DDR A-Z 1985

Altenpolitik (1985)

1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine Weiterbeschäftigung zu gewinnen. Zum zweiten belastet die Betreuung Hilfebedürftiger den Staatshaushalt in zunehmendem Maß, weil diese Aufgabe in den 50er und 60er Jahren eindeutig vernachlässigt worden war. Inzwischen gilt sie in der politischen Agitation und Propaganda als Anerkennung und Dank — immer mehr Alte zählen zu den „Aktivisten der ersten Stunde“, haben den größten Teil ihres aktiven Berufslebens in der SBZ/DDR verbracht — sowie als Beweis für die Humanität der sozialistischen Gesellschaft. Die Sorge für die „älteren Bürger“ (weitere allgemein gebräuchliche Termini: „Bürger im höheren Lebensalter“ und „Veteranen der Arbeit“) soll folgerichtig nicht allein dem Gesundheits- und Sozialwesen überlassen bleiben (Gesundheitswesen), sondern als „gesamtgesellschaftliches Anliegen und fester Bestandteil der auf das Wohl des Menschen gerichteten Gesamtpolitik der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ verstanden werden (Anneliese Toedtmann, stellvertr. Min. f. Gesundheitswesen, Neue Zeit v. 7. 4. 1982, S. 3). In offiziellen Dokumenten werden die genannten Schwerpunkte der A. in der Regel miteinander verknüpft. So heißt es im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976: „Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Rentner wird planmäßig fortgesetzt. Vielfältige Maßnahmen werden darauf gerichtet, ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in noch größerem Umfang zu ermöglichen. Die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für ältere Bürger wird entsprechend ihren Wünschen und Möglichkeiten erweitert. Die Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum und der Bau von Wohnheimen sowie von Feierabend- und Pflegeheimen werden erhöht.“ 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Artikel 36 der Verfassung verbürgt das Recht jedes Bürgers auf „Fürsorge der Gesellschaft im Alter“, das durch „steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung“ gewährleistet werden soll. Von einer systematischen Ausgestaltung dieses Rechts kann erst ab Ende der 60er Jahre gesprochen werden. Als direkte finanzielle Leistungen des Staates sind seither vor allem höhere Renten (Renten/Altersversorgung) sowie die Aufbesserung des Taschengeldes für mittellose Heiminsassen zu nennen. Daneben war es dringend erforderlich, die Lebensbedingungen in den vorhandenen Feierabend-(Alters-) und Pflegeheimen zu verbessern, mehr Heimplätze sowie altersgerechte Wohnungen bereitzustellen, die ambulante medizinische und soziale Betreuung auszubauen, die Bereitschaft zur Nachbarschaftshilfe zu aktivieren und dem Bedürfnis nach Geselligkeit, geistiger Anregung und Unterhaltung Rechnung zu tragen. Als Grundlage für die Realisierung dieser und weiterer — zumeist unter dem Begriff „komplexe Betreuung“ zusammengefaßter — Aufgaben beschloß der Ministerrat im Mai 1969 „Grundsätze und Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bürger im höheren Lebensalter und zur Förderung ihrer stärkeren Teilnahme am gesell[S. 41]schaftlichen Leben sowie über die Hauptkomplexe der Alternsforschung“ (Mitteilungen des Ministerrates Nr. 5/1969). In einer „Rahmenvereinbarung“ zu diesem Beschluß verpflichteten sich im Juli 1969 die Minister für Gesundheitswesen und Kultur, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport sowie die Leitungsgremien des Nationalrates der Nationalen Front, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Volkssolidarität, des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR, des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, auf die „weitere Entwicklung der sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen Einfluß zu nehmen, so daß jeder eine sozialistische Einstellung zu den älteren Menschen findet, seine Verantwortung ihnen gegenüber erkennt und danach handelt“. Die Vereinbarung gibt den einzelnen Unterzeichnern detaillierte Zielsetzungen vor, z.B.: „Der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird die Vorstände und Leitungen der Gewerkschaften darauf orientieren, das in der Verfassung garantierte Recht auf Arbeit auch für die Bürger im höheren Lebensalter durchzusetzen. Das erfordert die Schaffung altersadäquater Arbeitsplätze, geschützter Abteilungen und den weiteren Ausbau des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der prophylaktischen gesundheitlichen Betreuung.“ „Der Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands und der Zentralausschuß der Volkssolidarität werden ihre Bemühungen zur Entwicklung der Nachbarschaftshilfe und zur Übernahme schwerer Arbeiten im Haushalt verstärkt fortsetzen. Die Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘ wird in Verallgemeinerung der guten Beispiele die Timurbewegung der Thälmann-Pioniere zur Unterstützung der im höheren Lebensalter stehenden Bürger beim Einkaufen, Besorgen von Heizmaterial usw. weiter entwickeln und zum festen Bestandteil der sozialistischen Erziehungsarbeit machen.“ Nach Maßgabe dieser zentralen Richtlinien sollen seither in Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden gemeinsam von den Verwaltungen und Massenorganisationen Programme mit konkreten, kontrollierbaren Aufgaben ausgearbeitet und verwirklicht werden. Die Feierabend- und Pflegeheime wurden Anfang der 70er Jahre zum Gegenstand massiver, auch öffentlich artikulierter Kritik. Dabei ging es nicht nur um die völlig unzureichenden Kapazitäten, sondern auch um den schlechten baulichen Zustand und die veraltete Einrichtung vieler vorhandener Häuser sowie Mängel in Versorgung und Pflege. Das Ministerium für Gesundheitswesen reagierte mit einer Reihe von Anweisungen, die neben Sanierungsmaßnahmen vor allem auch eine qualifiziertere Ausbildung des Leitungs- und Pflegepersonals vorsehen. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Räte der Kreise und Vertreter von Massenorganisationen ist in der VO über Feierabend- und Pflegeheime vom 1. 3. 1978 (GBl. I, Nr. 10) vorgesehen. Mit dieser Verordnung wurde außerdem den Bewohnern ein Mitspracherecht eingeräumt, das sie in Heimausschüssen und -beiräten wahrnehmen können. Mehrere Richtlinien wurden Mitte der 70er Jahre auch für die Bereitstellung altersgerechten Wohnraums (modernisierte ebenerdige Altbauwohnungen, spezielle Rentnerwohnungen in Neubauten, Appartementhäuser und Wohnheime mit eigenen Dienstleistungseinrichtungen) erlassen. Für den Neubau von Heimen und Altenwohnungen stehen seit Anfang der 70er Jahre bedeutend mehr Mittel zur Verfügung als vorher. Die Alternsforschung, deren Arbeit internationale Aufmerksamkeit findet, wurde im letzten Jahrzehnt vorrangig auf zwei eng miteinander verknüpfte Schwerpunkte orientiert: Vorbereitung auf das Alter, Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung von Rentnern. Die hierzu von der Gesellschaft für Gerontologie und einem gesonderten „Projekt Gerontologie“ vorgelegten Erkenntnisse sind u.a. in das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1977 eingegangen. Ausgehend von dem Recht der Altersrentner auf „weitere berufliche Tätigkeit nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ (§ 5) legt das GBA u.a. fest, daß Rentner sich für eine Teilbeschäftigung entscheiden (§ 160) und Überstunden sowie Nachtarbeit ablehnen können (§§ 170, 175). Besonders detailliert sind die gesetzlichen Bestimmungen für Personen im Vorrentenalter — nicht zuletzt wohl aus der Überlegung heraus, daß die Motivation für eine Weiterarbeit frühzeitig geschaffen werden muß. So genießen Werktätige ab 5. Jahr vor Erreichen der Altersgrenze einen besonderen Kündigungsschutz (§ 59); sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden (§ 85); sie sind in die „arbeitsmedizinische Dispensairebetreuung“ (Gesundheitswesen) einzubeziehen (§ 208); auf Wunsch muß ihnen eine „ihren Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Eignung entsprechende zumutbare andere Arbeit“ angeboten werden (§ 209). Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb soll ein enger Kontakt erhalten bleiben. Hierzu legt das GBA (§ 236) fest: „Der Betrieb ist verpflichtet, die Arbeitsveteranen in das geistig-kulturelle Leben des Betriebes sowie in die soziale Betreuung einzubeziehen. Die Arbeitsveteranen haben das Recht, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens in Anspruch zu nehmen und am Werkküchenessen im Betrieb teilzunehmen. Sie sind bei der Vergabe von Ferienplätzen zu berücksichtigen. Der Betrieb hat ihnen entsprechend seinen Möglichkeiten bei der Instandhaltung ihrer Wohnung Hilfe zu gewähren.“ 3. Bestandsaufnahme. a) Heime und altersgerechte Wohnungen. Etwa 125.000 (rd. 4 v.H.) Rentner leben in 1349 Feierabend- und Pflegeheimen, darunter 370 Einrichtungen der Kirchen (1982). Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind 18.000–19.000 neue Plätze vorgesehen. Die Bewohner bezahlen in Feierabendheimen 105 Mark, in Pflegeheimen 120 Mark monatlich. Ein Taschengeld von 90 Mark ist garantiert. Im Durchschnitt gab es 1982 etwas über 40 Heimplätze [S. 42]je 1000 Rentner. Angestrebt wird eine Relation von 100 zu 1000. Einer Richtlinie von 1976 zufolge sollen für je 1000 Einwohner 40 altersgerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Angaben liegen hierzu nicht vor, doch wird indirekt eingeräumt, daß dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht erreicht wird. Die weitaus meisten Rentner wohnen bislang in schlecht ausgestatteten Altbauten, die teilweise im Rahmen des „Mach mit“-Wettbewerbs (Nationale Front) renoviert wurden. In modernen Wohnheimen mit eigenen Serviceleistungen gab es Ende 1981 ca. 18.000 Plätze, weitere 20.000 sind bis 1985 geplant. b) Medizinische, soziale und kulturelle Betreuung. Die medizinische Versorgung sieht für über 70jährige halbjährliche, für über 80jährige vierteljährliche Kontrollbesuche vor. Chronisch Kranke werden mindestens einmal im Monat von einer Gemeindeschwester aufgesucht. In jedem Bezirk gibt es Beratungsstellen für alte Menschen, in denen Fachärzte für Geriatrie und Fürsorgerinnen die ambulante Betreuung koordinieren. Nachbarschaftshilfe wird vor allem von den 172.000 ehrenamtlichen Helfern der Volkssolidarität organisiert. Doch sind auch andere Massenorganisationen, vor allem FDJ und Pionierorganisation, in den häuslichen Sozialdienst einbezogen. 41.000 hauptamtliche Hauswirtschaftspflegerinnen betreuen regelmäßig 73.000 Alte in ihren Wohnungen (1982). Rund 180.000 Rentner werden täglich mit warmem Essen versorgt. Die Volkssolidarität unterhielt 1982 872 Klubs und Treffpunkte, 4.500 Zirkel und Interessengemeinschaften, 400 Chöre und Singegruppen. Auch die Veteranenkommissionen von Parteien und Massenorganisationen sowie die Veteranen-AGL (Betriebsgewerkschaftsorganisation) nehmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Funktionen der sozialen und kulturellen Betreuung wahr. Von Gerontologen in der DDR entwickelte Programme gehen weit über die genannten Aktivitäten hinaus. Die Vorbereitung auf das Alter soll als lebenslanger Prozeß verstanden werden. Ein erster Schritt in diese Richtung sind die „Universitäten der Veteranen“ bzw. Veteranenakademien, die seit Ende der 70er Jahre in vielen Städten eingerichtet werden. Die Lehrprogramme sehen neben medizinischer Aufklärung Vorlesungen und Diskussionen zu gesellschaftspolitischen und kulturellen Themen sowie Anregungen für eine aktive Lebensgestaltung vor — wobei auch die Motivierung zur Weiterarbeit im Rentenalter eine Rolle spielt. Besonderer Wert wird auf den Aufbau und die Pflege von Kontakten gelegt. Das Echo ist überwiegend positiv, der Andrang vielfach so groß, daß die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. c) Berufstätige Rentner. Die Berufstätigkeit von Altersrentnern (1982: 370.000) ist seit Mitte der 70er Jahre (600.000) sehr viel stärker zurückgegangen, als die leichte Abnahme ihrer Gesamtzahl erwarten ließ. Hauptursache dafür scheint die mangelnde Bereitschaft vieler Betriebe zu sein, für solche altersadäquaten Arbeitsbedingungen zu sorgen, wie sie von Gerontologen aufgrund von Untersuchungen gefordert werden. In Zukunft ist diesbezüglich ein stärkerer Druck auf die Betriebe zu erwarten, weil zusätzliche Arbeitskräfte dringend gebraucht werden. 4. Schwerpunkte für die achtziger Jahre. Das Ministerium für Gesundheitswesen hat 1980 einen Aufgabenkatalog für die A. im laufenden Jahrzehnt vorgestellt (humanitas, Nr. 10/1980, S. 3). Im einzelnen geht es dabei um folgende Punkte: Abschluß bzw. Aktualisierung der Vereinbarungen zwischen den Räten der Städte und Stadtbezirke und den gesellschaftlichen Organisationen sowie Betrieben; Aufbau eines Netzes von sozialen Betreuungs- und Beratungsstellen; Erarbeitung konkreter, laufend aktualisierter Übersichten über betreuungsbedürftige ältere Bürger; besondere Aufmerksamkeit für Alleinstehende, die ihre Wohnungen nicht mehr verlassen können; planmäßiger Ausbau der Hauswirtschaftspflege durch qualifizierte Kräfte; Bereitstellung von warmem Mittagessen auch an den Wochenenden; Aufbau eines speziellen Dienstleistungsnetzes; Entwicklung der Tagesbetreuung mit Ganztagsversorgung in Verbindung mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens; verstärkte Einflußnahme darauf, daß Familienangehörige ihrer Betreuungspflicht nachkommen; Ausbau der Nachbarschaftshilfe; Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern des DRK und weiterer Bürger in häuslicher Krankenpflege; Weiterentwicklung von Klubs und Treffpunkten sowie Nutzung von Kulturhäusern und anderen Einrichtungen für Rentnerveranstaltungen; Gründung von Veteranenakademien in allen Kreisen und Städten; Schaffung weiterer Voraussetzungen für regelmäßige regelmäßige sportliche Betätigung; <LI>verstärkte Bereitstellung von Wohnungen, „die den älteren Bürgern das Leben erleichtern“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 40–42 Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben und -Ablösungsanleihe

1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine…

DDR A-Z 1985

Grundlagenvertrag (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler Brandt in seiner Regierungserklärung am 28. 10. 1969. Darin bot er „dem Ministerrat der DDR erneut Verhandlungen beiderseits ohne Diskriminierung auf der Ebene der Regierungen an, die zu vertraglich vereinbarter Zusammenarbeit führen“ sollten, wobei die Bundesregierung sich von der Annahme leiten ließ, daß die beiden in Deutschland existierenden Staaten „füreinander nicht Ausland“ seien und Beziehungen „nur von besonderer Art“ aufnehmen könnten. Am 17. 12. 1969 übermittelte der Vorsitzende des Staatsrates der DDR, Ulbricht, Bundespräsident Heinemann einen Vertragsentwurf, in dem u.a. die Aufnahme diplomatischer Beziehungen und die Anerkennung einer „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ vorgeschlagen wurden. Nachdem beide Seiten — beim ersten Treffen der beiden Regierungschefs seit den Staatsgründungen — am 19. 3. 1970 in Erfurt ihre grundsätzlichen Positionen beschrieben hatten, legte der damalige Bundeskanzler Brandt am 21. 5. 1970 bei der zweiten Begegnung in Gestalt der „20 Kasseler Punkte“ einen Umriß des anzustrebenden G. vor. Der Vertrag sollte nach Brandts Worten die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regeln, die Verbindung zwischen der Bevölkerung der beiden Staaten verbessern und dazu beitragen, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen. Nach einer von der DDR geforderten „Denkpause“ kamen beide Seiten am 29. 10. 1970 — 11 Wochen nach der Unterzeichnung des Moskauer Vertrages zwischen der Bundesrepublik und der UdSSR über einen Gewaltverzicht — überein, einen Meinungsaustausch über die wechselseitigen Beziehungen zu führen. Am 27. 11. 1970 trafen die von den Staatssekretären Egon Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Michael Kohl (DDR) geleiteten Delegationen zum ersten Mal zusammen. Ihr Meinungsaustausch führte im September 1971 zu formellen Verhandlungen über einen das Viermächte-Abkommen über Berlin ergänzenden Transitvertrag und über einen Verkehrsvertrag zwischen beiden Staaten. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin begannen am 15. 6. 1972 Gespräche über einen G., die Anfang November zu einem von beiden gebilligten Ergebnis führten. 2. Inhalt des G. Das Vertragswerk besteht aus dem in Präambel und 10 Artikel gegliederten G., einem Zusatzprotokoll zu Art. 3 (Gründung und Zielsetzung einer gemeinsamen Grenzkommission) und zu Art. 7 (Inhalt einzelner Folgeverträge) sowie mehreren Briefwechseln, Protokollvermerken, Erklärungen und Erläuterungen. In der Präambel des G. bekunden beide Seiten ihre Bereitschaft zur Friedenssicherung und Entspannung (Art. 5 präzisiert diese Verpflichtung durch den Hinweis auf gemeinsame „Bemühungen um eine Verminderung der Streitkräfte und Rüstungen in Europa“ eingedenk des Ziels einer „allgemeinen und vollständigen Abrüstung unter wirksamer internationaler Kontrolle“). Die Präambel des G. bekräftigt die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ und die „Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität“ sowie das — in Art. 3 noch einmal erläuterte — Prinzip des Gewaltverzichts. Sie erwähnt weiter „unterschiedliche Auffassungen … zu grundsätzlichen Fragen, darunter zur nationalen Frage“, und betont schließlich den Wunsch, „zum Wohle der Menschen in den beiden deutschen Staaten die Voraussetzungen für die Zusammenarbeit“ zwischen den Staaten zu schaffen. In Art. 1 ist von „normalen gutnachbarlichen Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“ die Rede. Art. 2 nimmt Bezug auf die UN-Charta und bekräftigt ihre Ziele und Prinzipien (insbesondere das der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbständigkeit und territorialen Integrität, des Selbstbestimmungsrechts, der Wahrung der Menschenrechte und Nichtdiskriminierung). Die in Art. 4 getroffene Feststellung, daß „keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann“ (Verzicht auf den Alleinvertretungsanspruch und die Anwendung der Hallstein-Doktrin), wird im Art. 6 durch den Grundsatz ergänzt, daß „die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt“ und daß beide Seiten „die Unabhängigkeit und Selbständigkeit jedes der beiden Staaten in seinen inneren und äußeren Angelegenheiten“ respektieren. Art. 7 kündigt weitere Folgeverträge, Art. 8 den Austausch von Ständigen Vertretungen an, die „am Sitz der jeweiligen Regierung“ zu errichten sind. Art. 9 stellt fest, daß der G. früher abgeschlossene oder die beiden deutschen Staaten betreffende zwei- und mehrseitige internationale Verträge und Vereinbarungen unberührt läßt. Art. 10 schreibt eine Ratifikation des G. vor. 3. Ergänzende Dokumente zum G. Die den G. ergänzenden Dokumente regeln wichtige Einzelfragen. [S. 580]a) Deutsche Einheit: In einem der Regierung der DDR am 21. 12. 1972 zugeleiteten Brief stellte die Bundesregierung fest, daß der G. „nicht im Widerspruch zu dem politischen Ziel der Bundesrepublik Deutschland steht, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt“. b) Vier-Mächte-Verantwortung: Beide Seiten haben in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972 betont, daß „die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ von dem Vertrag nicht berührt werden. c) Berlin (West): In Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 „kann“ die Ausdehnung der Folgeverträge auf Berlin (West) „im jeweiligen Fall vereinbart“ werden: „Die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland … wird … die Interessen von Berlin (West) vertreten.“ d) UN-Mitgliedschaft: Beide Seiten teilten in einem Briefwechsel vom 8. 11. 1972 mit, daß sie sich um die Mitgliedschaft in der Organisation der Vereinten Nationen bemühen und sich gegenseitig über den Zeitpunkt der Antragstellung informieren würden. e) Staatsangehörigkeitsfragen wurden durch den G. nicht geregelt. Die Regierung der DDR sprach die Erwartung aus, daß der G. die Regelung dieses Problems „erleichtern“ werde. f) Menschliche Erleichterungen: Die Regierung der DDR erklärte in einem Briefwechsel vom 21. 12. 1972, sie sei zur Förderung der Familienzusammenführung, zu Verbesserungen im grenzüberschreitenden Reise- und Besuchsverkehr (grenznaher Verkehr, Grenze, Innerdeutsche) und zu Verbesserungen des Nichtkommerziellen ➝Warenverkehrs bereit. Sie erklärte zu Protokoll, daß der Verwaltungsverkehr zwischen Organen und Behörden beider Staaten nicht geändert, sondern beibehalten und „im Rahmen der Möglichkeiten“ beschleunigt werden sollte. g) Presse: Schließlich regelte ein Briefwechsel vom 8. 11. 1972 Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten der Bundesrepublik Deutschland in der DDR, eine Vereinbarung, die auf Berlin (West) ausgedehnt wurde. Ergänzend zum G. vereinbarten beide Seiten ständige Konsultationen über Fragen von beiderseitigem Interesse. Auf der Grundlage des G. gelang es, mit der DDR eine Reihe von Folgeverträgen zu schließen, die — nicht ohne Rückschläge — zu rechtlichen Regelungen in einzelnen Bereichen der Innerdeutschen Beziehungen führten. Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Friedliche Koexistenz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 579–580 Grundeigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundmittel

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im politischen Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland auch als Grundvertrag bezeichnet, ist der verkürzte Name des am 8. 11. 1972 in Bonn paraphierten, am 21. 12. 1972 in Berlin (Ost) unterzeichneten und am 21. 6. 1973 in Kraft getretenen „Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“. 1. Vorgeschichte. Den Anstoß zu den Verhandlungen über den G. gab Bundeskanzler…

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Erziehung zu bewußter Disziplin (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten, Lernen und militärischen Dienst sein. Alle für die Bildung und Erziehung verbindlichen Gesetze und Bestimmungen fordern daher die zielstrebige, systematische und permanente Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zur bewußten Disziplin, d.h. zur Fähigkeit und Bereitschaft, ihr Verhalten entsprechend den Normen der sozialistischen Gesellschaft aktiv und selbständig aus innerem Antrieb zu steuern. Da der Produktionsprozeß infolge der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) immer komplizierter wird und in ihm immer wertvollere Maschinen und Anlagen benutzt werden, müssen die Arbeitskräfte nicht nur über eine hochqualifizierte fachliche Ausbildung, sondern sollen auch — und das gilt auch schon für die Lehrlinge und für die Schüler während der produktiven Arbeit im Rahmen des polytechnischen Unterrichts — über die Fähigkeit und Bereitschaft zu Selbststeuerung und Selbstkontrolle im Arbeitsprozeß verfügen, d.h. bewußte Arbeitsdisziplin üben, die vor allem in der gewissenhaften, ordnungs- und fristgemäßen Erfüllung der gestellten Arbeitsaufgaben sowie in der sorgsamen und ökonomischen Verwendung von Maschinen, Material und Arbeitszeit zum Ausdruck kommt. Auch die EzbD. in der Schule soll über die strikte Unterordnung unter Schulordnung und Lehrkräfte hinaus eine „aktive und schöpferische Haltung den gesellschaftlichen Normen gegenüber“ eine bewußte Schuldisziplin beinhalten. Dies führt allerdings auch dazu, daß sich vor allem die älteren Schüler manchmal „aktiv, schöpferisch und bewußt“ mit den geltenden Verhaltensregeln auseinandersetzen. Dies wird jedoch nur so weit zugelassen, wie sich diese Auseinandersetzung im Rahmen der normativen Grundlinien hält. Mit der EzbD. soll also die Spannung zwischen der Erziehung zu selbständigem und kreativem Denken und Handeln einerseits und der Erziehung zu strikter Einhaltung der politisch-ideologischen Normen andererseits dialektisch aufgehoben werden. Dies gelingt jedoch — wie zahlreiche Klagen von Lehrern und Erziehern erkennen lassen —, zumindest nicht in dem gewünschten Maße, so daß das gezeigte disziplinierte Verhalten hauptsächlich der Ausdruck einer (meist wohl kalkulierten) Anpassung sein dürfte. Neben der überzogenen Form und der Eintönigkeit, in der die EzbD. häufig durchgeführt wird, macht es auch der Einfluß anderer Erziehungs- bzw. Sozialisationskräfte, so angeblich besonders der „Westsender“ (Fernsehen; Rundfunk), der Schule offensichtlich vornehmlich bei älteren Schülern immer schwerer, die Vielfalt der erzieherischen Einflüsse den Zielen und Normen der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung entsprechend zu koordinieren, zu kanalisieren und zu integrieren. Im Zusammenhang mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung wird auch der Einfluß der Gruppen innerhalb einer Schulklasse in die Erziehung der Schüler zu bewußter Lern- bzw. Schuldisziplin einbezogen und die Möglichkeit berücksichtigt, daß die Normen der Gruppe von den Schülern häufiger ernster genommen werden als die Normen des Lehrers bzw. der Schule. So will man auf die Disziplin der Mitschüler des Schülerkollektivs positiv regulierend einwirken (Kollektiv, Sozialistisches), damit sich die Schüler auch in neuen und für sie ungewohnten Situationen, ohne auf besondere Anordnungen und Befehle zu warten, selbständig und aus eigenem Antrieb diszipliniert verhalten und notfalls auch bei speziellen Bedingungen notwendige ergänzende Verhaltensnormen festlegen (Selbständigkeit); sie sollen die Forderungen, die an sie gestellt werden oder die sie an sich selbst stellen, nicht nur überhaupt, sondern so vollkommen wie möglich erfüllen (Vollständigkeit) und schließlich ihre Diszipliniertheit als ein konstantes und habituelles Verhalten ohne größere situations- oder stimmungsabhängige Schwankungen durchhalten (Stetigkeit). Eine besondere Rolle in der EzbD. kommt der Wehrerziehung zu. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 366–367 Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Eurokommunismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein wesentliches Merkmal der für die Gestaltung und Sicherung der [S. 367]sozialistischen Gesellschaftsordnung erforderlichen sozialistischen Persönlichkeit und ein sichtbarer Ausdruck ihres „sozialistischen Bewußtseins“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) soll das bewußt-disziplinierte Verhalten in allen gesellschaftlichen Bereichen, besonders aber beim Arbeiten,…

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Leipziger Messe (1985)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Messeabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mit den sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z.B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen, der Kreditierung und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. [S. 826]Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1982 kamen rd. 780 Aussteller gegenüber nahezu 1000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel (KfA) bzw. des Ministeriums für Außenhandel (MAH) gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Eine weitere wichtige internationale Messe ist z.B. die „Internationale Leipziger Rauchwarenauktion“. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung auch ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1980 wurden 111 Gesamtbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1980 22.100~qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 825–826 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsfonds

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen,…

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Intelligenz (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 658]Die I. wird als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der I. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So ist es z.B. strittig, ob höhere Funktionäre der SED zur I. oder zu den „Arbeitern und Angestellten“ zu zählen sind. Auch weist das „Statistische Jahrbuch der DDR“ keine Bevölkerungsgruppe als I. aus. Kategoriale Unsicherheit war einer der Gründe dafür, daß bisher weder eine differenziertere I.-Statistik aufgebaut noch einfache umfassendere Erhebungen durchgeführt wurden. In neueren soziologischen Arbeiten aus der DDR wird die „besondere Rolle“ der I. in der „gesellschaftlichen Organisation der Arbeit“ als konstitutives Merkmal angegeben. Allerdings hat die Soziologie in der DDR bisher die „objektive Dialektik“ der Stellung der I. in der DDR-Gesellschaft nicht empirisch entschlüsseln können. Mehr als der Hinweis, daß die I. einerseits durch die gleichen Eigentumsverhältnisse wie andere soziale Klassen und Schichten gekennzeichnet sei, andererseits sich durch eine „Vielzahl von Eigenschaften von der Arbeiterklasse“ unterscheide, ist auch in soziologischen Standardwerken nicht zu finden (vgl. „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“, Hrsg. G. Aßmann und R. Stollberg, Berlin [Ost] 1977, S. 182 ff.). Generell werden zur I. Personen gerechnet, die beruflich vorwiegend geistige Arbeit leisten und meistens eine Fach- bzw. Hochschulausbildung besitzen: Wissenschaftler, Ärzte, Lehrer, Ingenieure, Techniker, Künstler und Schriftsteller. Entsprechend werden je nach den Tätigkeitsbereichen unterschieden: „wissenschaftliche I.“, „medizinische I.“, „pädagogische I.“, „technische I.“ und „künstlerische I.“. Alle Personen mit Universitäts- bzw. Hochschulabschluß und mit Fachschulabschluß zählen zur I. In diesen Gruppen sind laut „Statistisches Jahrbuch“ diejenigen Fachkräfte eingeschlossen, denen — ohne Absolvierung eines Studiums oder einer Fachschule aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder besonderer Leistungen — ein wissenschaftlicher Grad bzw. Titel oder der Qualifikationsgrad „Ingenieur“ bzw. „Techniker“ zuerkannt wurde. Die Zahl der Ende 1982 in der Wirtschaft Tätigen mit Hochschul- bzw. mit Fachschulabschluß betrug 534.700 bzw. 967.400. Im gleichen Jahr studierten 130.442 Studenten an den Universitäten und Hochschulen (ohne Forschungsstudium) sowie 172.058 an den Fachschulen. Während die Zahl der Studierenden an den Universitäten und Hochschulen seit 1973 gefallen ist, stieg die Zahl der Studierenden an den Fachschulen zwischen 1974 und 1981 ständig an. Der Anteil der Berufstätigen mit einem Hoch- oder Fachschulabschluß je 1000 Berufstätiger stieg zwischen 1961 und 1982 beim Hochschulabschluß von 22 auf 70 und beim Fachschulabschluß von 39 auf 127. Die wichtigsten Massenorganisationen der I., der Kulturbund der DDR (KB) sowie die Kammer der Technik (KdT), hatten Ende 1982 244.706 bzw. 250.255 Mitglieder, darunter 79.521 bzw. 66.556 Angehörige der I. im engeren Sinne, d.h. mit Hochschulabschluß. Der überwiegende Teil der gegenwärtig tätigen I. hat seine Ausbildung bereits nach 1945 in der DDR erhalten. Die in der Nachkriegszeit in der SBZ bzw. DDR verbliebene „bürgerliche“ I. wurde materiell bevorzugt und berufspolitisch gefördert, wenn deren Mitglieder zur Mitarbeit in der Wirtschaft und in anderen Gesellschaftsbereichen und zu einer gewissen sozialen Integration bereit waren. Erheblich bevorzugt wurden besonders naturwissenschaftlich-technische Spezialisten und Berufsgruppen, z.B. bei der Festlegung des Arbeitseinkommens und des Urlaubsanspruchs (über Einzelverträge), der Wohnungszuweisung und Versorgung. Die in der Zwischenzeit ausgebildete „sozialistische“ I. hat auf materielle Vergünstigungen nicht verzichten müssen und stellt dementsprechend heute — allerdings ohne Lehrer, Ingenieure und Techniker — eine Sozialgruppe mit überdurchschnittlichem Lebensstandard dar, wenn auch die Einkommensdifferenz zwischen I.-Einkommen und durchschnittlichem Facharbeiterlohn in der Regel nicht so groß wie in der Bundesrepublik Deutschland ist. Wiederholt hat die I.-Politik der SED der Annäherung der I. und der Arbeiterklasse das Wort geredet. Als Teil einer Gesamtpolitik, die die gesellschaftliche Entwicklung in allererster Linie auf die Entwicklung der Produktivkräfte zurückführt, verfolgte sie dabei vor allem das Ziel, Wissenschaft zur Wirkung zu bringen. Besonders prägnant zeigte sich dies Ende der 60er Jahre, als eine naturwissenschaftlich-technische „sozialistische Großforschung“ aus dem organisatorischen, planerischen und finanziellen Zusammenschluß von universitärer und betrieblicher I. gebildet werden sollte. Über erste Gründungen von Großforschungszentren kamen diese Bemühungen schon aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht hinaus. Im Rahmen der Kombinatsbildungen und der Förderung der Kombinatsforschung seit Beginn der 80er Jahre wurde diese Linie wieder aufgenommen, ohne allerdings auch die gesellschaftspolitische Erwartung zu erneuern, aus den engen Arbeitszusammenhängen von produktionsnaher Forschung und forschungsbezogenem Ingenieurwesen mit dem jüngeren „Arbeiter-Wissenschaftler“ den Prototyp des zukünftigen Gesellschaftsmitgliedes zu gewinnen. Gegenwärtig verfährt die I.-Politik traditionalistisch und sucht individuelle Leistungsmotivation über Konkurrenzverhalten und die Aussicht auf individuelle Karrieren zu fördern. Seit dem X. Parteitag der SED werden von der I. mehr Meinungsstreit und die Herausbildung miteinander konkurrierender wissenschaftlicher Schulen erwartet. Ferner soll die Talentförderung zukünftig individualisierter, die Ausbildung wie die Entlohnung der I.-Gruppen weniger starr und vermehrt leistungsbezogen erfolgen. In der Vergangenheit haben die starke Verschulung der Ausbildung — die individuellen Befähigungen wenig Beachtung schenkte — sowie mangelnde fachwissenschaftliche Information und Kommunikation, die starre Entlohnung, die Dominanz [S. 659]politisch engagierter I. in Wissenschaftsfragen sowie schließlich die begrenzten Lebensverhältnisse dahin geführt, daß trotz der starken quantitativen Ausweitung der I. die DDR im internationalen Vergleich relativ wenige hervorragende wissenschaftliche Leistungen verzeichnen und kommerziell verwerten konnte. Sozialstruktur; Wissenschaftlich-technische Revolution (WTR). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 658–659 Integration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Intensivierung und Rationalisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 658]Die I. wird als „Schicht“ oder auch als „Zwischenschicht“ bezeichnet. Sie steht neben den beiden Grundklassen: den Arbeitern und Angestellten einerseits, den Genossenschaftsbauern andererseits. Die Zahl der zur Schicht der I. Gehörenden ist ebensowenig fest umrissen wie ihre — in der einschlägigen Fachliteratur aus der DDR immer wieder geforderte — präzise sozialstrukturelle Definition. So ist…

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Angestellte (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anlagevermögen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…

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Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…

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Investitionsplanung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Investitionsrechnung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…

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Messen der Meister von Morgen (MMM) (1985)

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die jeweils besten Ergebnisse werden prämiert. Höhepunkt der MMM-Bewegung, die als „politische Massenbewegung der FDJ auf wissenschaftlich-technischem und ökonomischem Gebiet“ gilt, ist die jährlich stattfindende Zentrale Messe der Meister von Morgen (erstmals im Oktober 1958 in Leipzig). Die „Bewaffneten Kräfte“, z.B. die Volksmarine, haben ihre eigenen MMM. An der MMM-Bewegung kann mitwirken, wer als Pionier, FDJler und Schüler in einer wissenschaftlich-technischen Arbeitsgemeinschaft der Schulen, der Stationen junger Techniker und Naturforscher oder der Pionierhäuser (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) knobelt und bastelt, wer schöpferische Aufgaben im Unterrichtstag in der Produktion löst; wer als Lehrling im sozialistischen Berufswettbewerb, bei der Schaffung moderner Lehr- und Lernmittel und in Neuererkollektiven oder an Jugendobjekten mitarbeitet; wer als junger Facharbeiter, Genossenschaftsbauer, junger Ingenieur oder Wissenschaftler im Neuererwesen, in Jugendkollektiven, Jugendobjekten und anderen Formen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit wissenschaftlich-technische Arbeit leistet; wer als Student oder junger Wissenschaftler am Studentenwettstreit teilnimmt; wer schöpferisch in den bewaffneten Organen der DDR oder den Grundorganisationen und Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) wirkt« (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 79 f. VO über die Bewegung der MMM vom 29. 1. 1976, GBl. I, S. 141 i. d. F. d. 2. MMM-VO vom 11. 2. 1982). Der Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat (AfJ) und der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission geben zu Beginn jedes Jahres eine Richtlinie über die Weiterführung der MMM heraus. Veranstalter der Zentralen MMM ist eine Messeleitung mit dem Leiter des AfJ an der Spitze, Veranstalter der Bezirks- und Kreismessen sind die Räte der Bezirke und Kreise. Verantwortlich für die MMM-Bewegung in dem jeweiligen Organisationsbereich sind die zentralen und örtlichen Staatsorgane sowie die Leiter der Betriebe und Einrichtungen. Letztere sollen den Jugendlichen Aufgaben aus den Fünfjahres- und Jahresplänen, insbesondere aus den Plänen Wissenschaft und Technik, stellen. Die staatliche und betriebliche Leitung der MMM-Bewegung erfolgt in Absprache und Zusammenwirken mit den „gesellschaftlichen Trägerorganisationen“ Freie Deutsche Jugend (FDJ), Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB), Kammer der Technik (KDT) und Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF). Hatte die MMM-Bewegung anfangs eher den Charakter einer Hobby- und Bastelschau, so ist sie heute Bestandteil der betrieblichen Planung. Neuerungen auf der Grundlage einer MMM-Vereinbarung zwischen Betrieb und Kollektiv werden mit einer Prämie belohnt. Für ausgezeichnete Ergebnisse sind Ehrenpreise vorgesehen. 1982 gab es 43.300 Messen (einschließlich Vormessen) mit 761.500 Exponaten und 2.554.900 Teilnehmern. In den volkswirtschaftlichen Bereichen (d.h. ohne Bildungswesen, Bewaffnete Kräfte, Verwaltungen usw.) beteiligten sich 1982/83.836374~Jugendliche gemeinsam mit 250.267 älteren Werktätigen an der MMM-Bewegung. Damit waren 40,4 v.H. der jungen Arbeiter und Genossenschaftsbauern bzw. 46,4 v.H. der jungen Werktätigen insgesamt, 60,1 v.H. aller Lehrlinge, 53,1 v.H. der Direktstudenten und 44.425 Schüler an der MMM-Bewegung beteiligt. Der Anteil der mit MMM-Aufgaben befaßten Jugendbrigaden stieg gegenüber 1981 von 57,4 auf 74,3 v.H. Der Anteil der aus den Plänen Wissenschaft und Technik abgeleiteten betrieblichen MMM-Aufgaben (1981: 55,5 v.H., 1982/83: 56,3 v.H.) gilt als zu niedrig. Beklagt wird auch, daß die Einbeziehung junger Werktätiger in die MMM-Bewegung von Betrieb zu Betrieb zwischen 95 und 20 v.H. schwanke (Einheit 1982, H. 10, S. 987). Zahl und Zusammensetzung der Teilnehmer an der MMM-Bewegung deuten auf das unterschiedliche Anspruchsniveau der Aufgaben und auf unterschiedliche Grade der Mitwirkung an deren Lösung hin. Lehrlinge und junge Berufstätige sind vergleichsweise unterrepräsentiert, bedenkt man, daß das Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S, 45) die MMM-Bewegung ausdrücklich dem Abschnitt über die werktätige Jugend zuordnet (und nicht den Abschnitten über die Schüler, die Studenten und die bewaffneten Kräfte). Als „Kernstück der Bewegung MMM“ gilt im übrigen die eigentliche Neuerertätigkeit von Jugendlichen, deren Einzelheiten (für die Neuerer aller Altersstufen ohne Unterschied) in der Neuerer-VO vom 22. 12. 1971 (GBl. II, 1972, S. 1) geregelt sind. 1982 waren 32,5 v.H. der in der Volkseigenen Wirtschaft Beschäftigten an der Neuererbewegung beteiligt, bzw. 42,1 v.H. der jugendlichen Berufstätigen. Zwischen den verschiedenen Formen von Jugendkollektiven und -aktivitäten gibt es keine starren Grenzen: Eine vereinbarte Neuerung kann im Rahmen oder außerhalb der MMM-Bewegung verwirklicht werden. Die genannten Zahlen zeigen daher nur die ungefähren Größenordnungen, wobei Doppelzählungen wahrscheinlich sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 885 Meliorationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Metallverarbeitende Industrie

Siehe auch: Messe der Meister von Morgen: 1965 1966 Messen der Meister von Morgen: 1969 Messen der Meister von Morgen (MMM): 1975 1979 Spezieller Beitrag der bis zu 25jährigen zur Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb). Die von den Jugendkollektiven entwickelten Neuerungen werden alljährlich auf den Betriebs-, Schul-, Fachschul- und Hochschul-MMM, sodann nach einem Auswahlverfahren auf den MMM der Kreise, der Bezirke und schließlich auf der Zentralen MMM präsentiert. Die…

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Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzelt in den materiellen Lebensverhältnissen und kann nicht aus sich selbst abgeleitet werden: „Recht und Gesetz besitzen keinen Ewigkeitswert. Auf jeder ihrer Entwicklungsstufen bringt die menschliche Gesellschaft das ihr eigene Recht und die ihr eigenen Rechtsanschauungen hervor, die von den Interessen der jeweils herrschenden Klasse bestimmt sind“ („Recht und Gesetz in der DDR“ in Schriftenreihe „Aus erster Hand“, Berlin [Ost] 1972, S. 7). Damit wird das Recht definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ (so schon — gegenwärtig allerdings in der Sowjetunion wie in der DDR und den anderen sozialistischen Staaten nicht mehr anerkannt, da es nach dortigem Selbstverständnis keine „herrschende Klasse“ mehr gibt — der damalige Generalstaatsanwalt der RSFSR, dann der UdSSR, spätere Außenminister der SU, Andrej J. Wyschinski im Jahre 1938); daraus folgte für Ulbricht 1959: „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“. Mit dieser Erkenntnis sei eine klare Abgrenzung von der der bürgerlichen Rechtswissenschaft eigenen Vorstellung von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen worden. Durch Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wird klargestellt, daß der sozialistische Staat instrumentalen Charakter in den Händen der Arbeiterklasse unter Führung der SED besitzt. In konsequenter Weiterentwicklung des Gedankens vom Recht als zum Gesetz erhobenen Willen der herrschenden Klasse wird das sozialistische Recht der DDR zum „Ausdruck der Macht der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die sie durch ihr Hauptinstrument, den Staat, verwirklicht … Das sozialistische Recht stellt ein Instrument des sozialistischen Staates dar, mit dessen Hilfe die Gesellschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei geführt wird“ (Arlt/Stiller, „Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“, Staatsverlag, Berlin [Ost] 1973, S. 33). Schon im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) war in der darin gesetzlich gegebenen Rechtsdefinition der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts herausgestellt worden. Hier wurde das Recht bezeichnet als „ein wichtiges Instrument unse[S. 1107]res Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Der Unterschied zwischen anderen Mitteln staatlicher Machtausübung und dem Instrument „Recht“ wird in der Normativität des Rechts gesehen, also seinem für alle Bürger verpflichtenden Inhalt. In diese Normativität einbegriffen seien das Setzen von Zielen und Bewertungskriterien für das Verhalten. Dafür seien jedoch in erster Linie die von der Arbeiterklasse und ihrer Partei artikulierten Ziele, Bedürfnisse und Werte maßgebend, die das in der jeweiligen Entwicklungsetappe Notwendige ausdrückten, um der kommunistischen Gesellschaftsphase näherzukommen. Dies kommt auch in der gegenwärtig neuesten Definition des sozialistischen Rechts zum Ausdruck: „Das sozialistische Recht ist das System allgemein verbindlicher Normen, die den letztlich von den sozialistischen Produktionsverhältnissen bestimmten staatlichen Willen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen ausdrücken, vom Staat festgelegt oder sanktioniert und garantiert werden — wenn nötig, auch mit staatlichem Zwang — und die als Instrument (Regulator) die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus fördern und schützen“ („Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“, Lehrbuch, Berlin [Ost], 1980, 3. Aufl., S. 405). Wenn entsprechend dieser Betrachtung nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Partei entspricht, und wenn der Wille dieser Partei auf die Erreichung des sozialistisch-kommunistischen Endzustandes gerichtet ist, kann im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, also „gerecht“ sein, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung der „wahren“ Gerechtigkeit wird stets nur das Interesse der Arbeiterklasse und der diese Klasse führenden marxistisch-leninistischen JOIN:'marxistisch-leninistischen' marxistisch-leninistischen Partei gesehen. Damit wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände verstanden. Wesentliches Mittel, um die in diesen Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts insofern, als das bestehende Recht danach als gerecht oder ungerecht beurteilt wird, ob es bestimmten Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (vgl. Gollnick/Haney in: Staat und Recht, 1968, H. 4, S. 580 ff.). Wenn in der Rechtswissenschaft auch darauf hingewiesen wird, daß das Recht nicht mehr nur als Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft durch die Partei der Arbeiterklasse verstanden werden dürfe, sondern daß es einem allgemeinen Konsens der großen Mehrheit der Bevölkerung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen solle (so P. E. Nedbailo, „Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Berlin [Ost] 1972, S. 13), so erscheint doch diese Auffassung mehr als eine Zukunftsvision denn als eine Darstellung der realen Situation. Zum anderen muß bedacht werden, daß das Recht Instrument der „Führung“ der Gesellschaft bleiben kann, auch wenn es nicht mehr nur Instrument zur „Beherrschung“ der Gesellschaft ist, sondern einen gewissen Konsens der Bevölkerung genießt. II. Die Funktion der Rechtsprechung Der Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und vom Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung, also der Anwendung des sozialistischen Rechts, in § 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Gerichte haben zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen.“ Da als Grundlage der Sozialistischen ➝Demokratie die Ausübung der ungeteilten Staatsgewalt durch die Volksvertretungen unter Führung der SED verstanden und demzufolge die „bürgerliche“ Lehre von der Gewaltenteilung abgelehnt wird, ist die Rechtspflege Teil der einheitlichen Staatsgewalt, ist Rechtsprechungstätigkeit eine besondere Form staatlicher Tätigkeit. Dabei wird Rechtsprechung als „die von den Gerichten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorgenommene Prüfung und Entscheidung von Rechtsverletzungen und Konflikten auf dem Gebiete des Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafrechts“ verstanden (Verf. Kommentar, II, S. 441). Schwerpunkt in der Rechtsprechungstätigkeit ist nicht unbedingt die Konfliktentscheidung, sondern vielmehr die Erforschung der Konfliktursachen und das Hinwirken auf deren Beseitigung. Im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 wurde ebenso wie in den daran anschließenden neuen Gesetzen (z. B. Gerichtsverfassung; Strafrecht; Strafverfahren) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung besonders deutlich herausgestellt. Es obliegt der Rechtsprechung, „das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen“ (§ 3 GVG). [S. 1108]Neben der Erziehungsfunktion der Rechtsprechung kommen in dem mit „Aufgaben der Rechtsprechung“ überschriebenen § 3 GVG auch die anderen beiden dem Recht schon von Lenin zuerkannten Funktionen zum Ausdruck: die Zwangs- oder Unterdrückungsfunktion (Schutzfunktion für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung) und die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. (Ähnlich auch Art. 90 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974.) In diesem Sinne wird das sozialistische Recht bezeichnet als „ein wichtiger Hebel zur Erfüllung der auf dem VIII. Parteitag (der SED) gestellten Hauptaufgabe“, dessen Durchsetzung „der weiteren Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen“ und dessen Anwendung „dem Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor Angriffen imperialistischer Kräfte“ dient. In diesen Ausführungen des Justizministers Heusinger (Neue Justiz, 1974, H. 7, S. 191) kommen die der Rechtsprechung immanenten drei Funktionen zum Ausdruck. „Das sozialistische Recht ist darauf gerichtet, die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als Führungszentrum des politischen Systems und das Wirken des sozialistischen Staates als Hauptinstrument zu sichern“ (Staat und Recht, 1980, H. 12, S. 1077). III. Rechtsquellen In der Verfassung vom 6. 4. 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art. 1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der SED impliziert, gehört damit auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Dokumente und grundlegende Beschlüsse der SED bilden nicht nur die wichtigste Grundlage für das Verständnis und die Auslegung der Verfassung; sie stellen darüber hinaus „verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung“ dar (Heusinger, a.a.O.). Damit wird die bereits seit langem gültige Feststellung bestätigt, daß das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in: Staat und Recht, 1961, H. 4, S. 658); die Beschlüsse der SED gewinnen in der Praxis vor allem in der Forderung nach Wahrung der Sozialistischen Gesetzlichkeit an Bedeutung. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt: die Gerichtsorganisation (Gerichtsverfassung), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz und Verbot rückwirkender Strafgesetze); Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren; Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 104 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Das in Ausführung hierzu ergangene Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34) läßt allerdings die Verwaltung in eigener Sache entscheiden; es ist dem Geschädigten nicht möglich, den ihm vom Staat zugefügten Schaden gerichtlich geltend zu machen (Staatshaftung). Bereits 1952 war der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen worden. So ging das gesamte Grundbuchwesen auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Gegenwärtig sind in Grundbuchangelegenheiten die Räte der Bezirke, Abt. Liegenschaftsdienst, zuständig, die Außenstellen bei den Räten der Kreise haben. Die Vormundschaftssachen sind den Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise zugewiesen worden. Die Führung des Vereinsregisters war zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen worden und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) — jetzt ersetzt durch die VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) — für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der gesamten DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der DDR auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und Örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin (Ost) und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen [S. 1109]Gerichtsbarkeit sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Der ersten Justizreform in der DDR im Jahre 1952 waren eine zweite (1958) und eine dritte Reform (1963) gefolgt. Letztere hatte als Schwerpunkte zunächst die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege (s. Ziffer #733#iv. IV. A.) und die Einführung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie die Schaffung neuer Gesetze: Familiengesetzbuch (Familienrecht) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1), Strafgesetzbuch (Strafrecht) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Strafprozeßordnung (Strafverfahren) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Gesetz über den Strafvollzug vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), neu geregelt durch Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109), Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), VO über die Verfolgung von Verfehlungen vom 1. 2. 1968 (GBl. II, S. 89), Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), neu geregelt durch Gesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269), Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 237) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102). Die Arbeiten zur Schaffung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilrecht) wurden mit der Verabschiedung dieser Gesetze durch die Volkskammer am 19. 6. 1975 abgeschlossen (GBl. I, S. 465 und 533). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet wurde das aus dem Jahre 1961 stammende „Gesetzbuch der Arbeit“ mit Wirkung vom 1. 1. 1978 durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) ersetzt (Arbeitsrecht). IV. Grundsätze der Rechtsprechung A. Der Demokratische Zentralismus Art. 47 Verf. erklärt die auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verwirklichte Souveränität des werktätigen Volkes zum tragenden Prinzip des Staatsaufbaus. Dieses von Lenin zunächst nur für die kommunistische Partei entwickelte Prinzip wurde später auf den Staat übertragen und gilt heute auch für die Rechtspflegetätigkeit der Gerichte. Es bedeutet zunächst einmal die Wählbarkeit aller Richter (Art. 95 Verf., § 5 GVG) sowie die Verantwortlichkeit der Gewählten gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen, die dann zu Maßnahmen bis zur Abberufung führen kann (Richter). Neben dieser „horizontalen“ Verantwortlichkeit besteht auch eine „vertikale“. Hier hat es mit der Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 7. 10. 1974 und dem neuen Gesetz über die Gerichtsverfassung Schwerpunktverschiebungen gegeben. Neben dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung (§ 36 GVG) ist, wie schon vor 1963, das Ministerium der Justiz (MdJ) wieder „Zentrales Leitungsorgan“ für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte geworden. Der Staatsrat ist zwar nach Art. 74 Verf. Aufsichtsorgan über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts geblieben, hat jedoch die Befugnis, Erlasse und Beschlüsse mit rechtsverbindlicher Wirkung herauszugeben und die Verfassung wie die Gesetze verbindlich auszulegen, verloren. Trotz der horizontalen und vertikalen Bindungen und Verantwortlichkeiten beinhalten Art. 96 Verf. und § 5 Abs. 2 GVG den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird darin gesehen, daß andere Staatsorgane nicht berechtigt sein sollen, auf einen Richter mit dem Ziel einzuwirken, ihn im Einzelfall zu einer bestimmten Entscheidung zu veranlassen. Schon diese Garantie erscheint angesichts der Stellung und Anleitungsbefugnis durch Justizministerium und Oberstes Gericht (§§ 20, 21 GVG) fragwürdig. Eine persönliche Unabhängigkeit des Richters wird überhaupt nicht angestrebt; es wird vielmehr eine unverzichtbare Bindung des Richters an den Willen des werktätigen Volkes und der SED postuliert. B. Zulässigkeit des Rechtsweges Die Gerichte verhandeln und entscheiden alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist. Andere Angelegenheiten verhandeln und entscheiden die Gerichte, wenn es durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 4 GVG). Zu solchen „anderen Angelegenheiten“ gehören die Streichung von der oder die Nichtaufnahme in die Wählerliste. Dem davon betroffenen Bürger steht gegen die Entscheidung des Rates der Stadt oder der Gemeinde der Einspruch an das Kreisgericht zu. Praktische Bedeutung hat die Eröffnung dieses Rechtsweges nicht. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist außer in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen eröffnet für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitgliedern, ferner in Warenzeichen- und Patentrechtsstreitigkeiten. Es besteht nur das System der ordentlichen Gerichte, in das die Arbeitsgerichtsbarkeit eingefügt ist. Sondergerichtsbarkeiten (Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte) gibt es nicht. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist in Fällen dieser Art nicht zulässig. Für Streitfälle aus Wirtschaftsverträgen zwischen oder mit sozialistischen Betrieben besteht eine spezielle Zuständigkeit vor dem staatlichen Vertragsgericht. [S. 1110]Dieses ist, wie § 22 des neuen Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.) festlegt, als Organ des Ministerrates Teil der Wirtschaftsverwaltung und nicht der Rechtsprechung, wenn auch das Verfahren vor dem staatlichen Vertragsgericht justizförmig ausgestaltet ist. Gegenüber dem Staat besteht auch bei Staatshaftungsansprüchen aus Art. 104 Verf. kein Rechtsweg zu den Gerichten; der rechtsuchende Bürger bleibt auf den innerbehördlichen Verwaltungsweg angewiesen, evtl. auf den Versuch, die Staatsanwaltschaft im Wege der Gesetzlichkeitsaufsicht (Staatsanwaltschaft) für seinen Fall zu interessieren. C. Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege Nach Art. 87 Verf. wird die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet. In allen erstinstanzlichen zivil-, straf-, familien- (ehe-) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den staatlichen Gerichten der DDR zur Austragung kommen, wirken neben den Berufsrichtern Schöffen mit. Nur in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Obersten Gericht ist das nicht der Fall. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1 Oberrichter, 1 weiteren Richter und 3 Schöffen. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Schöffen an. In der Militärgerichtsbarkeit, die von der normalen Gerichtsbarkeit gesondert organisiert ist, sind Militär-Schöffen tätig. Schöffen sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Schöffen sollen an 2 Wochen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Schöffen durch Ausübung des Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Schöffen werden für die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Volksvertretung gewählt; die Wahlen wurden letztmalig im Zusammenhang mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. 5. 1979 und den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. 6. 1981 durchgeführt (Beschlüsse des Staatsrats vom 28. 2. 1979 [GBl. I, S. 66] und 16. 3. 1981 [GBl. I, S. 102]). Gewählt wurden 49.700 Schöffen der Kreisgerichte, davon 51 v.H. Frauen (Stat. Jahrbuch 1981, S. 395), 2.073 Schöffen der Bezirksgerichte und 46 Schöffen für das Oberste Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen). Für die Schöffen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Schöffe kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Schöffen wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Schöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. So wie die Richter können auch die Schöffen aus verschiedenen Gründen (vgl. § 53 GVG) vorzeitig aus ihrem Amt abberufen werden, und zwar die Schöffen am Obersten Gericht auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer, die Schöffen an den Bezirks- und Kreisgerichten auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung. Für die Schöffen gelten dieselben Grundpflichten wie für die Richter, z. B. „… die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, …“ (§ 45 GVG). Eine Schöffen-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Nach der Rundverfügung des Ministers der Justiz vom 20. 1. 1978 (Der Schöffe, 1978, S. 54) haben die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte sicherzustellen, daß die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter voll wahrnehmen können. Dem Direktor obliegt die Leitung der Schöffentätigkeit; er hat dafür zu sorgen, daß die Arbeit ein Höchstmaß an Effektivität verspricht und eine reibungslose Koordination z. B. durch Schöffenkonferenzen stattfindet. Die Schöffen werden in Schöffenkollektiven zusammengefaßt. Die Kollektive sind Bindeglieder zwischen Gericht und Betrieben und ermöglichen wechselseitige Informationen. Sie setzen sich aus Schöffen verschiedener Kreisgerichte und des Bezirksgerichts zusammen und werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, den gerichtlichen Einsatz der Schöffen mitzugestalten, an der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen im Wohngebiet oder Betrieb mitzuwirken, gewerkschaftliche Rechtskonferenzen durchzuführen, Arbeitskollektiven bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Beim Direktor eines jeden Kreisgerichts wird ein Schöffenaktiv gebildet. Es setzt sich aus Vorsitzenden von Schöffenkollektiven und einzelnen befähigten Schöffen zusammen und wird von einem Schöffen geleitet. Der Kreisgerichtsdirektor oder dessen Stellvertreter bereitet mit dem Vorsitzenden die Beratungen des Aktivs vor. Das [S. 1111]Schöffenaktiv ist ein den Kreisgerichtsdirektor beratendes und unterstützendes Organ bei der Leitung der Schöffentätigkeit. Es soll sich u.a. mit der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit befassen und den Direktor des Kreisgerichts bei Analysen der Rechtsprechung unterstützen, Erfahrungsberichte der Schöffenkollektive auswerten, Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Durchführung von Schulungen der Schöffen unterbreiten und Schöffenkonferenzen vorbereiten. Weitere Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege gibt es in den „Vertretern der Kollektive“, gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern ausschließlich im Strafverfahren, V. B., ebenso in der Übernahme einer gesellschaftlichen Bürgschaft. Nicht mehr nur Mitwirkung an der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich eigene Verantwortlichkeit ist den Bürgern in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte übertragen. D. Öffentlichkeit der Verhandlung § 10 GVG bringt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zum Ausdruck; dadurch soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden. Gleichwohl wird der Grundsatz der Öffentlichkeit häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigte diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ (Neue Justiz, H. 22/1955, S. 686). Bestimmte Strafsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt (Strafverfahren, II.), während der Grundsatz der Öffentlichkeit — trotz der Möglichkeit, sie auszuschließen — uneingeschränkt in ehe- und familienrechtlichen Verfahren praktiziert wird. E. Gerichtskritik Nach § 19 GVG hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, wenn es bei der Durchführung eines Verfahrens Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe, von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die Gerichtskritik kann sich sowohl auf Rechtsverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die Rechtsverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen 2 Wochen zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die Gerichtskritik schriftlich zu informieren (§ 19 StPO). Durch die verstärkte und richtige Anwendung der Gerichtskritik sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). „Die gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG sind eine wichtige Form zur Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Festigung der Gesetzlichkeit“ (Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 615). Ein eine Gerichtskritik enthaltender Beschluß kann weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit der Kassation angefochten werden. Beklagt wird, daß „das Mittel der Gerichtskritik noch zu wenig benutzt wird, um die Gesetzlichkeit zu festigen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen“ (Neue Justiz, 1974, H. 4, S. 115, ebenso Neue Justiz, 1979, H. 7, S. 300). Es wird jedoch aus anderen Veröffentlichungen deutlich, daß die Gerichte ihre zunächst festzustellende Scheu vor der Gerichtskritik mehr und mehr überwunden haben und zunehmend von dieser Möglichkeit der Einwirkung auf das Verantwortungsbewußtsein der Funktionäre und Bürger Gebrauch machen (vgl. Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 613 ff.). F. Weitere Grundsätze Weitere Grundsätze, die für die DDR-Justiz von Bedeutung und zum Teil durch die Verfassung garantiert werden, sind: Keine Strafe ohne Gesetz, Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99 Verf.), Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter (Art. 100 Verf.) Strafverfahren, Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Verf.) Gerichtsverfassung, Recht auf Verteidigung (Art. 102 Verf., § 13 GVG) Verteidiger, Zulässigkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen (§ 16 GVG) und das Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte (Art. 92 Verf., §§ 1, 2 GVG). V. Die Organe der Rechtsprechung und ihr Tätigkeitsfeld Über die Organisation der staatlichen Gerichtsbarkeit in der DDR, den Instanzenzug und die im Sinne des demokratischen Zentralismus eingebauten Leitungsmaßnahmen gibt das nachstehende Organisationsschema Aufschluß (Gerichtsverfassung; Richter). Herausgelöst aus dem Justizapparat und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt wurde die Staatsanwaltschaft, die im [S. 1112]Hinblick auf die von ihr auszuübende Gesetzlichkeitsaufsicht in Anlehnung an das sowjetische Vorbild als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet wird. Justizverwaltung, Kaderpolitik und Vorbereitung der Gesetzgebung liegen in Händen des Ministeriums der Justiz (MdJ), das auch die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und das Notariat wahrnimmt. Eine Standesorganisation oder eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Für alle Justizfunktionäre, die der SED angehören — das sind, soweit erkennbar, über 90 v.H. aller Richter und alle amtierenden Staatsanwälte —, gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das sie verpflichtet, ihre „Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei im Interesse der Werktätigen zu leisten, …“ (Abschn. I, Ziff. 2 g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Die größte Bedeutung in der gesamten Rechtsprechung kommt dem Strafrecht zu, das durch das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) eine neue materielle Grundlage erhielt. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts war, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt worden, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen; Staatsverbrechen). Mit Inkrafttreten des neuen Strafrechts trat eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Einheitlich werden allen Straftaten folgende Merkmale zuerkannt: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege. Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafensystem des StGB angepaßt. Der in § 1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen hin. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig differenzierte Strafe [S. 1113]vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein sollte. In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handele, und verhängten milde Strafen. Da dies in unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wieder zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ (Neue Justiz, 1964, H. 11, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der DDR unterworfen ist. Deutliche Anzeichen für die Schwankungen in der Strafpolitik liefert auch die Tatsache, daß das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 am 28. 6. 1979 bereits die dritte wichtige Änderung und Ergänzung erfuhr. Es wurde eine erneute Ausweitung des politischen Strafrechts, verbunden mit verschärften Strafandrohungen, vorgenommen, die Haft- und Geldstrafen wurden erhöht und schärfere Bestimmungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität geschaffen. Die Unterdrückungsfunktion des Rechts trat damit wieder mehr als vorher in den Vordergrund. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), nunmehr i. d. F. vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Dies bringt nunmehr § 4 StPO zum Ausdruck, so daß die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben werden konnte. Auf zivilrechtlichem Gebiet (Zivilrecht) galten bis zum 1. 1. 1976 noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, beide allerdings mit erheblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Ein neues, sozialistisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und eine neue Zivilprozeßordnung (ZPO) wurden von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet (GBl. II, S. 465 und 533). Der Regelungsbereich des als Versorgungsrecht begriffenen ZGB beschränkt sich auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben einerseits und zwischen Bürgern untereinander andererseits; die Auffassung vom einheitlichen Zivilrecht, in das auch das Wirtschaftsrecht einbezogen werden sollte, konnte sich damit in der DDR nicht durchsetzen. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz. An die Stelle der Art. 7 bis 31 EGBGB trat die Regelung des Kollisionsrechts im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das Arbeitsrecht soll der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dienen, d.h. „der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. So werden jetzt die Aufgaben des Arbeitsrechts in § 1 des neuen Arbeitsgesetzbuchs der DDR vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) beschrieben. Gegenüber dem durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) läßt es das Bemühen um konkretere Regelungen erkennen und enthält eine Reihe von sozialen Verbesserungen sowie Bestimmungen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen sollen. Unverändert geblieben ist bei der Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, daß in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig sind. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch [S. 1114]beim zuständigen Kreisgericht möglich (Gesellschaftliche Gerichte). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet (Staat und Recht, H. 4, 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und auch angewendet werden. Weil das für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen nicht als ausreichend angesehen wurde, wurden neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen oder bestehende Gesetze und Verordnungen in ihrem Inhalt z. T. erheblich verändert. Zur Regelung internationaler Wirtschaftsverträge erging das Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 61). Die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation, II. und III.) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 335) brachte eine Aufwertung der Stellung der Kombinate. Schließlich erging nach langen Vorarbeiten das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293), dessen besonderer politischer Akzent in der engen Verknüpfung des Vertragsrechts mit der Planerfüllung liegt (Wirtschaftsrecht, V. B.). Der wirtschaftliche Vertrag wird erheblich stärker als früher als Mittel zur Planerfüllung gesehen. Dem entspricht auch die im Gesetz zum Ausdruck kommende stärkere Betonung des Demokratischen Zentralismus. Bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit haben die Gerichte ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Konflikte in der Gesellschaft aufgedeckt werden und daß zum anderen in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf das Bewußtsein der Bürger zu erhöhen, sollen die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchführen. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) wird festgestellt, daß die örtlichen Volksvertretungen — die Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen — eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger tragen. Sie haben für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierzu auch die Kontrolle auszuüben. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind die Bezirks- und Kreistage ebenso wie die Räte der Bezirke und Kreise berechtigt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Auskünfte und Informationen zu verlangen. Die Richter sind zur Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung verpflichtet. In dieser gesetzlichen Regelung soll sich eine Konkretisierung des im Art. 87 der Verfassung enthaltenen Grundsatzes zeigen, daß die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet wird. Walter Rosenthal Literaturangaben Böckenförde, E.-W.: Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. München: Kösel 1967. Bruhn, H.-H.: Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Stellung und Aufgaben. Köln: Wissenschaft und Politik 1972. (Abhandlungen zum Ostrecht. 11.) Brunner, G.: Einführung in das Recht der DDR. 2. Aufl. München: Beck 1979. Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Benjamin. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Objektive Gesetze — Recht — Handeln. Studien zu einer Entwicklungsgeschichte des sozialistischen Rechts. Berlin (Ost): Staub 1979. Lange, R.: Probleme des DDR-Rechts. Köln: Wissenschaft und Politik 1973. (Bibliothek Wissenschaft und Politik. 4.) Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. D[eutsche] D[emokratische] R[epublik] — Gesetze. Textausgabe mit Anmerkungen. Hrsgg. v. E. Lieser-Triebnigg, begr. v. D. Müller-Römer. Köln: Wissenschaft und Politik 1970 ff. (Loseblattsammlung.) Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106–1114 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O,

Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der…

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Arbeitsklassifizierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z.B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung der stufenweisen Bildung. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen der DDR vollzog sich in mehreren Etappen. Die nach 1945 betriebene analytische Arbeitsbewertung orientierte sich am Genfer Schema, nach dem die Arbeitsanforderungen wie folgt gegliedert waren: 1. Fachkönnen (geistige und körperliche Anforderungen), 2. Belastung (geistige und körperliche), 3. Verantwortung (sach- und personenbezogen), 4. Arbeitsbedingungen (zusätzliche Beanspruchung aus erschwerenden Bedingungen bzw. Umgebungseinflüssen). Die auf der Basis dieses Schemas entwickelten Wertzahlentabellen der Arbeitsanforderungen konnten trotz zahlreicher Verfeinerungen nicht gewährleisten, daß Arbeitsaufgaben gleicher Kompliziertheit in verschiedenen Betrieben oder Wirtschaftszweigen auch der gleichen Qualifikationsgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) zugeordnet wurden. Aus diesem Grund wurde Anfang der 50er Jahre beim damaligen Ministerium für Arbeit eine Zentrale WLK-Kommission gegründet, die auf der Grundlage einer entsprechenden Anleitung sogenannte Rahmenmerkmale und Richtbeispiele für Wirtschaftszweig-Lohngruppenkataloge (WLK) und Gehalts- bzw. Lohngruppenkataloge (GGK, LGK) erarbeitete. Diese Unterlagen waren die Grundlage für die analytische Bestimmung der Arbeitsanforderungen und die Ausarbeitung einheitlicher Bewertungsbeispiele durch WLK-Kommissionen in Betrieben und Wirtschaftszweigen. Die Probleme bei der Anwendung der WLK und GGK, LGK lagen vor allem darin, daß die Eingruppierung der jeweils auszuführenden Tätigkeit durch Vergleich mit [S. 61]dem entsprechenden Beispiel im Katalog erfolgte. Um der Forderung nach Einheitlichkeit der Ergebnisse gerecht zu werden, mußten ständig neue Bewertungsbeispiele geschaffen werden, um möglichst jede auftretende Arbeitsaufgabe mit einem Katalogbeispiel vergleichen zu können. Die sich seit Anfang der 60er Jahre beschleunigenden Veränderungen im Inhalt und Umfang der Arbeitsaufgabe sowie der Struktur und Höhe der Arbeitsanforderungen durch Mechanisierung und Automatisierung konnten durch entsprechende Veränderungen der Bewertungsbeispiele der WLK und GGK, LGK nicht mehr angemessen wiedergegeben werden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Mitte der 60er Jahre mit der Neugestaltung der qualitativen Arbeitsbewertung in der DDR begonnen. Zunächst wurde in interdisziplinärer Forschungsarbeit eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in Industrie und Bauwesen erarbeitet. Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen experimentellen Erprobungen erfolgte die erste praktische Anwendung der Arbeitsklassifizierung in den Betrieben auf der Grundlage der Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vom 4. 2. 1970. Entsprechend der Richtlinie wurde die A. zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen angewandt. Damit wurde die A. direkt mit der Intensivierung und Rationalisierung einschließlich der WAO verbunden. Seit Mitte der 70er Jahre gelten die alten Eingruppierungsunterlagen (WLK, GGK, LGK) als überholt und die A. wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifsystems (Lohnformen und Lohnsystem), durchgängig angewendet. Der für die Werktätigen in der Landwirtschaft geltende Rahmenkollektivvertrag (RKV) enthält ebenfalls verbindliche Unterlagen für die A.; diese werden analog bei der Festlegung der Vergütung der Genossenschaftsbauern angewandt (Arbeitseinheit). Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor, daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß, entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Die Durchführung der A. ist eine Leitungsaufgabe entsprechend geschulter Kader. Die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der A. besteht in der Duldung der Abgrenzung und inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe sowie der Erfassung und Klassifizierung der Arbeitsanforderungen, die sich aus ihrer Arbeitsaufgabe ergeben. Hierzu heißt es in einem Standardwerk zur A. in der DDR: „Diese aktive Mitwirkung, die von entscheidender Bedeutung für den Nutzeffekt der Arbeitsklassifizierung ist, wird dann am besten erreicht, wenn die Werktätigen erkennen, daß die Arbeitsklassifizierung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie auf eine inhaltsreiche Gestaltung der Arbeitsaufgaben gerichtet ist und daß die durch sie ermittelte Eingruppierung objektiv begründet, verständlich und für jeden einzelnen nachprüfbar ist.“ (Arbeitsklassifizierung. Einführung in die Grundmethodik Teil A und B, Berlin [Ost] 1980, S. 23) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 59–61 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitskräfte

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das…

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Unfälle (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche Wettbewerbe sollen Anreize setzen. Ähnlich werden für die Verhütung von Verkehrs-U. in den Städten und Kreisen „Verkehrssicherheitsaktivs“ und „Arbeitsgruppen für Verkehrssicherheit“ gebildet; zwischen den größeren Städten werden Wettbewerbe zur Hebung der Verkehrssicherheit und Minderung der Zahl der Verkehrs-U. veranstaltet. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR einerseits, die Motorclubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes andererseits leisten rege Arbeit; Koordinator ist das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung. Diese Bemühungen hatten eine deutliche Abnahme der Verkehrsunfall- und Arbeitsunfallzahlen zur Folge. Die Unfallhäufigkeit läßt sich zwischenstaatlich infolge von Unterschieden in der statistischen Erfassung der U. nur bedingt vergleichen. Allenfalls die Gesamtzahl der Todesfälle als Unfallfolge läßt Vergleiche zu. An U. überhaupt sind 1982, berechnet auf 10.000 Einwohner, 3,8 Personen gestorben, und zwar 5,0 männliche und 2,8 weibliche (Bundesrepublik: 4,3 / 5,1 / 3,6). 2. Verkehrsunfälle. Die Zahl der Verkehrs-U. ist von 1965 bis 1982 trotz Vermehrung der zugelassenen Kraftfahrzeuge auf mehr als das Zweifache (ohne Motorräder auf mehr als das Dreieinhalbfache) auf weniger als die Hälfte (49,9 v.H.) gesunken, die Zahl der Toten aber nur auf 92,6, die Zahl der Verletzten auf 77,0 v.H. (1982 betrugen die Verkehrs-U. 48.939, die Zahl der Getöteten 1600). Die Senkung ist im wesentlichen der strengen Disziplinierung des Straßenverkehrs zuzuschreiben, besonders der rigorosen Ausschaltung des Alkohols am Steuer (generell Entzug der Fahrerlaubnis bei Nachweis auch nur geringen Alkoholgehaltes des Blutes). 3. Arbeits- und Arbeitswege-Unfälle. Die Zahl der (meldepflichtigen) Arbeits-U. ist seit 1965 um 33,7 v.H. gesunken, berechnet nach der Zahl der Beschäftigten sogar um 51,9 v.H. Das dürfte z.T. der Kürzung der Tagesarbeitszeit zuzuschreiben sein, die bei Reduzierung von oberhalb von 8 Stunden regelmäßig zu überproportionalem Rückgang der Arbeits-U. führt, zum anderen aber der Änderung der Arbeitsformen und der Verbesserung der Ausrüstung der Arbeitsplätze. Dagegen ist die Zahl der Wege-U. gegenüber 1965 um 2,1 v.H. gestiegen, jedoch bezogen auf die Zahl der Beschäftigten um 5,9 v.H. gesunken — trotz der verstärkten Benutzung privater Kraftfahrzeuge auf den Arbeitswegen. Für einen Vergleich der tödlichen Arbeits-U. mit denen in der Bundesrepublik gibt es keine geeigneten Unterlagen. Ebensowenig läßt sich die Häufigkeit der Arbeits- und Wege-U. zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland wegen der abweichenden Erfassungsweisen vergleichen. 4. Häusliche Unfälle. Die Zahl der Toten nach häuslichen U. wird statistisch mit (1982) 13,3 auf 100.000 Männer und 17,4 auf 100.000 Frauen ausgewiesen. Die häuslichen U. stehen damit hinter den Verkehrs-U. an zweiter Stelle. Oberhalb des 65. Lebensjahres ist die Zahl der U.-Toten bei den Frauen zwar fast doppelt so hoch wie bei den Männern, bezogen auf 100.000 Lebende gleichen Geschlechts und Alters aber waren es (1982) 107,6 Männer gegenüber 95,7 Frauen. Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1381 Umweltschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unfallversicherung, Private

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 1. Allgemeines. Den U. als Ursache vermeidbarer Todesfälle und bleibender Körperschäden wie als Anlaß vermeidbarer Beanspruchung medizinischer Leistungen wird von den staatlichen Organen viel Aufmerksamkeit gewidmet, und zwar besonders den Verkehrs-U. und den Arbeits- und Wege-U. der Erwerbstätigen. In den Betrieben sind neben hauptamtlichen Sicherungsbeauftragten Arbeitssicherheitsaktivs tätig; innerbetriebliche und überbetriebliche…

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Plastindustrie (1985)

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere Polymerisationsprodukte (z.B. Polyvenylchlorid) und Kondensationsprodukte (Pheno- und Amino-Plaste). Die P. wurde auf der Verwendung von Inhaltsstoffen der Braunkohle aufgebaut, da eigene Erdölvorkommen weitgehend fehlen. Ausgangsstoff ist das aus Braunkohle gewonnene Kalziumkarbid. In den 70er Jahren war jedoch ein bedeutender Strukturwandel im Rohstoffeinsatz von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung festzustellen; vor dem Hintergrund der sprunghaft gestiegenen Rohölpreise erfolgt gegenwärtig jedoch wieder eine verstärkte Hinwendung zur Karbochemie. 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von ca. 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das einem Erdölaquivalent von ca. 11 Mill.~t entspricht. Das Produktionsprogramm der P. umfaßt z. Z. rd. 150.000 Erzeugnisse. Daneben produzieren aber Betriebe anderer Industriezweigleitungen und Wirtschaftsräte der Bezirke ca. 100.000 Erzeugnisse ebenfalls nach Technologien der Plast- und Elastverarbeitung. Der Industriezweig fungiert hauptsächlich als Zulieferer für Finalerzeugnisse wie Kraftfahrzeuge, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Maschinen und Motoren, Tagebauausrüstungen, Krane, Förderanlagen sowie eine Vielzahl industrieller Konsumgüter wie Haushaltsmöbel, Kühlschränke, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Haushaltswaschmaschinen und Küchenmaschinen. In diesem Industriezweig arbeiten etwa 32.000 Beschäftigte. Zu den wichtigsten Materialien bei der Plastverarbeitung zählen Thermoplaste, Polyesterharze, Glasseidenerzeugnisse, Polyurithane und Phenolplaste. Zunehmende Bedeutung gewinnen die Polyurithane, Polypropylen und glasfaserverstärkte Polyesterharze. Während die Bruttoproduktion der Chemischen Industrie von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich um 6,1 v.H. stieg, nahm die P. mit einer Erhöhung ihrer Bruttoproduktion um jahresdurchschnittlich 7,8 v. H. einen stärkeren Aufschwung. Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs betrug 1961–1965 11 v.H. (Chemiewirtschaft insgesamt: 7,9 v.H.), 1966–1970 12,9 v.H. (7,7 v.H.), 1971–1975 11,7 v.H. (8,3 v.H.), 1976–1980 5,3 v.H. (4,6 v.H.), 1980–1982 4,3 v.H. (4,2 v.H.). In diesen Zahlen zeigt sich ein erheblicher Strukturwandel innerhalb der Chemischen Industrie zugunsten der P. Die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen ist von 115.100 t 1960 auf 990.300 t 1982 gestiegen. Sie soll bis 1985 auf 1,3 Mill.~t erhöht werden. In der Erzeugung von Kunststoffen hat die DDR gegenüber den westlichen Ländern einen erheblichen Nachholbedarf. So betrug die Produktion von Plasten und synthetischen Harzen 1979 pro Kopf der Bevölkerung in der DDR 46,5 kg, in der Bundesrepublik Deutschland 119,1 kg. Trotzdem bemüht man sich in der DDR um eine Erhöhung des Einsatzes von Plastformteilen gegenüber Formteilen aus herkömmlichen Materialien. Hierbei werden die Betriebe unterstützt vom Institut für Leichtbau in Dresden, von der Plastlenkstelle des Ministeriums für Materialwirtschaft, der Stahlberatungsstelle in Freiberg und den zuständigen Bereichen des VEB Kombinat Plast- und Elastverarbeitung, Berlin. [S. 1005]Die volkswirtschaftliche Wiederverwendung von Plastabfällen wird seit geraumer Zeit gefordert (vgl. „Anordnung über die Organisation der Planung, Erfassung, Verwertung und Bilanzierung von Thermoplastabfällen“ vom 17. 6. 1981; GBl. I, S. 306–308); seit Mai 1983 wird auch die Sekundärplaste aus den privaten Haushalten erfaßt. 1983 wurden dadurch 1500 t Kunststofflaschen, -behälter usw., überwiegend mit „Netzcontainern“, gesammelt. Das für die Wiederverwendung des „Sekundärrohstoffes Plaste“ zuständige Kombinat Sekundärrohstofferfassung rechnet mit 4.000 t 1984. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1004–1005 Planung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Plenum

Siehe auch: Plasteindustrie: 1969 Plastindustrie: 1975 1979 Entsprechend der DDR-Industriezweigsystematik ein Zweig der Chemischen Industrie, der die Gesamtheit der Betriebe zur Herstellung von Plasten, Plasthalbzeugen und Plastfertigungserzeugnissen umfaßt. Zur P. wird auch die Herstellung von Elasten (synthetischer Kautschuk usw.), nicht jedoch die Herstellung von Chemiefasern (Chemiefaserindustrie) gerechnet. Zu den Erzeugnissen der P. gehören insbesondere…

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Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität [S. 1227]sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der umfassenden Versicherungspflicht in der DDR werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.) zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen werden durch Zusatz- und Sonderleistungen, vor allem Renten sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen; Sozialfürsorge) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u.a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger vereinen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u.a. die grundlegende Verordnung über die S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren damit ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über die S. vom 26. 4. 1951 (GBl., S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker usw.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiterentwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u.a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Renten-VO vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 umgestellt. Sie ergänzt das System der Altersversorgung (siehe #807#vii. VII.). Im Anschluß an die Neuformulierung der Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts im Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) (Arbeitsrecht), wurde das Beitrags- und Leistungsrecht der S. in 4 VO neu gefaßt. In je einer VO ist seither das Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) der S. der Arbeiter- und Angestellten (GBl. I, 1977, S. 373) und der S. bei der Staatlichen Versicherung (GBl. I, 1978, S. 1) geregelt. Für beide Versicherungsträger gelten gleichermaßen die Renten-VO der Sozialpflichtversicherung (GBl. I, 1979, S. 401) und die VO über die freiwillige Zusatzrentenversicherung (GBl. I, 1977, S. 395). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus zwei Trägern: der S. beim Bundesvorstand des FDGB und der S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. A. Organisation der S. des FDGB Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften [S. 1228]„auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die Leitung der S. der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch den Bundesvorstand sowie die Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB; die Zentralvorstände sowie die Bezirks- und Kreisvorstände der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften; die Betriebsgewerkschaftsleitungen. Den jeweiligen Leitungsgremien des FDGB sind Räte für Sozialversicherung zugeordnet. Es handelt sich dabei um beratende Organe mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Gewerkschaftsvorstände bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitungen auf dem Gebiet der S. zu unterstützen. Daneben gibt es auf der Ebene der Bezirke, Kreise bzw. Städte und Betriebe Kurkommissionen, die über die Vergabe von Kuren entscheiden. Bei den Räten der S. in den Betrieben können zur Lösung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen für Krankenbetreuung, Renten und für Finanzen/Kontrolle gebildet werden. Zu den Aufgaben des Rates für S. im Betrieb, an dessen Spitze ein Mitglied der Betriebsgewerkschaftsleitung steht, gehören die Anleitung und Kontrolle der Bevollmächtigten für S. Die Bevollmächtigten sind gewählte Gewerkschaftsfunktionäre, die innerhalb der einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen für den Bereich S. zuständig sind. Während auf der Ebene des Bundesvorstandes sowie der Bezirks-, Kreis- bzw. Stadtvorstände grundlegende und überregionale/überbetriebliche Planungs-, Leitungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen werden, organisieren und führen auf der Betriebsebene die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit ihren Räten, Kommissionen und Bevollmächtigten für S. die unmittelbare soziale Betreuung der in den volkseigenen Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen durch; sie sollen zugleich dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegenwirken. Für die Geschäftstätigkeit der S. ist die Verwaltung der S. bei den Vorständen des FDGB zuständig. Sie ist juristische Person und gliedert sich in die Verwaltung der S. des Bundesvorstandes sowie die Verwaltung der Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB, die Verwaltung der S. des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Wismut (Uranbergbau). Die Verwaltungen der S. des FDGB unterstehen auf den verschiedenen Ebenen jeweils der Leitung eines Direktors. Die Direktoren werden vom Bundesvorstand bzw. von den Bezirks-, Kreis- und Stadtvorständen berufen und sind diesen rechenschaftspflichtig. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. — Die Versicherten der S. beim FDGB, die keinem oder nur sehr kleinen Betrieben angehören, sowie die Rentner u.ä. werden direkt von den Verwaltungen der S. bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (DR) und der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen) erhalten ebenfalls Leistungen durch die S. beim FDGB, doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. B. Organisation der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR Für die Pflicht- und die Freiwillige Zusatzrentenversicherung derjenigen, die nicht Arbeiter oder Angestellte sind (Mitglieder von Genossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, selbständige Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige usw.) ist die S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR zuständig. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung (HV), in Bezirks- und Kreisdirektionen z. T. mit Kreisstellen. Der Hauptdirektor der Staatlichen Versicherung wird vom Vorsitzenden des Ministerrats auf Vorschlag des Ministers der Finanzen berufen und abberufen; er ist dem Minister der Finanzen gegenüber für die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Versicherung rechenschaftspflichtig. Der Hauptdirektor beruft die Bezirksdirektoren, diese die ihnen unterstehenden Kreisdirektoren und jene die Leiter von Kreisstellen. (Vgl. VO über das Statut der Staatlichen Versicherung der DDR vom 19. 11. 1968, GBl. II, Nr. 120.) Wie alle Staatsfunktionäre gelten auch die Leitungskader der Staatlichen Versicherung als „Beauftragte der Arbeiterklasse“ und unterliegen den Grundsätzen der Kaderpolitik. Bei der HV sowie den Bezirks- und Kreisdirektionen bestehen ehrenamtliche Beiräte für S. (BfS.). Deren Mitglieder werden auf Vorschlag von staatlichen Organen bzw. gesellschaftlichen Organisationen und von Produktionsgenossenschaften aus dem Kreis der Pflichtversicherten vom jeweiligen Direktor der Staatlichen Versicherung berufen; dabei sollen alle Versichertengruppen, insbesondere die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften, angemessen berücksichtigt werden. Die BfS. haben unterstützende und beratende Aufgaben; sie sollen sich bei ihrer Arbeit auf Hinweise und Vorschläge der Versicherten stützen. Im übrigen vollzieht sich die Tätigkeit der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage staatlicher Gesetze und Verordnungen, die denen der S. der Arbeiter und Angestellten gleichen. — Die Leistungsgewährung erfolgt vielfach unmittelbar durch die Produktionsgenossenschaften und kooperativen Einrichtungen, sonst durch die Kreisdirektionen bzw. -stellen. [S. 1229]<C. Regelung von Streitfällen> Zwar sind die rechtlichen Grundlagen der S. Teil des Arbeitsgesetzbuches der DDR, doch sind zur Regelung von Streitfällen nicht die Arbeitsgerichte bzw. die Konfliktkommissionen zuständig, sondern eigene Beschwerdekommissionen (BK.) für Sozialversicherung des FDGB bzw. der Staatlichen Versicherung der DDR. BK. des FDGB bestehen bei den Kreis- und Bezirksvorständen sowie beim Bundesvorstand. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden von den Einzelgewerkschaften aus dem Kreis der Versicherten vorgeschlagen. Sie sollen über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der S. verfügen, als aktive Gewerkschafter das Vertrauen der Mitglieder haben und — bei den territorialen BK. — aus den wichtigsten Industriebetrieben des Zuständigkeitsbereichs der Kommission kommen. Nachdem die Kandidaten in Gewerkschaftsmitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen „vorgestellt“ worden sind, werden sie von den jeweils zuständigen Kreis-, Bezirks- bzw. vom Bundesvorstand des FDGB für einen mit der Wahlperiode der wählenden Leitung identischen Zeitraum gewählt. Der Kreisbeschwerdekommission (KBK.) gehören mindestens 7, der Bezirksbeschwerdekommission (BBK.) mindestens 10, der Zentralen Beschwerdekommission (ZBK.) mindestens 14 Mitglieder an. KBK. entscheiden in einer Besetzung von 3, die BBK. in einer Besetzung von 5, die ZBK. von 7 Mitgliedern (vgl. Beschluß … zur Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21. 2. 1978, GBl. I, Nr. 8, S. 109). Die BK. sollen a) durch die Entscheidung von Streitfällen den Versicherten die Gewährung der diesen zustehenden Leistungen sowie eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sichern; b) den Versicherten während des Verfahrens den Inhalt und die sozialpolitischen Zielstellungen der Rechtsvorschriften erläutern; c) das „verantwortungsbewußte Verhalten zur Sozialversicherung“ fördern und damit „die Erkenntnis der Einheit von Rechten und Pflichten“ vertiefen; d) auf die Beseitigung von zu Streitfällen führenden Ursachen hinwirken und die Werktätigen über andere mögliche Ansprüche aufklären. Streitfälle können u.a. sein: Gewährung bzw. Nichtgewährung von Rentenleistungen, Sach- und Geldleistungen der S. (nicht jedoch Kuren); Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Streitfälle aus der Freiwilligen Zusatzversicherung; Gewährung bzw. Nichtgewährung der Versorgung für Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post (nicht jedoch die Feststellung von Dienstzeiten); Rückforderung zu Unrecht gewährter Geld- und Sachleistungen der S.; Rückforderungen überzahlter Renten- und Versorgungsleistungen; fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen von Geldleistungen durch Betriebe; Erteilung unrichtiger Verdienst- und anderer Bescheinigungen sowie das Nichteinhalten von Meldefristen durch Betriebe; Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die durch Verletzung der einschlägigen Bestimmungen durch die Betriebe entstanden sind. Alle Bescheide der Verwaltungen der S. des FDGB können vor der KBK. durch Einspruch innerhalb einer 2-Wochen-Frist angefochten werden. Einspruch kann vom Werktätigen, der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Verwaltung der S. (als Beteiligten) sowie vom Staatsanwalt eingelegt werden. Grundsätzlich sind die KBK. erste Instanz. Gegen ihre Entscheidungen kann in der 2-Wochen-Frist bei der jeweils zuständigen BBK. Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der BBK. ist endgültig. — Die ZBK. ist für die korrekte und einheitliche Auslegung bzw. Anwendung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Zu diesem Zweck kann sie auf Antrag des Vorsitzenden des Bundesvorstandes des FDGB, des Generalstaatsanwaltes oder ihres eigenen Vorsitzenden rechtskräftige Entscheidungen von KBK. und BBK. innerhalb eines Jahres nach Eintreten der Rechtskraft aufheben (Kassation). Die ZBK. kann in den von ihr annullierten Fällen selbst entscheiden oder — wenn weitere Tatsachenermittlungen notwendig sind — mit entsprechender maßgeblicher rechtlicher Beurteilung die Angelegenheit an die KBK. und BBK. zurückverweisen. Die Versicherten selbst können sich lediglich mit Eingaben an die ZBK. wenden, ohne daß diese damit zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens zwingend veranlaßt werden könnte. Diesen Gewerkschaftsorganen in Aufbau und Aufgaben vergleichbar sind die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie werden von den bereits erwähnten BfS. aus dem Kreis der Pflichtversicherten gewählt, wobei etwa ⅔ der Mitglieder aus den Produktionsgenossenschaften kommen sollen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung. Denn die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt weitgehend: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nur unwesentlich geändert worden sind. Sie war [S. 1230]deshalb mehr und mehr auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt angewiesen. Die S. (einschl. Sonderversorgungseinrichtungen) hatte 1983 Ausgaben in Höhe von 30,5 Mrd. Mark; dem standen nur 16,6 Mrd. Mark Einnahmen gegenüber (darunter Beiträge der Beschäftigten 7,2 Mrd. Mark, Betriebsanteil 9,4 Mrd. Mark); die Differenz (13,9 Mrd. Mark) mußte durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten begründeten — beträgt seit 1978 10 v.H. des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich. Hinzu kommt der Beitragsanteil des Betriebes von 12,5 v.H. (im Bergbau 22,5 v.H.). Bis Ende 1977 hatte der Beitragssatz der Betriebe bei 10 bzw. 20 v.H. gelegen. Die Anhebung der betrieblichen Beitragsteile ist die Konsequenz aus der Übernahme des bisherigen Lohnausgleichs im Krankheitsfall durch die S. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe. Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wie auch die Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (einschließlich der Kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z.B. Fischer, Gärtner) zahlen 10 v.H. des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil der Genossenschaften selbst beträgt seit 1978 12,5 v.H. Bei den Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft, 1) und den Kollegien Bildender Künstler sieht die Beitragsregelung Sätze von je 10 v.H. für die Mitglieder und die Kollegien vor. Für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung (selbständige Handwerker, Inhaber von Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätige und andere selbständig Tätige sowie deren ständig mitarbeitende Ehegatten), die wie vor der Neuregelung ein Krankengeld in Höhe von 50 v.H. der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erhalten, gilt weiterhin der Beitragssatz von 20 v.H. Die Beiträge werden für die Versicherten der S. beim FDGB, für die Genossenschaftsmitglieder und die Mitglieder der Kollegien von den Betrieben bzw. Genossenschaften oder Kollegien berechnet und von ihnen an die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) abgeführt; sie setzen ihrerseits die Beiträge für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung fest und ziehen sie ein. Für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Sie beträgt 0,3–3,0 v.H. der Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) ein (s. #807#vii. VII.): 1980 waren mehr als 75 v.H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten und etwa 83 v.H. der beitrittsberechtigten Genossenschaftsmitglieder gleichzeitig Mitglieder der FZR. 15 v.H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1980 auf freiwilligen Beiträgen (1971: 3 v.H.) und 18 v.H. der Beitragseinnahmen der S. bei der Staatlichen Versicherung (1971: 2 v.H.). Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1984 (Plan) zu 46 v.H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit gelegentlich Tätige mit geringfügigem Einkommen (insges. nicht mehr als 75 Mark monatl. bzw. 900 Mark jährl.) und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. Aufgrund eines Vertrages zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Staatlichen Versicherung der DDR wurden mit Wirkung vom 1. 1. 1980 auch die Pfarrer und Kirchenbeamten in die S. einbezogen; über die Einbeziehung der Diakonissen wird z. Z. (Mitte 1983) noch verhandelt (Diakonie; Kirchen). Ca. 88 v.H. der Bevölkerung werden von der S. beim FDGB und rd. 12 v.H. von der S. bei der Staatlichen Versicherung betreut. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Krankengeld, auch für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts-, Wochenhilfe und Mütterunterstützung (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind); c) aus Bestattungshilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Pflegegeld; f) aus Unterstützung bei Pflege kranker Kinder; g) aus kostenloser Versorgung mit Arz[S. 1231]neien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); h) aus der Gewährung von Kuren. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene werden von der S. mitversorgt; grundsätzlich entsprechen die Leistungen denen der S. (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung). Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Verfolgte des Nationalsozialismus, Bergleute, Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, Beschäftigte im Volksbildungswesen, Eisenbahner, Postbedienstete und Angehörige der Intelligenz) gibt es Sonderregelungen bei der Altersversorgung, die teils durch die S., teils aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln finanziert werden (Renten; Wiedergutmachung). Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen), Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige sowie Stipendien und Ausbildungsbeihilfen (Ausbildungsförderung). Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten in geringem Umfang Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d.h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich zurückbleiben. Ob insgesamt der hier dargestellte Kurs angesichts zunehmender (welt-)wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch für die DDR seit dem Ende der 70er Jahre durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Weitere Veränderungen sind 1977 wirksam geworden. Nunmehr dürfte die FZR ihre für längere Zeit gültige Form erhalten haben. Sie ist Bestandteil der S. und inzwischen nahezu zu einer Pflichtversicherung geworden. Die Leistungen der FZR (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) werden von den Verwaltungen der S. des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt. Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialpflichtversicherung von 410 Mark monatlich (ab 1. 12. 1985 440~Mark) erklärt sich u.a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem, allgemeinem Anstieg der Einkommen mußte eine sich ständig vergrößernde Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt nunmehr dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten sind inzwischen der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Die 1971 in der FZR auf 1200 Mark monatlich bzw. die auf 14.400 Mark jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze ist für die Arbeiter und Angestellten sowie die Genossenschaftsmitglieder zum Beginn des Jahres 1977 aufgehoben worden. Seitdem können für das gesamte Einkommen Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 14.400 Mark Jahreseinkommen dagegen weiter; sie zahlen einen Beitrag von 20 v.H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte. Sind 25 Jahre Beiträge entrichtet worden, entfällt künftig vom 26. Jahr an der Beitragsanteil der Versicherten, während die Betriebe ihren Beitragsanteil weiter entrichten müssen. Für freiberuflich Tätige und Selbständige ermäßigt sich der Satz nach 25 Jahren auf 10 v.H. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitglieder[S. 1232]zahl unterstreichen den Charakter der FZR als einer Quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — erklärt sich u.a. aus der Tatsache, daß bei dieser Regelung die Belastung der S. durch steigende Ansprüche relativ langsam wächst und ihr zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 2,3 Mrd. Mark (1980) gegenüberstehen. Die Mehrleistungen bestehen in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente. Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnet sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Sind z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnet sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark. Ähnlich wird die Zusatzinvalidenrente ermittelt. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v.H., die Vollwaisenrente bei 40 v.H. und die Halbwaisenrente bei 30 v.H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, anläßlich der Einführung der FZR erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, H. 6, 1971, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „… eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Heinz Vortmann Literaturangaben Arbeitsrecht. Lehrbuch. Autorenkollektiv unter Ltg. v. Frithjof Kunze u. Wera Thiel. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung. Hrsgg. v. Bundesvorstand des FDGB, überarb. v. Jürgen Teichmüller u. Erich Weigel. 10. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1982. Lexikon der Wirtschaft. Versicherung. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung, Sozialversicherung. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Mitzscherling, Peter: Zweimal deutsche Sozialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot 1978. (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Sonderheft 123.) Rentenrecht. Textausgabe mit Anm. und Sachreg. Hrsgg. v. Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Ruß, Werner: Die Sozialversicherung in der DDR. Eine Untersuchung unter bes. Berücksichtigung der Zielsetzungen der marxistisch-leninistischen Sozialpolitik. 2., erg. u. akt. Aufl. Frankfurt a. M.: Fischer 1981. Thude, Günter, und Herbert Püschel: ABC der Sozialversicherung. 5. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1983. Die staatliche Versicherung in der DDR. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung. Hrsgg. v. Heinrich Bader. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Vortmann, Heinz: Grundzüge der sozialen Sicherung in der DDR, in: Die Angestelltenversicherung. Hrsg.: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin. 7/1981, S. 313–317. <LI>Weser, Horst: Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung in der DDR. Berlin: Verl. d. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1226–1232 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung

Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei…

DDR A-Z 1985

Kinderkrippe, Kindergarten (1985)

Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind 87 v.H. der Frauen im berufsfähigen Alter berufstätig oder in der Ausbildung. Frauen.) Neben dem Gewinn zusätzlicher Arbeitskräfte wird dabei in der Berufstätigkeit der Frau gemäß der Rolle, die der Begriff „Arbeit“ in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung einnimmt, eine wichtige Funktion für die Gleichberechtigung und die Selbstverwirklichung der Frauen gesehen. Zweitens soll die Vorschulerziehung in Kk. und Kg. dazu beitragen, das oberste Ziel des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems — die Herausbildung „der sozialistischen Persönlichkeit“ — so früh und so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Schließlich soll drittens durch die starke Betonung des Vorschulcharakters inbesondere im Kg. erreicht werden, daß zum Zeitpunkt der Einschulung unabhängig vom Elternhaus möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen bei allen Kindern vorhanden sind. (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IV.) Es gibt kommunale, betriebliche, genossenschaftliche, aber auch kirchliche Kk. und Kg. Normal ist die Tagesbetreuung, es gibt aber auch Wochen-Kk. und -Kg. sowie — überwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft — Saisoneinrichtungen. Daneben gibt es Kinderheime für Kinder, die eine dauerhafte Betreuung benötigen. Der Besuch der Vorschuleinrichtungen ist freiwillig und [S. 714]wird vom Staat hoch subventioniert. In vielen Fällen reicht das Angebot jedoch nicht aus, um die Nachfrage nach Plätzen zu befriedigen. Bei der Aufnahme werden Kinder von alleinstehenden Müttern oder Vätern bzw. von Eltern, die beide berufstätig oder in der Ausbildung sind, bevorzugt behandelt. 1. Kinderkrippe. Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kk. ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1982 rd. 64 v.H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Kk. mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. 2. Kindergarten. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung, unter dessen Anleitung ein einheitlicher „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Erziehung im Kg. entwickelt wurde. In den Kg. wurden 1982 rd. 91 v.H. der 3- bis 6jährigen — überwiegend in Jahrgangsgruppen — betreut. Die Eltern zahlen einen Unkostenbeitrag zum Essen in Höhe von ca. 55 Pfennig pro Tag. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1965 soll der Kg. „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z.B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. 1981 betrug die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. 59.165. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 12 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden im letzten Jahr vor der Einschulung alle 14 Tage Spiel- und Lernnachmittage veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jede Frau werden, die den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer Pädagogischen Fachschule. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713–714 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und Jugendliteratur

Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind…

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Bürgerinitiative (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden, obwohl die hier in den 70er Jahren entstandenen B. zur Wahrung oder Verteidigung spezieller Bürgerinteressen und -rechte gegen Staat oder Gemeinde mit den in der DDR tolerierten und geförderten B. nichts zu tun haben. Die Selbstinterpretation der Partei behauptet vielmehr, daß in der DDR bereits nach Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln die grundsätzliche Interessenidentität zwischen Gesellschaft und Staat gegeben sei und daher die Politik von SED und Staat — allerdings nur diese — das jeweils Mögliche und Notwendige an Interessenwahrnehmung und -verwirklichung zum Inhalt habe, die Bürger sich also lediglich in organisierter Form an dessen Realisierung zu beteiligen bräuchten. Zum Ausbau organisierter „sozialistischer B.“ beschloß der Nationalrat der Nationalen Front der DDR am 21. 1. 1982 ein Aktionsprogramm bis 1985. „Wir wollen damit den Erfordernissen der 80er Jahre entsprechen und zugleich dem Anliegen unserer Ausschüsse in Stadt und Land Ausdruck verleihen, die Bürgerinitiative noch enger mit unseren Plänen zur weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu verbinden.“ (Prof. L. Kolditz, Präsident des Nationalrates der NF.) Erklärter Schwerpunkt ist die Entfaltung von Selbsthilfeaktionen der Bürger zur Instandhaltung und zum Ausbau von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden, Kindergärten, Schulräumen und Jugendklubs. Bis 1985 sind u.a. 50.000 Wohnungen zu modernisieren, 400.000 Räume „in gesellschaftlichen Einrichtungen“ und 500.000 Wohnungen älterer oder hilfsbedürftiger Bürger „malermäßig instandzusetzen“. Weitere Zielvorgaben sehen die Erfassung und Ablieferung von Sekundärrohstoffen aller Art aus Haushalten und Wohngebieten vor. Soweit sich in der zweiten Hälfte der 70er Jahre unter dem Eindruck der B. in der Bundesrepublik Deutschland punktuell auch in der DDR B. mit politischer Zielsetzung bildeten, standen diese außerhalb der Legalität, so daß sie frühzeitig dem Risiko strafrechtlicher Sanktionen ausgesetzt waren. Demgegenüber wurden Ansätze spontaner B. zu örtlichen und regionalen Problemen der Energiepolitik und des Umweltschutzes, die sich ohne Kontrolle „von oben“ zu bilden begannen, durch die 1980 innerhalb des Kulturbundes der DDR (KB) gebildete Gesellschaft für Natur und Umwelt aufgefangen. 1984 existierten 140 Interessengemeinschaften zur Pflege der Landeskultur innerhalb der Gesellschaft für Natur und Umwelt. Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 249 Bündnispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bürgerrechtler

Siehe auch das Jahr 1979 Eine Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit während der Freizeit, die vorwiegend im Massenwettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“ von örtlichen Staatsorganen oder durch Ausschüsse der Nationalen Front der DDR (Hausgemeinschaften) organisiert wird. Im offiziellen Sprachgebrauch der DDR ist auch die Bezeichnung „sozialistische Bürgerinitiative“ üblich. Der Begriff ist aus dem Sprachgebrauch der Bundesrepublik Deutschland übernommen worden,…

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Industrieabgabepreis (IAP) (1985)

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für Preise als Festpreise festgelegt. Die Kalkulation der Preisvorschläge durch die Betriebe und die Berechnung der für das Wirtschaftsgebiet der DDR gültigen einheitlichen Festpreise durch die Preisbehörden erfolgen nach zentral festgelegten Kalkulationsschemata und Berechnungsverfahren. Bei der Ermittlung der Herstellerabgabepreise ist aber nicht nur das Kalkulationsverfahren verbindlich vorgeschrieben, sondern auch in mehr oder minder detaillierter Weise die als solche behördlich anerkannten, zum Zwecke der Preisbildung kalkulationsfähigen Kostenelemente. Daher geht bei dem prinzipiell normativen Verfahren der Kostenrechnung und Preiskalkulation auch nicht der gesamte tatsächliche wertmäßige Güter- und Diensteverzehr zur Erstellung von Leistungen in die Planpreise ein. Um sowohl für die Betriebe einen stärkeren Anreiz zur Entwicklung neuer Erzeugnisse zu schaffen als auch um die langwierige Überprüfung der Kosten neuer Erzeugnisse für die staatlichen Instanzen zu erleichtern, wurden seit Juli 1976 für neue bzw. weiterentwickelte Güter Preise nach dem sog. Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Verbesserung der Gebrauchseigenschaften gegenüber Vergleichserzeugnissen. Dabei wurden dem Hersteller 70 v.H. des Nutzenvorteils des neuen Erzeugnisses im Preis vergütet (= Gewinnvorteil), 30 v.H. gingen an den Verwender (= Verbilligung, bezogen auf den Gesamtnutzen des Erzeugnisses). Mit einem derart strukturierten Preisbildungsverfahren erhofften die Betriebsleitungen in der DDR die bessere Einordnung der neuen Güter in die bestehenden Sortimente zu erreichen sowie den neuen Preis seitens der staatlichen Preisorgane schneller und einfacher aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Dieses Verfahren erforderte entsprechende Kalkulationsmethoden (GBl. I, 1976, S. 333). In der Anwendung des Systems zeigten sich jedoch erhebliche Schwierigkeiten bei einer angemessenen Festsetzung des Gebrauchswertes, die man mit einer Reihe von „Nachbesserungen“ zumindest abzuschwächen versuchte (Preissystem und Preispolitik, VI.). Die Probleme der objektiven Messung der Gebrauchseigenschaften der neuen Erzeugnisse führten dazu, daß man das Konzept des Preis-Leistungs-Verhältnisses schließlich Ende 1983 aufgab. Statt dessen gelten folgende Veränderungen: Bei neuen Produkten wird in den Kosten der Beitrag für gesellschaftliche Fonds kalkuliert; zusätzlich zum normalen Gewinn werden bei Erzeugnissen mit niedrigen Kosten, hohem Nutzen, hoher Exportrentabilität und geringem Materialaufwand für eine gewisse Zeit Extragewinne sowie bei bestimmten Gütern (Exquisit-, Delikaterzeugnisse und Ersatzteile) Gewinnzuschläge wirksam. Nunmehr gilt folgendes Grundschema der Kalkulation (GBl. I, 1983, S. 341 ff.): In dieser Rechnung bedeuten „direkte technologische Kosten“ solche, die im Zusammenhang mit dem unmittelbaren Produktionsprozeß entstehen (z.B. Material- und Lohnkosten einschl. des Beitrags für gesellschaftliche Fonds). Außerdem gehören dazu die Aufwendungen für die betriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und [S. 612]Projektierungstätigkeit. Zu den technologischen Kosten rechnen auch jene, die unmittelbare Voraussetzung für die Aufnahme des Produktionsprozesses sind (z.B. bei den Baubetrieben die Kosten für die Baustelleneinrichtung). „Indirekte technologische Kosten“ sind z.B. der Energieverbrauch für Beleuchtungs- und Heizzwecke im Werk, also Gemeinkosten, die durch den technologischen Arbeitsablauf bedingt sind. „Beschaffungskosten“ sind Kosten für die Organisation der Belieferung des Betriebes mit Material und Leistungen. Extragewinne, differenziert nach der erreichten volkswirtschaftlichen Effizienz der neuen Produkte, sind grundsätzlich auf drei Jahre befristet. Damit soll die Entwicklung verbesserter und neuer Produkte stimuliert werden. Die Gewinnzuschläge betragen bei Ersatzteilen 50 v.H. des normativen Gewinns. Bei Exquisit- und Delikaterzeugnissen werden differenzierte Zuschläge vom Amt für Preise festgesetzt. Für Produktionsmittel fallen im Prinzip Betriebspreis und IAP zusammen, da in der Regel keine produktgebundenen Abgaben (Steuern) oder produktgebundenen Preisstützungen zur Anwendung kommen. Bei Konsumgütern weisen dagegen IAP und Betriebspreis erhebliche Unterschiede auf, denn mit ihrer Preisgestaltung sollen produktions- und verbrauchslenkende Wirkungen, eine Angleichung der Nachfrage an begrenzte Angebotssituationen bzw. eine Berücksichtigung unterschiedlicher Gebrauchswerte bei substituierbaren Erzeugnissen erreicht werden. Die Industriepreise für Konsumgüter waren in den vergangenen 2 Jahrzehnten in der Regel keine originäre, vom Betriebspreis her entwickelte Größe; sie wurden vielmehr vom festgelegten Einzelhandels-Verkaufspreis (EVP) durch Abzug des Gesamthandelsrabatts gebildet. Nur so konnte bei der Industriepreisreform und der seitdem bis 1979 durchgeführten Preisbildung ein grundsätzlich konstantes Konsumgüterpreisniveau aufrechterhalten werden. Seitdem gilt dieses Prinzip nur noch bei den Erzeugnissen des Grundbedarfs und einigen Gütergruppen des mittleren Bedarfs, bei höherwertigen Konsumgütern wird der Industriepreis nunmehr zunehmend vom Betriebspreis — unter Hinzurechnung produktgebundener Abgaben — abgeleitet. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 611–612 Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriebau

Siehe auch: Industrieabgabepreise: 1956 Industrieabgabepreis (IAP): 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1955 galt die Bezeichnung: Herstellerabgabepreis. Der IAP ist der Preis für Waren der Industriebetriebe bei Abgabe an die abnehmenden Betriebe der Industrie, des Bauwesens, der volkseigenen und genossenschaftlichen Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, des Verkehrs und des Handels. Die bei weitem größte Zahl der IAP wird durch die Dienststellen des Amtes für…

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Grundorganisationen der SED (1985)

Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen (hier Betriebsparteiorganisationen [BPO] genannt), in städtischen Wohngebieten (hier Wohnparteiorganisationen [WPO] genannt) und ländlichen Gemeinden (hier Ortsparteiorganisationen [OPO] genannt) und in den bewaffneten Organen gebildet. 1. Zur Organisationsgeschichte der KPD/SED. Bereits auf ihrem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919) versuchte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), sich in ihrem Organisationsaufbau von der bisher dominierenden Organisationstradition der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu lösen. Entsprechend der Orientierung der SPD auf Parlamentswahlen und angesichts einer die parteipolitischen Aktivitäten in den Betrieben ablehnenden Gesetzgebung hatte diese sich vor allem in den Wohngebieten organisiert. Die KPD setzte bewußt neben die organisatorische Zusammenfassung in den Wohngebieten den Zusammenschluß der Parteimitglieder in den Betrieben. Die Gründe für diese organisationspolitische Entscheidung lagen zum einen in den Erfahrungen aus der Vorbereitung und dem Verlauf der Novemberrevolution (Bewegung der revolutionären Betriebsobleute; Arbeiterräte), zum anderen aber auch in dem Willen zur fundamentalen gesellschaftlichen und politischen Umwälzung, die von den „arbeitenden Massen“ ausgehen sollte. Hierbei wurde den Wahlen zu den Parlamenten — wenn überhaupt — allenfalls eine aufklärende und mobilisierende, jedenfalls zweitrangige Funktion zugedacht. Den Bemühungen der KPD, sich organisatorisch in den Betrieben zu verankern, war — trotz entsprechender Beschlüsse — bis 1925 wenig Erfolg beschieden. Arbeitslosigkeit, die Abspaltung der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), der gescheiterte Aufstandsversuch in Mitteldeutschland, der verlorene Ruhrkampf, die Niederlage im Hamburger Aufstand, innerparteiliche Auseinandersetzungen verbunden mit mehrfachen Wechseln der KPD-Führung usw. trugen gleichermaßen dazu bei, daß die KPD bis 1925 nicht zu einer kontinuierlichen Organisationspolitik fand. 1925 setzte der umfassende Versuch ein, die KPD nach dem Vorbild der sowjetischen Partei umzuformen, was offiziell als „Bolschewisierung“ der Partei bezeichnet wurde. Die zahlenmäßige Zunahme der „Betriebszellen“ der KPD galt als ein wichtiges Kriterium für den leninistischen Charakter der Organisation. Nach anfänglichen Erfolgen — begünstigt durch die relativ gute Wirtschaftskonjunktur bis 1928 — scheiterte letztlich auch dieser Versuch, die Betriebsgruppen zu der die Gesamtpartei prägenden Form der G. zu machen. Der „Linksschwenk“ der Komintern 1928/29, der zur Bildung eigener kommunistischer, allerdings zahlenmäßig unbedeutender Gewerkschaften führte und die damit zusammenhängende Abspaltung der Kommunistischen Partei (Opposition) (KPO), schwächten insbesondere die Betriebszellen der KPD. Die Weltwirtschaftskrise (ab 1929) führte darüber hinaus zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Arbeitslosen, aus denen die KPD vor allem ihre Mitglieder und Wähler rekrutierte. Diese Entwicklungen verhinderten letztlich eine dauerhafte [S. 582]Verankerung der KPD in den Betrieben. So waren z.B. 1930 weniger als 15 v.H. der KPD-Mitglieder in Betriebszellen organisiert. Demgegenüber hatte die SPD in der Weimarer Republik zwar — z. T. im Gegenzug zu den kommunistischen Organisationsversuchen — selbst mit der Bildung von Betriebsgruppen begonnen; für sie blieben aber unbestritten die Parteiorganisationen in den Wohngebieten und die darauf aufbauende territoriale Gliederung der Partei prägend. In den Diskussionen um die Vorbereitung der Vereinigung von KPD und SPD zur SED 1945/46 in der SBZ und Berlin hat die Frage der Betriebs- bzw. Wohnparteiorganisationen eine erhebliche Rolle gespielt. Das auf dem Vereinigungsparteitag (21./22. 4. 1946) verabschiedete 1. Statut der SED enthielt einen Kompromiß in dieser Frage, der seinerzeit von seiten ehemaliger Sozialdemokraten als eine weitgehende Durchsetzung der eigenen Vorstellungen verstanden wurde. Danach gehörten SED-Mitglieder, die in einem Betrieb usw. beschäftigt waren, sowohl der Betriebsgruppe als auch der Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppe an. Wohn- und Betriebsgruppenarbeit sollten gleichberechtigt sein, wobei der Ortsgruppe lt. Statut sogar dadurch ein Übergewicht zugesprochen schien, als bei ihr das Recht zur Aufnahme neuer Mitglieder lag. Zum Zeitpunkt der Parteigründung waren die ca. 1,3 Mill. Parteimitglieder in 17.000 Grundeinheiten beider Formen organisiert. In der Folge wurde jedoch die Neugründung von Betriebsgruppen forciert. Von April bis Dezember 1946 stieg die Zahl der Betriebsgruppen von 6.316 auf 9.829. Im Mai 1947 war bereits ein Drittel aller Parteimitglieder in 12.631 Betriebsgruppen zusammengeschlossen. Das Gründungsstatut wurde auf der 5. (September 1946) und der 8. Tagung (Januar 1947) des Parteivorstandes dahingehend verändert, daß die Betriebsgruppe zur entscheidenden Organisationseinheit wurde. Hinzu kam, daß die Betriebsgruppen in Großbetrieben durch Beschluß des jeweiligen Landesvorstandes dem zuständigen SED-Kreisvorstand direkt unterstellt und ferner in Großbetrieben eigene Parteisekretariate geschaffen werden konnten. Dieser organisatorische Umstellungsprozeß fand seinen deutlichen Ausdruck auf der Zentralen Organisations-Schulungskonferenz (27. 1.–6. 2. 1948), für die von der Organisationsabteilung des PV besondere Richtlinien herausgegeben wurden, die die zukünftige Parteiarbeit bestimmen sollten. In diesen hieß es: „Der wirtschaftliche Neuaufbau in der sowjetischen Besatzungszone hängt weitgehend von der Aktivität der Betriebsgruppen … ab.“ Zugleich wurde die den Betriebsgruppen nunmehr zugedachte politische Führungsfunktion deutlich ausgesprochen: die Betriebsgruppen müssen „die führende Kraft innerhalb des Betriebes in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen sein“. Damit war sowohl ein Resümee der bis dahin geleisteten Umorganisation der SED auf die BPO gezogen, als auch die strategische Linie für die Zukunft festgelegt; sie hat bis heute — über alle Veränderungen im Detail hinweg — ihre Gültigkeit behalten. Den Organisationskern bilden die BPO; ihnen gegenüber spielen die WPO und OPO nur eine nachgeordnete Rolle (Produktionsprinzip; Territorialprinzip). 2. Die Organisationsstruktur der G. Bildung, Struktur und Aufgaben der G. sind in dem Abschnitt VI. des 5. Parteistatuts von 1976 in den Punkten 56–63 geregelt. Danach gehören jedes SED-Mitglied und jeder Kandidat, sofern sie in einem Betrieb usw. beschäftigt sind, der G. dieses Betriebes bzw. der jeweiligen Institution an (Betriebsparteiorganisation [BPO]). Hier entrichten sie nicht nur ihre Mitgliedsbeiträge, sondern leisten auch ihre Parteiarbeit. Die nichtberufstätigen Parteimitglieder und diejenigen, die in Betrieben usw. beschäftigt sind, in denen es weniger als 3 Parteimitglieder gibt, sind in einer WPO bzw. OPO organisiert. G., die mehr als 150 Parteimitglieder und Kandidaten umfassen, können in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert werden. Die APO haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine G.; sie sind aber fester Organisationsteil der BPO. Die G. werden ebenso wie größere APO in Parteigruppen unterteilt. Diese umfassen die Mitglieder eines Arbeitsabschnittes, folgen also der Organisationsstruktur des jeweiligen Betriebes. Die Parteigruppen werden von dem jährlich zu wählenden Parteigruppenorganisator sowie dessen Stellvertreter geleitet. Die Parteigruppenorganisatoren und ihre Stellvertreter werden regelmäßig, mindestens einmal monatlich, durch den Sekretär der G. bzw. der APO gesondert zusammengerufen und mit den jeweils aktuellen Schwerpunktaufgaben der Parteiarbeit in ihrem Organisationsbereich vertraut gemacht. Das Statut benennt als höchstes Organ der G. die Mitgliederversammlung. Diese muß regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der jeweiligen G. organisierten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird von der Parteileitung bestimmt. Hierbei werden auch Schwerpunkte der Parteiarbeit berücksichtigt, die aufgrund zentraler Festlegungen in allen Mitgliederversammlungen zur gleichen Zeit behandelt werden müssen. Ferner berichten die Leitungen der G. auf den Mitgliederversammlungen über ihre Tätigkeit, über die jeweils aktuellen Parteibeschlüsse und deren Bedeutung für die Parteiarbeit im eigenen Organisationsbereich, über Erfolge und Schwierigkeiten der Arbeit sowie die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen usw. Die Diskussion in den Mitgliederversammlungen dient nicht nur der Optimierung der Parteiarbeit, sondern zugleich der Erziehung aller Parteimitglieder, nicht zuletzt durch Kritik und Selbstkritik. Die G. bilden daneben ein wichtiges Glied in der Kette, über die der für die Leitung und Planung der Gesellschaft unverzichtbare Informationsfluß von unten nach oben bis zu den Führungsorganen von Partei und Staat gewährleistet werden soll. D. h., ihre Funktion liegt auch darin, ein Forum für die Feststellung von Stimmungen, besonderen Interessen, von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Bevölkerung zu bilden, wie sie sich [S. 583]in der Wahrnehmung der einzelnen Mitglieder oder ihrer eigenen Bedürfnislage widerspiegeln. Die Leitungen der G. werden jeweils auf den Mitgliederversammlungen für ein Jahr gewählt (Parteiwahlen der SED). Große G., die in APO untergliedert sind, wählen ihre Betriebsparteileitungen (BPL) zweimal in 5 Jahren; das gleiche gilt für die Wahl der Wohnparteileitungen (WPL). Die Ortsparteileitungen (OPL) werden im selben Zeitabstand auf einer Mitgliederversammlung oder — in größeren Orten — von einer Delegiertenkonferenz gewählt. Die Anzahl der Leitungsmitglieder richtet sich nach der Größe der G. Bei G. mit mehr als 150 Mitgliedern beträgt sie 15–20. An der Spitze der BPL usw. steht jeweils ein Sekretär. Die Leitungsmitglieder und in kleineren Betrieben auch der Sekretär arbeiten ehrenamtlich. Während der Sekretär für die einheitliche Arbeit der Partei insgesamt verantwortlich ist, gibt es unter den Leitungsmitgliedern eine Aufteilung nach Aufgabenbereichen. Den BPL gehören auch der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und der Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an. In sehr großen und weitverzweigten G. (z.B. im Falle ausgelagerter Teile des Betriebes oder der Institution) sind seit 1980 Zentrale Parteileitungen (ZPL) gebildet worden. Sie finden sich auch in der Parteiorganisation der NVA und an kleinen Universitäten und Hochschulen. Die ZPL ähneln in Aufbau und Funktion den Kreisleitungen der SED (Kreisparteiorganisationen der SED). Um die Parteiarbeit in den Kombinaten zu koordinieren und einheitlich zu gestalten, bestehen in diesen Räte der Parteisekretäre. Den Vorsitz im Rat der Parteisekretäre hat der Sekretär der BPO des Stammbetriebes. Dieser ist vielfach zugleich Parteiorganisator des Zentralkomitees und hat damit eine zusätzliche Leitungsaufgabe gegenüber den BPO in den Kombinatsbetrieben. Anfang 1984 waren die über 2,2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der SED in 57.782 G. organisiert. Als Untergliederungen der G. bestanden zum gleichen Zeitpunkt 26.386 APO und 93.824 Parteigruppen. Die G. werden von der jeweiligen territorialen bzw. funktionalen Kreisleitung angeleitet. 3. Aufgaben der G. und ihrer Mitglieder a) Aufgaben der G. Nach Punkt 57 des Statuts der SED besteht die Hauptaufgabe der G. in der „Sicherung des politisch-ideologischen und organisatorischen Einflusses der Partei zur Verwirklichung ihrer führenden Rolle in allen gesellschaftlichen Bereichen“. Die Tätigkeit der G. richtet sich dementsprechend nicht nur auf die eigenen Mitglieder, sondern wesentlich auch auf die „Mobilisierung und Organisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“, z.B. im Sozialistischen Wettbewerb, aber auch auf den „Kampf gegen Bürokratismus, Schlamperei und Mißwirtschaft“. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die G. gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus zu sorgfältiger und termingerechter Erfüllung der von den Parteileitungen beschlossenen Aufträge verpflichtet. Sie leiten die propagandistische Tätigkeit und die politische Massenarbeit „im Sinne der Beschlüsse und Losungen der Partei“. Hierzu unterstehen ihnen die betriebliche Presse und der Betriebsfunk. Ferner tragen die G. der Partei für die in ihrem Organisationsbereich tätigen Massenorganisationen die politische Verantwortung; ihnen obliegt die Anleitung und Kontrolle der in den gesellschaftlichen Organisationen tätigen Parteimitglieder. Sie haben ebenso ein Kontrollrecht gegenüber den Leitern der Betriebe, Institutionen oder staatlichen Organe, zu deren Bereich sie gehören. Dieses Kontrollrecht schließt die Teilnahme des Parteisekretärs an den Leitungssitzungen sowie dessen Recht auf Einsichtnahme in alle betrieblichen bzw. internen Unterlagen des Betriebes bzw. der Institution oder Organisation, in der die G. tätig ist, ein. Innerparteilich sind die G. für den Beitragseinzug, die Auswahl der Kandidaten zur Neuaufnahme in die Partei und die „ideologische Stählung der Mitglieder und Kandidaten zuständig“. Hierzu gehören u.a. die Erziehung zur „Unversöhnlichkeit und revolutionären Wachsamkeit gegenüber Partei- und Volksfeinden“ und die Organisation der Teilnahme am Parteilehrjahr (Parteischulung der SED). b) Pflichten der Mitglieder. In diesen Gesamtrahmen ordnen sich die in den Punkten 2 und 3 des Statuts der SED behandelten Rechte und Pflichten der einzelnen Parteimitglieder ein. Das Parteimitglied ist verpflichtet, „aktiv die Parteibeschlüsse zu verwirklichen“, „vorbildlich die gesellschaftlichen Pflichten zu erfüllen“ und „die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“. In diesem Zusammenhang können an die einzelnen Mitglieder persönlich zu erfüllende Parteiaufträge erteilt werden. Zu den Pflichten des Parteimitgliedes gehört ferner, „an der Aneignung des Marxismus-Leninismus zu arbeiten und die marxistisch-leninistische Weltanschauung zu verbreiten“ sowie „furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen“. Auch die aktive Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und am „Leben der Partei“ ist für das Parteimitglied Verpflichtung. c) Parteistrafen. Eine Verletzung dieser oder einer der anderen im Statut genannten Pflichten des Parteimitgliedes kann eine der in Punkt 8 des Statuts genannten Parteistrafen nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich um die „Rüge“, die „strenge Rüge“ oder den „Ausschluß“ aus der Partei. Bei geringfügigen Verstößen nennt das Statut als „Mittel der Parteierziehung“ die Kritik, die Mißbilligung oder die Verwarnung vor der Mitgliederversammlung; diese Maßnahmen gelten noch nicht als „Parteistrafen“ im engeren Sinne. Die Parteistrafen sind durch die für die G. zuständige Kreisleitung zu bestätigen. Der Betroffene hat das Recht, gegen die ausgesprochene und bestätigte Parteistrafe bei der SED-Bezirksleitung und danach bei dem ZK der SED Einspruch zu erheben. Der Einspruch wird von der zuständigen Parteikontrollkommission der SED behandelt, deren Beschlüsse der Bestätigung durch die entsprechende Parteileitung bedürfen. Bei [S. 584]Bewährung kann eine Parteistrafe nach einiger Zeit wieder gelöscht werden, im Falle des Ausschlusses kann der Ausgeschlossene „nach einem längeren Zeitraum der Bewährung um seine Neuaufnahme in die Partei ersuchen“. d) Rechte der Mitglieder. Zu den besonderen Rechten des Parteimitgliedes gehört neben dem aktiven und dem nach der Dauer der Parteimitgliedschaft abgestuften passiven Wahlrecht das Recht, innerhalb der Parteiorganisation und der Parteipresse zu allen Fragen der Politik Vorschläge zu unterbreiten und „seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat“. Dies schließt das Recht ein, „an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben“ sowie „sich mit jeder Frage an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee zu wenden und eine auf das Wesen der Sache eingehende Antwort auf seine Eingabe zu verlangen“. Dieses Recht zur Kritik ist jedoch gebunden an die Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, insbesondere an das Verbot zur Bildung von Fraktionen und Gruppen (Fraktion, Fraktionsbildung). Außerdem verstehen sich das jeweilige Programm bzw. die aktuelle Linie der Partei als alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfassender Aufgabenkatalog. Kritik kann insoweit immer nur Kritik von einzelnen an Einzelpersonen bzw. Detailentscheidungen sein. 4. Besondere Probleme der WPO und der OPO. In den WPO sind fast ausschließlich Rentner und Hausfrauen organisiert; das Durchschnittsalter der Mitglieder liegt daher vielfach bei 65 Jahren. Richtlinie für die Tätigkeit der WPO ist der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED „zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 (Neuer Weg 1979, H. 22, S. 895 f.). Um eine effektive „politisch-ideologische Arbeit in den Wohngebieten“ zu ermöglichen, werden die Angehörigen von BPO, die in der Nähe oder im Wohnbezirk liegen, angehalten, sich in örtlichen Parteiaktivs zu engagieren und die WPO kadermäßig sowie politisch zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die WPO mit den in den Wohngebieten tätigen Massenorganisationen wie dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) oder der Volkssolidarität, vor allem aber mit den Wohnbezirksausschüssen (WBA) und den Hausgemeinschaftsleitungen (HGL) der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten und diese bei ihren Aktivitäten politisch anleiten. Als Folge des Wohnungsbauprogramms bildet die politische Massenarbeit (Agitation und Propaganda) in den städtischen Neubaugebieten einen Schwerpunkt der WPO-Tätigkeit. In diesen Neubauvierteln muß die SED sich erst organisatorisch verankern, um „jederzeit ein exaktes Bild der politischen Lage in den Wohnbezirken“ erhalten und ihre „Politik in jede Familie“ tragen zu können. Daneben konzentrieren sich die Aktivitäten der WPO auf die Unterstützung des „Mach-mit“ Wettbewerbs der Nationalen Front, auf Fragen der Sicherheit und Ordnung im Wohngebiet, auf Probleme der Substanzerhaltung und der Reparatur von Altbauten sowie auf das Organisieren sportlicher und kultureller Veranstaltungen sowie sozialpflegerischer Nachbarschaftshilfe. Die OPO umfassen BPO und WPO in Kleinstädten bzw. Gemeinden, für die — auf der Grundlage der Instruktionen des Sekretariats des ZK der SED — eine gemeinsame Ortsleitung gebildet werden „kann“ (Art. 64 des Parteistatuts). In kleinen Gemeinden, in denen keine WPO gebildet werden, unterstehen die Einzelmitglieder unmittelbar der OPL. Zu den Aufgaben der OPL gehören u.a. die Anleitung der SED-Parteigruppen in den örtlichen Staatsorganen und der Ortsleitungen der Massenorganisationen bei der Lösung von kommunalpolitischen und ökonomischen Aufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der OPL ist die gemeinsam mit den örtlichen Gliederungen der Blockparteien im Rahmen der Nationalen Front betriebene politische Massenarbeit. Die im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefaßten Beschlüsse der OPL sind für alle G. und Einzelmitglieder des Organisationsbereichs verbindlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 581–584 Grundmittelumbewertung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrechte, Sozialistische

Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen…

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Spedition (1985)

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten Beförderungsmethode (z.B. Sammelladung, oder Containertransport), die Verbindung von Leistungsangeboten mehrerer Verkehrsarten (z.B. Lkw/Bahn — kombinierter Verkehr), die Besorgung und Behandlung der Frachtdokumente, Abrechnung und Verrechnung der Transporttarife, An- und Abfuhr sowie Lagerung von Gütern. Führen die S. [S. 1249]die Transporte selbst durch (Selbsteintrittsrecht), wirken sie als Frachtführer. In der DDR unterscheidet man Binnen-S. und internationale S. 1. Binnenspedition. Die S.-Betriebe bzw. -abteilungen der Kraftverkehrsbetriebe sind in die Kraftverkehrskombinate auf Bezirksebene mit eingeschränktem Aufgabenbereich integriert (Kombinat Kraftverkehr, VEB). Die S. wirken lediglich als Frachtführer, Erfüllungsgehilfe und Lagerhalter. Andere grundsätzliche Aufgaben einer S., wie die Transportvermittlung und -organisierung (z.B. hinsichtlich des günstigsten Verkehrsmittels und -wegs) obliegen den Transportausschüssen (Verkehrswesen, II.). Als Frachtführer sind die S. gemeinsam mit der Deutschen Reichsbahn (DR) bei der Durchführung des Stückguttransports (Transportgemeinschaft) tätig. Es gibt im Binnenverkehr der DDR bisher keinen eigenständigen Spediteur-Sammelgutverkehr. Ferner wirken die binnenländischen S. bei der An- und Abfuhr von Schiffs- und Wagenladungen als Frachtführer. Als Erfüllungsgehilfe ist die Binnen-S. für die internationale S. (Transportdurchführung im Lkw-Verkehr einschließlich der notwendigen Nebenleistungen wie Signieren, Verladen, Verpacken) und für die DR beim Haus-Haus-Gepäckverkehr tätig. Lagerhaltungsfunktionen werden von S. beim Sammeln von Exportstückgütern und beim Komplettieren von Sendungen zu größeren Partien ausgeübt. Tätigkeiten einer S. im eigentlichen Sinne werden derzeit nur bei bestimmten Leistungsbereichen (Möbel und Umzugsgut, Schwerlast- und Spezialtransporte) wahrgenommen. In der Möbel-S. existieren neben den volkseigenen auch noch private S. Um den Gütertransport noch effizienter zu gestalten, ist vorgesehen, bei den Verkehrskombinaten eine Binnen-S. mit allen traditionellen Aufgabenbereichen (s. o.) aufzubauen. In einer ersten Phase soll ein Sammelladungsverkehr für eilbedürftige Sendungen organisiert und durchgeführt werden. 2. Internationale Spedition. Ihre Aufgaben werden auf der Grundlage des Außenhandelsspeditionsmonopols vom am 1. 7. 1979 gegründeten VEB Kombinat Deutrans (D.) wahrgenommen. Diese Wirtschaftsorganisation der DDR besteht aus den Betrieben VEB Deutrans — Internationale S. (Stammbetrieb des Kombinats), dem VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr und dem VEB Deutrans — Transcontainer, hat seinen Sitz in Berlin (Ost) und ist dem Ministerium für Verkehrswesen unmittelbar unterstellt. Der Stammbetrieb VEB Deutrans — Internationale S. wurde am 1. 1. 1954 gegründet und ist aus der Deutsch-Russischen-Transport AG (DERUTRA AG) im Ergebnis des ersten Staatsvertrages zwischen der UdSSR und der DDR hervorgegangen und hat inner- und außerhalb der DDR eine große Anzahl von Filialen, Zweigstellen und Vertretungen. Daneben bedient er sich eines internationalen Netzes ausländischer (auch kapitalistischer) Vertrags- und Korrespondenzspediteure. D. nimmt entsprechend der ihm erteilten Aufträge Dispositionen über den Transport, den Umschlag und die Lagerung von Außenhandels- und Transitgütern vor. Über diese Eigenschaft als Interessenvertreter seiner in- und ausländischen Auftraggeber (z.B. Außenhandels- und S.-Betriebe) hinaus vermittelt er auch Transportleistungsexporte für Transportbetriebe der DDR und trägt besonders auch zur Erwirtschaftung von Devisen bei. Im Gegensatz zur Binnen-S. ist D. Spediteur im eigentlichen Sinne mit folgenden Hauptaufgabengebieten: Abschluß von Verträgen mit Transport- und Umschlagbetrieben im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers, Überwachung und Gewährleistung der Dispositionen des Versenders, Avisieren des Versands sowie des Empfangs von Gütern und Erstellen der erforderlichen Papiere und Dokumente, Auslieferung von Gütern gegen Zahlungs- und Ablieferungsnachweise, Sicherung von Ansprüchen gegenüber Dritten, Empfang und Weiterleitung (ggf. Zwischenlagerung) von Gütern im eigenen und fremden Namen, Erteilen zahlungsauslösender Dokumente, Durchsetzen von Ansprüchen (Reklamationen) im eigenen Namen für Rechnung der Auftraggeber, Frachtenkontrolle und -reklamation, Mitwirkung bei der Erledigung von Zollformalitäten, das Behandeln und Versenden der Begleitdokumente, das Beschaffen von Konnossementen, den Abschluß von Transport- und Lagerversicherungen u.a.m. Im Rahmen seiner Aufgabengebiete hat D. eine bestmögliche Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes zu gewährleisten. Mittel hierzu sind u.a.: Auswahl der volkswirtschaftlich günstigsten Transportbetriebe und -zweige, Transportwege, Transporttarife, Verlade- und Verschiffungstermine, Organisation von Sammelverkehren. Die Erwirtschaftung von Devisen durch Organisation von Transporten für Rechnung Dritter (Transit, cross-trade) ist ebenfalls eine wichtige volkswirtschaftliche Aufgabe. D. disponiert den Zu- und Ablauf von den Seehäfen und übernimmt auch die Buchung von Schiffsraum sowie den Umschlag in den Seehäfen. Die Filialen von D. ermitteln und bilanzieren den Transportbedarf für den grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr der DDR. D. hat sich im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr der Bundesrepublik vor allem durch niedrige Frachtraten zu einer starken Konkurrenz für westdeutsche Güterkraftverkehrsunternehmen entwickelt. D. gehört der Konferenz der S.-Organisationen der Mitgliedsländer des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und der Internationalen Föderation der S.-Organisationen (FIATA) an. Der VEB Deutrans — Internationaler Güterkraftverkehr ist für die Organisierung und Durchführung von Transporten und S.-Leistungen im grenzüberschreitenden Lkw-Verkehr für den DDR-Außenhandel und für ausländische Auftraggeber zuständig. Er wurde am 1. 7. 1979 gegründet und hat seinen Sitz in Potsdam. Transportaufträge werden mit eigenen oder von Kraftverkehrskombinaten vertraglich gebundenen Lkw durchgeführt. Gleichzeitig werden mit Hilfe der Filialen und Zweigstellen der VEB Deutrans — Internationale S. die speziellen S.-Leistungen erbracht. [S. 1250]Der VEB Deutrans — Transcontainer (Zentrale in Berlin) wurde am 1. 7. 1979 als Nachfolgebetrieb der DDR-Transcontainerorganisation DDR-CONT gegründet. Betriebsteile sind in Berlin (Ost), Dresden, Erfurt, Rostock und Halle angesiedelt, Betriebsabteilungen in Karl-Marx-Stadt, Zwickau, Leipzig, Magdeburg und Eberswalde; ferner besteht ein Intercontainerbüro in Berlin (West). Hauptaufgaben dieses Kombinatsbetriebes sind die Organisierung des grenzüberschreitenden Großcontainerverkehrs für den DDR-Außenhandel sowie der Transportleistungsexport mit in- und ausländischen Containern. Das Leistungsangebot erstreckt sich auf die Organisierung durchgehender Transportketten auf der Grundlage von Durchfrachtverträgen, die Überlassung von Großcontainern im Miet- und S.-Geschäft sowie die Vermietung von Großcontainern an ausländische Transportkunden in Form des internationalen Leasings. Dieser Kombinatsbetrieb ist Mitglied des Abkommens über die gemeinsame Nutzung von Großcontainern im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen RGW-Ländern sowie gleichzeitig der Vertreter der DDR für kommerzielle Fragen in der Internationalen Gesellschaft für den Transcontainerverkehr (Intercontainer). Verkehrswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248–1250 Spartakiaden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sperrkonten

Siehe auch: Spedition: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Spedition, Internationale (deutrans): 1956 1958 Vermittelnde Einrichtung zwischen Transportkunden und -betrieben im Güterverkehr, das im eigenen Namen und für fremde Rechnung Transporte vermittelt, besorgt und vorbereitet und damit in Zusammenhang stehende sonstige Verpflichtungen übernimmt. Zu den Aufgaben eines S.-Betriebes zählen u.a.: Auswahl der günstigsten Transportmittel und -wege sowie der günstigsten…

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Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten), was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, blieb als praktikable Lösung grundsätzlich lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z.B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, es bleibt der Vorzug des Preises als Meßfunktion: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, ließ er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Hinzu kam, daß zur Erreichung von gebrauchswerterhöhenden Neuerungen seit Mitte der 70er Jahre bis Ende 1983 die Preisbildung für neue bzw. weiterentwickelte Produkte vornehmlich auch an der erreichten Gebrauchswerterhöhung orientiert wurde. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind und gleichzeitig Qualitätsverbesserungen initiieren als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen [S. 1033]können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Preise, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, was wiederum die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen nahezu unmöglich machte. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z.B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Z.B. mußten — ebenfalls seit Mitte der siebziger Jahre — zur Erreichung von Einsparungen bei den weltweit verteuerten Rohstoffen und der Energie auch die DDR-Inlandspreise für die verarbeitenden Bereiche stufenweise erhöht werden. Damit wurden aber die zur Planabrechnung verwendeten konstanten Planpreise fiktiv, das bedeutet, die tatsächlichen Wertrelationen gerieten in Widerspruch zur Funktion des Preises als Instrument der Planung und Planabrechnung: So konnten weder die Planpreise von 1975 (kPP75) — für die Jahre 1976 bis 1980 — die innerhalb dieser Planperiode auftretenden Veränderungen der Preisrelationen berücksichtigen, noch gelingt es gegenwärtig im Jahrfünft 1981 bis 1985 — mit den Planpreisen von 1980 (kPP80) — zureichend die erzielten Leistungen den Planwerten gegenüberzustellen. Dies bedingt, bei der Planabrechnung verschiedene Preisbasen nebeneinander anwenden zu müssen, die oft nur über grobe Umrechnungsschlüssel miteinander zu verbinden sind, was wiederum die Übersichtlichkeit der Planung stark beeinträchtigt. Solange die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) versuchte man mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. in Richtung der Orientierung am volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwand durchzusetzen. In der Folgezeit auftretende Schwierigkeiten bewirkten jedoch, daß man seit den siebziger Jahren wieder davon abwich. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden als wichtige Maßnahme im Rahmen des NÖS in den Jahren 1964–1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vordem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- und Knappheitsverhältnisse nur erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v.H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf — sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortiments[S. 1034]struktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z.T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z.T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden war. Die Industriepreisreform wurde in den in der Tabelle dargestellten 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v.H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v.H., bei den Bauinvestitionen um 33 v.H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v.H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z.T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gegebenen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. [S. 1035]2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gegebenen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS- bzw. der ÖSS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v.H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen vorschlagen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller ei[S. 1036]nes Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise beim Ministerrat, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z.B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z.B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei [S. 1037]der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung des Wirtschaftssystems von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als dieses begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem sowie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, wurde dann aber verlängert, bei Ausnahme jener Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen waren. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auszulösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v.H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z.T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z.B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mit den Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich von der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung von Waren in einem schon bestehenden Preiskatalog ähnlicher Güter getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor; Binnenhandel, III. A.), sofern der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur [S. 1038]Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitionsprojekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in dem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z.B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des bloßen Produktwandels, d.h. ohne tatsächliche Verbesserung des Erzeugnisses. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise hatten die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d.h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Preispolitik in den Jahren 1976--1979 A. Preisänderungen aufgrund verteuerter Inputs Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z.T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Ver[S. 1039]schlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z.B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z.B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Der Umfang der Verteuerungen ist nur für einige wenige Erzeugnisse bekannt geworden: Elektroenergie 33 bis 66 v.H., Erdgas 200 v.H., Heizöl 155 v.H., Braunkohle 50 v.H. sowie Dampf 45 bis 66 v.H. Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z.B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 traten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohnraumtextilien, Konfektionserzeugnisse, Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren, Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I, 1978, S. 182 f.) in Kraft. Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, waren die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen wurden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt waren, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern wurden Verteuerungen u.a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. B. Preisbildung für Neuerungen (Preis-Leistungs-Verhältnis) Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen zunächst noch keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, wurden Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt: Danach durfte der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutete, daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflußten, sondern durch Gewinnvorteile belohnt wurden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse wurden seitdem Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkula[S. 1040]tionsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I, 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährte dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v.H.) als dem Verwender (30 v.H.). Für den Hersteller erhöhte sich der Gewinn, für den Anwender ergab sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung war der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wurde auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner war festgelegt, daß Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge hatten. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhofften sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glaubten sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits gelang eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet wurden. Die neuen Regelungen stellten indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar, und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen war bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlten objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d.h. aber, die Betriebe versuchten alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herauszustellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe standen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchführen zu müssen. 3. Mit den neuen Preisen wurden die Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. Hinzu kam, daß neben die bereits erläuterten und nebeneinander stehenden drei Gruppen von Preisen noch eine vierte trat: Preise, die nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet sind. Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind 1978 einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). VII. Preispolitik seit 1980 A. Neuorientierung bei den Konsumgüterpreisen Während andere sozialistische Staaten Verteuerungen von Energie und Rohstoffen zumindest teilweise auch auf die Verbrauchsgüterpreise durchschlagen ließen, hatte die DDR die eingetretenen Kostenerhöhungen bei der Konsumgüterherstellung zunächst noch durch zusätzliche Preisstützungen und Subventionen abgefangen. Dies führte allerdings zu stark zunehmenden Belastungen des Staatshaushaltes. Im Dezember 1979 entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR deshalb zu einem neuen preispolitischen Grundsatz (vgl. ND 14. 12. 1979, S. 5): „Unsere Preispolitik wird die Stützungen für die Waren des Grundbedarfs, für Dienstleistungen und Mieten weiter ansteigen lassen. Bei den neuen hochwertigen Industriewaren muß der Preis (aber) die Kosten decken und einen normalen Ertrag einschließen.“ Das bedeutet, daß man die Preise bei Gütern des Grundbedarfs zwar unangetastet ließ, dafür aber den Weg für nunmehr auch offene Preissteigerungen — neben den bisher üblichen versteckten Preiserhöhungen über Produktwandel — geebnet hat, und zwar im Falle verteuerter Inputs. Wenig später wurden die Vorschriften zum bisherigen Preisstopp aufgehoben (GBl. I, 1980, S. 66). Für die Bevölkerung ist es nunmehr, abgesehen von völlig unveränderten Produkten, schwierig, den genauen Umfang der Verteuerungen erkennen zu können. Denn gleichzeitig mit echten (und scheinbaren) Gebrauchswertverbesserungen werden bei neuen bzw. verbesserten Produkten auch die eingetretenen Kostensteigerungen — zumindest teilweise — verrechnet. Damit dürfte sich das Preisniveau der Güter mit einem Hauch von Luxus immer stärker von dem der einfachen Güter abheben. B. Beschleunigung der planmäßigen Preisänderungen Da die Preiskorrekturen hinter den Inputverteuerungen zurückblieben, mußten zum 1. 1. 1980 erneute Preisänderungen für einen großen Teil jener Rohstoffe und Materialien beschlossen werden, die bereits 1976 geändert worden waren. Aber auch diese neuen Preise dürften allenfalls an der Kostensituation zu Anfang 1979 orientiert und deshalb bei Einführung bereits überholt gewesen sein. Um zumindest weitere zeitliche Verzögerungen für die nachfolgenden Stufen zu vermindern, hat man neben wichtigen Roh- und Brennstoffen sowie Baumaterialien auch die Preise für Neubau- und Montageleistungen, für Baureparaturen, für Investitionen sowie für eine Reihe von Maschinenbauerzeugnissen, Ersatzteilen und Instandsetzungen an Ausrüstungen korrigiert (GBl. I, 1979, S. 120 ff.; S. 131 ff.; S. 165 f.; S. 167; S. 172 ff.; S. 176 f. und S. 191 f.). Mit Wirkung vom 1. 5. 1980 wurde die Preisbildung [S. 1041]für die Erzeugnisse der „1000 kleinen Dinge“ neu geregelt (GBl. I, S. 99 ff.), seit 20. 9. 1980 traten neue Preise für den individuellen Innenausbau in Kraft (GBl. I, S. 231–233). Vermehrt wurden also auch Konsumgüter von den planmäßigen Preisänderungen betroffen. Am 1. 1. 1981 traten für eine außerordentliche Fülle von Gütern (Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse) neue Preise in Kraft. Ihre Aufzählung reicht von Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärmeenergie und festen Brennstoffen bis hin zu Verpackungsmaterialien, Brot und Kleingebäck, Jagd- und Sportmunition sowie Weihnachtsbaumschmuck (GBl. I, 1980, S. 185 ff. sowie SDr. Nr. 1038–1053). Am 1. 1. 1982 folgten neue Preise für Erdöl, Elektroenergie, feste Brennstoffe, Torf, Erzeugnisse der anorganischen und der organischen Grundchemie, Kunststoffe, Produkte der Fotochemie, Wälzlager und Normteile, Felle und Häute, Neubauleistungen, Leistungen des Bauhandwerkes sowie Produkte des Schwermaschinenbaus und der polygraphischen Industrie und Raumheizer (einschl. Ersatzteile) (GBl. I, 1981, S. 146 ff. und S. 448 sowie SDr. Nr. 1060 sowie 1062–1070). Daneben wurden neue Preise für Nutzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge sowie für Transportleistungen festgelegt. Im Konsumgüterbereich wurden Preisänderungen wirksam für Federn, Milch, Erfrischungsgetränke (ohne und mit Alkohol), Stärke, Zucker, Fleisch, Fisch und Tabak. Mit Wirkung vom 1. 1. 1983 wurden erneute Preisanhebungen für eine ganze Reihe von Erzeugnissen festgesetzt: Grundstoffe (feste Brennstoffe, Schnittholz, Schafwolle) und Materialien (Kunststoffe, synthetischer Kautschuk, Produkte der anorganischen und organischen Grundchemie, Agrochemikalien, Farben und Druckfarben, feuerfestes und optisches Glas) sowie zahlreiche Halbprodukte und Ersatzteile. Daneben waren eine Fülle von Fertigerzeugnissen betroffen (GBl. I, 1982, S. 419 sowie S. 435–439; SDr. Nr. 1081–1084 sowie 1086 und 1087). Seit 1. 1. 1984 wurden die Preise für Energie und Brennstoffe sowie für bestimmte Rohstoffe (z.B. Zellstoff, Wolle) erneut angehoben. Daneben sind aber auch die Preise für Sekundärrohstoffe und für viele Halbprodukte (z.B. metallische Produkte, Garne, Fasern, Halbleiterelemente) verändert worden (GBl. I, 1983, S. 171 ff., S. 175, S. 178 ff. und S. 189 ff.; SDr. Nr. 1129–1133). Zudem wurden die Industriepreise im Zuge der Agrarpreisreform seit Anfang 1984 auch für die Landwirtschaft voll wirksam, Subventionen entfielen. Auffällig ist bei diesen neuen Preisrevisionen nicht nur, daß von ihnen alle Produktionsstufen betroffen sind, sondern auch das Bemühen, gerade solche Produkte zu verteuern, bei denen importierte Inputs direkt oder indirekt eine große Rolle spielen. In der jetzigen Periode höchster Anstrengungen zur Einsparung von Rohstoffen, Materialien und Energie sollen auch die Preise diese Bemühungen unterstützen. Zugleich wird versucht, gewünschte Substitutionsbeziehungen über den Preis zu erreichen: Behinderung material- und insbesondere importintensiver Produktionen zugunsten der Förderung veredelungsintensiver (möglichst auf Basis heimischer Vorleistungen erzielbarer) Produkte. C. Preis-Leistungs-Verhältnis und Intensivierung Seit 1978 wurde zunächst versucht, Betriebe und Kombinate bei Neuerungen sowohl zu Vergleichen mit dem Weltmarkt als auch zu exaktem Nachweis der Kosten zu verpflichten (GBl. I, 1978, S. 336 ff.). Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands entschloß man sich jedoch mit Wirkung von Jahresanfang 1980 wieder zu Erleichterungen (GBl. I, 1979, S. 119 f.). Damit wurden Weltstandsvergleiche auf Güter mit einem 10 v.H. übersteigenden Exportanteil sowie auf wichtige Neuerungen beschränkt. Hier sollte den Preisen eine gewisse Exportförderungsfunktion zukommen. Die wissenschaftliche Diskussion in der DDR argumentierte auf der einen Seite, daß zur besseren Durchsetzung von Intensivierungsaufgaben (z.B. Materialeinsparungen, Beschleunigung des technischen Fortschritts) Preise benötigt werden, die nicht nur am volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand orientiert sind, sondern durch den Gebrauchswert auch an qualitativen Faktoren. Ordnet man neue Erzeugnisse entsprechend der in ihnen gegenüber bisherigen Produkten enthaltenen Gebrauchswertverbesserung (bei Gewährung eines Nutzenvorteils an den Verwender) in das gegebene Preisniveau ein, so wird der Gebrauchswert zum Maßstab des maximal vertretbaren volkswirtschaftlichen Aufwandes. Da Produkte, die mehr kosten als ihrem Gebrauchswert entspricht, nicht erzeugt werden sollen und dürfen, erhoffte man über Neuerungen laufende Aufwandsminimierungen (= Kosteneinsparungen je Leistungseinheit). Hierbei blieb allerdings außer acht, daß über den Gebrauchswert eine derartige Auswahl nur gelänge, wenn sowohl der Gebrauchswert als auch der tatsächliche Aufwand richtig bemessen werden könnten. DDR-Theoretiker kritisierten auf der anderen Seite, daß beim Preis-Leistungs-Verhältnis mit der vorrangigen Orientierung am Gebrauchswert die Berücksichtigung des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands vernachlässigt würde. Deshalb schlagen sich vom Betrieb bzw. Kombinat erzielbare Kostenminderungen nicht im Preis nieder; bei gleichem Aufwand erreichbare Gebrauchswertverbesserungen führten sogar zu Preisheraufsetzungen. Dieser als Anreiz zu Neuentwicklungen und Kosteneinsparungen zunächst zwar erwünschte Prozeß bewirke in den folgenden Perioden jedoch keine aus[S. 1042]reichende Weitergabe der Aufwandseinsparungen an die Verwender. Es wurde deshalb — neben die Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis — die Einführung von Berechnungspreisen vorgeschlagen. In ihnen werden die Kostenminderungen und nur ein „normaler Gewinn“ berücksichtigt. Dies würde allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand bedingen, da zur Leistungsabrechnung zwei Preise — noch dazu in Verknüpfung — herangezogen werden müßten. Außerdem wäre das Interesse der Betriebe an Kosteneinsparungen, die sie nach kurzer Zeit weitgehend wieder weitergeben müßten, recht gering. Als problematisch erwies sich beim Preis-Leistungs-Verhältnis letztlich, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Erzeugnisse häufig fehlten, weshalb die Hersteller alle wirklichen und vermeintlichen positiven Merkmale überzubewerten und alle Nachteile hingegen zu verdecken suchten. Damit konnte das zur Durchsetzung der Intensivierung angestrebte Ziel, über das Preis-Leistungs-Verhältnis zu laufenden Kostenminderungen je Leistungseinheit zu gelangen, in der Praxis keinesfalls ausreichend verwirklicht werden. Das dürfte der entscheidende Grund dafür gewesen sein, daß man dieses Preisbildungsverfahren ohne große Erklärung Ende 1983 aufgab. VIII. Die gegenwärtige Situation A. Die heutigen Preisarten Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen (EVP) gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + produktgebundene Abgabe ./. produktgebundene Preisstützung). Da für Investitionsgüter in der Regel keine produktgebundene Abgabe zu zahlen ist und keine Preisstützung gewährt wird, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. B. Die Preisbildung für Neuerungen Nach der seit Jahresanfang gültigen Kalkulationsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) werden die Preise neuer Erzeugnisse nach Höhe der kalkulationsfähigen Kosten (einschl. Beitrag für gesellschaftliche Fonds) und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Materialeinsatznormen festgelegt. Zur Stimulierung von echten Neuerungen — und nicht nur scheinbaren Verbesserungen — gewährt man drei Jahre lang Extragewinne. Sie werden allerdings differenziert nach Höhe der mit dem neuen Produkt erreichten Effizienz — bemessen z. B. am Grad der Materialeinsparung, am Veredlungsgrad und an der Höhe der Exportrentabilität. Allerdings gelten für technologische Neuerungen bereits in der Entwicklungsphase festgelegte Obergrenzen für Kosten und Preise, die von zentralen Organen zu bestätigen sind (GBl. I, 1983, S. 131 ff.). Für Zulieferungen müssen verbindliche Kennziffern der Preisentwicklung eingehalten und für eine Reihe weiterer Produkte Preisvergleiche nach einem Qualitätsindex gegenüber bisherigen Erzeugnissen durchgeführt werden. C. Die Preise für in der Produktion befindliche Erzeugnisse In der neuen Kalkulationsrichtlinie wurde der bisherige Grundsatz beibehalten, daß die vom Hersteller erzielten Kosteneinsparungen mehrere Jahre lang nicht zu Preisherabsetzungen führen. Damit erhielt der Gewinnanreiz Vorrang vor einer kurzfristigen Weitergabe der Kosteneinsparung an den Verwender. Weiterhin wurde bestimmt, daß auch nach Einführung des Beitrags für gesellsc

Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und…

DDR A-Z 1985

Produktivkräfte (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Welche Rolle für die gesellschaftliche Reproduktion die Naturgüter spielen, ist in der DDR unter Wirtschaftswissenschaftlern umstritten. Obgleich die spezielle Literatur über Naturgüter als Bestandteil des Nationalreichtums in den letzten Jahren recht umfangreich geworden ist, läuft die Diskussion erst allmählich an. Naturgüter werden als Gegenstände definiert, die für den Menschen Gebrauchswert haben und durch Naturprozesse entstanden sind. Strittig ist vor allem die Festlegung von Auswahlkriterien für die ökonomische Bewertung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden, von mineralischen Rohstoffen, des lebendigen Holzvorrates und des Wasserhaushaltes, da die Spezifika der verschiedenen Naturgüter schwer zu erfassen sind, ebenso wie die unendliche Vielzahl der Naturressourcen eine pauschale Bewertungsmethodik nahezu ausschließt. Erkannt ist aber die Notwendigkeit der rationellen Nutzung der Naturressourcen. Eine ersatzlose Aufzehrung des Naturpotentials sei ebensowenig hinzunehmen wie eine Vorratsminderung ohne ökonomische Berechnung, was zur Zeit noch die Regel sei (Umweltschutz). Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand es abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte (Widerspruch) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Mensch[S. 1056]heit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen. Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern, um die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1055–1056 Produktionsweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Prognose

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit…

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Gesellschaftsordnung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die Arbeitsmittel, andererseits die Menschen mit ihren Arbeitsfertigkeiten und Produktionserfahrungen sowie neuerdings auch die Wissenschaft mit der auf ihren Erkenntnissen beruhenden Technologie und Organisation der Produktion gezählt. Als Produktionsverhältnisse werden die wirtschaftlichen Beziehungen zwi[S. 552]schen den Menschen bezeichnet, die im Prozeß der Güterproduktion und -verteilung entstehen. Hierbei wird dem Verhältnis der Menschen zu den Produktionsmitteln, also den Eigentumsverhältnissen, besondere Bedeutung beigemessen, die für die Klassenstruktur der Gesellschaft entscheidend sein sollen. Die Gesamtheit der Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Basis, die den politisch-rechtlichen und ideologischen Überbau der jeweiligen G. bestimmt. Der Historische Materialismus behauptet, daß es objektive Gesetze der gesellschaftlichen Entwicklung gebe, denen zufolge eine historische Abfolge von verschiedenen ökonomischen Gesellschaftsformationen die Menschheitsgeschichte charakterisiere. Die marxistisch-leninistische Formationslehre unterscheidet 5 Gesellschaftsformationen: 1. Urgesellschaft. Sie ist eine klassenlose Gesellschaft, für die die Primitivität der Produktivkräfte, die wenig entwickelte Arbeitsteilung und das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln kennzeichnend sind. 2. Sklavenhaltergesellschaft. Für sie ist der antagonistische Gegensatz von 2 Hauptklassen, der Sklavenhalter und der Sklaven, charakteristisch, dessen ökonomische Grundlage das Privateigentum der Sklavenhalter an den Produktionsmitteln sowie an den unmittelbaren Produzenten, den Sklaven, ist. 3. Feudalismus. Der antagonistische Grundwiderspruch besteht hier zwischen den Feudalherren und den Leibeigenen. Die Produktionsverhältnisse beruhen auf dem Privateigentum der Feudalherren an den Produktionsmitteln, insbesondere am Grund und Boden, und auf der persönlichen Abhängigkeit der Leibeigenen von den Feudalherren, die einem beschränkten Eigentumsverhältnis gleicht. 4. Kapitalismus. Der grundlegende Klassengegensatz zwischen den Kapitalisten (Bourgeoisie) und der Arbeiterklasse (Proletariat) beruht auf dem Privateigentum der Kapitalisten an den Produktionsmitteln und der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Arbeiter. Die Arbeiter sind zwar im Rechtssinn unabhängig, sie müssen aber ihre Arbeitskraft an den Kapitalisten verkaufen und geraten so in ein wirtschaftliches Abhängigkeitsverhältnis. Seit Lenin wird die Endphase des Kapitalismus als Imperialismus bezeichnet, für den insbesondere die beherrschende Rolle der Monopole charakteristisch ist und der als „parasitärer, faulender und sterbender“ Kapitalismus eine allgemeine Krise der kapitalistischen Produktionsweise offenbare. 5. Sozialismus/Kommunismus. Nach Marx folgt auf den Kapitalismus der Kommunismus, wobei er einmal beiläufig von 2 Entwicklungsphasen der kommunistischen G. sprach. Lenin bezeichnete später die erste Phase als „Sozialismus“, die zweite als „Kommunismus“. Der wichtigste Unterschied zwischen den beiden Phasen besteht darin, daß im Sozialismus das Leistungsprinzip gilt und miteinander befreundete Klassen (insbesondere Arbeiterklasse und Genossenschaftsbauern) existieren, zwischen denen nichtantagonistische Gegensätze bestehen können, während der Kommunismus eine klassenlose Gesellschaft auf der Basis des Bedürfnisprinzips darstellt. Als treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung betrachtet der Historische Materialismus den Widerspruch zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen sowie die darauf beruhenden Klassengegensätze. Wenn diese Widersprüche innerhalb einer Gesellschaftsformation ein Höchstmaß erreichen, schlägt die Quantität in Qualität um, und es findet eine Revolution statt, die die nächste Gesellschaftsformation herbeiführt. So vollzieht sich der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus auf dem Wege der sozialistischen Revolution. Fortan kann allerdings nicht mehr der Widerspruch die treibende Kraft der gesellschaftlichen Entwicklung sein, da antagonistische Klassengegensätze nicht mehr bestehen und die nichtantagonistischen Gegensätze immer geringer werden. Allerdings hat das verstärkte Auftreten realer Widersprüche in allen gesellschaftspolitischen Bereichen zu einer Neubelebung der Widerspruchsdiskussion auch in der DDR geführt. Als Haupttriebkraft wird nunmehr das Klassenbündnis bezeichnet. Die Einordnung der DDR in das geschilderte Entwicklungsschema bereitet manche Schwierigkeiten. Die Periodisierung der eigenen Geschichte ist durch Unklarheiten und rückwirkende Uminterpretationen gekennzeichnet. Bis 1951/52 bzw. nach neuerer Auffassung bis 1949 (Gründung der DDR) soll eine „antifaschistisch-demokratische Ordnung“ bestanden haben, in der die „demokratisch-revolutionäre Umwälzung“ der Gesellschaft erfolgt sei. Der nunmehr beginnende sozialistische Aufbau ist in der Folgezeit verschiedentlich unterteilt und benannt worden. Eine entscheidende Zäsur bilden die Jahre 1961/63. Bis zu diesem Zeitpunkt sollen die „sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt“ haben oder die „Grundlagen des Sozialismus geschaffen“ worden sein. Ob es sich bei diesen Einteilungen um zwei „Hauptperioden“ der DDR-Geschichte oder nur „Etappen“ der einheitlichen „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ handelt, ist ungeklärt. Der nächste Abschnitt der Entwicklung wurde zunächst als „umfassender Aufbau des Sozialismus“ (1963) und dann als „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (1967) bezeichnet. Hinter der letzteren Bezeichnung verbarg sich eine vom VII. Parteitag der SED inaugurierte, vom kybernetischen Systemdenken geprägte Konzeption des Sozialismus als einer länger andauernden, „relativ selbständigen Gesellschaftsformation“ mit ihr eigentümlichen Gesetzmäßigkeiten. Diese auf eine Aufwertung der DDR abzielende ideologische Neuerung des damaligen 1. Sekretärs des ZK der SED W. Ulbricht stellte eine Abweichung von der offiziellen Lehre der KPdSU dar und ist mit dem Sturz ihres Schöpfers in Mißkredit geraten. Sie wurde Anfang 1971 als fehlerhaft zurückgenommen, und der wenig später einberufene VIII. Parteitag der SED proklamierte die „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ als die auch heute noch richtige Zustandsbezeichnung der DDR. Wann dieser Zustand eingetreten sei, wird nicht allgemein verbindlich gesagt. [S. 553]Es besteht aber die Neigung, die 60er Jahre als die „beginnende Errichtung“ und die 70er Jahre als die „Gestaltung“ der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu qualifizieren (Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin [Ost] 1981, S. 15). Jedenfalls wird seit 1971 im Gegensatz zur späten Ulbricht-Ära und in Übereinstimmung mit der sowjetischen Interpretation des Marxismus-Leninismus davon ausgegangen, daß Sozialismus und Kommunismus zwei Phasen einer einheitlichen Gesellschaftsformation bilden, die nicht durch starre Grenzen voneinander getrennt sind, sondern allmählich ineinander übergehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 551–553 Gesellschaftliche Tätigkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftswissenschaften

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter G. wird die Gesamtheit der sozialen Beziehungen zwischen den Menschen und deren Organisationen verstanden. Nach marxistisch-leninistischer Auffassung bildet die jeweilige Produktionsweise die Grundlage des gesellschaftlichen Lebens. Die Produktionsweise ist die dialektische Einheit von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen. Die Produktivkräfte bestimmen das Verhältnis der Menschen zu Natur und Gesellschaft; zu ihnen werden einerseits die…

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Kunsthandel (1985)

Im K. der DDR dominieren neben dem Direktverkauf des einzelnen Künstlers an private Käufer 2 staatlich organisierte Hauptformen: 1. der Staatliche K. des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, dessen Generaldirektor seinen Sitz in Berlin (Ost) hat, und 2. der Genossenschaftliche K. in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR. Darüber hinaus erfolgt ein Teil des Umsatzes — vor allem auf dem Sektor Kunsthandwerk — über Buchhandlungen, Einrichtungshäuser und Spezialgalerien (z.B. „Wort und Werk“ in Leipzig) des Staatlichen Handels. Der Staatliche und der Genossenschaftliche K. stehen im Dienst der sozialistischen Kulturpolitik und sollen dazu beitragen, die Werktätigen zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ mit „kulturvoller Lebensweise“ (Lexikon der Kunst, Bd. II, Seemann Verlag, Leipzig 1971, S. 793) heranzubilden. Um den seit den ausgehenden 60er Jahren anwachsenden Bedarf an künstlerischen und kunsthandwerklichen Produktionen für eine anspruchsvolle Wohnkultur zu befriedigen, richtete der Staatliche K. vor allem in den größeren Städten der DDR Verkaufsgalerien (seit 1975 bisher 25 Galerien) ein, die neben einem ständigen Verkaufsangebot (vor allem originale Grafik, Poster und Kunsthandwerk) auch thematisch fixierte Verkaufsausstellungen organisieren. Diese Galerien des Staatlichen K. dürfen sowohl an inländische wie auch an ausländische Kunden Ware verkaufen, wobei die devisentechnische Abwicklung [S. 777]großer Käufe von der Zentrale des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten in Berlin (Ost) vorgenommen wird. Der Kulturfonds der DDR hat bei allen Verkaufsausstellungen und Auktionen des Staatlichen K. ebenso wie die DDR-Museen ein grundsätzliches Vorkaufsrecht. Kunstwerke, deren Entstehungsdatum vor 1945 liegt, sind als bedeutendes Kulturgut vom Export ausgeschlossen; Ausnahmegenehmigungen kann nur das Ministerium für Kultur erteilen. Das kommerzielle Exportmonopol des Staatlichen K. schließt die Organisation von Ausstellungen zur zeitgenössischen DDR-Kunst im westlichen Ausland ein. Die Ausstellungspräsenz der DDR auf der westlichen Kunstszene hat seit der Teilnahme an der Kasseler documenta 6/1977 ständig zugenommen (1981: Musée Nationale de la Ville de Paris; 1982: Kunstmarkt Basel, Biennale Venedig; daneben seit 1976 eine Reihe von Einzel- und Gruppenausstellungen in Galerien und Museen der Bundesrepublik einschließlich Berlin [West]). Viel diskutiert wurde vor allem die von der bundesrepublikanischen Kunstzeitschrift „Art“ mit dem Staatlichen K. organisierte Tourneeausstellung „Zeitvergleich — Malerei und Grafik aus der DDR“, die durch mehrere Museen der Bundesrepublik 1983/84 wanderte. Für derartige Veranstaltungen übernimmt der Staatliche K. zumeist auch die bildliche und textliche Kataloggestaltung. Ebenso übernimmt der Staatliche K. die Honorarverteilung aus den Kunstverkäufen, wobei die Künstler den aus den Westexporten auf sie entfallenden Honoraranteil nur teilweise in Devisen erhalten. Die 25 Verkaufsgalerien des Staatlichen K. haben sich z.T. ein durchaus eigenes Leistungsprofil über ihre fachberatende Verkaufstätigkeit hinaus geschaffen. So konnte die Leipziger Galerie am Sachsenplatz (seit Frühjahr 1984 geschlossen, das künstlerische Inventar wurde ins Museum überführt) durch ihre gezielte Ausstellungspraxis und Ankaufspolitik wesentliche Anstöße zur Rezeption und Wiederentdeckung der Bauhaus-Kunst der 20er Jahre in der DDR geben. Andere Galerien (wie z.B. die wegen ihres zu liberalen Programms 1981/82 geschlossene Ostberliner Galerie „Arkade“) zeichnen sich durch sorgfältige Katalogpublikationen (auch Œuvreverzeichnisse) aus, wobei editorisch wichtige Einzelleistungen in Ergänzung zur Tätigkeit der Museen im Bereich der nicht-gegenständlichen Kunstproduktion der DDR und in der Aufarbeitung von Künstlern aus den 20er Jahren erbracht worden sind. Zu den bekanntesten Galerien des Staatlichen K. gehören neben den bereits genannten: Studio Galerie, Galerie Unter den Linden und Galerie im Alten Museum, Berlin (Ost); Kunstgalerie Budyšin, Cottbus; Galerie Carl Blechen und Neue Dresdner Galerie, Dresden; Galerie erph, Erfurt; Galerie Gallus, Frankfurt/Oder; Galerie am Markt, Gera; Galerie am Schönhof, Görlitz; Galerie am Hansaring, Halle; Greifen-Galerie, Greifswald; Galerie im Stadthaus, Jena; Galerie Schmidt-Rottluff, Karl-Marx-Stadt; Kleine Galerie, Magdeburg; Galerie am Boulevard, Rostock; Galerie am Dom, Schwerin; Galerie im Steinweg, Suhl. Diese Galerien organisieren öffentliche Gespräche mit Künstlern und Kunstwissenschaftlern; sie übernehmen ferner die künstlerische Ausstattung von Gesellschaftsbauten. Der Genossenschaftliche K. des VBK unterhält ungefähr 200 Galerien, die z.T. unter der Leitung von Kunstwissenschaftlern stehen. Ähnlich wie die Galerien des Staatlichen K. erarbeitet der Genossenschaftliche K. Kataloge, veranstaltet Galeriegespräche usw. Alle Galerien (die des Staatlichen und des Genossenschaftlichen K.) leisten in Ergänzung zu den Museen eine breite Öffentlichkeitsarbeit und sind daher auch an Wochenenden und Feiertagen geöffnet. Viele dieser Galerien organisieren Führungen für Arbeitsbrigaden aus Betrieben und Schülergruppen. Das Preissystem für Ölgemälde und Plastiken ist durch den verstärkten K. mit dem Westen in jüngster Zeit dem stark gestaffelten westlichen Preisniveau angepaßt worden, während die Preisskala für originale Grafik so gestaltet ist, daß sich breite Bevölkerungskreise grafische Blätter leisten können. Seit der Errichtung der Galerien des Staatlichen K. hat sich das stilistische Erscheinungsbild der Bildenden Kunst in der DDR auch im Hinblick auf eine nichtgegenständliche Kunstproduktion (gefördert durch wohnkulturelle Bedürfnisse) merklich ausgeweitet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776–777 Kultur- und Sozialfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Künstler-Agentur der DDR

Im K. der DDR dominieren neben dem Direktverkauf des einzelnen Künstlers an private Käufer 2 staatlich organisierte Hauptformen: 1. der Staatliche K. des VEH Bildende Kunst und Antiquitäten, dessen Generaldirektor seinen Sitz in Berlin (Ost) hat, und 2. der Genossenschaftliche K. in Gestalt von Verkaufsgenossenschaften des Verbandes Bildender Künstler (VBK) der DDR. Darüber hinaus erfolgt ein Teil des Umsatzes — vor allem auf dem Sektor Kunsthandwerk — über Buchhandlungen,…

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Ministerium für Staatssicherheit (1985)

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und eines geheimen Nachrichtendienstes, während der Verfügungstruppe des MfS, dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, spezielle Repressions- und Objektsicherungsaufgaben obliegen. Das MfS wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) geschaffen. Kern des neuen MfS bildete die bis dahin im Ministerium des Innern bestehende Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, die jedoch zu einem weitverzweigten Sicherheitsapparat ausgebaut wurde. Nach dem Juni-Aufstand wurde das MfS durch Beschluß des Ministerrats vom 23. 7. 1953 dem MdI als Staatssekretariat für Staatssicherheit eingegliedert. Der Beschluß vom 24. 11. 1955 machte das SfS erneut zu einem eigenständigen Ministerium. Eine Definition seiner Aufgaben und Zuständigkeiten enthält das zitierte Gesetz nicht. Nach offiziöser Darstellung versteht sich das MfS als „ein Organ des Ministerrates der DDR, dem spezielle Sicherheits- und Rechtspflegeaufgaben für den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegen alle feindlichen Anschläge auf die Souveränität und territoriale Integrität der DDR, auf die sozialistischen Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes übertragen wurden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 877). In einer Grußadresse des ZK der SED wurde das MfS zu seinem 30jährigen Bestehen als „ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“ charakterisiert. Seit Bestehen leiteten das MfS die Minister Wilhelm Zaisser (1950–1953; zugleich Mitglied des Politbüros des ZK der SED); Ernst Wollweber (1953–1957; zugleich 1954–1958 Mitglied des ZK der SED), davon 1953–1955 als Leiter und Staatssekretär des SfS, und Erich Mielke (seit 1957). Mielke ist zugleich Mitglied des Politbüros (seit 1976, 1971–1976 Kandidat des Politbüros) und seit 1980 Armeegeneral. Als „beratendes Organ“ besteht beim MfS ein Kollegium, dem außer dem Minister, dessen Stellvertretern (1982 Generaloberst Markus Wolf, Chef der Hauptverwaltung Aufklärung; Generalleutnant Rudolf Mittig und Generalmajor Dr. Gerhard Neiber), weitere hohe Offiziere und Generäle der Staatssicherheit sowie der Chef der Parteiorganisation der SED im MfS (seit 1980 Generalmajor Dr. Horst Felber) angehören. Die politische Anleitung und Kontrolle des MfS liegt bei der Abteilung Sicherheitsfragen im Zentralkomitee (ZK) der SED (Leiter 1982: Generaloberst Herbert Scheibe) und dem seit 1983 für den Bereich Sicherheit verantwortlichen Sekretär des ZK der SED Egon Krenz (Mitglied des Politbüros). Horizontal gliedert sich das MfS mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22, in die Hauptabteilungen und Abteilungen des „Abwehrsektors“ sowie in die Hauptabteilungen Aufklärung und Bewirtschaftung. Vertikal stützt sich das MfS auf die Verwaltung Berlin sowie auf 14 Bezirksverwaltungen (BV) und die „Objektverwaltung Wismut“. Auf Kreisebene sind den BV des MfS in Stadt- und Landkreisen sowie in Großbetrieben ca. 250 Kreis- und Objektdienststellen nachgeordnet. Budget und Personalbestand des MfS sind Staatsgeheimnis. Als gesichert gilt die Erkenntnis, daß im MfS und seinen Organen nach dem Stand von 1982 ca. 20.000 hauptamtliche Mitarbeiter (Generäle, Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbeschäftigte) tätig sind. Dazu kommen die 4.000 bis 6.000 Mann des Wachregiments. Der Dienst im MfS und seinen Organen ist dem Wehrdienst gleichgestellt (§ 21 Wehrdienstgesetz). Abschirmung und Überwachung, wie sie im MfS begriffen werden, setzen die Existenz eines umfassenden, weitverzweigten Informations- und Spitzelwesens voraus. Seine im Dienstsprachgebrauch sogenannten „Inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) und „Gesellschaftlichen Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) werden auf 60.000 bis 80.000 geschätzt. Spitzel, die in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft zu vermuten sind, werden teils auf „materieller Basis“ (Bezahlung, berufliche Förderung usw.), teils durch politische Überzeugung, vielfach aber auch durch Nötigung oder durch eine Kombination aller drei Anwerbungsformen gewonnen und zu regelmäßiger Mitarbeit verpflichtet. In internen Dienstanweisungen wie dem MfS-Befehl Nr. 13/74 wird ausdrücklich von „IM/GMS-Systemen“, die zur „politisch-operativen Arbeit“ heranzuziehen seien, gesprochen. Zur Abschir[S. 910]mung und Überwachung gehört ferner die planmäßige und gezielte Kontrolle des Post- und Fernmeldeverkehrs in der DDR durch spezielle Diensteinheiten des MfS. Die Untersuchungsorgane des MfS, die über 2 zentrale Untersuchungsgefängnisse in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen sowie über weitere Gefängnisse in Ost-Berlin und den 14 Bezirksstädten der DDR verfügen, sind für das Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und in politischen Militärstrafsachen zuständig. Zwar unterliegen sie der Aufsicht durch den Staatsanwalt (Staatsanwaltschaft) sowie den Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafverfahren), praktisch steht jedoch diesen formalen Beschränkungen die reale Unumschränktheit der Untersuchungsorgane des MfS gegenüber. Namentlich in den fünfziger Jahren hat das MfS vielfach durch spektakuläre Menschenraubaktionen von sich reden gemacht. Mehrere hundert Fälle sind aus dieser Zeit registriert. Sie betrafen DDR-Flüchtlinge, „Verräter“ aus den Reihen der SED, Überläufer aus den bewaffneten Organen einschließlich des MfS, Mitarbeiter der Ostbüros westlicher Parteien und westlicher Geheimdienste sowie nicht zuletzt politisch unbequeme Journalisten. Besonders eklatante Fälle: Dr. Walter Linse, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht beim Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen wurde 1952 auf offener Straße in West-Berlin überfallen und gewaltsam in die DDR entführt; er verstarb 1953 in der Sowjetunion. MfS-Agenten verschleppten Sylvester Murau, ehemaliger Major des MfS in Schwerin, nach seiner Flucht in die Bundesrepublik 1955 aus Heubach bei Darmstadt in die DDR; er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt und hingerichtet. Robert Bialek, ehemaliger Generalinspekteur der Volkspolizei, wurde nach seiner Flucht 1956 aus West-Berlin durch Beibringung eines Betäubungsmittels in Getränken bewußtlos gemacht und nach Ost-Berlin verschleppt; er ist dort in der Haft verstorben. Ferner entführten Mitarbeiter des MfS Heinz Brandt, ehemals Sekretär der Berliner Bezirksleitung der SED, nach seiner Flucht Redakteur einer Gewerkschaftszeitung in Frankfurt/Main, 1961 aus West-Berlin. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte H. Brandt zu 13 Jahren Zuchthaus wegen oppositioneller Kontakte; er wurde nach internationalen Protesten 1964 „begnadigt“ und in die Bundesrepublik entlassen. Schwerpunkt der hauptsächlich von der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A.) getragenen DDR-externen Aktivitäten des MfS ist die gegen die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin gerichtete Spionage, die keineswegs verheimlicht, sondern als „Tätigkeit sozialistischer Kundschafter an der unsichtbaren Front“ (E. Mielke), als „wichtige Parteiarbeit an vorderster Front des Klassenkampfes“ (E. Honecker) offen gerechtfertigt wird. Nach Ermittlungen der Verfassungsschutzbehörden entfallen in der Bundesrepublik im Durchschnitt 80 bis 85 v.H. aller erkannten Spionageaufträge auf die geheimen Nachrichtendienste der DDR, und zwar weitaus überwiegend auf die HV A. Dem militärischen Nachrichtendienst der DDR, der als „Verwaltung Aufklärung“ beim Ministerium für Nationale Verteidigung ressortiert, kommt nur hinsichtlich der Militärspionage Bedeutung zu. Hauptziele der DDR-Spionage sind seit Jahren unverändert die Bundesministerien, Länderverwaltungen, Parteien und Gewerkschaften, aber auch Wirtschaftsbetriebe und Forschungseinrichtungen. Dementsprechend lassen sich „politische Spionage“, die Militärspionage sowie die Industrie- und Wissenschaftsspionage unterscheiden. Aufsehenerregendste Spionageaffäre der 70er Jahre war der Fall Günter Guillaume, des „Spions im Kanzleramt“, dessen Entlarvung 1974 den Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt auslöste; 1975 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ist G. 1981 gegen DDR-Häftlinge ausgetauscht worden. Schwerwiegender Schaden entstand der Bundeswehr durch das Agenten-Ehepaar Lothar und Renate Lutze, die gemeinsam mit ihrem Komplizen Jürgen Wiegel unentdeckt jahrelang im Bonner Verteidigungsministerium militärische Geheimnisse von hohem Wert für die HV A. sammelten, bis sie 1976 verhaftet werden konnten. 1979 vor Gericht gestellt, lautete die Strafe für den Hauptangeklagten auf 12 Jahre Freiheitsentzug. Durch den Übertritt des MfS-Oberleutnants Werner Stiller, bis 1979 Führungsoffizier der HV A. im Sektor Wissenschaft/Technik, wurden mehr als 2 Dutzend MfS-Agenten enttarnt, die hauptsächlich in Zentren der bundesdeutschen Kernforschung tätig waren. Zur fachlichen Qualifizierung seiner hauptamtlichen Mitarbeiter unterhält das MfS als zentrale Schulungseinrichtung die „Juristische Hochschule Potsdam“ unter Leitung von Generalmajor Prof. Dr. jur. habil. W. Pösel, die konspirativ abgeschirmt sowohl ein Direkt- als auch ein Fernstudium mit einem Abschluß als „Diplom-Jurist“ ermöglicht. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist eine mindestens 3jährige „operative Arbeit in den Organen des MfS“. Zur qualitativen Verbesserung und zur ständigen Ergänzung seiner führenden Kader ist das MfS planmäßig bemüht, Nachwuchskräfte unter Studenten oder jungen Wissenschaftlern zu gewinnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 909–910 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft

Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten…

DDR A-Z 1985

Wirtschaftsverträge, Internationale (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung und Planung der Volkswirtschaft 1981–1985), über die Rechtsstellung der Leitungsorgane und der Wirtschaftsorganisationen (vor allem der Außenhandelsbetriebe), über das Wechsel- und Scheckrecht, über den gewerblichen Rechtsschutz und über das Zivilgesetzbuch der DDR (Schutz des Eigentums usw.) den rechtlichen Rahmen außenwirtschaftlicher Aktivitäten. Während das GIW als zentrales außenwirtschaftliches Rechtsdokument speziell für den Abschluß von IW. auf betrieblicher Ebene und die damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse geschaffen worden ist, bilden für den Abschluß völkerrechtlich verbindlicher Wirtschaftsabkommen z.B. über Handel und Kooperation prinzipiell die Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft die Basis (u.a. Gesetz über den Ministerrat der DDR, GBl. I, Nr. 16, 1972, Statut des MfA, GBl. Nr. 41, 1973, VO über die Leitung und Durchführung des Außenhandels, GBl. I, Nr. 35, 1976). Rechtssubjekte in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen sind die Staaten als Ganzes bzw. die von ihnen geschaffenen Organisationen. Die von ihnen getroffenen Vereinbarungen haben überwiegend bilateralen Charakter, jedoch ist die DDR vor allem seit ihrer internationalen Anerkennung auch einer Reihe von multilateralen Vereinbarungen und Organisationen beigetreten (z.B. der UNO und ihren Unterorganisationen, der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutze des gewerblichen Eigentums, dem Genfer Scheck- und Wechselabkommen, dem Internationalen Abkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr). Ein Kernstück ihrer internationalen Wirtschaftsbeziehungen auf überbetrieblicher Ebene sind die bilateralen Abkommen über den Warenaustausch. Während diese Abkommen gegenüber den westlichen Industriestaaten bis zu Beginn der 70er Jahre weniger dem wirtschaftlichen Ziel dienten, neue Märkte zu erschließen bzw. zu sichern und Grundlagen für die nationale Außenwirtschaftsplanung zu schaffen, als vielmehr das Ziel der völkerrechtlichen Anerkennung verfolgten, kann seitdem eine deutliche Veränderung der Zielsetzung festgestellt werden. Gegenüber den sozialistischen osteuropäischen Staaten haben die seit der frühzeitigen Anerkennung der DDR zu Beginn der 50er Jahre geschlossenen Handelsabkommen im wesentlichen die Aufgabe, den Warenaustausch rechtsverbindlich festzulegen. Die fehlende Anerkennung durch die westlichen Staaten versagte es der DDR zunächst, völkerrechtlich verbindliche Abkommen auf Regierungsebene zu schließen. Unterhalb dieser Ebene gelang der DDR-Führung jedoch schon zu Beginn der 50er Jahre der Abschluß einer Reihe von Abkommen auf Jahresbasis, die in ihrer inhaltlichen Ausgestaltung Abkommen auf Regierungsebene nahekamen, wenn sie auch alle die von der DDR angestrebte Meistbegünstigung ausschlossen. Dies gilt einmal für die noch bis Mitte der 50er Jahre mit westlichen, z. T. privatrechtlich organisierten Wirtschaftsvereinigungen abgeschlossenen sog. globalen Kompensationsabkommen auf Verrechnungsbasis, weiterhin für die Ende der 50er und in den 60er Jahren getroffenen Kammerabkommen, die z. T. den Warenaustausch auf konvertibler Zahlungsbasis festlegten, und schließlich für die seit 1970 abgeschlossenen Abkommen auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen. Etwa seit Mitte der 60er Jahre wurden Handelsabkommen mit den Partnern in den westlichen Industriestaaten bzw. diesen Staaten selbst, den Planungsinteressen und den politischen Wünschen der DDR entsprechend, mit [S. 1520]längerer Laufzeit (von 3 und 5 Jahren) abgeschlossen. Inhaltlich enthalten sie neben der Regelung der Laufzeit u.a. die Bestimmung des handelspolitischen Regimes (Meistbegünstigung bei Regierungsabkommen), Regelungen über den Zahlungsverkehr (Zahlung in konvertibler Währung oder in Verrechnungseinheiten), die Festlegung der Liefer- und Bezugskontingente und die Bestimmung von Kontaktgremien (gemischte Kommissionen o. ä.). Seit der internationalen Anerkennung der DDR durch die Mehrzahl der in der UNO vertretenen Staaten sind außer Handelsabkommen mit westlichen Ländern auch Rahmenabkommen über wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit unterzeichnet worden. Sie beschreiben im wesentlichen die Art, Form und die Bereiche der Zusammenarbeit. Sie können als Signal dafür verstanden werden, daß die DDR nach Jahren der teilweise erzwungenen, teilweise selbst auferlegten Zurückhaltung nunmehr grundsätzlich zur Intensivierung ihrer Beziehungen mit westlichen Industriestaaten auf zahlreichen Gebieten bereit ist (Außenwirtschaft und Außenhandel). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1519–1520 Wirtschaftsverband A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftswissenschaften

Siehe auch das Jahr 1979 Mit zunehmender Teilnahme an der internationalen Arbeitsteilung ergab sich für das Planwirtschaftssystem der DDR die Aufgabe, diesen Beziehungen einen rechtlich fixierten Rahmen zu geben. Für den Abschluß von IW. ist deshalb eine Reihe von Regelungen geschaffen worden. Neben dem zu Beginn des Jahres 1976 in Kraft getretenen Gesetz über IW. (GIW, GBl. I, Nr. 5) bestimmen die verschiedenen Vorschriften über die Leitung und Planung der Außenwirtschaft (z.B. Ordnung…

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Asoziales Verhalten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ästhetik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…

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Neue Medien (1985)

In der DDR wird neben dem Begriff der NM. auch der Begriff „neue Kommunikationstechniken“ verwandt, wobei hierunter ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland der Satellitenrundfunk, die Kabelverteileinrichtungen und Teleschriftformen (Teletext, Bildschirmtext und Videotext) verstanden werden. Der Aufbau einer neuen Medieninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) tangiert auf verschiedenen Gebieten die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Medienpolitik der SED, da damit eine erhebliche Verbreitung der Empfangs- und Informationsmöglichkeiten verbunden sein kann. An NM. sind in der DDR vornehmlich Satellitenrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und Kabelverteileinrichtungen von Relevanz. Abgesehen von einzelnen Entwicklungsarbeiten (gemeinsam mit anderen RGW-Staaten) sind jedoch bisher konkrete Schritte zur Einführung NM. in der DDR nicht erkennbar. Lediglich die Weiterentwicklung der Technik bei Gemeinschaftsantennenanlagen und Großgemeinschaftsantennenanlagen (im klassischen Sinne keine NM.) und die damit verbundene Verkabelung großer Wohngebiete (überwiegend Neubaugebiete) wird von der DDR seit 1971 intensiv betrieben. Im einzelnen stellt sich der Entwicklungsstand bei den NM. in der DDR wie folgt dar: Satellitenrundfunk. Rundfunksatelliten dienen der Direktabstrahlung von Signalen, die mit speziellen Empfangsanlagen (Parabolantennen) empfangbar sind. Auf der Funkverwaltungskonferenz der Internationalen Fernmeldeunion im Februar 1977 in Genf wurde Einigkeit (auch mit der DDR und den osteuropäischen Staaten) über die Verteilung der Frequenzen für den Satelliten-Direktempfang erzielt. In der Regel verfügt dabei jeder Staat nach dem derzeitigen internationalen Frequenzplan über 5 Satellitenkanäle. In einem Kanal können entweder ein Fernsehprogramm oder mehrere Hörfunkprogramme übertragen werden. Die Frequenzaufteilung ist 1979 in Kraft getreten und hat 15 Jahre Gültigkeit. Durch Zulieferungen für die Raumfahrtprogramme der UdSSR verfügt die DDR zwar über gewisse Erfahrungen in der Satellitentechnik, ist aber im Bereich Forschung und Entwicklung des Rundfunksatelliten-Direktempfangs unmittelbar auf die Technologieentwicklung der UdSSR angewiesen, die ihr Territorium bereits durch entsprechende geostationäre Satelliten (Typ EKRAN und HORIZONT) versorgt. Da die UdSSR für ihre Satelliten bereits über die notwendigen Parabolantennen verfügt, könnten auch in der DDR und den übrigen RGW-Staaten diese Einrichtungen zum Einsatz kommen. Obwohl in Fachkreisen der DDR die Vorteile einer möglichen Satellitenversorgung diskutiert werden (nach DDR-Schätzungen belaufen sich die Kosten eines Satelliten-Fernsehkanals auf 15–20 Mill. Mark, während das bisherige terrestrische Sendenetz ein fünf- bis sechsfaches dieser Kosten verursacht), ist ihre Einführung derzeit nicht erkennbar und nur im Zusammenhang mit einer weitestgehenden Verkabelung/Anbindung an Großgemeinschaftsantennen-Anlagen denkbar. Großgemeinschaftsantennen-/Kabelrundfunkanlagen. Kabelverteilnetze werden in örtlich begrenzten Bereichen genutzt, um Hörfunk- und Fernsehprogramme — auch von ortsüblich nicht empfangbaren Programmen — über eine Zentralempfangseinrichtung an die Haushalte weiterzugeben. Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist auch die direkte Verteilung lokal produzierter Programme in diesen Netzen möglich. Die Technik für Koaxialkabelverteilnetze (Kupferkabel) steht in der DDR zur Verfügung. Sie ermöglicht (technisch) die Verteilung einer Vielzahl auch von ortsüblich normalerweise nicht zu empfangenden Hörfunk- und Fernsehprogrammen. Damit kann auch die Zu- oder Abschaltung von Programmen (ganz oder in Teilen) gesteuert werden, und die SED politische Wirkungen dieser elektronischen Massenkommunikation zu verhindern versuchen. Derzeit sind über 2 Mill. Haushalte in der DDR (knapp 40 v.H.) über Gemeinschaftsantennen bzw. Großgemeinschaftsantennen-Anlagen mit Kabelanschluß versorgt. Bis 1990 sollen es im Zusammenhang mit den Wohnungsbauprogrammen etwa 60 v.H. sein. Großgemeinschaftsantennen-Anlagen gibt es u.a. in Berlin-Marzahn, Leipzig-Grünau, Halle-Neustadt, Neubrandenburg, Eisenhüttenstadt und Rostock-Lütten Klein. Die DDR verfügt über alle technischen Voraussetzungen für den Aufbau von Kabelrundfunk. Zum Teil sind bereits einige Großgemeinschaftsantennen-Anlagen hierfür ausgelegt (z.B. Neubrandenburg und Schwedt). Die Kapazität reicht jedoch für eine umfassende und zügige Einführung eines eigenen Kabelrundfunks mit zusätzlichen eigenen Programmen nicht aus. Während Planungen in der UdSSR bereits die Vollverkabelung Moskaus mittels Glasfaser bis 1990 vorsehen, ist die Anwendung des Glasfaserkabels in der DDR erst in der Erprobungsphase. Die DDR ist aber bemüht, Versorgungslücken zu schließen und die in zahlreichen [S. 944]Gebieten (insbesondere durch Hochhäuser in den Neubaugebieten) verursachten sog. Abschattungen und die hiermit verbundenen Probleme beim Empfang von Sendungen zu mindern. Seit einiger Zeit ist in diesem Zusammenhang festzustellen, daß dort, wo westdeutsches Fernsehen in der DDR empfangen werden kann, es auch über die Großgemeinschaftsantennen-Anlagen an die einzelnen Haushalte verteilt wird. Empfangseinrichtungen für die Allgemeinheit in den Gebieten, in denen ein Empfang des westdeutschen Fernsehens bisher nicht möglich war, sind dagegen nicht vorgesehen. Es wurde aber seit 1979 beobachtet, daß Dorfgemeinschaften oder Ortsteile Gemeinschaftsantennenanlagen in Privatinitiative unter Einsatz von Verstärkern für den besseren Empfang u.a. des westdeutschen Fernsehens aufgebaut haben. Die Ausstattung für Gemeinschaftsantennen-Anlagen wird entwickelt und gefertigt in: VEB Antennenwerk Bad Blankenburg (Antennen), VEB Kabelwerk Oberspree (Kabeleinrichtungen) und VEB Fernsehgerätewerk Straßfurt (Verstärker). Bildschirmtext/Videotext. Beim Bildschirmtext wird das Fernsprechnetz zur Informationsübermittlung genutzt, wobei das Fernsehempfangsgerät zur Darstellung der Informationen mittels eines vom Fernsprechnetz geschalteten Modems dient. Videotext ist eine Fernsehkommunikationsform, bei der in den Leerzeilen des Fernsehbildsignals (Austastlücke) Textinformationen übertragen und mit Hilfe eines in den Fernseher eingebauten Zusatzgerätes (Decoder) auf dem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Bildschirmtext, aber auch Videotext werden als Individualkommunikationsmittel in der DDR auf lange Sicht nicht eingeführt werden. Entwicklungsarbeiten für Bildschirmtext in der DDR — aber auch in den übrigen RGW-Staaten — sind bisher nicht bekanntgeworden. Die Einführung eines eigenen Videotextangebots für zusätzliche bzw. aktuelle Informationen erscheint aus ökonomischen Gründen sehr fraglich. Die von Ungarn innerhalb des RGW durchgeführten Erprobungen haben einen außerordentlich geringen Umfang und lassen die Einführung von Videotext (u.a. verbunden mit einer eigenen Serienproduktion z.B. der notwendigen Decoder) kaum erwarten. Videorecorder (Pal- und Secam-verwendbar) sind in der DDR als westliche Produktionen in den Intershops erhältlich; auch ausgewählte Personen und Institutionen verfügen über Videorecorder. Ihre weite Verbreitung in naher Zukunft ist aus politischen und ökonomischen Gründen unwahrscheinlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 943–944 Netzplantechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuer Kurs

In der DDR wird neben dem Begriff der NM. auch der Begriff „neue Kommunikationstechniken“ verwandt, wobei hierunter ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland der Satellitenrundfunk, die Kabelverteileinrichtungen und Teleschriftformen (Teletext, Bildschirmtext und Videotext) verstanden werden. Der Aufbau einer neuen Medieninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) tangiert auf verschiedenen Gebieten die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Medienpolitik…

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Positivismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill (1806–1873) und H. Spencer (1820–1903). Die zweite historische Stufe des P. vertreten u.a. E. Mach und R. Avenarius. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen Hauptthese ist, daß die objektive Realität nicht unabhängig und außerhalb des Bewußtseins existiert, sondern vielmehr aus Empfindungen besteht. Lenin hat sich in seinem Werk „Materialismus und Empiriokritizismus“ (1909) kritisch mit dem Empiriokritizismus auseinandergesetzt. Der neuere oder Neo-P., auch logischer Empirismus genannt, entstand in den 20er Jahren und Anfang der 30er Jahre. Sein geistiges Zentrum war für lange Jahre der „Wiener Kreis“, dem u.a. die Philosophen M. Schlick (1882–1936), R. Carnap (1891–1970) und H. Feigl (geb. 1902) angehörten. Ein weiteres Zentrum, das maßgeblich von H. Reichenbach (1891–1953) beeinflußt war, bestand in Berlin. Unter den Neo-Positivisten war vor allem Carnap der Auffassung, daß die Philosophie keine Wissenschaft mit eigenem Gegenstandsbereich sei, sondern vielmehr eine logische Analyse der Sprache vorzunehmen habe. In der DDR werden P. und Neo-P. gegenwärtig als „reaktionäre“ philosophische Gegenpositionen zum Historischen Materialismus angesehen. Dabei wird der P. als „subjektiv-idealistische Grundströmung der bürgerlichen Philosophie“ bezeichnet, „welche die Quelle aller Erkenntnis auf das Gegebene, auf durch Beobachtung gewonnene ‚positive‘ Tatsachen reduziert und die Anerkennung der objektiven Realität leugnet bzw. als Scheinproblem abtut“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 99 f.). In der DDR werden unter dem Begriff des P. eine Reihe zwar verwandter, jedoch im einzelnen unterschiedlicher philosophischer Strömungen der westlichen Philosophie zusammengefaßt. Dazu gehören: der Behaviorismus, der (Neo-)Empirismus, die sprachanalytische Philosophie Wittgensteins, der kritische Rationalismus K. R. Poppers (geb. 1902) sowie die theoretischen Grundkonzeptionen Max Webers (1864–1920). Der P. wird gegenwärtig vor allem deshalb bekämpft, weil er a) über die positivistische Ideologienlehre den „Gesamtprozeß der Produktion“ und Vermittlung bürgerlicher Ideologie beeinflusse und stütze; b) weil er in Gestalt des kritischen Rationalismus auf die Politik in der Bundesrepublik Deutschland einwirke und damit zur politischen Entwaffnung und Unterstellung der Arbeiterklasse unter die „Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie“ beitrage. Agnostizismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1025 Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill (1806–1873) und H. Spencer (1820–1903). Die zweite historische Stufe des P. vertreten u.a. E. Mach und R. Avenarius. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen…

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Konsumtion, Gesellschaftliche (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und produktiven Leistungen beinhaltet — umfangreicher, da über die staatlichen Verwaltungen hinaus der gesamte Dienstleistungssektor erfaßt wird. Diesen untergliedert die Statistik nach seiner Zielrichtung in (a) GK. zur kulturellen und sozialen Betreuung der Bevölkerung und (b) GK. zur Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse. Zu (a) — bis 1971 als lebensstandardwirksame GK. bezeichnet — zählen die Dienstleistungsbetriebe (z.B. Friseure, Kosmetik, Hotels, Bäder, Wohnungs-, Stadt- und Gemeindewirtschaft) und die staatlichen Einrichtungen von Kultur (Kulturstätten), Kunst (Bildende Kunst), Körperkultur, Sport und Tourismus sowie des Erholungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Freizeit; Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Unter (b) — bis 1971: nicht lebensstandardwirksame GK. — werden die materiellen Ausgaben der staatlichen Verwaltungen, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und Forschung, des Geld- und Kre[S. 739]ditwesens verbucht. Die DDR-Statistik weist für die Nationaleinkommensverwendung allein die Struktur (GK.: 13,1 v.H.; darunter GK. [a]: 6,0 v.H. und demnach GK. [b]: 7,1 v.H.) (1982) sowie die Entwicklungstendenz aus. Letztere deutet darauf hin, daß bis 1974 die als GK. (a) verrechneten Sachausgaben rascher gestiegen sind als GK. (b). Um eine Größenordnung zu vermitteln, läßt sich das Volumen der GK. als Verwendungsposition des Nationaleinkommens für 1982 auf ca. 25 Mrd. Mark schätzen, von denen ca. 14 Mrd. Mark (54 v.H.) als GK. (b) und ca. 11 Mrd. Mark als GK. (a) verbraucht wurden. 2. In der Verteilungspolitik kommt der GK. seit den 70er Jahren eine zentrale Bedeutung als Instrument der Sozialpolitik und Kennziffer zur Planung des Lebensniveaus bzw. Lebensstandards zu. Über die Sachaufwendungen hinaus werden in dieser Abgrenzung dem Fonds der GK. — auch als „Gesellschaftlicher Konsumtionsfonds“ (GKF.) oder „gesellschaftlicher Fonds“ bezeichnet — gleichfalls die Personalausgaben und Transferzahlungen für die unter (1) angedeuteten sozialen und kulturellen Zwecke der Betriebe, gesellschaftlichen Organisationen und des Staates zugerechnet. Über diesen Gesamtfonds der GK., der zumindest in Teilbereichen dem Sozialbudget westlicher Industrieländer ähnelt, liegen keine statistischen Angaben hinsichtlich Volumen und Struktur vor. Offensichtlich aber ist der GKF. des Staates am wichtigsten, aus dem neben den erwähnten Leistungen auch die Öffentlichen ➝Sozialleistungen gezahlt werden. Über den GKF. sind bisher nur fragmentarische Angaben veröffentlicht worden, so über die Kultur- und Sozialfonds der Betriebe (1982: 4,2 Mrd. Mark), vergleichbare Ausgaben des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und seit 1971 die Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds. Letztere enthalten neben den Nettoausgaben des Sozial- und Bildungsbereiches auch Subventionen des Staatshaushalts zur Stützung der Konsumgüterpreise und Leistungstarife, die jedoch theoretisch anderen Finanzhilfen für die Betriebe entsprechen und somit der Wirtschaftsförderung zuzurechnen sind. Ihre Entwicklung verdeutlicht die bau- und preispolitischen Schwerpunkte der sozialpolitischen Programme: 3. Die hier aufgeführten Leistungen aus dem GKF. des Staates sind wesentliche Bestandteile der Planung und sollen im Fünfjahrplan 1981–1985 insgesamt 295 Mrd. Mark erreichen (1976–1980: 234 Mrd. Mark). Aufgrund dieses Volumens wie aber auch der stets betonten praktischen Bedeutung des GKF. überrascht, daß die DDR-Statistik zumindest in dreifacher Hinsicht viele Fragen der GK. offenläßt. Einmal fehlt eine Untergliederung nach Sach- und Personalaufwendungen, Sozialtransfers und Subventionen, zu denen auch Steuervergünstigungen zu rechnen wären. Zum zweiten werden zwar die Zuwendungen aus dem GKF. für eine 4köpfige Familie ausgewiesen (1971: 399 Mark, 1980: 760 Mark; 1982: 938 Mark) und als „zweite Lohntüte“ der Arbeitnehmer bezeichnet; unklar ist jedoch, welche Zahlungen in dieser Berechnung berücksichtigt werden. Für 1982 läßt sich aus dem mit 61 Mrd. Mark ausgewiesenen Volumen des staatlichen GKF. ein monatlicher Betrag von 305 Mark pro Kopf der Bevölkerung errechnen. Die als „monatlich durchschnittliche Zuwendungen aus den gesellschaftlichen Fonds aus Mitteln des Staates — berechnet auf eine 4köpfige Familie —“ für 1982 genannten 938 Mark sind somit entweder den Einkommenserhebungen des privaten Haushaltsbudgets entnommen oder aber als Durchschnittswert eines um 25 v.H. niedrigeren Gesamtvolumens ermittelt. Insofern ist es auch völlig unklar, welche Staatsausgaben durch den für 1984 vorgesehenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds (VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, 1983, S. 105 f.) finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung ist jedoch unerheblich, wenn dieser Aufschlag, wie in der VO vorgesehen, in Höhe von 70 v.H. auf die Lohnfonds als eine Steuer auf die Lohnsumme der zentralgeleiteten Industrie betrachtet wird, durch die nicht zusätzliche Einnahmen, sondern eine bessere Nutzung des Arbeitsvermögens erreicht werden soll. Drittens wäre eine exakte Ausweisung der GK. Voraussetzung für eine zutreffende Ermittlung des Realeinkommens. Diese „zusammenfassende Kennziffer des Lebensniveaus“ erarbeitet die Staatliche Plankommission nach den Vorschriften der Planungsordnung (GBl., SDr. 1020 q, S. 21 ff.) für den Fünfjahrplan und die Jahresvolkswirtschaftspläne. Sie beinhaltet die als Nettogeldeinnahmen ausgewiesenen direkten Einkommen, die indirekten Einkommen aus dem GKF., Naturaleinkommen sowie Subventionen für die Verbraucherpreise und Tarife. Dieser Einkommensrechnung liegt offensichtlich wiederum eine andere Abgrenzung des GKF. zugrunde: So zählen zu den Geldeinnahmen nicht die Löhne und Gehälter der im sozial-kulturellen Sektor Beschäftigten, sondern lediglich die staatlichen Sozialtransferzahlungen wie z.B. Renten, Krankengeld, Kinderbeihilfen und die Finanzmittel für die Ausbildungsförderung und den Mutterschutz (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Dazu kommen die Geldzuwendungen der Parteien, des FDGB und der Betriebe (z.B. Renten für langjährige Betriebszugehörigkeit, Lohnnebenkosten, Zahlungen außerhalb zweckgebundener Fonds sowie Rückvergü[S. 740]tungen der Konsumgenossenschaften). Als indirekte Einkommen aus dem GKF. bzw. unentgeltlicher Verbrauch wird der Geldausdruck für die Realtransfers verbucht. Darunter fallen die Sachaufwendungen des Staates — abzüglich der von der Bevölkerung geleisteten Beiträge sowie wiederum ohne Personalkosten — für den sozial-kulturellen Bereich. Darüber hinaus werden die von den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel für die Arbeiterversorgung, die sportliche und kulturelle Betätigung, gemeinschaftliche Betreuung, Ferien-, Erholungs-, Wohnungs-, Aus- und Weiterbildungskosten der Beschäftigten angerechnet. Für die hier genannten Einkommenskategorien lassen sich auf Grundlage der auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) publizierten Angaben (ND 27./28. 11. 1982, S. 3 f.) folgende Größenordnungen schätzen: Das Realeinkommen pro Kopf der Bevölkerung wurde für 1982 mit monatlich 855 Mark (1970: 486 Mark) angegeben, woraus sich ein Realeinkommen der Bevölkerung von 172 Mrd. Mark (1970: 100 Mrd. Mark; Zuwachs: 72 v.H.) ermitteln läßt. Davon entfielen 128 Mrd. Mark (1970: 79 Mrd. Mark; Zuwachs: 62 v.H.) auf die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung. Unter Vernachlässigung des Naturalverbrauchs belief sich der unentgeltliche Verbrauch auf 44 Mrd. Mark (1970: 21 Mrd. Mark; Zuwachs: 110 v.H.). Die Realeinkommensentwicklung wurde somit wesentlich von den Sachausgaben beeinflußt, in denen sich aber auch die Kostensteigerungen widerspiegeln. Während es unklar bleibt, ob die Preissubventionen in diesen Angaben enthalten sind, werden sie in der Bilanz des Realeinkommens der Arbeiter- und Angestelltenhaushalte eindeutig ausgeklammert. Aber auch hier schlägt sich die gleiche Tendenz eines überproportionalen Anstiegs der Einkommen aus dem GKF. von 1970 (389 Mark; Anteil: 26,2 v.H.) bis 1982 (789 Mark; Anteil: 30,7 v.H.) nieder. Wegen der angedeuteten Probleme sollte die komparative Analyse Sozialindikatoren stärker berücksichtigen als die Zuwendungen aus der GK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 738–740 Konsumgütermessen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kontenführungspflicht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und…

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Genossenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht: Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ in Verbindung mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites sollte allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums : in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Mit dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, daß das genossenschaftliche Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum mehr ist, sondern ebenfalls als eine Form des sozialistischen Eigentums angesehen wird. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken. Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks (IV. 4.). Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Nach 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d.h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gingen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) (Agrarpolitik, III. E.) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u.a. die Gärtnerischen PG (GPG), die PG werktätiger Fischer (PwF — Binnenfischerei) und die Fischereipro[S. 513]duktionsgenossenschaften (FPG — See- und Küstenfischerei). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG) (Binnenhandel, II., B., 2), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Weiterhin sind die seit 1953 bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) als PG organisiert. Auf der Basis einer VO vom April 1982 (GBl. I, S. 349) sollen sich nun auch in derartigen als PG konstruierten Kollegien bildende Künstler organisieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 512–513 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen…

DDR A-Z 1985

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Diese Industrien konzentrierten sich überwiegend im südlichen Drittel des Gebietes der SBZ, während der Norden fast rein agrarisch strukturiert war (Nord-Süd-Gefälle) (Geographie). Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v.H. und bei Steinkohle 2,3 v.H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Ge[S. 606]biet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v.H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z.B. vorstehende Anteile an der I.-Produktion (vgl. unten). B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v.H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der durch Reparationen verursachten Schäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR allein durch Demontagen bis zum Doppelten der entsprechenden Kapazitätsverluste der westdeutschen Industrie. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate und einem Großteil ihrer Absatzmärkte in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I. [Chemische Industrie; Eisen- und Stahlindustrie]]) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) betrug 1982 über 70 v.H. (einschl. produzierendes Handwerk ohne Bauhandwerk); der Beschäftigtenanteil der I. lag 1982 mit 38,0 v.H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsbereiche. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 56,7 v.H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1982). Dieser Anteil lag im Zeitraum 1970–1980 mit Ausnahme der Jahre 1975–1977 stets über 50 v.H. IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die Tabelle auf der folgenden Seite oben zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v.H. an der [S. 607]Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v.H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v.H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 25 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 4.029 (1982). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1982 waren 98 v.H. aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie) in 133 Kombinaten tätig. 1970 war in den 35 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfielen 1975 (neuere Angaben liegen nicht vor) bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v.H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, [S. 608]der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v.H. Im Rahmen der Kombinatsbildung und der damit einhergegangenen Betriebszusammenschlüsse dürfte sich der Konzentrationsgrad in den letzten Jahren weiter erhöht haben. Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der [S. 609]Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen nach wie vor in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen I.-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf ein Viertel der Fläche der DDR 53,4 v.H. der I.-Produktion konzentriert (1982). D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde im Zeitraum 1960–1980 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um 13,0 v.H. um das 3,14fache gesteigert. In den 50er Jahren betrug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v.H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–1970 auf 6,4 v.H., 1971–1975 auf 6,3 v.H. und 1976–1980 auf 4,9 v.H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch gegenwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben [S. 610]zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. V. Herausforderung in den 80er Jahren Da seit Mitte der 70er Jahre zum einen die Weltmarktpreise für Importprodukte stärker zunahmen als die im Export erzielbaren Preise — die terms of trade sich also nachhaltig für die DDR verschlechterten —, zum anderen ausreichende Exportsteigerungen der DDR unterblieben, mußte die DDR ihr anhaltendes Außenhandelsdefizit durch Kreditaufnahme im Westen und in der Sowjetunion finanzieren. Bis Ende 1981 konnten die Finanzierungsprobleme durch die Kreditbereitschaft sowohl der westlichen Kreditgeber als auch der Sowjetunion in Grenzen gehalten werden. Aufgrund der veränderten Haltung westlicher Kreditinstitute gegenüber allen osteuropäischen Ländern als Folge der prekären Situation in Polen und Rumänien gab es Anfang 1982 faktisch auch einen Kreditstopp gegenüber der DDR. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen internationalen Zinsniveaus sowie der Reduzierung sowjetischer Öllieferungen (statt der ursprünglich vereinbarten 19 Mill.~t p. a. in der Fünfjahrperiode 1981–1985 liefert die Sowjetunion ab 1982 noch rd. 17 Mill.~t; 1982: 17,7 Mill.~t) war die DDR gezwungen, sofort Schritte zur Konsolidierung ihrer Außenhandelsbilanz gegenüber den westlichen Industrieländern einzuleiten. Eine vehemente Drosselung der Importe aus westlichen I.-Ländern (ohne Innerdeutschen Handel [IDH]) mit gleichzeitiger Exportausweitung im Jahr 1982 war die Folge. Dies hatte Konsequenzen für die inländische Produktion, da die vom Außenhandel ausgehenden Effekte zu einem Rückgang der im Inland bereitgestellten Investitionsmittel und Materialien führten. Die skizzierte Konstellation wird sich in der ersten Hälfte der 80er Jahre nicht grundlegend wandeln, so daß sich die Wachstumskurve der DDR-I. insgesamt aufgrund der Verknappung der Ressourcen abflachen wird. Voraussichtlich wird sich das Wachstum in sämtlichen I.-Zweigen verlangsamen. Dies dürfte auch für die stark geförderte Energie- und Brennstoffindustrie, die für den Export so bedeutenden Bereiche Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und den Maschinenbau gelten. Die DDR-I. wird in den kommenden Jahren ihre Produktionsstruktur auf die veränderten Inputbedingungen umstellen müssen. Dabei verspricht sich die zentrale Partei- und Wirtschaftsführung von der Um- und Neubildung der Kombinate (Ende 1982 bestanden 133 zentralgeleitete Kombinate im Bereich der I.-Ministerien und 93 bezirksgeleitete Kombinate im Bereich der Wirtschaftsräte der Bezirke) eine Erhöhung der Leistungskraft der in den Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe. Das industrielle Beschäftigungsvolumen wird sich bis zum Ende dieses Jahrzehnts nur geringfügig erhöhen (durchschnittlicher jährlicher Zuwachs 0,5 v.H.). Da die Investitionsquote in den kommenden Jahren sinken dürfte, ist vor allem beabsichtigt, eine Verbesserung des Verhältnisses von langfristigen zugunsten kurzfristiger Investitionseffekte zu erzielen. Eine Leistungsmobilisierung soll vor allem durch folgende Maßnahmen erfolgen: Der Umfang des Ausrüstungsanteils soll im Verhältnis zum Bauanteil erhöht werden. Durch Rationalisierung und Modernisierung vorhandener Anlagen und durch den verstärkten Ausbau des Rationalisierungsmitteleigenbaus (Rationalisierungsschub auch durch Mikroelektronik undIndustrierobotertechnik) sollen produktionsausweitende Effekte bewirkt werden. Außerplanmäßige Stillstandszeiten sollen abgebaut, die durchschnittlichen Nutzungszeiten der Maschinen und Anlagen (Schichtauslastung) ausgeweitet werden. Investitionen außerhalb des Planes (sog. „Initiativ-“ bzw. „Schwarzbauten“) sollen durch straffe Kontrollen völlig unterbunden werden. Der Abbau unvollendeter Investitionen soll durch Konzentration auf wenige Projekte erfolgen. Der spezifische Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Die Substitution von hochwertigen importierten Energieträgern wird in den 80er Jahren vor allem durch den erhöhten Einsatz von einheimischem Erdgas und von Rohbraunkohle erfolgen. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Horst: Die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der DDR. Die Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet der DDR 1945–1949/50. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1979. Cornelsen, Doris: Die Industriepolitik der DDR. Veränderungen von 1945 bis 1980, in: Der X. Parteitag der SED. 35 Jahre SED-Politik. Versuch einer Bilanz. Vierzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 9. bis 12. Juni 1981. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. (Edition Deutschland-Archiv.) DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich 1981. Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. u. erg. Aufl. Leipzig: Haack 1976. Gleitze, Bruno: Die Produktionswirtschaft der DDR im Wettbewerb mit der westlichen Industriewelt, in: Die DDR nach 25 Jahren, Wirtschaft und Gesellschaft Mitteldeutschland. Hrsgg. v. Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 10. Berlin: Duncker & Humblot 1975. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft. Industrielle Stand[S. 611]orte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1956. Leptin, Gert: Veränderungen in der Branchen- und Regionalstruktur der deutschen Industrie zwischen 1936 und 1962. Berlin 1965. (Berichte des Osteuropa-Instituts an der Freien Universität Berlin. Reihe Wirtschaft und Recht. 68.) Melzer, Manfred: Anlagevermögen, Produktion und Beschäftigung der Industrie im Gebiet der DDR von 1936 bis 1978 sowie Schätzung des künftigen Angebotspotentials. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (DIW. Beiträge zur Strukturforschung. 59.) Melzer, Manfred: Probleme und voraussichtliche Entwicklung der Industrie in der DDR. Prognose des Wachstums, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung des DIW. H. 3/4.1980. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 605–611 Individualversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…

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Schauprozesse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Dieses Verfahren wird auch heute noch praktiziert. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen vorher ausgegebene Eintrittskarten möglich. In der Regel ist der Verlauf eines Sch. vorher zwischen Gericht und Anklagebehörde abgesprochen. Wiederholt konnte beobachtet werden, daß sich Ange[S. 1135]klagte und Zeugen wie in einer gewissenhaft einstudierten Rolle verhielten. Von für die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung und die nach außen gerichtete propagandistische Wirkung besonders geeignet erscheinenden Prozeß-Situationen und Aussagen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. Für ein im November 1973 vor dem Ost-Berliner Stadtgericht durchgeführtes Strafverfahren gegen drei „Menschenhändler“ waren erstmalig sogar westliche Journalisten zugelassen. Mit diesem Prozeß sollte der Nachweis erbracht werden, daß die Bundesregierung und der Senat von Berlin (West) nicht nur nicht gegen ständige Mißbräuche auf den Transitwegen einschreiten, sondern in völkerrechtswidriger Weise diese Vertragsverletzungen dulden oder gar fördern (Staatsverbrechen). In gleicher Weise wurde in dem Sch. gegen den „professionellen Menschenhändler“ Schubert im Januar 1976 und gegen das wegen Spionage angeklagte Ehepaar Bartels im Januar 1978 propagandistisch argumentiert (ND 21.–27. 1. 1976 und 16. 1. 1978). Mehr und mehr geht aus Presseveröffentlichungen deutlich hervor, daß „Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit“ von rechtserzieherischem Wert sein sollen. Dabei konzentrieren sich diese Hauptverhandlungen, die z. B. im Bezirk Gera von 10,8 v.H. aller Verfahren im Jahre 1974 auf 23,1 v.H. im Jahre 1977 angestiegen sind (Neue Justiz, 1978, H. 5, S. 225), vor allem auf Angriffe gegen das sozialistische Eigentum, Verkehrsdelikte und Delikte zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Im Jahre 1978 haben in der DDR „nahezu 10.000 Verhandlungen vor einem eingeladenen Zuhörerkreis stattgefunden, der etwa 250.000 Werktätige erfaßte“ (Staat und Recht, 1979, H. 12, S. 1081). Die richtige Auswahl der Teilnehmer soll dazu beitragen, „die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den jeweiligen Bereichen zu fördern“. Auch die Mitwirkung von Sachverständigen wird für den angestrebten Erziehungserfolg als „sehr wertvoll“ erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134–1135 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheckverfahren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden…

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Frieden (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne daher der F. „dauerhaft gesichert werden“. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es einer Kombination von politischem und sozialem Kampf („F.-Kampf“), in dem die militärische Sicherung und Stärkung des Sozialismus/Kommunismus wesentliches Element ist. Der F.-[S. 478]Kampf, der als Hauptinstrument der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Ost und West bezeichnet wird, ist somit auf die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der als friedensbedrohend angesehenen nichtsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen des Westens gerichtet und trägt insofern durchaus offensiv-expansiven Charakter. Da sich der Imperialismus auf Dauer nur durch Krieg behaupten könne, wird in dieser Sicht antiimperialistische Politik zum Wesensmerkmal des sozialistischen F.-Kampfes. Erfolge in diesem Kampfe kann es nur geben, wenn sich im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in den „kapitalistischen Metropolen“ alle sogenannten „friedliebenden Kräfte“ gegen die „Kräfte des Krieges“ zusammenschließen, wobei sich die SED vorbehält zu bestimmen, wer in einer konkreten Situation diesen Gruppierungen zugerechnet wird. Diese Definition der F.-Kräfte ist ebenso unbestimmt wie das Prinzip der Friedlichen Koexistenz, das den Gestaltungsrahmen für den F.-Kampf abgibt. Dieser Grundsatz erlaubt den Einsatz aller Mittel, mit Ausnahme der militärischen, und bedient sich insbesondere auch aller Formen des ideologischen Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) Dem F. dienen ferner aus kommunistischer Sicht die politische, wirtschaftliche und sonstige Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen (einschl. der Lieferung militärischer Güter, der Entsendung von Militärpersonal für die Ausbildung und Schulung einheimischer Kader usw.), die Förderung von Befreiungskriegen (Außenpolitik, V.; Nationale Demokratie (National-Demokratische Staaten)) sowie alle Formen der Zusammenarbeit mit regierenden und nichtregierenden kommunistischen und ausgewählten Arbeiterparteien (Internationalismus, Proletarischer). Offene Einmischung bzw. die Teilnahme sozialistischer Staaten an Bürgerkriegen gehören theoretisch nicht dazu, sie werden jedoch mit ideologisch-politischen Begründungen (z.B. „sozialistische Hilfe“) zwar nicht von der DDR, aber z.B. von Kuba in Angola und Äthiopien praktiziert. Seit Anfang der 80er Jahre hat die F.-Propaganda der DDR angesichts der anwachsenden Friedensbewegung in West und Ost gerade in den innerdeutschen Beziehungen an Umfang und Gewicht zugenommen. Die Übernahme der Formel von der „besonderen Verantwortung beider deutscher Staaten für den F. in Europa“ durch die SED-Führung im Zusammenhang mit der Landstationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Westeuropa (Abrüstung) macht deutlich, daß diese Propaganda zunächst eigenen Sicherheitsinteressen entspringt und in zweiter Linie als Referenz vor der F.-Sehnsucht aller europäischen Völker zu verstehen ist. Dabei wurde der Wunsch nach Sicherung des F. vielfach geschickt zur Durchsetzung, außen- und deutschlandpolitischer Ziele, z.B. zur Verhinderung des Stationierungsteils des NATO-Doppelbeschlusses vom Dezember 1979, instrumentalisiert. Die Formen dieser F.-Propaganda der SED sind vielgestaltig. Sie reichen von der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an sog. F.-Foren in der DDR und außerhalb ihrer Grenzen, über zahlreiche Stellungnahmen in der UNO und in anderen internationalen Gremien bis zur Rechtfertigung konkreter außenpolitischer Aktionen, wie es sich z.B. im Frühjahr 1983 bei der demonstrativen Unterstützung des schwedischen Vorschlages zur Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gezeigt hat. Auch die Politik der DDR auf der 1. und 2. KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad (1977/78) und Madrid (1980–1983) wird als Ausdruck des starken Interesses der DDR an der Erhaltung des F. bezeichnet. Ebenso läßt sich Honeckers Zustimmung zu einer Politik der „Schadensbegrenzung“ in den innerdeutschen Beziehungen nach dem Scheitern der Genfer INF-Verhandlungen im November 1983 als Ausdruck dieses Interesses verstehen. Die von der SED selbst vorgenommene, allgemeine Charakterisierung ihrer gesamten Außenpolitik als F.-Politik, die vielfach mit einer inflationären Benutzung des Begriffs F. einhergeht, darf jedoch schon wegen der weitreichenden, eigenen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen, für die die Erhaltung des F. und die militärische Entspannung eine unabdingbare Voraussetzung sind, nicht als bloß taktische Kaschierung einer im Grunde anders gearteten Politik verstanden werden. Selbst wenn die SED-Führung unter „wirklichem F.“ in erster Linie Ergebnis und Ende eines langfristigen revolutionären Prozesses im Weltmaßstab versteht, lassen alle offiziellen und offiziösen Äußerungen der Partei- und Staatsführung der DDR keinen Zweifel an deren grundsätzlichem Willen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau eines F., der eine Zusammenarbeit von Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zum gegenseitigen Nutzen und eine friedliche Streitschlichtung im konkreten Einzelfall möglich macht. Die aktive Teilnahme der DDR an der Entspannungspolitik der 70er Jahre und ihre seit Anfang der 80er Jahre wiederholt bekundete Bereitschaft, diese Politik auch in Zeiten erhöhter internationaler Spannungen fortzusetzen, haben dem Bekenntnis der SED-Führung zum F. größere Glaubwürdigkeit verliehen. Spielt F. in der Außenpolitik der DDR eine erkennbar positive, wenn auch ideologisch fixierte Rolle, läßt sich gleiches nicht von der Innenpolitik sagen. Unverkennbar sind das ständige Bemühen der SED um eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens (Wehrerziehung) sowie fortgesetzte Verstöße gegen die in der UN-Charta festgelegten Menschenrechte. Ferner spielt unverändert die Unterscheidung von „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen in der marxistisch-leninistischen Militärtheorie eine große Rolle. Damit gefährdet die SED selbst das Vertrauen, das sie für ihre auf Sicherung des internationalen F. gerichtete Politik ständig beansprucht und z. T. bereits erworben hat. Hinzu kommt, daß die SED zumindest innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft allen Formen des Pazifismus grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Der Aussage von Politbüromitglied Kurt Hager (1982), daß „Marxisten, Christen und Pazifisten“ in der DDR [S. 479]Bündnispartner seien, kommt solange nur propagandistische Bedeutung zu, wie gleichzeitig die Staatsorgane der DDR die eigene, autonome F.-Bewegung mit repressiven Methoden behindern. Zwar wird der Pazifismus als eine individuelle Haltung — für den Betroffenen allerdings um den Preis weitreichender gesellschaftlicher Diskriminierung — teilweise geduldet (Möglichkeit zur Ableistung eines waffenlosen Wehrdienstes bei grundsätzlicher Ablehnung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung; Bausoldaten). Gleichzeitig ist für die SED jedoch der Pazifismus unverändert eine „bürgerliche politische Strömung“, die alle Arten des Krieges, also auch den aus marxistisch-leninistischer Sicht „gerechten“ Krieg, ablehnt und dadurch die Verwirklichung eines dauerhaften, wahren F. verhindert. Somit ist zwar das Interesse der SED an der Erhaltung eines zwischenstaatlichen F.-Zustandes ernst zu nehmen, jedoch können die ideologisch begründeten Doppeldeutigkeiten in der F.-Propaganda der DDR, wie sie sich u.a. im widersprüchlichen Begriff des F.-Kampfes spiegeln, nicht übersehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477–479 Freundschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne…

DDR A-Z 1985

Widerspruch (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425). Insoweit fordert auch der Marxismus-Leninismus die „logische Widerspruchsfreiheit für wissenschaftliche Systeme, Theorien, Axiomensysteme usw.“ (Philosophisches Wörterbuch, hrsgg. v. G. Klaus u. M. Buhr, 11. Aufl., Leipzig 1975, S. 1308). Logische W. sind W. im Denken und nicht zu verwechseln mit den realen bzw. dialektischen W. 2. Der dialektische Widerspruch (DW) gehört zu den zentralen philosophischen Begriffen des Marxismus-Leninismus. Danach bestehen in Natur und Gesellschaft, in und zwischen Gegenständen, Erscheinungen und Prozessen reale Gegensätze (G.). G. sind „sich bedingende und sich gleichzeitig ausschließende Er[S. 1483]scheinungen.“ Als DW. werden nun die „aktiven Beziehungen“, „die Wechselwirkungen“ zwischen den verschiedenen G. bezeichnet. Die Widersprüchlichkeit, Gegensätzlichkeit dieser Beziehungen in und zwischen den Erscheinungen usw. verbinden diese zwar einerseits miteinander („Einheit der G.“), lassen sie aber zugleich gegeneinander streiten („Kampf der G.“). „Einheit“ und „Kampf“ der G. als gleichzeitiger Prozeß verstanden lasse immer nur ein „relatives Gleichgewicht der Wechselwirkungen zwischen den G.“ zu. Als widersprüchliches Verhältnis enthalte es immer zugleich Konflikte, die sich verschärfen und daher einer Lösung bedürfen. Aber auch die jeweilige Lösung von W. („der Sprung in eine neue Qualität“) ist immer nur Befriedung auf Zeit, da auch mit den neu geschaffenen Bedingungen immer erneut W. gesetzt werden. „Insofern der dialektische W. allen Struktur-, Bewegungs- und Entwicklungsformen der Materie eigen ist, trägt er allgemeinen, absoluten Charakter; insofern er in jeder Form der Materie ein für sie spezifischer ist, besitzt er relativen Charakter. Aus der quantitativen und qualitativen Unerschöpflichkeit der Materie folgt die Mannigfachigkeit der Arten der objektiv existierenden dialektischen W.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 343). Die DW. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht, die sich ihrerseits auf die Philosophiegeschichte von Aristoteles bis Hegel beruft, wichtigste Triebkraft der Naturprozesse, aber vor allem auch der Menschheitsgeschichte. Politische Bedeutung erlangen die W. vor allem im Rahmen des Historischen Materialismus und des wissenschaftlichen Kommunismus. Dabei werden 3 Gruppen von W. unterschieden: innere und äußere W., Haupt- und Neben-W., antagonistische und nichtantagonistische W. a) Innere und äußere W.. Als innere W. werden solche bezeichnet, die innerhalb einer Erscheinung, einer Gesellschaft usw. bestehen. Z.B. gilt der Gegensatz zwischen Proletariat und Bourgeoisie als innerer W. eines kapitalistischen Systems. Äußere W. sind solche zwischen zwei voneinander abgegrenzten Wirklichkeitsbereichen, z.B. zwischen einem Subjekt und seiner Umwelt, zwischen Gesellschaft und Natur. Diese Beispiele zeigen, daß die Unterscheidung zwischen innerem und äußerem W. von dem jeweils gewählten Bezugssystem abhängt. Außerdem wird gesehen, daß innere und äußere W. miteinander ebenfalls in einer Wechselbeziehung, in einem Verhältnis von W. stehen. b) Die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwidersprüchen ist vor allem für die Ausformulierung der Aktionsziele einer kommunistischen Partei von Bedeutung. Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß es in jeder historisch-politischen Situation einen Haupt-W. gibt, von dem letztlich alle anderen (Neben-)W. abhängig sind. Es sei Aufgabe der Politik diesen Haupt-W. zu erkennen, für ihn eine angemessene Lösung vorzuschlagen und alle Kräfte dementsprechend zur Erreichung dieses Zieles zu organisieren und einzusetzen. Die Festlegung einer derartigen Linie bzw. Hauptaufgabe ist nach marxistisch-leninistischer Auffassung alleinige Aufgabe der Partei bzw. der Parteiführung, da nur sie über die entsprechenden Einsichten in die „historischen Gesetzmäßigkeiten“ verfüge, die eine situationsangemessene, die geschichtlichen Gesamtinteressen der Arbeiterklasse verwirklichende, politische Strategie möglich machen sollen (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XIX.). c) Antagonistische und nichtantagonistische W. Während die Begriffe innere und äußere, Haupt- und Neben-W. auf Natur und Gesellschaft gleichermaßen anwendbar sein sollen, gilt die Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. nur für die menschliche Gesellschaft. Als „unversöhnliche“, antagonistische W., bezeichnet der Marxismus-Leninismus die Interessengegensätze zwischen „feindlichen Klassen“, worunter die „Grundklassen“ der jeweiligen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) verstanden werden (Sklavenhalter: Sklaven; Feudalherren: leibeigene Bauern; Bourgeoisie: Proletariat). Der Begriff des antagonistischen W. wird dabei nicht nur auf den Klassenantagonismus selbst angewendet, sondern auch auf die damit verbundenen sog. „Überbauphänomene“ (z.B. bürgerliche gegen marxistisch-leninistische Ideologie). Antagonistische W. können letztlich nur durch politische und soziale Revolutionen, d.h. durch die Ablösung der bestehenden politisch-sozialen Ordnung gelöst werden. Hinter den nichtantagonistischen W. stehen nach marxistisch-leninistischer Auffassung ebenfalls unterschiedliche soziale Interessen, doch gebe es zwischen den diese Interessen vertretenden Individuen, Gruppen, Schichten, Klassen usw. „grundlegende Gemeinsamkeiten“, die evolutionäre Lösungen nicht nur möglich machen, sondern diese letztlich erfordern. Der Marxismus-Leninismus postuliert für die DDR, daß mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln auch die unversöhnlichen Klassengegensätze verschwunden seien und es deshalb in der DDR-Gesellschaft nur noch nichtantagonistische W. gebe. Diese W. „treten im Sozialismus in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auf“ (z.B. zwischen körperlicher und geistiger Arbeit, Stadt und Land, zwischen Individuen und Kollektiven). Die Partei nimmt für sich in Anspruch, derartige W. rechtzeitig erkennen und lösen zu können. Diese optimistische Sicht der eigenen Möglichkeiten ist nicht zuletzt durch den Juni-Aufstand 1953, die Unruhen in Polen und Ungarn 1956, die Krise der DDR und den Mauerbau 1961, den Prager Frühling 1968, die verschiedenen polnischen Krisen usw. auch in der DDR selbst relativiert worden. So heißt es heute eher programmatisch denn bereits als Realität: „Es ist daher für die Leitung und Planung der Gesellschaft besonders wichtig, den konkret-historischen Charakter der W. wie auch die Mannigfaltigkeit ihrer Bewegungs- und Lösungsmöglichkeiten aufzudecken und Wege aufzufinden und in der Praxis umzusetzen, die es gestatten, die Bewegung, Entfaltung und Lösung der W. zu beherrschen und sie produktiv im Sinne des sozialen [S. 1484]Fortschrittes zu nutzen“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 728 f.). Die Formulierung: „Die nichtantagonistischen W. der sozialistischen Gesellschaft werden von den gesellschaftlichen Führungsorganen zumeist rechtzeitig erkannt“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1974, S. 304), macht deutlich, daß soziale Konflikte offensichtlich nicht immer frühzeitig genug wahrgenommen werden. — Die durch den Marxismus-Leninismus getroffene Unterscheidung zwischen antagonistischen und nichtantagonistischen W. erweist sich auch im eigenen Argumentationskontext als weniger prinzipiell, als es die theoretischen Ableitungen unmittelbar erkennen lassen. Wenn es heißt: „Daher müssen sich solche W. nicht gesetzmäßig verschärfen und zum Konflikt zuspitzen“ (a.a.O.), läßt diese Aussage durchaus den Schluß zu, daß auch aus Sicht der SED eine Vernachlässigung von realen Interessen oder unangemessene Reaktionen auf vorhandene gesellschaftliche Konfliktlagen dazu führen können, daß sich nichtantagonistische W. „verschärfen“ und zu offenen Konflikten führen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482–1484 Westorientierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wiedergutmachung

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen logischem und dialektischem W. 1. Der logische Widerspruch wird — entsprechend der formalen Logik — wie folgt definiert: „Zwei kontradiktorische Gedanken über ein und denselben Gegenstand, der in ein und derselben Zeit und in ein und derselben Beziehung genommen wurde, können nicht gleichzeitig wahr sein“ (Satz vom W.; N. I. Kondakow, Wörterbuch der Logik, Leipzig 1978, S. 425).…

DDR A-Z 1985

Geschichte der DDR (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der Besatzungsmacht durch radikale Veränderung der ökonomischen, sozialen und politischen Strukturen ein neues System, das sich in seiner inneren Verfaßtheit an [S. 536]dem Vorbild der Sowjetunion orientierte. Im Zuge dieser Umstrukturierungen hat die SBZ/DDR dabei bis heute verschiedene Phasen der politisch-gesellschaftlichen Entwicklung durchlaufen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung). I. 1945--1949 Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR war Ergebnis des sich verschärfenden weltpolitischen Gegensatzes zwischen den beiden Hauptsiegermächten UdSSR und USA, der auch zu einer unterschiedlichen Besatzungspolitik der Alliierten in Deutschland führte. Die vier Siegermächte USA, UdSSR, Großbritannien und Frankreich, die das Deutsche Reich 1945 gemäß den Vereinbarungen des Londoner Protokolls vom 12. 9. 1944 in Besatzungszonen aufteilten und zunächst ausschließlich selbst regierten, erklärten den Aufbau eines demokratischen Deutschlands zu ihrem Ziel. Die unterschiedlichen Gesellschaftsstrukturen und Ideologien in den Staaten der Besatzungsmächte führten aber sehr bald zu gegensätzlichen Vorstellungen über das, was Demokratisierung Deutschlands heißen sollte, und verhinderte eine einheitliche politische und gesellschaftliche Entwicklung in den verschiedenen Besatzungszonen. Der Ost-West-Konflikt verschärfte diese Situation; die Besatzungsmächte übertrugen nun ihr System auf den jeweils von ihnen okkupierten Teil Deutschlands. Der kalte Krieg forcierte die Einbeziehung der Zonen in die gegeneinanderstehenden Machtblöcke und damit die Spaltung Deutschlands. Bereits vor der Gründung der DDR waren wichtige Voraussetzungen für die neue Gesellschaftsordnung geschaffen worden. Die Grundlage hierfür bildeten verschiedene Reformen: 1945 die Bodenreform (Aufteilung des Grundbesitzes über 100 ha), 1946 die Schulreform (Einheitsschule), 1945/46 die Justizreform („Volksrichter“, „parteiliche“ Auslegung der fortgeltenden Gesetze) und vor allem ab 1946 die Industriereform (Schaffung eines Staatssektors in der Industrie). Auch das Parteien- und Verbändesystem sowie die frühen Formen öffentlicher Verwaltung änderten sich schrittweise: die SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands [SPD]) wurde 1946 unter dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht mit der KPD (Kommunistische Partei Deutschlands) zur SED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands) verschmolzen, die bürgerlichen Parteien CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands) und LDPD (Liberal-Demokratische Partei Deutschlands) wurden nach und nach auf SED-Kurs gebracht und 1948 mit der NDPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und der DBD (Demokratische Bauernpartei Deutschlands) Satellitenparteien der SED geschaffen. Alle Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB], Freie Deutsche Jugend [FDJ] usw.) gerieten in völlige Abhängigkeit von der SED. Die SED wurde — nach dem Bruch des Kominform mit der jugoslawischen KP 1948 auch offiziell — in eine stalinistische „Partei neuen Typus“ umgewandelt und damit auf die allmähliche Übernahme der Macht von der sowjetischen Besatzungsmacht vorbereitet. Die Provisorische Volkskammer wählte zusammen mit der neu geschaffenen Länderkammer (Länder) am 11. 10. 1949 Wilhelm Pieck (1876–1960) zum Präsidenten der DDR. Pieck gehörte zu den Mitbegründern der KPD und hatte nach Thälmanns Verhaftung 1933 die Leitung der KPD in der Emigration übernommen. Seit 1946 war er zusammen mit Otto Grotewohl Vorsitzender der SED. Der jovial wirkende und der Sowjetunion voll ergebene „Landesvater“ hatte jedoch kaum einen seinen Funktionen entsprechenden Einfluß auf die politisch wichtigen Entscheidungen der folgenden Jahre. Als Ministerpräsidenten bestätigte die Volkskammer am 12. 10. 1949 Otto Grotewohl (1894–1964). Er hatte sich 1912 der SPD angeschlossen und war für seine Partei in der Weimarer Republik u.a. mehrfach Minister in Braunschweig gewesen. 1945 Mitbegründer der SPD in Berlin, beugte er sich dem Druck der sowjetischen Besatzungsmacht und überführte die SPD in der SBZ in die SED. Mit der Umbildung der SED in eine „Partei neuen Typus“ wurden die Sozialdemokraten insbesondere nach 1948 zurückgedrängt, und Grotewohl unterwarf sich immer mehr der kommunistischen Parteidisziplin. Obwohl er seine Funktion bis zu seinem Tod behielt, nahm sein Einfluß ständig ab. Die wichtigsten Posten in der Regierung Grotewohl nahmen von 1949 an Mitglieder der SED-Führung ein. Als der eigentlich entscheidende Mann erwies sich rasch der damalige stellvertretende Ministerpräsident Walter Ulbricht (1893–1973). Er hatte sich in den 20er Jahren als guter Organisator im Apparat der KPD hochgearbeitet und bestimmte bereits in der Emigration weitgehend die Linie der KPD, da er sich stets besonders geschickt an der Haltung der Sowjetunion und vor allem Stalins orientierte. Durch die Wahl zum Generalsekretär der SED im Juli 1950 (später: Erster Sekretär) und seit 1960 zugleich als Vorsitzender des Staatsrates wurde Ulbricht auch nach außen sichtbar die zentrale Figur. Er unterwarf sich zunächst uneingeschränkt den sowjetischen Weisungen, ging in den 60er Jahren jedoch auch eigene Schritte. Mit Ulbrichts Person ist die Entwicklung der DDR weitgehend verknüpft, er hat Partei und Staat bis zu seiner Ablösung 1971 nachhaltig mitgeprägt. II. 1949--1955 Mit der Verschärfung des kalten Krieges und der wachsenden Konfrontation der beiden Blöcke be[S. 537]stimmten die Zentren — Washington und Moskau — die Weltpolitik. Im Osten wurden die Volksdemokratien zu Satelliten der UdSSR; die Abhängigkeit der aus einem Besatzungsgebiet entstandenen DDR zur Sowjetunion war besonders groß. Die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR wurden schrittweise gelöst, die Konflikte nahmen auf allen Gebieten zu. Die damalige westliche Strategie, durch eine Politik der Stärke den Kommunismus zurückzudrängen, verhärtete die Konfrontation und band die kommunistischen Parteiführungen der Volksdemokratien, vor allem der DDR, fest an die UdSSR. Unter der maßgeblichen Führung Ulbrichts wurde in der DDR in der Phase von 1949 bis 1955 das stalinistische System der Sowjetunion übernommen (abgesehen von einigen, politisch wenig bedeutsamen, Varianten, wie z.B. das formal weiterbestehende Mehrparteiensystem). Die gesamte Macht wurde nun — zunächst im Auftrag und unter Kontrolle der sowjetischen Besatzung — von der SED-Führung mit diktatorisch-bürokratischen Methoden ausgeübt. Die weitgehend noch bürgerlich-demokratische Verfassung von 1949 wurde in der Praxis ausgehöhlt. Die Realität der DDR war in dieser Periode gekennzeichnet durch das Anwachsen des staatlichen und genossenschaftlichen Eigentums, eine zentralgeleitete Planwirtschaft sowie durch die „führende Rolle“ der SED, die nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus Staat, Wirtschaft, Kultur und Massenorganisationen befehligte und ein Meinungsmonopol errichtete, wobei der Marxismus-Leninismus Stalinscher Prägung zur herrschenden Ideologie wurde. Nach Beschlüssen des III. Parteitages der SED (Juli 1950) versuchte die DDR, mit einem Fünfjahrplan (1951–1955) den Wiederaufbau der zerstörten Wirtschaft zu bewältigen, aber auch die gewachsenen wirtschaftlichen Bindungen an Westdeutschland zu lösen. Bei der Überwindung der großen ökonomischen Schwierigkeiten (die Ausgangssituation war durch Reparationen, das Fehlen der Schwerindustrie usw. weit schlechter als in der Bundesrepublik Deutschland) neigten einige Parteiführer zu einem flexibleren Kurs. Der damalige Planungschef Heinrich Rau (1899–1961) galt zeitweise als Gegenspieler zu Ulbricht; Fritz Selbmann (1899–1975), bis 1955 Minister für Industrie, wurde mehrmals wegen „Managertums“ kritisiert. Mit der Aufnahme der DDR in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (September 1950) festigten sich die Bindungen an das Wirtschaftssystem des RGW-Bereichs, und bereits bis 1955 verdreifachte sich der Außenhandel mit den kommunistischen Ländern (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die ersten Volkskammerwahlen im Oktober 1950 waren ein Einschnitt in der Parteienentwicklung: Es gab nur noch Einheitslisten der Nationalen Front der DDR. Die Wahlen, die vielerorts nicht mehr geheim, sondern offen durchgeführt wurden, zeigten das bei sowjetischen Abstimmungen übliche Bild: 98 v.H. Wahlbeteiligung, 99,72 v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste. Die Flüchtlingszahlen der kommenden Jahre offenbarten das Trügerische solcher Wahlergebnisse. In der Volkskammer erhielten die SED 100 Sitze, CDU und LDPD je 60 Sitze, NDPD und DBD je 30, der FDGB 40 und die anderen Massenorganisationen zusammen 80 Sitze. Da fast alle Abgeordneten der Massenorganisationen auch der SED angehörten, besaß diese in der Volkskammer die absolute Mehrheit. Auch die neue Regierung unter Grotewohl spiegelte den verstärkten Einfluß der SED wider, von der sie abhängig war: SED-Führer dominierten im Kabinett, und die Beschlüsse des (1949 geschaffenen) Politbüros des ZK der SED waren für die Regierung verbindlich. Die DDR baute ihre militärische Streitmacht aus. Bereits 1948 war — im Rahmen der Spaltung Deutschlands und des beginnenden kalten Krieges — eine Bereitschaftspolizei geschaffen worden, aus der im Sommer 1952 die „Kasernierte Volkspolizei“ hervorging, eine militärische Kadertruppe mit etwa 100.000 Mann. Im Mai 1952 nahm die DDR die Unterzeichnung des EVG-Vertrags durch die Bundesrepublik Deutschland (Vertrag über die Gründung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einbeziehung der Bundesrepublik Deutschland, der jedoch im französischen Parlament scheiterte) zum Anlaß, die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen Ost- und Westdeutschland abzuriegeln. Am 26. 5. 1952 erließ die Grotewohl-Regierung eine Verordnung über eine 5 km breite Sperrzone entlang der Demarkationslinie. Eine Verwaltungsreform zentralisierte den Staatsaufbau. Durch Gesetz vom 23. 7. 1952 löste die Regierung die Länder (Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg) auf und schuf an ihrer Stelle 14 Verwaltungsbezirke, womit die Anleitung des Staatsapparats durch die SED vereinfacht wurde (Verwaltungsneugliederung). Höhepunkt der Übertragung des sowjetischen Systems auf die DDR war die offizielle Verkündung des Aufbaus des Sozialismus durch Ulbricht auf der II. Parteikonferenz der SED im Juli 1952. Ulbricht erklärte, die Volkswirtschaft sei für den „Übergang zum Sozialismus reif“ (der „sozialistische Sektor“ der Industrie erwirtschaftete fast 80 v.H. des Bruttoprodukts gegenüber 73 v.H. im Jahre 1950). Typisch für die Atmosphäre war der Stalin-Kult, der sich in Ulbrichts Schlußwort offenbarte: „Wir werden siegen, weil uns der große Stalin führt“ (Protokoll II. Parteikonferenz, S. 464). [S. 538]Im Rahmen ihrer ideologischen Offensive verhärtete sich 1952/53 die Haltung der SED gegenüber der Kirche (Kirchen) und damit auch der staatliche Kampf gegen die Kirche: Von Januar bis April 1953 wurden etwa 50 Geistliche und Laienhelfer verhaftet, 300 Oberschüler als Angehörige der Jungen Gemeinde relegiert. Der überstürzte Aufbau der Schwerindustrie ging zu Lasten der Lebenshaltung der Bevölkerung, deren materielle Lage sich verschlechterte. Die neuen sozialen und politischen Strukturen wurden überdies nicht selten mit Gewalt und Terror gegen den Widerstand der Bevölkerung durchgesetzt. Der im Februar 1950 gegründete Staatssicherheitsdienst (Ministerium für Staatssicherheit) spielte dabei eine verhängnisvolle Rolle (Opposition und Widerstand). Nach dem Tod Stalins (5. 3. 1953) schwenkte die verunsicherte SED-Führung unter dem Druck der neuen Sowjetführung zwar zu einem Neuen Kurs um, ohne aber die kurz vorher erhöhten Arbeitsnormen zu korrigieren. Daraufhin entlud sich der lang angestaute Unwille der Arbeiterschaft in Arbeitsniederlegungen, die im Aufstand vom 17. 6. 1953 gipfelten. Der Aufstand zeigte die Schwäche und Isolierung der DDR-Führung und des Gesamtsystems, das damals nur mit Hilfe der sowjetischen Besatzungstruppen überleben konnte (Juni-Aufstand). Nach Niederschlagung der Erhebung versuchte die SED, mit der Fortführung des Neuen Kurses eine flexiblere Haltung zu finden, wollte aber auch weiterhin das System durch Säuberungen festigen. Ähnlich terroristische Exzesse, wie sie die KPdSU mit ihren Säuberungen während der Ära J. W. Stalins, aber auch die kommunistischen Parteien in den anderen Volksdemokratien erfahren hatten, erlebte die SED nicht. Seit ihrer Gründung ist sie dennoch von mehreren Säuberungen erfaßt worden. 1948/49 richtete sich eine erste Aktion dieser Art gegen ehemalige Sozialdemokraten sowie gegen Anhänger einer „nationalkommunistischen“, am „titoistischen“ Beispiel Jugoslawiens orientierten Politik. In Auswirkung der Affäre Noel H. Field sowie im Zusammenhang mit den Schauprozessen gegen Lászlo Rajk u.a. in Ungarn und gegen Traitscho Kostoff u.a. in Bulgarien beschloß das ZK der SED am 24. 8. 1950 eine Säuberung, die sich gegen ehemalige Westemigranten unter führenden Parteifunktionären (Paul Merker, Bruno Goldhammer, Leo Bauer, Willi Kreikemeyer, Lex Ende und Maria Weiterer u.a.) richtete. Einige von ihnen (Merker, Goldhammer, Bauer) verbüßten mehrjährige Haftstrafen, andere starben in der Haft (Kreikemeyer) oder als Verbannte (Ende). Gezielte Säuberungen richteten sich in den Folgejahren gegen führende deutsche Kommunisten, die zu Walter Ulbricht in Opposition getreten waren: 1953 wurde Franz Dahlem auf dem 13. Plenum des ZK (13.–14. Mai) aller Funktionen enthoben; auf dem 15. Plenum des ZK (Juli 1953) fielen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt der Säuberung zum Opfer; Anton Ackermann, Elli Schmidt und Hans Jendretzky, die mit ihnen sympathisiert hatten, verloren ebenfalls ihre Parteifunktionen. Sie wurden jedoch nicht wie Zaisser und Herrnstadt aus der SED ausgeschlossen. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Zentrale Kontrollkommission der SED. Sie wurde von Hermann Matern (1893–1971) geleitet, der in dieser Funktion eine der wichtigsten Stützen Ulbrichts war. Prominente Opfer von Säuberungen im Staatsapparat wurden 1952/53 der damalige Handels- und Versorgungsminister Dr. Karl Hamann (LDPD), der damalige Außenminister Georg Dertinger (CDU) und der damalige Justizminister Max Fechner (SED, vorher SPD). III. 1956--1961 Auch in der Phase von 1956 bis 1961 versuchte die SED, die stalinistische Grundstruktur in der DDR zu konservieren. Zwar hatte die Sowjetunion der DDR in einer Note vom 25. 3. 1954 die Souveränität zuerkannt („Staatsvertrag“ UdSSR/DDR vom 20. 9. 1955), doch blieb die Abhängigkeit weiterbestehen. Die offene Entstalinisierung, die vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleitet wurde, mußte daher von der SED nachvollzogen werden; sie blieb allerdings in vielem begrenzt und wurde zudem nur zögernd und allmählich vorgenommen. Der Aufstand in Ungarn und der „polnische Oktober“ 1956 boten der Parteiführung um W. Ulbricht einen zusätzlichen Vorwand, Reformschritte zu verzögern oder nicht in Angriff zu nehmen. So beschränkten sich die von der SED vorgenommenen Veränderungen im wesentlichen auf die Distanzierung vom Personenkult und den terroristischen Methoden der Stalin-Ära. Eine intellektuelle Opposition gegen die DDR-Praxis, die einen Dritten Weg, einen „menschlichen Sozialismus“, forderte (Harich), konnte keinen Einfluß gewinnen. Doch die Widersprüche der Entstalinisierung wirkten sich bis in die Parteispitze aus. Eine Oppositionsgruppe im Politbüro (Schirdewan, Wollweber, Ziller, Oelßner) setzte sich für Reformen ein. Ulbricht gelang es jedoch, sie auf dem 35. Plenum des ZK (Februar 1958) auszuschalten und zu entmachten. Überhaupt bestätigte der V. Parteitag der SED (Juli 1958) erneut Ulbrichts dominierende Stellung in Partei und Staat: Seine Spitzenposition war nun für über ein Jahrzehnt gefestigt. Dieser Parteitag proklamierte die „Vollendung“ des sozialistischen Aufbaus in der DDR. Nach Ulbrichts Forderung bestand die „ökonomische Hauptaufgabe“ der DDR darin, die Volkswirtschaft so zu entwickeln, daß [S. 539]„innerhalb weniger Jahre“ der „Pro-Kopf-Verbrauch unserer werktätigen Bevölkerung mit allen wichtigen Lebensmitteln und Konsumgütern den Pro-Kopf-Verbrauch der Gesamtbevölkerung in Westdeutschland erreicht und übertrifft“ (Protokoll V. Parteitag, Bd. 1, S. 68). Diese Zielsetzung war irreal und wurde trotz erster Schritte zu Reformen der Leitungs- und Planungsprozesse in der Wirtschaft nicht verwirklicht. Die SED-Führung hoffte darüber hinaus, die Bevölkerung durch ideologische Indoktrination mobilisieren zu können. Ulbricht verkündete dazu „10 Gebote der Sozialistischen ➝Moral“. Der Erziehung der jungen Generation wurde große Aufmerksamkeit gewidmet, im September 1958 der „polytechnische Unterricht“ eingeführt, Ende 1959 die „sozialistische Entwicklung des Schulwesens“ (10jährige Schulpflicht) beschlossen, und Voraussetzungen für das spätere Einheitliche sozialistische Bildungssystem wurden geschaffen. Die DDR zeigte 1958/59 immerhin eine gewisse wirtschaftliche Stabilität, die Flüchtlingszahlen sanken auf den niedrigsten Stand seit 1950, viele Menschen schienen sich mit den Verhältnissen abzufinden, die Beziehungen zwischen Partei und Bevölkerung versachlichten sich allmählich. Doch 1960 verhärtete sich die SED-Politik erneut. Die Kollektivierung der Landwirtschaft, die vor allem im März/April 1960 forciert wurde, führte zu neuer Massenflucht. Zudem zeigten sich zunehmend wirtschaftliche Schwierigkeiten durch zu hoch gesteckte Planziele (der 2. Fünfjahrplan wurde 1959 abgebrochen und durch den Siebenjahrplan 1959–1965 ersetzt). Dennoch konnte Ulbricht seine Position festigen: Anfang 1960 wurde er Vorsitzender des neugeschaffenen Nationalen Verteidigungsrates und nach dem Tode Wilhelm Piecks (7. 9. 1960) auch Vorsitzender des anstelle des Präsidentenamtes eingerichteten, mit großer Machtfülle ausgestatteten Staatsrates. Der Massenflucht der Bevölkerung 1961 begegnete die DDR-Führung auf ihre Weise: Mit dem Bau der Mauer am 13. 8. 1961 riegelte sie die DDR ab, um so die Bevölkerung zu zwingen, sich mit dem System zu arrangieren. IV. 1961--1971 Die Periode von 1961 bis 1971 brachte die wirtschaftliche Stabilisierung der DDR. Durch die allmähliche Entstalinisierung einerseits und stärkere Anpassung an die Anforderungen der modernen Industriegesellschaft andererseits wandelten sich die Herrschaftsmethoden in der DDR beträchtlich; sie verlagerten sich immer mehr vom Terror auf die Beeinflussung der verschiedenen sozialen Gruppen durch psychologische und materielle Anreizsysteme. Da die Wünsche und Forderungen der Bevölkerung stärker berücksichtigt werden mußten, rückte das neue Ziel der Modernisierung und Rationalisierung des ökonomischen Systems die Effizienz der Wirtschaft in den Mittelpunkt. Die DDR wurde zur „sozialistischen“ Leistungs- und Konsumgesellschaft mit deutlich konservativen Zügen. Um ein effizienteres Wirtschaftssystem zu schaffen, versuchte die Führung unter Ulbricht, sich vorsichtig von der unkritischen Übernahme des sowjetischen Modells zu lösen. Die Konturen dieser Kursänderung zeigten sich deutlich auf dem VI. Parteitag der SED im Januar 1963. Er gab das Signal für ein neues Wirtschaftssystem, das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung. Damit war der Weg frei für wirtschaftliche Reformexperimente mit dem Ziel einer Modernisierung der gesamten Volkswirtschaft durch Nutzung des beschleunigten wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und in der Hoffnung, die Lebenslage der Bürger spürbar verbessern zu können. Schwerpunkte waren die „wissenschaftlich begründete Führung“ der Volkswirtschaft und der verstärkte materielle Anreiz für die Werktätigen, die Ausnutzung des Gewinnstrebens. Zwar zeigten das vom VI. Parteitag angenommene Programm und das neue Statut, daß sich die SED weiterhin als kommunistische Partei im Sinne des Sowjetkommunismus verstand; jedoch leitete der Parteitag auf verschiedenen Gebieten Reformen ein (z.B. die Lockerung der Parteifesseln im kulturellen Bereich). Um das Verhältnis des Staates zur Jugend zu verbessern, gestanden das „Jugendgesetz“ (Mai 1964) und die „10 Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik“ (März 1967) der Jugend mehr Selbständigkeit zu, nachdem ihr bereits günstige berufliche Aufstiegsmöglichkeiten in allen Bereichen gewährt worden waren. Auch die Gleichberechtigung der Frau wurde vorangetrieben (Frauen). Ende 1961 war in einem Kommuniqué „Die Frau — der Frieden und der Sozialismus“ die Forderung erhoben worden, die Frau müsse „beim Aufbau des Sozialismus mehr als bisher zur Geltung kommen“. Da damals bereits 68 v.H. aller arbeitsfähigen Frauen im Berufsleben (1984: 89 v.H.) standen, galt die Hauptsorge der weiteren Qualifizierung der Frauen (von 1961 bis 1968 verdoppelte sich die Anzahl der Frauen mit Hoch- oder Fachschulabschluß). Allerdings zeigt sich, daß die Mitwirkung der Frauen von unten nach oben immer geringer wird; in der obersten politischen Führung waren und sind kaum Frauen vertreten. Durch das Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem vom Februar 1965 und die folgende III. Hochschulreform wurde das Bildungswesen weiter reformiert. Der Reformprozeß verlief nicht ohne Widersprüche und Kurskorrekturen. So gab es 1965 (vor allem auf [S. 540]dem 11. ZK-Plenum im Dezember 1965) auf dem Gebiet der Kulturpolitik Rückschläge. Liberale Ansätze wurden als „schädliche Tendenzen“ kritisiert und abgelehnt. Andererseits wurden soziale Fortschritte erzielt, so durch die Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche 1966 bzw. April 1967. Das „Neue Okonomische System“ wurde mehrfach modifiziert und auf dem VII. Parteitag der SED (1967) als Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) bezeichnet. Der gleiche Parteitag sah die DDR-Gesellschaft als „entwickeltes und gesellschaftliches System des Sozialismus“ (ESS), in dem die „Wissenschaft als Produktivkraft“ eine entscheidende Rolle spielen sollte. Von ihren Ergebnissen versprach sich die Partei eine entscheidende Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der DDR. Die Konsolidierung der DDR als Staat zeigte sich nicht zuletzt in wichtigen Gesetzgebungsakten. Hierzu gehörte u.a. die Neuordnung des Strafrechts. Am 12. Januar 1968 beschloß die Volkskammer ein neues Strafgesetzbuch und eine neue Strafprozeßordnung. Allerdings wurde das politische Strafrecht verschärft und ausgeweitet. Im Februar 1968 wurde der Entwurf einer neuen Verfassung veröffentlicht und nach Diskussionen am 6. 4. 1968 der Bevölkerung zum Volksentscheid vorgelegt. Es war der erste Volksentscheid in der DDR, und die Zahl derjenigen, die sich nicht an der Abstimmung beteiligten oder gegen den Entwurf stimmten, war höher als bei den Volkskammerwahlen: 94,5 v.H. der Wahlberechtigten stimmten der Verfassung zu (in Berlin [Ost] 90,9 v.H.). Anders als die Verfassung von 1949 war die Verfassung von 1968 der Realität der DDR stärker angepaßt; dies zeigte sich nicht zuletzt in der verfassungsmäßigen Verankerung der Führungsrolle der SED. Im Gegensatz zur ersten Verfassung — die sich an der Weimarer Verfassung orientiert hatte — war nun die Stalinsche Verfassung der UdSSR von 1936 Vorbild, teilweise auch die Verfassung der ČSSR von 1960. Als zweitstärkste Industriemacht des RGW war die DDR inzwischen zum „Juniorpartner“ der Sowjetunion geworden. Damit wuchs das Selbstbewußtsein ihrer Führer, vor allem Ulbrichts, der den Anspruch erhob, dem DDR-Aufbau Modellcharakter für hochindustrialisierte sozialistische Staaten zuzuschreiben. Ebenso wurde erklärt, die SED habe den Marxismus-Leninismus selbständig weiterentwickelt. Zu diesen besonderen ideologischen Entwicklungen gehörte die Aussage, daß die sozialistische Gesellschaft „eine relativ eigenständige Gesellschaftsformation“ mit eigenen Gesetzmäßigkeiten sei. Damit wurde die Frage aufgeworfen, wie sich der Übergang vom Sozialismus zum Kommunismus vollziehen solle; in sowjetischer Interpretation galten diese beiden „Etappen“ bis dahin als zeitlich aufeinanderfolgende Entwicklungsabschnitte der einheitlichen kommunistischen Gesellschaftsformation mit fließenden Übergängen. Damit im Zusammenhang stehend unternahm Ulbricht den Versuch, die soziale Struktur der DDR-Gesellschaft als weitgehend stabil und harmonisch zu beschreiben: Er sprach von der sich immer stärker herausbildenden „sozialistischen Menschengemeinschaft“. Mit solchen Thesen geriet Ulbricht in Gegensatz zur sowjetischen Führung. Ulbricht unterstützte auch die sowjetische Entspannungspolitik in Mitteleuropa nur halbherzig. Die Gespräche zwischen dem damaligen Bundeskanzler Willy Brandt und dem damaligen Vorsitzenden des Ministerrates der DDR, Willi Stoph, in Erfurt und Kassel 1970 blieben zunächst ohne sichtbaren Erfolg. Schließlich gab es erneut wirtschaftliche Schwierigkeiten; zahlreiche Reformen des NÖS und ÖSS wurden 1970 zugunsten einer verstärkten zentralen Anleitung wieder rückgängig gemacht. V. 1971--1984 Am 3. 5. 1971 wurde W. Ulbricht „aus Altersgründen“ als Erster Sekretär der SED abgelöst und auf die — im Statut der SED nicht vorgesehene und politisch bedeutungslose — Position eines „Vorsitzenden der SED“ abgeschoben. Dieses Amt sowie seinen Vorsitz im Staatsrat, der allerdings 1971 entscheidend an politischer Bedeutung verlor, behielt er bis zu seinem Tod am 1. 8. 1973. Damit begann 1971 eine neue Phase der Entwicklung der DDR. Die SED unter ihrem neuen Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) Erich Honecker erkannte die Führungsrolle der UdSSR und das sowjetische Vorbild wieder als absolut verbindlich an. Das bedeutete keine Wiederholung der Abhängigkeit der 50er Jahre, da die DDR ihre Eigeninteressen als Juniorpartner der Sowjetunion stärker ins Spiel bringen konnte. Honecker (geb. 1912), seit 1929 Mitglied der KPD, hat unter Hitler 10 Jahre im Zuchthaus verbringen müssen. Er war von 1946 bis 1955 Vorsitzender der FDJ; seit 1958 ist er Mitglied des Politbüros und galt seit längerem als designierter Nachfolger Ulbrichts. Der Arbeitsstil unter Honecker ist sachlicher geworden, und in der DDR wird seit 1971 versucht, Ansätze einer Mitwirkung von unten zu entwickeln. Doch baut die SED ihre Führungsposition in Politik und Gesellschaft weiter aus und verstärkt ihre Herrschaft, wobei flexibler und effektiver regiert wird als in den 50er Jahren. Eine gewisse Berücksichtigung sozialer Interessen der Arbeiter und der unteren Einkommensschichten (Einkommen) ist nicht zu übersehen: Die neuen Sozialmaßnahmen, die mit einem Beschluß des ZK der SED und des Bundesvorstandes des FDGB vom April 1972 eingeleitet wurden, verbesserten die materielle Lage der Bevölkerung. Der VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) hatte die Weichen für diese neue Politik gestellt. Verschiedene Thesen Ulbrichts („sozialistische Menschenge[S. 541]meinschaft“, „Sozialismus als relativ eigenständige sozialökonomische Formation“) wurden verworfen. Honecker stellte der SED die „Hauptaufgabe“, „alles zu tun für das Wohl des Menschen, für das Glück des Volkes, für die Interessen der Arbeiterklasse und aller Werktätigen. Das ist der Sinn des Sozialismus. Dafür kämpfen und arbeiten wir“ (Protokoll VIII. Parteitag, Bd. 1, S. 34). Die starke Betonung des „Wohls der Menschen“ in der DDR (und die seitherige konkrete Verbesserung der Lebenslage) bedeutet ein merkliches Abheben von der Ulbricht-Ära. Die nunmehr als „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ bezeichnete Entwicklungsphase der DDR (auch als „reifer Sozialismus“ definiert) soll der Bevölkerung Erleichterungen bringen und die Staatsorgane flexibler auf Vorstellungen und Wünsche in der Gesellschaft reagieren lassen. Das Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89: Fristenregelung) oder das vom 10. ZK-Plenum (Oktober 1973) beschlossene Wohnungsbauprogramm 1976–1990 sind Beispiele für diese Haltung. Von Februar bis Mai 1972 erfolgten nochmals Eingriffe in die Eigentumsstruktur. Um „gewisse Erscheinungen der Rekapitalisierung“ zu beseitigen (Beschluß des 4. ZK-Plenums, 16./17. 12. 1971), wurden ca. 11.000 Betriebe mit staatlicher Beteiligung bzw. in ausschließlich privatem Besitz sowie die industriell produzierenden Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit insgesamt 585.000 Beschäftigten, die etwa 10 v.H. der industriellen Bruttoproduktion erzeugten, in VEB umgewandelt. Damit war die Eigentumsstruktur der DDR weiter an die der Sowjetunion angepaßt worden. Gleichzeitig verstärkte die politische Führung die zentrale Leitung der Volkswirtschaft. Die Formel „Leitung und Planung“ ersetzte die in der Reformzeit der 60er Jahre gebräuchliche von der „Planung und Leitung“ der Volkswirtschaft. Die Machtverteilung blieb von diesen Kursänderungen unberührt. Die Wahlen zur Volkskammer (14. 11. 1971) brachten mit 99,85 v.H. Ja-Stimmen das gewohnte Ergebnis. Die Regierungsumbildung nach dem Tode Ulbrichts, bei der Horst Sindermann im Oktober 1973 den Vorsitz des Ministerrates übernahm und sein Vorgänger Willi Stoph Staatsratsvorsitzender wurde, verdeutlichte zwar die Absage an den Reformkurs der 60er Jahre, hatte aber kaum eine darüber hinausgehende politische Bedeutung. Die „X. Weltfestspiele der Jugend und Studenten“ (28. 7.–5. 8. 1973) in Berlin (Ost) hatten ein gestärktes Selbstbewußtsein der jungen Generation der DDR signalisiert. Die Jugend in der DDR ist offensichtlich zunehmend immer weniger bereit, sich wesentlich mit der Ausführung von „oben“ getroffener Entscheidungen zu begnügen, sondern verlangt, zumindest zu Teilen, nach Freiräumen für die Gestaltung des eigenen Lebens und nach effektiveren Formen der Mitgestaltung. Auf diese Entwicklungen hat die SED-Führung bis heute keine, diese Probleme lösenden Antworten gefunden. Die Absage an die „einheitliche deutsche Nation“ bzw. die Proklamierung einer sich in der DDR herausbildenden „sozialistischen Nation“ (Nation und nationale Frage) hat in der DDR-Gesellschaft kaum ein überzeugtes, positives Echo gefunden. Neben dem Versuch, mit diesen Thesen dem Staat der DDR eine eigene nationale Identität zu verschaffen, dienen diese Aussagen zur Begründung der Politik der Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und der Unterstützung der weiteren Integration der DDR in das „sozialistische Lager“ unter Führung der UdSSR. Zum 25. Jahrestag der DDR-Gründung im Oktober 1974 versuchte die DDR-Führung nicht nur, ihren Staat als modernen, sozialen und demokratischen Industriestaat darzustellen, der sich auf dem richtigen Weg in eine glänzende Zukunft befinde, sondern sie änderte auch die Verfassung von 1968 in wesentlichen Punkten: Die Begriffe „Deutschland“ und „Deutsche Nation“ wurden eliminiert und die „für immer und unwiderrufliche“ Bindung an die UdSSR in Art. 6 aufgenommen. Entsprechend war auch die große Kampagne zum „30. Jahrestag der Befreiung“ im Mai 1975 darauf ausgerichtet, einerseits die DDR als selbständigen Staat mit großen historischen Erfolgen zu zeigen, andererseits aber die immer engeren Bindungen an die UdSSR zu demonstrieren. Die Teilnahme Erich Honeckers an der KSZE-Gipfelkonferenz in Helsinki (30. 7.–1. 8. 1975) und die Unterzeichnung der Schlußakte waren für die DDR Bestätigung ihrer Souveränität im Rahmen des Warschauer Paktes und ein Höhepunkt ihrer außenpolitischen Aktivitäten, die zur Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit fast allen Staaten und zum Beitritt in die Vereinten Nationen am 18. 9. 1973 (Außenpolitik, VI.) geführt hatten. Doch auch die innenpolitischen Auswirkungen der KSZE-Akte waren für die DDR beträchtlich. Unter Berufung auf dieses Dokument mehrten sich die Forderungen nach Gewährleistung der Menschenrechte, insbesondere des Rechtes auf Freizügigkeit. Die damit verbundenen Diskussionen verstärkten sich angesichts der Konflikte im Weltkommunismus, da Ideen des Eurokommunismus auch in der DDR Eingang fanden. Die SED-Führung konnte die Konferenz von 29 kommunistischen und Arbeiterparteien Europas in Berlin (Ost) (29./30. 6. 1976) zwar als Erfolg buchen, doch wurden die in der DDR veröffentlichten Redebeiträge vor allem der westeuropäischen Kommunisten für die DDR zu einer Belastung. Ausdruck der sich daraus ergebenden Konflikte war der sprunghafte Anstieg von Ausreiseanträgen in die Bundesrepublik Deutschland in [S. 542]diesen Jahren. Zudem zeigten sich in der DDR erste Auswirkungen der sich abzeichnenden krisenhaften Entwicklung in der Weltwirtschaft, die es der politischen Führung erschwerten, die in der DDR-Bevölkerung geweckten Erwartungen auf vermehrte sozialpolitische Leistungen und eine ständige Hebung des Lebensstandards zu erfüllen. Auf diese angespannte innenpolitische Lage reagierte die SED mit repressiven Maßnahmen gegenüber Ausreisewilligen und Vertretern abweichender politischer Auffassungen. Im außenpolitischen Feld verstärkte die DDR-Führung die Bindungen an die Sowjetunion. Der Freundschafts- und Beistandspakt vom 7. 10. 1975 sieht eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR nicht nur im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch auf allen anderen Gebieten vor. Der weiteren Integration in die „sozialistische Staatengemeinschaft“ dienten ferner die Verträge mit Ungarn (März 1977), Polen und der Mongolei (Mai 1977), Bulgarien (September 1977) und der ČSSR (Oktober 1977). Der IX. Parteitag der SED (18.–22. 5. 1976) verabschiedete ein neues Parteiprogramm, ein neues Parteistatut und Direktiven für den Fünfjahrplan 1976–1980. In diesem Dokument wurde die seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) verfolgte Politik der Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (d.h. das Bemühen um eine ständige Steigerung des Lebensstandards auf der Grundlage wirtschaftlichen Wachstums) ebenso festgeschrieben wie die Abgrenzungspolitik gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, die unverbrüchliche und immer enger werdende Bindung an die Sowjetunion usw. Die Position Erich Honeckers und der Führung der SED, wie sie sich seit 1971 herausgebildet hatte, blieb unumstritten. Nach dem Parteitag beschlossen das ZK der SED, der Ministerrat und der Bundesvorstand des FDGB soziale Verbesserungen; so wurden ab Oktober 1976 die Mindestlöhne und ab Dezember 1976 die Renten erhöht, ab Mai 1977 für Schichtarbeiter die Arbeitszeit verkürzt, ab Januar 1979 der Mindesturlaub verlängert (Sozialpolitik). Die Wahlen zur Volkskammer (17. 10. 1976) brachten — wie in der Vergangenheit — das erwartete Ergebnis: 99,86 v.H. der gültigen Stimmen wurden für den Wahlvorschlag der Nationalen Front abgegeben. Bei der konstituierenden Sitzung der Volkskammer (29. 10. 1976) kam es allerdings zu Veränderungen in der Führungsspitze: der bisherige Vorsitzende des Ministerrates, Horst Sindermann, wurde zum Präsidenten der Volkskammer gewählt. Zum Vorsitzenden des Staatsrates berief die Volkskammer Erich Honecker; da er zugleich als Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates bestätigt wurde, vereinigt der Generalsekretär der SED (wie seinerzeit Ulbricht) damit die 3 bedeutendsten Partei- und Staatsfunktionen in seiner Hand. Zum Vorsitzenden des Ministerrates wurde der bisherige Staatsratsvorsitzende Willi Stoph, der diese Position bereits bis 1973 bekleidet hatte, berufen. Die in der Aufgabenverteilung veränderte, aber im übrigen stabile Führungsmannschaft der DDR mußte nicht nur wachsende wirtschaftliche Schwierigkeiten bewältigen, sie hatte sich auch mit der Unruhe unter Künstlern und Intellektuellen auseinanderzusetzen. Ausgelöst wurde diese Unruhe durch die Ausbürgerung Wolf Biermanns nach seiner zunächst genehmigten Vortragsreise nach Köln (16. 11. 1976). Dieser Vorgang und die im Jahre 1977 erfolgte Ausbürgerung Reiner Kunzes bedeuteten eine Wende der Kulturpolitik. Zahlreiche prominente Künstler und Schriftsteller protestierten, der Druck gegen sie führte zu einem Exodus (Kulturpolitik). Auch innerhalb der SED kam es offenbar (nicht zuletzt unter dem Eindruck der sozialen Spannungen sowie der Ideen des Eurokommunismus) zu ideologischen Auseinandersetzungen; Anzeichen dafür waren das in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlichte Buch von Rudolf Bahro „Die Alternative“ sowie das Echo, das Verlautbarungen von Robert Havemann (bereits 1964 aus der SED ausgeschlossen) über dessen Freundeskreis hinaus in der Partei fanden. Die SED reagierte hart, wie die Verhaftung Bahros (23. 8. 1977) und seine Verurteilung zu 8 Jahren Zuchthaus (3. 7. 1978; 1979 konnte er in die Bundesrepublik Deutschland ausreisen) zeigten. Die Staatspartei wollte und mußte ihre innere Geschlossenheit zu wahren suchen, um mit den krisenhaften Erscheinungen vor allem in der Wirtschaft der DDR fertig zu werden. Die Rede Erich Honeckers vor den Kreissekretären der SED (17. 2. 1978) und die anschließende Diskussion in den Medien waren Beispiele für dieses Bemühen. Die Stabilisierung des Systems sollte offenbar aber auch durch eine flexible Haltung erreicht werden, etwa gegenüber der Evangelischen Kirche (Kirchen). Mit einer breit angelegten Kampagne zum 30. Jahrestag der DDR wollte die Parteiführung die historische Kontinuität der DDR und die „Erfolge beim Aufbau des Sozialismus“ beweisen. Damit sollte nicht nur von Krisenerscheinungen abgelenkt werden: Die Führung versuchte, die Stärke des politischen Systems mit dem Hinweis zu untermauern, daß die DDR fest ins „sozialistische Lager“ eingebettet und keine Alternative zu ihrer Herrschaftspraxis vorhanden sei. Der X. Parteitag der SED (11.–16. 4. 1981 in Ostberlin) sollte die Partei erneut als die „führende Kraft“ der DDR zeigen. Der Parteitag bestätigte die Generallinie der Partei: „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ im Innern, Friedenspolitik und das absolute Bekenntnis zur Sowjetunion nach außen sowie die weitere Stärkung der „führenden Rolle“ der SED auf allen [S. 543]Gebieten der Gesellschaft. Im Mittelpunkt des Parteitages standen der Rechenschaftsbericht Erich Honeckers und das Referat von Willi Stoph zum neuen Fünfjahrplan (1981–1985). Bildete der VIII. Parteitag (1971) mit der Ablösung Ulbrichts eine Zäsur und nahm der IX. Parteitag (1976) ein neues Parteiprogramm an, so spielten auf dem X. Parteitag ideologische und programmatische Probleme kaum eine Rolle; es war ein Parteitag der Kontinuität. Honecker behauptete in seinem Rechenschaftsbericht, die Bilanz der SED seit 1976 sei „positiv“. Er versuchte vor allem wirtschaftliche Erfolge nachzuweisen, machte aber gleichzeitig deutlich, daß es zu ihrer Wahrung außerordentlicher Anstrengungen bedürfe. Zugleich rief er die Partei zur Geschlossenheit auf. Die Spitzen der SED, das Politbüro und das Sekretariat, blieben nach dem X. Parteitag fast unverändert. Zehn Jahre nach der Übernahme der Parteiführung versuchte Honecker — inzwischen durch Personenkult aus der Parteiführung deutlich hervorgehoben — seine Politik der Herrschaft der Partei einerseits und des Ausbaus und der Sicherung der Modernisierung der Gesellschaft andererseits fortzusetzen. Beispielhaft für den Versuch, die Kontinuität der seit 1971 verfolgten Politik sichtbar zu machen, war die Regierungsbildung nach den Wahlen zur Volkskammer vom 14. 6. 1981, in denen genau wie 1976 99,86~v.H. der gültigen Stimmen für die Einheitsliste abgegeben wurden. In der neugebildeten Regierung gab es kaum Veränderungen. Die Staatsspitze blieb konstant: Generalsekretär Erich Honecker ist zugleich Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates, Willi Stoph Vorsitzender des Ministerrates. Der Staatsrat wurde in seiner personellen Zusammensetzung aufgewertet, u.a. zog der „zweite Mann“ der SED, Paul Verner, in den Staatsrat ein. Das Parteiensystem der DDR ist nach wie vor von der „führenden Rolle“ der SED geprägt, die Blockparteien und Massenorganisationen fungieren weiter als Transmissionsorgane der Führungspartei. Die Parteitage von LDPD (April 1982), NDPD (April 1982), DBD (Mai 1982) und CDU (Oktober 1982) machten sich wie schon in der Vergangenheit die Beschlüsse der SED zu eigen. Wie die Parteien wegen ihrer gleichförmigen Zustimmung zur SED-Politik in ein Spannungsverhältnis zwischen ihren Aufgaben als Transmissionsorganisation der SED und den Vorstellungen und Eigeninteressen ihrer Mitglieder geraten können, zeigte sich am Beispiel der CDU. Die Einführung des Faches Wehrunterricht für Schüler der 9. und 10. Klassen (1979) traf auf harte Kritik der Kirchen (Kirchen, IV.; Wehrerziehung). Die CDU, die sich als Partei oft an die Kirchen anzulehnen versucht (allerdings meist ohne Erfolg), geriet in Bedrängnis. Die CDU-Führung bekannte sich zum Wehrunterricht und damit zur Linie der SED, doch an der Basis der Partei wurde häufig die These der Kirchen vertreten, für Christen dürfe Erziehung zum Haß nicht in Frage kommen. Die Friedensfrage wurde für die DDR-Führung ohnehin zu einem erstrangigen innenpolitischen Problem. In der Jugend fand die neue Friedensbewegung unter der Losung „Schwerter zu Pflugscharen“ eine recht breite Resonanz. Die Maßnahmen der Staatsorgane gegen die neue und unabhängige Bewegung blieben bisher weitgehend wirkungslos. Die Erfahrungen des II. Weltkrieges, die exponierte Lage Deutschlands (das bei einem Krieg keine Überlebenschancen hätte) sowie die seit Jahrzehnten betriebene, eigene Friedenspropaganda der SED zeitigten in der Friedensbewegung ein für die DDR-Führung unerwartetes Ergebnis, das Ansätze zur Veränderung des starren politischen Systems bringen könnte. Die Unsicherheit der DDR-Führung gegenüber der neuen Bewegung wird so verständlich. Die Furcht vor einem Übergreifen der polnischen Demokratisierungsbestrebungen hatte 1980 und 1981 ohnehin alle Maßnahmen der DDR beeinflußt. Die Verhärtung der innerdeutschen Beziehungen (Erhöhung des Zwangsumtausches im Oktober 1980) wurde zwar durch den Besuch des Bundeskanzlers Helmut Schmidt im Dezember 1981 in der DDR wieder etwas abgeschwächt, doch war die Innenpolitik bis zur Verkündung des Kriegsrechtes in Polen und dem Verbot der Gewerkschaft „Solidarität“ im Dezember 1981 wesentlich von den polnischen Ereignissen mitbestimmt. Eine der Reaktionen auf die polnischen Ereignisse war die Stärkung des FDGB. Schon der 9. Kongreß des FDGB im Juli 1977 hatte diesen Trend gezeigt, als er den Entwurf des neuen Arbeitsgesetzbuches verabschiedete, der von der FDGB-Fraktion dann in der Volkskammer eingebracht und dort angenommen wurde. Nach der Entwicklung in Polen zeigte der 10. Kongreß des FDGB im April 1982 noch stärker das Bestreben der SED, einerseits die Bedeutung des FDGB zu unterstreichen, ohne aber andererseits an der „führenden Rolle“ der SED Abstriche zu machen. Das 11. Parlament der FDJ (2.–5. Juni 1981) machte deutlich, daß die SED der Nachwuchsorganisation und „Kampfreserve“ der Partei ebenfalls verstärkte Aufmerksamkeit widmete. Die FDJ hat ihr Augenmerk nun noch stärker als zuvor auf den sozialen Bereich zu richten, in dem sie all ihren Bemühungen zum Trotz auf das größte Desinteresse stößt: auf die Arbeiterjugend. Hauptprobleme der DDR bleiben indes — wie für fast alle Länder — die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, wie auch die noch immer nicht behobenen Funktionsschwächen des eigenen ökonomischen Systems. Trotz mancher Erfolge signalisierte die 4. Tagung des ZK der SED im Juni 1982, wie schwer es der DDR fällt, ihre ehrgeizigen Wirt[S. 544]schaftspläne zu erfüllen. Wie schon öfter in der Geschichte der DDR könnten ökonomische Schwierigkeiten in eine Krise des Gesamtsystems umschlagen. Mit einer ideologischen Offensive versuchte die Führung vor allem den Zusammenhalt der Kader zu bewahren. Die Deklarierung eines „Karl-Marx-Jahres“ 1983 und die damit verbundene Kampagne sollten ebenso wie die Hinwendung zu einem Geschichtsbild, das die ganze deutsche Geschichte einschloß (Nationale Geschichtsbetrachtung), Spannungen im Innern abbauen helfen. Auch die Beziehungen zur Evangelischen Kirche konnten durch Beteiligung des Staates an den Feiern im Luther-Jahr und eine positive Neueinschätzung Luthers durch die SED erheblich verbessert werden. In die gleiche Richtung liefen die Anstrengungen der Regierung, ihre Sozialpolitik trotz Wirtschaftskrise beizubehalten. Die Übergabe der zweimillionsten Wohnung seit dem Wohnungsbauprogramm von 1971 durch Erich Honecker im Februar 1984 wurde als Erfolg im Bemühen um stärkeren Konsens zwischen Bevölkerung und Führung gewertet. In der Deutschlandpolitik der SED schien die Entwicklung nach dem Regierungswechsel vom 1. 10. 1982 und den Wahlen vom 6. 3. 1983 zunächst unklar; auch wenn die Regierung Kohl versicherte, sie werde an die Verträge von 1972 anknüpfen und die Honecker-Führung trotz der Nachrüstung in der Bundesrepublik an keiner „neuen Eiszeit“ in den innerdeutschen Beziehungen interessiert war. Akut schien diese Gefahr freilich nach der Absage des geplanten Honecker-Besuchs in der Bundesrepublik im April 1983 im Gefolge der erregten Diskussionen über den Tod des Transitreisenden Burkert. Erst nach dem Milliardenkredit an die DDR und nach dem Besuch des bayerischen Ministerpräsidenten Strauß (CSU) in der DDR im Juli 1983 wirkte die Situation entkrampft. Nachdem die DDR die Ausreisemöglichkeiten Anfang 1984 großzügig handhabte, verbesserte sich das Klima zwischen beiden deutschen Staaten zunehmend. Symptomatisch dafür waren auch die zahlreichen Besuche Bonner Politiker in der DDR. So trafen im März 1984 die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen der FDP, Wolfgang Mischnick, und der SPD, Hans-Jochen Vogel, mit dem Generalsekretär und Staatsratsvorsitzenden Erich Honecker zusammen. Auf der Leipziger Messe im März 1984 schließlich konferierte Honecker mit Franz Joseph Strauß (CSU), Bundeswirtschaftsminister Graf Lambsdorff (FDP), dem saarländischen Ministerpräsidenten Werner Zeyer (CDU), dem Saarbrückener Oberbürgermeister Oskar Lafontaine (SPD). Mit dem Berliner Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen kam erstmals ein führender Repräsentant von Berlin (West) auf die Leipziger Messe und traf dort mit SED-Politbüromitglied Günter Mittag zusammen, der wiederum im April 1984 mit Bundeskanzler Kohl in Bonn sprach. Dieser vor Jahren noch fast undenkbare intensive innerdeutsche Dialog und der für 1984 geplante Besuch Honeckers in der Bundesrepublik lassen die Versachlichung der Beziehungen beider deutschen Staaten zueinander erkennen. Freilich hat sich dabei — abgesehen von der zeitweiligen Gewährung von Ausreisemöglichkeiten, die wohl auch auf einem Interesse an innerer Stabilität der DDR beruhen —, am System der DDR selbst kaum etwas geändert. Die Thesen zum 35. Jahrestag der Gründung der DDR am 7. 10. 1984, die das ZK der SED, der Staatsrat und Ministerrat sowie der Nationalrat der Nationalen Front gemeinsam im Januar 1984 veröffentlichten, zeigen auch den unveränderten Anspruch der SED, als Führungsorgan der DDR die Gesellschaft im „real existierenden Sozialismus“ weiterhin zu lenken und die Parteiherrschaft zu befestigen. Ein Blick auf die fast 40jährige Entwicklung des zweiten deutschen Staates seit 1945 läßt sowohl Ansätze für Stabilität als auch Schwächen der DDR erkennen: die Sowjetunion sichert die Existenz des Regimes, das im Innern vom Funktionieren der Apparate, vor allem der SED abhängt. Die Geschlossenheit der Führungselite, das Einordnen der Funktionäre in die hierarchischen Strukturen des politischen Systems einerseits, aber zugleich die Sicherung wirtschaftlichen Wachstums, der Ausbau sozialer Sicherheit, die Förderung von Aufstiegschancen für die Jugend usw. andererseits, sind Grundbedingungen für die Stabilität des Herrschaftssystems. Doch der Gegensatz zwischen Bevölkerung und herrschender Elite, hervorgerufen durch wirtschaftliche Schwächen, das Fehlen von politischer Demokratie, von legaler Opposition, von Rechtssicherheit, Meinungsfreiheit und den Freiheitsrechten des einzelnen, nicht zuletzt auch Auswirkungen von Ereignissen in anderen kommunistisch regierten Ländern, führten und führen immer wieder zu Verunsicherungen und Erschütterungen des Gesamtsystems sowie zu Schwankungen zwischen „weichem“ und „hartem“ Kurs der SED-Führung. Hermann Weber Literaturangaben Fricke, Karl Wilhelm: Politik und Justiz in der DDR. Zur Geschichte der polit. Verfolgung 1945–1968. Bericht u. Dokumentation. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Geschichte der Deutschen Demokratischen Republik. Von einem Autorenkollektiv u. Leit. v. Rolf Badstübner. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Geschichte der SED — Abriß. Berlin (Ost): Dietz 1978. Heitzer, Heinz: DDR — Geschichtlicher Überblick. Berlin (Ost): Dietz 1979. Kleßmann, Christoph: Die doppelte Staatsgründung. Deutsche Geschichte 1945–1955. Hrsg. Bundeszentrale f. pol. [S. 545]Bildung. Bonn: Druck- u. Verlags- Gesellschaft mbH 1982. (Schriftenreihe der Bundeszentrale f. pol. Bildung. 193.)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Am 7. 10. 1949 konstituierte sich der Deutsche Volksrat (Deutscher Volkskongreß) in Berlin (Ost) als „Provisorische Volkskammer“ und nahm die bereits vorher von ihm ausgearbeitete Verfassung an. Auf dem Gebiet der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war damit die Deutsche Demokratische Republik, die DDR, gegründet. Bereits mit der Machtübernahme der UdSSR im Jahre 1945 beginnend, entstand auf dem Gebiet der SBZ/DDR auf Weisung und mit Unterstützung der…

DDR A-Z 1985

Festlandsockel (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feudalismus

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…

DDR A-Z 1985

Industrieministerien (1985)

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industriepreise

Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…

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Aufbau des Sozialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…

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Architekten (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B. Baumonteure), auch das Berufsbild des A. hat sich grundlegend verändert. Hinzu kommt die geänderte Stellung des A. innerhalb des Bauprozesses. Das Berufsbild des A. hat sich deshalb in verschiedene Funktionen aufgeteilt: Wissenschaftler, Planungsfachmann, Projektierungsfachmann („Entwerfer“), Produktionsfachmann; daneben gibt es eine Reihe von Sonderaufgaben: Statiker, Bauphysiker und andere. Private A. arbeiten nur noch vereinzelt, in der Regel mit den Projektierungsbüros zusammen. Neue private A. werden nicht mehr zugelassen. Die Ausbildung erfolgt in 28 Bauberufen mit oder ohne Spezialisierung auf ganz bestimmte Fachbereiche. Die Studenten des Bauwesens können sich an den Hochschulen in 11 verschiedenen Fachrichtungen ausbilden lassen. Ausbildungsstätten: Hochschule für Architektur und Bauwesen, Weimar (gegründet 1860, wiedergegr. 1946; Architektur, Städte[S. 86]bau, Bauingenieurwesen, Baustoffkunde, Gebietsplanung; Weiterbildungsinstitut seit 1969) Technische Universität Dresden (der Bereich Bauwesen der TU umfaßt ca. 40 Institute; Sektion Architektur: Gesellschaftswissenschaftliche und gestalterische Grundlagen, Technische Entwurfsgrundlagen, Siedlung und Territorium, Hochbau, Landwirtschaftsbau, Rekonstruktion und Gebäudeerhaltung) Technische Hochschule Leipzig (bis 1977: Hochschule für Bauwesen; insbes. Bautechnologie) Kunsthochschule Berlin (Ost) (Grundstudienrichtung Architektur) Hochschule für Verkehrswesen „Franz List“, Dresden (Bereich Verkehrsbauten) Hochschule für industrielle Formgestaltung, Halle-Burg Giebichenstein (Sektion: Produkt- und Umweltgestaltung im Bereich des Wohnungs- und Gesellschaftsbaus) sowie Bauakademie der DDR (dort) Ingenieurschulen für Bauwesen: a) Fachrichtung Hochbau in Berlin (Ost), Cottbus, Erfurt, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; b) Fachrichtung Tiefbau in Berlin (Ost), Cottbus, Gotha, Leipzig, Magdeburg, Neustrelitz; c) Fachrichtung Baustoffe/Bauelemente an der Ingenieurschule für Baustofftechnologie in Apolda. Fachrichtungen: Ingenieurbau (Konstruktion und Statik): TU Dresden, HS Weimar, HS Leipzig Kommunaler Tiefbau Technologie der Bauproduktion (Leipzig, Ingenieurhochschule Wismar und Cottbus) Architektur (Weimar, Dresden) Städtebau (Weimar) Landschaftsarchitektur (Dresden) Vorfertigung im Bauwesen (Dresden) Informationsverarbeitung (Weimar) Betriebswirtschaft und Ingenieurökonomie im Bauwesen (Leipzig, Dresden) Gebiets- und Stadtplanung (Weimar) Fachverband der A., Bauingenieure und Architekturwissenschaftler ist der Bund der Architekten der DDR (BdA/DDR — am 30. 10. 1952 als Bund Deutscher Architekten/BDA gegründet). Der BdA/DDR ist seit 1955 Mitglied der Union Internationale des Architectes/UIA, seit 1961 als selbständige Sektion. Die Mitgliederzahl des BdA/DDR liegt bei 4.500. Er verleiht für besondere Leistungen auf dem Gebiet der Architektur die Schinkel-Medaille. Die Aufgaben des BdA/DDR sind: Entwicklung der Architektur in der DDR durch Fachdiskussionen über technische, ökonomische und ästhetische Fragen des Bauens; Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts im Bauwesen; Unterstützung der A.-Aus- und -Weiterbildung; Zusammenarbeit mit der Bauakademie der DDR und mit anderen gesellschaftlichen Einrichtungen in Fragen des Bauwesens; Beratung staatlicher Stellen; Pflege internationaler Verbindungen; Ausschreibung von Wettbewerben u.a. Der BdA/DDR hat als Fachverband insgesamt die Aufgabe, die Ansichten von Partei- und Staatsführung, speziell des Ministeriums für Bauwesen und der Bauakademie, bei den A. zu propagieren und ihre Verwirklichung durchzusetzen. Organisatorisch baut sich der BdA/DDR wie folgt auf: 126 Betriebsgruppen (in volkseigenen Projektierungsbüros der Baukombinate, in den bezirklichen und städtischen Stadtplanungsbüros, in wissenschaftlichen Einrichtungen mit mindestens 5 BdA-Mitgliedern). 26 Kreisgruppen, 15 Bezirksgruppen. Die größten Betriebsgruppen bestehen in der Bauakademie, im VEB BMK IHB Berlin, im VEB WBK Erfurt, in der TU Dresden und im Magistrat von Berlin. Oberstes Organ des BdA/DDR ist der alle 4 Jahre stattfindende 2tägige Bundeskongreß; dieser wählt den Bundesvorstand, der seinerseits das Präsidium, den Präsidenten und die Vizepräsidenten wählt. Das Präsidium ist das zentrale leitende Organ des Fachverbandes. Die laufenden Geschäfte werden vom Bundessekretariat geführt. Der Präsident und/oder seine Vizepräsidenten vertreten den Bund nach außen. Der Bundesvorstand besteht aus 88 Mitgliedern. Präsident: Ewald Henn (Bezirksarchitekt Erfurt; BdA-Vors. seit 1982). Vizepräsidenten: Hans Gericke (Bauakademie), Gerhard Krenz (Chefredakteur der Verbandszeitschrift „Architektur der DDR“, ehemals „Deutsche Architektur“), Wolfgang Urbanski (Bauakademie), Roland Korn (Chefarchitekt Berlin/Ost). Helmut Stingl (Komplexarchitekt WBK Berlin/Ost). Bundessekretär: Hubert Scholz. Im Auftrage des Bundesvorstandes arbeiten Zentrale Fachgruppen (bei Bedarf können diese auch auf Bezirksebene gebildet werden): Architektur und bildende Kunst (seit 1968 gemeinsam mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR). Architekturtheorie, Aus- und Weiterbildung, Internationale Arbeit, Projektierung, Presse, Ausstellungen und Wettbewerbe, Frauen; Städtebau, Industriebau, Wohn- und gesellschaftliche Bauten, Rekonstruktion, Gebiets-, Stadt- und Dorfplanung, Landschaftsarchitektur, Innengestaltung/Ausbau. Veränderungen der Fachgruppen erfolgen nach Bedarf. Die Fachgruppen arbeiten in Fragen des Bauwesens mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zusammen (z.B. Ministerium für Bauwesen, Ministerium für Kultur, Bauakademie der DDR, Kammer der Technik, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [insbes. IG Bau/Holz], Kulturbund der DDR, Urania Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Kongresse: 1951 — 1. Deutscher Architektenkongreß; 1. Bundeskongreß 1952 in Berlin (Ost), 2. Bundeskongreß 1955 in Berlin (Ost), 3. Bundeskongreß 1957 in Leipzig-Markkleeberg, 4. Bundeskongreß 1961 in Berlin (Ost), 5. Bundeskongreß 1966 in Halle, 6. Bundeskongreß 1971 in Berlin (Ost), 7. Bundeskongreß 1975 in Berlin (Ost), 8. Bundeskongreß 1982 in Berlin (Ost). Der BdA und die Bauakademie der DDR geben monatlich die Fachzeitschrift „Architektur der DDR“ heraus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 85–86 Arbeitsverpflichtung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Architektur

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 In der DDR arbeiten die A. nahezu ausschließlich in den Planungs- und Projektierungsbüros der Gebietskörperschaften (Kreise, Städte, Bezirke) sowie der volkseigenen Betriebe und Baukombinate. Durch die Dominanz der Fertigbauweise (rund 95 v.H. aller Wohnungen werden industriell in Fertigbauweise erstellt) haben sich die Berufe des A. und des Bauingenieurs angenähert. Mit der Industrialisierung des Bauens sind nicht nur neue Berufe entstanden (z.B.…

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Grenze, Innerdeutsche (1985)

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzkommission

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…

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Rundfunk (1985)

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer Interpretation des „sozialistischen Journalismus“. In parteiamtlichen Darstellungen wird behauptet, daß sich der R. „als zuverlässiges Instrument“ der „Arbeiter- und Bauernmacht erwiesen“ und „die Politik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und aller zur Nationalen Front gehörenden gesellschaftlichen Kräfte mit Überzeugungskraft vertreten und Millionen Menschen mit dem Marxismus-Leninismus vertraut gemacht“ hat. Zu seiner Propagandafunktion über den Bereich der DDR hinaus wurde festgestellt: „Weit über die Grenzen unseres Landes hinaus wirkt unser Rundfunk als überzeugende Stimme des Sozialismus und des Friedens“ (Gratulationsschreiben des Zentralkomitees (ZK) der SED zum 30. Jahrestag der ersten Nachkriegssendung des sowjetisch kontrollierten Berliner Rundfunks, ND 13. 5. 1975). 1. Geschichte. Erste Sendungen des Berliner R. erfolgten nach dem II. Weltkrieg bereits am 13. 5. 1945 aus dem alten Berliner R.-Gebäude in der Masurenallee (ab [S. 1130]Juli britischer Sektor, heute Sitz des SFB). Verantwortlich war der zur Gruppe Ulbricht gehörende KP-Funktionär Hans Mahle unter Kontrolle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD). Im September wurde der Sendebetrieb von Radio Leipzig und im Dezember Dresden aufgenommen, im Januar 1946 folgten die Sender Schwerin, Erfurt, Potsdam, Halle und Weimar. Am 21. 12. 1945 übergab die SMAD unter Aufrechterhaltung ihrer Kontroll- und Zensurrechte die Leitung des R.-Wesens an die bereits für die gesamte sowjetische Besatzungszone existierende „Deutsche Verwaltung für Volksbildung“. Aus dem R.-Referat dieser Zentralverwaltung entstand 1947 die „Generalintendanz des deutschen demokratischen Rundfunks“. 1949 begann die Umsiedlung des Berliner R. in den Ostsektor der Stadt; der Deutschlandsender nahm seine Sendungen auf. Nachdem im Juli 1952 die II. SED-Parteikonferenz den planmäßigen Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde mit der VO vom 14. 8. 1952 das Staatliche Rundfunkkomitee (mit einem besonderen Intendanzbereich Deutscher Fernsehfunk) als oberstes zentrales Leitungsorgan aller Sender gebildet. Seine Aufgaben hießen: Schaffung von 3 verschiedenen, sorgfältig aufeinander abgestimmten ganztätigen Programmen für die Bevölkerung in der DDR und in „Westdeutschland“: „Es kommt darauf an, das sozialistische Bewußtsein der Werktätigen zu entwickeln, die Bevölkerung tief mit der Idee der Verteidigung des Friedens, der Verteidigung unserer Heimat und des Hasses gegen die imperialistischen Kriegsbrandstifter, Militaristen und Vaterlandsverräter zu erfüllen und den Kampf um die Einheit Deutschlands und den baldigen Abschluß eines Friedensvertrages verstärkt zu entfalten.“ Die Programmprofilierung ergab zunächst: Der Deutschlandsender richtete sich in erster Linie an die Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland, Radio DDR sendete differenziert für DDR-Hörer, Berliner R. „repräsentiert die Hauptstadt“ und wandte sich (seit 1958 mit einer gesonderten „Berliner Welle“) an die West-Berliner. 1955 begann „Radio Berlin International“ mit den Sendungen für das Ausland. Nach dem Verbotsurteil gegen die westdeutsche KPD nahm im August 1956 der „Freiheitssender 904“ (aus Burg bei Magdeburg) seine Sendungen für Westdeutschland auf (mit Kode-Durchsagen für Kuriere usw.). Der „Deutsche Soldatensender 935“ wandte sich ab Herbst 1960 mit einem gesonderten Agitationsprogramm an die Soldaten der Bundeswehr. Der Aufbau der UKW-Senderkette (seit 1952/53) für Regionalprogramme führte schließlich 1964 zur Einrichtung des II. Programms von Radio DDR, ausschließlich über UKW. Ab September 1964 erfolgten erste Stereofoniesendungen über die UKW-Sender Berlin (Ost), Leipzig und Dresden. 1968 wurde das Staatliche R.-Komitee in das „Staatliche Komitee für R.“ und das „Staatliche Komitee für Fernsehen“ beim Ministerrat aufgegliedert. Das Staatliche Komitee für R. verfügte 1969 über 8 Funkhäuser, 7 Studios, 1 Langwellensender, 20 Mittelwellensender, 8 Kurzwellensender und 40 Ultrakurzwellensender. Mit dem 1. 10. 1971 stellte der Freiheitssender 904 sein Programm ein, am 14. November der Deutschlandsender und die Berliner Welle. Mit neuem Programm begann am 15. 11. 1971 der Sender „Stimme der DDR“ als Nachfolger des Deutschlandsenders sein Programm. Der Soldatensender 935 schweigt seit 1. 7. 1972. 2. Organisation. Lenkungs- und Leitungsorgan des R. ist seit 15. 9. 1968 das „Staatliche Komitee für Rundfunk beim Ministerrat“, dessen Vorsitzender und seine Stellvertreter auf Beschluß des Ministerrates vom Vorsitzenden des Ministerrates berufen werden. Vorsitzender des Staatlichen Komitees für R. ist seit November 1980 Achim Becker, SED, zuvor Mitglied der Agitationskommission beim Politbüro des ZK der SED, davor Chefredakteur des Deutschlandsenders bzw. der Stimme der DDR. Er ist für die gesamte politische, ökonomische und administrative Tätigkeit des Komitees dem Ministerrat verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Dem Komitee obliegen unter anderem die Aufgaben der zentralen Programmplanung und Programmgestaltung, die ständige Auswertung der Erfahrungen des R. in der Sowjetunion und in den anderen sozialistischen Staaten, die Aufstellung und Kontrolle der Jahrespläne und die Festlegung der sich daraus ergebenden Aufgaben für die unterstellten Sender, die eigene Intendanzen haben. Die zentrale Programmabteilung, die Kontrollstelle, die Kaderabteilung und die Abteilung internationale Verbindungen sind dem Komitee-Vorsitzenden direkt unterstellt, der auch die Statuten für alle Sender und Einrichtungen erläßt. Das Staatliche Komitee für R. wie das zur gleichen Zeit geschaffene Staatliche Komitee für Fernsehen sind Organe des Ministerrates. Beide Komitees sind aus dem Staatlichen Rundfunkkomitee beim Ministerrat hervorgegangen, das von 1952 bis 1968 zentrales Leitungsorgan für R. und Fernsehen war. 1956 erhielt das Staatliche R.-Komitee ein Statut (VO vom 18. 10. 1956). Dem Staatlichen Komitee für R. unterstehen die Sender: Radio DDR mit den Programmen: Radio DDR I, IUP = Informations- und Unterhaltungsprogramm auf Mittelwelle (17 Sender) und UKW (10 Stereo-Sender), durchlaufendes 24-Stunden-Programm seit 1969, Nachrichten zur vollen Stunde. Magazinsendungen: (Politik und Unterhaltung) montags-sonnabends 3.45–8.00 Uhr („Magazin am Morgen“) und 15.00–18.00 Uhr („Magazin am Nachmittag“). Politische Abendsendung: „Die Welt heute abend“ nach den 22-Uhr-Nachrichten. Sonntags 13.00 Uhr: „Die Radiosprechstunde“, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für R. beantwortet Hörerfragen. Radio DDR II, „Probleme und Meinungen“, weltanschauliches Bildungs- und Erziehungsprogramm mit gehobener Unterhaltung (Schulfunk, „Weltpolitik aus unserer Sicht“, Kultur- und Wissenschaftsmagazine, Ratgeber, Ideologie-Sendereihe „Studio 70“, Hörspiele, Konzerte). Radio DDR II ist ausschließlich für Hörer in der DDR gedacht und wird deshalb nur über UKW-Sender (seit 1964) ausgestrahlt. 1982 14 UKW-Sender, davon 11 Stereo. Sendezeit: 10.00 bis 24.00 Uhr, Nachtprogramm von Radio DDR I. [S. 1131]Regionalprogramme werden nur von Radio DDR I ausgestrahlt (Frühprogramme von 5.05 bis 8.00 oder 10.00 Uhr) für die Bereiche Leipzig, Halle — Magdeburg, Dresden, Karl-Marx-Stadt, Weimar, Schwerin, Neubrandenburg, Frankfurt/Oder, Cottbus über UKW, Potsdam über Mittelwelle. Die Radio-DDR-Ferienwelle: „Programm für Urlauber und Gastgeber an der DDR-Ostseeküste“ sendet vom 1. Mai bis 31. Oktober. Sendezeiten: 5.00–20.00 Uhr, sonntags 6.00–16.30 Uhr über Mittelwelle und UKW. Stimme der DDR, vormals Deutschlandsender, „richtet sich an deutschsprachige Hörer außerhalb der Grenzen der DDR“ und erhielt eine neue Programmstruktur unter neuem Namen ab 15. 11. 1971; gleichzeitig erfolgte die Übernahme der vorher speziell auf Berlin (West) ausgerichteten „Berliner Welle“ des Berliner R. und des deutschsprachigen Europadienstes von „Radio Berlin International“. Das Programm ist weitgehend westlichen Programmstrukturen angepaßt, soll über die DDR, ihre Außenpolitik und, mehr als bisher, über die Außenpolitik der Sowjetunion, über die Sowjetunion selbst, die anderen sozialistischen Länder und die Aktionen der kommunistischen und Arbeiterparteien in der ganzen Welt informieren sowie die deutschsprachigen Hörer in Europa in ihrem „schweren Kampf um soziale Gerechtigkeit“ unterstützen. Sendezeit ist täglich 24 Stunden auf Lang-, Mittel-, Kurz- und Ultrakurzwelle. Nachrichten zur vollen Stunde, Magazinsendungen montags bis freitags 4.00–8.00 Uhr, 9.00–11.00 Uhr und 17.00 bzw. 18.00–19.00 Uhr, sonnabends 4.00–7.00 Uhr. Zusätzlich Jugendmagazin „Hallo“ 19.10–20.30 Uhr, sonnabends 14.00–16.00, sonntags 9.00–11.00 Uhr. Regelmäßige Propaganda-Sendereihe: „Wissenschaftliche Weltanschauung“, donnerstags 20.30–21.00 Uhr. Politische Hörerbriefsendung: „Auskunft International“, Beantwortung auch westdeutscher Höreranfragen, sonnabends 13.05 Uhr. Seit April 1978 kirchliche Informationssendung „Berichte aus dem kirchlichen Leben“, am jeweils letzten Sonnabend im Monat von 7.45–8.00 Uhr (nur in „Stimme der DDR“!). (Sonst nur „Morgenfeier“ der evangelischen Kirchen [3] und eine der katholischen Kirche im Monat: sonntags 7.30 Uhr Radio DDR I.) Berliner Rundfunk: „Repräsentant der Hauptstadt“, strahlt sein Programm über 7 Mittelwellen und 12 UKW-(Stereo-)Frequenzen mit Berliner Lokalkolorit (die Magazinsendungen „Guten Morgen, Berlin!“ und mittags „Treffpunkt Alexanderplatz“) und Nachrichten zur halben Stunde aus. Sendezeit 3.45–24.00 Uhr. (Über Berliner Mittelwelle Nachtprogramm von Radio DDR.) Erstes Jugendmagazin „Jugendstudio DT 64“ montags bis freitags 16.00–19.00 Uhr, sonntags 15.35–16.30 Uhr Pioniermagazin „Wir“. Hörerbriefsendung sonnabends 12.45 Uhr. Radio Berlin International (RBI): „Die Stimme der Deutschen Demokratischen Republik für das Ausland“ (seit 1955) sendet täglich ein Europaprogramm über Mittel- und Kurzwelle in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Dänisch, Schwedisch und Portugiesisch, gelegentlich Russisch (für das 1. Programm von Radio Moskau); über zahlreiche Kurzwellensender ein deutschsprachiges Programm für den Nahen Osten, Nordwest-, West- und Ostafrika, für Südostasien, Nord- und Lateinamerika sowie Fremdsprachenprogramme, hier auch Spanisch, Arabisch, Hindi und Suaheli. Die Fremdsprachendienste wurden in Abstimmung mit den anderen osteuropäischen Staaten ausgebaut und ihre Sendeleistungen ständig verstärkt. Schwerpunktmäßig senden Bulgarien für Griechenland und die Türkei, die ČSSR und Polen nach Frankreich und den USA; hinzu kommt das weltweite Auslandsprogramm von Radio Moskau. Als Programmzeitschrift für das Ausland wird das „RBI-Journal“ vertrieben (RBI-Hörerklubs Auslandspropaganda). Frequenzen aller Sender sind der DDR-Programm-Illustrierten „FF-Dabei“, z. T. auch westdeutschen Programmzeitschriften zu entnehmen. 3. Allgemeine Programmgestaltung. Die sich aus der medienpolitischen Aufgabenstellung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) ergebenden parteilichen Richtlinien sind maßgebend für die gesamte Programmgestaltung. Die Programmredaktionen sind in Berlin (Ost) zentralisiert. Für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Nachrichtensendungen: „Die Reihenfolge der Nachrichten und auch die Kontrastierung bestimmter Tatsachen entgegengesetzter Tendenz macht den Nachrichtendienst zu einem Faktor der politischen Agitation, der seine besondere Wirksamkeit eben dadurch erhält, daß der R. seine Hörer unmittelbar, direkt, zu jeder Stunde informieren kann“ (Journalistisches Handbuch der DDR). Ebenfalls für alle Sender zentral geleitet und gestaltet werden die Sendungen zur Außenpolitik, die Hörspiele und die Musikproduktion. In den 60er Jahren wurde beim Staatlichen R.-Komitee ein Bereich „Soziologische Forschung“ geschaffen, dessen Meinungs- und Wirkungsforschungsergebnisse zu einer differenzierten Programmgestaltung der einzelnen Sender beitrugen. Angestrebt wird, die Vermittlung der eigenen politisch-ideologischen Absichten besser den Hörergewohnheiten und -wünschen anzupassen und gleichzeitig die hohe Zahl der zu westlichen Sendern abgewanderten Hörer zu verringern. Die starke Konkurrenzsituation zu den westlichen Sendern wird als „ideologischer Klassenkampf“ verstanden, der auch die Musikprogramme einschließt. Neben der Übernahme westlicher Magazinprogrammstrukturen wurden beispielsweise die Frühprogramme (etwa 85 v.H. der über 14 Jahre alten Bevölkerung beginnen den Tag mit dem Einschalten des Radios) und Sendungen, die den großen jugendlichen Hörerkreis erreichen sollen (etwa 55 v.H. hören nachmittags mindestens eine Stunde; R.-Hören steht an der Spitze der Hobbyliste), ausgeweitet und aufeinander abgestimmt. So sendet der Berliner R. ein mehr unterhaltendes Frühprogramm mit Berliner Lokalkolorit, die Stimme der DDR „heiße Musik“ mit kurzen Informationen, während Radio DDR politische Beiträge in eine Palette „für jeden etwas“ einbettet. [S. 1132]Für den jugendlichen Hörerkreis (wegen der „heißen Musik“ stark auf westliche Sender eingestellt) wird außerdem seit 1972 ein auf die Sender verteiltes Jugendmagazinprogramm von 15.00 bis 20.30 Uhr ausgestrahlt: 15.00–16.00 Uhr von Radio DDR, 16.00–19.00 Uhr vom Berliner R. und von 19.10 bis 20.30 Uhr von der Stimme der DDR. (Über Hörgewohnheiten in der DDR vgl. L. Bisky: „Massenmedien und ideologische Erziehung der Jugend“, Berlin [Ost] 1976, u.a. S. 48 f.; Die Freizeit der Jugend, Berlin [Ost] 1981, und Olaf Leitner: Rockszene DDR, Reinbek 1983.) Mit der Programmstruktur-Reform vom Mai 1983 wurde das Alternativ-Angebot der 4 zentralen R.-Programme ausgebaut und dem „Wunsch vieler Hörer, in den Abendstunden über die ganze Woche hinweg populäre, beschwingte Musik empfangen zu können, die der Entspannung und dem Frohsinn dient, nach der jung und alt tanzen können, die auch manches hergibt zur Auffüllung des eigenen Mitschnitt-Repertoires, … noch besser Rechnung getragen“ (FF-Dabei, 19/1983, 2.–8. 5. 1983, S. 43). Am Wochenende (seit 7. 5.) werden zusätzliche Jugendsendungen (DT 64 und HALLO) über spezielle UKW-Frequenzen DDR-weit sonnabends von 14.00 bis 23.30 Uhr und sonntags von 15.35 bis 23.30 Uhr ausgestrahlt. Erweitert wurden bei Radio DDR~I die Unterhaltungs- und Ratgebersendungen an den Vormittagen und das Sonnabend-Nachmittag-Musik-Programm, ergänzt durch weitere Nachrichtensendungen und über den Berliner Rundfunk durch die aktuell-politische Sendung „Pulsschlag der Zeit“ (13.30–14.00 Uhr). In der DDR gibt es seit den 70er Jahren nahezu in jedem Haushalt (99,96 v.H.) mindestens ein R.-Gerät, in mehr als der Hälfte aller Haushalte aufgrund der starken Zunahme von Transistorgeräten 2 oder mehr Geräte. Alle Programme haben eine Relation von etwa einem Drittel Wort zu zwei Dritteln Musik. Zusammenarbeit und Programmaustausch erfolgen über die OIRT, die internationale R.- und Fernsehorganisation der kommunistisch regierten Staaten Osteuropas mit Sitz in Prag. Wöchentliche Programmillustrierte „FF-Dabei“; Auflage 1,4 Mill. Die Hörrundfunkgebühren betragen 2 Mark, bei Betreibung eines Autoradios zusätzlich 0,50 Mark. (Höchstgebühr für R., Fernsehen I. und II. Programm sowie Autoradio: 10,50 Mark.) Die R.-Einnahmen im Staatshaushalt 1982 betrugen: 115,4 Mill. Mark, Ausgaben für R. 1983: 222 Mill. Mark. Der Ausbau des Sendernetzes und der Senderleistungen richtet sich nach dem neuen Genfer Wellenplan für Mittel- und Langwellen, der am 23. 11. 1978 in Kraft trat. 1982 gab es 64 Mittel- und Langwellensender, 51 UKW- und 11 Kurzwellensender in der DDR. 4. Der Empfang von Westsendern. Er ist je nach Empfangsmöglichkeiten stark verbreitet. Nachrichten und Informationen aller Art werden von allen sozialen Gruppen und Schichten, einschließlich von SED-Funktionären, zur Schließung der Informations- und Meinungslücken, die das „parteiliche“ Angebot der DDR-Medien in großem Maße aufweist, genutzt. „Zwei Drittel der DDR-Bevölkerung hören ‚fast jeden Tag‘ oder ‚häufig‘ einen Hörfunksender aus dem Westen; ebenso hoch ist der Wert für das Einschalten des Fernsehprogramms aus der Bundesrepublik“ (Parl. Staatssekretär Hennig, Sept. 1983). Über den Empfang westlicher Nachrichtenmedien durch DDR-Jugendliche ermittelten DDR-Soziologen: „Eine positive staatsbürgerliche Einstellung der Jugendlichen führt zwar häufiger als eine negative zum Empfang von DDR-Sendern, aber sie schließt den Empfang von Westsendern nicht automatisch aus“ („Massenkommunikation und Jugend“, Zentralinstitut für Jugendforschung, Leipzig, 1971). Befragungen in der DDR ergaben Ende der 60er Jahre, daß von den jugendlichen R.-Hörern 56 v.H. täglich ab 13 Uhr westliche Stationen einstellen, wobei besonders beliebte Jugendmagazinsendungen wie „RIAS-Treffpunkt“ nachmittags Einschaltquoten bis 98 v.H. erzielten. Die R.-Programme wurden daraufhin in ihren Jugendmagazinsendungen ausgeweitet und vermehrt Beat- und Pop-Musik („West-sound“) ausgestrahlt. Ein früher angestrebtes Empfangsverbot von Westsendern hat sich als nicht durchführbar erwiesen. Der Empfang westlicher Sender war zwar generell nicht unter Strafe gestellt, jedoch sind die Verbreitung von westlichen Informationen und Gemeinschaftsempfang bestraft worden. Bei anderen Verfahren wurde das regelmäßige Hören von Westsendern als strafverschärfend gewertet. Gelegentliche Verpflichtungskampagnen, u.a. in den Schulen, sowie einschlägige Bestimmungen in der VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vom 26. 3. 1969 hatten keinen durchgreifenden Erfolg. Honecker 1973 zum Empfang westlicher Sender: „Die westlichen Massenmedien, vor allem der Rundfunk und das Fernsehen der BRD, die ja bei uns jeder nach Belieben ein- oder ausschalten kann …“ (Politbürobericht 9. ZK-Tagung). Und 1974: „In der DDR sind — das ergibt sich schon aus unserer geographischen Lage — Dutzende westliche Sender, darunter auch solche, die von der USA-Regierung finanziert werden, empfangbar“ (Interview für die amerikanische Nachrichtenagentur AP in ND 4. 6. 1974). Über den Empfang und die Störungen von R.-Sendungen aus dem Westen, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, in der DDR erklärte die Bundesregierung (Antwort auf Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion) am 23. 2. 1978: „Fernsehsendungen sowie Rundfunksendungen im UKW-Bereich aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) werden in weiten Teilen der DDR gut empfangen. Der Bundesregierung sind keine Störungen bekannt geworden, die diesen allgemeinen Empfang verhindern. Dagegen werden im Mittelwellenbereich eine größere Zahl von Sendern mit sehr geringer Leistung und auch einige Sender mittlerer Leistung als Störsender betrieben. Diese Sender stören in der DDR im wesentlichen den Empfang von Sendungen des RIAS aus Berlin (West) und aus Hof. Die Bundesregierung erwartet, daß nach dem Inkrafttreten des Genfer Langwellen-/Mittelwellenplanes Ende 1978 die Tätigkeit der Störsender in der DDR eingestellt wird. Die DDR hat [S. 1133]Anfang 1976 ihre Zustimmung zu diesem Abkommen und den Plänen ohne Vorbehalt beim Generalsekretär der Internationalen Fernmelde-Union hinterlegt.“ Seit Inkrafttreten des neuen Wellenplans am 23. 11. 1978 werden die Mittelwellen-Frequenzen des RIAS nicht mehr gestört. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1129–1133 Rückversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rundfunkordnung

Siehe auch: Rundfunk: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rundfunk-Komitee, Staatliches: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 Rundfunkordnung: 1979 Staatliches Rundfunkkomitee: 1969 1975 1979 Der „Rundfunk der DDR“ ist eine einheitlich organisierte staatliche Institution mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Programmen. Seine politische Funktion ergibt sich aus der Medienpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ihrer…

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Grenzübergangsstellen (1985)

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom Ministerrat der [S. 577]DDR eröffneten und für bestimmte Verkehrsarten zugelassenen G. sind in der Anlage zu § 18 der Durchführungs-VO zum Gesetz über die Staatsgrenze … (Grenzverordnung) vom 25. 3. 1982 veröffentlicht (GBl.~I Nr. 11). Allgemein benutzbare G. sind: zur Bundesrepublik Deutschland: Innerdeutsche ➝Grenze, in Berlin: Berlin, zur VR Polen (von Nord nach Süd): Dazu kommen die Straßen-G. Ahlbeck, Linken, Schwedt, Frankfurt (Oder) (Stadtbrücke), W.-P.-Stadt Guben, Bad Muskau und Zittau, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten und z. T. im Güterverkehr mit Gütern der DDR und der VR Polen benutzt werden dürfen. Von den Wasser-G. können Mescherin, Gartz, Hohensaaten und Eisenhüttenstadt im Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) benutzt werden. Die übrigen Wasser-G. sind eingeschränkt benutzbar. Im wesentlichen sind sie für die Fahrgastschiffahrt mit Bürgern der Ostblockstaaten geöffnet. G. zur ČSSR (von West nach Ost): Dazu kommen die Straßen-G. Oberwiesenthal, Reitzenhain und Bahratal, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten benutzt werden dürfen. Die Wasser-G. Schöna ist allgemein für den Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern zugelassen, außerdem für den Fahrgastschiffsverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten mit Schiffen der DDR und der ČSSR sowie für den Wechselverkehr mit Sportbooten. Die Wasser-G. Cumlosen und Buchhorst sind für den Wechsel- und Transitverkehr von Gütern bestimmt. [S. 578]Der Seehafen Saßnitz ist allgemein für den Wechsel- und Transitverkehr von Personen und Gütern im Fährschiffsverkehr mit Schweden (Trelleborg) und Dänemark (Rönne), der Seehafen Rostock-Warnemünde für den Fährschiffsverkehr mit Dänemark (Gedser) geöffnet. Die Seehäfen Wismar, Stralsund sowie Rostock-Überseehafen sind eingeschränkt für den Wechsel- und Transitverkehr mit Gütern sowie für den Grenzübertritt der Besatzungsmitglieder und Passagiere von Seehandelsschiffen zugelassen. Die Fahrgastschiffahrt für Bewohner der DDR und der Ostblockstaaten auf Fahrgastschiffen der DDR und der VR Polen darf nur über Stralsund und Saßnitz erfolgen. Über die DDR-Flughäfen Berlin-Schönefeld, Dresden-Klotzsche, Erfurt und Leipzig-Schkeuditz wird ständig internationaler Flug- und Transitverkehr für Personen und Luftfracht abgewickelt, über Heringsdorf nur zeitweilig mit Luftfahrzeugen der Interflug. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576–578 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Großhandelspreis

Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom…

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Kreisparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen (in Kreisen, Städten, Stadtbezirken) und funktionalen (in Großbetrieben, großen Universitäten, verschiedenen Ministerien usw.) K. zu unterscheiden. 1984 existierten 241 territoriale K., zu denen sowohl die K. in Landkreisen als auch in Städten und Stadtbezirken gerechnet werden. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit 1971 die gleichen Rechte und Pflichten wie die SED-Leitungen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Stadtbezirksleitungen gibt es in Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Magdeburg. Trotz ihrer Aufwertung in der Organisationshierarchie bleiben sie aber den jeweiligen Stadtleitungen untergeordnet. Berlin (Ost) nimmt eine Sonderstellung ein, da in den Verwaltungsbezirken immer K. bestanden haben (8 K. in den traditionellen Verwaltungsbezirken und eine neue im 1979 gebildeten Stadtbezirk Marzahn). 20 nach dem Produktionsprinzip gebildete K. bestehen in wichtigen Großbetrieben (z.B. VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, VEB Kombinat Carl Zeiss Jena, VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“), an deren Spitze Industrie-Kreisleitungen stehen. Ferner gibt es K. an einigen Akademien und Universitäten (Akademie der Wissenschaften der DDR [AdW]; Humboldt-Universität zu Berlin [Ost]; Technische Universität Dresden), bei einigen zentralen Einrichtungen des Staatsapparates (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Staatssicherheit) sowie im Zentralkomitee (ZK) der SED, beim Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und beim Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). In der Zahl der 261 K. sind die Parteiorganisationen in der Nationalen Volksarmee (NVA) (ca. 3.000 Grundorganisationen), die von der politischen Hauptverwaltung der NVA angeleitet werden, nicht enthalten. Die K. werden grundsätzlich von den Bezirksleitungen bzw. der Gebietsleitung Wismut angeleitet. Die Zentralen Parteileitungen (ZPL), die seit längerer Zeit in der NVA und seit ca. 1980 in mindestens 44 Großbetrieben der Industrie und des Bauwesens sowie an 8 Universitäten und Hochschulen gebildet wurden, haben einen Sonderstatus. Sie nehmen zwar Aufgaben von Kreisleitungen wahr, sind aber eigentlich Leitungsorgane von sehr großen und weitverzweigten Grund[S. 754]organisationen der SED; sie werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung angeleitet. Wahl, Struktur und Aufgaben der K. sind im Parteistatut der SED von 1976 in den Punkten 49–55 geregelt. Wahlen zur Delegiertenkonferenz der K. finden zweimal in 5 Jahren auf den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Grundorganisationen statt. Die Zahl der zu wählenden Delegierten wird durch die Wahldirektive des ZK festgelegt (Parteiwahlen der SED). Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz wird „durch Beschluß des jeweiligen Parteiorgans oder des Zentralkomitees oder auf Verlangen eines Drittels der Gesamtzahl der Mitglieder der jeweiligen Parteiorganisationen“ einberufen. Ein solcher Fall ist jedoch bisher nicht bekanntgeworden. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Wahlperiode entgegen und diskutiert auf der Grundlage der Erfahrungen der Delegierten über die bisherige Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen sowie über die zukünftigen Aufgaben. Der Delegiertenkonferenz obliegt die Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Der zahlenmäßige Umfang und die soziale Zusammensetzung der Kreisleitungen werden in der Wahldirektive des Zentralkomitees (ZK) der SED in den Grundzügen geregelt. Nach den Parteiwahlen 1981 hatten die Kreisleitungen im Durchschnitt 61 Mitglieder und 14 nicht stimmberechtigte Kandidaten. Der Anteil der Arbeiter (nach erster Ausbildung) an den Leitungen betrug 61,7 v.H., der der Frauen 35,7 v.H. 14,6 v.H. waren jünger als 25 Jahre. 65,4 v.H. hatten eine Hoch- bzw. Fachschule besucht, 86,9 v.H. eine Parteischule (Dokumente der SED, Bd. XVIII, Berlin [Ost] 1982, S. 287). Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitungen nur Mitglieder gewählt werden können, die der SED mindestens 3 Jahre angehören, ist für die Wahl in die Stadt- und Kreisleitungen nur eine 2jährige Parteimitgliedschaft Voraussetzung. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese die Sekretäre und bildet damit das Sekretariat der Kreisleitung. Sie bestätigt ferner die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane der Partei. Die in den Parteiwahlen 1981 gewählten Mitglieder der Sekretariate verfügten alle über einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, 83,4 v.H. absolvierten eine Parteischule; der Frauenanteil lag bei 11,5 v.H. Von den 1. Sekretären waren 66,7 v.H. länger als 15 Jahre Mitglied der Partei (a.a.O.). Die Sekretariate der Kreisleitungen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Volksbildung und Kultur. Zu diesen 6 hauptamtlichen Sekretären kommen hinzu: der Vors. der Kreisparteikontrollkommission, der Vors. des Rates des Stadt- oder Landkreises, der Vors. der Kreisplankommission, der Stellv. des Vors. des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der Vors. des FDGB-Kreisvorstandes, der 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung. Je nach Struktur der K. gibt es Abweichungen in der Zusammensetzung der Kreisleitungen; so wählen z.B. Stadtleitungen oder Industrie-Kreisleitungen keinen Sekretär für Landwirtschaft. Die Universitäts-Kreisleitungen umfassen nur ca. 40 Mitglieder und ca. 15 Kandidaten. Ihre Sekretariate bestehen aus: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (zuständig für die Universitätszeitung und das Parteilehrjahr), Rektor, Vors. der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Die Kreisleitungen sollen gem. Punkt 53 des Statutes von 1976 mindestens einmal in 3 Monaten zusammentreten. Dabei nehmen sie die Berichte des Sekretariates entgegen. Vielfach werden auf Kreisebene Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet, die in der Regel von einem Sekretär, seltener von einem Mitglied der Kreisleitung geleitet werden. Vielfach werden auch einzelne Kreisleitungsmitglieder regelmäßig oder zu bestimmten Aufgaben aufgrund ihrer politischen und fachlichen Qualifikation zu Entscheidungsprozessen innerhalb der Kreisleitung hinzugezogen. Das politisch entscheidende Gremium ist das Sekretariat. Die Wahl zum Sekretär der Kreisleitung setzt eine 3jährige Mitgliedschaft in der SED voraus; hierbei wird die Kandidatenzeit nicht mitgerechnet. Die Sekretäre, bereits zuvor von der jeweils zuständigen Kaderabteilung auf höherer Ebene ausgewählt, bedürfen nach ihrer Wahl nochmals der Bestätigung durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung. Die 1. Sekretäre werden durch das ZK der SED bestätigt. Die Sekretariate der Kreisleitungen werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung (Bezirksparteiorganisationen der SED) angeleitet und erstatten ihr regelmäßig Bericht. Sie berichten darüber hinaus regelmäßig im Rahmen der Parteiinformation über die Entwicklungen in ihrem Organisationsbereich an das ZK der SED. Die Sekretariate der Kreisleitungen stützen sich in ihrer Arbeit auf einen hauptamtlichen Apparat, der ca. 30–50 Mitarbeiter umfaßt. Ferner bestehen eine Reihe ständiger Kommissionen (u.a. für Frauenfragen und für Jugend und Sport). Außerdem gibt es eine Reihe von ad-hoc-Kommissionen und Arbeitsgruppen, z.B. für Wirtschaft, territoriale Rationalisierung, Versorgung, Verkehr usw. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen örtlichen, politischen Schwerpunktaufgaben. Sie werden nicht nur von hauptamtlichen, sondern auch von ehrenamtlichen Funktionären geleitet. Ihre Beschlüsse, Vorschläge usw. bedürfen jeweils der Zustimmung des Sekretariats, um verbindlich zu werden. Ein Hauptaufgabenbereich der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen in ihrem Bereich. Die Bedeutung, die den K. hierbei zukommt, zeigt sich u.a. darin, daß der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, mindestens einmal im Jahr zu Beratungen mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen zusammenkommt, in deren Verlauf er ein grundlegendes [S. 755]Referat über die Politik der Partei hält. An diesen Beratungen nehmen auch Sekretäre von Grundorganisationen aus Großbetrieben und Kombinaten sowie Vertreter der Bezirksleitungen teil. Nicht selten werden einzelne Kreisleitungen vom Politbüro bzw. vom Sekretariat des ZK mit besonderen Aufgaben, Experimenten für Neuorganisationen im staatlichen und im Parteibereich beauftragt. Über derartige Vorhaben erstatten die Kreisleitungen vor dem Sekretariat des ZK Bericht. Die daraus abgeleiteten allgemeinen Schlußfolgerungen werden häufig im Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 753–755 Kreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krieg

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen…

DDR A-Z 1985

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…

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Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und Löhne

Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…

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Anlagevermögen (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die Rentabilität der betrieblichen Anlagen und führten zu fehlerhaften (Investitions-)Entscheidungen der Planungsinstanzen. Deshalb wurde im Zuge der Wirtschaftsreformen (NÖS) 1963 eine Neubewertung des Brutto-A. auf der Preisbasis von 1962 zunächst für die Industrie und später auch für andere Bereiche durchgeführt. Grundmittelumbewertung. 1982 betrug das Brutto-A. der gesamten Wirtschaft der DDR — zu Preisen von 1962 — 780 Mrd. Mark. Davon entfielen 536 Mrd. Mark, das sind rd. 69 v.H., auf die produzierenden Bereiche (Industrie, Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Verkehr, Handel). Damit sind die nichtproduzierenden Bereiche — vor allem die Infrastruktur (Straßen, Wohnungswesen, staatliche Verwaltung, kulturelle und soziale Einrichtungen) — mit einem Anteil von 31 v.H. erheblich niedriger vertreten als z.B. in der Bundesrepublik Deutschland, wo sie gut 60 v.H. aller Anlagemittel umfassen. Unter den produzierenden Bereichen entfiel 1982 auf das verarbeitende Gewerbe mit 343 Mrd. Mark der größte Teil, gefolgt vom Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit etwa 75 Mrd. Mark und der Landwirtschaft mit 69 Mrd. Mark. Während der Binnenhandel ein A. von etwa 28 Mrd. Mark aufwies, betrug es in der Bauwirtschaft rund 18 Mrd. Mark. Auf die sonstigen produzierenden Zweige (Wirtschaftsleitende Organe, Institute aller produzierenden Bereiche, Projektierungs- und Rechenbetriebe, Verlage, Reparaturkombinate und textiles Reinigungswesen) entfielen schließlich knapp 4 Mrd. Mark. Die Verteilung des Vermögens auf Ausrüstungen und Bauten zeigt, daß Landwirtschaft und Handel mit 69 bzw. 62 v.H. die höchsten Bauanteile sowie Bauwirtschaft und Verkehr, Post- und Fernmeldewesen mit 70 bzw. 61 v.H. die höchsten Ausrüstungsanteile aufweisen. Dicht danach folgt die Industrie mit einer Ausrüstungsquote von 58 v.H. Die Entwicklung des A. im Zeitverlauf zeigt seit 1960 die stärkste Zunahme beim A. der Bauwirtschaft sowie bei den sonstigen produzierenden Zweigen. Überdurch[S. 49]schnittlich expandierte es auch im verarbeitenden Gewerbe, in der Land- und Forstwirtschaft sowie beim Binnenhandel. Ein Vergleich des A. zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland — erschwert durch die bestehenden Unterschiede in Preisniveau, Preisstruktur und unterschiedlicher Bereichsabgrenzung — zeigt etwa folgendes Bild: Auf den produzierenden Sektor entfallen in der DDR gut zwei Drittel des Vermögens, in der Bundesrepublik sind es weniger als 40 v.H. Dieser Unterschied ist Ausdruck der vorrangigen Zuweisung von Investitionen für Industrie und in den siebziger Jahren auch für Landwirtschaft in der DDR. Die Vermögensanteile von Binnenhandel, Verkehr, Post- und Fernmeldewesen sowie Bauwirtschaft sind hier wie dort in etwa gleich. Demgegenüber ist der nicht produzierende Sektor in der Bundesrepublik (63 v.H.) erheblich stärker vertreten als in der DDR (31 v.H.); allein auf die Wohnungswirtschaft entfallen bei uns 35 v.H. Dieses unterschiedliche Bild ist auf die starke Vernachlässigung der Infrastrukturinvestitionen in der DDR zurückzuführen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 47, 49 Angestellte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anleitung und Kontrolle

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es umfaßt alle auch als Anlagemittel bezeichneten Bauten und Ausrüstungen (z.B. Maschinen, Fahrzeuge, Laboreinrichtungen) in der gesamten Volkswirtschaft mit einer Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr und einem Anschaffungswert von mehr als 1000 Mark. Uneinheitliche Bewertungsmaßstäbe dieser Grundmittel verhinderten bis zu Beginn der 60er Jahre eine realistische Einschätzung des Produktionspotentials der DDR, vermittelten falsche Vorstellungen über die…

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Textilindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der Bezirksgeleiteten Industrie sind in der Textil- und Bekleidungsbranche (Bekleidungsindustrie) etwa 4.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt; in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk, I. A.) ca. 12.000. In der T. sind in insgesamt 205 Betrieben 223.828 Arbeiter und Angestellte (7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten) tätig (1982). Im Zeitraum 1970–1982 nahm die Zahl der Beschäftigten um 10 v.H. ab. Von 1970 bis 1982 hat sich die Bruttoproduktion der T. im Jahresdurchschnitt um 4,2 v.H. und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 5,3 v.H.). Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der T. betrug im Zeitraum 1961–1965 2,5 v.H., 1966–1970 4,4 v.H., 1971–1975 5,3 v.H., 1976–1980 3,9 v.H. und 1981–1982 2,5 v.H. Die T. gehörte vor dem letzten Krieg zu den wichtigsten Industriezweigen Mitteldeutschlands. Gegenwärtig (1982) steht die T. mit 6,1 v.H. der industriellen Warenproduktion an achter Stelle aller 10 Industriebereiche. In der DDR führte die Vernachlässigung der Verbrauchsgüterindustrie zu erheblichem Rückstand auch in der T. In den letzten Jahren sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden, moderne Technologien in der T. einzuführen. Das bisher dominierende Webverfahren bei der textilen Flächenherstellung wurde z.B. zunehmend durch eine Reihe effektiver Alternativtechnologien wie Wirken, Stricken, Nähwirken abgelöst. Die in der DDR entwickelte und mit großem Aufwand eingeführte Nähwirktechnik hat bisher — trotz produktionstechnischer Vorteile gegenüber der herkömmlichen Webtechnik — international aber keinen entscheidenden Durchbruch erzielen können. In der Gespinstherstellung wurde mit dem Turbinenspinnverfahren eine neue Generation der Baumwolltechnik zum Einsatz gebracht. Die Verarbeitung von Textilfäden und chemischen Endlosmaterialien zur Ablösung der arbeitsaufwendigen Gespinstherstellung stieg auf über 40 v.H. der gesamten Fadenverarbeitung. In der Raumtextilienindustrie wurde das klassische Baumwollbobinettverfahren fast vollständig durch die Rascheltechnik ersetzt. Der DDR-eigene Textilmaschinenbau (Kombinat Textima) stellt der T. vor allem Spinn- und Nähmaschinen sowie Flachstrick-, Kettenwirk- und Teppichwirktechnologien zur Verfügung. Webeautomaten und Spulmaschinen werden aus dem RGW bezogen. Die bedeutendsten Kooperationspartner der zentralgeleiteten T. sind das Kombinat Textima, Karl-Marx-Stadt (Textil- und Konfektionsmaschinen), mit 33.000 und das Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“, Schwarza, mit 29.000 Beschäftigten. Die Chemiefaserindustrie der DDR stellt der T. etwa 70 v.H. der verwendeten textilen Rohstoffe zur Verfügung. Die Chemiefaserproduktion wurde in den letzten Jahren stetig erhöht; 1982 betrug sie 276.400 t (1970: 162.700 t). Pro Kopf der Bevölkerung produziert die DDR somit 16,5 kg pro Jahr und besetzt damit einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Das Produktionsverhältnis von zellulosischen zu synthetischen Fasern ist aber weiterhin ungünstig (1:1,6). Das Fehlen hochwertiger Natur- und Synthefasern begrenzt seit Jahren das Wachstum der T. ebenso wie die Drosselung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Die Spinnereien und Zwirnereien, die in ihrer überwie[S. 1356]genden Zahl zu den Kombinaten Wolle und Seide/Meerane und Baumwolle/Karl-Marx-Stadt gehören, standen 1982 weniger Naturfasern zur Weiterverarbeitung zur Verfügung als noch 1970. Während die Baumwolleinfuhren durch eine Erhöhung um 23 v.H. 1982 gegenüber 1981 das Niveau des Jahres 1970 wieder erreichten, wurde die Einfuhr von Schurwolle gegenüber 1970 um 45 v.H. vermindert. Die annähernde Verdoppelung der heimischen Schafwollproduktion konnte den Einfuhrrückgang nicht ausgleichen. Die T. ist vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt konzentriert. Auf diesen Bezirk entfielen 1982 51,5 v.H. der Bruttoproduktion der T. der DDR. Der Bezirk Dresden stand mit 17 v.H. an zweiter und der Bezirk Erfurt mit 10,8 v.H. an dritter Stelle. Industrie. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1355–1356 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theater

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der…

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Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die Funktion der allein gültigen Weltanschauung oder Ideologie. In den kommunistischen Einparteienstaaten ist er die Staatsideologie. Das Lehrgebäude des ML hat sich historisch zu unterschiedlichen aktuellen Formen entwickelt; es verändert sich weiter. Trotz aller Veränderungen und Unterschiede im einzelnen gibt es jedoch einen festen Kern von Lehrsätzen und -meinungen, weshalb man auch vom ML als einem „Dogma“ spricht. Festgelegt und ausgelegt wird das Dogma durch die Führungen der kommunistischen Parteien. In der DDR bestimmt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) über Umrisse und Inhalte der gültigen Lehre des ML. Dabei ist sie, gemäß den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus (Internationalismus, Proletarischer), an die Festlegungen, die die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) trifft, gebunden. Das gegenwärtig herrschende DDR-offizielle Verständnis von ML wird in den folgenden Kapiteln~I bis III in seinen Grundpositionen systematisch beschrieben sowie an entscheidenden Stellen erläutert und interpretiert. Die Ausführungen stützen sich auf die wichtigsten aktuellen Selbstdarstellungen des DDR-ML (Literaturangaben am Ende des Artikels). Sie erfolgen jedoch aus der Distanz des Außenstehenden. Deshalb ist auch die dem ML eigene und für Ungeschulte oft unverständliche Sprache nicht übernommen, sondern, soweit als möglich, durch eine allgemein verständliche Ausdrucksweise ersetzt worden. I. Grundsätzliche Aspekte Die beiden Teilstücke, der Marxismus einerseits und der Leninismus andererseits, werden heute üblicherweise nicht mehr voneinander geschieden. Beide sind eine symbioseartige Verbindung eingegangen, die schon dadurch zustande kam, daß einmal Lenin auf Marx und Engels aufbaute und daß zum anderen Engels Marx mehr als ein Jahrzehnt überlebte und seinerseits die ursprünglich zusammen mit Marx erarbeitete Lehre weiterentwickelt hat. Auch kann der ML als Gesamtheit bereits auf eine über 50jährige Geschichte zurückblicken. Heute wird hinsichtlich einzelner Teilelemente des ML der eine „Vater“ eher in Anspruch genommen als ein anderer (s. die entsprechenden Hinweise im nächsten Kapitel), aber eine Heraustrennung des Marxismus oder Leninismus aus dem ML findet nicht statt, ja wird tendenziell als des Revisionismus oder Dogmatismus verdächtig abgelehnt (Abweichungen). Für den ML als Gesamtheit werden im allgemeinen drei grundsätzliche Aspekte unterschieden: ein weltanschaulicher, ein philosophisch-wissenschaftlicher und ein politischer. A. Der ML als Weltanschauung Im Selbstverständnis der SED und der an sie gebundenen Wissenschaftler in der DDR ist der ML die „Weltanschauung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei“. „Weltanschauung“ ist er insofern, als er ein philosophisches System mit Aussagen über die Natur, den Menschen und die Gesellschaft darstellt, das „bestimmte moralische Überzeugungen, Normen und ästhetische Anschauungen“ einschließt. Der ML gibt, wie es heißt, dem Menschen „die grundlegende Orientierung für sein Verhalten und Handeln in allen Bereichen seines Lebens, in Beruf und Familie, im politischen Leben, überhaupt in allen sozialen Beziehungen“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 7 f.). Gemäß seinem Weltanschauungscharakter beansprucht der ML Einmaligkeit: „Die marxistisch-leninistische Weltanschauung unterscheidet sich sowohl ihrem Klasseninhalt als auch ihrem wissenschaftlichen Charakter nach grundlegend von allen anderen Weltanschauungen der Vergangenheit und der Gegenwart.“ (Ibd.) „Wissenschaftlichkeit“ (Wissenschaft) und ein spezifischer „Klassenin[S. 859]halt“ (Klasse/Klassen, Klassenkampf) sind also die Kriterien, die der ML zur Begründung seiner Überlegenheit über jede Weltanschauung heranzieht. Er behauptet, die objektiven Gesetze der Welt- und Menschheitsgeschichte in ihrer grundsätzlichen Ausrichtung erkannt zu haben. Sie wiesen der Arbeiterklasse die „historische Mission“ zu, „Schöpfer der kommunistischen Gesellschaftsformation“ zu sein und die Geschichte der Menschheit zu vollenden. Klasseninteresse der Arbeiterklasse und Menschheitsinteresse fielen zusammen. Demnach begreift sich der ML als die einzig „wissenschaftliche“ und, da Klassen ihre Interessen historisch gesehen nur in Revolutionen durchsetzen können, „revolutionäre“ Weltanschauung. Solches Selbstverständnis schließt den Anspruch ein, er, der ML, sei „allein“ (!) geeignet, „die Probleme der gegenwärtigen und künftigen Epoche zu lösen“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 200). In der DDR hat die SED den ML als die für das politische System und die Gesamtgesellschaft verbindliche Weltanschauung etabliert. So heißt es im Parteiprogramm von 1976 folgerichtig: „Unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands vollzog sich in der Deutschen Demokratischen Republik eine grundlegende Wende in der Geschichte des deutschen Volkes, die Wende zum Sozialismus … Im Sozialismus ist die wissenschaftliche Weltanschauung der Arbeiterklasse, der Marxismus-Leninismus, die herrschende Ideologie.“ B. Der ML als philosophisches System Der ML wird von den maßgeblichen Philosophen in der DDR als das „einheitliche System der von Marx und Engels begründeten und von Lenin weiterentwickelten philosophischen, ökonomischen und politischen Lehren“ bestimmt (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 738). Philosophiegeschichtlich gesehen, handele es sich um ein System des Materialismus (im Gegensatz zum Idealismus), dessen Besonderheiten in der Übernahme und Weiterentwicklung der Hegelschen Dialektik, in der Betonung der „Praxis“ als Wahrheitskriterium und in der Forderung der Parteilichkeit als Voraussetzung auch der wissenschaftlichen Arbeit zu sehen seien. „Einheitlich“ ist dieses System, entsprechend den Vorstellungen der Theoretiker des ML, insofern, als seine drei Bestandteile ein gemeinsames Kategoriengerüst haben und eine Einheit bilden. Die drei Bestandteile sind: der Dialektische und Historische Materialismus, die Politische Ökonomie, der Wissenschaftliche Kommunismus. Sie „stehen in einer bestimmten Beziehung zueinander, sie hängen voneinander ab und bedingen sich gegenseitig; sie gehen ineinander über und durchdringen sich wechselseitig“ (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 26). Gegenstand des ML sind das Verhältnis des Menschen zur Welt, d.h. zur Natur und zur geschichtlich gewordenen und, vor allem, ökonomisch (also vom Entwicklungsstand der Produktivkräfte und der Eigentumsverhältnisse [ Eigentum ], den Produktionsverhältnissen) bestimmten Gesellschaft. Von diesen Grundannahmen ausgehend befaßt sich der ML mit dem Verhältnis des Materiellen zu dessen Widerspiegelung, dem Ideellen; ferner mit der ebenfalls dialektisch gedachten Beziehung zwischen Subjekt und Objekt (Subjektiver Faktor). Der ML macht es sich zur Aufgabe, die (dialektischen) Gesetze und Gesetzmäßigkeiten in Natur und Gesellschaft, d.h. besonders die „Triebkräfte“ der natur- und gesellschaftsgeschichtlichen Entwicklung, zu erkennen. Er will eine allein aus den materiellen Bedingungen entwickelte, eine „konsequente und umfassende materialistische Auffassung von der Welt“ begründen. Diese soll darauf gerichtet sein, die Welt „nicht nur zu erklären, sondern den Menschen zu befähigen, sie sich geistig und praktisch anzueignen, um sie zu verändern“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 740). Das Hauptaugenmerk richtet sich dabei auf die Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse. In den Rahmen dieser Aufgabenstellung gehört es aber auch, die Erscheinungsformen von Religion/Ideologie, Kultur, Kunst und Wissenschaft zu deuten (Basis-Überbau-Problematik). C. Der ML als politische Handlungslehre Der ML unterscheidet sich von allen anderen Weltanschauungen und philosophischen Richtungen grundlegend durch den von ihm behaupteten spezifischen Zusammenhang von Theorie und Praxis. Ideen und Theorien, so heißt es schon bei Marx, können nur wirksam werden, wenn sie „praktisch“ werden. Prinzipiell hält der ML die Welt ebenso für erkennbar wie die ihre Entwicklung bestimmenden Gesetzmäßigkeiten. Damit können, wie weiterhin behauptet wird, auch die Voraussetzungen und Notwendigkeiten menschlichen Handelns wissenschaftlich erfaßt und erklärt werden. Praxis läßt sich aus der Theorie ableiten. Aber auch die umgekehrte Annahme gilt: Praxis wirkt auf Theorie zurück; Theorie steht gegenüber der Praxis in der Pflicht. Die Theorie hat die einzelnen praktischen Handlungen zu verallgemeinern, Lehren aus ihnen zu ziehen, sich selbst zu korrigieren, zu verfeinern und weiterzuentwickeln. Das Spektrum dieser Annahmen wird im ML, verdichtet, als „Einheit von Theorie und Praxis“ bezeichnet. Praxis und Theorie in ihrer am weitesten vorangetriebenen Form werden als „revolutionär“ bezeichnet. Ihre Inhalte bestimmen sich also letztendlich aus der Erkenntnis und Verwirklichung der Gesetze des Klassenkampfes. Der ML definiert sich somit als das „theoretische Organ der praktisch-revolutionären Bewegung“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 739). [S. 860]Der ML dient der Arbeiterklasse und ihrer Partei als „Anleitung zum Handeln“. Er ist, wie es offiziell heißt, die theoretische Grundlage für die Strategie und Taktik des Klassenkampfes und der sozialen Revolution sowie für die Gestaltung der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaft. Zugleich behauptet er von sich, das theoretische Ergebnis der historisch und aktuell unter seiner eigenen Anleitung gewonnenen Erfahrungen zu sein. II. Die „Philosophie des Marxismus-Leninismus“ A. Allgemeine Charakterisierung Wie bereits erwähnt, hat der ML in seiner gegenwärtig in der DDR gültigen Gestalt drei Bestandteile, einen philosophischen, einen ökonomischen und einen politischen. Sie werden, trotz der behaupteten „dialektischen Einheit“, üblicherweise auch in den einschlägigen Lehrbüchern und Abhandlungen der DDR-Wissenschaftler getrennt dargestellt. In gleicher Weise sei hier verfahren. In diesem Abschnitt (II) werden der Dialektische Materialismus und der Historische Materialismus behandelt. Der anschließende Abschnitt (III) ist dem Wissenschaftlichen Kommunismus gewidmet. (Für die Politische Ökonomie wird auf den entsprechenden Hauptartikel verwiesen.) Der Dialektische und Historische Materialismus, seinerseits eine aus zwei aufeinander bezogenen Teilen bestehende „Einheit“, wird auch als „Synonym für die Philosophie des Marxismus-Leninismus“ bezeichnet; er ist „als Bestandteil des Marxismus-Leninismus zugleich dessen philosophisches, d.h. theoretisch-weltanschauliches, erkenntnistheoretisches und methodologisches Fundament“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 752). Insofern kommt dem Dialektischen und Historischen Materialismus im Verhältnis zur Politischen Ökonomie und zum Wissenschaftlichen Kommunismus eine Sonderstellung zu. Dialektischer und Historischer Materialismus stützen sich vor allem auf Engels („Anti-Dühring“, 1878, und „Dialektik der Natur“, 1873 ff.) und Lenin („Materialismus und Empiriokritizismus“, 1909). Marx' Auffassungen werden dabei weitgehend in ihrer Interpretation durch Engels und Lenin rezipiert, was unter anderem zur Folge hat, daß dem jungen Marx (vor der „Deutschen Ideologie“, 1845–46) eine recht geringe Bedeutung zukommt. Erst in jüngster Zeit deutet sich eine Schwerpunktverlagerung zugunsten Marx' und vor allem auch seiner frühen Werke an. Als äußere Anzeichen hierfür sind die beiden folgenden anzusehen: Der Rohentwurf „Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie“ (1857–58) wird häufiger auch dort zitiert, wo früher „Das Kapital“ einzige Quelle war; die Redaktionen der neuen „Marx-Engels-Gesamtausgabe“ (MEGA) in Moskau und Berlin (Ost) haben die Veröffentlichung der Arbeiten des jungen Marx, einschließlich der bisher nicht gedruckten „Arbeitshefte“ aus der Pariser Zeit (1844), nicht zurückgestellt. Als im großen und ganzen überholt gelten in der DDR wie in der Sowjetunion die dogmatischen Festlegungen Stalins; sein lange Jahre als wichtig angesehener Aufsatz „Über dialektischen und historischen Materialismus“ (1938) wird kaum noch erwähnt. Die Philosophie des ML hat sich seit den 60er Jahren mit verschiedenen Strömungen der westlichen Philosophie, Sozialphilosophie und Gesellschaftstheorie auseinandergesetzt: der Systemtheorie (System/Systemtheorie) und Kybernetik, ferner dem Strukturalismus, dem Funktionalismus, der Informations- und Spieltheorie sowie der allgemeinen Wissenschaftstheorie; darüber hinaus mit den Theoremen der sog. „Frankfurter Schule“ (Th. W. Adorno, M. Horkheimer, J. Habermas, H. Marcuse, E. Fromm), den Auffassungen der Theoretiker der „Praxis“-Gruppe in Jugoslawien (P. Vranicki, G. Petrović, R. Supek, S. Stojanović u.a.), den Veröffentlichungen von Vertretern des demokratischen Sozialismus (R. Löwenthal) und von Repräsentanten der These von der postindustriellen oder „technotronischen“ Gesellschaft (R. Aron, Z. K. Brzezinski, D. Bell, J. K. Galbraith). Solche kritischen Auseinandersetzungen haben Verfeinerungen der Argumentation im Dialektischen wie im Historischen Materialismus bewirkt. Sie haben darüber hinaus die Theorie- und Konzeptbildung etwa in der marxistisch-leninistischen Soziologie und Empirischen Sozialforschung, Politologie und Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.) befruchtet. Eine „Erosion“ des ideologischen Dogmas, wie westliche Beobachter sie in den 60er und 70er Jahren festzustellen glaubten, ist allerdings ausgeblieben. Entsprechende Ansätze wurden durch die Ausrichtung auf die Erfordernisse der „Praxis“, die seit dem Machtantritt Honeckers auch für die Philosophie als Gesellschaftswissenschaft vorangetrieben worden ist (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XVI.), zum Stillstand gebracht. Gleichermaßen ausschlaggebend war, daß die SED angesichts der tschechoslowakischen, polnischen und eurokommunistischen Entwicklungen für die Stabilität des eigenen Systems fürchtete. 1. Materialismus und Idealismus Die Vertreter des ML in der Sowjetunion wie in der DDR behaupten, daß die Seinslehre (in Form der Lehre vom Sein als solchem mit der Betonung der Frage nach dem Sein des Seienden) seit Ludwig Feuerbach überholt wäre. Der (dialektische) Materialismus habe die Grundfrage der Philosophie als Frage nach dem Verhältnis von Materie (Natur, Sein, objektive Realität) und Bewußtsein (Geist, [S. 861]Denken) — als Frage nach dem, was im Verhältnis von Bewußtsein und Materie das Primäre, das Hervorbringende oder Bestimmende sei — neu gestellt und endgültig beantwortet. Der Grundfehler aller Varianten der idealistischen Philosophie sei, daß sie das Bewußtsein für das Bestimmende erklärten, die Materie also als zweitrangig betrachteten. Erst der „dialektisch-materialistische Materiebegriff“ habe das Gemeinsame aller — im einzelnen qualitativ und quantitativ unterschiedlichen — Gegenstände, nämlich „objektive Realität“ zu sein, die außerhalb des menschlichen Bewußtseins existiere, adäquat erfaßt. Der ML definiert „Materie“ wie folgt: „Die Materie ist eine philosophische Kategorie zur Bezeichnung der objektiven Realität, die dem Menschen in seinen Empfindungen gegeben ist, die von unseren Empfindungen kopiert, fotografiert, abgebildet und unabhängig von ihnen existiert“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 14, S. 124). Der Materie wird dabei allgemein jede bestimmte, konkrete Existenzform abgesprochen. Schon bei Engels heißt es: „Die Materie als solche ist eine reine Gedankenschöpfung und Abstraktion. … Materie als solche, im Unterschied von den bestimmten, existierenden Materien, ist also nichts Sinnlich-Existierendes.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 519) Zusätzlich behauptet der ML, daß sich die Materie in ewiger (dialektischer) Bewegung befinde und immer neue Erscheinungsformen hervorbringe. Schließlich gehört es zu den Grundvorstellungen des ML, daß sich die Materie grundsätzlich von niederen zu höheren Formen (Fortschrittsprinzip) bewegt. Mit diesen Auffassungen grenzt sich der ML im Selbstverständnis sowohl vom „subjektiven“ wie vom „objektiven“ Idealismus ab. In Frontstellung zum subjektiven Idealismus wird darauf hingewiesen, daß die Materie außerhalb und unabhängig vom menschlichen Bewußtsein existiere. Gegenüber dem objektiven Idealismus wird ins Feld geführt, daß es die Welt der „absoluten Idee“ o. ä. nicht gebe, sondern daß „außerhalb und unabhängig vom Bewußtsein nur die ewig sich bewegende Materie“ existieren könne (Dialektischer und historischer Materialismus. Lehrbuch …, S. 69). 2. Materie und Bewußtsein „Die einzige Eigenschaft der Materie“, sagt Lenin (Werke, Bd. 14, S. 124), „an deren Anerkennung der philosophische Materialismus gebunden ist, ist die Eigenschaft, objektive Realität zu sein.“ Der philosophische Materiebegriff sage nichts über die qualitative und quantitative Beschaffenheit der Bewegungs-, Struktur- und Entwicklungsformen der Materie aus; er enthalte lediglich eine weltanschauliche und erkenntnistheoretische Aussage über das Verhältnis von Materie und Bewußtsein — und zwar dergestalt, daß die Materie primär, das Bewußtsein sekundär sei. Das Bewußtsein ist nach dieser Auffassung keine von der Materie unabhängige Erscheinung, sondern an eine bestimmte „hochorganisierte Materie“, an das Zentralnervensystem und das Gehirn des Menschen, gebunden. „Das Bewußtsein ist kein materielles Produkt …, sondern eine komplizierte Tätigkeit, deren Spezifik die Fähigkeit ist, die objektive Realität in ideellen Formen widerzuspiegeln, abzubilden, Materielles in Ideelles umzusetzen und zu übersetzen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 59) Die Abbild- oder Widerspiegelungstheorie wird damit zur zentralen erkenntnistheoretischen Lehre des DM (s. u., Kap. #548#ii. II. B. 3.). Bewußtsein wirkt jedoch seinerseits auf die materielle Welt zurück. „Es gestattet den Menschen, ihre Wechselbeziehungen mit der natürlichen und sozialen Umwelt zu regulieren und planmäßig zu lenken.“ (Ibd., S. 60) Das menschliche Bewußtsein als gesellschaftliche Erscheinung wird als Instrument zur aktiven Umgestaltung von Natur und Gesellschaft begriffen (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein); es unterliegt dem Gesetz der Höherentwicklung der Materie. Seine höchste Form, das sozialistische Bewußtsein, „ist seinem Charakter nach wissenschaftlich und revolutionär, ist Erkenntnis und Anleitung zum Handeln zugleich … Es muß durch die Partei der Arbeiterklasse und unter ihrer Führung ständig in die werktätigen Massen hineingetragen und gefestigt werden.“ (Ibd., S. 136). B. Der Dialektische Materialismus (DM) 1. Die Dialektik und ihre Hauptkategorien Die Dialektik wird im gegenwärtigen ML als „Produkt der Entwicklung des philosophischen Denkens“ seit der Antike begriffen. Dabei unterscheidet die marxistisch-leninistische Philosophiegeschichtsschreibung zumeist in der vormarxistischen Philosophie zwischen einer spontanen, „naturwüchsig-naiven“ und der idealistischen Dialektik von Kant bis Hegel. Hegels Dialektik gilt als die „größte Errungenschaft“ der klassischen deutschen Philosophie. Sie wird, wie schon von Marx, als bedeutsame theoretische Grundlage des DM angesehen; ihre Weiterentwicklung durch Marx und Engels habe eine „Revolution“ in der Philosophie bewirkt (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 71). Die Dialektik wird als „philosophische Wissenschaft von den allgemeinen Bewegungs- und Entwicklungsgesetzen der Natur und Gesellschaft sowie des Denkens“ und als „allgemeine Theorie des Zusammenhangs und der Entwicklung sowie allgemeine Methode des Denkens und Handelns“ definiert (vgl. ibd., S. 70). Unter Dialektik in diesem Sinne wird ein Wirkungszusammenhang verstanden, bei dem Dinge, Systeme usw. nicht nur Einwirkungen der verschiedensten Art von anderen Dingen, Systemen [S. 862]usw. ausgesetzt sind, sondern selbst auch auf diese zurückwirken. Der DM betrachtet dementsprechend das Universum als einen Gesamtzusammenhang von Wechselwirkungen. Methodologisch ergäbe sich daraus die Forderung, bei der Analyse eines Sachverhaltes alle Wechselwirkungszusammenhänge zu berücksichtigen. Da dies die menschliche Erkenntnisfähigkeit übersteige, sei es im besten Falle möglich, die wesentlichen Wechselwirkungen zu untersuchen. Wechselwirkungen können ebenso als Widersprüche (Widerspruch) auftreten und erfaßt werden wie als Kausalitätsbeziehungen (s. u. Unterabschn. a). Die Entwicklung/Bewegung erfolgt nach bestimmten Gesetzen (s. u. Kap. #548#ii. II. B. 2.). Im DM der Gegenwart werden — im Zuge der Betonung von Methodenproblemen und der Versuche der Operationalisierung einzelner Axiome — die wesentlichen Aspekte der materialistischen Dialektik in der methodologisch-methodischen Dimension gesehen. Die dialektische Methode sei sowohl „allseitig“ wie historisch-empirisch ausgerichtet. Gerade durch diesen ihren Doppelcharakter könne sie die Fakten in ihren vielfältigen Zusammenhängen erkennen und adäquat analysieren. Die dialektische Methode bedient sich bestimmter, bereits bei Hegel auffindbarer Kategorien und Kategorienpaare. Im folgenden sollen diejenigen behandelt werden, denen eine besondere gesellschaftlich-politische Bedeutung zukommt. a) Ursache und Wirkung Die Kausalbeziehung (Ursache und Wirkung) ist ein Spezialfall der Wechselwirkung. Hier wirkt x auf y ein, während die Rückwirkung von y auf x praktisch null ist und darum vernachlässigt werden kann. Umstritten in der gegenwärtigen Diskussion des DM sind die Fragen, ob x zeitlich vorangeht und ob die Wirkung gleichzeitig mit dem Vergehen der Ursache entsteht. Das Kausalprinzip des DM besagt, daß jedes Geschehen in der Welt seine materielle Ursache hat; die Kausalität trägt also absoluten und universellen Charakter. Eine wichtige Unterscheidung ist die zwischen inneren und äußeren Ursachen; sie bilden eine dialektische Einheit, d.h. die inneren Ursachen werden nur wirksam durch die Einwirkungen der äußeren Ursachen und umgekehrt. In den höheren Bewegungsformen der Materie kommt den inneren Ursachen eine immer größere Bedeutung zu. Organische wie gesellschaftliche Systeme verändern und entwickeln sich vor allem aufgrund ihrer inneren Bedingungen. Die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft wird ausschließlich durch innergesellschaftliche Ursachen, nämlich durch die Entwicklung der Produktivkräfte, vorangetrieben. b) Notwendigkeit und Zufall Im Gegensatz zum mechanischen Materialismus, der Kausalität nur im Sinne von linearer Kausalität versteht, die materielle Welt also als eine einzige ununterbrochene Kette von Ursachen und Wirkungen begreift, verläuft aus der Sicht des DM die Entwicklung in einem dialektischen Prozeß von Notwendigkeit und Zufall. Das wesentliche Moment ist die Notwendigkeit, die (wie die Materie) objektiven Charakter trägt und unabhängig vom Bewußtsein existiert. Ähnlich wie die dialektische Bestimmung der Beziehungen zwischen „Allgemeinem“ und „Einzelnem“ oder zwischen „Wesen“ und „Erscheinung“ lautet auch die für das Kategorienpaar „Notwendigkeit/Zufall“: die Notwendigkeit tritt in vielen und durch viele Zufälligkeiten zutage (vgl. Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 236). Beide können und müssen im Bewußtsein der Menschen theoretisch widergespiegelt werden, d.h. sie können und müssen vom Menschen erkannt werden. Notwendigkeit und Zufall stehen in einem dialektischen Zusammenhang, der auch als Gegensatz bestimmt wird. Dieser Gegensatz allerdings ist „nicht absolut, sondern relativ, d.h. er besteht nur im Rahmen bestimmter Bedingungen. Ein Ereignis, das unter bestimmten Bedingungen notwendig ist, kann unter anderen Bedingungen zufällig sein und umgekehrt.“ (Ibd., S. 359) Entscheidend ist nun, daß z.B. im gesellschaftlichen Bereich die Absteckung dieses Bedingungsrahmens und damit dessen, was jeweils als notwendig und was als zufällig anzusehen ist, mehr oder weniger von der Entscheidungselite der Partei abhängt. Insofern ist gerade dieses Kategorienpaar von großer politischer Bedeutung. c) Möglichkeit und Wirklichkeit Mit dem eben genannten Problembereich hängt die Dialektik von Möglichkeit und Wirklichkeit eng zusammen. Möglich im Sinne des DM ist ein Ereignis dann, wenn es — bezogen auf bestimmte Bedingungen — sowohl eintreten als auch nicht eintreten kann. Was wirklich ist, muß möglich sein, während das Umgekehrte nicht gilt. Die Wirklichkeit ist realisierte Möglichkeit. Von besonderer Bedeutung ist die Art und Weise, wie durch gesellschaftliches Handeln in der geschichtlich gewordenen Gesellschaft aus Möglichkeiten Wirklichkeiten werden. Im DM werden grundsätzlich zwei Formen des gesellschaftlichen Handelns unterschieden: spontanes und bewußtes Handeln. Spontan ist das Handeln von einzelnen, Gruppen, Schichten, Klassen oder auch Institutionen, wenn es aus unmittelbarem Impuls ohne umfassende Einsicht in die Gesamtzusammenhänge und die in ihnen wirkenden Gesetzmäßigkeiten erfolgt. Bewußtes Handeln basiert demgegenüber auf wissenschaftlicher Erkenntnis, die — zumindest in der Gegenwart — nur auf der Grundlage des ML möglich [S. 863]sei. Beide Handlungsformen können Möglichkeit in Wirklichkeit umwandeln. Daraus ergibt sich das Problem, daß festzulegen ist, welche von beiden in einer bestimmten gesellschaftlichen Situation ausschlaggebend gewesen oder, im Falle aktueller Politik, angemessen (richtig) ist. Entsprechende Kontroversen durchziehen den ML von seinen Anfängen bis zur Gegenwart. Im DDR-offiziellen ML ist bewußtes gesellschaftliches Handeln dem spontanen übergeordnet, auch wenn grundsätzlich an einer dialektischen Beziehung zwischen beiden festgehalten wird. d) Freiheit und Notwendigkeit Engels' an Hegel anknüpfende Definition der Dialektik von Notwendigkeit und Freiheit ist für den DM noch immer verbindlich: „Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von den Naturgesetzen liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Gesetze, und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 20, S. 106) In diesem Sinne definieren M. Buhr und A. Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 116): Freiheit ist das „Verhältnis des Menschen zur objektiven Gesetzmäßigkeit (Notwendigkeit) in Natur und Gesellschaft, insbesondere der Grad ihrer Erkenntnis und praktischen Beherrschung“. Freiheit als Möglichkeit, zwischen verschiedenen Alternativen wählen zu können, oder auch die „individuelle Freiheit“ werden vom DM zwar zur Kenntnis genommen; doch gelten sie als abstrakte und subjektivistische Varianten des Begriffs, weil der Bezug zu den objektiven Natur- bzw. Gesellschaftsgesetzen und -gesetzmäßigkeiten fehlt. Die eigentliche Freiheit besteht, so Engels (ibd.), „in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeiten gegründeten Herrschaft über uns selbst und über die äußere Natur“. In der Geschichte der Menschheit durchlaufen, gemäß den Vorstellungen der marxistisch-leninistischen Philosophen, auch Freiheit und Notwendigkeit einen dialektischen Entwicklungsprozeß: „Jeder Fortschritt in der Kultur war ein Schritt zur Freiheit.“ (Engels, ibd.) Mit der zunehmenden Erkenntnis der Notwendigkeit durch die Menschen und entsprechendem Handeln werde immer mehr gesellschaftliche Freiheit verwirklicht — Freiheit, in der die Notwendigkeit zwar „aufgehoben“ sei, aber nicht aufgehört habe, Notwendigkeit zu bleiben. Die kommunistische Gesellschaft der Zukunft sei in diesem Sinne als das „Reich der Freiheit“ zu bezeichnen. Aus dieser Lehre von der Freiheit wird nicht nur die SED-Propaganda und -Politik (Kampf gegen „Unfreiheit“ und „Freiheitsillusionen“) gespeist (Agitation und Propaganda). Sie ist auch grundlegend für die marxistisch-leninistische Persönlichkeitstheorie und die entsprechenden Erziehungsideale (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). 2. Dialektische Entwicklungsgesetze Die Entwicklungskonzeption des ML wird in drei sog. Grundgesetzen der Dialektik erkennbar: dem Gesetz von der Einheit und vom Kampf der Gegensätze; dem Gesetz vom Umschlagen quantitativer in qualitative Veränderungen; dem Gesetz der Negation der Negation. Das erste Grundgesetz der Dialektik sagt aus, daß die Existenzform der Materie die Selbstbewegung ist und daß Triebkraft jeder Bewegung und erst recht jeder Entwicklung die den „Dingen innewohnenden dialektischen Widersprüche“ (Widerspruch) sind. Zur Erklärung der qualitativ verschiedenen Erscheinungsformen der Materie dient dem DM das zweite Grundgesetz der Dialektik, das Gesetz vom Umschlagen quantitativer Veränderungen in qualitative. Qualität ist die wesentliche bzw. invariante Eigenschaft von Dingen, Systemen usw.; Quantität erfaßt Mengen (Größe, Anzahl, Gewicht, Intensität) dieser Qualitäten. Das Maß gibt die Grenze an, bis zu der sich eine gegebene Qualität quantitativ ändern kann, ohne aufzuhören, eben diese Qualität zu sein. Qualitätsänderungen können, gemäß dem „Gesetz“, sprunghaft (revolutionär) erfolgen, durch stoffliche, quantitative Veränderungen, also z.B. durch kontinuierliche (evolutionäre) Zu- oder Abnahme der Anzahl der Elemente eines materiellen Systems. Qualitätsänderungen können aber auch dann eintreten, wenn die Zahl der Elemente des Systems gleich bleibt und sich nur deren Anordnung oder Kopplung ändert. Heute ist dieses „Gesetz“ vor allem politisch bedeutsam im Kampf gegen Reformismus und Revisionismus, denen der DM die Notwendigkeit der revolutionären, qualitativen Veränderungen entgegensetzt, sowie im Kampf gegen Sektierertum und linksradikale Strömungen, gegen die er die Notwendigkeit der allmählichen, quantitativen Vorbereitung jeder revolutionären Umwälzung hervorhebt. Der Umschlag von einer Qualität in eine andere heißt „dialektischer Sprung“. Eine für die Gesellschaft besonders wichtige Form des dialektischen Sprungs ist die soziale Revolution, d.h. der Umschlag von einer Gesellschaftsformation in eine andere. Neu in der Diskussion des DM ist eine systemtheoretische Variante des dialektischen Sprungs. Obwohl die politische — und damit auch die philosophische — Bedeutung der Systemtheorie in der DDR zurückgegangen war, spielten und spielen einige ihrer Elemente im philosophischen Denken noch immer eine bedeutsame Rolle. Der Vorteil der systemtheoretischen Variante liegt vor allem darin, [S. 864]daß der dialektische Sprung — infolge eines höheren Abstraktionsgrades — ohne Schwierigkeiten auf sehr viele unterschiedliche Erscheinungen übertragen werden kann. Die Aussage verliert dafür aber an Informationsgehalt. Die dialektisch-materialistische Systemtheorie unterscheidet systemzerstörende von systemerhaltenden Sprüngen. Beispielsweise ist die proletarische Revolution ein solcher systemzerstörender Qualitätsumschlag; da jedoch das kapitalistische System nur ein historisch bedingtes Teilsystem des Gesamtsystems „menschliche Gesellschaft“ ist, die Diktatur des Proletariats aber eine höhere Entwicklungsstufe darstellt, ist der systemzerstörende Qualitätsumschlag bezüglich eines Teilsystems ein systemerhaltender für das Gesamtsystem. Daraus folgt, daß Entwicklung letztlich nur über solche Qualitätssprünge erfolgen kann, die systemerhaltenden Charakter tragen. Ein systemerhaltender Qualitätsumschlag ist identisch mit der dialektischen Negation. Im Gegensatz zur Negation der formalen Logik treten also zwei positive Momente in der dialektischen Negation auf: 1. Das Negativum „Nicht-A“ stellt in bezug zur Entwicklung des Gesamtsystems etwas Positives dar; 2. das Gesamtsystem wird nicht negiert, sondern nur eine wesentliche Eigenschaft davon, während andere wesentliche Eigenschaften „aufgehoben“ bzw. bewahrt werden. Das „Gesetz“ der Negation der Negation besagt, daß die Entwicklung nicht auf dem Stand der Qualität „Nicht-A“ stehenbleibt, sondern auf eine Rückkehr zur Qualität „A“ drängt, freilich auf einer höheren Stufe. Lenin gebraucht dafür das Bild der Spirale. Mit der Negation der Negation ist der Entwicklungszyklus abgeschlossen, aber nur insofern, als die ihm entsprechende Qualität ihre Variationsmöglichkeiten im Stadium der Negation ausgeschöpft hat und im Stadium der Negation der Negation eine weitere Entwicklung nur noch hinsichtlich anderer Qualitäten möglich ist. So ist mit der Beseitigung des Kapitalismus und dem Aufbau des Sozialismus/Kommunismus der Entwicklungszyklus der menschlichen Gesellschaft abgeschlossen, den Marx als die „Vorgeschichte“ bezeichnete. Folgt man dem Gesetzesverständnis der analytischen Philosophie, so handelt es sich bei den Grundgesetzen der Dialektik weder um Gesetze (logische oder Naturgesetze) noch um Gesetzesaussagen einer empirischen Wissenschaft; denn Gesetze und Gesetzesaussagen sollen inhaltlich gesättigt sein und uneingeschränkt in Raum und Zeit gelten. Die Gesetze des ML sind eher als Axiome oder Normen zu bestimmen; denn als Grundlage von Aussagensystemen haben sie axiomatischen und normativen Charakter. Dies gilt in besonderem Maße, wenn die Auslegungsmöglichkeiten, die inhaltliche Auffüllung dieser Gesetze so gut wie unbegrenzt oder, anders ausgedrückt, beliebig ist. 3. Marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie Aus der „Grundfrage der Philosophie“ (s. o. Kap. #548#ii. II. A. 1. u. 2.) ergibt sich das Problem, wie das Bewußtsein die Wirklichkeit widerspiegelt. Damit wird das Gebiet der marxistisch-leninistischen Erkenntnistheorie betreten. Diese ist, im Selbstverständnis des ML, „als relativ selbständige philosophische Disziplin ein organischer Bestandteil des Gesamtsystems der marxistisch-leninistischen Philosophie“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 1, S. 365). Ihre Grundsätze können wie folgt zusammengefaßt werden: a) Die Dialektik ist auch die Lehre von den allgemeinen Formen und Gesetzen des Denkens; insofern gibt es nur eine „relativ selbständige“, keine eigenständige marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie. b) Die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie untersucht den Erkenntnisprozeß in seiner Komplexität und Vielgestaltigkeit. Ihr obliegt die philosophische Analyse von Materialien aus der Geschichte der Erkenntnis und der Wissenschaften ebenso wie die philosophische Verarbeitung von relevanten Ergebnissen der Einzelwissenschaften (z.B. der Psychologie) und der gesellschaftlichen Praxis. c) Da, der Axiomatik des DM folgend, Real- und Erkenntnisdialektik übereinstimmen, halten es die Vertreter des DM für unzulässig, bei der Analyse von Denkformen und Denkgesetzen von den Denkinhalten zu abstrahieren (im Gegensatz z.B. zu Kants Erkenntnistheorie). d) Erkenntnissubjekt ist im ML nicht unmittelbar das Individuum, sondern die „Gesellschaft“ (im Sinne von sozialen Gruppen, Kollektiven, Klassen) oder genauer: die „gesellschaftlich organisierte Menschheit“ — auch wenn die Erkenntnis als an die Erkenntnistätigkeit der Individuen „gebunden“ angesehen wird. Erkenntnisobjekt ist die vom Bewußtsein unabhängige objektiv-reale Außenwelt, die jedoch nicht unabhängig vom Erkenntnissubjekt gedacht werden darf. Die materielle Welt wird erst dann zum Erkenntnisobjekt, wenn sie vom Subjekt verändert, beeinflußt, beobachtet wird, also dadurch, daß das Subjekt sie in die gesellschaftliche Lebenstätigkeit einbezieht und seine Wesenskräfte in ihr vergegenständlicht (Subjekt-Objekt-Dialektik). e) Die gesellschaftliche Praxis wird als das konstitutive Element im Erkenntnisprozeß angesehen, d.h. nicht nur als ein äußerliches Kontrollorgan der Erkenntnis, sondern sowohl als Grundlage und Ziel der Erkenntnis als auch als Kriterium der Wahrheit. f) Erkenntnis ist Prozeß bzw. Resultat der sinnlichen und rationalen Widerspiegelung der objektiven Realität im Bewußtsein. Mit der Rezeption der allgemeinen Informationstheorie hat die marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie neuerdings eine Bedeutung erreicht, die an [S. 865]die des HM und des DM heranreicht. Damit verbunden ist aber auch ein Auflösungsprozeß des geschlossenen Gedankengebäudes, der vor allem im Bereich der Abbildtheorie sichtbar wird: An die Stelle des Begriffs „Widerspiegelung“ tritt die Formel „inneres Modell der Außenwelt“. Dieses besteht aus einem dynamischen System von Informationen, dessen Struktur „bestimmte Übereinstimmungen mit der Struktur der Außenwelt aufweist“. Isomorphie, also eindeutige Zuordnung der Elemente des inneren Modells an die der Außenwelt, ist ein anzustrebendes Ideal. Tatsächlich wird nur Homomorphie erreicht, d.h. eine angenäherte Entsprechung, eine „mehr-eindeutige Zuordnung“ der Elemente. Insbesondere der semantische Aspekt der Information läßt subjektiven Deutungen größeren Spielraum, als es die traditionelle Abbildtheorie zugestehen wollte. Neuere Darstellungen des HM räumen denn auch ein, daß dem Subjektiven Faktor bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft eine stärkere Bedeutung zukommt. Allerdings, so wird behauptet, käme darin eine „höhere Stufe der Dialektik von Objektivem und Subjektivem in der Geschichte“ zum Ausdruck. Weiter ist umstritten, bei welchen Formen des kognitiven Abbildes von Wahrheit gesprochen werden kann. G. Klaus stand z.B. auf dem Standpunkt, daß nur Aussagen Wahrheit zukommt, während andere Theoretiker allen Formen des kognitiven Abbildes, also auch sinnlichen Abbildern (Ästhetik), Wahrheit zuschreiben wollen. C. Der Historische Materialismus (HM) Der HM, die „philosophische Wissenschaft von der Gesellschaft“, gilt als „die bedeutendste Errungenschaft des marxistischen philosophischen Materialismus. Er ist dessen Vollendung, da er ihn auch in bezug auf die menschliche Gesellschaft und ihre geschichtliche Entwicklung konsequent durchführt.“ (Phil. Wörterbuch, Bd. 2, S. 756) Eine solche Einschätzung darf nicht so interpretiert werden, daß dem HM gegenüber dem DM Priorität zugestanden wird. Im Gegenteil: In allen Lehrbüchern des ML wird die untrennbare, sich „wechselseitig bedingende“ Einheit des DM und HM besonders herausgestellt. Dabei erhält der HM seine relativ selbständige Existenzberechtigung wegen der ihrerseits im DM begründeten Vorstellung, daß dem gesellschaftlichen Lebensprozeß gegenüber den Naturprozessen eine „qualitative Besonderheit“ zukomme. Der HM stehe den Gesellschaftswissenschaften näher als der DM; er sei, wie Buhr/Kosing (Kleines Wörterbuch …, S. 75) definieren, „die materialistische Geschichtsauffassung und Gesellschaftstheorie“. 1. Die Hauptthesen Im Vorwort seines Werkes „Zur Kritik der Politischen Ökonomie“ (1859) hat Marx seine klassisch gewordene Zusammenfassung der dialektisch-materialistischen Geschichtsauffassung formuliert: „In der gesellschaftlichen Produktion ihres Lebens gehen die Menschen bestimmte, notwendige, von ihrem Willen unabhängige Verhältnisse ein, Produktionsverhältnisse, die einer bestimmten Entwicklungsstufe ihrer materiellen Produktivkräfte entsprechen. Die Gesamtheit dieser Produktionsverhältnisse bildet die ökonomische Struktur der Gesellschaft, die reale Basis, worauf sich ein juristischer und politischer Überbau erhebt, und der bestimmte gesellschaftliche Bewußtseinsformen entsprechen. Die Produktionsweise des materiellen Lebens bedingt den sozialen, politischen und geistigen Lebensprozeß überhaupt. Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 8 f.) Marx gelangte zu diesen Feststellungen, bei denen die Begriffe Produktionsverhältnisse, Produktivkräfte und Produktionsweise (vgl. dazu im einzelnen weiter unten, Kap. #548#ii. II. C. 2., 3. u. 4.) im Vordergrund stehen, aufgrund von philosophisch-anthropologischen Vorstellungen über die Arbeit — und zwar indem er Arbeit, wie er behauptete, nicht mit Hegel „idealistisch“, sondern „materiell-gegenständlich“ interpretierte. Arbeit ist, nach Marx, das grundlegende Merkmal, das den Menschen vom Tier unterscheidet; alle anderen Wesensmerkmale des Menschen entstehen im gesellschaftlichen Lebensprozeß, mit der Arbeit und auf ihrer Grundlage. In der Arbeit erzeugt der Mensch die „Mittel“ zur Befriedigung seiner Bedürfnisse; andernfalls wäre er nicht imstande zu leben. Im Produkt der Arbeit vergegenständlicht sich menschliche Arbeitskraft oder Energie. Das Produkt wird „äußerlich“. Anders ausgedrückt: Der Mensch „entäußert“ oder „entfremdet“ sich (Entfremdung) in der Arbeit. Da die produzierten Gegenstände nicht Selbstzweck, sondern Mittel der Lebenserhaltung sind, erfüllen sie ihre Bestimmungen erst, wenn sie wieder „aufgehoben“ oder vernichtet werden, indem sie dem Menschen zu seiner Reproduktion oder zum Genuß dienen. Arbeit befriedigt Bedürfnisse, aber erzeugt auch neue Bedürfnisse. In Marxens Philosophie der Arbeit spielt weiterhin der Begriff der Arbeitsteilung eine große Rolle. Die Arbeitsteilung, die in der Urgesellschaft nur als „natürliche“ (zwischen den Geschlechtern und Generationen) bestand, entwickelt sich zur „gesellschaftlichen“ Arbeitsteilung. Dieser historisch unvermeidliche Prozeß ergibt sich aus der widersprüchlichen Eigenbewegung der Produktivkräfte. Wenn das Zusammenwirken von Produktivkräften und Produktionsmitteln im Produktionsprozeß so weit fortgeschritten ist, daß die Produktion über die unmittelbare Existenzsicherung hinausgeht, entsteht das Privateigentum an Produktionsmitteln mit [S. 866]den verschiedenen gesellschaftlichen Formen der Arbeitsteilung: in erster Linie Kopf- versus Handarbeit und Agrar- versus Industrieproduktion. Die gesellschaftliche Arbeitsteilung hat zwei folgenschwere Konsequenzen, die manifest geworden sind, als die Produktionsverhältnisse das Stadium des Kapitalismus erreichten: Die Trennung von Kopf- und Handarbeit bewirkt, daß das Bewußtsein sich ein eigenes Objekt schafft, eine Welt von geistigen Wesenheiten, von Ideen, die es für die bewegenden Kräfte und Ziele der Geschichte ausgibt. Marx bezeichnet diese Welt der Ideen als „Ideologie“ im Sinne des „falschen Bewußtseins“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 3.). Die „wahren“ geschichtlich-gesellschaftlichen „Triebkräfte“ (vgl. unten Kap. #548#ii. II. C. 2. u. 4.) werden auf diese Weise geleugnet. Zum anderen wird durch die Existenz von Privateigentum an Produktionsmitteln der Dreitakt des „natürlichen“ Arbeitsprozesses: Arbeit — Entäußerung — Wiederaneignung im Genuß oder der Reproduktion, gestört. Die produzierten Gegenstände werden einem Großteil der Produzenten vorenthalten, da der Eigentümer der Produktionsmittel über die Arbeitsergebnisse verfügt. Die Wiederaneignung ist also nicht oder nur begrenzt möglich; die Produkte repräsentieren eine dem Produzenten „fremde Macht“, den Kapitaleigentümer, der sich sowohl das Arbeitsergebnis wie auch die Arbeitskraft angeeignet hat. (Politische Ökonomie.) Diese Vorstellungen erweiterte Marx zu einer geschichtsphilosophischen Theorie, für die die Klassen und der Klassenkampf konstitutiv sind (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Wie Engels (Marx/Engels, Werke, Bd. 21, S. 249) interpretierend feststellte, entdeckte Marx das „große Bewegungsgesetz“ der Geschichte, „wonach alle geschichtlichen Kämpfe, ob sie auf politischem, religiösem, philosophischem oder sonst ideologischem Gebiet vor sich gehn, in der Tat nur der mehr oder weniger deutliche Ausdruck von Kämpfen gesellschaftlicher Klassen sind, und daß die Existenz und damit auch die Kollisionen dieser Klassen wieder bedingt sind durch den Entwicklungsgrad ihrer ökonomischen Lage, durch die Art und Weise ihrer Produktion und ihres dadurch bedingten Austausches“. 2. Die Triebkräfte des Geschichtsprozesses Zu den Triebkräften des Geschichtsprozesses gehören im DDR-offiziellen HM vor allem die dialektischen Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, der Klassenkampf und die soziale Revolution. Entscheidend für die gesellschaftliche Entwicklung ist die Produktionsweise, also wie die Menschen die zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse notwendigen Güter produzieren. Produzieren bedeutet ein Zweifaches: ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zur Natur und ein bestimmtes Verhältnis der Menschen zueinander. Das Verhältnis der Menschen zur Natur ist bedingt durch die Produktivkräfte, d.h. die Fähigkeiten, Erfahrungen und das Wissen der Menschen sowie die ihnen zur Verfügung stehenden Produktionsmittel; das gegenseitige Verhältnis der Menschen wird bestimmt durch die Produktionsverhältnisse. Die Produktion wird als dialektischer Prozeß verstanden. Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse, die eine dialektische Einheit bilden, stehen in Wechselwirkung und bedingen einander gegenseitig — und zwar so, daß die Produktivkräfte die führende Rolle in der Entwicklung spielen. Wichtig für den offiziellen ML ist, daß die Faktoren der Entwicklung nicht außerhalb der Produktion gesucht werden, etwa in geographischen und klimatischen Bedingungen oder im Anwachsen der Bedürfnisse durch das Wachstum der Bevölkerung. Quelle der Entwicklung sei vielmehr die „Selbstbewegung“, die dialektische Wechselwirkung der Elemente der Produktion, hauptsächlich die Wechselwirkung zwischen den Produktivkräften und den Produktionsverhältnissen. „Auf einer gewissen Stufe ihrer Entwicklung geraten die materiellen Produktivkräfte der Gesellschaft in Widerspruch mit den vorhandenen Produktionsverhältnissen oder, was nur ein juristischer Ausdruck dafür ist, mit den Eigentumsverhältnissen, innerhalb deren sie sich bisher bewegt hatten. Aus Entwicklungsformen der Produktivkräfte schlagen diese Verhältnisse in Fesseln derselben um. Es tritt dann ein Epoche sozialer Revolutionen ein.“ (Marx/Engels, Werke, Bd. 13, S. 9) So bewirkt z.B. die Entwicklung der Technik, die zunehmende Mechanisierung der Produktion im Kapitalismus, daß die Weise der Gütererzeugung sich immer mehr „vergesellschaftet“, d.h. die gesellschaftliche Arbeitsteilung und damit die gegenseitigen Interdependenzen erreichen einen solchen Grad, daß der Produktionsprozeß nur noch als ein gesamtgesellschaftlicher Vorgang verstanden werden kann. Dies wird in Großbetrieben, Großorganisationen und in der Massenproduktion deutlich sichtbar. Aber die Bestimmung des Produktionszwecks und daher die Aneigung des Ertrages bleibt eine private. Zur Überwindung dieses Widerspruchs muß das Privateigentum an Produktionsmitteln überhaupt abgeschafft werden. Dies geschieht durch eine soziale Revolution. Die sozialistische Revolution ist die höchste und damit letzte Form der sozialen Revolution. Als soziale Revolution werden solche gesellschaftlichen Umwälzungen verstanden, bei denen die eine herrschende Klasse durch eine neue herrschende Klasse abgelöst wird. Voran geht der Klassenkampf als Kampf zwischen unterdrückten und unterdrückenden Klassen. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal einer Klasse ist ihr Verhältnis zu den Produktionsmitteln, das wiederum im wesentlichen [S. 867]ein Eigentumsverhältnis ist. Alle anderen Verhältnisse, etwa schichtenspezifische, lassen sich darauf zurückführen. So gesehen stellt sich für den HM die Geschichte als eine „Geschichte von Klassenkämpfen“ dar, die identisch ist mit der Entwicklung der Formen des Privateigentums an Produktionsmitteln und deren Abschaffung (Klasse/Klassen, Klassenkampf). 3. Ideologie Ein zentraler Begriff des ML ist der der Ideologie, der seine ersten Bestimmungen im Sinne des HM in Marx' und Engels Werk „Die Deutsche Ideologie“ (1845/46) erhalten hat. Von den Theoretikern des HM in der DDR wird Ideologie wie folgt definiert: „System der gesellschaftlichen (politischen, philosophischen, religiösen, künstlerischen usw.) Ideen, die durch die materiellen Verhältnisse der Gesellschaft, insbesondere die Produktionsverhältnisse bedingt, bestimmte Klasseninteressen zum Ausdruck bringen und darauf gerichtet sind, das Denken, Fühlen und Handeln der Menschen in deren Sinne zu beeinflussen und entsprechende Verhaltensnormen, Einstellungen und Wertungen einschließen.“ (Buhr/Kosing, Kleines Wörterbuch …, S. 158) Die beiden großen ideologischen Systeme, mit denen sich der HM vor allem befaßt, sind die Ideologie der Bourgeoisie (oder bürgerliche Ideologie) und die Ideologie der Arbeiterklasse (oder, unter den Bedingungen der sozialistischen Produktionsverhältnisse, sozialistische Ideologie). Beide seien durch Klasseninteressen geprägt; doch nur das Klasseninteresse der Arbeiterklasse falle mit dem Interesse der gesamten Gesellschaft zusammen und könne deshalb „offen parteilich“ vertreten werden, ohne daß der Wissenschafts- und Wahrheitsanspruch aufzugeben sei (

Marxismus-Leninismus (ML) (1985) Siehe auch: Marxismus-Leninismus: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Marxismus-Leninismus (ML): 1979 Theorie des Marxismus-Leninismus-Stalinismus: 1953 1954 1956 1958 Mit ML werden allgemein die von Karl Marx, Friedrich Engels und W. I. Lenin begründeten Lehren in ihren weltanschaulichen, philosophischen, (sozial-)wissenschaftlichen und politischen Ausprägungen bezeichnet. Speziell, hinsichtlich der kommunistischen Parteien, hat der ML die…