsbedingungen der Volkswirtschaft (z.B. Arbeitskräftepotential, Mechanisierungsgrad der Produktion, Forschungslage), den Stand der innerdeutschen und internationalen Wirtschaftsbeziehungen, wobei im Vordergrund die Verflechtung mit der Wirtschaft der UdSSR und der RGW-Mitgliedsländer steht, und schließlich die allgemeine innen-, außen- und militärpolitische Lage. Die Hauptprobleme der P. entstehen durch die Ungewißheit der zukünftigen Entwicklung und durch ein sich wandelndes Gestaltungsoptimum, das in erster Linie die Beziehungen zwischen P.-Zentrale und Wirtschaftseinheiten betrifft. Durch Veränderungen im Verhältnis von notwendigen zu vorhandenen Informationen und eine Anhebung der Informationsqualität wird versucht, diese Ungewißheit zu verringern. Im Mittelpunkt der Gestaltungsproblematik steht die Frage nach dem mengenmäßig adäquaten Umfang der P. mit den Aspekten: a) Intensität der P. hinsichtlich der Ausführlichkeit und Genauigkeit, b) Kontinuität und Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristige P.) und c) Verbindlichkeitsgrad. Des weiteren ist die P.-Organisation zu bestimmen, d.h. die Hierarchie der Institutionen und die Form des P.-Ablaufs. Für das Funktionieren der Wirtschaft ist die Lösung bzw. Regelung existierender Widersprüche zwischen volkswirtschaftlichen, betrieblichen und individuellen Interessen von besonderer Bedeutung. Unabhängig von der diese Widersprüche leugnenden dogmatischen Behauptung der durch das Volkseigentum an Produktionsmitteln begründeten Interessenidentität zwischen individuellen, partikularen und gesamtgesellschaftlichen Interessen wird versucht, die Beschäftigten bei der Konkretisierung der zentral vorgegebenen Planziele mitwirken zu lassen, um zu erreichen, daß der Plan dem einzelnen nicht als ein ihn manipulierendes Instrument, sondern als schöpferisches, Leitungen und Belegschaften integrierendes und motivierendes Dokument erscheint (Interesse/Interessenübereinstimmung). [S. 987]Zentralisierten Planentscheidungsverfahren wird der Vorzug vor Formen dezentraler Planentscheidungen gegeben. Entsprechend werden die Instrumente zentraler P., das sind vor allem Bilanzen und Kennziffern, ständig weiterentwickelt. Die Verfahren der zentralen P. stärken zugleich den streng hierarchischen Aufbau des Wirtschaftssystems. Bisher wurde auch daran festgehalten, umfangreiche Kennziffern-Kataloge anstelle einer einzelnen „synthetischen“ Kennziffer — etwa dem Gewinn oder der betrieblichen Eigenleistung — vorzugeben, wodurch widersprüchliches P.-Verhalten der Betriebe und staatlichen Verwaltungsstellen erleichtert wird. Mit Homogenisierungsformeln wie „Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag“, „Einheit von zentraler P. und eigenverantwortlicher P. der Betriebe“, „Einheit von kurz- und langfristiger P.“, sucht die Wirtschaftspolitik einem solchen Verhalten entgegenzuwirken. „Egoistisches“ Verhalten der Betriebe und Industriezweige bei der Aufteilung der Produktionsfaktoren, vor allem der Investitionsmittel, sowie die Schwerfälligkeit und die häufigen organisatorischen Änderungen des P.-Ablaufs führten und führen in Vergangenheit und Gegenwart immer wieder zu Zielkonflikten und zu wirtschaftlicher Ineffizienz. Probleme entstehen ferner bei der Verflechtung von güterwirtschaftlicher und finanzieller P. (Finanzplanung und Finanzberichterstattung) sowie aus der Abstimmung der grundsätzlich ein- oder fünfjährigen P.-Fristen mit den davon abweichenden Entwicklungs- und Investitionszeiträumen. Problematisch ist schließlich auch die Verbindung von vertikaler P. eines Wirtschaftsbereiches bzw. Industriezweigs und horizontaler P. der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Eine weitere Überlagerung ergibt sich zunehmend aus den intensiveren Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Bei hier auftretenden Konflikten wird in der Regel eine formal-administrative Lösung gesucht. II. Planarten und Planinhalte P. schlägt sich in Plänen und in Konzeptionen, die Vorstufen künftiger Pläne darstellen, nieder. Der Plan als wichtigstes wirtschaftspolitisches Instrument enthält die Entscheidungen zu 1. den Aufgaben und Zielen, 2. den einzusetzenden Mitteln, 3. den Zeiträumen und Terminen der Durchführung und 4. den Zuständigkeiten. Er ist ein System von Aufforderungen (Direktiven, Normen oder Empfehlungen) und soll eine Folge von Handlungen hervorrufen und koordinierend leiten. Die Verhaltensanforderungen der Pläne sind verbindliche, rechtliche Normen. Planentscheidungen erhalten ihre Rechtsverbindlichkeit in Form von Plangesetzen (Jahresvolkswirtschaftsplan, Fünfjahrplan) oder in Form einzelner Vorschriften, z.B. zur Abwendung volkswirtschaftlicher Störungen. Rechtsverbindlich sind auf betrieblicher Ebene neben den Plänen auch einzelne betriebliche Normen und spezielle Entscheidungen, die nur für Teilbereiche der Betriebe gelten. Gegenwärtig sind außer der „langfristigen P.“ Fünfjahr- und Jahrespläne der Volkswirtschaft, der Ministerien, Kombinate, Bezirke, Kreise, Städte, Gemeinden und der Betriebe zu unterscheiden. Seit 1976 wird versucht, die Pläne nach einer einheitlichen, jeweils für die Zeiträume der Fünfjahrpläne 1976–1980 und 1981–1985 geltenden Ordnung aufzustellen. Die sonst üblichen jährlichen P.-Methodiken der Jahresvolkswirtschafts-P. sind damit entfallen. Nach dieser Ordnung ist die P. für kleinere Betriebe und für Betriebe und Kombinate der Bezirksgeleiteten Industrie und der örtlichen Versorgung nur in reduziertem Umfang durchzuführen. Da die P.-Ordnung von 1976 bzw. 1981 jedoch ständig revidiert wird, besteht aber auch gegenwärtig keine dauerhafte und einheitliche Ordnung. A. Langfristige Planung Unter langfristiger P. wird die vorausschauende Analyse (Prognose) und Festlegung der Hauptrichtungen und grundlegenden Proportionen der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren verstanden. Sie ist auch ein Instrument zur Angleichung der Entwicklungskonzeptionen innerhalb des RGW. Gegenwärtig erstreckt sich die P. auf den Zeitraum 1976–1990, unterteilt in Fünfjahresabschnitte. Der Stellenwert der langfristigen P. bzw. der Perspektivpläne ist — insbesondere aus der Sicht der Kombinate und Betriebe — umstritten, da deren Festlegungen ständig in der Gefahr stehen, durch Entwicklungen auf dem Welt- und dem Binnenmarkt, der Außen- und Militärpolitik, der Wissenschaft und Forschung, der öffentlichen Haushalte u.a. überholt zu werden. Nach der P.-Ordnung von 1981 (GBl. SDr. 1020 a–q vom 1. 2. 1980, SDr. 1021 vom 22. 2. 1980) sind längerfristige Entwicklungskonzeptionen auf allen Ebenen der Wirtschaftsverwaltung zu den Themen wissenschaftlich-technischer Fortschritt, Sortiments- und Produktionsstruktur, Standortverteilung der Ressourcen sowie Arbeits- und Kapitalproduktivität zu erstellen. B. Fünfjahrplan Der Fünfjahrplan der Volkswirtschaft enthält Wachstumsziele für 5 Jahre und Strategien und Mittel zu ihrer Erreichung. Er bestimmt als Gesetz: a) die einzuschlagende Richtung von Wissenschaft und Technik, b) die grundlegende Zusammensetzung des Produktionssortiments, c) Produktivitäts- und Wirtschaftlichkeitsziele, vor allem die anzustrebende Arbeitsproduktivität, d) einzelne bedeutsame Entwicklungs- und Produktionsziele sowie [S. 988]-vorhaben, e) den Kurs der außenwirtschaftlichen und bündnispolitischen Verflechtung (RGW), f) die Entwicklungsziele anderer Bereiche: der Aus- und Weiterbildung, der Jugend- und Frauenförderung, des Gesundheits- und Sozialwesens und der Kultur. Besonders mit dem Fünfjahrplan 1976–1980 sollte diese Planart — wie bereits ähnlich Ende der 60er Jahre — gegenüber dem Jahresvolkswirtschaftsplan an steuerungsinstrumenteller Bedeutung für die zentralen P.-Institutionen der SED- und Staatsführung gewinnen. Vorgesehen war, daß die P. von Wissenschaft und Technik künftig, anstelle der kurzen Jahresfrist, generell in Fünfjahreszeiträumen erfolgt. In die Ausarbeitung des Planes gingen ein: Programme zur Entwicklung einzelner Branchen und ausgewählter Komplexe der Wirtschafts-, Sozial- und Militärpolitik, „wissenschaftlich-technische Konzeptionen“ bzw. langfristige Konzeptionen von Erzeugnissen und Erzeugnisgruppen und Prognosen der erkennbaren demographischen, sozialen und ökonomischen Prozesse und der Trends von Wissenschaft und Technik in den nächsten 15–20 Jahren. <fd=“Übersicht über die Teilpläne des Fünfjahrplans 1981–1985 und der Jahresvolkswirtschaftspläne für die Jahre 1981–1985”> Die Planungsordnung für die Jahre 1981–1985 zeigt folgende Gliederung: Grundsätze der Planungsordnung P. der Produktion der Industrie P. des Bauwesens P. der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft P. des Verkehrswesens und des Post- und Fernmeldewesens P. des Konsumgüterbinnenhandels P. des Bildungswesens P. des Gesundheits- und Sozialwesens P. der Körperkultur und des Sports, des Erholungswesens und des Tourismus P. der Bereiche der Kultur, des Fernsehens, des Rundfunks und des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes P. des komplexen Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft P. der örtlichen Versorgungswirtschaft P. der Wasserwirtschaft Allgemeine Bestimmungen P. der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung Konzeptionelle Vorbereitung des Fünfjahrplanes P. der sozialistischen Rationalisierung P. von Wissenschaft und Technik P. der Grundfonds und Investitionen P. der Materialökonomie Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung P. der Arbeitsproduktivität, des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und des Arbeitseinkommens P. der Berufsbildung Finanz- und Kostenplanung P. der Preise P. der Finanzen des Staates P. der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration P. des Außenhandels und der Valutabeziehungen Territorialplanung P. der jugendpolitischen Aufgaben P. des Umweltschutzes Spezielle Planungsaufgaben zentraler Staatsorgane und der Räte der Bezirke: Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Komplexer Effektivitätsnachweis für die Volkswirtschaft insgesamt P. des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung (zentrale Aufgaben) Finanzbilanz des Staates C. Jahresvolkswirtschaftsplan Der Jahresplan der Volkswirtschaft stellt das verbindliche wirtschaftspolitische, in den Güter- und Finanzströmen abgestimmte Programm für ein Jahr dar. Er ist die Präzisierung der im Fünfjahrplan erfaßten Grundrichtung der Wirtschaftsentfaltung. Zu den im Jahresplan festgelegten Aufgaben gehören: 1. industrielle und landwirtschaftliche Produktion, darunter die Produktion wichtiger Positionen in Mengenangaben, 2. Nationaleinkommen, Kapitalbildung und -rentabilität, 3. Investitionen, hierbei auch Einzelvorhaben der Forschung und Entwicklung sowie der Rationalisierung, 4. Export und Import sowie Zusammenarbeit im RGW, 5. Arbeitsproduktivität, Lohnaufwendungen und Anzahl der Beschäftigten. Seit 1973/74 sind durch die Kennziffern zudem folgende P.-Inhalte detaillierter vorgegeben worden: 1. die Konsumgüterproduktion in quantitativer und qualitativer Hinsicht, 2. die Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsabläufe, 3. die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen, die P. von Wissenschaft und Technik sowie die Durchführung der betrieblichen Arbeitsorganisation, 4. die P. im Gesundheits- und Sozialwesen und im Kultursektor. Darüber hinaus werden seit dem Jahr 1976 5. die Verwendung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, 6. die Richtungen und Schwerpunkte der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit innerhalb des RGW sowie 7. die künftige Entwicklung der Preise zentral detaillierter geplant. Die P.-Ordnung von 1981 hat ergänzend die P. jugendpolitischer Aufgaben sowie — nach der Bildung von Außenhandelsbetrieben bei einigen Kombinaten — des Außenhandels stärker betont. D. Betriebsplan Der Betriebsplan umfaßt die aufeinander abge[S. 989]stimmten Plankennziffern der VEB und Kombinate für ein Jahr oder ein Quartal. Er gliedert sich in Teilpläne, die sich jeweils beziehen auf den mengen- und wertmäßigen Produktionsumfang, die Modernisierung der Fertigungsverfahren, die Fortentwicklung des Sortiments, das Investitions- und Finanzierungsprogramm einschließlich des Gewinnzieles sowie die Beschäftigtenmobilität und die sozialen Einrichtungen. Neben den Betriebszielen enthält der Betriebsplan auch Regelungen zur Organisation der materiellen (Produktion) und der formalen Prozesse (Leitung, Kontrolle, Kommunikation) innerhalb eines Betriebes. Seit dem Jahr 1974 ist die Betriebs-P. ausgeweitet worden. So schließt die Aufstellung der Betriebspläne gegenwärtig auch a) eine detaillierte Kosten-P., b) eine neu eingeführte Kapazitäts-P. und c) die intensivierte P. des Beschäftigteneinsatzes (u.a. im Schichteneinsatz) ein. <Übersicht über die Teilpläne des Betriebsplanes in der Industrie und im Bauwesen für die Jahre 1980–1985> Planteil 0: Koordinierende Pläne 1. Plan der sozialistischen Rationalisierung 2. Plan der Maßnahmen der sozialistischen ökonomischen Integration 3. Plan des Umweltschutzes 4. Plan der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik 5. Plan der Hauptkennziffern Planteil 1: Produktion 6. Produktionsplan Industrie 7. Produktionsplan Bauwesen 8. Produktionsplan Industrieanlagenbau 9. Kapazitätsplan Planteil 2: Absatz 10. Absatzplan 11. Exportplan 12. Plan der Bedarfs- und Marktforschung 13. Plan der Marktbearbeitung 14. Transportplan Planteil 3: Wissenschaft und Technik 15. Plan der Forschung und Entwicklung 16. Plan der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM-Plan) 17. Plan des ökonomischen Nutzens aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts 18. Plan der Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation 19. Plan der Neuerertätigkeit Planteil 4: Grundfondsreproduktion (Anlagevermögen) 20. Grundfondsplan 21. Plan der Vorbereitung der Investitionen 22. Investitionsplan 23. Instandhaltungsplan 24. Aussonderungsplan Planteil 5: Materialökonomie 25. Plan der materialökonomischen Kennziffern 26. Materialplan 27. Energieplan 28. Sekundärrohstoff- und Abproduktplan 29. Wasser- und Abwasserplan Planteil 6: Arbeitsproduktivität und -kräfte 30. Plan der Steigerung der Arbeitsproduktivität 31. Arbeitskräfteplan 32. Lohnplan 33. Kader- und Bildungsplan Planteil 7: Arbeits- und Lebensbedingungen 34. Plan der Gesamtentwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen 35. Maßnahmeplan 36. Plan der Finanzierungsquellen 37. Auslastungsplan Planteil 8: Finanzen und Kosten 38. Plan der Finanz- und Kostenkennziffern 39. Plan des einheitlichen Betriebsergebnisses und Begründung der Entwicklung nach Hauptfaktoren 40. Kostenplan 41. Finanzplan 42. Umlaufmittelplan E. Plan Wissenschaft und Technik Entsprechend dem industriell-technischen Niveau der Wirtschaft der DDR zählt der Plan Wissenschaft und Technik (PWT) (früher Plan Neue Technik) zu den wichtigen Teilplänen. Andererseits lassen sich wissenschaftliche Erkenntnisse nicht nach den strikten Methoden der Termin- und Leistungsfixierung, wie sie in der Produktions.-P. üblich sind, planen. Dies gilt besonders für die Grundlagenforschung und für die Entwicklung neuartiger Technologien (Basisinnovationen), weniger für die Aufgaben, bekannte Verfahren und Produkte durch Forschung weiterzuentwickeln. Als Instrument zur „schnellen Erreichung des Höchststandes der Technik“ wurde der PWT in der Vergangenheit vernachlässigt und stand entsprechend der untergeordneten Rolle betrieblicher Forschung und Entwicklung „neben“ den übrigen Teilplänen. Nachdem schon die forcierte Strukturpolitik zwischen 1967 und 1970 der Forschungs-P. starke Impulse gab, hat seit 1978 die zweite Welle der Kombinatsbildungen den PWT in seiner Bedeutung stabilisiert, da die Kombinatsleitungen nunmehr durch den Einsatz umfangreicher Forschungskapazitäten zu planen und zu leiten haben. Der PWT wird jährlich auf allen Leitungsebenen als Konkretisierung und Ausfüllung des jeweils gültigen Fünfjahrplanes aufgestellt und ist in allen Betrieben durchzuführen. Der vom Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Staatlichen Plankommission (SPK) ausgearbeitete PWT enthält alle Struktur- und wachstumspolitisch wichtigen Aufgaben der natur- und ingenieurwissenschaftlichen Forschung und Entwicklung. P.-Mittel sind seit 1977 (spezifizierte Regelungen seit 1981) Pflichtenhefte, die für alle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben auszuarbeiten sind, die zu neuen Verfahren oder Erzeugnissen führen. In ihnen sind die wissenschaftlich-technische Aufgabe, die wirtschaftlichen [S. 990]Ziele und die Arbeitsbedingungen festgelegt. Pflichtenhefte sind Grundlage für die Finanzierung, Prämierung und den Effizienznachweis. Im Jahr 1977 ist damit begonnen worden, über den Staatsplan Wissenschaft und Technik umfassende Neuerungsprozesse längerfristig, interdisziplinär und ressortübergreifend zu planen. Diese übergreifende P. soll mittels „Staatsaufträgen“ helfen, volkswirtschaftliche Engpässe auf dem Rohstoff- und Energiesektor, in der Zulieferindustrie sowie bei der Verbreitung moderner Technologien zu überwinden. Aktuelle Beispiele sind die zentral geplanten Forschungsvorhaben der lange Zeit in der DDR unterschätzten Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. Den als Staatsaufträge hervorgehobenen Forschungsprojekten werden Personal, Finanzen, Maschinen und Ausrüstungen bevorzugt zugewiesen. Der betriebliche PWT muß Einzelpläne enthalten für Forschung und Entwicklung, Standardisierung, Einführung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen in die Produktion, Aufnahme neuer Konstruktionen und Verbesserungen in die Produktion, Beendigung der Produktion technisch veralteter Erzeugnisse, Automatisierung von Produktionsabschnitten, Lizenznahme und -vergabe, Wissenschaftsorganisation und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit sowie technisch-organisatorische Maßnahmen. Unter Anleitung der Betriebsgewerkschaftsorganisation bestehen in größeren Betrieben „Betriebskomitees Neue Technik“, die ebenso wie Neuereraktive die Durchführung der geplanten Maßnahmen unterstützen. F. Territorialplanung Die TP. (synonym benutzte Bezeichnung für Gebiets- oder Regional-P.) ist die P. auf regionaler Ebene für die einzelnen Verwaltungseinheiten, die als Folge-P. aufgrund der Pläne der Industriezweige und der nichtindustriellen Wirtschaftsbereiche durchgeführt wird. Die Anforderungen der zentral vorgegebenen Pläne dominieren in der Regel bei der Abstimmung von zweigbezogener und territorialer P. gegenüber regionalwirtschaftlichen Aspekten. Die Grundlage der TP. sind volkswirtschaftliche Fünfjahr- und Jahrespläne, Fünfjahrpläne der Bezirke, die Generalverkehrspläne und Generalbebauungspläne sowie wissenschaftlich-technische Konzeptionen für die Standortverteilung industrieller Vorhaben und Standortstudien. Ziel der TP. ist es, eine rationelle und ausgewogene regionale Organisation und Struktur der Wirtschaft in den einzelnen Bezirken und Wirtschaftsgebieten zu erreichen. In ihnen sind die Standorte der Wohnstätten, der Versorgungseinrichtungen, der Schulen u.a.m. festzulegen und die erforderlichen Arbeitskräfte bereitzustellen. Ihre Hauptaufgabe liegt jedoch in der Steuerung der Standortverteilung der Industrie. Für strukturpolitisch bedeutsame Investitionen ist neben der Standortgenehmigung durch die zuständigen örtlichen Räte (Räte im Staatsapparat) eine Standortbestätigung erforderlich. Sie kann als die wirtschaftlich günstigste Lokalisierung eines Vorhabens bezeichnet werden und setzt einen entsprechenden Beschluß des Rates des Bezirks (RdB) voraus, sofern sich nicht der Ministerrat diese Bestätigung selbst vorbehält. Die Standortbestätigung verpflichtet den RdB, für die bestätigten Investitionen in seinem Verantwortungsbereich Unterstützungsmaßnahmen zu treffen. Die Standortgenehmigung ist dagegen die Zustimmung des zuständigen Rates der Stadt oder Gemeinde zur Durchführung einer Investition auf ihrem Verwaltungsgebiet; sie ist die Voraussetzung für die weitere Vorbereitung und Ausführung dieses Vorhabens. Mit dem Genehmigungsrecht sind Auflagen- und Zustimmungsrechte beim Umweltschutz, der Arbeitszeitregelung und der Sicherheit auf Straßen und Wegen verbunden. Nach der Überführung zahlreicher halbstaatlicher und privater Industrie- und Baubetriebe sowie industriell produzierender Handwerksbetriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 stieg die Bedeutung der TP. So werden gegenwärtig im Bezirk Karl-Marx-Stadt über 800 mittlere und kleinere Betriebe von Bezirksgremien geleitet und geplant. Für die TP. sind neben den örtlichen Räten und Volksvertretungen spezielle Organe zuständig: die Abteilung Territoriale P. der SPK, die Bezirksplankommissionen mit Büros für TP. und die Kreisplankommissionen. III. Historische Entwicklung Seit 1948 gab es folgende längerfristige, gesamtwirtschaftliche Pläne: 1. Halbjahrsplan 1948 (Juli-Dezember). Dieser Übergangsplan der „Deutschen Wirtschaftskommission“ betraf nur die Grundstoffindustrie. Prozentuale Steigerungen wurden bereits als Planziele angegeben. 2. Zweijahrplan 1949–1950. Unterteilt in zwei Volkswirtschaftspläne 1949 und 1950, war der Zweijahrplan der Deutschen Wirtschaftskommission und der Staatlichen Plankommission der erste umfassendere Wirtschaftsplan. Er wurde noch ohne ausreichende Kenntnis der Produktionskapazitäten aufgestellt. 3. Erster Fünfjahrplan 1951–1955. Ausgearbeitet von der Staatlichen Plankommission und vorbereitet durch den Zweijahrplan, zielte dieser langfristige Plan auf eine Verdoppelung der Industrieproduktion gegenüber 1950 sowie eine Beseitigung der durch die Teilung Deutschlands hervorgerufenen und durch Kriegszerstörungen und Reparationsleistungen verstärkten Disproportionen in der volks[S. 991]wirtschaftlichen Grundstruktur. Im Vordergrund stand der Auf- und Ausbau der Energieerzeugung (Braunkohlenindustrie), der Schwerindustrie (Erzbergbau, Hütten- und Walzwerke), der Chemischen Industrie und des Schwermaschinenbaus (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Bei den wichtigen Positionen der Grundstoffindustrie konnten die Planziele nicht erreicht und der Bedarf der Verarbeitungsindustrien nicht gedeckt werden. Der Plan wurde während der Planperiode viermal geändert, u.a. als Folge von Abmachungen innerhalb des 1949 gegründeten RGW. 4. Zweiter Fünfjahrplan 1956(-1960). Dieser Plan wurde 1955 und 1956 vorbereitet, jedoch als Gesetz erst 1958 beschlossen. Er galt von 1956 bis 1958 und wurde dann abgebrochen. Die restlichen 2 Jahre zählten als die ersten Jahre des neuen Siebenjahrplans. Ziel des Zweiten Fünfjahrplans war die stärkere Förderung des Schwermaschinenbaus wie des allgemeinen Maschinenbaus zuungunsten der Grundstoffindustrie. Rohstoffe sollten in größerem Umfang importiert werden. 5. Siebenjahrplan 1959(-1965). In Anlehnung an die Periodisierung des sowjetischen Siebenjahrplans 1959–1965 wurden die 2 Restjahre des laufenden Fünfjahrplans mit dem schon vorbereiteten dritten Fünfjahrplan zusammengefaßt. Eine stärkere Verflechtung mit der sowjetischen Wirtschaft sollte dadurch erleichtert werden. Der Plan wurde 1961/62 abgebrochen. Seine wichtigen Planziele waren die Steigerung der Grundstofferzeugung um 90 v.H., des Maschinenbaus um mindestens 110 v.H., der Konsumgüterproduktion um 84 v.H. und der Arbeitsproduktivität um 85 v.H. Die beabsichtigte außergewöhnliche Erhöhung der Arbeitsproduktivität sollte in entscheidendem Maße helfen, das Niveau westlicher Volkswirtschaften zu erreichen, und gleichzeitig die überlegenen Möglichkeiten eines sozialistischen Systems demonstrieren. In der Realität der Planjahre bis 1962 zeigte sich, wie fehlerhaft der Plan vorbereitet worden war (z.B. falsche Einschätzung der Kapazitäten und der Kostenstrukturen). Mitte 1962 ergaben sich u.a. folgende Planrückstände: Investitionen 25 v.H., Industrieproduktion 35 v.H., Industriebau 30 v.H. 6. Perspektivplan bis 1970. Nach dem Scheitern des Siebenjahrplans wurden auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963 ein „Perspektivplan 1964–1970“ angekündigt und einige Planziele genannt. Erst im Mai 1967 konnte der Plan als Gesetz vorgelegt und verabschiedet werden, so daß die Volkswirtschaftspläne 1964, 1965 und 1966 ohne Bezug zu einer verbindlichen, mittelfristig geplanten wirtschaftspolitischen Strategie entstanden. Die im Vergleich zum Siebenjahrplan kleineren Zuwachsquoten spiegelten das Bemühen der SED und der staatlichen Verwaltung um eine realistischere Wirtschaftspolitik im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) bzw. Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) wider. Des weiteren fixierte der Plan die Zweige, die aus struktur- und außenhandelspolitischen Gründen besonders gefördert wurden: Elektrotechnische und elektronische Industrie, wissenschaftlicher Gerätebau, chemische Industrie, einzelne Branchen der Metallverarbeitung und des Maschinenbaus. Im Bereich von Forschung und Entwicklung wurden umfangreiche Investitionen durchgeführt. Planziel war eine Steigerung der finanziellen Mittel um mindestens 180 v.H. (1965 = 100). Im Zusammenhang damit wurden die Ausbildungskapazitäten in den naturwissenschaftlich-technischen Disziplinen erhöht. Absolventen dieser Fächer wurden vorzugsweise im Bereich der industriellen Forschung und Entwicklung eingesetzt. Die im Juni 1968 im Rahmen der Reorganisation des P.-Systems für 1969/70 beschlossene P. „volkswirtschaftlich strukturbestimmender Aufgaben“ bedeutete, daß Schwerpunktaufgaben wieder gesondert geplant und durchgeführt wurden. Das System der Schwerpunkt-P. verstärkte erneut zentralistische Tendenzen und stand somit in einem gewissen Gegensatz zu der im übrigen die Wirtschaftsreform prägenden Tendenz, die Eigenverantwortung der VVB und VEB zu stärken. Sie sollten sichern, daß die strukturpolitische Entwicklung der Volkswirtschaft den Anschluß an die technischen, ökonomischen und wissenschaftlichen Veränderungen in den führenden Industrieländern erreichte bzw. behielt. Die strukturpolitischen Aufgaben wurden vom Ministerrat nach Vorschlägen der SPK in einer Nomenklatur einzeln festgelegt: Der Ministerrat bestimmte für jedes Vorhaben einen federführenden, mit zusätzlichen Vollmachten ausgestatteten Minister, der seinerseits verantwortliche VVB, Kombinate, Betriebe und besonders „Auftragsleiter“ benannte. Strukturbestimmende Aufgaben wurden mit Vorrang geplant und realisiert. Davon wurden durch die wirtschaftliche Verflechtung (Zuliefer- und Exportbetriebe) erheblich mehr Betriebe berührt, als die Auftragsleitung unmittelbar erfaßte. Die zentral gesetzten Planprioritäten beeinträchtigten die auf die Eigenerwirtschaftung der Mittel zielenden Dispositionen der Betriebe sowie die angestrebte verbesserte Abstimmung der Interessen zwischen unterer und mittlerer Ebene (VVB, Bezirkswirtschaftsrat [BWR]). Die starke Konzentration auf „Wachstumsbranchen“ führte zur Vernachlässigung der Zulieferindustrie, der vorgelagerten Produktionsstufen und der ohnehin schwachen Infrastruktur. Die Folge war eine breite Wachstumskrise im Herbst 1970, die z. T. auch auf außerordentlich ungünstige Witterungsbedingungen zurückzuführen war. Die Planziele des Volkswirtschaftsplans 1970 mußten reduziert werden, was die Ausgangsbasis für den Perspektivplan 1971–1975 — ab 1971 hieß dieser Plan [S. 992]in Anlehnung an die sowjetische Terminologie wieder „Fünfjahrplan“ — veränderte. 7. Fünfjahrplan 1971–1975. Die Vorbereitung des Plans setzte 1967 ein und verlief in 2 Phasen. Ausgehend von einer „strukturpolitischen Konzeption“ der SPK und des Ministerrats wurden Orientierungsgrößen an die Wirtschaftseinheiten und die örtlichen Räte übergeben, die Planangebote zu erarbeiten hatten, die wiederum von der jeweils übergeordneten Leitungsinstanz in eine umfassendere Konzeption einzufügen waren. Verzögert durch die Entwicklungsstörungen, vor allem im Jahr 1970, wurde die erste Phase erst mit der „Direktive des VIII. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975“ vom Juni 1971 abgeschlossen. In einem zweiten Durchlauf wurden bis zum Jahresende 1971 die endgültigen Planangebote erarbeitet, stufenweise zusammengefaßt, bilanziert und als Plangesetz verabschiedet. Die Ziele des Fünfjahrplans und die zur Planrealisierung getroffenen Maßnahmen der Finanz- und Investitionspolitik und der güterwirtschaftlichen Steuerung waren in erster Linie darauf gerichtet: 1. die entstandenen Disproportionen zu beseitigen, 2. den Übergang zu einer ausgewogenen Expansion zu finden, 3. alle Rationalisierungsmöglichkeiten zu nutzen. Die meisten der in diesem Fünfjahrplan eher bescheidenen quantitativen Wachstumsziele konnten erfüllt werden. Die Wachstumsraten der industriellen Produktion entsprachen den Steigerungsraten im Planjahrfünft 1966–1970. Veränderungen gegenüber der Entwicklung in diesem Zeitraum richteten sich vor allem auf eine bessere Versorgung der Bevölkerung. Die Geldeinnahmen der Bevölkerung und der private Verbrauch stiegen spürbar an, während der Investitionszuwachs gekürzt wurde (Lebensstandard). Stärker als die Importe konnten die Exporte gesteigert werden. Während einige der quantitativen Aufgaben des Fünfjahrplans sogar übererfüllt wurden, blieb die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit durchschnittlich jährlich 5,5 v.H. hinter dem Planziel von 6,2 v.H. zurück. 8. Fünfjahrplan 1976–1980. Im Unterschied zu vergangenen mittelfristigen Plänen wurde dieser Fünfjahrplan rechtzeitig ausgearbeitet. Er war Teil einer längerfristigen Entwicklungsorientierung, die mit durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten von 5 v.H. beim produzierten Nationaleinkommen, 7 v.H. bei der industriellen Produktion und 6,5 v.H. bei der Arbeitsproduktivität rechnete. Diese Wachstumsziele wurden während des P.-Zeitraums reduziert. Trotzdem wurde real die Expansion fortgesetzt, ohne jedoch die Planziele voll zu erreichen. Beim produzierten Nationaleinkommen lag die durchschnittliche jährliche Steigerung bei 4,1 v.H., die industrielle Warenproduktion stieg um durchschnittlich 5 v.H. (statt 6 v.H.), die Investitionen stiegen um 4,8 v.H. (statt 5,2 v.H.), die industrielle Arbeitsproduktivität um 4,7 v.H. (statt 5,4 v.H.) Dagegen wuchs der Einzelhandelsumsatz um 4,1 v.H. (statt 4 v.H.) und die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung stiegen mit 3,8 v.H. fast wie geplant (4,0 v.H.). Durch zwei Anhebungen stiegen die Renten stärker als die Arbeitseinkommen. Der Wirkung dieser sozialpolitischen Maßnahmen stand auf der Verbrauchsseite die faktische Spaltung des Konsumangebots in weiterhin hoch subventionierte Waren des Grundbedarfs und in hochwertige Konsumgüter, deren Preise erheblich höher liegen, entgegen (Exquisit- und Delikatläden). Nach den Strukturveränderungen der 60er Jahre haben die 70er Jahre insofern zur Konsolidierung geführt, als Zuliefer- und Grundstoffindustrien und das Verkehrswesen gefördert und der Lebensstandard angehoben wurde. Neue enorme Probleme entstanden mit den 1973 einsetzenden Preissteigerungen auf dem Weltmarkt. Seitdem ist die Außenhandelsbilanz der DDR defizitär; vor allem stieg die Verschuldung in konvertiblen Währungen nach Angaben der Baseler Bank für internationalen Zahlungsausgleich bis 1977 auf 5,3 Mrd. $ und bis Ende 1981 auf 9,6 Mrd. $. 9. Fünfjahrplan 1981–1985. Entsprechend dieser Problemlage setzt der Plan für den Zeitraum 1981–1985 weiterhin auf hohes Wirtschaftswachstum. Das produzierte Nationaleinkommen soll jährlich durchschnittlich um 5,1–5,4 v.H. wachsen. Abweichend von den 70er Jahren soll sich das Wirtschaftswachstum vor allem im Export realisieren, während die Investitionen (Steigerungsraten 1,8–2,3 v.H.) und der private Verbrauch nur schwach steigen sollen. Bei erhöhten Konsumgüterpreisen soll der Einzelhandelsumsatz um 3,7–4,1 v.H. zunehmen. Die Steigerung des Exports wird von einer effizienteren Nutzung der vorhandenen Ressourcen, von Veränderungen der Industriestruktur durch Ausweitung moderner Veredelungsproduktion und von technologischen Erneuerungen bei spürbaren Material- und Energieeinsparungen erhofft. Wachstumsschwerpunkte sind die Industriebereiche Elektronik/Elektrotechnik (insbesondere die Mikroelektronik), Maschinenbau (vor allem der Werkzeug- und -verarbeitungsmaschinenbau), chemische Industrie, in der auf der Grundlage der heimischen Braunkohle die Karbochemie erneuert wird. In der Landwirtschaft soll vor allem die Pflanzenproduktion gesteigert werden (vorrangig die Futtermittelproduktion). Die Ergebnisse der Planjahre 1981 und 1982 zeigen, daß die Wachstumsziele des Fünfjahrplanes überhöht waren und aufgegeben werden mußten. Schuldentilgungen und um 10 v.H. reduzierte Erdöllieferungen der Sowjetunion trugen dazu bei, daß das Wachstum des produzierten Nationaleinkommens 1982 nur bei 3 v.H. lag. Die Ausfuhr konnte [S. 993]allerdings mit dem Ziel, die Auslandsverschuldung zu senken, um 14 v.H. gesteigert werden. Daraus ergaben sich jedoch Versorgungsengpässe auf dem Binnenmarkt, die zu merkbaren Mißstimmungen in der Bevölkerung führten. IV. Planungsorganisation: Zentrale und territoriale Planungskommissionen In der P.-Organisation sind 3 Ebenen zu unterscheiden: die zentrale, die mittlere und die untere Ebene. An der konkreten Bestimmung der Planziele wirken auf der zentralen Ebene alle wichtigen politischen und administrativen Organe mit: in erster Linie das Politbüro des ZK der SED und der zentrale Parteiapparat der SED, der Ministerrat mit seinen Fachressorts — insbesondere den Industrieministerien und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — sowie die Staatliche Plankommission, die die Hauptlast der Planausarbeitung trägt. Im Mittelpunkt der zentralen Planbestimmung stehen die Grundfragen der wirtschaftlichen Entwicklung, d.h. a) das Verhältnis der erarbeiteten wirtschaftlichen Güter und Leistungen, des produzierten Nationaleinkommens zu seiner Verwendung, den Konsum- und Investitionsquoten, insbesondere auch das Verhältnis von Einkommensentwicklung der Haushalte und Warenbereitstellung; b) das wirtschaftliche Wachstumstempo und die Entwicklung der Rentabilität und Effizienz des Ressourceneinsatzes; c) die Gestaltung der Wirtschaftsstruktur (Anteil der „Wachstumsbranchen“); d) das Niveau der Produktionskonzentration und -verflechtung (Kooperation); e) die Förderung von Wissenschaft, Technik und Technologie; f) das Ausmaß und die Struktur von Außenwirtschaft und Außenhandel und der internationalen Arbeitsteilung (Zusammenarbeit im RGW); g) die regionale Entwicklung und Standortverteilung. Die Mitwirkung der wirtschaftsleitenden Institutionen und der Wirtschaftseinheiten auf der mittleren Ebene der gesamtwirtschaftlichen Organisation, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte und der Kombinate konzentriert sich auf die nähere Ausarbeitung und Konkretisierung der Planziele unter dem Gesichtspunkt der Ressourcen der Branchen und Bezirke. Die P. schließlich in den Betrieben, Kreisen und Gemeinden beschränkt sich inhaltlich vor allem darauf, übertragene Planaufgaben entsprechend den gegebenen personellen und materiellen Kapazitäten und den Möglichkeiten zur Mobilisierung der Betriebsbelegschaften erneut zu konkretisieren. Die P.-Organisation wurde seit Bestehen der DDR im Rahmen wirtschaftspolitischer Kurswechsel wiederholt verändert. Nachdem das NÖS ab 1963 den VVB und Betrieben erhöhte P.-Kompetenzen eingeräumt und damit eine begrenzte Dezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bewirkt hatte, ist die P.-Organisation ab 1971 nach den wesentlich durch die strukturpolitischen Schwerpunktsetzungen hervorgerufenen, erheblichen wirtschaftlichen Wachstumsstörungen in den vorhergehenden beiden Jahren erneut drastisch umstrukturiert worden. Die direkte zentrale P. und Leitung wurde an Stelle der indirekten Lenkung mittels monetärer Lenkungsinstrumente (Preise, Zinsen, Kredite) ausgebaut. Die Zahl der den Betrieben zentral vorgegebenen Plankennziffern erhöhte sich wieder; das Bilanzsystem wurde ausgeweitet. Damit verlagerten sich die Entscheidungskompetenzen erneut von der mittleren auf die zentrale Ebene. An der Spitze der P.-Organisation steht die Staatliche Plankommission. Ihr nachgeordnet sind Bezirks- und Kreisplankommissionen. A. Staatliche Plankommission (SPK) Die SPK ist das zentrale Organ des Ministerrates für die P. der Volkswirtschaft und die Kontrolle der Plandurchführung. Grundlegende Fragen der zukünftigen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung legt sie dem Ministerrat zur Entscheidung vor. In allen bedeutenden Fragen muß darüber hinaus die Zustimmung der zuständigen Leitungsgremien der SED herbeigeführt werden. Die SPK ist ein dem Ministerrat nachgeordnetes Organ und hat im Prinzip die gleiche Rechtsstellung wie ein Ministerium oder andere dem Ministerrat unmittelbar unterstellte zentrale Institutionen. Nachdem die SPK bis Mitte 1961 oberstes weisungsberechtigtes Organ für die P., Leitung und Kontrolle der Wirtschaft war, wurden im Juli 1961 die mit der Anleitung der Industrie befaßten Hauptabteilungen aus der SPK ausgegliedert und unter der Bezeichnung Volkswirtschaftsrat (VWR) zu einem neuen Industrie-Leitungsorgan zusammengefaßt. Nach dessen Auflösung Ende 1965 wurde die SPK wieder — wie bis 1961 — zur allein federführenden P.-Instanz. Sie stützt sich in ihren Planarbeiten einerseits auf die von den Industrieministerien, Kombinaten und Betrieben auf der Grundlage der staatlichen Vorgaben ausgearbeiteten Planentwürfe, andererseits auf die Mitwirkung der Bezirks- und Kreisplankommissionen. Die Aufgaben der SPK sind: 1. Generell hat sie die langfristigen Pläne, Fünfjahrpläne und Jahresvolkswirtschaftspläne — ausgehend von den vorhandenen Ressourcen, den Realisierungsmöglichkeiten und politischen Notwendigkeiten sowie den Bedürfnissen der Bevölkerung — systematisch vorzubereiten und dem Ministerrat gegenüber zu begründen. 2. Die Ausarbeitung von Prognosen, Programmen und langfristigen Konzeptionen über grundlegende [S. 994]wirtschaftliche Prozesse und die thematische Beeinflussung der prognostischen Untersuchungen anderer staatlicher und wissenschaftlicher Institutionen. 3. Der Entwurf der langfristigen Pläne der volkswirtschaftlichen Entwicklung, verbunden mit der Herausgabe von „volkswirtschaftlichen Orientierungen“ für die langfristige P. der Ministerien und der RdB. 4. Der Entwurf der Fünfjahrpläne und der Jahresvolkswirtschaftspläne. Dabei sollen die Konsistenz der verschiedenen Pläne und die „Einheit von Analyse und Kontrolle“ sowie von branchenmäßiger und regionaler Entwicklung gesichert werden. 5. Die wirtschaftliche Absicherung von militärischen Aufgaben. 6. Die Ausarbeitung von Schwerpunkten der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW. Die SPK ist in diesem Zusammenhang auch für die bisher überwiegend noch bilateral verlaufende Abstimmung und Koordinierung der Pläne mit denen der RGW-Mitgliedsländer verantwortlich. 7. In Zusammenarbeit mit der Bezirksplankommission plant und leitet die SPK die regionale Verteilung der Produktionsfaktoren („Standortverteilung der Produktivkräfte“). 8. Die Anleitung der übrigen an der P. beteiligten Institutionen bei der Planausarbeitung und -bilanzierung. 9. Die ständige Kontrolle und Analyse der Wirtschaftsentwicklung hinsichtlich der geplanten Wachstums- und Strukturziele. Sie ist die Grundlage für interventionistische Maßnahmen und Plankorrekturen des Ministerrats während der Plandurchführung. 10. Der Vorsitzende der SPK ist nach dem neuen Statut der SPK vom 9. 8. 1973 (GBl. I, 1973, S. 418) zur Sicherung einer stabilen und kontinuierlichen Planerfüllung und eines gleichmäßigen Wirtschaftsablaufs verpflichtet und berechtigt, während der Planausarbeitung und -durchführung Weisungen an Minister und andere Leiter staatlicher Organe zu erteilen. 11. Die Erprobung und Verbesserung der P.-Verfahren und P.-Instrumente, einschl. der Teilnahme an den planungstheoretischen Arbeiten der Wirtschaftswissenschaften. Für die Lösung ihrer Aufgaben weist die SPK folgende Struktur auf: 1. Der Vorsitzende (gegenwärtig: Diplom-Gesellschaftswissenschaftler Gerhard Schürer, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) ist für die gesamte Tätigkeit der SPK und der ihr nachgeordneten Organe und Einrichtungen gegenüber der Volkskammer, dem Staatsrat, dem Ministerrat sowie dem Zentralkomitee (ZK) der SED verantwortlich und rechenschaftspflichtig und leitet die SPK nach dem Prinzip der Einzelleitung. Die innerhalb der SPK als beratendes Gremium fungierende Plankommission, die neben dem Leitungspersonal der SPK auch Vertreter anderer Ministerien und Ämter umfaßte, wurde 1973 nicht wieder neu konstituiert. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Weisungsbefugnis des Vorsitzenden deutlich erhöht. 2. Stellvertretende Vorsitzende (z.B. für Fünfjahr-P., für Jahres-P.). Dazu gehören 3 Staatssekretäre in der Staatlichen Plankommission (Karl Grünheid, Klaus Klopfer, Wolfgang Gress) und 9 weitere stellv. Vors. (alle SED), Gress und Klopfer sind Mitgl. des Ministerrates; Schürer gehört dem Präsidium des Ministerrates an. 3. Hauptabteilungen, Abteilungen und selbständige Sektoren (z.B. Abt. Territoriale P., Abt. Investitionen, Abt. Information und Dokumentation). Sie werden von Stellvertretern des Vorsitzenden, Abteilungs- und Sektorenleitern geführt. Diese haben auf ihren Gebieten für eine Zusammenarbeit mit den anderen zentralen Organen des Staatsapparates, den wirtschaftsleitenden Organen, den wissenschaftlichen Gremien und Institutionen, den örtlichen Staatsorganen und Betrieben zu sorgen. 4. Die Zentrale Staatliche Inspektion für Investitionen. (1980 gebildet aus dem seit 1958 bei der SPK bestehenden Staatlichen Büro für die Begutachtung von Investitionen [SBBI].) Es begutachtet die vom Ministerrat gelenkten Investitionen und leitet andere Gutachterstellen an. Es faßt die Erfahrungen der Gutachterstellen zusammen, informiert die SPK und unterbreitet gleichzeitig Vorschläge zur Verbesserung der Investitionstätigkeit. 5. Das Ökonomische Forschungsinstitut (ÖFI) wurde als Organ der SPK 1960 gegründet. Seine Forschungsarbeit dient der Verbesserung der Volkswirtschafts-P. und der Erforschung grundlegender, volks- und gebietswirtschaftlicher Strukturprobleme. Ein wesentlicher Tätigkeitsbereich ist die Einführung der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) in die P.-Arbeit der SPK. Daneben nimmt es maßgeblichen Einfluß auf die Wirtschaftsforschung (Einbeziehung von Universitäten, Forschungseinrichtungen usw.) auf Gebieten der P., Bilanzierung, wirtschaftlichen Rechnungsführung, Finanzen, Strukturentwicklung und Datenverarbeitung. Das ÖFI ist Sitz des „Wissenschaftlichen Rates für die Vervollkommnung der P. und wirtschaftlichen Rechnungsführung“. 6. Als beratende Organe werden häufig für bestimmte Probleme Arbeitsgruppen bzw. Kommissionen (z.B. Prognosegruppen) gebildet. 7. Die Bezirks- und Kreisplankommissionen (BPK, KPK) unterstehen entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) der SPK und bilden auf der territorialen Ebene die Verbindung zwischen SPK und der bezirksgeleiteten Industrie sowie der örtlichen Versorgungswirtschaft. [S. 995]Auf die Mitwirkung folgender Staatsorgane ist die SPK besonders angewiesen: das Ministerium für Wissenschaft und Technik, dessen Arbeitsergebnisse die naturwissenschaftlich-technische Grundlage der Arbeit der SPK bilden; das Ministerium der Finanzen (MdF) und diePlanung (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Aufgaben und Probleme P. ist der Prozeß der Überlegungen und Entscheidungen mit dem Ziel der Ausarbeitung von Plänen bzw. Programmen zur vorausschauenden Festlegung zukünftigen (insbesondere ökonomischen) Handelns sowie die Organisation und Kontrolle der Planausführung. Sie ist Hauptbestandteil der Wirtschaftspolitik und eines der konstitutiven Merkmale des Wirtschaftssystems der DDR (Wirtschaft).…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Kultur (1985)
Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrates der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In seinen Verantwortungsbereich fallen Literatur (Literatur und Literaturpolitik), Verlagswesen und Buchhandel, Lichtspiel- und Filmwesen, Theater, Musik, angewandte und Bildende Kunst, Unterhaltungskunst, künstlerisches Volksschaffen (Laienkunst), Veranstaltungswesen und künstlerische Hoch- und Fachschulen (Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, II.). Für diese Bereiche sind jeweils entsprechende Hauptverwaltungen, Hauptabteilungen und Abteilungen zuständig. Zur Erfüllung von künstlerischen und kulturellen Aufgaben, die mehrere zentrale staatliche Organe betreffen, nimmt das MfK. im Auftrage des Ministerrates Koordinierungsaufgaben wahr, z.B. durch das dem M. angegliederte Komitee für Unterhaltungskunst. Als zentrales beratendes Gremium besteht beim Minister der Rat der Kultur. Weiter bestehen Fachbeiräte, so z.B. für das Bibliothekswesen, für die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens, für Museumswesen und ein Theaterrat. Dem MfK. unterstehen die Volkseigenen Betriebe des Verlags-, Film- und Lichtspielwesens, des Buchhandels und der Schallplattenproduktion; zentrale Institute (Institut für Denkmalpflege [Denkmalschutz], Institut für Bibliothekswesen [ Bibliotheken], Institut für Technologie kultureller Einrichtungen, Zentralhaus für Kulturarbeit, Staatliches Filmarchiv u.a.) sowie einige künstlerische Einrichtungen und Kunstsammlungen von gesamtstaatlicher und internationaler Bedeutung wie z.B. die Deutsche Staatsoper Berlin, das Deutsche Theater, die staatlichen Museen zu Berlin (Ost) und die staatlichen Kunstsammlungen in Dresden. Das MfK. erarbeitet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne konkrete Aufgabenstellungen für die einzelnen kulturellen Bereiche und deren Institutionen, legt die für die Lösung anzuwendenden Methoden fest und sichert den Einsatz der erforderlichen finanziellen Mittel sowie die Kontrolle der Durchführung. U.a. bestätigt das MfK. die thematischen Perspektiv- und Jahrespläne der Verlage und die thematischen Produktionspläne der DEFA-Filmstudios. Es ist auch für die Erarbeitung der Grundsätze zur Regelung der Gagen, Honorare und Urhebervergütungen aller kulturellen Berufe zuständig (Urheberrecht) und spielt eine wesentliche Rolle bei der Auftragserteilung an Künstler, die durch staatliche Institutionen, gesellschaftliche Organisationen und Betriebe erfolgt. Das MfK. verwaltet über ein Kuratorium den Kulturfonds der DDR und verfügt über den Einsatz seiner Mittel. Das MfK. pflegt enge Kontakte mit den entsprechenden staatlichen Organen anderer sozialistischer Länder und sorgt für die kulturelle Selbstdarstellung der DDR im gesamten Ausland (Veranstaltung von Filmwochen, Theatergastspielen, Ausstellungen usw.). Beim MfK. bestehen für die einzelnen Bereiche folgende Beiräte: für Kultur, für Kunst- und Kulturwissenschaften, für Bibliothekswesen, für künstlerisches Volksschaffen, für Museen, für Theater, für Musik sowie seit 1973 Komitees für Filmkunst und für Unterhaltungskunst. Die Beiräte bzw. Komitees, die sich aus Künstlern und anderen Fachleuten sowie Vertretern gesellschaftlicher Organisationen zusammensetzen, üben eine beratende Funktion aus. Eine enge Zusammenarbeit wird auch mit den einzelnen Künstlerverbänden und der Akademie der Künste der DDR (AdK) gepflegt (Schriftstellerverband der DDR; Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR; Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM); Verband der Theaterschaffenden der DDR). Minister für Kultur: Johannes R. Becher (1954–1958), Alexander Abusch (1958–1961), Hans Bentzien (1961–1966), Klaus Gysi (1966–1973), Hans-Joachim Hoffmann (seit 1973). Staatssekretär und 1. stellv. Minister ist Kurt Löffler (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905 Ministerium für Kohle und Energie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN)Siehe auch: Kultur, Ministerium für: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Kultur: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfK. ist für die Planung und Leitung der einheitlichen Kulturpolitik verantwortlich. Es wurde durch VO des Ministerrates der DDR vom 7. 1. 1954 gebildet und übernahm die Aufgaben der vorher tätigen Staatlichen Kommission für Kunstangelegenheiten, des Staatlichen Komitees für Filmwesen und des Amtes für Literatur und Verlagswesen. In…
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Internationale Investitionsbank (IIB) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete Bankstatut wurde auf der XXIV. Ratstagung im Mai 1970 gebilligt und gemeinsam mit dem Abkommen über die Bildung der IIB am 10. 7. 1970 unterzeichnet. Dieses Abkommen ist am 1. 1. 1971 provisorisch und am 5. 2. 1971 nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden endgültig in Kraft getreten (GBl. I, 1971, S. 13 ff.). Neben den 7 Gründungsstaaten sind Rumänien seit dem 12. 1. 1971, Kuba seit dem 22. 1. 1974 und Vietnam seit dem 20. 5. 1977 Mitglieder der IIB. Mit Jugoslawien wurden 1974 Grundprinzipien der Zusammenarbeit vereinbart. Das Grundkapital, von dem Anfang 1983 erst 35 v.H. und damit nur 25 Mill. TR mehr als zum Jahresende 1972 eingezahlt waren, soll zu 70 v.H. aus TR und zu 30 v.H. aus freien Devisen gebildet werden und sich auf über 1 Mrd. TR belaufen. Wie auch bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) bestimmt der Anteil am Exportvolumen im Intrablockhandel die einzelnen Länderquoten, wobei vor allem wiederum die Sowjetunion und das zunächst zögernde Rumänien — sowie 1982 auch noch Ungarn — einen relativ günstigeren Anteil aufweisen: Über zwei Drittel der Gewinne (1982: 21,1 Mill. TR) wurden jeweils dem Reservekapital zugeschlagen (99,9 Mill. TR). Daneben verfügt die IIB über Sonderfinanzierungsfonds, so z.B. den 1973 in der geplanten Höhe von 1 Mrd. TR gebildeten, aber erst mit 100 Mill. TR angezahlten Fonds für Entwicklungsländer (Ent[S. 670]wicklungshilfe). Die Hauptkreditquelle bilden jedoch die bei der IBWZ aufgenommenen Kredite sowie Einlagen in Höhe von 1,6 Mrd. TR. Im Unterschied zu den IBWZ-Krediten führt die Kreditausleihung der IIB also nicht zu einer Erhöhung der im Umlauf befindlichen Geldmenge bzw. bei Kredittilgung zu ihrer Verminderung. Somit verfügen die RGW-Staaten über einen gemeinsamen Geldfonds für Investitionen, der sich ständig reproduziert und immer wieder als Kredit verwendet werden kann. Die IIB gewährt Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 5 bzw. 15 Jahren vor allem an Banken, Betriebe und Wirtschaftsorganisationen der Mitgliedsländer zur Finanzierung von Objekten von gemeinsamem Interesse und technologischem Höchststand. Bis zum Jahre 1983 hatte die IIB 84 Projekte, von denen 56 bereits abgeschlossen waren, mit einem geplanten Gesamtvolumen von 10 Mrd. TR mitfinanziert, wobei der Kreditanteil in Höhe von 3,5 Mrd. TR dem eingezahlten Grundkapitalanteil der Mitgliedsstaaten entsprach. Vor allem kamen diese Mittel der Brennstoff- und Energiewirtschaft (70 v.H.) sowie dem Maschinenbau und der Elektrotechnik/Elektronik (19 v.H.) zugute. Daneben erhielten aber auch Projekte der Metallurgie und Chemie (9 v.H.), des Verkehrs- und Nachrichtenwesens (2 v.H.) Kredite. Das bisher größte Objekt dieser multilateralen Kreditgewährung war der Bau der Erdgasleitung Orenburg — Westgrenze der Sowjetunion (1975–1979). Mit der „Interatominstrument“ wurde 1980 erstmals eine internationale Wirtschaftsvereinigung kreditiert. 1983 gewährte die IIB zum ersten Mal einen Kredit für die Durchführung von Erkundungs- und Explorationsarbeiten bei der Suche nach Erdöl und Erdgas (Ungarn). In der DDR nahmen bisher vor allen Dingen Kombinate des Maschinenbaus IIB-Gelder in Anspruch. So z.B. die Kombinate Umformtechnik Erfurt (Schmiede- und Preßanlagen; 1971/76/80), Plast- und Elastverarbeitung Karl-Marx-Stadt, Werk Schwerin (1973), „Fortschritt“ Neustadt (Landmaschinen; 1976/80), „7. Oktober“ Berlin (Ost) (Werkzeugmaschinen; 1981), „Werner Lambertz“ Leipzig (Offsetdruckmaschinen; 1981), „Ernst Thälmann“ (Schwermaschinen) sowie der Betrieb Scharfenstein (Kälte, Verdichter und Haushaltskühlschränke). Während die Zinsen für Devisenkredite — die Bank unterhält Beziehungen zu 300 internationalen Geschäftsbanken — dem Niveau der westlichen Kapitalmärkte entsprechen, sind die Zinssätze für Kredite in TR 1974 von 4–6 v.H. auf 3–5 v.H. gesenkt worden. Letztere liegen noch niedriger, wenn es sich um Objekte in Vietnam, Kuba oder der Mongolei — diese erhielt 1973 einen Kredit für eine Wollwäscherei mit einem Zinssatz von 0,5 v.H. — oder aber von besonders großem Interesse für die Mitgliedsländer handelt. So belief sich der Zinssatz für das Orenburger Objekt nur auf 2 v.H. Die quantitative Bedeutung der IIB-Kredite, zu denen nicht die zwischenstaatlichen Regierungskredite für Investitionsbeteiligungen zählen, ist gemessen am RGW-Investitionsvolumen oder aber am Intrablockhandel überaus gering. Die Überwindung des dominierenden Prinzips der Bilateralität gelingt nur zum Teil. So wird beispielsweise kritisiert, daß Kredite nicht voll in Anspruch genommen werden konnten, weil entweder die benötigten Waren nicht auf dem RGW-Markt zur Verfügung standen bzw. bereits in bilateralen Handelsverträgen gebunden waren. Zur Erhöhung der Kreditquellen wird gegenwärtig vor allem gefordert, die Einzahlungen in das Grundkapital zu beschleunigen, weitere Sonderfonds zu bilden, kürzere Laufzeiten zu gewähren und die Zinseinnahmen vor allen Dingen dem Reservekapital zuzuführen. Die IIB ist eine juristische Person, haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen und arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Jedes Mitglied verfügt im höchsten Leitungsorgan, dem Bankrat, über eine Stimme. Dieser faßt seine Beschlüsse zu den im Statut aufgeführten Fragen — wie z.B. die Bestätigung des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinnverteilung sowie zur Erhöhung des Grundkapitals oder Ausgabe von Obligationen — einstimmig. In den übrigen, nicht aufgeführten Fällen, wie z.B. den Grundfragen der Geschäftspolitik, der Auswahl der Kreditobjekte und der Aufstellung der Kreditpläne, genügt — erstmals in einem RGW-Organ — die qualifizierte Mehrheit der Stimmen (75 v.H.). Der Vorstand und die Revisionskommission bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und 3 Stellvertretern und werden vom Bankrat durch einen einstimmigen Beschluß auf 5 Jahre ernannt. Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), V.C.2. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 669–670 Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationaler FernmeldevereinSiehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete…
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Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)
Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LastschriftverfahrenSiehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…
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Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung kritisch erörtert werden, besonders hinsichtlich ihrer praktischen Wirksamkeit. Der Rat organisiert zu diesen Zwecken Konferenzen — bis zum Frühjahr 1982 insgesamt 35 Tagungen — und fördert die fachspezifische Diskussion im Rahmen der gesetzten Themenschwerpunkte. Der von der Parteiführung erhoffte „Meinungsstreit“ ist aufgrund der relativ geringen Kritikbereitschaft und -fähigkeit der Wissenschaftler und Wirtschaftspraktiker nach wie vor selten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sind dem Rat inzwischen 10 Hauptgebietsräte zugeordnet worden, die ihren Sitz entweder bei den wissenschaftlichen Leitinstituten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), bei Ministerien und Ämtern oder der AdW haben: es sind dies die Wissenschaftlichen Räte für politische Ökonomie des Sozialismus, für Fragen der Leitung in der Wirtschaft, für Fragen der Vervollkommnung der Planung und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration, für Fragen der Ökonomie und der Organisation der Arbeit (Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]), für Fragen der sozialistischen Betriebswirtschaft (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre), für ökonomische Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), für Sozialpolitik und Demographie (Bevölkerung), für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK), für Fragen der Standortverteilung der Produktivkräfte. Ihre Vorsitzenden sind in der Regel zugleich Mitglied des allgemeinen Rates, über die Hälfte der Ratsmitglieder sind Wissenschaftler, die anderen Mitglieder kommen aus dem Partei- sowie dem Staats- und Wirtschaftsapparat. Vorsitzender des Rates ist seit seiner Gründung 1972 Prof. Dr. Helmut Koziolek (Direktor des Zentralinstituts für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]). Forschung; Wirtschaftswissenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524 Wissenschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der…
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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsräteSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…
DDR A-Z 1985
Landtechnik (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die L. beruht auf dem Einsatz von Fahrzeugen, Förderanlagen, Maschinen und Geräten zur Mechanisierung und (Teil-)Automatisierung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren. Sie dient der Entlastung der Arbeitskräfte von körperlich schwerer Arbeit und ermöglicht eine intensivere Nutzung der natürlichen bzw. biologischen Ressourcen. Beide Wirkungsrichtungen führen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Unter Berufung auf K. Marx wird davon ausgegangen, daß der Einsatz der Technik in der Landwirtschaft zu vergleichbaren Rationalisierungserscheinungen wie in anderen Volkswirtschaftszweigen führt. Um die Kollektivierungsbemühungen zu unterstützen, wurde bis 1960 der Einsatz der L. in den privaten bäuerlichen Betrieben weitgehend verhindert, jedoch nach Abschluß der Kollektivierung die Betriebsstruktur auf das technisch maximal Mögliche ausgerichtet (Agrarpolitik). Die Entwicklung und der Einsatz der L. zeichnen sich durch folgende Merkmale aus: 1. Es wird für jede Maschine unter Beachtung der vom Produkt gesetzten Grenzen die maximale technische Leistungsfähigkeit angestrebt (PS- bzw. kW-Leistung, Arbeitsbreite, Geschwindigkeit, Förderleistung usw.). 2. Arbeitsteiligen Konstruktionen wird der Vorzug vor Funktionskombinationen gegeben. 3. Auf absetzige Verfahren wird zugunsten von Fließverfahren (Parallelverfahren) verzichtet. 4. Daraus folgt, daß die Maschinen grundsätzlich nicht einzeln eingesetzt werden können, sondern daß in der Regel mehrere Spezialmaschinen, Fahrzeuge usw. zusammenwirken, die gemeinsam ein Maschinensystem ergeben. 5. Da die Leistungsfähigkeit der verschiedenen zu einem Maschinensystem gehörenden Spezialmaschinen häufig nicht übereinstimmt, wird die Anzahl der Maschinen und der Fahrzeuge ihrer Kapazität entsprechend aufeinander abgestimmt. Auf diese Weise entstehen Maschinenkomplexe. 6. Um die optimale Zuordnung zu ermöglichen, wird die leistungsfähigste Maschine des Systems zur „Schlüsselmaschine“ bestimmt, deren technische Daten bestimmend für die Entwicklung und den Einsatz aller anderen Maschinen des Systems sind. 7. Für jedes Produktionsverfahren wird nach dem unter 1–6 geschilderten System nur eine technische Lösung entwickelt. [S. 784]8. Die Entwicklung und Produktion der L. verlaufen in „technischen Generationen“, die durchschnittlich in 10jährigen Intervallen einander folgen. 9. Im Bestreben, große einheitlich planbare Serien zu entwickeln, wird eine arbeitsteilige Produktion innerhalb der RGW-Staaten angestrebt. Gleichzeitig ist man um die weitgehende Standardisierung der Bauteile bemüht. Die Versorgung der Landwirtschaft mit landtechnischem Gerät erfolgt aufgrund der Bedarfsmeldung der Betriebe. Die Bedarfsmeldung muß mit der Entwicklungskonzeption, d.h. mit dem geplanten Produktionsprogramm des Betriebes, übereinstimmen und ist mit dem Rat des Kreises abzustimmen. Die Aufgaben des Maschinenhandels obliegen dem VEB agrotechnik (Leipzig), der nach Auflösung des Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) im Januar 1975 in das mit Wirkung vom 1. 7. 1978 neugegründete VEB Kombinat Fortschritt Landmaschinen Neustadt in Sachsen eingegliedert wurde. Er fungiert gleichzeitig als Leitbetrieb für die in 14 Bezirken bestehenden Handelsbetriebe agrotechnik, denen 1975 insgesamt 37 Handelszentren zugeordnet waren. Gleichzeitig wurde für den Import bzw. Export von Landmaschinen, von Anlagen des Land- und Nahrungsgütermaschinenbaus und von Ersatzteilen der Außenhandelsbetrieb „AHB Fortschritt Landmaschinen Export/Import Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR“ (Berlin [Ost]) gegründet. Mit der Gründung des VEB Kombinats Fortschritt am 1. 7. 1978 wurden alle bisher selbständigen Betriebe und Kombinate der L. (VEB Kombinat Nagema, VEB Weimar Kombinat, VEB Kombinat Impulsa Elsterwerda usw. einschließlich der wichtigsten Zulieferbetriebe) mit insgesamt 79 Betrieben und rd. 60.000 Beschäftigten organisatorisch unter einem Dach zusammengefaßt. Das Kombinat soll die Funktionen eines Generalauftragnehmer (GAN) bzw. Hauptauftragnehmers (HAN) übernehmen und umfaßt die wichtigsten Kapazitäten der Forschung, Entwicklung, der Technologie und Produktion sowie des Absatzes (s. o.) und des Kundendienstes. Für die Koordination der verschiedenen Produktions- und Funktionsaufgaben wurden 8 Betriebe innerhalb des Kombinates zu Leitbetrieben bestimmt. Das Kombinat untersteht dem Ministerium für allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau und hat alle wesentlichen Funktionen des SKL (s. o.) übernommen. Die landtechnische Versorgung der Landwirtschaft ist nichtsdestotrotz häufig unzureichend; es fehlt vor allem an Ersatzteilen. Hierzu tragen die steigenden Exportverpflichtungen der Landmaschinenindustrie sowie die zunehmende Importabhängigkeit bei. Andererseits wurden bei der Planung des Maschinenbedarfs zu hohe Erwartungen in die Vorteile der industriemäßig organisierten Agrarproduktion gesetzt, die nicht zu einer Einsparung, sondern zu einem erheblichen Mehrbedarf an Maschinen geführt hat. Als typische Indikatoren für die Mechanisierung der Pflanzenproduktion dürfen die Lkw- und Motorausstattung angesehen werden. Die zunehmende Differenz zwischen Traktoren-PS und Motor-PS je 100 ha LN ergibt sich aus dem zunehmenden Lkw-Einsatz und aus der Verwendung selbstfahrender Erntemaschinen. Die Mechanisierung der tierischen Produktion verlief bisher bedeutend langsamer. Der Wert der Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Fahrzeuge stieg von 9,4 Mrd. Mark (1967) auf 37,0 Mrd. Mark bzw. um 394 v.H. im Jahr 1981 (= 6.260 Mark/ha LN). Als Ergebnis der großbetrieblichen Organisation der Landwirtschaft und der Einsatzformen der Technik kann der Investitionsaufwand relativ gering gehalten werden. (Die Maschinenpreise liegen seit der Agrarpreisreform 1984 [Agrarpreissystem] durchschnittlich um 15 bis 30 v.H. über den Preisen, die 1984 in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt wurden.) Die Ausdehnung der Betriebsgrößen hat aber zu steigenden Transportleistungen und in Verbindung mit der Spezialisierung zu erhöhten Bereitstellungskosten geführt. Die knappe Ausstattung hat zwar Maschinenleistungen zur Folge, die weit über der Abschreibungsschwelle liegen, sie verursacht jedoch zugleich hohe Instandhaltungs- und Reparaturleistungen (jährlich rd. 555 Mark/ha LN). Zur Wahrnehmung der Reparaturleistungen wurden die 20 Landtechnischen Instandsetzungswerke (LTI) 1977 zu 15 Kombinaten der Landtechnischen Instandhaltung und materiell-technischen Versorgung (KLI) umgebildet, die gemeinsam mit den 156 Kreisbetrieben für L. (KfL) 1983 rd. 72.000 Mitarbeiter beschäftigten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 783–784 Landfunkordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LandwirtschaftSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die L. beruht auf dem Einsatz von Fahrzeugen, Förderanlagen, Maschinen und Geräten zur Mechanisierung und (Teil-)Automatisierung landwirtschaftlicher Produktionsverfahren. Sie dient der Entlastung der Arbeitskräfte von körperlich schwerer Arbeit und ermöglicht eine intensivere Nutzung der natürlichen bzw. biologischen Ressourcen. Beide Wirkungsrichtungen führen zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität. Unter Berufung auf K. Marx…
DDR A-Z 1985
Ministerrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich erneut wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regie[S. 913]rung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in diesen Jahren in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat seinerseits an Bedeutung verlor. Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., der lt. Art. 79, 2 der Verfassung der DDR von 1968/74 von der stärksten Fraktion zur Wahl vorgeschlagen wird, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 45 Mitgliedern (1984). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (41) stellt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die zugleich in der Regel Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentrales staatliches Exekutivorgan. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften weiterentwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben haben der Verwirklichung der Beschlüsse der SED zu dienen und sollen auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Die Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich aufgrund der Bindungen im Warschauer Pakt und die besonderen Kompetenzen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) — gewährleistet der M. mit Hilfe der Ministerien und der anderen, ihm unterstellten Organe, wie z.B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u.a.m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die ihm beratend für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z.B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen [S. 914]des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz im staatlichen Bereich wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat, den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den für Außenhandel. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor und konzentriert die Arbeit des M. auf die jeweils zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u.a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm selbst geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt. Im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (1984): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) 1. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Dr. Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Dr. Weiss, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Dr. Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) 1. Stellv. des Min. f. Außenhandel Dr. Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Dr. Bochmann, Manfred (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Prof. Böhme, Hans- Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briska, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Dr. Georgi, Rudi (SED) Staatssekretär d. Staatl. Plankommission Gress, Wolfgang (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Prof. Dr. Grünheid, Karl (SED) Min. u. Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. d. Finanzen Höfner, Ernst (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann, Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminski, Horst (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Kersten, Rolf (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Lietz, Bruno (SED) Min. f. Gesundheitswesen Prof. Dr. Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Meier, Felix (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Mitzinger, Wolfgang (SED) Leiter des Amtes f. Jugendfragen Sattler, Hans (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Dr. Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern- Inspektion Dr. Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Dr. Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 912–914 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, MitwirkungsrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat…
DDR A-Z 1985
Kulturelles Erbe (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue sozialökonomische Formationen“. Aus dieser Doktrin ergeben sich für die kulturpolitische Praxis sowohl Schwerpunkte als auch Widersprüche. Symptomatisch für diesen konfliktreichen Prozeß ist die Rezeption des KE. der deutschen Vergangenheit. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR hielt die SED-Führung den Anspruch einer einheitlichen deutschen Kulturnation aufrecht, beanspruchte jedoch schon damals das „fortschrittliche Erbe“ für sich und grenzte es von der „imperialistischen Unkultur“ im Westen Deutschlands ab. Zeitlich parallel zur Entwicklung der Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat“ verlief die Absage an das gesamtdeutsche KE. Die Propagandisten und Kulturtheoretiker der SED versuchten, spezifische Traditionslinien einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ herauszuarbeiten. Einzelne Ereignisse der deutschen Geschichte, etwa die Bauernkriege oder progressiv-realistische und sozialistisch-revolutionäre Inhalte der deutschen Literaturgeschichte, sind dabei in direkten Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Entwicklung der DDR gestellt worden. Dies geschah mit dem Anspruch, „die besten Traditionen der Geschichte und Kultur wieder zum Leben zu erwecken und im Sozialismus zu ihrer eigentlichen Blüte zu führen“. Der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Aneignung und Verwaltung des KE. abgesprochen, die These von der Einheit der deutschen Kultur als „ideologische Konterrevolution“ bezeichnet. In dem Bemühen, ein eigenes DDR-Nationalgefühl zu entwickeln, und weil sich viele kulturelle Werte der Vergangenheit nicht nahtlos in dieses Konzept einfügen ließen, plädierte die SED-Führung für eine „kritische Aneignung“ des KE. Das bedeutete seine „Überprüfung, Entwicklung und Anwendung je nach den konkreten geschichtlichen Aufgaben der Gegenwart, je nach den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Fortschritts“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Das führte in der Praxis zunächst zu einer verstärkten Pflege kultureller Werte und Traditionen auch aus den osteuropäischen sozialistischen Ländern [S. 767]und der Sowjetunion; es hat aber auch die Auseinandersetzung mit früher verpönten oder ignorierten deutschen und ausländischen Kulturgütern (z.B. dem Surrealismus, den Werken Robert Musils) ermöglicht. Besonders auffallend und in der DDR selbst nicht unumstritten waren zu Beginn der 80er Jahre zwei prinzipielle Wendungen in der Erbe-Rezeption: Der 200. Geburtstag Karl Friedrich Schinkels im Jahr 1981 und die Ankündigung einer großen Preußen-Ausstellung in West-Berlin führten zu einer Änderung des offiziellen, bisher weitgehend negativen Preußenbildes. Sie wurde eingeleitet mit einer Biographie Friedrichs II. der Historikerin Ingrid Mittenzwei. Danach verfügte SED-Generalsekretär Honecker persönlich die Wiederaufstellung des Reiterstandbilds Friedrich des Großen von Christian Daniel Rauch in der Ost-Berliner Straße Unter den Linden. Die Vorbereitung des Luther-Jahres 1983 bot der DDR Anlaß, auch ihr bisheriges Bild vom „Fürstenknecht“ Martin Luther zu reformieren. Honecker war hierbei ebenfalls Vorreiter, indem er sich an die Spitze des staatlichen Luther-Komitees der DDR stellte. Kurze Zeit später wurde auch der früher wegen der von ihm erlassenen „Sozialistengesetze“ heftig geschmähte Reichskanzler Otto von Bismarck einer differenzierteren Wertung unterzogen. — Im Zusammenhang mit diesen Vorbereitungen bei der Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit gibt es Versuche, die Begriffe „Erbe“ und „Tradition“ voneinander abzugrenzen (Nationale Geschichtsbetrachtung). Das Bemühen um Traditionslinien zur Schaffung einer eigenen nationalen Identität der DDR führte schließlich auch zur Aneignung des KE. über eine verstärkte Förderung des Heimatgefühls. Auf alten Traditionen beruhende Volksfeste, Umzüge, Kirmessen wurden zunehmend wiederentdeckt bzw. unter sozialistischen Vorzeichen wiederbelebt (Heimatgeschichte). Seit Anfang/Mitte der 70er Jahre galt im Rahmen der Pflege des KE. der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit. An einem Drittel der rd. 30.000 Bau- und Kunstdenkmäler in der DDR wurden Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten vorgenommen. Mit Blick auf die 750-Jahr-Feier Berlins 1987 wurde die Rekonstruktion des historischen Stadtzentrums zum politischen Schwerpunkt erklärt, der gegenüber allen anderen Vorhaben in der übrigen DDR Vorrang haben sollte. Als weitgehend durchgeführte beziehungsweise geplante Projekte sind der Dom, die Charité, der ehemalige Gendarmen-Markt mit dem Schauspielhaus, die Friedrich-Werdersche Kirche, das Ephraim-Palais sowie der Wiederaufbau der Friedrichstraße samt Friedrichstadt-Palast zu nennen. Zu den Projekten in der DDR zählen die Semper-Oper in Dresden sowie die Rekonstruktion verschiedener historischer Stadtzentren. Für den Wiederaufbau bzw. für die Rekonstruktion von solchen „Objekten mit nationaler Repräsentanz“ wurde im Zeitraum von 1976 bis 1980 gegenüber dem Zeitraum von 1971 bis 1975 die doppelte Summe ausgegeben. Konkrete Zahlen werden allerdings nicht genannt. Denkmalschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 766–767 Kulturelle Zusammenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturfondsSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsverträge, Internationale (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1981–1985), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z.B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u.a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z.B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem eine deutliche Veränderung der Zielsetzung festgestellt werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die von der DDR angestrebte Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit [S. 1520]längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u.a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen), Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist (Außenwirtschaft und Außenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1519–1520 Wirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WirtschaftswissenschaftenSiehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung…
DDR A-Z 1985
G. Wirtschaftsleitende spezialisierte Betriebsformen mit überregionaler Bedeutung
Landwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische und soziale Situation — zu Wendungen und widersprüchlichen Regelungen in der Agrarpolitik kam. Der Leninsche Genossenschaftsplan zielt auf die Vergesellschaftung der wesentlichen Produktionsmittel in der Landwirtschaft und das Bündnis der Bauern mit der Arbeiterklasse sowie auf die Aufhebung der zwischen diesen beiden Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) bestehenden Unterschiede (Bündnispolitik; Genossenschaftsbauer). Auf dem Wege zu diesem Fernziel gilt die Schaffung von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) als unumgänglich und notwendig. Diese Genossenschaften fungieren jedoch nur als eine Übergangsstufe zur sozialistischen und schließlich kommunistischen Gesellschaft, in der die Unterschiede in den Lebensbedingungen zwischen Stadt und Land beseitigt sein sollen. Die konkrete Umsetzung der Agrarpolitik der SED auf dem Gebiet der SBZ/DDR hat im Zuge der Entwicklungsetappen zu einer Vielfalt von LB. geführt, die — gemessen an dem bisher vergangenen [S. 802]relativ kurzen historischen Zeitraum — ohne Beispiel ist. In diesem Sachverhalt spiegelt sich nicht nur die schwierige Nachkriegssituation mit Hunderttausenden von Flüchtlingen, zerstörten Gehöften und großen Hungersnöten, sondern vor allem das beharrliche Drängen der SED (vormals KPD) wider, ihre gesellschaftspolitischen Zielsetzungen auf dem Lande zu verwirklichen und der Vervollkommnung des von ihr letztlich angestrebten durchorganisierten Agrar-Industrie-Komplexes (AIK) etappenweise näher zu kommen. Eine Reihe der nachfolgend erwähnten LB. sind seit 1945 wieder verschwunden und nur noch historisch bedeutsam. Dennoch werden sie hier genannt, weil sie sowohl Vorstufen für spätere LB. waren als auch mit ihnen z. T. für die gegenwärtige Entwicklung bedeutsame agrarpolitische, ökonomische, soziologische und technische Erfahrungen gemacht wurden. Die Darstellung der LB. folgt daher im wesentlichen der agrarhistorischen Entwicklung der SBZ/DDR und umfaßt ferner eine Reihe von Betrieben und Einrichtungen, die herkömmlich nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden, die aber aufgrund der Ausgestaltung des DDR-Planungssystems diesem Wirtschaftsbereich zuzuordnen sind. II. LB. von der Bodenreform bis zur Kollektivierung (1945--1951) A. Private Landwirtschaftsbetriebe Im Zuge der Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.) wurden Großgrundbesitzer mit Betrieben über 100ha Betriebsfläche und Nazi-Aktivisten entschädigungslos enteignet. Dieses Land wurde mit dem Land sog. herrenloser Betriebe (z.B. von Kriegstoten oder Geflüchteten) in einen staatlichen Bodenfonds eingebracht (rd. 3,3 Mill. ha von 14.000 Besitzungen). Die kleinen und mittleren Familienbetriebe blieben von diesen ersten agrarpolitischen Maßnahmen zunächst weitgehend unberührt. Neben den privaten Landwirtschaftsbetrieben bestand eine Reihe von Domänen, Universitäts-, Kirchen- und Industriegütern. Die Kirchengüter verblieben in Kircheneigentum. Die anderen landwirtschaftlichen Großbetriebe wurden zum größten Teil in Volkseigene Güter (VEG) umgewandelt. B. Neubauernbetriebe Aus dem Bodenfonds erhielten mehr als 210.000 Neubauern — zum großen Teil Flüchtlinge aus den deutschen Ostgebieten und ehemalige Fabrikarbeiter — Landzuteilungen von durchschnittlich 8,1 ha LN. Die Neubauern mußten für das erhaltene Land einen Übernahmebeitrag zahlen, der weit unter dem Bodenwert lag und etwa dem Wert einer Jahresernte entsprach. Dieser Übernahmebeitrag konnte auch gestundet werden. Weitere 120.000 bereits bestehende Betriebe bekamen zu Vorzugsbedingungen Land- und Waldzulagen und wurden um durchschnittlich 2,8 ha aufgestockt. Außerdem wurden rd. 180.000 Personen mit durchschnittlich 0,6 ha Gartenland versehen und mehr als 43.000 Bewerber erhielten bisheriges Pachtland (durchschnittlich 1,0 ha) zu eigen. Das Land der Neubauernbetriebe durfte weder ganz noch teilweise geteilt, verpachtet, verkauft oder verpfändet werden. Land geflüchteter Neubauern fiel an den Bodenfonds zurück oder wurde den VEG zugeteilt. Die Neubauernbetriebe hatten also nicht den gleichen Rechtsstatus wie die der Altbauern. Auch war ihre technische Ausstattung, der Viehbesatz usw. z. T. sehr viel schlechter. Die Inhaber der Neubauernstellen bildeten — nicht zuletzt wegen ihrer ökonomischen Schwäche — das wesentliche Rekrutierungsfeld der Genossenschaften in den ersten Jahren der Kollektivierungsphase. C. Volkseigene Güter (VEG) Nach den Bodenreform-Verordnungen vom September 1945 sollte aus dem Bodenfonds „ein Teil des Bodens zur Organisierung von Mustergütern. .. bereitgestellt werden“; diese erhielten die Rechtsform von VEG. Die VEG unterstanden zunächst der Verwaltung der Länder, ab 1949 wurden sie in der Vereinigung Volkseigener Güter (VVG) als einer Anstalt öffentlichen Rechts zentral zusammengefaßt. Ab 1952 erhielt jedes einzelne VEG (ähnlich wie die VEB in Handel und Industrie) den rechtlichen Status einer juristischen Person und damit die eigene Rechtsfähigkeit. Hauptaufgabe der VEG war die Versorgung der Landwirtschaft mit Saat- und Pflanzengut sowie mit Zuchtvieh. In VEG wurden ferner wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Neuerungen erprobt. Daneben haben ihre in Grundorganisationen der SED zusammengefaßten bzw. in den Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) organisierten Betriebsleitungen und Belegschaften (sie galten als „Arbeiterklasse auf dem Lande“) in verschiedenen agrarpolitisch wesentlichen Kampagnen eine anleitende und führende Rolle gespielt. Zwischen 1949 und 1960 schwankte die Zahl der VEG zwischen 450 und 750, da in diesem Zeitraum die Zuordnung anderer staatlicher Landwirtschaftsbetriebe (z.B. Versuchsgüter, landwirtschaftliche Einrichtungen von Universitäten und Hochschulen u.a.) zu dieser LB. in sehr wechselvoller Weise erfolgte. Seit Mitte der 60er Jahre sinkt die Zahl der VEG wegen des fortschreitenden Konzentrations- und Kooperationsprozesses beständig ab. 1982 lag die Anzahl der VEG bei 478. Der Flächenanteil der VEG stieg seit 1949 allerdings kontinuierlich, wenn auch insgesamt nur geringfügig. Der Anteil der VEG an der LN der DDR betrug 1984 nur 8 v.H. D. Raiffeisengenossenschaften (R.) Die R., die als traditionelle Selbsthilfeorganisatio[S. 803]nen der Landwirtschaft bereits vor 1933 bestanden und während des Dritten Reiches als Zentralorganisationen mit Pflichtmitgliedschaft geführt wurden, wurden in den Ländern der SBZ bereits im November 1945 erneut zugelassen. Schon 1946 gab es wieder 6.325 Einzelgenossenschaften mit 792.988 Mitgliedern. Mit dem Vorwurf, sie wirtschafteten mit „kapitalistischen Methoden“ und dienten „einseitig den Großbauern“ wurde die Arbeit der R. allerdings bald stark eingeschränkt und schrittweise anderen Einrichtungen übertragen. So übernahmen z.B. die Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte, die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) sowie die Staatlichen Kreiskontore für landwirtschaftlichen Bedarf die Versorgung der Landwirtschaft mit Produktionsmitteln und die 1950 eingerichtete Deutsche Bauernbank (ab 1963 Landwirtschaftsbank; seit 1968 Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [BLN]) das Finanz- und Kreditwesen. 1950 wurden die R. in Bäuerliche Handelsgenossenschaften (BHG) umbenannt und organisatorisch in die VdgB eingegliedert. III. Kollektivierungsphase (1952--1960) Auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 wurde der „planmäßige Aufbau des Sozialismus in der DDR“ beschlossen. Für die Landwirtschaft wurde daraus die Forderung hergeleitet, „die Vorbereitungen dafür durch die Gründung von LPG zu schaffen“. A. Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) Schon vor dieser Parteikonferenz, aber vor allem danach, wurden erste LPG in einer Reihe von Kreisen der DDR gegründet. Wegen der oben beschriebenen wirtschaftlich schwierigen Existenzbedingungen der im Zuge der Bodenreform geschaffenen Neubauerngehöfte setzten sich diese ersten LPG fast ausschließlich aus ehemaligen Neubauern zusammen. Im August 1952 wurden eine VO über die Bestätigung und Registrierung von LPG und im Dezember Musterstatuten sowie eine Musterbetriebsordnung erlassen. Danach waren 3 Typen von LPG möglich: Typ I umfaßte die gemeinsame Nutzung des eigenen und des gepachteten Ackerlandes durch die LPG. Bei den erforderlichen Feldarbeiten war ein festgelegter Arbeitsumfang für die Genossenschaft zu erbringen. Die Bewertung der Arbeit erfolgte in Arbeitseinheiten. Die individuelle Bezahlung erfolgte zu 80 v.H. nach Fläche und Wert des vom einzelnen Genossenschaftsbauern in die LPG eingebrachten Bodens und zu 20 v.H. nach den geleisteten Arbeitseinheiten. Im Typ II brachten die Mitglieder außer dem Ackerland auch die motorischen und tierischen Zugkräfte sowie Maschinen und Geräte zur gemeinsamen Nutzung in die LPG ein. Der Typ II erlangte während der gesamten Kollektivierungsphase keine besondere Bedeutung. Im Typ III wurde der gesamte Grund und Boden, also einschließlich des Grünlandes, des Waldes, der Fischteiche und aller sonstigen Flächen sowie das gesamte Besatzkapital (Maschinen und Geräte, Vieh, Wirtschaftsgebäude) zur gemeinsamen Bewirtschaftung eingebracht. Formell blieben die Eigentumsrechte an den eingebrachten Bodenanteilen bestehen, ebenso blieben das Erb- und Verkaufsrecht — allerdings bei einem Vorkaufsrecht der LPG — für den einzelnen Genossenschaftsbauern gewährleistet. In diesem LPG-Typ erfolgte die Verteilung der Einkünfte zu 20 v.H. nach den eingebrachten Bodenanteilen und zu 80 v.H. nach Arbeitseinheiten. Für die private Nutzung durfte im Typ III und darf heute jedes Genossenschaftsmitglied 0,5 ha LN als Persönliche ➝Hauswirtschaft bewirtschaften, wobei die Bearbeitung außerhalb der genossenschaftlichen Arbeitszeit erfolgen muß. Das Land der persönlichen Hauswirtschaft ist meistens privates Gartenland am eigenen Wohnhaus bzw. ehemaligen Bauernhof. Dieses Land ist verkäuflich und vererbbar. Hauswirtschaften, die von den Genossenschaften Nichtmitgliedern zur persönlichen Nutzung übergeben werden, verbleiben im Verfügungsrecht der Genossenschaften. Grundsätzlich galt für alle LPG-Typen, daß die Haupteinnahmequelle der LPG-Mitglieder die genossenschaftliche Arbeit sein sollte. Aus den ehemals einzeln produzierenden Bauern sollten gemeinschaftlich und zugleich spezialisiert arbeitende Arbeitskollegen werden. Höchstes Organ der LPG ist die Mitgliederversammlung, die auch die Wahl und/oder Abberufung des Vorstandes und des Vorsitzenden vornimmt. Für spezielle Aufgaben können je nach Situation und Erfordernis besondere Kommissionen beim Vorstand gebildet werden. Die verbindlich vorgesehene Revisionskommission zur Finanzkontrolle des Vorstandes und des Vorsitzenden wird von der Mitgliederversammlung gewählt. Das Prinzip der freiwilligen Mitgliedschaft war in den Musterstatuten ausdrücklich festgelegt und bis Ende 1959 auch weitgehend eingehalten worden. In jenem Jahr wurden nach der VI. LPG-Konferenz durch den Ministerrat der DDR jedoch neue Musterstatuten für die LPG erlassen, in denen besondere Maßnahmen zum Übergang der LPG-Typ~I und II zum Typ III, neue Bestimmungen über die Betriebs- und Arbeitsorganisation sowie die Vergütung der Arbeit und das Prämienwesen enthalten waren. Gleichzeitig wurde der Druck auf die noch privat wirtschaftenden Bauern zum Eintritt in die [S. 804]LPG derart verstärkt, daß von einer Phase der Zwangskollektivierung gesprochen werden muß (Agrarpolitik, III. C.). Am Ende der Kollektivierungskampagne im Jahr 1960 waren rd. 85 v.H. der LN der DDR in über 19.000 Genossenschaften mit knapp 1 Mill. Mitgliedern zusammengefaßt. Rd. zwei Drittel der Fläche waren bereits in den LPG Typ III konzentriert. B. Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG) Die GPG wurden in ähnlicher Zeitabfolge wie die LPG aufgebaut, jedoch gab es bei ihnen von vorneherein nur einen einheitlichen Organisationstyp. Das GPG-Statut regelt die Mitgliedschaft, die Leitung, die Bodennutzung, die Rechte und Pflichten der Mitglieder, die Verwendung der Produktionsmittel und die Verteilung der Einkünfte. Die GPG produzieren vornehmlich Obst und Gemüse sowie Zierpflanzen. Über Zahl und Umfang der GPG siehe Gartenbau. C. Örtliche Landwirtschaftsbetriebe (ÖLB) Die Auswirkungen der Zwangswirtschaft und der Kollektivierung, Maßregelungen bei der Eintreibung des Ablieferungssolls und anderes führten vor allem in den Jahren 1951–1953 zu einer Massenflucht von Bauern aus der DDR. Die verlassenen Höfe wurden gemäß einer VO vom September 1953 zu ÖLB zusammengefaßt. Je nach Situation wurden die von den ÖLB bewirtschafteten Flächen nach und nach den VEG bzw. LPG zur Nutzung übergeben. D. Sonstige Produktionsgenossenschaften Neben den genannten bestehen eine Reihe weiterer spezialisierter Produktionsgenossenschaften: Produktionsgenossenschaft werktätiger Fischer (PwF), jetzt Produktionsgenossenschaft der Binnenfischerei (PGB); Produktionsgenossenschaft werktätiger Zierfischzüchter (PwZ) (Fischwirtschaft); Produktionsgenossenschaft werktätiger Pelztierzüchter (PwP) (Forst- und Holzwirtschaft); Winzergenossenschaften. E. Private Landwirtschaftsbetriebe Nach Abschluß der Kollektivierungsphase Ende 1960 befanden sich noch 28.238 „übrige Betriebe“ mit zusammen 471.801 ha LN oder 7,3 v.H. der gesamten LN der DDR in Privatbesitz. Neben den Betrieben von Einzelbauern in Splitterlage waren dies vor allem Betriebe des privaten Erwerbsgartenbaus, Haus- und Kleingärten, Baumschulen, Weingärten und private Obstanlagen. Ferner sind kircheneigene Betriebe in diesen Zahlen enthalten. Ende 1960 arbeiteten in diesen Betrieben 55.053 Personen, von denen 20.750 Arbeiter und Angestellte waren. (Die Zahl der Beschäftigten ging bis 1982 auf 14.000 bzw. 7.900 zurück. Die Zahl der Betriebe dürfte in vergleichbarer Weise abgenommen haben: geschätzt rd. 5.000.) IV. Konzentration, Kooperation und Spezialisierung (1960 bis heute) Die Maßnahmen nach Beendigung der Kollektivierung beschränkten sich zunächst auf die Konzentration der vielen, noch verhältnismäßig kleinen LPG. Die durchschnittliche Betriebsgröße der LPG Typ~I bis III stieg von ca. 300 ha im Jahr 1961 auf ca. 600 ha LN im Jahr 1970. Nach Meinung der SED wurde durch die Zusammenlegung von Genossenschaften jedoch noch kein „höheres Niveau der Produktion und der Vergesellschaftung von Produktionsmitteln“ erreicht. Die Konzentration sei lediglich eine Vergrößerung des Umfanges der Zahl der Arbeitskräfte und der Produktionsmittel, bedeute aber nicht deren qualitative Steigerung innerhalb des theoretisch als Entwicklungsziel vorgegebenen Vergesellschaftungsprozesses. Neben Konzentrationsprozessen und Kooperationen zwischen mehreren Genossenschaften waren darüber hinaus zwischenbetriebliche Formen der Zusammenarbeit gefordert, um dadurch zu einer besseren Ausnutzung der Produktionsmittel entsprechend den neuen Betriebsgrößen zu kommen. Die zunächst vornehmlich zwischengenossenschaftliche Zusammenarbeit wurde zunehmend durch Kooperationsmodelle von Betrieben mit unterschiedlichen Eigentumsformen ergänzt bzw. verdrängt (LPG/VEG u.a.), wodurch Mischformen des „sozialistisch-genossenschaftlichen Eigentums“ entstanden. Auf diese Etappe der Konzentration und Kooperation folgte ab 1968 eine Periode der Spezialisierung, in der sich die LB. noch heute befinden. Auf diesem Wege glaubt die DDR, das Endziel einer industriemäßig produzierenden, spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktion in einigen Jahrzehnten erreichen zu können. Dieser Prozeß der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung ist eine äußerst dynamische Entwicklung mit vielfältigen über- und innerbetrieblichen Organisationsveränderungen bei Ausgliederung oder auch Einverleibung von Aufgabenstellungen, in deren Verlauf die folgenden LB. entstanden, die bis in die Gegenwart das Bild in der Landwirtschaft der DDR prägen: [S. 805]<A. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE)> Die ZGE arbeiten in der Regel nicht nach eigenen Musterstatuten, sondern auf der Grundlage von Kooperationsvereinbarungen zwischen mehreren LPG, und haben deshalb keinen eigenen Rechtsstatus. Die ZGE haben eine eigene Leitung, die teils von den beteiligten Genossenschaften berufen wird, teils vom Rat des Kreises eingesetzt wird und diesem gegenüber rechenschaftspflichtig ist. Die Startfinanzierung der ZGE wird von den kooperierenden LPG geleistet, die auch die Beschäftigten der ZGE stellen. Die Entlohnung erfolgt durch die delegierende LPG entsprechend den in den ZGE geleisteten Arbeitseinheiten. Über eigene Angestellte verfügt die ZGE nur auf der Leitungsebene. Ihre Bezahlung erfolgt nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV). ZGE gilt als Oberbegriff für folgende 4 LB.: 1. ZGE der Landwirtschaft. Die ersten ZGE der Landwirtschaft wurden 1964 gegründet. Sie waren zunächst kleine Spezialabteilungen von LPG mit durchschnittlich 5 Arbeitskräften. Solche Sondereinheiten bestanden sowohl in der Tier- wie auch in der Pflanzenproduktion. Hierzu zählten und zählen z.B. zwischengenossenschaftlich bewirtschaftete Obstanlagen, Rieselfelder u.a., aber auch gemeinsam betreute Schafherden. ZGE wurden auch in vor- bzw. nachgelagerten Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion wie z.B. in Form der agrochemischen Zentren (ACZ) gegründet (vgl. dazu weiter unten). Bis 1975 nahmen sowohl die Zahl der ZGE als auch die der in ihnen Beschäftigten zu. Seitdem sind beide Größen rückläufig. 1982 bestanden 552 ZGE der Landwirtschaft mit 38.375 Berufstätigen. Die ZGE der Landwirtschaft sind eine typische Übergangsform in der agrarstrukturellen Entwicklung der DDR. Ihre Zahl wird weiterhin zurückgehen und ihre Aufgaben weitgehend von spezialisierten Genossenschaften übernommen werden. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Waldwirtschaft (ZEW). Die ZEW waren eine sehr frühe Form der zwischengenossenschaftlichen Kooperation, die durch die Kollektivierung des ehemaligen Privatwaldes erforderlich wurde. Ein Teil der LPG-Wälder wurde durch diese ZEW gemeinsam bewirtschaftet. Auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung im Jahre 1973 bestanden 494 ZEW mit 4.267 Berufstätigen. Infolge von Umorganisationen in der Forst- und Holzwirtschaft ist die Bewirtschaftung weiterer genossenschaftlicher Forstflächen zunehmend durch staatliche Forstwirtschaftsbetriebe übernommen worden, so daß die Zahl der ZEW rasch abnahm. 1983 existierten nur noch 16 ZEW mit 156 Beschäftigten. 3. Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen der Bauorganisation (ZBO). Die ZBO wurden in den ersten Jahren nach der Kollektivierung als ZGE zur gemeinsamen Durchführung von umfangreicheren Bauvorhaben in der Landwirtschaft errichtet. Die ZBO entstanden häufig durch Kooperation mehrerer LPG-Baubrigaden, die zuvor nur in der jeweiligen eigenen LPG tätig waren. Nachdem 1972 die ZBO ihre Höchstzahl von 461 mit 32.455 Berufstätigen erreicht hatten, sank die Zahl der Betriebe aufgrund zunehmender Konzentration, wohingegen die Beschäftigtenzahl weiterhin anstieg. 1982 gab es 216 ZBO mit 42.013 Beschäftigten. Die Haupttätigkeit der ZBO liegt derzeit auf den Gebieten der Rekonstruktion bzw. Renovierung von Stallbauten sowie deren Neuerrichtung. Die ZBO dürften in ihrer Bedeutung weiterhin zunehmen. 4. Meliorationsgenossenschaften (M). Die ab 1963 gegründeten M. sind Einrichtungen der Wasserwirtschaft (Be- und Entwässerung). Die Aufgaben der M. liegen in der Planung, im Bau und in der Unterhaltung wasserwirtschaftlicher und meliorativer Anlagen. Die M. wurden unter Berücksichtigung der Wassereinzugsgebiete gegründet. Sie führen Meliorations-Kataster, in deren Register- und Kartenwerk Angaben über Ort, Lage, Art, Leistungsfähigkeit u.a. der meliorativen und wasserwirtschaftlichen Anlagen enthalten sind (Meliorationen). Seit 1968 nimmt die Zahl der M. ab, während ihre Beschäftigtenzahl stetig steigt. 1982 bestanden 161 M. mit 15.382 ständig Berufstätigen. Ebenso wie die ZBO werden auch die M. in Zukunft weiterhin ihre Bedeutung behalten. B. Kooperative Einrichtungen (KOE) Die KOE gehen über die Form der zwischengenossenschaftlichen Zusammenarbeit hinaus. An den KOE sind Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen (also LPG, VEG und Mischformen) beteiligt, wodurch nicht zuletzt deren organisatorische und rechtliche Angleichung angestrebt wird. Die KOE arbeiten auf der Grundlage eines speziellen Muster[S. 806]statutes, das nach dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erlassen wurde. Die KOE sind selbständige Unternehmenseinheiten mit eigenem Rechtsstatus, die ihr Startkapital und eine vorübergehende Anfangsfinanzierung von den beteiligten Betrieben erhalten. Aufbauend auf Erfahrungen, die in Kooperationsgemeinschaften Ende der 60er Jahre gesammelt worden sind, enthalten die Musterstatuten für KOE folgende wesentliche Regelungen: - Der Leiter der KOE wird vom zuständigen Rat des Kreises be- und abberufen; er ist den Staatsorganen gegenüber rechenschaftspflichtig. - Das höchste Gremium der KOE, der Rat, wird aus bevollmächtigten Vertretern der beteiligten Betriebe gebildet. Es gibt in den KOE also keine Mitgliedervollversammlungen wie in den LPG. - Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen können und sollen in den KOE zusammenarbeiten, um einen höheren Vergesellschaftungsgrad der Produktion zu erreichen. - Aus den beteiligten Genossenschaften werden Genossenschaftsmitglieder als Arbeitskräfte aufgrund von Delegierungsvereinbarungen in die KOE entsandt; sie haben damit einen gesonderten arbeitsrechtlichen Status gegenüber den anderen Genossenschaftsmitgliedern. Die delegierten Arbeitskräfte bleiben weiterhin Mitglieder ihrer LPG. Entsprechendes gilt für Arbeiter und Angestellte von VEG. Die Bezahlung der in den KOE Beschäftigten erfolgt in der Regel durch die KOE selbst, wobei im Falle von delegierten Arbeitskräften der gezahlte Lohn den delegierenden Betrieben in Rechnung gestellt wird. Alle anderen in der KOE Beschäftigten werden nach dem für die Landwirtschaft gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt. Auf der Grundlage der KOE-Musterstatuten entstanden im Verlauf der weiteren Spezialisierung folgende LB.: 1. Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE). Die einfachste Form der zwischenbetrieblichen Kooperation war die ZBE, die sowohl auf dem Gebiet der Pflanzen- (ZBE [P]) als auch der Tierproduktion (ZBE [T]) zwischen Betrieben unterschiedlicher Eigentumsformen vereinbart werden konnte. Bestimmte Betriebsteile wurden aus mehreren landwirtschaftlichen Unternehmen herausgelöst und zu einer ZBE als spezialisierte Einrichtung der Pflanzen- bzw. der Tierproduktion vereint. Statistisch werden die ZBE Pflanzenproduktion mit den kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP) gemeinsam erfaßt. 2. Kooperative Abteilung Pflanzenproduktion (KAP). Die KAP entstanden durch Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus mehreren LPG oder VEG und deren organisatorische Zusammenführung. Während die ZBE (P) gemäß dem Musterstatut für KOE eine feste rechtliche Einheit bildete, waren die KAP zunächst mehr ein eher loser organisatorischer Verbund, ohne daß die im Musterstatut für KOE enthaltenen Vorgaben immer voll erfüllt wurden, innerhalb dessen die beteiligten Betriebe ihre Pflanzenproduktion gemeinsam planten. Mit Hilfe der KAP wurde die Spezialisierung der landwirtschaftlichen Produktion weiter vorangetrieben. Während die durchschnittliche Betriebsgröße der KAP bei 4.100 ha (1975) lag, stieg der Konzentrationsgrad bei Getreide auf fast 2.000 ha, bei Kartoffeln auf etwa 400 ha und bei Zuckerrüben auf nahezu 250 ha. Mit den KAP und ZBE (P) wurde eine völlig neue Phase der spezialisierten Pflanzenproduktion begonnen. In den Jahren 1977 und 1978 wurden die KAP (und die ZBE [P]) in spezialisierte LPG (P) umgewandelt, mit denen ein noch höherer Spezialisierungsgrad und eine neue eigenständige Rechtsform erreicht wurden. Aus diesem Grund gibt es einen deutlichen Zusammenhang zwischen der Zahl der KAP und ZBE (P) sowie der LPG (P). Existierten 1975 erst 47 LPG (P), dagegen noch 1210 KAP und ZBE (P), hatten sich diese Zahlenverhältnisse 1982 mit 1192 LPG (P) und 20 KAP umgekehrt. 3. KOE Tierproduktion. Die KOE (T) entstanden entweder aus den ZBE (T) oder unmittelbar aus der Herauslösung bestimmter Teile der Tierproduktion aus LPG der Typen~I bis III und deren organisatorischer Zusammenfassung. Ihre organisatorische und funktionale Abgrenzung gegenüber den ZBE (T) ist nicht eindeutig; im wesentlichen sind die KOE (T) dadurch gekennzeichnet, daß es sich um Betriebe mit überdurchschnittlicher Größenordnung und um echte Neugründungen bzw. Neuerrichtungen von Anlagen handelt. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut für KOE aus dem Jahre 1972. Statistisch wird zwischen beiden Betriebsformen nicht unterschieden, sondern sie werden heute gemeinsam als ZBE (T) erfaßt. Gemäß dieser Zählweise gab es 1975 367~ZBE (T), 1982 nur noch 247. [S. 807]Die Bedeutung der KOE (T) bzw. ZBE (T) geht — vergleichbar der Entwicklung der KAP — zugunsten des Auf- und Ausbaus der spezialisierten LPG (T) zurück. Die Entwicklung der Anteile der KOE (T) am gesamten Viehbestand zeigt die vorstehende Tabelle. C. LPG Pflanzen- und Tierproduktion; LPG (P) und LPG (T) Die Errichtung von KAP und KOE markierte in der ersten Hälfte der 70er Jahre eine bedeutende Entwicklungsetappe in der Umsetzung der Agrartheorie in die Praxis der DDR-Landwirtschaft. Ausgehend von den Erfahrungen mit diesen verschiedenen Kooperationsformen sowie der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion in selbständige KAP bzw. KOE (T) wurden auf dem IX. Parteitag der SED (1976) weiterführende Beschlüsse über die Aufgaben der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft gefaßt. In deren Ausführung wurden neue Musterstatuten für LPG (P) sowie LPG (T) vorgelegt und diskutiert. Nach zwei zentralen, zu diesem besonderen Zweck einberufenen Konferenzen von Vertretern bereits in dieser Weise spezialisierten Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben, wurden die Musterstatuten im Juni 1977 verabschiedet und am 28. 7. 1977 durch Beschluß des Ministerrates in Kraft gesetzt. Außerdem wurden neue Musterbetriebsordnungen erlassen. Über die Regelungen der alten LPG-Statuten hinausgehend, bestimmen die neuen Musterstatuten, daß die Mitgliederversammlungen nunmehr Vollversammlungen sind, in denen auch Arbeiter und Angestellte der LPG gleiche Rechte und Pflichten haben wie die Genossenschaftsmitglieder; anstelle von Vollversammlungen auch Delegiertenversammlungen durchgeführt werden können; Brigadeversammlungen zur Vor- und Nachbereitung der Vollversammlung durchgeführt werden sollen; auch Nichtmitglieder in den Vorstand bzw. sogar als Vorsitzende der LPG gewählt werden dürfen; auch Arbeiter und Angestellte das Recht erhalten, eine persönliche ➝Hauswirtschaft zu führen. Hinsichtlich der Leitung bestimmen die Musterstatuten, daß die LPG ihre wirtschaftliche Tätigkeit auf der Grundlage staatlich bestätigter Pläne und mit Hilfe des Abschlusses der für Produktion und Absatz erforderlichen Wirtschaftsverträge gestalten. Die LPG erhalten die staatlichen Pläne von den Abteilungen Landwirtschaft der Räte der Kreise. In Zukunft sollen allerdings die Kooperationsräte wirtschaftsleitende Funktionen erhalten, so daß die wirtschaftliche Rahmenplanung auf diese Gremien übergeht. Die LPG sind in den Kooperationsräten vertreten. Insofern dürfte diese Kompetenzverlagerung den LPG ein größeres Mitspracherecht bei der Erarbeitung der staatlichen Wirtschaftspläne ermöglichen. Die völlige rechtliche Selbständigkeit der LPG soll dabei erhalten bleiben. Die Wirtschaftsverträge im Zuliefer- und Abnahmebereich auf der horizontalen Ebene sind der zweite wesentliche Pfeiler der Wirtschaftstätigkeit der LPG. Diese Wirtschaftsverträge unterliegen den allgemeinen Bestimmungen des Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.). Zwischen den spezialisierten LPG (P) bzw. (T) sind also vertragliche Grundlagen das Gerüst der beiderseitigen Beziehungen. So schließt z.B. die LPG (T) Wirtschaftsverträge mit genauen Daten über Futterlieferungen, -qualitäten, -preise und -mengen mit der LPG (P). Diese wiederum kauft per Wirtschaftsvertrag z.B. Gülle und Mist von der LPG (T). Mit den neuen Musterstatuten wurde schrittweise die Annäherung des Rechtsstatus von Genossenschaftsbauern und Arbeitern eingeleitet. Eine wesentliche Änderung gegenüber dem alten LPG-Statut ist in der allmählichen Angleichung der Arbeitsbedingungen, der Vergütung und der sozialen Sicherung beider Gruppen zu sehen. Genossenschaftsbauern sollen nicht mehr vorwiegend auf der Grundlage von Arbeitseinheiten entlohnt werden, sondern ihr Arbeitseinkommen soll sich in Form und Höhe an dem der LPG-Arbeiter orientieren. Damit sollen auch allmählich die sehr komplizierten und umfangreichen Umrechnungsarbeiten zur Bewertung der Arbeitseinheiten beseitigt werden. Arbeiter und Angestellte in VEG verdienten 1982 monatlich im Durchschnitt 1030 Mark (in der Industrie: 1087 Mark; Genossenschaftsbauern etwa 1000 Mark). Auf der Grundlage der neuen LPG-Statuten lassen sich die LPG heute in folgende LB. einteilen: 1. LPG (P). Die mit den KAP begonnene Konzentration wurde mit den LPG (P) fortgesetzt und vertieft. 1982 wurden über 5,28 Mill. ha LN (oder 85 v.H. der LN) von nur 1119 LPG (P) bewirtschaftet; eine LPG (P) bearbeitete demnach im Durchschnitt rd. 4.700 ha LN. Die Zahl der Beschäftigten belief sich im Durchschnitt je LPG (P) auf etwa 320 Arbeitskräfte. Der Wert der materiellen Fonds betrug je LPG (P) durchschnittlich 19 Mill. Mark. Die einzelnen LPG (P) unterhalten über den Kooperationsrat, in dem neben Vertretern von LPG (T) auch vor- und/oder nachgelagerte Betriebe vertreten sind, vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Außenbeziehungen (Kooperation in der Landwirtschaft). Die zukünftige Entwicklung der LPG (P) wird in Richtung einer weiteren Vertiefung dieser Kooperationsbeziehungen gehen. Weiter wird die planmäßige Zusammenarbeit mit z.B. ACZ, KfL und anderen Betrieben sowie die weitere Sammlung von Erfahrungen in der spezialisierten Pflanzenproduktion, insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung biologischer Erfordernisse des Bodens, der Berücksichtigung von Fruchtfolgen und der Diskontinuität des Arbeitsprozesses im Pflan[S. 808]zenbau im Zentrum der Aktivitäten der LPG (P) stehen. Der dadurch erforderliche Austausch von Arbeitskräften bildet einen Schwerpunkt der Arbeit des Kooperationsrates, der u.a. auch als Koordinierungsausschuß der LPG (P) und LPG (T) fungiert. Da eine ganze Reihe von LPG auch Verarbeitungsbetriebe für landwirtschaftliche Erzeugnisse unterhalten, kann mit diesen Abteilungen z. T. ebenfalls ein Ausgleich der Arbeitsspitzen erreicht werden. 2. LPG (T). Die LPG (T) entstanden nach der Bildung der KAP als gesonderte Betriebseinheit. Mit der Ausgliederung der Pflanzenproduktion aus der ehemals alle Betriebszweige umfassenden LPG verblieben die Viehbestände mit Stallbauten und Viehpflegern als „Restbetriebe“. Diese wurden — z. T. tierartenspezifisch, z. T. nach der Zwischenstufe der ZBE (T) bzw. KOE (T) — als neue LPG (T) mit eigenen Statuten errichtet. Bis in die zweite Hälfte der 70er Jahre setzte sich auch im Bereich der Tierproduktion der Konzentrationsprozeß fort; er hat sich jedoch in jüngster Zeit verlangsamt. Bestanden 1975 noch 4.574 LPG (T), so waren es 1982 nur noch 2.830 Betriebe. Sie verfügen kaum noch über eigene LN. 1982 bewirtschafteten alle LPG (T) insgesamt lediglich 64.108 ha Wiesen und Weiden, das sind rd. 23 ha je Betrieb. Die LPG (T) werden als Grundeinheiten einer sich in Entwicklung befindenden industriemäßigen Tierproduktion angesehen. Zwar ist der organisatorische Konzentrationsgrad mit durchschnittlich rd. 1500 Großvieheinheiten je Betrieb beträchtlich, doch haben diese Betriebe in ihrer großen Mehrzahl weder hinsichtlich der Spezialisierung, der Konzentration noch der technischen Ausstattung bisher die Merkmale einer industriemäßigen Tierproduktion. Zukünftiger Schwerpunkt für die LPG (T) wird deren jeweilige Spezialisierung auf bestimmte Tierarten oder Nutzungsrichtungen (z.B. Milch-, Jungtier- oder Mastviehhaltung) sein. Ein großes Problem aller spezialisierten LPG (T) ist die Futterversorgung. Sie bereitet vor allem deswegen erhebliche Schwierigkeiten, weil die Abstimmung mit den Kooperationspartnern in der Praxis häufig erhebliche Mängel aufweist. D. Volkseigene Güter (VEG) Die VEG haben gegenüber den LPG eine völlig andere Leitungsstruktur. Es gibt sowohl VEG, die direkt dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen, als auch Betriebe, die von den Räten der Bezirke angeleitet werden. Die VEG spielen für die landwirtschaftliche Gesamtproduktion keine ausschlaggebende Rolle. Die VEG sind — wie die LPG — spezialisiert in VEG (P) und (T). Unter ihnen waren auch schon in der Vergangenheit eine ganze Reihe hochspezialisierter Betriebe. Diese Feststellung trifft vor allem auf nahezu alle Zuchtbetriebe für Saat- und Pflanzgut sowie die Tierzuchtbetriebe zu. Mitte der 70er Jahre wurden die etwa 400 noch gemischt produzierenden VEG im Zuge der Trennung der Pflanzen- von der Tierproduktion ebenfalls spezialisiert. 1982 waren unter den 478 VEG 73 VEG (P) und 319 VEG (T) sowie 86 Betriebe, die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat industrielle Tierproduktion), den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaft), oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Alle VEG zusammen bewirtschafteten 435.104 ha LN, davon die VEG (P) 385.102 ha LN. Die VEG (P) verfügen demnach durchschnittlich über 5.200 ha LN. In den VEG sind rd. 80.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt, die nach dem Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt werden. E. Kombinat Industrielle Mast (KIM) Die KIM sind volkseigene, industriemäßig produzierende, spezialisierte staatliche Betriebe der Tierproduktion, deren Aufgaben, Rechte und Pflichten in einer VO aus dem Jahre 1973 festgelegt sind. Diese völlig neuartige LB. entstand aus dem Zusammenschluß von einigen VEG gleicher Produktionsrichtung. In den KIM sollten und sollen Erkenntnisse für die industriemäßig betriebene spezialisierte Tierproduktion gesammelt werden. Die ersten KIM wurden auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom Februar 1968 gegründet: VEB KIM Königs Wusterhausen, VEB Rindermast Ferdinandshof, VEB KIM Schweinezucht- und Mastkombinat Eberswalde und VEG Färsenproduktion Lewitz. Inzwischen bestehen 33 KIM, die leitungsmäßig der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1984: VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) unterstehen. Die KIM-Betriebe dienen insbesondere der Versorgung von Ballungszentren mit Hühnereiern, Geflügel-, Rind- und Schweinefleisch. Entsprechend sind sie auf die Geflügelwirtschaft und Rindermast sowie die Schweineproduktion konzentriert, also auf Betriebszweige, die relativ flächenunabhängig produzieren. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die wirtschaftlichen Ergebnisse der VEB Geflügelwirtschaft haben zwischenzeitlich zu einer besonderen Form der vertikalen Kooperation, dem Geflügel-Wirtschaftsverband, geführt. (Über Richtgrößen für den Besatz von KIM-Betrieben: Agrarpolitik, III. E. 2.) Die Unterschiede zwischen der Leitungsstruktur einer LPG (T) und der eines VEB Tierproduktion (VEG und KIM folgen diesen Strukturen) zeigen die nachstehenden Organisationsschemata. Je nach den Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes werden diese Grundstrukturen den speziellen Bedingungen angepaßt. [S. 809]<F. Eigenständige vor- bzw. nachgelagerte Betriebe der Landwirtschaft> Die Verstaatlichung aller wesentlichen Bereiche der Volkswirtschaft und die dargestellten Etappen der Konzentration, Kooperation und Spezialisierung in der Landwirtschaft der DDR haben zu einer raschen, teils gewollten, teils unumgänglichen Herausbildung neuer Betriebe und Einrichtungen geführt. Eine Reihe der Aufgaben wird dabei direkt von staatlichen Institutionen wahrgenommen (z.B. das Veterinärwesen [ Tierärzte ] und der Pflanzenschutz). Die nachstehend aufgeführten Betriebe sind größtenteils durch horizontale Kooperation mehrerer, ursprünglich eigenständiger, landwirtschaftlicher Betriebe, durch Zusammenschluß mehrerer spezialisierter LPG-Brigaden oder durch verti[S. 810]kale Kooperation entstanden. Alle diese Betriebe sind dem MfLFN oder einer seiner Einrichtungen unterstellt bzw. unterstehen den Räten der Bezirke. Der Ausbau dieser vor- bzw. nachgelagerten Betriebe, deren vertiefte vertikale und horizontale Kooperation, ihre Einbeziehung in das staatliche Planungs- und Leitungssystem werden letztendlich auch die noch relativ selbständig produzierenden LPG (P) und (T) immer stärker in den direkten staatlichen Planungsmechanismus einbeziehen. 1. Kreisbetrieb für Landtechnik (KfL). Die KfL sind Nachfolgeeinrichtungen der MAS/MTS bzw. der landtechnischen Stationen der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Sie unterstehen der VVB Landtechnische Instandhaltung. Diese hat die gesamte Leitung über Planung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle der Instandhaltung von Maschinen und Geräten der Land-, Forst-, und Nahrungsgüterwirtschaft. Die KfL haben im Verlauf der 70er Jahre die wesentlichen technischen Gerätschaften der KAP, LPG und VEG übernommen. In den Kooperationsräten sind die KfL beratend, aber nicht als Mitglieder vertreten. 1982 bestanden 156 KfL mit über 50.000 Arbeitern und Angestellten, unter ihnen etwa 16.000 ständig delegierte Genossenschaftsbauern. Alle Beschäftigten werden nach dem jeweils gültigen Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnt, wobei die Bezahlung der delegierten Beschäftigten durch den KfL erfolgt und häufig mit den delegierenden Betrieben verrechnet wird. Die KfL werden allmählich ähnlich den anderen LB. spezialisiert. Sie werden insgesamt ihre Bedeutung behalten, vermutlich wird sie sogar zunehmen (Landtechnik). 2. Agrochemische Zentren (ACZ). Mit Beginn der Kollektivierung entstanden in den LPG Typ III Agrochemische Brigaden, die sich auf die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln spezialisierten. Diese Brigaden wurden im weiteren Verlauf zu zwischenbetrieblichen kooperativen Einrichtungen der LPG und VEG zusammengefaßt. Nach dem VIII. Parteitag der SED und dem XI. Bauernkongreß der DDR wurden die ersten ACZ als selbständige Einheiten geschaffen, die nach dem Musterstatut für KOE arbeiteten. Die Hauptaufgaben der ACZ bestehen in der Lagerung und Aus[S. 811]bringung fester und flüssiger Düngemittel sowie in der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen. Ein Teil der Arbeiten der ACZ führt der Agrarflug aus. Nachdem 1973 bereits 332 ACZ bestanden, führte die Entwicklung in den darauffolgenden Jahren zu einer Konzentration. 1982 existierten 263 ACZ mit rd. 25.000 Berufstätigen. Jährlich werden rd. 8 Mill.~t Düngemittel und über 26.000 t (Wirkstoff) Pflanzenschutzmittel umgeschlagen (Landwirtschaft). Da die ACZ über einen großen Bestand an Fahrzeugen verfügen, übernehmen sie auch einen Teil von Bezugs- und Absatztransporten zwischen den spezialisierten Betrieben. Sie stellen Transportbrigaden oder Brigaden der Bodenbearbeitung für den überbetrieblichen Einsatz samt Technik zur Verfügung. Schließlich führen sie auch Desinfektionsarbeiten in Stall- und Speicheranlagen durch. In jüngster Zeit wurden den ACZ ferner Aufgaben in dem Bereich der Aufbereitung organischer Düngestoffe übertragen. Dabei sollen alle Arten organischer Abfallprodukte (Stroheinstreu, Gülle, Laub, Baumrinde, Torf, Seeschlamm, Erde aus Wurzeln der in den Zuckerfabriken verarbeiteten Zuckerrüben u.ä.) verwertet bzw. aufbereitet werden. 1982 existierten 130 Kompostierungsbetriebe unterschiedlicher Eigentums- und Rechtsform. Sie stellten rd. 4,9 Mill. m³ organischer Düngestoffe her. 3. KOE Trocknung und Pelletierung. 1960 entstanden die ersten Trocknungsbetriebe — zunächst ausschließlich in der Rechtsform eines VEB. Ab 1973 wurden weitere Pelletierungsanlagen als ZBE bzw. KOE in Betrieb genommen. Für die zweite Hälfte der 70er Jahre war eine starke Ausweitung der Trockenfutterproduktion vorgesehen. Die Preisexplosion auf dem Energiemarkt beeinträchtigte die Verwirklichung dieses Programmes jedoch erheblich. Um das knappe und teure Erdöl zu sparen, wurden die Anlagen zu Beginn der 80er Jahre größtenteils auf Braunkohlefeuerung umgebaut. 1980 bestanden 228 Trocknungs- und 131 Pelletierungsanlagen. Sie sind häufig an Mischfutterwerke angeschlossen. 4. Mischfutterbetriebe (M). Die M. bestehen sowohl als KOE wie auch als VEB. Rd. 100 Mischfutterwerke mit etwa 4.200 Beschäftigten stellten 1982 über 4 Mill.~t Mischfutter her. Durch den Einsatz von Mischfutter werden die Futterverwertung wesentlich verbessert und die Futterwirtschaft vereinfacht. Seit 1966 besteht in der DDR eine staatliche Qualitätskontrolle für Mischfutter, für das einzelne Normen mit festgelegten Anteilen verschiedener wertbestimmender Bestandteile (z.B. Eiweiß, Wirkstoffe, Mineralstoffe, Energie) existieren. Folgende Grundarten von Mischfutter werden unterschieden: Fertig-, Allein- und Ergänzungsfuttermittel, Vor- und Wirkstoffmischungen. Trotz gestiegener Mischfutterproduktion hat die DDR immer noch einen bedeutenden Bedarf an Importfuttermitteln, der 1982 bei 3,29 Mill.~t Getreideeinheiten lag (Außenwirtschaft und Außenhandel). 5. Veterinärmedizinische Einrichtungen. Die Bezirksinstitute für Veterinärmedizin (BIV) — früher Veterinäruntersuchungsanstalten und Tiergesundheitsämter — befassen sich mit vorbeugenden Maßnahmen gegen Seuchen und deren Bekämpfung. Die BIV unterstehen dem MfLFN. Im Veterinärwesen waren 1982 rd. 10.000 Personen beschäftigt. Veterinärhygienischen Kontrollmaßnahmen kommt in der DDR — nicht zuletzt wegen der hohen Konzentration von Viehbeständen — große Bedeutung zu, und sie werden daher in sehr strenger Form durchgeführt (Tierärzte). Der Abteilung Landwirtschaft des MfLFN unterstehen direkt die: 1. VVB Saat- und Pflanzgut. Sie ist das Bindeglied zwischen den saat- und pflanzgutproduzierenden Betrieben und den Einheiten der Landwirtschaft, die diese Produkte benötigen. Jeder Bezirk hat eine neben dem Ministerium auch dem Rat des Kreises, d.h. doppelt unterstellte VVB, denen die VEG (P) oder VEG Saatzucht direkt nachgestellt sind. 2. VVB Tierzucht. Sie ist das wirtschaftsleitende Organ des MfLFN für die Rinder-, Schweine- und Schafzucht. Sie plant und leitet die Verwirklichung der Zuchtprogramme für eine industriemäßige Produktion, führt die Leistungs- und Zuchtwertschätzungen sowie -prüfungen durch und regelt den Im- und Export von Zuchtvieh. Der VVB unterstehen: je Bezirk ein VEB Tierzucht, ferner die zentral geleiteten VEG Tierzucht, das Institut für künstliche Besamung Schönow sowie weitere Forschungsstellen und Spezialschulen. 3. VE Kombinat Industrielle Tierproduktion (bis Ende 1983: VVB Industrielle Tierproduktion). Das VE Kombinat ist wirtschaftsleitendes Organ des MfLFN für die Kombinate und Betriebe der industriellen Tierproduktion. Die wesentlichen Aufgaben des VE Kombinats sind der Aufbau und die Weiterentwicklung industriemäßiger Tierproduktionsanlagen und die Vermittlung von Forschungsergebnissen an LPG (T), VEG (T) sowie deren noch bestehende KOE bzw. ZBE. Dem VE Kombinat sind neben den KIM der VEB Eierverpackungsmittel Beeskow und das Institut für Geflügelzucht Merbitz unterstellt. 4. Sonstige Einrichtungen. Die Verwirklichung der vertikalen und horizontalen Kooperation in der Landwirtschaft der DDR hat zu einer Reihe staatlicher Einrichtungen geführt, die unterschiedlichen Abteilungen des MfLFN unterstehen. Seit Januar 1984 haben einige dieser Kombinate, Betriebe und VVB neue Bezeichnungen. In der Abteilung Land[S. 812]wirtschaft bestehen neben den vorgenannten VVB bzw. VE Kombinat weiterhin die Zentralstelle für Pferdezucht und die VEB Datenverarbeitung, Interagrarkooperation und Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften. In der Nahrungsgüterwirtschaft unterstehen dem MfLFN die VE Kombinate Zucker, Stärke und Kartoffelveredlung, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion. Außerdem sind der Abteilung Nahrungsgüterwirtschaft die VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde, Materiell-technische Versorgung und der VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft zugeordnet. Die nachfolgenden VEB unterstehen der Abteilung Landtechnik im MfLFN: Kombinat Landtechnische Instandsetzung, Ausrüstungskombinat für Rinder- und Schweineanlagen, Kombinat für Gartenbautechnik, Meliorationsmechanisierung und Kombinat Rationalisierungsmittel Pflanzenproduktion. Betriebe des Land- und Meliorationsbaues sind der VEB Landbauprojekt, der VEB Spezialbaubetrieb sowie der VEB Ingenieurbüro für Meliorationen. Auf Bezirksebene bestehen die Betriebe und Organe zumeist in der Rechtsform von VEB. Die bezirksgeleiteten Betriebe der Landwirtschaft sind die Volkseigenen Güter sowie die VEB Binnenfischerei, Organische Düngestoffe und Trockenfutterproduktion. Die Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft umfassen die VEB Kombinate Fleisch- sowie Getreidewirtschaft, die VEB Geflügelwirtschaft und die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und den VEB Kombinat Milchwirtschaft. In der Landtechnik sind bezirksgeleitet der VEB Kombinat für landtechnische Instandhaltung, für materiell-technische Versorgung und der VEB Landtechnischer Anlagenbau. Der VEB Landbaukombinat, der VEB Meliorationskombinat undLandwirtschaftliche Betriebsformen (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundlagen/Leninscher Genossenschaftsplan Die Agrarpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hat den Leninschen Genossenschaftsplan stets als theoretisches Grundprinzip zur Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen bei der Umgestaltung der Landwirtschaft verwendet. Diese Argumentation wurde auch dann aufrechterhalten, wenn es — unter Berufung auf die jeweilige konkrete politische, ökonomische…
DDR A-Z 1985
Investitionsplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…
DDR A-Z 1985
Neuer Kurs (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die als Folge der „Verschärfung des Klassenkampfes“ (Beginn der Kollektivierung in der Landwirtschaft, Enteignungen in Industrie, Handel und Handwerk, Zuspitzung der Auseinandersetzung mit den Kirchen), von Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen osteuropäischen Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen. Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Diese Absichtserklärungen kamen jedoch zu spät, zumal entsprechende konkrete Maßnahmen nur halbherzig getroffen, andere gar nicht in Angriff genommen wurden. Sie vermochten den Juni-Aufstand nicht mehr zu verhindern. Trotz der mit dem NK. verbundenen, vorübergehenden, geringfügigen Erleichterungen erwies sich dieser sehr bald als eine lediglich zeitweilig verwendete Taktik im Rahmen einer grundsätzlich unveränderten Strategie. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut. So mußten SED und Regierung auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 944 Neue Medien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine…
DDR A-Z 1985
Finanzorgane (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und FinanzberichterstattungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…
DDR A-Z 1985
Staatslehre (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsratSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…
DDR A-Z 1985
Richtsatzplan (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Leitungsinstanzen und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. Im R. werden der durchschnittliche Bedarf an Umlaufmitteln für ein Jahr sowie für die Quartale aufgeführt. In den Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonprodukten), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung von R. ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Fertigungsablaufs und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch Multiplikation der Tageskosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) T dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ R, woraus sich als Produkt der Normativbestand N dieser Materialart in Mark ergibt: N = R × T. Richttage bezeichnen die Anzahl von Tagen, für die aus fertigungstechnischen und versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, um eine kontinuierliche Produktion zu sichern. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet. Zu diesen gehören Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Die Festlegung der Richttage bedeutet in erster Linie, die Zeitdauer zu bestimmen, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem bestimmten Zustand (z. B. als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verbleiben. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen in etwa zu berücksichtigen. Die durch die [S. 1129]Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände in allen Umlaufpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Gesamtbetriebes. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln bilden die Grundlagen für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Planung, VI. G. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1128–1129 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtungskoeffizientSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell…
DDR A-Z 1985
System/Systemtheorie (1985)
Siehe auch: Systemtheorie: 1969 1975 1979 Als S. wird eine „Gesamtheit (Ganzes) von Teilen (Elementen), die auf bestimmte Art und Weise untereinander verbunden sind“, bezeichnet (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 895). Die S.-Teile stehen in angebbaren Beziehungen (Relationen) zueinander; die Gesamtheit dieser Relationen macht die Struktur eines S. aus. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus besteht zwischen dem Ganzen und seinen Teilen ein dialektisches Verhältnis: ein S. sei zwar einerseits die Summe seiner Teile, seine Eigenschaften ließen sich jedoch nicht auf die seiner Elemente reduzieren, vielmehr weise es „in bezug auf seine Verhaltensweise qualitativ eigene Gesetzmäßigkeiten“ auf. Als Beispiel wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, daß soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zwar aus Individuen bestünden, sich jedoch das Verhalten einer Klasse nicht auf das der dieser Klasse Zugehörigen reduzieren lasse. Was jeweils als „Ganzes“ bzw. „Teil“ angesehen wird, hängt von dem Erkenntnisziel ab: so kann z.B. ein Betrieb als S. angesehen werden, bei der S.-Analyse eines Wirtschaftsbereichs bzw. der gesamten Volkswirtschaft ist der Betrieb jedoch nur Teil. — Besonderen Wert legt der Marxismus-Leninismus auf die Unterscheidung zwischen materiellen S. (S. der objektiven Realität, die unabhängig vom menschlichen Bewußtsein besteht) und ideellen S. (Theorien, Axiomen-S., S. von Begriffen usw.). Der Wert der S.-Theorie und der von ihr entwickelten Methoden liegt in der Möglichkeit der mathematischen, graphischen usw. Darstellung der internen Relationen komplizierter (komplexer) S.; komplexe S. bestehen aus vielen Teilen, die ihrerseits untereinander in mannigfachen Relationen stehen, sind also S. mit einer komplizierten Struktur. Bei der Analyse dynamischer (sich intern und gegenüber ihrer Umwelt verändernder und bewegender), lernender (Erfahrungen verarbeitender) und sich selbst regulierender S. hat vor allem die Kybernetik wichtige theoretische und analytische Arbeit geleistet. Voraussetzung für die Übernahme der S.-Theorie aus der westlichen Diskussion und die Anwendung der S.-Analyse in der DDR war u.a. eine veränderte Einstellung zur Mathematik, die Entwicklung einer eigenständigen Kybernetik (vor allem durch Georg Klaus) sowie der Aufbau einer funktionsfähigen Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV). Im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) gab es für die Kybernetik und die S.-Theorie eine erste, breite Entfaltungsmöglichkeit. Das Ende der Reformphase 1970/71 brachte jedoch von selten der Partei nicht nur den Versuch, die eigene Rolle gegenüber dem Staatsapparat zu verstärken (Staatsrat), sondern führte auch zu Bemühungen, den Marxismus-Leninismus als Führungswissenschaft gegenüber den Einzelwissenschaften fester als in den 60er Jahren zu verankern. Im Zuge dieser Verstärkung der Rolle der Ideologie stieß die Anwendung systemtheoretischer Überlegungen auf die politische und soziale Ordnung der DDR, besonders in deren kybernetischen Ausprägungen, wie bereits in den 50er Jahren, auf dem und nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) auf den Widerstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Gründe hierfür lagen nicht nur in der Tatsache begründet, daß die S.-Theorie in ihrer modernen Fassung wesentlich in den westlichen Industriestaaten entwickelt worden war. Als bedeutsamer erwies sich die Befürchtung der Partei, daß die mathematisierte und formalisierte Darstellung sozialer, ökonomischer und politischer Zusammenhänge ihr den parteilichen, ideologischen Zugriff erschweren würde. Die Übersetzung der marxistisch-leninistischen Terminologie in die Sprache der S.-Theorie erwies sich nicht nur als schwierig bzw. unmöglich, sondern vor allem ließ sich ein Bedeutungswandel der Begriffe nicht vermeiden. Die Anforderungen, die sich aus einer immer komplexer werdenden ökonomischen und sozialen Struktur ebenso wie aus den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben und weiterhin fortlaufend ergeben, zwangen jedoch zu einer Fortsetzung der systemtheoretischen und systemanalytischen Arbeiten. Operationsforschung, Automatisierung usw. waren ohne derartige theoretische und praktische Arbeiten nicht denkbar. In Anlehnung an Versuche in der Sowjetunion (N. P. Buslenko, E. G. Yugin, J. N. Kovalenko) wird auch in der DDR versucht, die wachsende Komplexität technischer, ökonomischer und anderer S. dadurch zu beherrschen, daß man mit Hilfe groß angelegter mathematischer Modelle (sog. große S.) inhomogene, jedoch untereinander und miteinander verbundene mathematische Modelle entwirft. Derartige Modelle dienen nicht zuletzt dazu, Vorgänge in der Realität mit Hilfe von Digitalrechnern zu simulieren. Daneben gibt es auch in der DDR Versuche, mit Hilfe der S.-Theorie eine allgemeine Theorie und Methodologie der Wissenschaften zu entwerfen. Auch in der Staats- und Rechtstheorie beginnt sich — unter dem Einfluß der Diskussionen in der Sowjetunion, die ihrerseits von systemtheoretischen Überlegungen der Politischen Wissenschaft, vor allem der USA, angeregt worden sind — der Begriff des politischen S. zur Kennzeichnung, zur Beschreibung und zur Analyse der eigenen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung durchzusetzen. Gegenwärtig wird dieser Begriff überwiegend noch synonym mit dem der „politischen Organisation [S. 1349]des Sozialismus“ verwendet. Beide Begrifflichkeiten betonen als Spezifikum der eigenen Ordnung die Führungsrolle der Partei, die Nachordnung des Staatsapparates, der gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie der Betriebskollektive und die Bedeutung des Demokratischen Zentralismus als Strukturprinzip. Im Mittelpunkt des Begriffs „politische Organisation des Sozialismus“ steht jedoch die normierte Funktionsverteilung, die „Soll-Verfassung“. Die Verfechter des Begriffs politisches S. betonen demgegenüber, daß die Wechselbeziehungen zwischen den S.-Teilen sehr viel komplizierter seien, als daß sie in der herkömmlichen Organisations- und Rechtstheorie erfaßt und analysiert werden könnten. Ferner gebe es neben den formalisierten bzw. rechtlich normierten Beziehungen in und zwischen den Institutionen und Organisationen informelle Beziehungen, die keineswegs nur, wie bisher überwiegend geschehen, unter dem Aspekt der Dysfunktionalität begriffen werden können (Organisationswissenschaft; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Zur Rechtfertigung der Anwendung der S.-Theorie in den Gesellschaftswissenschaften wird heute Marx auch als S.-Analytiker in Anspruch genommen: „Die wohl umfassendste Systemanalyse der Gesellschaft, die wir bis heute kennen, liegt in Gestalt der Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus vor. Wenn K. Marx im Vorwort der 1. Auflage des ‚Kapitals‘ bemerkt, es sei der letzte Endzweck dieses Werkes, ‚das ökonomische Bewegungsgesetz der modernen Gesellschaft zu enthüllen‘, so handelt es sich dabei um ein Gesetz, das die Bewegung eines hochkomplexen, dynamischen Systems beherrscht. Und in der Tat benutzte Marx bei seiner Analyse der kapitalistischen Gesellschaft die Ausdrücke ‚System‘, ‚Organismus‘ und verschiedene Merkmale eines Systembegriffs in wesentlichen Zusammenhängen.“ (Wörterbuch der Kybernetik, 4., völlig überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1976, S. 813). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1348–1349 System der fehlerfreien Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TanzSiehe auch: Systemtheorie: 1969 1975 1979 Als S. wird eine „Gesamtheit (Ganzes) von Teilen (Elementen), die auf bestimmte Art und Weise untereinander verbunden sind“, bezeichnet (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 895). Die S.-Teile stehen in angebbaren Beziehungen (Relationen) zueinander; die Gesamtheit dieser Relationen macht die Struktur eines S. aus. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus besteht zwischen dem Ganzen und seinen Teilen ein…
DDR A-Z 1985
Eigentum (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 315] I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen (Sperrkonten; Treuhandvermögen), individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und Steuerpolitik, Einführung staatlicher Beteiligung an Privatbetrieben, Vergenossenschaftung der Landwirtschaft und des Handwerks usw. eine grundlegende Umgestaltung erfahren. Die eigentumsrechtlichen Bestimmungen der Verfassung von 1949 und des BGB, die bis 1968 bzw. 1975 galten, entsprachen nicht mehr der wirklichen Rechtslage. Eine generelle Rechtsgrundlage hat die E.-Ordnung durch die Art. 9–16 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) erhalten. Die konkreten Regelungen zur E.-Ordnung sind nunmehr im Zivilgesetzbuch (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465), insbesondere in dessen 2. Teil, zu finden. II. Eigentumsformen Kennzeichnend für die E.-Ordnung der DDR ist die Überwindung des monistischen E.-Begriffs des bürgerlichen Rechts und seine Aufspaltung in mehrere E.-Formen unter dem Gesichtspunkt ihrer sozialen und wirtschaftlichen Funktion sowie ihrer Zweckbindung. Grundlage der Volkswirtschaft in der DDR ist das sozialistische E., das seinerseits in 3 Erscheinungsformen vorkommt: als gesamtgesellschaftliches Volks-E., als genossenschaftliches Gemein-E. werktätiger Kollektive und als E. gesellschaftlicher Organisationen der Bürger (Art. 10 Abs. 1 Verf.). Hiervon werden als weitere Formen des E. das persönliche E. und das Privat-E. unterschieden, wobei letzteres als eigenständige rechtliche Kategorie nicht mehr behandelt wird. Die E.-Ordnung wird im Verständnis des Marxismus-Leninismus als entscheidendes Element der gesamten politischen wie gesellschaftlichen Ordnung begriffen. Mit ihr werden sowohl der sozialistische Charakter der Gesellschaft als auch z.B. die für sie spezifischen Formen der Mitwirkungsrechte begründet. A. Das sozialistische Eigentum 1. Das gesamtgesellschaftliche Volkseigentum gilt als die höchstentwickelte Form des sozialistischen E. Im Hinblick auf den Gegenstand des gesamtgesellschaftlichen Volks-E. gelten keine Begrenzungen. Für bestimmte Objekte ist die Form des Volks-E. zwingend, so für die Bodenschätze, die Bergwerke, Kraftwerke, Talsperren, großen Gewässer, die Naturreichtümer des Festlandsockels, Banken und Versicherungseinrichtungen, die volkseigenen Güter, die Verkehrswege, die Transportmittel der Eisenbahn, Seeschiffahrt und Luftfahrt, die Post- und Fernmeldeanlagen sowie — seit der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 — für alle Industriebetriebe. An diesen Objekten ist Privat-E. unzulässig (Art. 12 Abs. 1 Verf.). Als Subjekt gelten der Staat und das Volk, wobei in rechtlicher Hinsicht Subjekt letztlich der Staat als „politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land“ ist (Art. 1 Abs. 1 Verf.). Die Nutzungs- und Verfügungsbefugnisse des Eigentümers übt der Staat durch seine Wirtschaftsverwaltungsorgane und durch die von diesen eingesetzten Leiter der Volkseigenen Betriebe, volkseigenen Güter und sonstigen staatlichen Einrichtungen aus. Das Fehlen einer privaten Verfügungsmacht über Produktionsmittel in den genannten Bereichen wird zugleich als Voraussetzung dafür bezeichnet, daß der Staat seinen Charakter grundlegend geändert habe und zu einer alle Gesellschaftsmitglieder gleichberechtigt beteiligenden Organisationsform geworden sei. Die Volkseigenen Betriebe wirtschaften im Rahmen ihrer Aufgaben eigenverantwortlich. In der Art der Nutzung des ihnen anvertrauten Volks-E. sind sie jedoch an die Prinzipien der Planwirtschaft (Planung), an die dem Betrieb übertragenen Aufgaben sowie an das Gebot, das Volks-E. zu mehren, gebunden. Über Gegenstände, die Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe sind, dürfen sie in der Regel nicht verfügen, wohl aber über Gegenstände der Umlaufmittel. Grundsätzlich dürfen auch nur die letzteren in andere Formen des E. überführt werden (z.B. Verkauf von Produkten), während für das Anlagevermögen der Grundsatz der Unantastbarkeit des Volks-E., d.h. das Verbot, die Substanz und den Bestand des Volks-E. planwidrig zu verringern, gilt. Diesem Grundsatz entspricht auch ein erhöhter Bestandsschutz des Volks-E. So darf Volks-E. weder verpfändet, gepfändet noch belastet werden und eine Aufrechnung persönlicher Forderungen gegenüber Forderungen von Rechtsträgern von Volks-E. ist verboten. Volks-E. kann auch auf der Basis von Nutzungsverhältnissen individuell oder kollektiv den Bürgern zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden (etwa zu Wohnzwecken). 2. Das genossenschaftliche Gemeineigentum gilt als niedrigere Entwicklungsstufe des sozialistischen E., da das Subjekt dieses E. ein kleineres Kollektiv und nicht das gesamte Volk ist. Eigentümer sind die Genossenschaften als juristische Personen in Ge[S. 316]stalt der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen), der Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften, der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer (Fischwirtschaft), der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) und der Konsumgenossenschaften. Das genossenschaftliche E. erstreckt sich, entsprechend den unterschiedlichen Einbringungspflichten bei den einzelnen Genossenschaftstypen, auf einen unterschiedlich großen Bereich von Produktionsmitteln und sonstigen Gegenständen. Art. 13 Verf. nennt als genossenschaftliches E. Geräte, Maschinen, Anlagen, Bauten, Tierbestände und das aus genossenschaftlicher Nutzung des Bodens sowie genossenschaftlicher Produktionsmittel erzielte Ergebnis. Dieser Katalog ist nicht abschließend, jedoch gilt auch für das genossenschaftliche E. der Grundsatz der Zweckbindung, wonach der Erwerb von Gegenständen, die nicht der Durchführung der satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaften dienen, verboten ist. Auch genossenschaftliches E. genießt einen verstärkten Schutz. Produktionsmittel sind unpfändbar, eine Zwangsvollstreckung ist nur in solche finanziellen Mittel und Sachen zulässig, die nicht Grundlage der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft sind. 3. Für das E. der gesellschaftlichen Organisationen der Bürger gilt Entsprechendes wie für das genossenschaftliche E. Seine Träger sind die Massenorganisationen und Parteien. Objekte sind insbesondere Verlagsbetriebe sowie soziale und kulturelle Einrichtungen. B. Das persönliche Eigentum Das persönliche E. ist grundsätzlich kein Produktionsmittel-E. Es erfährt durch die Bestimmung, daß es der Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bürger dient und sein Gebrauch nicht den Interessen der Gesellschaft zuwiderlaufen darf, eine soziale Zweckbestimmung und rechtliche Begrenzung. Quelle des persönlichen E. ist in erster Linie das Arbeitseinkommen, aber auch andere Erwerbsgründe, wie Schenkung, Erbschaft, Auszeichnung, Lotteriegewinn usw., sind zulässig. Objekte des persönlichen E. sind vorwiegend Arbeitseinkünfte und Ersparnisse, die Ausstattung der Wohnung und des Haushalts, Gegenstände des persönlichen Bedarfs, die für die Berufsausbildung, Weiterbildung und Freizeitgestaltung erworbenen Sachen sowie Grundstücke und Gebäude zur Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse des Bürgers und seiner Familie, ferner die dem Wesen des persönlichen E. entsprechenden Rechte, einschließlich vermögensrechtlicher Ansprüche aus Urheber-, Neuerer- und Erfinderrechten (§ 23 Abs. 1 ZGB). Zur Erfüllung des in Art. 15 Verf. erteilten Auftrages auf Schutz des Bodens und zur Verhinderung von Spekulation und arbeitslosem Einkommen bedarf die Übertragung von E.-Rechten an Grundstücken der staatlichen Genehmigung (VO vom 15. 12. 1977, GBl. II, 1978, S. 73, § 297 ZGB). Aber auch andere Rechtsgrundlagen für Nutzungsbefugnisse (bis hin zur Miete) unterliegen der staatlichen Kontrolle und sind genehmigungspflichtig. C. Privates Eigentum Unter der Voraussetzung der Befriedigung gesellschaftlicher Bedürfnisse und der Erhöhung des Volkswohlstandes sowie der Mehrung des gesellschaftlichen Reichtums war in der DDR bis zur Änderung der Verfassung vom 7. 10. 1974 als Übergangserscheinung noch privates Produktionsmittel-E. zugelassen (Art. 14 Abs. 1 Verf. von 1968). An vielen Privatbetrieben bestanden jedoch bereits staatliche Beteiligungen (sog, halbstaatliche Betriebe). Die Rechtsform war die einer Kommanditgesellschaft mit dem Staat als Kommanditisten und dem früheren Alleineigentümer als unbeschränkt haftendem Gesellschafter. Im Jahr 1972 sind die halbstaatlichen Betriebe sowie die verbliebenen größeren Privatbetriebe fast vollständig in Volkseigene Betriebe umgewandelt worden. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 sind nur noch die auf überwiegend persönlicher Arbeit beruhenden kleinen Handwerks- und anderen Gewerbebetriebe erlaubt und werden vom Staat gefördert (Art. 14 Abs. 2 Verf. i. d. F. von 1974). Obwohl es sich auch in diesem beschränkten Rahmen nach wie vor um Produktionsmittel-E. handelt, wird es nach den Bestimmungen für das persönliche E. behandelt (§ 23 Abs. 2 ZGB). Dies gilt ebenso für andere Relikte von Privat-E. (z.B. für das individuelle E. an Miethäusern), da es für sie sonst keine Rechtsgrundlagen mehr gibt (§ 3 EGZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Entsprechendes gilt für kirchliches E. D. Enteignungen Die Verfassung sieht in Art. 16 die Möglichkeit der Enteignung für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes und gegen angemessene Entschädigung vor. Enteignungen dürfen nur erfolgen, wenn der angestrebte Zweck nicht durch Bereitstellung von Volks-E. erreicht werden kann. Zulässige Enteignungen regeln z.B. das Aufbaugesetz, das Wassergesetz, das Atomenergiegesetz und das Verteidigungsgesetz. Enteignungscharakter können auch Inanspruchnahmen nach der Leistungsverordnung haben. Der Rechtsweg zu den Gerichten ist ausgeschlossen. E. Allgemeine Regelungen zum Eigentum Die allgemeinen Regelungen zum E. enthält das ZGB, soweit sie für das sozialistische E. überhaupt [S. 317]einschlägig werden können. Bei der Übertragung von E. hat das ZGB das Abstraktionsprinzip des BGB verlassen und knüpft den E.-Übergang an den Vertrag und die Übergabe (§ 26 ZGB). Ein gutgläubiger Erwerb ist nur an im Einzelhandel gekauften Sachen, an Geld und Inhaberpapieren möglich (§§ 27, 28 ZGB). Das ZGB enthält daneben Bestimmungen über Verbindung, Vermischung und Verarbeitung, über die Aneignung, über die Ansprüche des Eigentümers sowie über das gemeinschaftliche E., das in Mit-E. und Gesamt-E. unterschieden wird. Betriebsformen und Kooperation; Produktionsverhältnisse. Klaus Westen Literaturangaben Arlt, R., u. G. Rohde: Bodenrecht. Ein Grundriß. Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. Dornberger, G.: Die verschiedenen Eigentumsarten und Eigentumsformen in der DDR, in: Neue Justiz, 1952, S. 16. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1952. Grünewald, J.: Das Eigentum und das Eigentumsrecht in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands. Bonn: Röhrscheid 1961. (Bonner rechtswissenschaftliche Abhandlungen. 49.) Hofmann, H.: Sozialistisches Eigentum und Staatsmacht, in: Staat und Recht 1969, S. 1224. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Kelinkert, J.: Die Regelung des sozialistischen und des persönlichen Eigentumsrechts im ZGB, in: Neue Justiz 1975, S. 628. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Luft, H., u. H. Schmit: Die neue Verfassung und das sozialistische Eigentum, in: Staat und Recht 1968, S. 716. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1968. Oberländer, H., u. M. Posch: Probleme der rechtlichen Regelung des Volkseigentums, in: Staat und Recht 1969, S. 1812. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1969. Schüsseler, R.: Theoretische Probleme des Volkseigentumsrechts (Diss.). Halle 1975. Such, H.: Das Volkseigentum, in: Neue Justiz 1949, S. 49. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1949. <LI>Wiedemann, H.: Das sozialistische Eigentum in Mitteldeutschland. Köln: Wissenschaft u. Politik 1964. (Abhandlungen zum Ostrecht. 3.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 315–317 Eid A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EingabenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 315] I. Die Eigentumsordnung in der DDR Die E.-Ordnung in der DDR hat nach 1945 durch Bodenreform, Enteignung der Schlüsselindustrien, Banken, Versicherungsunternehmen, Enteignung der als Kriegsverbrecher und aktive Nationalsozialisten angesehenen Personen, Treuhandverwaltung von Flüchtlingsvermögen (Sperrkonten; Treuhandvermögen), individuelle Enteignungen mit Mitteln der Wirtschafts- und…
DDR A-Z 1985
Bankwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober 1917: „Ohne die Großbanken wäre der Sozialismus nicht zu verwirklichen. Die Großbanken sind jener ‚Staatsapparat‘, den wir für die Verwirklichung des Sozialismus brauchen und den wir vom Kapitalismus fertig übernehmen … Eine einheitliche Staatsbank allergrößten Umfangs mit Zweigstellen in jedem Amtsbezirk, bei jeder Fabrik — das ist schon zu neun Zehnteln ein sozialistischer Apparat. Das bedeutet eine gesamtstaatliche Buchführung, eine gesamtstaatliche Rechnungsführung über die Produktion und die Verteilung der Produkte, das ist sozusagen eine Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft.“ (Lenin, a.a.O., Bd. 26, S. 89 f.) Obwohl dieses dem Wirtschaftssystem adäquate Einbanksystem in der DDR (noch) nicht realisiert worden ist, wird die systemnotwendige Einheitlichkeit durch das staatliche Bankmonopol und die damit verbundene Kompetenzabgrenzung nach spezifischen Aufgaben und Funktionen gewährleistet. I. Entwicklung Die etappenweise Umgestaltung des B. hat sich in vier Phasen vollzogen: 1. Auf der Grundlage von Befehlen der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) wurden die traditionellen Geld- und Kreditinstitute geschlossen (April 1945) und die Einstellung der weiteren Tätigkeit der alten Banken sowie die Gründung neuer Banken angeordnet (Befehl Nr. 01 der SMAD über die Neuorganisation der deutschen Finanz- und Kreditorgane vom 23. 7. 1945). Während die Landes- und Provinzialbanken als regionale Universalbanken und die Sparkassen neu gebildet wurden, konnten die genossenschaftlichen Kreditinstitute wiedereröffnet werden, d.h., die ländlichen Genossenschaften und die Banken für [S. 144]Handwerk und Gewerbe wurden als Rechtsnachfolger der Raiffeisenkassen bzw. Volksbanken akzeptiert. In dieser Zeit des Übergangs (Transformationsphase 1945–1948) bestanden auch noch private Banken, und die Kreditgewährung erfolgte nach herkömmlichen Methoden. Lediglich die Neubauernkredite, die Einführung der Aufbaugrundschuld zur Wiedererrichtung zerstörten Wohnraums und die Ausgabe von Länderanleihen zur Finanzierung staatlicher Aufgaben stellten etwas Neues dar. Der Abschluß dieser Phase erfolgte durch die Bildung von fünf Länderbanken (Emissions- und Girobanken), denen am 26. 5. 1948 die Deutsche Emissions- und Girobank (Potsdam) als zentrales Koordinierungsinstitut übergeordnet wurde. Obwohl der Name darauf hindeutete, war dieses Spezialinstitut dennoch keine Emissionsbank im Sinne der westlichen Bankwirtschaft, da es nicht zur Ausgabe von Noten berechtigt war. 2. Nach der Währungsreform setzte mit der Vorbereitung der zentralen Wirtschaftsplanung die Einbeziehung der Kreditinstitute in das Wirtschaftssystem durch den Aufbau des zentralisierten Bankensystems sowie die Einführung systemadäquater bankpolitischer Maßnahmen ein (Integrationsphase 1948–1963). Die am 20. 7. 1948 aus der Deutschen Emissions- und Girobank hervorgegangene Deutsche Notenbank (DNB) trat als zentrales Organ des Ministerrats an die Spitze des Bankensystems und bildete als Zentral- und Geschäftsbank das Emissions- und Verrechnungszentrum der DDR. Ihr folgten weitere Spezialbanken für die Investitionsfinanzierung (Deutsche Investitionsbank [DIB] 1948), für die Landwirtschaft (Deutsche Bauernbank [DBB] 1950) und zur finanziellen Abwicklung von Außenhandelsgeschäften (Deutsche Handelsbank AG [DHB] 1956). Durch die Reform des Kreditwesens (1949) wurde der Bankkredit bei Einführung der Kreditplanung zum finanziellen Instrument der Planerfüllung und Plankontrolle. Im Zahlungsverkehr wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Kontroll- und Lenkungsfunktionen der Banken ergriffen (z.B. Kontenführungspflicht; Verrechnungsverfahren). 3. Nach Einleitung der Wirtschaftsreform (1963) wurden auch Veränderungen innerhalb des B. notwendig, um die beabsichtigte Umstellung von überwiegend administrativen Weisungen auf ökonomische Lenkungsinstrumente („ökonomische Hebel“) zu ermöglichen. In dieser Zeit der wirtschaftspolitischen Experimente (Experimentierphase 1964–1971) erfolgten vier institutionelle Veränderungen innerhalb des Bankwesens. Ab 1963 wurden als „Hausbanken“ der nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden und somit finanziell verselbständigten Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) (Betriebsformen und Kooperation) Spezialbankfilialen zur Abwicklung bestimmter Bankgeschäfte (z.B. Kreditvergabe, Kontenführung, Finanzkontrolle) sowie der Beziehungen zum Staatshaushalt gebildet. Als Industriebankfilialen waren sie direkt dem Präsidenten der Deutschen Notenbank und als Kombinats- und VVB-Filialen dem Präsidenten der Landwirtschaftsbank unterstellt. 1966 erfolgte als Vorgriff auf die ein Jahr später durchgeführte Bankreform durch Ausgliederung aus der Deutschen Notenbank die Gründung der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA). Sie übernahm — neben der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — die Geschäftsbankfunktionen der Zentralbank für den Bereich der Außenwirtschaft. Ihre letzten Geschäftsbankfunktionen gab die Deutsche Notenbank Ende 1967 auf, als durch Zusammenlegung mit der Deutschen Investitionsbank die Industrie- und Handelsbank (IHB) der DDR errichtet wurde. Während in dieser Geschäftsbank die Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung für Betriebe und Einrichtungen von Industrie, Bauwesen, Handel und Verkehr zusammengefaßt wurden, konnte sich die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene Staatsbank der DDR auf die Zentralbankfunktionen konzentrieren. Durch diese Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen hatte sich das B. der DDR in dieser Phase vom sowjetischen Vorbild losgelöst und wies eine starke formale Ähnlichkeit mit den Banksystemen westlicher Industriestaaten auf. Schließlich wurde die Landwirtschaftsbank 1968 mit Erweiterung ihres Geschäftsbereichs auf die Betriebe und Leitungsorgane der Nahrungsgüterindustrie in Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) umbenannt. Neben diesen organisatorischen Veränderungen erfolgte in dieser Phase auch eine Ökonomisierung der Banktätigkeit mit dem Ziel, in Analogie zu der gewachsenen Selbständigkeit der Betriebe die Entscheidungsbefugnisse der Banken zu erhöhen und somit zu einer Verbesserung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums beizutragen. Besonders deutlich traten diese Veränderungen bei der Finanzierung der Investitionen hervor. Während bis 1967 die Betriebe einen automatischen Anspruch auf die Zuteilung von Krediten hatten, sollten die Banken gemäß der Kreditverordnung vom 19. 6. 1968 (GBl. II, S. 653) „Kredite grundsätzlich nur nach dem Nutzeffekt der Investitionen und der Effektivität der Umlaufmittel … gewähren und vom Einsatz eigener Mittel abhängig … machen“ (§ 3 Abs. 1). In einem betriebsindividuellen Kreditvertrag legten der Betrieb und die für ihn zuständige Geschäftsbank die ausgehandelten Kreditbedingungen und vor allem den Zinssatz fest. Zusammen mit dem seit 1967 maßgeblichen Prinzip der Eigener[S. 145]wirtschaftung der Investitionsmittel — statt der zuvor praktizierten Finanzierung durch den Staatshaushalt — erfuhr das Verhältnis zwischen Betrieben und Banken eine zuvor nicht gekannte Verselbständigung. Im Rahmen dieser „aktiven Kreditpolitik“ sollte der Kredit als „ökonomischer Hebel“ — anstelle eines administrativen Aktionsparameters — wirken. Der verstärkte Einsatz monetärer Steuerungsinstrumente bei gleichzeitigem Festhalten am Prinzip der imperativen Zentralplanung führte zu Funktionsschwächen des Lenkungssystems. Konflikte zwischen Kredit und Plan traten vornehmlich bei der Realisierung langfristiger und strukturpolitischer Planziele, der proportionalen Entwicklung der Wirtschaft und einer nach Auffassung der zentralen Wirtschaftsführung optimalen Verteilung der Ressourcen auf. Da darüber hinaus das vorgeblich „in sich geschlossene System ökonomischer Hebel“ — u.a. auch aufgrund der Funktionsschwächen des Preissystems (Preissystem und Preispolitik) — nicht wirksam werden und somit auch nicht die Steuerungsfunktion übernehmen konnte, erhielten die Betriebe mehr Kreditmittel, als ökonomisch vertretbar erschien, denn die Banken zeigten sich aufgrund ihrer Zielvorgabe (Gewinnmaximierung = Prämienmaximierung) einer maximalen Kreditvergabe stärker zugeneigt denn einer optimalen. Aus dieser Kollision zwischen betrieblichen und staatlichen Investitionszielen („strukturbestimmende Erzeugnisse“) resultierte eine Verknappung der Investitionsgüter, die sich in einer Erhöhung der Kosten für die einzelnen Investitionsobjekte sowie in einer Expansion der Importe niedergeschlagen hat. Somit wurde durch dieses Beispiel in der Kreditpolitik demonstriert, daß in einem Wirtschaftssystem durch eine Reform, die „auf halbem Wege stehengeblieben“ ist, der Einsatz finanzpolitischer Lenkungsinstrumente unter Beibehaltung der dominierenden Rolle imperativer Zentralplanung nicht möglich ist. Daher ist es nur folgerichtig, daß durch die VO vom 20. 1. 1971 (GBl. II, S. 88) Kredite nur noch auf der Grundlage eines vom Ministerrat beschlossenen Kreditplanes — aufgestellt von der Staatsbank in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen (MdF) — sowie der für die Betriebe und Kombinate festgelegten volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffer über die Veränderung des Kreditvolumens ausgereicht werden. Die staatlichen Plankennziffern „Investitionen“ und „genehmigte Investitionsvorhaben“ (zentrale Titelliste) determinieren die Aufnahme von Krediten für Investitionen, deren Wirtschaftlichkeit anhand von volkswirtschaftlichen Berechnungskennziffern (z.B. Rückflußdauer, Kapitalrentabilität, Bauzeitnormen) nachzuweisen ist. Durch die nunmehr erkennbare dominierende Rolle des zentralen staatlichen Planes sowie der Rezentralisierung von Entscheidungsbefugnissen kann zwar von einer Abkehr vom früheren Lenkungskonzept der Wirtschaftsreformen gesprochen werden. Allerdings besteht in dieser Abkehr keine Rückkehr zu der Zeit vor 1963, da die finanzwirtschaftlichen Leistungskennziffern zwar auf der Grundlage des zentralen staatlichen Planes wirksam werden sollen, aber nicht aufgehoben wurden. 4. Seit 1972 erfolgten weitere Maßnahmen zur Vereinheitlichung des B. der DDR (Zentralisierungsphase). So wurde durch einen nicht veröffentlichten Ministerratsbeschluß vom 13. 9. 1972 der Präsident der Staatsbank wieder Mitglied des Ministerrates und darüber hinaus Vorsitzender eines einheitlichen Leitungsgremiums des B., dem die Präsidenten der Geschäftsbanken angehören. Somit war der Staatsbank einerseits die Aufgabe gestellt, bei der Vorbereitung von Entscheidungen mit volkswirtschaftlichen Auswirkungen auf das Kredit- und Geldsystem von Anfang an mitzuwirken und andererseits die Übereinstimmung zwischen der zentralen Kreditplanung und der von den Filialen der Banken vorgenommenen Kreditgewährung zu gewährleisten. Mit Wirkung vom 1. 7. 1974 (GBl. I, S. 305) wurde die Industrie- und Handelsbank in die Staatsbank eingegliedert. Diese Maßnahme hat jedoch nicht zur intendierten Beschleunigung des Umschlags der Umlaufmittel der Betriebe, Steigerung der Effizienz der Investitionstätigkeit — Argumente, die 1968 als Begründung zur Trennung von Staats- und Geschäftsbankfunktionen vorgegeben wurden — und zur Verminderung der Doppelarbeit zwischen den Banken geführt — wie die Verschärfung der Eingriffs- und Kontrollrechte im Jahr 1982 belegt (GBl. I, S. 126 ff.). Damit sind seit diesem Zeitpunkt die Planung und Bilanzierung des Geldumlaufs und der Kredite unmittelbar mit der Finanzierung und Kontrolle der Betriebe verbunden. Mit ihren 15 Bezirksdirektionen, 41 Industriebankfilialen, 180 Kreisfilialen und mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen hat die Staatsbank die Aufgabe, die staatliche Geld- und Kreditpolitik einheitlich gegenüber den Betrieben, Verwaltungseinrichtungen und der Bevölkerung zu verwirklichen. Ihr Präsident übt dazu das Weisungs- und Kontrollrecht gegenüber den anderen Geschäftsbanken aus und erläßt die Grundsatzregelungen für den Geldumlauf, Kredit, Zins sowie Zahlungs- und Verrechnungsverkehr. Diese Maßnahme wurde auch mit „Erfahrungen“ begründet, die in der UdSSR und anderen sozialistischen Ländern mit einem stärker zentralisierten Bankensystem vorgeblich gemacht wurden. Dies entspricht der oben zitierten Vorstellung Lenins von der Rolle der Staatsbank. Weitere Schritte zum Einbanksystem dürften folgen. Naheliegend wäre die Fusion der beiden für die Außenwirtschaft zuständigen Banken — sogar noch bestehend in der Rechtsform einer Aktiengesell[S. 146]schaft (AG) — und die Auflösung der Genossenschaftskassen, denen aber während der Übergangsperiode zum Kommunismus eine Existenzberechtigung zugebilligt wird (vgl. Zagolow, N. A. u.a., Lehrbuch Politische Ökonomie, Frankfurt/Main 1972, S. 494). II. Organisation und Struktur Zum Banksystem der DDR (vgl. Strukturschema) gehören die Staatsbank, die staatlichen und genossenschaftlichen Geschäftsbanken sowie die Sparkassen. Als Emissionsbank nimmt die Staatsbank im B. der DDR eine zentrale Stellung ein, da sie die Konten der übrigen Kreditinstitute führt und somit durch die Festlegung der Konditionen für die Einlagen sowie Gewährung von Refinanzierungskrediten und die Festlegung der Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr deren Geschäftstätigkeit bestimmt und kontrolliert. Ihr Präsident übt gegenüber den anderen Geschäftsbanken das Weisungs- und Kontrollrecht aus und vertritt die DDR in den Räten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) in Moskau. Als Geschäftsbank ist sie zuständig für die Wirtschaftsbereiche Industrie (ohne Nahrungsgüterindustrie), Bauwesen, Handel und Verkehr sowie den Verkauf von Reisezahlungsmitteln an die Bevölkerung. Die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) ist allein für die Durchführung der Bankgeschäfte dieses Wirtschaftsbereiches zuständig und wickelt mit den ihr unterstellten Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) den Spar- und Zahlungsverkehr der auf dem Lande lebenden Bevölkerung ab. Für die Abwicklung des durch die Außenwirtschaftsbeziehungen bedingten Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs sowie die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe wird im Auftrage der Staatsbank die Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA) tätig, während die Deutsche Handelsbank AG (DHB) mit der finanztechnischen Abwicklung von Transitgeschäften beauftragt ist. Die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) sind als Geschäftsbanken vornehmlich für die genossenschaftlichen und privaten Handwerks- und Handelsbetriebe zuständig (Handwerk). Bankfunktionen werden auch von den Sparkassen ausgeübt. Sie sind den Räten der Kreise unterstellt und unterliegen der Kontrolle des Ministeriums der Finanzen. In diesem Zusammenhang sei auf die Postsparkasse (Postsparkassendienst) und die Postscheckämter sowie die Reichsbahnsparkasse und die Reichsbahnkasse hingewiesen. III. Aufgaben und Funktionen Die Tätigkeit der Banken konzentriert sich schwerpunktmäßig auf die Verteilung und Umverteilung des Nationaleinkommens (Verteilungsfunktion) (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches), die Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit von Produktions- und Verwaltungseinrichtungen (Kontrollfunktion) und die Erhöhung der Leistungsfähigkeit dieser im Rahmen des staatlichen Planungs- und Leitungssystems (Stimulierungsfunktion). Durch ihre Operationen sollen die Banken nicht nur die Einhaltung der in den Plänen vorgegebenen wirtschaftspolitischen Ziele (passiv) registrieren, sondern darüber hinaus auch „aktiv“ auf den Ablauf der Wirtschaftsprozesse einwirken, um so Reserven und Wege zur Steigerung der Produktivität aufzudecken. Zu ihren wichtigsten Funktionen gehören: 1. Sammlung zeitweilig freier Geldmittel. Alle Betriebe sind verpflichtet, ihr Geld auf Konten der jeweils zuständigen Geschäftsbank zu halten (Kontenführungspflicht). Hierbei wird den Betrieben in Finanzierungsrichtlinien vorgeschrieben, auf welchen Konten und zu welchem Zweck zeitweilig freie Geldmittel zu halten sind. Während das laufende Bankkonto in der Regel als Umlaufmittelkredit mit einer Verzinsung von 5 v.H. geführt wird, gewährt die Bank für Sonderbankkonten mit Ausnahme der Prämien-, Kultur- und Sozialfonds (1 v.H.) seit 1982 (GBl. I, S. 135). Es besteht nicht die Möglichkeit — z.B. aus Gründen der Zinsersparnis —, Guthaben von Sonderbankkonten auf das laufende Verrechnungskonto zu übertragen. Die Haltung und Verfügung über Bargeld ist den Betrieben nur im Rahmen eines engen Kassenlimits erlaubt. Auch die Bevölkerung — und darin besteht eine der Hauptaufgaben der Sparkassen — soll angeregt werden, ihre Bargeldbestände so niedrig wie möglich zu halten. Als Finanzorgane sind die Banken integrierender Bestandteil des Finanzsystems und — da Finanzämter bzw. -kassen nicht bestehen — Kassenvollzugsorgane des Staatshaushalts, dessen Konten von der Staatsbank geführt werden. 2. Durchführung des Zahlungsverkehrs. Innerhalb der DDR wird der Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen den Wirtschaftseinheiten überwiegend bargeldlos abgewickelt. Zur Begleichung von Geldforderungen können das Überweisungsverfahren, Scheckverfahren, Lastschriftverfahren oder Akkreditivverfahren (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) vereinbart werden. Aber auch die Bevölkerung wird z.B. durch den Sparkaufbrief zur bargeldlosen Zahlung angehalten. Der grenzüberschreitende ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland wird auf der Grundlage eines Valutaplanes nach besonderen Vorschriften durchgeführt. 3. Finanzierung der Wirtschaft. Durch die Ausrei[S. 147]chung von Bankkrediten wird Geld in Umlauf gesetzt und mit jeder Tilgung aus dem Umlauf gezogen. Der Kredit wird in der einzig legalen Form als Bankkredit entsprechend dem Kreditplan für bestimmte Objekte und unter festgelegten Konditionen ausgereicht, d.h., die Planmäßigkeit und nicht die Liquiditätslage bzw. Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Kreditnehmers gilt als wichtigste Voraussetzung. Ist dies nicht gewährleistet, so kann die Bank die Kreditausreichung einstellen oder aber das Stabilisierungsverfahren zur Wiederherstellung der Zahlungsfähigkeit — verbunden mit bestimmten Auflagen an die Betriebsführung — einleiten. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt hauptsächlich aus eigenen Mitteln der Betriebe (Gewinne und Amortisationen). Hinzu kommen dann noch Kredite und Staatshaushaltszuschüsse. Begrenzt auf die Industrie erhöhte sich der Kreditanteil an der Finanzierung von Investitionen allerdings von 3 v.H. (1966) über 31,8 v.H. (1971) und 39,5 v.H. (1975) auf mehr als 40 v.H. zum Beginn der 80er Jahre. 4. Planung und Regulierung des Bargeldumlaufs. Die systemnotwendige Erfassung der Geldströme erfolgt über zentrale Geldbilanzen, von denen die Finanzbilanz des Staates zur Koordination der volkswirtschaftlichen Finanzbeziehungen und die Staatshaushaltsbilanz, Kreditbilanz, Versicherungsbilanz und Bilanz der Geldeinnahmen und -ausgaben der Bevölkerung zur Bestimmung der zentralen Geldfonds dienen. Hierbei wird der Festlegung des Geldvolumens eine geringere Bedeutung zugewiesen als der Regulierung des Geldumlaufs, da sich aus seiner nicht planadäquaten Entwicklung Störungen für den Ablauf der Wirtschaftsprozesse ergeben. Während der Buchgeldumlauf aufgrund der bestehenden Kontenführungspflicht relativ einfach kontrolliert werden kann, wird der Bargeldumlauf nur z. ‚I‘. durch gesetzliche Regelungen determiniert. Alle Geld- und Kreditinstitute sind daher verpflichtet, im Auftrag der Staatsbank auf der Grundlage jährlicher Bargeldanmeldungen der Betriebe und eigener Einschätzungen den Bargeldumsatzplan aufzustellen, der die Bargeldbewegungen zwischen den Betrieben, der Bevölkerung und den Banken erfaßt. Die bisherigen Veränderungen im B. haben — gemessen an dem Zustand vor 1963 — zu einer Verbesserung der Bankarbeit geführt, für die die Versachlichung in der Diskussion über die Funktionen von Geld, Kredit und Zins innerhalb dieses Wirtschaftssystems wesentliche Impulse beinhaltete (Geldtheorie und Geldpolitik; Zins und Zinspolitik). Beim Vergleich mit westlichen Banken gilt es zu beachten, daß sich nicht nur die Eigentumsformen und Strukturen unterscheiden, sondern darüber hinaus auch andere Funktionen durch das B. der DDR wahrgenommen werden. Ein Geld- und Kapital[S. 148]markt existiert nicht. Kredit und Zins üben keine Steuerungsfunktionen (Allokationsfunktionen) aus, sondern sind als Instrumente der zentralen staatlichen Planung zu verstehen. Insofern kann das B. einer Volkswirtschaft auch nicht losgelöst vom gesamten Wirtschaftssystem betrachtet werden. Präsident der Staatsbank ist Horst Kaminsky (SED). Herwig E. Haase Literaturangaben Blei, Alexander: Leitfaden zur Finanzierung der volkseigenen Industrie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Deckers, Josef: Die Transformation des Bankensystems in der sowjetischen Besatzungszone/DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1974. Sozialistische Finanzwirtschaft. Autorenkoll. u. d. Ltg. v. Gerd Gebhardt. Hochschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Hrsg.: Willi Ehlert, Diethelm Hunstock u. Karlheinz Tannert. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kunze, Christian: Änderungen in Bankpolitik und Bankwesen als Teil der Wirtschaftsreformen der DDR. Berlin: Duncker & Humblot 1972. Mühlhaupt, Ludwig, u. Ursula Fox: Das Bankwesen der Deutschen Demokratischen Republik. Wiesbaden: Betriebswirtschaftlicher Verl. Gabler 1971. Pütsch, Manfred: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Titz, Wolfgang: Die Deutsche Außenhandelsbank AG der DDR. Köln: Dissertationsdruck 1972. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 143–148 Bankenabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BargeldumlaufSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1975 1979 In der Politischen Ökonomie wird den Banken als den „Zentren des modernen Wirtschaftslebens“ (Lenin, SW. nach d. 4. russ. Ausgabe, dt., Berlin [Ost] 1961 ff., Bd. 25, S. 338) für den Aufbau des sozialistischen Wirtschaftssystems eine wesentliche Bedeutung beigemessen. Ausgehend von der im „Kommunistischen Manifest“ erhobenen Forderung nach „einer Nationalbank mit Staatskapital und ausschließlichem Monopol“ schrieb Lenin im Oktober…
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Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) (1985)
Siehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen durch private Verbraucher von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis (IAP) zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. Seit Jahren wurden die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z.B. Brot, Kartoffeln, Fleisch, Fisch, Backwaren) oder auch von Kinderbekleidung sowie Dienstleistungen (z.B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber sind Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z.B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen produktgebundenen Abgaben belastet. Ein Vergleich wichtiger Konsumgüterpreise der Jahre 1969–1982 zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR läßt erkennen, daß die Preise oben genannter Grundnahrungsmittel in der DDR erheblich niedriger liegen. Dagegen sind andere Nahrungsmittel (z.B. Mehl, Eier, Butter, Kakao, Zitronen), vor allem jedoch Genußmittel (z.B. Bohnenkaffee, Weinbrand, Schaumwein, Zigaretten), aber auch Schokolade teurer. Ebenfalls teurer sind in der DDR die meisten übrigen Konsumwaren (Ausnahme: Kinderbekleidung), insbesondere Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z.B. Fernsehgeräte, Autos, Schreibmaschinen, Kühlschränke, Waschmaschinen, synthetische Stoffe). Demgegenüber sind wichtige Dienstleistungen erheblich billiger (z.B. Wohnungsmieten, Verkehrsleistungen, Leistungen der Friseure und Wäschereien sowie Schuhreparaturen). Dies zeigt, daß den Preisen einerseits eine sozialpolitische Funktion zukommt, andererseits sollen sie — vor allem bei Konsumgütern des gehobenen Bedarfs — Einfluß auf Verbrauchsstruktur und Versorgungsniveau nehmen. Man läßt Preise bewußt vom — gegenwärtig ohnehin nicht einwandfrei ermittelbaren — volkswirtschaftlich notwendigen Arbeitsaufwand abweichen. Damit sollen produktionsstimulierende und verbrauchslenkende Wirkungen erzielt, gesundheitspolitische Aspekte berücksichtigt, Angebots- und Nachfragerelationen einander angepaßt, aber auch Kaufkraft bei höheren Einkommen abgeschöpft werden. Die Preisbildung bei diesen Konsumgütern erfolgt nach zentralen Vorgaben im Rahmen der allgemeinen staatlichen Preispolitik (Preissystem und Preispolitik, VII., VIII.). Nachdem in den letzten Jahren in anderen sozialistischen Ländern zumindest ein Teil der Erhöhungen der Energie- und Rohstoffkosten auf die Verbraucherpreise aufgeschlagen worden ist, entschloß sich auch die Wirtschaftsführung der DDR im Dezember 1979 — angesichts der erheblich zunehmenden Preisstützungen und Subventionen — einen neuen preispolitischen Grundsatz zu verkünden: Bei weiterhin stabilen Preisen für Erzeugnisse des Grundbedarfs sollen höherwertige Konsumgüter kostendeckende Preise erhalten. Man hob die Vorschriften zum Preisstopp auf (GBl. I, 1980, S. 66) und läßt seitdem neben den bisher üblichen versteckten Preiserhöhungen über Produktwandel nun auch offene Preissteigerungen bei verteuerten Inputs zu. Damit wird es aber nahezu unmöglich, abgesehen von [S. 344]völlig unveränderten Produkten, das Ausmaß der Preiserhöhung genau zu erkennen. Denn gleichzeitig mit echten und scheinbaren Gebrauchswertverbesserungen werden bei neuen bzw. verbesserten Erzeugnissen auch Kostensteigerungen der Inputs verrechnet. In der Folge werden die Preisunterschiede zwischen einfachen Waren und solchen mit einem Hauch von Besonderheit immer mehr zunehmen. Fallen die einfacheren Güter noch dazu z.T. aus den Sortimenten heraus, so trifft den Konsumenten eine merkliche Verteuerung der Lebenshaltungskosten. Trotz dieser Politik nahmen die Subventionen der Verbraucherpreise jedoch noch zu (1980: 17 Mrd. Mark, 1981: 20 Mrd. Mark und 1983: 21,4 Mrd. Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 343–344 Einkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EinzelleitungSiehe auch: Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP): 1975 1979 Einzelhandelsverkaufspreis (EVP): 1969 Zum EVP, auch Verbraucher- bzw. Endverbraucherpreis genannt, werden die Konsumgüter an die Konsumenten abgegeben. Der EVP wird sowohl vom Einzelhandel als auch bei Direktbezügen durch private Verbraucher von der Industrie berechnet. Der EVP setzt sich zusammen aus dem Industrieabgabepreis (IAP) zuzüglich der Großhandelsspanne (= Großhandelspreis), zuzüglich der Einzelhandelsspanne. …
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Prognose (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel, Erkenntnisvorlauf für die aktive Gestaltung der Zukunft zu schaffen“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1982, S. 718). Da der Marxismus-Leninismus sich als einzige „wissenschaftliche Theorie“ über die Entwicklung von Natur und Gesellschaft begreift, er weiterhin für sich in Anspruch nimmt, die grundlegenden Gesetzmäßigkeiten auch der zukünftigen Entwicklung erkannt zu haben, seien damit erstmals die Möglichkeiten einer bewußten Gestaltung der Zukunft auf der Grundlage wissenschaftlicher P. gegeben. Durch die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln, durch die Entwicklung des Systems zentraler Leitung und Planung der Volkswirtschaft, durch die gegebene führende Rolle der Partei im politischen System usw. gebe es nunmehr in der DDR neben der wissenschaftlichen Theorie auch die gesellschaftlichen Verhältnisse und materiellen Voraussetzungen, die eine planmäßige Gestaltung der Zukunft in allen Bereichen ermöglichen. Es entspricht dem Wissenschaftsanspruch des Marxismus-Leninismus, daß er das „Kommunistische Manifest“ (1848) von Karl Marx und Friedrich Engels als erste Gesellschafts-P. im eigentlichen Sinne bezeichnet. Der „bürgerlichen Zukunftsforschung“ (Futurologie) wird mit der gleichen Begründung unterstellt, daß sie „nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen aufbaut“ und daher „außer einzelnen Detailaussagen keine wissenschaftliche Gesellschafts-P. aufstellen“ könne. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre gab es in der DDR im Gefolge der damals zeitweilig verstärkten Rezeption von Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik verbreitet Versuche, das methodische Instrumentarium für eine umfassende Gesellschafts-P. zu entwickeln. Als „Prognostik“ („Gesamtheit der Arbeiten, Methoden und wissenschaftlichen Auffassungen, die der Ausarbeitung von P. dienen“: Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 746) entstand ein neuer Wissenschaftszweig im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften. Die seinerzeit vorgestellten ersten Gesellschafts-P. mit einem Zeithorizont von 15 bis 20 Jahren erwiesen sich als zu spekulativ, da es an den entsprechenden Ausgangsdaten ebenso fehlte, wie an einem zureichenden Instrumentarium zur Voraussage zukünftiger Entwicklungen in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. P. mit einem derartigen umfassenden und langfristigen Anspruch finden sich in den 70er Jahren kaum noch. Statt dessen wird die Handhabung von P. heute sektoral und aufgabenspezifisch begrenzt. So sind z.B. im Bereich der Gesellschaftspolitik an die Stelle ambitionierter P. zur Entwicklung der Gesamtgesellschaft die Sozialpolitik und die Sozialplanung mit eingeschränkteren Aufgaben und Zielen getreten (Sozialindikatoren). In diesem Sinne haben P. gegenwärtig als Voraussicht der mittel- und langfristigen Entwicklung der Volkswirtschaft (Planungen über Zeiträume von mehr als 10 Jahren), als Voraussagen der Bevölkerungsentwicklung (Bevölkerung) und den damit zusammenhängenden Fragen der Arbeitskräfte- und Berufsstruktur sowie der Bildungsökonomie und vor allem als Instrument zur Planung des wissenschaftlich-technischen (w.-t.) Fortschritts Bedeutung behalten. Mit Hilfe der w.-t. P. sollen „aussichtsreiche Ziele und Aufgaben für die Forschung und Entwicklung zur Beschleunigung des w.-t. Fortschrittes“ ermittelt und zutreffend vorausgesagt werden. Derartige P. werden nicht zuletzt im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) angestellt. Sie sollen aber auch für w.-t. Teilbereiche von Kombinaten, Forschungsinstituten und Industriezweigen erarbeitet werden. In einem engen Zusammenhang mit derartigen w.-t. P. stehen P. der Technologie; diese stellen gleichsam deren praxisbezogene Ergänzung dar, sollen sie doch Auskunft geben über die Hauptentwicklungsrichtungen der technologischen Verfahren und deren Anwendungsmöglichkeiten in der Volkswirtschaft zur Durchsetzung von Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1056 Produktivkräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Progress Film-VerleihSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als P. werden in der DDR „wissenschaftlich begründete Aussagen über Inhalt, Richtung, Umfang und Beziehungen von bisher nicht bekannten, aber real möglichen oder wirklichen Sachverhalten“ bezeichnet, „die auf der Grundlage einer wissenschaftlichen Theorie aus bekannten Gesetzesaussagen und Aussagen über gewisse Anfangs- und Randbedingungen des zu prognostizierenden Prozesses mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden abgeleitet werden. Sie haben das Ziel,…
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Genehmigungsgebühren (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Die Wertgrenzen dürften inzwischen denen gleichgestellt sein, die für Besucher aus den Westen gelten. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 200 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 200 Mark der DDR bei 4 Tagen genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen für einen Tagesaufenthalt für 100 Mark der DDR). Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- und auch Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der entsprechenden Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Für eine ganze Reihe von Gegenständen bestehen jedoch Ein- bzw. Ausfuhrverbote seitens der DDR (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Devisen; Innerdeutsche Beziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…
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Zentralkomitee (ZK) der SED (1985)
Siehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 Das ZK der SED ist „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei und leitet ihre gesamte Tätigkeit. Es vertritt die Partei im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen“ (Statut der SED von 1976, Pkt. 39). In den ersten Jahren nach ihrer Gründung stand an der Spitze der SED ein Parteivorstand. Erst mit Umwandlung der SED in „eine Partei neuen Typus“ wurde die Führungsstruktur der Partei an die der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) angeglichen. Der III. Parteitag der SED (20.–24. 7. 1950) wählte erstmals ein ZK. 1. Wahl und Zusammensetzung des Zentralkomittes. Das ZK setzt sich aus Mitgliedern mit vollem Stimmrecht und Kandidaten mit beratender Stimme zusammen. Die Mitgliederzahl ist nicht verbindlich festgelegt und hat sich seit 1950 wie folgt entwickelt: Die Mitglieder und Kandidaten des ZK werden aufgrund eines zuvor von der amtierenden Parteiführung ausgearbeiteten Vorschlages vom Parteitag gewählt. Die Wählbarkeit ist an eine mindestens 6jährige Mitgliedschaft in der SED gebunden. Ausnahmen von dieser Bestimmung bedürfen der Bestätigung des Parteitages, der formal auch die Zahl der Mitglieder bzw. der Kandidaten des ZK festlegt. Die Zusammensetzung des ZK kann sich zwischen den Parteitagen verändern. Das ZK hat das Recht, für ausgeschiedene Vollmitglieder aus der Reihe seiner Kandidaten neue Vollmitglieder zu wählen. Das vom X. Parteitag (April 1981) gewählte ZK hatte ursprünglich 156 Mitglieder und 57 Kandidaten. Da in der Folgezeit durch Tod ausgeschiedene Vollmitglieder aus der Reihe der Kandidaten ersetzt wurden, reduzierte sich bis 1984 die Zahl der Kandidaten auf 51. Im übrigen ist der Status des Kandidaten aber keineswegs Voraussetzung für die Vollmitgliedschaft im ZK. Das auf dem X. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei (SED) gewählte ZK umfaßt 33 Mitglieder, die erstmals diesem Gremium angehören. Von ihnen waren jedoch nur 15 zuvor Kandidaten des ZK. Aus dieser Feststellung ergibt sich ferner, daß der Kandidatenstatus keineswegs mit Sicherheit eine spätere Vollmitgliedschaft im ZK erwarten läßt. So blieb die Zahl der Kandidaten im ZK des IX. Parteitages und des X. Parteitages gleichhoch (57). Von diesen waren 1981 jedoch 23 erstmals gewählt worden. Demnach sind 8 Kandidaten, die 1976 ins ZK aufgerückt waren, ausgeschieden. Insgesamt sind diese Veränderungen als geringfügig anzusehen. Seit Jahren zeichnet sich die Parteiführung der SED (ZK, Politbüro des ZK der SED, Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED) durch Stabilität und kaderpolitische Kontinuität aus. Das Durchschnittsalter der Mitglieder und Kandidaten des ZK lag 1963 bei 45, 1971 bei 51 und 1981 bei 55 Jahren. Diese Zunahme im Durchschnittsalter ist ein weiterer Beleg für die relativ geringfügigen Veränderungen auf dieser obersten Führungsebene. Dieser Trend steht jedoch im Gegensatz zur Entwicklung der Altersstruktur der Gesamtmitgliederschaft der SED, in der sich z.B. von 1966 bis 1981 der Anteil der Mitglieder zwischen 31 und 40 Jahren von 25,1 auf 42,5 v.H. erhöht hat. 1981 waren 59,7 v.H. aller SED-Mitglieder jünger als 50 Jahre. Eine ähnliche Diskrepanz zeigt sich auch in der Berücksichtigung von Frauen in den Führungsgremien der Partei. Während 1982 34 v.H. aller Mitglieder und Kandidaten der Gesamtpartei Frauen waren, lag ihr Anteil an den ZK-Mitgliedern nur bei 11,5 v.H. 75 v.H. aller Mitglieder und Kandidaten sind Hoch- oder Fachschulabsolventen (einschl. Absolventen von Parteischulen). Die überwiegende Zahl der ZK-Mitglieder und Kandidaten kommt hauptberuflich aus dem zentralen oder territorialen Partei- bzw. Staatsapparat (einschl. Wirtschaftsleitung, Sicherheitsorgane, Nationale Volksarmee [NVA]). Weiter rekrutiert sich das ZK aus dem Führungspersonal der wichtigsten Massenorganisationen sowie den Leitungen wissenschaftlicher bzw. kultureller Institutionen. Auffällig ist [S. 1541]der Rückgang an ZK-Mitglieder bzw. Kandidaten, die Fachleute in Industrie und Landwirtschaft sind. Der Anteil betrug im Zeitraum 1971–1981 zwischen 13 und 15 v.H. Insgesamt gesehen sind im ZK die wichtigsten Institutionen des politischen Systems der DDR mit ihren Führungspersonen vertreten. Dabei dominieren die Vertreter aus dem zentralen Apparat der SED, denen die Ersten Sekretäre der SED-Bezirksleitungen hinzuzurechnen sind. Die Zugehörigkeit zum ZK bestimmt nicht nur den politischen Rang der Personen, die Mitglied bzw. Kandidat dieses Gremiums sind; in ihr kommt auch das politische Gewicht der von dem einzelnen eingenommenen Position bzw. der von ihm geleiteten Institution zum Ausdruck. 2. Aufgaben des Zentralkomittes. Das Parteistatut zählt zahlreiche bedeutsame Aufgaben des ZK auf. Das ZK entsendet „die Vertreter der Partei in die höchsten leitenden Organe des Staatsapparates und der Wirtschaft“; es bestätigt die Kandidaten der SED für die Volkskammer und „lenkt die Arbeit der gewählten zentralen staatlichen und gesellschaftlichen Organe und Organisationen durch die in ihnen bestehenden Parteigruppen“. Diese Aussagen des Statuts müssen jedoch relativiert werden. Zur politischen Leitung der Arbeit der Partei zwischen den Sitzungen des ZK wählt dieses das Politbüro und zur Durchführung der laufenden Arbeiten — „hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader“ — das Sekretariat des ZK. Diese beiden Gremien sind faktisch die Träger der Entscheidungsprozesse in der SED und damit in der DDR. Die gegenüber den Aussagen des Statuts sehr viel bescheidenere Rolle des ZK ergibt sich nicht zuletzt aus der ebenfalls in der Satzung der SED enthaltenen Bestimmung, daß das ZK „mindestens einmal in 6 Monaten eine Plenartagung“ abzuhalten hat. Zwischen April 1981 (X. Parteitag) und Mai 1984 hat das ZK 8 Tagungen abgehalten. Zwischen Juli 1971 (VIII. [S. 1542]Parteitag) und Mai 1976 (IX. Parteitag) waren es 18 und zwischen Mai 1976 und April 1981 lediglich 14 Plenartagungen. Zwischen dem III. (1950) und IV. (1954), zwischen dem IV. und dem V. (1958), zwischen dem V. und dem VI. (1963) Parteitag fanden jeweils 18 ZK-Sitzungen statt, zwischen dem VI. und dem VII. (1981) gab es 15 und zwischen dem VII. und dem VIII. Parteitag 17 Plenartagungen. Schon diese verhältnismäßig geringe Zahl an Sitzungen macht deutlich, daß das ZK die ihm zugedachten Funktionen nicht wahrnehmen kann. Es hat demgegenüber ganz offensichtlich eine legitimatorische Aufgabe für die Beschlüsse, die die engere Parteiführung faßt. Dieser Eindruck wird durch den Ablauf der Tagungen weitgehend bestätigt. Das Plenum nimmt jeweils einen Rechenschaftsbericht des Politbüros über dessen Arbeit seit der letzten ZK-Tagung entgegen und diskutiert ihn. Die Diskussion konzentriert sich auf die Erstattung von Erfahrungsberichten und auf Überlegungen über eine optimale Umsetzung der jeweils aktuellen Parteibeschlüsse innerhalb der einzelnen Verantwortungsbereiche der ZK-Mitglieder und Kandidaten, die sich an der Diskussion beteiligen. Ferner werden auf den Plenarsitzungen des ZK Grundsatzreferate von Mitgliedern bzw. Kandidaten des Politbüros zu aktuellen Themen gehalten, die ebenfalls im obigen Sinne diskutiert werden. Zu wichtigen Problemkomplexen können auch Experten und Funktionäre aus betroffenen Bereichen, die selbst nicht ZK-Mitglieder sind, hinzugezogen werden (Neuerung des 4. Statuts von 1963). Von dieser Satzungsbestimmung wurde besonders in den 60er Jahren Gebrauch gemacht. In jüngerer Zeit dagegen haben kaum noch derartige „Externe“ auf ZK-Tagungen gesprochen, was nicht ausschließt, daß sie als Teilnehmer anwesend waren. Der Politbürobericht, die Referate und Diskussionen werden — zumeist nur in Auszügen — im „Neuen Deutschland“ (Zentralorgan der SED) veröffentlicht. Ferner erscheinen über die ZK-Sitzungen Broschüren. Die jeweiligen „Materialien“ von ZK-Sitzungen müssen von den Parteileitungen und allen Parteimitgliedern für die konkrete Parteiarbeit „ausgewertet“ werden. In ihnen findet sich die jeweils aktuelle Linie der Partei, die für alle Teile des politischen und ökonomischen Systems der DDR verbindlich ist. Personelle Veränderungen, über die das ZK zu beschließen hat, werden in aller Regel nur in ihren Ergebnissen veröffentlicht. Inwieweit es Personaldiskussionen gibt, ist nicht feststellbar. Der tatsächliche Einfluß des ZK-Plenums auf Personalpolitik und Generallinie der Partei ist nur schwer abzuschätzen. Immerhin lehrt die Geschichte der SED, aber auch die Entwicklung in den „Bruderparteien“, daß das ZK in Krisensituationen durchaus ein kontrovers diskutierendes Führungsgremium von Bedeutung werden kann (z.B. 1956–1958 Ungarnaufstand, XX. Parteitag der KPdSU und seine Folgen, innerparteiliche Opposition um Schirdewan, Oelßner, Ziller, Selbmann, Wollweber). Wichtiger scheint zu sein, daß die ZK-Mitglieder und Kandidaten einen unmittelbaren Zugang zur engeren Parteiführung und zum Apparat des ZK haben und dort sowohl ihre eigenen Auffassungen als auch die Sicht ihrer Institutionen unmittelbar in den Entscheidungsprozeß einbringen können. Darüber hinaus wird man davon ausgehen können, daß sie auch über einen besseren Zugang zu internen Informationen verfügen, die sie befähigen, in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen — besser als andere — politische Situationen einzuschätzen. Das ZK wählt nicht nur die engere Parteiführung, sondern auch die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED). Ferner bedürfen die Redaktionskollegien der Zentralorgane („Neues Deutschland“, „Einheit“, „Neuer Weg“) ebenso wie die Leiter der Abteilungen des ZK-Apparates der Bestätigung durch das ZK. Dieser wird wesentlich vom Sekretariat des ZK angeleitet und bereitet dessen Entscheidungen ebenso vor, wie die des Politbüros. Darüber hinaus kann das ZK in Parteiorganisationen wichtiger gesellschaftspolitischer Bereiche Parteiorganisatoren einsetzen und/oder Sonderabteilungen einrichten. Inwieweit hier nur in seinem Namen gehandelt wird oder inwieweit das ZK selbst aktiv wird, ist nicht bekannt. Das Recht des ZK, zwischen den Parteitagen Parteikonferenzen einzuberufen, ist in jüngerer Zeit nicht genutzt worden. (Parteitag/Parteikonferenz der SED.) Ständig oder zeitweilig sind dem ZK bzw. dem Politbüro — gelegentlich zusammen mit dem Ministerrat oder dessen Präsidium — Kommissionen oder Arbeitsgruppen zugeordnet, die einzelne Sachgebiete übergreifende Aufgaben des ZK oder des Ministerrates koordinieren bzw. Beschlüsse zu deren Lösung vorbereiten sollen. Als ständige Kommissionen sind bekanntgeworden: die Kommission für nationale Sicherheit (Egon Krenz, Vors.) und die Kommission für Agitation; zur Vorbereitung des IX. Parteitages (1976) haben außerdem die Kommission für die Überarbeitung des Parteiprogrammes (Erich Honecker, Vors.) und die Kommission zur Überarbeitung des Parteistatuts (Paul Verner, Vors.) gearbeitet. Ferner sind dem ZK die zentralen Forschungs- und Bildungseinrichtungen der Partei zugeordnet: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (Direktor: O. Reinhold), das Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (Direktor: G. Heyden), das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) (Direktor: H. Koziolek), die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) (Direktor: K. Tiedke) sowie weitere Institute und Schulen zur Kaderaus- und -weiterbildung. Andere Institutionen — wie z.B. das Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (Direktor: M. Schmidt; das IPW untersteht dem Ministerrat) — arbeiten eng mit einzelnen ZK-Abteilungen zusammen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1540–1542 Zentralisation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeugen JehovasSiehe auch: Zentralkomitee der SED: 1963 1965 1966 Zentralkomitee der SED (ZK): 1969 Zentralkomitee (ZK) der SED: 1975 1979 Das ZK der SED ist „zwischen den Parteitagen das höchste Organ der Partei und leitet ihre gesamte Tätigkeit. Es vertritt die Partei im Verkehr mit anderen Parteien und Organisationen“ (Statut der SED von 1976, Pkt. 39). In den ersten Jahren nach ihrer Gründung stand an der Spitze der SED ein Parteivorstand. Erst mit Umwandlung der SED in „eine Partei…