DDR A-Z 1985

Kollektive Führung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KF. wird in der DDR unter Berufung auf W. I. Lenin (der sich verschiedentlich für das „Kollegialitätsprinzip“ ausgesprochen hat) das Führungsprinzip verstanden, das insbesondere die Tätigkeit der Parteileitungen kennzeichnen soll. Vor allem Grundsatzentscheidungen sollen in den Leitungsgremien kollektiv beraten werden. Dabei dürfe jedoch die Einzelverantwortlichkeit der Leitungsmitglieder entsprechend den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und der Einzelleitung nicht verwischt werden; Leitungskollektive sind ebenso wie andere sozialistische ➝Kollektive arbeitsteilig und hierarchisch organisiert. Die Verwendung des Begriffs KF. beschränkt sich wesentlich auf die SED; KF. ist jedoch lediglich ein Sonderfall der „Kollektivität der Leitung“, die das Funktionieren aller gewählten Leitungen in den Parteien und den Massenorganisationen sowie im Staatsapparat kennzeichnen soll. Das geltende (5.) Parteistatut der SED (1976) besagt dazu in Ziffer 24: „Das höchste Prinzip der Arbeit der leitenden Parteiorgane ist die Kollektivität. Alle Leitungen haben die vor der Partei stehenden Probleme, die Aufgaben und die Planung der Arbeit im Kollektiv zu beraten und zu entscheiden. — Der Grundsatz der Kollektivität schließt die persönliche Verantwortung des einzelnen ein. Personenkult und die damit verbundene Verletzung der innerparteilichen Demokratie sind unvereinbar mit den leninschen Normen des Parteilebens und können in der Partei nicht geduldet werden.“ Der Begriff KF. wurde vor allem nach dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1956) verwendet. In ihm sollte die Abwendung vom Personenkult und damit die Wiederherstellung der „innerparteilichen Demokratie“ gemäß den „leninschen Parteinormen“ zum Ausdruck gebracht werden. Der zwischen der Forderung nach „Kollektivität der Leitung“ und den anderen Prinzipien des Demokratischen Zentralismus bestehende, konfliktreiche Spannungszustand ist bisher immer — am sichtbarsten innerhalb des Politbüros des ZK der SED — zugunsten einer deutlich herausgehobenen Stellung des 1. Sekretärs (seit 1976 in Anlehnung an die KPdSU: Generalsekretär) der Partei entschieden worden. Erscheinungen des Personenkults hat es besonders um den Vorgänger Erich Honeckers in diesem Amt, Walter Ulbricht, auch nach 1956 gegeben; aber spätestens seit dem IX. Parteitag der SED (1976), besonders auffällig auf dem X. Parteitag der SED (1981), ist auch eine verstärkte Hervorhebung der Aktivitäten und der Person Erich Honeckers zu beobachten. Derartige Erscheinungen lassen den Schluß zu, daß eine Reihe von Entscheidungen der Parteiführung zwar gemeinsam getroffen und nach außen kollektiv verantwortet werden, der Person des 1. Sekretärs/Generalsekretärs jedoch nach wie vor eine überragende Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732 Kollektiv, Sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektiv- und Arbeitserziehung

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KF. wird in der DDR unter Berufung auf W. I. Lenin (der sich verschiedentlich für das „Kollegialitätsprinzip“ ausgesprochen hat) das Führungsprinzip verstanden, das insbesondere die Tätigkeit der Parteileitungen kennzeichnen soll. Vor allem Grundsatzentscheidungen sollen in den Leitungsgremien kollektiv beraten werden. Dabei dürfe jedoch die Einzelverantwortlichkeit der Leitungsmitglieder entsprechend den…

DDR A-Z 1985

Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch Leitungsprozesse in Wirtschaft und Verwaltung gelten zunehmend selbst als I.-Prozesse, deren Bewältigung entscheidend Produktivität und Effizienz bestimmen. Das I.-Problem — insbesondere die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Literatur und Daten — ist seit längerer Zeit in allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, Gegenstand vielfältiger Untersuchungen, Diskussionen und experimenteller Lösungsversuche. Die Lösung des I.-Problems wird durch einige systemübergreifende Tatbestände erschwert. So wächst z.B. die I.-Menge ständig (Produkt-I., Zeitschriftenaufsätze usw.), die Verdopplung der I.-Menge (je nach Fachgebiet) zwischen 3 und 12 Jahren korrespondiert mit einem immer schneller werdenden „Alterungsprozeß“ der I. Die immer schwieriger zu durchschauenden, komplizierter werdenden Zusammenhänge aller gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Bereiche führen zu einem zunehmenden spezifischen I.-Bedarf der Wissenschaftler und Entscheidungsträger. Der systemspezifische Aspekt für die DDR ergibt sich aus deren ordnungspolitischer Verfaßtheit. Das zentralistisch konzipierte, hierarchisch aufgebaute Gesellschafts- und Wirtschaftssystem erfordert zur Planung, Leitung und Kontrolle der vielfältigen Prozesse in der Gesellschaft insgesamt wie auch in ihren Teilsystemen (zentrale Wissenschafts- und Forschungsplanung, „sozialistische Planwirtschaft“ u.a.) eine zentralisierte Datenbeschaffung, -speicherung und -bereitstellung. Die zentrale Leitung und Kontrolle des politischen Systems und der Gesamtgesellschaft durch die SED bzw. genauer die Parteiführung — „führende Rolle der Partei“ — erhöht die Bedeutung der I.-Gewinnung und -Verarbeitung in der DDR. Das betrifft in erster Linie die I.-Politik der SED und der Massenorganisationen (FDGB, FDJ u.a.) sowie des Staatsapparates gegenüber der Bevölkerung im Sinne von Übermittlungsfunktion und Bewußtseinsbildung durch Agitation und Propaganda vermittels der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) sowie verschiedene Schulungsprogramme. Die Partei- und Staatsführung benötigt aber auch I. über Stimmungen und Meinungen der Bevölkerung bzw. bestimmter Gruppen (z.B. Jugend, Werktätige). Nicht nur für diese politischen I., sondern auch für die nachfolgend behandelten wissenschaftlichen I.-Systeme gibt es zahlreiche von der Partei- bzw. Staatsführung erlassene Richtlinien. I. werden dezentral nach einheitlichen Regeln gesammelt und aufbereitet, zentral gespeichert und zur Wahrung des I.-Monopols nur jeweils gezielt zur Verfügung gestellt (Geheimnisschutz, begrenzter I.-Zugang). Das Macht-, Ideologie- und Sprachmonopol der SED ist dabei weitgehend gesichert durch die Anordnungs- und Weisungskompetenz des Parteiapparates, z.B. über „die Anwendung des Prinzips [S. 620]der marxistisch-leninistischen Parteilichkeit in der Information und Dokumentation“ (Handbuch der Information und Dokumentation, Leipzig 1977, S. 18 f.) bei der Auswertung und Speicherung von I. und deren ständige Kontrolle, aber auch durch gezielte Kaderpolitik im Bereich I. und Dokumentation (IuD). II. Informationsbegriff In der Umgangssprache gilt I. als Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Nachricht oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Seit den Arbeiten von N. Wiener und C. E. Shannon über Kybernetik und mathematische I.-Theorie (1948) wurden viele Versuche zu einer allgemeinen wissenschaftlichen Definition des I.-Begriffs unternommen. Über das Wesen und den Gegenstandsbereich der ID gibt es aber noch immer national und international unterschiedliche Auffassungen, was sich auch in verschiedenen Bezeichnungen niederschlägt („Terminologie-Wirrwarr“). Lösungsansätze wurden in der Regel für bestimmte Sachbereiche aus der Sicht spezieller Disziplinen entwickelt, insbesondere der Mathematik (Nachrichtentheorie), der Ökonomie (ökonomische I.) und neuerdings der Wissenschaftstheorie/Wissenschaftswissenschaft (wissenschaftliche I.). A. Nachrichtentheorie Die mathematische I.-Theorie (Nachrichtentheorie) befaßt sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. unter syntaktischen, quantitativen Aspekten (Sender — Kommunikationskanal — Empfänger; „bit“ als Maßeinheit für den I.-Gehalt). Wenig oder nicht berücksichtigt werden dabei der semantische Aspekt (Inhalt, Bedeutung der Nachrichten bzw. Zeichen), der pragmatische Aspekt (Zielsetzung, Beziehungen zwischen den Nachrichten bzw. Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern) sowie der sigmatische Aspekt (Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen). In der DDR hat die Nachrichtentheorie seit Ende der 50er Jahre für zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt (Kybernetik). B. Ökonomische Information Auf allen Ebenen des zentralistisch verfaßten Wirtschaftssystems der DDR („sozialistische Planwirtschaft“) werden zur Planung und Leitung der zahlreichen Wirtschaftsprozesse vielfältige, möglichst exakte, spezifische und wahrheitsgetreue I. benötigt. Entsprechend ihrem Inhalt und ihrer Funktion im Leitungsprozeß werden verschiedene Typen von I. unterschieden, für die allerdings keine klar definierten und allgemein akzeptierten Bezeichnungen vorliegen. Allgemein können zwei Arten von ökonomischer I. unterschieden werden: a) Planaufgaben, Befehle, Weisungen, Direktiven, Kennziffern usw. und b) Berichterstattungen über die Durchführung der Weisungen und Direktiven, Unterrichtungen über Prozesse, Situationen und Ereignisse sowie die Abrechnung der Planerfüllung. Diese I. werden — soweit sie Zahlenangaben enthalten — auch als statistische I. bezeichnet. Sie sind leichter zu verarbeiten als nicht-numerische (verbale) I. Dennoch ist die Ermittlung der jeweils für bestimmte Ebenen und Entscheidungsprozesse notwendigen „optimalen I.-Menge“ schwierig (Bedarfsforschung): zu viele I. verstopfen die I.-Kanäle, verzögern und verteuern die Entscheidungsfindung; unzureichende I. (quantitativ und qualitativ) bewirken Fehlentscheidungen. Ein gut funktionierendes I.-System ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit der zentralen staatlichen Volkswirtschaftsplanung (Rechnungsführung und Statistik). Unter funktional-zeitlichen Aspekten sind besonders hervorzuheben: Plan.-I. (zur Leitung und Planung zukünftiger Prozesse, z.B. in Form der Jahresvolkswirtschaftspläne) und Berichts.-I. (sie beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse). Bei den Berichts.-I. sind von besonderer Bedeutung die Grund-I., die in einer bestimmten Periodizität relativ konstant benötigt werden, und die Ausnahme-I., die keiner festen Periodizität unterliegen und die Abweichungen von eindeutig definierten Toleranzen signalisieren. C. Wissenschaftliche Information Für den Begriff wissenschaftliche I. (WI.) bzw. wissenschaftlich-technische I. (WtI.) liegen zahlreiche Definitionen vor, auch beeinflußt davon, ob WI. als Tätigkeit oder im Sinne einer Nachricht verstanden wird. In der DDR wird weitgehend die von führenden sowjetischen I.-Wissenschaftlern erarbeitete Definition anerkannt: „Die WI. ist eine im Prozeß der Erkenntnis erhaltene logische I., die Erscheinungen und Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens adäquat widerspiegelt und in der gesellschaftlich-historischen Praxis genutzt wird.“ (A. I. Michajlov/A. I. Cernyi/R. S. Giljarevskij, Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik, Leipzig 1980, S. 69) Allgemein gilt eine WI. als Nachricht über Faktoren und Zusammenhänge aus Natur und Gesellschaft, die mit dem Ziel gesammelt, verarbeitet, gespeichert und vermittelt wird, diese sowohl für die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch zur unmittelbaren Anwendung zu nutzen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft (IDW) Die I.-Praxis machte deutlich, daß die I.-Probleme mit den herkömmlichen traditionellen bibliotheka[S. 621]risch-bibliographischen Methoden nicht zureichend lösbar waren und sind. Die wissenschaftliche Untersuchung von IuD führte zur Herausbildung einer eigenständigen Disziplin, die sich bislang noch nicht endgültig formieren konnte. Das zeigt sich bei der Abgrenzung gegenüber bzw. Zuordnung zu anderen Disziplinen, die sich mit I.-Prozessen befassen (Bibliothekswissenschaft, Journalistik, Kommunikationswissenschaft u.a.), vor allem aber in den nach wie vor uneinheitlichen und unklaren Bezeichnungen dieser Disziplin (z.B. IuD, Dokumentalistik, Theorie der wissenschaftlichen I., Informatik, Informologie, Wissenschaftsinformatik). Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR begonnen, IuD als Wissenschaftsdisziplin zu etablieren; 1968 prägte der DDR-I.-Wissenschaftler Koblitz in der terminologischen Auseinandersetzung, die noch nicht abgeschlossen ist, den Begriff „I.- und Dokumentationswissenschaft“ (IDW), der auch in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Diskussion in der DDR als offizielle Bezeichnung vorgeschlagen wurde. Er stellte ihn neben den von sowjetischen I.-Wissenschaftlern vorgeschlagenen, in den meisten RGW-Ländern favorisierten und auch in der DDR benutzten Begriff „Informatik“ (die DDR-Zeitschrift für „Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I.“ trägt seit 1969 den Titel „Informatik“). Im deutschen Sprachraum hat Informatik damit zwei völlig unterschiedliche Bedeutungsinhalte: in der DDR steht dieser Begriff für „information science“ (I.-Wissenschaft), in der Bundesrepublik Deutschland hingegen seit 1968 für „computer science“ (Rechentechnik/Datenverarbeitung). Neuerdings wird in der DDR — ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland — diskutiert, „I.-Wissenschaft“ als Bezeichnung zu wählen. Am häufigsten werden derzeit für die gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, die sich mit IuD-Prozessen befaßt, in der DDR die Termini IDW und/oder Informatik benutzt. Die von Koblitz 1968 erstmals veröffentlichte Definition der IDW prägte auch ihre aktuelle Gegenstandsbestimmung: „Der Gegenstand der IDW umfaßt: alle spezifischen Bereiche der ID-Arbeit, und zwar: das Wesen, die Struktur- und Bewegungsgesetze des I.-Bedarfs der Nutzer und die spezifischen Methoden seiner Ermittlung, Klassifizierung und Planung; die Methodik, Technik und Organisation (einschl. der internationalen Zusammenarbeit) der Erzeugung, Speicherung, Recherche und Verbreitung dokumentalistischer I.; Effektivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Standardisierungs- und Rechtsfragen der ID; die Methodik und Organisation der Bildung und Erziehung der Nutzer sowie der I.-Propaganda (= I. des Nutzers über die gesellschaftliche Bedeutung der I., die Struktur des Systems und die angebotenen Leistungen); die Geschichte der IuD einschl. der IDW; die Beziehungen der IuD zu anderen Arbeitsgebieten der Fachinformation (= disziplinorientierte bzw. problembezogene wissenschaftliche I.), insbesondere dem Bibliothekswesen: die Beziehungen zu den anderen Wissenschaftsdisziplinen der Fach-I., insbesondere der Bibliothekswissenschaft, und die Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Philosophie und zu anderen Wissenschaften, die für die IDW in erkenntnistheoretischer, methodologischer und technischer Hinsicht von Bedeutung sind, z.B. der Mathematik, Soziologie und der Rechentechnik.“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 19) Die IDW hat als relativ junge Wissenschaft noch keine eigenen Forschungsmethoden entwickelt, sie bedient sich der Methoden anderer Wissenschaften, insbesondere der sozialistischen Leitungswissenschaft, der Wissenschaftstheorie und -organisation, der Mathematik, der Kommunikationswissenschaft, der Logik, der Linguistik, der Kybernetik, der Ökonomie. Die Forschungsaufgaben der IDW sind in dem für den jeweiligen Fünfjahrplan-Zeitraum ausgearbeiteten Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften niedergelegt. Ferner gibt es Hinweise auf eine „Grundorientierung zur Forschungsstruktur und Forschungskooperation auf dem Gebiet der wiss. IuD in der DDR“, einen „Gesamtforschungsplan der wiss. IuD 1981–1985“ sowie ein „Programm der Informatikforschung der DDR bis 1990“ (Informatik 6/1982, S. 2 ff.). Aktuelle Aufgaben werden in den Plänen Wissenschaft und Technik der Perspektiv- und Jahrespläne (Planung) fixiert. Zu den wichtigsten Aufgaben der IDW und I.-Praxis gehört die Effektivierung und Optimierung der I.-Prozesse, insbesondere der Auf- und Ausbau nationaler I.-Systeme für verschiedene Bereiche sowie deren Einbettung in die I.-Systeme für den Bereich des RGW, aber auch die Weiterentwicklung von I.-Technologien. Innerhalb des RGW hat die DDR eine führende Position in der Mikrofilmtechnik inne, einschließlich der kombinierten Nutzung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA); am Aufbau eines RGW-Einheitlichen Mikrofilm-Systems (EMS) ist die DDR maßgeblich beteiligt. Auch hinsichtlich der Nutzung von EDVA für IuD haben I.-Fachkräfte aus der DDR wesentliche theoretische und praktische Beiträge geleistet. Zu erwähnen ist insbesondere die Entwicklung des SOPS AIDOS (Sachgebietsorientiertes Programmiersystem/Automatisiertes IuD-System) für die EDVA Robotron 21 (R 21) als Teil des ESER (Einheitliches System elektronischer Rechentechnik) im RGW sowie die verstärkte Nutzung von Kleinrechnern. [S. 622]Damit wurden wichtige Voraussetzungen für den Auf- und Ausbau nationaler und RGW-Internationaler I.-Systeme geschaffen. Auch die Entwicklung paßfähiger Thesauri (Th.) und anderer Klassifikationssysteme ist hierbei von großer Bedeutung. „Ein Thesaurus ist ein alphabetisch und systematisch geordnetes, thematisch begrenztes Verzeichnis von Sachwörtern oder Sachwortgruppen“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 121), von denen ein Teil als Deskriptoren (gebundene, genormte Sachwörter) festgelegt ist; geregelt sind auch verschiedene begriffliche Beziehungen innerhalb des Th. Ein Th. dient der Erschließung, Speicherung und Recherche von I. Das Zentralinstitut für IuD (ZIID) hat dazu einige Methodische Rahmenregelungen erlassen, z.B. die … zur Erarbeitung von Thesauren (Berlin-Ost 1973), … zur Erarbeitung von einsprachigen I.-Recherchethesauren (Berlin-Ost 1977), Regeln für die Erarbeitung mehrsprachiger Thesauren (Berlin-Ost 1974); die meisten der zahlreichen Spezial-Richtlinien und Regelungen für die Th.-Arbeit sind nicht veröffentlicht. Das gilt auch für einige der inzwischen erarbeiteten Th. Entsprechend einem (nicht veröffentlichten) Beschluß des Ministerrates vom 18. 11. 1971 ist zur Herbeiführung der Paßfähigkeit bei der Erarbeitung von Fach-Th. von dem Th. des Ministerrates und dem Th. für die örtlichen Staatsorgane der DDR (beide nicht veröffentlicht), vom Th. Ökonomie und dem Th. Naturwissenschaft und Technik als Dach-Th. auszugehen. Die in der DDR erarbeiteten Th. sind in einigen Fällen die Ausgangsbasis für zwei- und mehrsprachige Th. im RGW. Schließlich hat die DDR über die Aktivitäten hinaus zur Standardisierung auf dem Gebiet IuD im Rahmen des RGW beigetragen, aber auch weitere internationale Aktivitäten entwickelt (z.B. Mitarbeit in der FID, der Internationalen Föderation für IuD). IV. Informationssysteme in der DDR In der DDR wurde das I.-Problem sehr früh erkannt und seine Lösung angegangen. Parallel zur zügigen Etablierung der zentralen staatlichen Planung und Leitung der Volkswirtschaft und weiterer gesellschaftlicher Teilsysteme wurden der schrittweise Auf- und Ausbau zentralistisch konzipierter und organisierter I.-Systeme und deren Verbund eingeleitet und durchgeführt. Bereits im März 1950 wurde in einer VO (GBl., S. 188) festgelegt, „eine zentrale Stelle zur Beschaffung von Literatur …, die für die wissenschaftliche und technische Forschung und Lehre benötigt wird“, einzurichten. Neben der daraufhin Ende 1950 gegründeten Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur gab es in den Großbetrieben, aber auch in wissenschaftlichen Einrichtungen I.-Stellen, die noch unkoordiniert nebeneinander arbeiteten. Im Herbst 1952 wurde begonnen, ein Netz von I.-Stellen zu errichten. Das im Mai 1955 gegründete Institut für Dokumentation (IfD) bei der damaligen Deutschen Akademie der Wissenschaften erhielt die Funktion, die Dokumentation des naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Schrifttums zentral zu lenken. Nach einem Ministerratsbeschluß von 1957 (GBl. I, S. 469) wurden weitere Dokumentationsstellen in Organen und Einrichtungen des Staates, der Volkswirtschaft und der Wissenschaft eingerichtet. Vor allem mit der 1963 eingeleiteten Wirtschaftsreform wurde die I.-Tätigkeit intensiviert. Am 8. 8. 1963 wurde vom Ministerrat der DDR der Beschluß über den weiteren Ausbau des in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Systems der IuD auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie (GBl. II, S. 623 ff.) gefaßt. Am 30. 9. 1963 folgte durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission die AO über die Errichtung des Zentralinstituts für IuD (ZIID) (GBl. II, S. 737 ff.). Mit diesen rechtlichen Regelungen wurden die Grundzüge für die noch heute bestehende Struktur des I.-Systems in Wissenschaft, Technik und Ökonomie festgelegt, wenn auch der eigentliche Ausbau erst in den folgenden Jahren erfolgte. Für alle I.-Systeme ist eine nach einheitlichen Methodiken und Arbeitstechnologien einmalige Erfassung und Aufbereitung von I., die Herausgabe von I.-Mitteln, die Durchführung von Recherchen und die Bereitstellung entsprechender Dokumente angestrebt. Zur Effektivierung dieser Prozesse ist der Einsatz elektronischer Datenverarbeitung (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) auch im Rahmen des RGW-Einheitlichen Systems elektronischer Rechentechnik (ESER) unter anderem für die automatische Indexierung, für Datenfernübertragung und einen unmittelbaren Zugriff einzelner Institutionen zu einem umfassenden zentralen Speicher vorgesehen. Von der Kombination von Kleinrechnern (dezentrale Datenerfassung) mit Großrechnern (zentrale Speicherung und Verarbeitung von I.) werden weitere Rationalisierungseffekte erwartet. A. Informationssystem Wissenschaft und Technik Das seit 1963 aufgebaute Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) ist das am weitesten entwickelte und durchorganisierte I.-System in der DDR. Es ist Bestandteil des Volkswirtschaftlichen I.-Systems (VIS) der DDR, zu dem auch das I.-System der Planung (Leitung und Koordination: Staatliche Plankommission) und das System von Rechnungsführung und Statistik (Leitung und Koordination: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik) zählen. Die Aufgaben für das IWT werden aus den ökonomischen Plänen abgeleitet und seit 1974 unmittelbar [S. 623]im Staatsplan „Wissenschaft und Technik“ verbindlich festgelegt. Das IWT der DDR ist streng hierarchisch aufgebaut. Es hat folgende Organisationsstruktur (vgl. dd10.623a Abb. 1): a) An der Spitze steht das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Das ZIID war zunächst der Staatlichen Plankommission, ab 1. 4. 1964 dem Staatssekretär für Forschung und Technik unterstellt; seit Bildung des Ministeriums (1967) untersteht es dem Minister für Wissenschaft und Technik. Stellung und Aufgaben, Leitung, Arbeitsweise und Struktur sind im Statut vom 25. 7. 1972 geregelt (GBl. II, S. 565 f.). Die Hauptaufgaben des ZIID sind: Weiterentwicklung des IWT der DDR; Einordnung des IWT der DDR in das RGW-System der WtI.; Koordination der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion; Ausarbeitung einheitlicher methodischer Regelungen und Koordinierung des rationellen Einsatzes der technischen Ausrüstungen; Organisation der inhaltlichen Erschließung wiss.-techn. Dokumente und Erbringung von I.-Leistungen; Koordination der Arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung (F/E); Unterstützung der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Schulung von I.-Nutzern; Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. Das ZIID führt das Register der WtI.-Einrichtungen der DDR, den zentralen Übersetzungsnachweis und das zentrale Thesaurus-Register. Bei ihm werden alle F/E-Berichte sowie Dissertationen zu Problemen der Naturwissenschaft und Technik zentral [S. 624]erfaßt und gespeichert (GBl. I, 1979, S. 164 f.). Die F/E-Berichte sind von Institutionen, Betrieben und anderen Einrichtungen nach einer spezifizierten Richtlinie in deutscher sowie in Kurzfassung auch in russischer Sprache für die Nutzung im RGW-Bereich anzufertigen. Gespeichert werden auch wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Daten aus dem westlichen Ausland, insbesondere aus dem deutschen Sprachraum. Eine große Rolle spielen dabei Patent-I, zur Ermittlung des Weltstandes für F/E-Vorbereitungen. Das ZIID vertritt den Bereich IuD der DDR auf internationaler Ebene. Es gibt die Zeitschrift „Informatik“, die ZIID-Schriftenreihe, weitere Einzel-Publikationen sowie I.-Dienste heraus. Im Titel bzw. Untertitel der Fachzeitschrift spiegelt sich auch die Entwicklung der IuD in der DDR wider: Heft 1/2 Oktober 1953 = Dokumentation. Zeitschrift für praktische Dokumentationsarbeit ab Anfang 1955 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentationsarbeit ab Anfang 1961 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentations- und I.-Arbeit ab Mitte 1964 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der IuD-Arbeit ab Anfang 1965 = ZIID-Zeitschrift. Probleme der IuD in Wirtschaft und Wissenschaft ab Anfang 1969 = Informatik. IuD in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik ab Anfang 1972 = Informatik. Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I. Das ZIID mit seinen über 300 ständigen Mitarbeitern ist in folgende Abteilungen gegliedert: Planung und Grundsatzfragen, Internationale Zusammenarbeit, I.-Quellen, I.-Dienste, Betriebstechnik, Datenverarbeitung. b) Dem ZIID unterstehen etwa 30 Zentrale Leitstellen für IuD (ZLID) bei zentralen staatlichen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Organisationen. Diese haben wiederum anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den c) ca. 180 Leitstellen für IuD (LID) in Kombinaten und anderen Einrichtungen. d) Den LID unterstehen etwa 1300 I.-Stellen (IS), welche in Instituten der VEB, Einrichtungen der Außenwirtschaft, des Binnenhandels, des Gesundheitswesens u.ä. bestehen. In den I.-Einrichtungen der Volkswirtschaft sind allein über 10.000 Fachkräfte tätig. e) In Betrieben und anderen Einrichtungen ohne hauptamtliche Dokumentare sind rund 2.200 I.-Beauftragte (IB) eingesetzt. 1974 wurde eine vom ZIID ausgearbeitete neue Grundlinie (Informatik 3/1975, S. 2) beschlossen. Danach soll das IWT der DDR inhaltlich und organisatorisch so ausgebaut werden, daß es sich „nahtlos in das Internationale System für Wissenschaftliche und Technische I. (ISWTI) des RGW einfügen kann“; besonders hervorgehoben wird die weitere Anpassung an das IWT der Sowjetunion. Veränderungen brachte auch die Kombinatsbildung in der Industrie und im Bauwesen der DDR. In der DDR bestehen IWT für Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige (z.B. Reifenindustrie, Verkehrswesen, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Binnenhandel), für zentrale Kombinate (z.B. Kombinate Schiffbau, Robotron) und für ausgewählte Wissenschaftsgebiete (z.B. Chemie, Medizin). Es wird unterschieden zwischen Zweigorientierten I.-Systemen (ZIS) z.B. für Elektrotechnik, für Maschinenbau und Quellenorientierten I.-Systemen (QIS) für F/E-Berichte, für Patente, Metrologie usw. Nach einem Beschluß von Partei und Regierung (Informatik 2/1981, S. 9) sind in der DDR „zu einigen volkswirtschaftlich besonders wichtigen Querschnittsgebieten“ staatliche I.-Dienste zu schaffen; dazu gehören u.a. Energetische Basis und rationelle Energieanwendung, Rationeller Material- und Werkstoffeinsatz, Chemie, Anwendung von Mikroelektronik, Biowissenschaften, Physik, Umweltschutz. Einige dieser Dienste sind in Ansätzen vorhanden, andere sollen erst bei jeweils bestimmten Einrichtungen aufgebaut werden. B. Gesellschaftswissenschaftliches Informationssystem Der Aufbau des Systems Gesellschaftswissenschaftlicher IuD (GID) begann — trotz der zentralen Bedeutung der Gesellschaftswissenschaften — erst einige Jahre nach dem IWT. Die entsprechenden Grundsätze erließ der Ministerrat in einem Beschluß vom 22. 4. 1965 (GBl. II, S. 343 ff.). Die gesellschaftswissenschaftliche I. ist nach Fachdisziplinen gegliedert; die Aufgaben werden aus den Zentralen Forschungsplänen für die Gesellschaftswissenschaften abgeleitet. Seit 1965 wurde analog zum IWT ein hierarchisch strukturiertes System gesellschaftswissenschaftlicher I.-Einrichtungen geschaffen, jedoch mit einem Beschluß des Ministerrates vom 6. 8. 1980 (GBl. I, S. 251 ff.) grundlegend verändert (vgl. dd10.625a Abb. 2). Die bis dahin an der Spitze stehende Zentrale Leitung für gesellschaftswissenschaftliche IuD (ZLGID) (Statut in: GBl. II, 1966, S. 155 ff.) — analog dem ZIID — wurde aufgelöst und in ein Wissenschaftlich-methodisches Zentrum mit bedeutend weniger Vollmachten umgebildet. Das Zentrum ist eine Einrichtung der AdW der DDR und untersteht deren Vizepräsidenten für Gesellschaftswissenschaften. Es soll vor allem wissenschaftliche und methodische Grundlagen auf dem Gebiet GID erarbeiten; es hat keine Leitungs- und Anleitungsfunktionen. Die Hauptverantwortung tragen nunmehr die Leiter der [S. 625]staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, unterstützt durch die neugeschaffene Kommission für GID der DDR und dem ebenfalls neuen Wissenschaftlichen Rat für GID der DDR, beide bei der AdW der DDR. Der Wissenschaftliche Rat, dem weitere Problemräte zugeordnet sind, fungiert als Beratungsgremium über inhaltliche und organisatorische Fragen und koordiniert die Arbeit entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. Seine Mitglieder sind Leiter von Zentralstellen der einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, Bibliothekare und Wissenschaftler. Die Kommission für gesellschaftswissenschaftliche IuD bei der AdW der DDR — ihr gehören die verantwortlichen staatlichen Leiter und die Leiter der zentralen gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen für GID an — erarbeitet Vorschläge, die erst durch die Entscheidung der jeweils zuständigen Leiter für bestimmte Verantwortungsbereiche verbindlich werden. Auffallend sind der Wegfall einer zentralen Leiteinrichtung und die stärker dezentrale Orientierung an Disziplinen. Die Daten über Zahl und Struktur der Zentralstellen und Leitstellen sind ebenso widersprüchlich wie über die Funktionsfähigkeit. An diesen Umstrukturierungsprozessen der GID wird deutlich, wie schwierig auch in zentralistisch verfaßten Gesellschaftsordnungen die Organisation von I.-Prozessen und deren Optimierung ist. V. Informationssysteme im RGW Das 1971 von der XXV. Ratstagung verabschiedete Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW sieht vor, etappenweise ein Internationales System für wissenschaftliche und technische I. (ISWTI) zu schaffen. Damit wurde innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nach vielen Jahren des kostenlosen Austausches von I. und Patenten eine arbeitsteilige Kooperation konzipiert und kodifiziert (Patentwesen). A. ISWTI des RGW Das 1969 gegründete Internationale Zentrum für wissenschaftliche und technische I. (IZWTI) in Moskau soll den schrittweisen Aufbau des ISWTI und seiner Teilsysteme (seit 1971) koordinieren und leiten. Es wird vom Komitee der Bevollmächtigten Vertreter (KBV) der beteiligten RGW-Länder ge[S. 626]leitet, gibt eine Reihe von I.-Materialien (auch Magnetbanddienste) heraus, organisiert den I.-Austausch zwischen den RGW-Ländern und koordiniert deren theoretische und praktische I.-Arbeiten (vor allem Thesaurus-Entwicklungen). Innerhalb des ISWTI gibt es 17 im Aufbau befindliche oder schon tätige Internationale zweigorientierte I.-Systeme (IZIS) — z.B. für Bauwesen, Elektrotechnik, Elektroenergie, Maschinenbau- und 7 Internationale quellenorientierte I.-Systeme (IQIS) — z.B. für F/E-Berichte, Patente, Firmenkataloge. Genutzt wird dabei das in der DDR vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmsystem AIDOS (automatisiertes IuD-System). Die IZIS sollen insbesondere die I.-Versorgung der gegenwärtig 5 Zielprogramme des RGW sichern (Energie, Brennstoffe, Rohstoffe; Maschinenbau; Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie; Transport; Produktion von Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf). Die Effektivität des ISWTI wird bestimmt von der Funktionsfähigkeit der Untersysteme, vor allem aber der nationalen IWT (hier gibt es erhebliche Niveauunterschiede; die DDR ist neben der UdSSR führend). Das Kernproblem ist die inhaltliche, methodische und technische Kompatibilität, die durch zahlreiche normativ-technische Dokumente und RGW-Standards gesichert werden soll. B. ISGI Am 8. 7. 1976 unterzeichneten die Bevollmächtigten Vertreter der AdW von 7 RGW-Ländern (Bulgarien, Ungarn, DDR, Mongolei, Polen, UdSSR, ČSSR) einen Vertrag, um — analog zum ISWTI — ein RGW-Internationales System für gesellschaftswissenschaftliche I. (ISGI) aufzubauen (Informatik 4/1977, S. 7). Folgende gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen sollen einbezogen werden: Marxismus-Leninismus; Ökonomie, Ökonomische Wissenschaften; Soziologie; Staat und Recht, Rechtswissenschaften; Geschichte, Geschichtswissenschaften; Literatur, Sprachwissenschaften; Wissenschaftswissenschaft. Die spärliche Berichterstattung über die bisherigen Ergebnisse deutet auf eine gewisse Stagnation in den meisten Bereichen hin; sie dürfte ihre Ursache nicht zuletzt in der unzureichenden Effizienz entsprechender nationaler I.-Systeme haben. Die Konzeption für den Aufbau eines automatisierten I.-Systems (AIS-ISGI) sieht eine nach Ländern dezentrale Aufbereitung und Eingabe von I. und Daten sowie die Zentralisierte Zusammenstellung und Verteilung von zusammengefaßten I.-Blöcken vor. Inzwischen wurden verschiedene thematische Referatebände und Bibliographien sowie einige themenbezogene synoptische Sammelbände veröffentlicht. Als Leitorgan des ISGI fungiert das Institut für Gesellschaftswissenschaftliche I. der AdW der UdSSR (INION); die I.-Einrichtungen der teilnehmenden Akademien sind die verantwortlichen nationalen Organe (in der DDR bis 1980 die ZLGID); dem Rat des ISGI gehören die Leiter der verantwortlichen nationalen Organe an. VI. Forschung, Lehre, Ausbildung 1. Das 1955 gebildete Institut für Informationswissenschaft, Erfindungswesen und Recht an der Technischen Hochschule Ilmenau-INER (bis 1969 unter dem Namen Institut für Dokumentation und Patentwesen) ist das einzige Institut an einer TH der DDR mit IDW als besonderem und eigenständigem Fachgebiet hinsichtlich Forschung und Lehre. Etwa 30 Mitarbeiter sind mit folgenden Wissenschaftsbereichen befaßt: a) I.-Systeme, Erforschung des I.-Bedarfs sowie Fragen der I.-Versorgung in der technischen Vorbereitung der Produktion; b) Methodische Fragen der I.-Gewinnung, -Verarbeitung und -Verbreitung; c) Maschinelle Verfahren bei der Verarbeitung und Verbreitung von I. (nicht-numerische Datenverarbeitung); d) Patent-I., Erfindungswesen und Recht. Die Arbeitsergebnisse werden insbesondere in der Schriftenreihe des INER „Dokumentation/Information“ veröffentlicht (bis 1983 58 Hefte). Seit 1962 finden Kolloquien für IuD statt, inzwischen mit internationaler Beteiligung (1983 das 13. Internationale Kolloquium in Oberhof). Seit 1957 werden zu IuD und Patentwesen obligatorische Vorlesungen für alle in Ilmenau Studierenden durchgeführt. 1968 wurde ein 2jähriges postgraduales Fernstudium für Absolventen eines technischen Hoch- oder Fachschulstudiums mit praktischer Erfahrung eingeführt. Bis 1982 haben am INER über 700 Absolventen ihre Prüfung als „Fachinformator“ abgelegt. Seit September 1981 gibt es als neue Ausbildungsrichtung im Ingenieurstudium an der TH Ilmenau ein 4½jähriges Direktstudium „Wissenschaftlich-technische I.“ im Rahmen der Fachrichtung I.-Technik (Informatik 3/1981, S. 16 f.). Die Absolventen werden vorrangig als Diplomingenieure für die WtI. in Kombinaten, Betrieben und Institutionen des Ministeriumbereichs Elektrotechnik/Elektronik, aber auch in ähnlichen Einrichtungen eingesetzt. 2. Am 1955 gegründeten Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche I. der Humboldt-Universität Berlin (IBI) werden seit 1966 Vorlesungen über IDW gehalten. Das ursprünglich durchgeführte Simultanstudium hat sich nicht bewährt. Seit 1968 gibt es ein postgraduales Studium IDW für Bio-, Gesellschafts- und Landwirtschaftswissenschaftler. Der seit 1975 verbindliche Studienplan (er gilt auch für das INER) weist insgesamt 8 Lehrgebiete aus, für die insgesamt 500 Stunden Lehrveranstaltungen [S. 627](1983 reduziert auf 430 Stunden) und 930 Stunden Selbststudium, aufgeteilt auf 2 Studienjahre, zur Verfügung stehen. Von 1968 bis 1982 haben etwa 400 Teilnehmer die Ausbildung als Fachinformator abgeschlossen. Weitere Schwerpunkte des IBI sind eigene Forschungsarbeit und die Herausgabe von Lehrmaterialien und Monographien. 3. An der Fachschule für wissenschaftliche I. und wissenschaftliches Bibliothekswesen in Berlin werden seit 1963/64 mittlere Fachkräfte für die ID-Praxis ausgebildet (früher mit der Berufsbezeichnung Dokumentalist). Nach verschiedenen Experimenten kann nunmehr nach einem 3jährigen Direktstudium oder nach 4½ Jahren Fernstudium die Berufsbezeichnung Informator erworben werden. 4. Dem Besuch einer der o. g. Bildungseinrichtungen vorgeschaltet sind Fernkurse der Kammer der Technik (KdT): Fernkurs A für Teilnehmer mit, Fernkurs B für Teilnehmer ohne Hoch- oder Fachschulabschluß, jeweils mit 6 Lehrabschnitten. Die Kurse mit maximal 25 Teilnehmern dauern 7 Monate (je eine Lehrveranstaltung/Monat). Von 1969 bis 1982 haben mehr als 8.000 wissenschaftliche und technisch-organisatorische Kader aus I.-Einrichtungen teilgenommen. 5. Neben der beruflichen Spezialausbildung wird insbesondere auf die Nutzerschulung großer Wert gelegt. Entsprechende Experimente wurden bereits in den Erweiterten Oberschulen (EOS) durchgeführt, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Gleiches gilt für die Realisierung der Richtlinie für die Durchführung der Nutzerschulung an den Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien im Bereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 22. Dezember 1977 (Das Hochschulwesen 3/1979, S. 84). 6. Eine besondere Weiterbildungsmöglichkeit für I.-Fachkräfte auch aus der DDR bietet das IPKIR (Institut zur Weiterbildung von Informationsfachkräften) beim Staatlichen Komitee für Wissenschaft und Technik beim Ministerrat der UdSSR in Moskau (seit 1972). 7. Darüber hinaus gibt es in der DDR noch eine ganze Reihe weiterer Spezialkurse und Weiterbildungsmaßnahmen. Über die neuesten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt das Schaubild Auskunft (Informatik 5/1983, S. 20). Achim Beyer Literaturangaben [S. 628]Beyer, Achim: Wissenschaftliche Informationssysteme in der DDR; in: Das Wissenschaftssystem in der DDR. Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Frankfurt a. M., New York: Campus 1979. Beyer, Achim: Informations- und Dokumentationswissenschaft. „Wissenschaften in der DDR“ Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Erlangen: Deutsche Gesellschaft f. zeitgeschichtl. Fragen e.V. 1973 ff. (Analysen und Berichte aus Gesellschaft und Wissenschaft.) Bonitz, Manfred: Wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Information. 2. Aufl. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. Engelbert, Heinz: Der Informationsbedarf in der Wissenschaft. Leipzig: Bibliographisches Institut 1976. Haake, Rolf: Informationstechnik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1975. Handbuch der Information und Dokumentation. Hrsg. von Rolf Haake u.a. Leipzig: Bibliographisches Institut 1977. Herrmann, Peter: Informationsrecherchesysteme. Leipzig: Bibliographisches Institut 1973. Koblitz, Josef: Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen. Leipzig: Bibliographisches Institut 1982. Laisiepen, Klaus, Ernst Lutterbeck u. Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Eine Einführung. 2., völlig neubearb. Aufl. München, New York, London, Paris: Saur 1980. Michajlow, A. I., A. I. Cernyj u. R. S. Giljarevskij: Informatik. Grundlagen. 2 Bände. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1970. Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. Winde, Bertram: Information — Schlüssel zum Wissen. Leipzig, Jena, Berlin (Ost): Urania 1972. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 619–628 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros

Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch…

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Lebensweise, Sozialistische (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a. sozialer Gruppen in der Gesellschaft.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 529) Nach dieser Definition hat jede Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) entsprechend der ihr zugrundeliegenden Eigentumsordnung und der daraus folgenden Klassenstruktur eine eigene L. Grundlegend für die Definition der L. in einer sozialistischen Gesellschaft ist aus der Sicht des Marxismus-Leninismus die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln. Damit seien die antagonistischen Klassengegensätze verschwunden, eine grundsätzliche Interessenübereinstimmung aller Klassen und Gruppen gegeben und ein neues Verhältnis der Menschen zueinander möglich und notwendig geworden. Vor dem Hintergrund dieser ideologischen Aussagen werden folgende Merkmale der SL. genannt: „Die gewissenhafte, ehrliche, gesellschaftlich nützliche Arbeit ist das Hauptstück“ der SL. (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Arbeit gilt sowohl als gesellschaftliche Pflicht wie zugleich als „entscheidende Quelle der Entwicklung und Betätigung der schöpferischen Kräfte der Menschen“. Dementsprechend wird den Arbeitskollektiven (Kollektiv, Sozialistisches) entscheidende Bedeutung bei der „weiteren Ausprägung“ der SL. zugesprochen. Die Beziehungen zwischen den Menschen seien von Gleichheit, gegenseitiger Achtung und Hilfe (Solidarität) gekennzeichnet. Die Menschen strebten bewußt danach, in der Gemeinschaft tätig zu sein und dort ihre Individualität weiter zu entfalten. Sie übernehmen bewußt „Verantwortung für das Kollektiv, den Betrieb und für die Gesellschaft als Ganzes. Die Bewertung der Persönlichkeit nach ihren Leistungen für die Gemeinschaft ist unabdingbares Attribut sozialistischer Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 396) (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) „Hohe Allgemeinbildung und hohe Fachkenntnisse kennzeichnen den sozialistischen Menschen.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O.) Soziale Sicherheit und Geborgenheit charakterisierten die Beziehungen zwischen den Menschen. Auf der Basis des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und einer hohen Arbeitsmoral erhöhe sich das materielle und kulturelle Lebensniveau ständig; es entstünden neue Bedürfnisse und Fähigkeiten. „Ehe und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, auf Verständnis und gegenseitige Hilfe sowie auf die gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung der Kinder stützen“ haben in der SL. einen festen Platz (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396 f.) (Familie). Zur SL. gehören eine gesunde Lebensführung sowie die aktive Teilnahme an Körperkultur und Sport. „Die sozialistische Ideologie, die Weltanschauung und Moral der Arbeiterklasse, der sozialistische Patriotismus und Proletarische ➝Internationalismus bilden den ideologischen Grundgehalt der sozialistischen Lebensweise.“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 396) Die SL. sei darüber hinaus — dialektisch — von Einheitlichkeit und Differenziertheit gleichermaßen gekennzeichnet. Die sozialistische Gesellschaft kenne zwar keine antagonistischen Klassen mehr, sei aber trotzdem „noch Klassengesellschaft“, d.h. es gibt in ihr neben der Arbeiterklasse noch die Klasse der Genossenschaftsbauern, kleinbürgerliche Gruppen (Handwerk; Freie Berufe; Kleinbürgertum) und die Schicht der Intelligenz. Auch bestünden Unterschiede zwischen Stadt und Land, zwischen körperlicher und geistiger Arbeit usw. fort. Die aus diesen Gegebenheiten resultierenden sozialen Unterschiede — in denen nicht zuletzt Gewohnheiten und Traditionen aus vergangenen Gesellschaftsformationen fortwirkten — führten zu Differenzierungen in der SL. Auch das Konzept der SL. selbst verfolgt gleichzeitig 2 Ziele, die sich keineswegs widerspruchsfrei vereinbaren lassen. Einerseits wird die Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten mit einheitlichen Merkmalen angestrebt, andererseits sollen sich die Menschen als eigenständige Individuen herausbilden. Die SL. ist bisher auch nach Aussagen der DDR-Wissenschaftler allenfalls in Ansätzen erkennbar, sie soll sich erst in der Zukunft „immer stärker ausprägen“. Dieser Prozeß wird im übrigen keineswegs dem Selbstlauf überlassen: „Die Arbeiterklasse ist unter Führung der SED die entscheidende gesellschaftliche Kraft, die den sozialen, politischen und ideologischen Inhalt der sozialistischen Lebensweise entsprechend ihren Klasseninteressen bestimmt, im Maßstab der ganzen sozialistischen Gesellschaft durchsetzt und ständig vertieft.“ (Programm der SED von 1976, Abschnitt E.: Die sozialistische Lebensweise) Die Diskussion um die SL. hat in der DDR erst in den 60er Jahren eingesetzt. Mit diesem Begriff verbindet sich die Erwartung, die relativ abstrakten Normen der Sozialistischen ➝Moral durch die Einbeziehung der tatsächlichen Gesellschaftsprozesse in ihrer gesamten Komplexität handlungsrelevant zu machen. Nicht zufällig verlaufen die Auseinandersetzungen um die Inhalte der SL. parallel mit den Diskussionen um Inhalte und Ziele marxistisch-leninistischer Sozialpolitik. In der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, in der Kulturpolitik (Ästhetik), in den Wirtschaftswissenschaften usw. werden Fragestellungen aus der komplexen Begrifflichkeit der SL. abgeleitet und dienen sowohl für empirische Untersuchungen als auch für die Ausgestaltung und Rechtfertigung der jeweiligen Gesellschaftspolitik der SED. [S. 818]Neben innenpolitischen Gründen waren es nicht zuletzt die Diskussionen um „Lebensqualität“ in der Bundesrepublik Deutschland, die zur Entwicklung des Konzepts der SL. beigetragen haben. SL. dient in diesem Zusammenhang vor allem der Abgrenzung. Im Gegensatz zur SL. sei die bürgerliche Lebensweise „charakterisiert durch die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen, durch das Streben nach Maximalprofit, durch die Reduzierung der menschlichen Beziehungen auf Ware-Geld-Beziehungen, durch Egoismus sowie nationalistische Überheblichkeit“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 530). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 817–818 Lebensversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 817]L. bezeichnet im Historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus) die „Gesamtheit der für die jeweilige Gesellschaft charakteristischen Art und Weise der materiellen und geistigen Lebenstätigkeit auf der Grundlage der materiellen und geistigen Lebensbedingungen der Menschen. Die L. ist geprägt durch die konkreten historischen Verhältnisse, durch die Produktionsweise und davon ausgehend, von der sozialen Stellung der Menschen bzw. der Klassen u.a.…

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Kabarett (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 697]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR starke Aufmerksamkeit. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine neue Qualität zugesprochen. „Die gleichen Ziele wie die sozialistische Gesellschaft verfolgend, weiß es im Gegensatz zum westdeutschen Kabarett und zum bürgerlichen Kabarett der Vergangenheit nicht nur, wogegen, sondern auch wofür es auftritt.“ So werde es „zu einem wichtigen Instrument sozialistischer Bewußtseinsbildung“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 326). In den „Hauptaufgaben für das Laienkabarett in den Jahren 1971–1975“, erarbeitet vom wissenschaftlich-künstlerischen Beirat für Volkskunst beim Ministerium für Kultur, wird als das Hauptziel des K. die Mithilfe bei der Gestaltung des sozialistischen Menschenbildes angeführt. Der Beitrag des K. „… besteht hauptsächlich in der satirischen bzw. humoristischen Beleuchtung von subjektiver Nichterfüllung gesellschaftlicher Erfordernisse, beabsichtigt als produktive Kritik, die Denkanstöße und Handlungsimpulse zur weiteren Vervollkommnung des Menschen gibt“. Zu diesem Zweck wird auf das notwendige Einverständnis zwischen Publikum und K. hingewiesen. „Bei beiden ist das Vergnügen an den Meisterungsmöglichkeiten des menschlichen Schicksals durch die Gesellschaft (Brecht) entwickelt, der Zuschauer findet seine Sache auf der Bühne behandelt, und beide genießen den Spaß an der Veränderung.“ Demgegenüber ist die Auseinandersetzung mit dem „Klassenfeind“ so scharf wie möglich zu führen. Einige Themenbereiche dürfen von den K. nicht behandelt werden. Verboten sind z.B. Witze über die oberste Partei- und Staatsführung, die Freundschaft zur UdSSR, die Nationale Volksarmee und die „Staatsgrenze West“ der DDR. Zu den bekanntesten der Berufs-K. gehören in Berlin (Ost) „Die Distel“, in Leipzig die „Pfeffermühle“, in Dresden die „Herkuleskeule“, in Halle die „Kiebitzensteiner“ und in Gera das „Fettnäpfchen“. Die Zahl der Laien-K. ist seit 1970 sprunghaft gestiegen (1981: geschätzt rd. 600, ohne die Pionier-K.-Gruppen). Zu den führenden Laienensembles zählen: die „academixer“ der Karl-Marx-Universität Leipzig, „die taktlosen“ am Haus der Gewerkschaften in Halle und die „Hinterwäldler“, das K. am Haus des Lehrers in Suhl. Die Zentrale Arbeitsgemeinschaft (ZAG) K. beim Zentralhaus für Kulturarbeit setzt sich mit den Entwicklungsproblemen im Bereich des K. auseinander und wirkt über die Bezirkskabinette für Kulturarbeit und die Bezirksarbeitsgemeinschaften auf die Arbeit der Laien-K. ein. Seine Hauptaufgaben sieht die ZAG in der Durchsetzung eines neuen Ensembletyps, in dem die K.-Mitglieder von der gleichen politisch-ideologischen Programmkonzeption ausgehen. Wichtige Einrichtungen der Qualifizierung sind: die Spezialschule (für K.-Leiter, einschl. der Leiter von Pionier-K.), Weiterbildungsseminare, Meisterkurse (für besonders befähigte Absolventen bzw. Leiter von Spitzengruppen) sowie die Arbeit in Beispiel- und Förderergruppen. Der Information und dem Leistungsanreiz dienen weiterhin auf Kreis-, Bezirks- und zentraler Ebene durchgeführte Werkstatt-Tage und Leistungsvergleiche. Fachorgan für das Laientheater und K. ist die Zeitschrift „szene“ des Zentralhauses für Kulturarbeit (zweimonatlich bis Mitte 1973, seither vierteljährlich). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 697 Justitiar A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kaderpolitik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 697]Als politisches K. erfährt diese Kunstgattung, in der Formen der Literatur, der Musik und des Theaters vereint sind, in der DDR starke Aufmerksamkeit. Dies gilt in besonderer Weise für das Laien-K. Hauptmerkmale des K. sind die Satire, aber auch der Zynismus, die Ironie und die verschiedensten Ausdrucksmittel des Humors. Aufgrund der Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse wird dem K. eine…

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Zeitschriften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bestandteil der nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen“ Medienpolitik und Presse. Die DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen (Akademien usw.). Ihr Aussagewert ist systemimmanent-parteilich. Inhaltlich sind die wichtigsten gesellschaftspolitischen Z. thematisch nicht abgrenzbar, da sie weltanschaulich-ideologische, politische, wirtschaftliche und kulturelle Probleme der DDR, des „sozialistischen Lagers“ unter Führung der Sowjetunion und aus dieser Sicht auch das internationale Geschehen behandeln. Zu ihnen gehören: Die theoretischen und Funktionärsorgane der Parteien, vor allem der SED: „Einheit“, Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED für „Theorie und Praxis des wissenschaftlichen Sozialismus“, Auflage: 257.800 (1980). „Neuer Weg“, Organ des ZK der SED für Fragen des Parteilebens, Auflage: 205.000 14tägig (1980). Hinzuzuzählen sind ferner: „Sowjetwissenschaft — Gesellschaftswissenschaftliche Beiträge“ (Übersetzungen aus relevanten sowjetischen Z.) und „Probleme des Friedens und des Sozialismus“, internationale KP-Z., Redaktion: Prag. Die deutschsprachige Ausgabe wird vom SED-eigenen Dietz-Verlag in Berlin (Ost) besorgt. Funktionärs-Z. der anderen Parteien sind: „Union teilt mit“, CDU; „LDPD-Informationen“; „Der nationale Demokrat“, NDPD; „Der Pflüger“, DBD. An Z. mit spezieller Thematik gibt es u.a.: „Deutsche Zeitschrift für Philosophie“, seit Oktober 1983 von 150 auf 96 Seiten reduziert; „Staat und Recht“; „IPW-Berichte“ („Imperialismus“-Analysen des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft [IPW], vorrangig über die Bundesrepublik Deutschland); „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“, herausgegeben vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML); „Neue Justiz“, herausgegeben vom Ministerium der Justiz, dem Generalstaatsanwalt und dem Obersten Gericht der DDR; „Wirtschaftswissenschaft“, „DDR-Außenwirtschaft“, „Wirtschaftsrecht“, „Sozialistische Finanzwissenschaft“, seit Juli 1983 von monatlichem auf zweimonatliches Erscheinen umgestellt, „Arbeit und Arbeitsrecht“, „Kooperation“, Z. für sozialistische Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, „internationale zeitschrift der landwirtschaft“ (RGW). „Der Handel“, „Handelswoche“, „Das neue Handwerk“, Organ der Handwerkskammern. „Pädagogik“, Z. für Theorie und Praxis der sozialistischen Erziehung; „Deutsche Lehrerzeitung“, Organ des Ministeriums für Volksbildung und der Gewerkschaft für Unterricht und Erziehung, Auflage: 151.600 (1980). Folgende Z. (Organe) werden von Massenorganisationen und Verbänden herausgegeben: „Gewerkschaftsleben“ (seit Juli 1980 als Nachfolge-Z. für „Die Arbeit“), Auflage 1982: 180.000; „Junge Generation“, Auflage: 71.300 (1980), Funktionärs-Z. der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und „Pionierleiter“, Auflage: 44.300 (1980); „Neues Leben“, Jugendmagazin, Auflage: 558.000 (1980), „Sonntag“, Organ des Kulturbundes der DDR (KB) (Wochenzeitung), Auflage: 19.000 (1980). „Neue Deutsche Literatur“, Organ des Schriftstellerverbandes der DDR, „Weimarer Beiträge“, „Bildende Kunst“, Organ des Verbandes [S. 1535]Bildender Künstler (VBK) der DDR; „Sinn und Form“ (Akademie der Künste der DDR [AdK]); „Theater der Zeit“, Organ des Verbandes der Theaterschaffenden der DDR); „Kunst und Literatur“ (relevante sowjetische Beiträge); „Neue Deutsche Presse“, Organ des Journalistenverbandes für Presse, Rundfunk und Fernsehen; „Film und Fernsehen“, Organ des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden der DDR; „Filmspiegel“; „Theorie und Praxis der Körperkultur“, Organ des Staatssekretariates für Körperkultur und Sport (Sporttheorie und Wehrertüchtigungsideologie). Militärische und paramilitärische Verbände geben heraus: „Volksarmee“, Wochenzeitung; „Armeerundschau“, monatl. Soldatenmagazin; „Der Kämpfer“, Organ der Kampfgruppen der SED; „Sport und Technik“, Monats-Z. des Zentralvorstandes der Gesellschaft für Sport und Technik (GST); „Schützen und Helfen“, Organ der Hauptverwaltung für Zivilverteidigung (seit 1981). An Illustrierten Z. („parteiliche“ Massenblätter, Auflagen: 300.000–1 Mill.) erscheinen in der DDR bzw. Berlin (Ost): „NBI — Neue Berliner Illustrierte“, Auflage: 731.000 (1980); „Freie Welt“, Organ der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), Auflage: 327.000 (1980); „Für Dich“, Frauen-Z., Auflage: 927.000 (1980); „FF-Dabei“, Funk- und Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage wöchentlich über 1,4 Mill. (1981). Als satirische Z. gibt es den „Eulenspiegel“, Auflage: 371.000 (1980). Für Unterhaltung gedacht ist „Das Magazin“, Auflage: über 500.000. Ferner existiert eine Reihe von Propaganda-Z. für das Ausland: „DDR“, in deutsch, osteuropäischen Sprachen und spanisch; „DDR-Revue“, in deutsch und westlichen Sprachen (Auslandspropaganda). Darüber hinaus erscheint eine Vielzahl von wissenschaftlichen Fach-Z., Musik-, Sport-, Freizeit- und hauswirtschaftlichen Fachblättern und Kinder-Z. (FDJ-Verlag „Junge Welt“), z.B. „Bummi“ 14tägig für 3–6jährige, Auflage: 736.000 (1980), „Die ABC-Zeitung“ monatlich für Schüler der Klassen 1–6, Auflage: 885.000 (1980), „Mosaik“ für „Thälmann-Pioniere“, Auflage: 891.000 (1980). Insgesamt erschienen 1982 519~Fach-Z. mit einer Gesamtauflage von über 20 Mill. Exemplaren. Seit 1963 sind einige Z. zusammengelegt (z.B. „Zeit im Bild“ mit „NBI“) oder eingestellt („Sozialistische Demokratie“, Organ des Staatsrates und des Ministerrates, erst 1983 die „Deutsche Außenpolitik“) oder an Umfang reduziert worden, jüngstes Beispiel: die außenpolitische Wochenzeitung „Horizont“ (Auflage 1980: 116.800) erscheint seit April 1983 als Monats-Z. Einige Z., die im Titel das Adjektiv „deutsch“ führen, haben diesen im Verlauf der Abgrenzungspolitik nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) geändert, z.B. die „Deutsche Architektur“ in „Architektur der DDR“ (1974). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1534–1535 Zeitnormativ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zeitungsaustausch

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bestandteil der nach „marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten sozialistischen“ Medienpolitik und Presse. Die DDR-Z. haben eine größere politische Bedeutung als westliche Z. Sie sind — abgesehen von speziellen wissenschaftlichen und technischen Fach-Z. usw. — quasi Monopol-Organe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der von ihr geführten Verbände, Ministerien oder staatlichen Institutionen…

DDR A-Z 1985

Klassenbewußtsein (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt wird“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 176). Das K. bildet sich aus Elementen verschiedener Bewußtseinsformen (politischen, philosophischen, künstlerischen usw.), doch stehen die politischen Anschauungen im Mittelpunkt. Jede Klasse entwickelt, gemäß ihrer Stellung im Produktionsprozeß, ein eigenes K. Zwischen dem K. der Arbeiterklasse und dem der anderen Klassen sieht der Marxismus-Leninismus allerdings einen qualitativen Unterschied: Der Arbeiterklasse ist die Einsicht in die Bewegungsgesetze der menschlichen Gesellschaft gegeben. Während alle anderen Klassen nur partikulare Interessen und ein dementsprechend begrenztes Bewußtsein aufzuweisen hätten, ziele das K. der Arbeiterklasse auf die revolutionäre Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaft in Richtung der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft und enthalte somit die Perspektive für die gesamte Menschheitsentwicklung. Wie die Arbeiterklasse durchläuft auch ihr K. verschiedene Entwicklungsstufen: „Klasseninstinkt“, „spontanes“ K., „wissenschaftlich begründetes“ K. „In seiner wissenschaftlich begründeten Form entsteht es mit der Entwicklung des Marxismus-Leninismus, der durch die revolutionären marxistisch-leninistischen Parteien in die Arbeiterklasse hineingetragen wird.“ (Ebd.) Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit fallen in dieser Sichtweise zusammen. Wenn das K. der Arbeiterklasse in der Form des Marxismus-Leninismus, wie u.a. in der DDR, „herrschendes [S. 739]Bewußtsein“ wird, geht seine Entwicklung quantitativ und qualitativ weiter. D. h.: einerseits muß das K. der Arbeiterklasse nicht nur diese Klasse selbst, sondern mehr und mehr auch die anderen Schichten des Volkes „ergreifen“; andererseits muß es zu einer immer vollkommeneren, wissenschaftlich immer besser begründeten Aneignung von Wirklichkeit (und darauf aufbauendem Handeln) vorstoßen. Denn die Menschen sollen die „Gesetze ihres eignen gesellschaftlichen Tuns, die ihnen bisher als fremde, sie beherrschende Naturgesetze gegenüberstanden … mit voller Sachkenntnis“ anwenden und beherrschen, um „ihre Geschichte mit vollem Bewußtsein selbst [zu] machen“ (F. Engels, Anti-Dühring, 1894, in: Marx-Engels-Werke, Bd. 20, S. 264). Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) als „höchste“ politische Organisationsform der Arbeiterklasse in der DDR leitet die Prozesse der Bildung und Erziehung, die in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zur Herausbildung des „sozialistischen Bewußtseins“ führen sollen. (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein; Staatsbewußtsein, Sozialistisches.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 729, 739 Klasse/Klassen, Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kleinbürgertum

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt…

DDR A-Z 1985

Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses setzt umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Arbeitsökonomie, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung dieser arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis ist Aufgabe der WAO. II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ [S. 67]verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die zunächst kritische und von ideologischen Dogmen frei geführte Diskussion bewegte sich vor allem um das Problem der Anwendbarkeit tayloristischer Prinzipien unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion. Mitte der 30er Jahre mußten sowohl die theoretischen als auch die praktischen Bemühungen um eine den spezifischen Aufbaubedingungen angemessene Arbeitsorganisation aufgegeben werden. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen geschlossen, Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Die Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes als typisch extensive Reproduktionsform (Reproduktion) war zweifellos ein objektives Hindernis für eine sinnvolle Anwendung wissenschaftlicher Formen der betrieblichen Arbeitsorganisation. Dennoch waren es aber vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten. Stalin glaubte auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation prinzipiell verzichten zu können, zumal die dogmatische Ablehnung der Verwendung von Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. An die Stelle wissenschaftlicher Erkenntnis setzte Stalin eine politisch organisierte Wettbewerbsbewegung, die in der Stachonow-Bewegung ihren Höhepunkt fand. Ziel dieser Bewegung war es, die betrieblichen Arbeitsnormen zu erhöhen. Durch optimale Arbeitsvorbereitung gelang es einzelnen Arbeitern, aber auch ganzen Arbeitskollektiven, die bestehenden Normen erheblich zu überbieten. Diese Bestleistungen sollten sodann zur Norm für die gesamte Belegschaft innerhalb dieses Arbeitsvollzuges gemacht werden (Sozialistischer Wettbewerb). Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]). Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergebe. III. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem (Planung) beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomie und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie (Psychologie, IV. A.), die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomie (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirt[S. 68]schaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für den Bereich des Betriebsgesundheitswesens (Gesundheitswesen). Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ u.a. sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 stand im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung. Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“ (Intensivierung und Rationalisierung). Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (April 1967) erneut vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U.a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und [S. 69]Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung, Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre breiter anzuwenden, »durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen zu schaffen, bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wurde vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch wurden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und Produktionsnebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und ausgestaltet worden. Gleichzeitig stand diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976–1980. Präzisiert wurden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. So enthielt auch die Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan 1976–1980 die Forderung nach „umfassender Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der WAO“. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED wurde ebenfalls die WAO mehrfach als wesentliches Instrument zur Erfüllung der sog. Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ erwähnt. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe, „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). [S. 70]<IV. Zum aktuellen Stand der WAO> Als Hauptbestandteile der WAO werden unterschieden: das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsklassifizierung, die Arbeitsnormung sowie die materielle Stimulierung (Lohnformen und Lohnsystem, II.). Diese Hauptbestandteile der WAO werden zugleich auch als ihre Instrumente verstanden und geben als solche ihre Realisierungsbereiche sowie die zeitliche Aufeinanderfolge ihrer Anwendung an. Auf die betriebliche Arbeitsorganisation angewendet zielen diese Instrumente vor allem in folgende „Arbeitsrichtungen“: Vervollkommnung der Organisation am Arbeitsplatz, Verbesserung der Versorgung der Arbeitsplätze, Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und -verfahren, Vervollkommnung der innerbetrieblichen Arbeitsteilung und -kooperation, Vervollkommnung der Arbeitsnormung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aus den Arbeitsrichtungen der WAO wird deutlich, daß sie vornehmlich der innerbetrieblichen Rationalisierung von Arbeitsvollzügen und -prozessen dient. Die mit Hilfe der WAO erreichte Steigerung der Arbeitsproduktivität jedes einzelnen soll zu einer Steigerung der Produktivität der Betriebe führen und gesamtwirtschaftlich betrachtet eine Intensivierung des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses bewirken. Die Früchte dieser Intensivierung sollen sodann in Form einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen jedem einzelnen Gesellschaftsmitglied zugute kommen. Ausgehend vom VIII. Parteitag der SED galt für die erste Hälfte der 70er Jahre die These, daß eine Ausgestaltung der Sozialpolitik die Voraussetzung für eine umfassende Intensivierung der Volkswirtschaft sei. Die erhöhten Anforderungen an die Leistungsbereitschaft der Werktätigen, so wurde erkannt, waren nur durchsetzbar, wenn gleichzeitig ein größeres Angebot an Waren und Leistungen von seiten des Staates zur Verfügung gestellt wurde. Diese ‚soziale Dimension‘ der Intensivierung prägte den Fünfjahrplan 1971–1975 sowohl konzeptionell als auch in den praktischen Ergebnissen. Die sich verschärfende wirtschaftliche Lage der DDR zwang die DDR-Führung Mitte der 70er Jahre zu einer Abkehr von diesem Kurs. Die einsetzende Sparpolitik zwang zu einem Umdenken auch hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Intensivierung und Sozialpolitik. Diesen Sachverhalt charakterisierend, zog Honecker auf der 11. Tagung des ZK der SED 1979 folgende Bilanz: „Der wirtschaftliche Leistungsanstieg kann heute nicht mit den Mitteln und Methoden vom Anfang der siebziger Jahre organisiert werden … Jeder sozialpolitische Fortschritt verlangt ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität als damals.“ Damit reduzierte sich die soziale Dimension der Intensivierung innerbetrieblich auf das Postulat einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diese sollten von nun an quasi als Ersatz für einen weiteren Ausbau sozialer Leistungen dienen. Mit der 1976 begonnenen Umgestaltung des Entlohnungssystems durch die Einführung neuer Grundlöhne (Lohnformen und Lohnsystem, VI.) hatte die WAO mittels ihrer Instrumente, der analytischen Arbeitsbewertung und der Arbeitsnormung, zumindest vorläufig auch ein griffiges Rezept für die Anbindung der Entlohnung an die tatsächlich erbrachte Leistung gefunden. Die Einführung der Grundlöhne gilt mit dem Jahr 1982 jedoch als „im wesentlichen abgeschlossen“, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nur 1,8 Mill. Produktionsarbeiter und 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader in die Reform einbezogen waren. Statt dessen sollen jetzt neue, vor allem qualitative Leistungskennziffern bei der Festlegung der Entlohnung Anwendung finden (vgl. Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.). Dabei wird der WAO erneut eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Der Anreiz, der durch mögliche Einkommenssteigerung bei erhöhter Leistungsabgabe entsteht, ist allerdings dann begrenzt, wenn dem Einkommenszuwachs kein entsprechendes Waren- und Leistungsangebot gegenübersteht. Entsprechend verlagerten sich diese im Rahmen der WAO anvisierten Programme zur Steigerung der Arbeitsproduktivität auf die ‚weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit‘ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ (Arbeitsgestaltung). Zwischen dem anspruchsvollen Programm zur Herstellung progressiver Arbeitsinhalte und der betrieblichen Realität am Arbeitsplatz besteht trotz eines eindrucksvollen theoretischen Vorlaufs bis heute eine große Lücke. Diese wird sowohl wegen der mit ihrer Überwindung notwendig verbundenen sozialen Verschiebungen als auch hinsichtlich des technisch und technologisch Machbaren in absehbarer Zeit nicht zu schließen sein. Verläßliche Angaben über die ökonomischen Ergebnisse aus der Anwendung [S. 71]der WAO fehlen, da bei dem Ausweis der eingesparten Arbeitszeit auch die sich aus der „Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse“ ergebende mitgezählt wird (vgl. Tabelle). Jürgen Straßburger Literaturangaben Arbeitswissenschaften für Ingenieure. Einführung in die Arbeitswiss. u. ihre Anwendungen in der soz. Volkswirtschaft. 4., völlig neubearb. Aufl. Leipzig: Fachbuch Verl. 1980. Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. <LI>Deppe, Rainer, u. Dietrich Hoß: Sozialistische Rationalisierung. Leistungspolitik u. Arbeitsgestaltung in der DDR. Frankfurt a. M./New York: Campus 1980. (Forschungsberichte des Instituts für Sozialforschung, Frankfurt.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66–71 Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsproduktivität

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…

DDR A-Z 1985

Weltraumforschung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werbung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…

DDR A-Z 1985

Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (1985)

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR gibt seiner Monopolstellung die rechtliche Grundlage. Als der „umfassenden Klassenorganisation der Arbeiterklasse“ und als der zahlenmäßig stärksten Massenorganisation kommt dem FDGB im Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR zentrale Bedeutung zu. Der von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhobene Führungsanspruch und der Marxismus-Leninismus als ideologisch-programmatische Grundlage gewerkschaftlichen Handelns werden in der Satzung des FDGB ausdrücklich anerkannt; die in der Verfassung (Art. 44,2) betonte Unabhängigkeit der Gewerkschaften kann demnach nur als Ausfüllung der auf diese Weise grundsätzlich vorgeformten Handlungsspielräume und Aufgabenstellungen verstanden werden. I. Zum Selbstverständnis des FDGB Die Funktion des FDGB als Interessenvertretung wird von der Auffassung bestimmt, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) der Klassenkonflikt beseitigt und im grundsätzlichen die Interessenidentität zwischen den Gesellschaftsmitgliedern herge[S. 460]stellt worden sei (Interesse/Interessenübereinstimmung). Der FDGB ist seinem Selbstverständnis nach nicht ein Interessenverband abhängig Beschäftigter, der Arbeitgebern gegenübertritt, sondern eine Organisation von Werktätigen, die zugleich als Miteigentümer der als im Volkseigentum befindlich verstandenen Produktionsmittel aufgefaßt werden. Vor dem Hintergrund dieser Interpretation werden im gesamtgesellschaftlichen Interesse, wie es die SED und die Staatsorgane festlegen, die Einzelinteressen von Individuen, Gruppen und Klassen immer als in ihm bereits aufgehoben gesehen. Interessenvertretung hat so wesentlich die Propagierung dieser parteilichen und staatlichen Zielsetzungen bzw. die Mobilisierung der Mitgliedschaft für ihre Erfüllung zum Inhalt. Doch ist bereits in der auch heute noch für den FDGB verbindlichen leninschen Gewerkschaftskonzeption die Perspektive enthalten, daß die postulierte Interessenidentität sich erst in einem längeren historischen Prozeß realisieren läßt und nicht als etwas Gegebenes, sondern als etwas jeweils erneut Herzustellendes begriffen werden muß. Ferner können danach Verselbständigungstendenzen staatlicher und wirtschaftlicher Verwaltungseinheiten (Bürokratismus usw.) und die selbstherrliche Verletzung gesetzlicher Bestimmungen durch einzelne Funktionäre nicht ausgeschlossen werden. So sei es notwendig, den Gewerkschaften eine gewisse Eigenständigkeit zuzubilligen, damit sie die unmittelbaren Interessen der in ihren Reihen Organisierten artikulieren und vertreten, eine gewisse Kontrollfunktion gegenüber staatlichen, vor allem wirtschaftlichen Teilstrukturen ausüben und für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Arbeits-, Arbeitsschutz-, Sozial- und Bildungsrechts Sorge tragen können. Während diese Seite der Arbeit des FDGB bis weit in die 50er Jahre hinein im Hintergrund stand und seine Tätigkeit von der einseitigen Unterstützung der gesamtgesellschaftlichen politischen und ökonomischen Zielsetzungen, wie sie in den Parteibeschlüssen zum Ausdruck kamen, geprägt war, ist seitdem eine gewisse Korrektur erfolgt. Zu diesen Veränderungen haben neben aktuellen politischen und sozialen Konflikten, die den Verlust der integrativen Funktion der Gewerkschaften drastisch demonstrierten (Ungarnaufstand, Polnischer Oktober, Dezemberstreiks in Polen, Fluktuation der Arbeitskräfte, ungenügende Steigerung der Arbeitsproduktivität usw.) auch die neueren theoretisch-ideologischen Diskussionen beigetragen. In ihnen wurde das Vorhandensein sozialer Konflikte (nichtantagonistischer Widersprüche) auch in den sich herausbildenden neuen gesellschaftlichen Strukturen nicht nur zugegeben, sondern als unvermeidlich und den Entwicklungsprozeß letztlich fördernd anerkannt. In diesem Zusammenhang sind allerdings Fragen nach der tatsächlichen Machtverteilung, nach der realen Verfügungsgewalt über den Wirtschaftsapparat nicht gestellt, das Postulat von der grundsätzlichen Interessenidentität nicht bezweifelt worden. Ebenso blieb der Anspruch der Partei, mit ihrer Politik das Entstehen ausgedehnterer Konfliktfelder durch vorausschauende (wissenschaftliche), planmäßige „Leitung der gesellschaftlichen Prozesse“ zu verhindern, unangetastet. Trotzdem wich im Ergebnis dieser Diskussionen die Vorstellung von einer weitgehend „harmonistischen“ Gesellschaft, in der jedes dieses Konzept störende Sonderinteresse bzw. jeder Konflikt als vom „Klassenfeind“ inspiriert und potentiell „feindlich“ erscheinen mußte, einer nüchterneren Einsicht in die Interessenvielfalt und Konflikthaltigkeit der Gesellschaft. Damit erhielt der Teil der Gewerkschaftsarbeit, der im herkömmlichen Sinn als unmittelbare Vertretung der Interessen der Mitglieder verstanden werden kann, auch von der theoretisch-ideologischen Seite her ein größeres Gewicht. Dabei werden im Selbstverständnis des FDGB gesamtgesellschaftliche und partikulare Interessen nicht voneinander getrennt gesehen oder gar einander gegenübergestellt. Vielmehr werden sie als eine konfliktreiche (dialektische) Einheit gedeutet, in der im Ergebnis die Lösung von Zielkonflikten immer zugunsten des Gesamtinteresses gesucht wird. So bedeutet z.B. die gewerkschaftliche Kontrolle bei der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen einerseits Schutz des Beschäftigten vor Gesetzesverletzungen durch die Werkleitungen, andererseits den Einsatz gewerkschaftlicher Mittel, um bei den Betriebsbelegschaften gleichfalls die Befolgung der rechtlichen Vorschriften zu sichern (Arbeitsrecht; Gesellschaftliche Gerichte). Vor diesem Hintergrund sind die Funktionen und die Einbeziehung des FDGB in die Herrschaftsstrukturen zu sehen und zu beurteilen. Der FDGB versteht sich als „Schule des Sozialismus“, d.h. er beteiligt sich an der Erziehung seiner Mitglieder zum sozialistischen Bewußtsein (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, Sozialistisches), vermittelt Kenntnisse über politische, gesamtgesellschaftliche und insbesondere volkswirtschaftliche Zusammenhänge und strebt die Herausbildung neuer sozialer Verhaltensweisen (Arbeitsdisziplin, Eigentümerbewußtsein, sozialistische Hilfe am Arbeitsplatz, Kritik und Selbstkritik usw.) an. Als Teil der Sozialistischen ➝Demokratie setzt er sich für die Durchführung der Beschlüsse der SED und der staatlichen Organe ein, aktiviert seine Mitglieder für die Erfüllung bzw. Übererfüllung der ökonomischen Aufgaben und bietet zugleich in seiner Organisationsstruktur vorgegebene und abgestufte Möglichkeiten für die Mitwirkung an den staatlichen und ökonomischen Entscheidungsprozessen, insbe[S. 461]sondere auf betrieblicher Ebene. Von besonderer Bedeutung sind die Mitwirkungsrechte des FDGB im Arbeitsrecht sowie in der Sozialpolitik und Kulturpolitik (Kulturarbeit des FDGB). Die im Selbstverständnis und in den grundsätzlichen Aufgabenstellungen des FDGB angelegten Gegensätze und Konflikte führen in der täglichen Gewerkschaftsarbeit zu mannigfachen Schwierigkeiten. Die Vorrangigkeit der wirtschaftlichen Zielsetzungen, die Abhängigkeit des FDGB von der SED und die Einbindung der Gewerkschaften in die staatliche und ökonomische Entscheidungs- und Leitungspyramide begünstigen nach wie vor Tendenzen zur Vernachlässigung der unmittelbaren Interessenvertretung der Werktätigen am Arbeitsplatz. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß, beginnend mit den Wirtschaftsreformen 1963 (Wirtschaft) und verstärkt nach dem VIII. Parteitag der SED 1971, die gewerkschaftlichen Kontrollrechte gegenüber den Wirtschaftsleitungen und die Mitgestaltungsrechte im sozialpolitischen Bereich gestärkt worden sind. Diese Entwicklung zeigt sich nicht zuletzt in dem Ausbau der gewerkschaftlichen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte in den verschiedenen Kodifikationen des Arbeitsrechts, zuletzt in dem am 1. 1. 1978 in Kraft getretenen AGB. Der FDGB ist im Verlauf dieses Prozesses neben der SED und dem Staatsapparat zu einem dritten, wenn auch schwächeren, tragenden Teil des politischen Systems in der DDR geworden. II. Zur Geschichte Als der SMAD-Befehl Nr. 2 vom 10. 6. 1945 die Gründung von Parteien und Gewerkschaften erlaubte und am 15. 6. 1945 der vorbereitende Gewerkschaftsausschuß für Groß-Berlin zur Schaffung freier Gewerkschaften aufrief, hatten sich erstmals in der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung unter dem Eindruck des Versagens der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen vor dem Nationalsozialismus und angesichts des totalen Zusammenbruchs von Staat, Gesellschaft und Wirtschaft alle bedeutenden weltanschaulichen Richtungen (sozialdemokratisch, kommunistisch, christlich und liberal) zusammengefunden, um eine überparteiliche Einheitsgewerkschaft ins Leben zu rufen. Damit war es der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) gelungen, aus der Außenseiterrolle, die sie in den freien Gewerkschaften und mit den Roten Gewerkschaftsorganisationen (RGO) in der Weimarer Republik gespielt hatte, herauszutreten und sich von Anbeginn maßgeblich an der Führung der neuen Gewerkschaftsbewegung zu beteiligen. Der Gründungsvorgang fand im Februar 1946 auf der 1. Zentralen Delegiertenkonferenz des FDGB seinen Abschluß. Die Konstituierung des FDGB bildete eine wichtige Voraussetzung für die Vereinigung von KPD und Sozialdemokratischer Partei Deutschlands (SPD), da letztere ihren traditionellen Rückhalt in den sozialdemokratisch orientierten freien Gewerkschaften verloren hatte. Der Zusammenschluß von KPD und SPD zur SED förderte seinerseits die Umgestaltung des FDGB in eine Gewerkschaft kommunistischen Typs; er drängte die Vertreter der früheren christlichen und Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften von vornherein in eine aussichtslose Minderheitenposition. Die Ausschaltung ehemals sozialdemokratischer Gewerkschaftsfunktionäre, soweit sie an ihren Vorstellungen festhielten, wurde zu einem innerparteilichen Problem der SED, das diese im Zuge ihrer Entwicklung zu einer „bolschewistischen Partei neuen Typs“ lösen konnte (Opposition und Widerstand). Die Auflösung der Betriebsräte und die Übertragung des Vertretungsrechts der Belegschaften gegenüber den Werkleitungen an die Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) aufgrund der Bitterfelder Beschlüsse 1948 war ein weiterer entscheidender Schritt in der Formung des FDGB zu seiner heutigen Gestalt. Die Herausbildung des Planungssystems, die Konzentrierung der Gewerkschaftsarbeit auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität mit Hilfe der Aktivisten- und Wettbewerbsbewegung (Sozialistischer Wettbewerb), das Fehlen des traditionellen Gegenspielers in Form der Arbeitgeberverbände, die verboten blieben, bestimmten sehr bald die Tätigkeit des FDGB. Auf dem 3. FDGB-Kongreß 1950 wurde in der Satzung der Führungsanspruch der SED auch öffentlich anerkannt, den traditionellen Inhalten der Gewerkschaftsarbeit als „Nur-Gewerkschaftertum“ der Kampf angesagt und der Demokratische Zentralismus als Organisationsprinzip festgelegt. In den folgenden Jahren, die gekennzeichnet waren durch die Einführung der Planwirtschaft sowjetischen Typs, durch die Überwindung der Kriegsfolgen und den Neuaufbau einer industriellen Produktionsbasis, durch die Umwandlung der überkommenen Sozialstrukturen und die Herausbildung einer neuen politisch-gesellschaftlichen Ordnung, steht der FDGB ganz im Dienst dieser ökonomischen und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen; er vollendet seine Ausformung zu einer voll in das Herrschaftssystem integrierten marxistisch-leninistischen Gewerkschaft. Die Erfahrungen aus dem Juni-Aufstand 1953 sowie den polnischen und ungarischen Unruhen 1956 im Zusammenhang mit den sich zur gleichen Zeit anbahnenden Diskussionen um neue Formen der ökonomischen und in begrenzterer Weise auch der politischen Organisation (Gesetz über die örtl. Organe der Staatsmacht 1957, erste Reorganisation der Planungs- und Leitungsinstanzen im ökonomischen Bereich usw.) führten zu Ansätzen einer Stär[S. 462]kung der Kontroll- und Mitwirkungsrechte des FDGB (z.B. gesetzl. Verankerung der Ständigen ➝Produktionsberatungen 1959). Die Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963 mit seinem Abgehen von der zentralen Detailplanung und der daraus resultierenden größeren Selbständigkeit der VEB, VVB und regionalen Staatsorgane vergrößerten die Möglichkeiten der Einwirkung und die Notwendigkeit der Kontrolle durch den FDGB. Seit dem 6. FDGB-Kongreß 1963 wird die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Beschäftigten als gewerkschaftliche Aufgabe immer erneut unterstrichen und die Kontrollfunktion des FDGB betont. Herbert Warnke formulierte als Vorsitzender des FDGB dieses stärkere Absetzen von den wirtschaftlichen Leitungsorganen auf dem 7. FDGB-Kongreß 1968: „Die Gewerkschaftsfunktionäre sind die Vertrauensleute der Arbeiterklasse, sie sind nicht die Assistenten der Werkleiter.“ Die Teilrevision der Wirtschaftsreformen 1970/71 hat diese Entwicklung nur insoweit beeinträchtigt, als die stärkeren Planbindungen der Betriebe deren Entscheidungsspielraum und damit auch die Mitwirkungsmöglichkeiten einengten. Im Gegenteil haben die Ergebnisse des VIII. Parteitages der SED den FDGB aus den anderen Massenorganisationen deutlich herausgehoben. Die Akzentuierung der Sozialpolitik als zentralen Teil der gesellschaftspolitischen Linie der SED für die nächsten Jahre brachte einen Aufgabenzuwachs, die Auflösung von Mitwirkungsgremien (Produktionskomitees in den VEB, Gesellschaftliche Räte bei den VVB usw.) machte den FDGB zum alleinigen Träger von Mitwirkungsorganen. Die Betonung der Bedeutung der Gewerkschaften fand ihren Niederschlag u.a. in dem Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, in dem der FDGB als einzige Massenorganisation genannt wird (§ 1,3). Der Ministerrat wird darin zur Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft „bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und allseitigen Stärkung der sozialistischen Staatsmacht“ verpflichtet; gemeinsame Beschlüsse sind zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens und für die Ausarbeitung der Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik vorgesehen. Seitdem sind eine Reihe solcher gemeinsamer Beschlüsse vom Politbüro des ZK der SED, Ministerrat und Bundesvorstand des FDGB vor allem auf sozialpolitischem Gebiet und über neue Formen des Sozialistischen Wettbewerbs veröffentlicht worden, allerdings ohne daß dabei der inhaltliche Anteil des FDGB an ihrer Formulierung zu ersehen gewesen wäre. Der Entwurf des AGB wurde 1977 in der Tageszeitung des FDGB, der „Tribüne“, veröffentlicht, in der Gewerkschaftsorganisation diskutiert, mit — z. T. nicht unwesentlichen — Änderungen auf der Grundlage des Diskussionsverlaufs auf dem 9. Kongreß des FDGB (16.–19. 5. 1977) verabschiedet und von der FDGB-Fraktion in der Volkskammer als Gesetzesvorlage eingebracht. Zwar ist dieses Gesetz damit kein Normenwerk des FDGB; die gewählte Form, in der es zur Verabschiedung gelangte, unterstreicht jedoch das Bemühen der politischen Führung, den FDGB faktisch und im allgemeinen Bewußtsein aufzuwerten. Der 10. FDGB-Kongreß (21.–24. 4. 1982) stand ganz im Zeichen der sich seit der Mitte der 70er Jahre schwieriger gestaltenden wirtschaftlichen Situation der DDR und der sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Aufgaben. Bereits der X. Parteitag der SED (1981) hatte deutlich gemacht, daß mit wesentlichen sozialpolitischen Verbesserungen im kommenden Jahrzehnt nicht zu rechnen sein wird, sondern es vielmehr erheblicher Anstrengungen (Steigerung der Arbeitsproduktivität, bessere Ausnutzung von Material und Energie, beschleunigte Intensivierung und Rationalisierung, einer besseren Qualität der Erzeugnisse usw.) bedarf, um auf der Grundlage eines weiteren wirtschaftlichen Wachstums den erreichten Lebensstandard zu sichern. Für den FDGB folgt daraus, daß er erneut die Erfüllung und Optimierung der Pläne in den Mittelpunkt seiner Arbeit stellen muß. Daneben beherrschte die angespannte weltpolitische Situation den Kongreß; diese Thematik führte zu einer Unterstreichung der Rolle des FDGB bei der Wehrerziehung. Diese beiden Themenkreise fanden in der von den Delegierten verabschiedeten „Willenserklärung“ ihren Niederschlag: „In unserer täglichen Arbeit geben wir das Beste, steigern wir mit neuen Taten im sozialistischen Wettbewerb die Leistungskraft der Volkswirtschaft. Zugleich erfüllen wir stets unsere Ehrenpflicht, um durch eine hohe Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit zum zuverlässigen Schutz des Friedens und der sozialistischen Errungenschaften beizutragen.“ III. Organisationsaufbau Der Organisationsaufbau des FDGB beruht auf dem Industriegewerkschaftsprinzip: ein Betrieb — eine Gewerkschaft. Gegenwärtig bestehen 16 Industriegewerkschaften (IG) bzw. Gewerkschaften (Gew.) (in Klammern an erster Stelle die Mitgliederzahl 1982, an zweiter die Zahl für 1977): IG Metall (1.770.000; 1.670.000); IG Bau-Holz (960.000; 870.000); IG Transport- und Nachrichtenwesen (760.000; 720.000); IG Textil — Bekleidung — Leder (610.000; 610.000); IG Chemie, Glas und Keramik (510.000; 520.000); IG Bergbau — Energie (450.000; 400.000); IG Druck und Papier (160.000; 150.000); Gew. Handel, Nahrung und Genuß (1.070.000; 970.000); Gew. Land, Nahrungsgüter und Forst (640.000; 560.000); Gew. Mitarbeiter der Staatsor[S. 463]gane und der Kommunalwirtschaft (610.000; 560.000); Gew. Gesundheitswesen (550.000; 460.000); Gew. Unterricht und Erziehung (510.000; 450.000); Gew. Wissenschaft (160.000; 150.000); Gew. Kunst (70.000; 60.000); IG Wismut (ohne Angaben); Gew. der Zivilangestellten der Nationalen Volksarmee (NVA) (ohne Angaben). Der Organisationsgrad bei den Werktätigen, die entsprechend der Satzung des FDGB dessen Mitglied werden können, stieg von 1977 96,7 v.H. auf 1982: 97,2 v.H. Veränderungen in den Mitgliederzahlen der Einzelgewerkschaften besagen demnach kaum etwas über Veränderungen des Organisationsgrades, vielmehr spiegeln sich in ihnen Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur. Anfang 1983 soll der FDGB insges. 9,123 Mill. Mitglieder (darunter 4,7 Mill. Frauen) gehabt haben. Der FDGB ist jedoch kein „Bund“ unabhängiger Einzelgewerkschaften, sondern eine Einheitsorganisation. Die IG/Gew. haben den Charakter ausgegliederter Fachabteilungen, die die bindenden Beschlüsse der zentralen Organe des FDGB entsprechend den spezifischen Bedingungen ihres jeweiligen Organisationsbereichs durchführen. Ihre organisatorische Abhängigkeit zeigt sich u.a. in dem Recht des Bundesvorstandes (BV) des FDGB, über Veränderungen im Organisationsaufbau verbindlich zu beschließen (z.B. Auflösung oder Neugründung von IG/Gew.), und in der Unterstellung der regionalen Vorstände der IG/Gew. unter die jeweiligen FDGB-Vorstände der gleichen Ebene. Ferner besitzen die IG/Gew. keine eigene Finanzhoheit, sondern erhalten die für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Mittel auf der Grundlage des vom Präsidium des Bundesvorstandes des FDGB bestätigten Finanzplanes der Gesamtorganisation. Während die Betriebs- und Ortsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. OGL), nicht aber die Schulgewerkschaftsleitungen (SGL) ebenso wie die FDGB-Vorstände aller Ebenen rechtsfähig sind, ist die Rechtsfähigkeit bei den IG/Gew. auf deren Zentralvorstände (ZV) beschränkt. Unterste Organisationseinheiten des FDGB sind die gewerkschaftlichen Grundorganisationen: Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) (BGO bestehen in allen Betrieben, in denen mehr als 10 Mitglieder beschäftigt sind; die bis 1974 gültige Untergrenze von 20 Mitgliedern wurde gesenkt, um die in Volkseigentum überführten, vielfach sehr kleinen und gewerkschaftlichen, verhältnismäßig schlecht erfaßten früheren privaten, halbstaatlichen und genossenschaftlichen Betriebe voll in die Gewerkschaftsorganisation einzubeziehen), Schulgewerkschaftsorganisationen (SGO) und Orts- bzw. Dorfgewerkschaftsorganisationen (OGO fassen die FDGB-Mitglieder in Kleinbetrieben ohne BGO sowie Hausangestellte, Heimarbeiter, Rentner usw. zusammen). Leitungsorgan der BGO ist die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Die BGO untergliedert sich in Gewerkschaftsgruppen (10–30 Mitglieder), die von den Vertrauensleuten geleitet werden. In größeren Betrieben werden für die einzelnen Betriebsabschnitte Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) gebildet. Die Größe der AGL (5–13 Mitglieder) und der BGL bzw. OGL (3–25 Mitglieder) richtet sich nach der Zahl der in ihrem Organisationsbereich erfaßten Mitglieder. Die AGL und BGL bilden zur Unterstützung ihrer Arbeit je nach Größe und spezieller Aufgabenstellung des Betriebes eine Reihe von Kommissionen, deren Vorsitz jeweils ein Leitungsmitglied innehat, deren Mitglieder jedoch überwiegend nicht den gewählten Gewerkschaftsleitungen angehören. Die differenzierte und ausgedehnte Organisationsstruktur des FDGB insbesondere im Betrieb dient sowohl der Erfüllung der mannigfachen gewerkschaftlichen Aufgaben als auch der aktiven Integration möglichst vieler Mitglieder durch die Übernahme ehrenamtlicher Funktionen. Mit ähnlicher Aufgabenstellung wie die BGL werden auf Großbaustellen Gesamtleitungen (11–21 Mitglieder) gebildet. In integrierten Großkombinaten, wie z.B. Leuna, Buna, Carl Zeiss Jena, haben die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen den Status einer IG-Kreisleitung, unterstehen also unmittelbar ihrem zuständigen Bezirksvorstand. In den Kombinaten, die mehrere VEB zusammenfassen, werden zur Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit in den Kombinatsbetrieben sowie zur Absprache mit dem Kombinatsdirektor über Entscheidungen, die alle Betriebe gleichermaßen betreffen, Kollektive der BGL-Vorsitzenden gebildet. Einem derartigen Kollektiv gehören die Gewerkschaftsvorsitzenden der wichtigsten Einzelbetriebe an. — Daneben besteht ein Gewerkschaftsaktiv des Kombinats, das zum Planentwurf des Kombinats Stellung nimmt, über die Wettbewerbskonzeption für das gesamte Kombinat beschließt und gegenüber dem der Kombinatsdirektor seinen Rechenschaftsbericht abgibt. Es setzt sich ebenfalls aus BGL-Vorsitzenden, aber auch aus weiteren besonders aktiven Gewerkschaftsfunktionären zusammen. (Dieses Gewerkschaftsaktiv ist ein spezielles Organ der Gewerkschaftsorganisation im Kombinat und nicht identisch mit der Form des Gewerkschaftsaktivs, das weiter unten behandelt wird.) Die BGL werden von den Kreisvorständen (25–55 Mitglieder) der zuständigen IG/Gew. angeleitet. Diese wählen für die laufenden Arbeiten Sekretariate (hauptamtliche, geschäftsführende Vorstände) und bilden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Sozialpolitik; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung. In ihren zweigspezifischen Aufgaben unterstehen sie den Bezirksvorständen der IG/Gew. (35–80 Mitglieder), die in gleicher Weise wie die Kreisvorstände [S. 464]gegliedert sind. In Kreisen, in denen die Mitgliederzahl einer Einzelgewerkschaft so gering ist, daß der umfangreiche Apparat eines regulären Kreisvorstandes nicht gerechtfertigt ist, können die Bezirksvorstände des FDGB in Abstimmung mit dem zuständigen Bezirksvorstand der betroffenen Gewerkschaft einen ehrenamtlichen Kreisvorstand als Koordinierungsstelle wählen lassen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. arbeiten in industriezweigspezifischen Fragen mit den Fachorganen der Räte der Kreise bzw. der Bezirke zusammen. Die Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gew. unterstehen den jeweiligen regionalen FDGB-Vorständen der gleichen Ebene (Kreisvorstand: 40–80, Bezirksvorstand: 80–120 Mitglieder). Die FDGB-Kreis- bzw. Bezirksvorstände tragen für ihren Bereich jeweils die ausschließliche gewerkschaftspolitische Verantwortung, koordinieren die Arbeit der IG/Gew. und vertreten die Gewerkschaften gegenüber den regionalen Staatsorganen. Außer in ihrem satzungsmäßigen Weisungsrecht gegenüber den Leitungen der IG/Gew. zeigt sich ihre umfassendere Aufgabenstellung in der großen Zahl der bei ihnen bestehenden Kommissionen: Agitation und Propaganda; Arbeit und Löhne; Recht; Sozialpolitik; Feriendienst; Kurenkommission; Arbeits- und Gesundheitsschutz; Kultur und Bildung; Finanzkommission; Frauenkommission; Jugendausschuß; Neuereraktiv; Rat für Sozialversicherung; Beschwerdekommission der Sozialversicherung. Die eigentliche Führungstätigkeit obliegt auch bei den Kreis- bzw. Bezirksvorständen des FDGB den Sekretariaten. Die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände gehören den Sekretariaten der SED-Leitungen auf der gleichen Ebene, die BGL-Vorsitzenden in aller Regel den Betriebsparteileitungen an (Grundorganisationen der SED). Besondere Probleme ergeben sich für die IG Transport- und Nachrichtenwesen durch die von der territorialen Gliederung des Staatsapparats abweichenden Organisationsstrukturen im Transportwesen, bei der Post und der Reichsbahn. Entsprechend gibt es getrennte Bezirksgewerkschaftsleitungen für Transport- bzw. Post- und Fernmeldewesen. Bei der Reichsbahn bestehen in den Reichsbahnamtsbezirken Gewerkschaftsleitungen, bei den Reichsbahndirektionen Bezirksgewerkschaftsleitungen (Deutsche Reichsbahn [DR]). Die in der Zeit von 1963 bis 1970 zu beobachtenden mannigfachen Versuche, die Zuständigkeiten zwischen FDGB- und IG/Gew.-Leitungen zugunsten der letzteren neu zu ordnen — Ausdruck der größeren Selbständigkeit der Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) und der daraus resultierenden Bemühungen, die industriezweigspezifischen Bedingungen stärker zur Grundlage der Gewerkschaftsarbeit zu machen —, wurden unmittelbar nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 zunächst rückgängig gemacht (z.B. sind die bei den VVB bestehenden Gewerkschaftskomitees aufgelöst worden, an ihre Stelle traten Instrukteure der Zentralvorstände [ZV] der IG/Gew.). Seit Mitte der 70er Jahre ist hier jedoch erneut eine Veränderung zu beobachten. Es hat sich als notwendig erwiesen, entsprechend der unterschiedlichen Situation in den einzelnen Betrieben und Industriezweigen, den zweigspezifischen Anleitungsaufgaben der GL der IG/Gew. mehr Gewicht zu geben und ihnen das Recht einzuräumen, in Fragen ihres Organisationsbereiches direkt mit den zuständigen Fachorganen des Staats- und Wirtschaftsapparates zu verhandeln. An der Spitze der IG/Gew. stehen die ZV (60–120 Mitglieder), die ihrerseits Präsidien wählen, deren hauptamtlichen Führungskern die Sekretariate bilden; ihre Aufgabe ist es, die allgemeinen, die IG/Gew. bindenden Beschlüsse des BV des FDGB bzw. seines Präsidiums auf die Problematik des eigenen Wirtschaftsbereichs anzuwenden, die sich daraus oder aus gesetzlichen Bestimmungen ergebenden Verhandlungen mit den zuständigen Ministerien und Kombinaten zu führen, Rahmenkollektivverträge (RKV) abzuschließen sowie die eigenen nachgeordneten Leitungen anzuleiten. Zwischen den Kongressen gilt der BV des FDGB (mit 1982: 200 Mitgl. und 40 Kandidaten) als dessen höchstes Organ. Für die laufenden Arbeiten und als die eigentlichen Führungsgremien wählte der BV auf seiner konstituierenden Sitzung während des 10. FDGB-Kongresses 1982 ein 28köpfiges Präsidium sowie das 9 Mitglieder zählende Sekretariat. Das Präsidium setzt sich wie folgt zusammen: Vors.: Harry Tisch (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Stellv.: Prof. Dr. Johanna Töpfer (zugleich Mitgl. des Sekretariats); Sekretäre: Frank Bochow, Dr. Harald Bühl, Werner Heilemann, Horst Heintze, Bärbel Ritter, Dr. Fritz Rösel, Kurt Zahn; Chefredakteur der Tageszeitung des FDGB „Tribüne“: Günter Simon; 1 Abteilungsleiter beim BV des FDGB; 8 Vors. von IG/Gew.; 6 Vors. von Bezirksvorständen des FDGB; 1 Vors. eines Kreisvorstandes des FDGB; 1 BGL-Vors.; 1 stellv. BGL-Vors. Unter den Präsidiumsmitgliedern befinden sich 7 Frauen. Soweit bekannt, sind die Mitglieder des Präsidiums Mitglieder der SED; Harry Tisch ist Mitglied des Politbüros des ZK der SED. Zum Vors. der Zentralen Revisionskommission des FDGB (26 Mitglieder; 5 Kandidaten) wurde Alfred Wilke wiedergewählt. Bei allen Leitungen des FDGB und der IG/Gew. werden Revisionskommissionen gewählt, die deren Finanzgebaren, die Einhaltung der Satzung und die Durchführung der Beschlüsse der jeweils übergeordneten Organe kontrollieren sollen. Sie erstatten laufend Bericht an die übergeordnete Revisionskommission, nehmen, soweit sich kritische Anhalts[S. 465]punkte aus ihrer Revisionstätigkeit ergeben, Einfluß auf die Arbeit der gewählten Leitungen und berichten anläßlich der Gewerkschaftswahlen über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit. Der FDGB erkennt in seiner Satzung den demokratischen Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip an; d.h. daß alle Leitungen von unten nach oben gewählt werden, diese ihren Wahlgremien gegenüber rechenschaftspflichtig sind, abgewählt werden können und alle Leitungen an die Beschlüsse und Richtlinien der übergeordneten Gremien gebunden sind. Die Wahlen finden bis zur Bezirksebene alle 21/2 Jahre, für die zentrale Ebene (Zentrale Delegiertenkonferenzen der IG/Gew. und Bundeskongreß des FDGB) alle 5 Jahre statt. (Der früher gültige Rhythmus von 2 bzw. 4 Jahren wurde auf dem 8. FDGB-Kongreß 1972 an die Satzungsregelung der SED und die Laufzeit der Fünfjahrpläne angeglichen.) Die Funktionäre der Gewerkschaftsgruppen und die Arbeiterkontrolleure werden in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlen der AGL, BGL, OGL und der Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgen in den Betrieben direkt und geheim auf der Grundlage einer einheitlichen Kandidatenliste mit verbindlicher Reihenfolge. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe den entsprechenden Vorstand und die Delegierten für die nächsthöhere Stufe. Zu den Wahlen erläßt der BV Wahldirektiven und Richtlinien; in ihnen werden die politischen Schwerpunkte für die Rechenschaftslegung durch die alten Vorstände, die Diskussionsthemen in den Mitgliederversammlungen und Delegiertenkonferenzen, das Wahlverfahren, die zahlenmäßige Größe der zu wählenden Körperschaften festgelegt und kaderpolitische Hinweise gegeben. Die amtierenden Leitungen arbeiten zusammen mit den übergeordneten Gewerkschaftsorganen und den zuständigen SED-Leitungen die Kandidatenlisten aus, die der Bestätigung durch die Wahlgremien bedürfen. Die Ablehnung von Kandidaten, die Streichung einzelner Namen und die Hinzufügung anderer ist prinzipiell möglich, das Bild der gesamten Liste wird damit jedoch kaum verändert. Als gewählt gilt in der Reihenfolge der Kandidatenliste jeder, der mehr als 50 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Konkurrierende, organisierte Gegenvorschläge können nicht gemacht werden. Die Bekleidung von Wahlfunktionen oberhalb der betrieblichen Ebene hat eine mehrjährige Mitgliedschaft im FDGB zur Voraussetzung (Kreis: 2 Jahre, Bezirk: 3 Jahre BV: 6 Jahre). Die gewählten Vorstände tagen in größeren Zeitabständen (Kreis und Bezirk: 3monatlich; BV: 4monatlich; ZV: 6monatlich), so daß die eigentliche Führungstätigkeit bei den hauptamtlichen Sekretariaten liegt. Die Leitungen sind gehalten, den jeweiligen Wahlkörperschaften regelmäßig Rechenschaft zu legen. Ein wichtiges Leitungsinstrument und Diskussionsforum sind Gewerkschaftsaktivtagungen. Die haupt- und ehrenamtlichen Gewerkschaftsfunktionäre werden auf der jeweiligen Leitungsebene zu einem Gewerkschaftsaktiv zusammengefaßt; dieses bildet gleichsam den aktiven Kern der Organisationseinheit. In der Regel einmal im Vierteljahr, aber auch aus besonderem Anlaß wird das Gewerkschaftsaktiv von der gewählten Leitung zu einer Tagung zusammengerufen. Je nach Themenstellung können an ihr auch Arbeiter, Angestellte und Angehörige der Intelligenz ohne Funktion, die sich durch besondere Produktionsleistungen hervorgetan haben, teilnehmen. Auf den Gewerkschaftsaktivtagungen werden unter kritischer Einschätzung der bisherigen Arbeit von der Gewerkschaftsleitung die aktuellen Schwerpunkte der Organisationsarbeit erläutert und die sich daraus ergebenden Aufgaben für die einzelnen Funktionäre an Beispielen verdeutlicht und festgelegt; sie dienen ferner dem Erfahrungsaustausch. Beschlüsse der Gewerkschaftsaktivtagungen bedürfen der Zustimmung durch die einberufende Leitung. Die in der Satzung gegebene Möglichkeit der Abberufung von Leitungsmitgliedern, wenn sie „gegen die Satzung bzw. die Beschlüsse verstoßen haben und nicht mehr das Vertrauen genießen“, spielt in der Praxis keine Rolle. Die Ablösung bzw. Neuberufung von hauptamtlichen Funktionären erfolgt allgemein durch die übergeordnete Leitung und durch Kooptation; sie wird im nachhinein durch die gewählten Vorstände sanktioniert (Parteiwahlen). Die SED nimmt auf vielfache Weise Einfluß auf die Tätigkeit und die Zusammensetzung der Gewerkschaftsvorstände: 1. Entsprechend der Satzung des FDGB sind die Parteibeschlüsse verbindliche Grundlage der Gewerkschaftsarbeit; 2. die bei den jeweiligen Parteileitungen bestehenden Abteilungen Gewerkschaften und Sozialpolitik legen die gewerkschaftspolitische Linie für ihren Zuständigkeitsbereich fest und wirken bei der Auswahl der Kandidaten für die Gewerkschaftsleitungen, insbesondere für die hauptamtlichen Positionen, entsprechend den Kadernomenklaturen, mit (Kaderpolitik); 3. die Vorsitzenden der FDGB-Vorstände sind Mitglieder der Sekretariate der SED-Leitungen, in den Betrieben gehören die BGL-Vorsitzenden in der Regel der Betriebsparteileitung an; 4. die Parteimitglieder sind auch als Gewerkschaftsmitglieder der Parteidisziplin (Parteiauftrag) unterworfen. Die im Prinzip des Demokratischen Zentralismus enthaltene strikte Bindung der nachgeordneten Leitungen an die Beschlüsse der übergeordneten vervollständigt das Instrumentarium, das den FDGB als [S. 466]eine autoritär geführte und voll in die Strukturen des Herrschaftssystems integrierte Massenorganisation erscheinen läßt. Es darf jedoch nicht verkannt werden, daß die vielfältigen Diskussionsprozesse, der sich in den Kommissionen und Arbeitsgruppen äußernde Sachverstand und die Möglichkeiten — wenn auch ohne organisatorische Verfestigung-, Kritik zu üben, die Entscheidungen der Leitungen beeinflußt. Besonders in den Betrieben wirken Kritik am Arbeitsplatz, Unzufriedenheiten, die zu Leistungsminderungen führen, Fluktuation von Betriebsangehörigen usw. korrigierend auf die Gewerkschaftsarbeit. Im Verlag des FDGB erscheinen als Organe des BV die Tageszeitung „Tribüne“ (Aufl. 1982: 404.500), die vor allem für Funktionäre in den BGO gedachte Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“ (Aufl. 1982: 180.000) sowie für die Auslandsarbeit die in 7 Sprachen erscheinende „FDGB Rundschau“ (Aufl. 1980: 55.800). Die ZV der IG/Gew. geben eigene Mitteilungsblätter heraus. Größere Bedeutung haben darunter die von der Gew. Unterricht und Erziehung und dem Ministerium für Volksbildung gemeinsam herausgegebene „Deutsche Lehrerzeitung“ (Aufl. 1980: 151.600), das 14tägig veröffentlichte Organ des ZV der IG Bau — Holz „Der Bau“ (Aufl. 1980: 34.300) und die ebenfalls alle 14 Tage erscheinende Zeitung der IG Bergbau — Energie „Glückauf“ (Aufl. 1980: 25.000). — Mit zahlreichen Broschüren, Handbüchern und Monographien unterstützt der Verlag Tribüne die Anleitung sowie die politische und fachliche Qualifizierung der Gewerkschaftskader. Der Vertrieb der Gewerkschaftsliteratur erfolgt weitgehend über die Kulturobleute in den Betrieben durch den Literatur- und Vordruckvertrieb des FDGB in Markranstädt. Die Mitgliedschaft im FDGB ist grundsätzlich freiwillig; sie ist jedoch Voraussetzung für beruflichen und sozialen Aufstieg. Ein Anreiz für den Beitritt sind auch die Vergünstigungen, die mit der Mitgliedschaft im FDGB verbunden sind (Ferienreisen, Fahrgeldermäßigungen, Unterstützungszahlungen usw.). Mitglied kann jeder Arbeiter, Angestellte oder Angehörige der Intelligenz werden, nicht jedoch freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von LPG und PGH. Während des Direktstudiums und der Zugehörigkeit zur NVA ruht die Mitgliedschaft. Rentner und längerfristig Kranke können die Mitgliedschaft aufrechterhalten. Anfang 1982 (in Klammern die Zahlen für 1977) hatte der FDGB 9,1 Mill. (8,3 Mill.) Mitglieder, darunter 52 v.H. (50,5 v.H.) Frauen, 15,9 v.H. (15,4 v.H.) Jugendliche bis 25 Jahre. Anfang 1983 wurden 9,123 MM. Mitglieder (davon 4,7 Mill. Frauen) genannt. Für 1980 zeigt eine Aufgliederung der Mitgliedschaft nach Beschäftigtengruppen folgendes Bild: 53,3 v.H. Arbeiter, 20,4 v.H. Angestellte, 10,7 v.H. Angehörige der Intelligenz, 15,6 v.H. Rentner bzw. vorübergehend nicht Berufstätige. Da der FDGB in den letzten Jahren seine Bemühungen um die Rentner verstärkt hat (Altenpolitik; Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]), dürfte sich deren Anteil an der Gesamtmitgliedschaft erhöht haben. Der FDGB finanziert sich überwiegend aus den Mitgliedsbeiträgen (0,50–35 Mark = 1–1,5 v.H. vom Bruttoeinkommen). Für die internationale Arbeit und die Betreuung der Gewerkschaftsveteranen werden zusätzlich Solidaritätsmarken verkauft. Der auf diese Weise erzielte Betrag soll die Höhe von 32,7 v.H. der Mitgliedsbeiträge erreicht haben. Da der Kauf von Solidaritätsmarken weitgehend zur pflichtmäßigen Routine geworden war und zudem der für diese Zwecke von einem Arbeitskollektiv aufgewendete Betrag zunehmend zu einem leicht abzurechnenden Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbes geworden war, ist im September 1982 eine neue Regelung vom BV des FDGB beschlossen worden. Danach soll jetzt darauf geachtet werden, daß bei dem Erwerb der Solidaritätsmarken das „Prinzip der Freiwilligkeit“ wieder Platz greift und daß das Aufkommen an Solidaritätsbeiträgen nicht mehr zum Bestandteil des Wettbewerbsprogrammes gemacht wird. Darüber hinaus sollen zukünftig nur noch FDGB-Mitglieder derartige Marken innerhalb ihres Betriebes erwerben können. Für einige seiner Aufgabengebiete (z.B. Feriendienst des FDGB, Kulturarbeit des FDGB, Ausbildungskosten im Arbeitsschutz) erhält der FDGB Zuschüsse aus dem Staatshaushalt bzw. den Haushalten der örtlichen Räte im Staatsapparat sowie Mittel aus dem Kultur- und Sozialfonds der Betriebe bzw. Kombinate. Für die Jahre 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) nennt der FDGB folgende Struktur seiner Ausgaben: Vorstands- und Kommissionstätigkeit 758,6 Mill. Mark (654,83 Mill.), Agitation, Propaganda, Bildung 246,7 Mill. Mark (199,5 Mill.), Kultur 470,5 Mill. Mark (374 Mill.), Jugend und Sport 248,6 Mill. Mark (209,3 Mill.), Arbeitsschutz 101 Mill. Mark (90,3 Mill.), Unterstützungen und Ehrungen 999,8 Mill. Mark (881,3 Mill.), Urlaub und Erholung 1152,6 Mill. Mark (814,8 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Ferienheimen 487,4 Mill. Mark (341 Mill.), Verwaltungsausgaben 193,3 Mill. Mark (142,1 Mill.), Neubau und Rekonstruktion von Gewerkschaftshäusern und -schulen 148,6 Mill. Mark (43,7 Mill.). Damit sind zwischen 9. und 10. FDGB-Kongreß rd. 4,8 Mrd. Mark vom FDGB ausgegeben worden, wobei allerdings die Staatszuschüsse in diesem Betrag enthalten sein dürften. Zusätzlich wurden aus den Solidaritätsspenden 654,6 Mill. Mark für die Unterstützung von Gewerkschaften in den Entwicklungsländern sowie 211,6 Mill. Mark für die kulturelle und soziale Betreuung von Gewerkschaftsveteranen und als Unterstützungszahlung für [S. 467]die Volkssolidarität ausgegeben. Weitere 39,1 Mill. Mark kostete die Ausbildung ausländischer Gewerkschafter insbesondere aus den Entwicklungsländern an den Gewerkschaftsschulen des FDGB bzw. deren Berufsausbildung in Volkseigenen Betrieben sowie die Heilbehandlungen für erkrankte bzw. verletzte Gewerkschafter aus den Entwicklungsländern. 1982 hat der FDGB 556,8 Mill. Mark für finanzielle Leistungen aufgewendet (davon 206,4 Mill. Mark für Kultur, Bildung, Sport, Jugend; 205,5 Mill. Mark für Unterstützungen und Ehrungen; 144,9 Mill. Mark für Urlaub und Erholung). IV. Aufgaben Die Aufgaben des FDGB ergeben sich aus dem gewerkschaftlichen Selbstverständnis (vgl. Abschnitt #274#i. I.) und werden insgesamt als Wahrnehmung der Mitwirkungsrechte der Werktätigen gedeutet. Seit dem VIII. Parteitag der SED 1971 sind die betrieblichen und überbetrieblichen Anhörungs- und Mitwirkungsrechte des FDGB u.a. im Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972 (vgl. Abschnitt #274#ii. II.) und im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 6. 1973 sowie durch das neue AGB unterstrichen und erweitert worden. Im Mittelpunkt der Gewerkschaftsarbeit steht der Arbeitsprozeß. Der zentrale Wert, der der ökonomischen Leistung allgemein zugemessen wird, erklärt sich einmal aus der philosophisch-anthropologischen Deutung der Arbeit als Konstituenz menschlicher Existenz, zum anderen aus dem leninistischen Axiom, daß die Höhe der Arbeitsproduktivität letztlich Ausweis der Überlegenheit eines Gesellschaftssystems sei. Allerdings wird der Arbeitsprozeß durchaus nicht ausschließlich im engen Sinn als Produktionsprozeß, sondern als ein komplexer sozialer Zusammenhang begriffen, zu dem soziologische und sozialpolitische Elemente ebenso wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, leistungsgerechte Entlohnung, Versorgung mit Konsumgütern, Bildung usw. gehören. Die behauptete Einheit dieser Teilaspekte kann nicht darüber hinwegtäuschen, daß sie sich keineswegs zu einem konfliktlosen Ganzen fügen. Für den FDGB, der die gesamtgesellschaftliche Zielsetzung zugleich mit den unmittelbaren Interessen seiner Mitglieder vertreten soll, ergeben sich daraus immer erneut Zielkonflikte. Seine Aufgabe wird wesentlich dadurch erschwert, daß die behauptete Position des Werktätigen als Miteigentümer sich in einer gleichberechtigten Stellung im Herrschaftssystem und in der Gewerkschaftsorganisation zeigen müßte; die tatsächliche Machtverteilung und das Funktionieren der Leitungs- und Entscheidungsstränge stehen dazu noch immer im Gegensatz. Notwendig muß daher die erzieherische und propagandistische Arbeit des FDGB auch Elemente der ideologischen Verhüllung der gegebenen Machtverhältnisse enthalten. Immerhin hat die Anerkennung der Unvermeidlichkeit sozialer Konflikte dazu geführt, Sozialpolitik und Sozialplanung als ein zwar mit der ökonomischen Planung zusammenhängendes, aber doch eigenes Aufgabengebiet anzuerkennen und die Artikulation und Vertretung unmittelbarer Interessen zu rechtfertigen. Schwerpunkt gewerkschaftlicher Arbeit ist der Betrieb; Grundlage für die Tätigkeit der BGO bzw. der BGL bildet die ökonomische Aufgabenstellung, wie sie der Betriebsplan festlegt. Der Planentwurf, den die Werkleitung auf der Grundlage zentral vorgegebener Produktionsauflagen und Kennziffern (Planung) anfertigt, wird in einer von der BGL in Absprache mit der Betriebsparteileitung geleiteten Plandiskussion sowohl allen Belegschaftsmitgliedern bekanntgemacht als auch durch das Aufdecken von Reserven präzisiert und verbessert. Seit der Plandiskussion 1975 wird mit dem Produktionsplan auch bereits die Konzeption für den Sozialistischen Wettbewerb mit entworfen. Im Unterschied zu früheren Jahren sind es gegenwärtig weniger die quantitativen (mengenmäßigen) als die qualitativen Kennziffern (Senkung des Materialverbrauchs, Erhöhung der Qualität, bessere Maschinenauslastung durch Schichtarbeit, raschere Überführung von Forschungsergebnissen in die Produktion usw.), auf die in der Plandiskussion das Schwergewicht gelegt wird. Außerdem ist das Bestreben der Wirtschaftsführung spürbar, die Erhöhung der Leistung mit der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen zu verbinden (Leistungsfonds). Mit der inhaltlichen Aufschlüsselung des Betriebsplanes auf den einzelnen Arbeitsplatz wird angestrebt, daß der Werktätige sich besser mit seiner ihm unmittelbar vorgegebenen Arbeitsaufgabe identifizieren kann und er, anknüpfend an die einzelnen Kennziffern, zu weiteren berechenbaren Verbesserungen seiner Arbeitsleistungen, insbesondere aber auch zu Materialeinsparungen, veranlaßt wird. Der endgültige Planvorschlag wird von dem Werkleiter ausgearbeitet und den übergeordneten Wirtschaftsleitungen zur Bestätigung vorgelegt. An der Planverteidigung wird der Vorsitzende der jeweiligen Gewerkschaftsleitung persönlich beteiligt; die BGL fertigen zu diesem Zweck eigene Stellungnahmen an. Diese Beteiligung des FDGB findet sich auf allen Stufen der Planungspyramide; zu den Ein- und Mehrjahrplänen im DDR-Maßstab faßt der BV des FDGB einen entsprechenden Beschluß. Auf der Grundlage des bestätigten Betriebsplanes wird im gleichen Diskussionsprozeß der Betriebskollektivvertrag (BKV) erarbeitet. Auch hier erfolgt die Vorlage des Entwurfs in aller Regel durch die Werkleitung. Neben einer erneuten Information über die Arbeitsaufgabe des Planjahres finden in ihm vor allem die sozialpolitischen Belange, die Qualifizierungs-, Kultur- und Bildungsvorhaben, [S. 468]die anzuwendenden Lohnformen, die Kriterien für die Aufteilung des Prämienfonds und besondere Förderungsmaßnahmen für Frauen und Jugendliche (Jugend- bzw. Frauenförderungspläne, die als eigene Anlagen zum BKV unter maßgeblicher Beteiligung der Jugendkommissionen bzw. Frauenkommissionen erarbeitet werden) ihren Niederschlag. Die BKV, die, von den Werkleitern und den BGL unterschrieben, auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen verabschiedet werden, sind eine gemeinsame Verpflichtung zur Erfüllung der betrieblichen Produktionsaufgaben und zugleich das soziale und kulturpolitische Programm für die jeweilige Planperiode. Die dafür benötigten Mittel sind in den

Siehe auch: FDGB: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDGB (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund): 1975 1979 FDGB (FREIER DEUTSCHER GEWERKSCHAFTSBUND): 1969 Freier Deutscher Gewerkschaftsbund: 1965 1966 1969 1975 1979 Der FDGB ist die einheitliche gewerkschaftliche Organisation für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz in der DDR. Seine ausschließliche Erwähnung in der Verfassung der DDR (Art. 44,1) und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR…

DDR A-Z 1985

Tourismus (1985)

Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen Reiseverkehr (Innerdeutsche Beziehungen, III. B. 2) die Besuche von Verwandten und Bekannten sowie die Reisen von Rentnern in den Westen umfaßt. Seine verfassungsgemäße Verankerung hat der T. in Art. 18 (3) sowie Art. 34 und 35 der DDR-Verfassung gefunden. Der T. soll als Element der sozialistischen Kultur (Kulturpolitik) neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Er ist außerdem Teil der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen und vom X. Parteitag (1981) bestätigten „Hauptaufgabe, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen“. Wie fast alle Lebensbereiche der DDR-Gesellschaft hat auch der T. in der Staatshaushalts- und Volkswirtschaftsplanung seinen Niederschlag gefunden (Lebensstandard; Wirtschaft). Für den Devisenhaushalt sind insbesondere die Reisen von Besuchern aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Ländern von Bedeutung. In der DDR werden Reisen, insbesondere touristische Reisen — anders als in westlichen Staaten, aber ähnlich wie in den anderen RGW-Staaten — überwiegend staatlich organisiert. Die wichtigsten Reiseveranstalter sind der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR und das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. Außerdem werden Ferienreisen von Betrieben, Genossenschaften und Schulen veranstaltet (Feriengestaltung). Der Anteil privat organisierter Reisen ist im Vergleich zu dem in der Bundesrepublik gering. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für T. und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für T. der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll, u.a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch, insbesondere im RGW-Raum, miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1985). 1. Institutionen. a) Feriendienst des FDGB: Der FDGB-Feriendienst ist eine gewerkschaftliche Einrichtung. Für Urlaubsreisen von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Angehörigen innerhalb der DDR ist er neben den betrieblichen Ferieneinrichtungen der wichtigste Reiseveranstalter. 1983 wurden vom FDGB insgesamt 1,8 Mill. Urlaubsreisen innerhalb der DDR, aber nur 16.000 Reisen ins Ausland vermittelt. Nur knapp 9.000 Besucher aus anderen Staaten verbrachten ihren Urlaub in Einrichtungen des FDGB. b) Reisebüro der DDR. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Horst Dannat, SED) ist ein VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung, den 11 Bezirksdirektionen sowie 144 Zweig- und Nebenstellen. Aufgaben des Reisebüros sind insbesondere die Vermittlung von Leistungen des Fremdenverkehrs — wie z.B. Dienstleistungen für Geschäftsreisende — und des T. an die Bevölkerung und an Besucher aus anderen Staaten, die Organisation von Reisen und die Werbung für Reisen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents' Associations, UFTAA). Es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen in erster Linie zu den 30 zentralen staatlichen Reisebüros in den RGW-Ländern. Außerdem arbeitet es mit über 700 Reiseunternehmen in nichtkommunistischen Staaten zusammen, auch mit westdeutschen Unternehmen. Die wichtigsten Kooperationspartner des Reisebüros der DDR sind im RGW-Bereich Intourist (UdSSR), Balkantourist (Bulgarien), Carpați (Rumänien), Čedok (ČSSR), Ibusz (Ungarn) und Orbis (Polen). Das Reisebüro der DDR hat 1983 für DDR-Bewohner etwa 85.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR von durchschnittlich zwölftägiger Dauer organisiert. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Ferienaufenthalten auf Campingplätzen; diese werden auch von Städten und Kreisen vergeben. An Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten des Reisebüros haben 1983 rd. 2,5 Mill. Reisende aus der DDR teilgenommen. Für fast 900.000 Reisende wurde eine Reise in andere Staaten vermittelt; davon waren mehr als die Hälfte touristische Reisen. Ferner wurden rd. 930.000 Reisende aus dem Ausland oder der Bundesrepublik Deutschland betreut. Rd. 550.000 dieser Reisenden hatten Urlaubsreisen, Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten gebucht. Enthalten sind in dieser Zahl jedoch auch Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen. Der Rest entfällt auf Stadtrundfahrten, Transitreisen und Transferbetreuung, z.B. bei Flugreisen über Berlin. [S. 1362]Das Reisebüro der DDR vermittelt westlichen Besuchern gegen Bezahlung in konvertierbarer Währung u.a. Hotelübernachtungen insbesondere in komfortablen, aber teuren Interhotels, in geringerem Maße in preiswerten Hotels, bzw. Unterkünfte auf Intercampingplätzen, Ferienaufenthalte an der Ostsee, im Harz, im Thüringer Wald und im Elbsandsteingebirge, Städtereisen sowie ein breites Angebot an ein- oder mehrtägigen Besichtigungs-, Studien- oder Hobbyreisen einschließlich Tagesfahrten mit dem Schiff nach Rostock/Warnemünde. Die Kapazität aller angebotenen Übernachtungseinrichtungen reicht nicht aus, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Studienreisen werden auch von anderen Stellen in beschränktem Umfang vermittelt, Klassenfahrten und Jugendreisen beispielsweise von „Jugendtourist“. 1983 haben insgesamt rd. 165.000 Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) von diesen Angeboten Gebrauch gemacht. Rd. 100.000 Reisende aus anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA und Japan, und der Dritten Welt haben 1983 touristische Leistungen (einschließlich Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen) beim Reisebüro der DDR gebucht. Viele davon haben die speziellen thematischen Angebote zum Lutherjahr genutzt. Aus kommunistisch regierten Staaten kamen über das Reisebüro der DDR über 300.000 Besucher in die DDR, insbesondere aus der ČSSR (rd. 130.000), aus der UdSSR (rd. 90.000), aber auch aus Polen (rd. 45.000). c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Feriengestaltung; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugendaustausch, Innerdeutscher): Seit der Auflösung des Komitees für Touristik und Wandern (KTW) 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler, SED), das dem Zentralrat der FDJ untersteht. Es gliedert sich in Bezirksstellen und Kreiskommissionen und hat Stützpunkte in Betrieben, Schulen u.ä. Vermittelt werden insbesondere Erholungsreisen mit Aufenthalten in Jugendtouristenhotels (1983: 15), Jugenderholungszentren (2), Jugendherbergen (247) und auf Jugendcampingplätzen. Ferner organisiert „Jugendtourist“ auch in beschränktem Umfang Auslandsreisen — überwiegend in kommunistische Staaten, aber auch im Rahmen des Jugendaustausches in die Bundesrepublik — und Informationsreisen von Jugendlichen in die DDR. Dazu gehören die Klassenfahrten und Jugendreisen aus dem Bundesgebiet in die DDR. Häufig sind die touristischen Programme von „Jugendtourist“ mit sportlichen Angeboten verbunden. Bei Jugendreisen aus anderen kommunistisch regierten Staaten in die DDR sind die Programme auch meist mit politischen Aktivitäten verknüpft. Über die Vergabe der Reisen, insbesondere der Auslandsreisen, an die DDR-Jugendlichen, aber auch die Belegung der Jugendferieneinrichtungen wie Jugendzeltlager, Jugendherbergen usw., entscheidet in der Regel die FDJ. Anträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Die FDJ-Kreisleitungen bzw. die Jugendtourist-Kreiskommissionen teilen die Plätze zu. Dabei sind Mitgliedschaft und Mitarbeit in der FDJ, andere „gesellschaftliche Aktivitäten“, schulische und berufliche Leistungen, politische Beurteilung u.ä. wichtige Kriterien. Urlaubsangebote über „Jugendtourist“, insbesondere zu attraktiven Ferienzielen, stehen dem Jugendlichen meist nur im Abstand von mehreren Jahren zur Verfügung. Bei Reisen innerhalb der DDR wird etwa die Hälfte der Kosten durch staatliche Subventionen getragen. Vergleichsweise teuer sind dagegen — im Hinblick auf das niedrige Lohnniveau — Auslandsreisen; z.B. kostet eine zehntägige Reise nach Leningrad über 500 Mark. Im Jahr 1983 sind durch „Jugendtourist“ für DDR-Jugendliche rd. 190.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR und 210.000 Reisen in andere kommunistisch regierte Staaten veranstaltet worden. 117.000 Jugendliche aus diesen Staaten kamen in die DDR. Für Reisen aus westlichen Staaten wurden keine Angaben veröffentlicht. Aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen 1983 rd. 22.000 Jugendliche an Klassenfahrten und Jugendreisen teil (Jugendaustausch, Innerdeutscher). „Jugendtourist“ arbeitet mit rd. 100 zentralen Reisebüros bzw. Reiseunternehmen sowie mit Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten zusammen, darunter auch mit Unternehmen im Bundesgebiet. 2. Urlaub innerhalb der DDR. Von den verschiedenen Trägern des T. innerhalb der DDR wurden 1983 rd. 9 Mill. Ferienreisen organisiert bzw. Ferienplätze zur Verfügung gestellt. Dazu gehören rd. 3 Mill. Plätze in Erholungseinrichtungen der Betriebe, 1,8 Mill. Reisen mit dem FDGB-Feriendienst, knapp 2,4 Mill. Aufenthalte auf Campingplätzen und 1,5 Mill. Ferienplätze in sonstigen Jugendeinrichtungen, vor allem in Jugendherbergen und Zeltlagern. Zum touristischen Angebot sind auch die 2,5 Mill. Tages- bzw. Mehrtagesfahrten zu rechnen. Privat organisierte Reisen mit privat gebuchten Übernachtungen oder Ferienaufenthalte bei Verwandten und Bekannten werden für 1983 auf über eine Million geschätzt. Wichtigstes Reiseziel ist die Ostsee, die 1983 von rd. 3,4 Mill. Ferienreisenden besucht wurde. Jeweils rd. ein Viertel von ihnen verbrachte seinen Urlaub in Einrichtungen des FDGB-Feriendienstes (21 v.H.), in Betriebsheimen und -zeltlagern (23 v.H.) sowie auf öffentlichen Campingplätzen (27 v.H.). Weitere 3 v.H. nutzten Urlaubsangebote des Reisebüros der DDR. Rd. 10 v.H. besuchten Kinderferienlager bzw. fuhren in Jugenderholungseinrichtungen. Neben Urlaubern in privaten Wochenendhäusern an der Ostsee mit 2,7 v.H. veranschlagt die DDR-Statistik für 1983 Privaturlaube in Hotels, Gaststätten und Privatzimmern mit rd. 14 v.H. Angaben für andere Ferienziele in der DDR liegen nicht vor. 3. Auslandsurlaub und Auslandsreisen. Reisen ins Ausland werden hauptsächlich vom Reisebüro der DDR organisiert. Außerdem führen „Jugendtourist“ und FDGB-Feriendienst touristische Auslandsreisen durch. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisen in andere kommunistische Staaten. Urlaubsreisen oder Besichtigungsfahrten in westliche Staaten sind — von wenigen Ausnahmen abgesehen — für DDR-Bewohner [S. 1363]unterhalb des Rentenalters nicht möglich. Gründe dafür sind insbesondere die Fluchtgefahr und unerwünschte West-Kontakte. Infolge der strengen Kontingentierung von touristischen Auslandsreisen kann die Nachfrage der DDR-Bevölkerung nach Auslandsaufenthalten auch in den kommunistischen Nachbarstaaten nicht befriedigt werden. Lange Wartezeiten, Umbuchungen, Beschaffen von Reiseangeboten durch Beziehungen sind üblich. Die offiziellen DDR-Zahlen über Auslandsreisen geben keinen genauen Überblick über den Umfang an Urlaubsreisen ins Ausland. Vom Reisebüro der DDR wurden 1983 insgesamt fast 900.000 Reisen vermittelt, darunter rd. 480.000 Ferienreisen, von „Jugendtourist“ 210.000, vom FDGB-Feriendienst 16.000. Das sind insgesamt 1,1 Mill. Auslandsreisen bzw. etwas mehr als 700.000 Ferienreisen ins Ausland. Private Mehrtages-Urlaubsreisen sind wegen der strengen Devisenbestimmungen selten. Die meisten Urlaubsreisen sind in die ČSSR möglich, die auch Ziel einer großen Zahl privater touristischer Tagesausflüge ist, sowie in die UdSSR und nach Ungarn, während das von Urlaubern aus dem Bundesgebiet stark besuchte Rumänien für DDR-Urlauber nur geringe Kontingente zur Verfügung stellt. Auch gelten für den Aufenthalt von DDR-Urlaubern in RGW-Staaten verschiedene Beschränkungen, so z.B. die Begrenzung der Aufenthaltsdauer (z.B. Ungarn 14 Tage, ČSSR 6 Wochen), Devisenbeschränkungen (bei Fahrten in die ČSSR und nach Rumänien z.B. auf 20 Mark pro Tag und Person) und verschärfte Devisen- und Warenkontrollen. 4. Touristische Reisen in die DDR. Der genaue Umfang touristischer Einzel- oder Gruppenreisen bzw. Urlaubsaufenthalte von Ausländern in der DDR ist nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, welche Urlaubseinrichtungen für Besucher aus den RGW-Staaten insgesamt zur Verfügung stehen. Vom Reisebüro der DDR, von „Jugendtourist“ und vom FDGB-Feriendienst wurden knapp 700.000 Urlaubsreisen und Informationsfahrten für Reisende aus anderen Staaten veranstaltet bzw. vermittelt. Darin enthalten sind allerdings neben Übernachtungsbuchungen für Geschäftsreisen über das Reisebüro der DDR auch rd. 165.000 touristische Reisen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West). Auch ein Großteil der privaten Fahrten im Rahmen des grenznahen Tagesverkehrs (1983: 310.000) und der Tagesfahrten von West-Berlinern galt touristischen Zielen. Von den Besuchern aus dem Bundesgebiet (1983: rd. 2,2 Mill. Reisen) und aus West-Berlin (1983: rd. 1,7 Mill. Reisen) verbringt ein Teil seinen Urlaub bei Verwandten und Bekannten in der DDR. Diese Familienbesuche werden also auch mit touristischen Zwecken verbunden. Rund 420.000 Reisende kamen aus kommunistisch regierten Staaten in die DDR, vor allem aus der ČSSR, der UdSSR und Polen. 5. Reiseverkehrsbilanz und wirtschaftliche Bedeutung. Der T. ist Teil des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs der DDR, d.h. der Gesamtzahl der Einreisen und Ausreisen. Seit 1980 werden von der DDR dazu keine Angaben mehr veröffentlicht. Nach Ermittlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 1982 insgesamt 9,5 Mill. Ausreisen von DDR-Bewohnern gezählt, davon fuhren 3,4 Mill. Reisende in nichtkommunistische Staaten. In dieser Zahl sind neben dem Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr auch die Reisen von Rentnern und Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland enthalten. 6,1 Mill. Reisende fuhren ins kommunistische Ausland. In den Zahlen sind auch Tagesfahrten in die ČSSR enthalten. Insgesamt reisten 4,5 Mill. in die ČSSR, 0,7 Mill. nach Ungarn, je 0,2 Mill. nach Bulgarien und in die UdSSR und nur noch 0,3 Mill. nach Polen. 1980 — vor den drastischen Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Polen — waren es noch 2,5 Mill. Reisende. Die Zahl der Reisen allein ins kommunistische Ausland betrug damals 8,5 Mill. Mit den verringerten Ausreisezahlen verlor die DDR bereits 1981 (9,8 Mill.) ihre frühere Spitzenstellung bei der Ausreiseintensität mit 59 Ausreisen je 100 DDR-Bewohner innerhalb der Gruppe der europäischen RGW-Länder an die ČSSR (60). Es folgten Ungarn (52), Polen (12), Bulgarien (9), Rumänien (4) und die UdSSR (2). Nach DIW-Berechnungen ging 1982 auch die Zahl der Einreisen in die DDR um 17 v.H. auf 8,4 Mill. zurück. Im Vorjahr waren es noch rd. 10 Mill. Reisen gewesen. Aus dem kommunistischen Ausland kamen 3,3 Mill. Reisende, darunter 2,3 Mill. allein aus der ČSSR. Der hohe Anteil von Reisenden aus den nichtkommunistischen Staaten — nach DIW-Berechnungen — von 5,1 Mill., das sind 61 v.H., ist darauf zurückzuführen, daß die DDR hierzu auch die Besucher aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West) zählt. Die Besucherzahlen aus anderen westlichen Staaten sind dementsprechend sehr niedrig. Der höchste Stand der Einreisen in die DDR wurde 1972 mit rd. 18,7 Mill. registriert, als die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs für den Reiseverkehr mit Polen und der ČSSR und die Verbesserung der innerdeutschen Reisemöglichkeiten zu einem starken Besucheranstieg in der DDR führten. Die Massenbesuche aus Polen, insbesondere auch Massenkäufe und daraus herrührende Versorgungsstörungen, führten zu ersten Reiseeinschränkungen insbesondere im Reiseverkehr mit Polen. Daher sind in den Folgejahren die Reisezahlen von 1972 nicht wieder erreicht worden. Bedingt durch die politischen Ereignisse seit 1980 besteht im Reiseverkehr mit Polen wieder Paß- und Visumzwang. Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine private Reise ist eine schriftliche Einladung aus dem Nachbarstaat. Für den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR besteht dagegen kein Paß- und Visumzwang. Die beiden Staaten sind daher wechselseitig ein beliebtes Ziel für Tagesausflüge aus dem Nachbarstaat. Die Auslandsreisetätigkeit, aber nach der Auslands-T. haben daher, entgegen den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte zur Förderung des T., in den letzten Jahren nicht nur in der DDR, sondern auch im RGW wieder deutlich abgenommen. Während die Bilanz der rechnerischen Einnahmen und Ausgaben bzw. der De[S. 1364]viseneinnahmen und -ausgaben im Reiseverkehr einschließlich des touristischen Reiseverkehrs insgesamt negativ gewesen sein dürfte, schließt die DDR im Reiseverkehr mit westlichen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Devisenüberschuß ab; hierüber veröffentlicht die DDR allerdings keine Angaben. Diese Einnahmen in konvertierbaren Währungen tragen zur Verbesserung der Leistungsbilanz und zum Abbau von Verbindlichkeiten besonders gegenüber den westlichen Industriestaaten bei (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die Ausgaben der DDR aus dem Staatshaushalt (192 Mrd. Mark) beliefen sich 1983 für den T. nach amtlichen Angaben auf insgesamt 1 Mrd. Mark, insbesondere für die Jugendtouristik, den Feriendienst des FDGB, den Auslands-T. sowie für Erholungseinrichtungen, Zeltplätze u.ä. Nicht eingerechnet sind dabei allgemeine Subventionen wie etwa für Nahrungsmittel. Die staatliche Förderung ermöglicht, Reisen innerhalb der DDR zu niedrigen Preisen anzubieten. Wirtschaftliche Probleme haben allerdings in den letzten Jahren wieder zu einer Reduzierung dieser Förderungen geführt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1361–1364 Totalitarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-Rubel

Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen…

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Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind (1985)

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bestimmungen zum Schutz der erwerbstätigen Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) [S. 922]festgelegt, diese letzten allerdings seitdem vielfältig geändert und erweitert worden. Der M. in der DDR ist bestimmt von dem Bestreben, verfügbare Arbeitskraft zu nutzen, dabei aber eine unter bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten genügende Zahl von Schwangerschaften zu erreichen sowie Schwangere und Kind vor Schäden und Gefahren zu schützen (Bevölkerung). Schwangere und stillende Frauen dürfen vom 4. Schwangerschaftsmonat an zu Nachtarbeit und Überstunden nicht herangezogen werden (während sonst Frauen beides nur ablehnen dürfen, wenn sie im Haushalt Kinder bis zu 6 Jahren oder pflegebedürftige Haushaltsangehörige versorgen und dafür keine ausreichende Hilfe haben). Schwangere und stillende Frauen dürfen (wie auch aus anderen Gründen Frauen und Jugendliche überhaupt: Arbeitsschutz-AO Nr. 5 — ASAO 5 — vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 465) mit bestimmten, allgemein als gesundheitlich bedenklich bewerteten Arbeiten nicht beschäftigt werden, außerdem nicht mit Arbeiten, die nach dem Gutachten des Betriebsarztes oder des Arztes der Schwangerenberatungsstelle das Leben oder die Gesundheit der Frau oder des Kindes gefährden könnten. Der Schwangerschafts- und Wochenurlaub mit Weiterzahlung des Nettoverdienstes umfaßt die Zeit von 6 Wochen vor bis 20 Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings- und komplizierten Entbindungen 22 Wochen). Daran anschließend hat die Mutter („wenn sie das Kind in häuslicher Pflege selbst betreut“) vom 2. Kinde an Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit bis zum Ende des 1. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes mit der Zahlung einer Mütterunterstützung in Höhe des Krankengeldes, jedoch mindestens 300 (bei 3 oder mehr Kindern 350) Mark („Babyjahr“); bei Teilbeschäftigung vor dem Schwangerschaftsurlaub wird der Mindestbetrag anteilig gezahlt. Der Anspruch auf Sachleistungen der Krankenversicherung bleibt erhalten, ebenso ist der Anspruch auf Rückkehr auf den alten Arbeitsplatz garantiert (VO über die Verlängerung des Wochenurlaubs … vom 27. 5. 1976 nebst DB dazu vom 4. 6. und vom 14. 7. 1976 — GBl. I, S. 269, 271 und 369). Für weibliche Studierende sind ähnlich günstige Sonderregelungen getroffen worden (AO über die Verbesserung von Leistungen bei Mutterschaft für Studentinnen … vom 14. 7. 1976 — GBl. I, S. 369). Beim 1. Kind kann eine zeitlich entsprechende, unbezahlte Freistellung in Anspruch genommen werden. Anstelle der Mutter kann diese auch dem Vater oder anderen Personen gewährt werden, sofern sie mit der Pflege des Kleinkindes betraut sind. Dabei werden sowohl die Zeit der Freistellung im Rahmen des gesetzlichen M. als auch die Zeit der darüber hinausgehenden Freistellung als Beitragszeit innerhalb der Sozialversicherung angerechnet. Müttern wird darüber hinaus für jedes geborene Kind eine Zurechnungszeit von einem weiteren Jahr zu ihrer Versicherungsdauer gewährt (Renten). Frauen, die mehr als 2 Kinder geboren oder erzogen haben, erhalten für jedes weitere Kind jeweils 1 Jahr auf die geforderte Mindestversicherungszeit von 15 Jahren angerechnet; für Frauen, die 5 und mehr Kinder geboren haben, besteht seit dem 1. 7. 1973 Anspruch auf Alters- oder Invalidenrente unabhängig von den erreichten Versicherungszeiten. Verheiratete Mütter mit einem Kind bis zu 3 Jahren, die wegen der Geburt dieses Kindes vorübergehend ihre Berufstätigkeit unterbrechen mußten, weil kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden konnte und die keinen Anspruch auf Mutterunterstützung haben, erhalten von der Sozialversicherung bei der Geburt eines weiteren Kindes bis zum Ende des 1. Lebensjahres des zuletzt geborenen Kindes einen monatlichen Zuschuß zum Familienaufwand in Höhe von 200 Mark. Alleinstehende berufstätige Mütter, für deren Kind nach dem Wochenurlaub kein Krippenplatz zur Verfügung gestellt werden kann, erhalten für die Dauer der Freistellung eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes, auf das die Mutter bei eigener Arbeitsunfähigkeit Anspruch hat, wenn sie länger als 6 Wochen im Jahr krank ist (bei Vollbeschäftigung mit 1 Kind mindestens 250 Mark, mit 2 Kindern 300 Mark und mit 3 oder mehr Kindern 350 Mark monatlich). Kündigungsverbot besteht für Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu 1 Jahr bzw. während der Freistellung im Anschluß an den Wochenurlaub sowie für alleinstehende Werktätige mit Kindern bis zu 3 Jahren. Die Entbindung verschafft jeder Frau Anspruch auf eine Geburtenbeihilfe von (seit 1972 einheitlich bei jedem Kind) 1000 Mark. Zusätzlich werden von einem eventuell in Anspruch genommenen Familiengründungs-Kredit (Kredit, 4.) von 5.000 Mark mit der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark getilgt, mit der Geburt des 2. Kindes 1500 Mark und mit der Geburt des 3. Kindes die restlichen 2.500 Mark. Für die medizinische Vorsorge gegen Schwangerschaftsstörungen und für deren Früherkennung bestehen Schwangerenbetreuungsstellen (1982: 877). Darin fanden sich 1981 vor Ablauf des 4. Schwangerschaftsmonats 89,2 v.H., von den berufstätigen Schwangeren 89,7 v.H. ein; insgesamt viermal oder öfter besuchten 96,4 v.H. der Frauen die Beratungsstellen. Alle Schwangerschafts- und Mutterschaftsleistungen sind davon abhängig, daß die Beratungsstellen in Anspruch genommen werden. 97,5 v.H. der Beratenen standen in Erwerbstätigkeit; 15,6 v.H. der erwerbstätigen Schwangeren erhielten einen Schonarbeitsplatz. Die Beratungsstellen arbeiten nach dem Dispensaire-Prinzip, d.h. bei Schwangerschaftsstörungen behandeln sie selbst; schwierigen Fällen gehen sie durch Hausbesuche nach (1979 bei 16,3 v.H. aller Schwangerschaften, davon ein Drittel bei Unverheirateten). In den 14 Schwangeren-Erholungsheimen (mit 762 Betten) erhielten 7.062 Frauen einen Platz, das sind 3,0 v.H. aller Schwangeren. Die Zahl der Entbindungsbetten in Krankenhäusern beträgt (1982) 7.565 bei 254.028 Entbindungen; Hausentbindungen sind die Ausnahme. Die Fürsorge für die Säuglinge und Kleinkinder wird [S. 923]von 9.920 Mütterberatungsstellen wahrgenommen; 1982 wurden 246.781 Kinder in 3.446.021 Beratungen betreut, davon 87 v.H. durch Ärzte; regelmäßig werden Hausbesuche durch Fürsorgerin oder Gemeindeschwester vorgenommen, im Durchschnitt 2,0 pro betreutes Kind. Angesichts der — im Vergleich mit westlichen Gesellschaften — extrem hohen Erwerbsquote der Frauen (1979 waren 85,2 v.H. aller Frauen zwischen 16 und 60 Jahren erwerbstätig, Schülerinnen und Studentinnen nicht gerechnet) kommt den Möglichkeiten der Versorgung von Säugling und Kleinkind große Bedeutung zu. 1982 standen in 6.812 Krippen 309.840 Plätze zur Verfügung, davon 15,6 v.H. in betrieblichen Einrichtungen. Auf je 1000 „für die Betreuung in Betracht kommende Kinder bis zu 3 Jahren“ waren das 657 Plätze (Kinderkrippe, Kindergarten). Für alle anderen Kinder erwerbstätiger Frauen müssen Behelfslösungen mit Verwandten usw. gesucht werden. Eine Vermehrung der Krippenplätze ist vorgesehen; in den letzten Jahren hat sich die Zunahme jedoch von etwa 9 auf 4,5 v.H. pro Jahr verringert. Die Zahl der Mütter, die von dem Anspruch auf unbezahlten Urlaub im 1. Lebensjahr des Kindes Gebrauch machen, wird nicht veröffentlicht. Arbeitsrecht; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 921–923 Musikschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nahrungsgüterwirtschaft

Siehe auch: Mutterschutz: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Bestimmungen zum Schutz der erwerbstätigen Frauen in der Erwerbstätigkeit, während einer Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach Entbindung (mittelbar auch zum Schutz des Kindes in den ersten Lebenswochen) sind teils im Gesetzbuch der Arbeit (1961), teils schon im Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (27. 9. 1950) [S. 922]festgelegt, diese letzten allerdings seitdem…

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Fluktuation (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt jährlich bei etwa 500.000; das entspricht einer F.-Quote von 7 bis 8 v.H. Am höchsten ist die F. in den Betrieben des Bauwesens und in jenen mit einem hohen Frauenanteil. Generell wechseln jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste eines jeden Betriebswechsels betragen nach Angaben aus der DDR bei Facharbeitern 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung, Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe-Ergebnis einer Befragung (Hausinterviews) — weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Aber auch die Ergebnisse der Hausinterviews sind nach Auffassung von DDR-Soziologen mit Skepsis zu betrachten. Ihrer Meinung nach steht an der Spitze der F.-Gründe die Unzufriedenheit mit den Arbeitsinhalten und -bedingungen. Das Lohnargument würde bei Umfragen lediglich deshalb am häufigsten angegeben, weil sich die Arbeitnehmer vielfach selbst nicht im klaren über den wirklichen Kündigungsgrund sind oder dieser oft nicht so einfach zu benennen ist wie der Verdienst. Zudem ist man sich sicher, daß in der Regel nicht ein Motiv allein für einen Arbeitsplatzwechsel ausschlaggebend ist; meist gibt es mehrere Ursachen für eine Kündigung. Neben den oben genannten Gründen können auch folgende betriebliche Faktoren den Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel begünstigen (die entgegen dem [S. 421]prinzipiellen Abwerbeverbot von den Betrieben „inoffiziell“ auch häufig zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte benutzt werden): Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämiengewährung, Versorgung mit Wohnraum durch die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), Umfang, Lage und Ausstattung der betrieblichen Urlaubseinrichtungen sowie die Bereitstellung sozialer Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das — wenn auch nicht selten unterlaufene — Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll, Militär, Post, Bahn, „Intelligenz“, Renten/Altersversorgung). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420–421 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fonds

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt…

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Medienpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste und möglichst objektive Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und Meinungen im In- und Ausland und die generelle Befriedigung des allgemeinen Bildungs- und Unterhaltungsbedürfnisses, sondern vorrangig „sozialistische Bewußtseinsbildung und -lenkung“ durch „parteiliche“ Information, Darstellung und Kommentierung von Ereignissen und Sachverhalten unter zusätzlicher Nutzung von Bild und Ton. Die sich aus dieser Zielsetzung ergebenden Beschränkungen im Informations- und Unterhaltungsangebot sind gewollt, wenn auch versucht wird, den allgemeinen Informations- und Unterhaltungsbedürfnissen zunehmend mehr Rechnung zu tragen. Dabei spielt die Konkurrenzsituation zu westlichen Massenmedien (Rundfunk und Fernsehen) eine erhebliche Rolle. Angestrebt wird größere „Massenwirksamkeit“ der eigenen Medien durch ein differenzierteres Angebot ohne Aufgabe der ideologischen Grundsätze: Auch im Zeichen der Friedlichen Koexistenz sollen „Feindbild, Abgrenzung und Normalisierung“ eine „dialektische Einheit“ bilden. Die Konzeption dieser M. geht aus von Lenins Thesen über die Parteipresse als „kollektiver Agitator, Propagandist und Organisator“. Sie wurden übertragen auf alle Massenkommunikationsmittel (Massenmedien), zu denen, nach SED-eigener Darstellung, nicht nur die im engeren Sinne journalistischen Massenmedien Presse, Rundfunk, Fernsehen gehören, sondern auch Filme (Filmwesen), Bücher und andere nichtperiodische Druckerzeugnisse (u.a. Mitteilungsblätter, Plakate, Flugschriften) sowie Schallplatten und Tonbänder. Besonders die journalistischen Massenmedien werden als „scharfe Waffen“, als „Instrumente der marxistisch-leninistischen Partei und des sozialistischen Staates“ bezeichnet, die auf der Grundlage der Prinzipien der Parteilichkeit gesellschaftliche Informationen verbreiten, die für die „bewußte Gestaltung sozialistischer Beziehungen erforderlich und geeignet sind“, und die dafür „notwendigen Argumentationen“ vermitteln, u.a. auch in „künst[S. 880]lerischen Formen“. „Unsere Partei hat frühzeitig die Wirkungsmöglichkeiten der modernen Massenmedien richtig eingeschätzt. Bei uns sind sie Teil des Machtapparates der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Sie sind — wie Lenin sagte — eine Abteilung der Partei“ (Rudi [Rudolf] Singer, 9. ZK-Tagung Oktober 1968). Siehe Honecker auf dem VIII. Parteitag der SED, Juni 1971, die Beschlüsse des Politbüros des ZK der SED vom 7. 11. 1972 über „Die Aufgaben der Agitation und Propaganda bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED“ und vom 18. 5. 1977 (ND 21. 5. 1977): „Die weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit der Partei“ sowie Honecker im Bericht des ZK an den X. Parteitag, April 1981 über die Erhöhung der Massenwirksamkeit der ideologischen Arbeit u.a. der Massenmedien. II. Lenkung und Kontrolle Die Lenkung und Leitung der Massenmedien erfolgt zentral: Die politisch-ideologische Richtlinienkompetenz liegt beim Politbüro der SED, verantwortliches Politbüromitglied ist Joachim Herrmann, seit März 1978 Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED für Agitation und Propaganda. Richtlinien ergehen von der Abteilung Agitation, den Sektoren für Presse, Rundfunk usw. Auf diesem Wege erfolgt auch die direkte Anleitung der SED-Presse. Staatliche Lenkungs- und Leitungsorgane sind — unter der politisch-organisatorischen Richtlinienkompetenz des Ministerrates der DDR — das weisungsberechtigte Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, das Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat, das Staatliche Komitee für Fernsehen beim Ministerrat und die staatliche Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN), deren Generaldirektor vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen wird. Für örtliche M. (z.B. Lokal- und Betriebszeitungen) sind die SED-Bezirksleitungen und die Vorsitzenden der Räte der Bezirke zuständig. „Die politisch-ideologische Einheit in Inhalt und Wirkung wird durch die Anerkennung des von der Partei der Arbeiterklasse beschlossenen Programms des Sozialismus durch alle journalistischen Organe und ihre Herausgeber gewährleistet.“ (Wörterbuch der sozialistischen Journalistik, Leipzig 1973) Zentrale Lenkung und Kontrolle zur „Durchsetzung der Linie der Partei“ (indirekte Zensur) werden ausgeübt — institutionell und inhaltlich — durch: Personalpolitik (Kaderpolitik) der SED und der staatlichen Organe (auch der übrigen Parteien und Massenorganisationen). „Wir haben von jeher an die Mitarbeiter die politischen und moralischen Anforderungen gestellt, die man stellen muß, wenn Genossen in einem Teil des Machtapparates arbeiten dürfen.“ (Singer, a.a.O.) Generelle staatliche Lizenzpflicht (zuständig: Presseamt) für alle Massenmedien, soweit sie nicht sowieso zentrale staatliche Einrichtungen sind, wie ADN, Rundfunk und Fernsehen. Lizenzen können, müssen aber nicht erteilt und können jederzeit widerrufen werden. (VO über die Herausgabe und Herstellung periodisch erscheinender Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962.) Staatliche Zuteilung und Mengenbegrenzung (Kontingentierung) aller wichtigen Materialien (Papier usw.) aus dem Volkswirtschaftsplan. Staatliches Vertriebsmonopol, z.B. für alle Presseerzeugnisse des In- und Auslands durch den Postzeitungsvertrieb. Es dürfen nur die Presseerzeugnisse vertrieben, verkauft oder unentgeltlich abgegeben werden, die zur Aufnahme in die Postzeitungsliste zugelassen sind (Postzeitungsvertriebsordnung, GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Der Bezug von West-Zeitungen ist genehmigungspflichtig (Zeitungsaustausch). Strafandrohung der politisch-ideologisch interpretierten Paragraphen des Strafgesetzbuches der DDR vom 12. 1. 1968, u.a. § 106: „Staatsfeindliche Hetze“. Einheitliche Ausbildungsrichtlinien für Journalisten und deren Weiterbildung (Schulung) auch von „Volkskorrespondenten“ durch den „Verband der Journalisten der DDR“ (Journalismus). (Zur Kontrolle von Journalisten anderer Staaten in der DDR Korrespondenten.) Sprachregelung in den verbindlichen Argumentationsrichtlinien der Agitationsabteilung des ZK, in den Kommuniqués und „Presse-Informationen“ des Presseamtes und in der „parteilichen“ Nachrichtenpolitik von ADN. Nachrichtengebung wird verstanden als „Agitation durch Tatsachen“, innerhalb der Medien durch Plandirektiven „auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung“ für Quartals- oder Perspektivpläne, Monats- und Dekadenpläne (z.B. monatlicher Leitartikelplan) mit Agitationsschwerpunkten für die einzelnen Fachbereiche und durch die Funktion von Kritik und Selbstkritik. Die Feststellung im Art. 27 der DDR-Verfassung von 1968 (auch in der Neufassung vom 7. 10. 1974): „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet“, wird im offiziellen Kommentar zur DDR-Verfassung u.a. so interpretiert: „Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Mißbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch-leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches der Werktätigen bei der Organisierung des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten.“ [S. 881]<III. Medienpolitik nach dem VIII. Parteitag der SED 1971> Die inhaltlichen Schwerpunkte der M. ergeben sich jeweils aus den verbindlichen Beschlüssen des letzten SED-Parteitages, den folgenden Tagungen des SED-Zentralkomitees und den Beschlüssen des Ministerrates. Seit dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) stehen im Vordergrund: Die allseitige Integration der DDR in die sozialistische Staatengemeinschaft, die Vorbildrolle der Sowjetunion, die Abgrenzung zur Bundesrepublik Deutschland (Auslandsverhältnis), die politisch-ideologische Immunisierung der Bevölkerung gegen alle Formen des „Antikommunismus und Antisowjetismus“ (gegen „bürgerliche Ideologie, Nationalismus, Sozialdemokratismus, Revisionismus, Maoismus“) sowie die aktuelle ökonomische Agitation zur Erfüllung und Übererfüllung der wirtschaftlichen Planziele (Sozialistischer Wettbewerb, Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung des Materialverbrauchs, Einführung moderner wissenschaftlich-technischer Erkenntnisse in die Produktion als Voraussetzung zur Realisierung der ökonomischen Hauptaufgabe). Vor allem im Rundfunk und im Fernsehen ist das Informations- und Unterhaltungsangebot verbessert worden. „Antworten“-Sendungen wurden informativer, Interpretationen der Wirtschafts- und Versorgungslage realistischer. In der politischen Information dominiert jedoch weiterhin der ermüdende Kommuniqué-, Protokoll- und Agitationsstil. Zugeständnisse an den Publikumsgeschmack sind mehr Musik- und Unterhaltungssendungen (auch mit westlichen Schlagerstars), mehr Lustspiele, die Übernahme westlicher Unterhaltungsfilme, eine durch Magazinsendungen aufgelockerte Programmgestaltung vor allem für die Jugend mit starker Anpassung an westliche Musik. Dem Unterhaltungsbedürfnis wurde durch die Programm-Strukturreform im Fernsehen (mehr Unterhaltung im Abendprogramm, vor allem im II.) seit Dezember 1982 und im Rundfunk seit Mai 1983 (mehr populäre Musik abends und Ausbau spezieller UKW-Jugendprogramme besonders am Wochenende) mit weiteren Zugeständnissen (z.B. mehr Westfilmen) verstärkt nachgegeben, um „Kurzweil und Lebensfreude“ zu vermitteln: „Wenn wir davon ausgehen, daß unsere Werktätigen sehr angestrengt arbeiten müssen …“ Fernsehen; Rundfunk. (Verkabelung von R. u. F.-Programmen [auch Westempfang], Video-Geräte und Bildschirmtext s. a. Neue Medien.) Die Berichterstattung über den Westen wurde im Zeichen der „Normalisierung“ im Nachrichtenstil formaler (ohne früher übliche aggressive Denunzierungen). Sie beschränkt sich darüber hinaus im wesentlichen auf das Krisen-Geschehen im „Kapitalismus“ (Vermittlung eines negativen Bildes durch eigene Korrespondenten oder Zitate aus westlichen Zeitungen), auf Stellungnahmen der dortigen kommunistischen Parteien sowie positiver westlicher Stimmen zu östlichen Ereignissen und Vorschlägen. Generell gilt das auch für die Berichterstattung über die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West), wenn auch hier die Kommentierung aus der Sicht der SED ausgeprägter ist („Die Unterstützung des Klassenkampfes in der BRD ist oberstes Anliegen“). Nur die direkten Appelle an die westdeutsche Bevölkerung sind im Zuge der Abkehr von der gesamtdeutschen Konzeption Ulbrichts aufgegeben worden. In Anpassung an die Politik der Abgrenzung (Nation und nationale Frage) wurde der Deutschlandsender in „Stimme der DDR“ umbenannt; der „Deutsche Freiheitssender 904“, der „Deutsche Soldatensender 935“ und die speziell für Berlin (West) sendende „Berliner Welle“ stellten ihre Sendungen ein. Die Nationalhymne der DDR wird seit dem 1. 8. 1971 ohne Gesang („Deutschland, einig Vaterland“) gespielt (Radio DDR und Berliner Rundfunk zum Programmschluß). Honecker forderte auf dem IX. Parteitag der SED (Mai 1976): „Alle Massenmedien stehen vor der Aufgabe, den neuen Anforderungen der Innen- und Außenpolitik mit immer größerer Wirksamkeit gerecht zu werden. Dies gilt um so mehr, als unter unseren Bedingungen die ideologische Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Ideologie vor allem im Äther in voller Schärfe und ohne Pause sozusagen täglich rund um die Uhr stattfindet.“ Und auf dem X. Parteitag (April 1981): „Für Presse, Rundfunk und Fernsehen kommt es vor allem darauf an, die aktive Verbreitung unserer sozialistischen Ideologie, die innen- und außenpolitische Information, die geistig-kulturelle Bereicherung im weitesten Sinne des Wortes als eine einheitliche Aufgabe zu verstehen und zu verwirklichen. Die Bemühungen um weltanschauliche Tiefe, schnelles politisches Reagieren und Massenwirksamkeit müssen ideenreich fortgesetzt werden.“ Von einem Arbeitstreffen leitender Repräsentanten der Rundfunk- und Fernsehanstalten der sozialistischen Länder in Moskau Anfang Februar 1983 berichtete Radio Prag: „Auf die komplizierte internationale Lage und auf die Steigerung der ideologischen Diversion des Westens reagieren die Medien der Masseninformation und der Propaganda mit einer sachlichen und durchdachten Propaganda, die noch mehr als bisher vor allem auf die Jugend eingestellt ist.“ IV. Wertung Die M. der SED ist in der DDR selbst umstritten. Die vermeintlichen Vorteile einer derart administrativen „sozialistischen Bewußtseinslenkung“ wirken sich in der Praxis auch nachteilig aus: [S. 882]Der Zwang zur Herstellung einer „einheitlichen“ Meinung, die einseitige, lückenhafte Information und der auf die Dauer ermüdende Agitationsstil mit vorgegebenem Sprachschatz, die Monotonie vor allem der Tagespresse stumpfen ab, mindern das Interesse, „übersättigen“ und bauen emotionale Barrieren der Ablehnung auf. Deutliche Kritik wurde z.B. 1983 und 1984 auf Synoden der evangelischen Kirchen in der DDR hörbar: es sei „eine Qual“, die eigenen Zeitungen zu lesen, auch eine andere Informationspolitik wurde gefordert: „Nicht nur eine, die offener ist, sondern eine redlichere, eine ehrlichere und — damit ich auch konkret werde: Die Sendung ‚Der Schwarze Kanal‘ ist keine offene und redliche, sondern eine sektiererhafte Informationspolitik“ (Bericht über die Synode des Bundes der evangelischen Kirchen in der DDR in Potsdam 1983; „Die Welt“ v. 20. 9. 1983). Die Befriedigung vor allem des Informationsbedürfnisses wird daher anderswo gesucht — nicht zuletzt bei westlichen Medien. Ein Empfangsverbot für Rundfunk- und Fernsehsendungen aus dem Westen und besonders aus der Bundesrepublik Deutschland hat sich als nicht durchsetzbar erwiesen — auch für Partei- und Staatsfunktionäre sind die westlichen Medien eine geschätzte Informationsquelle. Das parteiliche und staatliche Informations- und Meinungsmonopol wird zudem durch steigenden Reise- und Besuchsverkehr (auch zwischen den östlichen Nachbarstaaten) immer mehr durchbrochen. Die parteilichen Darstellungen der sozialistischen Gegenwart gleichen mehr dogmatischen Wunschinterpretationen („verändernde Widerspiegelung“) statt Widerspiegelungen der gesellschaftlichen Wirklichkeit und ihrer Problematik: Während vor allem das Alltagsleben das Bewußtsein der Bevölkerung bestimmt, wird versucht, ein Bewußtsein des Seinsollenden zu vermitteln. Die Kluft zwischen Agitation und Wirklichkeit stellt daher die Glaubwürdigkeit der Massenmedien ständig in Frage. Die administrative Tendenz zur einheitlichen Interpretation gesellschaftlicher Vorgänge verhindert, daß Alternativen auch zur Lösung von Einzelproblemen öffentlich diskutiert werden können. Von der offiziellen Linie abweichende Stellungnahmen, z.B. der Kirchen (Friedensbewegung), werden von den Partei- und staatlichen Medien nicht veröffentlicht; nicht genehme Diskussionsbeiträge, Bücher und Filme können nicht erscheinen. Statt einer öffentlichen Meinung wird ein Zwitter hervorgebracht: eine von der SED produzierte, gleichsam offizielle Meinung für die Öffentlichkeit und eine andere, die eigene Meinung, die sich nur im vertrauten privaten Kreis äußert. Ein daraus resultierendes Mißtrauen zwischen Herrschenden und Beherrschten, aber auch untereinander, trägt permanent zur Aufrechterhaltung eines instabilen Verhältnisses zwischen SED und Bevölkerung bei. Die dogmatisierten Grundsätze der M. sind indessen unverändert geblieben, Anpassungen an die jeweilige Generallinie der SED (Linie), Wandlungen in der Kulturpolitik („Unterhaltungskunst“) und die Nutzung soziologischer und psychologischer Forschung, z.B. für die Programmgestaltung von Rundfunk und Fernsehen, haben zwar ihre Auswirkungen gehabt; die agitatorische Aufgabenstellung, die „Parteilichkeit“ und die zentrale Lenkung und Kontrolle wurden jedoch niemals in Frage gestellt. Wilfried Schulz Literaturangaben Journalistische Arbeit im Betrieb — Ein Handbuch. Berlin (Ost): Dietz 1984. Budzislaski, H.: Sozialistische Journalistik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1966. <LIDie Freizeit der Jugend. Berlin (Ost): Dietz 1981. Hanke, H.: Freizeit in der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1979. Holzweißig, Gunter: Massenmedien in der DDR. Berlin (West): Holzapfel 1983. Leitner, O.: Rockszene DDR. Reinbeck: Rowohlt 1983. Die Massenmedien der DDR. Hrsg.: Friedrich-Ebert- Stiftung. Bonn: Neue Gesellschaft 1979. (Die DDR — Realitäten Argumente.) Reischock, Wolfgang: Der Erzieher aus der Röhre. Berlin (Ost): Dietz 1982. Riedel, H.: Hörfunk und Fernsehen in der DDR. Köln: Braun 1977. Schmidt, W.: Das Fernsehen der DDR — Struktur, Organisation und Programm 1971–1981, in: Rundfunk und Fernsehen. H. 2, 1982. Hamburg: Hans- Bredow-Institut 1982. Schmidt, W.: Die Neuen Medien in der DDR, in: Media Perspektiven. Hrsg. i. A. der Arbeitsgemeinschaft Rundfunkwerbung. H. 10, 1982. Frankfurt a. M. 1982. Das journalistische System der Deutschen Demokratischen Republik im Überblick, Lehrheft. Hrsg. Karl-Marx-Universität, Sektion Journalistik. Leipzig 1981. Wolf, Ch.: Über Zensur und Selbstzensur, in: Weimarer Beiträge. H. 6, 1974, S. 102 f. Wörterbuch der sozialistischen Journalistik. Leipzig: Karl-Marx-Universität 1973. <LI>Kleines Politisches Wörterbuch. Berlin (Ost): Dietz 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 879–882 Mathematik-Olympiade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Medizinischer Assistent

Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Grundsätze M. ist ein wesentlicher Bestandteil der Agitation und Propaganda und der staatlichen Machtpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur planmäßigen Beeinflussung des Bewußtseins der Bevölkerung, des „subjektiven Faktors“, zur Erzielung von sozialistischen (kommunistischen) Denk- und Verhaltensweisen. Ihr Ziel ist nicht breiteste und möglichst objektive Information über alle gesellschaftlich relevanten Vorgänge und…

DDR A-Z 1985

Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese formalen Bedeutungen von S. gelten in West wie in Ost. Inhaltlich gesehen gibt es demgegenüber Unterschiede. Der marxistisch-leninistische Begriff der S. ist an die Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gebunden, d.h. er erhält seine Definitionsmerkmale aus dem Gesamtzusammenhang der marxistisch-leninistischen Geschichts- und Gesellschaftsphilosophie (Marxismus-Leninismus, III. C. und III.). Dies impliziert, daß die Klassenstruktur als „Kern“ der sozialen Struktur und beide als sich entwickelnd gedeutet werden; daß die (Wechsel- oder Macht-) [S. 1219]Beziehungen der isolierten Strukturelemente im Sinne der Klassentheorie zu interpretieren sind; daß folglich — vgl. den Artikel „Sozialstruktur“ im „Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 592) — „die Qualität der gegenseitigen Beziehungen“ zu einem entscheidenden Kriterium wird. Die Besonderheiten der marxistisch-leninistischen Auffassung von der S., die „quantitative“ Gesichtspunkte den spezifisch geprägten „qualitativen“ unterordnet, kommen in der Definition, die Hans Röder in dem maßgeblichen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (hrsgg. von G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 153) formuliert, zum Ausdruck: „Wir verstehen … unter Sozialstruktur ein relativ stabiles, gesetzmäßig determiniertes Gefüge sowohl zwischen als auch innerhalb der Klassen, Schichten und sozialen Gruppen, das die Gesamtheit der wesentlichen sozialen Gliederungen der Gesellschaft, die Qualität ihrer Beziehungen und die quantitative Ausprägung sozialer Unterschiede zwischen ihnen beinhaltet.“ S. als Kategorie des Marxismus-Leninismus ist gleichzeitig einer der Schlüsselbegriffe der politischen Planung und Leitung in der DDR: „Im Prozeß der allseitigen Gestaltung des Sozialismus und der Schaffung der Grundlagen des Kommunismus nimmt die Veränderung der S. eine zentrale Stellung ein“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 595). II. Theoretische Vorstellungen und Probleme A. Klassen und Schichten Das besondere Interesse der S.-Forscher in der DDR gilt der eigenen Gesellschaft, von der behauptet wird, daß sie die kapitalistische Eigentumsform und damit den „antagonistischen Klassengegensatz von Ausbeutern und Ausgebeuteten“ hinter sich gelassen habe und sich auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft befinde (Gesellschaftsordnung). In dieser sich entwickelnden Gesellschaft, deren Grundlage das sozialistische Eigentum an Produktionsmitteln (Eigentum) sei, gebe es sowohl „Klassen“ wie „soziale Schichten“. Beide Begriffe allerdings sind nicht eindeutig festgelegt: Beim Begriff „Klasse“ steht die Leninsche Definition zwar im Hintergrund, wird aber durchaus kritisch aufgearbeitet (Klasse/Klassenkampf); beim Begriff „soziale Schicht“ ist nach wie vor kontrovers, wieweit er dem der Klasse unter- oder nebengeordnet ist. Zu letzterer Annahme veranlaßt vor allem die Bestimmung der sozialistischen Intelligenz als „Schicht“ (s. weiter unten). Als „wesentliche soziale Gliederungen“ oder „Hauptgruppen“ in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft der DDR werden unterschieden: die Arbeiterklasse, die Klasse der Genossenschaftsbauern, die Schicht der sozialistischen Intelligenz und andere „Schichten des Volkes“. Arbeiter und Genossenschaftsbauern bilden die „Grundklassen“. Sie unterscheiden sich im Sinne der Klassentheorie einmal durch die Form des Eigentums an Produktionsmitteln (Volkseigentum als höhere, genossenschaftliches Eigentum als niedere Form sozialistischen Eigentums), zum anderen durch ihr Verhältnis zur Macht (Arbeiterklasse als die machtausübende oder herrschende, Genossenschaftsbauern als die an der Macht beteiligte Klasse) und schließlich durch das Gesamt ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen (Arbeiterklasse als industriell produzierende und in städtischer Umwelt lebende, Genossenschaftsbauern als agrikulturell produzierende und auf dem Lande lebende Klasse). Die soziale Schicht der Intelligenz, durch das Kriterium „geistige Arbeit“ zwar ausgesondert, steht grundsätzlich nicht außerhalb der Klassen. „Jenseits der Klassen kann die Intelligenz keine eigenständige geschichtliche Rolle spielen“ (M. Lötsch, in: Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft, s. litsost Lit.-Hinw., S. 98). Diese Aussage gilt nicht nur historisch (Indienstnahme der Intelligenz durch die jeweils herrschende Klasse), sondern auch aktuell. Die Angehörigen der Intelligenz in der DDR, die ihrer Herkunft nach ohnehin überwiegend aus einer der beiden Grundklassen stammen, werden in deren Auftrag tätig, vertreten deren Interessen. Dabei stehen sie der Arbeiterklasse, als der machtausübenden, näher als der Klasse der Genossenschaftsbauern. Auch wenn sie somit nicht als „freischwebend“ angesehen oder als „Zwischenschicht“ bestimmt wird, bleibt die Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft „eine besondere soziale Schicht“: „Die sozialen Unterschiede, die aus einem jahrhundertealten Typ der gesellschaftlichen Arbeitsteilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit hervorgehen, lassen sich in drei Jahrzehnten nicht aus der Welt schaffen. Die komplizierte geistige Arbeit bleibt für einen längeren Zeitraum Basis eines weitverzweigten Komplexes sozialer Besonderheiten, von den Arbeitsbedingungen bis hin zu den Besonderheiten der Interessen, Bedürfnisse und Lebensstile“ (M. Lötsch, a.a.O., S. 115). Die vierte sozialstrukturelle „Hauptgruppe“ ist als Gesamt nur negativ bestimmbar, d.h. sie enthält alle sozialen Gruppen und Schichten, die nicht in die Hauptgruppen 1 bis 3 einzuordnen sind. Es finden sich hier 1. die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks, die in ihrem Verhältnis zur Arbeiterklasse ähnlich eingeordnet werden wie die Genossenschaftsbauern. 2. gehört dazu jene soziale Gruppe, die die im Handel und Hotel- oder Gaststättengewerbe tätigen Pächter oder Eigentümer mit Kommissionsverträgen (Binnenhandel; Hotel- und Gaststättenwesen) umfaßt. Sie wird als [S. 1220]eine Sondergruppe in der Nähe der Arbeiterklasse angesehen; denn ihre sozialökonomische Stellung bestimmt sich aus einer Form des Eigentums, die der des sozialistischen angenähert ist. Von diesen beiden Gruppen sind 3. die privaten Einzelhändler und Handwerker (Kleinbürgertum) sowie 4. die freiberuflich Schaffenden, besonders nicht angestellten Angehörigen der künstlerischen Intelligenz (Freie Berufe) zu unterscheiden. Die beiden letztgenannten Gruppen sind, streng genommen, theoretisch als Residuen der kapitalistischen Gesellschaftsformation einzustufen. Die Diskussion in der DDR läßt hier allerdings eine Neubewertung erkennen. Die Einbindung auch dieser Gruppen in die sozialistische Gesellschaft und ihre entsprechende Neuorientierung werden positiv hervorgehoben. Die Form des „Privateigentums“, dem sie zuzurechnen seien, könne nicht mehr als „fremd“ oder „feindlich“ bezeichnet werden; sie sei vielmehr in die allgemeinen Leitungs- und Planungsprozesse integriert und habe eine neue Qualität gewonnen. Die so unterschiedenen vier „Hauptgruppen“ werden als in bestimmten „Beziehungen“ zueinander stehend gedacht. Dabei handele es sich nicht wie in den Klassengesellschaften um Beziehungen der Ausbeutung und Unterdrückung (Besitzer versus Nichtbesitzer von Produktionsmitteln). Auch Beziehungen der Über- und Unterordnung im Sinne westlicher Stratifikationsansätze (Ober-, Mittel-, Unterschicht) gibt es, gemäß der marxistisch-leninistischen Theorie der S., in der DDR-Gesellschaft nicht. Vielmehr wird für die DDR-Gesellschaft davon ausgegangen, daß die Beziehungen zwischen den Klassen und Schichten durch „kameradschaftliche und schöpferische Zusammenarbeit“ gekennzeichnet seien. Dabei werden Interessenunterschiede (Interessen/Interessenübereinstimmung; Widerspruch) sowie Unterschiede in den Bedürfnissen und Lebensstilen nicht geleugnet; die durch die „führende Rolle der Arbeiterklasse“ gegebene Herrschaftsbeziehung bleibt jedoch außerhalb der Betrachtung. Gemäß der geschichtsphilosophischen Ausrichtung des Marxismus-Leninismus wird die S. der DDR als sich entwickelnde begriffen. Zwei für den „reifen Sozialismus“ typische Grundtendenzen werden, in Übereinstimmung mit dem Programm der SED von 1976, hervorgehoben: die konkrete Verwirklichung der führenden Rolle der Arbeiterklasse und die soziale Annäherung der Klassen und Schichten. Die Klassen und Schichten befinden sich, so wird behauptet, in einem Prozeß der „Annäherung“. Dieser tendiere zur Aufhebung der „quantitativen Ausprägung sozialer Unterschiede“, zur „sozialen Gleichheit“ als Voraussetzung für eine volle Entfaltung der Persönlichkeit (Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie; Sozialistische ➝Lebensweise). Soziale Gleichheit in diesem Sinne sei in der klassenlosen, kommunistischen Gesellschaft erreicht, d.h. in einer Gesellschaftsordnung, „in der die Produktionsmittel einheitliches Volkseigentum und alle Mitglieder der Gesellschaft sozial gleichgestellt werden, in der alle Mitglieder der Gesellschaft ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten allseitig entwickeln und zum Wohle der Gemeinschaft einsetzen“ (Programm der SED von 1976). Die „Annäherung“ wird als Prozeß der „Höherentwicklung“ gedacht, dessen Dynamik auch die Arbeiterklasse erfaßt. Eine zunehmende Einsicht in die „Triebkräfte“ und „Gesetzmäßigkeiten“ der geschichtlich-gesellschaftlichen Entwicklung, also die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, ist hier ebenso gemeint wie die Hebung des Qualifikations- und Ausbildungsniveaus. Die Arbeiterklasse entwickele sich zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Theoretisch gesehen erhält die Intelligenz in diesem Prozeß — neben der Arbeiterklasse oder als deren Teil — eine Schlüsselrolle. In jüngerer Zeit wird dieses Konzept der „Annäherung“, direkt oder indirekt, zunehmend diskutiert. Nachdem die S.-Forscher immer mehr „Beweise“ für soziale Unterschiede in der DDR-Gesellschaft (s. Kap. #806#ii. II. B.) beigebracht und die SED-Politiker sich die „These von der Triebkraftfunktion sozialer Unterschiede zu eigen“ gemacht haben (vgl. K. Belwe, in: Die DDR vor den Herausforderungen der achtziger Jahre, Köln 1983, S. 106 ff.), erfahren die Vorstellungen von der Annäherung der Klassen und Schichten eine gewisse Relativierung. Nicht nur wird der Prozeß der Annäherung nunmehr als sehr langwierig begriffen; es wird auch behauptet, daß das Ziel: soziale Gleichheit, auf durchaus unterschiedlichen Wegen erreicht werden kann: durch die „Reduzierung sozialer Unterschiede“ ebenso wie durch die „leistungsfördernde, volle Ausprägung eigentümlicher Eigenschaften und Wesenszüge der Klassen und Schichten“ (vgl. M. Lötsch, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 6/1981, S. 24). Für die behauptete Vier-Gliederung ihrer Gesellschaft sowie ihre zusätzlichen Annahmen haben die S.-Forscher in der DDR bisher keine stringente theoretische Begründung vorgelegt. Der referierte gegenwärtige Stand der Diskussion macht das nur allzu deutlich. Neben Elementen der Marxschen, Leninschen und „bürgerlichen“ Klassen- und Schichtungstheorien stehen mehr oder weniger systematisch aufgearbeitete und lediglich in die Sprache des Marxismus-Leninismus gekleidete empirische Befunde. Außerdem wird das theoretische Bemühen immer wieder von ideologischen und gesellschaftspolitischen Postulaten überlagert. Die Ausklammerung von Herrschaftsbeziehungen aus der Analyse der sozialistischen Gesellschaften erklärt sich auf diese Weise ebenso wie die neuerlich verstärkte Akzentuierung der sozialen Unterschiede. [S. 1221]Die S.-Forscher geben theoretische Unzulänglichkeiten durchaus zu und diskutieren ausgewählte Probleme zum Teil recht lebhaft. Dazu gehören neben der Frage, wie die einzelnen sozialen Gruppen theoretisch-empirisch zu definieren und statistisch zu erfassen sind, zwei gewichtige Einzelprobleme. Einmal handelt es sich um die sozialstrukturelle Bestimmung der Angestellten. Der Begriff „Angestellte“ liegt sozusagen quer zur — mehr oder weniger ideologisch begründeten — sozialstrukturellen Gliederung. Angestellte können sowohl Arbeiter wie LPG-Mitglieder wie Angehörige der Intelligenz sein. Zum anderen ist die Frage der Zuordnung von Familien zu bestimmten Klassen problematisch. Bisher sind Sozialstatistik und Soziologie in der DDR so verfahren, daß der Beruf des Haushaltungsvorstands (in vollständigen Familien der des Mannes) den sozialstrukturellen Standort der Familie bestimmte. In der neueren Diskussion wird gefordert, alle von den Mitgliedern einer Familie ausgeübten Berufe bei der Zuordnung zu berücksichtigen. An entsprechenden Konzeptionen, die notgedrungen die angenommene Vier-Gliederung der Gesellschaft modifizieren würden, wird offensichtlich gearbeitet; einschlägige empirische Daten sind allerdings im Westen nicht bekannt. B. Soziale Differenzierungen Angesichts der Schwierigkeiten einer empirischen Einlösung der Begriffe „Klasse“ und „Schicht“ sowie der Notwendigkeit, konkrete Strukturen und Prozesse in der eigenen Gesellschaft zu erfassen, erhält der von den S.-Forschern in der DDR seit einigen Jahren zunehmend verwandte Begriff „soziale Differenzierungen“ ein besonderes theoretisches Gewicht. Unterhalb der Abstraktionsebene des Historischen Materialismus angesiedelt, führt er näher an die Wirklichkeit heran und erlaubt die genauere Erfassung von sozialen Strukturen. Mit „sozialen Differenzierungen“ oder „sozialen Unterschieden“ sind Gliederungen der Gesellschaft oder einzelner Klassen, Schichten und Gruppen nach bestimmten statistischen oder empirisch-soziologischen Merkmalen oder Merkmalskombinationen („social stratifications“) gemeint. Natürlich müssen Begriff und Konzept der „sozialen Differenzierungen“ in den Marxismus-Leninismus eingebunden und auf diese Weise legitimiert werden. Das geschieht jedoch, so läßt sich behaupten, zum großen Teil lediglich pro forma; Hauptargument in diesem Zusammenhang ist, die „sozialen Differenzierungen“ seien durch die komplexen sozialen Gliederungen, die mit den Begriffen Klasse und Schicht erfaßt werden, determiniert. Das Konzept „soziale Differenzierungen“ bleibt, insgesamt gesehen, dennoch offener als das Klassen- und das ihm zugeordnete Schichtkonzept. Ferner werden „soziale Differenzierungen“ ideologisch dadurch abgesichert, daß man zwei traditionelle marxistisch-leninistische Problembereiche in den Vordergrund rückt: den Unterschied zwischen Stadt und Land sowie den zwischen körperlicher und geistiger Arbeit. Darüber hinaus werden die „sozialen Differenzierungen“ entsprechend den geschichtsphilosophischen Postulaten für die sozialistische Gesellschaft der DDR typologisiert: in solche, die als historisch überwunden angesehen werden können, in solche, die als Überbleibsel kapitalistischer Gesellschaftsformation eine begrenzte Zeit fortbestehen (und bekämpft werden müssen), und in solche, die auf dem Weg zur kommunistischen Gesellschaft weiterführen (und deshalb zu fördern sind). Die Einordnung konkreter Erscheinungen in diese Typologie wandelt sich mit der ideologisch-politischen Gesamtlinie (Linie). Gegenwärtig werden in der Diskussion über die weiterführenden „sozialen Differenzierungen“, etwa von M. Lötsch und D. Wittich (Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 68), die „konsequente Durchsetzung des Leistungsprinzips“, einschließlich der Anerkennung „sozialer Besonderheiten der Intelligenz“ und „sozialer Mobilität als Bedingung für eine effektive Gestaltung aller Begabungen“, genannt. Einen Katalog „gegenwärtig unvermeidlicher“ sozialer Unterschiede stellten T. Hahn und L. Niederländer (Deutsche Zeitschrift für Philosophie. 30. Jg., 1982, H. 6, S. 767) zusammen, wobei sie die Frage, ob diese überwunden werden können und müssen, allerdings ausgeklammert haben: Proportionen der Entwicklung und Standortverteilung der Produktivkräfte, der gegenwärtig erreichte Stand der Arbeitsteilung (körperliche — geistige Arbeit, unterschiedlich komplizierte Arbeitsbedingungen), die Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen an Produktionsmitteln, Wirkungen des Prinzips der Verteilung nach der Leistung, Qualifikations- und Bildungsstrukturen, Enkommensstrukturen, Unterschiede der materiellen Wohnbedingungen, Unterschiede zwischen Stadt und Land, territoriale Differenzierungen, sozialdemographische Differenzierungen (Unterschiede zwischen den Geschlechtern und lebenszyklischen Altersgruppen, sofern sie sozialer Art sind).“ Wenn „soziale Differenzierungen“ empirisch festgestellt werden, geschieht dies am häufigsten hinsichtlich einzelner gesellschaftlicher Teilbereiche. Für den Industriebetrieb etwa werden folgende „Bestandteile“ einer im Sinne des Konzepts „soziale Differenzierungen“ bestimmten S. angegeben: die Gliederung der Beschäftigten nach Haupttätigkeits[S. 1222]gruppen, die Berufs- und Qualifikationsstruktur, die Einkommensstruktur, die sozialdemographische Struktur, die Gliederung nach Arbeitskollektiven und deren innere soziale Struktur, die Beschäftigtenstruktur nach Betriebszugehörigkeit und -verbundenheit (vgl. H. Brand und P. Glotz, s. litsost Lit.-Hinw.). Untersucht werden darüber hinaus LPGs, wissenschaftliche Institutionen, Krankenhäuser und Verwaltungen. Ferner gilt das Augenmerk etwa „sozialen Differenzierungen“ innerhalb der großen Gruppe der Arbeiter und Angestellten, bei denen z.B., wie im Betriebsbereich, nach Tätigkeitsmerkmalen und der Stellung in der Leitungsstruktur unterschieden wird. Auch die S. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (XXII.) und der Massenorganisationen liegt, trotz forschungsmäßiger Tabus, prinzipiell nicht außerhalb des Horizonts. „Soziale Differenzierungen“ oder „soziale Unterschiede“ in der Gesellschaft einerseits und „Annäherung“ der Klassen und Schichten, d.h. Tendenzen zur „sozialen Gleichheit“, andererseits werden von den marxistisch-leninistischen S.-Forschern als in einem dialektischen Verhältnis zueinander stehend gedacht. Damit ist gewährleistet, daß das Ziel, soziale Gleichheit, trotz bestehender und sich in Zukunft entsprechend der gegenwärtigen SED-Politik voraussichtlich entfaltender sozialer Unterschiede nicht aufgegeben zu werden braucht. Mit dem Rekurs auf die Dialektik bleibt jedoch das Problem, welches Maß an sozialer Differenziertheit für die gegenwärtige Gesellschaft akzeptabel und welches für die Zukunft als „produktiv“ anzustreben ist, ungelöst. Es beschäftigt die S.-Forscher ebenso wie die S.-Planer. III. Die S. der DDR-Gesellschaft A. Gesamtstruktur Die S.-Forschung geht von der Annahme aus, daß sich in der DDR „auf der Basis der sozialistischen Eigentums-, Produktions- und Machtverhältnisse“ die für die entwickelte sozialistische Gesellschaft „notwendige“ S. inzwischen „stabil“ herausgebildet habe (R. Weidig, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 28. Jg., 1980, H. 1, S. 5 ff.). Damit ist gemeint, daß sich die „Hauptgruppen“ der S. auf einem bestimmten quantitativen Niveau eingependelt haben. Das Wachstum der Arbeiterklasse ist, so wird behauptet, abgeschlossen. Je nach Sichtweise (Intelligenz ist eine selbständige Schicht oder Teil der jeweiligen „Grundklasse“) wird der Anteil der Arbeiterklasse (statistisch: Arbeiter und Angestellte) mit Prozentzahlen zwischen 75 und 90 angegeben. Die Klasse der Genossenschaftsbauern ist nach anfänglichem Wachstum zurückgegangen, vor allem infolge der Einführung industriemäßiger Produktionsmethoden in der Landwirtschaft. Ihr Anteil liegt gegenwärtig bei 6,5 v.H., und man geht davon aus, daß er sich nicht wesentlich verändern wird. Die Handwerker (genossenschaftlich und privat) und übrigen Berufstätigen sind in dieser quantitativ-statistischen Betrachtungsweise — auch wenn sie in jüngster Zeit eher zunehmen — so gut wie zu vernachlässigende Gruppierungen (ca. 4 v.H. der Gesamtbevölkerung). Als Belege für diese Sicht der S. der DDR werden die in den „Statistischen Jahrbüchern“ veröffentlichten, auf der offensichtlich jährlich durchgeführten Berufstätigenerhebung basierenden Angaben herangezogen. Dabei setzt man, wie auch G. Aßmann und R. Stollberg in ihrem soziologischen Lehrbuch (a.a.O.), die S. mit der „sozialökonomischen Struktur der Berufstätigen“ gleich. Tabelle I zeigt das Ansteigen der beiden „Grundklassen“ (einschließlich der ihnen zugerechneten Mitglieder der PGH) zuungunsten aller anderen sozialen Gruppierungen. Fast 20 v.H. der Bevölkerung (oder 1579,2 Tausend) waren 1955 weder Arbeiter/Angestellte noch Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker; 1982 sind es nur noch 2 v.H. (oder 179,1 Tausend). Tabelle I weist zugleich, indirekt, auf einige der ungelösten Probleme der S.-Forschung hin. Die statistischen „Hauptgruppen“ sind mit den theoretisch fixierten (s. o. Kap. #806#ii. II. A.) nicht voll identisch. Die theoretisch durchaus lokalisierte Schicht der Intelligenz ist hier in der statistischen Untergliederung nicht enthalten; außerdem wird die „Arbeiterklasse“ nicht als solche, sondern als „Arbeiter und Angestellte“ ausgewiesen. In der Tat tun sich die S.-Forscher in der DDR schwer mit der statistischen und empirischen Bestimmung der Intelligenz und der Angestellten. Erst in der Volkszählung von 1981 scheint man einen Schritt vorwärts gekommen zu sein. Einem Bericht eines Mitarbeiters des Instituts für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) (vgl. Informationen zur soziologischen Forschung in der DDR, Heft 1/1983, S. 22 ff.) ist zu entnehmen, daß bei dieser letzten Volkszählung eine Zweigliederung der Arbeiter wie der Angestellten vorgenommen wurde. Man hat unterschieden nach: „Arbeitern in Produktionsberufen“, „Arbeitern in anderen Berufen“, „Geistesschaffenden“ und „Leitungs- und Verwaltungspersonal“. Die entsprechenden Ergebnisse liegen allerdings noch nicht vor. Innerhalb des stabilen, durch die „Hauptgruppen“ definierten sozialstrukturellen Rahmens gibt es, nach Auffassung der S.-Forscher in der DDR, ein Element der Dynamik oder Mobilität, nämlich die Veränderung der Qualifikationsstruktur der Berufstätigen. Vor allem die Zahl der Hoch- und Fachschulkader, als „Ausdruck und Triebkraft von Wirtschaftswachstum und wissenschaftlich-technischem Fortschritt“, ist ständig gestiegen und wird, so nimmt man an, weiter steigen. Der Anteil der Be[S. 1223]rufstätigen mit Hoch- und Fachschulabschluß an der Gesamtzahl der in der sozialistischen Wirtschaft Tätigen lag 1971 noch unter 12 v.H., im Jahrzehnt bis 1981 ist er auf über 19 v.H. gestiegen (vgl. <xref=dd21.223b Tabelle II). Auch 1982 hat er sich weiter erhöht, auf 19,6 v.H. Die Schicht der Intelligenz und in ihr besonders die Gruppe der wissenschaftlich-technischen Intelligenz vergrößert sich also. Die Grenzmarke von 20 v.H. soll jedoch, gemäß den Vorstellungen der sozialstrukturellen Planer, nicht überschritten werden (vgl. Weidig, a.a.O., S. 8). In der Wirklichkeit sind alle unterschiedenen Klassen und Schichten in sich stark differenziert (Arbeiterklasse; Genossenschaftsbauern; Intelligenz). Dies wird von den S.-Forschern in der DDR durchaus registriert und diskutiert (vgl. oben Kap. #806#ii. II. B. und unten #806#iii. III. B.). Doch führen entsprechende Wahrnehmungen bisher nicht dazu, das ideologisch vorgegebene S.-Gerüst der „Hauptgruppen“ aufzubrechen und grundsätzlich von der geschichtsphilosophischen Vorstellung der zunehmenden Annäherung der Klassen und Schichten abzurücken. Überlegungen von K. Braunreuther am Ausgang der 60er Jahre zu einem Schichtenmodell für die S. der DDR sind seinerzeit abgelehnt und seitdem nicht weiterverfolgt worden (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. B.). B. Teilstrukturen Einige Teilstrukturen der DDR-Gesellschaft können über die Jahre hinweg anhand der Angaben in den „Statistischen Jahrbüchern“ verfolgt werden. Für die große Gruppe der Arbeiter und Angestellten etwa differenziert das „Statistische Jahrbuch“ nach Wirtschaftsbereichen und Eigentumsformen der Betriebe. Der überwiegende Teil ist, wie Tabelle III [S. 1224]zeigt, in der Industrie, die zu fast 100 v.H. sozialistisch ist, tätig, während ein geringer Prozentsatz (3,4) aller Arbeiter und Angestellten in Privatbetrieben arbeitet (Betriebsformen und Kooperation). Weitere Differenzierungen, nunmehr für alle wirtschaftlich Tätigen, erfolgen beispielsweise nach dem Ausbildungsstand (vgl. oben Kap. #806#iii. III. A. und Tabelle II) sowie nach Berufsgruppen und -abteilungen. Die vollständigste, allgemein zugängliche Quelle für Daten zur Berufsstruktur sind nach wie vor die Ergebnisse der Volkszählung vom 31. 12. 1964. Für diese Totalerhebung war eine spezielle „Systematik der Berufe und Tätigkeiten“ mit insgesamt 487 Berufen, die zu 170 „Berufsordnungen“, 39 „Berufsgruppen“ und 8 „Berufsabteilungen“ zusammengefaßt wurden, ausgearbeitet worden. Sie sollte einer genaueren Bestimmung der Klassen und Schichten in der DDR dienen — eine Absicht, die offensichtlich bald fallengelassen wurde; denn in den nachfolgenden Volkszählungen ist dieser Ansatz nicht weiterverfolgt worden. Die Berufsstruktur 1964 der DDR, die aus Tabelle IV ersichtlich ist, wich — wie vergleichende Untersuchungen ergeben haben (s. Materialien zum Bericht zur Lage der Nation 1971, Tz. 152) — nur wenig von der Berufsstruktur der Bundesrepublik Deutschland zum gleichen Zeitpunkt ab. Berufe im Bereich der Bildung usw. waren in der Bundesrepublik vergleichsweise weniger, Berufe der Wirtschaftsleitung vergleichsweise mehr vertreten. Auch zu weiteren Teilstrukturen sind mehr oder weniger vollständige Angaben erhältlich (Bau- und Wohnungswesen; Einkommen; Lebensstandard). Ähnliches gilt für einige sozialstrukturell wichtige Sektoren der Gesellschaft, unter ihnen der des Betriebes (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. C.; IV. E.) und der der Freizeit. Sozialstrukturelle Daten über bestimmte Großgruppen der Bevölkerung (vor allem Frauen und die Jugend [Jugendforschung]]) fließen besonders reichlich. IV. Die S.-Forschung Die Analyse der Klassenstruktur oder der S., ihrer Entwicklung und Differenzierung ist zentrales Anliegen des Marxismus-Leninismus. So heißt es schon bei Lenin in einem Artikel aus dem Jahre 1911 (Werke, Berlin [Ost], Bd. 17, S. 127): „Die soziale Struktur der Gesellschaft und der Staatsmacht ist durch Veränderungen charakterisiert, ohne deren Klarstellung kein einziger Schritt vorwärts auf irgendeinem Gebiet gesellschaftlichen Wirkens getan werden kann.“ Die sozialstrukturelle Analyse ist unmittelbar politisch relevant — auch in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Sie wird, so Brandt/Glotz (s. litsost Lit.-Hinw., S. 9), „immer mehr zum unentbehrlichen Leitungs- und Planungsinstrument“. Die S. und die sie begründende Klassenstruktur sind Gegenstand verschiedener Teilgebiete des Marxismus-Leninismus (II. C. und III.) und der Politischen Ökonomie sowie verschiedener Einzeldisziplinen. Die Soziologen beanspruchen dabei eine besondere Zuständigkeit: „Durch den historischen Materialismus wird die Klassenstruktur und ihre die gesamte Sozialstruktur determinierende Funktion behandelt, aber nicht die gesamte Vielfalt sozialer Strukturen in ihrem empirischen Reichtum in den Gegenstand einbezogen. Auch die politische Ökonomie und der wissenschaftliche Kommunismus, die sich ebenfalls mit der klassengesellschaftlichen und mit anderen Strukturen verschiedener Art befassen, vermögen in ihrer Summierung nicht die Wechselbeziehungen und das Gesamtsystem sozialer Strukturen abzudecken. Es ist u. E. ein spezifisch soziologischer Gegenstand, der um so komplizierter zu erfassen und wissenschaftlich zu erkennen ist, je weiter der Vergesellschaftungsprozeß fortgeschritten ist“ (H. Berger und H. Steiner, in: Jahrbuch für Soziologie und Sozialpolitik, 1982, S. 42). In der Soziologie gehört die S.-Analyse zu den Schwerpunktgebieten der theoretischen Reflexion und empirischen Forschung, ja, sie mag als das Kerngebiet der Soziologie überhaupt bezeichnet werden. Zunehmend wurde sie in einen Zusammenhang mit der Erforschung der Sozialistischen ➝Lebensweise und der Bedingungen der Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) gestellt. Eine enge Verbindung besteht ferner zur Demographie (Bevölkerung, IV.). Im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ ist die herausragende Bedeutung der S.-Analyse klar erkennbar (Soziologie und Empirische Sozialforschung, I. B.). Im Vordergrund des gegenwärtigen Interesses stehen folgende Problembereiche: die Annäherung der Klassen und Schichten, einschließlich der Reduzierung der Unterschiede zwischen körperlicher und geistiger Arbeit und zwischen Stadt und Land; die Dialektik von sozialer Gleichheit und sozialen Unterschieden (sozialer Ungleichheit) mit dem explizit aufgenommenen Problem, wieweit soziale Unterschiede als „Wachstumsfaktoren und Triebkräfte des ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ anzusehen sind; die Veränderungen der S. im Zuge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) und deren ideologisch-philosophische Aufarbeitung; die Identifikation der einzelnen Klassen und Schichten; wer gehört warum zur Arbeiterklasse, zur Klasse der Genossenschaftsbauern usw.?; die Strukturierungen innerhalb der Klassen, vor allem in der Arbeiterklasse (als deren Kern wohl unbestritten die Arbeiter in den industriellen Großbetrieben gelten), einschließlich der Fragen der Abgrenzung von Arbeitern, Angestellten und Intelligenz oder der Entwicklung der Arbeiterklasse zur „körperlich und geistig tätigen“ Klasse. Die Diskussion zu diesen Problemen wird intensiv (vgl. oben Kap. #806#ii. II.) und international geführt. Vorstellungen, wie sie in der Sowjetunion entwickelt wurden, und empirische Ergebnisse aus länderübergreifenden Untersuchungen im RGW-Bereich finden Berücksichtigung. Eine sehr kritische und letztlich ablehnende Behandlung erfahren demgegenüber westliche Ansätze der S.-Forschung (vgl. im einzelnen dazu den Art. „Stratifikation, soziale“, in: Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 643 ff.). Die Hauptzentren für theoretische Fragen und empirische Forschungen zum Thema S. sind das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), das Institut für Soziologie und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und das Institut für marxistisch-leninistische Soziologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Im Rahmen des Wissenschaftlichen Rates für soziologische Forschung befassen sich vier der, soweit bekannt, sechs Problemräte mit der S. der DDR (Soziologie und Empirische Sozialforschung, III., IV. D., IV. H.). Vorsitzender des Problemrats „Sozialstruktur in der sozialistischen Gesellschaft“ ist Prof. Dr. Manfred [S. 1226]Lötsch, Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED. V. Abschließende Bemerkungen Die S.-Forschung in der DDR hat bisher kein auch nur annähernd vollständiges und wirklichkeitsnahes Bild der S. der DDR und ihrer Entwicklung entworfen. Darüber hinaus hat man sich mit der Frage, ob und wie die sozialistische (Industrie-)Gesellschaft der DDR im sozialstrukturellen Bereich von der deutschen Gesellschaft der Vorkriegszeit oder von der Gesellschaft der Bundesrepublik zu unterscheiden wäre, kaum befaßt. Die Gründe hierfür sind komplex. In der Hauptsache sind sie politisch-ideologischer Natur. Die Theoretiker des Marxismus-Leninismus, die SED-Ideologen und -Propagandisten sehen im Wandel der DDR-Gesellschaft nach wie vor ein brisantes Thema, und damit wird die sozialstrukturelle Analyse in den Dienst der Politik gestellt. So ist es nicht verwunderlich, daß die Probleme, denen die S.-Forschung ihre Aufmerksamkeit zuzuwenden hat, von den jeweiligen politischen Erfordernissen diktiert werden — derzeit von dem gesellschaftspolitischen Programm der „sozialistischen Intensivierung“. Die Aufgaben, die im Zusammenhang der wissenschaftlich-technischen Revolution zu meistern sind, machen — so wird offensichtlich angenommen — eine Politik der Förderung spezifischer Gruppen, besonders der wissenschaftlich-technischen Intelligenz, und damit die theoretisch-empirische Identifikation bestimmter förderungswürdiger sozialer Unterschiede erforderlich. Ebenso wenig erstaunt, daß sowohl im Theoretischen wie im Empirischen Tabuzonen für die S.-Forschung bestehen. Zudem sind Kontrollen in diesem Bereich besonders stark; Veröffentlichungen zu sozialstrukturellen Themen werden geprüft und zensiert, so daß es für den westlichen Beobachter schwer ist, den wirklichen Wissensstand einzuschätzen. Aufschlußreiche Daten und Publikationen liegen hingegen über bestimmte Teilbereiche vor. Wie vor allem die „Materialien zum Bericht zur Lage der Nation“ 1971 und 1974 gezeigt haben, sind sie auch in der vergleichenden Deutschlandforschung sinnvoll verwertbar. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Veröffentlichungen ab 1970, zu den Veröffentlichungen vor 1970 vgl. den Hinweis bei den Literaturangaben zu Soziologie und Empirische Sozialforschung. Körperliche und geistige Arbeit im Sozialismus. Eine soziologische Analyse. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Winzer. Berlin (Ost): Dietz 1980. Arbeiterklasse und wissenschaftlich-technische Intelligenz in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Hartmann u. St. Widerszpil. Berlin (Ost): Dietz 1978. Brandt, H., u. P. Glotz: Die Sozialstruktur des Kombinates. Leitung, Planung, Analyse. Leipzig: Deutscher Verl. f. Grundstoffindustrie 1983. Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Weidig. Berlin (Ost): Dietz 1976. Zur Entwicklung der Klassen und Schichten in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Schneider. Berlin (Ost): Dietz 1977. Erbe, G.: Arbeiterklasse und Intelligenz in der DDR. Soziale Annäherung von Produktionsarbeiterschaft und wissenschaftlich-technischer Intelligenz im Industriebetrieb? Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Genossenschaftsbauern, gestern, heute, morgen. Die Klasse der Genossenschaftsbauern im Prozeß der Gestaltung der industriemäßig produzierenden Landwirtschaft in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Krambach. Berlin (Ost): Dietz 1977. Grundmann, S., M. Lötsch u. R. Weidig: Zur Entwicklung der Arbeiterklasse und ihrer Struktur in der DDR. Berlin (Ost): Dietz 1976. Die Intelligenz in der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1980. Naturwissenschaftlich-technische Intelligenz im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Römer. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Messing, M.: Industrie-Bauarbeiter in beiden Teilen Deutschlands. Ein empirischer Vergleich. Köln: Wissenschaft und Politik 1981. Röder, H.: Abschied vom Klassenbegriff? Ein Beitrag zur Analyse der marxistischen Soziologie in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Voigt, D.: Literaturbericht „Sozialstrukturforschung in der DDR“, in: Deutschland Archiv, H. 5, 1975, S. 476 ff. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1218–1226 Sozialpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialversicherungs- und Versorgungswesen

Sozialstruktur (1985) Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Begriff Die soziale Struktur oder S. einer Gesellschaft wird entweder unter Verwendung von Konzepten wie Stand, Klasse und Schicht oder mit Hilfe sozialstatistischer Merkmale (Beruf, Einkommen usw.) und Merkmalskombinationen bestimmt. Gleichfalls umfaßt der Begriff S. Untergliederungen von gesellschaftlichen Teilbereichen nach sozialstatistischen Merkmalen (S. des Betriebes, der Jugend, aber auch der Arbeiterklasse). Diese…

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Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR (1985)

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch Wahl von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Insgesamt bestanden (1982) 13.897 Grundorganisationen bei Gemeinden, Betrieben und mit Spezialaufgaben (gegenüber 1970 eine Zunahme um rd. 7 v.H.). Als Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes sind die Grundorganisationen des DRK der Zivilverteidigung unterstellt. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer betrug (1982) an der Grundausbildung 60.600, an der Ausbildung „Junge Sanitäter“ 18.700, an der Breitenausbildung „Erste Hilfe“ 443.400, an der Breitenausbildung „Häusliche Krankenpflege“ 8.800. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt neben den Aufgaben innerhalb der Territorialverteidigung auch rein zivile Aufgaben, für die Mitarbeiter und Helfer einsatzbereit gehalten werden. Dazu zählen der Sanitätsdienst bei politischen und sportlichen Großveranstaltungen und der Hilfsdienst bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Impfaktionen u.ä.). Es unterhält einen Bahnhofsdienst und einen „DRK-Pflege- und Sozialdienst“ vor allem für die Hauspflege. 1982 wurden hier 56.372 Helfer eingesetzt, die 3.574.205 Arbeitsstunden ableisteten. Ihm ist ferner neben dem Gruben- und Berg- der gesamte Wasserrettungsdienst übertragen (1982: 34.228 speziell ausgebildete Mitglieder). Der Bergunfalldienst, für den 2.157 überwiegend freiwillige Helfer tätig sind, wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz, im Erzgebirge, im Harz und im Thüringer Wald tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Das DRK unterhält 9.647 Unfallmelde- und 2.062 Unfallhilfsstellen, nimmt den gesamten Krankentransport (mit geringfügigen Ausnahmen) wahr und hat eine „Dringli[S. 279]che Medizinische Hilfe“ (DMH) als Rettungsdienst aufgebaut. Seit 1976 werden Krankentransport und DMH zusammen mit einem neuen „Dringlichen Hausbesuchsdienst“ (DHB) als Schnelle Medizinische Hilfe von den staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens „koordiniert“, in Berlin (Ost) vom Städtischen Rettungsamt. Mitglieder 1982: 651.356 über 14 Jahre, darunter 429.845 Frauen; außerdem 34.228 „Junge Sanitäter“. Unter den Mitgliedern wurden 1982 21.525 Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gezählt, dazu 114.225 Mittlere medizinische Fachkräfte. Schließlich noch 564.660 (zahlende) „Freunde“. Präsident ist Prof. Dr. sc. med. Siegfried Ackermann. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 278–279 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandpolitik der SED

Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der…

DDR A-Z 1985

Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und Löhne

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…

DDR A-Z 1985

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…

DDR A-Z 1985

Produktionsweise (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 267). Die P. wird auch als die „geschichtlich bestimmte Art und Weise, wie die Menschen materielle Güter, welche sie benötigen, um essen, trinken, wohnen und sich kleiden zu können, produzieren, verteilen und sich aneignen“, umschrieben. P. gilt demnach als Bezeichnung für den sich in der Geschichte verändernden „materiellen gesellschaftlichen Lebensprozeß“ überhaupt, für die „geschichtliche Gestalt der Arbeits- und Lebensweise der Menschen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 510). Da die P. die Produktivkräfte (Pk.) mit umfaßt, greift sie definitorisch weiter als der Begriff Basis, der sich lediglich auf die ökonomischen Verhältnisse (Produktionsverhältnisse [Pv.]) bezieht. Es ist die Basis, von der nach marxistisch-leninistischer Auffassung der Überbau „unmittelbar bestimmt“ wird (Überbau: „Gesamtheit der gesellschaftlichen Institutionen und Organisationen [po[S. 1052]litische, juristische, kulturelle, wissenschaftliche, erzieherische wie Staat, Gerichtswesen, Parteien, Forschungs- und Bildungseinrichtungen] und Anschauungen [wie politische, juristische, wissenschaftliche, weltanschauliche, moralische, künstlerische], das System des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins“) (M. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 46). 2. Die P. im Geschichtsprozeß. Die P. gilt als die bestimmende Grundlage jeder ökonomischen Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung). Innerhalb einer P. stellen die Pk., d.h. die „Gesamtheit der subjektiven und gegenständlichen Faktoren des Produktionsprozesses“, die bei der Produktion materieller Güter zusammenwirken, das dynamische, den Geschichtsprozeß vorantreibende Element dar. Die Pv. (unterteilt in: Eigentumsverhältnisse, Austauschbeziehungen entsprechend dem jeweiligen Stand der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, Verteilungsformen) stellen gleichsam den gesellschaftlichen Rahmen dar, in dem sich die Pk. entfalten können. Es wird zugleich gesehen, daß sich die Pv. gegenüber der Pk.-Entwicklung keineswegs passiv verhalten, sondern selbst auf deren weitere Entfaltung aktiv einwirken. Allerdings enthalten die Pv. in den sie maßgeblich konstituierenden Eigentums-(Klassen-)verhältnissen auch die Grenzen, bis zu denen sie die Entfaltung der Pk. möglich werden lassen. Der Marxismus-Leninismus spricht in diesem Zusammenhang von dem „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“. Die Ablösung einer alten P. durch eine neue sei das zwangsläufige Ergebnis der Entwicklung der Widersprüche zwischen den ständig wachsenden Pk. und den veralteten, sie ehemals fördernden, nun aber hemmenden Pv. Dieser Widerspruch werde durch soziale Revolutionen jeweils neu gelöst. Dieses Gesetz setze sich aber nicht im Selbstlauf durch, sondern bedürfe jeweils der politischen Unterstützung durch die zum jeweiligen Zeitpunkt „fortschrittlichste Klasse“, z.B. bei Ablösung des Feudalismus die des liberalen Bürgertums gegen den Feudaladel. Während in den Urgesellschaften bei gering entwickelten Pk., kaum entwickelter Arbeitsteilung und auf einem überschaubaren Territorium sowie zahlenmäßig begrenzter Bevölkerung unterschiedliche Formen des Gemeineigentums entstanden, erzwang die Pk.-Entwicklung eine zunehmende Arbeitsteilung, brachte auf diese Weise das Privateigentum an Produktionsmitteln hervor, schuf größere Wirtschaftsräume, ein differenzierteres Verteilungssystem und immer kompliziertere Austauschverhältnisse. Für die bürgerliche, kapitalistische P. konstatiert der Marxismus-Leninismus, daß die Pk.-Entwicklung zunehmend nach gesamtgesellschaftlichen Lösungen, nach einer Vergesellschaftung des ökonomischen Gesamtprozesses verlange, da die gesellschaftlichen Arbeitszusammenhänge in immer deutlicherer Weise in Gegensatz zu den die Gesellschaft durchtrennenden Grenzen des Privateigentums an Produktionsmitteln gerieten und damit diese Gesellschaftsformation in eine Dauer-(End-)Krise treibe. Die Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR), die eine qualitative Veränderung der Pk. beinhalte, verschärfe die in der kapitalistischen P. bestehenden antagonistischen Widersprüche weiter. Diese Konflikte seien innerhalb dieser P. nicht mehr lösbar. Sie führten — eine unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei stehende Arbeiterklasse vorausgesetzt — mit Notwendigkeit zur SP., in der die Gesellschaft als Ganze, befreit von den Schranken des Privateigentums, die Pk. zu ihrem Nutzen und entsprechend ihren Bedürfnissen unbegrenzt entfalten könne. Die Stufenfolge von Gesellschaftsformationen: Urgesellschaft, Sklavenhaltergesellschaft, Feudalismus, bürgerliche Gesellschaft, sozialistische/kommunistische Gesellschaftsformation mit den jeweils diese bedingenden P., wird dabei heute in der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft durchaus differenzierter gesehen; es werden Übergangs- und Sonderformen unterschieden, ohne daß die in dieser Begrifflichkeit sich bewahrende, schematisierte Abfolge des Geschichtsablaufes in ihren grundsätzlichen Aspekten davon berührt worden wäre. 3. P. und ökonomisches Grundgesetz. Zu jeder P. gehört ein für diese P. charakteristisches Grundgesetz: „Es bringt das Ziel der Produktion und die Wege und Mittel für seine Realisierung zum Ausdruck, verleiht den übrigen spezifischen ökonomischen Gesetzen die gesellschaftliche Orientiertheit und bestimmt damit auch den spezifischen (modifizierten) Wirkungscharakter der allgemeinen ökonomischen Gesetze in der gegebenen Gesellschaftsformation“ (Ökonomisches Lexikon [Q–Z], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 291). Ökonomische Gesetze haben nach marxistisch-leninistischer Auffassung „objektiven Charakter“; sie existierten „unabhängig vom Willen der Menschen, weil die ökonomischen Interessen, die letztlich die Handlungsmotive bestimmen, objektiv durch die bestehenden gesellschaftlichen Bedingungen (Entwicklungsstand der Pk. und Pv.) determiniert“ seien (Ökonomisches Lexikon [A–G], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 758). Sie können jedoch als einzelne sowie in ihrem Systemzusammenhang erkannt und dann bewußt genutzt werden. Allerdings gebe es erst in der sozialistischen P. eine Wirtschaftswissenschaft, die im Dienst der Gesamtgesellschaft stehe. Daher sei es auch erst in dieser P. möglich, einen entsprechenden Erkenntnisprozeß in Gang zu setzen und seine Ergebnisse zur Grundlage der Politik zu machen. Dabei wird heute zugestanden, daß auch die Politische Ökonomie des Sozialismus erst allenfalls die Grundzüge des Systems der ökonomischen Gesetze des Sozialismus erkannt habe. Ökonomisches Grundgesetz der kapitalistischen P. sei das Mehrwertgesetz (Wert- und Mehrwerttheorie), das sich heute im monopolistischen Kapitalismus als Monopolprofit durchsetze. — In der kommunistischen P. (KP.) gelte hingegen das Ökonomische Grundgesetz des Sozialismus. Zwar gelte dieses Grundgesetz während der gesamten KP., doch sei diese, wie die kommunistische Gesellschaftsformation überhaupt, „durch zwei lange, historische Phasen charakterisiert, die SP. und die entwickelte KP.“, die auch als „historische Stufen ein und derselben P.“ bezeichnet werden. Ge[S. 1053]mäß diesem Grundgesetz diene die KP. der immer besseren Befriedigung der wachsenden materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Werktätigen und der allseitigen Entwicklung des Menschen der sozialistischen Gesellschaft durch die ständige Entwicklung und Vervollkommnung der Produktion auf der Grundlage der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik und der ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 648). Als beiden Phasen der KP. gemeinsame Merkmale gelten das gesellschaftliche Eigentum an Produktionsmitteln sowie folgende, weitere Elemente der Pv.: kameradschaftliche Zusammenarbeit und gegenseitige Hilfe gleichberechtigter Produzenten, die durch gemeinsames Eigentum und gemeinsames Ziel der Produktion vereint sind (Moral, Sozialistische); Planmäßigkeit der Produktion zur Erzielung einer hohen Arbeitsproduktivität und Effektivität der verausgabten Arbeit; kameradschaftlicher Wettbewerb (Sozialistischer Wettbewerb) zur Erhöhung des Wirkungsgrades der gesellschaftlichen Arbeit. Die Unterschiede zwischen den beiden Stufen der KP. seien Ausdruck der überkommenen und noch nicht überwundenen Formen der Teilung zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, der unterschiedlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen zwischen Stadt und Land, ein noch unzureichender Stand der Pk.-Entwicklung sowie die Existenz verschiedener (gesellschaftlicher) Eigentumsformen (Eigentum; Sozialstruktur). Deswegen gelte z.B. in der sozialistischen P. (SP.) noch das Verteilungsprinzip nach Arbeitsleistung (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit) und sei auch das Fortbestehen der Ware-Geld-Beziehungen (die allerdings dem Plan untergeordnet seien) „objektiv“ notwendig (Ökonomisches Lexikon [H-P], 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 806). Es sei Aufgabe in der SP., die Voraussetzungen für die entwickelte KP. zu schaffen und dabei einen neuen Typ von Pk., d.h. eine neue materiell-technische Basis, zu entwickeln, der „die allseitige Entwicklung der Anlagen und Fähigkeiten der Werktätigen“ möglich und notwendig macht (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Erst in der entwickelten KP. würde sich die Arbeit aus einer Existenznotwendigkeit in ein erstes Lebensbedürfnis wandeln. 4. Widersprüche in der sozialistischen P. Der Begriff der SP. und die mit ihm in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Kategorien SPk. und SPv. waren seit Anbeginn der 60er Jahre Gegenstand eingehender Diskussionen in der marxistisch-leninistischen Philosophie und in der Politischen Ökonomie. Auslösende Momente für diese — keineswegs abgeschlossene — Debatte waren u.a. die Unmöglichkeit, die eigene sozialökonomische Verfaßtheit und die Folgen der WTR mit der von Stalin überkommenen, starren Begrifflichkeit auch nur annähernd zutreffend zu analysieren und damit politisch handhabbar zu machen. Der bisherige Diskussionsverlauf hat die Begriffe vor allem „weiter“ und „differenzierter“ gefaßt, allerdings haben diese dabei auch an Eindeutigkeit eingebüßt. Unterschiedliche Kategorien des Marxismus-Leninismus enthalten heute vielfach Aspekte der gleichen gesellschaftlichen Erscheinung, so daß sie sich vielfach nicht mehr eindeutig einer bestimmten Kategorie wie z.B. Pk. oder Pv., Basis oder Überbau zuordnen lassen. Bedeutsam ist in diesem Zusammenhang darüber hinaus die Relevanz, die der Begriff Widerspruch für das Verständnis der Realität und die Weiterentwicklung der eigenen Gesellschaft gewonnen hat. Ausgangspunkt aller Selbstinterpretationen der eigenen P. ist die Aussage, daß durch die (fast vollständige) Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln erstmals eine P. gegeben sei, in der die Gesellschaft als Ganze ohne trennende Schranken ihre Produktion organisieren und ihre Bedürfnisse „entsprechend den objektiven Möglichkeiten“ befriedigen könne. Da es eigensüchtige Interessen einer herrschenden Klasse nicht mehr gebe, bestünde erstmals nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Notwendigkeit einer ständigen Höher- und Weiterentwicklung der Pk. Aus dem dadurch zu erreichenden ständigen Wirtschaftswachstum ergäben sich eine immer bessere Befriedigung der sich ebenfalls weiterentfaltenden Bedürfnisse und eine dem Kapitalismus gegenüber höhere Arbeitsproduktivität (nach Lenin das entscheidende Kriterium für die Überlegenheit einer Gesellschaftsordnung). Dieser Überlegenheitsanspruch wird aufrechterhalten, wenn auch gleichzeitig die Konflikthaltigkeit und Unvollkommenheit der bisher erreichten Ausprägung der SP. reflektiert werden (vgl. hierzu und zum folgenden: S. Heppener, U. Schirmer u. Edgar-André Wieland, Die sozialistische Produktionsweise. Eine philosophiehistorische Analyse, Berlin [Ost] 1981). Nichtantagonistische Widersprüche werden jedenfalls bereits bei den Pk. gesehen. Zu diesen werden jetzt neben den Produktionserfahrungen und Arbeitsfertigkeiten des produzierenden Menschen (als Hauptproduktivkraft bezeichnet) und seinen Arbeitsinstrumenten auch die Arbeitsgegenstände, die Wissenschaft (vor allem die der Produktion zugewandten Wissenschaftsdisziplinen) und die arbeitsleitende Tätigkeit gerechnet. Diese differenzierte Sichtweise führte dazu, von einem System der Pk. zu sprechen, wobei die einzelnen Systemelemente erst „aktiv im Sinne von produktiv“ werden (d.h. zur Herstellung von Gebrauchswerten dienen; Wert- und Mehrwerttheorie), wenn sie im Arbeitsprozeß zusammenwirken. Zu den Pk. gehören ferner die subjektiven und ideellen Momente, d.h. die Zwecksetzungen, Neuerungen usw., die der Arbeitende in den Produktionsprozeß immer erneut einbringt, um auf diese Weise die Pk. insgesamt voranzutreiben. Jedoch besteht zwischen den einzelnen Elementen des Systems der Pk. eine große Zahl von Widersprüchen (z.B. zwischen vorhandenen Arbeitsfertigkeiten und den Möglichkeiten, diese im Arbeitsprozeß zu nutzen, zwischen den unterschiedlichen Modernisierungsgraden der Produktionsmittel innerhalb einer Volkswirtschaft), deren (immer nur zeitweilige) Lösung jeweils eine Weiterentwicklung des Systems der Pk. erfordert. Die Möglichkeit und Notwendigkeit der weiteren Entfaltung der [S. 1054]Pk. wird als grundsätzlich offener historischer Prozeß aufgefaßt, den es zu beschleunigen gelte, da von seinem Verlauf letztlich auch die Pv. und damit die Weiterentwicklung der P. insgesamt abhänge. Vergleichbare Konflikte werden als Widersprüche ebenfalls in den Pv. benannt. Besondere Aufmerksamkeit findet dabei neben den Ware-Geld-Beziehungen das Leistungsprinzip, das den Verteilungsverhältnissen als wesentlichen Teil der Pv. während der Phase des Sozialismus zugrunde liegt. Das Leistungsprinzip (Materielle Interessiertheit) bestimmt wesentlich die Sozialstruktur und die damit zusammenhängenden partikularen Interessen, die immer erneut (von der Partei) zu Interessenverbindungen gebündelt und dem Gesamtinteresse ein- bzw. nachgeordnet werden müssen, um einen konkurrierenden, d.h. destruktiven Interessenpluralismus zu verhindern. Zugleich beeinflußt das Leistungsprinzip aber maßgeblich den Subjektiven Faktor, also die Produzenten als entscheidendes Element der Pk.: Es kann deren Tätigkeit, deren Innovationsbereitschaft usw. sowohl stimulieren als auch hemmen. Die ungewollten Ergebnisse einer von den Werktätigen als ungerechtfertigt empfundenen Leistungsbewertung bzw. der Mißbrauch von Entlohnungsregeln führen zu ungeplanten sozialen Differenzierungen (Soziologie und Empirische Sozialforschung) und Konflikten in den Pv. und behindern die geplante „ständige weitere Entfaltung der Pk.“. Als ähnlich widersprüchlich erweisen sich auch die Auswirkungen des Bildungssystems sowie die damit eng verbundenen Formen der Arbeitsteilung (die sowohl — als Gliederung des Produktionsprozesses — den Pk. zuzurechnen, als auch in ihrer klassen- und schichtspezifischen Wirkung Teil der Pv. sind). Auch sie bedürfen aus marxistisch-leninistischer Sicht in ihrer „inneren Dialektik“ der ständigen Analyse und des fortlaufenden, korrigierenden politischen Eingriffs. Sie sollen dabei nicht als isolierte Phänomene Gegenstand von Untersuchungen sein, sondern im System der Pv. verortet und zugleich in ihrem Zusammenhang mit den Pk. gesehen werden. Verbindungsglied zwischen Pk. und Pv. seien vor allem die Interessen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Sie sind sowohl Ausdruck und Teil der sozialökonomischen Verhältnisse zwischen den Menschen, also der Pv., aber finden letztlich auch immer Eingang über die subjektiven/ideellen Momente in das System der Pk. Der sich herausbildende Typus des sozialistischen Produzenten sei der soziale Ausdruck dieses dialektischen Zusammenhanges zwischen Pv. und Pk. Als „Eigentümer“ stünde er in den SPv., als Arbeitender sei er wichtigste Pk. Weitere Verbindungsglieder sind z.B. die verschiedenen Aspekte der Leitung: im unmittelbaren Arbeitsprozeß gehört die Organisation der Arbeit zu den Pk., als sozialökonomisches Verhältnis wird sie den Pv. zugerechnet, als politische Leitung sei sie Teil des Überbaus. — Eine derartige Verknüpfung läßt für den nichtmarxistischen Betrachter die Eindeutigkeit des marxistisch-leninistischen Begriffsystems verschwimmen; auch in der marxistisch-leninistischen Diskussion ist diese Vorgehensweise nicht unumstritten. Immerhin wird aber mit dieser differenzierteren Begrifflichkeit stärker als in den 50er und teilweise in den 60er Jahren der komplizierte und widersprüchliche Gesamtzusammenhang von Ökonomie, Gesellschaft und politischem System zum Thema gesellschaftswissenschaftlicher Reflexion (System/Systemtheorie). Trotz der aufgezeigten Widersprüche sieht der Marxismus-Leninismus in den SPv. die grundsätzlichen Voraussetzungen für eine beschleunigte und unendliche Pk.-Entwicklung (und damit auch die Weiterentwicklung der SP. zur KP.) als gegeben. Im Gegenteil werden die vorhandenen Widersprüche in der SP. und in den sie konstituierenden Pk. und Pv. als entscheidende Triebkräfte gesehen, die den Entwicklungsprozeß insgesamt vorantreiben. Es entspricht dieser Gesamtinterpretation, wenn nunmehr auch das „Gesetz der Übereinstimmung von Pk. und Pv.“, in dem den Pk. die letztlich entscheidende Rolle bei der Bestimmung der Pv. und damit der P. zugesprochen wird, nicht mehr — wie in der Zeit Stalins — bereits durch die Verstaatlichung der Produktionsmittel, die Einführung der zentralen gesamtwirtschaftlichen Planung usw. als eingelöst angesehen wird. Dieses Gesetz wird jetzt vielmehr dahingehend relativiert, daß die geforderte Übereinstimmung immer erst erneut wiederhergestellt werden muß, da die Pv. der ständigen Fortentwicklung bedürfen. Dabei wird in der jüngeren Diskussion um die SP. betont, daß das „Eigentum, insbesondere Eigentum an Produktionsmitteln, … kein durch einen — wenn auch noch so bedeutenden — einmaligen politischen und juristischen Akt erzeugter Zustand (sei); es ist vielmehr ein komplexer dynamischer Prozeß, der in jeder ökonomischen Gesellschaftsformation nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Bestimmtheit und Entwicklung in sich einschließt. Eigentum ist seinem Wesen nach Tätigkeit“ (Heppener u.a., a.a.O., S. 169). Sozialistisches Eigentum sei primär ein „ökonomisches Verhältnis“ und besitze „keinen statischen, sondern dynamischen Charakter“. Diese Überlegungen führen zu der Aufforderung an den sozialistischen Staat, „die politisch-juristischen und wirtschaftlich-organisatorischen Formen des sozialistischen Eigentums zu vervollkommnen, um so günstigere Bedingungen für die weitere Entwicklung der Produktivkräfte zu schaffen“ (ebda., S. 174 f.). Die daraus gezogenen Schlußfolgerungen bleiben jedoch ganz überwiegend beschränkt auf die Weiterentwicklung der bereits bekannten Formen der Sozialistischen ➝Demokratie, auf die Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte, d.h. die gegebene Ausprägung des Demokratischen Zentralismus. Die zentralisierte Planung unter dominierendem Einfluß der Parteiführung usw. bleibt unangetastet. Selten sind dagegen veröffentlichte Stimmen, die die Ausweitung der Mitwirkungsformen zur echten Mitentscheidung gerade auch im Interesse der Effektivierung der SP. und der Erhöhung der Stabilität des Gesamtsystems fordern. Neben den Unvollkommenheiten der zentralen Planung, den ungelösten Fragen der Bewertung von Leistungen und Gütern (Preispolitik und Preissystem), [S. 1055]den Zeitverlusten bei der Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion (Forschung) usw. liegt eine wesentliche Ursache für das zu beobachtende Zurückbleiben der SP. hinter ihren eigenen Ansprüchen (z.B. was die Entwicklung der Pk., die Höhe der Arbeitsproduktivität usw. betrifft) in der Tatsache begründet, daß der „sozialistische Produzent“ sich eben nicht als selbst die Zwecke und Ziele der gesellschaftlichen Produktion setzender Eigentümer erfahren kann, sondern noch immer lediglich als Ausführender, dessen Tätigkeit von den an der Führungsspitze des politischen Systems getroffenen Entscheidungen bestimmt wird. Auf diese hat er letztlich keinen Einfluß, ihr Zustandekommen kann er nicht nachvollziehen; sie bleiben ihm daher „fremd“ und müssen ihm als „auferlegt“ erscheinen. Die Frage nach der demokratischen Gestaltung des politischen Systems (d.h. des „Überbaus“) hat unter den Bedingungen der SP. besonderes Gewicht, da das Zusammenwirken der Pk. und der Pv. sich im wesentlichen nicht mehr über den Markt (Markt und Marktforschung), sondern über den durch politische Entscheidungen zustande gekommenen Plan herstellt. „Die ökonomischen Widersprüche des Sozialismus können nicht oder nur zum Teil auf rein ökonomische Weise gelöst werden. Im übrigen müssen sie mit Hilfe des Überbaus ausgetragen und gelöst werden … Damit gewinnt die innere Dialektik des Überbaus im Sozialismus einen weit größeren Stellenwert als im Kapitalismus“ (Uwe-Jens Heuer, Recht und Wirtschaftsleitung im Sozialismus, Berlin [Ost] 1982, S. 43). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1051–1055 Produktionsverhältnisse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktivkräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Zum Inhalt und zur Abgrenzung des Begriffs der P. Der Marxismus-Leninismus bezeichnet als P. die „gesellschaftliche Produktion auf einer historisch bestimmten Entwicklungsstufe in ihrem allgemeinen Inhalt (unabhängig von geographisch-territorialen, nationalen u.a. Modifikationen) als Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin…

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Freie Berufe (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des Politbüros zur Verbesserung der Lage der Ärzte“ aus demselben Jahr die Weiterführung der Praxis durch ihre Nachkommen zugestanden. Inzwischen werden derartige Zusagen — vor allem seit der Abriegelung der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland am 13. 8. 1961 — nicht mehr gemacht. Die freiberuflich Tätigen sind in der Ausübung ihres Berufs beschränkt und werden von staatlichen Einrichtungen kontrolliert: die freiberuflichen Ärzte, Zahnärzte und Apotheker durch die staatliche Gesundheitsverwaltung und durch den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als Träger der Sozialversicherung, die wenigen freien Rechtsanwälte durch das Ministerium der Justiz (Rechtsanwaltschaft). Die Angehörigen der freischaffenden künstlerischen Intelligenz (Maler, Bildhauer, Komponisten, Schriftsteller) müssen — wenn sie einen gesicherten Zugang zu Verlagen, Rundfunk- und Fernsehsendern usw. haben und an den durch die Verbände gewährten materiellen Vergünstigungen partizipieren wollen — organisiert sein (z.B. im Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR; Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR [VKM]; Schriftstellerverband der DDR). Die Verbände regeln gemeinsam mit dem FDGB zwischen Künstlern und Betrieben den Abschluß von Werkverträgen und „Freundschaftsabkommen“, die im wesentlichen die Existenzgrundlage der freischaffenden Künstler bilden. Die Verbände sind außerdem verantwortlich für Ausstellungen usw. Der Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR berät die Künstler-Agentur der DDR, die monopolartig die Vermittlung aller Darbietungen der darstellenden Kunst besorgt. Die Angehörigen der FB. erhalten — je nach Einschätzung der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Tätigkeit — durch den Staat Vergünstigungen oder sind Benachteiligungen ausgesetzt. So werden z.B. freischaffende Ärzte, Schriftsteller und Architekten nach einem Vorzugstarif im Rahmen der Besteuerung des Arbeitseinkommens besteuert, während Rechtsanwälte, Steuerberater u.ä. Selbständige der Einkommensteuer unterliegen, deren Sätze wesentlich höher sind (Steuern). In der Regel erhalten Angehörige der FB. — Ausnahme: freischaffende Künstler — kein Krankengeld von der Sozialversicherung. Über eine Zwangsversicherung ist die Altersversorgung freiberuflicher Ärzte und Zahnärzte geregelt (Renten). Sie erhalten bei Erreichung der Altersgrenze oder bei andauernder Invalidität eine einheitliche Rente von 600 Mark monatlich. In der Regel liegen jedoch trotzdem Einkommen und Lebensstandard der FB. beträchtlich über dem Durchschnitt. Die überwiegende Zahl der in früher klassischen FB. Tätigen, wie Ärzte, Rechtsanwälte usw., arbeiten heute entweder in staatlichen Einrichtungen (Kliniken, staatlichen Praxen) oder sind in Kollektiven bzw. staatlichen Einrichtungen (Rechtsanwaltskollektiven, staatlichen Notariaten) tätig. In jüngster Zeit gibt es Versuche, auch Kunstschaffende zur Bildung von Kollegien Bildender Künstler zu veranlassen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451 Frauenkommission A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freie Deutsche Jugend (FDJ)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine freiberufliche Tätigkeit ist einem Gesellschaftssystem, das die Vergesellschaftung des Menschen anstrebt, wesensfremd. Trotzdem war die DDR auf diese Form der Berufsausübung angewiesen, solange deren Eingliederung in größere organisierte Arbeitszusammenhänge noch nicht vollzogen war. So wurde z.B. den „Ärzten in freier Praxis“ noch 1960 im „Perspektivplan“ weitere freie Berufsausübung zugesichert und ihnen in einem „Kommuniqué des…

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B. Verhärtung der Deutschlandpolitik auf dem VII. Parteitag der SED 1967

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge A. Deutschlandpolitik und Stellung der DDR im Warschauer Pakt Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Eine Darstellung der D. wird diese Rahmenbedingungen immer zu erwägen haben. Ebenso hat die innenpolitische Situation in der SBZ/DDR den Handlungsspielraum der SED wesentlich mitbestimmt. In ihrem taktischen Verhalten kamen von Fall zu Fall auch Reaktionen auf Schritte westlicher Deutschlandpolitik und auf die in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen zum Ausdruck. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR größer geworden war, was ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein gewisses Mitspracherecht eröffnete. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits deren besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht (Außenpolitik). [S. 280]<B. Phasen der Deutschlandpolitik im Überblick> Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen (Periodisierung). 1. 1941–1945. Die Führung der KPD bereitete sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vor (Nationalkomitee Freies Deutschland [NKFD]; Gruppe Ulbricht). Dabei hatte sie Rücksicht auf die zwischen der UdSSR und den Westmächten im Verlauf der beiden Kriegskonferenzen (Teheran: 28. 11.–1. 12. 1943; Jalta: 4.–11. 2. 1945) und dann — nach der deutschen Kapitulation — im Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die darin umschriebenen gesellschaftspolitischen Ziele wurden jedoch von den Kriegsalliierten, insbesondere nach Kriegsende, unterschiedlich interpretiert. 2. 1945–1947. Die KPD — und nach ihrer Gründung im April 1946 die SED — verfolgte solange einen behutsamen deutschlandpolitischen Kurs, wie die Kriegsalliierten trotz wachsender Gegensätze im alliierten Kontrollrat bzw. auf internationalen Konferenzen um Zusammenarbeit bemüht blieben. Ausdruck dieses Kurses der KPD waren sowohl die Feststellungen in ihrem Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, als auch die 1945–1947 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“. 3. 1948–1952. Nach den gescheiterten alliierten Außenministerkonferenzen von Moskau und London (März/April bzw. November/Dezember 1947) stellte sich die SED auf eine länger anhaltende Teilung Deutschlands ein. Ihr Wandel zu einer „Partei neuen Typs“, also zu einer leninistischen Kaderpartei, war zugleich begleitet von dem Versuch, mit diktatorischen Mitteln die Umwandlung der Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, wobei die Sowjetunion in allen Bereichen als Vorbild galt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (23. 5. 1949 bzw. 7. 10. 1949) sowie der Spaltung Berlins während der Blockade (1948/49) war eine erste Phase der Teilung Deutschlands abgeschlossen. Ohne ihre noch gesamtdeutsche Zielrichtung in der D. aufzugeben, wurde auf der 2. Parteikonferenz der SED (1952) mit dem Beschluß über den „Aufbau des Sozialismus“ in der DDR die separate Entwicklung in der DDR beschleunigt. 4. 1952–1955. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ unterstützte die DDR die sowjetische D., die mit einer Reihe diplomatischer Offensiven (1952 und 1955) die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland, d.h. vor allem ihre Eingliederung in die atlantische Allianz und ihre Wiederbewaffnung zu verhindern suchte. Unter dem Schock des im Sommer 1950 von der UdSSR ausgelösten Koreakrieges war der Westen einschließlich der damaligen Bundesregierung, aber gegen den Willen der Opposition, nicht bereit, auf die östlichen Initiativen einzugehen, zumal das — nicht ganz eindeutige — Wiedervereinigungsangebot nur für ein neutrales, mit kleiner Selbstverteidigungsarmee ausgestattetes Deutschland gelten sollte. 5. 1955–1961. Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO) und der DDR zum Warschauer Vertrag (1955) verlagerte sich die D. der SED von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene. Eine Wiedervereinigung durch freie, gesamtdeutsche Wahlen („auf mechanische Weise“) wurde jetzt rundweg abgelehnt; an deren Stelle trat die Forderung nach Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften im Falle einer Wiedervereinigung in den Vordergrund. Diese Forderung war zugleich Grundlage des Ende 1956 zum ersten Mal unterbreiteten, später mehrmals präzisierten Konföderations-Vorschlages der SED. Da der Westen die Anfang 1958 in ultimativer Form erhobene, von der DDR unterstützte sowjetische Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten ablehnte und auch die Drohung der Sowjetunion, einen Separatfriedensvertrag mit der DDR zu unterzeichnen, zurückwies, verstärkte die UdSSR seit Ende 1958 ihren Druck auf Berlin (West). Diese zweite schwere Berlin-Krise erreichte ihren Höhepunkt mit der Errichtung der „Mauer“ im August 1961. 6. 1962–1966. Nach der sowjetischen Niederlage in der Kuba-Krise 1962 und der Unterzeichnung des Atomwaffen-Teststopp-Abkommens 1963 wirkten sich die einsetzenden internationalen Entspannungstendenzen auch in der D. aus. Die in den Jahren 1963–1966 ausgehandelten Berliner Passierscheinabkommen waren Ausdruck einer vom Berliner Senat eingeleiteten „Politik der kleinen Schritte“, nachdem sich Generalsekretär Walter Ulbricht bereits Ende 1962 für einen „nationalen Kompromiß“ zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen hatte (Nation und nationale Frage). Zudem legte der VI. Parteitag der SED im Februar 1962 das Schwergewicht der Tätigkeit der Partei auf die Konsolidierung bzw. Rationalisierung des Herrschaftssystems. Der zwischen SPD und SED im Frühjahr 1966 vereinbarte und von der SED im Sommer 1966 abgesagte Redneraustausch zeigte, daß die Einheitspartei in der D. jedes innenpolitische Risiko zu vermeiden suchte (Sozialdemokratismus) und sich von einer derartigen Zusammenarbeit auch keine Einflußchancen auf die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik mehr erhoffte. 7. 1967–1972. Die D. gegenüber der Regierung der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland verhärtete sich insofern, als nunmehr die DDR ihre diplomatische Anerkennung zur Vorbedingung für eine innerdeutsche Normalisierung machte, obwohl sich die Bundesrepublik 1967 zum ersten Mal [S. 281]bereitgefunden hatte (Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem Vorsitzenden des Ministerrates Willi Stoph), offizielle Kontakte mit Partei- und Staatsorganen der DDR aufzunehmen. Auf die „neue Ostpolitik“ der kleinen Koalition, insbesondere auf deren neue Deutschlandpolitik („Zwei Staaten — eine Nation“), reagierte die SED ihrerseits mit der Propagierung einer veränderten Nation-Theorie (Nation und nationale Frage). Sie führte über die Begründung der Spaltung von deutschem Staat und — zunächst noch der einen — deutschen Nation zur ideologisch-politischen Legitimation der Behauptung von der Entwicklung zweier deutscher Nationen, insbesondere einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR (Abgrenzung). Zugleich änderten sich mit dem Abschluß der Ostverträge (Gewaltverzichtsverträge) der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR und der Volksrepublik Polen sowie der Unterzeichnung des Berlin-Abkommens durch die vier Mächte 1971 die internationalen Rahmenbedingungen für die D. 8. 1972–1983. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972 begann eine Phase der D. der SED, die in den Innerdeutschen Beziehungen zum Abschluß zahlreicher Abkommen und Vereinbarungen führte. Diese Vertragspolitik verhalf der DDR zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Mehrzahl der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft (Diplomatische Beziehungen). Sichtbarer Ausdruck und zugleich formaler Abschluß jahrzehntelanger Bemühungen um den Durchbruch auf der weltpolitischen Bühne war die Aufnahme der DDR (zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland) in die Vereinten Nationen 1973. Durch eine verschärfte Abgrenzungspolitik suchte die SED-Führung die innenpolitischen Folgen der mit dieser Entwicklung einhergehenden partiellen Öffnung der DDR nach Westen abzufangen. Die gleichberechtigte Teilnahme der DDR an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)“, deren Schlußakte 1975 auch von dem Vorsitzenden des Staatsrats der DDR, Erich Honecker, unterzeichnet wurde, hat für die DDR die latente und offene Spannung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Ziel der Teilnahme an der internationalen Kooperation sowie der Normalisierung des innerdeutschen Verhältnisses weiter erhöht. Trotzdem bleibt die D. der SED, auch nach der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung des Ost-West-Klimas und nach dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 auf die Fortsetzung des innerdeutschen Entspannungsprozesses orientiert. C. Wendepunkte der Deutschlandpolitik Rückschauend lassen sich in der D. der SED entscheidende inhaltliche Wendepunkte aufzeigen, die nur z.T. mit den aufgezeigten chronologischen Wendemarken identisch sind: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“ im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. II. Von der „Atlantik-Charta“ bis zur Gründung der DDR A. Vorgeschichte (1941--1945) In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten jedoch auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11. bis 1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. In dem von der European Advisory Commission (EAC) am 12. 9. 1944 beschlossenen Londoner Protokoll, dem 1945 auch Frankreich beitrat, einigten sich die UdSSR, die USA und Großbritannien auf die Errichtung von Besatzungszonen in Deutschland und ein gemeinsam zu verwaltendes Sondergebiet für Berlin. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, zunächst erneut die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung, d.h. die staatliche Zukunft Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. In Potsdam einigte man sich, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v.H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der [S. 282]Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims und Karlshorst am 8. 5. 1945). Diesen unterschiedlichen Intentionen der Alliierten im Hinblick auf die Behandlung Nachkriegsdeutschlands mußte die Führung der KPD, die sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vorbereitete, in vielfacher Hinsicht, d.h. sowohl bei der Auswahl künftiger Bündnispartner, aber auch in der Behandlung strategischer und taktischer Fragen. Rechnung tragen (Gruppe Ulbricht). B. Vorsichtiger Kurs bei der volksdemokratischen Umwälzung in der SBZ (1945--1947) Nachdem die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen in ihren Deklarationen vom 5. 6. 1945 die „oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ übernommen und festgestellt hatten, daß Deutschland „innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt“ werde, ließ die Sowjetunion in der Folgezeit durch die Konstituierung und Arbeitsweise ihrer Militäradministration erkennen, daß sie die Gebiete östlich der Oder und der westlichen (Lausitzer oder Görlitzer) Neiße nicht zu ihrer Besatzungszone in Deutschland rechnete. Ohne die territoriale Gestalt des besetzten Landes eindeutig zu bestimmen, legte das Potsdamer Protokoll fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Darüber hinaus sollte Deutschland demokratisiert und seine spätere Mitarbeit in internationalen Organisationen vorbereitet werden. D. h., zu diesem Zeitpunkt gingen die 3 in Potsdam vertretenen Siegermächte einvernehmlich von dem Ziel aus, Deutschland als einheitlichen Staat zu erhalten. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Ministerpräsidenten der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. C. Von der Vorbereitung der beiden Staatsgründungen in Deutschland bis zum Beginn des „Aufbaus des Sozialismus“ (1948--1952) Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (zuletzt auf der Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. [S. 283]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland (ND 5. 10. 1949). Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, oh die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander der den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16) In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits Ende der 40er Jahre wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche bzw. westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen in der DDR am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. III. Fortsetzung der gesamtdeutschen Politik bis zur Gründung von NATO und Warschauer Pakt (1952--1955) Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung [S. 284]einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Die Westmächte widersprachen entschieden dem sowjetischen Verlangen nach Festlegung eines neutralen Status des wiedervereinigten Deutschland noch vor der Bildung gesamtdeutscher Staatsorgane, denen sie im Prinzip außenpolitische Handlungsfreiheit zugestehen wollten. — Bei noch fehlender außenpolitischer Souveränität unterstützte die DDR in dieser Phase die D. der UdSSR propagandistisch und auch aktiv („Deutsche an einen Tisch“), indem sie durch das Arrangement zahlreicher innerdeutscher Begegnungen ihre Anerkennung als Gesprächs- und Verhandlungspartner durch die Bundesregierungen zu erreichen suchte. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte auch der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 ab. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen und einer D., die auf die Verhinderung der Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO zielte, der Boden entzogen. Eine neue Etappe der D. begann. IV. Verlagerung der Deutschlandpolitik von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene (1955--1961) A. Unterordnung der Deutschlandpolitik unter veränderte sowjetische Ziele (1955--1956) In der TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 vollzog die UdSSR eine deutschlandpolitische Kursänderung. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 in der DDR die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Bei seinem Moskau-Besuch vom 9. bis 13. 9. 1955 willigte Bundeskanzler Adenauer in die von den Sowjets vorgeschlagene Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion ein. Im folgenden hat die SED ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen vollzogen sich jedoch stets innerhalb eines feststehenden Grundmusters: eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne wurde abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit ihren verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. [S. 285]<B. Von der Konföderationspolitik zur zweiten Berlin-Krise (1957–1959)> Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie danach noch mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Ordnung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 wurde von der UdSSR eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Am 22. 1. 1958 bestritt Chruschtschow, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte zu einer Wiedervereinigung davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d.h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland kaum Unterstützung. C. Deutschlandpolitik im Schatten des Mauerbaus (1959--1961) Bis zum VI. Parteitag (1963) zielte die D. der SED in erster Linie auf den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorge[S. 286]schlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow 1959 in Leipzig und 1961 in Moskau sowie Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Inhalte der D. der SED war ihre Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Konzeption der Friedlichen Koexistenz. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems beinhaltet, hat die SED diese Auffassung damals durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert.“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959) Diesem Konzept entsprach der vom Zentralkomitee (ZK) der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Damit verlangte die SED nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung, sondern versuchte, diese Umgestaltung selbst aktiv zu fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten nationalen Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ nochmals zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diesen Eindruck bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag (1963) hieß es dementsprechend, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Oktober 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus ausdrücklich von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Die SED hat jedoch nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. Mit den erwähnten Dokumenten hatten sich indes die ideologisch-politischen Grundlagen der D. der SED geändert. V. Die Politik der inneren Konsolidierung (1962--1966) A. Veränderte Zielsetzung auf dem VI. Parteitag der SED 1963 Der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 führte zu einer Korrektur ihrer bisherigen D. Die verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die Bemühungen in der Folgezeit, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik [S. 287]Deutschland kennzeichnen eine vorsichtige Umorientierung der D. der SED. Sie sah nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND 25. 1. 1963). Damit galten Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als „günstige Voraussetzungen“ für Fortschritte auch in der DDR. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichen

Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge …

DDR A-Z 1985

Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. II. Bedeutung der Zinspolitik Der Zp. kommt heute bei der Steuerung der Wirtschaft der DDR eine herausgehobene Bedeutung zu. Auf diesem Aktionsfeld der Wirtschaftspolitik sind die lenkungstechnischen Neuerungen, die während der Wirtschaftsreformjahre (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) entwickelt und eingeführt worden sind, beim Kurswechsel 1971 nicht wieder liquidiert, sondern — z. T. in modifizierter Form — beibehalten worden. Daher ist die Zp. in der DDR ein überzeugender Hinweis darauf, daß trotz der Rezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen auch weiterhin eine intensive monetäre Wirtschaftslenkung mit „ökonomischen Hebeln“ betrieben wird. In einer zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln können Wirtschaftsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Konkurs gehen. Der Staat muß vielmehr durch Sonderkredite über die Banken oder durch verlorene Zuschüsse aus dem Staatshaushalt illiquide Betriebe und Betriebsvereinigungen sanieren (Kredit). Daher ist die Zp. eines der wichtigsten monetären Druckmittel, um einem Leistungsabfall in den Betrieben vorzubeugen und um eine effiziente Verwertung der leistungsschwachen Wirtschaftsunternehmen zugebilligten Kredithilfen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde müssen Straf- und Verzugs-Z. die Rolle des fehlenden freien Unternehmenswettbewerbs übernehmen. Sie sind zudem ein Ersatzmittel für die Mobilisierungswirkung, welche in den Marktwirtschaften von der Konkursfurcht auf zeitweise leistungsschwache Unternehmensleistungen ausgeht. III. Begründungsprobleme Marxistische Politökonomen haben stets große Schwierigkeiten gehabt, überzeugende Begründungen dafür zu finden, weshalb auch eine zentralgelenkte Staatswirtschaft auf die Erhebung von Z. nicht verzichten kann. In Verbindung mit der Analyse der Bedeutung des Leihkapitals untersuchte Marx auch das Wesen des Z. (s. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V, S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein „Abkömmling des Kapitals“ ist. Dieser sei somit nicht der natürliche Ertrag des ausgeliehenen und investierten Kapitals, den wagemutige Unternehmer für sich beanspruchen könnten. Vielmehr sei der Z. eine besondere Form des „Mehrwerts“. Geschaffen hätten diesen „Neuwert“ (= Wertschöpfung = Reineinkommen) allein die Arbeiter (Wert- und Mehrwerttheorie). Die von ihnen genutzten Kapitalgüter (Produktionsmittel) wären aus sich heraus nicht in der Lage, „Mehrwert“ zu produzieren; dies könne allein die „lebendige“ Arbeit. Deshalb eigne sich der Verleiher von Geldkapital, dessen überschüssige Mittel von einem Unternehmer zur Erzeugung von zusätzlichen Waren genutzt werden, über die einkassierten Z. einen Teil der Erträge an, der den Beschäftigten bei der Lohnbemessung vorenthalten werde. Vor dem Hintergrund dieser Marxschen „Ableitungen“ fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in den kommunistisch regierten Staaten naturgemäß schwer, eine ideologisch abgesicherte Deutung und moralisch nicht anfechtbare Erklärung dafür zu finden, daß dem Z. im Sozialismus nichts Ausbeuterisches anhaftet. Ferner war zu „beweisen“, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem der Z. keine [S. 1544]Macht besitzt, um die Produzenten zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Handlungen zu veranlassen und Wirtschaftskrisen heraufzubeschwören. Und letztlich mußten die Politökonomen in der DDR wie in den anderen RGW-Staaten eine Rechtfertigung dafür liefern, warum an Privathaushalte Haben-Z. für die von diesen erworbenen Staatsanleihen und für die von ihnen angesammelten Sparguthaben gezahlt werden und weshalb sogar Staatsbetriebe Z.-Einkommen für ihre Einlagen bei „volkseigenen Banken“ beanspruchen können. Einen Ausweg bot folgendes stereotyp angewandte Rechtfertigungsmuster. Nach diesem Interpretationsmechanismus hat der Z. im Sozialismus einen neuen „positiven Inhalt“ bekommen. Lediglich in seiner „äußeren Hülle“ sei er noch dem Z. im Kapitalismus ähnlich: „Wie bei allen ökonomischen Kategorien wird auch beim Zins der Inhalt durch die Wesenzüge des jeweiligen Gesellschaftssystems bestimmt. Zwischen Wesen, Funktionen und Wirkungsweise des Zinses im Sozialismus und Kapitalismus besteht daher keine Konvergenz … Im Sozialismus wirkt der Zins auf einer eigenen sozialökonomischen Basis. Das bedeutet, daß der Zins nicht nur einen anderen Inhalt erhält, sondern daß sich auch sein Wirkungsmechanismus völlig neu profiliert … (So) ergibt sich … die Notwendigkeit des Kreditzinses … objektiv aus dem von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus herrührenden Zwang, den geplanten Krediteinsatz im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Kombinate zu ökonomisieren.“ (Vgl. W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert, Hrsg., „Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft“, Berlin [Ost] 1976, S. 142.). IV. Zinsarten Es werden 5 Arten von Z. unterschieden: 1. Z.-Sätze in Form normativer Aufwandsgrößen. Diese Rechenposten werden benötigt, wenn Staatsbetriebe und Wirtschaftsbehörden bei der Prüfung von Investitionsvorhaben Nutzeffektsermittlungen durchführen. 2. Z.-Sätze in Gestalt der Produktionsfondsabgabe, 3. Kredit-Z. (Soll-Z. oder Aktiv-Z. der staatlichen Banken), 4. Haben-Z. von Einlegern z.B. für Sparguthaben bei den staatlichen Banken und Sparkassen (= Passiv-Z. der Kreditinstitute), 5. Verzugs-Z. für Forderungen im Zahlungsverkehr vom Tage der Fälligkeit an. A. Zinssätze in Form normativer Aufwandsgrößen In den Zentralplanwirtschaften der sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten gibt es keinen Markt, auf dem autonome Anbieter und Nachfrager von Kapital Leistungen austauschen. Dementsprechend besteht in diesen Volkswirtschaften auch kein einheitlicher Preis für Kapital in Form des „Kapitalmarkt-Z.“. In den Marktwirtschaften spiegelt dagegen der Kapital-Z. die zu einem gegebenen Zeitpunkt bestehenden Verwertungschancen für Kapital und die Kosten der Kapitalbeschaffung wider. Jedoch können es sich diese Wirtschaftssysteme nicht leisten, darauf zu verzichten, den Nutzen von alternativ verwertbarem Geld- und Sachkapital preislich zu taxieren und die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Z. zu bewerten. In der DDR sind als Ersatz für den dort fehlenden Kapitalmarkt-Z. staatlich diktierte „Aufwandsnormative“ eingeführt worden. Diese „Papier-Z.“ werden als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ festgelegt. Sie dienen bei der Berechnung des Nutzeffekts von geplanten Investitionen als Entscheidungs- oder Auslesemaßstab. Mit Hilfe dieser „Ersatz-Z.“ versuchen Wirtschaftsorgane und Betriebe herauszufinden, ob der erwartete Ertrag der vorgesehenen und geprüften Investitionsvorhaben über oder unter der von den Planungsorganen geforderten Mindestrentabilität liegt (Investitionsrechnung). In der DDR hat die Wirtschaftsführung verfügt, daß im Prinzip nur diejenigen Investitionsvorhaben in allen Wirtschaftszweigen als rentabel akzeptiert werden dürfen, deren Investitionskosten innerhalb von 5 Jahren durch Gewinne rückerstattet werden können (= Gewinne vor Steuern plus erwirtschaftete Amortisationen), die mit Hilfe der jeweils geplanten Investition erwirtschaftet worden sind. Die „normativ (festgelegte) Rückflußfrist“ der Investitionskosten beträgt also 5 Jahre. Wird dieses Rentabilitätsziel nicht als Zeitmaß festgelegt, sondern als „normativer Nutzenkoeffizient“ vorgegeben, so beträgt er für alle Investoren in der Staatswirtschaft 0,2 v.H. Dieses Normativ entspricht, übersetzt in die Fachsprache der westlichen Betriebswirtschaft, einer Soll-Rentabilität des eingesetzten Kapitals von jährlich 20 v.H. B. Zinssätze in Gestalt von Produktionsfondsabgaben Bis Mitte der 60er Jahre hatte die Marxsche Wesenserklärung des Z. verhindert, daß die Knappheit des Produktionsfaktors „Kapital“ durch die Berechnung eines „Kapital-Z.“ in der betrieblichen Wirtschaftsrechnung anerkannt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Sein Einsatz, gleich in welcher Menge, kostete somit nichts. Dies verführte die Betriebsleitungen dazu, Produktionsmittel zu hamstern. Die hierdurch verursachte Verschwendung von Kapitalgütern minderte empfindlich die Kapitalproduktivität. Mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe Mitte der 60er Jahre hoffte die Wirtschaftsführung, [S. 1545]der Kapitalverschwendung ein Ende zu setzen. Um ihre Notwendigkeit zu begründen und den wirtschaftlichen Sinn dieser Abgabe zu beschreiben, machten die Politökonomen der DDR zahlreiche Anleihen bei der Z.-Theorie der westlichen Industriestaaten. Der Kapital-Z. in Gestalt der Produktionsfondsabgabe ist danach „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ von Kapital für eine bestimmte Investition. Derjenige Betrieb, der dieses Kapital erhält, gewinnt dadurch einen Produktionsvorteil. Deshalb muß er für dieses „Verwendendürfen“ einen bestimmten Preis zahlen. Denn bei jeder Investition in einem Staatsbetrieb entsteht „… der Gesellschaft (ein) Aufwand … dadurch, daß sie (dem Betrieb) Produktionsfonds erst einmal vorschießen muß“, damit dieser eine Produktion aufnehmen kann (Harry Nick). Dieser „Fondsvorschuß“ besitzt im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Abwägung der günstigsten Verteilung des Investitionskapitals auf die vorhandenen Investitionsmöglichkeiten einen bestimmten Wert. Wird nun das beantragte Kapital einem Staatsbetrieb bewilligt und dort für eine gewisse Zeit in einer bestimmten Investition gebunden, so hat die Genehmigung für diese zeitliche Bindung des von der „Gesellschaft“ vorgeschossenen Kapitals seinen Preis. Die Übersetzung dieses Zeitfaktors in eine wirtschaftliche Kostengröße ist der Kapital-Z. Damit erkennt jetzt auch die marxistisch-leninistische Politische Ökonomie an, daß auch in sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Preises (= Z.) für die Verwertung von Kapitalgütern berücksichtigt werden muß. Wie bereits dargelegt worden ist, verlangt die Wirtschaftsführung von den Betrieben, daß jede projektierte Investition bei den Nutzeffektberechnungen in der Planungsphase eine Mindestrentabilität von 20 v.H. versprechen muß. Andernfalls wird der Bewilligungsantrag des Betriebes von den zuständigen Wirtschaftsbehörden abgelehnt, weil die Ergiebigkeit des neu zu investierenden Kapitals zu gering ist. (Ausnahmen von dieser Entscheidungs- und Ausleseregel sind allerdings üblich.) Demgegenüber beträgt die Produktionsfondsabgabe in der Regel „nur“ 6 v.H., bezogen auf das eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Differenz zeigt, daß es in der DDR „von Amts wegen“ einen gespaltenen Kapital-Z. gibt. Daraus folgt: Die Produktionsfondsabgabe ist eine Mindestforderung, welche die Regierung an die Staatsbetriebe stellt, um diese zu einer intensiven Nutzung des bereits investierten Kapitals anzuspornen und um sie zu einer Steigerung, ihrer Unternehmenserträge (Umsatzerlös, Gewinn) zu bewegen. Dagegen stellt die Soll-Rentabilität von 20 v.H. die von der Regierung geforderte Verzinsung des Kapitals bei Neuinvestitionen dar. Damit wird deutlich, daß die Produktionsfondsabgabe bei der Verteilung des Kapitals in möglichst ertragreiche Verwendungen nur einen relativ bescheidenen Lenkungs- und Rationalisierungseffekt ausübt. Sie ist das unterste Rentabilitätsniveau, das die Wirtschaftsführung gerade noch toleriert, wenn in Sonderfällen — für ein bestimmtes Projekt von politischer Bedeutung — Investitionsmittel angefordert werden. C. Kreditzinsen als Regulatoren 1. Zinsen für Leihkapital — ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialistischen Geldwirtschaft. Daß eine Verteilung von Geldkapital zum Null-Tarif an Betriebe (z.B. in Form von Forderungs- oder Umlaufmittelkrediten) und an Privatpersonen (z.B. als Konsumentenkredite) einer ökonomisch untragbaren Vergeudung von Geld- und Sachkapital Vorschub leisten würde, sah die politische Führung der UdSSR bereits Anfang der 20er Jahre ein, nachdem das gegen Ende des Kriegskommunismus (1919 — März 1921) bevorzugte Konzept einer naturalwirtschaftlich organisierten Befehlswirtschaft gescheitert war. Außerdem hätte eine solche „Politik des leichten Geldes“ die ohnehin stets vorhandene Gefahr der Entstehung von Kaufkraftüberhängen noch verschärft. Angesichts dieser vorhersehbaren Folgen ihrer Zp. entschloß sich die Regierung der UdSSR bald nach der Restaurierung der Geldwirtschaft (ab 1921/22), den Kreditnehmern der staatlichen Banken doch wieder Z. für die von ihnen geliehenen Gelder abzuverlangen. Diese Grundsatzentscheidung wurde während der Industrialisierungsphase der Sowjetunion (1927/28–1942) noch einmal ausdrücklich bekräftigt, als die Kreditwirtschaft der Bankenorganisation in mehreren Etappen (beginnend mit der Neuordnung des Kreditwesens am 30. 1. 1930) reformiert wurde. Nach dem II. Weltkrieg ist auch in Osteuropa und in der SBZ/DDR die in der UdSSR praktizierte Kredit- und Zp. eingeführt worden. In der DDR wird seitdem nach sowjetischem Vorbild der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme von Geldfonds (Geldkapital) der staatlichen Banken definiert. Mitte der 50er Jahre erlaubte die Regierung der DDR den Wirtschaftseinheiten, die Z. für diejenigen Kredite, deren Aufnahme durch Planaufgaben bedingt und somit gerechtfertigt war, als Kosten im betrieblichen Rechnungswesen zu verbuchen. Diese Maßnahme war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer begrenzten Entideologisierung der Zp. Bis dahin mußten die VEB ihre Zahlungsverpflichtungen bei Schuld-Z. aus den erwirtschafteten Gewinnen begleichen. Weiterhin untersagt blieb, Z. für Überbrückungskredite als Kosten zu verrechnen, wenn der entstandene außerordentliche Liqui[S. 1546]ditätsbedarf durch Fehlentscheidungen des Managements der VEB verursacht worden war. Die gleiche Beschränkung wurde auch für „Straf-Z.“ aufrechterhalten. „Straf-Z.“ können in der DDR die staatlichen Banken den Betrieben auferlegen, wenn diese z.B. ihre aufgenommenen Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen. Bis heute ist es den VEB und Kombinaten untersagt, gezahlte Straf-Z. ihren Produktionskosten zuzuschlagen. In einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft erledigen die Banken nicht nur Geld- und Kreditgeschäfte; sie haben darüber hinaus auch eine Erziehungsaufgabe gegenüber den Wirtschaftsunternehmen zu erfüllen. Demgemäß sollen sie Z.-Variationen dazu nutzen, um die Wirtschaftsunternehmen zu Plantreue, Wirtschaftlichkeit und Zahlungsdisziplin anzuhalten. Allerdings dürfen die Banken die Wirtschaftsunternehmen nicht willkürlich mit monetären Sanktionen unter Druck setzen. Seit 1964 können die Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen nur dann mit „Straf-Z.“ belasten, wenn diese Sanktion ausdrücklich in den geschlossenen Kreditverträgen verankert wurde und ferner festgelegt worden ist, welche Vertragsverletzungen des Betriebes die Erhebung von Straf-Z. rechtfertigen. Die etwa 1954/55 erfolgte Anerkennung von Z.-Zahlungen für plankonforme Kredite als Betriebskosten dient dem Ziel, die Aussagefähigkeit der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Ebene der Betriebe und Kombinate zu erhöhen. Die Wirtschaftsführung hatte festgestellt, daß eine ökonomisch aussagefähige Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen zu viele Aufwandsgrößen aus der Kostenrechnung und Erfolgsermittlung herausgenommen und nur in Nebenrechnungen erfaßt wurden. [S. 1547]2. Wirtschaftssteuerung durch dirigistische Kreditzinsvariationen. Wie oben erwähnt, werden in der DDR Betriebe als Kreditnehmer mit ordentlichen und — bei Verstößen gegen Vereinbarungen der Kreditverträge — mit außerordentlichen Z.-Forderungen belastet: Regel-Z. zahlen die Schuldnerbetriebe für plangemäße Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskredite. Der „Grundzinssatz“ für Kredite im Interesse einer korrekten Erfüllung der Betriebspläne beträgt für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen seit einigen Jahren 5 v.H. pro Jahr. Dieser „Basiszinssatz“ repräsentiert nach einer halbamtlichen Erläuterung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, (den der Darlehensnehmer) aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften (hat) und der zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Die Parallelen zwischen dieser Kennzeichnung der Kredit-Z. und der offiziösen Charakterisierung der Produktionsfondsabgabe sind nicht zu übersehen. Sofern „Problem-Betriebe“ gegen ausdrückliche Vereinbarungen der Kreditverträge verstoßen, erhält der Gläubiger das Recht, die vorab im Vertrag festgeschriebenen Sanktionen gegen den unkorrekt handelnden Betrieb zu verhängen. Gläubiger der Staatsbetriebe sind aufgrund des in allen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften bestehenden Kreditvergabemonopols der staatlichen Banken immer Geld- und Kreditinstitute (Bankwesen). Die häufigste von den Banken angewandte Sanktion bei Vertragsverletzungen ist die Erhebung von „Straf-Z.“. Dieser Strafzuschlag darf bis 8 v.H. betragen. Insgesamt können somit die Banken in der DDR vertragsbrüchigen Betrieben Z.-Lasten bis maximal 12 v.H. jährlich auferlegen. In der Regel bestehen im Wirtschaftssystem der DDR Verstöße gegen Abmachungen in Kreditverträgen darin, daß die Staatsbetriebe aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten ihre Kreditschulden nicht termingerecht tilgen. Diese „überfälligen Kredite“ sind eine Gefahr für die Geldwertstabilität, denn sie bewirken eine unvorhersehbare überplanmäßige Erhöhung des Giralgeldumlaufs und, sofern damit auch Lohnzahlungen finanziert werden, eine unerwünschte Ausdehnung der monetären Nachfrage und des Bargeldumlaufs (Geldtheorie und Geldpolitik; Währung/Währungspolitik). Eine außerplanmäßige Geldschöpfung erfolgt darüber hinaus auch dann, wenn Staatsbetriebe über ihren zu Beginn des Planjahres festgelegten Kreditplafonds hinaus (= Kredit(plan)limit = maximale Inanspruchnahme von Kreditmitteln) während der laufenden Wirtschaftsperiode noch um weitere Kredithilfen bei den Banken nachsuchen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese planwidrige Geldschöpfung bedroht die monetäre Stabilität. Da der [S. 1548]Staat in der DDR seine Betriebe bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch weitere Kredite unterstützen muß, sind auch in diesem Falle drückende Z.-Lasten ein wirksames Mittel, um die Wirtschaftsunternehmen zu höheren Leistungen und einem solideren Finanzgebaren anzuhalten. Denn Hoch-Z. führen zu einer außerordentlichen Verminderung der Gewinne und damit zugleich zu einer Kürzung der Geldprämien für die Betriebsleitungen und Belegschaften. Dementsprechend sind ebenfalls bei diesem Kredittyp Strafzinszuschläge zum „Grundzinssatz“ bis maximal 3 v.H. möglich. Zahlen die Betriebe ihre Zusatzkredite vorzeitig in Raten zurück, so verringert sich die gesamte Kreditsumme als Grundlage für die Berechnung der Sonder-Z. jeweils um den getilgten Kreditbetrag. Die Pflicht zur Zahlung von Straf-Z. endet dann, wenn der Betrieb die Folgen seiner planwidrigen Verhaltensweise beseitigt hat. Eine zinspolitische Sonderform der Prämiierung von Höchstleistungen ist letztlich die Rückerstattung von „Straf-Z.“. Benötigt ein außerplanmäßig verschuldeter Betrieb z.B. nur die Hälfte der Zeitspanne, die ihm seine Bank zugebilligt hat, um seinen Überbrückungskredit zu tilgen, so kann das Kreditinstitut diese besondere „Kraftanstrengung“ dadurch honorieren, daß sie dem in einen „Musterbetrieb“ verwandelten früheren Schulden-Unternehmen die bezahlten Straf-Z. wieder zurückerstattet. In der Regel enthalten die meisten der in der DDR zwischen Banken und Wirtschaftsunternehmen geschlossenen Verträge über die Gewährung außerordentlicher Kredithilfen eine solche „Rückerstattungsklausel“. Die staatlichen Geschäftsbanken können bei Kreditverhandlungen den Wirtschaftsunternehmen auch niedrigere Z. als 5 v.H. einräumen. Eine solche Kürzung des Grundzinssatzes ist bis auf eine Mindestverzinsung von 1,8 v.H. jährlich zulässig. In welchen Fällen die Banken den Betrieben Z.-Vergünstigungen gewähren dürfen, ist jedoch nicht dem freien Ermessen der Kreditinstitute überlassen worden. Diese müssen sich bei ihren Kreditgeschäften nach den Handlungsanweisungen richten, die im Kreditpolitik-Gesetz festgelegt worden sind, das der Ministerrat in Zusammenarbeit mit der Staatsbank beschlossen hat (Kredit-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971, GBl. II, 1972, S. 41 ff., i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. 5. 1974, GBl. I, S. 235, und die VO über die Kreditgewährung und die Bankenkontrolle der sozialistischen Wirtschaft, Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 126 ff.). Wirtschaftsunternehmen erhalten dann zinsverbilligte Kredite, wenn die Betriebe sich bereit erklären, Investitionsvorhaben durchzuführen, die in besonderem Maße den wirtschaftspolitischen Zielen der Regierung entsprechen. Dazu gehören z.B. kostspielige Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Produktverbesserung exportfähiger Güter, die — bei erfolgreichem Abschluß — dem betreffenden Betrieb einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung auf den internationalen Märkten verschaffen (Forschung). Mit gleicher Zielsetzung werden seit einigen Jahren in verstärktem Maße betriebliche Initiativen zur komplexen Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite gefördert. Gezielte Z.-Verbilligungen und Z.-Verteuerungen sollen dem Staat ferner die Möglichkeit verschaffen, die Investitionstätigkeit in privilegierten Wirtschaftszweigen zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten Branchen durch „Hochzins-Bremsen“ zu drosseln. Eine punktuelle Manipulation der Z.-Höhe zur Regulierung der Unternehmensaktivitäten in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn die leitenden Wirtschaftsbehörden darauf achten, daß der Einsatz und die Wirkungen aller anderen geld- und finanzpolitischen „Hebel“ aufeinander abgestimmt sind und sich bei der Zielerfüllung gegenseitig unterstützen. Zu diesen „monetären Regulatoren“ gehören die Gewinnsteuern (Nettogewinnabführung), die Produktionsfondsabgabe, die normativ vorgegebenen Abschreibungssätze, die Gebühren, die Subventionen und nicht zuletzt die überwiegend zentral festgelegten Preise (Preissystem und Preispolitik). 3. Zinsverzichte als Mittel der Sozialpolitik Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR der Verzicht auf die Erhebung von Kredit-Z. ein Instrument der Sozialpolitik. Für die entgangenen Z.-Einnahmen werden die Banken aus dem Staatshaushalt entschädigt. In der DDR erhalten junge Eheleute und besonders bedürftige kinderreiche Arbeiterfamilien einmalig zinslose Kredite bis zu einer bestimmten staatlich festgesetzten Höhe (Familiengründungsdarlehen und Konsumentenkredite für langlebige Gebrauchsgüter). Kredite zum Null-Z.-Tarif oder zu einem ermäßigten Z.-Satz werden ferner an Arbeiterfamilien mit 3 und mehr Kindern ausgezahlt, denen die Erlaubnis zum Bau eines Eigenheims erteilt worden ist. Z.-Vergünstigungen erhält letztlich auch der z. T. mit Krediten finanzierte ländliche Wohnungsbau. D. Guthabenzinsen und ihre Rolle bei der Steuerung wirtschaftlichen Verhaltens 1. Nach Eigentumsformen der Wirtschaftseinheiten differenzierte Guthaben-Zinsen Entgegen den gesetzlichen Regelungen, die bis 1981 galten, werden die Einlagen der Staatsbetriebe und Betriebszusammenschlüsse (Kombinate) auf den bei ihren Hausbanken unterhaltenen Spezialkonten (= Finanzfondskonten) nicht mehr verzinst. Mit [S. 1549]einem großen Zeitabstand hat damit die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres Ergebnis der Wirtschaftsreform von 1963 bis 1970 zurückgenommen. Ausgenommen von diesem Verzinsungsverbot sind lediglich diejenigen Geldmittel der VEB und Kombinate, die diese auf den beiden Sonderbankkonten „Betriebsprämienfonds“ (Lohnformen und Lohnsystem, V. A.) und Kultur- und Sozialfonds der Belegschaft deponiert haben. Diese Guthaben werden mit 1 v.H. jährlich verzinst. Unterschied zu den VEB und Kombinaten erhalten die Genossenschaften (LPG, Konsumgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Molkereigenossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB] u.a.) für alle Geldmittel, die sie auf ihren Finanzfondskonten bei den Banken unterhalten, eine Z.-Gutschrift von einheitlich 1 v.H. p. a. Ist die Verwendung der Geldkapitalrücklagen erst für spätere Jahre geplant, so können diese Ersparnisse zinsbegünstigt auf Sonderbankkonten eingezahlt werden. Je nach der Zeitdauer der Anlage werden den Genossenschaften Guthaben-Z. zwischen 2–4 v.H. zugebilligt. Um z.B. eine jährliche Verzinsung von 4 v.H. zu erreichen, müssen die freien Geldmittel mindestens für 36 Monate auf den Konten der Staatsbank oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) festgelegt werden. Soweit mehrere Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und ihre kooperativen Einrichtungen eine Gemeinschaftsinvestition planen (Bau von Be- und Entwässerungsanlagen, Kühlanlagen, Betriebe zur Konservierung von verderblichen Feldfrüchten) und dafür Geldkapital ansparen, werden diese Ersparnisse unabhängig von der Festlegungsfrist der Einlagen generell mit 4 v.H. verzinst (= Guthaben auf den „Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds für Investitionen“). Nicht verzinst werden diejenigen Geldmittel der sozialistischen Genossenschaften, die ihnen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wurden (Erhaltungssubventionen, Finanzhilfen zur Durchführung von Meliorationen und zur Beschleunigung von Produktionsumstellungen) und die zeitweilig brachliegen. (Vgl. die AO über die Verzinsung der Geldmittel der sozialistischen Wirtschaft auf Bankkonten vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 135 f., und die Erste DB zur Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 133 ff.) Bis zum 15. 12. 1970 erhielten private Sparer für ihre Sparguthaben unterschiedlich hohe Haben-Z. gutgeschrieben, und zwar je nach der vereinbarten Festlegungsfrist. Die seinerzeit den privaten Haushalten angebotenen Verzinsungsmöglichkeiten schwankten zwischen 3 und 5 v.H. jährlich. Seit 1971 bekommen Privatpersonen ihre Sparguthaben nur noch einheitlich mit 3,25 v.H. verzinst. Für Spargiroeinlagen wird der gleiche Z.-Satz gewährt. 2. Geringe Steuerungsimpulse und Zugkraft der Guthaben-Zinsen Durch die den Staatsbetrieben bis Ende 1981 gewährte und den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und Privatpersonen auch gegenwärtig noch zugebilligte Verzinsung ihrer Guthaben bei den Banken wollte und will die Wirtschaftsführung der DDR vor allem erreichen, daß keine Bargeldhorte außerhalb der staatlichen Kontrolle und Verfügung entstehen. Für den vorprogrammierten Wirtschaftsablauf einer Zentralplanwirtschaft sind „vagabundierende“ Bargeldmengen, deren Verwendung der Bankenaufsicht entzogen ist, stets ein Störfaktor. Mit dieser Kaufkraft können die Wirtschaftseinheiten z.B. — unbeobachtet von den Kontrollinstanzen der Wirtschaftsverwaltung und der Bankenorganisation — planwidrige Güter- und Leistungsumsätze finanzieren. Der Reiz, schwarze Kassen anzulegen, besteht für die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften vor allem darin, daß mit derartigen Barmitteln Schwarzmarkteinkäufe finanziert werden können, welche den Produktionsorganisationen helfen, vorhandene Engpässe bei der Materialversorgung zu überwinden. Derartige Ergänzungskäufe außerhalb der Materialbilanzierung und Materialverteilung können nur solche VEB und Kombinate tätigen, die entweder über schwarze Kassen oder über Kompensationswaren verfügen. Aus diesem Grunde konkurrieren die staatlich verordneten Verzinsungsangebote mit einer durch Versorgungsprobleme hervorgerufenen und ständig erneut bestärkten Liquiditätsvorliebe der Kombinats- und Betriebsleitungen. Verhielten sich die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften gesetzestreu, bräuchte die Wirtschaftsführung keine Z.-Anreize zu bieten, um die Auflösung von Bargeldhorten bei den Produktionsorganisationen zu erreichen. In der DDR hat der Gesetzgeber die Betriebe aller Eigentumsformen bereits 1950 bei der Errichtung der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs verpflichtet, eingenommenes Bargeld unverzüglich bei ihren Hausbanken einzuzahlen, freie Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben zu halten und ihren Zahlungsverkehr mit ihren Geschäfts- und Kooperationspartnern bargeldlos abzuwickeln (Kontenführungspflicht). (Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 5. 1950, GBl. Nr. 46, S. 355 ff.) Dennoch konnten die Überwachungsmaßnahmen der Wirtschaftsverwaltung und der Banken bis heute nicht verhindern, daß sich immer wieder schwarze Kassen bilden (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Da einerseits die Zugkraft des vor 1982 gewährten Z.-Satzes von 1 v.H. nur sehr gering war und andererseits die Wirtschaftsführung — vermutlich aus ideologischen Gründen — nicht bereit war, ihre Z.-Politik dahingehend zu ändern, mit Hilfe attrak[S. 1550]tiver Z. das ökonomische Handeln der Betriebe in die gewünschte Richtung zu lenken, wurde ab 1982 die Verzinsung der Einlagen der staatlichen Produktionsorganisationen ganz eingestellt. Auch der für Kontenersparnisse der privaten Haushalte bei den Sparkassen gezahlte Spar-Z. in Höhe von einheitlich 3,25 v.H. dürfte die Anlagenentschlüsse der Sparer kaum zugunsten des Kontensparens beeinflussen. Bisher hat jedoch die DDR-Regierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie eine Kurskorrektur in der Spar-Zp. beabsichtigt. Die Folge dieser Unterlassung ist, daß seit etwa 13 Jahren die privaten Bargeldhorte rasch ansteigen. E. Verzugszinsen Für die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft sind Verzugs-Z. ein wichtiges wirtschaftspolitisches Druckmittel, um die Zahlungsdisziplin der Schuldnerbetriebe zu stärken, um eine unverzügliche Refinanzierung der Lieferbetriebe sicherzustellen und um zu verhindern, daß sich Schuldnerbetriebe durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen eine illegale zusätzliche Kreditquelle schaffen. Die als Sanktionsstrafe von einem säumigen Schuldnerbetrieb an einen Gläubiger zu zahlenden Verzugs-Z. hat der Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Zahlen VEB, Kombinate oder VVB nicht fristgemäß ihre Verbindlichkeiten, so müssen diese für jeden Verzugstag 0,05 v.H. Z. für die fällige, aber nicht gezahlte Schuldsumme an den Forderungsberechtigten abführen (= rd. 18 v.H. jährlich). Diese Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn Produktionsorganisationen mit ihren Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus in Verzug geraten. Erhält ein Schuldnerbetrieb einen überfälligen Betrag gestundet, so werden ihm von da an anstelle weiterer Verzugs-Z. nunmehr Stundungs-Z. in Höhe von 8 v.H. jährlich abverlangt. (Vgl. AO über die Erhebung von Verzugszuschlägen vom 13. 7. 1972, GBl. II, S. 537 ff.; VO über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen vom 19. 1. 1961, GBl. II, S. 39 ff.; AO über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 426 ff., in der Fassung der AO Nr. 2 vom 9. 2. 1972, GBl. II, S. 131, und der Fälligkeits-AO Nr. 2 vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 136.) Hannsjörg F. Buck Literaturangaben Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Das sozialistische Finanzwesen der DDR, Fachlehrbuch. 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Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen…

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Deutsche Volkspolizei (DVP) (1985)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften) und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern (MdI), dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel (SED), zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet (HV DVP), deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HV DVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Die Feuerwehr wird gelegentlich ebenfalls als Dienstzweig der DVP genannt, in anderen Fällen als „Organ des Ministeriums des Innern“ bezeichnet, so z. B. in der „Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung)“ (GBl. I, 1976, S. 277 ff.). Das „Organ Feuerwehr“ gliedert sich in die Hauptabteilung Feuerwehr im Ministerium des Innern, die Abteilungen Feuerwehr in den dem Ministerium des Innern nachgeordneten Dienststellen sowie in die Kommandos Feuerwehr in den Städten und Betrieben. Daneben bestehen die örtlichen freiwilligen und die betrieblichen Feuerwehren. Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 9 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Die ABV überwachen u.a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Unterstützt werden die ABV von ca. 158.000 freiwilligen Helfern der DVP, darunter 10.000 Frauen. Die freiwilligen Polizei-Helfer gibt es in der DDR seit 1952. Gegenwärtig werden ihre Aufgaben und Befugnisse durch eine am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Verordnung des Ministerrates geregelt (GBl. I, S. 344 ff.). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört z.B. die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis schließlich mit dem „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 eine entsprechende Regelung geschaffen wurde (GBl. I, S. 232 ff.). Bewerber für den Dienst in der DVP müssen den Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und eine Berufsausbildung nachweisen. Ihre Ausbildung erfolgt an Schulen der DVP, die Ausbildung zum Offizier an Fachschulen des Ministeriums des Innern. Für besonders bewährte und befähigte Offiziere ist die weitere Ausbildung an der „Hochschule der Deutschen Volkspolizei ‚Karl Liebknecht‘“ in Berlin vorgesehen; sie besteht seit dem 1. 12. 1962 und verfügt seit 1965 über das Promotionsrecht. Uniform der DVP: hellgraugrün. Gesamtstärke ca. 73.000 Mann, zusätzlich [S. 276]ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Offiziersschüler Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 275–276 Deutsche Reichsbahn (DR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…

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Kammer der Technik (KdT) (1985)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt organisiert genutzt werden soll. Mitglied in der KDT können auch technisch-ökonomisch erfahrene Praktiker ohne Hoch- bzw. Fachschulabschluß sein. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins Deutscher Ingenieure und anderer traditioneller wissenschaftlich-technischer Vereinigungen wurde die KDT im Juli 1946 im Rahmen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) gegründet. Sie ist zu einer eigenständigen Massenorganisation der technischen und teilweise auch der ökonomischen Intelligenz geworden (1. Kongreß der KDT: 3. 12. 1955). Aufgabenstellung, Organisationsstruktur und personelle Verzahnungen in den Leitungen verbinden die KDT fest mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und den anderen Massenorganisationen sowie den staatlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Institutionen und betten ihre Tätigkeit in die jeweiligen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen sowie vor allem wissenschaftlich-technischen Zielsetzungen ein. 1. Organisationsstruktur und internationale Zusammenarbeit. Die KDT ist sowohl nach dem Produktionsprinzip als auch nach dem Territorialprinzip gegliedert. Die zentralen Leitungsorgane sind der (ab 1978) alle 5 Jahre tagende Kongreß, das von diesem gewählte Präsidium (1983: 91 Mitglieder), das Büro des Präsidiums (eigentliches politisches Führungsorgan, 1983: 20 Mitglieder) und das Sekretariat (1983: 6 Mitglieder). Ferner besteht auf jeder Ebene des Organisationsaufbaus eine Revisionskommission, die über die Durchführung der zentralen Beschlüsse und eine korrekte Kassenführung sowie Organisationsarbeit wacht. Die größten fachgebundenen Organisationseinheiten bilden 12 Fachverbände (FV): Bauwesen; Chemische Technik; Elektrotechnik; Fahrzeugbau und Verkehr; Holz, Papier, Polygraphie; Land-, Forst- und Nahrungsgütertechnik; Lebensmittelindustrie; Maschinenbau; Nachrichtentechnik; Silikattechnik; Textil, Bekleidung, Leder; Wasser und 6 Wissenschaftlich-technische Gesellschaften (WTG): Gesellschaft für Standardisierung (GfS); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Geodäsie (WTG G.); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Photogrammetrie und Kartographie (WTG Pk.); Montanwissenschaftliche Gesellschaft (MWG); Wissenschaftliche Gesellschaft für Meßtechnik und Automatisierung (WGMA); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft Energiewirtschaft (WTG EW). In Anlehnung an die Industriezweig- und Kombinatsgliederung, aber auch nach technisch-organisatorischen Themenbereichen differenziert sieh die Organisationsstruktur der FV und WTG in Wissenschaftliche Sektionen (WS), Fachausschüsse (FA), Fachunterausschüsse (FUA), Arbeitsgruppen und Aktivs der Kombinate. 1975 hatte z.B. der FV Elektrotechnik auf zentraler Ebene 9 WS, 34 FA und 13 Aktivs. Auf gleicher Organisationsstufe wie die FV und WTG bestehen beim Präsidium der KDT für Querschnittsaufgaben Kommissionen (u.a. Auszeichnungsfragen; Neuerer; Arbeit mit der jungen Intelligenz; Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]; Umweltschutz; Weiterbildung) und zentrale Arbeitsgemeinschaften (AG [Z]: u.a. Materialökonomie; Reinhaltung der Luft; Lärmschutz; Vorbereitung und Durchführung von Investitionen; Grundfondswirtschaft; Marktforschung; Technische Formgestaltung; Arbeitsschutz, Transportrationalisierung; Korrosionsschutz; Augenoptik; Betriebsorganisation und Rechentechnik; Information und Dokumentation). Auch die Kommissionen weisen eine Feingliederung in Arbeitsgruppen usw. auf; sie finden ihre Entsprechung teilweise auf der Kreis-, vor allem aber auf der Bezirks- und Kombinatsebene. Dieses stark ausdifferenzierte, flexible und der Konzeption nach aufeinander bezogene, hierarchisierte Organisationssystem eröffnet zum einen die Möglichkeit, spezielle Probleme im wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Bereich von kleinen Spezialistengruppen bearbeiten zu lassen. Die differenzierte Organisationsstruktur ist aber auch die Voraussetzung für die Beratung staatlicher Stellen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Plan Wissenschaft und Technik), der Intensivierung und Rationalisierung, der Standardisierung, für die Erarbeitung von Materialverbrauchsnormen (Materialwirtschaft) usw. Die verschiedenen zentralen Gremien der KDT erarbeiten ferner wissenschaftlich-technische Informationen und Dokumentationen als Arbeitsgrundlagen für die Kombinate, VEB sowie die eigenen Mitglieder. Zum anderen wird versucht, durch eindeutige Zuordnungen und Unterstellung die einzelnen Beratungsgremien in ein kontrolliertes Organisationsgeflecht einzubinden. Bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre bestanden innerhalb der KDT 2.500 überbetriebliche Arbeitsgremien. Angesichts dieser Organisationsvielfalt nimmt es nicht wunder, daß immer erneut von seiten des Präsidiums eine bessere Koordination und Kooperation gefordert und über Isolierungstendenzen bei einzelnen Gremien und Verbänden geklagt wird. Unterste Organisationseinheiten der KDT sind die Betriebs- und Institutssektionen (BS bzw. IS) in den Betrieben, Verwaltungen und Forschungsinstitutionen. Ferner bestehen KDT-Organisationen an den Akademien, Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Die Grundeinheiten sind auf mittlerer Ebene in Bezirksverbänden der KDT zusammengefaßt und werden von den Bezirksvorständen (BV) angeleitet. Die BV der KDT sind in den seit Herbst 1976 bei den Bezirksleitungen der SED gebildeten Kommissionen Wissenschaft und Technik vertreten und arbeiten eng mit diesen zusammen. Ebenso haben die SED-Kreisleitungen in den letzten Jahren verstärkt Mitglieder der KDT zur Beratung in Fragen der territorialen Rationalisierung und Modernisierung der örtlichen Industrie herangezogen. Die direkte Leitungslinie Präsidium — Bezirksverbände — Betriebssektionen wurde im Ergebnis des 5. Kongresses [S. 704]der KDT (1970) gestärkt, um den mit der Organisationsstruktur der KDT verbundenen Gefahren der Verselbständigung einzelner Organisationseinheiten entgegenzuwirken. Im übrigen gilt auch für die KDT der Demokratische Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip. Präsident der KDT ist seit dem 6. Kongreß der KDT (1974) Prof. Dr.-Ing. Manfred Schubert (SED); Prof. Dr. Horst Peschel, sein Vorgänger, wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dipl.-Ing. Ök. Rolf Werner (SED) ist 1. Sekretär und Vizepräsident der KDT. Für die Mitglieder gibt das Präsidium die Monatszeitschrift „Technische Gemeinschaft“ (TG), für Funktionäre die „Umschau“ heraus. Von den FV und den WTG werden ca. 30 Fachzeitschriften veröffentlicht. Daneben erscheinen verbandsinterne Informationsdienste, Dokumentationen, Lehrmaterialien usw. vorwiegend mit fachspezifischen, wissenschaftlich-technischen Inhalten; diese Materialien werden von der zentralen Bibliothek der KDT gesammelt, die darüber hinaus über einen großen Bestand an Fachzeitschriften, Fachbüchern usw. verfügt. [S. 705]Die KDT verleiht als höchste Auszeichnung die „Ernst-Abbé-Medaille“, ferner an Einzelpersonen die Ehrenspange bzw. an Kollektive die Ehrenplakette (jeweils in 3 Stufen). Für besondere, langjährige Verdienste vergibt die KDT — neben Ehrenmitgliedschaften — den Titel: Oberingenieur. Die Zusammenarbeit der KDT mit den „sozialistischen Ingenieurorganisationen“ der RGW-Staaten hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Die Präsidenten und Generalsekretäre dieser Verbände treffen regelmäßig alle 2 Jahre in der „Ständigen Beratung der wissenschaftlich-technischen Organisationen sozialistischer Länder“ zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung der Verbandspolitik zusammen (beteiligte Länder: UdSSR, ČSSR, DDR, Polen, Rumänien, Ungarn; als Beobachter: Vietnam, Vertreter des RGW-Sekretariats; 1978 Tagung in der DDR). Dieses Gremium verfügt über eine Reihe „Ständiger Kommissionen“, von denen die für „Aus- und Weiterbildung“ von der KDT geleitet wird. Neben gemeinsamen internationalen Tagungen der Gesamtverbände werden Konferenzen einzelner FV, WTG, AG (Z) veranstaltet. Multilaterale Arbeitsvereinbarungen werden durch bilaterale Absprachen, regelmäßigen Erfahrungsaustausch usw. auf allen Ebenen der Organisationsstruktur ergänzt. Die KDT ist seit Gründung Mitglied der auf Empfehlung der UNESCO gebildeten Weltföderation der Ingenieurorganisationen (WFEO); sie bzw. ihre FV bzw. WTG gehören darüber hinaus weiteren 15 internationalen, nichtstaatlichen wissenschaftlich-technischen Fachorganisationen an. Mit der kommunistisch geleiteten französischen CGT-Gewerkschaft: Union Générale des Ingenieurs Cadres et Techniciens besteht seit 1966 eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit. Die WTG, FV, AG (Z) sind (Mit-)Veranstalter internationaler Fachtagungen und -konferenzen in der DDR, an der vielfach Spezialisten bzw. Organisationen aus westlichen Staaten teilnehmen. Sie entsenden aber auch Delegationen zu vergleichbaren Veranstaltungen im westlichen Ausland. 2. Schwerpunkte der KDT-Arbeit. Neben der gesellschaftspolitischen Integration der technisch-ökonomischen Intelligenz besteht die Hauptaufgabe der KDT in der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts: beschleunigte Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion; Entwicklung und Unterstützung von Rationalisierungsvorhaben; Mitarbeit in der Neuererbewegung, insbesondere in den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften; Entwicklung und Einführung neuer Methoden der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Ausarbeitung technischer Standards; Beratung staatlicher Institutionen auf allen Ebenen in wissenschaftlich-technischen Fragen. Beklagt wird in diesem Zusammenhang die organisatorische Schwäche der KDT in den Forschungsinstituten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), aber auch an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Ferner sei es der KDT bisher nicht gelungen, die Ökonomen in zureichender Zahl in die Organisation einzubinden, obwohl technologische, betriebs- und arbeitsorganisatorische Fragen ohne Berücksichtigung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kenntnisse bzw. Erfordernisse nicht zu lösen seien. Eine eigenständige gesellschaftliche Organisation für die ökonomische Intelligenz, wie sie z.B. in Ungarn besteht, wird jedoch bisher ausdrücklich abgelehnt. Die seit 1970 zu beobachtende Konzentration der Arbeit der KDT auf die BS zielt auf die stärkere Einbeziehung der Intelligenz in den Sozialistischen Wettbewerb. Entsprechend der allgemeinen Aufgabenstellung der KDT richten sich die Wettbewerbsaktivitäten vor allem auf den Plan Wissenschaft und Technik (Planung, II. 5.). Zu ihm sollen die BS in der Plandiskussion einen eigenen „gesellschaftlichen Standpunkt“ erarbeiten, der vor den Wirtschaftsleitungen „verteidigt“ wird und dessen konkrete, zusätzliche Leistungsangebote in die Wettbewerbskonzeption des Betriebes bzw. Kombinates oder der wissenschaftlichen Einrichtung Eingang finden. Die einzelnen Mitglieder der KDT werden angehalten, individuelle Wettbewerbsverpflichtungen in Form der persönlichen und „kollektiv-schöpferischen“ Pläne einzugehen. Als spezielle Wettbewerbsform der ingenieur-technischen Intelligenz wird seit 1974 der „schöpferische Paß des Ingenieurs“ (Ingenieurpaß) propagiert. Der Ingenieurpaß — ein schriftliches, von der Betriebsgewerkschaftsleitung, der KDT- und der Werkleitung bestätigtes Dokument — enthält Verpflichtungen zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich Forschung und Entwicklung, zur vorfristigen Einführung neuer Techniken, zur konkreten Förderung und eigenen Teilnahme an der betrieblichen Neuererbewegung, zur eigenen Weiterbildung und zur Unterstützung der Qualifizierung anderer Betriebsangehöriger, zur Beteiligung an der Gesellschaftlichen Tätigkeit und zur sozialistischen Erziehung des eigenen Arbeitskollektivs. — Seit einigen Jahren (jüngste VO in: GBl. I, 1982, Nr. 1) ist das Pflichtenheft in den Mittelpunkt der Aktivitäten der KDT gerückt. In ihm werden rechtsverbindlich die wissenschaftlich-technischen Aufgaben nach Inhalt und Terminstellung für einzelne oder Gruppen festgelegt. Das Pflichtenheft ist verbindliche Grundlage für die Finanzierung und materielle Stimulierung der wissenschaftlich-technischen Arbeiten sowie die Leistungsbewertung der Forschungs- und Entwicklungskollektive. Es gilt als „wichtiges Führungsdokument zur Sicherung hoher schöpferischer Leistungen in Forschung und Technik auf der Grundlage der zentralen volkswirtschaftlichen Vorgaben“ (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 712). — Vielfach werden in dem Bereich Forschung und Entwicklung — analog zu den Jugendobjekten der FDJ — bestimmte Vorhaben als KDT-Objekte ausgewählt und damit in die besondere Verantwortung der BS gestellt. Die 1980 einsetzende Organisationsarbeit mit den KDT-Objekten wurde Anfang 1983 kritisiert: nur 18 v.H. der Objekte seien wirklich auf Spitzenleistungen und lediglich 5 v.H. auf die Steigerung des Exports gerichtet. Insgesamt gab es bis Ende 1982 8.000 derartige Objekte (davon waren 4.050 mit „hohen volkswirtschaftlichen [S. 706]Ergebnissen“ abgeschlossen; 300 Objekte wurden von überbetrieblichen Arbeitsgruppen durchgeführt). Auf dem 8. Kongreß der KDT (18./19. 11. 1983) sollten dann allerdings bereits 10.000 KDT-Objekte „realisiert“ worden sein (darunter 4.800 Vorhaben zum Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik). — Die verschiedenen Wettbewerbsverpflichtungen werden in den Arbeitsplan der BS aufgenommen und sind Gegenstand eines Leistungsvergleiches der verschiedenen BS auf Bezirksebene. Die abrechenbaren Leistungen werden als „Arbeitsergebnisse“ (einschl. der bereits an anderer Stelle erfaßten Zahlen innerhalb der Neuererbewegung) nach Anzahl und Beteiligten ausgewiesen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der KDT ist Aufbau, Organisation und Unterhalt eines ständig an die Plan- und Technikentwicklung anzupassenden, umfassenden Weiterbildungssystems für die technische Intelligenz. Drei Aufgabenstellungen sollen dabei mit unterschiedlichen Methoden gelöst werden: 1. Weiterbildung mit praxisorientiertem, informativem Charakter (Einzelvorträge, Vortragsreihen, Erfahrungsaustausch, Seminare usw.); 2. Wissenschaftliche Veranstaltungen über Grundsatzprobleme (Kongresse, Fachtagungen, Symposien usw.); 3. Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Charakter eines kurzfristigen Spezialstudiums (Lehrgänge, Fernkurse, standardisiertes Selbststudium mit Konsultationen). Zunehmend werden die letztgenannten Weiterbildungskurse mit einem formalen Abschluß beendet (1982: 30.000). Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildungsarbeit sind gegenwärtig die Mikroelektronik, die Industrierobotertechnik, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Energieökonomie einschl. der Heizölsubstitution, aber auch Fragen der Formgestaltung. Die Mitglieder der KDT sind darüber hinaus mit Unterstützung ihrer Organisation zu einem wesentlichen Teil an den Qualifizierungsvorhaben der Betriebe in den Betriebsakademien, aber auch an der Lehrlingsausbildung beteiligt. Über diese Aufgaben wurde am 31. 3. 1982 eine „Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Berufsbildung und dem Präsidium der KDT über Maßnahmen auf dem Gebiet der Berufsbildung in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen“ abgeschlossen (Technische Gemeinschaft, H. 6/1982, S. 5 f.). Im übrigen arbeiten KDT, FDGB und Urania auf dem Gebiet der Weiterbildung eng zusammen. Entsprechend der wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzung hat die KDT bis 1983 in allen Bezirken einen oder mehrere Konsultationspunkte Mikroelektronik (KPM) bzw. Beratungs- und Informationsstellen (BIS) eingerichtet (insgesamt 80). In ihnen beraten zum größten Teil ehrenamtlich tätige Fachleute die Betriebe durch Prozeß- und Problemanalysen beim Einsatz von Mikrorechnern. Ähnliche Einrichtungen sind für Beratungen in Fragen der Energieeinsparung vorgesehen. 3. Zahlen zur KDT-Arbeit. Ende 1982 hatte die KDT 250.255 Mitgl., darunter 32.627 Frauen. 66.556 (davon 7.383 Frauen) hatten einen Hochschul-, 136.273 (darunter 17.827 Frauen) einen Fachschulabschluß. Von der Gesamtmitgliedschaft der KDT waren 208.522 (darunter 25.845 Frauen) unmittelbar in VEB tätig. Zum gleichen Zeitpunkt bestanden 3.372 BS in den Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen mit 221.790 Mitgliedern. 1982 hielten die Bezirksverbände 61.092 (Teilnehmer 1.002.503), die FV und die WTG 10.040 (Teilnehmer 188.973) Weiterbildungsveranstaltungen ab. Danach sind die Zahlen der Weiterbildungsveranstaltungen und der Teilnehmer leicht rückläufig. (Vergleichszahlen: 1977 insges. 68.100 Veranstaltungen mit 1,2 Mill. Teilnehmern.) Diese Veränderungen erklären sich wesentlich aus der Konzentration der Weiterbildungsbemühungen der KDT auf inhaltliche Schwerpunkte anstelle eines zuvor üblich gewesenen, sehr breiten und verhältnismäßig undifferenzierten Vortragsangebotes. Auf dem 8. KDT-Kongreß (18./19. 11. 1983) wurde die Gesamtmitgliedschaft mit 263.000 angegeben. Von den 500 Delegierten waren 60 v.H. Mitglieder der SED. 5 v.H. gehörten anderen Parteien an. Bei den in der Industrie tätigen Angehörigen der technischen Intelligenz soll der Organisationsgrad bei rd. 60 v.H. liegen; rd. 80 v.H. der Mitglieder der KDT arbeiten im produktionsvorbereitenden Bereich; über 30.000 Mitgl. üben ehren- bzw. hauptamtliche Funktionen innerhalb der KDT aus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 703–706 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen…

DDR A-Z 1985

Naturschutz (1985)

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neokolonialismus

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…

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Berufskrankheiten (1985)

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch arbeitsbedingte Einflüsse bei der Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten bzw. Arbeitsaufgaben hervorgerufen“ worden ist, nur, wenn sie „in der Liste der B. genannt ist“. Die Liste wird vom Ministerium für Gesundheitswesen „in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB)“ herausgegeben. Sie ist mit der 1. DB zur o.g. VO veröffentlicht worden (1. DB zur VO … — Liste der B. vom 21. 4. 1981 — GBl. I, 1981, S. 139). Sie ist ebenso aufgebaut wie die Liste der B. nach dem 3. Buch der RVO in der Bundesrepublik, weicht aber im einzelnen nicht unerheblich ab. Sie umfaßt 93 Krankheiten oder Krankheitsursachen. B. unterliegen einer Meldepflicht. Empfänger der Anzeige ist die Arbeitshygiene-Inspektion beim Rat des Kreises bzw. des Bezirkes (Arbeitshygiene). Diese veranlaßt die Begutachtung. Die Entscheidung über die Anerkennung einer B. und über die Höhe des Körperschadens liegt bei der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB, für Genossenschaftsangehörige (Genossenschaften) und für Selbständige (Freie Berufe; Handwerk; Landwirtschaft, I. C.) bei der zuständigen Dienststelle der Staatlichen Versicherung. Bei Arbeitsunfähigkeit als Folge einer B. (wie auch eines Arbeitsunfalles) gelten zwar generell die Regelungen der Krankenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VI.), jedoch wird Arbeitern, Angestellten und Genossenschaftsbauern Krankengeld in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit gezahlt; Selbständige hingegen erhalten nur Krankengeld wie bei sonstiger Arbeitsunfähigkeit. Anspruch auf Rente besteht bei einem Körperschaden von 20 v.H. und darüber; bei einem Körperschaden von 100 v.H. beträgt die Unfallrente zwei Drittel des letzten beitragspflichtigen Verdienstes, höchstens jedoch 400 Mark; dazu treten Zuschläge bei schweren Schäden u.a. (Renten/Altersversorgung). Besondere Vorschriften der B.-VO gelten der Beschäftigung bei B., der Verhütung von Verschlimmerung, der Mitwirkung der Betriebsärzte und den Eingriffsbefugnissen der Arbeitshygiene-Inspektion. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192 Berufsberatung und Berufslenkung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Besatzungspolitik

Definition und Bewertung von B. unterscheiden sich in der DDR nicht grundsätzlich von dem, was seit 1920 im Deutschen Reich entwickelt und seit 1945 in der Bundesrepublik Deutschland weitergeführt worden ist. Die Vorschriften über die Verhütung und das Verfahren zu Erfassung, Begutachtung und Anerkennung sind 1981 neu gefaßt bzw. neu geregelt worden (VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von B. vom 26. 2. 1981 — GBl. I, 1981, S. 137). Als B. gilt eine Krankheit, die „durch…

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Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) (1985)

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl. der Zentralen Revisionskommission der SED); seine Stellv. sind Ernst Diehl (Mitgl. des ZK der SED; Vors. des Wissenschaftlichen Rates für Geschichtswissenschaft) und Heinrich Gemkow. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des IML war der Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 20. 10. 1951 über „die wichtigsten ideologischen Aufgaben der Partei“, durch den die Aufgabenstellung des Instituts erheblich erweitert wurde, so daß es entscheidend dazu beitragen konnte, den Marxismus-Leninismus Schritt für Schritt als herrschende Ideologie in der DDR durchzusetzen. Bis 1953 hieß das IML Marx-Engels-Lenin-Institut (MEL); zu Ehren Stalins wurde es dann im April 1953 in Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut (MELS) umbenannt. Seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1956) trägt es seine heutige Bezeichnung. Arbeiteten in den Jahren von 1949 bis 1958 in dem Institut vor allem „erfahrene, im Klassenkampf erprobte, marxistisch-leninistisch geschulte Kader“, sind in ihm gegenwärtig Hunderte gut ausgebildete wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Als wissenschaftliche Einrichtung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) ist das IML hauptverantwortlich für die Marx-Engels-Forschung, die Edition der Klassiker des Marxismus-Leninismus, die Verwaltung der Nachlässe führender KPD- und SED-Funktionäre, die Herausgabe von Biographien und Memoiren von Funktionären der Arbeiterbewegung, die Erforschung und Darstellung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung einschl. der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung (Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen; Betriebsgeschichte; Heimatgeschichte). 1. Aufgaben. a) Anleitung und Koordination der Marx-Engels-Forschung entsprechend den Festlegungen im Zentralen Plan für die gesellschaftswissenschaftliche Forschung. Beim IML besteht der Wissenschaftliche Rat für Marx-Engels-Forschung. b) Die Werke der Klassiker des Marxismus-Leninismus werden vom IML herausgegeben. Die 1953 begonnene, auf 40 Bände angelegte Marx-Engels-Werkausgabe (MEA) wurde 1968 abgeschlossen. Die Werke Lenins (aufgrund der 4. russischen Ausgabe) liegen in 40 Bänden vor; sie werden durch die Reihe „W. I. Lenin, Briefe“ nach der 5. russischen Ausgabe ergänzt (10 Bände; 1969–1976). Die Edition der Werke J. W. Stalins wurde 1956 mit dem 13. Band der auf 16 Bände angelegten Gesamtausgabe abgebrochen. Aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses des ZK der SED und des ZK der KPdSU begann das IML Anfang der 70er Jahre gemeinsam mit dem IML beim ZK der KPdSU mit der Arbeit an einer kritisch-historischen Marx-Engels-Gesamtausgabe (MEGA). Der Umfang dieser MEGA wird mit 100 Bänden angenommen: die Herausgabe soll in der 2. Hälfte der 90er Jahre abgeschlossen sein. Bis Anfang 1984 lagen 23 Bände vor. Die MEGA soll alle Manuskripte, Entwürfe, Varianten, Konzepte, Exzerpte, Randbemerkungen, Briefe von und an Marx und Engels usw. in der Originalsprache und vollständig enthalten. Die MEGA wird durch ein ebenfalls vom IML herausgegebenes Marx-Engels-Jahrbuch begleitet, Umfang und Bedeutung dieses Editionsvorhabens haben zu einer personellen Erweiterung des IML geführt. c) Erforschung der Geschichte der deutschen und der internationalen Arbeiterbewegung aus der Sicht des Marxismus-Leninismus. U.a. erschienen über 20 vom IML herausgegebene Dokumentationsbände, darunter 8 Bände „Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ sowie die dreibändige Chronik zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung (1965/67). In den gleichen Zusammenhang gehört die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“, deren Herausgabe 1962 beschlossen wurde und die 1966 vorlag. Sie wurde teilweise revidiert bzw. ergänzt durch die einbändige „Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß“, die 1978 erschien. [S. 656]Bei der Erforschung der Geschichte der internationalen Arbeiterbewegung gibt es in jüngerer Zeit verstärkte Bemühungen um die Aufarbeitung der Geschichte der Kommunistischen Internationale (Komintern). Für die Koordinierung dieses Forschungsgebietes besteht bei der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) der WR für Internationale Arbeiterbewegung, in dem das IML maßgeblich mitwirkt. Da der Geschichte der Arbeiterbewegung in der Geschichtsschreibung in der DDR ein besonderes Gewicht zukommt, beeinflußt das IML wesentlich die Entwicklung und die Inhalte der Geschichtswissenschaft. Nicht zufällig ist der stellv. Direktor des IML zugleich Vors. des WR für Geschichtswissenschaft. d) Die Arbeiten über die Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung werden vom IML geleitet und koordiniert. Das Institut veranstaltet entsprechende regionale und zentrale Konferenzen; es ist weiterhin für die Weiterbildung der Mitglieder der Bezirks-, Kreis- und Betriebskommissionen der SED zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bzw. für Betriebsgeschichte verantwortlich. e) Entsprechend den jeweiligen thematischen Schwerpunktsetzungen bei der Bearbeitung der Geschichte der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und auf der Grundlage der im IML verwalteten Nachlässe hat das Institut in jüngerer Zeit eine größere Zahl von Biographien und Lebenserinnerungen herausgebracht. u.a. Biographien von Marx, Engels, Lenin, Thälmann, Pieck sowie Erinnerungen von Franz Dahlem und Erich Honecker („Aus meinem Leben“, Berlin [Ost] 1980). 1983 erschien eine Biographie Walter Ulbrichts. — In den gleichen Zusammenhang gehören die Werkausgaben u.a. von August Bebel, Karl Liebknecht, Rosa Luxemburg, Franz Mehring. Diese Schwerpunktverlagerungen erfolgten im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971). In seinem Ergebnis sollte sich die historische Forschung in erster Linie auf die Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung und die „Politik der revolutionären Partei der deutschen Arbeiterklasse“ als Teil der internationalen Arbeiterbewegung konzentrieren. Dabei sollten wissenschaftliche Arbeiten über die Beziehungen zwischen der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]) und SED zur Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) einen zentralen Platz einnehmen. f) Das IML organisiert wissenschaftliche Konferenzen, Kolloquien und Arbeitstagungen in Verbindung vor allem mit der AfG, der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sowie den verschiedenen Universitäten und Hochschulen. Viele dieser Veranstaltungen finden mit internationaler Beteiligung statt. Im übrigen arbeitet das IML eng mit dem IML beim ZK der KPdSU sowie gleichartigen Einrichtungen bei den ZK der anderen kommunistischen Parteien des Ostblocks zusammen. Daneben bestehen auch enge Arbeitskontakte zu vergleichbaren Institutionen der kommunistischen und Arbeiterparteien des Westens. g) Die Ausbildung von wissenschaftlichen Nachwuchskadern erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit der AfG beim ZK der SED. Seit 1970 besitzt das IML das Recht zur Verleihung akademischer Grade (Universitäten und Hochschulen, V. G.). 2. Zur Organisationsstruktur. Am IML bestehen u.a. folgende Abteilungen: Marx-Engels-Abteilung; Lenin-Abteilung; Abteilung Geschichte der Arbeiterbewegung (einschl. der örtlichen Arbeiterbewegung); Zentrales Parteiarchiv der SED (seit April 1963); Bibliothek (über 350.000 Bände); Informations- und Dokumentationsstelle; Publikationsabteilung; Abteilung für Auslandsarbeit. Das Zentrale Parteiarchiv enthält die bedeutendste Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung von den Anfängen bis zur Gegenwart in der DDR. Die Informations- und Dokumentationsstelle veröffentlicht seit 1950 (z.T. internationale) Spezialbibliographien, seit 1963 den „Dokumentationsdienst zur Geschichte der Arbeiterbewegung und der Marx-Engels-Forschung“. Seit 1959 erscheinen, gegenwärtig sechsmal jährlich, als eigene Zeitschrift die „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung (BZG)“; sie hießen bis 1969 „Beiträge zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“. Die einzelnen Abteilungen des IML sind in Sektoren unterteilt. Ähnlich wie an einem Hochschulinstitut sind auch im IML Professoren, Dozenten, wissenschaftliche Oberassistenten und wissenschaftliche Mitarbeiter beschäftigt. Sie nehmen nicht nur Aufgaben in der Forschung und Lehre wahr, sondern sind zugleich mit umfangreichen Aufgaben in der Propagandaarbeit der SED betraut. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 655–656 Institut für Literatur „J. R. Becher“ A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED

Siehe auch: Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML): 1975 1979 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut: 1956 1958 1959 1960 1962 Marx-Engels-Lenin-Stalin-Institut beim ZK der SED (MELST-Institut): 1954 MELS-Institut: 1958 1959 1960 1962 MELSTI: 1954 1956 Gegr. 1947 (Arbeitsaufnahme: 1949). Sitz: Berlin (Ost). Direktor (seit 1969) Prof. Dr. Günter Heyden (Mitgl.…

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Deutsche Reichsbahn (DR) (1985)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches Eisenbahnunternehmen gegründet und dem Reichsverkehrsministerium des damaligen Deutschen Reiches zugeordnet. 1924 wurde die DR im Zusammenhang mit den deutschen Reparationsverpflichtungen in die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) umgebildet, die Betrieb und Verwaltung der DR übernahm; Eigentümer blieb das Deutsche Reich. Bis zur Einstellung der Reparationszahlungen im Jahre 1932 im Ergebnis der Weltwirtschaftskrise wurden jährlich über 1 Mrd. Reichsmark an die Siegermächte des I. Weltkrieges abgeführt. 1937 wurde die DRG wieder in die DR — als Sondervermögen des Deutschen Reiches — umgewandelt. Nach 1945 entwickelte sich aus der DR auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundesbahn (DB) und in der DDR das volkseigene Unternehmen Deutsche Reichsbahn (DR), das auch in Berlin (West) den Eisenbahnverkehr — am 9. 1. 1984 wurde der Betrieb der S-Bahn der West-Berliner BVG übergeben — betreibt. 2. Aufgaben. Die DR als Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Transportwesens“ ist der größte Verkehrsträger und mit 248.000 Beschäftigten (davon rd. ein Drittel Frauen) — Stand 30. 9. 1982 — zugleich größtes volkseigenes Unternehmen der DDR (etwa 10mal größer als ein Kombinat durchschnittlicher Größe). Obwohl kein eigentlicher Kombinatsbetrieb, entspricht die DR hinsichtlich ihrer Zielstellung, ihren Hauptaufgaben [S. 272]und ihrer Leistungsstruktur voll den für diese geltenden Grundsätzen. Hauptaufgabe der DR ist es, entsprechend den zentralstaatlichen Direktiven und Planvorgaben die Transport- und Beförderungsbedürfnisse von Wirtschaft bzw. Bevölkerung qualitativ und quantitativ sicherzustellen sowie den Erfordernissen der Landesverteidigung gerecht zu werden. Rechtliche Stellung, Aufgabe und Organisationsstruktur der DR sind im einzelnen im „Statut der Deutschen Reichsbahn“ (AO über das Statut der DR vom 19. 11. 1960, GBl. II, Nr. 43) festgelegt. Für die Durchführung des Beförderungsbedarfs „in hoher Qualität und mit niedrigem Aufwand“ werden Pläne auf der Grundlage der Bilanzierung im Eisenbahnwesen (Transport-, Arbeitskräfte-, Material-, Investitions-, Finanzbilanzen) vorgegeben. Oberstes Planungsorgan der DR ist die Abteilung Planung im MfV. 3. Organisation. Die zentrale Leitung der DR erfolgt durch das Ministerium für Verkehrswesen (MfV), dessen Minister in Personalunion deren Generaldirektor ist. Ihm unterstehen stellvertretende Generaldirektoren — z.T. ebenfalls in Personalunion als Stellvertreter des Ministers — sowohl für politische und funktionelle Aufgaben (Leitung der Politischen Verwaltung der DR; Ausarbeitung, Bilanzierung und Durchführung der Planaufgaben; operative Leitung der Transportprozesse; Ökonomie, Beschaffung, Absatz; internationale Angelegenheiten) als auch für bestimmte Hauptdienstzweige des Bereiches Eisenbahntransport (Betriebs- und Verkehrsdienst — BuV; Maschinenwirtschaft — M; Wagenwirtschaft — W; Bahnanlagen — A; Sicherungs- und Fernmeldewesen — SF). Entsprechend den Hauptaufgaben gliedert sich die DR in die Bereiche 1. Eisenbahntransport, 2. Fahrzeugausbesserung (19 Ausbesserungswerke) und 3. Eisenbahnbau, die jeweils nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Die Bereiche Fahrzeugausbesserung und Eisenbahnbau werden durch Direktionen geleitet, denen entsprechende Betriebe als kleinste Einheit unmittelbar unterstellt sind. Der Hauptbereich Eisenbahntransport (Durchführung der Transportprozesse) wird für die Hauptdienstzweige (s.o.) von jeweils einer Hauptverwaltung (HV) zentral geleitet. Aufgrund der zentralen Bedeutung und der großen räumlichen Ausdehnung ist der Bereich Eisenbahntransport in drei territoriale Leitungsebenen gegliedert: 1. Reichsbahndirektionen (Rbd). 2. Reichsbahnämter (Rba), 3. Dienststellen. Die 8 Rbd (Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg und Schwerin) werden von je einem dem MfV unterstellten Präsidenten geleitet und sind analog der Hauptdienstzweige nach Verwaltungen und Funktionsabteilungen (s.o.) gegliedert. Die Rbd-Bezirke weichen von der Gliederung nach politischen Bezirken ab, was häufig zu Problemen bei der Koordinierung zwischen den Leitungsorganisationen der Rbd und denen der Bezirke (Verbindung von Zweig- und Territorialplanung) führt. Den 8 Rbd sind — für den Hauptdienstzweig Betriebs- und Verkehrsdienst — insgesamt 23 Rba nachgeordnet. Die örtlichen Dienststellen als unterste Leitungsebene sind je nach Aufgabenbereich den Rbd (für Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeldewesen) oder den Rba (für Betriebs- und Verkehrsdienst) unterstellt. Bestimmten Organen der DR obliegt außerdem die staatliche Aufsicht über Betriebsführung, Fahrzeuge und Anlagen von z.B. Straßen- und U-Bahn. 4. Technische Ausstattung/Leistungen. Das Streckennetz der DR ist mit 14.231 km (1982) etwa halb so lang wie das Schienennetz der Bundesrepublik Deutschland (ohne nichtbundeseigene Eisenbahnen); es ist mit 13,1 km/100 qkm — auch im europäischen Vergleich — als sehr engmaschig zu bezeichnen. Auf ihm wurden 1982 rd. 323 Mill.~t Güter befördert und eine Leistung von rd. 54 Mrd. tkm erbracht (DB: 307 Mill.~t bzw. 62 Mrd. tkm); im Personenverkehr wurden rd. 623 Mill. Personen befördert bzw. eine Leistung von 24,8 Mrd. Pkm (DB: 1,0 Mrd. Personen bzw. 38,4 Mrd. Pkm) erbracht. Diese Leistungen sind sehr beachtlich, wenn man bedenkt, daß nur knapp 30 v.H. des Netzes zwei- und mehrgleisig ausgebaut und sogar nur 14 v.H. elektrifiziert sind (DB: 43 bzw. 40 v.H.). Der mangelhafte Ausbauzustand und die unzureichende Leistungsfähigkeit der Rangiereinrichtungen führten bei der hohen Beanspruchung wiederholt zu Engpässen. Im Verkehrswesen der DDR war die Eisenbahn zwar schon immer Investitionsschwerpunkt (Anteil an Gesamtinvestitionen im Transportwesen in den Fünfjahrplanperioden zwischen 40 und 50 v.H.), insgesamt waren die Mittel für eine zügige und lückenlose Modernisierung aber zu gering. Die erste umfangreiche investive Maßnahme war — allerdings aus vorwiegend politischen Gründen — der Bau bzw. die Fertigstellung des Eisenbahnaußenrings um Berlin (1953–1956) (Berliner Außenring). Zwar begann 1952 auch der Wiederaufbau der elektrischen Zugbeförderung, dieser beschränkte sich jedoch auf den Raum Magdeburg–Halle–Leipzig–Dessau, für eine weitergehende Elektrifizierung fehlten das Geld und auch die technologischen und industriellen Voraussetzungen (Elektroindustrie, Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die steigenden Transportaufgaben mußten im wesentlichen mit den vorhandenen Anlagen sowie dem nach Kriegsende verbliebenen Wagen- und Lokomotivpark bewältigt werden. Die zunehmende Überalterung vor allem der Lokomotiven, die zu einer immer größeren volks- und betriebswirtschaftlich nicht mehr zu vertretenden Schadanfälligkeit führte, zwang die DDR, eine eigene Lokomotivproduktion im VEB Lokomotivbau „Karl Marx“, Potsdam-Babelsberg, aufzunehmen (zwischen 1954 und 1960 Auslieferung von 360 Dampflokomotiven) sowie wichtige ältere Dampflok-Baureihen grundlegend zu rekonstruieren (z.T. Umstellung auf Ölfeuerung). Anfang der 60er Jahre setzte die Traktionsumstellung auf den Dieselantrieb ein, zunächst mit Dieselloks aus dem VEB Babelsberg, der Ende 1960 den Dampflokbau einstellte. Diese verkehrspolitische Grundsatzentschei[S. 273]dung beruhte auf den damals niedrigen Ölpreisen, dem höheren energetischen Wirkungsgrad von Dieselöl und den im Vergleich zur Elektrifizierung erheblich geringeren Investitionskosten. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurden dann verstärkt leistungsstärkere Großdiesellokomotiven aus der Sowjetunion in Dienst gestellt (2.000 und 3.000 PS), die noch heute den Triebfahrzeugpark der DR prägen und etwa zwei Fünftel der Zugförderleistung erbringen. Im Jahre 1970 wurde das — im internationalen Vergleich allerdings bescheidene — zweite Elektrifizierungs-Großvorhaben im Verkehrsdreieck Leipzig–Dresden–Reichenbach–Leipzig vollendet, das den Anteil elektrifizierter Strecken auf 8 v.H. (DB 1970: 30 v.H.) erhöhte. Hinzu kamen in den 70er Jahren noch die Elektrifizierung des 52 km langen Streckenabschnitts Dresden–Schöna (Grenze zur ČSSR) sowie einige kleinere Teilstrecken. Damit konnten die eigentlichen Vorteile der elektrischen Traktion, die erst bei langen durchgehenden Strecken voll zur Geltung kommen, wegen des häufigen Lokwechsels jedoch nur eingeschränkt genutzt werden. Der für die E-Traktion notwendige Triebfahrzeugpark wird vom VEB Kombinat LEW Henningsdorf entwickelt und gebaut. Die noch z.T. aus der Vorkriegszeit stammenden E-Lokomotiven werden allmählich ausgemustert. Hinsichtlich des elektrischen Antriebs im Schienenverkehr liegt die DR in Europa derzeit an letzter Stelle: Die dem Verkehrsbereich in den 70er Jahren zur Verfügung stehenden Investitionsmittel wurden im wesentlichen für den forcierten zwei- und mehrgleisigen Ausbau wichtiger Hauptstrecken benötigt, da bei stark steigenden Transportanforderungen die Schwierigkeiten in der Transportdurchführung ständig wuchsen. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken mußte wesentlich erhöht werden. Durchschnittlich wurden zwischen 1965 und 1980 jährlich fast 150 km zweite Gleise verlegt. Im gleichen Zeitraum wurden rd. 1700 km unwirtschaftliche Nebenstrecken stillgelegt, z.T. auch deshalb, weil für viele erneuerungs- bzw. reparaturbedürftige Schienenwege keine Mittel vorhanden waren. Bei den investiven Maßnahmen war an Energieeinsparung zunächst weniger gedacht. Erst die stark gestiegenen Rohölpreise sowie die Notwendigkeit, weitere Leistungsreserven zu erschließen, setzten neue Daten. Die Eisenbahn als der — neben der Binnenschiffahrt — energiewirtschaftlich günstigste Transportträger soll noch stärker in die binnenländischen Gütertransporte einbezogen werden (Anteil der Bahn an Transportleistungen — ohne Seeschiffahrt — 1982: 70 v.H.; Plan 1985: 82 v.H.). Da der energetische Wirkungsgrad einer E-Lok dreimal größer als der einer Diesellok ist, und die für die elektrische Zugförderung notwendige Energie aus heimischer Braunkohle erzeugt werden kann, setzt man verstärkt auf die Elektrifizierung. Der hohe Stellenwert dieses Vorhabens läßt sich aus der Berufung eines „Regierungsbeauftragten für Elektrifizierung der Deutschen Reichsbahn“ (K. Sobotta) im MfV ablesen. Im laufenden Planjahrfünft (1981/85) sollen jährlich mehr als 150 km des Streckennetzes elektrifiziert werden. Entsprechend der Richtung der Hauptverkehrsströme haben zunächst die Nord-Süd-Strecken (Leipzig–Berlin, Dresden–Berlin, Berlin-Rostock) Vorrang. Mit einem dann zu etwa 17 v.H. elektrifizierten Streckennetz, auf dem ein Drittel der gesamten Zugförderleistung erbracht werden soll, liegt die DDR jedoch gegenüber westlichen Industriestaaten noch immer weit zurück und wird auch im RGW noch immer mit Abstand das Schlußlicht sein. Zwecks weiterer gesamtvolkswirtschaftlicher Energieersparnis und Leistungssteigerungen der DR wurden und werden eine Vielzahl flankierender Maßnahmen ergriffen: Stillgelegte unrentable Eisenbahnstrecken werden teilweise wieder in Betrieb genommen. Alle Großkunden der DR sollen einen Gleisanschluß erhalten. Die im Zuge der Konzentration des Wagenladungsverkehrs (auf rd. 750 Wagenladungsknoten) vorgenommenen Einschränkungen, wie die Schließung von fast 2.000 Gütertarifbahnhöfen und rd. 1400 Anschlußbahnen, werden z.T. rückgängig gemacht. 5. Betriebsablauf. Ein Dauerproblem der DR ist — vor allem bei Spezialwaggons — die Anzahl und die Umlaufzeit der Güterwagen. Durch eine beschleunigte und kontinuierliche Be- und Entladung auch an den Wochenenden sollen deren Umlaufzeit erhöht und zusammen mit einer besseren Auslastung die Transportkapazitäten der Bahn vergrößert werden. In den ursprünglich ausschließlich für Instandhaltungs-, Wartungs- und Rekonstruktionsaufgaben ausgelegten Reichsbahnausbesserungswerken werden derzeit jährlich etwa 2.300 Güterwagen und einige hundert Reisezugwagen neugebaut. Daneben bemüht sich die DR im westlichen Ausland — auch bei der DB — verstärkt um ausgemustertes rollendes Material (Güter-, Reisezugwagen und Lokomotiven). Die permanent hohen Transportanforderungen an die DR und das demgegenüber unzureichende Leistungsangebot machten es erforderlich, auch über Rationalisierungsmaßnahmen und verbesserte Organisationsstrukturen der Betriebsabläufe nachzudenken. Unter dem Gesichtspunkt der Rationalisierung der Transportabläufe kam der Einführung des Container-Transportsystems (CTS) im Jahre 1968 ein hoher Stellenwert zu. Die Vorteile (Verringerung des Transportaufwandes, Vermeidung von Transport- und Umladeschäden, Rationalisierung des Güterumschlags, Verminderung des Aufwandes für inner- und zwischenbetrieblichen Transport sowie für Lagerung, Erhöhung der Arbeitsproduktivität und somit Senkung des Gesamttransportaufwandes) des [S. 274]CTS kommen trotz beachtlicher Leistungssteigerungen (zwischen 1970 und 1982 Vervierfachung von Transportmenge und -leistung) kaum zur Geltung. Der Anteil des Containerverkehrs am Gesamtverkehr der DR beträgt heute erst 1 v.H. (DB: 2 v.H.). Trotz gezielter Förderung dieser Verkehrsart wurden die ursprünglich gesteckten Ziele hinsichtlich der Beteiligung an den gesamten Gütertransporten verfehlt und nur zu Bruchteilen erreicht (z.B. Soll 1975: 40 Mill.~t; Ist 1975: 2 Mill.~t). Angesichts dieser Entwicklung sind die Erwartungen in das CTS in der jüngsten Vergangenheit erheblich reduziert worden. Als wesentlich effizienter hat sich das 1954 eingeführte Dispatchersystem herausgestellt (Dispatcher). Aufgrund der fehlenden materiellen Voraussetzungen bestand damals in organisatorischen Veränderungen der Eisenbahn-Betriebsführung die einzige Möglichkeit, den steigenden Anforderungen Rechnung zu tragen. Das in den unmittelbaren Nachkriegsjahren auf fast alle Strecken ausgedehnte Zugleitungssystem hatte einen nicht aufeinander abgestimmten Betriebs-, Wagen- und Lokdienst und wurde deshalb durch das Dispatchersystem abgelöst. In ihm werden alle mit der Betriebsführung zusammenhängenden Aufgabenbereiche — Zugbildung, Leitung der Züge, Arbeit mit dem Güterwagenpark, lokdienstliche Überwachung u.ä. — unter einheitlicher Leitung und Kontrolle zusammengefaßt. Dieses System bewirkte eine beträchtliche Steigerung der Zugleistungen auf den bis in die 70er Jahre noch meist eingleisigen Hauptstrecken, die denen westlicher Eisenbahnen mit mehrgleisigen Strecken kaum nachstehen. Infolge der positiven Erfahrungen mit dem Dispatchersystem hat man es auch beim Kraftverkehr, städtischen Nahverkehr, beim Luftverkehr sowie der Seeschiffahrt eingeführt. Das Dispatchersystem der DR ist straff organisiert, allerdings sehr personalaufwendig. Es hat folgenden Aufbau: 1. Hauptdispatcherleitung (Hdl) beim Hauptstab für die operative Betriebsleitung der DR im MfV, deren Arbeitsbereich das gesamte Betriebsnetz der Eisenbahn umfaßt, 2. Oberdispatcherleitung (Odl) bei jeder Reichsbahndirektion, 3. Dispatcherleitung (Dl) bei jedem Reichsbahnamt sowie 4. die Bahnhofsdispatcherleitung (Bdl) auf besonders wichtigen Güter- und Personenbahnhöfen. 6. Arbeitsorganisation und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Parallel zum Dispatchersystem wurde schrittweise das Vierbrigadesystem für den gesamten operativen Dienst der DR eingeführt. Alle während einer Schicht in einem Betrieb anwesenden Arbeitskräfte bilden eine Schichtbrigade (Stammbrigade), von denen vier für eine durchgängige Besetzung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind. Da sich die Zusammensetzung der Brigaden nicht verändert, können deren Leistungen besser gemessen, bewertet und vor allem untereinander verglichen werden (Leistungssteigerung durch Sozialistischen Wettbewerb). Anreize zur Leistungssteigerung enthält auch die VO über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahnerverordnung) in der Neufassung vom 28. 3. 1973. Sie regelt neben dem Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 16. 6. 1977 und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften die Beziehungen der Angehörigen der DR zu „ihrem“ Unternehmen. Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft werden der Titel „Verdienter Eisenbahner der DDR“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen, ferner die „Medaille für treue Dienste bei der DR“ (Auszeichnungen). Bei der DR gibt es in 5 Ranggruppen 20 verschiedene Dienstränge (vom Reichsbahnassistenten bis zum Generaldirektor der DR), die zum großen Teil — auch in der Bezeichnung — den Diensträngen der DB im unteren, mittleren, gehobenen und höheren Dienst entsprechen. Bei Verletzung der Arbeitspflichten sind wahlweise folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen: Verweis, strenger Verweis, Herabsetzung im Dienstrang, fristlose Entlassung. Mit Wirkung vom 1. 1. 1974 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung von Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallversorgung der Eisenbahner eingeführt (Renten/Altersversorgung). 7. Internationale Verbindungen. Die starke Ausdehnung des grenzüberschreitenden Verkehrs der DR sowie die Bedeutung als Transitland für den Eisenbahnverkehr in Mitteleuropa haben dazu geführt, daß die DR heute Mitglied in zahlreichen internationalen Eisenbahnorganisationen ist. In den Anfangsjahren der DDR stand die Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen der sozialistischen Länder im Vordergrund, die ihren Niederschlag in folgenden internationalen Vereinbarungen (1950/51) fand: SMGS-Abkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr; ETT — einheitlicher Transittarif (gilt nur noch eingeschränkt, da die meisten Mitgliedsländer sich dem Abkommen über einen Durchfuhrtarif für den internationalen Güterverkehr — MTT — angeschlossen haben); SMPS-Abkommen über den einheitlichen Eisenbahnpersonenverkehr (EMPT: Einheitlicher internationaler Personentarif); PPW-Vorschriften über die Benutzung von Wagen im internationalen Personen- und Eisenbahn-Güterverkehr. 1957 wurde die DDR Gründungsmitglied der OSShD-Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (seit 1958 auch für Kraftverkehr und Straßenwesen), Sitz in Warschau, der bis auf Albanien und Jugoslawien alle sozialistischen Länder Europas und Asiens sowie Kuba angehören; die DDR wird vom MfV vertreten. 1964 wurde der Gemeinsame Güterwagenpark der RGW-Länder (OPW) geschaffen. Der OPW-Wagenpool umfaßt etwa 250.000 Güterwagen, die von allen Mitglieds-Bahnverwaltungen zur gemeinsamen Nutzung eingebracht wurden, aber Eigentum der jeweiligen Bahnverwaltung bleiben. Ziel ist die Verringerung von Leerläufen. Beschleunigung des Wagenumlaufs, bessere Ausnutzung internationaler Hauptstrecken sowie eine Standardisierung des Wagenparks (zu vergleichen mit EUROP-Güterwagengemeinschaft westlicher Länder in Mitteleuropa). Seit 1954 ist die DDR Mitglied des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC), Sitz Paris, der mit den [S. 275]Bahnverwaltungen der OSShD auch über Entwicklung und Einführung der automatischen Mittelpufferkupplung beriet. Seit 1960 ist sie auch im Forschungs- und Versuchsamt (ORE) des UIC tätig. Außerdem gehört die DR (u.a.) folgenden internationalen Gremien an: Internationales Büro für Dokumentation (BDC), Internationale Eisenbahnkongreßvereinigung (AICCF), Internationaler Verband für den bahnärztlichen Dienst (UIMC). Ferner ist die DR Mitglied der Europäischen Reisezugfahrplan- und Wagenbeistellungskonferenz (CEH), der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (LIM), des Internationalen Personen- und Gepäckwagenverbandes (RIC), des Internationalen Güterwagenverbandes (RIV), der Internationalen Gesellschaft der Eisenbahnen für Kühltransporte (Interfrigo), des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) sowie des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und des über den Eisenbahnpersonen- und -gepäckverkehr (CIV). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 271–275 Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Volkspolizei (DVP)

Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches…

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Gemeindeverband (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 vorgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Bildung und Entwicklung von G. zu gewährleisten, erließ der Ministerrat mit Beschluß vom 13. 6. 1974 entsprechende Richtlinien. Diese „Grundsätze über die Bildung und Entwicklung von Gemeindeverbänden“ definieren die G. als „eine alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassende Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit, in denen Städte und Gemeinden auf Beschluß ihrer Volksvertretungen zusammenarbeiten“. Der Bildung eines G. als der bislang am weitesten entwickelten Form gemeindlicher Kooperation geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o.ä.) zum Ziel gesetzt haben. Über die Gründung von G. sollen allein die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden können, wobei es jedoch der Bestätigung des Gründungsbeschlusses durch den Kreistag (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bedarf. Die Bildung von G. hat in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung von Industrie und Landwirtschaft zu erfolgen. Als weitere Voraussetzungen gelten die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. In bewußter Absetzung von der Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland, die der Schaffung größerer kommunaler Einheiten diente, legt die DDR Wert auf die Charakterisierung der G. als Zusammenarbeit, aber nicht als Zusammenschluß der beteiligten Städte und Gemeinden. Dem entspricht, daß die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden politisch selbständig und die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien bleiben sollen. Für die Planung im G. gilt z.B. der Grundsatz, daß jede Gemeinde ihren eigenen von ihrer Volksvertretung beschlossenen Jahres- und Haushaltsplan besitzt. Es gibt keinen einheitlichen Plan für alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, sondern nur einen Plan für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Allerdings sind die G. dazu übergegangen, im Interesse einer rationellen Haushaltsführung zentrale Haushaltsstellen einzurichten, die die Räte der Städte und Gemeinden von technisch-organisatorischen Aufgaben entlasten sollen. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gebildete Rat des G., in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Seine Beschlüsse faßt er einstimmig, kein G.-Mitglied kann überstimmt werden. Abgesehen vom Sekretär des Rates des G., der haupt- oder ehrenamtlich tätig sein kann, sollen beim Rat des G. grundsätzlich keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigt werden. Denn die Arbeit des G. soll unkompliziert und mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand erfolgen. Zudem will man verhindern, daß oberhalb der Städte und Gemeinden eine neue Leitungsebene entsteht. Im Interesse der Sicherung des Einflusses der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bestehen seit 1975/76 in fast allen kleineren und mittleren G. Ortsleitungen der Partei am Sitz der G., die die Arbeit der Parteigruppen der dortigen Volksvertretungen, des Rates der G. sowie der Leitungen der Massenorganisationen anleiten. In großen G. mit vielen Grundorganisationen und oft auch Ortsleitungen der SED sind die Ortsleitungen am Sitz der G. für die im Bereich der G. zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Gegenüber den Ortsleitungen der SED in den Mitgliedsgemeinden des G. haben sie jedoch keinerlei Anleitungs- und Kontrollbefugnisse. Tendenzen des Entstehens einer neuen Ebene in der Parteihierarchie, wie sie in der DDR ganz offensichtlich bestehen, soll entgegengewirkt werden: es soll sich keine „Oberortsleitung“ der SED im G. bilden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen, vor allem auch in der Landwirtschaft, Rechnung. Sie soll eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Perspektive der G. sind durch die Aufwertung der Rolle des einzelnen Dorfes entstanden, wie sie im [S. 511]Rahmen der 1982 einsetzenden Rückführung der Agrarproduktion auf eine „territoriale“, räumlich überschaubarer abgegrenzte Produktions- und Arbeitsorganisation vorgenommen wurde (Agrarpolitik). Seitdem wird des öfteren vor Überspitzungen in der Förderung der G. gewarnt. Gegenwärtig gibt es in der DDR 905 G., denen 85 v.H. der Städte und Gemeinden der Landkreise und 54 v.H. der Bevölkerung der Landkreise angehören (1982). Die G. umfassen jeweils ca. 5.000–7.000 Einwohner. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 510–511 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaft, Bürgerliche

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die…

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Juni-Aufstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau des Sozialismus proklamierte verschärfte Kurs zur sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft mündete in eine schwere wirtschaftliche und gesellschaftliche Krise, die ihren Ausdruck in steigenden Fluchtziffern fand. Nach dem Tode Stalins am 5. 3. 1953 leitete die Sowjetregierung im eigenen Land einen Kurswechsel ein, dem die SED-Führung jedoch erst verspätet und auf dringliche Weisung aus Moskau folgte. Im Anschluß an eine Plenarsitzung des Zentralkomitees (ZK) der SED beschloß der Ministerrat der DDR am 28. 5. 1953, daß die Arbeitsnormen in den volkseigenen Industriebetrieben bis Ende Juni generell um 10 v.H. zu erhöhen seien. Im Ergebnis bedeutete diese Regelung eine Lohnminderung bei verschärften Arbeitsanforderungen. Der Beschluß löste alsbald unter Ost-Berliner Bauarbeitern Widerspruch und Unruhe aus. Am 9. Juni faßte das Politbüro des ZK der SED Beschlüsse über den Neuen Kurs, die 2 Tage später veröffentlicht wurden. Darin war von einer „Reihe von Fehlern“ die Rede, die in der Vergangenheit begangen worden seien. An die Adresse mittelständischer Bevölkerungsgruppen gewandt, erklärte die Parteiführung, die „Interessen … der Einzelbauern, der Einzelhändler, der Handwerker, der Intelligenz“ seien „vernachlässigt“ worden. Sie versprach Abhilfe und einen grundlegenden Kurswechsel. Auf die von der Industriearbeiterschaft als besonders bedrückend empfundene Normenfrage ging sie jedoch nicht ein. 2. Die Ereignisse in Berlin (Ost). Am Morgen des 16. 6. 1953 erschien die Tageszeitung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) „Tribüne“ mit einem Artikel, dessen Kernsatz („Die Beschlüsse über die Erhöhung der Normen sind in vollem Umfang richtig“) die Arbeiter auf der Baustelle Block 40 der Stalinallee veranlaßte, ihre Tätigkeit einzustellen und einen Demonstrationszug zu formieren, der zuerst zum FDGB-Haus in der Wallstraße (es war verschlossen) und weiter zum „Haus der Ministerien“ (ehemaliges Reichsluftfahrtministerium) in der Leipziger Straße zog. Unterwegs wurde das Verlangen nach Herabsetzung, der Normen durch weiterreichende politische Forderungen ergänzt. Der Zug wuchs zuletzt auf etwa 10.000 Menschen an, die den Rücktritt der Regierung verlangten. Minister Selbmann und Prof. Havemann — seinerzeit Abgeordneter der Volkskammer der DDR —, die sich an [S. 695]die Streikenden und Demonstrierenden wandten, fanden kein Gehör — die Menge forderte vergeblich, daß Ulbricht oder der damalige Ministerpräsident Grotewohl zu den vor dem „Haus der Ministerien“ Versammelten sprechen sollten. Zu spät entschloß sich das Politbüro der SED, den Beschluß über die Normenerhöhung rückgängig zu machen — längst waren andere, politische Ziele proklamiert und mit der Aufforderung zu einem Generalstreik verbunden worden. Demonstranten bemächtigten sich der von der Parteiführung ausgesandten Lautsprecherwagen und riefen dazu auf, am folgenden Morgen auf dem Strausberger Platz eine Massenkundgebung abzuhalten. Die 12.000 Beschäftigte zählende Belegschaft des Stahl- und Walzwerkes Hennigsdorf machte sich in den frühen Morgenstunden des 17. 6. 1953 auf den Weg — die Streikenden wollten vom Norden durch den französischen Sektor von Berlin ins Stadtzentrum gelangen. Die Ausweitung der Demonstrationen veranlaßte den Militärkommandanten des sowjetischen Sektors, Generalmajor Dibrowa, in den Mittagsstunden den Ausnahmezustand zu verhängen. In der Leipziger Straße, am Potsdamer Platz, am Brandenburger Tor, von dem Demonstranten die rote Fahne herunterholten, und an anderen Stellen kam es zu Zusammenstößen zwischen der Volkspolizei und den protestierenden Ost-Berlinern. Einige Gebäude, Aufklärungslokale, Zeitungskioske und Parteibüros wurden in Brand gesteckt oder demoliert. 3. Die Ereignisse in den DDR-Bezirken. Von Ost-Berlin griff der J. auf andere Großstädte und industrielle Zentren über (vor allem Bitterfeld, Halle, Leipzig, Merseburg, Magdeburg, Jena, Gera, Brandenburg und Görlitz). Die Kunde von den Ereignissen in Ost-Berlin wurde durch westliche Rundfunksender, aber auch durch Reisende und auf telefonischem Wege verbreitet. Die Streikenden stammten in erster Linie aus Betrieben des Bauwesens, des Bergbaus, der chemischen und eisenschaffenden Grundstoffindustrien und des Maschinenbaus. An verschiedenen Orten bildeten sich Streikleitungen, die jedoch untereinander keine Verbindung herzustellen vermochten. Die Demonstranten beseitigten Agitationsmittel der SED, besetzten an verschiedenen Orten Rathäuser und öffentliche Dienststellen und stürmten Gefängnisse, um Gefangene zu befreien. Im Mittelpunkt ihrer Forderungen standen neben dem Verlangen nach Herabsetzung der Normen und Senkung der allgemeinen Lebenshaltungskosten der Ruf nach Rücktritt der Regierung und Abhaltung freier und geheimer Wahlen. Außerdem bestanden sie auf der Zusicherung, daß die Streikenden und ihre Sprecher keinen Sanktionen unterworfen würden. Zu Arbeitsniederlegungen und Demonstrationen kam es an mehr als 272 Orten der DDR. Überall führte schließlich das Eingreifen sowjetischer Truppen zur Niederlage der Streikenden, mit denen sich teilweise auch Volkspolizisten solidarisiert hatten. Über die Zahl der während des J. getöteten und verletzten Zivilpersonen liegen gesicherte Angaben nicht vor. Die DDR-Regierung bezifferte sie offiziell mit 21 Toten und 187 Verletzten. Die Identität dieser Toten mit 18 nachweislich festgestellten standrechtlichen Erschießungen durch die Rote Armee und 3 von Gerichten der DDR verfügten und vollstreckten Hinrichtungen ist nicht zweifelsfrei festzustellen. Ferner sind in der Bundesrepublik Deutschland bis Ende der 60er Jahre 1386 zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilte Demonstranten registriert worden. 4. Charakter und Folgen des Juni-Aufstandes. Im Verständnis der DDR-Geschichtsschreibung gilt der J. als „konterrevolutionärer Putsch“, in dessen Verlauf es „Agenten der westlichen Geheimdienste und anderen gekauften Subjekten“ gelungen sei, „Teile der Werktätigen zur Arbeitsniederlegung und zu Demonstrationen zu verleiten“ (Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, Band 7, Berlin [Ost] 1966, S. 232 f.). Die 1978 veröffentlichte, von einer Kommission des Politbüros bestätigte „Geschichte der SED“ verweist zwar auf „Unzufriedenheit und Mißstimmung von Werktätigen“, welche die „Feinde des Sozialismus im Innern der DDR“ für ihren „konterrevolutionären Putschversuch“ ausgenutzt hätten. Doch auch diese Darstellung behauptet erneut, am 17. 6. 1953 habe es eine „operative Anleitung durch in Westberlin und der BRD stationierte imperialistische Geheimdienste und Agentenzentralen sowie Sender der USA“ gegeben (Geschichte der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Abriß, Berlin [Ost] 1978, S. 294; ferner: Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 156 ff.). Der den tatsächlichen Ablauf des J. relativ realistisch beschreibende, auf dokumentarisches Material zurückgreifende Roman des DDR-Schriftstellers Stefan Heym „5 Tage im Juni“ konnte in der DDR bisher nicht veröffentlicht werden. Die nach wie vor in der DDR vorherrschende — durch Tatsachen nicht zu belegende — Version des J. als eines vom Westen planmäßig vorbereiteten und ausgelösten „Tages X“ steht aber auch im Widerspruch zu der Argumentation O. Grotewohls vor Parteiaktivisten am Abend des 16. 6. 1953. Der Ministerpräsident der DDR gab darin ernste Fehler zu, die durch „die Methode des Administrierens, der polizeilichen Eingriffe und der Schärfe der Justiz“ entstanden und nicht zu korrigieren gewesen seien: „Wenn sich Menschen von uns abwenden, … dann ist diese Politik falsch.“ Die von Grotewohl bei dieser Gelegenheit versprochenen — „unerschrocken und entschieden“ zu ziehenden Schlußfolgerungen blieben weitgehend aus: Unter dem Eindruck des J. setzte die sowjetische Führung erneut auf die Gruppe um W. Ulbricht, dessen Kritiker (Herrnstadt, Zaisser; Opposition und Widerstand) aus der Parteiführung ausgeschlossen wurden. Die von der SED behauptete Einwirkung des Westens auf den J. bestand im wesentlichen darin, daß westliche Rundfunksender — vor allem der Berliner RIAS — Nachrichten über die Ereignisse des 16. und 17. Juni Hörern in den Bezirken der DDR vermittelten, die sonst nur verspätet über das Geschehen informiert worden wären. Der Westen reagierte im übrigen zunächst verwirrt und zurückhaltend. Die Westalliierten hielten eine behutsame Berichterstattung für geboten — so wurde auf ihre Weisung das [S. 696]Stichwort „Generalstreik“ in den RIAS-Nachrichten vermieden. Der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen, Jakob Kaiser, rief am Abend des 16. Juni über den Rundfunk dazu auf, „sich weder durch Not noch durch Provokationen zu unbedachten Handlungen hinreißen zu lassen“, Kaiser empfahl, „im Vertrauen auf unsere Solidarität Besonnenheit zu wahren“. Eine eher aktivierende Tendenz deutete sich in der Rundfunkrede des West-Berliner DGB-Vorsitzenden Scharnowski am frühen Morgen des 17. Juni an, der dazu aufrief, der „Bewegung der Ost-Berliner Bauarbeiter, BVGer und Eisenbahner“ beizutreten und die „Strausberger Plätze überall“ aufzusuchen. Aus der von Arnulf Baring verfaßten, bisher gründlichsten Analyse des J. ist zu entnehmen, daß es sich um keinen „Aufstand des gesamten Volkes“ gehandelt hat: „In seinen wesentlichen Abschnitten hat allein die Industriearbeiterschaft den Aufstand getragen.“ Die bäuerliche und mittelständische Bevölkerung und die Intelligenz waren kaum beteiligt (A. Baring, Der 17. Juni 1953, Köln und Berlin [West] 1965, S. 66 f.). Doch gerade angesichts der Verwurzelung des J. in der Arbeiterschaft, für die die SED stets zu sprechen behauptet, wurden die Ereignisse des 16. und 17. 6. 1953 als schwere politisch-moralische Niederlage der DDR und der mit ihr verbündeten Sowjetunion empfunden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694–696 Junge Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Justitiar

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die vor allem von Industriearbeitern in Großstädten und industriellen Zentren getragene Erhebung vom 16. und 17. 6. 1953 wurde durch einen lohnpolitischen Konflikt ausgelöst und steigerte sich zu einem Massenprotest gegen die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der DDR-Regierung. 1. Vorgeschichte. Der im Sommer 1952 auf der II. Parteikonferenz der SED unter der Parole Aufbau…

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Institut für Literatur „J. R. Becher“ (1985)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur notwendig.“ Das IfL. mit Hochschulcharakter wurde am 18. 9. 1955 in Leipzig eröffnet und untersteht dem Ministerium für Kultur. Es arbeitet eng mit dem Schriftstellerverband der DDR zusammen. Erster Direktor wurde Alfred Kurella (bis 1957, Nachfolger Max Zimmering). Kurella — der eigentliche Spiritus rector des Instituts — hatte die Gründung des IfL. gegen den Widerstand einflußreicher Persönlichkeiten, insbesondere J. R. Bechers, durchgesetzt. Nach dem Tode von Johannes R. Becher wurde das Institut 1959 nach ihm benannt. In mehrjährigen Lehrgängen sollen Schriftsteller eine Grundausbildung erhalten. 1969 wurde nach dem VI. Schriftstellerkongreß ein neues Ausbildungsprogramm am IfL. eingeführt: Ab 15. 9. 1969 ist ein 3jähriges Fernstudium möglich „im Interesse einer Verstärkung und qualitativen Verbesserung der Bewegung Schreibender Arbeiter, im Interesse vor allem der Herausbildung einer Literaturgesellschaft und der ästhetischen Erziehung der Werktätigen“ (Anweisung des Ministeriums für Kultur vom 2. 3. 1970). Gleichzeitig wurden eine „künstlerische Aspirantur“ (jährlich sollen 5–6 junge Schriftsteller für 2 Jahre am Institut tätig sein) und Sonderkurse für junge Schriftsteller (9 Monate) eingeführt. Das 3jährige Studium wurde in ein 2jähriges Aufbaustudium umgewandelt. Direktor war von 1964 bis 1983 Max Walter Schulz, der von 1957 bis 1959 am IfL. studiert hat. Seit Herbst 1983 ist Dr. Rudolf Gehrke kommissarisch mit der Leitung beauftragt. Literatur und Literaturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 654–655 Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML)

Siehe auch: Institut für Literatur: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Institut für Literatur „J. R. Becher“: 1975 1979 Die Verordnung über die Bildung des IfL. vom 3. 2. 1955 erklärt: „Um [S. 655]die zeitgenössische deutsche Literatur im Geiste der progressiven Traditionen und Errungenschaften der deutschen und Weltliteratur zu entwickeln und die ideologische und künstlerische Ausbildung der Schriftsteller zu fördern, ist die Schaffung eines Instituts für Literatur…

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Wehrdienst (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR wird der W. als „Recht und Ehrenpflicht“ jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet; in ihm wird die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften gesehen. W. kann als aktiver W. oder als Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen der DDR geleistet werden. Das W.-Gesetz nennt 3 Formen des aktiven W.: Grund-W.; Freiwillige Verpflichtung als Soldat auf Zeit; Berufssoldat. Der Grund-W. beträgt 18 Monate und wird in der Regel im 18. und 19. Lebensjahr abgeleistet, d.h. nach der Berufsausbildung bzw. zwischen Abitur und Studium. Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit müssen sich für einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren verpflichten. Berufssoldaten haben eine Mindestdienstzeit von 10 (Unteroffiziere), 15 (Fähnriche) bzw. 25 Jahren (Offiziere). Für Soldaten auf Zeit und für Berufssoldaten werden als Eingangsvoraussetzungen der Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule und eine Facharbeiterausbildung bzw. — für Offiziere auf Zeit oder Berufsoffiziere — das Abitur gefordert. Die Altersgrenze für Berufssoldaten im aktiven Dienst ist das vollendete 65. Lebensjahr, bei weiblichen Armeeangehörigen das vollendete 60. Lebensjahr; Ausnahmen sind möglich. Gesetzliche Grundlagen des W. sind das Verteidigungsgesetz von 1978 (GBl. I, S. 377). das Wehrdienstgesetz [S. 1467]von 1982 (GBl. I, S. 221) sowie die einschlägigen Beschlüsse des Staatsrates bzw. die Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) und die Rechtsvorschriften, die vom Minister für Nationale Verteidigung erlassen worden sind. — Dem W. sind gleichgestellt: der Dienst im Ministerium für Staatssicherheit, in den kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (MdI) (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Transportpolizei), in der Zivilverteidigung und in den Baueinheiten, die ebenfalls dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen. Der Begriff des Wehrersatzdienstes zur Bezeichnung dieser Alternativen zum normalen W. ist im neuen Wehrdienstgesetz nicht wieder verwendet worden. Bis zur Verabschiedung des Wehrpflichtgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 2) war der W. freiwillig. Von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), den Gewerkschaften und besonders der Freien Deutschen Jugend (FDJ) geführte Werbekampagnen sollten genügend Freiwillige zum Dienst in der NVA veranlassen. Auf diesem Wege gelang es jedoch nur unzureichend, zahlenmäßig ausreichend und fachlich qualifizierte Bürger zum W. zu bewegen, da u.a. sich sogar Betriebe weigerten. Beschäftigte freizustellen. Die Anforderungen an die personelle Ausstattung der NVA, die Bedingungen der modernen Waffentechnik sowie die Notwendigkeit eines planmäßigen Auf- und Ausbaus der personellen Reserven, führten zur Einführung der Wehrpflicht. Nach dem W.-Gesetz sind alle männlichen Bürger vom 18. bis zum 50. Lebensjahr, Fähnriche und Offiziere bis zum 60. wehrpflichtig. Im Verteidigungsfall erhöht sich die Altersgrenze auf 60 Jahre. Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfall (Notstandsgesetzgebung) können auch Frauen im Alter zwischen 18 und 50 Jahren in die allgemeine Wehrpflicht einbezogen werden. Daneben können Frauen freiwillig W. ableisten. In diesem Fall gelten für sie die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie für Männer; sie erhalten aber keine den Männern insgesamt vergleichbare militärische Grundausbildung. Ihr Einsatz erfolgt in den Bereichen: Medizin. Dienst, Kommunikation, Administration, Militärjustiz, Finanzökonomie, Bauwesen, Meteorologie, Kartographie, Druckereiwesen, Lagerhaltung, Versorgung (Küchen). Sie können Offiziersdienstgrade erreichen. Nach der Beendigung des aktiven W. erfolgt die Versetzung in die Reserve (Reservisten). Die Wehrdienstverweigerung ist — entsprechend dem grundsätzlichen Verständnis des W. in der DDR — als Alternative zum aktiven W. nicht vorgesehen. Möglich ist ein waffenloser Militärdienst, in den durch AO des Nationalen Verteidigungsrates vom 7. 9. 1964 geschaffenen Baueinheiten (Bausoldaten), die dem Bereich des Ministeriums für Nationale Verteidigung zugeordnet sind (Friedensbewegung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1466–1467 Wehrbezirkskommando A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wehrerziehung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR wird der W. als „Recht und Ehrenpflicht“ jedes wehrfähigen Bürgers betrachtet; in ihm wird die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zum Schutze des sozialistischen Vaterlandes, des Staates, der Bürger und ihrer sozialen Errungenschaften gesehen. W. kann als aktiver W. oder als Reservisten-W. in der Nationalen Volksarmee (NVA) und den Grenztruppen der DDR geleistet werden. Das W.-Gesetz nennt 3 Formen des aktiven W.: Grund-W.; Freiwillige…

DDR A-Z 1985

Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der Produktionsleitung des (zentralen) Rates für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN[Z]) gebildet, Minister ist Bruno Lietz (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Dr. Wilhelm Cesarz, SED. 1. Entwicklung. Nach Abschluß der Kollektivierung in der Landwirtschaft (1960) wurde das bis zum 7. 2. 1963 tätige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst und im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) zum Landwirtschaftsrat umgebildet. Seine Auflösung wurde mit der administrativen Arbeitsweise begründet, die auf die Leitung einer noch weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Landwirtschaft ausgerichtet gewesen sei. Die Aufgabe des 1963 gegründeten Landwirtschaftsrates wurde auf die Entwicklung der Produktionsbedingungen und der Produktionsverhält[S. 906]nisse beschränkt, während für die Erfassung bzw. den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte beim Ministerrat ein spezielles Staatliches Komitee eingerichtet wurde. Die Besonderheit des Landwirtschaftsrates bestand darin, daß Praktiker und Wissenschaftler zu seinen Mitgliedern berufen bzw. auf den Bauernkongressen aufgrund einer Einheitsliste der Parteien, Massenorganisationen und Regierungsorgane gewählt wurden. Die unmittelbaren Leitungsaufgaben des Landwirtschaftsrates wurden von seiner Produktionsleitung wahrgenommen, der die Räte und Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise unterstellt waren. Die jeweiligen Produktionsleiter waren zugleich die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte auf den verschiedenen Leitungsebenen. Mit dem Übergang zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) wurden nach dem VII. Parteitag der SED (1967) bzw. dem X. Deutschen Bauernkongreß die Landwirtschaftsräte auf allen Verwaltungsebenen (Ministerrat, Bezirk, Kreis) zu Räten für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. Diese Neuorganisation war vor allem durch die Wiedereingliederung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung gekennzeichnet und stand in engem Zusammenhang a) mit der Entwicklung vertikaler Kooperationsbeziehungen zwischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieben und b) mit der Ablösung des doppelten Preissystems (Agrarpolitik; Kooperation in der Landwirtschaft). Auf Bezirksebene wurden die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe und die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (Agrar-Industrie-Komplex [AIK]) zu Kombinaten (für Fleisch, Getreide, Geflügel) vereinigt und dem RLN der Bezirke unterstellt. Im Zeichen der allgemeinen Rezentralisation nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) bzw. dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erfolgte eine weitere Umbildung der landwirtschaftlichen Leitungsorgane, in deren Folge der Rat für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft von der Produktionsleitung getrennt und zu einem Beratungsgremium des Ministerrates herabgestuft wurde. Aus der bisherigen Produktionsleitung entstand das MfLFN. Die Trennung zwischen RLN und Produktionsleitungen wurde im Jahr 1975 auf Bezirks- und Kreisebene nachvollzogen (GBl. I, S. 449). Im gleichen Jahr wurden ferner die Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL), für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV) sowie für Forstwirtschaft (SKF) aufgelöst (GBl. I, 1975, S. 139 u. 449) und in das M. eingegliedert. Die VVB Forstwirtschaft war bereits 1974 aufgelöst (GBl. I, S. 347) und an deren Stelle waren 1975 bei den Bezirken Abteilungen Forstwirtschaft eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden bei den Räten der Bezirke und der Kreise die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet (GBl. I, 1975, S. 449) (Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft). Die Aufgaben der VVB Binnenfischerei übernahmen die Wirtschaftsräte der Bezirke. 2. Aufgaben. In Zusammenhang mit dieser bisher letzten Reorganisation erhielt das M. ein neues Statut (GBl. I, S. 753), in dem ihm folgende Aufgabenbereiche übertragen wurden: die Leitung und Planung der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte einschl. der Forschung und Züchtung, des Pflanzenschutzes und des Veterinärwesens (Tierärzte), der Forstwirtschaft, des Landbaus und des Meliorationsbaus (Meliorationen), der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion einschl. des Anlagenbaus und der Instandhaltung der Landtechnik, des Jagdwesens (Jagd), der Pferdezucht und des Rennsports, die Kontrolle über die Durchführung der Planaufgaben mit dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sowie der Erfüllung der Exportaufgaben bei gleichzeitiger Vertiefung der Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Staaten, die Kontrolle über den Faktoreinsatz und dessen Effizienz, die Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Genossenschaftsbetriebe im Rahmen der Bündnispolitik (Agrarpolitik). 3. Organe. a) Zur Durchführung dieser Aufgaben sind beim MfLFN folgende Abteilungen eingerichtet worden (Stand Ende 1979): Abteilung Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, Bereich tierische Produktion und Verarbeitung, Abteilung Fischwirtschaft, Abteilung Milchwirtschaft, Hauptabteilung Forstwirtschaft, Abteilung Meliorationsbau und Landbau, Abteilung Instandhaltung und Anlagenbau, Abteilung Chemisierung und Meliorationsnutzung. b) Dem M. unterstehen für Zwecke der Forschung, Lehre und Ausbildung die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR (Agrarwissenschaften) (Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften [AdW] und den Universitäten und Hochschulen), Spezialforschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft (Getreideforschung, Milchforschung usw.), Hochschulen in Meißen und Bernburg, das Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der VEB Datenverarbeitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Zentralstelle für Preise der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (Agrarpreissystem), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR [LuG; agra]) und die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. c) Zur Durchführung bzw. Wahrnehmung der Leitungsaufgaben verfügt das MfLFN über folgende zentral geleitete Organe, Kombinate und Betriebe: VVB, Kombinate und Betriebe der Landwirtschaft (VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht, VE Kombi[S. 907]nat Industrielle Tierproduktion, VEB Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Zentralstelle für Pferdezucht beim MfLFN), VE Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Material-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde/Britz), VEB, Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Landtechnische Instandsetzung, VEB Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen, Nauen, VEB Kombinat für Gartenbautechnik, Berlin [Ost], VEB Meliorationsmechanisierung, Dannenwalde, VEB Ausrüstungen, Agrochemische Zentren, Leipzig), Einrichtungen des Landbaus und des Meliorationsbaus (VEB Landbauprojekt Potsdam, VEB Spezialbaubetrieb der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Friedersdorf, VEB Ingenieurbüro für Meliorationen, Bad Freienwalde), Einrichtungen der Forstwirtschaft (VEB Kombinat Forsttechnik Waren, VEB Forstprojektierung Potsdam, VEB Ingenieurbüro, Potsdam, Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde). Weiter sind dem MfLFN entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung folgende Bezirksgeleitete Organe, Kombinate und Betriebe zugeordnet: Betriebe der Landwirtschaft (Volkseigene Güter, VEB Binnenfischerei, VEB Organische Düngestoffe, VEB Trockenfutterproduktion, sonstige volkseigene Betriebe der Landwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VEB Kombinat Fleischwirtschaft, Vereinigung zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie bzw. Kombinate Milchwirtschaft, VEB Kombinat Getreidewirtschaft, VEB Geflügelwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Kombinat für Landtechnische Instandhaltung, VEB Kombinat für materiell-technische Versorgung, VEB Landtechnischer Anlagenbau), Kombinate und Betriebe des Land- und Meliorationsbaus (VEB Meliorationskombinate bzw. VEB Meliorationsbau, VEB Landbaukombinate), Betriebe der Forstwirtschaft (Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe). Ferner ist der Minister nach dem Musterstatut des MfLFN (§ 12) befugt, die Leiter der Abteilungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke direkt anzuleiten bzw. Weisungen zu erteilen. Das gleiche Recht steht diesen Leitern gegenüber den Leitern bei den Räten der Kreise zu. 4. Koordinierungsbeziehungen des MfLFN. Sie bestehen zur Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN), zum Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, zum Ministerium für Handel und Versorgung sowie zum Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905–907 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Leichtindustrie

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der…

DDR A-Z 1985

1985: K

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kybernetik

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …

DDR A-Z 1985

Mietrecht (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Zuweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB) (Bau- und Wohnungswesen). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung, Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Da es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören, entbindet die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften den Vermie[S. 888]ter nicht von seinen Pflichten. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmern für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäumen. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887–888 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mikroelektronik

Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche…

DDR A-Z 1985

Abschreibungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und ermöglicht so zu gegebener Zeit eine Wiederbeschaffung des abgenutzten Anlagemittels. Nur über eine möglichst genaue Erfassung der laufenden Wertminderung wird sowohl eine genaue Kostenrechnung als auch die Reproduktion des jeweiligen Grundmittels ermöglicht. A.-Gründe sind 1. der „physische Verschleiß“ (darunter a) der natürliche Verschleiß durch klimatische Einwirkungen, Verkehrserschütterungen u.ä. und b) der technische Verschleiß durch extensive und intensive Nutzung der Anlagegüter im Produktionsprozeß); 2. der „moralische Verschleiß“ infolge der Überalterung der Anlagen durch den technischen Fortschritt. Die Forderung nach „abnutzungsgerechter“ A. ist in der Wirtschaftspraxis der DDR nur z. T. erreichbar, da Methode und Umfang der A. — durch Vorgabe des A.-Satzes und der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Grundmittel — den Betrieben im gesamten Wirtschaftsgebiet grundsätzlich einheitlich durch Gesetz ohne Berücksichtigung der individuellen Produktionsbedingungen vorgeschrieben sind. Vor den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) waren die A. zu niedrig und auch durch einige andere Mängel gekennzeichnet: Das mit der A.-Verordnung von 1956 (GBl. I, 1956, S. 623 f.) vorgeschriebene Verfahren der Globalabschreibung erfaßte nicht jenen Wert, der sich als Summe der nach der voraussichtlichen Lebensdauer der einzelnen Anlagemittel eines Betriebes zu ermittelnden Einzel-A. ergeben hätte. Vielmehr wurde vom gesamten betrieblichen Anlagenbestand — entsprechend einem festgesetzten Durchschnittssatz — ein „globaler“ Betrag errechnet, der dann auf die einzelnen Grundmittel — gemäß ihrem Verschleißgrad — verteilt wurde. Dieser Betrag erwies sich häufig als zu gering, um eine volle Kostenverrechnung der Anlagen innerhalb ihrer Nutzungsdauer zu gewährleisten. Da zudem die Generalreparaturen zu laufenden Preisen zu Lasten der A. verrechnet werden mußten, ergaben sich auch hieraus zunehmende Verzerrungen der Buchwerte der Anlagen: Denn die ursprünglich nur mit Stopppreisen des Beschaffungszeitpunktes bewerteten Anlagen erhöhten mit zunehmenden Generalreparaturen ihren Wert beträchtlich. Folge dieser Mängel war, daß auszusondernde Anlagen häufig noch mit hohen Werten zu Buche standen und zu Lasten des Gewinns ausgebucht werden mußten. Gleichzeitig mit der Grundmittelumbewertung erfolgte deshalb eine Korrektur der A. Mit dieser A.-Reform wurden neue, auf die einzelnen Anlagen bezogene A.-Raten entwickelt (GBl. II, 1964, S. 120 f.). Ergebnis war die Schaffung eines A.-Kataloges für rund 10.000 Anlagearten, wobei auch gewisse Unterschiede des Auslastungsgrades Berücksichtigung fanden. Als Gesamtergebnis resultierte daraus überraschender[S. 4]weise allerdings eine Minderung der durchschnittlichen A.-Raten und damit eine Erhöhung der mittleren Lebensdauer. Der Grund lag darin, daß die starke Anhebung der Werte des Brutto-Anlagevermögens durch die Umbewertung stark erhöhte A.-Beträge auch bei geminderten A.-Raten mit sich brachte. Offensichtlich sollten höhere Kostensteigerungen vermieden werden — wie sie bei gleichen oder erhöhten A.-Raten eingetreten wären; denn dann hätte die Industriepreisreform noch stärkere Preissteigerungen zur Folge gehabt. Möglicherweise hätten dann Preiserhöhungen bei Konsumgütern nicht mehr vermieden werden können. Damit blieb aber der „moralische Verschleiß“ der Anlagen (infolge technischer Veraltung) noch immer unberücksichtigt. Die für die Betriebe verbindlichen A.-Sätze sind für jedes Anlagenteil oder für Gruppen von Anlagegütern im staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel (GBl., SDr. Nr. 550 von 1968 und der dazugehörigen Änderungen — SDr. Nr. 550/1 von 1970, SDr. Nr. 550/2 von 1973, SDr. Nr. 550/3 von 1976 sowie SDr. Nr. 550/4 von 1979) festgelegt. Der A.-Satz wird in Abhängigkeit vom Inventarobjekt und der Schichtauslastung des Anlagegutes, die beide wiederum die geschätzte „normative Nutzungsdauer“ bestimmen, variiert. Der aus dem staatlichen Verzeichnis der A.-Sätze für Grundmittel entweder direkt zu entnehmende oder errechenbare A.-Satz ergibt, bezogen auf den Anschaffungs- oder Zeitwert des Anlagegutes, die A.-Quote. Um den „moralischen Verschleiß“ zu berücksichtigen, können heute durch das Ministerium der Finanzen auch Sonder-A. bestätigt werden (vgl. GBl. I, 1975, S. 574 f.). Da in den 80er Jahren in der DDR eine sehr restriktive Investitionspolitik betrieben wird, sah man sich gezwungen, die Aussonderung alter Anlagen hinauszuzögern. Mit einer entsprechenden VO (GBl. I, 1983, S. 236 ff.) wird den Kombinaten auferlegt, die normative Nutzungsdauer wichtiger Ausrüstungen um mindestens 30 v.H. zu erhöhen. Dies wird eine deutliche Minderung der A.-Sätze zur Folge haben. An A.-Methoden sind die zeitabhängige A., die in lineare, degressive und progressive A. unterteilt ist, sowie die leistungsabhängige A. zu trennen. Während bei der linearen A. bei konstantem A.-Satz auf den Bruttowert des Grundmittels für die Nutzungsperiode jährlich eine gleich große A.-Quote auftritt, wird bei der degressiven A. die jährliche A. (entweder Multiplikation eines jährlich abnehmenden A.-Satzes mit dem Bruttowert oder eines konstanten A.-Satzes mit dem jeweiligen Restwert) geringer. Die Form der degressiven A. wird in der sozialistischen Wirtschaft nicht angewendet. Bei der progressiven A. — in der Regel steigende A.-Sätze bezogen auf den Bruttowert — steigen die A.-Quoten (als Ausgleich für eine temporär überproportional zunehmende Wertminderung) zum Ende des Nutzungszeitraumes immer mehr an. Bei der leistungsabhängigen A. geht man nicht von der zu erwartenden Nutzungsdauer des Grundmittels aus. Vielmehr wird die gesamte zu erwartende Leistung in Mengen oder Maschinenstunden zugrunde gelegt. Zur Anwendung dieser Methode ist einmal die genaue Leistungsfeststellung und zum anderen das Vorliegen einer geringen Sortimentsbreite Voraussetzung. In der DDR findet vermehrt auch die sog. Kollektivabschreibung (Pauschal- oder Global-A.) Anwendung. Zur Vereinfachung des A.-Verfahrens wird für eine Gruppe von Anlagemitteln etwa gleicher Nutzungsdauer ein durchschnittlicher A.-Satz angewandt. Das bedeutet in der Realität aber zuviel A. bei Gebäuden und zuwenig bei Ausrüstungen, weil häufig Gebäude und bauliche Anlage mit einbezogen werden, statt sie gesondert zu behandeln. Angesichts der Preisverzerrungen, die bei neueren Gütern mit ebenfalls neueren Preisen geringer und bei schon seit langer Zeit in der Produktion befindlichen Kapitalgütern größer sind, dürfte die Kollektiv-A. auch bei Grundmitteln mit formal noch gleicher Nutzungsdauer zu erheblichen Fehlbewertungen führen. Amortisationen; Grundmittel; Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 3–4 Absatz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Abweichung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 A. sind Kostenbestandteile für den Verschleiß der Anlagemittel. Hiermit wird in jeder Periode der in Geld ausgedrückte Wert erfaßt, um den sich der Gebrauchswert des jeweiligen Anlagegutes während des Produktionsprozesses im Zeitverlauf mindert. Dadurch, daß die A. Bestandteil der Produktionskosten sind, fließt der mit ihnen ausgedrückte Geldbetrag über den Erlös wieder an den Betrieb zurück und…

DDR A-Z 1985

Kooperationsrat (1985)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. Entsprechend der Spezialisierung in Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe wurde die Zusammenarbeit zwischen den Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Tierproduktion“ (T), zwischen den Pflanzenproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzenproduktion“ (P) und zwischen den Pflanzen- und Tierproduktionsbetrieben durch KOR „Pflanzen- und Tierproduktion“ (P u. T) geregelt. Während die beiden ersten Formen zu keiner Zeit große Bedeutung erlangten (1978 gab es 224 KOR [T] und 240 KOR [P]), sind die KOR (P u. T) zu einem wichtigen Instrument geworden, um auf einer höheren Ebene der naturgegebenen Verflechtung dieser voneinander abhängigen Produktionsrichtungen wieder besser Rechnung tragen zu können. Aufgabe der KOR, die sich aus Vertretern der beteiligten Betriebe und Kooperativen Einrichtungen, sowie aus leitenden Kadern des Rates des Kreises und der örtlichen Staatsorgane zusammensetzen, war anfangs lediglich die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung der vertraglichen Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Betrieben. Da durch die Spezialisierung, insbesondere durch die Trennung von Tier- und Pflanzenproduktion die zuvor innerbetrieblichen Stoffkreisläufe zu zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen wurden, oblag es den KOR (P u. T), für die mengen-, termin- und qualitätsgerechte Lieferung von Stroh- und Futtermitteln an die Tierproduktionsbetriebe bzw. den Einsatz von Stallmist, Gülle und Jauche in der Pflanzenproduktion vertragliche Regelungen herbeizuführen, qualitätsbezogene Preise (Vereinbarungspreise) vorzuschlagen und die Erfüllung der abgeschlossenen Liefer- und Leistungsverträge zu kontrollieren. In den letzten Jahren sind diesen KOR — Ende 1983 gab es rd. 1200 — weitere Aufgaben und Befugnisse übertragen und ihre Beschlüsse zur verbindlichen Arbeitsgrundlage für die beteiligten Betriebe erklärt worden. So organisieren die KOR, die nach dem Willen der 7. Tagung des ZK der SED (1983) immer stärker die Funktion wirtschaftsleitender Organe wahrnehmen sollen, den Sozialistischen Wettbewerb in und zwischen den Betrieben, nehmen mehr und mehr Planungs- und Bilanzierungsfunktionen für die Betriebe wahr und entscheiden zunehmend über die Bildung und Verwendung der bei ihnen akkumulierten gemeinsamen Fonds der beteiligten Betriebe. — Zur Unterstützung und Kontrolle der KOR, die unverändert gegenüber den weiterhin rechtlich selbständigen LPG und VEG rechenschaftspflichtig sind, sollen bei ihnen ab 1984 Räte der Parteisekretäre gebildet werden (Grundorganisationen der SED). Kooperation in der Landwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742 Kooperationsakademien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kooperationsverband (KOV)

Die mit der Industrialisierung der Landwirtschaft verbundene Auflösung der bis dahin gegebenen organisatorischen, technischen und ökonomischen Einheit von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb sowie die Ausrichtung der jeweiligen Betriebe auf bestimmte Hauptproduktionsrichtungen (Agrarpolitik, III. E.) machten es erforderlich, als Koordinierungsorgan den KOR ins Leben zu rufen, der die horizontale Kooperation zwischen den Landwirtschaftsbetrieben planen und leiten soll. …

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Arbeitsproduktivität (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen wird. Die A. wird auch als „Produktivkraft der Arbeit“ bezeichnet. „Die Steigerung der A. ist die wichtigste Quelle des wirtschaftlichen Wachstums“, betont das Programm der SED (Berlin [Ost] 1976, S. 23). Ihre Bedeutung überragt daher die aller anderen Meß- und Kennziffern. Dessenungeachtet wird die A. in der Planung nur als eine von mehreren gleichrangigen Planungskennziffern behandelt. Die Verwendung der A. als Entscheidungskriterium auf volkswirtschaftlicher und betrieblicher Ebene ist abhängig von der Möglichkeit ihrer Messung. Die bisher benutzten Meßverfahren ergeben nur grobe, hochaggregierte Richtwerte, die Feinanalysen der Aufwand-Nutzen-Beziehung nicht zulassen. Nicht nur die Messung der A., sondern das gesamte betriebliche und volkswirtschaftliche Rechnungswesen leidet nach wie vor darunter, daß die auch in der DDR angewandte sowjetische Politische Ökonomie eine selbständige Betriebswirtschaftslehre (Sozialistische Betriebswirtschaftslehre) zunächst als „bürgerlich“ und unwissenschaftlich ablehnte und sich auf die Wirtschaftslenkung mit Mengen- und Wertkennziffern konzentrierte. Seit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) wird den ökonomisch-statistischen Problemen in der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung mehr Beachtung geschenkt. Neben meßtechnischen Problemen geht es vor allem um die Frage, die zahlreichen Faktoren zu ermitteln, die neben der menschlichen Arbeitsleistung auf die A. einwirken. Solche Faktoren sind: Mechanisierung und Automatisierung der Produktion, neue und weiterentwickelte Fertigungsverfahren und Erzeugnisse, Material- und Energieeinsparungen, Rationalisierungen des Transports und des Lagerwesens, rationellere Arbeits-, Informations- und Leitungsorganisationen, Sortimentsverschiebungen, Änderung der Arbeitszeit und des Schichtbetriebes. In der gegenwärtigen Praxis wird als A. nur der Wirkungsgrad der „lebendigen Arbeit“ als Verhältnis von Arbeitsergebnis und aufgewandter Arbeitszeit ermittelt. Unterschiede in der Schwierigkeit der Arbeit und im Qualifikationsniveau der Arbeitenden bleiben unberücksichtigt. Die Arbeitsergebnisse werden entsprechend den unterschiedlichen Erzeugnis- und Leistungsarten der Wirtschaft nach verschiedenen Methoden gemessen. In der Industrie ist die Preissummenmethode vorherrschend, die auch sehr breite Produktionssortimente über den Preis vergleichbar und bis zur gesamtwirtschaftlichen Ebene aggregierbar macht. A. wird als Relation der industriellen Warenproduktion sowie der Nettoproduktion zur Anzahl der Arbeiter und Angestellten ermittelt. Schon aufgrund verzerrter Preise und einer wenig entwickelten Kostenrechnung ist die Kennziffer Warenproduktion zur exakten Leistungsmessung jedoch ungeeignet. Da sie auch Vorleistungen erfaßt, werden zum Beispiel Materialeinsparungen nicht als Leistungsverbesserung berücksichtigt. Das hat zur Folge, daß die Kombinate und Betriebe dahin tendieren, die Warenproduktion allein schon durch einen hohen Materialeinsatz zu erhöhen („Tonnenideologie“). Besser als die Kennziffer Warenproduktion sind Naturaleinheiten (m², kWh u.a.) zur Messung der A. als Relation von Erzeugnismenge und Arbeitszeit geeignet. Die Naturalmethode läßt sich jedoch nur in den Zweigen der Energieerzeugung, der Grundstoff-, Bau- und chemischen Industrie anwenden. Plankennziffern anderer Branchen und Betriebe folgen zum Teil spezifischen Berechnungsmethoden (Zeitsummenmethode, Leistung je Arbeitskraft und -stunde). Die A. der Industrie insgesamt stieg, gemessen an der industriellen Bruttoproduktion je Beschäftigten (ohne Lehrlinge) zwischen 1950 (gleich 100 v.H.) und 1982 auf 666. Im gleichen Zeitraum wuchs die industrielle Bruttoproduktion von 100 auf 1007. Der langsamere Anstieg der A. gegenüber der Industrieproduktion wie auch gegenüber der technischen Ausstattung je industriellem Arbeitsplatz ist einer der Gründe für die im internationalen Vergleich überraschende permanente Vollbeschäftigung in der DDR. Im Vergleich der Industriebereiche erzielten die höchsten Produktivitätssteigerungen seit 1955 die Branchen Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Chemische Industrie und Textilindustrie, während die A. in der Energie- und Brennstoffindustrie sowie der Lebensmittelindustrie am langsamsten wuchs (die Indexwerte im Jahre 1982 für die 5 Branchen mit dem Basisjahr 1960 = 100 v.H.: 455, 367, 353, 216, 189). Die marxistisch-leninistische Theorie in der DDR betont die Bedeutung der A.-Steigerung als „Dreh- und Angelpunkt“ für die wirtschaftliche und politische Stabilisierung — auch und besonders im Zusammenhang der [S. 72]Ost-West-Auseinandersetzung. Nach Lenin wird der Sozialismus eine „neue, weit höhere“ A. schaffen: „Die Arbeitsproduktivität ist in letzter Instanz das Allerwichtigste, das Ausschlaggebende für den Sieg der neuen Gesellschaftsordnung.“ (In: Die große Initiative, Moskau 1919.) Im Widerspruch zu dieser vielzitierten Behauptung und entgegen wirtschaftspolitischen Strategien des „Einholens“ und auch des „Überholens“ kapitalistischer Länder hat die hochindustrialisierte Wirtschaft der DDR die A. führender westlicher Industriestaaten bisher nicht erreichen können. Vergleiche der Struktur und Entwicklung der A. der Industrie der DDR und der Bundesrepublik Deutschland ergaben einen Niveauunterschied von über 30 v.H. für das Jahr 1968: Die Industrie der DDR erzielte 68,4 v.H. der A. in der Bundesrepublik. Auch in der Landwirtschaft bestand ein beträchtlicher Niveaurückstand für die DDR (39 v.H.). Nach Berechnungen für den Zeitraum 1960–1971 wurde diese Lücke nicht geschlossen, so daß der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland nach wie vor in der Industrie rd. 30 v.H. und in der Landwirtschaft rd. 40 v.H. betrug. In der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wurden nahezu gleiche Zuwachsraten erzielt (vgl. Tabelle „Struktur und Entwicklung der Arbeitsproduktivität in der DDR und der Bundesrepublik Deutschland“). Die höchsten Zuwachsraten der DDR im Jahresdurchschnitt erzielte die Industrie (5 v.H.), die geringsten die Bereiche Landwirtschaft (2,7 v.H.) und Verkehr (3,7 v.H.). Der Vergleich des Sozialprodukts beider Staaten für das Jahr 1976 ergab, daß die DDR den Produktivitätsrückstand inzwischen nicht verringern konnte (Niveaurückstand gegenüber der Bundesrepublik 37 v.H.). 1982 wird erstmals auch von der Führung der SED (5. ZK-Tagung) im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland eine Lücke bei der A. in Höhe von 30 v.H. eingeräumt. Genauere und aktuellere Angaben sind aufgrund fehlender statistischer Angaben aus der DDR z. Z. nicht möglich. Arbeitsrecht; Automatisierung; Intensivierung und Rationalisierung; Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 71–72 Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsrecht

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In marxistischer Terminologie bezeichnet A. den „Wirkungsgrad zweckmäßiger produktiver Tätigkeit im gegebenen Zeitraum“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. I, London 1867), den Nutzeffekt der „konkreten, gebrauchswertschaffenden“ Arbeit. Der Begriff A. wird in der DDR als das Maß für den allgemeinen wirtschaftlichen Fortschritt angesehen, als dessen alleiniger Ausgangspunkt die menschliche Arbeit angenommen…

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Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei allen Kindern, Jugendlichen und auch Erwachsenen eine notwendige Voraussetzung für die Errichtung und Sicherung der sozialistischen bzw. kommunistischen Gesellschaftsordnung. Für die sozialistische Bildungskonzeption wird aus der Sicht des Marxismus-Leninismus, d.h. aus der sozialistischen ➝Persönlichkeitstheorie, vor allem gefolgert, daß alle Bildungs- und Erziehungsprozesse (Sozialisationsprozesse) unlösbar in lebendige geschichtliche Prozesse eingebettet sind und von den materiellen Lebensprozessen, den politischen Kämpfen der Klassen und ihren ideologischen Reflexionen in bezug auf Ziele, Inhalte und Methoden entscheidend bestimmt werden. Sie können nur im Rahmen revolutionärer gesellschaftlicher Veränderungen unter der Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) voll wirksam und zu einem bedeutenden Faktor des gesellschaftlichen Fortschritts werden. Dabei müsse aufgrund der Dialektik der äußeren und inneren Entwicklungsbedingungen und -ursachen die Entwicklung des Menschen als ein „ununterbrochener Prozeß der aktiven Aneignung und Verinnerlichung der historisch-konkreten Umwelt“, der menschlichen Kultur in ihrer Gesamtheit, in der Arbeit, im Lernen und in weiteren „kulturschöpferischen Tätigkeiten“ verstanden und verwirklicht werden. Nach dem Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 (GBl. I, 1965, S. 83) i. d. F. des Beschlusses vom 30. 6. 1966 (GBl. II, 1965, S. 571), das die bildungspolitischen Beschlüsse des Parteiprogramms der SED von 1963 rechtlich regelte und das auch nach Verabschiedung des neuen Parteiprogramms (1976) weiter Geltung hat, ist es das Hauptziel des B., alle Bürger zu „allseitig und harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten, die bewußt das gesellschaftliche Leben gestalten, die Natur verändern und ein erfülltes, glückliches, menschenwürdiges Leben führen“, zu bilden und zu erziehen. Insbesondere sollen sie befähigt werden, „die technische Revolution zu meistern und an der Entwicklung der Sozialistischen ➝Demokratie mitzuwirken“. Dazu sollen sie eine moderne Allgemeinbildung und eine hohe Spezialbildung sowie „Charakterzüge im Sinne der sozialistischen Moral“ erwerben. Durch die gemeinsame, einheitliche Bildungs- und Erziehungsarbeit des sozialistischen Staates und aller gesellschaftlichen Kräfte sollen die Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen befähigt werden, „als gute Staatsbürger wertvolle Arbeit zu leisten, ständig weiter zu lernen, sich gesellschaftlich zu betätigen, mitzuplanen und Verantwortung zu übernehmen, gesund zu leben, die Freizeit sinnvoll zu nutzen, Sport zu treiben und die Künste zu pflegen“. Dazu sichern Verfassung und Bildungsgesetz allen Bürgern das gleiche Recht auf Bildung zu, das gleichermaßen die gesellschaftliche Pflicht zur Bildung einschließt. Diese programmatischen Forderungen und gesetzlichen Bestimmungen sagen allerdings noch nichts über die individuelle Möglichkeit der Verwirklichung des Rechtes auf Bildung für alle aus. Maßgeblich für den Aufbau des Bildungssystems und für die inhaltliche Gestaltung der Bildung und Erziehung sind die Grundsätze der Einheit von Bildung und Erziehung, der Verbindung von Bildung und Erziehung mit dem „Leben“, der Verbindung von Theorie und Praxis, der Verbindung von Lernen und produktiver Arbeit sowie der Allseitigkeit und Permanenz der Bildung und Erziehung. Unter Berücksichtigung der Einheit, also der praktischen Untrennbarkeit von Bildung und Erziehung, wird unter Bildung jene Komponente der Gesamtheit der pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse verstanden, in der die Aneignung des vor allem in den Lehrplänen und anderen curricularen Materialien aufbereiteten Bildungsgutes unter dem Gesichtspunkt der Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten usw., akzentuiert wird. Der Begriff „Erziehung“ (im engeren Sinne) meint jene Seite aller pädagogischen Prozesse und ihrer Ergebnisse, die sich auf die Herausbildung ideologischer (politischer, weltanschaulicher, ethischer und ästhetischer) Wertmaßstäbe, Normen und Einstellungen und auf die Entwicklung von Überzeugungen, Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen beziehen. [S. 319]Der Grundsatz der Einheit von hoher wissenschaftlicher Bildung und „klassenmäßiger sozialistischer“ Erziehung beruht einmal auf der Erkenntnis der Unteilbarkeit der pädagogischen Prozesse, zum anderen aber auf dem marxistisch-leninistischen Grundaxiom der Einheit bzw. Identität von Wissenschaft und sozialistischer Ideologie und von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus; er findet seinen inhaltlichen Niederschlag in allen Bereichen der Bildung und Erziehung, sei es nun in der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, in Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht oder der ästhetischen Bildung und Erziehung, in der Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport, der Wehrerziehung oder der Kollektiv- und Arbeitserziehung sowie der Erziehung zu bewußter Disziplin. Der Grundsatz der Allseitigkeit und Permanenz von Bildung und Erziehung schließlich ist vor allem bezogen auf die Realisierung eines ihrer wichtigsten Ziele, nämlich auf die Herbeiführung und langfristige Sicherung der beruflichen Disponibilität möglichst aller Bürger unter Berücksichtigung sowohl ihrer Befähigungen und Neigungen als auch der jeweiligen wechselnden volkswirtschaftlichen Erfordernisse. Eine möglichst weitgehende Übereinstimmung zwischen individuellen Neigungen und gesellschaftlichen bzw. volkswirtschaftlichen Erfordernissen zu erreichen, ist eine zentrale Aufgabe aller Bildungseinrichtungen, speziell aber der umfassend angelegten Berufsberatung und Berufslenkung. Umfassende sozialistische Bildung und Erziehung, verstanden und gestaltet als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, läßt kaum bildungs- und erziehungslose Freiräume zu und versucht darüber hinaus, auch die Familienerziehung (Elternhaus und Schule; Familie) und die außerschulische und außerunterrichtliche Bildung und Erziehung intentional-inhaltlich und organisatorisch-institutionell möglichst genau zu reglementieren und zu kontrollieren (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugend). Auf diese weitgreifende gesellschaftspolitische Zielstellung läßt sich partiell zurückführen, wenn heute in der DDR die Merkmale einer ausgeprägten Lern- und Leistungsgesellschaft zu beobachten sind. [S. 320]<II. Aufbau und Gliederung> Wird das B. vor allem unter intentional-inhaltlichem Gesichtspunkt als „sozialistisch“ bezeichnet, so erfolgt die Bezeichnung als „einheitlich“ besonders im Hinblick auf die Struktur und Gliederung in vertikaler Sicht (nebeneinander verlaufende Ausbildungsgänge auf einer Stufe). Das B. ist horizontal in aufeinanderfolgenden Stufen gegliedert: Dem Grundsatz der Einheitlichkeit und Differenzierung (bei Dominanz der Einheitlichkeit) teils entsprechend, teils widersprechend, ist das B. zugleich vertikal gegliedert, und zwar auch so, daß unterschiedliche, voneinander deutlich geschiedene und undurchlässige Bildungswege entstehen, die qualitativ unterschiedliche Bildungschancen und soziale Aufstiegsmöglichkeiten bieten (siehe unter #205#x. X.); in vertikaler Sicht ist das B. gegliedert in a) Normal- bzw. Regel-Bildungseinrichtungen (Normalkindergärten, Normalschulen), b) Spezialschulen und Spezialklassen, c) Sonderschulen und andere sonderpädagogische Einrichtungen, d) Sorbische Oberschulen und Klassen, e) Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung, f) Einrichtungen der ganztägigen Bildung und Erziehung, g) Kulturelle Einrichtungen. Die „Einheitlichkeit“ wird in diesen speziellen bzw. komplementären Bildungseinrichtungen zumindest dadurch angestrebt, daß auch hier die verbindlich festgelegten Ziele der politisch-ideologischen Erziehung verwirklicht werden sollen. Wenn es im Bildungsgesetz heißt, das B. sei so aufgebaut, daß jedem Bürger der Übergang zur jeweils nächsthöheren Stufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, möglich sei, so wird diese Möglichkeit im unmittelbaren Anschluß daran wieder durch die Bestimmung — und zwar, wie die Praxis deutlich zeigt, erheblich — eingeschränkt, daß nämlich für die höheren Bildungseinrichtungen nur die Besten und Befähigtesten unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung, d.h. möglichst unter Bevorzugung der Arbeiter- und Bauernkinder und damit Benachteiligung anderer sozialer Schichten, ausgewählt werden. III. Planung und Leitung Planung und Leitung aller zwecks Realisierung der gestellten Bildungs- und Erziehungsaufgaben durchzuführenden Maßnahmen einschließlich der Weiterentwicklung des B. obliegen den zentralistisch-hierarchisch organisierten Volksbildungsorganen, die ihrerseits der Weisung und Kontrolle durch die oberste Staatsführung sowie durch die entsprechenden Abteilungen des Zentralkomitees (ZK) der SED unterliegen. Zu den Volksbildungsorganen im weiteren Sinne zählen der Ministerrat der DDR, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, die Industrieministerien, das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN), das Ministerium für Gesundheitswesen, das Ministerium für Kultur, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport und das Ministerium für Nationale Verteidigung sowie die ihnen unter- und zugeordneten Organe und Institutionen auf den verschiedenen Ebenen. Als Volksbildungsorgane (im engeren Sinne) fungieren vor allem das Ministerium für Volksbildung und die Abteilungen Volksbildung der Räte der Bezirke und der Kreise einschließlich der Bezirks- bzw. der Kreis-Schulräte und -Inspektoren. Das Ministerium für Volksbildung hat insbesondere die Aufgabe, diejenigen grundsätzlichen Aufgaben des Bildungsgesetzes zu erfüllen, die wegen ihrer Bedeutung einer zentralen Koordination über den Verantwortungsbereich der unter- und zugeordneten Organe und Institutionen hinausgehen. Es hat zwecks Sicherung des erwünschten „Bildungsvorlaufes“ durch rechtzeitige Entscheidung der wesentlichen Grundfragen der Volksbildung den nachgeordneten Organen und Institutionen die Erfüllung der jeweils gestellten Aufgaben zu ermöglichen und mit Unterstützung der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (Pädagogische Wissenschaft und Forschung) die Organisation sowie die (speziellen) Lernziele und Lerninhalte der Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kindergärten usw.), der allge[S. 321]meinbildenden Oberschulen, der zur Hochschulreife führenden Einrichtungen, der Spezialschulen und Spezialklassen, der Sonderschulen, der Einrichtungen und Veranstaltungen der außerschulischen und außerunterrichtlichen Bildung und Erziehung einschließlich der Feriengestaltung und der Einrichtungen der Jugendhilfe und Heimerziehung zu bestimmen. Es soll ferner die Erarbeitung entsprechender Vorschriften (Bildungsgesetz, Schulordnung usw.) sowie Lehrpläne, Lehrbücher und anderer Unterrichtsmittel gewährleisten (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht). Ihm obliegen die Planung, Leitung und Kontrolle der pädagogischen Wissenschaft und Forschung — mit Ausnahme der Forschungen auf dem Gebiet der Berufsbildung und des Fach- und Hochschulwesens — unter Konzentration auf die im Bildungsgesetz gestellten Aufgaben. Ziele und Inhalte der Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie der Schulfunktionäre sind von ihm zu bestimmen, die entsprechenden Studienpläne zu bestätigen sowie die Arbeitsbedingungen und Vergütungen der Lehrer und Erzieher festzulegen. Durch Einbeziehung vor allem der Volkseigenen Betriebe, der Jugendorganisationen, der anderen Massenorganisationen und der Eltern hat es eine einheitliche sozialistische Bildungs- und besonders Schulpolitik durchzusetzen sowie auf der Grundlage des Perspektivplans zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der Bildungseinrichtungen und die ökonomische Verwendung der zur Verfügung stehenden personellen und materiellen Mittel zu garantieren. Im Jahr 1982 beliefen sich die Ausgaben für das Bildungswesen im Rahmen des Staatshaushaltes auf knapp 11 Mrd. Mark, davon 7,6 Mrd. für die Volksbildung (Kindergärten und allgemeinbildende Schulen), 0,95 Mrd. für die Berufsausbildung Jugendlicher und für die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (die hauptsächlich von den Betrieben finanziert werden) sowie 2,4 Mrd. Mark für das Fach- und Hochschulwesen. Grundlage für die Planung im Bildungssystem bilden die für die gesamte Volkswirtschaft geltenden mehr- und einjährigen Volkswirtschaftspläne. IV. Vorschulerziehung Die Vorschulerziehung umfaßt die Bildung und Erziehung der Kinder in gesellschaftlichen Einrichtungen und in den Familien bis zu ihrem Eintritt in die allgemeinbildende Schule, d.h. bis zum beginnenden 7. Lebensjahr. Die wichtigsten Kindereinrichtungen der Vorschulerziehung, deren Besuch nicht obligatorisch ist, sind Kinderkrippen und Kindergarten; sie repräsentieren zugleich die beiden zeitlich aufeinanderfolgenden Etappen der Vorschulerziehung. Neben den normalen Kinderkrippen und Kindergärten gibt es vorwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft Saisonkrippen, für Kinder von durch ihre Berufstätigkeit länger vom Wohnort abwesenden Eltern (Fernfahrer u.ä.) Wochenkrippen und für Waisenkinder sowie für Kinder, deren Eltern das Erziehungsrecht entzogen wurde oder die es aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können, Kinderheime, die eine dauernde Betreuung der Kinder gewährleisten (Jugendhilfe). Für die Kinder im letzten vorschulischen Jahr, also für die 5jährigen, besteht im Rahmen der Vorschulerziehung ein dreiteiliges System der systematischen Schulvorbereitung; es umfaßt die Schulvorbereitung der älteren Gruppe des Kindergartens nach dem Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten (der auch für die jüngere und mittlere Gruppe gilt), ferner Spiel- und Lernnachmittage und die Vorbereitung in der Familie nach dem Buch „Bald bin ich ein Schulkind“ (1967). Die Vorschulerziehung und besonders die Schulvorbereitung erfolgen — entsprechend den Festlegungen des „Bildungs- und Erziehungsplans für den Kindergarten“ (1967) — in den „Beschäftigungen“ (unterrichtliche Sachgebiete) Muttersprache, Bekanntmachen mit der Kinderliteratur, Malen, Zeichnen, Formen, Basteln und Bauen, Bekanntmachen mit dem gesellschaftlichen Leben, mit der Natur, mit Mengen (Vergleich von Längen, Breiten und Höhen), Turnen und Musik. Zum Zweck der Kollektiv- und Arbeitserziehung werden im Kindergarten verschiedene Arbeitsarten geübt. Neben der Hinführung zum verantwortlichen Handeln in der Gemeinschaft durch Übernahme entsprechender Arbeitsaufgaben hat die Arbeitserziehung der Vorschulkinder insofern propädeutischen Charakter, als mit der Anleitung zur Herstellung von Gegenständen für das Spiel und den täglichen Gebrauch die Kinder erste Fertigkeiten und Fähigkeiten erwerben sollen, die später im polytechnischen Unterricht der Schule als Grundlage für den Erwerb weiterer, komplexerer Arbeitsfähigkeiten dienen können bzw. sollen. Zunehmende Bedeutung wird der Wehrerziehung der Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Vorschulerziehung beigemessen. Die Spiel- und Lernnachmittage sind vorschulische, insbesondere schulvorbereitende Veranstaltungen der Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise, die vorwiegend an den Oberschulen für diejenigen Kinder im letzten vorschulischen Jahr durchgeführt werden, die keinen Kindergarten besuchen. In 20 14täglich stattfindenden und ca. 90 Minuten dauernden Spiel- und Lernnachmittagen werden die Vorschulkinder anhand des Planes für die Spiel- und Lernnachmittage (1968) und der darin vorgesehenen Beschäftigungsthemen systematisch auf das gemeinsame Lernen in der Schule vorbereitet, vorwiegend von Lehrern der unteren Klassen, aber auch von Kindergärtnerinnen und Horterzieherinnen. [S. 322]<V. Zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule> Die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, Oberschule (OS) genannt, ist die staatliche Regel- bzw. Normal-Pflichtschule der DDR, die jedoch keineswegs von allen Kindern bis zu ihrem Abschluß besucht wird. Mit der Bezeichnung „Oberschule“ wird zum Ausdruck gebracht, daß in ihr eine relativ hohe Allgemeinbildung als Grundlage für Jede weiterführende Bildung und Berufsbildung vermittelt werden soll; die Bezeichnung „polytechnisch“ weist auf die besondere Bedeutung hin, die im Rahmen der schulischen Allgemeinbildung Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht beigemessen wird. Die Unterrichtsfächer sind aus Tabelle 1 zu entnehmen. Der Unterricht erfolgt ausschließlich anhand verbindlicher Lehrpläne (Lehrplanreform) und Unterrichtsmittel (Unterrichtsmittel und Programmierter Unterricht) einschließlich Schulbücher, die vom Ministerium für Volksbildung herausgegeben bzw. bestätigt werden. Der im Bildungsgesetz festgelegten organisatorischen Gliederung der Oberschule in Unterstufe (Kl. 1–3), Mittelstufe (Kl. 4–6) und Oberstufe (Kl. 7–10), die zuzüglich der Abiturstufe (Kl. 11 und 12) das System 3 + 3 + 4 + + 2 bildet, steht bei Zugrundelegung der inhaltlichen Gliederung nach der Einführung der Unterrichtsfächer sowie der Übergangsmöglichkeiten in Spezialschulen und -klassen ein tatsächliches Zweijahresblock-System 2 + 2 + 2 + 2 + + 2 + + 2 gegenüber, bei dem besonders die Übergänge zu den Klassen 9 und 11 selektiv wirken (siehe unter #205#ix. IX.). Die Unterstufe, die offiziell die Klassen 1–3 sowie faktisch auch noch die als Übergangsklasse bezeichnete Klasse 4 umfaßt, hat die Aufgabe, ein Fundament für den weiterführenden Unterricht und für die Auseinandersetzung des Kindes mit seiner Umwelt zu legen und die Schüler vor allem an beharrliches und fleißiges Lernen zu gewöhnen, und zwar in einem nach dem eingeschränkten Fachlehrerprinzip erteilten und bereits gefächerten Unterricht mit Deutsch einschließlich Heimatkunde und Mathema[S. 323]tik als tragenden Fächern und den Fächern Werk- und Schulgartenunterricht, Sport, Musik und Zeichnen. Im Deutschunterricht der Klasse 1 steht der Erwerb der Grundfertigkeiten im Lesen und Schreiben im Vordergrund, wobei die analytisch-synthetische Leselernmethode und eine aus der Antiqua abgeleitete Schulausgangsschrift verbindlich sind. Der Mathematikunterricht zielt — als Bestandteil einer von Klasse 1 bis 10 bzw. 12 reichenden Gesamtkonzeption — auf die Vermittlung grundlegenden mathematischen Wissens sowie auf die Entwicklung des mathematischen Denkens und der Rechenfertigkeiten, und zwar anhand traditioneller Lehrstoffe, ist also nicht an Begriffen und Inhalten der Mengenlehre orientiert. Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht und die Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung besonders im Heimatkundeunterricht (innerhalb des Faches Deutsch) vermittelt. Nach Abschluß der Klasse 2 besteht die erste Möglichkeit zum Übergang in Spezialklassen, nämlich in die Klassen 3 mit erweitertem Russischunterricht. Auf der Unterstufe stehen Schulunterricht und Schulhortarbeit in besonders engem Zusammenhang (siehe unter #205#xiv. XIV.). Die Mittelstufe (Kl. 4 bzw. 5 und 6) ist vor allem dadurch gekennzeichnet, daß in ihr der Unterricht in den Fächern Russisch, Geschichte, Geographie, Biologie und Physik sowie die systematische Berufsberatung beginnen. Beginnend mit dem Abschluß der 4. Klasse besteht die Möglichkeit zum Übergang in weitere Spezialschulen und -klassen (siehe unter #205#ix. IX.) Die polytechnische Bildung wird vor allem im Werkunterricht vermittelt. Die Oberstufe (Kl. 7–10) untergliedert sich in eine untere Oberstufe (Kl. 7 und 8) und eine obere Oberstufe (Kl. 9 und 10); denn mit Abschluß der Klasse 8 endet die eigentliche Einheitsschule und beginnt eine Verstärkung der Differenzierung in qualitativ unterschiedliche Bildungswege, wenn auch die Mehrzahl der Schüler die 9. und 10. Klassen der Normal-Oberschule besucht (Schulpflicht). Die Oberstufe wird dadurch differenziert, daß ab Klasse 7 der fakultative Unterricht in einer 2. Fremdsprache (Englisch oder Französisch mit 3 Wochenstunden) einsetzt und im Rahmen des polytechnischen Unterrichts auch die produktive Arbeit der Schüler in den beiden Varianten „Industrie“ und „Landwirtschaft“ durchgeführt wird. Eine noch stärkere Differenzierung erfährt der Unterricht in den Klassen 9 und 10 (obere Oberstufe) durch die zwar als außerunterrichtlich bezeichneten, jedoch eng mit dem Unterricht verbundenen jeweils wöchentlich 2stündigen freiwilligen außerschulischen Arbeitsgemeinschaften, für die 26 Rahmenprogramme vorliegen, sowie durch das Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ und durch die produktive Arbeit der Schüler (seit 1974) in 10 Varianten. Auch mit dieser Differenzierung werden bereits verschiedene Bildungsgänge mit unterschiedlichen Aufstiegsmöglichkeiten angebahnt. Die zum 1. 9. 1978 erfolgte „Einführung des Wehrunterrichts als obligatorischer Bestandteil der Allgemeinbildung in den Klassen 9 und 10 der sozialistischen Oberschule“ stellt international eine bezeichnende didaktische bzw. intentional-inhaltliche Rarität dar (Wehrerziehung). Mit Ausnahme der 1. Klasse erfolgt am Ende jeder Klasse die Versetzung oder Nichtversetzung der Schüler in die nächsthöhere Klasse; probeweise Versetzung oder Rückversetzung sind nicht vorgesehen. Zum Abschluß der 10. Klasse wird von den Schülern der betreffenden Klassen in den verschiedenen Schulen die Abschlußprüfung (schriftliche Prüfung in Deutsch, Mathematik und Russisch sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, mündliche Prüfung in 2 auszuwählenden Fächern und Sportprüfung) abgelegt und bei Bestehen das Abschlußzeugnis mit einem Gesamtprädikat erteilt. An den Abschlußprüfungen nehmen auch Lehrlinge, die bereits nach der 8. Klasse in die Berufsausbildung eingetreten sind und dort einen entsprechenden nachholenden allgemeinbildenden Unterricht erhalten haben, sowie Teilnehmer entsprechender Lehrgänge der Volkshochschulen teil. Für sämtliche Zeugnisse gilt eine einheitliche fünfgradige Zensurenskala: sehr gut (1), gut (2), befriedigend (3), genügend (4), ungenügend (5). Für besonders gute Leistungen bei der Abschlußprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Die politische, pädagogische und schulorganisatorische Leitung der Schule einschließlich des Schulhortes und des Schulinternates erfolgt nach dem Prinzip der Einzelleitung durch den Direktor unter Mitwirkung der Lehrer und Erzieher an der Arbeit des Pädagogischen Rates und der Schulleitung (Schulordnung). Der Unterricht durch Privatschulen ist in der DDR grundsätzlich ausgeschlossen; Unterricht durch Privatpersonen an einzelne Schüler oder Schülergruppen außerhalb des obligatorischen Schulunterrichts in den schulischen Fächern darf nur mit Genehmigung des für die betreffenden Schüler zuständigen Schuldirektors erteilt werden. VI. Abiturstufe Die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Abiturstufe bzw. Abiturklassen, umfassen hauptsächlich die Erweiterte Oberschule mit den Klassen 11 und 12, aber auch die verschiedenen Spezialschul- und Sonderschul-Klassen 11 und 12, die Abiturklassen der Berufsausbildung (Jugendlicher), die Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) und die Sonderreifelehrgänge der Volkshochschulen sowie die (noch bestehenden) Arbeiter-und-Bau[S. 324]ern-Fakultäten der Bergakademie Freiberg und der Universität Halle-Wittenberg. Die fachgebundene Hochschulreife kann außerhalb dieses Systems auch in einer Sonderreifeprüfung an den Universitäten und Hochschulen erworben werden. An den Ingenieur- und Fachschulen erwerben die Studierenden die fachgebundene Hochschulreife mit der Abschlußprüfung (siehe unter #205#xii. XII.) Die Hochschulreife bzw. das Abitur bezeugt lediglich den erfolgreichen Erwerb der für ein Hochschulstudium erforderlichen Allgemeinbildung und berechtigt nur zur Bewerbung, nicht jedoch zum Hochschulstudium, schon gar nicht in einem Fach eigener Wahl; denn der Zugang zum Hochschulstudium ist darüber hinaus von einem strengen Auswahl- und Zulassungsverfahren der Universitäten und Hochschulen abhängig, das jedoch praktisch, immer mehr auf die 10. Klasse vorverlagert wird. Die Erweiterte Oberschule (EOS) bereitet unmittelbar und ausschließlich auf die Hochschulreife vor, auch wenn ein Teil der Abiturienten anschließend eine Berufsausbildung zum Facharbeiter im Rahmen der Aus- und Weiterbildung der Werktätigen erwerben muß; eine Ausbildung zum Facharbeiter neben der Vorbereitung auf den Erwerb der Hochschulreife, wie sie das Bildungsgesetz von 1965 noch vorsieht, erfolgt seit 1967/68 in den EOS nicht mehr. Die Stundentafel der EOS ist in Tabelle 2 wiedergegeben. Wahlweise obligatorische Unterrichtsfächer sind Kunsterziehung oder Musik (2) sowie die wissenschaftlich-praktische Arbeit (8), die als Fortsetzung der Polytechnischen Bildung und des polytechnischen Unterrichts der Oberschule nach 9 veschiedenen Rahmenprogrammen durchgeführt werden kann. Für fakultative 25- und 50stündige Lehrgänge stehen insgesamt 6 Wochenstunden für beide Schuljahre sowie z.Z. 20 zusätzliche Lehrgangspläne unterschiedlicher Thematik zur Verfügung. Die Reifeprüfung erfolgt als schriftliche Prüfung in den Fächern Deutsch, Russisch und Mathematik sowie in Physik oder Chemie oder Biologie, als mündliche Prüfung in 2 aus bestimmten Fächergruppen auszuwählenden Fächern und als Sportprüfung. Die Zahl der Fächer der mündlichen Prüfung kann bis auf 5 erhöht werden. Bei bestandenen Prüfungen wird das Reifezeugnis mit einem Gesamtprädikat [S. 325]ausgehändigt; für besonders gute Leistungen bei der Reifeprüfung werden Auszeichnungen verliehen (Ausbildungsförderung). Ab 1981 hat sich die Zahl der selbständigen EOS durch die Bildung von EOS-Teilen an normalen Oberschulen deutlich verringert (siehe unter #205#xv. XV.). In den Abiturlehrgängen (Gesamtlehrgängen) der Volkshochschulen werden Berufstätige mit abgeschlossener Oberschulbildung (10. Klasse) oder mit einer Bildung, die dem Niveau der Oberschulbildung entspricht, in 2 Jahren zum Abitur geführt. Dabei wird in folgenden obligatorischen Fächern unterrichtet (in Klammern die Gesamtstundenzahl): Deutsch (182), Russisch (163), Mathematik (288), Physik (163), Staatsbürgerkunde (72) und Chemie (140). Daneben werden an den Volkshochschulen auch Sonderreifelehrgänge zum Erwerb einer fachgebundenen Hochschulreife durchgeführt. Die Reifeprüfungen werden nach den Bestimmungen der Reifeprüfung für die EOS abgelegt und bewertet. In den Abiturklassen der Berufsausbildung werden Abgänger der Klasse 10 der Oberschule in einer in der Regel 3jährigen Lehrzeit zur Reife- und zur Facharbeiterprüfung geführt und vor allem auf ein Studium an Technischen und Ingenieurhochschulen vorbereitet; sie sollen deshalb auch vorrangig in solchen Berufen ausgebildet werden, die für den festgelegten Bedarf an Studienbewerbern in den technischen und ökonomischen Hauptfachrichtungen der Technischen und Ingenieurhochschulen die besten Voraussetzungen bieten. Die Reifeprüfung vermittelt allerdings die allgemeine Hochschulreife. In den Abiturklassen der Berufsausbildung z.B. technischer und ökonomischer Richtung sind die obligatorischen allgemeinbildenden Fächer Deutsch (6), Russisch (6), 2. Fremdsprache (10), Staatsbürgerkunde (3), Geschichte (3), Geographie (2), Sport (6), Mathematik (10), Physik (6) und Chemie (5); dazu kommt noch der gegenüber der regulären Facharbeiterausbildung etwas gekürzte berufstheoretische (18) und berufspraktische Unterricht (22). Die Reifeprüfung wird nach den Bestimmungen für die Reifeprüfung an den EOS, die Facharbeiterprüfung nach den Bestimmungen der Facharbeiterprüfungsordnung durchgeführt; sind beide Prüfungen bestanden, so wird ein Reife- und Facharbeiterzeugnis mit zwei Gesamtprädikaten ausgehändigt; für besonders gute Prüfungsleistungen werden Auszeichnungen verliehen. Zur Aufnahme in die Abiturstufe, insbesondere in die EOS, werden „die besten und befähigtesten Schüler unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung“ ausgewählt. Zu diesem Zweck schlagen die Direktoren der Oberschulen dem Kreisschulrat mit Zustimmung der Eltern die besten Schüler der 9. Klasse vor. Die vorgeschlagenen Schüler sollen sich sowohl durch gute Leistungen im Unterricht als auch durch einwandfreies Verhalten auszeichnen und ihre Verbundenheit mit der DDR durch ihre Haltung und ihre Gesellschaftliche Tätigkeit bewiesen haben. Ferner werden bei den Vorschlägen Kinder von „Angehörigen der Arbeiterklasse“ besonders berücksichtigt. Aber auch Eltern von Schülern der 10. Klasse können beim Direktor der Oberschule einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder in die EOS stellen. Der Direktor berät seine Vorschläge und die Anträge der Eltern zur Vorbereitung auf den Besuch der EOS mit den Klassenleitern und Fachlehrern der 10. Klasse unter Teilnahme des Elternbeiratvorsitzenden und des Freundschaftspionierleiters der Schule und reicht die von ihm übernommenen Vorschläge und Anträge an den Kreisschulrat weiter. Zur Aufnahme in die EOS bilden die Kreisschulräte Aufnahmekommissionen, die über jeden einzelnen Antrag entscheiden. Da die Aufnahmekommissionen in der Regel vor den Abschlußprüfungen tagen, erfolgt bei positiver Entscheidung die Aufnahme unter dem Vorbehalt, daß die Eignung durch die Leistungen und das Gesamtverhalten bis zur Abschlußprüfung der Oberschule und durch die Abschlußprüfung selbst bestätigt wird. Für die Aufnahme in die Berufsausbildung mit Abitur, d.h. in die Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher, für die im Prinzip die gleichen Grundsätze wie für die Aufnahme in die EOS gelten, werden die Vorschläge und die Aufnahmeverfahren (Aufnahmekommission) in Zusammenarbeit mit den Kombinaten, Betrieben und Genossenschaften auf der Grundlage des zahlenmäßig eng begrenzten „Plans zur Neueinstellung von Schulabgängern für die Ausbildung in Abiturklassen“ durchgeführt, die auch die entsprechenden Lehrverträge abschließen. Die Aufnahmeverfahren werden zum Teil bereits im Laufe des 9. Schuljahres für die betreffenden Schüler durchgeführt. Auch bei der Aufnahme in die Abiturklassen der Berufsausbildung sollen Arbeiter- und Bauernkinder sowie Mädchen besonders berücksichtigt werden. Für den Besuch der Abiturlehrgänge (Gesamtlehrgänge) für Berufstätige an den Volkshochschulen ist eine Beurteilung durch den Betrieb, in dem der betreffende Berufstätige arbeitet, notwendig; Lehrlingen, sofern sie nicht in der Berufsausbildung mit Abitur lernen, ist seit kurzem die Teilnahme an den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen (und Betriebsakademien) verboten; zeitweilig nicht berufstätige Frauen können dagegen aufgenommen werden. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde das auch heute noch anhaltende Bestreben deutlich, die Zahl der jährlichen Abiturienten und dazu die Schülerplätze an den zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen so niedrig zu halten, daß ihre Zahl möglichst weitgehend der in den Volkswirt[S. 326]schaftsplänen festgelegten und anhand des Bedarfes an akademischen Nachwuchskadern ermittelten Zahl der Hochschulstudienplätze entspricht. Dies bedeutet nichts anderes, als den „Numerus clausus“ vom Hochschuleingang auf den Abiturstufeneingang vorzuverlagern. 1982 konnten knapp 10 v.H. der Absolventen der 10. Klasse in die EOS überwechseln und ca. 5 v.H. in die Berufsausbildung mit Abitur (siehe auch unter #205#xv. XV. Berechnung nach Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). VII. Sonderschulen und sonderpädagogische Einrichtungen Zum Sonderschulwesen gehören als Einrichtungen für wesentlich physisch oder psychisch geschädigte, jedoch schulbildungsfähige Kinder und Jugendliche Schulen für Schwachsinnige, Gehörlose, Schwerhörige, Sprachgestörte, Blinde, Sehschwache und Körperbehinderte sowie Schulen und Klassen für langfristig stationär Behandlungsbedürftige bzw. chronisch Erkrankte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, und auch die sonderpädagogischen Beratungsstellen. Vorschul- und Berufsschulteile sowie zum Abitur führende Klassen sind jeweils organisatorische Bestandteile der betreffenden Sonderschulen. Darüber hinaus gibt es aber auch eigenständige Sonderkindergärten und Sonderberufsschulen, z.B. Sprachheilkindergarten, Gehörlosen-Berufsschule, Berufshilfsschule. Sonderschulen, die Kinder und Jugendliche eines oder mehrerer Kreise oder Bezirke aufnehmen, sind in der Regel Internatsschulen. Insgesamt werden im Jahrgangsdurchschnitt (Klassen 1–12) 2,8 v.H. der Kinder und Jugendlichen in Sonderschulen betreut (Stat. Jahrbuch der DDR 1983, S. 289 ff.). Hilfsschulen sind 8klassige Schulen, denen zum Teil Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sind. Die schulbildungsfähigen schwachsinnigen Kinder und Jugendlichen werden entsprechend dem Grad ihrer Schädigung in einem A-, B- oder C-Zug nach differenzierten Lehrplänen unterrichtet. Die Berufsausbildung und die berufliche Eingliederung von Hilfsschülern erfolgt nach den Rechtsvorschriften für Hilfsschulabgänger (5. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Sonderschulwesen — vom 20. 12. 1968 [GBl. II, 1969, S. 36] i. d. F. vom 1. 8. 1969 (VuM d. MfV Nr. 29/69, S. 317]. Gemeinsame Anweisung zur Berufsausbildung der aus Hilfsschulen entlassenen Jugendlichen vom 23. 1. 1973 [VuM d. MfV Nr. 5/73, S. 39]). Die Gehörlosen-Schulen und die Gehörlosen-Hilfsschulen, denen Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein können, betreuen Kinder und Jugendliche, die auch bei Einsatz elektro-akustischer Hilfsmittel die Lautsprache auf natürlichem (akustischem) Wege nicht erlernen können. Die Gehörlosen-Schulen sind 10klassig, die Gehörlosen-Hilfsschulen 8klassig. Die 10- bzw. 12klassigen Schwerhörigen-Schulen und die 8klassigen Schwerhörigen-Hilfsschulen nehmen Kinder und Jugendliche auf, die durch eine Hörminderung dem Unterricht außerhalb dieser Einrichtungen nicht folgen können, die Sprache jedoch über das Ohr — in der Regel mit Hörhilfen — erlernen oder dem Unterricht über das Absehen vom Munde zu folgen vermögen; auch diesen Schulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In den Sprachheilschulen oder durch ihre ambulant tätigen Sprach- und Stimmheilpädagogen werden Kinder und Jugendliche sonderpädagogisch gebildet und behandelt, die an einem totalen oder partiellen Unvermögen leiden, die normale Umgangssprache zu erlernen, so daß Erkenntnisfähigkeit und Kommunikation beeinträchtigt sind. Die sonderpädagogische Behandlung Sprach- und Stimmgeschädigter erfolgt in der Regel durch ambulant tätige Pädagogen in sonderpädagogischen Beratungsstellen; nur Kinder mit solchen Sprachstörungen, für deren Behandlung die Bedingungen der Beratungsstelle nicht genügen, werden in Vorschulgruppen und Sprachheilschulen eingewiesen. Die Sprachheilschulen sind 3- bzw. 6klassige Oberschulen, denen die Vorschulgruppen angegliedert sind. Ziel der Sprachheilschulen ist es, die erfaßten Kinder sprachlich so zu fördern, daß die Mehrzahl von ihnen nach dem 3. Schuljahr in die Normalschule umgeschult werden kann. In den in der Regel 10klassigen Blindenschulen, denen Vorschulgruppen, Berufsschulklassen, zum Abitur führende Klassen für Sehgeschädigte sowie Hilfsschulklassen angegliedert sein können, werden Kinder und Jugendliche betreut, die infolge hochgradiger Sehschädigung auch mit Spezialsehhilfen Flachschrift nicht lesen und schreiben können und deren vollwertige Bildung und Erziehung außerhalb dieser Einrichtungen nicht gewährleistet ist. Abgänger der Blindenschule erhalten ihre Berufsausbildung im Rehabilitationszentrum für Blinde. Befähigte Schüler können in Klassen für Sehgeschädigte (Blinde und Sehschwache) zum Abitur geführt werden. Schulbildungsfähige schwachsinnige Blinde besuchen Hilfsschulklassen in den Blindenschulen. Die 10klassige Sehschwachen-Schule hat die Aufgabe, die Schüler auf der Grundlage der Lehrpläne der Normalschule mit Hilfe sonderpädagogischer Maßnahmen zum Oberschulabschluß zu führen. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Sehgeschädigte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus der Sehschwachen-Schule, deren berufliche Ausbildung unter allgemeinen Bedingungen nicht gesichert werden kann, werden ihren Fähigkeiten und Leistungen entsprechend in speziellen Berufsschulklassen und gegebenenfalls Ausbildungsgruppen beruflich ausgebildet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Sehschwache [S. 327]besuchen die 8klassigen Sehschwachen-Hilfsschulen. Den Sehschwachen-Schulen und den Sehschwachen-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. In Körperbehinderten-Schulen werden Kinder und Jugendliche aufgenommen, die in einer anderen Schule keine vollwertige Bildung und Erziehung erhalten können bzw. der Gefahr weiterer gesundheitlicher Schädigung oder psychischer Fehlentwicklung ausgesetzt sind; sie sind in der Regel 10klassig. Befähigte Schüler können in den zum Abitur führenden Klassen für Körperbehinderte die Hochschulreife erlangen. Abgänger aus den Körperbehindertenschulen, deren Berufsausbildung in den allgemeinen Ausbildungsstätten nicht gesichert werden kann, werden in Rehabilitationsstätten auf eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. Schulbildungsfähige schwachsinnige Körperbehinderte besuchen die 8klassigen Körperbehinderten-Hilfsschulen; den Körperbehinderten-Schulen und den Körperbehinderten-Hilfsschulen können Vorschulgruppen und Berufsschulklassen angegliedert sein. Für Kinder und Jugendliche, die auch in Sonderschulen nicht betreut werden können, gibt es sonderpädagogische Einrichtungen, die auf allen Stufen die schul- und unterrichtsorganisatorischen Bedingungen, Methoden, Arbeitstechniken und pädagogischen Hilfen sowohl den Auswirkungen der Erkrankung als auch den Anforderungen der gültigen Lehrpläne anpassen und den altersgemäßen Übergang zur entsprechenden Bildungsstufe einer Sonder- oder örtlichen Oberschule ermöglichen sollen. Kinder und Jugendliche mit wesentlichen physischen und psychischen Schädigungen unterliegen der Meldepflicht; meldepflichtig sind die Jugendärzte, alle anderen Mitarbeiter des Gesundheits- und Sozialwesens, Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen sowie die Eltern der geschädigten Kinder; die Meldung erfolgt an die zuständige Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. VIII. Sorbische Schulen und Klassen Auf der Grundlage zunächst des Gesetzes des Landes Sachsen zur Wahrung der Rechte der sorbischen Bevölkerung (1948), später der Verfassung (Art. 40) der DDR und des Bildungsgesetzes wurden in dem sog. 2sprachigen Gebiet in den heutigen Bezirken Cottbus und Dresden sorbische Schulen und Klassen bzw. sorbischer Sprachunterricht eingeführt. Darüber hinaus wird aber auch an anderen Bildungseinrichtungen, so in Kindergärten, an Berufsschulen, Betriebsakademien und Volkshochschulen der Gebrauch der sorbischen Sprache ermöglicht. Die Ausbildung entsprechend sprachlich befähigter Kindergärtnerinnen, Erzieher und Lehrer der unteren Klassen erfolgt am Sorbischen Institut für Lehrerbildung in Bautzen, die der Fachlehrer für das Fach Sorbisch in der Oberstufe erfolgt an der Karl-Marx-Universität Leipzig. Die schulischen und anderen Möglichkeiten zur Pflege der sorbischen Sprache und Kultur sind offensichtlich größer als das tatsächliche Verlangen dieser Bevölkerungs- bzw. Sprachgruppe, insbesondere ihrer jüngeren Mitglieder, diese Möglichkeiten auch zu nutzen. Sorben (Minderheitenpolitik). IX. Spezialschulen und Spezialklassen Spezialschulen und Spezialklassen sind elitäre Bildungseinrichtungen im Rahmen des allgemeinbildenden Schulwesens, zum Teil auch in Verbindung mit dem Hochschulwesen, die „besonderen Erfordernissen der Nachwuchsentwicklung für die Wirtschaft, die Wissenschaft, den Sport und die Kultur dienen“ und nur „Schüler mit hohen Leistungen und besonderen Begabungen aufnehmen“ (in: Bildungsgesetz 1965 i. d. F. von 1966, GBl. II, S. 571); sie führen in der Regel zum Abitur und werden nur in begrenztem Umfang errichtet, dafür aber personell und materiell bevorzugt ausgestattet. Spezialschulen sind selbständige schulorganisatorische Einheiten, während Spezialklassen relativ selbständige Bestandteile von Normalschulen, meist von EOS, aber auch anderen Bildungseinrichtungen, wie Universitäten, Technischen Hochschulen usw., darstellen. Zur Zeit werden folgende Arten von Spezialschulen und Spezialklassen betrieben: 1. (Spezial-)Klassen mit erweitertem Russischunterricht ab Klasse 3; 2. Spezialschulen und Spezialklassen für Musik, Bühnentanz und Artistik ab Klasse 5, 6, 9 oder 11; 3. Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) vorwiegend ab Klasse 5; 4. Spezialschulen und Spezialklassen für Russisch ab Klasse 9; 5. Spezialklassen mit verstärktem neusprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 6. Spezialklassen mit verstärktem altsprachlichem Unterricht ab Klasse 9; 7. Spezialschulen und Spezialklassen für Mathematik ab Klasse 9 oder 11; 8. Spezialschulen und Spezialklassen physikalisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11; 9. Spezialklassen biologisch-technischer Richtung ab Klasse 9 oder 11. In dem Beschluß über die Bildung von Spezialschulen und Spezialklassen (1963, GBl. II, S. 501) wurde die Einrichtung von mathematisch-naturwissenschaftlichen Spezialschulen und -klassen bestimmt, in denen Schüler in solchen speziellen Berufen der führenden Wirtschaftszweige und der Landwirtschaft ausgebildet und auf ein Studium der entsprechenden Fachrichtungen vorbereitet werden, die für die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in diesen Bereichen und in der gesamten Volkswirtschaft von grundlegender Bedeutung sind und besonders hohe mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse verlangen. Jedoch schon vor diesem Spezialschulen-Beschluß (1963) bestanden [S. 328]verschiedene Spezialschulen bzw. Spezialklassen, so die Spezialschulen für Sport (Kinder- und Jugendsportschulen) und die Klassen mit erweitertem Russischunterricht (seit 1952). In den Jahren 1964–1968 wurden zahlreiche Aktivitäten zur Einrichtung von Spezialschulen und Spezialklassen verschiedener Art entwickelt, so daß sich Margot Honecker, der Minister für Volksbildung, 1968 genötigt sah, die Forcierung dieser — die Einheitsschule aufzulösen drohenden — Entwicklung zu kritisieren. Da die Spezialschulen und Spezialklassen, deren elitärer Charakter nicht zuletzt dadurch zum Ausdruck kommt, daß in sie nur ca. 3 v.H. der Schüler der betreffenden Jahrgänge Aufnahme finden, offensichtlich der Idee der Einheitsschule bzw. dem Prinzip der „Einheit von Einheitlichkeit und Differenzierung bei Prädominanz der Einheitlichkeit“ widersprechen, finden sich in allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über das Bildungswesen der DDR nur spärliche Angaben über diese Einrichtungen. Bezüglich des Fächerkanons und der Stundentafel unterscheiden sich die Spezialschulen und Spezialklassen durch ihre spezielle Fächerprofilierung. Zum Unterschied von der Stundentafel der Normalschulen werden die „profilierenden“ Fächer mit besonders hoher Stundenzahl unterrichtet, und zwar teilweise zu Lasten der Stunden für andere Fächer, so für den polytechnischen Unterricht. Der Einzugsbereich der jeweiligen Spezialschulen erstreckt sich auf die gesamte DDR, so daß sie — auch wegen des erhöhten Stundenaufwandes von bis zu 60 Wochenstunden — häufig als Internate geführt werden. Den größten Anteil an den Spezialschulen und -klassen haben die Klassen mit erweitertem Russischunterricht, die bereits ab Klasse 3 einsetzen. Schüler der Spezialklassen 10 mit erweitertem Russischunterricht haben die Möglichkeit, das Abitur im Fach Russisch nach den Bedingungen der Klasse 12 des regulären Russischunterrichts abzulegen; Schüler der Spezialklassen 12 mit erweitertem Russischunterricht können zusammen mit dem Abitur die Sprachkundigen-Prüfung Ia oder sogar IIa ablegen. Nicht zu verwechseln mit den Spezialklassen mit erweitertem Russischunterricht sind die Spezialschulen für Russisch mit den Klassen 9–12 in Wiesenburg und in Wickersdorf, an denen Schüler speziell auf ein Studium als Russischlehrer vorbereitet werden. Nach der Vereinheitlichung der EOS, die bis 1967/68 in einen neusprachlichen A-Zweig, einen mathematisch-naturwissenschaftlichen B-Zweig und einen altsprachlichen C-Zweig gegliedert war, wurden Spezialklassen 11 und 12 mit verstärktem Fremdsprachenunterricht, d.h. mit verstärktem neusprachlichem und mit verstärktem altsprachlichem Unterricht eingerichtet. Die Verstärkung des Fremdsprachenunterrichts kommt sowohl in seinem größeren Umfang — es werden mindestens 3 obligatorische Fremdsprachen gelehrt — als auch in seinem höheren Niveau zum Ausdruck, das vor allem dadurch erreicht wird, daß der Fremdsprachenunterricht in kleinen Gruppen erteilt wird. Eine sehr niedrige Klassenfrequenz ist überhaupt ein wesentliches Kennzeichen und Privileg der Spezialschulen und -klassen. Zu den fremdsprachlichen Spezialschulen und -klassen ist auch das Institut zur Vorbereitung auf das Auslandsstudium der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Universität Halle-Wittenberg zu rechnen, an dem besonders ausgewählte Schüler, die die Klasse 11 absolviert haben, in einem besonderen 12. Schuljahr auf ein Studium in den RGW-Ländern, vor allem in der Sowjetunion, vorbereitet werden und dafür eine entsprechend verstärkte fremdsprachliche Ausbildung, vorzugsweise in der russischen Sprache, erhalten. Neben den mathematischen Spezialklassen 9 und 12 an EOS gibt es auch eine Spezialschule für Mathematik, die Heinrich-Hertz-Schule in Berlin-Friedrichshain. Physikalisch-technische Spezialschulen bestehen in Dresden, Frankfurt/Oder, Jena, Merkers und Riesa. Darüber hinaus bestehen an (normalen) EOS physikalisch-technische und biologisch-technische Spezialklassen, so z.B. in Kleinmachnow, Hermsdorf/Thüringen und Güstrow. Außerdem wurden (bereits 1964) an den damaligen mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultäten einiger Universitäten und Hochschulen Spezialklassen „zur Förderung mathematisch-naturwissenschaftlich besonders begabter Jugendlicher“ eingerichtet. In diesen Spezialklassen 11 und 12 sollen die Jugendlichen, die durch die Universitäten und Hochschulen im Zusammenwirken mit den Schulbehörden, insbesondere aufgrund der Ergebnisse der Mathematik-Olympiaden und anderer naturwissenschaftlich-technischer Leistungswettbewerbe, ausgewählt werden, vor allem auf ein Studium in mathematisch-naturwissenschaftlichen und technischen Fachrichtungen vorbereitet werden. Der Unterricht in diesen Spezialklassen erfolgt durch Wissenschaftler nach speziellen Lehrplänen sowie in kleinen Gruppen. Nach der kurz nach dem IX. Parteitag der SED (1976) erlassenen „Anweisung über Spezialklassen an Sektionen für Mathematik und Naturwissenschaft der Universitäten und Hochschulen“ (VuM d. Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen, 1976, Nr. 7, S. 42 f.) bestehen diese Arten von Spezialklassen an den Universitäten Berlin (Ost), Halle und Rostock sowie an den Technischen Hochschulen Karl-Marx-Stadt (Chemnitz) und Leuna-Merseburg. Die in diesen Spezialklassen auf ein Studium vorbereiteten Schüler überspringen z.T. das erste Studienjahr. Die Delegierung dieser Schüler und ihre Zulassung seitens der jeweiligen Universität oder Technischen Hochschule erfolgt im Zusammenhang mit dem [S. 329]Verfahren der Aufnahme von Schülern in die Abiturstufe im 10. Schuljahr. Abgesehen von der Spezialschule für Musik in Berlin-Friedrichshain und den Spezialklassen für Musikerziehung in Wernigerode, die wie die Mehrzahl

Einheitliches sozialistisches Bildungssystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 318] I. Ziele und Grundsätze Nach Auffassung der marxistisch-leninistischen Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung), wie sie gegenwärtig in der DDR — darin vor allem der sowjetischen Pädagogik und Bildungspolitik folgend — offiziell vertreten wird, ist die sozialistisch-kommunistische Bildung und Erziehung und darin besonders die Herausbildung eines sozialistischen Bewußtseins bei…

DDR A-Z 1985

Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) (1985)

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1979 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung: die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten antifaschistischen Frauenausschüssen; am 8. 3. 1947 in Berlin (Ost) gegr. (8. März = Internationaler Frauentag; im August 1910 während der II. Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz in Kopenhagen auf Antrag von Clara Zetkin als internationaler Kampftag der Frauen für Gleichberechtigung, Frieden und Sozialismus proklamiert). In der Bundesrepublik Deutschland wurde der DFD am 8. 3. 1950 gegr., am 10. 4. 1957 jedoch in der Folge des KPD-Verbots ebenfalls als eine verfassungswidrige Organisation verboten. Mindestalter für den Beitritt zum DFD ist nach deren Statut das vollendete 18. Lebensjahr. Der Mitgliederbestand des DFD hat sich — nach über einem Jahrzehnt der Stagnation — 1982 geringfügig auf 1.441.375 erhöht; das entspricht rd. 21 v.H. der weiblichen Bevölkerung der DDR über 18 Jahre. Auch in der Sozial- und Altersstruktur haben sich in den letzten Jahren kaum Veränderungen ergeben: 1982 waren 72,9 v.H. der Mitglieder berufstätig und 27,1 v.H. Hausfrauen; knapp ein Drittel der Mitglieder (31,5 v.H.) gehört zur mittleren Altersgruppe der 35- bis unter 50jährigen, 22,6 v.H. sind unter 35 Jahre alt, 45,9 v.H. 50 Jahre und älter. Der Aufbau des DFD gestaltet sich nach dem Territorialprinzip entsprechend dem der SED: 17.528 Gruppen (1982) in Wohngebieten und Gemeinden, fast 500 Ortsorganisationen, 241 Kreis-, Stadtbezirks- und Stadtorganisationen, 15 Bezirksorganisationen sowie die zentralen Leitungsorgane. Struktur der zentralen Organe: Der Bundeskongreß (höchstes Organ) tagt — entgegen dem vorgesehenen Rhythmus von 4 Jahren — in zunehmend größeren Zeitabständen: 8. Kongreß im Juni 1964, 9. Kongreß im Juni 1969, 10. Kongreß im Februar 1975, 11. Kongreß im März 1982; außerdem wurden der 8. und 9. Bundeskongreß in der erweiterten Form eines 1. und 2. Frauenkongresses der DDR durchgeführt. Der Bundeskongreß wählt den Bundesvorstand, die Vorsitzende und stellv. Vorsitzenden. Der Bundesvorstand (höchstes leitendes Organ zwischen den Kongressen) tagt in der Regel alle 4 Monate; er wählt aus seiner Mitte das Präsidium (verantwortliches Organ zwischen den Tagungen des Bundesvorstandes) und das Sekretariat (operatives Organ des Bundesvorstandes, wird von der Vorsitzenden geleitet). Vorsitzende des Bundesvorstandes des DFD ist seit dem 11. 9. 1953 Ilse Thiele (SED). Funktionärorgan des DFD: „Lernen und Handeln“ (erscheint monatlich). Zu den Aufgaben des DFD gehören: Politisch-ideologische Arbeit unter den Frauen, Heranführung der Frauen aller Bevölkerungsschichten an die aktive Mitwirkung im gesellschaftlichen Leben; Gewinnung der Frauen für die Arbeit in der Produktion; Erleichterung des Lebens der werktätigen Frau. Seit dem 1. Frauenkongreß 1964 geht die Aktivität des DFD weit über den Rahmen der Organisation hinaus und konzentriert sich besonders auf die nichtorganisierten und nichtberufstätigen bzw. teilzeitbeschäftigten Frauen im Wohngebiet, insbesondere aus den mittelständischen (Handwerk, Gewerbetreibende) und christlichen Bevölkerungsschichten, sowie auf die jüngeren Frauen. Entsprechend sind die spezifischen Aufgabenschwerpunkte abgesteckt: Festigung der „sozialistischen Überzeugungen“ dieser Frauen, ihre Einbeziehung in das gesellschaftlich-politische Leben der Wohngebiete und Gewinnung für eine berufliche Tätigkeit (zumeist im sozialen und Dienstleistungsbereich), Entlastung der werktätigen Mütter durch weiteren Ausbau und Verbesserung von Kindergarten- und Dienstleistungseinrichtungen. Angesichts zunehmender volkswirtschaftlicher Probleme (personelle und materielle Verknappung) wird der DFD in den letzten Jahren verstärkt als Hilfspotential zur Erfassung ökonomischer Ressourcen und zur Erbringung gesellschaftlicher Arbeitsleistungen eingesetzt. Zu den Arbeitsformen des DFD, die speziell für seinen Aufgabenkatalog entwickelt wurden, gehören: Schulung der Frauen in den seit 1967 auf Ortsebene entstandenen „Frauenakademien“ in Form von Vortragsreihen zu bestimmten politisch-ideologischen, kulturellen und hauswirtschaftlichen Themen mit dem Ziel ihrer nachfolgenden Eingliederung in den Produktionsprozeß; im 14. Studienjahr 1980/81 wurden mit dieser Form politischer Massenarbeit in über 5.000 Vortragszyklen rd. 150.000 Frauen erfaßt, darunter zunehmend junge Mütter, die von ihrem Babyjahr Gebrauch machen. Der besseren Erfassung der jungen, (vorübergehend) nicht berufstätigen Mütter sowie der Frauen aus den mittelständischen Bevölkerungsschichten dienen neuerdings öffentliche Frauenversammlungen, an denen 1981 über 3 Mill. Besucher teilnahmen. Primär als familien- und bevölkerungspolitische Maßnahme (zunehmende Scheidungshäufigkeit bei gleichzeitigem Geburtenrückgang als Folge der Doppelbelastung berufstätiger Mütter) richtete der DFD seit Ende 1971 zur beratenden Unterstützung berufstätiger Mütter sowie zur Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie „Beratungszentren für Haushalt und Familie“ in den Bezirks- und Kreisstädten ein. Sie haben sich inzwischen zu Einrichtungen praxisorientierter Haushalts-, Säuglingspflege- und Eheberatung entwickelt; ihre Zahl ist mit 209 (1983) in den letzten Jahren so gut wie konstant geblieben (Bevölkerung; Familie). [S. 268]Zu den internationalen Aktivitäten des DFD gehören: Seit 18. 5. 1948 ist der DFD Mitglied der Internationalen Demokratischen Frauenföderation (IDFF); die DFD-Vors. Ilse Thiele (SED) ist seit Oktober 1964 Vizepräsidentin der IDFF. Dem „Internationalen Komitee für die UNO-Dekade der Frau 1976–1985“, das als Nachfolgeorganisation aus dem von der IDFF vom 20. bis 24. 10. 1975 in Berlin (Ost) durchgeführten „Weltkongreß der Frauen“ hervorging, gehört Ilse Thiele ebenfalls als stellvertretende Vors. an. Der DFD unterhält zu 140 Frauenorganisationen in 90 Ländern (1982) — zumeist Mitgliederorganisationen der IDFF — direkte Kontakte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 267–268 Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Zentralismus

Siehe auch: Demokratischer Frauenbund Deutschlands: 1963 Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD): 1965 1966 1969 1975 1979 Einheitliche Massenorganisation der Frauen der DDR; vereint Frauen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von Parteizugehörigkeit und Weltanschauung: die hauptamtlichen Funktionäre sind allerdings überwiegend SED-Mitglieder. In der Volkskammer der DDR stellt der DFD eine eigene Fraktion (35 Mitgl.). Hervorgegangen aus den am 30. 10. 1945 gegründeten…

DDR A-Z 1985

Unfälle (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe sollen Anreize setzen. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR einerseits, die Motorclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1982, berechnet auf 10.000 Einwohner, 3,8 Personen gestorben, und zwar 5,0 männliche und 2,8 weibliche (Bundesrepublik: 4,3 / 5,1 / 3,6). 2. Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrs-U. ist von 1965 bis 1982 trotz Vermehrung der zugelassenen Kraftfahrzeuge auf mehr als das Zweifache (ohne Motorräder auf mehr als das Dreieinhalbfache) auf weniger als die Hälfte (49,9 v.H.) gesunken, die Zahl der Toten aber nur auf 92,6, die Zahl der Verletzten auf 77,0 v.H. (1982 betrugen die Verkehrs-U. 48.939, die Zahl der Getöteten 1600). Die Senkung ist im wesentlichen der strengen Disziplinierung des Straßenverkehrs zuzuschreiben, besonders der rigorosen Ausschaltung des Alkohols am Steuer (generell Entzug der Fahrerlaubnis bei Nachweis auch nur geringen Alkoholgehaltes des Blutes). 3. Arbeits- und Arbeitswege-Unfälle. Die Zahl der (meldepflichtigen) Arbeits-U. ist seit 1965 um 33,7 v.H. gesunken, berechnet nach der Zahl der Beschäftigten sogar um 51,9 v.H. Das dürfte z.T. der Kürzung der Tagesarbeitszeit zuzuschreiben sein, die bei Reduzierung von oberhalb von 8 Stunden regelmäßig zu überproportionalem Rückgang der Arbeits-U. führt, zum anderen aber der Änderung der Arbeitsformen und der Verbesserung der Ausrüstung der Arbeitsplätze. Dagegen ist die Zahl der Wege-U. gegenüber 1965 um 2,1 v.H. gestiegen, jedoch bezogen auf die Zahl der Beschäftigten um 5,9 v.H. gesunken — trotz der verstärkten Benutzung privater Kraftfahrzeuge auf den Arbeitswegen. Für einen Vergleich der tödlichen Arbeits-U. mit denen in der Bundesrepublik gibt es keine geeigneten Unterlagen. Ebensowenig läßt sich die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wegen der abweichenden Erfassungsweisen vergleichen. 4. Häusliche Unfälle. Die Zahl der Toten nach häuslichen U. wird statistisch mit (1982) 13,3 auf 100.000 Männer und 17,4 auf 100.000 Frauen ausgewiesen. Die häuslichen U. stehen damit hinter den Verkehrs-U. an zweiter Stelle. Oberhalb des 65. Lebensjahres ist die Zahl der U.-Toten bei den Frauen zwar fast doppelt so hoch wie bei den Männern, bezogen auf 100.000 Lebende gleichen Geschlechts und Alters aber waren es (1982) 107,6 Männer gegenüber 95,7 Frauen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1381 Umweltschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Private

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche…

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Feriendienst des FDGB (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der F. ist eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Gewerkschaftsmitglieder. 1. Zur Entwicklung des F. Am 20. 3. 1947 gegründet (10 FDGB-Heime; 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftseigener, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Die Unterbringungsmöglichkeiten wurden insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch die Vergrößerung und den Neubau gewerkschaftseigener Heime, aber auch durch die Werbung von neuen Privatquartieren sehr erweitert. Ferner wurden in den 70er Jahren erhebliche Mittel aufgewendet, um die bestehenden Einrichtungen zu renovieren und zu modernisieren. Durch einen Beschluß des Politbüros des ZK der SED wurden 1972 auch 7 Interhotels (je eines in Obersdorf, Warnemünde, Saßnitz, Dresden, Potsdam sowie zwei in Schwerin) mit einem Teil ihrer Kapazität (50–80 v.H.) dem F. zur Verfügung gestellt. Durch Vereinbarungen mit Gewerkschaften anderer Staaten sollte auch die Zahl der Auslandsreisen im Rahmen des F. vermehrt werden; hierbei konnten allerdings kaum Fortschritte erreicht werden. Im Ergebnis dieser Bemühungen stieg die Bettenzahl in 10 Jahren im F. von 89.522 (1970) auf 126.101 (1980). Für den laufenden Fünfjahrplan 1981–1985 ist ein weiterer — wenn auch wesentlich verlangsamter — Ausbau des F. um 8.500–9.000 Betten vorgesehen. Einrichtungen mit 1900 Betten sollen modernisiert werden. Die Finanzierung des F. erfolgt aus staatlichen Mitteln (Neuinvestitionen und Generalüberholungen der Unterkünfte; Verbilligung der Eisenbahnfahrten), aus dem Beitragsaufkommen des FDGB (laufender Unterhalt der Heime; Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten), betrieblichen Fonds (Unterhalt der betriebseigenen bzw. vom Betrieb angemieteten Heime; Zuschüsse für Reisen von Familien mit mehr als 3 Kindern) und aus den vom Urlauber für die Ferienschecks zu entrichtenden Beträgen. 2. Zur Organisation des F. F. wird zentral von der Abteilung F. des Bundesvorstandes (BV) des FDGB geplant. Den Grundorganisationen (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) werden die Ferienreisen entsprechend einem jährlich vom Sekretariat des BV des FDGB beschlossenen Kriterienkatalogs von den Kreisvorständen (KV) des FDGB zugeteilt. (Ausgenommen von dieser Regelung sind Auslandsreisen und Auslandsschiffsreisen, die auf Vorschlag der BGL von den KV direkt an die Interessierten vergeben werden.) Die BGO haben die Ferienreisen gegenüber den KV [S. 380]abzurechnen und die nichtverteilten Reisen rechtzeitig (spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt) an diese zurückzugeben. Können Reisen aus Verschulden des Reisewilligen oder aus Gründen, die die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) zu vertreten hat, nicht angetreten oder rechtzeitig zurückgegeben werden, ist ein Garantiebetrag (Preis des Ferienschecks abzgl. Verpflegungskostenanteil) zu entrichten. Die Verteilung der Ferienreisen erfolgt durch die BGL. Sie wird dabei von ihrer Feriendienstkommission unterstützt. Bevorzugt werden sollen Werktätige, die Schichtarbeit leisten und/oder unter erschwerten Arbeitsbedingungen arbeiten, sowie Familien mit drei und mehr Kindern. Weitere Auswahlkriterien sind Gesellschaftliche Tätigkeit im Betrieb bzw. im Wohngebiet, allgemeiner Gesundheitszustand, Dauer der Mitgliedschaft im FDGB und die Zahl der bisher erhaltenen Reisen. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich Gewerkschaftsmitglieder, die dem FDGB mindestens ein Jahr angehören (ausgenommen von dieser Voraussetzung sind Erwerbstätige, die erstmals eine Berufstätigkeit aufgenommen haben, und Lehrlinge) und die die satzungsgemäßen Beiträge entrichtet haben. Erwachsene Familienangehörige, die nicht Gewerkschaftsmitglied sind, können an den Reisen — das Vorhandensein entsprechender Plätze vorausgesetzt — ebenfalls teilnehmen, entrichten aber einen höheren Preis (Preisdifferenz bei 13tägigen Reisen der Kategorien 1–4: 80 Mark, sonst weniger). Die Preise der Reisen sind nach Ausstattung und gebotenem Service in 8 Kategorien unterteilt (die Kategorie 1 umfaßt die Interhotels und hat den höchsten Preis; die Kategorie 8 umfaßt Ein- und Mehrbettzimmer in mittlerer bis moderner Ausstattung bei Selbstverpflegung, diese Reisen sind für Gewerkschaftsmitglieder kostenlos, Nichtmitglieder zahlen 30 Mark). Weitere Abstufungen ergeben sich aus der Zahl der Betten pro Zimmer sowie nach dem Zeitpunkt der Reise (Saison, saisonnah, saisonfern). Die Preise in den Kategorien 4–7 richten sich außerdem nach der Höhe des Einkommens. Die Reisedauer ist auf 7, 10 oder 13 Tage festgelegt, wobei die 13tägigen Reisen überwiegen. Entsprechend unterschiedlich sind die Preise, die für einen Ferienscheck (Anrechtsschein für eine genau bezeichnete Unterkunft zu einem feststehenden Zeitpunkt für eine bestimmte Person) gezahlt werden müssen. Z.B. kostet ein 13tägiger Aufenthalt mit Vollpension für Gewerkschaftsmitglieder in der Kategorie 1 (Interhotel) 310 Mark, in der Kategorie 4 bei einem Einkommen unter 500 Mark: 50 Mark, bei einem Einkommen über 1250 Mark: 100 Mark. Mitreisende Kinder zahlen bei 13tägigen Reisen in der DDR grundsätzlich nur 30 Mark (Ausnahme: Kinder über 10 Jahren in Interhotels: 80 Mark). Da die Kosten für die An- und Abreise im Preis des Ferienschecks nicht enthalten sind, hat jedes Gewerkschaftsmitglied für sich und seine Familienangehörigen gegen Vorlage des Ferienschecks oder des Mitgliedsbuches des FDGB einmal jährlich einen satzungsmäßigen Anspruch auf eine um 33⅓ v.H. ermäßigte Reise mit der Deutschen Reichsbahn. Die BGL und ihre F.-Kommission verteilen nach den gleichen Kriterien und unter Beachtung der bereits ausgegebenen Ferienschecks auch die Plätze in den betrieblichen Ferien- und Erholungsheimen. Sie sind darüber hinaus an der Beschickung und Betreuung der Betriebsferienlager (Feriengestaltung) maßgeblich beteiligt. Die Preise für Reisen in die betrieblichen Urlaubseinrichtungen werden zwischen Betriebsleiter und BGL vereinbart; sie orientieren sich an den Preisen der Ferienschecks. Die Finanzierung der betrieblichen Heime usw. erfolgt aus dem Kultur- und Sozialfonds. Um den Betriebsangehörigen mehr Abwechslung in den Reisezielen bieten zu können, werden die Heimplätze vielfach zwischen den Betrieben von Jahr zu Jahr ganz oder teilweise aufgrund vertraglicher Festlegungen ausgetauscht. Außerdem stellen die Betriebe von ihnen nicht genutzte Bettenplätze dem F. zur Verfügung. — Um das Angebot an Erholungsmöglichkeiten zu vergrößern, bemühen sich die örtlichen Räte im Staatsapparat, die Betriebe und die betrieblichen und regionalen FDGB-Leitungen seit Jahren um einen Ausbau der Naherholungsgebiete. Der F. und die betrieblichen Ferienreisen machen noch immer das bei weitem größte Angebot an Urlaubsreisen in der DDR aus. Allerdings hat daneben die Zahl der Campingreisen ständig zugenommen (von 1,57 Mill. im Jahr 1973 auf 2,28 Mill. im Jahr 1982). Dagegen sind die vom Reisebüro der DDR Inland vermittelten Reisen von 203.978 (1970) auf 92.068 (1982) zurückgegangen (Tourismus). Die von diesem Reisebüro vermittelten Urlaubsreisen ins (vor allem sozialistische) Ausland stagnieren nach einem Anstieg in der ersten Hälfte der 70er Jahre bzw. sind nach der 1980 erfolgten Restriktion des Reiseverkehrs nach Polen rückläufig (unter den 1982 insges. vermittelten 809.335 Auslandsreisen waren 412.758 Urlaubsreisen). Auf diesem Hintergrund wird die unveränderte Bedeutung des F. einsichtig. Zwar gibt es noch immer Klagen über Unterbringung, Verpflegung, Eintönigkeit im Angebot usw., doch haben sich der FDGB und die Betriebe bemüht, durch Renovierungen den Komfort zu verbessern und auch das kulturelle Angebot zu vergrößern. Die Versuche, die Urlauber am Urlaubsort mit Agitation und Propaganda zu erreichen, sind seit jeher allerdings als Belästigung empfunden worden. Derartige Bestrebungen sind in jüngerer Zeit offensichtlich zurückgenommen worden (Harry Tisch, Vors. des FDGB, 1982 auf dem 7. FDGB-Kongreß: „Eine Bemerkung zur Urlaubsgestaltung. Da gibt es ein weit gefächertes Angebot in den Ferienheimen, doch sollten wir bei all den Aktivitäten nicht außer acht lassen, daß der Urlauber sich ganz so erholen soll, wie er es selbst gerne möchte. Wenn er laufen will, mag er laufen; aber möchte er schlafen, dann soll man ihn nicht stören.“) 3. Zahlen zum F. 1982 (in Klammern die Zahlen für 1971) verfügte der F. insgesamt über 129.539 (90.114) Bettenplätze. Seine eigenen 680 (650) Ferienheime stellten davon 48.630 (26.162); in den mit dem F. vertraglich verbundenen 106 (130) Betriebserholungsheimen waren es weitere 5.644 (4.469). Die Zahl der Bettenplätze in Hotels bzw. Interhotels stieg von 310 (1971) auf 2.383 [S. 381](1982). Die Zahl der Betten in Vertragshäusern ist leicht rückläufig: 29.766 (30.978), während sie in Privatquartieren stark angestiegen ist: 43.116 (29.195). Die Zahl der Urlaubsreisen im Rahmen des F. wird für 1982 mit 1.767.799 (1.179.636) angegeben. Der F. vermittelte weiter 14.435 (13.672) Reisen ins Ausland; 8.860 (8.054) Ausländer verbrachten im gleichen Zeitraum einen Urlaub in den Einrichtungen des FDGB. — Für die betrieblichen Erholungseinrichtungen neben dem F. ergeben sich für 1982 folgende Zahlen: 362.195 Übernachtungsplätze (Erholungsheime: 69.602; Schulungsheime: 10.950; Bungalows: 131.886; Wohnwagen, Zelte u.ä.: 106.125; vertraglich genutzte Privatquartiere: 43.632), von denen allerdings nur 73.201 (Erholungsheime: 48.227; Schulungsheime: 9.231; Bungalows: 15.743) ganzjährig zu nutzen waren. Die Zahl der Urlauber betrug 2.957.298. Im Zeitraum zwischen seinem IX. und X. Kongreß (1977–1981; in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB 1152,6 Mill. Mark (814,7 Mill. Mark) für Urlaub und Erholung aufgewendet. In diesen Zahlen dürften jedoch die direkten staatlichen Zuschüsse enthalten sein. — 1976 wurden die durchschnittlichen Kosten je Ferienaufenthalt mit 222 Mark angegeben, von denen 34 Mark aus dem Staatshaushalt und 93 Mark vom FDGB aus Beitragsmitteln aufgebracht wurden, so daß auf das einzelne Mitglied im Durchschnitt pro Platz 95 Mark (= 43 v.H.) als Eigenbeteiligung verblieben. 1981 betrug der zentrale Zuschuß aus Mitteln des FDGB und des Staates je Erholungsaufenthalt 143 Mark; die von den Urlaubern gezahlten Beträge haben nur noch 32 v.H. der tatsächlichen Kosten gedeckt. 1982 soll dieser Anteil auf 28 v.H. zurückgegangen sein. Insgesamt hat der FDGB 1982 für Urlaub und Erholung 144,9 Mill. Mark aufgewendet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 379–381 Feinmechanische und Optische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feriengestaltung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der F. ist eine Einrichtung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) zur Vermittlung verbilligter Ferienreisen an Gewerkschaftsmitglieder. 1. Zur Entwicklung des F. Am 20. 3. 1947 gegründet (10 FDGB-Heime; 17.500 Reisen), hat sich der F. unter Einsatz erheblicher gewerkschaftseigener, staatlicher und betrieblicher Mittel zu einer großen Urlaubsorganisation entwickelt. Die…

DDR A-Z 1985

Messen der Meister von Morgen (MMM) (1985)

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung, die als „politische Massenbewegung der FDJ auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet“ gilt, ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Die „Bewaffneten Kräfte“, z.B. die Volksmarine, haben ihre eigenen MMM. An der MMM-Bewegung kann mitwirken, wer als Pionier, FDJler und Schüler in einer wissenschaftlich-technischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen, der Stationen junger Techniker und Naturforscher oder der Pionierhäuser (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) knobelt und bastelt, wer schöpferische Aufgaben im Unterrichtstag in der Produktion löst; wer als Lehrling im sozialistischen Berufswettbewerb, bei der Schaffung moderner Lehr- und Lernmittel und in Neuererkollektiven oder an Jugendobjekten mitarbeitet; wer als junger Facharbeiter, Genossenschaftsbauer, junger Ingenieur oder Wissenschaftler im Neuererwesen, in Jugendkollektiven, Jugendobjekten und anderen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit wissenschaftlich-technische Arbeit leistet; wer als Student oder junger Wissenschaftler am Studentenwettstreit teilnimmt; wer schöpferisch in den bewaffneten Organen der DDR oder den Grundorganisationen und Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) wirkt« (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 79 f. VO über die Bewegung der MMM vom 29. 1. 1976, GBl. I, S. 141 i. d. F. d. 2. MMM-VO vom 11. 2. 1982). Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (AfJ) und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Verantwortlich für die MMM-Bewegung in dem jeweiligen Organisationsbereich sind die zentralen und örtlichen Staatsorgane sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Letztere sollen den Jugendlichen Aufgaben aus den Fünfjahres- und Jahresplänen, insbesondere aus den Plänen Wissenschaft und Technik, stellen. Die staatliche und betriebliche Leitung der MMM-Bewegung erfolgt in Absprache und Zusammenwirken mit den „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“ Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Kammer der Technik (KDT) und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF). Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so ist sie heute Bestandteil der betrieblichen Planung. Neuerungen auf der Grundlage einer MMM-Vereinbarung zwischen Betrieb und Kollektiv werden mit einer Prämie belohnt. Für ausgezeichnete Ergebnisse sind Ehrenpreise vorgesehen. 1982 gab es 43.300 Messen (einschließlich Vormessen) mit 761.500 Exponaten und 2.554.900 Teilnehmern. In den volkswirtschaftlichen Bereichen (d.h. ohne Bildungswesen, Bewaffnete Kräfte, Verwaltungen usw.) beteiligten sich 1982/83.836374~Jugendliche gemeinsam mit 250.267 älteren Werktätigen an der MMM-Bewegung. Damit waren 40,4 v.H. der jungen Arbeiter und Genossenschaftsbauern bzw. 46,4 v.H. der jungen Werktätigen insgesamt, 60,1 v.H. aller Lehrlinge, 53,1 v.H. der Direktstudenten und 44.425 Schüler an der MMM-Bewegung beteiligt. Der Anteil der mit MMM-Aufgaben befaßten Jugendbrigaden stieg gegenüber 1981 von 57,4 auf 74,3 v.H. Der Anteil der aus den Plänen Wissenschaft und Technik abgeleiteten betrieblichen MMM-Aufgaben (1981: 55,5 v.H., 1982/83: 56,3 v.H.) gilt als zu niedrig. Beklagt wird auch, daß die Einbeziehung junger Werktätiger in die MMM-Bewegung von Betrieb zu Betrieb zwischen 95 und 20 v.H. schwanke (Einheit 1982, H. 10, S. 987). Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer an der MMM-Bewegung deuten auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Aufgaben und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung an deren Lösung hin. Lehrlinge und junge Berufstätige sind vergleichsweise unterrepräsentiert, bedenkt man, daß das Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S, 45) die MMM-Bewegung ausdrücklich dem Abschnitt über die werktätige Jugend zuordnet (und nicht den Abschnitten über die Schüler, die Studenten und die bewaffneten Kräfte). Als „Kernstück der Bewegung MMM“ gilt im übrigen die eigentliche Neuerertätigkeit von Jugendlichen, deren Einzelheiten (für die Neuerer aller Altersstufen ohne Unterschied) in der Neuerer-VO vom 22. 12. 1971 (GBl. II, 1972, S. 1) geregelt sind. 1982 waren 32,5 v.H. der in der Volkseigenen Wirtschaft Beschäftigten an der Neuererbewegung beteiligt, bzw. 42,1 v.H. der jugendlichen Berufstätigen. Zwischen den verschiedenen Formen von Jugendkollektiven und -aktivitäten gibt es keine starren Grenzen: Eine vereinbarte Neuerung kann im Rahmen oder außerhalb der MMM-Bewegung verwirklicht werden. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die ungefähren Größenordnungen, wobei Doppelzählungen wahrscheinlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 885 Meliorationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Metallverarbeitende Industrie

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die…

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Bauakademie der DDR (1985)

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bauaktivs

Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…

DDR A-Z 1985

Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) (1985)

1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner Tätigkeit vorrangig auf folgende Aufgaben fest: „… Erweiterung der Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung und körperlich aktive Erholung für viele Werktätige … Erhaltung und Verschönerung der Umwelt.“ An gleicher Stelle wird die Bedeutung der von den Mitgliedern erbrachten und zukünftig zu erbringenden Leistungen bei der Erzeugung von Obst, Gemüse, Honig, Eiern, Fleisch, Fellen usw. hervorgehoben. Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten und neue — vor allem in und für Berlin (Ost), andere Großstädte und „Arbeiterzentren“ — geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen — in den angrenzenden Kreisen — überwiegend Flächen verwendet werden, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen land- bzw. forstwirtschaftlich zu bewirtschaften sind und deren Nutzung als Kleingarten- oder Siedlerland wenigstens für 20–30 Jahre gewährleistet ist. Bei der Vergabe derartiger neuer Stellen sollen „Familien von Arbeitern, von Werktätigen mit erschwerten Arbeitsbedingungen sowie … kinderreiche Familien“ bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorgehoben wird der Wert der Kleingartensiedlungen als Naherholungsgebiete bzw. öffentlich zugängliche Grünanlagen in den Städten. Einrichtungen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sollen in den nächsten Jahren entsprechend verbessert werden. — Diese Aufgabenstellungen des Sekretariatsbeschlusses waren Grundlage für den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats vom 15. 9. 1972 über „Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung der Tätigkeit des VKSK der DDR und der Initiative seiner Mitglieder“, auf dessen Grundlage 1981 erstmals von allen Räten der Kreise für den Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 Konzeptionen für die Entwicklung der Kleingartenanlagen und die Förderung der Kleintierzucht und -haltung beschlossen wurden. 1982 betrug die Zahl der Kleingartenanlagen, die dem VKSK unterstanden, rd. 8.000 mit rd. 50.000 ha, die von 685.778 Familien genutzt wurden. Im laufenden Fünfjahrplanzeitraum sollen weitere 75.000 Kleingärten geschaffen werden. Der VKSK führt eine umfangreiche fachliche und politische Schulungsarbeit durch und stützt sich dabei auf 2.912 Kultur- und Spartenheime. [S. 1404]Darüber hinaus organisiert der Verband Lehrschauen und Fachausstellungen. Die ökonomische Bedeutung der Kleinproduzenten ist erheblich: 1981 sollen sie — bezogen auf die entsprechende Gesamtproduktion in der DDR — u.a. 28,8 v.H. des Gemüses, 50,7 v.H. des Obstes, 47,2 v.H. der Eier, 99,8 v.H. des Kaninchenfleisches, 98 v.H. des Honigs erzeugt haben. Nicht unwesentlich ist auch der Anfall an Rohfellen u.a. aus der Pelztierzucht. — Mit Hilfe eines dichten Netzes von Abnahme- und Aufkaufstellen sollen wachsende Anteile insbesondere der Obst- und Gemüseproduktion dem Handel für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung zugeführt werden. 1983 war vorgesehen, daß die Mitglieder des VKSK rd. 300.000 t Obst und Gemüse an den Handel verkaufen (1982: 165.000 t Obst, 125.000 t. Gemüse, 16.000t Kaninchenfleisch, 3.500 t Honig). Die Mitgliedschaft im VKSK ist grundsätzlich mit dem vollendeten 18., bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch bereits mit dem 14. Lebensjahr möglich. Grundeinheiten des VKSK sind die Sparten, die ihrerseits in Kreisverbänden, diese zu Bezirksverbänden zusammengefaßt sind. Alle 5 Jahre tagt der Verbandstag, der den Zentralvorstand wählt. Auf dem 5. Verbandstag (Karl-Marx-Stadt, 4./5. 6. 1982) wurden Herbert Uhlendahl (SED) als Vorsitzender und Erwin Wegner (SED) als 1. Sekretär des Zentralvorstandes in ihren Funktionen bestätigt. Als Zeitschrift des Verbandes erscheint 2mal monatl. „Garten und Kleintierzucht“ mit 4 unterschiedlichen Ausgaben. Der VKSK ist Teil der Nationalen Front der DDR. Er arbeitet auf lokaler Ebene eng mit den Räten der Gemeinden, Städte und Kreise zusammen. Diese sind dafür verantwortlich, daß den Verbandsmitgliedern Baumaterialien, Jungpflanzen und -tiere sowie entsprechende Dünge- und Futtermittel zur Verfügung gestellt werden. Auf zentraler Ebene besteht eine enge Kooperation mit dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die zentrale Anleitung von seiten der SED erfolgt durch den Sekretär des ZK für Landwirtschaft, Werner Felfe, bzw. die ihm unterstellten Abteilungen des ZK der SED. Der VKSK gliedert sich in Fachsparten (nicht identisch mit den erwähnten, als „Sparten“ bezeichneten Grundorganisationen). 1982 hatte er 1,214 Mill. Mitglieder (darunter 317.187 Frauen), davon waren 89,5 v.H. Kleingärtner (1,048 Mill.). Ferner gehörten dem VKSK an: 59.054 Rassegeflügel-, 30.679 Rassekaninchen-, 3.903 Edelpelztier-, 18.638 Rassehunde- und Rassekatzen-, 8.076 Ziegen- und Milchschaf-, 16.263 Ziergeflügel- und Exotenzüchter sowie 33.558 Imker. (Die Gesamtmitgliederzahl enthält Doppelzählungen, da man je nach seinen Interessen Mitglied mehrerer Fachsparten sein kann.) — Der 5. Verbandstag (1982) beschloß die Bildung einer neuen Fachsparte für Wochenendsiedler, d.h. für solche Mitglieder, die ihre Grundstücke lediglich sonnabends und sonntags nutzen und — ohne Obst- bzw. Gemüsegärtner zu sein — vor allem ihre Flächen als Naturgärten gestalten sollen (1982: 9.472 Mitgl. in 135 Sparten). Es handelt sich bei dieser organisatorischen Maßnahme um den Versuch, die Besitzer bzw. Pächter von „Datschen“ (nach dem russ. Wort „dača“ für Waldparzelle, Landhaus für den Sommeraufenthalt, gebildetes Lehnwort), deren Zahl in den 70er Jahren stark zugenommen hat, in den Verband einzubeziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403–1404 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM)

1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner…

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Hausgemeinschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den Bürgern. Sie sind heute die untersten Gremien der Nationalen Front, in denen staatliche und gesellschaftliche Aktivitäten unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zusammenfließen. Ihre Bildung erfolgt auf dem Wege einer Entscheidung der Hausversammlung mit Unterstützung des Wohngebietsausschusses der Nationalen Front. Sie wählen eine H.-Leitung und beschließen in der Regel ein Arbeitsprogramm. Ihre allgemeine Funktion besteht in der Gestaltung „sozialistischer“ Beziehungen zwischen den Hausbewohnern, im gemeinsamen Lösen von Aufgaben im Hause, in der Vertretung der Interessen der H. gegenüber staatlichen Organen und Institutionen. Zu den Aufgaben einer H. gehören im einzelnen: das regelmäßige persönliche politische Gespräch mit allen Hausbewohnern; die Anregung von Initiativen der Bürger zur Erhaltung der Bausubstanz, zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und zur Verschönerung der Grundstücke im Rahmen des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; die Beteiligung an Aufbaueinsätzen (Nationales Aufbauwerk [NAW]) im Wohngebiet und in der Gemeinde; die Entwicklung der staatsbürgerlichen Aktivität aller Hausbewohner, insbesondere bei der Plandiskussion, der freiwilligen ehrenamtlichen Arbeit, der gesellschaftlichen Kontrolle z.B. durch die Überwachung der ordnungsgemäßen Führung des Hausbuches; die Durchführung von Solidaritätsaktionen; die gemeinschaftliche Gestaltung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens; die Organisierung der Nachbarschaftshilfe bis hin zur Einzelfallhilfe in persönlichen Schwierigkeiten, z.B. bei wirtschaftlichen Problemen oder im Zusammenhang mit der Resozialisierung Straffälliger (Strafvollzug); die Betreuung älterer Bürger; die gegenseitige Unterstützung bei Qualifizierung und Bildung; die Überwindung kleinerer Differenzen im Zusammenleben der Hausbewohner und die Durchsetzung der Hausordnung; die „Erschließung materieller Reserven“ (Altstoffe, Abfälle); die rationelle Verwendung der Energie; enge Zusammenarbeit über die Ausschüsse der Nationalen Front mit der kommunalen Wohnungsverwaltung (Bau- und Wohnungswesen, VI.), dem VEB Gebäudewirtschaft bzw. den Leitungen der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) oder der Genossenschaftlichen Wohnungsbaugesellschaften. Da in vielen Fällen die H.-Leitung nicht genügend aktiv ist, lastet die meiste Arbeit auf ihrem Vorsitzenden, dem Hausvertrauensmann (pl.: Hausvertrauensleute). Der Hausvertrauensmann ist als der politische Funktionär der Nationalen Front im jeweiligen Wohnhaus zu betrachten. Da es keine andere Form gibt, über die die Bürger derart umfassend zum gemeinsamen Handeln mobilisiert werden können, wird der Bildung von H. wachsende Bedeutung beigemessen. Sie existieren jedoch noch keineswegs überall, und besonders in kleineren Gemeinden sowie in privaten Häusern begegnet ihre Einrichtung immer wieder Schwierigkeiten. Um die Arbeit von H. zu stimulieren, organisieren Ausschüsse der Nationalen Front Wettbewerbe um den Titel „Vorbildliche Hausgemeinschaft“. Seit einigen Jahren empfiehlt man den H., Chroniken anzufertigen (Hauschroniken), die als Nachweis über die Entwicklung einer H. dienen und zugleich eine gemeinschaftsbildende Funktion ausüben sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 596 Hausgeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Haushaltsausgleich

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Gelten als wichtige Form des Gemeinschaftslebens der Bürger im Wohngebiet (auch Wohnbezirk). Mit ihrer Hilfe soll auch im Freizeitbereich jener Prozeß der Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen gefördert werden, den die Partei sonst vor allem im Arbeitsleben ständig zu initiieren sucht. Seit Mai 1953 erfolgte die Bildung von H. als Stützpunkte der Nationalen Front der DDR für die politisch-ideologische Arbeit mit den…

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Kassation (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt, bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 316 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. „Die Kassation hat im Laufe der Jahre als Anleitungsinstrument des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte große Bedeutung gewonnen. Sie ist kein weiteres Rechtsmittel des Angeklagten oder der Prozeßparteien.“ (Neue Justiz 1979, H. 9, S. 393) Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 710 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann…

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Industrieministerien (1985)

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriepreise

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…

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Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) (1985)

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen. Ihr Vorsitzender, Dr. Wilhelm Külz, versuchte bis zu seinem Tode (10. 4. 1948) liberale und demokratische Politik beim Wiederaufbau in der sowjetischen Besatzungszone trotz aller Behinderungen seitens der SED und der Besatzungsmacht zur Geltung zu bringen. Im Frühjahr 1946 zählte die LDPD bereits 113.000 Mitglieder, im Dezember 1950 waren es sogar 198.920. Obwohl die Partei wie auch die CDU im Wahlkampf zu den einzigen annähernd demokratischen Wahlen in der SBZ im Herbst 1946 in vieler Hinsicht benachteiligt oder unterdrückt wurde, erreichte sie bei den Gemeindewahlen (September 1946) 21,1 v.H., bei den Landtagswahlen (20. 10. 1946) 24,6 v.H. und war nach der SED die zweitstärkste Partei geworden. Auf ihrem III. Parteitag (27. 2. 1949 in Eisenach) beschloß sie ein liberales Grundsatzprogramm, in dem sie ihre wesentlichen Forderungen aufrechterhielt und sich zu einer einzigen deutschen parlamentarisch-demokratischen Republik bekannte. Ein halbes Jahr später war der Widerstand der LDPD gegen ihre Gleichschaltung und die Gründung der DDR ohne vorher abgehaltene Wahlen zusammengebrochen. Ihre Führer Prof. Kastner, Dr. Hamann und Dr. Loch wurden Regierungsmitglieder der DDR, zahlreiche Liberaldemokraten wurden verhaftet und verurteilt, viele flüchteten und spielten später im politischen Leben der Bundesrepublik Deutschland eine wichtige Rolle. 1952 bekannte sich die LDPD-Führung vorbehaltlos zum „planmäßigen Aufbau des Sozialismus“. Seitdem band sie sich schrittweise immer stärker im Zuge der Bündnispolitik an die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die LDPD verfügt heute über kein Parteiprogramm mehr; vielmehr faßt sie auf ihren Parteitagen Beschlüsse, in denen sie die jeweilige Linie der SED übernimmt und für ihre besonderen Aufgaben (insbesondere Beeinflussung der Reste des städtischen Kleinbürgertums) spezifiziert. Der Begriff „liberal-demokratisch“ spielt lediglich insoweit eine Rolle, als die LDPD damit „die geistigen Überlieferungen fortschrittlicher Vertreter des Bürgertums“ als Tradition — bei scharfer Abgrenzung gegenüber allen Formen des gegenwärtigen Liberalismus — für sich selbst reklamiert. In ihrer auf dem 13. Parteitag (5.–7. 4. 1982 in Weimar) angenommenen neuen Satzung ist das Wort „liberal“ nicht mehr enthalten. In ihr bezeichnet sie sich als „eine im und für den Sozialismus wirkende demokratische Partei. Sie sieht ihre geschichtliche Aufgabe darin, unter Führung der Partei der Arbeiterklasse und gemeinsam mit den in der Nationalen Front der DDR vereinten Parteien und Massenorganisationen die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der DDR zu gestalten“. Die LDPD hat 82.000 Mitglieder (1982; 1977: 75.000), von denen (1981) 32,0 v.H. Angestellte, 23,8 v.H. Handwerker und Gewerbetreibende, 18,0 v.H. Angehörige der Intelligenz und 10,0 v.H. in der Landwirtschaft tätig waren. Den Rest bildeten Nichtberufstätige und Rentner. Der relativ starke Anteil „bürgerlicher“ Restgruppen in der Mitgliedschaft verweist auf die spezielle Aufgabenstellung der LDPD. Sie richtet ihre politisch-ideologische Arbeit darauf aus, daß vor allem die Handwerker und Gewerbetreibenden im Bereich der Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen ihren „Bündnisbeitrag“ zur Erfüllung der von der SED festgelegten wirtschaftlichen Leistungsziele erbringen: hohe Effektivität, kürzere Liefer- und Wartezeiten, steigende Qualität der Dienst- und Versorgungsleistungen. Die LDPD wird nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus geleitet und gliedert sich nach dem Territorialprinzip in Grundeinheiten (Wohngebiets- und Ortsgruppen), Stadt-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksverbände. An der Spitze steht der Zentralvorstand, der einen Politischen Ausschuß und das Sekretariat des Zentralvorstandes einsetzt. Vorsitzender der Partei ist seit 1967 Dr. Manfred Gerlach (Jahrgang 1928). Seine Stellvertreter sind Hans-Joachim Heusinger, Willi-Peter Konzok und Gerhard Lindner. Höchstes Organ ist der Parteitag, der alle 5 Jahre stattfinden soll und die Berichte der Organe entgegennimmt, über die grundsätzlichen Aufgaben der Partei beschließt und den Zentralvorstand wählt. Im Staatsrat der DDR ist die LDPD durch Gerlach als einer der stellvertretenden Vorsitzenden und Kurt Anclam als Mitglied vertreten, im Ministerrat durch Heusinger als Justizminister, Klaus [S. 830]Lohsse als einer der stellv. Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie sowie Martin Maaßen als einer der stellv. Finanzminister. Die LDPD stellt in der Volkskammer wie die übrigen Blockparteien 52 Abgeordnete (10,4 v.H.) (Bezirksebene 10,0 v.H.; Kreisebene 6,9 v.H.; Gemeindeebene 3,3 v.H.). Zentralorgan ist die Tageszeitung „Der Morgen“ (Berlin-Ost), ferner gibt es im Parteibesitz die „Norddeutsche Zeitung“ (Schwerin), die „Liberal-Demokratische Zeitung“ (Halle), das „Sächsische Tageblatt“ (Dresden) und die „Thüringische Landeszeitung“ (Weimar) (Gesamtauflage: 442.300 Exemplare). Seit 1958 besteht auch der Buchverlag „Der Morgen“. Funktionärsorgan sind die „LDPD-Informationen“. Zentrale Schulungsstätte ist die Parteischule „Dr. Wilhelm Külz“ in Bantikow (Kreis Kyritz). Verdiente Mitglieder oder Ortsgruppen erhalten die „Wilhelm-Külz-Ehrennadel“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 829–830 Leitungswissenschaft, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberman-Diskussion

Siehe auch: LDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Gründungsaufruf am 5. 7. 1945: Bekenntnis zur „liberalen Weltanschauung“ und „demokratischen Staatsgesinnung“, zu Freiheitsrechten, Privateigentum, freier Wirtschaft und Berufsbeamtentum. Wie die anderen Parteien mußte sich die LDPD am 14. 7. 1945 in eine „feste Einheitsfront der antifaschistisch-demokratischen Parteien“ einreihen.…