DDR A-Z 1985

Trotzkismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach L. D. Trotzki (1879–1940), militärischer Organisator der russ. Oktoberrevolution und als Volkskommissar für das Kriegswesen Begründer der Roten Armee in der Zeit des Bürger- und Invasionskrieges, benannte Strömung in der internationalen Arbeiterbewegung. Trotzki stand seit 1923 in Opposition zur Mehrheit der russ. Parteiführung, insbesondere zu J. W. Stalin und sammelte die „linke“ Opposition um sich. Seine Kritik galt der These Stalins von der Möglichkeit des Aufbaus des „Sozialismus in einem Lande“. Er sah darin die Absage an die internationalistische Orientierung der kommunistischen Internationale auf den weltrevolutionären Prozeß. Zugleich kritisierte er die „bürokratische Entartung“ der Partei sowie des gesamten Staatsapparates. 1929 aus der Sowjetunion ausgewiesen, setzte er seine Kritik fort, betonte aber, daß die sozialistische Eigentumsordnung der SU einen historischen Fortschritt darstelle, den es zu verteidigen gelte. Trotzki trat ferner für Rätedemokratie und Arbeiterselbstverwaltung ein. 1940 wurde er im mexikanischen Asyl von einem sowjet. Agenten ermordet. Verschiedene trotzkistische Gruppen gründeten unter direkter Beteiligung von Trotzki 1938 in Paris die IV. Internationale. Die Geschichte des T., der niemals ein in sich geschlossenes System dargestellt hat, war von Anbeginn bis heute durch einander bekämpfende Richtun[S. 1366]gen und dementsprechende Spaltungen gekennzeichnet. Parteien bzw. Gruppen, die sich auf den T. berufen, gibt es in über 50 Ländern. Angebliche Verbindungen zu Trotzki standen in den 30er Jahren bei den Schauprozessen in der SU im Mittelpunkt der Anschuldigungen. Obwohl Trotzki frühzeitig vor dem Nationalsozialismus gewarnt und die Arbeiterparteien zu gemeinsamem Widerstand aufgerufen hatte, bezeichnete Stalin ihn und seine Anhänger als „Agenten des Faschismus“. Heute gilt der T. den sich an der KPdSU orientierenden Parteien als Ausdruck „revolutionärer Ungeduld kleinbürgerlicher Elemente, insbesondere auch Intellektueller“; er führe zu „linksradikalem Abenteuertum, zu einer pseudorevolutionären ‚links‘opportunistischen Politik“. Durch seine Kritik an der SU sei der T. zu einer „antisowjetischen Organisation“ geworden, der sich in jüngster Zeit Positionen des Maoismus angenähert habe (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 901 f.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1365–1366 Treuhandvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Überplanbestände

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1975 1979 Nach L. D. Trotzki (1879–1940), militärischer Organisator der russ. Oktoberrevolution und als Volkskommissar für das Kriegswesen Begründer der Roten Armee in der Zeit des Bürger- und Invasionskrieges, benannte Strömung in der internationalen Arbeiterbewegung. Trotzki stand seit 1923 in Opposition zur Mehrheit der russ. Parteiführung, insbesondere zu J. W. Stalin und sammelte die „linke“ Opposition um sich. Seine Kritik galt der…

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Erbrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt wer[S. 364]den, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist (gegenständlich beschränkter Erbschein). In der Praxis wird dieser für alle in der DDR befindlichen Vermögenswerte verlangt. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und — soweit dies nicht ausreicht — die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus (Flüchtlingsvermögen; Sperrkonten; Warenverkehr, nichtkommerzieller). Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 363–364 Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den…

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Aggressionsverbrechen (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen Kriegshetze wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft; Strafrecht, VI., Strafrecht, VII.. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 5 Aeroklub der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und Propaganda

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können…

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Volk (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 963). Vielfach wird anstelle von V. auch in diesem Zusammenhang von den Volksmassen gesprochen. Zum V. werden demnach sehr unterschiedliche soziale Gruppen, Schichten und Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gerechnet, je nachdem, in welcher Phase der Entwicklung sich eine Gesellschaft entsprechend der Periodisierung der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie befindet. In der Gegenwart gilt für den Marxismus-Leninismus, daß in den entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften der Arbeiterklasse unter Leitung der Kommunistischen Partei die Führungsrolle innerhalb der V.-Massen zukommt. Der breite und unpräzise Begriff des V. ermöglicht es den kommunistischen Parteien jedoch, im Rahmen ihrer Bündnispolitik auch Teile des Bürgertums, der Intelligenz und der Bauern anzusprechen (Volksfront). „Fortschrittlich“ bedeutet in derartigen Fällen die Übereinstimmung dieser sozialen Gruppen mit aktuellen (Teil-)Zielen der jeweiligen kommunistischen Partei. — In den Entwicklungsländern wird aus marxistisch-leninistischer Sicht vielfach auch die „nationale und antiimperialistische Bourgeoisie“ zum V. gerechnet (Nationale Demokratie/national-demokratische Länder). Dieser positive und die parteiorientierte Fortschrittlichkeit einschließende Begriff des V. findet sich in zahlreichen Wortverbindungen wie Volksdemokratie, Volkseigentum (Eigentum), Volkskammer, Volkskunst (Laienkunst). Der Begriff der Volksverbundenheit spielt als Bewertungsmaßstab für die kulturellen Leistungen eine herausragende Rolle. Kunst und Kultur sollen „von den Interessen und Bedürfnissen des ganzen Volkes ausgehen“. V.-Verbundenheit wird dabei zugleich auch als Volkstümlichkeit begriffen; damit ist „die tatsächliche Verständlichkeit und Aneignungsmöglichkeit der Kunst durch breite Bevölkerungsschichten“ gemeint. V.-Verbundenheit schließt Parteilichkeit ausdrücklich ein: „Die sozialistische Parteilichkeit ist die historisch höchste Stufe der Volksverbundenheit der Kunst“ (a.a.O., S. 981). 2. Umgangssprachlich werden als V. auch die Gesamtbevölkerung eines Landes bzw. die Angehörigen einer Nation bezeichnet. 3. V. bzw. Völkerschaft gilt ferner im historischen Materialismus als eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft in den ökonomischen Gesellschaftsformationen der Sklaverei und des Feudalismus“ (Gesellschaftsordnung). „Die antiken Völkerschaften der ersten Klassengesellschaften“ seien „als sozialethnisch historische Gemeinschaften aus dem Zusammenschluß verschiedener Stammesverbände zusammen mit den antiken Staatsbildungen“ entstanden. Sie „waren durch das gemeinsame staatliche Territorium, die gemeinsame Sprache und die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise sowie der Sitten und Gebräuche charakterisiert“. Die meisten dieser antiken V. seien mit der Sklavenhaltergesellschaft untergegangen. Auf der Grundlage der Feudalgesellschaft hätten sich neue Völkerschaften gebildet, die „eine größere Lebensfähigkeit und die Tendenz zur nationalen Entwicklung“ besessen haben. In der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft werden daher die feudalen Völkerschaften vielfach auch als Nationalitäten bezeichnet. Nationalität meint die „außerordentlich beständigen ethnischen Eigenschaften, Merkmale und Züge der Bevölkerung … (Sprache, Bindung an das heimatliche Territorium, charakteristische Besonderheiten der Kultur und Lebensweise, Sitten und Gebräuche, Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Verschiedenheit von anderen Völkerschaften). Sie bildeten damit die Voraussetzung für die Entstehung der modernen Nationen“ (a.a.O., S. 616 und S. 968). (Nation und nationale Frage.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Verwaltungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksabstimmung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S.…

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Nahrungsgüterwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale Frage

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…

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Bekleidungsindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Diese überdurchschnittlich starke Stellung der B. ging in der Nachkriegszeit verloren; in diesen Jahren wandelte sich zugleich die Eigentumsstruktur. Während Mitte der 60er Jahre noch fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v.H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum überführt. Die B. umfaßt gegenwärtig die 3 Oberbekleidungskombinate Berlin, Erfurt und Lößnitz sowie das Textilkombinat Cottbus. Ende 1978 bestand die B. noch aus 300 Betrieben mit über 1200 Produktionsstätten und 83.000 Beschäftigten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976/1980 betrug die geplante jährliche Steigerungsrate für konfektionierte Oberbekleidung durchschnittlich 8,7 v.H., realisiert wurden knapp 4 v.H. Veraltete Maschinen und Materialknappheit sind u.a. die Ursachen für die unbefriedigende Situation in der B. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v.H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1952 als Institut für Bekleidungskultur gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Das Modeinstitut gibt die Zeitschrift „Sibylle“ heraus. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161 Beitrag für gesellschaftliche Fonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie Freiberg

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…

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Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der Frau Entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vertritt die SED die Ansicht, die Grundlage wirklicher Gleichberechtigung der F. sei ihre ökonomische Unabhängigkeit vom Mann, die sie sich durch ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Produktionsprozeß sichere. Die Verwirklichung der gesellschaftlichen Gleichberechtigung der F. in der DDR basiert somit auf ihrer umfassenden Einbeziehung in das Wirtschaftsleben. Weibliche Berufstätigkeit ist allerdings nicht nur eine politisch-ideologisch begründete Notwendigkeit, sondern aufgrund des permanenten Arbeitskräftemangels in der DDR zugleich von eminent ökonomischer Bedeutung (volkswirtschaftlich weiterhin ungünstige Bevölkerungsstruktur mit erheblichem F.-Überschuß und hohem Rent[S. 444]neranteil). Doch auch dieser Aspekt wird von der SED auf den Emanzipationsgedanken zurückgeführt und ideologisch verankert; indem nämlich die berufstätigen F. um ökonomische Erfolge in der Produktion ringen würden, stärkten sie den sozialistischen Staat, der allein ihre wirkliche Gleichberechtigung garantieren könne. Neben diesen politisch-ideologischen und wirtschaftlich-pragmatischen Elementen umfaßt der Emanzipationsgedanke der SED auch erzieherische Aspekte. Denn ihr Arbeitsbegriff enthält den Gedanken der Selbstverwirklichung des Menschen, seiner Entfaltung durch und im Prozeß der Arbeit. Diese Theorie wird auch auf die F., ihre Emanzipation und Persönlichkeitsentfaltung angewendet: Nur durch die Berufstätigkeit, insbesondere im sozialistischen Kollektiv arbeitender Menschen, könne sie zur maximalen Entwicklung ihrer Persönlichkeit, zu Gesellschaftlichem ➝Bewußtsein und zur vollen Gleichberechtigung gelangen. In Übereinstimmung mit diesen ideologischen Grundmaximen ist die Gleichberechtigung der F. — was die formal-juristische Seite anlangt — in der DDR umfassend verwirklicht. Durch die Verfassung von 1949 wurden die volle rechtliche, ökonomische und politische Gleichstellung der F., ihre Gleichberechtigung auf allen Gebieten des öffentlichen und privaten Lebens — insbesondere im Arbeits- und Familienrecht — prinzipiell und ohne Einschränkungen gesichert sowie alle der Gleichberechtigung der F. entgegenstehenden oder sie beeinträchtigenden gesetzlichen Bestimmungen aufgehoben. In allen nachfolgenden einschlägigen Gesetzeswerken wurde das Prinzip der Gleichberechtigung der F. verankert bzw. noch weiterentwickelt. So nimmt Art. 20 Abs. 2 der Verfassung von 1968 die bereits in Art. 7 Abs. 1 der 1. Verfassung der DDR enthaltene Bestimmung über die Gleichberechtigung der F. in erweiterter Form auf: „Mann und Frau sind gleichberechtigt und haben die gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, ist eine gesellschaftliche und staatliche Aufgabe.“ II. Frauenpolitik Wurde die Verwirklichung der Gleichberechtigung der F. in der DDR in den Jahren des Aufbaus des Sozialismus vor allem unter dem Aspekt ihrer zahlenmäßigen Teilnahme am Produktionsprozeß gesehen und die Gewinnung möglichst vieler weiblicher Arbeitskräfte für die Volkswirtschaft angestrebt, so hat sich mit Beginn der 60er Jahre der Akzent auf die Probleme der beruflichen Qualifikation der F., ihrer Stellung im Produktionsprozeß und ihres beruflichen Aufstiegs verlagert. Nicht zuletzt aus gesellschaftspolitisch-pragmatischen und ökonomischen Notwendigkeiten sollen die F. befähigt werden, einen den Männern gleichwertigen Platz in der zunehmend technisierten Produktion einnehmen zu können, der allein — so die gegenüber der ursprünglichen marxistisch-leninistischen Gleichberechtigungsideologie modifizierte Auffassung der SED — ihre gleichberechtigte Stellung in der sozialistischen Gesellschaft garantiere. Danach bestimmt die von den F. eingenommene berufliche Stellung den Grad ihrer Befreiung und Gleichberechtigung, den Grad ihrer wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration. Unter den Verlautbarungen und gesetzlichen Bestimmungen zur F.-Politik der SED, die diese Akzentverschiebung widerspiegeln, kommt dem Kommuniqué des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ zentrale Bedeutung zu. Auf Veranlassung der F.-Kommission beim Politbüro entstanden, kritisierte das sog. „F.-Kommuniqué“ die unzureichende Durchsetzung der Forderungen der SED hinsichtlich der Rolle und Stellung der F. in der Gesellschaft. Die veränderten wirtschaftlichen und politischen Notwendigkeiten und Bedingungen berücksichtigend, präzisierte es die Verantwortung der Leitungen von Partei und Massenorganisationen, der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Förderung der F., die gezielte Hebung ihres Qualifikationsniveaus, ihre verstärkte Gewinnung für naturwissenschaftlich-technische Berufe und für Leitungsfunktionen (Beschluß über die Aufgaben der Staatsorgane zur Förderung der F. und Mädchen in Durchführung des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED vom 23. 12. 1961 vom 19. 2. 1962; GBl. II, S. 295). Die normierende Wirkung des F.-Kommuniqués kommt vor allem in den Bereichen Familie, Arbeit und Bildung zum Ausdruck. A. Familiengesetzbuch Das Familiengesetzbuch vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) fixiert nicht nur die Gleichstellung der F. in Ehe und Familie, indem es alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens — Erziehung und Pflege der Kinder, Führung des Haushalts, materielle Aufwendungen für Haushalt und Familie — zu Rechten und Pflichten beider Ehegatten erklärt, sondern auch das Recht der F. auf Ausübung bzw. Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Es verpflichtet zudem die Ehegatten zu „kameradschaftlicher Rücksichtnahme und Hilfe“, wenn sich der andere Ehegatte zur Teilnahme an weiterbildenden Maßnahmen oder zur Leistung gesellschaftlicher Arbeit entschließt (Familienrecht). B. Arbeitsgesetzbuch Der bereits im Befehl Nr. 253 der SMAD aufgestellte und im Gesetz der Arbeit vom 19. 4. 1950 (GBl., S. 349) wiederholte Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ wurde mit weiteren Bestimmungen des Arbeitsgesetzes sowie des Gesetzes [S. 445]über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der F. vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037) im Gesetzbuch der Arbeit (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) zusammengefaßt und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) als besondere Rechte der werktätigen F. und Mütter weiter ausgebaut. Die Bestimmungen beziehen sich u.a. auf die Schaffung der äußeren Voraussetzungen für die Teilnahme der F. am Produktionsprozeß. Dazu zählen die Einrichtung von Kinderkrippen, -gärten und -horten, von betrieblichen Verkaufsstellen, Wäschereien und anderen Dienstleistungen. Sie betreffen weiterhin arbeitszeitliche Sonderregelungen und Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter (Verbot von Überstunden und Nachtarbeit, Schwangerschafts- und Wochenurlaub von 6 bzw. 20, bei Mehrlingsgeburten oder komplizierten Entbindungen 22 Wochen, Arbeitsfreistellung bis zum Ende des 1. bzw. — bei Nichtbereitstellung eines Krippenplatzes — des 3. Lebensjahres des Kindes bei teilweiser Zahlung von Mütterunterstützung, Stillpausen während der Arbeitszeit, Kündigungsverbot von mindestens einem bis zu drei Jahren; Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind) und Gewährung einer 40-Stunden-Arbeitswoche sowie von Hausarbeitstagen unter bestimmten Voraussetzungen für vollbeschäftigte F. Ferner sollen besondere Maßnahmen zum F.-Arbeitsschutz, wie Verbot von schweren und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, sowie eine entsprechende technisch-organisatorische Gestaltung der Arbeitsplätze den Einsatz der F. in einem weiten, auch nichttypische F.-Berufe umfassenden Tätigkeitsbereich ermöglichen. Außerdem sind detaillierte Weiterbildungsmaßnahmen für die weiblichen Beschäftigten in F.-Förderungsplänen (1978: mehr als 14.300) festzulegen, die als Bestandteil der Betriebskollektivverträge (BKV) von den Betriebsleitern in Zusammenarbeit mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen (BGL) aufgestellt werden. Als Maßnahme zur praktischen Durchsetzung der Gleichberechtigung der F. auf betrieblicher Ebene wurden auf Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 8. 1. 1952 in den Betrieben der Industrie, den Volkseigenen Betrieben der Land- und Forstwirtschaft, in staatlichen Verwaltungen, Hochschulen und Universitäten Frauenausschüsse gebildet; sie arbeiteten zunächst unter Anleitung der Betriebsparteiorganisationen (BPO) in den VEB und wurden 1965 auf Empfehlung des Politbüros (Beschluß vom 15. 12. 1964) den BGL unterstellt. Anfang 1982 bestanden rd. 9.800 solcher F.-Ausschüsse mit 77.000 Mitgliedern. Um die spezifischen Probleme der F.-Arbeit in besonderem Maße berücksichtigen zu können, wurden in den industriellen und landwirtschaftlichen Betrieben der DDR zudem Frauenbrigaden gebildet; dies sind Arbeitsgruppen, die ebenso wie die sonstigen Brigaden technologisch zusammenhängende Arbeitsaufträge bzw. -gänge arbeitsteilig im Kollektiv ausführen, jedoch ausschließlich aus weiblichen Arbeitskräften bestehen. C. Bildungsgesetz Das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) garantiert den F. und Mädchen gleiche Bildungsmöglichkeiten und den gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsinstitutionen. Es fordert die Hinlenkung der Mädchen auf eine Ausbildung in technischen und landwirtschaftlichen Berufen, die Qualifizierung der F. zu Facharbeitern und ihre Vorbereitung auf die Übernahme von Kaderfunktionen. Ergänzt von einigen wichtigen Durchführungsbestimmungen (z.B. AO über die Aus- und Weiterbildung von F. für technische Berufe und ihre Vorbereitung für den Einsatz in leitenden Tätigkeiten vom 7. 7. 1966, GBl., SDr. 545, S. 25; AO zur Ingenieurausbildung von F. in Sonderklassen an den Fachschulen der DDR vom 15. 7. 1967, GBl. II, S. 506; AO zur Durchführung der Ausbildung von F. im Sonderstudium an den Hoch- und Fachschulen vom 15. 5. 1970, GBl. II, S. 407; AO über die Förderung von vollbeschäftigten werktätigen F. für die Ausbildung zu vollbeschäftigten Produktionsfacharbeiterinnen vom 12. 12. 1972, GBl. II, S. 860), bildet es die Grundlage für die vollständige Einbeziehung der F. in das allgemeine System der „abschnittsweisen“ Qualifizierung. Wesentliche Gremien zur Erarbeitung und Durchführung der F.-Politik sind die Abteilung Frauen des ZK mit den ihr nachgeordneten F.-Kommissionen bei den Bezirks- und Kreisparteileitungen sowie die F.-Kommission beim Politbüro. Der aus hauptamtlichen Funktionärinnen zusammengesetzten ZK-F.-Abteilung obliegt die Anleitung der — auf die gesamte weibliche Bevölkerung gerichteten — F.-Arbeit der Partei wie auch des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und die Kontrolle über die Durchführung entsprechender Beschlüsse. Bei der Vorbereitung von frauenpolitischen Richtlinien und Maßnahmen wird sie von der F.-Kommission beim Politbüro beraten und unterstützt, in der weibliche Führungskräfte des Staatsapparates, der Wirtschaft, Wissenschaft und der Massenorganisationen vereint sind. Seit der im Jahre 1964 erfolgten Gründung des Wissenschaftlichen Beirats „Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft“ beim Präsidenten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) stützen sich auch diese Parteigremien zunehmend auf wissenschaftliche Forschungsergebnisse (vgl. auch Beschluß über die weitere Durchführung der Forschung zu Problemen der Entwicklung und Förderung der F. und Mädchen in der DDR vom 20. 10. 1966; GBl. II, S. 777). Im April 1981 organisatorisch aufgewertet zu einem [S. 446]Wissenschaftlichen Rat an der AdW (Vorsitz: Prof. Dr. Herta Kuhrig), bildet er das Zentrum für die Planung und Koordinierung der F.-Forschung in der DDR. III. Probleme der Frauenarbeit Die Eingliederung der F. in den Produktionsprozeß ist der SED in beachtlichem Umfang gelungen. Der Anteil der weiblichen Beschäftigten ist seit 1949 kontinuierlich gestiegen, der F.-Beschäftigungsgrad ist einer der höchsten der Welt. Als Ursachen des Anstiegs sind die im Schnitt relativ niedrigen Einkommen der Männer und wachsendes Konsumbedürfnis der Bevölkerung ebenso zu nennen wie die zum Teil erfolgreiche Durchsetzung des von der SED propagierten Leitbildes der berufstätigen Frau und Mutter. Allerdings stehen der weiblichen Berufstätigkeit — trotz aller bisherigen Anstrengungen — weiterhin einige grundlegende, z. T. aber auch neue Schwierigkeiten der F.-Arbeit entgegen. Noch ist das Ziel familialer Entlastung der F. durch weitestgehende Vergesellschaftung der Kinderpflege/-erziehung nicht erreicht und diese selbst in ihren psychisch-sozialen Auswirkungen problembehaftet: so machen neuere DDR-Untersuchungen für die zunehmende Jugend Kriminalität die fehlende Nestwärme mitverantwortlich. Zwar sind die Einrichtungen der Kinderbetreuung kontinuierlich ausgebaut worden — 1982 wurden 65,7 v.H. der Kinder im Alter bis zu 3 Jahren in Kinderkrippen, 91,7 v.H. der 3- bis 6jährigen Kinder in Kindergärten (leicht abnehmende Tendenz seit 1980!) und 80,6 v.H. der Schüler der 1. bis 4. Klasse in Schulhorten betreut —, doch fehlt es weiterhin vor allem an Krippenplätzen, auch als Folge der höheren Geburtenrate in den letzten Jahren; lediglich das Kindergartenproblem kann als weitgehend gelöst betrachtet werden. Noch weniger besteht indes Aussicht auf Bereitstellung eines qualitativ wie quantitativ ausreichenden Waren- und Dienstleistungsangebots, da die schwierige Wirtschaftslage zusätzliche Investitionen in diesem Bereich derzeit nicht zuläßt und von der alternativ empfohlenen optimaleren Nutzung des Iststandes keine durchgreifende Situationsverbesserung zu erwarten ist. Damit bleibt aber das Ziel weiterhin unerreichbar, den F. die noch immer überwiegend von ihnen allein erbrachte Hausarbeit spürbar zu erleichtern. Schwierigkeiten, die z. T. aus der mangelnden Erfüllung staatlicher Förderungsauflagen durch die Betriebsleiter resultieren bzw. Ausdruck des der Gleichberechtigung der F. immer noch entgegengebrachten Widerstandes der Männer sind, bilden z.B. ungünstige betriebliche Arbeitsbedingungen und der dem Ausbildungsniveau nicht gemäße Einsatz der weiblichen Arbeitskräfte. Letzteres trifft vor allem auf F. mit Hoch- und Fachschulabschluß zu, die auf den höheren Leitungsebenen von Betrieben und Verwaltungen deutlich unterrepräsentiert sind. Zusätzliche zeitliche Erschwernisse und familiäre Belastungen für die F. bewirkt aber auch die seit dem X. SED-Parteitag (1981) aus volkswirtschaftlichen Gründen propagierte Forderung, die weibliche Arbeitskraft durch leistungsgerechten Einsatz besser zu nutzen und deshalb auch die F. stärker in die Schichtarbeit einzubeziehen. Ebenso problematisch ist für sie die inzwischen stark negative Einstellung der SED zu der im Arbeitsgesetzbuch ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung (Halbtagsarbeit), die als unbefriedigend und von zweifelhaftem wirtschaftlichen Nutzen empfunden wird, da sie der völligen Eingliederung der F. in den Arbeits-, besonders aber in den Qualifizierungsprozeß im Wege steht. Bei weiblichen Führungskräften ergibt sich dabei zusätzlich das Problem, daß eine Teilzeitbeschäftigung sowohl die Kontinuität der Leitungstätigkeit wie die von Weiterbildungsmaßnahmen unterbricht. Trotz der Bemühungen zu ihrer Begrenzung auf jene Fälle, in denen aus gesundheitlichen oder familiären Gründen keine Ganztagsarbeit möglich ist, besteht unter den berufstätigen F. und insbesondere Müttern aber weiterhin ein starker Trend zur Teilzeitbeschäftigung; im Jahr 1976 arbeiteten 32 v.H. der F. in der DDR verkürzt. Aus der Tatsache, daß die DDR hierzu zwischenzeitlich keine neuen Angaben veröffentlicht hat, kann man schließen, daß sich diese Quote bis heute kaum verringert haben dürfte. Als ein besonderes Problem, das aus der Mehrfachbelastung der F. (berufliche und gesellschaftliche Tätigkeit, Haushalt und Kindererziehung) resultiert, erweist sich für die DDR der in allen hochentwickelten Industrieländern zu beobachtende Rückgang der Geburtenziffern und Anstieg der Scheidungsquoten. Um dieser Entwicklung zu begegnen, hat die SED-Führung seit 1972 (Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrats der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes vom 27. 4. 1972) eine Serie von Maßnahmen zur Förderung der berufstätigen Mütter, der jungen Ehen und der Geburtenentwicklung beschlossen. Durch arbeitszeitliche Vergünstigungen und finanzielle Anreize konnte seitdem zwar die Geburtenfreudigkeit erhöht werden, jedoch nicht in dem von der SED gewünschten, die einfache Reproduktion der Bevölkerung gewährleistenden Maß (vielmehr Stabilisierung der Tendenz zur Ein- bis Zwei-Kinder-Familie). Zudem hat die günstigere Geburtenentwicklung neue betriebswirtschaftliche und F.-Arbeitsprobleme zur Folge, die sich auch allgemein aus dem inzwischen erreichten hohen Beschäftigungsgrad der F. ergeben: Aufgrund der erheblichen Verlängerung des Wochenurlaubs und [S. 447]der Inanspruchnahme des Rechts auf bezahlte Arbeitsfreistellung für ein Jahr nach der Geburt des 2. (und jedes weiteren) Kindes durch fast alle in Frage kommenden F. haben Betriebe mit hohem F.-Anteil — so vor allem im Erziehungs- und Gesundheitswesen und im Handel — mit erheblichen Ausfallquoten zu rechnen. Dies hat in der Praxis wiederum bewirkt, jüngere qualifizierte F. — in Erwartung einer möglichen Schwangerschaft oder evtl. Ausfallzeiten bei Erkrankung ihrer Kinder — nicht in den ihrer Ausbildung adäquaten beruflichen Positionen einzusetzen. In jüngster Zeit geht die SED zwar verstärkt gegen diese diskriminatorische Praxis vor, freilich nicht aus gleichberechtigungspolitischen Gründen, sondern ebenfalls aus ökonomischen Motiven. IV. Die Frau in Bevölkerung, Wirtschaft und öffentlichem Leben A. Die Frau in der Bevölkerung Nach den Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR, Ausgabe 1983, waren 1982 von den insgesamt 16.702.306 Einwohnern 8.840.242 F., das entspricht einem Anteil von 52,9 v.H. Der Altersaufbau der weiblichen Bevölkerung zeigt noch immer eine ähnlich ungünstige Struktur wie der der Gesamtbevölkerung (Menschenverluste im Krieg, geburtenschwache Jahrgänge). Zusätzlich negative Auswirkungen auf die weibliche Bevölkerungsstruktur hat der hohe F.-Überschuß in den älteren Jahrgangsgruppen, der sich 1982 wieder von der Gruppe der 46jährigen an bemerkbar machte (Schwankungen verursacht von der höheren Sterberate bei Männern dieses Alters). Während in den unteren Altersgruppen bis einschließlich der 45jährigen durchweg ein geringer Männerüberschuß bestand (5.527.624 Männer, 5.323.867 F.; 3,8 v.H. Männerüberschuß), betrug der F.-Überschuß ab der Gruppe der 46jährigen 50,6 v.H. (2.334.440 Männer, 3.516.375 F.; erstmals eine abnehmende Tendenz beim F.-Überschuß, über deren weitere Entwicklung aber noch keine Aussagen möglich sind). Die Diskrepanz zwischen männlichen und weiblichen Bevölkerungsanteilen in den höheren Altersgruppen macht sich aus volkswirtschaftlicher Sicht besonders nachteilig bemerkbar, da die Zahl der weiblichen Rentner ungleich höher ist als die der männlichen, zumal die F. bereits mit 60 Jahren in das Rentenalter eintreten, die Männer hingegen erst mit 65 Jahren; so standen 1982 den 2.068.437 Rentnerinnen 816.585 Rentner gegenüber. Unter der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (Männer: 15 bis unter 65 Jahre; F.: 15 bis unter 60 Jahre) sind hingegen die männlichen und weiblichen Anteile ziemlich gleich: 5.441.550 Männern stehen 5.243.571 F. gegenüber (Bevölkerung). B. Die Frau in der Wirtschaft (Berufs- und Qualifikationsstruktur) Die seit Kriegsende bis 1973 rückläufige Anzahl der F. im arbeitsfähigen Alter verstärkte für die DDR-Behörden den Zwang, angesichts eines permanenten Arbeitskräftemangels die F. möglichst weitgehend in den Produktionsprozeß einzugliedern, um die volkswirtschaftlichen Planziele zu erfüllen. So waren 1982 von den insgesamt ca. 8,37 Mill. (mit Lehrlingen ca. 8,81 Mill.) Beschäftigten inzwischen 4,15 Mill. (mit weiblichen Lehrlingen 4,34 Mill.) F. Ihr Beschäftigtenanteil betrug demnach 49,6 v.H., der Beschäftigungsgrad der F. im arbeitsfähigen Alter 82,8 v.H. (1964: 66,5 v.H.; 1967: 76,3 v.H.; 1973: 81,7 v.H.; 1976: 82,6 v.H. Der geringfügige Rückgang des weiblichen Beschäftigungsgrades in den Jahren 1977–1981 hat bevölkerungs-, bildungs- und familienpolitische Ursachen: Eintritt geburtenstarker Jahrgänge ins arbeitsfähige Alter bei gleichzeitig längeren Ausbildungszeiten auch der Mädchen, anhaltender Trend zur Inanspruchnahme des „Babyjahres“. Angaben der SED über den Beschäftigungsgrad der F., der durch Einbeziehung auch der Schülerinnen und Studentinnen für Anfang 1982 mit 88 v.H. erheblich höher ausgewiesen wurde, verdecken indes diese Stagnation.) Die Berufsstruktur der F. ist in den offiziellen Angaben nur grob nach Berufsgruppen aufgeschlüsselt. Auch für 1982 gilt wie schon für die vorhergegangenen Jahre, daß nur ein Drittel der berufstätigen F. in der Industrie, fast die Hälfte aber in Bereichen arbeitet, in denen die Anzahl weiblicher Berufe traditionell am größten ist (Handel, nichtproduzierende Bereiche mit den Schwerpunktgebieten Volksbildung und Kultur sowie Gesundheits- und Sozialwesen). An dieser Struktur werden sich auf [S. 448]absehbare Zeit keine gravierenden Veränderungen ergeben, da auch die weiblichen Lehrlinge — trotz der seit Jahren intensiven Bemühungen der SED, sie für Ausbildungsgänge in den naturwissenschaftlich-technischen Branchen zu gewinnen — nach wie vor überwiegend in die traditionellen Bereiche der F.-Arbeit streben. Die Verteilung der weiblichen Berufstätigen (mit Lehrlingen) auf die einzelnen Wirtschaftsbereiche zeigt für 1982 vorstehende Tabelle. Aufgrund intensiver nachträglicher Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen der Erwachsenenqualifizierung, insbesondere der weiblichen, wobei die 1967 an den Hoch- und Fachschulen der DDR gebildeten F.-Sonderklassen den F. die berufliche Aus- und Weiterbildung erleichtern sollten, ist es der SED-Führung inzwischen gelungen, den Anteil weiblicher Beschäftigter mit abgeschlossener Berufsausbildung beträchtlich zu vergrößern. Er betrug Mitte 1983 77,5 v.H. (56,4 v.H. F. mit Facharbeiterabschluß, 0,9 v.H. mit Meisterprüfung, 15,1 v.H. mit Fachschulabschluß und 5,1 v.H. mit Hochschulabschluß; außerdem 3,1 v.H. F. mit Teilausbildung), was eine Steigerungsrate von über 10 v.H. gegenüber 1977 und 20 v.H. gegenüber 1974 bedeutet. Dieser Entwicklung entspricht ein seit 1967 überproportional hoher weiblicher Anteil bei den von Beschäftigten nachträglich absolvierten Facharbeiterprüfungen (im Durchschnitt rd. 54,5 v.H.), die von allen Qualifizierungsmaßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung von F. am meisten frequentiert werden (1982 betrug der Anteil weiblicher Schulungsteilnehmer an den Maßnahmen beruflicher Aus- und Weiterbildung insgesamt 41,1 v.H., bei der Qualifizierung zum Facharbeiter jedoch 57,0 v.H.). Während in den jüngeren Altersgruppen der prozentuale Anteil von Männern und F. mit abgeschlossener Berufsausbildung sich inzwischen stark angenähert hat — 1977 hatten 78 v.H. der männlichen und 75 v.H. der weiblichen 18- bis 19jährigen sowie 84 v.H. der männlichen und 78 v.H. der weiblichen 20- bis 29jährigen einen Facharbeiterabschluß —, finden sich in den höheren Altersgruppen immer noch zahlreiche F. ohne entsprechende Berufsqualifikation: bei den 50- bis 59jährigen hatten 1977 nur 34 v.H. der F. gegenüber 77 v.H. der Männer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Dies läßt darauf schließen, daß das Interesse an nachträglicher beruflicher Qualifizierung und damit verbunden an höheren Verdienstmöglichkeiten bei jenen F. besonders groß ist, die bis zum Erreichen des Rentenalters noch eine längere Zeit erwerbstätig sind. Der Anteil der F. an den niedrigen Lohngruppen ist aufgrund ihrer unzureichenden Berufsausbildung, namentlich der älteren und vor allem der in der Industrie beschäftigten, traditionell hoch. Auffallend hoch ist inzwischen der weibliche Anteil an den Beschäftigten mit Fachschulabschluß (1982: rd. 573.500 F. = 59,3 v.H.) wie auch an den Fachschulstudenten (1982: 126.309 F. = 73,4 v.H., überwiegend im Direktstudium, wo der F.-Anteil 84,2 v.H. beträgt). Auch im Hochschulstudium (1982: 64.248 F. = 49,3 v.H., davon 56.892 F. = 52,8 v.H. im Direktstudium) wie bei den Beschäftigten mit Hochschulabschluß (1982: rd. 193.600 F. = 36,2 v.H.) ist der weibliche Anteil in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen — was Soziologen aus der DDR vor allem mit einem größeren Leistungswillen der Mädchen erklären. Aus entsprechenden Umfrageergebnissen leiten sie zugleich die Prognose ab, daß höherqualifizierte F. auch nach einer Eheschließung berufstätig und damit dem volkswirtschaftlichen Produktionsprozeß erhalten bleiben. Trotz der ständig wachsenden Zahl beruflich hochqualifizierter F. nehmen sie jedoch, wie bereits erwähnt, immer noch nicht einen adäquaten Platz in den Leitungsfunktionen der Wirtschaft ein. Zwar geben die DDR-Behörden schon seit Jahren bekannt, daß jeder dritte Leiter in der sozialistischen Wirtschaft (in der Industrie indes nur jeder fünfte Leiter) eine F. sei, doch fehlen stets detaillierte Angaben über die Art solcher Leitungsfunktionen. Nach wie vor verschwindend gering ist der Anteil weiblicher ökonomischer, kaufmännischer und vor allem technischer Direktoren in Kombinaten und Volkseigenen Betrieben. In den Führungsfunktionen des Gesundheits- und Erziehungswesen sowie der Justiz sind F. zwar erheblich zahlreicher vertreten: Inzwischen steht jede dritte Schule in der DDR unter weiblicher Leitung, und gut die Hälfte der Richter und der Schöffen an Kreis- und Bezirksgerichten sind F. Gemessen an ihrem in diesen Bereichen traditionell sehr hohen Beschäftigungsgrad (im Gesundheits- und Sozialwesen ist der F.-Anteil mit 86,2 v.H. für 1982 am höchsten, gefolgt vom Erziehungs- und Bildungswesen mit 76,5 v.H.) sind sie dennoch in den Führungsfunktionen erheblich unterrepräsentiert. C. Die Frau im öffentlichen Leben Die von der SED geforderte gleichberechtigte Teilnahme der F. am öffentlichen Leben ist besonders groß in jenen gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Gremien, die primär einen repräsentativen Charakter haben oder lediglich eine beratende Funktion ausüben. Die umfangreiche Einbeziehung von F. in die Volksvertretungen der DDR ist überdies ideologisch motiviert, da sie wegen deren verfassungsrechtlichen Primats als Beweis weiblicher Mitbestimmung in der Politik gilt. In den politischen Entscheidungsorganen und -funktionen von Partei und Staat, in denen ein hoher weiblicher Anteil wirksame Gleichberechtigung bedeuten könnte, sind die F. hingegen weder ihrem Mitgliederanteil in den Parteien — namentlich der SED — [S. 449]noch ihrer Bedeutung für die Volkswirtschaft entsprechend vertreten. Die Massenorganisationen weisen traditionell hohe weibliche Mitgliederzahlen auf. Im FDGB waren 1982 ca. 4,7 Mill. F. = 51,5 v.H. aller Mitglieder, im Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) rd. 1,4 Mill. F. organisiert (seit Anfang der 60er Jahre relativ stagnierende Mitgliederzahlen des DFD). Anfang 1984 befanden sich unter den rd. 2,22 Mill. SED-Mitgliedern und -Kandidaten ca. 762.000 F. = 34,4 v.H. In annähernd gleichem Anteil (35,7 v.H.) sind die F. auch in den 261 Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksleitungen der SED vertreten (Januar 1981), wenn auch üblicherweise in prozentual größerem Maße als lediglich beratungsbefugte Kandidaten und weniger als stimmberechtigte Mitglieder. Unter den 2.578 Mitgliedern der Sekretariate der SED-Kreisleitungen gab es indes nur 296 F. = 11,5 v.H., von denen wiederum nur 121 F. = 4,7 v.H. als Sekretäre der Kreisleitungen fungierten. Lediglich 9 F. = 3,4 v.H. sind derzeit (Januar 1984) 1. Sekretär einer SED-Kreisleitung. Ein analoges Bild zeichnet sich für die im Februar 1984 gewählten 15 Bezirksleitungen der SED ab. Diesen gehörten zwar insgesamt (ohne Schwerin, das nicht veröffentlicht hat) 290 F. = 24,9 v.H. weibliche stimmberechtigte Mitglieder und 127 F. = 47,2 v.H. weibliche Kandidaten an, den entscheidungsbefugten Sekretariaten der Bezirksleitungen hingegen nur 13 weibliche Mitglieder (= 7,2 v.H.); lediglich 4 von ihnen waren Sekretäre (von insgesamt 91 Sekretären = 4,4 v.H.), allerdings nur in den Aufgabenbereichen Agitation/Propaganda und Volksbildung/Kultur tätig und nicht in den noch einflußreicheren Funktionen eines 1. oder 2. Sekretärs bzw. den Aufgabenbereichen Wirtschaft/Landwirtschaft. Auf dem X. Parteitag (1981) wurden 19 F. = 12,2 v.H. zu Mitgliedern und 5 F. = 8,8 v.H. zu Kandidaten des ZK der SED gewählt. Seit seiner Bildung im Januar 1949 hat dem Politbüro des ZK der SED noch keine F. als Vollmitglied angehört; seit Oktober 1973 (10. ZK-Plenum) befinden sich unter dessen Kandidaten 2 F. (Inge Lange, Margarete Müller) und unter den Sekretären des ZK-Sekretariats eine F. (Inge Lange, Sekretär für F.-Fragen). Eine größere weibliche Beteiligung in politisch bedeutenden Parteifunktionen ist schwerpunktmäßig in den Gremien und Institutionen der Parteikontrolle und Parteischulung gegeben. Auch im Bereich der staatlichen Exekutive üben nur wenige F. politische Entscheidungsfunktionen aus: nur in einem der 15 Bezirke der DDR steht eine F. an der Spitze des Bezirksrates (Irma Uschkamp in Cottbus); dem 45köpfigen Ministerrat der DDR gehört seit 1974 nur noch ein weiblicher Minister an (Margot Honecker, seit 1963 Minister für Volksbildung), während sich unter den rd. 200 Staatssekretären und Ministerstellvertretern lediglich 4 F. (Anfang 1984) befinden. Dem aus 26 Mitgliedern bestehenden Staatsrat gehören 5 F. an. Verhältnismäßig groß ist der Anteil der F. unter den Bürgermeistern; er beträgt rd. 25 v.H. (1980: 1868). In den Volksvertretungen hingegen ist der Anteil der F. erheblich höher. Den 1979 gewählten Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (kreisangehörige Städte und Gemeinden) gehören 34,8 v.H., den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen (Land- und Stadtkreise) 41,7 v.H. F. an, den 1981 gewählten Bezirkstagen 39,0 v.H. F., der Volkskammer 32,4 v.H. F. Parlamentarische Führungsfunktionen (Fraktions-, Ausschußvorsitz) werden indes kaum von F. ausgeübt. Die politische Tätigkeit der weiblichen Abgeordneten — wie auch die der Funktionärinnen im Staatsapparat — konzentriert sich auf sozial-, kultur- und handelspolitische Bereiche. Die Gründe für die geringe Teilnahme von F. am gesellschaftlich-politischen Entscheidungsprozeß in der DDR sind vielschichtig und teilweise interdependent. Als wesentlichste seien genannt: nach wie vor bestehende tradierte Vorurteile gegen F.-Karrieren; erhebliche Gewichtung von Leitungsfunktionen aufgrund enger personeller Verbindung zwischen der Parteiführung und der Staats- und Wirtschaftsführung; unzureichendes weibliches Kaderreservoir in den mittleren Leitungsfunktionen; einseitige Konzentration der F. auf spezielle Sachgebiete in Politik und Wirtschaft; stärkere arbeitsmäßige Belastung der berufstätigen und/oder gesellschaftlich-politisch aktiven F. durch Haushalt und Familie; erheblicher Mehraufwand an Arbeitszeit und häufige Dienstreisen bei Ausübung leitender Funktionen; Fehlen geeigneter Organe zur Wahrnehmung der politischen Interessen der F. Gabriele Gast Literaturangaben Frau und Wissenschaft. Referate und ausgewählte Beiträge. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1968. Gast, Gabriele: Die politische Rolle der Frau in der DDR (Studien zur Sozialwissenschaft, 17). Düsseldorf: Bertelsmann Universitätsverl. 1973. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Verl. Wissenschaft u. Politik 1982. Hieblinger, Inge: Frauen in unserem Staat. Einige Probleme der Förderung der Frau unter den Bedingungen der wissenschaftlich-technischen Revolution in der DDR. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1967. Staatliche Dokumente zur Förderung der Frau in der Deutschen Demokratischen Republik. Gesetzesdokumentation, 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Ulbricht, Walter: Frauen — Miterbauerinnen des Sozialismus. Aus Reden und Aufsätzen. Leipzig: Verl. für die Frau 1968. <LI>Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR. Leipzig: Verl. für die Frau 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 443–449 Fraktion, Fraktionsbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Frauenbrigaden

Frauen (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit ihrer Gründung hat sich die SED die traditionelle marxistisch-leninistische Auffassung zu eigen gemacht, die Emanzipation der F. sei „ausschließlich das Werk der Emanzipation der Arbeit vom Kapital“ und deshalb nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich, wie umgekehrt der Aufbau einer sozialistischen Gesellschaftsordnung die Gleichberechtigung der F. als unerläßliche Voraussetzung bedinge. I. Gleichberechtigung der…

DDR A-Z 1985

Bauakademie der DDR (1985)

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaktivs

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…

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Krankengeld (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit besteht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen (vgl. GBl. I, 1977, S. 373 ff. und S. 395 ff.). Die Höhe des K. der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte und Genossenschaftsmitglieder beträgt bei AU wegen Krankheit seit dem 1. 1. 1978 für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr 90 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Bis Ende 1977 lag das K. [S. 749]während dieser Zeit bei 50 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes und erreichte somit höchstens 300 Mark monatlich. Es wurde für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr ergänzt durch den Lohnausgleich der Betriebe, der als Differenz zwischen dem K. und 90 v.H. des Nettoverdienstes gezahlt wurde. Ein K. von 50 v.H. bei AU wegen Krankheit bis zu 6 Wochen (höchstens also 300 Mark) bekommen weiterhin Selbständige sowie ständig mitarbeitende Ehegatten. Im Falle einer 6 Wochen im Kalenderjahr übersteigenden AU wegen Krankheit richtet sich die Höhe des K. nach der Zahl der Kinder und/oder der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.). Alle Versicherten (einschließlich der Selbständigen) mit einem Monatseinkommen bis zu 600 Mark (Pflichtversicherte) sowie Erwerbstätige, die mehr als 600 Mark verdienen und neben den Pflichtbeiträgen Sozialabgaben an die FZR abführen, erhalten von der 7. Woche an ein K. in Höhe von 70 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes, falls kein oder 1 Kind zu versorgen ist, 75 v.H. bei 2 Kindern, 80 v.H. bei 3 Kindern, 85 v.H. bei 4 Kindern und 90 v.H. bei 5 und mehr Kindern. Für Versicherte mit einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 Mark monatlich, die nicht Mitglied der FZR sind, beträgt von der 7. Woche der AU wegen Krankheit das K. 50 v.H. des beitragspflichtigen Bruttodurchschnittsverdienstes (höchstens 300 Mark), wenn kein oder 1 Kind vorhanden ist — hingegen 65 v.H. des (gesamten) Nettoverdienstes bei 2 Kindern, 75 v.H. bei 3 Kindern, 80 v.H. bei 4 Kindern und 90 v.H. bei 5 und mehr Kindern. Bei AU wegen Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit wird Arbeitern und Angestellten sowie Genossenschaftsmitgliedern für die gesamte Dauer K. in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes gewährt. Die Selbständigen erhalten bei AU wegen Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit K. wie im Falle der AU wegen Krankheit. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 748–749 Kraftstoffversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit besteht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen (vgl. GBl. I, 1977,…

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Ministerium des Innern (MdI) (1985)

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der Kommission für Nationale Sicherheit beim Politbüro entschieden, vom MdI. durchgeführt und von der Abteilung Sicherheit beim ZK der SED kontrolliert werden. Für Fragen der Organisation des Dienstes in den Organen des MdI. ist der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) zuständig. Das MdI. wird geleitet vom Minister, der gleichzeitig Chef der Deutschen Volkspolizei (DVP) ist. Die Stellvertreter des Ministers leiten die übrigen Organe des MdI., die Feuerwehr und den Strafvollzug sowie die einzelnen Dienstzweige der VP: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminal- und Transportpolizei. Minister und Chef der Deutschen Volkspolizei ist (1984) Generaloberst Friedrich Dickel (SED). 1. stellv. Minister ist Generalleutnant Rudolf Riss (SED). Die übrigen Stellvertreter des Ministers sind: Generalmajor Lothar Ahrendt, Generalleutnant Günter Giel, Generalleutnant Werner Reuther, Generalleutnant Rudolf Tittelbach und Generalleutnant Karl-Heinz Wagner (alle SED). Das MdI. war bis zur Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) oberstes staatliches Führungsorgan der bewaffneten Kräfte der DDR. Der Hauptstab des MdI. führt jetzt die dem MdI. unterstehenden bewaffneten Kräfte: die Bereitschaften der VP und die Kompanien der Transportpolizei. Zu den kasernierten Einheiten gehören die Offiziershochschule und die Unterführerschule des MdI-Kasernierte Einheiten sowie andere Einheiten. Das MdI. ist zuständig für die Ausbildung der Kampfgruppen. Der Bereich der Zivilverteidigung wurde aus dem MdI. ausgegliedert und dem Ministerium für Nationale Verteidigung zugewiesen. Das MdI. übt ferner die politische und fachliche Aufsicht über den Staatssekretär für Kirchenfragen aus und leitet die Stellvertretenden Vorsitzenden der örtlichen Räte für Inneres an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 898 Ministerium der Justiz (MdJ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau

Siehe auch: Ministerium des Innern: 1954 1975 1979 Ministerium des Innern (MdI): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MdI. ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats zur Durchführung der Aufgaben im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und arbeitet dabei mit dem Ministerium für Staatssicherheit und den Organen der Rechtspflege zusammen. Grundlage seiner Tätigkeit sind die Beschlüsse und Direktiven des Zentralkomitees (ZK) der SED, die in der…

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Technologie (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T. gliedert sich in: a) Verfahrenstechnik, b) Fertigungstechnik, c) Energietechnik, d) Förder- und Hebetechnik. 1. Technologie als Wissenschaft. Der Gegenstand der T. als Wissenschaft — in Deutschland im 17. Jahrhundert durch J. Beckmann als angewandte Naturwissenschaft begründet — konnte bisher in der DDR nicht eindeutig bestimmt werden. Nebeneinander bestehen verschiedene Auffassungen, die sich in erster Linie in der Weite der Gegenstandsdefinition unterscheiden. Unstrittig ist seit Mitte der 50er Jahre, daß der allgemeine Untersuchungsgegenstand der T. der Fertigungsprozeß ist. Nach der gegenwärtig engsten Definition beschränkt sich die T. auf den Fertigungsprozeß als einem rein materiell-technischen Vorgang mit bestimmten technischen Regelmäßigkeiten. Am weitesten geht demgegenüber die Richtung, die neben dem materiell-technischen Vorgang auch die „geistigen Prozesse“ der Fertigung, d.h. ihre wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte, mit zum Gegenstand der T. zählt. Hiernach ist T. eine multidisziplinäre Wissenschaft, die neben einem naturwissenschaftlich-technischen Grundlagenbereich (Chemie, Physik) auch Teilbereiche der Wirtschaftswissenschaften sowie die Organisations- und Leitungswissenschaft umfaßt. Erst seit Beginn der 80er Jahre werden auch soziale Aspekte in Definitionen berücksichtigt. Unterschiede in der Gegenstandsbestimmung bestehen auch dort, wo die T. einerseits ausschließlich den Fertigungsprozeß, andererseits jedoch zusätzlich auch die Produktionsvorbereitung untersuchen soll, insbesondere die erzeugnis- oder verfahrensspezialisierte Forschung und Entwicklung. Entsprechend der uneinheitlichen Gegenstandsbestimmung ist strittig, ob T. eine eigenständige Funktion als Wissenschaft insofern spielen kann, als sie über das Sammeln empirischer Produktionserfahrungen und deren theoretischer Systematisierung und Verallgemeinerung hinausgehend auch in technologisches Neuland vorzudringen vermag, in dem Regelmäßigkeiten der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse vor aller praktischer Erfahrung berechnet werden. Für dies weitergehende Verständnis von T. als Wissenschaft spricht, daß bei neueren Verfahren der experimentell-empirische Weg aufgrund des stark gestiegenen finanziellen Aufwandes für Versuchsanlagen und Meßapparaturen durch theoretische Berechnungen auf möglichst wenige Experimente verkürzt werden muß. Die anhaltende, wenn auch abnehmende Unterschätzung der T. in den Betrieben zeigt sich darin, daß die Fertigungsvorbereitung häufig rein erzeugnisorientiert vorgeht und die nicht weniger wichtige Klärung der günstigsten Fertigungsverfahren nur in der Phase der „Überleitung“ einer Produktkonzeption in die industrielle Fertigung aufgegriffen wird. Dennoch haben seit 1969 die Auffassungen, die mit einer weiten Definition T. als die Wissenschaft von den naturwissenschaftlichen, technischen, wirtschaftswissenschaftlichen und organisatorischen Regelmäßigkeiten der Fertigung und Fertigungsvorbereitung als einer Einheit aus Verfahren, Ausrüstungen und Ablaufprozessen bestimmen, an Bedeutung gewonnen. Ziel der T. ist die optimale Gestaltung des Produktionsprozesses unter Einschluß solcher Hilfsprozesse wie Transport, Lagerung und Qualitätskontrolle. Entsprechend den von Branche zu Branche abweichenden Sortimenten und Fertigungsbedingungen wurden Branchen-T. („Zweig-T.“) vor allem auf der Grundlage von speziellen Produktionserfahrungen entwickelt. Die allgemein-theoretische Fundierung ist weniger stark ausgeprägt, so daß die gegenseitige Zuordnung der verschiedenen Branchen-T. erschwert ist. Die starke Spezialisierung der Branchen-T. wie die allgemeine Unsicherheit über den Gegenstand der T. sind Gründe dafür, daß die T. bisher in Forschung und Lehre immer wieder vernachlässigt wurde, obwohl ihre praktische [S. 1352]Bedeutung für die Umsetzung wissenschaftlicher Resultate in die Fertigungsabläufe und damit im weiteren Sinne für das wirtschaftliche Wachstum seit langem offenkundig ist. Die Unterschätzung der T. überrascht auch angesichts der politisch-praktischen Bedeutung, die bereits Lenin der Lösung technischer und wirtschaftsorganisatorischer Probleme zumaß. Seit den Bemühungen der SED- und Staatsführung, Wirtschaftswachstum verstärkt über technischen Fortschritt und weniger über Kapitaleinsatz zu erzielen, wird der Stand der T.-Diskussion kritisch gesehen. Das Parteiprogramm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 verlangt, der T. als Wissenschaft „erhöhte Aufmerksamkeit zu schenken“. Aufgrund der Verknappung und Verteuerung der Rohstoffe und Energieträger sind seitdem die wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Erwartungen an die T. außergewöhnlich gestiegen, durch neue oder verbesserte Verfahren zu einer bisher in der Höhe ungewohnten Effizienzsteigerung bei der Nutzung der heimischen und der importierten Ressourcen zu führen. Die Ausbildung im Hochschulfach Verfahrenstechnik erfolgt seit 1968 (3. Hochschulreform) im Rahmen einer eigenen Grundrichtung „Verfahrensingenieurwesen“. In den Jahren davor war die Verfahrenstechnik eine Fachrichtung des Maschinenbaus. Das Studium wird mit einem Diplom abgeschlossen. Das Lehrangebot der Hochschulen ist schwerpunktartig auf die Anwendungsfälle der einzelnen Branchen (Branchentechnologien) ausgerichtet. An folgenden Hochschulen ist Verfahrenstechnik als Fach vertreten: Technische Hochschule für Chemie „Carl Schorlemmer“, Leuna-Merseburg (Sektion Verfahrenstechnik); Bergakademie Freiberg (Sektion Verfahrenstechnik und Silikattechnik); Technische Universität Dresden (Sektion für Verarbeitungstechnik und Verfahrenstechnik); Technische Hochschule „Otto von Guericke“, Magdeburg (Sektion für Apparate- und Anlagenbau); Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (Sektion Baustoffverfahrenstechnik). Die Zahl der Hochschulstudenten in der Fachrichtung Verfahrenstechnik stieg zwischen den Jahren 1968 und 1972 von 1563 auf 4.985 und ging bis 1975 auf 3.561 und 1980 auf 2.951 zurück. Die Absolventenzahl verdoppelte sich von 1972 bis 1973 von 502 auf 1023 und sank bis 1982 auf 524. An den Fachschulen weitete sich das Studium der unter dem Begriff „Technische Wissenschaften“ zusammengefaßten Branchen-T. zwischen 1960 und 1970 von 54.908 Studierenden auf 67.538 aus und sank bis 1975 auf 45.975 und 1982 auf 44.061. Neben den Sektionen der Hochschulen widmet sich hauptsächlich eine Reihe gut ausgestatteter Zentralinstitute der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) — wie die Zentralinstitute für Verfahren der organischen Chemie, für technische Chemie, für Biophysik — der Forschung auf dem Gebiet der Verfahrenstechnik. Rund ein Drittel der Mitarbeiter der Akademie sind mittlerweile mit der Neu- und Weiterentwicklung von Produktionsverfahren beschäftigt. Ihr Anteil soll weiter erhöht werden. Forschungsstätten sind ferner die Forschungs- und Entwicklungsstellen des Maschinen- und Apparatebaus und des Chemieanlagenbaus. Zu den Schwerpunkten der verfahrenstechnischen Forschung rechnet die Petrochemie („Petrolchemie“) sowie neuerdings die auf Kohleverwertung basierende Carbochemie. 2. Technologien als praktizierte Produktionsverfahren. Im Mittelpunkt der T. in Anwendung, Forschung und Ausbildung stehen a) die Fertigungstechnik und b) die Verfahrenstechnik, wenngleich seit den Engpässen in der Energieversorgung in den Jahren 1970/71 auch die moderne Energietechnik größeres Gewicht erhalten hat. Es kennzeichnet diese „Techniken“, daß sie auf die Hauptprozesse der industriellen Fertigung gerichtet sind. Demgegenüber wird den Verfahren der Hilfsprozesse — Transport und Lagerhaltung — erst allmählich größere Aufmerksamkeit geschenkt. a) Fertigungstechnik. Ihre Aufgabe ist die Herstellung bzw. Bearbeitung mechanisch nutzbarer Gegenstände aus festen Stoffen. Ihre Anwendung ist mithin typisch für die metallverarbeitende Industrie. Der Entwicklungsstand der eingesetzten Verfahren, Maschinen und Werkzeuge bestimmen das Niveau der Fertigungstechnik. Der rationelle und effiziente Einsatz moderner Verfahren setzt hohe Fertigungsstückzahlen voraus, die in der metallverarbeitenden Industrie der DDR aufgrund des breiten Produktionssortiments, der kleineren Absatzmärkte und der noch im Ausbau befindlichen internationalen Fertigungsspezialisierung vielfach nicht erreicht werden. Veränderungen in der Verbreitung der einzelnen Hauptverfahrensgruppen der Fertigungstechnik seit 1968 zeigen jedoch, daß der Anteil der modernen Verfahren erhöht werden konnte. Zu den modernen Verfahren zählen die Urformung durch Gießen und die Umformung, deren Anteile zwischen 1968 und 1970 von 5,5 auf 6,5 v.H. bzw. von 4,1 auf 6,1 v.H. anstiegen, während der Anteil der spanabhebenden Bearbeitungsverfahren von 31,3 auf 27 v.H. zurückging. Allerdings erstreckt sich die Umstellung auf moderne Verfahren auf längere Investitionsperioden. So stieg der Anteil der Umformtechnik zwischen 1968 und 1972 von 4 auf 5 v.H., im gleichen Zeitraum sank der Anteil der spanenden Verfahren von 38 auf 33 v.H. Neuere Angaben zu diesen Tendenzen sind in der DDR bisher nicht veröffentlicht worden. b) Verfahrenstechnik. Sie beschäftigt sich mit der technischen Durchführung von Verfahren zur chemischen und physikalischen Umwandlung natürlicher Stoffe in Erzeugnisse mit neuen, verwendungsorientierten Eigenschaften. Sie wird vor allem in der Chemischen Industrie, aber auch in der Lebensmittelindustrie, in der Baustoffindustrie und im Hüttenwesen angewendet und enthält auch die Verfahren zur industriellen Abfallbeseitigung und zum Umweltschutz (Müllverwertung und Reinhaltung von Luft und Wasser). Bearbeiten die mechanischen Verfahren der Fertigungstechnik die Oberfläche von Werkstoffen, so dringen die nichtmechanischen T. der Verfahrenstechnik in die innere Struktur von Stoffen ein. Sie nutzen chemische, physika[S. 1353]lisch-chemische, thermische, optische, elektrische, elektronische und biologische Gesetzmäßigkeiten im Rahmen der „neuen T.“ als Verfahren a) der Atomenergie, b) der Biochemie, c) der Lasertechnik, d) der Elektronik und der Mikroelektronik. Die DDR folgt der fortgeschrittenen Entwicklung in westlichen Industriestaaten, wenn nichtmechanische T. zukünftig auch in Produktionsbereiche — wie die metallverarbeitende Industrie — vordringen sollten, die bisher vor allem mechanische T. benutzten. Dazu zählen in der DDR T. a) der Mikroelektronik mit den Nutzungsmöglichkeiten für die automatisierte Informationsverarbeitung, der Mikroprozessoren und der Industrieroboter (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]; Industrierobotertechnik), b) der Metallbearbeitung mittels Laserstrahlen, Plasma oder Elektroenergie, c) der Genetik und Mikrobiologie mit einem Verfahren zur industriellen Produktion von Futtereiweiß aus Erdöl, Erdgas, Holz und anderen pflanzlichen Stoffen. 3. Technologie als Betriebsabteilung. Der betriebliche Organisationsbereich T. befaßt sich mit der Planung, Analyse sowie mit der unmittelbaren Festlegung der Fertigungsabläufe. Da analog zur unscharfen Bestimmung der T. als Wissenschaft auch über die praktischen Aufgabenfelder der T. bisher keine allgemeine Übereinstimmung besteht, wird die institutionelle und funktionelle Einordnung der T. in die Industriebetriebe unterschiedlich vorgenommen. Erhebliche Differenzen bestehen sowohl bei der organisatorischen Einbettung der T.-Abteilungen in die Industriebetriebe, ihrem internen Organisationsaufbau, bei der Aus- und Weiterbildung sowie vor allem beim Einsatz des Fachpersonals („Technologen“). Der weitaus überwiegende Teil der Technologen wird für routinemäßige Tätigkeiten eingesetzt. Im Maschinenbau gliedert sich die T.-Abteilung in der Regel in folgende Unterbereiche: Planung (einschl. Kapazitätsberechnungen und Betriebsvergleiche), Erprobung (von Forschungsresultaten und Verbesserungsvorschlägen), Fertigungsvorbereitung, Arbeitsstudium und Arbeitsnormung, Fertigungsmittel (Werkzeuge, Vorrichtungen). Automatisierung; Erzeugnisprinzip; Intensivierung und Rationalisierung; Werkstattprinzip. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1251–1353 Technische Universität Dresden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Teilzahlungskredite

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff T. wird in der DDR mit unterschiedlichen Bedeutungen verwendet. Er bezeichnet 1. eine Wissenschaft, 2. Fertigungsverfahren und damit zusammenhängend 3. bestimmte Betriebsabteilungen. Gelegentlich wird unter T. auch 4. die Fertigungsorganisation der Industriebetriebe verstanden. Sowohl als Wissenschaft wie als Spektrum von Produktionsverfahren wird T. unterteilt in erzeugnisbezogene T. und allgemeine T. Die allgemeine T.…

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Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender

[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…

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Militarisierung (1985)

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises hingewiesen, der mit konkreten militärischen Pflichten einschließlich vorbereitender und ausgeweiteter (vor-)militärischer Ausbildung betraut wurde (z.B. Wehrpflicht für Frauen im Mobilmachungsfall; Wehrdienst). Soweit M. hier meint, daß die SED-Führung durch Verbesserung militärischer Organisationsformen, ihre Ausdehnung auf zivile Bereiche, durch verstärkte militärpropagandistische Beeinflussung möglichst breiter Bevölkerungsschichten und durch Etablierung militärischer Kommunikations- und Befehlsstränge auf möglichst zahlreichen Ebenen das Militärpotential der DDR erhöhen und ihr Herrschaftssystem innenpolitisch weiter absichern will, wird man tatsächlich von einem Prozeß der M. in der DDR sprechen können. Soweit jedoch unter M. auch verstanden wird, daß politische Grundsatzentscheidungen in der DDR ausschließlich oder überwiegend unter militärischen Gesichtspunkten getroffen werden, daß mithin das Militär eine allgemein dominierende Rolle in staatlichen Entscheidungsprozessen spiele, daß ferner militärische Denkweisen die Problemlösungskapazität des politischen Systems charakterisieren, läßt sich die politisch-gesellschaftliche Wirklichkeit in der DDR nicht mit dem Begriff der M. beschreiben. Daß mit dem Schlagwort der M. die gegenwärtige politische Verfaßtheit der DDR nur unzulänglich gekennzeichnet wird, läßt sich vor allem mit Hinweis auf die unangetastete und nicht in Frage stehende Führungsrolle der SED im Militärapparat belegen. Zwar genießen die Angehörigen der Bewaffneten Kräfte hohe offizielle Wertschätzung und ihre Führungspersonen sind im Entscheidungsprozeß des Politbüros des ZK der SED mit Verteidigungs-, Staatssicherheits- und Innenminister auch zahlreich vertreten; dieser Personenkreis weist zudem eine ausgesprochene Parteivergangenheit auf. Jedoch gibt es weder Anzeichen für eine nachlassende Kontrolle der Partei über den militärischen Apparat noch Anhaltspunkte dafür, daß militärische Kriterien für die Bewältigung von außen- und innenpolitischen Krisensituationen ausschlaggebende Bedeutung erlangen. Die Gefahr eines „sozialistischen Bonapartismus“ droht in der DDR nicht. Von einer M. in der DDR kann ferner auch deswegen nicht ohne Einschränkung gesprochen werden, weil militärische Vorstellungen und Verhaltensweisen bisher von einer überwältigenden Mehrheit der Bevölkerung nicht über- bzw. angenommen, militärische Denkweisen also nicht verinnerlicht wurden. Vielmehr ist — als Reaktion auf die ständige und in der Regel als überzogen empfundene Wehrpropaganda — eine wachsende Abwehrhaltung in der Bevölkerung, eine zunehmende „Zivilisierung“ zu beobachten. Für das Vorherrschen derartiger Einstellungen sprechen die unverändert große Wehrunwilligkeit der Jugend und die nicht abnehmenden Klagen der Militärführung über Disziplinschwierigkeiten in der Armee, aber auch der in der Militärpublizistik immer wieder behandelte, unbefriedigende Ausbildungsstand vor allem bei Mannschaften und Kommandeuren der paramilitärischen Verbände der DDR (Kampfgruppen). Wenn gegenwärtig die autonome Friedensbewegung der DDR in der ganz großen Mehrzahl von bereits in der DDR geborenen und dort ausgebildeten Jugendlichen getragen wird und gleichzeitig immer mehr Jugendliche den Waffendienst bei der Nationalen Volksarmee (NVA) verweigern, um ihren Wehrdienst als Bausoldat abzuleisten, so zeigt dies u.a. auch die insgesamt geringe Effizienz der M.-Versuche der SED-Führung. Diese mag in einer M. der Gesellschaft ein stabilisierendes Element im Konzept ihrer Herrschaftssicherung sehen. Die Bevölkerung hat diese Politik aber bisher nicht durch freie Zustimmung legitimiert. Vielmehr sucht die Mehrheit im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten dem durch die Militär- und Wehrpolitik der SED erzeugten politischen Druck durch passive Verweigerung, resignative Anpassung an bestimmte Erfordernisse (wie Wehrpflicht, Teilnahme an Paraden usw.), aber auch durch hinhaltenden Widerstand (z.B. aus kirchlich orientierten Kreisen gegen die Erziehung zum „Haß“) auszuweichen. Bestenfalls wird man also von — nicht sehr erfolgreichen — Versuchen zur M. der DDR-Gesellschaft, aber nicht von einem bereits militarisierten oder gar militaristischen Gesellschaftssystem in der DDR sprechen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 892 Mikroelektronik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militärmissionen, Alliierte

Im westlichen Schrifttum, aber auch in Presse, Rundfunk und Fernsehen, wird häufig der Begriff M. benutzt, um aktuelle Situationen und Tendenzen des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR zu beschreiben. Zur Begründung wird auf den Ausbau und die umfangreiche Novellierung der Militärgesetzgebung (Militärpolitik), auf die insbesondere seit 1981 nochmalige, kampagneartige Verstärkung der Wehrerziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf die Ausweitung des Personenkreises…

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Laienkunst (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei, Grafik, Plastik, Keramik, Holz-, Metall- und Textilgestaltung), Fotografie, Musik (Chor- und Sologesang, Orchestermusik), Artistik und Magie. Die als Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle am 24. 4. 1959 im Kulturpalast des Elektrochemischen Kombinats Bitterfeld veranstaltete 1. Bitterfelder Konferenz rief unter der Losung „Greif zur Feder, Kumpel, die sozialistische deutsche Nationalkultur braucht dich!“ die „Bewegung schreibender Arbeiter“ ins Leben und stimulierte u.a. die Bildung von Arbeiter-Theatern. 1980 bestanden 100 Arbeiter- und Bauerntheater (Höchststand 1963: 135) mit rd. 3.000 Ensemblemitgliedern, die über 2.500 Vorstellungen gaben. Die L. wird durch Berufskünstler unterstützt, wozu u.a. Patenschaftsverträge zwischen künstlerischen Institutionen und Einzelkünstlern und L.-Kollektiven bestehen. Individuelle künstlerische Betätigung von Laien kann auch in Klubs und Kulturhäusern erfolgen, wo ausgebildete Leiter entsprechende Beratung und Anleitung geben. Die Ausbildung von Zirkel- und Gruppenleitern für L. erfolgt in einem 3jährigen Fernstudium, an dessen Ende ein staatlicher Befähigungsnachweis steht, durch Kreis- und Bezirkskabinette für Kulturarbeit sowie das Zentralhaus für Kulturarbeit in enger Verbindung mit den künstlerischen Lehranstalten und (seit 1974) in einer Zentralen Volkskunstschule. Diese staatlichen Einrichtungen geben auch Material für die L. heraus, organisieren den Erfahrungsaustausch und führen Leistungsvergleiche durch. Seit 1956 werden die besten Kollektive und Einzelleistungen der L. durch einen Preis für künstlerisches Volksschaffen ausgezeichnet. Seit 1965 besteht beim Ministerium für Kultur ein wissenschaftlich-künstlerischer Beirat für Volkskunst, dem die Vorsitzenden der Zentralen Arbeitsgemeinschaften des Künstlerischen Volksschaffens, Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Freien Deutschen Jugend (FDJ), des Kulturbundes der DDR (KB), des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) sowie Wissenschaftler, Berufs- und Volkskünstler angehören. Er berät grundsätzliche Entwicklungsprobleme der L., fördert die Zusammenarbeit zwischen Berufs- und L. und fungiert als Auftraggeber für neue Kunstwerke. Für die unmittelbare Anleitung der L. sind die verschiedenen gesellschaftlichen und Massenorganisationen verantwortlich, insbesondere bildet die Förderung der L. einen wichtigen Teil der Kulturarbeit des FDGB. Zur Förderung der L. unter der Jugend dienen besondere Jugend-Literatur-Wettbewerbe, die Bewegung zur Förderung „Junger Talente“ und die Einrichtung von Singeklubs der FDJ, deren Mitglieder neue Lieder vielfach selbst dichten und komponieren. Die Singeklubs entstanden seit Mitte der 60er Jahre im Rahmen der Singebewegung, die mit jugendgemäßen Liedern ein „sozialistisches Lebensgefühl“ und eine positive Einstellung zu Staat und Gesellschaft fördern sollen. 1976 bestanden 3.600 derartige Klubs. Seit 1967 werden alljährlich Werkstattwochen der Singeklubs, seit 1970 unter internationaler Beteiligung Festivals des politischen Liedes in Berlin (Ost) durchgeführt. Wesentlich beteiligt ist die L. auch an den von 1959 bis 1972 jährlich, seitdem alle 2 Jahre in einem anderen Bezirk veranstalteten Arbeiterfestspielen. Ihr Träger und Organisator ist der FDGB in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und dem Nationalrat der Nationalen Front. Bei diesem Anlaß werden auch die Kunstpreise des FDGB und die Preise für künstlerisches Volksschaffen verliehen. 1978 fand in diesem Zusammenhang erstmals ein Folklore-Festival statt. Seit Ende der 70er Jahre werden Folklore-Traditionen zunehmend gepflegt. Für verschiedene Landschaften der DDR wurden eigene Folklore-Zentren gegründet (insgesamt 5). So existiert z.B. seit Frühjahr 1978 beim Bezirkskabinett für Kulturarbeit in Karl-Marx-Stadt ein „Zentrum zur Pflege erzgebirgischer und vogtländischer Folklore“, das seinen Sitz in Schneeberg hat, mit einem wissenschaftlichen Beirat, dem 21 Fachleute aus den Bezirken Dresden, Karl-Marx-Stadt und Gera angehören. 1977 und 1981 fanden in Karl-Marx-Stadt „Internationale Folklore-Festivals in der DDR“ statt. In der Wochenzeitung des Kulturbundes, Sonntag, Nr. 5/1980 wird die Pflege von Folklore definiert: „Alle kulturpolitisch orientierte Pflege folkloristischer Traditionen setzt bewußte Auswahl und Aneignung dessen voraus, was den Ansprüchen an demokratisches, progressives Erbe standhält. Das trifft insbesondere auf die Arbeiterkulturbewegung im Kapitalismus, aber auch auf die antifeudal und antikapitalistisch geprägte Kultur anderer Klassen und Schichten zu. Hinzu kommen all jene folkloristischen Überlieferungen im Bereich der materiellen und geistigen Kultur, die in überzeugender Weise die Lebenskraft, den Lebenswillen und das schöpferische Vermögen des werktätigen Volkes zum Ausdruck bringen. Ein Teil der Folklore, wie abergläubische Vorstellungen und Praktiken, aber auch Erzählungen, Lieder, Sprichwörter, die mehr oder minder deutlich den ideologischen Einfluß der herrschenden [S. 782]Klassen ausdrücken oder Folge von Analphabetismus und Unbildung sind, können nicht Gegenstand unserer Rezeption sein.“ Seit 1972 werden ferner alle 2 Jahre Betriebsfestspiele veranstaltet. 1982 waren es über 3.400 mit rd. 9 Mill. Teilnehmern. Insgesamt gibt es als Träger der L. rd. 50.000 Volkskunst-Kollektive mit etwa 850.000 Mitgliedern. An Volkskunst-Kollektiven von Betrieben und Institutionen bestanden 1976: 410 Laienspielgruppen, 210 Zirkel schreibender Arbeiter, 425 Kabarettgruppen, 1260 Zirkel des bildnerischen Volksschaffens, 1895 Chöre und Singegruppen, 290 Volkskunstensembles, 218 Arbeitersinfonieorchester, 530 Blasorchester, 680 Tanz- und Ballettgruppen, 670 Amateurtanzorchester, 420 Betriebsfilmstudios, 1500 Fotozirkel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 781–782 Kybernetik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Länder

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 781]Die L. wird in der DDR als künstlerisches Volksschaffen bezeichnet und als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ betrachtet. Von den staatlichen Organen, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen gefördert, bestehen zahlreiche Kollektive auf den Gebieten Literatur, Laientheater, Puppentheater, Kabarett, Amateurfilm, Bühnen- und Gesellschaftstanz, bildnerisches Volksschaffen (Malerei,…

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Totalitarismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tourismus

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…

DDR A-Z 1985

Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. 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Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…

DDR A-Z 1985

G. Transformationsfunktion

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung, welche die Methodik zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Sie wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der staatlichen Unternehmen geprägt. Exekutivorgane zur Durchsetzung der Parteidirektiven in der Wirtschaft sind der Ministerrat (Regierung), die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und die übrigen Wirtschaftsbehörden (Wirtschaft, V.; Industrieministerien; Bankwesen). In Übereinstimmung mit dem in der Wirtschaft dominierenden Staatseigentum (Eigentum) an den Produktionsmitteln und der zentralen behördlichen Lenkung der Volkswirtschaft kann in der DDR — im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland — in allen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen nicht mehr zwischen einer privaten und einer öffentlichen Wirtschaft oder einer privaten und einer öffentlichen Finanzwirtschaft unterschieden werden. Demgemäß sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (Kombinate, einzelne VEB, Volkseigene Güter) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der Staatswirtschaft der DDR hat die Regierung die Finanzen der sozialistischen Wirtschaftsbetriebe (Betriebsformen und Kooperation), die Finanzmittel und Geschäfte der Bank- und Kreditinstitute und die Geldkapitalfonds und Finanzoperationen der Versicherungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR) zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der staatlichen Ausgabenpolitik zum „einheitlichen sozialistischen F.“ verschmolzen. II. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. gliedert sich in den Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen und in den Bereich der dezentralisierten Finanzen der sozialistischen Betriebe und Kombinate. Der erste Bereich umfaßt 5 Teilgebiete: A. Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietsverwaltungen des Einheitsstaates, die zusammen mit dem Sonderetat der Sozialversicherung in den Öffentlichen Gesamthaushalt integriert werden (Staatshaushalt). Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates (ohne die Sozialversicherung) gehören neben dem Budget der Republik (Summe der Spezialhaushalte der Staatsorgane auf Zentralstaatsebene) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum F. im engeren Sinne der Finanz- oder Haushaltsausgleich zwischen dem Budget der Republik und den Einzeletats der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil der zentralisierten Finanzen sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Großorganisationen (Massenorganisationen). 3. In das Öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen. Diese Verschmelzung ist die notwendige Folge der vom Staat den Banken übertragenen Aufgaben bei der Finanzierung der Planaufgaben. Durch die Verstaatlichung sämtlicher Banken und ihre Integration in das Öffentliche F. wurden die Geldschöpfung und -vernichtung, die Bargeldzirkulation, die Kreditgewährung, die Zinspolitik und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR ganz oder weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die staatliche Wirtschaftsführung unterworfen (Geldtheorie und Geldpolitik). [S. 401]4. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die beiden Zweige des gesamtstaatlichen Versicherungssystems der DDR, und zwar a) auf die aus 2 Organisationen bestehende Sozialversicherung und b) auf die spezialisierten Versicherungsunternehmen und ihre Aufgaben. 5. Einen eigenen Bereich unter den zentral regulierten Aktivitätsfeldern der Finanzpolitik bilden die Gestaltung der Währungsordnung und die Währungspolitik (Währung/Währungspolitik; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). B. Bereich der dezentralisierten Finanzen Der Bereich der dezentralisierten (öffentlichen) Finanzen (Finanzfonds) umfaßt die Betriebsfinanzen von 2 Gruppen von Produktionsorganisationen: 1. die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) und die der Zusammenschlüsse von staatseigenen Betrieben (Kombinate); und 2. die Finanzwirtschaft der Produktionsgenossenschaften (z.B. die der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [LPG] und die der Produktionsgenossenschaften des Handwerks [PGH]). Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der innerhalb der Volkswirtschaft vom Staat und den sozialistischen Wirtschaftsbetrieben angelegten Geldkapitalfonds, die zwischen den Staatsinstanzen und den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen umlaufenden Geldströme und das von ihnen benutzte monetäre Rechnungswesen. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Bereiche: a) die Finanzen der restlichen privaten Gewerbebetriebe und die der privatwirtschaftenden Handwerker und der Kirchen; b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings versuchen die Finanzbehörden und Banken auch die Geldgeschäfte, die Geldakkumulation (Sparen) und die Verwendung der Bargeld- und Giralgeldguthaben dieser Wirtschaftssubjekte laufend quantitativ zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Wirtschaftsführung auf vielfältige Weise darum, Einfluß auf die Verwendung der privaten Geldeinkommen und Geldvermögensbestände zu nehmen mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Privatbetriebe zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen. Bisher ist es jedoch der Wirtschaftsführung noch in keiner Wirtschaftsperiode gelungen, die Entstehung von Kaufkraftstauungen zu vermeiden und eine Übereinstimmung zwischen freiwilligem Sparen und tatsächlicher Sparleistung herzustellen. Nahezu jedes Jahr bewirkt die — gemessen an der Expansion der kaufkräftigen Nachfrage — unzureichende Erhöhung der Warenbereitstellung bei Verbrauchsgütern einen weiteren Anstieg der ökonomisch nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftbestände (Zwangssparen, Kaufkraftüberhang, Kassenhaltungsinflation). Diese disproportionale Entwicklung zwischen Güter- und Geldkreislauf bei gegebenen Festpreisen hat zwei negative wirtschaftspolitische Konsequenzen: a) Da die privaten Haushalte frei über die Verwertung ihrer Geldeinkommen und ihrer Kaufkraftbestände entscheiden können (Freiheit der Konsumwahl), kommt es ständig vor, daß diese mit Hilfe der von ihnen unfreiwillig angelegten Geldhorte Kauf-, Finanz- und Tauschoperationen finanzieren, die zu Störungen der zentral geplanten Warenverteilung und zu einer staatlich unerwünschten Güterverwendung führen. Störungen dieser Art können zum einen dadurch ausgelöst werden, daß die Kaufinteressen der zahlungskräftigen Konsumenten auf bisher noch reichhaltig angebotene Waren und Gütersortimente umgelenkt werden mit der Folge, daß bei diesen zur Überraschung der Wirtschaftsplaner ebenfalls Versorgungslücken entstehen. Störungen können zum anderen aber auch durch Finanz- und Tauschtransaktionen im Bereich der „Schattenwirtschaft“ hervorgerufen werden, bei denen die Marktparteien dann durch Einsatz von Preiszuschlägen, Bestechungsgeldern und Kompensationswaren die staatlichen Festpreise außer Kraft setzen und die behördliche Güterbilanzierung und Warenverteilung unterlaufen. Derartige Vorgänge führen b) in der Tendenz zu einem Verfall des inneren Geldwerts der Währungseinheit. III. Die Wesensmerkmale des „sozialistischen Finanzsystems“ aus politökonomischer Sicht A. Geld in der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnung In den sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen ist das Geld jedoch kein allein nur der Regierung höriges und von ihr beliebig lenkbares Tauschmittel. Seine Dienste können sowohl in Übereinstimmung als auch gegen die Wirtschafts- und Planinteressen des Staates von anderen Wirtschaftseinheiten (Betrieben, Betriebsvereinigungen, Produktionsgenossenschaften, Personengruppen) in Anspruch genommen werden. Für die staatliche Wirtschaftsführung hat das Geld einen Doppelcharakter: Einerseits ist es Erfüllungsgehilfe bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftsprogramme (Geld als Informationsträger, Mobilisierungsmittel, Lenkungsinstrument und Erfolgsmaßstab); andererseits kann es aber auch zum Störfaktor für den zentral geplanten Wirtschaftsablauf und im Extremfall sogar zum Sprengmittel der zentralplanwirtschaftlichen Lenkungsordnung werden. Diese Doppelnatur aller Währungen in den sozialistischen Staaten bezeichnet die Politische Ökonomie als „relative Verselbständigung“ des Geldes. Diese Kennzeichnung besagt, daß auch in den östlichen Wirtschaftsordnungen die Geldausgaben der [S. 402]Wirtschaftseinheiten, die Zahlungsvorgänge, Geldhortungen und der Verlauf der Geldströme nicht von selbst in Anpassung an die zentrale Planung der Produktion von Gütern, der Warenverteilung und der vorgesehenen Verwendung von Erzeugnissen erfolgen. Diese Synchronisation muß vielmehr durch eine auf die Ziele der güterwirtschaftlichen Planung und Lenkung abgestimmte Finanzplanung und Finanzpolitik der Wirtschaftsführungen herbeigeführt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Dementsprechend charakterisiert auch die DDR-Politökonomie die „Merkmale der Finanzen als ökonomische Kategorie des Sozialismus“ wie folgt: „Die sozialistischen Finanzen sind diejenigen relativ selbständigen Geldbeziehungen, durch die unter planmäßiger Leitung des sozialistischen Staates zentrale und dezentrale Geldfonds erwirtschaftet und gebildet, verteilt und umverteilt sowie im Interesse aller Gesellschaftsmitglieder für die erweiterte sozialistische Reproduktion und für die Befriedigung anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse eingesetzt werden.“ (Vgl. Zur aktiven Rolle der Finanzen und ihre Ausnutzung …; s. Lit. Verz.) B. Der staatliche Charakter des Finanzsystems Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegendem Privateigentum an den Produktionsmitteln werden in den sowjet-sozialistischen Wirtschaften die Aufgaben des F. nicht vorrangig durch privatwirtschaftliche, sondern durch staatspolitische und staatswirtschaftliche Interessen und Aktivitäten bestimmt. Entsprechend dieser Verteilung der Befehlsgewalt wird nach Auffassung der Politökonomie der Charakter des sozialistischen F. geprägt durch die „Stellung des Staates als Machtinstrument der Arbeiterklasse“ und durch seine Rolle als „Repräsentant der sozialistischen Gesellschaft“ sowie als „Subjekt des Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln. Ergänzend hierzu hebt die Politökonomie hervor, daß in den Wirtschaftssystemen des realen Sozialismus „alle Finanzbeziehungen planmäßigen Charakter“ tragen. Wie oben nachgewiesen wurde, ist die behauptete „Planmäßigkeit“ jedoch kein sich selbstverständlich einstellendes Qualitätsmerkmal des sozialistischen F., sondern ein Anspruch, den einzulösen Aufgabe der Regierung, der Wirtschaftsverwaltung und der Banken ist. C. Zum demokratischen Charakter des sozialistischen Finanzsystems Nach Auffassung der regierungsamtlichen Polit- und Finanzökonomie ist das F. der DDR seinem Wesen nach zutiefst demokratisch. Diese Behauptung versucht jedoch die Einparteiendiktatur in der „historischen Etappe des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus“ als demokratische Regierungsform auszugeben. Gemessen an denjenigen Merkmalen, die nach der westlichen Staatsrechtslehre und Finanzwissenschaft für eine parlamentarische Demokratie konstitutiv sind, haben auf die Errichtung des DDR-F. demokratische Prinzipien und Leitbilder keinen Einfluß gehabt. Jedenfalls sind in der DDR die Bürger von der Willensbildung bei der Ordnung der staatlichen Finanzwirtschaft und von allen wichtigen Entscheidungen über die Gestaltung der globalen Finanzpläne ausgeschlossen. Selbst die Abgeordneten der Volkskammer (Wahlen) bekommen stets erst kurz vor Ablauf des alten Wirtschaftsjahres einen nur die globalen Positionen umfassenden und nicht mehr abzuändernden Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes und Staatshaushaltsplanes vorgelegt, dem sie dann in einer Lesung der Abgeordnetenkammer zuzustimmen haben. IV. Systematik der Finanzierungsmethoden Während es in den Marktwirtschaften zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und zur Finanzierung der unternehmerischen Aktivitäten von Privatbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsformen gibt, kommen in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften nur wenige Finanzierungsformen zur Anwendung. Durch die Transformation der Eigentumsverhältnisse im Produktionsbereich wurden in der DDR folgenden Finanzierungsmethoden die Existenzgrundlage entzogen: Die Finanzierung von Unternehmen a) durch Umwandlung von Personal- in Kapitalgesellschaften, b) durch Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft), c) durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen (so bei der GmbH und der KG), d) durch Emission von Industrieobligationen und e) durch Leasing. Da die Wirtschaftsführung außerdem den staatlichen Banken das Kreditvergabemonopol zugesprochen und die Kontrolle über die Unternehmensfinanzen übertragen hat, sind in der DDR auch Lieferantenkredite und die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Ausstellung von Wechseln verboten (Kredit). (Zu den Systemeigenheiten und zur Methodik der Betriebs- und Investitionsfinanzierung in der DDR vgl. H. Buck: Finanzierungssystem der DDR [Unternehmensfinanzierung]. S. Lit. Verz.) Infolge dieser Einschränkung der Finanzierungsformen gibt es für das Wertpapiersparen in der DDR — als Form der Anlage von Ersparnissen privater Haushalte und als Mittel der Kapitalbeschaffung — kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Hypothek; Wertpapiere). Ausgehend von diesen Systemeigenheiten wird verständlich, warum es in der Zentralplanwirtschaft der DDR zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Finanzierung betrieblicher Wirtschaftsaufgaben insgesamt nur 4 Finanzierungsmethoden gibt: 1. die Haushaltsmethode, d.h. die endgültige Um[S. 403]verteilung von Geldkapital (Etatmitteln) zur Finanzierung der Produktion öffentlicher Güter und zur Förderung und Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben; 2. die Kreditmethode, d.h. die zeitweilige Umverteilung von Geldkapital aus den Finanzfonds der Banken zur Schließung von Finanzierungslücken der Wirtschaftsbetriebe und zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen; zuständig für die Fremdfinanzierung ist ausschließlich das staatliche Bankwesen; 3. die Versicherungsmethode, d.h. die kollektive Ansammlung von Risiko- und Reservekapital bei den staatlichen Versicherungen und Umverteilung dieser Mittel zugunsten der von Versicherungsfällen Betroffenen; 4. die Eigenfinanzierung, d.h. die planmäßige und überplanmäßige Erwirtschaftung und Akkumulation von Geldkapital in den Finanzfonds der Kombinate, VEB und Produktionsgenossenschaften und der Einsatz dieser Mittel für die Erfüllung der Aufgaben der Kombinats- und Betriebspläne. V. Rolle der monetären Lenkungsmodelle Hauptaufgabe des F. ist es, die vorrangige Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung zu fördern und möglichst vollständig zu gewährleisten. Die aufeinander aufbauenden Zielprogramme für einzelne Wirtschaftsperioden werden in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt. Ihr Inhalt ist mit den Interessen der SED-Führung identisch (Planung). Um alle Leistungsinteressen auf die Verwirklichung des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programms der Staatsführung auszurichten, müssen sämtliche Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Überwachungsmaßnahmen, Erfolgskontrollen und Sanktionen zweckmäßig miteinander verkoppelt und auf das Zielprogramm abgestimmt werden. Hierbei richten sich die Anstrengungen der Wirtschafts- und Finanzpolitiker auf die Erhöhung der Wirksamkeit der monetären Impulse, damit diese Hebel zu der gewünschten Steigerung der Leistungsbereitschaft anspornen und die erhofften Reaktionen im Bereich der Produktion und Güterverteilung erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs je Produktionseinheit, eine Steigerung der Produktion, die Stimulierung des Leistungswillens, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Verbesserung der Produktqualitäten, eine Erhöhung des Veredelungsgrades der Einsatzfaktoren und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (Konsumverzicht durch mehr Sparen) (Leistungsfonds). Während der vergangenen 34 Jahre hat die Regierung der DDR in Anpassung an den jeweils eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs die von ihr eingesetzten währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Anlässe für den Wechsel des finanzpolitischen Instrumentenkastens waren stets wirtschaftspolitische Experimente zur Reorganisation der zentralen Planung und zur Qualifizierung der güterwirtschaftlichen und monetären Lenkungsmethoden, von denen jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Effizienz der Wirtschaftsprozesse erhofft wurde. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt wird, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne, Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Preis-, die Geld- und die Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. VI. Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip muß das F. der DDR die gleichen Grunddienste bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik übernehmen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Finanzwesen übertragen worden sind. Insgesamt hat das F. 7 Aufgaben zu erfüllen: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 3. eine Mittelbeschaffungsfunktion, d.h. Konzentration von Wertschöpfungsanteilen in den öffentlichen Kassen und die Erzielung von Einnahmen; [S. 404]4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion; 6. eine Kontrollfunktion und 7. eine Informationsfunktion. Die marxistisch-leninistische Politökonomie bezeichnet die Aufgaben, die hier an 3. und 4. Stelle genannt werden, als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen. A. Funktion der Rechnungslegung Auf der Grundlage der administrativen Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in Geldeinheiten [S. 405](Preissystem und Preispolitik) dienen das Geld- und Finanzwesen den Wirtschaftsunternehmen und Staatsorganen als Instrument der Rechnungslegung über den Aufwand und den Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wirtschaftseinheiten während einzelner Wirtschaftsperioden (Meßfunktion der Finanzen). B. Mittelbeschaffungsfunktion Zum Zweck der Finanzierung von Produktionsvorhaben und Dienstleistungen konzentriert der Staat mit Hilfe von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Zöllen einen bedeutenden Teil des jährlich geschaffenen Volkseinkommens im zentralen Staatshaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR in gleicher Weise ab, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ geschieht (Addition der Ausgabenvolumina von Bund, Ländern und Gemeinden; ohne die aus den Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bezahlten Fürsorge- und Versorgungsleistungen), so beanspruchte der Staat in der DDR in den Jahren von 1975 bis 1981 zwischen 65 und 76 v.H. des Volkseinkommens für seine Zwecke (Staatsquote bezogen auf das produzierte Nationaleinkommen bewertet zu Preisen des Jahres 1980). C. Allokations- und Lenkungsfunktion Finanzpolitische Instrumente werden einerseits dafür eingesetzt, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staatsunternehmen auf plankonforme Ziele auszurichten. Andererseits sollen mit ihnen die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf ihren Konsum, ihren Arbeitseinsatz und das Sparen gesteuert und solche ökonomischen Bestrebungen der privaten Haushalte unterbunden werden, die zu Störungen der Planerfüllung führen könnten. Eine typische Unternehmenssteuer, die auf Allokationswirkungen bei den Direktionen der Kombinate und Betriebe abzielt, ist z.B. der Beitrag für gesellschaftliche Fonds, den die Industrieunternehmen der DDR ab 1. 1. 1984 zahlen müssen (vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff.). Die Höhe der verlangten Abgabe beträgt 70 v.H. des dem Betrieb für das jeweilige Planjahr zugestandenen Lohnfonds. Ihrer Konstruktionsart nach gleicht die neue Steuer einer Lohnsummensteuer. Nach § 2 der VO vom 14. 4. 1983 „regelt der Leiter des Amtes für Preise … die Einbeziehung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds in die Kalkulation der Industriepreise“. Bei Einsparungen im Bereich des Lohnfonds kann der Betrieb also — da die Abgabenerstattung über die Preise konstant bleibt — einen zusätzlichen Gewinn erzielen. So übt die ab 1984 erhobene „Lohnsummensteuer“ einen Druck auf die Produktionsorganisationen aus, gehortete Arbeitskräftereserven abzubauen und diese für solche Wirtschaftsaufgaben freizusetzen, die bisher — infolge fehlender Arbeitskräfte — noch nicht in der gewünschten Weise haben erfüllt werden können (Arbeitskräfte) In bezug auf die privaten Haushalte geht es stets darum, das Leistungsangebot der Wirtschaftseinheiten und die kaufkräftige Nachfrage den vom Staat gesetzten Prioritäten bei der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen anzupassen. Die Wirtschaftsführung nimmt u.a. a) durch die Gestaltung der Besteuerung der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer), b) durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchssteuern und c) durch die gezielte Verwendung der Staatseinnahmen Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Unterschied zur Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gehört in der Zentralplanwirtschaft der DDR zu den ständigen Allokationsaufgaben, denen sich die Umsatz- und Verbrauchssteuerpolitik in Verbindung mit der Preispolitik widmen muß, der Auftrag, „die kaufkräftige Nachfrage der Bevölkerung den Leistungsmöglichkeiten der Konsumgüterindustrie anzupassen und die Konsumwünsche der privaten Haushalte in die vom Staat gutgeheißenen Richtungen zu lenken (Verbrauchslenkungsfunktion). Treten bei einzelnen Konsumgütern oder bei ganzen Warengruppen schwerwiegende, kurzfristig nicht zu beseitigende Diskrepanzen zwischen Produktion und zahlungskräftiger Nachfrage auf, so hat die Lenkungszentrale theoretisch (nicht jedoch praktisch-politisch) jederzeit die Möglichkeit zu versuchen, durch Preis- und Umsatzsteueranhebungen und -senkungen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen (Marktausgleichsfunktion).“ (Vgl. H. Buck: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich, Berlin 1982, S. 56 ff.) — Darüber hinaus kann die Wirtschaftsführung den steuerpolitischen Hebel der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer auch nutzen, um die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. D. Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion Im Dienste der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Stimulierung von Planerfüllungsaktivitäten hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. soll sie Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die dadurch entstehen, daß durch wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen zeitweise Produktionskapazitäten der Betriebe und Kombinate nicht ausgelastet oder zeitweise überbeansprucht werden; 2. müssen die eingesetzten monetären Steuerungsinstrumente dafür sorgen, daß alle [S. 406]Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die ihre Ursache in einer disproportionalen Expansion des Geld- und Güterkreislaufes haben. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsmittel abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird in der DDR die Entwicklung der Volkswirtschaft nicht hauptsächlich durch finanz- und geldpolitische Antriebs- und Dämpfungsmaßnahmen gelenkt, deren Aufgabe darin besteht, gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsschwankungen kompensatorisch entgegenzuwirken und auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses lediglich stabilisierend Einfluß zu nehmen. In der DDR beruht die staatliche Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorwiegend auf einer zentralen Programmierung aller maßgeblichen (betrieblichen und makroökonomischen) Wirtschaftsprozesse mit Hilfe von materiellen (güterwirtschaftlichen) Wirtschaftsplänen, deren Planungshorizont sich über ein oder mehrere Jahre erstreckt. In den zentralgelenkten Volkswirtschaften sollen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für eine Dauerkonjunktur (kontinuierliches Wachstum) und zugleich für Vollbeschäftigung sorgen. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen, doch führen sie in der Regel nicht zur offenen Arbeitslosigkeit, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Die bloße Programmierung der gewünschten Wirtschaftsentwicklung in Plänen reicht nicht aus, um den Ablauf des wirtschaftlichen Gesamtgeschehens auch wirklich in den von der Wirtschaftsführung vorgezeichneten Bahnen verlaufen zu lassen und die Leistungen der Träger der Planerfüllung entsprechend den Planvorgaben auszurichten. Als erste Maßnahme, um den Produktionsprozeß in Gang zu setzen, müssen daher die materiellen Planziele zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt werden. Diese Befehle werden zusätzlich sowohl a) durch finanz- und haushaltspolitische Steuerungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Anreize (Prämien) abgestützt, als auch b) durch monetäre Sanktionen sowie durch Strafandrohungen bei planwidrigem Verhalten abgesichert. Bei der Aufstellung jedes neuen Wirtschaftsplanes ist die staatliche Wirtschaftsverwaltung bestrebt, die Leistungsansprüche an die Planträger (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) so hoch anzusetzen, daß diese bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Daß in der DDR die fiskalischen Instrumente keine geeigneten Mittel sind, um mit ihnen konjunktur- und stabilitätspolitische Ziele zu verfolgen, ergibt sich aus zwei systemspezifischen Eigenheiten der DDR-Haushalts- und Finanzpolitik. 1. Nach den verbindlichen Grundsätzen der Haushaltswirtschaft der DDR ist der Staatshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben aufzugliedern (s. § 11 der StaatshaushaltsO. vom 13. 12. 1968, GBl. I, S. 383 ff.). Aufgrund dieser Festlegung ist es der Wirtschaftsführung der DDR nicht möglich, gezielt kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen dazu zu nutzen, um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen und das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren. (Vgl. H. Buck: Zur Lage der Staatsfinanzen der DDR am Ende der Fünfjahrplanperiode 1976–1980, in: Deutschland Archiv, Nr. 11/1981, S. 1159 ff.) 2. In der DDR dient der Staatshaushaltsplan der Staats- und Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan. Die Planung des Staatshaushaltes hat sich dabei in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Aus diesen Aufgaben des Staatshaushaltes folgt, daß im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Vollbeschäftigung und ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum nur in einem äußerst bescheidenen Maß durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert werden. Für die Erreichung dieser Ziele sollen vielmehr in erster Linie die vollzugsverbindlichen Investitionsprogramme und Produktionspläne sorgen. Unter der Vielzahl der finanzpolitischen (monetären) Lenkungsinstrumente sind a) die Steuer-, b) die Kredit- und c) die Zinspolitik die wichtigsten Mittel, um die Leistungsbereitschaft der Wirtschaftseinheiten zu stimulieren und die in den Wirtschaftsplänen vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu stabilisieren. Diese drei finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von drei Aufgaben eingesetzt: 1. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen und die allgemeine Wohlfahrt zu erhöhen; 2. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven zu mobilisieren und um 3. Kaufkraftstauungen abzubauen (d.h. Bekämpfung der Folgen einer unterdrückten Kassenhaltungsinflation). Zur Verwirklichung der ersten beiden Ziele ist die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten bei der Lohnsteuer [S. 407]die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Z.B. hat der Fiskus in der DDR völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge und der Zulagen (Lohnzuschläge) für die Nachtschichtarbeit verzichtet. Auch die Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.), die an einzelne Werktätige für herausragende Leistungen oder an die gesamte Betriebsbelegschaft am Ende des Wirtschaftsjahres für die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne aus dem Prämienfonds gezahlt werden, brauchen nicht versteuert zu werden. Um die Werktätigen zu Spitzenleistungen (Sozialistischer Wettbewerb) anzuspornen, hat der Steuergesetzgeber ferner die Akkordzuschläge nur mit einem geringen Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belegt. Ebenso wie in den anderen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften ist auch in der DDR die Belastung der privaten Einkommensverwendung für [S. 408]den Erwerb von Konsumwaren mit warenspezifischen Umsatz- und Verbrauchssteuern ein höchst wirksames Mittel, um Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf abzubauen, die durch eine schnellere Expansion der Geldmenge (Kauffonds der Bevölkerung) im Verhältnis zur Erweiterung der Warenbereitstellung bei Konsumgütern — bei starren Planpreisen — entstanden sind. Mit Hilfe von abgestuften Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze und Konsumgüterpreise soll ein möglichst großer Teil der überschüssigen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die Kredit- und die Zinspolitik im Dienst der Stabilisierungspolitik hat die Aufgabe, die Geldschöpfung und Geldmengenvermehrung so zu regulieren, daß diese (bei weithin staatlich diktierten Festpreisen) mit der Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds synchron verläuft (Bargeldumlauf). Abschließend läßt sich sagen, daß sowohl die von der Bevölkerung im einzelnen zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und Zinspolitik dazu geeignet sind, das Entstehen eines Kaufkraftüberhanges zu verhindern, eine zurückgestaute Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung stabil zu halten. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Aufgrund der staatlichen Verfügung über den Wirtschaftsbereich besitzen die SED-Führung und der Staatsapparat genügend Machtmittel und Regulierungsinstrumente, um die erzielten Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf direktem Wege auf Staat, Wirtschaft und Bevölkerung zu verteilen (Staatsverbrauch/gesellschaftliche Konsumtion, Investition und individuelle Konsumtion). Zu diesen systemspezifischen Instrumenten der zentralplanwirtschaftlichen Verteilungspolitik gehören vor allem a) staatliche Preisdiktate (Preissystem und Preispolitik), b) die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife (Lohnsätze) einschl. der geplanten Einkommenserhöhungen und c) die zentrale Vorgabe der für überdurchschnittliche Leistungen zu zahlenden besonderen Vergütungen (Prämiierungsbedingungen und Prämienhöhe) (Lohnformen und Lohnsystem). Um eine größere Gerechtigkeit bei der Umverteilung des Volkseinkommens zu erreichen, ist somit der sowjet-sozialistische Staat nicht vorwiegend auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung und die Umverteilung der hierdurch erzielten Steuererträge über den Staatshaushalt angewiesen. — In der Wirtschaftspraxis läßt sich jedoch durch die direkte Einkommenszumessung für die Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, freiberuflich tätige Selbständige) keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung erreichen. Darüber hinaus sind alle Regierungen Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken (Materielle Interessiertheit). Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Konflikten führen können und die zudem nicht mit der amtlichen Propaganda von der sozialen Annäherung der Klassen und Schichten im Sozialismus vereinbar sind (Sozialstruktur). Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen, nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatz- und Verbrauchssteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Rentner (Ausbildungsförderung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). F. Kontrollfunktion Anders als in den Marktwirtschaften muß in der DDR-Zentralplanwirtschaft das „öffentliche“ Finanzwesen vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen übernehmen. Ohne diese Kontrolleistungen würde die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme erhalten. So hat z.B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen. In der „Übergangsphase“ von 1945 bis 1953 war es ein zentrales Ziel der Innenpolitik der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht, die bei Kriegsende vorgefundene privatwirtschaftliche Eigentums- und Wirtschaftsordnung möglichst rasch in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzugestalten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche finanzpolitische Instrumente zu Repressionsmitteln umgewandelt. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Aufgabe des „sozialistischen F.“ [S. 409]herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel zu Beginn der 60er Jahre wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 — und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre — benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wurden in dieser Zeit kombiniert eingesetzt, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privatwirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat finanzpolitischer Zwangsmaßnahmen. Einzelne Elemente dieses mit finanzpolitischen Mitteln ausgetragenen Klassenkampfes sind auch in der Gegenwart noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar, z.B. in der differenzierten Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen (vgl. H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, Berlin [Ost] 1971). VII. Finanzsystem und Wirtschaftsreform In den ersten eineinhalb Jahrzehnten der Wirtschaftsgeschichte der DDR (1948–1963) versuchte die Regierung in Ost-Berlin die Ziele ihrer Staats- und Wirtschaftspolitik mit Hilfe einer hochgradigen Zentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bei Staatsbehörden und durch eine administrative Wirtschaftslenkung zu erreichen. Bei dieser Art der Wirtschaftslenkung kamen den Instrumenten des F. nur Hilfs- und Unterstützungsfunktionen bei der Planerfüllung zu. Auch wurden sie für Kontrollaufgaben im Dienste der Sicherung der Plandisziplin genutzt. Das Geld spielte in dieser Zeit eine überwiegend passive Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, die administrativ getroffenen Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich also in dieser Zeit auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Allokationsaufgaben, auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen und auf die Transformation der privaten Eigentumsordnung. Diese Einengung auf im wesentlichen drei Funktionen entsprach der bis 1963 geltenden Wirtschaftslenkung; diese gewährte den Staatsbetrieben damit nur noch einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Die Wirtschaftsreform (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) führte zu einer beträchtlichen Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate, VVB). Im Zusammenhang damit wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Statt der Kontrollfunktion wurden im Laufe der Wirtschaftsreformzeit die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens für die Wirtschaftsführung der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (das sind Kredite, Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen [ Zins und Zinspolitik ], Steuern, Löhne, Prämien [ Lohnformen und Lohnsystem ] usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören Kreditaufnahmebedingungen, die Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) zu ökonomischen Hebeln um. Mit Hilfe dieser monetären Regulatoren versuchten Regierung, Wirtschaftsverwaltung und Banken die Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und Erwerbstätigen auf die Erfüllung der staatlichen Vorrangziele auszurichten. Anders als bei der alten Lenkungsmethode sollte das Bündel der ökonomischen Hebel auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Entsprechend sind bereits zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den Kultur- und Sozialfonds der VEB direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen [S. 410]wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreform wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren und die Qualität der Erzeugnisse. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne bzw. Verluste. Diese Situation führte wiederum zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Arbeitskräften.

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die…

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Wissenschaftlicher Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung kritisch erörtert werden, besonders hinsichtlich ihrer praktischen Wirksamkeit. Der Rat organisiert zu diesen Zwecken Konferenzen — bis zum Frühjahr 1982 insgesamt 35 Tagungen — und fördert die fachspezifische Diskussion im Rahmen der gesetzten Themenschwerpunkte. Der von der Parteiführung erhoffte „Meinungsstreit“ ist aufgrund der relativ geringen Kritikbereitschaft und -fähigkeit der Wissenschaftler und Wirtschaftspraktiker nach wie vor selten. Zur Erfüllung seiner Aufgaben sind dem Rat inzwischen 10 Hauptgebietsräte zugeordnet worden, die ihren Sitz entweder bei den wissenschaftlichen Leitinstituten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), bei Ministerien und Ämtern oder der AdW haben: es sind dies die Wissenschaftlichen Räte für politische Ökonomie des Sozialismus, für Fragen der Leitung in der Wirtschaft, für Fragen der Vervollkommnung der Planung und der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, für Fragen der sozialistischen ökonomischen Integration, für Fragen der Ökonomie und der Organisation der Arbeit (Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]), für Fragen der sozialistischen Betriebswirtschaft (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre), für ökonomische Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), für Sozialpolitik und Demographie (Bevölkerung), für gesellschaftliche und ökonomische Fragen des volkswirtschaftlichen Agrar-Industrie-Komplexes (AIK), für Fragen der Standortverteilung der Produktivkräfte. Ihre Vorsitzenden sind in der Regel zugleich Mitglied des allgemeinen Rates, über die Hälfte der Ratsmitglieder sind Wissenschaftler, die anderen Mitglieder kommen aus dem Partei- sowie dem Staats- und Wirtschaftsapparat. Vorsitzender des Rates ist seit seiner Gründung 1972 Prof. Dr. Helmut Koziolek (Direktor des Zentralinstituts für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]). Forschung; Wirtschaftswissenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1524 Wissenschaftliche Räte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1972 bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründetes Lenkungs- und Konsultationsgremium für wirtschaftswissenschaftliche Forschung. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Arbeit der Wissenschaftler zentral zu koordinieren und auf solche thematischen Schwerpunkte zu lenken, die eng mit der Wirtschaftspolitik der Partei- und Staatsführung verknüpft sind. In diesem Zusammenhang hat der Rat ferner dafür zu sorgen, daß wichtigere Resultate der…

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Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, [S. 452]3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in Schule, Beruf, Studium und auf militärischem Gebiet zu unterstützen, 4. die Jugend zu ökonomischen bzw. ökonomisch verwertbaren Leistungen anzuhalten, 5. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden (Besatzungspolitik). Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden (Bündnispolitik). Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. [S. 453]Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. Das XI. Parlament (1.–5. 6. 1981) in Berlin (Ost) brachte keine nennenswerten Änderungen oder Neuregelungen. Auf der 8. Tagung des ZR vom 1. 12. 1983 wurde Egon Krenz durch Eberhard Aurich als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Aufbau, Abstimmungs- und Wahlmodalitäten, Kompetenzverteilung und Art der Leitung des Verbandes entsprechen seit Anfang der 50er Jahre weitestgehend denen der SED. Nominell oberstes Verbandsorgan und zentrale Delegiertenkonferenz der FDJ ist das Parlament, das lt. Statut alle 4, seit den 70er Jahren jedoch alle 5 Jahre jeweils nach dem Parteitag der SED zusammentritt. Die (1981: 3.383) Delegierten des Parlaments wählen den Zentralrat der FDJ (ZR) (1981: 123 Mitglieder und 29 Kandidaten), doch kann der ZR auch Mitglieder „kooptieren“. Das Gremium gilt als Verbandsleitung zwischen den Parlamenten und tritt dreimal jährlich zusammen. Das eigentliche politische Führungsgremium ist jedoch das Büro des ZR; die „laufende Organisations- und Vollzugsarbeit“ leistet das Sekretariat des ZR. Dem Sekretariat gehören derzeit 13 Sekretäre an. 1. Sekretär des ZR ist Eberhard Aurich, 2. Sekretär Volker Voigt, 3. in der Rangfolge ist Helga Labs, Vorsitzende der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und Sekretär des ZR (Aurich und Labs sind Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der SED, ein weiterer Sekretär ist Kandidat). Der Chefredakteur der FDJ-Tageszeitung „Junge Welt“ ist traditionell Mitglied des Sekretariats (derzeit Dieter Langguth). Auch den übrigen Sekretären sind jeweils bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen. Das Büro und das Sekretariat stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Abteilungen im ZR, die teils für spezielle Mitgliedergruppen zuständig sind (Abteilungen: Arbeiterjugend, Berufsausbildung, Bewaffnete Kräfte, Landjugend, Schuljugend, Studenten), teils spezielle Verbandsaufgaben bearbeiten (Abteilungen: Internationale Verbindungen, Jugendforschung, Kader, Kultur, Propaganda, Sport, Staat und Recht, Verbandsorgane). Dem auf dem XI. Parlament (1981) gewählten Büro des ZR (insges. 30 Mitglieder) gehören neben 13 Sekretären des ZR der Generaldirektor des Reisebüros der FDJ „Jugendtourist“ (Klaus Eichler), 2 Abteilungsleiter des ZR (darunter die stellv. Vors. der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Rosita Kleinpeter), die 1. Sekretäre der FDJ-Bezirksleitungen Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg, sowie 4 Funktionäre aus [S. 454]FDJ-Kreisleitungen und -Grundorganisationen und eine Freundschaftspionierleiterin an. Partei, Staat und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) sind im Büro vertreten durch den Leiter der Abteilung Jugend des ZK der SED (Wolfgang Herger), den Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (Hans Sattler), einen Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB (Kurt Zahn), einen Angehörigen der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) und eine Vertreterin der Staatlichen Versicherung. Die Blockparteien haben 1981, wie schon von 1963 bis 1967, keine Vertretung im Büro (dem ZR gehört ein Sekretär des Kreisverbandes Neubrandenburg der LDPD an). Den Büromitgliedern gleichgeordnet ist die Vorsitzende der vom Parlament gewählten Zentralen Revisionskommission. Die Kommission (1981: 23 Mitglieder und 5 Kandidaten) kontrolliert Arbeitsorganisation, Ökonomie, Finanzen und Statistik des Verbandes. Revisionskommissionen bestehen auch auf allen Organisationsebenen. Von 1976 bis 1981 führten die über 8.000 Mitglieder über 36.000 Kontrollen durch. Der Verbandsspitze unterstehen unmittelbar die 15 Bezirksorganisationen sowie die Gebietsorganisation Wismut, ferner die FDJ-Organisationen im Ausland, insbes. der DDR-Studenten, -Monteure und -Instrukteure in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, und die FDJ-Organisationen in den Bewaffneten Kräften (NVA, Grenztruppen, Volkspolizei usw.). Die Spitzengliederung der Bezirks-(und der Kreis-)organisationen entspricht der des Gesamtverbandes: Die Delegiertenversammlung wird alle 2–21/2 Jahre einberufen und wählt die Leitung, die viermal jährlich zusammentritt und die Tätigkeit der nachgeordneten Organisationen kontrolliert und koordiniert. Die eigentliche Organisationsführung liegt beim Sekretariat. Das Sekretariat einer Bezirksleitung (BL) — in den Grundstrukturen entsprechen die Sekretariate der Kreisleitungen (KL) diesem Modell — umfaßt 8–10 Sekretäre; ferner gehören ihm der Bezirksvorsitzende der Pionierorganisation, der Leiter der Bezirksstelle „Jugendtourist“, der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der 1. Sekretär der FDJ-Leitung der Bezirkshauptstadt an. Das Sekretariat verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. FDJ-Kreisorganisationen, insges. über 250, bestehen in den Stadt- und Landkreisen, den Stadtbezirken der Großstädte (dort z. T. als Stadtbezirksorganisationen bezeichnet), in Großbetrieben, an den Universitäten und Hochschulen und an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). In den Großstädten Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Magdeburg bestehen FDJ-Stadtleitungen, die den örtlichen Kreis- bzw. Stadtbezirksorganisationen übergeordnet sind. Mehr als 500 Ortsleitungen (OL) koordinieren die Verbandstätigkeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die untersten Organisationseinheiten der FDJ sind ihre Grundorganisationen (GO) (September 1983: 28.191). Sie wurden lt. Statut in allen Bildungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Dörfern usw. gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Gründung und Auflösung von GO sind nur mit Zustimmung der jeweiligen KL möglich. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen (September 1983: 97.053). Große GO können zusätzlich in Abteilungsorganisationen (AO) untergliedert werden (Ende 1983: 5.801). Industriebetriebe mit mehreren GO, aber ohne eigene KL, haben eine Zentrale FDJ-Leitung. In Kombinaten koordiniert der Rat der FDJ-Sekretäre die Tätigkeit der GO der einzelnen Kombinatsbetriebe. Auf Großbaustellen und an speziellen Jugendobjekten leiten FDJ-Stäbe die Verbandsaktivitäten. Gruppen, AO und GO wählen je nach Mitgliederzahl umfangreiche Leitungen (3–21 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 11 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertreter, Funktionär (F.) für Agitation und Propaganda, Kassierer, Kontrollposten bzw. Leiter des Kontrollpostenstabes (nur in Betrieben: F. für den sozialistischen Wettbewerb, nur an Schulen: F. für gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, Lern- und Patenschaftsarbeit, nur an Hoch- und Fachschulen: F. für wissenschaftliche Arbeit), F. für Kultur, F. für Wehrerziehung und Sport, F. für Touristik, F. für Pionierarbeit, Leiter der FDJ-Ordnungsgruppe. In zahlenmäßig stärkeren Leitungen kommen z.B. der Leiter des FDJ-Heimaktivs und der Leiter des Jugendklubs der FDJ hinzu. Bei den Verbandswahlen 1983 wurden 670.000 Leitungsmitglieder und Delegierte gewählt, das sind rd. 30 v.H. der gesamten Mitgliederschaft. Die Mitglieder der Gruppen, AO und GO wählen neben ihren Leitungen die Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe ihre entsprechende Leitung und die Delegierten der nächsthöheren Stufe. Wahlen in den GO finden jährlich statt, Delegiertenwahlen für die Kreis- und Bezirksebene alle 21/2 Jahre und zum Parlament der FDJ alle 5 Jahre. Die Fluktuation der ehrenamtlichen Leitungsmitglieder ist hoch, jährlich werden 30–40 v.H. ausgewechselt, doch sollen zumindest die 1. Sekretäre der Industrie-GO-Leitungen 4–6 Jahre im Amt bleiben. Hauptamtlich tätige FDJ-Funktionäre sind die 1. Sekretäre wichtiger GO, die Sekretäre und Sekretariatsmitarbeiter von der Kreisleitung an aufwärts und ein Teil der im Schulungswesen Beschäftigten, insges. etwa 2–3 v.H. der Mitglieder. Die 1. Sekretäre der FDJ-Leitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der SED-Leitung der gleichen Organisationsebene. Die Funktionäre der GO bilden zusammen mit den örtlichen FDJ-Abgeordneten in den Volksvertretungen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung und Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Ein Teil des Aktivs hat als Agitatorenkollektiv die Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Die FDJ verfügt über 3 Verlage, 1 Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist lt. Statut freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei im Normalfall die Schüler der 8. Klassen geschlossen aus der Pionierorganisation in die FDJ übernommen werden. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis stets etwa 5 v.H. der Mitglieder, insbes. Funktionäre und FDJler im Studium sowie in Jugendbrigaden, älter als 24 Jahre. 1981 hatte die FDJ 2,3 Mill. Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. 1967). Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung (Jugend, I), zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Nach DDR-Angaben waren 1961 50,3 v.H. der Jugendbevölkerung, 1978 bereits 69,9 v.H. Mitglied der FDJ. Die Schüler der Klassenstufen 8–12 gehören fast ausnahmslos der FDJ an, ebenso die Lehrlinge (einschl. Teilausbildung). Von den jungen Armeeangehörigen waren 1975 86 v.H., 1980 bereits 95 v.H. FDJ-Mitglieder; einen ähnlich hohen Organisationsgrad dürften auch die Studenten aufweisen. Dementsprechend stellten die Schüler (um 1980) etwa 800.000 Verbandsmitglieder (etwa 35 v.H.), die Lehrlinge etwa 500.000 (22 v.H.), die Studenten etwa 200.000 (9 v.H.), die Angehörigen der Armee und der übrigen Bewaffneten Kräfte etwa 150.000 (6 v.H.). Seit den 50er Jahren bemüht sich die FDJ um die Erhöhung des Arbeiteranteils, hatte damit jedoch erst in den 70er Jahren einigen Erfolg. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen [S. 455]Arbeiter wesentlich erhöhte. 1980 waren nahezu 456.000 junge Arbeiter im Verband organisiert (19 v.H.). Die restlichen etwa 200.000 Mitglieder (9 v.H.) sind junge Berufstätige aller Sparten. — Im Bildungs- und Ausbildungswesen, in der Armee und neuerdings in einigen Musterbetrieben geht demnach der Organisationsgrad gegen 100, bei den jungen Berufstätigen, insbes. in Kleinbetrieben und auf dem Lande, tut sich die FDJ jedoch weiterhin schwer. Die Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, liegen zwischen 0,30 und 5 Mark monatlich. Überwiegend wird die FDJ-Arbeit jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit A. Allgemeines Die FDJ stellt die Verbandstätigkeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus spezielle Aufgaben ab. 1981/82 stand z.B. der X. Parteitag der SED im Mittelpunkt („FDJ-Auftrag X. Parteitag“), für 1982–1984 das „Friedensaufgebot der FDJ — Meine Tat für unser sozialistisches Vaterland“. Die Ziele und Aufgaben dieser „Aufträge“ und „Aufgebote“ des Jugendverbandes werden in Abstimmung mit den staatlichen Leitungen (von Bildungswesen, Wirtschaft, Armee usw.) von den regionalen und örtlichen Leitungsgremien konkretisiert und auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten. An der Basis schließlich sollen sie Eingang in die „Kampfprogramme“ der GO und Gruppen finden und die FDJ-Mitglieder entsprechende „persönliche Aufträge“ übernehmen. Über die Erfüllung dieser Selbstverpflichtung ist auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus vergeben die Leitungsgremien Aufgaben an Mitglieder oder Mitgliedergruppen als verpflichtenden Verbandsauftrag. So sollen FDJ-Aktivisten von der Leitung Aufträge erhalten „zur Unterstützung nachgeordneter Leitungen und FDJ-Kollektive, z.B. in Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungen, zur Ausarbeitung von Materialien, zum Auftreten in politischen Diskussionen, zur Organisierung von Veranstaltungen des Kollektivs und anderer Maßnahmen“ (JG 1982, H. 7, S. 45). Ein weiteres Mittel zur Aktivierung des Verbandes sind die — zweifellos von der Verbandsspitze initiierten — verschiedenen Wettbewerbe, zu denen die FDJler einer Schule, eines Betriebes usw. die FDJler entsprechender anderer Einrichtungen in der Verbandspresse auffordern. B. FDJ-Arbeit im Bildungswesen 1. FDJ-Arbeit an den Schulen Die Schüler der Klassen 8–10 bzw. 12 sind auf der Basis der Schule und der Schulklasse in GO und FDJ-Gruppen organisiert. Jede Schule bildet eine GO, jede Klasse eine Gruppe, so daß gut 20 v.H. aller GO der FDJ und knapp 40 v.H. aller FDJ-Gruppen an allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind. Auch die jungen Lehrer bis unter 30 Jahren (etwa 30 v.H. aller Lehrer) sollen in FDJ-Lehrergruppen organisiert sein, doch bestanden 1981 an den 5.900 allgemeinbildenden Schulen nur „über 1000“ solcher Gruppen. Im Sommer 1983 waren bereits 17.376 Lehrer, d.h. jeder 10., in einer der 2.350 FDJ-Lehrergruppen organisiert. Damals gab es 5.865 allgemeinbildende Schulen. Zu Beginn des neuen Schuljahres (1. September) werden die Schüler der 8. Klassen nach der im Frühjahr erfolgten Jugendweihe feierlich in die FDJ aufgenommen. Zu gleicher Zeit finden die Wahlen der Gruppenleitungen, der Delegierten und nicht zuletzt der GO-Leitungen (GOL) statt. Die Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen dienen der Einschätzung der bisherigen Arbeit sowie der Verabschiedung des neuen „Kampfprogramms“ und der Übernahme der „persönlichen Aufträge“. Die „Hauptaufgabe der FDJ-Mitglieder und aller Schüler an der Oberschule besteht darin, jeden Tag schöpferisch, ehrlich und diszipliniert zu lernen“. Deshalb sind auf den monatlichen Mitgliederversammlungen der Gruppen „regelmäßig … die Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin jedes einzelnen Schülers einzuschätzen“. „Wer Hilfe braucht, sollte sie auch bekommen; wer Hilfe leisten kann, sollte das als persönlichen FDJ-Auftrag verstehen.“ „Undiszipliniertheit, Bummelei oder schlechte Lernleistungen“ sollen nicht geduldet werden (JG 1982, H. 7, S. 25). Es ist die vorrangige Aufgabe der gewählten FDJ-Leitungen, auf Disziplin und gute schulische Leistungen ihres Klassen- bzw. Schulkollektives zu achten. Die sog. „thematischen“ Mitgliederversammlungen werden gemäß ZR-Beschluß einheitlich im Jugendverband zu einem bestimmten Thema durchgeführt, 1983/84 etwa zu den Themen: „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ und „Der Frieden muß verteidigt werden — der Frieden muß bewaffnet sein“. Grundlage der Verbandstätigkeit an den Schulen sind die jährlich (1982 erstmals für 2 Jahre) vom Büro des ZR der FDJ in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr, die durch entsprechende Anweisung des Ministeriums auch für die Pädagogen zur verbindlichen Arbeitsgrundlage werden. Dabei geht es u.a. um „die aktive Teilnahme aller Freunde am Wehrunterricht“, die Gewinnung der „geeignetsten Schüler für einen militärischen Beruf“, Einflußnahme auf die Berufswahl „entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, die Teilnahme an der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM) und um die Freizeitgestaltung (Freizeit). Der „Erziehung zur Liebe zur Arbeit“ dienen die „Erfüllung der [S. 456]Vorgaben im polytechnischen Unterricht“, die Teilnahme an der „Verschönerung, Säuberung und Instandhaltung der Schule, ihres Inventars und ihrer Umgebung“, an der Sammlung von Altmaterial und dem Werben für einen sparsamen Energieverbrauch, die Teilnahme an der „Mach mit“-Bewegung der Nationalen Front, an der Sauberhaltung von Wäldern und Gewässern und an der „produktiven Ferienarbeit“ (JG 1982, H. 7, S. 69–72) (Feriengestaltung). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabenfülle bildet die GOL zahlreiche ständige Kommissionen und Aktive, die an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. FDJ (und Pionierorganisation) als „die politischen Massenorganisationen der Heranwachsenden“ bedürfen, wie es heißt, „der ständigen Hilfe und Führung“. Sie arbeiten deshalb „besonders eng … mit der Schule zusammen“. Ihre „politisch-ideologische Führung … erfolgt durch die Schulparteiorganisation der SED. Der Klassenleiter bezieht die Aktivitäten des FDJ- und Pionierkollektivs bewußt in seine Erziehungsarbeit ein. Er gibt Anregungen für die Ziele, Vorhaben und den Inhalt des Gruppenlebens, für mögliche und notwendige Aufträge an einzelne Mitglieder, arbeitet regelmäßig mit … der FDJ-Leitung“ (bzw. dem Gruppenpionierleiter und dem Gruppenrat) „zusammen“. Gemäß § 29 der Schulordnung vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433) „beraten der Direktor und die Klassenleiter mit den FDJ-Leitungen und Pionierräten“ „auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule und der Klassenleiterpläne“, welche Aufgaben „von den FDJ- und Pionierkollektiven eigenverantwortlich übernommen werden können“. Das FDJ-Lehrerkollektiv ist gehalten, der Schüler-GO „Vorschläge zur Wahl von jungen Lehrern und Erziehern in die Leitung der Grundorganisation der Schüler“ nahezulegen (Beschluß d. Büros d. ZR d. FDJ vom 22. 4. 1969 — VuM d. Min. f. Volksbildung Nr. 14, S. 260). So wird die Tätigkeit der FDJ — und mehr noch die der Pionierorganisation — in hohem Maße von den Lehrern direkt und nachhaltig beeinflußt. Die FDJ-GO ist auch für die Pionierfreundschaft ihrer Schule verantwortlich, allerdings wird die Mehrzahl der Gruppenpionierleiter in Personalunion von den Klassenlehrern der Klassen 1–7 gestellt. Im Schuljahr 1981/82 waren 9.176 FDJ-Schüler als Gruppenpionierleiter tätig (knapp 15 v.H. aller Gruppenleiter), die übrigen Gruppen wurden von Lehrern und Pädagogikstudenten geführt. Dagegen waren 46.555 FDJ-Schüler als Gruppenhelfer in der Pionierorganisation eingesetzt. Die (1982) 220 Erweiterten Oberschulen (EOS) und die 244 Kommunalen Berufsschulen haben einen hauptamtlichen FDJ-Sekretär. Diese hauptamtlichen Funktionäre, deren Kaderakte nicht bei der Schule, sondern beim Sekretariat der FDJ-KL geführt wird, gehören als Vertreter des Jugendverbandes dem Pädagogischen Rat (= Lehrerkonferenz) der Schule an (Schulordnung). Die anderen Verbandsfunktionen in der Schul-GO werden ehrenamtlich wahrgenommen. 2. FDJ-Arbeit an den Berufsschulen Die FDJ-Arbeit an den Berufsschulen entspricht in ihren Grundzügen der in den allgemeinbildenden Schulen. Sie wird bestimmt von den jährlich vom ZR der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Der sozialistische Berufswettbewerb der Lehrlinge wird entsprechend den zentralen Beschlüssen von den betrieblichen Leitungen von FDGB und FDJ verantwortlich organisiert. Sie werden dabei von speziellen Wettbewerbskommissionen, denen mehrheitlich Lehrlinge angehören sollen, unterstützt. Jedem Lehrling werden im Rahmen des Berufswettbewerbes „konkrete abrechenbare Aufgaben“ übertragen (Grundorientierung zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbes vom 11. 6. 1974 — VuM d. Staatssekretariates f. Berufsbildung Nr. 6, S. 69). Die FDJ ist — neben Betriebs- und Gewerkschaftsleitung — an der „kollektiven Urlaubsgestaltung“ der Lehrlinge beteiligt; in den Lehrlingswohnheimen hat das FDJ-Aktiv die Verantwortung für das Verhalten der Lehrlinge. Zwei Drittel der Lehrlinge besuchen Betriebsberufsschulen und sind in der FDJ-GO ihres Betriebes erfaßt. Das restliche Drittel aus Kleinbetrieben und Splitterberufen geht in die „Kommunalen Berufsschulen“. Auf diesen Teil der Auszubildenden hatte die FDJ lange Zeit nur einen sehr geringen Einfluß. Daher wurden in den 70er Jahren zunächst FDJ-Aktive, später FDJ-GO an den Kommunalen Berufsschulen eingerichtet. 3. FDJ-Arbeit an Fachschulen, Universitäten und Hochschulen An den Universitäten bestehen FDJ-KL, an den Hoch- und Fachschulen GO-Leitungen. Diese Leitungen wählen „die FDJ-Funktionäre (einschl. der Funktionäre in den FDJ-Heimkomitees [der Studentenwohnheime]) aus und setzen die Besten als FDJ-Gruppenleiter ein“. Die künftigen Leitungskollektive werden bereits vor Studienbeginn für ihre Aufgaben geschult. Am 1. Studientag werden aus den Studienanfängern FDJ-Gruppen gebildet und die Gruppenleitungen eingesetzt. Die Gruppe ist als „Kollektiv“ verantwortlich für die Studienleistungen, die ideologische Schulung, das „geistig-kulturelle Leben“ in der Gruppe und im Studentenheim, die Vorbereitung auf die militärische bzw. Zivilverteidigungs-Ausbildung sowie u.a. für die Teilnahme der Mitglieder am Einsatz in einer FDJ-Studentenbrigade, möglichst nach dem 1. Studienjahr (Beschluß des Sekretariats des ZR der FDJ vom 29. 4. 1971; JG 1971, H. 7, S. 57–60). Im sog. „Studenten[S. 457]sommer“ 1983 arbeiteten 40.000 Studenten (rd. 18 v.H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in solchen Brigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“. Der FDJ-Gruppe entspricht die Seminargruppe von etwa 25 Studenten, die zur gleichen Zeit in derselben Fachrichtung das Studium aufgenommen haben und bis zu dessen Abschluß zusammenbleiben. Auf der mittleren Organisationsebene bestehen Sektionsleitungen, Instituts- und Fachrichtungsleitungen, die den AO- bzw. GO-Leitungen entsprechen. Die FDJ-Leitungen für die gesamte Universität/Hochschule bzw. Fachschule verfügen über hauptamtliche Sekretäre und einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. Die FDJ ist im Wissenschaftlichen Rat und im Gesellschaftlichen Rat der Hochschule und der Sektionen (Universitäten und Hochschulen, III.) vertreten. Sie hat Mitspracherechte bei der Zulassung zum Studium, in den Beratungsgremien aller Ebenen, bei der Stipendienvergabe und bei der Absolventenvermittlung. Seit dem X. Parlament (1976) verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 FDJ-Stipendien in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Fachrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll bei der Vergabe dieser Stipendien die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ berücksichtigt werden (Ausbildungsförderung). C. Weitere Formen der FDJ-Arbeit 1. FDJ-Arbeit in den Betrieben Neben der Übertragung von Jugendobjekten soll die Beteiligung der Jugendlichen am Sozialistischen Wettbewerb, an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1982: über 41.000) beteiligt sie sich an der gesellschaftlichen Kontrolle im Betrieb und arbeitet dabei eng mit den Arbeiterkontrolleuren der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) sowie mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) zusammen. Da die Interessenvertretung der Jugend im Betrieb nicht zuletzt bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen liegt, ist die FDJ auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem FDGB angewiesen. 2. Wehrerziehung als Teil der FDJ-Arbeit Die FDJ fördert Wehrerziehung und vormilitärische Ausbildung. Seit 1967 finden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der 8. Klassen statt; dazu werden an den Schulen „Hans-Beimler-Stäbe“ gebildet. Mit der Bildung von FDJ-Aktivs in den Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und der Zivilverteidigung unterstützt die FDJ die Vorbereitung der männlichen und weiblichen Jugendlichen auf den Wehrdienst. 1981 warben 800, 1982 bereits 1000 „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“, die den KL unterstehen, für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf. 3. Kulturarbeit der FDJ Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Ende 1983 bestanden 8.865 Jugendklubs, in denen 70.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig waren. Indem die FDJ dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auch auf die Gestaltung der Freizeit von unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen (Laienkunst). Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. 1979 bestanden 16.000 „ständige Kollektive des künstlerischen Volksschaffens“, in denen „mehr als 124.000 Kinder und Jugendliche arbeiteten“. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ umfaßte 1980 3.000 Singeklubs mit 40.000 Mitgliedern. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das am 1. 1. 1975 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1982 869.311 Reisen innerhalb der DDR und 1.573.764 in sozialistische Länder. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. 4. Die FDJ-Ordnungsgruppen Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen, in Schulen, Lehrlingsheimen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden [S. 458]von den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u.ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen. 1982 bestanden 3.992 Gruppen mit 40.000 Mitgliedern. Die Gruppen werden bei Bedarf in Zügen und Hundertschaften zusammengefaßt. Es ist beabsichtigt, in jedem der 8.865 Jugendklubs der FDJ eine Ordnungsgruppe zu bilden. 5. Die FDJ im Staatsapparat Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung]). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten, und zwar in der Volkskammer ab 1963 (4. Wahlperiode) mit 40 von 500 Abgeordneten; ab 1981 Bezirkstage: 286 von 3.172; ab 1979 Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 3.873 von 27.168; Gemeindevertretungen: 17.256 von 170.427; Stadtbezirksversammlungen: 659 von 3.975. IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einer wichtigen Verbandsaufgabe. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“, durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ-Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den 14 Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow, Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1981 rd. 13.000 FDJ-Funktionäre sowie etwa 2.000 Funktionäre befreundeter Jugendorganisationen aus aller Welt ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Von 1951 bis Ende 1981 haben 528 FDJ-Funktionäre die Komsomol-Hochschule in Moskau absolviert. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand ist 1983/84 je nach Teilnehmerkreis 1. das SED-Programm, 2. die Biographien von Marx und Engels, 3. Probleme der M.-L.-Philosophie, 4. Grundfragen der politischen Ökonomie, 5. „Partei — Wissenschaft — Student“, 6. Jugendpolitik der SED, 7. die Biographie von Ernst Thälmann, 8. weltanschauliche Fragen der sozialistischen Gesellschaft, 9. Wissenschaftspolitik der SED, 10. Grundprobleme der Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten (Nationale Mahn- und Gedenkstätten) und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1983 gab es 81.847 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,6 Mill. Teilnehmern. Mehr als 80 v.H. der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Der Schulung dienen auch die FDJ-Studienjahre, die jährlich für Schüler, Lehrlinge und Studenten durchgeführt werden. Sie bestehen aus den „Zirkeln Junger Sozialisten“, in denen weltanschauliche Grundfragen und aktuelle politische Probleme diskutiert werden, den Jugendforen, auf denen „kompetente Gesprächspartner“ Auskunft erteilen, sowie den „Propagandatagen der Jugend“. Hinzu kommt das „Abzeichen für gutes Wissen“, das in 3 Stufen verliehen wird, für „gute und anwendungsbereite Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse der SED“. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des [S. 459]Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; 528 Funktionäre sind bis Ende 1981 an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten Deutschlandtreffen der Jugend (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost]) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen — zumeist jährlich erneuerte — „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland, die als „Bruderverband“ bezeichnet wird. Seit 1973 kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring), mit dem am 20. 9. 1982 Abmachungen über einen Innerdeutschen ➝Jugendaustausch „entsprechend den Angeboten gemäß den im jeweiligen Land üblichen Modalitäten“ getroffen wurden (ferner die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten, Naturfreundejugend, Sozialistischer Hochschulbund, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend u.a.). Die FDJ veranstaltet Freundschaftstreffen mit ausländischen Jugendlichen aus befreundeten Staaten und Organisationen, bildet Funktionäre befreundeter ausländischer Jugendverbände aus und entsendet „Brigaden der Freundschaft“ in Staaten der Dritten Welt, die vorwiegend auf dem Gebiete der Berufsausbildung tätig sind, aber ebenso Aufgaben der DDR-Außenpolitik erfüllen. Anfang 1984 waren 17 FDJ-Brigaden u.a. eingesetzt in Äthiopien, Angola, VDR Jemen, Kuba, Moçambique und Vietnam. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft. 51.) Gaststätten und Jugendtanz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik. Berlin (Ost): Neues Leben 1976. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Hrsgg. im Auftrag des Zentralrats der FDJ. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. Honecker, Erich: Zur Jugendpolitik der SED. Reden und Aufsätze von 1945 bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. FDJ (Freie Deutsche Jugend und wissenschaftlich-technischer Fortschritt. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung ökonomischer Initiativen der FDJ. Berlin (Ost): Junge Welt 1981. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451–459 Freie Berufe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)

Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands…

DDR A-Z 1985

Bewußtsein, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das „gesellschaftliche Sein“ zurückwirkt. Im engeren Sinne wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischer Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein. In der bürgerlichen Klassengesellschaft hat es antagonistischen Klassencharakter. In der sozialistischen Gesellschaft, in der die Klassengegensätze geschwunden sein sollen, ist es in den Grundlagen übereinstimmendes sozialistisches Bewußtsein. Das sozialistische GB. ist jedoch nicht gleich der Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen, denen heute eine durchaus differenzierte Struktur zugestanden wird. Das GB. kommt auch nicht „spontan“ als unmittelbares Ergebnis sozialer Prozesse zustande. Es konstituiert sich vielmehr als richtiges Bewußtsein erst auf der Grundlage und unter Verwendung der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus, d.h. durch die Aktivität der marxistisch-leninistischen Partei. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. oder sozialistische Bewußtsein nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße eine „wissenschaftlich exakte“ Widerspiegelung der materiellen Existenzbe[S. 221]dingungen und der sich aus diesen ergebenden Notwendigkeiten zu ihrer „gesetzmäßigen“ Fortentwicklung ermöglichen. Um diese Entwicklung zu gewährleisten, müssen Bewußtseinsprozesse „zielstrebig gestaltet“ werden. Hierbei nimmt die SED für sich die führende Rolle in Anspruch. Erziehung, Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche; Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220–221 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das…

DDR A-Z 1985

Schulpflicht (1985)

Nach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur Feststellung der Schulfähigkeit als erforderlich angesehen. Auf Antrag der Erziehungspflichtigen können aber auch schon Kinder in die Oberschule aufgenommen werden, die das 6. Lebensjahr erst bis zum 1. 9. vollendet haben. Über die Aufnahme entscheidet der Direktor oder Schulleiter nach gründlicher Prüfung und Anhörung des Arztes der zuständigen Beratungsstelle des Jugendgesundheitsschutzes. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden schulpflichtige Kinder, die körperlich oder geistig nicht so entwickelt sind, daß sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können, vom Direktor oder Schulleiter von der Aufnahme in die Schule zurückgestellt und erforderlichenfalls einer Sonderschule zur Aufnahmeuntersuchung überwiesen. Die S. für Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen und die Förderung nichtschulfähiger Kinder regelt die 5. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 36) i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM, Nr. 20/69, S. 317). Bildungsunfähige Kinder sind von der S. befreit. Schüler, die im Verlaufe ihrer Schulzeit, z. B. durch Unfall oder Krankheit, bildungsunfähig geworden sind, werden aus der Schule entlassen. Die S. ist ausschließlich in den staatlichen Schulen der DDR zu erfüllen. Grundsätzlich ist die Schule des für den Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt des Erziehungspflichtigen vom örtlichen Rat festgelegten Schul[S. 1140]bezirks zu besuchen. Ausnahmen werden nur aus besonderen schulorganisatorischen oder gesundheitlichen Gründen zugelassen. Die S. wird mit dem 10jährigen Besuch der Oberschule erfüllt. Wenn ein Schüler in diesen 10 Jahren das Ziel der Oberschule nicht erreicht, also nicht die Klasse 10 beendet, entscheidet der Direktor oder Schulleiter auf Antrag der Erziehungspflichtigen über den weiteren Verbleib dieses Schülers in der Oberschule oder ob ein solcher Schüler bereits nach Erreichung des Zieles der 8. Klasse aus der Oberschule entlassen werden soll. Diese Entscheidung wird dem Direktor dadurch erleichtert, daß für den Übergang in die 9. Klasse seit 1977 keine Plankennziffern mehr vorgegeben werden. Von den 200.900 Schulabgängern, die im September 1983 eine Berufsausbildung aufnahmen, hatten 87 v.H. den Abschluß der 10. Klasse (ND 19. 1. 1984). Jugendliche, die weiterführende Bildungseinrichtungen besuchen, also Erweiterte Oberschulen, Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung, Spezialschulen oder weiterführende Sonderschulen, unterliegen weiterhin den S.-Bestimmungen. Für Jugendliche, die aus der Oberschule vorzeitig ausscheiden oder aus der EOS auf dem Disziplinarwege ausgeschlossen werden, gelten die Bestimmungen über die Berufs-S. Jugendliche, die einen Lehrvertrag abgeschlossen haben, unterliegen der Berufs-S. bis zur Beendigung des Lehrvertrages. Während des Besuches einer Einrichtung der Berufsausbildung wird für diejenigen Jugendlichen, die die Oberschulbildung noch nicht erreicht, mindestens jedoch die 8. Klasse abgeschlossen haben, die 10klassige Oberschulbildung inhaltlich weitergeführt oder — wenn möglich — zum Abschluß gebracht. Jugendliche, die keinen Lehrvertrag abgeschlossen, aber das Ziel der 8. Klasse erreicht haben, unterliegen zur Weiterführung, bzw. zum Abschluß der Ausbildung in den allgemeinbildenden Fächern einer zweijährigen Berufs-S. Nichtberufsschulpflichtig sind Absolventen der 10. Klasse sowie Jugendliche, die das Ziel der 8. Klasse der Oberschule nicht erreicht haben oder aus niederen Klassen entlassen wurden und keinen Lehrvertrag abgeschlossen haben: Mit diesen Jugendlichen, die also in keinem Lehrverhältnis stehen, sollen die Betriebe Qualifizierungsverträge abschließen. Hilfsschüler, die nach der Schulentlassung keinen Lehrvertrag abschließen, haben anschließend 2 Jahre am Unterricht der Berufshilfsschule oder Hilfsschule mit Berufsschulteil teilzunehmen. Die Berufs-S. muß in einer staatlichen Einrichtung der Berufsausbildung der DDR erfüllt werden. Verstöße gegen die Berufs-S. werden nach den Ordnungsstrafbestimmungen geahndet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1139–1140 Schulordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schund- und Schmutzliteratur

Nach der 1. Durchführungsbestimmung zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Schulpflichtbestimmung — vom 14. 7. 1965 (GBl. II, S. 625) i. d. F. vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101) beginnt die S. (Ober-S.) jeweils am 1. 9. für alle Kinder, die bis zum 31. 5. des betreffenden Jahres das 6. Lebensjahr vollendet haben. Da angenommen wird, daß bis zu diesem Zeitpunkt alle normal entwickelten Kinder schulfähig sind, werden in der Regel keine besonderen Prüfungen zur…

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Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lastschriftverfahren

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…

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Jugendweihe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…

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Lebensweise, Sozialistische (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a. sozialer Gruppen in der Gesellschaft.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 529) Nach dieser Definition hat jede Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) entsprechend der ihr zugrundeliegenden Eigentumsordnung und der daraus folgenden Klassenstruktur eine eigene L. Grundlegend für die Definition der L. in einer sozialistischen Gesellschaft ist aus der Sicht des Marxismus-Leninismus die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Damit seien die antagonistischen Klassengegensätze verschwunden, eine grundsätzliche Interessenübereinstimmung aller Klassen und Gruppen gegeben und ein neues Verhältnis der Menschen zueinander möglich und notwendig geworden. Vor dem Hintergrund dieser ideologischen Aussagen werden folgende Merkmale der SL. genannt: „Die gewissenhafte, ehrliche, gesellschaftlich nützliche Arbeit ist das Hauptstück“ der SL. (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Arbeit gilt sowohl als gesellschaftliche Pflicht wie zugleich als „entscheidende Quelle der Entwicklung und Betätigung der schöpferischen Kräfte der Menschen“. Dementsprechend wird den Arbeitskollektiven (Kollektiv, Sozialistisches) entscheidende Bedeutung bei der „weiteren Ausprägung“ der SL. zugesprochen. Die Beziehungen zwischen den Menschen seien von Gleichheit, gegenseitiger Achtung und Hilfe (Solidarität) gekennzeichnet. Die Menschen strebten bewußt danach, in der Gemeinschaft tätig zu sein und dort ihre Individualität weiter zu entfalten. Sie übernehmen bewußt „Verantwortung für das Kollektiv, den Betrieb und für die Gesellschaft als Ganzes. Die Bewertung der Persönlichkeit nach ihren Leistungen für die Gemeinschaft ist unabdingbares Attribut sozialistischer Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 396) (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) „Hohe Allgemeinbildung und hohe Fachkenntnisse kennzeichnen den sozialistischen Menschen.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O.) Soziale Sicherheit und Geborgenheit charakterisierten die Beziehungen zwischen den Menschen. Auf der Basis des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer hohen Arbeitsmoral erhöhe sich das materielle und kulturelle Lebensniveau ständig; es entstünden neue Bedürfnisse und Fähigkeiten. „Ehe und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, auf Verständnis und gegenseitige Hilfe sowie auf die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Kinder stützen“ haben in der SL. einen festen Platz (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396 f.) (Familie). Zur SL. gehören eine gesunde Lebensführung sowie die aktive Teilnahme an Körperkultur und Sport. „Die sozialistische Ideologie, die Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse, der sozialistische Patriotismus und Proletarische ➝Internationalismus bilden den ideologischen Grundgehalt der sozialistischen Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396) Die SL. sei darüber hinaus — dialektisch — von Einheitlichkeit und Differenziertheit gleichermaßen gekennzeichnet. Die sozialistische Gesellschaft kenne zwar keine antagonistischen Klassen mehr, sei aber trotzdem „noch Klassengesellschaft“, d.h. es gibt in ihr neben der Arbeiterklasse noch die Klasse der Genossenschaftsbauern, kleinbürgerliche Gruppen (Handwerk; Freie Berufe; Kleinbürgertum) und die Schicht der Intelligenz. Auch bestünden Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit usw. fort. Die aus diesen Gegebenheiten resultierenden sozialen Unterschiede — in denen nicht zuletzt Gewohnheiten und Traditionen aus vergangenen Gesellschaftsformationen fortwirkten — führten zu Differenzierungen in der SL. Auch das Konzept der SL. selbst verfolgt gleichzeitig 2 Ziele, die sich keineswegs widerspruchsfrei vereinbaren lassen. Einerseits wird die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten mit einheitlichen Merkmalen angestrebt, andererseits sollen sich die Menschen als eigenständige Individuen herausbilden. Die SL. ist bisher auch nach Aussagen der DDR-Wissenschaftler allenfalls in Ansätzen erkennbar, sie soll sich erst in der Zukunft „immer stärker ausprägen“. Dieser Prozeß wird im übrigen keineswegs dem Selbstlauf überlassen: „Die Arbeiterklasse ist unter Führung der SED die entscheidende gesellschaftliche Kraft, die den sozialen, politischen und ideologischen Inhalt der sozialistischen Lebensweise entsprechend ihren Klasseninteressen bestimmt, im Maßstab der ganzen sozialistischen Gesellschaft durchsetzt und ständig vertieft.“ (Programm der SED von 1976, Abschnitt E.: Die sozialistische Lebensweise) Die Diskussion um die SL. hat in der DDR erst in den 60er Jahren eingesetzt. Mit diesem Begriff verbindet sich die Erwartung, die relativ abstrakten Normen der Sozialistischen ➝Moral durch die Einbeziehung der tatsächlichen Gesellschaftsprozesse in ihrer gesamten Komplexität handlungsrelevant zu machen. Nicht zufällig verlaufen die Auseinandersetzungen um die Inhalte der SL. parallel mit den Diskussionen um Inhalte und Ziele marxistisch-leninistischer Sozialpolitik. In der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, in der Kulturpolitik (Ästhetik), in den Wirtschaftswissenschaften usw. werden Fragestellungen aus der komplexen Begrifflichkeit der SL. abgeleitet und dienen sowohl für empirische Untersuchungen als auch für die Ausgestaltung und Rechtfertigung der jeweiligen Gesellschaftspolitik der SED. [S. 818]Neben innenpolitischen Gründen waren es nicht zuletzt die Diskussionen um „Lebensqualität“ in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Entwicklung des Konzepts der SL. beigetragen haben. SL. dient in diesem Zusammenhang vor allem der Abgrenzung. Im Gegensatz zur SL. sei die bürgerliche Lebensweise „charakterisiert durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, durch das Streben nach Maximalprofit, durch die Reduzierung der menschlichen Beziehungen auf Ware-Geld-Beziehungen, durch Egoismus sowie nationalistische Überheblichkeit“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 817–818 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a.…

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Kooperationsverband (KOV) (1985)

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe sind das Vertragsgesetz (GBl. I, 1982, Nr. 14) (Wirtschaftsrecht, V. B.) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, 1972, Nr. 27) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Der KOV wird unter Verantwortung des für das betreffende Produkt zuständigen volkseigenen Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebes gebildet und hat bei diesem seinen Sitz. Die Zusammenarbeit innerhalb des KOV, der keine juristische Person ist, wird vertraglich durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Vorsitzender des KOV ist in der Regel der Direktor des jeweiligen volkseigenen Verarbeitungsbetriebes. Höchstes Organ ist offiziell die meist zweimal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung. Der mindestens sechsmal jährlich tagende Kooperationsverbandsrat ist jedoch das eigentliche operative Leitungsorgan des KOV, bei dem verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen. Durch gemeinsame Investitionen können die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe sich eigene rechtsfähige Produktions-, Lager- und Absatzeinrichtungen schaffen. So gab es 1977 z.B. 684 Kooperationsverkaufsstel[S. 743]len und 114 Kooperationsgaststätten, die in den KOV erzeugte Produkte vertrieben. Eine besondere Form des KOV ist der 1973 gegründete, im Gegensatz zu den KOV rechtsfähige, Geflügel- Wirtschaftsverband (GWV), in dem neben den Produktions- und Verarbeitungsbetrieben inzwischen auch 4 Forschungsinstitute, die VVB Tierzucht und das VE Kombinat industrielle Tierproduktion unter Leitung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) kooperativ miteinander verflochten sind. Die Zahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen der sozialistischen Betriebe haben seit 1967 anfänglich rasch zugenommen. Ihr Wirken hat wesentlich zu dem erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaft beigetragen. Die sinkende Zahl der Landwirtschaftsbetriebe führte jedoch nach 1975 teilweise zur Zusammenfassung von KOV, so daß ihre Zahl rückläufig ist; allerdings steigt der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter. 1980 sollen bereits 80 v.H. des staatlichen Aufkommens der sozialistischen Landwirtschaft bei Schlachtschweinen, Milch und Eiern durch KOV erfaßt worden sein (Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1983, Berlin [Ost], S. 502). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742–743 Kooperationsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe…

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Gemeindeverband (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 vorgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Bildung und Entwicklung von G. zu gewährleisten, erließ der Ministerrat mit Beschluß vom 13. 6. 1974 entsprechende Richtlinien. Diese „Grundsätze über die Bildung und Entwicklung von Gemeindeverbänden“ definieren die G. als „eine alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassende Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit, in denen Städte und Gemeinden auf Beschluß ihrer Volksvertretungen zusammenarbeiten“. Der Bildung eines G. als der bislang am weitesten entwickelten Form gemeindlicher Kooperation geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o.ä.) zum Ziel gesetzt haben. Über die Gründung von G. sollen allein die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden können, wobei es jedoch der Bestätigung des Gründungsbeschlusses durch den Kreistag (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bedarf. Die Bildung von G. hat in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung von Industrie und Landwirtschaft zu erfolgen. Als weitere Voraussetzungen gelten die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. In bewußter Absetzung von der Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland, die der Schaffung größerer kommunaler Einheiten diente, legt die DDR Wert auf die Charakterisierung der G. als Zusammenarbeit, aber nicht als Zusammenschluß der beteiligten Städte und Gemeinden. Dem entspricht, daß die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden politisch selbständig und die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien bleiben sollen. Für die Planung im G. gilt z.B. der Grundsatz, daß jede Gemeinde ihren eigenen von ihrer Volksvertretung beschlossenen Jahres- und Haushaltsplan besitzt. Es gibt keinen einheitlichen Plan für alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, sondern nur einen Plan für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Allerdings sind die G. dazu übergegangen, im Interesse einer rationellen Haushaltsführung zentrale Haushaltsstellen einzurichten, die die Räte der Städte und Gemeinden von technisch-organisatorischen Aufgaben entlasten sollen. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gebildete Rat des G., in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Seine Beschlüsse faßt er einstimmig, kein G.-Mitglied kann überstimmt werden. Abgesehen vom Sekretär des Rates des G., der haupt- oder ehrenamtlich tätig sein kann, sollen beim Rat des G. grundsätzlich keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigt werden. Denn die Arbeit des G. soll unkompliziert und mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand erfolgen. Zudem will man verhindern, daß oberhalb der Städte und Gemeinden eine neue Leitungsebene entsteht. Im Interesse der Sicherung des Einflusses der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bestehen seit 1975/76 in fast allen kleineren und mittleren G. Ortsleitungen der Partei am Sitz der G., die die Arbeit der Parteigruppen der dortigen Volksvertretungen, des Rates der G. sowie der Leitungen der Massenorganisationen anleiten. In großen G. mit vielen Grundorganisationen und oft auch Ortsleitungen der SED sind die Ortsleitungen am Sitz der G. für die im Bereich der G. zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Gegenüber den Ortsleitungen der SED in den Mitgliedsgemeinden des G. haben sie jedoch keinerlei Anleitungs- und Kontrollbefugnisse. Tendenzen des Entstehens einer neuen Ebene in der Parteihierarchie, wie sie in der DDR ganz offensichtlich bestehen, soll entgegengewirkt werden: es soll sich keine „Oberortsleitung“ der SED im G. bilden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen, vor allem auch in der Landwirtschaft, Rechnung. Sie soll eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Perspektive der G. sind durch die Aufwertung der Rolle des einzelnen Dorfes entstanden, wie sie im [S. 511]Rahmen der 1982 einsetzenden Rückführung der Agrarproduktion auf eine „territoriale“, räumlich überschaubarer abgegrenzte Produktions- und Arbeitsorganisation vorgenommen wurde (Agrarpolitik). Seitdem wird des öfteren vor Überspitzungen in der Förderung der G. gewarnt. Gegenwärtig gibt es in der DDR 905 G., denen 85 v.H. der Städte und Gemeinden der Landkreise und 54 v.H. der Bevölkerung der Landkreise angehören (1982). Die G. umfassen jeweils ca. 5.000–7.000 Einwohner. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 510–511 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaft, Bürgerliche

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die…

DDR A-Z 1985

Museen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Samm[S. 919]lungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiken-Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M. (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerke des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick sowie die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde Museum für Deutsche Geschichte in Berlin (Ost), das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Daneben bestehen noch 9 weitere Freilichtmuseen in der DDR. Besonders erwähnenswert sind auch das Hugenotten-M. in Berlin (Ost), das Meeres-M. in Stralsund, das Hütten-M. in Ilsenburg, das Obstanbau-M. in Werder, das Schloß- und Spielkarten-M. in Altenburg, das Sport-M. sowie das Buch- und Schrift-M. in Leipzig, das Indianer-M. in Radebeul, das Spielzeug-M. in Sonneberg, das Waffen-M. in Suhl und das Musikinstrumenten-M. in Markneukirchen. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin (Ost), der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (3 Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. An der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) besteht seit 1981 ein Institut für Museumswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 918–919 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche Geschichte

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der…

DDR A-Z 1985

Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) (1985)

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen Schwerpunktaufgaben. Die U. wurde am 17. 6. 1954 in Anlehnung an das Vorbild der sowjetischen Allunionsgesellschaft zur Verbreitung politischer und wissenschaftlicher Kenntnisse gegründet. Anknüpfend an den von Prof. Julius Schasel 1924 in Jena gegründeten linkssozialistischen freidenkerischen Bildungsverein „U. / Freies Bildungsinstitut e. V.“ (mit Zeitschrift U. und gleichnamigem Verlag; 1933 aufgelöst und verboten) nahm die GzVwK. auf ihrem 4. Kongreß 1966 ihren jetzigen Namen an. Mitglieder der U. sind Angehörige der Intelligenz und erfahrene Praktiker, die sich verpflichten, ihre Kenntnisse in populärwissenschaftlichen Vorträgen einem breiten Interessentenkreis zu vermitteln. Höchstes Organ der U. ist der alle 5 Jahre tagende Kongreß (VII. Kongreß der U. 29. 6.–1. 7. 1981), der das Präsidium wählt. Präsident ist Prof. Dr. Ing., Dr. h.c. Eberhard Leibnitz (SED). Die U. untergliedert sich weiter in Bezirks- und Kreisorganisationen mit den entsprechenden Leitungsgremien. — Seit 1981 verleiht die U. für „hervorragende Verdienste bei der Propagierung wissenschaftlicher Erkenntnisse“ die „Ernst-Haeckel-Medaille“ (E. H. 1834–1919, Naturwissenschaftler und Begründer des Monismus). In größeren Betrieben der Industrie und Landwirtschaft sowie an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen bestehen Mitgliedergruppen (Mitte 1981: 1143). Beim Präsidium der U. arbeiten über 20 zentrale Sektionen bzw. Arbeitsgruppen, die in ihrer Aufgabenstellung der Unterteilung der Gesellschafts- und Naturwissenschaften bzw. gewissen politischen Schwerpunkten folgen (z.B. Agrarwissenschaften, Astronomie, Biologie, Internationale Fragen, Militärpolitik, Staats- und Rechtswissenschaft). Diese leiten ihrerseits die entsprechenden Einrichtungen auf Bezirks- und Kreisebene an, organisieren den Erfahrungsaustausch und versorgen sie mit Informationsmaterial. Konferenzen und wissenschaftliche Kolloquien sind die bevorzugten Formen, in denen die U. die eigenen Mitglieder/Referenten weiterbildet. Die U. arbeitet mit ausländischen Organisationen vergleichbarer Aufgabenstellung, insbesondere mit deren populärwissenschaftlichen Verlagen zusammen. Vom 23. bis 25. 9. 1975 fand in Moskau die I. Internationale wissenschaftlich-methodische Konferenz der GzVwK. der sozialistischen Länder statt. Die U. gibt in ihrem Verlag U. (von 1976 bis 1981: 440 Titel mit einer Auflage von 8,8 Mill. Bänden) die Jahrbücher „U.-Universum“ (seit 1954) und „Wissenschaft und Menschheit“ (seit 1965; zusammen mit dem Moskauer Verlag „Snanije“) sowie die populärwissenschaftliche Monatszeitschrift „U.“ (seit August 1947; mit dem Kulturbund der DDR [KB]) heraus. In den Massenmedien ist die U. u.a. mit den Sendereihen „Neue Fernseh-U.“ (seit 1974; 1. Prog.) und „Wissenschaft im Meinungsstreit“ (seit 1977; Radio DDR II) vertreten. Bis Anfang 1981 gestaltete die U. fast 350 Sendungen im Fernsehen und Rundfunk der DDR; Mitschnitte der Sendungen werden im Vortragsangebot der U. verwendet. Die Tätigkeit der U. versteht sich als ein Beitrag zur sozialistischen Allgemeinbildung, als „populärwissenschaftliche Propaganda“. Diesem Zweck dient die Vermittlung parteilicher Informationen über die Entwicklungen im In- und Ausland ebenso wie die Verbreitung neuester wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse unter dem Gesichtspunkt ihrer Anwendbarkeit in der Produktion. Die U. bestreitet mit ihren Veranstaltungen weitgehend das allgemeinbildende Angebot der Volkshochschulen und nimmt Aufgaben in der Erwachsenenbildung wahr (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Die U. leistet ihre Arbeit in Form von Vorträgen, Kursen, Aussprachen, Exkursionen und Ausstellungen. Sie stützt sich dabei auf Vortragszentren, Betriebs- und Dorfakademien sowie auf die Kultur- und Klubhäuser. Über ein Fünftel der Veranstaltungen der U. finden auf den Dörfern und in landwirtschaftlichen Betrieben statt; rd. ein Viertel aller U.-Veranstaltungen ist für Jugendliche bestimmt. Über die Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) wurde 1972 eine schriftliche Vereinbarung getroffen, die beide Organisationen zur gegenseitigen Unterstützung bei der politisch-ideologischen Arbeit in den Betrieben verpflichtet. Diesem Ziel dienen regelmäßige Konsultationen zwischen den Verbandsleitungen auf den verschiedenen Stufen, in denen im übrigen auch der jeweils andere Verband personell vertreten sein soll. Vergleichbare Vereinbarungen bestehen mit der Freien Deutschen Jugend (FDJ), dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) sowie der Volkssolidarität (Vorträge für ältere Bürger in Altenheimen usw.). Die Zahl der Veranstaltungen stieg von 227.459 im Jahr 1970 mit über 7,8 Mill. Teilnehmern auf 384.607 im Jahr 1982, die von rd. 12 Mill. Teilnehmern besucht wurden. Die Mitgliederzahlen stiegen von 28.160 (1971), 33.675 (1975) und rd. 36.000 (1977) auf 48.600 (Mitte 1981) und 1983 auf 50.913. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1400 Uranbergbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Urheberrecht

Siehe auch: Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Urania: 1966 1969 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse): 1975 1979 Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Gesellschaft zur: 1956 Gesellschaftliche Organisation zur Popularisierung von Ergebnissen aus allen Gebieten der Wissenschaften und zur propagandistischen Unterstützung der jeweils gegebenen politischen…

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Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren ging die zentralgeleitete LSRI. ab 1. 1. 1979 in drei Kombinate über, und zwar in das VEB Kombinat Schuhe, Weißenfels (42.000 Beschäftigte in 90 juristisch selbständigen Betrieben), in das VEB Kombinat Kunstleder und Pelzverarbeitung, Leipzig (8.700 Beschäftigte in 33 Betrieben) sowie in das VEB Kombinat Lederwaren, Schwerin (11000 Beschäftigte in 22 Betrieben). In den Betrieben der Bezirksgeleiteten Industrie dürften im Leder-, Schuh- und Rauchwarengewerbe ca. 5.000 Beschäftigte und in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk) sowie privaten Handwerksunternehmen ca. 14.000 Beschäftigte tätig sein, die ca. 25 bis 30 v.H. der Lederwaren in der DDR erzeugen. Da die DDR einen Großteil der Häute und Felle als Vorprodukte der LSRI. aus dem Westen einführen muß, ist man um Importsubstitution bemüht. 30 v.H. des Bedarfs an Rindhäuten muß gegenwärtig importiert werden. Die Schweinslederproduktion wird entsprechend gefördert. Allerdings sind die Häute zu 95 v.H. narbengeschädigt, so daß die Einsatzmöglichkeiten des Schweinsleders in der Schuhindustrie beschränkt sind. Die Schuhindustrie produziert vor allem für den inländischen Bedarf. Die Importquote bei Straßenschuhen liegt, gemessen an der inländischen Produktion, bei nur 5,7 v.H. (1982). Da die Schuhproduktion von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich nur um 0,4 v.H. gestiegen ist, bleibt die Versorgung mit bestimmten Schuhsortimenten nach wie vor unbefriedigend. Vollnarbenleder wird verstärkt durch veredelte Spaltleder, Textil-Spaltverbunde sowie synthetische und textile Materialien ersetzt. Für offene Schuhmodelle sind vor allem synthetische und textile Stoffe einzusetzen. Die traditionsreiche Internationale Rauchwarenauktion in Leipzig zählt neben Leningrad, London und Montreal zu den bedeutendsten Auktionsplätzen für Pelze und Pelzwaren. Bei den jährlich 4 Versteigerungen in Leipzig werden gegenwärtig rd. 4 Mill. Felle gehandelt. Bis April 1983 haben 573 Rauchwarenauktionen in Leipzig stattgefunden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818 Lebensweise, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrer und Erzieher

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren…

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Produktionsverhältnisse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion (Produktionsweise). Ihr Wesen werde bestimmt durch die Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Der Begriff P. wird nicht nur als formaljuristische Kategorie verstanden, sondern auch als soziologische, wie die folgende Aufzählung der wichtigsten Merkmale zeigt: 1. Die Beziehungen zwischen den Menschen in ihrer Bestimmtheit durch das Eigentum an den Produktionsmitteln und der damit verbundene Charakter der Arbeit; daraus ergebe sich die Stellung der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen zueinander (Klasse/Klassen, Klassenkampf); 2. die Formen der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, die Verteilung der Produktionsmittel und der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft sowie der Organisation der Produktion; 3. die Leitungsbeziehungen in der gesellschaftlichen Produktion, in denen die Einheit des arbeitsteiligen Produktionsprozesses verwirklicht werde; 4. die verschiedenen Formen des Austausches der Arbeit oder der Produkte zwischen den Produzenten; 5. die gesellschaftlichen Formen der Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtprodukts und der Materiellen Interessiertheit an der Entwicklung und Nutzung der Produktivkräfte. In der Politischen Ökonomie werden vor allem zwei Haupttypen von P. behandelt. Der eine beruhe auf dem Privateigentum an Produktionsmitteln. Er sei durch Ausbeutung und Unterdrückung der unmittelbaren Produzenten und durch die daraus resultierenden unversöhnlichen Klassengegensätze und Klassenkämpfe gekennzeichnet, da wesentliche Teile des von allen erzeugten gesellschaftlichen Gesamtprodukts privat angeeignet würden und — wie auch die Produktionsmittel — der privaten Verfügung unterlägen. Die so beschriebenen P. sollen sich von der Sklaverei über den Feudalismus bis zum Kapitalismus, wo die antagonistischen (d.h. innerhalb des gegebenen Systems unauflösbaren) Klassengegensätze ihre höchste Zuspitzung erfahren hätten (Widerspruch), entwickelt haben. Im revolutionären Prozeß der Beseitigung des kapitalistischen Privateigentums an den Produktionsmitteln entstehe der andere Typ von P., der auf gesellschaftlichem Eigentum beruhe und den feindlichen Gegensatz der Klassen beseitige, da in ihm die gesellschaftliche Produktion nicht den Gesetzen der Ausbeutung, sondern den Regeln der gegenseitigen Hilfe und Zusammenarbeit tendenziell folge. Die P. sollen sich in wechselseitigem Zusammenhang mit und in Abhängigkeit von den Produktivkräften entwickeln. Die historisch-konkrete Form der P. werde durch das jeweilige Niveau der Produktivkräfte bestimmt, auf das sie hemmend oder fördernd einwirken. Produktivkräfte und P. bilden in ihrer Einheit die Produktionsweise. Die sozialistischen P. werden von der Politischen Ökonomie als die adäquaten Entwicklungsformen der modernen Produktivkräfte angesehen, da sie auf der Identität von Produzent und Eigentümer im gesellschaftlichen Maßstab beruhen und somit dem ständig steigenden Grad der Vergesellschaftung der Produktion gerecht würden. Daher seien die durch die Dynamik der Produktivkräfte auftretenden gesellschaftlichen Widersprüche nichtantagonistischer Natur und könnten durch Vervollkommnung der P. innerhalb der sozialistischen Produktionsweise gelöst werden. Als Beleg dafür wird heute z.B. angeführt, daß die Bildung und Ausgestaltung der Kombinate in Industrie und Bauwesen (Betriebsformen und Kooperation) Ausdruck von Produktivkräften und P. gleichermaßen seien. Die planmäßige Entwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse sei mit der weiteren Vergesellschaftung der Produktion (vor allem durch Arbeitsteilung, Konzentration, Kooperation und Kombination der Produktion auch über Ländergrenzen hinweg) verbunden, ferner mit dem Wachstum des Volkseigentums bei Verstärkung seiner bestimmenden Funktion im Wirtschaftsprozeß, mit der zunehmenden Reife des genossenschaftlichen Eigentums und der schrittweisen Annäherung und Verflechtung beider Eigentumsformen, mit der Vervollkommnung der Verteilungsverhältnisse, mit der Erhöhung des Lebensniveaus des Volkes sowie mit der Herausbildung der Sozialistischen ➝Lebensweise. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051 Produktionsprozeß A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsweise

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Beziehungen, die die Menschen notwendigerweise in den Bereichen der Produktion, des Austausches und der Verteilung des gesellschaftlichen Produkts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) eingehen. Die P. gelten als die grundlegenden gesellschaftlichen Verhältnisse und bestimmen die jeweils besondere Form der gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion…

DDR A-Z 1985

Genehmigungsgebühren (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Die Wertgrenzen dürften inzwischen denen gleichgestellt sein, die für Besucher aus den Westen gelten. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 200 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 200 Mark der DDR bei 4 Tagen genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen für einen Tagesaufenthalt für 100 Mark der DDR). Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- und auch Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der entsprechenden Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Für eine ganze Reihe von Gegenständen bestehen jedoch Ein- bzw. Ausfuhrverbote seitens der DDR (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Devisen; Innerdeutsche Beziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…

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Arbeitsstudium (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsverpflichtung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen…

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Angestellte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anlagevermögen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…

DDR A-Z 1985

Kaufkraft (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit durchschnittlicher Verbrauchsstruktur und einen Rentnerhaushalt (2 Personen) mit einem stärker auf den lebensnotwendigen Bedarf abgestellten Verbrauch vorgenommen. Infolge von Einkommenserhöhungen und qualitativen sowie quantitativen Verbesserungen der Güterversorgung — sowohl in der DDR als auch in der Bundesrepublik Deutschland — hat sich im Laufe der Zeit die Zusammensetzung der Warenkörbe deutlich verändert. Die nach den jeweiligen Verbrauchsverhältnissen in der DDR für 1960, 1969, 1977 und 1983 zusammengestellten Warenkörbe der Arbeitnehmerhaushalte erforderten — bewertet zu laufenden Preisen — für den gleichen Ver[S. 712]brauch 1960 und 1969 um 30 v.H. bzw. 13 v.H. höhere Beträge in Mark der DDR, als dafür in der Bundesrepublik Deutschland (in DM) zu zahlen waren; 1977 und 1983 waren dagegen 11 v.H. bzw. 19 v.H. weniger Mark als DM aufzuwenden. Die K. der Mark betrug somit für den „DDR-Warenkorb“ 1960: 77 v.H., 1969: 89 v.H., 1977: 112 v.H. und 1983: 124 v.H. der K. der DM in der Bundesrepublik. Dabei differierte die relative K. bei den Ausgaben für die einzelnen Waren und Leistungsgruppen stark. Wird ein „Bundesrepublik-Warenkorb“ zugrunde gelegt, der dem in Warenauswahl und z.T. auch in Mengen sehr viel reichhaltigeren westdeutschen Verbrauch entspricht, errechnen sich als durchschnittliche K. der Mark in der DDR für 1960: 75 v.H., 1969: 83 v.H., 1977: 88 v.H. und für 1983: 87 v.H. der K. der DM. Die relative K. der Mark ist also erheblich niedriger, wenn sie nach einem westdeutschen Warenkorb ermittelt wird, d.h. sie sinkt mit wachsenden Verbrauchsansprüchen. Dieser grundsätzlichen K.-Tendenz entsprechend ist die relative K. der Mark der DDR bei dem in stärkerem Maße auf den lebensnotwendigen Bedarf begrenzten Verbrauch der 2-Personen-Rentnerhaushalte höher. Für sie betrug die K. der Mark in der DDR nach der Verbrauchsstruktur der K. der DM im Bundesgebiet. Zu beachten bleibt allerdings, daß für diesen Vergleich für die Bundesrepublik Deutschland nur ein Rentnerhaushalt herangezogen werden konnte, dessen Einkommen weit unter dem Durchschnitt liegt. Im Mittel der nach Verbrauchsstrukturen der Bundesrepublik und der DDR berechneten Paritäten (gekreuzter Warenkorb) stieg die relative K. der Mark in Arbeitnehmerhaushalten erheblich und erreichte 1960: 76 v.H., 1969: 86 v.H., 1977: 100 v.H. und 1983: 106 v.H. Eine ähnliche Entwicklung vollzog sich bei den Rentnern. Hier betrug die K. der Mark — gemessen an der K. der DM — 1966: 93 v.H., 1969: 105 v.H., 1977: 115 v.H. und 1983: 127 v.H. Die Daten zeigen, daß sich die K. der Mark gemessen an der DM beständig erhöht hat; dies war zum größten Teil die Folge des verhältnismäßig stabilen Preisniveaus in der DDR auf der einen Seite und der nicht unbeträchtlichen Steigerungen der DM-Preise auf der anderen. Im Spätherbst 1979 hat die DDR ihre bisherige Verbraucherpreispolitik aufgegeben; insbesondere der gehobene Bedarf hat sich erheblich verteuert. Deshalb war danach vorübergehend eine relative Verschlechterung der K. der Mark eingetreten (Preissystem und Preispolitik). Von der Höhe der K.-Paritäten der Währungseinheiten darf nicht auf ein entsprechendes Niveau der Lebenshaltung geschlossen werden. Entscheidend für den Lebensstandard — soweit er vom privaten Verbrauch abhängt — sind neben den Preisen die Einkommen. Die K.-Verbesserungen der Mark gegenüber der DM reichten wegen der stärker gestiegenen nominalen Einkommen in der Bundesrepublik Deutschland jedoch nicht aus, um den Abstand der Realeinkommen (um K.-[S. 713]Unterschiede bereinigte Nettoeinkommen) in der DDR zu denen der Bundesrepublik zu verringern; der Rückstand ist sogar größer geworden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711–713 Kauffonds der Bevölkerung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinderbeihilfen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit Hilfe von Warenkorbvergleichen läßt sich die Relation der K. der Mark der DDR zur K. der DM für einen bestimmten Haushaltsverbrauch ermitteln. Unterschiede im Sortiment, in der Qualität und Verfügbarkeit der Waren können dabei allerdings nur unzureichend berücksichtigt werden. Vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin (West), wurden wiederholt K.-Vergleiche für einen Arbeitnehmerhaushalt (4 Personen) mit…

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Friedensvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche Koexistenz

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…

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Chemische Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v.H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach damit nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen — ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton —, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v.H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952) (Reparationen). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v.H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v.H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 341.006 Arbeitern und Angestellten, die 1982 in 309 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau der zweitgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion der DDR betrug 1982 20,5 v.H. Von 1970 bis 1980 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 1,88fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,73fache). Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plastindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 sollte ursprünglich die Chemieproduktion im Jahresdurchschnitt um 7,7 v.H. steigen; realisiert wurde aber nur ein jahresdurch[S. 254]schnittlicher Zuwachs von 4,8 v.H. In diesem reduzierten Wachstum kommen die Strukturprobleme der ChI. der DDR zum Ausdruck. Eine weitere unverminderte Ausweitung der Mineralölverarbeitung war nämlich angesichts steigender Erdölpreise in der zweiten Hälfte der 70er Jahre nicht mehr finanzierbar. Bei dem Versuch, Erdöl durch heimische Braunkohle zu ersetzen, ergaben sich allerdings erhebliche Umstellungsschwierigkeiten. Ab Mitte der 60er Jahre war zunächst ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. Basierte bis 1964 selbst die Kraftstoff- und Schmiermittelproduktion noch zu 90 v.H. auf Kohle, so waren die Kapazitäten der Petrochemie (Leuna) und Erdölverarbeitung (Schwedt) in großem Umfang erweitert worden. Über das 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ wird Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle) transportiert. In den 70er Jahren wurden zahlreiche Großprojekte für die Petrochemie erstellt: Auf der Grundlage sowjetischen Erdgases wurde in Piesteritz eine Düngemittelfabrik gebaut. Die Raffineriekapazitäten in Schwedt wurden ausgebaut. Zur Herstellung wichtiger Einsatzstoffe für die Kunststoffproduktion (Äthylen und Propyplen) wurde in Böhlen ein Olefinkomplex errichtet und zur Belieferung dieser Anlage in Zeitz eine neue Raffinerie gebaut sowie die erdölverarbeitenden Kapazitäten in Böhlen erweitert. In Schwarzheide wurde ein Polyurethananlage, in Leuna ein Industriekraftwerk und eine Raffinerie neu gebaut. Verarbeitungskapazitäten zur Kunststoffherstellung in Buna (PVC) und Leuna (Hochdruckpolyäthylen) wurden 1979 errichtet. Die Erdölverarbeitung stieg von rd. 10 Mill.~t im Jahre 1970 auf knapp 22 Mill.~t im Jahre 1980, aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 25 Mill.~t pro Jahr. Die gegenwärtig vorhandenen Verarbeitungskapazitäten von 23 Mill. Jahrestonnen dürften nicht voll ausgelastet sein. Dies wird sich auch im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) nicht ändern, da die Sowjetunion entgegen der ursprünglichen Vereinbarung (19 Mill.~t) jährlich ab 1982 nur noch knapp über 17 Mill.~t (1982: 17,7 Mill.~t) in die DDR liefern wird. Zusätzliche Importmengen über die bisherigen ca. 2 Mill.~t pro Jahr hinaus sind aber aufgrund erheblicher Finanzierungsprobleme nicht zu erwarten. Die Chemieproduktion basiert zu ca. 80 v.H. auf Erdöl, Erdgas und Kohle. Erdöl und Erdgas sollen zukünftig fast ausschließlich stoffwirtschaftlich genutzt werden, aber auch die Braunkohle (die DDR ist der größte Braunkohlenproduzent der Welt; Energiewirtschaft, B.) soll umfassender als bisher nicht nur als Energieträger, sondern ebenfalls stoffwirtschaftlich genutzt werden. So sollen bis 1990 ca. 80 v.H. des Zuwachses an geförderter Rohbraunkohle weiter veredelt werden. Das Produktionsziel bis 1990 beträgt 300 Mill.~t (Förderung 1983: 278 Mill.~t). 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von etwa 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das rd. 11 Mill.~t entspricht. Hierzu ist ein weiterer Ausbau der Karbochemie unter verstärkter Nutzung einheimischen Braunkohlenkokses notwendig. An modernen technischen Verfahren, vor allem zur direkten Kohlevergasung und -verflüssigung, wird in der DDR in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet. So wurde 1980 in Böhlen ein wissenschaftlich-technisches Zentrum für die Karbochemie geschaffen. Dieses Zentrum koordiniert die gesamte kohlechemische Forschung in der DDR. Zwischen der DDR und der Sowjetunion besteht ein Regierungsabkommen zur gemeinsamen Entwicklung hocheffektiver Kohlevergasungsverfahren. Es ist aber bis zum Ende dieses Jahrzehnts nicht mit grundlegend neuen, ökonomisch sinnvollen Projekten in der Karbochemie zu rechnen. Die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der ChI. der DDR ist durch drei Schwerpunktaufgaben gekennzeichnet: 1. Verstärkte Nutzung der einheimischen Braunkohle einschließlich der Sekundärrohstoffe sowie vollständige Verwertung importierter Rohstoffe. 2. Höchstmögliche Veredelung der verfügbaren Chemierohstoffe. 3. Rationalisierung und Rekonstruktion vorhandener Anlagen. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u.a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Entwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen, Arzneimitteln, synthetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. [S. 255]Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u.a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 [S. 256]Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR — hier sind seit 1975 aufgrund eines 1971 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert — sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 253–256 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…

DDR A-Z 1985

Agrarflug (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die A.-Leistung in der DDR relativ und absolut ständig zugenommen. Bis zum Jahr 1985 soll die pro Jahr beflogene Fläche auf rd. 6,0 Mill. ha erweitert werden. Gemessen an der pro Jahr beflogenen Fläche nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Staaten hinter der Sowjetunion und Bulgarien die 3. Position ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen Nutzfläche, so steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 40.000 ha LN bezogen.) Die bisher erzielte und künftig geplante Zunahme der Flächenleistung ist ein Ergebnis der Erweiterung des Flugzeugparkes, der Erhöhung der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen und der mehrfachen Rationalisierung der Einsatzorganisation. [S. 10] Rund 10 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebes (1966) setzte die DDR bereits 66 Maschinen ein. Die Anzahl wurde kontinuierlich erhöht; sie erreichte 1970 mehr als 100 und sollte bis 1975 auf 200 Maschinen anwachsen. Dieses Ziel wurde jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, nachdem seit 1973 zunehmend Maschinen der sowjetischen, vereinzelt auch der polnischen A.-Gesellschaft zur Brechung der Arbeitsspitzen (N-Spätdüngung bei Getreide) herangezogen werden. Die Anzahl der eingesetzten ausländischen Maschinen stieg von 5 (1973 und 1974) auf 20 (1975) und erreichte in den Jahren 1977 und 1983 59 bzw. 63. Gleichzeitig setzte die DDR rd. 210 eigene Maschinen, darunter 15 Hubschrauber des sowjetischen Typs Kamov ein. Im übrigen sind ausschließlich Starrflügler folgender Typen im Gebrauch: L 60 (Brigadyr), Omnipol ČSSR; AN-2, Antonow, SU, Doppeldecker; Z. 37 (Czmelak), Omnipol ČSSR, Tiefdecker; PLZ-106, Delta-Mielex, Polen, Tiefdecker (ab 1980 eingeführt). Die Einführung des A.-Wesens ist vorrangig struktur- und produktionspolitisch bedingt. Wirtschaftliche Vorteile, die anfangs unterstellt bzw. erwartet wurden, konnten dagegen bisher nicht verzeichnet werden. Der strukturpolitische Effekt ergab sich insbesondere während der Endphase der Kollektivierung (Agrarpolitik) in den Jahren 1958–1960. Das Agrarflugzeug diente als eindrucksvolles Demonstrationsobjekt für die Möglichkeiten einer großflächigen Wirtschaftsweise. Später wurden die Preise für die Behandlung von Flächen unter 50 ha mit Zuschlägen und von Flächen mit mehr als 75 ha mit Abschlägen differenziert, um Flächen- und Betriebszusammenlegungen zu fördern. Schließlich ist die seit 1970 zu verzeichnende Verdoppelung der beflogenen Fläche eng an die Ausgliederung aller agrochemischen Arbeiten aus den Pflanzenbaubetrieben und deren Wahrnehmung durch die hierfür eingerichteten Spezialbetriebe Agro-Chemische Zentren (ACZ) gebunden (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die produktionspolitischen Aspekte des A.-Wesens ergeben sich daraus, daß Mehrerträge erwartet werden, weil als Folge der hohen Flächenleistung der Flugzeuge die Arbeiten u. U. termingerechter durchgeführt werden, die Unabhängigkeit der Flugzeuge von der Exposition und dem Zustand der Flächen aviochemische Arbeiten auch dann erlaubt, wenn der Einsatz von Bodengeräten nicht möglich ist, schließlich die beim Einsatz von Bodengeräten unvermeidbaren Pflanzenschäden unterbleiben. Insofern kann der Einsatz von Agrarflugzeugen als Maßnahme zur Intensivierung der Agrarproduktion bezeichnet werden. Die mit dem A. verbundenen Kosten werden ungeachtet des bisher nicht nachweisbaren Mehrertrages von den Landwirtschaftsbetrieben nur etwa in dem gleichen Umfang getragen, wie er beim Einsatz von Bodengeräten entstehen würde. (Andernfalls entfiele jeder Anreiz zum Flugzeugeinsatz.) Diese Regelung hat zur Folge, daß die staatlichen Subventionsleistungen für den A. ständig steigen. Diese betragen gegenwärtig (1982) in der Stickstoffdüngung je nach Aufwandmenge und Einsatzgebiet ca. 50 bis 80 v.H. der Gesamtkosten. Bei der Ausbringung sonstiger Mineraldünger werden ca. 43 bis 79 v.H., bei Pflanzenschutzarbeiten ca. 20 bis 60 v.H. und bei der Getreideaussaat ca. 43 bis 63 v.H. der Gesamtkosten durch Subventionen gedeckt. Die Kosten je ha beflogene Fläche ergeben sich einerseits aus den Kosten pro Flugstunde und andererseits aus der Flächenleistung pro Flugstunde. Beide Kostenfaktoren mußten zwangsläufig zu Interessengegensätzen führen, solange der Flugzeughalter (Betrieb Agrarflug der Interflug) und die Flugzeugnutzer (Pflanzenbaubetriebe) nicht identisch sind. Zur Aufhebung der Interessengegensätze wurde ab 1973 das Chartersystem eingeführt. Die Flugzeuge wurden den ACZ mit der Auflage übergeben, sie mindestens 530 Flugstunden (Fh) pro Jahr produktiv einzusetzen. Die durchschnittliche Flugleistung konnte auf diese Weise von 460 Fh/Jahr im Jahr 1970 auf 540 Fh im Jahr 1975 erhöht werden. Im Jahr 1977 sind 565 Fh pro Flugzeug geflogen worden. Für 1982 wurden 650 Fh angestrebt. Eine Auslastung in diesem Umfang ist jedoch nur möglich, wenn die Flugzeuge auch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit Bodengeräten beträchtlich billiger erledigt werden können. Bisher wurden mit 156 ACZ langfristige Charterverträge für 1–3 Flugzeuge abgeschlossen. Der Flugzeugeinsatz soll weiter rationalisiert werden durch ein optimales Netz von Arbeitsflugplätzen, den Bau von Flugzeughallen (für Wartungsarbeiten) in den ACZ, durch den Schichteinsatz während der Getreidedüngung und durch die Verringerung der Beladezeit. Für das A.-Wesen bestehen folgende Leitungsorgane: 1. Zentrale Leitung des Betriebs Agrarflug Berlin-Schönefeld; sie unterhält Stabsabteilungen für Fragen der Ökonomie, für die technische Leitung, für die Produktionsleitung und den Flugbetrieb und für die Anleitung der Produktionsbereiche. Sie wird beraten durch eine beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gebildete „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“, der Vertreter der Ministerien für Chemische Industrie und Verkehrswesen sowie der Institute für Düngungsforschung und Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften angehören (Agrarwissenschaften, 2. a). 2. Die 4 Produktionsbereiche wurden aus den früheren Flugstützpunkten entwickelt. Sie haben die Instandhaltung der Maschinen einschließlich der Ersatzteilversorgung und der Treibstoffversorgung zu gewährleisten. Sie sind für die Erfüllung der Produktionspläne (Organisation der Produktion, Vertragsgestaltung und -kontrolle) verantwortlich und leiten die seit 1976 eingerichteten Bezirksstaffeln an. 3. Die Bezirksstaffeln umfassen je nach befliegbarer Nutzfläche 10–20 Maschinen. Bei den Bezirken sind Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Produktionsleitern für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke Entscheidungshilfe leisten sollen. Für den Einsatz der Maschinen und des Flugpersonals gelten strenge Sicherheits- und Gesundheitsschutzbe[S. 11]stimmungen. Da die Zahl der Starts und Landungen pro Tag, Woche und Monat begrenzt ist, wird die Besetzung jeder Maschine mit 2 Besatzungen angestrebt. Die Ausbildung von Agrar-Ingenieuren zu Piloten erfolgt an der Betriebs-Akademie Leipzig-Mockau in 12monatigen Lehrgängen. Jährlich werden 30–40 Piloten ausgebildet. Mehr als 80 v.H. des fliegenden Personals besaßen 1980 eine landwirtschaftliche Fach- oder Hochschulbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 9–11 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die…

DDR A-Z 1985

Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) (1985)

Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen über 15 Jahren (entspricht ungefähr einem Sechstel der weiblichen Weltbevölkerung). Organisation: Der Kongreß (höchstes Organ) tagt in der Regel alle 5 Jahre. Zugleich wird er in organisatorischer Verbindung mit einem „Weltkongreß der Frauen“ durchgeführt, an dem auch der IDFF nicht angehörende Organisationen und nichtorganisierte Frauen teilnehmen können. Bisher fanden folgende Kongresse und „Weltkongresse der Frauen“ statt: I. (Gründungs-)Kongreß vom 26. 11. bis 1. 12. 1945 in Paris; jeweils „Weltkongreß der Frauen“ und II. Kongreß vom 1. bis 6. 12. 1948 in Budapest; III. Kongreß vom 5. bis 10. 6. 1953 in Kopenhagen; IV. Kongreß vom 1. bis 5. 6. 1958 in Wien; V. Kongreß vom 24. bis 29. 6. 1963 in Moskau; VI. Kongreß vom 14. bis 18. 6. 1969 in Helsinki; VII. Kongreß vom 20. bis 26. 10. 1975 in Berlin (Ost); VIII. Kongreß vom 8. bis 15. 10. 1981 in Prag. Der Kongreß wählt den Rat der IDFF, die Präsidentin und die Vizepräsidentinnen. Der Rat (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen), in dem alle Mitgliedsorganisationen vertreten sind, tagt jährlich; er wählt das mindestens 2mal jährlich tagende Büro der IDFF (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Rats), das sich aus der Präsidentin, den Vizepräsidentinnen (1982: 11), der Generalsekretärin und weiteren Mitgliedern aus den nationalen Frauenorganisationen (1982: 16) zusammensetzt, sowie das Sekretariat (operatives Organ des Rats; Ende 1979: 13 Sekretärinnen), das seinen Sitz seit 1951 in Berlin (Ost) hat. Präsidentinnen waren vom 1. 12. 1945 bis 16. 6. 1967 Eugénie Cotton (Frankreich), vom 18. 6. 1969 bis 18. 3. 1974 Hertta Kuusinen (Finnland); seit dem 26. 10. 1975 ist es Freda Brown (Australien). Generalsekretärin ist gegenwärtig Mirjam Vire-Tuominen (Finnland). Die IDFF verfügt über das Publikationsorgan „Frauen der ganzen Welt“ (erscheint vierteljährlich in deutscher, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache). Zu den allgemeinen Aufgaben der IDFF gehören: weltweite Durchsetzung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Frauen; Schutz der Kinder; Kampf für Frieden, Abrüstung, nationale Unabhängigkeit und demokratische Freiheiten; Herstellung von Freundschaft und Solidarität zwischen den Frauen aller Länder; Organisierung entsprechender internationaler Veranstaltungen (Kongresse, Treffen, Foren, Seminare), Publikation von Stellungnahmen, Aufrufen, Protesten. In der Praxis bedeutet dies im wesentlichen entsprechende Aufbauhilfe für junge progressive Nationalstaaten der Dritten Welt und agitatorische Kampagnen gegen die sozialen und wirtschaftlichen Gegebenheiten in den westlichen Ländern. Eine erhebliche Intensivierung haben die Aktivitäten der IDFF seit der Proklamierung der „UN-Dekade der Frau 1976–1985“ durch die XXVII. UN-Vollversammlung erfahren, die sie zur Verbreiterung ihrer (frauen-) politischen Aktionsbasis zu nutzen versucht. Bereits im Zusammenhang mit dem „Internationalen Jahr der Frau 1975“ wurde die Rolle der IDFF unter den internationalen kommunistischen Organisationen merklich aufgewertet. Zugleich paßte sie ihre Organisations- und Arbeitsweise dem Weltfriedensrat, dem sie als Kollektivmitglied angehört, stärker an und intensivierte die Zusammenarbeit mit ihm wie auch mit dem Weltgewerkschaftsbund (WGB). So konstituierte sich — analog der Praxis nach dem Weltkongreß der Friedenskräfte — der zur Fortsetzung der Arbeit des Ost-Berliner Weltfrauenkongresses auf der Basis seines Internationa[S. 669]len Vorbereitungskomitees gebildete Nachfolgeausschuß im Februar 1977 in Berlin (Ost) als „Internationales Komitee für die UN-Dekade der Frau 1976–1985“. Dieses will vor allem als Sammelbecken für jene Frauenorganisationen dienen, die sich noch nicht zu einem Anschluß an die IDFF bereit gefunden haben. Derzeit konzentrieren sich Augenmerk und Aktivitäten der IDFF auf die III. UN-Frauenkonferenz, die vom 15. bis 26. 7. 1985 in Nairobi stattfinden und die Ergebnisse der UN-Dekade der Frau auswerten soll. Weitere aktuelle Schwerpunkte der Tätigkeit der IDFF sind auf politisch-propagandistischem Gebiet die Unterstützung der sowjetischen Abrüstungskampagne und auf organisatorischem Gebiet die Kontakterweiterung zu nichtkommunistischen Frauenorganisationen wie auch der eigene infrastrukturelle Ausbau durch Schaffung von Regionalorganisationen in Asien, Afrika und Lateinamerika. In diesem Zusammenhang wurde im Januar 1978 in Havanna die erste Internationale Schule der IDFF eröffnet, die weibliche Leitungskader aus dem karibischen Raum und Lateinamerika in Dreimonatslehrgängen auf ihre politische Tätigkeit vorbereitet. Ein entsprechendes Schulungszentrum der IDFF für die Funktionärinnen der Frauenorganisationen in Afrika und Asien arbeitet seit 1980 in Sofia. In den Sonderorganisationen der Vereinten Nationen besitzt die IDFF Konsultativstatus (Mitglied mit beratender Stimme) bei der UNESCO, beim Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und bei UNICEF; darüber hinaus ist sie nunmehr um Kooperation mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) bemüht. Der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) gehört der IDFF seit dem 18. 5. 1948 an; DFD-Vors. Ilse Thiele ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 668–669 Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga)

Siehe auch: IDFF: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF): 1965 1966 1969 1975 1979 Internationale Organisation nationaler Frauenverbände, der überwiegend die Frauenorganisationen sozialistischer und kommunistischer Staaten und Parteien angehören. Gegr. am 1. 12. 1945 in Paris. Die statistischen Angaben für Ende 1983 lauten: 135 Mitgliedsorganisationen in 117 Ländern; sie vertreten mehr als 200 Mill. Frauen…

DDR A-Z 1985

Neutralität (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Die Haager Abkommen gelten analog.) In Europa haben z.B. die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. Die in der DDR-Literatur behauptete ständige N. auch von Laos und Kampuchea ist angesichts der politischen Nähe dieser Staaten zum Sozialistischen Weltsystem zumindest nicht unumstritten. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbrach des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows „Wiederentdeckung“ (seit Lenin) der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch die sozialistischen Staaten zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ als Verbündete des „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslagers“ betrachtet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen, die der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf aus dieser Sicht nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der in der DDR sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED bis 1955 stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Abrüstung; Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung, wird jedoch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 945 Neues Ökonomisches System (NÖS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nomenklatur

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden…

DDR A-Z 1985

Unterhaltungskunst (1985)

Der U. wird in der DDR besondere politisch-ideologische Aufmerksamkeit geschenkt. So forderte das Parteiprogramm der SED von 1976, „mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen“. U. wird nicht als spezifische Kunstform verstanden; vielmehr zählen zur U. alle Formen künstlerischer Produktion, in denen Werke und Leistungen geschaffen bzw. interpretiert werden, die vor allem Entspannung, Geselligkeit, Unterhaltung und Vergnügen dienen. Besondere ideologische Anstrengungen gelten dem Versuch, zu begründen, daß U. ihre wahre Bedeutung erst durch die sozialistische Kulturpolitik erhalten hat. Der Prozeß sozialistischer Kulturrevolution habe zur Überwindung der historisch überlieferten Trennung von Kunst und Unterhaltung geführt. Die Kluft zwischen der „hohen“ Kunst und den Kunstbedürfnissen der breiten Volksmassen sei historisch entstanden. Verantwortlich für dieses Auseinanderfallen sei nicht die „Natur“ des menschlichen Bewußtseins, wie die Verfechter der elitären Kunst in der bürgerlichen Gesellschaft zu beweisen versuchten, sondern die Trennung von Herrschern und Beherrschten in der antagonistischen Klassengesellschaft. Deshalb eröffne die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft auf sozialistischer Grundlage, die die materielle und geistige Ungleichheit beseitige, erstmals den Weg, diese Kluft zu überwinden. Die Kunst erlange sowohl in Form als auch in Inhalt die ideell-ästhetische Qualität der Volksverbundenheit (Moissej Kagan in: „Vorlesungen zur marxistisch-leninistischen Ästhetik“, München 1974, S. 636). Kulturhistoriker der DDR sind darum bemüht zu verdeutlichen, daß Unterhaltung gerade im Leben der sozialistischen Gesellschaft einen unverzichtbaren Platz einnimmt. U. wird verstanden als ein wesentliches Element Sozialistischer ➝Lebensweise und damit gleichzeitig als ein im Sozialismus unersetzbares Mittel, das wesentlich zum Wohlbefinden der Werktätigen beiträgt und mit dem die kulturellen Massenbedürfnisse befriedigt werden können. Nicht zuletzt darin unterscheide sich die sozialistische Gesellschaft von der kapitalistischen Ordnung, daß sie U. nicht als Mittel der Manipulierung und organisierten Volksverdummung sowie als Instrument der Profiterwirtschaftung nutze. Gleichzeitig aber heißt es: „Die Entwicklung der Unterhaltung und die Befriedigung und Ausprägung sozialistischer Unterhaltungsbedürfnisse bedürfen als feste Bestandteile der sozialistischen Kulturentwicklung der bewußten Führung durch die marxistisch-leninistische Partei und den sozialistischen Staat. Hier werden die besten Erfahrungen auf dem Gebiet der Unterhaltung verallgemeinert, konzeptionelle Orientierungen gegeben und die materiellen Möglichkeiten zur Realisierung der Unterhaltungsbedürfnisse festgelegt“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 698). „Bewußte Führung“ übt der sozialistische Staat nicht zuletzt durch Einschaltung des Komitees für Unterhaltungskunst aus. Im April 1973 wurde es auf Beschluß des Ministerrates der DDR gegründet. Das Komitee ist ein dem Ministerium für Kultur zugeordnetes, beratendes und koordinierendes Organ für die einheitliche Entwicklung und Lenkung der U. sowie der Veranstaltungstätigkeit auf diesem Gebiet im Inland und das Wirken von Unterhaltungskünstlern der DDR im Ausland. Dem Komitee gehören bevollmächtigte Vertreter des staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk, der Künstler-Agentur der DDR, des VEB Deutsche Schallplatten sowie die Leiter der DEFA-Studios für Spielfilme, des VEB-Zentral-Zirkus, Vertreter verschiedener Musikverlage sowie der Vorsitzende des Koordinierungsrates der Konzert- und Gastspieldirektion an. Beim Komitee für U. besteht eine Generaldirektion, zu deren Aufgaben u.a. zählen: Politische und künstlerische Zusammenarbeit mit einzelnen Interpreten, insbesondere mit dem Nachwuchs; das Ausrichten nationaler und internationaler Wettbewerbe wie Interpretenwettbewerb; Chansontage; Leistungsschauen; die Delegierung zu internationalen Festivals; das Unterstützen der Aktivitäten von 12 Arbeitskreisen und der wissenschaftlichen Forschungs- und der Öffentlichkeitsarbeit. Generaldirektor ist z. Z. (1984) Dieter Gluschke (SED). Zur U. zählen alle die Bereiche, die auch als „leichte Muse“ bezeichnet werden könnten. Zu nennen sind in alphabetischer Reihenfolge: Artistik, Chanson, Clownerie, Dressur, Jazz, Kabarett, Magie, Puppenspiel, Schaustellerwesen, Schlagergesang, Unterhaltungsmusik, Varieté, Vortragskunst und Zirkus. Einrichtungen der U. in der DDR sind die Konzert- und [S. 1395]Gastspieldirektion, Kabaretts und Varietés, Diskotheken, Kulturhäuser und -parks (Kulturstätten) und der VEB-Zentral-Zirkus. Im Rahmen der U. nimmt die Tanz- und Unterhaltungsmusik eine herausragende Rolle ein. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, forderte 1972 auf der 6. Tagung des ZK, daß die Tanzmusik wirksamer dazu beitragen solle, Geschmack zu bilden und saubere Beziehungen zwischen jungen Menschen zu fördern. Dabei dürfe Tanzmusik sich niemals in den Fesseln westlicher Moden, aber auch nicht in einem abgeschlossenen Treibhaus entwickeln. Wichtig für die Wertung „unserer“ Tanzmusik sei, ob sie Vergnügen bereite, Geselligkeit anrege und Ansprüchen hoher Qualität gerecht werde. Damit sind Aufgabe, Wirkungsfeld, aber auch der Konfliktrahmen sowie die Grenzen von Unterhaltungsmusik in der DDR in heute noch geltender Weise umrissen. Ihr breites Wirkungsfeld hat sie in der DDR in den Diskotheken, im Volksmund ‚Discos‘ genannt. Galten diese jahrelang als Ausdruck westlicher Dekadenz, so zählen sie heute zu den wichtigsten Einrichtungen, die den wachsenden und differenzierten Bedürfnissen der Bevölkerung, besonders der Jugend, nach Tanz und Unterhaltungsveranstaltungen Rechnung tragen. Eine Diskothek hat „zur Herausbildung niveauvoller Kultur- und Bildungsbedürfnisse und damit zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beizutragen“. So sagt es die AO über Diskotheken-Veranstaltungen, die sogenannte Diskotheken-Ordnung des Ministeriums für Kultur vom 15. 8. 1973 und deren Ergänzung vom 24. 5. 1976. Durch den Ausbau der Diskotheken soll u.a. den Festlegungen des Jugendgesetzes vom 28. 1. 1974 nachgekommen werden, in dessen § 30 es heißt: „Das Bedürfnis der Jugend nach Geselligkeit, Tanz und Unterhaltung, ihr Streben nach niveauvollen Veranstaltungen … sind zu fördern und immer besser zu befriedigen.“ Die Diskotheken-Ordnung sowie weitere, urheberrechtliche Vorschriften schreiben vor, daß bei öffentlichen Veranstaltungen 60 v.H. der gespielten Titel aus der Feder von Komponisten der DDR oder anderer sozialistischer Länder stammen müssen — eine Formel, der wohl nur in den seltensten Fällen Rechnung getragen wird. Allerdings gilt zusätzlich, daß nur folgende Tonträger zugelassen sind: Schallplatten aus der Produktion des VEB Deutsche Schallplatten bzw. von Schallplattenfirmen der RGW-Mitgliedsländer oder von Firmen anderer Länder, die offiziell in der DDR vertrieben werden; ferner lizenzierte Tonbänder, die von den staatlich zugelassenen Tonstudios in der DDR hergestellt und vertrieben werden, bespielte Kassettentonbänder, die im Einzelhandel in der DDR erhältlich sind, sowie eigenbespielte Tonbänder durch Umschnitte von Schallplatten der Marken Amiga, Nova und Eterna aus der Produktion des VEB Deutsche Schallplatten nach deren Lizenzierung durch die AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik in der DDR). Die Anziehungskraft der Diskotheken ist groß. Jährlich finden in der DDR etwa 600.000 Tanzveranstaltungen mit 120 Mill. Besuchern statt, davon 110.000 in Jugendklubs der FDJ und in den Kulturhäusern. Unter den Besuchern bildeten die 16- bis 20jährigen mit 70 Mill. die größte Gruppe. Diese Angaben verdeutlichen die gesellschaftspolitische Bedeutung der Diskotheken und erklären, warum die Diskotheken-Ordnung den Aufgaben und der Ausbildung des Disc-Jockeys (in der DDR offiziell ‚Schallplattenunterhalter‘ genannt) besondere Aufmerksamkeit schenkt. Dieser wird ausdrücklich auf die „Prinzipien der sozialistischen Kulturpolitik“ verpflichtet; er „ist Programmleiter, Redakteur und Sprecher zugleich und benötigt dazu ein ausreichendes gesellschaftswissenschaftliches Grundwissen, gute Allgemeinbildung, Fachkenntnisse auf den Gebieten der Musik u.a. Kunstgattungen, der Programmgestaltung und Elektroakustik sowie rhetorische Fähigkeiten“. 1983 gab es etwa 6.000–8.000 haupt- und nebenberufliche Disc-Jockeys. Für Fragen ihrer Ausbildung ist die 1975 gegründete „Zentrale Arbeitsgemeinschaft Diskothek“ beim Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR in Leipzig zuständig. Für die Lehrgänge ist die örtlich zuständige Abteilung Kultur des Rates des Kreises verantwortlich. Die Weiterbildung liegt außerdem in den Händen des „Bezirkskonsultationszentrums Diskotheken des Berliner Hauses für Kulturarbeit“. Seit 1976 gab es in der DDR 3 „Zentrale Leistungsvergleiche der Amateur-Schallplattenunterhalter“. Erstmals 1977 wurden auf der „V. Leistungsschau der U.“ in Leipzig Diskotheken in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen. 1978 auf dem „Interpretenwettbewerb der U.“ in Karl-Marx-Stadt erhielten auch Diskotheken Auszeichnungen. Im April 1981 wurde für diese Einrichtungen ein eigener „Arbeitskreis Diskothek“ bei der Generaldirektion des Komitees für U. gegründet. Die Leistungsschau für U. in Leipzig und der Interpretenwettbewerb in Karl-Marx-Stadt sind die zwei wesentlichen zentralen Wettbewerbe der U., die — alternierend — jeweils alle zwei Jahre stattfinden. Sie liegen in der Verantwortung des Generaldirektors beim Komitee für U. Weitere bedeutende Veranstaltungen sind das Internationale Schlagerfestival Dresden und das Dixieland-Festival Dresden, eines der größten europäischen Festivals der Dixieland-Musik. Zahlreiche Rundfunk- und Fernsehsendungen widmen sich zunehmend und mit wachsender Resonanz der Schlager-, Pop- und Jazzmusik. Für die 4.000–5.000 Amateur-Tanzmusikgruppen dienen die „FDJ-Werkstattwochen der Jugendmusik“ in Suhl sowie der „Zentrale Leistungsvergleich der Amateur-Tanzorchester“ im Bezirk Magdeburg als Einrichtungen des Leistungsvergleiches. Wesentliche Zeitschriften der U. sind „Melodie und Rhythmus“ sowie „Unterhaltungskunst“. Wie in anderen sozialistischen Ländern erfährt auch in der DDR der Zirkus besondere staatliche Unterstützung; die Zirkusberufe sind vielfach staatlich anerkannt. Die 1956 in Berlin (Ost) gegründete staatliche Fachschule für Artistik bietet eine — auch international renommierte — 4jährige Ausbildung, die mit dem Fach[S. 1396]schulabschluß als Artist abschließt. Anfangsengagements erhalten die Artisten meist im VEB-Zentral-Zirkus. Am 1. 1. 1960 wurde durch Anordnung des Ministers für Kultur das volkseigene Zirkusunternehmen der DDR „VEB-Zentral-Zirkus“ gegründet. Der Betrieb hat die Aufgabe, entsprechend den Weisungen des Ministeriums für Kultur, das Veranstaltungswesen der Zirkuskunst und ähnlicher Genres entsprechend den Bedürfnissen der Werktätigen zu entwickeln (GBl. II, 1960, S. 29). Dem VEB-Zentral-Zirkus gehören an: der Zirkus Busch (seit 1952 in Verwaltung der Stadt Magdeburg), Zirkus Barlay (seit 1950 dem Magistrat von Groß-Berlin unterstellt) sowie der Zirkus Aeros (seit 1952 in Verwaltung der Stadt Leipzig). Der Zirkus Barlay erhielt 1968 seinen heutigen Namen „Berolina“. Zum Zentral-Zirkus rechnen weiter Volksfesteinrichtungen. Der Zentral-Zirkus wird von einem — vom Minister für Kultur ernannten — Direktor geleitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1394–1396 Universitäten und Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende

Der U. wird in der DDR besondere politisch-ideologische Aufmerksamkeit geschenkt. So forderte das Parteiprogramm der SED von 1976, „mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen“. U. wird nicht als spezifische Kunstform verstanden; vielmehr zählen zur U. alle Formen künstlerischer Produktion, in denen Werke und Leistungen geschaffen bzw. interpretiert werden, die vor allem…

DDR A-Z 1985

Produktionsberatungen, Ständige (1985)

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Intensivierung und Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). — Die StPB. galten lange Zeit als wichtige Einrichtung der Sozialistischen ➝Demokratie im Betrieb. Seit 1980 werden sie jedoch in den Veröffentlichungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) nicht mehr erwähnt und sind auch unter den Kommissionen der BGL nicht mehr aufgeführt worden. Statt dessen sind anscheinend die Rechte der Kommission für Arbeit und Löhne erweitert worden. Diese Kommission soll sich verstärkt für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, für die Erreichung des „erforderlichen Rationalisierungsschubs“, die Senkung des Material- und Energieverbrauches, die verstärkte Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) usw. einsetzen, Aufgaben, die bisher vor allem den StPB. oblagen. Trotzdem scheinen in einer Reihe von (Groß-)Betrieben in den Gewerkschaftswahlen 1981/82 erneut Zentrale StPB. gewählt worden zu sein, wenn auch wesentlich weniger als in den Wahlen zuvor. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR von 1983 (in Klammern nachgestellt die Zahlen für die Jahre 1977 und 1979) gab es 1982 3.594 Zentrale StPB. (9.762; 6.843) mit 31.948 Mitgl. (95.555; 64.632). 2. Zur Geschichte der StPB. und der Produktionskomitees. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB.) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung, Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB. als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesen die StPB. auf Abteilungsebene und Zentrale StPB. (ZStPB.) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS), als die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB. in den Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK.) gebildet. Die PK. fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§ 10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK. sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge die Qualifizierung und Entwicklung der Kader (Kaderpolitik) als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK. wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. [S. 1047]Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK. zu diesem Zeitpunkt bekanntgeworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB. getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung der DDR werden die PK. nicht mehr erwähnt. Die Mitglieder der StPB. wurden bis zu den Gewerkschaftswahlen 1976/77 in einem eigenen, direkten Wahlgang gewählt. Danach wurden ihre Mitglieder wie die der anderen Kommissionen der BGL von dieser berufen und von einem BGL-Mitglied geleitet. ZStPB. sollten in Grundorganisationen des FDGB in der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, des Handels, in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben und Forschungseinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten gebildet werden. Sie hatten je nach Größe des Betriebes 5–21 Mitglieder. Bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen war den BGL die Bildung von StPB. freigestellt. Sitzungen sollten einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich waren die StPB. aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter hatten auf Verlangen an den Sitzungen der StPB. teilzunehmen. Beschlüsse der StPB. hatten gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung wurde jedoch dahingehend gestärkt, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB.-Beschlüssen berichten bzw. begründen mußten, warum sie nicht realisiert worden waren. Die Hauptaufgabe der StPB. war die Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Arbeitsgrundlage der StPB. waren vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB. konzentrierten sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie halfen ferner den BGL bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen (BKV). Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandelten, war der Aufgabenbereich der StPB. niemals eindeutig abgegrenzt, was vielfach zu Doppelarbeit und Leerlauf führte. Soweit die StPB. ihre Arbeit ernst nahmen und auf die Werkleiter Druck auszuüben versuchten, um ihre Beschlüsse durchzusetzen (z. B. in den Jahren 1959/60) wurden sie wiederholt des Syndikalismus beschuldigt. Die hohen zeitlichen und fachlichen Anforderungen auf der einen, die erlebte Einflußlosigkeit auf der anderen Seite führten immer erneut zur Resignation bei den Mitgliedern der StPB. Der FDGB sah sich daher veranlaßt, in seiner Verbandspresse und intern in Anweisungen an die Vorsitzenden der BGL dazu aufzufordern, die Arbeit der StPB. zu verbessern bzw. die StPB. wieder arbeitsfähig zu machen. PB. ohne feste organisatorische Form gab es und gibt es weiterhin auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten der Planerfüllung sowie im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1046–1047 Presseamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsfaktoren

Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die…

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Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen Wasserwiederbenutzung; hiermit in Zusammenhang steht der Schutz der Gewässer vor Verunreinigung (z.B. um Beeinträchtigungen der Fischwirtschaft zu vermeiden; Umweltschutz). 3. Kontinuierlicher Ausbau der Gewässer und laufende Instandhaltung der Talsperren, Rückhaltebecken sowie der Wasserförderungs- und Leitungssysteme, um dadurch dem steigenden Wasserbedarf gerecht werden zu können. 4. Realisierung eines wirksamen Hochwasser- und Küstenschutzes. Die Leitung, Planung und Organisation der W. obliegen dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Es sorgt z.B. für die Aufstellung von Wasserbilanzen, in denen Wasserbedarf und -dargebot für bestimmte Gebiete unter Berücksichtigung der Wassergüte gegenübergestellt werden. Dabei muß die regionale Witterungsabhängigkeit von Bedarf und Dargebot berücksichtigt werden, weil einige Gebiete niederschlagsarm und andere niederschlagsreich sind. Für Trinkwasser werden Bilanzen sowohl für alle Bezirke als auch für das Gebiet der gesamten DDR ausgearbeitet. In der DDR ist das durchschnittliche jährliche Wasserdargebot auf 15 Mrd. m³ Wasser zu beziffern. Während in Trockenjahren nur etwa 7–8 Mrd. m³ Wasser anfallen, sind es in niederschlagsreichen Jahren bis zu 30 Mrd. m³. Die Hauptdargebotsarten sind Oberflächenwasser, Grundwasser sowie uferfiltriertes Wasser. Dem steht gegenwärtig ein Gesamtverbrauch bei Industrie, Landwirtschaft und privaten Haushalten von 10 Mrd. m³ gegenüber, 1985 werden es rd. 11 Mrd. m³ sein. Diese Gegenüberstellung allein wird allerdings der wasserwirtschaftlichen Situation der DDR nicht gerecht, denn es muß berücksichtigt werden, daß dort die Inanspruchnahme des Wassers — bei einem zwei- bis dreimal so hohen Nutzungsgrad wie in anderen mitteleuropäischen Ländern — extrem hoch ist. Während im internationalen Vergleich für einen Bewohner jährlich im Durchschnitt 11.200 m³ Wasser zur Verfügung stehen, sind es in Europa nur 1710 m³ und in der DDR lediglich 880 m³. In Trockenjahren muß deshalb das Wasser in industriellen Ballungsgebieten (so z.B. das der Flüsse Saale und Pleiße) bis zu 13mal genutzt werden. Hinzu kommt, daß der Wasserbedarf sprunghaft ansteigt. Gegenwärtig entfallen auf die Industrie rd. 66 v.H., die Landwirtschaft 18 v.H. und die Haushalte gut 16 v.H. des gesamten [S. 1464]Wasserbedarfs. Industrielle Großverbraucher sind die Energie mit einem Drittel, die Chemie mit 30 v.H. sowie der Bergbau und die Metallurgie mit je 9 v.H. des Wasserbedarfs der Industrie. Entscheidend ist, daß bei der Industrie gerade die starken Wassernutzer — wie Kraftwerke, chemische Betriebe, Einrichtungen der Metallurgie, der Kaliindustrie sowie der Zellstoff- und Papiererzeugung — auch künftig noch erheblich expandieren werden. Aber auch der Wohnungsbau erfordert einen zunehmenden Wasserverbrauch: Während in städtischen Altbauten pro Kopf und je Tag nur 40 bis 70 l Wasser sowie in modernisierten Wohnungen 110 bis 125 l verbraucht werden, sind es in Neubauwohnungen (mit Bad, WC, Waschmaschine, Durchlauferhitzer und Zentralheizung) 250 l, in heißen Perioden sogar 400 l Wasser. Auch für die Landwirtschaft ist ein erheblich steigender Wasserbedarf festzustellen: So sollen bis 1990 in 5 zusammenhängenden Gebieten (Magdeburger Börde, Erfurter Ackerebene und vor allem in den Nordbezirken) 2,7 Mill. ha Boden bewässert werden, das sind 43 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Damit steigt der Wasserbedarf für die landwirtschaftliche Bewässerung von derzeit gut 1,1 Mrd. m³ auf 1,4 Mrd. m³ an. Insgesamt wird die Zunahme des gesamten Wasserbedarfs der DDR (gegenüber 1980) bis 1990 auf 20 bis 25 v.H. geschätzt. Dabei ist durch Rationalisierungsmaßnahmen vorgesehen, den hohen spezifischen Wasserbedarf der Industrie deutlich zu senken. Dennoch rechnet man bis 1990 für die Industrie mit einer Verbrauchszunahme von etwa 8 v.H. und in der Landwirtschaft von einem Vielfachen davon. In der Zeit von 1945 bis 1982 sind in der DDR 125 Talsperren, Rückhaltebecken und andere Speicheranlagen mit einem Speicherraum von nahezu 800 Mill. m³ gebaut worden; damit beläuft sich der gesamte Stauraum gegenwärtig auf 1,4 Mrd. m³. Das 1. größere wasserwirtschaftliche Bauvorhaben war die Errichtung der „Sosa-Talsperre“ im Erzgebirge mit einem Fassungsvermögen von 6 Mill. m³, die 1953 fertiggestellt wurde. Sie dient der Sicherstellung des Wasserbedarfs für den Uranbergbau im Erzgebirge. Das 2. Projekt war der 1952 in Angriff genommene und 1959 fertiggestellte Bau der „Rapp-Bode-Talsperre“ mit einer 106 m hohen Staumauer bei Blankenburg im Harz. Sie kann 110 Mill. m³ Wasser speichern und dient der Wasserversorgung von Industrie, Landwirtschaft sowie der 2 Mill. Einwohner im Raum Halle-Magdeburg. Das 3. größere Vorhaben war der Bau der Talsperre „Pöhl“ im Vogtland in den Jahren 1958–1965; sie hat ein Fassungsvermögen von 64 Mill. m³. Ein weiteres Großvorhaben ist das Projekt „Elbaue“, das später dem im Regenschatten des Harzes liegenden Industriegebiet Halle-Leipzig Elbwasser zuführen soll. In den Jahren 1966–1970 sind Speicherkapazitäten von ca. 120 Mill. m³ geschaffen worden. Neben der Errichtung von Talsperren hat dabei zunehmend auch der Bau von Kleinspeichern — in der Größenordnung von 1000 m³ bis zu einigen Mill. m³ eine Rolle gespielt. Aber auch die Bedeutung von größeren „Wasserleitungssystemen“ zur Umleitung von Wasser aus niederschlagsreichen in niederschlagsarme Gebiete (Beispiel: Bewässerungsanlagen, die 5.400 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche im Kreis Riesa über Pump- und Rohrleitungssysteme mit Elbwasser künstlich beregnen) hat zugenommen. Für den Zeitraum von 1971 bis 1975 war der Bau von 250 Mill. m³ zusätzlicher Speicherkapazität vorgesehen, erreicht wurden 232 Mill. m³. Damit wurde 1975 einerseits das System der Gottleuba-Talsperren im Osterzgebirge fertiggestellt, das nicht nur die Industriegebiete Pirna und Heidenau mit Trinkwasser versorgt, sondern auch — zusammen mit 4 weiteren Rückhaltebecken — das in der Vergangenheit häufig von Hochwasserkatastrophen heimgesuchte Gebiet schützt. Weiterhin wurden die Talsperren „Zeulenroda“, „Schönbrunn“ sowie „Lichtenberg“ in Betrieb genommen. Letztere hat ein Fassungsvermögen von 15 Mill. m³ und versorgt die Städte Brand-Erbisdorf und Freiberg. Andererseits ist der Ausbau der im flachen Land liegenden Spreetalsperren erheblich vorangetrieben worden. So erhielten das seit 1965 betriebene erste Staubecken nördlich von Spremberg (zur Belieferung der Kraftwerke Lübbenau und Vetschau) sowie das 1970 in Betrieb genommene Speicherbecken „Lohsa“ nahe der Kleinen Spree wichtige Ergänzungen durch die 1974 fertiggestellten Talsperren „Quitzdorf“ bei Niesky sowie „Bautzen“. Diese Talsperren sind im Zusammenhang mit dem Energieprogramm der DDR zu sehen und dienen vornehmlich der Wasserversorgung des Kraftwerkes Boxberg. Da Großkraftwerke in der Nähe von Kohlevorkommen entstehen, jedoch ebenfalls in erheblichem Umfang Wasser benötigen, mußte man Flachlandtalsperren bauen. [S. 1465]Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 wurde der Stauraum in Talsperren und anderen Speichern um 101 Mill. m³ erweitert (geplant waren 180 Mill. m³). Rund 813.000 Wohnungen wurden an die zentrale Wasserversorgung angeschlossen, was besonders starke Kapazitätserweiterungen bei Wasser- und Klärwerken voraussetzte. Kernstück der Neubautätigkeit war die 1974 begonnene Talsperre „Eibenstock“ bei Aue, deren Stauraum 84 Mill. m³ betragen soll, erreicht wurden bisher 76,9 Mill. m³, da die Staumauer erst ¾ der projektierten Höhe erreicht hat. Diese Talsperre wurde 1982 in Betrieb genommen, sie versorgt vor allem Karl-Marx-Stadt, Zwickau und Stollberg mit Trinkwasser. Im vergangenen Jahrfünft wurden außerdem die Talsperren Markersbach (Schwarzenberg) einschließlich des Pumpspeicherwerkes für das Oberbecken, und Seebach (Mühl[S. 1466]hausen) sowie die Speicher in Borna, Muldenstein (Bitterfeld), der Dossespeicher (Kyritz) und das Rückhaltebecken Stöhna (Borna) in Betrieb genommen. Daneben waren besondere Anstrengungen darauf gerichtet, die Wasserversorgung und die Abwasserbehandlung in Neubau- und Ballungsgebieten zu verbessern, vor allem in Berlin (Ost) (Erweiterung der Wasserwerke Friedrichshagen und Stolpe sowie Bau des Klärwerkes Falkenberg), Leipzig (Erweiterung der Kläranlage Leipzig-Rosental sowie Ausbau des Wasserwerkes Mockritz), Karl-Marx-Stadt (Aufbau des Wasserwerkes Eibenstock, Erweiterung des Wasserwerkes Einsiedel und Erweiterung der Kläranlage Heinersdorf) und in anderen Großstädten. Die Kapazitäten der Wasserwerke stiegen in der Zeitspanne von 1976 bis 1980 von 5.800 Tsd. m³ pro Tag auf 7.000 Tsd. m³. Das Trinkwasserleitungsnetz betrug 1980 rd. 80.000 km, 1982 waren es etwa 83.000 km; das Abwassernetz ist auf 30.500 km zu veranschlagen, 1985 sollen es 32.000 km werden. Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind keine detaillierten Planziele für die W. genannt. Hinweise lassen erkennen, daß statt des Neubaus vermehrt die Rekonstruktion bestehender Talsperren im Vordergrund stehen wird (so z.B. 1983 bei den TS Kriebstein, Muldenberg und den Trink- und Brauchwasserbecken Einsiedel, Neunzehnhain und Werda/Geigenbach). Daneben sollen die Anstrengungen zur Minderung des spezifischen Wasserverbrauchs durch den Übergang zu wassersparenden Technologien, insbesondere die Nutzung von Kühl- und Betriebwasser aus innerbetrieblichen Kreisläufen, intensiviert werden. Dadurch hofft man, die Erhöhung des Wasserverbrauchs der Industrie auf durchschnittlich jährlich 0,8 v.H. eingrenzen zu können. In der Landwirtschaft soll der Wasserverbrauch der Beregnungsanlagen durch Optimierungsrechnungen um 10–15 v.H. je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche gesenkt werden. Mit dem neuen Wassergesetz (GBl. I, 1982, S. 467 ff. sowie S. 477 ff. und S. 485 ff.) wird nicht nur versucht, Wasser und Gewässer vor Einwirkungen zu schützen, die ihre Nutzbarkeit beeinträchtigen (z.B. durch die Festlegung von Grenzwerten für Inhaltstoffe der Abwässer), sondern vordringlich dient es dazu, einen sparsamen Wasserverbrauch zu erreichen. Diesem Ziel dienen künftig staatliche Normen für den maximalen Wasserverbrauch, Wassernutzungsentgelte (vgl. SDr des GBl. 1980, Nr. 1052) sowie Sanktionen bei nicht genehmigter Wasserentnahme. Daneben wird eine bessere Nutzung der bestehenden wasserwirtschaftlichen Anlagen angestrebt, z.B. durch die Schaffung von Gemeinschaftsanlagen für Verwender verschiedener Bereiche bzw. durch den Übergang zu gemeinsamer Nutzung von gegebenen Kapazitäten. Mit Hilfe besserer Bedarfsrechnungen — aufgrund mathematischer Modelle — und einer daran orientierten Steuerung der Wasserabgabe, gelang es im vergangenen Jahrfünft, eine höhere Wasserverfügbarkeit in den vorhandenen 180 Talsperren zu erreichen, die sonst zusätzliche Kapazitäten erfordert hätte. Trotz durchaus beachtlicher Neubauten ist die W. insgesamt — als ein wichtiger Infrastrukturbereich — doch stark vernachlässigt worden: So ist der Anteil des Brutto-Anlagevermögens der W. an der Industrie in der Zeit von 1960 bis 1976 von 8,4 auf 6,6 v.H. zurückgegangen (vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1977, S. 83), seitdem werden über die Entwicklung des Anlagevermögens der Industriebereiche keine Angaben mehr gemacht. Nach 1976 dürfte sich allerdings die relative Abnahme fortgesetzt haben. Sie ist jedoch mit den stark ansteigenden Anforderungen an die W. nicht vereinbar. Erhebliche Schwierigkeiten macht auch das Problem der Regenerierung und Wiederverwendung der in immer größeren Mengen anfallenden Abwässer der Industrie, besonders der Chemischen Industrie, wofür nur unzureichend Investitionsmittel bereitgestellt werden. Gegenwärtig wird noch ein Teil der industriellen Brauchwässer ungenügend regeneriert wieder in die Flüsse, Seen und Grundwässer eingespeist. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1463–1466 Warschauer Pakt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrbezirkskommando

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereich der Industrie, der für die Wasserbereitstellung und die Verteilung von Wasservorkommen an die Bedarfsträger Sorge zu tragen hat. Im einzelnen fallen diesem Bereich folgende 4 Aufgaben zu: 1. Bereitstellung von Trink- und Brauchwasser für Haushalte, Industrie, Landwirtschaft, Verkehrswesen sowie Feuerwehr u.a. 2. Ableitung, Behandlung und Reinigung der Abwässer zur Gewährleistung einer schnellen…

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Schriftstellerverband der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen Arbeit

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…

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Jugendbrigade (1985)

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendforschung

Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…

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Rüstungsproduktion (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bewaffneten Kräfte der DDR sind vorwiegend mit Waffen und Gerät sowjetischer Herkunft ausgestattet. Eigenproduktionen sind nur auf dem Gebiet der Elektronik, des Kraftfahrzeugbaus und des Schiffsbaus bekannt. Die 1949 einsetzende R. (d.h. Produktion von Waffen und Ausrüstung) wurde vom Büro für Wirtschaftsfragen gelenkt, das 1952 in Amt für Auftragsangelegenheiten und im Januar 1956 bei Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) in Amt für Rüstungstechnik umbenannt wurde. Nach Auflösung dieses Amtes im März 1958 wurden die Aufgaben direkt vom Ministerium für Nationale Verteidigung übernommen, dessen Ingenieur-Technische Verwaltung eng mit der Abteilung Regierungsaufträge der Staatlichen Plankommission, der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve und dem für den Import von Rüstungsgütern zuständigen Ingenieur-Technischen Außenhandel zusammenarbeitet. Wichtige Teilbereiche der R. wurden durch Verordnungen über die Lieferungen und Leistungen an die bewaffneten Organe — Lieferverordnungen (LVO) — geregelt; die derzeit gültige LVO stammt vom 15. 10. 1981 (GBl. I, 1981, S. 357 ff.). Nach der LVO sind das Ministerium für Nationale Verteidigung, das Ministerium des Innern (MdI), das Ministerium für Staatssicherheit, die Zollverwaltung (Zollwesen), der Zentralvorstand der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und andere Organe berechtigt, zur ökonomischen Sicherstellung der Landesverteidigung die Wirtschaftseinheiten mit Lieferungen und Leistungen zu beauftragen, die auf der zentralen staatlichen militärökonomischen Planung beruhen. Die LVO enthält strenge Bestimmungen zur Einhaltung der von den Auftraggebern festgelegten Qualitätserfordernisse. Weigert sich eine Wirtschaftseinheit wiederholt, das Vertragsangebot eines Auftraggebers anzunehmen, oder verstößt es anderweitig gegen seine in der LVO vorgesehenen Pflichten, so kann das Staatliche Vertragsgericht eine Wirtschaftssanktion bis zur Höhe von 100.000 Mark zugunsten des Staatshaushalts verhängen. Das Ministerium für Nationale Verteidigung ist berechtigt, bei Finalproduzenten und Kooperationsbetrieben der R. sog. Militärabnehmer einzusetzen. Diese haben durch Kontrollen, insbesondere Qualitätsfeststellungen, dazu beizutragen, daß die Versorgung der NVA mit Bewaffnung, Technik, Ausrüstung und anderen Gütern bedarfsgerecht erfolgt. Die Direktoren von Betrieben der R. sind zur umfassenden Kooperation mit den Militärabnehmern verpflichtet und dafür verantwortlich, daß von diesen festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Grundlage für die Tätigkeit der Militärabnehmer ist die Militärabnehmer-VO (MAVO) vom 15. 10. 1981 (GBl. I, S. 368 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1133 Rundfunkordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Saalebrücke

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bewaffneten Kräfte der DDR sind vorwiegend mit Waffen und Gerät sowjetischer Herkunft ausgestattet. Eigenproduktionen sind nur auf dem Gebiet der Elektronik, des Kraftfahrzeugbaus und des Schiffsbaus bekannt. Die 1949 einsetzende R. (d.h. Produktion von Waffen und Ausrüstung) wurde vom Büro für Wirtschaftsfragen gelenkt, das 1952 in Amt für Auftragsangelegenheiten und im Januar 1956 bei Gründung der…

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Produktionsprozeß (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine materiell-technische (Entwicklungsstand der Produktivkräfte, Naturbedingungen) und eine gesellschaftliche Seite (Produktionsverhältnisse), d.h., der P. sei seinem Wesen nach Aneignung der Natur durch den Menschen, Veränderung der Natur für seine Zwecke, zugleich aber auch Herstellung seiner Lebensverhältnisse. Mit der Entwicklungsgeschichte der Arbeit sei daher der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Geschichte der menschlichen Gesellschaft gegeben. Durch das Zusammenwirken von Arbeitskraft und Produktionsmitteln im P. entstehe das Produkt, das, wenn es (wie im Kapitalismus und Sozialismus) für den Austausch (Kauf und Verkauf) bestimmt ist, Warenform habe. Da unter den Bedingungen der Warenproduktion nicht nur Gebrauchswerte, sondern auch (Tausch-)Werte produziert würden, müsse sich der P. analytisch auseinanderlegen lassen in den konkret-nützliche Arbeit, gebrauchswertschaffenden Arbeitsprozeß und in den durch die Verausgabung „abstrakter Arbeit“ erfolgenden Wertbildungsprozeß. Der P. sei damit eine Einheit von Arbeitsprozeß und Wertbildungsprozeß (Wert- und Mehrwerttheorie). Im Arbeitsprozeß würden durch zweckbestimmte, konkrete Arbeit Gebrauchswerte hergestellt. Er ist als Prozeß zwischen Mensch und Natur in seiner technolo[S. 1050]gisch-naturwissenschaftlichen Struktur zunächst unabhängig von jeder bestimmten gesellschaftlichen Form. Andererseits werde diese Vermittlung des Lebensprozesses aber immer schon durch ein gesellschaftliches Subjekt vollzogen. Alle Produktion sei Aneignung der Natur seitens des Individuums innerhalb und unter den Bedingungen einer historisch bestimmten Gesellschaftsform. Entscheidend für den Charakter der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen er durchgeführt wird, sei, in wessen Eigentum sich seine Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände, Arbeitskraft) befänden und wem seine Resultate gehörten. Im Kapitalismus seien die Elemente und das hergestellte Produkt Eigentum des Kapitaleigners und nicht der unmittelbaren Produzenten. Im Sozialismus seien die Elemente und die Resultate des Arbeitsprozesses gesellschaftliches Eigentum und könnten deshalb durch ihre planvolle Verwendung die Bedürfnisse der Produzenten allseitig befriedigen. Dadurch werde größtes Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, an der Steigerung der Produktivität und an der Entfaltung der schöpferischen Tätigkeit eines jeden geweckt. Nach der marxistischen Politischen Ökonomie wird im Wertbildungsprozeß der in den Produktionsmitteln vergegenständlichte Wert übertragen und durch Verausgabung von (einem im Laufe der historischen Entwicklung immer geringer werdenden Anteil an) menschlicher Arbeit neuer Wert geschaffen. Im Wertbildungsprozeß trete die Arbeit somit einmal als vergegenständlichte in Form von Produktionsmitteln und als lebendige Arbeit der Produzenten in Erscheinung. Die lebendige konkrete Arbeit verarbeite die Produktionsmittel zu neuen Produkten, indem die in ihnen vergegenständlichte Arbeit auf das neue Produkt übertragen wird und somit zu einem Bestandteil des Wertes der neuen Waren würde. Zugleich setze die Arbeit in ihrer abstrakten Form dem Produkt neuen Wert zu. Der Wert der neuen Ware komme also zustande, indem die lebendige Arbeit einerseits als konkrete den Wert der verbrauchten Produktionsmittel übertrage, andererseits zugleich als abstrakte Arbeit neuen Wert bilde. Als Wert der Ware zähle die zur Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit, sowohl lebendige als auch bereits vergegenständlichte. Der Neuwert einer Ware bestehe in der sozialistischen Warenproduktion aus der bezahlten lebendigen Arbeit und dem Wert des Mehrprodukts (Teil des an der notwendigen Arbeitszeit gemessenen Werts des Gesamtprodukts, der die notwendige Eigenkonsumtion der Produzenten und den Ersatzbedarf der verbrauchten Produktionsmittel übersteigt). Unter kapitalistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Verwertungsprozeß, wobei der Verwertungsprozeß die Eigentümlichkeit der kapitalistischen Wertbildung ausdrücke, nämlich einerseits die Produktion von Mehrwert samt privater Aneignung und seine Rückverwandlung in Kapital zu sein, andererseits zugleich das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital hervorzubringen und ständig neu zu reproduzieren. Unter sozialistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Wertbildungsprozeß, wobei das Mehrprodukt sich nicht in die Form des privat angeeigneten Mehrwerts verwandele, sondern als notwendige Voraussetzung und materielle Bedingung zur planmäßigen Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse und zur planmäßig erweiterten Reproduktion verwendet werde. Um die ständige planmäßige Erweiterung des P. zu sichern, erscheine es notwendig, den Nutzeffekt der Investitionen und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit kontinuierlich und maximal zu steigern. Damit wachse der Wirtschaftspolitik die Aufgabe zu, im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) unter Nutzung von Forschung, Entwicklung und Technologie durch Intensivierung und Rationalisierung sowie Automatisierung des P. höchste Arbeitsproduktivität zu erreichen und mit Hilfe wissenschaftlicher Leitungs- und Organisationsmethoden die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Nur so könne der P. seine Funktion als integrierender Bestandteil des gesellschaftlichen Gesamtprozesses wahrnehmen. Die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED niedergelegte Forderung der Effektivitäts- und Leistungssteigerung der Volkswirtschaft zielt auf die Beseitigung negativer Erscheinungen der arbeitsteiligen Struktur des P. als Einheit seiner stofflichen und ökonomisch-sozialen Seiten. Durch den Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik soll versucht werden, zu einer größeren Integration einzelner arbeitsteiliger Elemente, zu einem zunehmend organisch verbundenen gesellschaftlichen Arbeitsprozeß zu kommen. Die Ausprägung des sozialistischen Charakters wird gedacht als ein Prozeß der Verschmelzung der arbeitsteiligen technischen Elemente (stoffliche Seite) und Erhöhung der Kollektivität in den Beziehungen zwischen den arbeitsteiligen Produzenten (ökonomisch-soziale Seite) unter Einschluß der Schaffung progressiver Arbeitsinhalte. In der theoretischen Diskussion besteht Übereinstimmung, daß die Entwicklungsrichtung des gesellschaftlichen P. sowohl von zunehmender Komplexität wie aber auch von weitergehender Differenzierung geprägt ist. Die Schwierigkeit wird darin gesehen, diese beiden Tendenzen in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen, so daß die materiellen Elemente und subjektiven Faktoren des gesellschaftlichen Arbeitskörpers sich proportioniert entfalten können und damit die dem Entwicklungsstand gemäßen, günstigsten Bedingungen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Produktivkraft geschaffen werden. Welche Rolle die eigenständige Bestimmung der Bedürfnis- und Interessenentwicklung der Individuen sowie deren demokratische Artikulation, d.h. also gesellschaftlich abgestimmte Produktion und Konsumtion für die Arbeitsproduktivität auf der einen und tatsächlich notwendigen Arbeitsaufwand auf der anderen Seite spielen, wird nicht hinreichend diskutiert. Gegenwärtig werden eher technische Lösungsmöglichkeiten gesucht: Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion z.B. über eine Internationalisierung der arbeitsteiligen [S. 1051]Strukturen im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049–1051 Produktionsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsverhältnisse

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine…

DDR A-Z 1985

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen

Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…

DDR A-Z 1985

Bildende Kunst (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der Wirklichkeit in ihrer revolutionären Entwicklung erfordert“ (Definition des 1. Kongresses der Schriftsteller der UdSSR 1934). Die Kategorie der „künstlerischen Wahrheit“ meint dabei die Übereinstimmung des künstlerischen Abbildes mit dem abgebildeten Sachverhalt in seiner objektiven, sinnlich wahrnehmbaren Erscheinung. Allerdings muß es stets das Abbild eines größeren gesellschaftlichen Zusammenhanges sein. In diesem Sinne meint die „künstlerische Konkretheit“, als zweite Kategorie, die Widerspiegelung einer im historischen Entwicklungsprozeß eingebetteten Wirklichkeit in ihrer jeweiligen gesellschaftlichen Ausprägung, wobei deren Beurteilung und Bewertung vom Standpunkt vermeintlich erkannter Gesetzmäßigkeiten des Geschichtsverlaufs ausgeht. Der Realismus wird bei dieser Art Realitätswiderspiegelung als adäquate künstlerische Methode angesehen, weil in ihm die Erscheinungen erkennbar bleiben. Der Inhalt, nach dem die Form sich zu richten hat, dominiert. Abgelehnt werden deshalb in der marxistischen Kunsttheorie Ausdrucksweisen, die entweder die Form über den konkret fixierbaren Inhalt stellen (Formalismus) oder den historisch „falschen“ Inhalt widerspiegeln (Dekadenz). Die Forderung nach harmonischer, d.h. historisch „rich[S. 228]tiger“ Übereinstimmung von Inhalt und Form ist dann gewährleistet, wenn die Arbeiterklasse als Held und Subjekt der Geschichte den neuen sozialistischen Inhalt ausmacht und zugleich zur Rezeption der formalen Gestaltung befähigt wird. Oberstes Kriterium der sozialistischen Kunst ist deshalb die Volksverbundenheit des Kunstwerks im allgemeinen und die Volksverständlichkeit der Form im besonderen. Als Beispiel und Vorbild für die angestrebte Einheit von Inhalt und Form gilt die sowjetische BK. In der Kategorie des „Typischen“ erfaßt der sozialistische Realismus den „Sinn“ oder das „Wesen“ der Erscheinungen. Über das Typische artikuliert sich sinnlich anschaulich der historische Wahrheitsgehalt im Kunstwerk, in ihm kommt die dialektische Verbindung von Besonderem und Allgemeinem, von Individuellem und Gesellschaftlichem zum Ausdruck. Diese im Typischen konzentrierte Verallgemeinerung ermöglicht eine wahrheitsgetreue adäquate Darstellung gesellschaftlicher Prozesse und der Gesamtwirklichkeit der sozialistischen Gesellschaft. Der „typische Charakter“ in seiner klassenmäßig sozialen Bestimmung erscheint im Sozialismus als Protagonist neuer sozialer Beziehungen der sozialistischen Gesellschaft, als „positiver Held“. Die normative Ausprägung des Typischen führt zu symbolhafter, emblematischer oder zu monumentaler Kunstform. Die Kunst trägt Klassencharakter, denn die künstlerische Widerspiegelung kann nach dieser Auffassung nur vom parteilichen Standpunkt aus erfolgen. Der soll seinerseits bewirken, daß die Kunst erkenntnisvermittelnde, bewußtseinsbestimmende und handlungsanleitende Funktionen erfüllt. Parteilichkeit und Volksverbundenheit in Form und Inhalt, Gegenständlichkeit, Typisierung und Optimismus der Darstellung sind die feststehenden Kriterien des sozialistischen Realismus als künstlerische Arbeitsmethode, mit der die gesellschaftspolitischen Aufgaben der BK. — Erziehung der Menschen zu sozialistischem Bewußtsein — am wirkungsvollsten erfüllt werden sollen. In Zusammenhang mit der weniger dogmatisch konzipierten Kunstpolitik der 70er Jahre (s. u.) verlieren diese Maßstäbe jedoch an normativer Kraft: sie weichen zunehmend von der Kunstpraxis ab; dadurch ist die Kunsttheorie zu einer Modifikation der Begriffsbestimmung des sozialistischen Realismus gezwungen worden. Die u.a. aus diesem Grunde intensivierten kunsttheoretischen Diskussionen (seit 1976 im Rahmen der Sektion Kunstwissenschaft des Verbandes Bildender Künstler der DDR (VBK) sowie in der führenden Kunstzeitschrift der DDR „Bildende Kunst“) versuchen unter Beibehaltung der o.g. Kriterien, einer der Kunstpraxis angeglichenen erweiterten Realismusauffassung gerecht zu werden. So wird die Widerspiegelungstheorie inzwischen so interpretiert, daß sie sowohl Formen indirekter Bildaussage wie Metaphern, Symbole usw. als auch nichtgegenständliche Darstellungsweisen zu integrieren vermag. Dies kommt faktisch einer Eliminierung der Formalismusabgrenzung gleich. Da man jedoch an dem Begriff des „sozialistischen Realismus“ zur Kennzeichnung des parteilichen Standpunktes der eigenen Kunst in bewußter Abgrenzung zur westlichen Kunstauffassung festhalten will, werden auch die Kriterien „Parteilichkeit“ und „Volksverbundenheit“ der heutigen Kunstpraxis in der DDR angepaßt. Im Gegensatz zu ihren früheren stilformalen und inhaltlichen Richtlinien bezeichnen sie heute nur noch die gesellschaftliche Verantwortung der Kunst im Sozialismus. Eine solch flexible Begriffsauslegung legitimiert den Wandel der Kunstfiguren von der Heldenpose der 50er Jahre zu einer alltäglichen Wirklichkeitsnähe. Zentrale Aspekte der derzeit herrschenden kunsttheoretischen Auseinandersetzungen sind einerseits die noch konsequentere Verfolgung einer „historisch-dialektischen“ Kunstbetrachtung und andererseits die Abkehr von Lukács' Postulat einer bestimmten, der sozialistischen Kunst gemäßen Stilnorm. Diese Abkehr ist verbunden mit der Forderung, Brechts Auffassung von einer auch dem sozialistischen Realismus eigenen formalästhetischen Ausdrucksvielfalt stärker zu berücksichtigen. Dabei lassen sich verschiedene Ansätze beobachten: Während einige Kunstwissenschaftler den Realismusbegriff im Brechtschen Verständnis benutzen, das den künstlerischen Ausdruck grundsätzlich nicht an Stilprinzipien festmacht, sondern an seiner Wahrhaftigkeit gegenüber der Wirklichkeit mißt, behilft sich der Kunstwissenschaftler Peter H. Feist mit einer typologischen Differenzierung, die vier realistische Darstellungskategorien unterscheidet: „1. den Gestaltungstyp des unmittelbaren Realismus, dessen stilistische Spannweite von der impressiven Darstellung bis zur veristischen reicht. 2. den Typ des expressiven Realismus, der mit verschiedenen Graden der Formintensivierung, auch dem Verfahren des Archaismus, operiert. 3. den … gegenwärtig weniger anzutreffenden Typ des konstruktiven Realismus, dessen Frühgeschichte in den 20er Jahren aber seit kurzem intensiv erforscht wird. 4. den Gestaltungstyp eines metaphorischen oder imaginativen Realismus, in dem auch ausgesprochen phantastische Züge auftreten können.“ (Bildende Kunst, H. 8/1976. S. 410) Die hier begonnene Diskussion um den Realismusbegriff setzt sich in der Folgezeit im Rahmen einer lebhaften Debatte weiter fort. Dabei versucht der Leipziger Kunstwissenschaftler Karl Max Kober experimentelle und avantgardistische Ausdrucksweisen moderner Kunst, die durch eine „traditionelle, reine Bilderkunstvorstellung“ nicht erfaßt werden kann, aus dem Kunstbegriff überhaupt auszugren[S. 229]zen und dem Bereich der „ästhetischen Kommunikation“ zuzuweisen. Die spezifische Ausdruckssprache solcher Aneignung von Wirklichkeit solle durch eine Art „ästhetische Kommunikationswissenschaft“ oder „Animationskunde“ geleistet werden (Bildende Kunst, H. 2/1980, S. 59). Diese Form des Zurückweichens vor der kunsttheoretisch problematischen Herausforderung, die „einige Grenzüberschreitungen“ innerhalb der DDR-Kunstproduktion seit 1975 im Hinblick auf die traditionelle Konzeption des „sozialistischen Realismus“ darstellen, wird 1980 von den Kunstwissenschaftlern Peter Pachnicke und Andreas Hüneke als unzureichend verworfen, weil sie die „besondere Leistung der nicht-gegenständlichen Bereiche“ keineswegs angemessen würdigt. Die Legitimation nicht-realistischer Kunst wird dabei aus dem Hinweis abgeleitet, „daß künstlerisches Schaffen, das sich vom sozialistischen Realismus entfernt, sich mit der Abkehr vom Realismus nicht notwendig auch vom Sozialismus entfernen muß“. Hüneke deutet die nicht-realistische Kunst vielmehr als einen „Nebenweg“ zum „Hauptweg“ Realismus, der durchaus ein engagiertes Verhältnis zu „Politik und Gesellschaft“ haben kann (Bildende Kunst. H. 11/1980, S. 567). Literatur und Literaturpolitik, I., Literatur und Literaturpolitik, II. II. Kunstpolitik Die Kunstpolitik in der DDR ist bestrebt, die gesellschaftspolitische Funktion der BK. zu erhalten bzw. auszubauen. Die Kriterien des sozialistischen Realismus sind deshalb auf dem 5. Plenum des ZK der SED 1951 in einer Grundsatzerklärung für jegliches bildkünstlerische Schaffen zur verbindlichen Maxime erklärt worden. Gleichwohl ist die Kunstpolitik, als Teil der Kulturpolitik, durch Entwicklungsphasen gekennzeichnet, in denen diese Kriterien unterschiedlich interpretiert worden sind. Dabei standen die folgenden Aspekte der Kulturpolitik im Mittelpunkt der Auseinandersetzung: a) Hinsichtlich der künstlerischen Form gab es eine dogmatischere (2. und 4. Kongreß des Verbandes Bildender Künstler Deutschlands [VBK], 1951 und 1959) und eine liberalere Auffassung des Realismus- und Formalismusbegriffs (3. und 7. Kongreß des VBK, 1955 und 1974). Bis 1971 spielte dabei die sowjetische BK. als ideologisches wie als stilistisches Vorbild eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit, über den bürgerlichen Realismus und Naturalismus des 19. Jh. hinaus moderne Strömungen gegenständlicher Kunst zu rezipieren, ist erst im Verlauf der 70er Jahre durch zunehmende Informationsmöglichkeiten der Künstler im Anschluß an punktuelle Ausstellungsbesuche im westlichen Ausland und durch vereinzelte Pressenotizen in der DDR über westliche Kunstereignisse in beschränktem Umfang geboten worden. b) Hinsichtlich der Thematik geht es in erster Linie um die Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt als gleichbleibend zentrales Thema und darüber hinaus um eine Reduktion auf die bildkünstlerische Vermittlung politischer Losungen und ideologischer Normen (vorherrschend in den 50er Jahren) oder aber um eine Erweiterung der Themenbereiche auf die Widerspiegelung aller — gesellschaftlicher wie privater — Lebensbereiche (etwa seit Anfang der 70er Jahre vertretene Linie: „… jeder Bürger unserer Republik … will auch durch die Kunst als ein ganzer Mensch erfaßt werden, in allen seinen Beziehungen und Lebensäußerungen“, Kurt Hager 1972). c) Hinsichtlich der gesellschaftlichen Gebundenheit der Kunst wurde die „Schließung der Kluft von Kunst und Leben“ unter zwei Aspekten erörtert: der Integration des Künstlers in die Arbeitswelt (Bitterfelder Weg 1959) und der Integration der Kunst in die Lebensumwelt des Menschen in der DDR (Programme des 6. und 7. Kongresses des VBK, 1970 bzw. 1974). Für Kunstpolitik ist das Ministerium für Kultur zuständig. An der Vermittlung ist der Verband Bildender Künstler der DDR beteiligt. Der Verband sieht seine Hauptaufgaben in der Pflege des klassischen künstlerischen Erbes, in der Anknüpfung an die Kunsttradition des Realismus und im Beitrag zur Bildung einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ durch Förderung sozialistisch-realistischer Kunst (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Wesentlicher Teil der Verbandsarbeit ist die Auftragspolitik, in der Einzel- oder Kollektivaufträge für gesellschaftspolitisch wichtige Kunstwerke (Wandbilder, Denkmäler) vergeben werden bzw. in Zusammenarbeit mit Massenorganisationen (Kulturarbeit des FDGB) Arbeitsvereinbarungen in Form von Werkverträgen zwischen Künstlern und Betrieben in Industrie und Landwirtschaft getroffen werden. Letztere sollen stärkere Volksverbundenheit und Massenwirksamkeit der Kunst erzielen und der Bevölkerung zum Kunstverständnis verhelfen. Ebenfalls der „Förderung, Popularisierung und Verbreitung sozialistisch-realistischer Kunst“ dienen die zwei Hauptformen des Kunsthandels in der DDR: 1. der Staatliche Kunsthandel und 2. der Genossenschaftliche Kunsthandel in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler in der DDR sowie kunsthandwerklicher Produktionsgenossenschaften, die dem wachsenden Bedürfnis nach Kunstkonsum Rechnung tragen. Einer erwünschten, möglichst intensiven Kunstrezeption der Bevölkerung genügen die „Deutschen Kunstausstellungen“ (1977/78: „VIII. Kunstausstellung der DDR“ mit über 1 Mill. Besucher; 1982/83: „IX. Kunstausstellung der DDR“) des VBK in Dresden, die als repräsentative „Leistungsschauen“ im vierjährlichen Turnus eine Über[S. 230]sicht über die gesamte Kunstproduktion der DDR bieten. Neben großangelegten Jubiläums- oder Übersichtsausstellungen (z.B. seit 1967 „Intergrafik“) machen zahlreiche „Rechenschaftsausstellungen“ in den Bezirken mit zeitgenössischer Kunst bekannt. In den Beschlüssen des VBK lassen sich die Haupttendenzen der kunstpolitischen Entwicklung ablesen: In seiner Gründungszeit (1950; 1. Präs. Otto Nagel) bemühte sich der VBK um eine nationale, demokratisch-antifaschistische Kunst unter Berufung auf die deutsche Realismustradition von Dürer bis Käthe Kollwitz. „Ohne dem Künstler Vorschriften per Stil und Inhalt zu machen“, werden die Akzente dennoch auf eine „reale, wirklichkeitsnahe und volksverbundene Kunst“ (Ulbricht auf der I. Kulturkonferenz 1948) gesetzt. Zu einem politischen Bekenntnis unter der Formel der „demokratischen Erneuerung“ und zur „ideell-erzieherischen Rolle der Kunst … für die gesellschaftlichen Auseinandersetzungen“ sollte die ältere bürgerliche Kunstgeneration bekehrt werden. Unmißverständlich bekämpft wurden moderne Strömungen auch gegenständlicher Malerei unter dem Schlagwort Formalismus. Höhepunkt war die Auseinandersetzung um das Werk der deutschen Expressionisten. Den Vorwurf des „Formalismus“ traf auch die großformatige, kollektiv ausgeführte Wandbildgestaltung, der sich einige Künstler (Horst Strempel, Arno Mohr, René Graetz) mit dem gesellschaftspolitischen Ziel einer Annäherung von Kunst und sozialistischer Aufbauarbeit gewidmet hatten. Im direkten Anschluß an die Konzepte revolutionärer Wandbildgestaltung, wie sie in den 20er Jahren von progressiven Künstlern als populäres Agitationsinstrument in der UdSSR, aber auch in Mexiko (monumentale Freskenmalerei von Rivera und Siqueiros) entwickelt worden waren, entwarfen und realisierten diese Malerkollektive in den ausgehenden 40er Jahren für großstädtische Gebäudeanlagen (Bahnhöfe in Berlin und Dresden) riesige Figurenkompositionen und Bilderfolgen zur Geschichte der internationalen sozialistischen Idee und als Zielvorstellung einer neuen sozialistischen deutschen Kultur. Die Kritik an dieser kollektiven Wandmalerei, die in den frühen 50er Jahren in Demontagen und Übertünchungen einzelner Werke gipfelte, richtete sich formal auf deren expressive Symbolsprache (die stark an Barlach und Käthe Kollwitz erinnerte) und antinaturalistische, holzschnitthaftstrenge Stilisierung, die man als Übernahme westlicher Formdekadenz abqualifizierte. Der 2. Kongreß des VBK (Juni 1952) stellte das ideologische Bekenntnis zur DDR und zum sozialistischen Realismus nach dem verbindlichen Vorbild der sowjetischen Kunst in den Vordergrund, während der 3. Kongreß des VBK (Jan. 1955) im Zeichen des „Neuen Kurses“ eine differenziertere Bewertung moderner Kunstrichtungen und noch eine gesamtdeutsche Kunstdiskussion anstrebte. Das auf dem V. Parteitag 1958 aufgestellte und auf der I. Bitterfelder Konferenz 1959 propagierte kulturpolitische Ziel, das „sozialistische Menschenbild“ zu schaffen, war für die Kunstpolitik der 60er Jahre entscheidend. Neue Akzente, die auf dem 4. Kongreß des VBK (Dez. 1959) beschlossen wurden, betrafen die Bindung der künstlerischen Betätigung an den Produktionsprozeß in Form von Werkverträgen mit „sozialistischen Brigaden“, die die Entwicklung einer spezifisch sozialistischen Kunst beschleunigen sollten. Darunter wurde die lebensnahe Darstellung des Arbeiters und der Arbeitswelt sowie die der „typischen“ Züge des „neuen Menschen“ verstanden. Die Teilnahme des Arbeiters am künstlerischen Schaffensprozeß und die damit verbundene Kunsterziehung sollten die bisher vermißte massenwirksame Vermittlung und effektive Rezeption gewährleisten. Darüber hinaus wurde das Laienschaffen als Massenbewegung initiiert in Form von „Zirkeln“ unter Betreuung professioneller Künstler (1978 existierten 3.000 Zirkel der bildenden und angewandten Kunst; z.Z. gibt es 40.000 in Kunstzirkeln organisierte Arbeiter). Die Verbindung von materieller und kultureller Sphäre wird als wesentlicher Bestandteil der „sozialistischen Nationalkultur“ angesehen und der sich im „bildnerischen Volksschaffen“ schöpferisch betätigende Arbeiter als soziales Leitbild des „allseitig gebildeten“ Menschen aufgefaßt. Die weitere Kunstpolitik versuchte die bildkünstlerische Entwicklung auf den proklamierten „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ (VI. Parteitag der SED, 1963) unter den durch die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR) geschaffenen Bedingungen und Erfordernissen des Bewußtseins, des Alltags, der menschlichen Beziehungen und der Kunstbedürfnisse auszurichten. Der 5. Kongreß des VBK (März 1964) thematisierte aktuelle Gegenwartsprobleme („Ankunft im Alltag“), insbesondere Konflikte und Widersprüche zwischen individueller und gesellschaftlicher Ebene und deren Überwindung. Er diskutierte in diesem Zusammenhang die gesellschaftspolitische Wirksamkeit der Bildkunst sowie Qualitäts- und Formfragen. Auf dem VII. Parteitag der SED (1967) und der 5. Staatsratssitzung 1967 wurde dann von der BK. gefordert, die ästhetische Gestaltung qualitativer „typischer“ Merkmale des sozialistischen „Planers und Leiters“ zu meistern. Motivationshorizont hierfür bildete die spezifische Programmatik der DDR-Politik in der 2. Hälfte der 60er Jahre. In der DDR wurde seinerzeit eine fortschritts- und wissenschaftsgläubige Wirtschaftspolitik verfolgt, die meinte, mit Hilfe modernster Technologie könne der Sozialismus den Kapitalismus [S. 231]überholen, ohne ihn erst einholen zu müssen. Das neue Menschenbild der Kunst orientierte sich dementsprechend an einem technologisch und ideologisch umfassend gebildeten „homo universalis“, der wie eine sozialistisch-modernistische Version des genialischen Menschenbildes aus der Renaissancezeit wirkte (Willi Sitte, Werner Tübke). Parallel dazu galt das Augenmerk ab Mitte der 60er Jahre der künstlerischen Durchdringung aller Lebenssphären, also der Erzeugung eines „sozialistischen Lebensstils“. Der angewandten Kunst wurde dabei stärkere Bedeutung zugesprochen (Plakat, Gebrauchsgrafik, Design), wobei die Integration von Kunsthandwerk und Technik sowohl den künstlerischen Formenkanon bereicherte als auch neue Produktionsweisen schuf (z.B. VEB Bildende Kunst Neubrandenburg). Schwerpunkte dieser Periode bildeten — auf dem 6. Kongreß des VBK (April 1970) formuliert — die mit dem forcierten Ausbau der Stadtzentren (Städtebau) aufkommenden Probleme der Ausgestaltung der sozialen Umwelt, der sich die Ausstellung „Architektur und bildende Kunst“ 1969 widmete. Angestrebt wurde eine organische, d.h. ästhetischen, funktionalen und ethischen Bedürfnissen gerecht werdende Synthese von Architektur, bildender und angewandter Kunst, die Konzentration auf die Monumentalkunst als die der Architektur adäquateste Form und die Zusammenarbeit von Künstlern, Architekten, Soziologen, Handwerkern usw. bereits bei der Bauprojektierung (realisiert am „Palast der Republik“, erbaut in Berlin [Ost] von 1973 bis 1976) (Architektur). Der 7. Kongreß des VBK (Mai 1974) übernahm den mit dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeschlagenen kulturpolitischen Kurs auch für die BK. und bekräftigte die zum programmatischen Slogan erhobene Formel von der „Weite und Vielfalt des Kunstschaffens“. Die nun erfolgende Ausprägung eigenständiger, stilistischer Handschriften innerhalb der BK. der DDR verbindet sich mit einer wachsenden Problemorientierung im Inhaltlichen. Diese kunstpolitische Wende der 70er Jahre, die auf dem 8. Kongreß des VBK-DDR im November 1978 bestätigt worden ist, bewirkte eine Umorientierung. Sie initiierte bzw. unterstützte: a) eine von agitatorischer Zweckgebundenheit relativ freie Kunstproduktion, die spezifische Formen des Schaffensprozesses nicht länger negiert und damit zu einem Aufschwung insbesondere der Malerei und der Grafik führte; b) eine uneingeschränkte, nunmehr alle Stilepochen einschließende Rezeption des künstlerischen „Erbes“, die die Moderne des 20. Jh. bewußt einbezieht und so den Anschluß und die Verbindung des künstlerischen Schaffens in der DDR mit der internationalen Entwicklung anstrebt; c) eine auf den Funktionszusammenhang von Kunst und Gesellschaft konzentrierte Theoriediskussion, die durch kunstsoziologische Forschungen die Bedingungen und Determinanten des gesamten Kunstprozesses zu analysieren beabsichtigt und dabei vor allem auf die empirische Erforschung der tatsächlichen individuellen Bedürfnisse der Kunstproduzenten wie der -konsumenten gerichtet ist; d) eine aus der Einsicht in die komplexen Produktions- wie Wirkungsbedingungen von Kunst resultierende größere ideologische Toleranzspanne, die zum einen dem künstlerischen Ausdrucksbedürfnis Rechnung trägt, zum anderen kunstpolitische Entscheidungen tendenziell von der Partei- auf die Verbandsebene verlagert; e) eine zwischen Kunst und Publikum stärker vermittelnde Kunstaufklärung und -propaganda mit dem Ziel, ein angemessenes Kunstverständnis zu entwickeln und damit die Kunstverbreitung in weiteren Schichten der Bevölkerung der DDR zu fördern. Als konkrete Schritte zu der geplanten umfassenden ästhetischen Erziehung, die gleichermaßen auch zu einer gesteigerten gesellschaftspolitischen Wirksamkeit der BK. beitragen soll, wurden folgende Maßnahmen ergriffen: a) die intensivere Nutzung der Massenmedien (eigene Sendereihen im Fernsehen) und des Verlagswesens (z.B. Kunstreproduktionen, populäre Kunstpublikationen) für die Kunstpropaganda; b) stärkere Beteiligung der Kunstkritik an der Kunstvermittlung (z.B. in der Tagespresse; vgl. dazu auch den Beschluß des ZK der SED über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom Dezember 1977); c) eine gezielte pädagogisch-didaktische Ausstellungs- und Museumsarbeit, die auf der Konferenz der Museumsdirektoren 1976 beschlossen worden ist und auf der VIII. Kunstausstellung der DDR 1977/78 in Dresden vor allem im Hinblick auf die dort zahlreich gezeigten, konfliktorientierten Bilder konkrete Anwendung gefunden hat; d) die Verstärkung des staatlichen Auftragswesens und die engere Zusammenarbeit gesellschaftlicher Institutionen (z.B. verstehen sich einzelne Volkseigene Betriebe zunehmend als „sozialistische Mäzene“, indem sie Aufträge an einzelne Künstler vergeben) mit dem VBK mit dem Ziel optimaler Kunstagitation (vgl. dazu die Beratung des VBK mit dem FDGB im Jahre 1978); e) der Kunstpopularisierung dienende und den privaten Kunsterwerb anregende Einrichtung von Kunst- bzw. Verkaufsgalerien des Staatlichen Kunsthandels; f) eine vorsichtig vollzogene, allmählich wachsende Repräsentanz auf der westlichen Kunstszene (Beteiligung an der Documenta 6, 1977, Einzel- und Gruppenvorstellungen von DDR-Künstlern in Hannover, Hamburg, Bremen und Paris, Teilnahme an der Biennale Venedig 1982); [S. 232]g) die Beteiligung der BK. an der Umweltgestaltung, bei der Designaufgaben für eine ästhetische Kultur im privaten Wohnbereich und in der Arbeitsplatzgestaltung ebenso wie umfassende Denkmals- und Stadtteilrestaurationen in allen Bezirken der DDR einen besonderen Platz einnehmen (1977 erfolgte die Gründung eines Rates für Denkmalpflege beim Ministerium für Kultur; Denkmalschutz). III. Entwicklung der Bildenden Kunst Ausgelöst durch diese neuen kunstpolitischen Konzeptionen gelangte die BK. in den 70er Jahren zu einem beachtlichen Aufschwung, der vor allem durch stilistische wie thematische Vielfalt und durch hohes handwerkliches Niveau gekennzeichnet ist. Voraus gingen 2 Entwicklungsphasen, von denen die erste durch die Emigrantengeneration mit Künstlern wie Hans und Lea Grundig, Otto Nagel, Rudolf Bergander und dem Grafiker Arno Mohr geprägt war. Sie knüpften im Malstil an den kritischen Realismus der 20er Jahre an und formulierten thematisch die Auseinandersetzung mit dem Faschismus. In den 50er Jahren bewirkte die dogmatische Auffassung vom „sozialistischen Realismus“ eine thematische Einengung auf explizit politisch-ideologische Momente des gesellschaftlichen Lebens (Aufmärsche, Kundgebungen, Aufbauarbeit, Sport, NVA, Agitationsbilder zu aktuellen Kampagnen). Naturalistisches Illustrieren, ornamental-dekorative oder monumentale Formgebung unter Verwendung stereotyper Symbole (Friedenstaube, Fahnen, verschlungene Hände …) kennzeichnen die bildnerische Kunstproduktion dieser Zeit (II. Deutsche Kunstausstellung 1953). Stilistisch orientierte man sich nunmehr eher am Realismus des ausgehenden 19. Jh., wobei vor allem die Repräsentationsmalerei von Menzel und Hübner als vorbildlich apostrophiert wurde. Erst in den 60er Jahren bilden sich individuelle Ausdrucksformen der realistischen Malweise heraus; Hauptvertreter dieser 2. Generation sind die Hochschullehrer Bernhard Heisig (Jg. 1925, Leipzig), Willi Sitte (Jg. 1921, Halle), Werner Tübke (Jg. 1929, Leipzig), die die BK. der DDR in den 70er Jahren auch im Ausland offiziell repräsentiert haben. Neben einer noch überwiegend abbildhaft-naturalistischen Malweise zeichnen sich 3 Stilrichtungen ab: 1. die stark verbreitete impressionistische, vertreten z.B. durch Frank Ruddigkeit (Jg. 1939), Karl-Heinz Jakob (Jg. 1929), Karl-Erich Müller (Jg. 1926), Fritz Eisel (Jg. 1929); 2. die dekorative, vertreten z.B. durch Willi Neubert (Jg. 1920), Walter Womacka (Jg. 1925), Bert Heller (1920–1970) und 3. die expressionistische, vertreten z.B. durch Heinz Zander (Jg. 1939) und Ronald Paris (Jg. 1933). Während die monumentalen Farbtafeln von Heisig („Pariser Kommune“, 1970/71) und Sitte („Leuna 1969“, 1968, „Höllensturz in Vietnam“, 1966/67, „Mensch, Ritter, Tod und Teufel“ 1969/70) mit simultan gesetzten Symbolen und Versatzstücken in impressionistisch bewegter, fleckenhafter Pinselführung und stark expressiver Farbgebung eine sinnlich-aktivierende kritische Analyse gesellschaftlicher Zustände darstellen, sind Tübkes manieristisch-stilisierte Arbeiten (Wandfries „Intelligenz und Arbeiterklasse“ in der Leipziger Universität, 1973; „Bildnis eines sizilianischen Großgrundbesitzers mit Marionetten“, 1972) durch die Rezeption der Renaissance- und Barockmalerei geprägt. Auf der Bezirksausstellung des VBK in Leipzig 1969 trat erstmals ein am Stil der „Neuen Sachlichkeit“ der 20er Jahre orientierter Malerkreis der jüngsten Generation unter dem Dozenten Wolfgang Mattheuer (Jg. 1927; „Liebespaar“, 1970; „Leipzig“, 1971) hervor. Die Künstler (Hachulla, Stelzmann, Rink u.a.) arbeiten in einem relativ einheitlichen, für die DDR-Malerei völlig neuen Formenkanon („veristisch“ klare Bildkomposition, glatte Pinselführung, satte leuchtende Farbgebung, hintergründige Dingsymbolik) und mit einem uneingeschränkten Themenkreis (Porträtbildnisse privater Personen, Stilleben, Landschaften). Auf der VII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1972 erzielte diese Richtung ihren Durchbruch und ihre offizielle Anerkennung. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden 1977/78 bestätigte den Trend zur versachlichten, kühl-distanzierten Darstellungsweise, die mit der zunehmend bevorzugten Thematisierung des Lebensalltags korrespondiert. Dies verrät auf seiten der Künstler eine veränderte, konfliktbewußte Haltung gegenüber der gesellschaftspolitischen Umwelt (U. Hachulla: „Erster Rentnertag“, 1977; S. Gille: „Brigadefeier-Gerüstbauer“, 1975/79; H. Hegewald: „Kind mit Eltern“, 1976). In den Mittelpunkt des Interesses rücken außerdem immer stärker Sujets aus der privaten Erlebnissphäre (Porträts, Selbst- und Familienbildnisse, Akt- und Paardarstellungen, Landschaftsimpressionen). Dieser Betonung einer subjektiven Realitätssicht, die gleichwohl gesellschaftliches Engagement keineswegs ausschließt, entspricht das Streben der Künstler nach individueller malerischer Handschrift. Vor allem die jüngere Malergeneration neigt zur indirekten, verfremdeten Bildaussage, wobei vielfältige Kunstgriffe wie das bewußte Zitieren von Motiven, die Übernahme ikonographischer Muster, die Adaption und Mischung unterschiedlichster Stilelemente vergangener Kunstepochen verwendet werden. Bei einzelnen Malern (Werner Tübke, Heinz Zander) sind Manierismen und Eklektizismen sogar stilbestimmend. Eine sinnbildhafte Wiedergabe wird besonders mit dem zu neuer Blüte gelangten Genre des Historienbildes und seiner gegenwartsbezogenen Variante, dem Epochenbild, versucht. Mit Hilfe von Symbo[S. 233]len, Allegorien und Motiven aus antiken und christlichen Mythen, aber vor allem auch aus der Mythologie der deutschen und europäischen Geschichte, einschließlich ihrer Sagen und Märchen, wollen einzelne Künstler Ereignisse und Entwicklungen im Sinne der marxistischen Geschichtsauffassung bildlich überzeugend gestalten. IV. Entwicklungsstand der Bildenden Kunst in der Gegenwart Insgesamt ist für den derzeitigen Entwicklungsstand der Kunst in der DDR die Abkehr vom Abbildrealismus zugunsten eines „metaphorischen Realismus“ charakteristisch. Als spezifisches Genre im Bereich der Monumentalkunst hat die stark geförderte „Kunst am Bau“ das großformatige Wandbild als Ausschmückung von Innen- oder Außenflächen repräsentativer Gebäude hervorgebracht. Die allegorisch-symbolischen Darstellungen mit gesellschaftspolitischem Themengehalt haben jedoch im Gegensatz zur Wandbildkonzeption der 40er Jahre meist nur dekorativen Schauwert. Beispiele: Walter Womacka, Fassadenverkleidung „Unser Leben“ am Haus des Lehrers, Berlin (Ost), 1964; Gerhard Bondzin, Betonplatten-Wandbild „Der Weg der Roten Fahne“ am Kulturpalast, Dresden, 1969; Ronald Paris, Wandfries „Lob des Kommunismus“ im Haus der Statistik, Berlin (Ost), 1969. Neben dem im letzten Jahrzehnt stark entwickelten Zweig der Formgestaltung (Gebrauchs- und Produktionskunst) und des Kunsthandwerks bleiben Malerei, Grafik und Plastik die Hauptgenres, jedoch entsprechend ihrer veränderten gesellschaftlichen Funktionen mit neuen Themen. In der Porträtmalerei steht — abgesehen von Bildnissen politischer und historischer Persönlichkeiten (Hauptporträtist: Bert Heller) — das Arbeiterporträt im Zentrum, zunächst als befreiter Proletarier oder Landarbeiter gestaltet (Otto Nagel, Curt Querner), seit den 50er Jahren als Gestalter des Neuaufbaus und Repräsentant seiner Klasse gezeichnet (K. H. Jakob: „Bergmann“, 1961; O. Schutzmeister: „Tagebauleiter Kurt Jakob“, 1960; die Stahlwerkerdarstellungen von W. Neubert). Hierher gehören auch die Typenporträts von Lea Grundig in der Folge „Genossen“ (1966–1970). Die Auffassung, daß der sozialistische Mensch sich die Wirklichkeit über den Arbeitsprozeß aneignet und sich in ihm verwirklicht, erklärt die zentrale Stellung des Themas Arbeit in der BK. Allerdings ist eine dynamische Gestaltung der Arbeit, vor allem als wissenschaftlich-technologischer Prozeß, ein bis heute nicht gelöstes Problem der Bildkunst. In der 1. Hälfte der 70er Jahre präsentiert die Malerei den Arbeiter durchweg in selbstbewußter, optimistischer Geste als Beherrscher seiner ideologisch-gesellschaftlichen Aufgabe, wobei die klassische Repräsentationspose des Dreiviertelbildnisses bevorzugt wird (B. Heisig: „Brigadier“, 1970; F. Ruddigkeit: „Meister Heyne“, 1971; V. Stelzmann: „Schweißer“, 1971). Seit Mitte der 70er Jahre läßt sich beim Arbeiterbild eine Akzentverschiebung verfolgen: Ähnlich wie in der Alltags- und Freizeitthematik überwiegt anstelle eines repräsentativ-exemplarischen Verständnisses des Arbeiters die individualisierende und psychologisierende Arbeiterdarstellung (M. Peuker: „Arbeiter aus dem Plattenwerk Halle-West“, 1974; W. Mattheuer: „Die Ausgezeichnete“, 1974; D. Ziegler: „Brigade Rosa Luxemburg“, 1975; H. Sakulowski: „Porträt nach Dienst“, 1976). Während das Porträt bis in die ausgehenden 60er Jahre weitgehend nur ideologisch-repräsentative Funktionen besitzt, etabliert sich in den 70er Jahren daneben eine Tendenz zur privaten Bildnismalerei, die sich in zahlreichen Selbstporträts, Familienbildnissen und Freundesdarstellungen äußert (T. Ziegler: „Selbstbildnis im Atelier“, 1977/78; H. Metzkes: „Familienbild“, 1973; B. Heisig: „Vaclav Neumann“, 1973). Wie das Porträt ist auch das Gruppenbildnis bis in die frühen 70er Jahre eine Domäne der Arbeitsthematik, zumeist als repräsentatives Konterfei von „Neuererbrigaden“, das das Selbstbewußtsein des Leistungskollektivs vermitteln soll, die Darstellung des Arbeitsvorgangs selbst jedoch meist meidet (ca. 10 Tafelbilder dieser Art auf der VII. Kunstausstellung der DDR 1972, u.a. in neusachlicher Manier wie W. Tübke: „Gruppenbild“; S. Gille, Jg. 1941: „Brigade Heinrich Rau“; G. Brüne, Jg. 1941: „Die Neuerer“). In den 70er Jahren erhält auch dieses Genre private Akzente in Gestalt von Künstlergruppenbildern (H. Blume: „Gruppenporträt Sektionsleitung der Maler und Grafiker Leipzig“, 1977) sowie von Paar- und Gruppendarstellungen, die Liebe, Freundschaft, Familie und Freizeit thematisieren. Die technisch-industrielle Organisierung des Lebens spiegelt sich — allerdings nicht bedrohlich, sondern als positiver Ausdruck der menschlichen Produktivkraft — als Thema auch in der Landschaftsmalerei mit überwiegend Industrie- und Städtebildern wider. Seit den 70er Jahren läßt sich allerdings auch neben zahlreichen stilpluralistischen Landschaftsimpressionen eine veristische (im Anschluß an den magischen Realismus der 20er Jahre) und eine surreale Landschafts- und Städtebildmalerei mit dingsymbolisch verschlüsselter Aussage beobachten. Innerhalb der jungen Malergeneration in der DDR zeichnet sich heute eine Art Alternativtendenz zum offiziellen Realismus ab, die nach neuen, noch unverbrauchten und nicht nur figurativen Ausdrucksweisen sucht, um den eigenen Erlebnishorizont spontan oder verschlüsselt durch Symbole zu artikulieren. Während es in den 60er Jahren eine abstrakte (lyrische und konstruktive) Bildsprache hoher Qualität nur in den sehr persönlichen Notationen von [S. 235]Gerhard Altenbourg, A. R. Penck (Ralph Winkler) und Carlfriedrich Claus sowie in den konkreten Zeichen von Hermann Glöckner und in den Collagen von Willy Wolff gab, die im Westen wesentlich bekannter als in der DDR waren, bieten die 70er Jahre zahlreiche Stilexperimente im Bereich abstrakter Malerei, aber auch mit der Collage, der Fotomontage und mit der Aktionskunst (Max Uhlig, Jürgen Schieferdecker, Hartwig Ebersbach, Peter Sylvester, Wolfgang Petrovsky). Darüber hinaus kristallisiert sich seit 1979 sowohl in Dresden als auch in Karl-Marx-Stadt (Herta Günther, Peter Graf, Ralf Kerbach (1983 ausgebürgert), Helge Leiberg, Michael Morgner, Thomas Ranft, Gregor Torsten Schade, Dagmar Ranft-Schinke) eine eigenwillige Avantgarde heraus, die sich mit phantastischen Figurationen und mit psychogrammhaften Niederschriften ganz persönlicher Erfahrungen und Reflexionen bewußt von den Realismuskonzepten der anderen Malerschulen in der DDR absetzt. Auf der IX. Kunstausstellung in Dresden 1982/83 zeichnete sich neben einer vor allem in der Leipziger Region praktizierten akademisch-mythologisierenden Gedankenmalerei eine auffallende Tendenz zur privaten Verinnerlichung ab, die besonders von Dresdner und Karl-Marx-Städter Künstlern getragen wird. Beide Richtungen bevorzugen eine allegorische Bildsprache, die sich der schnellen Deutung bewußt entzieht. Aus dem Rückzug auf die eigene Seelensituation ist auch eine neue Variante des Konfliktbildes hervorgegangen, die sich mit zwischenmenschlichen Problemen sowie mit dem Phänomen des Leidens beschäftigt (W. Peuker; Hans-Hendrik Grimmling). Zu dieser differenzierten Inhaltlichkeit korrespondiert zur Zeit ein Pluralismus in den persönlichen Handschriften, der noch nie so groß war wie zu Beginn der 80er Jahre. So sind die auf der VIII. Kunstausstellung in Dresden dominanten Stilaneignungen aus dem deutschen Impressionismus, Verismus und Expressionismus inzwischen durch zahlreiche poparthafte, konstruktivistische und tachistisch-informelle Elemente erweitert worden. Bei vielen ungegenständlichen und aktionshaften Sprachformen der heutigen DDR-Kunstszene ist vorläufig jedoch ein Verharren im Eklektizismus nicht zu übersehen. Es wäre jedoch völlig falsch, diese Aktivitäten mit ihren westlichen Vorbildern zu vergleichen, denn in erster Linie sind diese Experimente für die jungen DDR-Künstler Eroberungen neuer Ausdrucksmedien, die man ebenso entdeckt, erprobt und schrittweise auswertet wie das kulturelle Erbe des Verismus oder des Expressionismus. Grafik und Buchillustration (Max Schwimmer) gehören im thematischen Angebot und technischen Niveau zu den überzeugendsten Genres der Kunst in der DDR. Die ältere Generation knüpfte an die Realismus-Tradition des 19. Jh. an mit Porträt- und lyrischer Landschaftsgestaltung (Otto Paetz, Hans Theo Richter) oder setzte den sozialkritischen Stil der Weimarer Zeit (Lea Grundig als Schülerin von Käthe Kollwitz) sowie expressionistische Tendenzen (Joseph Hegenbarth, Wilhelm Rudolph) fort. Thematische Zyklen richten die Anklage gegen politische Mißstände der westlichen Welt (Faschismus, Imperialismus, Atomtod, Vietnamkrieg) oder sie dienen der aufklärenden Illustration historischer Vorgänge (Kurt Zimmermanns Blätter zur „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“; Karl Erich Müller: „Geschichte der KPD“). Die grafischen Arbeiten der jungen Generation sind durch individuelle Gestaltung und freien Gebrauch moderner Techniken (Siebdruck) charakterisiert, wobei vor allem in der Illustration von Kinderbüchern und bibliophilen Klassikerausgaben eine Vielzahl eigenständiger Handschriften zu beobachten ist (Egbert Herfurth, Werner Klemke, Karl-Georg Hirsch). Einige junge Künstler (Ostberlin: Prenzlauer Berg, Dresden) pflegen zudem eine zyklische Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Poeten und Liedermachern in Gestalt sorgsam gedruckter Mappenwerke für den privaten Freundeskreis (Ralf Kerbach, Sascha Anderson). Auch die Plastik entwickelte sich aus der engagierten realistischen deutschen Bildhauertradition, in der die frühen typisierenden Arbeiten des Bildhauers Fritz Cremer (Jg. 1906, „Aufbauhelfer“, „Aufbauhelferin“) stehen, dessen künstlerische Entwicklung über vielfältige Porträt- und Aktgestaltungen zu diffiziler Ausdrucksfähigkeit des Widerstreits zwischen individuellen und gesellschaftlichen Zügen des Menschlichen führt (Figur des Galilei „Und sie bewegt sich doch“, 1970/71). Die Skulpturengruppe Cremers für das Ehrenmal des ehem. Konzentrationslagers Buchenwald (1956–1958) stellt Anklage wie Überwindung des Faschismus durch psychologische Konstellation und Haltung der Figuren dar und ist ein überzeugendes Beispiel der für die Themen der sozialistischen Bildhauerkunst zentralen Gattung politischer Mahnmale. Der jüngeren Bildhauergeneration (Joachim Jastram, Jg. 1928; Wieland Förster, Jg. 1930; Werner Stötzer, Jg. 1931), die sich vor allem im Berliner Raum konzentriert, gelang eine Erweiterung ihres Spektrums, wobei die Vorliebe für das privat-intime Sujet (Kleinplastik, Aktfiguren) ebenso auffallend ist wie die zunehmende Experimentierfreude im Bereich der Form (Torsi) und in der Anwendung neuer Materialien, aber im Vergleich zu den Entwicklungen in der Malerei und Grafik der DDR ist die Plastik stilistisch auffallend konservativ geblieben. Die Fotografie hat sich als eigenständige Kunstgattung bisher in der DDR nur langsam durchsetzen [S. 235]können, obwohl fototechnische Experimente zunehmend sowohl im Bereich des Tafelbildes wie auch in der Grafik zu finden sind. Kulturpolitik. Wilfriede Werner (†) / Karin Thomas Literaturangaben Hütt, Wolfgang: Grafik in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1979. Kultur und Kunst in der DDR seit 1970. Hrsg.: Hubertus Gassner u. Eckhart Gillen. Lahn-Gießen: Anabas 1977. Kunst der DDR. Hrsg.: Ullrich Kuhirt. Bd. 1: 1945–1959; Bd. 2: 1960–1980. Leipzig, Seemann 1982/83. Kunst heute in der Deutschen Demokratischen Republik. Katalog. Aachen Neue Galerie, Sammlung Ludwig 1979. Künstler in der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1981. Lang, Lothar: Malerei und Graphik in der DDR. Leipzig: Edition Leipzig 1978. Lizenzausg.: 2. Aufl. Luzern u. Frankfurt a. M.: Bucher 1981. Lexikon der Kunst. Architektur, Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Industrieformgebung, Kunsttheorie. 5 Bde. Leipzig: Seemann 1968 ff. Schumann, Henry: Ateliergespräche. Leipzig: Seemann 1976. Thomas, Karin: Die Malerei in der DDR 1949–1979. Köln: DuMont Buchverl. 1980. (Dumont-Taschenbücher. 97.) Wegbereiter. 25 Künstler der DDR. Dresden: Verl. d. Kunst 1976. <LI>Weggefährten — Zeitgenossen. Bildende Kunst aus drei Jahrzehnten. Katalog. Altes Museum. Berlin (Ost) 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 227–235 Bibliotheken A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Binnenhandel

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Kunsttheorie Die BK. ist kunsttheoretisch an die marxistische Ästhetik gebunden, nach der sie zusammen mit den anderen Kunstarten höchster Ausdruck des ästhetischen Bewußtseins ist, das sich in der bildhaftkünstlerischen Aneignung der Wirklichkeit vollzieht. Als allgemeine Methode dieser Aneignung gilt der sozialistische Realismus, der „vom Künstler eine wahrheitsgetreue, konkret-historische Darstellung der…