DDR A-Z 1985
Arbeitsklassifizierung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das Arbeitsvermögen der Werktätigen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeit höher als unqualifizierte anzuerkennen. 2. Bei der Festlegung der Arbeitsaufgaben soll darauf geachtet werden, daß diese von ihrem Inhalt und Umfang sowie von ihren Bedingungen her zur allseitigen Persönlichkeitsentwicklung beitragen. 3. Die A. soll dazu dienen, Unterlagen für die qualitativ erweiterte Reproduktion der Arbeitskraft bereitzustellen (z.B. erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen und Qualifizierungspläne). Gleichzeitig fördert die A. die materielle Stimulierung von Qualifizierungsprozessen unter Berücksichtigung der stufenweisen Bildung. 4. Im Rahmen der Planung des betrieblichen Reproduktionsprozesses ist es Aufgabe der A., Unterlagen für die exakte Bestimmung des Bedarfs an Arbeitskräften und deren erforderliches Qualifikationsniveau zu ermitteln. Die Einführung der A. in Industrie und Bauwesen der DDR vollzog sich in mehreren Etappen. Die nach 1945 betriebene analytische Arbeitsbewertung orientierte sich am Genfer Schema, nach dem die Arbeitsanforderungen wie folgt gegliedert waren: 1. Fachkönnen (geistige und körperliche Anforderungen), 2. Belastung (geistige und körperliche), 3. Verantwortung (sach- und personenbezogen), 4. Arbeitsbedingungen (zusätzliche Beanspruchung aus erschwerenden Bedingungen bzw. Umgebungseinflüssen). Die auf der Basis dieses Schemas entwickelten Wertzahlentabellen der Arbeitsanforderungen konnten trotz zahlreicher Verfeinerungen nicht gewährleisten, daß Arbeitsaufgaben gleicher Kompliziertheit in verschiedenen Betrieben oder Wirtschaftszweigen auch der gleichen Qualifikationsgruppe (Lohn- oder Gehaltsgruppe) zugeordnet wurden. Aus diesem Grund wurde Anfang der 50er Jahre beim damaligen Ministerium für Arbeit eine Zentrale WLK-Kommission gegründet, die auf der Grundlage einer entsprechenden Anleitung sogenannte Rahmenmerkmale und Richtbeispiele für Wirtschaftszweig-Lohngruppenkataloge (WLK) und Gehalts- bzw. Lohngruppenkataloge (GGK, LGK) erarbeitete. Diese Unterlagen waren die Grundlage für die analytische Bestimmung der Arbeitsanforderungen und die Ausarbeitung einheitlicher Bewertungsbeispiele durch WLK-Kommissionen in Betrieben und Wirtschaftszweigen. Die Probleme bei der Anwendung der WLK und GGK, LGK lagen vor allem darin, daß die Eingruppierung der jeweils auszuführenden Tätigkeit durch Vergleich mit [S. 61]dem entsprechenden Beispiel im Katalog erfolgte. Um der Forderung nach Einheitlichkeit der Ergebnisse gerecht zu werden, mußten ständig neue Bewertungsbeispiele geschaffen werden, um möglichst jede auftretende Arbeitsaufgabe mit einem Katalogbeispiel vergleichen zu können. Die sich seit Anfang der 60er Jahre beschleunigenden Veränderungen im Inhalt und Umfang der Arbeitsaufgabe sowie der Struktur und Höhe der Arbeitsanforderungen durch Mechanisierung und Automatisierung konnten durch entsprechende Veränderungen der Bewertungsbeispiele der WLK und GGK, LGK nicht mehr angemessen wiedergegeben werden. Aufgrund dieser Erfahrungen wurde Mitte der 60er Jahre mit der Neugestaltung der qualitativen Arbeitsbewertung in der DDR begonnen. Zunächst wurde in interdisziplinärer Forschungsarbeit eine Grundmethodik der Arbeitsklassifizierung für Produktionsarbeiten in Industrie und Bauwesen erarbeitet. Nach mehrjähriger Vorbereitung und zahlreichen experimentellen Erprobungen erfolgte die erste praktische Anwendung der Arbeitsklassifizierung in den Betrieben auf der Grundlage der Richtlinie für die Arbeitsklassifizierung der Produktionsarbeiten in der Industrie und im Bauwesen vom 4. 2. 1970. Entsprechend der Richtlinie wurde die A. zunächst ausschließlich im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Veränderung der Produktions- und Arbeitsbedingungen angewandt. Damit wurde die A. direkt mit der Intensivierung und Rationalisierung einschließlich der WAO verbunden. Seit Mitte der 70er Jahre gelten die alten Eingruppierungsunterlagen (WLK, GGK, LGK) als überholt und die A. wird, insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Tarifsystems (Lohnformen und Lohnsystem), durchgängig angewendet. Der für die Werktätigen in der Landwirtschaft geltende Rahmenkollektivvertrag (RKV) enthält ebenfalls verbindliche Unterlagen für die A.; diese werden analog bei der Festlegung der Vergütung der Genossenschaftsbauern angewandt (Arbeitseinheit). Die Anwendung der A. in den Betrieben ergibt sich auch aus Artikel 24 der Verfassung der DDR. Danach hat jeder Bürger „das Recht auf einen Arbeitsplatz … entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation. Er hat das Recht auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit.“ Das Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977 schreibt im Zusammenhang mit der A. in § 79 vor, daß der Betrieb „gemeinsam mit den Werktätigen bei Veränderungen der Arbeitsbedingungen durch Einführung neuer Technik und Technologien sowie bei der Verbesserung der Arbeitsorganisation zu gewährleisten (hat), daß die Arbeit inhaltsreicher wird und entsprechende Arbeitsaufgaben festgelegt werden. Auf dieser Grundlage sind die Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen sowie auftretende Arbeitserschwernisse zu ermitteln und mit den Werktätigen die erforderlichen Qualifizierungsmaßnahmen zu vereinbaren sowie Maßnahmen zur schrittweisen Beseitigung der Arbeitserschwernisse zu treffen.“ In § 97 des gleichen Gesetzes wird vorgeschrieben, daß, entsprechend den unterschiedlichen Anforderungen der Arbeitsaufgaben an die Qualifikation und Verantwortung der Werktätigen und den zweigspezifischen allgemeinen Produktions- und Arbeitsbedingungen für die einzelnen Lohn- und Gehaltsgruppen Tariflöhne festzulegen sind. Die Durchführung der A. ist eine Leitungsaufgabe entsprechend geschulter Kader. Die aktive Mitarbeit der Werktätigen an der A. besteht in der Duldung der Abgrenzung und inhaltlichen Gestaltung ihrer Arbeitsaufgabe sowie der Erfassung und Klassifizierung der Arbeitsanforderungen, die sich aus ihrer Arbeitsaufgabe ergeben. Hierzu heißt es in einem Standardwerk zur A. in der DDR: „Diese aktive Mitwirkung, die von entscheidender Bedeutung für den Nutzeffekt der Arbeitsklassifizierung ist, wird dann am besten erreicht, wenn die Werktätigen erkennen, daß die Arbeitsklassifizierung auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie auf eine inhaltsreiche Gestaltung der Arbeitsaufgaben gerichtet ist und daß die durch sie ermittelte Eingruppierung objektiv begründet, verständlich und für jeden einzelnen nachprüfbar ist.“ (Arbeitsklassifizierung. Einführung in die Grundmethodik Teil A und B, Berlin [Ost] 1980, S. 23) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 59–61 Arbeitshygiene A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitskräfteSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ziel der A. ist die analytische Ermittlung und Klassifizierung der Anforderungen der Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und die körperliche und geistige Beanspruchung, der Werktätigen. A. soll stets im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung angewendet werden. Als Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) sind der A. folgende Aufgaben zugewiesen: [S. 60]1. Ermittlung der Anforderungen an das…
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Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv erweitert, sondern nur erneuert und modernisiert, vor allem aber rationeller genutzt und die Arbeitsproduktivität erhöht werden. Während der Begriff I. die längerfristige Wachstumsstrategie kennzeichnet, umfaßt der Terminus R. alle Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie. Im Sprachgebrauch der DDR werden häufig beide Begriffe synonym verwendet, insofern beide zur Kennzeichnung von Maßnahmen benutzt werden, mit denen ein höherer Nutzeffekt erreicht werden kann. Zum bestimmenden wirtschaftspolitischen Konzept wurde I. durch Beschluß des VIII. Parteitages der SED (1971), Mitte der 70er Jahre wurde das Konzept unter dem Eindruck gestiegener Rohstoff- und Energiekosten erweitert und wird seitdem als sehr breit angelegter „Hauptweg“ des Wirtschaftens verstanden. In weiter Definition meint I., Wirtschaftswachstum durch ständige R., die Verbesserung der Produktionsstrukturen und die mit Hilfe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erhöhte Nutzung und Weiterentwicklung der Ressourcen zu erzielen. Als Hauptfaktoren der I. gelten: a) die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), b) die Steigerung der Arbeitsproduktivität, c) erhöhte Effizienzen der Investitionen und der Nutzung der Produktionsanlagen, d) die längerfristige Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen und Materialien sowie deren bessere Nutzung (Materialwirtschaft), e) die volks- und betriebswirtschaftlich günstige Ausweitung der wirtschaftlichen und Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) im RGW. 2. R. bezeichnet Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben, in der Verwaltung und in Bildungs- und Forschungsstätten zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellem Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff R. wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates unter dem Thema „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur I. der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als Ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als Ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe werden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und „komplexe sozialistische R.“ verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die I. als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Bereits der VIII. Parteitag der SED (1971) bestimmte sie zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“. I. bedeutete danach, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr [S. 660]produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Der IX. Parteitag der SED (1976) hat die I. noch stärker auf die Erschließung „aller vorhandenen Reserven“ bei den Fertigungsausrüstungen und der -organisation, dem Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, der Energieanwendung und der Nutzung des Arbeitskräftepotentials gerichtet. R.-Maßnahmen werden damit auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitsplätzen angesehen. Praktische Erfolge sind jedoch stark davon abhängig, inwieweit es gelingt, die mit der I. und R. verbundenen Faktoren wie Ausbildung, Arbeitszufriedenheit, Preise, wissenschaftlich-technische und organisatorische Innovationen, Rentabilität, empirisch und rechnungsmäßig zukünftig exakter als in der Vergangenheit zu ermitteln. Entsprechend stufte der X. Parteitag der SED (1981) die I. als wirtschaftsstrategische Konzeption noch höher ein, deren Bedeutung nur mit „der Schaffung der sozialistischen Planwirtschaft selbst“ verglichen werden könne (Protokoll des X. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1981, Bd. 2, S. 244). Die auf dem VIII. Parteitag der SED angekündigte Verbesserung des individuellen Lebensstandards läßt sich bei unveränderter Ausgabenstruktur der staatlichen Haushalte nur durch Wirtschaftswachstum finanzieren. Andererseits erwartet die politische Führung der DDR, daß von der Anhebung des Lebensstandards durch Lohnerhöhungen, Prämien und sozialpolitische Umverteilungsmaßnahmen (Lohnformen und Lohnsystem) starke mobilisierende Impulse auf die Leistungsbereitschaft und -intensität der Beschäftigten ausgehen — ein wechselseitiger Zusammenhang, der in der Formel von der „Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ zusammengefaßt wurde. Wirtschaftswachstum und Lebensstandarderhöhung „fördern wesentlich die Stabilität unserer Ordnung und den gesellschaftspolitischen Vormarsch“ (Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976–1980). Der Weg des Wirtschaftswachstums wird in der I. und R. gesehen, der effizienteren Nutzung des Wirtschaftspotentials, der Modernisierung und technischen Erneuerung des Produktionsapparates durch R.-Maßnahmen. Das Kriterium der I. besteht folglich in der Entwicklung der Arbeitsproduktivität, d.h. auf der volkswirtschaftlichen Ebene der Senkung des Aufwandes an Arbeit und Kapital pro Einheit des produzierten Nationaleinkommens. Aufgrund der in den Wirtschaftsbereichen und -zweigen unterschiedlichen Produktionsbedingungen ergeben sich unterschiedliche R.-Maßnahmen. Kapitalintensive R.-Maßnahmen werden dort durchgeführt, wo durch den Einsatz von Maschinen und Anlagen Arbeitsplätze eingespart und die Arbeitsproduktivität gesteigert werden können. Derartige R. sind bisher vor allem in der Landwirtschaft und in der Bauindustrie durchgeführt worden. Zukünftig sollen Produktivitätsreserven durch die Mechanisierung des innerbetrieblichen Transports und des Reparatur- und Dienstleistungswesens genutzt werden. In den Zweigen, in denen jedoch bereits moderne Maschinen und Anlagen eingesetzt werden, richten sich arbeitsintensive R.-Maßnahmen auf deren umfassendere und effizientere Nutzung, vor allem durch die Auslastung im Mehrschichtsystem und die Senkung technisch bedingter Stillstandszeiten. Von der arbeitsintensiven R. sind die meisten Industriezweige, die Landwirtschaft, die Bauindustrie sowie das Verkehrs- und Gesundheitswesen betroffen. Drittens lassen sich davon R.-Maßnahmen in Industriezweigen mit kontinuierlicher Fertigung — wie in der Chemischen Industrie, der Metallurgie und der Energieerzeugung — unterscheiden, die weder primär kapital- noch arbeitsintensiv sind, sondern die die I. der Produktion durch die Anwendung von weiterentwickelten und neuen Verfahren und Technologien erreichen. II. Aufgaben Die längerfristigen Aufgaben der I. und R. sind von dem Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Jahr 1975 in 10 Punkten konkretisiert worden (Reden und Aufsätze, Bd. 4, Berlin (Ost) 1977, S. 115 ff.). Diese auf dem X. Parteitag der SED aktualisierte Zusammenstellung läßt zugleich Rückschlüsse auf die Engpässe der gegenwärtigen Wirtschaftsentwicklung der DDR zu. 1. Wissenschaftlich-technische Entwicklungen sollen schneller und wirtschaftlicher genutzt werden, was in erster Linie die Lösung von Überführungsproblemen voraussetzt. Auf diesem Wege werden zwischen 1981 und 1985 jährliche Einsparungen von 490 bis über 600 Mill. Arbeitsstunden bzw. von 300.000 Arbeitskräften sowie die jährliche Senkung des Energie- und Materialverbrauches um 5–5,5 v.H. erwartet. 2. Die Produktionsanlagen und Maschinen sind längere Zeit auszulasten. Bei wichtigen Anlagen ist die Auslastung bis 1985 auf 16–17 Stunden pro Kalendertag zu steigern. Die Schichtauslastung ist in der Wirtschaft generell zu erhöhen. 3. Die reguläre Arbeitszeit ist besser auszunutzen. Die Ausfallzeiten — z.B. für Versammlungen und Besprechungen — sind ebenso zu senken wie die Warte- und Stillstandszeiten. 4. Die technische Basis der Industrie ist insbesondere in den strukturbestimmenden Zweigen durch ausreichende Zulieferungen durch den Maschinenbau und die Elektrotechnische und elektronische Industrie der DDR zu erneuern und zu modernisieren. Da der Bedarf an R.-Mitteln auch bei raschem [S. 661]Ausbau des Maschinenbaus nicht gedeckt werden kann, sind R.-Mittel durch Eigenproduktion der Betriebe und Kombinate bereitzustellen. Die Produktion von R.-Mitteln in Industriebetrieben soll sich zwischen 1981 und 1985 verdoppeln. 5. Investitionsvorhaben sind gründlicher vorzubereiten und termingerechter durchzuführen. Die Durchführungszeiten sind gegenüber den 70er Jahren um 33–50 v.H. zu verkürzen. Dies gilt besonders für Modernisierungsprojekte. 6. Die Konsumgüterproduktion ist bedarfsgerechter auszubauen. Das Sortiment für den Binnenmarkt soll zunehmend die Qualitäten des Exportsortiments aufweisen. 7. Die laufenden Veränderungen auf den Exportmärkten verlangen flexiblere Reaktionen des Außenhandels. 8. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sind die Sicherung der Rohstoff- und Energiebasis sowie eine wirtschaftlichen Kriterien genügende Material- und Energiewirtschaft von entscheidender Bedeutung. Rohstoffe sind möglichst vielseitig zu verwerten. 9. Die Senkung der Produktionskosten, aber auch die Senkung der Gemeinkosten für Leitungs- und Planungsaufgaben sind ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft aller Beschäftigten. Die Selbstkosten in der Industrie sollen bis 1985 jährlich um 3 v.H. sinken. 10. Das fachliche Wissen und die Initiative der Beschäftigten sind für die Fertigung wie für ein gutes Arbeitsklima zu nutzen, die Erfahrungen der „Besten“ schnell und wirksam zu verallgemeinern. III. Maßnahmen und Methoden der Intensivierung und Rationalisierung A. Allgemeine Merkmale Entsprechend dem weiten Verständnis von I. zählen zu den I.-Maßnahmen alle praktischen Schritte, die zu einer Effizienzsteigerung des Wirtschaftens führen. Sie beziehen sich auf Erzeugnisse, Fertigungsverfahren, Arbeitsplätze, Fertigungsabteilungen oder ganze Betriebe und sprechen entweder mehr die wissenschaftlich-technische, die kostenmäßig-wirtschaftliche, die organisatorische oder die soziale Seite der Wirtschaftsabläufe an. Im Mittelpunkt stehen die Maßnahmen der Forschung und Entwicklung und der Investitionen (vgl. „Maßnahmen der I. und R.“). Maßnahmen der R. werden häufig nicht näher von Maßnahmen der I. unterschieden. Als R.-Maßnahmen werden ebenfalls all jene Möglichkeiten gerechnet, die zu einer effizienteren Gestaltung der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Abläufe führen. Zu ihnen zählen sowohl einzelne Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können, sowie beispielsweise auch Investitionsvorhaben zur Umstrukturierung des Sortiments eines Betriebes oder Industriezweiges. Jedoch sollen R.-Maßnahmen Vorrang haben, bei deren Verwirklichung Arbeitsplätze eingespart und Produktivitätssteigerungen erzielt werden, ohne die Fertigungskapazität zu erweitern. Entsprechend stehen diejenigen Schritte im Vordergrund, die als Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) auf die Weiterentwicklung der Erzeugnisse, Verfahren und Technologien, die Verbesserung der Arbeitsorganisation, den effizienteren Materialeinsatz, modernisierte Leitungs- und Planungsformen sowie die Fortentwicklung von Normen und Kennziffern gerichtet sind. Die Maßnahmen der I. und R. erscheinen in den Kombinaten und Betrieben vor [S. 662]allem in den Einzelplänen „Wissenschaft und Technik“ und „Grundfondsreproduktion“. B. Methoden der Intensivierung Der Kreis der Methoden ist weit gespannt; sie sollen die Arbeit und Initiativen der Beschäftigten auf die Schwerpunkte der I. lenken. Unterscheiden lassen sich hinsichtlich a) des Aspekts der Arbeitsorganisation und -weise: Sozialistischer Wettbewerb Neuererbewegung Sozialistische Arbeitsgemeinschaften Arbeit in Erzeugnisgruppen Initiativen von „Schrittmachern“, b) des planungstechnischen und arbeits- und betriebswirtschaftlichen Aspekts: Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) Gebrauchswert-Kosten-Analyse (GKA) Normung und Standardisierung Vergleich und Erfahrungsaustausch System- und Prozeßanalysen, Optimierungen Arbeit nach personenbezogenen Plänen („persönliche“ und „kollektiv-schöpferische Pläne“, „Notizen zum Plan“, Pflichtenhefte) Garantieerklärungen für hohe Qualität, Erzeugnispässe, c) des politischen Aspekts: Kommissionen der SED zu Schwerpunkten der I., z.B. des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Qualitäts- und Kostenentwicklung. IV. Hauptmaßnahmen der Rationalisierung A. Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe in einzelnen Produktionsgebieten verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Im Jahr 1976 lagen die Betriebs- und Beschäftigtenzahlen bei 7.254 bzw. 3.092.125, im Jahre 1982 bei 4.029 und 3.190.361. Bezogen auf das Jahr 1960 (= 100) sank die Zahl der Industriebetriebe bis zum Jahr 1976 auf 41 und 1982 auf 23. In denselben Zeiträumen stiegen die Beschäftigtenzahl lediglich auf 107 bzw. 111 und die industrielle Bruttoproduktion auf 262 bzw. 340. Auch in der Landwirtschaft wurde eine Konzentration von Beschäftigten und Betrieben erreicht. In der industriellen Forschung und Entwicklung entstanden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So hatten die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen im Jahr 1974 ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark (Standardisierung). B. Anwendung moderner Fertigungsarten und -prinzipien Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d.h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den 3 herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle Fertigungsarten und -prinzipien in der metallverarbeitenden Industrie [1972, 1977, 1980]). Es dominieren Klein- und Mittelserien, deren Fertigung aus Kostengründen bisher kaum automatisiert werden konnte. In der metallverarbeitenden Industrie liegt ihr — in den 70er Jahren nicht veränderter — Anteil bei gut 50 v.H. Nur 40 v.H. der Betriebe der DDR fertigen Stückzahlen von 1000 bis 100.000. Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1980 erst 6,4 v.H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und [S. 663]Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt eine im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung ist der Wirtschaftsraum der DDR zu klein, so daß die Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedienung weiterer Maschinen genutzt werden. C. Mechanisierung und Automatisierung Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, können durch die Mechanisierung dieser Arbeiten Produktivitätsreserven erschlossen werden. Von diesen Arbeitern verrichten 0,75 Mill. schwere und mittelschwere körperliche Arbeit. Einen weiteren Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. Problematisch sind auch der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Transportarbeitern (1965: 6,6 v.H., 1982: 5,7 v.H.) sowie der bis in jüngste Zeit sehr hohe und zudem stark steigende Anteil an Reparaturarbeitern (1965: 14,8 v.H., 1980: 17,1 v.H., 1982: 17,4 v.H.). D. Technische Erneuerung Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der vorhandenen Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbe[S. 664]triebliche Vorschlagswesen. Einen Neuerungsschub erwartet man in den 80er Jahren von der intensivierten Anwendung von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. E. Schichtarbeit Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahr 1972 arbeiteten 59 v.H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v.H. 2schichtig und 26 v.H. 3schichtig. Bis zum Jahr 1982 hat sich die Beteiligung an der Schichtarbeit nur wenig verändert: 58,1 v.H. — 12,8 v.H. — 29,1 v.H. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z.B. automatisierte und mittels der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. F. Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung (Mathematik); erreicht werden sollen damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen sowie technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information). Auch hier werden durchschlagende R.-Erfolge jedoch erst von automatisierten Geräten, die auf der kostengünstigen Grundlage der Mikroelektronik arbeiten, erwartet. G. Territoriale Rationalisierung Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit bei ausbleibender Automatisierung zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde — die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern —, wird der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u.a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. H. Rationalisierungsmittel Sie umfassen materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Seit Mitte der 70er Jahre wird mit Erfolg versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Der Wert der im Bereich der zentral geleiteten Industrie durch Eigenproduktion hergestellten R.-Mittel stieg zwischen 1975 und 1982 von 732 auf 3.429 Mill. Mark. Ralf Rytlewski Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bley. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Arnold, H.: Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Aufgaben und Probleme der Leitung. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Gericke u. W. Sominski. Berlin (Ost): Dietz 1975. Friedrich, G.: Grundfragen der sozialistischen Wirtschaftsführung. Berlin (Ost): Dietz 1979. Gallenmüller, O., u. F. Hülsenberg: Intensivierung, Kapazität und Kosten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. [S. 665]Garbe, E., u. D. Graichen: Ökonomische Materialverwendung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Haustein, H.-D., u. W.-D. Hartmann: Komplex intensivieren. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Heinrichs, W., u. H. Maier: Die sozialistische Intensivierung — Hauptweg des ökonomischen Fortschritts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1981. Kießig, T., u. W. Otto: Nutzensrechnung in Industriebetrieben und Kombinaten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Krömke, C.: Wirtschaftsorganisation und komplexe sozialistische Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1967. Leistungsbewertung — Leistungsvergleich — Leistungssteigerung. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Schilling. Berlin (Ost): Dietz 1982. Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 2., neuverf. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Möbis, H.: Zur sozialistischen Betriebswirtschaft und Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1968. Neuererbewegung — Arbeiterinitiative zur sozialistischen Rationalisierung. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Hemmerling. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1973. Nick, H.: Rationalisierung in neuer Dimension. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Ökonomik der Arbeit. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Wagener. 6. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. <LI>Wissenschaft und Produktion im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Nick. Berlin (Ost): Dietz 1976. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 659–665 Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interesse/Interessenübereinstimmung
Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv…
DDR A-Z 1985
Deutsche Volkspolizei (DVP) (1985)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften) und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern (MdI), dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel (SED), zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet (HV DVP), deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HV DVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Die Feuerwehr wird gelegentlich ebenfalls als Dienstzweig der DVP genannt, in anderen Fällen als „Organ des Ministeriums des Innern“ bezeichnet, so z. B. in der „Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung)“ (GBl. I, 1976, S. 277 ff.). Das „Organ Feuerwehr“ gliedert sich in die Hauptabteilung Feuerwehr im Ministerium des Innern, die Abteilungen Feuerwehr in den dem Ministerium des Innern nachgeordneten Dienststellen sowie in die Kommandos Feuerwehr in den Städten und Betrieben. Daneben bestehen die örtlichen freiwilligen und die betrieblichen Feuerwehren. Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 9 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Die ABV überwachen u.a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Unterstützt werden die ABV von ca. 158.000 freiwilligen Helfern der DVP, darunter 10.000 Frauen. Die freiwilligen Polizei-Helfer gibt es in der DDR seit 1952. Gegenwärtig werden ihre Aufgaben und Befugnisse durch eine am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Verordnung des Ministerrates geregelt (GBl. I, S. 344 ff.). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört z.B. die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis schließlich mit dem „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 eine entsprechende Regelung geschaffen wurde (GBl. I, S. 232 ff.). Bewerber für den Dienst in der DVP müssen den Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und eine Berufsausbildung nachweisen. Ihre Ausbildung erfolgt an Schulen der DVP, die Ausbildung zum Offizier an Fachschulen des Ministeriums des Innern. Für besonders bewährte und befähigte Offiziere ist die weitere Ausbildung an der „Hochschule der Deutschen Volkspolizei ‚Karl Liebknecht‘“ in Berlin vorgesehen; sie besteht seit dem 1. 12. 1962 und verfügt seit 1965 über das Promotionsrecht. Uniform der DVP: hellgraugrün. Gesamtstärke ca. 73.000 Mann, zusätzlich [S. 276]ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Offiziersschüler Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 275–276 Deutsche Reichsbahn (DR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
DDR A-Z 1985
Militärpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der Lehre vom sozialistischen Staat, der Lehre von der sozialistischen Revolution, der Lehre vom Krieg und den Streitkräften und vor allem auf der Lehre von der Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes. Der Klassenkampf als Ausdruck des Klassenantagonismus behält für die M. auch nach dem Verschwinden des Klassenkampfes in den sozialistischen Staaten seine Bedeutung, weil er im Weltmaßstab als Gegensatz zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten erhalten bleibt, bzw. sich sogar noch weiter zuspitzen soll. Die ständige militärische Stärkung der sozialistischen Staaten soll verhindern, daß sich das inzwischen durch die Rüstungsanstrengungen des Warschauer Vertrages erreichte annähernde militärische Gleichgewicht zuungunsten des Sozialismus verändert und der Imperialismus bei der Durchsetzung seiner „aggressiven“ Ziele mit militärischem Druck oder durch Gewaltanwendung erfolgreich sein könnte (Antikommunismus). Dem gleichen Ziel diene auch die militärische Unterstützung („antiimperialistische Solidarität“) von Befreiungsbewegungen und sozialistischen Regimen in außereuropäischen Ländern. Die gegenwärtige Hauptform des Klassenkampfes sei der ideologische; dieser nehme erst dann militärische Formen an, wenn eine andere Möglichkeit zur Abwehr der „aggressiven Politik des Imperialismus“ nicht mehr möglich sei. Gemäß der Lehre vom Krieg, wie sie von Lenin entwickelt wurde, wäre eine derartige Auseinandersetzung für die sozialistischen Staaten ein „gerechter“ Krieg, da sein Ziel, die Vernichtung des Imperialismus, mit den Zielen der revolutionären Arbeiterbewegung übereinstimmen würde. Als ungerechte Kriege werden in diesem Verständnis solche betrachtet, die diesen Zielen zuwiderlaufen. In seiner Charakterisierung des Krieges und dessen politischer Dimension griff Lenin u.a. auch auf Thesen von Clausewitz zurück. Die Ansichten der vorleninistischen Klassiker des Marxismus-Leninismus über die Streitkräfte bzw. die Rolle des bewaffneten Volksheeres wurden jedoch relativiert: Heute sei ein stehendes Heer nach dem Prinzip der Kaderarmee notwendig, d.h. ein Bestand von Berufsoffizieren und -unteroffizieren in den Streitkräften, die politisch und militärisch zur Ausübung von Führungsfunktionen geeignet sind, während das Gros der Streitkräfte aus Wehrpflichtigen besteht. Unter den „gerechten“ Kriegen nimmt der Krieg zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes eine besondere Stellung ein. Diese Lehre, die als ein allgemeingültiges Gesetz des Aufbaus von Sozialismus und Kommunismus bezeichnet wird, begründet die Verteidigung als internationale und kollektive Angelegenheit aller sozialistischen Staaten. Sie dient u.a. zur ideologischen Begründung von multilateralen und bilateralen Beistandsverträgen. Die Lehre von der Verteidigung beinhaltet ferner die durch die M. zu verwirklichende moralische Komponente. Danach ist es notwendig, einen Soldaten mit hohen kommunistischen Idealen, Treue zur Partei und zum ganzen Volk sowie zur Bereitschaft, alle Kräfte und Fähigkeiten für den Schutz der Interessen der sozialistischen Staatengemeinschaft einzusetzen, zu erziehen. Dieses Ziel, das auch für die Gestaltung der Wehrmoral als Aufgabe der sozialistischen Wehrerziehung gilt, ist im Fahneneid der Nationalen Volksarmee (NVA) verankert. II. Politische Grundlagen Die ideologische Basis der M. findet sich in der jeweiligen politischen Begründung ihrer Ziele und Maßnahmen. Diese sind im Militärprogramm der SED, in der Militärdoktrin und in aktuellen Beschlüssen zur M. der Partei- und Staatsführung niedergelegt. Das Militärprogramm der SED enthält die von der Partei formulierten militärpolitischen Grundsätze und Ziele. Seine einzelnen Bestandteile bilden bestimmte Schlußfolgerungen, die aus der [S. 894]Einschätzung der internationalen Lage, dem Charakter der möglichen Kriege und der Erkenntnisse der Militärwissenschaften gezogen werden. Es enthält ferner Aussagen zu Problemen der Herstellung der Verteidigungsbereitschaft, zu Bündnisverpflichtungen, über die Einstellung zum angenommenen Gegner und dessen militärischen Kräften sowie die allgemeinen Festlegungen der militärpolitischen Aufgaben und Ziele und die grundlegenden Prinzipien der Wehrerziehung. Das Militärprogramm beruht z. T. auf der Militärdoktrin. Die Militärdoktrin ist nicht festgeschrieben, sondern wird den jeweiligen politischen, militärstrategischen und rüstungstechnischen Bedingungen entsprechend formuliert. Sie umfaßt eine politisch-soziale und eine militärisch-technische Komponente. Erstere enthält die Aussagen über den politischen Charakter des zukünftigen möglichen Krieges, seine politische Zielsetzung und die Prinzipien seiner Führung sowie die politische Funktion der Streitkräfte. Die militärisch-technische Komponente enthält die Grundzüge für die Vorbereitung der Streitkräfte, der Bevölkerung und des ganzen Landes auf den Krieg und die im Kriegsfall zu erfüllenden Aufgaben in den einzelnen Bereichen von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Festlegungen schlagen sich in gesetzlichen Vorschriften, militärischen Befehlen und den Führungsprinzipien der Streitkräfte nieder. Die Vorbereitung und Durchführung des Krieges sowie seiner einzelnen strategischen Operationen gehören zum Bereich der Militärstrategie. Die DDR hat keine eigene nationale Militärdoktrin entwickelt; gemäß ihrer internationalistischen M. ist für sie die einheitliche Militärdoktrin der Warschauer Vertragsstaaten, die auf der sowjetischen Militärdoktrin beruht, verbindlich (Warschauer Pakt). Eine denkbare militärische Konfrontation der beiden deutschen Staaten wird vor diesem politisch-ideologischen Hintergrund nicht als Besonderheit gewertet, da davon ausgegangen wird, daß dieser Krieg ein Krieg des „Imperialismus“ gegen den „Sozialismus“ sein würde, der Kampf Deutscher gegen Deutsche also kein qualitatives politisches Merkmal eines derartigen Krieges sein könne, zumal dieser entsprechend der marxistisch-leninistischen Lehre vom „gerechten Krieg“ und der korrespondierenden Revolutionstheorie für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland Merkmale eines nationalen Befreiungskriegs annehmen müßte. III. Entwicklung der Militärpolitik Eine eigenständige und durch nationale Besonderheiten gekennzeichnete M. der DDR gibt es im engeren Sinne erst seit 1952 bzw. 1955. Zwar gab es seit 1948 den Aufbau von Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP); auch Verbände der Grenztruppen der DDR und der Transportpolizei wurden frühzeitig aufgestellt. Zweifellos setzten damit erste militärpolitische Überlegungen der SED-Führung ein. Aber ihre Entstehung war das Ergebnis sowjetischer Politik; ihre Bewaffnung, Stärke und Führungsgrundsätze ließen sie als vornehmlich für Polizeiaufgaben geeignet erscheinen. Erst mit dem Aufbau der „Nationalen Streitkräfte“ wurde 1952 begonnen, den Grundstock für eine nach militärischen Prinzipien organisierte Streitkraft zu schaffen. Die Rolle der „Nationalen Streitkräfte“, mit denen die Einheiten der KVP gemeint waren, wurde auf der II. Parteikonferenz der SED (1952) definiert. Sie sollten sowohl die Grundlagen des Staates stärken als auch den Willen zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verkörpern. Die Erfahrungen der folgenden Jahre, insbesondere des Jahres 1953, veranlaßte die SED, ihre M. nicht nur auf die KVP auszurichten, sondern die Bereitschaft zur Verteidigung der DDR unter den Bürgern durch gezielte militärpropagandistische Arbeit zu verstärken, die militärische Basis durch die Gründung der Kampfgruppen zu verbreitern und die Arbeit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) auf die Propagierung des Wehrdienstes zu konzentrieren. Die politisch-ideologische Arbeit in der KVP sollte sie als Machtsicherungsinstrument im Sinne der SED stabilisieren. Es gelang, wenn auch unter Schwierigkeiten, mit der Entwicklung der KVP den Grundstock für die 1956 gegründete NVA zu schaffen. Die Mehrzahl ihrer Offiziere entstammte der Arbeiterklasse und war fachlich kaum geschult. Personelle Schwierigkeiten gab es auch im Bereich der Unterführer und Mannschaften, da das Prinzip der Freiwilligkeit einen planmäßigen personellen Ausbau der Armee beträchtlich erschwerte. Diese Schwierigkeiten wurden mit der Einführung der Wehrpflicht 1962 beseitigt, während die fachliche Ausbildung der Angehörigen der NVA durch intensive Beratungstätigkeit sowjetischer Offiziere sowie den Ausbau der Ausbildungsinstitutionen verbessert wurde. Neben dem Auf- und Ausbau der NVA und deren Einbeziehung in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags galt die M. der SED aber auch den anderen bewaffneten Kräften: den Bereitschaften der VP, der Transportpolizei, den Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit, den Grenztruppen (bis 1961 Deutsche Grenzpolizei, von 1961 bis 1974 in die NVA eingegliedert, seither eigenständig) und den Kampfgruppen. Seit 1958 ist der Luft- und Katastrophenschutz — jetzt Zivilverteidigung — Teilbereich der M. der SED. Das Ziel der M. bestand darin, alle diese Bereiche personell und materiell zu stärken und zu einem umfassenden, gut organisierten System der militärischen Sicherung zu entwickeln. Die Eingliederung der NVA in die Vereinigten Streitkräfte des Warschauer Paktes wurde seit 1961 [S. 895]durch eine Reihe von Manövern mit sowjetischen Truppen und Stäben, aber auch Verbänden anderer Vertragsstaaten forciert. Nur unzureichend gelang es jedoch, die Wehrbereitschaft in der Bevölkerung zu fördern. Das Verteidigungsgesetz vom September 1961 bildete die staatsrechtliche Grundlage für den Aufbau der Landesverteidigung, nachdem bereits im Februar 1960 zur einheitlichen Leitung dieser Politik auf der zentralen staatlichen Ebene der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) geschaffen worden war. Im Januar 1962 wurde die Wehrpflicht eingeführt. Das Gesetz wurde von einer Reihe weiterer Maßnahmen zum Ausbau der Streitkräfte begleitet: Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates regelten die Erfassung und Musterung von Wehrpflichtigen, den Reservistenstatus und die Förderungsmaßnahmen für aus dem aktiven Wehrdienst entlassene Soldaten; eine Dienstlaufbahnordnung wurde erlassen und ein „Militärstrafgesetz“ verkündet. Mit diesem Gesetz und der im April 1963 folgenden „Militärgerichtsordnung“ wurden die Voraussetzungen für die Militärgerichtsbarkeit geschaffen. Eine im März 1963 erlassene „Lieferordnung“ (letzte Fassung 1975, GBl. I, S. 689) schuf die gesetzliche Grundlage für die Sicherung des militärischen Bedarfs der Streitkräfte durch die Volkswirtschaft der DDR; die Mehrzahl der Rüstungslieferungen erfolgte und erfolgt allerdings aus der Sowjetunion. 1964 war die Ausrüstung der NVA mit der Erstausstattung abgeschlossen; die M. der SED hatte ihr Ziel, eine kampfkräftige Armee aufzubauen, erreicht. Die Integration der NVA in die Streitkräfte des Warschauer Vertrags, die ab 1961/62 verstärkt wurde, führte 1965 zur Eingliederung der mobilen Teile in die „erste strategische Staffel“. Das bedeutete nicht nur die militärische Anerkennung durch die Sowjetunion, sondern auch, daß die DDR nunmehr einen erhöhten militärischen Beitrag im Rahmen des Warschauer Vertrags zu leisten hatte. Seit dem 3. Kongreß der GST im August 1964 wurde auch eine verstärkte wehrpolitische Agitation unter der Jugend durch die GST eingeleitet, um für die Führungsstellen ausreichenden Nachwuchs an Freiwilligen zu erhalten und durch die Mitarbeit in der GST die vormilitärische Ausbildung zu fördern. Neben der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Wehrmoral und der Förderung der politischen Arbeit in der NVA bestimmten intensive Vorbereitungen zur Schaffung eines Systems der Landesverteidigung die M. der SED bis 1970. Die Beteiligung an der militärischen Intervention in der ČSSR war aus ihrer Sicht konsequent, denn sie bedeutete die Abwehr einer für ihre Politik gefährlichen Entwicklung. Die Aktion im August 1968 wurde darüber hinaus als Bestätigung der M. der SED und der NVA als eines voll einsatzbereiten militärischen Instruments gewertet. 1968/69 wurde mit dem Aufbau eines Zivilverteidigungssystems begonnen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet das „Gesetz über die Zivilverteidigung“ vom September 1970. 1978 wurde erneut ein Verteidigungsgesetz (Gesetz über die Landesverteidigung der DDR vom 13. 10. 1978, GBl. I, S. 377) verabschiedet. Es fixiert den erreichten Stand des Landesverteidigungssystems, bestimmt die Aufgaben der Staats- und Wirtschaftsorgane sowie die Rechte und Pflichten der Bürger in der Landesverteidigung und legt die ökonomischen und sonstigen Maßnahmen zur Sicherstellung der Landesverteidigung fest. Im März 1982 wurden ein neues Wehrdienstgesetz (Gesetz über den Wehrdienst vom 25. 3. 1982, GBl. I, S. 221) und eine Reihe von Beschlüssen und Anordnungen verabschiedet, bzw. erlassen. Bereits das Wehrdienstgesetz von 1962 hatte den Einsatz von Frauen in bestimmten Verwendungen während eines Krieges vorgesehen; das neue Gesetz führte für Frauen zwischen dem 18. und dem 50. Lebensjahr die allgemeine Wehrpflicht im Fall der Mobilmachung und im Verteidigungszustand ein. (Zu den Einzelheiten der gegenwärtig geltenden Regelungen vgl. die speziellen Stichworte: Bausoldaten; Friedensbewegung; Militarisierung; Nationale Volksarmee [NVA]; Verteidigungsgesetz; Verteidigungshaushalt; Wehrdienst; Wehrerziehung.) IV. Gegenwärtige Aufgaben und Inhalte der Militärpolitik Im Selbstverständnis der SED hat ihre M. internationalistischen Charakter, da die Verteidigung der Warschauer Vertragsstaaten kollektiv durch alle Länder des Bündnisses erfolgt. Die SED ist bemüht, die nationalen Voraussetzungen für die Erfüllung der Bündnisverpflichtungen zu schaffen. Im militärischen Bereich wurde dementsprechend die Zusammenarbeit von Einheiten der NVA und der Sowjetarmee z.B. in Form von gemeinsamen Manövern (Nationale Volksarmee (NVA), II.) intensiviert. Gestiegen ist der Anteil der DDR an den rüstungswirtschaftlichen Kosten (Verteidigungshaushalt). Im Mittelpunkt der gegenwärtigen M. der SED steht die „unablässige Stärkung der Verteidigungsbereitschaft“ (Erich Honecker) als „eine® entscheidende(n) Garantie dafür, den Frieden dauerhaft zu sichern und günstige Bedingungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und die Schaffung grundlegender Voraussetzungen für den Übergang zum Kommunismus zu gewährleisten“. Kernstück des Landesverteidigungssystems ist die Nationale Volksarmee; sie hat den Auftrag, die Grenzen des Territoriums der DDR und der anderen sozialistischen Staaten gemeinsam mit der Sowjetarmee und den Streitkräften des Warschauer Vertrags zu schützen. Dies gilt vor allem für die [S. 896]mobilen Truppen und Verbände der NVA, die in die Vereinten Streitkräfte integriert sind. Nach den Grundsätzen der sowjetischen Militärstrategie heißt das, daß im Kriegsfall die Verteidigung offensiv, d.h. auf dem Territorium des Gegners, erfolgen soll. Die Grenztruppen der DDR zählen nicht zur NVA, sind aber dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstellt und dem Kern der Landesverteidigung zuzurechnen. Einen weiteren Bereich bilden diejenigen bewaffneten Kräfte, die Aufgaben der inneren Sicherheit erfüllen und bei der Vorbereitung und Durchführung von Kampfhandlungen im Falle eines militärischen Konflikts die regulären Streitkräfte zu unterstützen haben. Diese Aufgabenstellung gilt in bestimmtem Maße auch für die Einheiten des Ministeriums für Staatssicherheit. Einen weiteren Bereich der Landesverteidigung stellen die Institutionen und Einrichtungen dar, die sowohl der Aus- und Weiterbildung als auch der militärwissenschaftlichen Arbeit dienen. Dazu gehören z.B. die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA in Dresden, die Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte und der Grenztruppen, die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP) in Berlin (Ost), aber auch andere Institutionen, wie das Militärgeschichtliche Institut der DDR, das einen Beitrag zur Traditionspflege der NVA leisten sowie Militärpropaganda betreiben soll. In diesem Zusammenhang hat dieses Institut die Aufgabe, Informationen über die M. der Bundesrepublik Deutschland zu sammeln, aufzubereiten und durch Veröffentlichungen über den Gegner und dessen politisch-militärische Maßnahmen die militärwissenschaftliche, -propagandistische und -politische Arbeit zu unterstützen. Einen weiteren Teil der sozialistischen Landesverteidigung bildet die Zivilverteidigung. Sie ist ein eigenständiger Bereich und wird nicht zu den Streitkräften und den anderen bewaffneten Organen gerechnet. Die Zivilverteidigung verfügt über eine eigene Dienstlaufbahnordnung sowie ein eigenes Dienstverhältnis der Offiziere und Unteroffiziere. Ihre zentralen Aufgaben sind weiterhin der Luftschutz und der Katastrophenschutz. Mit der Unterstellung der Zivilverteidigung unter das MfNV (vorher war sie dem Ministerium des Inneren zugeordnet) hat sich die DDR dem Verfahren der übrigen sozialistischen Staaten angeschlossen. Seit dem 1. 1. 1978 gilt eine neue Dienstlaufbahnordnung für die Zivilverteidigung. Sie ist Grundlage für die Rekrutierung, den Einsatz und die Ausbildung von Kadern (GBl. I, 1977, S. 365). Mit dieser Vorschrift hat man die Grundlage dafür geschaffen, daß im Fall eines Einsatzes in geringerem Umfang auch wehrpflichtige Bürger einberufen werden können, um den Schutz der Bevölkerung und der Volkswirtschaft zu gewährleisten. Gemäß dem Wehrdienstgesetz von 1982 können Wehrpflichtige in der Zivilverteidigung den Wehrersatzdienst (Wehrdienst) leisten. Die Mitarbeit ist ansonsten freiwillig. Die Organisationen und Institutionen, die mit der sozialistischen Wehrerziehung befaßt sind, gehören ebenfalls zur sozialistischen Landesverteidigung. Im weiteren Sinne ist hierzu auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR zu zählen, sofern es Aufgaben im Rahmen der Zivilverteidigung wahrnimmt. Zur ökonomischen Sicherung der Landesverteidigung wird bereits in Friedenszeiten auf internationalem wie nationalem Gebiet eine Reihe von Maßnahmen getroffen, die Bestandteil der nationalen Wirtschaftsplanung sind (militärischer Bedarf der NVA und anderer Bereiche der Landesverteidigung, militärökonomische Integration, Rüstungsforschung und -entwicklung, Ausbau des militärischen Transport- und Sicherungswesens). Nach der Interpretation der internationalen Lage durch die SED wird der Frieden ständig durch den „aggressiven Imperialismus“ bedroht bzw. kann nur, solange keine militärische Entspannung durch Abrüstung eintritt, durch weitere Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft gesichert werden. Die Partei sieht daher keinen Anlaß, ihre militärpolitischen Maßnahmen abzuschwächen oder den weiteren Ausbau der Landesverteidigung zu vernachlässigen. Die behauptete Permanenz der Bedrohung durch den Imperialismus dient der SED als Argument, um von den Streitkräften wie von der Bevölkerung verstärkt Anstrengungen zur Erfüllung der militärpolitischen Aufgaben zu verlangen. In jüngster Zeit stößt die SED besonders unter jüngeren Bevölkerungsgruppen mit ihren militärpolitischen und -propagandistischen Aktivitäten, wie beispielsweise der sozialistischen Wehrerziehung, die sowohl Probleme der Rekrutierung militärischer Nachwuchskader lösen als auch einen Beitrag zur ideologischen Erziehung und zur Legitimation der M. leisten soll, auf Widerspruch. Dieser Widerspruch kommt besonders aus den Reihen der nichtstaatlichen Friedensbewegung, die z. T. von den evangelischen Kirchen in der DDR unterstützt wird. Die SED versucht dieser Entwicklung und deren Ausbreitung u.a. durch verstärkte Aktivitäten des Friedensrates der DDR, der FDJ und des FDGB, vor allem aber durch eine intensivierte Wehrerziehung in Schulen und Betrieben entgegenzuwirken. Insbesondere wendet sie sich gegen die These, daß in der gegenwärtigen Situation Abrüstung möglich oder notwendig sei („Der Friede muß bewaffnet sein“). Positiv verweist die SED in diesem Zusammenhang auf die Aktivitäten der Staaten des Warschauer Vertrages im Rahmen ihrer Sicherheitspolitik. Sie wehrt sich auch gegen den Vorwurf, daß ihre M. die Militarisierung in der DDR fördere, indem z.B. durch die sozialistische Wehr[S. 897]erziehung militärische Normen einen hohen Stellenwert im Erziehungsprozeß erhielten, durch die Rüstung der Volkswirtschaft Mittel für Investitionen und für die Steigerung des Verbrauchsgüterangebots entzogen werden, militärische Kategorien im politischen Entscheidungsprozeß eine zu große Bedeutung hätten und der Ausbau des militärischen Bereichs zum Verzicht auf gesellschaftspolitische Reformen führe. Militarismus, so die SED, könne es in sozialistischen Gesellschaften jedoch nicht geben; er sei mit deren Wesen unvereinbar, da er sich nur auf der Basis der kapitalistischen Eigentumsordnung entwickele und Ausdruck des aggressiven Imperialismus sei. Diese Argumentation bezieht sich auf einen spezifischen Begriff des Militarismus, der keine Allgemeingültigkeit besitzt. Sie befreit die SED nicht von der Tatsache, daß ihre M. Voraussetzungen für eine partielle Militarisierung der DDR-Gesellschaft schafft. Diese Entwicklung wird von verschiedenen, miteinander in Verbindung stehenden innen- und außenpolitischen Faktoren beeinflußt; auf sie wirken sich sowohl die internationalen Konfliktlagen als auch die komplizierten innergesellschaftlichen Bedingungen in der DDR aus. Gero Neugebauer Literaturangaben Eisenfeld, Bernd: Kriegsdienstverweigerung in der DDR, ein Friedensdienst? Genesis, Befragung, Analyse, Dokumente. Frankfurt a. M.: Haag u. Herchen 1978. Hoffmann, Heinz: Sozialistische Landesverteidigung. Aus Reden und Aufsätzen. 4 Bde. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1970, 1974 und 1979. Hoffmann, Heinz: Warschauer Vertrag. Schutz des Sozialismus — Sicherung des Friedens. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1980. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Hoffmann, Heinz: Zur imperialistischen Kriegsideologie. Berlin (Ost): Militärverl. der DDR 1982. (Serie Politik und Landesverteidigung.) Nawrocki, Joachim: Bewaffnete Organe in der DDR. Nationale Volksarmee und andere militärische sowie paramilitärische Verbände. Berlin (West): Holzapfel 1979. Tiedtke, Stephan: Die Warschauer Vertragsorganisation. Zum Verhältnis von Militär- und Entspannungspolitik in Osteuropa. München/Wien: Oldenbourg 1978. Die Nationale Volksarmee. Ein Anti-Weißbuch zum Militär in der DDR. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt 1976. (rororo-aktuell. 4.059.) <LI>Wissensspeicher Wehrausbildung. Das wichtigste in Stichworten und Übersichten. 2. Auflage, Berlin (Ost): Volk und Wissen 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 893–897 Militärmissionen, Alliierte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MindestlohnSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Im Selbstverständnis der DDR dient die M. der Sicherung und Verwirklichung der Interessen der Arbeiterklasse und ihrer Partei sowie des Staates mit militärischen Mitteln. In dieser Eingrenzung auf die militärischen Aspekte unterscheidet sie sich von der Sicherheitspolitik. I. Ideologische Grundlagen Als sozialistische M. beruht sie auf dem Marxismus-Leninismus, insbesondere auf der Lehre vom Klassenkampf, der…
DDR A-Z 1985
Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und LöhneSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…
DDR A-Z 1985
Wert- und Mehrwerttheorie (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware (Gebrauchswert und Wert) vervollständigt. Die Marxschen Ausführungen beziehen sich auf die kapitalistische Produktionsweise mit dem Ziele, die Struktur und die „Bewegungsgesetze“ der kapitalistischen Gesellschaft zu erklären. Grundlagen dieser Gesellschaft sind nach Marx die Warenproduktion und das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital. Merkmal einer warenproduzierenden Gesellschaft ist einmal die Arbeitsteiligkeit der gesellschaftlichen Produktion; weiterhin zeichnet eine solche Gesellschaft [S. 1479]aus, daß sich der Zusammenhang der einzelnen selbständigen Privatarbeiten nicht über einen gesellschaftlichen Plan herstellt, sondern durch den Austausch der Produkte über den Markt. Die Produkte sind vergegenständlichte Formen der Arbeiten der Produzenten. Sie tauschen sich als Waren aus, weil sie Gebrauchswerte für andere als den Hersteller und weil sie Werte (Tauschwerte) für den Hersteller sind. Dem Doppelcharakter der Ware (Gebrauchswert und Wert) entspricht der Doppelcharakter der Arbeit, sowohl gebrauchswertschaffende als auch zugleich wertschaffende Arbeit zu sein. Die konkret-nützliche Arbeit — z.B. Tischler- oder Schneiderarbeit — schafft unterschiedliche Gebrauchswerte — Tisch, Hose usw. Sieht man von der unterschiedlichen Form der konkret-nützlichen Arbeiten ab, so ist allen Arbeiten gemeinsam, daß sie allgemein menschliche Arbeit sind, Arbeit als Verausgabung von Herz, Muskel und Hirn schlechthin, abstrahiert von jeder spezifischen Form ihrer Verausgabung, also abstrakt-menschliche Arbeit. Diese abstrakt-menschliche Arbeit ist die Eigenschaft, die alle Arbeiten vergleichbar und damit austauschbar macht. Der Tauschwert der Ware ist so die Erscheinungsform ihres Wertes, nämlich aufgehäufte abstrakt-menschliche Arbeit zu enthalten. Der gleiche Prozeß, der die konkrete Arbeit auf die abstrakte Arbeit zurückführt, erlaubt es, die komplizierte Arbeit auf einfache Durchschnittsarbeit zurückzuführen, wobei die komplizierte als ein Vielfaches der einfachen gilt. Da alle Arbeit, die die Substanz des Wertes einer Ware bildet, gleiche allgemein menschliche Arbeit ist, kann nur die unterschiedliche Zeitdauer ihrer Aufwendung (Arbeitszeit) die unterschiedlichen Wertgrößen verschiedener Waren ausmachen. Maßstab ist allerdings die Arbeitszeit, die gesellschaftlich notwendig ist, d.h. die zur Produktion eines Exemplars einer Warenart mit den existierenden gesellschaftlichen Produktionsbedingungen und dem gesellschaftlichen Durchschnittsgrad von Geschick und Intensität der Arbeit erforderlich ist. Nur in der bürgerlichen Gesellschaft ist der Wert als ökonomische Qualität der Arbeitsprodukte Ausdruck eines bestimmten gesellschaftlichen Verhältnisses. Die Regelung der Gesamtproduktion erfolgt durch den Wert. Wäre die Arbeit unmittelbar gemeinschaftlich, stellten sich die Verhältnisse der warenproduzierenden Subjekte nicht als Werte von Dingen dar. Auch in der kapitalistischen Gesellschaft findet jedoch gesellschaftliche Produktion statt. Die einzelnen Individuen behandeln die Verausgabung ihrer jeweiligen Arbeitskraft aber nicht als einen Prozeß mit unmittelbarer gesellschaftlicher Qualität, sondern diese Qualität wird erst in einem komplizierten Vermittlungsprozeß hergestellt. Im Austausch werden die Waren als Werte aufeinander bezogen; dieser Austausch ist jedoch nur möglich, wenn es ein allgemein anerkanntes Tauschmittel gibt, in dem sich die Werte aller Waren darstellen können: das Geld. Dieses allgemeine Tauschmittel (Äquivalent) bildete sich in einem langen historischen Prozeß heraus und fungiert im Austauschprozeß als Maß des Wertes und als Zirkulationsmittel. Dieser Austauschprozeß hat seine eigenen (Aneignungs-)Gesetze, die letztlich Gesetze aus der Produktionssphäre sind: Fremde Ware kann nur durch Weggabe eigener Arbeit angeeignet werden (abgesehen von Raub, Prellerei usw.). „So erscheint das dem Austausch vorhergehende Eigentum an der Ware … unmittelbar entspringend aus der Arbeit ihres Besitzers und die Arbeit als die ursprüngliche Weise der Aneignung“… „Arbeit und Eigentum an dem Resultat der eigenen Arbeit erscheinen also als die Grundvoraussetzung, ohne welche die sekundäre Aneignung durch die Zirkulation nicht stattfände“ (K. Marx, Grundrisse, Berlin [Ost], 1953, S. 902). Im Austausch erkennen sich die Produzenten wechselseitig als Eigentümer ihrer Waren an. Als Subjekte des Austausches treten sie sich als gleiche gegenüber, wie auch ihre Waren als Gegenstände des Austausches dem Gesetz der Gleichheit unterworfen sind (Äquivalententausch = Tausch gleicher Wertgrößen). Diese einfache Warenzirkulation ist darauf gerichtet, durch den Tausch der eigenen Ware mittels des Geldes in den Besitz einer anderen Ware zu gelangen — zwecks Konsumtion ihres Gebrauchswertes. Ziel der kapitalistischen Warenzirkulation ist im Unterschied dazu jedoch nicht die individuelle Konsumtion einer anderen Ware, sondern der Wert: Eine Wertsumme — Geld (G) — wird gegen einen Gebrauchswert — Ware (W) — ausgetauscht, um eine neue Wertsumme — Geld — zu realisieren. In der Bewegung Geld — Ware — Geld (G-W-G) vermittelt nicht mehr das Geld die Zirkulation der Waren, sondern die Waren vermitteln die Bewegung des Geldes. Diese Bewegung hat jedoch nur dann einen Sinn, wenn am Ende mehr Geld aus der Zirkulation herausgezogen wird, als hineingeworfen wurde. Die Bewegung heißt nun G-W-G', wobei G' größer als G ist; die Differenz wird Mehrwert genannt. Geld, das diese Bewegung vollzieht, heißt Kapital. Ziel der Bewegung G-W-G' ist ausschließlich die Verwertung des vorgeschossenen Geldes, eine Bewegung, die kontinuierlich vollzogen werden muß, soll das Geld als Kapital erhalten bleiben. Da sich für die Warenzirkulation bei der Gleichberechtigung aller Warenbesitzer Äquivalententausch als zwingend erwiesen hat, die Zirkulation daher keinen Wert schafft, kann auch aus ihr kein Mehrwert entspringen. Die Selbstverwertung des Wertes kann deshalb nur aus einer Ware entspringen, deren besondere Eigenschaft sie vor allen anderen Waren auszeichnet, nämlich in ihrem Gebrauch Quelle von Wert zu sein, und zwar von mehr Wert, als sie selbst hat. Da in der warenproduzierenden Gesellschaft nur die Arbeit wertschaffend ist, kann es sich auch nur um die Ware Arbeitskraft handeln, die die Verwertung des Kapitals bewerkstelligt. Damit der Geldbesitzer diese besondere Ware Arbeitskraft auf dem Warenmarkt vorfindet, mußten bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die sich in einem historischen Prozeß herausbildeten (ursprüngliche Akkumulation), der als ein historischer Prozeß der Herausbildung der [S. 1480]kapitalistischen Produktionsweise zugleich der Auflösungsprozeß vorkapitalistischer Produktionsweisen ist und zusammenfassend als Prozeß der Trennung des unmittelbaren Produzenten von den Verwirklichungsbedingungen seiner Arbeit (Grund und Boden, Arbeitsinstrumente) charakterisiert werden kann: „Zur Verwandlung von Geld in Kapital muß der Geldbesitzer also den freien Arbeiter auf dem Warenmarkt vorfinden, frei in dem Doppelsinn, daß er als freie Person über seine Arbeitskraft als seine Ware verfügt, daß er andererseits andere Waren nicht zu verkaufen hat, los und ledig, frei ist von allen zur Verwirklichung seiner Arbeitskraft nötigen Sachen“, nämlich frei von Produktionsmitteln (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost] 1969, S. 183). Eine weitere Voraussetzung zur Verwertung des Kapitals ist der hochentwickelte Stand der Produktivkraft der Arbeit schon zu Beginn der kapitalistischen Epoche (Übergang: Zunftwesen — Kooperation — Manufaktur), der die Produktion eines Mehrprodukts und damit die Aneignung fremder Arbeit (Ausbeutung) erst ermöglichte. Der Arbeiter verkauft seine Arbeitskraft und erhält in Form des Lohnes ein Äquivalent dafür. Wie jede andere Ware ist der Wert der Ware Arbeitskraft bestimmt durch die zu ihrer Reproduktion (Nahrung, Wohnung, Kleidung, Ausbildung, Nachwuchs usw.) gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit. Der Gebrauchswert der Ware Arbeitskraft für den Kapitalbesitzer — Quelle von Mehrwert zu sein — kann sich nur im Prozeß der Warenproduktion verwirklichen, der in seiner kapitalistischen Form Einheit von Arbeits- und Wertbildung bzw. Verwertungsprozeß ist. Um den Produktionsprozeß einzuleiten, muß der Kapitalbesitzer die verschiedenen Elemente des Produktionsprozesses kaufen: Produktionsmittel, deren Kapitalanteil konstantes Kapital (C) genannt wird, da sein Wert nur übertragen wird und sich seine Wertgröße somit nicht ändert; Arbeitskräfte, deren Kapitalanteil variables Kapital (V) genannt wird, da er im Produktionsprozeß einen Überschuß über sein eigenes Äquivalent erzielt, seine Wertgröße also wechselt. Der gesamte Kapitalvorschuß besteht aus K = C + V. Mit dem variablen Kapital kauft der Kapitalbesitzer die Ware Arbeitskraft; er kann und wird sie im Produktionsprozeß verbrauchen, d.h. arbeiten lassen. Aufgrund des Standes der Produktivkräfte produziert der Arbeiter einen größeren Wert als den, dem seine Arbeitskraft entspricht. Er leistet über die zur Reproduktion von V notwendige Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit, die die Form des Mehrwerts annimmt. Der Wertbildungs- wird also zum Verwertungsprozeß, in dem sich der Kapitalbesitzer einen Teil der Arbeit des Arbeiters, die unbezahlte Mehrarbeit, ohne Äquivalent aneignet. „Der Umstand, daß die tägliche Erhaltung der Arbeitskraft nur einen halben Arbeitstag kostet, obgleich die Arbeitskraft einen ganzen Tag wirken, arbeiten kann, daß daher der Wert, den ihr Gebrauch eines Tages schafft, doppelt so groß ist wie ihr eigener Tageswert, ist ein besonderes Glück für den Käufer, aber durchaus kein Unrecht gegen den Verkäufer“, da „die Gesetze des Warentausches nicht verletzt wurden. Äquivalent wurde gegen Äquivalent getauscht“ (a.a.O., S. 208 f.). Erschien in der Sphäre der einfachen Warenzirkulation das Eigentumsrecht auf eigene Arbeit gegründet (s. o.), so vollzieht sich die Verwandlung von Geld in Kapital gemäß den Gesetzen der Warenproduktion, in der die gegenwärtige Aneignung lebendiger unbezahlter Arbeit auf Eigentum an vergangener unbezahlter Arbeit (Produktionsmittel) beruht, und zwar auf stets wachsender Stufenleiter. Auf diese Weise ist das auf der einfachen Warenzirkulation basierende Gesetz des Privateigentums — Aneignung durch Veräußerung der eigenen Arbeit — in sein direktes Gegenteil umgekehrt, in Aneignung auf Basis fremder Arbeit. Dieser Umschlag des ersten Aneignungsgesetzes in das Gesetz der kapitalistischen Aneignung ist von der Nationalökonomie nie erklärt worden. Die Nationalökonomie hält nach wie vor am ersten Aneignungsgesetz fest: Identität von Arbeit und Eigentum; sie kann dies nur behaupten, indem sie von den Voraussetzungen des Privateigentums — nämlich Trennung des Arbeiters von den materiellen Bedingungen seiner Produktion — abstrahiert. Den Transformationsprozeß im Charakter der Arbeit als Umschlag zweier Aneignungsgesetze aufzufassen, ist eine von Marx vollzogene, weit über den Rahmen der Nationalökonomie hinausgehende Problemstellung. Mit dieser Problemstellung hat Marx den Punkt fixiert, an dem sich die spezifische Gesellschaftlichkeit der Arbeit in der bürgerlichen Gesellschaft anhand der immanenten Widersprüche der Gestaltungen der Erwerbsarbeit begreifen läßt. Da in der kapitalistischen Produktion das spezifische Produkt nicht Ware schlechthin oder eine besondere Warensorte ist, sondern der Mehrwert, gilt nur solche Arbeit als produktiv, die dem Kapital einen Mehrwert bringt. Der Grad der Aneignung von Mehrarbeit, der Ausbeutungsgrad, drückt sich aus in dem Verhältnis von Mehrarbeit zu notwendiger Arbeit, bzw., da die Mehrarbeit die Form des Mehrwerts annimmt und die notwendige Arbeit das variable Kapital reproduziert, in dem Verhältnis von Mehrwert (M) zu variablem Kapital = M/V, in der sog. Mehrwertrate. Sie gibt damit die relative Verwertung des variablen Kapitals an. Der Wert einer Ware läßt sich also in der folgenden Formel darstellen: W = C + V + M. Da sich in gesamtgesellschaftlichem Maßstab eine allgemeine Steigerung der Produktivkraft der Arbeit durchsetzt, soll damit zugleich tendenziell eine Steigerung der Mehrwertrate, also eine Steigerung des Ausbeutungsgrades trotz Anhebung des variablen Kapitalteils verbunden sein. Im Begriff der Mehrwertrate wird das innere notwendige Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital als charakteristisches Produktionsverhältnis des Kapitalismus ausgedrückt. Der Arbeiter wird nur dann in die Lage versetzt, seine notwendigen Lebensmittel zu produzieren, wenn er Mehrarbeit für das Kapital leistet. Dadurch ist ein gegenüber früheren Produktionsweisen [S. 1481]neues Verhältnis der Über- und Unterordnung, der ökonomischen Abhängigkeit etabliert. Sie resultiert daraus, daß dem Arbeiter sowohl seine objektiven Arbeitsbedingungen als auch die notwendigen Lebensmittel als vom Käufer seiner Arbeitskraft monopolisiert gegenübertreten. Den einzelnen Kapitalbesitzer interessiert aber nicht die Herkunft, sondern lediglich die Größe seines Profits (als Erscheinungsform des Mehrwertes an der Oberfläche der Gesellschaft), bzw. die Größe seines Profits, bezogen auf sein vorgeschossenes Gesamtkapital, die sog. Profitrate. Nicht die Mehrwertrate, die den Ausbeutungsgrad anzeigt, sondern die Profitrate als Grad der Verwertung des Kapitals ist für ihn wichtig. Infolge der unterschiedlichen „organischen Zusammensetzung“ der angelegten Kapitale auf gesamtgesellschaftlicher Ebene sind die Profitraten, die in den verschiedenen Produktionszweigen erreicht werden, sehr unterschiedlich. Sie werden jedoch durch die Konkurrenz am Markt zu einer allgemeinen Profitrate ausgeglichen. Nach Marx fällt diese Profitrate, die sich gesamtgesellschaftlich als Durchschnittsprofitrate darstellt, tendenziell, d.h. über lange Zeiträume gesehen, und trotz aller ihr entgegenwirkenden Ursachen. Dieser tendenzielle Fall der Durchschnittsprofitrate — unter Marxisten ist umstritten, ob er empirisch nachweisbar ist — bereite notwendig den Boden für die Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaftsformation. In der Betrachtungsweise von Marx wird der Austauschprozeß von einem sachlichen Verhältnis von Produkten zu einem gesellschaftlichen Verhältnis von Produzenten. Diese Auffassung der Arbeitswertlehre als einer bestimmten Betrachtungsweise des Tausches unterscheidet Marx von der klassischen Ökonomie, die sich für die Arbeitswertlehre immer nur als Preistheorie interessiert hat. Die Marxschen Ausführungen haben einen hohen Abstraktionsgrad. Der Abstraktionsgrad der ökonomischen Kategorien des „Kapital“ ist der wissenschaftlichen Darstellung der sozialen Verhältnisse der kapitalistischen Produktionsweise zuzuschreiben, die ausgehend von den einfachsten ökonomischen Formen den systematischen Zusammenhang aller komplizierten ökonomischen Kategorien zu entwickeln sucht. Im Strukturzusammenhang der Kategorien drückt sich ein bestimmter Strukturzusammenhang der kapitalistischen Produktionsverhältnisse aus. Dabei ist allerdings zu beachten: weder sind die ökonomischen Bestimmungen des „Kapital“ Abstraktionen, die mit der Wirklichkeit nichts zu tun haben, noch sind sie unmittelbar mit den empirischen Verhältnissen in eins zu setzen; sie wollen die theoretische Reproduktion der wirklichen Beschaffenheit der Gesellschaft ermöglichen. Marx beginnt die systematische Darstellung des kapitalistischen Produktionsprozesses mit Ware und Geld. Es gibt in der DDR Ökonomen, die die Auffassung vertreten, daß diesem Anfang ein historisches Verfahren zugrunde liege, Marx in den ersten Kapiteln des „Kapital“ die historischen Grundlagen und Voraussetzungen dieser Produktionsweise behandele, er, wenn er mit der einfachen Warenzirkulation und -produktion beginnt, also ihren historischen Bildungsprozeß betrachte. Marx hat jedoch — nach anderen in der DDR vertretenen Auffassungen — einer solchen Einschätzung selbst widersprochen, als er sagte, daß die Entstehungsgeschichte einer Produktionsweise nicht in die Darstellung ihres Systems selbst gehöre. Der Beginn des „Kapitals“ mit Ware und Geld signalisiert demnach kein historisches Herangehen. Auch nach den Vorstellungen von Marx habe es keine einfache Warenproduktion „an sich“ als eigenständige historische Stufe in der Entwicklung der Menschheit gegeben. Ware und Geld würden von ihm vielmehr als Gegenstand der kapitalistischen Produktion behandelt, als die einfachsten und allgemeinsten und in diesem Sinne als abstrakte Formen der Produktion, zunächst einmal jedweder Besonderheit entkleidet, die ihnen z.B. in der Konkurrenz der vielen Kapitale zuwachsen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1478–1481 Wertpapiere A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestgeldeinnahmenSiehe auch die Jahre 1975 1979 Von der Politischen Ökonomie des Marxismus-Leninismus entwickelte Theorie zur Erklärung der Entstehung des Werts und seiner Vermehrung. Die von der klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie begründete W. führte den Wert auf menschliche Arbeit zurück (sog. objektive W.); sie wurde von der Marxschen Politischen Ökonomie mit der Erklärung des Doppelcharakters der warenproduzierenden Arbeit (konkrete und abstrakte Arbeit) sowie des Doppelcharakters der Ware…
DDR A-Z 1985
Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) (1985)
1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner Tätigkeit vorrangig auf folgende Aufgaben fest: „… Erweiterung der Möglichkeiten einer sinnvollen Freizeitgestaltung und körperlich aktive Erholung für viele Werktätige … Erhaltung und Verschönerung der Umwelt.“ An gleicher Stelle wird die Bedeutung der von den Mitgliedern erbrachten und zukünftig zu erbringenden Leistungen bei der Erzeugung von Obst, Gemüse, Honig, Eiern, Fleisch, Fellen usw. hervorgehoben. Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten und neue — vor allem in und für Berlin (Ost), andere Großstädte und „Arbeiterzentren“ — geschaffen werden. Zu diesem Zweck sollen — in den angrenzenden Kreisen — überwiegend Flächen verwendet werden, die nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen land- bzw. forstwirtschaftlich zu bewirtschaften sind und deren Nutzung als Kleingarten- oder Siedlerland wenigstens für 20–30 Jahre gewährleistet ist. Bei der Vergabe derartiger neuer Stellen sollen „Familien von Arbeitern, von Werktätigen mit erschwerten Arbeitsbedingungen sowie … kinderreiche Familien“ bevorzugt berücksichtigt werden. Hervorgehoben wird der Wert der Kleingartensiedlungen als Naherholungsgebiete bzw. öffentlich zugängliche Grünanlagen in den Städten. Einrichtungen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, sollen in den nächsten Jahren entsprechend verbessert werden. — Diese Aufgabenstellungen des Sekretariatsbeschlusses waren Grundlage für den Beschluß des Präsidiums des Ministerrats vom 15. 9. 1972 über „Aufgaben und Maßnahmen zur Förderung der Tätigkeit des VKSK der DDR und der Initiative seiner Mitglieder“, auf dessen Grundlage 1981 erstmals von allen Räten der Kreise für den Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 Konzeptionen für die Entwicklung der Kleingartenanlagen und die Förderung der Kleintierzucht und -haltung beschlossen wurden. 1982 betrug die Zahl der Kleingartenanlagen, die dem VKSK unterstanden, rd. 8.000 mit rd. 50.000 ha, die von 685.778 Familien genutzt wurden. Im laufenden Fünfjahrplanzeitraum sollen weitere 75.000 Kleingärten geschaffen werden. Der VKSK führt eine umfangreiche fachliche und politische Schulungsarbeit durch und stützt sich dabei auf 2.912 Kultur- und Spartenheime. [S. 1404]Darüber hinaus organisiert der Verband Lehrschauen und Fachausstellungen. Die ökonomische Bedeutung der Kleinproduzenten ist erheblich: 1981 sollen sie — bezogen auf die entsprechende Gesamtproduktion in der DDR — u.a. 28,8 v.H. des Gemüses, 50,7 v.H. des Obstes, 47,2 v.H. der Eier, 99,8 v.H. des Kaninchenfleisches, 98 v.H. des Honigs erzeugt haben. Nicht unwesentlich ist auch der Anfall an Rohfellen u.a. aus der Pelztierzucht. — Mit Hilfe eines dichten Netzes von Abnahme- und Aufkaufstellen sollen wachsende Anteile insbesondere der Obst- und Gemüseproduktion dem Handel für die allgemeine Versorgung der Bevölkerung zugeführt werden. 1983 war vorgesehen, daß die Mitglieder des VKSK rd. 300.000 t Obst und Gemüse an den Handel verkaufen (1982: 165.000 t Obst, 125.000 t. Gemüse, 16.000t Kaninchenfleisch, 3.500 t Honig). Die Mitgliedschaft im VKSK ist grundsätzlich mit dem vollendeten 18., bei Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch bereits mit dem 14. Lebensjahr möglich. Grundeinheiten des VKSK sind die Sparten, die ihrerseits in Kreisverbänden, diese zu Bezirksverbänden zusammengefaßt sind. Alle 5 Jahre tagt der Verbandstag, der den Zentralvorstand wählt. Auf dem 5. Verbandstag (Karl-Marx-Stadt, 4./5. 6. 1982) wurden Herbert Uhlendahl (SED) als Vorsitzender und Erwin Wegner (SED) als 1. Sekretär des Zentralvorstandes in ihren Funktionen bestätigt. Als Zeitschrift des Verbandes erscheint 2mal monatl. „Garten und Kleintierzucht“ mit 4 unterschiedlichen Ausgaben. Der VKSK ist Teil der Nationalen Front der DDR. Er arbeitet auf lokaler Ebene eng mit den Räten der Gemeinden, Städte und Kreise zusammen. Diese sind dafür verantwortlich, daß den Verbandsmitgliedern Baumaterialien, Jungpflanzen und -tiere sowie entsprechende Dünge- und Futtermittel zur Verfügung gestellt werden. Auf zentraler Ebene besteht eine enge Kooperation mit dem Ministerium für Handel und Versorgung und dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Die zentrale Anleitung von seiten der SED erfolgt durch den Sekretär des ZK für Landwirtschaft, Werner Felfe, bzw. die ihm unterstellten Abteilungen des ZK der SED. Der VKSK gliedert sich in Fachsparten (nicht identisch mit den erwähnten, als „Sparten“ bezeichneten Grundorganisationen). 1982 hatte er 1,214 Mill. Mitglieder (darunter 317.187 Frauen), davon waren 89,5 v.H. Kleingärtner (1,048 Mill.). Ferner gehörten dem VKSK an: 59.054 Rassegeflügel-, 30.679 Rassekaninchen-, 3.903 Edelpelztier-, 18.638 Rassehunde- und Rassekatzen-, 8.076 Ziegen- und Milchschaf-, 16.263 Ziergeflügel- und Exotenzüchter sowie 33.558 Imker. (Die Gesamtmitgliederzahl enthält Doppelzählungen, da man je nach seinen Interessen Mitglied mehrerer Fachsparten sein kann.) — Der 5. Verbandstag (1982) beschloß die Bildung einer neuen Fachsparte für Wochenendsiedler, d.h. für solche Mitglieder, die ihre Grundstücke lediglich sonnabends und sonntags nutzen und — ohne Obst- bzw. Gemüsegärtner zu sein — vor allem ihre Flächen als Naturgärten gestalten sollen (1982: 9.472 Mitgl. in 135 Sparten). Es handelt sich bei dieser organisatorischen Maßnahme um den Versuch, die Besitzer bzw. Pächter von „Datschen“ (nach dem russ. Wort „dača“ für Waldparzelle, Landhaus für den Sommeraufenthalt, gebildetes Lehnwort), deren Zahl in den 70er Jahren stark zugenommen hat, in den Verband einzubeziehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403–1404 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM)1959 gegründete Massenorganisation der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter. Bereits 1954 waren die bis dahin bestehenden — teilweise vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) angeleiteten — örtlichen Kleingarten- und Siedlervereine sowie die Tierzuchtsparten zu Kreisverbänden zusammengefaßt worden (GBl. 1954, Nr. 46), aus denen dann der VKSK hervorging. Der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 3. 8. 1977 (Neuer Weg 1977, H. 18, S. 815 ff.) legt den VKSK in seiner…
DDR A-Z 1985
Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)
Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GeburtenbeihilfenSiehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…
DDR A-Z 1985
Verteidiger (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz 1963, H. 1, S. 18, ebenso Staat und Recht 1978, H. 2, S. 144). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1432 Versicherungsaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…
DDR A-Z 1985
Kinderkrippe, Kindergarten (1985)
Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind 87 v.H. der Frauen im berufsfähigen Alter berufstätig oder in der Ausbildung. Frauen.) Neben dem Gewinn zusätzlicher Arbeitskräfte wird dabei in der Berufstätigkeit der Frau gemäß der Rolle, die der Begriff „Arbeit“ in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung einnimmt, eine wichtige Funktion für die Gleichberechtigung und die Selbstverwirklichung der Frauen gesehen. Zweitens soll die Vorschulerziehung in Kk. und Kg. dazu beitragen, das oberste Ziel des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems — die Herausbildung „der sozialistischen Persönlichkeit“ — so früh und so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Schließlich soll drittens durch die starke Betonung des Vorschulcharakters inbesondere im Kg. erreicht werden, daß zum Zeitpunkt der Einschulung unabhängig vom Elternhaus möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen bei allen Kindern vorhanden sind. (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IV.) Es gibt kommunale, betriebliche, genossenschaftliche, aber auch kirchliche Kk. und Kg. Normal ist die Tagesbetreuung, es gibt aber auch Wochen-Kk. und -Kg. sowie — überwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft — Saisoneinrichtungen. Daneben gibt es Kinderheime für Kinder, die eine dauerhafte Betreuung benötigen. Der Besuch der Vorschuleinrichtungen ist freiwillig und [S. 714]wird vom Staat hoch subventioniert. In vielen Fällen reicht das Angebot jedoch nicht aus, um die Nachfrage nach Plätzen zu befriedigen. Bei der Aufnahme werden Kinder von alleinstehenden Müttern oder Vätern bzw. von Eltern, die beide berufstätig oder in der Ausbildung sind, bevorzugt behandelt. 1. Kinderkrippe. Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kk. ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1982 rd. 64 v.H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Kk. mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. 2. Kindergarten. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung, unter dessen Anleitung ein einheitlicher „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Erziehung im Kg. entwickelt wurde. In den Kg. wurden 1982 rd. 91 v.H. der 3- bis 6jährigen — überwiegend in Jahrgangsgruppen — betreut. Die Eltern zahlen einen Unkostenbeitrag zum Essen in Höhe von ca. 55 Pfennig pro Tag. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1965 soll der Kg. „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z.B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. 1981 betrug die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. 59.165. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 12 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden im letzten Jahr vor der Einschulung alle 14 Tage Spiel- und Lernnachmittage veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jede Frau werden, die den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer Pädagogischen Fachschule. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713–714 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind…
DDR A-Z 1985
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr, Wasserstraßen, Kraftverkehr, Kraftfahrzeuginstandhaltung, städtischer Nahverkehr, Straßenwesen, zivile Luftfahrt, Rohrleitungsverkehr, verkehrstypische Dienstleistungen u.a. (vgl. Statut des Ministeriums für V. — Beschluß des Ministerrats — vom 14. 8. 1975, GBl. I, S. 233). Das einheitliche sozialistische Transportsystem gilt (nach Marx) als „Vierte Sphäre der materiellen Produktion“, das zur Entstehung des Nationaleinkommens beiträgt (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). Der Individualverkehr und der Werkverkehr zählen im engeren Sinne nicht dazu. Aufgrund ihrer Bedeutung für den Personen- bzw. Güterverkehr und ihres zunehmenden Einflusses auf die gesamte Verkehrsstruktur werden beide Bereiche jedoch üblicherweise dem V. zugerechnet. Im Wirtschaftsgefüge der DDR erweist sich der Transportsektor immer wieder mit erheblichen volkswirtschaftlichen Auswirkungen als Schwachpunkt. Obwohl durch Eisenbahn und Post, städtischen Nahverkehr, Luftfahrt und Hafenwirtschaft die staatlichen Unternehmen schon immer vorherrschend waren, gab es vor dem Kriege daneben ausgeprägte Schwerpunkte mittelständischer Privatunternehmen, insbesondere im Straßenverkehr, der Binnenschiffahrt, bei den Speditionen und Lagereien sowie den Reisebüros. Auch diese Bereiche wurden weitgehend verstaatlicht, so daß die Verkehrsleistungen gegenwärtig fast ausschließlich (98 v.H.) von volkseigenen Unternehmen bzw. Betrieben mit staatlicher Beteiligung erbracht werden. Trotz der durchgreifenden Steuerungsmöglichkeiten, die diese Vergesellschaftung beinhaltet, ist eine befriedigende Arbeitsteilung zwischen den Transportzweigen bisher nicht erreicht worden. Sie wird zudem erschwert durch — je nach aktueller wirtschaftlicher Opportunität — häufig wechselnde Verordnungen und Orientierungslinien, die das bisher Geltende abändern, aufheben oder gar ins Gegenteil verkehren. Wurden beispielsweise in den 60er und 70er Jahren devisenwirtschaftlich wichtige Verkehrsträger (z.B. Lkw) besonders gefördert, so heißt es heute, den Transportaufwand zu senken und vor allem Energie einzusparen. Daraus folgt eine stärkere Förderung des Eisenbahnverkehrs. Eine optimale Arbeitsteilung würde jedoch die Lösung des Wegekostenproblems (Ermittlung der Gesamtkosten, einschließlich der zurechenbaren Wegekosten, und Zurechnung auf Verkehrsarten und -mittel nach einheitlichen Kriterien) voraussetzen, die — wie in marktwirtschaftlichen Industriestaaten auch — aber bisher nicht erfolgt ist. Das V. (ohne Post- und Fernmeldewesen) war 1983 mit etwa 3 v.H. am gesamten Nettoprodukt der Volkswirtschaft beteiligt. Dieser Anteil ist z.B. als Folge von Strukturveränderungen der Produktion sowie des Vordringens des Individual- und Werkverkehrs seit Jahren leicht rückläufig. Der Beitrag des Wirtschaftsbereichs Verkehr (einschl. Post- und Fernmeldewesen) wird wie in westlichen Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz an Produktionsfaktoren (Beschäftigte 7 v.H.; Grundmittel etwa 10 v.H.) erbracht. II. Leitungsstruktur im Verkehrswesen Das oberste Leitungsorgan ist das Ministerium für V. (MfV). Es ist im Auftrage des DDR-Ministerrates für die einheitliche Leitung und Planung des gesamten Transportwesens verantwortlich. In der Leitungspyramide folgen die Zwischenleitungsorgane (Direktionen), die Abteilungen Verkehr bei den Räten der Bezirke, Kreise und Städte sowie Kombinate, Betriebe und Dienststellen, die je nach Aufgabenbereich den vorgenannten Leitungsebenen unterstehen. Zentral geleitet vom MfV werden vor allem die Transportzweige, deren Schwerpunkte im Fernverkehr oder im internationalen Verkehr liegen oder die eine besondere strategische Bedeutung haben: die Deutsche Reichsbahn (DR) als Träger des öffentlichen Eisenbahnverkehrs (unmittelbare Leitung durch den Minister für Verkehr); die Seeschiffahrt (HV Seeverkehr im MfV, der das VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft — mit VEB Deutfracht/Seereederei als Stammbetrieb —, das Seefahrtsamt der DDR und die DDR-Schiffsrevision und -klassifikation [DSRK] unterstellt sind); die Binnenschiffahrt (HV Binnenschiffahrt u. Wasserstraßen im MfV, der u.a. das VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, das Wasserstraßenaufsichtsamt, das Wasserstraßenhauptamt, Berlin, unterstellt sind); das Straßenwesen (HV Straßenwesen im MfV, der z.B. der staatliche Straßenunterhaltungsbetrieb Autobahnen unterstellt ist) und der Luftverkehr (HV zivile Luftfahrt im MfV, der z.B. die staatliche Luftfahrtinspektion und das Luftfahrtunternehmen INTERFLUG unterstellt sind). Die HV im MfV werden von je einem stellv. Minister aus dem Kreis der 9 Stellvertreter des Ministers geleitet. [S. 1418]Dezentral geleitet werden Transportzweige mit überwiegend territorialer Bedeutung (wie Kraftverkehr und städtischer Nahverkehr). Deren Kombinate (z.B. VEB ➝Kombinat Kraftverkehr) und Betriebe sind den Räten der Bezirke, Kreise und Städte unterstellt, die allerdings — entsprechend dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) — ebenfalls der Anleitung, der Kontrolle und den Weisungen des MfV unterliegen. Der Werkverkehr wird durch die zentralen und territorial verkehrsleitenden Organe sowie die bezirklichen Kraftverkehrskombinate mittels der Transportplanung, -bilanzierung und anderer Koordinierungsmaßnahmen in die Erfüllung der gesamtstaatlichen Transportaufgaben einbezogen. Eine wichtige Rolle bei der Koordinierung der Transportdurchführung sowie der Zusammenarbeit aller Leitungsorgane, Kombinate und Betriebe haben die Transportausschüsse, die aus den 1946/49 gebildeten Verkehrsausschüssen bei den Ländern hervorgingen (1954) und mit der Herausgabe der ersten Transport-VO (TVO — 1961) ihren heutigen strukturellen Aufbau erhielten. Sie sind beratende Organe der jeweiligen Leitungsorgane des Transportsektors und sind u.a. für die rationellste Organisation der Transportketten, für die Kooperation aller am Transportprozeß Beteiligten sowie für die Organisation des Berufsverkehrs verantwortlich. Sie bestehen auf 3 Ebenen: Zentraler Transportausschuß (ZTA) als beratendes Organ des Ministers für Verkehrswesen (er ist zugleich dessen Vorsitzender); Bezirkstransportausschüsse (BTA) als beratendes Organ der für Verkehr zuständigen Bezirksräte; Kreis- bzw. Stadttransportausschüsse (KTA bzw. STA) als Beratungsorgane für die zuständigen Räte der örtlichen Volksvertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht). Sie arbeiten nach Statuten, die für den ZTA in der Anlage zur GTVO vom 2. 2. 1982 (vgl. GBl. I, S. 22 f.) und für die BTA, KTA und STA im Tarif- und Verkehrsanzeiger veröffentlicht sind. Mitglieder sind Mitarbeiter von Staatsorganen, Wirtschaftsbetrieben und Kombinaten sowie der Verkehrsträger. Die Transportausschüsse beraten und entscheiden über Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsverkehrs, über methodische Fragen der Transportbedarfsermittlung, -planung und -bilanzierung, die Aufgabenteilung zwischen den Verkehrsträgern, die Entwicklung und Ausnutzung der Transportkapazitäten (einschl. des Werkverkehrs) sowie über kurzfristig operative Maßnahmen der Transportdurchführung. Jeder Transportausschuß hat für die Lösung operativer Aufgaben im Berufs- und im Güterverkehr ein Berufsverkehrsaktiv bzw. eine Operativgruppe Güterverkehr. Bei akuten Transportproblemen wird der operative Dienst der Transportbüros beim ZTA bzw. bei den BTA tätig. III. Transportplanung Wie die übrigen Bereiche der Volkswirtschaft wird auch der Verkehrsbereich — und hier vor allem der Güterverkehr — dirigistisch vom Staat gelenkt und geplant. Hierfür hat die DDR eine Vielzahl von operativen (Quartals-, Monats-, Dekaden-, Tagespläne), kurzfristigen (Jahrespläne), mittelfristigen (Fünfjahrpläne) und langfristigen (Generalverkehrsschema für das Verkehrswegenetz der DDR, Generalverkehrspläne für Bezirke, Kreise, Städte und Ballungsgebiete) Plänen entwickelt. Die langfristigen Pläne beinhalten für einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren die Entwicklungslinien des Transports für das Gesamtterritorium der DDR oder für kleinere territoriale Einheiten (Bezirke, Städte) und die sich daraus ergebenden Konsequenzen für das jeweilige Verkehrswegenetz. Sie werden vom MfV unter Mitwirkung der örtlichen (Räte der Bezirke und Kreise) und zentralen Organe des V. erarbeitet. Aus diesen werden die Schwerpunkte für die mittelfristige Planung, die Fünfjahrpläne (u.a. Personen- und Güterbeförderungsbedarf; wissenschaftlich-technische Entwicklung und Grundfondsreproduktion; Planung des Arbeitskräfte-, Energie- und Materialeinsatzes; Kennziffern für den Transportaufwand; Maßnahmen zur ökonomischen Integration mit den sozialistischen Ländern) abgeleitet und per Beschluß der Volkskammer zum Gesetz erhoben. Auf dieser Grundlage werden die bilanzierten Jahrespläne, die wesentlich präziser und detaillierter sind, ausgearbeitet. Diese enthalten die Ziele (Transportleistungen für alle Transportzweige und -betriebe) sowie die zu deren Verwirklichung notwendigen Mittel (u.a. wissenschaftlich-techn. Entwicklung, Arbeitskräfteeinsatz, Grundmittel, Energie, Material) in Natural- und Wertkennziffern. Der Jahresplan wird zwecks unmittelbarer Umsetzung und Durchführung der Transportaufgaben unter Berücksichtigung der Schwankungen des jährlichen Transportbedarfs in operative Pläne (für Quartale, Monate, Tage, Brigaden usw.) zerlegt. Diese spielen vor allem bei der DR eine große Rolle. Die Hauptforderung für die 80er Jahre auf allen Planungsebenen ist, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen. Die Transport-VO (TVO — vom 28. 3. 1973 — GBl. I, S. 233) als die in den 70er Jahren wichtigste Rechtsvorschrift genügte hinsichtlich ihrer Gesamtzielstellung sowie den Rechten und Pflichten aller am Transportprozeß Beteiligten nicht mehr diesen Anforderungen und wurde deshalb im Jahre 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO — vom 10. 12. 1981 — GBl. I, S. 13) ersetzt. Dieses Gesetz umfaßt die Grundsätze für die Planung, Leitung und Organisation des öffentlichen Gütertransports, für die Aufgabenteilung und das Zusammenwirken von Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr sowie Grundsätze für [S. 1419]die Kooperation von Verkehrsträgern und Transportkunden. Ein wichtiges Planungsinstrument ist die Transportbilanzierung (Transportbilanz-AO — TBAO — in der Neufassung vom März 1982). Die TBAO enthält Bestimmungen über die Bilanzierung der erforderlichen Transportleistungen mit den Transportkapazitäten der einzelnen Verkehrsträger. Die Ausarbeitung der in den Jahres- und Fünfjahrplänen enthaltenen staatlichen Plankennziffern Tonnen (t) und Transportleistungen (tkm — Tonnenkilometer) basiert auf diesen Transportbilanzen, die auf folgenden Leitungsebenen erstellt werden: Das MfV erstellt die Transportbilanz der DDR, die Räte der Bezirke die für die Bezirke (einschl. DR und Binnenschiffahrt), die Räte der Kreise für die Kreise, jedoch nur für den Straßentransport. Im Personenverkehr werden nur die Bereiche des öffentlichen Verkehrs in die konkrete Planung einbezogen. Der Individualverkehr, der in der DDR inzwischen dominiert, ist offensichtlich auch in einem sozialistischen Land einer Planung nicht zugänglich und wird deshalb ausgeklammert. In den längerfristigen Planungen (Generalverkehrsplan, Generalverkehrsschema), die mit den Bebauungsplänen für Städte und Gemeinden abgestimmt werden, wird er zwar berücksichtigt, indes nicht mehr in den Fünfjahr- und Jahresplänen. Hier werden zwar Leistungskennziffern für die Produktion von Pkw-Reifen sowie für die Kfz-Instandhaltung vorgegeben, Angaben zur Pkw-Bestandsentwicklung oder andere den Individualverkehr betreffende Orientierungsrichtlinien sucht man vergebens. Dies ist um so erstaunlicher, als dieser mittlerweile der größte Energieverbraucher im V. ist und sich somit am ehesten für Maßnahmen zur Energieeinsparung anbieten würde. Appelle an das „sozialistische Bewußtsein“ der DDR-Bürger, das Auto wenigstens im Stadtverkehr nicht übermäßig zu nutzen, können eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen für die Transportzweige an einem alle Verkehrsträger umfassenden Gesamtkonzept ausrichtet, nicht ersetzen. IV. Verkehrsangebot Kriegszerstörung und Demontagen hatten das Verkehrswegenetz der SBZ/DDR erheblich in seiner Leistungsfähigkeit geschwächt. Die DDR-Führung sah es nach der Teilung Deutschlands in 2 Staaten zunächst als ihre Hauptaufgabe an, eine eigene Grundstoff- bzw. Schwerindustrie aufzubauen. Eine Modernisierung bzw. Erweiterung der Verkehrswege unterblieb. Diese Entscheidung erwies sich in der Folge nicht zuletzt deshalb als besonders nachteilig, weil durch den Aufbau neuer Industriezentren sowie das Entstehen neuer Wohn- und Siedlungsschwerpunkte sich nicht nur das Verkehrsaufkommen beträchtlich erhöhte, sondern sich auch die Verkehrsströme zunehmend in eine Nord-Süd-Richtung verlagerten. Bis zum Kriegsende dominierten die Verkehrsströme in Ost-West-Richtung mit einem entsprechend ausgebauten Verkehrswegenetz. Die gegenwärtige Struktur und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur wird noch weitgehend von dieser Ausgangssituation geprägt. Die ersten umfangreichen Investitionen — Bau des Havel-Kanals bzw. des Berliner Außenrings zur Umgehung West-Berlins — wurden von politischen Zielstellungen bestimmt, die trotz völlig unzureichender Kapazität wesentlich wichtigerer Hauptverkehrsverbindungen absolute Priorität hatten. Für den Ausbau Rostocks als Überseehafen sprachen neben dem Wunsch nach Unabhängigkeit im Seeverkehr von Hamburg oder Stettin devisenwirtschaftliche Überlegungen, aber auch nationale Prestigegesichtspunkte. Erst Ende der 60er bzw. in den 70er Jahren begann man mit der Rekonstruktion und der Erweiterung wichtiger Hauptverbindungen im Eisenbahn- und Straßenbereich, was z.T. nur durch die finanzielle Unterstützung der Bundesregierung (für die Transitstrecken) möglich wurde (Innerdeutsche Beziehungen; Westgeldeinnahmen). Das Verkehrswegenetz ist zwar — selbst im Vergleich mit westlichen Industrieländern — relativ dicht, genügt in seiner strukturellen Zusammensetzung und seinem qualitativen Ausbauzustand jedoch nicht den Anforderungen, die Bevölkerung und Wirtschaft stellen. Die relativ hohen Anteile der Eisenbahn (zwei Fünftel) und des Straßenwesens (Staats- und Bezirksstraßen: ein Drittel) am gesamten Grundmittelbestand des Transportsektors spiegeln zwar in etwa die Bedeutung beider Bereiche für die Verkehrsabläufe in der DDR wider, sie sind jedoch kein Beleg für einen — etwa mit der Bundesrepublik Deutschland — vergleichbar guten Ausbauzustand. Die insgesamt nach wie vor sehr knappen Investitionsmittel für den Verkehrsbereich zwingen die Verkehrsplaner, diese auf Schwerpunktbereiche wie die Eisenbahn (bisher knapp 50 v.H.) und den Straßenbereich (20–25 v.H.) zu konzentrieren. A. Eisenbahn Die Dichte des Eisenbahnnetzes der Deutschen Reichsbahn (DR) entspricht mit 13,1 km/100 qkm annähernd derjenigen in der Bundesrepublik. Entsprechend der Wirtschafts- und Bevölkerungsdichte weisen die südlichen Bezirke Karl-Marx-Stadt, Dresden und Leipzig die höchsten und die nördlichen Bezirke Potsdam und Neubrandenburg die niedrigsten Flächendichten auf. Die Anteile zwei- und mehrgleisiger (ca. 30 v.H.) sowie elektrifizierter Strecken (15 v.H.) — einschl. Berliner S-Bahn — an der Gesamtbetriebslänge von 14.226 km liegen weit unter dem europäischen Durchschnitt. Dieser man[S. 1420]gelhafte Ausbauzustand wirkt sich deshalb besonders gravierend aus, weil die Eisenbahn nach wie vor das Rückgrat des V. bildet — die mittel- und langfristigen verkehrskonzeptionellen Vorstellungen verstärken sogar noch deren Position — und sie pro Kilometer Netzlänge vergleichsweise wesentlich höhere Verkehrsleistungen erbringen muß. Auch energiewirtschaftliche Gesichtspunkte waren maßgebend für die Zielstellung, die Eisenbahnen noch stärker als bisher in die binnenländischen Gütertransporte einzubeziehen. Zu diesem Zweck sind viele flankierende Maßnahmen ergriffen worden. Ehemals für unrentabel gehaltene und deshalb stillgelegte Nebenstrecken werden z.T. wieder in Betrieb genommen. Auch das Netz der Schmalspurbahnen (rd. 300 km) wird daraufhin überprüft, ob es unter den veränderten energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen rentabel im Güterverkehr genutzt werden kann. Wegen eines zu geringen Ladungsaufkommens geschlossene Güterbahnhöfe, Zugangs- und Anschlußstellen sind z.T. ebenfalls wieder eröffnet worden. Alle Großkunden der DR erhalten einen Gleisanschluß. Für Elektrifizierung, Ausbau des Hauptnetzes und der Rangierbahnhöfe, Ausstattung mit moderner Sicherungstechnik, verstärkte Einführung von Mikroelektronik und Robotertechnik u.a.m. werden im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) über 50 v.H. des Investitionsfonds des gesamten Transportwesens aufgewendet. B. Straßen Im Straßennetz wurden die bereitgestellten Mittel überwiegend dazu verwendet, das Wegenetz von gegenwärtig 1881 km Autobahnen (einschl. Autobahnanschlußstellen), 11.258 km Fernverkehrsstraßen, 34.242 km Bezirksstraßen (Landstraßen 1. und 2. Ordnung) sowie rd. 73.000 km Gemeindestraßen zu erhalten und zu erneuern. Angesichts der Ressourcenknappheit gelang dies aber nur sehr unvollkommen. Der Zustand der Fahrbahndecken, die Ausbauprofile der Fernverkehrsstraßen sowie die vergleichsweise hohe Anzahl der straßengleichen Schienenübergänge entsprechen nicht den Erfordernissen des heutigen Straßenverkehrs. Die auch in der DDR rasch zunehmende individuelle Motorisierung bewirkt vor allem im stark industrialisierten und bevölkerten Süden immer häufiger Engpässe, obwohl dort die Netzdichte (km/100 qkm) bei Fernstraßen bis zu viermal größer als im Norden ist (1982: Bezirk Dresden 754; Bezirk Neubrandenburg 209). Fernstraßenprojekte von nennenswerter Bedeutung waren nach dem Kriege der Autobahnabschnitt Dresden–Leipzig (74 km) — Fertigstellung 1971, die Autobahn Berlin-Rostock (228,5 km) mit Bedeutung auch für den Transitverkehr der skandinavischen Länder — Fertigstellung 1978, sowie die Schließung des Berliner Ringes (28 km) im Westen der Stadt — Fertigstellung 1979. Schließlich wurde Ende 1982 auch der Neubau der Autobahnverbindung zwischen Berlin und Hamburg auf DDR-Gebiet abgeschlossen (Neubaustrecke ab Rostocker Autobahn, Abzweig Wittstock bis Zarrentin, Grenzübergangsstelle zur Bundesrepublik 128 km, zuzüglich Autobahnzubringer vom Berliner Ring (Velten) nach Stolpe-Dorf, Grenzübergangsstelle nach West-Berlin 12 km). Den größten Teil der Kosten für dieses Bauvorhaben trug die Bundesrepublik Deutschland (1,2 Mrd. DM). Ebenfalls mit erheblicher finanzieller Unterstützung durch die Bundesregierung wurde die Haupttransitstrecke Berlin-Helmstedt zwischen Berliner Ring, Abzweig Leipzig, und Marienborn (127 km) von Grund auf erneuert und der Berliner Ring zwischen Abzweig Leipzig und Abzweig Drewitz (12 km) gleich[S. 1421]zeitig sechsspurig ausgebaut. Diese Baumaßnahmen wurden zwischen 1976 und 1980 vorgenommen. An den Gesamtkosten (405 Mill. M) beteiligte sich die Bundesregierung mit etwa ⅔ (260 Mill. DM). Die genannten Neubaustrecken waren fast ausnahmslos schon vor dem II. Weltkrieg geplant. Das insgesamt stark überalterte und dringend reparaturbedürftige Straßennetz kann nur sehr schleppend rekonstruiert werden. Von den Gesamtinvestitionen des Transportwesens gingen in den 60er und 70er Jahren etwa 20–25 v.H. in den Straßenbereich. Der Anteil dürfte jetzt geringer sein, da 70 v.H. aller Verkehrsinvestitionen im laufenden Fünfjahrplan allein von der Bahn und der Seeschiffahrt absorbiert werden. Ob bei durchschnittlich jährlich 6 v.H. mehr Individualverkehr das bestehende Straßennetz in der Substanz erhalten und eine bessere Befahrbarkeit als bisher gewährleistet werden kann, ist sehr fraglich. C. Nahverkehr Im innerstädtischen Verkehr ist die Straßenbahn der Hauptverkehrsträger. Die langfristige Zielstellung für den Stadtverkehr, auch hier den elektrisch betriebenen Nahverkehrsmitteln absoluten Vorrang zu geben, hat nach jahrzehntelang zurückgestellten Erneuerungsmaßnahmen dazu geführt, die Straßenbahnnetze etappenweise zu rekonstruieren. In einigen Städten werden sie durch die Schaffung eigener Trassen zu einem Schnellstraßenbahnnetz ausgebaut. Dies geschieht ebenso wie der Einsatz moderner Großraumwagen (TATRA — aus der ČSSR) nur sehr langsam. Lediglich in Berlin (Ost) existiert eine U-Bahn, der O-Bus nur in einigen Städten. Im Rahmen des gesamten Verkehrssystems spielen beide Verkehrsmittel bisher jedoch keine Rolle, obwohl der O-Bus-Betrieb zwecks Einsparung von Dieselkraftstoff erweitert werden soll. Ausbau- bzw. Erweiterungspläne für das Schnellbahnnetz sind von der DR in Dresden, Halle, Leipzig, Magdeburg, Rostock und Berlin verwirklicht worden. Außerdem soll die Eisenbahn in Städten und Ballungsgebieten zunehmend Aufgaben des Nahverkehrs — vom Omnibus — übernehmen, obwohl ihre Strecken schon heute durch den Güter- und Fernreiseverkehr vielfach völlig überlastet sind. Das Angebot im öffentlichen Linienbusverkehr wird zu verkehrsschwachen Zeiten reduziert, ebenso dann, wenn ein alternatives Angebot der Bahn vorhanden ist. Die für den Nahverkehr im laufenden Fünfjahrplan ohnehin geringen zur Verfügung stehenden Investitionsmittel werden überwiegend für die verkehrstechnische Erschließung neuer Wohnviertel benötigt, die fast ausschließlich in Stadtrandlage errichtet werden. Für die grundlegende Modernisierung der vorhandenen Infrastruktur bleibt kaum etwas übrig. D. Wasserstraßen und Binnenschiffahrt Das schon 1945 gut ausgebaute Wasserstraßensystem von derzeit 2.319 km Länge — davon 1675 km Hauptwasserstraßen — verlor wegen der veränderten Stellung Berlins und wegen der Tatsache, daß Oder und eingeschränkt auch die Elbe zu Grenzflüssen der DDR wurden, erheblich an Bedeutung. Da die Ursprungsregionen der wichtigsten Massengüter, wie das sächsische Industriegebiet, nicht durch leistungsfähige Wasserstraßen erschlossen sind, wurde der Hafen Rostock auch nach seinem Ausbau zum Überseehafen nicht an das Wasserstraßennetz (bei Wittenberge in die Elbe) angeschlossen. Dieser mehrfach geplante Nord-Süd-Kanal würde gleichzeitig eine allgemeine Netzerweiterung in den Industriegebieten und eine Niedrigwasserregulierung von Elbe und Oder voraussetzen, wenn die Binnenschiffahrt eine größere Bedeutung innerhalb des Massengüterverkehrs erreichen soll. Der Anfang der 50er Jahre aus politischen Gründen gebaute 32 km lange Havelkanal zur Umgehung West-Berlins war bisher die einzige nennenswerte Baumaßnahme im Infrastrukturbereich der Binnenschiffahrt. Für die Erfüllung der aktuellen verkehrspolitischen Forderung, die Binnenschiffahrt als energiegünstigsten Transportzweig stärker in den binnenländischen Gütertransport einzubeziehen — sie soll z.T. Transporte von der Bahn, vor allem aber vom Kraftverkehr übernehmen —, reichen die vorhandenen Wasserstraßen, trotz Niedrigwasser im Sommer und Vereisung im Winter, aus. Die am stärksten belasteten Streckenabschnitte des Netzes sind die in Ost-West-Richtung; selbst diese weisen einschl. des West-Berliner Verkehrs derzeit nur eine Auslastung von unter 50 v.H. aus. Allerdings ist eine Modernisierung und Erweiterung der Binnenhäfen erforderlich. Das gleiche gilt für die Zugangsstellen zum Wasserstraßennetz und die Umschlaganlagen in den Häfen. Die wichtigsten Binnenhäfen sind: Magdeburg, Frankfurt/O., Dresden, Berlin (Ost), Potsdam und Halle. Das am 1. 1. 1979 gebildete VEB Kombinat Binnenschiffahrt und Wasserstraßen, Sitz Berlin, ist zuständig für alle Transport-, Umschlag- und Reparaturprozesse, für Bauarbeiten an den Wasserstraßen sowie deren Betrieb und technische Einrichtungen wie Schleusen und Hebewerke. Das Verkehrsangebot dieses Kombinats ist in jüngster Zeit um einen Containerdienst und zwei regelmäßige Stückgutlinien erweitert worden. Um noch mehr Transporte von der Straße auf den Wasserweg verlagern zu können, wurde im Bezirk Brandenburg die Holzflößerei wieder eingeführt. Die Flotte ist durch den verstärkten Einsatz der Schubschiffahrt bereits in den 60er Jahren modernisiert worden. Der Binnenschiffsbestand von 1161 Einheiten (1982) müßte jedoch von der Zahl oder von der Tragfähigkeit (601.500 t) her erhöht werden, [S. 1422]wenn die Leistungen im laufenden Fünfjahrplan wie vorgesehen um mindestens 25 v.H. steigen sollen. Gewisse Kapazitätsreserven bestehen derzeit allerdings noch in einer besseren Auslastung sowie in einer Beschleunigung des Umschlagverfahrens. E. Seehäfen und Seeschiffahrt Die durch Kriegseinwirkungen zerstörten Seehäfen Rostock, Wismar und Stralsund wurden wiederaufgebaut und erheblich erweitert. Mit Hilfe von Investitionen von fast 700 Mill. Mark (von 1957–1970) hat Rostock unter allen Ostseehäfen hinsichtlich der jährlichen Umschlagsmengen einen vordersten Platz erlangt. Rostock ist vor allem ein Eisenbahnhafen mit einem der größten Verschiebebahnhöfe der DDR. Die 1978 fertiggestellte Autobahn nach Rostock sowie die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke Berlin-Rostock (Fertigstellung Ende 1984) sollen dazu dienen, die Bedeutung dieses Hafens weiter zu erhöhen. Durch gezielte Investitionen ist Rostock zu einem Universalhafen mit Ölhafen, Schütt- und Stückgutbereich ausgebaut worden. Bis zu 80.000 BRT-Schiffe können über einen 7 km langen Verbindungskanal das Hafenbecken anlaufen. Derzeit werden ein Chemiehafen gebaut, ein Getreidehafen fertiggestellt sowie die Ro/Ro-Container-Umschlaganlagen beträchtlich erweitert. Werden bis 1985 die Planziele erreicht, dann hat Rostock in etwa die gleiche Größenordnung (hinsichtlich der jährlichen Umschlagleistungen) wie heute Bremen-Bremerhaven, der zweitgrößte Hafen der Bundesrepublik. Die Häfen Wismar und Stralsund sind Spezialhäfen für Kali und Getreide bzw. Holz und Schüttgüter und gegenüber Rostock relativ bedeutungslos. Alle drei DDR-Seehäfen arbeiten an der Kapazitätsgrenze. Die im laufenden Fünfjahrplan geplanten Steigerungen der Hafenumschlagsleistungen, vor allem um den gegenwärtig noch hohen — mit Valutaausgaben verbundenen — Fremdhafenumschlag (z.B. via Hamburg) zu verringern, lassen sich nur mit einem entsprechenden Ausbau der Kaianlagen verwirklichen. Parallel zum Ausbau der Seehäfen wurde die Handelsflotte beträchtlich erweitert, nachdem in den 50er Jahren in den durch Reparationsmaßnahmen weitgehend dezimierten DDR-Werften überwiegend Schiffe für die UdSSR repariert wurden (Schiffbau). Unter den insgesamt 174 Handelsschiffen im Jahre 1983 waren 6 Tanker mit 8 v.H. Anteil an der Gesamttonnage; die 103 Stückgutfrachter hatten einen Anteil von 59 v.H., die 17 Massengutschiffe einen von 20 v.H., während Container-, Ro/Ro-, Erz-, Öl-, Frucht- und Küstenmotorschiffe demgegenüber bedeutungslos sind. Die Handelsflotte der Bundesrepublik ist etwa sechsmal größer. Das dem MfV direkt unterstellte VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei (Gründung am 1. 1. 1974), Sitz Rostock, mit seinen Kombinatsbetrieben ist für Transport, Umschlag und Lagerung sämtlicher Außenhandelsgüter der DDR und ausländischer Kunden sowie für die gesamten Bauarbeiten in den Häfen verantwortlich. F. Luftverkehr Für den Luftverkehr wurde Berlin-Schönefeld als internationaler Großflughafen ausgebaut und durch S-Bahn-, Fernbahn- und Autobahnanschluß in das Verkehrsnetz eingefügt. Der Inlandsflugverkehr ist 1980 aus energiewirtschaftlichen Gründen vollkommen eingestellt worden. Das Flugliniennetz der Interflug umfaßte 1983 einschließlich der nichtständigen Fluglinien 60 Strecken [S. 1423]mit einer Gesamtlänge von 122.189 km. Regelmäßig angeflogen werden vor allem die Metropolen und größeren Städte fast aller sozialistischen Länder (bis auf China und Nordkorea) sowie die meisten arabischen Hauptstädte (Kairo, Khartum, Addis Abeba, Beirut, Damaskus, Tripolis, Tunis, Algier, Bagdad). Daneben bemüht sich die Interflug auch stark um regelmäßige Liniendienste mit westlichen Ländern, vor allem in Europa. Lt. Sommerflugplan 1983 wurden Kopenhagen, Stockholm, Helsinki, Brüssel, Rom, Wien, Athen, Mailand, Madrid, Lissabon und Amsterdam mindestens einmal wöchentlich angeflogen. Darüber hinaus bestehen Verbindungen nach Istanbul, Ankara, Karatschi, Larnaca, Lagos, Maputo, Luanda und einige Charterverbindungen für Touristen aus West-Berlin. Daneben werden von Dresden, Erfurt und Leipzig noch Budapest, Leningrad, Moskau und Sofia regelmäßig angeflogen. — Eingesetzt wird ausnahmslos sowjetisches Fluggerät, die IL 62 vorwiegend auf überseeischen Flugrouten, die TU 154 (ähnlich der Boeing 727–100) und die TU 134 (ähnlich der älteren frz. Caravelle) hauptsächlich im europäischen Raum. Auf besonders kurzen Strecken (Routen in die benachbarten RGW-Länder) kommen z.T. auch noch Turbo-Propellerflugzeuge vom Typ IL 18 zum Einsatz. Träger des Luftverkehrs ist die 1958 gegründete Interflug GmbH (IF), die dem MfV unterstellt ist. Sie ist zuständig für den gesamten Flugbetrieb (einschl. Wirtschaftsflug), die Unterhaltung, den Betrieb und Ausbau der Verkehrsflughäfen sowie die Flugsicherung der DDR. Die IF gliedert sich in die Betriebe Verkehrsflug, Agrarflug, Flughäfen, Flugsicherung und Bildflug. Sie wird von einem Generaldirektor (gleichzeitig Stellvertreter des Ministers für V. — derzeit Dr. Klaus Henkes, SED) geleitet. Die IF hat rd. 50 staatliche Luftverkehrsabkommen abgeschlossen und ist Mitglied in mehreren internationalen Luftverkehrsorganisationen. Neben der Mitgliedschaft in Organisationen der RGW-Länder gehört sie seit 1958 der Internationalen Vereinigung der Nachrichtenverbindungen der zivilen Luftfahrt (SITA) an. 1969 ist der Flughafen Schönefeld der Internationalen Vereinigung der Zivilflughäfen (ICAA) beigetreten. Der IATA gehört die IF, wie die meisten RGW-Fluggesellschaften (bis auf LOT und CSA), nicht an. G. Rohrleitungsnetz Für den verstärkten Ausbau der Petrochemie (Chemische Industrie), den erhöhten Treibstoffbedarf sowie einen allgemein steigenden Energieverbrauch der Wirtschaft und der Bevölkerung ist in der DDR ein Fernleitungsnetz von rd. 1300 km Länge gebaut worden. Es umfaßt u.a. die Leitungen von Leuna (Chemie), Rostock (Ölhafen) und Berlin (Produktenpipeline) nach Schwedt/O., dem Zentrum der Petrochemischen Industrie in der DDR, und dem Endpunkt einer Fernleitung aus der UdSSR sowie die Erdgaspipeline DDR-ČSSR (dort Anschluß an die Sojus-Erdgasleitung aus der Sowjetunion). Gegenüber der Bundesrepublik (2.100 km) ist die Netzlänge relativ hoch. Die Rohrleitungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des MfV, sondern des Ministeriums für Chemische Industrie. V. Verkehrsleistungen A. Güterverkehr Die Güte des Transportsystems wurde bis Ende der 70er Jahre in erster Linie daran gemessen, ob die in den jeweiligen Jahres- und Fünfjahrplänen vorgesehenen Leistungssteigerungen realisiert werden konnten, und weniger daran, ob die Transportdurchführung volkswirtschaftlich effizient war. Ein derartiges Vorgehen wurde durch die Tatsache begünstigt, daß die Investitionsmittel nicht ausreichten, die in ihrer Grundsubstanz vom ehemaligen Deutschen Reich übernommenen Verkehrsanlagen den gestiegenen sowie gegenüber früher erheblich veränderten Transportaufgaben anzupassen. Auch die Entwicklung der Transportkapazitäten im öffentlichen Güterverkehr entsprach nicht dem steigenden Bedarf. Dieser Mangel bewirkte eine starke Ausweitung des Werkverkehrs mit Lkw, einer Verkehrsart, die sich auch in einem sozialistischen Staat bislang weitgehend der zentralen Planung entzog. Der Werkverkehr ist wegen der besseren Verfügbarkeit von Transportraum für die Betriebe vorteilhaft; aufgrund einer geringeren räumlichen und zeitlichen Auslastung und des zum Teil daraus folgenden höheren spezifischen Energieverbrauchs volkswirtschaftlich jedoch teurer als der Schienenverkehr, die Binnenschiffahrt oder der öffentliche Güterkraftverkehr. Ein weiteres Problem für die Planungsbehörden der DDR resultierte daraus, daß die Betriebe einen überhöhten Transportbedarf anmeldeten, um angesichts des ständig knappen Transportraums eine gewisse Reserve zu haben. Da eine übergeordnete Prüfung in der Regel nicht erfolgte, konnten die zur Verfügung stehenden Transportkapazitäten kaum entsprechend den wirklichen Bedürfnissen der Betriebe und Wirtschaftszweige verteilt werden. Diese Besonderheiten führten zu überhöhten Kosten je transportierte Leistungseinheit (Mark/t bzw. tkm). Daneben wird in der DDR auch der hohe Transportumfang (t bzw. tkm je Einheit des Bruttosozialprodukts) kritisiert. In allen neueren Plänen, Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien u.ä. wird diesen Gegebenheiten Rechnung getragen. So heißt es im Gesetz über den Fünfjahrplan 1981–1985: „Zur Senkung des gesellschaftlichen Aufwandes in der Volkswirtschaft so[S. 1424]wie aus energieökonomischen Gründen ist der spezifische Transportaufwand aller Wirtschaftszweige durch Optimierung der Liefer- und Transportbeziehungen systematisch zu senken“ (Gesetz über den Fünfjahrplan … 1981–1985 vom 3. 12. 1981 — GBl. I, S. 412), und zwar um mindestens 20 v.H. Die Verringerung des Transportaufwandes soll demnach vor allem zur Energieeinsparung beitragen. Der Verkehrssektor ist — wie in der Bundesrepublik — nach Industrie und Haushalten der drittgrößte Energieverbraucher. Die Überlegungen im Güterverkehr konzentrieren sich dabei auf 2 Punkte: 1. Wie kann bei den einzelnen Verkehrsträgern mit weniger Energie mehr transportiert werden? 2. Wie kann durch eine andere Arbeitsteilung zwischen den Verkehrsträgern Energie eingespart werden? Nach DDR-Berechnungen verhält sich der spezifische Energieverbrauch (Kilojoule je Bruttotonnenkilometer) bei Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraftverkehr wie 0,6–0,8:1:3. Die gegenwärtige Verkehrsteilung und auch die Entwicklung in den 60er und 70er Jahren sind deshalb als nicht optimal zu bezeichnen. Die Bedeutung der Binnenschiffahrt ist seit Jahren unverändert gering. Wie in den anderen RGW-Staaten dominiert die Eisenbahn, die rd. 7/10 der Verkehrsleistungen (tkm) im binnenländischen Güterverkehr erbringt (Bundesrepublik: ¼). Trotz jährlich steigender Transportmengen (t) verlor die Bahn jedoch bis 1980 gegenüber dem Straßengüterverkehr an Bedeutung, dessen Anteil an den Leistungen auf rd. ¼ (Bundesrepublik: ca. 50 v.H.) anstieg. Auch der Rohrleitungstransport wurde in den vergangenen Jahren kräftig ausgedehnt, während der Luftverkehr im binnenländischen Gütertransport keine Rolle spielt. Die konsequente Durchsetzung des obersten Gebots, den Transportaufwand zu senken und Energie einzusparen, führte seit Beginn des lfd. Fünfjahrplanes zu einer kontinuierlichen Verringerung von Transportmengen und -leistungen sowie einer Verkehrsverlagerung vom Straßengüterverkehr zu den energiewirtschaftlich günstigeren Transportzweigen Eisenbahn und Binnenschiffahrt. Die Gründe für die Vorrangstellung der Eisenbahn liegen in erster Linie darin, daß die staatliche Planung eine noch stärkere Ausweitung des Straßengüterfernverkehrs durch gesetzliche Regelungen verhindert hat. Nach der 1973 in Kraft getretenen Transport-VO (TVO) — 1982 durch die Gütertransport-VO (GTVO) ersetzt —, die die Aufgabenteilung zwischen Eisenbahn, Binnenschiffahrt und Kraftverkehr regelt, durften Transporte außerhalb des 50 km-Luftlinienumkreises in der Regel nur von der Bahn oder der Binnenschiffahrt durchgeführt werden. Ein verstärkter Lkw-Einsatz im Binnengüterverkehr — wie in der Bundesrepublik — hätte einen mit Devisenausgaben verbundenen Import von Lkws und/oder den Aufbau einer eigenen Lkw-Produktion sowie eine durchgreifende qualitative Verbesserung des Straßennetzes erfordert. Aus Mangel an Devisen bzw. Investitionsmitteln konnte dieser Weg nicht eingeschlagen werden. Weil die Binnenschiffahrt sehr ungünstige Angebotsbedingungen — die Wasserstraßen erschließen die Industriegebiete kaum und verlaufen in Ost-West-Richtung, während die Hauptgüterströme in einer Nord-Süd-Richtung verlaufen — aufweist, mußte zum [S. 1425]größten Teil die DR die Ferngütertransporte übernehmen. Die DR hat 1983 rd. 325 Mill.~t Güter befördert. Die Verkehrsleistung betrug etwa 55 Mrd. tkm (Bundesrepublik: 300 Mill.~t bzw. 56 Mrd. tkm einschließlich der nichtbundeseigenen Eisenbahnen). Kohle, Koks und Baumaterialien haben einen Anteil von über 50 v.H. am Gesamttransportaufkommen der DR. Bei Transporten von Baumaterialien, Fertigwaren und Stückgut erbringt die Bahn Leistungen, die in westlichen Ländern zum größten Teil von der Binnenschiffahrt bzw. dem Lkw übernommen werden. Wenn die erschwerten Bedingungen — hinsichtlich des zweigleisigen und elektrifizierten Ausbauzustandes — berücksichtigt werden, sind diese Leistungen sehr beachtlich. Beim Straßengüterverkehr (einschl. Nah- und Werkverkehr) sind Transportaufkommen und -leistungen bis 1980 kräftig gestiegen, ab 1981 jedoch stark rückläufig. Gegenüber der Bundesrepublik ist die Struktur völlig verschieden. Aufgrund der gesetzlichen Restriktionen hat der Lkw-Fernverkehr (mehr als 50 km Transportweite) nur einen Anteil von 3 v.H. (1982) am gesamten Transportaufkommen (Bundesrepublik: rd. 10 v.H.). Bei den Verkehrsleistungen beträgt der Anteil des Fernverkehrs 8 v.H. (Bundesrepublik: ⅓). Besonders problematisch ist in der DDR die Abstimmung zwischen öffentlichem Kraftverkehr und Werkverkehr, der fast die Hälfte aller Güter im binnenländischen Güterverkehr befördert. Die Werkfuhrparks haben eine wesentlich geringere zeitliche und räumliche Kapazitätsauslastung als die Lkws der öffentlichen Kraftverkehrsbetriebe. Sie stehen allerdings den Betrieben ständig zur Verfügung und sind daher im Einsatz wesentlich flexibler. Angesichts der ständigen Engpässe im Transportsektor — besonders im Bausektor — ist es seit einigen Jahren üblich, den Betrieben die unmittelbare Verfügungsgewalt über ihre Lkws in Teilbereichen zu entziehen. Durch bezirkliche Transportausschüsse und Kraftverkehrskombinate — Kraftstoffkontingentierung, Einbeziehung in die Erfüllung überbetrieblicher Transportaufgaben, Koordinierung und Genehmigung von Fernfahrten — sowie unter anderem auch durch die Bildung von Werkfahrgemeinschaften wird angestrebt, den Werkverkehr in das einheitliche sozialistische Transportsystem einzubeziehen. Das Verkehrsaufkommen der Binnenschiffahrt steigt seit 1980 an. Mit einem Anteil von 3 v.H. bei den Leistungen und noch nicht einmal 2 v.H. beim Aufkommen ist sie allerdings nach wie vor der unbedeutendste Verkehrsträger im binnenländischen Güterverkehr. Auch der verstärkte Einsatz der Schubschiffahrt — gegenwärtig werden ¾ aller Binnenschiffstransporte auf diese Weise durchgeführt — sowie die sie begünstigenden Regelungen der TVO konnten hieran nichts ändern. Im Transportaufkommen dominieren Baumaterialien (rd. 50 v.H.), Abfallprodukte (16 v.H.) sowie Kohle und Koks (13 v.H.). Obwohl bei den Transporten von Mineralöl und Mineralölprodukten die Substitution der traditionellen Verkehrsträger durch Rohrfernleitungen fast 10 Jahre später als in der Bundesrepublik einsetzte, haben diese heute einen Anteil von 6 v.H. an den gesamten Transportleistungen im binnenländischen Güterverkehr (Bundesrepublik: 4 v.H.). Parallel zum Ausbau der Ostseehäfen — hier vor allem Rostock — wurde auch der Schiffsbestand der Handelsflotte beträchtlich erweitert, so daß in der Seeschiffahrt erhebliche Leistungssteigerungen erreicht werden konnten. 1983 wurden etwa 12 Mill.~t Güter mit der DDR-Handelsflotte befördert. Der Seeverkehr stagniert in den letzten Jahren — auch die Flotte wurde leicht reduziert —, so daß die im lfd. Fünfjahrplan (1981–1985) vorgesehene Steigerung der Transportmengen um rd. 15 v.H. voraussichtlich nicht verwirklicht werden kann. Beachtlicher noch waren die Leistungssteigerungen in den Seehäfen der DDR. 1983 wurden insgesamt 23,1 Mill.~t in Rostock (77 v.H.), Wismar (20 v.H.) und Stralsund umgeschlagen (Bundesrepublik: 130 Mill.~t, Hamburg 49 Mill.~t). Der weitere Ausbau der Seehäfen (Rostock und Wismar) soll weitere Steigerungen der Umschlagleistungen (1985/1980: 46 v.H.) bewirken. Allein im Seehafen Rostock sollen 1985 etwa 24 Mill.~t (50 v.H. des gegenwärtigen Umschlags im Hamburger Hafen) umgeschlagen werden. Wichtige Ziele dabei sind die Beseitigung des gegenwärtig noch hohen Fremdhafenumschlags in westlichen Häfen, um Devisen einzusparen, und die Steigerung des Umschlags für Dritte, um Valuta zu erwirtschaften. Künftige Entwicklungslinien. Die Hauptforderungen für die 80er Jahre heißen Senken des Transportaufwandes im Binnengüterverkehr und Einsparung von Energie. Eine Vielzahl von Maßnahmen und ökonomischen Stimuli sind bereits eingeleitet worden, um den Gütertransport effizienter, auf kürzestem Weg und mit weniger Energie durchzuführen. Die Optimierung der Transport- und Lieferbeziehungen, die Verfeinerung der Transportplanung und -bilanzierung, die Vorgabe von Planungs- und Abrechnungskennziffern (Transportnormative = Limite zur Inanspruchnahme von Transportleistungen für Ministerien, Kombinate und Betriebe), Veränderungen der Produktions- und Standortstruktur (PTO = Produktions-Transport-Optimierung), sowie Maßnahmen in der Produktion, die den Transportbedarf senken (PTI = Produktions-Transport-Integration) und ein neuer Binnengütertarif sollen den Transportaufwand senken. Die 1982 in Kraft getretenen neuen Binnengüterverkehrstarife verteuerten die Transporte für die verladende Wirtschaft um durchschnittlich 60–70 v.H. [S. 1426]Die Tarifanhebungen, als ökonomischer Anreiz zur Vermeidung unnötiger Transporte und Leerfahrten, trafen alle Verkehrsträger, wenn auch unterschiedlich stark. Die Preisveränderungen sollten nämlich gleichzeitig — aus energiewirtschaftlichen Gründen — Transportverlagerungen zwischen den Verkehrsträgern bewirken. Verteuerten sich die Straßengütertransporte um rd. 80 v.H., stiegen die Preise für Transporte der Binnenschiffahrt nur um 47 v.H. [S. 1427]Konkretes Ziel aller Maßnahmen ist, die gesamten Binnengütertransportmengen (t) und -leistungen (tkm) trotz steigender wertmäßiger Warenproduktion bis 1990 konstant zu halten, nach Möglichkeit sogar zu senken. Der Lkw-Einsatz soll noch rigoroser als bisher auf den Nahbereich, den grenzüberschreitenden Verkehr, den Zubringerverkehr (von/nach Bahnhöfen, Gleisanschlüssen, Binnenschiffahrtsumschlagplätzen) und auf Spezialtransporte beschränkt werden. 5–6 Mill.~t jährlich sollen bis 1990 auf die Eisenbahn verlagert werden. Analog hierzu ist bei Massengütern eine Verlagerung von Transporten der Bahn und der Straße zur Binnenschiffahrt von jährlich 1 Mill.~t beabsichtigt. Damit stiege der Anteil der Bahn an den Transportleistungen im Binnengüterverkehr auf fast ⅘ und der der Binnenschiffahrt auf fast 5 v.H., während sich die Verkehrsleistungen auf der Straße im Anteil fast halbieren würden. Diese Verlagerungen könnten zusammen mit der forcierten Elektrifizierung der Eisenbahn zu erheblichen Einsparungen an Dieselkraftstoffen führen. Es ist allerdings zweifelhaft, ob sich diese Verkehrsverlagerungen in vollem Umfange verwirklichen lassen. Schon heute fehlen der DR mehr als 10.000 Arbeitskräfte, was zu einer Vielzahl von Überstunden führt. Trotz Elektrifizierung, Rationalisierung und weiterer Automatisierung würden sich bei dem Volumen der geplanten Verlagerung die Schwierigkeiten bei der DR eher noch vergrößern. Die bisher erreichten Erfolge sowohl in der Aufwandssenkung als auch bei den Transportverlagerungen — soweit aus den bisher für 1981, 1982 und 1983 veröffentlichten Statistiken erkennbar — zeigen, daß die vorhandenen Möglichkeiten von den DDR-Verkehrsplanern und -Politikern ganz sicher überschätzt werden. B. Personenverkehr Auch im Personenverkehr gelten als Hauptleitlinie der Verkehrspolitik Energieeinsparung und Senkung des Transportaufwandes. Während im Güterverkehr zur Verwirklichung dieser Ziele wie gezeigt ein breitgefächertes Instrumentarium eingesetzt werden kann, sind die Möglichkeiten im Personenverkehr weitaus geringer: Mehr als die Hälfte der Verkehrsleistungen entfällt auf den Individualverkehr, einen Bereich, der sich auch in der DDR weitgehend der staatlichen Planung entzieht. Wie in der Bundesrepublik Deutschland neigt in der DDR der öffentliche Personenverkehr zunehmend zur Stagnation. Der Individualverkehr weist demgegenüber hohe Zuwachsraten auf. Diese Feststellung überrascht, wenn man bedenkt, daß bislang in allen kurz-, mittel- und langfristigen Verkehrsplanungen der Eisenbahn-, Omnibusüberland- und städtische Nahverkehr uneingeschränkte Priorität hatten. Der Individualverkehr wird demgegenüber in den Jahres- und Fünfjahrplänen nicht einmal erwähnt. Für eine integrierte Verkehrspolitik, die Einzelmaßnahmen an einem Gesamtkonzept ausrichtet, fehlen in der DDR überdies die Grundlagen. Eine amtliche Statistik, die auch den Individualverkehr umfaßt, existiert nicht. Die umfassendsten Untersuchungen auf diesem Gebiet fanden bisher ausschließlich im Rahmen des Systems repräsentativer Verkehrsbefragungen (SrV) statt. Das SrV wurde erstmals 1972 in 16 Städten der DDR durchgeführt und bei 2 weiteren Neuauflagen erheblich ausgedehnt. Die Ergebnisse dieser Befragungen gestatteten es immerhin, mit Hilfe weiterer Einzelangaben in DDR-Veröffentlichungen ein Gesamtbild des Personenverkehrs zumindest für einige Jahre zu ermitteln. Entwicklung und Struktur des Personenverkehrs in der DDR sind von der Zunahme des Lebensstandards, der damit einhergehenden wachsenden individuellen Motorisierung und den gestiegenen Zahlen der Erwerbstätigen, Schüler und Studierenden beeinflußt worden. Daneben haben aber auch andere Faktoren wie zunehmende Freizeit, partielle Verbesserungen der Verkehrswege, Verlagerung von Wohnungen in Stadtrandlagen, Konzentrationsprozesse im Gesundheits-, Sozial- und Bildungswesen sowie im Handel und in der Industrie eine Rolle gespielt. Diese Veränderungen hatten zur Folge, daß heute nahezu doppelt so viele Wege je Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln, dem Auto oder dem Motorrad zurückgelegt werden als vor 20 Jahren. Unter Berücksichtigung der zurückgelegten Entfernungen war der Anstieg der Mobilität (Personenkilometer je Einwohner) sogar noch größer. Am gesamten Personenverkehr der DDR war der individuelle Verkehr 1983 beim Aufkommen (beförderte Personen) zu fast der Hälfte (Bundesrepublik: ⅘) und bei den Leistungen (Personenkilometer) sogar schon zu ⅗ beteiligt (Bundesrepublik: ⅘) Gegenüber 1960 ist der Individualverkehr damit etwa auf das Fünffache gestiegen. Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hat die DDR inzwischen den mit Abstand höchsten Motorisierungsgrad. Gegenwärtig besitzen ⅖ aller Privathaushalte in der DDR ein Auto. Unter Einbeziehung der etwa 300.000 Dienst- und Geschäftsfahrzeuge teilten sich in der DDR fast 6 Einwohner (Bundesrepublik: 2,5) in einen Pkw. Das durchschnittliche monatliche Netto-Arbeitseinkommen im Jahr 1982 betrug 800 Mark. Das billigste Auto [Trabant] kostet rd. 9.000 Mark, der Wartburg rd. 20.000 Mark. Importautos sind noch wesentlich teurer.) Während die Kfz-Steuer (18 Mark je angefangenen 100 cm³ Hubraum) höher als in der Bundesrepublik (14,40 DM) ist, sind die Beitragssätze für die Haftpflichtversicherung (z.B. 50-PS-Auto: 153 Mark) deutlich niedriger. Dafür ist der Betrieb eines Autos wiederum teurer. Ein Liter Superbenzin kostet, seit Jahren allerdings unverändert, 1,65 Mark (Normalbenzin: 1,50 Mark). [S. 1428]Ein weiteres zentrales Problem für Autobesitzer ist die Kfz-Instandhaltung. Als Folge der langen Wartefristen und der hohen Preise bei fabrikneuen Pkw werden die vorhandenen Pkw außerordentlich lange genutzt und sind entsprechend reparaturanfällig (durchschnittliche Nutzungsdauer 15 Jahre oder mehr). Die Kfz-Instandhaltungskapazitäten hinken aber dem gestiegenen Bedarf weit hinterher. Selbst wenn die im laufenden Fünfjahrplan vorgesehenen Leistungssteigerungen (knapp 50 v.H.) in diesem Dienstleistungsbereich erreicht werden sollten, dürfte es auch künftig noch Engpässe geben. Trotz dieser Erschwernisse eilt die Nachfrage nach Pkw dem Angebot nach wie vor weit voraus. Gegenwärtig müssen 10 Jahre Wartezeit und mehr in Kauf genommen werden. Das Beförderungsaufkommen der öffentlichen Verkehrsmittel betrug 1983 etwa 4,1 Mrd. Im Durchschnitt fuhren täglich 11 Mill. Personen (Bundesrepublik: 21 Mill.) mit der Eisenbahn, dem Omnibus, der Straßenbahn, dem O-Bus oder der U-Bahn. Sicher auch als ein Ergebnis der Stillegung unrentabler Nebenstrecken bei der DR in den 60er Jahren entfällt davon auf die Bahn nur noch 1/7 (1960: ¼), während im gleichen Zeitraum der Omnibusverkehr (Überland- einschl. Werkverkehr) seinen Anteil von knapp ⅕ auf mehr als ⅓ steigerte. Gemäß der Hauptforderung, Energie einzusparen, soll der in dieser Beziehung ungünstigere Busverkehr über größere Entfernungen nach Möglichkeit reduziert und durch die Eisenbahn ersetzt werden. Auch im städtischen Nahverkehr hat der Busverkehr erheblich an Bedeutung (⅓) gewonnen. Dennoch ist die Straßenbahn mit einem Anteil von 56 v.H. weiterhin das Hauptverkehrsmittel. Der O-Bus und die U-Bahn Berlin (Ost) spielen im gesamten Nahverkehrssystem derzeit keine Rolle. Die Entwicklung hin zum Bus wird künftig gestoppt zugunsten der energetisch günstigeren Straßenbahn; in diesem Zusammenhang soll der Einsatz von O-Bussen, deren Betrieb fast gänzlich eingestellt wurde, wieder verstärkt werden. Als Fazit bleibt festzuhalten, daß auch sozialistische Staaten wie die DDR keine alternativen Verkehrskonzeptionen verwirklichen konnten. Lediglich die Preis- bzw. Tarifgestaltung für öffentliche und individuelle Verkehrsmittel genügt dem verkehrspolitischen Ziel einer Priorität des öffentlichen Verkehrs. Die Fahrpreise im Binnenverkehr mit der Eisenbahn, dem Bus oder den städtischen Nahverkehrsmitteln sind seit Jahrzehnten konstant und sehr niedrig. So kostet eine Straßenbahnfahrt in der Regel 0,20 Mark, teilweise sogar noch weniger. Die einem Nulltarif gleichkommenden Tarife vor allem im Nahverkehr bedingen ständig steigende Subventionen (1983: über 3 Mrd. Mark). Diese Preisgestaltung wird als bedeutender Bestandteil der Sozialpolitik der DDR besonders herausgestellt. Dennoch ist auch in der DDR der Pkw zu einem täglichen Gebrauchsgegenstand geworden und hat den Charakter eines Massenverkehrsmittels angenommen. Diesem Phänomen stehen die sozialistischen Planer [S. 1429]offensichtlich mit der gleichen Ohnmacht gegenüber wie westliche Verkehrspolitiker. Sie beschränken sich darauf, in Städten und Ballungsgebieten den öffentlichen Verkehr zu fördern und ihn effizienter zu gestalten. Die bessere Koordinierung des öffentlichen Verkehrs (Eisenbahn, Bus und städtischer Nahverkehr), die Abstimmung der Strecken- und Liniennetze, die Beseitigung von Parallelverkehr, integrierte Erschließungs- und Bedienungssysteme zwischen Fern- und Regionalverkehr, Werkfahrgemeinschaften für die Personenbeförderung, die Schaffung von Fußgängerzonen und anderes mehr zielen in diese Richtung. Diese Maßnahmen reichen aber nicht aus, um die ursprünglich angestrebten Ziele im Verhältnis von Individualverkehr zum öffentlichen Verkehr zu verwirklichen. Der Bau neuer Wohnsiedlungen fast ausschließlich an der Peripherie der Städte hat zur Folge, daß viele Wege, die vorher zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden konnten, nunmehr die Benutzung eines Verkehrsmittels erfordern. Die Frage, wie ohne nennenswerte Investitionen im städtischen Nahverkehrsangebot der öffentliche Verkehr auch nur stabilisiert, bzw. die in allen Ein- und Fünfjahrplänen immer wiederkehrende Forderun
Verkehrswesen (1985) Siehe auch: Verkehr: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Verkehrswesen: 1953 1954 1956 1958 1959 1975 1979 [S. 1417] I. Verkehr in der Gesamtwirtschaft Das V. (im Verantwortungsbereich des Ministeriums für Verkehrswesen [MfV]) faßt alle Zweige des öffentlichen Transports sowie der mit ihnen verbundenen industriellen Betriebe, Handelsbetriebe und Kombinate zusammen, die dem MfV leitungsmäßig unterstellt sind: Eisenbahnverkehr, Seeverkehr, Binnenschiffsverkehr,…
DDR A-Z 1985
Kooperation in der Landwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder vertikaler K. gesprochen. Allen Formen der K. ist gemeinsam, daß sie (nach Marx) eine Produktivkraft darstellen, weil die im spezialisierten Zusammenwirken vieler arbeitsteilig erzielte Leistung größer ist, als die Summe der möglichen unspezialisierten Einzelleistungen aller Beteiligten wäre. Durch die K. sei es deshalb möglich, vorausgesetzt, daß es den Planungs- und Leitungsinstanzen gelingt, die Handlungen der Beteiligten harmonisch aufeinander abzustimmen, bei gleichem Einsatz von Arbeitszeit größere Mengen an Gebrauchswert herzustellen bzw. die zur Produktion eines bestimmten Nutzeffektes nötige Arbeitszeit zu verringern. 2. Horizontale Kooperation. Diese grundsätzlichen Überlegungen, unterstützt durch die in der gewerblichen Wirtschaft mit arbeitsteiligen Prozessen gemachten positiven Erfahrungen, fanden nach Abschluß der Kollektivierung Eingang in die Agrarpolitik der DDR. Zu Beginn der 60er Jahre war es die (nach Marx) für die Anfänge der kapitalistischen Produktion typische horizontale K., die von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Rechtfertigung der Vergrößerung der bestehenden Betriebe und zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen Vergesellschaftungsgrade der verschiedenen LPG-Typen herangezogen wurde. Die K. führte in der Regel zur Fusion der kooperierenden Betriebe und zur Umwandlung von LPG der Typen~I und II in LPG des Typs III (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Diese Tendenzen wurden zusätzlich dadurch verstärkt, daß Maschinensysteme entwickelt wurden (Landtechnik), die in Komplexen zu jeweils 4–10 Stück ausgeliefert und eingesetzt werden sollten, was nur in entsprechend groß dimensionierten Betriebseinheiten möglich war. In der Folgezeit erstreckte sich die K. vorrangig auf gemeinsame Investitionen zur Errichtung Kooperativer Einrichtungen (Meliorations- und Baubetriebe, Stallanlagen u.a.) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.), die später juristische Selbständigkeit erlangten und nach eigenen Plänen und mit eigenen Fonds arbeiteten. Ende der 60er Jahre erfaßte die K. sämtliche Landwirtschaftsbetriebe und alle Betriebszweige. Die Betriebe wurden — unter Beibehaltung ihrer juristischen Selbständigkeit — veranlaßt, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden, d.h. den Einsatz ihrer Technik gemeinsam zu planen und zu organisieren, die Betriebspläne miteinander abzustimmen, bestimmte Hauptproduktionszweige zu entwickeln und u. U. einzelne Produktionszweige untereinander auszutauschen. Die diesen Ansätzen innewohnende Tendenz, in noch größerem Rahmen als bisher zu fusionieren und Groß-LPG mit weiterhin abgerundetem Produktionsprogramm zu bilden, wurde jedoch bereits Ende der 60er Jahre unterbunden und statt dessen die begonnene zwischenbetriebliche Spezialisierung forciert. Im Zuge der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden aus den ursprünglich vielseitig organisierten Betrieben einzelne Produktionszweige oder -verfahren herausgelöst und Spezialbetrieben übertragen. Um die bei gemeinsamen Investitionen kooperierenden Betriebe sowie um die mit staatlichen Zuschüssen errichteten ökonomisch, juristisch und organisatorisch zunehmend eigenständigen Produktions- und Dienstleistungsbetriebe in ihren Wirtschaftstätigkeiten aufeinander abzustimmen, mußten zusätzliche Koordinations-, Leitungs- und Kontrollorgane geschaffen werden (Kooperationsrat). 3. Vertikale Kooperation. Inhalt der vertikalen K., d.h. der K. von Landwirtschaftsbetrieben mit Betrieben der Produktionsmittelversorgung und/oder der Nahrungsgüterwirtschaft und des Binnenhandels, ist (nach Marx) die Vereinigung von Industrie und Landwirtschaft auf der Grundlage der bewußten Anwendung der Wissenschaft und der Kombinierung kollektiver Arbeit. Sie erfolgt auf vertraglicher Grundlage unter Aufrechterhaltung der juristischen Selbständigkeit der beteiligten Betriebe in Form von Kooperationsverbänden, Wirtschaftsverbänden oder Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV). Ziel dieser Formen der vertikalen K. ist die Errichtung geschlossener technolo[S. 742]gischer und organisatorischer Ketten von der Produktion bis zur Verarbeitung bzw. dem Verkauf von Agrarprodukten, um auf diesem Wege Produktions- und Produktivitätsreserven maximal auszuschöpfen und innerhalb dieser Kooperationsketten ein einheitliches Produktionsniveau zu erreichen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 741–742 Konvergenztheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KooperationsakademienSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Grundsätze. Als K. gilt allgemein das planmäßige, aufeinander abgestimmte Neben- und Miteinander der im Produktionsprozeß agierenden Wirtschaftssubjekte. Die K. ist also gleichzeitig Bedingung und Resultat gesellschaftlicher und betrieblicher Arbeitsteilung und Spezialisierung. Je nachdem, ob Wirtschaftssubjekte der gleichen Produktionsstufe oder Produzenten aufeinander folgender Be- und Verarbeitungsstufen kooperieren, wird von horizontaler K. oder…
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Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ) (1985)
Siehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 [S. 1471]Der WBDJ wurde am 10. 11. 1945 auf einer internationalen Jugendkonferenz in London als internationale, überparteiliche, antifaschistische Vereinigung fortschrittlicher Jugendverbände gegründet. Heute steht (nach der „Prinzipienerklärung“ der VIII. Generalversammlung des WBDJ in Budapest vom 26. 10. bis 5. 11. 1970) die „Solidarität mit allen Jugendlichen im Kampf gegen Imperialismus und seine Aggressionspolitik, gegen Kolonialismus, Neokolonialismus, für Unabhängigkeit, Demokratie, Fortschritt und Frieden“ im Mittelpunkt der Tätigkeit des Verbandes. Dem WBDJ gehören (1982) „etwa 250“ (nicht ausschließlich kommunistisch gelenkte) Jugend- und Studentenorganisationen aus 130 Ländern des RGW, der westlichen und der Dritten Welt an. Neben Vollmitgliedern gibt es beobachtende Mitglieder, die „nicht in allen Punkten mit der Zielstellung des WBDJ“ übereinstimmen, sowie assoziierte Mitglieder, d.h. Mitglieder einer der Spezialorganisationen des WBDJ. Spezialorganisationen sind: das Internationale Büro für Tourismus und Jugendaustausch (BITEJ, gegründet 1960, 1978 hatte es 37 Voll- und 11 assoziierte Mitglieder); das Internationale Komitee der Kinder- und Jugendbewegungen (CIMEA, gegründet 1958 unter Beteiligung der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“; 1978 über 50 „demokratische Kinderorganisationen aus aller Welt“ als Mitglieder). Der Internationale Freiwilligendienst für Solidarität und Freundschaft der Jugend SIVSAJ, der 1966 als Sonderbüro des WBDJ gegründet und 1970 zur Spezialorganisation erhoben wurde, koordiniert die Unterstützung „der Jugend aus Ländern mit reaktionären, faschistischen Regimes“. Die Freie Deutsche Jugend (FDJ) wurde am 21. 8. 1948 Vollmitglied des WBDJ. Sie gehört seit 1949 dem Exekutivkomitee an und ist seit 1951 im Büro mit einem Sekretär vertreten. Höchstes Organ des Verbandes ist die Generalversammlung, die alle 4 Jahre zusammentritt. Sie wählt die Kontrollkommission (5 Mitglieder) und das einmal jährlich zusammentretende Exekutivkomitee, das die Mitglieder des Büros des WBDJ bestimmt. Das Büro (Sitz: Budapest) ist das ständige Leitungsorgan des Verbandes zwischen den Tagungen. Es umfaßt den Präsidenten (seit 1982: Walid Masri, Libanon, Union der Demokratischen Jugend), 10 Vizepräsidenten, den Generalsekretär (seit 1978: Miklos Barabas, Ungarn, Nationaler Rat der Ungarischen Jugend), 2 Stellvertretende Generalsekretäre, den Schatzmeister (derzeit ein Vertreter der Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei [DKP], der Sozialistischen Deutschen Arbeiterjugend — SDAJ), 18 Sekretäre (darunter 1 Vertreter der FDJ) und die 5 Angehörigen der Kontrollkommission. Der WBDJ hat in erster Linie koordinierende Aufgaben, regt aber auch politische Kampagnen an und ist Initiator der Weltjugendfestspiele (Festival). Publikationen: „WFDY-News“ (monatlich), „Weltjugend“ (4mal jährlich in 3 Sprachen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1471 Wehrerziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WeltfriedensratSiehe auch: Weltbund der Demokratischen Jugend: 1965 1966 1969 Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ): 1975 1979 [S. 1471]Der WBDJ wurde am 10. 11. 1945 auf einer internationalen Jugendkonferenz in London als internationale, überparteiliche, antifaschistische Vereinigung fortschrittlicher Jugendverbände gegründet. Heute steht (nach der „Prinzipienerklärung“ der VIII. Generalversammlung des WBDJ in Budapest vom 26. 10. bis 5. 11. 1970) die „Solidarität mit allen Jugendlichen im…
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Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland (1985)
Siehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962 sind die Zuwanderer, die mit Genehmigung der DDR-Behörden in die Bundesrepublik übergesiedelt sind, im Bundesnotaufnahmeverfahren besonders erfaßt worden: Diese Statistik erfaßt jedoch nur die Übersiedler, die im Bundesgebiet die Notaufnahme beantragt haben. Es ist aber davon auszugehen, daß dies nicht alle Übersiedler getan haben. Die wirkliche Zahl derjenigen, die seit dem 1. 7. 1962 die DDR mit Genehmigung der dortigen Behörden verlassen haben, ist also höher. Sie übertrifft bei weitem die der Flüchtlinge. Im Zusammenhang mit dem Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 ist vereinbart worden, auch Probleme der Familienzusammenführung zu lösen, und zwar durch Zusammenführung von Ehegatten, den Umzug von Eltern, die von ihren Kindern betreut werden sollen oder umgekehrt und in besonderen Ausnahmefällen auch durch die Genehmigung zur Eheschließung und der Ausreise des in der DDR lebenden Verlobten. Entsprechendes gilt für den Umzug von Großeltern zu ihren Kindern. Für diesen Bereich hat die DDR erst am 27. 9. 1983 eine VO zur Familienzusammenführung und der Eheschließung von DDR-Bürgern und Ausländern erlassen, mit der erstmals ein Antrags- und Einspruchsverfahren festgelegt wurde. Seit 1973 ist mit der Genehmigung der Ü. die Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR verbunden. Umzugsgut darf mitgenommen werden, soweit dies nach den zollrechtlichen Bestimmungen der DDR zulässig ist. Die Zahl der Ausreisewilligen in der DDR ist jedoch weit höher, als dies in den o. a. Zahlen zum Ausdruck kommt. Insbesondere seit der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa vom 1. 8. 1975, die auch von der DDR unterzeichnet worden ist, beantragen viele Bewohner der DDR unter Berufung auf die Menschenrechte die Ausreise aus der DDR. Um diesen meist erfolglosen Bemühungen Nachdruck zu verleihen, legen einige Ausreisewillige sogar ihre Arbeit nieder, demonstrieren öffentlich gegen die Verletzung der Menschenrechte oder wenden sich an westliche Organisationen. Die Behörden in der DDR reagieren darauf sehr oft mit Schikanen, Verlust des Arbeitsplatzes oder der Wohnung, Vernehmungen und seit 1976 in zahlreichen Fällen mit Verhaftungen und Verurteilungen wegen Asozialen Verhaltens, Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit, landesverräterischer Nachrichtenübermittlung, landesverräterischer Agententätigkeit oder staatsfeindlicher Hetze (Staatsverbrechen). Anfang 1984 ist es zu einer neuen Ausreisewelle gekommen. Bis zum 30. 4. 1984 durften etwa 25.400 DDR-Bürger in die Bundesrepublik übersiedeln, vorwiegend solche Personen, die sich darum schon seit Jahren bemüht hatten. Seitdem ist die Zahl der Ausreisenden wieder erheblich zurückgegangen. Offenbar hat sich die mit der großzügigen Praxis verbundene Hoffnung der DDR, das Problem der Ü. dadurch zu bewältigen, nicht erfüllt. Die Ausreisewelle hat statt dessen weitere Bewohner der DDR ermutigt, nunmehr ebenfalls ihre Ü. zu beantragen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1367 Überplanbestände A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Übersiedlung in die DDRSiehe auch: Übersiedler: 1969 1975 Übersiedlung in die Bundesrepublik: 1962 1963 1965 1966 1969 Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland: 1975 1979 Umsiedler: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nach Errichtung der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 wurden zunächst alle Anträge auf Ü. abgelehnt. Im 1. Halbjahr 1962 durften dann wieder einige hundert Personen, meist im Rentenalter, im Rahmen der Familienzusammenführung in die Bundesrepublik ausreisen. Seit dem 1. 7. 1962…
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VP-Bereitschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Das Wehrdienstgesetz von 1982 (GBl. I, S. 221) stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Wehrdienst gleich. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für Staatssicherheit aufgestellt. Seit dem 1. 5. 1955 [S. 1446]führten sie die Bezeichnung „Innere Truppen“. Am 1. 5. 1956 wurden diese Einheiten in Bereitschaftspolizei umbenannt, ohne daß sich an ihrem militärischen Charakter etwas änderte. Am 15. 2. 1957 wurden sie aus der Zuständigkeit des MfS herausgelöst und dem Ministerium des Innern (MdI) unterstellt. Die militärisch ausgerüstete Bereitschaftspolizei wurde u.a. beim Mauerbau am 13. 8. 1961 in Berlin (Ost) eingesetzt. Die Einheiten waren zunächst in motorisierte Bereitschaften gegliedert, die modern ausgerüsteten Infanterieregimentern entsprachen, bis im Mai 1963 die Umstellung auf schwächere Bereitschaften in Bataillonsstärke erfolgte. Die im Frühjahr 1969 in V. umbenannte Bereitschaftspolizei bildet seit 1970 offiziell einen Teil der Streitkräfte der Territorialverteidigung und nahm in dieser Funktion im Oktober 1970 am Manöver „Waffenbrüderschaft“ des Warschauer Paktes teil. Ihre Manöveraufgabe bestand darin, gegnerische Kommandoeinheiten unschädlich zu machen und die eigenen Operativverbände beim Vormarsch ins Hinterland des Gegners zu decken. Zu den Einsatzmöglichkeiten der V. gehören ferner innere Unruhen und Katastrophenfälle. Die V. ist mit Schützenpanzerwagen, Feldgeschützen, Granatwerfern, schweren Maschinengewehren und Wasserwerfern ausgerüstet. Die graugrüne Uniform entspricht der der Deutschen Volkspolizei (DVP). Oberste Behörde der 18.000 Mann zählenden V. ist das Kommando der V. in Berlin (Ost), das fachdienstlich dem Ministerium des Innern untersteht. Die Ausbildung der Offiziere erfolgt in 3jährigem Studium an der Offiziershochschule der V. „Artur Becker“ in Dresden. Offiziere der V. führen militärische, Unteroffiziere und Mannschaften dagegen Dienstgrade der Deutschen Volkspolizei. Am 23. 4. 1982 erließ der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR) eine AO über den Verlauf des Dienstes in den Kasernierten Einheiten des Ministeriums des Innern (GBl. I, 1982, S. 389 ff.), die auf der Grundlage des am 1. 5. 1982 in Kraft getretenen Wehrdienstgesetzes beruht. Kasernierte Einheiten im Sinne der AO sind neben den V. die Transportpolizei, die Offiziershochschule und die Unterführerschule des Ministeriums des Innern — Bereitschaften — „und andere entsprechende Einheiten bzw. Einrichtungen des Ministeriums des Innern“. Der in der Anlage der AO befindliche Text des Fahneneides unterscheidet sich insofern vom Fahneneid des Wehrdienstgesetzes, als er ausdrücklich auf die Verbundenheit mit den Sicherheitsorganen der UdSSR und der anderen sozialistischen Staaten Bezug nimmt. Die V. stehen in oder nahe den 14 Bezirksstädten (außer Rostock) in Garnison. In den Industriebezirken sind je 2 V. stationiert. Die Bereitschaften in Basdorf (nördl. Berlin) dienen als zusätzliche Sicherungskräfte für das Regierungswohngebiet bei Bernau. Standorte der V.: Nr. 1: Schwerin Nr. 2: „Hans Kahle“ Neustrelitz Nr. 3: „Hans Marchwitza“ Potsdam Nr. 20: „Kate Niederkirchner“ Potsdam Nr. 4: „Ernst Thälmann“ Magdeburg Nr. 11: Magdeburg Nr. 5: „Arthur Hoffmann“ Leipzig Nr. 14: Leipzig Nr. 6: „Bernhard Koenen“ Halle Nr. 12: Halle Nr. 7: Erfurt Nr. 8: „Dr. Kurt Fischer“ Dresden Nr. 9: „Ernst Schneller“ Karl-Marx-Stadt Nr. 10: Rudolstadt-Cumbach Nr. 13: „Magnus Poser“ Meiningen Nr. 15: Eisenhüttenstadt Nr. 16: Cottbus Nr. 17: „Robert Uhrig“ Basdorf (Kreis Bernau) Nr. 18: „Heinrich Rau“ Basdorf Nr. 19: „Conrad Blenkle“ Basdorf Nr. 21: Stralsund. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1445–1446 Voluntarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WaffenbesitzSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit 1969 Bezeichnung für die kasernierte und militärisch gegliederte Bereitschaftspolizei; sie bildet mit den Kompanien der Transportpolizei und den motorisierten Kampfgruppenbataillonen der Bezirksreserve (Kampfgruppen) den Kern der Streitkräfte der Territorialverteidigung. Das Wehrdienstgesetz von 1982 (GBl. I, S. 221) stellt den Dienst in der Bereitschaftspolizei dem aktiven Wehrdienst gleich. Die ersten Verbände wurden 1950 durch das Ministerium für…
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Staatsarchive (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern (MdI). Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 [S. 1276]geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 S., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“, Potsdam, besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt.~I die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten, ist deren Benutzung eingeschränkt und ihre vollständige Verfilmung untersagt. Demgegenüber unterliegen Benutzung und Verfilmung von Archivalien ostdeutscher Gebiete, soweit sie in der Bundesrepublik und in Berlin-West aufbewahrt werden, keinerlei Einschränkungen. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald, Leipzig, Magdeburg, Meiningen, Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Seit 1954 sind bei sämtlichen Räten der Bezirke und beim Magistrat von Berlin (Ost) im Bereich Inneres Referate Archivwesen eingerichtet. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. 2. Ausbildung. Die Archivausbildung ist in 3 Stufen gestaffelt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen) ausgebaut wurde. Bis 1980 wurden an der Humboldt-Universität über 300 Diplomarchivare ausgebildet. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“ zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Die Fachschule für Archivwesen zählte bis 1980 988 Absolventen (Direkt- und Fernstudenten). 3. Archivpolitik. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, die jeweils herrschende Staats- und Parteilinie der SED zu vertreten. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“, von der Forderung, „einen klaren marxistisch-leninistischen Kurs“ zu steuern und für die „sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen“ zu sorgen, die Rede. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken. Grundlagen hierfür sind die 1971 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegebenen „Theoretischen Grundsätze der marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft in der [S. 1277]DDR“. Bei der Organisation der Archive gilt das sowjetische Beispiel als Vorbild. Während im Planjahrfünft 1976–1980 die „Auswertung“ der Archivalien nach vorgegebenen ideologischen Prinzipien „als nahezu gleichberechtigtes Aufgabengebiet neben die Erschließung“ gestellt wurde, ist den Archivaren laut „Archivmitteilungen“ (1982), seit 1951 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegeben, die folgende Aufgabe gestellt: „Die Archive unterstützen die historische Forschung entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften 1981–1985 und den Plänen der Bezirks- und Kreiskommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung.“ Auf der Arbeitstagung der Staatlichen Archivverwaltung wurde 1982 als „Klassenauftrag“ der Archivare definiert, „das Registraturgut und Archivgut sowohl für effektive Problemlösungen bei der Entscheidung aktueller Fragen in Staat und Wirtschaft als auch für die Vertiefung des Geschichtsbewußtseins der Werktätigen umfassend und rechtzeitig zu nutzen sowie zur gesellschaftlichen Auswertung bereitzustellen“. Nach politischen Gesichtspunkten dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1275–1277 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern…
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Amnestie (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…
DDR A-Z 1985
Filmwesen (1985)
Siehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie Vertreter des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) angehören. Die DDR-Filmproduktion liegt ausschließlich in den Händen der DEFA (ursprüngliche Abkürzung und Firmenzeichen für die im Mai 1946 gegründete „Deutsche Film AG“), der volkseigenen Filmindustrie in der DDR. Die DEFA unterhält folgende Studios: für Spielfilme in Potsdam-Babelsberg (auf einem Gelände von ca. 500.000 qm mit 11 Atelierhallen) mit einer Jahresproduktion von 15 bis 20 Filmen für Kino (davon ca. 3 Kinder- und Jugendfilme) und ca. 25 Filmen für das Fernsehen; für Dokumentarfilme in Potsdam-Babelsberg und Berlin (Ost) mit einer Jahresproduktion von ca. 170 Filmen für Kino und Fernsehen einschließlich Auftrags- und Werbefilme; für Trickfilme in Dresden mit einer Jahresproduktion von ca. 65 Zeichentrick-, Puppentrick-, Handpuppen- und Silhouettenfilmen für [S. 389]Kino (überwiegend Kinderprogramme) und Fernsehen; für Synchronisation in Berlin (Ost). Zur DEFA gehören außerdem Kopierwerke und die Zentralstelle für Filmtechnik sowie der DEFA-Außenhandel, der für den gesamten Filmexport und -import zuständig ist. Er unterhält Kontakte mit 1100 Filmverleihgesellschaften und Fernsehstationen in 105 Ländern, verkaufte bis 1976 über 8.000 Spielfilm- und Kurzfilmlizenzen an Partner in rd. 80 Ländern und erwarb von 1950 bis 1976 Spielfilmlizenzen aus 38 Staaten. Sämtliche in der DDR eingesetzten Filme werden über den Progress-Film-Verleih an 15 Bezirksfilmdirektionen verliehen. Der Film hat als wichtigstes Massenmedium neben dem Fernsehen eine besondere Funktion bei der Bewußtseinsbildung des Publikums zu erfüllen. Nach einer Definition des DDR-Filmwissenschaftlers Manfred Gerbing soll er „auf den Intellekt und die Emotionen der Zuschauer Einfluß nehmen, die neue sozialistische Denk- und Lebensweise durchsetzen helfen, neue Bedürfnisse (einschließlich ästhetische) im Menschen wecken … Er soll helfen, die ideologisch-moralische Psyche des Menschen nach sozialistischen Kriterien zu bilden, die schöpferischen Fähigkeiten des Menschen allseitig zu entfalten, zur weiteren Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen beizutragen.“ Die DEFA wurde als erste deutsche Filmgesellschaft nach dem 2. Weltkrieg gegründet und erhielt am 17. 5. 1946 eine sowjetische Lizenz. Anfangs eine deutsch-sowjetische Aktiengesellschaft, wurde sie 1952 Volkseigener Betrieb. Das Profil ihrer Produktion war stets von der jeweiligen politischen Situation, vom Stand der gesellschaftlichen Entwicklung abhängig. Neben der Propaganda für den Wiederaufbau leistete die DEFA in den ersten Jahren ihres Bestehens einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung über die jüngste NS-Vergangenheit. Filme antifaschistischer Thematik bildeten vor allem bis Ende der 60er Jahre einen wesentlichen Bestandteil der Produktion und gehörten zu den auch künstlerisch gelungensten Arbeiten. Filme nach historischen Stoffen, insbesondere mit Themen aus der Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, dienten der Förderung eines neuen Geschichtsbewußtseins sozialistischer Prägung. Wichtige Marksteine der Filmentwicklung waren die Filmkonferenzen von 1952 und 1958, auf denen der Vorrang von Stoffen aus der Gegenwart betont und die Filmemacher auf die Methode des damals dogmatisch ausgelegten Sozialistischen Realismus festgelegt wurden (Kulturpolitik, II.). Neben Filmen politischer Thematik wurden stets auch Unterhaltungsfilme produziert. Seit den 60er Jahren hat die thematische und stilistische Vielfalt der Produktion zugenommen; Filme mit DDR-Gegenwartsthematik reflektieren, besonders seit dem Übergang zu der unter Honecker praktizierten relativ offeneren Kulturpolitik seit 1972, eine differenzierte Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Problemen und entsprechen vielfach auch formal anspruchsvollem internationalem Standard. Vor allem den Bedürfnissen jugendlicher Kinobesucher dienen die seit 1966 produzierten Indianerfilme, deren Stoffe auf historischen Fakten basieren, und heitere Musikfilme; Literaturverfilmungen nach Vorlagen aus vergangenen Epochen und von DDR-Autoren haben ebenfalls einen festen Platz in den Produktionsplänen. Als drittes Land nach den USA und der Sowjetunion entwickelte die DDR die Aufnahme- und Produktionstechnik für den 70-mm-Film, stellte jedoch die 1967 aufgenommene Produktion solcher Filme 1973 als vorerst unrentabel wieder ein. Zu den bedeutendsten, auch außerhalb der DDR bekannten Spielfilmregisseuren zählen Konrad Wolf (gest. 1982), Egon Günther (hat seit 1979 nur noch für die ARD gedreht), Frank Beyer, Lothar Warneke, Heiner Carow. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der 1954 gegründeten Hochschule für Film und Fernsehen der DDR (bis 1970: Deutsche Hochschule für Filmkunst) in Potsdam-Babelsberg. Eine Sektion Forschung an der Hochschule beschäftigt sich mit filmwissenschaftlichen Fragen und gibt dazu in unregelmäßiger Folge Publikationen heraus. Ein Film- und Fernsehrat der DDR, dem Persönlichkeiten der DEFA, des DDR-Fernsehens, des Progress-Film-Verleihs, des Staatlichen Filmarchivs und anderer Einrichtungen angehören, besteht seit 1978 zur Koordinierung der Mitarbeit von Repräsentanten der DDR in internationalen nichtstaatlichen Film- und Fernsehverbänden. Die DDR ist in 11 derartigen Organisationen vertreten. Der Film- und Fernsehrat der DDR ist Mitglied des Internationalen Film- und Fernsehrats bei der UNESCO. Die in verschiedenen Abkommen festgelegte Zusammenarbeit mit anderen sozialistischen Ländern auf filmischem Gebiet realisiert sich u.a. in der Mitwirkung von Schauspielern aus diesen Ländern in DEFA-Filmen und umgekehrt sowie in Koproduktionen (bisher mit der Sowjetunion, Polen, der ČSSR, Bulgarien und der Mongolischen Volksrepublik). Die DDR stellt z. T. auf der Grundlage der Gegenseitigkeit eigene Produktionen auf Filmwochen im Ausland vor (bis 1976 organisierte der VEB DEFA-Außenhandel mehr als 83 solcher Veranstaltungen); bis 1977 beteiligte sie sich an 421 internationalen Festivals (seit 1975 auch an den Internationalen Filmfestspielen in Berlin [West]) und errang insgesamt 249 Preise. 1980 wurden erstmals offizielle Filmwochen beider deutscher Staaten auf Gegenseitigkeit in jeweils 3 Städten mit je 7 Spiel- und 5 Kurzfilmen durchgeführt. Als einziges internationales Filmfestival in der DDR findet seit 1960 alljährlich im November die Leipziger Dokumentar- und Kurzfilmwoche für Kino und Fernsehen statt unter dem Motto „Filme der Welt — für den Frieden der Welt“. Seit dem Herbst 1978 wird jährlich ein nationales Festival des Dokumentar- und Kurzfilms für Kino und Fernsehen in Neubrandenburg veranstaltet. Jeweils alternierend durchgeführte Nationale Kinderfilm- und Spielfilmfestivals gibt es seit 1979 bzw. 1980 in Gera bzw. Karl-Marx-Stadt. In den Kinospielplan werden pro Jahr ca. 140 Spielfilme [S. 390]neu aufgenommen; dazu kommen besonders zusammengestellte Kinderfilmprogramme. Im allgemeinen stammen jeweils etwa zwei Drittel der Importe aus sozialistischen und ein Drittel aus kapitalistischen Ländern. Die meisten Filme (ca. 30 pro Jahr) werden aus der Sowjetunion eingeführt. Aus der Bundesrepublik Deutschland kommen jährlich etwa 5 Filme in den Verleih. (Umgekehrt laufen in der Bundesrepublik Produktionen aus der DDR vorwiegend in nichtkommerziellen Filmtheatern, gelegentlich auch im Fernsehen.) Manche anspruchsvollen Filme (ca. 18 pro Jahr) laufen vorwiegend oder ausschließlich in Filmkunsttheatern oder an Filmkunsttagen der Kinos. Zur Verbreitung des künstlerisch wertvollen Films tragen über 400 Filmklubs mit mehr als 250.000 Mitgliedern bei. Zur Anleitung und Koordinierung ihrer Arbeit wurde im November 1973 eine Zentrale Arbeitsgemeinschaft Filmklubs der DDR beim Ministerium für Kultur gegründet, der Vertreter der Filmklubs, des Staatlichen Filmarchivs, des Progress-Film-Verleihs, der Bezirksfilmdirektionen, des Verbandes der Film- und Fernsehschaffenden sowie der Massenorganisationen, bei denen Filmklubs bestehen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Kulturbund [KB]; Nationale Volksarmee [NVA] u.a.), angehören. Die Arbeitsgemeinschaft ist Mitglied der Internationalen Föderation der Filmklubs (FICC). 1982 gab es 832 stationäre Filmtheater und rd. 280 Dorfkinos, die in 799.913 Vorstellungen 72,37 Mill. Besucher zählten. Damit erreichte der parallel mit der Zunahme des Fernsehens (1982 gab es in 90 v.H. aller Haushalte mindestens einen Apparat) zurückgegangene Kinobesuch (Höchststand: 1955 mit 309,91 Mill. in 1423 Filmtheatern) nach vorübergehendem leichten Aufschwung ab 1976 einen neuen Tiefstand. Zur Befriedigung differenzierterer Publikumsansprüche wurden seit Mitte der 70er Jahre neue Kinoformen entwickelt. 1980 gab es 33 Ur- und Erstaufführungstheater, 18 Studio-, 12 Kinder- und Jugendfilmtheater, 17 Klubkinos, 32 Kinovisionsbars und ein Zeitkino. Die nur in größeren Städten bestehenden Studiokinos führen vorwiegend künstlerisch anspruchsvollere Filme im Programm; jährlich bleiben in der Regel 18 importierte Filme als sogenannte Studio-Filme dem Einsatz in diesen Kinos vorbehalten. Die Klubkinos und Kinovisionsbars bieten einen Getränke- und Verzehrservice und sind vor allem für Besuche durch betriebliche Kollektive (Arbeitsbrigaden) gedacht. Das Zeitkino spielt im Bereich des Leipziger Hauptbahnhofes durchgehend vom Vormittag bis zum späten Abend. In Ferienzentren wurden Zeltkinos errichtet. Während des jährlich veranstalteten „Kinosommers“ von Mai bis September finden Filmvorführungen auf rd. 150 Freilichtbühnen statt. Weitere ständige Veranstaltungen sind: eine „Kinderfilmwoche der DDR“ und eine „Woche des sowjetischen Kinder- und Jugendfilms“, die beide im Wechsel alle zwei Jahre im Februar stattfinden, die jedes Jahr im September in einem anderen Bezirk organisierten „Tage des sozialistischen Films“ mit neuen Produktionen aus RGW-Ländern, über die auch Delegationen von Filmemachern mit Angehörigen von Betrieben diskutieren, sowie ein „Festival des sowjetischen Kino- und Fernsehfilms“, in dessen Rahmen jeweils Anfang November neue Produktionen aus der Sowjetunion vorgestellt werden. 1981 ist in Potsdam ein Filmmuseum der DDR eröffnet worden. Im Bereich des Amateurfilms gibt es 200 Amateurfilmstudios, die bei den Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen bestehen, 30 Jugendfilmstudios für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis 25 Jahren sowie 50 Amateurfilmstudios für Einzelpersonen und Kamerabesitzer in Klubhäusern, Dorfklubs und Gemeindeverbänden. Alle zwei Jahre finden Bezirksleistungsvergleiche statt, auf denen ca. 500 Amateurfilme vorgestellt werden. Zentrale Amateurfilmwettbewerbe werden alle 3 Jahre durchgeführt. Hierbei gelangen etwa 150 bis 200 Filme in den Endausscheid. Zeitschriften: Filmspiegel (14täglich), Film und Fernsehen (monatlich), Beiträge zur Film- und Fernsehwissenschaft (bis zu sechsmal jährlich), Progress Filmprogramm (monatlich, nur in Kinos). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 388–390 Feudalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinalproduktionSiehe auch: Film: 1953 1954 Filmwesen: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das gesamte F. untersteht der einheitlichen Leitung durch die Hauptverwaltung Film des Ministeriums für Kultur, deren Leiter den Rang eines der Stellvertreter des Ministers bekleidet. Beratende Funktion hat dabei ein 1973 gebildetes Komitee für Filmkunst, dem neben staatlichen Leitern Regisseure und Autoren, Studiodirektoren, der Rektor der Hochschule für Film und Fernsehen der DDR sowie…
DDR A-Z 1985
Handwerkskammern der Bezirke (1985)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit SED-Mitgliedern besetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden durch VO (GBl., 1953, S. 942) die 5 Landes-H. in 14 Bezirks-H. sowie die H. „Groß-Berlin“ umgewandelt. Ein verbindliches Musterstatut löste das dem SMAD-Befehl 161 beigefügte Statut ab. Die Aufsicht über die H. führen die Räte der Bezirke. Ausführende Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Neben der politischen Aufgabe, den Staat bei der Einbeziehung des Handwerks in den sozialistischen Aufbau zu unterstützen, oblag den H. die wichtige Funktion der Auftrags- und Materialplanung, die ihnen jedoch 1958 durch VO (GBl. I, S. 143) entzogen wurde. Mit der gleichen VO wurden die bis dahin nur den H. rechenschaftspflichtigen Kreisgeschäftsstellen auch den Räten der Kreise unterstellt. Die Lehrlingsausbildung und die Facharbeiterprüfung (Gesellenprüfung) liegen bereits seit Anfang der 50er Jahre in den Händen des Ministeriums für Volksbildung. Die H. wirken lediglich bei der Ausarbeitung von Berufsbildern und Ausbildungsunterlagen mit. Auf das Meisterstudium und die Meisterprüfung hatten die H. noch weitgehend Einfluß. Ab 1. 9. 1975 gilt eine neue Ausbildungs-AO für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, S. 173), nach der den H. nur noch beratende Funktionen zukommen. Durch die Novellierung des Musterstatuts von 1953 im Februar 1973 (GBl. I, S. 126) sind die H. nun auch de jure den Räten der Bezirke unterstellt. Von den 3 Organen der H. und Kreisgeschäftsstellen, Vorstand, Präsidium und Bezirksdelegiertenkonferenz, blieb nur noch der Vorstand als Leitungsorgan bestehen. Alle seine Mitglieder und der Vorsitzende werden nunmehr vom Rat des Bezirkes bzw. des Kreises berufen. Bis zur Novellierung wählte die Bezirksdelegiertenkonferenz die Mitglieder des Vorstandes nach einem festen Schlüssel. Neben der Hauptaufgabe, die Erfüllung der Pläne sowie die Einhaltung der Qualität und Preise zu kontrollieren, sind die H. nach dem neuen Statut verpflichtet, private Handwerker und Gewerbetreibende für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Durch die Förderungspolitik im Handwerk seit 1976 kommt den H. wieder verstärkte Bedeutung zu. Neben den selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden, die in der Handwerks- und Gewerberolle eingetragen werden, sind die PGH und deren Mitglieder sowie die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Mitglieder der H. Entsprechend führen die H. das Verzeichnis der PGH und ELG, die Kartei der PGH-Mitglieder sowie die Handwerks- und Gewerberolle. Die H. sind Tarifpartner der Gewerkschaften des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die Beschäftigten im privaten Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkssteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H.…
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Aufklärung, Sexuelle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche kulturpolitische Bedeutung der Sexualität in der Industriegesellschaft unter dem Einfluß der visuellen Massenkommunikations- und Informationsmittel, zumal des Fernsehens und des Films, wurde — wie in der UdSSR — lange ignoriert. Die Ausbreitung der Antikonzeptionsmittel, insbesondere der Ovulationshemmer (Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung) hat die Probleme in der Gesamtbevölkerung zunehmend deutlicher werden lassen und Maßnahmen unausweichlich gemacht. [S. 100]Das Familiengesetzbuch (1965) hat mit der Vorschrift der Errichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen zunächst auf medizinischem Gebiet primär Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung gefördert (Familie; Familienrecht, III.; Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung). Die Frauenkliniken der Hochschulen indessen haben sich der Mitwirkung in den Beratungsstellen entschieden zugewandt und damit der SA. als Voraussetzung gesunder seelischer Entwicklung in engem Zusammenhang mit dem Vordringen der Psychotherapie in der angewandten Medizin Anerkennung verschafft. Die jetzige Bezeichnung Ehe- und Sexualberatungsstelle (deren es über 200 gibt) läßt die Erweiterung der Aufgabe in dieser Richtung (neben rechtlicher und sozialer Beratung) erkennen. Neben ihnen hat sich in jüngerer Zeit das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung den allgemeinen Aufgaben der SA. zugewandt. Die beträchtliche Zunahme der Neuerkrankungen an Geschlechtskrankheiten, zumal bei Jugendlichen, hat starke Impulse gegeben, ist aber zum Stehen gekommen. Die Zahl der erfaßten Neuerkrankungen an Gonorrhoe beträgt (1982) 300,0, an Infektiöser Syphilis 3,1 auf 100 Tsd. Einw.; sie ist von 1967 bis 1982 auf das 2,7fache bzw. 1,4fache gestiegen, mit deutlichen Schwerpunkten bei den Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 99–100 Aufbaugesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusbildungsförderungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche…
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Amt für Jugendfragen beim Ministerrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 „In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“ und „auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ verantwortlich für die staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik, die Jugendforschung], federführend für den Jugendetat und mit wesentlichem Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter ist Hans-Ulrich Sattler (SED). Das AfJ. unterstand gem. Statut vom 18. 5. 1955 (GBl. I, S. 457) dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, danach gem. Beschluß vom 26. 6. 1958 (GBl. I, S. 565) dem Ministerium für Volksbildung. Seit Inkrafttreten der VO über das Statut des AfJ. vom 17. 5. 1962 (GBl. II, S. 367) ist das AfJ. ein „Organ des Ministerrates“ und erhielt mit den Ministerratsbeschlüssen vom 8. 5. 1975 (GBl. I, S. 434) und vom 1. 12. 1980 (GBl. I, S. 369) neue Kompetenzen und ein neues Statut. Das AfJ. „richtet seine Tätigkeit auf das Hauptanliegen sozialistischer Jugendpolitik, die kommunistische Erziehung aller Jugendlichen. Dazu nimmt es Einfluß auf die politisch-ideologische Arbeit der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre mit der Jugend, die Förderung und Entwicklung der volkswirtschaftlichen Aktivitäten der Jugend, ihrer sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und ihres wissenschaftlich-technischen Schöpfertums, ihrer umfassenden Teilnahme an der Leitung und Planung, ihrer wehrpolitischen Bildung und Erziehung, der Wehrdienstvorbereitung einschließlich der langfristigen Sicherung des militärischen Berufsnachwuchses, sowie ihrer geistig-kulturellen und sportlich-touristischen Aktivitäten“ (§ 1 d. Statuts des AfJ. vom 1. 12. 1980). Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendpolitik bedürfen der Zustimmung des AfJ. Das AfJ. bringt die Aufgaben der staatlichen Jugendpolitik in die langfristige Fünfjahr- und Jahresplanung ein, ist verantwortlich für die grundlegenden Aufgaben zur Entwicklung [S. 45]der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM), für die zentralen staatlichen Aufgaben im Bereich des Jugend- Tourismus, für die Koordination der Feriengestaltung der Schüler und der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge, die staatliche Leitung der Jugendforschung], die Zusammenarbeit mit den für die Jugendpolitik zuständigen Instanzen in den anderen sozialistischen Staaten, hat zusammen mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend das Vorschlagsrecht für die staatliche Auszeichnung von Jugendlichen und Jugendkollektiven und ist in Abstimmung mit dem Zentralrat der FDJ zuständig für die Verwendung der Mittel des „zentralen Kontos junger Sozialisten“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 44–45 Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Preise beim MinisterratSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 „In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“ und „auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ verantwortlich für die staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik, die Jugendforschung], federführend für den Jugendetat und mit wesentlichem Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter ist Hans-Ulrich Sattler (SED). Das AfJ. unterstand gem. Statut vom 18. 5. 1955 (GBl. I, S. 457) dem Stellvertreter…
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Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (1985)
Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“. Grundsätzlich wird das Kombinat, als Großbetrieb verstanden, in gleicher Weise gesehen; ihm wird darüber hinaus jedoch zunehmend „eine neue Qualität“ infolge übergreifender Kompetenzen unterstellt. Daher ist die SBW. als primär praxisbezogene Unterweisung zum wirtschaftlichen, sozialen und betrieblichen Geschehen durch 2 Grundfunktionen gekennzeichnet: eine „produktive“ einerseits und eine [S. 1158]„ideologische“ oder „gesellschaftsgestaltende“ Funktion andererseits. In ihrer „produktiven Funktion“ wurde die SBW. 1975 (ähnlich auch im Ökonomischen Lexikon Bd. I, 1978) definiert „als gesellschaftlich bewußt organisierte, durch die Ziele des Staatsplans bestimmte Arbeit sozialistischer Produzentenkollektive zur effektiven Nutzung und Vermehrung des im betrieblichen Reproduktionsprozeß organisierten gesamtgesellschaftlichen Eigentums auf der Grundlage der objektiven ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, 3. Aufl. 1975). Ein Verzicht auf diese Definition in der 4. Auflage des Lehrbuches von 1980 sowie andere Hinweise auf „Mehrdeutigkeiten“ in der Bezeichnung signalisierten zu Beginn der 80er Jahre eine Abkehr vom strengen Grundsatz einer einheitlichen Betrachtungsweise. Zur Verwirklichung des gesamtgesellschaftlichen Rationalitätsprinzips werden als Hauptziele neben einer konsequenten „Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion“ u.a. eine planmäßige Bedarfsdeckung und Erhöhung des Lebensstandards der Bevölkerung, eine ständige Wachstums- und Effektivitätssteigerung insbesondere durch technischen Fortschritt und sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW)) sowie eine höchstmögliche Gewinnerzielung proklamiert. Seit Beginn der 80er Jahre wächst auch der Stellenwert der Außenhandelseffizienz. Wichtigste Methoden zur Realisierung dieser ökonomischen Funktion der SBW. sind das System der operativen Betriebsführung (Leitung und Planung), die Wirtschaftliche Rechnungsführung, der Sozialistische Wettbewerb, das Rechnungswesen sowie die Methoden und das Instrumentarium zur Intensivierung und Rationalisierung (Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV); Information; Netzplantechnik; Sozialistische Wirtschaftsführung). Demgegenüber umfaßt die „gesellschaftsgestaltende Funktion“ der SBW. wichtige ideologisch-pädagogische Aspekte wie die Erziehung zur sozialistischen Persönlichkeit, Steigerung des sozialistischen Bewußtseins und die Gestaltung des kulturellen und gesellschaftlichen Lebens im Betrieb (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein). Gleichermaßen gehören hierzu die „Weiterentwicklung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“ und die „Sicherung der sozialistischen Landesverteidigung“. Im Rahmen der Landesverteidigung ist den Betrieben die Funktion eines Organisators der zivilen Landesverteidigung im Betriebsbereich durch Betriebskampfgruppen zugewiesen (Kampfgruppen). Über den Betriebsbereich hinaus soll sich der betriebliche Einfluß auch regional auf den Wohnbereich der Belegschaft und die wechselseitige Zusammenarbeit mit der für den Betrieb zuständigen staatlichen Administration erstrecken (Örtliche Organe der Staatsmacht; Staatsapparat). Hauptfunktionsträger für die gesellschaftsgestaltenden Aufgaben sind die Vertretungen gesellschaftlicher Organisationen in Betrieb und Kombinat (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED); Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB); Freie Deutsche Jugend (FDJ)). Hierzu gehören gleichfalls die Kommissionen der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). 2. Allgemeine und spezielle Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL). Der wissenschaftlichen Durchdringung dieses breit gefächerten Aufgabenkataloges dient die SBWL. Als spezielle Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaft umfaßt sie die „Lehre vom effektiven Wirtschaften sozialistischer Betriebe“ und wird definiert als die wissenschaftliche Verallgemeinerung der Prinzipien und Erfordernisse der SBW. Ihre Untersuchungsgegenstände sind, unter dem Aspekt der Interdependenz zwischen Betrieb und Volkswirtschaft, die inner- wie zwischenbetrieblichen, politischen, ökonomischen, ideologischen und sozialen Beziehungen des Wirtschaftsprozesses. Dabei wird der betriebliche Reproduktionsprozeß „vorwiegend als konkreter Wirkungsbereich der ökonomischen Gesetze des Sozialismus“ (Reproduktion; Politische Ökonomie) verstanden. Die Forschungsbereiche der SBWL. betreffen danach sowohl die Erforschung dieses Wirkungsmechanismus und seine wissenschaftliche Interpretation als auch die Analyse und Bestimmung der Bedingungen und Erfordernisse des Ausnutzungsmechanismus dieser Gesetze im Sinne einer optimalen Gestaltung betrieblicher Leitung, Planung, Organisation und ökonomischer Stimulierung. Der Zusammenhang von SBWL. und politischer Ökonomie wird als Relation des Besonderen zum Allgemeinen erklärt. In der Diskussion der 70er Jahre wurde zwischen allgemeiner und spezieller SBWL. von Wirtschaftsbereichen unterschieden. Das DDR Lehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“ (3. Aufl., Berlin [Ost] 1973) warnte allerdings ausdrücklich vor einer „Überbetonung von Besonderheiten einzelner Industriezweige“ (S. 36). In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion der 80er Jahre haben sich jedoch größere Abweichungen von dieser Anschauung (z. T. mit politischem Hintergrund) herausgebildet (z.B. Polaschewsky von der Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“: „Tatsächlich gibt es eine derartige allgemeine Betriebswirtschaftslehre nicht“). Die 4. Auflage des o. g. offiziösen Lehrbuches verzichtet daher auf eine theoretische Fundierung. Die allgemeine SBWL. sollte bisher auf der Basis der politischen Ökonomie des Sozialismus und in enger Wechselwirkung mit der sozialistischen Volkswirtschaftslehre, der sozialistischen Wirtschaftsführung und Erkenntnissen anderer Wissenschaftsdisziplinen (z.B. Recht, Soziologie, Naturwissenschaften) allgemeine theoretische Prinzipien für rationelles Verhalten der Beschäftigten, rationelle Verfahren und ein den betrieblichen wie den gesellschaftlichen Interessen gleichermaßen dienendes ökonomisches Instrumentarium für den Betrieb entwickeln. Dabei gelten bestimmte Elemente, wie z.B. die Preisbildung (Preissystem und Preispolitik), die in der westlichen BWL. eindeutig dem Kompetenzbereich Betrieb zugeordnet sind, für die SBWL. als weitgehend überbetrieblich vorgegeben. Der Prozeß der Kombinatsneugründung und -umbildung seit 1978 mit einer weitgehenden Unterordnung formal selbständiger VEB unter eine straffe Kombinatsleitung war [S. 1159]wesentliches Motiv für die Betonung der Notwendigkeit eines eigenen betriebswirtschaftlichen Systemaspektes zur theoretischen Behandlung großer Wirtschaftseinheiten. Für die spezielle SBWL. galt prinzipiell eine Differenzierung nach a) Industrie, b) Bauwesen (Bau- und Wohnungswesen), c) Landwirtschaft, d) Verkehrswesen und e) Binnenhandel für ausreichend. Daneben bestanden (nach sowjetischem Vorbild) einzelne Industrieökonomiken für einige Wirtschaftszweige oder -bereiche. Das Prinzip der Zweigökonomiken wird neuerdings faktisch reaktiviert durch Vorstellungen über eine „tiefer spezialisierte“ BWL., z.B. „nach Industriezweiggruppen“ (Polaschewsky) sowie durch Überlegungen zugunsten einer wirtschaftsbereichsbezogenen BWL. neben einer besonderen BWL. des Kombinats. In offiziellen Verlautbarungen der SED oder in gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Planungsordnung) ist bisher nur von „sozialistischer Betriebswirtschaft“ bzw. „Betriebswirtschaftslehre“ die Rede. Anders als in der westlichen Betriebswirtschaftslehre (BWL.) gelten grundsätzlich alle betriebswirtschaftlichen Sachverhalte als ideologisch determiniert. Daher wird die Möglichkeit systemindifferenter betriebswirtschaftlicher Tatbestände und Methoden (selbst auf dem Gebiete des Rechnungswesens) ausgeschlossen und die SBWL. nachdrücklich von der angeblich „technizistischen Betrachtungsweise“ der „bürgerlichen“ BWL. abgegrenzt. Unbeschadet dessen läßt sich die systemgerechte Transformation und Adaption mancher Ergebnisse der westlichen BWL. kaum von der Hand weisen. Zugleich unterscheidet sich — unabhängig von ideologischen Vorzeichen — die SBWL. grundsätzlich von der westlichen BWL., da ein autonom wirtschaftendes Unternehmen als wissenschaftliches Erkenntnisobjekt nicht existiert. Daher erscheint eine generelle Unterscheidung zwischen westlicher und sozialistischer BWL. auch sachlich begründet. Dies gilt um so mehr, als gleichlautende Termini in Ost und West vielfach ein anderes betriebswirtschaftliches Begriffsverständnis beinhalten. 3. Zur Geschichte der SBWL. Historisch gesehen steht die Entwicklung der SBWL. in der DDR im Zeichen einer ambivalenten Einschätzung. Die lange Tradition deutscher betriebswirtschaftlicher Forschung und ihre wissenschaftliche Selbständigkeit wurden nach 1945 mit der Rezeption des sowjetischen Wirtschaftsmodells im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands unterbrochen. Ein besonders deutlicher Ausdruck hierfür war eine Auseinandersetzung um die Jahreswende 1949/50 über das Verhältnis der politischen Ökonomie zur BWL. und ihrer wissenschaftlichen Eigenständigkeit zwischen Wirtschaftstheoretikern des Marxismus-Leninismus (Winternitz, Behrens, Berger) auf der einen und einem maßgeblichen Vertreter der „klassischen“ BWL. auf der anderen Seite (Mellerowicz). Mit der Negierung der modernen westlichen Nationalökonomie als Wissenschaft wurde auch die BWL. als unwissenschaftlich und falsch abgelehnt. Ihr wurde vorgeworfen, sie stelle nicht mehr als eine technische Disziplin dar; eigenständige Lehrstühle für BWL. an den Hochschulen der DDR wurden aufgelöst. Eine Reihe betriebswirtschaftlicher Methoden und Erkenntnisse wurde in der Folgezeit im Rahmen von Untersuchungen der in der UdSSR entstandenen Lehre der „Ökonomik der sozialistischen Industrie“ wie auch der Ökonomiken anderer Wirtschaftsbereiche und -zweige entwickelt. Infolge ihrer relativ engen fachlichen Begrenzung (Verwaltungsstruktur, Betriebsorganisation, Planmethodik) konnten sie jedoch nur bedingt als Weiterführung einer BWL. angesehen werden. Hatte in der Sowjetunion das betriebswirtschaftliche Interesse im Zeitraum der „Neuen ökonomischen Politik“ der 20er Jahre einen großen Aufschwung erlebt, kam dieses nach 1930 mit zunehmender Zentralisierung der staatlichen Lenkung und Planung rasch zum Erliegen. Eine eigentliche betriebswirtschaftliche Betrachtung und Forschung gab es in der Folgezeit nur noch in Teilbereichen (z.B. Rechnungswesen, Arbeitswissenschaft). Trotz Einführung des Systems der wirtschaftlichen Rechnungsführung (einer der wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kategorien) nach sowjetischem Muster (Chosrastschot) im Jahre 1951 blieb die BWL. als Wissenschaft in der DDR weiterhin verpönt. Dagegen brachten die Jahre 1952/53 in der UdSSR eine umfangreiche Diskussion „über Gegenstand und Inhalt einer SBWL“ und ihr Verhältnis zu den „Ökonomiken der Zweige“. Gleichwohl wurden auch in der DDR in den 50er Jahren gewisse betriebswirtschaftliche Entwicklungen auf Teilgebieten, insbesondere im Bereich des Rechnungswesens (Goll), gefördert. Wachsende Arbeitsteiligkeit und zunehmende Kompliziertheit der wirtschaftlichen Zusammenhänge einerseits sowie die mangelnde Flexibilität des Wirtschaftssystems der DDR andererseits führten im Jahre 1963 zum „Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft“. Stationen auf diesem Weg waren vor allem die Kritik der sog. Revisionisten in den Jahren 1956/57 (Behrens, Benary, Oelßner) und die Liberman-Diskussion in der UdSSR 1962. Wenn auch weitgehend unausgesprochen, waren an dieser Entwicklung nicht zuletzt die Erkenntnis über das unzureichende oder fehlende betriebswirtschaftliche Instrumentarium und das Eingeständnis derartiger Lücken in der entsprechenden wissenschaftlichen Forschung wesentlich beteiligt. Bedeutsame Funktionsschwächen des Wirtschaftssystems, wie das Verhältnis von betrieblicher zu gesamtwirtschaftlicher Planung, das mangelnde Interesse der Betriebe im Absatzbereich und der fehlende Zwang zur Übernahme des technischen Fortschrittes sowie die fehlende Steuerung betrieblicher Motivationen zur Erfüllung gesamtgesellschaftlicher Ziele hatten ihre Ursachen in der mangelnden wissenschaftlichen Durchdringung der betrieblichen Abläufe und Zusammenhänge. Unter der Bezeichnung eines in sich geschlossenen Systems ökonomischer Hebel als eines Kernstücks der NÖS rückten wichtige betriebswirtschaftliche Kategorien (Kosten, Preis, Umsatz, Rentabilität oder Gewinn) in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. [S. 1160]Entscheidendes Datum für die Proklamation einer nunmehr gewollten, komplexen wissenschaftlichen SBWL. war der VII. Parteitag der SED im April 1967. Sie wurde im Gesetz über den Volkswirtschaftsplan 1968 verankert und damit die frühere Negierung dieser Disziplin aufgehoben. Die Auffassungen der Wissenschaftler über Gliederung und Einordnung irr den wirtschaftswissenschaftlichen Bereich blieben jedoch zunächst noch uneinheitlich. Als erster Versuch einer Gesamtdarstellung ist ein im Jahre 1968 vorgelegter Beitrag über „Die Rolle der sozialistischen Betriebswirtschaft bei der Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus“ (Schmidt) zu werten (1969 veröffentlicht). Die Abkehr von der mit dem Namen W. Ulbrichts verbundenen Wirtschaftsreform Ende 1970 führte auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) zu einer Reihe von Korrekturen an diesem Programm für eine SBWL. Statt relativ ausgeprägter Akzentuierung von sozialistischen Management-Methoden und mathematisch-kybernetischen Verfahrenstechniken rückte bei der SBWL. nach 1971 eine verstärkte Betonung der Wechselwirkungen zwischen SBWL., Wirtschaftswissenschaften und politischer Ökonomie in den Vordergrund. In den gleichen Zusammenhang gehören der Fortfall des 1968 als ein Hauptanliegen deklarierten Prinzips der sozialistischen Geschäftstätigkeit und die Zurücknahme der Erwartungen an eine marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft; auch die Anwendung der Methoden der Operationsforschung wurde stark reduziert. Nach der heute in der DDR vertretenen Auffassung war die Interdependenz des Gesamtprozesses betriebswirtschaftlicher Belange in der Konzeption von 1968 nur unzureichend berücksichtigt worden. Die Forschung im Bereich der SBWL. wurde jedoch seit Anfang der 70er Jahre wieder stärker forciert. Nach Gründung eines Wissenschaftlichen Rates für Fragen der SBWL. am 30. 10. 1973 beim Wissenschaftlichen Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) sind an verschiedenen Universitäten und Hochschulen der DDR betriebswirtschaftliche Lehrstühle eingerichtet worden. Ende 1973 erschien erstmals ein umfassendes Hochschullehrbuch „Sozialistische Betriebswirtschaft“, das jedoch auch in seiner 4. (wesentl. überarb.) Auflage (1980) den vielfältigen konkreten betriebswirtschaftlichen Problemen in der DDR noch immer nicht ausreichend Rechnung trägt, zumal problematische Themenbereiche entfallen oder erheblich gekürzt worden sind. Der Notwendigkeit einer intensiven Behandlung betriebswirtschaftlicher Fragen und Zusammenhänge für einen größeren Leserkreis ist aber seit der 2. Hälfte der 70er Jahre durch eine ganze Reihe weiterer Veröffentlichungen Rechnung getragen worden. In einer Anzahl neuerer Publikationen werden verschiedene, bislang oft vernachlässigte, betriebswirtschaftlich relevante Detailfragen oder -bereiche behandelt. Jedoch konnten dadurch die bestehenden Lücken in Theorie und Praxis keineswegs geschlossen werden. Die Einstellung bzw. umfangreiche Reduzierung wichtiger ökonomischer Fachzeitschriften seit Ende der 70er Jahre hat ein weiteres Defizit zur Folge. Ein wesentlicher Grund für eine verstärkte (im Ergebnis allerdings unzureichende) Behandlung betriebswirtschaftlicher Themen in jüngster Zeit ist das Programm forcierter sozialistischer Intensivierung, das seinen Schwerpunkt im betriebswirtschaftlichen Bereich hat. Vor dem Hintergrund wachsender Wirtschaftsschwierigkeiten, zunehmender ideologischer Probleme sowie dem verstärkten Trend zur Zentralisierung in der Wirtschaftsführung der DDR sind Unsicherheiten in den Bemühungen um die Verbesserung betriebswirtschaftlicher Belange unverkennbar. Diese zeigen sich u.a. in den häufigen, relativ kurzfristigen Korrekturen eines breit gefächerten betriebswirtschaftlichen Instrumentariums und seiner Methodik unter der Leitlinie „Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung“ in den Jahren seit 1982. Im Mittelpunkt derartiger Bemühungen stehen die unzureichend bewältigten Finanz- und Kostenprobleme, insbesondere die ungenügende rechnerische Durchdringung und Kontrolle in Kombinat und Betrieb (Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Generell erfüllt deshalb der gegenwärtige Stand der SBWL. in der DDR noch nicht die Erwartungen, die an ein geschlossenes System methodisch gewonnener und systematisch geordneter Erkenntnisse über das wirtschaftliche, soziale und politische Geschehen in den Kombinaten und Betrieben der DDR gestellt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1157–1160 Sozialismus, Demokratischer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)Siehe auch: Sozialistische Betriebswirtschaftslehre (SBWL): 1975 1979 1. Wesen und Grundlagen der Sozialistischen Betriebswirtschaft (SBW). werden nach herrschender Lehre in der DDR durch die Wirtschafts- und Eigentumsordnung sowie durch Stellung und Funktion Volkseigener Betriebe bestimmt. Sie gelten als juristisch selbständige, arbeitsteilige Glieder der Volkswirtschaft in Gestalt sozialistischer Warenproduzenten und als „politisch-soziale Einheiten der Gesellschaft“.…
DDR A-Z 1985
Einkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre sind auf die seinerzeitige Wachstumskrise zurückzuführen, die hohen Raten zu Beginn der 70er Jahre auf die Politik Honeckers, den Lebensstandard rasch zu steigern. Mit den in jüngerer Zeit aufgetretenen (und immer noch akuten) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) hängt die neuerliche Abschwächung des E.-Anstieges zusammen: die Forcierung der Exporte und die Drosselung der Importe gingen zu Lasten der inländischen Verwendung. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) von den Brutto-E. (1960: 11,5 v.H.; 1982: 12,1 v.H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich im gesamten Zeitraum progressiv, lediglich nach der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 — die stark belasteten E. der gut verdienenden Inhaber fielen weg — sank die Steuerquote vorübergehend. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozialversicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben nur bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v.H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v.H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Mit der Einführung bzw. Umgestaltung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Jahr 1971 (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wurde u.a. die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben bzw. nach oben verschoben. Danach stiegen E. und Sozialabgaben etwa in gleichem Tempo, d.h. der Anteil der Versicherungsbeiträge am Brutto-E. blieb konstant. a) Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z.B. Krankengeld, Kinderbeihilfen, Renten), Vermögenseinkünfte u.ä. — stiegen mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E., aber leicht überdurchschnittlich (um 4,0 v.H. jährlich). Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 70 v.H. (1960) auf 76 v.H. (1982). Der Anstieg ist außer auf höhere Durchschnitts-E. auch auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. [S. 341]Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1982 nur in Höhe von etwa 12 v.H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu: von 14,3 v.H. auf 25,1 v.H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. b) Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen (Binnenhandel; Freie Berufe; Handwerk), gemessen an den Gesamt-E., sind von 23 v.H. im Jahr 1960 auf 14 v.H. 1982 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen in diesen Bereichen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen — zumindest bei Besserverdienenden — wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. c) Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1982 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 4,7 v.H. Von 7,7 v.H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 9,7 v.H. im Jahre 1982. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v.H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v.H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen, 1976 folgte eine weitere mit 15 v.H. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1979) erbrachte Verbesserungen von über 10 v.H. Es wurden jeweils 3–4 Mill. Renten erhöht. Eine erneute Rentenerhöhung wurde im Mai 1984 zum 1. 12. 1984 angekündigt. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. [S. 342] Die Rentner bezogen bis Mitte der 70er Jahre nur gut 35 v.H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1976 und 1979 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (auf reichlich 40 v.H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen sich bis heute nicht gravierend geändert haben. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum: jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v.H. und vergrößerte sich bis 1982 auf 55 v.H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen — obwohl sehr problematisch — werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen: hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v.H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so betrug der Abstand 1982 rd. 80 v.H. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die Rentner nur etwa die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1982 betrug die Differenz über 70 v.H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z.B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 10–15 v.H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben über die Haushalts-E. der Genossenschaftsbauern liegen nicht vor. Am unteren Ende der Skala bewegten sich auch hier die Rentner: ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer; nach 1970 hat sich diese Relation etwas verbessert. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder: während z.B. bei den Rentnern 1,5 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den Arbeitnehmern 3 und bei den Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v.H., 1970 jedoch nur um 10 v.H. über dem der Genossenschaftsbauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen waren unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl der Unterschied nicht so kraß ausfiel wie bei den Haushalts[S. 343]E. insgesamt. Zwischen 1960 und 1970 erhielten die Rentner 50–60 v.H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt, mittlerweile sind es immerhin rd. 75 v.H. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist die unterschiedliche E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner schon Mitte der 70er Jahre denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist seit längerem erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf früher nur über gut die Hälfte und heute über drei Viertel des E. eines Arbeitnehmerhaushaltes verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v.H.) als in der DDR (9 v.H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von den jeweiligen Preisen für die angebotenen Güter und Dienstleistungen (Preissystem und Preispolitik) und damit von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — fast ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus: Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1982 mit gut 50 v.H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v.H.). Für Rentnerhaushalte galt 1982 eine ähnliche Relation. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 340–343 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre…
DDR A-Z 1985
Schriftstellerverband der DDR (1985)
Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen ArbeitSiehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…
DDR A-Z 1985
Strafensystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…
DDR A-Z 1985
Devisen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an hervorragender Stelle das Valutamonopol und wird durch den Ministerrat der DDR ausgeübt, dem die Entscheidungskompetenz in allen grundsätzlichen Fragen zusteht. Dem Ministerium der Finanzen (MdF) obliegt die Organisation der D.-Bewirtschaftung und gemeinsam mit anderen zentralen Staatsorganen (z.B. Ministerium für Außenhandel (MAH); Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Verkehrswesen) die Durchführung der Kontrolle bzw. Erteilung von Genehmigungen. Die Staatsbank regelt und vollzieht — gemeinsam mit der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA) und der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — den grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland und setzt die Umrechnungssätze der Mark zu anderen Währungen (Wechselkurs) fest (Währung/Währungspolitik). Die D.- bzw. Valutaplanung erfolgt unter Leitung der Staatlichen Plankommission (Planung) und Mitwirkung der Staatsbank durch 3 Hauptplanträger. Die Ministerien der Finanzen, für Außenhandel und Verkehrswesen erarbeiten den in die Teilpläne Warenbewegung, Dienstleistungen und sonstige Wertübertragungen gegliederten D.-Plan. Dabei sind die folgenden 10 Positionen zu berücksichtigen: Zahlungen für Warenbewegungen, Warennebenkosten, sonstige Dienstleistungen und aus anderen Anlässen, Regierungs-, Bank- und kommerzielle (d.h. Betriebs-)Kredite. Investitionsbeteiligungen, Reservebildung sowie Saldenentwicklung der Handels-, Dienstleistungs- und Zahlungsbilanz. Besitz, Erwerb und Umlauf regelt das D.-Gesetz vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574 ff.), dessen Strafbestimmungen durch das Änderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 147 f.) erweitert und verschärft wurden, mit den dazu erlassenen 5 Durchführungsbestimmungen. Mit seinem Inkrafttreten am 1. 2. 1974 wurden die zuvor geltenden Sonderbestimmungen des innerdeutschen Geld- und Zahlungsverkehrs aufgehoben und somit auch im D.-Recht ein Inland-Ausland-Verhältnis geschaffen. Als D.-Werte werden nicht allein die als Sorten bezeichneten Banknoten und Münzen sowie Guthaben und Forderungen in fremder Währung definiert. Vielmehr zählen dazu Vermögensgegenstände aller Art wie z.B. Grundstücke, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Gemälde, Plastiken, Kunst-, Münz- und Briefmarkensammlungen oder „ähnlich wertvolle Sachen“. Auch können Geldzeichen, Schecks, Wechsel oder Zahlungsaufträge in Mark der DDR zu D.-Werten werden, wenn sie ins D.-Ausland verbracht oder D.-Ausländern gegeben werden (D.-Wertumlauf). Insofern geht diese Legaldefinition weit über die sonst üblichen D.- bzw. Valutabegriffe hinaus, die sich auf zwischenstaatliche Geldbeziehungen aus wirtschaftlichen, politischen, kulturellen oder privaten Anlässen erstrecken. Die damit verbundene allgemeine Anmelde-, Anbietungs- und Genehmigungspflicht ermöglicht die staatliche Kontrolle des D.-Wertumlaufs ebenso wie des Vermögens bzw. der Vermögensbeteiligungen von DDR-Bürgern im D.-Ausland. Als reine Binnenwährung unterliegt die Mark der DDR einem grundsätzlichen Aus- und Einfuhrverbot. Allerdings können Bewohner der DDR (D.-Inländer) im nichtkommerziellen Zahlungsverkehr bis zu 300 Mark in das D.-Ausland mitnehmen. Deren Verbrauch in von der DDR bewirtschafteten Flughafengaststätten, Schiffen, Reiseomnibussen, Schlaf- und Speisewagen ist bei der Einreise den Zollorganen auf Verlangen zu belegen. Eine Sonderregelung besteht mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) insofern, als von diesem Betrag jeweils bis zu 100 Mark — ČSSR: 32 Mark — über die auf Grundlage des Prager Währungsabkommens (1963) erworbenen Reisezahlungsmittel hinaus umgetauscht werden können. Bei sonstigen Auslandsreisen bedarf der Erwerb von D. der Genehmigung durch die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Bezirkes. Rentnern wird bei Westreisen ein sogenanntes „Zehrgeld“ als Jahresbetrag im Gegenwert bis zu 15 Mark (Europa) bzw. 30 Mark (außerhalb Europas) eingetauscht. Bei Reisen in dringenden Familienangelegenheiten können DDR-Bürger Reisezahlungsmittel im Gegenwert bis zu 10 Mark je Reisetag, höchstens jedoch 70 Mark je Reise, erwerben. Besucher aus nichtsozialistischen Staaten müssen einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln für die Dauer ihres Aufenthaltes in der DDR vornehmen (Innerdeutsche Beziehungen). Darüber hinaus eingeführte Zahlungsmittel in konvertierbaren Währungen können sie bei den zugelassenen Banken in Mark der DDR umtauschen, in annahmeberechtigten Einrichtungen (z.B. Intershop, Intertank, Interhotels) verwenden oder an Bekannte und Verwandte in der DDR verschenken. Das D.-Recht setzt hier keine Betragsgrenze fest. D.-Inländer können anläßlich eines Aufenthaltes im D.-Ausland (z.B. Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin [West]) über ihre dort befindlichen Guthaben bis zum Gegenwert von 500 Mark zum Zwecke des Transfers in die DDR genehmigungsfrei und ohne Zustimmung der zuständigen Bank der DDR verfügen oder geschenkte D. einführen. Jedoch ist folgende Veränderung für die Verwendung dieser Beträge am 16. 4. 1979 in Kraft getreten: Während die Erste Durchführungsbestimmung zum D.-Gesetz (§ 6 Abs. 3) Bewohnern der DDR die Möglichkeit eröffnet hat, Bargeld anderer Währungen genehmigungsfrei in besonderen Einrichtungen auszugeben, verfügte das Außenhandelsministerium die Einführung von „Mark-Wertschecks der Forum-Außenhandelsgesellschaft mbH“ zur Bezahlung in den von ihm betriebenen Einrichtungen Genex, Intershop und Intertank. Diese Schecks werden von den Filialen der Staatsbank in Stückelung von 50, 10, 5, 1 sowie 0,50 Mark nach den festgesetzten D.-Umrechnungssätzen abgegeben und sind weder übertragbar noch rücktauschbar. Da eine [S. 307]konsequente Herkunftskontrolle beim D.-Umtausch bisher unterbleibt, dürfte der Westgeldumlauf nicht wesentlich beeinflußt worden sein. Dieser wird lediglich durch die Gutscheinaktion ergänzt. Somit hat die DM ihre Bedeutung als Nebenwährung nicht eingebüßt. Offensichtlich aber findet die damit eröffnete Möglichkeit der D.-Kontrolle keine Anwendung. D.-Ausländer können über eingetauschte Markbeträge frei verfügen, sofern diese nicht zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie für den Erwerb oder die Begründung von Forderungen und anderen Vermögenswerten verwendet werden. Die Staatsbank führt frei verfügbare D.-Ausländerkonten A (Beträge aus Arbeitseinkommen, Stipendien oder aus Umtausch) und B (sonstige Beträge), von denen Verfügungen für bestimmte Zwecke erlaubt sind (Sperrkonten). Zur Führung von Konten in anderen Währungen (Valutakonten) sind nur noch die Deutsche Außenhandelsbank AG und die Deutsche Handelsbank AG berechtigt. Im kommerziellen Zahlungsverkehr von Außenwirtschaft und Außenhandel sind D. nur dann von Bedeutung, wenn keine Warenkompensation auf Grundlage von Verrechnungseinheiten erfolgt. Vornehmlich in ihrem Westhandel dienen der DDR Kredite in D. als Finanzierungsinstrument. Die Höhe des D.-Fonds, gegliedert nach Verrechnungs- oder Clearing- und konvertierbaren Währungen, und der D.-Reserve wird offiziell nicht publiziert. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Staaten verfügt die DDR jedoch über höhere Westgeldeinnahmen aufgrund der innerdeutschen Sonderbeziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 306–307 Deutschlandpolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DiakonieSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an…
DDR A-Z 1985
Kammer für Außenhandel (KfA) (1985)
Siehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium für Außenhandel (MAH) obliegt die allgemeine Dienstaufsicht über die KfA. Organe der KfA sind die Mitgliederversammlung, das Präsidium und die Revisionskommission. Ursprünglich war die Hauptaufgabe der KfA in der Herstellung von Kontakten zu den Wirtschaftspartnern westlicher Länder und dem Abschluß von Handelsabkommen unterhalb der Regierungsebene (Kammerabkommen) mit diesen Ländern zu sehen: Für die Gestaltung der Beziehungen zu sozialistischen Ländern kam dagegen der KfA wenig Bedeutung zu. Mit Einsetzen der „Anerkennungswelle“, die die Handelsvertretungen der KfA im Westen als quasi-diplomatische Vertretungen überflüssig machte, und dem Bestreben der DDR, sich intensiver in den Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) zu integrieren, fand jedoch ein tendenzieller Wandel statt. So ist in dem 1974 neugefaßten Statut der KfA ausdrücklich festgehalten, daß die Kammer selbst keine Handelstätigkeit ausübt, sondern ihre Hauptaufgabe vielmehr in der Förderung und Unterstützung des Außenhandels zu sehen ist. Eine der wesentlichen Aufgaben der KfA wird gegenwärtig darin gesehen, einen Beitrag zur „sozialistischen ökonomischen Integration“ zu leisten. Dabei arbeitet sie bi- und multilateral mit den Handelskammern der [S. 707]anderen RGW-Länder zusammen. Auf bilateraler Ebene vollzieht sich die Arbeit in sog. Länder-Sektionen (bisher gebildet mit Polen, Ungarn, ČSSR und auch Jugoslawien) oder auf der Grundlage von „Vereinbarungen über die Zusammenarbeit zwischen den Präsidenten“ der Kammern. Gewisse Bedeutung haben auch die „Technischen Tage der DDR“ — eine Methode der Marktbearbeitung — erlangt, die auch in kapitalistischen Staaten veranstaltet werden. Zur Förderung der Wirtschaftsbeziehungen mit diesen Ländern werden darüber hinaus gemischte Institutionen, wie z.B. das „Komitee zur Förderung des Handels zwischen der DDR und Schweden“ gebildet und KfA-Delegationen zwecks Markterschließung in ausgewählte Länder entsandt. Die Öffentlichkeitsarbeit der KfA besteht vor allem in der Publikation zahlreicher Schriften, wie „DDR-Wirtschaftsumschau“, „DDR-Export“, „Handbuch der Außenwirtschaft“ und „Handelspartner DDR“ und der Einladung und Betreuung von Journalisten vor allem auf den Leipziger Messen. Weitere Aufgaben: handelspraktische, handelstechnische und außenwirtschaftliche Beratung der Exportbetriebe, Vorbereitung von Handelsabkommen, Vortrags-, Schulungs- und Beratungstätigkeit, Gewährung von Dienstleistungen gegenüber der Seeschiffahrt durch das Dispatcherbüro bei der KfA. Die KfA unterhält ein Handelsschiedsgericht zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in der Außenhandelsabwicklung. In den Bezirken der DDR unterhält die KfA Bezirksdirektionen. Präsident der KfA ist Otto Weitkus (SED). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 706–707 Kammer der Technik (KdT) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KammerabkommenSiehe auch: Außenhandel, Kammer für: 1954 Außenhandel, Kammer für (KfA): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kammer für Außenhandel (KfA): 1969 1975 1979 Die KfA ist eine „gesellschaftliche Organisation des Außenhandels“ und somit keine dem staatlichen Außenwirtschaftsmonopol direkt zurechenbare Einrichtung. Sie wurde 1952 gegründet. Mitglieder der KfA sind die Außenhandelsbetriebe, Kombinate, Exportbetriebe und andere am Außenhandel beteiligte Organe. Dem Ministerium für…
DDR A-Z 1985
Reparationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparaturstützpunkteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…
DDR A-Z 1985
Häftlinge, Politische (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen Truppen sind ca. 150.000 Deutsche mehr oder weniger willkürlich als „aktive Faschisten“ oder „Kriegsverbrecher“ in den früheren NS-Konzentrationslagern interniert worden. Etwa 70.000 dieser Häftlinge sind in diesen Lagern ums Leben gekommen. Bei der Auflösung der Konzentrationslager Anfang 1950 wurden die Überlebenden bis auf 3.432, die der DDR-Justiz zur Aburteilung wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit übergeben wurden, aus der Haft entlassen. 2. SMT-Verurteilte. Sowjetische Militärtribunale (SMT) haben in den Jahren 1945–1955 eine nicht bekannte Zahl Deutscher wegen wirklicher oder angeblicher NS- oder Kriegsverbrechen oder als politische Gegner der KPD/SED verurteilt. Die Strafe betrug in der Regel 25 Jahre Zwangsarbeit. 1950 wurden 10.513 SMT-Verurteilte den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben. 6.143 dieser Häftlinge wurden Anfang 1954 (ND 17. 1. 1954), die übrigen — bis auf wenige Ausnahmen — 1955/56 aus den Strafanstalten der DDR entlassen. 3. In die Sowjetunion Deportierte. Von 1945 bis 1950 sind ca. 40.000 Internierte und SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert worden, wo sie zusammen mit den Tausenden als „Kriegsverbrecher“ verurteilten deutschen Kriegsgefangenen in sowjetischen Strafarbeitslagern untergebracht wurden. Mindestens 7.000 bis 10.000 Deportierte sind in der SU umgekommen. Bis auf 271 Häftlinge, die im Dezember 1955 den Strafvollzugsorganen der DDR übergeben wurden, sind die überlebenden Verurteilten, deren Zahl von der UdSSR im September 1955 mit 9.626 angegeben wurde, bis 1956 nach Deutschland entlassen worden. 4. Verurteilte Kriegsverbrecher. Von 1945 bis 31. 12. 1978 sind nach Angaben des Generalstaatsanwalts der DDR 12.861 Personen wegen „Kriegsverbrechen“ und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ verurteilt worden, die meisten von ihnen — 12.147 — bis 1950 (Neue Justiz 1979, H. 4, S. 165). Zu diesen Verurteilten gehören auch die 3.432 Internierten, die Anfang 1950 bei der Auflösung der Konzentrationslager der DDR-Justiz übergeben und in den Waldheim-Prozessen im Frühjahr 1950 durch eigens zu diesem Zweck beim Landgericht Chemnitz gebildete Sonder-Strafkammern abgeurteilt wurden (Kriegsverbrecherprozesse). Die meisten Waldheim-Verurteilten wurden aufgrund eines Ministerratsbeschlusses vom 22. 12. 1955 aus der Haft entlassen. 5. Wegen Staatsverbrechen und Republikflucht verurteilte Häftlinge bilden seit 1956 den Hauptteil der PH. Ihre genaue Zahl ist nicht bekannt. In den Kriminalstatistiken der DDR fehlt darüber jeder Hinweis. Es kann jedoch aufgrund der von westlichen Stellen getroffenen Feststellungen angenommen werden, daß seit 1950 mehr als 140.000 Personen wegen dieser politischen Delikte verurteilt worden sind. Besonders hoch war der Anteil der wegen Republikflucht Verurteilten, der seit 1961 ständig zugenommen hatte und seit 1969 bis 1976 bei etwa 75 v.H. aller aus politischen Gründen Verurteilten lag. Seitdem hat die Zahl der im Zusammenhang mit Bemühungen um Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland zu Freiheitsstrafen Verurteilten ständig bis 1983 auf etwa 40 v.H. zugenommen. Entsprechend verringerte sich der Anteil der wegen eines Fluchtversuchs ergangenen Urteile auf etwa 50 v.H. der politischen Verurteilungen. 6. Wirtschaftsverbrecher. Auch ein großer Teil der wegen Wirtschaftsverbrechen verurteilten Häftlinge muß zu den PH. gerechnet werden. Ihre Zahl ist ebenfalls nicht bekannt. Seit 1962 haben Wirtschaftsstrafsachen erheblich abgenommen. Die Gesamtzahl der aus politischen Gründen inhaftierten Personen ist unbekannt. Nach Auflösung der Konzentrationslager stieg die Zahl der PH. Anfang der 50er Jahre bald wieder auf 20.000. 1962/63 gab es nach westlichen Schätzungen ca. 12.000 PH. Seit 1964 sind etwa 20.000 PH. für materielle Gegenleistungen der Bundesregierung vorzeitig aus der Strafhaft in die Bundesrepublik Deutschland entlassen worden. Dadurch hat sich die Zahl der PH. auf durchschnittlich ca. 3.000 vermindert. Auch aufgrund der Amnestien von 1972 und 1979 verringerte sich jeweils vorübergehend die Zahl der PH. Im Strafvollzug werden die PH. wie die aus kriminellen Gründen verurteilten Gefangenen behandelt. Kriminelle und PH. sind gemeinsam in den Strafanstalten untergebracht; nur in der StVA Cottbus befinden sich seit einigen Jahren fast ausschließlich wegen politischer Straftaten verurteilte Häftlinge. Die Mehrzahl der meist wegen Fluchthilfe verurteilten westdeutschen und West-Berliner Häftlinge sind streng getrennt von den Strafgefangenen aus der DDR in der Strafvollzugsanstalt Berlin-Rummelsburg untergebracht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 589 Gruppe Ulbricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandelsabgabeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 589]Die SED hat bislang stets geleugnet, daß es in der DDR PH. gibt. Bisher ist nur im Amnestiebeschluß des Staatsrats vom 6. 10. 1972 der Begriff „politische Straftäter“ offiziell verwendet worden. Tatsächlich sind in der SBZ/DDR seit 1945 immer wieder Menschen aus politischen Gründen inhaftiert worden. Es lassen sich folgende Gruppen unterscheiden: 1. Internierte. Nach dem Einmarsch der sowjetischen…
DDR A-Z 1985
B. Verhärtung der Deutschlandpolitik auf dem VII. Parteitag der SED 1967
Deutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge A. Deutschlandpolitik und Stellung der DDR im Warschauer Pakt Die Geschichte der Teilung Deutschlands und der Wandel der deutschlandpolitischen Vorstellungen der KPD/SED seit dem Ende des II. Weltkrieges sind aufs engste verknüpft mit jenem internationalen Konflikt, der seit 1947 als „Kalter Krieg“ bezeichnet worden ist. Der Zerfall der Staatenkoalition, die sich während des Krieges gegen das Deutschland Hitlers vereinigt hatte, die Entstehung zweier Blöcke, zweier politischer, wirtschaftlicher und militärischer Allianzsysteme, schließlich das Bemühen, die zwischen Ost und West bestehenden friedensgefährdenden Spannungen abzubauen und die zwei Jahrzehnte andauernde Konfrontation durch neue Formen der Kooperation (Friedliche Koexistenz) zu ersetzen — dieser weltpolitische Entwicklungsgang setzte die Rahmenbedingungen für die D. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Die Frage, ob und inwieweit die SED überhaupt imstande war, ihren politischen Kurs autonom zu bestimmen und in welchem Ausmaß sie auf die Deutschland- und Europapolitik der Sowjetunion einzuwirken vermochte, läßt sich nicht eindeutig beantworten. Eine Darstellung der D. wird diese Rahmenbedingungen immer zu erwägen haben. Ebenso hat die innenpolitische Situation in der SBZ/DDR den Handlungsspielraum der SED wesentlich mitbestimmt. In ihrem taktischen Verhalten kamen von Fall zu Fall auch Reaktionen auf Schritte westlicher Deutschlandpolitik und auf die in der Bevölkerung vorherrschenden Meinungen zum Ausdruck. Als die SED 1946, kurz vor den ersten Wahlen in der Sowjetzone, hinsichtlich der künftigen Grenzziehung an Oder und Neiße eine von der sowjetischen Position abweichende Haltung einnahm und sich gegen die Abtrennung der Ostgebiete wandte, war dies nur eine Episode. Ende der 40er und im Laufe der 50er Jahre hielt sich die SED strikt, bis in Nuancen, an die von der Sowjetunion vertretene Linie. In den 60er Jahren mehrten sich Anzeichen dafür, daß das politisch-ökonomische Gewicht der DDR größer geworden war, was ihr im Verhältnis zur Sowjetunion und zu anderen Partnern ein gewisses Mitspracherecht eröffnete. Die DDR-Regierung achtete jedoch stets sorgsam darauf, daß ihre D. bis in Einzelheiten mit der der Sowjetunion abgestimmt war. Ihre Sprecher betonten stets die Führungsrolle der KPdSU innerhalb der kommunistischen Weltbewegung. Als Mitglied des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) seit 1950 und als einer der an der Gründung des Warschauer Paktes 1955 beteiligten Staaten betrachtet die DDR ihre Zugehörigkeit zum östlichen Bündnissystem als eine fundamentale Bedingung ihrer politischen Existenz. Ihre enge Bindung an die Sowjetunion ist völkerrechtlich durch die Verträge vom 20. 9. 1955, vom 12. 6. 1964 und vom 7. 10. 1975 bekräftigt worden; ihre Beziehungen zu den übrigen Staaten der Allianz gründen sich auf bilaterale Bündnis- und Beistandsverträge, die in den Jahren 1967/68 und in modifizierter Form 1977 abgeschlossen wurden. Im Artikel 6 Abs. 2 ihrer neuen Verfassung vom April 1968 hat die DDR die „allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zum Verfassungsgrundsatz erhoben. Nach der Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 lautet der entsprechende Artikel 6 Abs. 2 Satz 1: „Die Deutsche Demokratische Republik ist für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet.“ Diese Vertrags- und Verfassungsnormen spiegeln die Bereitschaft der DDR-Führung, in ihrer D. stets die Bündnissolidarität zu wahren. Dies allerdings stellt keinen Verzicht auf die Vertretung spezifischer eigener Interessen der DDR bei der Festlegung des generellen außenpolitischen Kurses der Allianz dar; spätestens seit Mitte der 60er Jahre haben die Bündnispartner der DDR ihrerseits deren besonderen Interessenlage Rechnung zu tragen versucht (Außenpolitik). [S. 280]<B. Phasen der Deutschlandpolitik im Überblick> Die D. der KPD/SED läßt verschiedene Phasen erkennen (Periodisierung). 1. 1941–1945. Die Führung der KPD bereitete sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vor (Nationalkomitee Freies Deutschland [NKFD]; Gruppe Ulbricht). Dabei hatte sie Rücksicht auf die zwischen der UdSSR und den Westmächten im Verlauf der beiden Kriegskonferenzen (Teheran: 28. 11.–1. 12. 1943; Jalta: 4.–11. 2. 1945) und dann — nach der deutschen Kapitulation — im Potsdamer Abkommen (2. 8. 1945) getroffenen Vereinbarungen zu nehmen. Die darin umschriebenen gesellschaftspolitischen Ziele wurden jedoch von den Kriegsalliierten, insbesondere nach Kriegsende, unterschiedlich interpretiert. 2. 1945–1947. Die KPD — und nach ihrer Gründung im April 1946 die SED — verfolgte solange einen behutsamen deutschlandpolitischen Kurs, wie die Kriegsalliierten trotz wachsender Gegensätze im alliierten Kontrollrat bzw. auf internationalen Konferenzen um Zusammenarbeit bemüht blieben. Ausdruck dieses Kurses der KPD waren sowohl die Feststellungen in ihrem Aufruf vom 11. 6. 1945, es wäre falsch, „Deutschland das Sowjetsystem aufzuzwingen“, als auch die 1945–1947 propagierte These vom „eigenen deutschen Weg zum Sozialismus“. 3. 1948–1952. Nach den gescheiterten alliierten Außenministerkonferenzen von Moskau und London (März/April bzw. November/Dezember 1947) stellte sich die SED auf eine länger anhaltende Teilung Deutschlands ein. Ihr Wandel zu einer „Partei neuen Typs“, also zu einer leninistischen Kaderpartei, war zugleich begleitet von dem Versuch, mit diktatorischen Mitteln die Umwandlung der Gesellschaft zu einer volksdemokratischen Ordnung voranzutreiben, wobei die Sowjetunion in allen Bereichen als Vorbild galt. Mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR (23. 5. 1949 bzw. 7. 10. 1949) sowie der Spaltung Berlins während der Blockade (1948/49) war eine erste Phase der Teilung Deutschlands abgeschlossen. Ohne ihre noch gesamtdeutsche Zielrichtung in der D. aufzugeben, wurde auf der 2. Parteikonferenz der SED (1952) mit dem Beschluß über den „Aufbau des Sozialismus“ in der DDR die separate Entwicklung in der DDR beschleunigt. 4. 1952–1955. Mit der Parole „Deutsche an einen Tisch“ unterstützte die DDR die sowjetische D., die mit einer Reihe diplomatischer Offensiven (1952 und 1955) die Westintegration der Bundesrepublik Deutschland, d.h. vor allem ihre Eingliederung in die atlantische Allianz und ihre Wiederbewaffnung zu verhindern suchte. Unter dem Schock des im Sommer 1950 von der UdSSR ausgelösten Koreakrieges war der Westen einschließlich der damaligen Bundesregierung, aber gegen den Willen der Opposition, nicht bereit, auf die östlichen Initiativen einzugehen, zumal das — nicht ganz eindeutige — Wiedervereinigungsangebot nur für ein neutrales, mit kleiner Selbstverteidigungsarmee ausgestattetes Deutschland gelten sollte. 5. 1955–1961. Mit dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum Nordatlantischen Vertrag (NATO) und der DDR zum Warschauer Vertrag (1955) verlagerte sich die D. der SED von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene. Eine Wiedervereinigung durch freie, gesamtdeutsche Wahlen („auf mechanische Weise“) wurde jetzt rundweg abgelehnt; an deren Stelle trat die Forderung nach Garantie der Sozialistischen ➝Errungenschaften im Falle einer Wiedervereinigung in den Vordergrund. Diese Forderung war zugleich Grundlage des Ende 1956 zum ersten Mal unterbreiteten, später mehrmals präzisierten Konföderations-Vorschlages der SED. Da der Westen die Anfang 1958 in ultimativer Form erhobene, von der DDR unterstützte sowjetische Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten ablehnte und auch die Drohung der Sowjetunion, einen Separatfriedensvertrag mit der DDR zu unterzeichnen, zurückwies, verstärkte die UdSSR seit Ende 1958 ihren Druck auf Berlin (West). Diese zweite schwere Berlin-Krise erreichte ihren Höhepunkt mit der Errichtung der „Mauer“ im August 1961. 6. 1962–1966. Nach der sowjetischen Niederlage in der Kuba-Krise 1962 und der Unterzeichnung des Atomwaffen-Teststopp-Abkommens 1963 wirkten sich die einsetzenden internationalen Entspannungstendenzen auch in der D. aus. Die in den Jahren 1963–1966 ausgehandelten Berliner Passierscheinabkommen waren Ausdruck einer vom Berliner Senat eingeleiteten „Politik der kleinen Schritte“, nachdem sich Generalsekretär Walter Ulbricht bereits Ende 1962 für einen „nationalen Kompromiß“ zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland ausgesprochen hatte (Nation und nationale Frage). Zudem legte der VI. Parteitag der SED im Februar 1962 das Schwergewicht der Tätigkeit der Partei auf die Konsolidierung bzw. Rationalisierung des Herrschaftssystems. Der zwischen SPD und SED im Frühjahr 1966 vereinbarte und von der SED im Sommer 1966 abgesagte Redneraustausch zeigte, daß die Einheitspartei in der D. jedes innenpolitische Risiko zu vermeiden suchte (Sozialdemokratismus) und sich von einer derartigen Zusammenarbeit auch keine Einflußchancen auf die öffentliche Meinung in der Bundesrepublik mehr erhoffte. 7. 1967–1972. Die D. gegenüber der Regierung der Großen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland verhärtete sich insofern, als nunmehr die DDR ihre diplomatische Anerkennung zur Vorbedingung für eine innerdeutsche Normalisierung machte, obwohl sich die Bundesrepublik 1967 zum ersten Mal [S. 281]bereitgefunden hatte (Briefwechsel zwischen Bundeskanzler Kiesinger und dem Vorsitzenden des Ministerrates Willi Stoph), offizielle Kontakte mit Partei- und Staatsorganen der DDR aufzunehmen. Auf die „neue Ostpolitik“ der kleinen Koalition, insbesondere auf deren neue Deutschlandpolitik („Zwei Staaten — eine Nation“), reagierte die SED ihrerseits mit der Propagierung einer veränderten Nation-Theorie (Nation und nationale Frage). Sie führte über die Begründung der Spaltung von deutschem Staat und — zunächst noch der einen — deutschen Nation zur ideologisch-politischen Legitimation der Behauptung von der Entwicklung zweier deutscher Nationen, insbesondere einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR (Abgrenzung). Zugleich änderten sich mit dem Abschluß der Ostverträge (Gewaltverzichtsverträge) der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR und der Volksrepublik Polen sowie der Unterzeichnung des Berlin-Abkommens durch die vier Mächte 1971 die internationalen Rahmenbedingungen für die D. 8. 1972–1983. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages am 21. 12. 1972 begann eine Phase der D. der SED, die in den Innerdeutschen Beziehungen zum Abschluß zahlreicher Abkommen und Vereinbarungen führte. Diese Vertragspolitik verhalf der DDR zur völkerrechtlichen Anerkennung durch die Mehrzahl der Mitglieder der internationalen Staatengemeinschaft (Diplomatische Beziehungen). Sichtbarer Ausdruck und zugleich formaler Abschluß jahrzehntelanger Bemühungen um den Durchbruch auf der weltpolitischen Bühne war die Aufnahme der DDR (zusammen mit der Bundesrepublik Deutschland) in die Vereinten Nationen 1973. Durch eine verschärfte Abgrenzungspolitik suchte die SED-Führung die innenpolitischen Folgen der mit dieser Entwicklung einhergehenden partiellen Öffnung der DDR nach Westen abzufangen. Die gleichberechtigte Teilnahme der DDR an der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE)“, deren Schlußakte 1975 auch von dem Vorsitzenden des Staatsrats der DDR, Erich Honecker, unterzeichnet wurde, hat für die DDR die latente und offene Spannung zwischen Sicherheitsbedürfnissen und dem Ziel der Teilnahme an der internationalen Kooperation sowie der Normalisierung des innerdeutschen Verhältnisses weiter erhöht. Trotzdem bleibt die D. der SED, auch nach der Ende der 70er Jahre eingetretenen Verschlechterung des Ost-West-Klimas und nach dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 auf die Fortsetzung des innerdeutschen Entspannungsprozesses orientiert. C. Wendepunkte der Deutschlandpolitik Rückschauend lassen sich in der D. der SED entscheidende inhaltliche Wendepunkte aufzeigen, die nur z.T. mit den aufgezeigten chronologischen Wendemarken identisch sind: 1948 der Kurswechsel in Richtung auf eine eigene Staatsgründung, 1955 die Proklamation der Zwei-Staaten-These in Verbindung mit der gesellschaftspolitisch relevanten Forderung nach Garantie der „sozialistischen Errungenschaften“ im Falle einer Wiedervereinigung Deutschlands, 1960–1962 ideologische Absicherung des Rückzugs auf die „Nationale Mission“ der DDR als souveräner deutscher Staat sowie endgültige Spaltung Berlins und gewaltsame Unterbrechung des Flüchtlingsstroms durch Bau der Mauer, 1970 die Abkehr von der Formel „zwei Staaten — eine Nation“ und der grundsätzliche Verzicht auf das Ziel einer deutschen Wiedervereinigung. II. Von der „Atlantik-Charta“ bis zur Gründung der DDR A. Vorgeschichte (1941--1945) In der „Atlantik-Charta“ (12. 8. 1941) hatten die USA und Großbritannien ihre Kriegsziele verkündet. Sie versicherten darin u.a., daß „ihre Länder keinerlei Gebiets- und sonstige Vergrößerungen erstrebten“, die „nicht mit den frei zum Ausdruck gebrachten Wünschen der betreffenden Völker übereinstimmten“. Auf der Sitzung des Interalliierten Rates in London vom 24. 9. 1941 hatte u.a. die UdSSR dieser Proklamation zugestimmt. Ohne eine freie Willensäußerung des deutschen Volkes abzuwarten, erörterten die Alliierten jedoch auf ihren folgenden Kriegskonferenzen Pläne für eine Aufteilung Deutschlands in 5 Teile (28. 11. bis 1. 12. 1943 in Teheran) und einigten sich vorläufig auf eine Ausdehnung Polens von der Curzon-Linie bis zur Oder. In dem von der European Advisory Commission (EAC) am 12. 9. 1944 beschlossenen Londoner Protokoll, dem 1945 auch Frankreich beitrat, einigten sich die UdSSR, die USA und Großbritannien auf die Errichtung von Besatzungszonen in Deutschland und ein gemeinsam zu verwaltendes Sondergebiet für Berlin. Auf der Konferenz in Jalta (3.–11. 2. 1945) wurden, insbesondere auf Veranlassung Stalins, zunächst erneut die „völlige Entwaffnung, Entmilitarisierung und Zerstückelung Deutschlands“ beschlossen. Da es außer dieser Formulierung im Protokoll der Konferenz keinen förmlichen Beschluß über die Aufgliederung, d.h. die staatliche Zukunft Deutschlands und die Art ihrer Durchführung gab, sollten diese Fragen von dem „Ausschuß für die deutsche Teilungsfrage“ (Dismemberment Committee) in London weiterberaten werden. Die UdSSR hat sich an den Beratungen dieses Komitees weitgehend uninteressiert gezeigt. In Potsdam einigte man sich, der Moskauer Reparationskommission als „Diskussionsgrundlage“ eine deutsche Wiedergutmachung von 20 Mrd. Dollar (50 v.H. an die UdSSR) zu empfehlen. Sicher haben die Frage der Reparationen und die Sorge der [S. 282]Sowjets, bei einer Aufteilung Deutschlands von den Industriezentren des Rheinlandes abgeschnitten zu werden, entscheidend dazu beigetragen, daß Stalin seit dem Abschluß des sowjetisch-polnischen Bündnispaktes am 21. 4. 1945 alle sowjetischen Pläne einer „Zerstückelung“ Deutschlands in Abrede stellte (Stalins Rundfunkansprachen vom 9. 5. 1945 aus Anlaß der Unterzeichnung der Kapitulationsurkunde in Reims und Karlshorst am 8. 5. 1945). Diesen unterschiedlichen Intentionen der Alliierten im Hinblick auf die Behandlung Nachkriegsdeutschlands mußte die Führung der KPD, die sich im Moskauer Exil auf die Rückkehr nach Deutschland vorbereitete, in vielfacher Hinsicht, d.h. sowohl bei der Auswahl künftiger Bündnispartner, aber auch in der Behandlung strategischer und taktischer Fragen. Rechnung tragen (Gruppe Ulbricht). B. Vorsichtiger Kurs bei der volksdemokratischen Umwälzung in der SBZ (1945--1947) Nachdem die Oberbefehlshaber der vier Besatzungsarmeen in ihren Deklarationen vom 5. 6. 1945 die „oberste Regierungsgewalt hinsichtlich Deutschlands“ übernommen und festgestellt hatten, daß Deutschland „innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. Dezember 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen aufgeteilt“ werde, ließ die Sowjetunion in der Folgezeit durch die Konstituierung und Arbeitsweise ihrer Militäradministration erkennen, daß sie die Gebiete östlich der Oder und der westlichen (Lausitzer oder Görlitzer) Neiße nicht zu ihrer Besatzungszone in Deutschland rechnete. Ohne die territoriale Gestalt des besetzten Landes eindeutig zu bestimmen, legte das Potsdamer Protokoll fest, Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu behandeln und, soweit „praktisch durchführbar“, die „deutsche Bevölkerung in ganz Deutschland“ gleich zu behandeln. Darüber hinaus sollte Deutschland demokratisiert und seine spätere Mitarbeit in internationalen Organisationen vorbereitet werden. D. h., zu diesem Zeitpunkt gingen die 3 in Potsdam vertretenen Siegermächte einvernehmlich von dem Ziel aus, Deutschland als einheitlichen Staat zu erhalten. Als Folge der hinsichtlich der deutschen Frage ergebnislosen alliierten Konferenzen der Jahre 1947 und 1948 begann in beiden Teilen Deutschlands eine Entwicklung, die 1949 zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der DDR führte. In der SBZ schuf die Sowjetische Militäradministration (SMAD) am 25. 7. 1946 11 deutsche Zentralverwaltungen, deren Errichtung eine einseitige Vorwegnahme der nach dem Potsdamer Abkommen für ganz Deutschland vorgesehenen Zentralverwaltungen darstellte und insofern die Abspaltung der SBZ von den anderen Besatzungszonen verstärkte. Der im August 1946 von den Sowjets geschaffenen „Deutschen Verwaltung des Inneren“ wurden bereits die Polizeien aller 5 SBZ-Länder unterstellt, wodurch eine weitgehende Zentralisierung der Verwaltung der SBZ erreicht wurde. Durch SMAD-Befehl Nr. 138 vom 27. 6. 1947 wurden die 11 Zentralverwaltungen zur Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) zusammengefaßt und deren Zuständigkeit seit Februar/März 1948 erheblich ausgeweitet. Außerhalb der DWK wurden noch einige Zentralverwaltungen (für Justiz, Volksbildung, Gesundheitswesen und Inneres) eingerichtet, die formal dem ersten DWK-Präsidenten (Heinrich Rau [SED]) unterstanden. Die DWK nahm von Anfang an gewisse Funktionen einer Zentralregierung wahr. In den westlichen Zonen gab es zu dieser Zeit keine vergleichbaren zentralen deutschen Verwaltungen. Das Scheitern der Münchner Ministerpräsidentenkonferenz (6.–7. 6. 1947) zeigte, daß die Westmächte einerseits damals nicht bereit waren, vor einer grundsätzlichen Einigung zwischen den Alliierten, Vertreter deutscher Verwaltungsorgane über politische Fragen der Wiedervereinigung beraten zu lassen. Andererseits bewiesen SED und Sowjets durch den von ihnen erzwungenen Auszug der 5 Ministerpräsidenten der SBZ, daß sie der ersten gesamtdeutschen Beratung nach dem Krieg nur unter ihren Bedingungen zuzustimmen bereit waren. C. Von der Vorbereitung der beiden Staatsgründungen in Deutschland bis zum Beginn des „Aufbaus des Sozialismus“ (1948--1952) Sowohl die Schaffung der „Bi-Zone“ (2. 12. 1946) als auch die Gründung eines „deutschen Wirtschaftsrates“ (29. 5. 1947) und die Zusammenlegung aller 3 westlichen Zonen zur „Tri-Zone“ (Sommer 1948) hatten überwiegend wirtschaftliche Gründe, da sich die Alliierten über die Behandlung Deutschlands als wirtschaftlicher Einheit nicht zu einigen vermochten (zuletzt auf der Vier-Mächte-Außenministerkonferenz vom 23. 5. bis 20. 6. 1949 in Paris) und die Durchführung einer Währungsreform notwendig geworden war. Diese und ihre Nichtbeteiligung an der inoffiziellen Londoner Sechsmächtekonferenz (23. 2.–3. 6. 1948) nahmen die Sowjets zum Anlaß, den Alliierten Kontrollrat zu verlassen (20. 3. 1948) und gegen Berlin die Blockade (24. 6. 1948) zu verhängen. Gleichzeitig „bestätigte“ der 3. Deutsche Volkskongreß der SBZ am 30. 5. 1949 die 1. Verfassung der „Deutschen Demokratischen Republik“. Er wählte einen Deutschen Volksrat, der sich am 7. 10. 1949 zur „provisorischen Volkskammer“ erklärte. Die ersten Wahlen zur 1. Volkskammer (15. 10. 1950) erfolgten nach Einheitslisten der Nationalen Front. Am 10. 10. 1949 wurde die SMAD in eine Sowjetische Kontrollkommission (SKK) umgewandelt und die Regierung der DDR für Außenpolitik und Außenhandel zuständig erklärt. [S. 283]Auf der New Yorker Außenministerkonferenz der 3 Westmächte (18. 9. 1950) wurde die Bundesregierung erstmalig offiziell für berechtigt erklärt, als einzige deutsche Regierung bis zur Wiedervereinigung für das gesamte Deutschland zu sprechen. Die SED behauptete dagegen, die Westmächte hätten das Potsdamer Abkommen gebrochen, die „Bildung der Bonner Marionettenregierung“ habe den „nationalen Notstand und die Kriegsgefahr verstärkt“. Sie forderte die Schaffung einer „provisorischen Regierung des demokratischen Deutschland“ und den Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland (ND 5. 10. 1949). Zur D. sagte Wilhelm Pieck, Präsident der DDR, am 10. 11. 1949 vor der Volkskammer: „Niemals wird die Spaltung Deutschlands … von der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt werden … Es geht nicht darum, oh die westdeutsche Bundesregierung und die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sich gegenseitig anerkennen, sondern darum, gemeinsam oder nebeneinander der den nationalen Interessen des deutschen Volkes zu dienen … wir wollen ein demokratisches, nationales und wirtschaftlich selbständiges Deutschland …“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. I, Berlin [Ost] 1954, S. 15–16) In seiner ersten Regierungserklärung vom 12. 10. 1949 bezeichnete O. Grotewohl die Gründung des „Bonner Separatstaates“ als „Vollendung der Spaltung Deutschlands“. Gleichzeitig wurde „die Wiedervereinigung aller Teile Deutschlands zu einer einheitlichen demokratischen Republik“ gefordert, deren „Rechtsgrundlage“ im Potsdamer Abkommen enthalten sei. Die im Westen beginnende Diskussion um die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft unter Einschluß der Bundesrepublik Deutschland und die vorerst versteckte, später offene Aufrüstung in der DDR (bereits Ende der 40er Jahre wurde mit dem Aufbau paramilitärischer Verbände in Form der Kasernierten Volkspolizei begonnen) leiteten die Phase der Einbeziehung beider Teile Deutschlands in das östliche bzw. westliche Bündnissystem ein. Im folgenden zeigte es sich, daß die Regierungen in beiden deutschen Staaten (und die hinter ihnen stehenden Mächtegruppierungen) in der deutschen Frage auf entgegengesetzten Positionen beharrten und keine praktischen Schritte unternahmen, die zu einer Annäherung hätten führen können. Die Bundesregierung forderte stets als ersten Schritt zur Wiederherstellung der deutschen Einheit gesamtdeutsche, freie, geheime, gleiche und von den Besatzungsmächten unbeeinflußte Wahlen zu einer verfassunggebenden Nationalversammlung (so in ihrer Erklärung vom 25. 3. 1950 und in der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 14. 9. 1950 zu den bevorstehenden Volkskammerwahlen in der DDR am 15. 10. 1950). Die Regierung der DDR schlug in Anlehnung an die Empfehlungen der Prager Außenministerkonferenz (20.–21. 10. 1950) vor, zunächst einen „Gesamtdeutschen Konstituierenden Rat unter paritätischer Zusammensetzung aus Vertretern Ost- und Westdeutschlands“ zu bilden, der die Einsetzung einer „gesamtdeutschen souveränen demokratischen und friedliebenden provisorischen Regierung vorzubereiten, mit der Ausarbeitung eines Friedensvertrages zu beginnen und Vorbereitungen für die Durchführung gesamtdeutscher Wahlen zu treffen hätte“ (so in einer Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 15. 9. 1950, in einem „Beschluß des Ministerrates der DDR“ vom 25. 10. 1950 und einem Brief Grotewohls an Bundeskanzler Adenauer vom 30. 11. 1950). Am 15. 9. 1951 modifizierte Grotewohl in einer Regierungserklärung seinen Vorschlag über die Bildung eines Gesamtdeutschen konstituierenden Rates bzw. einer „Gesamtdeutschen Beratung“, indem er dessen paritätische Zusammensetzung als „nicht von grundlegender Bedeutung“ bezeichnete. Als der Bundestag am 27. 9. 1951 „14 Grundsätze einer neuen Wahlordnung für gesamtdeutsche Wahlen“ verabschiedete und deren internationale Kontrolle forderte, erklärte Grotewohl in einer Regierungserklärung vom 10. 10. 1951 diese Vorschläge in der Mehrzahl als „annehmbar“ und eine internationale Kontrolle als diskutabel, falls es vorher zu einer „gesamtdeutschen Beratung“ käme. Eine solche Beratung wurde jedoch am 16. 10. 1951 erneut von Bundeskanzler Adenauer vor dem Bundestag abgelehnt. III. Fortsetzung der gesamtdeutschen Politik bis zur Gründung von NATO und Warschauer Pakt (1952--1955) Auf Vorschlag der 3 Westmächte verabschiedete die UN-Vollversammlung am 20. 12. 1951 (u.a. gegen die Stimmen des Sowjetblocks) eine Resolution über die Einsetzung einer UN-Kommission, die die Voraussetzung für freie Wahlen in ganz Deutschland prüfen sollte. Die Resolution wurde am 9. 1. 1952 von der Regierung der DDR als „rechtsungültig“ bezeichnet und am 23. 3. 1952 der UN-Kommission in Berlin die Einreise in die DDR verweigert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen standen sowohl die Frage des Wahlmodus — wie die beiden Wahlgesetzentwürfe der Volkskammer vom 9. 1. 1952 und des Deutschen Bundestages vom 6. 2. 1952 zeigen — als auch die Reihenfolge der Schritte, die zur Wiedervereinigung führen sollten. Der Notenwechsel zwischen der UdSSR und den Westmächten im Jahre 1952 zeigte, daß die UdSSR nicht bereit war, freien Wahlen vor dem Abschluß eines Friedensvertrages zuzustimmen. Aus diesem Grunde lehnten die Westmächte auch den Entwurf eines Friedensvertrages und den Vorschlag zur Bildung [S. 284]einer „Provisorischen gesamtdeutschen Regierung“ ab, den Molotow auf der Berliner Außenministerkonferenz im Februar 1954 unterbreitete. Darüber hinaus stieß der sowjetische Vorschlag im Westen auf Ablehnung, da er als diplomatischer Schachzug gegen den geplanten Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO (im Oktober 1954 auf der Londoner Neunmächtekonferenz beschlossen) verstanden wurde. Die Westmächte widersprachen entschieden dem sowjetischen Verlangen nach Festlegung eines neutralen Status des wiedervereinigten Deutschland noch vor der Bildung gesamtdeutscher Staatsorgane, denen sie im Prinzip außenpolitische Handlungsfreiheit zugestehen wollten. — Bei noch fehlender außenpolitischer Souveränität unterstützte die DDR in dieser Phase die D. der UdSSR propagandistisch und auch aktiv („Deutsche an einen Tisch“), indem sie durch das Arrangement zahlreicher innerdeutscher Begegnungen ihre Anerkennung als Gesprächs- und Verhandlungspartner durch die Bundesregierungen zu erreichen suchte. Um die Ratifizierung der Pariser Verträge durch die Bundesrepublik Deutschland zu verhindern, erklärte sich die UdSSR am 14. 1. 1955 bereit, „Gesamtdeutschen Wahlen“ unter internationaler Aufsicht zuzustimmen, falls sich „die Regierungen der DDR und der BRD damit einverstanden erklären“. Unter Abkehr von seiner bisherigen Haltung stimmte auch der Ministerrat der DDR am 20. 1. 1955 einer internationalen Aufsicht über gesamtdeutsche Wahlen zu. Die Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag am 22. 1. 1955 ab. Am 5. 5. 1955 traten die Pariser Verträge in Kraft, das Besatzungsstatut wurde aufgehoben, und die Bundesrepublik Deutschland trat der WEU bei, am 9. 5. 1955 wurde sie in den Nordatlantikpakt aufgenommen. Die DDR trat dem am 14. 5. 1955 gegründeten Warschauer Pakt bei. Damit war die Einbeziehung beider Teile Deutschlands in die Militärblöcke des Westens und Ostens vollzogen und einer D., die auf die Verhinderung der Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO zielte, der Boden entzogen. Eine neue Etappe der D. begann. IV. Verlagerung der Deutschlandpolitik von der staatsrechtlichen auf die völkerrechtliche Ebene (1955--1961) A. Unterordnung der Deutschlandpolitik unter veränderte sowjetische Ziele (1955--1956) In der TASS-Erklärung vom 12. 7. 1955 vollzog die UdSSR eine deutschlandpolitische Kursänderung. Sie bezeichnete nunmehr die „Gewährleistung der europäischen Sicherheit“ als „wichtigste Frage“, der gegenüber das „Verfahren der Durchführung von Wahlen“ (in Deutschland) eine „untergeordnete Frage“ sei. Zwar einigten sich die Regierungschefs der Vier Mächte auf der Genfer Gipfelkonferenz (17.–23. 7. 1955) in der Direktive an ihre Außenminister, die „Regelung des deutschen Problems und der Wiedervereinigung Deutschlands mittels freier Wahlen“ anzustreben. Jedoch schon auf der Rückreise von Genf nannte Chruschtschow am 26. 7. 1955 in der DDR die „mechanische Vereinigung beider Teile Deutschlands“ (durch Wahlen zu einer gesamtdeutschen Nationalversammlung) eine „unreale Sache“. Er lehnte es ab, die „deutsche Frage“ auf „Kosten der Interessen der Deutschen Demokratischen Republik zu lösen“. In einer Regierungserklärung vom 12. 8. 1955 schloß sich Grotewohl dem sowjetischen Standpunkt an und betonte, daß eine Wiedervereinigung „nur Schritt für Schritt auf dem Wege der Zusammenarbeit und der Annäherung der beiden deutschen Staaten herbeigeführt werden kann“ („Dokumente zur Außenpolitik der DDR“, Bd. III, Berlin [Ost] 1956, S. 32). „Freie demokratische Wahlen“ würden — so Grotewohl — erst stattfinden, wenn ihre „Ausnutzung zu Aggressionszwecken“ nicht mehr möglich sei. Als konkrete Maßnahmen zur „Annäherung beider deutscher Staaten“ schlug er eine Beteiligung an der Ausarbeitung eines Systems der kollektiven Sicherheit in Europa vor und regte verstärkte wirtschaftliche und kulturelle Beziehungen zwischen ihnen und eine „Verbesserung der Bedingungen für den Verkehr der Bevölkerung zwischen beiden Staaten“ an. Erstmalig wurde von Grotewohl offiziell gefordert, daß in der Bundesrepublik Deutschland die „Herrschaft der Monopolkapitalisten und Großgrundbesitzer“ gebrochen werden müsse, wenn „die friedliebenden Kräfte des deutschen Volkes“ die „realen Voraussetzungen für die Vereinigung Deutschlands“ schaffen wollten. Bei seinem Moskau-Besuch vom 9. bis 13. 9. 1955 willigte Bundeskanzler Adenauer in die von den Sowjets vorgeschlagene Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion ein. Im folgenden hat die SED ihre Vorstellungen zur D. und zur Lösung des deutschen Problems mehrmals formuliert. Die verschiedenen Modifikationen vollzogen sich jedoch stets innerhalb eines feststehenden Grundmusters: eine Wiedervereinigung durch freie Wahlen im westlichen Sinne wurde abgelehnt, Vereinbarungen „zwischen beiden deutschen Regierungen“ jedoch befürwortet. Am 31. 12. 1956 schlug Ulbricht im „Neuen Deutschland“ im „Interesse der Wiedervereinigung der Arbeiterklasse ganz Deutschlands“ vor, zunächst eine „Annäherung“ der zwei deutschen Staaten mit ihren verschiedenen gesellschaftlichen Systemen herbeizuführen, um „später eine Zwischenlösung in Form der Konföderation zu finden“. Erst daran anschließend könnten „wirkliche demokratische Wahlen“ zu einer Nationalversammlung stattfinden. [S. 285]<B. Von der Konföderationspolitik zur zweiten Berlin-Krise (1957–1959)> Was die SED unter einer „Konföderation“ verstand, hat sie danach noch mehrmals präzisiert. Am 30. 1. 1957 nannte Ulbricht zunächst die Vorbedingungen für eine „Annäherung beider deutscher Staaten“: u.a. Erweiterung des westdeutschen Betriebsverfassungsgesetzes, Beseitigung aller Vorrechte der Großgrundbesitzer, Volksabstimmung über die Überführung der Schlüsselindustrien in Volkseigentum, demokratische Boden- und Schulreform. Danach könnten die Mitglieder eines paritätisch zusammengesetzten „Gesamtdeutschen Rates“ auf der Basis der geltenden Wahlgesetze gewählt werden. Dieser Rat wäre als Regierung der Konföderation, eines Staatenbundes aus DDR und Bundesrepublik Deutschland, befugt, „freie gesamtdeutsche Wahlen“ vorzubereiten. Während der Diskussion über den ersten Rapacki-Plan im Jahre 1957 erneuerte der Ministerrat der DDR am 26. 7. 1957 seinen Konföderationsvorschlag, jedoch mit der wichtigen Einschränkung, daß ein „Gesamtdeutscher Rat“ nur „beratenden Charakter“ haben sollte. Da einerseits in einer Konföderation jeder der beiden deutschen Staaten seine bestehende gesellschaftspolitische Ordnung unverändert beibehalten sollte, blieb unklar, wie sich die SED die „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen, friedliebenden und antiimperialistischen deutschen Staates“ vorstellte. Am 2. 8. 1957 wurde von der UdSSR eine Konföderation nur als „erster Schritt“ auf dem Weg zur Beseitigung der deutschen Spaltung bezeichnet. Die UdSSR hatte — zum wiederholten Male in einer Note vom 8. 1. 1958 an die Bundesregierung — den Plan der SED entschieden befürwortet, während die Bundesregierung eine Konföderation am 20. 1. 1958 mit der Begründung ablehnte, die Wiedervereinigung sei nicht Sache zweier Regierungen, sondern liege in der „ausschließlichen Zuständigkeit des deutschen Volkes“. Am 22. 1. 1958 bestritt Chruschtschow, daß sich die UdSSR jemals zur Abhaltung freier Wahlen als erstem Schritt auf dem Weg zur Wiederherstellung der Einheit Deutschlands verpflichtet hätte. Auf dem Boden Deutschlands existierten jetzt „zwei souveräne Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung“, deren Aufgabe es in erster Linie sei, die „nationale Einheit Deutschlands als einheitlichen, friedliebenden, demokratischen Staat wiederherzustellen“. Worauf es jedoch der SED mit ihrem Vorschlag für eine Konföderation in erster Linie ankam, bekannte Ulbricht am 13. 2. 1958 in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“. Demnach sollte die Bildung eines Staatenbundes durch den Abschluß eines völkerrechtlich gültigen Vertrages zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR vorgenommen werden. Gleichzeitig machte er alle Schritte zu einer Wiedervereinigung davon abhängig, daß sich die Bundesrepublik Deutschland positiv zur Schaffung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa im Sinne des Rapacki-Planes äußere. Die „Vereinigung der beiden deutschen Staaten“ — so sagte Ulbricht bei dieser Gelegenheit — sei kein „einmaliger Akt, sondern ein Prozeß“. Die Bestimmung eines Zeitpunktes für „gemeinsame Wahlen“ nannte er „reine Spekulation“. Die Forderung nach Bildung einer „Konföderation“ ist für die D. der SED bis Mitte der 60er Jahre kennzeichnend gewesen. Der Begriff Konföderation wurde von der SED ideologisch interpretiert und als „dialektische Einheit von friedlicher Koexistenz und Selbstbestimmung“, als eine „besondere Form des Klassenkampfes zwischen Sozialismus und Kapitalismus auf deutschem Boden“ bezeichnet. Das Jahr 1958 war gleichzeitig von verstärkter sowjetischer Aktivität hinsichtlich der Durchsetzung der internationalen Anerkennung der DDR charakterisiert. Jedoch haben die Westmächte und die Bundesregierung alle von der UdSSR unterstützten Konföderations-Vorschläge der DDR zurückgewiesen, da sie darin keinen Weg zur Überwindung der deutschen Spaltung, sondern lediglich ein Vehikel zur Aufwertung und letztlich zur völkerrechtlichen Anerkennung der DDR sahen. Der V. Parteitag der SED (Juli 1958) führte zu einer weiteren Verhärtung der D. der SED. Nunmehr sollten die „sozialistischen Errungenschaften“ nicht mehr nur in der Phase des Zusammenschlusses „beider deutscher Staaten“ geschützt werden, sondern jetzt wurden sie als „für immer unantastbar“ bezeichnet. Die DDR repräsentiere den einzigen „rechtmäßigen souveränen deutschen Staat“ — bisher war von „zwei souveränen deutschen Staaten“ gesprochen worden. Da der Parteitag weiterhin offen an die „friedliebenden Kräfte“ in der Bundesrepublik appellierte, eine „bürgerlich-demokratische Ordnung“ (d.h. vor allem Wiederzulassung der im August 1956 verbotenen KPD) als Voraussetzung für eine Wiedervereinigung zu errichten und aus der NATO auszutreten, fanden die SED-Vorschläge selbst bei oppositionellen Kräften in der Bundesrepublik Deutschland kaum Unterstützung. C. Deutschlandpolitik im Schatten des Mauerbaus (1959--1961) Bis zum VI. Parteitag (1963) zielte die D. der SED in erster Linie auf den Abschluß eines „Friedensvertrages mit beiden deutschen Staaten“ und die Konsolidierung der DDR. Entsprechend der sowjetischen Deutschlandpolitik trat nunmehr die Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages vor der Abhaltung von Wahlen in den Vordergrund (Note der Regierung der DDR an die Bundesregierung vom 4. 8. 1958, in der die Bildung einer gesamtdeutschen Kommission vorge[S. 286]schlagen wird, die die Vier Mächte bei der Ausarbeitung eines Friedensvertrages für Deutschland beraten soll). Die Frage eines deutschen Friedensvertrages wurde akut, als Chruschtschow 1959 in Leipzig und 1961 in Moskau sowie Gromyko (auf der Genfer Außenministerkonferenz am 10. 6. 1959) mit dem Abschluß eines Friedensvertrages mit der DDR allein und allen sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen drohten. Am deutlichsten kommen die Bestrebungen der SED im „Friedensplan“ zum Ausdruck, den die Volkskammer am 6. 7. 1961 (einen Monat vor Errichtung der Berliner Mauer) verabschiedete. Darin wird die Bildung einer „Deutschen Friedenskommission“ vorgeschlagen, die deutsche Vorschläge für einen Friedensvertrag ausarbeiten sollte. Von besonderer Bedeutung für die Inhalte der D. der SED war ihre Interpretation der von Chruschtschow (seit dem XX. Parteitag der KPdSU im Februar 1956) vertretenen Konzeption der Friedlichen Koexistenz. Sofern Koexistenz auch Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten eines nichtsozialistischen Gesellschaftssystems beinhaltet, hat die SED diese Auffassung damals durch Betonung der „einen gesamtdeutschen Arbeiterklasse“ in ganz Deutschland und der „Aktionsgemeinschaft mit allen friedliebenden Kräften“ in der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen (Aktionseinheit der Arbeiterklasse). „Die Anwendung des Prinzips der friedlichen Koexistenz auf das Verhältnis zwischen beiden deutschen Staaten würde bedeuten, den Klassenstandpunkt der Arbeiterklasse zu verraten. Wir betrachten auch die Beseitigung der Macht der Monopolherren und Militaristen (in Westdeutschland) nicht nur als eine Angelegenheit der Werktätigen Westdeutschlands. Deshalb hat unsere Partei auch niemals eine Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Bundesrepublik proklamiert.“ (W. Horn, Der Kampf der SED um die Festigung der DDR und den Übergang zur zweiten Etappe der Revolution, Berlin [Ost] 1959) Diesem Konzept entsprach der vom Zentralkomitee (ZK) der SED im April 1960 veröffentlichte „Deutschlandplan des Volkes — Offener Brief an die Arbeiterklasse Westdeutschlands“. Um über die Anhängerschaft der verbotenen KPD hinaus breitere Kreise in der Bundesrepublik anzusprechen, forderte die SED darin „sozialdemokratische, christliche und parteilose Arbeiter, ehrliche Patrioten in Stadt und Land“ und „fortschrittliche Unternehmer“ auf, den „westdeutschen Militarismus zu beseitigen und so die Voraussetzung für eine Konföderation beider deutscher Staaten zu schaffen“. Damit verlangte die SED nicht nur eine grundlegende Umgestaltung der gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland als Vorbedingung für eine Wiedervereinigung, sondern versuchte, diese Umgestaltung selbst aktiv zu fördern. Dabei wurde stets betont, daß die DDR der „rechtmäßige deutsche Staat“ sei und jede innerdeutsche Verständigung eine Anerkennung ihrer Souveränität voraussetze. Diese Forderungen sind von der SED in dem am 25. 3. 1962 vom Nationalrat der Nationalen Front der DDR vorgelegten nationalen Dokument „Die geschichtliche Aufgabe der DDR und die Zukunft Deutschlands“ nochmals zusammengefaßt worden. Der Gedanke der Konföderation wurde zwar beibehalten, jedoch hieß es jetzt: Ob „mit oder ohne Konföderation — der Sozialismus ist auch die Zukunft Westdeutschlands“, und: „der sozialistische deutsche Staat verkörpert die Zukunft der ganzen Nation“. Trotz der von der SED seit 1960 gelegentlich erklärten Kompromißbereitschaft in nationalen Fragen (erstmalig wurde von „nationalem Kompromiß“ in einem Brief W. Ulbrichts an Bundeskanzler Adenauer vom 28. 1. 1960 gesprochen), war in grundsätzlichen Fragen von ihr kein Entgegenkommen zu erwarten. Ulbricht selbst hat diesen Eindruck bestätigt, als er am 13. 9. 1962 im „Neuen Deutschland“ erklärte, daß „die Grenzlinie in Deutschland nicht an der Elbe verläuft, sondern die Frontlinie mitten durch Westdeutschland geht“. Und im Rechenschaftsbericht des ZK auf dem VI. Parteitag (1963) hieß es dementsprechend, daß nur „die Vereinigung aller patriotischen Kräfte unter der Führung der Arbeiterklasse in beiden deutschen Staaten zum Erfolg der Volksbewegung in Westdeutschland“ führen würde. Diese Auslegung des Koexistenzprinzips wurde von der SED im Anschluß an den Ausgang der Kuba-Krise im Oktober 1962 inhaltlich der sowjetischen angepaßt. So sprach Ulbricht am 2. 12. 1962 in Cottbus ausdrücklich von „Kompromissen“, die die Politik der friedlichen Koexistenz auch bei der „Lösung der nationalen Frage“ erfordere. Die SED hat jedoch nie deutlich gemacht, in welchen Punkten sie zu Kompromissen bereit war. Mit den erwähnten Dokumenten hatten sich indes die ideologisch-politischen Grundlagen der D. der SED geändert. V. Die Politik der inneren Konsolidierung (1962--1966) A. Veränderte Zielsetzung auf dem VI. Parteitag der SED 1963 Der VI. Parteitag der SED vom 15. bis 21. 1. 1963 führte zu einer Korrektur ihrer bisherigen D. Die verstärkte Hinwendung der SED zur inneren Konsolidierung ihres Herrschaftssystems bedeutete eine relative Abkehr von ihrer bis dahin eher offensiven D. Die Proklamation des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, die Bemühungen in der Folgezeit, die Herausbildung eines eigenen DDR-Staatsbewußtseins zu fördern, und die gewandelte Einschätzung der „Klassenkampfsituation“ in der Bundesrepublik [S. 287]Deutschland kennzeichnen eine vorsichtige Umorientierung der D. der SED. Sie sah nun „die historische Mission der DDR darin, durch eine umfassende Verwirklichung des Sozialismus im ersten deutschen Arbeiter-und-Bauern-Staat die feste Grundlage dafür zu schaffen, daß in ganz Deutschland die Arbeiterklasse die Führung übernimmt“. Andererseits hieß es an gleicher Stelle: „Die günstigen Voraussetzungen für den umfassenden Aufbau des Sozialismus wie für den Übergang zum Kommunismus in der DDR werden gegeben sein, wenn in Westdeutschland Imperialismus und Militarismus überwunden sind und die beiden deutschen Staaten im Rahmen einer Konföderation in gesicherter friedlicher Koexistenz miteinander wetteifern“ (Programm der SED, ND 25. 1. 1963). Damit galten Änderungen der innenpolitischen Verhältnisse in der Bundesrepublik als „günstige Voraussetzungen“ für Fortschritte auch in der DDR. Auf dem VI. Parteitag wurde die These von der einheitlichenDeutschlandpolitik der SED (1985) Siehe auch: Deutschlandplan des Volkes: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Deutschlandpolitik: 1963 1965 1966 1969 Deutschlandpolitik der SED: 1975 1979 Gesamtdeutsche Arbeit: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Nationales Dokument: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nation und nationale Frage: 1975 1979 Spaltung und Wiedervereinigung Deutschlands: 1962 1963 1965 1966 Wiedervereinigung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Grundzüge …
DDR A-Z 1985
Neuer Kurs (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die als Folge der „Verschärfung des Klassenkampfes“ (Beginn der Kollektivierung in der Landwirtschaft, Enteignungen in Industrie, Handel und Handwerk, Zuspitzung der Auseinandersetzung mit den Kirchen), von Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen osteuropäischen Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen. Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Diese Absichtserklärungen kamen jedoch zu spät, zumal entsprechende konkrete Maßnahmen nur halbherzig getroffen, andere gar nicht in Angriff genommen wurden. Sie vermochten den Juni-Aufstand nicht mehr zu verhindern. Trotz der mit dem NK. verbundenen, vorübergehenden, geringfügigen Erleichterungen erwies sich dieser sehr bald als eine lediglich zeitweilig verwendete Taktik im Rahmen einer grundsätzlich unveränderten Strategie. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut. So mußten SED und Regierung auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 944 Neue Medien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine…
DDR A-Z 1985
Freiwillige Gerichtsbarkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S. 479) bei den Räten der Bezirke gebildeten Liegenschaftsdienste mit Außenstellen in den Kreisen für die Einrichtung, Fortführung und Erneuerung der Grundbücher und der übrigen Liegenschaftsdokumente zuständig. An die Stelle der früher in festen Bänden zusammengefaßten Grundbuchblätter sind Grundbuchhefte getreten, an die Stelle des bisherigen Bestandsverzeichnisses des Grundbuchs das Bestandsblatt der Liegenschaftskataster. Die alten Grundbücher sind, bis auf einen Teil der Grundbücher und Grundbuchunterlagen über Grundstücke, die durch die Bodenreform oder als Vermögen von „Kriegsverbrechern und Naziaktivisten“ oder als „Konzerneigentum“ enteignet worden sind, erhalten geblieben. Das formelle Grundstücksrecht der früheren Grundbuchordnung ist nunmehr in der Grundstücksdokumentationsordnung vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 697) sowie in der Grundbuchverfahrensordnung vom 30. 12. 1975 (GBl. I, 1976, S. 42) geregelt. Angelegenheiten der Vormundschaft für Jugendliche sind auf die Abteilung Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise übertragen worden (Jugendhilfe). Für das Personenstandswesen ist die Abteilung Innere Angelegenheiten, Referat Personenstandswesen der Räte (Standesamt) zuständig (Personenstandsgesetz vom 16. 11. 1956, GBl. I, S. 1283 i. d. F. vom 13. 10. 1966, GBl. I, S. 87). Die Führung des Vereinsregisters wurde zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder auf das gesamte Gebiet der DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung auf das Ministerium des Innern über. Mit der Einführung der staatlichen Zulassung für Vereinigungen durch VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) ist das Vereinsregister entfallen. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Bekanntmachungen aus ihm in öffentlichen Blättern finden nicht mehr statt. Das Genossenschaftsregister wird, je nach der Art der Genossenschaft, bei den Abteilungen Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft oder Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise geführt. Das Geschmacksmusterregister wird beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffahrtsregister bei den Wasserstraßenhauptämtern Berlin und Magdeburg und das Seeschiffahrtsregister beim Seefahrtsamt in Rostock geführt. Andere Angelegenheiten der FG., wie Testaments- und Nachlaßangelegenheiten, Beurkundungen und Beglaubigungen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden sowie Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden (Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976, GBl. I, S. 93). Während gegen dessen Entscheidungen Beschwerde beim Kreisgericht zulässig ist, gibt es gegen Entscheidungen in denjenigen Angelegenheiten der FG., die in die Zuständigkeit von Verwaltungsbehörden übertragen worden sind, nur noch die einfache Verwaltungsbeschwerde. Eine richterliche Nachprüfung findet in diesen Fällen nicht mehr statt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 473 Freilichtmuseen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreizeitSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Übertragung der Angelegenheiten der FG. vom 15. 10. 1952 (GBl., S. 1057) wurde der größte Teil der FG. aus der Zuständigkeit der Gerichte herausgelöst und auf verschiedene Bereiche der Verwaltung übertragen. Das gesamte Grundbuchwesen ging auf die Abteilungen Kataster bei den Räten der Kreise über. Seit 1965 sind die durch Beschluß des Ministerrates vom 8. 12. 1964 (GBl. II, 1965, S.…
DDR A-Z 1985
Republikflucht (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für das ohne behördliche Genehmigung erfolgende Verlassen der DDR, die seit 1953 auch in amtlichen Verlautbarungen, Gesetzen und Verordnungen verwendet wurde, seit Juni 1961 aber mehr und mehr aus dem amtlichen und parteiamtlichen Sprachgebrauch verschwand. Mit der R. befaßte sich bereits die gemeinsame Rundverfügung Nr. 126/50 des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts vom 26. 9. 1950. In ihr wurde festgelegt, daß die Paßstrafverordnung vom 27. 5. 1942 nur in den Fällen zur Anwendung kommen könne, in denen es sich um ein Überschreiten der Staatsgrenze handle. Beim ungesetzlichen Überschreiten der Demarkationslinie (zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland) scheide die Anwendung der Paßstrafverordnung aus, da es sich hier nicht um eine Grenze handle. Die Rundverfügung gab Hinweise, wie trotz Fehlens einer konkreten strafrechtlichen Norm eine Bestrafung erfolgen konnte, z. B. nach wirtschaftsstrafrechtlichen Bestimmungen, dem Befehl Nr. 160 der SMAD (Sabotage, Diversion) und der Preisstrafrechtsverordnung. Erste Strafandrohungen enthielten die VO über die Rückgabe deutscher Personalausweise bei Übersiedlung nach Westdeutschland oder Berlin (West) vom 25. 1. 1951 (GBl., S. 53) und die VO über die Personalausweise vom 29. 10. 1953 (GBl., S. 1090). Mit dem Gesetz zur Änderung des Paßgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl., S. 650) war in § 8 ein selbständiger Straftatbestand der R. geschaffen, der Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe androhte. Neu war, daß auch Versuch und Vorbereitung der R. für strafbar erklärt wurden. In der Anwendung dieser Strafbestimmung entsprach die Argumentation der Gerichte den Ausführungen Ulbrichts auf dem 33. Plenum des ZK der SED, wonach die R. als „Verrat an den friedlichen Interessen des Volkes“ gewertet werden mußte. Häufig wurden Personen, deren Fluchtvorhaben gescheitert war, noch härter angefaßt und wegen Spionage nach Art. 6 der Verfassung bestraft. Nach dem 13. 8. 1961 war in der Rechtsprechung von R. kaum noch die Rede. Mißglückte Fluchtunternehmen werden strafrechtlich als versuchter Grenzdurchbruch unter das Staatsverbrechen „Terrorismus“ subsumiert. Nur eine solche rechtliche Wertung und eine Qualifizierung des Flüchtlings als „Feind und Verräter“ ermöglicht es, den Grenzsoldaten der NVA die Notwendigkeit wie Angemessenheit des Schießbefehls darzulegen. Das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) regelt die Bestrafung der R. in dem mit „ungesetzlicher Grenzübertritt“ überschriebenen § 213. Gegenüber § 8 des Paßgesetzes erfolgt eine differenzierte Regelung in einen Normalfall und einen schweren Fall. Die Begehungsformen wurden um die Nichtrückkehr in das Gebiet der DDR erweitert. Die Strafandrohung wurde für den Normalfall in der Obergrenze auf 2 Jahre Freiheitsstrafe zurückgeführt, dagegen in den in Abs. 2 beschriebenen schweren Fällen auf Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren erhöht. Das dritte Strafrechtsergänzungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) faßt den Tatbestand zusammen in ein „widerrechtliches Passieren“ der Staatsgrenze der DDR, stellt nicht nur die Nichtrückkehr, sondern auch die nicht fristgerechte Rückkehr in die DDR unter Strafe und erhöht die Strafandrohung für den schweren Fall auf Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren. Ein schwerer Fall liegt u.a. vor, wenn die Tat „unter Mitführung von Waffen oder unter Anwendung gefährlicher Mittel oder Methoden“ oder „unter Ausnutzung eines Verstecks erfolgt“. Auch der Gebrauch falscher Ausweise oder die Tatbegehung „zusammen mit anderen“ machen die Tat zu einem „schweren Fall“. Der gewaltsame Grenzdurchbruch wird weiterhin nicht aus § 213, sondern als „Terror“ nach § 101 StGB bestraft (Staatsverbrechen, 3.). Ein Bewohner der DDR, der eine R. mit Hilfe eines westlichen Fluchthelfers versucht, wird wegen versuchter R. aus § 213 und zusätzlich wegen Aufnahme staatsfeindlicher Verbindungen aus § 100 StGB bestraft. Die durchschnittliche Strafhöhe liegt bei 3 Jahren Freiheitsstrafe, kann aber in Einzelfällen auch erheblich darüber hinausgehen. Westliche Fluchthelfer wurden grundsätzlich wegen staatsfeindlichen Menschenhandels nach § 105 StGB und bei aus rein persönlichen Gründen (naher Angehöriger, Verlobter) geleisteter Fluchthilfe wegen „Beihilfe zum ungesetzlichen Grenzübertritt“ nach §§ 213, 22 StGB bestraft. Seit 1979 sind die Gerichte dazu übergegangen, die nichtkommerzielle, aus persönlichen Gründen geleistete Fluchthilfe als Menschenhandel nach § 132 StGB zu bestrafen. Durch das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und durch die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) wird denjenigen, die die DDR ohne behördliche Genehmigung vor dem 1. 1. 1972 bzw. vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und in der Zwischenzeit nicht in die DDR zurückgekehrt sind, unter gleichzeitiger Aberkennung der DDR-Staatsbürgerschaft Straffreiheit wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR gewährt. Dieser Strafverzicht bezieht sich lediglich auf das Delikt der R. Taten, die nach anderen gesetzlichen Bestimmungen mit Strafe bedroht sind und die vor, während oder nach der Flucht begangen wurden, werden von dem Strafverzicht nicht betroffen, fallen jedoch u. U. unter die Amnestie. [S. 1125]Die zivilrechtlichen Folgen der R. gipfeln darin, daß der Flüchtling sein in der DDR zurückgelassenes Vermögen sowie alle vermögensrechtlichen Ansprüche verliert (Flüchtlingsvermögen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1124–1125 Reproduktion A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReservistenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für das ohne behördliche Genehmigung erfolgende Verlassen der DDR, die seit 1953 auch in amtlichen Verlautbarungen, Gesetzen und Verordnungen verwendet wurde, seit Juni 1961 aber mehr und mehr aus dem amtlichen und parteiamtlichen Sprachgebrauch verschwand. Mit der R. befaßte sich bereits die gemeinsame Rundverfügung Nr. 126/50 des Ministers der Justiz und des Generalstaatsanwalts vom 26. 9.…
DDR A-Z 1985
Investitionsplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am Nationaleinkommen (Gesamtpro[S. 675]dukt, Gesellschaftliches), über deren Grobverteilung nach Wirtschaftsbereichen und Schwerpunkten sowie (zeitlich) detaillierte — Ziele und Möglichkeiten in Einklang bringende — Plankonzepte, die schließlich ihren Niederschlag in den Fünfjahrplänen und Jahresplänen finden. 1. Die I. 1963–1970. In der Phase des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (begonnen 1963) wurde die bis dahin verbindliche zentrale I. von einem Konzept abgelöst, das auch dezentrale I.-Entscheidungen zuließ. Lediglich solche Investitionen, die als bedeutsam für die Gesamtwirtschaft bzw. für die Entwicklung ganzer Wirtschaftszweige angesehen wurden, blieben Entscheidungen zentraler Planungsorgane vorbehalten. Alle anderen fielen in die Kompetenz der VVB und der Betriebe bzw. Kombinate. Auf diese Weise versuchten die Wirtschaftsfachleute der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), die Effizienz des Kapitaleinsatzes wesentlich zu verbessern. An die Stelle direkter Anweisungen traten indirekte Steuerungsinstrumente (z.B. Produktionsfondsabgabe). Die Betriebe erhielten nun ihre Investitionen nicht mehr wie zuvor zinslos aus dem Staatshaushalt, sondern mußten diese aus Gewinnen, Abschreibungen und Krediten finanzieren. Auf diese Weise veränderte sich die Finanzierungsstruktur erheblich: Während 1962/63 noch zwei Drittel der Mittel für Investitionen aus dem Staatshaushalt kamen — ein Viertel waren Eigenmittel und 10 v.H. Bankkredite —, ergab sich 1969 folgende Verteilung: die Hälfte entfiel auf Eigenmittel, die Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gingen auf 27 v.H. zurück, 23 v.H. waren Bankkredite. Die Banken waren im Zuge der Wirtschaftsreformen wirtschaftspolitisch aufgewertet worden; sie erhielten erheblich mehr Kontrollrechte über die Investitionsmöglichkeit. Die Wirtschaftsführung mußte jedoch bald erkennen, daß sich bei Beschränkung der zentralen Entscheidungen auf nur wenige bedeutsame Investitionsprojekte mit monetären Maßnahmen (z.B. branchenmäßige Differenzierung der Nettogewinnabführung, unterschiedliche Bestimmung des Gewinnanteils im Preis, Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]) die staatlichen Strukturvorstellungen nicht durchsetzen ließen. Deshalb wurden seit 1969 wieder verbindliche Planungen für den Bereich aller strukturbestimmenden Investitionen eingeführt. — Dieses Konzept eines Nebeneinanders von Schwerpunktplanung und monetärer Steuerung konnte jedoch allein schon wegen des hohen Investitionsanteils der strukturbestimmenden Aufgaben in den entscheidenden Wirtschaftsbereichen kaum funktionieren: einerseits forcierten die Betriebe — die über entsprechende Verträge verfügten — eigene Projekte; andererseits führte der staatlich festgelegte Vorrang bestimmter Produktionen wegen der Zurückstufung anderer letztlich auch zu Beeinträchtigungen bei den bevorzugten Investitionen. 2. Die I. in den 70er Jahren. Mit der Rezentralisierung vom Dezember 1970 (Wirtschaft) wurde auch die I. wieder bei den zentralen staatlichen Instanzen konzentriert. Die I. ging von der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung aus, in der Höhe und Aufteilung der Investitionen nach Arten und Zweigen festgelegt und in sog. Staatsplanbilanzen (z.B. Nationaleinkommensbilanz. Rohstoff-, Material-, Energie-, Arbeitskräfte- und Baubilanz) abgestimmt werden. Auf dieser Basis sowie unter Berücksichtigung der in den Betrieben und VVB genehmigten bzw. der von ihnen bereits begonnenen Investitionsvorhaben wurde der zentrale — nach Bereichen, Zweigen und Bezirken gegliederte — Investitionsplan aufgestellt. Bei seiner Ausarbeitung kamen den einzelnen Instanzen folgende Aufgaben zu: Der Ministerrat hatte im Rahmen der „Prognose der volkswirtschaftlichen Wachstumsfaktoren“ die Entwicklung des Brutto- Anlagevermögens, der Investitionen und der Aussonderungen einzuschätzen. Er hatte ferner die strukturpolitischen Grundproportionen (einschl. der Integrationsbemühungen im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) zu bestätigen, Vorentscheidungen für wichtige Investitionsvorhaben zu treffen, sowie deren Vorbereitung und Durchführung zu kontrollieren. Über 40 v.H. des Investitionsvolumens der Industrie wurde auf dieser Ebene unmittelbar entschieden. Der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) fiel die Aufgabe zu, die zentrale staatliche Investitionsbilanz auszuarbeiten sowie Entwürfe der Pläne (einschl. Finanzpläne) und Vorschläge für Plankennziffern vorzulegen. Die Investitionsdaten sollten nach Bereichen und Zweigen gegliedert, die Relationen für Instandhaltung, Aussonderung und Erweiterung festgelegt und nach Bauten sowie Ausrüstungen unter Berücksichtigung der Zulieferungen aufgeschlüsselt werden. Die Ministerien hatten detailliert für ihren jeweiligen Bereich auf der Grundlage der vom Ministerrat festgelegten Ziele langfristige Konzepte und Planentwürfe zu erstellen. Vor- und Grundsatzentscheidungen für wichtige Investitionen zu treffen, zweigspezifische I. auszuarbeiten sowie die Investitionsdurchführung zu kontrollieren. Den Räten der Bezirke war die Mitarbeit an langfristigen Konzepten unter Berücksichtigung der regionalen Aspekte vorbehalten. Sie sollten deshalb für ihren örtlichen Verantwortungsbereich ähnliche Aufgaben übernehmen wie die Ministerien. Darüber hinaus erteilten sie die Standortbestätigungen. Die Banken (Bankwesen) überwachten sowohl die Einhaltung der materiellen Pläne als auch die des staatlichen Kreditplanes. Sie legten Kennziffern für den Krediteinsatz (Eigenmittelbeteiligung, Zins, Kreditlaufzeit, Rentabilitätsanforderungen) fest und kontrollierten die Durchführung der Investitionsvorhaben insbesondere in bezug auf Aufwand, Nutzen sowie Übereinstimmung mit den staatlichen Grundsatzentscheidungen. Von den Betrieben, Kombinaten und VVB (Betriebsformen und Kooperation) wurden die Einzelprojekte detailliert ausgearbeitet. Sie reichten entsprechende Studien (einschl. Varianten) für die Investitionsvorhaben mit Angaben über die zu erreichenden Leistungen bei den übergeordneten Organen ein. Je nach Umfang und Bedeutung der Projekte trafen unter[S. 676]schiedliche Instanzen (z.B. Ministerien, Staatliche Plankommission, Ministerrat) gleichzeitig mit der Festlegung wichtiger technischer und ökonomischer Zielwerte Investitionsvorentscheidungen. Hierauf aufbauend erarbeiteten die Betriebe dann umfangreiche „Dokumentationen“, in denen nachzuweisen war, daß die vorgegebenen Zielgrößen eingehalten werden konnten. Erst danach erfolgten die endgültige Entscheidung und die Aufnahme der Projekte in sog, „Titellisten“ und damit in die I. Die dargestellte Form der I. gilt in ihren Grundzügen bis in die Gegenwart. Allerdings kam es bereits für den Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 zu einer Reihe von Veränderungen. Mit der „Ordnung der Planung“ (GBl. 1974, SDr. 775a) wurden folgende Verbesserungen angestrebt: a) Vereinheitlichung der Verfahrensweisen und Klarheit in den Kompetenzen sollten die betriebliche und gesamtwirtschaftliche I. überschaubarer machen. b) Es wurde erstmals versucht, eine den Planerfordernissen entsprechende, komplexe Vermögensplanung aufzubauen (d.h. eine zukunftsbezogene gesamtwirtschaftliche Kapazitäts- und Bestandsrechnung des Vermögens nach Bereichen und Zweigen unter Einbeziehung von Investitionen, Instandhaltung und Aussonderung). c) Das Investitionsvolumen der Fünfjahrplanperiode wurde in exakte Jahresplanabschnitte nach Bereichen, Zweigen, Betrieben und Regionen aufgeschlüsselt. Diese sollten zugleich mit der Arbeitskräfteplanung, mit der Planung der wissenschaftlich-technischen Entwicklungen und deren Überleitung in die Produktion sowie mit der Bauplanung koordiniert werden. d) Dem Vorrang der Intensivierung (Intensivierung und Rationalisierung) wurde durch eine von der Staatlichen Plankommission erstellte mittelfristige „Direktive zur sozialistischen Rationalisierung“ Rechnung getragen; diese wurde ab 1979 zu einem „Staatsplan sozialistische Rationalisierung“ weiterentwickelt. e) Die Betriebe hatten aufgrund zentraler Planauflagen, bestätigter Rationalisierungskonzepte sowie eigener betriebswirtschaftlicher Berechnungen jährlich die folgenden Teilpläne aufzustellen: Grundfondsplan, der die zur Erfüllung der Produktionsaufgaben erforderliche Vermögensentwicklung (einschl. Aussonderung, Umsetzung und Instandhaltung) bei hoher Kapazitätsauslastung und vorgegebener Effizienz festlegte (Grundmittel); Instandhaltungsplan, in dem alle Instandhaltungsmaßnahmen nach Gewerken und Leistungsarten zu untergliedern sowie die voraussichtlichen Stillstandszeiten anzugeben waren; Aussonderungsplan, der Umfang und Termin von Abbruch und Verschrottung veralteter Anlagen unter Angabe von Abbruchkosten sowie Einsparung an Arbeitskräften und Instandhaltungsaufwand erfaßte; Plan der Vorbereitung der Investitionen, mit dem die Vorbereitungsphasen wichtiger Mechanisierungs- und Automatisierungsvorhaben sowie technologieverbessernder Projekte terminiert, deren Nutzen ermittelt, deren Aufwand festgelegt sowie zur besseren künftigen Bilanzabstimmung Aufwandsgrößen, Standort, Mehr- bzw. Minderbedarf an Arbeitskräften bestimmt wurden; Investitionsplan, der die Finanzierung sowie die technischen und ökonomischen Leistungskennziffern der zu realisierenden Projekte erfaßte, den Nachweis ihrer voraussichtlichen Einhaltung erbrachte und die Voraussetzungen enthielt, die eine Realisierung sicherstellten. f) Zur Synchronisierung von wissenschaftlich-technischer Entwicklung und Investitionstätigkeit wurden unter Leitung des jeweils betroffenen Ministeriums Koordinierungspläne aufgestellt, die die Pläne Wissenschaft und Technik mit anderen Planteilen verbanden. g) Mangelnder Effizienz der Investitionen versuchte die Wirtschaftsführung mit einer Effizienzplanung in Form der Festlegung einer Reihe sich ergänzender Kennziffern zu begegnen (z.B. Selbstkosten und Selbstkostensenkung, Gewinn je Erzeugniseinheit, Freisetzung von Arbeitskräften, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Schichtkoeffizient, spezifischer Investitionsaufwand, Materialintensität, Qualitätsstandard). Diese Regelungen führten zwar durchaus zu einzelnen Verbesserungen, insgesamt nahm jedoch durch sie die Überbürokratisierung, die Schwerfälligkeit der Entscheidungsprozesse usw. weiter zu. Ferner gelang es nicht — trotz vielfältiger Versuche, entsprechende Modelle zu bilden — den Planungsprozessen ein in sich geschlossenes Konzept der komplexen Vermögensplanung zugrunde zu legen. 3. Die I. für die Fünfjahrplanperiode 1981–1985. Die außenwirtschaftlichen Belastungen zwingen die DDR in den Jahren 1981–1985 zu erhöhten Exportanstrengungen. Aus diesem Grund kann das im Inland verfügbare Nationaleinkommen nur langsamer wachsen als das produzierte. Selbst bei wenig expandierendem Verbrauch werden nur leicht im Umfang abnehmende Investitionen möglich sein. Diese Situation fordert einen weitaus effizienteren und auf Ressourceneinsparungen ausgerichteten Einsatz neuer und die weitgehende Modernisierung vorhandener Anlagen. Entsprechend mußte die Investitionspolitik geändert werden: neben dem Ausbau der heimischen Rohstoffbasis (Energiewirtschaft), der Weiterführung des Wohnungsbauprogrammes (Bau- und Wohnungswesen) und der Elektrifizierung wichtiger Eisenbahnstrecken (Deutsche Reichsbahn [DR]) kommt es darauf an, daß nur hoch effiziente Vorhaben ausgewählt, die Zahl der Projekte vermindert, vorhandene Industriebauten besser genutzt und die Bau- und Ausrüstungsprozesse besser miteinander verbunden werden. Auf diese Weise könnten u.a. der Bauaufwand gesenkt und die Fertigstellungszeiten verringert werden. Die Kombinate und Betriebe sind darüber hinaus verpflichtet worden, bei der Modernisierung ihres Anlagenparks eigene Rationalisierungslösungen zu versuchen; der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln soll verstärkt werden. Die Konturen dieser neuen wirtschaftspolitischen Orientierung zeigten sich bereits in dem Beschluß (ND 10./11. 11. 1979) und der Direktive (ND 8. 7. 1980), die vom [S. 677]ZK der SED, dem Ministerrat und dem Bundesvorstand des FDGB verabschiedet wurden. Gleichzeitig wurden die Vorschriften für die Baubilanzierung verschärft (GBl. I, 1980, S. 127 ff.) und eine neue, auf stärkere Kontrollen ausgerichtete Investitions-VO in Kraft gesetzt (GBl. I, 1980, S. 107 ff.). Vor allem sollen aber die für die gegenwärtige Fünfjahrplanperiode gültige Ordnung der Planung (GBl. 1980, SDr. 1020) sowie die neue Rahmenrichtlinie (GBl. 1980, SDr. 1021) dieser veränderten Investitionspolitik gerecht werden. Diese Regelungen sehen sowohl schärfere Kontrollen als auch eine stärkere Beteiligung der Kombinate an der I. vor. Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben: a) eine stärkere Verbindung der Teilpläne untereinander; b) eine verstärkte längerfristige Orientierung bei den Planungsprozessen von Anlagen; c) vermehrte Abstimmungsprozesse zwischen den verschiedenen an den Planungen beteiligten Instanzen; d) ein präziserer Nachweis von Rationalisierungserfolgen und Kapazitätserweiterungen in den Produktionsdaten bei gleichzeitig erhöhtem Stellenwert der Rationalisierung; e) das Verbot, Verwaltungsbauten zu errichten. Die I. läuft heute wie folgt ab: Als Vorbereitung für fundierte Investitionsentscheidungen dienen die langfristig von den verschiedenen Planungsinstanzen ausgearbeiteten Entwicklungsprogramme und -konzepte. Darauf aufbauend werden auf den verschiedenen Leitungsebenen detaillierte Pläne Wissenschaft und Technik ausgearbeitet. Sie sollen vor allem dem Ziel dienen, die Rohstoff- und Energiebasis zu stärken, ressourcensparende Produkte höherer Qualität zu entwickeln sowie die Exportkraft zu steigern. Bei staatlich bestätigten Aufgabenstellungen beginnt die I. mit dem Plan zur Vorbereitung der Investitionen. In diesem sind die gründliche Vorbereitung sowie die mögliche Einhaltung der sachlichen und zeitlichen Zielvorstellungen nachzuweisen. Zu diesem Zweck werden vielfältige Dokumente ausgearbeitet, um den staatlichen Stellen eine detaillierte Information zu geben. Wird die Einhaltung der vorgegebenen Effizienz- und Leistungskennziffern bestätigt, erfolgt die Grundsatzentscheidung. Für Investitionsprozesse kommt der Bilanzierung besondere Bedeutung zu, denn die jeweils benötigten materiellen und finanziellen Mittel müssen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Diesem Zweck dienen vielfältige Bilanzierungsprozesse. Die Ausrüstungsbilanzen und die Baubilanzen müssen aufeinander abgestimmt werden. Sind Bedarf und Anforderungen nicht in Übereinstimmung zu bringen, werden mit den Beteiligten entsprechende Lösungsvarianten erarbeitet. Voraussetzung für die Aufnahme von Projekten in den Investitionsplan ist neben der Bilanzierung die bestätigte Grundsatzentscheidung. Der Investitionsplan selbst ist mit anderen Plänen (z.B. Plan Wissenschaft und Technik, Rationalisierungsplan, Kapazitätsplan, Bauplan) abzustimmen und zu koordinieren. Im Ergebnis dieser Koordination müssen z.B. Effekte wie etwa die Einsparung von Arbeitskräften im Arbeitskräfteplan und im Plan zur Steigerung der Arbeitsproduktivität wiederzufinden sein. Über die Rang- und Reihenfolge der Projekte untereinander entscheiden je nach Größe des Vorhabens unterschiedliche Instanzen (ab 5 Mill. Mark der zuständige Minister bzw. die Staatliche Plankommission). Für die besonders schwierigen Aufgaben der Rationalisierung erstellt die Staatliche Plankommission eine langfristige strategische volkswirtschaftliche Rationalisierungskonzeption, in der sie die gewünschten Schwerpunkte bei dem Rationalisierungsvorhaben für den Planungszeitraum von 5 Jahren festlegt. In dieser Konzeption sind ebenfalls Maßnahmen der territorialen Entwicklung, wie sie von den örtlichen und regionalen Staatsorganen vorgesehen sind, einzubeziehen. Ferner erstellen auch die Kombinate aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Konzeptionen und entsprechend ihren eigenen Erfordernissen eigene Rationalisierungskonzeptionen. Für deren Realisierung sind ihnen für den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln — sofern diese über staatliche Planvorstellungen hinausgehen — gewisse Freiräume gewährt worden, wenn sie dafür eigene Reserven einsetzen können. Die gegenwärtige Finanzierungsstruktur der Investitionen sieht folgendermaßen aus: auf zinslose Staatshaushaltsmittel entfällt etwa ein Viertel, Eigenmittel und Kredite machen je etwa 37–38 v.H. der Investitionssumme aus. Es kann vermutet werden, daß nach Überwindung der außenwirtschaftlichen Belastungen die gegenwärtig geltenden, sehr strengen Maßstäbe der I. (insbesondere die Begrenzung der Investitionen auf wichtigste Projekte) wieder gelockert werden. Die zur Leistungs- und Effizienzmessung ungeeigneten — häufig stark verzerrten — Preise (Preissystem und Preispolitik) lassen allerdings auch künftig erneute Veränderungen der I. und der Vermögensplanung erwarten. Immerhin ist der Kapitaleinsatz in der DDR nach wie vor durch Mängel gekennzeichnet wie: unzureichende Aussonderung veralteter Anlagen, teilweise unbefriedigende Anlagenauslastung, Konzentration der Investitionen auf besonders kapitalintensive Zweige (z.B. Energie, Bergbau), Vernachlässigung von Infrastrukturinvestitionen (Ausnahme: Wohnungsbau) sowie die ungenügende Durchsetzung des technischen Fortschritts. Allerdings bedarf gerade die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts — als Voraussetzung für die Erreichung einer höheren Produktqualität bei gleichzeitiger Senkung der Produktionskosten — der Erweiterungsinvestitionen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 674–677 Investitionen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InvestitionsrechnungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Richtung, Proportionen und Umfang der Investitionen werden entweder von den staatlichen Zentralplaninstanzen selbst festgelegt (wichtige Investitionen) oder unter deren Anweisung und Kontrolle von Planungsstellen der mittleren Leitungsebene ausgearbeitet. Ausgangspunkt der I., die in den staatlichen Planungs-Prozeß der Gesamtwirtschaft integriert ist (Planung), sind (sachlich) politisch bestimmte Entscheidungen über den Anteil der (Netto-) Investitionen am…
DDR A-Z 1985
Staatsbürgerschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder „Staatsbürger der DDR“ bereits seit 1957 in gesetzlichen Bestimmungen verwendet. Daneben gab es aber weiterhin wie z. B. im Wahlgesetz 1958 den Begriff „Deutsche Staatsangehörigkeit“. Der Staatsratserlaß vom 21. 8. 1964 (GBl. I, S. 128), der allen vor dem 13. 8. 1961 Geflüchteten Straffreiheit versprach, bezeichnet die Flüchtlinge und alle legal in den Westen übergesiedelten Bürger als „Bürger der DDR, die außerhalb der DDR wohnen“. Auch das Staatsbürgerrechtsschutzgesetz vom 13. 10. 1966 (GBl. I, S. 81) gebraucht den Begriff „Bürger der DDR“. Mit dem Gesetz über die St. der Deutschen Demokratischen Republik (St.-Gesetz) vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 3) erging erstmals zu dieser Frage ein Regelungsgesetz. Das Gesetz legt zunächst fest, wen die DDR als Staatsbürger in Anspruch nimmt. Es sind dies alle [S. 1278]Personen, a) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, in der DDR ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hatten und die St. der DDR nicht verloren haben, b) die zum Zeitpunkt der Gründung der DDR deutsche Staatsangehörige waren, ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt außerhalb der DDR hatten, danach keine andere St. erworben haben und entsprechend ihrem Willen durch Registrierung bei einem dafür zuständigen Organ der DDR als Bürger der DDR geführt werden, c) die nach den geltenden Bestimmungen die St. der DDR erworben und sie seitdem nicht verloren haben. Die St. der DDR wird erworben a) durch Abstammung, b) Geburt auf dem Territorium der DDR oder c) Verleihung. Ein Kind erwirbt mit seiner Geburt die St. der DDR, wenn die Eltern oder ein Elternteil Staatsbürger der DDR sind. Ein auf dem Territorium der DDR geborenes Kind erwirbt die St. der DDR, wenn es durch seine Geburt eine andere St. nicht erworben hat. Ein Findelkind auf dem Territorium der DDR ist Staatsbürger der DDR, sofern der Besitz einer anderen St. nicht nachgewiesen wird. Auf Antrag kann einem Bürger eines anderen Staates oder einem Staatenlosen die St. der DDR verliehen werden, „wenn er sich durch sein persönliches Verhalten und seine Einstellung zur Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik der Verleihung der St. der Deutschen Demokratischen Republik würdig erweist und der Verleihung keine zwingenden Gründe entgegenstehen“. Der Antragsteller soll in der Regel seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in der DDR haben. Minderjährige erwerben mit der Verleihung der St. der DDR an die Eltern die St. der DDR, wenn der Antrag auch für sie gestellt ist. Das gilt auch, wenn nur ein Elternteil durch Verleihung Staatsbürger der DDR wird. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die St. der DDR geht verloren durch a) Entlassung, b) Widerruf der Verleihung oder c) Aberkennung. Ein Staatsbürger der DDR kann auf seinen Antrag aus der St. der DDR entlassen werden, wenn er seinen Wohnsitz mit Genehmigung der zuständigen staatlichen Organe der DDR außerhalb der DDR hat oder nehmen will, er eine andere St. besitzt oder zu erwerben beabsichtigt und der Entlassung aus der St. der DDR keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Darüber ist eine Urkunde auszuhändigen. Werden Eltern aus der St. der DDR entlassen, so erstreckt sich die Entlassung auch auf ihre minderjährigen Kinder, wenn der Antrag für sie gestellt war. Wird der Antrag nur von einem Elternteil gestellt, ist der andere Elternteil zu hören. Hat der Minderjährige das 14. Lebensjahr vollendet, ist seine Einwilligung erforderlich. Die Verleihung der St. kann widerrufen werden, wenn der Bürger bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat, welche die Verleihung der St. der DDR ausgeschlossen hätten, oder sich der Bürger der St. der DDR durch grobe Mißachtung der mit ihrer Verleihung übernommenen Verpflichtung nicht würdig erweist. Die St. kann Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR haben, wegen grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten aberkannt werden. Durch Gesetz zur Regelung von Fragen der St. vom 16. 10. 1972 verloren die Flüchtlinge aus der DDR, welche die DDR nach dem St.-Gesetz für sich in Anspruch genommen hatte, mit dem 17. 10. 1972 die St. der DDR. Der Verlust wurde auch für Abkömmlinge der Flüchtlinge, die als Abkömmlinge von DDR-Bürgern ursprünglich in Anspruch genommen worden waren, angeordnet. Durch VO vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 348) wurde darüber hinaus auch Flüchtlingen sowie ihren Abkömmlingen, die die DDR vor dem 1. 1. 1982 verlassen hatten, die St. mit Wirkung vom 1. 7. 1982 an aberkannt. Wegen des „ungesetzlichen“ Verlassens der DDR sollen diese Personen nicht mehr strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Wegen anderer Delikte, z.B. Fahnenflucht (§ 254 StGB-DDR; Staatsverbrechen) oder anderer Straftaten gegen die staatliche Ordnung (Strafrecht, VII.) geht indessen die Strafverfolgung weiter. Die Bundesrepublik Deutschland hält an einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit fest. Eine Möglichkeit, die St. der DDR mit der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit zu vereinen, ist, die St. der DDR als eine Regelungsform der einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit anzusehen. Voraussetzung für diese Vorstellung ist, daß an einem Relikt staatlicher deutscher Einheit festgehalten wird. Das entspricht den Vorstellungen des Bundesverfassungsgerichtes in seinem Urteil vom 31. 7. 1973 — 2 BvF 1/73 — (BVerfGE 36, S. 1 ff.). Die DDR lehnt diese Auffassung noch ab. Die DDR hat mit der UdSSR, mit der Ungarischen Volksrepublik, der Volksrepublik Bulgarien, der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik und der Mongolischen Volksrepublik Verträge zur Regelung von Fragen der doppelten St. abgeschlossen. Diese Verträge dienen der Vermeidung doppelter St. Danach behalten Personen, die am Tage des Inkrafttretens der Verträge aufgrund der Gesetzgebung der vertragschließenden Staaten deren Staatsbürger sind, nur die St. eines der vertragschließenden Staaten. Diese Personen können innerhalb eines Jahres vom Tage des Inkrafttretens der Verträge an optieren, welche St. sie behalten wollen. Personen, die eine Option nicht ausüben, behalten die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet sie am Tage des Ablaufs der Frist ihren Wohnsitz haben. Für Minderjährige können die Eltern die Option ausüben. Kommt keine übereinstimmende Erklärung der Eltern zustande, behalten die Minderjährigen die St. des vertragschließenden Staates, auf dessen Hoheitsgebiet die Eltern am Tage des Ablaufes der genannten Frist ihren Wohnsitz hatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277–1278 Staatsbewußtsein, sozialistisches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsfunktionärSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Nach gegenwärtiger Auffassung der SED-Führung ist mit der Gründung der DDR in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht auch die St. der DDR entstanden. Sie soll Ausdruck der Souveränität der DDR sein und zur weiteren allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates beitragen. Demgegenüber ging die Verfassung vom 7. 10. 1949 noch von einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Indessen wurden die Begriffe „Bürger der DDR“ oder…
DDR A-Z 1985
Antisemitismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine Wiedergutmachung an Israel oder internationale jüdische Organisationen. Ein im November 1976 seitens der Zentralleitung des Komitees der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der New Yorker „Konferenz über jüdische Ansprüche gegenüber Deutschland“ unterbreitetes DDR-Angebot, „bedürftigen Bürgern der USA jüdischen Glaubens, die vom Naziregime verfolgt wurden, aus humanitären Gründen einmalig eine finanzielle Unterstützung“ zu gewähren (ND 23. 11. 1976), lehnten diese Konferenz und Nahum Goldmann als Leiter des Genfer Büros für die jüdischen Wiedergutmachungsansprüche wegen der geringen Summe von 1 Mill. Dollar als nicht ernstzunehmen ab. Die DDR verfolgt eine „antizionistische Politik“. In den Auseinandersetzungen im Nahen Osten nimmt sie eindeutig Partei für die palästinensischen Befreiungsorganisationen und gegen Israel. Sog. zionistische Veröffentlichungen können in der DDR nicht erscheinen; auch Sprecher der Jüdischen Gemeinden der DDR haben distanzierende Erklärungen zu Problemen des Zionismus abgegeben. Der Schriftsteller Stephan Heym hat 1982 auf antisemitische Gefühle in der DDR-Bevölkerung hingewiesen, die aber wegen der geringen Zahl jüdischer Bürger kaum zum Tragen kämen. In den Jahren zuvor hatten Kirchenvertreter mehrfach antisemitische Vorfälle beklagt. 1975 widersprachen die evangelischen Bischöfe als einzige in der DDR öffentlich der UNO-Verurteilung des Zionismus als Rassismus. 1978 forderte die Synode des evangelischen Kirchenbundes die Christen dazu auf, darauf zu achten, „wo heute in unserer Mitte Menschen Opfer von Vorurteilen werden“, und erklärte: „Berechtigte Kritik an der Politik des heutigen Staates Israel darf nicht als eine Quelle oder als Vorwand zu neuem A. mißbraucht werden.“ (epd 28. 9. 1978) Kirchen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50 Antikommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApothekenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Beseitigung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wurzeln des Faschismus gilt offiziell auch der A. in der DDR als überwunden. Berichte über antisemitische Äußerungen und Handlungen in der DDR erscheinen nicht in der Presse. Die DDR erkennt keine Folgeverantwortung für deutsche Verbrechen an Juden während des Dritten Reiches für außerhalb ihres Staatsgebietes lebende Personen an und leistet auch keine…
DDR A-Z 1985
Neokolonialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus. Demzufolge richte er sich in erster Linie gegen Entwicklungsländer mit „sozialistischer Orientierung“ bzw. gegen die Ausweitung des revolutionären Kampfes in einzelnen Ländern und damit gegen das sich „ständig vertiefende Bündnis des Weltsozialismus mit den nationalen Befreiungsbewegungen“. Neben den kapitalistischen Staaten — Hauptkraft sei der „US-Imperialismus“ — werden auch die Weltbank, die EG, die Interamerikanische und Asiatische Entwicklungsbank sowie die internationalen Konzerne des N. in seiner gegenwärtig charakteristischen Form, des kollektiven Kolonialismus, beschuldigt. Auch die Assoziierungsabkommen von AKP-Staaten (Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums) mit der EG dienen nach Auffassung der SED den Zielen des N. Im Kampf gegen den N. sei die sozialistische Staatengemeinschaft der natürliche Verbündete der „national befreiten Staaten“, denen auch von der DDR bei jeder Gelegenheit solidarische, d.h. uneigennützige Hilfe auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem, technischem und kulturellem Gebiet versprochen wird. Der Vorwurf westlicher Staaten, aber ebenso zahlreicher Entwicklungsländer, es gebe auch einen sozialistisch drapierten N., wird von der DDR entschieden zurückgewiesen. Die von einer Mehrzahl der nichtpaktgebundenen Entwicklungsländer erhobene Forderung nach Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung wird zwar von der DDR verbal, z.B. in der UNO und auf den Welthandelskonferenzen, energisch unterstützt, jedoch in erster Linie als gegen den Imperialismus gerichtet interpretiert. Sie ist z.B. für den Entwicklungsländerhandel der DDR bisher ohne Konsequenzen geblieben, der nach wie vor streng bilateral abgewickelt wird und sich am „gegenseitigen Nutzen“ orientieren soll. Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941 Naturschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NettogewinnabführungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus.…
DDR A-Z 1985
Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 380.000 Mann — gegliedert in 20 Divisionen und 1 Luftarmee. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee (NVA) (einschl. Grenztruppen der DDR). Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von hoher operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Sowjetarmee. Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er und Anfang der 80er Jahre im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte. 9 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 380.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, zum großen Teil des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von bis zu 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte. Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v.H. der fliegenden Einheiten sind potentielle Kernwaffenträger. Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1980) Armeegeneral Saizew, Chef des Stabes ist Generalleutnant Swiridow, Chef der Politverwaltung ist Generaloberst Lisitschew. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der sowjetischen Militärhierarchie. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee, polnischen und tschechoslowakischen Verbänden den Hauptteil der sog. „1. Strategischen Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler, vollständig aufgefüllter und ständig einsatzbereiter Verband aufgestellt wurde und der auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag lediglich „Konsultationen“ mit der Regierung der DDR über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. In der Ausbildung, beim Gefechtstraining und bei der Durchführung militärischer Wettbewerbe ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Einheiten der NVA und Truppenteilen der GSSD erheblich verstärkt worden (Motto: „Waffenbrüderschaft mit dem Regiment nebenan“). Die weitgehende Isolation der streng kasernierten sowjetischen Verbände von der deutschen Bevölkerung ist dadurch bisher jedoch nicht wesentlich durchbrochen worden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 587 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und…
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Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren und der damaligen Sowjetzone begann 1948 in den beiden Teilen Deutschlands eine voneinander getrennte währungspolitische Entwicklung. Durch die W.-Reform in der Sowjetzone wurde die „Deutsche Mark der Deutschen Notenbank“ geschaffen. Der Umtausch und die Umbewertung der Reichsmarkguthaben erfolgten je nach Personengruppe und Guthabenhöhe zu recht unterschiedlichen Sätzen. Die Guthaben bestimmter Personenkreise wurden konfisziert. Sparguthaben und Lebensversicherungspolicen wurden begünstigt umgerechnet. Guthaben der Volkseigenen Betriebe sowie sämtliche Schuldverhältnisse unterlagen nicht der Umwertung. Das gesamte Geldvolumen wurde damit bei stabilen Lohn-, Preis- und Schuldverhältnissen stark vermindert. Die Bezeichnung der W.-Einheit wurde am 31. 7. 1964 in „Mark der Deutschen Notenbank“ geändert; damit war allein ein entsprechender Banknotenumtausch verbunden, während der Wert der Zahlungsmittel, Spareinlagen, Forderungen, Schecks, Wechsel, die Umtauschrelationen und die Geldpolitik davon unberührt blieben. Seit Dezember 1967 trägt die W.-Einheit der DDR die Bezeichnung Mark der Deutschen Demokratischen Republik. Die „Mark“, abgekürzt „M“, ist gesetzliches Zahlungsmittel für das Gebiet der DDR und den Ostsektor Berlins (W.-Gebiet). B. Währungsgebiet Es läßt sich feststellen, daß die Abgrenzung der W.-Gebiete für die „Mark“ und die „D-Mark“ (Bundesrepublik Deutschland und Berlin [West]) bisher auch für Vereinbarungen zwischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR relevant geworden ist. Um politische Begriffe zur Kennzeichnung der beiden Territorien zu vermeiden, einigte man sich auf die Bezeichnung „Währungsgebiet der D-Mark West“ für die Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) und „Währungsgebiet der Mark der Deutschen Demokratischen Republik“ für die DDR und Berlin (Ost). Besondere Bedeutung haben diese Begriffe im Innerdeutschen Handel (IDH), der im Interzonenhandelsabkommen von 1950 als Handel zwischen den beiden genannten W.-Gebieten bezeichnet wird, und im Rahmen der innerdeutschen Verrechnungen. Die finanziellen Transaktionen zwischen den beiden W.-Gebieten werden von der Deutschen Bundesbank und der Staatsbank der DDR abgewickelt. C. Geldordnung Die Geldordnung eines sozialistisch/kommunistisch regierten Staates umfaßt die gesetzliche Festlegung der W.-Einheit, die Festlegung des Volumens und der Struktur des umlaufenden Bar- und Buchgeldes im Reproduktionsprozeß, die Art und Weise der Geldemission, die Regulierung und Organisation der Geldzirkulation, die Abstimmung von W.- und Preispolitik, die Festlegung des Umlaufbereichs des Geldes, die Festlegung des Verhältnisses zwischen der W.-Einheit und der allgemeinen Geldware Gold (Goldgehalt), die Festlegung des Austauschverhältnisses der eigenen W. zu den W. anderer Länder sowie die Absicherung der Stabilität des Geldwertes gegen Störeinflüsse aus dem Ausland. Nach dem in der DDR herrschenden Selbstverständnis wird die Stabilität der W. durch die hohe Leistungsfähigkeit der sozialistischen Wirtschaft gesichert. Allerdings muß darüber hinaus gewährleistet sein, daß die Geldschöpfung stets dem Wachstumstempo der Warenproduktion und -zirkulation entspricht. II. Mengen- und wertmäßige Planung A. Komplexe Kategorie Währung Die W. ist eine ökonomisch komplexe Kategorie, in der sich alle wertmäßigen Beziehungen einer Volkswirtschaft widerspiegeln. Sie umfaßt die der Pro[S. 1450]duktionsweise entsprechenden Geldbeziehungen. Für die Gestaltung und das Funktionieren des W.-Systems sind die das DDR-System konstituierenden Elemente von entscheidender Bedeutung, so insbesondere das staatliche Eigentum an den Produktionsmitteln, die zentrale Planung und Leitung des Wirtschaftsprozesses und das Außenhandels- und Valutamonopol des Staates (Verfassung der DDR i. d. F. von 1974, Art. 2,9). Wird der Wirtschaftsprozeß (Produktion, Investitionen, Gesellschaftliche ➝Konsumtion, Außenwirtschaft und Außenhandel, Verteilung) in der DDR auch nur z.T. mengenmäßig, so wird er doch nahezu vollständig wertmäßig (d.h. in Geldeinheiten) geplant, gelenkt und kontrolliert. Die doppelte (mengen- und wertmäßige) Erfassung des Prozesses soll gewährleisten, daß die wirtschaftliche Entwicklung quantitativ und strukturell entsprechend der zentral formulierten Zielfunktion, d.h. ohne Disproportionen (z.B. unbefriedigte Nachfrage nach bestimmten Investitions- und Konsumgütern einerseits und ungeplante Lagerhaltung anderer, nicht absetzbarer Güter andererseits), verläuft. Die Wp. hat sicherzustellen, daß die Geldemission (sie erfolgt in der DDR als Kreditgeld, d.h., das Geld entsteht im Wege eines Kreditaktes der Staatsbank der DDR) in enger Beziehung zum Wertbildungsprozeß geschieht, wodurch die materielle Deckung der Mark gewährleistet werden soll. B. Kontrolle durch die Mark Ein Problem der Geldpolitik der DDR besteht darin, daß es bei festen Planpreisen keinen Automatismus zwischen Geldschöpfung und Güterangebot gibt, einen Automatismus z.B., der eine Geldschöpfung neutralisiert, wenn das Güterangebot etwa zu gering ausfällt. Sofern aber Veränderungen im materiellen Prozeß und geldmäßige Veränderungen parallel laufen, z.B. im Verhältnis von Kauffonds und Warenfonds, wird dieser Zusammenhang auch zur Kontrolle des Maßes der Planverwirklichung ausgenutzt. Diese Finanzkontrolle (Kontrolle durch die Mark) erlaubt eine Überwachung sämtlicher Wirtschaftseinheiten mit Ausnahme der privaten Haushalte, der kleinen Gewerbetreibenden, der privaten Vermieter und der kleinen Handwerker. Voraussetzung ist die umfassende Reglementierung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, des Bargeldverkehrs und des Kreditverkehrs. Durchgeführt wird diese Kontrolle von den Banken, insbesondere der Staatsbank der DDR (bis zu ihrer Eingliederung in die Staatsbank im Jahre 1974 auch von der Industrie- und Handelsbank). Träger der Wp. in der DDR sind der Ministerrat, das Ministerium der Finanzen (MdF), die Staatliche Plankommission, die Staatsbank der DDR, das Ministerium für Außenhandel (bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft; GBl. I, 1973, Nr. 55) und die Zollverwaltung der DDR (Zollwesen). Die Aufgaben und Instrumente der Wp. der DDR bestimmen sich weitgehend durch das in der DDR praktizierte Wirtschaftssystem. Der Wp. obliegt die Aufgabe, für das Funktionieren der Geldordnung Sorge zu tragen; dabei hat sie die oben im einzelnen genannten Aufgaben zu erfüllen. Diese sind zum überwiegenden Teil auf den binnenländischen Wirtschaftsprozeß gerichtet, betreffen aber auch teilweise die außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR. C. Binnenwährung Wie die W. aller anderen RGW-Länder ist auch die W. der DDR als eine reine Binnen-W. konzipiert (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Dies bedeutet, daß die „Mark“ nicht konvertierbar ist, nicht als Zahlungsmittel im internationalen Handel genutzt werden kann und auf dem Devisenmarkt nicht offiziell gehandelt wird (Devisen). Durch die Abkoppelung der Mark vom internationalen W.-Zusammenhang kann das Weltmarktgeschehen keinen direkten Einfluß auf die inländische Geldmenge, das Preisniveau und den binnenwirtschaftlichen Wertschöpfungsprozeß ausüben. Rückwirkungen auf das W.- und Geldwesen im Inland durch Vorgänge im Weltwährungssystem, durch finanzpolitische Aktivitäten anderer Länder, durch den freien Devisenhandel oder den Reiseverkehr sind durch die nahezu vollständige Reglementierung des Im- und Exports aufgrund des staatlichen Außenhandelsmonopols einerseits und durch die Devisengesetzgebung sowie die Maßnahmen der mit dem Valutamonopol ausgestatteten Staatsbank andererseits weitgehend verhindert worden. D. Ein- und Ausfuhr der Mark Die Ein- und Ausfuhr der Mark in das oder aus dem Gebiet der DDR ist grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen trifft der Minister der Finanzen, so z.B. für den Reiseverkehr (Devisengesetz vom 19. 12. 1973, GBl. I, Nr. 58; 1. DB zum Devisengesetz, Reiseverkehr, GBl. I, 1973, Nr. 58). Devisenwertumläufe zwischen privaten Personen des Deviseninlands (DDR) einerseits und Devisenausländern andererseits bedürfen grundsätzlich der Genehmigung. Eine Genehmigungspflicht besteht auch für den Devisenverkehr zwischen den privaten Deviseninländern sowie für Verfügungen von Devisenausländern über in der DDR erworbene und befindliche Vermögenswerte (Sperrkonten; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Deviseninländer sind verpflichtet, erworbene Forderungsrechte auf Devisenwerte anzumelden. Die gleiche Anmeldepflicht besteht für devisenrelevante Verbindlichkeiten gegenüber Devisenausländern und für Vermögenswerte von Ausländern im Inland, die von Bürgern der DDR genutzt werden. Die Devisengesetze regeln ferner das Verfahren, nach [S. 1451]dem Deviseninländer gezwungen werden können, in ihrem Besitz befindliche Devisen der Staatsbank der DDR zum Kauf anzubieten. Bargeld anderer W. unterliegt nicht der Anbietungspflicht, wenn der Erwerb dieses Bargeldes durch Bürger der DDR keiner devisenrechtlichen Genehmigung bedarf. Bis zum 15. 4. 1979 war das der Fall, wenn dieses Bargeld zur Bezahlung von Waren und Leistungen bei Einrichtungen der DDR verwendet werden sollte, die zur Annahme dieses Bargeldes von Bürgern der DDR berechtigt waren. Bürger der DDR konnten also von Besuchern aus dem Westen als Geschenk erhaltene Gelder (z.B. DM) annehmen und ohne Anmeldung oder ähnliche Verfahren direkt für Käufe in den sog. Intershops verwenden. Auch Gelder, die Bürger der DDR z.B. bei Besuchen in der Bundesrepublik Deutschland erhalten hatten und die sie in die DDR einführten, konnten für Einkäufe in Intershops verwendet werden. Derartige Beträge waren und sind bei Rückreise in die DDR allerdings in die „Erklärung über mitgeführte Gegenstände und Zahlungsmittel“ einzutragen. Westdeutsche, West-Berliner und Ausländer müssen — und dies ist als eine die bisher genannten Bestimmungen ergänzende Kontrollmaßnahme anzusehen — bei der Ein- bzw. Ausreise mitgeführte Devisen in einem Zoll- und Devisendokument angeben und bei Wiederaus- bzw. Wiedereinreise über den Verbleib der Zahlungsmittel Rechenschaft ablegen. Erfahrungen bei Reisen in und durch die DDR haben jedoch ergeben, daß die mit diesen Devisendeklarationen beabsichtigten Kontrollen — wenn überhaupt — nur oberflächlich stattfinden. Der starke Ausbau der Intershops schien bisher darauf hinzudeuten, daß die Behörden der DDR devisenrechtliche Beschränkungen weitgehend abbauen wollten, um einen möglichst hohen Devisenzufluß in die DDR zu erreichen. Diese Entwicklung legte den Schluß nahe, daß sich die SED-Führung mit dem Umlauf einer zweiten (harten) Währung in der DDR quasi abgefunden hatte. Gemäß einer Mitteilung der Pressestelle des Ministeriums für Außenhandel der DDR (ND 5. 4. 1979) gelten mit Wirkung vom 16. 4. 1979 hinsichtlich der Verwendung von frei konvertierbaren W. in der DDR jedoch neue Regelungen, durch die DDR-Bürger und ausländische Staatsbürger eine unterschiedliche Behandlung erfahren. DDR-Bürger können künftig in den Einrichtungen des Außenhandels der DDR (Intertank, Genex, Intershop) Waren nur noch gegen Schecks der Forum Außenhandelsgesellschaft mbH erwerben. Die „Mark-Wertschecks“ der Forum Außenhandelsgesellschaft können gegen Zahlung frei konvertierbarer W. bei Bankinstituten der DDR erworben werden. Der Preis für die Wertschecks richtet sich nach den von der Staatsbank der DDR festgelegten Devisenumrechnungssätzen. Die Schecks sind nicht übertragbar und nicht rücktauschbar. Sie sind nur für den Kauf von Waren in den Einrichtungen des Außenhandels verwendbar. Da die Intershops für die DDR eine wichtige Devisenquelle darstellen, der DDR-Führung an deren Zerstörung also nicht gelegen sein kann, verspricht man sich von dieser Neuregelung letztlich wohl vor allem eine bessere Möglichkeit zur Kontrolle des einzelnen DDR-Bürgers bezügl. seiner „Transaktionen“ mit konvertiblen Währungen. Bisher brauchen DDR-Bürger allerdings beim Kauf der Wertschecks keine Ausweispapiere vorzulegen und keinen Nachweis über die Herkunft der Devisen zu liefern. Ausländische Staatsbürger können wie bisher in den Einrichtungen des Außenhandels für frei konvertierbare W. Waren erwerben, allerdings sollen sie ihre Personalpapiere vorlegen. Eine Kontrolle von mitgeführten konvertiblen Währungen sowie von Rechnungsunterlagen über in der DDR in Intershops getätigten Käufe scheint unverändert nur sporadisch zu erfolgen. E. Mindestumtausch Die Bestimmungen zur Unterbindung eines freien Umtausches von „Mark“ in Devisen innerhalb des W.-Gebietes werden durch den seit dem 1. 12. 1964 verlangten Mindestumtausch — in der Bundesrepublik häufig auch als Zwangsumtausch bezeichnet — von DM West oder anderer „harter“ Devisen zum Kurs von 1 Mark (Ost) gleich 1 DM unterstützt. Dieser von Besuchern der DDR vorzunehmende Zwangsumtausch betrug vom 4. 6. 1972 bis zum 15. 11. 1973 pro Tag 10 DM (bei Tagesaufenthalten in Berlin [Ost] 5 DM). Eine neue AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln (GBl. I, 1973, Nr. 51) sah eine Verdoppelung der Sätze vor. Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in Berlin (West), die sich besuchsweise in der DDR aufhielten, hatten einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder W. zum Gegenwert von 20 Mark der DDR zu den in der DDR geltenden Umrechnungsverhältnissen vorzunehmen. Bei einem Tagesaufenthalt in Berlin (Ost) mußte derselbe Personenkreis einen Mindestumtausch von 10 Mark vornehmen. Dieser Zwangsumtausch galt auch für die bis dahin davon ausgenommenen Rentner. Nur Personen unter 16 Jahren blieben vom verbindlichen Mindestumtausch befreit (Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). Diese drastische Erhöhung der Zwangsumtauschsätze erfolgte wohl nicht nur aus devisenpolitischen Überlegungen der Regierung der DDR, sondern war auf eine Senkung der Zahl der DDR-Besucher gerichtet. Die Besucherzahlen gingen danach tatsächlich stark zurück. Die in dieser Maßnahme zum Ausdruck kommende Politik der DDR sowie die [S. 1452]Maßnahme selbst stießen in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) auf heftige Kritik. Sie wurde als krasser Verstoß gegen den „Geist“ des erst wenige Monate zuvor in Kraft getretenen Grundlagenvertrages gewertet. Nicht zuletzt die Neuverhandlungen über den Swing im innerdeutschen Handel gaben der Bundesregierung die Möglichkeit, die DDR zur teilweisen Zurücknahme ihrer neuen Mindestumtauschsätze zu veranlassen. Seit dem 15. 11. 1974 galten zwar nicht mehr die alten Sätze, wohl aber gegenüber der AO von 1973 reduzierte Mindestumtauschbeträge: 13 DM pro Tag für einen Besuch in der DDR, 6,50 DM pro Tag für einen Besuch in Berlin (Ost). Mit Wirkung vom 20. 12. 1974 wurden auf Drängen Bonns auch die Rentner vom Zwangsumtausch wieder, wie vor 1973, ausgenommen. Eine neuerliche, drastische Anhebung des Mindestumtausches erfolgte gem. der AO über die Durchführung eines verbindlichen Mindestumtausches von Zahlungsmitteln vom 9. 10. 1980 mit Wirkung vom 13. 10. 1980 (GBl. I, Nr. 29). Personen mit ständigem Wohnsitz in nichtsozialistischen Staaten und in West-Berlin hatten je Tag der Dauer des Aufenthalts in der DDR einen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln fremder Währungen im Gegenwert von 25 Mark vorzunehmen. Kinder bis zum 6. Lebensjahr waren vom verbindlichen Mindestumtausch befreit. Vom 6. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr hatten sie einen Mindestumtausch im Gegenwert von 7,50 Mark vorzunehmen. Parallel zur Vereinbarung über einen Kredit an die DDR in Höhe von 950 Mill. DM hat die DDR mit Wirkung zum 1. 8. 1984 den Mindestumtausch für Rentner, Invalidenvollrentner und Unfallrentner von 25 auf 15 Mark gesenkt. Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr sind vom Mindestumtausch befreit, Jugendliche vom vollendeten 14. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr zahlen pro Tag 7,50 DM. III. Wechselkurs der Mark Die Festlegung des Wechselkurses der Mark gegenüber anderen W. erfolgt — mit Ausnahme derjenigen gegenüber den W. der RGW-Länder — autonom seitens des Ministerrats der DDR in Zusammenarbeit mit dem Ministerium der Finanzen und der Staatsbank. Sowohl im Verhältnis zu den W. der sozialistischen Länder als auch der kapitalistischen Länder existieren keine einheitlichen auf zwischenstaatliche Transaktionen und sonstige wirtschaftliche und finanzielle Beziehungen anwendbaren Devisenumrechnungssätze. A. Formen des internationalen Zahlungsverkehrs Bei der Durchführung des Außenhandels mit den Partnerländern spielen weder die Binnenpreise noch die W. der DDR eine entscheidende Rolle: denn erstens ist die preispolitische Autonomie der Planungsbehörden der DDR auf das Inland beschränkt, und zweitens ist die Verwendung der Mark als Zahlungsmittel allein für Transaktionen innerhalb der DDR gestattet. Dem Handel mit westlichen Ländern werden Weltmarktpreise und den Wirtschaftsbeziehungen zwischen den RGW-Ländern bilateral ausgehandelte Preise zugrunde gelegt, die sich seit 1976 an der Entwicklung der Weltmarktpreise in den jeweils letzten 5 Jahren orientieren; neuerdings werden die Weltmarktpreise nur noch der 3 vorangegangenen Jahre zugrunde gelegt. Daraus ergeben sich für den internationalen Zahlungsverkehr der DDR drei verschiedene Möglichkeiten bzw. Formen: Gegenüber Ländern mit konvertierbarer W. findet die W. des Partners Anwendung. Auch mit der überwiegenden Zahl der Entwicklungsländer findet der Zahlungsverkehr heute in konvertierbaren W. statt; die in früheren Jahren zur Förderung des Warenverkehrs mit den Entwicklungsländern eingerichteten bilateralen Clearingabkommen sind außer Kraft gesetzt. Im innerdeutschen Handel findet der Zahlungsverkehr auf dem Verrechnungswege in sog. Verrechnungseinheiten statt. Der wirtschaftliche Austausch zwischen den RGW-Ländern wird mit Hilfe des Transfer-Rubels abgerechnet. (Die Verrechnung der Außenhandelstransaktionen zwischen den RGW-Ländern erfolgt seit 1964 bei der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit [IBWZ] in Moskau.) In der DDR sind also der äußere und der innere Verrechnungsverkehr wirkungsvoll voneinander getrennt. Die Verbindung zwischen diesen beiden Verrechnungsweisen wurde bisher und wird über ein Preisausgleichskonto des Staatshaushalts hergestellt. Die Notwendigkeit eines derartigen Außenhandelspreisdifferenzkontos ist darin zu sehen, daß die mit der Durchführung der Außenhandelsgeschäfte betrauten Außenhandelsorganisationen mit den Produzenten von Exportgütern und den Verbrauchern von Importgütern die Transaktionen auf der Basis der DDR-Binnenpreise abwickeln. Diese Zusammenhänge gelten im Grundsatz auch nach der Kombinatsbildung, obwohl die Kombinate heute eine vergleichsweise große Verantwortung für außenwirtschaftliche Vorgänge zu tragen haben, einschließlich der Sicherung der planmäßigen Valutaeinnahmen aus dem NSW-Export (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Grundlage des Planes vom 28. 1. 1982, GBl. I, Nr. 3, Abschn. V.). Die im Ausland gezahlten bzw. erzielten Preise (in ausländischer W.) werden mit einem administrativ festgesetzten Kurs umgerechnet und auf diese Weise die Außenhandelspreise in Valutamark (VM) festgelegt. (Die VM ist die in der DDR verwendete Verrechnungseinheit zur Umrechnung der in ausländischen W. — einschließlich transferabler Rubel — ausgedrückten Weltmarktpreise der Export- und [S. 1453]Importgüter. Die VM hat in der DDR vor allem als Planungskennziffer Bedeutung. In VM erfolgt gegenwärtig auch der Ausweis der Leistungen des gesamten Außenhandels.) Der in VM angegebene Außenhandelsumsatz ist jedoch nicht mit dem Außenhandelsumsatz in Binnenmark identisch. Über den amtlichen Verrechnungskurs zwischen VM und Binnenmark gibt es keine zuverlässigen Angaben. Das DIW Berlin schätzte für 1965 einen durchschnittlichen Kurs von 1 VM = 1,5 M. Die Höhe der über den Staatshaushalt auszugleichenden Preisdifferenzen zwischen Binnen- und Außenpreisen ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Exporten und Importen zu Binnenpreisen und den Exporten und Importen in VM. Da die Höhe des in VM ausgewiesenen Betrages von dem zugrunde gelegten Umrechnungskurs abhängt, wird daher der endgültig vorzunehmende Preisausgleich von diesem Kurs mitbestimmt. Für die Betriebe wird der Umrechnungskurs wirtschaftlich bedeutsam, wenn die Abrechnung der Exporte nicht zu Binnenpreisen — verbunden mit dem Preisausgleich — erfolgt, sondern direkt über die Valutarechnungspreise — diese natürlich umgerechnet in Binnenmark — in das Betriebsergebnis eingeht und somit für die Gewinnbildung (Gewinn) entscheidende Bedeutung gewinnt (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Exportpreis). B. Verschiedene Wechselkurse In der DDR existieren mehrere, in ihrer Höhe und in ihrem Anwendungsbereich (Verrechnungszweck) verschiedene Wechselkurse. Die DDR hat — wie alle übrigen RGW-Länder — den Kurs der Mark gegenüber anderen W. auf der Basis eines fiktiven Goldgehalts von 0,399.902 Gramm Feingold festgelegt. Der fiktive Charakter des Goldstandards kommt darin deutlich zum Ausdruck, daß die Mark nicht durch Gold gedeckt ist, daß sie nicht in Gold einlösbar ist und daß diese „Goldparitäten“ nicht die Kaufkraftparität der Mark im Verhältnis zu anderen W. widerspiegeln. In der Literatur der DDR wird bisweilen noch behauptet, daß der Festlegung des Feingoldgehalts der Mark ein internationaler Kaufkraftvergleich der verschiedenen Währungen zugrunde liege (Geldtheorie und Geldpolitik; Kaufkraft). Tatsächlich spielen die Goldparitäten im internationalen Zahlungsverkehr keine Rolle mehr. Bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung der Außenhandelsumsätze wurden jedoch noch bis Ende 1958 die Goldparitäten angewendet. Mit Wirkung vom 1. 1. 1959 kam in der DDR bei der Erfassung der Außenhandelsumsätze ein neuer Umrechnungskurs zur Anwendung; die Außenhandelswerte wurden fortan in der neu eingeführten Recheneinheit Valutamark (VM) berechnet, aber in der offiziellen Statistik der DDR noch bis 1964 in Rubel ausgewiesen. Der neue Kurs stellte gegenüber der bis 1958 angewendeten Goldparität inhaltlich eine Abwertung der Mark dar. Die Umrechnung der VM in westliche W. erfolgte vor der 1. Abwertung der DM im Jahre 1961 entsprechend der Relation 1 DM = 1 VM; ein US-$ = 4,20 VM. Die inzwischen erfolgten Paritätsänderungen unter den westlichen W. haben sich auch auf den Umrechnungskurs der VM ausgewirkt. Der Kurs der VM zu den westlichen W. bewegt sich entsprechend den Paritätsänderungen des Transfer-Rubels zu diesen W.; die Relation zwischen Transfer-Rubel und VM ist auf 1:4,667 festgelegt. Für Ende Dezember 1982 ergibt sich gemäß den offiziellen Kursen des Rubels für US-$ und DM rechnerisch: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. Neben den genannten Kursrelationen gibt es für die Mark Kurse für den nichtkommerziellen Grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander und Touristenkurse für westliche W. Während die Touristenkurse in einzelnen sozialistischen Ländern die westliche W. unterbewerten, stellen sie in bezug auf die W. der übrigen sozialistischen Länder annähernd eine realistische Verbindung der einzelnen Preissysteme dar. Ein vom DIW durchgeführter Kaufkraftvergleich Bundesrepublik Deutschland: DDR Mitte 1981 ergibt für einen 4-Personen-Arbeitnehmerhaushalt bei Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland eine relative Kaufkraft der Mark von 83 v.H. der Kaufkraft der DM, bei der Unterstellung der Verbrauchsstruktur in der DDR von 120 v.H. In einer gemeinsamen Vereinbarung haben die sozialistischen Länder im Februar 1963 die W.-Paritäten für nichtkommerzielle Zahlungen auf der Basis eines internationalen Warenkorbes festgelegt, der zu den jeweils geltenden Binnenpreisen in den einzelnen Staaten des Ostblocks bewertet worden ist. Diese Kurse dienen außer dem Touristenverkehr auch der Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem sonstigen nichtkommerziellen Verkehr, wie z.B. Unterhalt diplomatischer Vertretungen, Leistungen im Post- und Fernmeldewesen, Zahlungen im sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch usw. Der Touristenkurs ist auf keinen Fall auf die binnenwirtschaftliche Verrechnung der Außenhandelsumsätze anwendbar; denn der zugrunde gelegte Warenkorb enthält nur 60 Positionen aus dem Konsumgütersektor, also im wesentlichen keine Güter des internationalen Handels; im übrigen liegen der Touristenkursberechnung Binnenpreise zugrunde, während im internationalen Handel modifizierte Weltmarktpreise zur Anwendung kommen. Für den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr der sozialistischen Länder untereinander gilt 1 Rbl = 3,20 Mark; der Touristenkurs für Besucher aus dem Westen beträgt 1 Mark = 1 DM. [S. 1454]Zur Umrechnung der Werte von Im- und Exporten — ausgedrückt in VM — in Mark wird seit geraumer Zeit kein einheitlicher Kurs angewandt. Es gelten vielmehr multiple Verrechnungskurse. Offiziell sind diese Kursumstellungen in der DDR nicht erläutert worden; sie gehen wahrscheinlich auf eine nicht veröffentlichte Verfügung des Ministers für Außenhandel vom Dezember 1964 zurück und werden im übrigen aus verschiedenen Gründen wie Staatsgeheimnisse behandelt. Technisch wurde diese Kurskorrektur durch Aufschläge oder Abschläge auf den Kurs der VM vorgenommen; entsprechend erhöht sich oder sinkt der in Mark ausgewiesene Wert der Im- und Exporte. Dieser Kurskorrektur liegt die Absicht zugrunde, zu realistischeren Paritäten zwischen den Binnenpreisen der gehandelten Güter und dem Außenhandelspreisniveau dieser Güter zu kommen. Die Kurse wurden zunächst nach 5 W.-Gebieten unterschiedlich gestaltet. (Die 5 W.-Gebiete sind vermutlich wie folgt gegeneinander abgegrenzt: Länder mit konvertiblen W., Länder, mit denen Verrechnungsabkommen bestehen; Bundesrepublik Deutschland, West-Berlin und sozialistische Staaten.) Später hat man die Kurse noch weiter nach einzelnen Ländern differenziert, indem man Richtungskoeffizienten einführte. Gegenüber dem Kurs der VM im Verhältnis zu den ausländischen W. stellen diese Maßnahmen eine indirekte Abwertung dar, sofern ein Exportbonus in Gestalt des Richtungskoeffizienten gewährt wird, und gleichzeitig das Kursverhältnis von VM zu Auslandswährung unverändert bleibt. Je nach angewandter Abrechnungsmethode mit den Außenhandelsunternehmen und/oder den Produktionsbetrieben — Preisausgleich oder direkter Eingang des Außenhandelsergebnisses in das einheitliche Betriebsergebnis (seit 1968 zunächst experimentell in einigen Bereichen, später breiter angewandt) — wirken sich diese Maßnahmen auf die Höhe des notwendigen Preisausgleichs aus oder aber sie stimulieren die außenwirtschaftlichen Aktivitäten der Produktionsbetriebe und Außenhandelsunternehmen. Die differenzierten Richtungskoeffizienten bieten den Außenhandelsplanern der DDR die Möglichkeit, die Betriebe entsprechend den handelspolitischen Zielen gegenüber bestimmten Ländern bzw. Ländergruppen am Außenhandel zu interessieren. Andererseits sind die multiplen Kurse — je nach deren Ausgestaltung — auch geeignet, regionale Unterschiede im Preisniveau zwischen den Ländern bei der binnenwirtschaftlichen Verrechnung auszugleichen. Schließlich besteht ein freier Kurs der Mark, der sich aber nur auf westlichen Geldmärkten — überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Berlin (West) — aufgrund der Angebot-Nachfrage-Entwicklung der W. der DDR bilden kann. Dieser freie Kurs spiegelt die tatsächlichen Kaufkraftverhältnisse nicht realistisch wider. Er bewertet die Mark zu gering. Da die Mark in westlichen Ländern kaum gefragt ist, fällt der durch Angebot und Nachfrage zustande kommende Kurs automatisch zu niedrig aus. Das Angebot an Mark bringt im wesentlichen zum Ausdruck, daß Einwohner der DDR ihre Nachfrage nach bestimmten Waren nur über den Kauf westlicher W. befriedigen können. Daneben existiert in der DDR ein schwarzer Markt für die Mark, die dort erzielten Kurse von bis 1:5 kennzeichnen ebenfalls die starke Nachfrage nach insbesondere hochwertigen, in westlichen Staaten produzierten Konsumwaren, die mit Hilfe der bereits erwähnten „Wertschecks“ in den Intershops erworben werden können. IV. Währungsstabilität Zentrale Aufgabe der Wp. ist die Sicherung der W.-Stabilität im Inland. Sie ist gewährleistet, wenn eine Übereinstimmung zwischen materieller und finanzieller Planung und damit die Vermeidung von Disproportionen zwischen Geld- und Güterkreislauf gesichert ist. Für die Stabilität der Mark sind im einzelnen z. B. folgende Faktoren relevant: das plangerechte Wachstum des Volkseinkommens und dessen Verwendung sowie die Einhaltung geplanter Verteilungsrelationen zwischen den Nettogeldeinkommen der Bevölkerung und den gesamtgesellschaftlichen Bedürfnissen, ein ausgeglichener oder mit einem Überschuß abschließender Staatshaushalt, die Planmäßigkeit des Geldumlaufs in der baren und bargeldlosen Form, eine planmäßige Preisentwicklung, die Durchsetzung des staatlichen Valutamonopols, die Ausgeglichenheit der Zahlungsbilanz sowie die planmäßige Gestaltung der Wechselbeziehungen innerhalb des einheitlichen sozialistischen Finanzsystems. W.-Stabilität ist im übrigen nicht nur ein von der Wp. anzustrebendes Ziel, sondern gleichermaßen eine von der gesamten Volkswirtschaft wahrzunehmende Aufgabe: Naturgemäß erhält in diesem Prozeß das Bankensystem eine Schlüsselstellung, da es für die planmäßige Ausstattung der Volkswirtschaft mit finanziellen Mitteln verantwortlich ist. A. Reglementierungsmaßnahmen Währungspolitisches Hilfsmittel zur Verwirklichung des Stabilitätsziels sind der für die produzierenden und verwaltenden Wirtschaftseinheiten bis auf bestimmte gesetzlich festgelegte Ausnahmen vorgeschriebene bargeldlose Zahlungs- und Verrechnungsverkehr durch die Banken, die allgemeine Kontoführungspflicht für diese Wirtschaftseinheiten, die Begrenzung ihrer Kassenhaltung an Bargeld bis auf eine geringe Reserve für Bargeldzahlungen, das Gebot zur unverzüglichen Einzahlung von Bareinnahmen bei den Banken, die Beschränkung des [S. 1455]Bargeldumlaufs im wesentlichen auf die Konsumtionssphäre (Lohn-, Gehalts- und Prämienzahlungen, Zahlungen innerhalb der Bevölkerung, Erwerb von Waren im Einzelhandel sowie Bezahlung von Dienstleistungen) und die strenge Reglementierung der Kreditgewährung. Im Gegensatz zu den von diesen Reglementierungen betroffenen Wirtschaftseinheiten dürfen Privatpersonen Bargeld uneingeschränkt besitzen und verwenden. Daher konnte bisher das Volumen des Bargeldumlaufs — gemessen am Entwicklungsstand der DDR-Wirtschaft — im Verhältnis zu dem westlicher Industrieländer niedrig gehalten werden. Das Volumen an umlaufenden Noten und Münzen erhöhte sich jedoch von 1957 — dem Jahr der zweiten Kaufkraftabschöpfung durch Geldumtausch — von 3,48 Mrd. Mark bis Ende 1980 auf 12,25 Mrd. Mark. Der gesamte Geldumlauf hat in 30 Jahren (1950–1980) um knapp 9 Mrd. Mark zugenommen. Er stieg im gleichen Zeitraum von 183 Mark auf 732 Mark pro Kopf der Bevölkerung. Trotz dieser Maßnahmen, die alle auf die Abstimmung des materiellen und finanziellen Wirtschaftsprozesses gerichtet sind, treten immer wieder Disproportionen auf, da mit den vorhandenen Lenkungsinstrumenten der komplexe Wirtschaftsprozeß der hochentwickelten Volkswirtschaft der DDR offensichtlich nicht reibungslos zu steuern ist. Dabei gilt das Hauptaugenmerk der Wp. der Vermeidung von Kaufkraftstauungen bei der Bevölkerung, da gehortetes Bargeld in seiner Verausgabung (Nachfrage) hinsichtlich Zeitpunkt und Richtung vom Staatsapparat nur schwer zu kontrollieren ist und daher zu Störungen der zentralgelenkten gleichmäßigen Konsumgüterversorgung führen kann und -infolge der festgelegten Planpreise — die Entstehung schwarzer Märkte bei besonders begehrten Gütern des Konsums begünstigt. Solche Kaufkraftstauungen entstehen dann, wenn dem (unplanmäßigen, d.h. nicht abgestimmten) Anstieg der Lohn-, Gehalts- und Prämieneinkommen der Bevölkerung eine relativ geringe Zunahme des Angebots an Waren und Dienstleistungen gegenübersteht bzw. bei quantitativ ausreichender Angebotszunahme die Warenstruktur so gestaltet ist, daß diese Waren von der Bevölkerung nicht „angenommen“ werden. Eine ernsthafte Beschränkung der monetären Stabilität tritt jedoch erst dann ein, wenn eine disproportionale Entwicklung über mehrere Jahre anhält und damit die Bevölkerung das Vertrauen in den Wert der W. verliert. Bedenklich wäre eine solche Entwicklung nicht zuletzt deshalb, weil sich auch in einer Planwirtschaft Disproportionen verstärkende Kräfte entwickeln können, z.B. wenn das Stimulierungs-(Prämien-)System seine Wirkung z.T. einbüßt und damit eine gleichmäßige Verteilung des geplanten Güterangebotes gefährdet wird. Zeitweilige Disproportionen (z.B. aufgrund der partiellen Nichterfüllung einiger Konsumgüterproduktionsziele, relativ hoher Ausschußproduktion, Überziehung des geplanten volkswirtschaftlichen Lohnfonds) gefährden dagegen die monetäre Stabilität weniger, wenn sie zu erhöhtem Sparen der Bevölkerung führen. Darüber hinaus besteht für die Wirtschaftsführung der DDR die Möglichkeit, solche Ungleichgewichtssituationen durch Importe — am ehesten dazu geeignet sind relativ schnell zu realisierende „Westimporte“ — zu entschärfen. Diese Möglichkeit zur Überwindung von Engpässen im Konsumgüterangebot ist von der DDR-Führung in der Vergangenheit häufig genutzt worden. B. Kaufkraftstau Von Störungen infolge von Kaufkraftstauungen war die Wirtschaft der DDR in der Vergangenheit vor allem in jenen Phasen intensiver Wachstumsanstrengungen betroffen, die von einer vorrangigen Entwicklung der Produktionsmittelindustrie vor der Konsumgüterindustrie gekennzeichnet waren. Eine derartige Entwicklung führte beispielsweise im Oktober 1967 zum Geldumtausch, durch den Privatpersonen einen Teil ihrer zu Hause gehorteten Bargeldbestände verloren (s. GBl. I, 1967, S. 603 und 1958, S. 687). Wie an der Entwicklung des Bargeldumlaufs abzulesen ist, hat es die Wirtschaftsführung der DDR in vielen Jahren durch Sparwerbung — verbunden mit entsprechenden Anreizen — verstanden, die Bevölkerung zur festen Anlage hoher Ersparnisse anzuregen. Damit sind diese Mittel als Kaufkraft zwar nicht endgültig verschwunden, werden aber für die Wirtschaftsführung zu einer kontrollierbaren Größe. Soweit Kaufkraftüberhöhungen nicht das Ergebnis gewollter Ersparnis sind, müssen sie aber wohl als Ausdruck eines Kaufkraftverfalls — einer zurückgestauten Inflation — gewertet werden. Auffallend ist, daß in der DDR zur Absorbierung „überschüssiger“ Kaufkraft bisher nur in begrenztem Rahmen mit offenen Preiserhöhungen bei Konsumgütern gearbeitet worden ist. Wurden längere Zeit Preisanhebungen in der Regel nur bei Gütern des gehobenen Bedarfs vorgenommen, werden inzwischen auch Güter des mittleren Bedarfs von Preisanhebungen betroffen. Preiserhöhungen werden häufig durchgesetzt, wenn nur leicht veränderte Waren als neue Produkte vorgestellt werden. Nach Honecker kann Preisstabilität heute nur noch für Waren und Dienstleistungen des Grundbedarfs garantiert werden. Verfolgt man allein die Entwicklung des amtlichen Index der Einzelhandelsverkaufspreise, der Leistungspreise und der Tarife für die Bevölkerung sowie den entsprechenden Index der Kaufkraft der Mark, entsteht jedoch der Eindruck, daß die DDR die Kaufkraft ihrer W. trotz des zeitweilig zu beobachtenden Kaufkraftstaus bei der Bevölkerung absolut stabil halten konnte. Der Index der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP), Leistungspreise [S. 1456]und Tarife sank in den ersten 10 Jahren des Bestehens der DDR und ist seither mit nur geringen Schwankungen — ausgelöst durch einzelne Preiserhöhungen und Preissenkungen — weitgehend konstant geblieben (Basis 1970 = 100; Gewichtung nach der Struktur des Einzelhandelsumsatzes und der Leistungen 1980. 1950: 186,1; 1955: 111,9; 1960: 100,5; 1975: 98,4; 1980: 98,9; 1981: 99,1; 1982: 99,1). Der Index für die Kaufkraft der Mark entwickelte sich entsprechend (Basis 1970 = 100; 1950: 53,7; 1955: 89,4; 1960: 99,5; 1975: 101,6; 1980: 101,1; 1981: 100,9; 1982: 100,9). Auch wenn ein exakter quantitativer Nachweis der Erhöhung der Lebenshaltungskosten aus vielen Gründen nicht möglich ist, mehren u.a. Meldungen über teils spürbare Preiserhöhungen für einzelne Güter jedoch die Zweifel an diesen durch die Statistik ausgewiesenen Stabilitätserfolgen der DDR-Wirtschaft. Mehrere Autoren haben inzwischen nachgewiesen, daß die amtliche Statistik in den einzelnen sozialistischen Ländern die effektiven Preisniveauerhöhungen nicht ausreichend oder wie im Falle der DDR gar nicht wiedergeben. Hierfür seien einige Gründe genannt, wobei die Reihenfolge ihrer Nennung nichts über den Rang ihrer Bedeutung aussagen soll: In den offiziellen Preisindex gehen oft Preise von Gütern ein, die seit Jahren nicht mehr nachgefragt und/oder angeboten werden. Die höheren Preise „neuer“ Produkte oder auch nur leicht umgestalteter „alter“ Waren werden dagegen nicht berücksichtigt. Die offizielle Statistik orientiert sich nicht immer an den effektiv zu zahlenden Preisen, sondern z. T. auch an Preislisten, die nur in großen Zeitabständen geändert werden. Schwarze Märkte — mit freier Preisbildung — in Bereichen wie Wohnungen, Gebrauchtwarenkäufen und Dienstleistungen, beeinflussen die effektiven Lebenshaltungskosten um so nachhaltiger, je unzureichender die offizielle Versorgung zu staatlich gesetzten Preisen gesichert werden kann. Der gesamte Bereich der sog. Schattenwirtschaft, der gerade in der DDR in seiner Bedeutung zunimmt, entzieht sich aber der offiziellen Messung. Unvollständig sind auch die Informationen über Umsätze und Preise der Exquisit- und Delikatläden in der DDR, in denen vor allem hochwertige Güter aus Importen und eigener Produktion, aber auch andere einfachere Waren gehandelt werden. Das für sämtliche Waren dieser Läden relativ hohe Preisniveau wird sicher ebenfalls nicht bei der Berechnung des offiziellen Preisindex für die Lebenshaltung berücksichtigt. Klaus Bolz Literaturangaben Buck, H.: Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten. Bde. 1 u. 2. Coburg: Neue Presse 1969. 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Diss., Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Marburg. Marburg: 1968. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1449–1456 Wählerauftrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wappen
Währung/Währungspolitik (1985) Siehe auch: Währung: 1962 1963 1965 1966 1969 Währungspolitik: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währungsreform: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Währung/Währungspolitik: 1975 1979 Der Begriff W. bezeichnet 1. die Geldeinheit und 2. die gesamte Geldordnung eines Staates. I. Geldeinheit und Geldordnung A. Währungsreform Die W.-Einheit der DDR ist die Mark. Mit den W.-Reformen in den Westsektoren…
DDR A-Z 1985
Tourismus (1985)
Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen Reiseverkehr (Innerdeutsche Beziehungen, III. B. 2) die Besuche von Verwandten und Bekannten sowie die Reisen von Rentnern in den Westen umfaßt. Seine verfassungsgemäße Verankerung hat der T. in Art. 18 (3) sowie Art. 34 und 35 der DDR-Verfassung gefunden. Der T. soll als Element der sozialistischen Kultur (Kulturpolitik) neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Er ist außerdem Teil der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen und vom X. Parteitag (1981) bestätigten „Hauptaufgabe, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen“. Wie fast alle Lebensbereiche der DDR-Gesellschaft hat auch der T. in der Staatshaushalts- und Volkswirtschaftsplanung seinen Niederschlag gefunden (Lebensstandard; Wirtschaft). Für den Devisenhaushalt sind insbesondere die Reisen von Besuchern aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Ländern von Bedeutung. In der DDR werden Reisen, insbesondere touristische Reisen — anders als in westlichen Staaten, aber ähnlich wie in den anderen RGW-Staaten — überwiegend staatlich organisiert. Die wichtigsten Reiseveranstalter sind der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR und das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. Außerdem werden Ferienreisen von Betrieben, Genossenschaften und Schulen veranstaltet (Feriengestaltung). Der Anteil privat organisierter Reisen ist im Vergleich zu dem in der Bundesrepublik gering. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für T. und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für T. der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll, u.a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch, insbesondere im RGW-Raum, miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1985). 1. Institutionen. a) Feriendienst des FDGB: Der FDGB-Feriendienst ist eine gewerkschaftliche Einrichtung. Für Urlaubsreisen von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Angehörigen innerhalb der DDR ist er neben den betrieblichen Ferieneinrichtungen der wichtigste Reiseveranstalter. 1983 wurden vom FDGB insgesamt 1,8 Mill. Urlaubsreisen innerhalb der DDR, aber nur 16.000 Reisen ins Ausland vermittelt. Nur knapp 9.000 Besucher aus anderen Staaten verbrachten ihren Urlaub in Einrichtungen des FDGB. b) Reisebüro der DDR. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Horst Dannat, SED) ist ein VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung, den 11 Bezirksdirektionen sowie 144 Zweig- und Nebenstellen. Aufgaben des Reisebüros sind insbesondere die Vermittlung von Leistungen des Fremdenverkehrs — wie z.B. Dienstleistungen für Geschäftsreisende — und des T. an die Bevölkerung und an Besucher aus anderen Staaten, die Organisation von Reisen und die Werbung für Reisen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents' Associations, UFTAA). Es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen in erster Linie zu den 30 zentralen staatlichen Reisebüros in den RGW-Ländern. Außerdem arbeitet es mit über 700 Reiseunternehmen in nichtkommunistischen Staaten zusammen, auch mit westdeutschen Unternehmen. Die wichtigsten Kooperationspartner des Reisebüros der DDR sind im RGW-Bereich Intourist (UdSSR), Balkantourist (Bulgarien), Carpați (Rumänien), Čedok (ČSSR), Ibusz (Ungarn) und Orbis (Polen). Das Reisebüro der DDR hat 1983 für DDR-Bewohner etwa 85.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR von durchschnittlich zwölftägiger Dauer organisiert. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Ferienaufenthalten auf Campingplätzen; diese werden auch von Städten und Kreisen vergeben. An Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten des Reisebüros haben 1983 rd. 2,5 Mill. Reisende aus der DDR teilgenommen. Für fast 900.000 Reisende wurde eine Reise in andere Staaten vermittelt; davon waren mehr als die Hälfte touristische Reisen. Ferner wurden rd. 930.000 Reisende aus dem Ausland oder der Bundesrepublik Deutschland betreut. Rd. 550.000 dieser Reisenden hatten Urlaubsreisen, Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten gebucht. Enthalten sind in dieser Zahl jedoch auch Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen. Der Rest entfällt auf Stadtrundfahrten, Transitreisen und Transferbetreuung, z.B. bei Flugreisen über Berlin. [S. 1362]Das Reisebüro der DDR vermittelt westlichen Besuchern gegen Bezahlung in konvertierbarer Währung u.a. Hotelübernachtungen insbesondere in komfortablen, aber teuren Interhotels, in geringerem Maße in preiswerten Hotels, bzw. Unterkünfte auf Intercampingplätzen, Ferienaufenthalte an der Ostsee, im Harz, im Thüringer Wald und im Elbsandsteingebirge, Städtereisen sowie ein breites Angebot an ein- oder mehrtägigen Besichtigungs-, Studien- oder Hobbyreisen einschließlich Tagesfahrten mit dem Schiff nach Rostock/Warnemünde. Die Kapazität aller angebotenen Übernachtungseinrichtungen reicht nicht aus, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Studienreisen werden auch von anderen Stellen in beschränktem Umfang vermittelt, Klassenfahrten und Jugendreisen beispielsweise von „Jugendtourist“. 1983 haben insgesamt rd. 165.000 Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) von diesen Angeboten Gebrauch gemacht. Rd. 100.000 Reisende aus anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA und Japan, und der Dritten Welt haben 1983 touristische Leistungen (einschließlich Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen) beim Reisebüro der DDR gebucht. Viele davon haben die speziellen thematischen Angebote zum Lutherjahr genutzt. Aus kommunistisch regierten Staaten kamen über das Reisebüro der DDR über 300.000 Besucher in die DDR, insbesondere aus der ČSSR (rd. 130.000), aus der UdSSR (rd. 90.000), aber auch aus Polen (rd. 45.000). c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Feriengestaltung; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugendaustausch, Innerdeutscher): Seit der Auflösung des Komitees für Touristik und Wandern (KTW) 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler, SED), das dem Zentralrat der FDJ untersteht. Es gliedert sich in Bezirksstellen und Kreiskommissionen und hat Stützpunkte in Betrieben, Schulen u.ä. Vermittelt werden insbesondere Erholungsreisen mit Aufenthalten in Jugendtouristenhotels (1983: 15), Jugenderholungszentren (2), Jugendherbergen (247) und auf Jugendcampingplätzen. Ferner organisiert „Jugendtourist“ auch in beschränktem Umfang Auslandsreisen — überwiegend in kommunistische Staaten, aber auch im Rahmen des Jugendaustausches in die Bundesrepublik — und Informationsreisen von Jugendlichen in die DDR. Dazu gehören die Klassenfahrten und Jugendreisen aus dem Bundesgebiet in die DDR. Häufig sind die touristischen Programme von „Jugendtourist“ mit sportlichen Angeboten verbunden. Bei Jugendreisen aus anderen kommunistisch regierten Staaten in die DDR sind die Programme auch meist mit politischen Aktivitäten verknüpft. Über die Vergabe der Reisen, insbesondere der Auslandsreisen, an die DDR-Jugendlichen, aber auch die Belegung der Jugendferieneinrichtungen wie Jugendzeltlager, Jugendherbergen usw., entscheidet in der Regel die FDJ. Anträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Die FDJ-Kreisleitungen bzw. die Jugendtourist-Kreiskommissionen teilen die Plätze zu. Dabei sind Mitgliedschaft und Mitarbeit in der FDJ, andere „gesellschaftliche Aktivitäten“, schulische und berufliche Leistungen, politische Beurteilung u.ä. wichtige Kriterien. Urlaubsangebote über „Jugendtourist“, insbesondere zu attraktiven Ferienzielen, stehen dem Jugendlichen meist nur im Abstand von mehreren Jahren zur Verfügung. Bei Reisen innerhalb der DDR wird etwa die Hälfte der Kosten durch staatliche Subventionen getragen. Vergleichsweise teuer sind dagegen — im Hinblick auf das niedrige Lohnniveau — Auslandsreisen; z.B. kostet eine zehntägige Reise nach Leningrad über 500 Mark. Im Jahr 1983 sind durch „Jugendtourist“ für DDR-Jugendliche rd. 190.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR und 210.000 Reisen in andere kommunistisch regierte Staaten veranstaltet worden. 117.000 Jugendliche aus diesen Staaten kamen in die DDR. Für Reisen aus westlichen Staaten wurden keine Angaben veröffentlicht. Aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen 1983 rd. 22.000 Jugendliche an Klassenfahrten und Jugendreisen teil (Jugendaustausch, Innerdeutscher). „Jugendtourist“ arbeitet mit rd. 100 zentralen Reisebüros bzw. Reiseunternehmen sowie mit Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten zusammen, darunter auch mit Unternehmen im Bundesgebiet. 2. Urlaub innerhalb der DDR. Von den verschiedenen Trägern des T. innerhalb der DDR wurden 1983 rd. 9 Mill. Ferienreisen organisiert bzw. Ferienplätze zur Verfügung gestellt. Dazu gehören rd. 3 Mill. Plätze in Erholungseinrichtungen der Betriebe, 1,8 Mill. Reisen mit dem FDGB-Feriendienst, knapp 2,4 Mill. Aufenthalte auf Campingplätzen und 1,5 Mill. Ferienplätze in sonstigen Jugendeinrichtungen, vor allem in Jugendherbergen und Zeltlagern. Zum touristischen Angebot sind auch die 2,5 Mill. Tages- bzw. Mehrtagesfahrten zu rechnen. Privat organisierte Reisen mit privat gebuchten Übernachtungen oder Ferienaufenthalte bei Verwandten und Bekannten werden für 1983 auf über eine Million geschätzt. Wichtigstes Reiseziel ist die Ostsee, die 1983 von rd. 3,4 Mill. Ferienreisenden besucht wurde. Jeweils rd. ein Viertel von ihnen verbrachte seinen Urlaub in Einrichtungen des FDGB-Feriendienstes (21 v.H.), in Betriebsheimen und -zeltlagern (23 v.H.) sowie auf öffentlichen Campingplätzen (27 v.H.). Weitere 3 v.H. nutzten Urlaubsangebote des Reisebüros der DDR. Rd. 10 v.H. besuchten Kinderferienlager bzw. fuhren in Jugenderholungseinrichtungen. Neben Urlaubern in privaten Wochenendhäusern an der Ostsee mit 2,7 v.H. veranschlagt die DDR-Statistik für 1983 Privaturlaube in Hotels, Gaststätten und Privatzimmern mit rd. 14 v.H. Angaben für andere Ferienziele in der DDR liegen nicht vor. 3. Auslandsurlaub und Auslandsreisen. Reisen ins Ausland werden hauptsächlich vom Reisebüro der DDR organisiert. Außerdem führen „Jugendtourist“ und FDGB-Feriendienst touristische Auslandsreisen durch. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisen in andere kommunistische Staaten. Urlaubsreisen oder Besichtigungsfahrten in westliche Staaten sind — von wenigen Ausnahmen abgesehen — für DDR-Bewohner [S. 1363]unterhalb des Rentenalters nicht möglich. Gründe dafür sind insbesondere die Fluchtgefahr und unerwünschte West-Kontakte. Infolge der strengen Kontingentierung von touristischen Auslandsreisen kann die Nachfrage der DDR-Bevölkerung nach Auslandsaufenthalten auch in den kommunistischen Nachbarstaaten nicht befriedigt werden. Lange Wartezeiten, Umbuchungen, Beschaffen von Reiseangeboten durch Beziehungen sind üblich. Die offiziellen DDR-Zahlen über Auslandsreisen geben keinen genauen Überblick über den Umfang an Urlaubsreisen ins Ausland. Vom Reisebüro der DDR wurden 1983 insgesamt fast 900.000 Reisen vermittelt, darunter rd. 480.000 Ferienreisen, von „Jugendtourist“ 210.000, vom FDGB-Feriendienst 16.000. Das sind insgesamt 1,1 Mill. Auslandsreisen bzw. etwas mehr als 700.000 Ferienreisen ins Ausland. Private Mehrtages-Urlaubsreisen sind wegen der strengen Devisenbestimmungen selten. Die meisten Urlaubsreisen sind in die ČSSR möglich, die auch Ziel einer großen Zahl privater touristischer Tagesausflüge ist, sowie in die UdSSR und nach Ungarn, während das von Urlaubern aus dem Bundesgebiet stark besuchte Rumänien für DDR-Urlauber nur geringe Kontingente zur Verfügung stellt. Auch gelten für den Aufenthalt von DDR-Urlaubern in RGW-Staaten verschiedene Beschränkungen, so z.B. die Begrenzung der Aufenthaltsdauer (z.B. Ungarn 14 Tage, ČSSR 6 Wochen), Devisenbeschränkungen (bei Fahrten in die ČSSR und nach Rumänien z.B. auf 20 Mark pro Tag und Person) und verschärfte Devisen- und Warenkontrollen. 4. Touristische Reisen in die DDR. Der genaue Umfang touristischer Einzel- oder Gruppenreisen bzw. Urlaubsaufenthalte von Ausländern in der DDR ist nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, welche Urlaubseinrichtungen für Besucher aus den RGW-Staaten insgesamt zur Verfügung stehen. Vom Reisebüro der DDR, von „Jugendtourist“ und vom FDGB-Feriendienst wurden knapp 700.000 Urlaubsreisen und Informationsfahrten für Reisende aus anderen Staaten veranstaltet bzw. vermittelt. Darin enthalten sind allerdings neben Übernachtungsbuchungen für Geschäftsreisen über das Reisebüro der DDR auch rd. 165.000 touristische Reisen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West). Auch ein Großteil der privaten Fahrten im Rahmen des grenznahen Tagesverkehrs (1983: 310.000) und der Tagesfahrten von West-Berlinern galt touristischen Zielen. Von den Besuchern aus dem Bundesgebiet (1983: rd. 2,2 Mill. Reisen) und aus West-Berlin (1983: rd. 1,7 Mill. Reisen) verbringt ein Teil seinen Urlaub bei Verwandten und Bekannten in der DDR. Diese Familienbesuche werden also auch mit touristischen Zwecken verbunden. Rund 420.000 Reisende kamen aus kommunistisch regierten Staaten in die DDR, vor allem aus der ČSSR, der UdSSR und Polen. 5. Reiseverkehrsbilanz und wirtschaftliche Bedeutung. Der T. ist Teil des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs der DDR, d.h. der Gesamtzahl der Einreisen und Ausreisen. Seit 1980 werden von der DDR dazu keine Angaben mehr veröffentlicht. Nach Ermittlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 1982 insgesamt 9,5 Mill. Ausreisen von DDR-Bewohnern gezählt, davon fuhren 3,4 Mill. Reisende in nichtkommunistische Staaten. In dieser Zahl sind neben dem Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr auch die Reisen von Rentnern und Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland enthalten. 6,1 Mill. Reisende fuhren ins kommunistische Ausland. In den Zahlen sind auch Tagesfahrten in die ČSSR enthalten. Insgesamt reisten 4,5 Mill. in die ČSSR, 0,7 Mill. nach Ungarn, je 0,2 Mill. nach Bulgarien und in die UdSSR und nur noch 0,3 Mill. nach Polen. 1980 — vor den drastischen Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Polen — waren es noch 2,5 Mill. Reisende. Die Zahl der Reisen allein ins kommunistische Ausland betrug damals 8,5 Mill. Mit den verringerten Ausreisezahlen verlor die DDR bereits 1981 (9,8 Mill.) ihre frühere Spitzenstellung bei der Ausreiseintensität mit 59 Ausreisen je 100 DDR-Bewohner innerhalb der Gruppe der europäischen RGW-Länder an die ČSSR (60). Es folgten Ungarn (52), Polen (12), Bulgarien (9), Rumänien (4) und die UdSSR (2). Nach DIW-Berechnungen ging 1982 auch die Zahl der Einreisen in die DDR um 17 v.H. auf 8,4 Mill. zurück. Im Vorjahr waren es noch rd. 10 Mill. Reisen gewesen. Aus dem kommunistischen Ausland kamen 3,3 Mill. Reisende, darunter 2,3 Mill. allein aus der ČSSR. Der hohe Anteil von Reisenden aus den nichtkommunistischen Staaten — nach DIW-Berechnungen — von 5,1 Mill., das sind 61 v.H., ist darauf zurückzuführen, daß die DDR hierzu auch die Besucher aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West) zählt. Die Besucherzahlen aus anderen westlichen Staaten sind dementsprechend sehr niedrig. Der höchste Stand der Einreisen in die DDR wurde 1972 mit rd. 18,7 Mill. registriert, als die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs für den Reiseverkehr mit Polen und der ČSSR und die Verbesserung der innerdeutschen Reisemöglichkeiten zu einem starken Besucheranstieg in der DDR führten. Die Massenbesuche aus Polen, insbesondere auch Massenkäufe und daraus herrührende Versorgungsstörungen, führten zu ersten Reiseeinschränkungen insbesondere im Reiseverkehr mit Polen. Daher sind in den Folgejahren die Reisezahlen von 1972 nicht wieder erreicht worden. Bedingt durch die politischen Ereignisse seit 1980 besteht im Reiseverkehr mit Polen wieder Paß- und Visumzwang. Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine private Reise ist eine schriftliche Einladung aus dem Nachbarstaat. Für den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR besteht dagegen kein Paß- und Visumzwang. Die beiden Staaten sind daher wechselseitig ein beliebtes Ziel für Tagesausflüge aus dem Nachbarstaat. Die Auslandsreisetätigkeit, aber nach der Auslands-T. haben daher, entgegen den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte zur Förderung des T., in den letzten Jahren nicht nur in der DDR, sondern auch im RGW wieder deutlich abgenommen. Während die Bilanz der rechnerischen Einnahmen und Ausgaben bzw. der De[S. 1364]viseneinnahmen und -ausgaben im Reiseverkehr einschließlich des touristischen Reiseverkehrs insgesamt negativ gewesen sein dürfte, schließt die DDR im Reiseverkehr mit westlichen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Devisenüberschuß ab; hierüber veröffentlicht die DDR allerdings keine Angaben. Diese Einnahmen in konvertierbaren Währungen tragen zur Verbesserung der Leistungsbilanz und zum Abbau von Verbindlichkeiten besonders gegenüber den westlichen Industriestaaten bei (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die Ausgaben der DDR aus dem Staatshaushalt (192 Mrd. Mark) beliefen sich 1983 für den T. nach amtlichen Angaben auf insgesamt 1 Mrd. Mark, insbesondere für die Jugendtouristik, den Feriendienst des FDGB, den Auslands-T. sowie für Erholungseinrichtungen, Zeltplätze u.ä. Nicht eingerechnet sind dabei allgemeine Subventionen wie etwa für Nahrungsmittel. Die staatliche Förderung ermöglicht, Reisen innerhalb der DDR zu niedrigen Preisen anzubieten. Wirtschaftliche Probleme haben allerdings in den letzten Jahren wieder zu einer Reduzierung dieser Förderungen geführt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1361–1364 Totalitarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelUnter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen…
DDR A-Z 1985
Handwerkssteuer (1985)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBl., Nr. 104) die für die Privatwirtschaft üblichen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Betriebsvermögenssteuern für das private [S. 595]Handwerk abgeschafft und durch eine Normativsteuer ersetzt, die eine durchschnittliche Leistungsnorm zur Besteuerungsgrundlage machte. Da der normative Charakter der H. die kleineren Betriebe gegenüber den größeren benachteiligte, wurde 1958 die H. geteilt (GBl. I, Nr. 20). Die alte Normativsteuer, H. A genannt, entrichteten nur noch Betriebe mit 1–3 Beschäftigten, für Betriebe mit 4–10 Beschäftigten galt die H. B, die neben einer Umsatzsteuer von 3 v.H. eine progressive Gewinnsteuer vorsah. Die ungünstige H. B sollte die Bildung von PGH fördern, die einschließlich ihrer Mitglieder bis 1963 fast steuerfrei waren. 1966 wurde die H. A abgeschafft (GBl. II, Nr. 8). Alle Handwerksbetriebe zahlten seitdem Umsatzsteuer und die progressiv gestaffelten Tarife der Gewinn- und Lohnsummensteuer. Als Folge davon verringerte sich 1966 die Anzahl der privaten Handwerksbetriebe überdurchschnittlich um ca. 7.700. Für besonders wichtige Versorgungsleistungen konnten seitens der Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Aufgrund zu günstiger Einkommensentwicklung in privaten Handwerksbetrieben, die sogar Abwerbungen von Beschäftigten aus der volkseigenen Wirtschaft ermöglichten, wurde 1970 (GBl. II, S. 680) eine Gewinnzuschlagsteuer bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von über 20.000 Mark als neuer Bestandteil der H. eingeführt. Außerdem wurde analog zur Produktionsfondsabgabe der VEB eine Produktionsfondssteuer für industriell produzierende Handwerksbetriebe eingeführt. Reine Reparatur- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Reparatur- und Dienstleistungsanteile produzierender Betriebe sind von dieser neuen Steuer befreit. Im Zuge der Förderungsmaßnahmen gegenüber dem privaten Handwerk und Gewerbe seit 1976 (GBl. I, S. 193) kann für private Handwerker mit einem Beschäftigten die H. pauschaliert werden. Voraussetzung ist, daß 70 v.H. des Umsatzes Dienst-, Reparatur- und individuelle Versorgungsleistungen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 594–595 Handwerkskammern der Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hauptauftragnehmer (HAN)Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. …
DDR A-Z 1985
Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels (1985)
Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind. Ihre Dienste, die sie im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogrammes sowohl den Außenhandelsbetrieben (AHB) als auch ausländischen Kunden anbieten, umfassen Tätigkeiten der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle bei Außenhandelsgeschäften. Aus der Sicht der DDR haben sich in notwendiger Entsprechung zur Spezialisierung und Konzentration der Produktion auch in der Zirkulationssphäre, die den Außenhandel umfaßt, Konzentrationsprozesse vollzogen, die unter Ausnutzung der Arbeitsteilung, d.h. der Spezialisierung auf Teilfunktionen der Zirkulation, zur Herausbildung von DLB für Marktforschung, Werbung, Warenkontrolle und technische, technologische und wirtschaftliche Beratung (einschließlich des Lizenzhandels, Lizenzen) geführt haben. Sie lassen sich in 3 Untergruppen gliedern: Zu den zentralen Organen und Einrichtungen des Außenhandels zählen u.a. die DLB iberma, intercontrol und Interwerbung. Die iberma GmbH, Gesellschaft für internationale Wirtschafts- und Marktberatung, berät alle am Außenhandel beteiligten Organe und Betriebe bei der Marktbearbeitung (einschließlich der Fragen der Absatz- und Bezugsorganisation). So betreibt sie u.a. Marktforschung auf den Auslandsmärkten im Auftrag von Außenhandels- und Exportbetrieben und nimmt über Marktstudien Einfluß auf die Gestaltung der Pläne Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) und auf die Verbesserung der Qualität von Exporterzeugnissen. Die intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR, hat im Gesamtsystem der Qualitätssicherung (Qualität der Erzeugnisse) durch kommerzielle Warenkontrolle für den Bereich der Außenwirtschaft die Aufgabe übernommen, im Auftrag in- oder ausländischer Handelspartner am vereinbarten Kontrollort die Einhaltung vertraglich vereinbarter Gütestandards bei Im- und Exportwaren zu überprüfen. Für diese Tätigkeit unterhält sie neben ihrer Zentrale in Berlin (Ost) Zweigbüros an allen für ihre Tätigkeit relevanten Orten in der DDR, entsendet Kontrollpersonal ins Ausland bzw. arbeitet mit internationalen Kontrollgesellschaften zusammen. Die dabei erbrachten Leistungen reichen von der Qualitäts- und Quantitätskontrolle bis zu Probenanalysen in eigenen Laboratorien, zur Fertigungsaufsicht und zu Montagekontrollen. Die im Ergebnis ausgestellten Kontrollzertifikate dienen als Grundlage für die Vertragsabwicklung. Zu den Hauptaufgaben der 1957 gegründeten Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR, gehören die Vermittlung von Werbeaufträgen für die Exportindustrie der DDR im Ausland, die Organisation von Kollektivbeteiligungen und Einzelausstellungen der AHB auf internationalen Messen sowie die außenwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Für Werbemaßnahmen ausländischer Partner in der DDR hat Interwerbung aufgrund staatlicher AO vom 23. 7. 1968, mit Ausnahme der vom Leipziger Messeamt durchgeführten Werbeaktivitäten, ein Monopol. Mit der Steigerung des Exports kompletter Anlagen, d.h. einer durch ihre technische Kompliziertheit und hohen Kooperationsgrad gekennzeichneten Warenart, hat im Außenhandel der DDR das Engineering und damit eine spezielle Gruppe von DLB an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für das Engineering als Verkaufsmethode, sondern auch als Form des Exports technologischen Wissens unabhängig von der Lieferung von Anlagen. Die Verbreitung des Engineering wurde zusätzlich sowohl durch die verstärkten Bemühungen um die Wirtschaftsintegration innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als auch durch die Beteiligung der DDR am Aufbau nationaler Wirtschaften in Entwicklungsländern gefördert. Dabei hat die quantitative und qualitative Zunahme der Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Anlagenexport zu einer Spezialisierung und Verselbständigung dieser Funktionen geführt, die nun von besonderen DLB wahrgenommen werden. Angesichts der sozialistischen Produktionsverhältnisse (staatliches Eigentum an Produktionsmitteln und zentrale staatliche Planung) wurde die Konzentration knapper Beratungsressourcen in einer der beiden Hauptformen des Engineering, den Consulting-Engineering-Büros, begünstigt. Sie arbeiten unabhängig von Produzenten und Lieferanten und nach festen Gebührensätzen. Ein Vertreter dieser Gruppe von DLB ist der 1980 gegründete VEB Industrie-Consult Berlin mit Zweigbüros in verschiedenen Teilen der DDR. Er wird als Beratungsgesellschaft tätig u.a. bei Investitionen im Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaus, bei der Errichtung von Gießereien, Zement- und Tagebauanlagen, Walz- und Kraftwerken usw. Die Beratungsleistungen umfassen im Stadium der Vorbereitung von Investitionen sowohl Produkt- und Marktuntersuchungen, Infrastruktur- und Standortuntersuchungen als auch Wirtschaftlichkeits- und Durchführbarkeitsstudien sowie die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Beurteilung von Offerten und die Erarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Stadium der Realisierung von Projekten berät Industrie-Consult in Fragen der Projektierung, des Know-how und der benötigten Lizenzen, überwacht und kontrolliert die Konstruktion, Herstellung und Erprobung von Anlagenteilen und be[S. 309]rät schließlich bei der Auswahl und Ausbildung von Betriebspersonal. Einen fast identischen Katalog von Dienstleistungen erbringt der VEB agro-consult dresden auf dem Gebiet der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Dieser Betrieb konzentriert sich dabei auf die technische und wirtschaftliche Beratung bei der Lieferung und Erstellung von Getreideverarbeitungsanlagen, von Einrichtungen für den Pflanzenanbau und die Tierzucht (einschließlich der Bewässerungs- und Abwasserproblematik), die Produktion von Säuglingsnahrung in Entwicklungsländern sowie die Erschließung und Nutzung von Anbauflächen. Aufgabe des 1980 gegründeten DLB intercoop, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR, sind die Entsendung von Regierungs- und anderen Beratern sowie von Spezialisten und die Vermittlung von Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dies geschieht in Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen über die wissenschaftlich-technische und kulturell-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ausgewählten sozialistischen Ländern sowie in Realisierung von Verpflichtungen, die die DDR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Spezialorganisationen und Organen der UNO über die Entsendung von UNO-Experten und über die Vermittlung von Leistungen der Aus- und Weiterbildung eingegangen ist (Außenpolitik, V., Außenpolitik, VI.; Entwicklungshilfe). Eine spezielle Form der DLB bilden die Vertretergesellschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in Wahrnehmung der Interessen ausländischer Handelspartner Geschäftsabschlüsse mit AHB der DDR zu vermitteln sowie im Rahmen genau definierter Warenbranchen Export- und Importvertretungen zu übernehmen. Beispiel hierfür ist der DLB Baltica, Außenhandelsvertretungen und Unternehmensberatungen GmbH. Sein Wirkungsbereich liegt im Schiffbau, der See- und Hafenwirtschaft (Verkehrswesen, IV.) sowie der Hochseefischerei (Fischwirtschaft) und reicht von Schiffsausrüstungen, Decksmaschinen und Schiffsantriebsanlagen über Fischbe- und -verarbeitungsanlagen für die Hoch-, Küsten- und Binnenschiffahrt sowie Investitionsgüter für Werften bis zur Brennschneidetechnik. — In ähnlicher Weise betätigt sich im Bereich des Chemie-, Agrar- und Metallurgie-Exports/Imports der DLB Camet, Industrievertretungen und Beratungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 308–309 Dienstleistungsbetriebe (DLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind.…
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Schauprozesse (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Dieses Verfahren wird auch heute noch praktiziert. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen vorher ausgegebene Eintrittskarten möglich. In der Regel ist der Verlauf eines Sch. vorher zwischen Gericht und Anklagebehörde abgesprochen. Wiederholt konnte beobachtet werden, daß sich Ange[S. 1135]klagte und Zeugen wie in einer gewissenhaft einstudierten Rolle verhielten. Von für die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung und die nach außen gerichtete propagandistische Wirkung besonders geeignet erscheinenden Prozeß-Situationen und Aussagen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. Für ein im November 1973 vor dem Ost-Berliner Stadtgericht durchgeführtes Strafverfahren gegen drei „Menschenhändler“ waren erstmalig sogar westliche Journalisten zugelassen. Mit diesem Prozeß sollte der Nachweis erbracht werden, daß die Bundesregierung und der Senat von Berlin (West) nicht nur nicht gegen ständige Mißbräuche auf den Transitwegen einschreiten, sondern in völkerrechtswidriger Weise diese Vertragsverletzungen dulden oder gar fördern (Staatsverbrechen). In gleicher Weise wurde in dem Sch. gegen den „professionellen Menschenhändler“ Schubert im Januar 1976 und gegen das wegen Spionage angeklagte Ehepaar Bartels im Januar 1978 propagandistisch argumentiert (ND 21.–27. 1. 1976 und 16. 1. 1978). Mehr und mehr geht aus Presseveröffentlichungen deutlich hervor, daß „Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit“ von rechtserzieherischem Wert sein sollen. Dabei konzentrieren sich diese Hauptverhandlungen, die z. B. im Bezirk Gera von 10,8 v.H. aller Verfahren im Jahre 1974 auf 23,1 v.H. im Jahre 1977 angestiegen sind (Neue Justiz, 1978, H. 5, S. 225), vor allem auf Angriffe gegen das sozialistische Eigentum, Verkehrsdelikte und Delikte zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Im Jahre 1978 haben in der DDR „nahezu 10.000 Verhandlungen vor einem eingeladenen Zuhörerkreis stattgefunden, der etwa 250.000 Werktätige erfaßte“ (Staat und Recht, 1979, H. 12, S. 1081). Die richtige Auswahl der Teilnehmer soll dazu beitragen, „die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den jeweiligen Bereichen zu fördern“. Auch die Mitwirkung von Sachverständigen wird für den angestrebten Erziehungserfolg als „sehr wertvoll“ erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134–1135 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ScheckverfahrenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden…
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Sozialplanung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost] 1980, S. 562). Die Verfassung der DDR geht vom „Grundsatz der Leitung und Planung der Volkswirtschaft sowie aller anderen gesellschaftlichen Bereiche“ aus (Art. 9), doch läßt sich erst nach dem VII. Parteitag der SED (1967) eine verstärkte Konzentration auf die „Kunst der Führung der gesellschaftlichen Prozesse“ (W. Ulbricht) beobachten. Seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) wird die „weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes“ als „langfristige strategische Orientierung“ betrachtet. Nach Ansicht der SED erfordert die proklamierte Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik „eine höhere Stufe der politischen und organistorischen Leitung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung“ (K. Hager), wenn die „soziale Lebensqualität“ (E. Honecker) kontinuierlich ansteigen soll. Begriff und Konzept der S. gehen ursprünglich auf sowjetische Erfahrungen zurück. In der UdSSR waren [S. 1211]seit Mitte der 60er Jahre ohne politisch-administrative Vorgaben in Kooperation zwischen einzelnen Großbetrieben und sozialwissenschaftlichen Forschungsinstituten Versuche unternommen worden, in Ergänzung zur Produktionsplanung die soziale Entwicklung von Betriebskollektiven zu planen. Dadurch sollten die materiellen Arbeitsbedingungen, die Möglichkeiten zur beruflichen Qualifizierung wie auch die sozialen Lebensverhältnisse (Wohnung, Erholung, Freizeitgestaltung) der Werktätigen gezielt verbessert werden, um auf diese Weise eine verstärkte Leistungsmotivation zu schaffen. Da die angestrebten sozialen Ziele nur teilweise innerhalb und mit den Ressourcen der Betriebe verwirklicht werden konnten, wurden daneben auch komplexe Pläne für die Entwicklung einzelner Städte oder Gebiete ausgearbeitet. Das sowjetische Konzept der S. gibt den Betrieben keinen verbindlichen Rahmen vor, so daß in dieser Hinsicht unterschiedliche Methoden und Verfahren praktiziert werden können. Eine formelle Integration der S. in das System der Volkswirtschaftsplanung ist bisher nicht erfolgt. Obwohl die sowjetischen Ansätze zur S. am Beginn der 70er Jahre intensiv propagiert worden sind, haben sie die Entwicklung in der DDR nur mittelbar beeinflußt. Während sich die S. in der UdSSR auf die untere Planungsebene beschränkt, wird die „Leitung und Planung sozialer Prozesse“ in der DDR als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstanden, die sich auf allen Planungsebenen und als unmittelbarer Bestandteil der Volkswirtschaftsplanung realisiert. Die S. wird dabei als wichtiges Instrument betrachtet, die „Dialektik von ökonomisch-technischer, sozialer und ideologischer Entwicklung der verschiedenen gesellschaftlichen Bereiche immer vollkommener zu beherrschen“ (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 335). Danach wird die Verwirklichung sozialpolitischer Zielsetzungen durch die verfügbaren ökonomischen Ressourcen beschränkt. Umgekehrt wird durch eine Verbesserung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus (Lebensstandard) ein Anreiz zur wirtschaftlichen Leistungssteigerung geschaffen. Schließlich ist in dieser Sichtweise die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins vom ökonomischen und sozialen Fortschritt abhängig, wie dieses umgekehrt die Bereitschaft zur Erfüllung der vorgegebenen Planziele fördert. Gegenstand der S. sind die Entwicklung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft, die Gestaltung der sozialen Beziehungen, die Erhöhung des Bildungs- und Qualifikationsniveaus sowie die Entfaltung der Sozialistischen ➝Lebensweise und Kultur. Die S. zielt damit auf die „komplexe sozialökonomische Entwicklung der Gesellschaft sowie die Ausprägung sozialistischer Beziehungen in den Arbeitskollektiven und in der Familie“ (a.a.O., S. 334). In diesem umfassenden Sinn stellt S. jedoch lediglich einen politisch-programmatischen Gestaltungsanspruch dar, der sich im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung nur teilweise operationalisieren läßt. Im Vordergrund steht dabei die Planung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus. Diese erfaßt insbesondere die Entstehung und Verwendung des Realeinkommens und der Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung (Einkommen), den privaten Verbrauch von Konsumgütern und Dienstleistungen (Lebensstandard), die Entwicklung der Einzelhandelspreise und Dienstleistungstarife (Preissystem und Preispolitik), das Wohnungsbauprogramm (Bau- und Wohnungswesen), das Bildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), die gesundheitliche, soziale und geistig-kulturelle Versorgung (Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen), Körperkultur und Sport, Erholung und Tourismus (Freizeit), den Umweltschutz sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen. Die daraus resultierenden Aufgaben werden auf gesamtstaatlicher Ebene sowie in den Volkswirtschaftsplänen der Bezirke in Übersichten und Bilanzen durch ein System von Kennziffern erfaßt, während im Rahmen der Jahresplanung der Kombinate und Betriebe seit 1976 ein selbständiger Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ eingeführt worden ist. Dadurch soll eine [S. 1212]organisatorische Verbindung von ökonomischer und sozialer Effektivität entstehen. „Mit der komplexen Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen wird eine aktive und stimulierende Wirkung auf die Entwicklung hoher Leistungen, die vollständige Ausschöpfung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die weitere Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit erreicht.“ (Sozialistische Volkswirtschaft — Fachschullehrbuch, Berlin [Ost] 1982, S. 196) (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) Der Planteil „Arbeits- und Lebensbedingungen“ ist in 8 verschiedene Komplexe gegliedert, die nach Schwerpunktaufgaben weiter differenziert und durch verbindliche Kennziffern festgelegt werden. Diese Planung der Gesamtentwicklung wird durch eine Planung der erforderlichen Maßnahmen und ihrer Finanzierung ergänzt, die mit anderen Teilen des Betriebsplans (Planteil Wissenschaft und Technik, Planteil wissenschaftliche Arbeitsorganisation, Kader- und Bildungsplan) abgestimmt werden. Die Planung der Auslastung der Sozialeinrichtungen soll ihre optimale Nutzung gewährleisten. An der Ausarbeitung des Planteils „Arbeits- und Lebensbedingungen“ sind die Gewerkschaften zu beteiligen. Wichtige Zielstellungen werden auch in den Betriebskollektivvertrag (BKV) übernommen (Planung). Da der einzelne Betrieb nicht in der Lage ist, alle Aufgaben der sozialen und kulturellen Betreuung der Werktätigen, die Verbesserung der Wohnverhältnisse und der sozialen Infrastruktur allein und effektiv zu regeln, wird die gemeinsame Verantwortung der Kombinate und Betriebe sowie der örtlichen Volksvertretungen und Räte für die Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen unterstrichen und ihre enge Kooperation im Rahmen abgestimmter Pläne auf der Grundlage von Vereinbarungen und Verträgen verstärkt propagiert. Für eine detaillierte S., wie sie gegenwärtig auf betrieblicher Ebene praktiziert wird, sind eine quantifizierte Bewertung der Arbeits- und Lebensbedingungen sowie eine Analyse konkreter Bedürfnisstrukturen erforderlich, die komplexe Untersuchungen und einen hohen Zeitaufwand bedingen. Ein solches Konzept der S. kann auf die gesamtstaatliche Ebene kaum übertragen werden, da es eine Evaluation der gesellschaftlichen Entwicklung voraussetzt, für die ein ausgearbeitetes System von Sozialindikatoren benötigt wird, das in der DDR bisher nicht vorhanden ist. Eine S., die sich nicht nur als politisches Programm begreift, stößt jedoch nicht nur auf Probleme der Datensammlung und Datenaggregation, sie überschätzt auch die Berechenbarkeit individueller Bedürfnisse und Verhaltensweisen und erliegt damit der Illusion eines unrealistischen Planungsperfektionismus. Sozialpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1210–1212 Sozialleistungen, Öffentliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialpolitikSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als S. (neuerdings auch: soziale Planung) wird allgemein die „planmäßige Gestaltung sozialer Prozesse“ bezeichnet. Sie umfaßt die „wissenschaftlich begründete Bestimmung der Ziele, Kennziffern, Zeiträume und Proportionen der Entwicklung sozialer Prozesse im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich und die Aufgaben zur Schaffung der wichtigsten Voraussetzungen für ihre praktische Realisierung“ (Lexikon der Wirtschaft — Volkswirtschaftsplanung, Berlin [Ost]…
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Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) (1985)
Siehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Verrechnungs- und grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehrs; die Finanzierung und Finanzkontrolle in Mark sowie ausländischen Währungen (Valuta) der Außenhandelsbetriebe und der im Rahmen des Außenwirtschaftsmonopols tätigen Verkehrsbetriebe; die Ausreichung von Devisenkrediten sowie die Refinanzierung der übrigen Geschäftsbanken für deren Kreditgewährung in ausländischen Zahlungsmitteln. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrage der Staatsbank unterhält die DABA Geschäftsbeziehungen zu 1200 ausländischen Banken und wickelt alle im internationalen Bankverkehr üblichen Geschäftsoperationen einschließlich der Aufnahme und Vergabe von Depositen und Krediten sowie des Geld- und Devisenhandels ab. Besonders intensive Beziehungen unterhält die DABA mit der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ), über die aufgrund der regionalen Struktur des Außenhandels der größte Teil des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs der DDR in Transfer-Rubeln abgewickelt wird. Den 10 Filialen der DABA obliegen die Bearbeitung und Weiterleitung von Exportdokumenten, die Durchführung des Zahlungsverkehrs mit dem Ausland sowie die Beratung der exportierenden Betriebe. Die DABA gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), Filialen und Außenstellen. Im Ausland unterhält sie Vertretungen bzw. Repräsentanzen (u.a. in Paris, London, Rom). Diese „volkseigene Außenhandelsbank“ hat den juristisch-organisatorischen Status einer Aktiengesellschaft mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand sowie eine Satzung. Ihr Grundkapital beträgt 800 Mill. Mark, als Aktionäre fungieren die Staatsbank und Außenhandelsbetriebe (AHB). Präsident der DABA ist Dr. Werner Polze (SED). Außenwirtschaft und Außenhandel. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 270 Deutsche Arbeiterkonferenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche FotothekSiehe auch: Deutsche Außenhandelsbank AG (DABA): 1969 Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA): 1975 1979 Am 1. 7. 1966 durch Ausgliederung der für die finanzielle Abwicklung von Außenhandelsgeschäften zuständigen Bereiche aus der Deutschen Notenbank gebildet, ist die DABA als Teil des Bankwesens die zuständige Geschäftsbank für die Abwicklung des zwischenstaatlichen Kredit-, Verrechnungs- und grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehrs; die Finanzierung und…
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Lebensstandard (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zum Begriff Lebensstandard. Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich vielmehr zahlreiche Lesarten, die sich nach der Weite der Begriffsfassung grob in drei Gruppen einteilen lassen. Die Übergänge zwischen den einzelnen L.-Kategorien sind dabei häufig fließend. L. im engeren Sinne: Bezieht sich auf die Versorgung der privaten Haushalte mit Waren und Leistungen. L. im erweiterten Sinne: Erstreckt sich zusätzlich auf Bereiche wie Arbeitsbedingungen, Bildung, soziale Sicherung und Freizeit. L. im weitesten Sinne: Umfaßt die Gesamtheit der [S. 814]Lebensbedingungen, d.h. es werden auch solche immateriellen Güter wie Umwelt, Kultur, menschliche Freiheit und öffentliche Sicherheit mit einbezogen. In der engeren Abgrenzung sind die Indikatoren des L. relativ genau quantifizierbar; der Präzisionsgrad nimmt aber in dem Maße ab, je weiter der L.-Begriff gefaßt wird. Die folgenden Ausführungen zum L. beschränken sich auf den privaten Konsum, ohne damit die Relevanz der umfassenderen L.-Konzepte in Zweifel ziehen zu wollen. (Informationen über L. im weitesten Sinne finden sich unter den Stichworten: Arbeitslosigkeit; Arbeitsrecht; Bau- und Wohnungswesen; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Einkommen; Einzelhandels-Verkaufspreis [EVP]; Feriendienst des FDGB; Freizeit; Kaufkraft; Konsumtion, Gesellschaftliche; Kulturpolitik; Lebensweise, Sozialistische; Renten; Sozialleistungen, Öffentliche; Tourismus; Umweltschutz.) 2. Wirtschaftspolitik und Lebensstandard. In der Wirtschaftspolitik der SBZ/DDR hatten zunächst der Auf- und Ausbau einer eigenen Grundstoffindustrie und die Erweiterung der Produktion von Investitionsgütern absoluten Vorrang. Dies ging zu Lasten der Konsumgüterproduktion und des privaten Verbrauchs. Die Folge war ein Zurückbleiben des L. in der DDR gegenüber dem in der Bundesrepublik Deutschland. Wohl als Reaktion auf die Fluchtbewegung sollte ab 1959 mit einem Siebenjahrplan der Rückstand wettgemacht und die Bundesrepublik im Konsumbereich sogar überholt werden. Das Vorhaben mißlang. Erst nach Überwindung einer Wachstumskrise zu Beginn der 60er Jahre, die u.a. zur Stagnation im privaten Verbrauch führte, konnten gewisse Fortschritte bei der Versorgung der Bevölkerung erzielt werden; die Investitionstätigkeit (Investitionen) hatte aber wiederum Priorität. Eine echte Kurskorrektur erfolgte jedoch nach dem Wechsel in der Parteiführung von Ulbricht zu Honecker. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde die „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus“ zur ökonomischen „Hauptaufgabe“ erklärt. In der Folgezeit verbesserte sich die Konsumgüterversorgung — der private Verbrauch erhöhte sich beachtlich, und mit einem umfassenden Wohnungsbauprogramm wurde auch die „Lösung der Wohnungsfrage“ in Angriff genommen. Diese Phase der Konsumförderung war indes nicht von Dauer. Im Zusammenhang mit den in der zweiten Hälfte der 70er Jahre aufgetretenen (und noch anhaltenden) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) kam es zu Abstrichen bei der inländischen Verwendung. Der private Verbrauch steigt (real) schon seit einigen Jahren nicht mehr; das Wohnungsbauprogramm wird allerdings ohne Einschränkungen fortgesetzt. 3. Die Entwicklung der Konsumgüterversorgung im einzelnen läßt sich anhand ausgewählter monetärer (privater Verbrauch, Einzelhandelsumsatz) und naturaler Indikatoren (Pro-Kopf-Verbrauch, Bestand an langlebigen Konsumgütern) nachzeichnen. a) Privater Verbrauch. Die verschiedenen Phasen der Konsumpolitik spiegeln sich deutlich in den Zuwachsraten des privaten Verbrauchs wider (durchschnittliche jährliche Zunahme in v.H.): Da es bis Ende 1979 keine größeren Erhöhungen der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) gegeben hat, war die Steigerung des privaten Verbrauchs im wesentlichen real. Für die Jahre danach trifft dies allerdings nicht mehr zu. Insbesondere für Waren des gehobenen Bedarfs sind die Preise heraufgesetzt worden; real stagniert der private Verbrauch seit 1980. Über den gesamten Zeitraum gesehen hat sich der L. — gemessen an der Versorgung mit Konsumgütern — jedoch erheblich verbessert. Der private Verbrauch ist zwischen 1960 und 1982 von 55 Mrd. Mark auf 117 Mrd. Mark gestiegen und hat sich damit mehr als verdoppelt. Zu etwa 85 v.H. besteht der private Verbrauch aus Warenkäufen (nahezu ausschließlich im Einzelhandel). Der Anteil des Naturalverbrauchs — vom Gewicht her ohnehin nie sehr bedeutend — ist zurückgegangen, hauptsächlich, weil die Eigenversorgung in der Landwirtschaft abgenommen hat. Auf Leistungen — Sammelbegriff für Mieten, Energieversorgung, Verkehrsleistungen, Reparaturen und Dienstleistungen im engeren Sinne — entfallen nur 13 v.H. Dieser im Vergleich zu westlichen Ländern geringe Verbrauchsanteil resultiert aus der starken Subventionierung vieler Leistungen (z.B. Mieten, Strom, Gas, Post- und Verkehrstarife, Wäschereileistungen) und aus Beschränkungen im Angebot. Eine weitere Erklärung bildet das allgemein niedrige Lohnniveau, da der Dienstleistungsbereich besonders arbeits- bzw. lohnintensiv ist. Auch nicht subventionierte Leistungen sind deshalb bemerkenswert billig. Zwar werden ebenso zahlreiche Waren (z.B. Grundnahrungsmittel, Brennstoffe, Kinderkleidung, Druckerzeugnisse) durch Subventionen verbilligt, doch gleichzeitig für andere Waren (für die meisten Genußmittel und einen Großteil der Industrieerzeugnisse) — gemessen an den Produktionskosten — weit überhöhte Preise verlangt. Abgesehen vom Naturalverbrauch hielten sich im Rahmen dieser groben Untergliederung die Strukturveränderungen in relativ engen Grenzen. Eine differenzierte Betrachtung innerhalb der Warenkäufe zeigt die Entwicklungstendenzen deutlicher. [S. 815]b) Einzelhandelsumsatz. Beim Einzelhandelsumsatz dominieren nach wie vor die Nahrungsmittel. Auf sie entfällt etwa ein Drittel aller Warenkäufe. Im Vergleich zu westlichen Ländern ist der Anteil unverhältnismäßig hoch. Das überrascht, weil der Verbrauchsanteil von Lebensmitteln in der DDR wegen der hohen Subventionierung sogar noch gedrückt wird; immerhin hat dieser Anteil auch in der DDR abgenommen. Diese Entwicklung folgt damit dem Engels'schen Gesetz: Mit steigendem Wohlstand wird ein geringerer Prozentsatz des Einkommens für derartige Ausgaben verwendet. Mengenmäßige Sättigungstendenzen sind erkennbar. Der wertmäßige Zuwachs dieser Aufwendungen dürfte zum größten Teil auf den Übergang zu höherwertigen (teureren) Erzeugnissen zurückzuführen sein, aber auch auf die stärkere Inanspruchnahme gastronomischer Leistungen. Der Umsatz von Genußmitteln hat sich mit wachsendem Wohlstand (absolut und relativ) erhöht; doch liegt der mengenmäßige Konsum noch unter dem westdeutschen Niveau. In erster Linie dürfte dies auf die hohen Preise zurückzuführen sein. Bei den Industriewaren hatten ursprünglich Schuhe, Textilien und Bekleidung Vorrang. Später rückten langlebige Gebrauchsgüter sowie Erzeugnisse, die den Wohn-, Kommunikations- und Freizeitbedarf befriedigen (Möbel, Haushaltsgeräte, Phono- und Fernsehgeräte, Kraftfahrzeuge), in den Vordergrund. Ihr Umsatz stieg überdurchschnittlich. Gerade in den Strukturveränderungen zugunsten dieser Gruppen kommt das mit höherem L. sich verändernde Konsumverhalten zum Ausdruck. Ein stetig wachsender Anteil des Einzelhandelsumsatzes besteht aus nichtlebensnotwendigen Gütern. Allerdings haben die Industriewaren insgesamt (Textilien, Bekleidung, Schuhe, sonstige Industriewaren) mit knapp 50 v.H. für eine industrialisierte Volkswirtschaft noch immer ein erstaunlich geringes Gewicht, das überdies wegen der starken indirekten Besteuerung überhöht ausgewiesen wird (Steuern). c) Pro-Kopf-Verbrauch. Die Fortschritte bei der Versorgung spiegeln sich auch in der Entwicklung des Pro-Kopf-Verbrauchs von Nahrungs- und Genußmitteln wider. Bei vielen Waren entspricht das erreichte Niveau dem der Bundesrepublik. Im Lebensmittelverbrauch spielen Kohlehydrate und Fette aber noch immer eine vergleichsweise große Rolle. Trotz der in der gesundheitspolitischen Aufklärung geforderten Veränderungen ernährt sich die Bevölkerung noch bei weitem zu kalorienreich. Der Pro-Kopf-Verbrauch an Obst und Gemüse schwankt von Jahr zu Jahr stark in Abhängigkeit von der jeweiligen Inlandsernte. Der Import konzentriert sich auf Südfrüchte, deren Angebot nach wie vor nicht ausreicht. Bei den Genußmitteln ist der Zigaretten- und Bierkonsum pro Kopf in der DDR und in der Bundesrepublik etwa gleich groß. Wein und Sekt werden in der DDR aufgrund der hohen Preise weniger getrunken, dafür jedoch mehr Spirituosen. Kaffee — ein Importgut — ist in der DDR extrem teuer (1 kg mittlerer Qualität kostet 80 bis 90 Mark), der durchschnittliche Verbrauch ist wohl in erster Linie aus diesem Grund dort niedriger. d) Bestand an langlebigen Konsumgütern. Die Ausstattung der Haushalte mit langlebigen technischen Konsumgütern hat inzwischen einen relativ hohen Stand erreicht. Bei einigen Produkten (Rundfunk- und Fernsehempfängern) werden Sättigungstendenzen erkennbar. An anderen Haushaltsgeräten hat sich — trotz sehr hoher Anschaffungspreise (z.B. kostet ein Kühl[S. 816]schrank, 130 l, ohne Tiefkühlfach, 1100 Mark) — der Bestand beträchtlich erhöht. Neuartige Produkte wie HiFi-Anlagen und Farbfernsehgeräte gewinnen erst allmählich an Bedeutung bzw. sind überhaupt (noch) nicht im Angebot, z.B. Geschirrspülmaschinen und Videogeräte. Ein großer Unterschied besteht in der Ausstattung mit Kraftfahrzeugen. In der DDR herrscht noch immer das Kraftrad vor, doch wächst die Zahl der Pkw rasch — seit 1970 hat sie sich nahezu verdreifacht. Die DDR war lange Zeit bemüht, aus produktions- und verkehrstechnischen Gründen den Pkw-Bestand gering zu halten; inzwischen hat sie diese Politik de facto aufgegeben. Hohe Preise und lange Lieferfristen stehen allerdings einer schnelleren Verbreitung von Personenwagen entgegen. e) Qualitative Aspekte. Für die Lebenshaltung ebenfalls wichtige Merkmale, wie die gleichmäßige, in Umfang, Sortiment und Qualität befriedigende Bereitstellung der nachgefragten Güter, sind nicht quantifizierbar. Eine Wertung auch dieser Elemente läßt die Versorgungslage in einem ungünstigeren Licht erscheinen, denn noch immer bestehen besonders bei solchen Faktoren deutliche Mängel. Sortimentslücken und Lieferstörungen gehören nach wie vor zum Alltag in der DDR. So entspricht z.B. das Sortiment an Textilien, Bekleidung und Schuhen — auch in seiner qualitativen Ausstattung — häufig nicht der Nachfrage. Das Angebot bei vielen alltäglich benötigten Dingen ist ebenfalls unbefriedigend. Für Güter des gehobenen Bedarfs müssen vielfach größere, z. T. mehrjährige Wartezeiten (bei Personenkraftwagen bis zu zehn Jahren und länger) hingenommen werden. Viele Erzeugnisse sind mit Qualitätsmängeln behaftet, die den Wert mindern oder gar den Gebrauch nach kurzer Zeit völlig unmöglich machen. Die Reparaturanfälligkeit zahlreicher Produkte wiegt besonders schwer, weil es seit Jahren an Ersatzteilen und Kapazitäten des Reparaturhandwerks fehlt. Die Bereitstellung von Dienstleistungen reicht bei weitem nicht aus und beeinträchtigt so die Entlastung der Bevölkerung. Da die verbesserte Ausstattung der Haushalte zu einem steigenden Bedarf an Reparaturen führt, entstehen ständig neue Engpässe. Diese Mängel sind angesichts des hohen Industrialisierungsgrades der DDR-Wirtschaft nur mit systemimmanenten Schwächen zu erklären. Dienstleistungsbetriebe; Handwerk. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 813–816 Lebensmittelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LebensversicherungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zum Begriff Lebensstandard. Eine allgemein anerkannte Definition des Begriffs L. gibt es nicht. In der wissenschaftlichen Literatur finden sich vielmehr zahlreiche Lesarten, die sich nach der Weite der Begriffsfassung grob in drei Gruppen einteilen lassen. Die Übergänge zwischen den einzelnen L.-Kategorien sind dabei häufig fließend. L. im engeren Sinne: Bezieht sich auf die Versorgung der…
DDR A-Z 1985
Germanistik (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen Ideologie“ tätig zu werden. Die Aufgabe der G. in der DDR als eines der wichtigsten Fachgebiete im Rahmen der Gesellschaftswissenschaften besteht darin, einen Beitrag „zur weiteren Erhöhung des Bildungs- und Kulturniveaus der Arbeiterklasse, aller Werktätigen und besonders der Jugend als Bedingung ihrer Persönlichkeitsentwicklung sowie zur Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur zu erbringen“. Daraus leiten sich erhöhte Anforderungen an die Qualität der Ausbildung von zukünftigen Lehrern und Diplomgermanisten sowie an das Niveau der Forschung ab. In der Ausbildung der Studenten sind „die Einheit von klassenmäßiger Erziehung und fachlicher Bildung zu sichern und die Studenten zu befähigen, die Ergebnisse und Prozesse sozialistischer Kulturentwicklung aktiv mitzugestalten“. Damit hat die Führung der SED den germanistischen Literatur- und Sprachwissenschaftlern eine wichtige Aufgabe bei der Erforschung der Entwicklung der deutschen Sprache und Literatur, des Verhältnisses von Sprache und Gesellschaft, der „Entwicklung der sozialistischen Nationalkultur“ sowie der Beziehungen zu den Literaturen der Nachbarn, insbesondere „der sozialistischen Bruderländer“, zugewiesen. 2. Germanistische Ausbildung (Grundstudienrichtung Germanistik). Germanistische Ausbildung und Forschung finden an den Universitäten Berlin (Ost), Leipzig, Halle-Wittenberg, Rostock, Greifswald, Jena sowie an der TU Dresden und einer Reihe von Pädagogischen Hochschulen (PH), darunter Potsdam und Erfurt-Mühlhausen, statt. Die Ausbildung der G.-Studenten erfolgt entsprechend der 1982 festgelegten Regelstudienzeit: sie beträgt 5 Jahre (Universitäten und Hochschulen). Für ausgewählte Studenten besteht danach die Möglichkeit, in einem 2–3jährigen Forschungsstudium zur Promotion zu gelangen. Während des Studiums werden, begleitet von einem obligatorischen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium, Kenntnisse in deutscher Literatur und Sprache vermittelt. Daneben wird besonderer Wert auf die Erziehung der Studenten zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit gelegt: zu diesem Zweck werden Studentenkollektive gebildet, die unter Anleitung von Betreuern wissenschaftliche Arbeiten anfertigen sollen. Zentrale Bereiche des Studiums sind (wobei von Universität zu Universität nur geringe Unterschiede bestehen): Literaturwissenschaft: Literatur der Aufklärung, Literatur des Sturm und Drang und der Klassik als Grundlage der „Aneignung des klassischen Erbes“ in der DDR, Literatur des Vormärz, Proletarische Literatur vor 1933, Literatur des Antifaschismus, Sozialistische Literatur in der DDR und ihre Verflechtungen mit den Literaturen der „sozialistischen Bruderländer“, Literatur der „imperialistischen Staaten“. Sprachwissenschaft: Entwicklung der deutschen Sprache, Grammatiktheorien, Verhältnis von Sprache und Gesellschaft sowie von Sprache und Denken. Einzelbereiche: fach- und gemeinsprachlicher Wortschatz, Neologismen, Komponenten des gesellschaftlichen Kommunikationsprozesses, Textlinguistik, Pragmatik. Im weiteren Verlauf des Studiums, in dem ein mehrmonatiges Praktikum — nach Möglichkeit in der Institution, in der der zukünftige Lehrer oder Diplomgermanist tätig sein soll (Schule, Verlag, Rundfunk) — absolviert wird, sollen die Studenten ihre erworbenen theoretischen Kenntnisse in Einzelgebieten vertiefen, sich dabei die neuesten Erkenntnisse im Fach aneignen und neue Forschungsmethoden anwenden. Zu diesem Zweck vergeben die Sektionen (z.B. die Sektionen „G./Literaturwissenschaften“ und „Kultur- und Kunstwissenschaf[S. 531]ten“ der Karl-Marx-Universität Leipzig) Themen, die unmittelbar in die auftragsgebundene Forschung der Universität integriert sind. Derartige Themen befassen sich z.B. mit Fragen des Textbegriffs und der Textklassen, der Sprachästhetik, der Sprachnorm, der Sprachpflege unter sozialistischen Bedingungen und der „Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur“, der Ideologie- und Gesellschaftsgebundenheit der Sprache und ihrer Rolle für die Klassenauseinandersetzung. Das Studium schließt mit dem Diplom als Voraussetzung der anschließenden Berufsausübung (Lehrer) ab; dafür muß eine wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden, deren Ergebnisse öffentlich zu verteidigen sind. Nach dieser Prüfung darf der Absolvent den Titel „Diplomgermanist“ führen. 3. Germanistisches Ausländerstudium. Ein wesentlicher Teil der germanistischen Hochschulausbildung ist die Einrichtung des Ausländerstudiums an dem am 1. 9. 1956 gegründeten Herder-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig. Der Schwerpunkt ist die sprachliche Vorbereitung von Ausländern — vorwiegend aus der UdSSR, der Volksrepublik Polen, der ČSSR und jungen Nationalstaaten (Vietnam, Nigeria, Algerien) — auf das Fachstudium an einer der Universitäten oder Hochschulen der DDR. Seit Mai 1974 gibt es einen präzisen Studienplan für das germanistische Ausländerstudium als integrierter Bestandteil der Germanistik (Studienplan für die Grundstudienrichtung „Germanistik, Spezialisierung Fremdsprachenlehrer für ausländische Studierende“). Dieser sieht in den beiden ersten Studienjahren eine Konzentration von Lehrveranstaltungen zur deutschen Sprache und Literatur der Gegenwart zusammen mit einer verstärkten sprachpraktischen Ausbildung sowie Kursen zur Landeskunde vor; im 3. und 4. Studienjahr rücken zunehmend historische und theoretische Fragestellungen der G. in den Vordergrund; daneben gewinnen Vorlesungen zur Pädagogik sowie pädagogische Praktika einen erhöhten Stellenwert, um die Absolventen auf ihren zukünftigen Beruf als Lehrer des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“ optimal vorzubereiten. Teilweise werden diese Praktika im Heimatland des Studenten absolviert. Seit 1970 gibt es im Rahmen des Germanistischen Ausländerstudiums (beginnend mit dem 3. Studienjahr) eine eigene Methodik-Ausbildung, um die Studenten besser auf ihren künftigen Beruf als Lehrer für Deutsch als Fremdsprache vorzubereiten. Sie umfaßt die folgenden Schwerpunkte: Vermittlung, Festigung und Aktivierung sprachlicher Kenntnisse (Phonetik, Lexik, Grammatik) auf den verschiedenen Stufen des Fremdsprachenunterrichts; Entwicklung sprachlicher Fertigkeiten in den vier kommunikativen Grundtätigkeiten Hören, Sprechen, Lesen, Schreiben; Ermittlung, und Bewertung sprachlichen Wissens und Könnens im Fremdsprachenunterricht; Funktion und Inhalt der Landeskunde im Fremdsprachenunterricht; Art, Funktion und Einsatz von Unterrichtsmitteln. Ab dem 3. Studienjahr wird auch eine 2. Fremdsprache (in der Regel Englisch) gelehrt; die Abschlußprüfung in diesem Fach liegt am Ende des 9. Semesters. Das Studium schließt nach 5 Jahren mit der Ausarbeitung der wissenschaftlichen Diplomarbeit und dem Examen ab. Von 1951 (damals gab es Deutschkurse für Ausländer an der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät der Karl-Marx-Universität, eine Art Vorläufer des Herder-Instituts) bis zum Studienjahr 1980/81 studierten am Herder-Institut 17.500 Studenten. Am 1. 1. 1968 wurde die im Juni 1962 gegründete Zentrale Schule für ausländische Bürger in Dresden-Radebeul als selbständige Abteilung zur Vorbereitung von Praktikanten auf eine berufspraktische Ausbildung dem Herder-Institut angegliedert. Von 1962 bis 1980 wurden dort 4.600 Praktikanten — vor allem aus den „Entwicklungsländern“ — sprachlich ausgebildet, um ihre berufliche Qualifikation zu gewährleisten. Neben dem Herder-Institut bilden auch andere Universitäten, wie z.B. Greifswald, Jena und Halle, ausländische Germanisten aus. Der skizzierte Studienplan ist für alle Universitäten verbindlich. Einige Universitäten und Hochschulen (z.B. Leipzig, Halle, Jena, Erfurt, Rostock) veranstalten in den Ferien regelmäßig Sommerkurse für ausländische Germanisten und Deutschlehrer (Schwerpunkte: Fragen der aktuellen Sprachentwicklung, Didaktik und Methodik des Fachs „Deutsch als Fremdsprache“, Landeskunde DDR); darüber hinaus halten Dozenten des Herder-Instituts sowie anderer Universitäten und Hochschulen an den Kultur- und Informationszentren der DDR im Ausland (KIZ) und an zahlreichen ausländischen Universitäten Deutschkurse und Kurse zur Landeskunde DDR ab und sind damit um die Pflege und Verbreitung der deutschen Sprache im Ausland bemüht. Das Herder-Institut gibt seit 1964 die Fachzeitschrift „Deutsch als Fremdsprache“ — Zeitschrift zur Theorie und Praxis des Deutschunterrichts für Ausländer — heraus. 4. Germanistische Forschung. Die Forschung der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft an den Universitäten, Hochschulen und Akademien der DDR wird zentral über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen geplant und koordiniert, um größtmögliche Effizienz zu erzielen und Doppelarbeit zu vermeiden. Forschungsschwerpunkte sind: Humboldt-Universität Berlin: Klassische deutsche Literatur, Probleme der Übersetzung, Monologisches und Dialogisches Sprechen, Fremdsprachenausbildung und programmierter Unterricht. Wilhelm-Pieck-Universität Rostock: Orthographiereform der deutschen Sprache, Lexik, Kommunikationsprozesse und ihre sprachlichen und nichtsprachlichen Konstituenten sowie die Literatur des Niederdeutschen. Technische Universität Dresden: Naturwissenschaftliche, technische und medizinische Fachsprachen sowie Erarbeitung von fachsprachlichen Lehrprogrammen und kontrastiven fachsprachlichen Wörterbüchern Deutsch-Russisch, Deutsch-Englisch u.a. [S. 532]Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald: Verhältnis von Sprache und Denken auf der Basis der Erkenntnisse der neueren sowjetischen neurophysiologischen Forschung, Universalienproblematik, sozialistische Nationalliteratur, Sprache der Massenmedien. Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg: Entwicklung einer sozialistischen Sprachkultur, Sprachnormen, funktionale Stilistik, Sprachästhetik. Friedrich-Schiller-Universität Jena: Literatur der Aufklärung und der Klassik, Literatur der DDR, Sprachliche Kommunikation, Probleme der Morphologie. Karl-Marx-Universität Leipzig: Linguistisch-didaktische Grundlagen der fachbezogenen Fremdsprachenausbildung sowie Erarbeitung entsprechender Curricula und Lehrmaterialien, insbesondere für das Fach „Deutsch als Fremdsprache“, Valenztheorie und ihre praktische Anwendung, kontrastive Linguistik, Probleme der Wortbildung, Literatur des Vormärz, Lyrische Literatur in der DDR. Pädagogische Hochschule Potsdam: Literatur des Widerstands gegen den Faschismus (unter Einbeziehung der sowjetischen Literatur). Seit 1980 erscheint im VEB Verlag Enzyklopädie, Leipzig, die „Zeitschrift für Germanistik“, herausgegeben von einer Reihe von Wissenschaftlern unter Leitung von Prof. Claus Träger. Ihr Ziel ist, durch Beiträge aus der germanistischen Sprach- und Literaturwissenschaft (z.B. Textlinguistik) zur Integration beider Disziplinen beizutragen. Im Mittelpunkt der Beiträge stehen methodologische sowie literaturästhetische Fragen; daneben gibt es einen ausführlichen Rezensionsteil (auch westdeutscher und ausländischer Veröffentlichungen) sowie Inhaltsangaben neuerer germanistischer Dissertationen aus der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 530–532 Gerichtsverfassung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesamtprodukt, GesellschaftlichesSiehe auch das Jahr 1979 1. Gesellschaftswissenschaft und Germanistik. In dem auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) beschlossenen Parteiprogramm werden die Gesellschaftswissenschaften aufgefordert, als das theoretische und politisch-ideologische Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei „bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie in der Auseinandersetzung mit dem Imperialismus und der bürgerlichen…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftswissenschaften (1985)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1. Fachgebiete. Bezeichnung für Wissenschaften, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen (Ökonomisches Grundgesetz). Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: a) die Politische Ökonomie, b) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, c) eine Sozialistische Betriebswirtschaftslehre, d) eine Lehre der Sozialistischen Wirtschaftsführung, e) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomie (Agrarwissenschaften), Handelsökonomie, Verkehrsökonomie, Finanzökonomie, Wissenschaftsökonomie, Militärökonomie, f) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Ökonometrie, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß heute Ergebnisse und Methoden der W. auch anderer Länder und Gesellschaftssysteme in die Diskussion einbezogen und z. T. angewendet werden. Heute versucht man, durch empirische Untersuchungen die Daten und Strukturen wirtschaftlich-sozialer Abläufe in einer sozialistisch verfaßten Industriegesellschaft zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z.B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine engere Verbindung der Einzeldisziplinen mit der traditionellen Politischen Ökonomie. Das in der Schlußphase der Ära W. Ulbrichts unter der Leitung des Politbüros des ZK der SED erarbeitete Buch „Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR“, Berlin (Ost) 1969, wurde zurückgezogen und durch sowjetische Lehrbücher ersetzt. Seit 1973/74 sind erneut Lehrbücher zur Politischen Ökonomie, zur Volkswirtschaftsplanung und zur sozialistischen Betriebswirtschaft als DDR-Publikationen veröffentlicht worden, allerdings erneut in enger Anlehnung an die sowjetische Forschung und Lehre, deren Aussagen wieder stärker als allgemeingültig anerkannt werden. 2. Aufgaben, Forschung und Lehre. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: a) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Staatsapparates zu schaffen; „Bestlösungen“ in Betrieben vergleichend zu untersuchen und als generelle Regelung für einen Wirtschaftszweig oder die Volkswirtschaft zu verallgemeinern; b) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; c) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftlich-politische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden; d) die öffentliche Propagierung und Popularisierung der Wirtschaftspolitik. Der Gegenstand von Forschung und Lehre wird in erheblichem Umfang durch aktuelle Probleme der Wirtschaftspolitik bestimmt (Wirtschaft). Durch die Neuorientierung der Wirtschaftspolitik seit dem VIII. SED-Parteitag erfuhren die „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“ und die „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“ eine Aufwertung als selbständige Disziplinen. Im Zentrum der W. steht jedoch unverändert die Politische Ökonomie; als wichtiges neues Arbeitsgebiet wurden die Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit RGW-Mitgliedsländern („sozialistische ökonomische Integration“, Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) aufgenommen. Die Schwerpunkte der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung liegen bei den Themen a) der Politischen Ökonomie des Sozialismus (insbesondere der qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums und des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes), b) der sozialistischen Wirtschaftsführung (Leitungswissenschaft), c) der Planung, d) der sozialistischen Betriebswirtschaft, e) der Wirtschaftsintegration, f) des Agrar-Industriekomplexes, g) der Arbeitswissenschaft, h) der Sozial- und Bevölkerungspolitik, i) der Imperialismusforschung sowie neuerdings auch j) der Erschließung und Nutzung von Rohstoffen und Energieträgern. Als „Kardinalproblem“ sind der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung der 80er Jahre Lösungswege zur Steigerung der einzel- [S. 1521]und gesamtwirtschaftlichen Effizienz aufgegeben. Die Forschungsplanung 1981–1985 umfaßt 79 Schwerpunkte, die in 12 Forschungskomplexe gebündelt sind. Die Lehre umfaßt in der Grundstudienrichtung W. folgende Hauptgebiete: a) Politische Ökonomie des Sozialismus und des Kapitalismus, b) Geschichte der Politischen Ökonomie, c) Lehre der Volkswirtschaftsplanung, d) Betriebswirtschaftslehre, e) Statistik, f) Leitung der Wirtschaft, g) Wirtschaftsgeschichte und h) Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV). Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z.B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industriezweiginstituten der Ministerien durchgeführt (Forschung). Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ in Berlin-Karlshorst und das Zentralinstitut für Wissenschaften der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Leitende Institutionen für die W. sind das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) und die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG). Im Bereich des Staatsapparates sind es das Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Zur einheitlichen Leitung und Koordinierung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung bestand von 1963 bis 1968 ein Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission. 1972 wurde mit dem Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW ein Gremium mit vergleichbaren Aufgaben bei der AdW gegründet. Einfluß auf die Forschung nimmt auch die 1975 gegründete „Gemeinsame Kommission der Ökonomen der UdSSR und der DDR“ mit ihren Jahrestagungen. Ihre gemeinsamen Aktivitäten werden, parallel zum Rhythmus der Wirtschaftsplanung, in Fünfjahrplänen festgelegt. 17.305 Hochschulstudenten studierten 1982 im Fachgebiet W. Zwischen 1968 und 1972 stieg die Studentenzahl von 15.789 auf 25.456; seit dem Jahr 1972 sank die Studentenzahl von Jahr zu Jahr. Von 1972 bis 1976 absolvierten im Jahresdurchschnitt 5.341 Studenten ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, 1982 waren es 4.000 Studenten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1520–1521 Wirtschaftsverträge, Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WissenschaftSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1. Fachgebiete. Bezeichnung für Wissenschaften, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen (Ökonomisches Grundgesetz). Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: a) die Politische Ökonomie, b) eine „Theorie der…