DDR A-Z 1985

Lebensversicherung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sich zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z.B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1982 hatten 644 von 1000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 11,4 Mrd. Mark 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 816 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, Sozialistische

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen…

DDR A-Z 1985

Amnestie (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amortisationen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…

DDR A-Z 1985

Renten (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der Sozialversicherung (SV) erworben werden. In besonderen Fällen besteht zusätzlich ein Anspruch auf Pflegegeld. Das bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein geltende R.-Recht gestattete den Rentnern in der DDR nur eine bescheidene Lebensführung. Ende 1967 lag die durchschnittliche Alters- und Invaliden-R. bei nur ca. 165 Mark monatlich. Zum 1. 7. 1968 wurde ein neues R.-Recht mit neuen Berechnungsgrundlagen eingeführt, das allen nach dem 1. 7. 1968 zugehenden Neurentnern eine mehr als ein Drittel höhere R. festsetzte. Der große Bestand der Altrentner mußte sich zunächst mit einigen geringfügigen Erhöhungen begnügen. Die unterschiedliche Höhe von Alt- und Neu-R. wurde erst mit Wirkung zum 1. 9. 1972 grundsätzlich beseitigt. Weitere Leistungsverbesserungen in den Jahren 1972, 1973, 1976 und 1979 hatten insbesondere die dreimalige Erhöhung der Mindest-R. zum Gegenstand. Aus Gründen der Übersichtlichkeit ist das R.-Recht der Sozialpflichtversicherung nochmals neu gefaßt worden: Seit dem 1. 1. 1980 gilt die (1.) VO über die Gewährung und Berechnung von Renten der Sozialpflichtversicherung — Rentenverordnung — mit ihrer 1. Durchführungsbestimmung (GBl. I, 1979, S. 401–422). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen — insbesondere eine abermalige Erhöhung der Mindest-R. — zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO der Sozialpflichtversicherung von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. 2. Die Rentenarten. Altersrenten werden grundsätzlich nach mindestens 15jähriger versicherungspflichtiger Tätigkeit (einschließlich der Zeiten einer freiw. R.-Versicherung bei der SV) und Erreichen der Altersgrenze (Männer 65, Frauen 60 Jahre) gewährt. Allerdings erhalten Frauen, a) die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, für das 3. und jedes weitere Kind, und jene, b) die wegen Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen nicht arbeiten konnten, für je 4 Pflegejahre jeweils 1 Jahr auf die geforderte Vorversicherungszeit angerechnet. Vom 1. 12. 1985 an sollen die Jahre für die Betreuung eines ständig pflegebedürftigen Angehörigen voll als versicherungspflichtige Tätigkeit anerkannt werden. Für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters-(oder Invaliden-)R. (seit dem 1. 12. 1979 270 Mark; ab 1. 12. 1984 300 Mark), auch wenn die geforderte Vorversicherungszeit nicht erreicht wird. Eine ähnliche Regelung, die auf Ausgleich der durch [S. 1118]Mutterschaft und Kindererziehung bedingten Nachteile gerichtet ist, findet sich bei der Ermittlung der für die R.-Berechnung wichtigen Versicherungszeiten: Frauen erhalten für jedes vor R.-Beginn geborene oder vor Vollendung des 8. Lebensjahres a) an Kindes Statt angenommene Kind, b) aufgenommene Stiefkind und jedes Enkelkind (nach dem Tod der Mutter) und jedes c) aufgenommene Pflegekind, wenn später die Annahme an Kindes Statt erfolgte, eine Zurechnungszeit von einem Jahr. (Bei 3 und mehr Kindern soll die Zurechnungszeit vom 1. 12. 1984 für jedes Kind 3 Jahre betragen.) Frauen werden als weitere Zurechnungszeiten angerechnet nach einer versicherungspflichtigen Tätigkeit von mindestens 20 Jahren 1 Jahr, 25 Jahren 2 Jahre, 30 Jahren 3 Jahre, 35 Jahren 4 Jahre und 40 und mehr Jahren 5 Jahre. Einschließlich der Zurechnungszeiten, zu denen auch Jahre der Arbeitslosigkeit vor 1946 zählen und sieben Zehntel der Bezugszeit der wegen Invalidität oder eines Körperschadens von wenigstens zwei Dritteln gewährten R. (ab 1. 12. 1985 sollen diese Bezugszeiten nicht mehr zu sieben Zehntel, sondern in vollem Umfang berücksichtigt werden), darf die anrechenbare Versicherungszeit 50 Jahre nicht übersteigen. Die monatliche Alters-R. errechnet sich aus 1. einem Festbetrag von 110 Mark (ab 1. 12. 1985 140 Mark), 2. einem Steigerungsbetrag in Höhe von 1 v.H. des Durchschnittverdienstes für jedes Jahr einer versicherungspflichtigen Tätigkeit und für die Zurechnungszeiten und 0,85 v.H. der insgesamt zur (früheren) freiwilligen R.-Versicherung der SV gezahlten Beiträge. Als Durchschnittsverdienst gilt grundsätzlich der in den letzten 20 Kalenderjahren vor Beendigung der letzten versicherungspflichtigen Tätigkeit — frühestens ab 1946 — erzielte beitragspflichtige monatliche Durchschnittsverdienst, der wegen der bestehenden Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark diese nicht überschreiten kann (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, IV.). Die Alters-R. werden nach unten durch Mindestrenten begrenzt. Sie betragen für Anspruchsberechtigte mit weniger als 15 Arbeitsjahren (versicherungspflichtige Zeiten und Zurechnungszeiten) 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), mit wenigstens 15 Arbeitsjahren 280 Mark (ab 1. 12. 1984 310 Mark); danach erhöht sich die Mindest-R. in Abständen von 5 weiteren Arbeitsjahren um jeweils 10 Mark, und erreicht bei 45 und mehr Arbeitsjahren den Höchstbetrag von 340 Mark (ab 1. 12. 1984 370 Mark). Invalidenrenten werden bei Invalidität gewährt. Sie liegt vor, wenn durch Krankheit, Unfall oder sonstige geistige oder körperliche Schädigung das Leistungsvermögen und der Verdienst um mindestens zwei Drittel gemindert sind und die Minderung des Leistungsvermögens in absehbarer Zeit nicht durch Heilbehandlung behoben werden kann. Empfänger eines Blinden- oder Sonderpflegegeldes gelten als invalide. R.-Anspruch besteht grundsätzlich nur dann, wenn die Invalidität während einer — mindestens 5jährigen ununterbrochenen — versicherungspflichtigen Tätigkeit oder in den darauf folgenden 2 Jahren eintritt und in der vorher bis zum 16. Lebensjahr zurückreichenden Zeit mindestens zur Hälfte Versicherungspflicht bestand sowie auch die für die Alters-R. geforderten Vorversicherungszeiten erfüllt sind; die (Hoch-)Schulausbildung muß beendet sein. Seit dem 1. 7. 1973 erhalten auch solche DDR-Bürger, die wegen Invalidität keine Berufstätigkeit aufnehmen und sich keinen R.-Anspruch erwerben konnten, vom vollendeten 18. Lebensjahr an für die Dauer der Invalidität eine R. von zur Zeit 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark). Die Invaliden-R. werden grundsätzlich wie Alters-R. berechnet. Dies gilt auch für die wegen Arbeitslosigkeit, Mutterschaft und Invaliditäts-, Unfall- und Kriegsbeschädigtenrentenbezuges gewährten Zurechnungszeiten, wobei die Obergrenze von dem zwischen der Vollendung des 16. Lebensjahres und dem Eintritt der Invalidität liegenden Zeitraum gesetzt wird. Darüber hinaus werden 70 v.H. der zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Zeit als Zurechnungszeit berücksichtigt. Vom 1. 12. 1984 soll die Zeit zwischen dem R.-Beginn und der Vollendung des 65. Lebensjahres zu 100 v.H. als Zurechnungszeit anerkannt werden; allerdings dürfen die Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit und die Zurechnungszeiten insgesamt 50 Jahre nicht überschreiten. Seit September 1972 können Invalidenrentner einen Arbeitsverdienst mindestens bis zur Höhe des jeweiligen Mindestbruttolohnes (z. Z. 400 Mark) erzielen, ohne daß ihnen die Invaliden-R. entzogen wird. Für einen auf Kriegsbeschädigung beruhenden Körperschaden von mindestens zwei Dritteln wird eine Kriegsbeschädigtenrente von monatlich 340 Mark gezahlt (ab 1. 12. 1984 370 Mark) (Kriegsopferversorgung). Zu den Alters-, Invaliden- und Kriegsbeschädigten-R. wird ggf. ein Ehegattenzuschlag von 100 Mark (ab 1. 12. 1985 150 Mark) und ein Kinderzuschlag von 45 Mark gezahlt (Kinderbeihilfen). Anspruch auf Ehegattenzuschlag besteht grundsätzlich für Ehegatten ohne eigene R., die älter als 60 bzw. 65 Jahre oder invalide sind oder als Ehefrauen ein Kind unter 3 oder 2 Kinder unter 8 Jahren haben. Anspruch auf Kinderzuschlag besteht für leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder sowie grundsätzlich für alle unterhaltenen Stief-, Enkel- und Pflegekinder mindestens bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bzw. bei Ausbildungsunfähigkeit bis zum 18. Lebensjahr. Bis zur Beendigung der Lehrausbildung wird dann gezahlt, wenn das Lehrverhältnis unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres beginnt. Für die Dauer eines (Fach-)Hochschulstudiums wird Kinderzuschlag gewährt, wenn die Ausbildung unmittelbar im Anschluß an die Schulentlassung, ein Lehrverhältnis, ein Vorpraktikum oder vor Vollendung des 25. Lebensjahres aufgenommen wird (Ausbildungsförderung). Anspruch auf Unfall-Rente besteht für den Versicherten, der durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit einen Körperschaden von mindestens 20 v.H. erlitten hat. Die Unfall-R. erreicht bei einem Körperschaden von 100 v.H. zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen [S. 1119]Verdienstes. Wegen der Leistungsbemessungsgrenze von 600 Mark kann die Unfallrente höchstens 400 Mark betragen. Bei geringerem Invaliditätsgrad werden entsprechende Teil-R. gezahlt. Hinzu treten monatliche Festbeträge von 80 Mark sowie ggf. Ehegattenzuschlag (s. Alters-R.) bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr (Mindest-R.: 340 Mark; ab 1. 12. 1984 370 Mark) und von 20 Mark bei einem Körperschaden zwischen 50 und 66⅔ v.H.; ggf. wird Kinderzuschlag in Höhe von 10 v.H. der Unfall-R. (ohne Festbeträge) bei einem Körperschaden von wenigstens 50 v.H. gewährt; er erhöht sich um einen Betrag von 20 Mark bei einem Körperschaden von zwei Dritteln und mehr. Die Gesamthöhe des Kinderzuschlages muß sich mindestens auf 45 Mark belaufen. Hinterbliebenenrenten werden gezahlt, wenn der Verstorbene die finanziellen Aufwendungen für die Familie überwiegend erbracht und zum Zeitpunkt seines Todes die Voraussetzungen zum Bezug einer Alters-, Invaliden- oder Kriegsbeschädigten-R. erfüllt hatte bzw. der Versicherte an den Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit verstorben ist. Anspruch auf Witwen-(Witwer-)R. entsteht grundsätzlich jedoch erst bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität der Witwe (des Witwers) oder dann, wenn die überlebende Ehefrau 1 Kind unter 3 Jahren oder 2 Kinder unter 8 Jahren hat. Seit Juli 1973 erhalten auch Witwen bzw. Witwer, die noch nicht 60 bzw. 65 Jahre alt sind, eine monatliche R. von 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) für die Dauer von 2 Jahren („Übergangsrente“); von den Personen im Erwerbsalter erhalten ansonsten nur noch Unfallwitwen eine Rente in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, also allenfalls 120 Mark. Die Witwen-(Witwer-)R. wird von den Ansprüchen des Versicherten abgeleitet und beträgt grundsätzlich für Ehepartner 60 v.H. der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge), mindestens aber 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark) monatlich. Die R. für Halbwaisen (leibliche oder an Kindes Statt angenommene Kinder) liegen bei 30 v.H. (mindestens 100 Mark; ab 1. 12. 1984 130 Mark) und für Vollwaisen bei 40 v.H. (mindestens 150 Mark; ab 1. 12. 1984 180 Mark) der R. des Verstorbenen (ohne Zuschläge); die Bezugsdauer entspricht der für Kinderzuschläge. Die Gesamthöhe der R. für mehrere Hinterbliebene darf die R. des Verstorbenen (einschl. Zuschläge) nicht übersteigen. Mindest-R. sind jedoch in voller Höhe zu zahlen. Abweichend hiervon betragen die R. an die Hinterbliebenen eines durch Unfall Verstorbenen bei Witwen 40 v.H. des Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen, zuzüglich eines monatlichen Zuschlages von 70 Mark, mindestens 270 Mark (ab 1. 12. 1984 300 Mark), bei Halbwaisen 20 v.H. des Durchschnittsverdienstes zuzüglich 25 Mark, bei Vollwaisen 30 v.H. zuzüglich 35 Mark, mindestens 100 bzw. 150 Mark (ab 1. 12. 1984 130 bzw. 180 Mark) monatlich. Eine „Unterhaltsrente“ erhalten unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatten beim Tode des zur Unterhaltszahlung verurteilten geschiedenen Ehegatten in Höhe des gerichtlich festgesetzten Unterhaltsbetrages (höchstens 270 Mark), wenn sie die für den Bezug einer Witwen-(Witwer-)R. grundsätzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllen und keine eigene R. beziehen. 3. Sonderregelungen. Für einen Teil der R.-Bezieher — Angehörige bestimmter Berufsgruppen oder in Anerkennung besonderer Leistungen — gelten günstigere Regelungen. Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, die ununterbrochen mindestens 10 Jahre in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben, erhalten für jedes Jahr ihrer dortigen Tätigkeit einen Steigerungsbetrag bei der Berechnung der Alters- bzw. Invaliden-R. von 1,5 v.H. (statt 1 v.H.). Angehörige der Kampfgruppen der Arbeiterklasse bzw. ihre Hinterbliebenen bekommen Zuschläge zu den Alters-, Invaliden- und Unfall-R. (bei Körperschaden von zwei Dritteln und mehr) in Höhe von 100 Mark (Witwen 60 Mark, Vollwaisen 40 Mark, Halbwaisen 30 Mark) dann, wenn sie den Kampfgruppen mindestens 25 Jahre angehört haben oder wegen eines Einsatzunfalles oder nach 20jähriger Zugehörigkeit wegen gesundheitlicher Untauglichkeit ausscheiden mußten. Weitere Sonderregelungen gelten für die Alters- und Invaliden-R. der Bergleute. Außer einer Bergmannsalters-R. und einer Bergmannsinvaliden-R., die mit einem höheren Prozentsatz des Durchschnittsverdienstes als Steigerungsbetrag (2 v.H.) berechnet wird, gibt es eine Bergmanns-Voll-R. für Bergleute, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, mindestens 25 Jahre bergbaulich versichert und während dieser Zeit mindestens 15 Jahre unter Tage tätig waren, sowie eine Bergmanns-R. für Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und ihre bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Allerdings werden in der bergbaulichen Versicherung höhere Abgaben von den Bergbaubetrieben entrichtet (22,5 v.H. des Bruttoentgeltes von den Betrieben, 10 v.H. von den Versicherten). Bedienstete der Polizei, des Militärs, der Zollverwaltung, der Reichsbahn, der Post und Beschäftigte im Bereich der Volksbildung erhalten R., die über den allgemeinen SV-R. liegen, obwohl der Beitragssatz für Versicherte und Arbeitgeber der gleiche ist wie für die anderen Sozialversicherten. Anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ bzw. „Verfolgte des Faschismus“ erhalten vom Erreichen der jeweils um 5 Jahre vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Ehrenpension (siehe unten). Außerdem wird ihnen eine Alters- oder Invaliden-R. in Höhe von 350 Mark gewährt, die sich allerdings auf 240 Mark vermindert, wenn auch noch Anspruch auf Altersversorgung der Intelligenz besteht. Besondere Intelligenz-R. erhalten Führungskräfte in wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen durch VO vom 12. 7. 1951 (GBl. S. 675) bei Invalidität oder Alter in Höhe von 60 bis 80 v.H. des letzten Gehalts (höchstens 800 Mark) neben den grundsätzlich nur aus den Steigerungsbeträgen errechneten SV-R.; beide R. dürfen jedoch 90 v.H. [S. 1120]des Arbeitseinkommens nicht übersteigen. Während diese R. aus dem Staatshaushalt finanziert werden, beruhen die Zusatz-R. an die „Technische Intelligenz“ durch VO vom 17. 8. 1950 (GBl. S. 844) auf Beiträgen der Betriebe an die Staatliche Versicherung der DDR und werden in unbegrenzter Höhe neben den SV-R. gezahlt. Die Witwen erhalten generell 50 v.H., Waisen, Halbwaisen und Personen, für die der Versicherte unterhaltspflichtig war, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder solange sie sich in der Ausbildung befinden, 25 v.H. der Intelligenz-R. In geringem Umfang werden Zusatz-R. an Arbeitnehmer in Schwerpunktbetrieben in Höhe von 5 v.H. des monatlichen Nettoverdienstes der letzten 5 Jahre, wenigstens 10 Mark, gezahlt. Eine eigene, überwiegend aus Beiträgen finanzierte Zusatzversorgung besteht seit dem 1. 1. 1959 außerdem für freipraktizierende Ärzte und Zahnärzte. Sie erhebt die Beiträge, solange die Versicherten überhaupt kassenärztlich tätig sind, und sie gewährt bei Erreichung der Altersgrenze oder bei dauernder Invalidität eine einheitliche R. von 600 Mark monatlich unter Anrechnung der R. aus der SV, also ohne Berücksichtigung der Beitragszeiten und -beträge. Weitere Zusatz-R. sind die staatlichen Ehrenpensionen für besonders verdiente Bürger, die neben den SV-R. gewährt werden. Sie betragen 600–1500 Mark monatlich. Ehepartner oder Lebenskameraden erhalten 60 v.H., Halbwaisen 10 v.H. und Vollwaisen 25 v.H. des dem verstorbenen Pensionsberechtigten zuerkannten Betrages (GBl., 1952, S. 823). Für Ehrenpensionen, die an „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ sowie deren Hinterbliebene gezahlt werden, gelten z. T. abweichende Regelungen (Wiedergutmachung). Eine Beamtenversorgung kennt die DDR nicht. 4. Die soziale Lage von Rentnern in der DDR. Die Höhe der R.-Einkommen in der DDR ist vergleichsweise niedrig (Sozialleistungen, Öffentliche) — u.a. auch deshalb, weil die Möglichkeit des Bezuges mehrerer SV-R. sehr begrenzt ist. So erhält eine Witwe mit eigenem R.-Anspruch nur die höhere R. voll, die andere lediglich zu 25 v.H. (ohne Zuschläge). Bei gleichzeitigem Anspruch auf Alters-R., Invaliden-R. und Kriegsbeschädigten-R. wird nur die höhere, bei Zusammentreffen mit einer Unfall-R. die niedrigere nur zu 50 v.H., gezahlt. Die niedrige SV-R. beträgt mindestens 50 Mark. Dies gilt nicht für Unfall-R. bei einem Körperschaden von weniger als zwei Dritteln, Bergmanns-R. und Unfallwitwen-R. in Höhe von 20 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes des Verstorbenen. Zuschläge für Kinder und den Ehegatten werden nur im Zusammenhang mit einer R.-Leistung gezahlt. Der Durchschnitt der Alters-R. in der DDR liegt auch unter Berücksichtigung der durch die staatliche Subventionierung des Grundbedarfs für Rentnerhaushalte höheren Kaufkraft der Mark der DDR erheblich unter dem in der Bundesrepublik Deutschland. Die zwischen 270 und 340 Mark (ab 1. 12. 1984 300 und 370 Mark) liegenden Mindest-R. gewährleisten für jeden lediglich eine Grundversorgung. Durch die Umgestaltung der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung, die praktisch einer Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark gleichkommt, wird allmählich eine Verbesserung der Altersversorgung für das Gros der DDR-Rentner möglich. Doch erhält auch ein 1980 berenteter DDR-Versicherter, der seit 1960 bei einem gleichbleibenden Monatsverdienst von 1000 Mark seit 1971 monatlich 40 Mark an die Freiwillige Zusatzrentenversicherung gezahlt hatte, nach einem vollen Arbeitsleben keine höhere Altersversorgung (SV-R. und Zusatzrente) als maximal 600 Mark. Die Verbesserung der Einkommenslage von Rentnern hat nicht zuletzt zu einem starken Rückgang der Berufstätigkeit von Altersrentnern (Mitte der 70er Jahre 600.000) auf derzeit 370.000 (ca. 14 v.H. der Altersrentner) geführt. Da der Staat jedoch aufgrund des immer noch herrschenden Arbeitskräftemangels an einer Weiterbeschäftigung von Rentnern stark interessiert ist, versucht er durch eine Reihe von Vergünstigungen hierfür Anreize zu schaffen: Unabhängig von der durch die Weiterbeschäftigung erzielten Höhe des Einkommens wird Altersrentnern ihre R. voll ausgezahlt. Die R. unterliegt keinerlei Abzügen, während Lohn oder Gehalt zwar versteuert, hierauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr geleistet werden müssen. Für Invalidenrentner gelten im Prinzip die gleichen Regelungen, jedoch bleibt die R. nur dann abzugsfrei, wenn das durch Erwerbstätigkeit erzielte Einkommen den Mindestlohn (400 Mark) bzw. ein Drittel des vor der Invalidität erzielten Lohnes nicht übersteigt. Das durchschnittliche Einkommen von Rentnerhaushalten in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland wurde unlängst vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin (West) errechnet und dabei für alle Rentnerhaushalte in der DDR ein monatliches Durchschnittseinkommen, ohne Einkünfte aus Erwerbstätigkeit, von 560 Mark im Jahre 1982 (1960: 220 Mark) ermittelt. In der Bundesrepublik Deutschland lag das Einkommen in gleichartigen Haushalten 1982 bei 2.037 DM (1960: 504 DM). Die Relationen im Einkommen von DDR-Rentnern zu westdeutschen Rentnerhaushalten (1960: 44 zu 100; 1982: 28 zu 100) haben sich somit nominal stark verschoben. Die hohen Preissteigerungen in der Bundesrepublik haben die Kaufkraft der westdeutschen Einkommen aber deutlich beeinträchtigt (Lebensstandard). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1117–1120 Rentabilität A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rentenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung und rechtliche Grundlagen. Jeder Sozialversicherte der DDR hat Anspruch auf R. im Alter und bei Invalidität, für die Folgen von Arbeitsunfällen oder von anerkannten Berufskrankheiten. Anspruch auf R. haben außerdem Hinterbliebene eines Sozialversicherten. Ein höherer R.-Anspruch kann durch eine Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) bei der…

DDR A-Z 1985

Heimatgeschichte (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 H. ist Teil der Regionalgeschichte; beide Begriffe werden aber in der DDR häufig synonym verwendet. Ausgehend von lokalen und regionalen Traditionen, Bräuchen, geschichtlichen Ereignissen (mit den Schwerpunkten: Traditionen und Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung sowie Geschichte seit 1945), hat die H. zur Herausbildung und Pflege eines sozialistischen Heimatgefühls beizutragen. Dieses soll sich vom „bürgerlichen“ vor allem dadurch unterscheiden, daß „Heimat“ und „H.“ in das Gesamt der jeweiligen DDR-Situation (Patriotismus) und das offizielle Verständnis deutscher Geschichte (Nationale Geschichtsbetrachtung) eingebunden werden. — Im Rahmen der Aufgabe der Geschichtswissenschaft, die „Gesetzmäßigkeiten des historischen Entwicklungsprozesses zu erforschen“, hat die H. „das Wirksamwerden dieser Gesetzmäßigkeiten im regionalen Bereich sowie diejenigen regionalgeschichtlichen Entwicklungen oder Ereignisse, welche die nationale oder internationale Entwicklung stimuliert, modifiziert oder gehemmt haben“, zu untersuchen (Karl Czok, Forschungen zur Regionalgeschichte, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, Sonderband 1980, S. 720). Träger der örtlichen, ehrenamtlichen H.-Forschung waren bis 1979 vor allem die Arbeitsgemeinschaften Natur und Heimat des Kulturbundes der DDR (KB), insbesondere deren Fachrichtung H. und Ortschronik. Die Fachrichtungen H./Ortschronik, Kulturgeschichte/Volkskunde, Ur- und Frühgeschichte, Numismatik und kulturhistorische Zinnfiguren wurden am 17. 1. 1979 in Berlin zu einer eigenen Gesellschaft für H. im Rahmen des KB zusammengefaßt. Sie hat nach ihrer Satzung die Aufgabe, „heimatgeschichtliche Erscheinungen und Prozesse, insbesondere die revolutionären und anderen progressiven Traditionen zu erforschen und zu propagieren, das historische Selbstverständnis der Bevölkerung unseres Landes erweitern und ihr Geschichtsbewußtsein allseitig ausprägen zu helfen“ (Magdeburger Blätter 1982, Magdeburg 1982, S. 83). Auf ihrer 1. Zentralen Delegiertenkonferenz am 23./24. 11. 1981 in Neubrandenburg wählte die Gesellschaft für H. einen 44 Mitglieder zählenden Zentralvorstand und bestätigte Prof. Dr. Willibald Gutsche (SED) als Vorsitzenden; die Mitgliederzahl wurde mit etwa 22.000 angegeben. Bei der Historikergesellschaft der DDR besteht seit 1966 eine Fachkommission Regionalgeschichte (Vors.: Prof. Dr. Karl Czok, Leipzig). 1981 wurde im Zentralinstitut für Geschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) eine von Prof. Dr. Gutsche geleitete Forschungsstelle für Regionalgeschichte eingerichtet. Politische Anleitungsfunktionen hat ferner die Abteilung Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und Betriebsgeschichte des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML). In den regionalen Untergliederungen der Gesellschaft für H. sind neben interessierten Bürgern vor allem Lehrer, aber auch Fachhistoriker an der H.-Forschung beteiligt. Eine besonders enge Zusammenarbeit besteht mit den Kommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung der SED, den Kommissionen für Betriebsgeschichte, den Schulen und den Heimatmuseen. Ein Arbeitsschwerpunkt der Mitglieder der Gesellschaft für H. auf örtlicher Ebene ist deren Beteiligung an den von den Gemeinden zu führenden Ortschroniken. Die Ortschroniken umfassen eine zeitlich und systematisch geordnete Sammlung von Dokumenten und Materialien zur politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Entwicklung, über Veränderungen in Natur und Umwelt des jeweiligen Dorfes bzw. der Stadt. (1982 hatte jede 3. Gemeinde in der DDR eine solche Chronik.) Studien zur H. werden von Archiven, Heimatmuseen, Räten der Kreise und Gemeinden, den Bezirksverbänden der Gesellschaft für H. usw. teils in regelmäßig erscheinenden Reihen oder Zeitschriften, teils als einzeln veröffentlichte Monographie herausgegeben. In diesen Veröffentlichungen leben auch die Bezeichnungen und landsmannschaftlichen Traditionen der alten Länder Thüringen, Brandenburg, Mecklenburg. Sachsen usw. fort, wobei die aus ihnen entstandenen jetzigen (Verwaltungs-)Bezirke zusammenarbeiten (z.B. die seit 1954 erscheinenden „Sächsischen Heimatblätter“, Dresden, für die Bezirke Dresden, Karl-Marx-Stadt und Leipzig). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 598 Hauswirtschaft, Persönliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Herabwürdigung, Öffentliche

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 H. ist Teil der Regionalgeschichte; beide Begriffe werden aber in der DDR häufig synonym verwendet. Ausgehend von lokalen und regionalen Traditionen, Bräuchen, geschichtlichen Ereignissen (mit den Schwerpunkten: Traditionen und Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung sowie Geschichte seit 1945), hat die H. zur Herausbildung und Pflege eines sozialistischen Heimatgefühls beizutragen. Dieses soll sich vom „bürgerlichen“ vor allem dadurch…

DDR A-Z 1985

Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften beste[S. 73]hen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet, es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der Anordnung vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen (RKV) zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie (Vorherrschaft) der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialistischen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z.B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte [Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk], Richter, Staatsanwälte [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der Kombinate [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsformen und Kooperation], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in staatlichen Rechtsvorschriften oder in [S. 74]Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z.B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z.B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2 Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündi[S. 75]gungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d.h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Die fristlose Entlassung bedarf der Schriftform unter gleichzeitiger Angabe der Gründe. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) befinden (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee [NVA]) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2 Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d.h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. [S. 76]1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) zu fördern und anzuerkennen, als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn [DR]; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet, Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Art der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4 Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4 Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4 Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2 Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z.B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistung, insbesondere im Sozialistischen Wettbe[S. 77]werb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z.B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. V. Grundsätze für Lohn und Prämie Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., Lohnformen und Lohnsystem, II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., Lohnformen und Lohnsystem, IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt, erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v.H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z.B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Lohnzuschläge). 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie, Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. 8. Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, werden dadurch abgesichert, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausge[S. 78]zahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. 12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB nicht ausdrücklich gesagt wird, ist die Berufsausbildung ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden, „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie) beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen aufzubringen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wö[S. 79]chentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem, für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6 Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v.H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v.H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d.h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren, Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden [S. 80]kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner, Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind, Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten erhalten ei[S. 81]nen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3 Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die

Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…

DDR A-Z 1985

Kupfererzbergbau (1985)

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Bergbau). In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v.H., Blei mit 0,1–0,8 v.H. und Zink mit 0,1–2,0 v.H. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 2.000 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z.B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1300 m und 1400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Im Raum Spremberg wird gegenwärtig eine neue Kupferlagerstätte erschlossen. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Hinsichtlich des Gesamtverbrauchs an Kupfer, des Eigenaufkommens sowie der Importe sind nur Schätzungen möglich. Bei einem angenommenen Kupferverbrauch von 115.000 t im Jahre 1980 dürfte das Eigenaufkommen etwa 34.500 t (30 v.H.) betragen haben. Die UdSSR dürfte etwa die Hälfte des Verbrauchs bereitgestellt haben, der verbleibende Rest mußte auf dem Weltmarkt gegen Devisen gekauft werden. Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 777–778 Künstler-Agentur der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der Sozialversicherung

Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo…

DDR A-Z 1985

Frauenkommission (1985)

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 als selbständige Organe unter unmittelbarer politisch-organisatorischer Verantwortung der Partei in allen Betrieben und Institutionen gebildet. Der FDGB übernahm aufgrund eines erneuten Politbürobeschlusses (15. 12. 1964) am 15. 1. 1965 die F. als Teile seiner Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO). Im Unterschied zu anderen Kommissionen werden die Mitglieder der F. jedoch direkt in Frauenvollversammlungen (in Großbetrieben auf Delegiertenkonferenzen) durch die weiblichen FDGB-Mitglieder vor der Neuwahl der BGL gewählt. Die Kandidatenaufstellung erfolgt in Absprache mit der amtierenden BGL; die Vorsitzende der F. wird auf die Vorschlagsliste für die neuzuwählende BGL gesetzt. In Großbetrieben soll die Vorsitzende der F. zu den von Arbeitsverpflichtungen freigestellten Mitgliedern der BGL gehören. Bei den Gewerkschaftswahlen 1976/77 wurde den BGO mit einem Frauenanteil von über 70 v.H. erstmals freigestellt, ob noch ein F. gewählt werden soll. Diese Bestimmung ist Bestandteil der Satzung des FDGB von 1977 geworden; in ihr kommt zum Ausdruck, daß in den gewählten (nicht in den hauptamtlichen) Vorständen Frauen fast entsprechend ihrem Anteil an der Mitgliedschaft vertreten sind (1982: Anteil der Frauen an der Mitgliedschaft des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB] 52 v.H., an den gewählten FDGB-Funktionären in den BGO 50,9 v.H.). Voraussetzung für die Wahl einer F. ist im übrigen, daß die BGO wenigstens 30 Frauen unter ihren Mitgliedern zählt. — In der F. sollen möglichst alle weiblichen Beschäftigungsgruppen, insbesondere aber Produktionsarbeiterinnen vertreten sein. Vorgesehen sind monatlich eine Sitzung der F. sowie jährlich zwei von der BGL einzuberufende Frauenversammlungen, auf denen über Vorhaben und Arbeitsergebnisse der F. berichtet wird sowie Vorschläge für deren weitere Tätigkeit gemacht werden können. Schwerpunkte der Arbeit der F. sind: 1. Politisch-ideologische Förderung der Leistungsbereitschaft der Frauen; Heranbildung der Frauen zu sozialistischen Persönlichkeiten (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). 2. Ausarbeitung von Plänen zur Aus- und Weiterbildung sowie zum qualifikationsgerechten Einsatz der weiblichen Beschäftigten unter besonderer Berücksichtigung der sich aus der Anwendung neuer Techniken im Arbeitsprozeß ergebenden Veränderungen in den Arbeitsanforderungen. 3. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen (insbes. Kontrolle über die Einhaltung der gesetzlichen Gesundheits- und Arbeitsschutzbestimmungen; Vorschläge zur Verbesserung der regionalen Infrastruktur: Handel, Versorgung, Dienstleistungen, Berufsverkehr). 4. Vertretung der Interessen der berufstätigen Mütter (Ausbau der betrieblichen Kinderkrippen und Kindergärten, Betreuung während des Wochenurlaubs und des „Babyjahres“ Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind], Vergrößerung der Zahl der Kuren der Sozialversicherung für Mütter mit mehreren Kindern). Die F. haben das Recht, Kritik zu üben, Vorschläge zu machen und Empfehlungen auszusprechen. Die Werkleiter bzw. deren Beauftragte haben die Arbeit der F. durch Auskünfte zu unterstützen und müssen über getroffene oder unterlassene Maßnahmen aufgrund von Vorschlägen der F. diesen Rechenschaft ablegen. Wichtiges Instrument der F. ist der jährliche Frauenförderungsplan, der als Teil des Betriebskollektivvertrages (BKV) von der Werkleitung, der BGL und deren Kommissionen ausgearbeitet wird. In dem Frauenförderungsplan finden sich zu allen Aufgabengebieten der F. entsprechende Festlegungen, insbesondere zur Aus- und Weiterbildung, zum Arbeitseinsatz von Frauen, nachdem diese entsprechende berufliche Qualifikatio[S. 451]nen erlangt haben, und zum Ausbau der betrieblichen Sozialeinrichtungen. Als Auswirkung der genannten Möglichkeit, in Betrieben mit über 70 v.H. weiblichen Beschäftigten auf F. zu verzichten, ist die Zahl der F. rückläufig: 1973: 13.162 (104.311 Mitgl.); 1976: 10.074 (80.968 Mitgl.); 1982: 9.736 (77.548 Mitgl.). Bei den LPG, in denen es als Genossenschaften keine Gewerkschaftsorganisationen gibt, werden F. analog zum Wahlverfahren der gewerkschaftlichen F. als Kommissionen des LPG-Vorstandes gewählt und haben vergleichbare Rechte und Pflichten (Frauen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 450–451 Frauenbrigaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Berufe

Ehrenamtliche Kommission der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) oder bei dem Vorstand einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Vertretung der sozialen Interessen, zur vollen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einbeziehung und zur ideologisch-politischen Erziehung der berufstätigen Frauen. Bis zu den Gewerkschaftswahlen 1981/82 hießen die F. Frauenausschüsse. Die F. wurden nach mancherlei Versuchen in den vorangegangenen Jahren durch Beschluß des Politbüros des ZK der…

DDR A-Z 1985

Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. Ehlert, W.: Geldzirkulation und Kredit im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1982. Einkommensverteilung im Systemvergleich. Hrsg.: D. Cassel u. H. J. Thieme. Stuttgart: G. Fischer 1976. Geld und Finanzen in der sozialistischen Reproduktion. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Gräbig, G., G. Brendel u. H.-J. Dubrowsky: Ware-Geld-Beziehungen in der sozialistischen ökonomischen Integration. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975. Grundfragen der sozialistischen Preistheorie. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die DDR-Außenhandelsstatistik und ihr Informationswert, in: FS-Analysen, H. 3, 1978. Hrsg.: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen. Berlin: 1978. Haffner, F.: Lenkungsprobleme und Inflation in Planwirtschaften. Hrsg.: K.-E. Schenk. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. N. F. 106.) Heske, G.: Zur Messung des Preisniveaus. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. Gesamtwirtschaftliche Instabilitäten im Systemvergleich. Hrsg.: H. J. Thieme. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Jansen, P.: Das Inflationsproblem in der Zentralverwaltungswirtschaft. Stuttgart, New York: G. Fischer 1982. Laski, K.: Inflationsprobleme in den sozialistischen Ländern. Wien: 1977. (Forschungsberichte des Wiener Instituts für Internationale Wirtschaftsvergleiche. 38.) Otto-Arnold, Ch.: Das Kaufkraftverhältnis zwischen D-Mark und Mark (DDR). Eine Neuberechnung. Berlin: Duncker & Humblot 1979. Porschen, D.:Währungskooperation in Ost und West — Ein Systemvergleich auf der Grundlage der neuen politischen Ökonomie. Stuttgart, New York: G. Fischer 1979. Pütsch, M.: Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Frankfurt a. M.: Knapp 1978. <LI>Tiegel, D.: Zum Problem der Geldversorgung bei zentraler Lenkung des Wirtschaftsprozesses. Diss., Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Marburg. Marburg: 1968. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1449–1456 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wappen

Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…

DDR A-Z 1985

Staatssekretariat für Arbeit und Löhne (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL., dem seine Stellvertreter, andere leitende Mitarbeiter und die Direktoren der unterstellten Forschungseinrichtungen angehören, berät (vgl. Statut des StAL. vom 13. 6. 1973 in: GBl. I, S. 369). Für seine Aufgabengebiete hat das StAL. ein Vorschlagsrecht gegenüber der Staatlichen Plankommission. Es unterstützt die Minister, die Leiter zentraler Staatsorgane und die Räte der Bezirke bei der Durchführung der Beschlüsse und koordiniert deren Tätigkeit auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen. Die Ämter für Arbeit und Löhne der Räte der Bezirke werden vom StAL. angeleitet und kontrolliert, die Berufung bzw. Abberufung ihrer Direktoren bedarf seiner Zustimmung. Das StAL. ist gehalten, bei der Ausarbeitung seiner Beschlußvorlagen und Entscheidungen die Hinweise und Vorschläge des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zu berücksichtigen. Das StAL. hat folgende Aufgabengebiete: 1. Erschließung von Arbeitskräftereserven; Entwicklung bzw. Unterstützung der Einführung rationeller Arbeitsverfahren insbesondere der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Arbeitsnormung und der Arbeitsklassifizierung; 2. Ausarbeitung von Vorschlägen für die staatliche Lohn- und Prämienpolitik (Lohnformen und Lohnsystem) zur Stimulierung hoher Leistungen und für die Gestaltung der Einkommensrelationen zwischen den verschiedenen Beschäftigtengruppen; alle tarifvertraglichen Festlegungen bedürfen seiner Zustimmung; 3. Perspektivische Arbeit auf dem Gebiet der Rentenversicherung und der materiellen Versorgung im Fall der Arbeitsunfähigkeit (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 4. Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die berufstätigen Frauen; 5. Ausarbeitung von Rechtsvorschriften für die Planung, Bildung und Verwendung der Kultur- und Sozialfonds der VEB; 6. Ausarbeitung von Grundsätzen für die Gestaltung der Arbeitszeit- und Arbeitspausenregelungen sowie für den Erholungsurlaub; 7. Entwicklung und Unterstützung des Arbeitsschutzes, der Planung der Arbeitsschutztechnik, -kleidung und -mittel; 8. Weiterentwicklung des Arbeitsrechts und Einflußnahme auf seine einheitliche Anwendung; in Zusammenarbeit mit dem Bundesvorstand des FDGB Festlegung der Grundsätze für den Inhalt und den Abschluß von Rahmenkollektivverträgen, Tarifverträgen und Betriebskollektivverträgen; 9. Leitung und Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der Arbeitswissenschaften, des Arbeitsrechts und des Arbeitsschutzes; das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS), Dresden, sind ihm unterstellt; 10. Einflußnahme auf die Aus- und Weiterbildung von arbeitswissenschaftlichen Hoch- und Fachschulkadern; Unterstützung der Weiterbildungsarbeit der Kammer der Technik (KDT) in diesem Bereich; 11. Zusammenarbeit in eigenen Aufgabengebieten im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW); Leitung der Mitarbeit der DDR in der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Das StAL. gibt „Verfügungen und Mitteilungen“ her[S. 1301]aus, die der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“ beiliegen. Staatssekretär ist seit 1977 Wolfgang Beyreuther (Mitgl. der ZK der SED und des Ministerrates der DDR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1300–1301 Staatssekretär für Kirchenfragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Berufsbildung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das StAL. bereitet als Organ des Ministerrats dessen Beschlüsse auf dem Gebiet von Arbeit und Löhnen sowie in weiten Teilen des sozialpolitischen Bereichs vor und koordiniert und kontrolliert deren Durchführung. Im August 1972 erhielt das bisherige Staatliche Amt für Arbeit und Löhne die Stellung eines Staatssekretariats. Es wird von einem Staatssekretär nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet, der sich in Grundsatzfragen mit dem Kollegium des StAL.,…

DDR A-Z 1985

Nation und nationale Frage (1985)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971 vertritt die SED die Ansicht, daß die NF. auf deutschem Boden endgültig von der Geschichte „entschieden“ sei. Honecker erklärte vor dem Parteitag, man müsse bei der Einschätzung der NF. „von ihrem Klasseninhalt ausgehen“: Während in der Bundesrepublik Deutschland die „bürgerliche Nation“ fortbestehe, deren Wesen durch den „unversöhnlichen Klassenwiderspruch zwischen der Bourgeoisie und den werktätigen Massen“ bestimmt werde, entwickle sich in der DDR die „sozialistische Nation“. Im Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR 1972 konnte eine gemeinsame Deutung der NF. nicht mehr gefunden werden. Die Bundesregierung hielt an ihrer Überzeugung fest, daß die Einheit der N. ein verbindendes Element zwischen den Deutschen in beiden Staaten sei. Dem widersprach die DDR. Beide Seiten kamen schließlich überein, den Vertrag unbeschadet ihrer unterschiedlichen Auffassungen „zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“ abzuschließen. Wenn Repräsentanten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) schließlich betonten, es gäbe „nicht zwei Staaten einer Nation, sondern zwei Nationen in Staaten verschiedener Gesellschaftsordnung“ (A. Norden, Fragen des Kampfes gegen den Imperialismus, Berlin [Ost] 1972, S. 22), so stand diese Interpretation der NF. in klarem Gegensatz zu der von der SED bis 1969 eingenommenen Position. Während der ersten zwei Jahrzehnte der Geschichte der DDR versicherte die SED stets, daß die Wiederherstellung des einheitlichen deutschen Nationalstaates ein wichtiges Ziel ihrer Politik sei: „Wir sind für die Einheit Deutschlands, weil die Deutschen im Westen unserer Heimat unsere Brüder sind, weil wir unser Vaterland lieben, weil wir wissen, daß die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands eine unumstößliche historische Gesetzmäßigkeit ist und jeder zugrunde gehen wird, der sich diesem Gesetz entgegenzustellen wagt.“ (W. Ulbricht in seinem Schlußwort auf dem IV. SED-Parteitag 1954) Im Dezember 1960 bezeichnete Ulbricht vor dem Zentralkomitee (ZK) der SED die Ansicht, daß zwei deutsche N. entstehen könnten, als „falsche Perspektive“. Im Mittelalter habe es geschehen können, daß sich vom Körper der deutschen N. einzelne Glieder lösten und zu selbständigen N. wurden. Sobald sich jedoch erst einmal eine moderne N. herausgebildet habe, sei „trotz vorübergehender Spaltung die Wiederherstellung der Einheit der Nation historisch unvermeidlich“. In den 50er Jahren bediente sich die DDR des Attributs „national“ häufig zur Charakterisierung wesentlicher Elemente und Institutionen ihrer Politik (Nationale Front der DDR; Nationale Geschichtsbetrachtung seit 1952; Nationale Volksarmee (NVA); Nationales Aufbauwerk [NAW]). Bei der Definition des Begriffs N. folgte sie zunächst der Begriffsbestimmung Stalins aus dem Jahre 1913: „Eine Nation ist eine historisch entstandene stabile Gemeinschaft von Menschen, entstanden auf der Grundlage der Gemeinschaft der Sprache, des Territoriums, des Wirtschaftslebens und der sich in der [S. 925]Gemeinschaft der Kultur offenbarenden psychischen Wesensart.“ (Stalin in „Marxismus und nationale Frage“) Seit 1962 ist diese Definition Stalins mehrfach als formal und abstrakt kritisiert worden, ohne daß es jedoch der SED gelang, eine neue verbindliche Kurzformel zu finden. In der „Einheit“ (Heft 5, 1962) bezweifelte A. Kosing die Verwendbarkeit der zuvor stets als verbindlich anerkannten Begriffsbestimmung Stalins mit dem Hinweis darauf, daß N. auf bestimmten sozialökonomischen Grundlagen gewachsen seien und daß im Osten und Westen unterschiedliche Entwicklungsstufen existierten. Die Schlußfolgerung, in Deutschland entstünden mithin zwei N., lehnte Kosing indessen ab. Nachdem Ulbricht 1962 — nach der amerikanisch-sowjetischen Konfrontation in der Kuba-Frage — einen „nationalen Kompromiß“ zur Lösung der NF. der Deutschen auf der Grundlage Friedlicher Koexistenz zwischen beiden Staaten empfohlen hatte, ohne den Inhalt eines solchen Kompromisses näher zu erläutern, versicherte die SED in ihrem auf dem VI. Parteitag im Januar 1963 verabschiedeten Programm, sie halte „unverrückbar an ihrem Ziel, der Wiederherstellung der nationalen Einheit Deutschlands“, fest. Historische Mission der Partei sei es, durch die „umfassende Verwirklichung des Sozialismus“ in der DDR eine feste Grundlage dafür zu schaffen, daß „in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt, die Monopolbourgeoisie auch in Westdeutschland entmachtet und die nationale Frage im Sinne des Friedens und des gesellschaftlichen Fortschritts gelöst wird“. Auch die Verfassung der DDR von 1968 ging in ihrer Präambel und vor allem in den Artikeln 1 und 8 von der Existenz einer deutschen N. in zwei Staaten aus. Nachdem in den 60er Jahren insbesondere sowjetische Ideologen versucht hatten, die von Stalin genannten Kriterien einer N. zu verfeinern und durch weitere Begriffsmerkmale zu ergänzen, ohne daß ihnen eine neue verbindliche Definition gelang, bemühte sich die SED um eine genauere Unterscheidung verschiedener Typen von N.: 1. „Bürgerliche N.“, die — wie die britische und die französische — bereits in einer „vorkapitalistischen“ Periode entstanden seien, 2. „sozialistische N.“ in der Sowjetunion und in den nach 1945 entstandenen Volksdemokratien, 3. aus kolonialer Abhängigkeit befreite N. in Asien und Afrika, 4. die durch „imperialistische Mächte im Bund mit der einheimischen Reaktion“ gespaltenen N. in Deutschland, Korea und Vietnam (E. Hühns, Heimat — Vaterland — Nation, Berlin [Ost] 1969). In der zweiten Hälfte der 60er Jahre legte die SED ferner zunehmend Wert auf eine Unterscheidung der Begriffe „N.“, „Staatsvolk“ und „Bevölkerung“. Die letztere Bezeichnung wurde im Hinblick auf die mehr als 2 Mill. West-Berliner Bürger verwendet, um nicht der Entscheidung darüber vorzugreifen, ob Berlin (West) als eigener Staat mit voller Völkerrechtssubjektivität anzusehen sei. Die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einerseits, die der DDR andererseits wurden dagegen jeweils als voneinander völlig unabhängige „Staatsvölker“ bezeichnet — 1967 kodifizierte die DDR ein spezifisches Staatsangehörigkeitsrecht aller DDR-Bürger (einschließlich derer, die nach 1949 ohne Genehmigung das Territorium der DDR und Berlin-Ost verlassen hatten). Dennoch hielt die Partei noch bis 1969 daran fest, daß die Deutschen in beiden Staaten zu einer N. gehörten. Anfang 1970 vollzog die SED in der NF. einen abrupten Kurswechsel. Er stellte eine Reaktion auf die Deutschlandpolitik der Bundesregierung dar, die sich in der Regierungserklärung des Kabinetts Brandt-Scheel die Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ zu eigen gemacht hatte, sie aber zugleich gegen das Begehren der DDR nach ausdrücklicher Anerkennung ihrer Völkerrechtssubjektivität ins Feld führte, und zudem aus der These vom Fortbestand der N. sowie der fortbestehenden Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes ihre Forderung nach besonderen innerdeutschen Beziehungen ableitete. Die im Art. 1 der Verfassung vom April 1968 enthaltene Charakterisierung der DDR als „sozialistischer Staat deutscher Nation“ wurde seitdem im politischen Sprachgebrauch durch die Bezeichnung „sozialistischer deutscher Nationalstaat“ ersetzt. Die im Widerspruch zur neuen Interpretation der NF. stehenden Verfassungsnormen wurden schließlich von der Volkskammer mit Wirkung vom 7. 10. 1974 abgeschafft: Als „ein sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (Art. 1) will die DDR nunmehr verstanden werden. Aus der Präambel der Verfassung wurde der Hinweis auf die Verantwortung für den zukünftigen Weg der „ganzen deutschen Nation“ entfernt. Der 2. Absatz des Art. 8, der die „schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ postulierte, wurde ersatzlos gestrichen. Für die Führung der DDR stellte die 1969/70 eingeleitete neue Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung insofern eine ernste Herausforderung dar, als sie ihr eigenes Bemühen um die Herausbildung eines spezifischen DDR-Staatsbewußtseins durch intensivere Kontakte und Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Deutschen in beiden Staaten behindert und gefährdet sah. Zudem meinte die SED, in dem Rückgriff der Bundesregierung auf die ursprünglich auch von ihr gebrauchte Formel „Zwei Staaten — eine Nation“ ein Instrument zur fortgesetzten Einwirkung auf die innere Entwicklung der DDR sehen zu müssen, obwohl ein solcher Anspruch von der Bundesrepublik nicht geltend gemacht wurde. Im Grundlagenvertrag (Art. 6) war festgelegt worden, daß sich die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten auf sein Staatsgebiet beschränkt und die Unabhängigkeit und Selbständigkeit beider in inneren und äußeren Angelegenheiten zu respektieren ist. Trotzdem fühlte sich die SED durch die Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung in die Defensive gedrängt, die ihren deutlichsten Ausdruck in der Politik der Abgrenzung der DDR findet. Nach Auffassung der SED-Führung läßt derzeit kein Kriterium den Schluß zu, daß eine einheitliche deutsche N. bestünde — weder existiere ein gemeinsames Territorium beider Staaten noch eine gemeinsame Wirtschaft. [S. 926]Auch ein drittes Kriterium — die Gemeinsamkeit bestimmender psychischer und moralischer Eigenschaften — verweise auf diametrale Unterschiede in den Lebensgewohnheiten und Denkweisen der Bürger beider Staaten. Eine gemeinsame Kultur existiere nicht mehr („Denn die herrschende Kultur ist stets die Kultur der herrschenden Klasse“, so A. Norden a.a.O., S. 23), von geschichtlicher Gemeinsamkeit könne angesichts des abweichenden Geschichtsverständnisses ebenfalls nicht mehr gesprochen werden. Schließlich lasse auch die gemeinsame deutsche Sprache keinen Schluß auf den Fortbestand einer N. zu: Deutsch werde in Österreich sowie in Teilen der Schweiz, Luxemburgs und Ostfrankreichs gesprochen, ohne daß daraus die Zugehörigkeit zur deutschen N. abzuleiten sei. Zwar dürfen nach Meinung der SED ethnische Besonderheiten nicht übersehen werden; sie könnten jedoch nicht das Wesen einer N. bestimmen — als das Bestimmende gilt vielmehr die Klassenstruktur, die sozialökonomische Gestalt einer Gesellschaft: „Nationen sind in erster Linie das Resultat grundlegender ökonomischer und sozialer Entwicklungsprozesse und geschichtlicher Klassenkämpfe.“ (H. Axen, Zur Entwicklung der sozialistischen Nation in der DDR, Berlin [Ost] 1973, S. 16) Diese Anfang der 70er Jahre vollzogene Umdeutung der NF. ist in breiten Schichten der Bevölkerung der DDR auf Unverständnis und Widerspruch gestoßen — teilweise sogar bei Mitgliedern der SED, die viele Jahre lang in einer ganz anderen Konzeption geschult worden waren. Im Anschluß an die von der Volkskammer am 7. 10. 1974 beschlossene Verfassungsänderung hielt E. Honecker eine Erläuterung für geboten. Auf der 13. Tagung des ZK der SED erklärte er im Dezember 1974: „Unser sozialistischer Staat heißt Deutsche Demokratische Republik, weil ihre Staatsbürger der Nationalität nach in der übergroßen Mehrheit Deutsche sind … Staatsbürgerschaft — DDR, Nationalität — deutsch. So liegen die Dinge.“ (ND 13. 12. 1974) Das auf dem IX. Parteitag im Mai 1976 verabschiedete Parteiprogramm der SED beschreibt die „sozialistische Nation“ als „eine von antagonistischen Widersprüchen freie, stabile Gemeinschaft freundschaftlich verbundener Klassen und Schichten, die von der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführt wird. Sie umfaßt das Volk der Deutschen Demokratischen Republik und ist gekennzeichnet durch den souveränen Staat auf deren Territorium.“ In der DDR wachse ein „sozialistisches Nationalbewußtsein, in dem sich sozialistischer Patriotismus und proletarischer Internationalismus organisch verbinden“. Auf die Bedeutung der NF. im Verständnis der SED hat schließlich im Jahr 1976 A. Kosing in einer umfangreichen Studie hingewiesen: „Das Problem der Nation ist so für uns zu einem wichtigen Feld des ideologischen Klassenkampfes geworden.“ (A. Kosing, Nation in Geschichte und Gegenwart, Berlin [Ost] 1976, S. 16) Die sozialistische N. in der DDR, deren Herausbildung nach Kosing bereits Mitte der 50er Jahre begann, und die „kapitalistische Nation in der BRD“ seien „Entwicklungsformen entgegengesetzter ökonomischer Gesellschaftsformationen“ (a.a.O., S. 99), sie ließen sich nicht vereinigen. Vergleiche mit anderen geteilten Ländern wie Korea und Vietnam hält der Autor nicht für zulässig. Während in diesen außereuropäischen Ländern ein Vereinigungsprozeß möglich bleibe, habe die DDR erkannt, daß ihre „frühere Zielsetzung, die beiden deutschen Staaten zu vereinigen und in einem längeren Entwicklungsprozeß zu einer einheitlichen sozialistischen deutschen Nation zu gelangen, durch die Gestaltung der realen geschichtlichen Bedingungen, durch den Verlauf des Klassenkampfes im nationalen wie internationalen Maßstab gegenstandslos und irreal“ geworden sei (a.a.O., S. 107). Ein „Nachweis der relativen ethnischen Homogenität der sozialistischen Nation in der DDR und der kapitalistischen Nation in der BRD“ zeige nur ihre „gemeinsame geschichtliche Herkunft“, beweise aber nichts hinsichtlich einer „sogenannten Einheit der gegensätzlichen sozialen Organismen“ (a.a.O., S. 146). Kosing legte großen Wert auf die Unterscheidung von N. und Nationalität: „Die sozialistische Nation in der DDR und die kapitalistische Nation in der BRD unterscheiden sich nicht ihrer ethnischen Charakteristik, ihrer Nationalität nach, sondern ihren sozialen Grundlagen und Inhalten nach, weil es sich um zwei qualitativ verschiedene historische Typen der Nation handelt.“ (a.a.O., S. 179) Die Frage, ob zu einem späteren Zeitpunkt — nach einem Sieg der „sozialistischen Revolution“ in der Bundesrepublik Deutschland — wieder eine einheitliche, dann „sozialistische deutsche N.“ entstehen könnte, wollte Kosing „weder positiv noch negativ beantworten. Das wird von geschichtlichen Bedingungen abhängen, die heute niemand vorhersagen kann. Möglich ist verschiedenes.“ (a.a.O., S. 305 f.) Im Entwurf des ZK-Berichts an den IX. Parteitag der SED (1976) war zunächst ein Abschnitt über die Perspektiven zweier N. — einer bürgerlichen und einer sozialistischen — und ihre mögliche Vereinigung im Sozialismus enthalten. In der veröffentlichten Endfassung des Berichts fehlte dieser Aspekt. Bei der Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) erklärte Honecker: „… wenn der Tag kommt, an dem die Werktätigen der Bundesrepublik an die sozialistische Umgestaltung der Bundesrepublik Deutschland gehen, dann steht die Frage der Vereinigung beider deutscher Staaten vollkommen neu.“ (ND 16. 2. 1981) Ein am 10. 10. 1983 im ND veröffentlichter Brief Honeckers an Bundeskanzler Kohl endete mit der Feststellung, die DDR schließe sich der Forderung nach einem atomwaffenfreien Europa „im Namen des deutschen Volkes“ an. Auch andere Äußerungen von Sprechern der SED lassen es als nicht ausgeschlossen erscheinen, daß die DDR in einer veränderten und für sie günstigeren Situation einen Rückgriff auf die „nationale“ Argumentation der 50er und 60er Jahre als Mittel einer offensiven Deutschlandpolitik neu entdeckt. Vorerst jedoch bereitet es der SED erhebliche Mühe, die seit Anfang der 70er Jahre gewandelte Interpretation der NF. im eigenen Herrschaftsbereich und auf interna[S. 927]tionaler Ebene zu begründen und zu verteidigen. Deutschlandpolitik der SED; Nationalismus; Staatsbürgerschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924–927 Nahrungsgüterwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD)

Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Seit ihrem VIII. Parteitag im Juni 1971…

DDR A-Z 1985

Ordnungswidrigkeiten (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR), in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 (GBl. I, S. 130) geschehen. Danach hat es zwar eine neue Bekanntmachung im Gesetzblatt nicht gegeben, aber die im Staatsverlag der DDR 1981 erschienene Textausgabe des Strafgesetzbuches (S. 258 ff.) enthält im 3. Teil eine Übersicht über Rechtsvorschriften mit geltenden Ordnungsstrafbestimmungen nach dem Stand vom 1. 1. 1981. Am 1. 4. 1982 waren in 229 Rechtsvorschriften O.-Tatbestände und Ordnungsstrafbestimmungen erfaßt (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). In der Verordnung über O. vom 16. 5. 1968 (GBl. II, S. 359) waren verschiedene O.-Tatbestände zusammengefaßt. Diese VO erfuhr am 22. 3. 1984 eine Neufassung (GBl. I, S. 173), die am 1. 7. 1984 in Kraft getreten ist. Offenbar um die Wirkung der Ordnungsstrafverfahren zu erhöhen, wurde in allen Tatbeständen die angedrohte Ordnungsstrafe heraufgesetzt — von 100 Mark auf 300 Mark, von 300 Mark auf 500 Mark, im § 20 (Verletzungen der Preisbestimmungen) von 1000 Mark auf 10.000 Mark. In die Bestimmungen über die „Störung des sozialistischen Zusammenlebens“ wurden neue O.-Tatbestände über unerwünschte und unerlaubte Zusammenkünfte und Demonstrationen aufgenommen und eine weit auslegbare Generalklausel geschaffen: „Wer vorsätzlich das sozialistische Zusammenleben der Bürger stört, indem er andere Handlungen begeht, die den allgemeinen Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder den Bedürfnissen der Bürger nach Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit widersprechen, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden“ (§ 4 Ziffer 7). Zusätzliche Tatbestände betreffen die Nichtbefolgung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Gefährdung der Gesundheit der Tierbestände (§ 9, Abs. 1) und die fahrlässige Verkürzung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 21, 22). Untersuchungen, die 2 Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer im Saalkreis (Bezirk Halle) und in der Stadt Erfurt durch[S. 957]geführt haben (Bericht in: Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310 ff.), ließen folgende O. als besonders häufig erkennen: Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen; Nichtbeachtung der Anliegerpflichten, insbesondere der Räum- und Streupflicht; Errichtung oder Vergrößerung von Bauwerken ohne staatliche Genehmigung; Verstöße gegen Bestimmungen und Forderungen über das Verhalten im Straßenverkehr; Verabfolgung oder Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren; Verletzung der Pflicht zur An- und Abmeldung von Personen; Verletzung von Preisbestimmungen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 500 Mark, in vom Gesetz in § 5 besonders aufgezählten Fällen bis zu 1000 Mark. Die VO vom 22. 3. 1984 läßt in § 27 bei verschiedenen Tatbeständen Ordnungsstrafen bis 1000 Mark zu, wenn „1. ein größerer Schaden verursacht wurde oder hätte verursacht werden können, 2. die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden, 3. die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wurden oder 4. sie aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurden.“ Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1 bis 20 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u.a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zu 20.000 Mark oder bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§ 13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden, sondern auch eine Vielzahl anderer, z.B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Insgesamt gibt es 82 verschiedene Organe bzw. Verantwortliche, die für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren zuständig sind (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. Über die Beschwerden entscheidet das übergeordnete Organ endgültig. O. können an die Gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das Gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31 OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 956–957 Opposition und Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisationswissenschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als…

DDR A-Z 1985

Gesetzgebung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht bezeichnet wird. Weil dieses Organ aber in seiner Omnipotenz (absoluten Machtstellung) befugt ist, im Sinne einer Arbeitsteilung seine Kompetenzen auf andere Staatsorgane zu übertragen, ist es auch in der Lage, die Befugnis zur Rechtsetzung von sich auf andere Staatsorgane zu delegieren. So sind auch in der DDR zentrale Staatsorgane oder deren Leiter in großem Umfange sowie die örtlichen Volksvertretungen und sogar Wirtschaftseinheiten mit der Rechtsetzung betraut. In formaler Hinsicht besteht insofern eine Ordnung, als die Rechtsetzungsakte je nach dem Organ, von dem sie stammen, unterschiedliche Bezeichnungen tragen. In Art. 48 Abs. 2 Satz 1 DDR-Verfassung von 1968/1974 wird die Volkskammer als das einzige verfassung- und gesetzgebende Organ in der DDR bezeichnet. Durch die Verfassung, durch Gesetze und aufgrund von Gesetzen haben indessen auch andere Organe die Kompetenz zur Rechtsetzung erhalten. Nur die Rechtsetzungsakte der Volkskammer führen die Bezeichnung „Gesetze“, so daß formal dieses Staatsorgan das einzige „gesetzgebende Organ“ im engen Wortsinn ist. Die Übertragung der Rechtsetzungsbefugnis gilt entweder generell oder speziell für bestimmte Tätigkeitsbereiche oder speziell zur Durchführung eines Gesetzes. Der Staatsrat faßt zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben „Beschlüsse“ (bis zur Verfassungsrevision von 1974: „Erlasse“) (Beispiel: Zur Durchführung der Art. 71 Abs. 2 und 73 Abs. 1 der Verf. den Beschluß über die militärischen Dienstgrade vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 230). Er kann aber auch zum Erlaß von Rechtsnormen eigens ermächtigt werden (Beispiel: Konfliktkommissionsordnung und Schiedskommissionsordnung, beide vom 12. 3. 1982 — GBl. I, S. 274 und 283 aufgrund des § 1 Abs. 3 Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 269). Der Ministerrat ist nach Art. 78 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 223) befugt, Rechtsvorschriften in Form von „Verordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen. Da nach § 11 Abs. 2 Ministerratsgesetz das Präsidium des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktion wahrnimmt, ist es ebenfalls befugt, wie der Ministerrat Rechtsvorschriften zu erlassen. Es nimmt jedoch in letzter Zeit diese Funktion nicht mehr wahr. Der Nationale Verteidigungsrat (NVR) ist befugt, zur zentralen Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 — GBl. I, S. 377). Die Mitglieder des Ministerrates sind durch § 8 Abs. 3 Satz 1 Ministerratsgesetz generell ermächtigt, Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ zu erlassen. Die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Beschluß des Ministerrates, der auch im Statut eines solchen Organs enthalten sein kann, zur Rechtsetzung in Form von „Anordnungen“ ermächtigt werden (Beispiele: Vorsitzender der Staatlichen Plankommission [ Planung ] durch § 7 Abs. 4 Statut vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 417; Leiter der Zivilverteidigung durch Beschluß vom 2. 8. 1979 — GBl. I, S. 272; Leiter des Amtes für Jugendfragen durch § 2 Abs. 2 Statut vom 1. 12. 1980 — GBl. I, S. 369). Der Ministerrat kann durch Gesetz, die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Verordnung ermächtigt werden, Folgebestimmungen zu diesem Gesetz bzw. zu dieser Verordnung als „Durchführungsverordnung“ bzw. „Durchführungsbestimmung“ zu erlassen. Der Nationale Verteidigungsrat kann durch Gesetz ermächtigt werden, als Folgebestimmungen „Anordnungen“, sowie selbst Mitglieder des Ministerrates, wie den Minister für Nationale Verteidigung, oder Leiter zentraler Staatsorgane, wie den Leiter der Zivilverteidigung, ermächtigen, Folgebestimmungen in Form von „Durchführungsbestimmungen“ zu erlassen. Nach Art. 82 Abs. 1 Verf. und § 1 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen „Beschlüsse“, die für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich, d.h. allgemeinverbindlich sind. Rechtsnormen enthalten vor allem die von den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht) nach § 55 Abs. 6 a.a.O. beschlossenen „Stadtordnungen“ und „Ortssatzungen“. Ob die „Satzungen“ und „Ordnungen“ der Kombinate und die „Betriebsordnungen“ der volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation) Rechtsnormen enthalten oder lediglich „normative Leitungsentscheidungen“ sind, ist in der DDR umstritten. Der Streit ist müßig, weil die von den Kombinaten oder Betrieben gesetzten Rechtsakte für einen unbestimmbaren Kreis von Adressaten verbindlich und insoweit allgemeinverbindlich sind. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung) zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums aus, die rechtlich für alle Gerichte und damit in der Praxis für jedermann verbindlich sind. 2. Rangordnung der Rechtsnormen und Bedeutung der Rechtsetzung. Unter den Rechtsnormen besteht eine Rangordnung entsprechend dem Rang des rechtsetzenden Organs im politischen System der DDR. So darf ein Gesetz nicht der Verfassung, eine Verordnung oder eine Anordnung nicht einem Gesetz widersprechen. Weil es aber eine Verfassungsgerichtsbarkeit in der DDR nicht gibt (Verfassung, I.), ist eine Kontrolle über die Einhaltung der Rangordnung auf juristischem Wege nicht möglich. Die Rechtsetzung hat in der postrevolutionären Etappe [S. 555]der DDR, also etwa seit 1968 (neue Verfassung), eine erhöhte Bedeutung erhalten, weil im wesentlichen über sie die Entwicklung zur Vollendung des Aufbaus des Sozialismus und zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) vorangetrieben werden soll. Gesetze (im formalen Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Führungsgremien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zurück. Rechtsvorschriften unterhalb des Ranges von Gesetzen haben inhaltlich ebenfalls den Forderungen der Politik dieser Partei zu folgen. Der Ministerrat hat mit Wirkung vom 1. 9. 1980 zur Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Anordnungen den Beschluß vom 25. 7. 1980 (SDr. des GBl. Nr. 1056) erlassen. Er gilt nicht für Rechtsvorschriften, die der Staatsrat, der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Volksvertretungen und die Wirtschaftseinheiten setzen. Bezeichnend ist, daß der Beschluß auch für die Vorbereitung und Gestaltung der Rechtsetzungsakte der Volkskammer, also die Gesetze im formalen Sinne, gilt, obgleich der Ministerrat nur das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen hat, ein Recht, das den Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, den Ausschüssen der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gleichermaßen zusteht. Der Ministerrat könnte — folgt man der Logik der formalen Verfassungskonstruktion — deshalb eigentlich nur die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzesvorlagen, die von ihm bei der Volkskammer eingebracht werden, regeln. Daß trotzdem der erwähnte Beschluß seinem Wortlaut nach auch die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzen ganz allgemein bestimmt, ist selbst, wenn dabei redaktionelle Ungeschicklichkeit in Rechnung gestellt wird, ein Zeichen, welch geringer Achtung sich das „oberste staatliche Machtorgan der DDR“ in der Praxis des Ministerrates erfreut. Es wird offensichtlich davon ausgegangen, daß Gesetze auf Vorlagen des Ministerrates beruhen und diese, allenfalls unwesentlich verändert, von der Volkskammer angenommen werden. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 regelt nicht nur das Verfahren der Vorbereitung und die äußere Gestaltung der Rechtsvorschriften, sondern enthält auch Vorschriften darüber, wann Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung zu treffen sind, wer darüber zu entscheiden hat und Grundsätze für den Inhalt der Rechtsvorschriften. Sie dürfen auch für jene Institutionen, die nicht unter den Beschluß fallen, gelten: den Staatsrat und den Nationalen Verteidigungsrat. Verantwortlich für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung sind die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Diese Verantwortlichkeit besteht „entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften“. Die Bedeutung der Beschlüsse der SED für die Rechtsetzung wird damit bestätigt. Die Bindung an die Verfassung wird nicht erwähnt. Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben die notwendigen Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung, einschließlich der Rechtsanpassung und Rechtsbereinigung, entweder für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Sie haben dem Ministerrat auch vorzuschlagen, ob eine Rechtsvorschrift als Entwurf eines Gesetzes vorbereitet oder als Verordnung erlassen werden soll. Während die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form einer Anordnung (durch den Minister) oder durch eine Verordnung (durch den Ministerrat) ergehen soll, davon abhängt, ob die zu regelnde Materie in den Verantwortungsbereich eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans fällt, gibt es eine entsprechende Beschränkung für den Ministerrat nicht. Dieser ist — mit Ausnahme der ihm nicht übertragenen Verteilungsaufgaben — allzuständig wie die Volkskammer (Ministerrat). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 bestätigt also die schon früher getroffene Feststellung, derzufolge die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung ergeht, letztlich beim Ministerrat liegt — was wiederum die zweitrangige Bedeutung der Volkskammer in der Staatspraxis der DDR verdeutlicht. Für die inhaltliche Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vor, daß sie so vorzubereiten und zu gestalten sind, daß sie wirksam dazu beitragen, insbesondere a) die staatliche Leitung und Planung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu vervollkommnen und die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln, b) die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, II. B., durchzusetzen, die Organisation der Volkswirtschaft (Wirtschaft, III.) sowie der anderen gesellschaftlichen Bereiche effektiv zu gestalten und die kooperative Zusammenarbeit der Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitenden Organe, Einrichtungen und Genossenschaften (Betriebsformen und Kooperation) bei der Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne (Planung) mit hohem Nutzen zu sichern, c) die Initiative der Werktätigen, ihrer Kollektive und aller Bürger zu entwickeln und auf die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben zu lenken (Grundrechte, Sozialistische; Verfassung, III.), d) die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie seinen umfassenden Schutz zu sichern (Eigentum, II. A.), e) den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung (Verfassung, I. und II.), die Sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen sowie die Rechte der Bürger zu sichern, f) die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung (Militärpolitik; Nationale Volksarmee [NVA]; Sicherheitspolitik; Wehrdienst) zu gewährleisten, [S. 556]g) die Zusammenarbeit der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, insbesondere die sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]), immer enger zu gestalten. Der Ministerrat hat jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum einen G.-Plan zu beschließen. Ob er diesem Auftrag nachgekommen ist, welchen Inhalt ein derartiger Plan hat und inwieweit er verwirklicht wird, ist nicht bekannt. In Anbetracht der Neuregelung aller wesentlichen Rechtsgebiete entsprechend den Vorgaben der SED in jüngster Zeit stehen allenfalls die Regelung von Randgebieten aus sowie die Neufassung bestehender Gesetze. Nur sie könnten Gegenstand der Planung sein. Der wissenschaftlichen Literatur ist zu entnehmen, daß Erörterungen über eine „Präzisierung“ des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Volksvertretungen) im Gange sind (Staat und Recht, Berlin [Ost] 1982, S. 122). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 sieht ausdrücklich das enge Zusammenwirken mit den Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und anderen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften vor. Die Koordination zwischen den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane und die Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen sind sicherzustellen. Die Verantwortung für die Aufgaben sowie die Ausübung von Rechten und Pflichten sind jeweils auf das Ministerium oder das zentrale Staatsorgan zu beziehen. Die persönliche Verantwortung eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans ist dann festzulegen, wenn die Wahrnehmung von Aufgaben, Rechten und Pflichten nicht delegiert werden darf. Entsprechendes gilt für Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Einrichtungen und Genossenschaften und deren Leiter oder Vorstände. Bei der Festlegung der Verantwortung der örtlichen Räte soll im einzelnen bestimmt werden, wann der Rat eine kollektive Entscheidung zu treffen bzw. wann der Vorsitzende des Rates, einer seiner Stellvertreter oder ein anderes Ratsmitglied zu entscheiden hat. Das Bemühen um eine eindeutige Rangordnung der Rechtsvorschriften wird in der Bestimmung erkennbar, derzufolge eine Rechtsvorschrift nur durch eine Rechtsvorschrift gleichen oder höheren Ranges außer Kraft gesetzt oder geändert werden darf. Zur formalen Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vom 25. 7. 1980 u.a. vor, daß der räumliche, sachliche, persönliche und zeitliche Geltungsbereich zu bestimmen ist. Die Rechtsvorschriften sollen wie folgt gegliedert werden: Geltungsbereich; Grundsätze, Ziele und Aufgaben; allgemeine und besondere Verhaltensanforderungen, Festlegungen über Rechtsmittel und Rechtsfolgen; Schlußbestimmungen über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften sowie die Außerkraftsetzung oder Änderung anderer Rechtsvorschriften. Rechtsvorschriften sind kurz und präzise zu formulieren. Für gleiche Begriffsinhalte sind einheitliche Begriffe zu verwenden. Begriffe, deren Kenntnis bei den Adressaten nicht vorausgesetzt werden kann, sind in den Rechtsvorschriften zu definieren. In Gesetzen und Verordnungen definierte Begriffe sollen in anderen Rechtsvorschriften in gleicher Bedeutung verwendet werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestimmung soll ausdrücklich genannt werden. In einer Anlage zum Beschluß sind weitere Regeln enthalten: u.a. sollen Rechtsvorschriften einen Titel tragen, dem eine Kurzform oder offizielle Abkürzung beigefügt werden kann, Rechtsvorschriften sind in Paragraphen zu gliedern, die in Abschnitte zusammengefaßt werden können. Bei umfangreichen Rechtsvorschriften werden mehrere Abschnitte in Kapitel und mehrere Kapitel in Teile zusammengefaßt. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 resultiert offensichtlich aus Schwächen der bisherigen formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften und zeigt das Bemühen, diesen abzuhelfen. 3. Der Gesetzgebungsvorgang. Entscheidet sich der Ministerrat dafür, daß Rechtsvorschriften in Form des Gesetzes ergehen sollen, so leitet er den Entwurf der Volkskammer zu. Das Präsidium der Volkskammer übergibt die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden (z.B. Jugendgesetz 1974; Familiengesetz 1965; Verfassung 1968). Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen (z.B. Verfassung 1968). Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II, S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil I, Teil II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das [S. 557]Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem in Hinblick auf den besonderen politischen Status dieses Gebietes (Berlin. XV.) sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553–557 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht…

DDR A-Z 1985

Abgrenzung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als einen „objektiven Prozeß“, der sich „angesichts der Gegensätzlichkeit der Staats- und Gesellschaftssysteme unvermeidlich“ vollziehe. Erkenntnis und Anerkennung der A. als einer historischen Gesetzmäßigkeit im Sinne des zeitgenössischen Marxismus-Leninismus gelten als Voraussetzung einer Politik der Friedlichen Koexistenz. Das Verhältnis zwischen den beiden deutschen Staaten wird dabei als Widerspiegelung eines weltweiten Gegensatzes zweier fundamental verschiedener Gesellschaftssysteme gedeutet: „Die Abgrenzung zwischen Imperialismus und Sozialismus vollzieht sich im Weltmaßstab und damit genauso zwischen der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik und der kapitalistischen BRD.“ Maßgebliche Politiker der DDR betonen, daß A. nicht als Verzicht auf Zusammenarbeit mit „fortschrittlichen Kräften“ in den westlichen Ländern aufzufassen sei. Auf der 9. Tagung des ZK der SED im Mai 1973 erklärte E. Honecker, nicht Sprache und Kultur hätten die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland gezogen, sondern „die unterschiedliche, ja, gegensätzliche soziale Struktur“ der beiden deutschen Staaten: „Gemeinsamkeiten in der Sprache können diese Realitäten nicht hinwegzaubern. Abgesehen davon, daß solche Gemeinsamkeiten noch lange nicht identisch sind mit einem gemeinsamen Staatswesen, mit einer gemeinsamen Nation“. (Nation und nationale Frage). Nach Honecker gilt das gleiche auch für Geschichte und Kultur (Nationale Geschichtsbetrachtung; Kulturpolitik). „Gemeinsame Geschichte? Dafür seien nur die Geschichtsbücher in beiden deutschen Staaten herangezogen. Es gibt zweierlei Geschichte … Gemeinsame Kultur? Stets gab es auch in Deutschland zwei Kulturen, die der herrschenden Ausbeuterklasse und die der werktätigen Massen.“ Letztere sei zur „aufblühenden sozialistischen Nationalkultur der DDR geworden“ — geschieden durch eine „unüberbrückbare Kluft zum spätbürgerlichen Kulturverfall, zur Entstellung des Menschenbildes, zu Pornographie, Brutalität und bewußt betriebener Verdummung im imperialistischen Staat“. A., in der Entschließung des VIII. SED-Parteitages (1971) als „gesetzmäßiger Prozeß“ bestätigt, schließt jedoch im Verständnis der DDR die Herstellung und Aufrechterhaltung normaler zwischenstaatlicher Beziehungen auf völkerrechtlicher Grundlage nicht aus. Die Politik der A. muß als eine Abwehrstrategie gegenüber westlichen Einflüssen verstanden werden. Sie nahm daher an Bedeutung und Intensität zu, als sich die DDR der internationalen Entspannung anpassen mußte und durch vertragliche Regelungen (Grundlagenvertrag) die Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den Bürgern beider deutscher Staaten wesentlich erleichtert wurden. Auch in den Reden und Beschlüssen des IX. Parteitages der SED (1976) ist die A.-Politik erneut bekräftigt und als ein — im Hinblick auf die KSZE-Konferenz von Helsinki (1975) — völkerrechtlich bestätigtes — Grundelement in den Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten bezeichnet worden. Ohne den vermeintlich „objektiven Prozeß“ der A. noch einmal ausdrücklich zu charakterisieren, gab Honecker in seiner Geraer Rede am 13. 10. 1980 zu verstehen, daß die SED in der politischen Praxis an der Politik der A. festzuhalten gedenke. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1 Abgabenverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abrüstung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der SED-Führung seit Herbst 1970 verwendeter zentraler politischer Begriff zur Kennzeichnung ihrer Politik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Nachdem H. Axen am 13. 9. 1970 erklärt hatte, der „antifaschistische Grundzug der DDR“ verpflichte sie, in Gegenwart und Zukunft den „sozialistischen Arbeiter-und-Bauern-Staat weiterhin auf allen Gebieten von der imperialistischen Bundesrepublik abzugrenzen“, bezeichnete W. Stoph am 6. 10. 1970 die A. als…

DDR A-Z 1985

System/Systemtheorie (1985)

Siehe auch: Systemtheorie: 1969 1975 1979 Als S. wird eine „Gesamtheit (Ganzes) von Teilen (Elementen), die auf bestimmte Art und Weise untereinander verbunden sind“, bezeichnet (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 895). Die S.-Teile stehen in angebbaren Beziehungen (Relationen) zueinander; die Gesamtheit dieser Relationen macht die Struktur eines S. aus. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus besteht zwischen dem Ganzen und seinen Teilen ein dialektisches Verhältnis: ein S. sei zwar einerseits die Summe seiner Teile, seine Eigenschaften ließen sich jedoch nicht auf die seiner Elemente reduzieren, vielmehr weise es „in bezug auf seine Verhaltensweise qualitativ eigene Gesetzmäßigkeiten“ auf. Als Beispiel wird in diesem Zusammenhang darauf verwiesen, daß soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zwar aus Individuen bestünden, sich jedoch das Verhalten einer Klasse nicht auf das der dieser Klasse Zugehörigen reduzieren lasse. Was jeweils als „Ganzes“ bzw. „Teil“ angesehen wird, hängt von dem Erkenntnisziel ab: so kann z.B. ein Betrieb als S. angesehen werden, bei der S.-Analyse eines Wirtschaftsbereichs bzw. der gesamten Volkswirtschaft ist der Betrieb jedoch nur Teil. — Besonderen Wert legt der Marxismus-Leninismus auf die Unterscheidung zwischen materiellen S. (S. der objektiven Realität, die unabhängig vom menschlichen Bewußtsein besteht) und ideellen S. (Theorien, Axiomen-S., S. von Begriffen usw.). Der Wert der S.-Theorie und der von ihr entwickelten Methoden liegt in der Möglichkeit der mathematischen, graphischen usw. Darstellung der internen Relationen komplizierter (komplexer) S.; komplexe S. bestehen aus vielen Teilen, die ihrerseits untereinander in mannigfachen Relationen stehen, sind also S. mit einer komplizierten Struktur. Bei der Analyse dynamischer (sich intern und gegenüber ihrer Umwelt verändernder und bewegender), lernender (Erfahrungen verarbeitender) und sich selbst regulierender S. hat vor allem die Kybernetik wichtige theoretische und analytische Arbeit geleistet. Voraussetzung für die Übernahme der S.-Theorie aus der westlichen Diskussion und die Anwendung der S.-Analyse in der DDR war u.a. eine veränderte Einstellung zur Mathematik, die Entwicklung einer eigenständigen Kybernetik (vor allem durch Georg Klaus) sowie der Aufbau einer funktionsfähigen Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV). Im Zeichen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) gab es für die Kybernetik und die S.-Theorie eine erste, breite Entfaltungsmöglichkeit. Das Ende der Reformphase 1970/71 brachte jedoch von selten der Partei nicht nur den Versuch, die eigene Rolle gegenüber dem Staatsapparat zu verstärken (Staatsrat), sondern führte auch zu Bemühungen, den Marxismus-Leninismus als Führungswissenschaft gegenüber den Einzelwissenschaften fester als in den 60er Jahren zu verankern. Im Zuge dieser Verstärkung der Rolle der Ideologie stieß die Anwendung systemtheoretischer Überlegungen auf die politische und soziale Ordnung der DDR, besonders in deren kybernetischen Ausprägungen, wie bereits in den 50er Jahren, auf dem und nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) auf den Widerstand der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Gründe hierfür lagen nicht nur in der Tatsache begründet, daß die S.-Theorie in ihrer modernen Fassung wesentlich in den westlichen Industriestaaten entwickelt worden war. Als bedeutsamer erwies sich die Befürchtung der Partei, daß die mathematisierte und formalisierte Darstellung sozialer, ökonomischer und politischer Zusammenhänge ihr den parteilichen, ideologischen Zugriff erschweren würde. Die Übersetzung der marxistisch-leninistischen Terminologie in die Sprache der S.-Theorie erwies sich nicht nur als schwierig bzw. unmöglich, sondern vor allem ließ sich ein Bedeutungswandel der Begriffe nicht vermeiden. Die Anforderungen, die sich aus einer immer komplexer werdenden ökonomischen und sozialen Struktur ebenso wie aus den Bedingungen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts ergaben und weiterhin fortlaufend ergeben, zwangen jedoch zu einer Fortsetzung der systemtheoretischen und systemanalytischen Arbeiten. Operationsforschung, Automatisierung usw. waren ohne derartige theoretische und praktische Arbeiten nicht denkbar. In Anlehnung an Versuche in der Sowjetunion (N. P. Buslenko, E. G. Yugin, J. N. Kovalenko) wird auch in der DDR versucht, die wachsende Komplexität technischer, ökonomischer und anderer S. dadurch zu beherrschen, daß man mit Hilfe groß angelegter mathematischer Modelle (sog. große S.) inhomogene, jedoch untereinander und miteinander verbundene mathematische Modelle entwirft. Derartige Modelle dienen nicht zuletzt dazu, Vorgänge in der Realität mit Hilfe von Digitalrechnern zu simulieren. Daneben gibt es auch in der DDR Versuche, mit Hilfe der S.-Theorie eine allgemeine Theorie und Methodologie der Wissenschaften zu entwerfen. Auch in der Staats- und Rechtstheorie beginnt sich — unter dem Einfluß der Diskussionen in der Sowjetunion, die ihrerseits von systemtheoretischen Überlegungen der Politischen Wissenschaft, vor allem der USA, angeregt worden sind — der Begriff des politischen S. zur Kennzeichnung, zur Beschreibung und zur Analyse der eigenen Herrschafts- und Gesellschaftsordnung durchzusetzen. Gegenwärtig wird dieser Begriff überwiegend noch synonym mit dem der „politischen Organisation [S. 1349]des Sozialismus“ verwendet. Beide Begrifflichkeiten betonen als Spezifikum der eigenen Ordnung die Führungsrolle der Partei, die Nachordnung des Staatsapparates, der gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) sowie der Betriebskollektive und die Bedeutung des Demokratischen Zentralismus als Strukturprinzip. Im Mittelpunkt des Begriffs „politische Organisation des Sozialismus“ steht jedoch die normierte Funktionsverteilung, die „Soll-Verfassung“. Die Verfechter des Begriffs politisches S. betonen demgegenüber, daß die Wechselbeziehungen zwischen den S.-Teilen sehr viel komplizierter seien, als daß sie in der herkömmlichen Organisations- und Rechtstheorie erfaßt und analysiert werden könnten. Ferner gebe es neben den formalisierten bzw. rechtlich normierten Beziehungen in und zwischen den Institutionen und Organisationen informelle Beziehungen, die keineswegs nur, wie bisher überwiegend geschehen, unter dem Aspekt der Dysfunktionalität begriffen werden können (Organisationswissenschaft; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Zur Rechtfertigung der Anwendung der S.-Theorie in den Gesellschaftswissenschaften wird heute Marx auch als S.-Analytiker in Anspruch genommen: „Die wohl umfassendste Systemanalyse der Gesellschaft, die wir bis heute kennen, liegt in Gestalt der Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus vor. Wenn K. Marx im Vorwort der 1. Auflage des ‚Kapitals‘ bemerkt, es sei der letzte Endzweck dieses Werkes, ‚das ökonomische Bewegungsgesetz der modernen Gesellschaft zu enthüllen‘, so handelt es sich dabei um ein Gesetz, das die Bewegung eines hochkomplexen, dynamischen Systems beherrscht. Und in der Tat benutzte Marx bei seiner Analyse der kapitalistischen Gesellschaft die Ausdrücke ‚System‘, ‚Organismus‘ und verschiedene Merkmale eines Systembegriffs in wesentlichen Zusammenhängen.“ (Wörterbuch der Kybernetik, 4., völlig überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1976, S. 813). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1348–1349 System der fehlerfreien Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tanz

Siehe auch: Systemtheorie: 1969 1975 1979 Als S. wird eine „Gesamtheit (Ganzes) von Teilen (Elementen), die auf bestimmte Art und Weise untereinander verbunden sind“, bezeichnet (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 895). Die S.-Teile stehen in angebbaren Beziehungen (Relationen) zueinander; die Gesamtheit dieser Relationen macht die Struktur eines S. aus. Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus besteht zwischen dem Ganzen und seinen Teilen ein…

DDR A-Z 1985

Sport (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen Charakters“. In der von der SMAD in der SBZ verbreiteten deutschsprachigen Fassung der Anordnung hieß es unter Fortlassung der Bestimmung „nicht-militärischer“ nur noch „Sportorganisationen lokalen Charakters“. Unter Aufsicht der sowjetischen Militärverwaltung und der aus Moskau zurückgekehrten Gruppe Ulbricht begannen 1946 ehemalige Arbeitersportler und zur Mitarbeit bereite Funktionäre der ab 1945 verbotenen S.-Organisationen, darunter zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder und HJ-Führer, mit dem Aufbau einer sozialistischen S.-Organisation nach sowjetischem Vorbild. Zunächst wurde das Vermögen der aufgelösten Traditionsvereine durch die Volksbildungsämter der Kreise und Gemeinden verwaltet; sportliche Betätigung war nur auf kommunaler Grundlage zulässig (Kommunal-S.). Im Juni 1948 begann eine breit angelegte Kampagne zur Neuorganisation des S., die vorher in allen ihren Einzelheiten zwischen der SMAD, der SED, der FDJ, dem FDGB und den Verwaltungsstellen des Kommunal-S. vereinbart und vorbereitet worden war. Nach offizieller Zustimmung der SMAD kündigten am 1. 8. 1948 FDJ und FDGB übereinstimmend die Gründung des Deutschen S.-Ausschusses (DSA) an. Die Gründungsfeier des DSA erfolgte am 1. 10. 1948 in Berlin (Ost). Erster Leiter des DSA [S. 1251]wurde Waldemar Borde. In der Gründungsproklamation hieß es u.a.: „Unsere Sportlerinnen und Sportler beteiligen sich an der Aktivistenbewegung für den Zweijahrplan und helfen beim Aufbau der Neubauernhäuser. Es müssen unverzüglich fortschrittliche Sportfunktionäre herangebildet werden. Darum sind in allen Ländern sofort Sportschulen einzurichten.“ Die bisherigen kommunalen S.-Gemeinschaften wurden durch Betriebssportgemeinschaften (BSG) ersetzt. Am 17. 3. 1951 verkündete das ZK der SED die Durchführung von „Aufgaben auf dem Gebiet der Körperkultur und des Sports“ und forderte darin die planmäßige Ausweitung und Propagierung der vom DSA geleiteten „Demokratischen Sportbewegung“. Sie sollte nicht mehr der Oberleitung durch FDJ und FDGB unterstehen, doch „um so mehr bedarf sie der Unterstützung aller demokratischen Massenorganisationen“. In der Folgezeit galt der DSA als höchstes Leitungsorgan des S. in der DDR. Entsprechend der Organisationsstruktur des FDGB wurden die Betriebssportgemeinschaften in S.-Vereinigungen (SV) zusammengefaßt; folgerichtig wurden „die Leiter der Abteilung Sport bei den Industriegewerkschaften die Leiter der Sportvereinigungen“. Auf „Produktionsbasis“ entstanden 18 S.-Vereinigungen: SV Aktivist (Bergbau) SV Aufbau (Bau-Industrie) SV Chemie (Chemische Industrie) SV Dynamo (Volkspolizei, Staatssicherheitsdienst) SV Einheit (staatl. und kommunale Verwaltungen) SV Empor (Handel und Versorgung) SV Fortschritt (Textil- und Lederindustrie) SV Lokomotive (Reichsbahn) SV Medizin (Gesundheitswesen) SV Motor (Metallverarbeitende Industrie) SV Post (Postwesen) SV Rotation (Presse, graphische Betriebe, Bühne, Film und Funk) SV Stahl (Hütten-Industrie und Maschinenbau) SV Traktor (Land- und Forstwirtschaft) SV Turbine (Energiebetriebe) SV Vorwärts (Kasernierte Volkspolizei, später Nationale Volksarmee) SV Wismut (Wismut-Erzbergbau) SV Wissenschaft (Universitäten und Hochschulen). Obgleich der FDGB 10 v.H. seines Beitragsaufkommens in die Betriebssportgemeinschaften investierte und damit die materiellen Voraussetzungen für die Anschaffung von S.-Kleidung und S.-Geräten sowie die Errichtung von Trainings- und Wettkampfstätten schuf, übten die Gemeinschaften der neuen „sozialistischen Körperkultur“ nur mäßige Anziehungskraft aus: Im Herbst 1949, ein Jahr nach Gründung des DSA, gab es in den Volkseigenen Betrieben insgesamt nur 800 Betriebssportgemeinschaften mit rd. 16.000 Mitgliedern. 1950 wurde Waldemar Borde als DSA-Vorsitzender abgelöst. Seine Nachfolger waren Ernst Horn (bis 1951) und Fred Müller, ehe 1952 der FDJ-Funktionär Rudi Reichert zum DSA-Vorsitzenden berufen wurde. „Zur Verbesserung der Tätigkeit und Struktur der Demokratischen Sportbewegung“ erfolgte unter Reicherts Vorsitz am 27./28. 4. 1957 die Umwandlung des DSA in den Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB). In einer Statutsänderung vom 28. 5. 1961 wurden einige politische Aussagen verfeinert, doch blieb die politisch-ideologische Stoßrichtung unverändert. Als „einheitliche, in sich geschlossene und der territorialen Struktur des Staates angepaßte sozialistische Sportorganisation“ wurde der DTSB ohne Aufgabe seiner zentralistischen Organisationsstruktur in 15 Regionalorganisationen (DTSB-Bezirke) und diese in 220 Kreisorganisationen (jetzt 241 Stadt- und Kreisorganisationen) gegliedert. 14 der obengenannten S.-Vereinigungen gingen in den DTSB-Regionalorganisationen auf; ihre Betriebssportgemeinschaften wurden zu Grundorganisationen des DTSB. Lediglich die SV Vorwärts, Dynamo, Lokomotive und Wismut blieben wegen der besonderen Struktur und Bedeutung ihrer Träger bestehen und erhielten den gleichen Status wie Bezirksorganisationen (seit 1978 nur noch SV Vorwärts und SV Dynamo). 1958 wurde die Organisationsänderung durch die Umbildung der Zentralen S.-Sektionen in Sportverbände des DTSB abgeschlossen. Nur die S.-Schützen sowie die Flug- und Tauchsportler sind nicht im DTSB, sondern bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) organisiert. Im Mai 1961 wurde Manfred Ewald (SED) Nachfolger von Rudi Reichert als DTSB-Präsident. Unter seiner Führung erlebte der DTSB dank eigener Organisationsleistungen und vielfältiger staatlicher Hilfen einen starken Aufschwung (1961: 1.534.105 Mitglieder, 31. 12. 1983: 3.413.336 Mitglieder). Die Synchronisation von Leistungs-, Wettkampf- und Massen-S. gelang sportorganisatorisch hauptsächlich durch die systematische Heranbildung von Übungsleitern, Schieds- und Kampfrichtern (31. 12. 1983: 293.608 Übungsleiter, 148.715 Kampf- und Schiedsrichter, ca. 300.000 Funktionäre in den Grundorganisationen). Wichtigste Grundlage der Tätigkeit des DTSB sind der Beschluß des Staatsrates der DDR vom 20. 9. 1968 über „Die Aufgaben der Körperkultur und des Sportes bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik“ und das dritte Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR vom 28. 1. 1974. Im Abschnitt VI dieses Gesetzes heißt es in § 34: „Körperkultur und Sport gehören zum Leben der Jugend in der sozialistischen Gesell[S. 1252]schaft. Die regelmäßige sportliche Betätigung ist Anliegen und Aufgabe jedes jungen Menschen für seine Persönlichkeitsentwicklung. Der sozialistische Staat gewährleistet Körperkultur und Sport in allen Bereichen des Lebens der Jugend und fördert die Tätigkeit des Deutschen Turn- und Sportbundes als Initiator und Organisator des Sports.“ II. Politische und gesellschaftspolitische Verflechtung Die außergewöhnlich große Förderung des S. durch gesetzgeberische Maßnahmen ist durch die konkreten innen- und außenpolitischen Zielsetzungen des DDR-S. motiviert. Vorrangige innenpolitische Aufgaben des S. sind seine Beiträge zur Erhöhung der Produktivität und der Wehrkraft, zur Gesunderhaltung, zur Ausrichtung der Jugend am Leistungsprinzip und zur allgemeinen Mobilisierung der Bevölkerung. Im Mittelpunkt steht die Erziehung zu patriotisch-klassenbewußtem Denken und Handeln (Leistungs-S.). Der außenpolitische Auftrag des S. zielt innerhalb der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ auf die emotionale Vertiefung der Bündnispolitik (Friedensfahrt u.a.) und weltweit auf die Demonstration der Überlegenheit des sozialistischen Systems der DDR und bis Anfang der 70er Jahre auf die internationale staatliche Anerkennung der DDR (W. Ulbricht: „Sportler der DDR auf Siegespodesten bei Welt- und Europameisterschaften — das ist die beste Antwort an die Adresse der Bonner Alleinvertreter und Revanchisten“). Die Wertschätzung des S. als Phänomen von großer gesellschaftspolitischer Bedeutung ist sicherlich zum Teil auf Eigenerfahrungen W. Ulbrichts in einem Arbeiter-Turn- und Sportverein in der Weimarer Republik zurückzuführen. Ulbricht, „dessen Name untrennbar mit dem steilen Aufstieg unseres Sports verbunden ist“ (Deutsches Sportecho, Berlin [Ost], 18. 9. 1964), verkündete 1958 im Ost-Berliner Friedrich-Ludwig-Jahn-Sportpark den Massensport-Slogan: „Für jedermann an jedem Ort — jede Woche einmal Sport“, der später von ihm selbst in „jede Woche mehrmals Sport“ erweitert wurde. Ulbricht gab auch am 8. 11. 1964 vor Studenten der Deutschen Hochschule für Körperkultur (DHfK) in Leipzig das Kommando für die Mobilisierung der jüngeren Jahrgänge: „Die planmäßige und systematische Ausbildung der Schüler in bestimmten Sportarten — und zwar sowohl im Unterricht als auch außerhalb des Unterrichts — ist die unerläßliche Voraussetzung für die Herausbildung des Lebensbedürfnisses, sich regelmäßig sportlich zu betätigen.“ Der Wichtigkeit der ihm übertragenen Aufgaben entsprechend eng ist die Verflechtung des DTSB mit Staatsorganen, Kontrollinstanzen der SED und mit den Massenorganisationen. „Oberste Instanz auf allen Gebieten der Körperkultur und des Sports in der DDR“ (§ 2 der Verordnung) ist das am 1. 7. 1970 geschaffene Staatssekretariat für Körperkultur und Sport beim Ministerrat der DDR, Nachfolger des am 16. 7. 1952 eingesetzten Staatlichen Komitees für Körperkultur und S. Durch die Verordnung des Ministerrates vom 17. 6. 1970 wurde das vorherige Staatliche Komitee geteilt in a) das Staatssekretariat und b) das Komitee. Das Staatssekretariat hat die Tätigkeit des Komitees für Körperkultur und S. der DDR als gesellschaftliches Organ aktiv und allseitig zu unterstützen und die Bestrebungen des DTSB zu fördern. Es ist u.a. für die Perspektiv- und Jahrespläne der Körperkultur und des S., für die weitere Entwicklung der S.-Wissenschaften und der Forschung, für die Aus- und Weiterbildung der Kader und für den S.-Stättenbau verantwortlich. Derzeitiger Leiter des Staatssekretariats für Körperkultur und S. ist der frühere Rektor der DHfK Leipzig, Staatssekretär Prof. Dr. Günter Erbach. Als direkte Schaltstelle zwischen der Staatspartei und dem DTSB wirkt die Abteilung S. des Zentralkomitees der SED. Ihr gegenwärtiger (1983) Leiter (Rudolf Hellmann) ist Mitglied des DTSB-Bundesvorstandes und Vizepräsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR. Die „Aufgaben auf dem Gebiete der Körperkultur und des Sports“ wurden schon am 17. 3. 1951 in einer Grundsatzentschließung des ZK der SED festgelegt. Die Zusammenarbeit zwischen DTSB und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund und der Freien Deutschen Jugend dient vorrangig der Intensivierung des Massen-S. Im März 1970 faßten DTSB und FDGB ihre schon früher geübte Kooperation im ersten gemeinsamen S.-Programm zusammen, das im November 1972 erweitert wurde. Im DDR-Gesetzblatt vom 30. 11. 1972 wurde die AO über die Wahrnehmung der Verantwortung der Betriebe und staatlichen Einrichtungen auf dem Gebiet von Körperkultur und Sport im Einvernehmen mit allen entsprechenden staatlichen und Massenorganisationen veröffentlicht. Den Leitern der Volkseigenen Betriebe und staatlichen Einrichtungen wurde die volle Verantwortung für eine regelmäßige und intensive sportliche Betätigung der Arbeitnehmer übertragen. Zur zielstrebigen Verwirklichung der angeordneten Förderungsmaßnahmen wurden S.-Kommissionen gebildet, denen neben DTSB-Funktionären u.a. auch Vertreter der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Betriebsbereiche Produktion, Gesundheitswesen, Kader und Bildung angehören müssen. Analog zur Kooperation zwischen DTSB und FDGB beschlossen DTSB und FDJ auf der Grundlage früherer Vereinbarungen im 3 Januar 1973 die Weiterführung der Wettbewerbe um die Wanderpokale der Freien Deutschen Jugend und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“. Im Gegensatz zu den ständig erweiterten S.-Aktivitäten des FDGB und der FDJ dienen sportliche [S. 1253]Förderungsmaßnahmen der Nationalen Volksarmee und der Volkspolizei bzw. des Staatssicherheitsdienstes vorwiegend dem Leistungs-S. Bis Ende 1956 war „auf der Grundlage der militärischen Struktur“ die Organisation der Armeesportklubs (ASK), der Bezirksorganisationen und der Armeesportgemeinschaften (ASG) abgeschlossen. Die ASV „Vorwärts“ zählte im März 1981 ca. 270.000 Mitglieder, darunter 31.000 Kinder und Jugendliche. Einschließlich der Olympischen Spiele 1980 standen 317 Armeesportler in DDR-Olympiamannschaften; sie errangen 84 olympische Medaillen, davon 31 Goldmedaillen. Bis zum 25jährigen ASV-Jubiläum im Oktober 1981 gewannen ASK-Mitglieder außerdem 122 Weltmeister- und 110 Europameistertitel. Die erfolgreichen ASK-Sportler wie Skilanglauf-Weltmeister Gerhard Grimmer, Skisprung-Olympiasieger Hans-Georg Aschenbach, Bob-Olympiasieger Manfred Nehmer, Kugelstoß-Olympiasieger Udo Beyer, Rennschlitten-Olympiasiegerin Margit Schumann oder Diskus-Olympiasiegerin Evelyn Jahl bekleiden alle Offiziersränge. Parallel zur systematischen Leistungssportförderung mit Hilfe armee-eigener S.-Internate und Trainingszentren (Ende 1981 5.000 jugendliche Nachwuchssportler in 140 ASV-Trainingszentren) verläuft die intensive gesellschaftspolitische Erziehung. ASV-Vorsitzender ist seit 1980 (als Nachfolger von Admiral Waldemar Verner) Generaloberst Heinz Keßler, Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der politischen Hauptverwaltung der NVA. Die am 27. 5. 1953 gegründete S.-Vereinigung „Dynamo“ (Vorsitzender Armeegeneral Erich Mielke, Mitglied des Politbüros der SED, Minister für Staatssicherheit) ist die S.-Organisation der Volkspolizei und des Staatssicherheitsdienstes und verfügt als solche über ein eigenes zentrales S.-Forum in Berlin-Hohenschönhausen. Fast jedes elfte DTSB-Mitglied ist in der SV „Dynamo“ organisiert: Sie zählte am 27. 3. 1983 (30. Jahrestag) 272.000 Mitglieder, davon 108.000 Kinder und Jugendliche, und verfügte zu diesem Zeitpunkt über fast 23.000 Übungsleiter und fast 7.000 Kampf- und Schiedsrichter. Organisationsstruktur und Aufgabeninhalte entsprechen denen der ASV „Vorwärts“. Mitglieder der S.-Clubs (SC) der SV „Dynamo“ errangen in 3 Jahrzehnten bis März 1983 58 olympische Gold-, 61 Silber- und 65 Bronzemedaillen sowie 138 Welt- und 68 Europameistertitel. Der BFC „Dynamo“ Berlin wurde 1982 zum 4. Male in Folge DDR-Fußballmeister. Schon der Kinder- und Jugend-S. in der SV „Dynamo“ ist stark leistungsbezogen: Bei den zentralen Kinder- und Jugendspartakiaden in den Winter- und Sommersportarten erzielten „Dynamo“-Mitglieder bis März 1983 mehr als 4.500 Medaillen, davon über 1500 goldene. Besondere Erfolge verzeichnete die SV „Dynamo“ im Frauen-Leistungs-S. Zu den prominentesten „Dynamo“-Sportlerinnen gehören Christa Stubnick, Gisela Birkemeyer, Karin Büttner-Janz, Christine Errath, Monika Zehrt, Christina Brehmer, Barbara Krause, Ilona Slupianek und Maxi Gnauck. In welchem Maße sich die allgemeine politische und gesellschaftspolitische Einbindung des DTSB in das Herrschaftssystem in staatlichen Finanzzuschüssen niederschlägt, kann nicht mit konkreten Zahlen belegt werden. Weder der Staatshaushalt noch das Statistische Jahrbuch oder die Präsidiumsberichte bei den DTSB-Bundestagen geben Aufschluß über die Gesamthöhe der dem DTSB zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. An Direktzuwendungen aus dem Staatshaushalt erhielt der DDR-S. 1983 unter dem Titel „Ausgaben für die Unterhaltung von Sportstätten wie Stadien, Schwimmhallen, Sporthallen und andere Sportanlagen“ 416,6 Mill. Mark. Dazu kommen jedoch noch Zuwendungen aus den Fonds der örtlichen Volksvertretungen, Zuschüsse aus den Kultur- und Sozialfonds der Volkseigenen Betriebe, Zuwendungen der Trägerbetriebe, die für massensportliche Aktionen zur Verfügung gestellten Gelder des FDGB und der FDJ, Mittel aus den Etats der NVA und des Ministeriums für Staatssicherheit, die dem S. anzurechnenden Personalkosten der Verbindungsstellen in den verschiedenen Ministerien und Regionalbehörden, Prämien bei Ordens- und Titelverleihungen sowie die Überschüsse des VEB S.-Totos. Im Vergleich zu diesen öffentlichen Aufwendungen verfügt der DTSB bei niedrigen Mitgliedsbeiträgen (1,30 Mark für Erwachsene, 0,80 Mark für Lehrlinge, Studenten, Rentner und Hausfrauen, 0,20 Mark für Kinder und Jugendliche monatlich) nur über geringe Eigeneinnahmen, die jedoch durch ständige Spendenaktionen vergrößert werden (1983 Spendendurchschnitt je DTSB-Mitglied 7,39 Mark, demnach ca. 25 Mill. Mark). Zudem werden die Mitglieder aller Grundorganisationen häufig zu freiwilligen Arbeitsleistungen („Subbotniks“) aufgefordert. 1983 wurden im Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“, besonders bei der Pflege, Werterhaltung und Verschönerung der S.-Anlagen sowie der im Plan vorgesehenen Erweiterungen und Schaffung neuer Einrichtungen von DTSB-Mitgliedern über 14 Mill. Arbeitsstunden geleistet. Den dabei geschaffenen Wert bezifferte der Bericht zum VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (Mai 1984) mit 77.476.618,15 Mark. III. Wissenschaftlichkeit Das Erfolgsrezept des S. in der DDR basiert auf der Langfristigkeit seiner Planungen. Das in der DDR praktizierte System der Körperkultur und speziell seiner verschiedenen Formen der Leistungsschulung berücksichtigt Perspektivräume von 10 bis 15 Jahren. Perspektivpläne wie kurz- oder mittelfristige [S. 1254]Maßnahmen werden auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse formuliert, die insbesondere Methodik und Didaktik, sportmedizinische Forschung und technische Weiterentwicklungen ausloten und zusammenfassen. Die gesamte wissenschaftliche Behandlung des S. geschieht unter dem „Gesetz der Einheit von Theorie und Praxis“. Als „Zentrales Beratungs- und Koordinierungsorgan für alle staatlichen und gesellschaftlichen Organe der Körperkultur“ wurde am 28. 4. 1961 der Wissenschaftliche Rat des Staatssekretariats für Körperkultur und S. konstituiert, der seit März 1952 bereits als Organ des Deutschen S.-Ausschusses bestanden hatte. Der Wissenschaftliche Rat umfaßt die Sektionen 1. Leistungs-S., 2. Kinder- und Jugend-S., 3. Volks-S., 4. Theorie, Geschichte und Organisation der Körperkultur, 5. Kader-Aus- und -Weiterbildung, 6. S.-Medizin und 7. die Forschungskommission. Seinem Statut gemäß ist der Wissenschaftliche Rat für den Aufbau der sozialistischen Körperkultur verantwortlich. Er hat die Jahres- und Perspektivpläne der Forschung und Kaderausbildung zu erarbeiten, die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit der Institute zu kontrollieren, Lehr- und Fachbücher zu begutachten, die schnelle Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, insbesondere für die Praxis des Leistungssports, zu fördern und die Zusammenarbeit der zuständigen sportlichen Stellen und Gremien, wie z. B. der Gesellschaft für S.-Medizin der DDR, mit sämtlichen Zweigen der Wissenschaft zu koordinieren. Die Deutsche Hochschule für Körperkultur entwickelte sich nach diesem Motto in wenigen Jahren zur zentralen Lehr- und Forschungsstätte der DDR. An ihr werden nicht nur, wie auch an anderen Universitäten und Hochschulen, S.-Lehrer, sondern vor allem hochqualifizierte S.-Wissenschaftler, Hochschullehrer und Spitzenfunktionäre ausgebildet. Auch an anderen Universitäten und Hochschulen der DDR bestehen eigene Sektionen „S.-Wissenschaft“, so an der Humboldt-Universität Berlin (Ost), der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, der Martin-Luther-Universität Halle/Wittenberg, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Rostock sowie den Pädagogischen Hochschulen Potsdam, Karl-Marx-Stadt, Halle-Kröllwitz und Zwickau. Doch nirgends wird S.-Wissenschaft so intensiv und aufwendig betrieben wie an der DHfK in Leipzig. Kernstück des der DHfK angegliederten Forschungsinstituts für Körperkultur und S. ist neben dem 1965 vervollständigten sportmedizinischen Zentrum das Institut für technische Weiterentwicklungen. In enger Zusammenarbeit mit Industrie-Instituten wird hier wissenschaftliche Forschung zur Verbesserung von S.-Geräten betrieben. So kooperierten das Forschungsinstitut der DHfK und das (inzwischen aufgegebene) Flugzeugwerk Dresden bereits 1960 bei Experimenten im Hypoxyd- und Polyesterharzverfahren zur Entwicklung von Kunststoff-Ruderbooten, die nur einen Bruchteil des Gewichts konventioneller Holz-Ruderboote und eine bessere Stromlinienform besaßen. Andere wissenschaftliche Programme dienen speziell dem Massen-S., so u.a. ein gemeinsames Forschungsunternehmen mit der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft (SDAG) Wismut für „die weitere Gestaltung des Sports der Werktätigen“. Die finanziellen Aufwendungen im Wissenschaftsbereich des S. sind beträchtlich, obwohl in der S.-Wissenschaft der DDR kaum Grundlagenforschung betrieben wird. Vielmehr werden die hauptsächlich aus der Bundesrepublik Deutschland und den USA stammenden Ergebnisse der Grundlagenforschung durch Grundlagen-Nachforschung überprüft, durch eigene Forschung erweitert und in die praktische Anwendung umgesetzt. So lieferte z. B. das Forschungsinstitut für Körperkultur und S. in Leipzig die Kriterien der anthropometrischen Vermessung zur sportartspezifischen Talentfindung unter besonderer Berücksichtigung paramaskuliner Typen für die Dauerleistungs- und Kraftdisziplinen des Frauen-S., verfeinerte das Höchstleistungs-Timing, entwickelte Spezialmethoden wie die physiotherapeutische Prophylaxe zur Stabilisierung des Hochleistungszustandes und wies den Weg zur Maximierung der Muskelfaserdicke und zur Erhöhung der Sauerstoff-Aufnahmefähigkeit durch Vermehrung des roten Blutfarbstoffs. IV. Leistungssport Die DDR zählt rd. 17 Mill. Einwohner; die für Wettkampf-S. geeignete junge Bevölkerung ist also viel kleiner als das Potential der USA, der UdSSR oder der meisten sporttraditionsreichen Länder. Die Talentsuche ist deshalb für den DTSB von elementarer Bedeutung. Das durchgängige System der leistungssportlichen Förderung beginnt mit der Suche nach Talenten im Vorschulalter, von der gelegentlich ganze Schulanfängerklassen erfaßt werden. Schulneulinge werden während der ersten Unterrichtsstunden in Turnen, S. und Spiel durch Trainer und Übungsleiter der S.-Clubs und Betriebssportgemeinschaften beobachtet. Die Grund- und Regionalorganisationen des DTSB veranstalten permanent Prüfungskämpfe in Gestalt von Erstlingsrennen oder Anfängerwettbewerben. Die durch die verschiedenen Sichtungen erkannten wettkampfwilligen und -fähigen Talente unterliegen sportmedizinischen Eignungstests. Sie dienen nicht allein der medizinischen Fürsorge, sondern vor allem dem Erkennen besonderer körperlicher Vorzüge für bestimmte Disziplinen (biomechanische Messungen). Diese Eignungstests werden über längere Zeiträume fortgesetzt; wo es zweckmäßig erscheint, erfolgt die „Umschulung“ auf eine andere S.-Art auch noch im [S. 1255]Alter bis zu 20 Jahren. In enger Zusammenarbeit zwischen Schule und dem DTSB gipfeln die nachwuchssportlichen Aktivitäten in der Spartakiadebewegung: Kein anderes S.-System dient in ähnlicher Weise gleichzeitig breiten sportlichen Entwicklungen und der Spitzenleistung wie die Kinder- und Jugendspartakiaden. Die Systematisierung der Leistungssportförderung in der DDR begann 1954 (Durchbruch zur „Weltspitze“ 1966). Damals bildeten die S.-Vereinigungen — zur Konzentration ihrer besten Sportlerinnen und Sportler in Schwerpunkten — S.-Clubs (SC). Die SC verfügen jeweils für eine oder mehrere S.-Arten über Trainings- und Wettkampfzentren. Die meisten der unverheirateten SC-Angehörigen sind in Internaten untergebracht. Aus wirtschaftlichen Gründen befaßt sich nicht jeder SC mit allen S.-Arten; vielmehr erfolgte im Laufe der Zeit eine sinnvolle Verteilung der verschiedenen S.-Arten auf die S.-Clubs der verschiedenen S.-Vereinigungen. Die Zugehörigkeit zu einem SC erwirbt man nicht durch Beitritt, sondern durch „Delegation“: Aussichtsreiche Mitglieder von Betriebs- oder Hochschulsportgemeinschaften werden auf Anforderung der Zentralen Leitung zum SC der betreffenden S.-Vereinigung delegiert. Bei Nichterfüllung der Normen des individuellen Leistungsplans wird die Rückdelegierung zur Grundorganisation angeordnet. Die gesamtgesellschaftliche Situation in der DDR und zahlreiche den Spitzensportlern zugestandene Privilegien (z. B. Reisen, bevorzugte Belieferung mit hochwertigen Verbrauchsgütern, Befreiung von gesellschaftlichen Verpflichtungen) veranlassen neben dem sportlichen Ehrgeiz zu großen Kraftanstrengungen, um die geforderten Normen zu erreichen. Insgesamt gibt es knapp 30 SC mit zusammen etwa 12.000 Mitgliedern. SC-Mitglieder besitzen bei den den S.-Clubs zugeordneten Trägerbetrieben Kader-Stellen (K-Stellen). Inhaber einer K 3 werden auf Anforderung der Trainer von Fall zu Fall von der Arbeit freigestellt. Sportler der Kategorie K 2 müssen vom Trägerbetrieb für wöchentlich 16 Stunden Training freigegeben werden. Spitzensportler der Klasse K 1 sind praktisch von jeder Berufsausübung befreit oder erhalten als Studenten Freisemester. Unabhängig vom Umfang ihrer Freistellung beziehen K-Stellen-Inhaber den vollen Arbeitslohn entsprechend ihrer beruflichen Einstufung, die wiederum mit der sportlichen Leistungssteigerung parallel läuft. Der DTSB erstattet den Trägerbetrieben den an K-Stellen-Inhaber gezahlten Arbeitslohn. Seit Beginn der systematischen leistungssportlichen „Aufrüstung“ 1954 gelang dem S. in der DDR ein beispielloser Aufstieg. Bei den Olympischen Winter- und Sommerspielen von 1956 bis 1980 errangen DDR-Teilnehmer insgesamt 421 Medaillen, davon 148 Gold-, 138 Silber- und 135 Bronzemedaillen. In Mexiko Stadt 1968 und München 1972 belegte die DDR jeweils den dritten, in Montreal 1976 (hinter der UdSSR, vor den USA) und in Moskau 1980 (in Abwesenheit der USA) jeweils den zweiten Platz der inoffiziellen Länderwertung. 1983 errangen DDR-Sportlerinnen und -Sportler bei Weltmeisterschaften 37 Gold-, 27 Silber- und 22 Bronzemedaillen, bei Europameisterschaften 32 Gold-, 35 Silber- und 26 Bronzemedaillen. Bei den XIV. Olympischen Winterspielen 1984 in Sarajewo rangierte die DDR mit je 9 Gold- und Silber- sowie 6 Bronzemedaillen vor der UdSSR und den USA auf dem ersten Platz der inoffiziellen Länderwertung. Dementsprechend schwer fiel es dem NOK der DDR, dem sowjetischen Boykott der Olympischen Spiele '84 Los Angeles zu folgen. Im Bob-S., Eiskunstlauf, Nordischen Skilauf, Rennschlitten-S., Schwimmen, Rudern, Schießen, Kunstturnen, in der Leichtathletik, im Kanurenn-S., Kanuslalom und Rad-S. zählt die DDR zur leistungssportlichen Weltspitze. Im Fußball dagegen konnte bisher zum Leidwesen der Staats- und S.-Führung trotz größter Anstrengungen nicht mehr als internationale Mittelmäßigkeit erreicht werden. DTSB- und SED-Führung sehen in dieser triumphalen Bilanz weder ein „Wunder“ noch allein das Ergebnis von Organisation, Methodik und Wissenschaft, sondern begründen den steilen Aufstieg auch ideologisch: Nur die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR, d.h. der Sozialismus, hätten die erfolgreiche Entwicklung des S. möglich gemacht. Angesichts dieser Interpretation erscheint die Stagnation in der populärsten S.-Art besonders störend: Wie 1978 konnte sich die DDR-Auswahl auch nicht für die XII. Fußballweltmeisterschaft (1982 in Spanien) und die VII. Fußball-Europameisterschaft (1984 in Frankreich) qualifizieren. V. Auszeichnungen Die Erfüllung der Leistungsnormen der verschiedenen S.-Arten bildet die Grundlage der ebenfalls 1954 eingeführten S.-Klassifizierung. Sie soll „zu höheren sportlichen Leistungen anspornen, zu besserer Planung und Arbeit im Leistungs-S. beitragen und die allseitige Entwicklung der Sportler fördern“. Die Klassifizierung umfaßt für die Jugend (14–17 Jahre), für Erwachsene (ab 18 Jahre) und für Kampfrichter jeweils die Leistungsklassen III, II und I, für Erwachsene außerdem noch eine Meisterklasse. Für Erfüllung der Meisternorm wird an Sportler, Trainer und Verbandsfunktionäre der Ehrentitel „Meister des Sports“, für darüber noch hinausragende Leistungen, und speziell internationale Erfolge, der Ehrentitel „Verdienter Meister des Sports“ verliehen. Voraussetzung, für die Verleihung, dieser Titel ist neben dem sportlichen Leistungsniveau die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen und politischen Leben. Am 1. 1. 1982 trat eine Modifizierung der bis dahin fast 30 Jahre gültigen „Sportklassifizierung der [S. 1256]DDR“ in Kraft, um „den höheren Anforderungen, wie sie in der Entschließung des VI. Turn- und Sporttages des DTSB der DDR 1978 zur umfassenderen Verwirklichung des Massencharakters und des Niveaus von Körperkultur und Sport formuliert sind“ (Text der Verlautbarung des DTSB-Präsidiums), gerecht zu werden. Die Bedingungen (Wettkampfnorm und Vielseitigkeitsnorm) für die einzelnen Leistungsklassen besagen: Leistungsklasse III — Erfolge im Stadt- und Kreismaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Bronze; Leistungsklasse II — Erfolge im Bezirksmaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Silber; Leistungsklasse I — Erfolge im DDR-Maßstab, Siege im Bezirksmaßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Gold; Meisterklasse — Siege im DDR-Maßstab, meßbare Normen, festgelegte Punktezahl, Sportabzeichen Gold. Unter den vorher gültigen Bedingungen erhielten bis zum 31. 12. 1981 2.141~Männer und 1.011 Frauen die Auszeichnungen „Meister des Sports“, 1768 Männer und 443 Frauen die an internationale Erfolge geknüpfte Auszeichnung „Verdienter Meister des Sports“. 1982, im ersten Jahr der Gültigkeit der neuen S.-Klassifizierung, wurden der Titel „Meister des Sports“ an 111 Männer und 59 Frauen und der Titel „Verdienter Meister des Sports“ an 54 Männer und 12 Frauen verliehen. Auf im internationalen Wettkampf oder bei der Weiterentwicklung des S. und seiner Organisation besonders verdiente Aktive, Funktionäre, Wissenschaftler und Trainer wartet eine Fülle von Orden und Ehrenzeichen, so das „Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport“, die „Verdienstmedaille der DDR“, die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“, die „Artur-Becker-Medaille“, der Orden „Banner der Arbeit“, der „Vaterländische Verdienstorden“ in Bronze, Silber und Gold und mit Ehrenspange (erster Träger im DTSB: Manfred Ewald) sowie der Nationalpreis für Wissenschaft und Technik. Die Verleihungslisten tragen den Zusatz: „Die Auszeichnungen an die aktiven Sportler werden als Ehrungen ohne irgendwelche materiellen Vergünstigungen verliehen“; tatsächlich jedoch erfolgt die Zahlung der mit einer Ordensverleihung verbundenen Prämie oder lebenslangen Rente auf ein Sperrkonto, das dem betreffenden Sportler nach Beendigung der aktiven Laufbahn zur freien Verfügung steht. Noch während der Wettkampfkarriere erzielte Rekordverbesserungen und besondere internationale Erfolge werden mit Bargeldprämien honoriert. Nach den Olympischen Spielen 1976 in Montreal verteilten Staats- und Ministerrat der DDR mindestens 1,5 Mill. Mark Olympia-Prämien als Beigabe zu hohen staatlichen Auszeichnungen. Verliehen wurden 2mal der Karl-Marx-Orden, die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold und der Titel „Held der Arbeit“, 5mal der Nationalpreis der DDR, 162mal der Vaterländische Verdienstorden und 133mal der Orden „Banner der Arbeit“. Unter den 326 namentlich genannten Auszeichnungs-Empfängern waren 137 Sportlerinnen und Sportler, 53 Funktionäre des Partei- und Staatsapparates sowie der Sportadministration, 61 Trainer und 75 Wissenschaftler, S.-Mediziner und Techniker. Noch reichlicher floß der Ordensstrom nach den Olympischen Spielen 1980 in Moskau: 2mal der Orden „Großer Stern der Völkerfreundschaft“, 4mal der Orden „Stern der Völkerfreundschaft“ in Gold, einmal der Titel „Held der Arbeit“, 2mal die Ehrenspange zum Vaterländischen Verdienstorden in Gold, 243mal der Vaterländische Verdienstorden (33 Gold, 102 Silber, 108 Bronze) und 137mal der Orden „Banner der Arbeit“. Von den 387 namentlich genannten Auszeichnungsempfängern waren 204 Funktionäre, Trainer, Wissenschaftler, Mediziner, Techniker oder Publizisten. VI. Massensport Je erfolgreicher der DTSB in zahlreichen S.-Arten bei Olympischen Spielen und internationalen Meisterschaften operierte, um so nachhaltiger propagierte er in seinem inneren Organisationsbereich den Breiten-S. für jedermann. Mit der Förderung des Massen-S. verfolgt der DTSB verschiedene, fast gleichwertige Ziele: Neben dem gesundheitspolitischen Aspekt das Angebot sinnvoller Freizeitgestaltung im Rahmen der Fünftagewoche, vor allem aber die Nutzung des Wechselspiels zwischen Breite und Spitze und das Ausräumen des lange Zeit erhobenen Vorwurfs, der DTSB würde einseitig den Leistungs-S. bevorteilen. Zu der seit 1959 jährlich im Juni veranstalteten „Woche der Jugend und Sportler“ zur „Mobilisierung einer bewußten schöpferischen Mitarbeit im Kampf für den Sieg des Sozialismus und die Sicherung des Friedens“ kam eine Fülle massensportlicher Veranstaltungen, vornehmlich im Zusammenwirken des DTSB mit FDGB und FDJ. „Körperkultur, Sport und Touristik auf neue, sozialistische Art zur Sache aller Werktätigen zu machen und somit das neue Ziel ‚Jedermann an jedem Ort — jede Woche mehrmals Sport‘ verwirklichen zu helfen, das gehört zu den gewerkschaftlichen Aufgaben“ (Herbert Warnke, Mitglied des Politbüros des ZK der SED und Vorsitzender des Bundesvorstandes des FDGB, verstorben im März 1975). Auch die Aktivitäten im Breiten-S. besitzen größtenteils Wettbewerbscharakter. Zu den mit besonderem Nachdruck propagierten Aktionen zählen die „Mach mit — bleib fit!“-Wettkämpfe; der „Cross der Jugend“; die „Lauf dich gesund“-Veranstaltungen; „Eile mit Meile“ und daran gekoppelte „Meilenläufe“ über eine anlaßbezogene Distanz (Beispiel: Turnfestmeile 1977 über 1977 Meter); die Urlauber-[S. 1257]Olympiade „Mein Urlaub — kein Urlaub vom Sport“; das Fußballturnier der FDJ-Grundeinheiten; die Kraftsportwettbewerbe „Stärkster Lehrling der DDR“ und „Stärkster Mann der Nationalen Volksarmee“; der Schießwettbewerb um die „Goldene Fahrkarte“; der Familien-Fernwettkampf „Für Dich“; das „TTT — Tischtennis-Turnier der Tausende“ und vor allem das „Gemeinsame Sportprogramm des DTSB der DDR, des FDGB und der FDJ“. Höchste Beteiligungen erreichten dabei 1983 die FDGB-Betriebssportfeste mit 3,186 Mill., die Sportfeste in Wohngebieten und Gemeinden mit 1,558 Mill. und die touristischen und sportlichen Urlaubsprogramme des Feriendienstes der Gewerkschaften und Betriebe mit 4,9 Mill. Teilnehmern. Hauptsächlich der Verbreiterung der volkssportlichen Basis diente die Einführung leichterer Prüfungsbedingungen für das S.-Abzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“ zum 1. 1. 1977. Dank der Anfängerkategorie „Start mit Bronze“ steigerte sich die Zahl der im Jahr 1977 bestandenen Sportabzeichenprüfungen auf 2.595.806 (Vergleich: 1972: 313.819). 1983 erfüllten 4.032.461 DDR-Bürger (2.051.124 Erwachsene, 1.257.926 Jugendliche und 1.217.318 Kinder die Sportabzeichenbedingungen. Vergleich: Bundesrepublik Deutschland einschl. Berlin (West) 1983 insgesamt 677.001 erfolgreiche Sportabzeichenprüfungen. „Für hervorragende Leistungen bei der Erfüllung des Sportplans des DTSB“ speziell auf dem Gebiet des Massen-S. wird jährlich an die beste Bezirksorganisation das „Werner-Seelenbinder-Banner“ verliehen. Außerdem erfolgen Würdigungen durch die Verleihung der „Ehrenurkunde des Präsidiums des DTSB“ an besonders erfolgreiche Bezirksorganisationen und des Titels „Vorbildliche Sportgemeinschaft des DTSB“ an die besten Grundorganisationen. Gleichermaßen der Demonstration der Leistungskraft und der Breitenarbeit des DTSB dienen die Turn- und S.-Feste in Leipzig, der Stadt des I. Deutschen Arbeiter-Turn-und-S.-Festes (1922). Das I. „Deutsche Turn- und S.-Fest“ der DDR fand 1954 statt. Das bisher letzte „Turn- und S.-Fest der DDR“, so der Name seit 1969, wurde gemeinsam mit der IX. Kinder- und Jugendspartakiade vom 25. bis 31. 7. 1983 veranstaltet. Bei einer Gesamtteilnehmerzahl von 72.000 Aktiven bildeten der Festzug (60.000 Teilnehmer), die „Sportschau des DTSB der DDR“ (32.000 Teilnehmer) und die Abschlußveranstaltung (35.000 Teilnehmer) die Programmhöhepunkte. Am Massenlauf der Sportfestmeile beteiligten sich 30.000 Sportlerinnen und Sportler. Offizielle Beobachter waren 341 ausländische Gäste aus 58 Ländern. Von der Entzündung des Festfeuers am Völkerschlachtdenkmal über den „Eid der Teilnehmer“ bis zu den „lebenden Bildern der Osttribüne“ des Leipziger Stadions mit Parteiparolen tragen die Turn- und S.-Feste der DDR alle Merkmale einer hervorragend inszenierten Propagandaschau. VII. Kinder-, Jugend-, Schul- und Studentensport Seit Beginn des Schuljahres 1953/54 gilt der S.-Unterricht an allen Schultypen der DDR als Hauptfach und ist den wissenschaftlichen Fächern gleichgestellt. (Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport) Die Synchronisierung der schulischen Körpererziehung mit den außerschulischen S.-Aktivitäten obliegt der staatlichen Förderung und Lenkung. 1956 wurden die Stellen der Kreisturnräte geschaffen. Ihre Aufgabe ist es, Schulsportunterricht und außerunterrichtlichen S. zu verbessern. Sie überprüfen die Zyklenpläne, Stunden- und wöchentlichen Stundenverteilungspläne und kontrollieren die ordnungsgemäße Durchführung des Unterrichts. Im Pädagogischen Kreiskabinett, einem Gremium der Abteilung Volksbildung beim Rat des jeweiligen Kreises, verantworten die Kreisturnräte in Zusammenarbeit mit den sportlichen Fachkommissionen die pädagogisch-methodische Arbeit der Turn- und S.-Lehrer. Jeder Schulsportlehrer muß mindestens alle 2 Jahre an einem Weiterbildungslehrgang teilnehmen, der Vorlesungen und Seminare zu fachlichen Themen, S.-Praxis und Kurse in Marxismus-Leninismus umfaßt. Höhepunkte des Zusammenwirkens von DTSB und Schule sind die erstmals 1965 in der gesamten DDR veranstalteten Kinder- und Jugendspartakiaden. Im Stadium der Vorwettkämpfe hauptsächlich auf breitensportlichen Effekt ausgerichtet, sind die Endkämpfe der Kinder- und Jugendspartakiaden wichtiger Bestandteil des Leistungssportsystems (1981: 84 DDR-Rekorde in den verschiedenen Altersklassen). Die Spartakiade-Bewegung stellt ein Muster für die sportliche Aktivierung der Jugend dar. Nahezu alle später im internationalen Maßstab erfolgreichen DDR-Sportler standen vorher in den Siegerlisten der Kinder- und Jugendspartakiaden (Spartakiaden). Spezielle Ausbildungsstätten für die nachwachsende Sportelite sind die Kinder- und Jugendsportschulen (KJS). Die ersten 4 KJS nahmen nach dem Erlaß des Ministeriums für Volksbildung vom 29. 8. 1952 in Berlin (Ost), Leipzig, Brandenburg und Halberstadt den Unterricht auf. Derzeit gibt es 21 Kinder- und Jugendsportschulen, gegliedert als Erweiterte Oberschulen. Es werden nur Schüler aufgenommen, die im Turnen die Note 1, mindestens 2 haben und deren Durchschnitt in den wissenschaftlichen Fächern die Note 2,5 nicht unterschreitet. Sie müssen Mitglieder der Thälmann-Pioniere oder der FDJ sein. Die Schüler der KJS sind in Internaten untergebracht. Die S.-Kleidung, vom Trainingsanzug bis zu Skischuhen, und sämtliche S.-Geräte werden von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt. Jeder Schü[S. 1258]ler ist zur Führung eines Leistungsbuches verpflichtet. In der Unterstufe werden 5, in der Oberstufe 7 Stunden S.-Unterricht wöchentlich gegeben, zuzüglich eines obligatorischen Spiel- und S.-Nachmittags und eines wöchentlich zwei- bis dreimaligen Trainings beim Patenschafts-S.-Club in der gewählten Spezialdisziplin. Ein Teil des S.-Unterrichts dient konkret der Erhöhung der Wehrkraft: Zum Leichtathletiktraining gehören Selbstverteidigung, Hindernislauf, Kampfübungen, Marschübungen und Kleinkaliberschießen. Die Tätigkeit in der Pionierorganisation oder der FDJ hinzugerechnet, ist jeder KJS-Schüler wöchentlich mit 60 Ausbildungsstunden belastet; hinzu kommt die Teilnahme an zentralen S.-Festen und Meisterschaften. Die an einer Kinder- und Jugendsportschule erfolgreich bestandene Reifeprüfung bildet die beste Basis für eine Karriere in der S.-Organisation, dem Staatsapparat, der NVA oder der Volkspolizei. Wie an allen Schultypen nimmt der S. auch an den Universitäten und Hochschulen einen obligatorischen Platz im Lehrprogramm ein: „In Verbindung mit dem Sportunterricht der Studenten sind im Trainings- und Wettkampfbetrieb der Hochschulsportgemeinschaften (HSG) die Prinzipien des modernen Trainings und Wettkampfes durchzusetzen, damit ein maximaler Nutzen zur Formung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten erreicht wird“ (Entschließung des IV. Turn- und S.-Tages des DTSB, Mai 1970). Die Universitäten und Hochschulen verpflichten die Immatrikulierten im Rahmen der obligatorischen „Studentischen Körpererziehung“ zu sportlicher Aktivität. 4 Semester lang werden wöchentlich 2 Stunden Turn- und S.-Unterricht erteilt. Am Ende des 2. Studienjahres finden Leistungsprüfungen im leichtathletischen Vierkampf, Geräteturnen, Gymnastik, Schwimmen und Spielen statt. Wer die Leistungsprüfung nicht besteht, muß auch im 3. Studienjahr am S.-Unterricht teilnehmen. Zum Staatsexamen wird nur zugelassen, wer den Nachweis erbringt, 4 Semester erfolgreich oder 6 Semester regelmäßig an der „Studentischen Körpererziehung“ teilgenommen zu haben. Trotz aller Bestimmungen, Beschlüsse und Appelle gehörte der Studenten-S. lange Zeit zu den Schwachstellen des DDR-S. Ende 1975 waren lediglich 27,3 v.H. der damals rund 180.000 ein Direktstudium Absolvierenden in der DDR über die Mitgliedschaft in einer Hoch- oder Fachschulsportgemeinschaft im DTSB organisiert. Wie anläßlich der „Zentralen Konferenz des DTSB zur weiteren Entwicklung des Studentensports“ am 28./29. 1. 1977 in Cottbus bekannt wurde, waren vor allem die großen Universitäten für den freiwilligen S.-Betrieb noch weitgehend unerschlossenes Gebiet: Von den damals 12.000 Studenten der Humboldt-Universität Berlin (Ost), den 9.500 Studenten der Karl-Marx-Universität Leipzig und den 7.500 Studenten der Martin-Luther-Universität Halle waren jeweils nur 12 v.H. oder weniger DTSB-Mitglieder. Nach enormen Anstrengungen zur quantitativen und qualitativen Verbesserung des Studenten-S. bestanden 1983 244~Hoch- und Fachschulsportgemeinschaften mit 105.396 Mitgliedern. Damit waren 43,2 v.H. der 212.671 Direktstudenten der DDR im DTSB organisiert. In 20 Sportarten finden regelmäßig DDR-Studentenmeisterschaften bzw. Pokalwettkämpfe statt. VIII. Internationale Anerkennung und Beziehungen Obwohl von der UdSSR und den anderen sozialistischen Verbündeten nachhaltig unterstützt, mußte der S. der DDR lange auf seine internationale Anerkennung und seine Zulassung zu internationalen Wettkämpfen warten. Weil beispielsweise die Welt-Fußball-Föderation FIFA die Anerkennung versagte, trat die Fußballnationalmannschaft Ungarns am 9. 10. 1949 im Ost-Berliner Stadion Mitte als „Ungarische Gewerkschaftsauswahl“ zu einem Vergleichsspiel gegen die „Auswahl Sachsen“ an. Der ungarische 2:1-Sieg wird heute als das erste Fußball-Länderspiel-Ergebnis der DDR registriert. Die ersten Fachverbände der DDR (Sektionen) wurden zwar bereits 1950 und Anfang 1951 in die internationalen Föderationen aufgenommen (Schachverband 12. 7. 1950, Tischtennis-Verband 8. 3. 1951, Skiläufer-Verband 10. 4. 1951); die Hauptlast des Ringens um internationale Anerkennung trug jedoch das Nationale Olympische Komitee (NOK) der DDR (s.o.). Am 8. 5. 1951 wurde ein Anerkennungsersuchen des NOK der DDR von der in Wien tagenden 45. IOC-Session abgelehnt. In der Begründung hieß es, daß nach den IOC-Statuten in einem Land nur ein Nationales Olympisches Komitee anerkannt werden kann. Weil das IOC am 7. 5. 1951 bereits das am 24. 9. 1949 gegründete Nationale Olympische Komitee für Deutschland anerkannt hatte, empfahl das IOC den beiden deutschen Komitees, sich miteinander über die Bildung eines gesamtdeutschen Komitees zu einigen, bevor das IOC die zwei deutschen Vertretungen am 21. und 22. 5. 1951 in Lausanne noch einmal hören wollte. Am Ende dieser Konferenz unterschrieben die beiden NOK-Präsidenten Karl Ritter von Halt und Kurt Edel einen Kontrakt, der die Bildung einer gesamtdeutschen Olympiamannschaft vorsah, „bestehend aus den besten deutschen Amateursportlern ohne Berücksichtigung ihres Wohnsitzes“. Auf persönlichen Einspruch Ulbrichts hin erklärte die außerordentliche Mitgliederversammlung, des NOK der DDR am 2. 9. 1951 die Lausanner Abmachung für ungültig und forderte vom IOC ultimativ die Anerkennung des Nationalen Olympischen Komitees der DDR als unabdingbare Voraussetzung für die Teilnahme von DDR-Sport[S. 1259]lern an den Olympischen Spielen 1952. Nachdem ein weiterer Vermittlungsversuch des finnischen IOC-Mitglieds Baron Erik von Frenckell im Februar 1952 wegen Nichterscheinens der Delegation der DDR fehlschlug, nahm an den Olympischen Spielen 1952 nur die Mannschaft des Nationalen Olympischen Komitees für Deutschland teil. Die provisorische Anerkennung des NOK der DDR erfolgte erst bei der 50. IOC-Session vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris. Der dort gefaßte Beschluß besagte: „Es wird mit 27 zu 7 Stimmen entschieden, daß das Olympische Komitee der Demokratischen Republik von Deutschland (Ost) vorläufig und mit der Maßgabe anerkannt wird, daß diese Anerkennung automatisch erlischt, wenn es sich als unmöglich herausstellen sollte, eine gesamtdeutsche Olympiamannschaft zu bilden und diese nach Melbourne zu entsenden. Es versteht sich von selbst, daß das IOC nach der Wiedervereinigung nur ein Deutsches Olympisches Komitee für das ganze Land anerkennen wird.“ Parallel zur Teilnahme gesamtdeutscher Mannschaften an den Olympischen Spielen 1956, 1960 und 1964 fanden alle Fachverbände der DDR Aufnahme in die entsprechenden internationalen Verbände, zuletzt am 9. 12. 1965 der Deutsche Pferdesport-Verband. Die selbständige Mitgliedschaft der DDR-Verbände in den internationalen Föderationen und die von der DDR-S.-Führung ständig verstärkten Schwierigkeiten bei der Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften veranlaßten das IOC am 8. 10. 1965 anläßlich der 63. Session in Madrid zur Modifizierung seiner Entscheidung von 1955, was zur Anerkennung des „ostdeutschen olympischen Komitees mit allen Rechten für das geographische Gebiet von Ostdeutschland“ führte. Bei den Olympischen Winterspielen 1968 und den Olympischen Spielen von Mexiko sollte es dieser Entscheidung zufolge zwei getrennte Mannschaften unter einer Fahne und Hymne geben. Letztmals bei den Olympischen Spielen in Mexiko Stadt trugen alle deutschen Olympiateilnehmer das gleiche Emblem — fünf weiße Ringe auf schwarz-rot-goldenem Untergrund — und erklang für die deutschen Olympiasieger Beethovens Hymne an die Freude. Unter Beibehaltung seiner übrigen Beschlüsse von 1965 entschied das IOC am 12. 10. 1968 bei der 67. Session in Mexiko Stadt, daß von den Olympischen Spielen 1972 an das NOK der DDR eigene Flagge, eigenes Emblem und eigene Hymne zu verwenden berechtigt sei. Dank seiner leistungssportlichen Weltgeltung verfügt der DDR-S. inzwischen über erhebliches internationales Ansehen. Funktionäre der DDR sind in den meisten internationalen Verbänden Mitglieder von Führungsgremien oder technischen Kommissionen. 1983 übten 114 Vertreter der DDR Funktionen in internationalen Führungsgremien des S. aus, davon 41 als Mitglieder in Präsidien, Vorständen, Exekutivkomitees oder Sekretariaten. Nach der II. Europäischen Sportkonferenz 1975 in Dresden wird 1985 erstmals eine Session (Vollversammlung) des IOC im Zuständigkeitsbereich des DTSB, und zwar in Berlin (Ost), stattfinden. Der DTSB unterhält zu S.-Organisationen von rd. 100 Ländern Beziehungen. Zwischen dem VI. und VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (1978 bis 1983) waren 28.000 Mannschaften und Delegationen mit insgesamt 425.000 Sportlerinnen und Sportlern am internationalen Sportverkehr der DDR beteiligt. In diesem Zeitraum kamen 800 Sportler aus 18 Ländern zu Trainingsaufenthalten in die DDR. In der Praxis sind die internationalen S.-Kontakte des DTSB zum weitaus größten Teil auf die sozialistischen Länder und Länder Afrikas, Asiens und Lateinamerikas beschränkt. Dagegen ist trotz vertraglicher Vereinbarungen beispielsweise mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, Japan, Mexiko, den Niederlanden, Österreich und Schweden der Wettkampfverkehr mit westlichen Ländern sehr gering. IX. Innerdeutsche Sportbeziehungen Die Beziehungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen, DSA bzw. DTSB und DSB, waren von Beginn an mit erheblichen politischen Spannungen belastet. In seiner Entschließung vom 17. 3. 1951 erteilte das ZK der SED dem DSA den Auftrag zu „politischer Westarbeit“ im Rahmen des gesamtdeutschen Sportverkehrs. Zur Abwehr dieser Agitation und Propaganda beschlossen der DSB und das NOK für Deutschland auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 27. 5. 1951 in Stuttgart für Ost-West-Veranstaltungen einheitliche Richtlinien, die vor allem bei gesamtdeutschen S.-Veranstaltungen „jede Art von politischer Beeinflussung oder Anspielung“ verhindern sollten. Die S.-Führung der DDR begann jedoch am 25. 1. 1952 mit „Offenen Briefen“ an Vereine und Einzelmitglieder des DSB ganz offiziell die Politisierung der gesamtdeutschen S.-Beziehungen. Anlässe für Briefaktionen waren u.a. der „Generalkriegsvertrag“ (25. 1. 1952), die Bildung der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (26. 5. 1954), die Pariser Verträge (5. 3. 1955), die Einführung der Wehrpflicht in der Bundesrepublik Deutschland (22. 2. 1957), der Vorschlag zur Bildung einer Konföderation beider deutschen Staaten (1. 4. 1958), der Beschluß der DDR-Volkskammer zum Abschluß eines Friedensvertrages (17. 10. 1958), der sowjetische Friedensvertragsentwurf und der Plan für eine Freie Stadt Berlin (23. 1. 1959) und die Kampagne gegen die Bundeswehr (9. 12. 1960) (Deutschlandpolitik der SED). Wegen des „unerträglichen Mißbrauchs des gesamtdeutschen Sportverkehrs und der Sonderbehandlung der West-Berliner Sportler“ verfügte das DSB-Präsidium bei seiner Tagung am 21./22. 9. 1952 in Oberwesel den Abbruch des S.-Verkehrs, [S. 1260]widerrief diesen Beschluß aber wieder am 12. 12. 1952, nachdem Vertreter des DSA und des DSB in Berlin (West) die „Vermeidung jeden Mißbrauchs der olympischen Idee und des Sports zu politischen Zwecken“ vereinbart hatten und insbesondere auch jede Diskriminierung West-Berliner Sportler durch die DDR künftig ausgeschlossen sein sollte. Trotz dieser Vereinbarungen setzte die S.-Führung der DDR den politischen Mißbrauch des gesamtdeutschen S.-Verkehrs fort. Verhandlungen zwischen den beiden deutschen S.-Organisationen am 25. 4. 1957 (Dortmund) und 8. 7. 1959 (Delecke/Möhnesee) endeten erfolglos. Die Anordnung des Sekretariats des DTSB vom 25. 4. 1960, daß „jetzt alle Mitglieder des DTSB an hervorragender Stelle auf ihrer Sportkleidung das Staatswappen unserer Republik“ zu tragen haben, beantwortete der DSB am 15. 10. 1960 mit der Drohung eines erneuten Abbruchs der Beziehungen. Daraufhin erklärte der DTSB am 22. 10. 1960: Im gesamtdeutschen S.-Verkehr werden nur Clubabzeichen getragen. Nach einer weiteren ergebnislosen Aufforderung durch den DSB vom 10. 5. 1961 zur Entpolitisierung des gesamtdeutschen S.-Verkehrs beschlossen der Geschäftsführende Vorstand des DSB und das Präsidium des NOK für Deutschland in einer gemeinsamen Sitzung am 16. 8. 1961 in Düsseldorf aufgrund der seit 1959 anhaltenden Blockade des West-Berliner S. durch die S.-Organisationen der DDR, der Errichtung der Berliner Mauer und weiterer Abschnürungsmaßnahmen die Einstellung der S.-Beziehungen. Seitdem verweigerte auch das Allied Travel Board in Berlin (West) Sportlern aus der DDR grundsätzlich die Visaerteilung für die Mitgliedstaaten der NATO. Daher war die DDR bei vielen internationalen Wettkämpfen im westlichen Ausland nicht vertreten. Im April 1964 wurden diese Reisebeschränkungen weitgehend, 1965 völlig aufgehoben. Die Revision des „Düsseldorfer Beschlusses“ geschah am 30. 10. 1965 in Köln durch den DSB-Hauptausschuß unter Hinweis auf die Madrider Entscheidung des IOC. (In einer Bevölkerungsumfrage des Instituts für angewandte Sozialwissenschaft Bad Godesberg votierten 65 v.H. der Befragten für die Wiederaufnahme des S.-Verkehrs, 31 v.H. enthielten sich einer Meinungsäußerung und 4 v.H. stimmten gegen Ost-West-S.-Beziehungen.) DTSB-Vizepräsident Rudi Reichert teilte dem DSB am 7. 12. 1965 seine Einwilligung zur Wiederaufnahme des deutsch-deutschen S.-Verkehrs mit. Diese Zusage wurde nicht eingelöst. Zwischen dem 19. 10. 1966 und dem 10. 2. 1970 richtete der DSB insgesamt 6 Verhandlungsangebote an den DTSB, ehe am 2. 10. 1970 in Halle (Saale) erstmals seit 1959 wieder ein Treffen zwischen Präsidiumsdelegationen der beiden deutschen S.-Bünde stattfand. Weder hier noch bei einer zweiten Begegnung am 20. 11. 1970 in München konnte jedoch eine Einigung erzielt werden, hauptsächlich wegen der Forderung des DTSB, der DSB solle seinen Zuständigkeitsbereich auf die Bundesrepublik Deutschland beschränken — was die Separierung des Landessportbundes Berlin vom DSB bedeutet hätte. Die Haltung der DDR in dieser Frage belastete auch die nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwischen [S. 1261]der Bundesrepublik Deutschland und der DDR erneut aufgenommenen S.-Gespräche am 14. 3. 1973 in Dresden, 10. 5. 1973 in Frankfurt (Main) und 2. 7. 1973 in Magdeburg. Die dort (völlig erfolglos) unterbrochenen Verhandlungen wurden nach 8 Monaten aufgrund von Bemühungen der Bundesrepublik auf Regierungsebene fortgesetzt. Am 20. 3. 1974 präsentierte DTSB-Präsident Manfred Ewald in Frankfurt (Main) einen Vertragsentwurf, in dem die volle Zugehörigkeit des Landessportbundes Berlin zum DSB anerkannt wurde. Im „Protokoll über die Regelung der Sportbeziehungen zwischen dem DTSB und dem DSB“ lautete der Punkt 2: „Beide Seiten werden ihre politischen Beziehungen entsprechend den Bestimmungen und Gepflogenheiten des Internationalen Olympischen Komitees und der Internationalen Sportorganisationen und, was Berlin (West) betrifft, auch in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Viermächte-Abkommens vom 3. 9. 1971 regeln.“ Eine gemeinsame Technische Kommission aus DSB- und DTSB-Vertretern erörterte in 3 Sitzungen Einzelheiten eines geplanten, jährlich aufzustellenden Wettkampfkalenders. Die formale Beendigung des jahrzehntelangen Spannungszustandes in den deutsch-deutschen S.-Beziehungen erfolgte am 8. 5. 1974. Im Ost-Berliner „Hotel Stadt Berlin“ unterzeichneten der damals amtierende Präsident Hans Gmelin für den DSB und Präsident Manfred Ewald für den DTSB das Protokoll über die S.-Beziehungen, den Jahressportplan 1974 (der jährlich erneuert wird) und ein die sportpolitischen Grundsätze erläuterndes Kommuniqué. Trotz der vertraglichen Vereinbarungen weist die Bilanz der S.-Beziehungen auf fortbestehende grundsätzliche Vorbehalte des DTSB gegen eine wirkliche Normalisierung des deutsch-deutschen S.-Verkehrs hin. Bei den jährlich wiederkehrenden Verhandlungen akzeptierte die DTSB-Führung jeweils nur einen Bruchteil der Wettkampfangebote des Deutschen S.-Bundes; gleichzeitig bestanden die DTSB-Verhandlungskommissionen stets auf die Einbeziehung multilateraler Wettkämpfe des internationalen Veranstaltungskalenders in die deutsch-deutsche Terminliste. DSB-Präsident Willi Weyer sprach vor Abschluß der Vereinbarungen für 1978 von einer „Bilanz des Mangels und des Mißvergnügens“. Noch pessimistischer klang Weyers Kommentar zum zehnjährigen Jubiläum des deutsch-deutschen Sportabkommens am 8. 5. 1984: „Unsere Möglichkeiten sind am Ende.“ Willi Knecht Literaturangaben Kleine Enzyklopädie

Sport (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung und Organisation Im Zuge der juristischen Liquidation des Nationalsozialistischen Reichsbundes für Leibesübungen und seiner Untergliederungen verfügte die Kontrollrats-Direktive Nummer 23 vom 17. 12. 1945 die Auflösung aller Turn- und S.-Vereine in Deutschland. Der zweite Teil dieser Direktive bestimmte die Zulassung „nicht-militärischer Sportorganisationen lokalen…

DDR A-Z 1985

Philatelie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über Auflagenhöhe, Aufdruckwerte und Serienumfang entscheidet jedoch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Hier wird der Verband nur beratend tätig. Ihm gehören rd. 70.000 Mitgl. in 1500 Arbeits- und Betriebsarbeitsgemeinschaften an. Bei der Deutschen Post sind mehr als 500.000 Abonnenten von Sammlerbriefmarken registriert. In den letzten 10 Jahren sind jährlich rd. ein Dutzend Sammlungen aus der DDR in mehr als 20 Ländern gezeigt worden, wo sie zahlreiche begehrte Preise erhielten. Die gesellschaftliche Bedeutung des Philatelistenverbandes der DDR ist auch daraus zu ersehen, daß er jährlich rd. 18.000 Veranstaltungen mit mehr als einer halben Million Besuchern organisiert. Der Handel mit Marken „antidemokratischen“ Charakters ist verboten. Markentausch mit dem Ausland und der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Genehmigung des KB erlaubt. Er darf ausschließlich über eine Tauschkontrollstelle und nur bis zu einem Markenwert von 600 Mark erfolgen. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße gegen das Devisengesetz geahndet. Die Deutsche Post der DDR zieht aus der Ph. jährlich mehr als 12 Mill. Mark an konvertibler Währung, indem sie einzelne Werte von Briefmarkenserien als sog. Sperrwerte oder „gebundene Werte“ in verminderter Auflage herausbringt und nur gegen Sammler-Ausweis abgibt bzw. — größtenteils — im Briefmarkenhandel des westlichen Auslandes absetzt. Wegen dieser Praxis und der Nichtbekanntgabe der Auflagenhöhe, insbesondere der im Westen auftauchenden „Sperrwerte“, wird die Briefmarken-Politik der Deutschen Post von westlichen Philatelistenverbänden als unseriös bezeichnet. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die für das Postgebiet DDR zu große Zahl von Sonderemissionen (1981: 28 mit insgesamt 90 Einzelwerten; Bundesrepublik einschl. Berlin-West 39/58) und die Höhe der Zuschlagswerte, die häufig mehr als die international üblichen 50 v.H. betragen. Zur Briefmarkenpolitik der DDR gehört in ständig wachsendem Umfang der Druck von regulären Umlaufwerten für Befreiungsbewegungen wie der PLO und befreundeter Länder wie der VDR Jemen. Inwieweit dies auf kommerzieller Basis oder im Rahmen [S. 984]der Politik der „antiimperialistischen Solidarität“ als unentgeltliche Hilfeleistungen erfolgt, läßt sich im Einzelfall nicht genau feststellen. Am 1. 3. 1978 ist eine AO über den Handel mit Sammlerbriefmarken, philatelistischem Material und Zubehör ergangen (GBl. I, S. 105), die den Einzel- und Großhandel mit Sammlerbriefmarken regelt. Für den Großhandel ist ausschließlich der VEB Ph. zuständig. Die Sammelwerte des In- und Auslandes (einschl. der Bundesrepublik Deutschland) sind im „Lipsia“-Katalog aufgeführt. Zeitschrift: „sammler-expreß.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983–984 Pflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pionierorganisation „Ernst Thälmann“

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über…

DDR A-Z 1985

Hausgemeinschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung „sozialistischer“ Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen (Nationales Aufbauwerk [NAW]) im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle z.B. durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Führung des Hausbuches; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe bis hin zur Einzelfallhilfe in persönlichen Schwierigkeiten, z.B. bei wirtschaftlichen Problemen oder im Zusammenhang mit der Resozialisierung Straffälliger (Strafvollzug); die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung (Bau- und Wohnungswesen, VI.), dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) oder der Genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 596 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haushaltsausgleich

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den…

DDR A-Z 1985

Staatsverbrechen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) erfolgten eine erneute Ausweitung der Straftatbestände und eine Verschärfung der Strafandrohungen. Gegenwärtig fallen unter St.: 1. Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. 2. Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Nachrichten oder Gegenstände, die geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder ausländische Organisationen sowie deren Helfer“. Die Bezeichnung „imperialistischer Geheimdienst“ ist mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz ebenso weggefallen wie die „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Bestraft wird, wer die geheimzuhaltenden Nachrichten oder Gegenstände sammelt, verrät, ausliefert oder in sonstiger Weise zugänglich macht. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. b) Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (§ 99 StGB). Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten an den unter a) erwähnten Empfängerkreis strafbar, wenn dies zum Nachteil der Interessen der DDR geschieht. Damit ist dieser Straftatbestand — früher „Agententätigkeit“ — uferlos ausgedehnt. Angedroht sind Freiheitsstrafen von 2 bis 12 Jahren. c) Landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB). Hiermit wurde der nur für außerhalb der DDR sich aufhaltende Staatsbürger der DDR geltende „landesverräterische Treubruch“ abgelöst. Nunmehr erstreckt sich die Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe gegen jeden, der zu den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. oben unter a)] „Verbindung aufnimmt, oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der DDR zu schädigen“. Spionagehandlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit (Gerichtsverfassung, VI.). [S. 1303]3. Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit bewaffneten Anschlägen, Geiselnahmen, Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen, Havarien oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z.B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. 4. Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u.a.m., was für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. 5. Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. das mit dem Ziel der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und unter Mißbrauch einer Funktion oder Stellung oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe vorgenommene Durchkreuzen oder Desorganisieren der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft oder der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder der Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen, Verteidigungsmaßnahmen oder Außenwirtschaftsmaßnahmen der DDR. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. 6. Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der Abwerbung zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB (§ 132) geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. o. 2 a)] entscheidend sein. Hier hat es in der Rechtsprechung seit 1979 eine merkwürdige Differenzierung gegeben (Republikflucht). Der äußere Tatbestand wird mit „abwirbt, verschleppt, ausschleust“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern, und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz bedroht jeden zusätzlich mit Strafe, der „in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt“. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit vom 4. 6. 1972 (Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens) bis zum 31. 3. 1984 sind 831 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. 7. Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung der Angriff oder die Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und [S. 1304]Gesellschaftsordnung der DDR durch das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole, das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten, gesehen. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ oder „die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. 8. Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (§ 107 StGB). Dieser Straftatbestand war 1968 als „staatsfeindliche Gruppenbildung“ neu aufgestellt worden, um einem inneren Widerstand mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er wird von demjenigen erfüllt, der „einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziel setzen“. Die verfassungsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Vereinigung von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 3 bis zu 12 Jahren und für denjenigen, der „fördert oder in sonstiger Weise unterstützt“, von 1 bis zu 5 Jahren. 9. Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten richten, die mit der DDR verbündet sind. Bis 1979 hieß es „Staaten des sozialistischen Weltsystems“. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche ➝Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ — § 220 StGB) in den Katalog der St. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1302–1304 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtebau

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das…

DDR A-Z 1985

Parteiwahlen der SED (1985)

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue Vorschläge zu unterbreiten. Als gewählt gilt der Kandidat, für den mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer der Versammlung der Konferenz oder des Parteitages stimmte … Bei den Wahlen wird auf die Erneuerung der leitenden Parteiorgane durch bewährte politisch und fachlich qualifizierte Mitglieder der Partei geachtet. Die Kontinuität der Leitungen ist dabei zu wahren.“ Die auch für die P. geltenden Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und die Instrumente der Kaderpolitik (z.B. Nomenklatur) sichern, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen für die Übernahme von Funktionen vorgesehenen Kandidaten tatsächlich gewählt werden. Da die Bildung von Fraktionen und Gruppierungen (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei verboten ist, konkurrieren bei P. weder Kandidaten noch unterschiedliche politische Programme. Die Wahlen werden gemäß den Direktiven des ZK durchgeführt, in denen u.a. die in den Wahlversammlungen zu behandelnden Themen, die Anzahl der zu wählenden Leitungsmitglieder, die grundsätzlich nach kaderpolitischen Gesichtspunkten zu treffende soziale und funktionale Zusammensetzung (Arbeiter-, Frauen-, Jugendanteil; Vertreter verschiedener Tätigkeitsbereiche) der Leitungen und die Abgrenzung der Organisationsbereiche der Untergliederungen der Partei vorgeschrieben sind. Die Wahl der Parteigruppenorganisatoren und der Leitungen kleinerer Grundorganisationen der SED, die nicht in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert sind, findet jährlich statt. Wahlgremien sind Parteigruppen bzw. Mitgliedervollversammlungen. Größere Grundorganisationen, Ortsparteiorganisatio[S. 974]nen (OPO), die mehrere Grundorganisationen umfassen, sowie alle höheren Leitungsgremien auf Kreis- und Bezirksebene werden zweimal in 5 Jahren auf Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegiertenkonferenzen wählen zugleich die Delegierten ihres Organisationsbereiches für die nächsthöhere Leitungsebene, d.h. die Mitglieder der übergeordneten Delegiertenkonferenz. Delegiertenwahlen zum Parteitag (Parteitag/Parteikonferenz der SED), der seinerseits das Zentralkomitee (ZK) der SED zu bestimmen hat, finden alle 5 Jahre auf den Bezirksdelegiertenkonferenzen statt. Zu Mitgliedern und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Parteitag). Auf dem Parteitag wird außerdem die Zentrale Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) gewählt. Das neue ZK wählt seinerseits im Rahmen des Parteitages den Generalsekretär, das Politbüro des ZK der SED, das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED); es bestätigt ferner die Abteilungsleiter des ZK-Apparates und setzt die Redaktionskollegien der zentralen Parteizeitungen und -zeitschriften ein. Die Bezirks-, Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksleitungen wählen ihre Sekretariate, ihre Kontrollkommissionen und bestätigen ebenfalls die hauptamtlichen Leiter der Abteilungen des SED-Apparates der jeweiligen Ebene. Ferner bedürfen die Redakteure der örtlichen Parteipresse der Bestätigung durch die Leitungen. Die gewählten Funktionäre benötigen außerdem die Bestätigung durch die übergeordneten Leitungen entsprechend der Zuordnung dieser Positionen in der Nomenklatur. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die P. sind nicht nur Sache der SED, sondern dienen der Mobilisierung der Gesamtgesellschaft insbesondere im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs. Sie werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikel führender Funktionäre in der Parteipresse, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie gelten als Höhepunkte im Leben der Partei sowie der Gesamtgesellschaft. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der aktuellen Probleme der Parteipolitik und der Erfüllung und Übererfüllung der Planvorhaben dienen. So standen z.B. die P. 1980/81 im Zeichen der Vorbereitung des X. Parteitages der SED. Im einzelnen sollten nach der Wahldirektive des ZK alle Parteimitglieder auf die politisch-ideologischen Erfordernisse der 80er Jahre vorbereitet, und die besten Bedingungen für die Fortsetzung des seit dem VIII. Parteitag (1971) eingeschlagenen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurses geschaffen werden. Im Mittelpunkt der Propaganda stand der Aufruf, durch ökonomischen Leistungsanstieg die Voraussetzungen für die Sicherung und Verbesserung des erreichten Lebensstandards zu schaffen. Zugleich werden in Vorbereitung und bei Durchführung der P. die bestehenden Probleme und die erzielten Erfolge diskutiert. Dabei berichten die zur Wahl stehenden Kader über ihre bisherige Arbeit. Die bis zur Wahl amtierenden Leitungen erstatten in den Wahlversammlungen Rechenschaftsberichte, in denen der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die Perspektiven der weiteren Entwicklung behandelt werden. Die Diskussion auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen beschränkt sich in aller Regel auf eine affirmative Ergänzung dieser Berichte durch Erfahrungen der Delegierten bzw. Mitglieder. Die Versammlungen werden mit einer Beschlußfassung, in der der Rechenschaftsbericht der scheidenden Leitung bestätigt wird und in dem Selbstverpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden, abgeschlossen. Die jeweils übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die politisch-ideologische und personal-politische Abwicklung der P. entsprechend den Instruktionen und Direktiven des ZK. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen wird regelmäßig über die Parteiinformation an das ZK berichtet. In den P. soll sich die Geschlossenheit der SED augenfällig darstellen. In ihrem Verlauf wird insbesondere auf die Kontinuität der Politik der Partei hingewiesen. Durch personelle Veränderungen bieten sie aber auch der Parteiführung die Gelegenheit, notwendige Anpassungen an gesellschaftlichen Wandel und an neue Aufgaben vorzunehmen. Bei den P. 1984 fanden in ca. 89.000 Parteigruppen in 26.386 APO sowie in 54.778 Grundorganisationen Neuwahlen statt. Hierbei wurden 582.836 Mitglieder in die Parteileitungen gewählt. Danach hat etwa jedes 4. SED-Mitglied Parteifunktionen auf unterer Ebene übernommen. 54 v.H. dieser Funktionäre sind Arbeiter. In den hauptamtlichen Leitungen vor allem auf Kreis- und Bezirksebene finden sich jedoch heute fast ausschließlich Hoch- und Fachschulabsolventen. Wie schon bei den voraufgegangenen P. zeichneten sich auch 1984 die Neuwahlen zu den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen durch ein hohes Maß an personeller Kontinuität aus. Von den 1. Sekretären der 261 Kreisparteileitungen wurden nur 13 erstmals in diese Funktion gewählt. Bei den 1. Sekretären der 16 SED-Bezirksleitungen (einschl. der SED-Gebietsleitung Wismut) gab es keine Veränderungen; lediglich 6 von den 96 Sekretären auf Bezirksebene wurden bei diesen Wahlen ausgewechselt. Die P. dienen wesentlich der nachträglichen Legitimierung der kaderpolitischen Entscheidungen, die die — noch — amtierenden Parteileitungen in der Wahlvorbereitung getroffen haben. Auseinandersetzungen um einzelne vorgeschlagene Kandidaten gibt es in Ausnahmefällen allenfalls in den Grundorganisationen. Insoweit lassen sich die P. auch als ein Prozeß der Selbstrekrutierung der bereits amtierenden, insbesondere der hauptamtlichen SED-Leitungen verstehen, indem diese sich bestätigen lassen bzw. einzelne erprobte Parteimitglie[S. 975]der von Stufe zu Stufe in die eigenen Reihen aufnehmen („kooptieren“). Daneben gibt es immer wieder zwischen den ordentlichen P. Auswechslungen oder Ergänzungen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen, die von der SED selbst als Kooptation bezeichnet werden. Derartige Kooptationen nehmen die jeweiligen Sekretariate nicht selten selbst vor; sie werden auf der nächsten Sitzung der gewählten Kreis- bzw. Bezirksleitung bestätigt. Es kann aber auch die Kreis- bzw. Bezirksleitung den für eine Sekretariatsposition vorgesehenen Kader zuvor als Mitglied kooptieren und anschließend in seine Funktion wählen. Zahlenmäßig haben diese Kooptationen in den 70er Jahren abgenommen. (Ergänzungen und personelle Veränderungen von hauptamtlichen Leitungen durch „Kooptation“ sind außer bei der SED auch bei allen anderen gesellschaftlichen und Massenorganisationen zu beobachten.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 973–975 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/Personalausweis

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue…

DDR A-Z 1985

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1982 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,8 v.H. (218.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 10 v.H. Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten ist fast dreimal höher als im Industriedurchschnitt. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1982 im Jahresdurchschnitt um 5,3 v.H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,6 v.H. (davon Energiebetriebe 4,9 v.H.). II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. Angaben über den Primärenergieverbrauch der DDR wurden erstmals 1982 (Statistisches Taschenbuch der DDR, Berlin [Ost] 1982) veröffentlicht. Sie betreffen die Jahre 1975 bis 1981 und weisen den Verbrauch insgesamt und den fester Brennstoffe, darunter Braunkohle, aus. Die Angaben stimmen für die Jahre 1975 bis 1978 mit den hier verwendeten Schätzwerten überein (Abweichungen unter 1 v.H.). A. Entwicklung und Struktur 1982 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 88 Mill.~t Steinkohleneinheiten [S. 350](SKE) — 1960 waren es 68 Mill.~t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 30 v.H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte (Importe minus Exporte) zugenommen (+ 409 v.H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill.~t SKE, so waren es 1982 bereits 42 Mill.~t SKE. Damit ist die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR beträchtlich gestiegen: 1960 wurden 11 v.H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1982 waren es hingegen 32 v.H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die rd. 60 v.H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland über 40 v.H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen der DDR wies in den Jahren 1960, 1970 und 1980 folgende Struktur auf (Angaben in v.H.): Die drastische Verteuerung der Energieträger hat auch die DDR zu einer Änderung ihrer Energiepolitik bewogen. Nachdem bis 1980 die Energieimporte — vor allem aus der UdSSR — deutlich ausgeweitet wurden, hat jetzt die Energieeinsparung Priorität. Aber auch das Energieangebot muß umstrukturiert werden („Wo Heizöl noch als Brennstoff verwendet wird, gilt es Braunkohle einzusetzen“). Die Erdöl- und Erdgasimporte können vor allem aus Gründen der Handelsbilanz vorläufig nicht mehr erhöht werden; sie gehen z.T. sogar absolut zurück (Erdölimporte aus der UdSSR). Damit erlangen die im Inland verfügbaren Ressourcen wieder eine größere Bedeutung. Ausbaufähig ist hier allerdings nur die Braunkohlenförderung. Diese Strukturveränderungen sind mit beträchtlichen materiellen und energetischen Aufwendungen (geringer energetischer Wirkungsgrad der Braunkohle im Vergleich zu Erdöl und Erdgas) verbunden. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle (Bergbau) bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 45 Mrd.~t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur 18 Mrd.~t wirtschaftlich gewinnbar; davon befinden sich 11 Mrd.~t im Lausitzer und 7 Mrd.~t im Leipziger Revier. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 27 v.H. (1981) das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1982 wurden 276 Mill.~t gefördert (1960: 226 Mill.~t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Angesichts der stagnierenden Importmöglichkeiten soll die Braunkohlenproduktion bis 1990 auf 300 Mill.~t gesteigert werden, was den Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich macht (Ziel für 1985 gemäß Fünfjahrplan 290 Mill.~t, später erhöht auf 295 Mill.~t). Die Energieversorgung der DDR bleibt damit witterungsanfällig. Aufgrund ihres hohen Wassergehaltes (50 bis 60 v.H.) gefriert die im Tagebau geförderte Braunkohle leicht, was in den Wintermonaten häufig zu Versorgungsstörungen geführt hat. Verschlechtern dürften sich auch die Abbaubedingungen (Abraum je Tonne 1970: 3,8 m³; 1990: 5 m³) wie auch die Qualität der Braunkohle. Der Wasser- und Aschegehalt wird steigen und der Heizwert (derzeit etwa 2.100 kcal/kg, das sind 0,3 SKE) sinken. Im Bezirk Halle befinden sich z.B. erhebliche Lagerstätten an Salzkohle, die bisher aufgrund ihrer Eigenschaften weder verbrannt noch chemisch verarbeitet werden konnten. Für ihre Nutzung sollen spezielle Verfahren und Anlagen entwickelt werden. Aufgrund des niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher werden knapp 60 v.H. der Rohbraunkohle (1980: 147 Mill.~t) in fördernahen Kraftwerken und 4 v.H. (9,3 Mill.~t) in Heizwerken verfeuert. 37 v.H. der Rohbraunkohle (96 Mill.~t) werden in Brikettfabriken verarbeitet. Bemerkenswert ist der Anstieg des Rohbraunkohleneinsatzes im Bereich Haushalts- und Kleinverbrauch: Er stieg von 1978 bis 1980 von 1 auf 3 Mill.~t. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill.~t — 1982: 3,9 Mill.~t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel (IDH). Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v.H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1982 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 2 v.H. zurückgegangen (1,4 Mill.~t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill.~t gefördert, das sind 2 Mill.~t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu [S. 351]sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z.B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1982 4,7 Mill.~t Steinkohle und 3,1 Mill.~t Steinkohlenkoks importiert. Hauptlieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf dem Erdölsektor fast zu 100 v.H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt“. 1983 erhielt die DDR gemäß einer Vereinbarung mit der UdSSR nur noch 17,1 Mill.~t Erdöl. Einfuhren aus arabischen Ländern (u.a. Ägypten, Irak, Syrien) sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. In einem Rahmenabkommen vereinbarten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) für den Zeitraum 1980–1985 die Lieferung von jährlich rd. 1 Mill.~t Rohöl in die DDR, die ihrerseits rd. 2 Mill.~t (1983: 2,4 Mill.~t) Mineralölprodukte liefert. Entsprechend einem dreiseitigen Regierungsabkommen von 1975 beteiligt sich die DDR mit Polen und der UdSSR an einer gemeinsamen Organisation für die Erdöl- und Erdgassuche in der Ostsee-„Petrobaltic“. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]; Währung/Währungspolitik, III. A.) hat die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 — und seitdem nur schrittweise — an die gestiegenen Weltmarktpreise angepaßt. 1982 wurden der DDR für die Tonne sowjetischen Erdöls im Durchschnitt 136 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl.) berechnet. Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit etwa 20 v.H. höher. Die Bezahlung der Rohöllieferungen erfolgt allerdings auf Verrechnungsbasis durch Gegenlieferungen von Industrieprodukten aus der DDR. Da die Bewertung dieser Gegenlieferungen in Transfer-Rubel jährlich in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt wird, läßt sich der Nettoeffekt dieses Preisvorteils beim Rohölbezug nicht ermitteln, denn auch die Lieferungen aus der DDR an die Sowjetunion werden zu Preisen abgewickelt, die unter den Weltmarktpreisen liegen. Da in der Vergangenheit die Rohstoffpreise jedoch schneller stiegen als die für die übrigen Produkte, dürfte sich gegenüber den Bedingungen am Weltmarkt per Saldo ein relativer Vorteil für die DDR ergeben. E. Erdgas Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. m³ geschätzt, wovon 10 v.H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. m³ gesteigert worden war, stagnierte sie für längere Zeit. Erst in den letzten Jahren wurde die Förderung wieder erhöht (1983: 11,8 Mrd. m³). Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 kcal/m³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 kcal/m³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1982: 6,4 Mrd. m³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Wie alle europäischen RGW-Länder beteiligte sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze. Die UdSSR zahlt diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen seit 1979 zurück. Eine ähnliche Beteiligung erfolgt auch im Planungszeitraum 1981/85. [S. 352]<F. Sonstige> Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1982 bei etwa 4 v.H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1981 wurde das größte Pumpspeicherwerk der DDR in Markersbach (Erzgebirge) fertiggestellt. Es hat eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 × 175 MW). III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1982 betrug die installierte Kraftwerksleistung im Bereich der Industrie 21.900 MW. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1965: 10.300 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Obwohl 1979 in Boxberg das größte Braunkohlenkraftwerk Europas fertiggestellt wurde (Gesamtkapazität 3.520 MW), wurde das Gesamtziel um 1500 MW unterschritten. Für 1981–1985 ist eine Kapazitätserweiterung um 3.000 MW vorgesehen. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten kann die witterungsanfällige Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies vor allem deshalb, weil die Stromerzeugung zu 82 v.H. (1982) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt, Reserven werden oft nicht in ausreichendem Maße gebildet. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft hat zwar schon einen Anteil von 11 v.H. an der Stromerzeugung erreicht, bis 1985 soll er aber kaum steigen (12–14 v.H.; Atomenergie). Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1982 die Stromproduktion um knapp 6 v.H. jährlich zunahm, wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4,4 v.H. gesteigert. 1982 wurden im Inland 104,1 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen (Produktion plus Einfuhr) verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1982 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 66,9 v.H. (75,6 v.H.), andere Wirtschaftsbereiche 18,4 v.H. (16,2 v.H.), Haushalte 11,8 v.H. (7,0 v.H.). Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Im Zuge der Kombinatsbildung wurden die Kraftwerke organisatorisch umstrukturiert. Zum VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke zählen auch die Pumpspeicherwerke; die Kernkraftwerke in Rheinsberg und in Lubmin gehören zum VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“. Private Haushalte bezahlen in der DDR seit 1946 für 1 kWh 8 Pfennige, die tatsächlichen Produktionskosten werden mit 16 Pfennigen angegeben. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt betrug für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW. In diesem System waren 1980 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 137.000 MW zusammengeschlossen. 1980 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 32 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden. Mit der 1979 erfolgten Inbetriebnahme einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn ist der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert worden. Für die 80er Jahre ist u.a. der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR, Polen und der DDR vorgesehen. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. 1982 dürfte die Verarbeitungskapazität 22 Mill.~t betragen haben. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt konzentriert (27.700 Beschäftigte, rd. ¼ der Chemieproduktion der DDR). Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Schwedt. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- [S. 353]und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1980 etwa 8–10 Mill.~t; 1960 waren es erst 0,4 Mill.~t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie noch vereinzelt in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Künftig soll das stagnierende — vielleicht sogar rückläufige — Ölaufkommen mit steigendem Anteil als Treibstoff und für die chemische Weiterverarbeitung eingesetzt werden. So hat bereits eine Umstellung aller Heiz- und Kraftwerke auf einheimische Brennstoffe begonnen. In den Raffinerien müssen entsprechende Umstrukturierungen in den Produktionsanlagen vorgenommen werden, damit Heizöl zu Kraftstoffen und Kunststoffen weiterverarbeitet werden kann. Diesem Zweck dient der Spalt- und Aromatenkomplex in Schwedt, der 1981 seinen Betrieb aufnahm (Spaltkapazität 1,2 Mill.~t p.a.). 1984 soll eine ähnliche Anlage mit einer Kapazität von 1,6 Mill.~t p.a. Heizölkomponenten fertiggestellt sein. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein 1300 km langes Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt u.a. folgende Trassen: Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,1 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 1,9 t im Jahre 1982 gegenüber. C. Kohleverarbeitung Die Verarbeitung von Braunkohle erfolgt zum Zwecke der energetischen und chemischen (Karbochemie) Weiterverwendung. Ihr kommt angesichts des stagnierenden Kohlewasserstoffeinsatzes in der DDR eine steigende Bedeutung zu. Erste Verarbeitungsstufe ist die Brikettierung; sie ist derzeit noch Voraussetzung für alle weiteren Veredelungsprozesse der Braunkohle. Für die Brikettierung wird die Niederlausitzer Braunkohle bevorzugt (Asche- und Schwefelgehalt niedriger als die der westelbischen Kohle): Künftig sollen jedoch auch Veredelungsverfahren entwickelt werden, bei denen grubenfeuchte oder staubförmige Kohlen eingesetzt werden können. So wird in der DDR eine Anlage erprobt, in der Salzkohle ohne Brikettierung in einer „Flugstaubwolke“ direkt vergast wird. Mit dem Einsatz der Salzkohle aus dem Bezirk Halle soll sichergestellt werden, daß die Synthesegasbereitstellung in den 80er Jahren von 5 auf 7 Mrd. cbm p.a. auf Braunkohlenbasis erhöht werden kann. 1981 betrug die Brikettproduktion knapp 51 Mill.~t (Rohbraunkohleneinsatz knapp 100 Mill.~t). Im Brikettierungsprozeß wird der Wassergehalt von 50 bis 60 v.H. auf 10 bis 12 v.H. reduziert, der Heizwert steigt von 2.100 kcal/kg auf 4.500 kcal/kg. Rd. 75 v.H. der Brikettproduktion werden energetisch genutzt (Industrie, Hausbrand, Verkehr, örtliche Wirtschaft und Export). Die für die zweite Veredelungsstufe — Entgasung, Vergasung, Verflüssigung — genutzten Briketts (1980: ca. 13 Mill.~t) gingen in die Schwelereien (ca. 5,5 Mill.~t), die Braunkohlehochtemperatur-(BHT-)Kokereien (5,0 Mill.~t) und in die Festbett-Druckvergasung bzw. Schwachgasgeneratorenanlage (2,5 Mill.~t); eine direkte Verflüssigung erfolgt noch nicht. Der Bedarf an Veredelungsbriketts soll bis 1985 um 10 v.H. und bis 1990 um 12,5 v.H. gegenüber 1980 steigen. Die Schwelung von Braunkohlenbriketts erfolgt in den Schwelereien Espenhain, Böhlen und Deuben. Schwelprodukte sind: Schwelkoks (er wird in den Winkler-Generatoren zur Synthesegaserzeugung und für Wärmeprozesse eingesetzt), Teer, Mittelöl, Leichtöl, Phenole. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und Schwarze Pumpe (Gaskombinat Schwarze Pumpe [VEB GSP]) Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 kcal/kg. BHT-Koks wird zu 70 v.H. für Heizzwecke verwendet. Künftig soll er jedoch verstärkt in der Chemie (Carbidherstellung) und Metallurgie eingesetzt werden. Die Festbett-Druckvergasung erfolgt im Gaskombinat Schwarze Pumpe und hat nahezu ausschließlich die Stadt- und Synthesegaserzeugung zum Ziel (kein Koksanfall). Die Verflüssigung von Braunkohle befindet sich im Entwicklungsstadium. Bis 1984 sollen verschiedene Verfahren zur kleintechnischen Reife geführt werden; dann soll über deren Großeinsatz entschieden werden. Die Entwicklung der Kohlehydrierung ist deshalb wichtig, weil die Vorräte an schwelwürdiger Kohle (Bitumengehalt 15–20 v.H.) eng begrenzt sind. Bis 1990 sollen 80 v.H. des Produktionszuwachses an Rohbraunkohle für die Kohleveredelung eingesetzt werden. 1980 wurden karbochemische Produkte für die nichtenergetische Nutzung in einem Umfang produziert, die einem Äquivalent von 7 Mill.~t Erdöl entsprachen. Damit lieferte die Kohlechemie 25 v.H. aller organischen Rohstoffe der Chemie und 5 v.H. der Treibstoffproduktion. Bis [S. 354]1990 soll die Produktion auf ein Erdöläquivalent von 11 Mill.~t erhöht werden. Insgesamt wird sich durch die Substitution von Erdölprodukten durch carbochemische Erzeugnisse der Aufwand für Investitionen und laufende Kosten beträchtlich erhöhen. Die Synthesegasproduktion auf Braunkohlenbasis ist etwa doppelt so aufwendig wie die auf der Basis von Erdgas. Bei Treibstoffen liegen die Faktoren im Vergleich zu Erdöl bei 10–12 (Investitionen) bzw. 4–8 (Verarbeitungskosten; Angaben für die Bundesrepublik 1980). D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1982 6,3 Mrd. cbm. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten 7 unterirdischen Speicherkapazitäten (1980 etwa 1 Mrd. cbm) zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1985: 6,8 Mrd. cbm). Die Stadtgasproduktion ist im Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) konzentriert. Vier Betriebe dieses Kombinats — der Stammbetrieb in Schwarze Pumpe sowie die Gaswerke in Magdeburg, Zwickau und Lauchhammer — produzieren 90 v.H. der Stadtgasproduktion der DDR, Schwarze Pumpe allein ⅔. Magdeburg und Zwickau arbeiten auf Steinkohlebasis, während in Schwarze Pumpe Stadtgas in erster Linie durch Kohledruckvergasung und Braunkohleverkokung (BHT-Kokserzeugung) erzeugt wird. Die gesamte Stadtgaserzeugung der DDR verteilt sich aufkommensmäßig wie folgt: Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Parallel dazu bestehen zwei weitere, unabhängige Teilsysteme für eigenes Erdgas und für Importerdgas. Die Gesamtlänge der Hochdruckleitungsnetze beträgt 6.000 km. E. Fernwärme Ende 1981 wurden 1,1 Mill. Wohnungen (20 v.H. des Bestands) mit Fernwärme beheizt. Die Versorgung erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. 1980 gab es in der DDR 116 Heizwerke und 35 Heizkraftwerke. Sie versorgten über ein Fernwärmeleitungsnetz von 2.400 km 530 Wärmeversorgungsgebiete. Große Fernwärmeverbundsysteme bestehen in Berlin (Ost), Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Jena, Neubrandenburg, Gera und Rostock. Anlagen, die auf Heizöl- oder Erdgasbasis betrieben werden, sollen auf Braunkohlenbetrieb umgerüstet werden. Längerfristig soll auch die Kernenergie für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. IV. Energieeinsparung In den 70er Jahren hat die DDR den Zuwachs im Energieverbrauch nahezu ausschließlich durch Importsteigerungen gedeckt. Aus Zahlungsbilanzgründen kann diese Politik in den 80er Jahren nicht fortgesetzt werden. Die Energieeinfuhren mußten z.T. sogar gedrosselt werden. Den Schwerpunkt der Energiepolitik kann daher nicht mehr die Ausweitung des Angebots, sondern die Drosselung der Energienachfrage bilden. So sieht der Fünfjahrplan 1981–1985 vor, mit einem Primärenergiezuwachs von weniger als 1 v.H. eine Steigerung des Nationaleinkommens von jährlich mehr als 5 v.H. zu erreichen. Zur Verminderung des spezifischen Primärenergieverbrauchs ist eine Reihe administrativer Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählt vor allem der 1979 gefaßte „Beschluß des Ministerrats der DDR über rationellen Einsatz von Elektroenergie, Wärme sowie Brenn- und Treibstoffen“. Daneben ist die Neufassung der Energieverordnung vom 30. 10. 1980 zu nennen, die allerdings im wesentlichen [S. 355]nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verordnungen darstellt. Im einzelnen dürften vor allem folgende Maßnahmen Einsparungen zum Ziel haben: - Die Vorgabe des Energieverbrauchs als staatliche Plankennziffer (seit 1979). Bei Überschreitung des Verbrauchs, der seit September 1980 bei nahezu allen zentral geleiteten Betrieben monatlich kontrolliert wird, werden Sanktionen in Höhe des zehnfachen Preises für unzulässig verbrauchte Energieträger erhoben. - Die Bildung von Energieinspektionen. Als Organ der Zentralen Energiekommission des Ministerrats kontrollieren sie die Kombinate, Betriebe und Genossenschaften hinsichtlich der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von Braunkohle. Sie können zur Durchsetzung ihrer Auflagen ein Zwangsgeld von maximal 100.000 Mark androhen. - Verpflichtung zur Nutzung von Anfallenergie. Nach der neuen Energieverordnung vom 30. 10. 1980 ist derjenige zur — ökonomisch gerechtfertigten — Nutzung von Anfallenergie (ungewollt anfallendes Nebenprodukt) verpflichtet, in dessen Bereich sie entsteht. - Jährliche Preiserhöhungen für Elektroenergie, Wärmeenergie und feste Brennstoffe im Bereich der Wirtschaft (seit 1980). - Verminderung der Temperaturnormen für die Raumheizung (seit 1979). - Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn und Binnenschiffahrt. - Zunahme der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken (Plan 1981/85: + 750 km). Zwar bestehen aufgrund des hohen Energieverbrauchs der DDR — mit 7,8 t SKE je Einwohner lag er 1982 um über 30 v.H. über dem der Bundesrepublik Deutschland (5,9 t SKE/Einwohner) — noch erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Einsparungen und Umstrukturierungen (z.B. Substitution von Heizöl durch Braunkohle) erfordern aber umfangreiche Investitionen und eine hohe Flexibilität des Wirtschaftssystems, verbunden mit einem entsprechenden Motivationssystem. Hinzu kommt, daß die ebenfalls geplante, höhere stoffwirtschaftliche Nutzung der Braunkohle ihrerseits wieder sehr energie[S. 357]intensiv ist. Energieknappheit dürfte damit auch längerfristig ein begrenzender Faktor für das Wirtschaftswachstum sein. Jochen Bethkenhagen Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Energiewirtschaft der DDR vor schwierigen Aufgaben. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 5/1981. Berlin: Duncker & Humblot 1981. Brandt, Horst: Bedeutung und Perspektive der Braunkohle in der DDR. In: Energietechnik, Nr. 6/1982. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1982. Gruhn, Werner: Zur Energiepolitik der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 11/1979. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Klose, Erhard, u. Johannes Teubel: Bedeutung der Kohle für die Energie- und Stoffwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Energietechnik, Nr. 10/1981 (Teil 1) und 11/1981 (Teil 2). Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Mitzinger, Wolfgang: Gegenwärtiger Stand und weitere Entwicklung der Energiewirtschaft der DDR. In: Energiewirtschaft, Nr. 5/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Richter, Herbert: Rolle und Bedeutung des Rohstoffs Braunkohle für die Entwicklung der Energiewirtschaft und der chemischen Industrie. Erfahrungen und Perspektiven der Kohleveredelung. In: Chemische Technik, Nr. 2/1980. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1980. Stinglwagner, Wolfgang: Genügend Energie für die Zukunft? Effizienz und Strukturmerkmale des Energieeinsatzes in der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 3/1983. Köln: Wissenschaft und Politik 1983. Weineck, W.: Die Energieverordnung der achtziger Jahre. In: Energieanwendung, Nr. 2/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 349–357 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung

Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und…

DDR A-Z 1985

1985: C, D, E

Caritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Fotothek Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR Deutscher Volkskongreß Deutsches Armeemuseum Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutschlandpolitik der SED Devisen Diakonie Dienstleistungsbetriebe (DLB) Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels DIN (Deutsche Industrie-Norm) Diplomatische Beziehungen Dispatcher Diversion Dogmatismus Dorfklubs Dritter Weg Ehescheidung Eid Eigentum Eingaben Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einkommen Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie Elternhaus und Schule Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW Erbrecht Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Errungenschaften, Sozialistische Erzeugnisgruppen Erzeugnisprinzip Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehung zu bewußter Disziplin Eurokommunismus Exportprämie Exportpreis Exquisit- und Delikatläden

Caritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie…

DDR A-Z 1985

Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1985)

Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde nach einem verlustreichen, teilweise unter ausländischer Beteiligung geführten Bürgerkrieg zur führenden und alleinbestimmenden Macht im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seit dem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie unter sich wiederholenden, schweren wirtschaftlichen Krisen und Hungerkatastrophen) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU, aber auch in die SU emigrierte Mitglieder ausländischer kommunistischer Parteien einschließlich solcher der KPD liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die regierenden kommunistischen Parteien erhielten, im einzelnen niemals definierte, begrenzte eigene Entscheidungsspielräume; aus ihrer völligen Abhängigkeit von der KPdSU wurde in Ansätzen so etwas wie eine „Juniorpartnerschaft“. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow durch L. I. Breschnew als 1. Sekretär (später Generalsekretär) des ZK der KPdSU abgelöst. Nach dessen Tod (10. 11. 1982) wählte das ZK der KPdSU am 12. 11. 1982 J. Andropow zu seinem Generalsekretär und nach dessen Tod (9. 2. 1984) am 13. 2. 1984 K. Tschernenko. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.; 1981: 17,5 Mill.). Formal ist die Partei nach dem sich an dem Staatsaufbau der SU orientierenden Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXVI. Parteitag 1981). Er ist ebenso wie das ZK (319 Mitglieder und 115 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (12 Mitglieder, 7 Kandidaten) und das Sekretariat (9 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung sowie Konkretisierung mit Hilfe des in alle staatlichen Institutionen, Wirtschaftseinheiten, Bildungseinrichtungen usw. hineinreichenden Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“ (Eurokommunismus), anerkannt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735–736 Kommissionsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP)

Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII.…

DDR A-Z 1985

Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

DDR A-Z 1985

Ausbildungsförderung (1985)

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…

DDR A-Z 1985

Meliorationen (1985)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen unterschieden: - Regulierung des Bodenwasserhaushalts (Ent- und Bewässerung bzw. Beregnung) (Wasserwirtschaft), - Verbesserung der Bodenstruktur (melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung), - Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen bzw. Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), - Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, - Relief-M. (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken usw.) und - Neubau von Wirtschaftswegen. Die in der Regel mit hohen Investitionen verbundenen M. ermöglichen eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des agrarpolitischen Ziels der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei, den Selbstversorgungsgrad bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhöhen. Diese meist großflächig durchgeführten Maßnahmen bedingen aufgrund der erforderlichen Mittel die — auch gesellschaftspolitisch erwünschte — Zusammenarbeit (Kooperation) mehrerer Landwirtschaftsbetriebe in M.-Genossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. A. 4.), die wiederum mit den 14 VEB M.-Bau und M.-Kombinaten in M.-Verbänden kooperativ verflochten sind. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für Meliorationen am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben im M.-Wesen ist an der Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und an der Ingenieurschule in Fürstenwalde möglich. 2. Wasserwirtschaftliche M.-Maßnahmen. Unter den angeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Arbeiten absoluten Vorrang, da sie am ehesten in der Lage sind, die Flächenproduktivität (insbesondere in Trockenjahren) zu steigern. — Von der LN der DDR gelten rd. 38 v.H. (rd. 2,4 Mill. ha) als entwässerungsbedürftig und in trockenen Jahren 60 v.H. (3,78 Mill. ha) als bewässerungsbedürftig. Im Planzeitraum 1971–1975 wurden auf rd. 521.500 ha Entwässerungs- und auf 322.700 ha Bewässerungseinrichtungen (davon 160.000 ha Beregnung) gebaut. Auf die Modernisierung bzw. Instandsetzung bestehender Anlagen entfielen davon bei der Entwässerung 25 v.H. und bei der Bewässerung 21 v.H. (Beregnung 16 v.H.). Damit waren 1975 in der DDR rd. 1,28 Mill. ha (20,4 v.H. der LN) mit Entwässerungseinrichtungen und rd. 650.000 ha (10,4 v.H. der LN) mit Bewässerungseinrichtungen ausgestattet, darunter 290.000 ha (4,1 v.H. der LN) mit Beregnungsanlagen. Im Planzeitraum 1976–1980 war ursprünglich vorgesehen, auf weiteren 436.000 ha Ent- und 520.000 ha Bewässerungseinrichtungen (darunter auf 350.000 ha neue Beregnungsanlagen) zu schaffen, um 1980 etwa 27 v.H. der LN entwässern und 18 v.H. der LN bewässern, darunter 10 v.H. der LN beregnen zu können. Erreicht wurde jedoch lediglich eine Ausweitung der Ent- und Bewässerungsflächen um jeweils rd. 260.000 ha (60 v.H., bzw. 55 v.H. des vorgesehenen Umfangs). Bei der Beregnung wurden sogar nur 41 v.H. (130.000 ha) des geplanten Umfangs erreicht. Auch die im Wirtschaftswegebau und beim Neu- und Ausbau von Vorflutern erreichten Leistungen waren geringer als im Planzeitraum 1971–1975. Die Ursachen für das Verfehlen der Zielsetzungen dürften nicht nur in den hohen Kosten für Meliorationsmaßnahmen (bei Beregnung 7.000–15.000 M/ha) zu finden sein. Auch die 1978 einsetzende Umorientierung der Investitionspolitik auf die Modernisierung von Ställen und den Neubau von Siloanlagen, in deren Folge die 160 M.-Genossenschaften und 14 VEB M.-Bau zunehmend Kapazitäten für derartige Maßnahmen bereitstellen mußten, hat dazu beigetragen. Der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) war zu entnehmen, daß die M.-Betriebe im Planzeitraum 1981–1985 stärker als in der zweiten Hälfte der 70er Jahre darauf ausgerichtet werden sollten, zunächst den 1980 vorhandenen Bestand von 1,54 Mill. ha Ent- und 910.000 ha Bewässerungsfläche (dar. 420.000 ha Beregnung) durch Instandhaltung und Modernisierung besser ertragswirksam zu machen. Die beiden Trockenjahre 1982 und 1983 haben jedoch dazu geführt, daß vom Politbüro des ZK der SED 1983 ein Bewässerungsprogramm beschlossen und auf der 7. ZK-Tagung (1983) verkündet wurde. Zielsetzung für 1984 ist nun die Erweiterung der bestehenden Bewässerungsflächen um rd. 169.000 ha (Bauern-Echo, Berlin [Ost], Nr. 8/1984, S. 1). Die Maßnahmen sollen wie bisher durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gefördert werden, die bis zu 1500 M/ha ausmachen (GBl., SDr. Nr. 1111, S. 25). [S. 885]Auf der 8. ZK-Tagung (1984) wurde die Zielsetzung für die Erweiterung der Bewässerungsflächen nochmals erhöht. Nun sollen 1984 die Bewässerungsflächen um 300.000 ha ausgedehnt werden (ND 25. 5. 1984, S. 5). 1983 waren nur 16.200 ha Bewässerungsflächen erschlossen (ND 19. 1. 1984, S. 5) und der Neubau von Beregnungsanlagen „infolge des Einsatzes der Druckrohre für Maßnahmen der Energieträgerumstellung und Überleitung von Gülle“ völlig eingestellt worden (Melioration und Landwirtschaftsbau, Berlin [Ost], Heft 2/83, S. 72). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 883–885 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Messen der Meister von Morgen (MMM)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen…

DDR A-Z 1985

Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1985)

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform 1967 hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Die HfÖ gliedert sich in 5 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Leitung/Informationsverarbeitung/Statistik; sozialistische Betriebswirtschaft) und mehrere Institute (Institut für Wirtschaftsrecht, das einer Sektion gleichgestellt ist; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Außenhandel; Außenhandelsinstitut; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Leichtindustrie; Institut für Fremdsprachen). An der HfÖ werden ca. 4.500 Studenten in 7 Fachrichtungen ausgebildet (politische Ökonomie; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Arbeitsökonomie; mathematische Methoden und Datenverarbeitung in der Wirtschaft; Rechnungsführung und Statistik; Finanzen der Betriebe und Kombinate der Industrie). Forschungsschwerpunkte sind u.a. Leitungsprobleme der DDR-Volkswirtschaft, Planungsfragen, Probleme der Außenwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeschichte. Zu Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Auslandes, u.a. der UdSSR, bestehen 20 Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in der seit 1956 erscheinenden „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen; Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 599 Historikergesellschaft der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Holzindustrie

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für…

DDR A-Z 1985

Rentabilität (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen Teilen einhält und den vorgesehenen Plangewinn erreicht; 3. unabhängig von der Erfüllung aller Planteile des Betriebsplanes einen Gewinn erwirtschaftet. Dementsprechend wurde bis zu Beginn der sogenannten Liberman-Diskussion in der UdSSR und der ab 1963 in der DDR einsetzenden Wirtschaftsreform die R.-Rate im Gegensatz zu der in den westlichen Wirtschaften üblichen, kapitalbezogenen Definition als das Verhältnis von Gewinn zu den Selbstkosten bezeichnet. Die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ Rk = Gewinn / Selbstkosten × 100 wird als Kennziffer für den „Nutzeffekt der aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit“ angesehen. Seit Beginn der Reformdiskussionen und -maßnahmen auf wirtschaftlichem Gebiet in der UdSSR und DDR 1962/63 hat im Zuge der Aufwertung des Gewinns zu einer der wichtigsten Kennziffern des Betriebsplanes und der betrieblichen Leistungen die „fondsbezogene R.-Rate“ (Fonds-R.) Rf = Gewinn / Produktionsfonds × 100 (Produktionsfonds = Brutto-Anlagevermögen + Umlaufvermögen) die „selbstkostenbezogene R.-Rate“ von ihrem ersten Platz als Maßstab der Effizienz der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe verdrängt (Produktionsfondsabgabe). Diese Entwicklung hängt mit den laufenden Bemühungen der sozialistischen Länder zur Entwicklung von Berechnungsverfahren und Lenkungsinstrumenten zusammen, durch die eine bessere ökonomische Verwertung der den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel („Fonds“ als Korrelat zum betriebsnotwendigen Kapital; Rechnungswesen) garantiert werden soll. [S. 1117]Außer der betrieblichen „Fonds-R.“ werden auch die R.-Raten für einzelne Wirtschaftszweige (Zweig-R.) ermittelt, um Vergleiche in einzelnen Branchen während verschiedener Wirtschaftsperioden anstellen zu können. Ebenso wie schon in der für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 geltenden Planungsordnung (Planung) ist auch in der Planungsordnung für den Fünfjahrplan 1981–1985 den Betrieben in einem eigenen Planteil „Planung der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion“ ein kompliziertes Verfahren zur verbesserten Wirtschaftlichkeitsrechnung anhand ausgewählter Kennziffern und Kriterien vorgegeben. Hierbei spielen u.a. R.-Berechnungen eine wichtige Rolle, da die R. nach vorherrschender Meinung „wesentliche Seiten der Effektivität zum Ausdruck bringt“ („Thesen“ auf der 15. Tagung des Wissenschaftlichen Rates für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW, 1975). Die als das generelle Verhältnis von Aufwand und Ertrag bezeichnete Effektivität gilt, unter den allerdings gegenwärtig noch nicht erfüllten Voraussetzungen „einer vollen Funktionsfähigkeit der Wertkategorien, insbesondere des Geldes und der Preise“ (Preissystem und Preispolitik), als wichtiger Gradmesser der Intensivierung und Rationalisierung. Diese einschränkenden Bedingungen gelten gleichermaßen für die primär als betriebliche Leistungsgröße angesehene R., als „ein spezifisch wertmäßiger Ausdruck der Effektivität der gesellschaftlichen Produktion, bei der dem Ergebnis (Gewinn) der Wirtschaftstätigkeit der VVB, Kombinate und Betriebe der einmalige oder laufende Aufwand gegenübergestellt wird“ („Thesen“, 15. Tagung d. wiss. Rates …). In anderen Veröffentlichungen der DDR (z. B. W. Nachtigall, „Betriebswirtschaftliche Formeln und Darstellungen“, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1977) wird der R. „im Kapitalismus“ („Grad der Verwertung des eingesetzten Kapitals“) die R. „im Sozialismus“ gegenübergestellt und definiert als „Ausdruck des gesellschaftlichen Nutzens, der bei der wirtschaftlichen Tätigkeit eingesetzten oder aufgewendeten gesellschaftlichen Arbeit. Die R. wird je nach geforderter Aussage mit unterschiedlichen Rentabilitätsraten gemessen.“ Das bedeutet, daß R. sowohl als fonds- (d.h. quasi-kapital-) als auch als selbstkostenbezogene R.-Rate gemessen werden kann. „Das Rentabilitätsprinzip unterscheidet die nach wirtschaftlicher Rechnungsführung arbeitenden Betriebe von Haushaltsorganisationen“ („Sozialistische Betriebswirtschaft“, 4., wesentlich überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980). Im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung sind R. und Gewinn wesentliche Zielfunktionen sozialistischer Betriebsführung. Die vielfältigen, prinzipiell auf eine nachhaltige „Verbesserung der Verhältnisse von Aufwand und Ergebnis“ gerichteten Reorganisationsmaßnahmen seit Anfang 1982 in diesem Bereich („… zur weiteren Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …“) haben den Zwang zur R. erhöht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1116–1117 Relativismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Renten

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff der R. hat in der Wirtschaftsgeschichte der DDR verschiedene Deutungen erfahren. Bis Mitte der 50er Jahre wurde im Zeichen des wirtschaftlichen Lenkungssystems stalinscher Prägung der Begriff R. in dreifacher Weise gedeutet. Ein Betrieb ist „rentabel“, wenn er: 1. den Betriebsplan in allen seinen Teilen erfüllt, auch wenn das Werk planmäßig mit Verlust arbeitet (Planverlust); 2. den Betriebsplan in allen seinen…

DDR A-Z 1985

Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 380.000 Mann — gegliedert in 20 Divisionen und 1 Luftarmee. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee (NVA) (einschl. Grenztruppen der DDR). Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von hoher operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Sowjetarmee. Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er und Anfang der 80er Jahre im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte. 9 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 380.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, zum großen Teil des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von bis zu 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte. Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v.H. der fliegenden Einheiten sind potentielle Kernwaffenträger. Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1980) Armeegeneral Saizew, Chef des Stabes ist Generalleutnant Swiridow, Chef der Politverwaltung ist Generaloberst Lisitschew. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der sowjetischen Militärhierarchie. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee, polnischen und tschechoslowakischen Verbänden den Hauptteil der sog. „1. Strategischen Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler, vollständig aufgefüllter und ständig einsatzbereiter Verband aufgestellt wurde und der auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag lediglich „Konsultationen“ mit der Regierung der DDR über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. In der Ausbildung, beim Gefechtstraining und bei der Durchführung militärischer Wettbewerbe ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Einheiten der NVA und Truppenteilen der GSSD erheblich verstärkt worden (Motto: „Waffenbrüderschaft mit dem Regiment nebenan“). Die weitgehende Isolation der streng kasernierten sowjetischen Verbände von der deutschen Bevölkerung ist dadurch bisher jedoch nicht wesentlich durchbrochen worden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 587 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und…

DDR A-Z 1985

Aufbaugesetz (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten [S. 99]zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin (Ost). Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1: 1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v.H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist (VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen — EigenheimVO — vom 31. 8. 1978 — GBl. I, S. 425) oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1960. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98–99 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufklärung, Sexuelle

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…

DDR A-Z 1985

Ministerium für Verkehrswesen (MfV) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen festgelegten verkehrspolitischen Ziele, die Intensivierung im Transportwesen, die Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration, die Entwicklung der Transportkapazitäten, die Festlegung von Grundsätzen für die Entwicklung des Werkverkehrs, die Weiterentwicklung des Verkehrswegenetzes, die Schaffung der Voraussetzungen für eine volkswirtschaftlich effiziente und bedarfsorientierte Transportdurchführung, Einflußnahme auf die Entwicklung des Individualverkehrs, die Ausarbeitung und Festlegung der Transporttarife sowie der verkehrsrechtlichen Bestimmungen (Straßenverkehrsrecht), die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen aller im Verkehrswesen Beschäftigten u.a.m. Der Minister für Verkehrswesen (derzeit Otto Arndt — SED) ist zugleich Generaldirektor der dem M. unmittelbar unterstellten Deutschen Reichsbahn (DR), Vorsitzender des Zentralen Transportausschusses (ZTA) (Verkehrswesen, II.) und Generalbevollmächtigter für die Bahnaufsicht. Sein ständiger Vertreter ist der Staatssekretär, der gleichzeitig auch 1. Stellv. des Generaldirektors der DR ist (derzeit Dr. Heinz Schmidt — SED). Daneben gibt es eine Reihe weiterer stellv. Minister (Heinz Gerber, Günter Grohmann — zugleich Leiter der politischen Verwaltung der DR, Dr. Klaus Henkes — zugleich Generaldirektor der staatlichen Luftverkehrsgesellschaft „Interflug“, Günther Knobloch — auch Stellv. des Generaldirektors der DR, Dr. Heinz Rentner, Heinrich Scholz, Dieter Wöstenfeld — alle SED), die die Hauptverwaltungen für einzelne Transportzweige und andere Fachorgane auf Weisungen des Ministers leiten. Der Minister ist gegenüber den für Verkehr zuständigen Mitgliedern der Räte der Bezirke ebenfalls weisungsberechtigt. Dem MfV unmittelbar unterstellt sind u.a.: alle zentral geleiteten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen des Eisenbahnwesens, der Binnen- und Seeschiffahrt, der zivilen Luftfahrt sowie der VEB Deutrans, das VEB Reisebüro der DDR, die Mitropa AG (Hotel- und Gaststättenwesen), das Seefahrtsamt der DDR, das Autobahnaufsichtsamt, die Kraftfahrzeugtechnische Anstalt, die Staatliche Luftfahrtinspektion, das Zentrale Forschungsinstitut des Verkehrswesens (ZFIV) sowie der Medizinische Dienst des Verkehrswesens. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 911 Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Volksbildung

Siehe auch: Ministerium für Verkehrswesen: 1969 1975 1979 Im Auftrage des Ministerrates für die zentrale staatliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens und der ihm unterstellten selbständigen Wirtschaftseinheiten verantwortlich. Hauptaufgaben des MfV: proportionale Entwicklung und rationelle Gestaltung des gesamten Verkehrswesens wie der einzelnen Verkehrszweige entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und Erfordernissen, die Verwirklichung der in den Plänen…

DDR A-Z 1985

Arbeitslosigkeit (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird gemeinhin die Differenz verstanden, die entsteht, wenn die Zahl der Arbeitsuchenden unter den auf dem Arbeitsmarkt gegebenen Bedingungen die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze übersteigt. Nach Art der Verursachung der A. unterteilt man sie in konjunkturelle A. (auch zyklische A. genannt), strukturelle A., Fluktuations-A. (auch als friktionelle A. bezeichnet) und saisonale A. Das Problem verbreiteter offener A. gibt es in der DDR seit Mitte der 50er Jahre nicht mehr. Die Zahl der registrierten Arbeitsuchenden wurde zuletzt für 1958 mit 15.000 bis 20.000 Personen im Jahresdurchschnitt angegeben. Eine konjunkturelle A. ist systembedingt ausgeschlossen. Aber wie in jeder Industriegesellschaft existiert eine struktur- und fluktuationsbedingte A. Der statistische Nachweis darüber fehlt allerdings. Die struk[S. 64]turbedingte A. dürfte bisher relativ bedeutungslos sein. Es mehren sich aber seit ungefähr 2 Jahren Berichte über Arbeitskräfte, die nach Verlust ihres Arbeitsplatzes aus strukturellen Gründen längere Zeit keine neue Beschäftigung finden. Westlichen Schätzungen zufolge sollen davon über die gesamte DDR verteilt immerhin einige tausend Erwerbspersonen betroffen sein. Aufgrund vereinzelter Informationen weiß man, daß zumindest teilweise in solchen Fällen Leistungen aus örtlichen Unterstützungskassen gezahlt werden. Von einer (neuen) generellen Regelung bei A. ist nichts bekannt; den Zweig A. der Sozialversicherung gibt es seit 1978 nicht mehr. Alle diesbezüglichen Verordnungen wurden ersatzlos aufgehoben. Von Strukturwandlungen betroffenen Arbeitnehmern wird jedoch in den meisten Fällen rechtzeitig ein neuer Arbeitsplatz nachgewiesen. Der akute Arbeitskräftemangel in nahezu allen Bereichen bietet den Erwerbstätigen zudem ausreichend Möglichkeit für eine freie Wahl des Arbeitsplatzes. Die mit dem Strukturwandel entstehenden Probleme dürften sich indes in den nächsten Jahren verschärfen, u.a. durch Rationalisierungsmaßnahmen wie etwa den Einsatz der Mikroelektronik im Fertigungsbereich. Eine wesentliche Ausweitung der A. ist dennoch nicht zu erwarten, weil in der DDR noch etliche Sparten personell nur ungenügend versorgt sind bzw. dringend ausgebaut werden müßten, z.B. der Dienstleistungssektor. Umsetzungen dieser Art führen aber stets zu Friktionen, vielfach wird den freigesetzten Arbeitskräften keine ihrer Ausbildung entsprechende Tätigkeit bereitgestellt werden können. Fluktuierende Arbeitnehmer haben sich in der Regel schon vor ihrer Kündigung eine neue Stelle gesichert. Ein Sonderfall ist die saisonale A.: Das Beschäftigungsverhältnis wird zwar nicht gelöst, das Arbeitseinkommen aber auf den Grundlohn reduziert. Vielfach wird in der westlichen Literatur zwischen einer offenen und einer versteckten (verdeckten) A. unterschieden. Bei der versteckten A. treten die betroffenen Personen auf dem Arbeitsmarkt nicht unmittelbar als Nachfrager in Erscheinung. Mit versteckter A. bezeichnet man u.a. Fälle, in denen Arbeitskräfte ihren Arbeitsplatz behalten, obwohl sie vom Arbeitsprozeß her entbehrlich wären. Diese Form der versteckten A. ist insbesondere in sozialistischen Ländern anzutreffen. Als ein Indiz hierfür kann die vergleichsweise niedrige Arbeitsproduktivität jener Volkswirtschaften angesehen werden. In der DDR besteht die kuriose Situation des Nebeneinanders von Arbeitskräftemangel und versteckter A. Die Gründe dafür sind mannigfaltig; zu nennen sind vor allem die Tendenz der Betriebe, Arbeitskräfte zu horten, um Planaufgaben leichter erfüllen zu können; der relativ niedrige Preis für den Faktor Arbeit (Einkommen). — Ab 1984 wird dieser Preis sich durch die Einführung einer Art Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds) in Höhe von 70 v.H. des Lohnfonds allerdings erheblich verteuern (Fonds; Staatshaushalt); der bislang weitgehend fehlende Anreiz zur Kosteneinsparung, zumal bei der administrativen Festsetzung der Preise für Erzeugnisse und Leistungen der Betriebe vielfach von den entstandenen Kosten ausgegangen wird (Möglichkeit der Überwälzung wirtschaftlich ungerechtfertigter Kosten) (Preissystem und Preispolitik). In der DDR-Verfassung ist das Recht auf Arbeit, aber auch die Pflicht zur Arbeit gesetzlich verankert. Das Recht auf Arbeit ist insoweit verwirklicht, als jeder Arbeitswillige — von ganz wenigen vor allem politisch bedingten Ausnahmen abgesehen (z.B. ein Teil der Personen, die einen Ausreiseantrag gestellt haben) — einen Arbeitsplatz findet oder ihm eine Beschäftigung vermittelt werden kann (Amt für Arbeit und Löhne). Allerdings stimmen nicht selten die angebotenen Tätigkeiten nicht mit den beruflichen Wünschen bzw. der fachlichen Qualifikation überein. Die Verpflichtung zur Arbeit wird in der Praxis zumeist nur dann strikt durchgesetzt, wenn nichterwerbstätige Personen (obwohl erwerbsfähig) sozial auffällig werden oder Ansprüche auf öffentliche Leistungen erheben. Arbeitskräfte; Arbeitslosenversicherung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 63–64 Arbeitslosenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsmarkt

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird gemeinhin die Differenz verstanden, die entsteht, wenn die Zahl der Arbeitsuchenden unter den auf dem Arbeitsmarkt gegebenen Bedingungen die Zahl der angebotenen Arbeitsplätze übersteigt. Nach Art der Verursachung der A. unterteilt man sie in konjunkturelle A. (auch zyklische A. genannt), strukturelle A., Fluktuations-A. (auch als friktionelle A. bezeichnet) und saisonale A. Das Problem…

DDR A-Z 1985

Kammer der Technik (KdT) (1985)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt organisiert genutzt werden soll. Mitglied in der KDT können auch technisch-ökonomisch erfahrene Praktiker ohne Hoch- bzw. Fachschulabschluß sein. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins Deutscher Ingenieure und anderer traditioneller wissenschaftlich-technischer Vereinigungen wurde die KDT im Juli 1946 im Rahmen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) gegründet. Sie ist zu einer eigenständigen Massenorganisation der technischen und teilweise auch der ökonomischen Intelligenz geworden (1. Kongreß der KDT: 3. 12. 1955). Aufgabenstellung, Organisationsstruktur und personelle Verzahnungen in den Leitungen verbinden die KDT fest mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und den anderen Massenorganisationen sowie den staatlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Institutionen und betten ihre Tätigkeit in die jeweiligen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen sowie vor allem wissenschaftlich-technischen Zielsetzungen ein. 1. Organisationsstruktur und internationale Zusammenarbeit. Die KDT ist sowohl nach dem Produktionsprinzip als auch nach dem Territorialprinzip gegliedert. Die zentralen Leitungsorgane sind der (ab 1978) alle 5 Jahre tagende Kongreß, das von diesem gewählte Präsidium (1983: 91 Mitglieder), das Büro des Präsidiums (eigentliches politisches Führungsorgan, 1983: 20 Mitglieder) und das Sekretariat (1983: 6 Mitglieder). Ferner besteht auf jeder Ebene des Organisationsaufbaus eine Revisionskommission, die über die Durchführung der zentralen Beschlüsse und eine korrekte Kassenführung sowie Organisationsarbeit wacht. Die größten fachgebundenen Organisationseinheiten bilden 12 Fachverbände (FV): Bauwesen; Chemische Technik; Elektrotechnik; Fahrzeugbau und Verkehr; Holz, Papier, Polygraphie; Land-, Forst- und Nahrungsgütertechnik; Lebensmittelindustrie; Maschinenbau; Nachrichtentechnik; Silikattechnik; Textil, Bekleidung, Leder; Wasser und 6 Wissenschaftlich-technische Gesellschaften (WTG): Gesellschaft für Standardisierung (GfS); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Geodäsie (WTG G.); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Photogrammetrie und Kartographie (WTG Pk.); Montanwissenschaftliche Gesellschaft (MWG); Wissenschaftliche Gesellschaft für Meßtechnik und Automatisierung (WGMA); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft Energiewirtschaft (WTG EW). In Anlehnung an die Industriezweig- und Kombinatsgliederung, aber auch nach technisch-organisatorischen Themenbereichen differenziert sieh die Organisationsstruktur der FV und WTG in Wissenschaftliche Sektionen (WS), Fachausschüsse (FA), Fachunterausschüsse (FUA), Arbeitsgruppen und Aktivs der Kombinate. 1975 hatte z.B. der FV Elektrotechnik auf zentraler Ebene 9 WS, 34 FA und 13 Aktivs. Auf gleicher Organisationsstufe wie die FV und WTG bestehen beim Präsidium der KDT für Querschnittsaufgaben Kommissionen (u.a. Auszeichnungsfragen; Neuerer; Arbeit mit der jungen Intelligenz; Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]; Umweltschutz; Weiterbildung) und zentrale Arbeitsgemeinschaften (AG [Z]: u.a. Materialökonomie; Reinhaltung der Luft; Lärmschutz; Vorbereitung und Durchführung von Investitionen; Grundfondswirtschaft; Marktforschung; Technische Formgestaltung; Arbeitsschutz, Transportrationalisierung; Korrosionsschutz; Augenoptik; Betriebsorganisation und Rechentechnik; Information und Dokumentation). Auch die Kommissionen weisen eine Feingliederung in Arbeitsgruppen usw. auf; sie finden ihre Entsprechung teilweise auf der Kreis-, vor allem aber auf der Bezirks- und Kombinatsebene. Dieses stark ausdifferenzierte, flexible und der Konzeption nach aufeinander bezogene, hierarchisierte Organisationssystem eröffnet zum einen die Möglichkeit, spezielle Probleme im wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Bereich von kleinen Spezialistengruppen bearbeiten zu lassen. Die differenzierte Organisationsstruktur ist aber auch die Voraussetzung für die Beratung staatlicher Stellen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Plan Wissenschaft und Technik), der Intensivierung und Rationalisierung, der Standardisierung, für die Erarbeitung von Materialverbrauchsnormen (Materialwirtschaft) usw. Die verschiedenen zentralen Gremien der KDT erarbeiten ferner wissenschaftlich-technische Informationen und Dokumentationen als Arbeitsgrundlagen für die Kombinate, VEB sowie die eigenen Mitglieder. Zum anderen wird versucht, durch eindeutige Zuordnungen und Unterstellung die einzelnen Beratungsgremien in ein kontrolliertes Organisationsgeflecht einzubinden. Bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre bestanden innerhalb der KDT 2.500 überbetriebliche Arbeitsgremien. Angesichts dieser Organisationsvielfalt nimmt es nicht wunder, daß immer erneut von seiten des Präsidiums eine bessere Koordination und Kooperation gefordert und über Isolierungstendenzen bei einzelnen Gremien und Verbänden geklagt wird. Unterste Organisationseinheiten der KDT sind die Betriebs- und Institutssektionen (BS bzw. IS) in den Betrieben, Verwaltungen und Forschungsinstitutionen. Ferner bestehen KDT-Organisationen an den Akademien, Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Die Grundeinheiten sind auf mittlerer Ebene in Bezirksverbänden der KDT zusammengefaßt und werden von den Bezirksvorständen (BV) angeleitet. Die BV der KDT sind in den seit Herbst 1976 bei den Bezirksleitungen der SED gebildeten Kommissionen Wissenschaft und Technik vertreten und arbeiten eng mit diesen zusammen. Ebenso haben die SED-Kreisleitungen in den letzten Jahren verstärkt Mitglieder der KDT zur Beratung in Fragen der territorialen Rationalisierung und Modernisierung der örtlichen Industrie herangezogen. Die direkte Leitungslinie Präsidium — Bezirksverbände — Betriebssektionen wurde im Ergebnis des 5. Kongresses [S. 704]der KDT (1970) gestärkt, um den mit der Organisationsstruktur der KDT verbundenen Gefahren der Verselbständigung einzelner Organisationseinheiten entgegenzuwirken. Im übrigen gilt auch für die KDT der Demokratische Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip. Präsident der KDT ist seit dem 6. Kongreß der KDT (1974) Prof. Dr.-Ing. Manfred Schubert (SED); Prof. Dr. Horst Peschel, sein Vorgänger, wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dipl.-Ing. Ök. Rolf Werner (SED) ist 1. Sekretär und Vizepräsident der KDT. Für die Mitglieder gibt das Präsidium die Monatszeitschrift „Technische Gemeinschaft“ (TG), für Funktionäre die „Umschau“ heraus. Von den FV und den WTG werden ca. 30 Fachzeitschriften veröffentlicht. Daneben erscheinen verbandsinterne Informationsdienste, Dokumentationen, Lehrmaterialien usw. vorwiegend mit fachspezifischen, wissenschaftlich-technischen Inhalten; diese Materialien werden von der zentralen Bibliothek der KDT gesammelt, die darüber hinaus über einen großen Bestand an Fachzeitschriften, Fachbüchern usw. verfügt. [S. 705]Die KDT verleiht als höchste Auszeichnung die „Ernst-Abbé-Medaille“, ferner an Einzelpersonen die Ehrenspange bzw. an Kollektive die Ehrenplakette (jeweils in 3 Stufen). Für besondere, langjährige Verdienste vergibt die KDT — neben Ehrenmitgliedschaften — den Titel: Oberingenieur. Die Zusammenarbeit der KDT mit den „sozialistischen Ingenieurorganisationen“ der RGW-Staaten hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Die Präsidenten und Generalsekretäre dieser Verbände treffen regelmäßig alle 2 Jahre in der „Ständigen Beratung der wissenschaftlich-technischen Organisationen sozialistischer Länder“ zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung der Verbandspolitik zusammen (beteiligte Länder: UdSSR, ČSSR, DDR, Polen, Rumänien, Ungarn; als Beobachter: Vietnam, Vertreter des RGW-Sekretariats; 1978 Tagung in der DDR). Dieses Gremium verfügt über eine Reihe „Ständiger Kommissionen“, von denen die für „Aus- und Weiterbildung“ von der KDT geleitet wird. Neben gemeinsamen internationalen Tagungen der Gesamtverbände werden Konferenzen einzelner FV, WTG, AG (Z) veranstaltet. Multilaterale Arbeitsvereinbarungen werden durch bilaterale Absprachen, regelmäßigen Erfahrungsaustausch usw. auf allen Ebenen der Organisationsstruktur ergänzt. Die KDT ist seit Gründung Mitglied der auf Empfehlung der UNESCO gebildeten Weltföderation der Ingenieurorganisationen (WFEO); sie bzw. ihre FV bzw. WTG gehören darüber hinaus weiteren 15 internationalen, nichtstaatlichen wissenschaftlich-technischen Fachorganisationen an. Mit der kommunistisch geleiteten französischen CGT-Gewerkschaft: Union Générale des Ingenieurs Cadres et Techniciens besteht seit 1966 eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit. Die WTG, FV, AG (Z) sind (Mit-)Veranstalter internationaler Fachtagungen und -konferenzen in der DDR, an der vielfach Spezialisten bzw. Organisationen aus westlichen Staaten teilnehmen. Sie entsenden aber auch Delegationen zu vergleichbaren Veranstaltungen im westlichen Ausland. 2. Schwerpunkte der KDT-Arbeit. Neben der gesellschaftspolitischen Integration der technisch-ökonomischen Intelligenz besteht die Hauptaufgabe der KDT in der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts: beschleunigte Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion; Entwicklung und Unterstützung von Rationalisierungsvorhaben; Mitarbeit in der Neuererbewegung, insbesondere in den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften; Entwicklung und Einführung neuer Methoden der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Ausarbeitung technischer Standards; Beratung staatlicher Institutionen auf allen Ebenen in wissenschaftlich-technischen Fragen. Beklagt wird in diesem Zusammenhang die organisatorische Schwäche der KDT in den Forschungsinstituten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), aber auch an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Ferner sei es der KDT bisher nicht gelungen, die Ökonomen in zureichender Zahl in die Organisation einzubinden, obwohl technologische, betriebs- und arbeitsorganisatorische Fragen ohne Berücksichtigung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kenntnisse bzw. Erfordernisse nicht zu lösen seien. Eine eigenständige gesellschaftliche Organisation für die ökonomische Intelligenz, wie sie z.B. in Ungarn besteht, wird jedoch bisher ausdrücklich abgelehnt. Die seit 1970 zu beobachtende Konzentration der Arbeit der KDT auf die BS zielt auf die stärkere Einbeziehung der Intelligenz in den Sozialistischen Wettbewerb. Entsprechend der allgemeinen Aufgabenstellung der KDT richten sich die Wettbewerbsaktivitäten vor allem auf den Plan Wissenschaft und Technik (Planung, II. 5.). Zu ihm sollen die BS in der Plandiskussion einen eigenen „gesellschaftlichen Standpunkt“ erarbeiten, der vor den Wirtschaftsleitungen „verteidigt“ wird und dessen konkrete, zusätzliche Leistungsangebote in die Wettbewerbskonzeption des Betriebes bzw. Kombinates oder der wissenschaftlichen Einrichtung Eingang finden. Die einzelnen Mitglieder der KDT werden angehalten, individuelle Wettbewerbsverpflichtungen in Form der persönlichen und „kollektiv-schöpferischen“ Pläne einzugehen. Als spezielle Wettbewerbsform der ingenieur-technischen Intelligenz wird seit 1974 der „schöpferische Paß des Ingenieurs“ (Ingenieurpaß) propagiert. Der Ingenieurpaß — ein schriftliches, von der Betriebsgewerkschaftsleitung, der KDT- und der Werkleitung bestätigtes Dokument — enthält Verpflichtungen zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich Forschung und Entwicklung, zur vorfristigen Einführung neuer Techniken, zur konkreten Förderung und eigenen Teilnahme an der betrieblichen Neuererbewegung, zur eigenen Weiterbildung und zur Unterstützung der Qualifizierung anderer Betriebsangehöriger, zur Beteiligung an der Gesellschaftlichen Tätigkeit und zur sozialistischen Erziehung des eigenen Arbeitskollektivs. — Seit einigen Jahren (jüngste VO in: GBl. I, 1982, Nr. 1) ist das Pflichtenheft in den Mittelpunkt der Aktivitäten der KDT gerückt. In ihm werden rechtsverbindlich die wissenschaftlich-technischen Aufgaben nach Inhalt und Terminstellung für einzelne oder Gruppen festgelegt. Das Pflichtenheft ist verbindliche Grundlage für die Finanzierung und materielle Stimulierung der wissenschaftlich-technischen Arbeiten sowie die Leistungsbewertung der Forschungs- und Entwicklungskollektive. Es gilt als „wichtiges Führungsdokument zur Sicherung hoher schöpferischer Leistungen in Forschung und Technik auf der Grundlage der zentralen volkswirtschaftlichen Vorgaben“ (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 712). — Vielfach werden in dem Bereich Forschung und Entwicklung — analog zu den Jugendobjekten der FDJ — bestimmte Vorhaben als KDT-Objekte ausgewählt und damit in die besondere Verantwortung der BS gestellt. Die 1980 einsetzende Organisationsarbeit mit den KDT-Objekten wurde Anfang 1983 kritisiert: nur 18 v.H. der Objekte seien wirklich auf Spitzenleistungen und lediglich 5 v.H. auf die Steigerung des Exports gerichtet. Insgesamt gab es bis Ende 1982 8.000 derartige Objekte (davon waren 4.050 mit „hohen volkswirtschaftlichen [S. 706]Ergebnissen“ abgeschlossen; 300 Objekte wurden von überbetrieblichen Arbeitsgruppen durchgeführt). Auf dem 8. Kongreß der KDT (18./19. 11. 1983) sollten dann allerdings bereits 10.000 KDT-Objekte „realisiert“ worden sein (darunter 4.800 Vorhaben zum Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik). — Die verschiedenen Wettbewerbsverpflichtungen werden in den Arbeitsplan der BS aufgenommen und sind Gegenstand eines Leistungsvergleiches der verschiedenen BS auf Bezirksebene. Die abrechenbaren Leistungen werden als „Arbeitsergebnisse“ (einschl. der bereits an anderer Stelle erfaßten Zahlen innerhalb der Neuererbewegung) nach Anzahl und Beteiligten ausgewiesen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der KDT ist Aufbau, Organisation und Unterhalt eines ständig an die Plan- und Technikentwicklung anzupassenden, umfassenden Weiterbildungssystems für die technische Intelligenz. Drei Aufgabenstellungen sollen dabei mit unterschiedlichen Methoden gelöst werden: 1. Weiterbildung mit praxisorientiertem, informativem Charakter (Einzelvorträge, Vortragsreihen, Erfahrungsaustausch, Seminare usw.); 2. Wissenschaftliche Veranstaltungen über Grundsatzprobleme (Kongresse, Fachtagungen, Symposien usw.); 3. Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Charakter eines kurzfristigen Spezialstudiums (Lehrgänge, Fernkurse, standardisiertes Selbststudium mit Konsultationen). Zunehmend werden die letztgenannten Weiterbildungskurse mit einem formalen Abschluß beendet (1982: 30.000). Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildungsarbeit sind gegenwärtig die Mikroelektronik, die Industrierobotertechnik, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Energieökonomie einschl. der Heizölsubstitution, aber auch Fragen der Formgestaltung. Die Mitglieder der KDT sind darüber hinaus mit Unterstützung ihrer Organisation zu einem wesentlichen Teil an den Qualifizierungsvorhaben der Betriebe in den Betriebsakademien, aber auch an der Lehrlingsausbildung beteiligt. Über diese Aufgaben wurde am 31. 3. 1982 eine „Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Berufsbildung und dem Präsidium der KDT über Maßnahmen auf dem Gebiet der Berufsbildung in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen“ abgeschlossen (Technische Gemeinschaft, H. 6/1982, S. 5 f.). Im übrigen arbeiten KDT, FDGB und Urania auf dem Gebiet der Weiterbildung eng zusammen. Entsprechend der wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzung hat die KDT bis 1983 in allen Bezirken einen oder mehrere Konsultationspunkte Mikroelektronik (KPM) bzw. Beratungs- und Informationsstellen (BIS) eingerichtet (insgesamt 80). In ihnen beraten zum größten Teil ehrenamtlich tätige Fachleute die Betriebe durch Prozeß- und Problemanalysen beim Einsatz von Mikrorechnern. Ähnliche Einrichtungen sind für Beratungen in Fragen der Energieeinsparung vorgesehen. 3. Zahlen zur KDT-Arbeit. Ende 1982 hatte die KDT 250.255 Mitgl., darunter 32.627 Frauen. 66.556 (davon 7.383 Frauen) hatten einen Hochschul-, 136.273 (darunter 17.827 Frauen) einen Fachschulabschluß. Von der Gesamtmitgliedschaft der KDT waren 208.522 (darunter 25.845 Frauen) unmittelbar in VEB tätig. Zum gleichen Zeitpunkt bestanden 3.372 BS in den Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen mit 221.790 Mitgliedern. 1982 hielten die Bezirksverbände 61.092 (Teilnehmer 1.002.503), die FV und die WTG 10.040 (Teilnehmer 188.973) Weiterbildungsveranstaltungen ab. Danach sind die Zahlen der Weiterbildungsveranstaltungen und der Teilnehmer leicht rückläufig. (Vergleichszahlen: 1977 insges. 68.100 Veranstaltungen mit 1,2 Mill. Teilnehmern.) Diese Veränderungen erklären sich wesentlich aus der Konzentration der Weiterbildungsbemühungen der KDT auf inhaltliche Schwerpunkte anstelle eines zuvor üblich gewesenen, sehr breiten und verhältnismäßig undifferenzierten Vortragsangebotes. Auf dem 8. KDT-Kongreß (18./19. 11. 1983) wurde die Gesamtmitgliedschaft mit 263.000 angegeben. Von den 500 Delegierten waren 60 v.H. Mitglieder der SED. 5 v.H. gehörten anderen Parteien an. Bei den in der Industrie tätigen Angehörigen der technischen Intelligenz soll der Organisationsgrad bei rd. 60 v.H. liegen; rd. 80 v.H. der Mitglieder der KDT arbeiten im produktionsvorbereitenden Bereich; über 30.000 Mitgl. üben ehren- bzw. hauptamtliche Funktionen innerhalb der KDT aus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 703–706 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen…

DDR A-Z 1985

Denkmalschutz (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR und die Kammer der Technik (KDT) herangezogen werden. Zu Denkmalen können gegenständliche Zeugnisse der politischen, kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklung von geschichtlicher, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung erklärt werden. Unterschieden werden Geschichts-, Bau- und Kunstdenkmale nach regionaler, nationaler und internationaler Bedeutung. Etwa 48.000 Denkmale sind erfaßt und klassifiziert, davon 30.000 Bau- und Kunstdenkmale. Eine zentrale Liste registriert rund 400 Denkmale, Bezirks- und Kreisdenkmallisten weitere rund 40.000 Objekte, darunter 22 historische Stadtzentren und mehr als 25 Altstadtbereiche, u.a. in Stralsund, Güstrow und Bautzen, Nationale Mahn- und Gedenkstätten für Opfer des Faschismus, Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur, Museen für Dichter, Musiker und Gelehrte, Gedenkstätten der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung, der Dresdner Zwinger, die Wartburg, die Domkirchen von Naumburg und Halberstadt und zahlreiche Schlösser. Zu den etwa 2.000 verzeichneten technischen Denkmalen gehören Hammerwerke, Gießereien, Anlagen des Bergbaus, Ziegeleien und Schmieden. Wiederhergestellt wurden inzwischen u.a. der Zwinger in Dresden, die Nationalgalerie, das Alte Museum und historische Bauten „Unter den Linden“ in Berlin, das Alte Rathaus und die Börse in Leipzig sowie die Dome von Magdeburg, Naumburg, Halberstadt, Stendal und Brandenburg. Vollständig restauriert wurden u.a. auch das „Tivoli“ in Gotha, Stätte des Gründungskongresses der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands im Mai 1875, „die Gedenkstätte des Potsdamer Abkommens“ im Schloß Cäcilienhof in Potsdam und das Stadtzentrum von Mühlhausen (mit Kornmarkt- und Marienkirche) als Gedenkstätte des Deutschen Bauernkrieges von 1525. Gegenwärtig wird u.a. an dem Wiederaufbau der historischen Bauten am früheren Berliner Gendarmenmarkt und der Wiederherstellung der Dresdner Semper-Oper gearbeitet. Restaurierungsarbeiten an Luthergedenkstätten wurden anläßlich der Martin-Luther-Ehrung 1983 aktiviert. Ferner sind inzwischen mehr als ein Dutzend historische Bauernhäuser unter D. gestellt worden, so z.B. schon 1955 in der Spreewaldgemeinde Lehde die typischen Holzbauten des Dorfkerns. Andererseits sind traditionsreiche Bauwerke wie das Berliner Schloß sowie Stadtschloß und Garnisonskirche in Potsdam abgerissen bzw. dem Verfall preisgegeben worden. Die fachwissenschaftliche Anleitung der staatlichen Organe, der Rechtsträger, Eigentümer und Verfügungsberechtigten obliegt dem Institut für Denkmalpflege. Es untersteht dem Ministerium für Kultur und gliedert sich in 5 Arbeitsstellen (Berlin [Ost], Dresden, Erfurt, Halle, Schwerin). Die Anleitung des Instituts bezieht sich u.a. auf bauliche, gärtnerische und städtebauliche Maßnahmen, Instandsetzungsarbeiten, Untersuchungen, Grabungen, Konservierungen und Restaurierungen. Zur Restaurierung bestehen 5 VEB Denkmalpflege in Berlin (Ost) und den Bezirken Dresden, Erfurt, Halle und Schwerin. In ihnen sind Spezialhandwerker, Projektierungsgruppen und Ateliers für Restaurierung von Werken der bildenden und angewandten Kunst zusammengefaßt. Zur Kennzeichnung aller Denkmale dienen Tafeln, die aus einem emaillierten weißen Quadrat mit heraldischem Symbol aus blauer Farbe sowie der Aufschrift Denkmal bestehen. Das „Gesetz zum Schutze des Kulturgutes der DDR — Kulturschutzgesetz —“ vom 3. 7. 1980 (GBl. I, S. 191) verpflichtet alle Institutionen und Körperschaften, die Kulturgut jeder Art aufbewahren, zu dessen lückenlosem Schutz. Neben Denkmalen gehören dazu technische Gegenstände, Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten, Handschriften, Münzen, Orden und Ehrenzeichen, Exponate aus Kirchen. Beim Ministerium für Kultur besteht seit Ende 1977 ein Rat für Denkmalpflege (Leiter: Werner Rackwitz, SED), beim Kulturbund gibt es 326 Interessengemeinschaften Denkmalpflege mit mehr als 5.000 Mitgliedern. In einer vom Ministerium für Kultur, dem Nationalrat der Nationalen Front und dem Kulturbund initiierten Aktion „Gepflegte Denkmale und ihre Umgebung“ wurden 1983 von Bürgern 620 Denkmale übernommen, um sie mit Unterstützung von Betrieben, Produktionsgenossenschaften, LPG, FDJ oder Parteien instandzusetzen. Davon sind 255 Denkmale der politischen Geschichte, 253 Denkmale des Städtebaus und der Architektur (davon etwa ein Drittel Wohn- und Bauernhäuser), der Rest Denkmale der Landschafts- und Gartengestaltung sowie technische Denkmale oder Denkmale der Produktions- und Verkehrsgeschichte. Generalkonservator ist (1983) Ludwig Deiters (SED). Seit 1969 ist die DDR Mitglied des ICOMOS (Internationaler Rat für Denkmale und Kulturstätten bei der UNESCO). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 269 Demokratischer Zentralismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein am 1. 7. 1976 in Kraft getretenes „Gesetz zur Erhaltung der Denkmale in der Deutschen Demokratischen Republik — Denkmalpflegegesetz —“ (GBl. I, 1975, S. 458) erklärt die Erhaltung, Pflege und Erschließung der Denkmale zur Angelegenheit aller zentralen und örtlichen Staatsorgane. Dabei sollen auch der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Kulturbund der DDR (KB), der Verband Bildender Künstler…

DDR A-Z 1985

Westgeldeinnahmen (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren für Personenkraftfahrzeuge vom 31. 10. 1979 50,0 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen an den Transitwasserstraßen 37,5 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Investitionen zur Verbesserung des Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) 60,3 Mill. DM; - in den Jahren 1983–1985 Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen zur Errichtung von 3 (chemischen) Reinigungsstufen in 3 Klärwerken der DDR mit insges. 68 Mill. DM zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin (West) (1983: 36 Mill., 1984 u. 1985 jeweils 16 Mill. DM); - Berliner Zahlungen für die Abnahme von Bauschutt, die Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen, die Abnahme und Behandlung von Abwässern sowie für die Nutzungskosten der durch Berlin (Ost) führenden U-Bahn (BVG) in Höhe von 100,8 Mill. DM; - Zahlungen für die Benutzung der Mülldeponie Schönberg in der DDR bei Lübeck in Höhe von ca. 10 Mill. DM pro Jahr; - Zahlungen der Bundespost über insges. 314,5 Mill. DM (einschl. einer Vorauszahlung in Höhe von 100 Mill. DM); - teils geschätzte mittelbare Zahlungen für Visa- und Einreisegenehmigungsgebühren ca. 50 Mill. DM; - indirekte W. durch Zinsvorteile aus der Inanspruchnahme des Swing im Innerdeutschen Handel (IDH), die in der Höhe jährlich wechseln. [S. 1482]Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR, der am 13. 10. 1980 zum zweiten Mal erhöht worden ist (Innerdeutsche Beziehungen). Die daraus resultierenden Einnahmen sind schwer zu beziffern, dürften sich jedoch inzwischen auf 300 Mill. DM belaufen. Keine Schätzungen sind über die von der DDR erhobenen Genehmigungsgebühren (Zoll) sowie über eingezogene Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten im Pkw-Straßenverkehr möglich. Weitere Einnahmen erzielt die DDR aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenkäufe über den DDR- GENEX -Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von Intershop und „Intertank“. Die Schätzungen über die Größenordnung gehen auseinander. Seitdem die Bewohner der DDR westliche Zahlungsmittel besitzen und mittels dafür erworbener Wertschecks selbst Einkäufe in den genannten Einrichtungen tätigen können, dürfte der Umsatz erheblich gestiegen sein. Daneben hat die DDR W. aus dem Handel mit anderen westlichen Staaten (die jedoch vollständig zur Finanzierung des Imports benötigt werden), aus der Tätigkeit des DDR-Reisebüros im Zusammenhang mit Touristenreisen in die DDR sowie über den Charterflugverkehr der DDR-Fluggesellschaft „Interflug“. Hinzu kommen indirekte W. aus der Abschöpfungsfreiheit im innerdeutschen Handel durch die Behandlung der DDR als sog. EG-Inland. Angaben über die Höhe der dabei erzielten W. sind jedoch nicht möglich. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die DDR in einigen Bereichen auch Westgeldausgaben hat. So müssen für einen erheblichen Teil der bei „Intershop“ angebotenen Waren beim Einkauf westliche Devisen aufgewandt werden; als Saldenausgleich für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen, Zugdienste usw. hat die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn seit 1974 jährlich rd. 100 Mill. DM zu zahlen; im S-Bahn-Verkehr in Berlin (West) standen bis 1983 (Übernahme der S-Bahn durch den Senat) den verleichsweise geringen Einkünften erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung gegenüber; Besuchsreisende ins westliche Ausland erhalten bei der Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben jedoch relativ gering. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1481–1482 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Westorientierung

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung…

DDR A-Z 1985

Weltraumforschung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werbung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…

DDR A-Z 1985

Freundschaftsverträge (1985)

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1. Verträge über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand. Es handelt sich hierbei um „klassische“ Bündnis- bzw. Beistandsverträge, die an die Stelle von Vorläufern getreten sind, ohne diese formal außer Kraft zu setzen. Sie dienen der Verstärkung von Zusammenhalt und Geschlossenheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ unter Führung der UdSSR. Dazu gehören die Verträge mit (Datum der Unterzeichnung): 1. Sozialistische Republik Rumänien 12. 5. 1972 2. UdSSR 7. 10. 1975 3. Ungarische Volksrepublik 24. 3. 1977 4. Mongolische Volksrepublik 6. 5. 1977 5. Volksrepublik Polen 28. 5. 1977 6. Volksrepublik Bulgarien 14. 9. 1977 7. Tschechoslowakische Sozialistische Republik 3. 10. 1977 Der Vertrag mit der Mongolischen Volksrepublik wurde nur „über Freundschaft und Zusammenarbeit“ geschlossen, kommt aber den übrigen Beistandsverträgen sehr nahe. 2. Verträge über Freundschaft und Zusammenarbeit: Diese Verträge sind dem Inhalt nach Kooperationsverträge und haben keine Vorläufer. Sie dienen in erster Linie dazu, außereuropäische Entwicklungsländer mit sozialistischer Orientierung ihrer Herrschaftseliten auch völkerrechtlich an den sowjetisch geführten Hegemonialverband zu binden. Vertragspartner sind die: 8. Volksrepublik China 25. 12. 1955 (bis zur „Wiederherstellung der Einheit Deutschlands“ oder bis zur Außerkraftsetzung durch beiderseitige Übereinkunft unverändert in Kraft) 9. Sozialistische Republik Vietnam 4. 12. 1977 10. Volksrepublik Angola 19. 2. 1979 11. Volksrepublik Moçambique 24. 2. 1979 12. Sozialistisches Äthiopien 15. 11. 1979 13. Volksdemokratische Republik Jemen 17. 11. 1979 14. Volksrepublik Kampuchea 18. 3. 1980 15. Republik Kuba 31. 5. 1980 16. Demokratische Republik Afghanistan 22. 5. 1982 <LI>17. Volksdemokratische Republik Laos 21. 9. 1982 Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477 Freundschaftsgesellschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frieden

Siehe auch: Freundschaftsvertrag: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kurzbezeichnung für 17 internationale bilaterale Verträge, die die DDR seit 1949 abgeschlossen hat. Diese Vertragspolitik ist in den 70er Jahren zu einem wesentlichen Element der Außenpolitik der DDR gegenüber sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten bzw. einigen Entwicklungsländern mit sozialistischer Orientierung geworden. Zu unterscheiden ist zwischen zwei Typen von Verträgen: 1.…

DDR A-Z 1985

Bauernkongreß der DDR (1985)

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII. Bauernkongreß der DDR im Mai 1982 in Berlin (Ost). Die ersten 5 (November 1947, Berlin [Ost]; März 1949, Berlin [Ost]; Dezember 1951, Leipzig; Februar 1954, Görlitz; März 1957, Güstrow) fanden als Deutscher Bauerntag statt. Träger war die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Seit Abschluß der Kollektivierung (1960) werden sie vom Ministerrat der DDR, dem Zentral[S. 150]komitee (ZK) der SED, der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), der VdgB und dem Nationalrat der Nationalen Front einberufen. Sie tagten zunächst als Deutscher Bauernkongreß (Dezember 1960, Rostock; März 1962, Magdeburg; Februar 1964, Schwerin; Februar 1966, Berlin [Ost]; Juni 1968, Leipzig), dann (Juni 1972, Leipzig; Mai 1982, Berlin [Ost]) als B. der DDR. 1982 fungierte auch die Freie Deutsche Jugend (FDJ) als Mitträger des B. Zwischen dem Beginn (1952) und dem Abschluß der Kollektivierung (1960) organisierte die SED-Führung darüber hinaus 6 Konferenz(en) der Vorsitzenden und Aktivisten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Konferenzen). Sie dienten der inhaltlichen Ausgestaltung der Kollektivierungspolitik, z.B. durch Beschlüsse über die ersten Musterstatuten für die LPG Typ I bis III, und sollten für die Genossenschaftsbildung mobilisieren (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die seither veranstalteten B. stehen in dieser Tradition. Weshalb zwischen 1972 und 1982 auf die Veranstaltung von B. verzichtet wurde, ist nicht bekannt. Zur Beschlußfassung über neue Musterstatuten für die spezialisierten LPG Pflanzen- und Tierproduktion traten 1977 aber 2 Zentrale Konferenzen von Delegierten aus beiden Bereichen zusammen, die einstimmige Voten für die Satzungen und ergänzende Betriebsordnungen abgaben. Während die Delegierten der ersten 5 Bauerntage von Vertreterversammlungen der VdgB bestimmt wurden, werden sie seit 1960 von Kreisbauernkonferenzen gewählt. Diese Gremien benennen seit 1966 zugleich die Mitglieder der (Kreis-)Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN). Entsprechende Gremien bestehen auch auf Bezirksebene. Der erstmals 1966 vom IX. B. gewählte (zentrale) RLN (damals noch Landwirtschaftsrat) übte bis 1972 die Funktionen des (1962 aufgelösten) Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft aus. Nach der Neubildung einer zentralen Landwirtschaftsadministration (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]) 1972 wurden seine Aufgaben auf die eines Beratungsgremiums reduziert. Auf dem XII. B. fanden Neuwahlen zum zentralen RLN nicht mehr statt. Einen Bedeutungsverlust erfuhren offenbar auch die RLN der Bezirke. Auf der Kreisebene wurden sie dagegen reaktiviert — im Zusammenhang mit der Korrektur der strikten Spezialisierungspolitik der 70er Jahre (Agrarpolitik). Seit 1962 wurden wiederholt Entscheidungen der B. als Beschlüsse des Ministerrats im Gesetzblatt der DDR verkündet. Allerdings veröffentlichen die Veranstalter seit 1960 regelmäßig vor Kongreßbeginn Entschließungsentwürfe oder andere Dokumente, die den Tenor der Diskussion und die Entscheidungen präjudizieren. [S. 151]Den Delegierten des XII. B. (Mai 1982) lag der Entwurf des neuen LPG-Gesetzes vor. Er wurde zustimmend diskutiert und einstimmig gebilligt. Vom Ministerrat der Volkskammer zugeleitet, wurde das Gesetz im Juli 1982 verabschiedet. Die eher repräsentativen Kongresse bilden den Abschluß von Mobilisierungskampagnen im Kongreßvorfeld. In diesen versucht die Parteiführung, ihre jeweilige agrarpolitische Konzeption zu vermitteln, gelangt aber auch durch die Aufforderung zur Diskussion aktueller ökonomischer oder organisatorischer Probleme zu zusätzlichen Informationen über die Situation der Landwirtschaft. Zugleich bietet die Zusammensetzung der B. (überwiegend Funktionsträger) Gewähr sowohl für die Durchsetzung seiner Beschlüsse gegenüber der Landbevölkerung wie für ihre Beachtung in den regionalen Leitungsgremien des Staatsapparats und der Landwirtschaftsbetriebe. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149–151 Bauaufsicht, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bausoldaten

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII.…

DDR A-Z 1985

Nationale Geschichtsbetrachtung (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik der SED, VI.). Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die — aus der Sicht der SED — prinzipiellen Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, bürgerlich-demokratische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Arbeiterbewegung) [S. 930]darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland hingegen als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der These von der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte — der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse.“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21) In jüngster Zeit, gerade auch im Zusammenhang mit der Preußen-Diskussion, versuchte die DDR-Führung, ihr starres Traditionsschema aufzulockern, indem sie zwischen historischem „Erbe“ und historischer „Tradition“ unterscheidet. Unter Erbe versteht sie ihr Verhältnis zur „gesamten deutschen Geschichte“, einschließlich der „Leistungen und Fehlleistungen aller Klassen und Schichten“. Diesem Erbe habe man sich zu stellen, es sei „nicht ungeschehen“ zu machen, sondern „im kritischen Sinne zu bewältigen“ (Kulturelles Erbe). Hingegen sind in dieser Sicht Tradition „nur diejenigen historischen Entwicklungslinien, Erscheinungen und Tatsachen, auf denen die DDR beruht, deren Verkörperung sie darstellt, die sie bewahrt und fortführt“. Dazu zählen die Arbeiterbewegung und ihre „revolutionäre Partei“, die „demokratischen, progressiven und humanistischen Erscheinungen, Entwicklungen, Persönlichkeiten und Tatsachen“, aber auch „positive Resultate“ des Wirkens der „herrschenden Ausbeuterklasse“ (Horst Bartel in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/1981, S. 389). Außerdem wird nun für die historische Tradition wieder klar ein gesamtdeutscher Anspruch erhoben. Wenn sich in der DDR eine „sozialistische deutsche Nation“ entwickle, so die neueste Argumentation, heiße dies eine Nation, die ihrem Charakter nach sozialistisch, ihrer ethnischen Herkunft nach deutsch sei und daraus ergebe sich „die unabweisbare Konsequenz, daß sie in ihrem Bewußtsein die gesamte deutsche Geschichte von der Warte des Sozialismus verarbeiten“ müsse. Daraus wird gefolgert: „Unser eindeutiges Bekenntnis zur gesamten deutschen Geschichte hat eine chronologische, territoriale, sozialstrukturelle … Seite … Territorial läßt sich unser Bild von der deutschen Geschichte keineswegs — wie manche bürgerliche Ideologen gerne möchten — nur auf die Gebiete begrenzen, die heute zur DDR gehören“ (Horst Bartel und Walter Schmidt in: Einheit, 2/1984, S. 113). Der Anspruch der DDR, in ihrem Geschichtsbild (im „Erbe“ wie in der „Tradition“) die gesamte deutsche Geschichte aufgenommen zu haben („Unser historischer Boden ist die gesamte deutsche Geschichte“), läßt den politischen Bezug der Historiographie erkennen. Die NG. zeigt, daß die Traditionspflege der Herausbildung eines bestimmten Geschichtsbewußtseins dient. Geschichtsbewußtsein wird in der DDR definiert als „Teil des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins, in dem die Kenntnisse und Erfahrungen über die historische Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Lehren für die Gegenwart ihren Ausdruck finden. G. und das entsprechende Geschichtsbild, die stets Klassencharakter besitzen, entstehen in einem äußerst komplizierten Prozeß… Als entscheidende Faktoren werden hierbei hauptsächlich die jeweils herrschenden politischen und weltanschaulichen Auffassungen sowie allgemeine (Geschichte des Volkes, Landes usw.) und persönliche (Herkunft, Bildung, Erfahrungsschaft usw.) Traditionen vielfältigster Art wirksam. G. und Geschichtsbild enthalten und erzeugen konkret-historische Wertungen, die, nicht zuletzt infolge ihrer außerordentlich starken emotionalen Wirksamkeit, für die ideologisch-politische Haltung und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen von größter Bedeutung sind. Das sozialistische G. beruht auf der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus…“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 287). Die Geschichtswissenschaft erbringt demnach durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR. Die Verbreitung ihrer Ergebnisse dient dazu in der Bevölkerung, besonders in der Jugend, das Verständnis für die Rolle von Geschichte bei der Bewältigung politischer Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung), ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Daraus ergaben sich für die SED verbesserte Möglichkeiten, ihre Auslegung des Historischen Materialismus zu propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ der Entwicklung vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 929–930 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und Gedenkstätten

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen…

DDR A-Z 1985

Demokratischer Zentralismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des politischen Systems, an dessen Spitze die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) steht. Der DZ. wird ideologisch legitimiert durch die Grundannahme des Marxismus-Leninismus, nach der die sozialistische Gesellschaft der planmäßigen und einheitlichen Führung und Leitung durch die Arbeiterklasse und deren Partei bedarf. Einheitlichkeit der Führung bedeutet zugleich, daß eine politische Opposition oder Elemente eines politischen Pluralismus verhindert werden sollen. Das Parteistatut der SED von 1976 widmet dem DZ. einen eigenen Abschnitt. Er bedeutet als Organisationsprinzip der Partei: Leitung der Partei von der Spitze aus, Wahl der leitenden Parteiorgane von unten nach oben — die Wahlgremien oberhalb der Ebene der Grundorganisationen der SED werden nach dem Delegationsprinzip zusammengesetzt —, Rechenschaftspflicht der Leitungen vor den Wahlgremien, Kollektivität der Leitungsarbeit, straffe Partei- und Staatsdisziplin, Unterordnung der Minderheit unter die Mehrheit (Fraktion, Fraktionsbildung), Verbindlichkeit der Beschlüsse der übergeordneten Leitung für die nachgeordneten und damit Sicherung des einheitlichen Handelns der Gesamtpartei. Die jeweils zu wählenden haupt- und ehrenamtlichen Leitungsmitglieder werden von der übergeordneten Leitung vorgeschlagen (Kaderpolitik). Damit reduziert sich die Wahl in der Regel auf die Bestätigung der von oben vorgegebenen Personalvorschläge. Daneben gibt es immer wieder Fälle, in denen einzelne auch ohne vorherige Wahl in Leitungsgremien „kooptiert“ werden. Die ausschlaggebende Rolle, die die bereits in Führungspositionen befindlichen Funktionäre bei der Auswahl neuer, bzw. bei dem weiteren Aufstieg nachgeordneter Leitungsmitglieder spielen, zeigt, daß die Wahlen nur ein legitimierendes Moment in einem umfassenden Prozeß der Kooptation und Selbstrekrutierung der Führungsgruppen darstellen. — „Kollektivität der Leitung“ bedeutet im wesentlichen, daß über getroffene bzw. zu treffende Entscheidungen die jeweiligen Leitungsmitglieder beraten und sich gegenseitig informieren; Kollektivität der Leitung hebt weder die hierarchischen Strukturen im Leitungskollektiv (z.B. 1. Sekretär, Sekretäre, gewählte ehrenamtliche Leitungsmitglieder) auf, noch schränkt sie die Einzelverantwortlichkeit und die Entscheidungskompetenzen der Leitungsmitglieder für ihren jeweiligen Aufgabenbereich ein. Diese für die Partei geltenden Normen sind auch für die anderen Parteien und Massenorganisationen bindend. Die SED nimmt allerdings für sich in Anspruch, diese in besonders vorbildlicher Weise zu verwirklichen. Der Art. 47 Abs. 2 der Verfassung der DDR von 1967/74 legt den DZ. als Organisationsprinzip für den Aufbau und das Funktionieren des Staatsapparates fest: „Die Souveränität des werktätigen Volkes, verwirklicht auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus, ist das tragende Prinzip des Staatsaufbaus.“ Im DZ. wird die Voraussetzung für ein einheitliches und reibungsloses Funktionieren des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens gesehen. Dabei soll die zentrale staatliche Leitung — als grundlegende Bedingung — mit der Initiative der Bürger sowie der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Örtlichen Organe der Staatsmacht in den ihnen jeweils übertragenen Aufgabenbereichen verbunden werden. Der DZ. soll die Herausbildung lokaler Egoismen verhindern. Von seiner konsequenten Anwendung erhofft man sich die Mobilisierung aller menschlichen und materiellen Ressourcen. Die marxistisch-leninistische Staatslehre begreift daher den DZ. nicht nur negativ als „Negation“ der Selbstverwaltung, sondern sieht in ihm positiv den Garanten einer planmäßigen Entwicklung der Gesellschaft. Seine „richtige“ Anwendung soll darüber hinaus Erscheinungsformen des Bürokratismus verhindern. Im Staats- und Wirtschaftsapparat hat der DZ. als Prinzip der Einzelleitung, d.h. in der Alleinverantwortung und -kompetenz des Leiters einer staatlichen oder ökonomischen Organisationseinheit (z.B. Ministerium, Kombinat, VEB), eine besondere Ausgestaltung erfahren (Kollegien der Ministerien). Der DZ. wurde 1905 in die Organisationstheorie und -praxis der Bolschewiki von Lenin mit dem Ziel eingeführt, die autoritären Strukturen der von den Menschewiki beherrschten Parteiführung von der Basis her aufzubrechen und auch unter den Bedingungen der Illegalität eine Verbindung von Führung und Parteibasis bei Aufrechterhaltung der Aktionsfähigkeit der Partei zu gewährleisten. Die nachrevolutionären Entwicklungen, die innerparteilichen Organisationspraktiken und die Übertragung des Prinzips auf den Staat und andere Organisationen leiteten jene Entwicklung des DZ. als Organisations- und Leitungsprinzip ein, in deren Verlauf im Verhältnis von Demokratie und Zentralismus mehr und mehr die zentralistische Komponente überwog. Die seit Anfang der 70er Jahre konfliktreich verlaufende Entwicklung in der DDR zeigt beispielsweise an den Volksvertretungen im System der Sozialistischen ➝Demokratie, daß tendenziell dem demo[S. 269]kratischen Aspekt im DZ. mehr Raum gewährt wird. Grundsätzlich überwiegt jedoch der Aspekt des Zentralismus. Eine ähnliche Entwicklung ist im innerparteilichen Leben der SED zu beobachten. Sie soll eine stärkere Mobilisierung der Mitglieder bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 268–269 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Denkmalschutz

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der DZ. ist das verbindliche Organisations- und Leitungsprinzip der kommunistischen Partei, des sozialistischen Staates und aller sonstigen Organisationen und Parteien, die in der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten. Das Prinzip des DZ. ist nicht nur für alle Organisationen im politischen System der DDR verbindlich, sondern konstituiert als gesamtgesellschaftliches Prinzip eine Hierarchie der Elemente des…

DDR A-Z 1985

Staatsbürgerschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin wie z. B. im Wahlgesetz 1958 den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle [S. 1278]Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Durch VO vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 348) wurde darüber hinaus auch Flüchtlingen sowie ihren Abkömmlingen, die die DDR vor dem 1. 1. 1982 verlassen hatten, die St. mit Wirkung vom 1. 7. 1982 an aberkannt. Wegen des „ungesetzlichen“ Verlassens der DDR sollen diese Personen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen anderer Delikte, z.B. Fahnenflucht (§ 254 StGB-DDR; Staatsverbrechen) oder anderer Straftaten gegen die staatliche Ordnung (Strafrecht, VII.) geht indessen die Strafverfolgung weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfGE 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung noch ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277–1278 Staatsbewußtsein, sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsfunktionär

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…

DDR A-Z 1985

Theologenausbildung (1985)

1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein und gründeten zur Forschung und theologischen Beratung der Kirchenleitungen die Theologische Studienabteilung beim Kirchenbund. Die Freikirchen unterhalten für ihre Prediger ebenfalls eigene Ausbildungsstätten. Da die zum Abitur führende Erweiterte Oberschule (EOS) überzeugten Christen zumeist verschlossen ist (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), gibt es als erste Stufe der evangelischen Pfarrerausbildung sog. Proseminare in Naumburg, Moritzburg und Potsdam, die — ohne staatliche Anerkennung — die Aufgaben kirchlicher Gymnasien erfüllen. Ihre Absolventen können an den kircheneigenen Hochschulen Theologie studieren, die theologischen Sektionen der Universitäten nehmen sie nach einer Sonderreifeprüfung auf. Das Theologiestudium dauert einschließlich des Lernens der alten Sprachen 5 Jahre. Der Vorbereitung auf das Pfarramt dienen 2 weitere Jahre in einem der 6 kirchlichen Predigerseminare (Brandenburg, Eisenach, Gnadau, Leipzig, Schwerin, Wittenberg). Für die nicht-wissenschaftliche Vorbereitung auf den Pfarrdienst als Prediger gibt es Predigerschulen in Berlin und Erfurt. Je etwa die Hälfte der künftigen Pfarrer studiert gegenwärtig an den theologischen Sektionen der Universitäten bzw. an den kirchlichen Hoch- bzw. Predigerschulen (ca. 800 insgesamt). Für andere Berufe (Kirchenmusiker, Gemeindehelfer, Berufe in der Diakonie) gibt es eine größere Zahl weiterer Ausbildungsstätten. Die Kosten des Theologiestudiums an den Universitäten trägt der Staat, der auch die mehr als 50 Professoren und Dozenten beruft und bezahlt. Die Kirchen haben keinen unmittelbaren Einfluß auf die Personalauswahl und den Studienplan. Theologiestudenten erhalten Stipendien nach den für alle geltenden Regeln (Ausbildungsförderung, 4.) und müssen sich am marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium (Universitäten und Hochschulen, V. C.) beteiligen. Trotz der Integration der T. in die sozialistische Universität findet ein interdisziplinärer Dialog nicht statt. Erst in der Vorbereitung auf das Luther-Jubiläum 1983 wurde eine gewisse Kooperation der marxistischen Geschichtswissenschaft mit den Kirchenhistorikern erkennbar. Gesellschaftliche Wirkungen gehen von der ev. Universitätstheologie in der DDR nicht aus, wenn auch viele ihrer Vertreter innerhalb der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU]) tätig sind. Die Frage nach DDR-spezifischen Inhalten der ev. Theologie wurde zeitweise diskutiert, ohne daß es zu Ergebnissen gekommen wäre. Die Mitwirkung von Christen in der DDR-Gesellschaft wird an den Universitäten eher mit konservativen theologischen Argumenten begründet (Luthers Zwei-Reiche-Lehre), jede theologische Begründung des Sozialismus aber vermieden oder abgelehnt. Westliche Denkmodelle wie etwa die „Theologie der Revolution“ werden vorwiegend kritisch behandelt. Auch innerhalb der Kirchen wirkt die Universitätstheologie unmittelbar kaum prägend. Das liegt u.a. an den begrenzten Publikationsmöglichkeiten als Folge der Lizenzierungspraxis des Ministeriums für Kultur (Medienpolitik; Zensur). Die wichtigsten Verlage, die auch theologische Schriften veröffentlichen, sind die Evangelische Verlagsanstalt Berlin (Ost) und der Union Verlag, Berlin (Ost), der der CDU gehört (Verlagswesen). Die für die Gemeinden und Kirchenleitungen relevante theologische Diskussion findet in Ausschüssen der Synoden und in kirchlichen Einrichtungen statt, an denen Theologen aus den Universitäten und den kirchlichen Hochschulen mitwirken. Insbesondere die Theologische Studienabteilung beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR greift aktuelle und nicht selten politisch brisante Themen auf und bezieht dabei die ökumenische Diskussion ein (z.B. Leistung, Gesundheit und Krankheit in der Gesellschaft, Friedensfragen). Die Ergebnisse werden hektographiert innerkirchlich verbreitet. 2. Römisch-katholische Kirche. Die röm.-kath. Kirche verfügte im Unterschied zur evangelischen Kirche auf dem Gebiet der SBZ/DDR weder an den Universitäten noch als kircheneigene Institution über eine theologische Ausbildungsstätte. Anfänglich gingen Kandidaten des kath. Theologiestudiums daher in die Westzonen, aus denen sie nach abgeschlossener Ausbildung in die [S. 1358]SBZ/DDR zurückkehrten. Der auf diese Weise gewonnene Priesternachwuchs reichte jedoch nicht aus, um den Priestermangel zu beheben, der vielmehr weiter anwuchs. Die staatlichen Instanzen verweigerten zudem die notwendigen Interzonenpässe bzw. die Aufenthaltsgenehmigungen für die in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Priester. Dieser Konflikt erreichte 1951/52 seinen Höhepunkt. Die röm.-kath. Kirche hatte sich seit 1946 — angesichts dieser Situation — um die Errichtung einer dauerhaften, auf dem Gebiet der SBZ/DDR gelegenen Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs bemüht. Diese Anstrengungen führten am 5. 6. 1952 zur Gründung des Priesterseminars und zur Errichtung des „Philosophisch-Theologischen Studiums“ in Erfurt. Priesterseminar und „Philosophisch-Theologisches Studium“ mit einer hochschulähnlichen Struktur sind die einzige theologische Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs. Zulassungsbedingung sind der Abschluß der 12klassigen EOS sowie zureichende Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Die Studiendauer beträgt 9 Semester (Studentenzahl 1983: ca. 100). Soweit es an den erforderlichen Sprachkenntnissen fehlt, können diese in Einjahreskursen an einer 1953 gegründeten speziellen kirchlichen Ausbildungsstätte in Schöneiche b. Berlin bzw. an einem kirchlichen Sprachen-Institut in Halle erworben werden. Für Priesteramtskandidaten mit Abschluß der 10klassigen Oberschule und — in der Regel — einer Berufsausbildung besteht seit 1952 das Norbertuswerk in Magdeburg. In einem 3-Jahreskurs werden dort die Voraussetzungen für den Besuch des Priesterseminars in Erfurt erworben (Studentenzahl in Magdeburg: ca. 50, von denen ca. ⅓ letztlich zum Priester geweiht wird). An die T. in Erfurt schließt sich ein 1½jähriger Besuch der Priesterseminare in Neuzelle b. Frankfurt/O. (gegr. 1948; „Bernardinum“) bzw. in Huysburg b. Halberstadt (gegr. 1952) an, in denen auf den seelsorgerlichen Dienst und die Priesterweihe vorbereitet wird. — Diese Priesterseminare dienen ferner der Weiterbildung junger Priester in mehrwöchigen Kursen. Daneben bestehen in Magdeburg ein Seelsorgehelferinnen-Seminar (gegr. 1948) und eine Reihe weiterer Ausbildungsstätten für den kirchlichen und caritativen Dienst (Caritas). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1357–1358 Theater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte

1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein…

DDR A-Z 1985

Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)

Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…

DDR A-Z 1985

Bibliotheken (1985)

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen wissenschaftlichen Fach-B., die B. der Akademien, die Universitäts-, Hoch- und Fachschul-B., die wissenschaftlichen Allgemein-B. der Bezirke, die wissenschaftlichen Fach-B. der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe, 2. die staatlichen allgemeinbildenden B.; dazu gehören: die Stadt- und Bezirks-B., die Kreis-B., die ländlichen Zentral-B., die Gemeinde-B., die Schüler-B., die Heim-, Patienten- und Anstalts-B. Als staatliche Leitungsorgane gibt es beim Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, Abt. Literaturverbreitung und Literaturpropaganda, den Sektor Bibliothekswesen; außerdem besteht dort ein Beirat für Bibliothekswesen, beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen eine Abteilung für wissenschaftliche B., wissenschaftliche Information und Museen, ferner ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die wissenschaftliche Information. Diesem Ministerium ist weiterhin das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B., Berlin (Ost), unterstellt. Es ist die zentrale wissenschaftlich-methodische Einrichtung für alle zum Aufsichtsbereich des Ministeriums gehörenden wissenschaftlichen B. Im Staatshaushalt 1982 waren für die B. insgesamt 148,4 Mill. Mark ausgewiesen. 1. Wissenschaftliche B. 3 zentrale wissenschaftliche Allgemein-B. unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen: Deutsche Staatsbibliothek (früher Preußische Staatsbibliothek) in Berlin (Ost) (3,6 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Friedhilde Krause), Deutsche Bücherei in Leipzig (7,06 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Helmut Rötzsch), Sächsische Landesbibliothek in Dresden (1,2 Mill. Bände. Dir.: Prof. Dr. Burghard Burgemeister), ferner 7 Universitäts-B., 10 B. technischer und ökonomischer Hochschulen, B. der 3 medizinischen Akademien, 9 B. der Ingenieurhochschulen und die Forschungs-B. Gotha. — Aufgrund der Anweisung Nr. 22/69 des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information an den Hochschulen (Verf. u. Mitt. Hoch- und Fachschulwesen, 1969, 8/9, S. 2 ff.) werden die Einrichtungen des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information und Dokumentation einer Hochschule durch die dem Rektor direkt unterstehende Hochschul-B. zusammengefaßt und geleitet. Das Bibliothekswesen der Hochschule wird als eine einheitliche Institution angesehen. — Zu der BVO sind eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (DB) erlassen worden: Die 3. DB betrifft die Aufgabe und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek als zentrale Leiteinrichtung für den Leihverkehr und die Zentralkataloge im Bibliothekssystem der DDR (GBl. II, 1970, S. 570 ff.). Dies führte zur Bildung des „Instituts für Leihverkehr und Zentralkataloge“, einer Abteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Bei der Deutschen Staatsbibliothek gibt es mehrere Zentralkataloge: den Zentralkatalog der DDR mit Nachweis von 2,5 Mill. Buchtiteln und 30.000 Zeitschriftentiteln mit mehreren Besitznachweisen, den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, das Zentralinventar mittelalterlicher Handschriften, das Répertoire International des Sources Musicales, den Zentralkatalog der ausländischen Karten und Atlanten und den Zentralkatalog der Literatur zur Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (bis 1945); bei der Deutschen Bücherei wird die letztgenannte Literatur ab 1945 erfaßt. In den Bezirken bestehen Zentralkataloge bei der Sächsischen Landes-B. Dresden, für Sachsen-Anhalt in Halle, für Thüringen in Jena, für Neubrandenburg, Rostock und Schwerin in Rostock, ferner der Zentralkatalog Leipzig und ein fachlicher Zentralkatalog für Körperkultur und Sport bei der Zentral-B. für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig. Der Internationale Schriftentausch der B. und Informationseinrichtungen sowie der Tausch und die Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen werden durch die 9. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 188 f.) geregelt. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist das Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge. Gesetzliche Grundlage für den Internationalen Leihverkehr der B. ist die 10. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 190 ff.). Eine organisatorische Verbindung zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland besteht praktisch nicht mehr; es wird grundsätzlich das sozialistische von dem bürgerlichen (oder kapitalistischen) Bibliothekswesen abgegrenzt. Allerdings bestehen noch zahlreiche Tauschbeziehungen, und es gibt einen Leihverkehr zwischen B. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bestehenden Bestimmungen. Dabei überragt der Leihverkehr mit B. der Bundesrepublik Deutschland nach statistischen Angaben der DDR immer noch den Leihverkehr mit allen anderen B. (auch mit denen in sozialistischen Ländern) bei weitem, wenngleich er in den letzten Jahren rückläufig war. 1982 wurden nach diesen Angaben etwa 6.750 Bände von B. der DDR an B. in der Bundesrepublik verliehen, während umgekehrt etwa 4.950 Bände von B. der Bundesrepublik an B. in der DDR versandt wurden. Ein wesentlich anderes Verhältnis ergibt sich bei dem Versand von Kopien oder anderen Mikroformen: Hier erhielten B. der DDR 1982 etwa 9.800 Kopien, während aus der DDR etwa 1450 Kopien an B. der Bundesrepublik verschickt wurden. Die Zahlen von Kopien liegen für alle anderen Länder weit niedriger (auch für die sozialistischen Länder), in aller Regel beträchtlich unter 100 Kopien im Jahr 1982, lediglich aus der UdSSR erhielten DDR-B. im Jahr 1982 671 Kopien. Wie von allen B. wird besonders von den wissenschaftli[S. 226]chen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“ und Ausschaltung „antimarxistischer Literatur“ sowie vor allem parteiliche Arbeit der Bibliothekare gefordert. Literatur aus der Bundesrepublik Deutschland und aus dem westlichen Ausland (sog. Kontingentliteratur) wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Die Versorgung mit dieser Literatur ist schwierig und wird als keinesfalls ausreichend angesehen, wobei allerdings ab 1980 eine Erhöhung der Kontingente erfolgte. Die Deutsche Bücherei, Leipzig (1913 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet), versucht, das seit ihrer Gründung in deutscher Sprache erschienene Schrifttum möglichst lückenlos zu erfassen. Die Neuzugänge werden in der „Deutschen Nationalbibliographie“, Reihe A: Neuerscheinungen des Buchhandels (wöchentlich) und in der halbmonatlichen Reihe B: Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels angezeigt: Die monatlich erscheinende Reihe C: Dissertationen und Habilitationsschriften weist die Neuzugänge von Hochschulen beider deutschen Staaten aus. Außerdem werden das Jahresverzeichnis der Hochschulschriften und das Jahresverzeichnis der Verlagsschriften sowie das Deutsche Bücherverzeichnis, eine Fünfjahreskumulation, herausgegeben. Diese Verzeichnisse erscheinen allerdings z. Z. noch mit beträchtlicher Verzögerung; durch die in Entwicklung befindliche elektronische Datenverarbeitung soll sich die Situation verbessern. Die Reihe~C der „Deutschen Nationalbibliographie“ wird bereits seit 1971 mittels elektronischer Datenverarbeitung hergestellt. Die meisten wissenschaftlichen B. leiden unter erheblicher Raumnot; seit über 50 Jahren ist auf dem Gebiet der heutigen DDR nur ein großer Bibliotheksneubau (B. der Bergakademie Freiberg, 1980) fertiggestellt worden. Die Deutsche Bücherei erhielt 1962 einen Erweiterungsbau und 1980 einen Magazinturm mit Stellflächen für 5 Mill. Bände. 2. Zentrale Fach-B. (ZB). Für die Zentralen Fach-B. gilt die 7. DB zur BVO (GBl. II, 1972, S. 26 ff.). An ZB gibt es z. Z. die ZB der deutschen Klassik in Weimar, die ZB für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig, die Landwirtschaftliche ZB in Berlin (Ost), die Pädagogische ZB in Berlin (Ost), die ZB des Verkehrswesens in Berlin (Ost), die Militär-B. der DDR in Dresden und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Überraschenderweise gibt es bis heute in der DDR keine ZB für Technik; die Deutsche Staatsbibliothek hat zwar für die in Berlin (Ost) ansässige Industrie gewisse Aufgaben übernommen, jedoch gilt als die größte technische B. die Universitäts-B. der Technischen Universität Dresden. 3. Wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B. Die BVO sieht vor, daß in jedem Bezirk eine wissenschaftliche Allgemein-B. vorhanden sein soll. Soweit diese Aufgabe nicht von einer Universitäts- oder Hochschul-B. wahrgenommen wird, sind hierfür bisher bestehende Stadt- oder Landes-B. ausgebaut worden. Dies gilt z.B. für die Bezirke Erfurt, Gera, Potsdam, Schwerin und Suhl, wo es bereits B. mit der Bezeichnung „Wissenschaftliche Allgemein-B.“ gibt. 4. Staatliche Allgemein-B. Die Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemein-B. sind in der 5. DB zur BVO niedergelegt (GBl. II. 1971, S. 209 ff.). 1982 wurden 7.126 hauptberuflich geleitete B. einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen gezählt. Nebenberuflich geleitet gab es 6.221 B. Der Gesamtbestand betrug 39,7 Mill. Bände mit einer Ausleihzahl von 81,5 Mill. Dies sind etwa 2,2 Bände pro Einwohner und eine Entleihung von 5,5 Bänden im Jahr pro Einwohner. Die 1. DB zur BVO enthält das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II. S. 565 ff.). Das Institut (Dir.: Prof. Dr. Gotthard Rückl) ist eine Einrichtung des Ministeriums für Kultur für Grundfragen der Entwicklung des B.-Systems der DDR und des Netzes der staatlichen Allgemein-B. sowie für die Koordinierung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im B.-System. Es ist 1950 gegründet worden und befindet sich in Berlin (Ost). Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die Allgemein-B. der politisch-ideologischen Beeinflussung. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein) werden sie zwar stark gefördert, jedoch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig begrenzten Auswahl angeboten; die B. machen zahlreiche und keineswegs immer erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik; Verlagswesen. 5. Gewerkschafts-B. Obwohl die Gewerkschafts-B. vom Geltungsbereich der BVO nicht ausdrücklich erfaßt sind, sind diese B. durch den Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB (Kulturarbeit des FDGB) vom 4. 5. 1973 und durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand des FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen B. und der Gewerkschafts-B. vom 1. 6. 1969 in den Aufgabenbereich des B.-Systems bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR integriert. Die 1.–5. DB zur BVO sind daher auch im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen worden. Unter Gewerkschafts-B. werden Zentren des Lesens, der Bildung und der Literaturpropaganda im Betrieb verstanden. 1982 gab es 3.169 (einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen) hauptberuflich geleitete und in 1174 Betrieben ehren- oder nebenamtlich geleitete Einrichtungen der Gewerkschafts-B. Die Benutzerzahlen lagen 1982 bei etwas unter 1 Mill., bei einem Buchbestand von über 9,28 Mill. Bänden mit 13,9 Mill. Ausleihungen. 6. Bibliotheksverband. Der 1964 als Deutscher Bibliotheksverband gegründete Bibliotheksverband der DDR [S. 227](Umbenennung 1972) ist die Fachorganisation des Bibliothekswesens der DDR (Präsident: Prof. Dr. Gotthard Rückl, Direktor des Zentralinstituts für Bibliothekswesen). Er vereinigt B., zentrale Institutionen des Buch- und Informationswesens sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Mitglieder können alle hauptberuflich geleiteten B. usw. werden. Er trägt sich im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge. Am 31. 12. 1983 zählte er 1835 Mitglieder: 18 wissenschaftliche Allgemein-B., 720 Fach-B., 620 staatliche Allgemein-B., 395 Gewerkschafts-B., 62 Einrichtungen der Information und Dokumentation und 20 weitere B.-Institutionen. Über den B.-Verband ist die DDR auch in internationalen Organisationen des B.-Wesens, wie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) vertreten. Andere internationale Vereinigungen, denen B. der DDR als Mitglieder angehören, sind die Internationale Vereinigung der Musikbibliotheken und die International Association of Technological University Libraries (IATUL). 7. Ausbildung. Die Ausbildung von Bibliothekaren ist in den letzten Jahren neu geregelt worden. Für die Ausbildung von Bibliotheksfacharbeitern (Lehrberuf) mit den Spezialisierungsrichtungen Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. und Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. erfolgt die berufstheoretische Ausbildung an der Betriebsschule für B.-Facharbeiter in Sondershausen (Ausbildungsdauer 2 Jahre). Bibliothekare mit Fachschulqualifikation bilden die mittlere Berufsgruppe im B.-Wesen, deren Ausbildung im Rahmen der Grundstudienrichtung B.-Wesen an bibliothekarischen Fachschulen im Direkt- und Fernstudium erfolgt. Analog zu den B.-Facharbeitern gibt es zwei Fachrichtungen. Für die Richtung Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. erfolgt die Ausbildung an der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig; für die Richtung Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. kann die Ausbildung an der gleichen Fachschule in Leipzig (Direkt- und Fernstudium) oder auch (nur Direktstudium) an der Fachschule für wissenschaftl. B.-Wesen und wissenschaftl. Information in Berlin (Ost) erfolgen (Ausbildungsdauer im Direktstudium 3 Jahre). Voraussetzung für die Ausbildung als Diplombibliothekar ist die Hochschulreife. Die Ausbildung (Dauer 4 Jahre im Direktstudium und 4½ Jahre im Fernstudium) erfolgt am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftliche Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Eine zweigspezifische Differenzierung gibt es für Diplombibliothekare nicht. Das Studium kann nach weiteren 3 Jahren (nach dem 3. Studienjahr) mit der Promotion~A mit dem akademischen Grad eines Doktors der Philosophie für das Fach B.-Wissenschaft abgeschlossen werden. Die Ausbildung zum Fachbibliothekar (frühere Berufsbezeichnung Wissenschaftl. Bibliothekar) erfolgt in Form eines 2jährigen postgradualen Studiums der B.-Wissenschaft auf Fernstudienbasis am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftl. Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Voraussetzung ist der Hoch- bzw. Fachschulabschluß in einer math.-naturw., agrarwissenschaftl., medizinischen, gesellschaftswissenschaftl. oder künstlerischen Fachrichtung sowie der Nachweis erfolgreicher Tätigkeit in einer B. Bei vorhandenem Hochschulabschluß besteht Promotionsrecht auch auf dem Gebiet der B.-Wissenschaft. Es kann in Form der wissenschaftl. Aspirantur die Promotion~A erlangt werden. — Für alle Berufsgruppen bestehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. beim Weiterbildungszentrum in Gotha. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 225–227 Bezirkswirtschaftsrat (BWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende Kunst

Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche…

DDR A-Z 1985

Funktionalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. In der DDR wird der F. einerseits als Fortschritt gegenüber der historisierenden Architektur angesehen, besonders was das Bemühen um die Anwendung neuer Bautechnologien, Baumaterialien und industriemäßiger Produktionsweisen anbetrifft. Kritisiert wird der F. wegen seiner Tendenz zum Technizismus und zur Reduzierung der gestalterischen Mittel auf bloße Nützlichkeit (Utilitarismus). Die Funktion eines Gebäudes werde überbetont, hierdurch die Form vom Gebrauchsprozeß getrennt bzw. der Gebrauchswert von der gesellschaftlichen Lebensweise der Menschen. Die Architektur der DDR bemüht sich um einen F., der davon ausgeht, daß die Funktion der primäre Aspekt bei der Gestaltung sein muß, der neue Techniken und Materialien möglichst rationell einsetzt, der jedoch darüber hinaus die Funktion in einem umfassenderen (gesellschaftlichen) Sinn realisieren will: nicht mehr nur in der Organisation eines Bauwerkes auf seinen (Selbst-) Zweck hin. sondern in der Integration des Zwecks in das Leben der Gesellschaft. Die Einschätzung des F. war in der DDR einem Wandel unterworfen und ist auch heute nicht einheitlich. Die anfangs nahezu ausschließlich negative Bewertung des F. (unhistorisch, kosmopolitisch, mechanistisch, inhuman) hat sich im Verlauf der Zeit modifiziert. Während Walter Ulbricht 1951 in seiner programmatischen Rede zur Eröffnung der Bauakademie der DDR vom F. als der „Negierung der Kunst im Bauwesen überhaupt“ sprach, ist heute der Bauhausstil rehabilitiert. Das Bauhaus in Dessau wurde 1976 rekonstruiert und ist seitdem der Öffentlichkeit anläßlich von Ausstellungen zugänglich. Die Neubesinnung der DDR-Architekten um die Mitte der 60er Jahre war vom F. geprägt, wenngleich ständig vor einer Verabsolutierung funktionellen Bauens gewarnt wird. Dies erweist sich nicht zuletzt deshalb als notwendig, weil durch die Typenprojektierung des industriellen Bauens in der DDR der F. der Architekten nicht selten in Monotonie abgleitet. Als Gegenbewegung hierzu gibt es in der Architekturpraxis der DDR immer wieder Beispiele für nicht-funktionales Bauen vom Zuckerbäcker-Stil bis zur Zeichen-Architektur (Städtebau). Die in den westlichen Ländern gegenwärtig unter dem Stichwort „Postmoderne“ geführte Diskussion über die Abkehr vom anspruchslosen Zweckbau wird in der DDR nur zögernd aufgegriffen. Dabei wird der Postmodernismus zwar als eklektizistische Stilsuche und Generalangriff auf die Moderne (sprich F.) theoretisch abgelehnt. Gleichzeitig ist in der Praxis das Bemühen jedoch unverkennbar, gegen die Eintönigkeit des modernen Bauens „historische Werte“ neu zu beleben. Dies hat z.B. im Zusammenhang mit den Rekonstruktionsvorhaben Platz der Akademie und Nicolai-Kirche in Berlin zu dem Vorwurf des Neo-Historismus in der DDR-Architektur geführt. Der Kern der Kritik besagt, durch das nichtfunktionale Anknüpfen an historische Formen werde ein memorialer Bezug zu einer vergangenen und überlebten Wertewelt hergestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionär

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. …

DDR A-Z 1985

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und Ungarn. Albanien ist dem Rat einen Monat später beigetreten, im September 1950 folgte die DDR als Vollmitglied. 1962 hat der RGW mit dem Beitritt der Mongolei seinen auf Europa bezogenen Regionalcharakter verloren. Im gleichen Jahr verzichtete Albanien aus politischen Gründen (Auseinandersetzungen zwischen der Sowjetunion und der VR China) auf die aktive Mitgliedschaft, blieb aber de jure Mitglied des Rates. Im Juli 1972 wurde Kuba als Vollmitglied aufgenommen — die ökonomischen Auswirkungen der Erweiterung der Gemeinschaft auf die westliche Hemisphäre sind jedoch, ebenso wie im Falle der Mongolei, relativ gering. Dies trifft auch auf die jüngste Vergrößerung des RGW zu: Durch Beschluß der 32. Ratstagung (Juni 1978 in Bukarest) wurde Vietnam als 10. Mitglied aufgenommen — ein Schritt, der vor allem politisch motiviert gewesen sein dürfte. Die übrigen sozialistischen Länder (VR Korea, Jugoslawien und — bis 1966 — die VR China) nehmen seit Mitte der 50er Jahre an Beratungen der Ratsorgane teil. Jugoslawien erhielt 1964 den Status eines teilassoziierten Mitglieds und ist an bestimmten Aktivitäten der Gemeinschaft („von gemeinsamem Interesse“) beteiligt. Die Gründung des RGW war überwiegend politisch motiviert (Gegenstück zum Marshall-Plan). Den beteiligten Regierungen fehlte seinerzeit der Wille zu gemeinschaftlichem, ökonomischem Handeln. Erst nach und nach kam es zu einer Belebung der Tätigkeiten des RGW. Ende 1959 wurde die erste Satzung der Gemeinschaft angenommen, die seither zweimal (1962 und 1974) korrigiert wurde und in dieser Fassung Ziele, Prinzipien, Funktionen und Vollmachten der Organisation definiert. 1962 scheiterte der Versuch von Chruschtschow, im RGW eine überstaatliche Wirtschaftsplanung einzuführen, am offenen Widerstand Rumäniens. Statt dessen wird in den „Grundprinzipien der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ — im selben Jahr einstimmig angenommen — die Koordinierung der staatlichen Wirtschaftspläne zur Hauptmethode der Zusammenarbeit erklärt. Das Jahr 1969 markiert den Beginn einer neuen Entwicklungsetappe. Seither wird im RGW-Raum eine Debatte über die sozialistische ökonomische Integration geführt; dieser Begriff ist in einem offiziellen RGW-Dokument erstmals Mitte 1970 erwähnt worden. Bisheriger Höhepunkt dieser Integrations-Diskussion ist das „Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW“ (im folgenden „Komplexprogramm“), das im Juli 1971 von den Mitgliedsstaaten einstimmig angenommen wurde. Es sieht für den RGW eine Übergangsperiode von 15 bis 20 Jahren vor, in der die Zusammenarbeit der osteuropäischen Volkswirtschaften mit dem Ziel der Integration gestärkt und vertieft werden soll. [S. 1074]Das seit der Annahme des Komplexprogramms am stärksten ins Auge fallende Moment in der Entwicklung des RGW sind die Ansätze zu einer Gemeinschaftspolitik gegenüber Drittländern. Im Mai 1973 hat der RGW mit Finnland zum ersten Mal ein Abkommen mit einem nicht-sozialistischen Drittland abgeschlossen. Diese Vereinbarung enthält allerdings noch keine konkreten Bestimmungen über Bereiche, Formen und Umfang der angestrebten Kooperation. Vielmehr wurde eine Gemischte Kommission eingesetzt, deren Aufgabe es sein soll, Gebiete der Zusammenarbeit „von gegenseitigem Interesse“ zu präzisieren. Im Jahr 1974 hat die UN-Vollversammlung dem RGW erstmalig den Beobachterstatus gewährt. In diesem Zusammenhang wurde wie erwähnt im Juni 1974 (Ratstagung in Sofia) die RGW-Satzung ein weiteres Mal geändert: Dadurch sind nicht nur neue Hauptorgane geschaffen worden (Komitees des Rats); die Gemeinschaft wurde darüber hinaus berechtigt, mit den Mitgliedsländern des RGW, mit anderen Staaten und mit anderen internationalen Organisationen Verträge abzuschließen und Beziehungen zu unterhalten. Der materielle Inhalt dieses Mandats wird von der Satzung allerdings nicht festgelegt; er muß von Fall zu Fall durch die Mitgliedsstaaten bestimmt werden („enumerative Einzelermächtigung“). Im Juli 1975 wurde zwischen dem RGW und dem Irak ein Abkommen über wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit unterzeichnet, das ebenfalls die Einsetzung einer Gemischten Kommission für die Zusammenarbeit vorsieht; über den sachlichen Vertragsinhalt wurden keine Einzelheiten bekanntgegeben. Im August 1975 folgte Mexiko dem Beispiel des Irak, indem es die Zusammenarbeit mit dem RGW vertraglich regelte und institutionell absicherte (Gemischte Kommission für die Zusammenarbeit). Seit Herbst 1973 bemüht sich der RGW um offizielle Kontakte zur EG. Diese Bemühungen sind sicherlich auch auf das Auslaufen der zweiseitigen Handelsverträge zwischen den einzelnen EG- und RGW-Ländern zurückzuführen: Seit Anfang 1975 existiert im Handel zwischen diesen Ländern ein vertragsloser Zustand, d.h. auf seiten der EG kommen sog. autonome handelspolitische Maßnahmen zur Anwendung; mit anderen Worten: Die RGW-Länder haben gegenwärtig keinerlei Einfluß auf die Konditionen, zu denen dieser Handel abgewickelt wird. Um hier Abhilfe zu schaffen, fanden im Februar 1975 erste Gespräche zwischen beiden Gemeinschaften auf der Ebene hoher Beamter statt. Ein Jahr später (Februar 1976) unterbreitete der RGW einen Entwurf (Präambel und 15 Artikel) für ein „Abkommen zwischen dem RGW und der EWG über die Grundlagen der gegenseitigen Beziehungen“. Im November 1976 reagierte die EG mit einem eigenen Abkommensentwurf (Präambel und 7 Artikel). Der RGW-Entwurf enthält folgende Vorschläge: Verbesserung des Warenverkehrs, insbesondere des Agrarhandels, Gewährung der Meistbegünstigung und von Krediten zu besten Konditionen, Errichtung von Schutzmaßnahmen gegen Marktstörungen, Gründung einer gemischten Regierungskommission u.a.m.; er sieht auch Handelsverträge zwischen den einzelnen Mitgliedsstaaten beider Gemeinschaften vor. Die EG-Seite schlägt die Herstellung von „Arbeitsbeziehungen“ vor, und zwar auf folgenden Gebieten: Informationsaustausch, Standardisierung, Umweltschutz; sie negiert damit die handelspolitischen Kompetenzen des RGW. Somit stehen sich zwei gegensätzliche Entwürfe gegenüber, wobei der RGW-Vorschlag verfahrenstechnisch ein Maximalangebot ist, während dem der EG dagegen die Bedeutung eines Minimal- oder sogar Ablehnungsangebotes zukommt. Kein Wunder, daß die Gespräche, die im April 1980 als Reaktion auf die sowjetische Invasion in Afghanistan seitens der EG abgebrochen wurden, ohne positives Ergebnis geblieben sind. Die jüngsten Aktivitäten des RGW in der Dritten Welt sind eine Bestätigung dafür, daß diese Organisation immer häufiger eine Art von „Stellvertreter“-Rolle für die sowjetische Außenpolitik spielt. In allen Entwicklungsländern, in denen sich prosowjetische Kräfte durchgesetzt haben, sollen die RGW-Mitglieder einzeln und „auch auf kollektiver Grundlage einen Beitrag zur ökonomischen Konsolidierung leisten“. Auf der 37. Jahrestagung des RGW im Oktober 1983 in Ost-Berlin nahmen aus der Dritten Welt als Beobachter teil: Afghanistan, Angola, Äthiopien, VDR Jemen, Laos, Mosambik und Nikaragua. Mit Nikaragua hat der RGW damals ein Abkommen über die Zusammenarbeit nach dem oben genannten Muster abgeschlossen. Darüber hinaus kündigten Laos und Mosambik eine sehr enge Zusammenarbeit mit den RGW-Ländern an. Alle diese Partnerstaaten, die nach sowjetischer Auffassung den „Entwicklungsweg sozialistischer Orientierung“ gehen, zählen nicht nur zu den am schwächsten entwickelten Volkswirtschaften der Dritten Welt. Sie alle sind darüber hinaus in Kriegswirren verwickelt — entsprechend groß dürften ihre Wünsche nach wirtschaftlicher (und militärischer) Unterstützung sein. II. Integrationspolitische Bedeutung der Niveau- und Strukturunterschiede im RGW Die Grundprobleme der „sozialistischen ökonomischen Integration“ im RGW und der „Wirtschafts- und Währungsunion“ der EG sind — trotz aller systembedingten Unterschiede im Detail — nahezu identisch: In beiden Fällen geht es um eine Abstimmung der nationalen Wirtschaftspolitiken unter der [S. 1075]notwendigen Bedingung einer gleichmäßigen Verteilung der daraus resultierenden Vor- und Nachteile. Daraus leitet sich die Frage ab, ob eine solche wirtschaftspolitische Abstimmung („Harmonisierung“) unter Wahrung nationalstaatlicher Autonomie zu erreichen ist oder der Übertragung eines Mindestmaßes nationalstaatlicher Kompetenzen auf gemeinschaftliche („supranationale“) Organe bedarf. Eng verknüpft damit ist das Problem, ob und wieweit eine Angleichung des wirtschaftspolitischen Instrumentariums, d.h. eine gewisse Übereinstimmung im ordnungspolitisch-institutionellen Bereich der beteiligten Volkswirtschaften, herbeigeführt werden muß; dieses Problem ist im RGW-Raum gerade im Zusammenhang mit den Wirtschaftsreformen in den einzelnen Mitgliedsstaaten von großer aktueller Bedeutung. Die für die Integration unerläßliche wirtschaftspolitische Abstimmung hat die allmähliche Angleichung der wirtschaftlichen Interessen der einzelnen Mitgliedsstaaten zur Voraussetzung. Eine solche Interessenangleichung ist im RGW bislang — trotz gemeinsamer Parteiideologie und prinzipieller Übereinstimmung der Gesellschaftsordnungen — ausgeblieben. Die wichtigste Ursache sind die gravierenden Niveau- und Strukturunterschiede. Das ökonomische Leistungspotential ist im RGW sehr ungleichmäßig verteilt. Allein die UdSSR produziert 65 bis 70 v.H. des (geschätzten) Sozialprodukts der Gemeinschaft. Dies ist nicht nur Grundlage der gegenwärtigen ökonomischen und politischen Vormachtstellung der Sowjetunion, es ist gleichzeitig unveränderliches Merkmal für die Zukunft des RGW: Fortschritte in der Zusammenarbeit werden zur Stärkung der sowjetischen Vorherrschaft beitragen, und zwar unabhängig vom politischen Willen der jeweiligen sowjetischen Führung. Nach der absoluten Höhe des Sozialprodukts ist die DDR gegenwärtig hinter der UdSSR und Polen die drittgrößte Volkswirtschaft im RGW. Gemessen am Produkt je Einwohner bzw. je Erwerbstätigen steht sie an der Spitze der Rangfolge der RGW-Länder, sie dürfte den Durchschnitt — ebenso wie beim Lebensstandard — um rd. 50 v.H. übertreffen. Die UdSSR, die führende politische Macht der Gemeinschaft, gehört dagegen, gemessen an der Pro-Kopf-Produktion, zu den schwächer entwickelten Volkswirtschaften. Innerhalb des RGW gibt es gravierende Unterschiede hinsichtlich fast aller ökonomischen Kennziffern: Produktivität und Lebensstandard, Wirtschaftsstruktur und Außenhandelsintensität. Aus diesen Differenzen resultieren vor allem stark divergierende nationalstaatliche Wachstumsziele. Hinzu kommen Unterschiede in den Produktions- und Konsumgewohnheiten der Menschen sowie ihrer psychologischen Einstellung zu wirtschaftlichen Problemen, ein Tatbestand, dessen integrationspolitische Bedeutung auch in der EG im Zusammenhang mit der angestrebten Wirtschafts- und Währungsunion erkannt worden ist. Ein bedeutsames Strukturproblem des RGW ist ferner die unterschiedliche Außenhandelsverflechtung der Mitglieder. Die kleineren Volkswirtschaften weisen eine — relativ hohe — Verflechtungsquote auf (Exporte in v.H. des Nationalprodukts), die gegenwärtig zwischen 45 (Ungarn) und 25 (DDR) schwankt; diese Länder müssen der Außenwirtschaft im Rahmen ihrer Wirtschaftspolitik eine entsprechend große Beachtung schenken. Im Falle der UdSSR beträgt diese Quote nur rund 6 v.H., und die Sowjetunion ist — ebenso wie die USA — in der Lage, wirtschaftspolitische Maßnahmen unter Mißachtung ihrer außenwirtschaftlichen Konsequenzen durchzuführen. III. Ziele und Methoden der Integration Die strukturellen Unterschiede und die damit zusammenhängenden Interessengegensätze zwischen den RGW-Ländern tragen einen langfristigen Charakter. Um die ökonomische Kooperation im RGW unter diesen Voraussetzungen überhaupt voranbringen zu können, mußten die Integrationsziele so allgemein formuliert werden, daß sie von allen Mitgliedern akzeptiert werden konnten. Das Komplexprogramm ist deshalb keine Richtschnur für konkretes wirtschaftspolitisches Handeln; es ist vielmehr eine Absichtserklärung über die „Marschrichtung“, in der eine Interessenangleichung herbeigeführt werden soll. Das strategische Endziel der „sozialistischen Integration“ ist im Komplexprogramm aus diesem Grunde möglicherweise nicht definiert worden. Die Integration selbst wird nur vage als ein von den kommunistischen Parteien und Regierungen der Mitgliedsstaaten „bewußt und planmäßig gestalteter Prozeß der internationalen sozialistischen Arbeitsteilung“ beschrieben. Im Zuge dieses Prozesses soll zwar eine Reihe von ökonomischen, politischen und ideologischen Einzelzielen verwirklicht werden (u.a. beschleunigtes Wirtschaftswachstum, höherer Lebensstandard, erhöhte Verteidigungskraft, höherer und stabilerer Intrablockhandel). Ihre zeitliche und sachliche Priorität ist jedoch nach wie vor interpretationsbedürftig. Zum Hauptziel der Gemeinschaft für die kommenden 15–20 Jahre ist die schrittweise Annäherung und Angleichung des sozioökonomischen Leistungsniveaus der beteiligten Staaten erklärt worden. Darüber, welche der im RGW zusammengeschlossenen Volkswirtschaften unterentwickelt sind und demzufolge Entwicklungshilfe von ihren Partnern beanspruchen dürfen, wurde zunächst — die Mongolei ausgenommen — ebensowenig gesagt wie darüber, wer für diese Hilfe aufzukommen hat, in welcher Höhe und in welcher Form. Im Abschlußkommuniqué der 32. Ratstagung 1978 [S. 1076]wird als Empfängerland dann neben der Mongolei auch Kuba genannt — Staaten, denen „bei der beschleunigten Entwicklung und Erhöhung der Effektivität ihrer Wirtschaft Hilfe und Unterstützung“ zu erweisen sei; auf der 36. Ratstagung (1982) wurde bestätigt, daß gegenüber der Mongolei, Kuba und Vietnam „auch künftig Vorzugsbedingungen bei der Zusammenarbeit vorgesehen sind“. Als „Hauptmethode der Organisation der Zusammenarbeit und Vertiefung der internationalen Arbeitsteilung“ wird im Komplexprogramm die Koordinierung der Pläne bestätigt. Sie beeinträchtigt bisher nicht die nationalstaatliche Souveränität. Die Mitgliedsländer sollen die mittel- und vor allem langfristig wichtigsten wirtschaftspolitischen Maßnahmen untereinander abstimmen, einmal im Bereich der Strukturpolitik sowie der Entwicklung von Wissenschaft und Technik, zum anderen auf dem Gebiet der Spezialisierung und Kooperation der Industrieproduktion. Die Unabhängigkeit der nationalen Regierungen ist allein dadurch ausreichend gewahrt, daß sich an der Koordinierung bestimmter Sachbereiche nur die jeweils „interessierten“ Mitglieder zu beteiligen brauchen. [S. 1079]Eine neue, im Komplexprogramm genannte Form der wirtschaftlichen Verflechtung ist die gemeinsame Planung einzelner Industriezweige und Produktionsarten. Im Sinne einer maximalen Sicherung nationalstaatlicher Kompetenzen wird diese Form der zukünftigen Zusammenarbeit jedoch in dreifacher Weise eingeschränkt: a) Es sollen sich daran nur die jeweils „interessierten“ Länder beteiligen, b) der selbständige Charakter der „inneren Planung“ muß erhalten bleiben und c) die entsprechenden Produktionsanlagen und -ressourcen bleiben im nationalen Eigentum. In kleineren Bereichen ist es schon zu gemeinsamem Handeln gekommen. So hat die DDR mit der UdSSR Ende 1973 eine sog. Internationale Wirtschaftsorganisation „Assofoto“ gegründet (s. <xref=dd21.076a:Übersicht>). Geschäftsbereich dieses Konzerns: Gemeinsame Planung der Forschung und Entwicklung, der Produktion und des Handels fototechnischer und magnetischer Materialien für Informationsaufzeichnung. Auch an weiteren Organisationen hat sich die DDR beteiligt (Interatominstrument, Interatomenergo, Intertextilmasch). Es hat den Anschein, als ob mit diesen Experimenten demonstriert werden soll, daß es heute im RGW gemeinsam zu planende Integrationsprojekte gibt und gemeinschaftliches Vorgehen zum Vorteil für alle wird („Politik der kleinen Schritte“). Darüber hinaus verpflichteten sich die RGW-Länder zu gegenseitigen Konsultationen — der am wenigsten intensiven Integrationsmethode — in allen Grundfragen der Wirtschaftspolitik sowie der nationalstaatlichen Wirtschaftsreformen. Auf der 30. Ratstagung (1976) wurde — auf sowjetisches Drängen — die Empfehlung angenommen, sogenannte langfristige Zielprogramme (LZP) in folgenden Bereichen auszuarbeiten: Brennstoffe, Energie- und Rohstoffe; Maschinenbau; Produktion von Hauptnahrungsmitteln; Erweiterung der Produktion und der gegenseitigen Lieferungen industrieller Konsumgüter und Entwicklung der Transportverbindungen zwischen den Mitgliedsländern des RGW. Hauptziel der LZP ist die Ausarbeitung — ausgerichtet am Vorbild der Materialbilanzen, dem wichtigsten Glied der langfristigen (Natural-)Planung in der UdSSR — langfristiger, bis 1990 und danach reichender Bedarfsprognosen und darauf aufbauend gemeinsamer Maßnahmen zur Bedarfsdeckung. Die LZP, die „ein neues Instrument der Zusammenarbeit der RGW-Länder bei der Planung“ darstellen, werden nicht nur die Koordinierung der Volkswirt[S. 1080]schaftspläne weitgehend vorbestimmen. Sie könnten die Grenze zwischen der Plankoordinierung und der gemeinsamen Planung verwischen und dadurch zu einem Element „supranationaler“ Wirtschaftspolitik im RGW-Bereich werden. Allerdings setzt dies eine Koordinierung der Investitionspläne voraus. Auf diesem Sektor aber dürften sich die größten Schwierigkeiten der langfristigen Zusammenarbeit zeigen. Während nämlich die Ausarbeitung von Bedarfsprognosen bis zum Jahre 1990 relativ problemlos ist, dürften bei der Aufteilung entsprechender Produktionsverpflichtungen, die ja wiederum einen mehr oder weniger großen Investitionsaufwand nach sich ziehen, die größten Hindernisse bestehen. Für derartige Vorhaben fehlt es grundsätzlich an geeigneten Effektivitätskriterien. IV. Organisation und Willensbildung Die Hauptprinzipien des RGW, wie sie in der Ratssatzung aus dem Jahre 1962 niedergelegt sind, wurden im Komplexprogramm bestätigt: „Die sozialistische ökonomische Integration erfolgt auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit und ist nicht mit der Schaffung übernationaler Organe verbunden …“ Die gegenwärtige Organisationsstruktur der Gemeinschaft unterscheidet die folgenden Hauptorgane (s. Graphik): Ratstagung. Sie setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsländer zusammen, die von den nationalen Regierungen entsandt werden. Sie ist das oberste Organ des RGW. Exekutivkomitee. Die stellvertretenden Regierungschefs bilden das wichtigste Vollzugsorgan, das die Aufsicht über alle nachgeordneten Organe ausübt. Ständige Kommissionen: Es gibt gegenwärtig 22 Kommissionen, entweder als Branchenkommissionen (z.B. für chemische Industrie) oder mit allgemeinem Aufgabenbereich (z.B. für Außenhandel). Sie werden aus Vertretern der Mitgliedsländer, angeführt vom zuständigen Ressortminister, gebildet. Ihre Funktion: Weiterentwicklung der Zusammen[S. 1081]arbeit in ihrem Bereich. Der Minister des Landes, in dem die Ständige Kommission ihren Amtssitz hat, ist ihr Vorsitzender. In Moskau haben — neben allen anderen Hauptorganen — insgesamt 9 Kommissionen ihren ständigen Sitz: Elektroenergie, Schwarzmetallurgie, Außenhandel, Post- und Fernmeldewesen, Ausnutzung der Atomenergie zu friedlichen Zwecken, Statistik, Valuta- und Finanzfragen, Zivilluftfahrt sowie Gesundheitswesen; alle Ständigen Kommissionen allgemeineren Charakters befinden sich somit in der sowjetischen Hauptstadt. Von den übrigen Kommissionen haben 3 ihren Sitz in Berlin (Ost) (Chemische Industrie, Bauwesen, Standardisierung), jeweils 2 in Warschau (Kohleindustrie, Transportwesen), Prag (Maschinenbau, Leichtindustrie), Sofia (Nahrungsmittelindustrie, Landwirtschaft), Budapest (Buntmetallurgie, Radiotechnische und elektronische Industrie) sowie je 1 in Bukarest (Öl- und Gasindustrie) und Ulan-Bator (Geologie). Komitee für Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Planungstätigkeit: In diesem Komitee beraten die Planungschefs der Mitgliedsländer über Bereiche und Maßnahmen der Plankoordinierung. Komitee für wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit: Organ der Länder-Ressortschefs für Wissenschaft und Technik zur Beratung und Abstimmung von Maßnahmen zur Koordinierung der Forschung. Komitee für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der materiell-technischen Versorgung: gegründet auf der 28. Ratstagung (18.–21. 6. 1974); es ist das jüngste Hauptorgan der Gemeinschaft, das sich aus den Leitern der staatlichen Ämter für die materiell-technische Versorgung (staatlicher Großhandel mit Produktionsgütern) zusammensetzt. Sekretariat: Ständiges Organ des RGW (1 Generalsekretär und etwa 650 Mitarbeiter), führt die Verwaltungsarbeiten für alle Haupt- und Nebenorgane durch. Der Sekretär ist der höchste hauptamtliche Funktionsträger des Rates und vertritt diesen bei internationalen Organisationen, seit Oktober 1983 ist es V. V. Syčev (UdSSR). Die Hauptorgane — ausgenommen das Sekretariat — besitzen im Rahmen ihres Geschäftsbereichs lediglich das Recht, Empfehlungen in Sachen der wirtschaftlichen Zusammenarbeit auszusprechen. Diese Empfehlungen müssen, um in der Praxis wirksam zu werden, von den souveränen Mitgliedsländern angenommen werden. Auf der 32. Ratstagung hat die UdSSR offensichtlich versucht, die Kompetenzen des Rates zu erweitern, und zwar in zwei Richtungen: nach innen gemeinsame Planung und nach außen gemeinsame Politik gegenüber Drittländern; dieser Versuch scheiterte am Widerstand der übrigen Mitgliedsstaaten. Als Hauptorgan, das unter allen Ratsorganen am ehesten in der Lage wäre, Gemeinschaftsinteressen zu verfolgen, ist das Sekretariat nicht zu Empfehlungen berechtigt; es erfüllt im Rahmen der Willensbildung innerhalb des RGW die Funktion eines Initiators. Die gleiche Rolle spielen die Neben- oder Hilfsorgane des Rates, wie z.B. die Ständige Beratung der Minister für Binnenhandel (insgesamt gibt es 7 solcher Beratungen) oder die Arbeitsgruppe für nationale und internationale Preisbildung. Diese Organisationsstruktur sichert den Mitgliedsländern ein Höchstmaß an Einflußnahme auf Gemeinschaftsebene. Noch wichtiger für die Dominanz der nationalen über die Gemeinschaftsinteressen ist allerdings die bestehende Form der Willensbildung: Alle Empfehlungen müssen einstimmig verabschiedet werden. Das Prinzip der Einstimmigkeit, die entscheidende Garantie der staatlichen Souveränität der Mitgliedsländer, ist ein Grundsatz der RGW-Verfassung. Seit 1967 gilt das Einstimmigkeitsprinzip nur für die jeweils „interessierten“ Mitglieder: Jedes Land, das in bezug auf eine geplante Maßnahme sein „Nicht-Interesse“ erklärt, kann seine Mitarbeit in diesem Falle zwar einstellen (Rumänien ist z.B. kein Mitglied von Interatominstrument), es kann aber nicht mehr, wie zuvor, das Zustandekommen einer mit dem Einverständnis der interessierten Länder empfohlenen Maßnahme verhindern. Dieses Prinzip gilt sowohl für die zwischenstaatlichen Sonderorganisationen der RGW-Länder (Einrichtungen der Staaten aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die in der Regel aus Zuschüssen der Mitgliedsstaaten finanziert werden) als auch für die Internationalen Wirtschaftsorganisationen, deren Gründung im Komplexprogramm vorgesehen ist (s. Übersichten). Letztere können die Form der Internationalen Wirtschaftsvereinigungen (IWV) oder diejenige von Gemeinsamen Betrieben (GB) annehmen. Seit der Verabschiedung des Komplexprogramms sind 7 IWV gegründet worden; sie sind juristische Personen des jeweiligen Sitzlandes, ihre Mitglieder sind Wirtschaftsorganisationen aus den Gründungsstaaten, die hinsichtlich ihres Vermögens und ihrer rechtlichen Stellung die volle Selbständigkeit behalten. Die Mehrzahl aller Entscheidungen — diese werden in den Satzungen einzeln aufgezählt — muß einstimmig gefaßt werden; alle übrigen Beschlüsse erfordern eine qualifizierte Mehrheit — wie bei der Internationalen Investitionsbank ist damit das Einstimmigkeitsprinzip zumindest in Randbereichen gemeinsamer Aktivitäten durchbrochen. Die IWV sollen — wenn auch erst nach einer Anlaufzeit — in der Regel Gewinne erzielen, und sie sollen die Zusammenarbeit der RGW-Staaten auf speziellen Märkten vorantreiben. Sie sind allerdings noch keine „sozialistischen multinationalen Unternehmungen“; denn lediglich „Interatominstrument“ hat bisher damit begonnen (5 Jahre nach ihrer Gründung), ihre Akti[S. 1082]vitäten multinational auszuweiten. Alle gemeinsamen Betriebe der RGW-Länder beruhen auf bilateralen Abkommen, d.h., sie stellen eine Form der Auslandsinvestition dar. Im RGW gibt es noch eine dritte Form der Internationalen Wirtschaftsorganisationen, die sog. Internationalen Wirtschafts-Gemeinschaften (IWG). Zu den bekanntesten IWG zählen „Petrobaltic“ (Koordinierung der gemeinsamen geologischen Erkundung des Ostseeraumes) und „Interwasserreinigung“ (Koordinierung aller Aktivitäten bei Altwasserreinigung und Wasseraufbereitung), an denen auch die DDR beteiligt ist. Die IWG selbst übt keine operative Wirtschaftstätigkeit aus; sie beschränkt sich im wesentlichen auf die Koordination der einzelnen nationalen Aktivitäten und benötigt deshalb weder eigene Rechtssubjektivität noch ein eigenes Exekutivorgan. Die IWG kommen durch vertragliche Vereinbarungen zwischen den interessierten Staaten zustande. V. Bereiche der Zusammenarbeit A. Intrablockhandel (IBH) Die mit Abstand wichtigste Form der internationalen Zusammenarbeit ist im RGW der gegenseitige Warenaustausch. Die Mitgliedsländer des RGW wickeln 60 v.H. ihres Außenhandels untereinander ab (die Intrablockverflechtung ist damit im RGW höher als in der EG). Für den IBH gelten im RGW nach wie vor folgende Regelungen: Er wird ausschließlich auf der Grundlage bilateraler Handelsabsprachen auf Regierungsebene abgewickelt (5jährige Handelsabkommen und jährliche Warenprotokolle); er unterliegt unverändert einem strengen Kontingentierungsregime, d.h. für die jeweils volkswirtschaftlich wichtigsten Handelsgüter („harte Waren“) werden mengenmäßige Ausfuhr- und Einfuhrkontingente, für alle übrigen Güter („weiche Waren“) Wertkontingente festgesetzt; [S. 1083] * er wird bilateral mit Hilfe des Transfer-Rubels (TR.) — einer künstlichen Recheneinheit — verrechnet („clearing“); Grundlage dieser zweiseitigen Verrechnung sind Vertragspreise, die ebenfalls auf Regierungsebene ausgehandelt werden. Auf dem Gebiet der Preisbildung gab es allerdings 1975 eine bedeutsame Veränderung: Zwar werden die Vertragspreise nach wie vor von den jeweiligen Partnern zweiseitig ausgehandelt, ausgehend von — wie es das Komplexprogramm formuliert hat — „der Basis der Weltmarktpreise, die vom schädlichen Einfluß konjunktureller Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt sind“. Die so vereinbarten Vertragspreise bleiben jedoch nicht mehr wie in den Jahren 1958–1974 über 5 Jahre unverändert. Sie unterliegen nach der neuen Formel einer alljährlichen Revision, und zwar auf der Grundlage der Weltmarktpreisentwicklung in den jeweils vorausgegangenen 5 Jahren („gleitender Fünfjahrsdurchschnitt“). Auf diese Weise hat sich die explosionsartige Preisentwicklung auf den Weltrohstoffmärkten seit 1973 auch auf die Austauschverhältnisse im IBH ausgewirkt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis; Zahlungsverkehr); dadurch hat sich die Position derjenigen Länder, die über keine oder nur unzureichende Rohstoffquellen (DDR, ČSSR, Ungarn) verfügen, zugunsten der Rohstoffproduzenten (UdSSR und — mit Abstand — Polen sowie Rumänien) verschlechtert. Allerdings wird die Wirkung dieser Preisausschläge auf die RGW-Volkswirtschaften durch das Prinzip der gleitenden Durchschnitte erheblich gebremst. So erhöhte sich z.B. der Preis für sowjetisches Erdöl (einschl. Erdölprodukte) im IBH von 18 TR. je Tonne (1974) auf zuletzt 92 TR. je Tonne (1981), eine Zunahme in den letzten 7 Jahren auf das 6,5 fache. Dennoch lag dieser Preis immer noch um mehr als 50 v.H. unter dem Weltmarktpreis. Insgesamt haben sich die sowjetischen Terms of Trade im IBH aufgrund der neuen Preisbildungsformel von 1975 = 100 auf 1981 = 135 verbessert; diese Verbesserung hat sich bis 1983 (in noch nicht genau bekanntem Ausmaß) fortgesetzt. Die kleineren europäischen RGW-Staaten waren infolgedessen nicht in der Lage, die höhere sowjetische Energie- und Rohstoffrechnung zu bezahlen, sie mußten gegenüber der UdSSR in den Jahren 1976 bis 1983 ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit von über 12 Mrd. TR. hinnehmen; davon entfiel auf die DDR mit über 3 Mrd. TR. nach Polen (über 4 Mrd. TR.) der zweitgrößte Betrag. Seit einigen Jahren wird ein bestimmter Teil des IBH nicht in TR. verrechnet, sondern auf der Grundlage von Zahlungen in konvertiblen Währungen abgewickelt. Dieser Teil des IBH betrifft in erster Linie die genannten „harten Waren“, Waren also, die vom Anbieter gewinnbringend auch auf westlichen Märkten verkauft werden könnten, oder solche, für die auf dem RGW-Markt ein Nachfrageüberhang besteht. Mit der Einführung der Zahlungen in US-$ wollte man hier offensichtlich einen größeren Interessenausgleich zwischen Anbietern und Käufern schaffen. Über den Umfang dieses Handels gibt nur die ungarische Außenhandelsstatistik Auskunft: Danach entfielen in den Jahren 1976–1980 rd. 14 v.H. des ungarischen RGW-Exports auf Geschäfte, die auf der Basis des US-$ abgewickelt worden sind; importseitig waren es demgegenüber nur 8,5 v.H., d.h. Ungarn erzielte gegenüber seinen RGW-Partnern — vor allem gegenüber der UdSSR — einen Überschuß aus dem Dollarhandel in Höhe von umgerechnet 35 Mrd. Forint. Es wird geschätzt, daß Mitte der 70er Jahre 5 bis 10 v.H. des gesamten IBH in US-$ verrechnet wurden. Es stellt sich die interessante Frage, ob von diesem speziellen Handelsverkehr integrierende oder desintegrierende Wirkungen ausgehen; das letztere dürfte wahrscheinlicher sein. Die DDR muß auf der einen Seite — so Ministerpräsident Stoph auf der 32. Ratstagung (1978) — über 60 v.H. ihres gesamtwirtschaftlichen Rohstoffverbrauchs durch Importe decken; wichtigster Lieferant war und bleibt die UdSSR. Die DDR ist innerhalb der osteuropäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf der anderen Seite das Land mit dem höchsten wirtschaftlichen Leistungsniveau. Diese beiden Faktoren haben — unabhängig von anderen politischen Überlegungen — zu einer relativ starken Beteiligung der DDR-Wirtschaft am IBH geführt. Mit einem Anteil von 14,5 v.H. am IBH (1982) ist die DDR hinter der UdSSR (42 v.H.) die zweitgrößte Handelsmacht der Gemeinschaft; jede fünfte im IBH exportierte Maschine stammt aus der DDR (1960 war es noch jede dritte). Aus ihrer Rolle als überragender Investitionsgüterlieferant resultiert auch die überdurchschnittliche Handelsverflechtung der DDR im RGW: Rund zwei Drittel ihres gesamten Außenhandels werden mit den RGW-Partnern abgewickelt; allein auf die UdSSR entfällt ein Anteil von mehr als einem Drittel. Hierin zeigt sich allerdings — neben einer gewissen Abhängigkeit von der Wirtschaftslage der UdSSR — ein wichtiger Nachteil für die DDR: Ihre Partner befinden sich — die ČSSR ausgenommen — auf einer Entwicklungsstufe, die der technologisch in vielen Fällen überlegenen DDR kaum ausreichend Möglichkeiten bietet, die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung verstärkt zu nutzen. Eine nachhaltige Intensivierung des IBH, zu erreichen über eine Konzentration der Exportindustrie in allen Partnerländern einschl. der DDR, ist die notwendige Voraussetzung für die Nutzung aller Vorteile aus der Integration. Dazu müßte die Plankoordinierung, wie ursprünglich beabsichtigt, zu einer weitreichenden Abstimmung der nationalstaatlichen Wirtschaftspolitik, insbesondere der Investi[S. 1084]tionspolitik, führen. Wichtigstes Instrument einer solchen Abstimmung wären ökonomisch begründete Wechselkurse, die bis heute im RGW fehlen — alle RGW-Währungen sind reine Binnenwährungen. Laut Komplexprogramm sollten in den Jahren 1971–1974 ökonomisch begründete und aufeinander abgestimmte Kurse bzw. Koeffizienten der nationalen Währungen zum TR. — und damit auch untereinander — festgelegt werden. Diese und eine ganze Reihe anderer währungspolitischer Bestimmungen des Komplexprogramms konnten indes nicht realisiert werden und sind inzwischen längst obsolet geworden. Es hat sich nämlich erwiesen, daß eine Reform des Integrationsmechanismus im RGW allein über eine Verbesserung der finanziellen und währungspolitischen Instrumente nicht zu erreichen ist. Diese ließe sich nur über eine (schrittweise vorzunehmende) Multilateralisierung der Handelsbeziehungen bewerkstelligen; ohne sie kann es auch keine Währungskonvertibilität geben. Zu einem solchen — radikalen — Schritt fehlt im RGW allerdings der politische Wille, auch weil dafür nirgendwo die ökonomischen Voraussetzungen gegeben sind (in erster Linie fehlt es allenthalben an einem ausreichenden Angebot von international begehrten Gütern). Multilateralisierung des gegenseitigen Handelsverkehrs und Konvertibilität der Währungen werden im RGW allenfalls am Ende eines langen Entwicklungsprozesses stehen. Bis dahin bleiben alle RGW-Länder — auch die DDR — grundsätzlich an bilateralen Beziehungen zueinander interessiert, d.h. der gegenseitige Handel wird weiterhin primär auf Kompensationsbasis abgewickelt werden („harte Waren gegen harte Waren“), und die Finanz- und Währungsbeziehungen werden dabei nach wie vor eine untergeordnete und passive Rolle spielen. B. Produktionsspezialisierung und -kooperation In der osteuropäischen Integrationsliteratur werden unter dem Begriff der Spezialisierung und Kooperation der Produktion (im folgenden zitiert als PSK) 2 unterschiedliche Tatbestände zusammengefaßt: die Aufteilung der Herstellung von Endprodukten auf ein Land bzw. mehrere Länder („internationale Konzentration“) und die Produktionszusammenarbeit zwischen Betrieben aus 2 oder mehreren Ländern („internationale Koproduktion“). Zielsetzung ist in beiden Fällen, „den gesamten Reproduktionszyklus zu verkürzen, die Produktion zu verbilligen, die Qualität der Erzeugnisse zu erhöhen und eine bedarfsgerechte Produktion und Versorgung zu erreichen“. Im RGW wird zwischen bilateraler und multilateraler PSK unterschieden. Im ersten Fall sind die zwischenstaatlichen Regierungskommissionen die dafür verantwortlichen Gremien; ob und wieweit hierbei auch RGW-Organe mitarbeiten, z.B. durch Bereitstellung von Informationen, ist unbekannt, aber eher unwahrscheinlich. Am Zustandekommen der mehrseitigen PSK-Abkommen sind dagegen sowohl die RGW-Organe als auch die internationalen Organisationen der RGW-Länder — im Rahmen ihrer Zuständigkeiten — beteiligt. Der juristische Rahmen für die PSK sind entweder zwischenstaatliche Abkommen (Regierungsabkommen oder Ministervereinbarungen) oder internationale ➝Wirtschaftsverträge (zwischen Wirtschaftsorganisationen aus den RGW-Staaten). Beide Arten von Abkommen führen letzten Endes zu zwischenstaatlichen Handelsverpflichtungen, d.h. der PSK-Handel unterliegt somit denselben juristischen Regelungen wie der gesamte RGW-Intrablockhandel; er verbleibt damit voll in der Kontrolle der Regierungen der Mitgliedsländer. Die DDR hat mit ihren RGW-Partnern 379 zweiseitige und 102 mehrseitige Verträge über die Produktionsspezialisierung abgeschlossen (Stand 1980). Auf dieser Grundlage erreichte die Ausfuhr von PSK-Erzeugnissen einen Wert von 11 Mrd. Valutamark (VM) (Währung/Währungspolitik, III. A.) (1980) bzw. von 16 Mrd. VM (1982), das waren 30 v.H. bzw. 35 v.H. der Gesamtausfuhr des Landes in den RGW-Raum. Im Vergleich dazu waren spezialisierte Erzeugnisse am gesamten Export der RGW-Länder untereinander 1982 nur mit 17,5 v.H. (1970: 7 v.H.) beteiligt. Die DDR-Wirtschaft ist demnach gegenwärtig im besonderen Maße in diese Form der RGW-Zusammenarbeit einbezogen: Dies ist in erster Linie auf die stürmische Zunahme der spezialisierten Ausfuhr in der ersten Hälfte der 70er Jahre zurückzuführen (jahresdurchschnittlich um 200 v.H.). Aber auch im vergangenen Planjahrfünft stieg diese Ausfuhr — ebenso wie 1981 und 1982 — schneller als der gesamte DDR-Export in den RGW-Raum. Die Einfuhr der DDR von PSK-Produkten läßt sich für 1980 auf 5,35 Mrd. VM schätzen. Die DDR erreichte 1980 im PSK-Handel einen Ausfuhrüberschuß von 5,85 Mrd. VM (während die gesamte Handelsbilanz gegenüber den RGW-Ländern einen Passivsaldo von 570 Mill. VM aufwies). In regionaler Hinsicht spielt der sowjetische Markt für die DDR-Ausfuhr eine besonders große Rolle: 1975 wurden 85 v.H. der gesamten PSK-Ausfuhr in der UdSSR abgesetzt. Dieser Anteil, der vorüberge[S. 1085]hend gesunken war, steigt seit 1980 wieder an und betrug 1982 über 82 v.H. Über die Güterstruktur des PSK-Außenhandels der DDR gibt es nur sehr wenige Informationen. Es läßt sich nur feststellen, daß die ohnehin führenden Exportbereiche der DDR-Industrie am stärksten in die RGW-PSK eingebunden sein dürften. Für den Zeitabschnitt 1981–1985 ist z.B. vorgesehen, daß innerhalb des RGW im Rahmen der PSK-Abkommen spanabhebende Werkzeugmaschinen im Wert von 900 Mill. TR. ausgetauscht werden, davon stammen 85 v.H. aus der DDR. Anhand der verfügbaren Informationen lassen sich keine exakten, empirisch nachprüfbaren Aussagen über die ökonomische Signifikanz der bisher im RGW vereinbarten Produktionsspezialisierung machen. Zwei Erklärungen bieten sich jedoch in diesem Zusammenhang an: Erstens war das Volumen der aufgrund von PSK-Absprachen in der osteuropäischen Gemeinschaft ausgetauschten Güter bis zuletzt nicht groß genug, um den gesamten Intrablockhandel in einem nennenswerten Maße zu beschleunigen. Diese Absprachen dürften dennoch einen handelsschaffenden Effekt gehabt haben: Durch Abnahmegarantien, die mit einem Produktionsverzicht einhergehen können, und durch Lieferverpflichtungen, die zu einer Produktionsausweitung führen können, haben sie die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien intensiviert oder zumindest auf eine stabilere Grundlage gestellt. Sie wirken damit der im RGW weit verbreiteten und systembedingten Neigung der obersten Planbehörden entgegen, das Außenhandelsvolumen wenn möglich gering zu halten. Die zweite Schlußfolgerung: Die PSK-Abkommen sind bis in die Gegenwart hinein, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht das Ergebnis einer zwei- oder mehrseitigen internationalen Industrieplanung gewesen. Im Gegenteil, sie haben die historisch gewachsenen Produktionsstrukturen in den Gemeinschaftsländern endgültig und verpflichtend festgeschrieben. Produktionseinstellungen aufgrund von Spezialisierungsabmachungen haben dagegen kaum stattgefunden (mit sowohl politisch als auch ökonomisch motivierten Ausnahmen, wie z.B. Einstellung des Flugzeugbaus in der DDR und des Schiffbaus in Ungarn, Verkleinerung der Produktionssortimente bei Wälzlagern). Die Hauptursache für die bis heute fehlende Bereitschaft der RGW-Staaten, ihre Industriepolitik enger zu koordinieren, liegt in der von diesen Ländern verfolgten Industrialisierungsstrategie, die dem sowjetischen, wenn man so will, dem stalinistischen Modell folgend, auf einen möglichst umfassenden Ausbau der heimischen Industrie abzielte. Aufgrund dieser Strategie wurde allenthalben der national orientierten, komplexen und möglichst viele Industriebranchen umfassenden Entwicklung zuungunsten der internationalen Produktionsspezialisierung der Vorrang gegeben. Ein weiteres Spezialisierungshemmnis, das bis in die Gegenwart fortbesteht, ist die Furcht der einzelnen RGW-Staaten vor nicht termin- und qualitätsgerechten Lieferungen und vor Störungen bei der Ersatzteilversorgung. Diese Befürchtungen sind durch den Ausfall zahlreicher polnischer Kooperationslieferungen Anfang der 80er Jahre dramatisch bestätigt worden. Die Vorteile der Spezialisierung durch eine bewußte Planung zur Vermeidung von Parallelarbeiten sowie zur Nutzung der Großserienproduktion werden im RGW bisher nur sehr zögernd, in erster Linie bei der Entwicklung neuer Produkte bzw. neuer Produktionsverfahren genutzt. Eine internationale Industriepolitik der RGW-Staaten, die das Ziel verfolgt, die Produktionskapazitäten umzuverteilen und damit Produktivitätsgewinne zu erzielen, steckt gegenwärtig also noch in den Kinderschuhen. Eine beschleunigte Entwicklung der PSK in dieser Richtung erfordert 2 Voraussetzungen, die bis heute fehlen: Die Währungen der RGW-Länder müßten wenigstens innerhalb des RGW konvertibel sein (Währung/Währungspolitik), und die RGW-Organe müßten ein Mindestmaß an Planungskompetenzen erhalten. C. Zusammenarbeit im Investitionsbereich Die bisherige Zusammenarbeit der RGW-Länder auf dem Gebiet der Investitionen umfaßt neben der Koordinierung einzelner Investitionen vor allem die Finanzierung von Projekten von übernationaler Bedeutung. Nur in wenigen Fällen geht die Zusammenarbeit darüber hinaus, werden gemeinsam finanzierte Projekte auch gemeinsam unterhalten. Eine Ausnahme bildet die Baumwollspinnerei in der Nähe von Kattowitz, die von Polen und der DDR gemeinsam gebaut wurde, sich im „gemeinsamen“ Eigentum beider Staaten befindet (mit Anteilen zu je 50 v.H.) und von Fachleuten aus beiden Staaten gemeinsam geleitet wird. Da die Währungen der RGW-Länder jedoch reine Binnenwährung sind, gibt es für gemeinsame Investitionsvorhaben keinen internationalen Kapitalmarkt, der über die Zinshöhe Kapitalangebot und Kapitalnachfrage international zum Ausgleich bringen und darüber hinaus die Rentabilitätsschwelle für Investitionen anzeigen könnte. Entsprechend ihrem Wirtschaftssystem werden derartige Finanzierungsprobleme vielmehr von den RGW-Staaten zentral gelöst. Anhand der Zweckbestimmung der bereitgestellten Mittel lassen sich 2 Formen der internationalen Investitionsbeteiligungen unterscheiden: unmittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von bilateralen Regierungsabkommen; mittelbare Investitionsbeteiligungen aufgrund von Kreditzusagen an die Internationale Investitionsbank des RGW. [S. 1086]1. Unmittelbare Investitionsbeteiligungen. Bei den naturalen direkten Investitionsbeteiligungen werden die Kreditvereinbarungen direkt zwischen 2 RGW-Ländern abgeschlossen, wobei sich auf der Grundlage von jeweils zweiseitigen Abkommen mehrere Länder an demselben Investitionsprojekt beteiligen können. Die Beteiligung besteht in der Regel in der Lieferung von Waren, in Projektierungsarbeiten oder im Einsatz von Arbeitskräften, d.h. es handelt sich um projekt- und liefergebundene Kredite. Die Kredite werden mit Naturalleistungen getilgt (Warenlieferungen, die im allgemeinen aus der Produktion des errichteten Betriebes stammen). Auch die Zinsen für die gewährten Kredite werden auf diese Weise entrichtet. Der Zinssatz beträgt zumeist 2 bis 3 v.H. pro Jahr, eine im internationalen Maßstab sehr niedrige Belastung für den Kreditnehmer. Die Investitionsbeteiligung hat keine Auswirkungen auf die Eigentumsverhältnisse des Produktionsbetriebes. Dieser ist vielmehr Teil der verstaatlichten Volkswirtschaft des Standortlandes. Auf der 29. Ratstagung (1975) wurde in dem „Abgestimmten Plan der multilateralen Integrationsmaßnahmen der Mitgliedsländer des RGW für 1976–1980“ die gemeinsame Finanzierung von Investitionen in den Grundstoffindustrien in Höhe von 9 Mrd. TR., wovon 7 Mrd. TR. auf den Zeitraum 1976/80 entfallen, vereinbart. Wenn in diesem Zusammenhang die Rede von multilateralen Integrationsmaßnahmen ist, so bezieht sich die Multilateralität allenfalls auf die Koordinierung der Beteiligten. Die jeweiligen Verträge wurden jedoch bilateral abgeschlossen. Über die Aufteilung der Investitionslasten gibt es keine genauen Angaben. Vermutlich machen die ausländischen Beteiligungen 40 bis 50 v.H. der jeweiligen Investitionskosten aus. Von seiten der DDR wurde im Rahmen dieses Plans ein Beteiligungsvolumen von 3,4 Mrd. (Binnen-)Mark, davon 3,1 Mrd. Mark im Zeitraum 1976–1980, genannt. Gemessen am geplanten Investitionsvolumen der DDR von 240 Mrd. Mark waren dies nur 1,3 v.H. Im Fünfjahrplan der DDR, 1976–1980, war demgegenüber insgesamt ein Volumen für „Investitionsbeteiligungen in der UdSSR und in den übrigen sozialistischen Ländern“ von 7 bis 8 Mrd. Mark vorgesehen (3 v.H. der insges. geplanten Investitionsausgaben). Tatsächlich wurden für diesen Zweck 6,9 Mrd. Mark aufgewendet (= 2,8 v.H. des gesamten Investitionsvolumens). Am Beispiel der DDR wird deutlich, daß die tatsächlichen Auslandsinvestitionen spürbar höher waren, als im Rahmen der RGW-Zusammenarbeit vereinbart wurde. Auch hier zeigt sich, daß die RGW-Organe nur einen Teil der wirtschaftlichen Zusammenarbeit koordinieren können. Mit der 35. Ratstagung (1981) wurde der „Abgestimmte Plan mehrseitiger Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1981 bis 1985“ angenommen. Darin sind Investitionsbeteiligungen im Umfange von über 3 Mrd. TR. vorgesehen; es ist unbekannt, welcher Anteil auf die DDR entfallen soll. Auch wenn Zahl und Umfang der international finanzierten Investitionsprojekte in den letzten Jahren zugenommen haben, so kann doch die von den RGW-Ländern praktizierte Form der naturalen Investitionsbeteiligung einen Kapitalmarkt kaum ersetzen. Faktisch handelt es sich ja hierbei um ein zeitlich gestrecktes Kompensationsgeschäft. Nicht zuletzt aus diesem Grunde dürfte sich diese Art der Kreditierung in erster Linie auf die Erschließung von Rohstoffvorkommen konzentrieren. Es liegt im übrigen die Vermutung nahe, daß bei naturalen Kreditvereinbarungen eine Interessenidentität zwischen den Vertragspartnern schwerer herzustellen ist als bei rein monetären Beziehungen. 2. Mittelbare Investitionsbeteiligungen. Um die kapitalmäßige Verflechtung der RGW-Staaten voranzubringen, wurde Ende 1970 die Internationale Investitionsbank (IIB) gegründet. Hauptaufgabe der IIB ist die mittel- und langfristige Finanzierung von Investitionsprojekten, deren Realisierung im Interesse mehrerer RGW-Mitgliedstaaten liegt. Die Laufzeit der Kredite, die sowohl auf TR. als auch auf konvertible Währungen lauten können, beträgt zwischen 5 und 15 Jahren, die Zinssätze liegen zwischen 4 und 6 v.H. p.a., bei Krediten in konvertiblen Währungen werden sie jedoch den Sätzen der internationalen Kapitalmärkte angepaßt. Die IIB kann sich die erforderlichen Mittel für die Hergabe von Krediten — soweit die Einzahlungen auf das Grundkapital hierfür nicht ausreichen — durch Kreditoperationen auf internationalen Märkten, aber auch von der Internationalen Bank für wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) beschaffen. (Mit der Gründung der IBWZ wurde 1963 der bisher ernsthafteste Versuch unternommen, den Bilateralismus in den Handels- und Währungsbeziehungen der RGW-Staaten zu überwinden. Wichtigste Aufgaben der Bank sind nämlich die Durchführung der mehrseitigen Verrechnung der Außenwirtschaftsaktivitäten — vor allem des Außenhandels — der Mitglieder untereinander sowie die Kreditierung von kurz- und mittelfristigen Zahlungsbilanzgleichgewichten zwischen den Mitgliedern. Für jedes Mitgliedsland wurde zu diesem Zweck bei der Bank ein Verrechnungskonto eingerichtet, über das alle Handelsgeschäfte mit den übrigen RGW-Staaten täglich verrechnet werden. Damit entstehen Gläubiger- und Schuldnerpositionen nur noch zwischen der Bank und den Mitgliedsländern, nicht mehr aber zwischen den Handelspartnern untereinander. In der Handelswirklichkeit werden die Verträge zwischen den RGW-Partnern — darauf wurde bereits hingewiesen — nach wie vor ausschließlich zweiseitig abgeschlossen, so daß es für die IBWZ auch keine ökonomische [S. 1087]Basis für ihre Tätigkeit gibt. Es gibt — paradoxerweise — ein Tätigkeitsfeld, auf dem die IBWZ wie jede andere westliche Geschäftsbank aktiv ist, nämlich Bankgeschäfte in konvertiblen Währungen.) Die IIB tut sich bei der Vergabe von TR.-Krediten allerdings sehr schwer: Voraussetzung für die Gewährung eines TR.-Kredits ist eine vorherige Übereinkunft zwischen dem potentiellen Gläubiger und dem potentiellen Schuldner über die Lieferung bestimmter Güter auf Kreditbasis. Ein TR.-Kredit der IIB ist daher kein autonomer, sondern ein abgeleiteter Warenkredit. Die Einzahlungen der Mitgliedsländer in TR. auf das Grundkapital geben somit lediglich ihre Bereitschaft wieder, bis zu diesem Betrag Waren über das bereits vereinbarte Handelsvolumen hinaus an einen anderen RGW-Staat zu liefern. Welche Waren zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Preisen dann tatsächlich exportiert werden, muß auf dem Wege der bilateralen Plankoordinierung vereinbart werden. Die IIB ist somit primär ein Instrument zur Beschaffung konvertibler Währungen für ihre Mitgliedsländer. Von der zum Ende 1981 auf über 4 Mrd. US-$ geschätzten Netto-Verschuldung der beiden RGW-Bankinstitute (neben der IIB die IBWZ) dürfte der größte Teil auf die IIB entfallen. Allein zur Finanzierung der 2.750 km langen Erdgasleitung von Westsibirien zur sowjetischen Westgrenze hat die IIB auf westlichen Märkten Kredite von knapp 3 Mrd. US-$ aufgenommen. Die IIB hat in den Jahren von 1971 bis 1982 insgesamt Kredite im Umfange von über 3,7 Mrd. TR. vergeben. Sie finanzierte damit knapp 80 Projekte mit einer Bausumme von rd. 10 Mrd. TR. (Eigenfinanzierung: rd. 60 v.H.). Das größte Einzelprojekt war die genannte Gasleitung, die in den Jahren 1975 bis 1979 gebaut wurde; für sie hat die IIB einen Kredit in Höhe von 2,3 Mrd. TR. bereitgestellt (= 62 v.H.). Die übrigen Projekte verteilen sich auf den Rohstoffsektor (14 v.H.), Maschinenbau und Metallverarbeitung (11 v.H.), Metallurgie (6 v.H.), Chemie (3 v.H.) und sonstige Zweige (3,5 v.H.). VI. Der RGW-Wirtschaftsgipfel von 1984 Vom 12. bis 14. 6. 1984 fand in Moskau, nach einer fast 4jährigen Anlaufzeit, die „Wirtschaftsberatung der Mitgliedsländer des RGW auf höchster Ebene“ statt. Die Einberufung eines Gipfeltreffens wurde erstmalig auf der 34. Ratstagung im Sommer 1980 vom rumänischen Regierungschef vorgeschlagen. Das Treffen sollte noch im Herbst 1980, spätestens im Frühjahr 1981 stattfinden, darüber hinaus sollte für künftige Gipfeltreffen ein regelmäßiger Turnus von 5 Jahren festgelegt werden. Das rumänische Interesse konzentrierte sich auf höhere Erdölimporte aus der UdSSR zu Vorzugspreisen, ferner auf höhere Vertragspreise und andere ökonomische Anreize im gegenseitigen Handel mit Agrarerzeugnissen und Nahrungsmitteln und schließlich auf eine stärkere Einbeziehung rumänischer Produktionskapazitäten in die RGW-Industriekooperation. Als sowjetische Reaktion auf diesen rumänischen Vorstoß stellte Breschnew auf dem XXVI. Parteitag der KPdSU im Februar 1981 fest: „Das Leben selbst erfordert es, die Koordinierung der Pläne durch Abstimmung der gesamten Wirtschaftspolitik zu ergänzen. Auch Fragen wie die strukturelle Annäherung von Wirtschaftsmechanismen, der weitere Ausbau direkter Verbindungen zwischen den an der Kooperation beteiligten Ministerien, Vereinigungen und Betrieben sowie die Schaffung gemeinsamer Firmen stehen auf der Tagesordnung. Möglich sind auch andere Formen der Vereinigung unserer Anstrengungen und Ressourcen. Wie Sie sehen, Genossen, gibt es hier zahlreiche neue große Probleme. Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn die führenden Repräsentanten der Bruderländer sie in nächster Zukunft kollektiv erörtern.“ In der jüngsten sowjetischen Integrationsliteratur wird von den RGW-Ländern gefordert, die nationale Struktur- und Investitionspolitik zu harmonisieren sowie die Maßnah

Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (1985) Siehe auch: Gegenseitige Wirtschaftshilfe, Rat für: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe: 1959 1960 Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entstehung und Entwicklung des RGW Der RGW (im Westen auch als COMECON bekannt) wurde im Januar 1949 in Moskau gegründet. Gründungsmitglieder waren: Bulgarien, ČSSR, Polen, Rumänien, UdSSR und…

DDR A-Z 1985

Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW) (1985)

Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1979 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem 1. 7. 1919 ihren heutigen Namen. Seit 1956 untersteht sie dem Ministerrat der DDR. Ihre Aufgaben erfüllt die SAW in enger Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) auf der Grundlage eines langfristigen, abgestimmten Arbeitsprogramms. Die Zuordnung zur AdW erfolgte aufgrund eines Beschlusses des Ministerrates mit dem Ziel, die Arbeit der SAW stärker auf die Schwerpunkte der Wissenschaftspolitik zu orientieren. Die Leitung der SAW liegt bei einem Präsidium, dem der Präsident (seit November 1980 Prof. Dr. Werner Bahner, SED), der Vizepräsident, die Leiter der Klassen und der Sekretär der Parteigruppe der SED angehören. Zu ordentlichen Mitgliedern der SAW können bis zu 65 Wissenschaftler der DDR gewählt werden, die ihren Wohnsitz in den Bezirken Leipzig, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Halle, Erfurt, Gera oder Suhl haben. Als Ausdruck besonderer Ehrung können Wissenschaftler außerhalb der DDR zu auswärtigen bzw. korrespondierenden Mitgliedern der SAW gewählt werden. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum der SAW. Bei der SAW bestehen eine mathematisch-naturwissenschaftliche und eine philologisch-historische Klasse, zu deren Aufgaben die Vorbereitung der Sitzungen des Plenums gehört. Plenarsitzungen finden monatlich — mit Ausnahme der Sommermonate — statt. Im Mittelpunkt stehen Referate zu Forschungsschwerpunkten der beiden Klassen, die danach in den Sitzungsberichten der SAW veröffentlicht werden. Forschungsschwerpunkte der mathematisch-naturwissenschaftlichen Klasse sind u.a. Probleme der Gerontologie, der Wirkungsmechanismen von Neurohormonen und die Entwicklung einer mathematischen Theorie spezieller analytischer Funktionen und Fragen des Umweltschutzes. Die philologisch-historische Klasse befaßt sich u.a. mit der Herausgabe regional-historischer Bibliographien und eines althochdeutschen Wörterbuches sowie der Erforschung der Sprache der frühen deutschen Lyrik. Die naturwissenschaftlich-mathematische Klasse hat 29 ordentliche und 38 auswärtige, die philologisch-historische Klasse 26 ordentliche und 31 auswärtige Mitglieder aus mehreren ost- und westeuropäischen Staaten einschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Der früher geltende Status des ordentlichen Mitglieds für Wissenschaftler aus der Bundesrepublik wurde im Rahmen der Abgrenzungspolitik (Abgrenzung) abgeschafft, so daß diese jetzt zu den auswärtigen Mitgliedern gerechnet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134 Saalebrücke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sachversicherung

Siehe auch: Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAdW): 1969 Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW): 1975 1979 In ihrem Statut von 1971 wird die SAW als wissenschaftliche Institution bezeichnet, die als „Gesellschaft hervorragender Gelehrter“ einen wichtigen Beitrag zur Förderung des wissenschaftlichen und geistig-kulturellen Lebens leistet. Sie wurde am 1. 7. 1846 als Königlich Sächsische Gesellschaft der Wissenschaften gegründet und trägt seit dem…

DDR A-Z 1985

Staatslehre (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsrat

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…

DDR A-Z 1985

Entwicklungshilfe (1985)

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1979 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man gelegentlich von „sozialistischer Wirtschaftshilfe“ als „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der weltweiten völkerrechtlichen Anerkennung der DDR nach Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 bestand die Funktion ihrer E. vor allem darin, die Empfängerländer zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit der DDR zu bewegen. Erfolge konnte die SED auf diesem Wege jedoch nicht erzielen. Darüber hinaus verfolgt sie aber mit ihrer E.-Politik stets auch das Ziel, einzelne Entwicklungsländer für das „sozialistische Lager“ zu gewinnen, um auf diese Weise — entsprechend ihrer ideologisch bestimmten außenpolitischen Doktrin — die „Basis des Imperialismus“ in den Ländern der Dritten Welt zu schwächen. In der Bewertung dieses Aspektes im Rahmen der gesamten Außenpolitik der DDR gab es allerdings in den letzten Jahren einen Wandel. Auf dem IX. Parteitag der SED (1976) rangierte die „aktive Unterstützung für die progressiven und revolutionären Kräfte der Welt im Geiste des Proletarischen ➝Internationalismus“ nach der umfassenden Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Staaten der sozialistischen Staatengemeinschaft an zweiter Stelle im außenpolitischen Zielkatalog der DDR. Auf dem X. Parteitag (1981) rutschte sie hinter die „Sicherung des Friedens“ auf den dritten Rang ab. Nun ging es auch weniger um die Förderung revolutionärer Tendenzen in der Dritten Welt, sondern um die „Entwicklung einer vielseitigen Zusammenarbeit mit den Staaten Afrikas, Asiens und Lateinamerikas“ sowie um „Unterstützung des Kampfes um eine neue internationale Wirtschaftsordnung auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Für die zwischen 1976 und 1981 von Generalsekretär Honecker unternommenen Auslandsreisen ist daher charakteristisch, daß verstärkt Vorstellungen der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ zur europäischen Abrüstungspolitik in die Dritte Welt hineingetragen wurden. Unverändert wird dagegen von der SED dem Außenhandel der DDR mit Entwicklungsländern auch die Bedeutung von E. zugemessen. Dabei geht es ihr freilich auch darum, sowohl Zugang zu den Rohstoffmärkten der Dritten Welt zu bekommen, als auch auf dem Wege langfristiger handelspolitischer Vereinbarungen jene auf dem („kapitalistischen“) Weltmarkt schwer verkaufbaren Erzeugnisse der Industrie der DDR günstig abzusetzen. Insbesondere wird auch von der DDR, wie von allen Verbündeten der UdSSR, die Verpflichtung zu besonderer Hilfeleistung durch die europäischen Industriestaaten — unabhängig von ihrer Einbindung in verschiedene politische Lager — aufgrund eines drohenden „Nord-Süd-Konfliktes“ abgelehnt. Sie gibt E. ausschließlich im Kontext des Ost-West-Konfliktes, also im Rahmen der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus. Potentielle Empfänger von E. der DDR sind: Staaten, die den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben und sich auch politisch an das „sozialistische Lager“ anlehnen; Staaten, die sich (noch) auf dem kapitalistischen Entwicklungsweg befinden, aber eine „antiimperialistische“ Außenpolitik betreiben, wobei auch positiv bewertet wird, wenn dieser Entwicklungsweg wenigstens „national-kapitalistisch“, d.h. „unabhängig“ verläuft; [S. 361]die nationalen Befreiungsbewegungen PLO, SWAPO (Namibia) und ANC (Südafrika). Der materielle Umfang der E. ist u.a. aufgrund der vergleichsweise (zur Bundesrepublik Deutschland) geringeren Liefer- und Leistungskapazität der Wirtschaft der DDR entsprechend kleiner. Der Anteil des Außenhandelsumsatzes mit den Entwicklungsländern am gesamten Außenhandel der DDR ist von 1969 bis 1973 von 4,2 v.H. auf 3,4 v.H. gesunken. Seitdem ist jedoch wieder ein stetiger Anstieg zu beobachten; seit 1977 beträgt der Anteil unverändert rd. 4,9 v.H. Dieser Warenaustausch ist damit nur etwa halb so groß wie der z.B. Polens und der ČSSR und insgesamt der niedrigste aller RGW-Staaten. Der Umfang der E. im engeren Sinne, also der Kapitalhilfe, läßt sich nicht genau angeben, da zwischen angebotener und tatsächlich erfolgter Leistung nicht unterschieden werden kann. Westliche Schätzungen der von der DDR vergebenen langfristigen Regierungskredite einschl. (geringfügiger) kostenloser Zuwendungen und kommerzieller Handelskredite im Rahmen von Handelsabkommen und Vertragsabschlüssen der Außenhandelsorganisationen und -betriebe schwanken zwischen 1 und 3 Mrd. Mark an Kreditzusagen bis zum Jahr 1970. Nach Angaben der OECD dürften für den Zeitraum 1970–1980 etwa 3 Mrd. Mark an Krediten hinzugekommen sein. Damit lag die Netto-Kapitalhilfe der DDR in der letzten Dekade bei ca. 0,14 v.H. ihres (umgerechneten) Bruttosozialproduktes zu Marktpreisen (RGW insges.: 0,2 v.H.). Die Vereinten Nationen fordern einen Transfer an öffentlicher Hilfe von 0,7 v.H. Die E. erfolgt vor allem im Rahmen von langfristigen Abkommen über „wirtschaftliche und technische“ bzw. „wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit“ (bisher ca. 150 derartige Abkommen mit rd. 40 Entwicklungsländern) und wird zu Konditionen gewährt, die z.T. ungünstiger sind als die der Bundesrepublik Deutschland: 10–15jährige Laufzeit, 2–4jährige Karenzzeit, 2,5 v.H. Jahreszinsen (Bundesrepublik Deutschland: 30jährige Laufzeit, 7–8 Jahre Karenzzeit, 2,5 v.H. Zinsen). In der Regel offeriert die DDR keine Kredite in konvertibler Währung, sondern bietet Waren- bzw. Lieferkredite an. Im Rahmen der Außenwirtschaftsbeziehungen mit E.-Charakter hat die DDR nach eigenen Angaben bisher bei der Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme von 650 industriellen Objekten (davon 80 Getreidemühlen, 70 Transformatorstationen und 28 Druckereien) Hilfe geleistet. Ferner sind hier E.-Maßnahmen der DDR zu nennen, deren vermutlich hohe Kosten sich nicht genau beziffern lassen: Einrichtung von sog. technisch-wissenschaftlichen (nicht kommerziellen) Informationsbüros vor allem in den arabischen Staaten und Entsendung von Fachberatern der verschiedensten Qualifikationen (nach DDR-Angaben von 1970 bis 1981 insges. rd. 15.000; in Afrika allein sind stets ca. 200 Lehrkräfte tätig); Abwicklung eines meist auf Einladung der DDR stattfindenden umfangreichen Besucherverkehrs, der Vertreter staatlicher und gesellschaftlicher Organisationen aus den Entwicklungsländern in die DDR führt; berufliche Aus- und Weiterbildung von ungelernten Arbeitern und Facharbeitern aus der Dritten Welt in der DDR (nach DDR-Angaben von 1970 bis 1981 fast 40.000) und von Studenten und Fachschülern (im gleichen Zeitraum ca. 10.000 Studienabschlüsse), von denen jeweils ca. 25 v.H. aus Vietnam kamen; berufliche Ausbildung, im Zusammenhang mit der Lieferung von Industrieanlagen in den Entwicklungsländern (von 1970 bis 1979: 55.000); Solidaritätsspenden (vom Solidaritätskomitee der DDR und vom FDGB), zumeist Arzneimittel, medizinische Güter, Nahrungsmittel, Fahrzeuge und Bekleidung in einer Höhe von 1 bis 2 Mrd. Mark (seit 1970). Aus derartigen Spenden wurden ferner der Aufbau eines Berufsbildungszentrums in Nicaragua und eines Orthopädie-technischen Zentrums in Vietnam finanziert. Mit Spendenmitteln ist die Nationaldruckerei in Vientiane (Laos) „rekonstruiert und erweitert“ worden; die Entsendung von sog. FDJ-„Brigaden der Freundschaft“ (1983 waren es 17 mit ca. 300 Mitgliedern) nach Angola (6 „Brigaden“), Äthiopien (1), Moçambique (3), Guinea (1), Guinea-Bissau (1), VDR Jemen (1), Kuba (2), Laos (1), Nicaragua (1), deren Mitglieder aufgrund ihrer Fachausbildung (Agronomen, Landmaschinentechniker usw.) am Aufbau infrastruktureller Projekte anleitend und ausbildend beteiligt sind. Obwohl es sich nicht um E. im engeren Sinne handelt, müssen hier doch auch die 1983 in 22 Länder geleiteten 26 Hilfssendungen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR erwähnt werden, weil damit in erster Linie Angola, Äthiopien, Moçambique, Vietnam, Laos, Kampuchea und Nicaragua unterstützt wurden. Die regionalen Schwerpunkte der E. der DDR haben sich in den letzten 30 Jahren mehrfach verschoben. Gegenwärtig konzentriert sie ihre über reine Außenwirtschaftsbeziehungen hinausgehende E. auf jene sozialistisch orientierten Länder der Dritten Welt, mit denen sie Freundschaftsverträge abgeschlossen hat, d.h. deren — sozialistischer — Entwicklungsweg als unumkehrbar angesehen wird. Dazu gehören in Afrika: Angola, Äthiopien und Moçambique; in Asien: Vietnam, Laos, Afghanistan, Mongolei, Kampuchea und die VDR Jemen; in Lateinamerika: Kuba. Hinzu kommen jedoch eine Reihe von Staaten, die entweder bereits den „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ eingeschlagen haben oder aber in denen aufgrund ihrer innenpolitischen Transformationsprozesse bzw. ihrer „progressiven“ Außenpolitik Hilfe durch Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft als lohnend und als Instrument zur Unterstützung politischer Veränderungen angesehen wird. Hierzu gehören u.a. in Afrika: Tansania, die VR Kongo, Guinea, Guinea-Bissau, Sambia, Algerien, Libyen, Kapverden, Ägypten; in Asien: Irak, Syrien, Indien, DVR Korea; in Lateinamerika: Nicaragua, Grenada (1979–1983), Peru, Kolumbien und Mexiko. Zu einigen nichtpaktgebundenen Staaten der Dritten [S. 362]Welt pflegt die DDR Außenhandelsbeziehungen, ohne daß hier von E. im engeren Sinne gesprochen werden kann. Dazu gehören u.a. seit langem in Europa: Jugoslawien; in Afrika: Nigeria und künftig wohl verstärkt Kuwait (nach dem Besuch von E. Honecker im Oktober 1982); in Asien: (seit 1978) Iran; in Lateinamerika: Brasilien und Argentinien. Die außenpolitische Dimension der E. der DDR hat sich mit deren weltweiter diplomatischer Anerkennung seit 1972/73 verändert. Sie ist jetzt Teil der „koordinierten Außenpolitik“ der sozialistischen Staatengemeinschaft und dient neben den Interessen der DDR vor allem der Stabilisierung jener Staaten, die in der globalen Ost-West-Auseinandersetzung vermutlich oder tatsächlich an der Seite des Ostens stehen. Dabei sind in erster Linie die z.T. vertraglich geregelten Parteibeziehungen der SED zu marxistisch-leninistisch orientierten Parteien in einigen Staaten der Dritten Welt zu nennen, zu denen es etwas Vergleichbares in der E. westlicher Länder nicht gibt. Derartige Beziehungen bestehen u.a. zur MPLA Angolas, zur COPWE (Commission to organize the party of the working people of Ethiopia) in Äthiopien, zur FRELIMO in Moçambique (Afrika insges. 15 Kooperationsabkommen), aber auch zu den kommunistisch-sozialistischen Parteien in der VDR Jemen, in Syrien (Baa'th), in Vietnam, Laos, Kampuchea und selbstverständlich in Kuba. In Angola z.B. hat die SED erhebliche organisatorische und materielle Hilfe bei der Umwandlung der MPLA aus einer Befreiungsorganisation in eine Kaderpartei geleistet, u.a. durch Beteiligung beim Aufbau einer zentralen und von ca. 12 Bezirksparteischulen. Die Abstimmung der E. der RGW-Staaten in einzelnen Ländern der Dritten Welt, z.B. bei größeren E.-Projekten, ist bisher über Ansätze nicht hinausgekommen. Im militärischen Bereich scheint es dagegen die erforderliche Koordination zu geben. Seit kurzem wird in der DDR auch offiziell zugegeben, daß militärische E. geleistet wird. Sie ist zwar ein Element ihrer Außenpolitik gegenüber der Dritten Welt, steht jedoch nach Umfang und Charakter erheblich hinter den anderen E.-Leistungen der DDR zurück. Nur in relativ wenige Staaten der Dritten Welt hat die DDR inzwischen Militärattachés entsandt, so u.a. nach Ägypten, Algerien, Äthiopien, die VR Kongo, Marokko, die VDR Jemen, Syrien, Vietnam, Indien, die DVR Korea, nach Kuba und Mexiko. Von politischer Bedeutung sind jene Verträge über militärische Kooperation, die z.B. mit Angola, Äthiopien, den Kapverden, der VR Kongo, Moçambique und der VDR Jemen unterzeichnet wurden. Der personelle und materielle Umfang der militärischen E. der DDR ist nur schwer abzuschätzen. Fest steht, daß an Offiziers- und Unteroffiziersschulen der bewaffneten Organe der DDR militärisches Personal aus den genannten Staaten (ohne Kapverden) sowie Angehörige der PLO, der SWAPO und des ANC Lehrgänge (von nicht feststellbarer Dauer) besucht haben. Als realistisch hat sich ferner die Annahme erwiesen, daß ca. 2.500 bis 3.000 Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Staatssicherheitsdienstes (Ministerium für Staatssicherheit) als Ausbilder und Instrukteure in der Dritten Welt, vor allem in einigen Staaten Afrikas tätig sind. Keine Klarheit besteht darüber, ob die geringen Waffenlieferungen der DDR in die Dritte Welt auf kommerzieller Basis oder als kostenloser Transfer erfolgen. Als Großwaffenexporteur ist die DDR bisher nicht in Erscheinung getreten (SIPRI-Yearbook 1980). Der finanzielle Umfang dieser Lieferungen dürfte — nach Angaben der amerikanischen Rüstungskontrollbehörde — von 1979 bis 1980 50 Mill. US-$ pro Jahr nicht überschritten haben und damit z.B. weniger als 10 v.H. der tschechoslowakischen Waffenexporte betragen. Im industriellen Bereich ist es bisher zu konkreten gemeinsamen E.-Maßnahmen der RGW-Staaten nur in wenigen Fällen gekommen. Allerdings scheint es im Ausbildungssektor eine gewisse Koordination zu geben. Nach Angaben aus der DDR hat der RGW bisher insgesamt rd. 500.000 „nationale Kader“ aus Entwicklungsländern ausgebildet, 25.000 befinden sich gegenwärtig (1983) noch in der Ausbildung. Unter „Mitwirkung der RGW-Länder“ sollen „26 Hoch- und Fachschulen sowie fast 100 Ausbildungszentren“ in Entwicklungsländern errichtet worden sein. Weitere 70 Lehranstalten befänden sich im Bau. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 360–362 Entfremdung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW

Siehe auch: Entwicklungshilfe: 1969 1975 1979 Entwicklungsländer: 1963 1965 1966 1975 1979 Entwicklungsländer, Hilfe für: 1962 Entwicklungsländer, Wirtschaftshilfe für: 1960 Der Begriff E. wird in der DDR offiziell nicht verwendet. Statt dessen spricht man gelegentlich von „sozialistischer Wirtschaftshilfe“ als „einer besonderen Form der Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern“, die langfristig auch der DDR „ökonomischen Nutzen“ bringen muß. Bis zum Zeitpunkt der…