DDR A-Z 1985
Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)
Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…
DDR A-Z 1985
Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1985)
Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen Wirtschaftsperiode müssen die Expansion des Güter- und Geldkreislaufs insgesamt und die Veränderungen der korrespondierenden Teilströme des Geld- und Güterkreislaufs aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsbehörden diese Vorab-Koordinierung nicht, so werden z.B. den Staatsbetrieben über die zentrale Kreditplanung (Kredit) Geldkapitalzuteilungen bewilligt (Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen der gesuchten Einsatzmaterialien und Investitionsgüter gedeckt sind. Dies führt zur Entstehung eines Giralgeldüberhangs auf den Guthabenkonten der Betriebe, welcher die Unternehmensleitungen dazu verleitet, diesen für andere als die geplanten Einsatzziele zu verwenden. Als Folge ergeben sich daraus an anderer Stelle des geplanten Wirtschaftsprozesses Störungen bei der Planerfüllung. Ähnliche Disproportionen treten bei der Planverwirklichung z.B. dann ein, wenn die Betriebe von den Planbehörden finanzielle Leistungsauflagen erhalten (z.B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben, Zahlungsaufforderungen bei den Unternehmenssteuern), die mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln nicht erfüllt werden können. Wegen dieser Risiken besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung die gleiche Bedeutung wie die materielle Volkswirtschaftsplanung. b) Einsatzgebiete der Fp. In der DDR erfolgt die Planung der Entstehung und Verwendung der Geldfonds und die planerische Festlegung der künftigen Geldströme auf drei Ebenen: 1. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates; 2. auf der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. auf der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (Kombinate, restliche VVB) (Betriebsformen und Kooperation). ba) Fp. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft. Um die Hauptströme des Geldkreislaufs zwischen den wichtigsten Wirtschaftsgruppen zu erfassen sowie aufeinander abzustimmen und um ein ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen Güter- und Geldkreislauf herzustellen (angestrebtes Ziel: Einheit von materieller und finanzieller Planung), werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt. Bei den als Planungs- und Kontrollinstrumenten genutzten Finanzbilanzen handelt es sich um hochaggregierte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für folgende Wirtschaftsgruppen: Staatsapparat (Zentralstaat einschl. Gebietsverwaltungen), Bankwesen (Staatsbank einschl. Geschäftsbanken und Sparkassen), Versicherungen, Bevölkerung und Staatswirtschaft (VEB und Betriebsvereinigungen). Neben den zur Abbildung und Planung des inländischen Geldkreislaufs erarbeiteten Finanzbilanzen wird vom Staat als Träger des Außenhandelsmonopols auch noch für jede Wirtschaftsperiode eine außenwirtschaftliche Zahlungsbilanz als Plan- und Ist-Bilanz aufgestellt (Außenwirtschaft und Außenhandel). bb) Der Planung der binnenwirtschaftlichen Finanzbeziehungen dienen. 1. die Finanzbilanz des Staates; 2. die [S. 396]Bilanz des Staatshaushalts einschl. der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung (Staatshaushalt; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). bc) Planung der Finanzbeziehungen zum Ausland. Entsprechend der Konstruktion der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist die Mark der DDR eine reine Binnenwährung. Sie kann nicht frei in andere Währungen getauscht werden und ist kein international anerkanntes Zahlungsmittel. Deshalb muß die Wirtschaftsführung der DDR (Staatliche Plankommission, Ministerium der Finanzen [MdF], Staatsbank) zur wertmäßigen Erfassung der zwischenstaatlichen Leistungstransfers für jede Wirtschaftsperiode stets zwei Typen von Zahlungsbilanzen aufstellen. Beim ersten Bilanztyp werden mehrere Zahlungsbilanzen erstellt, bei denen die geleisteten und die empfangenen bzw. gestundeten Zahlungen im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch in verschiedenen Fremd- oder Clearing-Währungen einander gegenübergestellt werden. Diese Bilanzen werden als „externe Zahlungsbilanzen“ bezeichnet. Beim zweiten Zahlungsbilanztyp werden auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite alle außenwirtschaftlichen Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum in der jeweiligen Binnenwährung und zu den gültigen Inlandspreisen verbucht. Diese Bilanz trägt den Namen „interne Zahlungsbilanz“. Von beiden Bilanztypen werden vor jeder Wirtschaftsperiode eine Planbilanz und nach Ablauf dieses Zeitabschnitts eine Ist-Bilanz (= Soll-Ist-Vergleiche als Datenlieferanten für neue Projektionen und als Mittel der Erfolgskontrolle) aufgestellt. Dabei werden — unterschieden nach Handelspartnern — im einzelnen folgende Planbilanzen ausgearbeitet: 1. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den westlichen Industriestaaten und mit denjenigen Entwicklungsländern, deren Waren- und Leistungsaustausch mit der DDR auf der Grundlage einer führenden konvertierbaren Währung abgewickelt wird. Den in dieser Bilanz eingetragenen Planungsergebnissen liegen Dollar, Pfund oder DM zugrunde; 2. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den sozialistischen Staaten. In dieser Bilanz wird der Wert des Leistungsaustauschs mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit den übrigen sozialistischen Ländern in der Kunstwährung des Transfer-Rubel erfaßt; 3. die Bilanz des Warenaustauschs und der Dienstleistungstransfers im Innerdeutschen Handel (IDH). Die Verbuchung der zwischen den beiden deutschen Staaten ausgetauschten Leistungen erfolgt in Verrechnungseinheiten, wobei eine Verrechnungseinheit real dem Wert einer DM entspricht; 4. die Bilanzen der Zahlungsvorgänge mit jenen Entwicklungsländern, mit denen die DDR vereinbart hat, die zwischenstaatlichen Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Hilfe einer bestimmten Clearing-Währung abzurechnen. Durch die Festsetzung von internen Wechselkursen zwischen den verschiedenen Fremdwährungen einerseits und der künstlich geschaffenen Außenwirtschaftswährung der „Valutamark“ (VM) andererseits werden dann sämtliche Einnahmen- und Ausgabenposten in den verschiedenen externen Zahlungsbilanzen in den Einheitsmaßstab dieser Außenwirtschaftswährung umgerechnet. Damit entsteht aus einer Vielfalt externer Zahlungsbilanzen eine zusammenfassende (externe) Zahlungsbilanz für die gesamte Volkswirtschaft. Die internen Umrechnungskurse zwischen den Fremdwährungen und der VM werden von der Staatsführung der DDR bis auf eine Ausnahme geheimgehalten. So ist [S. 397]lediglich bekannt, daß die Umrechnungen von transferablen Rubeln in VM seit 1959 auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1 Transferabler Rubel = 4,67 VM durchgeführt werden. Aus dem Kurs des Transfer-Rubel zu den westlichen Währungen ergeben sich allerdings rein rechnerisch für Ende Dezember 1982 folgende Paritäten: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. bd) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Banken. In diesem Bereich sind folgende Bilanzen zu unterscheiden: 1. die Bilanz der Kreditquellen und der Gewährung von kurz- und langfristigen Krediten; 2. die Bilanz der Umsätze des Kreditsystems; 3. die Bilanz des Geldumlaufs bei der Bevölkerung. Die letztgenannte wird von der Staatsbankzentrale ausgearbeitet. In ihr werden alle Geldauszahlungen der Banken an die Bevölkerung (Löhne, Zinsgutschriften, Transferzahlungen) erfaßt und umgekehrt sämtliche Geldeinzahlungen der privaten Haushalte bei den Banken verbucht. Bis 1975/76 stand im Mittelpunkt der geldpolitischen Maßnahmen der Finanzplaner der DDR-Bankenorganisation die Aufstellung von Bargeldumsatzbilanzen. In diesen Bilanzen erfaßte die Staatsbank jedoch nur die geplanten und die tatsächlichen Bargeldzuflüsse aus den Kassen der Banken an die Bevölkerung und die verbliebenen privaten Gewerbetreibenden sowie die Rückflüsse von Bargeld an die Kreditinstitute. Trotz dieser Beschränkung auf den Bargeldumlauf lieferte die regelmäßige Aufstellung und Abrechnung dieses von der Zentralbank geführten Großkontos wichtige stabilitätspolitische Informationen. So konnten durch längerfristige Vergleiche der Soll- und Ist-Ziffern und darauf aufbauenden Berechnungen (z.B. der Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit des Bargeldes) grobe Fehlentwicklungen zwischen der Kaufkraftentwicklung einerseits und der Warenbereitstellung andererseits aufgedeckt und damit Gefahren für den Geldwert aufgrund der Aufhäufung von unverwertbaren privaten Bargeldhorten (Kaufkraftstauungen) durch entsprechende Gegenmaßnahmen gemildert werden. Nachdem die privaten Haushalte die von den Banken, Sparkassen und Betrieben angebotenen Dienstleistungen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr immer stärker in Anspruch nahmen, wurde es dringend erforderlich, die Bilanzierungsmethode zu ändern, um wieder zutreffendere Auskünfte über die Gesamteinkommen der DDR-Bevölkerung, ihre Sparleistungen und über die Entwicklung der kaufkräftigen Nachfrage zu erhalten. Diese Bargeldumsatzbilanz wurde zur heutigen Geldumlaufbilanz weiterentwickelt. In ihr werden neben den Bargeldbewegungen auch die bargeldlosen Überweisungen an die privaten Haushalte und die von der Bevölkerung bargeldlos beglichenen Verbindlichkeiten geplant und verbucht (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). be) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Versicherungen. Die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung). Diese Bilanz weist auf der Einnahmenseite aus, welcher Anteil vom Volkseinkommen als Vorsorgekapital der verschiedenen Versicherungsnehmer in den Finanzfonds der staatlichen Versicherungsbetriebe konzentriert werden soll oder tatsächlich konzentriert wurde. Auf der Ausgabenseite werden die voraussichtlichen und die tatsächlichen Versicherungsleistungen — getrennt nach Versicherungsarten — eingesetzt. bf) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Bevölkerung. 1. Die Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); 2. die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; 3. die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung. bg) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Staatswirtschaft. Ergänzt wird die Aufstellung der genannten 10 Finanzbilanzen durch die Großbilanz. Diese Bilanz umfaßt die Bildung und Verwendung der Finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate aller Wirtschaftsbereiche. c) Die wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne. Die für die Gesellschaftspolitik und die Wirtschaftslenkung wichtigsten Finanzpläne sind a) der Staatshaushaltsplan (Planbilanz des Staatsetats) und b) die Finanzbilanz des Staates. Diese Beurteilung gilt sowohl für die auf ein Jahr abgestellten Planungen als auch für Projektionen mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Von den durch die Planbehörden und die Staatsbank aufgestellten globalen Finanzplänen wird nur der jedes Jahr neu entworfene Staatshaushaltsplan der Volkskammer zur Begutachtung vorgelegt und als Gesetz verabschiedet. In Form der Berichtsbilanz wird die Finanzbilanz des Staates vom MdF als Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erarbeitet. Sie soll einen Gesamtüberblick über das Finanzmittelaufkommen des Staates und der Staatswirtschaft geben und ausweisen, wofür das akkumulierte Geldkapital in den verschiedenen Finanzmittelfonds verwendet wurde. Die Finanzbilanz entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates wird die Erwirtschaftung, Verteilung und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die in den Kassen a) des Staatshaushalts, b) der Kreditinstitute und c) der Versicherungen konzentriert sind. Der Regierung gibt diese Bilanz Auskunft über die Umverteilung der akkumulierten Geldkapitalfonds. Ihr kann sie entnehmen, ob die Umverteilung auf die Gebietsverwaltungen (Staatsorgane auf Republikebene, Territorialinstanzen), Banken und Versicherungen auch wirklich entsprechend den materiellen Planzielen für die Entwicklung der Volkswirtschaft erfolgt ist. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB und Kombinaten selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Der Nutzen einer umfassenden Planbilanz der Staats- [S. 398]und und Betriebsfinanzen als Führungsinstrument zur Programmierung und Lenkung der Wirtschaftsentwicklung hängt davon ab, wie gut es den Finanzplanern im konkreten Fall gelungen ist, die finanzwirtschaftlichen Planziele (Leistungsanforderungen) so zu konzipieren, daß sie dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Volkswirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Betriebe und Belegschaften entsprechen. d) Planungshorizont der Fp. Nach den jeweils geplanten Zeiträumen gliedert sich die Fp. in der DDR seit 1968 in eine kurzfristige Jahresplanung und in eine langfristige Perspektivplanung. Für die materielle Wirtschaftsplanung wurde diese Unterscheidung bereits zur Gründungszeit der DDR eingeführt, als seinerzeit die Grundlagen für die imperative Volkswirtschaftsplanung geschaffen wurden (Planung). Im Unterschied dazu hat es über zwei Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR über ein brauchbares Konzept für eine mehrjährige Fp. verfügte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Weniger Schwierigkeiten bereitete die Aufgabe, eine lediglich auf ein Jahr ausgerichtete Fp. zu konzipieren. Diese Einjahresplanung wurde bereits Ende der 40er Jahre als eine die materielle Wirtschaftsplanung absichernde und kontrollierende Planungsmethode eingeführt. Die mehrjährige Fp. begann 1968 mit der Aufstellung von Zweijahresplänen der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für die Planperiode 1969/70. Diese als Test gedachten Planbilanzen wurden jedoch noch nicht in Plananweisungen übersetzt; sie blieben interne Arbeitspapiere. In Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das MdF und die Staatsbank erstmals den Auftrag, in einigen ausgewählten Planbilanzen die Bewegungen der wichtigsten Geldströme in der Volkswirtschaft für 5 Jahre im voraus zu projektieren. Die dem Ministerrat vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch von diesem wieder nicht zum Ausgangsmaterial für verbindliche Direktiven benutzt worden. Statt dessen wurde beschlossen abzuwarten, ob die ab 1972 durchgeführten Soll-Ist-Vergleiche den Beweis für die Treffsicherheit der Finanzplaner erbringen würden, um zur Nutzung der mittelfristigen Fp. als Lenkungsinstrument der Regierung überzugehen. Über die Qualität dieser Vergleiche hat die Fachpresse jedoch nichts berichtet. Die mittelfristige Fp. wurde erst anläßlich der Verabschiedung der Planungsordnung für die Planperiode 1976–1980 in das Arbeitsprogramm der Wirtschaftsplaner aufgenommen. Anläßlich der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 lag erstmals ein beschlußreifer Entwurf a) einer Finanzbilanz des Staates für die Jahre bis 1980 und b) eine Fünfjahrprojektion der Staatshaushaltsbilanz vor. Ausgehend von der 1974 erlassenen Planungsordnung wurde ferner auch den VEB, Kombinaten und VVB 1974/75 der Auftrag erteilt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775a, S. 209 ff. u. S. 231 ff.). Durch die damit durchgesetzte mittelfristige Fp. wurden zugleich die entsprechenden Forderungen aus dem Statut des MdF von 1967 erfüllt (VO über das Statut des MdF vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 324). Die im November 1979 verabschiedete gegenwärtig gültige Planungsordnung enthielt den Auftrag an die Planungsorgane, auch für den Zeitraum 1981–1985 einen mittelfristigen Finanzplan aufzustellen. Zur Erfüllung dieser Anweisung wurden eine in 5 Jahresetappen untergliederte Planprojektion der Finanzbilanz des Staates und der Staatshaushaltsbilanz ausgearbeitet. Angesichts der hohen Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung beschränkten sich jedoch die Finanzplaner auf die Projektion der Entwicklung der Hauptpositionen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beider Bilanzen. Darüber hinaus wurde die Staatsbank aufgefordert. Eckdaten über die gewünschte, stabilitätspolitisch ausgewogene Entwicklung der Kreditquellen und der Kreditgewährung festzulegen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981–1985 vom 28. 11. 1979, GBl., SDr. Nr. 1020 n, S. 63 ff. u. S. 68). Im Unterschied zu anderen Planteilen der DDR-Perspektivpläne sind bisher auch für den Planzeitraum 1981–1985 die Planziffernreihen der makroökonomischen Finanzpläne und Finanzbilanzen nicht veröffentlicht worden. e) Verknüpfung zwischen betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Fp. Die nach zentralen Vorgaben (Orientierungsziffern) von den Wirtschaftsunternehmen (VEB, Kombinaten) erarbeiteten und den Planbehörden eingereichten langfristigen Finanzpläne sollen die notwendigen Daten liefern, die die oberste Wirtschaftsverwaltung den gesamtwirtschaftlichen Finanzplänen zugrunde legt. Diese Verkoppelung zwischen der Produktionsbasis und der Planungszentrale ist jedoch bis heute nicht gelungen. Sie ist nur dann zu verwirklichen, wenn vor allem 2 Voraussetzungen erfüllt werden: erstens müssen die staatlich festgesetzten Preise, Steuern, Beiträge, Gebühren, Zinsen, Abschreibungssätze, finanziellen Sanktionen, Subventionen usw. möglichst über den Zeitraum aller 5 Jahre konstant bleiben, so daß die Finanzplaner feste Bezugsbasen für ihre Projektionsrechnungen besitzen. Zweitens muß gewährleistet sein, daß die umfangreichen Planungsarbeiten der Behörden und Betriebe innerhalb von nur 6 bis 10 Monaten mit allen erforderlichen Abstimmungen zwischen der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Ebene bewältigt werden können, damit bei der Fünfjahrplanung von möglichst aktuellen Ist-Ergebnissen ausgegangen werden kann. Seit 1975/76 mußte die Regierung der DDR jedoch unter dem Druck von immer neuen Preisschocks bei [S. 399]importierten Rohstoffen und Energieträgern in immer kürzeren Abständen umfassende Preisrevisionen für die Erzeugnisgruppen ganzer Produktionsmittelbranchen und für industrielle Verbrauchsgüter von gehobener Qualität durchführen (Preissystem und Preispolitik). Die massenhaften Preisanhebungen bei Produktionsmitteln (Einsatzfaktoren) hatten massenhafte Korrekturen der Steuersätze bei den Unternehmenssteuern, Verbrauchssteuerzuschlägen, der Gebühren, Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Subventionen, Preise für Fertigwaren und Kreditmittelbewilligungen zur Folge. Jeder Staatshaushaltsplan der DDR mußte ab Mitte der 70er Jahre bereits nach einigen Monaten Laufzeit grundlegend umgeplant werden. Infolge dieser schnellen Veränderung der Planungsgrundlagen wurden die globalen Bilanzen der Geldströme für die beiden letzten Fünfjahrpläne weitgehend ohne die Einschaltung der Betriebe, Kombinate und Produktionsgenossenschaften aufgestellt. Die Projektion der künftigen Veränderungen der Bilanzpositionen erfolgte entweder durch die Extrapolation der Ist-Ergebnisse der Vergangenheit (Fortschreibung von Trends) oder durch Schätzungen, die sich bemühten, die Auswirkungen absehbarer Kurskorrekturen in der Preis-, Finanz-, Steuer- und Kreditpolitik bei gegebenen materiellen Kennziffernreihen zu prognostizieren. f) Die betriebliche Fp. Die Ausarbeitung der betrieblichen Finanzpläne erfolgt entsprechend den detaillierten Planungsvorschriften der Wirtschaftsverwaltung nach einer einheitlichen Methodik (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.; AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 110 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. umfaßt ein ganzes Bündel von Einzelplanungen, in deren Mittelpunkt folgende, von der Wirtschaftsführung bestimmte Zielgrößen stehen: a) die Nettoproduktion, b) der Nettogewinn, c) die Produktion zentral ausgewählter Engpaßprodukte, d) die Exportleistung (vor allem, soweit sie Hartwährungsvaluta einbringt) und e) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Planungsarbeiten gehören zum Arbeitsprogramm in den Wirtschaftsunternehmen: 1. die Ermittlung der Gesamtkosten der Betriebe in der nächsten Wirtschaftsperiode bei durch den Betriebsplan vorgegebener Produktionsleistung; 2. die Planung der Kostenentwicklung, gegliedert nach Kostenarten; 3. die Planung der erforderlichen Selbstkostensenkung gegenüber der Vorperiode, ausgehend von der staatlich gewünschten Höhe des Nettogewinns; 4. die Planung der erreichbaren Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; 5. die Planung der möglichen Exporterlöse, getrennt nach Währungsgebieten; 6. die Planung des erreichbaren Nettogewinns und die Festlegung der Gewinnverwendung im nächsten Planjahr sowie im gesamten Zeitraum der Laufzeit des Perspektivplanes; 7. die Planung der Zuweisungen von Geldkapital an die einzelnen betrieblichen Finanzfonds und die Festlegung der künftigen Verwendung dieser Finanzmittel; 8. die Sicherung der Zahlungsfähigkeit des VEB oder des Kombinats durch Liquiditätsplanung; 9. die Planung des Kreditbedarfs und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung früher eingegangener Verbindlichkeiten; 10. die Planung der Finanzierung der Bestände an Materialien (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Gewährleistung notwendiger Überbrückungsfinanzierungen bis zum Eingang der Außenstände). An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen der finanziellen und materiellen Jahresplanung sowie der Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das MdF, die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel (MAH), die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Finanzberichterstattung (Fb.). a) Informationsaufgaben der Fb. Ohne ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes Berichtswesen und ohne die regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von ungezählten entscheidungsrelevanten Daten ist die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft nicht in der Lage, realistische, den Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse entsprechende Zielvorgaben zu projektieren und mittelfristig Strukturveränderungen im Produktionsprogramm durchzusetzen. Die Fb. ist Teil des Informationssystems der Wirtschaftsverwaltung über die erreichte Planerfüllung und über die wichtigsten Ergebnisse der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik (AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.). Die Fb. umfaßt die Gesamtheit der Kontrollmitteilungen, die von der Wirtschaftsverwaltung regelmäßig eingeholt werden, um auf dem Gebiet der Finanzen die tatsächlichen Leistungen der VEB und Kombinate mit den im Betriebsplan gestellten vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen vergleichen und Effizienztests durchführen zu können. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, die Industrieministerien und die für die Gestaltung der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen Lenkungsorgane. Die Berichtsnomenklatur der verlangten Meldungen unterliegt ständigen Veränderungen. Sie wird mindestens nach Ablauf von 24 Monaten den Bedürfnissen der Berichtsempfänger (z.B. der Staatlichen Plankommission und des MdF) angepaßt. b) Inhalt der Finanzberichte. Von den Betrieben und Betriebsvereinigungen verlangen die Wirtschaftsbehörden vor allem Auskunft über die Kostenentwicklung, die erreichte Kostensenkung, die erzielten Erlöse, die gezahlten Unternehmenssteuern, den erwirtschafteten Nettogewinn, die ausbezahlten Löhne und Prämien, das Investitionsvolumen, die Inanspruchnahme und die Tilgung von Krediten sowie über die gewährten Sozialleistungen; ferner Angaben über Verluste durch Ausschußproduktion, über zusätzliche Kosten bei der Nachbesserung fehlerhafter Produkte, über Aufwendungen für Garantieleistungen und die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken. Weiter müssen die Betriebs- und Kombinatsleitungen offen[S. 400]legen, wie hoch die in ihren Werken gehaltenen Umlaufmittelbestände sind. Mit Hilfe dieser Auskünfte will die Wirtschaftsführung u.a. herausfinden, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. — Die Auskünfte werden — je nach Wichtigkeit — in Monats- bzw. in Quartalsmeldungen zusammengefaßt oder in Jahresberichten vorgelegt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach Abbruch der Wirtschaftsreformen (Wirtschaft) Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Planerfüllungskontrolle und Effizienzmessung eine große Bedeutung. Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Finanzsystem; Preissystem und Preispolitik; Rechnungswesen; Zins und Zinspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 395–400 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzsystemSiehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen…
DDR A-Z 1985
Staatsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) erfolgten eine erneute Ausweitung der Straftatbestände und eine Verschärfung der Strafandrohungen. Gegenwärtig fallen unter St.: 1. Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. 2. Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Nachrichten oder Gegenstände, die geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder ausländische Organisationen sowie deren Helfer“. Die Bezeichnung „imperialistischer Geheimdienst“ ist mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz ebenso weggefallen wie die „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Bestraft wird, wer die geheimzuhaltenden Nachrichten oder Gegenstände sammelt, verrät, ausliefert oder in sonstiger Weise zugänglich macht. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. b) Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (§ 99 StGB). Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten an den unter a) erwähnten Empfängerkreis strafbar, wenn dies zum Nachteil der Interessen der DDR geschieht. Damit ist dieser Straftatbestand — früher „Agententätigkeit“ — uferlos ausgedehnt. Angedroht sind Freiheitsstrafen von 2 bis 12 Jahren. c) Landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB). Hiermit wurde der nur für außerhalb der DDR sich aufhaltende Staatsbürger der DDR geltende „landesverräterische Treubruch“ abgelöst. Nunmehr erstreckt sich die Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe gegen jeden, der zu den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. oben unter a)] „Verbindung aufnimmt, oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der DDR zu schädigen“. Spionagehandlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit (Gerichtsverfassung, VI.). [S. 1303]3. Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit bewaffneten Anschlägen, Geiselnahmen, Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen, Havarien oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z.B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. 4. Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u.a.m., was für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. 5. Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. das mit dem Ziel der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und unter Mißbrauch einer Funktion oder Stellung oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe vorgenommene Durchkreuzen oder Desorganisieren der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft oder der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder der Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen, Verteidigungsmaßnahmen oder Außenwirtschaftsmaßnahmen der DDR. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. 6. Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der Abwerbung zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB (§ 132) geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. o. 2 a)] entscheidend sein. Hier hat es in der Rechtsprechung seit 1979 eine merkwürdige Differenzierung gegeben (Republikflucht). Der äußere Tatbestand wird mit „abwirbt, verschleppt, ausschleust“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern, und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz bedroht jeden zusätzlich mit Strafe, der „in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt“. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit vom 4. 6. 1972 (Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens) bis zum 31. 3. 1984 sind 831 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. 7. Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung der Angriff oder die Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und [S. 1304]Gesellschaftsordnung der DDR durch das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole, das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten, gesehen. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ oder „die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. 8. Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (§ 107 StGB). Dieser Straftatbestand war 1968 als „staatsfeindliche Gruppenbildung“ neu aufgestellt worden, um einem inneren Widerstand mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er wird von demjenigen erfüllt, der „einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziel setzen“. Die verfassungsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Vereinigung von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 3 bis zu 12 Jahren und für denjenigen, der „fördert oder in sonstiger Weise unterstützt“, von 1 bis zu 5 Jahren. 9. Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten richten, die mit der DDR verbündet sind. Bis 1979 hieß es „Staaten des sozialistischen Weltsystems“. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche ➝Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ — § 220 StGB) in den Katalog der St. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1302–1304 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtebauSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das…
DDR A-Z 1985
Reproduktion (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich Reproduktionsprozeß.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 591) Notwendige Voraussetzung dafür ist, daß im Prozeß des Verbrauchs der Produktionsmittel und der Arbeitskraft zugleich die Bedingungen für den Ersatz und die Wiederherstellung der verbrauchten Produktionsmittel und der Arbeitskraft gewährleistet sind. Zu diesem Zwecke müsse das Gesellschaftliche ➝Gesamtprodukt in einer der Fortführung der Produktion angemessenen gebrauchswertmäßigen Zusammensetzung erzeugt werden und die Reproduktion der Arbeitskräfte strukturell und qualitativ dem Niveau des Gesamtreproduktionsprozesses entsprechen. Wie unter den Bedingungen der Warenproduktion (Kapitalismus/Sozialismus) der Produktionsprozeß Einheit von Gebrauchswert- und Wertproduktion ist (Wert- und Mehrwerttheorie), so ist es auch der R.-Prozeß. Die gebrauchswertmäßige R. erfolge in der arbeitsteiligen Produktion gesamtgesellschaftlich nur bei Ausgewogenheit der Abteilungen I (Produktionsmittel) und II (Konsumtionsmittel). Die R. des gesellschaftlichen Gesamtproduktes gliedere sich wertmäßig in einen Wertteil zum Ersatz der verbrauchten Produktionsmittel (Ersatzfonds) und einen individuell angeeigneten Wertteil zur individuellen Konsumtion und in das Mehrprodukt. Lebensgrundlage einer jeden Gesellschaft sei die Gesamtheit an Beständen gesellschaftlich verfügbaren materiellen Reichtums (materielle Fonds), dessen verbrauchte Elemente durch das jährlich geschaffene Gesamtprodukt ersetzt würden. Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einfacher und erweiterter R. Einfache R. bedeutet Fortführung des Produktionsprozesses auf einfacher Stufenleiter, d.h. bei gleichbleibend angewandter Produktivkraft wird ein gleichbleibendes Produktvolumen geschaffen, wobei die verbrauchten Produktions- und Konsumtionsmittel durch neue ersetzt werden, ohne jedoch die Produktion auszudehnen. Ein eventuell entstandenes Mehrprodukt werde nur unproduktiv verausgabt. Da auf Grundlage der einfachen R. keine Entwicklung der Produktivkräfte und somit auch keine gesellschaftliche Weiterentwicklung möglich ist, sei sie [S. 1123]über einen längeren Zeitraum hinweg undenkbar. Sie sei daher immer nur Moment der erweiterten R. Diese bedeutet Fortführung des Produktionsprozesses auf erweiterter Stufenleiter, d.h. ständig effektivere Verwendung der Kombination von Arbeitskraft und Produktionsmitteln, deren Ergebnis eine wachsende Menge und Qualität an erzeugten Produkten sei. Bei der erweiterten R. würden Teile des Mehrprodukts akkumuliert, d.h. für die Ausdehnung und qualitative Vervollkommnung der Produktion bereitgestellt. Da sie zugleich die wachsende Zahl der Arbeitskräfte, die Erhöhung ihres Qualifikationsniveaus, die Verbesserung ihrer Verteilungsstruktur im gesellschaftlichen Produktionsprozeß sowie ihrer gesamten Arbeits- und Lebensbedingungen umfasse, sei die erweiterte R. Grundlage für die Entwicklung der Produktivkräfte und damit des gesellschaftlichen Fortschritts überhaupt. Die erweiterte R. kann auf 2 Wegen erfolgen: 1. extensiv durch Ausdehnung des Produktionsfeldes, des quantitativen Umfanges der eingesetzten sachlichen und persönlichen Produktionsbedingungen; 2. intensiv durch die Zunahme der Wirksamkeit der eingesetzten Produktionsmittel und ihre optimale Kombinierung mit gesellschaftlicher Arbeitskraft. Höchster Effekt werde durch die gegenseitige Kombinierung und Durchführung von extensiver und intensiver erweiterter R. erzielt, im Kapitalismus entsprechend den Verwertungsbedingungen unter dem Konkurrenzdruck, im Sozialismus über den gesamtgesellschaftlichen Plan. Die R. umfaßt 4 Phasen: 1. Produktion; 2. Verteilung entsprechend den gesellschaftlichen Bedingungen (Distribution); 3. Austausch (Zirkulation); 4. Konsumtion, die die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse umfaßt. Produktion und Konsumtion seien die beiden Pole des R.-Prozesses, zwischen denen sich als vermittelnde Glieder die Distribution und die Zirkulation bewegten. Das kontinuierliche, reibungslose Ineinandergreifen der sich überlagernden Phasen sichere die Proportionalität des Gesamtprozesses und sei unabdingbare Voraussetzung der Volkswirtschaft. Der R.-Prozeß reproduziere nicht nur die materiellen Grundbedingungen (Produktionsmittel und Arbeitskraft) seiner Fortführung, sondern auch die jeweils herrschenden Produktionsverhältnisse, unter denen er ablaufe. „Der kapitalistische Produktionsprozeß, im Zusammenhang betrachtet, oder als Reproduktionsprozeß, produziert also nicht nur Ware, nicht nur Mehrwert, er produziert und reproduziert das Kapitalverhältnis selbst, auf der einen Seite den Kapitalisten, auf der anderen den Lohnarbeiter“ (Marx/Engels: Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 604). Da die kapitalistische R. der Natur nach erweiterte R. sei, heiße das, daß auch das gesellschaftliche Verhältnis in erweitertem Umfang reproduziert wird, was aus marxistischer Sicht zu einer Vertiefung des Gegensatzes von Kapital und Arbeit führen soll. Die sozialistische R. sei dagegen planmäßige, auf ständige Verbesserung der materiellen und kulturellen Lebensbedingungen und die Stärkung der sozialistischen Produktionsverhältnisse gerichtete Wiederholung und Erneuerung der Produktion auf erweiterter Stufenleiter. Um die Akkumulationsmittel zielgerichtet so einzusetzen, daß ein optimaler Zuwachs des Nationaleinkommens pro Kopf erreicht wird, gelte es, auf der Grundlage der bewußten Nutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus eine organische Verbindung von Arbeitsprozeß, wissenschaftlicher Planung und Leitung und proportionaler Volkswirtschaftsstruktur zu schaffen. Dabei sei die R. so zu gestalten, daß bereits mit Hilfe des Ersatzfonds eine Erweiterung der Produktion erreicht werden kann. Die gleichzeitige, erweiterte R. der Arbeitskräfte, d.h. ihre ständige Qualifizierung und die kontinuierliche Hebung ihres materiellen und kulturellen Wohlstandes soll dazu beitragen, daß sich der Sozialismus auf seiner eigenen Grundlage weiterentwickle und die Bedingungen für ein Hinüberwachsen in den Kommunismus geschaffen würden. Diese grundsätzliche Zielsetzung bedingt nach allgemein akzeptierter Vorstellung eine intensiv erweiterte R., die durch sinkenden Aufwand und durch ein stetig steigendes Ergebnis gekennzeichnet sei. In der wirtschaftswissenschaftlichen Debatte der DDR ist allerdings umstritten, welche Kennziffern Extensität bzw. Intensität der R. anzeigen. Kern dieser Kontroversen ist die unterschiedliche Bewertung der verschiedenen Aspekte der „Ökonomie der Zeit“ bei der Arbeitsverausgabung der Gesamtgesellschaft. In der Direktive des X. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan 1981–1985 wird davon ausgegangen, daß die volkswirtschaftlichen Ergebnisse schneller wachsen müssen als der Produktionsverbrauch und die Investitionen. In bestimmten Teilbereichen scheint dieses Ziel auch erreicht worden zu sein: z. B. stieg 1980 die industrielle Warenproduktion um 4,6 v.H., während der dazu notwendige Materialverbrauch nur noch um 0,5 v.H. anwuchs; es fand eine raschere Entwicklung der Stoffausnutzung gegenüber dem Stoffumsatz statt. Die in den Wirtschaftskreislauf einbezogene Menge von Naturstoffen nimmt gemessen an der Ausdehnung der Produktion ab, und es reduziert sich von dieser Seite her gesehen die zusätzliche Belastung der natürlichen Umwelt. Auf der anderen Seite wird von DDR-Ökonomen selbstkritisch eingeräumt, die Praxis der zurückliegenden Jahrzehnte habe bewiesen, daß „bezogen auf die Breite des gesellschaftlichen Produktionsprozesses“, die Steigerung der Arbeitsproduktivität zu langsam verläuft. So unterliegt in den sozialistischen Ländern das Wachstum gemessen am Wertausdruck einer abflachenden Tendenz und scheint sich bei ca. 3–4 v.H. einzupendeln. Die sinkende Tendenz der Akkumulation wird als das Grundproblem tempoverminderter R. angesehen; entsprechend wird der gegenwärtige Verlauf der intensiv erweiterten R. kritisiert. Z. B. konnte der Übergang zur vorwiegend erweiterten R. beim Grundfondseinsatz nicht verwirklicht werden: noch immer steigt die Fondsausstattung schneller als die Arbeitsproduktivität. Zur Erklärung dieser Erscheinung wird eine große Zahl von Ursachen genannt. Sie umfassen u.a. [S. 1124]die weltweit steigenden Erschließungskosten für Material und Rohstoffe, die auch zukünftig für notwendig erachteten militärischen Aufwendungen, die Unterstützung der befreundeten Staaten und Bewegungen in der Dritten Welt. Im übrigen wird jedoch erwartet, daß die sozialistischen Länder erst noch vor dem qualitativen Durchbruch bei der intensiv erweiterten R. stehen. Derartige Hoffnungen richten sich vor allem auf eine Wirtschaftspolitik der proportionalen Entwicklung aller Branchen und Zweige und auf eine rasche Entwicklung des Produktivkraftsystems mittels planmäßiger und beschleunigter Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der neben den ökonomischen Effekten auch die Arbeitsinhalte verändern soll. Als ein erster Schritt in diese Richtung gilt der Übergang zur Kombinatsstruktur der Volkswirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1122–1124 Reparaturstützpunkte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RepublikfluchtSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 R. ist die ständige Wiederholung und Erneuerung des Produktionsprozesses, wobei die Produktionsmittel, die Arbeitskräfte, die Produktionsverhältnisse und die Produkte auf Basis der jeweiligen Gesellschaftsformation neu geschaffen und zugleich weiterentwickelt werden. „In einem stetigen Zusammenhang und dem beständigen Fluß seiner Erneuerung betrachtet, ist jeder gesellschaftliche Produktionsprozeß daher zugleich…
DDR A-Z 1985
Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1985)
Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffes und an die Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die stationäre Ausführung des Eingriffes in einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken wegen des Gesundheitszustandes der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgl. wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und DB dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und GBl. II, S. 149). Die Kosten für die SchU. werden von der Sozialversicherung übernommen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von vielen Ärzten darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen, V.), d.h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR — nach langem Zögern aus bevölkerungspolitischen Bedenken (Bevölkerung) — auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß mit der Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht vermieden werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet worden sind, die den Versuch, den Geburtenrückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Zahl der lebend Geborenen, die 1963 fast wieder den Höchststand von 1950 erreicht hatte, war bis 1974 auf ihren tiefsten Stand mit 59,4 v.H. gegenüber 1963 gesunken; sie ist aber seitdem [S. 1141]wieder bis auf (1982) 79,6 v.H. des Standes von 1963 angestiegen. In dieser Entwicklung spielt jedoch die allgemeine demographische Entwicklung eine deutliche, wenn auch nicht genau zu bestimmende Rolle (extrem schwache Besetzung von Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen, überproportionaler Männerverlust durch die Fluchtbewegung bis 1961, Absinken der Heiratshäufigkeit auf ein Minimum im Jahr 1967 u.a.). Die Zahl der SchU. ist nicht bekannt. Über die (nicht seltenen) Gesundheitsschäden durch die SchU., obwohl durch Ärzte vorgenommen, verlautet wenig. — Die bisherigen Erfahrungen haben — auch in der UdSSR — gelehrt, daß jede beschränkte oder bedingte Freigabe der SchU., also Fristen- bzw. Indikationenregelung, eine „Abtreibungsmentalität“ zumal unter den jüngeren Frauen bewirkt: sie mindert deren Bereitschaft, die Unbequemlichkeiten der SchV. auf sich zu nehmen und läßt das Risiko unerwünschter Sch. geringer erscheinen. Die Indikationenregelung läßt Frauen, die auf die Genehmigung einer SchU. kaum Aussicht haben, die (gesetzwidrige) Abtreibung in Kauf nehmen. Zu vermuten ist, daß nicht wenige Strafverfolgungen wegen Abtreibung stattfinden. Auch darüber verlautet nichts. Die DDR versucht, einem Überhandnehmen der Anträge auf SchU. und der Tendenz zur Abtreibung durch Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien und Kinder entgegenzuwirken (Kinderbeihilfen; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR einer eher skeptischen Haltung gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: Sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet. Arzneimittelversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1140–1141 Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwerindustrieSiehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsrecht als eigener Rechtszweig A. Grundmerkmale 1. Gegenstand. Als eigenständiger Rechtszweig umfaßt W. jene Rechtsnormen, welche die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft einschließlich der Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten regeln. Gegenstand des W. sind daher a) die Beziehungen zwischen den wirtschaftsleitenden Organen, der staatlichen Verwaltung und den früheren VVB, sowie den Wirtschaftseinheiten — hierarchischer Ordnung —, b) die Beziehungen der Wirtschaftseinheiten untereinander — Gleichordnung — sowie c) Beziehungen innerhalb der Wirtschaftseinheiten. Zentrale Regelungsmaterie der wirtschaftsrechtlichen Normen sind somit die Verhältnisse der Bereiche Leitung, Planung, Organisation und Kooperation (Betriebsformen und Kooperation) in der sozialistischen Planwirtschaft. 2. Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des W. bezieht sich im wesentlichen auf die staatliche Industrie, jedoch sind auch Bau- und Wohnungswesen, Verkehrswesen, Binnenhandel, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Dienstleistungswirtschaft inbegriffen, nicht jedoch das Agrarrecht. Erfaßt werden somit vor allem die innerstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen, wobei der Außenhandel insoweit dem wirtschaftsrechtlichen Regelungsbereich unterliegt, wie in diesem Rahmen innerstaatliche Wirtschaftsbeziehungen zwischen Fertigungsbetrieben und Außenhandelsunternehmen entstehen. Die dem W. zugrundeliegende Konzeption und Methode besteht in der Verknüpfung von zentraler staatlicher Leitung und Planung mit der eigenverantwortlichen Wirtschaftstätigkeit in ökonomisch und juristisch selbständigen Betrieben sowie deren Kooperationsbeziehungen untereinander. Hierzu bedarf es der Entwicklung spezifischer Rechtsinstitute und Rechtsformen. Grundlage der betrieblichen Wirtschaftstätigkeit bildet das „Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung“, demgemäß Betriebe ihre Ausgaben durch entsprechende Einnahmen abdecken und den darüber hinaus erwirtschafteten Gewinn anteilig an den Staatshaushalt abführen. Den in wirtschaftlich-operativer Hinsicht selbständigen Wirtschaftseinheiten werden zur Durchführung ihrer Aufgaben materielle und finanzielle Werte (Fonds) aus dem gesamtgesellschaftlichen, nur staatlich verfügbaren Volkseigentum übertragen. Die so institutionalisierte „Rechtsträgerschaft“ (Fondsinhaberschaft) beinhaltet bestimmte rechtliche Befugnisse zur zweckbestimmten Bewirtschaftung der Fonds. Zugleich wird dadurch die Rechtsstellung der Wirtschaftseinheiten so ausgestaltet, daß diese nicht als Eigentümer, sondern nur als Verwalter der zugewiesenen Fonds und Inhaber von Dritten gegenüber absolut wirkenden Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnissen auftreten können. Diese Gesamtkonzeption sichert die richtungweisende Entscheidungskompetenz des Staates und begreift die zentral und staatlich gelenkte Planwirtschaft als ein vielfach gegliedertes System wirtschaftsleitender und wirtschaftender Instanzen und Organisationen. 3. W.-Verhältnisse. Die grundlegende juristische Kategorie des W. stellt das W.-Verhältnis dar, das sowohl Austausch- wie Planungsverhältnisse einheitlich erfaßt. Die W.-Verhältnisse basieren auf W.-Normen, d.h. auf den daraus fließenden subjektiven Rechten und Pflichten, deren Träger die W.-Subjekte als grundsätzlich handlungsfähige juristische Personen bilden. Zur Begründung eines konkreten W.-Verhältnisses bedarf es des Hinzutretens von weiteren in der entsprechenden Norm fixierten rechtserheblichen Tatsachen. Die W.-Verhältnisse werden unterschieden a) nach den beteiligten Subjekten: W.-Verhältnisse in der zwischenbetrieblichen Kooperation, im Leitungssystem und außerhalb der Wirtschaft bei Staatsorganen, W.-Verhältnisse in der innerbetrieblichen und innerorganisatorischen Arbeitsteilung, zwischen Struktureinheiten der Wirtschaftsorganisationen oder der Leitungsorgane in ihrer Beziehung untereinander oder zur Organisation, der sie angehören; b) nach ihrem Gegenstand: Planungsrechtsverhältnisse Organisationsrechtsverhältnisse Leistungsrechtsverhältnisse; c) nach der Art und Weise des Zustandekommens [S. 1507]und der Festlegung der subjektiven Rechte und Pflichten der Beteiligten: Leitungsrechtsverhältnisse Vertragsverhältnisse. 4. W.-Subjekte. Die W.-Subjekte unterscheiden sich in ihrer Rechtsstellung und Entscheidungskompetenz im Rahmen der „Leitung und Planung der Volkswirtschaft“. Aufgrund der verschiedenen Aufgaben werden 2 Hauptgruppen unterschieden: die staatlichen Organe der Wirtschaftsleitung und die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheiten. Zur ersten Gruppe zählen a) die zentralen staatlichen Organe mit zweigleitender Funktion: die Industrieministerien und Ressortministerien wie das Ministerium für Handel und Versorgung, b) mit generell koordinierender Funktion: der Ministerrat, die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und das Ministerium für Wissenschaft und Technik, c) mit partiell koordinierender Funktion: das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung und das Staatliche Vertragsgericht (StVG) und d die örtlichen Staatsorgane. Die zweite Gruppe umfaßt die unmittelbar wirtschaftsleitenden Organe, wie die früheren VVB, und die Wirtschaftsorganisationen. Unter den Begriff der Wirtschaftsorganisation fallen dabei staatliche (VEB, Kombinate und Kombinatsbetriebe), genossenschaftliche bzw. gesellschaftliche (LPG, PGH, Zentrag) und private Betriebe (Einzelhandwerker, Einzelhändler und andere Gewerbetreibende). Daneben stellen auch staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen als Organisationen außerhalb der Wirtschaft wie Universitäten, Akademien und Krankenhäuser sowie Ferienheime und Sanatorien des FDGB, ferner gesellschaftliche Organisationen als Verbraucher und Wirtschaftsgemeinschaften (Kooperationsgemeinschaften) Subjekte des W. dar. Diese Gruppierung ist für die Industrie, den Handel und das Finanzwesen wie auch für die Landwirtschaft und das Handwerk verbindlich; allerdings sind bei letzteren Besonderheiten zu beachten. Ferner bilden die Außenhandelsbetriebe und -unternehmen spezielle Rechtssubjekte und sind mit spezieller Rechtsfähigkeit ausgestattet. Die Bildung von W.-Subjekten erfolgt durch bestimmte Gründungs- und Entstehungsakte wie Wahlen bei Volksvertretungen und Räten, Beschlüssen bei zentralen wirtschaftsleitenden Organen, Gründungsanweisungen bei Kombinaten und VEB, Beschlüssen der Mitglieder und staatlichen Genehmigungen bei LPG und PGH sowie Organisationsverträgen bei Wirtschaftsgemeinschaften. Für private Betriebe bestehen spezielle Vorschriften, z.B. die Gewerbegenehmigung für Handwerksbetriebe. Da die Rechtsstellung der Subjekte die W.-Verhältnisse bestimmt und somit für den angestrebten Wirtschaftsprozeß mitverantwortlich ist, muß vor allem die Rechtsstellung der wirtschaftsleitenden staatlichen Organe und die der produzierenden Wirtschaftsorganisationen aufeinander abgestimmt und exakt und stabil festgelegt werden. Regelungsbedürftig sind die Abgrenzung und das Ineinandergreifen der verschiedenen Kompetenzen. Durch die Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung zunächst Ende der 60er Jahre sowie seit 1978 wurde die Subjektstruktur des Wirtschaftssystems dahingehend modifiziert, daß der größte Teil der Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt wurde. 5. Rechtsformen. Als Rechtsformen des W. bestehen a) Rechtsnormen, b) staatliche und betriebliche Einzelentscheidungen und c) Wirtschaftsverträge. In den Rechtsnormen finden die Grundsatzentscheidungen ihren Niederschlag; zugleich bilden sie damit die Grundlage für Einzelentscheidungen und Wirtschaftsverträge. Einer normativen Regelung unterliegen in der Regel: a) das Erlangen und Erlöschen der Rechtsfähigkeit von Wirtschaftsorganisationen sowie deren grundsätzlicher Inhalt, das Verhältnis der Rechtssubjekte zu ihren Gründern und die aus ihrer Rechtsstellung fließenden Aufgaben, Rechte und Pflichten, b) die für den jeweiligen Planungszeitraum festgelegten volkswirtschaftlichen Zielvorgaben in ihren wesentlichen Proportionen und Realisierungsbedingungen als Plankennziffern, c) objektbezogene Parameter, die wichtige wirtschaftliche und technisch-wirtschaftliche Zusammenhänge nach einheitlichen Maßstäben festsetzen, z.B. Fachbereichsstandards, Grenzwertbestimmungen für Immissionen, Voraussetzungen für die Erteilung von Gütezeichen, d) Grundkategorien bestimmter, allgemein wiederkehrender Verhaltensweisen im Rahmen von Leitungs- und Vertragsverhältnissen wie Termine und Ortsbestimmungen, von denen ein rechtlich zulässiges oder gebotenes Handeln abhängt. Bei den Vertragsrechtsverhältnissen werden die zwingenden Rechtsnormen durch dispositive ergänzt. Aufgabe des W. als staatliches Leitungsinstrument ist es, eine effiziente Fertigung und Verteilung im Rahmen der staatlich gesteuerten Planwirtschaft zu gewährleisten, wobei die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen der zentralen staatlichen Leitung in die Leitungs- und Wirtschaftstätigkeit der Kombinate und Betriebe und anderer Organisationen im Mittelpunkt steht. Darin ist die Aufgabe eingeschlossen, die Interessen der Wirtschaftseinheiten mit den gesamtstaatlichen Interessen zu verbinden bzw. in Übereinstimmung zu bringen. [S. 1508]<B. Abgrenzung und historische Entwicklung> Das W. der DDR ist ein relativ junger und noch in der Entwicklung stehender Rechtszweig, dessen Existenzberechtigung in der DDR zunächst umstritten war. Als eigenständiges Gebiet der Gesetzgebung, der Forschung und Lehre wird das W. heute in allen RGW-Mitgliedsstaaten anerkannt. In der Frage des W. als einem besonderen Rechtszweig bestehen nach wie vor verschiedene Auffassungen. Im Kern des Meinungsstreites geht es um die Festlegung des Gegenstandes eines Rechtszweiges bzw. die Art und Weise seiner Charakterisierung. So wird in der DDR das entscheidende Kriterium für den Gegenstand der rechtlichen Regelung und damit die Einteilung der Normen und Rechtsinstitute in Rechtszweige im Handeln und Verhalten der Menschen innerhalb eines bestimmten gesellschaftlichen Bereiches gesehen. Da hier die Methoden der rechtlichen Regelung als ein zwar wichtiges, aber von dessen Gegenstand abgeleitetes Kriterium betrachtet werden, erscheint eine Verbindung unterschiedlicher Methoden im W. als zulässig und erforderlich. Die gegenteilige Position stellt darauf ab, daß die Methoden der rechtlichen Regelung, insbesondere Über- und Unterordnungsverhältnisse einerseits und Gleichordnungsbeziehungen andererseits, den ausschlaggebenden Anknüpfungspunkt für die Bildung von Rechtszweigen begründen. Konkret handelt es sich um das Problem, ob diese Verhältnisse in ihrer Gesamtheit einem eigenen Rechtszweig W. zugeordnet oder auf die Rechtszweige Verwaltungs- bzw. Staatsrecht (Über- und Unterordnung) und Zivilrecht (Gleichordnung) aufgeteilt werden müssen. Im Jahr 1958 begann in der DDR die Loslösung der wirtschaftsrechtlichen Materie vom Zivilrecht. Der Aufbau des W. fand mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe vom 9. 2. 1967 (GBl. II, S. 121) einen ersten Abschluß. Der VII. Parteitag der SED (1967) bestätigte die Existenz des W., das als „sozialistisches Wirtschaftsrecht“ in Art. 12 der Verfassung von 1968 Aufnahme fand. Damit war das W. als selbständiger Rechtszweig im wesentlichen etabliert und wurde seither nicht mehr in Frage gestellt. Entsprechend der im Jahr 1967 nach dem VII. Parteitag der SED verkündeten rechtspolitischen Konzeption sollte die Regelung der zivilrechtlichen Beziehungen der Bürger einem neu zu schaffenden Zivilgesetzbuch vorbehalten bleiben. Nach intensiven Vorbereitungen in den Jahren 1973 und 1974 wurde 1975 das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR verabschiedet, das 1976 in Kraft trat. Es regelt „Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden“ (§ 1 Abs. 2 ZGB); das Recht der Wirtschaftsbetriebe blieb dabei ausgeklammert. Für die Wirtschaft waren inzwischen weitere besondere Wirtschaftsgesetze verabschiedet worden. Bedeutung erlangten die Durchführungsverordnungen zum Vertragsgesetz, die VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftliche strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen vom 21. 12. 1967 (GBl. II, S. 43), die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287), die VO über die Aufgaben und Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) i. d. F. vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209), die VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 377), die zusammenfassende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129), die VO über die Einheit von Plan und Vertrag beim Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 55) sowie die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355). Den letzten bedeutenden Einschnitt in der Wirtschaftsgesetzgebung bildete die Novellierung des Wirtschaftsvertragsrechts durch das Vertragsgesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293) mit den hierzu gleichzeitig erlassenen 5 DVO (GBl. I, S. 325 ff.). Zur Regelung der außenwirtschaftlichen Beziehungen wurde am 5. 2. 1976 das Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) erlassen (GBl. I, S. 61). Außer dem W. sind an der Steuerung der Wirtschaftsabläufe jedoch auch andere Rechtszweige beteiligt, insbesondere das Staatsrecht (Staatslehre; Verfassung), das Verwaltungsrecht, einschließlich dem Finanzrecht (Finanzsystem), das Zivilrecht, das Arbeitsrecht, das Bodenrecht und das LPG-Recht (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Staats- und Verwaltungsrecht stehen in einer besonders engen Wechselbeziehung zum W., da die Verfassung und andere Normen des Staatsrechts die Grundlage des W. bilden, indem sie die leitenden Prinzipien und Aufgaben der Wirtschaft formulieren. Zudem regelt das Staatsrecht die Stellung der wichtigsten Subjekte des W.: der Minister, der örtlichen Staatsorgane und der Betriebe. Inhalt des Verwaltungsrechts sind die Rechtsvorschriften der vollziehend verfügenden Staatstätigkeit, während das Finanzrecht die Regelung der Leitung von Akkumulation und Verteilung der finanziellen Ressourcen des Staates betrifft (Haushalts-, Steuer- und Abgabenrecht, Investitionswesen, Finanzverwaltungsrecht, Bank- und Kreditrecht, betriebliche Finanzen). Da die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staatsorganen und zwischen diesen und [S. 1509]den Wirtschaftsorganisationen als Wirtschaftsverwaltungsrecht dem W. zugeordnet sind, können diese vom Verwaltungsrecht nur im allgemeinen Rahmen des Aufbaus und der Arbeitsweise des Staatsapparates erfaßt werden. Vor allem das Zivilrecht hat durch die Entfaltung des Rechtszweiges W. bedeutende Einbußen erfahren. Es regelt im wesentlichen noch die Versorgungsbeziehungen der Bürger zum Betrieb oder der Bürger untereinander. Weitgehend überflüssig wurde das Handelsrecht. Durch die rechtliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsrecht erheblich an der Leitung der Arbeitsprozesse beteiligt, indem es die kollektiven und individuellen Beziehungen der Arbeiter und Angestellten (Werktätige) untereinander und zum Betriebe regelt. Arbeitsrecht und W. sind oft aufeinander bezogen und eng miteinander verknüpft. Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft (1952) und dem Entstehen der LPG kam es zur Ausbildung eines speziellen Rechtszweiges für diese Genossenschaften. Obwohl vielfach grundlegende wirtschaftsrechtliche Vorschriften angewandt wurden, waren wohl die genossenschaftlichen Eigentums- und Arbeitsverhältnisse für diese Sonderrechtsentwicklung ursächlich. Mit Einschränkungen erfaßt das LPG-Recht den Regelungsbereich des für die Industrie geltenden Arbeits- und Organisationsrechts: es normiert die Beziehungen der Organisation und Tätigkeit der LPG, einschließlich der Wechselbeziehungen zu kooperativen Einrichtungen, die Beziehungen der LPG zu ihren Mitgliedern, ferner die Beziehungen zwischen den Produktionskollektiven untereinander und zur LPG sowie der einzelnen im Produktionskollektiv. Da die Grundlagen für die Existenz eines eigenständigen Rechtszweiges W. lange Zeit umstritten waren, kann die Rechtswissenschaft der DDR auch gegenwärtig kein vollkommen abgeklärtes Bild des Gegenstandes vorweisen. Dazu trägt bei, daß diese Rechtsmaterie aufgrund ihrer Aufgabe und starken Abhängigkeit von wirtschaftspolitischen Entscheidungen einem raschen Wandel unterworfen ist. So ist es bisher auch nicht zu der vor allem 1969 und 1970 diskutierten Gesamtkodifikation des W. gekommen. Zweifelhaft erscheint, ob ein umfassendes Wirtschaftsgesetzbuch noch angestrebt wird. Nach der bescheideneren Zielsetzung des VIII. Parteitages der SED (1971), das W. nur weiter auszugestalten, und nach seiner partiellen Weiterentwicklung in den letzten Jahren kann davon ausgegangen werden, daß diese Kodifikationspläne vorerst fallengelassen wurden. Nicht nur technische Schwierigkeiten, die vielgestaltigen Normen und die Über- und Unterordnungs- sowie Gleichordnungsverhältnisse zu einer einheitlichen Gesamtregelung zu führen, dürfte für die Zurücknahme der ursprünglichen Zielsetzung ausschlaggebend sein. II. Organisationsrecht A. Allgemeine Bestimmung Als Teilgebiet des W. werden im Organisationsrecht (O.) speziell jene Rechtsvorschriften erfaßt, welche die Gründung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung sowie die Rechtsstellung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung agierenden Wirtschaftseinheiten regeln. Die sich in der Verwirklichung einer bestimmten Rechtsstellung darstellenden Statusverhältnisse sind die zentrale juristische Kategorie des O. Im einzelnen beinhaltet es vor allem subjektbezogene Grundsatzregelungen des Entstehens, Änderns und Auflösens von Organisationen, die Festlegung und Ausgestaltung ihrer typischen inneren Struktur, ihres Leitungssystems, ihrer Fondswirtschaft, ihrer Leistungsgrundsätze sowie ihres rechtserheblichen Willensbildungsprozesses und tatsächlichen Handelns. Diese Regelungsmaterie zielt in erster Linie auf die Grundeinheiten des Wirtschaftsorganismus. Darüber hinaus betrifft das O. auch alle zwischenbetrieblichen Organisationsformen, denen die gemeinschaftliche Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder die zentralisierte Wahrnehmung von Teilfunktionen übertragen ist. Organisationsrechtlich relevant ist in diesem Zusammenhang auch das Handeln und Beziehungsgefüge zwischen den Beteiligten, wenn diese keine eigene Rechtssubjektsqualität aufweisen; ausschlaggebend sind hier ihre selbständige Willensbildung und Funktion. B. Wirtschaftsorganisation Die derzeitige Organisationsstruktur der Wirtschaft weist insgesamt 5 Wirtschaftseinheiten auf: 1. Volkseigenes Kombinat Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Kombinats-VO) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355) gilt „das volkseigene Kombinat als die grundlegende Wirtschaftseinheit der materiellen Produktion“. Damit wird den Kombinaten eine Schlüsselstellung im Wirtschaftssystem der DDR zugeschrieben. Neben der Wirtschaftstätigkeit übt das Kombinat zugleich „staatliche Funktionen der Wirtschaftsleitung aus“ (§ 4 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO vom 8. 11. 1979). Es ist rechtsfähig, juristische Person, „und begründet im eigenen Namen Verbindlichkeiten und haftet für ihre Erfüllung“ (§ 3 Abs. 4, S. 1 Kombinats-VO). Über die Gründung eines Kombinats entscheidet entweder der Ministerrat (bei direkter Unterstellung unter ein Ministerium), der zuständige Minister (keine direkte Unterstellung unter ein Ministerium) oder der Rat des Bezirkes (Kombinat im Verantwortungsbereich der örtlichen Räte) nach Zustimmung des fachlich zuständigen Ministers (§ 36 Abs. 1–3 Kombinats-VO). Das Kombinat ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft, [S. 1510]das durch das StVG bei den Bezirksvertragsgerichten geführt wird, einzutragen. Es weist u.a. die rechtlich vertretungsbefugten Personen aus, die in erster Linie der Generaldirektor und bei Verhinderung seine Stellvertreter sind. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung ist das Kombinat in der Regel einem Ministerium oder einem Rat des Bezirkes unterstellt. Die Leitung erfolgt entweder über einen Stammbetrieb, über Leitbetriebe oder über ein gesondertes Generaldirektorat. 2. Kombinatsbetrieb Innerhalb des Kombinats stellt der Kombinatsbetrieb eine ökonomisch und juristisch selbständige Einheit dar. Er ist ebenfalls juristische Person und begründet Verbindlichkeiten im eigenen Namen, für deren Erfüllung er haftet (§ 6 Abs. 1 u. 2 Kombinats-VO). Die Direktoren als Leiter der Kombinatsbetriebe unterstehen dem Generaldirektor des Kombinats und sind diesem verantwortlich und rechenschaftspflichtig (§ 27 Abs. 4 Kombinats-VO). Die Einordnung in das Kombinat ist als Relativierung der ökonomischen Selbständigkeit des Kombinatsbetriebes anzusehen. 3. Volkseigener Betrieb (VEB) Durch die herausgehobene Stellung der Kombinate hat sich die Bedeutung der selbständigen VEB verringert. Standen die Regelungen bezüglich der VEB in den durch § 43 Abs. 2 Kombinats-VO aufgehobenen Abschnitten der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB (VVB-VO) vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129) noch an erster Stelle, so ist diese Regelungsmaterie in der Kombinats-VO deutlich knapper ausgefallen, wobei häufig nur eine Verweisung auf Bestimmungen der Kombinate und ihrer Betriebe erfolgt. Auch die VEB gelten als „ökonomisch und rechtlich selbständige Einheiten der materiellen Produktion oder eines anderen Bereichs der Volkswirtschaft“ (§ 31 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO). Sie gehören keinem Kombinat an, sondern sind „einem Staatsorgan oder wirtschaftsleitenden Organ unterstellt“ (§ 31 Abs. 1, S. 2 Kombinats-VO). Gleich dem Kombinatsbetrieb ist der VEB rechtsfähig (juristische Person), und für die Vertretung der VEB im Rechtsverkehr gelten die Regelungen des Kombinats entsprechend. 4. Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB) Mit dem forcierten Auf- und Ausbau der Kombinate gingen Anzahl und Bedeutung der VVB sehr stark zurück. Die VVB bildeten eine Art Zwischenglied zwischen den zentralen wirtschaftsleitenden Staatsorganen und den Wirtschaftseinheiten, wobei sie letzteren näherstanden, als sie mit eigenen (finanziellen) Fonds ausgestattet wurden. Für ihre Stellung gelten die §§ 34 ff. VVB-VO vom 28. 3. 1973. Sie stellten bis 1978 häufiger die wirtschaftsleitenden Organe für bestimmte Sortiments- und Fertigungskomplexe, bestehend aus unterstellten VEB. Parallel zu den Kombinatsregelungen sind auch VVB rechtsfähig (§ 35 Abs. 1, S. 1 VVB-VO) und werden von einem Generaldirektor mit Weisungsrecht gegenüber den nachgeordneten Einheiten geleitet (§ 35 Abs. 2, S. 1 VVB-VO). 5. Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften Art. 42 Abs. 2 der Verfassung der DDR sieht die Bildung von Wirtschaftseinheiten vor, deren nähere Ausgestaltung durch die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287) vorgenommen wird. Diese können von mehreren rechtsfähigen Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Wirtschaftsorganisationen auf freiwilliger Basis und unter wirtschaftlicher und juristischer Eigenverantwortung der Beteiligten zur gemeinsamen Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder zur gemeinsamen Wahrnehmung von Funktionen gebildet werden. Voraussetzung hierzu ist ein Organisationsvertrag. Als kooperative Organisationsform haben die Wirtschaftsgemeinschaften eine effizientere Arbeitsteilung, die Konzentration der Forschungskapazität, komplexe Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. zum Ziel. In der Regel besitzen sie keine Rechtsfähigkeit. C. Kompetenzen der Wirtschaftseinheiten Mit Ausnahme der Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften sind den übrigen Wirtschaftseinheiten bestimmte Kompetenzen zugewiesen. Diese differieren entsprechend der unterschiedlichen Rechtsstellung und beinhalten die Planungskompetenz: Aufstellen von Fünfjahr- und Jahresplänen aufgrund staatlicher Planentscheidungen und eigener Analysen der allgemeinen und Bedarfsentwicklung (§§ 9 Abs. 1 u. 2, 34 Abs. 2, S. 1 Kombinats-VO; §§ 36, 37 VVB-VO); Fondskompetenz. Befugnis, Fonds im Rahmen der Rechtsvorschriften und des Planes zu bilden, zu besitzen, zu nutzen und über sie zu verfügen (§§ 3 Abs. 2, 14, 15, 18, 31 Abs. 4, 34 Abs. 1 u. 4 Kombinats-VO; § 44 Abs. 1 VVB-VO); Kooperationskompetenz: Recht auf Schaffung von Kooperationsbeziehungen mit anderen Wirtschaftseinheiten auf Grundlage der staatlichen Plankennziffern und anderer staatlicher Planentscheidungen (§§ 23, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO); Produktionskompetenz. Durchführung der in den staatlichen Plänen festgelegten mengenmäßigen, bedarfs- und qualitätsgerechten Produktion und anderer Wirtschaftstätigkeiten, wie die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. (§§ 1, 2 Abs. 1, 6, 17, 31 Abs. 1, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO). Zu diesen grundsätzlichen Befugnissen treten bei Kombinaten weitere hinzu: [S. 1511] * Außenhandelskompetenz: Berechtigung, „gemeinsam mit den zuständigen Außenhandelsbetrieben internationale Wirtschaftsverträge über die Spezialisierung und Kooperation der Produktion“ mit Partnern der RGW-Mitgliedsstaaten abzuschließen (§ 16 Abs. 5 Kombinats-VO). Daneben können Außenhandelsaufgaben durch einen dem Kombinat zugehörigen Außenhandelsbetrieb (AHB) wahrgenommen werden (§ 17 Abs. 3 Kombinats-VO). Diese dem Außenhandelsministerium unterstellten Betriebe — und nicht die Kombinate — sind Vertragspartner bei Außenhandelsgeschäften. Organisationskompetenz: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Generaldirektor die Befugnis verliehen, Funktionen und Aufgaben der Kombinatsbetriebe zu ändern (§ 7 Abs. 1 Kombinats-VO) bzw. gewisse Aufgaben zu zentralisieren (§ 7 Abs. 2 Kombinats-VO). Weiterhin hat er die Kooperationsbeziehungen innerhalb des Kombinats auf der Grundlage des Planes und des Vertragsgesetzes zu regeln sowie die dabei auftretenden Streitigkeiten zu entscheiden (§ 23 Abs. 2 Kombinats-VO). Normsetzungskompetenz: Auf Grundlage und in Ausführung der Kombinats-VO und weiterer Rechtsvorschriften sind Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kombinats in einem Statut festzulegen (§ 29 Abs. 1 Kombinats-VO). Die weitere Ausgestaltung des Statuts erfolgt durch Ordnungen, die der Generaldirektor erläßt (§ 29 Abs. 5 u. 6 Kombinats-VO). Bei den VEB kann von einer Außenhandelskompetenz nur insofern gesprochen werden, als bestimmte VEB spezielle Außenhandelsbetriebe (AHB) darstellen. Diese schließen Im- und Exportverträge in eigenem Namen für Rechnung der Produktions- oder Binnenhandelsbetriebe. In der Organisationskompetenz der VEB liegt die Festlegung der betrieblichen Leitungsstruktur durch den Direktor, die das übergeordnete Organ zu bestätigen hat (§ 33 Abs. 1 Kombinats-VO). Die Normsetzungskompetenz erschöpft sich im wesentlichen in der durch § 92 Abs. 1 AGB eingeräumten Befugnis des Betriebsleiters, eine Arbeitsordnung (§ 91 AGB) zu erlassen (Arbeitsrecht). Gemäß § 31 Abs. 5 Kombinats-VO können bestimmte VEB auch ein Statut haben. Die Leitung der Wirtschaftseinheiten wird von einem Generaldirektor oder Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung wahrgenommen. Die Berufung und Abberufung des Betriebs- oder Kombinatsleiters erfolgen durch das übergeordnete Organ, dem dieser verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist (§§ 5, 24 und 25; 27, 28; 32 Kombinats-VO und §§ 34 ff. VVB-VO). Den Beschäftigten kommen die in Art. 21 der Verfassung, im AGB, der Kombinats- und VVB-Verordnung (und der VO über Kooperationsgemeinschaften) niedergelegten Mitwirkungsrechte zu (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Leitungsrecht A. Struktur der Wirtschaftsleitung Das Leitungsrecht normiert in erster Linie die durch Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen den Wirtschaftseinheiten bestehenden Beziehungen. Dem vertikalen Leitungsrechtsverhältnis steht das horizontale Vertragsrechtsverhältnis gegenüber. Die Grundlage des Leitungssystems der Wirtschaftseinheiten bildet das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus, dessen beide Begriffskomponenten im Prinzip der Einzelleitung und der in verschiedenen Rechtsvorschriften festgelegten „umfassenden demokratischen Mitwirkung der Werktätigen“ zum Ausdruck kommen. Das Leitungsrecht steht in enger Beziehung zum Planungsrecht, jedoch können bei weitem nicht alle Maßnahmen und Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftsleitung als staatliche Planungstätigkeit qualifiziert werden. Gekennzeichnet wird das Wirtschaftsleitungsrecht dadurch, daß es rechtsverbindliche Maßstäbe für die Entscheidungen der Leitungsorgane und für das Verhalten der betroffenen Adressaten setzt. Da dies in gewissem Sinne auch auf das Planungsrecht zutrifft, kann das Leitungsrecht als die umfassende und übergreifende Basisregelung begriffen werden. Das Leitungssystem der DDR-Wirtschaft gliedert sich im wesentlichen in 2 Ebenen: 1. Als zentrales Organ der Wirtschaftsleitung fungiert der Ministerrat, der seine Tätigkeit auf Grundlage und entsprechend der Direktiven der SED sowie der Wirtschafts- und Haushaltspläne des Staates entfaltet (vgl. § 3 Abs. 1, S. 1 Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, GBl. I, S. 253). Die Ministerien, Ämter und andere zentrale staatliche Leitungsinstanzen nehmen als Organe des Ministerrates dessen Leitungsaufgaben wahr. Die direkte Anleitung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche erfolgt durch Institutionen mit bereichsleitender Funktion, den Industrie- und anderen Zweigministerien (z.B. Ministerium für Außenhandel, für Bauwesen, für Post- und Fernmeldewesen) (Industrieministerien). An dieser Steuerung sind auch generell koordinierende Ministerien und Staatsorgane beteiligt (wie das Ministerium für Wissenschaft und Technik, Ministerium für Materialwirtschaft) sowie partiell koordinierende und/oder kontrollierende Organe wie das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, das Amt für Erfindung und Patentwesen, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik), das Staatliche Vertragsgericht und das Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). Die Planungsfunktion wird vor allem von der Staatlichen Planungskommission als generell koordinierende Aufgabenstellung durchgeführt (Planung, IV. A.). [S. 1512]2. Die zweite Ebene bilden die Kombinate mit ihren Kombinatsbetrieben und die VEB. Zwischen diesen beiden Ebenen gab es bis Ende der 70er Jahre eine mittlere Ebene, bestehend vor allem aus den VVB. B. Leitungsmittel Dem Grundsatz der Über- und Unterordnung folgend, wird das Leitungsrechtsverhältnis inhaltlich von der übergeordneten Instanz bestimmt, wobei die nachgeordnete Wirtschaftseinheit an der Entscheidungsbildung beteiligt werden soll. Die Leitungsmittel (Rechtsformen) zur Gestaltung der Leitungsrechtsverhältnisse und damit der wirtschaftsrechtlichen Leitungsentscheidung sind vielgestaltig und haben noch keine gesetzlich einheitliche Normierung erfahren. Grundsätzlich wird zwischen a) Rechtsnorm und b) Einzelentscheidung unterschieden. Von Staatsorganen, denen eine Normierungsbefugnis zusteht — Ministerien und Ämter —, können Anordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen und im Gesetzblatt verkündet werden. Wirtschaftseinheiten und wirtschaftsleitende Organe können normative Weisungen aussprechen. Richtlinien, Dienstanweisungen und Verfügungen können von allen Leitungsorganen erlassen werden. Mittels Anordnungen werden Sachverhalte geregelt, die zum einen für einen bestimmten Industriezweig von zentraler Bedeutung sind. In der Regel spielen dabei eine längerfristige Konzeption der Regelung und ein erhöhter Publizitätsgrad als Voraussetzungen der praktischen Umsetzung eine Rolle. Zum anderen bilden sie die Regelungsart für bereichsüberschreitende Normierungen und solche, die unmittelbare Auswirkungen außerhalb des betroffenen Ministeriums haben, sowie für die Festlegung der Rechte und Pflichten von Betrieben und Einrichtungen außerhalb der Industrie. Durchführungsbestimmungen werden vom zuständigen Minister im Rahmen seiner Befugnisse zur Durchführung von Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates erlassen. Normative Verfügungen haben die Rechte und Pflichten der Leiter und nachgeordneten Wirtschaftseinheiten zum Inhalt. Als eine Anleitung zum Handeln vermitteln die Richtlinien sowohl Ziele wie Lösungswege für bestimmte Aufgaben. Schließlich ergehen Regelungen als Dienstanweisung, um die Verhaltensweisen der Mitarbeiter des Ministeriums, der Generaldirektoren sowie der Leiter der anderen direkt unterstellten Wirtschaftseinheiten verbindlich festzulegen. Bei den Einzelentscheidungen kann zwischen normativen und individuellen Entscheidungen ähnlich der Abgrenzung zwischen Verwaltungsvorschrift und Weisung unterschieden werden. Meistens ergeht die Einzelentscheidung auf der Grundlage oder in bezug zu einer Rechtsnorm; sie kann auch auf einer höherrangigen Einzelentscheidung beruhen. Von herausragender Bedeutung sind die staatlichen Planentscheidungen, als deren wichtigste individuelle Entscheidungen die staatlichen Aufgaben (Pflicht zur Erarbeitung eines Planentwurfs), Planauflagen (verpflichtend vorgeschriebenes Verhalten zur Planerfüllung) und Bilanzentscheidungen (Koordinierung von Planentscheidungen verschiedener Verantwortungsbereiche) zu sehen sind (Planung, V.). Sofern die Einzelentscheidung nicht im Planungsbereich getroffen wird, fällt sie in der Regel als Weisung (komplexes Leitungsverhältnis) oder als Auflage (partielles Leitungsverhältnis). Als eine Sonderform der Weisung greifen die „operativen Entscheidungen“, wie Bilanz- oder Standardänderung, in den planmäßigen Wirtschaftsablauf der Betriebe ein. Schließlich werden Einzelentscheidungen zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten bzw. zur Konfliktlösung getroffen, z.B. Entscheidungen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung über den Entzug des Gütezeichens oder Schiedssprüche des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Entscheidungsfindung soll durch eine klar umrissene Entscheidungskompetenz, hohe Qualifikation der Leitungsinstanzen und das Zusammenspiel von Eigenverantwortung und demokratischer Mitwirkung der Geleiteten den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ entsprechend optimiert werden. Dabei werden neben den direkten, administrativen Leitungsmitteln auch indirekte verwandt, die unter dem Begriff „ökonomische Hebel“ zusammengefaßt sind (Finanzsystem, VI.). Vom Leitungsrecht im engeren Sinn nicht mehr umfaßt sind „Koordinierungsentscheidungen“, die die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit nicht unterstellter Leitungsorgane regeln. Rechtsformen sind die Abstimmung, Zustimmung und die gemeinsame Entscheidung. Pflichtverletzungen der nachgeordneten Wirtschaftseinheiten können eine materielle, die der Wirtschaftsfunktionäre als schuldhaftes Handeln eine persönliche Verantwortlichkeit auslösen. Die haftungsrechtlichen Sanktionsformen sind vielgestaltig und reichen von den an den Staatshaushalt abzuführenden Wirtschaftssanktionen (systemwidriges Handeln) über Ordnungsstrafen (persönliche Verantwortlichkeit), die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von vertragsgerichtlichen Entscheidungen bis hin zum Schadensersatz und der Vertragsstrafe bei der Verletzung von Wirtschaftsverträgen. Die persönliche Verantwortlichkeit ist daneben auch disziplinarischen und strafrechtlichen Regelungen unterworfen. Demgegenüber erscheint die materielle Verantwortlichkeit der Leitungsorgane eher schwach ausgeformt. IV. Recht der Planung und Bilanzierung Die „sozialistische Planwirtschaft“ ist die in Art. 9 Abs. 3 verfassungsrechtlich verankerte Wirtschafts[S. 1513]ordnung der DDR. In der westlichen Betrachtung ist dafür der Idealtypus „Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs“ geläufig. Danach erfolgt die Steuerung des Wirtschaftsprozesses durch zentrale normative Planung und Leitung der zuständigen Staatsorgane in Ausführung der richtungweisenden Beschlüsse und Direktiven der Führung der SED. Bestimmendes Moment der Planung ist ihre auf der Grundlage des Volks- bzw. Genossenschaftseigentums bestehende gesamtgesellschaftliche Zielrichtung. Als konkrete Ausdrucksform der Wirtschaftsplanung fungieren zwei Grundtypen von staatlichen Plänen: mittelfristige Fünfjahrpläne und kurzfristige Volkswirtschaftspläne, in welche die Zielvorgaben der Fünfjahrpläne sukzessive in den jährlichen Planungsabschnitt übertragen werden. Die jährlich aufgestellten Volkswirtschaftspläne bilden das entscheidende direkte Steuerungsmittel des Wirtschaftsablaufes, an deren Ausarbeitung zahlreiche Institutionen und alle Wirtschaftseinheiten beteiligt sind. Das Planungsrecht umfaßt die rechtliche Regelung jener Beziehungen, die bei der Festlegung (Planentscheidung) der Produktions- und Effektivitätsziele und den hierzu einzusetzenden Fonds und Ressourcen sowie bei deren Realisierung im jeweiligen Planungszeitraum entstehen. Es regelt sowohl das Verfahren der arbeitsteiligen Vorbereitung und des Treffens von Planentscheidungen wie auch den Prozeß der Planrealisierung, in dem durch die betriebliche Planung mittels interner Weisungen und Entscheidungen die nötigen Durchführungsvoraussetzungen geschaffen werden und zum anderen durch den Abschluß von Kooperations- und Leistungsverträgen die Präzisierung des Plans erfolgt. Aufgabe des Planungsrechts ist es somit, das koordinierte Zusammenwirken aller am Planungsprozeß beteiligten Staatsorgane und Wirtschaftseinheiten verbindlich auszugestalten, die Stabilität der Planung sicherzustellen und die Wiederholbarkeit der Planungsprozesse zu gewährleisten. Im einzelnen werden insbesondere folgende Sachverhalte geregelt: die Fixierung der Kompetenzen der Planungsorgane und Wirtschaftseinheiten, die Ordnung und Gestaltung des Planungsablaufes einschließlich der Planbestätigungen und Planänderungen, die Bilanzierung und territoriale Koordinierung der Pläne, die Planinformation, -abrechnung und -kontrolle, die Planpflichtverletzungen, die Wechselbeziehungen zwischen der innerstaatlichen Planung und der Plankoordinierung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Der Planungsprozeß läßt sich rechtlich nicht gleichmäßig präzise regeln. So kann der konkrete Inhalt eines Planungszieles nicht direkt rechtlich-normativ erfaßt werden; jedoch werden dessen Erarbeitung und Realisierung davon beeinflußt, indem die Planziele als rechtsverbindliche Entscheidungen (Planentscheidungen) formuliert werden, die Anforderungen an die Planentscheidungen normiert werden, das einheitliche und aufeinander abgestimmte Handeln der am Planungsprozeß Beteiligten rechtlich ausgestaltet wird, die einheitliche Anwendung der planungsorganisatorischen und -technischen Arbeitsmittel und -methoden durch rechtsverbindliche Festsetzung sichergestellt wird. Im Planungsrecht gibt es 3 Rechtsformen: 1. Planungsgesetze. In Gesetzesform werden von der Volkskammer der Fünfjahrplan sowie der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan des jeweiligen Planjahres verabschiedet. Der Staatshaushaltsplan beruht auf der Zielstellung des Volkswirtschaftsplans und sichert dessen Finanzierung. Die Grundsätze der Haushaltswirtschaft sind im Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383) niedergelegt (Staatshaushalt). Die Plangesetze enthalten in komprimierter Form die Globalziele, die über die Planentscheidungen aufgeschlüsselt werden. Die Staatsbilanzen sind kein Bestandteil der Plangesetze; sie werden vom Ministerrat bestätigt (§ 4 Abs. 3 des Ministergesetzes vom 16. 10. 1972) und bilden die quantitative Zusammenfassung der wichtigsten Ziele und des Ressourcen- und Fondseinsatzes (Planung, VI. B.). 2. Planentscheidungen. Sie beruhen überwiegend — ausnahmsweise auch durch Wirtschaftsvertrag möglich — auf einseitigen Willenserklärungen übergeordneter oder gesetzlich für zuständig erklärter Organe und setzen den Beteiligten rechtsverbindliche Ziele für die auszuarbeitenden Pläne und die Durchführung des Produktions- und Reproduktionsprozesses. Inhaltlich erfassen die an einzelne W.-Subjekte adressierten Planentscheidungen: die Erzeugung von Produkten oder die Erbringung anderer Leistungen, die Verwendung von Erzeugnissen und Leistungen sowie die Inanspruchnahme anderer Ressourcen, die Entwicklung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen sowie andere Effektivitätsfaktoren, die Bildung und Verwendung materieller und finanzieller Fonds. Planentscheidungen als Instrumente für die verbindliche Steuerung des Verhaltens der Betroffenen ergehen nicht isoliert, sondern als hierarchisch miteinander verknüpfte Entscheidungsketten. Auf allen Stufen des Planungsprozesses ist nach staatlichen und betrieblichen Planentscheidungen zu differenzieren. Staatliche Planentscheidungen haben vor allem die Formen [S. 1514]a) der Planbeschlüsse über die Aufgaben der Fünfjahr- und Jahrespläne und b) als staatliche Plankennziffern zur Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne und Staatshaushaltspläne. Davon umfaßt werden auch die Bilanzentscheidungen als staatlich verbindliche Naturalkennziffern des Aufkommens und der Verwendung von Material, Ausrüstung, Bauleistungen, Konsumgütern, Arbeitsvermögen, finanzieller Fonds u.ä. Bilanzentscheidungen unterliegen einem rechtlich geordneten Verfahren. Als Resultat eines wechselseitigen Informationsaustausches zwischen Herstellern und Abnehmern und unter Zugrundelegung der zentralen Vorgabebilanzen (Bilanzabstimmungen) sind die so vom entscheidungsbefugten Bilanzorgan gewonnenen Bilanzentscheidungen in den jeweiligen Plan aufzunehmen. Die staatlichen Planentscheidungen werden durch das Planungsstadium charakterisiert: Sie ergehen als Planaufgaben während der Planausarbeitung und als Planauflagen während der Plandurchführung (Planung, V. A., Planung, V. C.). Betriebliche Planentscheidungen beruhen auf staatlichen Vorgaben und umfassen in erster Linie Entscheidungen des Kombinatsleiters. 3. Verfahrensregelungen für die Ausarbeitung der Planentwürfe. Sie regeln die Vorbereitung und das Treffen der Planentscheidungen, wobei die Planungsordnung hierfür die zentrale Grundlage bildet. Die derzeit in Kraft befindliche Planungsordnung ist die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 vom 28. 11. 1979 (GBl. SDr. 1020 a–q), die im Frühjahr 1981 aufgrund der Reform der Wirtschaftsorganisation — Kombinate traten an die Stelle der VVB — durch die AO über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft 1981–1985 vom 30. 4. 1981 (GBl. I, S. 149) in vielen Teilen abgeändert und neu gefaßt wurde. Das Bilanzierungsverfahren ist zuletzt vor allem in der VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung — Bilanzierungs-VO — vom 15. 11. 1979 (GBl. I, 1980, S. 1) geregelt worden. Ergänzende Bestimmungen enthält die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens (GBl. SDr. 1021 vom 22. 2. 1980; vgl. dazu GBl. I, 1980, S. 40), die Finanzierungsrichtlinie über die volkseigene Wirtschaft vom 21. 8. 1979 (GBl. I, S. 253) und die VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben — Hauptbuchhalterverordnung — vom 7. 6. 1979 (GBl. I, S. 156). Die Planungsordnung regelt die Ausarbeitung, Durchführung und Abrechnung der staatlichen Pläne bis zum Betrieb, wobei sie auf die Kombinats- und Betriebsplanung nur insofern einwirkt, als sie mit der für diesen Bereich geltenden Rahmenrichtlinie korrespondiert. Ziel und Aufgabe der Planungsordnung ist die Sicherstellung des koordinierten Zusammenwirkens der am Planungsprozeß beteiligten Wirtschaftssubjekte. 4. Die Regelungsmaterie des Planungsrechts umfaßt ferner: die VO über die Durchführung von Investitionen vom 27. 3. 1980 (GBl. I, S. 107), die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585), geändert durch die 2. VO vom 24. 5. 1979 (GBl. I, S. 163), geändert durch die 2. VO vom 10. 7. 1980 (GBl. I, S. 215), geändert durch die 3. VO über Rechnungsführung und Statistik vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 125), die VO über die Energiewirtschaft in der DDR Energie-VO — vom 30. 10. 1980 (GBl. I, S. 321) und die VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. 12. 1983 (GBl. I, S. 405). 5. Planpflichtverletzungen. Sie werden nach den Grundsätzen der materiellen und persönlichen Verantwortlichkeit geahndet. Beim Vorliegen gesetzlich fixierter Tatbestände treten die im einzelnen vorgesehenen, juristisch differenziert ausgestalteten Rechtsfolgen ein. In erster Linie soll die Plandisziplin über die Leistungsbewertung der Betriebe gewährleistet werden; daneben finden auch moralische Stimuli Verwendung. In Fällen besonders schwerwiegender Planabweichungen können Sanktionen ergriffen werden. Im Rahmen der individuellen Verantwortlichkeit stehen a) Disziplinierungsmaßnahmen des Arbeitsrechts und b) Ordnungsstrafen als Sanktionen zur Verfügung (Ordnungswidrigkeiten). Im Rahmen der rechtlichen Verantwortlichkeit der Betriebe sind a) Wirtschaftssanktionen und b) Maßnahmen des staatlichen Leistungszwanges zu unterscheiden. Letztere stellen erhebliche staatlich-administrative Eingriffe dar, indem sie die Verfügungsgewalt der Betriebe über ihre finanziellen Fonds und Bankkonten durch umgehende Abführung an den Staatshaushalt und Kontosperren einschränken. Zuständig ist der Minister der Finanzen. Über Wirtschaftssanktionen entscheidet das Staatliche Vertragsgericht auf Antrag von Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen. Die in verschiedenen Rechtsvorschriften formulierten Sanktionstatbestände sind aber nur bis zu einem gewissen Grad geeignet, einen optimalen Planungs- und Bilanzierungsprozeß zu gewährleisten. Überzogene Strafdrohungen stehen im Gegensatz zu der im gewissen Rahmen geforderten Initiative und Eigenverantwortlichkeit der Planungsbeteiligten. Die Aufrechterhaltung der Risikobereitschaft und Entscheidungsfreudigkeit der Leiter ist daher ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Bedeutung [S. 1515]des zur Sicherstellung der Plandisziplin eingesetzten juristischen Instrumentariums der Wirtschaftssanktion. V. Wirtschaftsvertragsrecht/Vertragssystem A. Allgemeine Bestimmung Das Wirtschaftsvertragsrecht regelt die Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen, die Betriebe und andere W.-Subjekte auf gleicher Leitungsebene untereinand
Wirtschaftsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsrecht als eigener Rechtszweig A. Grundmerkmale 1. Gegenstand. Als eigenständiger Rechtszweig umfaßt W. jene Rechtsnormen, welche die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft einschließlich der Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten regeln. Gegenstand des W. sind daher a) die Beziehungen zwischen den wirtschaftsleitenden Organen, der staatlichen Verwaltung und den früheren VVB, sowie den…
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Kollegien Bildender Künstler (1985)
„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht und das Statut alle Grundsätze des Musterstatutes beinhaltet“. Die mit der Registrierung verbundene staatliche Anerkennung des K. kann durch den Rat des Bezirkes widerrufen werden. Die Räte der Bezirke „nehmen Einfluß auf die politisch-ideologische und fachliche Qualifizierung der Mitglieder, auf die Auftragsvergabe und die Verwirklichung hoher künstlerischer Maßstäbe bei der Erfüllung der Aufträge“. Sie „fördern in Zusammenarbeit mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR die Einbeziehung der Künstlerkollegien in das Auftragswesen“. Die Gründung (Mindestmitgliederzahl: 3) bzw. der Beitritt zu den K. ist freiwillig. Die Mitgliederversammlung der K. wählt den Vorstand, die Revisionskommission und einen Vorsitzenden, beschließt über das Statut und — gegebenenfalls — die Atelierordnung, die Aufnahme von Mitgliedern und die Auswahl der von ihnen einzubringenden Grundmittel, die Bildung von Fonds und deren Verwendung sowie über die Vergütungs- und Prämierungsgrundsätze. Die von den Mitgliedern in den Anteilsfonds des K. eingebrachten Grundmittel (Werkstätten, Atelierräume, Arbeitsmittel und Fachliteratur) werden entsprechend ihrem Zeitwert in nicht verzinsbaren Raten innerhalb von 10 Jahren an das Mitglied bezahlt. Außerdem hat jedes Mitglied bei Eintritt in das K. einen Anteil von 1000 Mark in den Anteilsfonds [S. 731]einzubringen. Bei Austritt oder Ausschluß aus dem K. ist dieser Betrag rückzahlbar. Neben dem Anteilsfonds bilden die K. Fonds für Qualifizierung und Bildung, für kulturelle und soziale Betreuung, einen Prämienfonds, einen Investitionsfonds und einen Reservefonds, die insgesamt mindestens 12 v.H. der jährlichen Erlöse des K. umfassen. Die K. sind berechtigt, für nicht-künstlerische Tätigkeiten Hilfskräfte einzustellen. Rechtlich wird das K. durch seinen Vorsitzenden vertreten. „Die Tätigkeit als Mitglied des K. ist hauptberuflich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen in nebenberuflicher Tätigkeit sowie der Verkauf von Kunstwerken bzw. Gestaltungsleistungen durch Mitglieder, die diese außerhalb ihrer Arbeitsverpflichtungen geschaffen haben und die dem hauptberuflichen Arbeitsgebiet entsprechen, ist nicht statthaft.“ Bei ihrer Arbeit haben die K. eng mit den Leitungen des Verbandes Bildender Künstler der DDR zusammenzuarbeiten und ihre Arbeit entsprechend den Perspektivplänen der Kunstentwicklung der DDR und des jeweiligen Bezirkes zu organisieren. Dabei orientiert sich die Tätigkeit des K. an „den Kriterien des sozialistischen Kunstschaffens wie Volksverbundenheit und Parteilichkeit“. Daneben gehören zu den Aufgaben des K. die „ständige ideologische und künstlerische Weiterbildung der Mitglieder und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses“. Zum Berichtszeitpunkt (Mai 1984) fehlen noch Angaben über Verbreitung und Resonanz der K. bei den Kunstschaffenden der DDR, so daß eine Bewertung dieser neuen Organisationsform schwerfällt. Es ist jedoch zu vermuten, daß neben dem künstlerischen Gewinn, den man sich von der Einführung kollektiver Arbeitsformen im Bereich der bildenden Kunst verspricht, bei der Einführung der K. auch das Interesse von Partei und Staat an einer festeren Einbindung und umfassenderen Kontrolle der zunehmend selbstbewußter auftretenden Künstlerschaft eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Ob die K. diese Funktion erfüllen können, d.h., ob die Kunstschaffenden der DDR tatsächlich in großer Zahl bereit sind, K. zu bilden bzw. sich ihnen einzugliedern, bleibt abzuwarten. Bildende Kunst; Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 730–731 Klub der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollegien der Ministerien„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den…
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Sozialfürsorge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialindikatorenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…
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Plastindustrie (1985)
Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlenumSiehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…
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Zeitungsaustausch (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane von westeuropäischen kommunistischen Parteien („UZ“, DKP; „Die Wahrheit“, Sozialistische Einheitspartei Westberlins [SEW]) sind an einigen zentralen Zeitungsverkaufsständen erhältlich. 2. Zur Geschichte des Presseaustausches. Nach der Alliierten Kontrollratsdirektive Nr. 55 war die freie Verbreitung von Zeitungen und Zeitschriften, die von den einzelnen Besatzungsmächten lizenziert waren, in allen Besatzungszonen erlaubt. Mit der Zentralisierung und Verstaatlichung des Zeitungsvertriebes in der sowjetischen Besatzungszone (SMAD-Befehl Nr. 105 vom 8. 6. 1948, Postzeitungsamt gegr. am 1. 8. 1948) wurde auch der Vertrieb westlich lizenzierter Zeitungen und Zeitschriften in der sowjetischen Besatzungszone verboten. Zwischen den beiden Teilen Deutschlands wurden jedoch nach dem Verbot des freien Zeitungsvertriebes in der SBZ Tageszeitungen und Zeitschriften in verhältnismäßig geringer Anzahl gegenseitig im Abonnementverfahren für Regierungsstellen, Massenmedien, Partei- und Verbandszentralen, Institute und dazu berechtigte Einzelpersonen (Genehmigungspflicht) bezogen. Der westliche Zeitungshandel beantwortete das Verbot mit dem Boykott der Ostzeitungen, deren Bezug später (Staatsschutzgesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland) genehmigungspflichtig gemacht wurde. Anstoß zur völligen Liberalisierung des Bezuges von DDR-Zeitungen in der Bundesrepublik gab ein Vorschlag Ulbrichts auf der II. Bitterfelder Konferenz am 25. 4. 1964: „… wären wir bereit, einige westdeutsche Zeitungen, wie etwa ‚Die Zeit‘ oder die ‚Süddeutsche Zeitung‘, bei uns zum Verkauf auszulegen, wenn die Garantie gegeben wäre, daß in Westdeutschland das ‚Neue Deutschland‘ in gleichem Maße öffentlich verkauft wird.“ Das SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ schlug daraufhin der Hamburger Wochenzeitung „Die Zeit“ zur Vorbereitung dieses Z. einen „vereinbarten Artikelaustausch“ vor, der aber nach einem ersten gegenseitigen Artikelabdruck vom „ND“ abgebrochen wurde (Die Zeit 14. 8. 1964). Zögerndes Verhalten der Bundesregierung (Erhard) und neue Bedingungen der DDR (Vereinbarungen auf Regierungsebene) führten in der Frage des Z. zu keinem Ergebnis: Während die Bedenken in Bonn gegen die Einführung propagandistischer Druckerzeugnisse aus der DDR im Laufe der Zeit abnahmen, stiegen in Berlin (Ost) die Befürchtungen vor ideologischer Aufweichung. Die in der Bundesrepublik Deutschland notwendige Änderung der Staatsschutzgesetzgebung (Genehmigungspflicht für den Bezug von Zeitungen aus der DDR) erfolgte 1968 (große Koalition): ab 1. 8. wurde der Bezug zunächst befristet bis März 1971, ab 1. 4. 1971 (sozialliberale Koalition) unbefristet, freigegeben. Trotz größerer Nachfrage westlicher Großhändler sind jedoch von der DDR nicht mehr politische Tageszeitungen ausgeliefert worden (Kontingentierung). Bereits ab [S. 1536]1. 11. 1961 hatte die DDR die Lieferung von Bezirks- und Kreiszeitungen eingestellt (Exportverbot für Bundesrepublik und Berlin [West]). Bestellung und Lieferung erfolgen über den westlichen Großhandel, in der DDR über die Firma Buchexport, Leipzig (Bestellung, Angebot in Katalog), und die Exportabteilung des Postzeitungsvertriebsamtes in Berlin (Ost) (Lieferung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1535–1536 Zeitschriften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsvertriebsamt (ZVA)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Bezug westlicher Presseerzeugnisse. Die DDR bezieht überregionale Tages- und Wochenzeitungen sowie Zeitschriften aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in einer Gesamtzahl von mehreren tausend Exemplaren, die jedoch für Privatpersonen in der DDR nicht abonnierbar sind. Für wissenschaftliche Zwecke sind Fachzeitschriften auch aus der Bundesrepublik beziehbar über den Postzeitungsvertrieb (PZV) (genehmigungspflichtig). Nur Presseorgane…
DDR A-Z 1985
Hauswirtschaft, Persönliche (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht zur Führung einer H. war während der Kollektivierungsphase ein Zugeständnis der SED an die in die LPG Typ III (Agrarpolitik, III. C.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.) eintretenden Bauern. Bei der H., deren Umfang in den bis 1977 geltenden Musterstatuten sowohl flächenmäßig als auch in bezug auf die zu haltenden Tierbestände begrenzt war (GBl. I, 1952, S. 1392, u. GBl. I, 1959, S. 333), handelte es sich im Unterschied zu den privaten Wirtschaften in den LPG~I und II lediglich um ein an die Person und die Mitgliedschaft in der LPG gebundenes persönliches Nutzungsrecht und nicht um privates Eigentum. Die Einnahmen aus der H. waren und sind steuerfrei. Mit den neuen Musterstatuten für die LPG der Pflanzen- und Tierproduktion (GBl. SDr. Nr. 937, 1977) wurde das Recht zur Führung einer H. auch in den LPG beschäftigten Arbeitern zugestanden und die zahlenmäßige Begrenzung der privat gehaltenen Tierbestände aufgehoben. (Obergrenzen bis dahin: 2 Milchkühe mit Kälbern, 2 Mutterschweine mit Nachwuchs, 5 Schafe mit gleicher Anzahl von Lämmern bis zu 11 Monaten und 10 Bienenstöcke. Ziegen, Geflügel, Kaninchen und anderes Kleinvieh konnten dagegen in unbegrenzter Anzahl gehalten werden.) Zudem können die Inhaber einer H. wie alle anderen Bürger mit zusätzlichen Futterbereitstellungen verbundene Mastverträge mit staatlichen Stellen abschließen. Auch dürfen bzw. sollen sie über die weiterhin auf 0,5 ha pro Familie (bzw. 0,25 ha pro Beschäftigten) begrenzte Fläche hinaus Futter auf Rest- und Splitterflächen, an Straßengräben, Wegerändern usw. für ihre persönliche Tierhaltung gewinnen. 1976 wurden mit knapp 240.000 ha rd. 3,8 v.H. der LN der DDR von den H. genutzt (Hoell, G.: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus, Berlin [Ost], 1980). Die H. sind zusammen mit den Mitgliedern des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) die wichtigsten Produzenten von Agrarprodukten außerhalb der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, während die noch verbliebenen rd. 3.500 (nach anderen Schätzungen ca. 5.000) privaten Kleinstbetriebe lediglich noch eine marginale Bedeutung haben. Statistisch werden seit 1973 nur noch die von LPG-Mitgliedern in den H. gehaltenen Tierbestände ausgewiesen. Zuvor gab es darüber hinaus auch Angaben über ihren Beitrag zum staatlichen Aufkommen bei tierischen Produkten und vor 1968 sogar über die von ihnen bewirtschaftete Fläche. Den jahrelang lediglich als Relikt privatbäuerlicher Produktion angesehenen H. wird in den letzten Jahren in allen Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zunehmende Aufmerksamkeit und Förderung zuteil, weil Versorgungslücken besonders bei arbeitsintensiven landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Obst und Gemüse) zu der Einsicht geführt haben, daß diese Produktionseinrichtungen derzeit — auch in der DDR — von den sozialistischen Betrieben nicht in ausreichendem Umfang gepflegt werden können. — In der DDR wurden bereits 1978, um die Produktionsanreize für die H. zu verstärken, den „individuellen Produzenten“ bei Obst und Gemüse höhere Erzeugerpreise (Agrarpreissystem), als sie für sozialistische Betriebe gelten, zugestanden. Ferner entfiel die Begrenzung der „individuellen Tierhaltung“. Die persönliche Tierhaltung erfuhr durch Futterbereitstellungen, Prämien und günstige Kredite sogar eine Förderung. Die Bedeutung der H. und anderer Kleinproduzenten für die Versorgung der Bevölkerung mit einzelnen (hauptsächlich gärtnerischen) Erzeugnissen verdeutlicht die Tabelle über deren Anteil am staatlichen Aufkommen bei einzelnen Produkten. Bei der Interpretation dieser Tabelle ist zu beachten, daß ein großer, u. U. sogar der überwiegende Teil der Erzeugnisse der H. und Kleinproduzenten der eigenen Versorgung dienen, und deshalb im staatlichen Aufkommen nicht erfaßt wird, ihre Produktion also mehr oder weniger deutlich höher liegt, als es ihr Anteil am staatlichen Aufkommen erkennen läßt. So sollen 1981 rd. 50 v.H. der Obst- und fast 30 v.H. der Gemüseproduktion auf den Parzellen der H., VKSK-Mitglieder [S. 598]und anderen Kleinproduzenten geerntet worden sein (Tribüne, Berlin [Ost], Nr. 109/1983, S. 11). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 597–598 Haushaltsorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HeimatgeschichteSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht zur Führung einer H. war während der Kollektivierungsphase ein Zugeständnis der SED an die in die LPG Typ III (Agrarpolitik, III. C.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.) eintretenden Bauern. Bei der H., deren Umfang in den bis 1977 geltenden Musterstatuten sowohl flächenmäßig als auch in bezug auf die zu haltenden Tierbestände begrenzt war (GBl. I, 1952, S. 1392, u. GBl. I, 1959, S. 333), handelte es sich im…
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Reservisten (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1. Zugehörigkeit. Alle wehrpflichtigen Bürger der DDR bilden die Reserve der Nationalen Volksarmee (NVA), sofern sie nicht im aktiven Wehrdienst stehen, Dienstuntauglichkeit festgestellt wurde oder ein Ausschluß vom Wehrdienst erfolgte. Frauen, die sich freiwillig zum Dienst bei der NVA gemeldet haben, gehören nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ebenfalls bis zum 50. Lebensjahr zur Reserve der NVA. Die Grenztruppen der DDR haben keine eigene Reserve. Leisten die aus dem aktiven Dienst Entlassenen erneut aktiven Wehrdienst oder R.-Wehrdienst bzw. einen anderen dem Wehrdienst gleichgestellten Dienst, werden sie in dieser Zeit nicht zur Reserve gezählt. Nach abgeleistetem „Ehrendienst in den bewaffneten Organen der DDR“ erfahren die aus dem aktiven Wehrdienst Entlassenen besondere Förderung bei der Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit, in Fragen der Aus- und Weiterbildung, bei der Berechnung der Jahresendprämie usw. (Förderungsverordnung, GBl. I, 1982, S. 256). Nach ihrer Entlassung werden die R. in R.-Kollektiven zusammengefaßt. 2. Reservistenkollektive. R.-Kollektive werden in Betrieben aller Eigentumsformen, in den Verwaltungseinheiten des Staatsapparates (Ausnahmen: Dienststellen der NVA, der Grenztruppen, der Zivilverteidigung, der Volkspolizei, der Zollverwaltung, der Feuerwehr und des Strafvollzuges), in den Hoch- und Fachschulen sowie in den Gemeinden (Orts-Reservistenkollektive) gebildet. Sie umfassen alle gedienten R. der NVA. Innerhalb eines R.-Kollektives können als Untergliederung R.-Gruppen und ein Reserveoffiziersaktiv eingerichtet werden. Das R.-Kollektiv besitzt eine eigene Leitung, bestehend aus: Leiter, Stellv. für Agitation/Propaganda sowie Unterstützung der Wehrdienstvorbereitung der Jugend, Stellv. für Wehrkampfsport, Stellv. für Arbeit mit den Offizieren d. R. sowie 2–3 weiteren Mitgliedern. Der Leiter ist Offizier d. R., wird durch den Leiter des Wehrkreiskommandos nach Absprache mit dem Werkleiter bzw. dem Verantwortlichen der staatlichen Einrichtung sowie der zuständigen Parteileitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) eingesetzt. Bestehen in größeren Organisationseinheiten (z. B. Kombinaten) mehrere R.-Kollektive, ist die Einrichtung einer zentralen Leitung vorgesehen. Bei den Leitern der Wehrkreiskommandos (Wehrbezirkskommando) bestehen R.-Beiräte mit jeweils 5–7 Mitgliedern (in der Regel Offiziere d. R. bzw. a. D.); diesen Beiräten gehört ferner ein leitender Funktionär des betreffenden Kreisvorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) an. Die Arbeit in den R.-Kollektiven wird ehrenamtlich geleistet. Ihre wichtigste Aufgabe besteht in der Organisation und Durchführung der R.-Arbeit, des R.-Wettbewerbs, der Zusammenarbeit mit den Grundorganisationen der GST, der Förderung des Wehrsports und weiteren wehrpolitischen Maßnahmen. Die R.-Kollektive sind ferner an der Organisation von Hilfen der Betriebe für Familien beteiligt, in denen die Väter Reservedienst leisten. Die Leitungen der R.-Kollektive sowie die R.-Beiräte besitzen innerhalb ihres speziellen Aufgabenbereiches eine Reihe von Vorschlagsrechten sowohl gegenüber einzelnen als auch gegenüber den staatlichen Leitern; ihre Beschlüsse haben jedoch nur empfehlenden Charakter. 3. Reservistenarbeit. An der R.-Arbeit sollen sich alle R. beteiligen. Hierzu gehören u.a. die Beteiligung an wehrsportlichen Aktivitäten im Rahmen der GST, die Mitarbeit in der sozialistischen Wehrerziehung, die Unterstützung des Wehrunterrichts in den Schulen und die Werbung für den militärischen Nachwuchs. Den Offizieren d. R. wird hierbei eine besondere Verantwortung zugewiesen. Die R.-Arbeit, die territorial von dem zuständigen Wehrkreiskommando koordiniert und geführt wird, konzentriert sich innerhalb der R.-Kollektive auf bildungs- und militärpolitische Informationsveranstaltungen (einschl. besonderer Veranstaltungen für R.-Offiziere), Wehrsporttraining, Wettkämpfe im Schieß- und Wehrkampfsport, R.-Konferenzen, aber auch gesellige Veranstaltungen. 4. Reservistenwehrdienst. Die Einberufung von R. zum Wehrdienst vollzieht sich seit dem 1. 5. 1982 in 3 Formen: 1. R.-Ausbildung, 2. R.-Qualifizierung, 3. R.-Übung. Zur Ausbildung werden wehrpflichtige R. einberufen, die noch keinen bzw. nur sehr kurzen (weniger als 4 Wochen) aktiven Wehrdienst geleistet haben. Die Dauer kann in diesen Fällen bis zu 3, bei Offiziersausbildungen bis zu 6 Monate betragen. Die R.-Qualifizierung soll der militärischen Weiterbildung dienen und kann bis zu 3 Monate jährlich betragen. Die Gesamtdauer derartiger Einberufungen innerhalb der Zeit ihrer Zugehörigkeit zur Reserve beträgt bei Wehrpflichtigen mit einer Dienstzeit von mehr als einem Jahr 24 Monate, bei Wehrpflichtigen mit geringerer bzw. keiner regulären Dienstzeit bis zu 36 Monate. Die R.-Übung dient der Überprüfung der Kampffähigkeit und Einsatzbereitschaft. Zu diesem Zweck können die R. kurzfristig einberufen werden. Dauert eine derartige Übung länger als 8 Tage, wird die darüber hinausgehende Zeit auf die Gesamtdauer der für die R.-Qualifizierung vorgesehenen Zeiten angerechnet. R.-Wehrdienstleistende sind in dieser Zeit Angehörige der NVA und unterliegen den Bestimmungen für den aktiven Wehrdienst. Die aktuellen personellen Engpässe in der NVA haben dem R.-Wehrdienst eine wesentliche Bedeutung für die Sicherung der Aufgabenerfüllung der NVA verschafft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1125 Republikflucht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RevanchismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1. Zugehörigkeit. Alle wehrpflichtigen Bürger der DDR bilden die Reserve der Nationalen Volksarmee (NVA), sofern sie nicht im aktiven Wehrdienst stehen, Dienstuntauglichkeit festgestellt wurde oder ein Ausschluß vom Wehrdienst erfolgte. Frauen, die sich freiwillig zum Dienst bei der NVA gemeldet haben, gehören nach ihrem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst ebenfalls bis zum 50. Lebensjahr zur Reserve der NVA. Die Grenztruppen der DDR haben keine eigene…
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Oder-Neiße-Grenze (1985)
Siehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar; im Norden verläuft die Grenze entlang einer Linie, die südlich von Stettin die Oder verläßt, westlich an der Stadt vorbei nach Norden verläuft und westlich von Swinemünde die Ostsee trifft. Durch diese willkürliche Grenzziehung am Ende des II. Weltkrieges fielen auch die Städte Stettin und Swinemünde mit ihrem Hinterland unter polnische Verwaltung.) Im Februar 1945 wurde auf der Krim-Konferenz von Roosevelt, Churchill und Stalin eine Entschädigung Polens für die von der UdSSR annektierten polnischen Ostgebiete auf Kosten Deutschlands anerkannt („Westverschiebung Polens“), ohne daß Vereinbarungen über den Umfang des von Deutschland abzutretenden Gebietes getroffen worden wären. Nach Abschnitt IX des Potsdamer Abkommens wurde die diesbezügliche Meinung der Provisorischen Polnischen Regierung lediglich „geprüft“, doch „bekräftigten die Häupter der drei Regierungen die Auffassung, daß die endgültige Festlegung der Westgrenze Polens bis zur Friedenskonferenz zurückgestellt werden solle“. Ferner ergab die Potsdamer Konferenz darin Übereinstimmung, daß die in Frage stehenden deutschen Gebiete „unter die Verwaltung des polnischen Staates kommen und in dieser Hinsicht nicht als Teil der sowjetischen Besatzungszone in Deutschland betrachtet werden sollen“. In der Folgezeit wurde von seiten der Westmächte wiederholt auf die ausstehende völkerrechtliche Bestätigung der ONG. verwiesen, während Polen und die UdSSR — möglicherweise von Anfang an — die Vereinbarungen des Potsdamer Abkommens als endgültige Regelung betrachten. Polen paßte den Verwaltungs- und Wirtschaftsaufbau den Verhältnissen im polnischen Kernland an und begann mit einer polnischen Besiedlung der polnisch verwalteten Gebiete. Es wurde dabei von der Tatsache bestärkt, daß nach 1947 keiner der ehemaligen Alliierten an eine Revision der ONG. geglaubt oder sie ernsthaft betrieben hat. Die Haltung der SED zur ONG. hat sich seit Ende des II. Weltkrieges gewandelt. Am 16. 10. 1946 erklärte z.B. einer der beiden Vorsitzenden der SED, W. Pieck: „Wir werden alles tun, damit bei den Alliierten die Grenzfrage nachgeprüft und eine ernste Korrektur an der jetzt bestehenden Ostgrenze vorgenommen wird.“ (Berliner Zeitung, vom 17. 10. 1946) Dagegen heißt es in der Regierungserklärung Grotewohls vom 12. 10. 1949: „Die Oder-Neiße-Linie ist für uns eine Friedensgrenze …“ Im Abkommen der DDR mit der Republik Polen vom 6. 7. 1950 [S. 952](Görlitzer Abkommen) wird die ONG. als „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze“ bezeichnet und damit der Versuch unternommen, die ONG. völkerrechtlich festzulegen. Im Jahr 1970 behauptete der Erste Sekretär der SED, W. Ulbricht, mit dem Abschluß des Görlitzer Abkommens habe die SED „für alle Deutschen gehandelt“. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler W. Brandt und Außenminister W. Scheel unterzeichnete am 7. 12. 1970 in Warschau einen „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen“. In diesem Vertrag, als Gewaltverzichtsvertrag apostrophiert, anerkennt die Bundesrepublik (für sich), daß die bestehende Grenze, die ONG., die westliche „Staatsgrenze der Volksrepublik Polen“ bildet, „unverletzlich“ („jetzt und in der Zukunft“) sei und beide Staaten gegeneinander keine Gebietsansprüche haben. Vorausgegangen war die Unterzeichnung des Moskauer Vertrages am 12. 8. 1970, der in Art. 3 die Feststellung enthält, daß die Bundesrepublik Deutschland und die UdSSR „heute und künftig die Grenzen der Staaten in Europa als unverletzlich (betrachten), wie sie am Tage der Unterzeichnung dieses Vertrages verlaufen, einschließlich der Oder-Neiße-Linie, die die Westgrenze der Volksrepublik Polen bildet, …“ Mit der Unterzeichnung und Ratifizierung des Moskauer und Warschauer Vertrages hat die Bundesregierung Verfügungen über den territorialen Status Gesamtdeutschlands nicht vorgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. 7. 1975, BVerfGE Bd. 40, S. 141 ff.) ausdrücklich festgestellt, den Verträgen von Moskau und Warschau könne nicht die Wirkung beigemessen werden, „daß die Gebiete östlich von Oder und Neiße mit dem Inkrafttreten der Ostverträge aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen und der Souveränität … der Sowjetunion und Polens endgültig unterstellt worden seien“ (a.a.O. S. 171). Die Bundesregierung hat bereits in den Verhandlungen klargestellt, daß sie nur im Namen der Bundesrepublik Deutschland handeln könne und ein wiedervereinigtes Deutschland durch die Verträge nicht gebunden sei. Diese Auffassung ist den Vertragspartnern vor Unterzeichnung der Verträge in erkennbarer Weise zur Kenntnis gebracht worden. Schließlich stellt die Gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 10. 5. 1972 zu den Verträgen von Moskau und Warschau, die die UdSSR und die VR Polen zur Kenntnis genommen haben, fest: „Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 951–952 Objektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÖkonomikSiehe auch: Oder-Neiße-Grenze: 1975 1979 Oder-Neiße-Linie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Bezeichnung für die geographische Linie, die von der tschechoslowakischen Grenze dem Lauf der westlichen Neiße folgt und von deren Mündung in die Oder entlang der Oder bis südlich Stettin verläuft. Sie markiert die gegenwärtige Grenze zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen. (Die ONG. stellt nur einen Teil der Grenze zwischen beiden sozialistischen Ländern dar;…
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Amortisationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A. setzt einen Umsatzakt voraus. Sofern ein planmäßiger Ersatzbedarf im betrieblichen Investitionsplan vorgesehen ist, wird ein Teil der A. dem Fonds für Investitionen (Fonds) zugeführt. Dieser Fonds existiert als Sonderbankkonto unter diesem Namen bei der für den Betrieb zuständigen Bank. Die A. werden zuvor großenteils auf dem Separatkonto A.-Fonds des Betriebes bei seiner Bank gesammelt. Es ist aber auch möglich, daß die A. direkt auf das Konto Investitionsfonds überwiesen werden. In der Regel werden die A. für die Erhaltung und den Ersatz verbrauchter Anlagemittel des Betriebes verwendet. Sie können aber auch z. T. dem Investitionsfonds des übergeordneten Organs (z.B. Kombinat) zufließen, wenn eine Erneuerung und Rationalisierung der betrieblichen Anlagen planmäßig nicht vorgesehen ist. In diesem Fall sind die A.-Abführungen auf maximal [S. 44]60 v.H. begrenzt, höhere Abführungen dürfen nur durch Minister oder andere Leiter zentraler Staatsorgane — bei örtlich geleiteten Betrieben durch die Vorsitzenden der Räte der Bezirke — festgesetzt werden. Mit den der Fondsbildung der Kombinate zugeflossenen A.-Abführungen wird wiederum eine Umverteilung zugunsten bestimmter förderungswürdiger Betriebe oder Projekte des jeweiligen Kombinats vorgenommen; ein Teil fließt über die Amortisationsabführungsnormative an den Staatshaushalt, um im Falle nicht bzw. nicht voll zu erhaltender Kapazitäten während des Planungszeitraums freiwerdende Mittel zu erfassen. Insgesamt soll damit ein konzentrierter Einsatz von Mitteln zur Modernisierung und Rekonstruktion von Anlagen erreicht werden. Während vor dem Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 die A. im wesentlichen der Ersatzbeschaffung verbrauchter Grundmittel in den betreffenden Betrieben dienten und darüber hinaus auch noch die Finanzierung von Generalreparaturen und Kleininvestitionen ermöglichen sollten, wurden die A. in der NÖS-Periode infolge der Änderung der Abschreibungssätze, des Abschreibungsverfahrens und durch die Neu- und Höherbewertung des in der Wirtschaft eingesetzten Anlageparks (Grundmittelumbewertung) zu einer bedeutenden Quelle für die Finanzierung der volkswirtschaftlichen Bruttoinvestitionen, also auch für Neuinvestitionen. Seit der Rezentralisierung von Ende 1970 sollen die A. jedoch grundsätzlich wieder nur der Rationalisierung und Anlagenerneuerung zugute kommen. Abschreibungen; Betriebsformen und Kooperation; Investitionsplanung; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43–44 Amnestie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Arbeit und LöhneSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Geldausdruck für den jährlich zuzurechnenden Verschleiß der Anlagemittel (Grundmittel). Die A. werden vermittels der — entsprechend der voraussichtlichen jährlichen Abnutzung — von staatlichen Stellen festgelegten Abschreibungssätze vom Brutto-Anlagevermögen errechnet. Den Begriff der A. rechnet man der Finanzierungssphäre zu, während die Abschreibungen als Begriff zur Kostensphäre gehören. Die Entstehung der A.…
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Bürokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die Entstehung der den B. kennzeichnenden gesellschaftlichen Denk- und Handlungsweisen nach der in der DDR gültigen Interpretation im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Verwaltungsapparates vor allem des bürgerlichen Staates gesehen. Aus der Sicht der Ideologen der SED ist der B. eine der Bürokratie in der antagonistischen Klassengesellschaft entsprechende Form repressiver staatlicher Machtausübung. Infolge der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die sozialistische Revolution soll der B. seine soziale Basis verlieren. Da Erscheinungen des B. auch im sozialistischen Staat auftreten und von der Partei- und Staatsführung der DDR nicht übersehen werden können, interpretiert man sie als Überreste der alten Gesellschaftsordnung, die für die staatliche Verwaltung und die Wirtschaftsführung im Sozialismus keinesfalls mehr typisch seien. Dieser Interpretation zufolge richtet sich die Kritik gegen Formen des B. immer nur an untere Instanzen bzw. an einzelne Personen. Die Bestimmung dessen, was als B. einzuordnen und zu kritisieren ist, obliegt letztlich den zuständigen Leitungsorganen der SED-Führung. Als ein dem B. entgegengesetztes Leitungsverhalten wird u.a. ein operativer Arbeitsstil propagiert. Beruhend auf einer engen Verbindung der Leiter mit der Praxis soll dieser eine kontinuierliche Berücksichtigung von neuen Situationen, Erfahrungen und Interessen ermöglichen. Um eine möglichst große Praxisnähe und eine optimale Nutzung von Sachverstand zu [S. 251]erreichen, werden an der Entscheidungsfindung Stabsabteilungen und mannigfache Beratungsgremien beteiligt. Angestrebt wird das experimentelle Erproben modellhafter Problemlösungen und Entscheidungen, die auf dem Wege eines regelmäßigen „Erfahrungsaustausches“ innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten und Betrieben von anderen übernommen und somit Allgemeingut im Staatsapparat und in der Volkswirtschaft werden sollen. — Gegen bestimmte Ausprägungen des operativen Arbeitsstils ist wiederholt kritisch eingewendet worden, dieser führe zu einer zu starken Orientierung auf aktuelle Probleme und vernachlässige die langfristigen Zielsetzungen. Die mit ihm verbundene „Experimentierfreudigkeit“ erschwere zudem die eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) in den Leitungshierarchien, stehe somit in der Gefahr, gegen rechtliche Normen und damit gegen das Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit zu verstoßen. Als Grundsatz für einen vorbildlichen Arbeitsstil von Leitern gilt, daß sich diese ständig bewußt sein sollen, daß es bei der Leitungstätigkeit nicht in erster Linie um die „Verwaltung von Sachen“, sondern um die „Arbeit mit den Menschen“ gehe. Demokratischer Zentralismus; Leitungswissenschaft, sozialistische; Parteijargon. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 250–251 Bürgschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z CaritasSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die…
DDR A-Z 1985
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…
DDR A-Z 1985
Kinder- und Jugendliteratur (1985)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill. Exemplaren. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden 4 Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populärwissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Kinderorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1 Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 70.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich jedem Mitglied des Buchklubs der Schüler — insgesamt mehr als 180.000 Mitglieder — fünf Bücher zu ermäßigten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern — mit den Mitteln der Literatur — junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und [S. 715]Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ In der DDR erscheinen gegenwärtig 14 KuJ.- Zeitschriften mit einer jährlichen Gesamtdruckauflage von rd. 56 Mill. Exemplaren. Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 714–715 Kinderkrippe, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchenSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill.…
DDR A-Z 1985
Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) 1. Organisation der BGO. Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d.h. zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Vertrauensleutevollversammlung, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung für die Wahl zu den AGL und der BGL sowie für die Wahl zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v.H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen jeweils ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige von der Leitung berufen werden: K. Arbeit und Löhne; K. Agitation und Propaganda; Arbeitsschutz-K.; Feriendienst-K. (Feriendienst des FDGB); Finanz-K.; Frauen-Kommission; Jugend-K.; Küchen-K.; K. Kultur und Bildung (Kulturarbeit des FDGB); Kur-K. (Kuren der Sozialversicherung); Neuereraktiv (Sozialistischer Wettbewerb); Rechts-K.; K. für sozialistische Erziehung der Kinder (Patenschaften; Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht); K. Sozialpolitik; Rat für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); Wohnungs-K. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]; Bau- und Wohnungswesen). Je nach Größe des Betriebes und nach den aktuell von der BGL zu behandelnden Problemen können weitere K. oder zeitweilige Arbeitsgruppen eingerichtet, in kleineren Betrieben verschiedene K. auch zu einer einzigen zusammengefaßt bzw. kann auf die Bildung von K. überhaupt verzichtet werden. Die AGL sind aufgefordert, für ihren Bereich ebenfalls K. zu bilden, doch ist die Zahl der AGL relativ gering (ca. 22.000), und es gibt Schwierigkeiten, auf der Abteilungsebene genügend Mitglieder zu aktivieren, über eine Wahlperiode hinweg als Funktionäre aktiv zu bleiben. Die K. sind „Hilfsorgane“ der Leitungen und sollen diese bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle des Arbeitsplanes der BGL unterstützen. Neuere Untersuchungen zeigen, daß etwa 25 v.H. der K.-Mitglieder dauerhaft in die Tätigkeit der BGL einbezogen sind. Unter den K. kommt der K. Arbeit und Löhne besondere Bedeutung zu. Seit die Zahl der Ständigen ➝Produktionsberatungen stark zurückgegangen ist und es eine eigene K. für den Sozialistischen Wettbewerb nicht mehr gibt, ist sie die einzige K., die sich mit ökonomischen Fragen (Plandiskussion, Plandurchführung, Organisation des Wettbewerbs, Anwendung der Methoden der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation [WAO], Fragen der Einführung neuer Arbeitsverfahren sowie der Intensivierung und Rationalisierung) befaßt. Ihr zweiter Aufgabenbereich liegt in der Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Sie ist dabei an die Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) und rechtlicher Vorschriften gebunden, kann aber bei der Ausarbeitung [S. 208]der Kriterien für die Vergabe der Prämien, wie sie in den Betriebskollektivvertrag (BKV) Eingang finden, die Entscheidung der BGL vorbereiten. Von den K. der BGL sind sowohl die Konflikt-K. als auch die Revisions-K. zu unterscheiden. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtsprechung. Die BGL sind aber an der Auswahl der Kandidaten beteiligt, führen deren Wahl in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen durch, werten die Beschlüsse der Konflikt-K. in der Gewerkschaftsarbeit aus und organisieren in der Zusammenarbeit mit der Rechts-K. des Kreisvorstandes des FDGB deren rechtliche Aus- und Weiterbildung. Hierbei und bei der Rechtsberatung der Gewerkschaftsmitglieder stützen sich die BGL auf ihre Rechts-K. (Gesellschaftliche Gerichte). — Die Revisions-K. sind Kontrollorgane innerhalb der Gewerkschaftsorganisation. Sie werden parallel mit den BGL gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens und der satzungsgemäßen Arbeit der Leitung. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Selbsterziehung in Gang zu setzen, daß bereits in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben. Sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) zu Versammlungen außerhalb der Arbeitszeit zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in den G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nehmen. — Bis zu den FDGB-Wahlen 1976/77 gab es in den G., denen mehr als drei Jugendliche angehörten, einen Jugendvertrauensmann. An dessen Stelle ist seitdem — in Betrieben mit mehr als 30 jugendlichen Beschäftigten — die Jugend-K. getreten. Auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen wird für jeweils 30–50 Mitglieder ein Arbeiterkontrolleur gewählt. Diese kontrollieren auf der Grundlage eines von der BGL beschlossenen Arbeitsplanes innerhalb der Betriebe und Kombinate die Erfüllung der planmäßigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und sollen weiterhin Material- und Leistungsreserven aufdecken. Im Territorium werden u.a. Handels- und Versorgungseinrichtungen auf Einhaltung der Preisvorschriften und einwandfreie Arbeitsweise sowie die Wohnungsämter auf die korrekte Vergabe von Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Arbeiterkontrolleure arbeiten eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) und mit den FDJ-Kontrollposten (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) zusammen. Vielfach werden den Arbeiterkontrolleuren ihre Aufgaben zentral vom Bundesvorstand bzw. regional von den Bezirksvorständen des FDGB vorgegeben. In den Jahren 1977–1981 gab es 24 zentrale und 159 bezirkliche gewerkschaftliche Kontrollen; ferner waren die Arbeiterkontrolleure an 53 zentralen Kontrollen des Komitees der ABI, an 259 Kontrollen, die die Bezirkskomitees der ABI organisieren, sowie an 33 zentralen Preiskontrollen, für die die Organe des Amtes für Preise beim Ministerrat, das Ministerium für Handel und Versorgung sowie der FDGB gemeinsam verantwortlich zeichneten, beteiligt. — Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären werden die Arbeiterkontrolleure auf 5 Jahre gewählt, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht, Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. In den 70er Jahren wurde die Gewerkschaftsarbeit unter denjenigen FDGB-Mitgliedern, die das Rentenalter erreicht hatten, verstärkt und hierfür auch eine neue organisatorische Form, die Veteranen-AGL geschaffen; diese AGL haben faktisch den organisatorischen Status einer K. der BGL. Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Rentnern zu ermöglichen, den Kontakt zu ihrer früheren Arbeitsstätte und dem dortigen Kollegenkreis aufrechtzuerhalten sowie die betrieblichen Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weiter zu nutzen (z.B. nehmen über 200.000 Rentner an verbilligten Kantinenessen in ihren ehemaligen Betrieben teil). Allerdings sind es vor allem Großbetriebe, in denen diese AGL bestehen und in denen entsprechende Aufgaben im Rahmen der Altenpolitik übernommen werden können. Die 1982 bestehenden 3.815 Veteranen-AGL mit 29.650 Mitgliedern erfaßten insges. 566.716 Arbeiterveteranen. Als Ergebnis der Gewerkschaftswahlen in Vorbereitung des X. FDGB-Kongresses (1982) wurden folgende Zahlen über die GO veröffentlicht: es bestanden 46.744 GO, in denen 2.319.543 Mitgl. (darunter 1.179.569 = 50,9 v.H. Frauen) Funktionen übernommen hatten (Gesamtmitgliedschaft des FDGB zum gleichen Zeitpunkt: 9,1 Mill., darunter 52 v.H. Frauen). Den BGL, OGL und SGL gehörten 370.273 Mitgl. an. In den Kommissionen dieser Leitungen waren 591.982 Mitgl. tätig (darunter 77.580 Frauen in 9.736 Frauen-K., 73.973 Mitgl. in Neuereraktivs, 30.754 in Jugend-K., 76.707 in Arbeitsschutz-K., 69.591 in Feriendienst-K.). Ferner wird für diesen Zeitpunkt von rd. 4.000 Rechts-K. und 12.436 Räten für Sozialversicherung sowie von 39.748 Revisions-K. berichtet. — Auf der mittleren Leitungsebene des Betriebes zählten die AGL 174.058 Mitgl. Besonders groß ist die Zahl der ehrenamtlichen Funktionäre in den 315.553 Gewerkschaftsgruppen; sie betrug 1982 1.445.042 (darunter: 315.553 Vertrauensleute, 301.231 Kulturobleute, 299.642 Bevollmächtigte für Sozialversicherung, 282.575 Arbeitsschutzobleute, 246.041 [S. 209]Sportorganisatoren). Weiter wurden 1982 94.113 Arbeiterkontrolleure gewählt. Diese Zahlen zeigen den hohen Mobilisierungs- und Integrationseffekt, den der FDGB als wichtigste und größte Massenorganisation der DDR an der Basis seiner Organisation zu erreichen vermag. Allerdings ist bei der Bewertung dieser Angaben zu berücksichtigen, daß die einzelnen Gewählten häufig mehrere Funktionen gleichzeitig ausfüllen. BGL- und AGL-Mitglieder sind ebenso wie die Funktionäre der G. zugleich in den K. tätig. Außerdem sagt die Wahl in eine Funktion noch nichts darüber aus, ob bzw. mit welcher Intensität diese tatsächlich ausgeübt wird. Die Tätigkeiten der BGO werden vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert, von denen in den Jahren 1977–1981 durchschnittlich 45,7 v.H. in den Betrieben verblieben. Für bestimmte betriebliche, soziale und kulturelle Aufgaben stehen darüber hinaus Mittel aus den Kultur- und Sozialfonds sowie dem Leistungsfonds zur Verfügung. — Durch den Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB vom 12. 12. 1975 wurde den BGL und OGL die Rechtsfähigkeit zuerkannt. Die Rechtsvertretung liegt bei dem BGL-Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung bei dem Stellvertreter. Den SGL wurde lediglich das Recht zuerkannt, Bankkonten zu führen; sie können aber keine Verträge schließen, klagen oder verklagt werden. 2. Aufgaben der BGO. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, dem Primat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebene Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB; Arbeitsrecht) der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu, „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten, die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten jedoch im marxistisch-leninistischen Verständnis als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Insoweit sind in der Alltagsarbeit einer BGL die durchaus einander widersprechenden Interessen der einzelnen Mitglieder bzw. bestimmter Beschäftigtengruppen mit dem postulierten Gesamtinteresse in den politischen, ökonomischen und arbeits- bzw. sozialrechtlichen Vorgaben immer erneut erst in Übereinstimmung zu bringen. Die im AGB vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- (und) Mitwirkungsrechte der Werktätigen sind an die Tätigkeit der BGO gebunden. Danach soll die BGL mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren, deren Initiative wecken und eine Optimierung der Planaufgaben erreichen. Im Ergebnis erarbeitet die BGL eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf und vertritt diesen gegenüber dem Kombinatsdirektor. Auf der Basis des Betriebsplanes schließt sie jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) (einschl. Jugend- und Frauenförderungsplan sowie Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet. Diesen Gremien gegenüber legt die BGL vierteljährlich einen Rechenschaftsbericht ab. Auf der Grundlage des Betriebsplanes und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL auf der Basis einer von der Werkleitung ausgearbeiteten Wettbewerbskonzeption den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Es gehört zu den Aufgaben der BGL, sich gegenüber der Werkleitung und zugleich gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen (Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung) und der Lohn- und Prämiensysteme einzusetzen; diese beruhen auf den Rahmenkollektivverträgen (RKV) und anderen gesetzlichen Vorgaben und sollen leistungsstimulierend wirken (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zur Arbeitsmoral und -disziplin sowie zur Erfüllung ihrer anderen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Weitgehende Mitgestaltungsrechte hat die BGL im Rahmen der den Betrieben zur Verfügung stehenden Fonds in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung, Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) werden von der BGL wesentlich mit bestimmt. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über. Zunehmend übernehmen die Betriebe dort Aufgaben in der politischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung. Durch die von der BGL organisierte Form der Massenschulung, die Schulen der sozialistischen Arbeit, durch Wochenendkurse sowie durch die Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützen die BGO die Herausbildung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins bei ihren Mitgliedern und tragen zur Heranbildung neuer Kader bei (Kaderpolitik). In jüngerer Zeit gibt es Bemühungen, die BGO direkt in die Wehrerziehung einzubeziehen. [S. 210]Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Massenorganisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO, insbesondere der BGL, geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene AGB hat diese bis dahin eingetretenen Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär (Grundorganisationen der SED) — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Betriebsleitung teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen; dieses Recht ist allerdings an seine Person gebunden und kann nicht auf ein anderes Mitglied der BGL übertragen werden. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind (z.B. bei der Änderung oder Auflösung bestehender Arbeitsverhältnisse), erhalten diese erst dann Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt hat. Das — bereits zuvor vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt; Fälle, in denen eine BGL davon Gebrauch gemacht hat, sind bisher allerdings nicht bekannt geworden. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiterhin uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Die Frage, inwieweit diese Stärkung der BGL auch zu einer positiven Haltung der Mitglieder zum FDGB als ihrer Interessenvertretung geführt hat, ist kaum schlüssig zu beantworten. Unverkennbar ist jedoch bei den Werktätigen die Bereitschaft gewachsen, von den Rechten, die ihnen das AGB und die Satzung des FDGB einräumen, Gebrauch zu machen. 3. Einbettung der BGO in überbetriebliche Organisationszusammenhänge. Die BGO werden von den jeweiligen Kreisvorständen (KV) der für sie zuständigen Einzelgewerkschaften (IG/Gew.) in allen zweigspezifischen Fragen angeleitet. Daneben gibt es Aufgaben, für die die KV des FDGB — die die Arbeit der KV der IG/Gew. in ihrem territorialen Bereich koordinieren und in allgemeinen gewerkschaftspolitischen Fragen anleiten — von vornherein zuständig sind; dazu gehören der Feriendienst und die Sozialversicherung. Die Kombinatsbildung (Betriebsformen und Kooperation) hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der BGO gehabt, die bis heute noch nicht endgültig organisatorisch gelöst sein dürften. Die Bestimmungen des AGB sind grundsätzlich an den Betrieb, nicht aber an Betriebszusammenschlüsse, Kombinate, gerichtet. So werden z.B. Arbeitsverträge mit dem Betrieb abgeschlossen, geändert und aufgelöst. Andererseits hat der Kombinatsdirektor für einen optimalen Einsatz der in den Kombinatsbetrieben Tätigen zu sorgen, soll für das gesamte Kombinat eine einheitliche Wettbewerbskonzeption ausarbeiten und durchsetzen usw. Die sich damit stellenden Fragen wurden zusätzlich dadurch kompliziert, daß in vielen Fällen Betriebe zu einem Kombinat zusammengefaßt wurden, die in den Organisationsbereich unterschiedlicher IG/Gew. gehören und in denen dementsprechend unterschiedliche Rahmenkollektivverträge gelten. Bemühungen, die gewerkschaftliche Zuordnung der Kombinatsbetriebe zu vereinheitlichen, sind aufgegeben worden, weil sie offensichtlich nicht „kostenneutral“ zu verwirklichen waren und zudem auch die Interessen der Einzelgewerkschaften berührt wurden. Ebenso sind Überlegungen, den Kombinatsdirektor anstelle der Betriebsleiter in die arbeitsvertraglichen Beziehungen einzusetzen, fallen gelassen worden. Nicht zuletzt die räumliche und sachliche Distanz der Kombinatsebene zum Arbeitsplatz verboten ein solches Vorgehen. Trotzdem ist ein Verlust an Entscheidungsspielraum auf der Ebene des Betriebes zu beobachten, der auch die Möglichkeiten der BGL eingeschränkt hat. Als gewerkschaftliche Mitwirkungsgremien auf der Ebene des Kombinats wurden zwei Einrichtungen geschaffen: a) das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, b) das Gewerkschaftsaktiv. Dem Kollektiv der BGL-Vorsitzenden gehören die Vorsitzenden aus den wichtigsten Kombinatsbetrieben an. Über die Zusammensetzung entscheiden je nach Struktur und Größe des Kombinats die zuständigen Zentralvorstände der IG/Gew. und der FDGB-Vorstand des Bezirkes, in dem die Kombinatsleitung ihren Sitz hat. Aufgabe dieses Gremiums ist die Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit im Kombinat; es dient im übrigen der Beratung gemeinsamer Aufgaben sowie dem Erfahrungsaustausch. Das Gewerkschaftsaktiv ist ein zahlenmäßig größeres Gremium, das sich aus den BGL-Vorsitzenden, aber auch aus anderen aktiven Gewerkschaftsfunktionären des Kombinats zusammensetzt. Es tagt in größeren zeitlichen Abständen als das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, das sich vor allem mit aktuellen Fragen befaßt. Demgegenüber soll das Gewerkschaftsaktiv die „grundlegenden Aufgaben der Gewerkschaftsarbeit beraten und beschließen“. Es hat ferner eine Kontrollfunktion gegenüber der Arbeit der einzelnen BGL. Der Generaldirektor des Kombinats gibt seinen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Gewerkschaftsaktiv ab. (Das Gewerkschaftsaktiv des Kombinats ist nicht zu verwechseln mit dem sonst üblichen Ausdruck „Gewerkschaftsaktiv“, in dem territorial oder innerhalb eines Betriebes alle aktiven Gewerkschaften zusammengefaßt sind und das Aufgaben wahrnimmt, die im Rahmen des FDGB dem des Parteiaktivs der SED vergleichbar sind.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 207–210 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen…
DDR A-Z 1985
Investitionsplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…
DDR A-Z 1985
Eingaben (1985)
Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsbeschwerde) dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 317 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches BildungssystemSiehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…
DDR A-Z 1985
Sozialpolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Definition S. wird in der DDR seit den 60er und 70er Jahren nach Inhalt und Umfang recht unterschiedlich verstanden: Einerseits wird der Begriff auf das klassische Gebiet der sozialen Sicherung eingeengt und werden darunter Maßnahmen gefaßt, „die auf die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und auf die Milderung bzw. Beseitigung von sozialen Härtefällen gerichtet sind“; andererseits neigen zahlreiche Autoren in der DDR, insbesondere im politischen Umfeld, zu einer leerformelhaften Ausweitung des Begriffs. S. wird z.B. als Maßnahmenkomplex definiert, der „die soziale Lage der Gesamtheit bzw. der einzelnen Menschengruppen“ betrifft, oder als Tätigkeit „auf sozialem Gebiet“ begriffen. Die Diskussion über eine fruchtbare Abgrenzung des Begriffs ist nicht abgeschlossen. „Nach wie vor gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob S. mit Gesellschaftspolitik gleichzusetzen sei, ob sie einen eigenständigen Bereich bzw. nur einen Aspekt der Politik darstelle oder ob sie sich auf Verteilungspolitik beschränke“ (G. Winkler, Zur höheren Qualität der Verbindung von Soziologie und Sozialpolitik, in: Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, Berlin [Ost] 1980, S. 24). II. Funktion im Marxismus-Leninismus S. hatte in der DDR lange Zeit mit massiven ideologischen Vorbehalten zu kämpfen. Nach Auffassung der in der DDR vertretenen Version des Marxismus-Leninismus war sie im Sozialismus überflüssig, wenn nicht sogar sinnwidrig. Erst in den 60er und 70er Jahren hat sich ein Einstellungswandel vollzogen. An die Stelle kategorischer Ablehnung ist ein „Alleinvertretungsanspruch“ getreten, der in der These gipfelt, „echte“ S. sei nur im Sozialismus möglich. A. Legitimationsprobleme und ideologischer Wandel 1. Noch in den 50er Jahren wurde S. in der DDR als „dem Sozialismus wesensfremd“ abgelehnt. Aus der systemstabilisierenden Funktion der S. in den nichtsozialistischen westlichen Industrieländern wurde gefolgert, daß sie ein kapitalismusimmanentes Strukturelement, ein spezifisches Phänomen des kapitalistischen Systems sei. Die offizielle Lehre hing damit der traditionellen, aus den politischen Kämpfen der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung stammenden Auffassung an, S. sei letztlich nur ein besonders perfides Instrument zur Ablenkung der Arbeiterklasse von ihren eigentlichen, [S. 1213]revolutionären Interessen; sie kuriere nur an den Symptomen einer durch und durch kranken Gesellschaftsordnung, anstatt diese Gesellschaft von Grund auf umzuwandeln. S. gehört in dieser Vorstellung zum Überbau einer überholten Gesellschaftsordnung, deren Grundwiderspruch die Probleme erst schafft, die zum Aufgabenfeld der S. gehören. Daraus wurde der Schluß gezogen, S. gehe mit der Gesellschaftsordnung unter, die gezwungen ist, eine solche Politik zur Verschleierung ihrer Widersprüche einzusetzen. Diese grundsätzliche Einstellung hatte praktische Konsequenzen. Obwohl beispielsweise die Reorganisation des Systems sozialer Sicherheit in der DDR in diese Zeit fällt, verschwand nach Verabschiedung der „Sozialpolitischen Richtlinien“ der SED (1946) (Dokumente der SED, Bd. I, Berlin [Ost] 1951, S. 139–148) der Begriff S. für etwa 15 Jahre nahezu vollständig aus dem offiziellen Sprachgebrauch von Wissenschaft und Politik. Als wissenschaftliche Disziplin existierte S. nicht. Wie Helga Ulbricht, die sich als erste wieder Mitte der 60er Jahre wissenschaftlich mit den Möglichkeiten und Aufgaben einer S. in der DDR befaßte, rückblickend feststellt, wurde in der DDR bis Ende der 50er Jahre „die Notwendigkeit oder auch die Existenz einer sozialistischen S. verneint, obwohl ihre praktische Handhabung seit Kriegsende das Gegenteil bewies“ (Aufgaben der sozialistischen S. bei der Gestaltung der sozialen Sicherheit in der DDR, Habilitationsschrift, Leipzig 1965, S. 62). In den 60er Jahren lösten sich die ideologischen Vorbehalte mehr und mehr auf. Indem S. in dieser Zeit vor allem als eine Politik der sozialen Sicherung aufgefaßt wurde, die darüber hinaus allenfalls noch Probleme bearbeitet, die als Relikte der kapitalistischen Vergangenheit interpretiert werden konnten, stand zumindest ihre Existenzberechtigung nicht länger in Frage. Die Abgrenzung zur kapitalistischen S. wurde mit der These vollzogen, daß es „echte“ S. im Kapitalismus nicht geben könne, daß S. von Ansatz, Motivation und Zielsetzung her dem kapitalistischen System „wesensfremd“ sei. Nach wie vor verhinderten jedoch „eingeengte traditionelle Auffassungen über Wesen und Ziele der S. im Sinne der Wohlfahrts- und Fürsorgepolitik“ (G. Winkler, Zur höheren Qualität der Verbindung von Soziologie und S., a.a.O., S. 27) eine theoretische Grundlegung sozialistischer S. 2. Für die Notwendigkeit einer S. im Sozialismus sprechen grundsätzliche Argumente. Es besteht offenbar unabhängig vom Gesellschaftssystem ein Bedarf an sozialpolitischer Einflußnahme, die allerdings eine systemspezifische Ausformung erfährt. Es fallen beispielsweise im Verlauf des Lebenszyklus oder schicksalsbedingt individuelle Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit auseinander. Angesichts fehlender oder nicht hinreichender Rückgriffsmöglichkeiten auf individuelles Sicherungsvermögen oder auf die Leistungsfähigkeit kleinerer „sozialer Netze“ sind gesellschaftliche Sicherungseinrichtungen im großen Stil erforderlich. Auch und gerade bei gesamtgesellschaftlicher Planung muß also ein System institutionalisiert werden, in dem über Umfang sowie über absolutes und relatives Niveau von sozialen Sicherungsleistungen entschieden wird. Darüber hinaus treten auch im Sozialismus soziale Probleme insofern auf, als bestimmte, auf die Erfüllung gesellschaftlich notwendiger Funktionen (wie Steuerungs- und Ordnungsleistungen, Bewältigung von Knappheit usw.) ausgerichtete Verteilungsbedingungen in mehr oder weniger scharfen Widerspruch zu anerkannten Wertvorstellungen, wie z.B. dem Gleichheitspostulat, treten. Kein Gesellschaftssystem kann sich mit der Verteilung von Lebenslagen und Lebenschancen nach einem einheitlichen Kriterium, z.B. nach dem Leistungsprinzip, begnügen. Sogar bei einem konzeptionell ausgewogenen System mehrerer Verteilungsprinzipien wird es immer Bürger geben, die nicht die Lebensbedingungen erreichen, die ihnen nach den vorherrschenden gesellschaftlichen Vorstellungen von Gerechtigkeit zukommen. Dies kann an der Unvollkommenheit des Verteilungssystems, aber auch an der Unfähigkeit der Betroffenen liegen, ihre Bedürfnisse anzumelden und durchzusetzen. 3. Im Zuge der Ende der 60er Jahre einsetzenden Diskussion um die Grundlagen einer sozialistischen S. wird die Existenz von sozialen Problemen auch in der DDR anerkannt, allerdings unter der Einschränkung, daß es sich hierbei ausschließlich um Probleme „nicht-antagonistischen Charakters“ handele (Widerspruch). Es wird jedoch eingeräumt, daß solche Fragen nicht nur punktuell und temporär auftreten, sondern durchaus einen ständigen Bedarf an sozialpolitischer Einflußnahme auslösen, da sie entweder als Folgen des sozialen Wandels oder als unerwünschte Nebeneffekte planvollen Handelns in anderen Politikbereichen „ständig neu aus dem Prozeß der gesellschaftlichen Veränderung geboren werden“ (G. Tietze). Damit ist im wesentlichen eine ideologische Kehrtwendung vollzogen, die es erlaubt, der S. einen neuen Stellenwert in der praktischen Gesellschaftspolitik der SED-Führung zuzuweisen. Dieser Einstellungswandel ist zu Beginn der 70er Jahre praktisch abgeschlossen — zu einer Zeit also, in der in der Bundesrepublik Deutschland die sozialliberale Koalition unter dem Stichwort Reformpolitik sozialpolitische Zielsetzungen in das Zentrum ihrer politischen Programmatik rückte. Daß es in der DDR vor allem auch darum ging, die sozial-integrativen Möglichkeiten der S. zu nutzen, ist bereits aus der Rede des Ersten Sekretärs des ZK der SED, E. Honecker, auf dem VIII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands [S. 1214](SED) (1971) erkennbar. Die S. erscheint seitdem der DDR-Führung als ein geeignetes Instrument, den aus dem Vergleich mit der Entwicklung des Lebensstandards in der Bundesrepublik entstehenden Erwartungsdruck aufzufangen und der Bevölkerung der DDR unmittelbar greifbare Erfolge des sozialistischen Systems vorzuweisen (z.B. mit der Kampagne: „Die zweite Lohntüte“, mit der die Bedeutung des zusätzlichen Einkommens für den Bürger durch die staatliche Subventionierung von Tarifen, Dienstleistungen und Waren des Grundbedarfes herausgestellt wird). Für die politische Führung liegt allerdings die grundsätzliche Problematik darin, daß sie sich der über sozialpolitische Maßnahmen erreichbaren Loyalität nicht dauerhaft sicher sein kann. Die verstärkte Nutzung der S. als „Legitimationsersatz“ (P. C. Ludz) birgt die Gefahr, daß Erwartungshaltungen bestärkt, Anspruchsniveaus verschoben und ausbleibende Erfolge bei einer zunehmenden Sensibilisierung gegenüber sozialen Problemen der Parteiführung wiederum unmittelbar angelastet werden. Andererseits verbreitert eine aktive S. zunächst die Palette der politischen Aktionsmöglichkeiten und erlaubt eine differenziertere Gesellschaftspolitik, als sie in der DDR der 60er Jahre möglich war. B. Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik Die konkreten politischen Maßnahmen der 70er Jahre stellen keinen völligen Kurswechsel in dem Sinne dar, daß die S. nun gezielt als ein Instrument der Einebnung sozialer Unterschiede oder zur Etablierung eines sozialistischen Wohlfahrtsstaates eingesetzt würde. Zu hohe Erwartungen werden stets mit dem Hinweis auf die sog. Einheit von Wirtschafts- und S. im Sozialismus gedämpft. Mit dieser, vor allem seit dem IX. Parteitag der SED (1976) propagierten Formel wird in der DDR eine „Wirtschafts- und S. aus einem Guß“ gefordert. Da die Notwendigkeit einer Koordinierung aller Politikbereiche, also auch der Wirtschafts- und S. unter planwirtschaftlichen Bedingungen selbstverständlich ist, drängt sich die Frage nach der Funktion des propagandistischen Aufwands auf. Einheit von Wirtschafts- und S. meint demnach nicht nur ein koordiniertes Miteinander, sondern ein konditionales Abhängigkeitsverhältnis der einzelnen politischen Bereiche. Wirtschaftlicher Fortschritt wird als Voraussetzung des sozialen Fortschritts verstanden, sozialer Fortschritt als Voraussetzung und Stimulus für wirtschaftliche Erfolge angesehen. Das Prinzip der Einheit von Wirtschafts- und S. verkümmert im politischen Alltag allerdings zu der trivialen, in der DDR als „wichtige Lebenserfahrung unseres Volkes“ verkündeten These, „daß nur das verbraucht werden kann, was vorher erarbeitet wurde“ (Bericht des ZK der SED an den IX. Parteitag, in: ND 19. 5. 1976, S. 6). Sozialpolitische Maßnahmen sollen vor allem die für das „Wachstum der Produktion unerläßlichen Initiativen der Werktätigen stimulieren, um so mehr, wenn sie von zielgerichteter ideologischer Arbeit begleitet werden, um jedem den engen Zusammenhang zwischen eigener Leistung und wachsendem Lebensstandard voll bewußtzumachen und so seinen Leistungswillen noch zu fördern“ (H. Miethe/H. Milke, Die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, in: Einheit 10/1976, S. 1160). III. Ansätze zu einer marxistisch-leninistischen S.-Konzeption Bis in die Mitte der 60er Jahre beschränkte sich die wissenschaftliche Beschäftigung mit einer sozialistischen S. in der DDR auf einige eher praxisorientierte Aufsätze und vereinzelte deskriptive Arbeiten vor allem zu Sozialversicherungsfragen. Die Gesamtproblematik wurde erstmals differenzierter und grundsätzlicher in Helga Ulbrichts Habilitationsschrift aus dem Jahre 1965 abgehandelt. Auf breiterer Basis ist die Forschung erst nach dem VII. Parteitag der SED (1967) vorangetrieben worden. In den entsprechenden Fachzeitschriften erschienen in zunehmender Zahl theoretische Arbeiten (u.a. von G. Schmunk, G. Tietze, M. Thürling, G. Winkler), die zur Veröffentlichung einer ersten Monographie (1972) und eines Lehrbuches zur S. (1975) führten. Die Diskussion wurde vor allem von Vertretern bzw. aus dem Umkreis des FDGB geführt, der sich ganz besonders um den Aufbau der jungen Disziplin bemühte. An der Hochschule des FDGB „Fritz Heckert“ in Bernau (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), V.) wurden Arbeits- und Forschungsgruppen, ein Institut sowie ein Lehrstuhl für S. (Leitung: G. Tietze) gegründet. Auch der Bundesvorstand des FDGB richtete eine Abteilung S. ein und hielt bereits 1969 in Bernau eine Konferenz ab, auf der eine zusammenfassende Darstellung sozialpolitischer Fragen unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der Gewerkschaften vorgenommen wurde. Parallel dazu begann die Auseinandersetzung mit der S. der „sozialreaktionären Koalition“ in der Bundesrepublik (G. Thude, G. Tittel, Brühl/Schneider). Auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED ist Anfang 1974 ein Wissenschaftlicher Rat für S. und Demographie (Wissenschaftliche Räte) gegründet worden, der einen Teil des gestiegenen Informations- und Beratungsbedarfs decken soll. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. Gunnar Winkler, wurde zum Leiter des 1978 gegründeten Instituts für Soziologie und S. an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) berufen. Das Institut gibt seit 1980 ein Jahrbuch für Soziologie und S. heraus. A. Inhalt und Hauptaufgaben Definitionen des Inhalts der sozialistischen S., die vor allem Ende der 60er und Anfang der 70er Jahre [S. 1215]in der DDR recht differenziert diskutiert worden sind, gehen von Grundgedanken der sozialistischen Reproduktions-Theorie aus. Die S. gestaltet danach den „dialektischen Wechselprozeß“ subjektiver Bedürfnisse und objektiver Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen nach Maßgabe des gesellschaftlichen Gesamtinteresses bei jeweils ausgewählten sozialen Gruppen. Als „Klassenpolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ soll sich die S. nicht auf die Beeinflussung und Befriedigung beliebiger Bedürfnisse der Menschen richten, sondern auf „die Entwicklung und Befriedigung ihrer Bedürfnisse und Interessen nach Maßstab des gesellschaftlichen Gesamtinteresses“ (G. Tietze). S. zielt also letztlich auf „die Verwirklichung des von der Arbeiterklasse und den Klassikern des Marxismus-Leninismus entworfenen Bildes vom Sozialismus“ (J. Bernard). Von der Gesellschaftspolitik unterscheidet sie sich nach Auffassung von G. Tietze dadurch, daß sie nicht alle sozialen Prozesse regelt, sondern sich auf die „Gestaltung der Beziehungen ausgewählter sozialer Gruppen beschränkt, für die differenzierte Maßnahmen der Anerkennung, Förderung und Sicherung notwendig sind“. Dabei stellen sich die folgenden Hauptaufgabenbereiche: 1. Sicherung der einfachen und einer dem Stand der Produktivkräfte entsprechenden erweiterten Reproduktion des Individuums, insbesondere seiner Arbeitskraft, 2. Sicherung der einfachen und möglichst auch der erweiterten Reproduktion der Bevölkerung und damit des gesamtgesellschaftlichen Arbeitsvermögens, 3. Behebung und Milderung sozialer Unterschiede, die aus abweichendem Verhalten entstehen, 4. Milderung wirtschaftlicher Ungleichheit, soweit sie nicht aus dem Leistungsprinzip zu rechtfertigen ist, 5. Gewährleistung eines gleichwertigen Reproduktionseffektes bei Vorliegen ungleicher Arbeits- und Lebensbedingungen. Ad 1. Der erste Aufgabenkomplex zielt auf die Sicherung eines „sozialen Minimums“ für alle Bürger. Dazu zählt die rechtliche Sicherung von Mindestbedingungen in den Gestaltungsbereichen Arbeit, Gesundheit, Wohnung, Erziehung und Bildung usw., die Gewährung von Mindesteinkommen (Mindestlohn; Renten) sowie die unentgeltliche oder subventionierte Bereitstellung von Gütern des Grundbedarfs. Besonderes Gewicht kommt der Aufgabe zu, die Wahrnehmung des Rechts auf Arbeit zu ermöglichen, die z.B. durch Krankheit, Alter, Invalidität oder familiäre Belastungen eingeschränkt sein kann. Solchen Einschränkungen sollen Maßnahmen des Gesundheits- oder Arbeitsschutzes, der Rehabilitation oder der Unterstützung berufstätiger Mütter entgegenwirken (Gesundheitswesen). Ad 2. Zu dem zweiten Aufgabenkomplex zählen spezifische bevölkerungspolitische Maßnahmen zur „Herausbildung und Förderung einer stabilen Zwei- bis Drei-Kinder-Familie“ wie Geburtenbeihilfen, Kredite zu vergünstigten Bedingungen an junge Eheleute sowie die besondere Förderung berufstätiger Mütter (Schwangerschaftsurlaub, monatlicher Hausarbeitstag, verlängerter Erholungsurlaub, Anrechnungszeiten in der Sozialversicherung usw.) (Familie; Frauen, II. u. III.). Ad 3. Die hier genannten Aufgaben entstehen „aus Verhaltensweisen von Menschen, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen“ (H. Ulbricht, Aufgaben der sozialistischen Sozialpolitik, a.a.O. S. 132), die beispielsweise nicht arbeitswillig oder in anderer Weise straffällig geworden sind (Asoziales Verhalten). Dadurch werden Maßnahmen eingliedernden, betreuenden und fürsorgenden Charakters notwendig, wie Jugendhilfe, Gefährdetenfürsorge, Gefangenenfürsorge und Resozialisierung (Strafvollzug). Ad 4. Maßnahmen zur Milderung wirtschaftlicher Ungleichheit zielen auf Unterschiede, die aus einer ungenügenden Anwendung des Leistungsprinzips entstehen oder aus einer ungerechtfertigten oder schematischen Anwendung dieses Prinzips (z.B. auf Beschränkt- oder Nicht-Leistungsfähige) resultieren. Ad 5. Die Herstellung eines gleichwertigen Reproduktionseffektes erfordert schließlich Maßnahmen zum Ausgleich von Belastungsunterschieden, wie sie sich insbesondere aus höheren Arbeitsbelastungen (Sonderleistungen für berufstätige Mütter, Schichtarbeiter, Arbeitsrecht, VII. u. XI.), höheren wirtschaftlichen und sozialen Belastungen (Förderungsmaßnahmen für kinderreiche Familien, alleinstehende Eltern, Ausbildungsförderung; Kinderbeihilfen) oder aus besonderen sozialen Schwächen (Tagesstätten für behinderte Kinder, Behindertenwerkstätten, Pflegegeld) ergeben. B. Leitbild und Prinzipien Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben gehen die politischen Organe in der DDR erklärtermaßen von Prinzipien aus, die einen dominierenden Einfluß des gesellschaftspolitischen Leitbildes für die Ausgestaltung der S. belegen. Verbindliches Leitbild ist das von den Klassikern des Marxismus-Leninismus, d.h. faktisch das von der SED entworfene Bild von einer sozialistischen Gesellschaft. Konstitutive Elemente dieses Leitbildes sind folgende Vorstellungen, die in der DDR als „unantastbare Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftsordnung“ (Art. 2 Abs. 2 Verfassung der DDR) verstanden werden und sich verkürzt mit folgenden Grundsätzen wiedergeben lassen: (1) Grundsatz der Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit des Marxismus-Leninismus, (2) Grundsatz des Interpretations- und Führungsmonopols der Partei der Arbeiterklasse, d.h. der SED, (3) Grundsatz der umfassenden Interessenidentität im Sozialismus und des Primats des gesellschaftlichen Gesamtinteresses, (4) Grundsatz der Notwendigkeit zentraler Leitung und Planung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, (5) Grundsatz vom Primat der Arbeit und des veränderten Charakters der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, (6) Grundsatz der umfassenden Solidarität im Sozialismus. Aus dem Dogmatismus des Leitbildes, seinem Anspruch auf Wissenschaftlichkeit und Universalität ergibt sich für die S. in der DDR im Grundsatz ein Pluralismusverbot hinsichtlich Träger und Zielvorstellungen. Sozialistische S. ist auch gegenüber anderen politischen Aktionsbereichen weder konzeptionell noch organisatorisch autonom, sondern nur „relativ selbständig“ denkbar. Dies kommt auch in der Widerspiegelung der Leitbildnormen auf der Ebene sozialpolitischer Gestaltungsprinzipien zum Ausdruck; es handelt sich im einzelnen um: (1) das Prinzip der Parteilichkeit und Klassengebundenheit einer marxistisch-leninistischen S., [S. 1216](2) das Prinzip der Einheitlichkeit und Differenziertheit sozialistischer Gesamt- und S., (3) das Prinzip der Einheit von ökonomischem und sozialem Fortschritt, (4) das Prinzip der Übereinstimmung von politisch- wirtschaftlicher und wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, (5) das Prinzip der zentralen staatlichen Leitung und Planung in allen Grundfragen der sozialistischen S. und ihrer eigenverantwortlichen Durchsetzung durch die Betriebe, örtlichen Staatsorgane und gesellschaftlichen Kräfte (Selbstverwaltung), (6) das Prinzip der organischen Verbindung der Verteilung nach der Arbeitsleistung und der Befriedigung von Bedürfnissen aus gesellschaftlichen Konsumtionsfonds, (7) das Prinzip der gesellschaftlichen Sorge um den Menschen und der Solidarität bei der Lösung sozialpolitischer Aufgaben und Maßnahmen, (8) das Prinzip der Rationalität und Effektivität in der sozialistischen S. Die Dominanz des Leitbildes zeigt sich in diesem Zusammenhang auch darin, daß die S. auf denselben Grundlagen und mit gleichen Prinzipien wie die Gesamtpolitik des sozialistischen Staates operiert. Es ist von daher konsequent, wenn Lehrbücher aus der DDR als „entscheidende Basis für die marxistisch-leninistische S.“ ausschließlich die bereits aufgeführten konstitutiven Elemente des Leitbildes nennen, nämlich „die Herrschaft der Arbeiterklasse unter Führung ihrer marxistisch-leninistischen Partei“, „das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln“ sowie „den demokratischen Zentralismus bei der Leitung und Planung von Staat und Wirtschaft“. IV. Praktische Ausgestaltung Schwerpunkte der praktischen S. lagen in der unmittelbaren Nachkriegszeit zunächst auf der Behebung der Kriegsfolgen und dem Aufbau bzw. der Reorganisation des Sozialleistungssystems. Im Vordergrund standen zunächst allgemeine Schutz- und Versorgungsmaßnahmen auf einem niedrigen Leistungsstand. Daneben wurden mit Sonderleistungen für bestimmte „staatstragende“ und wirtschaftlich wichtige Gruppen der Bevölkerung strukturpolitische Ziele verfolgt. In der Folgezeit lag das Schwergewicht auf gesundheits-, bildungs- und vor allem beschäftigungspolitischen Zielen (Arbeitskräfte). Seitdem die Vollbeschäftigungsgrenze erreicht ist, also nahezu die gesamte arbeitsfähige Bevölkerung in der DDR im Produktionsprozeß steht, wird mit Nachdruck die sog. Intensivierung und Rationalisierung verfolgt, wobei insbesondere der Schichtarbeit eine steigende Bedeutung beigemessen wird. Sozialpolitische Maßnahmen unterstützen diese Politik durch gezielte Begünstigungen und Anreize. Das Hauptgewicht der sozialpolitischen Programme in den 70er Jahren lag zunächst auf bevölkerungspolitischen Maßnahmen, die vor allem mit gezielten Erleichterungen für werktätige Mütter (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind), mit Krediten an junge Eheleute und Geburtenbeihilfen dem seit 1969 zu beobachtenden Rückgang der Bevölkerung entgegenwirken sollten. Inwieweit inzwischen wieder höhere Geburtenzahlen in der DDR diesem Maßnahmenkatalog zuzuschreiben sind und ob damit der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung auf Dauer Einhalt geboten ist, wird in der (westlichen) bevölkerungswissenschaftlichen Diskussion kontrovers eingeschätzt. Für den Zeitraum bis 1990 gilt als sog. Kernstück der S. das bereits 1973 verkündete Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen). A. Besonderheiten des bestehenden Systems Charakteristisch für die derzeit praktizierte S. ist eine umfassende Basissicherung über eine ausgebaute Schutzgesetzgebung im Arbeitsrecht, IX., eine staatliche Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktordnung ohne autonome Tarifpartner, freies Organisationsrecht und Arbeitskampfrecht (Streik), eine umfassende soziale Sicherung bei Ausfall des Erwerbseinkommens (Sozialfürsorge; Sozialversicherungs- und Versorgungswe[S. 1217]sen), eine staatliche Preispolitik (Preissystem und Preispolitik) sowie ein breites Angebot öffentlicher Güter und Dienstleistungen (Öffentliche ➝Sozialleistungen). Da der Staat auf die Primärverteilung, z.B. über das Instrument der Lohnpolitik, einen sehr starken Einfluß ausübt, entfällt die Notwendigkeit für einen Teil der in den entwickelten nicht-sozialistischen Gesellschaftssystemen inzwischen üblichen monetären Transfers. Versorgungs- und Verteilungsziele werden darüber hinaus bevorzugt über Realtransfers, d.h. über — in der Regel unentgeltliche — Sach- und Dienstleistungen verfolgt. Dies bietet sich schon deshalb an, weil der sozialistische Staat für die Lebenslage der Bevölkerung relevante Bereiche wie Bau- und Wohnungswesen; Gesundheitswesen; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem usw. direkt kontrolliert. Gegenüber der S. in der Bundesrepublik Deutschland ist für das System der sozialen Sicherung in der DDR kennzeichnend: a) die eindeutige Dominanz zentralstaatlicher Instanzen (Bedeutungslosigkeit des Subsidiaritätsprinzips), b) die starke Einbeziehung der Betriebe und der Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) in die organisatorische Abwicklung der sozialen Sicherung, c) eine deutliche Hinwendung zum Versorgungsprinzip und entsprechende Aushöhlung des Versicherungsprinzips, d) eine besondere Betonung der Prophylaxe sowie e) das Fehlen einer unabhängigen Sozialgerichtsbarkeit. Im Gegensatz zum organisatorisch zersplitterten System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland sind alle öffentlich-rechtlichen Versicherungsträger in einer Einheitsversicherung zusammengefaßt, die sich zu einem wesentlichen Teil über den Staatshaushalt finanziert. Auslösung und Bemessung der Leistungen stehen weniger unter dem Gesichtspunkt einer versicherungsrechtlichen Anspruchsgrundlage (Kausalprinzip) und dem der dafür erbrachten Beiträge als unter dem Aspekt einer von seiten des Staates angestrebten Versorgungssituation (Finalprinzip). Systemschwächen wie mangelhafte Transparenz, Unabgestimmtheit mehrerer Leistungsarten mit der Folge von Systemlücken oder auch Leistungskumulationen treten von daher kaum auf. Die fehlende Anbindung bestimmter Transfers, insbesondere der Renten, an die allgemeine Einkommensentwicklung (Dynamisierung) führte in der Vergangenheit zu einer gewissen Benachteiligung der Empfänger dieser Sozialeinkommen gegenüber den noch im Arbeitsleben stehenden Teilen der Bevölkerung; dies hat sich auch durch einige Ad-hoc-Anpassungen der Leistungen in den letzten Jahren nicht grundsätzlich geändert. B. Bewertung Dem Versuch einer Bewertung der S. in der DDR sind enge Grenzen gesetzt. Es stellt sich nicht nur die grundsätzliche Frage nach der Angemessenheit der angelegten Kriterien. Eine empirisch ausgerichtete Forschung stößt darüber hinaus gerade in diesem Bereich auf weitere systembedingte Barrieren. Der fehlenden Partizipation der Bevölkerung an sozialpolitischen Entscheidungen entspricht eine weitgehende Unzugänglichkeit der relevanten und eine grobe Unzulänglichkeit der verfügbaren Daten. Sozialpolitische Problemfelder werden einerseits von einer gezielten Agitation und Propaganda überspielt, andererseits bereits auf der Ebene wissenschaftlicher Forschung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) in der DDR kaum ausgeleuchtet. Auch die Analyse rechtlicher Regelungen hilft kaum weiter, solange über ihre praktische Umsetzung wenig bekannt ist. Die Beantwortung sozialpolitischer Fragestellungen setzt eine „soziale Berichterstattung“ voraus, die in der DDR aufgrund einer generell sehr geringen Erfahrungsoffenheit des Systems nicht existiert. Von daher fehlt auch die in westeuropäischen Industriestaaten sich inzwischen entwickelnde Wirkungsforschung als Grundlage einer Erfolgsanalyse sozialpolitischer Programme. Da damit auch Möglichkeiten einer gezielteren Leitung und Planung sozialer Prozesse (Sozialplanung) vergeben werden, fordern inzwischen auch Wissenschaftler in der DDR verstärkte Forschungsanstrengungen in diesem Bereich, insbesondere hinsichtlich des Aufbaus eines Systems sozialer Indikatoren. Die DDR-Forschung muß sich aber vorläufig noch auf die Analyse eines unvollständigen Mosaiks von Einzelerfahrungen, auf Mutmaßungen über die Effekte institutioneller Regelungen sowie auf Ideologiekritik beschränken. Ideologiekritik ist beispielsweise gegenüber der in der DDR verbreiteten Vorstellung angebracht, die zunehmende Verteilung über die Gesellschaftliche ➝Konsumtion sei bereits mit einer wachsenden Durchsetzung des Bedürfnisprinzips im Sozialismus gleichzusetzen, die nahtlos zu kommunistischen Verteilungsverhältnissen führe. Zum einen ist es ein wichtiger und von der marxistisch-leninistischen Ideologie häufig verwischter Unterschied, ob nach (individuellen) Bedürfnissen oder nach (staatlich normiertem) Bedarf verteilt wird. Zum anderen ist ohne detaillierte Verteilungsanalysen nicht auszumachen, ob die tatsächliche Begünstigung (Inzidenz) nach der Bedürfnisintensität oder aber durch die jeweilige praktische Ausgestaltung der Leistungsabgabe stillschweigend nach anderen Kriterien erfolgt. In der Vergangenheit ist in Anbetracht der empfindlichen Knappheit an Arbeitskräften vor allem den Zielen der staatlichen Arbeitskräftepolitik hohe Priorität eingeräumt worden. Unterscheidet man [S. 1218]z.B. hinsichtlich ihrer Zugehörigkeit zum gesellschaftlichen Arbeitsvermögen die Gruppen der: (1) Aktiven, (2) Noch-Nicht-Aktiven, (3) aus gesellschaftlich erwünschten Gründen (Mutterschaft, Studium) vorübergehend Inaktiven, (4) aus gesellschaftlich tolerierten Gründen (Krankheit) vorübergehend Inaktiven, (5) dauerhaft Inaktiven und untersucht, inwieweit und in welcher Form ihnen jeweils Leistungen der S. zugute kommen, so ergibt sich kurz umrissen folgendes Bild: Die Versorgung der dauerhaft Inaktiven erfolgt für die Bevölkerungsmehrheit auf relativ niedrigem Niveau und wird der gesellschaftlichen Wohlstandsentwicklung nur zögernd angepaßt. Die Mehrzahl der Maßnahmen zeigt die Tendenz, die in der Beschäftigung stehende Bevölkerung im Produktionsprozeß zu halten und für vorübergehend Nicht-Beschäftigte Anreize zur möglichst unverzüglichen Wiederaufnahme der Beschäftigung zu bieten. Dies kommt u.a. zum Tragen in: a) einer Festsetzung des Mindestbruttolohnes in deutlichem Abstand zur durchschnittlichen Altersrente, b) der fehlenden Anrechnung von im Ruhestand zusätzlich erzielten Arbeitseinkommen auf die Höhe der Altersversorgung sowie c) der Tatsache, daß grundsätzlich Nicht-Erwerbsfähigkeit eine Voraussetzung zum Bezug von Hinterbliebenen- und Kriegsbeschädigtenrenten darstellt. Umfang und Qualität der sozialen Sicherung sind generell sehr eng mit der Stellung im Produktionsprozeß verknüpft. Dies kommt auch formal darin zum Ausdruck, daß das Sozialversicherungsrecht in seinen Grundsätzen im Arbeitsgesetzbuch geregelt ist. In der DDR-Forschung ist diese Art der Ausgestaltung als „wachstums- oder produktivitätsorientiert“ bezeichnet worden. Darunter wird allgemein eine Politik verstanden, die im Konflikt zwischen gesellschaftspolitischen Zielen wie sozialer Sicherheit oder sozialer Gleichheit einerseits und dem Wachstumsziel andererseits dem letzteren den Vorrang einräumt. Für die dominierende Rolle wirtschaftspolitischer Ziele in der praktischen S. der SED-Führung gibt es bis in die jüngste Zeit zahlreiche Belege. Die S. hat sich ganz überwiegend auf Aufgaben konzentriert, mit denen gleichzeitig eine Sicherung und Förderung der wirtschaftlichen Grundlagen bewirkt und die Wirtschaftsplanung erleichtert werden sollte. Das Gleichheitsziel hat eine untergeordnete Rolle gespielt. S. ist vor allem als Schutz- und Sicherungspolitik, dagegen kaum als Ausgleichspolitik betrieben worden. Darüber hinaus hat die Anreizfunktion der S. eine wachsende Bedeutung. Angesichts der auch für die DDR-Wirtschaft in den 80er Jahren enger werdenden Wachstumsspielräume ist für die zukünftige S. eine Fortführung dieses Kurses zu erwarten. Wolf Rainer Leenen Literaturangaben Lampert, H., u. F. Schubert: Sozialpolitik V: In der Deutschen Demokratischen Republik, in: Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW). Bd. 7. Stuttgart/New York usw.: Verlagsgemeinschaft Fischer, Mohr usw. 1977. Leenen, W. R.: Zur Frage der Wachstumsorientierung der marxistisch-leninistischen Sozialpolitik in der DDR. Berlin (West): Duncker & Humblot 1977. (Volkswirtschaftliche Schriften. 261.) Mitzscherling, P.: Zweimal deutsche Sozialpolitik. Hrsg. Deutsches Institut f. Wirtschaftsforschung. Berlin (West): Duncker & Humblot 1978. (Sonderheft 123.) Sozialpolitik, Betrieb, Gewerkschaften. Berlin (Ost). Tribüne 1972. Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk (u.a.). Berlin (Ost): Tribüne 1975. Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1212–1218 Sozialplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialstruktur
Sozialpolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Definition S. wird in der DDR seit den 60er und 70er Jahren nach Inhalt und Umfang recht unterschiedlich verstanden: Einerseits wird der Begriff auf das klassische Gebiet der sozialen Sicherung eingeengt und werden darunter Maßnahmen gefaßt, „die auf die Gewährleistung der sozialen Sicherheit und auf die Milderung bzw. Beseitigung von sozialen Härtefällen gerichtet sind“; andererseits neigen zahlreiche Autoren in der DDR, insbesondere…
DDR A-Z 1985
Opposition und Widerstand (1985)
Siehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1. Begriffsbestimmung. O. bezeichnet politische Gegnerschaft, die in W. umschlägt, wo ihr die Möglichkeit zu legaler Entfaltung genommen wird. Nach parteioffizieller Auffassung besitzt in der DDR die O. keine Basis: „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], S. 652) Da der Staat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) die Herrschaft des Volkes zu verkörpern und seinen politischen Willen zu verwirklichen vorgibt, richtet sich nach dieser Logik jede O. prinzipiell gegen das Volk selbst, d.h. sie ist in der DDR „systemwidrig“. Trotz dieses Verständnisses von O. hat es in der DDR oppositionelle Bestrebungen immer erneut gegeben. Ihre Geschichte lehrt allerdings, daß alle O. von der SED früher oder später verfemt und kriminalisiert worden ist — weshalb sie häufig in W. mündete. W. in diesem Sinne ist stets mit dem Stigma der Illegalität behaftet. Die Grenzen sind fließend. Passiver W., Arbeite-langsam-Protest, Streik, spontanes Aufbegehren gegen Behördenwillkür, „illegale“ Information westlicher Massenmedien über DDR-interne Vorgänge, Verbreitung oppositioneller und regimefeindlicher Meinung, „staatsfeindliche“ Gruppenbildung, organisierte Fluchthilfe aus ideellen Motiven, aber auch die Artikulation abweichender politischer Meinungen in der SED — das alles sind historisch belegte Erscheinungsformen des politischen W. in der DDR. 2. Geschichte. Obwohl sich O. und W. bei den gegebenen Machtverhältnissen in der DDR nur unter Schwierigkeiten artikulieren bzw. organisieren können, sind sie mit unterschiedlicher Intensität und in vielfältigen Formen stets aufs neue hervorgetreten — teils durch die Politik der SED provoziert, teils ursächlich bedingt in äußeren Einwirkungen auf die DDR (KSZE-Prozeß, Entspannungspolitik, Bürgerrechtsdiskussion). a) Innerkommunistische Opposition. Innerhalb der SED ist O. seit ihrer Gründung feststellbar. 1948–1950 wurde sie vornehmlich von ehemaligen Sozialdemokraten getragen, die sich der Umformung der SED zu einer stalinistischen Partei widersetzten. 1953, im Zusammenhang mit dem Neuen Kurs und dem Juni-Aufstand, formierte sich im Politbüro des ZK der SED eine gegen Walter Ulbricht und seine Politik gerichtete O. unter Führung von Wilhelm Zaisser, Minister für Staatssicherheit und Mitglied des Politbüros, sowie Rudolf Herrnstadt, Chefredakteur des „Neuen Deutschland“ und Kandidat des Politbüros. Mit dieser „parteifeindlichen Fraktion“, die eine „defätistische, gegen die Einheit der Partei gerichtete Linie“ vertreten hatte, sympathisierten u.a. die Kandidaten des Politbüros Anton Ackermann und Hans Jendretzky sowie das Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED und Vorsitzende des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD), Elli Schmidt. Letztere wurden mit Parteirügen bedacht, während Zaisser und Herrnstadt 1953 aller Funktionen enthoben und aus dem ZK, 1954 auch aus der Partei ausgeschlossen wurden. 1956/57 — Folge der Kritik an Stalin auf dem XX. Parteitag der KPdSU und den sich anschließenden Unruhen in Ungarn und Polen — ging O. hauptsächlich von intellektuellen und studentischen Kreisen aus, die den Kurs der SED „revidieren“ wollten. Seine weitestreichende Ausprägung fand der so verstandene Revisionismus in der O. einer von Wolfgang Harich (Chefredakteur der „Deutschen Zeitschrift für Philosophie“) geführten „staatsfeindlichen Verschwörergruppe“, deren Mitglieder, sämtlich überzeugte Kommunisten, in zwei Prozessen vor dem Obersten Gericht 1957 zu langjährigen Zuchthausstrafen verurteilt wurden. Mehrere „Revisionisten“-Prozesse fanden 1957/58 auch vor Bezirksgerichten der DDR statt. 1958, auf dem 35. Plenum des ZK der SED, wurde eine „opportunistische Fraktion“ entmachtet, „die versucht hatte, der politische Linie der Partei zu ändern“. Zu ihr gehörten Karl Schirdewan, Mitglied des Politbüros und Sekretär des ZK: Ernst Wollweber, Minister für Staatssicherheit und Mitglied des ZK, sowie ZK-Sekretär Gerhart Ziller (der Selbstmord verübte). In den 60er und 70er Jahren sind wiederholt einzelne Exponenten der innerkommunistischen O. an die Öffentlichkeit getreten — so der Chemophysiker Prof. Robert Havemann, Kommunist seit 1932, der bis zu seinem Tode 1982 in Interviews, Zeitungsartikeln und [S. 955]Büchern, die in der Bundesrepublik Deutschland publiziert wurden, radikale Kritik an den „stalinistischen Deformationen“ des DDR-Sozialismus geübt hat. Ferner der zuletzt als Betriebsökonom in Berlin (Ost) tätige Dissident Rudolf Bahro, der in seinem Buch „Die Alternative“, Zur Kritik des real existierenden Sozialismus, Köln 1977, eine umfassende Systemkritik mit der oppositionell-utopischen Strategie einer „Kulturrevolution“ in der DDR verband. Bahro wurde nach Erscheinen seines Buches verhaftet und 1978 zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, 1979 jedoch amnestiert und nach Berlin (West) abgeschoben. — Ein nationalkommunistisches Manifest der O., das „Der Spiegel“ 1979 veröffentlichte, wurde von der Führung der SED so ernst genommen, daß sie als Gegenmaßnahme das Redaktionsbüro dieser Zeitschrift in Berlin (Ost) schließen ließ. b) Parlamentarische Opposition. Unter den gegebenen politisch-ideologischen Voraussetzungen ist der Volkskammer und den örtlichen Volksvertretungen in der DDR, obwohl sie sich aus Abgeordneten verschiedener Fraktionen (SED, Blockparteien, wichtigste Massenorganisationen) zusammensetzen, eine parlamentarische O. fremd. Bereits bei der Gründung der DDR hieß es: „Es darf keine verantwortungslose Opposition im Parlament der neuen deutschen Demokratie geben, die ihre ganze Funktion nur darin sieht, Obstruktion zu treiben. Es darf sich keine Partei oder Organisation, wenn sie ihre Listen zur Parlamentswahl einreicht, vor der Mitarbeit und Mitverantwortung in der Regierung drücken.“ (Die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, Mit einer Einführung von Otto Grotewohl, Berlin [Ost] 1949, S. 6) Von dieser Maxime ist die SED niemals abgewichen. In der Geschichte der Volkskammer haben sich bei einer Abstimmung bisher nur ein einziges Mal einige Abgeordnete gegen eine eingebrachte Gesetzesvorlage entschieden: am 9. 3. 1972, als bei der Abstimmung zum Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft bei 8 Stimmenthaltungen offiziell 14 Gegenstimmen gezählt wurden. c) Außerparlamentarische Opposition. Es ist durchaus konsequent, wenn von den Machthabern der DDR eine außerparlamentarische O. ebensowenig hingenommen wird wie eine parlamentarische O. Aus diesem Grunde kann sich O. auch bei den Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen praktisch nicht manifestieren. „Volkswahlergebnisse“ mit über 99 v.H. Ja-Stimmen für die gemeinsame Kandidatenliste der Nationalen Front bei ebenso hoher Wahlbeteiligung sind daher nach wie vor gang und gäbe. Immerhin trat eine außerparlamentarische O. am 6. 4. 1968 beim Volksentscheid über die zweite DDR-Verfassung zutage. Dem amtlichen Ergebnis zufolge verweigerten 5,51 v.H. der am Volksentscheid beteiligten Bevölkerung ihre Zustimmung. In den Industriebezirken Cottbus, Karl-Marx-Stadt und Leipzig sowie in Berlin (Ost) lag der Anteil der Nein-Stimmen zwischen 7 und 9 v.H. Oppositionelle Tendenzen fanden sich in der DDR wiederholt im kirchlichen Bereich, sei es, daß regimekritische Kräfte Zuflucht in christlichen Gemeinden suchten und fanden, sei es, weil die Arbeit der Kirchen durch staatliche Maßnahmen besonders behindert wurde. Bereits 1953 löste dies die planmäßige Verfolgung der Jungen Gemeinde in der evangelischen Kirche durch Polizei und Staatssicherheitsdienst aus; sie wurde zur „illegalen Organisation“ erklärt, bis im Zeichen des Neuen Kurses alle Repressionen eingestellt wurden. Kirchlicher O. ist auch zuzuschreiben, daß die DDR durch AO vom 7. 9. 1964 die Möglichkeit zum waffenlosen Wehrdienst zugestand, obwohl prinzipiell die Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen in der DDR nicht toleriert wird. Pazifisten können seither „Wehrdienst ohne Waffe“ in speziellen Baueinheiten der NVA leisten (Bausoldaten). Nicht zuletzt aus der Basisarbeit evangelischer Gemeinden ging 1981 auch die gegen die Militärpolitik der SED und die fortschreitende Militarisierung aller gesellschaftlichen Bereiche gerichtete O. einer inoffiziellen Friedensbewegung hervor, die sich in der DDR unter Losungen wie „Frieden schaffen ohne Waffen“ oder „Schwerter zu Pflugscharen“ im und neben dem kirchlichen Raum artikulieren konnte, auch wenn sie zunehmend Sanktionen zu gewärtigen hatte. Besondere Bedeutung erlangte dabei die von Dresden ausgehende Basisinitiative „Sozialer Friedensdienst“. d) Erscheinungsformen des W. Punktuelle Aktionen politischen W. hat es seit Bestehen der DDR gegeben. Schauprozesse z.B. gegen die Werdauer Oberschüler 1951 haben das auf ihre Weise frühzeitig demonstriert (Herstellen und Verteilen von oppositionellen Flugblättern). Seinen historischen Höhepunkt erreichte der W. in der DDR am 17. 6. 1953, als es zu Streiks, Demonstrationen und Unruhen in 272 Städten und Ortschaften kam (O. Grotewohl 1953 auf dem 15. Plenum des ZK). Für die SED gilt der Juni-Aufstand noch immer als „konterrevolutionärer Putschversuch“, obwohl die Losungen der Aufständischen („Nieder mit der Regierung“, „Freie Wahlen“, „Freiheit für politische Gefangene“) auf radikaldemokratische Forderungen zielten, nachdem sich die ursprünglichen Losungen („Senkung der Arbeitsnormen“) politisiert hatten. Der im wesentlichen von der Arbeiterschaft getragene Aufstand, der mit bewaffneter Gewalt hauptsächlich durch sowjetische Truppen niedergeschlagen wurde, ließ durchaus keine antisozialistischen Zielsetzungen erkennen. Massen-W. wie am 17. 6. 1953 ist später in der DDR nicht mehr aufgetreten, obwohl auch in den 60er und 70er Jahren vereinzelt immer wieder Streiks zu registrieren waren. In der Endphase der Kollektivierung der Landwirtschaft kam es zu regimefeindlichen Aktionen bis hin zu Brandstiftungen und anderen Sabotagehandlungen auf dem Lande. „In der Zeit vom Januar 1960 bis Juni 1961 wurden von den Sicherheitsorganen der DDR über 4.000 konterrevolutionäre Elemente unschädlich gemacht.“ (Neuer Weg Nr. 15/1971, S. 695) Ebenso waren nach dem 13. 8. 1961, dem Stichtag für den Bau der Berliner Mauer, einzelne demonstrative Gewaltaktionen und Grenzdurchbrüche zu beobachten. In Form ideeller Fluchthilfe entwickelte sich eine vor allem von jungen Arbeitern und Studenten getragene, mehrjäh[S. 956]rige Variante des politischen W. Nach dem Einmarsch von Truppen aus fünf Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR am 21. 8. 1968 waren in Berlin (Ost) und einer Reihe von Städten der DDR Protestaktionen zu verzeichnen, ebenso nach dem 13. 12. 1981, dem Tag, an dem über Polen das Kriegsrecht verhängt wurde. 3. Träger der Opposition und des Widerstands. Folgende Gruppen und soziale Schichten lassen sich in der DDR als Träger der O. und des W. bestimmen: 1. Intellektuelle, vornehmlich Philosophen, Ökonomen und andere Gesellschaftswissenschaftler, ebenso einzelne Literaten (Literatur und Literaturpolitik); 2. aktivistische Minderheiten der jungen Generation, unter ihnen sowohl linke Sozialisten (Revisionismus) auf der Suche nach einem Dritten Weg zwischen den gegenwärtig in Ost und West existierenden Gesellschaftssystemen, als auch christlich und pazifistisch motivierte Jugendliche; 3. Teile der politisch bewußten Arbeiterschaft, deren Denken in sozialdemokratischen Traditionen wurzelt (Sozialdemokratismus); derartige Einstellungen haben sich in den Jahren 1969–1982, in denen die SPD in der Bundesrepublik Deutschland den Bundeskanzler stellte, durchaus regeneriert; 4. einzelne Entscheidungsträger des Partei- und Staatsapparates, die der sich ständig erneuernde Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit des DDR-Sozialismus zu O. und W. treibt. Neben diesen zahlenmäßig kleinen Gruppen politisch bewußter O. gibt es Protestformen, die sich aus verbreiteten Unzufriedenheiten mit den allgemeinen Arbeits- und Lebensbedingungen ergeben. Sie zeigen sich u.a. in schlechter Arbeitsmoral und -disziplin, in dem Rückzug in die Privatsphäre, aber auch in Protesten vor Intershopläden, in Jugendkrawallen, steigender Kriminalität usw. Die neben der SED existierenden vier Block-Parteien (Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU]; Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD]; Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD]; National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]) stellen in den 80er Jahren kein oppositionelles Potential dar. Sie wurden in den Jahren 1949–1952 ideologisch entmündigt und politisch gleichgeschaltet. Unter der Voraussetzung einer inneren Liberalisierung der DDR werden sie vielleicht eine politische Erneuerung durchmachen können, zu einer oppositionellen Alternative zur SED dürfte ihnen gleichwohl die soziale Basis fehlen. Bürgerrechtler; Geschichte der DDR; Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); Strafrecht, VII. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954–956 Opportunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OrdnungswidrigkeitenSiehe auch: Opposition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Opposition, neue marxistische: 1979 Opposition und Widerstand: 1975 1979 1. Begriffsbestimmung. O. bezeichnet politische Gegnerschaft, die in W. umschlägt, wo ihr die Möglichkeit zu legaler Entfaltung genommen wird. Nach parteioffizieller Auffassung besitzt in der DDR die O. keine Basis: „In sozialistischen Staaten existiert für eine O. keine objektive politische oder soziale Grundlage.“ (Kleines Politisches…
DDR A-Z 1985
Hausgemeinschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung „sozialistischer“ Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen (Nationales Aufbauwerk [NAW]) im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle z.B. durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Führung des Hausbuches; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe bis hin zur Einzelfallhilfe in persönlichen Schwierigkeiten, z.B. bei wirtschaftlichen Problemen oder im Zusammenhang mit der Resozialisierung Straffälliger (Strafvollzug); die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung (Bau- und Wohnungswesen, VI.), dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) oder der Genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 596 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HaushaltsausgleichSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den…
DDR A-Z 1985
Übersiedlung in die DDR (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben. Trotzdem lassen diese Statistiken erkennen, daß die Zahl der Ü. seit 1962 stark zurückgegangen ist. Mit 36.676 Abwanderungen aus dem Bundesgebiet ist 1957 die größte Zahl von Ü. gezählt worden. 1961 waren es nur 14.564. In der folgenden Statistik der Jahre 1964–1981 sind die Fortzüge aus dem gesamten Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) in die DDR einschließlich Berlin (Ost) enthalten: In dieser Aufstellung fehlen die Ü., die ohne Abmeldung ihren Wohnsitz in die DDR verlegt haben. Deren Anteil ist relativ hoch, da nach den inzwischen auch von den DDR-Behörden gemachten Erfahrungen die meisten Ü. Anlaß haben, ihre Übersiedlung in die DDR geheimzuhalten, sei es, weil sie erhebliche Schulden zurückließen oder weil sie sich der Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland entziehen wollten. Ü., die derartige Motive für das Verlassen ihres westdeutschen Wohnsitzes haben, müssen allerdings damit rechnen, von den Behörden der DDR unverzüglich in die Bundesrepublik zurückgeschickt zu werden. Die Zahl mißglückter Versuche, in die DDR zu gelangen, ist daher recht groß. Seitens der DDR werden seit 1966 überhaupt keine Angaben über Ü. mehr gemacht. Bis dahin hatten Meldungen mit hohen Zahlen von Ü. aus Westdeutschland und in die DDR zurückgekehrten Flüchtlingen sowie eingehende Schilderungen von Einzelfällen den Anschein einer großen politisch bedingten Fluchtbewegung aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR erwecken sollen — als propagandistisches Gegengewicht zu der das Ansehen der DDR mindernden Massenflucht aus der DDR (Flüchtlinge). Die schlechten Erfahrungen mit Ü. aus Westdeutschland — nach DDR-Veröffentlichungen soll die Kriminalität von Ü. um ein Vierfaches über dem DDR-Durchschnitt gelegen haben — haben die DDR offenbar zur Einstellung dieser Propaganda und zu einer schärferen Auslese bei der Aufnahme der Ü. in die DDR veranlaßt. Die Ü. werden nach ihrer Ankunft zunächst in eines der „Aufnahmeheime für Ü. und Rückkehrer“ in Berlin-Blankenfelde, Barby, Eisenach, Pritzier ü/Hagenow (Mecklbg.) oder Saasa, Kr. Eisenberg/Thür. eingewiesen (für desertierte Bundeswehr-Angehörige gibt es besondere Aufnahmestellen), wo sie eingehend durch den Staatssicherheitsdienst geprüft und über die Verhältnisse in ihrer Heimat ausgefragt werden. Ein rechtlich geregeltes Einbürgerungsverfahren gibt es für Deutsche aus der Bundesrepublik nicht. Mit der Übergabe des Personalausweises der DDR gelten sie als Bürger der DDR. Sie erhalten keine Urkunde über die Verleihung der Staatsbürgerschaft der DDR, wie es im § 7 Abs. 3 des Staatsbürgerschaftsgesetzes vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) beim Erwerb der Staatsbürgerschaft der DDR durch Bürger anderer Staaten vorgesehen ist. Als Bürger der DDR dürfen die Ü. wie alle übrigen Bewohner der DDR nicht mehr ohne Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehren. Soweit sie nicht bei Verwandten Wohnsitz nehmen können, werden sie in einem der Bezirksaufnahmeheime untergebracht. Dort werden ihnen Aufenthaltsort und Arbeit zugewiesen. Dies gilt auch für zurückkehrende Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben. Ihnen ist durch Gesetz zur Regelung der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt und zugleich Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR zugesichert worden. Allerdings wird ihnen in der Regel die Ü. verweigert. Flüchtlinge, die seit dem 1. 1. 1981 aus der DDR geflüchtet sind, müssen dagegen bei ihrer Rückkehr grundsätzlich mit Bestrafung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts (Republikflucht) rechnen. Sofortige Festnahme haben vor allem auch geflüchtete Partei- und Staatsfunktionäre und Angehörige der bewaffneten Organe zu erwarten, selbst wenn sie vor dem 1. 1. 1972 die DDR verlassen haben. Ihnen droht ein Strafverfahren wegen Spionage bzw. Fahnenflucht. Diese Rückkehrer werden im allgemeinen bei ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgeschickt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367–1368 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ÜberweisungsverfahrenSiehe auch das Jahr 1979 Nach einer 1965 in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichten amtlichen Statistik sollen von 1950 bis 1964 503.361~Personen [S. 1368]in die DDR übergesiedelt sein. Diese sowie andere vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Statistiken der Fortzüge aus dem Bundesgebiet in die DDR und nach Berlin (Ost) erfassen jedoch nur solche Übersiedler (Ü.), die sich unter Angabe ihres Zieles an ihrem bisherigen Wohnort im Bundesgebiet polizeilich abgemeldet haben.…
DDR A-Z 1985
Westgeldeinnahmen (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren für Personenkraftfahrzeuge vom 31. 10. 1979 50,0 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen an den Transitwasserstraßen 37,5 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Investitionen zur Verbesserung des Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) 60,3 Mill. DM; - in den Jahren 1983–1985 Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen zur Errichtung von 3 (chemischen) Reinigungsstufen in 3 Klärwerken der DDR mit insges. 68 Mill. DM zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin (West) (1983: 36 Mill., 1984 u. 1985 jeweils 16 Mill. DM); - Berliner Zahlungen für die Abnahme von Bauschutt, die Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen, die Abnahme und Behandlung von Abwässern sowie für die Nutzungskosten der durch Berlin (Ost) führenden U-Bahn (BVG) in Höhe von 100,8 Mill. DM; - Zahlungen für die Benutzung der Mülldeponie Schönberg in der DDR bei Lübeck in Höhe von ca. 10 Mill. DM pro Jahr; - Zahlungen der Bundespost über insges. 314,5 Mill. DM (einschl. einer Vorauszahlung in Höhe von 100 Mill. DM); - teils geschätzte mittelbare Zahlungen für Visa- und Einreisegenehmigungsgebühren ca. 50 Mill. DM; - indirekte W. durch Zinsvorteile aus der Inanspruchnahme des Swing im Innerdeutschen Handel (IDH), die in der Höhe jährlich wechseln. [S. 1482]Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR, der am 13. 10. 1980 zum zweiten Mal erhöht worden ist (Innerdeutsche Beziehungen). Die daraus resultierenden Einnahmen sind schwer zu beziffern, dürften sich jedoch inzwischen auf 300 Mill. DM belaufen. Keine Schätzungen sind über die von der DDR erhobenen Genehmigungsgebühren (Zoll) sowie über eingezogene Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten im Pkw-Straßenverkehr möglich. Weitere Einnahmen erzielt die DDR aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenkäufe über den DDR- GENEX -Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von Intershop und „Intertank“. Die Schätzungen über die Größenordnung gehen auseinander. Seitdem die Bewohner der DDR westliche Zahlungsmittel besitzen und mittels dafür erworbener Wertschecks selbst Einkäufe in den genannten Einrichtungen tätigen können, dürfte der Umsatz erheblich gestiegen sein. Daneben hat die DDR W. aus dem Handel mit anderen westlichen Staaten (die jedoch vollständig zur Finanzierung des Imports benötigt werden), aus der Tätigkeit des DDR-Reisebüros im Zusammenhang mit Touristenreisen in die DDR sowie über den Charterflugverkehr der DDR-Fluggesellschaft „Interflug“. Hinzu kommen indirekte W. aus der Abschöpfungsfreiheit im innerdeutschen Handel durch die Behandlung der DDR als sog. EG-Inland. Angaben über die Höhe der dabei erzielten W. sind jedoch nicht möglich. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die DDR in einigen Bereichen auch Westgeldausgaben hat. So müssen für einen erheblichen Teil der bei „Intershop“ angebotenen Waren beim Einkauf westliche Devisen aufgewandt werden; als Saldenausgleich für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen, Zugdienste usw. hat die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn seit 1974 jährlich rd. 100 Mill. DM zu zahlen; im S-Bahn-Verkehr in Berlin (West) standen bis 1983 (Übernahme der S-Bahn durch den Senat) den verleichsweise geringen Einkünften erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung gegenüber; Besuchsreisende ins westliche Ausland erhalten bei der Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben jedoch relativ gering. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1481–1482 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung…
DDR A-Z 1985
Devisen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an hervorragender Stelle das Valutamonopol und wird durch den Ministerrat der DDR ausgeübt, dem die Entscheidungskompetenz in allen grundsätzlichen Fragen zusteht. Dem Ministerium der Finanzen (MdF) obliegt die Organisation der D.-Bewirtschaftung und gemeinsam mit anderen zentralen Staatsorganen (z.B. Ministerium für Außenhandel (MAH); Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Verkehrswesen) die Durchführung der Kontrolle bzw. Erteilung von Genehmigungen. Die Staatsbank regelt und vollzieht — gemeinsam mit der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA) und der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — den grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland und setzt die Umrechnungssätze der Mark zu anderen Währungen (Wechselkurs) fest (Währung/Währungspolitik). Die D.- bzw. Valutaplanung erfolgt unter Leitung der Staatlichen Plankommission (Planung) und Mitwirkung der Staatsbank durch 3 Hauptplanträger. Die Ministerien der Finanzen, für Außenhandel und Verkehrswesen erarbeiten den in die Teilpläne Warenbewegung, Dienstleistungen und sonstige Wertübertragungen gegliederten D.-Plan. Dabei sind die folgenden 10 Positionen zu berücksichtigen: Zahlungen für Warenbewegungen, Warennebenkosten, sonstige Dienstleistungen und aus anderen Anlässen, Regierungs-, Bank- und kommerzielle (d.h. Betriebs-)Kredite. Investitionsbeteiligungen, Reservebildung sowie Saldenentwicklung der Handels-, Dienstleistungs- und Zahlungsbilanz. Besitz, Erwerb und Umlauf regelt das D.-Gesetz vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574 ff.), dessen Strafbestimmungen durch das Änderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 147 f.) erweitert und verschärft wurden, mit den dazu erlassenen 5 Durchführungsbestimmungen. Mit seinem Inkrafttreten am 1. 2. 1974 wurden die zuvor geltenden Sonderbestimmungen des innerdeutschen Geld- und Zahlungsverkehrs aufgehoben und somit auch im D.-Recht ein Inland-Ausland-Verhältnis geschaffen. Als D.-Werte werden nicht allein die als Sorten bezeichneten Banknoten und Münzen sowie Guthaben und Forderungen in fremder Währung definiert. Vielmehr zählen dazu Vermögensgegenstände aller Art wie z.B. Grundstücke, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Gemälde, Plastiken, Kunst-, Münz- und Briefmarkensammlungen oder „ähnlich wertvolle Sachen“. Auch können Geldzeichen, Schecks, Wechsel oder Zahlungsaufträge in Mark der DDR zu D.-Werten werden, wenn sie ins D.-Ausland verbracht oder D.-Ausländern gegeben werden (D.-Wertumlauf). Insofern geht diese Legaldefinition weit über die sonst üblichen D.- bzw. Valutabegriffe hinaus, die sich auf zwischenstaatliche Geldbeziehungen aus wirtschaftlichen, politischen, kulturellen oder privaten Anlässen erstrecken. Die damit verbundene allgemeine Anmelde-, Anbietungs- und Genehmigungspflicht ermöglicht die staatliche Kontrolle des D.-Wertumlaufs ebenso wie des Vermögens bzw. der Vermögensbeteiligungen von DDR-Bürgern im D.-Ausland. Als reine Binnenwährung unterliegt die Mark der DDR einem grundsätzlichen Aus- und Einfuhrverbot. Allerdings können Bewohner der DDR (D.-Inländer) im nichtkommerziellen Zahlungsverkehr bis zu 300 Mark in das D.-Ausland mitnehmen. Deren Verbrauch in von der DDR bewirtschafteten Flughafengaststätten, Schiffen, Reiseomnibussen, Schlaf- und Speisewagen ist bei der Einreise den Zollorganen auf Verlangen zu belegen. Eine Sonderregelung besteht mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) insofern, als von diesem Betrag jeweils bis zu 100 Mark — ČSSR: 32 Mark — über die auf Grundlage des Prager Währungsabkommens (1963) erworbenen Reisezahlungsmittel hinaus umgetauscht werden können. Bei sonstigen Auslandsreisen bedarf der Erwerb von D. der Genehmigung durch die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Bezirkes. Rentnern wird bei Westreisen ein sogenanntes „Zehrgeld“ als Jahresbetrag im Gegenwert bis zu 15 Mark (Europa) bzw. 30 Mark (außerhalb Europas) eingetauscht. Bei Reisen in dringenden Familienangelegenheiten können DDR-Bürger Reisezahlungsmittel im Gegenwert bis zu 10 Mark je Reisetag, höchstens jedoch 70 Mark je Reise, erwerben. Besucher aus nichtsozialistischen Staaten müssen einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln für die Dauer ihres Aufenthaltes in der DDR vornehmen (Innerdeutsche Beziehungen). Darüber hinaus eingeführte Zahlungsmittel in konvertierbaren Währungen können sie bei den zugelassenen Banken in Mark der DDR umtauschen, in annahmeberechtigten Einrichtungen (z.B. Intershop, Intertank, Interhotels) verwenden oder an Bekannte und Verwandte in der DDR verschenken. Das D.-Recht setzt hier keine Betragsgrenze fest. D.-Inländer können anläßlich eines Aufenthaltes im D.-Ausland (z.B. Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin [West]) über ihre dort befindlichen Guthaben bis zum Gegenwert von 500 Mark zum Zwecke des Transfers in die DDR genehmigungsfrei und ohne Zustimmung der zuständigen Bank der DDR verfügen oder geschenkte D. einführen. Jedoch ist folgende Veränderung für die Verwendung dieser Beträge am 16. 4. 1979 in Kraft getreten: Während die Erste Durchführungsbestimmung zum D.-Gesetz (§ 6 Abs. 3) Bewohnern der DDR die Möglichkeit eröffnet hat, Bargeld anderer Währungen genehmigungsfrei in besonderen Einrichtungen auszugeben, verfügte das Außenhandelsministerium die Einführung von „Mark-Wertschecks der Forum-Außenhandelsgesellschaft mbH“ zur Bezahlung in den von ihm betriebenen Einrichtungen Genex, Intershop und Intertank. Diese Schecks werden von den Filialen der Staatsbank in Stückelung von 50, 10, 5, 1 sowie 0,50 Mark nach den festgesetzten D.-Umrechnungssätzen abgegeben und sind weder übertragbar noch rücktauschbar. Da eine [S. 307]konsequente Herkunftskontrolle beim D.-Umtausch bisher unterbleibt, dürfte der Westgeldumlauf nicht wesentlich beeinflußt worden sein. Dieser wird lediglich durch die Gutscheinaktion ergänzt. Somit hat die DM ihre Bedeutung als Nebenwährung nicht eingebüßt. Offensichtlich aber findet die damit eröffnete Möglichkeit der D.-Kontrolle keine Anwendung. D.-Ausländer können über eingetauschte Markbeträge frei verfügen, sofern diese nicht zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie für den Erwerb oder die Begründung von Forderungen und anderen Vermögenswerten verwendet werden. Die Staatsbank führt frei verfügbare D.-Ausländerkonten A (Beträge aus Arbeitseinkommen, Stipendien oder aus Umtausch) und B (sonstige Beträge), von denen Verfügungen für bestimmte Zwecke erlaubt sind (Sperrkonten). Zur Führung von Konten in anderen Währungen (Valutakonten) sind nur noch die Deutsche Außenhandelsbank AG und die Deutsche Handelsbank AG berechtigt. Im kommerziellen Zahlungsverkehr von Außenwirtschaft und Außenhandel sind D. nur dann von Bedeutung, wenn keine Warenkompensation auf Grundlage von Verrechnungseinheiten erfolgt. Vornehmlich in ihrem Westhandel dienen der DDR Kredite in D. als Finanzierungsinstrument. Die Höhe des D.-Fonds, gegliedert nach Verrechnungs- oder Clearing- und konvertierbaren Währungen, und der D.-Reserve wird offiziell nicht publiziert. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Staaten verfügt die DDR jedoch über höhere Westgeldeinnahmen aufgrund der innerdeutschen Sonderbeziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 306–307 Deutschlandpolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiakonieSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an…
DDR A-Z 1985
Steuerberater (1985)
Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuernSeit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…
DDR A-Z 1985
Notstandsgesetzgebung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die Landesverteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) enthalten. Darin wird die beschriebene Lage Verteidigungszustand genannt. Nach Art. 52 Verfassung hat die Volkskammer über den Verteidigungszustand zu beschließen. Im Dringlichkeitsfalle, der nach § 4 Abs. 2 Verteidigungsgesetz vorliegt, wenn eine Tagung oder die Herstellung der Beschlußfähigkeit der Volkskammer aufgrund der Lage nicht möglich ist, ist der Staatsrat nach Art. 52 Verfassung berechtigt und nach dem Verteidigungsgesetz offenbar sogar verpflichtet, über den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates hat nach der Verfassung den Verteidigungszustand zu verkünden. Er ist nach dem Verteidigungsgesetz dabei an keine Form gebunden. Da Erich Honecker, Vorsitzender des Staatsrates seit 1976, diese Position in Personalunion mit der des Generalsekretärs der SED (seit 1971) und der des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) (seit 1971) wahrnimmt, sind ihm in einer derartigen Situation also keine rechtlichen Grenzen gezogen. Der Begriff „Verteidigungszustand“ läßt nicht eindeutig erkennen, ob mit ihm nur eine Lage bezeichnet werden soll, die durch eine Gefahr von außen entstanden ist, oder auch eine Situation, die durch Ereignisse im Inneren bestimmt ist. Indessen kann es vernünftigem Zweifel nicht unterliegen, daß — wie in Polen das Kriegsrecht entsprechend der Verfassung dieses Staates — in der [S. 947]DDR der Verteidigungszustand auch bei einer Bedrohung des politischen Systems, die aus dem Inneren stammt, beschlossen werden kann, zumal § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz nicht nur von allen notwendigen Maßnahmen für die Landesverteidigung, sondern auch vom Schutz der sozialistischen Ordnung spricht. Die zentrale Leitung der Verteidigungs- und Sicherungsmaßnahmen ist Sache des Nationalen Verteidigungsrates. Er hat in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen die Landesverteidigung zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Festlegungen zu treffen, die für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Bürger verbindlich sind. Er hat die Kompetenz, dazu Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen zu erlassen (Gesetzgebung). Schon bei normaler Lage hat der Nationale Verteidigungsrat auf den Gebieten der Verteidigung und Sicherheit unumschränkte Vollmachten. Der Ministerrat hat lediglich die Erfüllung der ihm vom Verteidigungsrat übertragenen Verteidigungsaufgaben zu organisieren. An die Adressaten der Befehlsgewalt gerichtet heißt es im Verteidigungsgesetz, daß alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen die ihnen von den zuständigen Organen übertragenen Verteidigungsaufgaben vorzubereiten und durchzuführen haben. Ihre Leiter sind persönlich verantwortlich für die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sollen sich hierbei auf die unmittelbare Teilnahme der Bürger stützen. Hinsichtlich der ökonomischen Sicherstellung und weiteren Maßnahmen für die Landesverteidigung ordnet das Verteidigungsgesetz an, daß die Volkswirtschaft so zu leiten und planen ist, daß die Landesverteidigung jederzeit gesichert ist. Dementsprechend sind wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, können Gebäude und Grundstücke für die Zwecke der Landesverteidigung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten regelt die Leistungsverordnung. Die Bürger tragen zur Vorbereitung der Landesverteidigung vor allem durch den Wehrdienst bei, können aber auch zu anderen Diensten, z.B. zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung, und zu Lieferungen herangezogen werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Fall einer Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln gehört auch die Zivilverteidigung, in die auch der Katastrophenschutz, eigentlich bestimmt zur Behebung von Notständen, die durch Naturereignisse oder durch Schadens- oder Unglücksfälle überörtlichen Ausmaßes ausgelöst sind, eingegliedert ist. Diese gesetzlichen Regelungen, verbunden mit der Wehrerziehung und der Wehrpropaganda, zeigen deutlich die Militarisierung der DDR-Gesellschaft (Militärpolitik). 2. Mobilmachung. Das Verteidigungsgesetz von 1978 führte gleichsam als Zwischenstufe zwischen der normalen Lage und dem Verteidigungszustand die Mobilmachung ein, die allgemein oder teilweise sein kann. Über sie beschließt nach § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz der Nationale Verteidigungsrat, nicht aber der Staatsrat, obwohl dieses Organ nach Art. 73 Ab. 1, Satz 1 Verfassung die grundsätzlichen Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und zur Sicherheit des Landes zu fassen hat. Diese Regelung überrascht, hat die Mobilmachung doch wegen der weitreichenden Folgen — wie die Geschichte lehrt — grundsätzliche Bedeutung. Sie scheint um so bedenklicher, als der Nationale Verteidigungsrat mit ihr einen weiteren Machtzuwachs erfahren hat. 3. Machtzuwachs für den Nationalen Verteidigungsrat. Wenn auch Kompetenzregelungen nicht überbewertet werden sollten, so ist doch zu beachten, daß die Suprematie der SED (Verfassung, I. und Verfassung, II.), die sich vor allem darin ausdrückt, daß der Generalsekretär der SED gleichzeitig Vorsitzender des Staatsrates und, was hier wichtiger ist, Vorsitzender des Verteidigungsrates ist, ferner der Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, und der Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, Mitglieder des Politbüros der SED sind, und das Strukturprinzip des Demokratischen Zentralismus die Entscheidungsabläufe im politischen System der DDR bestimmen. Außerdem dürfte der Verteidigungszustand wegen der sogar verfassungsrechtlich verankerten, engen Bindung der DDR an die Sowjetunion und der Zugehörigkeit der DDR zur sozialistischen Staatengemeinschaft (Sozialistisches Weltsystem; Warschauer Pakt) in der Praxis nicht ohne Einverständnis mit den Verbündeten, insbesondere mit der Sowjetunion, verhängt werden können. Der Machtzuwachs des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung der Mobilmachung und im Verteidigungszustand besteht vor allem darin, daß dieser nach § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz berechtigt und verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen für die Landesverteidigung und den Schutz der sozialistischen Ordnung zu treffen, die von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften abweichen. Die Verfassung wird in diesem Zusammenhang zwar nicht erwähnt. Indessen wird sie ohnehin im Sinne der einfachen Gesetzgebung interpretiert (Verfassung, II. A.), so daß sie für weitergehende Maßnahmen des Verteidigungsrates kein Hindernis bedeuten würde. 4. Folgen von Mobilmachung und Verkündigung des Verteidigungszustandes. Im einzelnen gilt insbesondere folgendes: Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand endet die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger mit dem 31. 12. des Jahres, in dem sie das 60., nicht wie im Normalfall das 50., Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 221). Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfalle können weibliche Bürger der DDR vom 18. Lebensjahr an bis zum 31. 12. des Jahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, in die Wehrpflicht ohne Einschränkung auf einen waffenlosen Dienst eingezogen werden (§ 3 Abs. 5 a.a.O.). [S. 948] * Im Verteidigungszustand kann jeder arbeitsfähige Bürger zu persönlichen Arbeitsleistungen, auch außerhalb seines Wohnsitzes verpflichtet werden (Arbeitsverpflichtung) (§ 11 Abs. 2 Verteidigungsgesetz). Im Verteidigungszustand werden die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsrecht) entsprechend den Erfordernissen der Landesverteidigung geregelt (§ 11 Abs. 1 a.a.O.). Die gewerkschaftliche Mitwirkung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) kann so ausgeschaltet werden. Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben die Umstellung der Volkswirtschaft auf die Erfordernisse des Verteidigungszustandes durchzuführen (§ 7 Abs. 2 a.a.O.). <LI>Im Verteidigungszustand haben die staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen oder Genossenschaften Leistungen auch aus den Grundmitteln zu erbringen (§ 8 Abs. 2 und 3 a.a.O.). Derartige Leistungen können im Verteidigungszustand auch von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen oder Bürgern gefordert werden (§ 8 Abs. 2–4 a.a.O.). Einzelheiten sind in der Leistungsverordnung geregelt. Für Entschädigungen gilt die Finanzierungs- und EntschädigungsVO vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 272). Lieferungen und Leistungen oder andere Maßnahmen nach dem Verteidigungsgesetz können auch zugunsten der Streitkräfte verbündeter Staaten, insbesondere also der Sowjetunion gefordert bzw. ergriffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946–948 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NovemberrevolutionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
DDR A-Z 1985
Parteiwahlen der SED (1985)
Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue Vorschläge zu unterbreiten. Als gewählt gilt der Kandidat, für den mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer der Versammlung der Konferenz oder des Parteitages stimmte … Bei den Wahlen wird auf die Erneuerung der leitenden Parteiorgane durch bewährte politisch und fachlich qualifizierte Mitglieder der Partei geachtet. Die Kontinuität der Leitungen ist dabei zu wahren.“ Die auch für die P. geltenden Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und die Instrumente der Kaderpolitik (z.B. Nomenklatur) sichern, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen für die Übernahme von Funktionen vorgesehenen Kandidaten tatsächlich gewählt werden. Da die Bildung von Fraktionen und Gruppierungen (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei verboten ist, konkurrieren bei P. weder Kandidaten noch unterschiedliche politische Programme. Die Wahlen werden gemäß den Direktiven des ZK durchgeführt, in denen u.a. die in den Wahlversammlungen zu behandelnden Themen, die Anzahl der zu wählenden Leitungsmitglieder, die grundsätzlich nach kaderpolitischen Gesichtspunkten zu treffende soziale und funktionale Zusammensetzung (Arbeiter-, Frauen-, Jugendanteil; Vertreter verschiedener Tätigkeitsbereiche) der Leitungen und die Abgrenzung der Organisationsbereiche der Untergliederungen der Partei vorgeschrieben sind. Die Wahl der Parteigruppenorganisatoren und der Leitungen kleinerer Grundorganisationen der SED, die nicht in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert sind, findet jährlich statt. Wahlgremien sind Parteigruppen bzw. Mitgliedervollversammlungen. Größere Grundorganisationen, Ortsparteiorganisatio[S. 974]nen (OPO), die mehrere Grundorganisationen umfassen, sowie alle höheren Leitungsgremien auf Kreis- und Bezirksebene werden zweimal in 5 Jahren auf Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegiertenkonferenzen wählen zugleich die Delegierten ihres Organisationsbereiches für die nächsthöhere Leitungsebene, d.h. die Mitglieder der übergeordneten Delegiertenkonferenz. Delegiertenwahlen zum Parteitag (Parteitag/Parteikonferenz der SED), der seinerseits das Zentralkomitee (ZK) der SED zu bestimmen hat, finden alle 5 Jahre auf den Bezirksdelegiertenkonferenzen statt. Zu Mitgliedern und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Parteitag). Auf dem Parteitag wird außerdem die Zentrale Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) gewählt. Das neue ZK wählt seinerseits im Rahmen des Parteitages den Generalsekretär, das Politbüro des ZK der SED, das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED); es bestätigt ferner die Abteilungsleiter des ZK-Apparates und setzt die Redaktionskollegien der zentralen Parteizeitungen und -zeitschriften ein. Die Bezirks-, Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksleitungen wählen ihre Sekretariate, ihre Kontrollkommissionen und bestätigen ebenfalls die hauptamtlichen Leiter der Abteilungen des SED-Apparates der jeweiligen Ebene. Ferner bedürfen die Redakteure der örtlichen Parteipresse der Bestätigung durch die Leitungen. Die gewählten Funktionäre benötigen außerdem die Bestätigung durch die übergeordneten Leitungen entsprechend der Zuordnung dieser Positionen in der Nomenklatur. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die P. sind nicht nur Sache der SED, sondern dienen der Mobilisierung der Gesamtgesellschaft insbesondere im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs. Sie werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikel führender Funktionäre in der Parteipresse, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie gelten als Höhepunkte im Leben der Partei sowie der Gesamtgesellschaft. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der aktuellen Probleme der Parteipolitik und der Erfüllung und Übererfüllung der Planvorhaben dienen. So standen z.B. die P. 1980/81 im Zeichen der Vorbereitung des X. Parteitages der SED. Im einzelnen sollten nach der Wahldirektive des ZK alle Parteimitglieder auf die politisch-ideologischen Erfordernisse der 80er Jahre vorbereitet, und die besten Bedingungen für die Fortsetzung des seit dem VIII. Parteitag (1971) eingeschlagenen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurses geschaffen werden. Im Mittelpunkt der Propaganda stand der Aufruf, durch ökonomischen Leistungsanstieg die Voraussetzungen für die Sicherung und Verbesserung des erreichten Lebensstandards zu schaffen. Zugleich werden in Vorbereitung und bei Durchführung der P. die bestehenden Probleme und die erzielten Erfolge diskutiert. Dabei berichten die zur Wahl stehenden Kader über ihre bisherige Arbeit. Die bis zur Wahl amtierenden Leitungen erstatten in den Wahlversammlungen Rechenschaftsberichte, in denen der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die Perspektiven der weiteren Entwicklung behandelt werden. Die Diskussion auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen beschränkt sich in aller Regel auf eine affirmative Ergänzung dieser Berichte durch Erfahrungen der Delegierten bzw. Mitglieder. Die Versammlungen werden mit einer Beschlußfassung, in der der Rechenschaftsbericht der scheidenden Leitung bestätigt wird und in dem Selbstverpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden, abgeschlossen. Die jeweils übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die politisch-ideologische und personal-politische Abwicklung der P. entsprechend den Instruktionen und Direktiven des ZK. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen wird regelmäßig über die Parteiinformation an das ZK berichtet. In den P. soll sich die Geschlossenheit der SED augenfällig darstellen. In ihrem Verlauf wird insbesondere auf die Kontinuität der Politik der Partei hingewiesen. Durch personelle Veränderungen bieten sie aber auch der Parteiführung die Gelegenheit, notwendige Anpassungen an gesellschaftlichen Wandel und an neue Aufgaben vorzunehmen. Bei den P. 1984 fanden in ca. 89.000 Parteigruppen in 26.386 APO sowie in 54.778 Grundorganisationen Neuwahlen statt. Hierbei wurden 582.836 Mitglieder in die Parteileitungen gewählt. Danach hat etwa jedes 4. SED-Mitglied Parteifunktionen auf unterer Ebene übernommen. 54 v.H. dieser Funktionäre sind Arbeiter. In den hauptamtlichen Leitungen vor allem auf Kreis- und Bezirksebene finden sich jedoch heute fast ausschließlich Hoch- und Fachschulabsolventen. Wie schon bei den voraufgegangenen P. zeichneten sich auch 1984 die Neuwahlen zu den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen durch ein hohes Maß an personeller Kontinuität aus. Von den 1. Sekretären der 261 Kreisparteileitungen wurden nur 13 erstmals in diese Funktion gewählt. Bei den 1. Sekretären der 16 SED-Bezirksleitungen (einschl. der SED-Gebietsleitung Wismut) gab es keine Veränderungen; lediglich 6 von den 96 Sekretären auf Bezirksebene wurden bei diesen Wahlen ausgewechselt. Die P. dienen wesentlich der nachträglichen Legitimierung der kaderpolitischen Entscheidungen, die die — noch — amtierenden Parteileitungen in der Wahlvorbereitung getroffen haben. Auseinandersetzungen um einzelne vorgeschlagene Kandidaten gibt es in Ausnahmefällen allenfalls in den Grundorganisationen. Insoweit lassen sich die P. auch als ein Prozeß der Selbstrekrutierung der bereits amtierenden, insbesondere der hauptamtlichen SED-Leitungen verstehen, indem diese sich bestätigen lassen bzw. einzelne erprobte Parteimitglie[S. 975]der von Stufe zu Stufe in die eigenen Reihen aufnehmen („kooptieren“). Daneben gibt es immer wieder zwischen den ordentlichen P. Auswechslungen oder Ergänzungen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen, die von der SED selbst als Kooptation bezeichnet werden. Derartige Kooptationen nehmen die jeweiligen Sekretariate nicht selten selbst vor; sie werden auf der nächsten Sitzung der gewählten Kreis- bzw. Bezirksleitung bestätigt. Es kann aber auch die Kreis- bzw. Bezirksleitung den für eine Sekretariatsposition vorgesehenen Kader zuvor als Mitglied kooptieren und anschließend in seine Funktion wählen. Zahlenmäßig haben diese Kooptationen in den 70er Jahren abgenommen. (Ergänzungen und personelle Veränderungen von hauptamtlichen Leitungen durch „Kooptation“ sind außer bei der SED auch bei allen anderen gesellschaftlichen und Massenorganisationen zu beobachten.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 973–975 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/PersonalausweisSiehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue…
DDR A-Z 1985
Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende (1985)
1. Begriffe, Formen und Ziele der GU. Bei der GU der DDR sind zu unterscheiden die intrasystemare, die intersystemare und die Drittlandkooperation (Dreieckskooperation). Die intrasystemare GU. betrifft die Zusammenarbeit mit Partnern aus Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die intersystemare die Kooperation mit Unternehmen aus allen anderen Ländern, speziell westlichen Industriestaaten. In beiden Fällen kann das Projekt entweder in der DDR selbst, im Partnerland oder auch in beiden beteiligten Ländern gemeinsam durchgeführt werden. Die Drittlandkooperation schließlich erstreckt sich auf Vorhaben in Entwicklungsländern, an denen sich Betriebe aus der DDR und westliche Unternehmen gleichermaßen beteiligen. Der Begriff der GU. wird in der DDR (wie überhaupt in den sozialistischen Ländern) sehr weit ausgelegt und umfaßt praktisch sämtliche Außenwirtschaftsaktivitäten, die über den reinen Außenhandel (Ware gegen Geld) hinausgehen (Außenwirtschaft und Außenhandel). Diese weite Definition dient u.a. dazu, den Solidaritätsaspekt bei der RGW-Integration publizistisch hervorzuheben (Komplexprogramm 1971) und der Entspannungspolitik mit dem Westen eine wirtschaftliche Unterfütterung zu geben (Friedliche Koexistenz). Gleichzeitig sollen die überholten Formen des Tauschhandels, die aus Mangel an Devisen praktiziert werden müssen, sowie Lizenzkäufe mit einem fortschrittlichen Anstrich versehen werden (Lizenzen). Außerdem können westliche Importrestriktionen ggf. unterlaufen werden, wenn Kompensationsgeschäfte mit branchenfremden Produkten als GU. deklariert werden. Eine weite Definition hat sich auch die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) unter dem Einfluß ihrer östlichen Mitglieder zu eigen gemacht; sie geht in ihren Veröffentlichungen zur industriellen Kooperation davon aus, daß eine Kooperation dann vorliegt, wenn die Partner über einen längeren Zeitraum ein gemeinsames Interesse an bedeutenden technologischen oder fertigungstechnischen Vorhaben besitzen. Dazu ist jedoch kritisch anzumerken, daß das gemeinsame Interesse allein nicht ausreicht, sondern daß es darum geht, auf vertraglicher Grundlage gemeinsam auf einen bestimmten Zweck hin zu handeln. Kooperation sollte nach der Definition des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW) verstanden werden als eine Verbundform, bei der je nach Intensitätsgrad eigene Betriebsfunktionen mit denen anderer Unternehmen verbunden oder ausgetauscht werden. Diese Definition konnte sich jedoch in der vorherrschenden Literatur zur GU. Ost-West nicht durchsetzen. Es darf somit nicht überraschen, wenn in Veröffentlichungen der ECE, der DDR und anderer RGW-Länder die beiden folgenden „Kooperationsformen“ gleich an zweiter und dritter Stelle hinter der Spezialisierungskooperation rangieren: Lieferung kompletter Betriebe gegen die Abtretung eines Teils der späteren Produktion und Übergabe von Technologien gegen die Abtretung eines Teils der später erzeugten Lizenzwaren. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um zeitlich gestreckte Tauschgeschäfte, die den Devisenmangel und die Vorfinanzierungsproblematik entschärfen sollen. 2. Intrasystemare GU. Das Schwergewicht der intrasystemaren Kooperation der DDR liegt auf Investitionsbeteiligungen bei der Rohstofferschließung in der Sowjetunion. Z.B. werden Maschinen, Anlagen und Arbeitskräfte zum Pipelinebau in der Sowjetunion durch die DDR zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise sichert sich die DDR einen bestimmten Anteil an den sowjetischen Rohstoffen zu Vorzugspreisen (etwa für Erdöl; vgl. DIW-Wochenbericht 7/1980, S. 74, sowie die dort angegebenen Quellen; Energiewirtschaft). Diese Investitionsbeteiligungen stellen im Kern wiederum langfristige Kompensationsgeschäfte dar, bei denen nicht errechnet werden kann, ob die gewährte Versorgungssicherheit zu günstigen Preisen die Wohlfahrtsverluste der DDR-Volkswirtschaft ausgleicht. Die gesamten Investitionsbeteiligungen der DDR innerhalb des RGW sind von 1966 (55 Mill. Mark) bis 1978 (1700 Mill. Mark) gewachsen und fallen seit 1979 (1080 Mill. Mark) wieder ab. Im Maximum (1978) betrug der Anteil derartiger Investitionsbeteiligungen der DDR an den Gesamtinvestitionen der DDR 3,3 v.H. und am produzierten Nationaleinkommen 1,1 v.H. (Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR, div. Jahrgänge; eigene Berechnungen des Verf.). Nach Angaben von DDR-Autoren hat sich der auf Spezialisierungs- und Kooperationsvereinbarungen beruhende RGW-Handel der DDR von fast 0 v.H. (1970) über rd. 21 v.H. (1975) auf etwa 33 v.H. (1980) am gesamten Intrablockhandel der DDR erhöht. Es fällt jedoch schwer, diese Anteile unter der Rubrik Kooperation zu verbuchen. Offensichtlich handelt es sich lediglich um die vertragliche Fixierung der gewachsenen Austauschbeziehungen entsprechend dem Komplexprogramm des RGW von 1971. 3. Intersystemare GU. Bezüglich der intersystemaren [S. 1397]Kooperation verhalten sich die DDR-Unternehmen trotz zahlreicher staatlicher Kooperationsabkommen bemerkenswert reserviert. Gemessen an der Zahl der Kooperationsprojekte rangiert die DDR permanent an letzter Stelle der beteiligten RGW-Länder, obwohl sie über ein bedeutendes Kooperationspotential verfügt, wie etwa die Zusammenarbeit mit VW (Bundesrepublik Deutschland) und österreichischen Firmen beweist. Für 1977 ermittelte die ECE für die DDR einen Anteil von nur 2,6 v.H. an der Gesamtzahl der geschlossenen Ost-West-Kooperationsverträge (vgl. ECE Trade/R 355/Add. 2 vom 15. 11. 1977); an dieser Schlußlichtposition dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben. Als wichtige Gründe für diese Zurückhaltung der DDR im Vergleich etwa zur UdSSR und zu Ungarn werden angeführt: die angespannte Arbeitskräftesituation in der DDR (Arbeitskräfte), die Resorption des vorhandenen Kooperationspotentials durch RGW-Länder, insbesondere die Sowjetunion (vgl. Pkt. 2), die Furcht vor Souveränitätseinbußen bzw. dem Entstehen wirtschaftlicher Abhängigkeiten durch längerfristige wirtschaftliche Bindungen, Bedenken, daß westliche Unternehmen zu tiefe Einblicke in die Betriebsabläufe in der DDR erhalten, die Dominanz der Abgrenzungspolitik (Abgrenzung) gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem potentiell ergiebigsten Kooperationspartner der DDR. (Während die DDR nur 17 von insgesamt erfaßten 658 Kooperationsverträgen abgeschlossen hatte — das sind die oben genannten 2,6 v.H. —, führte die Bundesrepublik Deutschland die Rangliste westlicher Länder mit 21,4 v.H., das sind 141 der erfaßten 658 Fälle, an.) In der Praxis handelt es sich fast ausschließlich um Vorhaben, die unter Beteiligung westlicher Unternehmen in der DDR durchgeführt werden. 4. Drittlandkooperation. Exakte Angaben über die Zahl der Drittlandkooperationen liegen nicht vor. An den rund 300 zwischen RGW-Ländern und westlichen Ländern geschlossenen derartigen Verträgen ist die DDR wiederum nur in geringem Maße beteiligt. Hauptpartner der DDR in Entwicklungsländern ist Österreich mit etwa 10 Projekten, gefolgt von Frankreich, Japan und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ost-West-Zusammenarbeit in dritten Ländern, hrsgg. vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Köln 1982, S. 30 f.). Als Hauptmotive für die Dreieckskooperation nennen DDR-Ökonomen die Erschließung neuer Finanzierungsquellen sowie die Sicherung von Roh- und Brennstoffimporten (vgl. P. Freiberg, J. Nitz, G. Scharschmidt, Zum Charakter der dreiseitigen Wirtschaftskooperation, in: IPW-Berichte 2/1979, S. 19 f.). Auf westlicher Seite spielen die komplementäre Leistungs- und Kostenstruktur, der Zugang zu neuen Märkten sowie die Erfüllung von Kompensationsverpflichtungen eine wichtige Rolle. In diesem Lichte ist z.B. die Lieferung von Karosseriepressenstraßen des VEB-Kombinat Umformtechnik Herbert Warnke, Erfurt, an das mexikanische VW-Werk in Puebla zu betrachten — nämlich als Teil-Kompensationsleistung für die Lieferung von 10.000 Golf-Pkw durch das westdeutsche VW-Unternehmen. Das Volumen der Drittlandkooperation entspricht bisher in keiner Weise dem publizistischen Aufwand, der mit ihr verbunden wird. Die ECE bezog 1977 bei ihren Berechnungen die „tripartite cooperation“ in die intersystemare Kooperation mit ein und errechnete auf diese Weise lediglich einen Anteil von 1,1 v.H. aller untersuchten Fälle. Ohne Zweifel ist die Dreieckskooperation eine ökonomisch und politisch gleichermaßen interessante Zusammenarbeitsform, werden durch sie doch sowohl die sensiblen Punkte der Ost-West- als auch die der Entwicklungspolitik berührt. Doch sind darin auch die retardierenden Momente begründet: die entwicklungspolitischen Grundauffassungen in der DDR und in den westlichen Industrieländern sind zu unterschiedlich, um der Dreieckskooperation für die überschaubare Zukunft eine große Chance einräumen zu können. Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1396–1397 Unterhaltungskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht1. Begriffe, Formen und Ziele der GU. Bei der GU der DDR sind zu unterscheiden die intrasystemare, die intersystemare und die Drittlandkooperation (Dreieckskooperation). Die intrasystemare GU. betrifft die Zusammenarbeit mit Partnern aus Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die intersystemare die Kooperation mit Unternehmen aus allen anderen Ländern, speziell westlichen Industriestaaten. In beiden Fällen kann das Projekt entweder in der DDR selbst, im…
DDR A-Z 1985
Amt für Preise beim Ministerrat (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Preise im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und für die Preisforschung zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten, zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse sowie zur vermehrten Durchsetzung aller sonstigen Intensivierungsaufgaben beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise des Grundbedarfes stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine Preisplanung, eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt, danach leicht verändert wurde (GBl. I, 1976, S. 321 ff.; GBl. I, 1978, S. 336 ff. und GBl. I, 1979, S. 119 f.) und inzwischen durch eine neue (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) ersetzt ist, bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) und dem Ministerium der Finanzen (MdF) setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse, arbeitet Konzeptionen für die Preisentwicklung aus und unterbreitet dem Ministerrat eine Gesamtvorlage über die planmäßigen Preisänderungen jedes Jahres (aufgrund der eingetretenen Verteuerungen des Inputs) zur Beschlußfassung. Zudem legt es Grundsätze für Preisanalysen sowie für Analysen über die Wirksamkeit der Preise fest und erarbeitet selbst laufend derartige Analysen. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Seine Mitglieder werden vom Leiter des AfP. berufen und bestehen u.a. aus Mitarbeitern des Binnenhandels und der Massenorganisationen, Beauftragten des AfP. und des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ständige Mitglieder) sowie Mitarbeitern der jeweils zuständigen Ministerien und Produktionsbetriebe (nichtständige Mitglieder). Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mit der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst, und deren Aufgaben wurden auf das neugebildete Afp. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter (SED) ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden. Es hat das Recht, bei Preismanipulationen Ordnungsstrafen zu verhängen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Von den seit Mitte 1976 bis Ende 1983 wirksamen Preisbildungsverfahren, mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte [S. 46]nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt wurden, hatte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der davor äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten erhofft. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlten und die Betriebe versuchten, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen zu verschweigen. Hierbei hatte die Pflicht bestimmter Hersteller neuer Produkte, „Weltstandardvergleiche“ durchzuführen, nur bedingt Abhilfe geschaffen. Somit oblag dem AfP. die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle vergleichsweise noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten dürften der Grund dafür gewesen sein, daß man die Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wirkung zum Jahresende 1983 aufgab und durch eine Orientierung an den Kosten ersetzte. Kostenkontrollen wurden somit wieder sehr wichtig, insbesondere, da es gegenwärtig vorrangig gilt, Energie- und Materialeinsparungen durchzusetzen. Der exakte Kostennachweis der Betriebe muß besonders hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Einsparungen laufend überprüft werden. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — zu entwickeln und nachhaltige Preisverzerrungen zu vermeiden. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 45–46 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnarchismusSiehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet…
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Produktionsprinzip (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur anpaßt, d.h. den Bereichen der Volkswirtschaft, den Zweigen der Industrie und den Sparten des Handels und der Dienstleistungen. Gemäß dem P. wird die Wirtschaft so organisiert und geleitet, daß Betriebe und Einrichtungen des Handels und der Dienstleistungen nach der Gleichartigkeit der Erzeugnisse, der zu verarbeitenden Rohstoffe oder der Herstellungsverfahren zusammengefaßt werden. Das P. beruht auf dem Demokratischen Zentralismus. Wichtige Ausdrucksformen des P. sind auf der zentralen Ebene die Industrieministerien, die branchenbezogenen Hauptabteilungen der Staatlichen Plankommission und die für Wirtschaftsfragen zuständigen Ausschüsse der Volkskammer; auf der Ebene der Bezirke und Gemeinden sind es vor allem die Fachabteilungen der örtlichen Räte. Auch innerhalb der Branchen, Kombinate und Betriebe wird das P. angewendet. Ausdruck dafür ist z. B. die Zusammenfassung und Anleitung von technisch verwandten Betrieben in Erzeugnisgruppen. Die volkswirtschaftliche Konzeption der SED- und Staatsführung sieht eine optimale Verbindung von P. und Territorialprinzip vor, d.h. eine möglichst wirksame Verbindung von zentraler und territorialer Anleitung. Die Art der Verbindung änderte sich in der Vergangenheit mehrfach, ohne jedoch die generelle Dominanz des P. in Frage zu stellen (Betriebsformen und Kooperation; Planung; Staatsapparat). 2. Kommunistische Parteien — so auch die SED — waren seit jeher bestrebt, ihre Mitglieder unmittelbar an deren Arbeitsplätzen zu organisieren. Die Betriebsparteiorganisationen (BPO) sind organisatorischer Ausdruck des P. auf der unteren Parteiebene. Sie sind gegenüber den Wohnparteiorganisationen (WPO), in der neben Rentnern, Hausfrauen, Angehörigen Freier Berufe lediglich Berufstätige aus Kleinstbetrieben erfaßt sind, die wichtigere Form der Grundorganisationen der SED. In einigen besonders wichtigen oder mitgliederstarken Sicherheits-, Verwaltungs-, Bildungs- und Wirtschaftsbereichen setzt sich das P. bis auf die Ebene der Kreisorganisationen der SED fort (z. B. Ministerium für Staatssicherheit, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Nationale Volksarmee [NVA], große Universitäten und Hochschulen, Deutsche Reichsbahn [DR]). Von diesen Sonderregelungen abgesehen, gilt für den Parteiaufbau der SED oberhalb der Betriebsebene das Territorialprinzip. Von dieser grundsätzlichen Organisationskonzeption der Partei wurde lediglich zwischen 1963 und 1966 abgewichen, als in Anlehnung an die Parteireform der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) das P. für den gesamten Parteiaufbau als vorherrschendes Organisationsprinzip eingeführt wurde (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), X.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049 Produktionsmittel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsprozeßSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Allgemeines Organisations- und Leitungsprinzip in der Wirtschaft und in anderen Bereichen der Gesellschaft. 1. Dem P. folgt die vertikale Gliederung und Anleitung der Wirtschaft, indem sie die Leitungs- und Planungsbereiche der zentralen Institutionen der durch Arbeitsteilung entstehenden Produktionsstruktur anpaßt, d.h. den Bereichen der Volkswirtschaft, den Zweigen der Industrie und den Sparten des Handels und der Dienstleistungen.…
DDR A-Z 1985
Atomenergie (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die Hauptarbeitsgebiete des Instituts betreffen: Fragen der Kernphysik, Radiochemie sowie Kernenergie. Das Institut ist Leitinstitut für die gesamte Kernforschung in der DDR. Es arbeitet eng mit entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtungen in der Sowjetunion zusammen, in der auch ein großer Teil des wissenschaftlichen Nachwuchses — nach vorbereitendem Studium in Dresden — eine zusätzliche Ausbildung erhält. Außerdem ist die DDR Mitglied des „Vereinigten Instituts für Kernforschung“. Diesem 1956 gegründeten Forschungsinstitut mit Sitz in Dubna (UdSSR) gehören alle RGW-Länder sowie Nordkorea an. Es soll die wissenschaftliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der theoretischen und experimentellen Kernphysik ermöglichen. Die Finanzierung des Instituts erfolgt durch die Mitgliedsländer. Leitendes Organ ist das „Komitee der Bevollmächtigten Regierungsvertreter“, in das jedes Land einen Vertreter entsendet. Über die Forschungsarbeiten entscheidet ein wissenschaftlicher Rat. Bis Ende 1981 weilten 60 DDR-Wissenschaftler für einen längeren Forschungsaufenthalt in Dubna. Darüber hinaus gibt es bilaterale Kooperationen; so mit dem Institut für Atomenergie (Kurtschatowinstitut) der UdSSR in Moskau. Mit Unterstützung der Sowjetunion wurden in Rossendorf 1957 und 1962 die ersten Forschungsreaktoren in Betrieb genommen. 1958 erhielt das Institut aus der UdSSR ein Zyklotron mit 120 t Magnetgewicht. Einen Protonenbeschleuniger lieferte die UdSSR 1972. Innerhalb von 20 Jahren wurde die Leistung des Rossendorfer Forschungsreaktors schrittweise von 2 Megawatt (MW) auf 8 MW erhöht. Die zum Betrieb benötigten Uran-Brennstäbe mit einem Anreicherungsgrad von 36 v.H. wurden von der UdSSR geliefert. Gegenwärtig stellen Arbeiten zur Neutronensteuerung einen wesentlichen Teil seiner Nutzung dar. Die wichtigste Arbeit des Forschungsreaktors ist die Produktion radioaktiver Nuklide. Die auch für den Export bestimmte Produktion erreichte 1977 einen Wert von über 8 Mill. Mark. Rund 60 v.H. der Produktion des Rossendorfer Instituts an radioaktiven Präparaten werden exportiert. Das Isotopenlieferprogramm des Binnen- und Außenhandelsunternehmens Isocommerz GmbH in Berlin (Ost) enthält eine Vielzahl radioaktiver und stabiler Isotope für die Forschung sowie für medizinische und technische Zwecke. Nach der Sowjetunion ist die DDR der zweitgrößte Isotopenproduzent im RGW. [S. 97]Eine weitere Forschungsstätte ist das Zentralinstitut für Hochenergiephysik der Akademie der Wissenschaften der DDR in Zeuthen. Fakultäten für Kerntechnik entstanden an der Technischen Hochschule in Dresden sowie an den Universitäten Leipzig, Rostock, Jena und Berlin (Ost). Darüber hinaus gründete die Kammer der Technik (KDT) einen „Arbeitskreis Kernpraxis“, der Kurse und Vorträge veranstaltet. 1979 wurde an der Ingenieurhochschule Zittau ein Lehr- und Forschungsreaktor in Betrieb genommen. Es handelt sich um den ersten wassermoderierten Reaktor im Hochschulwesen der DDR. Seine Kapazität beträgt 10 Watt. Diese Leistung ist zwar sehr gering, für Forschungszwecke ist sie jedoch ausreichend. Kerntechnische Anlagen werden im „VEB Kombinat Kernenergetik“ entwickelt und projektiert. Er ist gleichzeitig Leitbetrieb für den Bau kerntechnischer Anlagen. Das besondere Interesse der Atomenergieforschung gilt der Nutzung von Atomenergie für die Erzeugung von elektrischer Energie (Energiewirtschaft). Das ständige Zurückbleiben der Stromerzeugung hinter dem steigenden Bedarf führte zu Planungen, die für 1970 Atomkraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 3.000 MW vorsahen. Ende 1957 wurde nördlich von Berlin bei Rheinsberg (Mark) der Bau des ersten Atomkraftwerks mit einer Leistung von 70 MW begonnen. Es war das erste Kernkraftwerk im RGW außerhalb der UdSSR. Der von der UdSSR gelieferte Druckwasserreaktor nahm 1966 seinen Betrieb auf, 1971 wurde er auf eine Leistung von 75 MW aufgestockt. Den spaltbaren Kernbrennstoff liefert die UdSSR. Dieses Atomkraftwerk trägt jedoch nur teilweise zur Energieversorgung bei; es dient darüber hinaus Ausbildungs- und Forschungszwecken. Das erste rein industriell genutzte Atomkraftwerk entstand in Lubmin bei Greifswald. Entscheidend für die Standortwahl waren das im Greifswalder Bodden vorhandene Kühlwasserreservoir sowie die Tatsache, daß die Nordbezirke keine Rohstoffgrundlage für Kohlekraftwerke besitzen. Die Endkapazität dieses Kernkraftwerks Nord (KKW Nord) — offizielle Bezeichnung zunächst VEB Kernkraftwerke Greifswald/Rheinsberg „Bruno Leuschner“, seit 1980: VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“, dessen Stammbetrieb das Kernkraftwerk in Lubmin ist — soll 3.520 MW betragen. Mit dem Bau des Werkes wurde 1967 begonnen, im Dezember 1973 nahm der erste Reaktorblock seinen Probebetrieb auf. Ende 1979 lieferte der 4. Block erstmals Strom. Die Kapazität liegt z. Z. bei 1760 MW. Eingesetzt werden von der Sowjetunion gelieferte Druckwasserreaktoren (Wasser-Wasser-Energiereaktor WWER 440) vom Typ Nowo-Woronesh. Jeder von ihnen betreibt zwei 220-MW-Turbinen und wird im Gleichgewichtsbetrieb mit Urandioxyd beschickt, das auf einen 3,5-v.H.-Gehalt an spaltbarem Uran 235 angereichert ist. Der Jahresverbrauch eines Reaktors beträgt 14 t Uranbrennstoff; er wird von der UdSSR geliefert. Beim Ausbau der Kernenergie sind allerdings bemerkenswerte Verzögerungen eingetreten. Anfang 1981 wurde noch die Verdoppelung der Kapazität des KKW Nord, also ein Zuwachs von 1760 MW, bis 1985 in Aussicht gestellt. Aus dem kurze Zeit später verabschiedeten Fünfjahrplan ergibt sich indes nur eine Kapazitätserweiterung um 440 MW; 1985 soll die Kernenergie wie bereits 1981 12–14 v.H. des Stromangebotes bereitstellen. Auch die Fertigstellung des 3. KKW in Stendal — dessen Bau bereits 1974 mit der UdSSR vereinbart wurde und dessen Gesamtkapazität rd. 3.500 MW betragen soll — wird nicht entsprechend den ursprünglichen Plänen im Jahr 1985 erreicht. Priorität hat der Ausbau der Braunkohlekraftwerke. Die Umlenkung der Mittel auf die Braunkohlekraftwerksindustrie hatte zur Folge, daß die DDR ihren Lieferverpflichtungen an Ausrüstungsgegenständen für Kernkraftwerke gegenüber dem RGW nicht nachkommen konnte. Umgekehrt haben aber auch die UdSSR und andere RGW-Staaten Schwierigkeiten, die ursprünglich vereinbarten Investitionslieferungen vertragsgerecht zu erbringen, so daß auch aus diesen Gründen die Realisierung ursprünglicher Planungen unmöglich wurde. Erstmals soll im KKW Stendal ein 1000-MW-Reaktor aus der UdSSR eingesetzt werden. Frühestens in der ersten Hälfte der 90er Jahre könnten neben den z. Z. eingesetzten thermischen Reaktoren auch „schnelle Brutreaktoren“ in der DDR genutzt werden. Ihr Vorteil besteht darin, daß sie mehr spaltbares Material erzeugen, als sie benötigen. Kontroverse Diskussionen über die Sicherheit von Atomkraftwerken werden in der DDR in der Öffentlichkeit nicht geführt. Vielmehr wird in der Presse ihre Umweltfreundlichkeit betont und das Sicherheitsproblem als grundsätzlich gelöst betrachtet. Die Problematik beider Aspekte wird in diesem Zusammenhang als wesentlich weniger kompliziert als z.B. bei Kohlekraftwerken oder in der chemischen Industrie dargestellt. Hinsichtlich der Aufbewahrung radioaktiver Abfälle heißt es, daß die hochaktiven Brennstoffe wieder zurück in die Sowjetunion geliefert werden. Abfälle mittlerer und schwacher Radioaktivität werden dagegen in ehemaligen Salzbergwerken gelagert. 1981 wurde das ehemalige Salzbergwerk Morsleben zur zentralen Endlagerstätte für radioaktive Abfälle bestimmt. Es befindet sich in der Nähe des Grenzüberganges Helmstedt/Marienborn, nördlich der Transitautobahn nach Berlin. Mit der zentralen Erfassung und Endlagerung radioaktiver Abfälle ist das VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner, Betrieb Endlager für radioaktive Abfälle, Morsleben“ beauftragt. Die Belange der Atomsicherheit und des Strahlenschutzes werden vom Staatli[S. 98]chen Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR wahrgenommen. Die DDR ist Mitglied der Ständigen Kommission des RGW für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Atomenergie. Außerdem gehört sie der „Internationalen Wirtschaftsvereinigung für Ausrüstungen und Apparaturen zur Nutzung der Atomenergie“ („Interatominstrument“) sowie der internationalen Wirtschaftsvereinigung „Interatomenergo“, beides Organisationen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), an. Interatominstrument (gegründet im Februar 1972) hat die Aufgabe, Forschung, Entwicklung, Konstruktion und Produktion auf dem Sektor des kerntechnischen Gerätebaus zu koordinieren bzw. Spezialisierungsvereinbarungen herbeizuführen. Ferner soll sie Normen vereinheitlichen und den Lizenzaustausch organisieren. 1977 wurde von den Mitgliedsländern ein erster multilateraler Spezialisierungsvertrag geschlossen. Dieses Abkommen regelt die Aufteilung der Produktion von 26 Geräten, deren Anteil rd. 20 v.H. des RGW-Handels an kerntechnischen Geräten entspricht. Danach spezialisiert sich die DDR u.a. auf die Produktion von Dosimetern für medizinische Zwecke. Die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Kernkraftwerkebaus zu koordinieren ist Aufgabe von „Interatomenergo“. Diese im Dezember 1973 von den europäischen RGW-Ländern und Jugoslawien gebildete Wirtschaftsvereinigung soll als Generallieferant für Anlagen und Ausrüstungen für Kernkraftwerke fungieren sowie die Ersatzteilversorgung und die Ausbildung von Fachkräften sichern. Die DDR hat 1972 den Vertrag über die Nichtweiterverbreitung von Kernwaffen (Atomwaffensperrvertrag) unterzeichnet. Seit 1973 ist sie Mitglied der Internationalen Atomenergieagentur (IAEA). Sie hat damit die Kontrolle ihrer kerntechnischen Anlagen durch internationale Inspektoren der IAEA unterworfen. Ziel dieser Kontrollen ist es, den militärischen Mißbrauch der friedlichen Nutzung von Kernenergie zu verhindern. Die DDR stellt Inspektoren, die im Namen der IAEA Sicherheitskontrollen in anderen Ländern durchführen. Der Brennstoffkreislauf dürfte allerdings zusätzlich einer strengen sowjetischen Kontrolle unterliegen. Der Uranbergbau in der DDR erfolgt durch die Wismut-SDAG (Uranbergbau). Die UdSSR liefert die angereicherten Brennstäbe, und die DDR ist zur Rücklieferung der abgebrannten Stäbe verpflichtet, denn Wiederaufbereitung und Endlagerung der abgebrannten Stäbe erfolgen ebenfalls in der UdSSR. Hinsichtlich des Exports kerntechnischer Anlagen in Drittländer hat sich die DDR dem internationalen Reglement unterworfen, das vom London Suppliers Club 1978 vereinbart wurde. Diese Richtlinien haben das Ziel, einen militärischen Mißbrauch ziviler Anlagen zu verhindern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 96–98 Ästhetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbau des SozialismusSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der A. begannen in der DDR Ende 1955. Zentrum der Kernforschung ist das Zentralinstitut für Kernforschung mit Sitz in Rossendorf bei Dresden. Nach der Auflösung des beim Ministerrat errichteten „Amt für Kernforschung und Kerntechnik“ untersteht es seit dem 1. 5. 1963 der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Direktor des Instituts ist gegenwärtig Prof. Dr. G. Flach. Die…
DDR A-Z 1985
Denkmalschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und die Kammer der Technik (KDT) herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung erklärt werden. Unterschieden werden Geschichts-, Bau- und Kunstdenkmale nach regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung. Etwa 48.000 Denkmale sind erfaßt und klassifiziert, davon 30.000 Bau- und Kunstdenkmale. Eine zentrale Liste registriert rund 400 Denkmale, Bezirks- und Kreisdenkmallisten weitere rund 40.000 Objekte, darunter 22 historische Stadtzentren und mehr als 25 Altstadtbereiche, u.a. in Stralsund, Güstrow und Bautzen, Nationale Mahn- und Gedenkstätten für Opfer des Faschismus, Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur, Museen für Dichter, Musiker und Gelehrte, Gedenkstätten der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der Dresdner Zwinger, die Wartburg, die Domkirchen von Naumburg und Halberstadt und zahlreiche Schlösser. Zu den etwa 2.000 verzeichneten technischen Denkmalen gehören Hammerwerke, Gießereien, Anlagen des Bergbaus, Ziegeleien und Schmieden. Wiederhergestellt wurden inzwischen u.a. der Zwinger in Dresden, die Nationalgalerie, das Alte Museum und historische Bauten „Unter den Linden“ in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Vollständig restauriert wurden u.a. auch das „Tivoli“ in Gotha, Stätte des Gründungskongresses der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands im Mai 1875, „die Gedenkstätte des Potsdamer Abkommens“ im Schloß Cäcilienhof in Potsdam und das Stadtzentrum von Mühlhausen (mit Kornmarkt- und Marienkirche) als Gedenkstätte des Deutschen Bauernkrieges von 1525. Gegenwärtig wird u.a. an dem Wiederaufbau der historischen Bauten am früheren Berliner Gendarmenmarkt und der Wiederherstellung der Dresdner Semper-Oper gearbeitet. Restaurierungsarbeiten an Luthergedenkstätten wurden anläßlich der Martin-Luther-Ehrung 1983 aktiviert. Ferner sind inzwischen mehr als ein Dutzend historische Bauernhäuser unter D. gestellt worden, so z.B. schon 1955 in der Spreewaldgemeinde Lehde die typischen Holzbauten des Dorfkerns. Andererseits sind traditionsreiche Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonskirche in Potsdam abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben worden. Die fachwissenschaftliche Anleitung der staatlichen Organe, der Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigten obliegt dem Institut für Denkmalpflege. Es untersteht dem Ministerium für Kultur und gliedert sich in 5 Arbeitsstellen (Berlin [Ost], Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin). Die Anleitung des Instituts bezieht sich u.a. auf bauliche, gärtnerische und städtebauliche Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten, Untersuchungen, Grabungen, Konservierungen und Restaurierungen. Zur Restaurierung bestehen 5 VEB Denkmalpflege in Berlin (Ost) und den Bezirken Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin. In ihnen sind Spezialhandwerker, Projektierungsgruppen und Ateliers für Restaurierung von Werken der bildenden und angewandten Kunst zusammengefaßt. Zur Kennzeichnung aller Denkmale dienen Tafeln, die aus einem emaillierten weißen Quadrat mit heraldischem Symbol aus blauer Farbe sowie der Aufschrift Denkmal bestehen. Das „Gesetz zum Schutze des Kulturgutes der DDR — Kulturschutzgesetz —“ vom 3. 7. 1980 (GBl. I, S. 191) verpflichtet alle Institutionen und Körperschaften, die Kulturgut jeder Art aufbewahren, zu dessen lückenlosem Schutz. Neben Denkmalen gehören dazu technische Gegenstände, Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Handschriften, Münzen, Orden und Ehrenzeichen, Exponate aus Kirchen. Beim Ministerium für Kultur besteht seit Ende 1977 ein Rat für Denkmalpflege (Leiter: Werner Rackwitz, SED), beim Kulturbund gibt es 326 Interessengemeinschaften Denkmalpflege mit mehr als 5.000 Mitgliedern. In einer vom Ministerium für Kultur, dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Kulturbund initiierten Aktion „Gepflegte Denkmale und ihre Umgebung“ wurden 1983 von Bürgern 620 Denkmale übernommen, um sie mit Unterstützung von Betrieben, Produktionsgenossenschaften, LPG, FDJ oder Parteien instandzusetzen. Davon sind 255 Denkmale der politischen Geschichte, 253 Denkmale des Städtebaus und der Architektur (davon etwa ein Drittel Wohn- und Bauernhäuser), der Rest Denkmale der Landschafts- und Gartengestaltung sowie technische Denkmale oder Denkmale der Produktions- und Verkehrsgeschichte. Generalkonservator ist (1983) Ludwig Deiters (SED). Seit 1969 ist die DDR Mitglied des ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmale und Kulturstätten bei der UNESCO). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 269 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/SaaleSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler…
DDR A-Z 1985
Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch Leitungsprozesse in Wirtschaft und Verwaltung gelten zunehmend selbst als I.-Prozesse, deren Bewältigung entscheidend Produktivität und Effizienz bestimmen. Das I.-Problem — insbesondere die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Literatur und Daten — ist seit längerer Zeit in allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, Gegenstand vielfältiger Untersuchungen, Diskussionen und experimenteller Lösungsversuche. Die Lösung des I.-Problems wird durch einige systemübergreifende Tatbestände erschwert. So wächst z.B. die I.-Menge ständig (Produkt-I., Zeitschriftenaufsätze usw.), die Verdopplung der I.-Menge (je nach Fachgebiet) zwischen 3 und 12 Jahren korrespondiert mit einem immer schneller werdenden „Alterungsprozeß“ der I. Die immer schwieriger zu durchschauenden, komplizierter werdenden Zusammenhänge aller gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Bereiche führen zu einem zunehmenden spezifischen I.-Bedarf der Wissenschaftler und Entscheidungsträger. Der systemspezifische Aspekt für die DDR ergibt sich aus deren ordnungspolitischer Verfaßtheit. Das zentralistisch konzipierte, hierarchisch aufgebaute Gesellschafts- und Wirtschaftssystem erfordert zur Planung, Leitung und Kontrolle der vielfältigen Prozesse in der Gesellschaft insgesamt wie auch in ihren Teilsystemen (zentrale Wissenschafts- und Forschungsplanung, „sozialistische Planwirtschaft“ u.a.) eine zentralisierte Datenbeschaffung, -speicherung und -bereitstellung. Die zentrale Leitung und Kontrolle des politischen Systems und der Gesamtgesellschaft durch die SED bzw. genauer die Parteiführung — „führende Rolle der Partei“ — erhöht die Bedeutung der I.-Gewinnung und -Verarbeitung in der DDR. Das betrifft in erster Linie die I.-Politik der SED und der Massenorganisationen (FDGB, FDJ u.a.) sowie des Staatsapparates gegenüber der Bevölkerung im Sinne von Übermittlungsfunktion und Bewußtseinsbildung durch Agitation und Propaganda vermittels der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) sowie verschiedene Schulungsprogramme. Die Partei- und Staatsführung benötigt aber auch I. über Stimmungen und Meinungen der Bevölkerung bzw. bestimmter Gruppen (z.B. Jugend, Werktätige). Nicht nur für diese politischen I., sondern auch für die nachfolgend behandelten wissenschaftlichen I.-Systeme gibt es zahlreiche von der Partei- bzw. Staatsführung erlassene Richtlinien. I. werden dezentral nach einheitlichen Regeln gesammelt und aufbereitet, zentral gespeichert und zur Wahrung des I.-Monopols nur jeweils gezielt zur Verfügung gestellt (Geheimnisschutz, begrenzter I.-Zugang). Das Macht-, Ideologie- und Sprachmonopol der SED ist dabei weitgehend gesichert durch die Anordnungs- und Weisungskompetenz des Parteiapparates, z.B. über „die Anwendung des Prinzips [S. 620]der marxistisch-leninistischen Parteilichkeit in der Information und Dokumentation“ (Handbuch der Information und Dokumentation, Leipzig 1977, S. 18 f.) bei der Auswertung und Speicherung von I. und deren ständige Kontrolle, aber auch durch gezielte Kaderpolitik im Bereich I. und Dokumentation (IuD). II. Informationsbegriff In der Umgangssprache gilt I. als Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Nachricht oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Seit den Arbeiten von N. Wiener und C. E. Shannon über Kybernetik und mathematische I.-Theorie (1948) wurden viele Versuche zu einer allgemeinen wissenschaftlichen Definition des I.-Begriffs unternommen. Über das Wesen und den Gegenstandsbereich der ID gibt es aber noch immer national und international unterschiedliche Auffassungen, was sich auch in verschiedenen Bezeichnungen niederschlägt („Terminologie-Wirrwarr“). Lösungsansätze wurden in der Regel für bestimmte Sachbereiche aus der Sicht spezieller Disziplinen entwickelt, insbesondere der Mathematik (Nachrichtentheorie), der Ökonomie (ökonomische I.) und neuerdings der Wissenschaftstheorie/Wissenschaftswissenschaft (wissenschaftliche I.). A. Nachrichtentheorie Die mathematische I.-Theorie (Nachrichtentheorie) befaßt sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. unter syntaktischen, quantitativen Aspekten (Sender — Kommunikationskanal — Empfänger; „bit“ als Maßeinheit für den I.-Gehalt). Wenig oder nicht berücksichtigt werden dabei der semantische Aspekt (Inhalt, Bedeutung der Nachrichten bzw. Zeichen), der pragmatische Aspekt (Zielsetzung, Beziehungen zwischen den Nachrichten bzw. Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern) sowie der sigmatische Aspekt (Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen). In der DDR hat die Nachrichtentheorie seit Ende der 50er Jahre für zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt (Kybernetik). B. Ökonomische Information Auf allen Ebenen des zentralistisch verfaßten Wirtschaftssystems der DDR („sozialistische Planwirtschaft“) werden zur Planung und Leitung der zahlreichen Wirtschaftsprozesse vielfältige, möglichst exakte, spezifische und wahrheitsgetreue I. benötigt. Entsprechend ihrem Inhalt und ihrer Funktion im Leitungsprozeß werden verschiedene Typen von I. unterschieden, für die allerdings keine klar definierten und allgemein akzeptierten Bezeichnungen vorliegen. Allgemein können zwei Arten von ökonomischer I. unterschieden werden: a) Planaufgaben, Befehle, Weisungen, Direktiven, Kennziffern usw. und b) Berichterstattungen über die Durchführung der Weisungen und Direktiven, Unterrichtungen über Prozesse, Situationen und Ereignisse sowie die Abrechnung der Planerfüllung. Diese I. werden — soweit sie Zahlenangaben enthalten — auch als statistische I. bezeichnet. Sie sind leichter zu verarbeiten als nicht-numerische (verbale) I. Dennoch ist die Ermittlung der jeweils für bestimmte Ebenen und Entscheidungsprozesse notwendigen „optimalen I.-Menge“ schwierig (Bedarfsforschung): zu viele I. verstopfen die I.-Kanäle, verzögern und verteuern die Entscheidungsfindung; unzureichende I. (quantitativ und qualitativ) bewirken Fehlentscheidungen. Ein gut funktionierendes I.-System ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit der zentralen staatlichen Volkswirtschaftsplanung (Rechnungsführung und Statistik). Unter funktional-zeitlichen Aspekten sind besonders hervorzuheben: Plan.-I. (zur Leitung und Planung zukünftiger Prozesse, z.B. in Form der Jahresvolkswirtschaftspläne) und Berichts.-I. (sie beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse). Bei den Berichts.-I. sind von besonderer Bedeutung die Grund-I., die in einer bestimmten Periodizität relativ konstant benötigt werden, und die Ausnahme-I., die keiner festen Periodizität unterliegen und die Abweichungen von eindeutig definierten Toleranzen signalisieren. C. Wissenschaftliche Information Für den Begriff wissenschaftliche I. (WI.) bzw. wissenschaftlich-technische I. (WtI.) liegen zahlreiche Definitionen vor, auch beeinflußt davon, ob WI. als Tätigkeit oder im Sinne einer Nachricht verstanden wird. In der DDR wird weitgehend die von führenden sowjetischen I.-Wissenschaftlern erarbeitete Definition anerkannt: „Die WI. ist eine im Prozeß der Erkenntnis erhaltene logische I., die Erscheinungen und Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens adäquat widerspiegelt und in der gesellschaftlich-historischen Praxis genutzt wird.“ (A. I. Michajlov/A. I. Cernyi/R. S. Giljarevskij, Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik, Leipzig 1980, S. 69) Allgemein gilt eine WI. als Nachricht über Faktoren und Zusammenhänge aus Natur und Gesellschaft, die mit dem Ziel gesammelt, verarbeitet, gespeichert und vermittelt wird, diese sowohl für die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch zur unmittelbaren Anwendung zu nutzen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft (IDW) Die I.-Praxis machte deutlich, daß die I.-Probleme mit den herkömmlichen traditionellen bibliotheka[S. 621]risch-bibliographischen Methoden nicht zureichend lösbar waren und sind. Die wissenschaftliche Untersuchung von IuD führte zur Herausbildung einer eigenständigen Disziplin, die sich bislang noch nicht endgültig formieren konnte. Das zeigt sich bei der Abgrenzung gegenüber bzw. Zuordnung zu anderen Disziplinen, die sich mit I.-Prozessen befassen (Bibliothekswissenschaft, Journalistik, Kommunikationswissenschaft u.a.), vor allem aber in den nach wie vor uneinheitlichen und unklaren Bezeichnungen dieser Disziplin (z.B. IuD, Dokumentalistik, Theorie der wissenschaftlichen I., Informatik, Informologie, Wissenschaftsinformatik). Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR begonnen, IuD als Wissenschaftsdisziplin zu etablieren; 1968 prägte der DDR-I.-Wissenschaftler Koblitz in der terminologischen Auseinandersetzung, die noch nicht abgeschlossen ist, den Begriff „I.- und Dokumentationswissenschaft“ (IDW), der auch in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Diskussion in der DDR als offizielle Bezeichnung vorgeschlagen wurde. Er stellte ihn neben den von sowjetischen I.-Wissenschaftlern vorgeschlagenen, in den meisten RGW-Ländern favorisierten und auch in der DDR benutzten Begriff „Informatik“ (die DDR-Zeitschrift für „Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I.“ trägt seit 1969 den Titel „Informatik“). Im deutschen Sprachraum hat Informatik damit zwei völlig unterschiedliche Bedeutungsinhalte: in der DDR steht dieser Begriff für „information science“ (I.-Wissenschaft), in der Bundesrepublik Deutschland hingegen seit 1968 für „computer science“ (Rechentechnik/Datenverarbeitung). Neuerdings wird in der DDR — ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland — diskutiert, „I.-Wissenschaft“ als Bezeichnung zu wählen. Am häufigsten werden derzeit für die gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, die sich mit IuD-Prozessen befaßt, in der DDR die Termini IDW und/oder Informatik benutzt. Die von Koblitz 1968 erstmals veröffentlichte Definition der IDW prägte auch ihre aktuelle Gegenstandsbestimmung: „Der Gegenstand der IDW umfaßt: alle spezifischen Bereiche der ID-Arbeit, und zwar: das Wesen, die Struktur- und Bewegungsgesetze des I.-Bedarfs der Nutzer und die spezifischen Methoden seiner Ermittlung, Klassifizierung und Planung; die Methodik, Technik und Organisation (einschl. der internationalen Zusammenarbeit) der Erzeugung, Speicherung, Recherche und Verbreitung dokumentalistischer I.; Effektivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Standardisierungs- und Rechtsfragen der ID; die Methodik und Organisation der Bildung und Erziehung der Nutzer sowie der I.-Propaganda (= I. des Nutzers über die gesellschaftliche Bedeutung der I., die Struktur des Systems und die angebotenen Leistungen); die Geschichte der IuD einschl. der IDW; die Beziehungen der IuD zu anderen Arbeitsgebieten der Fachinformation (= disziplinorientierte bzw. problembezogene wissenschaftliche I.), insbesondere dem Bibliothekswesen: die Beziehungen zu den anderen Wissenschaftsdisziplinen der Fach-I., insbesondere der Bibliothekswissenschaft, und die Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Philosophie und zu anderen Wissenschaften, die für die IDW in erkenntnistheoretischer, methodologischer und technischer Hinsicht von Bedeutung sind, z.B. der Mathematik, Soziologie und der Rechentechnik.“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 19) Die IDW hat als relativ junge Wissenschaft noch keine eigenen Forschungsmethoden entwickelt, sie bedient sich der Methoden anderer Wissenschaften, insbesondere der sozialistischen Leitungswissenschaft, der Wissenschaftstheorie und -organisation, der Mathematik, der Kommunikationswissenschaft, der Logik, der Linguistik, der Kybernetik, der Ökonomie. Die Forschungsaufgaben der IDW sind in dem für den jeweiligen Fünfjahrplan-Zeitraum ausgearbeiteten Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften niedergelegt. Ferner gibt es Hinweise auf eine „Grundorientierung zur Forschungsstruktur und Forschungskooperation auf dem Gebiet der wiss. IuD in der DDR“, einen „Gesamtforschungsplan der wiss. IuD 1981–1985“ sowie ein „Programm der Informatikforschung der DDR bis 1990“ (Informatik 6/1982, S. 2 ff.). Aktuelle Aufgaben werden in den Plänen Wissenschaft und Technik der Perspektiv- und Jahrespläne (Planung) fixiert. Zu den wichtigsten Aufgaben der IDW und I.-Praxis gehört die Effektivierung und Optimierung der I.-Prozesse, insbesondere der Auf- und Ausbau nationaler I.-Systeme für verschiedene Bereiche sowie deren Einbettung in die I.-Systeme für den Bereich des RGW, aber auch die Weiterentwicklung von I.-Technologien. Innerhalb des RGW hat die DDR eine führende Position in der Mikrofilmtechnik inne, einschließlich der kombinierten Nutzung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA); am Aufbau eines RGW-Einheitlichen Mikrofilm-Systems (EMS) ist die DDR maßgeblich beteiligt. Auch hinsichtlich der Nutzung von EDVA für IuD haben I.-Fachkräfte aus der DDR wesentliche theoretische und praktische Beiträge geleistet. Zu erwähnen ist insbesondere die Entwicklung des SOPS AIDOS (Sachgebietsorientiertes Programmiersystem/Automatisiertes IuD-System) für die EDVA Robotron 21 (R 21) als Teil des ESER (Einheitliches System elektronischer Rechentechnik) im RGW sowie die verstärkte Nutzung von Kleinrechnern. [S. 622]Damit wurden wichtige Voraussetzungen für den Auf- und Ausbau nationaler und RGW-Internationaler I.-Systeme geschaffen. Auch die Entwicklung paßfähiger Thesauri (Th.) und anderer Klassifikationssysteme ist hierbei von großer Bedeutung. „Ein Thesaurus ist ein alphabetisch und systematisch geordnetes, thematisch begrenztes Verzeichnis von Sachwörtern oder Sachwortgruppen“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 121), von denen ein Teil als Deskriptoren (gebundene, genormte Sachwörter) festgelegt ist; geregelt sind auch verschiedene begriffliche Beziehungen innerhalb des Th. Ein Th. dient der Erschließung, Speicherung und Recherche von I. Das Zentralinstitut für IuD (ZIID) hat dazu einige Methodische Rahmenregelungen erlassen, z.B. die … zur Erarbeitung von Thesauren (Berlin-Ost 1973), … zur Erarbeitung von einsprachigen I.-Recherchethesauren (Berlin-Ost 1977), Regeln für die Erarbeitung mehrsprachiger Thesauren (Berlin-Ost 1974); die meisten der zahlreichen Spezial-Richtlinien und Regelungen für die Th.-Arbeit sind nicht veröffentlicht. Das gilt auch für einige der inzwischen erarbeiteten Th. Entsprechend einem (nicht veröffentlichten) Beschluß des Ministerrates vom 18. 11. 1971 ist zur Herbeiführung der Paßfähigkeit bei der Erarbeitung von Fach-Th. von dem Th. des Ministerrates und dem Th. für die örtlichen Staatsorgane der DDR (beide nicht veröffentlicht), vom Th. Ökonomie und dem Th. Naturwissenschaft und Technik als Dach-Th. auszugehen. Die in der DDR erarbeiteten Th. sind in einigen Fällen die Ausgangsbasis für zwei- und mehrsprachige Th. im RGW. Schließlich hat die DDR über die Aktivitäten hinaus zur Standardisierung auf dem Gebiet IuD im Rahmen des RGW beigetragen, aber auch weitere internationale Aktivitäten entwickelt (z.B. Mitarbeit in der FID, der Internationalen Föderation für IuD). IV. Informationssysteme in der DDR In der DDR wurde das I.-Problem sehr früh erkannt und seine Lösung angegangen. Parallel zur zügigen Etablierung der zentralen staatlichen Planung und Leitung der Volkswirtschaft und weiterer gesellschaftlicher Teilsysteme wurden der schrittweise Auf- und Ausbau zentralistisch konzipierter und organisierter I.-Systeme und deren Verbund eingeleitet und durchgeführt. Bereits im März 1950 wurde in einer VO (GBl., S. 188) festgelegt, „eine zentrale Stelle zur Beschaffung von Literatur …, die für die wissenschaftliche und technische Forschung und Lehre benötigt wird“, einzurichten. Neben der daraufhin Ende 1950 gegründeten Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur gab es in den Großbetrieben, aber auch in wissenschaftlichen Einrichtungen I.-Stellen, die noch unkoordiniert nebeneinander arbeiteten. Im Herbst 1952 wurde begonnen, ein Netz von I.-Stellen zu errichten. Das im Mai 1955 gegründete Institut für Dokumentation (IfD) bei der damaligen Deutschen Akademie der Wissenschaften erhielt die Funktion, die Dokumentation des naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Schrifttums zentral zu lenken. Nach einem Ministerratsbeschluß von 1957 (GBl. I, S. 469) wurden weitere Dokumentationsstellen in Organen und Einrichtungen des Staates, der Volkswirtschaft und der Wissenschaft eingerichtet. Vor allem mit der 1963 eingeleiteten Wirtschaftsreform wurde die I.-Tätigkeit intensiviert. Am 8. 8. 1963 wurde vom Ministerrat der DDR der Beschluß über den weiteren Ausbau des in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Systems der IuD auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie (GBl. II, S. 623 ff.) gefaßt. Am 30. 9. 1963 folgte durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission die AO über die Errichtung des Zentralinstituts für IuD (ZIID) (GBl. II, S. 737 ff.). Mit diesen rechtlichen Regelungen wurden die Grundzüge für die noch heute bestehende Struktur des I.-Systems in Wissenschaft, Technik und Ökonomie festgelegt, wenn auch der eigentliche Ausbau erst in den folgenden Jahren erfolgte. Für alle I.-Systeme ist eine nach einheitlichen Methodiken und Arbeitstechnologien einmalige Erfassung und Aufbereitung von I., die Herausgabe von I.-Mitteln, die Durchführung von Recherchen und die Bereitstellung entsprechender Dokumente angestrebt. Zur Effektivierung dieser Prozesse ist der Einsatz elektronischer Datenverarbeitung (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) auch im Rahmen des RGW-Einheitlichen Systems elektronischer Rechentechnik (ESER) unter anderem für die automatische Indexierung, für Datenfernübertragung und einen unmittelbaren Zugriff einzelner Institutionen zu einem umfassenden zentralen Speicher vorgesehen. Von der Kombination von Kleinrechnern (dezentrale Datenerfassung) mit Großrechnern (zentrale Speicherung und Verarbeitung von I.) werden weitere Rationalisierungseffekte erwartet. A. Informationssystem Wissenschaft und Technik Das seit 1963 aufgebaute Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) ist das am weitesten entwickelte und durchorganisierte I.-System in der DDR. Es ist Bestandteil des Volkswirtschaftlichen I.-Systems (VIS) der DDR, zu dem auch das I.-System der Planung (Leitung und Koordination: Staatliche Plankommission) und das System von Rechnungsführung und Statistik (Leitung und Koordination: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik) zählen. Die Aufgaben für das IWT werden aus den ökonomischen Plänen abgeleitet und seit 1974 unmittelbar [S. 623]im Staatsplan „Wissenschaft und Technik“ verbindlich festgelegt. Das IWT der DDR ist streng hierarchisch aufgebaut. Es hat folgende Organisationsstruktur (vgl. dd10.623a Abb. 1): a) An der Spitze steht das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Das ZIID war zunächst der Staatlichen Plankommission, ab 1. 4. 1964 dem Staatssekretär für Forschung und Technik unterstellt; seit Bildung des Ministeriums (1967) untersteht es dem Minister für Wissenschaft und Technik. Stellung und Aufgaben, Leitung, Arbeitsweise und Struktur sind im Statut vom 25. 7. 1972 geregelt (GBl. II, S. 565 f.). Die Hauptaufgaben des ZIID sind: Weiterentwicklung des IWT der DDR; Einordnung des IWT der DDR in das RGW-System der WtI.; Koordination der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion; Ausarbeitung einheitlicher methodischer Regelungen und Koordinierung des rationellen Einsatzes der technischen Ausrüstungen; Organisation der inhaltlichen Erschließung wiss.-techn. Dokumente und Erbringung von I.-Leistungen; Koordination der Arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung (F/E); Unterstützung der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Schulung von I.-Nutzern; Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. Das ZIID führt das Register der WtI.-Einrichtungen der DDR, den zentralen Übersetzungsnachweis und das zentrale Thesaurus-Register. Bei ihm werden alle F/E-Berichte sowie Dissertationen zu Problemen der Naturwissenschaft und Technik zentral [S. 624]erfaßt und gespeichert (GBl. I, 1979, S. 164 f.). Die F/E-Berichte sind von Institutionen, Betrieben und anderen Einrichtungen nach einer spezifizierten Richtlinie in deutscher sowie in Kurzfassung auch in russischer Sprache für die Nutzung im RGW-Bereich anzufertigen. Gespeichert werden auch wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Daten aus dem westlichen Ausland, insbesondere aus dem deutschen Sprachraum. Eine große Rolle spielen dabei Patent-I, zur Ermittlung des Weltstandes für F/E-Vorbereitungen. Das ZIID vertritt den Bereich IuD der DDR auf internationaler Ebene. Es gibt die Zeitschrift „Informatik“, die ZIID-Schriftenreihe, weitere Einzel-Publikationen sowie I.-Dienste heraus. Im Titel bzw. Untertitel der Fachzeitschrift spiegelt sich auch die Entwicklung der IuD in der DDR wider: Heft 1/2 Oktober 1953 = Dokumentation. Zeitschrift für praktische Dokumentationsarbeit ab Anfang 1955 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentationsarbeit ab Anfang 1961 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentations- und I.-Arbeit ab Mitte 1964 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der IuD-Arbeit ab Anfang 1965 = ZIID-Zeitschrift. Probleme der IuD in Wirtschaft und Wissenschaft ab Anfang 1969 = Informatik. IuD in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik ab Anfang 1972 = Informatik. Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I. Das ZIID mit seinen über 300 ständigen Mitarbeitern ist in folgende Abteilungen gegliedert: Planung und Grundsatzfragen, Internationale Zusammenarbeit, I.-Quellen, I.-Dienste, Betriebstechnik, Datenverarbeitung. b) Dem ZIID unterstehen etwa 30 Zentrale Leitstellen für IuD (ZLID) bei zentralen staatlichen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Organisationen. Diese haben wiederum anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den c) ca. 180 Leitstellen für IuD (LID) in Kombinaten und anderen Einrichtungen. d) Den LID unterstehen etwa 1300 I.-Stellen (IS), welche in Instituten der VEB, Einrichtungen der Außenwirtschaft, des Binnenhandels, des Gesundheitswesens u.ä. bestehen. In den I.-Einrichtungen der Volkswirtschaft sind allein über 10.000 Fachkräfte tätig. e) In Betrieben und anderen Einrichtungen ohne hauptamtliche Dokumentare sind rund 2.200 I.-Beauftragte (IB) eingesetzt. 1974 wurde eine vom ZIID ausgearbeitete neue Grundlinie (Informatik 3/1975, S. 2) beschlossen. Danach soll das IWT der DDR inhaltlich und organisatorisch so ausgebaut werden, daß es sich „nahtlos in das Internationale System für Wissenschaftliche und Technische I. (ISWTI) des RGW einfügen kann“; besonders hervorgehoben wird die weitere Anpassung an das IWT der Sowjetunion. Veränderungen brachte auch die Kombinatsbildung in der Industrie und im Bauwesen der DDR. In der DDR bestehen IWT für Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige (z.B. Reifenindustrie, Verkehrswesen, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Binnenhandel), für zentrale Kombinate (z.B. Kombinate Schiffbau, Robotron) und für ausgewählte Wissenschaftsgebiete (z.B. Chemie, Medizin). Es wird unterschieden zwischen Zweigorientierten I.-Systemen (ZIS) z.B. für Elektrotechnik, für Maschinenbau und Quellenorientierten I.-Systemen (QIS) für F/E-Berichte, für Patente, Metrologie usw. Nach einem Beschluß von Partei und Regierung (Informatik 2/1981, S. 9) sind in der DDR „zu einigen volkswirtschaftlich besonders wichtigen Querschnittsgebieten“ staatliche I.-Dienste zu schaffen; dazu gehören u.a. Energetische Basis und rationelle Energieanwendung, Rationeller Material- und Werkstoffeinsatz, Chemie, Anwendung von Mikroelektronik, Biowissenschaften, Physik, Umweltschutz. Einige dieser Dienste sind in Ansätzen vorhanden, andere sollen erst bei jeweils bestimmten Einrichtungen aufgebaut werden. B. Gesellschaftswissenschaftliches Informationssystem Der Aufbau des Systems Gesellschaftswissenschaftlicher IuD (GID) begann — trotz der zentralen Bedeutung der Gesellschaftswissenschaften — erst einige Jahre nach dem IWT. Die entsprechenden Grundsätze erließ der Ministerrat in einem Beschluß vom 22. 4. 1965 (GBl. II, S. 343 ff.). Die gesellschaftswissenschaftliche I. ist nach Fachdisziplinen gegliedert; die Aufgaben werden aus den Zentralen Forschungsplänen für die Gesellschaftswissenschaften abgeleitet. Seit 1965 wurde analog zum IWT ein hierarchisch strukturiertes System gesellschaftswissenschaftlicher I.-Einrichtungen geschaffen, jedoch mit einem Beschluß des Ministerrates vom 6. 8. 1980 (GBl. I, S. 251 ff.) grundlegend verändert (vgl. dd10.625a Abb. 2). Die bis dahin an der Spitze stehende Zentrale Leitung für gesellschaftswissenschaftliche IuD (ZLGID) (Statut in: GBl. II, 1966, S. 155 ff.) — analog dem ZIID — wurde aufgelöst und in ein Wissenschaftlich-methodisches Zentrum mit bedeutend weniger Vollmachten umgebildet. Das Zentrum ist eine Einrichtung der AdW der DDR und untersteht deren Vizepräsidenten für Gesellschaftswissenschaften. Es soll vor allem wissenschaftliche und methodische Grundlagen auf dem Gebiet GID erarbeiten; es hat keine Leitungs- und Anleitungsfunktionen. Die Hauptverantwortung tragen nunmehr die Leiter der [S. 625]staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, unterstützt durch die neugeschaffene Kommission für GID der DDR und dem ebenfalls neuen Wissenschaftlichen Rat für GID der DDR, beide bei der AdW der DDR. Der Wissenschaftliche Rat, dem weitere Problemräte zugeordnet sind, fungiert als Beratungsgremium über inhaltliche und organisatorische Fragen und koordiniert die Arbeit entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. Seine Mitglieder sind Leiter von Zentralstellen der einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, Bibliothekare und Wissenschaftler. Die Kommission für gesellschaftswissenschaftliche IuD bei der AdW der DDR — ihr gehören die verantwortlichen staatlichen Leiter und die Leiter der zentralen gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen für GID an — erarbeitet Vorschläge, die erst durch die Entscheidung der jeweils zuständigen Leiter für bestimmte Verantwortungsbereiche verbindlich werden. Auffallend sind der Wegfall einer zentralen Leiteinrichtung und die stärker dezentrale Orientierung an Disziplinen. Die Daten über Zahl und Struktur der Zentralstellen und Leitstellen sind ebenso widersprüchlich wie über die Funktionsfähigkeit. An diesen Umstrukturierungsprozessen der GID wird deutlich, wie schwierig auch in zentralistisch verfaßten Gesellschaftsordnungen die Organisation von I.-Prozessen und deren Optimierung ist. V. Informationssysteme im RGW Das 1971 von der XXV. Ratstagung verabschiedete Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW sieht vor, etappenweise ein Internationales System für wissenschaftliche und technische I. (ISWTI) zu schaffen. Damit wurde innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nach vielen Jahren des kostenlosen Austausches von I. und Patenten eine arbeitsteilige Kooperation konzipiert und kodifiziert (Patentwesen). A. ISWTI des RGW Das 1969 gegründete Internationale Zentrum für wissenschaftliche und technische I. (IZWTI) in Moskau soll den schrittweisen Aufbau des ISWTI und seiner Teilsysteme (seit 1971) koordinieren und leiten. Es wird vom Komitee der Bevollmächtigten Vertreter (KBV) der beteiligten RGW-Länder ge[S. 626]leitet, gibt eine Reihe von I.-Materialien (auch Magnetbanddienste) heraus, organisiert den I.-Austausch zwischen den RGW-Ländern und koordiniert deren theoretische und praktische I.-Arbeiten (vor allem Thesaurus-Entwicklungen). Innerhalb des ISWTI gibt es 17 im Aufbau befindliche oder schon tätige Internationale zweigorientierte I.-Systeme (IZIS) — z.B. für Bauwesen, Elektrotechnik, Elektroenergie, Maschinenbau- und 7 Internationale quellenorientierte I.-Systeme (IQIS) — z.B. für F/E-Berichte, Patente, Firmenkataloge. Genutzt wird dabei das in der DDR vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmsystem AIDOS (automatisiertes IuD-System). Die IZIS sollen insbesondere die I.-Versorgung der gegenwärtig 5 Zielprogramme des RGW sichern (Energie, Brennstoffe, Rohstoffe; Maschinenbau; Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie; Transport; Produktion von Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf). Die Effektivität des ISWTI wird bestimmt von der Funktionsfähigkeit der Untersysteme, vor allem aber der nationalen IWT (hier gibt es erhebliche Niveauunterschiede; die DDR ist neben der UdSSR führend). Das Kernproblem ist die inhaltliche, methodische und technische Kompatibilität, die durch zahlreiche normativ-technische Dokumente und RGW-Standards gesichert werden soll. B. ISGI Am 8. 7. 1976 unterzeichneten die Bevollmächtigten Vertreter der AdW von 7 RGW-Ländern (Bulgarien, Ungarn, DDR, Mongolei, Polen, UdSSR, ČSSR) einen Vertrag, um — analog zum ISWTI — ein RGW-Internationales System für gesellschaftswissenschaftliche I. (ISGI) aufzubauen (Informatik 4/1977, S. 7). Folgende gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen sollen einbezogen werden: Marxismus-Leninismus; Ökonomie, Ökonomische Wissenschaften; Soziologie; Staat und Recht, Rechtswissenschaften; Geschichte, Geschichtswissenschaften; Literatur, Sprachwissenschaften; Wissenschaftswissenschaft. Die spärliche Berichterstattung über die bisherigen Ergebnisse deutet auf eine gewisse Stagnation in den meisten Bereichen hin; sie dürfte ihre Ursache nicht zuletzt in der unzureichenden Effizienz entsprechender nationaler I.-Systeme haben. Die Konzeption für den Aufbau eines automatisierten I.-Systems (AIS-ISGI) sieht eine nach Ländern dezentrale Aufbereitung und Eingabe von I. und Daten sowie die Zentralisierte Zusammenstellung und Verteilung von zusammengefaßten I.-Blöcken vor. Inzwischen wurden verschiedene thematische Referatebände und Bibliographien sowie einige themenbezogene synoptische Sammelbände veröffentlicht. Als Leitorgan des ISGI fungiert das Institut für Gesellschaftswissenschaftliche I. der AdW der UdSSR (INION); die I.-Einrichtungen der teilnehmenden Akademien sind die verantwortlichen nationalen Organe (in der DDR bis 1980 die ZLGID); dem Rat des ISGI gehören die Leiter der verantwortlichen nationalen Organe an. VI. Forschung, Lehre, Ausbildung 1. Das 1955 gebildete Institut für Informationswissenschaft, Erfindungswesen und Recht an der Technischen Hochschule Ilmenau-INER (bis 1969 unter dem Namen Institut für Dokumentation und Patentwesen) ist das einzige Institut an einer TH der DDR mit IDW als besonderem und eigenständigem Fachgebiet hinsichtlich Forschung und Lehre. Etwa 30 Mitarbeiter sind mit folgenden Wissenschaftsbereichen befaßt: a) I.-Systeme, Erforschung des I.-Bedarfs sowie Fragen der I.-Versorgung in der technischen Vorbereitung der Produktion; b) Methodische Fragen der I.-Gewinnung, -Verarbeitung und -Verbreitung; c) Maschinelle Verfahren bei der Verarbeitung und Verbreitung von I. (nicht-numerische Datenverarbeitung); d) Patent-I., Erfindungswesen und Recht. Die Arbeitsergebnisse werden insbesondere in der Schriftenreihe des INER „Dokumentation/Information“ veröffentlicht (bis 1983 58 Hefte). Seit 1962 finden Kolloquien für IuD statt, inzwischen mit internationaler Beteiligung (1983 das 13. Internationale Kolloquium in Oberhof). Seit 1957 werden zu IuD und Patentwesen obligatorische Vorlesungen für alle in Ilmenau Studierenden durchgeführt. 1968 wurde ein 2jähriges postgraduales Fernstudium für Absolventen eines technischen Hoch- oder Fachschulstudiums mit praktischer Erfahrung eingeführt. Bis 1982 haben am INER über 700 Absolventen ihre Prüfung als „Fachinformator“ abgelegt. Seit September 1981 gibt es als neue Ausbildungsrichtung im Ingenieurstudium an der TH Ilmenau ein 4½jähriges Direktstudium „Wissenschaftlich-technische I.“ im Rahmen der Fachrichtung I.-Technik (Informatik 3/1981, S. 16 f.). Die Absolventen werden vorrangig als Diplomingenieure für die WtI. in Kombinaten, Betrieben und Institutionen des Ministeriumbereichs Elektrotechnik/Elektronik, aber auch in ähnlichen Einrichtungen eingesetzt. 2. Am 1955 gegründeten Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche I. der Humboldt-Universität Berlin (IBI) werden seit 1966 Vorlesungen über IDW gehalten. Das ursprünglich durchgeführte Simultanstudium hat sich nicht bewährt. Seit 1968 gibt es ein postgraduales Studium IDW für Bio-, Gesellschafts- und Landwirtschaftswissenschaftler. Der seit 1975 verbindliche Studienplan (er gilt auch für das INER) weist insgesamt 8 Lehrgebiete aus, für die insgesamt 500 Stunden Lehrveranstaltungen [S. 627](1983 reduziert auf 430 Stunden) und 930 Stunden Selbststudium, aufgeteilt auf 2 Studienjahre, zur Verfügung stehen. Von 1968 bis 1982 haben etwa 400 Teilnehmer die Ausbildung als Fachinformator abgeschlossen. Weitere Schwerpunkte des IBI sind eigene Forschungsarbeit und die Herausgabe von Lehrmaterialien und Monographien. 3. An der Fachschule für wissenschaftliche I. und wissenschaftliches Bibliothekswesen in Berlin werden seit 1963/64 mittlere Fachkräfte für die ID-Praxis ausgebildet (früher mit der Berufsbezeichnung Dokumentalist). Nach verschiedenen Experimenten kann nunmehr nach einem 3jährigen Direktstudium oder nach 4½ Jahren Fernstudium die Berufsbezeichnung Informator erworben werden. 4. Dem Besuch einer der o. g. Bildungseinrichtungen vorgeschaltet sind Fernkurse der Kammer der Technik (KdT): Fernkurs A für Teilnehmer mit, Fernkurs B für Teilnehmer ohne Hoch- oder Fachschulabschluß, jeweils mit 6 Lehrabschnitten. Die Kurse mit maximal 25 Teilnehmern dauern 7 Monate (je eine Lehrveranstaltung/Monat). Von 1969 bis 1982 haben mehr als 8.000 wissenschaftliche und technisch-organisatorische Kader aus I.-Einrichtungen teilgenommen. 5. Neben der beruflichen Spezialausbildung wird insbesondere auf die Nutzerschulung großer Wert gelegt. Entsprechende Experimente wurden bereits in den Erweiterten Oberschulen (EOS) durchgeführt, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Gleiches gilt für die Realisierung der Richtlinie für die Durchführung der Nutzerschulung an den Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien im Bereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 22. Dezember 1977 (Das Hochschulwesen 3/1979, S. 84). 6. Eine besondere Weiterbildungsmöglichkeit für I.-Fachkräfte auch aus der DDR bietet das IPKIR (Institut zur Weiterbildung von Informationsfachkräften) beim Staatlichen Komitee für Wissenschaft und Technik beim Ministerrat der UdSSR in Moskau (seit 1972). 7. Darüber hinaus gibt es in der DDR noch eine ganze Reihe weiterer Spezialkurse und Weiterbildungsmaßnahmen. Über die neuesten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt das Schaubild Auskunft (Informatik 5/1983, S. 20). Achim Beyer Literaturangaben [S. 628]Beyer, Achim: Wissenschaftliche Informationssysteme in der DDR; in: Das Wissenschaftssystem in der DDR. Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Frankfurt a. M., New York: Campus 1979. Beyer, Achim: Informations- und Dokumentationswissenschaft. „Wissenschaften in der DDR“ Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Erlangen: Deutsche Gesellschaft f. zeitgeschichtl. Fragen e.V. 1973 ff. (Analysen und Berichte aus Gesellschaft und Wissenschaft.) Bonitz, Manfred: Wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Information. 2. Aufl. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. Engelbert, Heinz: Der Informationsbedarf in der Wissenschaft. Leipzig: Bibliographisches Institut 1976. Haake, Rolf: Informationstechnik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1975. Handbuch der Information und Dokumentation. Hrsg. von Rolf Haake u.a. Leipzig: Bibliographisches Institut 1977. Herrmann, Peter: Informationsrecherchesysteme. Leipzig: Bibliographisches Institut 1973. Koblitz, Josef: Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen. Leipzig: Bibliographisches Institut 1982. Laisiepen, Klaus, Ernst Lutterbeck u. Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Eine Einführung. 2., völlig neubearb. Aufl. München, New York, London, Paris: Saur 1980. Michajlow, A. I., A. I. Cernyj u. R. S. Giljarevskij: Informatik. Grundlagen. 2 Bände. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1970. Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. Winde, Bertram: Information — Schlüssel zum Wissen. Leipzig, Jena, Berlin (Ost): Urania 1972. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 619–628 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros
Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch…
DDR A-Z 1985
Lebensweise, Sozialistische (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a. sozialer Gruppen in der Gesellschaft.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 529) Nach dieser Definition hat jede Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) entsprechend der ihr zugrundeliegenden Eigentumsordnung und der daraus folgenden Klassenstruktur eine eigene L. Grundlegend für die Definition der L. in einer sozialistischen Gesellschaft ist aus der Sicht des Marxismus-Leninismus die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Damit seien die antagonistischen Klassengegensätze verschwunden, eine grundsätzliche Interessenübereinstimmung aller Klassen und Gruppen gegeben und ein neues Verhältnis der Menschen zueinander möglich und notwendig geworden. Vor dem Hintergrund dieser ideologischen Aussagen werden folgende Merkmale der SL. genannt: „Die gewissenhafte, ehrliche, gesellschaftlich nützliche Arbeit ist das Hauptstück“ der SL. (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Arbeit gilt sowohl als gesellschaftliche Pflicht wie zugleich als „entscheidende Quelle der Entwicklung und Betätigung der schöpferischen Kräfte der Menschen“. Dementsprechend wird den Arbeitskollektiven (Kollektiv, Sozialistisches) entscheidende Bedeutung bei der „weiteren Ausprägung“ der SL. zugesprochen. Die Beziehungen zwischen den Menschen seien von Gleichheit, gegenseitiger Achtung und Hilfe (Solidarität) gekennzeichnet. Die Menschen strebten bewußt danach, in der Gemeinschaft tätig zu sein und dort ihre Individualität weiter zu entfalten. Sie übernehmen bewußt „Verantwortung für das Kollektiv, den Betrieb und für die Gesellschaft als Ganzes. Die Bewertung der Persönlichkeit nach ihren Leistungen für die Gemeinschaft ist unabdingbares Attribut sozialistischer Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 396) (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) „Hohe Allgemeinbildung und hohe Fachkenntnisse kennzeichnen den sozialistischen Menschen.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O.) Soziale Sicherheit und Geborgenheit charakterisierten die Beziehungen zwischen den Menschen. Auf der Basis des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer hohen Arbeitsmoral erhöhe sich das materielle und kulturelle Lebensniveau ständig; es entstünden neue Bedürfnisse und Fähigkeiten. „Ehe und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, auf Verständnis und gegenseitige Hilfe sowie auf die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Kinder stützen“ haben in der SL. einen festen Platz (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396 f.) (Familie). Zur SL. gehören eine gesunde Lebensführung sowie die aktive Teilnahme an Körperkultur und Sport. „Die sozialistische Ideologie, die Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse, der sozialistische Patriotismus und Proletarische ➝Internationalismus bilden den ideologischen Grundgehalt der sozialistischen Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396) Die SL. sei darüber hinaus — dialektisch — von Einheitlichkeit und Differenziertheit gleichermaßen gekennzeichnet. Die sozialistische Gesellschaft kenne zwar keine antagonistischen Klassen mehr, sei aber trotzdem „noch Klassengesellschaft“, d.h. es gibt in ihr neben der Arbeiterklasse noch die Klasse der Genossenschaftsbauern, kleinbürgerliche Gruppen (Handwerk; Freie Berufe; Kleinbürgertum) und die Schicht der Intelligenz. Auch bestünden Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit usw. fort. Die aus diesen Gegebenheiten resultierenden sozialen Unterschiede — in denen nicht zuletzt Gewohnheiten und Traditionen aus vergangenen Gesellschaftsformationen fortwirkten — führten zu Differenzierungen in der SL. Auch das Konzept der SL. selbst verfolgt gleichzeitig 2 Ziele, die sich keineswegs widerspruchsfrei vereinbaren lassen. Einerseits wird die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten mit einheitlichen Merkmalen angestrebt, andererseits sollen sich die Menschen als eigenständige Individuen herausbilden. Die SL. ist bisher auch nach Aussagen der DDR-Wissenschaftler allenfalls in Ansätzen erkennbar, sie soll sich erst in der Zukunft „immer stärker ausprägen“. Dieser Prozeß wird im übrigen keineswegs dem Selbstlauf überlassen: „Die Arbeiterklasse ist unter Führung der SED die entscheidende gesellschaftliche Kraft, die den sozialen, politischen und ideologischen Inhalt der sozialistischen Lebensweise entsprechend ihren Klasseninteressen bestimmt, im Maßstab der ganzen sozialistischen Gesellschaft durchsetzt und ständig vertieft.“ (Programm der SED von 1976, Abschnitt E.: Die sozialistische Lebensweise) Die Diskussion um die SL. hat in der DDR erst in den 60er Jahren eingesetzt. Mit diesem Begriff verbindet sich die Erwartung, die relativ abstrakten Normen der Sozialistischen ➝Moral durch die Einbeziehung der tatsächlichen Gesellschaftsprozesse in ihrer gesamten Komplexität handlungsrelevant zu machen. Nicht zufällig verlaufen die Auseinandersetzungen um die Inhalte der SL. parallel mit den Diskussionen um Inhalte und Ziele marxistisch-leninistischer Sozialpolitik. In der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, in der Kulturpolitik (Ästhetik), in den Wirtschaftswissenschaften usw. werden Fragestellungen aus der komplexen Begrifflichkeit der SL. abgeleitet und dienen sowohl für empirische Untersuchungen als auch für die Ausgestaltung und Rechtfertigung der jeweiligen Gesellschaftspolitik der SED. [S. 818]Neben innenpolitischen Gründen waren es nicht zuletzt die Diskussionen um „Lebensqualität“ in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Entwicklung des Konzepts der SL. beigetragen haben. SL. dient in diesem Zusammenhang vor allem der Abgrenzung. Im Gegensatz zur SL. sei die bürgerliche Lebensweise „charakterisiert durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, durch das Streben nach Maximalprofit, durch die Reduzierung der menschlichen Beziehungen auf Ware-Geld-Beziehungen, durch Egoismus sowie nationalistische Überheblichkeit“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 817–818 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und RauchwarenindustrieSiehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a.…
DDR A-Z 1985
Krankenstand (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der vorausgeschätzte K. ist Grundlage der Planung von Ausgaben für Krankengeld und geht über den Arbeitskräfteplan in Betriebsplan und Volkswirtschaftsplan ein. Der tatsächliche K. hat den geplanten K. stets erheblich überschritten. Alle Bemühungen, ihn mittels Überwachung der Arbeitsbefreiung unter Kontrolle zu bringen, haben weder eine Senkung auf den der Planung zugrunde gelegten Standard von 5 v.H. zu bewirken, noch vor allem die sehr starken Schwankungen und die regionalen und betrieblichen Unterschiede zu überwinden vermocht. Im Durchschnitt betrug der K. 1965: 5,37; 1970: 5,63; 1973: 6,29; 1975: 6,21; 1978: 6,34; 1980: 6,28; 1982: 6,14 mit regionalen Maxima über 8,3 und betrieblichen über 10 v.H. Der K. bei der Staatlichen Versicherung der DDR (Krankenversicherung der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften und der Selbständig Erwerbstätigen) verläuft stets etwa parallel, lag aber 1973 um 17 und noch 1975 um 12 v.H. niedriger. Seitdem hat er sich dem K. der Sozialversicherung des FDGB angeglichen. Die Höhe des K. wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Zu den objektiven Faktoren zählen vor allem die ungünstige Altersstruktur der Berufstätigen und die Doppelbelastung der nahezu vollständig in den Produktionsprozeß einbezogenen Frauen. Die regionalen Unterschiede lassen erkennen, daß — wie in allen hochindustrialisierten Ländern — die Gebiete mit der stärksten Anspannung des Arbeitskräftepotentials auch den höchsten K. aufweisen. Stärkster subjektiver Faktor ist das Fehlen eines Arbeitsplatzrisikos, da Entlassungen wegen der Garantie des allgemeinen Rechts auf Arbeit nur in Ausnahmefällen möglich sind (Arbeitsrecht, III. 3.--6.). Die Fakten werden in der DDR — im Gegensatz zu früheren Zeiten — offen diskutiert, nicht aber die Hintergründe, die nicht allein in der hohen Beanspruchung aller Ressourcen, sondern auch im psychischen und sozialpsychologischen Bereich gesucht werden dürfen (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Kaum zur Diskussion steht die Einsicht der Sachkundigen westlicher Industrieländer, daß ungünstiges „Betriebsklima“ und schlechte Arbeitsplatzbedingungen überaus wichtige Faktoren bilden. Durch Mehrfacherkrankungen in kurzen Zeitabständen ohne objektive Krankheitsbefunde stellt ein kleiner Teil der Arbeitnehmer einen hohen Anteil an den Ausfallzeiten. Statt auf die genannten Faktoren einzuwirken, konzentrieren sich die Bemühungen der verantwortlichen Organe auf die Beeinflussung der Ärzte: hoher K. wird als Zeichen geringer Qualität der ärztlichen Diagnostik und Behandlung gewertet. Dem soll durch statistische Vergleiche der Ärzte untereinander und die Messung ihrer K.-Werte am Optimum des jeweiligen Kreises abgeholfen werden. Tatsächlich werden schon die strengen Überwachungsvorschriften nur lückenhaft eingehalten: selbst bei langfristig Kranken, die spätestens nach 35 Tagen Arbeitsunfähigkeit der Ärzteberatungskommission (ÄBK) vorgestellt werden sollen, wird dies in einem hohen Anteil der Fälle von den Betriebsleitern nicht veranlaßt. Ausfallzeiten; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 749 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, FreiwilligeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der…
DDR A-Z 1985
Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der betroffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt grundsätzlich alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während jedoch wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den staatlichen Leitungs- und Planungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ eng miteinbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — Dialektischer und Historischer Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED (Parteischulung der SED) geleitet und geplant. Wie im staatlich geleiteten Bereich sind auch hier Wissenschaftliche Räte als Lenkungsgremien eingesetzt. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den 70er Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z.T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten und Hochschulen auf „der Grundlage des Dialektischen und Historischen Materalismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftli[S. 425]cher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. 1. Akademie-Forschung. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z.T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des Sowohl-Als-auch zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Allerdings zeigt sich immer wieder die Tendenz, die Aufgaben der Grundlagen-F. vorrangig zu bearbeiten. Dies äußerte sich u.a. in der Personalrekrutierung der AdW in den Jahren nach dem VIII. Parteitag der SED (1971), in denen das F.-Potential für die Grundlagen- und die angewandte F. der AdW überproportional vergrößert wurde. Während die Zahl der in der F. und Entwicklung Beschäftigten im Zeitraum von 1965 bis 1973 um 25 v.H. stieg — davon um 23 v.H. zwischen den Jahren 1971 und 1973 —, stieg der Anteil der in den Applikationsbereichen des Musterbaus, der in Technika und Versuchsfeldern Beschäftigten lediglich um 5 v.H. Nach einem schnellen Anstieg der Gesamtzahl dieser Beschäftigtengruppen im Zeitraum von 1965 bis 1969 um 51 v.H. folgte insbesondere in den Jahren nach 1971 eine erhebliche Abnahme, zwischen 1971 und 1973 allein um 39 v.H. Ein weiterer Aspekt der disproportionalen Personalrekrutierung zeigt sich in dem geringen Anteil der in der technologischen F. Beschäftigten an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, der bis Anfang der 80er Jahre lediglich auf ein Drittel anstieg, jedoch zukünftig weiter angehoben werden soll. Die Konzentration der AdW auf die Grundlagen-F. wird durch die Zusammensetzung der Wissenschaftlichen Räte erleichtert, die seit 1972 in den Gesellschaftswissenschaften und seit 1974 auch in wichtigen naturwissenschaftlich-technischen F.-Zweigen „bei der inhaltlichen Gestaltung der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen“ (GBl. I, 1975, S. 293) intensiv mitwirken. Sie setzen sich mehrheitlich aus Wissenschaftlern der AdW, der Hochschulen und Universitäten zusammen. Im Mittelpunkt der F.-Leitung und -Planung der AdW steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Entwicklung neuer Technologien sowie Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren und 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem der Gesellschafts- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter den Gesichtspunkten dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d.h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung sowie generell ihrer „gesellschaftlichen Nützlichkeit“ vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen [S. 426]Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit der AdW bei der Gestaltung der bilateralen und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die AdW ist Sitz von 12 wissenschaftlichen Gesellschaften, u.a. der Chemischen Gesellschaft der DDR, der Physikalischen Gesellschaft der DDR, der Astronautischen Gesellschaft der DDR. Zur Förderung der Wissenschaftsbeziehungen mit internationalen Organisationen unterhält sie ferner über 23 „Nationalkomitees“, so z.B. die Nationalkomitees für Biowissenschaften, für Chemie, für Krebs-F. 2. Hochschulforschung. Ähnlich der Akademie-F. besteht auch die Hochschul-F. vor allem aus Grundlagen-F. Die Hochschul-F. der DDR ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und F. — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch in den verschiedenen Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Im Jahr 1981 waren rd. 30.000 Studenten an der Hochschul-F. beteiligt; sie erbrachten etwa ein Drittel der technischen, natur- und agrarwissenschaftlichen F.-Leistungen der Universitäten und Hochschulen. An einzelnen Universitäten ergaben studentische Arbeiten auch in den Gesellschaftswissenschaften rd. ein Drittel des F.-Potentials. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d.h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch (institutionalisierte F.-Kooperation) sowie durch Auftrags-F. erreicht. Der Anteil der extern finanzierten naturwissenschaftlich-technischen Vertragsforschung erreichte zwischen den Jahren 1969 und 1971 sowohl in der Hochschul-F. wie in der Akademie-F. seinen Höhepunkt (73 v.H. bei der AdW im Jahr 1971). Seit dem Jahr 1972 wird ein größerer Teil der Grundlagen-F. an den Universitäten und Hochschulen aus Staatshaushaltsmitteln über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Grundlagen-F. in den AdW-Instituten über den Präsidenten der AdW — bis zum Jahr 1975 auch über das Ministerium für Wissenschaft und Technik — finanziert. Die thematische Steuerung des F.-Potentials folgt zentralen Plänen bzw. Konzeptionen, so gegenwärtig vor allem der „Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagen-F. bis 1990“ sowie dem „Teilplan Gesellschaftswissenschaften des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen“. B. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Sie umfaßt a) die den Ministerien und Staatlichen Ämtern unterstellten und der staatlichen Verwaltung zuarbeitenden F.- und Schulungsstätten auf den unterschiedlichsten Gebieten der Politik und b) die Gesamtheit aller F., die der Wirtschaft zuarbeitet und die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen, den „wirtschaftsleitenden Organen“, direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Diese F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente, während die Neu- und Fortentwicklung der Fertigungsverfahren weniger Aufmerksamkeit findet. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend berücksichtigen, um so den Erzeugnissen gute Absatzchancen im Wettbewerb auf den Außenmärkten zu ermöglichen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Kombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau), besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine 4stufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grund[S. 427]kenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) gezielte oder anwendungsorientierte Grundlagen-F., die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie entwickelte sich aus den traditionellen Akademien der Wissenschaften, die die Grundlagen-F. und die wissenschaftliche Kommunikation sowohl innerhalb als auch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen förderten. Auf natur- und gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet wird sie von der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) durchgeführt. Als traditionelle Gelehrtenorganisationen bestehen weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW). Anders als die vorgenannten Akademien besitzen sie jedoch keine F.-Institute. Einer schon sprichwörtlichen Distanz zwischen Grundlagen-F. betreibender AdW und industrieller Praxis stehen einzelne Beispiele einer wirksamen Zusammenarbeit der Akademie mit Betrieben entgegen. Praktische Bedeutung erhielten die seit 1976 gegründeten 5 „Akademie-Industrie-Komplexe“: Arzneimittel-F. (AdW-Institut für Wirkstofforschung und VEB Berlin-Chemie), technische Mikrobiologie, Applikationsgrundlagen organischer Hochpolymere (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Kombinat Plaste und Elaste), Organische Synthese (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Chemiekombinat Bitterfeld). Kerntechnik (AdW-Zentralinstitut für Kern-F. und Kernkraftwerk „Bruno Leuschner“). B. Hochschulforschung Von den 63 Universitäten und Hochschulen (ausschl. der wissenschaftlichen Einrichtungen der SED und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB]) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Universitäten, Technische Hochschulen, Ingenieurhochschulen und Medizinische Akademien, eine Bergakademie sowie zwei landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstellt sind. Die Zahl der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter stieg seit 1951 wie folgt an: Das F.-Potential ist bis 1982 erneut ausgeweitet worden. Die Hochschulen beschäftigten 1980 29.100 Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter 6.100 Professoren und Dozenten. Zum Vergleich: Die AdW zählt 1981 ca. 20.000 Mitarbeiter (1978: 18.000 Mitarbeiter). Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf rd. 40 v.H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf rd. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) wurde eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien) institutionalisiert. Zu[S. 428]gleich eröffneten sich damit Möglichkeiten zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. Kooperationsbeziehungen, die über die Erfüllung der betrieblichen „Pläne Wissenschaft und Technik“ hinausgehen, bestehen seit längerem auch zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem VEB Kombinat für Gießereiausrüstungen und Gußerzeugnisse sowie der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt und dem Werkzeugmaschinenkombinat Fritz Heckert. Vertragliche Vereinbarungen regeln die Zusammenarbeit auch in der Aus- und Weiterbildung und der gegenseitigen wissenschaftlichen Information. C. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Gegenwärtig (1980) sind rd. 188.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Unterstützung finden sie z.B. bei der rechnergestützten Konstruktion, bei den Fach- und Hochschulabsolventen, die in der Datenverarbeitung und Rechentechnik Projektierungs- und Programmierungsaufgaben übernehmen (15.000 im Jahr 1980, davon 50 v.H. in der Industrie). An der Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind ferner auch die im Eigenbau von Rationalisierungsmitteln beschäftigten Ingenieure und Facharbeiter (56.500 im Jahr 1981) beteiligt. In den F.-Stätten der Industrie arbeiten rd. 70 v.H. der Beschäftigten, während rd. 20 v.H. in den übrigen materiell produzierenden Wirtschaftsbereichen und rd. 10 v.H. in der AdW eingesetzt werden. Das F.-Potential der zentralgeleiteten Industrie ist zu über 80 v.H. in den Wachstumsindustrien — Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Maschinenbau und chemische Industrie — konzentriert. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen — auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 — homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien auf naturwissenschaftlich-technologischem Gebiet. Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften, 2. a.). Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Die Aufgaben reichen von der Grundlagen-F. bis zur Applikations-F. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortakademien auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet. Als zentrale fachwissenschaftliche und zugleich politiknahe Einrichtungen haben besondere Bedeutung die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR, unterstellt dem Ministerium für Volksbildung, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die dem Ministerrat untersteht. 3. Ressort-F. auf medizinischem Gebiet. Die Organisation der Ressort-F. im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm wichtige medizinische F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“, seit 1982 als „Rat für Medizinische Wissenschaft beim Mini[S. 429]ster für Gesundheitswesen“, der Grundprobleme der Prognose, Planung und Leitung der medizinischen Wissenschaft erörtert und analysiert. 4. Arbeitsstellen der Ressort-F. Direkt weisungsgebundene F. wird ferner in einer Reihe von Instituten und Zentralinstituten durchgeführt, die sich mit gesamtstaatlich relevanten Themen und Querschnittsfragen befassen. [S. 430]5. Industriezweiginstitute. Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industriezweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS), Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Institut für Sekundärrohstoffwirtschaft, Berlin (Ost); Forschungszentrum für Schwermaschinen und Anlagenbau, Magdeburg; Institut für Energetik, Leipzig; Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik, Dresden; F.-Institut für Gärungsindustrie, Enzymologie und Technische Mikrobiologie. 6. Forschungszentren, Wissenschaftlich-technische Institute. Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z.B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F.-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen eines Kombinats. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete sind ferner Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Sie sind vor allem im Maschinenbau und in der chemischen Industrie verbreitet. Wichtige F.-Zentren bestehen bei den Kombinaten: VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Die — häufig noch im Ausbau befindlichen — F.-Zentren der Kombinate arbeiten speziell im Rahmen folgender Ziele: Mitwirkung bei der Analyse und Durchsetzung der Programme zur mittel- und längerfristigen wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Pläne Wissenschaft und Technik der Kombinate auf der [S. 431]Grundlage von anwendungsorientierter Grundlagen-F. und der Zusammenarbeit mit der Akademie- und Hochschul-F., Neu- und Weiterentwicklung des Erzeugnissortimentes in Zusammenarbeit mit den F.- und Entwicklungsstellen der Kombinatsbetriebe, Lösung von Querschnittsaufgaben der Technologie, Materialwirtschaft, Standardisierung und der Durchsetzung grundlegender Neuerungen wie der Mikroelektronik und der Industrierobotertechnik, Koordinierung der Beziehungen mit anderen F.-Stätten in der DDR und im RGW. Die WTZ als selbständige VEB oder als Institute waren die typische F.-Stätte, mit der die VVB den „wissenschaftlichen Vorlauf“ für ihr Produktionssortiment organisierten. Zur ersten Form zählten z.B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehörten jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform waren: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]); Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig (VVB Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig); Institut für Nachrichtentechnik, Berlin (Ost) (VVB Nachrichten- und Meßtechnik, Leipzig); Institut für Schienenfahrzeuge, Berlin (Ost) (VVB Schienenfahrzeuge, Berlin [Ost]); Institut für Luft- und Kältetechnik, Dresden (VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden); Institut für Zellstoff und Papier, Heidenau (VVB Zellstoff, Papier und Pappe, Heidenau); Institut für Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg (VVB Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg). Die Auflösung der VVB als mittlerer Leitungsebene und die Zusammenfassung aller zentralgeleiteten Betriebe in Kombinaten war in der Industrie bis 1981 abgeschlossen. Mit der Um- und Neubildung von Kombinaten änderte sich die Integration von F. und Entwicklung, die erneut enger mit der Produktion verbunden werden soll. Die „Profilierung des wissenschaftlich-technischen Potentials“ der Kombinate soll so angelegt werden, daß die F.-, Erprobungs- und Investitionszeiten radikal verkürzt und die Ziele anspruchsvoller und stärker den internationalen Spitzenleistungen entsprechend bestimmt werden. Z.B. sollen die Investitionszeiten um 30–50 v.H. gesenkt werden. Die WTZ als VEB oder Institut wechselten von den VVB zu den nachfolgenden Kombinaten, wo sie in der Regel als F.-Zentrum entweder bei der Kombinatsleitung oder der Leitung des Stammbetriebes des Kombinats leitungs- und planungstechnisch integriert werden. Dies soll den „direkten Zugriff“ der Leitung zur F. und Entwicklung ermöglichen. In einigen Kombinaten wurde die technologische F. verstärkt, indem Ingenieurbüros oder Projektierungsbetriebe in erweiterte „technologische Zentren“ umgebildet wurden. Dieser Prozeß ist aber noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Produktionsmerkmalen der Branchen, historischen Überlieferungen, der Größe und dem Spezialisierungsgrad der Betriebe schwankt die Einordnung der F. und Entwicklung zwischen zentraler und dezentraler Umstellung. Folgende Formen lassen sich unterscheiden: die stärkere Zentralisierung in Kombinaten mit hochveredelten und komplizierteren Enderzeugnissen wie im Maschinen- und Anlagenbau und bei vertikaler Kombination verschiedener Verarbeitungsprozesse wie in der chemischen Industrie, die stärkere Zentralisierung in solchen Kombinaten, die über einen Stammbetrieb geleitet werden, die stärkere Dezentralisierung bei Kombinaten mit unterschiedlichen Sortimentsgruppen und Fertigungslinien. 7. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK). Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernahmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und Koordinierung der F.- und Entwicklungsaktivitäten anderer Betriebe beteiligt. Bis zur Auflösung der VVB eine der F.-Stellen der VVB, sind sie seitdem Teil des wissenschaftlich-technischen Potentials der Kombinate. 8. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB). Die WIB sind seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. [S. 432]WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 9. Projektierungsbetriebe. Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 10. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen). Während die vorgenannten Institute, F.-Zentren und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v.H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 und seit 1978 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 11. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften. Eine Form der aufgabenbezogenen „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ (Betriebsformen und Kooperation, V.). In „Arbeits- und F.-Gemeinschaften“ wirken Produktionsarbeiter mit Technikern und Ingenieuren bei Rationalisierungsvorhaben und in der F. und Entwicklung zusammen, insbesondere als „Überleitungs-“ bzw. „Projektkollektive“, die naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse in die Praxis der industriellen Produktion überführen sollen. 1978 bestanden insgesamt 44.267 Arbeits- und F.-Gemeinschaften mit 367.885 Mitarbeitern (1965: 28.893, 188.480). Bei Organisations- und Rationalisierungsaufgaben werden auch Ökonomen an der Zusammenarbeit beteiligt. Sozialistische Arbeitsgemeinschaften werden sowohl inner- wie überbetrieblich organisiert. Ihre Bildung erfolgt durch den Leiter, in dessen Arbeitsgebiet die Lösung der Aufgabe fällt, oder durch eine Neuerervereinbarung. Für besondere Leistungen können staatliche Auszeichnungen verliehen werden. Neben der Kombination unterschiedlicher Wissens- und Befähigungsarten sollen sozialistische Arbeitsgemeinschaften zur stärkeren gegenseitigen Beachtung und Anerkennung durch die Gruppen der Arbeiter und naturwissenschaftlich-technischen Intelligenz beitragen. Themen der angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auch das Programm von 1976 zählt die F.-Förderung zu den „wichtigsten Aufgaben“ der SED. Sachlich ist der hohe politische Stellenwert der F. in ihrem wichtigen Beitrag für die Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft und damit zusammenhängend des Lebensstandards der Bevölkerung begründet. Die Planungs- und Leitungsinstanzen der F.-Politik arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine längerfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Über[S. 433]führung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des ZK der SED, entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des ZK; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute und Zentren, der WTZ und Projektierungsbetriebe haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des Statuts der SED von 1976, so auch bereits im Statut von 1963). Die dem ZK unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), Berlin (Ost); Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik wurde im Jahr 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariates, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist für die koordinierte gesamtstaatliche Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik zuständig. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F., entsprechend den langfristigen wissenschafts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Volkswirtschaftlich bedeutsame F.- und Entwicklungsprojekte werden vom Ministerium im Rahmen des Staatsplans Wissenschaft und Technik als „Staatsaufträge Wissenschaft und Technik“ vorrangig und direkt geplant. Daneben erstellt das Ministerium Expertisen zu den wichtigsten Richtungen und Tendenzen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung und erarbeitet Entscheidungsunterlagen für den Ministerrat. Das Ministerium kann sich bei diesen Aktivitäten auf die Arbeitsergebnisse der AdW und der bei ihr bestehenden Wissenschaftlichen Räte stützen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig (Information). Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z.B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“ (mit 139 Mitgliedern 1982); beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Medizinische Wissenschaft“ (mit 40 Mitgliedern 1980). Eine besondere Stellung nahm in der Vergangenheit der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde nach der Auflösung des Zentralamtes für F. und Technik bei der Staatlichen Plankommission 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen F. geschaffen und erhielt am 7. 1. 1965 ein Statut. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten entstanden verschiedene Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für F. und Technik (ZAK), die F.-Bereiche und Zentralinstitute der AdW, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den [S. 434]Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik (KDT) weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der AdW und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wurde der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat seine entscheidende Funktion, ohne jedoch völlig aufgelöst zu werden. Ehrenvorsitzender des F.-Rates ist Prof. Peter A. Thiessen. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) (Planung, VI. A.) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit 1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne — Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften — erhöht worden. Von neuem ist darüber hinaus der Versuch unternommen worden, eine höhere Verbindlichkeit der langfristigen Entwürfe und der Fünfjahrpläne gegenüber den Jahresplänen zu erzielen. Gegenwärtig existieren in der F.-Planung a) Jahrespläne Wissenschaft und Technik, b) Fünfjahrpläne Wissenschaft und Technik und c) die Konzeption „Die langfristige Entwicklung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen-F. im Bereich der AdW der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen bis 1990“. Die wichtigsten Themenkomplexe der gesellschaftswissenschaftlichen F. sind im „Zentralen F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ zusammengefaßt. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung, Leitung und Kontrolle der F. wichtiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z.B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) bei der AfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie
Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“,…
DDR A-Z 1985
Renten (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der Sozialversicherung (SV) erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Das bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein geltende R.-Recht gestattete den Rentnern in der DDR nur eine bescheidene Lebensführung. Ende 1967 lag die durchschnittliche Alters- und Invaliden-R. bei nur ca. 165 Mark monatlich. Zum 1. 7. 1968 wurde ein neues R.-Recht mit neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt, das allen nach dem 1. 7. 1968 zugehenden Neurentnern eine mehr als ein Drittel höhere R. festsetzte. Der große Bestand der Altrentner mußte sich zunächst mit einigen geringfügigen Erhöhungen begnügen. Die unterschiedliche Höhe von Alt- und Neu-R. wurde erst mit Wirkung zum 1. 9. 1972 grundsätzlich beseitigt. Weitere Leistungsverbesserungen in den Jahren 1972, 1973, 1976 und 1979 hatten insbesondere die dreimalige Erhöhung der Mindest-R. zum Gegenstand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das R.-Recht der Sozialpflichtversicherung nochmals neu gefaßt worden: Seit dem 1. 1. 1980 gilt die (1.) VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung — Rentenverordnung — mit ihrer 1. Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1979, S. 401–422). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen — insbesondere eine abermalige Erhöhung der Mindest-R. — zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO der Sozialpflichtversicherung von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. 2. Die Rentenarten. Altersrenten werden grundsätzlich nach mindestens 15jähriger versicherungspflichtiger Tätigkeit (einschließlich der Zeiten einer freiw. R.-Versicherung bei der SV) und Erreichen der Altersgrenze (Männer 65, Frauen 60 Jahre) gewährt. Allerdings erhalten Frauen, a) die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, für das 3. und jedes weitere Kind, und jene, b) die wegen Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen nicht arbeiten konnten, für je 4 Pflegejahre jeweils 1 Jahr auf die geforderte Vorversicherungszeit angerechnet. Vom 1. 12. 1985 an sollen die Jahre für die Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen voll als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters-(oder Invaliden-)R. (seit dem 1. 12. 1979 270 Mark; ab 1. 12. 1984 300 Mark), auch wenn die geforderte Vorversicherungszeit nicht erreicht wird. Eine ähnliche Regelung, die auf Ausgleich der durch [S. 1118]Mutterschaft und Kindererziehung bedingten Nachteile gerichtet ist, findet sich bei der Ermittlung der für die R.-Berechnung wichtigen Versicherungszeiten: Frauen erhalten für jedes vor R.-Beginn geborene oder vor Vollendung des 8. Lebensjahres a) an Kindes Statt angenommene Kind, b) aufgenommene Stiefkind und jedes Enkelkind (nach dem Tod der Mutter) und jedes c) aufgenommene Pflegekind, wenn später die Annahme an Kindes Statt erfolgte, eine Zurechnungszeit von einem Jahr. (Bei 3 und mehr Kindern soll die Zurechnungszeit vom 1. 12. 1984 für jedes Kind 3 Jahre betragen.) Frauen werden als weitere Zurechnungszeiten angerechnet nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 20 Jahren 1 Jahr, 25 Jahren 2 Jahre, 30 Jahren 3 Jahre, 35 Jahren 4 Jahre und 40 und mehr Jahren 5 Jahre. Einschließlich der Zurechnungszeiten, zu denen auch Jahre der Arbeitslosigkeit vor 1946 zählen und sieben Zehntel der Bezugszeit der wegen Invalidität oder eines Körperschadens von wenigstens zwei Dritteln gewährten R. (ab 1. 12. 1985 sollen diese Bezugszeiten nicht mehr zu sieben Zehntel, sondern in vollem Umfang berücksichtigt werden), darf die anrechenbare Versicherungszeit 50 Jahre nicht übersteigen. Die monatliche Alters-R. errechnet sich aus 1. einem Festbetrag von 110 Mark (ab 1. 12. 1985 140 Mark), 2. einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1 v.H. des Durchschnittverdienstes für jedes Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und für die Zurechnungszeiten und 0,85 v.H. der insgesamt zur (früheren) freiwilligen R.-Versicherung der SV gezahlten Beiträge. Als Durchschnittsverdienst gilt grundsätzlich der in den letzten 20 Kalenderjahren vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit — frühestens ab 1946 — erzielte beitragspflichtige monatliche Durchschnittsverdienst, der wegen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark diese nicht überschreiten kann (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, IV.). Die Alters-R. werden nach unten durch Mindestrenten begrenzt. Sie betragen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1. 12. 1984 310 Mark); danach erhöht sich die Mindest-R. in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370 Mark). Invalidenrenten werden bei Invalidität gewährt. Sie liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind und die Minderung des Leistungsvermögens in absehbarer Zeit nicht durch Heilbehandlung behoben werden kann. Empfänger eines Blinden- oder Sonderpflegegeldes gelten als invalide. R.-Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Invalidität während einer — mindestens 5jährigen ununterbrochenen — versicherungspflichtigen Tätigkeit oder in den darauf folgenden 2 Jahren eintritt und in der vorher bis zum 16. Lebensjahr zurückreichenden Zeit mindestens zur Hälfte Versicherungspflicht bestand sowie auch die für die Alters-R. geforderten Vorversicherungszeiten erfüllt sind; die (Hoch-)Schulausbildung muß beendet sein. Seit dem 1. 7. 1973 erhalten auch solche DDR-Bürger, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen und sich keinen R.-Anspruch erwerben konnten, vom vollendeten 18. Lebensjahr an für die Dauer der Invalidität eine R. von zur Zeit 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark). Die Invaliden-R. werden grundsätzlich wie Alters-R. berechnet. Dies gilt auch für die wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invaliditäts-, Unfall- und Kriegsbeschädigtenrentenbezuges gewährten Zurechnungszeiten, wobei die Obergrenze von dem zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt der Invalidität liegenden Zeitraum gesetzt wird. Darüber hinaus werden 70 v.H. der zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Zeit als Zurechnungszeit berücksichtigt. Vom 1. 12. 1984 soll die Zeit zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres zu 100 v.H. als Zurechnungszeit anerkannt werden; allerdings dürfen die Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten insgesamt 50 Jahre nicht überschreiten. Seit September 1972 können Invalidenrentner einen Arbeitsverdienst mindestens bis zur Höhe des jeweiligen Mindestbruttolohnes (z. Z. 400 Mark) erzielen, ohne daß ihnen die Invaliden-R. entzogen wird. Für einen auf Kriegsbeschädigung beruhenden Körperschaden von mindestens zwei Dritteln wird eine Kriegsbeschädigtenrente von monatlich 340 Mark gezahlt (ab 1. 12. 1984 370 Mark) (Kriegsopferversorgung). Zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigten-R. wird ggf. ein Ehegattenzuschlag von 100 Mark (ab 1. 12. 1985 150 Mark) und ein Kinderzuschlag von 45 Mark gezahlt (Kinderbeihilfen). Anspruch auf Ehegattenzuschlag besteht grundsätzlich für Ehegatten ohne eigene R., die älter als 60 bzw. 65 Jahre oder invalide sind oder als Ehefrauen ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 8 Jahren haben. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder sowie grundsätzlich für alle unterhaltenen Stief-, Enkel- und Pflegekinder mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bzw. bei Ausbildungsunfähigkeit bis zum 18. Lebensjahr. Bis zur Beendigung der Lehrausbildung wird dann gezahlt, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für die Dauer eines (Fach-)Hochschulstudiums wird Kinderzuschlag gewährt, wenn die Ausbildung unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung, ein Lehrverhältnis, ein Vorpraktikum oder vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgenommen wird (Ausbildungsförderung). Anspruch auf Unfall-Rente besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v.H. erlitten hat. Die Unfall-R. erreicht bei einem Körperschaden von 100 v.H. zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen [S. 1119]Verdienstes. Wegen der Leistungsbemessungsgrenze von 600 Mark kann die Unfallrente höchstens 400 Mark betragen. Bei geringerem Invaliditätsgrad werden entsprechende Teil-R. gezahlt. Hinzu treten monatliche Festbeträge von 80 Mark sowie ggf. Ehegattenzuschlag (s. Alters-R.) bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr (Mindest-R.: 340 Mark; ab 1. 12. 1984 370 Mark) und von 20 Mark bei einem Körperschaden zwischen 50 und 66⅔ v.H.; ggf. wird Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Unfall-R. (ohne Festbeträge) bei einem Körperschaden von wenigstens 50 v.H. gewährt; er erhöht sich um einen Betrag von 20 Mark bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr. Die Gesamthöhe des Kinderzuschlages muß sich mindestens auf 45 Mark belaufen. Hinterbliebenenrenten werden gezahlt, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Kriegsbeschädigten-R. erfüllt hatte bzw. der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Anspruch auf Witwen-(Witwer-)R. entsteht grundsätzlich jedoch erst bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität der Witwe (des Witwers) oder dann, wenn die überlebende Ehefrau 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat. Seit Juli 1973 erhalten auch Witwen bzw. Witwer, die noch nicht 60 bzw. 65 Jahre alt sind, eine monatliche R. von 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) für die Dauer von 2 Jahren („Übergangsrente“); von den Personen im Erwerbsalter erhalten ansonsten nur noch Unfallwitwen eine Rente in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, also allenfalls 120 Mark. Die Witwen-(Witwer-)R. wird von den Ansprüchen des Versicherten abgeleitet und beträgt grundsätzlich für Ehepartner 60 v.H. der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge), mindestens aber 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) monatlich. Die R. für Halbwaisen (leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder) liegen bei 30 v.H. (mindestens 100 Mark; ab 1. 12. 1984 130 Mark) und für Vollwaisen bei 40 v.H. (mindestens 150 Mark; ab 1. 12. 1984 180 Mark) der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge); die Bezugsdauer entspricht der für Kinderzuschläge. Die Gesamthöhe der R. für mehrere Hinterbliebene darf die R. des Verstorbenen (einschl. Zuschläge) nicht übersteigen. Mindest-R. sind jedoch in voller Höhe zu zahlen. Abweichend hiervon betragen die R. an die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen bei Witwen 40 v.H. des Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, zuzüglich eines monatlichen Zuschlages von 70 Mark, mindestens 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), bei Halbwaisen 20 v.H. des Durchschnittsverdienstes zuzüglich 25 Mark, bei Vollwaisen 30 v.H. zuzüglich 35 Mark, mindestens 100 bzw. 150 Mark (ab 1. 12. 1984 130 bzw. 180 Mark) monatlich. Eine „Unterhaltsrente“ erhalten unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatten beim Tode des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten in Höhe des gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbetrages (höchstens 270 Mark), wenn sie die für den Bezug einer Witwen-(Witwer-)R. grundsätzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine eigene R. beziehen. 3. Sonderregelungen. Für einen Teil der R.-Bezieher — Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder in Anerkennung besonderer Leistungen — gelten günstigere Regelungen. Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr ihrer dortigen Tätigkeit einen Steigerungsbetrag bei der Berechnung der Alters- bzw. Invaliden-R. von 1,5 v.H. (statt 1 v.H.). Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. ihre Hinterbliebenen bekommen Zuschläge zu den Alters-, Invaliden- und Unfall-R. (bei Körperschaden von zwei Dritteln und mehr) in Höhe von 100 Mark (Witwen 60 Mark, Vollwaisen 40 Mark, Halbwaisen 30 Mark) dann, wenn sie den Kampfgruppen mindestens 25 Jahre angehört haben oder wegen eines Einsatzunfalles oder nach 20jähriger Zugehörigkeit wegen gesundheitlicher Untauglichkeit ausscheiden mußten. Weitere Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als Steigerungsbetrag (2 v.H.) berechnet wird, gibt es eine Bergmanns-Voll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Allerdings werden in der bergbaulichen Versicherung höhere Abgaben von den Bergbaubetrieben entrichtet (22,5 v.H. des Bruttoentgeltes von den Betrieben, 10 v.H. von den Versicherten). Bedienstete der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn, der Post und Beschäftigte im Bereich der Volksbildung erhalten R., die über den allgemeinen SV-R. liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber der gleiche ist wie für die anderen Sozialversicherten. Anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ bzw. „Verfolgte des Faschismus“ erhalten vom Erreichen der jeweils um 5 Jahre vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Ehrenpension (siehe unten). Außerdem wird ihnen eine Alters- oder Invaliden-R. in Höhe von 350 Mark gewährt, die sich allerdings auf 240 Mark vermindert, wenn auch noch Anspruch auf Altersversorgung der Intelligenz besteht. Besondere Intelligenz-R. erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v.H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-R.; beide R. dürfen jedoch 90 v.H. [S. 1120]des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese R. aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatz-R. an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-R. gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v.H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v.H. der Intelligenz-R. In geringem Umfang werden Zusatz-R. an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v.H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche R. von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der R. aus der SV, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatz-R. sind die staatlichen Ehrenpensionen für besonders verdiente Bürger, die neben den SV-R. gewährt werden. Sie betragen 600–1500 Mark monatlich. Ehepartner oder Lebenskameraden erhalten 60 v.H., Halbwaisen 10 v.H. und Vollwaisen 25 v.H. des dem verstorbenen Pensionsberechtigten zuerkannten Betrages (GBl., 1952, S. 823). Für Ehrenpensionen, die an „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ sowie deren Hinterbliebene gezahlt werden, gelten z. T. abweichende Regelungen (Wiedergutmachung). Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. 4. Die soziale Lage von Rentnern in der DDR. Die Höhe der R.-Einkommen in der DDR ist vergleichsweise niedrig (Sozialleistungen, Öffentliche) — u.a. auch deshalb, weil die Möglichkeit des Bezuges mehrerer SV-R. sehr begrenzt ist. So erhält eine Witwe mit eigenem R.-Anspruch nur die höhere R. voll, die andere lediglich zu 25 v.H. (ohne Zuschläge). Bei gleichzeitigem Anspruch auf Alters-R., Invaliden-R. und Kriegsbeschädigten-R. wird nur die höhere, bei Zusammentreffen mit einer Unfall-R. die niedrigere nur zu 50 v.H., gezahlt. Die niedrige SV-R. beträgt mindestens 50 Mark. Dies gilt nicht für Unfall-R. bei einem Körperschaden von weniger als zwei Dritteln, Bergmanns-R. und Unfallwitwen-R. in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zuschläge für Kinder und den Ehegatten werden nur im Zusammenhang mit einer R.-Leistung gezahlt. Der Durchschnitt der Alters-R. in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der durch die staatliche Subventionierung des Grundbedarfs für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwischen 270 und 340 Mark (ab 1. 12. 1984 300 und 370 Mark) liegenden Mindest-R. gewährleisten für jeden lediglich eine Grundversorgung. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch erhält auch ein 1980 berenteter DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die Freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hatte, nach einem vollen Arbeitsleben keine höhere Altersversorgung (SV-R. und Zusatzrente) als maximal 600 Mark. Die Verbesserung der Einkommenslage von Rentnern hat nicht zuletzt zu einem starken Rückgang der Berufstätigkeit von Altersrentnern (Mitte der 70er Jahre 600.000) auf derzeit 370.000 (ca. 14 v.H. der Altersrentner) geführt. Da der Staat jedoch aufgrund des immer noch herrschenden Arbeitskräftemangels an einer Weiterbeschäftigung von Rentnern stark interessiert ist, versucht er durch eine Reihe von Vergünstigungen hierfür Anreize zu schaffen: Unabhängig von der durch die Weiterbeschäftigung erzielten Höhe des Einkommens wird Altersrentnern ihre R. voll ausgezahlt. Die R. unterliegt keinerlei Abzügen, während Lohn oder Gehalt zwar versteuert, hierauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geleistet werden müssen. Für Invalidenrentner gelten im Prinzip die gleichen Regelungen, jedoch bleibt die R. nur dann abzugsfrei, wenn das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen den Mindestlohn (400 Mark) bzw. ein Drittel des vor der Invalidität erzielten Lohnes nicht übersteigt. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte in der DDR ein monatliches Durchschnittseinkommen, ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 560 Mark im Jahre 1982 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1982 bei 2.037 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1960: 44 zu 100; 1982: 28 zu 100) haben sich somit nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt (Lebensstandard). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1117–1120 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, FreiwilligeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der…
DDR A-Z 1985
Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)
Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und SozialversicherungSiehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…
DDR A-Z 1985
Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)
Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LastschriftverfahrenSiehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…
DDR A-Z 1985
Wasserwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WehrbezirkskommandoSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…
DDR A-Z 1985
Verwaltungsrecht (1985)
1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S. 42). Bei der Anwendung von Rechtsvorschriften durch staatliche Organe entstehen u.a. folgende „gesellschaftliche Beziehungen“, die Gegenstand des V. sind: vertikale und horizontale Beziehungen zwischen den einzelnen Organen des Staatsapparates, Beziehungen zwischen Staatsorganen und unterstellten (aber auch nicht unterstellten) Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Einrichtungen (Betriebsformen und Kooperation), zwischen Staatsorganen und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie zwischen Organen des Staatsapparates bzw. staatlichen Einrichtungen und Bürgern. Derartige Beziehungen können also sowohl solche der Über- und Unterordnung als auch der Koordination, Kooperation, des Erfahrungsaustausches, des Leistungsvergleiches, der politisch-ideologischen Erziehung usw. sein. — Eine Kodifikation des V. existiert bislang nicht. 2. Geschichte des Verwaltungsrechts. Das V. und die V.-Wissenschaft der DDR haben eine wechselvolle Geschichte hinter sich, deren Ausgang jedenfalls in wichtigen konzeptionellen Einzelfragen noch offen ist. Zu Beginn der 50er Jahre wurde mit dem Aufbau eines „neuen“ V. begonnen, das in Anlehnung an das sowjetische Modell als selbständiger Rechtszweig neben dem Staatsrecht existieren sollte. Bei der Schaffung eines neuen V. sollte — entsprechend den Vorstellungen der Partei- und Staatsführung — das „bürgerliche“ Rechtsdenken, wie es in Deutschland insbesondere auch in der Vorstellung der politischen Neutralität von Verwaltung und den originären Rechten der Bürger gegenüber der Verwaltung seinen Ausdruck gefunden hatte, überwunden werden. Das neue V. sollte Ausdruck der veränderten gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse sein und zugleich wirksame Instrumentarien für die weitere Umwandlung der Gesellschaft bereitstellen. Erster Ausdruck des Bemühens um ein umfassendes DDR-spezifisches V. war der 1957 erschienene, maßgeblich von dem auch heute noch führenden Verwaltungsrechtler Karl Bönninger u.a. verfaßte Grundriß: „Das Verwaltungsrecht der Deutschen Demokratischen Republik. Allgemeiner Teil“. Nach Auffassung der Partei- und Staatsführung der DDR waren die Verwaltungsrechtler jedoch an dieser Aufgabe gescheitert: Es wurde ihnen vorgeworfen, daß sie versucht hätten, bürgerliches Rechtsgut durch bloße Übersetzung von Begriffen in sozialistisches zu transformieren. [S. 1436]Auf der staats- und rechtswissenschaftlichen Konferenz in Babelsberg (1958) setzte sich W. Ulbricht kritisch mit dem Stand des V. in der DDR auseinander. Seine Kritik richtete sich bereits gegen die bloße Verwendung des Begriffes V.; insbesondere bestritt er aber die Möglichkeit der Existenz eines V. als gesondertem Rechtszweig neben dem Staatsrecht. Die Unterscheidung zwischen Staatsrecht und V. wurde als Ausdruck bürgerlicher Rechtsprinzipien charakterisiert: in ihr behaupte sich die Auffassung von der politischen Neutralität staatlicher Verwaltung. Verwaltungstätigkeit im Sozialismus sei aber unmittelbare staatliche Tätigkeit, sei Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und damit parteilich gegenüber davon abweichenden individuellen oder Gruppeninteressen. Bereits die Benutzung des Begriffes V. würde die Mitarbeiter des Staatsapparates zu einem formaljuristischen Verhalten gegenüber den Beschlüssen der Volksvertretungen verleiten. In der Folge der Babelsberger Konferenz wurden die Begriffe „V.“, „Verwaltung“, „Verwaltungsakt“ usw. aus dem Sprachgebrauch der Staats- und Rechtswissenschaft der DDR eliminiert. Die Regelungen des besonderen V. wurden dem „einheitlichen“ Rechtszweig Staatsrecht zugeordnet; das rechtsstaatlich bedeutsame allgemeine V. wurde völlig aufgegeben. Damit setzte sich die DDR in einen Gegensatz zu den anderen sozialistischen Ländern, in denen die Existenz eines V. unstrittig war und ist. Erste Anzeichen einer Neubewertung der mit dem V. zusammenhängenden Probleme zeigten sich 1966, als der Vorsitzende des Ministerrates W. Stoph mit dem Hinweis auf in der staatlichen Arbeit spürbar werdende rechtliche Defizite dazu aufforderte, dem V. einen „neuen Inhalt“ zu geben und sich systematisch mit dieser Rechtsmaterie erneut zu befassen. Nach der Vorstellung verschiedener Rechtswissenschaftler der DDR sollte das V. unter dem Namen „Recht der staatlichen Leitung und Organisation“ als besonderer Rechtszweig neben dem Staatsrecht aufgebaut werden. Greifbare Ergebnisse dieser konzeptionellen Überlegungen wurden jedoch nicht bekannt. Erst nach dem Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker (1971) konnten die politisch-ideologischen Vorbehalte gegen ein V. allmählich überwunden und mit seiner Ausarbeitung als einem besonderem Rechtszweig erkennbar begonnen werden. Dabei wurde die Notwendigkeit eines selbständigen Rechtszweiges V. neben dem Staatsrecht vorausgesetzt, ohne daß das Problem seiner Vereinbarkeit mit dem Prinzip der Einheit der staatlichen Gewalten noch einmal öffentlich diskutiert worden wäre. Daß sich Anfang der 70er Jahre beginnend ein neues Verhältnis zum V. durchsetzen konnte, hatte verschiedene Gründe. Zum einen ließ die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung der DDR eine nüchternere, sachlichere Prüfung der Problematik zu. Ferner drängte die — wie der VIII. Parteitag der SED (1971) feststellte — auffallend zurückbleibende Effektivität der Verwaltungsarbeit im Staatsapparat auf die Ausarbeitung eines V., das zu deren Effektivierung beitragen könnte. Und schließlich waren es die im Zuge der sozialistischen Integration sich verstärkenden Bemühungen um eine Angleichung der nationalen Rechtssysteme, die die Partei- und Staatsführung der DDR zu einem neuen Verhältnis zum V. finden ließen. 3. Konzeption des V. Den vorläufigen Höhepunkt in der Geschichte des V. der DDR markierte 1979 die Herausgabe des Lehrbuches zum V. durch die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Der politische Stellenwert dieses Lehrbuches läßt sich daran ablesen, daß seine Ausarbeitung auf einen Beschluß des SED-Politbüros (1972) und des Ministerrates (1976) zurückgeht. Trotzdem ist festzustellen, daß in diesem Lehrbuch nur der kleinste gemeinsame Nenner in einer noch im Fluß befindlichen, durchaus kontroversen Diskussion der Staats- und Verwaltungsrechtler zur Konzeption des V. seinen Niederschlag gefunden hat. Konsens scheint nunmehr darüber zu bestehen, daß Verwaltung als „vollziehend-verfügende Tätigkeit“ zu verstehen sei, also von der in vielen westlichen Ländern gängigen Vorstellung einer „gestaltenden Verwaltung“ weitgehend abzusehen sei, Verwaltungshandeln vielmehr vorrangig als Normenvollzug zu begreifen ist. Von einem gewissen Maß an Eigenständigkeit der Verwaltung auch im Sozialismus wird jedoch insofern in diesem Lehrbuch ausgegangen, als in Hinblick auf die Normen, in deren Vollzug sich Verwaltung erst verwirklicht, sowohl von „normativen“ wie auch von „aufgabenstellenden“ staatlichen Entscheidungen gesprochen wird. Aufgabenstellende Entscheidungen — „Aufgabennormen“ — legen nach DDR-Verständnis das Verwaltungshandeln nicht im Detail fest, sondern geben Ziele, Aktionsprogramme, vor, die die Verwaltung im Rahmen ihrer Mittel und ihrer Entscheidungsspielräume erst in einem bestimmten Zeitraum zu verwirklichen hat. Das V. auf das als „vollziehend-verfügend“ charakterisierte Verwaltungshandeln zu konzentrieren, ist der Realität des administrativen Apparates auch auf kommunaler Ebene jedoch angesichts des streng hierarchischen Staatsaufbaues zweifellos angemessen. 4. Abgrenzung des V. gegenüber anderen Rechtsgebieten. Bislang nicht geklärt ist, wie sich das V. gegenüber anderen Rechtszweigen abgrenzen soll. Relativ einfach ist die Abgrenzung zum Staatsrecht: das Staatsrecht befaßt sich als „grundlegender Zweig des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems“ mit den prinzipiellen Regelungen; das V. konkretisiert diese in Hinblick auf die Normen der praktischen, operativen staatlichen Leitung. Offen kontrovers ist hingegen nach wie vor das Verhältnis von V. und Wirtschaftsrecht, ein Konflikt, der durch das Lehrbuch zum V. eher verschärft als einer Lösung näher gebracht wurde. Das Wirtschaftsrecht in der DDR befindet sich insofern in einer dem V. vergleichbaren Situation, als es nicht von Anfang an systematisch entwickelt wurde, sondern den jeweiligen politischen Entscheidungen folgend, aus einer Fülle einzelner Rechtsvorschriften besteht und eine vereinheitlichende sowie bestehende Lücken ausfüllende Kodifikation wirtschaftsrechtlicher Normen bis heute nicht vorliegt. Das V. und das Wirtschaftsrecht reklamieren gleicher[S. 1437]maßen die Zuständigkeit für die Regelung der vertikalen Rechtsbeziehungen zwischen Staatsorganen und Betrieben. Die Verwaltungsrechtler der DDR erkennen zwar die Berechtigung einer eigenständigen Rechtsdisziplin Wirtschaftsrecht an, versuchen aber mehrheitlich, das Wirtschaftsrecht wesentlich auf das Wirtschaftsvertragsrecht, also die horizontalen Beziehungen zwischen den Betrieben zu beschränken. Im Gegenzug behaupten die Wirtschaftsrechtler ihre Zuständigkeit für den Bereich der „materiellen Produktion“ und damit für die rechtliche Ausgestaltung auch der Wirtschaftsleitung. 5. Das V. und der Bürger. Eine zentrale, das V. immer erneut beschäftigende Frage ist die nach seiner Rolle bei der Regelung des Verhältnisses zwischen Bürger und Verwaltung. Eine Diskussionsrichtung leugnet unter Berufung auf die marxistisch-leninistische Staatsauffassung (Staatslehre), nach der der Staat und damit staatliches Handeln direkter Ausdruck des von der Partei definierten gesellschaftlichen Interesses sei, die Relevanz dieser Problematik bzw. bestreitet deren Legitimität. Sie sieht die Aufgabe des V. in der rechtlichen Sicherung einer effizienten Verwaltungsorganisation, die geeignet ist, die politischen Ziele und Verwaltungsaufgaben optimal zu verwirklichen. Dieser Auffassung wird entgegengehalten, daß das V. neben der politisch und sachlich effizienten Organisation der Verwaltungstätigkeit gleichermaßen deren Wirkung auf den Bürger zu ihrem Gegenstand zu machen hat. Das Ergebnis dieser Diskussion ist für den Bürger von kaum zu überschätzender Bedeutung, sind dessen Möglichkeiten, sich gegen staatliche Entscheidungen zu wehren oder auch solche (ihn begünstigende) zu erreichen, doch außerordentlich begrenzt. Nach wie vor gibt es, von wenigen, eher belanglosen Ausnahmen abgesehen (z.B. kann die fehlerhafte Eintragung in die Wählerliste vor dem Kreisgericht angefochten werden), keine Möglichkeit, staatliche Entscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Ablehnung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in der DDR u.a. mit dem Prinzip der Einheit der vom Volk getragenen staatlichen Gewalten gerechtfertigt, wonach eine gerichtliche Überprüfung oder gar Aufhebung von Entscheidungen der Volksvertretung bzw. von deren Exekutivorganen nicht möglich sei. Diese Sichtweise findet ihre umfassende ideologische Begründung in der Definition des sozialistischen Staates als Staat aller Bürger (Bündnispolitik), der bei der Erfüllung seiner Aufgaben daher keine Sonderinteressen, sondern allein das gesamtgesellschaftliche Interesse verfolge. Die Tätigkeit des sozialistischen Staates wird demnach von vorneherein als Wahrnehmung und Entfaltung der Rechte der einzelnen verstanden. Werden trotzdem Rechte des Bürgers verletzt, so könne es sich — nach dieser Interpretation — stets nur um Ausnahmen handeln, die im Versagen einzelner Staatsfunktionäre ihre Ursache hätten. Für diese Einzelfälle genüge aber — so die herrschende Lehre in der DDR — das verwaltungsinterne Verfahren bei der Behandlung von Bürger-Beschwerden. Die einzige dem Bürger offenstehende Möglichkeit, sich gegen staatliche Entscheidungen, durch die er sich in seinen Rechten verletzt fühlt, zu wehren, ist demnach die Beschwerde. Hierbei ist zwischen der förmlichen Verwaltungsbeschwerde und der an keine Form gebundenen Eingabe zu unterscheiden. Die Verwaltungsbeschwerde setzt einen den Beschwerdeführer betreffenden Verwaltungsakt voraus, für den im übrigen in der einfachen Gesetzgebung das Rechtsmittel der Beschwerde zugelassen sein muß. Das Eingabenrecht ist in Art. 103 der Verfassung der DDR ausdrücklich vorgesehen. Eingaben haben keinen speziellen Verwaltungsakt zur Voraussetzung, sind weder an Form noch an Fristen gebunden, auch ist kein Adressat für die Eingabe ausdrücklich vorgesehen. Über Verwaltungsbeschwerden wird ebenso wie über Eingaben verwaltungsintern entschieden; gleiches gilt für Entscheidungen über Schadensersatzansprüche aufgrund des Staatshaftungsgesetzes (Staatshaftung). In der staats- und rechtswissenschaftlichen Diskussion der DDR vor allem der letzten Jahre ist jedoch eine zunehmend kritische Befassung mit dem Verhältnis Bürger — Staat nicht zu übersehen. Eine wichtige ideologisch-theoretische Voraussetzung für derartige Überlegungen war bereits in den 60er Jahren geschaffen worden, als die bis dahin gültige rigide Annahme einer gegebenen Interessenidentität zwischen sozialistischem Staat und seinen Bürgern zunehmend von dem etwas offeneren Begriff einer grundlegenden Übereinstimmung von gesellschaftlichen und individuellen Interessen abgelöst wurde. „Grundsätzliche Übereinstimmung“ läßt Nicht-Übereinstimmung im Einzelfall und Divergenzen außerhalb des „Grundsätzlichen“ zumindest tendenziell zu. Parallel dazu wurde die Leugnung des Vorhandenseins subjektiver Rechte der Bürger, also persönlicher Anspruchsrechte, in kontroversen Diskussionen durch deren Anerkennung abgelöst. Heute ist in der DDR, wie in den anderen sozialistischen Ländern, unumstritten, daß es auch im sozialistischen Rechtssystem nicht nur „objektives“, sondern auch „subjektives“ Recht gibt. Allerdings wird das subjektive Recht nicht als Recht des einzelnen gegenüber der Gesellschaft und dem Staat, sondern immer nur als Recht innerhalb von Gesellschaft und Staat interpretiert, als „Ausdruck persönlicher Interessen sozialistischen Charakters, die im Einklang mit den gesellschaftlichen Erfordernissen, mit den Interessen der Gesellschaft stehen“ (K. Bönninger). Im Ergebnis dieses noch immer nicht abgeschlossenen Klärungsprozesses setzte, in den 70er Jahren beginnend, eine verstärkte Diskussion über den Rechtsschutz der Bürger und über mögliche Verfahren zu seiner Sicherung ein. Die gerichtliche Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen wird dabei nach wie vor abgelehnt. Kritische Staats- und V.-Wissenschaftler der DDR diagnostizierten (zu Beginn der 80er Jahre erstmals öffentlich) jedoch im V. ein unzureichend entwickeltes Verwaltungsverfahrensrecht. Angesichts des Fehlens entsprechender allgemeiner Rechtsvorschriften — bisher finden sich Verfahrensregeln sehr verstreut und uneinheitlich in einzelnen Rechtsvorschriften und anderen [S. 1438]Normativakten — wird die Ausarbeitung eines vereinheitlichten und voll ausgestalteten Verfahrensrechts gefordert. Mit ihm soll der Bürger die Möglichkeit erhalten, nicht nur ein Verwaltungsverfahren in Gang zu setzen, sondern aktiv an diesem teilzunehmen. Damit soll die Verwaltung gezwungen werden, ihre Entscheidungsprozesse offenzulegen. Ferner soll er das Recht erhalten, sich bei der Durchsetzung seiner Interessen durch einen Rechtsanwalt (Rechtsanwaltschaft) vertreten zu lassen. Derartige Auffassungen werden jedoch bisher nicht mehrheitlich vertreten. Die — inzwischen auch in der DDR diskutierten — Defizite im V.-Schutz des einzelnen Bürgers werden mit den zunehmenden staatlichen Aktivitäten insbesondere im sozialpolitischen Bereich immer fühlbarer. Die mit ihnen verbundene Erweiterung sozialer Rechte führt überwiegend zur Konstituierung subjektiver Rechte, von subjektiven Ansprüchen. Diese sind im Antragsverfahren geltend zu machen. Der Ausbau des Verwaltungsverfahrensrechts, der die Entscheidungsfindung in der Verwaltung durchsichtiger machen würde, könnte einen gewissen Rechtsfortschritt bringen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1435–1438 Verwaltungsneugliederung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volk1. Regelungsbereich des Verwaltungsrechts. Das V. ist heute grundsätzlich als eigenständiger Rechtszweig innerhalb des Rechtssystems der DDR anerkannt. V. ist nach gegenwärtig gültiger Lehre der Rechtszweig, „dessen Normen die gesellschaftlichen Verhältnisse regeln, die im Prozeß der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates bei der ständigen, operativen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung gestaltet werden“ (Verwaltungsrecht. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1979, S.…
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1985: B
Bankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor Berufsausbildung, Landwirtschaftliche Berufsberatung und Berufslenkung Berufskrankheiten Besatzungspolitik Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB) Betriebsformen und Kooperation Betriebsgeschichte Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) Betriebskollektivvertrag (BKV) Betriebsräte Betriebsschulen Betriebsschutz Bevölkerung Bewaffnete Kräfte Bewährung Bewußtsein, Gesellschaftliches Bezirk Bezirksgeleitete Industrie Bezirksparteiorganisationen der SED Bezirkswirtschaftsrat (BWR) Bibliotheken Bildende Kunst Binnenhandel Bodennutzung Bodenrecht Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR Brigade Brigadetagebuch Bücheraustausch Buchexport Buchgemeinschaften Buchhandel Bündnispolitik Bürgerinitiative Bürgerrechtler Bürgschaft BürokratismusBankenabkommen Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) Bankwesen Bargeldumlauf Bauakademie der DDR Bauaktivs Bauaufsicht, Staatliche Bauernkongreß der DDR Bausoldaten Bau- und Montagekombinate Bau- und Wohnungswesen Beamtenversorgung Beitrag für gesellschaftliche Fonds Bekleidungsindustrie Bergakademie Freiberg Bergbau Berlin Berliner Außenring Berliner Ensemble Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) Berliner Stadtkontor …
DDR A-Z 1985
Meteorologischer Dienst der DDR (MD) (1985)
Staatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die Erstellung von Gutachten für die Staatsorgane, die Beobachtung von und die Warnung vor außergewöhnlichen Immissionssituationen und die Ausarbeitung von Alarmplänen für die Abwehr bzw. Überwindung gefährlicher, atmosphärisch bedingter Gefahren (Umweltschutz). Der MD arbeitet mit ähnlichen Diensten im Ausland, insbesondere in den sozialistischen Staaten zusammen. Ihm ist ferner im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die Durchführung bestimmter Aufgaben der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) übertragen, der die DDR seit 1973 angehört. So hat sie Mitte der 70er Jahre am „Global Atmospheric Research Programm“ (GARP) des internationalen Komitees für Weltraumforschung (COSPAR) mitgearbeitet. Der bereits 1950 gegründete MD der DDR, ein Zusammenschluß der Landeswetterdienste der fünf Länder der SBZ, gliedert sich in die Fachgebiete Forschung, Klimadienst und Wetterdienst. Zum Wetterdienst gehört — als Nachrichtenverbindungszentrum — die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam, Nachfolgerin des 1893 gegründeten Hauptobservatoriums Potsdam, die Seewetterdienststelle Warnemünde, die Flugwetterwarte Berlin-Schönefeld, die Zentralstelle des Radiosondendienstes und die Wetterdienststelle Leipzig. Das Hauptamt für Klimatologie unterhält und betreut rd. 1300 Niederschlagsmeßstellen und über 200 Wetterstationen (meteorologische Stationen), von denen rd. 40 in den Wettermeldedienst direkt einbezogen sind. Die höchste Wetterstation der DDR befindet sich auf dem 1214 m hohen Fichtelberg des Thüringer Waldes. Der Radiosondendienst wird von vier Aufstiegsstellen betrieben; die bedeutendste befindet sich bei Greifswald. Eingesetzt werden noch überwiegend Radioballonsonden sowjetischer Bauart, die aus bis zu 40 km Höhe alle 30 Sekunden Daten z.B. über Starkwindfelder zur Erde funken. Die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam ist für den Empfang von Daten amerikanischer und sowjetischer Wettersatelliten eingerichtet. Zum Fachgebiet Forschung gehören, neben der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam, das Aerologische Observatorium Lindenberg (u.a. Entwicklung und Produktion von Stratosphärenballonen, Radiosonden und Radiotheodoliten zur Luftschichten- und Höhenwindmessung), das Institut für Großwetterforschung Potsdam (u.a. Entwicklung und Anwendung statistischer und numerischer Methoden zur langfristigen Wetterprognose), das Observatorium für Ionosphärenforschung Kühlungsborn (u.a. Ozonmessungen an der Meeresoberfläche, Analysen des Niederschlagswassers und Überwachung der Grenzwerte, Auswertung der Forschungsergebnisse des Forschungsschiffs „Ernst Haeckel“), das Forschungsinstitut für Hydrometeorologie (u.a. Überwachung des Wasserhaushaltes, Hochwasserwarndienst), das Forschungsinstitut für Bioklimatologie (u.a. Aufgaben der Balneologie und Kurortwissenschaft, Bioklimatologie des Sports, Akklimatisie[S. 887]rungspläne für Sportler z.B. bei Olympischen Spielen) und das Forschungsinstitut für Agrarmeteorologie mit Beratungsstellen u.a. in Markkleeberg und Potsdam (u.a. Forschungen über Witterungsabhängigkeit von Feldkulturen, Wachstumszyklen in Gewächshäusern; Herstellung kartographischer Unterlagen für Einsatz landwirtschaftlicher Großmaschinen; zuständig für agrarmeteorologische Berichte in Rundfunk und Fernsehen). Im Kommunikationssystem des internationalen Wetterdienstes ist die DDR seit 1975 mit eigener Kennziffer (09; Bundesrepublik Deutschland 10) vertreten. Der MD unterhält z.T. automatisierte Nachrichtenlinien zwischen Potsdam, Moskau, Prag, Warschau und Offenbach. Er beschäftigt einige hundert hauptberufliche und einige hundert ehrenamtliche Mitarbeiter. Meteorologen der DDR haben inzwischen an Arktis- und Antarktisexpeditionen der UdSSR teilgenommen. Direktor des MD ist seit 1967 Prof. Dr. Wolfgang Böhme. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886–887 Metallverarbeitende Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MietermitverwaltungStaatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die…
DDR A-Z 1985
Patenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der [S. 978]Kollektive einbeziehen. In der Regel ist jeder Schulklasse der DDR eine spezielle Patenbrigade aus dem Patenbetrieb zugeordnet. So hatten 1984 fast 25 v.H. aller Jugendbrigaden einen Patenschaftsvertrag mit einer Pioniergruppe bzw. 15 v.H. aller 1. bis 7. Klassen einen solchen mit einer Jugendbrigade. Mit derartigen Patenschaftsbeziehungen soll vor allem bei den Pädagogen Klarheit über die führende Rolle der Arbeiterklasse erzielt und die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Bewußtseinsentwicklung der Schüler gesichert werden. Gleichzeitig haben P. das Verständnis der Werktätigen in den Betrieben für die Aufgaben und Probleme des sozialistischen Bildungswesens zu fördern. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend, IV.), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V.) zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen (z.B. Lehrmittel) zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und Berufslenkung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 977–978 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatentwesenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…
DDR A-Z 1985
Unfälle (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe sollen Anreize setzen. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR einerseits, die Motorclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1982, berechnet auf 10.000 Einwohner, 3,8 Personen gestorben, und zwar 5,0 männliche und 2,8 weibliche (Bundesrepublik: 4,3 / 5,1 / 3,6). 2. Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrs-U. ist von 1965 bis 1982 trotz Vermehrung der zugelassenen Kraftfahrzeuge auf mehr als das Zweifache (ohne Motorräder auf mehr als das Dreieinhalbfache) auf weniger als die Hälfte (49,9 v.H.) gesunken, die Zahl der Toten aber nur auf 92,6, die Zahl der Verletzten auf 77,0 v.H. (1982 betrugen die Verkehrs-U. 48.939, die Zahl der Getöteten 1600). Die Senkung ist im wesentlichen der strengen Disziplinierung des Straßenverkehrs zuzuschreiben, besonders der rigorosen Ausschaltung des Alkohols am Steuer (generell Entzug der Fahrerlaubnis bei Nachweis auch nur geringen Alkoholgehaltes des Blutes). 3. Arbeits- und Arbeitswege-Unfälle. Die Zahl der (meldepflichtigen) Arbeits-U. ist seit 1965 um 33,7 v.H. gesunken, berechnet nach der Zahl der Beschäftigten sogar um 51,9 v.H. Das dürfte z.T. der Kürzung der Tagesarbeitszeit zuzuschreiben sein, die bei Reduzierung von oberhalb von 8 Stunden regelmäßig zu überproportionalem Rückgang der Arbeits-U. führt, zum anderen aber der Änderung der Arbeitsformen und der Verbesserung der Ausrüstung der Arbeitsplätze. Dagegen ist die Zahl der Wege-U. gegenüber 1965 um 2,1 v.H. gestiegen, jedoch bezogen auf die Zahl der Beschäftigten um 5,9 v.H. gesunken — trotz der verstärkten Benutzung privater Kraftfahrzeuge auf den Arbeitswegen. Für einen Vergleich der tödlichen Arbeits-U. mit denen in der Bundesrepublik gibt es keine geeigneten Unterlagen. Ebensowenig läßt sich die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wegen der abweichenden Erfassungsweisen vergleichen. 4. Häusliche Unfälle. Die Zahl der Toten nach häuslichen U. wird statistisch mit (1982) 13,3 auf 100.000 Männer und 17,4 auf 100.000 Frauen ausgewiesen. Die häuslichen U. stehen damit hinter den Verkehrs-U. an zweiter Stelle. Oberhalb des 65. Lebensjahres ist die Zahl der U.-Toten bei den Frauen zwar fast doppelt so hoch wie bei den Männern, bezogen auf 100.000 Lebende gleichen Geschlechts und Alters aber waren es (1982) 107,6 Männer gegenüber 95,7 Frauen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1381 Umweltschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, PrivateSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche…