DDR A-Z 1985
Aggressionsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können als Rechtfertigung einer bewaffneten Einmischung dienen“ (Neue Justiz, 1967, S. 169). An dieser Auffassung haben Sowjetunion und sozialistische Staaten bis heute festgehalten (vgl. Seidel, „Die Definition des Begriffs der Aggression, Geschichte und aktuelle Probleme“ in: Neue Justiz, 1974, S. 509). Danach ist die versteckte oder offene Unterstützung oder gar Entfachung kommunistischer Umsturzversuche keine A., während militärische Hilfe gegen solche Versuche A. wäre. Durch Beschluß des Präsidiums des Ministerrates vom 22. 10. 1962 (GBl. II, S. 751) war beim Generalstaatsanwalt eine „Arbeitsgruppe zur Verfolgung von Aggressionshandlungen“ gebildet worden. Sie sollte, „gestützt auf die Charta der Vereinten Nationen, alle friedensgefährdenden direkten oder indirekten Aggressionshandlungen gegen die DDR erfassen und die Voraussetzungen für deren systematische Ahndung schaffen“. Nachdem A. Gegenstand des neuen Strafgesetzbuchs geworden sind, wurde die Tätigkeit der Arbeitsgruppe in eine staatsanwaltschaftliche Tätigkeit umgewandelt. Das StGB behandelt die A. im 1. Kapitel des Besonderen Teils (§§ 85 ff.). Unter Strafandrohung bis zur Todesstrafe stehen die „Androhung, Planung, Vorbereitung oder Durchführung eines Aggressionskrieges“, Durchführung von oder Mitwirkung an einem „Aggressionsakt gegen die territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit der DDR oder eines anderen Staates“, die „Anwerbung von Bürgern der DDR für imperialistische Kriegsdienste“ und die Teilnahme von Bürgern der DDR an „kriegerischen Handlungen zur Unterdrückung eines Volkes“. Wegen Kriegshetze wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis 8 Jahren bestraft, „wer einen Aggressionskrieg, einen anderen Aggressionsakt oder die Verwendung von Atomwaffen oder anderen Massenvernichtungsmitteln zu Aggressionszwecken propagiert“, „wer zum Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen, die der Wahrung und Festigung des Friedens dienen, auffordert“ oder „wer in diesem Zusammenhang zur Verfolgung von Anhängern der Friedensbewegung aufreizt, gegen diese Personen wegen ihrer Tätigkeit Gewalt anwendet, sie verfolgt oder verfolgen läßt“. Mit der Schaffung dieses Tatbestandes sollte der von der UN-Vollversammlung am 16. 12. 1966 bestätigten Konvention über Bürgerrechte und politische Rechte entsprochen werden. Schließlich werden im Zusammenhang mit den A. noch die faschistische Propaganda, Völker- und Rassenhetze, Kriegsverbrechen (Verletzung völkerrechtlicher Normen bei bewaffneten Auseinandersetzungen, die „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ [§ 90]) sowie die Verbrechen gegen die Menschlichkeit behandelt. Zu letzteren zählt § 91 StGB die Verfolgung, Vertreibung oder Vernichtung von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen oder andere unmenschliche Handlungen gegen diese Gruppen und droht Freiheitsstrafe von nicht unter 5 Jahren an. Bei vorsätzlicher Verursachung besonders schwerer Folgen kann lebenslange Freiheitsstrafe oder die Todesstrafe verhängt werden. Mit dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, 1977, S. 100) wurde die Strafandrohung für „völkerrechtswidrige Verfolgung von Bürgern der DDR“ auf Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren erhöht. Gleichzeitig wurden das Friedensschutzgesetz und das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz aufgehoben. Nach § 95 StGB ist es bei objektiver Erfüllung dieser Straftatbestände ausgeschlossen, daß sich der Täter auf Befehlsnotstand berufen kann; er bleibt in jedem Falle strafrechtlich verantwortlich. Friedensgefährdung; Staatsbürgerschaft; Strafrecht, VI., Strafrecht, VII.. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 5 Aeroklub der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agitation und PropagandaSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Nach einer Definition des derzeitigen Generalstaatsanwalts Streit (SED), der sich dabei auf eine sowjetische Begriffsbestimmung aus dem Jahre 1933 stützt, ist Aggressor „derjenige Staat, der als erster einen bewaffneten Angriff auf das Territorium oder die Streitkräfte eines anderen Staates durchführt. Keinerlei Erwägungen politischer, wirtschaftlicher oder strategischer Art und keine Motive, die sich auf die innere Lage des Staates beziehen, können…
DDR A-Z 1985
Kreis (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 28 Stadtkreise (sog. kreisfreie Städte). Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, i. d. F. von 1974 (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GÖV) und ihre Organe vom Juli 1973 (GBl. I, 1973, S. 313) und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974 (GBl. I, S. 102). Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Laut Verfassung der DDR und dem GÖV entscheidet die Volksvertretung des K. eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates des K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“. Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Vors. des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. Mitglied des Rates K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. Mitglied des Rates und Direktor Amt für Arbeit, 12. Mitglied des Rates für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. Mitglied des Rates für Verkehrs-, Energie- und Nachrichtenwesen, 14. Mitglied des Rates für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 15. Mitglied des Rates für Kultur, 16. Mitglied des Rates für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. Mitglied des Rates K.-Schulrat, 18. Mitglied des Rates K.-Arzt. [S. 753]Die Räte der Stadt-K. und der Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) sind, unter Berücksichtigung der Spezifik ihrer Aufgaben, vergleichbar zusammengesetzt, wobei z.B. der Bereich Landwirtschaft naturgemäß entfällt. Der Vorsitzende des Rates des Stadt-K. trägt zugleich den Titel Oberbürgermeister, der des Rates des Stadtbezirkes den Titel Stadtbezirksbürgermeister. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen (Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen). Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktive gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits (Staatsapparat). Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden wiederum können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z.B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 752–753 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisparteiorganisationen der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…
DDR A-Z 1985
Flaggen (1985)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deut[S. 418]schen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staatsflagge der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist) (Wappen). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Ordnung vom 3. 1. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 417–418 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
DDR A-Z 1985
Gewinn (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen lediglich die geltenden Inlandspreise, die Effizienz seiner Exporte blieb ihm verborgen. Das „einheitliche Betriebsergebnis“ wird gegenwärtig (1983) folgendermaßen ermittelt: Hierbei werden die Inlandsumsätze (= Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen) zu Indu[S. 569]strieabgabepreisen (IAP) bemessen. Die Umrechnung der Exporterlöse in Inlandswährung erfolgt über Richtungskoeffizienten (= Valutaumrechnungskoeffizienten), die — den jeweiligen außenhandelspolitischen Intentionen folgend — regional differenziert und in ihrer Höhe veränderlich sind. Die produktgebundenen Abgaben und Dienstleistungsabgaben werden als Durchlaufposten behandelt. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das im Gegensatz zur Marktwirtschaft gesetzlich verankerte Verfahren der G.-Verteilung in den VEB und Kombinaten maßgeblich die Höhe des dem Betrieb verbleibenden Netto-G. Die G.-Verteilung wird durch 2 Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrunde liegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z.B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d.h. Einsparung an Produktionsfondsabgabe —, verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung, Entwicklung neuer bzw. verbesserter Erzeugnisse, Exportsteigerungen, Kostensenkungen und im Rahmen der Planvorgaben mögliche Sortimentsverschiebungen) den ihm nach Kürzung der Abzugsposten verbleibenden G. in bestimmten Grenzen erhöhen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (Wirtschaft) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft für die betriebliche Produktion aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung kostendeckender Preise sowie der G.-Orientierung als entscheidender ökonomischer Kategorie erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischen Hebels im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die seit 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in der DDR — genauso wie in anderen RGW-Ländern — die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung), der Abschluß der Industriepreisreform (Preissystem und Preispolitik II.,; III.) Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen (Investitionen). Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 ist der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben worden, und zwar in den Jahren 1971 und 1972 als feste Plankennziffer vorgegeben; seit 1973 war er „Berechnungskennziffer“ der Planung, d.h., er wurde indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ermittelt. Des weiteren wurde mit der Rezentralisierung die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb wurden vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigte. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verblieb dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel wurden begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Zuführungen zum Leistungsfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung, vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Unzulässige G. (z.B. aus Preismanipulationen, aus Verletzung der festgelegten Sortimente) mußten voll an den Staatshaushalt abgeführt werden (GBl. I, 1975, S. 408 ff.). Angesichts dieses eingeengten Katalogs wurden beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst. Zwar war mit dem Gegenplan (Sozialistischer Wettbe[S. 570]werb) ein Anreiz zu — bereits im voraus angekündigten — Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) sowie — bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen — zum Leistungsfonds erreicht werden konnten. Jedoch blieb dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits haben leistungsfähige Betriebe — in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten — ihre Angebote so abgestimmt, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichten und dennoch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten konnten. Andererseits haben die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induziert. War damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so war er für die Betriebsleitung noch unerheblicher, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten G.-Teilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen konnte. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. — Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben — sah sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er konnte die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere wurden dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhing. Auf Kredite konnte der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten mußten in den 70er Jahren Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt werden: Während diese bei Nichterreichen des Plan-G. 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v.H. und seit 1973 50 v.H. der Unterschreitung des geplanten G. gekürzt werden. Blieb der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so mußte er voll abgeführt werden; die Differenz war als Finanzschuld mit 5 v.H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. 1976 wurde in diesem Zusammenhang eine neue Vorschrift erlassen: durch Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe bewirkte Kostenerhöhungen durften — solange die Abgabepreise der betroffenen Erzeugnisse noch nicht angepaßt waren — z. T. durch eine Minderung der Nettogewinnabführung aufgefangen werden. Interessant ist, daß im Zeitraum von 1979 bis 1983 drei neue, den G. und die G.-Verwendung regelnde Finanzierungsrichtlinien erlassen worden sind. Zweck der ersten (GBl. I, 1979, S. 253 ff.) war es, der Ablösung der bisherigen VVB durch Kombinate Rechnung zu tragen. Nunmehr erfolgte in bestimmtem Maße eine Zentralisierung von Netto-G. auf dem Abrechnungskonto „Zentralisierter Netto-G.“ des Kombinates sowie — neben der Bildung des Reservefonds, des Verfügungsfonds des Generaldirektors und des Werbefonds — eine gewisse Zentralisierung von Fondsmitteln überhaupt (z.B. Investitionsfonds, Fonds Wissenschaft und Technik). Aus dem genannten Abrechnungskonto wurden sowohl die Nettogewinnabführungen des Kombinates als auch eine Reihe von Umverteilungen zu bestimmten betrieblichen Fonds (z.B. Prämien- und Investitionsfonds) gespeist. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Investitionsfonds schuf man strenge Vorschriften, um zu gewährleisten, daß die Mittel nur geplanten Investitionen zugute kamen. Bezüglich der Verwendung der Mittel aus den zentralisierten Fonds im Kombinat oder bei den Betrieben entschieden die Generaldirektoren in Übereinstimmung mit den geplanten Aufgaben. Bei der Abführungspflicht für unzulässige — nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhenden — G. an den Staatshaushalt kamen G. aus Überschreitungen des Arbeitskräfteplanes (bis zur Höhe von 5.000 Mark je Arbeitskraft) hinzu. Schließlich wurde den Generaldirektoren und den Direktoren auferlegt, sich verstärkt um eine Unterbietung der geplanten Kosten zu bemühen, und damit den G. zu erhöhen. Die zweite, straffer gegliederte VO (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) bezieht die den Kombinaten angeschlossenen Außenhandelsbetriebe (AHB) mit ein, während alle anderen Außenhandelsbetriebe von ihr unberührt bleiben. Im Verhältnis zwischen Kombinatsspitze und den Betrieben wurde bestimmt, daß ein Teil des Exportergebnisses sowie Teile der Exportstimulierungsmittel bei der Spitze zentralisiert werden können. Dahinter steht die Absicht, der Kombinatszentrale stärkere Einflußnahme auf Exporterhöhungen zu ermöglichen. Des weiteren wurde der Nettogewinnabführungspflicht deutlicher Vorrang gegeben und festgelegt, daß die geplante G.-Abführung auch dann einzuhalten ist, wenn der realisierte G. unter dem Planansatz bleibt. Reichen zur Zahlung die gegebenen Mittel nicht aus, so sind Fonds anzugreifen und Kredite aufzunehmen. Vermehrten Intensivierungsanstrengungen dient z.B. einerseits, daß bei Auftreten von Qualitätsmängeln als Sanktionen G.-Abschläge in Kraft treten; andererseits wird die Sortimentsausweitung hinsichtlich modischer Produkte sowie generell die Steigerung der Qualität gefördert. Über den G. wird bei gegebenen Preisen aber auch die Materialeinsparung stimuliert; das gilt sowohl für materialsparende Konstruktionen und die Materialsubstitution als auch für die Senkung des spezifischen Energieverbrauchs. Hierbei ergaben sich bereits Erfolge, was an dem dramatischen Anstieg der G. im Jahre 1982 widergespiegelt wird (Staatshaushalt). Mit der dritten VO (GBl. I, 1983, S. 110 ff.). die ab 1. 1. 1984 gilt, wird der leichten Aufwertung der Rolle des G. — nunmehr eine der Hauptkennziffern der Leistungsbewertung, Neuregelungen zur Wirtschaftlichen Rechnungsführung — sowie den verstärkten Kontrollmechanismen durch präzisere Bestimmungen Rechnung getragen. Neu ist im Verhältnis zwischen Betrieben und Kombinatsspitze, daß die Betriebe bei Übererfüllung des G. daraus in höherem Maße Fondszuführungen betreiben dürfen als die Kombinatszentrale. Hierfür [S. 571]gelten bestimmte verbindliche Anteilsnormen. Als Nettogewinnabführung ist deshalb nicht mehr generell eine Höhe von mindestens 50 v.H. des überbotenen G. vorgesehen, vielmehr scheint es vorbestimmte Differenzierungen zu geben. Interessant ist eine Neuerung zur Exportstimulierung: Bei Verbesserung der Exportsituation dürfen über den festgelegten Anteil hinaus G.-Teile für zusätzliche Fondszuführungen verwendet werden, und zwar entsprechend vorgegebener normativer Anteile am überplanmäßig erwirtschafteten Exportergebnis. Ansonsten ist der verbleibende überplanmäßig erwirtschaftete G. der Betriebe und des Kombinates den Stimulierungsfonds und bestimmten Fonds des Generaldirektors zuzuführen. Zur Hebung der Zahlungsmoral bei der Nettogewinnabführung wurde verfügt, daß bei nicht termingerechter und nicht vollständiger Zahlung die zuständige Bank selbsttätig und zwangsweise die dem Staat vorenthaltenen Mittel den Konten des Kombinates und der Betriebe abzubuchen hat. Generell gilt nunmehr eine verschärfte Trennung zweckgebundener finanzieller Mittel, die zeitlich straffere Einzahlung auf Sonderbankkonten zu präzisen Terminen sowie eine noch durchgreifendere Effizienzkontrolle bei für Investitionen verwendeten Mitteln. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. in den 70er Jahren von einer vorher betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet worden war. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wurde auch von seiten der Finanzplanung Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem Druck konnte der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb wurden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Vorausplanung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen — untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb nicht verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche — von zentralen Zielen abweichende — Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. In den 80er Jahren mußte der G. vermehrt auf die Stimulierung von Intensivierungsaufgaben ausgerichtet werden, ohne allerdings seine Funktion der Sicherung des planmäßigen Finanzbedarfs aufzugeben. Die 1983 erfolgte weitere, vorsichtige Aufwertung des G. bezweckt keinesfalls, ihn zum betrieblichen Hauptziel werden zu lassen. Vielmehr wird versucht, den G. verstärkt dem Ziel bedarfsgerechter und exportträchtiger Produktionsausweitungen unterzuordnen. Er soll Ausdruck hoher Produktionsergebnisse bei gleichzeitig rationeller Nutzung der materiellen und finanziellen Ressourcen sein. Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz mehr am Umfang der Selbstkostensenkung zu bemessen. Haupteinwand gegen die Aussagekraft des G. als Maßstab der betrieblichen Leistungsfähigkeit bleiben nach wie vor aber die erheblichen Preisverzerrungen im gegebenen Preissystem. Dieser Mangel wird durch die zusätzliche Verwendung sich ergänzender „Effizienzkennziffern“ nur unzureichend behoben. Als Beispiele für derartige Kennziffern seien genannt: Arbeitsproduktivität (auf Basis Eigenleistung), Freisetzung von Arbeitskräften, Materialkostenintensität, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Qualitätsstandard. — Die Leistungsmessung erfolgt gegenwärtig hauptsächlich gemeinsam über die den Leistungsbeitrag der Betriebe gut widerspiegelnde Kennziffer „Nettoproduktion“ sowie den Kosteneinsparungen signalisierenden G. Soweit er bei gegebenen verzerrten Preis- und Kostenstrukturen aber nicht Ausdruck erreichter Effizienz sein kann, vermag der erzielte fiktive und eben nicht leistungsgerechte G. auch keine ökonomisch sinnvolle Stimulierung zu bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 568–571 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glas- und KeramikindustrieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den…
DDR A-Z 1985
Kriminalität (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 757] I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht aus der Natur des Menschen, sondern aus den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d.h. rückläufige Entwicklung der K. kann somit als Beweis für den gesellschaftlichen Fortschritt gewertet werden. Das mag der Grund dafür sein, daß in Veröffentlichungen aus der DDR stets der Eindruck eines ständigen Rückgangs der K. auf dem Gebiet der DDR seit 1946 vermittelt wird. Die in den Statistischen Jahrbüchern der DDR bis 1971 veröffentlichte K.-Statistik weist zwar für 1970 eine um nahezu 80 v.H. geringere K. gegenüber 1946 aus, jedoch ist diese Entwicklung nicht so kontinuierlich verlaufen, wie andere Veröffentlichungen glauben machen wollen. Die in dieser Statistik fehlenden Straftatenzahlen der Jahre 1949 und 1951–1956 sind niemals veröffentlicht worden. Das gleiche gilt für die K.-Ziffern mit Ausnahme von 1951 (K.-Ziffer 1027). Eine über 1970 hinausgehende K.-Statistik wurde mehrere Jahre nicht mehr veröffentlicht. Nachdem das Statistische Jahrbuch 1972 unter dem Vorwand, die Ergebnisse des Jahres 1971 hätten bei Redaktionsschluß noch nicht vorgelegen, nur die bereits 1971 veröffentlichten Zahlen wiederholte, fehlte in den Ausgaben 1973–1977 jede Information über die K. und die Tätigkeit der Strafjustiz. Die darauf gestützte Vermutung, daß die K. — wie schon durch die veröffentlichten Zahlen für 1968–1970 belegt — seit 1971 weiter gestiegen ist, wird durch seit 1978 veröffentlichte Statistiken bestätigt. Durchschnittszahlen für Zeiträume statt Jahresziffern sollten dies zwar zunächst verschleiern, die K.-Statistiken der folgenden Jahre weisen jedoch einen deutlichen Anstieg der K. um etwa 29 v.H. gegenüber dem niedrigsten Stand von 1968 aus. Die K.-Ziffer für 1980 ist mit 772 höher als die des Jahres 1965 und entspricht in etwa dem für den Zeitraum 1960–1969 angegebenen Durchschnitt. Der Anteil der durch die staatlichen Gerichte verurteilten Täter ist von knapp 67 v.H. im Jahre 1977 bis 1982 auf über 76 v.H. gestiegen. Dem entspricht eine rückläufige Entwicklung der Übergaben an Gesellschaftliche Gerichte : Die Informationen über den Stand der K. gaben schon in der Vergangenheit zu Zweifeln Anlaß. Auch gibt es einige Anzeichen dafür, daß die veröffentlichten Statistiken manipuliert worden sind: 1. Die K.-Ziffern der Bezirke zeigen erhebliche Unterschiede und z.T. mit der allgemeinen Entwicklung der K. im Widerspruch stehende Schwankungen auf (vgl. xref=dd10.757c Tabelle). [S. 758]Im Gegensatz zur Zunahme der K. in der gesamten DDR weist diese Statistik für Berlin (Ost) für 1969 einen erheblichen Rückgang und für 1970 einen weit über dem DDR-Durchschnitt liegenden Anstieg auf. Die Ziffern für den Bezirk Frankfurt/Oder übertreffen im Jahr 1969 die K.-Ziffern von Berlin (Ost) und weisen damit für diesen Bezirk 1969 die höchste K. in der DDR auf. 1970 liegt Berlin (Ost) erneut an der Spitze. Bei Gera und Rostock fällt der der allgemeinen Tendenz widersprechende Rückgang der K.-Ziffern für 1970 auf, nachdem 1969 die K. im Bezirk Rostock höher gewesen war als in Berlin (Ost). Bemerkenswert ist schließlich der Vergleich der K.-Ziffern der Bezirke Karl-Marx-Stadt und Neubrandenburg. Während diese in dem Industriebezirk Karl-Marx-Stadt fast unverändert gering blieben und damit weit unter dem DDR-Durchschnitt lagen, hatte die ohnehin höhere K. in dem eher ländlichen Bezirk Neubrandenburg überdurchschnittlich zugenommen und 1970 einen mit fast 40 v.H. höheren Stand als im Bezirk Karl-Marx-Stadt erreicht. Die z. T. der allgemeinen Tendenz widersprechende merkwürdig unterschiedliche Entwicklung der K. in den einzelnen Bezirken läßt sich auch aus den für die folgenden Jahre veröffentlichten K.-Ziffern dieser — und der anderen — Bezirke ablesen: Auffällig bleibt der unvermindert niedrige Stand der K. im Industriebezirk Karl-Marx-Stadt. Eine Erklärung für diese — mit den Erfahrungen der Kriminologie nicht zu vereinbarenden — starken örtlichen Unterschiede der K.-Entwicklung ist wohl darin zu sehen, daß auch die Örtlichen Organe der Staatsmacht miteinander im Sozialistischen Wettbewerb stehen und um Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sicherheit und Disziplin“ ringen. Dafür ist eine günstige K.-Statistik von großer Bedeutung. Kleine Manipulationen bei der Zählung der Straftaten dürften vielfach nicht auszuschließen sein. 2. Eigenartig sind ferner die starken Schwankungen bei einzelnen Deliktgruppen. So soll die Zahl der Straftaten gegen das persönliche Eigentum von 68.869 im Jahr 1957 zunächst bis 1960 um etwa 37 v.H. auf 43.436 zurückgegangen, dann bis 1963 um mehr als 45 v.H. auf 63.163 gestiegen sein und seitdem erneut um mehr als 50 v.H. auf 30.747 im Jahr 1967 abgenommen haben. Der angegebene starke Rückgang in dieser zahlenmäßig größten Deliktgruppe seit 1963 ist besonders hervorzuheben, weil zu jener Zeit die Behandlung geringfügiger Delikte, insbesondere kleinerer Vergehen gegen das persönliche Eigentum, den gesellschaftlichen Gerichten übertragen worden war und diese Delikte so entgegen den geltenden Bestimmungen möglicherweise in einigen Fällen nicht mehr statistisch erfaßt wurden. Seit 1977 wurden jährlich mehr als 31.000 gegen das persönliche oder private Eigentum gerichtete Straftaten gezählt (Neue Justiz, 1969, H. 13, S. 390, und Statistisches Jahrbuch der DDR 1981). 3. Mit dem Inkrafttreten des neuen StGB am 1. 7. 1968 werden Bagatelldiebstähle sowie einige andere Verstöße gegen Strafbestimmungen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung, nicht mehr als Straftaten, sondern als Verfehlungen (Strafrecht, III.) gewertet und damit nicht mehr von der K.-Statistik erfaßt. Der durch die K.-Statistik ausgewiesene Rückgang der Zahl dieser Straftaten beruht seit 1968 zum großen Teil nicht auf einer tatsächlichen Abnahme dieser Delikte, sondern nur auf einer anderen Wertung derartiger Gesetzesverletzungen. 4. In der DDR-Statistik der einzelnen Delikte sind nicht alle, sondern nur die 26 wichtigsten Straftatengruppen aufgeführt. Zu den nicht genannten Tatbeständen gehören vor allem die aus dem politischen Bereich wie ungesetzlicher Grenzübertritt (versuchte Republikflucht), alle Staatsverbrechen, die Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung und Asoziales Verhalten. Es fällt auf, daß die Zahl der nicht den im Statistischen Jahrbuch aufgeführten Straftatengruppen zuzuordnenden Straftaten noch stärker zugenommen hat als die Gesamtzahl aller Straftaten: 18.221 (= 15,7 v.H. aller Straftaten) im Jahre 1977, 23.412 (18,5 v.H.) in 1978, 28.374 (22 v.H.) in 1979, 30.795 (23 v.H.) in 1980 und 37.599 im Jahre 1981 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1982). Bei fast ¼ aller Straftaten sagt die Statistik also nichts über die Art der Delikte. Obwohl ein echter Vergleich der K. in beiden Teilen Deutschlands wegen der unterschiedlichen Rechts[S. 759]ordnungen und wegen der geschilderten Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der K.-Statistik der DDR nur teilweise möglich ist, kann dennoch davon ausgegangen werden, daß die K. in der DDR geringer ist als in der Bundesrepublik Deutschland. Es besteht allerdings kaum Anlaß, dies auf ein verändertes „sozialistisches Bewußtsein“ der Bevölkerung der DDR zurückzuführen. Eher bieten sich folgende Gründe an: 1. Stärkere Kontrolle des Bürgers durch staatliche und gesellschaftliche Organe und durch Nachbarn und Arbeitskollegen (vgl. #495#v. V.) Dazu gehört auch die Pflicht zur gesellschaftlich nützlichen Arbeit. Das verhindert weitgehend den im Westen bekannten Typ des „reisenden Verbrechers“ und „Berufsverbrechers“. 2. Abschiebung nicht erziehbarer Asozialer und Krimineller in die Bundesrepublik Deutschland. 3. Geringere Diebstahls- und Betrugs-K. infolge geringeren Warenangebotes und des Fehlens einer zum übersteigerten Konsum anreizenden Werbung. Auf Versorgungslücken im wirtschaftlichen Bereich sind andererseits zahlreiche DDR-typische Straftaten zurückzuführen, wie z.B. Diebstähle von Baumaterial, der illegale Handel mit Kraftfahrzeugen und anderen hochwertigen Gebrauchsgütern sowie Fälle der Korruption. II. Schwerpunkte Schwerpunkte der K. sind Diebstahl, Verkehrsdelikte, Rowdytum und Körperverletzung sowie Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten. Obwohl seit dem 1. 7. 1968 Bagatellsachen nicht mehr als Straftaten gezählt werden (s. #495#i. I., 3), bildet Diebstahl auch 1982 mit 50.531 Straftaten die weitaus größte Deliktgruppe. 28.902 gegen das persönliche Eigentum gerichtete Diebstähle stehen 21.629 Diebstählen zum Nachteil sozialistischen Eigentums gegenüber. Damit überwiegt jetzt wieder — wie früher — die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Straftaten. Im Jahr 1957 war die Zahl der gegen das persönliche Eigentum gerichteten Delikte mit 68.869 noch etwa doppelt so hoch wie die Straftaten gegen das sozialistische Eigentum (Neue Justiz 1969, H. 13, S. 390). Die Diebstähle persönlichen Eigentums sind dann zurückgegangen und waren 1970 mit 22.158 geringer als die Straftaten zum Nachteil sozialistischen Eigentums (23.240). Die Zahl dieser Straftaten ist seitdem etwa konstant geblieben im Gegensatz zu den auf etwa 30.000 angestiegenen Diebstählen persönlichen Eigentums (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Bei den Straftaten gegen die Verkehrssicherheit hat mit dem Rückgang der Zahl der Unfälle im Straßenverkehr auch die Zahl der als Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls nach § 196 StGB strafbaren Delikte abgenommen. Nachdem die Zahl dieser Straftaten von 2.526 im Jahre 1969 auf 4.006 bis 1978 gestiegen war, werden für 1982 nur noch 3.637 derartige Taten angegeben. Demgegenüber hat sich die bis 1977 festgestellte rückläufige Tendenz der Verkehrsgefährdungen durch Trunkenheit in den letzten Jahren nicht fortgesetzt. Die Zahl dieser Straftaten blieb seitdem mit jeweils über 3.000 im Jahr konstant. Den weitaus größten Anteil dieser Deliktgruppe bildet weiterhin das unbefugte Benutzen von Fahrzeugen. Nach einer ständigen Zunahme der Zahl dieser Straftaten bis 1978 auf 6.917 wurde allerdings seitdem bis 1982 eine Abnahme auf 5.349 in der Statistik ausgewiesen. Der unverhältnismäßig große Anteil dieser Straftaten an der Gesamtzahl der Straftaten gegen die Verkehrssicherheit dürfte im wesentlichen auf die Schwierigkeit des Erwerbs eines Kraftfahrzeuges zurückzuführen sein (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1981). Bei Rowdytum (§§ 215, 216 StGB) und Körperverletzung ist der Anteil der Jugendlichen und der unter Alkoholeinfluß stehenden Straftäter besonders hoch. Die vorsätzlichen Körperverletzungen haben bis 1977 um fast 15 v.H. gegenüber 1969 von 9.817 auf 11151 derartiger Delikte zugenommen. Für 1982 weist die Statistik mit 10.840 eine ähnliche Zahl aus (Statistische Jahrbücher der DDR 1971 und 1983). Zahlen der als Rowdytum bezeichneten Straftaten werden erstmals wieder im Statistischen Jahrbuch 1978 genannt. Im Jahresdurchschnitt 1970–1974 soll es 1882 und 1975 2.092 dieser Delikte gegeben haben. Für 1977 sind nur noch 1550 Straftaten nach §§ 215, 216 StGB gezählt worden. Dieser in der Statistik 1977 ausgewiesene erhebliche Rückgang steht im Widerspruch zu den zahlreichen Zeitungsberichten über Rowdytumdelikte und Veröffentlichungen, in denen Rowdytum immer wieder als ein Schwerpunkt der K. genannt ist. Die für die folgenden Jahre angegebenen höheren Zahlen (1978: 2.190, 1979: 2.418, 1980: 2.205, 1982: 2.026) dürften daher eher der Wirklichkeit entsprechen (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983). Ein weiterer Schwerpunkt der K. ist das Delikt „Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten“ (§ 249 StGB). Zahlen hierüber werden zwar in den Statistiken nicht genannt. Die Bedeutung dieses strafrechtlichen Komplexes hat in den letzten Jahren jedoch anscheinend ständig zugenommen, wie Veröffentlichungen und Berichte ehemaliger Häftlinge erkennen lassen. Über die Zahl der politischen Straftaten (Politische ➝Häftlinge) gibt die K.-Statistik nach wie vor keine Auskunft. III. Ursachen Als Ursache der noch vorhandenen K. werden vor allem schädliche Einflüsse aus dem Westen, insbesondere durch Fernsehen und Rundfunk, Besuche [S. 760]und Briefe aus der Bundesrepublik Deutschland sowie Überreste noch vorhandener, aus dem Kapitalismus überkommener Bewußtseinselemente, so z.B. Reste „spießbürgerlicher Lebensgewohnheiten und bürgerlicher Eigentumsideologie und Egoismus“, die vor allem als Ursache der auf kleinbürgerliches Besitzstreben gerichteten Eigentumsdelikte gelten, angesehen. Das über Jahrtausende die Menschheit formende, ihre sozialen Verhältnisse und Verhaltensweisen, ihre Denkweisen bestimmende Privateigentum an den Produktionsmitteln besitze eine solche Kraft, „daß die von ihr produzierten Denk- und Verhaltensmuster noch sehr lange über Generationen und ganze historische Prozesse fortwirkten“, zumal „beim heutigen internationalen Stand der Kommunikationstechnik mehr oder weniger das ganze Sein und Bewußtsein der Welt“ auf die Bürger der DDR eindringe und dadurch das Nachwirken alter „Denk- und Verhaltensweisen massiv unterstützt“ werde (Buchholz in Neue Justiz 1983, S. 199 ff.). Zu diesen früher stets als alleinige Ursachen für die in der DDR vorhandene K. genannten Gründen wird seit einiger Zeit noch eine „Reihe innerer Erscheinungsformen“ in der sozialistischen Gesellschaft angeführt, die „auf Widersprüchen und Konflikten beruhen, die mit der komplizierten Entwicklung und Herausbildung der sozialistischen Gesellschaft zusammenhängen“. Der Prozeß des Abbaues dieser Konflikte vollziehe sich nicht im Selbstlauf. Man habe es gegenwärtig mit einer „ungleichmäßigen und widerspruchsvollen Entwicklung“ zu tun. IV. Jugendkriminalität Die Jugend-K. ist relativ hoch. Informationen aus der DDR darüber sind allerdings besonders spärlich. Die Straftatenbelastung bei verschiedenen Altersgruppen läßt folgende Durchschnittswerte der Jahre bis 1969 erkennen: Die K.-Ziffer erreicht also bereits bei den 16–18jährigen ihr Maximum und fällt bei den Erwachsenen schnell ab. Demgegenüber verläuft in der Bundesrepublik Deutschland die Kurve der Verurteiltenziffer erheblich flacher. Der verhältnismäßig hohe Anteil der Jugend an der Gesamt-K. hat, wie Veröffentlichungen aus der DDR erkennen lassen, weiterhin eine steigende Tendenz. Für diese Entwicklung werden folgende Ursachen genannt: Einflüsse der ideologischen Diversion aus dem Westen (s. o.). Mängel in den Beziehungen der Erwachsenen zu den Jugendlichen, die den Prozeß der Entwicklung des gesellschaftlichen Bewußtseins junger Menschen hemmen. Vorhandensein spontaner Elemente unter der Jugend, die durch Kontakte der verschiedenen Altersgruppen „immer weitervererbt werden“ und zum Entstehen eines fehlerhaften Weltbildes und spontan-anarchistischen Ausbrüchen aus den Regeln gesellschaftlichen Zusammenlebens führen. Mangelhafte Entwicklung eines freien sozialistischen Jugendlebens mit der Folge spontaner Gruppenbildung und der Gefahr der Entwicklung gesellschaftswidriger Tendenzen (Rowdytum). Gestörte Bildung und Erziehung sowie mangelhafte Einstellung zur Arbeit. Ca. 50 v.H. der jugendlichen Straftäter haben die Schule ohne abgeschlossenen Ausbildung verlassen. Alkoholmißbrauch. Tatsächlich dürften jedoch besonders das zunehmende Rowdytum und der häufig Straftaten auslösende Alkoholmißbrauch vor allem auch auf die dauernden Reglementierungen und Kontrollen bei der Einhaltung gesellschaftlicher Normen zurückzuführen sein. Angaben über die Jugend-K. enthalten die K.-Statistiken der DDR nicht. 85 v.H. der Straftaten Jugendlicher entfallen seit Jahren fast gleichbleibend auf Straftaten gegen das sozialistische und persönliche Eigentum, die Verkehrssicherheit, die staatliche und öffentliche Ordnung sowie auf vorsätzliche Körperverletzung. V. Vorbeugung Nach der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 130) i.d.F. der 2. VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) sind die Räte der Kreise, Städte und Gemeinden für die Erfassung, Erziehung und Kontrolle kriminell gefährdeter Bürger verantwortlich. Als kriminell gefährdet gelten Bürger, die ernsthafte Anzeichen von arbeitsscheuem Verhalten oder in anderer Weise die Entwicklung einer asozialen Lebensweise erkennen lassen, infolge Alkoholmißbrauchs fortgesetzt die Arbeitsdisziplin verletzen oder die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens mißachten, sowie Jugendliche, bei denen wegen ihres sozialen Fehlverhaltens auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Weiterführung der Erziehung (Jugendwerkhöfe) nötig ist. [S. 761]Ihre Erziehung erfolgt insbesondere durch Arbeit, Berufsausbildung und Einflußnahme auf eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Ihnen kann aufgegeben werden, einen Arbeitsplatz und die ihnen zugewiesene Wohnung nicht zu wechseln, eine Ausbildung fortzusetzen und abzuschließen, den Umgang mit Personen, die einen ungünstigen Einfluß ausüben, zu unterlassen, bestimmte Gebäude, Gaststätten oder sonstige Örtlichkeiten zu meiden, einer Meldepflicht nachzukommen, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen, für die Familie zu sorgen, sich fachärztlicher Untersuchung oder Heilbehandlung bei Alkoholmißbrauch zu unterziehen. Die kriminell Gefährdeten haben dem Leiter ihres Betriebs oder dem Arbeitskollektiv über die gewissenhafte Einhaltung der ihnen erteilten Auflagen zu berichten. Der Vorbeugung durch Abschreckung und Erziehung dienen auch die zahlreichen Strafverfahren vor erweiterter Öffentlichkeit (Schauprozesse), deren Zahl in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat, Verfahren vor Gesellschaftlichen Gerichten sowie die verstärkten Bemühungen um die Wiedereingliederung Straffälliger (Strafvollzug). Der K. vorbeugenden Charakter wird der Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zugeschrieben, weil dadurch ein höheres Niveau an Bildung, Disziplin, Bewußtheit und Sicherheit erreicht wird und neue Formen und Methoden der Leitung und Organisation der Arbeits- und Produktionsprozesse erzeugt werden, die die Vorbeugung begünstigen. Eine hervorragende Rolle sollen auch die objektiven kollektiven Lebensformen der Menschen spielen. So hänge die Wirksamkeit der K.-Vorbeugung wesentlich vom Niveau der sozialistischen Lebensweise in den Arbeitskollektiven, Lernkollektiven, Familien, Wohngemeinschaften und Freizeitgruppen ab. Horst Hildebrand Literaturangaben Aue, Herbert: Die Jugendkriminalität in der DDR. Berlin (West): Berlin Verl. 1976. Freiburg, Arnold: Kriminalität in der DDR. Zur Phänomenologie des abweichenden Verhaltens im soz. deutschen Staat. Opladen: Westdeutscher Verl. 1981. Sozialistische Kriminologie. Ihre theoretische und methodische Grundlegung. 2., erw. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1971. <LI>Szewezyk, Hans: Der fehlentwickelte Jugendliche und seine Kriminalität. Jena: Fischer 1982. (Medizinisch-juristische Grenzfragen. 15.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 757–761 Kriegsverbrecherprozesse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kritik und SelbstkritikSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 757] I. Kriminalstatistik Nach marxistisch-leninistischer Auffassung geht die K. nicht aus der Natur des Menschen, sondern aus den gesellschaftlichen Verhältnissen hervor. Die K. ist somit keine unausweichliche Gesetzmäßigkeit der menschlichen Existenz, sondern der gesellschaftlichen Entwicklung unterworfen; in der kommunistischen Gesellschaft werde sie überwunden sein. Eine günstige, d.h. rückläufige…
DDR A-Z 1985
Souveränität (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. In der DDR wird zwischen staatlicher, nationaler und Volks-S. unterschieden. Die staatliche S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten rechtlich gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Die nationale S. findet ihren Ausdruck in der Anerkennung von Rechten, insbesondere des Rechts auf Selbstbestimmung, und „allgemeinen Interessen“ von „Nationen und Völkerschaften“. Mit Gründung eines Staates fällt sie mit der staatlichen S. zusammen. Diese Definition von nationaler S. ist ebenso vage wie die der Volks-S., die nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen kann. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. Farce gemacht. Obwohl die DDR die Einheit des Sozialistischen Weltsystems als wirkungsvollste Garantie ihrer S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationaler und staatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches diffamiert worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch besonders enge Beziehungen zur UdSSR begegnen zu können. Die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (und die anderen Staaten Westeuropas) galt bis 1972 als Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. [S. 1152]Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche Hilfe“ angesehen (Proletarischer ➝Internationalismus). Von der nichtsozialistischen Völkerrechtslehre wird dies als Einschränkung der universal postulierten und anerkannten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten gerade in jenen Fällen erachtet, in denen eine Intervention mit dem Ziel der Erhaltung der Einheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ oder zum „Schutz des Sozialismus“ in einem zum sozialistischen Weltsystem gehörenden Staat notwendig wird. Damit wird S. zur nur formalen Norm des allgemeinen Völkerrechts, die von den Prinzipien des sozialistischen Völkerrechts überlagert wird und deren Beachtung die SED-Führung je nach konkreten politischen Erfordernissen entweder verlangt oder — wie im Fall der ČSSR 1968 oder zur Rechtfertigung der andauernden sowjetischen Intervention in Afghanistan seit Dezember 1979 — durch vorrangige Rücksichten auf die Interessen des eigenen Bündnisses bzw. die der Führungsmacht UdSSR faktisch in den Hintergrund treten läßt. Uneingeschränkte Achtung ihrer S. fordert jedoch die Partei- und Staatsführung der DDR in den Innerdeutschen Beziehungen. Politische Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland werden zumeist damit begründet, daß eine weitere Normalisierung der innerdeutschen Beziehungen nur bei voller Anerkennung der S. der DDR zu erreichen sei. In seiner Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1980/81 hat Generalsekretär Honecker am 13. 10. 1980 in Gera erneut von einer ständigen Mißachtung „entscheidender Prinzipien der Souveränität unseres Staates“ seitens der Bundesrepublik gesprochen und an diese eine Reihe inzwischen bekannter Forderungen gerichtet (Deutschlandpolitik der SED). Eine derartige Kopplung deutschlandpolitischer Ziele der SED mit der S.-Frage ermöglicht es der SED-Führung nach Bedarf, die Bundesrepublik im Weigerungsfall der Verletzung völkerrechtlicher Normen anzuklagen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1151–1152 Sorben (Minderheitenpolitik) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Besatzungszone (SBZ)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des…
DDR A-Z 1985
Warenverkehr, Nichtkommerzieller (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr: das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); das Verbringen von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die 3 Kategorien des NW. ist in DB zum Zollgesetz der DDR geregelt. Das Verbringen in die und aus der DDR ist jeweils durch umfangreiche Verbote und Beschränkungen eingeengt. Übereinstimmende Verbote und Beschränkungen in allen 3 Kategorien gelten z.B. für bei der Einfuhr: Schußwaffen und Munition, Funksende- und -empfangsanlagen. Kinderspielzeug „militaristischen Charakters“, Magnettonbänder und andere Tonträger, Schallplatten, sofern es sich nicht um „Werke des kulturellen Erbes oder des wirklich kulturellen Gegenwartschaffens handelt“, Druckerzeugnisse und Filme, die „den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger widersprechen“, Zeitungen und Zeitschriften, die nicht in der Postzeitungsliste der DDR enthalten sind (Postzeitungsvertrieb [PZV]) und Landkarten; für den Post- und Reiseverkehr gelten ferner Verbote für Briefmarken und -kataloge. Münzen und Fernsehgeräte; im Reiseverkehr ist darüber hinaus die Einfuhr gebrauchter Gegenstände (außer Textilien und Schuhe) verboten. Bei der Ausfuhr: Funksende- und -empfangsanlagen, Filme und Fotopapier, Schriften, Manuskripte und andere Materialien, „die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“; bei Münzen, Briefmarken und Kulturgut gilt das Ausfuhrverbot im Post- und Reiseverkehr; bei der Ausfuhr dieser Gegenstände als Umzugs- und Erbschaftsgut gilt die Beschränkung, daß „ihr Inhalt nicht gegen die Erhaltung des Friedens gerichtet sein oder andere Hetze enthalten“ darf (Münzen, Briefmarken) oder daß sie nicht als „geschütztes“ Kulturgut im Sinne des Kulturschutzgesetzes der DDR eingestuft worden sein dürfen; Tonträger (außer Schallplatten), bestimmte Glaswaren, Bleikristall, Porzellane vieler Hersteller, optische Geräte, Schuhwaren, Kleidung und sonstige Textilien, Fleisch, Fett sind im Post- und Reiseverkehr ausfuhrverboten. Das Verfahren für die Ein- und Ausfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege ist in der 20. DB zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 geregelt, zuletzt geändert durch die 32. DB zum Zollgesetz der DDR vom 29. 11. 1983 (GBl. I, Nr. 34), die am 21. 6. 1973 in Kraft getreten ist. Dazu erlassen wurden die Anlagen zu § 7 der 20. DB mit den Zollsätzen für die Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege, die Bekanntmachung über im grenzüberschreitenden Geschenkpaket- und -päckchenverkehr geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973, zuletzt geändert durch die 4. Änderung der Bekanntmachung über … Verbote und Beschränkungen vom 20. 7. 1979 (GBl. I, Nr. 21), und die AO über die Aussetzung der Erhebung von Zöllen bei der Einfuhr von Geschenksendungen auf dem Postwege vom 14. 6. 1973 (GBl. I, Nr. 28). Bei Sendungen aus dem Ausland in die DDR wird Zoll in Höhe von 10 bis 40 v.H. erhoben, sofern der Wert der Sendung 200 Mark gemessen in Preisen für vergleichbare Güter in der DDR übersteigt. Ausgesetzt ist die Zollerhebung für Empfänger, die im Rentenalter stehen, bzw. Invalidenrentner oder Sozialunterstützungsempfänger sind. Für Sendungen aus der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in die DDR ist die Zollerhebung ohne Wertgrenze ausgesetzt. Für alle Geschenke gilt die Vorschrift, daß sie für den persönlichen Bedarf des Empfängers bestimmt sein müssen. Seit dem 21. 9. 1977 können Genußmittel in Geschenksendungen auf dem Postwege ohne Mengenbegrenzungen in die DDR versandt werden (Innerdeutsche Beziehungen). Seit Januar 1984 dürfen unter Beachtung besonderer Bedingungen der DDR bestimmte Arzneimittel in Geschenkpaketen und -päckchen in die DDR versandt werden. Nähere Auskünfte enthält ein vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit herausgegebenes Merkblatt. Die Deutsche Post der DDR ist verpflichtet, alle Geschenksendungen der Zollverwaltung der DDR vorzuführen. Verstöße gegen die DDR-Bestimmungen können zu entschädigungslosem Einziehen der gesamten Sendung bzw. des beanstandeten Teils der Sendung oder zur Zurücksendung an den Absender führen. Im Postabkommen mit der DDR 1976 wurde vereinbart, daß in Fällen der Zurückweisung der Zurückweisungsgrund auf der Sendung angegeben werden muß. Bei Beschlagnahme der gesamten Sendung wird das Aufgabepostamt benachrichtigt, in Fällen der Teileinziehung der Empfänger. Für Geschenksendungen aus der DDR gelten größere Einschränkungen als umgekehrt. Die jährlich bis zu 12 zugelassenen Geschenksendungen je Absender in der DDR dürfen nur einen Wert bis zu je 100 Mark der DDR haben. Sind in den Sendungen Textilien enthalten, so dürfen diese den Gesamtwert von 60 Mark der DDR je Geschenksendung nicht übersteigen, wobei die Ausfuhrverbote zu beachten sind. Einzelheiten über den zulässigen Inhalt von Geschenksendungen in die DDR und über die Haftung der Deutschen Bundespost beim Verlust von Sendungen sind aus einem bei den Postämtern in der Bundesrepu[S. 1458]blik Deutschland und in Berlin (West) erhältlichen Merkblatt zu ersehen. Das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs ist nur im Reiseverkehr möglich, weil die DDR für den Bahnversand erforderliche Genehmigungen in der Regel nicht erteilt. Das Genehmigungsverfahren für die Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr ist in der 11. DB zum Zollgesetz der DDR — Genehmigungsverfahrensordnung — vom 13. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132), zuletzt geändert durch die 31. DB zum Zollgesetz der DDR vom 15. 2. 1982 (GBl. I, Nr. 5), geregelt. Die Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Genehmigungen zur Aus- und Einfuhr von Gegenständen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr richtet sich nach der AO (Nr. 1) — Genehmigungsgebührenordnung — vom 12. 12. 1968 (GBl. II, Nr. 132) i. d. F. der AO Nr. 2 vom 12. 12. 1969 (GBl. II, Nr. 100) und der AO Nr. 3 vom 24. 6. 1971 (GBl. II, Nr. 54) (Genehmigungsgebühren). Nach diesen Bestimmungen der DDR dürfen Reisegebrauchs- und -verbrauchsgegenstände genehmigungs- und gebührenfrei ein- und ausgeführt werden. Bei der Einreise in die DDR ist die Mitnahme von Geschenken, deren Einfuhr nicht verboten ist, im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR, gemessen in Preisen für vergleichbare Güter in der DDR genehmigungs- und gebührenfrei zulässig. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 200 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Seit 21. 9. 1977 können Genußmittel (Tabakwaren, Kaffee, alkoholische Getränke) im grenzüberschreitenden Reiseverkehr für den persönlichen Bedarf oder als Geschenk genehmigungs- und gebührenfrei ohne Anrechnung auf die Freigrenzen mitgenommen werden. Übersteigt der Wert der mitgenommenen Geschenke die Genehmigungsfreigrenzen, so werden Genehmigungsgebühren zwischen 10 v.H. und 40 v.H. erhoben. Bei der Ausreise aus der DDR dürfen Gegenstände, deren Ausfuhr nicht verboten ist, im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungs- und geführenfrei mitgebracht werden. Bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen beträgt die Freigrenze 20 Mark der DDR je Tag des Aufenthalts. Über diese Wertgrenze hinaus bedarf die Mitnahme der Genehmigung der Zollstelle. Dafür sind Genehmigungsgebühren zwischen 20 v.H. und 50 v.H. des Warenwerts zu entrichten. Nähere Einzelheiten über die Mitnahme von Gegenständen im Reiseverkehr mit der DDR sind aus einem bei den Reisebüros und den Auskunftsstellen der Deutschen Bundesbahn erhältlichen Merkblatt „Reisen in die DDR“ zu ersehen, das vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland herausgegeben wird. Das Aus- und Einfuhrverfahren für Umzugs- und Erbschaftsgut richtet sich nach der 22. DB zum Zollgesetz der DDR vom 14. 6. 1973 und der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 14. 6. 1973 (GBl. I, Nr. 28), zuletzt geändert durch die 3. Änderung der Bekanntmachung über bei der Aus- und Einfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut geltende Verbote und Beschränkungen vom 20. 7. 1979 (GBl. I, Nr. 21). Nach diesen Bestimmungen bedarf die Ein- und Ausfuhr von Umzugs- und Erbschaftsgut keiner Genehmigung, es sei denn, es handelt sich um Kraftfahrzeuge und Produktionsmittel. Besonderen Genehmigungsverfahren unterliegen allerdings die Ausfuhr von sog. „Kulturgut“ sowie von Edelmetallen und Erzeugnissen daraus. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut muß grundsätzlich zusammen mit der Übersiedlung abgewickelt werden; sie ist in Ausnahmefällen innerhalb eines Jahres danach zulässig. Die Ein- und Ausfuhr von Erbschaftsgut muß grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach der Annahme der Erbschaft bzw. nach Abschluß der Erbauseinandersetzung erfolgt sein. Die Ein- und Ausfuhr von Umzugsgut unterliegt der Zollabfertigung, wobei die Ausfuhr 3 Wochen vorher beim zuständigen Binnenzollamt beantragt werden muß. Der Zollantrag ist durch eine Aufstellung aller zur Ein- oder Ausfuhr vorgesehenen Gegenstände in 2facher Ausfertigung zu stellen. Beizufügen ist für Umzugsgut eine Bestätigung der zuständigen DDR-Behörden über die Notwendigkeit der vorübergehenden Ein- oder Ausfuhr oder eine Übersiedlungsgenehmigung sowie bei verspäteter Ein- oder Ausfuhr ein Nachweis, daß die Verspätung gerechtfertigt ist. Für Erbschaftsgut ist der Nachweis der Erbberechtigung durch die Vorlage des Erbscheines oder dessen notariell beglaubigter Abschrift zu erbringen. Umzugs- und Erbschaftsgut darf auch im Reiseverkehr mitgenommen werden, wobei die erforderlichen Nachweise an der Grenze erbracht werden müssen. Nähere Informationen zu Erbschafts- und Umzugsangelegenheiten enthalten die vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, Postfach 120.607, 5.300 Bonn 1, herausgegebenen einschlägigen Merkblätter. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1457–1458 Warenfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WarenzeichenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der NW. zwischen Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland und Bewohnern der DDR läßt sich untergliedern in den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr: das Verbringen von Geschenken außerhalb des Postverkehrs (Bahnversand, Reiseverkehr); das Verbringen von Umzugs- und Erbschaftsgut. Das Verfahren für die 3 Kategorien des NW. ist in DB zum Zollgesetz der DDR geregelt. Das Verbringen in die und aus der DDR ist jeweils durch umfangreiche Verbote und Beschränkungen…
DDR A-Z 1985
Arbeitskräfte (1985)
Siehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in der Folgezeit die Zahl der A. leicht zu erhöhen, obwohl die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter bis 1969 weiter zurückging. Danach stieg die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter an, weil geburtenstarke Jahrgänge nachrückten und relativ schwach besetzte Altersgruppen die Rentengrenze erreichten. Diese Entwicklung hält noch an, wird aber in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zum Stillstand kommen. Zunächst (nach 1961) wurde die Beschäftigungsausweitung in erster Linie durch eine zunehmende Beanspruchung des weiblichen A.-Potentials erreicht, später (seit Ende der 70er Jahre) erhöhte sich aus demographischen Gründen die Zahl der männlichen Erwerbstätigen. Die Quote der berufstätigen Frauen (einschl. beschäftigter Rentnerinnen und der in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesenen Beschäftigungsgruppen — z.B. im Sicherheitsbereich; nach Berechnungen des DIW) — gemessen an der Zahl der Frauen im erwerbsfähigen Alter — stieg bis 1982 auf 85 v.H. (1960: 67 v.H.).48 von 100 Beschäftigten waren Frauen (1960: 43). Damit dürften fast alle Frauen dieser Altersklassen bis auf Schülerinnen, Studentinnen, Mütter von Kleinkindern usw. berufstätig gewesen sein. Mit dem Ansteigen des Beschäftigungsgrades nahm allerdings die Teilzeitbeschäftigung zu; über ein Viertel aller Frauen arbeitete verkürzt. [S. 62]Das Arbeitskräftepotential bei den Männern ist völlig ausgeschöpft. Die Quote der männlichen Berufstätigen — bezogen auf die Männer im erwerbsfähigen Alter — betrug 1982 90 v.H. Gut 55 v.H. der Bevölkerung der DDR ist berufstätig (Bundesrepublik Deutschland: 45 v.H.) — eine Erwerbsquote, die zu den höchsten in der Welt zählt. Seit 1960 hat ein bedeutender Strukturwandel in der Verteilung der A. auf Wirtschaftsbereiche stattgefunden. Die Beschäftigung in der Landwirtschaft nahm ab, während sie in der Bauwirtschaft und im Dienstleistungsbereich zunahm und in den übrigen Bereichen nahezu konstant blieb. Die Veränderungen entsprachen den typischen Tendenzen wachsender Industriegesellschaften. Die Industrie hatte mit 41 v.H. 1982 den höchsten Anteil an der Beschäftigung, gefolgt vom Dienstleistungsbereich, der 25 v.H. der A. auf sich vereinigte. In der Landwirtschaft war ein mit 10 v.H. immer noch relativ hoher Anteil gebunden. Auch die sozioökonomische Struktur der Erwerbstätigen hat sich verändert. Die Zahl der Selbständigen und der mithelfenden Familienangehörigen sank, während die Arbeitnehmer ihren Anteil an der Gesamtbeschäftigung erhöhten. Typisch für die DDR ist der hohe Anteil der Genossenschaftsmitglieder. Die genossenschaftliche Beschäftigung nahm allerdings seit Mitte der 60er Jahre wegen der aus Altersgründen ausscheidenden LPG-Mitglieder ständig ab. Die Umwandlung der industriell produzierenden Genossenschaften des Handwerks in volkseigene Betriebe führte 1972 zur Reduzierung auch der PGH-Mitglieder. An der angespannten A.-Situation wird sich auch in den nächsten Jahren kaum etwas ändern: Die Nachfrage der Wirtschaft nach A. steigt ständig. Aufgrund der zu erwartenden Erhöhung der Bevölkerungszahl im erwerbsfähigen Alter rechnen DDR-Stellen mit einer Zunahme der A. um 275.000 (ohne Lehrlinge) im Planungszeitraum von 1981 bis 1985. Der überwiegende Teil des Zustroms wird aller Voraussicht nach in den ersten Jahren dieser Periode liegen, danach ist mit einer [S. 63]Abschwächung in den Steigerungsraten zu rechnen. In der Phase von 1986 bis 1990 dürfte dann nur noch eine geringfügige Beschäftigungsausweitung eintreten, nach 1990 wird der A.-Bestand ungefähr konstant bleiben. Gegenwärtig (1982) beteiligen sich etwa 370.000 Altersrentner (ca. 10 v.H. aller Altersrentner) am Erwerbsleben; Mitte der 70er Jahre waren es noch über 650.000. Diese Entwicklung ist zum einen auf die zahlenmäßige Verringerung der Bevölkerung im Rentenalter zurückzuführen, zum anderen die Folge zweier Rentenerhöhungen (1976 und 1979); offensichtlich besteht für diesen Personenkreis nicht mehr im gleichen Maße die Notwendigkeit, aus wirtschaftlichen Gründen weiter berufstätig sein zu müssen. An eine merkliche Ausweitung des Einsatzes von Gastarbeitern ist offensichtlich nicht gedacht. Im Jahre 1977 sind rd. 50.000 ausländische A. in der DDR tätig gewesen. Viele von ihnen hielten sich allerdings lediglich zu Ausbildungszwecken in der DDR auf. Neuere Angaben über die Zahl der ausländischen A. insgesamt liegen nicht vor; die damals genannte Größenordnung dürfte sich indes nicht wesentlich geändert haben. Arbeitskräfte, Ausländische; Arbeitslosigkeit. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 61–63 Arbeitsklassifizierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte, AusländischeSiehe auch: Arbeitskräfte: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arbeitskräfteproblem: 1959 1960 Kriegsfolgen (Zerstörungen, Demontagen, Zustrom von Vertriebenen aus den Ostgebieten) führten auch in der SBZ zu Arbeitslosigkeit. Mit dem Wiederaufbau der Wirtschaft und den starken Abwanderungen in die Bundesrepublik Deutschland wurden seit Mitte der 50er Jahre jedoch die A. in der DDR knapp. Durch den Bau der Mauer in Berlin gelang es 1961, den Beschäftigtenrückgang zu stoppen und in…
DDR A-Z 1985
Liberman-Diskussion (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des Zentralkomitees (ZK) der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten…
DDR A-Z 1985
Formalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in den 20er Jahren ihre Blütezeit hatte und dann ein Opfer der Stalinschen Kulturpolitik wurde. Hauptvertreter waren Boris Eichenbaum, Roman Jakobson, Viktor Schklowskij und Jurij Tynjanow. Der russische F. hat den New Criticism in den angelsächsischen Ländern wie auch den von Frankreich ausgehenden Strukturalismus beeinflußt. Seit den 30er Jahren ist F. in der offiziellen sowjetischen, später auch in der DDR-Ästhetik ein negativ wertender Begriff. Kunstrichtungen und Kunstwerke werden als „formalistisch“ mit dem Vorwurf abqualifiziert, sie vernachlässigten den (realistischen) Inhalt und verabsolutierten mehr oder weniger die Form. Der F.-Vorwurf wird in der DDR in zweierlei Hinsicht verwandt: gegen Kunstströmungen im Westen und gegen Werke und Auffassungen von Künstlern im eigenen Land. F. in kapitalistischen Ländern zeuge vom Verfall der bürgerlichen Kunst. Der dekadente bürgerliche Künstler, so wird behauptet, zeige die Inhaltsleere der kapitalistischen Gesellschaft, ohne ihre Ursachen kenntlich zu machen. Durch im Einzelfall durchaus gelungene Formgestaltung bei gleichzeitig fehlendem Realismus verschleiere er die Wirklichkeit. Dadurch werde Kunst nicht nur esoterische Liebhaberei einer kleinen volksfremden Schicht, sondern zerstöre sich selbst; denn ihre enthüllende, ihre Erkenntnisfunktion werde mißachtet. Solche Kunst diene der Sache der Reaktion und nicht der des Fortschritts. F. in diesem Sinne wird im Grunde bei allen neueren Kunstströmungen festgestellt: Futurismus, Kubismus, Surrealismus, Expressionismus usw. bis hin zur Pop Art. Als Exponent des F. in Literatur und Literaturtheorie der Bundesrepublik Deutschland wird immer wieder Max Bense angeführt. Der F. in DDR-Sicht braucht allerdings nicht unbedingt auf eine durchgängig reaktionäre Weltanschauung bei einem Künstler hinzuweisen; einer Mode hinterherlaufend, können ihm auch progressive Künstler (Picasso) verfallen. Auf sozialistische Länder angewandt, beinhaltet F. Kritik an Kunstauffassungen, die auf Überresten spätbür[S. 424]gerlicher oder der Übernahme westlicher Stilelemente basieren und so den Kriterien des „sozialistischen Realismus“ nicht genügen. Aber auch „Schwächen“ in den Beziehungen zwischen Inhalt und Form werden mit diesem Begriff belegt. In der Geschichte der Kulturpolitik der DDR ist in den frühen 50er Jahren F. offiziell als Gegenbegriff zu dem des (sozialistischen) Realismus verwandt worden. Formalistische Strömungen in allen Künsten (einschließlich der Architektur) wurden mit der ZK-Entschließung vom März 1951 verdammt. Die schwindende Eindeutigkeit des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ hat aber in der Kunst der DDR den Weg zu formalen Experimenten geöffnet und dem F.-Vorwurf einen Teil seiner Schärfe genommen. Ästhetik, I; Bildende Kunst, I; Kulturpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 423–424 Fondsbezogener Preis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Formgestaltung, IndustrielleSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich eine Richtung der russischen Literaturtheorie und Literaturgeschichtsschreibung, die in den 20er Jahren ihre Blütezeit hatte und dann ein Opfer der Stalinschen Kulturpolitik wurde. Hauptvertreter waren Boris Eichenbaum, Roman Jakobson, Viktor Schklowskij und Jurij Tynjanow. Der russische F. hat den New Criticism in den angelsächsischen Ländern wie auch den von Frankreich ausgehenden…
DDR A-Z 1985
Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) (1985)
Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im Frühjahr 1960 aktiv an der Kollektivierungskampagne in der Landwirtschaft teilnahm, setzt sich für die Durchführung der Agrarpolitik der SED ein. Innerhalb des Staatsapparates hat sie die spezifischen Interessen der bäuerlichen Bevölkerung in die politische Entscheidungsfindung mit einzubringen. Besondere Bedeutung kommt ihr bei der Vorbereitung der Bauernkongresse der DDR zu. 1982 waren die 103.000 Mitglieder, davon 30 v.H. Frauen, in 6.300 Grundeinheiten organisiert. 21.000 Mitgl. sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen : der Volkskammer gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die DBD einen Stellv. des Vorsitzenden des Staatsrates (Dr. Ernst Mecklenburger) sowie ein weiteres Mitgl. dieses Gremiums (Werner Seifert) und ein Mitgl. des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Dr. Hans Reichelt, Minister für Umweltschutz und Wasserwirtschaft). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem Demokratischen Zentralismus. Höchstes Organ ist der alle 5 Jahre tagende Parteitag, der den Parteivor[S. 267]stand wählt. Dieser wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das für die Leitung der Partei zwischen den Sitzungen des Parteivorstandes verantwortlich ist, und bestätigt das Sekretariat. Auf dem XI. Parteitag (5.–7. 5. 1982) wurde Dr. Ernst Mecklenburger zum Vorsitzenden gewählt, nachdem Ernst Goldenbaum, der dieses Amt seit der Parteigründung innehatte, nicht mehr kandidierte. Zentralorgan: „Bauern-Echo“. Funktionärszeitschrift: „Der Pflüger“. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 266–267 Demokratie, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD)Siehe auch: Demokratische Bauernpartei Deutschlands: 1965 1966 1969 1975 1979 Am 29. 4. 1948 gegründete und am 16. 6. 1948 durch die SMAD zugelassene Partei. Die DBD, bei deren Gründung ehemalige KPD- bzw. SED-Funktionäre eine maßgebliche Rolle spielten, versteht sich als Bündnispartner der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und sieht ihre Aufgabe darin, die Bauern im Verein mit den Arbeitern für den Aufbau des Sozialismus zu gewinnen (Bündnispolitik). Die DBD, die im…
DDR A-Z 1985
Bausoldaten (1985)
B. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen eine steingraue Uniform mit dem Symbol eines Spatens auf den Schulterklappen. Der Volksmund nennt die B. deshalb auch „Spatensoldaten“. Ihre Dienstzeit dauert 18 Monate. Im Unterschied zu den Wehrpflichtigen im Waffendienst werden die B. ohne öffentliche Verabschiedung, dezentral direkt zu ihren geplanten Verwendungsorten einberufen. Die Erfahrung zeigt, daß diese Einberufung mehrheitlich erst im Alter von ca. 22 bis 24 Jahren erfolgt. Vor ihrem Arbeitseinsatz haben die B. eine 10tägige Grundausbildung zu absolvieren. Statt des Fahneneides (Nationale Volksarmee, IV.) haben sie ein Gelöbnis abzulegen: „Ich gelobe: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und meine Kraft für die Erhöhung ihrer Verteidigungskraft einzusetzen. Ich gelobe: Als Angehöriger der Baueinheiten durch gute Arbeitsleistungen aktiv dazu beizutragen, daß die Nationale Volksarmee an der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder den sozialistischen Staat gegen alle Feinde verteidigen und den Sieg erringen kann. Ich gelobe: Ehrlich, tapfer, diszipliniert und wachsam zu sein, den Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, ihre Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich gelobe: Gewissenhaft die zur Erfüllung meiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse zu erwerben, die gesetzlichen und militärischen Bestimmungen zu erfüllen und überall die Ehre unserer Republik und meiner Einheit zu wahren.“ Zu den B. können jene Wehrpflichtige einberufen werden, „die aus religiösen Anschauungen oder aus ähnlichen Gründen den Wehrdienst mit der Waffe ablehnen“ (ebda.). Ein gesondertes Überprüfungsverfahren findet nicht statt. Der Wehrpflichtige muß jedoch spätestens im Rahmen der Musterung seinen Entschluß unmißverständlich der Musterungskommission zur Kenntnis bringen. Die Entscheidung über Anerkennung oder Nichtanerkennung als B. erfährt der Wehrpflichtige erst zum Zeitpunkt seiner Einberufung. Während in der Vergangenheit ein klares Bekenntnis zur Ableistung des B.-Dienstes in der Regel akzeptiert wurde, werden in jüngster Zeit nicht religiös begründete Entscheidungen zumeist abgelehnt und bei Aufrechterhaltung der Verweigerung des Waffendienstes mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten geahndet. Reservisten, die einen „normalen“ Wehrdienst abgeleistet haben, werden im Falle einer nachträglichen Verweigerung des Waffendienstes nicht als B. anerkannt. Wenn sie den bewaffneten Reservistendienst trotzdem ablehnen, werden sie mit mindestens 6 Monaten Gefängnis bestraft. Wer den Wehrdienst total verweigert — d.h. auch den waffenlosen Wehrdienst bei den B. —, muß mit einer Gefängnisstrafe von mindestens 18 Monaten rechnen (z.B. Zeugen Jehovas). Es sind jedoch eine Reihe von Einzelfällen bekannt geworden, in denen die Staatsführung der DDR diesen Konflikt dadurch umging, daß sie auf die Einberufung potentieller Totalverweigerer verzichtete. Der Aufgabenbereich der B. konzentriert sich lt. der zitierten AO auf: „a) Mitarbeit bei Straßen- und Verkehrsbauten sowie Ausbau von Verteidigungs- und sonstigen militärischen Anlagen; b) Beseitigung von Übungsschäden; c) Einsatz bei Katastrophen“. Der Einsatz erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung oder die von ihm dazu Beauftragten. In der Praxis wurden die B. bis Mitte der 70er Jahre fast ausschließlich zum Neubau und zur Rekonstruktion rein militärischer Objekte (vorwiegend Militärflugplätze) eingesetzt. Seit 1975 überwiegt die Verwendung im Versorgungs- und Dienstleistungsbereich der NVA (Armeesanatorien, Offizierseinrichtungen, Kasernen, Wehrkreiskommandos u.a.); eine Ausnahme bildet seit 1983 der Einsatz einer größeren Gruppe von B. (etwa 200) zur Mithilfe beim Ausbau eines neuen Überseehafens auf der Insel Rügen. Organisatorisch sind alle B. in herkömmlichen militärischen Einheiten integriert (Kasernierung) und militärischem Führungspersonal unterstellt. Der generelle oder überwiegende Einsatz im zivilen Bereich konnte trotz vieler Proteste (Eingaben), punktueller Verweigerungen beim Einsalz für militärische Aufgaben und trotz alternativer Vorschläge (Sozial- und Gesundheitswesen, Umweltschutz) von den B. bisher nicht erreicht werden (Friedensbewegung). In jüngerer Zeit wurden nach vorwiegend kirchlichen Erhebungen und Schätzungen ungefähr 1000 Wehr[S. 152]pflichtige zu den B. einberufen. Da nicht alle als B. registrierten Wehrpflichtigen auch zum B.-Dienst einberufen werden, liegt die Gesamtzahl der Waffendienstverweigerer höher, wahrscheinlich zwischen 2.000 bis 3.000 jährlich. Im Vergleich zu den 60er und 70er Jahren hat sich die Zahl der einberufenen B. mehr als verdoppelt. Bisher waren knapp 90 v.H. der B. konfessionell, vor allem evangelisch (85 v.H.) gebunden. Die Motive der B. sind sehr unterschiedlich. Bei ihnen finden sich in unterschiedlichen Verbindungen christlich-religiöse Grundorientierungen, sozial-humanitäre und ethisch-rationale Überzeugungen. Die persönlichen Konsequenzen, die aus diesen Motiven abgeleitet werden, reichen von der Ablehnung jeglichen Waffendienstes, über die Verweigerung der Teilnahme an einer unversöhnlichen Haß- und Feindbilderziehung, die Ablehnung der Militarisierungstendenzen bis hin zum symbolischen Bekenntnis für einen neuen, von Waffen und Feindschaft befreiten Frieden. Die soziale Zusammensetzung der B. wird von einem großen Anteil an Arbeitern und Handwerkern bestimmt, gefolgt von Wehrpflichtigen, die in einer theologischen Ausbildung oder im kirchlichen Dienst stehen. Diese Zusammensetzung ist im wesentlichen die Folge einer bildungspolitischen und beruflichen Diskriminierung der sich zum B.-Dienst bekennenden Jugendlichen und jungen Männer, obwohl der Gesetzgeber — auch das neue Wehrdienstgesetz von 1982 — den B.-Dienst gleichrangig neben den Waffendienst stellt. Die Beschränkungen der persönlichen Aufstiegsmöglichkeiten werden den potentiellen, den registrierten und den bereits im Dienst gestandenen B. durch die staatlich festgelegten Auswahl- und Zulassungskriterien bei der Vergabe von Plätzen an weiterführenden Bildungseinrichtungen und attraktiven Arbeitsplätzen sowie Leitungsfunktionen vom Meister an aufwärts gesetzt (Kaderpolitik; Wehrerziehung). Diese Benachteiligungen sowie die den B. verwehrte Möglichkeit, sich offen zu organisieren, Beratungen durchzuführen und öffentlich für ihre Sache aufzutreten, erklären den relativ niedrigen Anteil von B. an der Gesamtzahl der Wehrpflichtigen in der DDR. Innerhalb der ev. Kirche bilden die B. eine wichtige Säule der Friedensarbeit. Sie haben u.a. entscheidend zur Konstituierung und Entfaltung regionaler Friedensseminare (bekannt geworden ist vor allem das in Königswalde/Sa. — Teilnehmer: 1972 knapp 30, 1983 über 700), zur Aktivierung von Friedensinitiativen und zu einer intensiveren und kritischeren Selbstbefragung in den Kirchengemeinden, aber vor allem auch der Kirchenleitungen zur Wehr- und Friedensproblematik beigetragen. So sind die Verhandlungen der ev. Kirchenleitungen mit dem Staat zwischen 1962 und 1964, die schließlich zur B.-AO führten, und das anschließende Bekenntnis der ev. Kirchenleitungen zur Hilfe gegenüber den B. in Form einer „Handreichung“ (1965) überwiegend auf den Druck von Wehrdienstverweigerern zurückzuführen, die sich innerhalb der kirchlichen Basisarbeit aktivierten. Auch die Gründung des Referates „Friedensfragen“ beim Bund der evangelischen Kirche ging wesentlich auf das Drängen der B. zurück; gleiches gilt — neben den Friedensseminaren — auch für die Aktionen „Sozialer Friedensdienst“ und „Schwerter zu Pflugscharen“. Die B. werden deshalb auch als Pioniere und Träger der Friedensbewegung in der DDR gesehen. In der Bevölkerung — sofern diese mit ihnen in Berührung kommt und sich mit dem Problem der Waffendienstverweigerung auseinandersetzt — genießen die B. weitestgehend Sympathie und Respekt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 151–152 Bauernkongreß der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bau- und MontagekombinateB. sind Wehrpflichtige der DDR, die mit dem Dienstgrad „Bausoldat“ (eine Beförderung ist nicht vorgesehen) als Angehörige von Baueinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) gemäß AO des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR) vom 7. 9. 1964 (GBl. II, S. 129) einen Wehrdienst ohne Waffe leisten. Soweit diese AO nichts anderes festlegt, unterliegen die B. allen gesetzlichen und militärischen Bestimmungen, die den Grundwehrdienst bzw. den Reservistenwehrdienst (Reservisten) regeln. B. tragen…
DDR A-Z 1985
Plastindustrie (1985)
Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PlenumSiehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…
DDR A-Z 1985
Möbelindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 eine Wirtschaftsgruppe des Zweiges Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie). Die M. umfaßt alle Industriebetriebe zur Herstellung von Möbeln und Polsterwaren, Innenausbauten von Läden, Schiffen, Theatern usw. Anleitende Organe sind die Möbelkombinate, die dem Ministerium für Leichtindustrie unterstellt sind, und die Bezirkswirtschaftsräte (BWR), die vom Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (1983 insgesamt 7 Möbelkombinate) angeleitet werden. Leistungsvergleiche zwischen den zentralgeleiteten Betrieben und denen, die den Bezirkswirtschaftsräten unterstehen, fielen noch vor kurzem zuungunsten der letzteren aus, weil die zentralgeleiteten Betriebe in der Regel über bessere Ausrüstungen verfügten und auch vorrangig mit Rohstoffen bzw. Halbfabrikaten versorgt wurden. Zu Beginn der 70er Jahre betrug das Produktivitätsgefälle der bezirksgeleiteten Betriebe gegenüber den zentralgeleiteten Betrieben 40–50 v.H. Durch Kooperationszentren in der M. ist dieses Gefälle inzwischen weitgehend überwunden worden. Mittels der Kooperationszentren eröffnen sich für die Betriebe bei Wahrung ihrer juristischen und ökonomischen Selbständigkeit durch Spezialisierung auf Teilerzeugnisse, Bauteile und Baugruppen Möglichkeiten, die bisherige Zersplitterung der Produktion zu überwinden sowie Maschinen und Anlagen effektiver zu nutzen. Nahezu ein Viertel der Möbelproduktion ist für den Export bestimmt. Die Hauptstandorte der M. befinden sich in den Bezirken Gera und Dresden. Ein Großteil der Produktion sind an- und ausbaufähige Typenmöbel, die zur Einsparung von Transportraum und Verpackungsmaterial und zur Vermeidung von Transportschäden nach dem Prinzip der Zerlegbarkeit konstruiert sind. Nach wie vor gelingt es der M. nur bedingt, den wachsenden Bedürfnissen der Bevölkerung nach individueller Wohngestaltung Rechnung zu tragen. Auch wenn in den letzten Jahren das Möbel-Design den Verbraucherwünschen mehr angepaßt worden ist, wird die Monotonie des Angebots weiter beklagt. Die Möbel sollen mobiler werden und mehrere Varianten der Kombination ihrer Einzelteile gestatten, so daß sie unterschiedlichen Wohnbedingungen Rechnung tragen. In Übereinstimmung mit der Deutschen Bauakademie (Bauakademie der DDR) soll die M. deshalb Möbel herstellen, die den Wohnungsbautypen der DDR (Bau- und Wohnungswesen) entsprechen (z.B. Bauelementeprogramm des Berliner Möbelkombinates). Hinsichtlich der zuverlässigen und vollständigen Lieferung an die Kunden und der Gewährleistung der vollen Gebrauchsfähigkeit gibt es nach wie vor Probleme. Furnierhölzer werden in den letzten Jahren aufgrund der erheblich gestiegenen Preise verstärkt eingespart. Statt dessen werden für die Oberflächenbeschichtung Folien verwendet. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 916 Mitteldeutschland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Moral, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 eine Wirtschaftsgruppe des Zweiges Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie). Die M. umfaßt alle Industriebetriebe zur Herstellung von Möbeln und Polsterwaren, Innenausbauten von Läden, Schiffen, Theatern usw. Anleitende Organe sind die Möbelkombinate, die dem Ministerium für Leichtindustrie unterstellt sind, und die Bezirkswirtschaftsräte (BWR), die vom Ministerium für…
DDR A-Z 1985
Grundeigentum (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15 heißt es lediglich, daß „der Boden der DDR zu ihren kostbarsten Naturreichtümern gehört. Er muß geschützt und rationell genutzt werden. Land- und forstwirtschaftlich genutzter Boden darf nur mit Zustimmung der verantwortlichen staatlichen Organe seiner Zweckbestimmung entzogen werden.“ Nach § 3 EGZGB vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 517) sind die Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch auf andere Eigentumsformen anzuwenden, soweit dafür besondere Rechtsvorschriften nicht bestehen. Das private G. ist allerdings schon seit 1945 durch Enteignung stark dezimiert worden (Aufbaugesetz). Der staatlichen Kontrolle des privaten Grundstücksverkehrs und der Sozialisierung unerwünschten privaten G. dient die Grundstücksverkehrsordnung vom 15. 12. 1977 (GBl. I, 1978, S. 73). Nach § 2 ist jede Übertragung des Eigentums an einem Grundstück oder Gebäude oder dessen Belastung oder Übertragung dieser Belastung durch Rechtsgeschäft, aber auch der Verzicht auf das Eigentum genehmigungspflichtig. Dasselbe gilt für den Grunderwerb im Wege der Erbfolge, wenn eine juristische Person, also z.B. die Kirche, erben soll. Die Genehmigung erteilt der Rat des Kreises. Wenn „spekulative Gründe“ vorliegen oder wenn „durch den Erwerb eine Konzentration von Grundbesitz entsteht“ oder „in anderer Weise gesellschaftliche Interessen verletzt werden“, ist die Genehmigung zu versagen. Das geschieht vor allem dann, wenn der Erwerber im Westen lebt oder er selbst oder ein naher Angehöriger bereits Eigentümer eines Hausgrundstückes ist. „Um den Grundstücksverkehr entsprechend den Erfordernissen des sozialistischen Aufbaus zu lenken und die staatlichen Interessen durch den Erwerb von Grundstücken wahrzunehmen“, ist den Räten des Kreises durch die VO vom 15. 12. 1977 ein sogenanntes Vorerwerbsrecht eingeräumt, das allen sonstigen Vorkaufsrechten vorgeht. Mit der Ausübung dieses Vorerwerbsrechts und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch (Freiwillige Gerichtsbarkeit) entsteht Volkseigentum oder sonstiges sozialistisches Eigentum. Alle auf dem Grundstück ruhenden Belastungen erlöschen. Für die Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, tritt der Erlös an die Stelle des Grundstücks. Gegen Entscheidungen nach der Grundstücksverkehrsordnung ist das Rechtsmittel der Beschwerde beim entscheidenden Organ und, soweit der Beschwerde nicht stattgegeben wird, beim übergeordneten Organ eingeräumt. Das persönliche Eigentum an Grundstücken und Gebäuden sowie die zivilrechtlichen Modalitäten des Rechtsverkehrs mit Grundstücken regeln die §§ 295–311 ZGB. Auch hier wird nochmals bestimmt, daß die Eigentumsübertragung von Grundstücken und der Verzicht auf das Eigentum einer staatlichen Genehmigung [S. 579]bedürfen. Das G. von Flüchtlingen wird unter staatliche Treuhandverwaltung gestellt (Flüchtlingsvermögen). Die Behandlung sonstigen westlichen G. richtet sich danach, ob der Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) lebt. In der Bundesrepublik wohnende Eigentümer können für ihre Grundstücke einen Verwalter einsetzen. Nur wenn das nicht geschieht, wird das Grundstück in staatliche Treuhandverwaltung genommen (Treuhandvermögen). Demgegenüber werden Grundstücke, die West-Berlinern gehören, seit Errichtung der Mauer generell in staatliche Treuhandverwaltung genommen. Die Verwaltungsvollmachten der Grundstückseigentümer gelten als erloschen (Bodenrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 578–579 Großhandelspreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundlagenvertragSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Grundstücke, die der Befriedigung der Wohn- und Erholungsbedürfnisse der Bürger und ihrer Familie dienen, können persönliches Eigentum sein. Auch über dieses Kriterium hinaus gibt es in der DDR noch verbreitet individuelles G., das rechtlich als Privateigentum eingestuft werden müßte, für das es in der DDR allerdings keine Rechtsgrundlage mehr gibt. Die Verfassung verbietet privates G. jedoch nicht ausdrücklich. In Art. 15…
DDR A-Z 1985
Treuhandvermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z.B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. wurden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wurde nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Seit Mitte der 70er Jahre wird in solchen Fällen ein Abwesenheitspfleger bestellt. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. (Bau- und Wohnungswesen, VI.). Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z.B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt (Sperrkonten). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1365 Transportpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrotzkismusSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
DDR A-Z 1985
Internationale Investitionsbank (IIB) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete Bankstatut wurde auf der XXIV. Ratstagung im Mai 1970 gebilligt und gemeinsam mit dem Abkommen über die Bildung der IIB am 10. 7. 1970 unterzeichnet. Dieses Abkommen ist am 1. 1. 1971 provisorisch und am 5. 2. 1971 nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunden endgültig in Kraft getreten (GBl. I, 1971, S. 13 ff.). Neben den 7 Gründungsstaaten sind Rumänien seit dem 12. 1. 1971, Kuba seit dem 22. 1. 1974 und Vietnam seit dem 20. 5. 1977 Mitglieder der IIB. Mit Jugoslawien wurden 1974 Grundprinzipien der Zusammenarbeit vereinbart. Das Grundkapital, von dem Anfang 1983 erst 35 v.H. und damit nur 25 Mill. TR mehr als zum Jahresende 1972 eingezahlt waren, soll zu 70 v.H. aus TR und zu 30 v.H. aus freien Devisen gebildet werden und sich auf über 1 Mrd. TR belaufen. Wie auch bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) bestimmt der Anteil am Exportvolumen im Intrablockhandel die einzelnen Länderquoten, wobei vor allem wiederum die Sowjetunion und das zunächst zögernde Rumänien — sowie 1982 auch noch Ungarn — einen relativ günstigeren Anteil aufweisen: Über zwei Drittel der Gewinne (1982: 21,1 Mill. TR) wurden jeweils dem Reservekapital zugeschlagen (99,9 Mill. TR). Daneben verfügt die IIB über Sonderfinanzierungsfonds, so z.B. den 1973 in der geplanten Höhe von 1 Mrd. TR gebildeten, aber erst mit 100 Mill. TR angezahlten Fonds für Entwicklungsländer (Ent[S. 670]wicklungshilfe). Die Hauptkreditquelle bilden jedoch die bei der IBWZ aufgenommenen Kredite sowie Einlagen in Höhe von 1,6 Mrd. TR. Im Unterschied zu den IBWZ-Krediten führt die Kreditausleihung der IIB also nicht zu einer Erhöhung der im Umlauf befindlichen Geldmenge bzw. bei Kredittilgung zu ihrer Verminderung. Somit verfügen die RGW-Staaten über einen gemeinsamen Geldfonds für Investitionen, der sich ständig reproduziert und immer wieder als Kredit verwendet werden kann. Die IIB gewährt Kredite mit einer Laufzeit von bis zu 5 bzw. 15 Jahren vor allem an Banken, Betriebe und Wirtschaftsorganisationen der Mitgliedsländer zur Finanzierung von Objekten von gemeinsamem Interesse und technologischem Höchststand. Bis zum Jahre 1983 hatte die IIB 84 Projekte, von denen 56 bereits abgeschlossen waren, mit einem geplanten Gesamtvolumen von 10 Mrd. TR mitfinanziert, wobei der Kreditanteil in Höhe von 3,5 Mrd. TR dem eingezahlten Grundkapitalanteil der Mitgliedsstaaten entsprach. Vor allem kamen diese Mittel der Brennstoff- und Energiewirtschaft (70 v.H.) sowie dem Maschinenbau und der Elektrotechnik/Elektronik (19 v.H.) zugute. Daneben erhielten aber auch Projekte der Metallurgie und Chemie (9 v.H.), des Verkehrs- und Nachrichtenwesens (2 v.H.) Kredite. Das bisher größte Objekt dieser multilateralen Kreditgewährung war der Bau der Erdgasleitung Orenburg — Westgrenze der Sowjetunion (1975–1979). Mit der „Interatominstrument“ wurde 1980 erstmals eine internationale Wirtschaftsvereinigung kreditiert. 1983 gewährte die IIB zum ersten Mal einen Kredit für die Durchführung von Erkundungs- und Explorationsarbeiten bei der Suche nach Erdöl und Erdgas (Ungarn). In der DDR nahmen bisher vor allen Dingen Kombinate des Maschinenbaus IIB-Gelder in Anspruch. So z.B. die Kombinate Umformtechnik Erfurt (Schmiede- und Preßanlagen; 1971/76/80), Plast- und Elastverarbeitung Karl-Marx-Stadt, Werk Schwerin (1973), „Fortschritt“ Neustadt (Landmaschinen; 1976/80), „7. Oktober“ Berlin (Ost) (Werkzeugmaschinen; 1981), „Werner Lambertz“ Leipzig (Offsetdruckmaschinen; 1981), „Ernst Thälmann“ (Schwermaschinen) sowie der Betrieb Scharfenstein (Kälte, Verdichter und Haushaltskühlschränke). Während die Zinsen für Devisenkredite — die Bank unterhält Beziehungen zu 300 internationalen Geschäftsbanken — dem Niveau der westlichen Kapitalmärkte entsprechen, sind die Zinssätze für Kredite in TR 1974 von 4–6 v.H. auf 3–5 v.H. gesenkt worden. Letztere liegen noch niedriger, wenn es sich um Objekte in Vietnam, Kuba oder der Mongolei — diese erhielt 1973 einen Kredit für eine Wollwäscherei mit einem Zinssatz von 0,5 v.H. — oder aber von besonders großem Interesse für die Mitgliedsländer handelt. So belief sich der Zinssatz für das Orenburger Objekt nur auf 2 v.H. Die quantitative Bedeutung der IIB-Kredite, zu denen nicht die zwischenstaatlichen Regierungskredite für Investitionsbeteiligungen zählen, ist gemessen am RGW-Investitionsvolumen oder aber am Intrablockhandel überaus gering. Die Überwindung des dominierenden Prinzips der Bilateralität gelingt nur zum Teil. So wird beispielsweise kritisiert, daß Kredite nicht voll in Anspruch genommen werden konnten, weil entweder die benötigten Waren nicht auf dem RGW-Markt zur Verfügung standen bzw. bereits in bilateralen Handelsverträgen gebunden waren. Zur Erhöhung der Kreditquellen wird gegenwärtig vor allem gefordert, die Einzahlungen in das Grundkapital zu beschleunigen, weitere Sonderfonds zu bilden, kürzere Laufzeiten zu gewähren und die Zinseinnahmen vor allen Dingen dem Reservekapital zuzuführen. Die IIB ist eine juristische Person, haftet für ihre Verbindlichkeiten mit ihrem Vermögen und arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Jedes Mitglied verfügt im höchsten Leitungsorgan, dem Bankrat, über eine Stimme. Dieser faßt seine Beschlüsse zu den im Statut aufgeführten Fragen — wie z.B. die Bestätigung des Geschäftsberichtes, der Bilanz und der Gewinnverteilung sowie zur Erhöhung des Grundkapitals oder Ausgabe von Obligationen — einstimmig. In den übrigen, nicht aufgeführten Fällen, wie z.B. den Grundfragen der Geschäftspolitik, der Auswahl der Kreditobjekte und der Aufstellung der Kreditpläne, genügt — erstmals in einem RGW-Organ — die qualifizierte Mehrheit der Stimmen (75 v.H.). Der Vorstand und die Revisionskommission bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und 3 Stellvertretern und werden vom Bankrat durch einen einstimmigen Beschluß auf 5 Jahre ernannt. Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), V.C.2. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 669–670 Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Internationaler FernmeldevereinSiehe auch die Jahre 1975 1979 In Moskau ansässiges Geldinstitut der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zur Gewährung mittel- und langfristiger Kredite in Transfer-Rubeln (TR) und Devisen. Gemeinsam mit der Ausarbeitung des Komplexprogramms zur Vervollkommnung der RGW-Integration vereinbarten die RGW-Staaten auf der XXIII. Sondertagung im April 1969 die Gründung der IIB. Das von der Ständigen Kommission für Währungs- und Finanzfragen ausgearbeitete…
DDR A-Z 1985
Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus (Gesellschaftsordnung). Im engeren Sinne ist die PÖ. die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die PÖ. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der [S. 1011]Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen PÖ. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus. Sie versteht sich als historische wie als aktuelle Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten (Sozialstruktur). In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen.“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825) Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Sie soll die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden. Die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders also spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomie, Agrarökonomie u.a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik. II. Geschichte Die Geschichte der PÖ. ist von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens zu unterscheiden. Sie begann mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwicklung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Theorien darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Da mit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, wurde die bürgerliche PÖ. aus marxistischer Sicht zunehmend zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik, Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u.a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung (Revisionismus), die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche [S. 1012]des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferdings: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburgs: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenins: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen in den Kolonien nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser, Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft [S. 1013]nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynesschen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus (Imperialismus) entwickelt worden. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56), und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten bürgerlicher Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen PÖ. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Kritik der Politischen Ökonomie (Politische Ökonomie des Kapitalismus) Die Kritik der PÖ. ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen sei, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. 1844 formulierte Marx in der Auseinandersetzung mit der klassischen PÖ. die These, daß in der Bewegung des Privateigentums, eben in der Ökonomie, die revolutionäre Bewegung ihre empirische und theoretische Basis findet. Die bürgerliche Gesellschaft ist die entwickeltste und vielfältigste Organisation der Produktion, der eine komplizierte Struktur von ökonomisch-sozialen Verhältnissen zugrunde liegt, die man als eigenständige Sphäre für sich analysieren kann (Basis) und über die sich eine ebenso komplizierte Struktur anderer Gesellschaftsphären als Überbau erhebt. Von Anbeginn seines Schaffens kritisierte Marx die Art und Weise, in der die klassische PÖ. die Verhältnisse der kapitalistischen Reichtumsproduktion erfaßt: sie sei nicht in der Lage, die spezifische Gesellschaftlichkeit, die sich in Form von Lohn, Profit und Grundrente reflektiert, zu erfassen. Er wendet sich gegen das Verfahren der klassischen Theorie, die PÖ. auf reine Wirtschaftswissenschaft als Fachökonomie zu reduzieren. Demgegenüber beansprucht die Marxsche Kritik der [S. 1014]PÖ., den Vermittlungszusammenhang aller Gesellschaftssphären darstellen zu können. Damit formuliert Marx zugleich eine Kritik philosophischer Bewußtseinsformen: Ideologie als bestimmte theoretische Bewußtseinsform und als praktisches Verhalten der Individuen kann nach seiner Auffassung nicht auf Basis philosophischer Abstraktionen begriffen werden, sondern nur, indem die jeweils zugrundeliegende gesellschaftliche Lebenssphäre selbst betrachtet wird. Die Entwicklung wissenschaftlichen Wissens wird so als theoretischer Reflex verschiedener Entwicklungsstufen gesellschaftlicher Arbeit begriffen. Daher seien die deutsche idealistische Philosophie, die klassische PÖ. und der utopische Sozialismus eben nicht als theoretische Quellen des wissenschaftlichen Sozialismus zu verhandeln, sondern erweisen sich als theoretische Reflexe der mehr oder minder entwickelten bürgerlichen Form der Arbeit. Die Kritik der PÖ. bedürfe keines philosophischen Fundaments; sie habe ihr Fundament in der Priorität gesellschaftlicher Arbeit gegenüber allen anderen, abgeleiteten Lebenssphären der bürgerlichen Gesellschaft. Ohne eine klare Fassung der Grundstrukturen der bürgerlichen Gesellschaft ist eine kritische Darstellung aller Lebensbereiche nicht möglich. Die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Analyse der kapitalistischen Produktionsweise ist im System der Kritik der PÖ., im „Kapital“, formuliert. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx, „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx nach Auffassung seiner Anhänger möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus A. Grundlagen Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produzenten. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, daß alle im Sozialismus wirkenden unterschiedlichen und sich gegenseitig beeinflussenden ökonomischen Gesetze sich in einem in sich geschlossenen, sehr komplizierten System bewegen. Diese Gesetze werden nach unterschiedlichen Merkmalen klassifiziert; es werden im wesentlichen 3 Gruppen unterschieden: 1. spezifisch ökonomische Gesetze der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaftsformation; 2. allgemeine ökonomische Gesetze, die während der gesamten Geschichte menschlicher Gesellschaft wirken; 3. besondere ökonomische Gesetze, die in mehreren, aber nicht allen Gesellschaftsformationen wirken. In diesem System der ökonomischen Gesetze, wird [S. 1015]dem „ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus“ die entscheidende Bedeutung eingeräumt; diesem sind das „Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung“ und das „Gesetz der Ökonomie der Zeit“ nachgeordnet. Das Hintansetzen des „Gesetzes der Ökonomie der Zeit“ verwundert: denn dem Anspruch nach soll in der sozialistischen Gesellschaft die Entgegensetzung von gesellschaftlicher Arbeit und Tätigkeit im Nicht-Arbeitsbereich verschwinden. Schließlich gelten die Schaffung von frei verfügbarer Zeit und die Entwicklung von Bedürfnissen des gesellschaftlichen Subjekts als die entscheidenden Maßstäbe für die Produktion im Sozialismus. Eine sozialistische Produktionsweise müßte daher so ausgestaltet sein, daß in ihr so viel an gesellschaftlich disponibler Arbeitszeit gewonnen werden könnte, daß trotz größeren Vermittlungsaufwandes für den gesellschaftlichen Charakter der Produktion (z.B. Planung), die Arbeitszeit weiter gesenkt werden kann. Im Zentrum der Arbeitsverausgabung einer sozialistischen Gesellschaft müßte also die Ökonomie der Zeit stehen. Als ökonomische Theorie hat die PÖ. des Sozialismus die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z.B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte). Ob es ein spezifisches Verhältnis von ökonomischer Basis und ideologisch-politischem Überbau in einer sozialistischen Gesellschaft im Unterschied zum Kapitalismus gibt und wie diese Spezifik ausgestaltet ist, ist ständiges Thema aller gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen in der DDR. Die These von der relativen Selbständigkeit des Überbaus, wonach dieser also kein bloßer Reflex der ökonomischen Basis, sondern ihr organisch notwendiger Bestandteil ist, wird weithin akzeptiert. Während im Kapitalismus die Gesetze ökonomischer Reproduktion über die Konkurrenz vermittelt sind, wird diese Funktion im Sozialismus z. B. durch die zentrale Wirtschaftsplanung vom politischen Überbau (Partei/Staat) übernommen. Strittig ist in diesen Diskussionen jedoch die Frage, ob ökonomische Gesetze nur über bewußt gesetzte Verhaltensvorgaben (Plan/Recht) wirksam werden oder auch über die Erfahrungen der Menschen und über die auf dieser Grundlage sich bildenden Verhaltensmaximen. Würde dieses zugestanden, wäre damit eingeräumt, daß ökonomische Gesetze ihren Ausdruck sowohl in staatlicher Rechtsdurchsetzung als auch in der Reaktion der Werktätigen auf ihre gewandelten Arbeits- und Lebensverhältnisse finden können. Derartige Reaktionen könnten durchaus auch Forderungen nach Korrektur unwirksamer ökonomischer Regelungen bis hin zu Rechtsverletzungen umfassen; also nicht nur den Nachvollzug politischer Entscheidungen, sondern durch positive inhaltliche Bestimmung durch die Produzenten selbst. Damit ist der Sache nach formuliert, daß im Sozialismus sich die Bedürfnisse und Interessen der Bevölkerung über die Lösung von Widersprüchen im politischen Überbau verwirklichen. B. Rolle der Politischen Ökonomie im Sozialismus Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlich[S. 1016]ten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskommunismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geldtheorie und Geldpolitik). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, in der die Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode genutzt werden sollten. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren müsse, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. [S. 1017]<C. Die besonderen Aufgaben der Politischen Ökonomie im Sozialismus> 1. Allgemeine Probleme Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden, entstanden neue Wirtschaftswissenschaften, wie die Industrieökonomik, Agrarökonomie, Arbeitsökonomie u.a.m. Diese „konkreten Ökonomien“ und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen. Umstritten sind Abgrenzung und Zuordnung der ökonomischen Spezialdisziplinen zur PÖ. In der darüber geführten Diskussion gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, bis zu dem Vorschlag, ein „System des optimalen Funktionierens der Ökonomie“ (SOFÖ) an die Stelle der traditionellen PÖ. zu setzen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird gesagt, daß es falsch sei, die konkreten ökonomischen Wissenschaften nur als angewandte PÖ., nur als Konkretisierung einer Fundamentalwissenschaft zu betrachten. Hinter diesem Argument steckt jedoch im Kern die Überzeugung, daß die politische Umwälzung zum Sozialismus/Kommunismus eigentlich vollzogen sei und es jetzt nur noch darum gehe, mit Hilfe von Fachökonomien die Volkswirtschaft zu optimieren. Das Festhalten an der PÖ. als Leitwissenschaft drückt dagegen das Bewußtsein aus, daß Ökonomie es immer auch mit sozialen und politischen und kulturellen Beziehungen zu tun hat. Nach offizieller Auffassung gliedert sich das System der ökonomischen Wissenschaften wie folgt: 1. PÖ. als theoretische und methodologische Grundlage des gesamten Systems ökonomischer Disziplinen; 2. allgemeine ökonomische Disziplinen (Geschichte der Ökonomie, Volkswirtschaftsplanung usw.); 3. Querschnittswissenschaften (Geldzirkulation, Kredit usw.); 4. Zweigdisziplinen (Industrieökonomie, Bildungsökonomie usw.). Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten von Anfang an um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Nationale Wirtschaftsprogrammierung verlangt nach dem doppelten Prozeß der Planung der gesellschaftlichen Nachfrage und der Planung des gesellschaftlichen Angebots; beides zusammengenommen würde neue Formen der Willensbildung auf allen Ebenen voraussetzen. Es müßte eine breite Diskussion über die Rangfolge der Bedürfnisse und über die daraus erwachsenden Prioritäten stattfinden. Die Beteiligung an diesen Diskussionen und an den Entscheidungen auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen wäre ein schrittweiser Prozeß der Entwicklung gesellschaftlich vermittelter Bedürfnisstrukturen und der rationellen Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Arbeitszweige. Ein solches Verfahren würde es erlauben, daß die Klassen und Schichten sich konstruktiv am Aufbau des Sozialismus beteiligen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. 2. Rolle des Wertgesetzes in der Politischen Ökonomie des Sozialismus Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei mußte zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionspropor[S. 1018]tionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Heute wird in den sozialistischen Ländern ohne Wenn und Aber von der Existenz von Ware-Geld-Beziehungen ausgegangen, die allerdings gegenüber den Bedingungen des Kapitalismus als mit einem prinzipiell neuen, sozialistischen Inhalt bekleidet angesehen werden. Daraus wird gefolgert, daß die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht einzuschränken, sondern durch die Anwendung Wirtschaftlicher Rechnungsführung — also durch Kategorien wie Preis, Gewinn, Kredit usw. — auszunutzen seien. Wachstumsdefizite und Probleme bei der Planerfüllung werden folgerichtig nicht der Fortexistenz, sondern der unzulänglichen Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen zugeschrieben. 3. Zentralisation/Dezentralisation; Plan/Markt Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratismus und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. 4. Reformversuche Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden (Wirtschaft). Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwicklungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Um die Zentrale dabei nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung einzubauen. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirt[S. 1019]schaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Dieser Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen soll auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei Prinzipien gelöst werden, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um darauf aufbauend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt. Es wird darauf verwiesen, daß die eingeleiteten Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben; sie seien daher in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik einzuordnen. Die in der DDR ab 1963 erfolgten organisatorischen Umgestaltungen der ökonomischen und politischen Strukturen (NÖS/ÖSS) waren in der Folge begleitet von Diskussionen um die Qualitätsmerkmale sozialistischer Gesellschaften (z.B.: Beginn der Diskussion um Sozialpolitik und um eine Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie). Sie leiteten erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre zu einer neuen politischen Programmatik über: die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie waren Ausdruck eines Bewußtseins von dem erreichten Entwicklungsstand, nach dem die unmittelbaren Lebensfragen — siehe das spätere Wohnungsbauprogramm — eben noch nicht gelöst sind. Im Rückblick ist festzuhalten, daß die organisatorischen Umgestaltungen und die inhaltlich-programmatischen Schwerpunktsetzungen zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zu einer Stabilisierung der DDR-Ökonomie geführt haben. Die damit verbundene Verbesserung des Lebensstandards hat in der Bevölkerung eine positive Resonanz gefunden. Nicht erreicht wurde jedoch eine breite Mobilisierung für bzw. ein allgemein akzeptierter Konsens über die weitere sozialistische Gestaltung der eigenen Entwicklung; dazu fehlte es weiterhin an einer, effektive Mitwirkung ermöglichenden, Öffnung des politischen Systems als Voraussetzung für einen von der Gesellschaft ausgehenden Einfluß auf Inhalt und Durchführung der zentralen und betrieblichen Pläne. Statt dessen wurde das Gewicht der zentralen Planung verstärkt und damit die Aufgabenfülle der staatlichen Organe vermehrt. 5. Leitung und Planung. Rolle des Staates Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Leitung und Planung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der Tatsache, daß die wirtschaftspolitische und damit die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates ständig an Bedeutung und im Umfang zunimmt. In der sich daran entzündenden Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar würden die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die materiellen Grundlagen schaffen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Von den einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates — eben weil sie mit einer Wandlung des Staates von einem Element des Überbaus in ein Element der Basis verbunden sei — als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert; die anderen beharren darauf, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von einer überwiegend politischen in eine administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus. 6. Ökonomische Integration im RGW Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der Organisation der Produktion im Sozialis[S. 1020]mus stellt sich darüber hinaus aber auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der angestrebten Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht für die PÖ. in diesem Zusammenhang in der Beurteilung der Rolle der einzelstaatlichen Leitung der Volkswirtschaft in diesem Prozeß. In der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeutet, die einzelstaatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. VI. Perspektiven Zum Ende der 70er/Beginn der 80er Jahre zeichnet sich ab, daß die RGW-Länder auf Grenzen ihrer ökonomischen Entwicklung stoßen, die — so scheint es — nur überwunden werden können durch Eingriffe und Veränderungen in die Struktur ihres Vergesellschaftungszusammenhanges, in die Struktur ihrer Organisation der gesellschaftlichen Arbeit. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende relative Effizienzschwäche der sozialistischen Länder drückt sich in abnehmenden Wachstumsraten der Industrieproduktion aus. Nach Einschätzung von DDR-Ökonomen soll die Reduzierung der Wachstumstempi nur von zeitweiliger und partieller Natur sein; es wird darauf verwiesen, daß ein prinzipiell stabiles und dynamisches Wachstum im Sozialismus durc
Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen zu Chile, ohne Bundesrepublik Deutschland, Stand: 31. 12. 1983) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA. an die grundlegenden Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der Volkskammer, des Staats- und Ministerrates (§ 1). Es überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§ 2) und weist dem MfAA. eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§ 3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel (MAH). Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u.a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen (Freundschaftsverträge); die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; [S. 900]die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet einschl. der Betreuung der in der DDR akkreditierten ausländischen Journalisten; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg gehört. Direktor ist seit Oktober 1982 Prof. Dr. Gerhard Hahn, der gleichzeitig die Funktion eines Generalsekretärs bzw. Vizepräsidenten des Komitees für europäische Sicherheit der DDR wahrnimmt. Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. Bisher haben nach westlichen Schätzungen etwa 1000 Studenten, d.h. 90 v.H. des Diplomaten-Nachwuchses, ein 5jähriges Studium bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihre Ausbildung besteht vor allem in Sprachkursen und dem Studium der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnisse des Landes, in das sie später entsandt werden. Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nahost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist (seit 20. 1. 1975) das Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED Oskar Fischer. Er löste den seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski (ebenfalls Mitglied des ZK der SED), Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Gerd König, Bernhard Neugebauer und Kurt Nier. Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Hauptabteilungen und Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für: Grundsatzfragen und Planung, Auslandsinformation, Internationale ökonomische Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Konsularrecht, Presse, DDR-Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Reiseverkehr, Protokollfragen. Rechts- und Vertragswesen, Informationsdienst und Presseauswertung, Dolmetscherdienst, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für: UdSSR, Benachbarte Länder (ČSSR, Polen), Südosteuropa (Balkan), Nordeuropa, Westeuropa, Bundesrepublik Deutschland, sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Süd- und Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Nord- und Westafrika, Ost- und Zentralafrika, Nordamerika (USA, Kanada und Japan), Lateinamerika; ferner gibt es besondere Abteilungen für die UN, für die UNESCO und für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sog. Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzlich Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien der Ministerien gibt es inzwischen auch bei zahlreichen anderen Ministerien.) Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 899–900 Ministerium für Außenhandel (MAH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für BauwesenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen…
DDR A-Z 1985
Fachschulen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren medizinischen Ausbildung auf F.-Niveau auf gegenwärtig 240. Die F. gliedern sich nach folgenden fachlichen Schwerpunkten (1978): 53 Ingenieurschulen der Industrie, des Bau-, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens, 38 Ingenieurschulen der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, 63 medizinische F., 9 wirtschafts- und staatswissenschaftliche F., 51 pädagogische F., 20 F. für Bibliotheks- und Informationswesen, Kultur und Kunst, Journalismus u.a. Außerdem verfügt die Nationale Volksarmee (NVA) über 4 eigene Bildungseinrichtungen mit F.-Charakter. Die F. wurden den jeweiligen Fachministerien oder deren nachgeordneten Organen unterstellt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, dem zur wissenschaftlichen Untersuchung und Ausarbeitung von Grundsatzfragen der F.-Politik das „Institut für Fachschulwesen“ in Karl-Marx-Stadt untersteht. Auf diese Weise soll gesichert werden, daß die Aus- und Weiterbildung an den F. „unmittelbarer Bestandteil des Reproduktionsprozesses der betreffenden Zweige“ wird, daß die ständige Weiterentwicklung der Bildungsinhalte und Erziehungsmethoden sich an den Bedürfnissen der Praxis orientiert und die Kapazitäten der F. für Entwicklungs- und Rationalisierungsaufgaben der Betriebe genutzt werden. Ferner ermöglicht diese Konstruktion eine bessere Kooperation von F. und betrieblichen Qualifizierungseinrichtungen. Innerhalb der F.-Ausbildung sind 2 Bildungswege zu unterscheiden: 1. Voraussetzung sind der 10.-Klassenabschluß und eine Berufsausbildung, d.h. die Studenten verfügen über Berufserfahrung. Ausbildungsschwerpunkte sind die ingenieurwissenschaftlichen Fächer, die Wirtschaftswissenschaft und die Ausbildung von Berufsschullehrern. 2. In den medizinischen, pädagogischen Fächern (Grundschullehrer) und einigen künstlerischen Fachrichtungen schließt das Studium unmittelbar an die 10. Klasse der allgemeinbildenden Oberschule an. In der ersten Gruppe studieren etwa 59 v.H., in der zweiten 41 v.H. der F.-Studenten. Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel 3 Jahre, die in 6 Semester gegliedert sind, und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Im Fernstudium dauert die Ausbildung 5 Jahre. Mit dem Abschluß der F. wird die allgemeine Hochschulreife erworben. Eine F.-Ausbildung steht auch für Abiturienten der EOS und Absolventen der Berufsausbildung mit Abitur offen. Absolventen der EOS werden — wegen ihrer fehlenden Berufserfahrung — in der Regel zu besonderen Seminargruppen zusammengefaßt und erhalten eine erweiterte berufspraktische Ausbildung. Die insges. 172.058 Studenten verteilten sich im Jahre 1982 auf folgende Fachrichtungen: Die Zahl der Berufstätigen mit F.-Abschluß erhöhte sich von 232.593 im Jahre 1961 auf 967.400 im Jahre 1982 (Statistisches Jahrbuch der DDR 1983, S. 123). Ein entscheidender Grund für diesen erheblichen Anstieg ist die nachträgliche Anerkennung der Ausbildung in einer Reihe mittlerer medizinischer Berufe als Ausbildung und die Gleichstellung der medizinischen F. mit den anderen F. Mitte der 70er Jahre. Fernstudium; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370 Exquisit- und Delikatläden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FamilieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 370]F. sind Teil des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Sie entsprechen nach den Eingangsvoraussetzungen, Organisation und Inhalt des Studiums, den mit dem Studium erworbenen Berechtigungen und den anschließenden Verwendungsmöglichkeiten am ehesten unseren Fachhochschulen. In der DDR bestanden 1970 194 F. Ihre Zahl erhöhte sich durch Neugründungen und die Anhebung der mittleren…
DDR A-Z 1985
Richtsatzplan (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Leitungsinstanzen und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. Im R. werden der durchschnittliche Bedarf an Umlaufmitteln für ein Jahr sowie für die Quartale aufgeführt. In den Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonprodukten), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung von R. ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Fertigungsablaufs und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch Multiplikation der Tageskosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) T dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ R, woraus sich als Produkt der Normativbestand N dieser Materialart in Mark ergibt: N = R × T. Richttage bezeichnen die Anzahl von Tagen, für die aus fertigungstechnischen und versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, um eine kontinuierliche Produktion zu sichern. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet. Zu diesen gehören Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Die Festlegung der Richttage bedeutet in erster Linie, die Zeitdauer zu bestimmen, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem bestimmten Zustand (z. B. als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verbleiben. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen in etwa zu berücksichtigen. Die durch die [S. 1129]Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände in allen Umlaufpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Gesamtbetriebes. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln bilden die Grundlagen für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Planung, VI. G. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1128–1129 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtungskoeffizientSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell…
DDR A-Z 1985
Jugendbrigade (1985)
Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…
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Genehmigungsgebühren (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen genehmigungsfrei aus- und eingeführt werden. Reisende aus der DDR dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 100 Mark der DDR genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 20 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 500 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 100 Mark je Reisetag). Die Wertgrenzen dürften inzwischen denen gleichgestellt sein, die für Besucher aus den Westen gelten. Reisende, die ihren Wohnsitz nicht in der DDR haben (Deutsche aus der Bundesrepublik Deutschland und Ausländer), dürfen Geschenke im Gesamtwert bis zu 1000 Mark der DDR genehmigungsfrei einführen (bei Kurzreisen bis zu 5 Tagen im Gesamtwert bis zu 200 Mark je Reisetag). Sie dürfen Geschenke oder gekaufte Gegenstände im Gesamtwert bis zu 200 Mark der DDR bei 4 Tagen genehmigungsfrei ausführen (bei Kurzreisen für einen Tagesaufenthalt für 100 Mark der DDR). Bei Überschreitung der genannten Genehmigungsfreigrenzen dürfen Gegenstände nur mit Genehmigung der Zolldienststellen der DDR aus- oder eingeführt werden. Die Wertgrenzen für die genehmigungsfreie Aus- und auch Einfuhr und die erhobenen G. richten sich nach den in der DDR gültigen Einzelhandelsverkaufspreisen der entsprechenden Gegenstände. Hierbei ist zu berücksichtigen, daß Waren des gehobenen Bedarfs, Luxusgegenstände und Genußmittel in der DDR in der Regel erheblich teurer sind als in der Bundesrepublik Deutschland. Die G.-Sätze bewegen sich zwischen 10 und 50 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises. Für gebrauchte Textilien und Schuhe (die Mitnahme sonstiger gebrauchter Gegenstände ist verboten) werden Gebühren wie für neue erhoben. Für eine ganze Reihe von Gegenständen bestehen jedoch Ein- bzw. Ausfuhrverbote seitens der DDR (Warenverkehr, Nichtkommerzieller). Die Höhe der Einnahmen aus den G. ist nicht bekannt und läßt sich auch nicht mit verläßlicher Genauigkeit schätzen. Devisen; Innerdeutsche Beziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 511 Gemeinschaft, Bürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Generalauftragnehmer (GAN)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit dem 1. 1. 1969 bedarf das Verbringen von Gegenständen, für die kein Ein- oder Ausfuhrverbot besteht, im grenzüberschreitenden Reiseverkehr (mit westlichen und kommunistischen Ländern) einer Genehmigung, soweit bestimmte Freigrenzen überschritten werden. Für die Genehmigung wird eine G. erhoben, die einer Verzollung entspricht. Reisegebrauchsgegenstände (z.B. Fotoapparate) und Reiseverbrauchsgegenstände (z.B. Nahrungs- und Genußmittel) dürfen…
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Rechenschaftslegung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit vor den Organisationen, durch die sie gewählt wurden. Die Verfassung der DDR und andere Rechtsnormen legen die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit fest. Die R. untergeordneter Organe gegenüber den ihnen jeweils übergeordneten wird als Mittel zur Qualifizierung der sozialistischen Leitungstätigkeit durch eine effektive Anleitung und Kontrolle gesehen. Von Bedeutung ist hier die Auskunftspflicht des rechenschaftsgebenden Organs über alle seine Arbeit betreffenden Fragen. Die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen vor der Öffentlichkeit (das sind Wähler, Volksvertretungen, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsangehörige usw.) soll der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern Ausdruck geben und die Kontrolle von „unten“ nach „oben“ ermöglichen; sie wird als wichtige Form der Realisierung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der Realität des demokratischen Zentralismus entsprechend ist die R. gegenüber übergeordneten Organen als wirksames Leitungs- und Disziplinierungsinstrument anzusehen, während der R. etwa gegenüber Volksvertretungen, Wählern, Parteimitgliedern usw. nur mehr oder weniger formale Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Räte im Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungsführung und StatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur…
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Produktionsberatungen, Ständige (1985)
Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Intensivierung und Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). — Die StPB. galten lange Zeit als wichtige Einrichtung der Sozialistischen ➝Demokratie im Betrieb. Seit 1980 werden sie jedoch in den Veröffentlichungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) nicht mehr erwähnt und sind auch unter den Kommissionen der BGL nicht mehr aufgeführt worden. Statt dessen sind anscheinend die Rechte der Kommission für Arbeit und Löhne erweitert worden. Diese Kommission soll sich verstärkt für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, für die Erreichung des „erforderlichen Rationalisierungsschubs“, die Senkung des Material- und Energieverbrauches, die verstärkte Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) usw. einsetzen, Aufgaben, die bisher vor allem den StPB. oblagen. Trotzdem scheinen in einer Reihe von (Groß-)Betrieben in den Gewerkschaftswahlen 1981/82 erneut Zentrale StPB. gewählt worden zu sein, wenn auch wesentlich weniger als in den Wahlen zuvor. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR von 1983 (in Klammern nachgestellt die Zahlen für die Jahre 1977 und 1979) gab es 1982 3.594 Zentrale StPB. (9.762; 6.843) mit 31.948 Mitgl. (95.555; 64.632). 2. Zur Geschichte der StPB. und der Produktionskomitees. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB.) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung, Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB. als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesen die StPB. auf Abteilungsebene und Zentrale StPB. (ZStPB.) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS), als die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB. in den Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK.) gebildet. Die PK. fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§ 10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK. sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge die Qualifizierung und Entwicklung der Kader (Kaderpolitik) als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK. wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. [S. 1047]Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK. zu diesem Zeitpunkt bekanntgeworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB. getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung der DDR werden die PK. nicht mehr erwähnt. Die Mitglieder der StPB. wurden bis zu den Gewerkschaftswahlen 1976/77 in einem eigenen, direkten Wahlgang gewählt. Danach wurden ihre Mitglieder wie die der anderen Kommissionen der BGL von dieser berufen und von einem BGL-Mitglied geleitet. ZStPB. sollten in Grundorganisationen des FDGB in der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, des Handels, in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben und Forschungseinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten gebildet werden. Sie hatten je nach Größe des Betriebes 5–21 Mitglieder. Bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen war den BGL die Bildung von StPB. freigestellt. Sitzungen sollten einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich waren die StPB. aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter hatten auf Verlangen an den Sitzungen der StPB. teilzunehmen. Beschlüsse der StPB. hatten gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung wurde jedoch dahingehend gestärkt, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB.-Beschlüssen berichten bzw. begründen mußten, warum sie nicht realisiert worden waren. Die Hauptaufgabe der StPB. war die Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Arbeitsgrundlage der StPB. waren vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB. konzentrierten sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie halfen ferner den BGL bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen (BKV). Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandelten, war der Aufgabenbereich der StPB. niemals eindeutig abgegrenzt, was vielfach zu Doppelarbeit und Leerlauf führte. Soweit die StPB. ihre Arbeit ernst nahmen und auf die Werkleiter Druck auszuüben versuchten, um ihre Beschlüsse durchzusetzen (z. B. in den Jahren 1959/60) wurden sie wiederholt des Syndikalismus beschuldigt. Die hohen zeitlichen und fachlichen Anforderungen auf der einen, die erlebte Einflußlosigkeit auf der anderen Seite führten immer erneut zur Resignation bei den Mitgliedern der StPB. Der FDGB sah sich daher veranlaßt, in seiner Verbandspresse und intern in Anweisungen an die Vorsitzenden der BGL dazu aufzufordern, die Arbeit der StPB. zu verbessern bzw. die StPB. wieder arbeitsfähig zu machen. PB. ohne feste organisatorische Form gab es und gibt es weiterhin auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten der Planerfüllung sowie im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1046–1047 Presseamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsfaktorenSiehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die…
DDR A-Z 1985
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzelt in den materiellen Lebensverhältnissen und kann nicht aus sich selbst abgeleitet werden: „Recht und Gesetz besitzen keinen Ewigkeitswert. Auf jeder ihrer Entwicklungsstufen bringt die menschliche Gesellschaft das ihr eigene Recht und die ihr eigenen Rechtsanschauungen hervor, die von den Interessen der jeweils herrschenden Klasse bestimmt sind“ („Recht und Gesetz in der DDR“ in Schriftenreihe „Aus erster Hand“, Berlin [Ost] 1972, S. 7). Damit wird das Recht definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ (so schon — gegenwärtig allerdings in der Sowjetunion wie in der DDR und den anderen sozialistischen Staaten nicht mehr anerkannt, da es nach dortigem Selbstverständnis keine „herrschende Klasse“ mehr gibt — der damalige Generalstaatsanwalt der RSFSR, dann der UdSSR, spätere Außenminister der SU, Andrej J. Wyschinski im Jahre 1938); daraus folgte für Ulbricht 1959: „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“. Mit dieser Erkenntnis sei eine klare Abgrenzung von der der bürgerlichen Rechtswissenschaft eigenen Vorstellung von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen worden. Durch Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wird klargestellt, daß der sozialistische Staat instrumentalen Charakter in den Händen der Arbeiterklasse unter Führung der SED besitzt. In konsequenter Weiterentwicklung des Gedankens vom Recht als zum Gesetz erhobenen Willen der herrschenden Klasse wird das sozialistische Recht der DDR zum „Ausdruck der Macht der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die sie durch ihr Hauptinstrument, den Staat, verwirklicht … Das sozialistische Recht stellt ein Instrument des sozialistischen Staates dar, mit dessen Hilfe die Gesellschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei geführt wird“ (Arlt/Stiller, „Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“, Staatsverlag, Berlin [Ost] 1973, S. 33). Schon im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) war in der darin gesetzlich gegebenen Rechtsdefinition der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts herausgestellt worden. Hier wurde das Recht bezeichnet als „ein wichtiges Instrument unse[S. 1107]res Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Der Unterschied zwischen anderen Mitteln staatlicher Machtausübung und dem Instrument „Recht“ wird in der Normativität des Rechts gesehen, also seinem für alle Bürger verpflichtenden Inhalt. In diese Normativität einbegriffen seien das Setzen von Zielen und Bewertungskriterien für das Verhalten. Dafür seien jedoch in erster Linie die von der Arbeiterklasse und ihrer Partei artikulierten Ziele, Bedürfnisse und Werte maßgebend, die das in der jeweiligen Entwicklungsetappe Notwendige ausdrückten, um der kommunistischen Gesellschaftsphase näherzukommen. Dies kommt auch in der gegenwärtig neuesten Definition des sozialistischen Rechts zum Ausdruck: „Das sozialistische Recht ist das System allgemein verbindlicher Normen, die den letztlich von den sozialistischen Produktionsverhältnissen bestimmten staatlichen Willen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen ausdrücken, vom Staat festgelegt oder sanktioniert und garantiert werden — wenn nötig, auch mit staatlichem Zwang — und die als Instrument (Regulator) die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus fördern und schützen“ („Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“, Lehrbuch, Berlin [Ost], 1980, 3. Aufl., S. 405). Wenn entsprechend dieser Betrachtung nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Partei entspricht, und wenn der Wille dieser Partei auf die Erreichung des sozialistisch-kommunistischen Endzustandes gerichtet ist, kann im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, also „gerecht“ sein, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung der „wahren“ Gerechtigkeit wird stets nur das Interesse der Arbeiterklasse und der diese Klasse führenden marxistisch-leninistischen JOIN:'marxistisch-leninistischen' marxistisch-leninistischen Partei gesehen. Damit wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände verstanden. Wesentliches Mittel, um die in diesen Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts insofern, als das bestehende Recht danach als gerecht oder ungerecht beurteilt wird, ob es bestimmten Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (vgl. Gollnick/Haney in: Staat und Recht, 1968, H. 4, S. 580 ff.). Wenn in der Rechtswissenschaft auch darauf hingewiesen wird, daß das Recht nicht mehr nur als Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft durch die Partei der Arbeiterklasse verstanden werden dürfe, sondern daß es einem allgemeinen Konsens der großen Mehrheit der Bevölkerung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen solle (so P. E. Nedbailo, „Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Berlin [Ost] 1972, S. 13), so erscheint doch diese Auffassung mehr als eine Zukunftsvision denn als eine Darstellung der realen Situation. Zum anderen muß bedacht werden, daß das Recht Instrument der „Führung“ der Gesellschaft bleiben kann, auch wenn es nicht mehr nur Instrument zur „Beherrschung“ der Gesellschaft ist, sondern einen gewissen Konsens der Bevölkerung genießt. II. Die Funktion der Rechtsprechung Der Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und vom Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung, also der Anwendung des sozialistischen Rechts, in § 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Gerichte haben zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen.“ Da als Grundlage der Sozialistischen ➝Demokratie die Ausübung der ungeteilten Staatsgewalt durch die Volksvertretungen unter Führung der SED verstanden und demzufolge die „bürgerliche“ Lehre von der Gewaltenteilung abgelehnt wird, ist die Rechtspflege Teil der einheitlichen Staatsgewalt, ist Rechtsprechungstätigkeit eine besondere Form staatlicher Tätigkeit. Dabei wird Rechtsprechung als „die von den Gerichten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorgenommene Prüfung und Entscheidung von Rechtsverletzungen und Konflikten auf dem Gebiete des Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafrechts“ verstanden (Verf. Kommentar, II, S. 441). Schwerpunkt in der Rechtsprechungstätigkeit ist nicht unbedingt die Konfliktentscheidung, sondern vielmehr die Erforschung der Konfliktursachen und das Hinwirken auf deren Beseitigung. Im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 wurde ebenso wie in den daran anschließenden neuen Gesetzen (z. B. Gerichtsverfassung; Strafrecht; Strafverfahren) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung besonders deutlich herausgestellt. Es obliegt der Rechtsprechung, „das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen“ (§ 3 GVG). [S. 1108]Neben der Erziehungsfunktion der Rechtsprechung kommen in dem mit „Aufgaben der Rechtsprechung“ überschriebenen § 3 GVG auch die anderen beiden dem Recht schon von Lenin zuerkannten Funktionen zum Ausdruck: die Zwangs- oder Unterdrückungsfunktion (Schutzfunktion für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung) und die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. (Ähnlich auch Art. 90 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974.) In diesem Sinne wird das sozialistische Recht bezeichnet als „ein wichtiger Hebel zur Erfüllung der auf dem VIII. Parteitag (der SED) gestellten Hauptaufgabe“, dessen Durchsetzung „der weiteren Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen“ und dessen Anwendung „dem Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor Angriffen imperialistischer Kräfte“ dient. In diesen Ausführungen des Justizministers Heusinger (Neue Justiz, 1974, H. 7, S. 191) kommen die der Rechtsprechung immanenten drei Funktionen zum Ausdruck. „Das sozialistische Recht ist darauf gerichtet, die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als Führungszentrum des politischen Systems und das Wirken des sozialistischen Staates als Hauptinstrument zu sichern“ (Staat und Recht, 1980, H. 12, S. 1077). III. Rechtsquellen In der Verfassung vom 6. 4. 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art. 1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der SED impliziert, gehört damit auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Dokumente und grundlegende Beschlüsse der SED bilden nicht nur die wichtigste Grundlage für das Verständnis und die Auslegung der Verfassung; sie stellen darüber hinaus „verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung“ dar (Heusinger, a.a.O.). Damit wird die bereits seit langem gültige Feststellung bestätigt, daß das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in: Staat und Recht, 1961, H. 4, S. 658); die Beschlüsse der SED gewinnen in der Praxis vor allem in der Forderung nach Wahrung der Sozialistischen Gesetzlichkeit an Bedeutung. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt: die Gerichtsorganisation (Gerichtsverfassung), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz und Verbot rückwirkender Strafgesetze); Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren; Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 104 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Das in Ausführung hierzu ergangene Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34) läßt allerdings die Verwaltung in eigener Sache entscheiden; es ist dem Geschädigten nicht möglich, den ihm vom Staat zugefügten Schaden gerichtlich geltend zu machen (Staatshaftung). Bereits 1952 war der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen worden. So ging das gesamte Grundbuchwesen auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Gegenwärtig sind in Grundbuchangelegenheiten die Räte der Bezirke, Abt. Liegenschaftsdienst, zuständig, die Außenstellen bei den Räten der Kreise haben. Die Vormundschaftssachen sind den Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise zugewiesen worden. Die Führung des Vereinsregisters war zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen worden und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) — jetzt ersetzt durch die VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) — für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der gesamten DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der DDR auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und Örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin (Ost) und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen [S. 1109]Gerichtsbarkeit sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Der ersten Justizreform in der DDR im Jahre 1952 waren eine zweite (1958) und eine dritte Reform (1963) gefolgt. Letztere hatte als Schwerpunkte zunächst die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege (s. Ziffer #733#iv. IV. A.) und die Einführung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie die Schaffung neuer Gesetze: Familiengesetzbuch (Familienrecht) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1), Strafgesetzbuch (Strafrecht) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Strafprozeßordnung (Strafverfahren) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Gesetz über den Strafvollzug vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), neu geregelt durch Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109), Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), VO über die Verfolgung von Verfehlungen vom 1. 2. 1968 (GBl. II, S. 89), Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), neu geregelt durch Gesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269), Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 237) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102). Die Arbeiten zur Schaffung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilrecht) wurden mit der Verabschiedung dieser Gesetze durch die Volkskammer am 19. 6. 1975 abgeschlossen (GBl. I, S. 465 und 533). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet wurde das aus dem Jahre 1961 stammende „Gesetzbuch der Arbeit“ mit Wirkung vom 1. 1. 1978 durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) ersetzt (Arbeitsrecht). IV. Grundsätze der Rechtsprechung A. Der Demokratische Zentralismus Art. 47 Verf. erklärt die auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verwirklichte Souveränität des werktätigen Volkes zum tragenden Prinzip des Staatsaufbaus. Dieses von Lenin zunächst nur für die kommunistische Partei entwickelte Prinzip wurde später auf den Staat übertragen und gilt heute auch für die Rechtspflegetätigkeit der Gerichte. Es bedeutet zunächst einmal die Wählbarkeit aller Richter (Art. 95 Verf., § 5 GVG) sowie die Verantwortlichkeit der Gewählten gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen, die dann zu Maßnahmen bis zur Abberufung führen kann (Richter). Neben dieser „horizontalen“ Verantwortlichkeit besteht auch eine „vertikale“. Hier hat es mit der Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 7. 10. 1974 und dem neuen Gesetz über die Gerichtsverfassung Schwerpunktverschiebungen gegeben. Neben dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung (§ 36 GVG) ist, wie schon vor 1963, das Ministerium der Justiz (MdJ) wieder „Zentrales Leitungsorgan“ für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte geworden. Der Staatsrat ist zwar nach Art. 74 Verf. Aufsichtsorgan über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts geblieben, hat jedoch die Befugnis, Erlasse und Beschlüsse mit rechtsverbindlicher Wirkung herauszugeben und die Verfassung wie die Gesetze verbindlich auszulegen, verloren. Trotz der horizontalen und vertikalen Bindungen und Verantwortlichkeiten beinhalten Art. 96 Verf. und § 5 Abs. 2 GVG den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird darin gesehen, daß andere Staatsorgane nicht berechtigt sein sollen, auf einen Richter mit dem Ziel einzuwirken, ihn im Einzelfall zu einer bestimmten Entscheidung zu veranlassen. Schon diese Garantie erscheint angesichts der Stellung und Anleitungsbefugnis durch Justizministerium und Oberstes Gericht (§§ 20, 21 GVG) fragwürdig. Eine persönliche Unabhängigkeit des Richters wird überhaupt nicht angestrebt; es wird vielmehr eine unverzichtbare Bindung des Richters an den Willen des werktätigen Volkes und der SED postuliert. B. Zulässigkeit des Rechtsweges Die Gerichte verhandeln und entscheiden alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist. Andere Angelegenheiten verhandeln und entscheiden die Gerichte, wenn es durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 4 GVG). Zu solchen „anderen Angelegenheiten“ gehören die Streichung von der oder die Nichtaufnahme in die Wählerliste. Dem davon betroffenen Bürger steht gegen die Entscheidung des Rates der Stadt oder der Gemeinde der Einspruch an das Kreisgericht zu. Praktische Bedeutung hat die Eröffnung dieses Rechtsweges nicht. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist außer in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen eröffnet für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitgliedern, ferner in Warenzeichen- und Patentrechtsstreitigkeiten. Es besteht nur das System der ordentlichen Gerichte, in das die Arbeitsgerichtsbarkeit eingefügt ist. Sondergerichtsbarkeiten (Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte) gibt es nicht. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist in Fällen dieser Art nicht zulässig. Für Streitfälle aus Wirtschaftsverträgen zwischen oder mit sozialistischen Betrieben besteht eine spezielle Zuständigkeit vor dem staatlichen Vertragsgericht. [S. 1110]Dieses ist, wie § 22 des neuen Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.) festlegt, als Organ des Ministerrates Teil der Wirtschaftsverwaltung und nicht der Rechtsprechung, wenn auch das Verfahren vor dem staatlichen Vertragsgericht justizförmig ausgestaltet ist. Gegenüber dem Staat besteht auch bei Staatshaftungsansprüchen aus Art. 104 Verf. kein Rechtsweg zu den Gerichten; der rechtsuchende Bürger bleibt auf den innerbehördlichen Verwaltungsweg angewiesen, evtl. auf den Versuch, die Staatsanwaltschaft im Wege der Gesetzlichkeitsaufsicht (Staatsanwaltschaft) für seinen Fall zu interessieren. C. Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege Nach Art. 87 Verf. wird die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet. In allen erstinstanzlichen zivil-, straf-, familien- (ehe-) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den staatlichen Gerichten der DDR zur Austragung kommen, wirken neben den Berufsrichtern Schöffen mit. Nur in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Obersten Gericht ist das nicht der Fall. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1 Oberrichter, 1 weiteren Richter und 3 Schöffen. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Schöffen an. In der Militärgerichtsbarkeit, die von der normalen Gerichtsbarkeit gesondert organisiert ist, sind Militär-Schöffen tätig. Schöffen sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Schöffen sollen an 2 Wochen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Schöffen durch Ausübung des Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Schöffen werden für die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Volksvertretung gewählt; die Wahlen wurden letztmalig im Zusammenhang mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. 5. 1979 und den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. 6. 1981 durchgeführt (Beschlüsse des Staatsrats vom 28. 2. 1979 [GBl. I, S. 66] und 16. 3. 1981 [GBl. I, S. 102]). Gewählt wurden 49.700 Schöffen der Kreisgerichte, davon 51 v.H. Frauen (Stat. Jahrbuch 1981, S. 395), 2.073 Schöffen der Bezirksgerichte und 46 Schöffen für das Oberste Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen). Für die Schöffen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Schöffe kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Schöffen wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Schöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. So wie die Richter können auch die Schöffen aus verschiedenen Gründen (vgl. § 53 GVG) vorzeitig aus ihrem Amt abberufen werden, und zwar die Schöffen am Obersten Gericht auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer, die Schöffen an den Bezirks- und Kreisgerichten auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung. Für die Schöffen gelten dieselben Grundpflichten wie für die Richter, z. B. „… die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, …“ (§ 45 GVG). Eine Schöffen-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Nach der Rundverfügung des Ministers der Justiz vom 20. 1. 1978 (Der Schöffe, 1978, S. 54) haben die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte sicherzustellen, daß die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter voll wahrnehmen können. Dem Direktor obliegt die Leitung der Schöffentätigkeit; er hat dafür zu sorgen, daß die Arbeit ein Höchstmaß an Effektivität verspricht und eine reibungslose Koordination z. B. durch Schöffenkonferenzen stattfindet. Die Schöffen werden in Schöffenkollektiven zusammengefaßt. Die Kollektive sind Bindeglieder zwischen Gericht und Betrieben und ermöglichen wechselseitige Informationen. Sie setzen sich aus Schöffen verschiedener Kreisgerichte und des Bezirksgerichts zusammen und werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, den gerichtlichen Einsatz der Schöffen mitzugestalten, an der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen im Wohngebiet oder Betrieb mitzuwirken, gewerkschaftliche Rechtskonferenzen durchzuführen, Arbeitskollektiven bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Beim Direktor eines jeden Kreisgerichts wird ein Schöffenaktiv gebildet. Es setzt sich aus Vorsitzenden von Schöffenkollektiven und einzelnen befähigten Schöffen zusammen und wird von einem Schöffen geleitet. Der Kreisgerichtsdirektor oder dessen Stellvertreter bereitet mit dem Vorsitzenden die Beratungen des Aktivs vor. Das [S. 1111]Schöffenaktiv ist ein den Kreisgerichtsdirektor beratendes und unterstützendes Organ bei der Leitung der Schöffentätigkeit. Es soll sich u.a. mit der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit befassen und den Direktor des Kreisgerichts bei Analysen der Rechtsprechung unterstützen, Erfahrungsberichte der Schöffenkollektive auswerten, Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Durchführung von Schulungen der Schöffen unterbreiten und Schöffenkonferenzen vorbereiten. Weitere Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege gibt es in den „Vertretern der Kollektive“, gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern ausschließlich im Strafverfahren, V. B., ebenso in der Übernahme einer gesellschaftlichen Bürgschaft. Nicht mehr nur Mitwirkung an der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich eigene Verantwortlichkeit ist den Bürgern in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte übertragen. D. Öffentlichkeit der Verhandlung § 10 GVG bringt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zum Ausdruck; dadurch soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden. Gleichwohl wird der Grundsatz der Öffentlichkeit häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigte diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ (Neue Justiz, H. 22/1955, S. 686). Bestimmte Strafsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt (Strafverfahren, II.), während der Grundsatz der Öffentlichkeit — trotz der Möglichkeit, sie auszuschließen — uneingeschränkt in ehe- und familienrechtlichen Verfahren praktiziert wird. E. Gerichtskritik Nach § 19 GVG hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, wenn es bei der Durchführung eines Verfahrens Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe, von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die Gerichtskritik kann sich sowohl auf Rechtsverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die Rechtsverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen 2 Wochen zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die Gerichtskritik schriftlich zu informieren (§ 19 StPO). Durch die verstärkte und richtige Anwendung der Gerichtskritik sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). „Die gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG sind eine wichtige Form zur Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Festigung der Gesetzlichkeit“ (Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 615). Ein eine Gerichtskritik enthaltender Beschluß kann weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit der Kassation angefochten werden. Beklagt wird, daß „das Mittel der Gerichtskritik noch zu wenig benutzt wird, um die Gesetzlichkeit zu festigen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen“ (Neue Justiz, 1974, H. 4, S. 115, ebenso Neue Justiz, 1979, H. 7, S. 300). Es wird jedoch aus anderen Veröffentlichungen deutlich, daß die Gerichte ihre zunächst festzustellende Scheu vor der Gerichtskritik mehr und mehr überwunden haben und zunehmend von dieser Möglichkeit der Einwirkung auf das Verantwortungsbewußtsein der Funktionäre und Bürger Gebrauch machen (vgl. Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 613 ff.). F. Weitere Grundsätze Weitere Grundsätze, die für die DDR-Justiz von Bedeutung und zum Teil durch die Verfassung garantiert werden, sind: Keine Strafe ohne Gesetz, Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99 Verf.), Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter (Art. 100 Verf.) Strafverfahren, Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Verf.) Gerichtsverfassung, Recht auf Verteidigung (Art. 102 Verf., § 13 GVG) Verteidiger, Zulässigkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen (§ 16 GVG) und das Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte (Art. 92 Verf., §§ 1, 2 GVG). V. Die Organe der Rechtsprechung und ihr Tätigkeitsfeld Über die Organisation der staatlichen Gerichtsbarkeit in der DDR, den Instanzenzug und die im Sinne des demokratischen Zentralismus eingebauten Leitungsmaßnahmen gibt das nachstehende Organisationsschema Aufschluß (Gerichtsverfassung; Richter). Herausgelöst aus dem Justizapparat und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt wurde die Staatsanwaltschaft, die im [S. 1112]Hinblick auf die von ihr auszuübende Gesetzlichkeitsaufsicht in Anlehnung an das sowjetische Vorbild als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet wird. Justizverwaltung, Kaderpolitik und Vorbereitung der Gesetzgebung liegen in Händen des Ministeriums der Justiz (MdJ), das auch die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und das Notariat wahrnimmt. Eine Standesorganisation oder eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Für alle Justizfunktionäre, die der SED angehören — das sind, soweit erkennbar, über 90 v.H. aller Richter und alle amtierenden Staatsanwälte —, gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das sie verpflichtet, ihre „Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei im Interesse der Werktätigen zu leisten, …“ (Abschn. I, Ziff. 2 g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Die größte Bedeutung in der gesamten Rechtsprechung kommt dem Strafrecht zu, das durch das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) eine neue materielle Grundlage erhielt. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts war, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt worden, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen; Staatsverbrechen). Mit Inkrafttreten des neuen Strafrechts trat eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Einheitlich werden allen Straftaten folgende Merkmale zuerkannt: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege. Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafensystem des StGB angepaßt. Der in § 1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen hin. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig differenzierte Strafe [S. 1113]vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein sollte. In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handele, und verhängten milde Strafen. Da dies in unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wieder zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ (Neue Justiz, 1964, H. 11, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der DDR unterworfen ist. Deutliche Anzeichen für die Schwankungen in der Strafpolitik liefert auch die Tatsache, daß das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 am 28. 6. 1979 bereits die dritte wichtige Änderung und Ergänzung erfuhr. Es wurde eine erneute Ausweitung des politischen Strafrechts, verbunden mit verschärften Strafandrohungen, vorgenommen, die Haft- und Geldstrafen wurden erhöht und schärfere Bestimmungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität geschaffen. Die Unterdrückungsfunktion des Rechts trat damit wieder mehr als vorher in den Vordergrund. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), nunmehr i. d. F. vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Dies bringt nunmehr § 4 StPO zum Ausdruck, so daß die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben werden konnte. Auf zivilrechtlichem Gebiet (Zivilrecht) galten bis zum 1. 1. 1976 noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, beide allerdings mit erheblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Ein neues, sozialistisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und eine neue Zivilprozeßordnung (ZPO) wurden von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet (GBl. II, S. 465 und 533). Der Regelungsbereich des als Versorgungsrecht begriffenen ZGB beschränkt sich auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben einerseits und zwischen Bürgern untereinander andererseits; die Auffassung vom einheitlichen Zivilrecht, in das auch das Wirtschaftsrecht einbezogen werden sollte, konnte sich damit in der DDR nicht durchsetzen. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz. An die Stelle der Art. 7 bis 31 EGBGB trat die Regelung des Kollisionsrechts im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das Arbeitsrecht soll der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dienen, d.h. „der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. So werden jetzt die Aufgaben des Arbeitsrechts in § 1 des neuen Arbeitsgesetzbuchs der DDR vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) beschrieben. Gegenüber dem durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) läßt es das Bemühen um konkretere Regelungen erkennen und enthält eine Reihe von sozialen Verbesserungen sowie Bestimmungen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen sollen. Unverändert geblieben ist bei der Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, daß in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig sind. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch [S. 1114]beim zuständigen Kreisgericht möglich (Gesellschaftliche Gerichte). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet (Staat und Recht, H. 4, 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und auch angewendet werden. Weil das für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen nicht als ausreichend angesehen wurde, wurden neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen oder bestehende Gesetze und Verordnungen in ihrem Inhalt z. T. erheblich verändert. Zur Regelung internationaler Wirtschaftsverträge erging das Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 61). Die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation, II. und III.) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 335) brachte eine Aufwertung der Stellung der Kombinate. Schließlich erging nach langen Vorarbeiten das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293), dessen besonderer politischer Akzent in der engen Verknüpfung des Vertragsrechts mit der Planerfüllung liegt (Wirtschaftsrecht, V. B.). Der wirtschaftliche Vertrag wird erheblich stärker als früher als Mittel zur Planerfüllung gesehen. Dem entspricht auch die im Gesetz zum Ausdruck kommende stärkere Betonung des Demokratischen Zentralismus. Bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit haben die Gerichte ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Konflikte in der Gesellschaft aufgedeckt werden und daß zum anderen in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf das Bewußtsein der Bürger zu erhöhen, sollen die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchführen. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) wird festgestellt, daß die örtlichen Volksvertretungen — die Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen — eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger tragen. Sie haben für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierzu auch die Kontrolle auszuüben. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind die Bezirks- und Kreistage ebenso wie die Räte der Bezirke und Kreise berechtigt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Auskünfte und Informationen zu verlangen. Die Richter sind zur Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung verpflichtet. In dieser gesetzlichen Regelung soll sich eine Konkretisierung des im Art. 87 der Verfassung enthaltenen Grundsatzes zeigen, daß die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet wird. Walter Rosenthal Literaturangaben Böckenförde, E.-W.: Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. München: Kösel 1967. Bruhn, H.-H.: Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Stellung und Aufgaben. Köln: Wissenschaft und Politik 1972. (Abhandlungen zum Ostrecht. 11.) Brunner, G.: Einführung in das Recht der DDR. 2. Aufl. München: Beck 1979. Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Benjamin. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Objektive Gesetze — Recht — Handeln. Studien zu einer Entwicklungsgeschichte des sozialistischen Rechts. Berlin (Ost): Staub 1979. Lange, R.: Probleme des DDR-Rechts. Köln: Wissenschaft und Politik 1973. (Bibliothek Wissenschaft und Politik. 4.) Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. D[eutsche] D[emokratische] R[epublik] — Gesetze. Textausgabe mit Anmerkungen. Hrsgg. v. E. Lieser-Triebnigg, begr. v. D. Müller-Römer. Köln: Wissenschaft und Politik 1970 ff. (Loseblattsammlung.) Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106–1114 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O,
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der…
DDR A-Z 1985
Ausbildungsförderung (1985)
1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…
DDR A-Z 1985
Flüchtlinge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich höher sein. Seit Januar 1949 sind die F. in Berlin (West) und seit September 1949 auch im Bundesgebiet registriert worden, seit dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes vom 22. 8. 1950 in den Notaufnahmelagern. Die Zahl der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren kann allerdings nicht gleichgesetzt werden mit der Zahl der F. aus der DDR. Einerseits haben auch nach dem Inkrafttreten des Notaufnahmegesetzes zahlreiche F. im Bundesgebiet Wohnsitz genommen, ohne die Aufnahmelager zu passieren (für 1954 wird die Zahl dieser „illegalen Zuwanderer“ auf 51.000 geschätzt). Andererseits sind in der Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren auch Personen erfaßt, die mit Genehmigung der DDR in die Bundesrepublik Deutschland [S. 419]übergesiedelt und somit nicht als F. anzusehen sind. Bis 1962 sind diese Übersiedler (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland) statistisch nicht gesondert erfaßt worden. Zu berücksichtigen ist schließlich noch, daß ein nicht unerheblicher Teil der F. — etwa 10 v.H. — wieder in die DDR zurückgekehrt ist und daß zahlreiche dieser Rückkehrer erneut, manche mehrmals, in die Bundesrepublik Deutschland geflüchtet sind und deshalb in der Statistik der Antragsteller des Notaufnahmeverfahrens mehrfach erscheinen. Trotz dieser Mängel gibt die Statistik der Antragsteller im Notaufnahmeverfahren ein gutes Bild der Größenordnung der Fluchtbewegung und ihrer Höhepunkte. Die stärkste Fluchtwelle wurde durch den auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 gefaßten Beschluß, den Aufbau des Sozialismus beschleunigt durchzuführen, verursacht. Die Maßnahmen zur Verstaatlichung der Privatwirtschaft und Kollektivierung der Landwirtschaft trieben die F.-Zahlen in die Höhe. Diese Fluchtwelle, die im März 1953 mit 58.605 F. ihren absoluten Höhepunkt erreichte, endete erst im Juni 1953 mit der Verkündung des Neuen Kurses. Nachdem sich die Bevölkerung in der Hoffnung auf eine Liberalisierung der Verhältnisse in der DDR getäuscht sah, stiegen die F.-Zahlen bis 1956 erneut stark. Der dann eintretende Rückgang seit 1957 war wohl hauptsächlich auf die Einschränkung des Reiseverkehrs nach Westdeutschland, auf die verschärfte Kontrolle und strafrechtliche Maßnahmen gegen illegales Verlassen der DDR (Republikflucht) zurückzuführen. Die Zwangskollektivierung der Landwirtschaft im Frühjahr 1960 und die erneut verstärkt betriebene Sozialisierung der privaten Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe ließen 1960 die F.-Zahlen wieder steigen. Diese Fluchtbewegung erreichte mit 47.433 F. im August 1961 ihren zweiten Höhepunkt, der weitgehend durch Gerüchte über die bevorstehenden Sperrmaßnahmen in Berlin verursacht war. Etwa 50 v.H. der F. waren jünger als 25 Jahre, weniger als 10 v.H. waren Rentenempfänger. Demgegenüber waren weit über 60 v.H. der F. erwerbstätig. Seit dem Bau der Mauer in Berlin ist die Zahl der F. erheblich zurückgegangen: Quelle: Nach Angaben des Bundesausgleichsamtes 1984. In dieser Statistik ist seit dem 2. Halbjahr 1962 die Zahl der mit Genehmigung der Behörden der DDR in die Bundesrepublik Deutschland übergesiedelten Personen, die sich ebenfalls im Notaufnahmelager gemeldet haben, nicht enthalten. Für das 1. Halbjahr 1962 wird die Zahl dieser Übersiedler auf etwa 600–700 geschätzt. Um diese Zahl etwa vermindert sich die Gesamtzahl der F. In der Zeit vom 14. 8. bis 31. 12. 1961 durften dagegen kaum Bewohner der DDR in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen. Die für diesen Zeitraum genannte Zahl der Antragsteller des Bundesnotaufnahmeverfahrens dürfte also mit der Zahl der F. gleichzusetzen sein. Als Sperrbrecher werden die F. bezeichnet, die unter Gefahr für Leib und Leben unmittelbar die Grenzsperren überwunden haben. Die anderen F. sind auf sonstigen Wegen, z.B. in Fahrzeugen versteckt oder über osteuropäische Staaten, in den Westen gelangt. Von 1953 bis 31. 3. 1974 haben 19.905 Angehörige militärischer Verbände und der Volkspolizei die Notaufnahme beantragt. In den letzten Jahren ist die Zahl dieser F. ständig zurückgegangen. Sei 1976 waren es weniger als 10 jährlich. Eine systematische Untersuchung über die Fluchtmotive der F. liegt bisher nicht vor. Es kann davon ausgegangen werden, daß ein Teil von ihnen nicht so sehr wegen akuter politischer Gefährdung geflohen ist, sondern vom höheren Lebensstandard in der Bundesrepublik Deutschland angezogen wurde. In vielen Fällen sind jedoch das politisch-gesellschaftliche System der DDR [S. 420]mit seinen drastischen Einschränkungen der Freiräume, der Benachteiligung von Kindern, deren Eltern wegen ihrer Herkunft oder politischen Haltung (z.B. aktive Christen) nicht den Wunschvorstellungen des politischen Systems entsprechen, unmittelbare Ursache der Flucht. Durch Gesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) ist F., die vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen und ihren Wohnsitz nicht wieder dort genommen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden. Die VO vom 21. 6. 1982 gilt jedoch nicht für Fahnenflüchtige. Wegen des ungesetzlichen Verlassens (Republikflucht) werden diese F. nicht strafrechtlich verfolgt (Amnestie). F., die seit dem 1. 1. 1981 geflüchtet sind, sowie deren Abkömmlinge gelten nach den gesetzlichen Bestimmungen der DDR weiterhin als DDR-Bürger. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 418–420 Flaggen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingsvermögenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1949 sind F. aus der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und dem Sowjetischen Sektor von Berlin nicht systematisch registriert worden. Später ist die Zahl der Bewohner der SBZ und von Berlin (Ost), die diese Gebiete im Zeitraum von 1945 bis 1949 verlassen haben oder aus kriegsbedingter Evakuierung nicht dorthin zurückgekehrt sind, mit ca. 438.700 errechnet worden. Die wirkliche Zahl dürfte erheblich…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Außenhandel (MAH) (1985)
Siehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950 bis 1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das MAH ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR zur Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols. Es ist verantwortlich für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle des Außenhandels auf der Grundlage der Beschlüsse von Partei und Regierung (GBl. I, Nr. 35, 1976). Seine Aufgaben bestehen im einzelnen vor allem in der Leitung der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit mit den sozialistischen, kapitalistischen und Entwicklungsländern, in der Vorbereitung und auch im Abschluß von multi- und bilateralen Handels- und Kooperationsabkommen auf Regierungsebene mit diesen Ländern, in der Erarbeitung der staatlichen Aufgaben und Planaufgaben der dem MAH direkt unterstehenden Außenhandels- und Dienstleistungsbetriebe, in der Gestaltung der Währungs- und Kreditpolitik und der Grundrichtung der Marktarbeit und in der Anleitung und Kontrolle der Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen. Das MAH hat sich bei seiner Tätigkeit vor allem mit dem Ministerium für Verkehrswesen und dem Ministerium der Finanzen (MdF) abzustimmen. Dem MAH unterstehen die Außenhandelsbetriebe (AHB) und die anderen operativen Organe des Außenhandels (Außenwirtschaft und Außenhandel), gegenüber denen der Minister für Außenhandel weisungsberechtigt ist. Der Minister für Außenhandel kann einem VEB oder einem Kombinat (Betriebsformen und Kooperation, III.) die Außenhandelsfunktion übertragen oder entziehen. Das MAH wird vom Minister für Außenhandel nach dem Prinzip der Einzelleitung geführt. Der Minister ist für die gesamte Tätigkeit in seinem Amtsgebiet gegenüber dem Ministerrat und der Volkskammer rechenschaftspflichtig. Er wird in seiner Tätigkeit durch Staatssekretäre und Stellvertreter unterstützt. Das Amt des Ministers für Außenhandel hat Horst Sölle (SED) inne. Staatssekretär und 1. stellvertretender Minister ist Dr. Gerhard Beil. Staatssekretär ist Dr. Alexander Schalck-Golodkowski. Stellvertretende Minister sind: Wilhelm Bastian, Dr. Kurt Fenske, Claus-Dieter Gädt, Eugen Kattner, Dietrich Lemke, Peter Schmidt, Generalmajor Gerhard Schönherr, Dr. Eduard Schwierz. Alle gehören der SED an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 899 Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Auswärtige AngelegenheitenSiehe auch: Außenhandel und Innerdeutschen Handel, Ministerium für (MAI): 1956 1958 Ministerium für Außenhandel: 1975 Ministerium für Außenhandel (MAH): 1979 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel (MAI): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Ministerium für Außenwirtschaft (MfA): 1969 Von 1950 bis 1967 Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, danach bis Ende 1973 Ministerium für Außenwirtschaft. Das MAH ist das zentrale Organ des Ministerrats der DDR…
DDR A-Z 1985
Korrespondenten (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock, Timm, auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Februar 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständigen K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ [S. 745]zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten K. erhalten ein besonderes Kennzeichen (weiß auf blauem Grund, Buchstaben QA; Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche). In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat diese sich verpflichtet, auch Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1983 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“ — und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. Verweigert wurde zu Beginn der 80er Jahre in vielen Fällen sowohl ständig akkreditierten als auch Reise-K. die Berichterstattung von kirchlichen Synoden (Friedensbewegung; Kirchen). Ein weiteres Beispiel für restriktive Maßnahmen gegenüber westlichen K. war die Ausweisung des „Stern“-K. wegen eines Berichts über einen angeblichen Attentatsversuch gegen E. Honecker im Januar 1983, zum Jahresende wurde ein neuer „Stern“-K. akkreditiert. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. In der Folge der internationalen Anerkennung der DDR durch die meisten Staaten der Welt seit 1970, unterhält die DDR auch eine Vielzahl von K. in anderen Ländern, vorwiegend in solchen mit sozialistischer Orientierung. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 744–745 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und…
DDR A-Z 1985
Häftlinge, Politische (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf 3.432, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte. Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. 6.143 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954 (ND 17. 1. 1954), die übrigen — bis auf wenige Ausnahmen — 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte. Von 1945 bis 1950 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher. Von 1945 bis 31. 12. 1978 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.861 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950 (Neue Justiz 1979, H. 4, S. 165). Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.432 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der PH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 140.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch war der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hatte und seit 1969 bis 1976 bei etwa 75 v.H. aller aus politischen Gründen Verurteilten lag. Seitdem hat die Zahl der im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu Freiheitsstrafen Verurteilten ständig bis 1983 auf etwa 40 v.H. zugenommen. Entsprechend verringerte sich der Anteil der wegen eines Fluchtversuchs ergangenen Urteile auf etwa 50 v.H. der politischen Verurteilungen. 6. Wirtschaftsverbrecher. Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den PH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der PH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 PH. Seit 1964 sind etwa 20.000 PH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der PH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestien von 1972 und 1979 verringerte sich jeweils vorübergehend die Zahl der PH. Im Strafvollzug werden die PH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und PH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 589 Gruppe Ulbricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsabgabeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen…
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Westorientierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Ein Begriff der politischen Alltagssprache der DDR. — W. bezieht ihre Bedeutungsinhalte aus der Ost-West-Konfrontation und der, marxistisch-leninistisch gesprochen, weltgeschichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus/Imperialismus (West) und Sozialismus/Kommunismus (Ost). Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Bündel von ideologischen und gesellschaftspolitischen Problemen. Denn „Westen“ ist für die SED kein eindeutiger Feindbegriff; W. kann daher nicht in allen Aspekten ausnahmslos verdammt werden. Eine W. wird zwar, wann immer man sie identifiziert, kritisiert. Doch lassen sich in der Politik der SED durchaus Vorstellungs- und Handlungsweisen erkennen, die auf eine Orientierung am oder nach Westen hindeuten. Nicht nur ist „der“ Westen genauestens zu beobachten (Imperialismus) und als Gegner zu bekämpfen (Agitation und Propaganda; Antikommunismus). Vielmehr richtet man sich auch nach Standards und Mustern, die der Westen vorgibt: Wenn im wissenschaftlichen und technologischen Bereich das „Weltniveau“ angestrebt wird, ist dieses nicht notwendigerweise durch den Entwicklungsstand der UdSSR definiert. Ebenso orientiert sich die Produktion „devisenrentabler Erzeugnisse“ durchaus an dem von den westlichen Ländern beherrschten „Weltmarkt“. Ferner sind Leistungs- und Wachstumsdenken, die den kapitalistischen Wirtschaftstheorien entstammen, in der DDR ungebrochener als inzwischen in westlichen Industriestaaten Bestandteil der eigenen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. Darüber hinaus bildet der westliche, besonders der bundesdeutsche Lebensstandard ein wichtiges Maß für die Politik der SED und für die Bevölkerung der DDR (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), IX., Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XV.). Kritisiert wird als W. die Bewußtseinshaltung derjenigen DDR-Bürger, die für westliche Einflüsse (von Ideen bis zu Produkten des täglichen Gebrauchs) zu anfällig sind. Ihnen wird entgegengehalten, ihre W. sei mit den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral nicht vereinbar; ihnen fehle das notwendige Gesellschaftliche ➝Bewußtsein und Sozialistische ➝Staatsbewußtsein. Solch innenpolitischer Kampf gegen die W. hängt eng mit der Politik der Abgrenzung zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482 Westgeldeinnahmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WiderspruchSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Ein Begriff der politischen Alltagssprache der DDR. — W. bezieht ihre Bedeutungsinhalte aus der Ost-West-Konfrontation und der, marxistisch-leninistisch gesprochen, weltgeschichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus/Imperialismus (West) und Sozialismus/Kommunismus (Ost). Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Bündel von ideologischen und gesellschaftspolitischen Problemen. Denn „Westen“ ist für die SED kein eindeutiger Feindbegriff; W. kann…
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Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und zum wissenschaftlichen Sozialismus, sieht in den jeweiligen Partei- und Regierungsbeschlüssen die Grundlage ihrer Arbeit und bezeichnet sich selbst als „sozialistische“ Massenorganisation. Der ganzen Jugend gegenüber, auch soweit diese nicht in ihren Reihen organisiert ist, reklamiert sie einen Erziehungs- und Führungsanspruch. Die Kinderorganisation Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ wird von ihr verantwortlich geleitet. Die FDJ ist ein wesentliches Erziehungsinstrument zur Heranbildung einer das Gesellschafts- und Herrschaftssystem in der DDR bejahenden jungen Generation. Sie hat 1. den Nachwuchs für die SED heranzubilden (Kaderreserve der Partei), 2. in ihren eigenen Reihen den Marxismus-Leninismus zu verbreiten, um auf dieser Grundlage zu einem staatsbürgerlichen Bewußtsein zu erziehen, das die Bereitschaft zur Verteidigung der politischen und gesellschaftlichen Ordnung in der DDR einschließt, [S. 452]3. die Aneignung fachlicher Kenntnisse in Schule, Beruf, Studium und auf militärischem Gebiet zu unterstützen, 4. die Jugend zu ökonomischen bzw. ökonomisch verwertbaren Leistungen anzuhalten, 5. für erwünschte Formen der Freizeitgestaltung (Freizeit) zu werben und selbst eine entsprechende kulturpolitische Arbeit zu leisten, 6. über die eigenen Reihen hinaus alle Jugendlichen in diesen Erziehungsprozeß einzubeziehen, 7. auf die anderen Erziehungseinrichtungen und auf die Familien einzuwirken, damit diese gleichen Zielen folgen, 8. im Rahmen dieser Aufgabenstellungen die Interessen der Jugend in der Partei und gegenüber den Staats-, Wirtschafts- und Erziehungsinstitutionen zu vertreten. Obwohl die FDJ ihren überwiegenden Rückhalt unter der Schuljugend und den Studenten hat, wird in der Arbeiterjugend der „Kern“ des Verbandes gesehen. Damit soll an die Traditionen der revolutionären Arbeiterjugendbewegung, insbesondere des kommunistischen Jugendverbandes (KJVD), angeknüpft werden, um den emotionalen Impuls kämpferischer Auseinandersetzung für die Mobilisierung und Integration der Jugend zu nutzen. Der Begriff der Revolution wird in diesem Zusammenhang mit neuem Inhalt gefüllt, die Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft gilt nun als „höchste Stufe revolutionärer Tätigkeit in der gesamten bisherigen Geschichte der Menschheit“. Kennzeichnend für das revolutionäre Denken und Handeln der Jugend im Sozialismus sei die Aneignung des Marxismus-Leninismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Kampf gegen den Imperialismus und die Verteidigung der Heimat sowie der aktive Beitrag zur Festigung der sozialistischen Völkerfamilie. I. Geschichte Auf der 1. Funktionärskonferenz der KPD am 25. 6. 1945 stellte W. Ulbricht fest, daß es eine kommunistische Jugendorganisation nicht geben werde, sondern eine „einheitliche, freie Jugendbewegung“. Zu deren Vorbereitung bildeten sich bei den kommunalen Verwaltungen antifaschistische Jugendausschüsse, die von der SMAD im Juli 1945 sanktioniert wurden (Besatzungspolitik). Sie standen von Anbeginn unter starkem Einfluß der KPD. Am 7. 3. 1946 wurde die FDJ unter Vorsitz von Erich Honecker gegründet. Das I. Parlament der FDJ (8.–10. 6. 1946) in Brandenburg/Havel schloß den Gründungsvorgang mit der Verabschiedung der Verfassung, den Grundsätzen und Zielen der FDJ und der Proklamation der Grundrechte der jungen Generation ab. Dabei wurde jede Bezugnahme auf die SED und den Sozialismus vermieden; im Vordergrund standen vielmehr allgemeine demokratische Forderungen nach einer stärkeren Berücksichtigung der Jugend im politischen Leben, der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre, der Verbesserung des Arbeitsschutzes, nach gleichem Lohn für gleiche Arbeit, dem Recht auf Bildung für alle usw. Das II. Parlament der FDJ (23.–26. 5. 1947) in Meißen verstärkte die politische Akzentuierung des Verbandes und beschloß die Uniformierung (Blauhemd, blaue Fahne mit der aufgehenden Sonne). Die Organisationsstruktur wurde gestrafft, deren Schwergewicht von den Wohngebieten in die Betriebe und Schulen verlagert. Das III. Parlament (1.–5. 6. 1949) in Leipzig verabschiedete eine neue Verfassung, in der sich die FDJ die Ziele der SED zu eigen machte, die geheimen Verbandswahlen abschaffte und die Voraussetzung für ein straffes Schulungssystem schuf. Die auf dem IV. Parlament (27.–30. 5. 1952) in Leipzig verabschiedete Verfassung anerkennt die führende Rolle der SED, enthält das Bekenntnis zu den Lehren von Marx, Engels, Lenin und Stalin und übernimmt das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus. Bereits am 6. 7. 1950 war die FDJ in den Demokratischen Block aufgenommen worden (Bündnispolitik). Damit war die Umformung der FDJ zur Massenorganisation abgeschlossen. Nach dem V. Parlament (25.–27. 5. 1955; Erich Honecker wird von Karl Namokel als 1. Sekretär abgelöst) in Erfurt setzte noch einmal eine Diskussion über die Aufgaben des Verbandes ein, die mit der 16. Tagung des Zentralrats (ZR) am 25. 4. 1957 abgeschlossen wurde. Die FDJ erklärte sich zur „sozialistischen“ Jugendorganisation mit Avantgarde-Charakter. So konnte sie am ehesten ihren Auftrag, „Reserve und zuverlässiger Helfer der SED“ zu sein, erfüllen. Das VI. Parlament (12.–15. 5. 1959; Karl Namokel wird durch Horst Schumann als 1. Sekretär abgelöst) nahm diese Beschlüsse in die Satzung auf, die in ihren Grundzügen auf dem VII. Parlament (28. 5.–1. 6. 1963) in Berlin (Ost) und auf dem VIII. Parlament (10.–13. 5. 1967; Horst Schumann wird durch Günther Jahn als 1. Sekretär abgelöst) in Leipzig bestätigt wurde. Das IX. Parlament (25.–29. 5. 1971) in Berlin (Ost) brachte keine grundsätzlichen Veränderungen, doch wurden die Aufgaben des Verbandes in den folgenden Monaten mit den politischen und ökonomischen Zielsetzungen des VIII. Parteitages der SED abgestimmt. Diese Entwicklung ist mit der Verabschiedung des dritten Jugendgesetzes der DDR am 28. 1. 1974, in dem der FDJ eine zentrale Stellung in der gesamten Jugendpolitik eingeräumt wird und diese wiederum in die politische und ökonomische Gesamtzielsetzung eingebettet ist, abgeschlossen. Auf der 10. Tagung des ZR am 9. 1. 1974 wurde Günther Jahn durch Egon Krenz als 1. Sekretär abgelöst. [S. 453]Das X. Parlament (1.–5. 6. 1976) in Berlin (Ost) verabschiedete ein neues Statut, das die Entwicklung seit 1971 und die Ergebnisse des IX. Parteitages der SED (1976) berücksichtigt. Es entfielen die gesamtdeutschen Bezüge, an die Stelle der Anerkennung der führenden Rolle der Partei trat „Die Freie Deutsche Jugend arbeitet unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, … Grundlage für ihre gesamte Tätigkeit sind das Programm und die Beschlüsse der SED“ (Junge Generation, 1976, H. 7, S. 100), der Verband wurde zum „Interessenvertreter der gesamten Jugend“ erklärt. Das Statut betont die Freundschaft zur UdSSR und deren Vorbildrolle einschließlich des ökonomischen Aspekts, der wirtschaftlichen Integration im RGW-Bereich, sowie den Beitrag der FDJ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Verteidigungsbereitschaft. Das XI. Parlament (1.–5. 6. 1981) in Berlin (Ost) brachte keine nennenswerten Änderungen oder Neuregelungen. Auf der 8. Tagung des ZR vom 1. 12. 1983 wurde Egon Krenz durch Eberhard Aurich als 1. Sekretär abgelöst. II. Organisation Aufbau, Abstimmungs- und Wahlmodalitäten, Kompetenzverteilung und Art der Leitung des Verbandes entsprechen seit Anfang der 50er Jahre weitestgehend denen der SED. Nominell oberstes Verbandsorgan und zentrale Delegiertenkonferenz der FDJ ist das Parlament, das lt. Statut alle 4, seit den 70er Jahren jedoch alle 5 Jahre jeweils nach dem Parteitag der SED zusammentritt. Die (1981: 3.383) Delegierten des Parlaments wählen den Zentralrat der FDJ (ZR) (1981: 123 Mitglieder und 29 Kandidaten), doch kann der ZR auch Mitglieder „kooptieren“. Das Gremium gilt als Verbandsleitung zwischen den Parlamenten und tritt dreimal jährlich zusammen. Das eigentliche politische Führungsgremium ist jedoch das Büro des ZR; die „laufende Organisations- und Vollzugsarbeit“ leistet das Sekretariat des ZR. Dem Sekretariat gehören derzeit 13 Sekretäre an. 1. Sekretär des ZR ist Eberhard Aurich, 2. Sekretär Volker Voigt, 3. in der Rangfolge ist Helga Labs, Vorsitzende der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und Sekretär des ZR (Aurich und Labs sind Mitglieder des Zentralkomitees (ZK) der SED, ein weiterer Sekretär ist Kandidat). Der Chefredakteur der FDJ-Tageszeitung „Junge Welt“ ist traditionell Mitglied des Sekretariats (derzeit Dieter Langguth). Auch den übrigen Sekretären sind jeweils bestimmte Aufgabenbereiche zugewiesen. Das Büro und das Sekretariat stützen sich bei ihrer Arbeit auf die Abteilungen im ZR, die teils für spezielle Mitgliedergruppen zuständig sind (Abteilungen: Arbeiterjugend, Berufsausbildung, Bewaffnete Kräfte, Landjugend, Schuljugend, Studenten), teils spezielle Verbandsaufgaben bearbeiten (Abteilungen: Internationale Verbindungen, Jugendforschung, Kader, Kultur, Propaganda, Sport, Staat und Recht, Verbandsorgane). Dem auf dem XI. Parlament (1981) gewählten Büro des ZR (insges. 30 Mitglieder) gehören neben 13 Sekretären des ZR der Generaldirektor des Reisebüros der FDJ „Jugendtourist“ (Klaus Eichler), 2 Abteilungsleiter des ZR (darunter die stellv. Vors. der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, Rosita Kleinpeter), die 1. Sekretäre der FDJ-Bezirksleitungen Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg, sowie 4 Funktionäre aus [S. 454]FDJ-Kreisleitungen und -Grundorganisationen und eine Freundschaftspionierleiterin an. Partei, Staat und Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) sind im Büro vertreten durch den Leiter der Abteilung Jugend des ZK der SED (Wolfgang Herger), den Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (Hans Sattler), einen Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB (Kurt Zahn), einen Angehörigen der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) und eine Vertreterin der Staatlichen Versicherung. Die Blockparteien haben 1981, wie schon von 1963 bis 1967, keine Vertretung im Büro (dem ZR gehört ein Sekretär des Kreisverbandes Neubrandenburg der LDPD an). Den Büromitgliedern gleichgeordnet ist die Vorsitzende der vom Parlament gewählten Zentralen Revisionskommission. Die Kommission (1981: 23 Mitglieder und 5 Kandidaten) kontrolliert Arbeitsorganisation, Ökonomie, Finanzen und Statistik des Verbandes. Revisionskommissionen bestehen auch auf allen Organisationsebenen. Von 1976 bis 1981 führten die über 8.000 Mitglieder über 36.000 Kontrollen durch. Der Verbandsspitze unterstehen unmittelbar die 15 Bezirksorganisationen sowie die Gebietsorganisation Wismut, ferner die FDJ-Organisationen im Ausland, insbes. der DDR-Studenten, -Monteure und -Instrukteure in den sozialistischen Staaten und in der Dritten Welt, und die FDJ-Organisationen in den Bewaffneten Kräften (NVA, Grenztruppen, Volkspolizei usw.). Die Spitzengliederung der Bezirks-(und der Kreis-)organisationen entspricht der des Gesamtverbandes: Die Delegiertenversammlung wird alle 2–21/2 Jahre einberufen und wählt die Leitung, die viermal jährlich zusammentritt und die Tätigkeit der nachgeordneten Organisationen kontrolliert und koordiniert. Die eigentliche Organisationsführung liegt beim Sekretariat. Das Sekretariat einer Bezirksleitung (BL) — in den Grundstrukturen entsprechen die Sekretariate der Kreisleitungen (KL) diesem Modell — umfaßt 8–10 Sekretäre; ferner gehören ihm der Bezirksvorsitzende der Pionierorganisation, der Leiter der Bezirksstelle „Jugendtourist“, der Vorsitzende der Bezirksrevisionskommission und der 1. Sekretär der FDJ-Leitung der Bezirkshauptstadt an. Das Sekretariat verfügt über einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. FDJ-Kreisorganisationen, insges. über 250, bestehen in den Stadt- und Landkreisen, den Stadtbezirken der Großstädte (dort z. T. als Stadtbezirksorganisationen bezeichnet), in Großbetrieben, an den Universitäten und Hochschulen und an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). In den Großstädten Dresden, Erfurt, Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig und Magdeburg bestehen FDJ-Stadtleitungen, die den örtlichen Kreis- bzw. Stadtbezirksorganisationen übergeordnet sind. Mehr als 500 Ortsleitungen (OL) koordinieren die Verbandstätigkeit in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden. Die untersten Organisationseinheiten der FDJ sind ihre Grundorganisationen (GO) (September 1983: 28.191). Sie wurden lt. Statut in allen Bildungsstätten, Betrieben, Genossenschaften, Dörfern usw. gebildet, wenn mindestens 3 Mitglieder vorhanden sind. Gründung und Auflösung von GO sind nur mit Zustimmung der jeweiligen KL möglich. Die GO untergliedern sich je nach Größe in FDJ-Gruppen (September 1983: 97.053). Große GO können zusätzlich in Abteilungsorganisationen (AO) untergliedert werden (Ende 1983: 5.801). Industriebetriebe mit mehreren GO, aber ohne eigene KL, haben eine Zentrale FDJ-Leitung. In Kombinaten koordiniert der Rat der FDJ-Sekretäre die Tätigkeit der GO der einzelnen Kombinatsbetriebe. Auf Großbaustellen und an speziellen Jugendobjekten leiten FDJ-Stäbe die Verbandsaktivitäten. Gruppen, AO und GO wählen je nach Mitgliederzahl umfangreiche Leitungen (3–21 Mitglieder). Die FDJ verfolgt damit das in den Statuten festgelegte Ziel, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Verbandsarbeit einzubeziehen. In Leitungen mit 11 Mitgliedern werden folgende Funktionen besetzt: Sekretär, Stellvertreter, Funktionär (F.) für Agitation und Propaganda, Kassierer, Kontrollposten bzw. Leiter des Kontrollpostenstabes (nur in Betrieben: F. für den sozialistischen Wettbewerb, nur an Schulen: F. für gesellschaftlich nützliche Tätigkeit, Lern- und Patenschaftsarbeit, nur an Hoch- und Fachschulen: F. für wissenschaftliche Arbeit), F. für Kultur, F. für Wehrerziehung und Sport, F. für Touristik, F. für Pionierarbeit, Leiter der FDJ-Ordnungsgruppe. In zahlenmäßig stärkeren Leitungen kommen z.B. der Leiter des FDJ-Heimaktivs und der Leiter des Jugendklubs der FDJ hinzu. Bei den Verbandswahlen 1983 wurden 670.000 Leitungsmitglieder und Delegierte gewählt, das sind rd. 30 v.H. der gesamten Mitgliederschaft. Die Mitglieder der Gruppen, AO und GO wählen neben ihren Leitungen die Delegierten für die Kreisdelegiertenkonferenz. Nach dem gleichen Verfahren wählt die Delegiertenkonferenz einer Organisationsstufe ihre entsprechende Leitung und die Delegierten der nächsthöheren Stufe. Wahlen in den GO finden jährlich statt, Delegiertenwahlen für die Kreis- und Bezirksebene alle 21/2 Jahre und zum Parlament der FDJ alle 5 Jahre. Die Fluktuation der ehrenamtlichen Leitungsmitglieder ist hoch, jährlich werden 30–40 v.H. ausgewechselt, doch sollen zumindest die 1. Sekretäre der Industrie-GO-Leitungen 4–6 Jahre im Amt bleiben. Hauptamtlich tätige FDJ-Funktionäre sind die 1. Sekretäre wichtiger GO, die Sekretäre und Sekretariatsmitarbeiter von der Kreisleitung an aufwärts und ein Teil der im Schulungswesen Beschäftigten, insges. etwa 2–3 v.H. der Mitglieder. Die 1. Sekretäre der FDJ-Leitungen sind in der Regel Mitglied des Sekretariats der SED-Leitung der gleichen Organisationsebene. Die Funktionäre der GO bilden zusammen mit den örtlichen FDJ-Abgeordneten in den Volksvertretungen, den Leitern der Jugendbrigaden und anderer Arbeitsgruppen sowie den Propagandisten und Agitatoren das Verbandsaktiv, das zur Vorbereitung und Auswertung wichtiger Aktionen zusammentritt. Ein Teil des Aktivs hat als Agitatorenkollektiv die Aufgabe, regelmäßig aktuelle Probleme mit den Mitgliedern zu besprechen. Die FDJ verfügt über 3 Verlage, 1 Tageszeitung („Junge Welt“) und mehrere Periodika (Jugendpresse). Die Mitgliedschaft in der FDJ ist lt. Statut freiwillig und vom 14. Lebensjahr an möglich, wobei im Normalfall die Schüler der 8. Klassen geschlossen aus der Pionierorganisation in die FDJ übernommen werden. Die obere Altersgrenze entspricht prinzipiell der des Jugendgesetzes, doch sind in der Praxis stets etwa 5 v.H. der Mitglieder, insbes. Funktionäre und FDJler im Studium sowie in Jugendbrigaden, älter als 24 Jahre. 1981 hatte die FDJ 2,3 Mill. Mitglieder (gegenüber 1,4 Mill. 1967). Der Anstieg der Mitgliederzahl resultiert nur zum geringeren Teil aus der Zunahme der Jugendbevölkerung (Jugend, I), zum größeren aus dem Anstieg des Organisationsgrades. Nach DDR-Angaben waren 1961 50,3 v.H. der Jugendbevölkerung, 1978 bereits 69,9 v.H. Mitglied der FDJ. Die Schüler der Klassenstufen 8–12 gehören fast ausnahmslos der FDJ an, ebenso die Lehrlinge (einschl. Teilausbildung). Von den jungen Armeeangehörigen waren 1975 86 v.H., 1980 bereits 95 v.H. FDJ-Mitglieder; einen ähnlich hohen Organisationsgrad dürften auch die Studenten aufweisen. Dementsprechend stellten die Schüler (um 1980) etwa 800.000 Verbandsmitglieder (etwa 35 v.H.), die Lehrlinge etwa 500.000 (22 v.H.), die Studenten etwa 200.000 (9 v.H.), die Angehörigen der Armee und der übrigen Bewaffneten Kräfte etwa 150.000 (6 v.H.). Seit den 50er Jahren bemüht sich die FDJ um die Erhöhung des Arbeiteranteils, hatte damit jedoch erst in den 70er Jahren einigen Erfolg. Vor allem die zunehmende Einrichtung von Jugendbrigaden bewirkte nach DDR-Angaben, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten jungen [S. 455]Arbeiter wesentlich erhöhte. 1980 waren nahezu 456.000 junge Arbeiter im Verband organisiert (19 v.H.). Die restlichen etwa 200.000 Mitglieder (9 v.H.) sind junge Berufstätige aller Sparten. — Im Bildungs- und Ausbildungswesen, in der Armee und neuerdings in einigen Musterbetrieben geht demnach der Organisationsgrad gegen 100, bei den jungen Berufstätigen, insbes. in Kleinbetrieben und auf dem Lande, tut sich die FDJ jedoch weiterhin schwer. Die Mitgliedsbeiträge, gestaffelt nach der Höhe des Einkommens bzw. des Stipendiums, liegen zwischen 0,30 und 5 Mark monatlich. Überwiegend wird die FDJ-Arbeit jedoch aus staatlichen und betrieblichen Mitteln finanziert. III. Formen der FDJ-Arbeit A. Allgemeines Die FDJ stellt die Verbandstätigkeit jeweils unter eine bestimmte Losung und leitet daraus spezielle Aufgaben ab. 1981/82 stand z.B. der X. Parteitag der SED im Mittelpunkt („FDJ-Auftrag X. Parteitag“), für 1982–1984 das „Friedensaufgebot der FDJ — Meine Tat für unser sozialistisches Vaterland“. Die Ziele und Aufgaben dieser „Aufträge“ und „Aufgebote“ des Jugendverbandes werden in Abstimmung mit den staatlichen Leitungen (von Bildungswesen, Wirtschaft, Armee usw.) von den regionalen und örtlichen Leitungsgremien konkretisiert und auf die jeweiligen Gegebenheiten zugeschnitten. An der Basis schließlich sollen sie Eingang in die „Kampfprogramme“ der GO und Gruppen finden und die FDJ-Mitglieder entsprechende „persönliche Aufträge“ übernehmen. Über die Erfüllung dieser Selbstverpflichtung ist auf den Mitgliederversammlungen Rechenschaft abzulegen. Darüber hinaus vergeben die Leitungsgremien Aufgaben an Mitglieder oder Mitgliedergruppen als verpflichtenden Verbandsauftrag. So sollen FDJ-Aktivisten von der Leitung Aufträge erhalten „zur Unterstützung nachgeordneter Leitungen und FDJ-Kollektive, z.B. in Vorbereitung und Durchführung der Wahlversammlungen, zur Ausarbeitung von Materialien, zum Auftreten in politischen Diskussionen, zur Organisierung von Veranstaltungen des Kollektivs und anderer Maßnahmen“ (JG 1982, H. 7, S. 45). Ein weiteres Mittel zur Aktivierung des Verbandes sind die — zweifellos von der Verbandsspitze initiierten — verschiedenen Wettbewerbe, zu denen die FDJler einer Schule, eines Betriebes usw. die FDJler entsprechender anderer Einrichtungen in der Verbandspresse auffordern. B. FDJ-Arbeit im Bildungswesen 1. FDJ-Arbeit an den Schulen Die Schüler der Klassen 8–10 bzw. 12 sind auf der Basis der Schule und der Schulklasse in GO und FDJ-Gruppen organisiert. Jede Schule bildet eine GO, jede Klasse eine Gruppe, so daß gut 20 v.H. aller GO der FDJ und knapp 40 v.H. aller FDJ-Gruppen an allgemeinbildenden Schulen angesiedelt sind. Auch die jungen Lehrer bis unter 30 Jahren (etwa 30 v.H. aller Lehrer) sollen in FDJ-Lehrergruppen organisiert sein, doch bestanden 1981 an den 5.900 allgemeinbildenden Schulen nur „über 1000“ solcher Gruppen. Im Sommer 1983 waren bereits 17.376 Lehrer, d.h. jeder 10., in einer der 2.350 FDJ-Lehrergruppen organisiert. Damals gab es 5.865 allgemeinbildende Schulen. Zu Beginn des neuen Schuljahres (1. September) werden die Schüler der 8. Klassen nach der im Frühjahr erfolgten Jugendweihe feierlich in die FDJ aufgenommen. Zu gleicher Zeit finden die Wahlen der Gruppenleitungen, der Delegierten und nicht zuletzt der GO-Leitungen (GOL) statt. Die Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen dienen der Einschätzung der bisherigen Arbeit sowie der Verabschiedung des neuen „Kampfprogramms“ und der Übernahme der „persönlichen Aufträge“. Die „Hauptaufgabe der FDJ-Mitglieder und aller Schüler an der Oberschule besteht darin, jeden Tag schöpferisch, ehrlich und diszipliniert zu lernen“. Deshalb sind auf den monatlichen Mitgliederversammlungen der Gruppen „regelmäßig … die Lernergebnisse, Ordnung und Disziplin jedes einzelnen Schülers einzuschätzen“. „Wer Hilfe braucht, sollte sie auch bekommen; wer Hilfe leisten kann, sollte das als persönlichen FDJ-Auftrag verstehen.“ „Undiszipliniertheit, Bummelei oder schlechte Lernleistungen“ sollen nicht geduldet werden (JG 1982, H. 7, S. 25). Es ist die vorrangige Aufgabe der gewählten FDJ-Leitungen, auf Disziplin und gute schulische Leistungen ihres Klassen- bzw. Schulkollektives zu achten. Die sog. „thematischen“ Mitgliederversammlungen werden gemäß ZR-Beschluß einheitlich im Jugendverband zu einem bestimmten Thema durchgeführt, 1983/84 etwa zu den Themen: „Mein Beitrag zum Volkswirtschaftsplan“ und „Der Frieden muß verteidigt werden — der Frieden muß bewaffnet sein“. Grundlage der Verbandstätigkeit an den Schulen sind die jährlich (1982 erstmals für 2 Jahre) vom Büro des ZR der FDJ in Abstimmung mit dem Ministerium für Volksbildung beschlossenen Pionier- und FDJ-Aufträge für das jeweilige Schuljahr, die durch entsprechende Anweisung des Ministeriums auch für die Pädagogen zur verbindlichen Arbeitsgrundlage werden. Dabei geht es u.a. um „die aktive Teilnahme aller Freunde am Wehrunterricht“, die Gewinnung der „geeignetsten Schüler für einen militärischen Beruf“, Einflußnahme auf die Berufswahl „entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen“, die Teilnahme an der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM) und um die Freizeitgestaltung (Freizeit). Der „Erziehung zur Liebe zur Arbeit“ dienen die „Erfüllung der [S. 456]Vorgaben im polytechnischen Unterricht“, die Teilnahme an der „Verschönerung, Säuberung und Instandhaltung der Schule, ihres Inventars und ihrer Umgebung“, an der Sammlung von Altmaterial und dem Werben für einen sparsamen Energieverbrauch, die Teilnahme an der „Mach mit“-Bewegung der Nationalen Front, an der Sauberhaltung von Wäldern und Gewässern und an der „produktiven Ferienarbeit“ (JG 1982, H. 7, S. 69–72) (Feriengestaltung). Für die Wahrnehmung dieser Aufgabenfülle bildet die GOL zahlreiche ständige Kommissionen und Aktive, die an der Gestaltung des Schullebens mitwirken. FDJ (und Pionierorganisation) als „die politischen Massenorganisationen der Heranwachsenden“ bedürfen, wie es heißt, „der ständigen Hilfe und Führung“. Sie arbeiten deshalb „besonders eng … mit der Schule zusammen“. Ihre „politisch-ideologische Führung … erfolgt durch die Schulparteiorganisation der SED. Der Klassenleiter bezieht die Aktivitäten des FDJ- und Pionierkollektivs bewußt in seine Erziehungsarbeit ein. Er gibt Anregungen für die Ziele, Vorhaben und den Inhalt des Gruppenlebens, für mögliche und notwendige Aufträge an einzelne Mitglieder, arbeitet regelmäßig mit … der FDJ-Leitung“ (bzw. dem Gruppenpionierleiter und dem Gruppenrat) „zusammen“. Gemäß § 29 der Schulordnung vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433) „beraten der Direktor und die Klassenleiter mit den FDJ-Leitungen und Pionierräten“ „auf der Grundlage des Arbeitsplanes der Schule und der Klassenleiterpläne“, welche Aufgaben „von den FDJ- und Pionierkollektiven eigenverantwortlich übernommen werden können“. Das FDJ-Lehrerkollektiv ist gehalten, der Schüler-GO „Vorschläge zur Wahl von jungen Lehrern und Erziehern in die Leitung der Grundorganisation der Schüler“ nahezulegen (Beschluß d. Büros d. ZR d. FDJ vom 22. 4. 1969 — VuM d. Min. f. Volksbildung Nr. 14, S. 260). So wird die Tätigkeit der FDJ — und mehr noch die der Pionierorganisation — in hohem Maße von den Lehrern direkt und nachhaltig beeinflußt. Die FDJ-GO ist auch für die Pionierfreundschaft ihrer Schule verantwortlich, allerdings wird die Mehrzahl der Gruppenpionierleiter in Personalunion von den Klassenlehrern der Klassen 1–7 gestellt. Im Schuljahr 1981/82 waren 9.176 FDJ-Schüler als Gruppenpionierleiter tätig (knapp 15 v.H. aller Gruppenleiter), die übrigen Gruppen wurden von Lehrern und Pädagogikstudenten geführt. Dagegen waren 46.555 FDJ-Schüler als Gruppenhelfer in der Pionierorganisation eingesetzt. Die (1982) 220 Erweiterten Oberschulen (EOS) und die 244 Kommunalen Berufsschulen haben einen hauptamtlichen FDJ-Sekretär. Diese hauptamtlichen Funktionäre, deren Kaderakte nicht bei der Schule, sondern beim Sekretariat der FDJ-KL geführt wird, gehören als Vertreter des Jugendverbandes dem Pädagogischen Rat (= Lehrerkonferenz) der Schule an (Schulordnung). Die anderen Verbandsfunktionen in der Schul-GO werden ehrenamtlich wahrgenommen. 2. FDJ-Arbeit an den Berufsschulen Die FDJ-Arbeit an den Berufsschulen entspricht in ihren Grundzügen der in den allgemeinbildenden Schulen. Sie wird bestimmt von den jährlich vom ZR der FDJ und vom Bundesvorstand des FDGB erteilten Lehrjahresaufträgen, deren Aufgabenstellung durch das Staatssekretariat für Berufsbildung für alle Kader der Berufsausbildung für verbindlich erklärt wird. Der sozialistische Berufswettbewerb der Lehrlinge wird entsprechend den zentralen Beschlüssen von den betrieblichen Leitungen von FDGB und FDJ verantwortlich organisiert. Sie werden dabei von speziellen Wettbewerbskommissionen, denen mehrheitlich Lehrlinge angehören sollen, unterstützt. Jedem Lehrling werden im Rahmen des Berufswettbewerbes „konkrete abrechenbare Aufgaben“ übertragen (Grundorientierung zur Führung des sozialistischen Berufswettbewerbes vom 11. 6. 1974 — VuM d. Staatssekretariates f. Berufsbildung Nr. 6, S. 69). Die FDJ ist — neben Betriebs- und Gewerkschaftsleitung — an der „kollektiven Urlaubsgestaltung“ der Lehrlinge beteiligt; in den Lehrlingswohnheimen hat das FDJ-Aktiv die Verantwortung für das Verhalten der Lehrlinge. Zwei Drittel der Lehrlinge besuchen Betriebsberufsschulen und sind in der FDJ-GO ihres Betriebes erfaßt. Das restliche Drittel aus Kleinbetrieben und Splitterberufen geht in die „Kommunalen Berufsschulen“. Auf diesen Teil der Auszubildenden hatte die FDJ lange Zeit nur einen sehr geringen Einfluß. Daher wurden in den 70er Jahren zunächst FDJ-Aktive, später FDJ-GO an den Kommunalen Berufsschulen eingerichtet. 3. FDJ-Arbeit an Fachschulen, Universitäten und Hochschulen An den Universitäten bestehen FDJ-KL, an den Hoch- und Fachschulen GO-Leitungen. Diese Leitungen wählen „die FDJ-Funktionäre (einschl. der Funktionäre in den FDJ-Heimkomitees [der Studentenwohnheime]) aus und setzen die Besten als FDJ-Gruppenleiter ein“. Die künftigen Leitungskollektive werden bereits vor Studienbeginn für ihre Aufgaben geschult. Am 1. Studientag werden aus den Studienanfängern FDJ-Gruppen gebildet und die Gruppenleitungen eingesetzt. Die Gruppe ist als „Kollektiv“ verantwortlich für die Studienleistungen, die ideologische Schulung, das „geistig-kulturelle Leben“ in der Gruppe und im Studentenheim, die Vorbereitung auf die militärische bzw. Zivilverteidigungs-Ausbildung sowie u.a. für die Teilnahme der Mitglieder am Einsatz in einer FDJ-Studentenbrigade, möglichst nach dem 1. Studienjahr (Beschluß des Sekretariats des ZR der FDJ vom 29. 4. 1971; JG 1971, H. 7, S. 57–60). Im sog. „Studenten[S. 457]sommer“ 1983 arbeiteten 40.000 Studenten (rd. 18 v.H. aller Direktstudenten) jeweils 3 Wochen in solchen Brigaden auf Baustellen, in Industriebetrieben und in der Landwirtschaft, darunter 20.000 im Zentralen Jugendobjekt „FDJ-Initiative Berlin“. Der FDJ-Gruppe entspricht die Seminargruppe von etwa 25 Studenten, die zur gleichen Zeit in derselben Fachrichtung das Studium aufgenommen haben und bis zu dessen Abschluß zusammenbleiben. Auf der mittleren Organisationsebene bestehen Sektionsleitungen, Instituts- und Fachrichtungsleitungen, die den AO- bzw. GO-Leitungen entsprechen. Die FDJ-Leitungen für die gesamte Universität/Hochschule bzw. Fachschule verfügen über hauptamtliche Sekretäre und einen hauptamtlichen Mitarbeiterstab. Die FDJ ist im Wissenschaftlichen Rat und im Gesellschaftlichen Rat der Hochschule und der Sektionen (Universitäten und Hochschulen, III.) vertreten. Sie hat Mitspracherechte bei der Zulassung zum Studium, in den Beratungsgremien aller Ebenen, bei der Stipendienvergabe und bei der Absolventenvermittlung. Seit dem X. Parlament (1976) verleiht der Minister für Hoch- und Fachschulwesen auf Vorschlag des ZR der FDJ jährlich bis zu 300 FDJ-Stipendien in Höhe von monatlich 350 Mark an Studienanfänger vornehmlich technischer Fachrichtungen. Neben der beruflichen Leistung und der Mitwirkung in der MMM-Bewegung soll bei der Vergabe dieser Stipendien die aktive politische Arbeit in den Leitungen der FDJ berücksichtigt werden (Ausbildungsförderung). C. Weitere Formen der FDJ-Arbeit 1. FDJ-Arbeit in den Betrieben Neben der Übertragung von Jugendobjekten soll die Beteiligung der Jugendlichen am Sozialistischen Wettbewerb, an den „Klubs Junger Neuerer“, den Sozialistischen Arbeitsgemeinschaften, der beruflichen Aus- und Weiterbildung fachliche Kenntnisse vertiefen und zugleich zu meßbaren ökonomischen Ergebnissen führen. Für besondere Leistungen verleiht die FDJ den Titel „Hervorragender Jungaktivist“ sowie Ehrenurkunden usw. Mit den FDJ-Kontrollposten (1982: über 41.000) beteiligt sie sich an der gesellschaftlichen Kontrolle im Betrieb und arbeitet dabei eng mit den Arbeiterkontrolleuren der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) sowie mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) zusammen. Da die Interessenvertretung der Jugend im Betrieb nicht zuletzt bei den gewerkschaftlichen Jugendausschüssen liegt, ist die FDJ auf eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem FDGB angewiesen. 2. Wehrerziehung als Teil der FDJ-Arbeit Die FDJ fördert Wehrerziehung und vormilitärische Ausbildung. Seit 1967 finden wehrsportliche „Hans-Beimler-Wettkämpfe“ der 8. Klassen statt; dazu werden an den Schulen „Hans-Beimler-Stäbe“ gebildet. Mit der Bildung von FDJ-Aktivs in den Einheiten der Gesellschaft für Sport und Technik (GST), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR und der Zivilverteidigung unterstützt die FDJ die Vorbereitung der männlichen und weiblichen Jugendlichen auf den Wehrdienst. 1981 warben 800, 1982 bereits 1000 „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“, die den KL unterstehen, für den Offiziers- und Unteroffiziersberuf. 3. Kulturarbeit der FDJ Die Kulturarbeit der FDJ stützt sich auf die staatlichen, verbandseigenen und gewerkschaftlichen Kultur- und Klubhäuser. Ende 1983 bestanden 8.865 Jugendklubs, in denen 70.000 ehrenamtliche Funktionäre tätig waren. Indem die FDJ dort Tanzveranstaltungen, Vorträge sowie Interessengemeinschaften organisiert, versucht sie, auch auf die Gestaltung der Freizeit von unorganisierten Jugendlichen in den Wohngebieten einzuwirken. Mit dem „Buchclub 65“ verfügt die FDJ auch über eine eigene Buchgemeinschaft. Als Teil der Volkskunstbewegung fördert die FDJ das Laienschaffen (Laienkunst). Als spezielle Form haben sich dabei die Treffen junger Talente herausgebildet, die über Kreis- und Bezirksvergleiche die Möglichkeit bieten, an einem Zentralen Leistungsvergleich teilzunehmen. 1979 bestanden 16.000 „ständige Kollektive des künstlerischen Volksschaffens“, in denen „mehr als 124.000 Kinder und Jugendliche arbeiteten“. Die 1969 ins Leben gerufene „FDJ-Singebewegung“ umfaßte 1980 3.000 Singeklubs mit 40.000 Mitgliedern. Die FDJ unterhält ein Sinfonieorchester, ein Zentrales und 15 Bezirksmusikkorps und einige 100 weiterer Blaskapellen, Fanfaren- und Spielmannszüge. Das am 1. 1. 1975 gegründete FDJ-Reisebüro „Jugendtourist“ vermittelte 1982 869.311 Reisen innerhalb der DDR und 1.573.764 in sozialistische Länder. In Zusammenarbeit mit dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR veranstaltet die FDJ Jugendsportfeste. Die Erich-Weinert-Medaille wird als Kunstpreis der FDJ jährlich an junge Künstler und Laienschaffende verliehen. 4. Die FDJ-Ordnungsgruppen Die FDJ-Ordnungsgruppen werden vorwiegend zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin in den Jugendeinrichtungen, in Schulen, Lehrlingsheimen und bei FDJ- und Jugendveranstaltungen eingesetzt. Sie kontrollieren den Einlaß, das Programm, den Alkoholausschank und können Personen von der Teilnahme ausschließen. Darüber hinaus wirken sie im territorialen System der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung mit, in das auch die FDJ-Leitungen und FDJ-Ordnungsgruppenstäbe der Orte, Kreise und Bezirke einbezogen sind (Neue Justiz, 1971, Nr. 17, S. 503 ff.). Die Ordnungsgruppen, seit 1959 aus Freiwilligen aufgestellt, sind „Organe der Leitungen der FDJ“ und werden [S. 458]von den Kreis- bzw. Bezirksleitungen der FDJ ausgewählt und eingesetzt. Sie entsprechen den „Trupps der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“ des sowjetischen Komsomol und haben hilfspolizeiliche und vormilitärische Aufgaben. Mindestalter für Eintrittswillige ist das vollendete 16. Lebensjahr. Die Ausbildung umfaßt: Einsatztechnik, Gesetzeskunde, Grundlagen DRK (Erste Hilfe u.ä.), Marxismus-Leninismus sowie Umgang mit Kampfstoffen und die praktische Unterweisung in: Schutzausbildung, Körperertüchtigung und Judo. Die Ordnungsgruppen arbeiten eng mit der Volkspolizei (VP) zusammen. 1982 bestanden 3.992 Gruppen mit 40.000 Mitgliedern. Die Gruppen werden bei Bedarf in Zügen und Hundertschaften zusammengefaßt. Es ist beabsichtigt, in jedem der 8.865 Jugendklubs der FDJ eine Ordnungsgruppe zu bilden. 5. Die FDJ im Staatsapparat Die in Artikel 20,3 der Verfassung der Jugend zugesagten „Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen“, nimmt die FDJ durch die Beteiligung an den Beratungsgremien des Staatsapparates, die sich mit jugendpolitischen Fragen beschäftigen, wahr (Jugendforschung]). Außerdem ist sie in den Volksvertretungen mit Fraktionen vertreten, und zwar in der Volkskammer ab 1963 (4. Wahlperiode) mit 40 von 500 Abgeordneten; ab 1981 Bezirkstage: 286 von 3.172; ab 1979 Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen: 3.873 von 27.168; Gemeindevertretungen: 17.256 von 170.427; Stadtbezirksversammlungen: 659 von 3.975. IV. Schulung In der Schulung der FDJ sind 2 Formen zu unterscheiden: die Funktionärsschulung und die Schulung der Mitglieder. Die große Zahl jährlich neugewählter Funktionäre in den GO, verbunden mit der Fluktuation in den Leitungen, macht die Kaderschulung zu einer wichtigen Verbandsaufgabe. Hauptschulungsformen sind: die „Schulen des FDJ-Gruppenleiters“, durchgeführt von den GO-Leitungen der Betriebe, Bildungseinrichtungen usw. als monatliche Schulung über jeweils einige Stunden oder als Wochenendschulung in größeren Abständen, ferner Wochenendschulungen, Aktivtagungen und differenzierte Schulung der verschiedenen Leitungsmitglieder der Gruppen und GO; die Ganztagesschulung der Sekretäre der GO bei der FDJ-Kreisleitung; die Kurzlehrgänge an den 14 Bezirksjugendschulen für ehrenamtliche Funktionäre nach Auswahl durch die FDJ-Kreisleitungen. Die hauptberuflichen GO-Sekretäre und die Mitarbeiter der Kreisleitungen erhalten eine 3monatige Ausbildung an den Sonderschulen des ZR der FDJ in Buckow, Grambow, Weimar und Zschorna. Auf kulturpolitischem Gebiet tätige haupt- und ehrenamtliche Funktionäre werden in Kurzlehrgängen an der Sonderschule des ZR in Dresden ausgebildet. Die höchste Ausbildungseinrichtung der FDJ ist die Jugendhochschule „Wilhelm Pieck“ beim Zentralrat der FDJ in Bogensee. Das einjährige Direktstudium richtet sich an Mitarbeiter des ZR, der Bezirks- und Kreisleitungen und an hauptberufliche Sekretäre von GO. Hier wurden von 1946 bis 1981 rd. 13.000 FDJ-Funktionäre sowie etwa 2.000 Funktionäre befreundeter Jugendorganisationen aus aller Welt ausgebildet. Schließlich stehen dem Jugendverband Studienplätze an den Schulen und Hochschulen der SED, des FDGB und des sowjetischen Komsomol zur Verfügung. Von 1951 bis Ende 1981 haben 528 FDJ-Funktionäre die Komsomol-Hochschule in Moskau absolviert. Die Massenschulung beginnt mit einer Vorstufe, die die Schüler der 7. Klassen auf den Eintritt in die FDJ, insbesondere anhand des Statuts, vorbereitet. Auf ihr bauen die „Zirkel Junger Sozialisten“ in 3 Stufen auf: 1. für die Schüler der 9. und 10. Klassen, 2. und 3. für die Schüler der EOS, Studenten und die Mitglieder der betrieblichen und örtlichen GO. Gegenstand ist 1983/84 je nach Teilnehmerkreis 1. das SED-Programm, 2. die Biographien von Marx und Engels, 3. Probleme der M.-L.-Philosophie, 4. Grundfragen der politischen Ökonomie, 5. „Partei — Wissenschaft — Student“, 6. Jugendpolitik der SED, 7. die Biographie von Ernst Thälmann, 8. weltanschauliche Fragen der sozialistischen Gesellschaft, 9. Wissenschaftspolitik der SED, 10. Grundprobleme der Leitung der sozialistischen Gesellschaft. Die Schulung soll durch Vorträge von Arbeiterveteranen, durch Besichtigung von Gedenkstätten (Nationale Mahn- und Gedenkstätten) und die Behandlung aktueller Themen aufgelockert werden. Anfang 1983 gab es 81.847 „Zirkel Junger Sozialisten“ mit etwa 1,6 Mill. Teilnehmern. Mehr als 80 v.H. der Zirkelleiter waren überwiegend ältere SED-Mitglieder. Nur eine Minderheit war gleichzeitig noch Mitglied der FDJ. Der Schulung dienen auch die FDJ-Studienjahre, die jährlich für Schüler, Lehrlinge und Studenten durchgeführt werden. Sie bestehen aus den „Zirkeln Junger Sozialisten“, in denen weltanschauliche Grundfragen und aktuelle politische Probleme diskutiert werden, den Jugendforen, auf denen „kompetente Gesprächspartner“ Auskunft erteilen, sowie den „Propagandatagen der Jugend“. Hinzu kommt das „Abzeichen für gutes Wissen“, das in 3 Stufen verliehen wird, für „gute und anwendungsbereite Kenntnisse des Marxismus-Leninismus und der Beschlüsse der SED“. V. Internationale Verbindungen und Deutschlandpolitik Die FDJ ist seit 1948 Mitglied des Weltbundes der Demokratischen Jugend (WBDJ), seit 1949 des [S. 459]Internationalen Studentenbundes. Mit dem sowjetischen Jugendverband Komsomol hat die FDJ besonders enge Beziehungen; 528 Funktionäre sind bis Ende 1981 an der Hochschule des Komsomol in Moskau ausgebildet worden. In Unterstützung der Außenpolitik bemüht sich die FDJ um Kontakte zu nichtkommunistischen Jugendverbänden (Festival). Die deutschlandpolitischen Aktivitäten folgten der Deutschlandpolitik der SED. Die von der FDJ veranstalteten Deutschlandtreffen der Jugend (Mai 1950, Juni 1954, Mai 1964 in Berlin [Ost]) wurden nicht fortgesetzt, Treffen zwischen Jugenddelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR fanden nun vorwiegend im Rahmen der Festivals des WBDJ statt. Seit 1973 bestehen — zumeist jährlich erneuerte — „Arbeitsvereinbarungen“ zwischen der FDJ und der „Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend“ (SDAJ) der Bundesrepublik Deutschland, die als „Bruderverband“ bezeichnet wird. Seit 1973 kam es auch zu Kontakten der FDJ mit nichtkommunistischen Jugendverbänden bzw. -organisationen in der Bundesrepublik Deutschland (Deutscher Bundesjugendring), mit dem am 20. 9. 1982 Abmachungen über einen Innerdeutschen ➝Jugendaustausch „entsprechend den Angeboten gemäß den im jeweiligen Land üblichen Modalitäten“ getroffen wurden (ferner die Falken, Gewerkschaftsjugend, Jungdemokraten, Jungsozialisten, Naturfreundejugend, Sozialistischer Hochschulbund, Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend u.a.). Die FDJ veranstaltet Freundschaftstreffen mit ausländischen Jugendlichen aus befreundeten Staaten und Organisationen, bildet Funktionäre befreundeter ausländischer Jugendverbände aus und entsendet „Brigaden der Freundschaft“ in Staaten der Dritten Welt, die vorwiegend auf dem Gebiete der Berufsausbildung tätig sind, aber ebenso Aufgaben der DDR-Außenpolitik erfüllen. Anfang 1984 waren 17 FDJ-Brigaden u.a. eingesetzt in Äthiopien, Angola, VDR Jemen, Kuba, Moçambique und Vietnam. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der sozialistische Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. (Studien zur Sozialwissenschaft. 51.) Gaststätten und Jugendtanz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Chronik. Berlin (Ost): Neues Leben 1976. Geschichte der Freien Deutschen Jugend. Hrsgg. im Auftrag des Zentralrats der FDJ. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. Honecker, Erich: Zur Jugendpolitik der SED. Reden und Aufsätze von 1945 bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Neues Leben 1977. FDJ (Freie Deutsche Jugend und wissenschaftlich-technischer Fortschritt. Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Leitung ökonomischer Initiativen der FDJ. Berlin (Ost): Junge Welt 1981. Die gesellschaftlichen Organisationen in der DDR. Stellung, Wirkungsrichtungen und Zusammenarbeit mit dem sozialistischen Staat. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 451–459 Freie Berufe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB)
Freie Deutsche Jugend (FDJ) (1985) Siehe auch: FDJ: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 FDJ (Freie Deutsche Jugend): 1975 1979 FDJ (FREIE DEUTSCHE JUGEND): 1969 Freie Deutsche Jugend: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als einzige offiziell zugelassene Jugendorganisation nimmt die FDJ einen wichtigen Platz im System der Massenorganisationen ein. In ihrem Statut bekennt sie sich zur führenden Rolle der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands…
DDR A-Z 1985
Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) (1985)
Siehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen u.a. durch die Bindung an die Betriebe die Bildung von Stammbelegschaften und die Ansiedlung von Fachkräften fördern und damit zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne beitragen. Mitglied kann jeder Werktätige eines Betriebes werden, dem eine AWG angeschlossen ist, wenn das vom Leiter und der BGL vorgeschlagen wird und die Zustimmung des zuständigen örtlichen Staatsorgans eingeholt wurde. Ehegatten können nur gemeinsam Mitglieder einer AWG werden. Die Anzahl der von den Mitgliedern zu übernehmenden Genossenschaftsanteile (je 300 Mark) ist abhängig von der Wohnungsgröße und beträgt z.B. für eine Eineinhalbzimmerwohnung 1500 Mark, für eine Zweieinhalbzimmerwohnung 2.100 Mark. Die Genossenschaftsanteile sind in nach dem Einkommen gestaffelten monatlichen Raten (mindestens 20 Mark) einzuzahlen; sie können auch als Arbeitsleistungen aufgebracht werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, neben den Genossenschaftsanteilen, die persönliches Eigentum bleiben, außerdem Arbeitsleistungen für die AWG zur Finanzierung des Baues und von Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Diese Arbeitsleistungen, deren Bedeutung in den nächsten Jahren zunehmen soll, gehen in den sog. „unteilbaren Fonds“ ein und sind Genossenschaftsvermögen, zu dem auch die erstellten Genossenschaftswohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen gehören. Aus dem Staatshaushalt erhalten die AWG Kredite bis zu 85 v. H der Baukosten, die nach dem Annuitätenprinzip in jährlich gleichbleibender Höhe von 5 v.H. des ausgereichten Kredits (einschl. Zinsen) zu tilgen sind. Der Zinssatz beträgt 4 v.H. jährlich. Die AWG beteiligt sich an der Tilgung mit Leistungen in einer Höhe von 1 v.H. des ausgereichten Kredits. Die restlichen 4 v.H. der Jahresleistung werden aus dem Haushalt der örtlichen Staatsorgane bereitgestellt und stellen Verpflichtungen der Genossenschaften gegenüber dem Staatshaushalt dar, die in den Bilanzen der AWG auszuweisen sind. Investitionsvorbereitende und Aufschließungsmaßnahmen werden voll vom Staatshaushalt getragen. Baugelände stellen die örtlichen Verwaltungsorgane der Kreise und Gemeinden unentgeltlich und unbefristet zur Verfügung. Die Verteilung fertiggestellter Wohnungen soll nach der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs erfolgen, wobei u.a. Arbeitskräftebedarf, ungünstige Wohnverhältnisse, Familiengröße und besondere Arbeitsleistungen für die AWG bzw. am Arbeitsplatz berücksichtigt werden sollen. Der Wohnungsverteilungsplan wird vom [S. 55]Vorstand der AWG in Zusammenarbeit mit den Leitern der Betriebe, staatlicher Organe und Einrichtungen ausgearbeitet, von der Mitgliederversammlung beschlossen und dem Rat der Stadt bzw. Gemeinde zur Bestätigung vorgelegt. Die AWG soll nur soviel neue Mitglieder aufnehmen, wie sie nach dem Bauplan innerhalb der nächsten 3 Jahre Wohnungen baut; in der Praxis gab es bisher jedoch z. T. wesentlich längere Wartezeiten. Der Anteil des genossenschaftlichen Wohnungsbaus am gesamten Wohnungsneubau schwankte in den rd. 30 Jahren seit Bildung der AWG erheblich. Nachdem 1959 für den Siebenjahrplan eine Steigerung des genossenschaftlichen Wohnungsbaus auf das Vierfache gefordert worden war, lag sein Anteil am Wohnungsneubau bereits 1962 bei über 63 v.H., ging dann bis 1971 auf rd. 17 v.H. zurück, stieg bis 1975 wieder auf über 38 v.H. und pendelt seitdem zwischen 31 v.H. und 39 v.H. (d.h. um 40.000 Wohnungseinheiten im Jahr). Der geplante Anteil konnte in den letzten Jahren jedoch nie erreicht werden. Insgesamt wurden bis 1983 rd. 800.000 Wohnungen für Genossenschaftsmitglieder gebaut. Für die nächsten Jahre ist eine verstärkte Förderung vorgesehen: Im Fünfjahrplan-Zeitraum 1981–1985 soll der Anteil der für AWG zu errichtenden Wohnungen 42 bis 45 v.H. am industriellen Wohnungsneubau betragen. Dabei wird eine noch engere Bindung der AWG an ihre Trägerbetriebe angestrebt, die sich u.a. in einer stärkeren Einflußnahme der betrieblichen Organe (Betriebsleitung, BGL usw.) auf die Bauvorhaben, die Aufnahme von Genossenschaftsmitgliedern und die Zuteilung der Wohnungen äußert. Bau- und Wohnungswesen; Genossenschaften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 54–55 Arbeiter-und-Bauern-Macht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbefreiungSiehe auch: Arbeiterwohnungsbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG): 1969 1975 1979 Seit 1954 bestehende Zusammenschlüsse von Wohnungsinteressenten in Betrieben, Kombinaten, staatlichen Organen, Verwaltungen von Organisationen, Universitäten und Instituten sowie PGH. Gesetzliche Grundlage ist die VO über die AWG in der Fassung vom 23. 2. 1973 mit dem als Anlage beigefügten verbindlichen Musterstatut (GBl. I, S. 109). Die AWG sollen…
DDR A-Z 1985
Staatsfunktionär (1985)
Siehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter in der sozialistischen Volkswirtschaft (z. B. Direktoren von Kombinaten und VEB) gezählt. Ihre Aufgaben, Pflichten und Rechte sollen in jedem Fall genau umschrieben sein; zu ihrer Ausübung sind ihnen staatliche Befugnisse übertragen. Die Tätigkeit der St. wird als Staatsdienst bezeichnet. An die St. werden besondere Anforderungen gerichtet, die für die Kaderpolitik generell kennzeichnend sind. Als „Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ sollen sie über gesellschaftswissenschaftliche sowie über Grundkenntnisse in marxistisch-leninistischer Philosophie (Marxismus-Leninismus; Politische Ökonomie) und im Wissenschaftlichen Kommunismus verfügen. Daneben wird erwartet, daß sie das entsprechende Fachwissen für die Wahrnehmung ihrer Aufgabe besitzen und sich sowohl politisch-ideologisch als auch fachspezifisch ständig weiterbilden. Eine besondere Gruppe innerhalb der St. bilden die Staatlichen Leiter (StL.). StL. sind mit der Leitung staatlich organisierter Kollektive (z.B. Ministerium, Vorsitzender eines Rates, Betrieb, Schule, Theater) beauftragt. Der StL. wird in seine Position entweder entsprechend den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen berufen oder gewählt. Entsprechend endet sein Arbeitsverhältnis entweder mit dem Ablauf der jeweiligen Wahlperiode oder durch Abberufung. Wie für alle St. gilt für die StL. — für diese aber in besonderem Maße —, daß sie ihre Funktionen auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie der staatlichen Gesetze ausüben. Für ihre Tätigkeit tragen sie die volle persönliche Verantwortung und verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben notwendigen Entscheidungs- und Weisungsbefugnisse (Demokratischer Zentralismus; Einzelleitung). Sie sollen ihre Mitarbeiter aktiv in die Entscheidungsfindung und -durchführung einbeziehen und zugleich auf die ihnen unterstellten Kollektive erzieherisch einwirken. Entsprechend der Bedeutung, die dem Staat als dem „Hauptinstrument beim Aufbau der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ (Staatslehre) zugemessen wird, gilt für die St. eine besondere VO „über die Pflichten, die Rechte und die Verantwortlichkeit der Mitarbeiter in den Staatsorganen“ vom 19. 2. 1969 (GBl. II, S. 163). Die Arbeit der St. wird darin als „eine Ehre und hohe gesellschaftliche Verpflichtung“ bezeichnet. Die VO verpflichtet die St. insbesondere zur Unterstützung der Abgeordneten, zur Wahrung der Staatsdisziplin, zur Mehrung und zum Schutz des sozialistischen Eigentums, zur Gewährleistung der Gesetzlichkeit und zur Wachsamkeit vor allem durch Wahrung der Schweigepflicht. Ferner sind in dieser VO die Grundsätze für die besondere disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der St. festgelegt. — Neben den Mitgliedern des Staatsrates und des Ministerrates der DDR, den Richtern und Staatsanwälten sowie den ehrenamtlichen Mitarbeitern von Staatsorganen sind lediglich „Sekretärinnen, Stenotypistinnen, Fernschreiberinnen, Kraftfahrer, …, Pflege-, Hilfs- und Wartungspersonal und mit ähnlichen Arbeiten Beschäftigte“ von den Bestimmungen der „Mitarbeiter-VO“ ausgenommen. — Für verschiedene Bereiche des Staatsapparates gelten weitere besondere VO, die die speziellen Arbeitsverhältnisse ausgestalten. Grundsätzlich gelten aber auch für die St. die Bestimmungen des Arbeitsgesetzbuches (AGB) (insbesondere §§ 61–66), soweit die speziellen Rechtsnormen nichts anderes vorsehen. Ihrem arbeitsrechtlichen Status nach sind St. in der DDR Angestellte. — Der Zusammenbruch des nationalsozialistischen Staates ließ am 8. 5. 1945 — auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichtes (Urteile vom 17. 12. 1953) — alle Beamtenverhältnisse (Beamte) erlöschen. Im Unterschied zu der Entwicklung in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland wurde das Berufsbeamtentum (B.) in der SBZ/DDR jedoch nicht wiederhergestellt. Der Befehl des Obersten Chefs der SMAD Nr. 66 vom 17. 9. 1945 hob — nachdem schon vorher leitende Funktionäre der KPD zu erkennen gegeben hatten, daß an eine Wiederherstellung des B. nicht zu denken sei — das Deutsche Beamtengesetz vom 26. 1. 1937 ausdrücklich auf. Trotzdem gab es in einzelnen Ländern der SBZ (z. B. Thüringen, Sachsen-Anhalt) Ansätze zu einer Wiedereinführung des B. Verschiedene VO und Maßnahmen der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) 1948/49 sowie der Tarifvertrag vom 1. 2. 1949 zwischen der DWK und der seinerzeitigen Gewerkschaft Öffentliche Betriebe und Verwaltungen des FDGB beseitigte die letzten noch fortgeltenden beamtenrechtlichen Regelungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1278–1279 Staatsbürgerschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatshaftungSiehe auch: Staatsfunktionär: 1975 1979 Staatsfunktionäre: 1969 Bezeichnung für die Leiter und Mitarbeiter in den zentralen und örtlichen Staatsorganen (Staatsapparat), für Richter und Staatsanwälte (Staatsanwaltschaft) sowie für die Leiter staatlicher Institutionen und Einrichtungen sowie deren Stellvertreter. Zu den St. werden ferner die Offiziere in den [S. 1279]bewaffneten Organen (Deutsche Volkspolizei [DVP]; Grenztruppen der DDR; Nationale Volksarmee [NVA]) sowie die Leiter…
DDR A-Z 1985
Operationsforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) Teil der Sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. In den 60er Jahren ist eine Vielzahl von Standardmodellen der O. theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher forderte man z.B. in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht vor allem darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben auch des neuen Fünfjahrplanes für 1981–1985 zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm des RGW Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. [S. 954]Die O. ist in der Regel Teil der Grundausbildung der Grundstudienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 953–954 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…
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Selbstbestimmung (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Diese Auffassung bedeutet, daß das Recht auf S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das einer derartigen Entwicklung entgegensteht, beinhalten muß, um als gerechtfertigt angesehen werden zu können. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richte. In Europa dagegen dürfe sich die Inanspruchnahme des Rechts auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. — In den Staaten des „real existierenden Sozialismus“ gilt hingegen das Recht auf S. bereits immer grundsätzlich als gewährleistet. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Aus deren Selbstverständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis: den Interessen der herrschenden Partei eines sozialistischen bzw. kommunistischen Landes, nicht entgegenstehen. Insbesondere wird von ihr ein individuelles Recht auf S., z. B. in Form eines Rechtes zur Ausreise aus der DDR, nicht anerkannt. [S. 1147]Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zum eigentlichen Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED bereits die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht, weil dort die „kapitalistische Ausbeuterordnung“ noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar seinerzeit noch von dem Fortbestehen der deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz von zwei „deutschen Völkern“, d.h. zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts bisher auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein konnten. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch zusätzlich abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage seit Ende der 60er Jahre (endgültige Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1146–1147 Sektierertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SelbstkostenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht…
DDR A-Z 1985
Notstandsgesetzgebung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die Landesverteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) enthalten. Darin wird die beschriebene Lage Verteidigungszustand genannt. Nach Art. 52 Verfassung hat die Volkskammer über den Verteidigungszustand zu beschließen. Im Dringlichkeitsfalle, der nach § 4 Abs. 2 Verteidigungsgesetz vorliegt, wenn eine Tagung oder die Herstellung der Beschlußfähigkeit der Volkskammer aufgrund der Lage nicht möglich ist, ist der Staatsrat nach Art. 52 Verfassung berechtigt und nach dem Verteidigungsgesetz offenbar sogar verpflichtet, über den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates hat nach der Verfassung den Verteidigungszustand zu verkünden. Er ist nach dem Verteidigungsgesetz dabei an keine Form gebunden. Da Erich Honecker, Vorsitzender des Staatsrates seit 1976, diese Position in Personalunion mit der des Generalsekretärs der SED (seit 1971) und der des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) (seit 1971) wahrnimmt, sind ihm in einer derartigen Situation also keine rechtlichen Grenzen gezogen. Der Begriff „Verteidigungszustand“ läßt nicht eindeutig erkennen, ob mit ihm nur eine Lage bezeichnet werden soll, die durch eine Gefahr von außen entstanden ist, oder auch eine Situation, die durch Ereignisse im Inneren bestimmt ist. Indessen kann es vernünftigem Zweifel nicht unterliegen, daß — wie in Polen das Kriegsrecht entsprechend der Verfassung dieses Staates — in der [S. 947]DDR der Verteidigungszustand auch bei einer Bedrohung des politischen Systems, die aus dem Inneren stammt, beschlossen werden kann, zumal § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz nicht nur von allen notwendigen Maßnahmen für die Landesverteidigung, sondern auch vom Schutz der sozialistischen Ordnung spricht. Die zentrale Leitung der Verteidigungs- und Sicherungsmaßnahmen ist Sache des Nationalen Verteidigungsrates. Er hat in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen die Landesverteidigung zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Festlegungen zu treffen, die für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Bürger verbindlich sind. Er hat die Kompetenz, dazu Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen zu erlassen (Gesetzgebung). Schon bei normaler Lage hat der Nationale Verteidigungsrat auf den Gebieten der Verteidigung und Sicherheit unumschränkte Vollmachten. Der Ministerrat hat lediglich die Erfüllung der ihm vom Verteidigungsrat übertragenen Verteidigungsaufgaben zu organisieren. An die Adressaten der Befehlsgewalt gerichtet heißt es im Verteidigungsgesetz, daß alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen die ihnen von den zuständigen Organen übertragenen Verteidigungsaufgaben vorzubereiten und durchzuführen haben. Ihre Leiter sind persönlich verantwortlich für die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sollen sich hierbei auf die unmittelbare Teilnahme der Bürger stützen. Hinsichtlich der ökonomischen Sicherstellung und weiteren Maßnahmen für die Landesverteidigung ordnet das Verteidigungsgesetz an, daß die Volkswirtschaft so zu leiten und planen ist, daß die Landesverteidigung jederzeit gesichert ist. Dementsprechend sind wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, können Gebäude und Grundstücke für die Zwecke der Landesverteidigung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten regelt die Leistungsverordnung. Die Bürger tragen zur Vorbereitung der Landesverteidigung vor allem durch den Wehrdienst bei, können aber auch zu anderen Diensten, z.B. zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung, und zu Lieferungen herangezogen werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Fall einer Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln gehört auch die Zivilverteidigung, in die auch der Katastrophenschutz, eigentlich bestimmt zur Behebung von Notständen, die durch Naturereignisse oder durch Schadens- oder Unglücksfälle überörtlichen Ausmaßes ausgelöst sind, eingegliedert ist. Diese gesetzlichen Regelungen, verbunden mit der Wehrerziehung und der Wehrpropaganda, zeigen deutlich die Militarisierung der DDR-Gesellschaft (Militärpolitik). 2. Mobilmachung. Das Verteidigungsgesetz von 1978 führte gleichsam als Zwischenstufe zwischen der normalen Lage und dem Verteidigungszustand die Mobilmachung ein, die allgemein oder teilweise sein kann. Über sie beschließt nach § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz der Nationale Verteidigungsrat, nicht aber der Staatsrat, obwohl dieses Organ nach Art. 73 Ab. 1, Satz 1 Verfassung die grundsätzlichen Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und zur Sicherheit des Landes zu fassen hat. Diese Regelung überrascht, hat die Mobilmachung doch wegen der weitreichenden Folgen — wie die Geschichte lehrt — grundsätzliche Bedeutung. Sie scheint um so bedenklicher, als der Nationale Verteidigungsrat mit ihr einen weiteren Machtzuwachs erfahren hat. 3. Machtzuwachs für den Nationalen Verteidigungsrat. Wenn auch Kompetenzregelungen nicht überbewertet werden sollten, so ist doch zu beachten, daß die Suprematie der SED (Verfassung, I. und Verfassung, II.), die sich vor allem darin ausdrückt, daß der Generalsekretär der SED gleichzeitig Vorsitzender des Staatsrates und, was hier wichtiger ist, Vorsitzender des Verteidigungsrates ist, ferner der Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, und der Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, Mitglieder des Politbüros der SED sind, und das Strukturprinzip des Demokratischen Zentralismus die Entscheidungsabläufe im politischen System der DDR bestimmen. Außerdem dürfte der Verteidigungszustand wegen der sogar verfassungsrechtlich verankerten, engen Bindung der DDR an die Sowjetunion und der Zugehörigkeit der DDR zur sozialistischen Staatengemeinschaft (Sozialistisches Weltsystem; Warschauer Pakt) in der Praxis nicht ohne Einverständnis mit den Verbündeten, insbesondere mit der Sowjetunion, verhängt werden können. Der Machtzuwachs des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung der Mobilmachung und im Verteidigungszustand besteht vor allem darin, daß dieser nach § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz berechtigt und verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen für die Landesverteidigung und den Schutz der sozialistischen Ordnung zu treffen, die von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften abweichen. Die Verfassung wird in diesem Zusammenhang zwar nicht erwähnt. Indessen wird sie ohnehin im Sinne der einfachen Gesetzgebung interpretiert (Verfassung, II. A.), so daß sie für weitergehende Maßnahmen des Verteidigungsrates kein Hindernis bedeuten würde. 4. Folgen von Mobilmachung und Verkündigung des Verteidigungszustandes. Im einzelnen gilt insbesondere folgendes: Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand endet die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger mit dem 31. 12. des Jahres, in dem sie das 60., nicht wie im Normalfall das 50., Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 221). Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfalle können weibliche Bürger der DDR vom 18. Lebensjahr an bis zum 31. 12. des Jahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, in die Wehrpflicht ohne Einschränkung auf einen waffenlosen Dienst eingezogen werden (§ 3 Abs. 5 a.a.O.). [S. 948] * Im Verteidigungszustand kann jeder arbeitsfähige Bürger zu persönlichen Arbeitsleistungen, auch außerhalb seines Wohnsitzes verpflichtet werden (Arbeitsverpflichtung) (§ 11 Abs. 2 Verteidigungsgesetz). Im Verteidigungszustand werden die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsrecht) entsprechend den Erfordernissen der Landesverteidigung geregelt (§ 11 Abs. 1 a.a.O.). Die gewerkschaftliche Mitwirkung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) kann so ausgeschaltet werden. Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben die Umstellung der Volkswirtschaft auf die Erfordernisse des Verteidigungszustandes durchzuführen (§ 7 Abs. 2 a.a.O.). <LI>Im Verteidigungszustand haben die staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen oder Genossenschaften Leistungen auch aus den Grundmitteln zu erbringen (§ 8 Abs. 2 und 3 a.a.O.). Derartige Leistungen können im Verteidigungszustand auch von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen oder Bürgern gefordert werden (§ 8 Abs. 2–4 a.a.O.). Einzelheiten sind in der Leistungsverordnung geregelt. Für Entschädigungen gilt die Finanzierungs- und EntschädigungsVO vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 272). Lieferungen und Leistungen oder andere Maßnahmen nach dem Verteidigungsgesetz können auch zugunsten der Streitkräfte verbündeter Staaten, insbesondere also der Sowjetunion gefordert bzw. ergriffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946–948 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NovemberrevolutionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Arbeitsstudium (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, Nr. 19, 1975) wird unter A. eine Methode der systematischen Analyse des Zusammenwirkens von Arbeitskraft, Arbeitsmittel und Arbeitsgegenstand im Arbeitsprozeß verstanden. Ziel des A. ist es, die „Voraussetzungen zu schaffen für — die rationelle Gestaltung der Arbeitsorganisation einschließlich der Verbesserung der Umweltbedingungen am Arbeitsplatz, — die Ermittlung von Rationalisierungsschwerpunkten, — die Begründung des Planes und die Plandurchführung“ (Arbeitswissenschaften für Ingenieure, 4., völlig neubearb. Aufl., Berlin [Ost] 1980, S. 156). Gegenstand des A. „ist die Untersuchung der Art und Weise des Zusammenwirkens der Werktätigen mit den Arbeitsmitteln und Arbeitsgegenständen unter gegebenen oder zu projektierenden Arbeitsprozessen und Arbeitsbedingungen mit Hilfe wissenschaftlicher Studienmethoden bzw. -verfahren“ (ebda.). Für die betriebliche Praxis wird folgendes Vorgehen für die Durchführung einer Arbeitsstudie vorgeschlagen: 1. Festlegung des Untersuchungszieles und Ausarbeitung der Aufgabenstellung. Ausgehend von Voruntersuchungen sowie der Auswertung vorhandener Analysen und statistischer Materialien werden die Ziele und Schwerpunkte der Arbeitsstudie bestimmt und deren Aufgabenstellung erarbeitet. Aufwand und angestrebter ökonomischer Nutzen sollen bereits auf dieser Ebene der Studie festgelegt werden. 2. Vorbereitung der Arbeitsstudie. Auf der Grundlage der Aufgabenstellung soll in dieser Phase die Arbeitsstudie sowohl politisch-ideologisch als auch technisch-organisatorisch vorbereitet werden. Die politisch-ideologische Arbeit soll die Werktätigen von Inhalt, Ziel und Bedeutung der Arbeitsstudie im Rahmen der komplexen sozialistischen Rationalisierung überzeugen und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit wecken. Im Rahmen der technisch-organisatorischen Vorbereitung wird die Ablaufplanung vorgenommen, werden die an der Arbeitsstudie Mitwirkenden eingewiesen und die erforderlichen Arbeitsmittel und -unterlagen beschafft. Als weitere vorbereitende Maßnahme wird die Teilnahme an den verschiedenen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit für die Durchführung und Auswertung der Arbeitsstudie organisiert. 3. Durchführung der Arbeitsstudie. Erfassung des Ist-Zustandes mittels verschiedener Verfahren und Methoden. Nach Aufnahme des Ist-Zustandes erfolgt dessen Analyse in quantitativer und qualitativer Form. Aus dem Vergleich der Ergebnisse mit bestehenden Normativen werden Lösungsvarianten entwickelt. 4. Erarbeitung eines Veränderungsprojektes. Auf der Basis der Ergebnisse der Analyse des Ist-Zustandes wird der anzustrebende Soll-Zustand des Arbeitsprozesses erarbeitet. Dieses sog. Veränderungsprojekt beinhaltet bereits die notwendigen Schlußfolgerungen zur rationellen Gestaltung des untersuchten Arbeitsprozesses. Diese werden dem zuständigen Leiter zur Entscheidung vorgelegt und nach dessen Zustimmung durch die Arbeitsgestaltung realisiert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85 Arbeitsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsverpflichtungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 85]Das A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und eine Methode der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Ausgehend vom Beschluß des Ministerrats der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18 vom 2. 3. 1967) und der Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen…
DDR A-Z 1985
Transportpolizei (1985)
Siehe auch: Transportpolizei: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 Transportpolizei (Trapo): 1966 1969 Trapo: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Dienstzweig der Deutschen Volkspolizei (DVP), zuständig für Ordnung und Sicherheit auf den Anlagen und in den Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn. Die T. ist damit dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt und Teil der Territorialverteidigung. Die Zuständigkeit der T. umfaßt nicht das gesamte Transportwesen der DDR, sondern nur den Schutz des Eisenbahnverkehrs, insbesondere der Militärtransporte. Zu ihren Aufgaben gehört u.a. die Kontrolle der Reisenden; hierzu werden Zugbegleitkommandos (ZBK) eingesetzt. [S. 1365]Die T. gliedert sich territorial in 8 Abschnitte, die den 8 Eisenbahndirektionen der DDR entsprechen. Von den ca. 80 Kompanien der T. (mit ca. 8.000 Mann) werden 17 kaserniert als Verfügungsverbände gehalten und stehen somit der Territorialverteidigung unmittelbar zur Verfügung. Der Dienst in der T. ist dem aktiven Wehrdienst gleichgestellt. Die T. ist mit Maschinenpistolen und Granatwerfern ausgerüstet. Auf dem Gebiet der Reichsbahn in Berlin (West) wird die T. seit dem 13. 8. 1961 eingesetzt, seit dem 30. 1. 1962 unter der Bezeichnung „Bahnpolizei“. Allerdings müssen festgenommene Personen der Polizei von Berlin (West) übergeben werden. Kommandeur der T. ist (1982) Generalmajor Manfred Simon (SED). Eine am 23. 4. 1982 vom Nationalen Verteidigungsrat der DDR (NVR) erlassene AO über den Verlauf des Dienstes in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (GBl. I, 1982, S. 389 ff.), die auf der Grundlage des am 1. 5. 1982 in Kraft getretenen Wehrdienstgesetzes beruht, gilt auch für die T., die neben den VP-Bereitschaften, der Offiziershochschule und der Unterführerschule des Ministeriums des Innern — Bereitschaften — sowie „anderen entsprechenden Einheiten bzw. Einrichtungen des Ministeriums des Innern“ zu den Kasernierten Einheiten im Sinne der AO zählt. Der in der Anlage der AO befindliche Text des Fahneneides unterscheidet sich insofern vom Fahneneid des Wehrdienstgesetzes, als er ausdrücklich auf die Verbundenheit mit den Sicherheitsorganen der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten Bezug nimmt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1364–1365 Transfer-Rubel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TreuhandvermögenSiehe auch: Transportpolizei: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1975 1979 Transportpolizei (Trapo): 1966 1969 Trapo: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Dienstzweig der Deutschen Volkspolizei (DVP), zuständig für Ordnung und Sicherheit auf den Anlagen und in den Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn. Die T. ist damit dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt und Teil der Territorialverteidigung. Die Zuständigkeit der T. umfaßt nicht das gesamte Transportwesen der DDR,…
DDR A-Z 1985
Lehrplanreform (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre anging, so wurde gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplä[S. 823]nen miteinander zu verbinden. Dabei wurden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker die Stabilität, d.h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte von wenigen Ausnahmen abgesehen 1. schulstufenweise, d.h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d.h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d.h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d.h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden sei. Diese grundsätzliche Auffassung wurde auch auf dem IX. (1976) und dem X. (1981) Parteitag der SED bestätigt und dadurch unterstrichen, daß seit 1981 einige Lehrpläne, z.B. für den polytechnischen Unterricht der Oberschule und für die Abiturstufe, erneut überarbeitet wurden. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 315 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen (zum Teil zweimal: 1969–1977 und 1977/78), für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1984 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 822–823 Lehrer und Erzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeichtindustrieSiehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…
DDR A-Z 1985
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…
DDR A-Z 1985
Freizügigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…
DDR A-Z 1985
Unterhaltungskunst (1985)
Der U. wird in der DDR besondere politisch-ideologische Aufmerksamkeit geschenkt. So forderte das Parteiprogramm der SED von 1976, „mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen“. U. wird nicht als spezifische Kunstform verstanden; vielmehr zählen zur U. alle Formen künstlerischer Produktion, in denen Werke und Leistungen geschaffen bzw. interpretiert werden, die vor allem Entspannung, Geselligkeit, Unterhaltung und Vergnügen dienen. Besondere ideologische Anstrengungen gelten dem Versuch, zu begründen, daß U. ihre wahre Bedeutung erst durch die sozialistische Kulturpolitik erhalten hat. Der Prozeß sozialistischer Kulturrevolution habe zur Überwindung der historisch überlieferten Trennung von Kunst und Unterhaltung geführt. Die Kluft zwischen der „hohen“ Kunst und den Kunstbedürfnissen der breiten Volksmassen sei historisch entstanden. Verantwortlich für dieses Auseinanderfallen sei nicht die „Natur“ des menschlichen Bewußtseins, wie die Verfechter der elitären Kunst in der bürgerlichen Gesellschaft zu beweisen versuchten, sondern die Trennung von Herrschern und Beherrschten in der antagonistischen Klassengesellschaft. Deshalb eröffne die revolutionäre Umgestaltung der Gesellschaft auf sozialistischer Grundlage, die die materielle und geistige Ungleichheit beseitige, erstmals den Weg, diese Kluft zu überwinden. Die Kunst erlange sowohl in Form als auch in Inhalt die ideell-ästhetische Qualität der Volksverbundenheit (Moissej Kagan in: „Vorlesungen zur marxistisch-leninistischen Ästhetik“, München 1974, S. 636). Kulturhistoriker der DDR sind darum bemüht zu verdeutlichen, daß Unterhaltung gerade im Leben der sozialistischen Gesellschaft einen unverzichtbaren Platz einnimmt. U. wird verstanden als ein wesentliches Element Sozialistischer ➝Lebensweise und damit gleichzeitig als ein im Sozialismus unersetzbares Mittel, das wesentlich zum Wohlbefinden der Werktätigen beiträgt und mit dem die kulturellen Massenbedürfnisse befriedigt werden können. Nicht zuletzt darin unterscheide sich die sozialistische Gesellschaft von der kapitalistischen Ordnung, daß sie U. nicht als Mittel der Manipulierung und organisierten Volksverdummung sowie als Instrument der Profiterwirtschaftung nutze. Gleichzeitig aber heißt es: „Die Entwicklung der Unterhaltung und die Befriedigung und Ausprägung sozialistischer Unterhaltungsbedürfnisse bedürfen als feste Bestandteile der sozialistischen Kulturentwicklung der bewußten Führung durch die marxistisch-leninistische Partei und den sozialistischen Staat. Hier werden die besten Erfahrungen auf dem Gebiet der Unterhaltung verallgemeinert, konzeptionelle Orientierungen gegeben und die materiellen Möglichkeiten zur Realisierung der Unterhaltungsbedürfnisse festgelegt“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 698). „Bewußte Führung“ übt der sozialistische Staat nicht zuletzt durch Einschaltung des Komitees für Unterhaltungskunst aus. Im April 1973 wurde es auf Beschluß des Ministerrates der DDR gegründet. Das Komitee ist ein dem Ministerium für Kultur zugeordnetes, beratendes und koordinierendes Organ für die einheitliche Entwicklung und Lenkung der U. sowie der Veranstaltungstätigkeit auf diesem Gebiet im Inland und das Wirken von Unterhaltungskünstlern der DDR im Ausland. Dem Komitee gehören bevollmächtigte Vertreter des staatlichen Komitees für Fernsehen und Rundfunk, der Künstler-Agentur der DDR, des VEB Deutsche Schallplatten sowie die Leiter der DEFA-Studios für Spielfilme, des VEB-Zentral-Zirkus, Vertreter verschiedener Musikverlage sowie der Vorsitzende des Koordinierungsrates der Konzert- und Gastspieldirektion an. Beim Komitee für U. besteht eine Generaldirektion, zu deren Aufgaben u.a. zählen: Politische und künstlerische Zusammenarbeit mit einzelnen Interpreten, insbesondere mit dem Nachwuchs; das Ausrichten nationaler und internationaler Wettbewerbe wie Interpretenwettbewerb; Chansontage; Leistungsschauen; die Delegierung zu internationalen Festivals; das Unterstützen der Aktivitäten von 12 Arbeitskreisen und der wissenschaftlichen Forschungs- und der Öffentlichkeitsarbeit. Generaldirektor ist z. Z. (1984) Dieter Gluschke (SED). Zur U. zählen alle die Bereiche, die auch als „leichte Muse“ bezeichnet werden könnten. Zu nennen sind in alphabetischer Reihenfolge: Artistik, Chanson, Clownerie, Dressur, Jazz, Kabarett, Magie, Puppenspiel, Schaustellerwesen, Schlagergesang, Unterhaltungsmusik, Varieté, Vortragskunst und Zirkus. Einrichtungen der U. in der DDR sind die Konzert- und [S. 1395]Gastspieldirektion, Kabaretts und Varietés, Diskotheken, Kulturhäuser und -parks (Kulturstätten) und der VEB-Zentral-Zirkus. Im Rahmen der U. nimmt die Tanz- und Unterhaltungsmusik eine herausragende Rolle ein. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, forderte 1972 auf der 6. Tagung des ZK, daß die Tanzmusik wirksamer dazu beitragen solle, Geschmack zu bilden und saubere Beziehungen zwischen jungen Menschen zu fördern. Dabei dürfe Tanzmusik sich niemals in den Fesseln westlicher Moden, aber auch nicht in einem abgeschlossenen Treibhaus entwickeln. Wichtig für die Wertung „unserer“ Tanzmusik sei, ob sie Vergnügen bereite, Geselligkeit anrege und Ansprüchen hoher Qualität gerecht werde. Damit sind Aufgabe, Wirkungsfeld, aber auch der Konfliktrahmen sowie die Grenzen von Unterhaltungsmusik in der DDR in heute noch geltender Weise umrissen. Ihr breites Wirkungsfeld hat sie in der DDR in den Diskotheken, im Volksmund ‚Discos‘ genannt. Galten diese jahrelang als Ausdruck westlicher Dekadenz, so zählen sie heute zu den wichtigsten Einrichtungen, die den wachsenden und differenzierten Bedürfnissen der Bevölkerung, besonders der Jugend, nach Tanz und Unterhaltungsveranstaltungen Rechnung tragen. Eine Diskothek hat „zur Herausbildung niveauvoller Kultur- und Bildungsbedürfnisse und damit zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten beizutragen“. So sagt es die AO über Diskotheken-Veranstaltungen, die sogenannte Diskotheken-Ordnung des Ministeriums für Kultur vom 15. 8. 1973 und deren Ergänzung vom 24. 5. 1976. Durch den Ausbau der Diskotheken soll u.a. den Festlegungen des Jugendgesetzes vom 28. 1. 1974 nachgekommen werden, in dessen § 30 es heißt: „Das Bedürfnis der Jugend nach Geselligkeit, Tanz und Unterhaltung, ihr Streben nach niveauvollen Veranstaltungen … sind zu fördern und immer besser zu befriedigen.“ Die Diskotheken-Ordnung sowie weitere, urheberrechtliche Vorschriften schreiben vor, daß bei öffentlichen Veranstaltungen 60 v.H. der gespielten Titel aus der Feder von Komponisten der DDR oder anderer sozialistischer Länder stammen müssen — eine Formel, der wohl nur in den seltensten Fällen Rechnung getragen wird. Allerdings gilt zusätzlich, daß nur folgende Tonträger zugelassen sind: Schallplatten aus der Produktion des VEB Deutsche Schallplatten bzw. von Schallplattenfirmen der RGW-Mitgliedsländer oder von Firmen anderer Länder, die offiziell in der DDR vertrieben werden; ferner lizenzierte Tonbänder, die von den staatlich zugelassenen Tonstudios in der DDR hergestellt und vertrieben werden, bespielte Kassettentonbänder, die im Einzelhandel in der DDR erhältlich sind, sowie eigenbespielte Tonbänder durch Umschnitte von Schallplatten der Marken Amiga, Nova und Eterna aus der Produktion des VEB Deutsche Schallplatten nach deren Lizenzierung durch die AWA (Anstalt zur Wahrung der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte auf dem Gebiete der Musik in der DDR). Die Anziehungskraft der Diskotheken ist groß. Jährlich finden in der DDR etwa 600.000 Tanzveranstaltungen mit 120 Mill. Besuchern statt, davon 110.000 in Jugendklubs der FDJ und in den Kulturhäusern. Unter den Besuchern bildeten die 16- bis 20jährigen mit 70 Mill. die größte Gruppe. Diese Angaben verdeutlichen die gesellschaftspolitische Bedeutung der Diskotheken und erklären, warum die Diskotheken-Ordnung den Aufgaben und der Ausbildung des Disc-Jockeys (in der DDR offiziell ‚Schallplattenunterhalter‘ genannt) besondere Aufmerksamkeit schenkt. Dieser wird ausdrücklich auf die „Prinzipien der sozialistischen Kulturpolitik“ verpflichtet; er „ist Programmleiter, Redakteur und Sprecher zugleich und benötigt dazu ein ausreichendes gesellschaftswissenschaftliches Grundwissen, gute Allgemeinbildung, Fachkenntnisse auf den Gebieten der Musik u.a. Kunstgattungen, der Programmgestaltung und Elektroakustik sowie rhetorische Fähigkeiten“. 1983 gab es etwa 6.000–8.000 haupt- und nebenberufliche Disc-Jockeys. Für Fragen ihrer Ausbildung ist die 1975 gegründete „Zentrale Arbeitsgemeinschaft Diskothek“ beim Zentralhaus für Kulturarbeit der DDR in Leipzig zuständig. Für die Lehrgänge ist die örtlich zuständige Abteilung Kultur des Rates des Kreises verantwortlich. Die Weiterbildung liegt außerdem in den Händen des „Bezirkskonsultationszentrums Diskotheken des Berliner Hauses für Kulturarbeit“. Seit 1976 gab es in der DDR 3 „Zentrale Leistungsvergleiche der Amateur-Schallplattenunterhalter“. Erstmals 1977 wurden auf der „V. Leistungsschau der U.“ in Leipzig Diskotheken in das Wettbewerbsprogramm aufgenommen. 1978 auf dem „Interpretenwettbewerb der U.“ in Karl-Marx-Stadt erhielten auch Diskotheken Auszeichnungen. Im April 1981 wurde für diese Einrichtungen ein eigener „Arbeitskreis Diskothek“ bei der Generaldirektion des Komitees für U. gegründet. Die Leistungsschau für U. in Leipzig und der Interpretenwettbewerb in Karl-Marx-Stadt sind die zwei wesentlichen zentralen Wettbewerbe der U., die — alternierend — jeweils alle zwei Jahre stattfinden. Sie liegen in der Verantwortung des Generaldirektors beim Komitee für U. Weitere bedeutende Veranstaltungen sind das Internationale Schlagerfestival Dresden und das Dixieland-Festival Dresden, eines der größten europäischen Festivals der Dixieland-Musik. Zahlreiche Rundfunk- und Fernsehsendungen widmen sich zunehmend und mit wachsender Resonanz der Schlager-, Pop- und Jazzmusik. Für die 4.000–5.000 Amateur-Tanzmusikgruppen dienen die „FDJ-Werkstattwochen der Jugendmusik“ in Suhl sowie der „Zentrale Leistungsvergleich der Amateur-Tanzorchester“ im Bezirk Magdeburg als Einrichtungen des Leistungsvergleiches. Wesentliche Zeitschriften der U. sind „Melodie und Rhythmus“ sowie „Unterhaltungskunst“. Wie in anderen sozialistischen Ländern erfährt auch in der DDR der Zirkus besondere staatliche Unterstützung; die Zirkusberufe sind vielfach staatlich anerkannt. Die 1956 in Berlin (Ost) gegründete staatliche Fachschule für Artistik bietet eine — auch international renommierte — 4jährige Ausbildung, die mit dem Fach[S. 1396]schulabschluß als Artist abschließt. Anfangsengagements erhalten die Artisten meist im VEB-Zentral-Zirkus. Am 1. 1. 1960 wurde durch Anordnung des Ministers für Kultur das volkseigene Zirkusunternehmen der DDR „VEB-Zentral-Zirkus“ gegründet. Der Betrieb hat die Aufgabe, entsprechend den Weisungen des Ministeriums für Kultur, das Veranstaltungswesen der Zirkuskunst und ähnlicher Genres entsprechend den Bedürfnissen der Werktätigen zu entwickeln (GBl. II, 1960, S. 29). Dem VEB-Zentral-Zirkus gehören an: der Zirkus Busch (seit 1952 in Verwaltung der Stadt Magdeburg), Zirkus Barlay (seit 1950 dem Magistrat von Groß-Berlin unterstellt) sowie der Zirkus Aeros (seit 1952 in Verwaltung der Stadt Leipzig). Der Zirkus Barlay erhielt 1968 seinen heutigen Namen „Berolina“. Zum Zentral-Zirkus rechnen weiter Volksfesteinrichtungen. Der Zentral-Zirkus wird von einem — vom Minister für Kultur ernannten — Direktor geleitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1394–1396 Universitäten und Hochschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unternehmenskooperation, GrenzüberschreitendeDer U. wird in der DDR besondere politisch-ideologische Aufmerksamkeit geschenkt. So forderte das Parteiprogramm der SED von 1976, „mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen“. U. wird nicht als spezifische Kunstform verstanden; vielmehr zählen zur U. alle Formen künstlerischer Produktion, in denen Werke und Leistungen geschaffen bzw. interpretiert werden, die vor allem…
DDR A-Z 1985
Parteilichkeit (1985)
Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des Proletariats entspricht“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 245). Im Hintergrund der marxistisch-leninistischen Lehre von der P. steht die Auffassung, daß die Menschen in ihrem Denken und Handeln stets Partei ergreifen, womit eine recht breite Skala von Bedeutungen, nicht nur das Einnehmen eines (partei-)politischen Standpunktes [S. 968]gemeint ist (vgl. neuerdings: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 1/1983, S. 72 f.). Solche Parteinahme verfestige sich im Laufe der Geschichte zu Ideologie. Anders ausgedrückt: Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß sich in der Ideologie das unmittelbar parteiliche Handeln und Denken der Menschen (oder Klassen) „widerspiegele“ und in einen theoretischen Gesamtzusammenhang gebracht wird. Da jede Ideologie als Ausdruck der Interessen einer Klasse gedacht wird (Marxismus-Leninismus, II. C. 3.), steht P. in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des (Klassen-)Interesses (Interessen/Interessenübereinstimmung). P. im Sinne der „wahren“, also nicht partiell-parteilichen/ideologischen, Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und des „richtigen“ Handelns ist, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, nur vom (Klassen-)Interesse, vom Klassenstandpunkt des Proletariats aus möglich, da „das Proletariat historisch als der Interessenvertreter der Menschheit und der Vollstrecker der geschichtlichen Notwendigkeit auftritt“ (ebda., S. 246; Proletariat). Die Behauptung, P. sei ein „Prinzip“, schließt ein, „daß Erkenntnis, vor allem Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge nur als parteiliches Erkennen möglich ist. P. ist in diesem Sinne ein konstitutives Moment allen Erkennens und davon abgeleiteten Handelns“ (M. Buhr, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, H. 8/1980, S. 902). Als allgemeines Erkenntnisprinzip bildet P. somit ein konstitutives Element von Wissenschaftlichkeit. Wissenschaftlichkeit und P. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht als untrennbare dialektische Einheit aufzufassen (Gesellschaftswissenschaften; Wissenschaft). Von dieser Warte aus werden alle Richtungen der westlichen Geistes- und Sozialwissenschaften, die nach Objektivität unter Vermeidung der P. streben, als „objektivistisch“ abqualifiziert (Objektivismus). Abgelehnt werden jedoch ebenso auch „kritisch“, „gesellschaftskritisch“ oder „kulturkritisch“ engagierte Theorieansätze, soweit sie sich nicht innerhalb des Marxismus-Leninismus bewegen. Die vom Klassenstandpunkt des Proletariats ausgehende P. ist jeweils konkret-inhaltlich festgemacht: an einer bestimmten Arbeiterklasse und einer bestimmten Partei, d.h. im Falle der DDR am Programm und an den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Generallinie der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (Internationalismus, Proletarischer). Die so verstandene P. ist für die Anhänger der SED der entscheidende Maßstab für die Beurteilung allen Handelns und Denkens. Von jedem DDR-Bürger (und besonders von den SED-Mitgliedern selbst) wird P. in allen Lebensbereichen, am Arbeitsplatz, in der Wohngemeinschaft und in der Familie erwartet bzw. gefordert (Moral, Sozialistische). P. ist daher wesentlicher Inhalt und herausragendes Erziehungsziel aller Bildungs- und Schulungsbemühungen, um parteiliches Verhalten in der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen zu verankern (Lebensweise, Sozialistische; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967–968 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulung der SEDSiehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des…
DDR A-Z 1985
Konsumtion, Gesellschaftliche (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und produktiven Leistungen beinhaltet — umfangreicher, da über die staatlichen Verwaltungen hinaus der gesamte Dienstleistungssektor erfaßt wird. Diesen untergliedert die Statistik nach seiner Zielrichtung in (a) GK. zur kulturellen und sozialen Betreuung der Bevölkerung und (b) GK. zur Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse. Zu (a) — bis 1971 als lebensstandardwirksame GK. bezeichnet — zählen die Dienstleistungsbetriebe (z.B. Friseure, Kosmetik, Hotels, Bäder, Wohnungs-, Stadt- und Gemeindewirtschaft) und die staatlichen Einrichtungen von Kultur (Kulturstätten), Kunst (Bildende Kunst), Körperkultur, Sport und Tourismus sowie des Erholungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Freizeit; Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Unter (b) — bis 1971: nicht lebensstandardwirksame GK. — werden die materiellen Ausgaben der staatlichen Verwaltungen, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und Forschung, des Geld- und Kre[S. 739]ditwesens verbucht. Die DDR-Statistik weist für die Nationaleinkommensverwendung allein die Struktur (GK.: 13,1 v.H.; darunter GK. [a]: 6,0 v.H. und demnach GK. [b]: 7,1 v.H.) (1982) sowie die Entwicklungstendenz aus. Letztere deutet darauf hin, daß bis 1974 die als GK. (a) verrechneten Sachausgaben rascher gestiegen sind als GK. (b). Um eine Größenordnung zu vermitteln, läßt sich das Volumen der GK. als Verwendungsposition des Nationaleinkommens für 1982 auf ca. 25 Mrd. Mark schätzen, von denen ca. 14 Mrd. Mark (54 v.H.) als GK. (b) und ca. 11 Mrd. Mark als GK. (a) verbraucht wurden. 2. In der Verteilungspolitik kommt der GK. seit den 70er Jahren eine zentrale Bedeutung als Instrument der Sozialpolitik und Kennziffer zur Planung des Lebensniveaus bzw. Lebensstandards zu. Über die Sachaufwendungen hinaus werden in dieser Abgrenzung dem Fonds der GK. — auch als „Gesellschaftlicher Konsumtionsfonds“ (GKF.) oder „gesellschaftlicher Fonds“ bezeichnet — gleichfalls die Personalausgaben und Transferzahlungen für die unter (1) angedeuteten sozialen und kulturellen Zwecke der Betriebe, gesellschaftlichen Organisationen und des Staates zugerechnet. Über diesen Gesamtfonds der GK., der zumindest in Teilbereichen dem Sozialbudget westlicher Industrieländer ähnelt, liegen keine statistischen Angaben hinsichtlich Volumen und Struktur vor. Offensichtlich aber ist der GKF. des Staates am wichtigsten, aus dem neben den erwähnten Leistungen auch die Öffentlichen ➝Sozialleistungen gezahlt werden. Über den GKF. sind bisher nur fragmentarische Angaben veröffentlicht worden, so über die Kultur- und Sozialfonds der Betriebe (1982: 4,2 Mrd. Mark), vergleichbare Ausgaben des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und seit 1971 die Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds. Letztere enthalten neben den Nettoausgaben des Sozial- und Bildungsbereiches auch Subventionen des Staatshaushalts zur Stützung der Konsumgüterpreise und Leistungstarife, die jedoch theoretisch anderen Finanzhilfen für die Betriebe entsprechen und somit der Wirtschaftsförderung zuzurechnen sind. Ihre Entwicklung verdeutlicht die bau- und preispolitischen Schwerpunkte der sozialpolitischen Programme: 3. Die hier aufgeführten Leistungen aus dem GKF. des Staates sind wesentliche Bestandteile der Planung und sollen im Fünfjahrplan 1981–1985 insgesamt 295 Mrd. Mark erreichen (1976–1980: 234 Mrd. Mark). Aufgrund dieses Volumens wie aber auch der stets betonten praktischen Bedeutung des GKF. überrascht, daß die DDR-Statistik zumindest in dreifacher Hinsicht viele Fragen der GK. offenläßt. Einmal fehlt eine Untergliederung nach Sach- und Personalaufwendungen, Sozialtransfers und Subventionen, zu denen auch Steuervergünstigungen zu rechnen wären. Zum zweiten werden zwar die Zuwendungen aus dem GKF. für eine 4köpfige Familie ausgewiesen (1971: 399 Mark, 1980: 760 Mark; 1982: 938 Mark) und als „zweite Lohntüte“ der Arbeitnehmer bezeichnet; unklar ist jedoch, welche Zahlungen in dieser Berechnung berücksichtigt werden. Für 1982 läßt sich aus dem mit 61 Mrd. Mark ausgewiesenen Volumen des staatlichen GKF. ein monatlicher Betrag von 305 Mark pro Kopf der Bevölkerung errechnen. Die als „monatlich durchschnittliche Zuwendungen aus den gesellschaftlichen Fonds aus Mitteln des Staates — berechnet auf eine 4köpfige Familie —“ für 1982 genannten 938 Mark sind somit entweder den Einkommenserhebungen des privaten Haushaltsbudgets entnommen oder aber als Durchschnittswert eines um 25 v.H. niedrigeren Gesamtvolumens ermittelt. Insofern ist es auch völlig unklar, welche Staatsausgaben durch den für 1984 vorgesehenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds (VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, 1983, S. 105 f.) finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung ist jedoch unerheblich, wenn dieser Aufschlag, wie in der VO vorgesehen, in Höhe von 70 v.H. auf die Lohnfonds als eine Steuer auf die Lohnsumme der zentralgeleiteten Industrie betrachtet wird, durch die nicht zusätzliche Einnahmen, sondern eine bessere Nutzung des Arbeitsvermögens erreicht werden soll. Drittens wäre eine exakte Ausweisung der GK. Voraussetzung für eine zutreffende Ermittlung des Realeinkommens. Diese „zusammenfassende Kennziffer des Lebensniveaus“ erarbeitet die Staatliche Plankommission nach den Vorschriften der Planungsordnung (GBl., SDr. 1020 q, S. 21 ff.) für den Fünfjahrplan und die Jahresvolkswirtschaftspläne. Sie beinhaltet die als Nettogeldeinnahmen ausgewiesenen direkten Einkommen, die indirekten Einkommen aus dem GKF., Naturaleinkommen sowie Subventionen für die Verbraucherpreise und Tarife. Dieser Einkommensrechnung liegt offensichtlich wiederum eine andere Abgrenzung des GKF. zugrunde: So zählen zu den Geldeinnahmen nicht die Löhne und Gehälter der im sozial-kulturellen Sektor Beschäftigten, sondern lediglich die staatlichen Sozialtransferzahlungen wie z.B. Renten, Krankengeld, Kinderbeihilfen und die Finanzmittel für die Ausbildungsförderung und den Mutterschutz (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Dazu kommen die Geldzuwendungen der Parteien, des FDGB und der Betriebe (z.B. Renten für langjährige Betriebszugehörigkeit, Lohnnebenkosten, Zahlungen außerhalb zweckgebundener Fonds sowie Rückvergü[S. 740]tungen der Konsumgenossenschaften). Als indirekte Einkommen aus dem GKF. bzw. unentgeltlicher Verbrauch wird der Geldausdruck für die Realtransfers verbucht. Darunter fallen die Sachaufwendungen des Staates — abzüglich der von der Bevölkerung geleisteten Beiträge sowie wiederum ohne Personalkosten — für den sozial-kulturellen Bereich. Darüber hinaus werden die von den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel für die Arbeiterversorgung, die sportliche und kulturelle Betätigung, gemeinschaftliche Betreuung, Ferien-, Erholungs-, Wohnungs-, Aus- und Weiterbildungskosten der Beschäftigten angerechnet. Für die hier genannten Einkommenskategorien lassen sich auf Grundlage der auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) publizierten Angaben (ND 27./28. 11. 1982, S. 3 f.) folgende Größenordnungen schätzen: Das Realeinkommen pro Kopf der Bevölkerung wurde für 1982 mit monatlich 855 Mark (1970: 486 Mark) angegeben, woraus sich ein Realeinkommen der Bevölkerung von 172 Mrd. Mark (1970: 100 Mrd. Mark; Zuwachs: 72 v.H.) ermitteln läßt. Davon entfielen 128 Mrd. Mark (1970: 79 Mrd. Mark; Zuwachs: 62 v.H.) auf die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung. Unter Vernachlässigung des Naturalverbrauchs belief sich der unentgeltliche Verbrauch auf 44 Mrd. Mark (1970: 21 Mrd. Mark; Zuwachs: 110 v.H.). Die Realeinkommensentwicklung wurde somit wesentlich von den Sachausgaben beeinflußt, in denen sich aber auch die Kostensteigerungen widerspiegeln. Während es unklar bleibt, ob die Preissubventionen in diesen Angaben enthalten sind, werden sie in der Bilanz des Realeinkommens der Arbeiter- und Angestelltenhaushalte eindeutig ausgeklammert. Aber auch hier schlägt sich die gleiche Tendenz eines überproportionalen Anstiegs der Einkommen aus dem GKF. von 1970 (389 Mark; Anteil: 26,2 v.H.) bis 1982 (789 Mark; Anteil: 30,7 v.H.) nieder. Wegen der angedeuteten Probleme sollte die komparative Analyse Sozialindikatoren stärker berücksichtigen als die Zuwendungen aus der GK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 738–740 Konsumgütermessen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontenführungspflichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und…
DDR A-Z 1985
Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes für die Regulierung des Wasser-Kreislaufes, der Wasserspeicherung, der Luftfilterung, des Windschutzes und der Klimaregulierung. Die FuH. hat Belange der Jagd und des Naturschutzes sowie Umweltschutzes zu berücksichtigen. Zentrales Leitungsorgan für die F. ist die Hauptabteilung F. im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die H. der DDR ist heute nicht mehr eindeutig zu trennen von der F., da eine Vielzahl ihrer Aufgaben von der F. mit wahrgenommen werden. Im ursprünglichen Sinne umfaßt der Begriff H. die Bearbeitung des von [S. 438]der F. geborgenen Rohholzes, seine Ausformung, Lagerung und Weiterverarbeitung bis hin zur Behandlung und Bearbeitung in der Holz- und Papierindustrie. Aus sachlichen, technischen und organisatorischen Gegebenheiten bestehen in der DDR sehr enge Beziehungen und Verbindungen zwischen FuH. sowie der Landwirtschaft. Zentrale Aufgabe der F. sind die Steigerung der Rohholzgewinnung bei Erhöhung der lebenden Holzvorräte und die Erschließung weiterer Holzressourcen. Abnehmer sind neben der holzbe- und -verarbeitenden Industrie die Landwirtschaft, das Bauwesen und der Bergbau. Neben der Rohholzbergung haben in der F. die Gewinnung von Harz, Rinde und einigen anderen Rohstoffen Bedeutung. Auch Wald- und Forstwege sowie -brückenbau gehören zu den Aufgaben der F., Neben- und Zusatzproduktionen werden ebenfalls durchgeführt. II. Produktionsgrundlagen A. Forstbestand Die forstwirtschaftliche Nutzfläche (FN) beträgt 2,96 Mill. ha oder 27,3 v.H. der gesamten Wirtschaftsfläche der DDR. Sie nimmt von Jahr zu Jahr geringfügig zu. Der Anteil der FN ist in den Bezirken recht unterschiedlich verteilt. Den höchsten Waldanteil haben Suhl (50 v.H.) und Cottbus (41 v.H.), den geringsten Leipzig (14 v.H.) und Rostock (16 v.H.). Die Baum- und Holzartenverteilung sowie das Altersklassenverhältnis werden regelmäßig durch die staatlichen Institutionen registriert (s. #266#ii. II. B. 3.) und in die forstwirtschaftliche Planung einbezogen. Die Kiefer ist mit einem Flächenanteil von gut 53 v.H. des gesamten Waldbestandes der „Brotbaum“ auf dem Gebiet der DDR. Fichte und sonstige Nadelhölzer haben daneben einen Anteil von über 23 v.H., ihre wichtigsten Anbaugebiete liegen in den Bezirken Suhl und Karl-Marx-Stadt. Der Anteil der Buchen beträgt etwa 8 v.H., doch ist der Bestand überaltert (rd. 45 v.H. sind älter als 100 Jahre). Die Anteile von Kiefern, Fichten sowie Buchen werden in Zukunft abnehmen zugunsten schnellwüchsiger neuer Baumarten (z.B. Aspen, Pappeln) oder auch Neuzüchtungen. Der Eichenanteil von derzeit rd. 5 v.H. wird ebenfalls eine geringfügige Abnahme erfahren. Sonstige Hart- bzw. Weichhölzer haben Anteile von jeweils rd. 6 v.H. des Waldbestandes der DDR. B. Einrichtungen und Betriebe der Forstwirtschaft 1. Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe (StFB) StFB sind volkseigene Betriebe, denen die Durchführung der Aufgaben der F. obliegt. Gegenwärtig bestehen 71 StFB mit rd. 45.000 Beschäftigten. Es sollen außerdem einige militärische FB existieren. Die Zahl der StFB hat in den letzten Jahren ständig abgenommen, die Zahl der Berufstätigen steigt dagegen seit Beginn der 70er Jahre. Der Verdienst der Berufstätigen in der F. ist geringfügig höher als in der Landwirtschaft (Einkommen). Ein StFB ist juristische Person und wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung des Direktors des StFB geleitet. Er ist dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes für die politische, ökonomische und organisatorische Arbeit rechenschaftspflichtig. Die Abteilung F. beim Rat des Bezirkes leitet den StFB wiederum an. Dem Direktor unterstehen die Fachdirektoren für Produktion, Ökonomie und Konsumgüterproduktion, der Hauptbuchhalter, der Leiter der Abteilung Kader und Bildung sowie ein Sicherheitsinspektor. Die bewirtschaftete Fläche eines StFB erstreckt sich im allgemeinen über 2–3 politische Kreise mit 30.000–60.000 ha. Die durchschnittliche FN eines StFB liegt bei 37.000 ha. Je nach Größe gliedert sich ein StFB in 5–8 Oberförstereien, die ihrerseits je 4–6 Revierförstereien umfassen. Durchschnittlich bewirtschaftet eine Oberförsterei etwa 7.500 ha FN, eine Revierförsterei rd. 1400 ha FN. Oberförster haben in der Regel einen Bildungsabschluß als Diplomforstingenieur, Revierförster als Forstingenieur. Der Einsatz der Arbeitskräfte erfolgt in der Regel zentral durch den StFB in sog. Technikbrigaden und Technikkomplexen mit ca. 30–40 Facharbeitern. Der Einsatz teurer Forsttechnik und die Arbeit hochqualifizierter technischer Arbeitskräfte hat zu verstärkter Zwei-Schicht-Arbeit in der F. der DDR geführt. Dieser Trend hält an. Zwischen den Pflanzenbaubetrieben der Landwirtschaft der DDR und der F. findet ein intensiver Arbeitskräfteaustausch auf vertraglicher Basis und bei gegenseitiger ökonomischer Verrechnung statt. So helfen die Arbeitskräfte der F. im Sommer bei der Ernte, während im Winter Arbeitskräfte der Pflanzenproduktion bei Waldarbeiten tätig sind. 2. Zwischengenossenschaftliche Einrichtung der Waldwirtschaft (ZEW) Neben den StFB existieren noch 18 ZEW mit 171 Beschäftigten. Die Bedeutung der ZEW ist in den letzten Jahren stark gesunken. Sie konnten auf der Grundlage des LPG-Gesetzes von 1959 gegründet werden. Die ZEW erreichten 1973 zahlenmäßig mit 494 Einrichtungen und rd. 4.200 Berufstätigen ihren größten Umfang. Mitglieder einer ZEW konnten waldbesitzende LPG werden, deren Waldflächen gemeinsam von der ZEW bewirtschaftet wurden. Oft handelte es sich um in ungünstiger Streulage gelegene Waldflächen. Vorangegangene Versuche benachbarter LPG, unter einer „Leit-LPG“ die Waldungen gemeinsam zu bewirtschaften, schlugen fehl oder waren unwirtschaftlich. Die ZEW übernahmen diese Aufgaben und konnten damit die Kooperation zwischen Landwirtschaft und F. einigermaßen sichern. Maschinen und Arbeitskräfte wurden gegen Berechnung von den LPG zur Verfügung gestellt. Die ZEW waren durch Verträge häufig eng an die StFB und damit an das staatliche Planungssystem gebunden. Die ZEW werden weiterhin abnehmende Bedeutung haben; ihre Aufgaben und Arbeiten werden zunehmend von den StFB übernommen. 3. VEB Forstprojektierung Potsdam Dieser VEB ist direkt der Hauptabteilung F. des MfLFN unterstellt. Er ist für alle Arbeiten der Forsteinrichtung der DDR zuständig und verfügt über Betriebsteile in Potsdam, Schwerin, Dresden und Weimar. Da die Forsteinrichtung als regelmäßige Waldinventur und -kontrolle wesentliche Planungs- und Prognosedaten liefert, wird ihr in der DDR große Bedeutung beigemessen. Die Forsteinrichtung wird als Teil der Forstwissenschaften, aber auch als Teil der praktischen forstwirtschaftlichen Tätigkeit betrieben. 4. VEB Kombinat Forsttechnik Waren/Müritz Laut Ministerratsbeschluß vom November 1975 wurden per 1. 1. 1976 durch die Gründung des VEB die Forschung, Entwicklung, Produktion und Instandhaltung auf dem Gebiet der Forsttechnik neu geordnet. Der VEB untersteht dem MfLFN. Der Stammbetrieb in Waren ist der VEB Wissenschaftlich-Technisches Zentrum, der in der forsttechnischen Forschung eng mit dem Institut für Forstwissenschaft Eberswalde (IFE) kooperiert. Zum Kombinat gehören zwei Produktionsmittelbau- und zwei Instandsetzungsbetriebe sowie eine Ersatzteil-Handelsabteilung. Das Kombinat ist beteiligt an den forsttechnischen Spezialisierungsprogrammen des RGW. 5. Ingenieurbüro für Forstwirtschaft (IfF) Das IfF untersteht ebenfalls der Hauptabteilung F. des MfLFN. Ihm obliegen im wesentlichen die Erarbeitung von Rationalisierungsplänen und die Vorbereitung, Projektierung und Realisierung von Rationalisierungsvorhaben. III. Produktionsleistungen der Forstwirtschaft A. Holzeinschlag Die Waldbestände auf dem Gebiet der DDR wurden durch Kriegseinwirkungen und Übernutzung nach Kriegsende erheblich geschädigt. Erst allmählich konnte eine gewisse Stabilisierung von Holzertrag und Holzvorrat erreicht werden. Steigender Bedarf an Holz und Holzprodukten haben die DDR zu einem Holzimportland werden lassen. Ein großer Teil der Importe stammt aus RGW-Ländern, vornehmlich aus der UdSSR und Polen. Der Holzeinschlag schwankte zwischen 13,9 Mill. Festmeter (fm) im Jahre 1950 und 6,5 Mill. fm 1965. Für das Planjahrfünft 1981–1985 ist ein jährlicher Einschlag von 10,0 bis 10,25 Mill. fm vorgesehen. Planmäßig sollen davon über 93 v.H. Nutz- und rd. 7 v.H. Brennholz sein. Der Holzvorrat stieg von 113 Vorratsfestmeter (Vfm/ha FN) je ha FN im Jahre 1949 auf 172 Vfm/ha FN 1983. Intensive Waldpflegemaßnahmen, verstärkte Düngung und verlustarme Bergung der Holzernte steigern die Holzvorräte in der DDR trotz einem gestiegenen Hiebsatz, der z. Z. bei 3,8 fm/ha FN liegt. Der durchschnittliche Umtrieb liegt damit bei etwa 50 Jahren. Trotz der beträchtlichen Produktionssteigerungen liegt der Importbedarf noch über 30 v.H. des Gesamt-Holzverbrauchs. Verstärkte Nutzung von Kronen-, Ast- und Stockholz, die vermehrte Bereitstellung von Dünnholz durch Erhöhung der Jungbestandspflege, die umfangreiche Bergung von Wind- und Schneebruchholz, die Verarbeitung von Nadelgrüngut sowie die Verdreifachung des Rohstoffaufkommens aus der offenen Landschaft sollen den Importbedarf weiter senken helfen. B. Harz Harz wird als Fichtenscharrharz und als Kiefernrohbalsam in einem recht handarbeitsintensiven Arbeitsprozeß gewonnen. Harz wird als Rohstoff für die Herstellung von Terpentinöl und Kolophonium benötigt. Beide Stoffe werden für die Herstellung von zahlreichen Produkten des täglichen Bedarfs (Lacke, Farben, Schreibpapier, Schuhcreme u.a.) verwendet. Die DDR hat einen jährlichen Eigenbedarf von 1,4 kg Rohharz je Einwohner errechnet [S. 440](d. s. 23,7 Mill. kg). Bis 1985 soll die Harzgewinnung jährlich um 1000 Tonnen gesteigert werden. Dies soll durch größere Ernteflächen, Behandlung der Rißflächen mit chemischen Reizstoffen sowie einer Erhöhung der Anzahl der Risse erreicht werden. C. Rinde Chemisch-technische Entwicklungen und Produktionsprozesse haben den Bedarf an Eichengerbrinde erheblich sinken lassen. Seit einer Null-Produktion im Jahre 1976 ist sie in der DDR allerdings wieder leicht ansteigend. Auch die Produktion von Fichtenschälrinde ist zurückgegangen und sinkt weiter. Als neuer Zweig der Verwertung von Rindenabfällen wurden Betriebe aufgebaut, die die Verarbeitung organischer Substanzen vornehmen (Landwirtschaftliche Betriebsformen). D. Korbweiden In 36 Erzeugerbetrieben werden jährlich rd. 2.000 t Weidenruten produziert. Per 1. 1. 1980 wurde der VEB Korb- und Flechtwaren, Seebad Heringsdorf gegründet. 71 Produktionsbetriebe aller Eigentumsformen verarbeiten sowohl die Korbweiden von den 1700 ha Anbauflächen der DDR als auch importiertes Rattan, Bambus- und Palmrohr. E. Forstnebennutzung Hierzu zählen die Be- und Verarbeitung von Reiserholz, der Vertrieb von Schmuckreisig, die Anzucht von Baumschulerzeugnissen für nichtforstliche Betriebe sowie Haltung, Mast und Zucht von Enten, Puten, Pelztieren, Fischen u.a. Durch häufige Kooperation von LPG mit StFB werden vielfach landwirtschaftliche Arbeitskräfte zu Tätigkeiten im Bereich der Forstnebennutzung delegiert, die geringere Qualifikation erfordern. Die Herstellung von Obst- und Gemüsesteigen ist z.B. ein derartiges typisches Arbeitsfeld. Darüber hinaus werden die StFB angehalten, verstärkt Konsumgüter für die Bevölkerung herzustellen und anzubieten. F. Saatgutproduktion Neben der natürlichen Verjüngung der Waldbestände nutzt die DDR seit 1953 durch Anlage von Samenplantagen die gezielte Auslese forstlichen Saatgutes. In 43 StFB bestehen 111 Samenplantagen mit rd. 242 ha FN. Zentrale wissenschaftliche Einrichtung ist die Zweigstelle für Forstpflanzenzüchtung in Waldsieversdorf des IFE. Die auf den Plantagen z. T. unter Plastikfolienzelten gewonnenen Samen werden in der Regel in mehreren Forstbaumschulen der StFB herangezogen und als Setzlinge für Pflanzungen, Wiederaufforstungen, Vor- oder Unterbau meist maschinell ausgepflanzt (jährlich über 21.000 ha FN). Die Setzlingsproduktion der DDR reicht jedoch bei weitem nicht aus, so daß erhebliche Mengen aus Polen und der UdSSR importiert werden müssen. Neuer Forschungszweig in der Forstpflanzenzüchtung sind Vermehrungen von Organ- und Gewebekulturen. Ergebnisse derartiger Versuche liegen noch nicht vor. Von ihnen kann erst langfristig mit Ergebnissen für den praktischen Waldbau gerechnet werden. G. Spezialkulturen Zu ihnen gehören einerseits die Edellaubhölzer, die sehr lange Wachstums- oder Umtriebszeiten haben, z.B. Vogelkirsche 70, Esche 110, Bergahorn 120 und Ulme 130 Jahre. Die Edellaubhölzer erzielen besonders gute Preise. Als schnellwüchsige Baumart für die Zündholzindustrie wurden Holzzuchtplantagen mit Aspensorten angelegt, die auf Grenzstandorten der Kulturpappel noch gute Wuchsleistungen erbringen. H. Forstschutz F. der DDR hat einen ausgebauten Forstschutzmeldedienst. Seine Aufgaben sind zum einen die praktische Prognose, Erkennung, Prophylaxe und Bekämpfung von abiotischen und biotischen Gefahren und Krankheiten einzelner Bäume oder Wälder, zum anderen die Waldbrandverhütung und -bekämpfung und schließlich die Bestandsaufnahme und Behandlung von durch Rauch, Wind, Frost oder Schnee geschädigten Bäumen. Forstschutzmaßnahmen werden mit den Jagdgesellschaften abgestimmt (Jagd). Prophylaktische Forstschutzmaßnahmen sind Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, die meistens durch Flugzeuge (Agrarflug) erfolgen. In Rauchschadengebieten werden Wiederaufforstungen meistens mit rauchhärteren Sorten vorgenommen. IV. Forstwissenschaften Wissenschaftszweig, dessen Einzeldisziplinen den Natur-, Gesellschafts- und Technikwissenschaften entstammen bzw. diesen zuzuordnen sind. Aus den naturwissenschaftlichen Grundlagenfächern bildeten sich Disziplinen wie Waldbau, forstliche Bodenkunde, Forstschutz, Standortkunde, Forsteinrichtung u.a. Zu den Gesellschaftswissenschaften gehören z.B. Forstökonomie, Forstsoziologie; forsttechnische Wissenschaften sind z.B. Holzmeßkunde, Forst-, Holz- und Fasertechnologie, Holzbauwesen. Die Lehre in den Forstwissenschaften findet an der Sektion Forstwissenschaft der Technischen Universität Dresden in Tharandt statt. Die Forschung [S. 441]obliegt sowohl dem IFE als auch der TU Dresden. Die Ausbildungskapazität der TU Dresden beträgt jährlich etwa 50 Studenten. Das Studium schließt mit dem Titel „Diplomforstingenieur“ ab. Andreas Kurjo Literaturangaben Die Forst- und Holzwirtschaft in Mitteldeutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1968. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 7.) Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Mette, H.-J., O. Bloßfeld u. M. Willing: Rationelle Holzausnutzung. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Prien, S., u. L. Böcker: Intensivierung der Waldwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1977. Prien, S., u. G. Knorr: Intensivierung der Jagdwirtschaft. Markkleeberg: Landwirtschaftsausstellung der DDR 1978. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 437–441 Forschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fotografie
Forst- und Holzwirtschaft (1985) Siehe auch: Forst- und Holzwirtschaft: 1979 Forstwirtschaft: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 I. Aufgaben der Forst- und Holzwirtschaft Die F. der DDR als Zweig der Volkswirtschaft umfaßt den Aufbau, die Pflege, die Unterhaltung, den Schutz und die Nutzung der Wälder und Flurholzflächen. Die Stellung und Bedeutung der F. ist geprägt durch die H., eng verbunden mit dem Erholungswert des Waldes, der Bedeutung des Waldes…
DDR A-Z 1985
Ökonomisches Grundgesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von ökonomischen Gesetzen kennzeichnend (Eigentum). In diesen Gesetzen sollen sich die wirtschaftlichen Ziele, Wege und Mittel einer Gesellschaft äußern; sie sollen das Verhältnis der Klassen und Schichten zueinander regeln (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und über Produktion, Distribution und Güterverwendung bestimmen. Mit dem ÖG. wird die Vorstellung verbunden, daß die mannigfaltigen Erscheinungen einer Gesellschaftsordnung auf eine vorrangige Gesetzmäßigkeit zurückführbar seien. Demnach postuliert das ÖG. des Kapitalismus, das von Marx entdeckte Ziel der kapitalistischen Produktion sei die Erzeugung des Mehrwerts, das durch ständige Ausdehnung der Produktion, verbunden mit wachsender Ausbeutung der arbeitenden Klassen, realisiert werde. Demgegenüber konstatiert das ÖG. des Sozialismus, [S. 953]das Charakteristikum sozialistischen Wirtschaftens bestehe in der gesetzmäßigen „ununterbrochenen Erweiterung und Vervollkommnung der Produktion auf der Basis der führenden Technik, der sozialistischen Zusammenarbeit zur möglichst vollständigen Befriedigung der ständig wachsenden Bedürfnisse und der allseitigen Entwicklung aller Mitglieder der Gesellschaft“ (Polit. Ökonomie, Berlin [Ost] 1964, S. 472). Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird das Wirken des ÖG. darin gesehen, daß es den Zusammenhang von Produktion und Gesellschaftlicher ➝Konsumtion im Sozialismus unterstreicht, demzufolge „die Befriedigung der individuellen und gesellschaftlichen Bedürfnisse im Sozialismus nur durch das ständige Wachstum der Produktion erfolgen kann“ (Einführung in die Politische Ökonomie des Sozialismus, Berlin [Ost] 1974, S. 143). Diese Vorstellung wird auf dem IX. und X. Parteitag der SED (1976, 1981) dahingehend erweitert, daß das zukünftige Wirtschaftswachstum stärker als je zuvor an die wirkungsvolle Umsetzung wissenschaftlich-technischer Entwicklungen und Neuerungen in die Produktion gebunden sei. Die ökonomische Überlegenheit des Sozialismus gegenüber dem Kapitalismus wird aus der für den Sozialismus als gegeben erachteten Bewußtheit des ökonomischen Handelns geschlossen, die sich einerseits in der allmählichen Bildung kollektiven Verantwortungsbewußtseins, andererseits in einer durch den Plan „wissenschaftlich“ begründeten Sozialistischen Wirtschaftsführung zeige. Das ÖG. des Sozialismus gilt offiziell als oberste wirtschaftspolitische Richtlinie. Allerdings weisen auch führende Wirtschaftswissenschaftler der SED, wie W. Kalweit (AdW), darauf hin, daß sich aus den allgemein gehaltenen Formulierungen des ÖG. kaum konkrete Handlungsweisungen für die praktische Wirtschaftspolitik herleiten lassen. Nach wie vor sind die Kategorien und Wirkungsweisen des ÖG. und der korrespondierenden Nebengesetze auch nach Auffassung der Ökonomen in der DDR nicht zureichend erkannt und dargestellt worden. Daraus habe sich die paradoxe Situation ergeben, inzwischen in der Praxis über einen differenzierten planwirtschaftlichen Mechanismus zu verfügen, dessen theoretische Grundlagen jedoch nicht so aufgedeckt sind, daß die Menschen nunmehr, wie gefordert, imstande wären, im Unterschied zur kapitalistischen Wirtschaft „ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten gemeinsam (zu) ermitteln“ (U.-J. Heuer, Gesellschaftliche Gesetze und politische Organisation, Berlin [Ost] 1974, S. 111). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 952–953 Ökonomisches Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Wirtschaftliche Zusammenhänge in Gesellschaft und Staat werden im Verständnis des Historischen Materialismus und der Politischen Ökonomie (Marxismus-Leninismus) als durch ökonomische Gesetze beherrscht angesehen, die ebensowenig wie Naturgesetze aufgehoben werden können. Danach ist für die Produktionsweise jeder Gesellschaftsordnung ein spezifisches, durch die jeweils herrschenden Eigentumsverhältnisse bestimmtes System von…