DDR A-Z 1985

Amnestie (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…

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Handwerkssteuer (1985)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBl., Nr. 104) die für die Privatwirtschaft üblichen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Betriebsvermögenssteuern für das private [S. 595]Handwerk abgeschafft und durch eine Normativsteuer ersetzt, die eine durchschnittliche Leistungsnorm zur Besteuerungsgrundlage machte. Da der normative Charakter der H. die kleineren Betriebe gegenüber den größeren benachteiligte, wurde 1958 die H. geteilt (GBl. I, Nr. 20). Die alte Normativsteuer, H. A genannt, entrichteten nur noch Betriebe mit 1–3 Beschäftigten, für Betriebe mit 4–10 Beschäftigten galt die H. B, die neben einer Umsatzsteuer von 3 v.H. eine progressive Gewinnsteuer vorsah. Die ungünstige H. B sollte die Bildung von PGH fördern, die einschließlich ihrer Mitglieder bis 1963 fast steuerfrei waren. 1966 wurde die H. A abgeschafft (GBl. II, Nr. 8). Alle Handwerksbetriebe zahlten seitdem Umsatzsteuer und die progressiv gestaffelten Tarife der Gewinn- und Lohnsummensteuer. Als Folge davon verringerte sich 1966 die Anzahl der privaten Handwerksbetriebe überdurchschnittlich um ca. 7.700. Für besonders wichtige Versorgungsleistungen konnten seitens der Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Aufgrund zu günstiger Einkommensentwicklung in privaten Handwerksbetrieben, die sogar Abwerbungen von Beschäftigten aus der volkseigenen Wirtschaft ermöglichten, wurde 1970 (GBl. II, S. 680) eine Gewinnzuschlagsteuer bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von über 20.000 Mark als neuer Bestandteil der H. eingeführt. Außerdem wurde analog zur Produktionsfondsabgabe der VEB eine Produktionsfondssteuer für industriell produzierende Handwerksbetriebe eingeführt. Reine Reparatur- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Reparatur- und Dienstleistungsanteile produzierender Betriebe sind von dieser neuen Steuer befreit. Im Zuge der Förderungsmaßnahmen gegenüber dem privaten Handwerk und Gewerbe seit 1976 (GBl. I, S. 193) kann für private Handwerker mit einem Beschäftigten die H. pauschaliert werden. Voraussetzung ist, daß 70 v.H. des Umsatzes Dienst-, Reparatur- und individuelle Versorgungsleistungen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 594–595 Handwerkskammern der Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hauptauftragnehmer (HAN)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. …

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Widerspruch (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425). Insoweit fordert auch der Marxismus-Leninismus die „logische Widerspruchsfreiheit für wissenschaftliche Systeme, Theorien, Axiomensysteme usw.“ (Philosophisches Wörterbuch, hrsgg. v. G. Klaus u. M. Buhr, 11. Aufl., Leipzig 1975, S. 1308). Logische W. sind W. im Denken und nicht zu verwechseln mit den realen bzw. dialektischen W. 2. Der dialektische Widerspruch (DW) gehört zu den zentralen philosophischen Begriffen des Marxismus-Leninismus. Danach bestehen in Natur und Gesellschaft, in und zwischen Gegenständen, Erscheinungen und Prozessen reale Gegensätze (G.). G. sind „sich bedingende und sich gleichzeitig ausschließende Er[S. 1483]scheinungen.“ Als DW. werden nun die „aktiven Beziehungen“, „die Wechselwirkungen“ zwischen den verschiedenen G. bezeichnet. Die Widersprüchlichkeit, Gegensätzlichkeit dieser Beziehungen in und zwischen den Erscheinungen usw. verbinden diese zwar einerseits miteinander („Einheit der G.“), lassen sie aber zugleich gegeneinander streiten („Kampf der G.“). „Einheit“ und „Kampf“ der G. als gleichzeitiger Prozeß verstanden lasse immer nur ein „relatives Gleichgewicht der Wechselwirkungen zwischen den G.“ zu. Als widersprüchliches Verhältnis enthalte es immer zugleich Konflikte, die sich verschärfen und daher einer Lösung bedürfen. Aber auch die jeweilige Lösung von W. („der Sprung in eine neue Qualität“) ist immer nur Befriedung auf Zeit, da auch mit den neu geschaffenen Bedingungen immer erneut W. gesetzt werden. „Insofern der dialektische W. allen Struktur-, Bewegungs- und Entwicklungsformen der Materie eigen ist, trägt er allgemeinen, absoluten Charakter; insofern er in jeder Form der Materie ein für sie spezifischer ist, besitzt er relativen Charakter. Aus der quantitativen und qualitativen Unerschöpflichkeit der Materie folgt die Mannigfachigkeit der Arten der objektiv existierenden dialektischen W.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 343). Die DW. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht, die sich ihrerseits auf die Philosophiegeschichte von Aristoteles bis Hegel beruft, wichtigste Triebkraft der Naturprozesse, aber vor allem auch der Menschheitsgeschichte. Politische Bedeutung erlangen die W. vor allem im Rahmen des Historischen Materialismus und des wissenschaftlichen Kommunismus. Dabei werden 3 Gruppen von W. unterschieden: innere und äußere W., Haupt- und Neben-W., antagonistische und nichtantagonistische W. a) Innere und äußere W.. Als innere W. werden solche bezeichnet, die innerhalb einer Erscheinung, einer Gesellschaft usw. bestehen. Z.B. gilt der Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie als innerer W. eines kapitalistischen Systems. Äußere W. sind solche zwischen zwei voneinander abgegrenzten Wirklichkeitsbereichen, z.B. zwischen einem Subjekt und seiner Umwelt, zwischen Gesellschaft und Natur. Diese Beispiele zeigen, daß die Unterscheidung zwischen innerem und äußerem W. von dem jeweils gewählten Bezugssystem abhängt. Außerdem wird gesehen, daß innere und äußere W. miteinander ebenfalls in einer Wechselbeziehung, in einem Verhältnis von W. stehen. b) Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwidersprüchen ist vor allem für die Ausformulierung der Aktionsziele einer kommunistischen Partei von Bedeutung. Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß es in jeder historisch-politischen Situation einen Haupt-W. gibt, von dem letztlich alle anderen (Neben-)W. abhängig sind. Es sei Aufgabe der Politik diesen Haupt-W. zu erkennen, für ihn eine angemessene Lösung vorzuschlagen und alle Kräfte dementsprechend zur Erreichung dieses Zieles zu organisieren und einzusetzen. Die Festlegung einer derartigen Linie bzw. Hauptaufgabe ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung alleinige Aufgabe der Partei bzw. der Parteiführung, da nur sie über die entsprechenden Einsichten in die „historischen Gesetzmäßigkeiten“ verfüge, die eine situationsangemessene, die geschichtlichen Gesamtinteressen der Arbeiterklasse verwirklichende, politische Strategie möglich machen sollen (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XIX.). c) Antagonistische und nichtantagonistische W. Während die Begriffe innere und äußere, Haupt- und Neben-W. auf Natur und Gesellschaft gleichermaßen anwendbar sein sollen, gilt die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. nur für die menschliche Gesellschaft. Als „unversöhnliche“, antagonistische W., bezeichnet der Marxismus-Leninismus die Interessengegensätze zwischen „feindlichen Klassen“, worunter die „Grundklassen“ der jeweiligen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) verstanden werden (Sklavenhalter: Sklaven; Feudalherren: leibeigene Bauern; Bourgeoisie: Proletariat). Der Begriff des antagonistischen W. wird dabei nicht nur auf den Klassenantagonismus selbst angewendet, sondern auch auf die damit verbundenen sog. „Überbauphänomene“ (z.B. bürgerliche gegen marxistisch-leninistische Ideologie). Antagonistische W. können letztlich nur durch politische und soziale Revolutionen, d.h. durch die Ablösung der bestehenden politisch-sozialen Ordnung gelöst werden. Hinter den nichtantagonistischen W. stehen nach marxistisch-leninistischer Auffassung ebenfalls unterschiedliche soziale Interessen, doch gebe es zwischen den diese Interessen vertretenden Individuen, Gruppen, Schichten, Klassen usw. „grundlegende Gemeinsamkeiten“, die evolutionäre Lösungen nicht nur möglich machen, sondern diese letztlich erfordern. Der Marxismus-Leninismus postuliert für die DDR, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln auch die unversöhnlichen Klassengegensätze verschwunden seien und es deshalb in der DDR-Gesellschaft nur noch nichtantagonistische W. gebe. Diese W. „treten im Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf“ (z.B. zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, Stadt und Land, zwischen Individuen und Kollektiven). Die Partei nimmt für sich in Anspruch, derartige W. rechtzeitig erkennen und lösen zu können. Diese optimistische Sicht der eigenen Möglichkeiten ist nicht zuletzt durch den Juni-Aufstand 1953, die Unruhen in Polen und Ungarn 1956, die Krise der DDR und den Mauerbau 1961, den Prager Frühling 1968, die verschiedenen polnischen Krisen usw. auch in der DDR selbst relativiert worden. So heißt es heute eher programmatisch denn bereits als Realität: „Es ist daher für die Leitung und Planung der Gesellschaft besonders wichtig, den konkret-historischen Charakter der W. wie auch die Mannigfaltigkeit ihrer Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken und Wege aufzufinden und in der Praxis umzusetzen, die es gestatten, die Bewegung, Entfaltung und Lösung der W. zu beherrschen und sie produktiv im Sinne des sozialen [S. 1484]Fortschrittes zu nutzen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 728 f.). Die Formulierung: „Die nichtantagonistischen W. der sozialistischen Gesellschaft werden von den gesellschaftlichen Führungsorganen zumeist rechtzeitig erkannt“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1974, S. 304), macht deutlich, daß soziale Konflikte offensichtlich nicht immer frühzeitig genug wahrgenommen werden. — Die durch den Marxismus-Leninismus getroffene Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. erweist sich auch im eigenen Argumentationskontext als weniger prinzipiell, als es die theoretischen Ableitungen unmittelbar erkennen lassen. Wenn es heißt: „Daher müssen sich solche W. nicht gesetzmäßig verschärfen und zum Konflikt zuspitzen“ (a.a.O.), läßt diese Aussage durchaus den Schluß zu, daß auch aus Sicht der SED eine Vernachlässigung von realen Interessen oder unangemessene Reaktionen auf vorhandene gesellschaftliche Konfliktlagen dazu führen können, daß sich nichtantagonistische W. „verschärfen“ und zu offenen Konflikten führen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482–1484 Westorientierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425).…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…

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Fernstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es konnten mehrere technische Fachrichtungen und ein Verwaltungsstudium absolviert werden. 3.690 Berufstätige waren 1951 als Fernstudenten immatrikuliert. Ziel des F. war es vor allem, Inhaber gehobener Positionen des Staats-, Wirtschafts- und Justizapparates einen akademischen Abschluß erwerben zu lassen. Für die Aufnahme des F. waren die Hochschulreife, eine Begabtenprüfung oder ein „Nachweis der aktiven Beteiligung am demokratischen Aufbau“ erforderlich. 1955 wurden F.-Gänge an allen Universitäten und Hochschulen der DDR eingerichtet. Seit 1956 ist ein F. auch an den Ingenieur- und Fachschulen der DDR möglich, das seitdem keine wesentlichen Veränderungen erfahren hat. 1962 wurde die Möglichkeit eines Teilstudiums im Rahmen des F. geschaffen, um Berufstätigen, die aus gesundheitlichen, arbeitsbedingten oder privaten Gründen kein volles F. absolvieren konnten, die Möglichkeit der Qualifizierung zu eröffnen. Im Rahmen der 3. Hochschulreform wurde 1969 eine Neugestaltung des F. vorgenommen und im Hochschulbereich auf die technischen Wissenschaften und die Ausbildung von Hochschulingenieuren begrenzt. Das Hochschul-F. entsprach jetzt der Ausbildung an den ebenfalls 1969 gegründeten Ingenieurhochschulen (IHS). 1973 erfolgte eine erneute Reform des Hochschul-F., da sich die Beschränkung auf die Ausbildung von Hochschul-Ingenieuren nicht bewährt hatte. Ein F. ist jetzt in allen an den Universitäten und Hochschulen vertretenen Fachrichtungen möglich. Gleichzeitig wurden die Bestimmungen über das Hochschul- bzw. Fachschul-F. vereinheitlicht. Seine Planung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen für das Hochschul-F. durch die „Zentralstelle für das Hochschul-F.“, für das Fachschul-F. durch das „Institut für Fachschulwesen“. Entsprechend den wissenschaftlichen Schwerpunkten der mit dem F. befaßten Bildungsinstitutionen übernehmen diese die Ausbildung der Fernstudenten in den an ihnen vertretenen Fächern. Die Betreuung der Fernstudenten erfolgt dezentralisiert durch die Universitäten, Hoch- und Fachschulen, denen die Aufgabe eines „Konsultationszentrums“ übertragen wurde. Diesen obliegt die Betreuung der in ihrem territorialen Einzugsbereich wohnenden Fernstudenten aller Studienrichtungen. An ihnen werden „Konsultationen“ durchgeführt; darunter wird ein spezifischer Unterrichtstyp verstanden, der Elemente des Direktstudiums wie Vorlesungen, Seminare und Übungen enthält. Konsultationen finden in der Regel in Form von obligatorischen Lehrgängen statt, für die die Fernstudenten von der Arbeit befreit werden. Ein F. kann jeder Berufstätige aufnehmen, der die Hochschulreife bzw. die Fachschulreife für ein Fachschul-F. und eine abgeschlossene, der gewählten Studienrichtung entsprechende Berufsausbildung besitzt sowie über eine mehrjährige berufliche Praxis verfügt. Die Mehrzahl der Fernstudenten wird von ihren Betrieben oder Dienststellen delegiert. Diese verpflichten sich im Rahmen eines „Qualifizierungsvertrages“ mit dem Studenten, ihn während des Studiums zu unterstützen und nach Beendigung des Studiums seiner Ausbildung entsprechend zu beschäftigen. Im Hochschulbereich haben sich die Zahlen im F. wie folgt entwickelt: [S. 387]Fachschulen; Universitäten und Hochschulen, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 386–387 Fernsprechdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Festival

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das F. soll Berufstätigen mit den entsprechenden Eingangsvoraussetzungen die Möglichkeit bieten, ohne Unterbrechung ihrer Berufstätigkeit in 6 Jahren einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß zu erwerben. Das Abendstudium ist eine besondere Form des F. für Studenten, die am Hochschulort wohnen; es ist seit einigen Jahren faktisch eingestellt worden. Das F. wurde 1950 zunächst an 3 Hochschulen eingeführt. Es…

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Nationale Volksarmee (NVA) (1985)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ist stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die eigentliche Gründungsphase der NVA wurde mit dem Abschluß des Warschauer Paktes im Mai 1955 eingeleitet und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u.a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Die Aufstellung der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter Anleitung der Sowjetunion vollzog. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen Einfluß hatten auch die innenpolitischen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau der NVA vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Aufstellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der Freien Deutschen Jugend (FDJ) betriebene [S. 932]Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt werden konnte; in diesem Umstand (Rekrutierung aus der „Arbeiterklasse“, politisch bewußte Entscheidung für den Wehrdienst) sah sie eine Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelungen des Wehrdienstes geschaffen hatte, die personelle Verstärkung der NVA eingeleitet. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfstarken Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Diese betrafen beispielsweise bis in den Anfang der 60er Jahre das Verhältnis zwischen politischer und militärisch-fachlicher Qualifikation der Offiziere, die Ausrüstung — die Sowjetunion lieferte und liefert nicht immer das neueste und modernste Gerät — sowie die Rekrutierung länger dienenden Personals, vor allen Dingen der Offiziere. Es ist der SED jedoch gelungen, im Rahmen ihrer Militärpolitik sowohl ihre bündnispolitischen Verpflichtungen zu erfüllen als auch durch eine intensive Parteiarbeit in der NVA die politische Führung der Streitkräfte durch die Partei zu sichern sowie die enge Anbindung an die Sowjetarmee durch zahlreiche Aktivitäten zwischen Einheiten der NVA und der Sowjetarmee zu fördern. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA erfolgten entsprechend den Richtlinien des Oberkommandos, was u.a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z.B. 1961 mit polnischen Verbänden und 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der tschechoslowakischen Volksarmee. Seit 1963 gibt es, beginnend mit „Quartett“ in Thüringen unter Beteiligung von Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee große Manöver, wie 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand und 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee). 1970 fand das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig alle Paktstreitkräfte beteiligt waren, statt. 1972, 1976, 1979 und 1982 wurden unter der Bezeichnung „Schild“ große Manöver durchgeführt. An anderen war die NVA nur sporadisch beteiligt (z.B. 1981 im Ostseeraum). Das letzte gemeinsame Manöver unter Beteiligung von Streitkräften aus allen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes fand 1980 („Waffenbrüderschaft“) statt. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führt die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des „Diensthabenden Systems“ an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. (Das „Diensthabenden System“ bedeutet, daß in einem rotierenden Verfahren bestimmte Luftverteidigungseinheiten [Funktechni[S. 933]sche Dienste und Jagdfliegerverbände] sowie Einheiten der Raketentruppen permanent in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft versetzt sind, um einen möglichen Überraschungsangriff aus der Luft abwehren zu können.) Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt; ihre Verbände gehören seitdem zu den strategischen Einsatzkräften (erste strategische Staffel) der Warschauer Vertragsstreitkräfte. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Führung der Streitkräfte bereitzustellen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/59 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Sie forderte ein höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung der Offiziere der NVA. Im Herbst 1963 wurden für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen je eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u.a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Die 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 begründete die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. 1982 brachte die Wiedereinführung des 4jährigen Studiums für Offiziere. Der Studienabschluß erfolgt als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler (Politoffizier), Diplom-Ingenieurpädagoge (Kommandeur), Diplomingenieur (Kommandant oder Offz. d. Techn. Dienste) oder Diplom-Ingenieurökonom (Offz. d. Rückwärt. Dienste bzw. der Zivilverteidigung). Die zusätzliche gesellschafts- und militärwissenschaftliche Ausbildung von Offizieren für den Einsatz in Führungsfunktionen ab Kommandoebene Truppenteil (Regiment) erfolgt an der Militärakademie „Friedrich Engels“, an der Militärmedizinischen Akademie, an der Sektion „Militärisches Nachrichten- und Transportwesen“ der Hochschule für Verkehrswesen „F. List“ in Dresden sowie am Militärgerichtlichen Institut; für bestimmte Spezialausbildungen werden darüber hinaus zivile Hochschuleinrichtungen genutzt. 1981 hatten 90 v.H. der Offiziere einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß. — Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche werden seit Gründung der NVA auch an sowjetischen Schulen und Militärakademien ausgebildet. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die in Benennung und Inhalt von den Abschlüssen der Offiziershochschulen sich teilweise unterscheidenden Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in 3–4jährigen Kursen — ausgebildet; 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine zusätzliche Ausbildung in der Sowjetunion. Fähnriche werden an entsprechenden Fachschuleinrichtungen der NVA, an zivilen Fachschulen im Direkt- oder Fernstudium, in Fähnrichlehrgängen bzw. durch eine dreimonatige militärische Vorbereitung (nur für Absolventen ziviler Fachschulen) herangebildet. — Ausbildungsstätten für Berufs-Unteroffiziere sind neben der Militärtechnischen Schule „E. Habersaath“ die 4 Unteroffiziersschulen der Landstreitkräfte, die Flottenschule der Volksmarine sowie die Unteroffiziersschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. Sie werden auch von den Unteroffizieren auf Zeit besucht; diese erhalten eine gesellschaftswissenschaftliche, eine Gefechts-, eine Spezial- sowie eine allgemeinmilitärische Ausbildung. Laut Förderungsverordnung vom 13. 2. 1975 sind die im aktiven Wehrdienst erworbenen Diplome, Zeugnisse, Berechtigungen, Qualifikations- und Befähigungsnachweise den vergleichbaren Dokumenten von Hoch- oder Fachschulen gleichgestellt. Außerdem können Armeeangehörige nach der Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung absolvieren und eine Facharbeiterqualifikation erwerben. Die ständig steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, die sich aus der komplizierter werdenden Militärtechnik, der Entwicklung der Militärwissenschaft (d.h. aus der „Re[S. 934]volution im Militärwesen“) ergeben, sowie die erhöhten Ansprüche an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit, die nach Ansicht der SED in der sich verschärfenden „Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ ihre Ursache haben, geben den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der NVA auch zukünftig einen hohen politischen Stellenwert. IV. Gliederung Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine; die Grenztruppen der DDR sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, aber keine Teilstreitkraft der NVA. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung, das den Militärbezirk I bildet. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) gegliedert. Militärbezirke sind in der NVA „eine höhere militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste“ (Militärlexikon, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1974). Die einzelnen Teilstreitkräfte gliedern sich in Verbände (Division), Truppenteile (Regiment) und Einheit (Gruppe, Zug, Kompanie und Bataillon). Die Landstreitkräfte (2 Panzer- und 4 Mot.-Schützen-Divisionen) sind die größte (1980: 113.000 Mann) und vielseitigste Teilstreitkraft der NVA. Sie gliedern sich in Waffengattungen (motorisierte Schützentruppen, Panzertruppen, Raketentruppen und Artillerie, Truppenluftabwehr, Fallschirmjäger), Spezialtruppen (Nachrichten- und Pioniertruppen) und Dienste (rückwärtige Dienste, chemischer Dienst). Berufsoffiziere werden an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ ausgebildet. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) bilden den Militärbezirk II. Sie sind in Waffengattungen (Fla-Raketen-Truppen, Fliegerkräfte, Funktechnische Truppen) gegliedert und verfügen über folgende Spezialtruppen und Dienste: Truppen der fliegertechnischen und flugplatztechnischen Sicherstellung, Nachrichten- und Flugsicherungstruppen, Truppen der chemischen Abwehr, Truppen der versorgungstechnischen und medizinischen Sicherstellung, über einen eigenen meteorologischen Dienst, über Werkstätten, Lager- und Transporteinrichtungen. Zu den Fliegerkräften gehören neben 2 Jagdfliegerdivisionen und 1 Jagdfliegerausbildungsdivision Hubschraubereinheiten und Transportfliegerkräfte für Spezialaufgaben (Personen- und Lastentransport, Verbindungs-, Such- und Rettungsflüge). Die Fla-Raketen-Truppen, die Jagdfliegerkräfte und die Funktechnischen Truppen (Funkmeßstationen und Leitstellen) sind in das diensthabende System der Luftverteidigung des Warschauer Vertrages einbezogen. An der Offiziershochschule der LSK/LV „Franz Mehring“ werden Flugzeugführer und Offiziere für Führungsorgane, Offiziere des Fliegeringenieurdienstes, der Funktechnischen Truppen und der Fla-Raketen-Truppen ausgebildet. Zur LSK/LV gehörten 1981 ca. 38.000 Mann. Die Volksmarine (Militärbezirk IV) — sie trägt diesen Namen seit dem 3. 11. 1960 (Jahrestag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) — gliedert sich in Stoßkräfte (Raketen- und Torpedoschnellboote), Sicherungskräfte (U-Boot-Abwehrschiffe, Minen-, Such- und Räumschiffe, Küstenschutzschiffe) sowie mittlere und kleine Landungsschiffe. Zu diesen Kampfschiffen kommen Hilfsschiffe (Versorger-, Tank-, Bergungsschiffe, Schlepper, Feuerlöschboote und Taucherfahrzeuge) hinzu. Daneben gehören zur VM Seefliegerkräfte (1 Hubschrauberstaffel) sowie verschiedene Spezialtruppen (Pioniere) und Dienste (Chemischer Dienst). Die Seeoffiziere und Schiffsmaschinenoffiziere werden an der Offiziersschule der VM „Karl Liebknecht“ ausgebildet. 1981 zählten zur VM ca. 16.000 Mann. Die Grenztruppen der DDR sind zwar keine Teilstreitkraft der NVA, haben aber im Kriegsfall militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Chef der Grenztruppen ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. Die „Grenzbrigade Küste“ sichert zusammen mit der Volksmarine die Seegrenze der DDR (360 km); die Verbände der Kommandos Nord, Mitte und Süd die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (1378 km) sowie die Grenze um Berlin (West) (160 km). Die Grenztruppen überwachen mit 2 Regimentern ferner die Grenzen zur ČSSR und zur VR Polen. Zu den Grenztruppen (Stärke 1981: ca. 46.500 Mann) gehören 3 Ausbildungsregimenter; die Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ bildet die Kommandeure von Einheiten der Grenztruppen der DDR aus. Die Unteroffiziersschule „Egon Schultz“ dient der Ausbildung der Unteroffiziere der Grenztruppen (Grenzsicherung), der Rückwärtigen Dienste und des Kfz-Dienstes sowie der Nachrichtenunteroffiziere für Kommandeursverwendungen. Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Untersuchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlußsachen. Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren [S. 935]Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr. Nach dem Dienstverhältnis sind in der NVA folgende Gruppen zu unterscheiden: Soldaten im Grundwehrdienst (18 Monate Wehrpflicht), Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit (Mindestverpflichtung 3 Jahre), Offiziere auf Zeit (Bewerberkreis: Unteroffiziere auf Zeit), Berufsunteroffiziere (Mindestdienstzeit 10 Jahre), Fähnriche (Mindestdienstzeit 15 Jahre) sowie Berufsoffiziere (Mindestdienstzeit 25 Jahre). In der NVA existieren die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführten Dienstgradbezeichnungen. Der höchste militärische Dienstgrad — 1982 eingeführt, aber bisher noch nicht verliehen — ist der eines Marschalls der DDR. Die Ernennung zum Marschall erfolgt im Verteidigungsfall oder für außergewöhnliche militärische Leistungen. Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zu § 19 Abs. 1 Wehrdienstgesetz 1982, GBl. I, S. 229. Der Eid der Grenztruppen ist bis auf den 2. Absatz weitgehend identisch. Vgl. AO d. NVR, Anlage zu § 2 Dienstlaufbahnordnung –GT–, GBl. I, S. 241.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA gilt als ausschlaggebendes Kriterium für die Festlegung ihres „Klassencharakters“. Zur Verwirklichung ihres Führungsanspruches verfügt die SED über eine Reihe von organisatorischen Mitteln. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu erfüllen. Diese Beschlüsse sind im übrigen die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA, d.h. sie bestimmen [S. 936]nicht nur deren politisch-ideologische, sondern auch deren militär-fachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — kontrolliert und die NVA in ihrer Tätigkeit angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe der Partei in den Streitkräften gelten die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, ferner die Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstrecken sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisations- und Personalpolitik. Die politische Arbeit in der NVA, die aus einem Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane und Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA besteht, gilt als eines der wichtigsten Arbeitsgebiete der Partei überhaupt. Zur politischen Arbeit gehören u.a. die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie die hauptamtlichen Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und die gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, zugleich militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. Oberste Leitungsinstanz der politischen Arbeit in der NVA ist deren Politische Hauptverwaltung (PHV). Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (Politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich 1. Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des [S. 937]Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind (Politoffizier), erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Oktober 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der PHV der NVA obliegt gleichzeitig die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA; ihr gehören alle Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, an. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation der SED, die PHV dementsprechend den einer Bezirksleitung der SED. Der Leiter der PHV ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Politorgane und Parteiorganisationen existieren weiterhin an der Militärakademie sowie an den Schulen der NVA. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. 1982 wurde eine neue Wettbewerbsdirektive erlassen. Besonderes Augenmerk richtet die SED auf die politische Zuverlässigkeit und die klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps. 1956 waren bereits 79,5 v.H. der Offiziere Mitglieder oder Kandidaten der SED; der Anteil beträgt seit 1969/70 98–99 v.H. Die soziale Zusammensetzung (Rekrutierung) hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: 1971 stammten 80 v.H. der Offiziere der NVA aus der Arbeiterklasse; Ende 1975 waren es nur noch 70 v.H., während 5 v.H. aus der Bauernschaft, 6 v.H. aus der sozialistischen Intelligenz und 19 v.H. aus der Schicht der Angestellten kamen. Diese Veränderungen sind Ausdruck und Teil des sozialstrukturellen Wandels in der DDR, der die SED-Führung bei der schwieriger werdenden Werbung für den Offiziersnachwuchs zu einer Differenzierung ihrer Rekrutierungspolitik zwingt. Es ist das oberste Ziel der SED, durch ihre politische Arbeit die Integration von Streitkräften und Gesellschaft zu sichern und sich die volle politische Anleitung und Kontrolle über die Armee zu erhalten. Gero Neugebauer Literaturangaben Blanke, Burckhard M.: Die politisch-ideologische Bildung und Erziehung in der Nationalen Volksarmee. Zum Verhältnis von Militär, Partei und Gesellschaft in der DDR. Bonn: Dissertationsdruck Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn 1975. Forster, Thomas M.: Die NVA. Kernstück der Landesverteidigung der DDR. 5., völlig überarb. Aufl. Köln: Markus 1979. Militärpolitik für Frieden und Sozialismus. Grundfragen der Politik der SED zum militärischen Schutz der revolutionären Errungenschaften und des Friedens von der Gründung der DDR bis zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1977. Neugebauer, Gero: 25 Jahre Nationale Volksarmee, in: Deutschland Archiv Nr. 3/1981, S. 268 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. Rühmland, Ulrich: Die neuen wehrrechtlichen Bestimmungen der DDR, in: deutsche Studien, Nr. 80/1982, S. 433 ff. Bleckede: Meissner 1982. Militärische Traditionen der DDR und der NVA. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1979. (Politik und Landesverteidigung.) Die Nationale Volksarmee der DDR im Rahmen des Warschauer Paktes. München: Bernhard & Graefe 1980. (Bernhard & Graefe aktuell. 11.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 931–937 Nationale Mahn- und Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR)

Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…

DDR A-Z 1985

Vermessungs- und Kartenwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im Verantwortungsbereich des Ministeriums des Innern“ sowie durch die „Liegenschaftsdienste der Räte der Bezirke“. Insbesondere obliegt dem Innenministerium die „zentrale staatliche Leitung und Planung grundlegender Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens sowie die Koordinierung von Grundfragen seiner Entwicklung“. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 × 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin (Ost) mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1431 Verlagswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherung der volkseigenen Wirtschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im…

DDR A-Z 1985

Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. [S. 1262]<II. Rechtschreibung> In der Rechtschreibung gibt es zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Unterschiede. Die seit 1976 unter der Leitung von Prof. Dieter Nerius tätige Forschungsgruppe „Orthographie“ des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft in Berlin (Ost) (siehe #818#ix. IX.) hat für verschiedene Bereiche der Rechtschreibung sorgfältig begründete Reformvorschläge in Form von Regelwerken vorgelegt. Die Forschungsgruppe steht in ständigem Kontakt mit der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, der Österreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung, Wien, sowie mit dem Bund für vereinfachte Rechtschreibung, Zürich. 1982 haben diese 4 Arbeitsgruppen gemeinsam ein Reformregelwerk verabschiedet, das die Kleinschreibung der Substantive vorsieht („gemäßigte Kleinschreibung“). Es ist vorgesehen, auch für die anderen Bereiche der Rechtschreibung zu gemeinsam vertretenen Reformregelwerken zu kommen. Amtliche Stellungnahmen liegen (1983) noch nicht vor. Ein Alleingang eines der 4 Staaten steht derzeit nicht zur Diskussion. III. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. IV. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen Kritikpunkte, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen (Agitation und Propaganda; Fernsehen; Presse; Rundfunk). V. Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischen Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v.H., in Zeitungstexten zum Teil höher. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also [S. 1263]nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer, moskauhörig). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, die Grünen, Listenmandat, Verwaltungsgericht [VG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern-[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem der beiden deutschen Staaten geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, -bedeutungen, -übersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen Wortschatzbereichen (z.B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. VI. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, [S. 1264]wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Militärseelsorge, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Staatsrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Bezeichnungsspezifika entstehen, wenn unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache gebraucht werden (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB, territorial [für ‚regional‘], Rekonstruktion [für ‚Modernisierung‘, ‚Sanierung‘]). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Bedeutungsdifferenzen gibt es nicht nur im Bereich Politik und Ideologie. Brigade bezeichnet in der DDR vor allem die kleinste Arbeitseinheit in einem Betrieb, Ministerrat ist die Bezeichnung für die Regierung der DDR, Wirtschaftsrat bezeichnet ein staatliches Gremium, das auf Bezirksebene die Industrie koordinieren soll (Bezirkswirtschaftsrat [BWR]), eine Bürgerinitiative ist eine staatlich organisierte Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit von Bürgern. Daneben sind Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VII. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, im wesentlichen nur dadurch von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin vorhandenen Differenzen, daß sie politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen, stärker kumuliert und in ihrem Geltungsbereich staatlich eingegrenzt sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet (z.B. Fußgängerzone, Umweltverschmutzung, Studiobühne). 2. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die etwa seit Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VIII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …—, Was heißt …—, Wie-meinen-Sie-Fra[S. 1265]gen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. IX. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten 12 Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die 10 Jahre lang vertretene DDR-offiziöse Darstellung, es bildeten sich zur Zeit „nur nationalsprachliche Varianten … in der DDR, der BRD, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz“ heraus, ist inzwischen abgeschwächt worden: Man spricht von der „deutschen Sprache (in) der DDR, der BRD“ usw. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute (Germanistik). In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch mit ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen; eine leichte Belebung ist seit 1980/81 feststellbar. Zentrale Einrichtung der Sprachforschung in der DDR ist das Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) in Berlin (Ost), 1968 durch Umwandlung des Instituts für deutsche S. und Literatur an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. Es erhielt den Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. Das ZISW hat gegenüber der Hochschullinguistik der DDR koordinierende und steuernde Funktion. Im ZISW (Direktor: Prof. Werner Bahner, SED) sind in mehreren lexikografischen Arbeitsgruppen und 3 Abteilungen (Semantik, Grammatik, Pragmatik) über 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon die meisten mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen S.-Gebrauchs haben dabei im Sinne des staatlichen Auftrags Vorrang. Neben verschiedenen Mundartwörterbüchern wurde im ZISW vor allem das Wörterbuch der deutschen Gegenwarts-S. von Klappenbach/Steinitz erarbeitet, dem ein „Handwörterbuch“ des in der DDR gegenwärtig gebräuchlichen Wortschatzes 1984 folgt. Repräsentative Forschungsarbeiten des ZISW erscheinen in der Reihe „Sprache und Gesellschaft“ im Akademie-Verlag Berlin (Ost), darunter die für das Thema S. relevanten Bände Nr. 1 (Hg: Hartung), Nr. 2 (Ising), Nr. 9 (Neumann) und Nr. 11 (Hartung), andere in den „Studia Grammatica“ oder in Einzelbänden; mehr vorläufige Arbeiten erscheinen in der Heftreihe „Linguistische Studien“. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ostberliner ZISW etwa vergleichbar ist, arbeiteten Mitte 1984 45~Wissenschaftler; ein Mitarbeiter war mit Fragen des Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten befaßt. Manfred W. Hellmann [S. 1266]Literaturangaben Bibliographie zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1976. (Sprache der Gegenwart. 16.) Dieckmann, W.: Sprache in der Politik. 2. Aufl. Heidelberg: Winter 1975. Kinne, M., u. B. Strube-Edelmann: Kleines Wörterbuch des DDR-Wortschatzes. 2. Aufl. Düsseldorf: Schwann 1981. Klappenbach. R., u. W. Steinitz: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bde. 1–6. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1964 ff. Klaus, G.: Sprache der Politik. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Sprachliche Kommunikation und Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Hartung. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sprache und Gesellschaft. 2.) Lehmann, H.: Russisch-deutsche Lehnbeziehungen im Wortschatz offizieller Wirtschaftstexte der DDR. Düsseldorf: Schwann 1972. (Sprache der Gegenwart. 21.) Ludz, P. C.: Mechanismen der Herrschaftssicherung. Eine sprachpolitische Analyse gesellschaftlichen Wandels in der DDR. München, Wien: Hanser 1980. Moser, H.: Sprachliche Folgen der politischen Teilung Deutschlands. Düsseldorf: Schwann 1962. (Beihefte zum Wirkenden Wort. 3.) Zeitschrift„Muttersprache“, Heft 3/4.1981, („Sprache in Deutsch-Land“), Wiesbaden. Reich, H. H.: Sprache und Politik. Untersuchungen zu Wortschatz und Wortwahl des offiziellen Sprachgebrauchs in der DDR. München: Huber 1968. (Münchener Germanistische Beiträge, 1.) <LI>Zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1973. (Sprache der Gegenwart. 18.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1261–1266 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Versicherung der DDR

Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…

DDR A-Z 1985

Volksfront (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und Nationalsozialismus zu ziehen. In der V. sollten alle antifaschistischen Parteien und politischen Kräfte — einschl. der bürgerlich-demokratischen, christlich orientierten usw. — zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit sollte auf dem Boden der parlamentarisch-demokratischen Ordnung erfolgen und diese gegen faschistische Angriffe verteidigen. Als Kern der V. galt die Aktionseinheit der Arbeiterklasse, eine Forderung, die — zumindestens in ihrer Zukunftsperspektive — den jeweiligen kommunistischen Parteien die Führung innerhalb der V. sichern sollte. Aus der Sicht der Komintern war der Faschismus Ausdruck der Interessen des Finanz- und Großkapitals; entsprechend sollten derartige Großunternehmen enteignet werden, um den Faschismus mit „seinen Wurzeln“ auszurotten. Die V.-Politik beendete die Angriffe auf die Sozialdemokratie, in der diese als „Sozialfaschismus“ und als „Hauptfeind“ bezeichnet worden war. Ferner verzichtete die Komintern mit der Konzeption der V. auf den Sozialismus („Räte-Deutschland“) als unmittelbares, politisches Ziel. Ihm wurde jetzt eine Phase parlamentarischer Demokratie vorgeschaltet, in der der Kampf um das sozialistische Endziel fortgesetzt werden sollte. Versuche, die deutsche Emigration in einer V. in Paris zusammenzufassen, scheiterten letztlich an dem Führungsanspruch der Vertreter der KPD. V.-Regierungen gab es in Frankreich (Koalition aus Vertretern der Sozialistischen Partei Frankreichs und der französischen [liberalen] Radikalsozialisten mit parlamentarischer Unterstützung der Kommunistischen Partei Frankreichs) und in Spanien (anfänglich ebenfalls parlamentarische Unterstützung durch die Kommunistische Partei Spaniens, später mit deren Regierungsbeteiligung). Alle derartigen bündnispolitischen Versuche endeten spätestens mit dem Abschluß des deutsch-sowjetischen Nichtangriffspaktes („Hitler-Stalin-Pakt“) am 23. 8. 1939. Bis in die Reihen der Kommunisten galt dieser Vertragsabschluß als Verrat am Antifaschismus. Die mit der V.-Politik verbundene Neuorientierung kommunistischer Strategie und Taktik bildete jedoch die Grundlage für die Politik der KPD/SED nach 1945 in der SBZ/DDR gegenüber den anderen Parteien, für die Gründung des Deutschen Volkskongresses und die Nationale Front, für die Konzeption einer antifaschistisch-demokratischen Übergangsphase zu einer volksdemokratischen Ordnung (Geschichte der DDR) usw. — Auch die Versuche der KPD/SED, auf die Entwicklung in den Westzonen und in der Bundesrepublik Einfluß zu nehmen, insbesondere deren Bemühungen, Teile der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), der Gewerkschaften und bürgerliche Gruppen für die Deutschlandpolitik der SED zu gewinnen, erinnerten vielfach an die Konzeption der V. Der Begriff V. wird jedoch weder von der SED noch von der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) in diesem Zusammenhang verwendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1439 Volksaussprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volkskammer

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der V. wurde auf dem VII. Weltkongreß (1935) der Komintern als Bezeichnung für eine neue Form der Bündnispolitik geprägt. Der Übergang zur V.-Politik war Ausdruck einer Änderung der strategischen Linie der Komintern. Sie versuchte mit dieser neuen politischen Konzeption Schlußfolgerungen aus dem Scheitern der kommunistischen Parteien — insbesondere der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) — vor dem Faschismus und…

DDR A-Z 1985

Kybernetik (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgab, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu, die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, die K. insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u.a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in [S. 780]das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u.a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, den Einsatz der K. und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -verwaltung besondere Beachtung, So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch um 1968 aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Verwirklichung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurden ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft und [[Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u.a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779–780 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Laienkunst

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche…

DDR A-Z 1985

Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät (vgl. Statut des StAL. vom 13. 6. 1973 in: GBl. I, S. 369). Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektivverträgen, Tarifverträgen und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS), Dresden, sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik (KDT) in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW); Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ her[S. 1301]aus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist seit 1977 Wolfgang Beyreuther (Mitgl. der ZK der SED und des Ministerrates der DDR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1300–1301 Staatssekretär für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Berufsbildung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…

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Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission (Planung) und des Ministeriums der Finanzen (MdF); ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Studienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie die Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das M. wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (1984) Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme (SED) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs Günter Bernhardt (SED) geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Als zentrale Forschungseinrichtung im Bereich des Hochschulwesens ist dem MHF. das am 15. 2. 1982 gegründete Zentralinstitut für Hochschulbildung unterstellt. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z.B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z.B. u.a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler und multilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Fachschulen; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 904 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und Energie

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…

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Anarchismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker des A. sind vor allem William Godwin (1756–1836), Pierre Joseph Proudhon (1809–1865), Max Stirner (1806–1856), Michael A. Bakunin (1814–1876), Peter A. Kropotkin (1842–1921), Sergej Netschajew (1846–1882). Der A. war und ist seinem ideologischen Selbstverständnis entsprechend uneinheitlich und vielfach zerstritten. Neben Vertretern eines ethischen A., die auf moralische Erziehung und Überzeugung hoffen, stehen solche, die durch individuellen Terror „die Massen wecken“, den jeweiligen Staat als „Gewaltsystem“ entlarven wollen. Das Verhältnis zwischen A. und der marxistisch beeinflußten, aber auch der reformerischen Arbeiterbewegung war von Anbeginn gespannt, wenn nicht feindlich. Die I. Internationale (Internationale Arbeiterassoziation 1864–1876) zerbrach an diesem Gegensatz. Einen gewissen Einfluß hatte der A. im 19. Jahrhundert vor allem in Rußland und — bis in die Gegenwart fortwirkend — in den romanischen Ländern, im 20. Jahrhundert insbesondere in Form des sich auf den von revolutionären Gewerkschaften geführten wirtschaftlichen Kampf orientierenden Anarchosyndikalismus (Syndikalismus). Der Marxismus-Leninismus in der DDR sieht im A. eine „kleinbürgerliche, pseudorevolutionäre, politische und ideologische Strömung, die jede staatliche und politische Organisation prinzipiell ablehnt. Infolge seiner Mißachtung des politischen Kampfes der Arbeiterklasse um die Staatsmacht, seiner feindlichen Haltung gegenüber der marxistisch-leninistischen Partei der Arbeiterklasse und seiner Ablehnung der Diktatur des Proletariats als Instrument zum Aufbau der sozialistischen Gesellschaft, spielte der A. eine negative, hemmende Rolle in der Arbeiterbewegung.“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 36) Im Verlauf und in der Folge der Studenten- und Jugendbewegung nach 1967 in den westlichen Industriestaaten, aber auch in revolutionären Bewegungen der Dritten Welt, hat es Versuche zur erneuten Verlebendigung des A. gegeben. Derartige Gruppierungen werden zwar marxistisch-leninistisch als Teil der „antiimperialistischen Bewegung“ begriffen; sie gelten jedoch als zu bekämpfende Feinde: „Objektiv dient der A. der Spaltung der antiimperialistischen Bewegung, dient damit den Interessen des Monopolkapitals und wird von ihm politisch und ideologisch genutzt. Der Kampf gegen den A. in allen heutigen Erscheinungsformen ist eine wichtige Aufgabe der marxistisch-leninistischen Parteien.“ (a.a.O., S. 37) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46 Amt für Preise beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Angelsport

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Sozialutopische und politische Bewegung, die Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und Brüderlichkeit unter Ablehnung jeder Form von Herrschaft herzustellen sucht. In politischen, rechtlichen, organisatorischen und weiteren Zwängen sieht der A. die Ursachen von Ungleichheit und Ungerechtigkeit; an deren Stelle sollen der freiwillige Zusammenschluß „freier Menschen“ und die freiwillige Kooperation zwischen kleinen und überschaubaren Gruppen treten. Theoretiker…

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Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR (1985)

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen diskutiert und in Form von Beschlüssen für die — fast alle im Verband organisierten — Bildenden Künstler der DDR als verbindlich erklärt (vgl. die Darstellung der Beschlüsse der bisherigen 9 Verbandskongresse Bildende Kunst, II.). Zu den Aufgaben der Mitglieder des VBK heißt es im Statut (Fassung des VII. Kongresses des VBK 1974 in Karl-Marx-Stadt): „Der VBK sieht den Sinn des Schaffens seiner Mitglieder darin, daß sie mit all ihren schöpferischen Fähigkeiten zur Entwicklung und Festigung des sozialistischen Weltbildes der Werktätigen der DDR beitragen. Als konsequenter Verfechter der Methode des sozialistischen Realismus nutzt er die spezifischen Wirkungsmöglichkeiten der künstlerischen Gattungen und Genres, um das Denken und Fühlen der Menschen, ihre Fähigkeit zum ästhetischen Erleben und Gestalten im Sinne der humanistischen Wertvorstellungen der sozialistischen Gesellschaft zu bereichern und zu vertiefen. Darum ist der Verband bestrebt, seine Mitverantwortung bei der ästhetischen Gestaltung aller Lebensbereiche, der Umwelt im Arbeits- und Freizeitbereich einschließlich des bildnerischen Volksschaffens, wahrzunehmen.“ Zu den Grundprinzipien der Arbeit des VBK gehören die Anerkennung der SED als führende Kraft in der DDR, die gesellschaftspolitische Indienstnahme der Kunst unter den Aspekten der sozialistischen Volkserziehung, des Patriotismus und des Proletarischen ➝Internationalismus. Hauptaufgaben des VBK sind die Pflege des künstlerischen Erbes (bis 1965 beschränkt auf die Entwicklung der Kunst bis zum Realismus und frühen Impressionismus des ausgehenden 19. Jh., seit der 2. Hälfte der 60er Jahre unter Einbeziehung des Expressionismus und seit 1971 unter Ausdehnung der Erbeaneignung auf alle wichtigen Stilrichtungen der Moderne einschließlich der nicht-gegenständlichen Formen) aus der Sicht der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Kulturauffassung, die Mithilfe bei der Bildung einer sozialistischen deutschen Nationalkultur (Nationale Geschichtsbetrachtung), die für die materielle Lebenssituation der Künstler wichtige Vermittlung von Werkverträgen mit Betrieben in Industrie und Landwirtschaft sowie die Organisation von Ausstellungen (z.B. alle 4 Jahre Kunstausstellung der DDR in Dresden) und die Mitwirkung bei der Vergabe des Kunstpreises des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Zusammenfassend ergeben sich daraus neben der Steuerung der Kunstproduktion im Sinne der Partei die Kontrolle und gesellschaftspolitische Lenkung der Künstler als zentrale Funktionen des VBK. Eine Erweiterung der Verbandsaufgaben brachte der IV. Kongreß von 1959, auf dem die Einbeziehung des bildnerischen Volksschaffens in Verbandsausstellungen, die Mitarbeit der Künstler bei der Industrieformgebung und Wohnkultur sowie eine auf die Weckung und Befriedigung des Kunstbedarfs zielende, kontrollierte Ankaufs-, Ausstellungs- und Verkaufspolitik beschlossen wurden. Weiter bemüht sich der VBK um die Aktivierung der Gemeinschaftsarbeit der Künstler und nimmt auf die Förderung des künstlerischen Nachwuchses in Gestalt von „Entwicklungsaufträgen“, Stipendien und zinslosen Darlehen Einfluß. Für seinen Mitgliedsbeitrag an den Verband — jährlich je nach Einkommen zwischen 36 und 1200 Mark — kommt der Künstler in den Genuß der Betreuung seiner Werkverkäufe durch den Staatlichen Kunsthandel. Darüber hinaus erwirbt er das Anrecht auf Gratifikationen wie kostenlose Kuraufenthalte und Reisen vorwiegend in das sozialistische (seit etwa 1980 gelegentlich auch ins westliche) Ausland zu Ausstellungsbesuchen, auf Versorgung mit Arbeitsmaterial durch den Versandhandel „konsument Künstlerbedarf“ (1400 Sortimentsartikel; gemeinsam gegründet vom VBK und dem Ministerium für Kultur) sowie auf Benutzung der verbandseigenen Druckwerkstätten in Dresden und Halle. Die Mitgliedschaft im VBK muß durch Vorlage von Arbeiten beantragt und in einem Aufnahmegespräch bei der Leitung der Fachsektion im jeweiligen Bezirk begründet werden. Die Aufnahme erfolgt jeweils durch Beschluß des Bezirksvorstandes und bedarf der Bestätigung durch den Zentralvorstand (ZV). — Hierbei wird in der Regel eine 3jährige Kandidatenzeit festgelegt. Danach wird die in diesem Zeitraum geleistete Arbeit bewertet und über die volle Mitgliedschaft entschieden. Der Verband hat 1984 über 5.000 Mitglieder. Der Organisationsaufbau des Verbandes folgt dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus, d.h. alle Leitungen werden für 4 Jahre von unten nach oben gewählt. Der Verband ist regional in 15 Bezirksorganisationen und fachlich in Sektionen gegliedert. Folgende Sektionen bestehen: Malerei/Grafik, Plastik, Karikatur und Pressezeichnung, Gebrauchsgrafik, Formgestaltung, Kunsthandwerk, Restauration und Kunstwissenschaft. Auf den Verbandskongressen wird jeweils ein ZV gewählt, der seinerseits das Präsidium und den Präsidenten sowie das Sekretariat, das vom 1. Sekretär des Verbandes geleitet wird, wählt. Präsidenten des VBK waren seit 1952: Otto Nagel, Walter Arnold, Lea Grundig (von 1970 bis 1977 Ehrenpräsidentin), Gerhard [S. 1403]Bondzin und ist seit 1974 Willi Sitte, der auf dem IX. Verbandskongreß vom 15. bis 17. 11. 1983 wiedergewählt worden ist. Die Tätigkeit der Sektion Kunstwissenschaft, die seit Mitte der 50er Jahre dem Verband angeschlossen ist, konzentriert sich auf die Erarbeitung und Vermittlung einer marxistisch-leninistischen Geschichte der Kunst sowie auf die Theorievermittlung des sozialistischen Realismus. Diese Funktion der Kunstwissenschaft wird als entscheidend für die Kunstentwicklung und Kunstrezeption sowie für die „Planung und Leitung künstlerischer Prozesse“ in der DDR angesehen. Theoretisches Organ des VBK ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Bildende Kunst“; sie informiert sowohl über Kunstproduktion wie auch über Kunsttheorie und Kunstrezeption und enthält ferner Berichte über Ausstellungen sowie Mitteilungen aus dem VBK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1402–1403 Urheberrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR

Siehe auch: Verband Bildender Künstler der DDR: 1975 1979 Verband Bildender Künstler Deutschlands: 1969 [S. 1402]Der 1952 gegründete VBK der DDR (von 1950 bis 1952 Gruppe des Deutschen Kulturbundes) stellt im Bereich der Bildenden Kunst das zentrale Vermittlungsorgan für die von der SED und dem Ministerium für Kultur fixierte Kulturpolitik dar. Die von der Partei ausgegebenen, kunstpolitischen Richtlinien werden auf den in der Regel alle 4 Jahre tagenden Verbandskongressen…

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Demokratie, Sozialistische (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistisch-leninistische Staatslehre versteht unter SD. „die Ausübung aller politischen Macht durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten der Werktätigen unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei … Der sozialistische Staat und das sozialistische Recht sind grundlegende Elemente, Ausdrucksformen der sozialistischen Demokratie … Der Begriff der sozialistischen Demokratie umfaßt … auch die vielfältigen nichtstaatlichen Formen gesellschaftlicher Aktivität der Werktätigen. Der Begriff der sozialistischen Demokratie charakterisiert somit das gesamte politische System der sozialistischen Gesellschaft sowohl hinsichtlich seiner politisch-sozialen Struktur und demokratischen Organisation als auch seiner praktischen gesellschaftlichen Aktion.“ (Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1980, S. 279, 281) Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus ist jede Politik Ausdruck von Klasseninteressen. Dementsprechend gilt der Staat als „das entscheidende politische Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen. Mittels des Staates wird i.d.R. die ökonomisch herrschende zur politisch herrschenden Klasse.“ (Kleines politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost], S. 854) Mit der Erringung der Staatsmacht durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die für sich in Anspruch nimmt, vor allem die Interessen der Arbeiterklasse zu vertreten, und die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) habe der Staat allerdings seinen Charakter grundlegend gewandelt. Zwar sei auch der sozialistische Staat in der DDR [S. 265]Klassenstaat, er vertrete aber die Interessen der Mehrheit der Gesellschaft (der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten; Bündnispolitik; Klasse/Klassen, Klassenkampf) bzw. bei weiterer Ausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Interessen aller sozialer Klassen und Schichten. Die im wesentlichen einheitliche Eigentumsordnung habe zur Herausbildung allen gemeinsamer, grundsätzlicher Interessen geführt (Interessen/Interessenübereinstimmung). Diese Einheitlichkeit der Interessenlage mache es möglich, daß das Volk sich erstmals „souverän“ konstituieren könne. Es sei Ausdruck der Volkssouveränität, daß alle Staatsfunktionen (Legislative, Exekutive und Judikative) zur Gewalteneinheit zusammengefaßt werden. Ausdrücklich grenzt sich der Marxismus-Leninismus scharf gegenüber der Gewaltenteilung als Verfassungsgrundsatz parlamentarisch-rechtsstaatlicher D. ab. Aus der These von der gegebenen grundsätzlichen Interessenübereinstimmung werden weitreichende Folgen für die Stellung des Bürgers im Staat gezogen. Da das Verhältnis der einzelnen zum Eigentum im wesentlichen gleich sei, der Staat keine spezifischen Interessen, sondern das von der Partei formulierte und in staatliche Normen gegossene Gesamtinteresse repräsentiere, könne jeder sich in diesem mit seinen eigenen Interessen wiederfinden. Das Tätigwerden innerhalb des politisch-sozialen Systems sei daher nicht nur Recht, sondern immer auch zugleich Pflicht der Bürger. Grundrechte sind nach diesem Staatsverständnis immer zugleich Pflichten; die konkrete inhaltliche Ausfüllung der Rechte/Pflichten bleibt zudem gebunden an das, was von seiten der Partei jeweils als historisch notwendig und möglich in deren für das politische System verbindlichen Programm (Linie) Eingang gefunden hat. Erst in jüngerer Zeit hat sich ein gewisser Wandel im Rechtsverständnis der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie angebahnt. Bis in die 60er Jahre galt die Auffassung, daß im sozialistischen Recht objektives (die Rechtssubjekte bindendes) und subjektives (den Rechtssubjekten Ansprüche einräumendes) Recht zusammenfalle, es nur „einheitliche Normen“ gebe, die ein bestimmtes Verhalten bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen eindeutig vorschreiben. Seit den 60er Jahren hat sich in der DDR die Auffassung durchgesetzt, daß es auch im Sozialismus „subjektive Rechte“ gebe, d.h. die Normen des objektiven Rechts enthalten vielfach Anspruchsrechte und eröffnen Handlungsmöglichkeiten für den einzelnen. Diese Diskussion ist bisher nicht abgeschlossen: während die Mehrheit der Rechtswissenschaftler einer engen Auslegung der „subjektiven Rechte“ das Wort redet, nachdem das subjektive Recht sich wesentlich auf die Ausfüllung der objektiven Rechtsnormen beschränken soll, plädiert eine Minderheit dafür, die subjektiven Rechte zu echten Initiativrechten auszubauen, um so der SD. einen substantiellen Gehalt zu geben und zugleich die Stabilität des politischen Systems zu erhöhen. Bisher hat diese jüngere Entwicklung jedenfalls nicht dazu geführt, daß der einzelne gegenüber dem Staat in einem Rechtsstreit seine subjektiven Rechte durchsetzen könnte (Verwaltungsrecht); der einzelne bleibt noch immer auf Eingaben und Verwaltungsbeschwerden verwiesen. Gerechtfertigt wird diese Situation mit dem Argument, daß der sozialistische Staat als solcher nicht irren könne, Fehler begehen allenfalls einzelne Staatsfunktionäre bei der Auslegung einzelner Normen bzw. bei der Interpretation politischer Weisungen. Die postulierte Interessenübereinstimmung ist im übrigen Grundlage des gesamten politischen Systems. Die SED definiert sich selbst als „die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes“, als „die führende Kraft bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es sei ihre Aufgabe, „die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Strategie und Taktik politisch zu leiten“ (Programm der SED von 1976, IV.). Der Staat (Staatsapparat und Volksvertretungen) ist dabei ihr Hauptinstrument. Dem Führungsanspruch der Partei unterliegen die anderen Parteien ebenso wie die gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen). Der Demokratische Zentralismus und die Kaderpolitik sind wichtige Instrumente um den Führungsanspruch der Partei durchsetzen zu können und ein einheitliches Handeln der einzelnen Systemteile zu sichern. Die Beschlüsse der SED und die von den staatlichen Instanzen gesetzten rechtlichen Normen gelten als Ausdruck der „objektiv gemeinsamen gesellschaftlichen Interessen und einheitlichen Ziele“ aller Werktätigen. „Dabei sichert die Partei, daß bei der Verwirklichung der gemeinsamen Interessen aller Werktätigen entsprechend den konkreten Bedingungen und Möglichkeiten in den verschiedenen Etappen des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus auch spezifische Interessen einzelner Klassen, Schichten, Kollektive sowie der Bürger die notwendige Beachtung finden.“ (Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, a.a.O., S. 293) Aus diesem Omnikompetenzanspruch der Partei wird jede autonome Interessenartikulation außerhalb der dafür vorgesehenen Gremien und Formen (Volksvertretungen, Massenorganisationen, Eingaben, Beschwerden usw.) ausdrücklich abgelehnt. Forderungen nach konkurrierenden Parteien, parteiunabhängigen Interessenverbänden usw. werden als „revisionistisch“ (Revisionismus) abgelehnt. Sie seien Versuche des Klassenfeindes, die „Einheit des Volkes“ aufzuspalten und bedrohten die Führungsrolle der Partei. Insbesondere nach dem Prager Frühling (1968) und den Ereignissen in Polen (1980 ff.) ist der ideologische Kampf gegen den Pluralismus und den Demokratischen ➝Sozialismus verstärkt worden. Forderungen, das „Volkseigentum“, das auch in der staatsrechtlichen Literatur der DDR zutreffend als Staatseigentum bezeichnet wird, wirklich zu vergesellschaften (z.B. durch Einführung eines „Gruppeneigentums“ der Belegschaften, durch Ausweitung der Mitwirkung zur Mitentscheidung in ökonomischen Fragen), werden als „Angriff auf die Grundlagen des Sozialismus“, feindlich und revisionistisch bekämpft. Da der [S. 266]Staat der DDR bereits der Staat aller sei, sei Staatseigentum bereits Gemeineigentum. Eine Aufsplitterung des Eigentums bzw. die Delegation von Verfügungsrechten über das Eigentum an die Basis der Gesellschaft würde lediglich die Staatsmacht schwächen und Gruppeninteressen fördern. Unerörtert bleibt von offizieller Seite jedoch immer die tatsächliche Kumulation der Verfügungsgewalt über den gesamten Wirtschaftsprozeß in der politischen Führungsspitze bei relativer Einflußlosigkeit der Produzenten bzw. des gewöhnlichen Staatsbürgers. Der Begriff SD. hat die Begriffe „Diktatur des Proletariats“ und Arbeiter-und-Bauern-Macht bzw. Staat seit den 60er Jahren in der Agitation und Propaganda etwas in den Hintergrund treten lassen. Die Kontinuität des ideologischen und staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Marxismus-Leninismus ist dadurch jedoch nicht unterbrochen worden. Auch heute noch ist „die Politik der SED … auf die weitere allseitige Stärkung des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern als einer Form der Diktatur des Proletariats gerichtet, die die Interessen des ganzen Volkes … vertritt“ (Programm der SED von 1976, II. C.). Die Aufnahme des Begriffes SD. als eine der zentralen Kategorien des marxistisch-leninistischen Staatsverständnisses diente zum einen der Abwehr von Angriffen aus dem Westen. Bedeutsamer ist aber wohl die Einsicht gewesen, daß der Abschluß der Phase der Enteignungen und der umfassenden sozialstrukturellen Eingriffe (vor allem in den Jahren 1945–1961) bei gleichzeitiger Herausbildung einer sozial und ökonomisch ausdifferenzierten, hochentwickelten Industriegesellschaft neue Formen der Mitwirkung notwendig machte, um die gesellschaftlichen Gruppen effektiver in das politische System zu integrieren. Der Ausbau der Mitwirkungsformen zielt allerdings nicht auf eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen in die Gesellschaft, sondern auf die „Erhöhung der Effektivität der staatlichen Leitung“. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“ hat inzwischen Eingang in die Verfassung der DDR gefunden und verdeutlicht diese Intention (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte). Dabei geht es vor allem um die Beteiligung der Bürger durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge in der Phase der Entscheidungsvorbereitung und um die optimale Ausführung einmal getroffener Entscheidungen. Innerhalb der Massenorganisationen und der Volksvertretungen findet zugleich eine begrenzte und kontrollierte Artikulation von Einzelinteressen statt. Soweit es sich um Mitentscheidungsrechte handelt (z.B. im Betrieb; Betriebsgewerkschaftsorganisationen [BGO]) bleiben diese eingebunden in die Strukturen des Demokratischen Zentralismus innerhalb der auf die Führungsrolle der Partei verpflichteten Verbände und Institutionen. Bedeutung, hat vor allem die Beratung der Partei und des Staatsapparates durch Experten erlangt, für die seit den 60er Jahren eine große Zahl von ständigen und zeitweiligen Beratungsgremien auf allen Ebenen des Partei- und Staatsaufbaus entstanden sind. — Der Ausbau der Mitwirkungsformen wird auch zukünftig angestrebt: „Die Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt, ist die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Die in vielfältigen Formen erfolgende Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und der Wirtschaft wird immer mehr zum bestimmenden Merkmal des Lebens im Sozialismus.“ (Programm der SED von 1976, II. C.) Der Marxismus-Leninismus grenzt die SD. deutlich gegenüber dem liberalen Demokratieverständnis des Westens ab: Gewaltenteilung, Parteienkonkurrenz mit entsprechenden Wahlverfahren, autonomes Verbandswesen, Sicherung einer autonomen Sphäre des einzelnen gegenüber dem Staat usw. gelten als „bürgerlich“. Sie dienten letztlich auch in kapitalistischen Systemen nur der Verschleierung der tatsächlich gegebenen Klassenherrschaft der Bourgeoisie. Gemäß der marxistischen Formationslehre (Gesellschaftsordnung) stellt die bürgerliche D. allerdings dennoch einen Fortschritt gegenüber dem absolutistischen Feudalstaat dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht sowie Rede- und Koalitionsfreiheit gebracht und damit die Voraussetzungen für die Überwindung der kapitalistischen Gesellschaft geschaffen habe. Die bürgerliche D. sei zwar eine „Diktatur der Minderheit über die Mehrheit“, der Bourgeoisie über das Proletariat, bilde aber ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus. Grundrechte, Sozialistische; Verfassung; Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 264–266 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD)

Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistisch-leninistische Staatslehre versteht unter SD. „die Ausübung aller politischen Macht durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten der Werktätigen unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei … Der sozialistische Staat und das sozialistische Recht sind grundlegende Elemente, Ausdrucksformen der sozialistischen Demokratie … Der Begriff der sozialistischen Demokratie umfaßt … auch die vielfältigen nichtstaatlichen…

DDR A-Z 1985

Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…

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Ministerium des Innern (MdI) (1985)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der Kommission für Nationale Sicherheit beim Politbüro entschieden, vom MdI. durchgeführt und von der Abteilung Sicherheit beim ZK der SED kontrolliert werden. Für Fragen der Organisation des Dienstes in den Organen des MdI. ist der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) zuständig. Das MdI. wird geleitet vom Minister, der gleichzeitig Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) ist. Die Stellvertreter des Ministers leiten die übrigen Organe des MdI., die Feuerwehr und den Strafvollzug sowie die einzelnen Dienstzweige der VP: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminal- und Transportpolizei. Minister und Chef der Deutschen Volkspolizei ist (1984) Generaloberst Friedrich Dickel (SED). 1. stellv. Minister ist Generalleutnant Rudolf Riss (SED). Die übrigen Stellvertreter des Ministers sind: Generalmajor Lothar Ahrendt, Generalleutnant Günter Giel, Generalleutnant Werner Reuther, Generalleutnant Rudolf Tittelbach und Generalleutnant Karl-Heinz Wagner (alle SED). Das MdI. war bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) oberstes staatliches Führungsorgan der bewaffneten Kräfte der DDR. Der Hauptstab des MdI. führt jetzt die dem MdI. unterstehenden bewaffneten Kräfte: die Bereitschaften der VP und die Kompanien der Transportpolizei. Zu den kasernierten Einheiten gehören die Offiziershochschule und die Unterführerschule des MdI-Kasernierte Einheiten sowie andere Einheiten. Das MdI. ist zuständig für die Ausbildung der Kampfgruppen. Der Bereich der Zivilverteidigung wurde aus dem MdI. ausgegliedert und dem Ministerium für Nationale Verteidigung zugewiesen. Das MdI. übt ferner die politische und fachliche Aufsicht über den Staatssekretär für Kirchenfragen aus und leitet die Stellvertretenden Vorsitzenden der örtlichen Räte für Inneres an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 898 Ministerium der Justiz (MdJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der…

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Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer und überlebenden Opfer des Naziregimes aus der VVN ausgeschieden. Das KdAW. gilt als von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gelenkte, kommunistische gesellschaftliche Organisation (Massenorganisationen), „deren Existenz und Wirken sich aus den besonderen historischen und nationalen Bedingungen“ (in der DDR) ergibt. Ohne Teil der Nationalen Front der DDR zu sein, arbeitet sie eng mit dieser zusammen. Bereits im März 1958 erklärte der Vorstand des KdAW.: „Den Ehrentitel ‚Widerstandskämpfer‘ verdient nur, wer auch heute die Führung der Partei der Arbeiterklasse anerkennt, die Einheit der Partei schützt und leidenschaftlich verteidigt und alles tut für den Aufbau des Sozialismus.“ [S. 735]Im Zuge einer seit 1974 zu beobachtenden starken Betonung des antifaschistischen Widerstandes und des damit verbundenen Versuches, diesen Widerstand als eine besondere Form des Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zu verstehen, wuchsen auch dem KdAW. neue Aufgaben zu. Leitungsorgane des KdAW. sind die Zentralleitung und das aus deren Mitgliedern gewählte Präsidium und Sekretariat. Als regionale Untergliederungen bestehen 15 Bezirks- und 111 Kreiskomitees. Das KdAW. hatte 1983 ca. 2.500 Mitglieder. Als weitere Untergliederungen bestehen die Sektion ehemaliger Spanienkämpfer, die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg (zu denen E. Honecker gehört) sowie Arbeitsgemeinschaften für verschiedene Konzentrationslager, z.B. die „Lagergemeinschaft“ Buchenwald-Dora, und eine Reihe anderer sog. Aktivs. Dem KdAW. obliegt vor allem die Vermittlung des „Erfahrungsschatzes des nationalen und internationalen Kampfes gegen den Faschismus“; es hat also im Rahmen der in der DDR betriebenen „historisch-revolutionären Traditionspflege“ eine wichtige propagandistische und erzieherische Funktion (Nationale Geschichtsbetrachtung). In den 80er Jahren ist es verstärkt in die allgemeine Auseinandersetzung zwischen Ost und West einbezogen worden (z.B. in der Rüstungsfrage). Für Mitglieder des KdAW. (sog. „Kämpfer gegen den Faschismus“) bestehen Sonderregelungen in der Altersversorgung (Renten) bzw. werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Das KdAW. ist Mitglied der kommunistisch dominierten „Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR). Die FIR tagte im September 1982 erstmalig in Berlin (Ost). Bei dieser Gelegenheit unterstützten die Delegierten aus 24 Ländern uneingeschränkt die Positionen des Warschauer Paktes in der Abrüstungsfrage. — Das KdAW. unterhält ferner Beziehungen zu „Kameraden“-Organisationen in den sozialistischen Ländern, z.B. zum Verband der polnischen Widerstandskämpfer, aber auch zu vergleichbaren Verbänden in westlichen Staaten, z.B. dem Nationalen Verband ehemaliger Widerstandskämpfer Frankreichs und zur VVN — Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland. Vorsitzender der Zentralleitung des KdAW. ist seit 1974 Otto Funke (Mitglied des ZK der SED); er ist zugleich seit 1972 einer der 16 Vizepräsidenten des FIR. Als Monatszeitschrift erscheint als Organ des KdAW. „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 734–735 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer…

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Parteien (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Bildung antifaschistischer, demokratischer P. und Gewerkschaften zuließ, kam es zur Gründung folgender P. auf dem Territorium der heutigen DDR: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (11. 6. 1945), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (15. 6. 1945) — beide P. vereinigten sich am 21./22. 4. 1946 zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) —, Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) (26. 6. 1945) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (5. 7. 1945). Zusammenschluß dieser P. am 14. 7. 1945 im antifaschistisch-demokratischen Block, der am 5. 8. 1948 die neugegründete Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (29. 4. 1948) und am 7. 9. 1948 die neugegründete National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (25. 5. 1948) aufnahm. Am 17. 6. 1949 erfolgte die Umbenennung in Demokratischer Block, dessen P. und Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD]; Kulturbund der DDR [KB]) den Kern und die Träger der Nationalen Front der DDR bilden. Die SED nahm im Rahmen der Blockpolitik von Anfang an eine Führungsrolle gegenüber den bürgerlichen P. ein, deren anfängliche Selbständigkeit sie politisch und administrativ bekämpfte, indem prominente Gegner in deren Reihen neutralisiert oder ausgeschlossen bzw. der SED aufgeschlossene Kräfte unterstützt wurden. Nachdem diese Umwandlung bis zum Anfang der 50er Jahre abgeschlossen war, wurde den nichtsozialistischen P. als wichtigste Funktion die „Transmission“ zugewiesen. In diesem Sinn vermitteln und interpretieren diese P. die Entscheidungen der SED gegenüber solchen gesellschaftlichen Gruppen, die sich dem direkten organisatorischen Zugriff der SED entziehen mit dem Ziel, auch diese für deren Politik zu gewinnen und zu einem aktiven Engagement für deren Verwirklichung zu bewegen. Zugleich sollen diese P. die spezifischen Interessen der von ihnen angesprochenen Bevölkerungsgruppen in die politische Entscheidungsfindung mit einbringen und deren Mitwirkung im Staat ermöglichen. Nachdem das Mehrparteiensystem in der DDR zu einer bleibenden, auch staatsrechtlich verankerten Einrichtung geworden war und die ursprünglich bürgerlichen P. sich in ihrem politischen Charakter gewandelt hatten, wurde und wird den Erfahrungen dieser P., ihrer Mitarbeit am sozialistischen Aufbau weiterhin Bedeutung beigemessen. Insbesondere während der 60er Jahre, als die DDR im Zuge ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ihre eigene Entwicklung als modellhaft darstellte, sollte die Existenz der Block-P. beweisen, daß auch bei einer sozialistischen Umgestaltung eines entwickelten Industriestaats unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei nichtproletarischen Bevölkerungsschichten eine gesicherte politische, wirtschaftliche und soziale Perspektive eröffnet werden könne. Ist diese Funktion inzwischen auch in ihrer gesamtdeutschen Dimension abgeschwächt, so spielt sie doch weiterhin eine Rolle, vor allem im Rahmen der Auslandsaktivitäten der DDR. In neutralen wie auch in Entwicklungsländern wird besonders auf die Existenz eines Mehrparteiensystems hingewiesen und durch Delegationen unter Führung von Spitzenfunktionären der Block-P. demonstriert. Dem Anspruch der DDR nach bildet ihr Mehrparteiensystem einen historisch höheren Typ der Zusammenarbeit von P., der nicht mit den in westlichen Parteisystemen auftretenden Koalitionen verglichen werden könne. Das Zusammenwirken der P. mit der SED, deren Führungsrolle uneingeschränkt anerkannt wird, scheint sich aus der Sicht der SED-Führung befriedigend zu gestalten. Dennoch ist die weitere Existenz der Block-P. keineswegs gesichert, da ihre Legitimationsgrundlage in dem Maße schwindet, wie die von der SED verfolgte, auf politische und soziale Homogenisierung der Gesellschaft abzielende Politik Realität wird. Nachdem jedoch der VIII. Parteitag der SED 1971 die Ulbrichtsche Konzeption der „sozialistischen Menschengemein[S. 966]schaft“ als unzulässige Antizipation noch nicht erreichter harmonischer Gesellschaftsverhältnisse kritisiert und demgegenüber den Charakter einer noch relativ stark differenzierten Klassengesellschaft in der DDR betont hat, ergibt sich daraus auch die Rechtfertigung für die Fortsetzung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit anderen sozialen Klassen und Schichten und demzufolge auch für die Existenz der Block-P. als Medien dieser Bündnispolitik. Die Situation der Block-P. wird u.a. durch die Einschränkung ihrer politischen Wirkungsmöglichkeiten (z.B. Verbot der betrieblichen Organisation, der Organisierung der Mitglieder etwa in der NVA, in Hochschulen usw., von eigenen Unter- bzw. Nebengliederungen wie Jugend- oder Frauenorganisation) und das Verbot der öffentlichen Mitgliederwerbung kompliziert. Andererseits kommt den Block-P. in gewissem Umfang zugute, daß sie innerparteilich über einen Spielraum zur Diskussion kontroverser Meinungen verfügen. Auf Personen, die nicht Mitglied der SED sind, aber z.B. aus beruflichen Gründen ein Interesse am Nachweis „gesellschaftlicher Aktivität“ haben, können diese P. attraktiv wirken. Nachdem die Block-P. bis Anfang der 70er Jahre Mitgliederschwund zu verzeichnen hatten, konnten sie in den letzten Jahren ihre Mitgliederzahlen wieder erhöhen. 1982 hatte die LDPD 82.000, die NDPD 91.000 und die DBD 103.000 Mitglieder; der CDU gehörten 1981 120.000 Mitglieder an. Auf der zentralen staatlichen Ebene stellt jede der 4 Block-P. einen Stellv. des Vors. des Staatsrates sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 965–966 Parteidokument A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachdem der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Bildung antifaschistischer, demokratischer P. und Gewerkschaften zuließ, kam es zur Gründung folgender P. auf dem Territorium der heutigen DDR: Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) (11. 6. 1945), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) (15. 6. 1945) — beide P. vereinigten sich am 21./22. 4. 1946 zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) —,…

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1985: M

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der DDR (MD) Mietermitverwaltung Mietrecht Mikroelektronik Militarisierung Militärmissionen, Alliierte Militärpolitik Mindestlohn Ministerium der Finanzen (MdF) Ministerium der Justiz (MdJ) Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Außenhandel (MAH) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Geologie Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kohle und Energie Ministerium für Kultur Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Ministerium für Verkehrswesen (MfV) Ministerium für Volksbildung Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte Mitteldeutschland Möbelindustrie Moral, Sozialistische Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind

Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der…

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Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase in den Jahren von 1950 bis 1962, in der die Entwicklung der Initiative einzelnen Institutionen überlassen war, eine Aufbauphase in den Jahren 1963–1969, in der Entwicklung und Produktion von Rechnern durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen gekennzeichnet waren und in die der Aufbau einer eigenen Datenverarbeitungsindustrie fiel, eine Qualifizierungsphase, in der ab 1969/70 nicht nur die Zusammenarbeit der Länder des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Rahmen eines „Einheitlichen Systems der elektronischen Rechentechnik (ESER)“ begann, sondern ebenso ab 1972 Produktion und Einsatz von Rechnern der dritten Generation ihren Anfang nahmen, die Phase der Mikrorechentechnik, die ab etwa 1979 mit der Nutzung der Möglichkeiten der Mikroelektronik einsetzte. Bereits im Jahr 1950 setzten an der TH Dresden die ersten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der EDV ein. Der erste Rechner wurde jedoch erst 1955 vorgestellt. Es handelte sich um den vom VEB Carl Zeiss Jena konstruierten Digitalrechner mit der Bezeichnung „Oprema“ (Optische Rechenmaschine), der als Zwillingsrechner konzipiert war. Er diente ausschließlich der Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im Bereich der Technik. Ausgehend von den Arbeiten an der TH Dresden wurde der programmgesteuerte Rechner „D~1“ 1956 fertiggestellt, der ebenso wie sein ab 1957 verfügbarer Nachfolger „D~2“ eine Gemeinschaftsproduktion des VEB Funkwerk Dresden und der TH Dresden war. Im Jahr 1958 begann dann die Produktion des programmgesteuerten Rechenautomaten „ZRA~1“ (Zeiss Rechenautomat) im VEB Carl Zeiss Jena (Arbeitsgeschwindigkeit: 400–600 Einzeloperationen/Sekunde). Neben den bereits genannten Institutionen waren zu dieser Zeit auf dem Gebiet der Rechentechnik der im Jahr 1957 gegründete VEB Elektronische Rechenmaschinen (ELREMA) Karl-Marx-Stadt als sog. wissenschaftlicher Industriebetrieb, der im gleichen Jahr gegründete und der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unterstellte VEB Maschinelles Rechnen sowie das 1960 gegründete Zentralinstitut für Automatisierung (ZIA) tätig. Wirtschaft und Verwaltung standen zu dieser Zeit hauptsächlich halbautomatische Büromaschinen als technische Hilfsmittel zur Verfügung. Zum Teil wurden bereits Lochkartenrechner eingesetzt, deren Produktion 1960 im größeren Umfang anlief. Trotzdem blieb die Gesamtsituation hinsichtlich der Produktion und des Einsatzes von Lochkartenrechnern und elektronischen Rechenanlagen hinter den Erwartungen zurück. Es gab weder eine der Bedeutung der Rechentechnik gerecht werdende Konzeption der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit sowie der Produktion noch ausreichend Pläne für den Einsatz der vorhandenen Rechnerkapazitäten in Betrieben bzw. Rechenstationen. Unter dem Eindruck der unbefriedigenden Situation beschloß der Ministerrat der DDR zunächst im Juni 1963 ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“, um eine dauerhafte Überwindung der auf dem Gebiet der Elektronik offenbar gewordenen Schwierigkeiten einzuleiten. Eine parallel hierzu einberufene Regierungskommission legte als Ergebnis ihrer Untersuchungen ein vom Ministerrat im Juli 1964 beschlossenes „Programm zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ vor. In Ergänzung hierzu wurde weiterhin eine „Grundkonzeption zur Ent[S. 260]wicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ festgelegt. Erste Folge dieses Maßnahmenkomplexes war die Gründung der VVB Datenverarbeitung und Büromaschinen, in der 12 spezialisierte Fachbetriebe zusammengeschlossen wurden. Diese VVB ist dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellt worden und sollte als wissenschaftlich-technisches, ökonomisches und organisatorisches Führungszentrum der DDR für die Entwicklung der Datenverarbeitungstechnik tätig werden. Zur Unterstützung der VVB erfolgte die Gründung eines Instituts für Datenverarbeitung in Dresden (vormals ZIA). Seine Aufgabe war es vor allem, die Durchführung der mit den Ministerratsbeschlüssen festgelegten umfangreichen Maßnahmen zu überwachen. Entwicklungsarbeiten des VEB ELREMA und der Radeberger Rafena-Werke führten in den Jahren 1966–1967 zu der Fertigstellung des volltransistorisierten Rechners der 2. Generation „Robotron 300“ als Kernstück der maschinellen Datenverarbeitungstechnik in der DDR. Hinsichtlich seiner Leistungsfähigkeit entsprach der „R 300“ etwa der in den USA entwickelten „IBM 1400“. Trotz dieser Weiterentwicklungen kam in der Wirtschaftspraxis vornehmlich noch immer nur mechanisierte DV zum Einsatz. Um dieses Mißverhältnis zu ändern, wurden entsprechend den Beschlüssen des VII. Parteitages der SED (1967) zunehmend in Betrieben und Kombinaten volkswirtschaftlich wichtiger Industriezweige Rechner des Typs „Robotron 300“ eingesetzt. Anfang 1968 waren jedoch erst 18 Rechenanlagen fertiggestellt und ausgeliefert. Bis zur Produktionseinstellung im Jahre 1972 belief sich die Gesamtzahl der hergestellten „R 300“ auf insgesamt 350. Im Jahr 1969 beschlossen die Regierungen der RGW-Länder ein Abkommen über die arbeitsteilige Entwicklung, Produktion und Anwendung der EDV-Technik. Ziel war es, ein „einheitliches System elektronischer Rechentechnik (ESER)“ zu entwickeln, welches ein weitestgehend vereinheitlichtes System leistungsmäßig abgestufter, programmkompatibler elektronischer Rechner, dazugehöriger peripherer Geräte und Anwenderprogramme für die verschiedensten Einsatzgebiete vorsah. Zur gleichen Zeit wurde die Struktur der EDV-Industrie umorganisiert: Statt der bisherigen VVB Datenverarbeitungs- und Büromaschinen gründete man für den EDV-Bereich den VEB Kombinat Robotron Dresden. In diesem Kombinat faßte man vor allem die Betriebsstätten des VEB Rafena Radeberg zusammen. Die im Bereich der Büromaschinenindustrie bisher tätig gewesenen Betriebe vereinigte man unter dem ebenfalls neu gegründeten VEB Kombinat Zentronik Erfurt. Aufgrund mehrjähriger Forschungs- und Entwicklungsarbeiten im VEB Kombinat Robotron war die DDR im Jahr 1972 schließlich in der Lage, auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1972 eigene Rechnersysteme der 3. Generation vorzustellen. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1973 stellte die Datenverarbeitungsindustrie der DDR ihren ESER-Beitrag, die EDVA „EC 1040“ einschließlich Peripherie vor. Dieser Rechner bildete zwischen 1973 und 1979 den Kern des Produktionsprogramms von Robotron, und es zählte mit rd. 380.000 Operationen/s zu den Anlagen der mittleren Leistungsklasse. Wie es zu den Produktionsleistungen von Robotron offiziell hieß, waren in den zehn Jahren seines Bestehens zwischen 1969 und 1979 „mehr als 2.000 EDV-Anlagen, Prozeß- und Kleinrechner Anwendern im In- und Ausland übergeben“ worden, „darunter allein 200 Anlagen vom Typ EC 1040“. Der größte Teil der EC 1040-Produktion wurde in andere RGW-Länder, insbesondere in die Sowjetunion, exportiert. Ab etwa Mitte der 70er Jahre wurden in den Betrieben des VEB Kombinat Zentronik zunehmend Bürocomputer, Datenerfassungsgeräte und Fakturierautomaten in das Produktionsprogramm übernommen. Um diese Zeit galt im RGW die Reihe 1 des ESER als abgeschlossen. Nachdem einige Modelle der Reihe 1 noch technisch verbessert worden waren, wandte man sich einer weiteren Vervollkommnung des ESER und der Vorbereitung der Produktion von 7 neuen Rechnermodellen der Reihe 2 zu. Gegenüber den Modellen der Reihe 1 weisen die Anlagen der Reihe 2 u.a. folgende Merkmale auf: virtuelles Speicherprinzip, Mikroprogrammkonzept, Blockmultiplexkanäle sowie geringerer Raum- und Energiebedarf. Die DDR stellte ihren neuen ESER-Rechner, die EDVA „EC 1055“, erstmals auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 vor. Bei diesem Rechner handelt es sich um eine Vielzweckanlage der mittleren Leistungsklasse mit einer Operationsgeschwindigkeit von 450.000 Operationen/s. Mit der Serienproduktion begann man noch im Herbst 1978. Bereits 1977 stand die Leipziger Frühjahrsmesse erstmals im Zeichen der Mikroelektronik. Auf der Grundlage erster staatlicher Entwicklungskonzepte war Robotron endlich in der Lage, erste von der Mikroelektronik geprägte Erzeugnisse vorzustellen. Mit Beginn des Jahres 1978 präsentierte sich die EDV-Industrie mit einer neuen Produktionsstruktur: dem Kombinat Robotron waren nunmehr aufgrund von Beschlüssen des Zentralkomitees (ZK) der SED auch die Betriebe des Ende 1977 aufgelösten Kombinats Zentronik unterstellt worden. Ziel dieser Maßnahme sollte es sein, durch Konzentration von Forschung, Entwicklung, Produktion, Absatz und Service, die EDV- und Büromaschinenindustrie leistungsfähiger zu machen und der Mikroelektronik im Bereich der Rechentechnik zum Durchbruch zu verhelfen, um auf diese Weise [S. 261]das technologische Niveau zu heben, die Arbeitsproduktivität durch den Einsatz neuer Techniken zu erhöhen und den gegenüber führenden westlichen Industrieländern bestehenden Rückstand auf dem EDV-Sektor abzubauen. Auf dem nunmehr eingeschlagenen Kurs der „Intensivierung durch Mikroelektronik“ gestalteten sich die weiteren Aktivitäten von Robotron: auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1978 wurde das Mikrorechnersystem „robotron K 1520“ vorgestellt. Der „K 1520“ ist sowohl für den Einbau in Anlagen und Geräten als Steuerrechner als auch für den Aufbau eigenständiger Rechner konzipiert. 1980 folgten dann weitere Neuvorstellungen. Hierzu zählten erste Erzeugnisse aus dem bereits einige Jahre zuvor angekündigten Konzept eines modularen Erzeugnisprogramms „Dezentrale Datentechnik“, und zwar u.a. ein Platzreservierungsterminal, Datenerfassungssysteme, der Bürocomputer „A 5.103“, der Mikrorechner „K 1620“ aus der Mikrorechnerfamilie „K 1600“ sowie die elektronische Schreibmaschine „S 6.001“. Bestimmte Erzeugnisse dieses neuen Programms sind in das System der Kleinrechner des RGW (SKR) übernommen worden. 1981 und 1982 wurde das Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“ um weitere neue Geräte und Anlagen ergänzt. Daneben ergänzte man ebenso das ESER-Erzeugnisprogramm: 1981 zeigte Robotron auf der Leipziger Frühjahrsmesse ein weiterentwickeltes EDV-System, die ESER 2-EDVA „EC 1055 M“ mit 480.000 Op./s, welche sich durch eine vergrößerte Leistungsbreite, mehr Komfort und größeren Anwendernutzen auszeichnet. Mit dem seit etwa 1980 bestehenden Erzeugnisangebot und seinen Anwenderlösungen ist Robotron zweifellos ein deutlicher Schritt nach vorn gelungen. Dennoch sind nicht nur intensivere Anstrengungen nötig, um den Bedarf an EDV-Erzeugnissen aus eigener Produktion im Lande zu decken, sondern auch, um das gesteckte Ziel realisieren zu können, Anschluß an die westliche Entwicklung zu finden. II. Struktur der EDV-Industrie seit 1978 Den Beschlüssen der Partei- und Wirtschaftsführung folgend, sind zur Erzielung einer höheren Effektivität die Organisationsstruktur im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik verändert und im Zuge der hiermit verbundenen Maßnahmen neue Kombinate gebildet und dem Ministerium direkt unterstellt worden. Nach der 1978 vollzogenen Umorganisation und verschiedenen, danach folgenden mehrfachen Veränderungen der Aufbauorganisation von Robotron, gehören gegenwärtig folgende VEB dem Kombinat an: Robotron-Zentrum für Forschung und Technik Dresden, Robotron-Rationalisierung Weimar, Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt, Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt, Robotron-Elektronik Radeberg, Robotron-Elektronik Zella-Mehlis, Robotron-Meßelektronik „Otto Schön“ Dresden, Robotron-Secura-Werke Ost-Berlin, Robotron-Schreibmaschinenwerk Dresden, Robotron-Elektronik Dresden, Robotron-Elektronik Riesa, Robotron-Elektroschaltgeräte Auerbach, Robotron-Elektronik u. Zeichenanlagen Hoyerswerda, Robotron-Befehlsgeräte Leipzig, Robotron-Vertrieb Ost-Berlin, Dresden u. Erfurt, Robotron-Anlagenbau Leipzig, Robotron Export-Import Berlin-Ost, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR. III. Die Produktion von EDV-Anlagen Das Produktions- und Lieferprogramm der VEB Kombinat Robotron umfaßt folgende Erzeugnisse: Erzeugnisse der ESER, und zwar: EDVA EC 1055 u. EC 1055 M (Vielzweckanlagen, Operativ-Speicherkapazität von 16 M Bytes) sowie u.a. Magnetbandspeicher, Wechselplattenspeicher, Wechselplattensteuergeräte, Lochkartenleser, Drucker, Trommelzeichengeräte, Bildschirmsysteme, Multiplexsteuergeräte für Datenfernverarbeitung; Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, und zwar: Kommerzielle Basisrechnersysteme, Modulare Bürocomputerreihen, Datenerfassungsgeräte, Textsysteme, Terminals u. OEM-Erzeugnisse sowie seit 1984 CAD/CAM-Systeme, Heimcomputer und Personalcomputer; mechanische, elektrische u. elektronische Schreibmaschinen; Zeichenanlagen u. Organisationstechnik und außerhalb der Rechen- u. Schreibtechnik: elektronische Meßtechnik (komplette Ausrüstungen von Meßlabors, Geräte zur Meß- und Prüftechnik u.a.); Richtfunktechnik; Unterhaltungselektronik (Stereo-Kompaktanlagen, HiFi-Stereo-Steuergeräte, Rundfunkgeräte u. Fernsehempfänger) sowie Befehlsgeräte, Stromversorgungsmodule u. Magnetköpfe. IV. EDV-Software Im Software-Bereich wurden für die ESER-Rechner verschiedene maschinenorientierte und problemorientierte Systemunterlagen entwickelt, die für die neuen Rechner auch ganz spezielle Anwendungslösungen beinhalten. Hierzu zählen u.a.: eine Software-Lösung für eine „komplexe Materialwirtschaft für Industrie und Handel“ auf der Grundlage des Basisrechnersystems A~6.402 unter Einbeziehung von on-line-gekoppelten Bildschirmterminals; das mikrorechnergesteuerte Krebsbestrahlungs-Planungssystem „DOPSY“, ein interaktives System für die Strahlentherapie auf Basis des Mikrorechnersystems K 1630; das Geburtenüberwachungssystem „NATALI“ für eine mikrorechnergesteuerte Überwachung des Geburtsvorganges auf Basis des Bürocomputers A 5.120; das Org- und Software-Paket „MARMEDO“ mit Möglichkeiten einer Röntgen- und EKG-Befundbeschreibung und einer rechnergesteuerten Terminkontrolle sowie das „Reservierungs- und Informationssystem für das Hotelwesen, AURIS 1600“ in drei Ausführungen, entweder auf Basis des Platzreservierungsterminals K 8.927 oder auf Basis von Rechnern. Daneben bietet Robotron spezielle Problemlösungen z.B. für Banken, Sparkassen, das Postwesen und Versicherungen, für das Bauwesen, die Erdölindustrie und die Landwirtschaft an. V. EDV-Schulung Nach der Neuorganisation von Robotron 1978 begann man mit der Vereinheitlichung des EDV-Schulungssystems. Inzwischen werden die einzelnen Lehrveranstaltungen in folgenden Betrieben durchgeführt: im Schulungszentrum des VEB Robotron-Anlagenbau Leipzig, im Direktionsbereich Schulung des VEB Robotron-Vertrieb Berlin (Ost), im Schulungsbereich des VEB Robotron-Vertrieb Dresden, im Bereich für Schulungsleistungen des VEB Robotron-Vertrieb Erfurt, im Schulungszentrum des VEB Robotron-Büromaschinenwerk Sömmerda, im Schulungszentrum Oelsnitz des VEB Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt sowie im VEB Robotron-Optima Büromaschinenwerk Erfurt. Das Schulungszentrum in Leipzig übt im Rahmen der Robotron-Schulungsleistungen eine Leitfunktion aus. Bereits im Herbst 1959 begann man in Leipzig als Institution des damaligen Industriezweigs Datenverarbeitung/Büromaschinen mit der EDV-Schulung. Verbindlich für alle diese Schulungseinrichtungen ist gegenwärtig ein Lehrgangssystem „zur modellbezogenen Weiterbildung von Fachkräften für die Anwendung und den Einsatz folgender Anlagen, Geräte und Systeme“: EDVA, Dezentrale Datentechnik, Kleinrechner, Programmierbare Kleinstrechner, Mikrorechner, Datenfernverarbeitungssysteme, Datenerfassungssysteme, Buchungs- u. Fakturierautomaten, Schreib-u. Organisationstechnik sowie Baugruppen. Die einzelnen Lehrgänge bestehen aus Vorträgen, Unterrichtsgesprächen und Praktika. Das nach dem Bausteinsystem angelegte Ausbildungsprogramm vermittelt nicht nur Kenntnisse über Hard- und Software, sondern gibt ebenso ausgewählten Führungskräften die Möglichkeit, an speziellen Schulungskursen auf der Grundlage festgelegter Weiterbildungsprogramme teilzunehmen. Nach dem Schulungsprogramm für 1982 ergibt sich in der Regel eine getrennte Aufgabenteilung der einzelnen Schulungszentren nach Erzeugnissen. Die Arbeitsteilung zwischen den Schulungsorten gilt gegenwärtig als noch nicht genügend koordiniert. VI. Organisationsformen beim Einsatz von EDVA Unter Fortsetzung des bereits seit einigen Jahren festzustellenden Trends einer Zentralisierung der EDV-Kapazitäten in Rechenzentren sehen die Planungen bis 1980 und darüber hinaus folgende Organisationsformen der Nutzung von EDVA vor, von denen einige bereits realisiert worden sind: Gemeinschaftsrechenzentren für mehrere Betriebe oder Kombinate in den Fällen, in denen territoriale oder zweigliche Rationalisierungsmöglichkeiten diese Organisationsform zweckmäßig erscheinen lassen (Datenverarbeitungszentren mit kollektiver Nutzungsmöglichkeit von EDVA); bereichsbezogene Rechenzentren und Rechenbetriebe mit z.T. schon realisierten Formen kollektiver Nutzung auf der Basis von Teilhabersystemen; Dienstleistungsrechenzentren des seit Anfang 1980 bestehenden Volkseigenen Kombinats Datenverarbeitung in Berlin (Ost) mit seinen Datenverarbeitungszentren (VEB DVZ) in allen Bezirkshauptstädten der DDR, die bereits in Einzelfällen auf der Basis von Teilhabersystemen kollektiv genutzt werden; [S. 263] * Rechenzentren mit Datenfernverarbeitungstechnik für die Abwicklung von Projekten im Teilnehmerbetrieb und ersten Ansätzen des Einsatzes von Mehrrechnersystemen (Beispiel: VEB Kombinat Robotron, Akademie der Wissenschaften der DDR); individuell genutzte Rechenzentren in größeren Betrieben, Kombinaten, der Akademie der Wissenschaften oder Universitäten, wo zu lösende Aufgaben diese Organisationsform der EDV erforderlich machen und eine Auslastung der Anlagen gegeben ist. VII. EDV-Einsatzgebiete und -bereiche Informationen über wirtschaftliche Tatbestände sind notwendig, um Entscheidungen treffen zu können. Partei- und Wirtschaftsführung der DDR sind daher bestrebt, mit Hilfe eines konzentrierten EDV-Einsatzes den Informationsprozeß und damit verbunden die Berichterstattung über den Planvollzug möglichst optimal zu gestalten. So werden EDVA in der DDR in nahezu sämtlichen volkswirtschaftlichen Bereichen eingesetzt: in Industrie, Bauwesen, Handel und Versorgung, Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, Verkehrswesen einschließlich Schiffahrt, in Wissenschaft und Technik sowie im Bildungswesen. Dabei zählen der Schwermaschinen- und Anlagenbau, der Bereich der Elektrotechnischen und elektronischen Industrie, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik) sowie örtliche Staatsorgane (Staatsapparat) zu den zahlenmäßig stärksten Nutzergruppen. Die wichtigsten Aufgabenkomplexe sind: Rechnungsführung und Statistik, Lenkung und Kontrolle, Planung und Bilanzierung, technologische Produktionsvorbereitung und wissenschaftlich-technische Berechnungen. Um einen möglichst effektiven EDV-Einsatz zu gewährleisten, sind verschiedene vereinheitlichte und datenverarbeitungsgerechte Belege geschaffen worden. VIII. Rechnergestützte Informationssysteme In der DDR sind verschiedene Ausprägungsformen rechnergestützter Informationssysteme entwickelt worden. Einige dieser Informationssysteme gibt es nicht mehr, entweder weil sie aus technischen und organisatorischen Gründen nicht in der geplanten Weise realisiert werden konnten, oder weil ihre Konzeption nicht im Einklang mit neu gesetzten ideologischen Leitlinien stand. Es handelte sich hierbei um folgende Informationssysteme: Operative Informationssysteme (1964/65), das volkswirtschaftliche Informationssystem (1965 bis 1971), integrierte Leitungs- und Informationssysteme (1967) sowie integrierte Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (1967 bis 1971). Gegenwärtig sind folgende rechnergestützte Informationssysteme im Einsatz: Wissenschaftliche Informationssysteme, zu denen das Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) sowie das System der gesellschaftswissenschaftlichen Information und Dokumentation zu zählen sind (Information, IV). Automatisierte Leitungssysteme: Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen veränderten ökonomischen Grundrichtung traten nunmehr an die Stelle der bisher eingesetzten „Integrierten Systeme der automatisierten Informationsverarbeitung (ISAIV)“ neue Konzepte nach sowjetischem Vorbild: die „Automatisierten Leitungssysteme (ALS)“. Ein ALS wird definiert als ein „Leitungssystem, in dem für die regelmäßige Lösung algorithmierbarer Informationsprozesse der Wirtschafts- und Produktionstätigkeit eines Betriebes“ die EDV und Erfahrungen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Kybernetik, Operationsforschung) berücksichtigt werden. Im Zeitverlauf sind innerhalb des RGW verschiedene Typen von ALS entwickelt und eingesetzt worden. Hierbei handelt es sich u.a. um: Gesamt- oder Allgemeinstaatliche ALS, Industriezweigsysteme, Systeme zur Steuerung technologischer Prozesse (ALS Technische Prozesse [ALSTP]) sowie ALS eines Betriebes für die organisatorisch-ökonomische Tätigkeit. Auf der Moskauer ESER II/SKR-Ausstellung Mitte 1979 stellte die DDR z.B. das Recherchesystem AIDOS (Information, V) als „Allgemeinstaatliches ALS“ vor. ALS für Betriebe umfassen einzelne Teilsysteme. Diese können nach einem bestimmten Merkmal ausgewählt werden, das den speziellen Zielen und Leitungsaufgaben entspricht. Es sind Gliederungsmöglichkeiten nach funktionellen Merkmalen, nach Organisationsmerkmalen sowie nach anderen Merkmalen, wie z.B. nach technischen Mitteln oder Systemunterlagen, gegeben. Vom Kombinat Robotron sind Programmiersysteme und Programmpakete entwickelt worden, die u.a. auch für die programmtechnische Realisierung von ALS bestimmt sind. Leitungsinformationssysteme: Obwohl einerseits noch immer Entwicklung und Einsatz betrieblicher ALS praktiziert werden, setzte andererseits bereits vor längerer Zeit ein Prozeß ein, der zu der Entwicklung alternativer Lösungsansätze bei der rechnergestützten Informationsverarbeitung und -bereitstellung z.B. in VEB und Kombinaten und mithin ebenso zu neuen Begriffsfassungen führte. So war in der EDV-Literatur der DDR u.a. von „Rechnergestützten Systemen zur Information der Leitung (RSIL)“ und auch von „Rechnergestützten automatisierten Informationssystemen (AIS)“ [S. 264]die Rede. Seit kurzem bietet Robotron Dresden für die Anwendung seiner Rechner das „Leitungsinformationssystem/Robotron (LIS/R)“ an, welches nach Robotron-Informationen den Aufbau eines „endnutzerorientierten Mensch-Maschine-Kommunikationssystems zur Rationalisierung der Leitungstätigkeit auf der Grundlage einer Datenbank als Informationsbasis, eines Datenbankauswertungssystems und separater Datenverarbeitungsprojekte“ gestatten soll. Klaus Krakat Literaturangaben Beispiele der POS-Nutzung im DOS/EC zur Vorbereitung für OS/EC-Anwender. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Beiträge zur Informationsverarbeitung. Hrsg.: VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik, BSB 3. Leipzig: G. Teubner 1977. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Datenbankorganisation, in: rechentechnik/datenverarbeitung Nr. 7/1982 und Beiheft 2/1981. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981 u. 1982. Erzeugnisprogramm „Dezentrale Datentechnik“, in: Neue Technik im Büro. Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. ESER-EDVA EC 1055, in: Neue Technik im Büro, Nr. 2/1981. Berlin (Ost): Technik 1981. Funktionsprinzipien des ESER, Reihe 2. Hrsg. VEB Robotron Zentrum für Forschung und Technik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. (Schriftenreihe Informationsverarbeitung.) Leitungsinformationssysteme, in: rechentechnik/datenverarbeitung, Nr. 4 u. 5/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Schneider, Horst, u. Siegfried Köhli: Systematische Projektierung der Datenverarbeitung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Softwareentwicklung, in: rechentechnik/datenverarbeitung, edv aspekte Nr. 3/1982. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 259–264 Datenübertragungsordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK)

Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) (1985) Siehe auch: Datenverarbeitung: 1966 1969 Datenverarbeitung, Elektronische (EDV): 1975 1979 I. Entwicklung Die Entwicklung der EDV in der DDR vollzog sich relativ schleppend. Sie war gekennzeichnet durch Hemmnisse und Rückschläge einerseits und durch verschiedene staatliche Förderungsmaßnahmen andererseits. Für die DDR lassen sich aufgrund der bisherigen EDV-Entwicklung 4 Phasen unterscheiden: eine Begründungs- und Anlaufphase…

DDR A-Z 1985

Zensur (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System gehören: 1. die Kaderpolitik, die die Besetzung aller Entscheidungspositionen, auch der in den staatlichen Kulturinstitutionen, Massenmedien, Verlagen, im Filmwesen, in den Künstlerverbänden usw., mit loyalen Anhängern der SED garantiert; 2. die Informations- und Meinungs-Z. durch die Medienpolitik der SED, durch staatliche Lizenzpflicht (Erlaubnis) und Druckgenehmigungen für alle Publikationen (zuständig für Presse ist das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, für Bücher das Ministerium für Kultur, Hauptabteilung Verlage und Buchhandel, Verlagswesen, für Filme die Hauptabteilung Film des Ministeriums für Kultur), durch Einfuhrbeschränkungen für Zeitungen und Bücher z.B. aus dem Westen, durch Post- und Paket-Z. und durch das politische Strafrecht; 3. die ideologische Selbst-Z. („Kritik und Selbstkritik“). Die prominente Schriftstellerin Christa Wolf („Der geteilte Himmel“, „Nachdenken über Christa T.“) schrieb 1974 zum Problem der Selbst-Z. in der Literatur: „Der Mechanismus der Selbstzensur, der dem der Zensur folgt, ist gefährlicher als dieser: Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können, und verwickelt manchen Autor in ein unfruchtbares und aussichtsloses Gerangel mit einander ausschließenden Geboten: daß er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, daß er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber sich selbst nicht glauben, was er sieht, weil es nicht ‚typisch‘ sei.“ (Weimarer Beiträge, 6/1974, S. 102) Siehe auch Z.-Maßnahme gegen Christa Wolfs „Kassandra“ in „FAZ“ vom 25. 2. 1984, S. 23, Stefan Heyms Interview in „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. 4. 1984 und Erich Loests „Der vierte Zensor — Vom Entstehen und Sterben eines Romans in der DDR“, Edition Deutschland Archiv, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln, 1984. Über die Z. und Selbst-Z. westlicher Korrespondenten in der DDR: Fritz Pleitgen in: „Frankfurter Rundschau“ vom 8. 7. 1982 und in: „Die Zeit“ Nr. 34 u. 35, August 1982. Medienpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1536 Zeitungsvertriebsamt (ZVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentrag

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System…

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Ministerium für Gesundheitswesen (1985)

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfG. hat seine Bezeichnung und seine jetzigen Aufgaben erst 1959 in der Nachfolge voraufgegangener Institutionen erhalten: aus der Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (seit 1945) — 1949 kurzfristig Hauptverwaltung Gesundheitswesen (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]) — ist 1950 das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen hervorgegangen. Diesem M. wurde im Zuge weiterer Verwaltungsreformen die Sozialfürsorge zugeordnet. Bei den örtlichen Organen des Staatsapparates waren schon 1956 das Gesundheits- und das Sozialwesen in einer Abteilung zusammengefaßt worden. Das MfG. ist das zentrale Leitungsorgan für das Gesundheitswesen (medizinische Versorgung und Gesundheitsschutz der Bevölkerung) und das Sozialwesen. Gewichtige Teile des Gesundheitswesens liegen jedoch außerhalb seiner Zuständigkeit: Der Umweltschutz ist Aufgabe des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft; der Medizinische Dienst (MD.) des Verkehrswesens und die MD. der Nationalen Volksarmee (NVA), der Deutschen Volkspolizei (DVP) und des Staatssicherheitsdienstes (Ministerium für Staatssicherheit) unterstehen den für sie zuständigen Ministerien, Sport und der Sportärztliche Dienst dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR dem Ministerium des Innern (MdI), die medizinischen Ausbildungsstätten an den Hochschulen und deren Krankenhäuser und Polikliniken dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Wichtige medizinische Forschungsstätten gehören zur Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Bei allen Regelungen, die das Betriebsgesundheitswesen betreffen, haben die für den jeweiligen Wirtschaftsbereich zuständigen Ministerien mitzuberaten, desgleichen bei Regelungen der Lebensmittelaufsicht; die exekutiven Befugnisse und damit die politische Verantwortung liegen jedoch beim MfG. Das Veterinärwesen (Tierärzte) untersteht dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Diese Verteilung der Zuständigkeiten bei vielfach unklarer Abgrenzung erklärt die Zähflüssigkeit der Entscheidungsprozesse, die durch die von allen Beteiligten verlangte Kooperation kaum verbessert werden kann. Das MfG. bereitet die Gesetze seines Zuständigkeitsbereiches vor, erläßt Verordnungen, Durchführungsbestimmungen usw. Politisch angeleitet wird es von der Abt. Gesundheitswesen des Sekretariats des ZK der SED (Leiter: Prof. Dr. med. Karl Seidel, Stellv.: Dr. med. Christian Münter). Das MfG. wird nach dem Prinzip der Einzelleitung von dem Minister geleitet. Sein Vertreter ist der Staatssekretär. Die übrigen Stellv. des Ministers sind jeweils für einzelne Aufgabenbereiche zuständig und dafür dem Minister verantwortlich (Statut des MfG. vom 25. 9. 1975, GBl. I, S. 673). Das MfG. ist gegliedert in die Zentralen Abteilungen für Ökonomie und Planung, für Kader und für Haushalt und die Hauptabteilungen Heilwesen, Mutter und Kind, Wissenschaft und Forschung, Arbeitshygiene-Inspektion, Hygiene-Inspektion, Pharmazie und Medizintechnik sowie Sozialfürsorge. Beratendes Organ des MfG. ist sein Kollegium (Kollegien der Ministerien). Es tagt unter Vorsitz des Ministers im allgemeinen in Quartalsabständen und übt zuweilen deutliche Kritik an der wissenschaftlichen und praktischen Arbeit im Gesundheitswesen; solche Kritik kommt gezielt in vorsichtiger Form, aber unüberhörbar auch öffentlich in den Verlautbarungen über die Sitzungen zum Ausdruck. Einem Rat für medizinische Wissenschaft beim MfG. ist die Koordination mit der Klasse Medizin der Akademie der Wissenschaften, mit dem Forschungsrat beim Ministerium für Wissenschaft und Technik und mit dem Koordinierungsrat der medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften übertragen. Präsident: Prof. Dr. Horst Klinkmann. Dem MfG. direkt unterstellt (also ohne Mitwirkungsanspruch der Bezirke) sind die Akademie für Ärztliche Fortbildung, die Forschungsinstitute für Balneologie [S. 903]und Kurortwissenschaft (amtl. Kurzbezeichnung: FBK; Kurorte), für Hygiene und Mikrobiologie (FHM) in Bad Elster (Leiter: OMR Prof. Dr. Hans-Joachim Dobberkau), für Lungenkrankheiten und Tuberkulose (FLT) in Berlin-Buch (Leiter: OMR Prof. Dr. Paul Steinbrück) und für Medizinische Diagnostik (FMD) in Dresden (Leiter: Prof. Dr. Hans-Jürgen Thiele); die Zentralinstitute für Arbeitsmedizin (ZAM) in Berlin-Lichtenberg (Arbeitshygiene) und für Diabetes-Forschung und Behandlung (ZID) in Karlsburg (Leiter: OMR Prof. Dr. Horst Bibergeil) und die Zentralklinik Herz- und Lungenkrankheiten (ZKHL) in Bad Berka (Leiter: OMR Prof. Dr. Hans-Georg Ganguin); das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes (ISOG) und die Institute für Arzneimittelwesen (IFAR) in Berlin (Arzneimittelversorgung), für Angewandte Virologie (IAV) in Berlin (Leiter: MR Prof. Dr. Günter Starke), für Apothekenwesen (IFAP) in Berlin (Apotheken), für Hygiene des Kindes- und Jugendalters (IHKJ) in Berlin (Leiter: Prof. Dr. Anneliese Sälzler), für Technologie der Gesundheitsbauten (ITG) in Berlin-Buch (Leiter: Dipl. Wirtsch. Ing. Kurt Heinen) und für Wissenschaftsinformation in der Medizin (IWIM) in Berlin (Leiter: Prof. Dr. Heinz David); schließlich das Staatl. Institut für Immunpräparate und Nährmedien (SIFIN) in Berlin (Leiter: MR Prof. Dr. Dr. Hartmut Franz), das Staatl. Kontrollinstitut für Seren und Impfstoffe (SKISI) in Berlin (Leiter: OMR Prof. Dr. Friedrich Oberdoerster) und das Epidemiologische Zentrum der Staatlichen Hygiene-Inspektion (EZ) in Potsdam (Leiter: Prof. Dr. Herbert Sinnecker). Einige dieser Institute haben durch ihre wissenschaftlichen Leistungen international hohes Ansehen erworben; aber schon ihre bloße Existenz unter anspruchsvollem Namen und ihr Auftreten bei internationalen Gremien und Veranstaltungen tragen zur Reputation der DDR auf medizinischem Gebiet beträchtlich bei. Minister für Gesundheitswesen ist seit 1971 OMR Prof. Dr. Ludwig Mecklinger; Staatssekretär: Hermann Tschersich; Stellvertreter des Ministers sind Prof. Dr. Hermann Erler, Dr. Rudolf Müller, Prof. Dr. Ulrich Schneidewind (bis Jahresmitte 1982 Leiter der Hauptabt. Pharmazie und Medizintechnik des MfG.), Dr. Bodo Schönheit und Dr. Anneliese Toedtmann — sämtlich SED. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 902–903 Ministerium für Geologie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Glas- und Keramikindustrie

Siehe auch: Ministerium für Gesundheits- und Sozialwesen: 1960 Ministerium für Gesundheitswesen: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfG. hat seine Bezeichnung und seine jetzigen Aufgaben erst 1959 in der Nachfolge voraufgegangener Institutionen erhalten: aus der Zentralverwaltung für Gesundheitswesen (seit 1945) — 1949 kurzfristig Hauptverwaltung Gesundheitswesen (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]) — ist 1950 das Ministerium für Arbeit und Gesundheitswesen hervorgegangen.…

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Rechtshilfeabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…

DDR A-Z 1985

B. Verhärtung der Deutschlandpolitik auf dem VII. Parteitag der SED 1967

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge A. Deutschlandpolitik und Stellung der DDR im Warschauer Pakt Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Eine Darstellung der D. wird diese Rahmenbedingungen immer zu erwägen haben. Ebenso hat die innenpolitische Situation in der SBZ/DDR den Handlungsspielraum der SED wesentlich mitbestimmt. In ihrem taktischen Verhalten kamen von Fall zu Fall auch Reaktionen auf Schritte westlicher Deutschlandpolitik und auf die in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen zum Ausdruck. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR größer geworden war, was ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein gewisses Mitspracherecht eröffnete. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits deren besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht (Außenpolitik). [S. 280]<B. Phasen der Deutschlandpolitik im Überblick> Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen (Periodisierung). 1. 1941–1945. Die Führung der KPD bereitete sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vor (Nationalkomitee Freies Deutschland [NKFD]; Gruppe Ulbricht). Dabei hatte sie Rücksicht auf die zwischen der UdSSR und den Westmächten im Verlauf der beiden Kriegskonferenzen (Teheran: 28. 11.–1. 12. 1943; Jalta: 4.–11. 2. 1945) und dann — nach der deutschen Kapitulation — im Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die darin umschriebenen gesellschaftspolitischen Ziele wurden jedoch von den Kriegsalliierten, insbesondere nach Kriegsende, unterschiedlich interpretiert. 2. 1945–1947. Die KPD — und nach ihrer Gründung im April 1946 die SED — verfolgte solange einen behutsamen deutschlandpolitischen Kurs, wie die Kriegsalliierten trotz wachsender Gegensätze im alliierten Kontrollrat bzw. auf internationalen Konferenzen um Zusammenarbeit bemüht blieben. Ausdruck dieses Kurses der KPD waren sowohl die Feststellungen in ihrem Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, als auch die 1945–1947 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“. 3. 1948–1952. Nach den gescheiterten alliierten Außenministerkonferenzen von Moskau und London (März/April bzw. November/Dezember 1947) stellte sich die SED auf eine länger anhaltende Teilung Deutschlands ein. Ihr Wandel zu einer „Partei neuen Typs“, also zu einer leninistischen Kaderpartei, war zugleich begleitet von dem Versuch, mit diktatorischen Mitteln die Umwandlung der Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, wobei die Sowjetunion in allen Bereichen als Vorbild galt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (23. 5. 1949 bzw. 7. 10. 1949) sowie der Spaltung Berlins während der Blockade (1948/49) war eine erste Phase der Teilung Deutschlands abgeschlossen. Ohne ihre noch gesamtdeutsche Zielrichtung in der D. aufzugeben, wurde auf der 2. Parteikonferenz der SED (1952) mit dem Beschluß über den „Aufbau des Sozialismus“ in der DDR die separate Entwicklung in der DDR beschleunigt. 4. 1952–1955. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ unterstützte die DDR die sowjetische D., die mit einer Reihe diplomatischer Offensiven (1952 und 1955) die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland, d.h. vor allem ihre Eingliederung in die atlantische Allianz und ihre Wiederbewaffnung zu verhindern suchte. Unter dem Schock des im Sommer 1950 von der UdSSR ausgelösten Koreakrieges war der Westen einschließlich der damaligen Bundesregierung, aber gegen den Willen der Opposition, nicht bereit, auf die östlichen Initiativen einzugehen, zumal das — nicht ganz eindeutige — Wiedervereinigungsangebot nur für ein neutrales, mit kleiner Selbstverteidigungsarmee ausgestattetes Deutschland gelten sollte. 5. 1955–1961. Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO) und der DDR zum Warschauer Vertrag (1955) verlagerte sich die D. der SED von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene. Eine Wiedervereinigung durch freie, gesamtdeutsche Wahlen („auf mechanische Weise“) wurde jetzt rundweg abgelehnt; an deren Stelle trat die Forderung nach Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften im Falle einer Wiedervereinigung in den Vordergrund. Diese Forderung war zugleich Grundlage des Ende 1956 zum ersten Mal unterbreiteten, später mehrmals präzisierten Konföderations-Vorschlages der SED. Da der Westen die Anfang 1958 in ultimativer Form erhobene, von der DDR unterstützte sowjetische Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten ablehnte und auch die Drohung der Sowjetunion, einen Separatfriedensvertrag mit der DDR zu unterzeichnen, zurückwies, verstärkte die UdSSR seit Ende 1958 ihren Druck auf Berlin (West). Diese zweite schwere Berlin-Krise erreichte ihren Höhepunkt mit der Errichtung der „Mauer“ im August 1961. 6. 1962–1966. Nach der sowjetischen Niederlage in der Kuba-Krise 1962 und der Unterzeichnung des Atomwaffen-Teststopp-Abkommens 1963 wirkten sich die einsetzenden internationalen Entspannungstendenzen auch in der D. aus. Die in den Jahren 1963–1966 ausgehandelten Berliner Passierscheinabkommen waren Ausdruck einer vom Berliner Senat eingeleiteten „Politik der kleinen Schritte“, nachdem sich Generalsekretär Walter Ulbricht bereits Ende 1962 für einen „nationalen Kompromiß“ zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen hatte (Nation und nationale Frage). Zudem legte der VI. Parteitag der SED im Februar 1962 das Schwergewicht der Tätigkeit der Partei auf die Konsolidierung bzw. Rationalisierung des Herrschaftssystems. Der zwischen SPD und SED im Frühjahr 1966 vereinbarte und von der SED im Sommer 1966 abgesagte Redneraustausch zeigte, daß die Einheitspartei in der D. jedes innenpolitische Risiko zu vermeiden suchte (Sozialdemokratismus) und sich von einer derartigen Zusammenarbeit auch keine Einflußchancen auf die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik mehr erhoffte. 7. 1967–1972. Die D. gegenüber der Regierung der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland verhärtete sich insofern, als nunmehr die DDR ihre diplomatische Anerkennung zur Vorbedingung für eine innerdeutsche Normalisierung machte, obwohl sich die Bundesrepublik 1967 zum ersten Mal [S. 281]bereitgefunden hatte (Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem Vorsitzenden des Ministerrates Willi Stoph), offizielle Kontakte mit Partei- und Staatsorganen der DDR aufzunehmen. Auf die „neue Ostpolitik“ der kleinen Koalition, insbesondere auf deren neue Deutschlandpolitik („Zwei Staaten — eine Nation“), reagierte die SED ihrerseits mit der Propagierung einer veränderten Nation-Theorie (Nation und nationale Frage). Sie führte über die Begründung der Spaltung von deutschem Staat und — zunächst noch der einen — deutschen Nation zur ideologisch-politischen Legitimation der Behauptung von der Entwicklung zweier deutscher Nationen, insbesondere einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR (Abgrenzung). Zugleich änderten sich mit dem Abschluß der Ostverträge (Gewaltverzichtsverträge) der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR und der Volksrepublik Polen sowie der Unterzeichnung des Berlin-Abkommens durch die vier Mächte 1971 die internationalen Rahmenbedingungen für die D. 8. 1972–1983. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972 begann eine Phase der D. der SED, die in den Innerdeutschen Beziehungen zum Abschluß zahlreicher Abkommen und Vereinbarungen führte. Diese Vertragspolitik verhalf der DDR zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Mehrzahl der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft (Diplomatische Beziehungen). Sichtbarer Ausdruck und zugleich formaler Abschluß jahrzehntelanger Bemühungen um den Durchbruch auf der weltpolitischen Bühne war die Aufnahme der DDR (zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland) in die Vereinten Nationen 1973. Durch eine verschärfte Abgrenzungspolitik suchte die SED-Führung die innenpolitischen Folgen der mit dieser Entwicklung einhergehenden partiellen Öffnung der DDR nach Westen abzufangen. Die gleichberechtigte Teilnahme der DDR an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)“, deren Schlußakte 1975 auch von dem Vorsitzenden des Staatsrats der DDR, Erich Honecker, unterzeichnet wurde, hat für die DDR die latente und offene Spannung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Ziel der Teilnahme an der internationalen Kooperation sowie der Normalisierung des innerdeutschen Verhältnisses weiter erhöht. Trotzdem bleibt die D. der SED, auch nach der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung des Ost-West-Klimas und nach dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 auf die Fortsetzung des innerdeutschen Entspannungsprozesses orientiert. C. Wendepunkte der Deutschlandpolitik Rückschauend lassen sich in der D. der SED entscheidende inhaltliche Wendepunkte aufzeigen, die nur z.T. mit den aufgezeigten chronologischen Wendemarken identisch sind: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“ im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. II. Von der „Atlantik-Charta“ bis zur Gründung der DDR A. Vorgeschichte (1941--1945) In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten jedoch auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11. bis 1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. In dem von der European Advisory Commission (EAC) am 12. 9. 1944 beschlossenen Londoner Protokoll, dem 1945 auch Frankreich beitrat, einigten sich die UdSSR, die USA und Großbritannien auf die Errichtung von Besatzungszonen in Deutschland und ein gemeinsam zu verwaltendes Sondergebiet für Berlin. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, zunächst erneut die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung, d.h. die staatliche Zukunft Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. In Potsdam einigte man sich, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v.H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der [S. 282]Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims und Karlshorst am 8. 5. 1945). Diesen unterschiedlichen Intentionen der Alliierten im Hinblick auf die Behandlung Nachkriegsdeutschlands mußte die Führung der KPD, die sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vorbereitete, in vielfacher Hinsicht, d.h. sowohl bei der Auswahl künftiger Bündnispartner, aber auch in der Behandlung strategischer und taktischer Fragen. Rechnung tragen (Gruppe Ulbricht). B. Vorsichtiger Kurs bei der volksdemokratischen Umwälzung in der SBZ (1945--1947) Nachdem die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen in ihren Deklarationen vom 5. 6. 1945 die „oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ übernommen und festgestellt hatten, daß Deutschland „innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt“ werde, ließ die Sowjetunion in der Folgezeit durch die Konstituierung und Arbeitsweise ihrer Militäradministration erkennen, daß sie die Gebiete östlich der Oder und der westlichen (Lausitzer oder Görlitzer) Neiße nicht zu ihrer Besatzungszone in Deutschland rechnete. Ohne die territoriale Gestalt des besetzten Landes eindeutig zu bestimmen, legte das Potsdamer Protokoll fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Darüber hinaus sollte Deutschland demokratisiert und seine spätere Mitarbeit in internationalen Organisationen vorbereitet werden. D. h., zu diesem Zeitpunkt gingen die 3 in Potsdam vertretenen Siegermächte einvernehmlich von dem Ziel aus, Deutschland als einheitlichen Staat zu erhalten. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Ministerpräsidenten der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. C. Von der Vorbereitung der beiden Staatsgründungen in Deutschland bis zum Beginn des „Aufbaus des Sozialismus“ (1948--1952) Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (zuletzt auf der Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. [S. 283]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland (ND 5. 10. 1949). Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, oh die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander der den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16) In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits Ende der 40er Jahre wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche bzw. westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen in der DDR am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. III. Fortsetzung der gesamtdeutschen Politik bis zur Gründung von NATO und Warschauer Pakt (1952--1955) Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung [S. 284]einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Die Westmächte widersprachen entschieden dem sowjetischen Verlangen nach Festlegung eines neutralen Status des wiedervereinigten Deutschland noch vor der Bildung gesamtdeutscher Staatsorgane, denen sie im Prinzip außenpolitische Handlungsfreiheit zugestehen wollten. — Bei noch fehlender außenpolitischer Souveränität unterstützte die DDR in dieser Phase die D. der UdSSR propagandistisch und auch aktiv („Deutsche an einen Tisch“), indem sie durch das Arrangement zahlreicher innerdeutscher Begegnungen ihre Anerkennung als Gesprächs- und Verhandlungspartner durch die Bundesregierungen zu erreichen suchte. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte auch der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 ab. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen und einer D., die auf die Verhinderung der Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO zielte, der Boden entzogen. Eine neue Etappe der D. begann. IV. Verlagerung der Deutschlandpolitik von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene (1955--1961) A. Unterordnung der Deutschlandpolitik unter veränderte sowjetische Ziele (1955--1956) In der TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 vollzog die UdSSR eine deutschlandpolitische Kursänderung. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 in der DDR die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Bei seinem Moskau-Besuch vom 9. bis 13. 9. 1955 willigte Bundeskanzler Adenauer in die von den Sowjets vorgeschlagene Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion ein. Im folgenden hat die SED ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen vollzogen sich jedoch stets innerhalb eines feststehenden Grundmusters: eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne wurde abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit ihren verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. [S. 285]<B. Von der Konföderationspolitik zur zweiten Berlin-Krise (1957–1959)> Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie danach noch mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Ordnung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 wurde von der UdSSR eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Am 22. 1. 1958 bestritt Chruschtschow, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte zu einer Wiedervereinigung davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d.h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland kaum Unterstützung. C. Deutschlandpolitik im Schatten des Mauerbaus (1959--1961) Bis zum VI. Parteitag (1963) zielte die D. der SED in erster Linie auf den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorge[S. 286]schlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow 1959 in Leipzig und 1961 in Moskau sowie Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Inhalte der D. der SED war ihre Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Konzeption der Friedlichen Koexistenz. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems beinhaltet, hat die SED diese Auffassung damals durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert.“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959) Diesem Konzept entsprach der vom Zentralkomitee (ZK) der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Damit verlangte die SED nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung, sondern versuchte, diese Umgestaltung selbst aktiv zu fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten nationalen Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ nochmals zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diesen Eindruck bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag (1963) hieß es dementsprechend, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Oktober 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus ausdrücklich von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Die SED hat jedoch nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. Mit den erwähnten Dokumenten hatten sich indes die ideologisch-politischen Grundlagen der D. der SED geändert. V. Die Politik der inneren Konsolidierung (1962--1966) A. Veränderte Zielsetzung auf dem VI. Parteitag der SED 1963 Der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 führte zu einer Korrektur ihrer bisherigen D. Die verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die Bemühungen in der Folgezeit, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik [S. 287]Deutschland kennzeichnen eine vorsichtige Umorientierung der D. der SED. Sie sah nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND 25. 1. 1963). Damit galten Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als „günstige Voraussetzungen“ für Fortschritte auch in der DDR. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge …

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Internationale Investitionsbank (IIB) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete Bankstatut wurde auf der XXIV. Ratstagung im Mai 1970 gebilligt und gemeinsam mit dem Abkommen über die Bildung der IIB am 10. 7. 1970 unterzeichnet. Dieses Abkommen ist am 1. 1. 1971 provisorisch und am 5. 2. 1971 nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden endgültig in Kraft getreten (GBl. I, 1971, S. 13 ff.). Neben den 7 Gründungsstaaten sind Rumänien seit dem 12. 1. 1971, Kuba seit dem 22. 1. 1974 und Vietnam seit dem 20. 5. 1977 Mitglieder der IIB. Mit Jugoslawien wurden 1974 Grundprinzipien der Zusammenarbeit vereinbart. Das Grundkapital, von dem Anfang 1983 erst 35 v.H. und damit nur 25 Mill. TR mehr als zum Jahresende 1972 eingezahlt waren, soll zu 70 v.H. aus TR und zu 30 v.H. aus freien Devisen gebildet werden und sich auf über 1 Mrd. TR belaufen. Wie auch bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) bestimmt der Anteil am Exportvolumen im Intrablockhandel die einzelnen Länderquoten, wobei vor allem wiederum die Sowjetunion und das zunächst zögernde Rumänien — sowie 1982 auch noch Ungarn — einen relativ günstigeren Anteil aufweisen: Über zwei Drittel der Gewinne (1982: 21,1 Mill. TR) wurden jeweils dem Reservekapital zugeschlagen (99,9 Mill. TR). Daneben verfügt die IIB über Sonderfinanzierungsfonds, so z.B. den 1973 in der geplanten Höhe von 1 Mrd. TR gebildeten, aber erst mit 100 Mill. TR angezahlten Fonds für Entwicklungsländer (Ent[S. 670]wicklungshilfe). Die Hauptkreditquelle bilden jedoch die bei der IBWZ aufgenommenen Kredite sowie Einlagen in Höhe von 1,6 Mrd. TR. Im Unterschied zu den IBWZ-Krediten führt die Kreditausleihung der IIB also nicht zu einer Erhöhung der im Umlauf befindlichen Geldmenge bzw. bei Kredittilgung zu ihrer Verminderung. Somit verfügen die RGW-Staaten über einen gemeinsamen Geldfonds für Investitionen, der sich ständig reproduziert und immer wieder als Kredit verwendet werden kann. Die IIB gewährt Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 5 bzw. 15 Jahren vor allem an Banken, Betriebe und Wirtschaftsorganisationen der Mitgliedsländer zur Finanzierung von Objekten von gemeinsamem Interesse und technologischem Höchststand. Bis zum Jahre 1983 hatte die IIB 84 Projekte, von denen 56 bereits abgeschlossen waren, mit einem geplanten Gesamtvolumen von 10 Mrd. TR mitfinanziert, wobei der Kreditanteil in Höhe von 3,5 Mrd. TR dem eingezahlten Grundkapitalanteil der Mitgliedsstaaten entsprach. Vor allem kamen diese Mittel der Brennstoff- und Energiewirtschaft (70 v.H.) sowie dem Maschinenbau und der Elektrotechnik/Elektronik (19 v.H.) zugute. Daneben erhielten aber auch Projekte der Metallurgie und Chemie (9 v.H.), des Verkehrs- und Nachrichtenwesens (2 v.H.) Kredite. Das bisher größte Objekt dieser multilateralen Kreditgewährung war der Bau der Erdgasleitung Orenburg — Westgrenze der Sowjetunion (1975–1979). Mit der „Interatominstrument“ wurde 1980 erstmals eine internationale Wirtschaftsvereinigung kreditiert. 1983 gewährte die IIB zum ersten Mal einen Kredit für die Durchführung von Erkundungs- und Explorationsarbeiten bei der Suche nach Erdöl und Erdgas (Ungarn). In der DDR nahmen bisher vor allen Dingen Kombinate des Maschinenbaus IIB-Gelder in Anspruch. So z.B. die Kombinate Umformtechnik Erfurt (Schmiede- und Preßanlagen; 1971/76/80), Plast- und Elastverarbeitung Karl-Marx-Stadt, Werk Schwerin (1973), „Fortschritt“ Neustadt (Landmaschinen; 1976/80), „7. Oktober“ Berlin (Ost) (Werkzeugmaschinen; 1981), „Werner Lambertz“ Leipzig (Offsetdruckmaschinen; 1981), „Ernst Thälmann“ (Schwermaschinen) sowie der Betrieb Scharfenstein (Kälte, Verdichter und Haushaltskühlschränke). Während die Zinsen für Devisenkredite — die Bank unterhält Beziehungen zu 300 internationalen Geschäftsbanken — dem Niveau der westlichen Kapitalmärkte entsprechen, sind die Zinssätze für Kredite in TR 1974 von 4–6 v.H. auf 3–5 v.H. gesenkt worden. Letztere liegen noch niedriger, wenn es sich um Objekte in Vietnam, Kuba oder der Mongolei — diese erhielt 1973 einen Kredit für eine Wollwäscherei mit einem Zinssatz von 0,5 v.H. — oder aber von besonders großem Interesse für die Mitgliedsländer handelt. So belief sich der Zinssatz für das Orenburger Objekt nur auf 2 v.H. Die quantitative Bedeutung der IIB-Kredite, zu denen nicht die zwischenstaatlichen Regierungskredite für Investitionsbeteiligungen zählen, ist gemessen am RGW-Investitionsvolumen oder aber am Intrablockhandel überaus gering. Die Überwindung des dominierenden Prinzips der Bilateralität gelingt nur zum Teil. So wird beispielsweise kritisiert, daß Kredite nicht voll in Anspruch genommen werden konnten, weil entweder die benötigten Waren nicht auf dem RGW-Markt zur Verfügung standen bzw. bereits in bilateralen Handelsverträgen gebunden waren. Zur Erhöhung der Kreditquellen wird gegenwärtig vor allem gefordert, die Einzahlungen in das Grundkapital zu beschleunigen, weitere Sonderfonds zu bilden, kürzere Laufzeiten zu gewähren und die Zinseinnahmen vor allen Dingen dem Reservekapital zuzuführen. Die IIB ist eine juristische Person, haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen und arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Jedes Mitglied verfügt im höchsten Leitungsorgan, dem Bankrat, über eine Stimme. Dieser faßt seine Beschlüsse zu den im Statut aufgeführten Fragen — wie z.B. die Bestätigung des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinnverteilung sowie zur Erhöhung des Grundkapitals oder Ausgabe von Obligationen — einstimmig. In den übrigen, nicht aufgeführten Fällen, wie z.B. den Grundfragen der Geschäftspolitik, der Auswahl der Kreditobjekte und der Aufstellung der Kreditpläne, genügt — erstmals in einem RGW-Organ — die qualifizierte Mehrheit der Stimmen (75 v.H.). Der Vorstand und die Revisionskommission bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und 3 Stellvertretern und werden vom Bankrat durch einen einstimmigen Beschluß auf 5 Jahre ernannt. Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), V.C.2. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 669–670 Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationaler Fernmeldeverein

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete…

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Jugendhilfe (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Begriff und Aufgaben. Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der J. vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 215). Die J. untersteht dem Ministerium für Volksbildung und soll den elternlosen, gefährdeten und familiengelösten Kindern und Jugendlichen eine positive Entwicklung im Sinne des sozialistischen Erziehungsziels (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sichern. Jugend. „Jugendhilfe umfaßt die rechtzeitige korrigierende Einflußnahme bei Anzeichen der sozialen Fehlentwicklung und die Verhütung und Beseitigung der Vernachlässi[S. 690]gung von Kindern und Jugendlichen, die vorbeugende Bekämpfung der Jugendkriminalität, die Umerziehung von schwererziehbaren und straffälligen Minderjährigen sowie die Sorge für elternlose und familiengelöste Kinder und Jugendliche“ (Jugendhilfe-VO vom 3. 3. 1966, § 1, GBl. II, S. 215). Damit umfaßt die J. der DDR die nach westdeutschem Sprachgebrauch unter dem Begriff Jugendfürsorge zusammengefaßten Aufgaben, nicht aber die Jugendpflege und die Jugendsozialarbeit. Die Organe der J. werden tätig, „wenn trotz gesellschaftlicher Unterstützung der Erziehungsberechtigten die Gesundheit oder die Erziehung und Entwicklung Minderjähriger gefährdet sind, wenn für Minderjährige niemand die elterliche Sorge ausübt oder wenn sie in gesetzlich besonders bestimmten Fällen die Interessen Minderjähriger vertreten müssen“. 2. Organisation. Organe der J. sind a) die Abt. J. und Heimerziehung im Ministerium für Volksbildung (1975 Aufteilung der vormaligen Abt. J. und Sonderschulwesen), die Referate J. in den Abt. Volksbildung der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, die Jugendkommissionen bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden, b) der Zentrale Jugendausschuß beim Ministerium für Volksbildung, die Jugendausschüsse bei den Räten der Bezirke, Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke, c) die Vormundschaftsräte bei den Räten der Kreise, Stadtkreise und Stadtbezirke. Die ehrenamtliche Arbeit hat auf dem Gebiet der J. große Bedeutung. Die Jugendhelfer sowie die Mitglieder der Jugend-Ausschüsse und der Vormundschaftsräte werden durch die Organe der Verwaltung berufen. Die J.-Kommissionen setzen sich aus den ehrenamtlich tätigen Jugendhelfern zusammen. Jugendhelfer und J.-Kommissionen werden betreuend, helfend, kontrollierend, gutachtlich und sichernd tätig. Außerdem wirken sie mit bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern, bei der Vorbereitung der Annahme an Kindes Statt, bei den Vorbereitungen zur Regelung der Unterhaltsansprüche Minderjähriger und ähnlichem. Die Vormundschaftsräte haben die Organe, Einrichtungen und Bürger, die für die Sicherung der sozialistischen Erziehung von elternlosen oder familiengelösten Minderjährigen verantwortlich sind, zu beraten, anzuleiten und zu kontrollieren. Die Organe der J. bei den Räten der Kreise (Stadtkreise, Stadtbezirke) entscheiden durch Beschluß über Maßnahmen zur Erziehungshilfe (z.B. Klage auf Entzug des Erziehungsrechts nach § 51 Abs. 1 des Familiengesetzbuches, Zuführung des Kindes zum Erziehungsberechtigten), des Vormundschaftswesens (z.B. Anordnung der Vormundschaft und Pflegschaft) (Freiwillige Gerichtsbarkeit) und über den Rechtsschutz für Minderjährige (z.B. für die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft). Die Zuständigkeit ist zwischen dem J.-Ausschuß und dem Referat J. geteilt. 3. Personal. 1982 hatte die J. 13.900 Mitarbeiter, darunter 10.600 weibliche. Davon war der überwiegende Teil als erzieherisches oder technisches Personal in den Heimen der J. tätig. Die Mitarbeiter der Referate J. (Jugendfürsorger) machten etwa 10 v.H. aller hauptamtlich Tätigen aus. Die Aus- und Weiterbildung dieses Personenkreises liegt beim Institut für J., Falkensee, Kr. Nauen. Die leitenden Funktionäre der J. werden seit 1966 zum sozialpädagogischen Studium im „Wissenschaftsbereich Pädagogik der Jugendhilfe und Heimerziehung“ der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin (Ost) delegiert. Bis Ende 1976 hatten hier 118 Personen die Diplomprüfung abgelegt und 8 promoviert. Ferner hatte 1984 die J. 32.000 ehrenamtliche Mitarbeiter, darunter 3.480 Mitglieder der J.-Ausschüsse und Vormundschaftsräte, rd. 25.000 Mitglieder der über 3.900 J.-Kommissionen, weitere 3.440 Jugendhelfer in kleinen Gemeinden ohne solche Kommissionen. 11700 Personen waren als Vormund, Pfleger oder Erziehungshelfer ehrenamtlich auf dem Gebiet der J. tätig. Die Alters- und Sozialstruktur der ehrenamtlichen Mitarbeiterschaft ist nach in der DDR geäußerten Auffassungen nicht zufriedenstellend. Rentner, Angestellte und insbesondere Pädagogen sind überrepräsentiert, die FDJ, die bis zu 40jährigen und vor allem die Arbeiterschaft in nur geringem Maße vertreten. 4. Umfang der J.-Tätigkeit. Angaben zum Etat der J. werden seit 1970 nicht mehr veröffentlicht. Von 1960 bis 1970 stieg er von 127,7 auf 171,7 Mill. Mark. Auch Angaben zum Umfang der J.-Tätigkeit sind selten. 1977 wurde angegeben, die J. leiste jährlich für rd. 25.000 Minderjährige Erziehungshilfe gem. § 50 Familiengesetzbuch. Hinzu kämen die Entscheidungen auf dem Gebiete des Vormundschaftswesens und des Rechtsschutzes. 1978 verfügte die J. über rd. 500 Heime. Darin lebten rd. 29.000 Kinder und Jugendliche. Etwa 100 der Heime waren Spezialheime (Aufnahmeheime, Spezialkinderheime, Jugendwerkhöfe, Sonderheime für stark verhaltensgestörte Kinder und Jugendliche). Bis 1980 sollten 6.150 Heimplätze geschaffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 689–690 Jugendherbergen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendobjekte

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Begriff und Aufgaben. Der Begriff der Jugendwohlfahrt ist durch den Begriff der J. ersetzt. Rechtsgrundlagen sind der § 20 des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungswesen vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) und die VO über die Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der J. vom 3. 3. 1966 (GBl. II, S. 215). Die J. untersteht dem Ministerium für Volksbildung und soll den elternlosen, gefährdeten und familiengelösten Kindern und…

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Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten), was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, blieb als praktikable Lösung grundsätzlich lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z.B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, es bleibt der Vorzug des Preises als Meßfunktion: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, ließ er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Hinzu kam, daß zur Erreichung von gebrauchswerterhöhenden Neuerungen seit Mitte der 70er Jahre bis Ende 1983 die Preisbildung für neue bzw. weiterentwickelte Produkte vornehmlich auch an der erreichten Gebrauchswerterhöhung orientiert wurde. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind und gleichzeitig Qualitätsverbesserungen initiieren als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen [S. 1033]können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Preise, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, was wiederum die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen nahezu unmöglich machte. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z.B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Z.B. mußten — ebenfalls seit Mitte der siebziger Jahre — zur Erreichung von Einsparungen bei den weltweit verteuerten Rohstoffen und der Energie auch die DDR-Inlandspreise für die verarbeitenden Bereiche stufenweise erhöht werden. Damit wurden aber die zur Planabrechnung verwendeten konstanten Planpreise fiktiv, das bedeutet, die tatsächlichen Wertrelationen gerieten in Widerspruch zur Funktion des Preises als Instrument der Planung und Planabrechnung: So konnten weder die Planpreise von 1975 (kPP75) — für die Jahre 1976 bis 1980 — die innerhalb dieser Planperiode auftretenden Veränderungen der Preisrelationen berücksichtigen, noch gelingt es gegenwärtig im Jahrfünft 1981 bis 1985 — mit den Planpreisen von 1980 (kPP80) — zureichend die erzielten Leistungen den Planwerten gegenüberzustellen. Dies bedingt, bei der Planabrechnung verschiedene Preisbasen nebeneinander anwenden zu müssen, die oft nur über grobe Umrechnungsschlüssel miteinander zu verbinden sind, was wiederum die Übersichtlichkeit der Planung stark beeinträchtigt. Solange die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) versuchte man mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. in Richtung der Orientierung am volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwand durchzusetzen. In der Folgezeit auftretende Schwierigkeiten bewirkten jedoch, daß man seit den siebziger Jahren wieder davon abwich. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden als wichtige Maßnahme im Rahmen des NÖS in den Jahren 1964–1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vordem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- und Knappheitsverhältnisse nur erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v.H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf — sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortiments[S. 1034]struktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z.T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z.T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden war. Die Industriepreisreform wurde in den in der Tabelle dargestellten 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v.H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v.H., bei den Bauinvestitionen um 33 v.H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v.H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z.T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gegebenen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. [S. 1035]2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gegebenen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS- bzw. der ÖSS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v.H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen vorschlagen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller ei[S. 1036]nes Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise beim Ministerrat, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z.B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z.B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei [S. 1037]der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung des Wirtschaftssystems von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als dieses begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem sowie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, wurde dann aber verlängert, bei Ausnahme jener Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen waren. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auszulösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v.H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z.T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z.B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mit den Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich von der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung von Waren in einem schon bestehenden Preiskatalog ähnlicher Güter getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor; Binnenhandel, III. A.), sofern der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur [S. 1038]Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitionsprojekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in dem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z.B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des bloßen Produktwandels, d.h. ohne tatsächliche Verbesserung des Erzeugnisses. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise hatten die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d.h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Preispolitik in den Jahren 1976--1979 A. Preisänderungen aufgrund verteuerter Inputs Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z.T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Ver[S. 1039]schlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z.B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z.B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Der Umfang der Verteuerungen ist nur für einige wenige Erzeugnisse bekannt geworden: Elektroenergie 33 bis 66 v.H., Erdgas 200 v.H., Heizöl 155 v.H., Braunkohle 50 v.H. sowie Dampf 45 bis 66 v.H. Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z.B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 traten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohnraumtextilien, Konfektionserzeugnisse, Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren, Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I, 1978, S. 182 f.) in Kraft. Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, waren die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen wurden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt waren, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern wurden Verteuerungen u.a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. B. Preisbildung für Neuerungen (Preis-Leistungs-Verhältnis) Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen zunächst noch keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, wurden Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt: Danach durfte der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutete, daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflußten, sondern durch Gewinnvorteile belohnt wurden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse wurden seitdem Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkula[S. 1040]tionsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I, 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährte dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v.H.) als dem Verwender (30 v.H.). Für den Hersteller erhöhte sich der Gewinn, für den Anwender ergab sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung war der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wurde auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner war festgelegt, daß Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge hatten. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhofften sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glaubten sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits gelang eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet wurden. Die neuen Regelungen stellten indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar, und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen war bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlten objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d.h. aber, die Betriebe versuchten alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herauszustellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe standen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchführen zu müssen. 3. Mit den neuen Preisen wurden die Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. Hinzu kam, daß neben die bereits erläuterten und nebeneinander stehenden drei Gruppen von Preisen noch eine vierte trat: Preise, die nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet sind. Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind 1978 einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). VII. Preispolitik seit 1980 A. Neuorientierung bei den Konsumgüterpreisen Während andere sozialistische Staaten Verteuerungen von Energie und Rohstoffen zumindest teilweise auch auf die Verbrauchsgüterpreise durchschlagen ließen, hatte die DDR die eingetretenen Kostenerhöhungen bei der Konsumgüterherstellung zunächst noch durch zusätzliche Preisstützungen und Subventionen abgefangen. Dies führte allerdings zu stark zunehmenden Belastungen des Staatshaushaltes. Im Dezember 1979 entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR deshalb zu einem neuen preispolitischen Grundsatz (vgl. ND 14. 12. 1979, S. 5): „Unsere Preispolitik wird die Stützungen für die Waren des Grundbedarfs, für Dienstleistungen und Mieten weiter ansteigen lassen. Bei den neuen hochwertigen Industriewaren muß der Preis (aber) die Kosten decken und einen normalen Ertrag einschließen.“ Das bedeutet, daß man die Preise bei Gütern des Grundbedarfs zwar unangetastet ließ, dafür aber den Weg für nunmehr auch offene Preissteigerungen — neben den bisher üblichen versteckten Preiserhöhungen über Produktwandel — geebnet hat, und zwar im Falle verteuerter Inputs. Wenig später wurden die Vorschriften zum bisherigen Preisstopp aufgehoben (GBl. I, 1980, S. 66). Für die Bevölkerung ist es nunmehr, abgesehen von völlig unveränderten Produkten, schwierig, den genauen Umfang der Verteuerungen erkennen zu können. Denn gleichzeitig mit echten (und scheinbaren) Gebrauchswertverbesserungen werden bei neuen bzw. verbesserten Produkten auch die eingetretenen Kostensteigerungen — zumindest teilweise — verrechnet. Damit dürfte sich das Preisniveau der Güter mit einem Hauch von Luxus immer stärker von dem der einfachen Güter abheben. B. Beschleunigung der planmäßigen Preisänderungen Da die Preiskorrekturen hinter den Inputverteuerungen zurückblieben, mußten zum 1. 1. 1980 erneute Preisänderungen für einen großen Teil jener Rohstoffe und Materialien beschlossen werden, die bereits 1976 geändert worden waren. Aber auch diese neuen Preise dürften allenfalls an der Kostensituation zu Anfang 1979 orientiert und deshalb bei Einführung bereits überholt gewesen sein. Um zumindest weitere zeitliche Verzögerungen für die nachfolgenden Stufen zu vermindern, hat man neben wichtigen Roh- und Brennstoffen sowie Baumaterialien auch die Preise für Neubau- und Montageleistungen, für Baureparaturen, für Investitionen sowie für eine Reihe von Maschinenbauerzeugnissen, Ersatzteilen und Instandsetzungen an Ausrüstungen korrigiert (GBl. I, 1979, S. 120 ff.; S. 131 ff.; S. 165 f.; S. 167; S. 172 ff.; S. 176 f. und S. 191 f.). Mit Wirkung vom 1. 5. 1980 wurde die Preisbildung [S. 1041]für die Erzeugnisse der „1000 kleinen Dinge“ neu geregelt (GBl. I, S. 99 ff.), seit 20. 9. 1980 traten neue Preise für den individuellen Innenausbau in Kraft (GBl. I, S. 231–233). Vermehrt wurden also auch Konsumgüter von den planmäßigen Preisänderungen betroffen. Am 1. 1. 1981 traten für eine außerordentliche Fülle von Gütern (Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse) neue Preise in Kraft. Ihre Aufzählung reicht von Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärmeenergie und festen Brennstoffen bis hin zu Verpackungsmaterialien, Brot und Kleingebäck, Jagd- und Sportmunition sowie Weihnachtsbaumschmuck (GBl. I, 1980, S. 185 ff. sowie SDr. Nr. 1038–1053). Am 1. 1. 1982 folgten neue Preise für Erdöl, Elektroenergie, feste Brennstoffe, Torf, Erzeugnisse der anorganischen und der organischen Grundchemie, Kunststoffe, Produkte der Fotochemie, Wälzlager und Normteile, Felle und Häute, Neubauleistungen, Leistungen des Bauhandwerkes sowie Produkte des Schwermaschinenbaus und der polygraphischen Industrie und Raumheizer (einschl. Ersatzteile) (GBl. I, 1981, S. 146 ff. und S. 448 sowie SDr. Nr. 1060 sowie 1062–1070). Daneben wurden neue Preise für Nutzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge sowie für Transportleistungen festgelegt. Im Konsumgüterbereich wurden Preisänderungen wirksam für Federn, Milch, Erfrischungsgetränke (ohne und mit Alkohol), Stärke, Zucker, Fleisch, Fisch und Tabak. Mit Wirkung vom 1. 1. 1983 wurden erneute Preisanhebungen für eine ganze Reihe von Erzeugnissen festgesetzt: Grundstoffe (feste Brennstoffe, Schnittholz, Schafwolle) und Materialien (Kunststoffe, synthetischer Kautschuk, Produkte der anorganischen und organischen Grundchemie, Agrochemikalien, Farben und Druckfarben, feuerfestes und optisches Glas) sowie zahlreiche Halbprodukte und Ersatzteile. Daneben waren eine Fülle von Fertigerzeugnissen betroffen (GBl. I, 1982, S. 419 sowie S. 435–439; SDr. Nr. 1081–1084 sowie 1086 und 1087). Seit 1. 1. 1984 wurden die Preise für Energie und Brennstoffe sowie für bestimmte Rohstoffe (z.B. Zellstoff, Wolle) erneut angehoben. Daneben sind aber auch die Preise für Sekundärrohstoffe und für viele Halbprodukte (z.B. metallische Produkte, Garne, Fasern, Halbleiterelemente) verändert worden (GBl. I, 1983, S. 171 ff., S. 175, S. 178 ff. und S. 189 ff.; SDr. Nr. 1129–1133). Zudem wurden die Industriepreise im Zuge der Agrarpreisreform seit Anfang 1984 auch für die Landwirtschaft voll wirksam, Subventionen entfielen. Auffällig ist bei diesen neuen Preisrevisionen nicht nur, daß von ihnen alle Produktionsstufen betroffen sind, sondern auch das Bemühen, gerade solche Produkte zu verteuern, bei denen importierte Inputs direkt oder indirekt eine große Rolle spielen. In der jetzigen Periode höchster Anstrengungen zur Einsparung von Rohstoffen, Materialien und Energie sollen auch die Preise diese Bemühungen unterstützen. Zugleich wird versucht, gewünschte Substitutionsbeziehungen über den Preis zu erreichen: Behinderung material- und insbesondere importintensiver Produktionen zugunsten der Förderung veredelungsintensiver (möglichst auf Basis heimischer Vorleistungen erzielbarer) Produkte. C. Preis-Leistungs-Verhältnis und Intensivierung Seit 1978 wurde zunächst versucht, Betriebe und Kombinate bei Neuerungen sowohl zu Vergleichen mit dem Weltmarkt als auch zu exaktem Nachweis der Kosten zu verpflichten (GBl. I, 1978, S. 336 ff.). Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands entschloß man sich jedoch mit Wirkung von Jahresanfang 1980 wieder zu Erleichterungen (GBl. I, 1979, S. 119 f.). Damit wurden Weltstandsvergleiche auf Güter mit einem 10 v.H. übersteigenden Exportanteil sowie auf wichtige Neuerungen beschränkt. Hier sollte den Preisen eine gewisse Exportförderungsfunktion zukommen. Die wissenschaftliche Diskussion in der DDR argumentierte auf der einen Seite, daß zur besseren Durchsetzung von Intensivierungsaufgaben (z.B. Materialeinsparungen, Beschleunigung des technischen Fortschritts) Preise benötigt werden, die nicht nur am volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand orientiert sind, sondern durch den Gebrauchswert auch an qualitativen Faktoren. Ordnet man neue Erzeugnisse entsprechend der in ihnen gegenüber bisherigen Produkten enthaltenen Gebrauchswertverbesserung (bei Gewährung eines Nutzenvorteils an den Verwender) in das gegebene Preisniveau ein, so wird der Gebrauchswert zum Maßstab des maximal vertretbaren volkswirtschaftlichen Aufwandes. Da Produkte, die mehr kosten als ihrem Gebrauchswert entspricht, nicht erzeugt werden sollen und dürfen, erhoffte man über Neuerungen laufende Aufwandsminimierungen (= Kosteneinsparungen je Leistungseinheit). Hierbei blieb allerdings außer acht, daß über den Gebrauchswert eine derartige Auswahl nur gelänge, wenn sowohl der Gebrauchswert als auch der tatsächliche Aufwand richtig bemessen werden könnten. DDR-Theoretiker kritisierten auf der anderen Seite, daß beim Preis-Leistungs-Verhältnis mit der vorrangigen Orientierung am Gebrauchswert die Berücksichtigung des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands vernachlässigt würde. Deshalb schlagen sich vom Betrieb bzw. Kombinat erzielbare Kostenminderungen nicht im Preis nieder; bei gleichem Aufwand erreichbare Gebrauchswertverbesserungen führten sogar zu Preisheraufsetzungen. Dieser als Anreiz zu Neuentwicklungen und Kosteneinsparungen zunächst zwar erwünschte Prozeß bewirke in den folgenden Perioden jedoch keine aus[S. 1042]reichende Weitergabe der Aufwandseinsparungen an die Verwender. Es wurde deshalb — neben die Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis — die Einführung von Berechnungspreisen vorgeschlagen. In ihnen werden die Kostenminderungen und nur ein „normaler Gewinn“ berücksichtigt. Dies würde allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand bedingen, da zur Leistungsabrechnung zwei Preise — noch dazu in Verknüpfung — herangezogen werden müßten. Außerdem wäre das Interesse der Betriebe an Kosteneinsparungen, die sie nach kurzer Zeit weitgehend wieder weitergeben müßten, recht gering. Als problematisch erwies sich beim Preis-Leistungs-Verhältnis letztlich, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Erzeugnisse häufig fehlten, weshalb die Hersteller alle wirklichen und vermeintlichen positiven Merkmale überzubewerten und alle Nachteile hingegen zu verdecken suchten. Damit konnte das zur Durchsetzung der Intensivierung angestrebte Ziel, über das Preis-Leistungs-Verhältnis zu laufenden Kostenminderungen je Leistungseinheit zu gelangen, in der Praxis keinesfalls ausreichend verwirklicht werden. Das dürfte der entscheidende Grund dafür gewesen sein, daß man dieses Preisbildungsverfahren ohne große Erklärung Ende 1983 aufgab. VIII. Die gegenwärtige Situation A. Die heutigen Preisarten Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen (EVP) gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + produktgebundene Abgabe ./. produktgebundene Preisstützung). Da für Investitionsgüter in der Regel keine produktgebundene Abgabe zu zahlen ist und keine Preisstützung gewährt wird, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. B. Die Preisbildung für Neuerungen Nach der seit Jahresanfang gültigen Kalkulationsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) werden die Preise neuer Erzeugnisse nach Höhe der kalkulationsfähigen Kosten (einschl. Beitrag für gesellschaftliche Fonds) und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Materialeinsatznormen festgelegt. Zur Stimulierung von echten Neuerungen — und nicht nur scheinbaren Verbesserungen — gewährt man drei Jahre lang Extragewinne. Sie werden allerdings differenziert nach Höhe der mit dem neuen Produkt erreichten Effizienz — bemessen z. B. am Grad der Materialeinsparung, am Veredlungsgrad und an der Höhe der Exportrentabilität. Allerdings gelten für technologische Neuerungen bereits in der Entwicklungsphase festgelegte Obergrenzen für Kosten und Preise, die von zentralen Organen zu bestätigen sind (GBl. I, 1983, S. 131 ff.). Für Zulieferungen müssen verbindliche Kennziffern der Preisentwicklung eingehalten und für eine Reihe weiterer Produkte Preisvergleiche nach einem Qualitätsindex gegenüber bisherigen Erzeugnissen durchgeführt werden. C. Die Preise für in der Produktion befindliche Erzeugnisse In der neuen Kalkulationsrichtlinie wurde der bisherige Grundsatz beibehalten, daß die vom Hersteller erzielten Kosteneinsparungen mehrere Jahre lang nicht zu Preisherabsetzungen führen. Damit erhielt der Gewinnanreiz Vorrang vor einer kurzfristigen Weitergabe der Kosteneinsparung an den Verwender. Weiterhin wurde bestimmt, daß auch nach Einführung des Beitrags für gesellsc

Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und…

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Bündnispolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen geschichtlichen Prozeß die Spaltung der Gesellschaft in Klassen zu überwinden und die klassenlose Ordnung des Kommunismus zu entwickeln. Als natürliche Verbündete der Arbeiterklasse werden ebenfalls im Kapitalismus ausgebeutete Klassen und Schichten wie Bauern, Handwerker, Gewerbetreibende, Angehörige der Intelligenz und sogar kleinere Unternehmer sowie Großbauern angesehen. Ihnen soll durch das Zusammengehen mit der Arbeiterklasse im Sozialismus eine positive Perspektive geboten werden. Die SED nimmt für sich in Anspruch, die bereits durch Marx und Lenin konzipierte B. der Arbeiterklasse bei der Schaffung der Antifaschistisch-demokratischen Ordnung durch Organisationsformen wie den demokratischen Block, die Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) und die Nationale Front der DDR angewandt und vertieft zu haben. Durch die Anwendung der B. sei es unter der Führung der SED zur Herausbildung der „politisch-moralischen Einheit des Volkes“ gekommen. Als Kern des Bündnisses aller Werktätigen wird das Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern angesehen. Die B. soll die besonderen Interessen der mit der Arbeiterklasse Verbündeten berücksichtigen, die Bündnispartner durch schrittweises Heranführen an sozialistische Produktions- und Lebensverhältnisse in die sozialistische Gesellschaft integrieren und sie der Arbeiterklasse weiter annähern. Dieses gesellschaftspolitische Konzept bedeutet allerdings, daß mit dem Zurücktreten spezifischer Interessen hinter der wachsenden Übereinstimmung grundlegender Interessen und zunehmender sozialer Homogenität tendenziell die Bedingungen der B. aufgehoben werden. Diese Annahme dokumentierte sich besonders in der von Ulbricht 1967 formulierten These von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, sie wurde jedoch nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) als „unwissenschaftlich“ verworfen, da sie bei der Einschätzung des erreichten Entwicklungsstandes in unrealistischer Weise „harmonistische“ Elemente der in der DDR noch keineswegs verwirklichten klassenlosen Gesellschaft antizipiert habe. Aus der gegenwärtig in der SED vorherrschenden Sicht von der DDR als einer noch relativ stark differenzierten — wenngleich „nichtantagonistischen“ — Klassengesellschaft resultiert die immanente Notwendigkeit, die B. für eine längere, nicht näher bestimmte Frist fortzusetzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Buchhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bürgerinitiative

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 249]Definiert als strategisches und taktisches Verhalten einer sozialen Klasse, die sich zur Durchsetzung ihrer Ziele mit anderen Klassen und Schichten auf der Basis dauernder oder zeitweiliger gemeinsamer Interessen verbündet (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Die B. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) soll darauf abzielen, die politische Macht zu erobern, um dann in einem langen…

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Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Diese Industrien konzentrierten sich überwiegend im südlichen Drittel des Gebietes der SBZ, während der Norden fast rein agrarisch strukturiert war (Nord-Süd-Gefälle) (Geographie). Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v.H. und bei Steinkohle 2,3 v.H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Ge[S. 606]biet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v.H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z.B. vorstehende Anteile an der I.-Produktion (vgl. unten). B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v.H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der durch Reparationen verursachten Schäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR allein durch Demontagen bis zum Doppelten der entsprechenden Kapazitätsverluste der westdeutschen Industrie. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate und einem Großteil ihrer Absatzmärkte in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I. [Chemische Industrie; Eisen- und Stahlindustrie]]) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) betrug 1982 über 70 v.H. (einschl. produzierendes Handwerk ohne Bauhandwerk); der Beschäftigtenanteil der I. lag 1982 mit 38,0 v.H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsbereiche. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 56,7 v.H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1982). Dieser Anteil lag im Zeitraum 1970–1980 mit Ausnahme der Jahre 1975–1977 stets über 50 v.H. IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die Tabelle auf der folgenden Seite oben zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v.H. an der [S. 607]Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v.H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v.H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 25 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 4.029 (1982). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1982 waren 98 v.H. aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie) in 133 Kombinaten tätig. 1970 war in den 35 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfielen 1975 (neuere Angaben liegen nicht vor) bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v.H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, [S. 608]der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v.H. Im Rahmen der Kombinatsbildung und der damit einhergegangenen Betriebszusammenschlüsse dürfte sich der Konzentrationsgrad in den letzten Jahren weiter erhöht haben. Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der [S. 609]Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen nach wie vor in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen I.-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf ein Viertel der Fläche der DDR 53,4 v.H. der I.-Produktion konzentriert (1982). D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde im Zeitraum 1960–1980 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um 13,0 v.H. um das 3,14fache gesteigert. In den 50er Jahren betrug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v.H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–1970 auf 6,4 v.H., 1971–1975 auf 6,3 v.H. und 1976–1980 auf 4,9 v.H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch gegenwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben [S. 610]zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. V. Herausforderung in den 80er Jahren Da seit Mitte der 70er Jahre zum einen die Weltmarktpreise für Importprodukte stärker zunahmen als die im Export erzielbaren Preise — die terms of trade sich also nachhaltig für die DDR verschlechterten —, zum anderen ausreichende Exportsteigerungen der DDR unterblieben, mußte die DDR ihr anhaltendes Außenhandelsdefizit durch Kreditaufnahme im Westen und in der Sowjetunion finanzieren. Bis Ende 1981 konnten die Finanzierungsprobleme durch die Kreditbereitschaft sowohl der westlichen Kreditgeber als auch der Sowjetunion in Grenzen gehalten werden. Aufgrund der veränderten Haltung westlicher Kreditinstitute gegenüber allen osteuropäischen Ländern als Folge der prekären Situation in Polen und Rumänien gab es Anfang 1982 faktisch auch einen Kreditstopp gegenüber der DDR. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen internationalen Zinsniveaus sowie der Reduzierung sowjetischer Öllieferungen (statt der ursprünglich vereinbarten 19 Mill.~t p. a. in der Fünfjahrperiode 1981–1985 liefert die Sowjetunion ab 1982 noch rd. 17 Mill.~t; 1982: 17,7 Mill.~t) war die DDR gezwungen, sofort Schritte zur Konsolidierung ihrer Außenhandelsbilanz gegenüber den westlichen Industrieländern einzuleiten. Eine vehemente Drosselung der Importe aus westlichen I.-Ländern (ohne Innerdeutschen Handel [IDH]) mit gleichzeitiger Exportausweitung im Jahr 1982 war die Folge. Dies hatte Konsequenzen für die inländische Produktion, da die vom Außenhandel ausgehenden Effekte zu einem Rückgang der im Inland bereitgestellten Investitionsmittel und Materialien führten. Die skizzierte Konstellation wird sich in der ersten Hälfte der 80er Jahre nicht grundlegend wandeln, so daß sich die Wachstumskurve der DDR-I. insgesamt aufgrund der Verknappung der Ressourcen abflachen wird. Voraussichtlich wird sich das Wachstum in sämtlichen I.-Zweigen verlangsamen. Dies dürfte auch für die stark geförderte Energie- und Brennstoffindustrie, die für den Export so bedeutenden Bereiche Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und den Maschinenbau gelten. Die DDR-I. wird in den kommenden Jahren ihre Produktionsstruktur auf die veränderten Inputbedingungen umstellen müssen. Dabei verspricht sich die zentrale Partei- und Wirtschaftsführung von der Um- und Neubildung der Kombinate (Ende 1982 bestanden 133 zentralgeleitete Kombinate im Bereich der I.-Ministerien und 93 bezirksgeleitete Kombinate im Bereich der Wirtschaftsräte der Bezirke) eine Erhöhung der Leistungskraft der in den Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe. Das industrielle Beschäftigungsvolumen wird sich bis zum Ende dieses Jahrzehnts nur geringfügig erhöhen (durchschnittlicher jährlicher Zuwachs 0,5 v.H.). Da die Investitionsquote in den kommenden Jahren sinken dürfte, ist vor allem beabsichtigt, eine Verbesserung des Verhältnisses von langfristigen zugunsten kurzfristiger Investitionseffekte zu erzielen. Eine Leistungsmobilisierung soll vor allem durch folgende Maßnahmen erfolgen: Der Umfang des Ausrüstungsanteils soll im Verhältnis zum Bauanteil erhöht werden. Durch Rationalisierung und Modernisierung vorhandener Anlagen und durch den verstärkten Ausbau des Rationalisierungsmitteleigenbaus (Rationalisierungsschub auch durch Mikroelektronik undIndustrierobotertechnik) sollen produktionsausweitende Effekte bewirkt werden. Außerplanmäßige Stillstandszeiten sollen abgebaut, die durchschnittlichen Nutzungszeiten der Maschinen und Anlagen (Schichtauslastung) ausgeweitet werden. Investitionen außerhalb des Planes (sog. „Initiativ-“ bzw. „Schwarzbauten“) sollen durch straffe Kontrollen völlig unterbunden werden. Der Abbau unvollendeter Investitionen soll durch Konzentration auf wenige Projekte erfolgen. Der spezifische Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Die Substitution von hochwertigen importierten Energieträgern wird in den 80er Jahren vor allem durch den erhöhten Einsatz von einheimischem Erdgas und von Rohbraunkohle erfolgen. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Horst: Die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der DDR. Die Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet der DDR 1945–1949/50. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1979. Cornelsen, Doris: Die Industriepolitik der DDR. Veränderungen von 1945 bis 1980, in: Der X. Parteitag der SED. 35 Jahre SED-Politik. Versuch einer Bilanz. Vierzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 9. bis 12. Juni 1981. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. (Edition Deutschland-Archiv.) DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich 1981. Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. u. erg. Aufl. Leipzig: Haack 1976. Gleitze, Bruno: Die Produktionswirtschaft der DDR im Wettbewerb mit der westlichen Industriewelt, in: Die DDR nach 25 Jahren, Wirtschaft und Gesellschaft Mitteldeutschland. Hrsgg. v. Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 10. Berlin: Duncker & Humblot 1975. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft. Industrielle Stand[S. 611]orte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1956. Leptin, Gert: Veränderungen in der Branchen- und Regionalstruktur der deutschen Industrie zwischen 1936 und 1962. Berlin 1965. (Berichte des Osteuropa-Instituts an der Freien Universität Berlin. Reihe Wirtschaft und Recht. 68.) Melzer, Manfred: Anlagevermögen, Produktion und Beschäftigung der Industrie im Gebiet der DDR von 1936 bis 1978 sowie Schätzung des künftigen Angebotspotentials. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (DIW. Beiträge zur Strukturforschung. 59.) Melzer, Manfred: Probleme und voraussichtliche Entwicklung der Industrie in der DDR. Prognose des Wachstums, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung des DIW. H. 3/4.1980. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 605–611 Individualversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…

DDR A-Z 1985

Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er [S. 831]nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachröhren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“, 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), wurde in der Diskussion in der DDR zunehmend bezweifelt. Marx und Engels haben die Vermittlung selbst nicht nachgewiesen; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; [S. 832]2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. </OL> Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats (1953–1955), G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Das Tauwetter begann. Unter Chruschtschow (1. Sekretär des ZK d. KPdSU, 1953–1964), der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnews (1. Sekretär bzw. Generalsekretär des ZK der KPdSU, 1964–1982) Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Die kurze Ära Andropow (1983) brachte keinen Wandel hervor; sein Nachfolger Tschernenko übernahm die gleichgebliebene Konstellation. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb die führende Rolle der Partei übrig (Ästhetik). III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Konferenzen des Kulturbundes der DDR (KB), später zumeist auf Tagungen des Zentralkomitees (ZK) der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß, vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, [S. 833]der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973, der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 und der IX. Schriftstellerkongreß vom 31. 5. bis 2. 6. 1983 auf der FDJ-Kulturkonferenz vom 21. bis 22. 10. 1982 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK der SED zu Rate. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA [ Filmwesen ] u.a.), gesellschaftliche Organisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u.a.), Investträger (Betriebe u.a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Räte der Bezirke u.a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl nicht bestimmbar ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z.B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Die materiellen Anreize für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung oftmals entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz bei den zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen (Bibliotheken) und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte [S. 834]Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der allein in den Jahren von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen von insges. 860.000 Exemplaren erschien und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher mit 10–15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe in durchaus unterschiedlicher Weise zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) — der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen lange Zeit künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren entsprechen die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Für umstrittene Dramatiker bietet sich als Ausweichmöglichkeit die Bearbeitung alter Stücke an. Auf diese Weise haben in Zeiten des Verrufs z.B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien, für die vielfach auch dann gezahlt wird, wenn die Arbeit an ihnen abgebrochen wird. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Ferner sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg attraktiv, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen verwendet werden kann. Zu den Privilegien gehören vergütete Mitgliedschaften (z.B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Diese materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse) (Auszeichnungen). Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen (Institut für Literatur „J. R. Becher“). Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz (alle SED). Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bereits bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u.a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kitsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) [S. 835]auf. Die Wege, die z.B. Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Wesentliche literaturpolitisch bestimmende Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband als Teil des Kulturbundes der DDR (KB) gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschafts-orientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst; der Schriftstellerverband wurde zur eigenständigen Organisation. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den Formalismus, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u.a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß 1961, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könne. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung u.a. Wolf Biermann debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. [S. 836]In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war (Geschichte der DDR). Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit erneuten Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen gegen die fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z.B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen durch Kollegen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer Schriftsteller, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß — mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte sogar seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ — von denen bereits feststand, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptieren würde. In der damit einsetzenden achten Phase der Lp. der SED endete alles, was sich sinnvoll noch mit Lp. bezeichnen ließ. Die Partei verteidigte den Restbestand ihrer Positionen mit reinen Repressalien. Sie verprellte mit dem Aufführungsverbot der Stücke „Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl im Herbst 1978 in Berlin und „Kirschenpflücker“ von Helmut Baierl im Herbst 1979 in Dresden zwei weitere Vertreter der Parteiliteratur und ging mit eigens verschärften Strafgesetzen unbotmäßig vor. Den Auftakt bildete [S. 837]die Geldstrafe wegen Devisenvergehens gegen Stefan Heym, dessen Roman „Collin“ sich an den höheren Rängen der SED vergriffen hatte. Der Effekt war eine zweite Solidarisierungswelle gegen die Partei, die in einem Brief an Erich Honecker vom 16. 5. 1979 kulminierte, den Jurek Becker, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Erich Loest, Kurt Bartsch, Adolf Endler, Dieter Schubert und Martin Stade unterzeichneten. Als Gegenmaßnahme wurden am 7. 6. 1979 Heym, Poche, Schlesinger, Bartsch, Endler, Schubert, sowie Rolf Schneider, Karl Heinz Jakobs und Joachim Seyppel aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen; Becker und Stade traten selbst aus. Politisch ästhetische Konzeptionen lagen diesen Repressalien nicht mehr zugrunde. Die Folge dieser Situation war, daß bei den meisten Literaten eine Wiederannäherung an die Positionen der Parteiführung trotz versöhnlicher Gesten unterblieb oder sogar die Neigung, die DDR zu verlassen, wuchs. V. Wandel des Verhältnisses von Partei und Schöner Literatur A. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel im Verhältnis von Partei und Literatur hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern für die Partei erfolgreich zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das Ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni 1953 oder zu der Massenflucht 1960/61 gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet (Sektierertum). Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Mit dem „Bitterfelder Weg“ hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. B. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde endgültig erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat [S. 838]die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird.“ (Auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert.) Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen z.B. der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66) und der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Zehn Jahre später bauten Rainer Kirsch in dem Essay-Band „Das Amt des Dichters“ (1980) und Franz Fühmann in seinen Erfahrungen mit Georg Trakls Gedichten „Von Feuerschlünden“ (1981) das gewonnene Terrain konzeptionell aus. VI. Die Hauptrichtungen der Schönen Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als „Partei-L.“ bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie „Partisanen-L.“ nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Littérature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. A. Die „Partei-Literatur“ Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. 1. Epik In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen wesentlich interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Hans Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden — ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z.B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L.: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren in diesen Büchern aufgegeben worden. Die [S. 839]Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. 2. Lyrik Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. 3. Dramatik Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, erhielten durch ihre Darstellung auf der Bühne eine radikalere Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt — im Gegensatz zu den Romanen, die mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ immerhin Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. B. Die „Partisanen-Literatur“ 1. Epik Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung der Behandlung der Gründe und des Verlaufes des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als durch die Eigengesetzlichkeit der Stoffe veranlaßt einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ — beide Manuskripte konnten nicht mehr veröffentlicht werden, sie wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman erschien erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ in der Bundesrepublik unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 — Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“, Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker „Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“; 1984 — Stefan Heym „Schwarzenberg“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück, beherrschten die Diskussionen und wirkten ansteckend: auf Joachim Laabs „Der Ausbruch“ (1980), Monika Maron „Flugasche“ (1981) und [S. 840]Helga Schütz „Julia oder Erziehung zum Chorgesang“ (1982). 2. Lyrik Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und Volker Braun. 3. Dramatik Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag — dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken zu differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke sind nicht, Müllers „Bau“ erst spät aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. C. „Traditionelle“ Literatur 1. Epik Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des

Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt.…

DDR A-Z 1985

Hotel- und Gaststättenwesen (1985)

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz von 2,2 Mrd. Mark 1950 auf 9,6 Mrd. Mark 1982 stieg. Am Gesamtumsatz sind die (auf bestimmte Speisen oder Getränke) spezialisierten Betriebe mit 22 v.H., die Schnellgaststätten mit 8 v.H. beteiligt. Diese Formen (z.B. Bierstuben, buffets) sollen bevorzugt entwickelt werden, da sie die Intensivierung im Gastgewerbe fördern. Die Schnellgaststätten haben eine um 2–3mal höhere Leistung je Gastplatz und Jahr als der Durchschnitt der übrigen Gaststätten. Ihre Zahl soll bis 1985 um weitere 500 Einheiten zunehmen. 2. Hotels. Die Hotels werden — seit 1975 — einheitlich nach bestimmten Leistungskriterien mit 1–5 Sternen bewertet, wobei das 5-Sterne-Hotel die höchste Leistungsstufe darstellt (Beispiel: Palast-Hotel Berlin [Ost]). Beherbergungseinrichtungen, die auch die Anforderungen des 1-Stern-Hotels nicht erfüllen, werden als „nicht eingestufte Hotels“ geführt. Jeder Hotelkategorie entspricht eine eigene Preisklasse, wobei für Besucher aus dem westlichen und aus dem sozialistischen Ausland gesonderte Übernachtungspreise gelten. Der Bettenbestand des Hotelgewerbes, der zwischen 1973 und 1976 um 4.000 zurückgegangen war, ist seitdem absolut und relativ zur Bevölkerungszahl gestiegen. Etwa ein Fünftel der Bettenzahl entfällt auf die — in Größe, Ausstattung und Service — führenden Interhotels, von denen es gegenwärtig 30 gibt (1982). Unter diesen nehmen das Palast Hotel und das Hotel Metropol in Berlin (Ost) sowie das Hotel Merker in Leipzig eine Sonderstellung ein, da sie nur für Devisengäste zugänglich sind. Trotz der gestiegenen Bettenzahl ist die Kapazität des Hotelgewerbes, vor allem angesichts des wachsenden Umfangs des Tourismus, noch immer sehr unbefriedigend. Im internationalen Vergleich ist die Betten-„dichte“ der DDR mit 4 Betten je 1000 Einwohnern gering (zum Vergleich: ČSSR = 6; Bulgarien = 12; Italien = 27). 3. Eigentumsformen. Der Beschluß des Ministerrates vom 12. 2. 1976, der privatwirtschaftliche Aktivitäten in begrenztem Rahmen förderte und ermutigte, hat auch den privaten Sektor im HuG. wenigstens insoweit belebt, als der Umsatzanteil der privaten und Kommissionsgastwirte am gesamten Gaststättenumsatz, der bis 1975 ständig abgenommen hatte, seitdem konstant geblieben ist. 1982 waren, ebenso wie 1976, die privaten Gastwirte mit 3 v.H., die Kommissionsgastwirte mit 14 v.H. am Umsatz beteiligt. Der Hauptanteil (83 v.H.) entfällt auf den Gaststättenumsatz des sozialistischen HuG. (HO- und konsumgenossenschaftliche Gaststätten). Da es sich bei den Gaststätten im privaten Sektor um kleine und kleinste Betriebe handelt, liegt ihr Anteil an der Zahl der Gaststätten mit 22,6 v.H. (Kommissionsgaststätten) und 6,2 v.H. (private Gaststätten) deutlich höher als ihr Umsatzanteil. 1976 wurde ein neuer Ausbildungsberuf, der Facharbeiter für Gaststätten und Hotelwesen geschaffen, dessen Berufsbild zwischen Koch und Kellner liegt und den Absolventen nach 2jähriger Lehrzeit befähigen soll, eine Gaststätte mit höchstens 4 Beschäftigten zu führen. Für den Umfang des privaten Beherbergungswesens fehlen zwar exakte Daten, doch läßt sich aus den Angaben des amtlichen Hotelführers DDR (Ausgabe 1980) ein Anteil von mindestens 25 v.H. an der gesamten Bettenkapazität errechnen, was bei dem niedrigen Gesamtbestand an Hotelbetten die Bedeutung der privaten und auf Kommissionsbasis betriebenen Hotels und Gasthöfe unterstreicht. Sowohl das halbstaatliche und Kommissions-HuG. als auch das private HuG. gehören den Industrie- und Handelskammern an und werden von den örtlichen Organen der Bezirke und Kreise angeleitet. 4. Sonderformen. Eine Sonderstellung nimmt die Mitropa (Mitteleuropäische Schlafwagen- und Speisewagen-AG) im HuG. als zentralgeleitete Einrichtung des Ministeriums für Verkehrswesen ein. Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn (DR), der Schiffahrt, des Flugverkehrs sowie des Straßenverkehrs. Weitere Träger im HuG. sind das Reisebüro der DDR, die Wismut AG, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) (ohne Ferienheime) sowie vereinzelt Industriebetriebe, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und die Kirchen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 600 Holzindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Humboldt-Universität zu Berlin

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz…

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Parteilichkeit (1985)

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des Proletariats entspricht“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 245). Im Hintergrund der marxistisch-leninistischen Lehre von der P. steht die Auffassung, daß die Menschen in ihrem Denken und Handeln stets Partei ergreifen, womit eine recht breite Skala von Bedeutungen, nicht nur das Einnehmen eines (partei-)politischen Standpunktes [S. 968]gemeint ist (vgl. neuerdings: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 1/1983, S. 72 f.). Solche Parteinahme verfestige sich im Laufe der Geschichte zu Ideologie. Anders ausgedrückt: Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß sich in der Ideologie das unmittelbar parteiliche Handeln und Denken der Menschen (oder Klassen) „widerspiegele“ und in einen theoretischen Gesamtzusammenhang gebracht wird. Da jede Ideologie als Ausdruck der Interessen einer Klasse gedacht wird (Marxismus-Leninismus, II. C. 3.), steht P. in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des (Klassen-)Interesses (Interessen/Interessenübereinstimmung). P. im Sinne der „wahren“, also nicht partiell-parteilichen/ideologischen, Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und des „richtigen“ Handelns ist, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, nur vom (Klassen-)Interesse, vom Klassenstandpunkt des Proletariats aus möglich, da „das Proletariat historisch als der Interessenvertreter der Menschheit und der Vollstrecker der geschichtlichen Notwendigkeit auftritt“ (ebda., S. 246; Proletariat). Die Behauptung, P. sei ein „Prinzip“, schließt ein, „daß Erkenntnis, vor allem Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge nur als parteiliches Erkennen möglich ist. P. ist in diesem Sinne ein konstitutives Moment allen Erkennens und davon abgeleiteten Handelns“ (M. Buhr, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, H. 8/1980, S. 902). Als allgemeines Erkenntnisprinzip bildet P. somit ein konstitutives Element von Wissenschaftlichkeit. Wissenschaftlichkeit und P. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht als untrennbare dialektische Einheit aufzufassen (Gesellschaftswissenschaften; Wissenschaft). Von dieser Warte aus werden alle Richtungen der westlichen Geistes- und Sozialwissenschaften, die nach Objektivität unter Vermeidung der P. streben, als „objektivistisch“ abqualifiziert (Objektivismus). Abgelehnt werden jedoch ebenso auch „kritisch“, „gesellschaftskritisch“ oder „kulturkritisch“ engagierte Theorieansätze, soweit sie sich nicht innerhalb des Marxismus-Leninismus bewegen. Die vom Klassenstandpunkt des Proletariats ausgehende P. ist jeweils konkret-inhaltlich festgemacht: an einer bestimmten Arbeiterklasse und einer bestimmten Partei, d.h. im Falle der DDR am Programm und an den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Generallinie der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (Internationalismus, Proletarischer). Die so verstandene P. ist für die Anhänger der SED der entscheidende Maßstab für die Beurteilung allen Handelns und Denkens. Von jedem DDR-Bürger (und besonders von den SED-Mitgliedern selbst) wird P. in allen Lebensbereichen, am Arbeitsplatz, in der Wohngemeinschaft und in der Familie erwartet bzw. gefordert (Moral, Sozialistische). P. ist daher wesentlicher Inhalt und herausragendes Erziehungsziel aller Bildungs- und Schulungsbemühungen, um parteiliches Verhalten in der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen zu verankern (Lebensweise, Sozialistische; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967–968 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulung der SED

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des…

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Genossenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht: Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ in Verbindung mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites sollte allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums : in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Mit dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, daß das genossenschaftliche Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum mehr ist, sondern ebenfalls als eine Form des sozialistischen Eigentums angesehen wird. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken. Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks (IV. 4.). Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Nach 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d.h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gingen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) (Agrarpolitik, III. E.) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u.a. die Gärtnerischen PG (GPG), die PG werktätiger Fischer (PwF — Binnenfischerei) und die Fischereipro[S. 513]duktionsgenossenschaften (FPG — See- und Küstenfischerei). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG) (Binnenhandel, II., B., 2), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Weiterhin sind die seit 1953 bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) als PG organisiert. Auf der Basis einer VO vom April 1982 (GBl. I, S. 349) sollen sich nun auch in derartigen als PG konstruierten Kollegien bildende Künstler organisieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 512–513 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen…

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Arbeitsgestaltung (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion (prospektive A.) umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der unmittelbaren Produktion (operative A.) wird als eine ständige Aufgabe verstanden. Gemessen an den möglichen Ergebnissen der bereits in der Vorbereitungsphase (Entwicklung und Projektierung) der Produktion betriebenen A., kann die A. in der Betriebsphase zwar zu Verbesserungen, aber nicht zu Bestlösungen führen, da die Veränderungsmöglichkeiten bei vorhandener Technik und Organisation begrenzt sind. Aus diesem Grund wird die besondere Bedeutung der A. im Stadium der Forschung, Entwicklung und Überleitung hervorgehoben, während A. in der Betriebsphase der Produktion vornehmlich die Realisierung dieser im Arbeitsstudium erarbeiteten und bestätigten Veränderungsprojekte ist. Die Arbeitswissenschaftler der DDR verstehen unter A. die Erarbeitung und praktische Durchsetzung solcher Grundsätze, Richtwerte und Typenlösungen, die unter Berücksichtigung der physischen, psychischen und auf[S. 58]grund der Qualifikation der Berufstätigen gegebenen Voraussetzungen einer planmäßigen und rationellen Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß förderlich sind und sein optimales Wirken gewährleisten. Optimales Wirken des Menschen im Arbeitsprozeß gilt dann als erreicht, wenn er mit physiologisch günstigstem Aufwand an Körperkraft, unter möglichst weitgehender Vermeidung psychisch-nervlicher Belastungen bei Gewährleistung der Sicherheit und Erhaltung der Arbeitskraft maximale, den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende Arbeitsergebnisse erreicht. Bei der Einbeziehung des Menschen in den Arbeitsprozeß geht es sowohl um die Anpassung des Arbeitsprozesses an den Menschen als auch darum, den Menschen durch Einübung rationeller Arbeitsmethoden, durch Qualifizierung, Training und Gewöhnung an den Arbeitsprozeß anzupassen. Bei dieser Anpassung kommt arbeitspsychologischen Erkenntnissen eine ständig wachsende Bedeutung zu (Psychologie). Die wichtigsten Aufgabengebiete der A. sind: Gestaltung rationeller Arbeitsabläufe; Gestaltung eines sinnvollen Arbeitszeitregimes, insbesondere eine zweckmäßige Pausengestaltung; Gestaltung rationeller Arbeitsmethoden; Gestaltung der Arbeitsmittel und Arbeitsplätze: Gestaltung der Arbeitsumweltfaktoren wie Schall-, Beleuchtungs-, Klimaeinflüsse usw.; Gewährleistung physiologisch und psychologisch günstiger Beanspruchungen des Menschen am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung von Lebensalter und Geschlecht. Mit Beginn der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurde der Gegenstandsbereich der A. um die „Arbeitsinhaltsgestaltung“ erweitert. Programmatisch gilt seither die „weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit“ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ als zentrale Aufgabe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Zielte die A. bis dahin vor allem darauf, die Arbeit durch den Abbau physischer und psychischer Belastungen zu erleichtern, um auf diesem Wege zugleich zu besseren Arbeitsergebnissen zu gelangen, geht es bei den arbeitsinhaltsgestalterischen Maßnahmen vor allem darum, die Tätigkeit der Produktionsarbeiter durch technische und arbeitsorganisatorische Veränderungen zunehmend mit „geistig-schöpferischen Elementen anzureichern“. Durch derartige, „progressive Arbeitsinhalte“ sollen die aus der Arbeitsteilung resultierende Trennung zwischen geistiger und körperlicher Arbeit tendenziell aufgelöst und die aus der konkreten Arbeitstätigkeit hervorgehenden sozialen Unterschiede, insbesondere zwischen in der Produktion tätiger Arbeiterklasse und Intelligenz, allmählich abgebaut werden. Dabei werden z. T. Modelle erprobt, wie sie unter dem Oberbegriff „Humanisierung der Arbeit“ auch in westlichen Industriestaaten in einzelnen Fällen durchgeführt und gefördert werden (z.B. job-enlargement, job-enrichment, job-rotation). Die bis heute erreichten Ergebnisse bei der Durchsetzung progressiver Arbeitsinhalte in verschiedenen Industriebereichen machen deutlich, daß zwischen der programmatischen Konzeption und ihrer praktischen Umsetzung eine erhebliche Lücke klafft. Angesichts der Vielfalt der hierfür verantwortlichen technisch-organisatorischen, aber vor allem auch politisch-ökonomischen und sozialen Ursachen kann der Realisierung der angestrebten Zielstellung auf absehbare Zeit keine Chance eingeräumt werden (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. C.). Besondere Aufmerksamkeit widmen die Arbeitswissenschaftler der DDR dem Zusammenhang zwischen A. und Arbeitsproduktivität. Es gilt als erwiesen, daß eine Verbesserung der A. direkt oder indirekt zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führt. In der betrieblichen Praxis werden allerdings häufig höhere Arbeitsergebnisse unter Vernachlässigung oder gar Verletzung der Prinzipien der A. erzielt. Derartige momentane „Erfolge“ schlagen in der Regel früher oder später in ihr Gegenteil um: In der Folge nehmen Krankenstand, Unfallhäufigkeit und sogar Frühinvalidität zu. Nach umfassend durchgeführter A. und dadurch veränderter Arbeitsaufgabe werden technisch begründete Arbeitsnormen und andere Kennziffern der Arbeitsleistung neu festgelegt. Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 57–58 Arbeitsgesetzbuch (AGB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitshygiene

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Zwei Hauptwege der A. werden unterschieden: 1. Die A. in der Vorbereitungsphase der Produktion (prospektive A.) umfaßt alle konstruktiven, technologischen und organisatorischen Neuentwicklungen und ermöglicht schon vor Produktionsbeginn die Gestaltung optimaler Produktionsbedingungen. 2. Die A. in der…

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Arbeitsstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsverpflichtung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen…

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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1985)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl. der Zentralen Revisionskommission der SED); seine Stellv. sind Ernst Diehl (Mitgl. des ZK der SED; Vors. des Wissenschaftlichen Rates für Geschichtswissenschaft) und Heinrich Gemkow. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“, durch den die Aufgabenstellung des Instituts erheblich erweitert wurde, so daß es entscheidend dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Bis 1953 hieß das IML Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL); zu Ehren Stalins wurde es dann im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1956) trägt es seine heutige Bezeichnung. Arbeiteten in den Jahren von 1949 bis 1958 in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“, sind in ihm gegenwärtig Hunderte gut ausgebildete wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Als wissenschaftliche Einrichtung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) ist das IML hauptverantwortlich für die Marx-Engels-Forschung, die Edition der Klassiker des Marxismus-Leninismus, die Verwaltung der Nachlässe führender KPD- und SED-Funktionäre, die Herausgabe von Biographien und Memoiren von Funktionären der Arbeiterbewegung, die Erforschung und Darstellung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung einschl. der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung (Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen; Betriebsgeschichte; Heimatgeschichte). 1. Aufgaben. a) Anleitung und Koordination der Marx-Engels-Forschung entsprechend den Festlegungen im Zentralen Plan für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. Beim IML besteht der Wissenschaftliche Rat für Marx-Engels-Forschung. b) Die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus werden vom IML herausgegeben. Die 1953 begonnene, auf 40 Bände angelegte Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe) liegen in 40 Bänden vor; sie werden durch die Reihe „W. I. Lenin, Briefe“ nach der 5. russischen Ausgabe ergänzt (10 Bände; 1969–1976). Die Edition der Werke J. W. Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des ZK der SED und des ZK der KPdSU begann das IML Anfang der 70er Jahre gemeinsam mit dem IML beim ZK der KPdSU mit der Arbeit an einer kritisch-historischen Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA). Der Umfang dieser MEGA wird mit 100 Bänden angenommen: die Herausgabe soll in der 2. Hälfte der 90er Jahre abgeschlossen sein. Bis Anfang 1984 lagen 23 Bände vor. Die MEGA soll alle Manuskripte, Entwürfe, Varianten, Konzepte, Exzerpte, Randbemerkungen, Briefe von und an Marx und Engels usw. in der Originalsprache und vollständig enthalten. Die MEGA wird durch ein ebenfalls vom IML herausgegebenes Marx-Engels-Jahrbuch begleitet, Umfang und Bedeutung dieses Editionsvorhabens haben zu einer personellen Erweiterung des IML geführt. c) Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus. U.a. erschienen über 20 vom IML herausgegebene Dokumentationsbände, darunter 8 Bände „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ sowie die dreibändige Chronik zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung (1965/67). In den gleichen Zusammenhang gehört die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, deren Herausgabe 1962 beschlossen wurde und die 1966 vorlag. Sie wurde teilweise revidiert bzw. ergänzt durch die einbändige „Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschien. [S. 656]Bei der Erforschung der Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung gibt es in jüngerer Zeit verstärkte Bemühungen um die Aufarbeitung der Geschichte der Kommunistischen Internationale (Komintern). Für die Koordinierung dieses Forschungsgebietes besteht bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) der WR für Internationale Arbeiterbewegung, in dem das IML maßgeblich mitwirkt. Da der Geschichte der Arbeiterbewegung in der Geschichtsschreibung in der DDR ein besonderes Gewicht zukommt, beeinflußt das IML wesentlich die Entwicklung und die Inhalte der Geschichtswissenschaft. Nicht zufällig ist der stellv. Direktor des IML zugleich Vors. des WR für Geschichtswissenschaft. d) Die Arbeiten über die Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung werden vom IML geleitet und koordiniert. Das Institut veranstaltet entsprechende regionale und zentrale Konferenzen; es ist weiterhin für die Weiterbildung der Mitglieder der Bezirks-, Kreis- und Betriebskommissionen der SED zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bzw. für Betriebsgeschichte verantwortlich. e) Entsprechend den jeweiligen thematischen Schwerpunktsetzungen bei der Bearbeitung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und auf der Grundlage der im IML verwalteten Nachlässe hat das Institut in jüngerer Zeit eine größere Zahl von Biographien und Lebenserinnerungen herausgebracht. u.a. Biographien von Marx, Engels, Lenin, Thälmann, Pieck sowie Erinnerungen von Franz Dahlem und Erich Honecker („Aus meinem Leben“, Berlin [Ost] 1980). 1983 erschien eine Biographie Walter Ulbrichts. — In den gleichen Zusammenhang gehören die Werkausgaben u.a. von August Bebel, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Franz Mehring. Diese Schwerpunktverlagerungen erfolgten im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971). In seinem Ergebnis sollte sich die historische Forschung in erster Linie auf die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ als Teil der internationalen Arbeiterbewegung konzentrieren. Dabei sollten wissenschaftliche Arbeiten über die Beziehungen zwischen der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) und SED zur Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) einen zentralen Platz einnehmen. f) Das IML organisiert wissenschaftliche Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der AfG, der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sowie den verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Viele dieser Veranstaltungen finden mit internationaler Beteiligung statt. Im übrigen arbeitet das IML eng mit dem IML beim ZK der KPdSU sowie gleichartigen Einrichtungen bei den ZK der anderen kommunistischen Parteien des Ostblocks zusammen. Daneben bestehen auch enge Arbeitskontakte zu vergleichbaren Institutionen der kommunistischen und Arbeiterparteien des Westens. g) Die Ausbildung von wissenschaftlichen Nachwuchskadern erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit der AfG beim ZK der SED. Seit 1970 besitzt das IML das Recht zur Verleihung akademischer Grade (Universitäten und Hochschulen, V. G.). 2. Zur Organisationsstruktur. Am IML bestehen u.a. folgende Abteilungen: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschl. der örtlichen Arbeiterbewegung); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (über 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle; Publikationsabteilung; Abteilung für Auslandsarbeit. Das Zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z.T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Seit 1959 erscheinen, gegenwärtig sechsmal jährlich, als eigene Zeitschrift die „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung (BZG)“; sie hießen bis 1969 „Beiträge zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Die einzelnen Abteilungen des IML sind in Sektoren unterteilt. Ähnlich wie an einem Hochschulinstitut sind auch im IML Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Oberassistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt. Sie nehmen nicht nur Aufgaben in der Forschung und Lehre wahr, sondern sind zugleich mit umfangreichen Aufgaben in der Propagandaarbeit der SED betraut. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 655–656 Institut für Literatur „J. R. Becher“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl.…

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Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsräte

Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…

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Wissenschaftliche Räte (1985)

Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) für die langfristige Entwicklung der naturwissenschaftlichen und mathematischen Grundlagenforschung, Planung, Durchführung und Kontrolle großer Forschungsvorhaben sowie für die Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion gebildet. Mitglieder der WR. sind Wissenschaftler aus der Akademie der Wissenschaften, den Universitäten und Hochschulen, Vertreter staatlicher und wirtschaftsleitender Organe u.a. Im Rahmen der staatlichen Forschungspläne bestehen WR. für folgende Forschungsprogramme: Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, Physik einschließlich Kern- und Werkstofforschung, Chemie (Grundlagen der Stoffe und Stoffumwandlung), Biowissenschaften einschließlich naturwissenschaftliche Grundlagen der Medizin, [S. 1523] * Geo- und Kosmoswissenschaften, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Energiewirtschaft, Ingenieurwissenschaftliche Grundlagen der Be- und Verarbeitung. 2. WR. für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. [S. 1524]Ihre Gründung geht auf einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 22. 10. 1968 über die Entwicklung der Gesellschaftswissenschaft in der DDR zurück. Im Rahmen des „Zentralen Forschungsplans der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ sind sie für die inhaltliche Ausgestaltung, Organisation und Koordinierung der Forschungsvorhaben verantwortlich. Die WR. übernehmen damit Funktionen, die vor 1969 allein beim damaligen Institut, der heutigen Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), und beim Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) lagen. Die WR. werden verschiedenen wissenschaftlichen Institutionen zugeordnet, wobei in den letzten Jahren eine deutliche Vorzugsstellung der Akademie der Wissenschaften zu konstatieren ist. Dies entspricht der Aufwertung dieser Einrichtung nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1522–1524 Wissenschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW

Siehe auch: Wissenschaftliche Beiräte: 1965 1966 Wissenschaftliche Räte: 1975 1979 WR. werden als forschungsleitende und koordinierende Gremien gebildet und erlangen in der Wissenschaftsorganisation eine zunehmende Bedeutung. Es gibt WR. für die naturwissenschaftliche und solche für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. 1. WR. für die naturwissenschaftliche Forschung. Gesetzliche Grundlage sind zwei Verordnungen aus dem Jahre 1975. Diese WR. werden gemeinsam vom…

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Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…

DDR A-Z 1985

Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. II. Bedeutung der Zinspolitik Der Zp. kommt heute bei der Steuerung der Wirtschaft der DDR eine herausgehobene Bedeutung zu. Auf diesem Aktionsfeld der Wirtschaftspolitik sind die lenkungstechnischen Neuerungen, die während der Wirtschaftsreformjahre (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) entwickelt und eingeführt worden sind, beim Kurswechsel 1971 nicht wieder liquidiert, sondern — z. T. in modifizierter Form — beibehalten worden. Daher ist die Zp. in der DDR ein überzeugender Hinweis darauf, daß trotz der Rezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen auch weiterhin eine intensive monetäre Wirtschaftslenkung mit „ökonomischen Hebeln“ betrieben wird. In einer zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln können Wirtschaftsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Konkurs gehen. Der Staat muß vielmehr durch Sonderkredite über die Banken oder durch verlorene Zuschüsse aus dem Staatshaushalt illiquide Betriebe und Betriebsvereinigungen sanieren (Kredit). Daher ist die Zp. eines der wichtigsten monetären Druckmittel, um einem Leistungsabfall in den Betrieben vorzubeugen und um eine effiziente Verwertung der leistungsschwachen Wirtschaftsunternehmen zugebilligten Kredithilfen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde müssen Straf- und Verzugs-Z. die Rolle des fehlenden freien Unternehmenswettbewerbs übernehmen. Sie sind zudem ein Ersatzmittel für die Mobilisierungswirkung, welche in den Marktwirtschaften von der Konkursfurcht auf zeitweise leistungsschwache Unternehmensleistungen ausgeht. III. Begründungsprobleme Marxistische Politökonomen haben stets große Schwierigkeiten gehabt, überzeugende Begründungen dafür zu finden, weshalb auch eine zentralgelenkte Staatswirtschaft auf die Erhebung von Z. nicht verzichten kann. In Verbindung mit der Analyse der Bedeutung des Leihkapitals untersuchte Marx auch das Wesen des Z. (s. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V, S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein „Abkömmling des Kapitals“ ist. Dieser sei somit nicht der natürliche Ertrag des ausgeliehenen und investierten Kapitals, den wagemutige Unternehmer für sich beanspruchen könnten. Vielmehr sei der Z. eine besondere Form des „Mehrwerts“. Geschaffen hätten diesen „Neuwert“ (= Wertschöpfung = Reineinkommen) allein die Arbeiter (Wert- und Mehrwerttheorie). Die von ihnen genutzten Kapitalgüter (Produktionsmittel) wären aus sich heraus nicht in der Lage, „Mehrwert“ zu produzieren; dies könne allein die „lebendige“ Arbeit. Deshalb eigne sich der Verleiher von Geldkapital, dessen überschüssige Mittel von einem Unternehmer zur Erzeugung von zusätzlichen Waren genutzt werden, über die einkassierten Z. einen Teil der Erträge an, der den Beschäftigten bei der Lohnbemessung vorenthalten werde. Vor dem Hintergrund dieser Marxschen „Ableitungen“ fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in den kommunistisch regierten Staaten naturgemäß schwer, eine ideologisch abgesicherte Deutung und moralisch nicht anfechtbare Erklärung dafür zu finden, daß dem Z. im Sozialismus nichts Ausbeuterisches anhaftet. Ferner war zu „beweisen“, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem der Z. keine [S. 1544]Macht besitzt, um die Produzenten zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Handlungen zu veranlassen und Wirtschaftskrisen heraufzubeschwören. Und letztlich mußten die Politökonomen in der DDR wie in den anderen RGW-Staaten eine Rechtfertigung dafür liefern, warum an Privathaushalte Haben-Z. für die von diesen erworbenen Staatsanleihen und für die von ihnen angesammelten Sparguthaben gezahlt werden und weshalb sogar Staatsbetriebe Z.-Einkommen für ihre Einlagen bei „volkseigenen Banken“ beanspruchen können. Einen Ausweg bot folgendes stereotyp angewandte Rechtfertigungsmuster. Nach diesem Interpretationsmechanismus hat der Z. im Sozialismus einen neuen „positiven Inhalt“ bekommen. Lediglich in seiner „äußeren Hülle“ sei er noch dem Z. im Kapitalismus ähnlich: „Wie bei allen ökonomischen Kategorien wird auch beim Zins der Inhalt durch die Wesenzüge des jeweiligen Gesellschaftssystems bestimmt. Zwischen Wesen, Funktionen und Wirkungsweise des Zinses im Sozialismus und Kapitalismus besteht daher keine Konvergenz … Im Sozialismus wirkt der Zins auf einer eigenen sozialökonomischen Basis. Das bedeutet, daß der Zins nicht nur einen anderen Inhalt erhält, sondern daß sich auch sein Wirkungsmechanismus völlig neu profiliert … (So) ergibt sich … die Notwendigkeit des Kreditzinses … objektiv aus dem von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus herrührenden Zwang, den geplanten Krediteinsatz im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Kombinate zu ökonomisieren.“ (Vgl. W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert, Hrsg., „Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft“, Berlin [Ost] 1976, S. 142.). IV. Zinsarten Es werden 5 Arten von Z. unterschieden: 1. Z.-Sätze in Form normativer Aufwandsgrößen. Diese Rechenposten werden benötigt, wenn Staatsbetriebe und Wirtschaftsbehörden bei der Prüfung von Investitionsvorhaben Nutzeffektsermittlungen durchführen. 2. Z.-Sätze in Gestalt der Produktionsfondsabgabe, 3. Kredit-Z. (Soll-Z. oder Aktiv-Z. der staatlichen Banken), 4. Haben-Z. von Einlegern z.B. für Sparguthaben bei den staatlichen Banken und Sparkassen (= Passiv-Z. der Kreditinstitute), 5. Verzugs-Z. für Forderungen im Zahlungsverkehr vom Tage der Fälligkeit an. A. Zinssätze in Form normativer Aufwandsgrößen In den Zentralplanwirtschaften der sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten gibt es keinen Markt, auf dem autonome Anbieter und Nachfrager von Kapital Leistungen austauschen. Dementsprechend besteht in diesen Volkswirtschaften auch kein einheitlicher Preis für Kapital in Form des „Kapitalmarkt-Z.“. In den Marktwirtschaften spiegelt dagegen der Kapital-Z. die zu einem gegebenen Zeitpunkt bestehenden Verwertungschancen für Kapital und die Kosten der Kapitalbeschaffung wider. Jedoch können es sich diese Wirtschaftssysteme nicht leisten, darauf zu verzichten, den Nutzen von alternativ verwertbarem Geld- und Sachkapital preislich zu taxieren und die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Z. zu bewerten. In der DDR sind als Ersatz für den dort fehlenden Kapitalmarkt-Z. staatlich diktierte „Aufwandsnormative“ eingeführt worden. Diese „Papier-Z.“ werden als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ festgelegt. Sie dienen bei der Berechnung des Nutzeffekts von geplanten Investitionen als Entscheidungs- oder Auslesemaßstab. Mit Hilfe dieser „Ersatz-Z.“ versuchen Wirtschaftsorgane und Betriebe herauszufinden, ob der erwartete Ertrag der vorgesehenen und geprüften Investitionsvorhaben über oder unter der von den Planungsorganen geforderten Mindestrentabilität liegt (Investitionsrechnung). In der DDR hat die Wirtschaftsführung verfügt, daß im Prinzip nur diejenigen Investitionsvorhaben in allen Wirtschaftszweigen als rentabel akzeptiert werden dürfen, deren Investitionskosten innerhalb von 5 Jahren durch Gewinne rückerstattet werden können (= Gewinne vor Steuern plus erwirtschaftete Amortisationen), die mit Hilfe der jeweils geplanten Investition erwirtschaftet worden sind. Die „normativ (festgelegte) Rückflußfrist“ der Investitionskosten beträgt also 5 Jahre. Wird dieses Rentabilitätsziel nicht als Zeitmaß festgelegt, sondern als „normativer Nutzenkoeffizient“ vorgegeben, so beträgt er für alle Investoren in der Staatswirtschaft 0,2 v.H. Dieses Normativ entspricht, übersetzt in die Fachsprache der westlichen Betriebswirtschaft, einer Soll-Rentabilität des eingesetzten Kapitals von jährlich 20 v.H. B. Zinssätze in Gestalt von Produktionsfondsabgaben Bis Mitte der 60er Jahre hatte die Marxsche Wesenserklärung des Z. verhindert, daß die Knappheit des Produktionsfaktors „Kapital“ durch die Berechnung eines „Kapital-Z.“ in der betrieblichen Wirtschaftsrechnung anerkannt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Sein Einsatz, gleich in welcher Menge, kostete somit nichts. Dies verführte die Betriebsleitungen dazu, Produktionsmittel zu hamstern. Die hierdurch verursachte Verschwendung von Kapitalgütern minderte empfindlich die Kapitalproduktivität. Mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe Mitte der 60er Jahre hoffte die Wirtschaftsführung, [S. 1545]der Kapitalverschwendung ein Ende zu setzen. Um ihre Notwendigkeit zu begründen und den wirtschaftlichen Sinn dieser Abgabe zu beschreiben, machten die Politökonomen der DDR zahlreiche Anleihen bei der Z.-Theorie der westlichen Industriestaaten. Der Kapital-Z. in Gestalt der Produktionsfondsabgabe ist danach „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ von Kapital für eine bestimmte Investition. Derjenige Betrieb, der dieses Kapital erhält, gewinnt dadurch einen Produktionsvorteil. Deshalb muß er für dieses „Verwendendürfen“ einen bestimmten Preis zahlen. Denn bei jeder Investition in einem Staatsbetrieb entsteht „… der Gesellschaft (ein) Aufwand … dadurch, daß sie (dem Betrieb) Produktionsfonds erst einmal vorschießen muß“, damit dieser eine Produktion aufnehmen kann (Harry Nick). Dieser „Fondsvorschuß“ besitzt im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Abwägung der günstigsten Verteilung des Investitionskapitals auf die vorhandenen Investitionsmöglichkeiten einen bestimmten Wert. Wird nun das beantragte Kapital einem Staatsbetrieb bewilligt und dort für eine gewisse Zeit in einer bestimmten Investition gebunden, so hat die Genehmigung für diese zeitliche Bindung des von der „Gesellschaft“ vorgeschossenen Kapitals seinen Preis. Die Übersetzung dieses Zeitfaktors in eine wirtschaftliche Kostengröße ist der Kapital-Z. Damit erkennt jetzt auch die marxistisch-leninistische Politische Ökonomie an, daß auch in sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Preises (= Z.) für die Verwertung von Kapitalgütern berücksichtigt werden muß. Wie bereits dargelegt worden ist, verlangt die Wirtschaftsführung von den Betrieben, daß jede projektierte Investition bei den Nutzeffektberechnungen in der Planungsphase eine Mindestrentabilität von 20 v.H. versprechen muß. Andernfalls wird der Bewilligungsantrag des Betriebes von den zuständigen Wirtschaftsbehörden abgelehnt, weil die Ergiebigkeit des neu zu investierenden Kapitals zu gering ist. (Ausnahmen von dieser Entscheidungs- und Ausleseregel sind allerdings üblich.) Demgegenüber beträgt die Produktionsfondsabgabe in der Regel „nur“ 6 v.H., bezogen auf das eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Differenz zeigt, daß es in der DDR „von Amts wegen“ einen gespaltenen Kapital-Z. gibt. Daraus folgt: Die Produktionsfondsabgabe ist eine Mindestforderung, welche die Regierung an die Staatsbetriebe stellt, um diese zu einer intensiven Nutzung des bereits investierten Kapitals anzuspornen und um sie zu einer Steigerung, ihrer Unternehmenserträge (Umsatzerlös, Gewinn) zu bewegen. Dagegen stellt die Soll-Rentabilität von 20 v.H. die von der Regierung geforderte Verzinsung des Kapitals bei Neuinvestitionen dar. Damit wird deutlich, daß die Produktionsfondsabgabe bei der Verteilung des Kapitals in möglichst ertragreiche Verwendungen nur einen relativ bescheidenen Lenkungs- und Rationalisierungseffekt ausübt. Sie ist das unterste Rentabilitätsniveau, das die Wirtschaftsführung gerade noch toleriert, wenn in Sonderfällen — für ein bestimmtes Projekt von politischer Bedeutung — Investitionsmittel angefordert werden. C. Kreditzinsen als Regulatoren 1. Zinsen für Leihkapital — ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialistischen Geldwirtschaft. Daß eine Verteilung von Geldkapital zum Null-Tarif an Betriebe (z.B. in Form von Forderungs- oder Umlaufmittelkrediten) und an Privatpersonen (z.B. als Konsumentenkredite) einer ökonomisch untragbaren Vergeudung von Geld- und Sachkapital Vorschub leisten würde, sah die politische Führung der UdSSR bereits Anfang der 20er Jahre ein, nachdem das gegen Ende des Kriegskommunismus (1919 — März 1921) bevorzugte Konzept einer naturalwirtschaftlich organisierten Befehlswirtschaft gescheitert war. Außerdem hätte eine solche „Politik des leichten Geldes“ die ohnehin stets vorhandene Gefahr der Entstehung von Kaufkraftüberhängen noch verschärft. Angesichts dieser vorhersehbaren Folgen ihrer Zp. entschloß sich die Regierung der UdSSR bald nach der Restaurierung der Geldwirtschaft (ab 1921/22), den Kreditnehmern der staatlichen Banken doch wieder Z. für die von ihnen geliehenen Gelder abzuverlangen. Diese Grundsatzentscheidung wurde während der Industrialisierungsphase der Sowjetunion (1927/28–1942) noch einmal ausdrücklich bekräftigt, als die Kreditwirtschaft der Bankenorganisation in mehreren Etappen (beginnend mit der Neuordnung des Kreditwesens am 30. 1. 1930) reformiert wurde. Nach dem II. Weltkrieg ist auch in Osteuropa und in der SBZ/DDR die in der UdSSR praktizierte Kredit- und Zp. eingeführt worden. In der DDR wird seitdem nach sowjetischem Vorbild der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme von Geldfonds (Geldkapital) der staatlichen Banken definiert. Mitte der 50er Jahre erlaubte die Regierung der DDR den Wirtschaftseinheiten, die Z. für diejenigen Kredite, deren Aufnahme durch Planaufgaben bedingt und somit gerechtfertigt war, als Kosten im betrieblichen Rechnungswesen zu verbuchen. Diese Maßnahme war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer begrenzten Entideologisierung der Zp. Bis dahin mußten die VEB ihre Zahlungsverpflichtungen bei Schuld-Z. aus den erwirtschafteten Gewinnen begleichen. Weiterhin untersagt blieb, Z. für Überbrückungskredite als Kosten zu verrechnen, wenn der entstandene außerordentliche Liqui[S. 1546]ditätsbedarf durch Fehlentscheidungen des Managements der VEB verursacht worden war. Die gleiche Beschränkung wurde auch für „Straf-Z.“ aufrechterhalten. „Straf-Z.“ können in der DDR die staatlichen Banken den Betrieben auferlegen, wenn diese z.B. ihre aufgenommenen Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen. Bis heute ist es den VEB und Kombinaten untersagt, gezahlte Straf-Z. ihren Produktionskosten zuzuschlagen. In einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft erledigen die Banken nicht nur Geld- und Kreditgeschäfte; sie haben darüber hinaus auch eine Erziehungsaufgabe gegenüber den Wirtschaftsunternehmen zu erfüllen. Demgemäß sollen sie Z.-Variationen dazu nutzen, um die Wirtschaftsunternehmen zu Plantreue, Wirtschaftlichkeit und Zahlungsdisziplin anzuhalten. Allerdings dürfen die Banken die Wirtschaftsunternehmen nicht willkürlich mit monetären Sanktionen unter Druck setzen. Seit 1964 können die Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen nur dann mit „Straf-Z.“ belasten, wenn diese Sanktion ausdrücklich in den geschlossenen Kreditverträgen verankert wurde und ferner festgelegt worden ist, welche Vertragsverletzungen des Betriebes die Erhebung von Straf-Z. rechtfertigen. Die etwa 1954/55 erfolgte Anerkennung von Z.-Zahlungen für plankonforme Kredite als Betriebskosten dient dem Ziel, die Aussagefähigkeit der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Ebene der Betriebe und Kombinate zu erhöhen. Die Wirtschaftsführung hatte festgestellt, daß eine ökonomisch aussagefähige Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen zu viele Aufwandsgrößen aus der Kostenrechnung und Erfolgsermittlung herausgenommen und nur in Nebenrechnungen erfaßt wurden. [S. 1547]2. Wirtschaftssteuerung durch dirigistische Kreditzinsvariationen. Wie oben erwähnt, werden in der DDR Betriebe als Kreditnehmer mit ordentlichen und — bei Verstößen gegen Vereinbarungen der Kreditverträge — mit außerordentlichen Z.-Forderungen belastet: Regel-Z. zahlen die Schuldnerbetriebe für plangemäße Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskredite. Der „Grundzinssatz“ für Kredite im Interesse einer korrekten Erfüllung der Betriebspläne beträgt für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen seit einigen Jahren 5 v.H. pro Jahr. Dieser „Basiszinssatz“ repräsentiert nach einer halbamtlichen Erläuterung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, (den der Darlehensnehmer) aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften (hat) und der zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Die Parallelen zwischen dieser Kennzeichnung der Kredit-Z. und der offiziösen Charakterisierung der Produktionsfondsabgabe sind nicht zu übersehen. Sofern „Problem-Betriebe“ gegen ausdrückliche Vereinbarungen der Kreditverträge verstoßen, erhält der Gläubiger das Recht, die vorab im Vertrag festgeschriebenen Sanktionen gegen den unkorrekt handelnden Betrieb zu verhängen. Gläubiger der Staatsbetriebe sind aufgrund des in allen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften bestehenden Kreditvergabemonopols der staatlichen Banken immer Geld- und Kreditinstitute (Bankwesen). Die häufigste von den Banken angewandte Sanktion bei Vertragsverletzungen ist die Erhebung von „Straf-Z.“. Dieser Strafzuschlag darf bis 8 v.H. betragen. Insgesamt können somit die Banken in der DDR vertragsbrüchigen Betrieben Z.-Lasten bis maximal 12 v.H. jährlich auferlegen. In der Regel bestehen im Wirtschaftssystem der DDR Verstöße gegen Abmachungen in Kreditverträgen darin, daß die Staatsbetriebe aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten ihre Kreditschulden nicht termingerecht tilgen. Diese „überfälligen Kredite“ sind eine Gefahr für die Geldwertstabilität, denn sie bewirken eine unvorhersehbare überplanmäßige Erhöhung des Giralgeldumlaufs und, sofern damit auch Lohnzahlungen finanziert werden, eine unerwünschte Ausdehnung der monetären Nachfrage und des Bargeldumlaufs (Geldtheorie und Geldpolitik; Währung/Währungspolitik). Eine außerplanmäßige Geldschöpfung erfolgt darüber hinaus auch dann, wenn Staatsbetriebe über ihren zu Beginn des Planjahres festgelegten Kreditplafonds hinaus (= Kredit(plan)limit = maximale Inanspruchnahme von Kreditmitteln) während der laufenden Wirtschaftsperiode noch um weitere Kredithilfen bei den Banken nachsuchen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese planwidrige Geldschöpfung bedroht die monetäre Stabilität. Da der [S. 1548]Staat in der DDR seine Betriebe bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch weitere Kredite unterstützen muß, sind auch in diesem Falle drückende Z.-Lasten ein wirksames Mittel, um die Wirtschaftsunternehmen zu höheren Leistungen und einem solideren Finanzgebaren anzuhalten. Denn Hoch-Z. führen zu einer außerordentlichen Verminderung der Gewinne und damit zugleich zu einer Kürzung der Geldprämien für die Betriebsleitungen und Belegschaften. Dementsprechend sind ebenfalls bei diesem Kredittyp Strafzinszuschläge zum „Grundzinssatz“ bis maximal 3 v.H. möglich. Zahlen die Betriebe ihre Zusatzkredite vorzeitig in Raten zurück, so verringert sich die gesamte Kreditsumme als Grundlage für die Berechnung der Sonder-Z. jeweils um den getilgten Kreditbetrag. Die Pflicht zur Zahlung von Straf-Z. endet dann, wenn der Betrieb die Folgen seiner planwidrigen Verhaltensweise beseitigt hat. Eine zinspolitische Sonderform der Prämiierung von Höchstleistungen ist letztlich die Rückerstattung von „Straf-Z.“. Benötigt ein außerplanmäßig verschuldeter Betrieb z.B. nur die Hälfte der Zeitspanne, die ihm seine Bank zugebilligt hat, um seinen Überbrückungskredit zu tilgen, so kann das Kreditinstitut diese besondere „Kraftanstrengung“ dadurch honorieren, daß sie dem in einen „Musterbetrieb“ verwandelten früheren Schulden-Unternehmen die bezahlten Straf-Z. wieder zurückerstattet. In der Regel enthalten die meisten der in der DDR zwischen Banken und Wirtschaftsunternehmen geschlossenen Verträge über die Gewährung außerordentlicher Kredithilfen eine solche „Rückerstattungsklausel“. Die staatlichen Geschäftsbanken können bei Kreditverhandlungen den Wirtschaftsunternehmen auch niedrigere Z. als 5 v.H. einräumen. Eine solche Kürzung des Grundzinssatzes ist bis auf eine Mindestverzinsung von 1,8 v.H. jährlich zulässig. In welchen Fällen die Banken den Betrieben Z.-Vergünstigungen gewähren dürfen, ist jedoch nicht dem freien Ermessen der Kreditinstitute überlassen worden. Diese müssen sich bei ihren Kreditgeschäften nach den Handlungsanweisungen richten, die im Kreditpolitik-Gesetz festgelegt worden sind, das der Ministerrat in Zusammenarbeit mit der Staatsbank beschlossen hat (Kredit-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971, GBl. II, 1972, S. 41 ff., i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. 5. 1974, GBl. I, S. 235, und die VO über die Kreditgewährung und die Bankenkontrolle der sozialistischen Wirtschaft, Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 126 ff.). Wirtschaftsunternehmen erhalten dann zinsverbilligte Kredite, wenn die Betriebe sich bereit erklären, Investitionsvorhaben durchzuführen, die in besonderem Maße den wirtschaftspolitischen Zielen der Regierung entsprechen. Dazu gehören z.B. kostspielige Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Produktverbesserung exportfähiger Güter, die — bei erfolgreichem Abschluß — dem betreffenden Betrieb einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung auf den internationalen Märkten verschaffen (Forschung). Mit gleicher Zielsetzung werden seit einigen Jahren in verstärktem Maße betriebliche Initiativen zur komplexen Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite gefördert. Gezielte Z.-Verbilligungen und Z.-Verteuerungen sollen dem Staat ferner die Möglichkeit verschaffen, die Investitionstätigkeit in privilegierten Wirtschaftszweigen zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten Branchen durch „Hochzins-Bremsen“ zu drosseln. Eine punktuelle Manipulation der Z.-Höhe zur Regulierung der Unternehmensaktivitäten in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn die leitenden Wirtschaftsbehörden darauf achten, daß der Einsatz und die Wirkungen aller anderen geld- und finanzpolitischen „Hebel“ aufeinander abgestimmt sind und sich bei der Zielerfüllung gegenseitig unterstützen. Zu diesen „monetären Regulatoren“ gehören die Gewinnsteuern (Nettogewinnabführung), die Produktionsfondsabgabe, die normativ vorgegebenen Abschreibungssätze, die Gebühren, die Subventionen und nicht zuletzt die überwiegend zentral festgelegten Preise (Preissystem und Preispolitik). 3. Zinsverzichte als Mittel der Sozialpolitik Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR der Verzicht auf die Erhebung von Kredit-Z. ein Instrument der Sozialpolitik. Für die entgangenen Z.-Einnahmen werden die Banken aus dem Staatshaushalt entschädigt. In der DDR erhalten junge Eheleute und besonders bedürftige kinderreiche Arbeiterfamilien einmalig zinslose Kredite bis zu einer bestimmten staatlich festgesetzten Höhe (Familiengründungsdarlehen und Konsumentenkredite für langlebige Gebrauchsgüter). Kredite zum Null-Z.-Tarif oder zu einem ermäßigten Z.-Satz werden ferner an Arbeiterfamilien mit 3 und mehr Kindern ausgezahlt, denen die Erlaubnis zum Bau eines Eigenheims erteilt worden ist. Z.-Vergünstigungen erhält letztlich auch der z. T. mit Krediten finanzierte ländliche Wohnungsbau. D. Guthabenzinsen und ihre Rolle bei der Steuerung wirtschaftlichen Verhaltens 1. Nach Eigentumsformen der Wirtschaftseinheiten differenzierte Guthaben-Zinsen Entgegen den gesetzlichen Regelungen, die bis 1981 galten, werden die Einlagen der Staatsbetriebe und Betriebszusammenschlüsse (Kombinate) auf den bei ihren Hausbanken unterhaltenen Spezialkonten (= Finanzfondskonten) nicht mehr verzinst. Mit [S. 1549]einem großen Zeitabstand hat damit die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres Ergebnis der Wirtschaftsreform von 1963 bis 1970 zurückgenommen. Ausgenommen von diesem Verzinsungsverbot sind lediglich diejenigen Geldmittel der VEB und Kombinate, die diese auf den beiden Sonderbankkonten „Betriebsprämienfonds“ (Lohnformen und Lohnsystem, V. A.) und Kultur- und Sozialfonds der Belegschaft deponiert haben. Diese Guthaben werden mit 1 v.H. jährlich verzinst. Unterschied zu den VEB und Kombinaten erhalten die Genossenschaften (LPG, Konsumgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Molkereigenossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB] u.a.) für alle Geldmittel, die sie auf ihren Finanzfondskonten bei den Banken unterhalten, eine Z.-Gutschrift von einheitlich 1 v.H. p. a. Ist die Verwendung der Geldkapitalrücklagen erst für spätere Jahre geplant, so können diese Ersparnisse zinsbegünstigt auf Sonderbankkonten eingezahlt werden. Je nach der Zeitdauer der Anlage werden den Genossenschaften Guthaben-Z. zwischen 2–4 v.H. zugebilligt. Um z.B. eine jährliche Verzinsung von 4 v.H. zu erreichen, müssen die freien Geldmittel mindestens für 36 Monate auf den Konten der Staatsbank oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) festgelegt werden. Soweit mehrere Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und ihre kooperativen Einrichtungen eine Gemeinschaftsinvestition planen (Bau von Be- und Entwässerungsanlagen, Kühlanlagen, Betriebe zur Konservierung von verderblichen Feldfrüchten) und dafür Geldkapital ansparen, werden diese Ersparnisse unabhängig von der Festlegungsfrist der Einlagen generell mit 4 v.H. verzinst (= Guthaben auf den „Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds für Investitionen“). Nicht verzinst werden diejenigen Geldmittel der sozialistischen Genossenschaften, die ihnen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wurden (Erhaltungssubventionen, Finanzhilfen zur Durchführung von Meliorationen und zur Beschleunigung von Produktionsumstellungen) und die zeitweilig brachliegen. (Vgl. die AO über die Verzinsung der Geldmittel der sozialistischen Wirtschaft auf Bankkonten vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 135 f., und die Erste DB zur Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 133 ff.) Bis zum 15. 12. 1970 erhielten private Sparer für ihre Sparguthaben unterschiedlich hohe Haben-Z. gutgeschrieben, und zwar je nach der vereinbarten Festlegungsfrist. Die seinerzeit den privaten Haushalten angebotenen Verzinsungsmöglichkeiten schwankten zwischen 3 und 5 v.H. jährlich. Seit 1971 bekommen Privatpersonen ihre Sparguthaben nur noch einheitlich mit 3,25 v.H. verzinst. Für Spargiroeinlagen wird der gleiche Z.-Satz gewährt. 2. Geringe Steuerungsimpulse und Zugkraft der Guthaben-Zinsen Durch die den Staatsbetrieben bis Ende 1981 gewährte und den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und Privatpersonen auch gegenwärtig noch zugebilligte Verzinsung ihrer Guthaben bei den Banken wollte und will die Wirtschaftsführung der DDR vor allem erreichen, daß keine Bargeldhorte außerhalb der staatlichen Kontrolle und Verfügung entstehen. Für den vorprogrammierten Wirtschaftsablauf einer Zentralplanwirtschaft sind „vagabundierende“ Bargeldmengen, deren Verwendung der Bankenaufsicht entzogen ist, stets ein Störfaktor. Mit dieser Kaufkraft können die Wirtschaftseinheiten z.B. — unbeobachtet von den Kontrollinstanzen der Wirtschaftsverwaltung und der Bankenorganisation — planwidrige Güter- und Leistungsumsätze finanzieren. Der Reiz, schwarze Kassen anzulegen, besteht für die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften vor allem darin, daß mit derartigen Barmitteln Schwarzmarkteinkäufe finanziert werden können, welche den Produktionsorganisationen helfen, vorhandene Engpässe bei der Materialversorgung zu überwinden. Derartige Ergänzungskäufe außerhalb der Materialbilanzierung und Materialverteilung können nur solche VEB und Kombinate tätigen, die entweder über schwarze Kassen oder über Kompensationswaren verfügen. Aus diesem Grunde konkurrieren die staatlich verordneten Verzinsungsangebote mit einer durch Versorgungsprobleme hervorgerufenen und ständig erneut bestärkten Liquiditätsvorliebe der Kombinats- und Betriebsleitungen. Verhielten sich die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften gesetzestreu, bräuchte die Wirtschaftsführung keine Z.-Anreize zu bieten, um die Auflösung von Bargeldhorten bei den Produktionsorganisationen zu erreichen. In der DDR hat der Gesetzgeber die Betriebe aller Eigentumsformen bereits 1950 bei der Errichtung der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs verpflichtet, eingenommenes Bargeld unverzüglich bei ihren Hausbanken einzuzahlen, freie Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben zu halten und ihren Zahlungsverkehr mit ihren Geschäfts- und Kooperationspartnern bargeldlos abzuwickeln (Kontenführungspflicht). (Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 5. 1950, GBl. Nr. 46, S. 355 ff.) Dennoch konnten die Überwachungsmaßnahmen der Wirtschaftsverwaltung und der Banken bis heute nicht verhindern, daß sich immer wieder schwarze Kassen bilden (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Da einerseits die Zugkraft des vor 1982 gewährten Z.-Satzes von 1 v.H. nur sehr gering war und andererseits die Wirtschaftsführung — vermutlich aus ideologischen Gründen — nicht bereit war, ihre Z.-Politik dahingehend zu ändern, mit Hilfe attrak[S. 1550]tiver Z. das ökonomische Handeln der Betriebe in die gewünschte Richtung zu lenken, wurde ab 1982 die Verzinsung der Einlagen der staatlichen Produktionsorganisationen ganz eingestellt. Auch der für Kontenersparnisse der privaten Haushalte bei den Sparkassen gezahlte Spar-Z. in Höhe von einheitlich 3,25 v.H. dürfte die Anlagenentschlüsse der Sparer kaum zugunsten des Kontensparens beeinflussen. Bisher hat jedoch die DDR-Regierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie eine Kurskorrektur in der Spar-Zp. beabsichtigt. Die Folge dieser Unterlassung ist, daß seit etwa 13 Jahren die privaten Bargeldhorte rasch ansteigen. E. Verzugszinsen Für die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft sind Verzugs-Z. ein wichtiges wirtschaftspolitisches Druckmittel, um die Zahlungsdisziplin der Schuldnerbetriebe zu stärken, um eine unverzügliche Refinanzierung der Lieferbetriebe sicherzustellen und um zu verhindern, daß sich Schuldnerbetriebe durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen eine illegale zusätzliche Kreditquelle schaffen. Die als Sanktionsstrafe von einem säumigen Schuldnerbetrieb an einen Gläubiger zu zahlenden Verzugs-Z. hat der Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Zahlen VEB, Kombinate oder VVB nicht fristgemäß ihre Verbindlichkeiten, so müssen diese für jeden Verzugstag 0,05 v.H. Z. für die fällige, aber nicht gezahlte Schuldsumme an den Forderungsberechtigten abführen (= rd. 18 v.H. jährlich). Diese Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn Produktionsorganisationen mit ihren Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus in Verzug geraten. Erhält ein Schuldnerbetrieb einen überfälligen Betrag gestundet, so werden ihm von da an anstelle weiterer Verzugs-Z. nunmehr Stundungs-Z. in Höhe von 8 v.H. jährlich abverlangt. (Vgl. AO über die Erhebung von Verzugszuschlägen vom 13. 7. 1972, GBl. II, S. 537 ff.; VO über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen vom 19. 1. 1961, GBl. II, S. 39 ff.; AO über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 426 ff., in der Fassung der AO Nr. 2 vom 9. 2. 1972, GBl. II, S. 131, und der Fälligkeits-AO Nr. 2 vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 136.) Hannsjörg F. Buck Literaturangaben Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Das sozialistische Finanzwesen der DDR, Fachlehrbuch. 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Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen…

DDR A-Z 1985

Deutsche Reichsbahn (DR) (1985)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches Eisenbahnunternehmen gegründet und dem Reichsverkehrsministerium des damaligen Deutschen Reiches zugeordnet. 1924 wurde die DR im Zusammenhang mit den deutschen Reparationsverpflichtungen in die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) umgebildet, die Betrieb und Verwaltung der DR übernahm; Eigentümer blieb das Deutsche Reich. Bis zur Einstellung der Reparationszahlungen im Jahre 1932 im Ergebnis der Weltwirtschaftskrise wurden jährlich über 1 Mrd. Reichsmark an die Siegermächte des I. Weltkrieges abgeführt. 1937 wurde die DRG wieder in die DR — als Sondervermögen des Deutschen Reiches — umgewandelt. Nach 1945 entwickelte sich aus der DR auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundesbahn (DB) und in der DDR das volkseigene Unternehmen Deutsche Reichsbahn (DR), das auch in Berlin (West) den Eisenbahnverkehr — am 9. 1. 1984 wurde der Betrieb der S-Bahn der West-Berliner BVG übergeben — betreibt. 2. Aufgaben. Die DR als Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Transportwesens“ ist der größte Verkehrsträger und mit 248.000 Beschäftigten (davon rd. ein Drittel Frauen) — Stand 30. 9. 1982 — zugleich größtes volkseigenes Unternehmen der DDR (etwa 10mal größer als ein Kombinat durchschnittlicher Größe). Obwohl kein eigentlicher Kombinatsbetrieb, entspricht die DR hinsichtlich ihrer Zielstellung, ihren Hauptaufgaben [S. 272]und ihrer Leistungsstruktur voll den für diese geltenden Grundsätzen. Hauptaufgabe der DR ist es, entsprechend den zentralstaatlichen Direktiven und Planvorgaben die Transport- und Beförderungsbedürfnisse von Wirtschaft bzw. Bevölkerung qualitativ und quantitativ sicherzustellen sowie den Erfordernissen der Landesverteidigung gerecht zu werden. Rechtliche Stellung, Aufgabe und Organisationsstruktur der DR sind im einzelnen im „Statut der Deutschen Reichsbahn“ (AO über das Statut der DR vom 19. 11. 1960, GBl. II, Nr. 43) festgelegt. Für die Durchführung des Beförderungsbedarfs „in hoher Qualität und mit niedrigem Aufwand“ werden Pläne auf der Grundlage der Bilanzierung im Eisenbahnwesen (Transport-, Arbeitskräfte-, Material-, Investitions-, Finanzbilanzen) vorgegeben. Oberstes Planungsorgan der DR ist die Abteilung Planung im MfV. 3. Organisation. Die zentrale Leitung der DR erfolgt durch das Ministerium für Verkehrswesen (MfV), dessen Minister in Personalunion deren Generaldirektor ist. Ihm unterstehen stellvertretende Generaldirektoren — z.T. ebenfalls in Personalunion als Stellvertreter des Ministers — sowohl für politische und funktionelle Aufgaben (Leitung der Politischen Verwaltung der DR; Ausarbeitung, Bilanzierung und Durchführung der Planaufgaben; operative Leitung der Transportprozesse; Ökonomie, Beschaffung, Absatz; internationale Angelegenheiten) als auch für bestimmte Hauptdienstzweige des Bereiches Eisenbahntransport (Betriebs- und Verkehrsdienst — BuV; Maschinenwirtschaft — M; Wagenwirtschaft — W; Bahnanlagen — A; Sicherungs- und Fernmeldewesen — SF). Entsprechend den Hauptaufgaben gliedert sich die DR in die Bereiche 1. Eisenbahntransport, 2. Fahrzeugausbesserung (19 Ausbesserungswerke) und 3. Eisenbahnbau, die jeweils nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Die Bereiche Fahrzeugausbesserung und Eisenbahnbau werden durch Direktionen geleitet, denen entsprechende Betriebe als kleinste Einheit unmittelbar unterstellt sind. Der Hauptbereich Eisenbahntransport (Durchführung der Transportprozesse) wird für die Hauptdienstzweige (s.o.) von jeweils einer Hauptverwaltung (HV) zentral geleitet. Aufgrund der zentralen Bedeutung und der großen räumlichen Ausdehnung ist der Bereich Eisenbahntransport in drei territoriale Leitungsebenen gegliedert: 1. Reichsbahndirektionen (Rbd). 2. Reichsbahnämter (Rba), 3. Dienststellen. Die 8 Rbd (Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg und Schwerin) werden von je einem dem MfV unterstellten Präsidenten geleitet und sind analog der Hauptdienstzweige nach Verwaltungen und Funktionsabteilungen (s.o.) gegliedert. Die Rbd-Bezirke weichen von der Gliederung nach politischen Bezirken ab, was häufig zu Problemen bei der Koordinierung zwischen den Leitungsorganisationen der Rbd und denen der Bezirke (Verbindung von Zweig- und Territorialplanung) führt. Den 8 Rbd sind — für den Hauptdienstzweig Betriebs- und Verkehrsdienst — insgesamt 23 Rba nachgeordnet. Die örtlichen Dienststellen als unterste Leitungsebene sind je nach Aufgabenbereich den Rbd (für Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeldewesen) oder den Rba (für Betriebs- und Verkehrsdienst) unterstellt. Bestimmten Organen der DR obliegt außerdem die staatliche Aufsicht über Betriebsführung, Fahrzeuge und Anlagen von z.B. Straßen- und U-Bahn. 4. Technische Ausstattung/Leistungen. Das Streckennetz der DR ist mit 14.231 km (1982) etwa halb so lang wie das Schienennetz der Bundesrepublik Deutschland (ohne nichtbundeseigene Eisenbahnen); es ist mit 13,1 km/100 qkm — auch im europäischen Vergleich — als sehr engmaschig zu bezeichnen. Auf ihm wurden 1982 rd. 323 Mill.~t Güter befördert und eine Leistung von rd. 54 Mrd. tkm erbracht (DB: 307 Mill.~t bzw. 62 Mrd. tkm); im Personenverkehr wurden rd. 623 Mill. Personen befördert bzw. eine Leistung von 24,8 Mrd. Pkm (DB: 1,0 Mrd. Personen bzw. 38,4 Mrd. Pkm) erbracht. Diese Leistungen sind sehr beachtlich, wenn man bedenkt, daß nur knapp 30 v.H. des Netzes zwei- und mehrgleisig ausgebaut und sogar nur 14 v.H. elektrifiziert sind (DB: 43 bzw. 40 v.H.). Der mangelhafte Ausbauzustand und die unzureichende Leistungsfähigkeit der Rangiereinrichtungen führten bei der hohen Beanspruchung wiederholt zu Engpässen. Im Verkehrswesen der DDR war die Eisenbahn zwar schon immer Investitionsschwerpunkt (Anteil an Gesamtinvestitionen im Transportwesen in den Fünfjahrplanperioden zwischen 40 und 50 v.H.), insgesamt waren die Mittel für eine zügige und lückenlose Modernisierung aber zu gering. Die erste umfangreiche investive Maßnahme war — allerdings aus vorwiegend politischen Gründen — der Bau bzw. die Fertigstellung des Eisenbahnaußenrings um Berlin (1953–1956) (Berliner Außenring). Zwar begann 1952 auch der Wiederaufbau der elektrischen Zugbeförderung, dieser beschränkte sich jedoch auf den Raum Magdeburg–Halle–Leipzig–Dessau, für eine weitergehende Elektrifizierung fehlten das Geld und auch die technologischen und industriellen Voraussetzungen (Elektroindustrie, Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die steigenden Transportaufgaben mußten im wesentlichen mit den vorhandenen Anlagen sowie dem nach Kriegsende verbliebenen Wagen- und Lokomotivpark bewältigt werden. Die zunehmende Überalterung vor allem der Lokomotiven, die zu einer immer größeren volks- und betriebswirtschaftlich nicht mehr zu vertretenden Schadanfälligkeit führte, zwang die DDR, eine eigene Lokomotivproduktion im VEB Lokomotivbau „Karl Marx“, Potsdam-Babelsberg, aufzunehmen (zwischen 1954 und 1960 Auslieferung von 360 Dampflokomotiven) sowie wichtige ältere Dampflok-Baureihen grundlegend zu rekonstruieren (z.T. Umstellung auf Ölfeuerung). Anfang der 60er Jahre setzte die Traktionsumstellung auf den Dieselantrieb ein, zunächst mit Dieselloks aus dem VEB Babelsberg, der Ende 1960 den Dampflokbau einstellte. Diese verkehrspolitische Grundsatzentschei[S. 273]dung beruhte auf den damals niedrigen Ölpreisen, dem höheren energetischen Wirkungsgrad von Dieselöl und den im Vergleich zur Elektrifizierung erheblich geringeren Investitionskosten. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurden dann verstärkt leistungsstärkere Großdiesellokomotiven aus der Sowjetunion in Dienst gestellt (2.000 und 3.000 PS), die noch heute den Triebfahrzeugpark der DR prägen und etwa zwei Fünftel der Zugförderleistung erbringen. Im Jahre 1970 wurde das — im internationalen Vergleich allerdings bescheidene — zweite Elektrifizierungs-Großvorhaben im Verkehrsdreieck Leipzig–Dresden–Reichenbach–Leipzig vollendet, das den Anteil elektrifizierter Strecken auf 8 v.H. (DB 1970: 30 v.H.) erhöhte. Hinzu kamen in den 70er Jahren noch die Elektrifizierung des 52 km langen Streckenabschnitts Dresden–Schöna (Grenze zur ČSSR) sowie einige kleinere Teilstrecken. Damit konnten die eigentlichen Vorteile der elektrischen Traktion, die erst bei langen durchgehenden Strecken voll zur Geltung kommen, wegen des häufigen Lokwechsels jedoch nur eingeschränkt genutzt werden. Der für die E-Traktion notwendige Triebfahrzeugpark wird vom VEB Kombinat LEW Henningsdorf entwickelt und gebaut. Die noch z.T. aus der Vorkriegszeit stammenden E-Lokomotiven werden allmählich ausgemustert. Hinsichtlich des elektrischen Antriebs im Schienenverkehr liegt die DR in Europa derzeit an letzter Stelle: Die dem Verkehrsbereich in den 70er Jahren zur Verfügung stehenden Investitionsmittel wurden im wesentlichen für den forcierten zwei- und mehrgleisigen Ausbau wichtiger Hauptstrecken benötigt, da bei stark steigenden Transportanforderungen die Schwierigkeiten in der Transportdurchführung ständig wuchsen. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken mußte wesentlich erhöht werden. Durchschnittlich wurden zwischen 1965 und 1980 jährlich fast 150 km zweite Gleise verlegt. Im gleichen Zeitraum wurden rd. 1700 km unwirtschaftliche Nebenstrecken stillgelegt, z.T. auch deshalb, weil für viele erneuerungs- bzw. reparaturbedürftige Schienenwege keine Mittel vorhanden waren. Bei den investiven Maßnahmen war an Energieeinsparung zunächst weniger gedacht. Erst die stark gestiegenen Rohölpreise sowie die Notwendigkeit, weitere Leistungsreserven zu erschließen, setzten neue Daten. Die Eisenbahn als der — neben der Binnenschiffahrt — energiewirtschaftlich günstigste Transportträger soll noch stärker in die binnenländischen Gütertransporte einbezogen werden (Anteil der Bahn an Transportleistungen — ohne Seeschiffahrt — 1982: 70 v.H.; Plan 1985: 82 v.H.). Da der energetische Wirkungsgrad einer E-Lok dreimal größer als der einer Diesellok ist, und die für die elektrische Zugförderung notwendige Energie aus heimischer Braunkohle erzeugt werden kann, setzt man verstärkt auf die Elektrifizierung. Der hohe Stellenwert dieses Vorhabens läßt sich aus der Berufung eines „Regierungsbeauftragten für Elektrifizierung der Deutschen Reichsbahn“ (K. Sobotta) im MfV ablesen. Im laufenden Planjahrfünft (1981/85) sollen jährlich mehr als 150 km des Streckennetzes elektrifiziert werden. Entsprechend der Richtung der Hauptverkehrsströme haben zunächst die Nord-Süd-Strecken (Leipzig–Berlin, Dresden–Berlin, Berlin-Rostock) Vorrang. Mit einem dann zu etwa 17 v.H. elektrifizierten Streckennetz, auf dem ein Drittel der gesamten Zugförderleistung erbracht werden soll, liegt die DDR jedoch gegenüber westlichen Industriestaaten noch immer weit zurück und wird auch im RGW noch immer mit Abstand das Schlußlicht sein. Zwecks weiterer gesamtvolkswirtschaftlicher Energieersparnis und Leistungssteigerungen der DR wurden und werden eine Vielzahl flankierender Maßnahmen ergriffen: Stillgelegte unrentable Eisenbahnstrecken werden teilweise wieder in Betrieb genommen. Alle Großkunden der DR sollen einen Gleisanschluß erhalten. Die im Zuge der Konzentration des Wagenladungsverkehrs (auf rd. 750 Wagenladungsknoten) vorgenommenen Einschränkungen, wie die Schließung von fast 2.000 Gütertarifbahnhöfen und rd. 1400 Anschlußbahnen, werden z.T. rückgängig gemacht. 5. Betriebsablauf. Ein Dauerproblem der DR ist — vor allem bei Spezialwaggons — die Anzahl und die Umlaufzeit der Güterwagen. Durch eine beschleunigte und kontinuierliche Be- und Entladung auch an den Wochenenden sollen deren Umlaufzeit erhöht und zusammen mit einer besseren Auslastung die Transportkapazitäten der Bahn vergrößert werden. In den ursprünglich ausschließlich für Instandhaltungs-, Wartungs- und Rekonstruktionsaufgaben ausgelegten Reichsbahnausbesserungswerken werden derzeit jährlich etwa 2.300 Güterwagen und einige hundert Reisezugwagen neugebaut. Daneben bemüht sich die DR im westlichen Ausland — auch bei der DB — verstärkt um ausgemustertes rollendes Material (Güter-, Reisezugwagen und Lokomotiven). Die permanent hohen Transportanforderungen an die DR und das demgegenüber unzureichende Leistungsangebot machten es erforderlich, auch über Rationalisierungsmaßnahmen und verbesserte Organisationsstrukturen der Betriebsabläufe nachzudenken. Unter dem Gesichtspunkt der Rationalisierung der Transportabläufe kam der Einführung des Container-Transportsystems (CTS) im Jahre 1968 ein hoher Stellenwert zu. Die Vorteile (Verringerung des Transportaufwandes, Vermeidung von Transport- und Umladeschäden, Rationalisierung des Güterumschlags, Verminderung des Aufwandes für inner- und zwischenbetrieblichen Transport sowie für Lagerung, Erhöhung der Arbeitsproduktivität und somit Senkung des Gesamttransportaufwandes) des [S. 274]CTS kommen trotz beachtlicher Leistungssteigerungen (zwischen 1970 und 1982 Vervierfachung von Transportmenge und -leistung) kaum zur Geltung. Der Anteil des Containerverkehrs am Gesamtverkehr der DR beträgt heute erst 1 v.H. (DB: 2 v.H.). Trotz gezielter Förderung dieser Verkehrsart wurden die ursprünglich gesteckten Ziele hinsichtlich der Beteiligung an den gesamten Gütertransporten verfehlt und nur zu Bruchteilen erreicht (z.B. Soll 1975: 40 Mill.~t; Ist 1975: 2 Mill.~t). Angesichts dieser Entwicklung sind die Erwartungen in das CTS in der jüngsten Vergangenheit erheblich reduziert worden. Als wesentlich effizienter hat sich das 1954 eingeführte Dispatchersystem herausgestellt (Dispatcher). Aufgrund der fehlenden materiellen Voraussetzungen bestand damals in organisatorischen Veränderungen der Eisenbahn-Betriebsführung die einzige Möglichkeit, den steigenden Anforderungen Rechnung zu tragen. Das in den unmittelbaren Nachkriegsjahren auf fast alle Strecken ausgedehnte Zugleitungssystem hatte einen nicht aufeinander abgestimmten Betriebs-, Wagen- und Lokdienst und wurde deshalb durch das Dispatchersystem abgelöst. In ihm werden alle mit der Betriebsführung zusammenhängenden Aufgabenbereiche — Zugbildung, Leitung der Züge, Arbeit mit dem Güterwagenpark, lokdienstliche Überwachung u.ä. — unter einheitlicher Leitung und Kontrolle zusammengefaßt. Dieses System bewirkte eine beträchtliche Steigerung der Zugleistungen auf den bis in die 70er Jahre noch meist eingleisigen Hauptstrecken, die denen westlicher Eisenbahnen mit mehrgleisigen Strecken kaum nachstehen. Infolge der positiven Erfahrungen mit dem Dispatchersystem hat man es auch beim Kraftverkehr, städtischen Nahverkehr, beim Luftverkehr sowie der Seeschiffahrt eingeführt. Das Dispatchersystem der DR ist straff organisiert, allerdings sehr personalaufwendig. Es hat folgenden Aufbau: 1. Hauptdispatcherleitung (Hdl) beim Hauptstab für die operative Betriebsleitung der DR im MfV, deren Arbeitsbereich das gesamte Betriebsnetz der Eisenbahn umfaßt, 2. Oberdispatcherleitung (Odl) bei jeder Reichsbahndirektion, 3. Dispatcherleitung (Dl) bei jedem Reichsbahnamt sowie 4. die Bahnhofsdispatcherleitung (Bdl) auf besonders wichtigen Güter- und Personenbahnhöfen. 6. Arbeitsorganisation und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Parallel zum Dispatchersystem wurde schrittweise das Vierbrigadesystem für den gesamten operativen Dienst der DR eingeführt. Alle während einer Schicht in einem Betrieb anwesenden Arbeitskräfte bilden eine Schichtbrigade (Stammbrigade), von denen vier für eine durchgängige Besetzung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind. Da sich die Zusammensetzung der Brigaden nicht verändert, können deren Leistungen besser gemessen, bewertet und vor allem untereinander verglichen werden (Leistungssteigerung durch Sozialistischen Wettbewerb). Anreize zur Leistungssteigerung enthält auch die VO über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahnerverordnung) in der Neufassung vom 28. 3. 1973. Sie regelt neben dem Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 16. 6. 1977 und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften die Beziehungen der Angehörigen der DR zu „ihrem“ Unternehmen. Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft werden der Titel „Verdienter Eisenbahner der DDR“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen, ferner die „Medaille für treue Dienste bei der DR“ (Auszeichnungen). Bei der DR gibt es in 5 Ranggruppen 20 verschiedene Dienstränge (vom Reichsbahnassistenten bis zum Generaldirektor der DR), die zum großen Teil — auch in der Bezeichnung — den Diensträngen der DB im unteren, mittleren, gehobenen und höheren Dienst entsprechen. Bei Verletzung der Arbeitspflichten sind wahlweise folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen: Verweis, strenger Verweis, Herabsetzung im Dienstrang, fristlose Entlassung. Mit Wirkung vom 1. 1. 1974 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung von Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallversorgung der Eisenbahner eingeführt (Renten/Altersversorgung). 7. Internationale Verbindungen. Die starke Ausdehnung des grenzüberschreitenden Verkehrs der DR sowie die Bedeutung als Transitland für den Eisenbahnverkehr in Mitteleuropa haben dazu geführt, daß die DR heute Mitglied in zahlreichen internationalen Eisenbahnorganisationen ist. In den Anfangsjahren der DDR stand die Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen der sozialistischen Länder im Vordergrund, die ihren Niederschlag in folgenden internationalen Vereinbarungen (1950/51) fand: SMGS-Abkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr; ETT — einheitlicher Transittarif (gilt nur noch eingeschränkt, da die meisten Mitgliedsländer sich dem Abkommen über einen Durchfuhrtarif für den internationalen Güterverkehr — MTT — angeschlossen haben); SMPS-Abkommen über den einheitlichen Eisenbahnpersonenverkehr (EMPT: Einheitlicher internationaler Personentarif); PPW-Vorschriften über die Benutzung von Wagen im internationalen Personen- und Eisenbahn-Güterverkehr. 1957 wurde die DDR Gründungsmitglied der OSShD-Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (seit 1958 auch für Kraftverkehr und Straßenwesen), Sitz in Warschau, der bis auf Albanien und Jugoslawien alle sozialistischen Länder Europas und Asiens sowie Kuba angehören; die DDR wird vom MfV vertreten. 1964 wurde der Gemeinsame Güterwagenpark der RGW-Länder (OPW) geschaffen. Der OPW-Wagenpool umfaßt etwa 250.000 Güterwagen, die von allen Mitglieds-Bahnverwaltungen zur gemeinsamen Nutzung eingebracht wurden, aber Eigentum der jeweiligen Bahnverwaltung bleiben. Ziel ist die Verringerung von Leerläufen. Beschleunigung des Wagenumlaufs, bessere Ausnutzung internationaler Hauptstrecken sowie eine Standardisierung des Wagenparks (zu vergleichen mit EUROP-Güterwagengemeinschaft westlicher Länder in Mitteleuropa). Seit 1954 ist die DDR Mitglied des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC), Sitz Paris, der mit den [S. 275]Bahnverwaltungen der OSShD auch über Entwicklung und Einführung der automatischen Mittelpufferkupplung beriet. Seit 1960 ist sie auch im Forschungs- und Versuchsamt (ORE) des UIC tätig. Außerdem gehört die DR (u.a.) folgenden internationalen Gremien an: Internationales Büro für Dokumentation (BDC), Internationale Eisenbahnkongreßvereinigung (AICCF), Internationaler Verband für den bahnärztlichen Dienst (UIMC). Ferner ist die DR Mitglied der Europäischen Reisezugfahrplan- und Wagenbeistellungskonferenz (CEH), der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (LIM), des Internationalen Personen- und Gepäckwagenverbandes (RIC), des Internationalen Güterwagenverbandes (RIV), der Internationalen Gesellschaft der Eisenbahnen für Kühltransporte (Interfrigo), des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) sowie des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und des über den Eisenbahnpersonen- und -gepäckverkehr (CIV). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 271–275 Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Volkspolizei (DVP)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches…

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Errungenschaften, Sozialistische (1985)

Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung der Partei der Arbeiterklasse, der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), verstanden, in der die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen abgeschafft worden und ein neuer Typ sozialer Beziehungen entstanden sei (Lebensweise, sozialistische). Im engeren Sinne werden dazu vor allem die Bodenreform und seit 1960 die Einführung sozialistischer Produktionsverhältnisse auf dem Lande, die sozialistische Planwirtschaft, die Reformen des Schulwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), der Universitäten und Hochschulen, des Justiz- und Gesundheitswesens und des Staatsapparates gezählt (Geschichte der DDR). Folge dieser umfassenden Neuordnung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse seien eine stetige Steigerung des materiellen Lebensstandards sowie eine quantitative und qualitative Ausweitung der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion verbunden mit der Gewährleistung eines hohen Grades an sozialer Sicherheit. Da der Staat hohe Subventionen im sozialen und infrastrukturellen Bereich aufwende, komme der Bürger in den Genuß niedriger Wohnungsmieten und Verkehrstarife sowie u.a. der Leistungen eines für ihn nahezu kostenlosen Gesundheits- und Ausbildungswesens. Im politisch-propagandistischen Sprachgebrauch der DDR ist in den letzten Jahren die allgemeine Formel von den SE. zugunsten konkreter Hinweise auf die Vorzüge der sozialistischen Gesellschaftsordnung (Sozialistische Grundrechte) in den Hintergrund getreten, da von der Bevölkerung vor allem die ihre sozialen Lebensbedingungen bestimmenden SE. überwiegend [S. 365]und gelegentlich vordergründig mit dem — höheren — Lebensstandard und dem Konsumgüterangebot in der Bundesrepublik Deutschland verglichen werden. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, z.B. dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Arbeit und der — freilich von wirtschaftlichen Sachzwängen geförderten — formal weitgehend realisierten Gleichberechtigung der Frauen, werden gegenwärtig die SE. von der Bevölkerung nicht in dem von der SED gewünschten Sinne, d.h. als gesellschaftlicher Fortschritt, gesehen, sondern bestenfalls als systemtypische Merkmale ihres Herrschaftssystems hingenommen. Der Hinweis auf die SE. ist jedoch nach wie vor Bestandteil der Abgrenzungspolitik der SED gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Zur Rechtfertigung dieser Politik werden sie daher von der SED-Propaganda auch weiterhin herangezogen (Abgrenzung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 364–365 Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erzeugnisgruppen

Siehe auch: Errungenschaften: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Errungenschaften, Sozialistische: 1969 1975 1979 Als SE. werden die Maßnahmen bezeichnet, die seit 1945 in der SBZ/DDR z.T. zunächst mit Zustimmung der Bevölkerung durchgeführt wurden und zu einer nahezu vollständigen Umgestaltung aller politischen und gesellschaftlichen Lebensbereiche geführt haben. Im weiteren Sinne wird darunter der Aufbau einer sozialistischen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung unter Führung…

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Frauenkommission (1985)

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende der F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende der F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den BGO mit einem Frauenanteil von über 70 v.H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1982: Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB] 52 v.H., an den gewählten FDGB-Funktionären in den BGO 50,9 v.H.). Voraussetzung für die Wahl einer F. ist im übrigen, daß die BGO wenigstens 30 Frauen unter ihren Mitgliedern zählt. — In der F. sollen möglichst alle weiblichen Beschäftigungsgruppen, insbesondere aber Produktionsarbeiterinnen vertreten sein. Vorgesehen sind monatlich eine Sitzung der F. sowie jährlich zwei von der BGL einzuberufende Frauenversammlungen, auf denen über Vorhaben und Arbeitsergebnisse der F. berichtet wird sowie Vorschläge für deren weitere Tätigkeit gemacht werden können. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Politisch-ideologische Förderung der Leistungsbereitschaft der Frauen; Heranbildung der Frauen zu sozialistischen Persönlichkeiten (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). 2. Ausarbeitung von Plänen zur Aus- und Weiterbildung sowie zum qualifikationsgerechten Einsatz der weiblichen Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der sich aus der Anwendung neuer Techniken im Arbeitsprozeß ergebenden Veränderungen in den Arbeitsanforderungen. 3. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (insbes. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen; Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur: Handel, Versorgung, Dienstleistungen, Berufsverkehr). 4. Vertretung der Interessen der berufstätigen Mütter (Ausbau der betrieblichen Kinderkrippen und Kindergärten, Betreuung während des Wochenurlaubs und des „Babyjahres“ Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind], Vergrößerung der Zahl der Kuren der Sozialversicherung für Mütter mit mehreren Kindern). Die F. haben das Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Wichtiges Instrument der F. ist der jährliche Frauenförderungsplan, der als Teil des Betriebskollektivvertrages (BKV) von der Werkleitung, der BGL und deren Kommissionen ausgearbeitet wird. In dem Frauenförderungsplan finden sich zu allen Aufgabengebieten der F. entsprechende Festlegungen, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung, zum Arbeitseinsatz von Frauen, nachdem diese entsprechende berufliche Qualifikatio[S. 451]nen erlangt haben, und zum Ausbau der betrieblichen Sozialeinrichtungen. Als Auswirkung der genannten Möglichkeit, in Betrieben mit über 70 v.H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. rückläufig: 1973: 13.162 (104.311 Mitgl.); 1976: 10.074 (80.968 Mitgl.); 1982: 9.736 (77.548 Mitgl.). Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten (Frauen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450–451 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Berufe

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der…

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Finanzwissenschaft und Finanzökonomie (1985)

Siehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR gehören zum Forschungs- und Lehrbereich der Fw. a) das Staatshaushaltswesen (Staatshaushalt); b) die Finanzkontrolle und Finanzrevision; c) das Finanzwesen der Massenorganisationen; d) die Finanzwirtschaft der „Sozialistischen“ Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Wirtschaftliche Rechnungsführung); e) die Währungspolitik des Staates (Währung/Währungspolitik); f) der Aufbau der Bankenorganisation und die Notenbankpolitik sowie die Geschäftspolitik der staatlichen Kreditinstitute (Bankwesen) und g) das Sozialversicherungswesen und die staatseigene Versicherungswirtschaft (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). In der DDR werden gleichbedeutend neben dem Begriff Fw. die Bezeichnungen Fö. „Finanzökonomie“ und „Finanzwirtschaftslehre“ gebraucht. Das Aufgabengebiet der Fw. wird in folgende Spezialbereiche gegliedert: 1. Fö., 2. Finanzrecht, 3. Finanzmathematik, 4. Finanzstatistik und 5. Finanzgeschichte. Nach Auffassung der Politökonomen der DDR soll die Fw. 3 Funktionen erfüllen. Sie soll neue wissenschaftliche Erkenntnisse liefern, hat Wege zur Erhöhung der wirtschaftlichen Leistung aufzuzeigen und muß mit fachspezifischen Argumenten einen Beitrag zur Durchsetzung und Verbreitung der marxistisch-leninistischen Weltanschauung leisten. Über die in der DDR verpflichtende Bindung der Fw. und der Finanzwissenschaftler an die herrschende Ideologie wird im maßgebenden Fachlexikon für Wirtschaftsfragen festgestellt: „Die Finanzwissenschaft baut auf der marxistischen politischen Ökonomie als Basiswissenschaft auf.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1969, S. 672) (Politische Ökonomie) Kernstück der Fw. ist die Fö. Sie befaßt sich zunächst mit der Analyse der Funktionsweise der finanzpolitischen Instrumente, die von den Finanzorganen, Wirtschaftsbehörden und den Produktionsorganisationen eingesetzt werden, um die Wirtschaftsprozesse auf rationale Weise plangemäß zu steuern. Über die reine Analyse des Bestehenden hinaus ist der Fö. ferner die Aufgabe übertragen worden, ständig Vorschläge zu erarbeiten, damit die Steuerungseffizienz der finanzpolitischen Instrumente verbessert wird. Dazu beißt es in einer offiziösen Aufzählung der Aufgaben, die die Fö. zu lösen hat: „Die Finanzökonomik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Ausnutzung der Finanzen (einschließlich der Preise) als Instrumente zur Durchsetzung der Ziele einer planmäßigen, hocheffektiven gesamtvolkswirtschaftlichen Redistributions-, Struktur- und Wachstumspolitik und mit der Steuerung und Regelung des Reproduktionsprozesses in der Volkswirtschaft … durch die Staats- und Wirtschaftsorgane (einschließlich der Finanz-, Bank- und Preisorgane) sowie … Betriebe.“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, 1969, S. 662) Die wissenschaftliche Erarbeitung von qualitativ besserem finanzökonomischen Wissen soll der Staatsführung das notwendige Rüstzeug für die Gestaltung ihrer Finanzpolitik liefern. Die Bedeutung der Finanzpolitik für die Wohlfahrtsentwicklung des sozialistischen Gemeinwesens wird wie folgt umrissen: Sie „fördert die Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion als Hauptweg der wirtschaftlichen Entwicklung der DDR und ist Voraussetzung für jenen Leistungsanstieg in der Wirtschaft, der für die weitere Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes der DDR sowie für die ständige Modernisierung und den Ausbau der materiell-technischen Basis des Sozialismus und für die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus unerläßlich ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. I, Berlin [Ost] 1978, S. 648). Zentrum einer politiknahen finanzwissenschaftlichen Forschung ist das 1964 gegründete „Finanzökonomische Forschungsinstitut“ beim Ministerium der Finanzen (MdF). Gemäß seinem Gründungserlaß besteht seine Aufgabe darin, den erforderlichen „wissenschaftlichen Vorlauf auf dem Gebiet der sozialistischen Finanzökonomie“ zu schaffen, damit rechtzeitig neues Wissen verfügbar ist, um die sich ständig wandelnden finanzpolitischen Probleme erfolgreich zu lösen. Das Institut erhält Forschungsaufträge von Staatsorganen und Banken. Im Rahmen der Forschungskooperation des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat das Institut die Aufgabe einer Koordinierungsstelle für alle in der DDR bestehenden finanzwissenschaftlichen Forschungseinrichtungen. Dem Institut obliegt die ideologische und fachliche Überprüfung aller zum Druck vorgeschlagenen finanzwirtschaftlichen Lehrbücher. Die wichtigste Ausbildungsstätte für „Finanzökonomen“ ist die 1952 gegründete „Fachschule für Finanzwirtschaft ‚Willy Rumpf‘“ in Gotha. Gegenwärtig sind dort mehr als 1100 Direktstudenten und über 6.000 Fernstudenten immatrikuliert. Rd. 1500 Absolventen verlassen jährlich die Fachschule, um als „Finanzkader“ in den Dienst der staatlichen Finanzorgane und der sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) zu treten. Seit 1952 sind an der Fachschule für Finanzwirtschaft über 40.000 Finanzökonomen ausgebildet worden. Das auf die Ausbildungsrichtung „Finanzökonomie“ spezialisierte Studium baut zunächst auf einer gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlichen Grundausbildung auf (Universitäten und Hochschulen). In der zweiten Etappe des Studiums stehen die Fächer sozialistische Volkswirtschaftslehre, sozialistische Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Finanzrecht, sozialistische Leitungswissenschaft, mathematische und statistische Methodenlehre sowie elektronische Datenverarbeitung im Mittelpunkt. Darüber hinaus bieten die Fachschule „Willy Rumpf“ und einige andere Hochschulen der DDR Spezialausbildungen für folgende Teildisziplinen [S. 413]an: 1. Staatshaushaltswirtschaft; 2. Geld- und Kreditwesen; 3. Finanzwirtschaft der Betriebe, Kombinate und Wirtschaftszweige; 4. Versicherungswirtschaft; 5. Finanzierung des Außenhandels und Devisenwirtschaft und 6. Finanzkontrolle und Finanzrevision. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 412–413 Finanzsystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fischwirtschaft

Siehe auch: Finanzwissenschaft: 1969 Finanzwissenschaft und Finanzökonomik: 1975 1979 [S. 412]Die Fw. ist Teil der Wirtschaftswissenschaft. Da jedoch in der zentralgelenkten Staatswirtschaft das Finanzsystem erheblich mehr finanzpolitische Operationsgebiete umfaßt als das „öffentliche Finanzwesen“ in einer Marktwirtschaft, ist dementsprechend auch das Aufgabengebiet der Fw. in der DDR beträchtlich größer als dasjenige der Fw. in der Bundesrepublik Deutschland. In der DDR…

DDR A-Z 1985

Familie (1985)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Distanzierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z.B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“ (Marxismus-Leninismus). Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen (Gesetzgebung). Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltens[S. 372]muster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z.T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ca. 70 v.H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 102). III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben seit Anfang der 70er Jahre — neben der hohen Zahl von Ehescheidungen — übereinstimmend 2 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 2. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Für diese Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote (88 v.H. aller Frauen im arbeitsfähigen Alter sind erwerbstätig oder befinden sich in der Ausbildung [Bericht des Bundesvorstandes des DFD an den XI. Bundeskongreß, ND 5. 3. 1982]) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 30 v.H.) neben den Rentnern (Altenpolitik) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung entsprechend konkretisiert, wie aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts exemplarisch hervorgeht: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z.B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten auf enge Beziehungen schließen. [S. 373]<IV. Familienförderung> Seit Ende der 60er Jahre findet die F. in Politik und Wissenschaft der DDR zunehmende Beachtung. Die Anzahl einschlägiger Publikationen ist deutlich gestiegen. Das Recht auf Förderung der F. wurde 1968 in die Verf. aufgenommen (Art. 38,1) und im SED-Programm von 1976 bekräftigt („Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands widmet der Förderung der Familie, der Fürsorge für Mutter und Kind sowie der Unterstützung kinderreicher Familien und junger Ehen große Aufmerksamkeit“). 1972 begann der gezielte Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen — z.B. Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, besondere Unterstützung alleinstehender Mütter (Frauen). Außerdem werden Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sowie Grundstipendien für Studenten (Ausbildungsförderung) gewährt. Zusätzlich kann weiterhin für jedes Kind bis zur Beendigung der Ausbildung ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eheleute unter 26 Jahren haben Anspruch auf zinslose staatliche Kredite bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Mark, die zweckgebunden verwendet werden müssen. Innerhalb der 8jährigen Tilgungsfrist werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark erlassen, beim 2. Kind 1500 Mark, beim 3. Kind 2.500 Mark. Die besondere Unterstützung kinderreicher F. (Eltern mit 4 und mehr, Alleinstehende mit 3 und mehr Kindern) ist in der DDR seit 1975 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung von 1975 umfaßt u.a. Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung; Mietzuschüsse (abhängig von der Höhe des Einkommens); Zuwendungen „zum Erwerb von Kinderbekleidung, Betten und anderen Möbeln, Bettwäsche, Brennstoffen und sonstigen Gegenständen sowie bei besonders hohem Aufwand für Gas- und Stromverbrauch, für Umzugskosten, anläßlich der Einschulung, der Teilnahme am Kinderferienlager und der Jugendweihe“ (abhängig vom Einkommen); verbilligte Dienstleistungen; Bevorzugung bei der Vergabe von Ferienplätzen. Partielle Erfolge zeichneten sich ab. Zwischen 1974 und 1980 erhöhte sich die Geburtenrate um rd. 37 v.H., 1981/82 war sie allerdings wieder leicht rückläufig. Nach Berechnungen von Demographen werden noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen propagieren seit Jahren die 3-Kinder-F. als gesellschaftliche Norm. Entsprechende sozialpol. Maßnahmen traten am 1. 6. 1984 in Kraft: u.a. Verlängerung des bezahlten Babyjahrs auf 18 Monate vom 3. Kind an; bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; vorrangige Versorgung mit größeren Wohnungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit konnte mit den erwähnten sozialpolitischen Maßnahmen bislang nicht umgekehrt werden. Ein Mitte der siebziger Jahre konstatiertes „verbreitetes Leitbild in Gestalt der Teilzeitbeschäftigung der Frau“ (Neue Justiz 1975, S. 501) dürfte im wesentlichen weiterhin zutreffen. Die bei Befragungen angegebenen Gründe — in erster Linie Überlastung durch häusliche Pflichten — werden von Soziologen als vielfach nicht stichhaltig bewertet. Um möglichst viele Frauen für eine Vollbeschäftigung zu gewinnen, werden die Betriebe „auf eine planmäßige Kaderarbeit mit den Teilzeitarbeitenden orientiert“ (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 125). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Doch durch das Einräumen von Sonderkonditionen werden die überkommenen Verhaltensmuster verfestigt. Anregungen, bestimmte Erleichterungen alternativ für Mütter oder Väter anzubieten und damit einen Beitrag zur Überwindung von Rollenklischees zu leisten, konnten sich nicht durchsetzen. Folgt man der Ostberliner Familienrechtlerin Anita Grandke, so ist damit auf absehbare Zeit auch nicht zu rechnen: „Solange die Frauen den Hauptteil der familiären Belastungen tragen und solange das eine gesellschaftliche Erscheinung — also nicht nur Einzelfall — ist, solange muß die Familienförderung dem Rechnung tragen, und sie kann bestimmte Leistungen der Gesellschaft — wie die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit — im Interesse der Familie von vornherein an die Frauen adressieren.“ (Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin [Ost] 1981) V. Familienerziehung Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in Lehrbüchern für Pädagogen, Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die im Lauf der 60er Jahre eher zögernd anerkannte Basisfunktion der elterlichen Erziehung wird inzwischen zunehmend betont. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psy[S. 374]chologie, Leipzig 1976, S. 172). Elternhaus und Schule, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. — insbesondere im Bereich der Charakterbildung — Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Maßgeblich für diese Einschätzung waren zahlreiche Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit war man in der DDR offenbar davon ausgegangen, daß sich die F. spontan im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Literaturangaben Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie. Hrsgg. von der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Berlin (Ost): Volk u. Wissen 1978. Wie emanzipiert sind die Frauen in der DDR? Beruf — Bildung — Familie. Hrsgg. von Herta Kuhrig u. Wulfram Speigner. Lizenzausg. Leipzig. Köln: Pahl-Rugenstein 1979. (Kleine Bibliothek Politik, Wissenschaft, Zukunft. 171.) Grandke, Anita: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Hille, Barbara: Familie und Sozialisation in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1984. Wenik, Elisabeth: Schutz und Förderung von Ehe und Familie. Berlin (Ost): Tribüne 1979. <LI>Werner, Reiner: Problemfamilien — Familienprobleme. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370–374 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische…

DDR A-Z 1985

Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lastschriftverfahren

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…

DDR A-Z 1985

Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus im gegebenen Sozialgefüge in der L. und im ländlichen Raum sowie in den rechtlichen Beziehungen des Wirtschaftslebens im Agrarsektor, besonders in den realisierten Formen des Eigentums, der landwirtschaftlichen Unternehmungen bzw. Betriebe und der Agrarmärkte. Demzufolge handelt es sich bei der Festlegung auf ein bestimmtes Agrarsystem um eine weitreichende politische Entscheidung (Agrarpolitik) und nicht etwa nur um die Fixierung auf bestimmte Landwirtschaftliche Betriebsformen. A. Entwicklungsphasen Die ordnungspolitische Weichenstellung, die zur Ausprägung des gegenwärtigen Agrarsystems in der DDR geführt hat, erfolgte am Ende des II. Weltkrieges mit dem Zerfall der Staatsordnung in Deutschland, dem Einzug der sowjetischen Armee in ihr deutsches Besatzungsgebiet und der Übernahme der Herrschaftsgewalt in diesem Teil Deutschlands durch die sowjetische Militäradministration (SMAD). Das in Mitteldeutschland historisch überkommene Ordnungssystem der L., das vom Vorherrschen der bäuerlichen Familienwirtschaft geprägt war, wurde im Zeitverlauf, über verschiedene Entwicklungsabschnitte, in das heutige sozialistisch-kollektivistische Agrarsystem transformiert (Agrarpolitik). Der etappenweise durchgeführte Sozialisierungsprozeß der L. ist gekennzeichnet durch zwei radikale Eingriffe: Am Beginn eine Bodenbesitzreform zugunsten der Kleinbauern unter Beibehaltung eines Teils der verstaatlichten Privatbetriebe des Großgrundbesitzes sowie der Domänen und sonstigen Betriebe der öffentlichen Hand in Form Volkseigener Güter (1945/46); danach Durchsetzung der Kollektivierung (1952–1960) unter Anwendung von drei, nach dem Grad der Vergesellschaftung unterschiedlichen Typen von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. Typ III als höchste Form, in die allmählich die anderen überführt wurden, entsprach weitgehend der im sowjetischen Kolchos realisierten Form der Produktionsgenossenschaft. Der daran anschließende dritte Entwicklungsabschnitt ist durch die zentralgesteuerte kooperative Herausbildung sozialistischer landwirtschaftlicher Großbetriebe charakterisiert, die seit 1967 zum industriemäßig produzierenden Spezialbetrieb der L. führte. In ökonomischer Sicht bedeutet das Übergehen zu industriemäßigen Produktionsmethoden ein schrittweises Abgehen von der traditionellen Produktionsweise der L., die charakterisiert ist durch den in Kombination pflanzlicher und tierischer Betriebszweige produzierenden, in sich abgerundeten landwirtschaftlichen Betrieb, wie ihn in den 60er Jahren noch die herkömmliche LPG und das herkömmliche VEG verkörpert haben. Die mit dem Industrialisierungsprozeß der L. verbundene Spezialisierung der Agrarproduktion bedeutet grundsätzliche Arbeitsteilung zwischen Pflanzen- und Tierproduktion, d.h. die planmäßig durchgesetzte Auflösung des betrieblichen Verbundes pflanzlicher und tierischer Produktionszweige und die Errichtung selbständiger spezialisierter Betriebe der Pflanzenproduktion einerseits und der Tierproduktion andererseits. Die Ausgliederung der einzelnen landwirtschaftlichen Produktionszweige, und innerhalb dieser sogar die von einzelnen Produktionsabschnitten, aus Betrieben mit bisher kombinierter Produktion und ihr jeweils zweigspezifischer Zusammenschluß zu eigenständigen Produktionseinheiten erfordert jedoch, daß zwischen dieser hochgradig spezialisierten und arbeitsteiligen Agrarerzeugung wiederum ein Verbund hergestellt wird. Er erfolgt über die Institutionalisierung der Kooperation in der Landwirtschaft, d.h. über den zwischenbetrieblichen (statt bisher innerbetrieblichen) Leistungsaustausch aufgrund vertraglicher Vereinbarungen sowohl zwischen den spezialisierten Landwirtschaftsbetrieben untereinander als auch zwischen diesen und den Dienstleistungsbetrieben. Letztere sind im Zuge der arbeitsteiligen Industrialisierung der L. ebenfalls als eigenständige Spezialbetriebe zur Unterstützung der spezialisierten pflanzlichen und tierischen Produktionsbetriebe errichtet worden. Z.B. die Agrochemischen Zentren (ACZ), welche die Düngung, den Pflanzenschutz und die dazu notwendigen Transportarbeiten durchführen, und die Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) zur Instandhaltung und Instandsetzung der Agrartechnik (Landtechnik; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. F.). Aus diesen, im gesellschaftspolitischen Interesse der Industrialisierung und Spezialisierung der L. erfolgten Eingriffen in das betriebsorganisatorische Verbundsystem pflanzlicher Primär- und tierischer Sekundärproduktion sind der DDR allerdings eine Reihe gravierender Probleme für die ökonomische Effizienz und Rentabilität ihrer Agrarproduktion erwachsen, die zu Beginn der 1980er Jahre, unter dem Problemdruck der weltweit veränderten gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen offenkundig geworden sind. Zur Sicherung einer ökonomisch rationellen Agrarerzeugung wird es deshalb gewichtiger Korrekturen an der Produktionsorganisation der L. bedürfen. B. Betriebsstruktur Die Konzentration und Spezialisierung der Agrarproduktion drückt sich in einer laufend verringerten Zahl der Landwirtschaftsbetriebe bei gleichzeitiger Vergrößerung ihres durchschnittlichen Flächenumfanges aus (siehe landueber Übersichten: Sozialistische Landwirtschaftsbetriebe und Durchschnittsgröße soz. Landwirtschaftsbetriebe). Im Jahre 1982, nach der weitgehenden organisatori[S. 786]schen Trennung von pflanzlicher und tierischer Erzeugung, statuierten insgesamt nur noch 4.905 Produktionsbetriebe die sozialistische L. der DDR. Diese setzen sich zusammen aus 1423 Betrieben der Pflanzenproduktion, mit einem durchschnittlichen Flächenumfang von 4.057 ha LN pro Betrieb, 3.396 Betrieben der Tierproduktion, mit einem durchschnittlichen Viehbestand von 1576 GV (GV = Großvieheinheit; 1 GV entspricht 500 kg Lebendgewicht) pro Betrieb, sowie aus weiteren 86 Betrieben mit spezialisierter Pflanzenproduktion (Zierpflanzen, Baumschulen usw.), die den VVB Saat- und Pflanzgut, Tierzucht, dem VE Kombinat Industrielle Tierproduktion sowie den Instituten der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (Agrarwissenschaften) oder auch den Räten der Bezirke unterstellt sind. Daneben bestanden zur Unterstützung der Produktionsbetriebe 263 Agrochemische Zentren, die von den Betrieben der Pflanzenproduktion im Territorium als Zwischenbetriebliche Einrichtungen (ZBE) gemeinsam gebildet wurden, 158 Kreisbetriebe für Landtechnik, die dem VE Kombinat landtechnische Instandhaltung unterstehen, verschiedene spezielle Zwischengenossenschaftliche Einrichtungen (ZGE), wie solche der L., Waldwirtschaft (Forst- und Holzwirtschaft), Bauorganisation, außerdem Meliorationsgenossenschaften (Meliorationen), ferner VEB zur Aufbereitung organischer Düngestoffe, zur Trocknung und Pelletierung, sowie Mischfutterwerke (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV.). II. Volkswirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft A. Ökonomische Gesichtspunkte Die versorgungspolitische Rolle der L. wird in der DDR hoch eingeschätzt. Nach wie vor gilt, was Honecker in seinem Bericht an den VIII. Parteitag der SED zum Ausdruck brachte, daß es für die [S. 787]DDR vorteilhafter sei, die sozialistische L. mit mehr und besseren Produktionsmitteln zu versorgen, als Nahrungsmittel, die man selbst erzeugen könne, zu importieren. In bezug auf die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist die Agrarpolitik der DDR, ebenso wie diejenige der anderen Mitgliedsländer im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), weitgehend auf Autarkie abgestellt. Die der L. gestellte Aufgabe, die Bevölkerung immer besser mit Nahrungsmitteln und die Industrie mit Rohstoffen aus der eigenen Produktion zu versorgen, begründet auch, weshalb die Ausweitung des agrarischen Produktionsvolumens neben der Produktivitätssteigerung immer noch eine der wichtigsten wirtschaftlichen Zielsetzungen für die L. ist. Das gilt auch unter dem akuten Problemdruck, die Produktionskosten der L. erheblich zu senken und ihre Rentabilitätsverhältnisse umfassend zu verbessern. Gegenwärtig (1982) sind von der Gesamtzahl der volkswirtschaftlich in der DDR beschäftigten Personen noch reichlich 10 v.H. in der Land- und Forstwirtschaft tätig, in der Bundesrepublik Deutschland vergleichsweise nur 5 v.H. Vor Beginn des II. Weltkrieges (1935/38) lag die Agrarquote im Gebiet der heutigen DDR bei 22 v.H., im Gebiet der heutigen Bundesrepublik sogar noch bei 27 v.H. Somit verringerte sich seither der Anteil der in der L. Tätigen in der Bundesrepublik annähernd um das Doppelte stärker als in der DDR. Dieser höhere Arbeitskräftebesatz hängt u.a. auch mit den speziellen Formen der Arbeitsorganisation in der L. der DDR zusammen (z.B. geregelte Arbeitszeit im 2-Schichtensystem, regelmäßiger Jahresurlaub) wie auch mit anderen statistischen Arbeitskriterien (z.B. gelten Erzieherinnen in LPG- oder VEG-eigenen Kindergärten oder Mechaniker in den Betrieben für landtechnische Instandsetzung ebenfalls als Beschäftigte in der L.). Die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR wird auch aus ihrem Anteil an den volkswirtschaftlichen Gesamtaufwendungen und ihrem Beitrag zum Sozialprodukt deutlich. Im Jahre 1982 entfielen auf die L. 12,8 v.H. der gesamten Grundmittel (= Produktionskapital ohne Boden- und Viehkapital) und 9,5 v.H. der gesamten Brutto-Investitionen der DDR-Wirtschaft (Investitionen). Diese Anteile lagen: 1960 bei 12,7 und 11,9 v.H., im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 beide übereinstimmend bei 13,6 v.H.; 1972/76 bei 13,2 bzw. 11,8 v.H. und 1977/81 bei 12,9 bzw. 10,1 v.H. Demgegenüber trug die L. 1982 mit 7,8 v.H. zum Nettoprodukt aller Volkswirtschaftszweige bei (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). In den entsprechenden Vorjahren lag dieser Anteil: 1960 bei 16,9 v.H.; 1967/71 bei 12,6 v.H.; 1972/76 bei 10,4 v.H. und 1977/81 bei 8,7 v.H. (siehe xref landueber Übersichten: Indikationen für die Stellung der L. in der Volkswirtschaft der DDR sowie Ausstattung der L. mit Grundmitteln und Investitionen je Berufstätigen und je Flächeneinheit). Sinkende Anzahl landwirtschaftlicher Arbeitskräfte, die durch Kapitalgüter substituiert werden, und rückläufige Beiträge der L. zum Sozialprodukt, wie sie für hochindustralisierte Volkswirtschaften typisch sind, kennzeichnen somit auch die Verhältnisse in der DDR. Dort ist allerdings, entgegen dieser Tendenz, in bezug auf den Arbeitskräftebestand festzustellen, daß dieser sich nur bis zum Jahr 1977 vermindert, danach aber sukzessive wieder vergrößert hat. 1982 waren in der sozialistischen L. (ohne agrochemische Zentren) schon rd. 22.000 Personen mehr ständig beschäftigt als 1977. Diese von der Wirtschaftsführung der DDR gesteuerte Entwicklung wird damit begründet, daß in einigen Bereichen [S. 788]reichen der Agrarproduktion der Rückgang von Arbeitskräften schneller verlaufen ist als die Mechanisierung bestimmter Arbeitsprozesse, wodurch ein Arbeitskräftedefizit entstanden sei. Dies mache es zur Sicherung des volkswirtschaftlich erforderlichen Produktionsvolumens an landwirtschaftlichen Nahrungsgütern und Rohstoffen „notwendig, den Arbeitskräftebestand nicht weiter zurückgehen zu lassen“ (Erich Honecker: Bericht des ZK der SED an den X. Parteitag. Berlin [Ost] 1981, S. 76). Das sei vor allem im Interesse des Abbaus von Überstunden geboten, die in der Pflanzenproduktion während der Kampagnezeiten und in der Tierproduktion meist über das gesamte Jahr hinweg zu großen Belastungen, insbesondere in den LPG mit niedrigem Arbeitskräftebesatz, führten. Die vielerorts noch bestehenden Disproportionen zwischen Bestand und Bedarf an Arbeitskräften würden sich äußerst negativ auf die Einhaltung der agrotechnisch günstigsten Termine und auf die Sicherung der Betreuungsintensität der Tiere auswirken. Darum gelte es, der insbesondere aus der Altersstruktur resultierenden Verringerung des Arbeitskräftepotentials in der L. entgegenzuwirken und nicht mehr, wie das in den 60er und 70er Jahren der Fall war, auf Arbeitskräfte zugunsten anderer Bereiche der Volkswirtschaft zu verzichten. Weil einheitliche Berechnungen zum Sozialprodukt beider deutscher Volkswirtschaften seit Mitte der 70er Jahre nicht mehr vorliegen, ist auch eine vergleichende Gegenüberstellung des Beitrages, den die beiden deutschen L. zum jeweiligen Sozialprodukt leisten, neuerdings nicht mehr exakt möglich. Einem gegenwärtigen Anteil der L. am Sozialprodukt in der Bundesrepublik von zwischen 2 und 3 v.H. dürfte — grob geschätzt — ein vergleichbarer Anteil von etwa 4 bis 5 v.H. in der DDR gegenüberstehen. Demnach hat die L. gemessen an ihrem relativen Produktionsbeitrag zur gesamtwirtschaftlichen Leistung sowie auch an ihrem Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR eine größere Bedeutung als in der Bundesrepublik. Hieraus folgt, daß zwar der Beitrag, den die L. durch die Produktion von Agrargütern zum Sozialprodukt leistet, in der DDR verhältnismäßig größer ist als in der Bundesrepublik und in anderen westlichen Ländern, daß aber der Beitrag, den der Agrarsektor zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum durch die Abgabe von Arbeitskräften an die übrigen Wirtschaftssektoren bisher geleistet hat, in der DDR geringer gewesen ist als in den meisten Industriestaaten Westeuropas. In diesem Zusammenhang sind die relativ hohen Kapitalinvestitionen zu sehen, die dem Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft in der DDR zufließen. Diese forcierte Lenkung des Investitionskapitals in den Agrarsektor verzögerte zwangsläufig sowohl den Ausbau der typischen Wachstumsindustrien (Industrie; Wirtschaft) als auch die Verbesserung der Infrastruktur zur Schaffung außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze und geht damit auf Kosten höherer Zuwachsraten des Sozialprodukts. In gesamtwirtschaftlicher Sicht läßt es vor allem der relativ große Anteil der L. an den Gesamtinvestitionen zweifelhaft erscheinen, ob in der DDR, bei ihrem Rang als Industriestaat, von einem Primat der Industrieproduktivität gegenüber der Produktivität im Agrarsektor gesprochen werden kann und ob nicht vielmehr gerade durch das gleichrangige Anvisieren [S. 789]beider Ziele eine Beeinträchtigung und eine Überbeanspruchung des volkswirtschaftlichen Produktionspotentials erfolgt. Um die volkswirtschaftliche Verflechtung der L. mit den ihr vor- und nachgelagerten Wirtschaftszweigen und mit dem Handel nicht nur administrativ, sondern auch organisatorisch auszubauen und zum Bestandteil eines übergeordneten Systems zu machen, wurde zunächst das Teilsystem L. und Nahrungsgüterwirtschaft gebildet mit dem Ziel, es zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) weiterzuentwickeln. B. Ökologische Gesichtspunkte Neben der gesamtwirtschaftlichen Beurteilung der L. gewinnt ihre ökologische Bewertung auch in der DDR allmählich an Bedeutung (Umweltschutz). Als Folge des hohen großbetrieblichen Spezialisierungs- und Konzentrationsgrades der L., vor allem durch die Massentierhaltung in industriemäßigen Tierproduktionsanlagen, sind eine ganze Reihe schwerwiegender Umweltbelastungen entstanden. Sie betreffen vor allem die Verwertung der anfallenden tierischen Exkremente. Als Hauptbelastungsfaktoren haben sich vornehmlich die Gülle, die Produktionsabwässer und der Silosickersaft industrialisierter Tierproduktionsbetriebe erwiesen. Geringe Lagerkapazitäten für Gülle, fehlende Sickersaftgruben und große Transportentfernungen zwingen zu ganzjährig kontinuierlicher Ausbringung der Gülle und verhindern es, diese gezielt zu den pflanzenbaulich günstigsten Terminen auf jeweils geeigneten Kulturen einzusetzen. Je nach Witterungsbedingung führt das zu mehr oder weniger starken Strukturschäden der Böden und damit zu empfindlichen Minderungen der Bodenfruchtbarkeit. Darüber hinaus aber sind hohe Ausbringungsmengen von Gülle in der Umgebung industriemäßig betriebener Tierproduktionsanlagen, insbesondere solche der Schweine- und Geflügelhaltung, und die teilweise praktizierte Einleitung der stickstoff- und phosphathaltigen Abgänge in Bäche und andere Oberflächengewässer für die relativ starke Eutrophierung eines Teils der DDR-Gewässer verantwortlich (Wasserwirtschaft). Neben dem Boden sowie dem Grund- und dem Oberflächenwasser wird auch die Luft durch die industriemäßige Tierproduktion erheblich stärker belastet — zumindest in unmittelbarer Anlagennähe — als durch die traditionelle Viehhaltung in Ställen geringerer Kapazität. Daß die Abluft von Massentierhaltungen nicht nur geruchsintensiv, sondern durch hohe Gehalte an Keimen und Stäuben für Tier und Betreuer gesundheitsgefährdend und darüber hinaus auch umweltgefährdend ist, geht daraus hervor, daß es in der Nähe solcher Anlagen zu Absterbeerscheinungen im Waldbestand kommt (Forst- und Holzwirtschaft). III. Grundlagen der pflanzlichen und tierischen Produktion A. Bodennutzung Die landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) der DDR umfaßte im Jahre 1982 mit 6,26 Mill. ha knapp 58 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche. Wie für Industriestaaten charakteristisch, ist auch in der DDR durch die Inanspruchnahme von landwirtschaftlich nutzbaren Bodenflächen für außerlandwirtschaftliche Zwecke der Umfang des für die landwirtschaftliche Nutzung verfügbaren Areals rückläufig. Zwischen 1960 und 1982 betrug die Nutzflächeneinbuße insgesamt 162.091 ha, die durchschnittliche jährliche Abnahmerate 6.512 ha oder 0,10 v.H. Bezogen auf die Wohnbevölkerung entfielen 1982 auf je 100 ha LN 267 Menschen oder je Einwohner rd. 0,38 ha LN. Demgegenüber verfügte die Bundesrepublik Deutschland mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von 12,14 Mill. ha (rd. 50 v.H. der Gesamtfläche) je Einwohner nur über 0,20 ha LF bzw. es entfielen auf 100 ha LF 507 Menschen. Demnach ist die je Kopf der Bevölkerung zur Verfügung stehende landwirtschaftliche Produktionsfläche in der DDR fast doppelt so groß wie die der Bundesrepublik. Im Vergleich zu sozialistischen Ländern ist sie jedoch relativ klein: ČSSR 0,45; Polen 0,53; Ungarn 0,62; Rumänien 0,67; Bulgarien 0,70 und UdSSR 2,15 ha LN. Wie aus der folgenden Zahlenübersicht hervorgeht, entfallen von der LN in der DDR rd. drei Viertel auf Ackerland und ein Fünftel auf Grünland (siehe landueber Übersicht: Landwirtschaftliche Bodennutzung in der DDR). Zwar ist das Acker-Grünland-Verhältnis im Jahrzehnt zwischen 1960 und 1970 von 1: 0,28 zugunsten des Grünlandanteils auf 1: 0,32 verengt worden. Dieser Entwicklung wurde jedoch seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) entgegengesteuert. 1982 lag dieses Verhältnis bei 1: 0,27 und erreichte damit den Vorkriegsstand der Jahre 1935/38, worin das natürlich bedingte Beharrungsvermögen der Hauptarten der landwirtschaftlichen Bodennutzung deutlich wird. Das gleiche trifft auch für die Bundesrepublik zu, wo das Acker-Grünland-Verhältnis 1982 gegenüber 1935/38 mit 1: 0,65 zu 1: 0,64 praktisch unverändert ist. Demnach tritt nach wie vor die Ackernutzung im mitteldeutschen Raum bedeutend stärker hervor als im Bundesgebiet, was bei innerdeutschen Vergleichen der pflanzlichen und tierischen Produktionsstruktur der L. beachtet werden muß. In viel größerem Maße als das Acker-Grünland-Verhältnis ist das Anbauverhältnis (Ackerflächenverhältnis), d.h. der Anteil, mit dem die einzelnen Fruchtarten bzw. Gruppen von Fruchtarten in einem Jahr an der Ackerfläche beteiligt sind, Veränderungen zugänglich. Dieses Fruchtartenverhältnis weist [S. 790]in der DDR insofern eine gewisse Stetigkeit auf, als den Hauptfrüchtegruppen Getreide, Hackfrüchte und Ackerfutter zusammen regelmäßig rd. 90 v.H. des Ackerareals eingeräumt werden, während lediglich rd. 10 v.H. dem Anbau aller sonstigen Ackerfrüchte (Hülsenfrüchte, Gemüse und Gartengewächse, Ölfrüchte, Tabak u.a. Handelsgewächse) dienen. Anbauverschiebungen im Zeitverlauf blieben bisher auf den Flächenaustausch zwischen den drei genannten Hauptfrüchtegruppen sowie innerhalb dieser auf den Flächenaustausch zwischen den jeweiligen Kulturpflanzen einer jeden Gruppe beschränkt. Die Anbauentwicklung in der Zeitperiode von 1960 bis 1982 weist als charakteristische Merkmale eine tendenzielle Ausdehnung der Flächenanteile von Getreide- und Feldfutterbau bei gleichzeitiger Einschränkung des Hackfruchtanteils auf. Während der Getreideanteil an der Ackerfläche 1960 mit rd. 48 v.H. die zur menschlichen Ernährung sowie zur Futter- und Strohversorgung des Viehbestandes wohl unerläßliche untere Grenze erreicht hatte, stieg er in den Folgejahren laufend an und blieb seit 1975 bei rd. 53 v.H. stehen. Der Flächenanteil des Ackerfutteranbaus, der im Fünfjahresdurchschnitt 1957/61 bei rd. 16 v.H. lag, vergrößerte sich inzwischen auf Werte um rd. 20 v.H. Demgegenüber verringerte sich der Anteil der Hackfruchtgruppe am Ackerareal von rd. 25 v.H. im Mittel der Jahre 1957 bis 1961 auf rd. 17 v.H. in den Jahren 1980 bis 1982. Die Getreidefläche teilten sich 1982 die Brotgetreidearten und die Futter- und Industriegetreidearten [S. 791]je zur Hälfte. Im Getreideflächenverhältnis nahm Gerste mit einem Anteil an der Getreideerntefläche von 39,0 v.H. die erste Stelle ein, gefolgt von Roggen (26,0 v.H.), Weizen (23,5 v.H.), Hafer (8,7 v.H.) und Sommermenggetreide (2,8 v.H.), während Körnermais (0,01 v.H.) in der DDR, trotz großer Bemühungen im Fünfjahrplan 1971 bis 1975, seine Anbaufläche bis 1975 auf 150.000 ha zu vergrößern, bisher praktisch keine wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. Noch im Fünfjahresdurchschnitt 1967/71 stand nach dem Umfang der Erntefläche Roggen an der Spitze aller Getreidekulturen mit rd. 42 v.H. der gesamten Getreidefläche. Es bestand damals eine Flächenrelation Roggen zu Weizen von rd. 55: 45. Durch fortschreitende Substitution des Roggens durch Weizen in den 1970er Jahren, die hauptsächlich aus der besseren Ertragsfähigkeit des Weizens gegenüber Roggen und auch aus Änderungen im Brotkonsum erwachsen war, erfolgte eine Umschichtung dieser Relation zugunsten des Weizens, die 1976 bei 44: 56 lag. In den Folgejahren hat sich dieses Verhältnis jedoch laufend verändert und erreichte 1982 mit 52: 48 wieder ein Übergewicht des Roggens. Das läßt erkennen, daß innerhalb des Brotgetreidebaus der Ausweitung der Weizenfläche bzw. der Einschränkung der Roggenfläche gewisse Grenzen gezogen sind, was verschiedene natürliche sowie futterwirtschaftliche, ackerbauliche und außenhandelspolitische Gründe hat. Vom Ackerareal der DDR entfallen etwa die Hälfte auf reine sowie anlehmige und lehmige Sandböden, so daß der Roggenbau hier seine zwingenden natürlichen Standorte findet. Andere Bestimmungsgründe seiner Förderung sind: Die besondere Eignung des Roggens für Untersaaten der Futterzwischenfrüchte, sein gegenüber Weizen größerer Strohmengenertrag, seine Eigenschaft als Feindpflanze zur Nematodenbekämpfung im Zuckerrübenbau, sein höherer Vorfruchtwert sowie der Gesichtspunkt, daß für Weizen guter Backfähigkeit relativ günstigere Einfuhrmöglichkeiten bestehen als für Roggen. Der Flächenrückgang der Hackfrüchte ist durch die starke Einschränkung des Futterhackfruchtbaus und des Kartoffelbaus verursacht, während der Zuckerrübenbau über die Jahre hinweg ziemlich konstant 5 v.H. des Ackerareals einnimmt. Infolge des geringen Grünlandanteils an der LN ist die Grundfutterproduktion in der DDR zur Versorgung eines planmäßig hohen Rinderbestandes in relativ starkem Maße auf den Ackerfutterbau angewiesen und greift dabei noch in beträchtlichem Umfange (1982 = 14 v.H. des Ackerareals) auf den weniger produktiven, ertragsunsicheren Zwischenfruchtbau zurück. Von der 1982 den Feldfutterpflanzen im Hauptbau eingeräumten Ackerfläche entfielen 38,5 v.H. auf Grün- und Silomais, 28,7 v.H. auf Klee, Kleegras und Luzerne und 32,8 v.H. auf den [S. 792]gemischten Anbau sonstiger ein- und mehrjähriger Futterkulturen. B. Viehhaltung Die Realisierung der Planziele, die der tierischen Agrarproduktion gesetzt sind, ist sowohl an den Umfang der Viehbestände als auch an die Leistung der einzelnen Tiere gebunden, wofür wiederum eine quantitativ wie qualitativ wohl abgestimmte kontinuierliche Futterversorgung die Voraussetzung bildet. Über die Bestandsentwicklung bei den einzelnen Tierarten orientiert die folgende Übersicht (Übersicht: Viehbestand in der DDR). Sieht man von Schwankungen in einzelnen Jahren ab, ist im Zeitverlauf der Gesamtviehbestand in der DDR laufend vergrößert worden. Im Zeitraum der letzten 12 Jahre (1970–1982) betrug die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate 53.335 Großvieheinheiten bzw. 0,98 v.H. Im Jahre 1981 verzeichnete die DDR mit 5,817 Mill. Großvieheinheiten ihren bisher höchsten Viehbestand, der sich im Folgejahr um rd. 4 v.H. verringerte. Der Viehbesatz (Viehbestand je Flächeneinheit) hatte ebenfalls 1981 das bisherige Spitzenergebnis mit 93 GV/ha LN; er lag 1982 bei 87 GV/ha LN. Während der Viehbestand 1982 gegenüber 1970 insgesamt um 11 v.H. größer war, hat, nach den einzelnen Tierarten betrachtet, der Bestand von Rindern um 10 v.H., der von Schweinen um 25 v.H., der von Geflügel um 19 v.H. und der von Schafen sogar um 37 v.H. zugenommen. Gleichzeitig sind die Bestände von Pferden und Ziegen rapide abgebaut worden. Der Schafbestand, der bis zum Jahre 1970 rückläufig gewesen ist, vergrößerte sich seither laufend und erreichte 1982 mit 2,20 Mill. Tieren seinen Höchststand. Der Pferdebestand war 1977 mit 66.000 Tieren am niedrigsten. Seither stieg er jedoch kontinuierlich an und erreichte 1982 wieder 81.000 Tiere. Innerhalb des Rinder- und Geflügelbestandes, die beide im Jahre 1981 ihren Höchststand mit 5,75 Mill. bzw. 54,39 Mill. Tieren hatten, zeigen die Kühe bzw. die Legehennen eine über die Jahre gehende gewisse Stetigkeit in der Bestandsgröße. IV. Faktorausstattung der Landwirtschaft Das Produktionspotential der L. steht in direktem Zusammenhang mit ihrer Faktorausstattung, d.h. der Ausrüstung mit den produktiven Faktoren Arbeit und Kapital einschließlich Boden. Nachdem die Anteile der L. an den volkswirtschaftlich verfügbaren Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital bereits im Abschnitt II und die landwirtschaftliche Nutzung des Produktionsfaktors Boden im Abschnitt III~A aufgezeigt worden sind, bedarf es hier noch einer differenzierteren Darlegung der landwirtschaftlichen Arbeitskräfte und ihrer Ausstattung mit ertragssteigernden und mechanisch-technischen Produktions- und Arbeitshilfsmitteln. A. Arbeitskräfte 1. Anzahl nach Betriebsgröße Die sozialistische Umgestaltung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur bedingte einen grundlegenden Wandel der ländlichen Sozialstruktur. Charakteristisch für den großdimensionierten kollektiven Spezialbetrieb, der in der L. der DDR zum beherrschenden Betriebstyp wurde, ist seine Ausstattung mit einer großen Zahl von Arbeitskräften. So waren Ende 1981 in der Pflanzenproduktion im Durchschnitt je Betrieb 254 Genossenschaftsbauern und Arbeiter auf 4.741 ha LN mit einem Bestand an produktiven Grundmitteln von 19,6 Mill. Mark tätig. Sie erzielten damit ein jährliches Bruttoprodukt von 11,5 Mill. Mark. In der Tierproduktion arbeiteten durchschnittlich je Betrieb 112 Genossenschaftsbauern und Arbeiter, die mit einem Viehbestand von 1576 futterbedarfsorientierten Großvieheinheiten (fGV) und 9,4 Mill. Mark Grundfonds eine jährliche Produktion von 6,6 Mill. Mark erzeugten. Im Durchschnitt entfielen also in der Pflanzenproduktion 5,4 Beschäftigte auf 100 ha LN und in der Tierproduktion 7,1 Beschäftigte auf 100 fGV. Verglichen mit anderen hochindustrialisierten Ländern erscheint der landwirtschaftliche Arbeitskräftebesatz in der DDR, umgerechnet auf Vollarbeitskräfte (AK), mit durchschnittlich rd. 12 AK je 100 ha LN unangemessen hoch. In der vom bäuerlichen Familienbetrieb geprägten L. in der Bundesrepublik beträgt der AK-Besatz je 100 ha LF im Durchschnitt aller Betriebsgrößen rd. 8 AK, in der Betriebsgröße von 50 und mehr ha sogar nur 3 AK. Darin drückt sich nicht nur der unterschiedliche volkswirtschaftliche Entwicklungsstand der beiden Staaten in Deutschland aus, sondern diese Situation ist zugleich ein Indiz für Unterschiede in der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität, begründet Zweifel an der ökonomischen Zweckmäßigkeit der in der DDR getroffenen landwirtschaftlichen Betriebsorganisation und zeigt, daß die großbetrieblich-arbeitskräftereiche Organisationsform der L. nicht wirtschaftlichen, sondern politischen Zielsetzungen entsprach. Auch in anderen hochentwickelten Industrieländern wie in den USA, Großbritannien, Schweden, Belgien, Frankreich oder Japan ist der landwirtschaftliche Großbetrieb mit hohem Arbeitskräftebesatz zu keiner Zeit dominierender Betriebstyp gewesen. 2. Anzahl nach Eigentumsformen 1982 gab es in der DDR 843.271 Mitglieder landwirtschaftlicher und 26.751 Mitglieder gärtnerischer Produktionsgenossenschaften. Von den ständig Berufstätigen in der L. (ohne Forstwirtschaft, Veterinärwesen und Pflanzenschutz sowie ohne agrochemische Zentren) entfielen rd. drei Viertel auf ständig [S. 793]mitarbeitende LPG-Mitglieder (Übersicht: Landwirtschaftliche Arbeitskräfte in der DDR). Die überragende Stellung der Genossenschaftsbauern in der L. geht nicht nur aus ihrem hohen Anteil an den landwirtschaftlich Beschäftigten hervor, sondern auch aus der Tatsache, daß sie rd. 87 v.H. der LN der DDR bewirtschaften, rd. 89 v.H. der Viehbestände besitzen und über 80 v.H. der Grundfonds in der L. verfügen. Im gesellschaftspolitischen Selbstverständnis der SED ergibt sich die besondere Klassenrolle der Genossenschaftsbauern in der sozialistischen Gesellschaft aus der Stellung der Genossenschaftsbauern als sozialistische Eigentümer von Produktionsmitteln sowie aus der ihnen zugeschriebenen Fähigkeit, die moderne landwirtschaftliche Großproduktion mit bewährten bäuerlichen Traditionen und Erfahrungen zu verbinden, die genossenschaftliche Demokratie zu entfalten und das Leistungsprinzip wie auch die materielle Interessiertheit entsprechend den Erfordernissen der genossenschaftlichen Arbeit anzuwenden. 3. Qualifizierung und Sozialstruktur Die Landwirtschaftliche ➝Berufsausbildung hat in der DDR hohen Rang. Von den 1982 ständig Berufstätigen in der sozialistischen L. insgesamt hatten 89,7 v.H. eine Fachausbildung, darunter 2,2 v.H. Hochschul- und 6,1 v.H. Fachschulabsolventen, 6,6 v.H. Meister und 74,8 v.H. Facharbeiter. Nach der Stellung im Betrieb entfielen von den 1982 in der Land- und Forstwirtschaft insgesamt vorhandenen 888.862 Berufstätigen und 31.484 Lehrlingen: 31,2 v.H. auf Arbeiter und Angestellte, 64,7 v.H. auf mitarbeitende Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, 0,7 v.H. auf selbständige Erwerbstätige und mithelfende Familienangehörige sowie 3,4 v.H. auf Lehrlinge. Der Anteil der Frauen an den in der L. ständig Berufstätigen insgesamt verringerte sich von 45,1 v.H. im Jahre 1970 auf 41,8 v.H. im Jahre 1982, während der Anteil der Jugendlichen (unter 25 Jahren) zwischen 1970 und 1980 von 7,2 v.H. auf 13,5 v.H. stieg. 4. Arbeitseinkommen Über Arbeitseinkommen der in der L. Tätigen finden sich in der Agrarstatistik der DDR Zahlenangaben nur für die durchschnittlichen monatlichen Arbeitseinkommen der in den VEG vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten sowie der dort vollbeschäftigten Produktionsarbeiter. Diese lagen 1982 bei 1014 bzw. 998 Mark. Die durchschnittlichen Einkommen der Genossenschaftsbauern, die neben den aus dem Lohnfonds gezahlten Beträgen für geleistete Arbeitseinheiten, Prämien, Ehegattenzuschläge, staatliches Kindergeld und soziale Zuwendungen zusätzlich auch noch die Einkünfte aus der Persönlichen ➝Hauswirtschaft sowie gegebenenfalls die Vergütung für Bodenanteile umfassen, lassen sich hier zahlenmäßig nicht darlegen. Literaturbeiträgen aus der DDR zufolge, soll die Anfang der 60er Jahre noch sehr deutlich ausgeprägte soziale Differenziertheit in der Höhe des Arbeitseinkommens zwischen Genossenschaftsbauern und landwirtschaftlichen Arbeitern sowie zwischen ihnen und den Industriearbeitern inzwischen weitgehend überwunden sein (vgl. K. Groschoff: Zur weiteren Verringerung der wesentlichen Unterschiede zwischen Stadt und Land in der DDR, in: Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion, Berlin [Ost] 1979, S. 55). Wenn zwischen L. und Industrie Einkommensparität hergestellt worden ist, darf indes nicht verkannt werden, daß diese mit einer vergleichsweise höheren arbeitszeitlichen Belastung der in der L. Beschäftigten erkauft wird. Die soziale Sicherung der in der L. Beschäftigten ist ähnlich geregelt wie die der Beschäftigten in der volkseigenen Wirtschaft (Renten; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR). [S. 794]<B. Produktionsmittel> 1. Mineralische Düngung und Pflanzenschutz In der DDR werden große Anstrengungen darauf verwandt, der L. technische Fortschritte in Gestalt von ertragssteigernden, verlustmindernden, qualitätsverbessernden, arbeitssparenden und arbeitserleichternden Produktionsmitteln nutzbar zu machen. Von den Produktionsmitteln, die der gewerblichen Wirtschaft entstammen, sind der Einsatz von Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln in der Pflanzenproduktion und der von konzentrierten Handelsfuttermitteln in der Tierproduktion wesentliche Bestimmungsfaktoren für die Steigerung der Produktionserträge. Bei mineralischen Düngemitteln weist die DDR schon seit zwei Jahrzehnten ein Mengenniveau an verfügbaren Kernnährstoffen auf, das ihr im internationalen Vergleich einen Platz in der Gruppe der düngerintensiven Länder der Welt einräumt (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von mineralischen Düngemitteln …). Während die mineralische Düngung direkt der Ertragssteigerung dient, tragen die im Interesse der Ertragssicherung ergriffenen Pflanzenschutzmaßnahmen indirekt dazu bei. Der Einsatz von Pflanzenbehandlungsmitteln hat bis zum Jahre 1980 stetig zugenommen und behauptet seither den bis dahin erreichten Stand. Etwa zwei Drittel der Auslieferungsmengen entfallen auf Herbizide, das restliche Drittel auf Fungizide und Insektizide (siehe landueber Übersicht: Auslieferung von Pflanzenschutzmitteln …). 2. Futtermittel Anders als bei der Ausstattung mit ertragssteigernden Produktionsmitteln in der Pflanzenproduktion ist die Versorgung der L. mit den zur vollen Entfaltung tierischer Leistungen notwendigen konzentrierten Futtermitteln relativ rückständig geblieben. Dieses Zurückbleiben ist hauptsächlich dadurch verursacht, daß Kraftfutterimporte einen hohen Devisenaufwand erfordern, da insbesondere hochwertige Eiweißfuttermittel größtenteils nur auf dem westlichen Weltmarkt zu beschaffen sind. Darauf gründet sich auch die in jüngster Zeit verstärkt erhobene politische Forderung, den Futterbedarf der Viehbestände zunehmend aus der Eigenproduktion durch Erschließung aller Futterreserven zu decken und die Importe von Futtergetreide und sonstigen Futtermitteln drastisch zu reduzieren. Diese Orientierung auf die Eigenversorgung mit Futtermitteln, die sich vorrangig auf die Ertragssteigerung bei Getreide, Kartoffeln, Zuckerrüben und Grünland richtet, stellt die Futterwirtschaft vor ein äußerst schwieriges Problem, dessen Lösung für den Gesamtertrag der L. von zentraler Bedeutung ist. So versucht man dem Mangel an Kraftfutter vor allem durch die vermehrte Bereitstellung von industriell aufbereitetem Mischfutter abzuhelfen (siehe xref landueber Übersicht: Herstellung von Mischfutter …). Zwischen 1970 und 1982 hat sich die je Großvieheinheit verfügbare Herstellungsmenge von Mischfutter fast verdoppelt. An den entsprechenden Verhältnissen in der Bundesrepublik gemessen, wo im Wirt[S. 795]schaftsjahr 1981/82 pro GV rd. 1267 kg Mischfutter hergestellt wurden, erreichte die DDR mit 1053 kg rd. 83 v.H. des westdeutschen Mengenniveaus. Ließen sich jedoch nicht nur allein das Mischfutter, sondern die in der DDR verfügbaren konzentrierten Futtermittel insgesamt statistisch erfassen und mit denen in der Bundesrepublik vergleichen, würden die vorhandenen quantitativen und auch qualitativen Unterschiede im Versorgungsniveau und damit der Rückstand deutlicher hervortreten. 3. Technische Ausstattung. Die Faktorausstattung der L. wird nicht zuletzt durch Zahl, Größe und Art der vorhandenen Landmaschinen gekennzeichnet (Landtechnik). In der DDR ist die Mechanisierung der L. stark forciert worden (siehe landueber Übersicht: Bestand ausgewählter Maschinen …). Die Erhöhung des technischen Niveaus zeigt sich u.a. darin, daß trotz z. T. sinkender Anzahl von Landmaschinen die verfügbare Maschinenleistung je Flächeneinheit gesteigert wurde. So erhöhte sich zwischen 1970 und 1982 allein bei Schleppern die durchschnittliche Leistungsstärke von 43,3 PS auf 67,1 PS bzw. um rd. 55 v.H. und die durchschnittliche Motorleistung je 100 ha LN von 102,4 PS auf 160,2 PS bzw. um rd. 57 v.H. Ähnliches gilt für die Ausstattung mit anderen wichtigen Schlüsselmaschinen (d.h. Hauptmaschinen einer technologischen Verfahrenskette) z.B. mit selbstfahrenden Erntemaschinen und Transportfahrzeugen (Lkw), mit denen die Schlagkraft der „mobilen energetischen Basis“ erhöht wurde. Die Bestandszahlen der Maschinen allein lassen allerdings noch keine Aussagen über deren tatsächliche Einsatzfähigkeit zu. Diese wird vielfach durch Mängel in der Ersatzteilversorgung und durch Engpässe bei den Reparaturen eingeschränkt. Wenn das Ausmaß dieser Beeinträchtigungen auch nicht im einzelnen bekannt ist, lassen doch die Hinweise auf mangelnde Sorgfalt beim Einsatz und bei der Konservierung der Aggregate sowie auf das Fehlen von [S. 796]witterungsgeschützten Abstellplätzen den Schluß auf eine relativ hohe Reparaturanfälligkeit und damit auf eine erheblich verminderte Einsatzfähigkeit der vorhandenen Technik zu. Während in der Pflanzenproduktion die Maschinenkapazität eine vollmechanische Ernte bei Getreide, Kartoffeln und Zuckerrüben ermöglicht, sind die in der Tierproduktion anfallenden Arbeiten weit weniger mechanisiert, allerdings auch weniger mechanisierbar. Das derzeitige technologische und technische Niveau der tierischen Produktion ist sehr unterschiedlich und sowohl durch komplexmechanisierte moderne Anlagen als auch durch halbstationäre-mobile Verfahren sowie durch Handarbeitsverfahren gekennzeichnet. Im Jahre 1981 betrugen die Anteile der Handarbeit bei der Futterverteilung und bei der Entmistung in Tieranlagen: bei Milchkühen 26 und 15 v.H., bei Mastrindern 44 und 30 v.H. und bei Mastschweinen 45 und 40 v.H. Da Maschinen und Geräte den Zweck haben, durch Arbeitsersparnis, Arbeitserleichterung und Verbesserung der Qualität die Produktivität der menschlichen Arbeit zu erhöhen, lassen die hohen Investitionen, die zur vorhandenen technischen Ausstattung geführt haben, in Verbindung mit der hohen landwirtschaftlichen Beschäftigtenquote erkennen, daß die zur Verbesserung der Arbeitsproduktivität notwendige Substitution von Arbeit durch Kapital in der L. der DDR offenbar nur in vergleichsweise geringem Maße ausgeschöpft werden konnte. V. Produktionsleistungen der Landwirtschaft A. Produktionsmengen In den statistischen Publikationen der DDR finden sich regelmäßig Zahlenangaben über naturale Mengenerträge wichtiger pflanzlicher und tierischer Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen sowie über Viehbestände. Aggregierte Produktionsdaten, die ein Bild für die Beurteilung der gesamten Produktionsleistung der L. geben, werden indes nicht mitgeteilt (Agrarstatistik). Eine lediglich auf ausgewählte Einzelerzeugnisse abgestellte Orientierung, z.B. die Hektarerträge bei Getreide oder der Milchertrag je Kuh, und deren Verallgemeinerung für das Ganze des Produktionsertrages der L., kann leicht zu einer unzutreffenden Beurteilung führen, zumal das Mengenergebnis der Agrarproduktion vom Wit[S. 797]terungsverlauf abhängt, der sich von Jahr zu Jahr sehr verschieden auf die einzelnen Produktionszweige auswirken kann. Da somit nur die Erfassung des Gesamtertrages der agrarischen Erzeugung ein sicheres Orientierungsmittel liefert, werden im folgenden, neben den Produktionsangaben der DDR für die einzelnen Erzeugnisse auch Ergebnisse der auf diesen Bezugsdaten mit Hilfe des Getreideeinheitenschlüssels angestellten Gesamtrechnungen der sektoralen Agrarproduktion mitgeteilt. Solche wohlabgestimmten, in jahrzehntelanger Erfahrung gesicherten Berechnungen gehören in der Bundesrepublik Deutschland zur Selbstverständlichkeit agrarstatistischer Berichterstattung. Methodisch übereinstimmende Berechnungsverfahren ermöglichen zudem Produktions- und Produktivitätsvergleiche der beiden deutschen L., was u.a. deshalb hilfreich ist, weil es für die Leistungsbeurteilung der Agrarproduktion keine absoluten Maßstäbe gibt. Die mengenmäßige Ertragsentwicklung der L. in der DDR ist, von Rückschlägen in einzelnen Jahren abgesehen, sowohl hinsichtlich der Erweiterung des Produktionsvolumens als auch im Hinblick auf die Steigerung der Hektarerträge und der Leistungen je Tier des Durchschnittsbestandes, positiv verlaufen. Das Mengenvolumen der Nahrungsmittelproduktion, die alle aus der landwirtschaftlichen Pflanzen- und Tierproduktion verfügbar gewordenen Mengen an Nahrungsmitteln und an Rohstoffen für gewerbliche Zwecke umfaßt, ist im Verlauf der 12 Jahre zwischen 1970 und 1982 von rd. 18,85 auf 22,62 Mill.~tGE, also um rd. 3,82 Mill.~tGE oder 20 v.H. gesteigert worden. Die durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in dieser Zeit belief sich auf 1,64 v.H. (siehe landueber Übersicht: Volumen, Flächenproduktivität …). Der weitaus überwiegende Teil der Steigerung des Produktionsvolumens der landwirtschaftlichen Nahrungsmittelproduktion entfiel auf tierische Erzeugnisse mit durchschnittlichen jährlichen Zuwachsraten von 1,80 v.H., während bei pflanzlichen Produkten nur solche von 0,91 v.H. erreicht wurden. Die Struktur der Nahrungsmittelproduktion (d.h. ihre Zusammensetzung nach pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen und die weitere Untergliederung dieser Hauptkategorien) wird durch das Vorherrschen der tierischen Produktion bestimmt (siehe landueber Übersicht: Struktur der Nahrungsmittelproduktion …). Im Fünfjahresdurchschnitt 1977/81 und im Jahre 1982 entfielen schon annähernd — wie im Bundesgebiet — 80 v.H. der Nahrungsmittelproduktion (ge[S. 798]messen in GE) auf tierische und 20 v.H. auf pflanzliche Erzeugnisse. Dabei verdient hervorgehoben zu werden, daß — trotz gegensätzlicher Agrarsysteme — die Struktur der Nahrungsmittelproduktion beider deutscher L. in den wesentlichen Merkmalen große Übereinstimmungen zeigt. Von der gesamten pflanzlichen Urproduktion, die in der Brutto-Bodenproduktion zum Ausdruck kommt, werden in der DDR etwa zwei Drittel verfüttert. Hinzu kommen importierte Futtermittel, die an der Steigerung der tierischen Nahrungsmittelproduktion wesentlich beteiligt sind. Verstärkt wurden erst ab 1970 nach zum Teil witterungsbedingten Rückschlägen in der Agrarproduktion größere Mengen importierter sowie im Innerdeutschen Handel (IDH) bezogener Futtermittel eingesetzt. Nach den Beschlüssen des X. Parteitages der SED sind diese Einfuhren jedoch durch Steigerung der Getreide- und Futterproduktion in der eigenen L., vor allem mittels höherer Hektarerträge schrittweise abzubauen und schließlich abzulösen. Im Durchschnitt der Jahre 1972/76 und 1977/81 wurden 23 bzw. 21 v.H. der tierischen Nahrungsmittelproduktion mit Hilfe von Auslandsfutter erzeugt, im Jahre 1982 noch immer 18 v.H. Das Gebot zur Ablösung der Futterimporte stellt die L. vor große Produktionsprobleme, die einer weiteren Aufwärtsentwicklung der naturalen Mengenerträge der L. pro Flächen- bzw. Tiereinheit hemmend entgegenstehen (siehe landueber Übersicht: Naturalerträge pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse …). Daß in der DDR gerade Kartoffeln und Zuckerrüben, die als intensivste Ackerfrüchte hohe Ansprüche an Kulturzustand, Struktur und Humusgehalt der Böden, an Fruchtfolge und an organisatorische Sorgfalt der Abwicklung aller Anbau-Pflege- und Erntearbeiten stellen, in der Ertragsleistung auf einem relativ niedrigen Niveau verharren (Kartof[S. 799]feln) oder sogar zwischen 1967 und 1982 durchschnittliche jährliche Abnahmeraten von rd. 1 v.H. (Zuckerrüben) aufweisen, spricht deutlich dafür, daß es für eine Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion gewichtige Hemmungsfaktoren gibt, die primär als Folge geminderter Bodenfruchtbarkeit anzusehen sind. Geht man deren komplexen Ursachen nach, so liegen sie zum wesentlichen Teil in der systembedingten Produktions- und Arbeitsorganisation sowie in der Produktions- und Arbeitstechnik begründet. Das heißt mit anderen Worten: Die auch in der DDR als unbefriedigend angesehene Ertragsentwicklung der Bodenproduktion ist, was z.B. die mechanische Großtechnik der Bodenbearbeitungs-, Bestell-, Düngungs-, Pflege- und Erntearbeiten anbelangt, hauptsächlich darauf zurückzuführen, daß es — zur Gewährleistung eines vollen Nutzungseffektes — nach wie vor an einer exakten organisatorischen Anpassung des Einsatzes dieser Techniken an dem von der Jahres- und Tageswitterung abhängigen günstigsten Zeitpunkt fehlt. Die Ursachen für derartige Mängel liegen im Agrarsystem der DDR mit seiner kollektiven Arbeitsverfassung und seinen großdimensionierten, hochspezialisierten Produktionseinheiten. Nicht zeitgerechte Arbeitserledigung in der Pflanzenproduktion hat aber zwangsläufig nachteilige Auswirkungen auf die Bodenstruktur. Außerdem führten die Spezialisierung auf bestimmte Hauptfrüchte zunehmend zu Fruchtfolgeproblemen und die Vergrößerung der Schläge auf teilweise mehr als 100 ha zu Erosionserscheinungen. Beides hat — neben der Verwendung von schweren Großmaschinen in Verbindung mit der (infolge unzureichender Lagerkapazität) nahezu kontinuierlichen Ausbringung der Gülle — zur Strukturschädigung der Böden und damit zu den Ertragseinbußen beigetragen. Die Schwierigkeiten, die einer weiteren Steigerung des Gesamtertrages der Pflanzenproduktion entgegenstehen, werden durch Angaben in der Fachliteratur der DDR erhellt, wonach 30 bis 40 v.H. der 4,73 Mill. ha umfassenden Ackerfläche unzureichende Humusgehalte und 3,5 Mill. ha Schadverdichtungen der Böden aufweisen (davon sind 50 v.H. durch schwere Maschinen verursachte Krumenbasisverdichtungen). Wenn die bis jetzt erreichte Ertragssteigerung in der Pflanzenproduktion besonders dem gestiegenen Futterbedarf der Tierproduktion zur Ausschöpfung des tierischen Leistungspotentials bereits bisher nicht entsprechen konnte, wird der planmäßige Abbau der Futterimporte, die auch zum Ausgleich witterungsbedingter Ertragsschwankungen beitrugen, die Probleme der Steigerung von Produktion und Produktivitäten in der L. künftig noch weiter vergrößern. Mißt man den erreichten Stand (Durchschnitt 1977–1982) der mengenmäßigen Produktionsleistungen der L. in der DDR an dem in der Bundesrepublik Deutschland, läßt sich feststellen: In der Flächenproduktivität der gesamten Pflanzenproduktion (Brutto-Bodenproduktion je Flächeneinheit) erreichte die DDR rd. 75 v.H., in der Produktivität der landwirtschaftlichen Viehhaltung (tierische Gesamtleistungen je Großvieheinheit) rd. 85 v.H. und in der Flächenproduktivität der gesamten pflanzlichen und tierischen Erzeugungsleistung der L. auf eigener Bodengrundlage, d.h. ohne Futtermittelimporte (Netto-Nahrungsmittelproduktion je Flächeneinheit), rd. 72 v.H. der jeweils entsprechenden Niveauhöhe in der Bundesrepublik. Die größten Unterschiede treten bei der Arbeitsproduktivität hervor. Zwischen 1967 und 1981 hat sich die landwirtschaftliche Arbeitsproduktivität (Nahrungsmittelproduktion je AK) in der DDR nur um 62 v.H. erhöht, in der Bundesrepublik dagegen um rd. 122 v.H. Ihre durchschnittliche jährliche Steigerungsrate in diesen 15 Jahren lag in der DDR bei 3,57 v.H., in der Bundesrepublik bei 5,77 v.H. Damit erreicht die DDR nur etwa die Hälfte der Niveauhöhe der landwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität im Bundesgebiet. Im Ergebnis steht die L. der DDR, trotz laufend gewachsener Leistungskraft, in ihrer Arbeitsproduktivität derzeit (1982) auf dem Niveau, das in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1968 erreicht war. Diese Leistungsunterschiede in der Agrarproduktion begründen zugleich, weshalb trotz der in der DDR je Einwohner verfügbaren größeren landwirtschaftlichen Produktionsfläche und trotz des in der Bundesrepublik verhältnismäßig höheren Ernährungsstandards, der Selbstversorgungsgrad (d.h. der prozentuale Anteil der Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln) in beiden Staaten in Deutschland nahezu identisch ist. In der DDR wird der Grad der Eigenversorgung mit landwirtschaftlichen Primärerzeugnissen mit gegenwärtig etwa 85 v.H. angegeben, aus den verfügbaren statistischen Daten geht allerdings nicht hervor, ob die auf Importfutter basierende tierische Produktion in diese Berechnung einbezogen wurde oder nicht. In der Bundesrepublik betrug der Selbstversorgungsgrad der L. im Wirtschaftsjahr 1982/83 mit Erzeugung aus Auslandsfutter 97 v.H., ohne Erzeugung aus Auslandsfutter 81 v.H. B. Ökonomische Effizienz Die mit der Industrialisierung der L. verknüpfte wirtschaftliche Fehlentwicklung dokumentiert sich nicht nur in der — auch in der DDR so eingeschätzten — unbefriedigenden Entwicklung und teilweisen Stagnation der naturalen Erträge je Hektar bzw. je Tier des Durchschnittsbestands, sondern vor allem auch in einem steilen Anstieg der Produktionskosten und einem zunehmend ineffektiven Einsatz der verfügbaren Ressourcen. Über Ertrags-Aufwand-Rela[S. 800]tionen im Agrarsektor gibt es zwar keine den Grünen Berichten in der Bundesrepublik Deutschland auch nur in etwa vergleichbare regelmäßige Berichterstattung, es lassen sich aber aus den verfügbaren Daten ausreichend gesicherte Anhaltspunkte zur Einschätzung der ökonomischen Effizienz der Agrarproduktion in der DDR gewinnen. Wenn für den Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Agrarproduktion vornehmlich die wirtschaftliche Überlegung bestimmend gewesen sein sollte, daß die Auswirkungen der Konzentration und Spezialisierung im Hinblick auf die Steigerung der Produktivität und Rentabilität in der L. die gleiche sei wie in der

Landwirtschaft (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Agrarsystem Das Agrarsystem eines Landes, begriffen als Teil des übergeordneten Wirtschafts- und Gesellschaftssystems, wird allgemein durch die Ideen und Prinzipien bestimmt, nach denen die sozialen und ökonomischen Beziehungen der mit der L. befaßten Menschen zueinander und zu den Produktionsmitteln gestaltet sind. Konkret drücken sich diese Gestal[S. 785]tungsprinzipien aus…