DDR A-Z 1985

Finanzplanung und Finanzberichterstattung (1985)

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen Wirtschaftsperiode müssen die Expansion des Güter- und Geldkreislaufs insgesamt und die Veränderungen der korrespondierenden Teilströme des Geld- und Güterkreislaufs aufeinander abgestimmt werden. Gelingt den Planungsbehörden diese Vorab-Koordinierung nicht, so werden z.B. den Staatsbetrieben über die zentrale Kreditplanung (Kredit) Geldkapitalzuteilungen bewilligt (Kreditplafonds), die auf der Güterseite nicht durch ein ausreichendes Aufkommen der gesuchten Einsatzmaterialien und Investitionsgüter gedeckt sind. Dies führt zur Entstehung eines Giralgeldüberhangs auf den Guthabenkonten der Betriebe, welcher die Unternehmensleitungen dazu verleitet, diesen für andere als die geplanten Einsatzziele zu verwenden. Als Folge ergeben sich daraus an anderer Stelle des geplanten Wirtschaftsprozesses Störungen bei der Planerfüllung. Ähnliche Disproportionen treten bei der Planverwirklichung z.B. dann ein, wenn die Betriebe von den Planbehörden finanzielle Leistungsauflagen erhalten (z.B. Gewinnziele, Rentabilitätsvorgaben, Zahlungsaufforderungen bei den Unternehmenssteuern), die mit den vorhandenen Produktionskapazitäten und den gewährten Zuteilungen an Produktionsmitteln nicht erfüllt werden können. Wegen dieser Risiken besitzt die Fp. für den Erfolg der Wirtschaftspolitik der DDR-Regierung die gleiche Bedeutung wie die materielle Volkswirtschaftsplanung. b) Einsatzgebiete der Fp. In der DDR erfolgt die Planung der Entstehung und Verwendung der Geldfonds und die planerische Festlegung der künftigen Geldströme auf drei Ebenen: 1. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft und des Zentralstaates; 2. auf der Ebene der Territorien (Bezirk; Kreis) und 3. auf der Ebene der Betriebe und überbetrieblichen Vereinigungen (Kombinate, restliche VVB) (Betriebsformen und Kooperation). ba) Fp. auf der Ebene der Gesamtwirtschaft. Um die Hauptströme des Geldkreislaufs zwischen den wichtigsten Wirtschaftsgruppen zu erfassen sowie aufeinander abzustimmen und um ein ausbalanciertes Gleichgewicht zwischen Güter- und Geldkreislauf herzustellen (angestrebtes Ziel: Einheit von materieller und finanzieller Planung), werden insgesamt 11 umfassende Finanzbilanzen aufgestellt. Bei den als Planungs- und Kontrollinstrumenten genutzten Finanzbilanzen handelt es sich um hochaggregierte Einnahmen- und Ausgabenrechnungen für folgende Wirtschaftsgruppen: Staatsapparat (Zentralstaat einschl. Gebietsverwaltungen), Bankwesen (Staatsbank einschl. Geschäftsbanken und Sparkassen), Versicherungen, Bevölkerung und Staatswirtschaft (VEB und Betriebsvereinigungen). Neben den zur Abbildung und Planung des inländischen Geldkreislaufs erarbeiteten Finanzbilanzen wird vom Staat als Träger des Außenhandelsmonopols auch noch für jede Wirtschaftsperiode eine außenwirtschaftliche Zahlungsbilanz als Plan- und Ist-Bilanz aufgestellt (Außenwirtschaft und Außenhandel). bb) Der Planung der binnenwirtschaftlichen Finanzbeziehungen dienen. 1. die Finanzbilanz des Staates; 2. die [S. 396]Bilanz des Staatshaushalts einschl. der Einnahmen und Ausgaben des Sonderfonds der Sozialversicherung (Staatshaushalt; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). bc) Planung der Finanzbeziehungen zum Ausland. Entsprechend der Konstruktion der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs ist die Mark der DDR eine reine Binnenwährung. Sie kann nicht frei in andere Währungen getauscht werden und ist kein international anerkanntes Zahlungsmittel. Deshalb muß die Wirtschaftsführung der DDR (Staatliche Plankommission, Ministerium der Finanzen [MdF], Staatsbank) zur wertmäßigen Erfassung der zwischenstaatlichen Leistungstransfers für jede Wirtschaftsperiode stets zwei Typen von Zahlungsbilanzen aufstellen. Beim ersten Bilanztyp werden mehrere Zahlungsbilanzen erstellt, bei denen die geleisteten und die empfangenen bzw. gestundeten Zahlungen im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch in verschiedenen Fremd- oder Clearing-Währungen einander gegenübergestellt werden. Diese Bilanzen werden als „externe Zahlungsbilanzen“ bezeichnet. Beim zweiten Zahlungsbilanztyp werden auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite alle außenwirtschaftlichen Transaktionen für einen bestimmten Zeitraum in der jeweiligen Binnenwährung und zu den gültigen Inlandspreisen verbucht. Diese Bilanz trägt den Namen „interne Zahlungsbilanz“. Von beiden Bilanztypen werden vor jeder Wirtschaftsperiode eine Planbilanz und nach Ablauf dieses Zeitabschnitts eine Ist-Bilanz (= Soll-Ist-Vergleiche als Datenlieferanten für neue Projektionen und als Mittel der Erfolgskontrolle) aufgestellt. Dabei werden — unterschieden nach Handelspartnern — im einzelnen folgende Planbilanzen ausgearbeitet: 1. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den westlichen Industriestaaten und mit denjenigen Entwicklungsländern, deren Waren- und Leistungsaustausch mit der DDR auf der Grundlage einer führenden konvertierbaren Währung abgewickelt wird. Den in dieser Bilanz eingetragenen Planungsergebnissen liegen Dollar, Pfund oder DM zugrunde; 2. die Bilanz der Zahlungsvorgänge mit den sozialistischen Staaten. In dieser Bilanz wird der Wert des Leistungsaustauschs mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und mit den übrigen sozialistischen Ländern in der Kunstwährung des Transfer-Rubel erfaßt; 3. die Bilanz des Warenaustauschs und der Dienstleistungstransfers im Innerdeutschen Handel (IDH). Die Verbuchung der zwischen den beiden deutschen Staaten ausgetauschten Leistungen erfolgt in Verrechnungseinheiten, wobei eine Verrechnungseinheit real dem Wert einer DM entspricht; 4. die Bilanzen der Zahlungsvorgänge mit jenen Entwicklungsländern, mit denen die DDR vereinbart hat, die zwischenstaatlichen Waren- und Dienstleistungsumsätze mit Hilfe einer bestimmten Clearing-Währung abzurechnen. Durch die Festsetzung von internen Wechselkursen zwischen den verschiedenen Fremdwährungen einerseits und der künstlich geschaffenen Außenwirtschaftswährung der „Valutamark“ (VM) andererseits werden dann sämtliche Einnahmen- und Ausgabenposten in den verschiedenen externen Zahlungsbilanzen in den Einheitsmaßstab dieser Außenwirtschaftswährung umgerechnet. Damit entsteht aus einer Vielfalt externer Zahlungsbilanzen eine zusammenfassende (externe) Zahlungsbilanz für die gesamte Volkswirtschaft. Die internen Umrechnungskurse zwischen den Fremdwährungen und der VM werden von der Staatsführung der DDR bis auf eine Ausnahme geheimgehalten. So ist [S. 397]lediglich bekannt, daß die Umrechnungen von transferablen Rubeln in VM seit 1959 auf der Grundlage eines Wechselkurses von 1 Transferabler Rubel = 4,67 VM durchgeführt werden. Aus dem Kurs des Transfer-Rubel zu den westlichen Währungen ergeben sich allerdings rein rechnerisch für Ende Dezember 1982 folgende Paritäten: 1 VM = 0,71 DM; 1 VM = 0,30 US-$. bd) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Banken. In diesem Bereich sind folgende Bilanzen zu unterscheiden: 1. die Bilanz der Kreditquellen und der Gewährung von kurz- und langfristigen Krediten; 2. die Bilanz der Umsätze des Kreditsystems; 3. die Bilanz des Geldumlaufs bei der Bevölkerung. Die letztgenannte wird von der Staatsbankzentrale ausgearbeitet. In ihr werden alle Geldauszahlungen der Banken an die Bevölkerung (Löhne, Zinsgutschriften, Transferzahlungen) erfaßt und umgekehrt sämtliche Geldeinzahlungen der privaten Haushalte bei den Banken verbucht. Bis 1975/76 stand im Mittelpunkt der geldpolitischen Maßnahmen der Finanzplaner der DDR-Bankenorganisation die Aufstellung von Bargeldumsatzbilanzen. In diesen Bilanzen erfaßte die Staatsbank jedoch nur die geplanten und die tatsächlichen Bargeldzuflüsse aus den Kassen der Banken an die Bevölkerung und die verbliebenen privaten Gewerbetreibenden sowie die Rückflüsse von Bargeld an die Kreditinstitute. Trotz dieser Beschränkung auf den Bargeldumlauf lieferte die regelmäßige Aufstellung und Abrechnung dieses von der Zentralbank geführten Großkontos wichtige stabilitätspolitische Informationen. So konnten durch längerfristige Vergleiche der Soll- und Ist-Ziffern und darauf aufbauenden Berechnungen (z.B. der Schwankungen der Umlaufgeschwindigkeit des Bargeldes) grobe Fehlentwicklungen zwischen der Kaufkraftentwicklung einerseits und der Warenbereitstellung andererseits aufgedeckt und damit Gefahren für den Geldwert aufgrund der Aufhäufung von unverwertbaren privaten Bargeldhorten (Kaufkraftstauungen) durch entsprechende Gegenmaßnahmen gemildert werden. Nachdem die privaten Haushalte die von den Banken, Sparkassen und Betrieben angebotenen Dienstleistungen beim bargeldlosen Zahlungsverkehr immer stärker in Anspruch nahmen, wurde es dringend erforderlich, die Bilanzierungsmethode zu ändern, um wieder zutreffendere Auskünfte über die Gesamteinkommen der DDR-Bevölkerung, ihre Sparleistungen und über die Entwicklung der kaufkräftigen Nachfrage zu erhalten. Diese Bargeldumsatzbilanz wurde zur heutigen Geldumlaufbilanz weiterentwickelt. In ihr werden neben den Bargeldbewegungen auch die bargeldlosen Überweisungen an die privaten Haushalte und die von der Bevölkerung bargeldlos beglichenen Verbindlichkeiten geplant und verbucht (Zahlungs- und Verrechnungsverfahren). be) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Versicherungen. Die Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Versicherungswesens (Versicherungsbilanz/Bilanz der Sach- und Personenversicherung). Diese Bilanz weist auf der Einnahmenseite aus, welcher Anteil vom Volkseinkommen als Vorsorgekapital der verschiedenen Versicherungsnehmer in den Finanzfonds der staatlichen Versicherungsbetriebe konzentriert werden soll oder tatsächlich konzentriert wurde. Auf der Ausgabenseite werden die voraussichtlichen und die tatsächlichen Versicherungsleistungen — getrennt nach Versicherungsarten — eingesetzt. bf) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Bevölkerung. 1. Die Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung (= Bilanz der Kaufkraft und des Warenfonds); 2. die Bilanz der individuell bezahlten Konsumtion; 3. die Bilanz der Entstehung und Verwendung des Realeinkommens der Bevölkerung. bg) Finanzbilanzen der Wirtschaftsgruppe Staatswirtschaft. Ergänzt wird die Aufstellung der genannten 10 Finanzbilanzen durch die Großbilanz. Diese Bilanz umfaßt die Bildung und Verwendung der Finanziellen Fonds der volkseigenen Betriebe und Kombinate aller Wirtschaftsbereiche. c) Die wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Finanzpläne. Die für die Gesellschaftspolitik und die Wirtschaftslenkung wichtigsten Finanzpläne sind a) der Staatshaushaltsplan (Planbilanz des Staatsetats) und b) die Finanzbilanz des Staates. Diese Beurteilung gilt sowohl für die auf ein Jahr abgestellten Planungen als auch für Projektionen mit einem Planungshorizont von fünf Jahren. Von den durch die Planbehörden und die Staatsbank aufgestellten globalen Finanzplänen wird nur der jedes Jahr neu entworfene Staatshaushaltsplan der Volkskammer zur Begutachtung vorgelegt und als Gesetz verabschiedet. In Form der Berichtsbilanz wird die Finanzbilanz des Staates vom MdF als Bestandteil der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung erarbeitet. Sie soll einen Gesamtüberblick über das Finanzmittelaufkommen des Staates und der Staatswirtschaft geben und ausweisen, wofür das akkumulierte Geldkapital in den verschiedenen Finanzmittelfonds verwendet wurde. Die Finanzbilanz entsteht durch die Zusammenfassung mehrerer globaler Einzelbilanzen auf einem Großkonto oder Tableau. Kernstück dieser Großbilanz ist der in sie integrierte Staatshaushalt. In der Finanzbilanz des Staates wird die Erwirtschaftung, Verteilung und Verwendung sämtlicher Geldmittel einander gegenübergestellt, die in den Kassen a) des Staatshaushalts, b) der Kreditinstitute und c) der Versicherungen konzentriert sind. Der Regierung gibt diese Bilanz Auskunft über die Umverteilung der akkumulierten Geldkapitalfonds. Ihr kann sie entnehmen, ob die Umverteilung auf die Gebietsverwaltungen (Staatsorgane auf Republikebene, Territorialinstanzen), Banken und Versicherungen auch wirklich entsprechend den materiellen Planzielen für die Entwicklung der Volkswirtschaft erfolgt ist. Die Bilanz erfaßt ferner d) alle Gewinnanteile und Amortisationen, die von den VEB und Kombinaten selbst erwirtschaftet und dann von diesen teils nach staatlichen Weisungen und teils in eigener Verantwortung eingesetzt werden. Der Nutzen einer umfassenden Planbilanz der Staats- [S. 398]und und Betriebsfinanzen als Führungsinstrument zur Programmierung und Lenkung der Wirtschaftsentwicklung hängt davon ab, wie gut es den Finanzplanern im konkreten Fall gelungen ist, die finanzwirtschaftlichen Planziele (Leistungsanforderungen) so zu konzipieren, daß sie dem tatsächlichen Leistungsvermögen der Volkswirtschaft, der Leistungsfähigkeit der Betriebe und Belegschaften entsprechen. d) Planungshorizont der Fp. Nach den jeweils geplanten Zeiträumen gliedert sich die Fp. in der DDR seit 1968 in eine kurzfristige Jahresplanung und in eine langfristige Perspektivplanung. Für die materielle Wirtschaftsplanung wurde diese Unterscheidung bereits zur Gründungszeit der DDR eingeführt, als seinerzeit die Grundlagen für die imperative Volkswirtschaftsplanung geschaffen wurden (Planung). Im Unterschied dazu hat es über zwei Jahrzehnte gedauert, bis die Wirtschaftsführung der DDR über ein brauchbares Konzept für eine mehrjährige Fp. verfügte. Erst in den Jahren zwischen 1971 und 1975 ist es gelungen, neben der schon seit 1948 bis 1950 entwickelten güterwirtschaftlichen Perspektivplanung eine langfristig ausgelegte Fp. aufzubauen. Weniger Schwierigkeiten bereitete die Aufgabe, eine lediglich auf ein Jahr ausgerichtete Fp. zu konzipieren. Diese Einjahresplanung wurde bereits Ende der 40er Jahre als eine die materielle Wirtschaftsplanung absichernde und kontrollierende Planungsmethode eingeführt. Die mehrjährige Fp. begann 1968 mit der Aufstellung von Zweijahresplänen der Staatshaushaltsbilanz, der Finanzbilanz des Staates, der Bilanz der Geldeinnahmen und Geldausgaben der Bevölkerung und der Bilanz der Kreditquellen und der Kreditgewährung für die Planperiode 1969/70. Diese als Test gedachten Planbilanzen wurden jedoch noch nicht in Plananweisungen übersetzt; sie blieben interne Arbeitspapiere. In Zusammenhang mit der Ausarbeitung des Perspektivplanes für 1971–1975 erhielten die Staatliche Plankommission, das MdF und die Staatsbank erstmals den Auftrag, in einigen ausgewählten Planbilanzen die Bewegungen der wichtigsten Geldströme in der Volkswirtschaft für 5 Jahre im voraus zu projektieren. Die dem Ministerrat vorgelegten Finanzbilanzen für die Jahre 1971–1975 sind jedoch von diesem wieder nicht zum Ausgangsmaterial für verbindliche Direktiven benutzt worden. Statt dessen wurde beschlossen abzuwarten, ob die ab 1972 durchgeführten Soll-Ist-Vergleiche den Beweis für die Treffsicherheit der Finanzplaner erbringen würden, um zur Nutzung der mittelfristigen Fp. als Lenkungsinstrument der Regierung überzugehen. Über die Qualität dieser Vergleiche hat die Fachpresse jedoch nichts berichtet. Die mittelfristige Fp. wurde erst anläßlich der Verabschiedung der Planungsordnung für die Planperiode 1976–1980 in das Arbeitsprogramm der Wirtschaftsplaner aufgenommen. Anläßlich der Fertigstellung des Perspektivplanes für 1976–1980 lag erstmals ein beschlußreifer Entwurf a) einer Finanzbilanz des Staates für die Jahre bis 1980 und b) eine Fünfjahrprojektion der Staatshaushaltsbilanz vor. Ausgehend von der 1974 erlassenen Planungsordnung wurde ferner auch den VEB, Kombinaten und VVB 1974/75 der Auftrag erteilt, Finanzpläne der Unternehmensfinanzen für 5 Jahre im voraus aufzustellen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1976–1980 vom 20. 11. 1974, GBl., SDr. Nr. 775a, S. 209 ff. u. S. 231 ff.). Durch die damit durchgesetzte mittelfristige Fp. wurden zugleich die entsprechenden Forderungen aus dem Statut des MdF von 1967 erfüllt (VO über das Statut des MdF vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 324). Die im November 1979 verabschiedete gegenwärtig gültige Planungsordnung enthielt den Auftrag an die Planungsorgane, auch für den Zeitraum 1981–1985 einen mittelfristigen Finanzplan aufzustellen. Zur Erfüllung dieser Anweisung wurden eine in 5 Jahresetappen untergliederte Planprojektion der Finanzbilanz des Staates und der Staatshaushaltsbilanz ausgearbeitet. Angesichts der hohen Unsicherheit über die künftige wirtschaftliche Entwicklung beschränkten sich jedoch die Finanzplaner auf die Projektion der Entwicklung der Hauptpositionen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite beider Bilanzen. Darüber hinaus wurde die Staatsbank aufgefordert. Eckdaten über die gewünschte, stabilitätspolitisch ausgewogene Entwicklung der Kreditquellen und der Kreditgewährung festzulegen (AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981–1985 vom 28. 11. 1979, GBl., SDr. Nr. 1020 n, S. 63 ff. u. S. 68). Im Unterschied zu anderen Planteilen der DDR-Perspektivpläne sind bisher auch für den Planzeitraum 1981–1985 die Planziffernreihen der makroökonomischen Finanzpläne und Finanzbilanzen nicht veröffentlicht worden. e) Verknüpfung zwischen betrieblicher und gesamtwirtschaftlicher Fp. Die nach zentralen Vorgaben (Orientierungsziffern) von den Wirtschaftsunternehmen (VEB, Kombinaten) erarbeiteten und den Planbehörden eingereichten langfristigen Finanzpläne sollen die notwendigen Daten liefern, die die oberste Wirtschaftsverwaltung den gesamtwirtschaftlichen Finanzplänen zugrunde legt. Diese Verkoppelung zwischen der Produktionsbasis und der Planungszentrale ist jedoch bis heute nicht gelungen. Sie ist nur dann zu verwirklichen, wenn vor allem 2 Voraussetzungen erfüllt werden: erstens müssen die staatlich festgesetzten Preise, Steuern, Beiträge, Gebühren, Zinsen, Abschreibungssätze, finanziellen Sanktionen, Subventionen usw. möglichst über den Zeitraum aller 5 Jahre konstant bleiben, so daß die Finanzplaner feste Bezugsbasen für ihre Projektionsrechnungen besitzen. Zweitens muß gewährleistet sein, daß die umfangreichen Planungsarbeiten der Behörden und Betriebe innerhalb von nur 6 bis 10 Monaten mit allen erforderlichen Abstimmungen zwischen der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Ebene bewältigt werden können, damit bei der Fünfjahrplanung von möglichst aktuellen Ist-Ergebnissen ausgegangen werden kann. Seit 1975/76 mußte die Regierung der DDR jedoch unter dem Druck von immer neuen Preisschocks bei [S. 399]importierten Rohstoffen und Energieträgern in immer kürzeren Abständen umfassende Preisrevisionen für die Erzeugnisgruppen ganzer Produktionsmittelbranchen und für industrielle Verbrauchsgüter von gehobener Qualität durchführen (Preissystem und Preispolitik). Die massenhaften Preisanhebungen bei Produktionsmitteln (Einsatzfaktoren) hatten massenhafte Korrekturen der Steuersätze bei den Unternehmenssteuern, Verbrauchssteuerzuschlägen, der Gebühren, Haushaltseinnahmen und -ausgaben, Subventionen, Preise für Fertigwaren und Kreditmittelbewilligungen zur Folge. Jeder Staatshaushaltsplan der DDR mußte ab Mitte der 70er Jahre bereits nach einigen Monaten Laufzeit grundlegend umgeplant werden. Infolge dieser schnellen Veränderung der Planungsgrundlagen wurden die globalen Bilanzen der Geldströme für die beiden letzten Fünfjahrpläne weitgehend ohne die Einschaltung der Betriebe, Kombinate und Produktionsgenossenschaften aufgestellt. Die Projektion der künftigen Veränderungen der Bilanzpositionen erfolgte entweder durch die Extrapolation der Ist-Ergebnisse der Vergangenheit (Fortschreibung von Trends) oder durch Schätzungen, die sich bemühten, die Auswirkungen absehbarer Kurskorrekturen in der Preis-, Finanz-, Steuer- und Kreditpolitik bei gegebenen materiellen Kennziffernreihen zu prognostizieren. f) Die betriebliche Fp. Die Ausarbeitung der betrieblichen Finanzpläne erfolgt entsprechend den detaillierten Planungsvorschriften der Wirtschaftsverwaltung nach einer einheitlichen Methodik (AO über die Finanzplanung in den Volkseigenen Betrieben und Kombinaten vom 26. 1. 1973, GBl. I, S. 70 ff.; AO über die Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 110 ff.). Die auf Unternehmensebene durchgeführte Fp. umfaßt ein ganzes Bündel von Einzelplanungen, in deren Mittelpunkt folgende, von der Wirtschaftsführung bestimmte Zielgrößen stehen: a) die Nettoproduktion, b) der Nettogewinn, c) die Produktion zentral ausgewählter Engpaßprodukte, d) die Exportleistung (vor allem, soweit sie Hartwährungsvaluta einbringt) und e) die Kapital- oder Fondsrentabilität. Folgende Planungsarbeiten gehören zum Arbeitsprogramm in den Wirtschaftsunternehmen: 1. die Ermittlung der Gesamtkosten der Betriebe in der nächsten Wirtschaftsperiode bei durch den Betriebsplan vorgegebener Produktionsleistung; 2. die Planung der Kostenentwicklung, gegliedert nach Kostenarten; 3. die Planung der erforderlichen Selbstkostensenkung gegenüber der Vorperiode, ausgehend von der staatlich gewünschten Höhe des Nettogewinns; 4. die Planung der erreichbaren Erlöse bei staatlich vorgegebenen Festpreisen; 5. die Planung der möglichen Exporterlöse, getrennt nach Währungsgebieten; 6. die Planung des erreichbaren Nettogewinns und die Festlegung der Gewinnverwendung im nächsten Planjahr sowie im gesamten Zeitraum der Laufzeit des Perspektivplanes; 7. die Planung der Zuweisungen von Geldkapital an die einzelnen betrieblichen Finanzfonds und die Festlegung der künftigen Verwendung dieser Finanzmittel; 8. die Sicherung der Zahlungsfähigkeit des VEB oder des Kombinats durch Liquiditätsplanung; 9. die Planung des Kreditbedarfs und der Kreditbeschaffung sowie der Tilgung früher eingegangener Verbindlichkeiten; 10. die Planung der Finanzierung der Bestände an Materialien (Lagerhaltung) und der Forderungen (= Gewährleistung notwendiger Überbrückungsfinanzierungen bis zum Eingang der Außenstände). An dem Planungs- und Abstimmungsprozeß zwischen der finanziellen und materiellen Jahresplanung sowie der Preisplanung sind in der DDR vor allem der Ministerrat, das MdF, die Staatsbank, das Ministerium für Außenhandel (MAH), die Staatliche Plankommission, die Industrieministerien und das Amt für Preise beim Ministerrat beteiligt. 2. Finanzberichterstattung (Fb.). a) Informationsaufgaben der Fb. Ohne ein nach einheitlichen Grundsätzen gestaltetes Berichtswesen und ohne die regelmäßige Sammlung und Verarbeitung von ungezählten entscheidungsrelevanten Daten ist die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft nicht in der Lage, realistische, den Produktionsmöglichkeiten der Betriebe und Betriebszusammenschlüsse entsprechende Zielvorgaben zu projektieren und mittelfristig Strukturveränderungen im Produktionsprogramm durchzusetzen. Die Fb. ist Teil des Informationssystems der Wirtschaftsverwaltung über die erreichte Planerfüllung und über die wichtigsten Ergebnisse der betrieblichen Rechnungsführung und Statistik (AO über das einheitliche System von Rechnungsführung und Statistik in der volkseigenen Industrie vom 12. 5. 1966, GBl. II, S. 495 ff.). Die Fb. umfaßt die Gesamtheit der Kontrollmitteilungen, die von der Wirtschaftsverwaltung regelmäßig eingeholt werden, um auf dem Gebiet der Finanzen die tatsächlichen Leistungen der VEB und Kombinate mit den im Betriebsplan gestellten vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen vergleichen und Effizienztests durchführen zu können. Adressat der Finanzberichte sind die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik, die Industrieministerien und die für die Gestaltung der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik verantwortlichen Lenkungsorgane. Die Berichtsnomenklatur der verlangten Meldungen unterliegt ständigen Veränderungen. Sie wird mindestens nach Ablauf von 24 Monaten den Bedürfnissen der Berichtsempfänger (z.B. der Staatlichen Plankommission und des MdF) angepaßt. b) Inhalt der Finanzberichte. Von den Betrieben und Betriebsvereinigungen verlangen die Wirtschaftsbehörden vor allem Auskunft über die Kostenentwicklung, die erreichte Kostensenkung, die erzielten Erlöse, die gezahlten Unternehmenssteuern, den erwirtschafteten Nettogewinn, die ausbezahlten Löhne und Prämien, das Investitionsvolumen, die Inanspruchnahme und die Tilgung von Krediten sowie über die gewährten Sozialleistungen; ferner Angaben über Verluste durch Ausschußproduktion, über zusätzliche Kosten bei der Nachbesserung fehlerhafter Produkte, über Aufwendungen für Garantieleistungen und die finanzielle Abdeckung eingetretener technisch-wirtschaftlicher Risiken. Weiter müssen die Betriebs- und Kombinatsleitungen offen[S. 400]legen, wie hoch die in ihren Werken gehaltenen Umlaufmittelbestände sind. Mit Hilfe dieser Auskünfte will die Wirtschaftsführung u.a. herausfinden, ob die Betriebe unzulässige Mengen an Material horten (Überplanbestände) und wie sie ihre Bestandshaltung finanzieren. — Die Auskünfte werden — je nach Wichtigkeit — in Monats- bzw. in Quartalsmeldungen zusammengefaßt oder in Jahresberichten vorgelegt. Da die Wirtschaftsführung der DDR auch nach Abbruch der Wirtschaftsreformen (Wirtschaft) Ende 1970 bemüht bleibt, in stärkerem Maße als vor 1963 üblich finanzwirtschaftliche Steuerungsinstrumente einzusetzen, besitzen Fp. und Fb. auch im heutigen System der Wirtschaftslenkung, Planerfüllungskontrolle und Effizienzmessung eine große Bedeutung. Finanzkontrolle und Finanzrevision; Finanzorgane; Finanzsystem; Preissystem und Preispolitik; Rechnungswesen; Zins und Zinspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 395–400 Finanzorgane A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzsystem

Siehe auch: Finanzberichterstattung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Finanzplanung und Finanzberichterstattung: 1975 1979 1. Kurz- und mittelfristige Finanzplanung (Fp.). a) Aufgaben und Bedeutung der Fp. In einer Zentralplanwirtschaft, in der Geld als Tauschmittel und Wertmaßstab dient (Währung/Währungspolitik), ist die Fp. die notwendige Ergänzung zur naturalen, güterwirtschaftlichen Planung der Wirtschaftsprozesse und des Warenumlaufs. Vor jeder neuen…

DDR A-Z 1985

Zentralisation (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Z. wird die Kompetenz- und Aufgabenhäufigkeit an der Spitze einer hierarchisch strukturierten Organisation (z.B. Betrieb, Verwaltungseinheit) bzw. in einem Organisationenzusammenhang (z.B. volkswirtschaftliches Leitungssystem, Staatsapparat) bezeichnet. Der Grad der Z. bestimmt das Verhältnis der einzelnen Ebenen einer Organisation zueinander, insbesondere aber zur Organisationsspitze. Z. hat in der DDR immer einen sehr hohen positiven Stellenwert gehabt. Zentrale Leitung und Planung der Volkswirtschaft, die zentralisierten Führungs- und Organisationsstrukturen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der zentralisierte Aufbau des Staatsapparates usw. gehören bisher auch in der politischen Theorie des Marxismus-Leninismus zu den unabdingbaren Systemprinzipien. (Demokratischer Zentralismus) Trotzdem hat es im Grad und in der Handhabung der Z. verschiedentlich Änderungen gegeben. Die zunehmende gesellschaftliche Arbeitsteilung in der Volkswirtschaft, die sich nicht egalisierende, sondern differenzierende Sozialstruktur, die zunehmende Bedeutung regionaler Probleme usw. machten die Anpassung der Leitungsstrukturen zu einer sich immer erneut stellenden Aufgabe für die politische Führung. Der Gegenbegriff zur Z., die „Dezentralisierung“ (D.), wurde in den Jahren 1956/58 positiv verwendet, als es erste Überlegungen und Ansätze zur Neugestaltung der Staats- und Wirtschaftsorganisation gab. Der Gebrauch [S. 1540]der Bezeichnung D. wurde jedoch sehr bald aus ideologischen Gründen abgelehnt; die Parteiführung sah darin eine prinzipielle Schwächung des Prinzips zentraler Leitung und damit einen Verstoß gegen das Prinzip des demokratischen Zentralismus. Mit den Wirtschaftsreformen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) (1963) — weitergeführt im Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) 1967/68 — wurde ebenfalls eine Stärkung der unteren (VEB) und der mittleren (VVB) wirtschaftlichen Leitungsebenen angestrebt. Im Zusammenhang mit Vorstellungen der Kybernetik wurde in der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion von „sich selbst regulierenden Systemen“ gesprochen. Diese Ansätze gerieten jedoch gleichermaßen in den Verdacht, „Steuerung“, d.h. die zentrale Leitung von oben, abwerten zu wollen. Die Korrektur dieser Reformen in den Jahren 1970/71 brachte dementsprechend erneut eine Stärkung der zentralen Leitungsinstanzen. Als weitere Variante dieser gegensätzlichen Tendenzen hat die Kombinatsbildung der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation) zwar einerseits die Betriebsebene in ihren Entscheidungskompetenzen geschwächt, andererseits aber auch unterhalb der Industrieministerien die mittlere wirtschaftliche Leitungsebene — Generaldirektoren der Kombinate — in ihrer Bedeutung gestärkt. Statt von D. wird heute in der DDR von „Stärkung der Eigenverantwortung“ gesprochen, wenn Kompetenzen nach unten delegiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1539–1540 Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zentralkomitee (ZK) der SED

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Mit Z. wird die Kompetenz- und Aufgabenhäufigkeit an der Spitze einer hierarchisch strukturierten Organisation (z.B. Betrieb, Verwaltungseinheit) bzw. in einem Organisationenzusammenhang (z.B. volkswirtschaftliches Leitungssystem, Staatsapparat) bezeichnet. Der Grad der Z. bestimmt das Verhältnis der einzelnen Ebenen einer Organisation zueinander, insbesondere aber zur Organisationsspitze. Z. hat in der DDR immer einen sehr hohen positiven Stellenwert…

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Richter (1985)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden 940 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 20. 5. 1979 und 15 Direktoren und 313 R. an den Bezirksgerichten sowie der Präsident, der 1. Vizepräsident, 2 weitere Vizepräsidenten und 47 Richter des Obersten Gerichts im Anschluß an die Volkskammer- und Bezirkstagswahlen vom 14. 6. 1981 gewählt. Die Hälfte der R. an den Kreisgerichten sind Frauen (Neue Justiz 1979, H. 10, S. 427). Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des Obersten Gerichts. Die Ober-R. und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte werden vom Minister der Justiz ernannt (§ 9 Abs. 2 Statut des MdJ — GBl. I, 1976, S. 185). 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nun mehr auch § 44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer [S. 1128]dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§ 45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der Politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v.H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., § 17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., § 53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer abberufen werden. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Verletzungen der richterlichen Grundpflichten (§ 45 GVG), der Arbeitsdisziplin oder ein innerhalb oder außerhalb des Dienstes als R. unwürdiges Verhalten können, sofern ein Abberufungsverfahren nicht eingeleitet wird, zu einem Disziplinarverfahren führen, das sich nach den Vorschriften der Disziplinarordnung vom 21. 4. 1978 (GBl. I, S. 179) richtet. Es entscheiden die beim OG, bei den Bezirksgerichten und bei den Militärobergerichten gebildeten Disziplinarausschüsse, die aus 1 Vorsitzenden und 2 Beisitzern bestehen. Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis und der strenge Verweis. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist Beschwerde möglich, über die das Präsidium des OG bei Entscheidungen des Disziplinarausschusses des OG und bei Entscheidungen der Disziplinarausschüsse der Bezirks- und Militärobergerichte der Disziplinarausschuß des OG entscheidet. Diese Beschwerdeentscheidung ist endgültig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1127–1128 Revisionskommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtsatzplan

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…

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Leipziger Messe (1985)

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen, Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik und wissenschaftlicher Gerätebau, Metallurgie, Schwermaschinen- und Anlagenbau sowie Land- und Nahrungsgütertechnik. Zur Herbstmesse stehen im Vordergrund: Chemie und Chemieanlagen, Textilmaschinen, Straßenfahrzeuge, Freizeitgestaltung und Sportartikel sowie Unterrichtsmittel, Ausstattungen und Möbel für Bildungseinrichtungen. Auf beiden LM. werden in den Konsumgüterbranchen Textilien und Bekleidung, Nahrungs- und Genußmittel, Glas und Keramik sowie Leichtchemie und — zur Frühjahrsmesse — Bücher besonders gefördert. An der Veränderung der Ausstellungsfläche und der wachsenden Zahl der Aussteller läßt sich die Entwicklung der LM. erkennen. Die 1970 zu beobachtende Verringerung der Ausstellungsfläche und die Abnahme der Ausstellerzahlen ab 1969/70 haben ihren Grund vor allem in der seit 1969 vorgenommenen schwerpunktmäßigen Aufteilung der Hauptbranchen auf Frühjahrs- und Herbstmessen mit einer Verschiebung zugunsten der Herbstmesse. Von östlicher Seite wird die Bedeutung der LM. für die „Förderung des wissenschaftlich-technischen Leistungsvergleiches“ sowie für den „völkerverbindenden Handel“, insbesondere den Ost-West-Handel (Außenwirtschaft und Außenhandel), hervorgehoben. Seit 1963 werden die besten technischen Erzeugnisse und Konsumgüter mit Goldmedaillen und Diplomen ausgezeichnet. Andererseits ist nicht zu verkennen, daß die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung der LM. kaum an den gemeldeten Abschlußzahlen abgelesen werden kann, da es sich vielfach nicht um echte Messeabschlüsse handelt. Bereits ausgehandelte Verträge werden oft nur im Rahmen der Messe unterzeichnet. Die mit den sozialistischen Ländern getätigten Umsätze sind in der Regel ohnehin planmäßig gebunden. Zusätzliche echte Abschlüsse außerhalb der Planung lassen sich nicht abgrenzen, da nicht zu überprüfen ist, inwieweit die DDR die erforderlichen Reserven für zusätzliche Leistungen freimachen kann. In der Zeit unmittelbar nach dem II. Weltkrieg lag die Bedeutung der LM. nicht allein auf wirtschaftlichem, sondern eher auf politischem Gebiet. Der Partei- und Staatsführung der DDR ging es darum, ihrer Bevölkerung und den Besuchern die Erfolge sozialistischen Wirtschaftens vor Augen zu führen. Vor allem aber sah die SED-Führung die LM. ähnlich wie die regelmäßig von der DDR besuchten westlichen Messen und Ausstellungen (s. u.) als geeignete Plattform zur Propagierung ihrer außen- und deutschlandpolitischen Zielvorstellungen an. Mit Beginn der vor allem von der Bundesrepublik Deutschland betriebenen Entspannungspolitik Anfang der 70er Jahre, besonders jedoch nach Abschluß des Grundlagenvertrages und dem Einsetzen der „Anerkennungswelle“, nahm der politische Charakter der LM. ab. An seine Stelle trat eine eher von wirtschaftlich-pragmatischen Gesichtspunkten geprägte Atmosphäre. So wurde z.B. die Leipziger Herbstmesse 1973 als unpolitische Veranstaltung bezeichnet, nicht zuletzt, weil auf ihrer Eröffnungsfeier erstmals Parteiprominenz fehlte. Die Messediskussion steht mit zunehmendem Westhandel der DDR im Zeichen der damit verbundenen wirtschaftlichen Probleme, so vor allem der Finanzierung des Handelsbilanzdefizits über Kompensationen, der Kreditierung und Intensivierung der noch ungenügend entwickelten Kooperationsaktivitäten der DDR. [S. 826]Andererseits ist die weitgehende Ignorierung der Bundesrepublik Deutschland, die der größte westliche Aussteller ist, in der Messeberichterstattung beibehalten worden, obwohl auch hier Auflockerungstendenzen spürbar sind. Trotz der tendenziell abnehmenden Beteiligung von Ausstellern aus der Bundesrepublik — zur Frühjahrsmesse 1982 kamen rd. 780 Aussteller gegenüber nahezu 1000 Ausstellern im Jahre 1970 — wird regelmäßig die starke Beteiligung von Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland unter Nennung einiger repräsentativer Firmennamen angesprochen. Einer Versachlichung der Messeatmosphäre dient die Maßnahme der Messeleitung, bestimmte Angebotsbereiche aus den Nationenständen herauszunehmen und sie Fachgruppen, für die eigene Serviceeinrichtungen geschaffen wurden, zuzuordnen. Die folgenden Fachgruppen wurden bisher gebildet: Glasmaschinen, textile Flächenbildung, konfektionierte Oberkleidung, Sondermaschinen (innerhalb des Werkzeugmaschinenbaues), Verpackungsmaschinen. Jedoch nicht nur im organisatorischen, sondern auch im Bereich des Handels sind Wandlungen eingetreten. Waren ursprünglich die Aussteller vor allem aus kapitalistischen Ländern auf den Markt der DDR orientiert, ist seit 1973 zu beobachten, daß die Messen zunehmend als Drehscheibe des Ost-West-Handels fungieren. Die organisatorische Leitung liegt in den Händen des LM.-Amtes. Es hat für die Konzipierung, Vorbereitung und Durchführung der LM. zu sorgen. Leitungsmäßig ist es an die Weisungen der Kammer für Außenhandel (KfA) bzw. des Ministeriums für Außenhandel (MAH) gebunden. Hauptaufgaben des Amtes: Gesamtgestaltung der LM.; Anwerbung und Auswahl der Aussteller; Werbung von Einkäufern; Organisation der Dienstleistungen für Aussteller und Besucher; Organisation des wissenschaftlich-technischen Programms; Herausgabe von Publikationen („Leipziger Messe-Journal“, „Wer liefert was?“, „MM-Informationen“) und Presseinformationen. Das Amt mit Sitz in Leipzig unterhält Zweigstellen in Berlin (Ost) und im Ausland. Die Messeaktivitäten der DDR beschränken sich nicht nur auf die LM. Eine weitere wichtige internationale Messe ist z.B. die „Internationale Leipziger Rauchwarenauktion“. Besonders seit Mitte der 60er Jahre zeigt die DDR im Zuge ihrer verstärkten Westhandelsorientierung auch ein wachsendes Interesse an Messe- und Ausstellungsbeteiligungen in westlichen Industrieländern. Wurden 1963 lediglich 24 Messen und Fachausstellungen — davon 8 Kollektivbeteiligungen von Außenhandelsbetrieben und 16 Einzelbeteiligungen — in westlichen Industriestaaten besucht, waren es 1964 schon 56 Beteiligungen (11 Kollektiv-, 45 Einzelbeteiligungen der AHB). Im Jahr 1980 wurden 111 Gesamtbeteiligungen gezählt. Im Jahr 1963 wurden noch 7.170 qm, 1980 22.100~qm Fläche in Anspruch genommen. Regionale Schwerpunkte der Messe- und Ausstellungsaktivitäten der DDR in den westlichen Industrieländern sind die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, die Niederlande und Österreich. Diese Länder zählen gleichzeitig zu den größten westlichen Handelspartnern der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 825–826 Leichtindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsfonds

Siehe auch: Leipziger Messe: 1965 1966 1969 1975 1979 Messe, Leipziger: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 [S. 825]Die LM. ist mit ihrer über 800jährigen Tradition (Gründung um 1165) die älteste Messe der Welt. Sie gehört heute nach der Zahl der Aussteller und Größe der Ausstellungsfläche zu den bedeutendsten internationalen Messen. Sie findet jährlich zweimal, im Frühjahr und im Herbst, statt. Schwerpunkte sind dabei zur Frühjahrsmesse: die Branchen Werkzeugmaschinen,…

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Funktionalismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. In der DDR wird der F. einerseits als Fortschritt gegenüber der historisierenden Architektur angesehen, besonders was das Bemühen um die Anwendung neuer Bautechnologien, Baumaterialien und industriemäßiger Produktionsweisen anbetrifft. Kritisiert wird der F. wegen seiner Tendenz zum Technizismus und zur Reduzierung der gestalterischen Mittel auf bloße Nützlichkeit (Utilitarismus). Die Funktion eines Gebäudes werde überbetont, hierdurch die Form vom Gebrauchsprozeß getrennt bzw. der Gebrauchswert von der gesellschaftlichen Lebensweise der Menschen. Die Architektur der DDR bemüht sich um einen F., der davon ausgeht, daß die Funktion der primäre Aspekt bei der Gestaltung sein muß, der neue Techniken und Materialien möglichst rationell einsetzt, der jedoch darüber hinaus die Funktion in einem umfassenderen (gesellschaftlichen) Sinn realisieren will: nicht mehr nur in der Organisation eines Bauwerkes auf seinen (Selbst-) Zweck hin. sondern in der Integration des Zwecks in das Leben der Gesellschaft. Die Einschätzung des F. war in der DDR einem Wandel unterworfen und ist auch heute nicht einheitlich. Die anfangs nahezu ausschließlich negative Bewertung des F. (unhistorisch, kosmopolitisch, mechanistisch, inhuman) hat sich im Verlauf der Zeit modifiziert. Während Walter Ulbricht 1951 in seiner programmatischen Rede zur Eröffnung der Bauakademie der DDR vom F. als der „Negierung der Kunst im Bauwesen überhaupt“ sprach, ist heute der Bauhausstil rehabilitiert. Das Bauhaus in Dessau wurde 1976 rekonstruiert und ist seitdem der Öffentlichkeit anläßlich von Ausstellungen zugänglich. Die Neubesinnung der DDR-Architekten um die Mitte der 60er Jahre war vom F. geprägt, wenngleich ständig vor einer Verabsolutierung funktionellen Bauens gewarnt wird. Dies erweist sich nicht zuletzt deshalb als notwendig, weil durch die Typenprojektierung des industriellen Bauens in der DDR der F. der Architekten nicht selten in Monotonie abgleitet. Als Gegenbewegung hierzu gibt es in der Architekturpraxis der DDR immer wieder Beispiele für nicht-funktionales Bauen vom Zuckerbäcker-Stil bis zur Zeichen-Architektur (Städtebau). Die in den westlichen Ländern gegenwärtig unter dem Stichwort „Postmoderne“ geführte Diskussion über die Abkehr vom anspruchslosen Zweckbau wird in der DDR nur zögernd aufgegriffen. Dabei wird der Postmodernismus zwar als eklektizistische Stilsuche und Generalangriff auf die Moderne (sprich F.) theoretisch abgelehnt. Gleichzeitig ist in der Praxis das Bemühen jedoch unverkennbar, gegen die Eintönigkeit des modernen Bauens „historische Werte“ neu zu beleben. Dies hat z.B. im Zusammenhang mit den Rekonstruktionsvorhaben Platz der Akademie und Nicolai-Kirche in Berlin zu dem Vorwurf des Neo-Historismus in der DDR-Architektur geführt. Der Kern der Kritik besagt, durch das nichtfunktionale Anknüpfen an historische Formen werde ein memorialer Bezug zu einer vergangenen und überlebten Wertewelt hergestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 483 Friedrich-Schiller-Universität Jena A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Funktionär

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ein gegen den Historismus des späten 19. Jahrhunderts (Klassizismus, Neorenaissance, Neugotik u.a.) gerichtetes Gestaltungsprinzip der Architektur, das vor allem die Berücksichtigung des Zwecks bei der Gestaltung von Gebäuden und den Verzicht auf zweckfremde Formung verlangt („form follows function“, L. H. Sullivan). Die Schönheit eines Gegenstandes liegt danach in der Gestaltung seiner Zweckmäßigkeit. …

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Friedliche Koexistenz (1985)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“. FK. bedeutet sowohl Konfrontation als auch Kooperation. FK. als verbindliche außenpolitische Richtschnur aller sozialistischen Staaten sowjetischen Typs für deren Verhalten gegenüber den bürgerlichen Staaten gilt sowohl als „wichtige Form des Klassenkampfes“ wie auch als „Prinzip der Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene“. Insbesondere schließt FK. die ideologische Koexistenz aus: „Auf dem Gebiet der Ideologie jedoch kann es keine Kompromisse, keine Vermischung von sozialistischer und bürgerlicher Ideologie geben. Daher schließt die Politik der FK. die ideologische Auseinandersetzung ein.“ „Im Interesse der Bewahrung des Weltfriedens und der Gewährleistung der internationalen Sicherheit“ sollen im übrigen „die Beziehungen der Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Anerkennung ihrer souveränen Gleichheit und territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Entwicklung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil, der friedlichen Streitbeilegung und auf der Grundlage anderer demokratischer Prinzipien und Normen geregelt und gestaltet werden“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980. S. 201 ff.). Entsprechend der These des Marxismus-Leninismus, nach der sich gegenwärtig weltweit der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ vollziehe, ist mit der FK. auch keineswegs die Festschreibung der gegenwärtigen Machtverhältnisse im internationalen Feld verbunden. Erich Honecker sagte dazu auf dem IX. Parteitag der SED (1976): „Friedliche Koexistenz bedeutet … niemals Klassenfrieden zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Friedliche Koexistenz bedeutet weder die Aufrechterhaltung des sozialökonomischen Status quo noch eine ideologische Koexistenz.“ Der Politik der FK. liegt die Beurteilung zugrunde, „daß der Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Entfaltung des revolutionären Weltprozesses in seiner Gesamtheit durch die Bewahrung des Friedens und die Gewährleistung der internationalen Sicherheit die günstigsten internationalen Bedingungen erhält“ (a.a.O., S. 202). Die FK. soll demnach günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution auch in den nichtsozialistischen Ländern schaffen. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten u.a. die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR, mit Polen, mit der ČSSR und der DDR, das Viermächte-Abkommen über Berlin sowie die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Helsinki 1975. Die Doppelgesichtigkeit des Begriffs FK., der sowohl Elemente der Konfrontation als auch der Kooperation enthält, macht es möglich, entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik den einen oder anderen Aspekt in der politischen Auseinandersetzung stärker zu betonen oder herunterzustufen. Die Vieldeutigkeit des Begriffs FK. eröffnet demnach die Möglichkeit, [S. 483]ihn jeweils neu auszudeuten; nicht zuletzt in diesem Umstand liegt sein Nutzen. In den 70er Jahren erfuhr der Kooperationsaspekt der FK. im sozialistischen Lager eine Aufwertung. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend aufrechterhalten läßt, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung der angesichts der Konflikte in Afghanistan, Polen, Nah- und Mittelost generell und der beiderseitigen Rüstungsanstrengungen schwierig gewordenen Beziehungen zwischen Ost und West ab. Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 482–483 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität Jena

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des…

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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…

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Kaliindustrie (1985)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. t geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in der DDR. In der Weltproduktion von Kali steht die DDR hinter der UdSSR und Kanada noch vor der Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle (Anteil an der Weltproduktion 1981 12,6 v.H.). Die Jahresförderung von Kalisalzen, bezogen auf ihren wirksamen Gehalt an Kaliumoxyd (K₂O), betrug 1982 3,434 Mill.~t gegenüber 1960 1,666 Mill.~t. In dieser Wachstumsrate kommt die durch mehrere Regierungsbeschlüsse betonte Aufgabe zum Ausdruck, die Produktion maximal zu erhöhen. 1982 wurden 82,5 v.H. der Kalidüngemittelproduktion exportiert. Damit nimmt die DDR nach Kanada den zweiten Platz in der Welt ein. Vom Inlandsverbrauch gehen nahezu 90 v.H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Anfang 1973 hat die DDR mit der UdSSR ein Abkommen über die Intensivierung der Zusammenarbeit in der K. geschlossen. Es sieht vor, daß sich die beiden Länder bei der Rationalisierung und Erweiterung der Kaliproduktion unterstützen. Wenn sich auch die Kaliproduktion gegenwärtig noch auf das Werra- und Südharz-Revier konzentriert, so bildet die Scholle von Calvörde am südwestlichen Rand der Altmark zur Magdeburger Börde den Schwerpunkt des augenblicklichen Kaliprogramms. Zur Nutzung der reichen Rohsalzvorkommen der Calvörder Scholle wurde 1963 nördlich von Magdeburg in Zielitz mit dem Bau des modernsten Kaliwerkes begonnen, das nach Fertigstellung des vierten Bauabschnittes 1976 über eine Kapazität von 700.000 Jahrestonnen K₂O verfügt. In Zielitz werden die Kali-Rohsalze durch Großbohrloch- und Sprenglochbohrwagen gewonnen. Dadurch erhöht sich die Arbeitsproduktivität gegenüber den älteren Betrieben auf mehr als das Doppelte. Kennzeichnend für die Schachtteufen in den einzelnen Revieren sind folgende Faustzahlen: Werra 550 m; Südharz und Magdeburg 650 m (zum Vergleich: Hannover 750 m; Baden 850 m). Der Abtransport der Kalisalze ist, bedingt durch die Nähe der Elbe-Wasserstraße und des Mittellandkanals mit dem Kaliumschlaghafen Haldersleben, außerordentlich günstig (Bergbau). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 702 Kaderpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik (KdT)

Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze…

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Rechenschaftslegung (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit vor den Organisationen, durch die sie gewählt wurden. Die Verfassung der DDR und andere Rechtsnormen legen die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit fest. Die R. untergeordneter Organe gegenüber den ihnen jeweils übergeordneten wird als Mittel zur Qualifizierung der sozialistischen Leitungstätigkeit durch eine effektive Anleitung und Kontrolle gesehen. Von Bedeutung ist hier die Auskunftspflicht des rechenschaftsgebenden Organs über alle seine Arbeit betreffenden Fragen. Die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen vor der Öffentlichkeit (das sind Wähler, Volksvertretungen, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsangehörige usw.) soll der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern Ausdruck geben und die Kontrolle von „unten“ nach „oben“ ermöglichen; sie wird als wichtige Form der Realisierung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der Realität des demokratischen Zentralismus entsprechend ist die R. gegenüber übergeordneten Organen als wirksames Leitungs- und Disziplinierungsinstrument anzusehen, während der R. etwa gegenüber Volksvertretungen, Wählern, Parteimitgliedern usw. nur mehr oder weniger formale Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Räte im Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungsführung und Statistik

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur…

DDR A-Z 1985

Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er [S. 831]nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachröhren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“, 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), wurde in der Diskussion in der DDR zunehmend bezweifelt. Marx und Engels haben die Vermittlung selbst nicht nachgewiesen; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; [S. 832]2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. </OL> Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats (1953–1955), G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Das Tauwetter begann. Unter Chruschtschow (1. Sekretär des ZK d. KPdSU, 1953–1964), der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnews (1. Sekretär bzw. Generalsekretär des ZK der KPdSU, 1964–1982) Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Die kurze Ära Andropow (1983) brachte keinen Wandel hervor; sein Nachfolger Tschernenko übernahm die gleichgebliebene Konstellation. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb die führende Rolle der Partei übrig (Ästhetik). III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Konferenzen des Kulturbundes der DDR (KB), später zumeist auf Tagungen des Zentralkomitees (ZK) der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß, vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, [S. 833]der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973, der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 und der IX. Schriftstellerkongreß vom 31. 5. bis 2. 6. 1983 auf der FDJ-Kulturkonferenz vom 21. bis 22. 10. 1982 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK der SED zu Rate. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA [ Filmwesen ] u.a.), gesellschaftliche Organisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u.a.), Investträger (Betriebe u.a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Räte der Bezirke u.a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl nicht bestimmbar ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z.B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Die materiellen Anreize für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung oftmals entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz bei den zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen (Bibliotheken) und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte [S. 834]Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der allein in den Jahren von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen von insges. 860.000 Exemplaren erschien und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher mit 10–15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe in durchaus unterschiedlicher Weise zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) — der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen lange Zeit künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren entsprechen die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Für umstrittene Dramatiker bietet sich als Ausweichmöglichkeit die Bearbeitung alter Stücke an. Auf diese Weise haben in Zeiten des Verrufs z.B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien, für die vielfach auch dann gezahlt wird, wenn die Arbeit an ihnen abgebrochen wird. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Ferner sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg attraktiv, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen verwendet werden kann. Zu den Privilegien gehören vergütete Mitgliedschaften (z.B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Diese materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse) (Auszeichnungen). Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen (Institut für Literatur „J. R. Becher“). Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz (alle SED). Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bereits bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u.a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kitsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) [S. 835]auf. Die Wege, die z.B. Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Wesentliche literaturpolitisch bestimmende Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband als Teil des Kulturbundes der DDR (KB) gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschafts-orientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst; der Schriftstellerverband wurde zur eigenständigen Organisation. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den Formalismus, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u.a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß 1961, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könne. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung u.a. Wolf Biermann debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. [S. 836]In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war (Geschichte der DDR). Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit erneuten Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen gegen die fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z.B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen durch Kollegen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer Schriftsteller, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß — mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte sogar seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ — von denen bereits feststand, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptieren würde. In der damit einsetzenden achten Phase der Lp. der SED endete alles, was sich sinnvoll noch mit Lp. bezeichnen ließ. Die Partei verteidigte den Restbestand ihrer Positionen mit reinen Repressalien. Sie verprellte mit dem Aufführungsverbot der Stücke „Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl im Herbst 1978 in Berlin und „Kirschenpflücker“ von Helmut Baierl im Herbst 1979 in Dresden zwei weitere Vertreter der Parteiliteratur und ging mit eigens verschärften Strafgesetzen unbotmäßig vor. Den Auftakt bildete [S. 837]die Geldstrafe wegen Devisenvergehens gegen Stefan Heym, dessen Roman „Collin“ sich an den höheren Rängen der SED vergriffen hatte. Der Effekt war eine zweite Solidarisierungswelle gegen die Partei, die in einem Brief an Erich Honecker vom 16. 5. 1979 kulminierte, den Jurek Becker, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Erich Loest, Kurt Bartsch, Adolf Endler, Dieter Schubert und Martin Stade unterzeichneten. Als Gegenmaßnahme wurden am 7. 6. 1979 Heym, Poche, Schlesinger, Bartsch, Endler, Schubert, sowie Rolf Schneider, Karl Heinz Jakobs und Joachim Seyppel aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen; Becker und Stade traten selbst aus. Politisch ästhetische Konzeptionen lagen diesen Repressalien nicht mehr zugrunde. Die Folge dieser Situation war, daß bei den meisten Literaten eine Wiederannäherung an die Positionen der Parteiführung trotz versöhnlicher Gesten unterblieb oder sogar die Neigung, die DDR zu verlassen, wuchs. V. Wandel des Verhältnisses von Partei und Schöner Literatur A. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel im Verhältnis von Partei und Literatur hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern für die Partei erfolgreich zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das Ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni 1953 oder zu der Massenflucht 1960/61 gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet (Sektierertum). Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Mit dem „Bitterfelder Weg“ hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. B. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde endgültig erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat [S. 838]die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird.“ (Auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert.) Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen z.B. der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66) und der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Zehn Jahre später bauten Rainer Kirsch in dem Essay-Band „Das Amt des Dichters“ (1980) und Franz Fühmann in seinen Erfahrungen mit Georg Trakls Gedichten „Von Feuerschlünden“ (1981) das gewonnene Terrain konzeptionell aus. VI. Die Hauptrichtungen der Schönen Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als „Partei-L.“ bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie „Partisanen-L.“ nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Littérature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. A. Die „Partei-Literatur“ Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. 1. Epik In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen wesentlich interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Hans Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden — ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z.B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L.: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren in diesen Büchern aufgegeben worden. Die [S. 839]Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. 2. Lyrik Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. 3. Dramatik Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, erhielten durch ihre Darstellung auf der Bühne eine radikalere Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt — im Gegensatz zu den Romanen, die mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ immerhin Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. B. Die „Partisanen-Literatur“ 1. Epik Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung der Behandlung der Gründe und des Verlaufes des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als durch die Eigengesetzlichkeit der Stoffe veranlaßt einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ — beide Manuskripte konnten nicht mehr veröffentlicht werden, sie wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman erschien erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ in der Bundesrepublik unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 — Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“, Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker „Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“; 1984 — Stefan Heym „Schwarzenberg“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück, beherrschten die Diskussionen und wirkten ansteckend: auf Joachim Laabs „Der Ausbruch“ (1980), Monika Maron „Flugasche“ (1981) und [S. 840]Helga Schütz „Julia oder Erziehung zum Chorgesang“ (1982). 2. Lyrik Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und Volker Braun. 3. Dramatik Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag — dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken zu differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke sind nicht, Müllers „Bau“ erst spät aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. C. „Traditionelle“ Literatur 1. Epik Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des

Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt.…

DDR A-Z 1985

Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ) (1985)

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für Außenhandel Berlin-Staaken in die HfÖ eingegliedert. Ihre besondere Bedeutung erlangte die HfÖ im Neuen Ökonomischen System (NÖS). Sie sollte zur zentralen Institution für die Qualifizierung leitender Kader aus dem Partei-, Staats- und Wirtschaftsapparat auf wirtschaftswissenschaftlichem und -politischem Gebiet werden. Dafür wurden 4 Schwerpunktprogramme entwickelt: Postgraduales Studium für Diplomwirtschaftler; ökonomisches Zusatzstudium für technisch-naturwissenschaftlich ausgebildete Kader; Sonderlehrgänge zu Fragen der Wirtschaftsleitung; Übernahme von Leitfunktionen für die wirtschaftswissenschaftliche Qualifizierung durch andere Institutionen. Im Zusammenhang mit der Einführung des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems und der Errichtung eines differenzierten Qualifizierungssystems gingen die Qualifizierungs-Funktionen der HfÖ im wesentlichen auf entsprechende Institutionen der Wirtschaft, vor allem auf das Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) über. Im Rahmen der 3. Hochschulreform 1967 hat die HfÖ Leitfunktionen im Bereich der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung übernommen. Ein Beschluß des Ministerrates aus dem Jahre 1968 weist ihr die Funktion eines „ökonomischen Forschungszentrums“ für die gesamte DDR zu. Im Ergebnis der Umstrukturierung der Wissenschaftsorganisation der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) verlor die HfÖ auch auf dem Gebiet der Forschung ihre herausgehobene Bedeutung. Die Leitfunktionen gingen weitgehend an den der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) zugeordneten Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung (Wissenschaftliche Räte) über. Rektor der HfÖ ist seit Anfang 1979 Prof. Dr. R. Sieber, bis dahin Botschafter der DDR in den USA und Kanada. Die HfÖ gliedert sich in 5 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Leitung/Informationsverarbeitung/Statistik; sozialistische Betriebswirtschaft) und mehrere Institute (Institut für Wirtschaftsrecht, das einer Sektion gleichgestellt ist; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Außenhandel; Außenhandelsinstitut; Institut für sozialistische Wirtschaftsführung/Leichtindustrie; Institut für Fremdsprachen). An der HfÖ werden ca. 4.500 Studenten in 7 Fachrichtungen ausgebildet (politische Ökonomie; Außenwirtschaft; sozialistische Volkswirtschaft; Arbeitsökonomie; mathematische Methoden und Datenverarbeitung in der Wirtschaft; Rechnungsführung und Statistik; Finanzen der Betriebe und Kombinate der Industrie). Forschungsschwerpunkte sind u.a. Leitungsprobleme der DDR-Volkswirtschaft, Planungsfragen, Probleme der Außenwirtschaft, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeschichte. Zu Universitäten und wissenschaftlichen Einrichtungen des Auslandes, u.a. der UdSSR, bestehen 20 Freundschaftsverträge und Arbeitsvereinbarungen. Ergebnisse der Lehre und Forschung werden in der seit 1956 erscheinenden „Wissenschaftlichen Zeitschrift“ veröffentlicht. Universitäten und Hochschulen; Wissenschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 599 Historikergesellschaft der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Holzindustrie

Siehe auch: Hochschule für Ökonomie: 1969 Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ): 1979 Hochschule für Ökonomie (HfÖ): 1975 Ökonomie, Hochschule für: 1960 1962 1963 1965 1966 Die 1956 gegründete HfÖ Berlin-Karlshorst ist die einzige wirtschaftswissenschaftliche Hochschule der DDR. Sie ist Rechtsnachfolgerin der 1950 gegründeten Hochschule für Planökonomie, die mit der Hochschule für Finanzwirtschaft Potsdam zur HfÖ vereinigt wurde. 1958 wurde die Hochschule für…

DDR A-Z 1985

Ordnungswidrigkeiten (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als „schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck bringen und die staatliche Leitungstätigkeit erschweren oder die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens stören, jedoch die Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder einzelner ihrer Bürger nicht erheblich verletzen und deshalb keine Straftaten sind“. Ausdrücklich ist also klargestellt, daß es sich bei O. nicht um unter das Strafrecht fallende Straftaten handelt. Um in einem Ordnungsstrafverfahren geahndet werden zu können, müssen die Rechtsverletzungen in einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich als O. bezeichnet sein. Im O.-Gesetz sind keine O.-Tatbestände enthalten. Ordnungsstrafbestimmungen können in Gesetzen der Volkskammer, in Erlassen des Staatsrates und Anordnungen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR), in Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates sowie (unter Beteiligung des Ministers der Justiz) in Anordnungen einzelner Minister und von Leitern zentraler Organe festgelegt werden. Alle geltenden Ordnungsstrafbestimmungen sind von Zeit zu Zeit durch den Minister der Justiz bekanntzumachen. Letztmalig ist dies mit der Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 (GBl. I, S. 130) geschehen. Danach hat es zwar eine neue Bekanntmachung im Gesetzblatt nicht gegeben, aber die im Staatsverlag der DDR 1981 erschienene Textausgabe des Strafgesetzbuches (S. 258 ff.) enthält im 3. Teil eine Übersicht über Rechtsvorschriften mit geltenden Ordnungsstrafbestimmungen nach dem Stand vom 1. 1. 1981. Am 1. 4. 1982 waren in 229 Rechtsvorschriften O.-Tatbestände und Ordnungsstrafbestimmungen erfaßt (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). In der Verordnung über O. vom 16. 5. 1968 (GBl. II, S. 359) waren verschiedene O.-Tatbestände zusammengefaßt. Diese VO erfuhr am 22. 3. 1984 eine Neufassung (GBl. I, S. 173), die am 1. 7. 1984 in Kraft getreten ist. Offenbar um die Wirkung der Ordnungsstrafverfahren zu erhöhen, wurde in allen Tatbeständen die angedrohte Ordnungsstrafe heraufgesetzt — von 100 Mark auf 300 Mark, von 300 Mark auf 500 Mark, im § 20 (Verletzungen der Preisbestimmungen) von 1000 Mark auf 10.000 Mark. In die Bestimmungen über die „Störung des sozialistischen Zusammenlebens“ wurden neue O.-Tatbestände über unerwünschte und unerlaubte Zusammenkünfte und Demonstrationen aufgenommen und eine weit auslegbare Generalklausel geschaffen: „Wer vorsätzlich das sozialistische Zusammenleben der Bürger stört, indem er andere Handlungen begeht, die den allgemeinen Interessen der sozialistischen Gesellschaft oder den Bedürfnissen der Bürger nach Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit widersprechen, kann mit Verweis oder Ordnungsstrafe bis 500 Mark belegt werden“ (§ 4 Ziffer 7). Zusätzliche Tatbestände betreffen die Nichtbefolgung von Maßnahmen zum Schutz gegen die Gefährdung der Gesundheit der Tierbestände (§ 9, Abs. 1) und die fahrlässige Verkürzung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 21, 22). Untersuchungen, die 2 Arbeitsgruppen des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer im Saalkreis (Bezirk Halle) und in der Stadt Erfurt durch[S. 957]geführt haben (Bericht in: Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310 ff.), ließen folgende O. als besonders häufig erkennen: Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen; Nichtbeachtung der Anliegerpflichten, insbesondere der Räum- und Streupflicht; Errichtung oder Vergrößerung von Bauwerken ohne staatliche Genehmigung; Verstöße gegen Bestimmungen und Forderungen über das Verhalten im Straßenverkehr; Verabfolgung oder Verkauf von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren; Verletzung der Pflicht zur An- und Abmeldung von Personen; Verletzung von Preisbestimmungen. Als Ordnungsstrafmaßnahmen können angedroht werden: Verweis und Ordnungsstrafe von 10 Mark bis 500 Mark, in vom Gesetz in § 5 besonders aufgezählten Fällen bis zu 1000 Mark. Die VO vom 22. 3. 1984 läßt in § 27 bei verschiedenen Tatbeständen Ordnungsstrafen bis 1000 Mark zu, wenn „1. ein größerer Schaden verursacht wurde oder hätte verursacht werden können, 2. die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden, 3. die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wurden oder 4. sie aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurden.“ Bei geringfügigen O. kann eine „Verwarnung mit Ordnungsgeld“ ausgesprochen werden, wobei das Ordnungsgeld 1 bis 20 Mark betragen kann. Außerdem sind zusätzliche Ordnungsstrafmaßnahmen möglich, u.a. Entzug von Erlaubnissen, Einziehung von Gegenständen, Heranziehung zur gemeinnützigen Arbeit in der Freizeit. Gegen Jugendliche unter 16 Jahren darf nur eine mit Ordnungsgeld bis zu 5 Mark verbundene Verwarnung ausgesprochen werden, daneben aber auch die zusätzlichen Ordnungsstrafmaßnahmen. Für Zoll- und Devisenverstöße können durch die Dienststellen der Zollverwaltung Strafverfügungen bis zu 20.000 Mark oder bis zur fünffachen Höhe des Wertes der mitgeführten Gegenstände verhängt werden. Durch die Anwendung von Ordnungsstrafmaßnahmen soll der Rechtsverletzer zur künftigen disziplinierten Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflichten angehalten, auf ihn und andere Bürger erzieherisch eingewirkt und weiteren O. und anderen Rechtsverletzungen vorgebeugt werden (§ 13 OWG). Die für die Verfolgung von O. zuständigen Organe werden in den einzelnen Ordnungsstrafbestimmungen jeweils genannt. Es sind dies nicht nur die Volkspolizeibehörden, sondern auch eine Vielzahl anderer, z.B. die Gesundheitsbehörden der Bezirke und Kreise, die Leiter der Abt. und Referate „Preise“ bei den örtlichen Räten, die Vorsitzenden und hauptamtlichen Mitglieder der Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden. Insgesamt gibt es 82 verschiedene Organe bzw. Verantwortliche, die für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren zuständig sind (Neue Justiz 1982, H. 7, S. 310). Sie sollen ein Ordnungsstrafverfahren dort durchführen, wo die größte gesellschaftliche Wirksamkeit erzielt wird, vorrangig am Ort der Begehung der O. oder am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Rechtsverletzers. Ein Ordnungsstrafverfahren ist durch schriftliche Verfügung formell einzuleiten, dem betroffenen Bürger ist Gelegenheit zu mündlicher oder schriftlicher Stellungnahme zu geben. Der Ausspruch einer Ordnungsstrafmaßnahme erfolgt durch schriftliche Verfügung, die neben einer Begründung der Entscheidung eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muß. Der Betroffene hat das Recht zur Beschwerde innerhalb von 2 Wochen nach Empfang oder Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde, die schriftlich einzulegen oder mündlich zu Protokoll zu erklären ist, hat aufschiebende Wirkung, sofern nicht die Durchsetzung der festgelegten Maßnahmen keinen Aufschub duldet. Entscheidungen von Mitgliedern des Ministerrates und von Leitern zentraler Organe unterliegen nicht der Beschwerdemöglichkeit. Über die Beschwerden entscheidet das übergeordnete Organ endgültig. O. können an die Gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, wenn der Sachverhalt aufgeklärt und mit Rücksicht auf den Charakter und die Umstände der O. sowie die Persönlichkeit des Rechtsverletzers eine bessere erzieherische und vorbeugende Einwirkung durch das Gesellschaftliche Gericht zu erwarten ist (§ 31 OWG). Insbesondere sollen solche O. übergeben werden, die in der Verletzung betrieblicher Pflichten bestehen (Konfliktkommission) oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen (Schiedskommission). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 956–957 Opposition und Widerstand A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Organisationswissenschaft

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Während das Strafgesetzbuch die Straftaten in Verbrechen und Vergehen unterteilt und diesen beiden Kategorien die nicht mehr zu den Straftaten zählenden „Verfehlungen“ anfügt (Strafrecht), sind weitere weniger schwerwiegende Rechtsverletzungen durch das Gesetz (OWG) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), nunmehr in der Fassung des 3. Strafrechtsänderungsgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), als O. bezeichnet. Das Gesetz definiert sie als…

DDR A-Z 1985

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…

DDR A-Z 1985

Patenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des Betriebes sichern, sie an die moderne Wissenschaft und Technik heranführen und sie in die Arbeit der [S. 978]Kollektive einbeziehen. In der Regel ist jeder Schulklasse der DDR eine spezielle Patenbrigade aus dem Patenbetrieb zugeordnet. So hatten 1984 fast 25 v.H. aller Jugendbrigaden einen Patenschaftsvertrag mit einer Pioniergruppe bzw. 15 v.H. aller 1. bis 7. Klassen einen solchen mit einer Jugendbrigade. Mit derartigen Patenschaftsbeziehungen soll vor allem bei den Pädagogen Klarheit über die führende Rolle der Arbeiterklasse erzielt und die Einflußnahme der Arbeiterklasse auf die Bewußtseinsentwicklung der Schüler gesichert werden. Gleichzeitig haben P. das Verständnis der Werktätigen in den Betrieben für die Aufgaben und Probleme des sozialistischen Bildungswesens zu fördern. Auf der betrieblichen Seite sind die P. Bestandteil der Jugendförderungspläne (Jugend, IV.), nach denen die Betriebe soziale, kulturelle, politische und Verpflichtungen auf sportlichem und wehrsportlichem Gebiet gegenüber der Jugend im Kreis oder in der Gemeinde übernehmen. Meist verpflichtet der P.-Vertrag den Betrieb: 1. einen ständigen Vertreter in den Elternbeirat und in den Pädagogischen Rat der Schule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V.) zu entsenden; 2. der Schule Ausbilder für den Werkunterricht, die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), ggf. auch Pionierleiter zu stellen; 3. politische Vorträge halten zu lassen; 4. Geld- und Sachleistungen (z.B. Lehrmittel) zu erbringen; 5. zur Verbesserung des polytechnischen Unterrichts beizutragen. Dagegen verpflichtet der P.-Vertrag die Schule: 1. zur Rechenschaftslegung über die Schulleistungen vor der Belegschaft des Betriebes; 2. zur Abhaltung von Elternseminaren; 3. zur Heranziehung der Betriebsleitung und der BGL bei Jugendweihe, Berufsberatung und Berufslenkung und für den Sozialistischen Wettbewerb. Die P. mit einer LPG setzt andere Aufgaben, vor allem sollen die Schüler auf dem Lande Arbeitseinsätze leisten, und die Schule soll für Landwirtschaftsberufe werben. Neben diesen auf den Unterricht und die Tätigkeit des Jugendverbandes abgestimmten, auf die „klassenmäßige Erziehung der Schuljugend“ und die Verbindung von Schule und Arbeitswelt abzielenden P. bestehen P. zwischen Schulen, FDJ-Gruppen sowie Betrieben und Einheiten der NVA, die der Nachwuchswerbung der Armee dienen, P. zwischen Hochschulen bzw. Fakultäten oder Instituten und Betrieben, deren Zweck die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit ist, sowie P. zwischen Betrieben sowie Ausbildungs- und anderen Einrichtungen, die der „Festigung des Bündnisses der Arbeiter-und-Bauernklasse“, vor allem aber der Deckung des Arbeitskräftebedarfs in Spitzenzeiten (Ernte) dienen. Ferner bestehen innerhalb der Betriebe zwei Formen von P.-Beziehungen: kollektive P. von Brigaden und Jugendbrigaden zu Lehrlingsklassen und persönliche P. zwischen erfahrenen Facharbeitern und Lehrlingen bzw. jungen Facharbeitern. P. in dieser Form dienen vor allem der fachlich-beruflichen Anleitung und Beratung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 977–978 Passierscheinabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Patentwesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 P. sind Abkommen zwischen (vorwiegend) Betrieben bzw. Genossenschaften und (vornehmlich) Bildungseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Heimen, Fach- und Hochschulen) über wirtschaftliche, kulturelle und politische Unterstützung und Zusammenarbeit, geregelt in Patenschaftsverträgen. Diese sollen nach § 7 des Bildungsgesetzes vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 83) die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen am Leben des…

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Lebensmittelindustrie (1985)

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende Industrie; Mühlen-, Nährmittel- und Backwarenindustrie; Pflanzenöl- und -fettindustrie; Zucker- und Stärkeindustrie, Süßwaren-, Kaffee-, Tee- und Kakaowarenindustrie; Obst- und gemüseverarbeitende Industrie; Gärungs- und Getränkeindustrie; Tabakwarenindustrie; Gewürz- und übrige L. und die Futtermittelindustrie. Durch Kombinatsbildungen und Betriebszusammenlegungen sank die Zahl der staatlichen Produktionsbetriebe von 1976 bis 1982 um knapp 30 v.H. auf 595, die Zahl der dort beschäftigten Arbeiter und Angestellten stieg um gut 10 v.H. auf fast 276.000 Beschäftigte (ohne Lehrlinge) (8,7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten). Die Kombinate sind überwiegend dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Bis 1982 gehörten hierzu die Kombinate: Öl und Margarine, Magdeburg; Nahrungsmittel und Kaffee, Halle; Tabak, Berlin; Spirituosen, Wein, Sekt, Berlin; und das Fischkombinat Rostock; außerdem die 27 Getränke- und Backwarenkombinate, die jedoch gleichzeitig den Bezirkswirtschaftsräten (BWR) zugeordnet und somit doppelt unterstellt sind. Dies gilt seit dem 1. 1. 1983 auch für die Kombinate für Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die Großhandelsfunktionen wahrnehmen und denen die Betriebe der Obst- und Gemüseverarbeitung (Konservenindustrie) mit 16.000 Beschäftigten angegliedert wurden. Den Wirtschaftsräten der Bezirke unterstehen auch die Schlacht- und Verarbeitungskombinate mit 79 Schlachthöfen und über 200 Verarbeitungsbetrieben, die Kombinate der Getreidewirtschaft (Mühlen, Mischfutterwerke und Lagerhäuser) und die Betriebe der Milchwirtschaft. Zum Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gehören die Betriebe der VVB Zucker- und Stärkeindustrie, Halle, mit über 18.000 Beschäftigten und das modernste Werk der Lebensmittelindustrie, der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat in Eberswalde. Neben den Kombinaten gibt es viele nichtstaatliche Betriebe mit genossenschaftlicher oder privater Eigentumsform. Diese Betriebe, die nicht unerheblich zum Lebensstandard der DDR beitragen, überwiegen an Zahl und Gewicht in einigen Bereichen der Lebensmittelindustrie: Etwa 50 v.H. der Backwaren und in vergleichbarem Umfang auch der Fleisch- und Wurstwaren werden in den Betrieben privater Handwerksmeister (Handwerk) hergestellt. Ihre Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung ist größer, als diese quantitativen Angaben vermuten lassen. Sie ist qualitativer Natur; diese Betriebe sind unverzichtbar, da die Kombinate vergleichbare Leistungen offenbar nicht in notwendigem Umfang bereitstellen können. Auch von den rd. 200 Brauereien sind einige noch in privatem bzw. kirchlichem Besitz, allerdings gehören die Großbetriebe regelmäßig zu den Getränkekombinaten. Private Müller sind, wenn auch oft nur nebenberuflich, noch tätig. In der milchverarbeitenden Industrie (25.000 Beschäftigte), überwiegend Molkereien und Käsereien, herrscht die genossenschaftliche Eigentumsform vor. Bedeutenden Anteil an der Gesamtproduktion haben die 200 Produktions- und Verarbeitungsbetriebe der Konsumgenossenschaften (Binnenhandel). Dazu gehören Großbäckereien, Nudelfabriken und Fleischverarbeitungsbetriebe. Alle nicht einem Ministerium direkt unterstellten Betriebe, Genossenschaften und Kombinate sind horizontal an Erzeugnisgruppen gebunden. Die Anleitung ist in der Regel einem Kombinat vorbehalten. Das zentralgeleitete Kombinat Nahrungsmittel und Kaffee in Halle ist z.B. für die Erzeugnisgruppenarbeit in der Backwarenindustrie verantwortlich und beeinflußt somit auch die Entwicklung in den übrigen Betrieben dieses Bereiches, unabhängig von ihrer Eigentumsform. Die L. der DDR ist durch abnehmende Wachstumsraten gekennzeichnet. Im Durchschnitt der Jahre 1971–1975 wies die L. noch jährlich 5,9 v.H. aus, in der zweiten Hälfte der 70er Jahre wurden jedoch nur noch 2,6 v.H. erreicht, der neue Fünfjahrplan gibt diesen Wert auch für die Jahre bis 1985 vor. 1981 wurden jedoch nur 1,9 v.H. erreicht, 1982 ging die Produktion trotz relativ guter Ernte um 0,8 v.H. zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 813 Lastschriftverfahren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensstandard

Die L. erwirtschaftete 1981 zu konstanten Planpreisen von 1980 einen Betrag von 49,5 Mrd. Mark (= 14,4 v.H. der industriellen Bruttoproduktion) und steht damit nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau (22,8 v.H.) und der Chemischen Industrie (19,9 v.H.) an dritter Stelle in der Rangfolge der Industriebereiche. Sie umfaßt entsprechend der Gliederung der DDR-Industrie nach Zweigen und Bereichen (Betriebssystematik): Fischindustrie (Fischwirtschaft); Fleischindustrie; Milch- und eiverarbeitende…

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Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer und überlebenden Opfer des Naziregimes aus der VVN ausgeschieden. Das KdAW. gilt als von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gelenkte, kommunistische gesellschaftliche Organisation (Massenorganisationen), „deren Existenz und Wirken sich aus den besonderen historischen und nationalen Bedingungen“ (in der DDR) ergibt. Ohne Teil der Nationalen Front der DDR zu sein, arbeitet sie eng mit dieser zusammen. Bereits im März 1958 erklärte der Vorstand des KdAW.: „Den Ehrentitel ‚Widerstandskämpfer‘ verdient nur, wer auch heute die Führung der Partei der Arbeiterklasse anerkennt, die Einheit der Partei schützt und leidenschaftlich verteidigt und alles tut für den Aufbau des Sozialismus.“ [S. 735]Im Zuge einer seit 1974 zu beobachtenden starken Betonung des antifaschistischen Widerstandes und des damit verbundenen Versuches, diesen Widerstand als eine besondere Form des Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) zu verstehen, wuchsen auch dem KdAW. neue Aufgaben zu. Leitungsorgane des KdAW. sind die Zentralleitung und das aus deren Mitgliedern gewählte Präsidium und Sekretariat. Als regionale Untergliederungen bestehen 15 Bezirks- und 111 Kreiskomitees. Das KdAW. hatte 1983 ca. 2.500 Mitglieder. Als weitere Untergliederungen bestehen die Sektion ehemaliger Spanienkämpfer, die Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Häftlinge des Zuchthauses Brandenburg (zu denen E. Honecker gehört) sowie Arbeitsgemeinschaften für verschiedene Konzentrationslager, z.B. die „Lagergemeinschaft“ Buchenwald-Dora, und eine Reihe anderer sog. Aktivs. Dem KdAW. obliegt vor allem die Vermittlung des „Erfahrungsschatzes des nationalen und internationalen Kampfes gegen den Faschismus“; es hat also im Rahmen der in der DDR betriebenen „historisch-revolutionären Traditionspflege“ eine wichtige propagandistische und erzieherische Funktion (Nationale Geschichtsbetrachtung). In den 80er Jahren ist es verstärkt in die allgemeine Auseinandersetzung zwischen Ost und West einbezogen worden (z.B. in der Rüstungsfrage). Für Mitglieder des KdAW. (sog. „Kämpfer gegen den Faschismus“) bestehen Sonderregelungen in der Altersversorgung (Renten) bzw. werden Ehrenpensionen (Wiedergutmachung) gezahlt. Das KdAW. ist Mitglied der kommunistisch dominierten „Internationalen Föderation der Widerstandskämpfer“ (FIR). Die FIR tagte im September 1982 erstmalig in Berlin (Ost). Bei dieser Gelegenheit unterstützten die Delegierten aus 24 Ländern uneingeschränkt die Positionen des Warschauer Paktes in der Abrüstungsfrage. — Das KdAW. unterhält ferner Beziehungen zu „Kameraden“-Organisationen in den sozialistischen Ländern, z.B. zum Verband der polnischen Widerstandskämpfer, aber auch zu vergleichbaren Verbänden in westlichen Staaten, z.B. dem Nationalen Verband ehemaliger Widerstandskämpfer Frankreichs und zur VVN — Bund der Antifaschisten in der Bundesrepublik Deutschland. Vorsitzender der Zentralleitung des KdAW. ist seit 1974 Otto Funke (Mitglied des ZK der SED); er ist zugleich seit 1972 einer der 16 Vizepräsidenten des FIR. Als Monatszeitschrift erscheint als Organ des KdAW. „Der antifaschistische Widerstandskämpfer“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 734–735 Komintern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nachfolgeorganisation der am 21. 2. 1953 aufgelösten Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die am 23. 2. 1947 zur Vertretung der Interessen aller Verfolgten des Naziregimes, zur Durchsetzung einer gerechten Wiedergutmachung und zur Verhinderung neuer nationalsozialistischer bzw. faschistischer Herrschaft gegründet worden war. Ab Sommer 1950 sind die meisten der nichtkommunistischen Widerstandskämpfer…

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Naturschutz (1985)

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neokolonialismus

Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…

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Westorientierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Ein Begriff der politischen Alltagssprache der DDR. — W. bezieht ihre Bedeutungsinhalte aus der Ost-West-Konfrontation und der, marxistisch-leninistisch gesprochen, weltgeschichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus/Imperialismus (West) und Sozialismus/Kommunismus (Ost). Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Bündel von ideologischen und gesellschaftspolitischen Problemen. Denn „Westen“ ist für die SED kein eindeutiger Feindbegriff; W. kann daher nicht in allen Aspekten ausnahmslos verdammt werden. Eine W. wird zwar, wann immer man sie identifiziert, kritisiert. Doch lassen sich in der Politik der SED durchaus Vorstellungs- und Handlungsweisen erkennen, die auf eine Orientierung am oder nach Westen hindeuten. Nicht nur ist „der“ Westen genauestens zu beobachten (Imperialismus) und als Gegner zu bekämpfen (Agitation und Propaganda; Antikommunismus). Vielmehr richtet man sich auch nach Standards und Mustern, die der Westen vorgibt: Wenn im wissenschaftlichen und technologischen Bereich das „Weltniveau“ angestrebt wird, ist dieses nicht notwendigerweise durch den Entwicklungsstand der UdSSR definiert. Ebenso orientiert sich die Produktion „devisenrentabler Erzeugnisse“ durchaus an dem von den westlichen Ländern beherrschten „Weltmarkt“. Ferner sind Leistungs- und Wachstumsdenken, die den kapitalistischen Wirtschaftstheorien entstammen, in der DDR ungebrochener als inzwischen in westlichen Industriestaaten Bestandteil der eigenen Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik. Darüber hinaus bildet der westliche, besonders der bundesdeutsche Lebensstandard ein wichtiges Maß für die Politik der SED und für die Bevölkerung der DDR (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), IX., Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), XV.). Kritisiert wird als W. die Bewußtseinshaltung derjenigen DDR-Bürger, die für westliche Einflüsse (von Ideen bis zu Produkten des täglichen Gebrauchs) zu anfällig sind. Ihnen wird entgegengehalten, ihre W. sei mit den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral nicht vereinbar; ihnen fehle das notwendige Gesellschaftliche ➝Bewußtsein und Sozialistische ➝Staatsbewußtsein. Solch innenpolitischer Kampf gegen die W. hängt eng mit der Politik der Abgrenzung zusammen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1482 Westgeldeinnahmen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Widerspruch

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Ein Begriff der politischen Alltagssprache der DDR. — W. bezieht ihre Bedeutungsinhalte aus der Ost-West-Konfrontation und der, marxistisch-leninistisch gesprochen, weltgeschichtlichen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus/Imperialismus (West) und Sozialismus/Kommunismus (Ost). Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Bündel von ideologischen und gesellschaftspolitischen Problemen. Denn „Westen“ ist für die SED kein eindeutiger Feindbegriff; W. kann…

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Handwerkssteuer (1985)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBl., Nr. 104) die für die Privatwirtschaft üblichen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Betriebsvermögenssteuern für das private [S. 595]Handwerk abgeschafft und durch eine Normativsteuer ersetzt, die eine durchschnittliche Leistungsnorm zur Besteuerungsgrundlage machte. Da der normative Charakter der H. die kleineren Betriebe gegenüber den größeren benachteiligte, wurde 1958 die H. geteilt (GBl. I, Nr. 20). Die alte Normativsteuer, H. A genannt, entrichteten nur noch Betriebe mit 1–3 Beschäftigten, für Betriebe mit 4–10 Beschäftigten galt die H. B, die neben einer Umsatzsteuer von 3 v.H. eine progressive Gewinnsteuer vorsah. Die ungünstige H. B sollte die Bildung von PGH fördern, die einschließlich ihrer Mitglieder bis 1963 fast steuerfrei waren. 1966 wurde die H. A abgeschafft (GBl. II, Nr. 8). Alle Handwerksbetriebe zahlten seitdem Umsatzsteuer und die progressiv gestaffelten Tarife der Gewinn- und Lohnsummensteuer. Als Folge davon verringerte sich 1966 die Anzahl der privaten Handwerksbetriebe überdurchschnittlich um ca. 7.700. Für besonders wichtige Versorgungsleistungen konnten seitens der Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Aufgrund zu günstiger Einkommensentwicklung in privaten Handwerksbetrieben, die sogar Abwerbungen von Beschäftigten aus der volkseigenen Wirtschaft ermöglichten, wurde 1970 (GBl. II, S. 680) eine Gewinnzuschlagsteuer bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von über 20.000 Mark als neuer Bestandteil der H. eingeführt. Außerdem wurde analog zur Produktionsfondsabgabe der VEB eine Produktionsfondssteuer für industriell produzierende Handwerksbetriebe eingeführt. Reine Reparatur- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Reparatur- und Dienstleistungsanteile produzierender Betriebe sind von dieser neuen Steuer befreit. Im Zuge der Förderungsmaßnahmen gegenüber dem privaten Handwerk und Gewerbe seit 1976 (GBl. I, S. 193) kann für private Handwerker mit einem Beschäftigten die H. pauschaliert werden. Voraussetzung ist, daß 70 v.H. des Umsatzes Dienst-, Reparatur- und individuelle Versorgungsleistungen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 594–595 Handwerkskammern der Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hauptauftragnehmer (HAN)

Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. …

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Neuer Kurs (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die als Folge der „Verschärfung des Klassenkampfes“ (Beginn der Kollektivierung in der Landwirtschaft, Enteignungen in Industrie, Handel und Handwerk, Zuspitzung der Auseinandersetzung mit den Kirchen), von Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen osteuropäischen Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen. Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Diese Absichtserklärungen kamen jedoch zu spät, zumal entsprechende konkrete Maßnahmen nur halbherzig getroffen, andere gar nicht in Angriff genommen wurden. Sie vermochten den Juni-Aufstand nicht mehr zu verhindern. Trotz der mit dem NK. verbundenen, vorübergehenden, geringfügigen Erleichterungen erwies sich dieser sehr bald als eine lediglich zeitweilig verwendete Taktik im Rahmen einer grundsätzlich unveränderten Strategie. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut. So mußten SED und Regierung auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 944 Neue Medien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine…

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Jugendweihe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…

DDR A-Z 1985

Agrarflug (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die A.-Leistung in der DDR relativ und absolut ständig zugenommen. Bis zum Jahr 1985 soll die pro Jahr beflogene Fläche auf rd. 6,0 Mill. ha erweitert werden. Gemessen an der pro Jahr beflogenen Fläche nimmt die DDR in der Rangfolge der europäischen Staaten hinter der Sowjetunion und Bulgarien die 3. Position ein. Setzt man die beflogene Fläche ins Verhältnis zur vorhandenen Nutzfläche, so steht die DDR in Europa (einschließlich der UdSSR) an 1. Stelle. (In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich rd. 40.000 ha LN bezogen.) Die bisher erzielte und künftig geplante Zunahme der Flächenleistung ist ein Ergebnis der Erweiterung des Flugzeugparkes, der Erhöhung der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen und der mehrfachen Rationalisierung der Einsatzorganisation. [S. 10] Rund 10 Jahre nach Aufnahme des Flugbetriebes (1966) setzte die DDR bereits 66 Maschinen ein. Die Anzahl wurde kontinuierlich erhöht; sie erreichte 1970 mehr als 100 und sollte bis 1975 auf 200 Maschinen anwachsen. Dieses Ziel wurde jedoch zunächst nicht weiter verfolgt, nachdem seit 1973 zunehmend Maschinen der sowjetischen, vereinzelt auch der polnischen A.-Gesellschaft zur Brechung der Arbeitsspitzen (N-Spätdüngung bei Getreide) herangezogen werden. Die Anzahl der eingesetzten ausländischen Maschinen stieg von 5 (1973 und 1974) auf 20 (1975) und erreichte in den Jahren 1977 und 1983 59 bzw. 63. Gleichzeitig setzte die DDR rd. 210 eigene Maschinen, darunter 15 Hubschrauber des sowjetischen Typs Kamov ein. Im übrigen sind ausschließlich Starrflügler folgender Typen im Gebrauch: L 60 (Brigadyr), Omnipol ČSSR; AN-2, Antonow, SU, Doppeldecker; Z. 37 (Czmelak), Omnipol ČSSR, Tiefdecker; PLZ-106, Delta-Mielex, Polen, Tiefdecker (ab 1980 eingeführt). Die Einführung des A.-Wesens ist vorrangig struktur- und produktionspolitisch bedingt. Wirtschaftliche Vorteile, die anfangs unterstellt bzw. erwartet wurden, konnten dagegen bisher nicht verzeichnet werden. Der strukturpolitische Effekt ergab sich insbesondere während der Endphase der Kollektivierung (Agrarpolitik) in den Jahren 1958–1960. Das Agrarflugzeug diente als eindrucksvolles Demonstrationsobjekt für die Möglichkeiten einer großflächigen Wirtschaftsweise. Später wurden die Preise für die Behandlung von Flächen unter 50 ha mit Zuschlägen und von Flächen mit mehr als 75 ha mit Abschlägen differenziert, um Flächen- und Betriebszusammenlegungen zu fördern. Schließlich ist die seit 1970 zu verzeichnende Verdoppelung der beflogenen Fläche eng an die Ausgliederung aller agrochemischen Arbeiten aus den Pflanzenbaubetrieben und deren Wahrnehmung durch die hierfür eingerichteten Spezialbetriebe Agro-Chemische Zentren (ACZ) gebunden (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die produktionspolitischen Aspekte des A.-Wesens ergeben sich daraus, daß Mehrerträge erwartet werden, weil als Folge der hohen Flächenleistung der Flugzeuge die Arbeiten u. U. termingerechter durchgeführt werden, die Unabhängigkeit der Flugzeuge von der Exposition und dem Zustand der Flächen aviochemische Arbeiten auch dann erlaubt, wenn der Einsatz von Bodengeräten nicht möglich ist, schließlich die beim Einsatz von Bodengeräten unvermeidbaren Pflanzenschäden unterbleiben. Insofern kann der Einsatz von Agrarflugzeugen als Maßnahme zur Intensivierung der Agrarproduktion bezeichnet werden. Die mit dem A. verbundenen Kosten werden ungeachtet des bisher nicht nachweisbaren Mehrertrages von den Landwirtschaftsbetrieben nur etwa in dem gleichen Umfang getragen, wie er beim Einsatz von Bodengeräten entstehen würde. (Andernfalls entfiele jeder Anreiz zum Flugzeugeinsatz.) Diese Regelung hat zur Folge, daß die staatlichen Subventionsleistungen für den A. ständig steigen. Diese betragen gegenwärtig (1982) in der Stickstoffdüngung je nach Aufwandmenge und Einsatzgebiet ca. 50 bis 80 v.H. der Gesamtkosten. Bei der Ausbringung sonstiger Mineraldünger werden ca. 43 bis 79 v.H., bei Pflanzenschutzarbeiten ca. 20 bis 60 v.H. und bei der Getreideaussaat ca. 43 bis 63 v.H. der Gesamtkosten durch Subventionen gedeckt. Die Kosten je ha beflogene Fläche ergeben sich einerseits aus den Kosten pro Flugstunde und andererseits aus der Flächenleistung pro Flugstunde. Beide Kostenfaktoren mußten zwangsläufig zu Interessengegensätzen führen, solange der Flugzeughalter (Betrieb Agrarflug der Interflug) und die Flugzeugnutzer (Pflanzenbaubetriebe) nicht identisch sind. Zur Aufhebung der Interessengegensätze wurde ab 1973 das Chartersystem eingeführt. Die Flugzeuge wurden den ACZ mit der Auflage übergeben, sie mindestens 530 Flugstunden (Fh) pro Jahr produktiv einzusetzen. Die durchschnittliche Flugleistung konnte auf diese Weise von 460 Fh/Jahr im Jahr 1970 auf 540 Fh im Jahr 1975 erhöht werden. Im Jahr 1977 sind 565 Fh pro Flugzeug geflogen worden. Für 1982 wurden 650 Fh angestrebt. Eine Auslastung in diesem Umfang ist jedoch nur möglich, wenn die Flugzeuge auch zu Arbeiten herangezogen werden, die mit Bodengeräten beträchtlich billiger erledigt werden können. Bisher wurden mit 156 ACZ langfristige Charterverträge für 1–3 Flugzeuge abgeschlossen. Der Flugzeugeinsatz soll weiter rationalisiert werden durch ein optimales Netz von Arbeitsflugplätzen, den Bau von Flugzeughallen (für Wartungsarbeiten) in den ACZ, durch den Schichteinsatz während der Getreidedüngung und durch die Verringerung der Beladezeit. Für das A.-Wesen bestehen folgende Leitungsorgane: 1. Zentrale Leitung des Betriebs Agrarflug Berlin-Schönefeld; sie unterhält Stabsabteilungen für Fragen der Ökonomie, für die technische Leitung, für die Produktionsleitung und den Flugbetrieb und für die Anleitung der Produktionsbereiche. Sie wird beraten durch eine beim Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) gebildete „Ständige Arbeitsgruppe Agrarflug“, der Vertreter der Ministerien für Chemische Industrie und Verkehrswesen sowie der Institute für Düngungsforschung und Pflanzenschutzforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften angehören (Agrarwissenschaften, 2. a). 2. Die 4 Produktionsbereiche wurden aus den früheren Flugstützpunkten entwickelt. Sie haben die Instandhaltung der Maschinen einschließlich der Ersatzteilversorgung und der Treibstoffversorgung zu gewährleisten. Sie sind für die Erfüllung der Produktionspläne (Organisation der Produktion, Vertragsgestaltung und -kontrolle) verantwortlich und leiten die seit 1976 eingerichteten Bezirksstaffeln an. 3. Die Bezirksstaffeln umfassen je nach befliegbarer Nutzfläche 10–20 Maschinen. Bei den Bezirken sind Arbeitsgruppen eingerichtet, die den Produktionsleitern für Land- und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke Entscheidungshilfe leisten sollen. Für den Einsatz der Maschinen und des Flugpersonals gelten strenge Sicherheits- und Gesundheitsschutzbe[S. 11]stimmungen. Da die Zahl der Starts und Landungen pro Tag, Woche und Monat begrenzt ist, wird die Besetzung jeder Maschine mit 2 Besatzungen angestrebt. Die Ausbildung von Agrar-Ingenieuren zu Piloten erfolgt an der Betriebs-Akademie Leipzig-Mockau in 12monatigen Lehrgängen. Jährlich werden 30–40 Piloten ausgebildet. Mehr als 80 v.H. des fliegenden Personals besaßen 1980 eine landwirtschaftliche Fach- oder Hochschulbildung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 9–11 Agnostizismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Komplex (AIK)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Begriff A. umfaßt den Einsatz von Flugzeugen zur Durchführung von Düngungs-, Pflanzenschutz- und sonstigen Arbeiten in der Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Wasserwirtschaft (sonstige Arbeiten dienen der Aussaat landwirtschaftlicher Kulturen oder deren Entlaubung, zur Samengewinnung, dem Gewässerschutz, der Waldbrandbekämpfung, der Luftbildtechnik usw.). Seit der Einführung aviotechnischer und aviochemischer Verfahren im Jahr 1957 hat die…

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Nahrungsgüterwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale Frage

Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…

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Parteischulung der SED (1985)

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus; Bezirksparteischulen; Sonderschulen der Bezirksleitungen; Parteischule „Karl Liebknecht“; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS); Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG); Sonderschulen des ZK. 1. Geschichte. Bereits im Sommer 1945 richtete die KPD in der sowjetischen Besatzungszone „Schulungsabende“ für ihre Mitglieder ein und baute besondere Internatsschulen auf Landesebene für die Parteikader auf. Nach Gründung der SED wurden die Schulungsabende fortgeführt und 1950 durch das Parteilehrjahr ersetzt. Durch Beschluß des Parteivorstandes der SED vom 14. 5. 1946 wurden neben den von der KPD übernommenen Landesschulen Kreisparteischulen und die Parteihochschule „Karl Marx“ eingerichtet. 1952 wurde das Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED gegründet, das vor allem Dozenten für die Parteischulen und das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium an den Hoch- und Fachschulen ausbildete. 1953 sind dann zusätzlich „Zentralschulen“ eingerichtet worden, an denen leitende Kader des Parteiapparates eine politisch-fachliche Ausbildung erhielten. 2. Funktion der Parteischulung. Die Funktion der P. ist in ihrer gegenwärtig gültigen Fassung in zwei Beschlüssen des Sekretariats des ZK der SED vom März und April 1968 festgelegt worden: Im Rahmen eines umfassenden Weiterbildungssystems (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) wurde die eindeutig politische Aufgabenstellung der P. bestätigt; ihre Bildungsmaßnahmen wurden aber verstärkt mit denen anderer Institutionen koordiniert; im Gegensatz zu anderen Weiterbildungsbereichen wurden in der P. keine strukturellen Veränderungen vorgenommen; die Schulungsinhalte sollten verändert und den Anforderungen entsprechend gestaltet werden, welche die „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ an die Partei stellt. Von diesen Veränderungen blieb die fachliche Weiterbildung der Parteikader unberührt, da diese nach 1963 aus dem Schulungssystem der SED herausgenommen worden war. Der politische Stellenwert der P. wurde durch diese Maßnahmen nicht tangiert. Nach wie vor ist der Besuch von Parteischulen neben der fachlichen und berufsbezogenen Weiterbildung unabdingbare Voraussetzung dafür, leitende Positionen im Staats- und Wirtschaftsapparat oder anderen gesellschaftlichen Bereichen zu erlan[S. 969]gen. Daher nehmen nicht nur Mitarbeiter des Parteiapparates, sondern auch Kader aus dem Staats- und Wirtschaftsapparat, den Massenorganisationen, dem Wissenschafts- und Kultursektor u.a. in ihrer Funktion als Parteimitglieder an den Kursen und Lehrgängen der Parteischulen teil. In Hinblick auf die fachliche und berufsbezogene Qualifizierung wurde besonders nach 1963 der Versuch unternommen, die leitenden Parteikader dazu zu bewegen, ein Hoch- oder Fachschulstudium zu absolvieren oder sich auf andere Weise fachlich zu qualifizieren. (Zum Zeitpunkt des VIII. Parteitages der SED [1971] verfügten z.B. 95,3 v.H. der Mitglieder der Sekretariate der Kreisleitungen und 80 v.H. der Parteisekretäre in Großbetrieben über einen Hoch- oder Fachschulabschluß. Bis zum IX. Parteitag [1976] erhöhten sich diese Zahlen auf nahezu 100 v.H. bzw. 94 v.H.) Auf dem X. Parteitag (1981) wurde im Bericht des ZK der Anteil der Hoch- und Fachschulabsolventen bei den Mitgliedern und Kandidaten der SED mit 34,1 v.H., der der Parteisekretäre mit 64,5 v.H. angegeben. Erkennbare Unterschiede im Qualifikationsniveau der Kader bestehen zwischen Großindustrie und Staatsapparat und anderen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere der Landwirtschaft. Im Bericht der Zentralen Revisionskommission wurde Kritik an der z. T. ungenügenden Delegierung der Kader zu Lehrgängen der Parteischulen geübt. 3. Das Parteilehrjahr. Grundlage des Parteilehrjahres ist der in seinen Grundstrukturen noch gültige Beschluß des Politbüros der SED vom 8. 6. 1976: „Aufgaben und Gestaltung des Parteilehrjahres in den Jahren 1976–1981“ (Neuer Weg, Nr. 12, 1976, Beilage). Wichtigste Neuerung dieses Beschlusses ist die Neueinstufung der Teilnehmer „entsprechend ihrer Qualifikation, ihren Interessen und den Aufgaben der Grundorganisationen“. Für Kandidaten und Mitglieder, „die erst beginnen, sich mit dem Marxismus-Leninismus zu beschäftigen“, werden „Zirkel“ (1. für die Kandidaten; 2. für Mitglieder) zum „Studium der Grundlagen des Marxismus-Leninismus“, für die übrigen Mitglieder „Seminare“ eingerichtet. Seminarthemen sind: Studium von Grundproblemen des revolutionären Weltprozesses; zur Theorie und Politik der weiteren Gestaltung der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR; zum Studium von Grundproblemen der Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR und der sozialistischen ökonomischen Integration; zum Studium der Geschichte der KPdSU; zum Studium der Geschichte der SED. Ferner finden im Rahmen des Parteilehrjahres Vorträge und Seminare für leitende Kader statt, die an den Parteischulen durchgeführt und von führenden Politikern der SED geleitet werden. Dieses Rahmenprogramm wird durch jährliche Themenpläne konkretisiert, die vom Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED verabschiedet werden. Arbeitsmaterial sind im parteieigenen Dietz-Verlag erscheinende Studieneinführungen zu den Themenschwerpunkten des Parteilehrjahrs. Von 1976 bis 1980 nahmen etwa 1,5 Mill. Parteimitglieder und Kandidaten sowie ca. 200.000 Parteilose am Parteilehrjahr teil. 4. Parteischulen. Bei allen Kreisleitungen der SED bestehen Kreisschulen des Marxismus-Leninismus, in Großbetrieben mit Grundorganisationen, im Staatsapparat und in den Massenorganisationen Betriebsschulen. Letztere wurden in größerem Umfang 1967/68 eingerichtet. Beide führen in erster Linie Lehrgänge zur „marxistisch-leninistischen Grundausbildung“ auf allgemeinverständlichem Niveau durch. Arbeitsgrundlage sind vom ZK der SED herausgegebene Themenprogramme und inhaltliche Materialien. Die Lehrgangsteilnehmer — vorwiegend Sekretäre und Leitungsmitglieder der Grundorganisationen, Parteigruppenorganisatoren, Nachwuchskader für die Funktion des Parteigruppenorganisators und Mitglieder der FDJ — werden während des Studiums nur teilweise (bei ganztägigen Seminaren) von ihrer Arbeit befreit. In der Regel dauern die Lehrgänge ein Jahr, vielfach ist wöchentlich ein ganzer Tag für Lehrveranstaltungen vorgesehen. Die Schulen arbeiten häufig mit ehrenamtlichen Lektoren und Seminarleitern, die vorwiegend aus anderen Bildungseinrichtungen kommen. Ein praxisbezogener Schwerpunkt der Lehre sind Probleme der Parteiarbeit in den Grundorganisationen und ein entsprechender Erfahrungsaustausch der Teilnehmer. Den Kreisschulen ist außerdem die Durchführung offizieller Qualifizierungslehrgänge für Nomenklaturkader (Kader; Nomenklatur) der Kreisleitungen — vor allem Parteisekretäre, Mitglieder und Mitarbeiter der Kreisleitungen und Kader aus den staatlichen Organen und Massenorganisationen — übertragen, deren vorrangiges Ziel es ist, mit jeweils aktuellen Beschlüssen der Partei und Problemen der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vertraut zu machen. Wichtigste Aufgabe der Bezirksparteischulen ist die Durchführung von einjährigen Internatslehrgängen für Nomenklaturkader der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, darüber hinaus aber auch für höhere Funktionäre der FDJ. Da insbesondere leitende Kader selten in der Lage sind, ein Jahr aus ihrer Tätigkeit auszuscheiden, wird zunehmend die Möglichkeit geboten, das Pensum des Einjahrlehrgangs im Rahmen eines 2jährigen Fernunterrichts zu absolvieren. Ferner werden seit 1967 externe Klassen für weibliche Leitungskader eingerichtet. Themenschwerpunkte sind neben den auf allen Ebenen der P. behandelten — wenn auch auf unterschiedlichem Niveau — gleichen politisch-ideologischen Themen Fragen der Staats- und Rechtsordnung, der Sozialistischen ➝Demokratie und der „wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ der Partei. Zeitlich weniger umfangreiche Lehrgänge werden an den bei den meisten Bezirksleitungen außerdem eingerichteten Sonderschulen durchgeführt. (Der erfolgreiche Abschluß eines 3monatigen Lehrgangs an einer Sonderschule ist in der Regel auch die Voraussetzung für den Besuch der Bezirksparteischule.) Sie wurden vor allem für Mitglieder der Bezirks- und Kreisleitungen eingerichtet, „die entsprechend ihrer Funktion noch [S. 970]nicht über die erforderlichen marxistisch-leninistischen Kenntnisse verfügen“, ferner für Parteisekretäre großer Grundorganisationen, für Leitungsmitglieder aus Parteiorganisationen im Staatsapparat, aus den Massenorganisationen und dem Bereich der Volksbildung sowie für leitende Funktionäre der FDJ. Die Sonderschulen führen darüber hinaus Kurzlehrgänge (3–4 Wochen) und einwöchige Kurzlehrgänge zu aktuellen Fragen durch. Letztere dienen vor allem der „Auswertung“ von Parteitagen und ZK-Tagungen und der Erläuterung der „Parteilinie“ (Linie). An den Lehrgängen der Kreis- und Bezirksschulen sowie der Parteischule „Karl Liebknecht“ beim ZK der SED (der Parteischule des zentralen Parteiapparates) nahmen von 1976 bis 1980 500.195 Kader teil. Die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) führt ein 3jähriges Diplomstudium für Gesellschaftswissenschaften, einjährige Lehrgänge zur Weiterbildung leitender Parteikader und Vorträge in unregelmäßigen Abständen durch. Sie besitzt Promotions- und Habilitationsrecht und ist von daher den Universitäten und Hochschulen gleichgestellt. Die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), höchste Bildungseinrichtung der Partei, führt die Bildungsmaßnahmen der Parteihochschule fort und hat vor allem Forschungsaufgaben. Das Studium findet in Form einer wissenschaftlichen Aspirantur (Universitäten und Hochschulen, V. F. 2.) statt und endet nach 4 Jahren mit der Promotion. Von 1976 bis 1980 studierten dort 3.376 Kader. Schließlich sind dem ZK der SED 3 Sonderschulen zugeordnet, die — anders als die entsprechenden Einrichtungen der Bezirksleitungen — mit der Weiterbildung eines speziellen Personenkreises betraut sind. Gegenwärtig bestehen: die Sonderschule für die Ausbildung hauptamtlicher Parteikader in Brandenburg; die Sonderschule für die marxistisch-leninistische Weiterbildung von Lehrern der Bezirksparteischulen der SED und Dozenten des gesellschaftswissenschaftlichen Grundstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen in Klein-Machnow; die Sonderschule für die Ausbildung von Kulturkadern in Woltersdorf. Die Sonderschule des ZK in Brandenburg führt laufend kurzfristige Lehrgänge durch, an denen leitende Kader des zentralen und regionalen Parteiapparates und Parteikader der Wirtschaft, des Staatsapparates, der Massenorganisationen, wichtiger Bildungsinstitutionen und der Massenmedien teilnehmen. Die 1973 erfolgte Gründung der Sonderschule des ZK in Klein-Machnow (in den früheren Räumlichkeiten der Parteihochschule) verweist darauf, daß sowohl die Qualität des gesellschaftswissenschaftlichen Grundlagenstudiums an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen als auch das Niveau der Lehrveranstaltungen an den Bezirksparteischulen von der SED als ungenügend angesehen wird. Ihr wurde das Recht verliehen, die akademischen Grade „Diplom-Philosoph“ und „Diplom-Ökonom“ zu verleihen, was im wesentlichen der „Akademisierung“ des Lehrpersonals an den Bezirksparteischulen dienen dürfte. Neben den erwähnten Weiterbildungseinrichtungen bestehen noch Institute des ZK zur Weiterbildung von Parteikadern für die sozialistische Landwirtschaft in Schwerin, Pillnitz und Liebenwalde. In diesem Zusammenhang sei schließlich noch die Parteihochschule beim ZK der KPdSU erwähnt, da der Besuch eines mehrjährigen Lehrgangs an dieser Hochschule nach wie vor Voraussetzung dafür ist, Spitzenfunktionen in Partei, im Wirtschafts- und Staatsapparat zu erlangen. Seit einigen Jahren nutzt die SED unter dem Aspekt der fachlichen Weiterbildung ihres Führungspersonals zunehmend auch außerparteiliche Bildungsinstitutionen. Sie ist vor allem bestrebt, Leitungsfunktionen des Parteiapparates in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen oder der Landwirtschaft mit qualifizierten Fachleuten zu besetzen. Die Weiterbildung dieser Kader erfolgt zum Beispiel am Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW), an den Industrieinstituten oder in Sonderklassen an den Hoch- und Fachschulen, die für langjährige Parteiarbeiter eingerichtet wurden mit dem Ziel, diesen Personenkreis in einem 2jährigen Studium zu Diplom-Ingenieuren, Diplom-Ökonomen oder staatlich geprüften Landwirten auszubilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 968–970 Parteilichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteitag/Parteikonferenz der SED

Siehe auch: Parteischulen: 1953 1954 Parteischulen der SED: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 Parteischulung der SED: 1975 1979 Die P. ist eines der wichtigsten Mittel zur ideologischen Beeinflussung der Mitglieder und zur politisch-ideologischen Aus- und Weiterbildung der Kader (Kaderpolitik). Das Schulungssystem der SED ist in folgende Stufen gegliedert: Parteilehrjahr als Instrument der Massenqualifizierung der Parteimitglieder; Kreis- und…

DDR A-Z 1985

Wiedergutmachung (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub. Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ betrug 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen wurden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Mit Wirkung zum 1. 1. 1978 sind die Regelungen über die Ehrenpensionen für „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ von 1965 ersatzlos aufgehoben worden. Offensichtlich gilt für diese Personengruppe jetzt generell die allgemeine VO über Ehrenpensionen für besonders verdiente Staatsbürger aus dem Jahre 1952 (GBl. S. 328). Nach dieser VO können auch höhere Ehrenpensionen gewährt werden. Das Pensionsalter wird von „Kämpfern“ und „Verfolgten“ bei Männern mit 60 Jahren, bei Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird im Falle einer Erwerbsminderung eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v.H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark. Sie vermindert sich auf 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 270 Mark bzw. 60 v.H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v.H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v.H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf 2 Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen wurde zuletzt von der DDR-Statistik für Ende 1975 mit 26.000 ausgewiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1484 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wilhelm-Pieck-Universität Rostock

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen…

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Arbeitskräfte, Ausländische (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 sind etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen und Ungarn, in Betrieben der DDR tätig gewesen. Bei den Polen handelte es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen hielten sich aufgrund eines 1967 abgeschlossenen und 1973 (bis 1980) verlängerten Abkommens mit Ungarn in der DDR auf. Die meisten von ihnen waren jugendliche Facharbeiter, die sich beruflich weiterbilden wollten oder durch den höheren Lohn in der DDR angezogen wurden. In der Regel blieben sie 3 Jahre. Mitte der 70er Jahre dürfte ihre Zahl bei 10.000 gelegen haben. Neuere Angaben über die Zahl der AA., insgesamt, liegen nicht vor. Verfügbar sind lediglich einige Einzelinformationen; sie deuten darauf hin, daß zwar bei der Zusammensetzung der AA. nach Nationalitäten gewisse Verlagerungen eingetreten sind, sich aber die Größenordnung der Summe aller AA. nicht wesentlich verändert hat. Zu Beginn der 80er Jahre waren in der DDR 22.000 Polen (1981) tätig und noch 1150 Ungarn (1982). Eine besondere Gruppe unter den AA. bildet jener Personenkreis, der aufgrund von Regierungsabkommen sowie Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen ausschließlich zur beruflichen Ausbildung in der DDR weilt. In den 70er Jahren handelte es sich dabei überwiegend um junge Menschen aus Vietnam, Laos, der Mongolischen Volksrepublik und Kuba. Inzwischen erhalten AA. aus mehr als 30 Ländern eine Berufsausbildung. Hinzugekommen sind vor allem befreundete junge Nationalstaaten in Afrika, Asien und Lateinamerika (u.a. Algerien, Angola, Äthiopien, Kambodscha, Mozambique, Südjemen). Im Jahre 1982 befanden sich über 5.000 Ausländer zum Zwecke der Berufsausbildung in der DDR. Entwicklungshilfe. Nur 0,5 v.H. aller Erwerbstätigen in der DDR kommen aus dem Ausland und trugen deshalb zur Entlastung der angespannten Arbeitskräftesituation bisher kaum bei. Nach offiziellen Verlautbarungen sollen AA. trotzdem nicht in größerem Umfang eingesetzt werden. Ähnlich, wenn auch nicht in vergleichbarem Umfang wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Spannungen zwischen einheimischen und AA. beobachtet, die soziale, mentalitätsbedingte u.a. Ursachen haben mögen. Daneben wird die Versorgung einer größeren Zahl von AA. mit Wohnraum bzw. generell die allgemeine Versorgung die DDR vor erhebliche infrastrukturelle Probleme stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 63 Arbeitskräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitslosenversicherung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 sind etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen und Ungarn, in Betrieben der DDR tätig gewesen. Bei den Polen handelte es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen hielten sich aufgrund eines 1967…

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Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (1985)

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen, Forschungsinstitutionen des Partei-, Wirtschafts- und Staatsapparates und den entsprechenden Akademien der sozialistischen Länder naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Grundlagenforschung zu betreiben. Sie ist verantwortlich für die Festlegung der inhaltlichen Schwerpunkte der Grundlagenforschung, deren planmäßige Durchführung, insbesondere für die Koordinierung der Arbeit der verschiedenen Forschungsinstitutionen und die Gewährleistung einer schnellen praktischen Nutzung der Forschungsergebnisse. Die AdW ist Nachfolgerin der am 11. 7. 1700 gegründe[S. 32]ten Kurfürstlich Brandenburgischen Societät der Wissenschaften. Ihre Wiedereröffnung nach dem II. Weltkrieg erfolgte am 1. 7. 1946 als Deutsche Akademie der Wissenschaften aufgrund eines Befehls der SMAD. Ihre gegenwärtige Funktion erhielt die AdW im Zuge der Neugestaltung der Wissenschaftsorganisation der DDR im Jahre 1970 („Akademiereform“). Nach dem VIII. Parteitag der SED 1971 wurde die Akademie durch Zuweisung weiterer Aufgaben in ihrer herausragenden Funktion bestätigt. Ihren heutigen Namen erhielt sie im Oktober 1972. Die AdW untersteht dem Ministerrat. Die Leitung der Akademie obliegt dem Präsidenten (gegenwärtig Prof. Dr. Werner Scheler [SED]), dem ein Präsidium als Beratungsorgan zugeordnet ist (gegenwärtig [1983] 15 Mitglieder). 1981 gehörten der AdW 153 ordentliche und 76 korrespondierende Mitglieder an. Wissenschaftler außerhalb der DDR können zu auswärtigen Mitgliedern ernannt werden. Von den gegenwärtig 132 auswärtigen Mitgliedern aus 24 Ländern kommen 27 aus der Bundesrepublik Deutschland. Die ordentlichen Mitglieder bilden das Plenum. Neben seinen Plenartagungen mit wissenschaftlichen Vorträgen von Mitgliedern der AdW zu Themen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung veranstaltet das Plenum in unregelmäßigen Abständen wissenschaftliche Konferenzen mit zumeist internationaler Beteiligung. Es hat das Recht zur Wahl neuer ordentlicher, korrespondierender und auswärtiger Mitglieder, die einer der gegenwärtig 9 problemgebundenen Klassen zugeordnet sind: Physik; Mathematik; Chemie; Biowissenschaften; Medizin; Werkstofforschung; Umweltschutz und Umweltgestaltung; Philosophie, Ökonomie, Geschichte, Staats- und Rechtswissenschaften (Gesellschaftswissenschaften I); Literatur-, Sprach-, Geschichts- und Kunstwissenschaften (Gesellschaftswissenschaften II). In den Klassen arbeiten Akademiemitglieder und andere Wissenschaftler verschiedener Wissenschaftsrichtungen an der Lösung komplexer Fragestellungen (z.B. Klasse „Optimale Gestaltung der Umweltbedingungen; Mensch und Umwelt“). Darüber hinaus verfügt die AdW über einen großen wissenschaftlichen Apparat mit ca. 20.000 Beschäftigten. Dieser gliedert sich in Zentralinstitute, Institute und Forschungsstellen. Zentralinstitute der AdW sind Forschungseinrichtungen zur Lösung komplexer Forschungsaufgaben. Sie üben in vielen Fällen die Funktion einer Leiteinrichtung für die gesamte in der DDR auf diesem Gebiet betriebene Forschung aus. Die Aufgabenstellung der Institute ist begrenzter und umfaßt meist Teilbereiche eines Wissenschaftsgebietes. Forschungsstellen werden für zeitweilige Aufgaben eingerichtet, wenn erkennbar ist, daß sie zu einem Institut oder Zentralinstitut ausgebaut werden können. Die Zentralinstitute werden mit den Instituten und Forschungsstellen, die verwandten Wissenschaftsbereichen zuzuordnen sind, in Forschungsbereiche zusammengefaßt. 1. Forschungsbereich Geo- und Kosmoswissenschaften. Zentralinstitute für Astrophysik, für solar-terrestrische Physik, für Physik der Erde; Institut für Meereskunde, Institut für Elektronik, Institut für Geographie und Geoökologie (früher Geographisches Institut) und Forschungsstelle Umweltgestaltung. 2. Forschungsbereich Mathematik/Kybernetik. Zentralinstitute für Mathematik und Mechanik sowie für Kybernetik und Informationsprozesse, Zentrum für Rechentechnik. 3. Forschungsbereich Physik, Kern- und Werkstoffwissenschaften. Zentralinstitute für Elektronenphysik, für Festkörperphysik und Werkstofforschung, für Isotopen- und Strahlenforschung, für Kernforschung, für Optik und Spektroskopie; Institute für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie (angeschlossen ist das Internationale Zentrum für Elektronenmikroskopie), für Hochenergiephysik, für Physik der Werkstoffbearbeitung sowie Zentrum für wissenschaftlichen Gerätebau. 4. Forschungsbereich Chemie. Zentralinstitute für physikalische Chemie, für anorganische Chemie, für organische Chemie; Institute für Polymerenchemie, für technische Chemie, für Aufbereitung sowie für Technologie der Fasern; Forschungsstelle für chemische Toxikologie. 5. Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin. Zentralinstitute für Krebsforschung, für Herz- und Kreislauf-Regulationsforschung, für Molekularbiologie, für Mikrobiologie und experimentelle Therapie, für Genetik und Kulturpflanzenforschung sowie für Ernährung; Institut für Biochemie der Pflanzen; Institut für Wirkstofforschung; Zoologische Forschungsstelle für Wirbeltierforschung. 6. Forschungsbereich Gesellschaftswissenschaften. Zentralinstitute für Philosophie, für Wirtschaftswissenschaften, für Geschichte, für Literaturgeschichte, für Sprachwissenschaft (Sprache, VIII.) sowie für alte Geschichte und Archäologie; Institute für Wirtschaftsgeschichte, für Theorie, Geschichte und Organisation der Wissenschaft, für Theorie des Staates und des Rechts, für sorbische Volksforschung sowie für Soziologie und Sozialpolitik (gegr. 1978). Darüber hinaus bestehen die Forschungsstelle für Akademiegeschichte, die Alexander-von-Humboldt-Forschungsstelle und ein Wissenschaftliches Informationszentrum. 1982 wurden ein Institut für Ästhetik und Kunstwissenschaften und ein Physikalisch-Technisches Institut neu gegründet. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurde der AdW die Funktion einer zentralen Koordinationsstelle für die gesamte naturwissenschaftlich-technische und für ausgewählte Gebiete der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung in der DDR übertragen. Auf der Grundlage der Perspektiv- und Jahrespläne und der im „Staatsplan Wissenschaft und Technik“ bzw. im „Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“ enthaltenen Ziele der Forschungspolitik werden zwischen der AdW und den Ministerien und zentralen Staatsorganen, denen Forschungseinrichtungen unterstehen, Forschungspläne für die jeweiligen Bereiche erstellt. Im Rahmen dieser Pläne trifft die AdW mit den Forschungseinrichtungen [S. 33]der Wirtschaft, des Staatsapparates oder den Universitäten und Hochschulen Festlegungen über die jeweils einzuschlagende Forschungsstrategie, insbesondere die Nutzung des Forschungspotentials der AdW, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung des Forschungsvorhabens. Enge Kooperationsbeziehungen bestehen ferner zu den anderen Akademien der DDR. Die AdW hat Promotionsrecht (A und B) und das Recht, wissenschaftliche Mitarbeiter zu Professoren zu ernennen. Zur Wahrnehmung ihrer Leitfunktion in zentralen Bereichen der Gesellschaftswissenschaften wurden der AdW Wissenschaftliche Räte zugeordnet. Ihr sind ferner 11 wissenschaftliche Gesellschaften (Biologische G.; G. für physikalische und mathematische Biologie; Chemische G.; Geographische G.; G. für Geologische Wissenschaften; Historiker-G.; Mathematische G.; Meteorologische G.; Parasitologische G.; Physikalische G.; G. für Weltraumforschung und Raumfahrt) und 25 Nationalkomitees (für Chemie, Kristallographie, Astronomie, Geodäsie und Kartographie, geologische Wissenschaften, angewandte Systemanalyse, der Historiker, der Byzantinisten, für Literaturwissenschaft, Philosophie und Geschichte der Wissenschaften, politische Wissenschaften, der Slawisten, für soziologische Forschung, südosteuropäische Studien, Ur- und Frühgeschichte, der Wirtschaftshistoriker, für Mathematik, Mechanik, Kybernetik und Informationsverarbeitung, für Biowissenschaften, medizinische Physik, für Physik und für Radiophysik und Radiotechnik, ebenso die beiden Nationalkomitees für das Wissenschaftliche Komitee für Umweltprobleme [SCOPE] und das Komitee für Daten in Wissenschaft und Technologie [CODATA]) zur Vertretung der wissenschaftspolitischen Interessen der DDR in internationalen Organisationen zugeordnet. Sie ist in 50 internationalen nichtstaatlichen wissenschaftlichen Vereinigungen vertreten. Die AdW unterhält intensive Beziehungen zu wissenschaftlichen Institutionen des Auslandes, vor allem der Länder des RGW. Mit über 200 Forschungsinstituten in den RGW-Staaten, davon etwa 80 der UdSSR, bestehen Kooperationsvereinbarungen. Institute der AdW übernehmen im Rahmen dieser Vereinbarungen Leitfunktionen. Zu komplexen Problembereichen werden multinationale „Problemkommissionen“ gebildet, deren Aufgabe die Koordinierung und gemeinsame Durchführung von Forschungsprojekten, die Abhaltung wissenschaftlicher Konferenzen und die Herausgabe von Informationsbulletins und anderen Publikationen ist (z.B. Problemkommission „Ökonomie und Politik der Entwicklungsländer“). Über die Arbeit der AdW informieren die Monatszeitschrift „spektrum“, die Jahresberichte der AdW und Berichte über wissenschaftliche Tagungen und Kongresse. Zu weiteren Publikationszwecken steht der Akademie-Verlag Berlin (Ost) zur Verfügung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 31–33 Akademie der Künste der DDR (AdK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Ärztliche Fortbildung

Siehe auch: Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW): 1975 1979 Akademie der Wissenschaften, Deutsche: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Akademie der Wissenschaften, Deutsche (DADW): 1954 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin: 1975 1979 Deutsche Akademie der Wissenschaften zu Berlin (DAdW): 1969 Die AdW ist die bedeutendste Forschungsinstitution der DDR. Ihr ist die Aufgabe übertragen, in enger Zusammenarbeit mit den Universitäten und Hochschulen,…

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Apotheken (1985)

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe, Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nicht öffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker „angeleitet“; in vielen Kreisen und in allen größeren Städten sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Zentrale für Pharmazie und Medizintechnik“ unter Leitung des Kreis-Apothekers als „Direktor für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt und Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand klein gehalten und das Personal im Sinne der „sozialistischen Rationalisierung“ spezialisiert beschäftigt werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v.H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v.H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 7 v.H.; 70 v.H. des gesamten Arzneimittelumsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 23 v.H. werden an Einrichtungen des Gesundheitswesens geliefert. — Die Belieferung der A. geschieht durch (10) bezirkliche Versorgungsdepots über (61) Versorgungslager des Staatlichen Versorgungskontors (Arzneimittelversorgung). Anfang 1983 gab es 1939 öffentliche A. Davon wurden 1907 als Staatliche A., 9 als verpachtete Staatliche A., 23 als nichtstaatliche A. geführt. Die von selbständigen Apothekern geführten A. machen also 1,7 v.H. aus; 1950 waren noch 39,5 v.H. der A. in Privatbesitz und 38,1 v.H. zwar enteignet, aber an die früheren Eigentümer verpachtet, und nur 22,4 v.H. wurden als staatliche A. geführt. Die bisherigen Arzneimittelausgabestellen (Zweigstellen von A. — 1979 noch 465) werden entweder durch Voll-A. ersetzt oder zu solchen ausgebaut. Auf 8.613 Einwohner kommt eine öffentliche A. oder Ausgabestelle. Daneben bestehen 36 Krankenhaus-A. „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie ist das Institut für A.-Wesen (IFAP) in Berlin (Ost), das 1964 errichtet wurde. Diesem obliegt die Entwicklung von Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A. sowie die Fortbildung des Personals. Zu seinem Bereich Pharmazie ist 1975 ein Bereich Medizintechnik hinzugekommen. Leiter (1983): Dipl. oec. Hans Buthut. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. [S. 51]Die Arbeit in den A. ist stark von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften (Berufe mit Fachschulausbildung: A.-Assistenten für den A.-Betrieb, Pharmazie-Ingenieuren für die Herstellung von Arzneimitteln) und A.-Facharbeitern (mit Lehrausbildung — früher A.-Helfer) verlagert worden. Aufgabe des Apothekers ist die Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des in der A. beschäftigten Personals. Bestand (Anfang 1983): 3.564 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb. 1974 ist für die Apotheker eine „Qualifizierung“ eingeführt worden; seitdem gibt es Fachapotheker für Arzneimittelversorgung, für Arzneimittelkontrolle und für Arzneimitteltechnologie (Bestand 1983: 645; 256; 180). Sie arbeiten in der industriellen Fertigung und im Großvertrieb. Das mittlere medizinische Personal in den A. erhält — nach Abschluß der zehnklassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 1800 Studenten, davon nur 600 im Direktstudium). Bestand (1983): 6.880 einschl. Pharmaingenieuren in der Industrie. A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung in berufsbegleitendem Fernstudium zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Bestand an A.-Facharbeitern 1983: 6.630. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50–51 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Apparat

Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum…

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Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen Nutzung zur Verfügung zu stellen. II. Bedeutung der Zinspolitik Der Zp. kommt heute bei der Steuerung der Wirtschaft der DDR eine herausgehobene Bedeutung zu. Auf diesem Aktionsfeld der Wirtschaftspolitik sind die lenkungstechnischen Neuerungen, die während der Wirtschaftsreformjahre (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) entwickelt und eingeführt worden sind, beim Kurswechsel 1971 nicht wieder liquidiert, sondern — z. T. in modifizierter Form — beibehalten worden. Daher ist die Zp. in der DDR ein überzeugender Hinweis darauf, daß trotz der Rezentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen auch weiterhin eine intensive monetäre Wirtschaftslenkung mit „ökonomischen Hebeln“ betrieben wird. In einer zentralgelenkten Wirtschaft mit staatlichem Eigentum an den Produktionsmitteln können Wirtschaftsunternehmen bei Zahlungsunfähigkeit nicht in Konkurs gehen. Der Staat muß vielmehr durch Sonderkredite über die Banken oder durch verlorene Zuschüsse aus dem Staatshaushalt illiquide Betriebe und Betriebsvereinigungen sanieren (Kredit). Daher ist die Zp. eines der wichtigsten monetären Druckmittel, um einem Leistungsabfall in den Betrieben vorzubeugen und um eine effiziente Verwertung der leistungsschwachen Wirtschaftsunternehmen zugebilligten Kredithilfen zu gewährleisten. Aus diesem Grunde müssen Straf- und Verzugs-Z. die Rolle des fehlenden freien Unternehmenswettbewerbs übernehmen. Sie sind zudem ein Ersatzmittel für die Mobilisierungswirkung, welche in den Marktwirtschaften von der Konkursfurcht auf zeitweise leistungsschwache Unternehmensleistungen ausgeht. III. Begründungsprobleme Marxistische Politökonomen haben stets große Schwierigkeiten gehabt, überzeugende Begründungen dafür zu finden, weshalb auch eine zentralgelenkte Staatswirtschaft auf die Erhebung von Z. nicht verzichten kann. In Verbindung mit der Analyse der Bedeutung des Leihkapitals untersuchte Marx auch das Wesen des Z. (s. K. Marx, „Das Kapital“, Bd. III, Berlin [Ost] 1965, Abschnitt V, S. 350–403). Er kam dabei zu dem Ergebnis, daß der Z. kein „Abkömmling des Kapitals“ ist. Dieser sei somit nicht der natürliche Ertrag des ausgeliehenen und investierten Kapitals, den wagemutige Unternehmer für sich beanspruchen könnten. Vielmehr sei der Z. eine besondere Form des „Mehrwerts“. Geschaffen hätten diesen „Neuwert“ (= Wertschöpfung = Reineinkommen) allein die Arbeiter (Wert- und Mehrwerttheorie). Die von ihnen genutzten Kapitalgüter (Produktionsmittel) wären aus sich heraus nicht in der Lage, „Mehrwert“ zu produzieren; dies könne allein die „lebendige“ Arbeit. Deshalb eigne sich der Verleiher von Geldkapital, dessen überschüssige Mittel von einem Unternehmer zur Erzeugung von zusätzlichen Waren genutzt werden, über die einkassierten Z. einen Teil der Erträge an, der den Beschäftigten bei der Lohnbemessung vorenthalten werde. Vor dem Hintergrund dieser Marxschen „Ableitungen“ fiel es den Wirtschaftswissenschaftlern in den kommunistisch regierten Staaten naturgemäß schwer, eine ideologisch abgesicherte Deutung und moralisch nicht anfechtbare Erklärung dafür zu finden, daß dem Z. im Sozialismus nichts Ausbeuterisches anhaftet. Ferner war zu „beweisen“, daß in einem sozialistischen Wirtschaftssystem der Z. keine [S. 1544]Macht besitzt, um die Produzenten zu wirtschaftlich nicht vertretbaren Handlungen zu veranlassen und Wirtschaftskrisen heraufzubeschwören. Und letztlich mußten die Politökonomen in der DDR wie in den anderen RGW-Staaten eine Rechtfertigung dafür liefern, warum an Privathaushalte Haben-Z. für die von diesen erworbenen Staatsanleihen und für die von ihnen angesammelten Sparguthaben gezahlt werden und weshalb sogar Staatsbetriebe Z.-Einkommen für ihre Einlagen bei „volkseigenen Banken“ beanspruchen können. Einen Ausweg bot folgendes stereotyp angewandte Rechtfertigungsmuster. Nach diesem Interpretationsmechanismus hat der Z. im Sozialismus einen neuen „positiven Inhalt“ bekommen. Lediglich in seiner „äußeren Hülle“ sei er noch dem Z. im Kapitalismus ähnlich: „Wie bei allen ökonomischen Kategorien wird auch beim Zins der Inhalt durch die Wesenzüge des jeweiligen Gesellschaftssystems bestimmt. Zwischen Wesen, Funktionen und Wirkungsweise des Zinses im Sozialismus und Kapitalismus besteht daher keine Konvergenz … Im Sozialismus wirkt der Zins auf einer eigenen sozialökonomischen Basis. Das bedeutet, daß der Zins nicht nur einen anderen Inhalt erhält, sondern daß sich auch sein Wirkungsmechanismus völlig neu profiliert … (So) ergibt sich … die Notwendigkeit des Kreditzinses … objektiv aus dem von den ökonomischen Gesetzen des Sozialismus herrührenden Zwang, den geplanten Krediteinsatz im Rahmen der wirtschaftlichen Rechnungsführung der Betriebe und Kombinate zu ökonomisieren.“ (Vgl. W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert, Hrsg., „Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft“, Berlin [Ost] 1976, S. 142.). IV. Zinsarten Es werden 5 Arten von Z. unterschieden: 1. Z.-Sätze in Form normativer Aufwandsgrößen. Diese Rechenposten werden benötigt, wenn Staatsbetriebe und Wirtschaftsbehörden bei der Prüfung von Investitionsvorhaben Nutzeffektsermittlungen durchführen. 2. Z.-Sätze in Gestalt der Produktionsfondsabgabe, 3. Kredit-Z. (Soll-Z. oder Aktiv-Z. der staatlichen Banken), 4. Haben-Z. von Einlegern z.B. für Sparguthaben bei den staatlichen Banken und Sparkassen (= Passiv-Z. der Kreditinstitute), 5. Verzugs-Z. für Forderungen im Zahlungsverkehr vom Tage der Fälligkeit an. A. Zinssätze in Form normativer Aufwandsgrößen In den Zentralplanwirtschaften der sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten gibt es keinen Markt, auf dem autonome Anbieter und Nachfrager von Kapital Leistungen austauschen. Dementsprechend besteht in diesen Volkswirtschaften auch kein einheitlicher Preis für Kapital in Form des „Kapitalmarkt-Z.“. In den Marktwirtschaften spiegelt dagegen der Kapital-Z. die zu einem gegebenen Zeitpunkt bestehenden Verwertungschancen für Kapital und die Kosten der Kapitalbeschaffung wider. Jedoch können es sich diese Wirtschaftssysteme nicht leisten, darauf zu verzichten, den Nutzen von alternativ verwertbarem Geld- und Sachkapital preislich zu taxieren und die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Z. zu bewerten. In der DDR sind als Ersatz für den dort fehlenden Kapitalmarkt-Z. staatlich diktierte „Aufwandsnormative“ eingeführt worden. Diese „Papier-Z.“ werden als „Rückflußdauer-Normativ“ oder als „normativer Nutzenkoeffizient“ festgelegt. Sie dienen bei der Berechnung des Nutzeffekts von geplanten Investitionen als Entscheidungs- oder Auslesemaßstab. Mit Hilfe dieser „Ersatz-Z.“ versuchen Wirtschaftsorgane und Betriebe herauszufinden, ob der erwartete Ertrag der vorgesehenen und geprüften Investitionsvorhaben über oder unter der von den Planungsorganen geforderten Mindestrentabilität liegt (Investitionsrechnung). In der DDR hat die Wirtschaftsführung verfügt, daß im Prinzip nur diejenigen Investitionsvorhaben in allen Wirtschaftszweigen als rentabel akzeptiert werden dürfen, deren Investitionskosten innerhalb von 5 Jahren durch Gewinne rückerstattet werden können (= Gewinne vor Steuern plus erwirtschaftete Amortisationen), die mit Hilfe der jeweils geplanten Investition erwirtschaftet worden sind. Die „normativ (festgelegte) Rückflußfrist“ der Investitionskosten beträgt also 5 Jahre. Wird dieses Rentabilitätsziel nicht als Zeitmaß festgelegt, sondern als „normativer Nutzenkoeffizient“ vorgegeben, so beträgt er für alle Investoren in der Staatswirtschaft 0,2 v.H. Dieses Normativ entspricht, übersetzt in die Fachsprache der westlichen Betriebswirtschaft, einer Soll-Rentabilität des eingesetzten Kapitals von jährlich 20 v.H. B. Zinssätze in Gestalt von Produktionsfondsabgaben Bis Mitte der 60er Jahre hatte die Marxsche Wesenserklärung des Z. verhindert, daß die Knappheit des Produktionsfaktors „Kapital“ durch die Berechnung eines „Kapital-Z.“ in der betrieblichen Wirtschaftsrechnung anerkannt wurde. Kapital hatte daher im Rechnungswesen der staatlichen Betriebe keinen Preis. Sein Einsatz, gleich in welcher Menge, kostete somit nichts. Dies verführte die Betriebsleitungen dazu, Produktionsmittel zu hamstern. Die hierdurch verursachte Verschwendung von Kapitalgütern minderte empfindlich die Kapitalproduktivität. Mit der Einführung der Produktionsfondsabgabe Mitte der 60er Jahre hoffte die Wirtschaftsführung, [S. 1545]der Kapitalverschwendung ein Ende zu setzen. Um ihre Notwendigkeit zu begründen und den wirtschaftlichen Sinn dieser Abgabe zu beschreiben, machten die Politökonomen der DDR zahlreiche Anleihen bei der Z.-Theorie der westlichen Industriestaaten. Der Kapital-Z. in Gestalt der Produktionsfondsabgabe ist danach „Maß und Geldausdruck für den einmaligen Aufwand“ von Kapital für eine bestimmte Investition. Derjenige Betrieb, der dieses Kapital erhält, gewinnt dadurch einen Produktionsvorteil. Deshalb muß er für dieses „Verwendendürfen“ einen bestimmten Preis zahlen. Denn bei jeder Investition in einem Staatsbetrieb entsteht „… der Gesellschaft (ein) Aufwand … dadurch, daß sie (dem Betrieb) Produktionsfonds erst einmal vorschießen muß“, damit dieser eine Produktion aufnehmen kann (Harry Nick). Dieser „Fondsvorschuß“ besitzt im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Abwägung der günstigsten Verteilung des Investitionskapitals auf die vorhandenen Investitionsmöglichkeiten einen bestimmten Wert. Wird nun das beantragte Kapital einem Staatsbetrieb bewilligt und dort für eine gewisse Zeit in einer bestimmten Investition gebunden, so hat die Genehmigung für diese zeitliche Bindung des von der „Gesellschaft“ vorgeschossenen Kapitals seinen Preis. Die Übersetzung dieses Zeitfaktors in eine wirtschaftliche Kostengröße ist der Kapital-Z. Damit erkennt jetzt auch die marxistisch-leninistische Politische Ökonomie an, daß auch in sozialistischen Wirtschaftssystemen die Knappheit von Kapital durch die Bestimmung eines Preises (= Z.) für die Verwertung von Kapitalgütern berücksichtigt werden muß. Wie bereits dargelegt worden ist, verlangt die Wirtschaftsführung von den Betrieben, daß jede projektierte Investition bei den Nutzeffektberechnungen in der Planungsphase eine Mindestrentabilität von 20 v.H. versprechen muß. Andernfalls wird der Bewilligungsantrag des Betriebes von den zuständigen Wirtschaftsbehörden abgelehnt, weil die Ergiebigkeit des neu zu investierenden Kapitals zu gering ist. (Ausnahmen von dieser Entscheidungs- und Ausleseregel sind allerdings üblich.) Demgegenüber beträgt die Produktionsfondsabgabe in der Regel „nur“ 6 v.H., bezogen auf das eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen. Diese Differenz zeigt, daß es in der DDR „von Amts wegen“ einen gespaltenen Kapital-Z. gibt. Daraus folgt: Die Produktionsfondsabgabe ist eine Mindestforderung, welche die Regierung an die Staatsbetriebe stellt, um diese zu einer intensiven Nutzung des bereits investierten Kapitals anzuspornen und um sie zu einer Steigerung, ihrer Unternehmenserträge (Umsatzerlös, Gewinn) zu bewegen. Dagegen stellt die Soll-Rentabilität von 20 v.H. die von der Regierung geforderte Verzinsung des Kapitals bei Neuinvestitionen dar. Damit wird deutlich, daß die Produktionsfondsabgabe bei der Verteilung des Kapitals in möglichst ertragreiche Verwendungen nur einen relativ bescheidenen Lenkungs- und Rationalisierungseffekt ausübt. Sie ist das unterste Rentabilitätsniveau, das die Wirtschaftsführung gerade noch toleriert, wenn in Sonderfällen — für ein bestimmtes Projekt von politischer Bedeutung — Investitionsmittel angefordert werden. C. Kreditzinsen als Regulatoren 1. Zinsen für Leihkapital — ein unverzichtbarer Bestandteil einer sozialistischen Geldwirtschaft. Daß eine Verteilung von Geldkapital zum Null-Tarif an Betriebe (z.B. in Form von Forderungs- oder Umlaufmittelkrediten) und an Privatpersonen (z.B. als Konsumentenkredite) einer ökonomisch untragbaren Vergeudung von Geld- und Sachkapital Vorschub leisten würde, sah die politische Führung der UdSSR bereits Anfang der 20er Jahre ein, nachdem das gegen Ende des Kriegskommunismus (1919 — März 1921) bevorzugte Konzept einer naturalwirtschaftlich organisierten Befehlswirtschaft gescheitert war. Außerdem hätte eine solche „Politik des leichten Geldes“ die ohnehin stets vorhandene Gefahr der Entstehung von Kaufkraftüberhängen noch verschärft. Angesichts dieser vorhersehbaren Folgen ihrer Zp. entschloß sich die Regierung der UdSSR bald nach der Restaurierung der Geldwirtschaft (ab 1921/22), den Kreditnehmern der staatlichen Banken doch wieder Z. für die von ihnen geliehenen Gelder abzuverlangen. Diese Grundsatzentscheidung wurde während der Industrialisierungsphase der Sowjetunion (1927/28–1942) noch einmal ausdrücklich bekräftigt, als die Kreditwirtschaft der Bankenorganisation in mehreren Etappen (beginnend mit der Neuordnung des Kreditwesens am 30. 1. 1930) reformiert wurde. Nach dem II. Weltkrieg ist auch in Osteuropa und in der SBZ/DDR die in der UdSSR praktizierte Kredit- und Zp. eingeführt worden. In der DDR wird seitdem nach sowjetischem Vorbild der Kredit-Z. als ein staatlich festgesetztes Entgelt für die zeitweilige Inanspruchnahme von Geldfonds (Geldkapital) der staatlichen Banken definiert. Mitte der 50er Jahre erlaubte die Regierung der DDR den Wirtschaftseinheiten, die Z. für diejenigen Kredite, deren Aufnahme durch Planaufgaben bedingt und somit gerechtfertigt war, als Kosten im betrieblichen Rechnungswesen zu verbuchen. Diese Maßnahme war ein weiterer Schritt auf dem Wege zu einer begrenzten Entideologisierung der Zp. Bis dahin mußten die VEB ihre Zahlungsverpflichtungen bei Schuld-Z. aus den erwirtschafteten Gewinnen begleichen. Weiterhin untersagt blieb, Z. für Überbrückungskredite als Kosten zu verrechnen, wenn der entstandene außerordentliche Liqui[S. 1546]ditätsbedarf durch Fehlentscheidungen des Managements der VEB verursacht worden war. Die gleiche Beschränkung wurde auch für „Straf-Z.“ aufrechterhalten. „Straf-Z.“ können in der DDR die staatlichen Banken den Betrieben auferlegen, wenn diese z.B. ihre aufgenommenen Kredite nicht rechtzeitig zurückzahlen. Bis heute ist es den VEB und Kombinaten untersagt, gezahlte Straf-Z. ihren Produktionskosten zuzuschlagen. In einer staatlich gelenkten Volkswirtschaft erledigen die Banken nicht nur Geld- und Kreditgeschäfte; sie haben darüber hinaus auch eine Erziehungsaufgabe gegenüber den Wirtschaftsunternehmen zu erfüllen. Demgemäß sollen sie Z.-Variationen dazu nutzen, um die Wirtschaftsunternehmen zu Plantreue, Wirtschaftlichkeit und Zahlungsdisziplin anzuhalten. Allerdings dürfen die Banken die Wirtschaftsunternehmen nicht willkürlich mit monetären Sanktionen unter Druck setzen. Seit 1964 können die Kreditinstitute Wirtschaftsunternehmen nur dann mit „Straf-Z.“ belasten, wenn diese Sanktion ausdrücklich in den geschlossenen Kreditverträgen verankert wurde und ferner festgelegt worden ist, welche Vertragsverletzungen des Betriebes die Erhebung von Straf-Z. rechtfertigen. Die etwa 1954/55 erfolgte Anerkennung von Z.-Zahlungen für plankonforme Kredite als Betriebskosten dient dem Ziel, die Aussagefähigkeit der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auf der Ebene der Betriebe und Kombinate zu erhöhen. Die Wirtschaftsführung hatte festgestellt, daß eine ökonomisch aussagefähige Messung der Wirtschaftlichkeit und Rentabilität der Unternehmen nicht zu erreichen war, wenn aus ideologischen Gründen zu viele Aufwandsgrößen aus der Kostenrechnung und Erfolgsermittlung herausgenommen und nur in Nebenrechnungen erfaßt wurden. [S. 1547]2. Wirtschaftssteuerung durch dirigistische Kreditzinsvariationen. Wie oben erwähnt, werden in der DDR Betriebe als Kreditnehmer mit ordentlichen und — bei Verstößen gegen Vereinbarungen der Kreditverträge — mit außerordentlichen Z.-Forderungen belastet: Regel-Z. zahlen die Schuldnerbetriebe für plangemäße Investitions-, Umlaufmittel- und Forderungskredite. Der „Grundzinssatz“ für Kredite im Interesse einer korrekten Erfüllung der Betriebspläne beträgt für Wirtschaftsunternehmen aller Branchen seit einigen Jahren 5 v.H. pro Jahr. Dieser „Basiszinssatz“ repräsentiert nach einer halbamtlichen Erläuterung die durchschnittliche „volkswirtschaftliche Anforderung an einen bestimmten Teilnutzen, (den der Darlehensnehmer) aus der kreditierten Maßnahme zu erwirtschaften (hat) und der zusammen mit der Kredittilgung an die Bank abzuführen ist“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, Berlin [Ost] 1970, S. 1204). Die Parallelen zwischen dieser Kennzeichnung der Kredit-Z. und der offiziösen Charakterisierung der Produktionsfondsabgabe sind nicht zu übersehen. Sofern „Problem-Betriebe“ gegen ausdrückliche Vereinbarungen der Kreditverträge verstoßen, erhält der Gläubiger das Recht, die vorab im Vertrag festgeschriebenen Sanktionen gegen den unkorrekt handelnden Betrieb zu verhängen. Gläubiger der Staatsbetriebe sind aufgrund des in allen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften bestehenden Kreditvergabemonopols der staatlichen Banken immer Geld- und Kreditinstitute (Bankwesen). Die häufigste von den Banken angewandte Sanktion bei Vertragsverletzungen ist die Erhebung von „Straf-Z.“. Dieser Strafzuschlag darf bis 8 v.H. betragen. Insgesamt können somit die Banken in der DDR vertragsbrüchigen Betrieben Z.-Lasten bis maximal 12 v.H. jährlich auferlegen. In der Regel bestehen im Wirtschaftssystem der DDR Verstöße gegen Abmachungen in Kreditverträgen darin, daß die Staatsbetriebe aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten ihre Kreditschulden nicht termingerecht tilgen. Diese „überfälligen Kredite“ sind eine Gefahr für die Geldwertstabilität, denn sie bewirken eine unvorhersehbare überplanmäßige Erhöhung des Giralgeldumlaufs und, sofern damit auch Lohnzahlungen finanziert werden, eine unerwünschte Ausdehnung der monetären Nachfrage und des Bargeldumlaufs (Geldtheorie und Geldpolitik; Währung/Währungspolitik). Eine außerplanmäßige Geldschöpfung erfolgt darüber hinaus auch dann, wenn Staatsbetriebe über ihren zu Beginn des Planjahres festgelegten Kreditplafonds hinaus (= Kredit(plan)limit = maximale Inanspruchnahme von Kreditmitteln) während der laufenden Wirtschaftsperiode noch um weitere Kredithilfen bei den Banken nachsuchen, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Diese planwidrige Geldschöpfung bedroht die monetäre Stabilität. Da der [S. 1548]Staat in der DDR seine Betriebe bei drohender Zahlungsunfähigkeit durch weitere Kredite unterstützen muß, sind auch in diesem Falle drückende Z.-Lasten ein wirksames Mittel, um die Wirtschaftsunternehmen zu höheren Leistungen und einem solideren Finanzgebaren anzuhalten. Denn Hoch-Z. führen zu einer außerordentlichen Verminderung der Gewinne und damit zugleich zu einer Kürzung der Geldprämien für die Betriebsleitungen und Belegschaften. Dementsprechend sind ebenfalls bei diesem Kredittyp Strafzinszuschläge zum „Grundzinssatz“ bis maximal 3 v.H. möglich. Zahlen die Betriebe ihre Zusatzkredite vorzeitig in Raten zurück, so verringert sich die gesamte Kreditsumme als Grundlage für die Berechnung der Sonder-Z. jeweils um den getilgten Kreditbetrag. Die Pflicht zur Zahlung von Straf-Z. endet dann, wenn der Betrieb die Folgen seiner planwidrigen Verhaltensweise beseitigt hat. Eine zinspolitische Sonderform der Prämiierung von Höchstleistungen ist letztlich die Rückerstattung von „Straf-Z.“. Benötigt ein außerplanmäßig verschuldeter Betrieb z.B. nur die Hälfte der Zeitspanne, die ihm seine Bank zugebilligt hat, um seinen Überbrückungskredit zu tilgen, so kann das Kreditinstitut diese besondere „Kraftanstrengung“ dadurch honorieren, daß sie dem in einen „Musterbetrieb“ verwandelten früheren Schulden-Unternehmen die bezahlten Straf-Z. wieder zurückerstattet. In der Regel enthalten die meisten der in der DDR zwischen Banken und Wirtschaftsunternehmen geschlossenen Verträge über die Gewährung außerordentlicher Kredithilfen eine solche „Rückerstattungsklausel“. Die staatlichen Geschäftsbanken können bei Kreditverhandlungen den Wirtschaftsunternehmen auch niedrigere Z. als 5 v.H. einräumen. Eine solche Kürzung des Grundzinssatzes ist bis auf eine Mindestverzinsung von 1,8 v.H. jährlich zulässig. In welchen Fällen die Banken den Betrieben Z.-Vergünstigungen gewähren dürfen, ist jedoch nicht dem freien Ermessen der Kreditinstitute überlassen worden. Diese müssen sich bei ihren Kreditgeschäften nach den Handlungsanweisungen richten, die im Kreditpolitik-Gesetz festgelegt worden sind, das der Ministerrat in Zusammenarbeit mit der Staatsbank beschlossen hat (Kredit-VO sozialistischer Betriebe vom 22. 12. 1971, GBl. II, 1972, S. 41 ff., i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. 5. 1974, GBl. I, S. 235, und die VO über die Kreditgewährung und die Bankenkontrolle der sozialistischen Wirtschaft, Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 126 ff.). Wirtschaftsunternehmen erhalten dann zinsverbilligte Kredite, wenn die Betriebe sich bereit erklären, Investitionsvorhaben durchzuführen, die in besonderem Maße den wirtschaftspolitischen Zielen der Regierung entsprechen. Dazu gehören z.B. kostspielige Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Produktverbesserung exportfähiger Güter, die — bei erfolgreichem Abschluß — dem betreffenden Betrieb einen deutlichen Wettbewerbsvorsprung auf den internationalen Märkten verschaffen (Forschung). Mit gleicher Zielsetzung werden seit einigen Jahren in verstärktem Maße betriebliche Initiativen zur komplexen Intensivierung und Rationalisierung der Produktionsprozesse durch Bereitstellung zinsverbilligter Kredite gefördert. Gezielte Z.-Verbilligungen und Z.-Verteuerungen sollen dem Staat ferner die Möglichkeit verschaffen, die Investitionstätigkeit in privilegierten Wirtschaftszweigen zu aktivieren und sie in nichtprivilegierten Branchen durch „Hochzins-Bremsen“ zu drosseln. Eine punktuelle Manipulation der Z.-Höhe zur Regulierung der Unternehmensaktivitäten in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn die leitenden Wirtschaftsbehörden darauf achten, daß der Einsatz und die Wirkungen aller anderen geld- und finanzpolitischen „Hebel“ aufeinander abgestimmt sind und sich bei der Zielerfüllung gegenseitig unterstützen. Zu diesen „monetären Regulatoren“ gehören die Gewinnsteuern (Nettogewinnabführung), die Produktionsfondsabgabe, die normativ vorgegebenen Abschreibungssätze, die Gebühren, die Subventionen und nicht zuletzt die überwiegend zentral festgelegten Preise (Preissystem und Preispolitik). 3. Zinsverzichte als Mittel der Sozialpolitik Ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland ist auch in der DDR der Verzicht auf die Erhebung von Kredit-Z. ein Instrument der Sozialpolitik. Für die entgangenen Z.-Einnahmen werden die Banken aus dem Staatshaushalt entschädigt. In der DDR erhalten junge Eheleute und besonders bedürftige kinderreiche Arbeiterfamilien einmalig zinslose Kredite bis zu einer bestimmten staatlich festgesetzten Höhe (Familiengründungsdarlehen und Konsumentenkredite für langlebige Gebrauchsgüter). Kredite zum Null-Z.-Tarif oder zu einem ermäßigten Z.-Satz werden ferner an Arbeiterfamilien mit 3 und mehr Kindern ausgezahlt, denen die Erlaubnis zum Bau eines Eigenheims erteilt worden ist. Z.-Vergünstigungen erhält letztlich auch der z. T. mit Krediten finanzierte ländliche Wohnungsbau. D. Guthabenzinsen und ihre Rolle bei der Steuerung wirtschaftlichen Verhaltens 1. Nach Eigentumsformen der Wirtschaftseinheiten differenzierte Guthaben-Zinsen Entgegen den gesetzlichen Regelungen, die bis 1981 galten, werden die Einlagen der Staatsbetriebe und Betriebszusammenschlüsse (Kombinate) auf den bei ihren Hausbanken unterhaltenen Spezialkonten (= Finanzfondskonten) nicht mehr verzinst. Mit [S. 1549]einem großen Zeitabstand hat damit die Wirtschaftsführung der DDR ein weiteres Ergebnis der Wirtschaftsreform von 1963 bis 1970 zurückgenommen. Ausgenommen von diesem Verzinsungsverbot sind lediglich diejenigen Geldmittel der VEB und Kombinate, die diese auf den beiden Sonderbankkonten „Betriebsprämienfonds“ (Lohnformen und Lohnsystem, V. A.) und Kultur- und Sozialfonds der Belegschaft deponiert haben. Diese Guthaben werden mit 1 v.H. jährlich verzinst. Unterschied zu den VEB und Kombinaten erhalten die Genossenschaften (LPG, Konsumgenossenschaften, Wohnungsbaugenossenschaften, Molkereigenossenschaften der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB] u.a.) für alle Geldmittel, die sie auf ihren Finanzfondskonten bei den Banken unterhalten, eine Z.-Gutschrift von einheitlich 1 v.H. p. a. Ist die Verwendung der Geldkapitalrücklagen erst für spätere Jahre geplant, so können diese Ersparnisse zinsbegünstigt auf Sonderbankkonten eingezahlt werden. Je nach der Zeitdauer der Anlage werden den Genossenschaften Guthaben-Z. zwischen 2–4 v.H. zugebilligt. Um z.B. eine jährliche Verzinsung von 4 v.H. zu erreichen, müssen die freien Geldmittel mindestens für 36 Monate auf den Konten der Staatsbank oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) festgelegt werden. Soweit mehrere Genossenschaften in der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und ihre kooperativen Einrichtungen eine Gemeinschaftsinvestition planen (Bau von Be- und Entwässerungsanlagen, Kühlanlagen, Betriebe zur Konservierung von verderblichen Feldfrüchten) und dafür Geldkapital ansparen, werden diese Ersparnisse unabhängig von der Festlegungsfrist der Einlagen generell mit 4 v.H. verzinst (= Guthaben auf den „Bankkonten für gemeinsame finanzielle Fonds für Investitionen“). Nicht verzinst werden diejenigen Geldmittel der sozialistischen Genossenschaften, die ihnen aus dem Staatshaushalt zur Verfügung gestellt wurden (Erhaltungssubventionen, Finanzhilfen zur Durchführung von Meliorationen und zur Beschleunigung von Produktionsumstellungen) und die zeitweilig brachliegen. (Vgl. die AO über die Verzinsung der Geldmittel der sozialistischen Wirtschaft auf Bankkonten vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 135 f., und die Erste DB zur Kredit-VO vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 133 ff.) Bis zum 15. 12. 1970 erhielten private Sparer für ihre Sparguthaben unterschiedlich hohe Haben-Z. gutgeschrieben, und zwar je nach der vereinbarten Festlegungsfrist. Die seinerzeit den privaten Haushalten angebotenen Verzinsungsmöglichkeiten schwankten zwischen 3 und 5 v.H. jährlich. Seit 1971 bekommen Privatpersonen ihre Sparguthaben nur noch einheitlich mit 3,25 v.H. verzinst. Für Spargiroeinlagen wird der gleiche Z.-Satz gewährt. 2. Geringe Steuerungsimpulse und Zugkraft der Guthaben-Zinsen Durch die den Staatsbetrieben bis Ende 1981 gewährte und den sozialistischen Produktionsgenossenschaften und Privatpersonen auch gegenwärtig noch zugebilligte Verzinsung ihrer Guthaben bei den Banken wollte und will die Wirtschaftsführung der DDR vor allem erreichen, daß keine Bargeldhorte außerhalb der staatlichen Kontrolle und Verfügung entstehen. Für den vorprogrammierten Wirtschaftsablauf einer Zentralplanwirtschaft sind „vagabundierende“ Bargeldmengen, deren Verwendung der Bankenaufsicht entzogen ist, stets ein Störfaktor. Mit dieser Kaufkraft können die Wirtschaftseinheiten z.B. — unbeobachtet von den Kontrollinstanzen der Wirtschaftsverwaltung und der Bankenorganisation — planwidrige Güter- und Leistungsumsätze finanzieren. Der Reiz, schwarze Kassen anzulegen, besteht für die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften vor allem darin, daß mit derartigen Barmitteln Schwarzmarkteinkäufe finanziert werden können, welche den Produktionsorganisationen helfen, vorhandene Engpässe bei der Materialversorgung zu überwinden. Derartige Ergänzungskäufe außerhalb der Materialbilanzierung und Materialverteilung können nur solche VEB und Kombinate tätigen, die entweder über schwarze Kassen oder über Kompensationswaren verfügen. Aus diesem Grunde konkurrieren die staatlich verordneten Verzinsungsangebote mit einer durch Versorgungsprobleme hervorgerufenen und ständig erneut bestärkten Liquiditätsvorliebe der Kombinats- und Betriebsleitungen. Verhielten sich die Staatsbetriebe und Produktionsgenossenschaften gesetzestreu, bräuchte die Wirtschaftsführung keine Z.-Anreize zu bieten, um die Auflösung von Bargeldhorten bei den Produktionsorganisationen zu erreichen. In der DDR hat der Gesetzgeber die Betriebe aller Eigentumsformen bereits 1950 bei der Errichtung der Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs verpflichtet, eingenommenes Bargeld unverzüglich bei ihren Hausbanken einzuzahlen, freie Geldmittel nur in Form von Giralgeldguthaben zu halten und ihren Zahlungsverkehr mit ihren Geschäfts- und Kooperationspartnern bargeldlos abzuwickeln (Kontenführungspflicht). (Vgl. Gesetz über die Regelung des Zahlungsverkehrs vom 21. 5. 1950, GBl. Nr. 46, S. 355 ff.) Dennoch konnten die Überwachungsmaßnahmen der Wirtschaftsverwaltung und der Banken bis heute nicht verhindern, daß sich immer wieder schwarze Kassen bilden (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Da einerseits die Zugkraft des vor 1982 gewährten Z.-Satzes von 1 v.H. nur sehr gering war und andererseits die Wirtschaftsführung — vermutlich aus ideologischen Gründen — nicht bereit war, ihre Z.-Politik dahingehend zu ändern, mit Hilfe attrak[S. 1550]tiver Z. das ökonomische Handeln der Betriebe in die gewünschte Richtung zu lenken, wurde ab 1982 die Verzinsung der Einlagen der staatlichen Produktionsorganisationen ganz eingestellt. Auch der für Kontenersparnisse der privaten Haushalte bei den Sparkassen gezahlte Spar-Z. in Höhe von einheitlich 3,25 v.H. dürfte die Anlagenentschlüsse der Sparer kaum zugunsten des Kontensparens beeinflussen. Bisher hat jedoch die DDR-Regierung nicht zu erkennen gegeben, daß sie eine Kurskorrektur in der Spar-Zp. beabsichtigt. Die Folge dieser Unterlassung ist, daß seit etwa 13 Jahren die privaten Bargeldhorte rasch ansteigen. E. Verzugszinsen Für die Wirtschaftsverwaltung einer Zentralplanwirtschaft sind Verzugs-Z. ein wichtiges wirtschaftspolitisches Druckmittel, um die Zahlungsdisziplin der Schuldnerbetriebe zu stärken, um eine unverzügliche Refinanzierung der Lieferbetriebe sicherzustellen und um zu verhindern, daß sich Schuldnerbetriebe durch die Nichteinhaltung von vereinbarten Zahlungsterminen eine illegale zusätzliche Kreditquelle schaffen. Die als Sanktionsstrafe von einem säumigen Schuldnerbetrieb an einen Gläubiger zu zahlenden Verzugs-Z. hat der Gesetzgeber einheitlich festgelegt. Zahlen VEB, Kombinate oder VVB nicht fristgemäß ihre Verbindlichkeiten, so müssen diese für jeden Verzugstag 0,05 v.H. Z. für die fällige, aber nicht gezahlte Schuldsumme an den Forderungsberechtigten abführen (= rd. 18 v.H. jährlich). Diese Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn Produktionsorganisationen mit ihren Steuerzahlungen gegenüber dem Fiskus in Verzug geraten. Erhält ein Schuldnerbetrieb einen überfälligen Betrag gestundet, so werden ihm von da an anstelle weiterer Verzugs-Z. nunmehr Stundungs-Z. in Höhe von 8 v.H. jährlich abverlangt. (Vgl. AO über die Erhebung von Verzugszuschlägen vom 13. 7. 1972, GBl. II, S. 537 ff.; VO über die Erhebung von Zuschlägen und Stundungszinsen für Steuern, Verbrauchsabgaben, Beiträgen zur Sozialpflichtversicherung und andere Abführungen vom 19. 1. 1961, GBl. II, S. 39 ff.; AO über die Fälligkeit von Geldforderungen aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 426 ff., in der Fassung der AO Nr. 2 vom 9. 2. 1972, GBl. II, S. 131, und der Fälligkeits-AO Nr. 2 vom 28. 1. 1982, GBl. I, S. 136.) Hannsjörg F. Buck Literaturangaben Autorenkollektiv u. Leitung v. Erwin König: Das sozialistische Finanzwesen der DDR, Fachlehrbuch. 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Zins und Zinspolitik (1985) Siehe auch das Jahr 1979 I. Begriffsbestimmung Der Z. stellt auch in einer sozialistischen Zentralplanwirtschaft einen Preis dar, den ein Nachfrager dafür bezahlen muß, daß ihm leihweise Geldkapital überlassen wird. Für den Nachfrager stellt der Z. einen Kostenfaktor dar (= Aufwandsmaß). Für den Kapitalgeber ist der Z. die Vergütung für den Verzicht auf Liquidität und eine Risikoprämie für seine Bereitschaft, dem Nachfrager befristet Geldkapital zur eigenen…

DDR A-Z 1985

Kinderkrippe, Kindergarten (1985)

Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind 87 v.H. der Frauen im berufsfähigen Alter berufstätig oder in der Ausbildung. Frauen.) Neben dem Gewinn zusätzlicher Arbeitskräfte wird dabei in der Berufstätigkeit der Frau gemäß der Rolle, die der Begriff „Arbeit“ in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung einnimmt, eine wichtige Funktion für die Gleichberechtigung und die Selbstverwirklichung der Frauen gesehen. Zweitens soll die Vorschulerziehung in Kk. und Kg. dazu beitragen, das oberste Ziel des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems — die Herausbildung „der sozialistischen Persönlichkeit“ — so früh und so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Schließlich soll drittens durch die starke Betonung des Vorschulcharakters inbesondere im Kg. erreicht werden, daß zum Zeitpunkt der Einschulung unabhängig vom Elternhaus möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen bei allen Kindern vorhanden sind. (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IV.) Es gibt kommunale, betriebliche, genossenschaftliche, aber auch kirchliche Kk. und Kg. Normal ist die Tagesbetreuung, es gibt aber auch Wochen-Kk. und -Kg. sowie — überwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft — Saisoneinrichtungen. Daneben gibt es Kinderheime für Kinder, die eine dauerhafte Betreuung benötigen. Der Besuch der Vorschuleinrichtungen ist freiwillig und [S. 714]wird vom Staat hoch subventioniert. In vielen Fällen reicht das Angebot jedoch nicht aus, um die Nachfrage nach Plätzen zu befriedigen. Bei der Aufnahme werden Kinder von alleinstehenden Müttern oder Vätern bzw. von Eltern, die beide berufstätig oder in der Ausbildung sind, bevorzugt behandelt. 1. Kinderkrippe. Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kk. ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1982 rd. 64 v.H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Kk. mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. 2. Kindergarten. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung, unter dessen Anleitung ein einheitlicher „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Erziehung im Kg. entwickelt wurde. In den Kg. wurden 1982 rd. 91 v.H. der 3- bis 6jährigen — überwiegend in Jahrgangsgruppen — betreut. Die Eltern zahlen einen Unkostenbeitrag zum Essen in Höhe von ca. 55 Pfennig pro Tag. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1965 soll der Kg. „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z.B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. 1981 betrug die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. 59.165. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 12 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden im letzten Jahr vor der Einschulung alle 14 Tage Spiel- und Lernnachmittage veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jede Frau werden, die den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer Pädagogischen Fachschule. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713–714 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und Jugendliteratur

Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind…

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Nationale Front der DDR (1985)

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4. 1946 die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) —, die Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) zum Block der antifaschistisch-demokratischen Parteien zusammengeschlossen, um beim Aufbau Nachkriegsdeutschlands zusammenzuarbeiten. Die bürgerlichen Parteien behielten zwar ihre Selbständigkeit, jedoch trugen das Prinzip der Einstimmigkeit der Beschlüsse des Blocks und die Politik der SMAD dazu bei, daß die KPD, später die SED, gegenüber den anderen Parteien ihren Führungsanspruch verwirklichen und ihre Konzeption der politisch-gesellschaftlichen Transformation durchsetzen konnte. Am 5. 8. 1948 wurden die Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) und der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) sowie am 7. 9. 1948 die National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) in den Block aufgenommen, der sich am 17. 6. 1949 in Demokratischer Block der Parteien und Massenorganisationen umbenannte. Mitglieder wurden weiter die Freie Deutsche Jugend (FDJ) (6. 7. 1950), der Demokratische Frauenbund Deutschlands (DFD) (13. 6. 1952) und später der Kulturbund der DDR (KB). Am 7. 10. 1949 wurde die NF. als zusätzliche Form der Bündnispolitik auf der programmatischen Grundlage der vom SED-Parteivorstand am 4. 10. 1949 angenommenen Entschließung „Die Nationale Front des Demokratischen Deutschland und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands“ gegründet. Sie war als gesamtdeutsche Bewegung zur „Rettung der deutschen Nation“ konzipiert, der jede Partei, Organisation, Persönlichkeit in West und Ost unbeschadet ihrer politischen, ökonomischen oder weltanschaulichen Prinzipien beitreten konnte. Die gesamtdeutsche Funktion wurde von Anfang an durch die Aufgabe der wirtschaftlichen Stärkung der SBZ/DDR ergänzt. Unter Überwindung von Widerständen gegen die Bündnispolitik in den eigenen Reihen entwickelte die SED die NF. von einer allgemein antifaschistisch-demokratisch orientierten zu einer sozialistischen Volksbewegung. Ähnlich wie die Volksfronten in einigen anderen sozialistischen Ländern gilt die NF. als das breiteste und umfassendste „Bündnis aller politischen und sozialen Kräfte des werktätigen Volkes unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei“. Innerhalb des politischen Systems der DDR wird der NF. die Rolle eines wichtigen Bindegliedes zwischen Staat und Gesellschaft beigemessen, dessen Wirksamkeit an der erwünschten Annäherung der Klassen und Schichten an die Arbeiterklasse und der damit verbundenen wachsenden sozialen Homogenität sowie der politisch-moralischen Einheit der Bevölkerung gemessen wird. Charakteristisch für die Nationale Front der DDR — so die neue Bezeichnung seit 1973 — ist, daß sie keine Massenorganisation mit eingetragenen Mitgliedern und Grundorganisationen darstellt, sondern auf der breiten ehrenamtlichen Tätigkeit von gegenwärtig 350.000 Bürgern in 17.826 Orts-, Wohnbezirks-, Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen beruht. Bei den Stadtbezirks-, Kreis- und Bezirksausschüssen bestehen hauptamtliche Sekretariate. [S. 929]In den Ausschüssen, die als wichtige Organisationsform nicht nur Repräsentativorgane der Parteien und Massenorganisationen der NF., sondern operative Arbeitsorgane im jeweiligen Territorium bilden, arbeiten auch nichtorganisierte Einzelpersonen ohne bestimmten Proporz zusammen. Den Ausschüssen gehören die Vorsitzenden der jeweiligen Räte der Bezirke, Kreise, Städte und Gemeinden an. Höchstes Organ der NF. ist der Kongreß. Seine Delegierten werden in einem Verfahren ermittelt, das zugleich der Wahl der Ausschüsse dient und mehrere Etappen umfaßt. In einem ersten Schritt findet in Einwohnerversammlungen die Wahl der Orts- und Wohnbezirksausschüsse, verbunden mit der Wahl der Delegierten zu Stadtbezirks- und Kreiskonferenzen, statt. Auf diesen werden anschließend aus dem Kreis der Delegierten die Stadtbezirks- und Kreisausschüsse sowie die Delegierten zu Bezirkskonferenzen gewählt. Abschließend wählen auf den Bezirkskonferenzen die Teilnehmer aus ihren Reihen die Bezirksausschüsse und die Delegierten des Kongresses. Auf diese Weise wurden für den V. (und bislang letzten) Kongreß (1969) 1650 Delegierte bestimmt; weitere 350 Delegierte gingen aus Wahlen in Gewerkschaftsversammlungen in 57 Großbetrieben hervor. Der Kongreß wählt den Nationalrat und dessen Präsidenten. Nach dem Tod des langjährigen Präsidenten Prof. Dr. Erich Correns, parteilos, wurde von dieser Regelung dadurch abgewichen, daß 1981 die Wahl des neuen Präsidenten Prof. Dr. Lothar Kolditz, parteilos, durch den Nationalrat erfolgte. Der Nationalrat leitet die Arbeit zwischen den Kongressen durch sein Präsidium und Sekretariat. Beim Nationalrat sowie bei Bezirks- und Kreisausschüssen bestehen Arbeitsgruppen, die als Konsultativgremien fungieren (z.B. Arbeitsgruppe Mittelstand seit 1956, 1963 in Arbeitsgruppe Komplementäre, Handwerker und Gewerbetreibende umbenannt sowie die Arbeitsgruppen „Christliche Kreise“). Den Kern und den Träger der NF. bildet der „Demokratische Block“, dessen Ausschüsse ähnlich staatlich-territorial wie die der NF. aus der jeweils gleichen Zahl von Vertretern der 5 Parteien (SED, DBD, CDU, LDPD, NDPD) und 4 Massenorganisationen (FDGB, FDJ, DFD, KB der DDR) zusammengesetzt sind. Neben den Organisationen des Blocks wirken in der NF. 26 weitere Vereinigungen, Gesellschaften und Verbände. Während in den Ausschüssen der NF. das Gemeinsame im Vordergrund der Arbeit stehen soll, dienen die Blockausschüsse durchaus als Foren, in denen parteipolitische Vorstellungen und auch kontroverse Meinungen diskutiert werden. Es ist jedoch die allgemeine Tendenz festzustellen, daß die NF. nicht nur umfangreichere Aufgaben und eine breitere Basis hat, sondern in der politischen Praxis mehr und mehr den Block auf allen Ebenen ersetzt. Zu den vielfältigen Aufgaben der NF gehören u.a.: Mobilisierung staatsbürgerlicher Aktivität und Verantwortung der Bürger bei der Vorbereitung und Durchführung der Gesetze der Volkskammer und der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen; Propaganda und Agitationsarbeit auf breitester Basis; rechtzeitiges Erkennen von neuen Problemen; Benennung der Kandidaten für Wahlen auf allen Ebenen; Unterbreitung der vom Demokratischen Block beratenen und beschlossenen Kandidatenliste sowie des Wahlprogramms; Bestätigung der Richterkandidaten und Unterstützung der Wahl und Tätigkeit der Gesellschaftlichen Gerichte im Wohnbezirk; Antragsrecht zur Abberufung von Abgeordneten; Zusammenarbeit mit den Volksvertretungen, vor allem durch enge Verbindung der Ausschüsse mit den Abgeordneten; Mithilfe bei der Lösung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplans, u.a. durch den Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden — Mach mit!“; Unterstützung der Bemühungen, die vor allem im Produktionsbereich angestrebte Herausbildung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen im Wohnbereich fortzuführen (Hausgemeinschaften). Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben soll die NF. „einen wirksamen Beitrag zur Festigung der sozialistischen Staatsmacht und zur Entfaltung der sozialistischen ➝Demokratie leisten“ (Lexikon Wirtschaft, Berlin [Ost] 1982, S. 662). Seit 1982 wirkt die Zivilverteidigung mit der NF. zusammen, um die Bürger über Erfordernisse des Luft- und Katastrophenschutzes aufzuklären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 928–929 Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Geschichtsbetrachtung

Siehe auch: Nationale Front: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationale Front der DDR: 1975 1979 Die NF. des Demokratischen Deutschland ging aus der Volkskongreßbewegung (Deutscher Volkskongreß) hervor, die 1947 von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) im Hinblick auf eine zunächst gesamtdeutsch gedachte Staatsgründung als eine Art Vorparlament initiiert wurde. Bereits am 14. 7. 1945 hatten sich die KPD, die SPD — sie bildeten am 21./22. 4.…

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Aufbau des Sozialismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufbaugesetz

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…

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Krankenstand (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der vorausgeschätzte K. ist Grundlage der Planung von Ausgaben für Krankengeld und geht über den Arbeitskräfteplan in Betriebsplan und Volkswirtschaftsplan ein. Der tatsächliche K. hat den geplanten K. stets erheblich überschritten. Alle Bemühungen, ihn mittels Überwachung der Arbeitsbefreiung unter Kontrolle zu bringen, haben weder eine Senkung auf den der Planung zugrunde gelegten Standard von 5 v.H. zu bewirken, noch vor allem die sehr starken Schwankungen und die regionalen und betrieblichen Unterschiede zu überwinden vermocht. Im Durchschnitt betrug der K. 1965: 5,37; 1970: 5,63; 1973: 6,29; 1975: 6,21; 1978: 6,34; 1980: 6,28; 1982: 6,14 mit regionalen Maxima über 8,3 und betrieblichen über 10 v.H. Der K. bei der Staatlichen Versicherung der DDR (Krankenversicherung der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften und der Selbständig Erwerbstätigen) verläuft stets etwa parallel, lag aber 1973 um 17 und noch 1975 um 12 v.H. niedriger. Seitdem hat er sich dem K. der Sozialversicherung des FDGB angeglichen. Die Höhe des K. wird von einer Vielzahl von Faktoren bestimmt. Zu den objektiven Faktoren zählen vor allem die ungünstige Altersstruktur der Berufstätigen und die Doppelbelastung der nahezu vollständig in den Produktionsprozeß einbezogenen Frauen. Die regionalen Unterschiede lassen erkennen, daß — wie in allen hochindustrialisierten Ländern — die Gebiete mit der stärksten Anspannung des Arbeitskräftepotentials auch den höchsten K. aufweisen. Stärkster subjektiver Faktor ist das Fehlen eines Arbeitsplatzrisikos, da Entlassungen wegen der Garantie des allgemeinen Rechts auf Arbeit nur in Ausnahmefällen möglich sind (Arbeitsrecht, III. 3.--6.). Die Fakten werden in der DDR — im Gegensatz zu früheren Zeiten — offen diskutiert, nicht aber die Hintergründe, die nicht allein in der hohen Beanspruchung aller Ressourcen, sondern auch im psychischen und sozialpsychologischen Bereich gesucht werden dürfen (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV.). Kaum zur Diskussion steht die Einsicht der Sachkundigen westlicher Industrieländer, daß ungünstiges „Betriebsklima“ und schlechte Arbeitsplatzbedingungen überaus wichtige Faktoren bilden. Durch Mehrfacherkrankungen in kurzen Zeitabständen ohne objektive Krankheitsbefunde stellt ein kleiner Teil der Arbeitnehmer einen hohen Anteil an den Ausfallzeiten. Statt auf die genannten Faktoren einzuwirken, konzentrieren sich die Bemühungen der verantwortlichen Organe auf die Beeinflussung der Ärzte: hoher K. wird als Zeichen geringer Qualität der ärztlichen Diagnostik und Behandlung gewertet. Dem soll durch statistische Vergleiche der Ärzte untereinander und die Messung ihrer K.-Werte am Optimum des jeweiligen Kreises abgeholfen werden. Tatsächlich werden schon die strengen Überwachungsvorschriften nur lückenhaft eingehalten: selbst bei langfristig Kranken, die spätestens nach 35 Tagen Arbeitsunfähigkeit der Ärzteberatungskommission (ÄBK) vorgestellt werden sollen, wird dies in einem hohen Anteil der Fälle von den Betriebsleitern nicht veranlaßt. Ausfallzeiten; Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 749 Krankengeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenversicherung, Freiwillige

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 K. ist der mit Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall begründete Ausfall an Arbeitszeit, ausgedrückt als Vomhundertanteil an den planmäßig zu leistenden Arbeitszeiten in der Wirtschaft; er wird also anders berechnet als in der gesetzlichen Krankenversicherung der Bundesrepublik Deutschland, die als K. den Anteil der Arbeitsunfähigen an den versicherungspflichtig Beschäftigten an Stichtagen mißt. Der…

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Sozialindikatoren (1985)

„Indikatoren in der soziologischen Forschung sind theoretisch begründete und empirisch geprüfte bzw. zu prüfende Merkmale sozialer Erscheinungen, Strukturen und Prozesse.“ (H. Berger/E. Priller: Indikatoren in der soziologischen Forschung, Berlin [Ost] 1982, S. 33) S. sollen komplexe soziale Sachverhalte und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse quantitativ erfassen und auf diese Weise eine konkrete Beurteilung der Lebensbedingungen einer Gesellschaft ermöglichen. Die S.-Forschung wurde Mitte der 60er Jahre in den USA begründet und hat sich seit Beginn der 70er Jahre in westlichen Industriestaaten zu einer S.-Bewegung ausgeweitet. Im vergangenen Jahrzehnt wurden zahlreiche S.-Systeme entwickelt, die zur Wohlfahrtsmessung, zur Dauerbeobachtung des sozialen Wandels sowie zur Prognose und Steuerung sozialer Prozesse dienen sollen. S.-Systeme sind nach Bereichen wie Bildung, Beschäftigung, Einkommen, Gesundheit, Wohnen, Freizeit, soziale Sicherung, natürliche Umwelt, soziale Schichtung und Mobilität, politische Beteiligung u.a. gegliedert und erfordern neben Kennziffern der amtlichen Statistik zahlreiche Informationen, die im Rahmen einer „Sozialberichterstattung“ — durch sozialwissenschaftliche Forschung oder sozialstatistische Dokumentation — gesondert erhoben werden müssen. Eine Anwendung der S.-Forschung für die Analyse der DDR-Gesellschaft läßt sich seit 1975 registrieren. Am Beginn der 70er Jahre wurde in der DDR als gesellschaftspolitisches Leitbild das Konzept der sozialistischen ➝Lebensweise eingeführt, das als sozialismusspezifische Antwort auf die gleichzeitig in Gang gekommene westliche Diskussion über die Lebensqualität aufgefaßt werden kann. Aus der sowjetischen gesellschaftswissenschaftlichen Literatur entlehnt, wurde der Begriff der sozialistischen Lebensweise zunächst primär zur ideologischen Legitimation und Abgrenzung verwendet, bevor er in wachsendem Maße durch sozialwissenschaftliche Erkenntnisse aufgefüllt und ansatzweise als gesamtgesellschaftliche Planungskategorie konkretisiert worden ist. Die S.-Forschung in der DDR ist durch das Bestreben gekennzeichnet, das Konzept der sozialistischen Lebensweise so zu operationalisieren, daß es eine Messung des erreichten gesellschaftlichen Entwicklungsniveaus im Hinblick auf die Konkretisierung materieller und kultureller Bedürfnisse ermöglicht und den politischen Akteuren Instrumentarien für die Leitung und Planung sozialer Prozesse anbietet (Sozialplanung). Kennzeichnend für eine erste Operationalisierungsphase (1975–1977) sind Forschungsaktivitäten von Ökonomen, die exemplarisch in dem Sammelband „Das materielle und kulturelle Lebensniveau des Volks und seine Planung“ (Berlin [Ost] 1975) zusammengefaßt sind. Dagegen läßt sich eine soziologische Problemaufarbeitung in größerem Rahmen erst nach Gründung des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Anfang 1978 nachweisen. Die Konstruktion eines Systems von S. in der gesellschaftswissenschaftlichen Forschung der DDR ist auf der empirischen Ebene in erheblichem Umfang dem westlichen S.-Konzept verpflichtet. Mit zunehmender Rezeption des methodischen Instrumentariums der S.-Forschung durch die marxistische Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung) wurde jedoch gleichzeitig die Tendenz verstärkt, die wissenschaftstheoretischen, methodologischen und forschungsstrategischen Differenzen gegenüber der westlichen Sozialwissenschaft deutlich zu markieren. Gegen die westliche S.-Forschung wird der Vorwurf einer theoretischen Orientierungslosigkeit erhoben, der sie grundsätzlich von einer marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie unterscheiden soll. S.-Systeme, die nicht aus gesellschaftspolitischen Leitbildern wie dem Konzept der sozialistischen Lebensweise abgeleitet werden, bleiben in dieser Sicht ein sozialtechnologisches Hilfsinstrument und können keine gesellschaftsgestaltende Funktion im Sinne einer zielorientierten Sozialplanung erfüllen. Auf dem 3. Kongreß der marxistisch-leninistischen Soziologie in der DDR (25.–27. 3. 1980) wurden S. als wichtige Instrumente für die soziologische Erforschung von Sozialstruktur und Lebensweise der sozialistischen Gesellschaft charakterisiert. „Um die Zielstellungen, Prinzipien und Aufgaben sozialistischer Sozialpolitik in den verschiedenen Bereichen der Gesellschaft begründen, analysieren, planen, leiten, kontrollieren und realisieren zu können, bedarf es der Ausarbeitung von Systemen sozialer Indikatoren für verschiedene Bereiche der Gesellschaft.“ (Deutsche Zeitschrift für Philosophie H. 1/1980, S. 92) Nachdem sich die Forschung zunächst auf die objektiven S. konzentriert hatte, die auf die quantitative Erfassung der konkreten gesamtgesellschaftlichen Lebensbedingungen gerichtet sind, werden in den 80er Jahren auch die subjektiven S. zum Forschungsgegenstand. „Subjektive Sozialindikatoren sollen Aussagen darüber ermöglichen, wie die Menschen über soziale Gegebenheiten denken, was sie als Werte ihres Lebens ansehen, wie sie ihre Lebenssituation beurteilen, wie zufrieden sie damit sind und was sie eventuell anders möchten und welche Erwartungen und Gefühle, Leitbilder und Wünsche sie mit der Zukunft verbinden.“ (H. F. Wolf: Subjektive Sozialindikatoren und sozialistische Lebensweise, in: [S. 1157]Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-Universität Leipzig, H. 3/1983, S. 253). Subjektive S. geben Hinweise auf reale Bedürfnisse, Interessen, Motive, Erwartungen und Leitbilder. Sie reflektieren also konkrete gesellschaftliche Bewußtseinslagen in ihrem Spannungsverhältnis zu politischen Legitimationsansprüchen und können damit die Ausprägung des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins messen. In den letzten Jahren sind die Bemühungen verstärkt worden, ein standardisiertes, empirisch getestetes S.-System zu entwickeln, das zur Wirkungsanalyse sozialpolitischer Maßnahmen und als Planungsinstrument verwendet werden kann. Die Forschungsgruppe „Methodologie“ des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der AdW der DDR hat in Kooperation mit dem Wissenschaftsbereich Marxistisch-Leninistische Soziologie der Karl-Marx-Universität ein „System sozialer Indikatoren für die Erforschung der sozialistischen Lebensweise in der DDR“ ausgearbeitet. Für zehn Bedürfniskomplexe (Arbeit, Ernährung, Bekleidung, Wohnung, Gesundheit und soziale Fürsorge, Bildung und Erziehung, Kultur und Kunst, Information und Kommunikation, Sport und Erholung, Verkehr und Transport) wurden etwa 600 objektive und subjektive S. gebildet (vgl. H. Berger: Methodik eines Systems sozialer Indikatoren für die Entwicklung der sozialistischen Lebensweise in der DDR, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik, H. 1/1984, S. 4 ff.). Dieses System wird gegenwärtig im Hinblick auf seine Anwendungsmöglichkeiten geprüft und soll um weitere Bedürfniskomplexe (Umwelt, gesellschaftliche Aktivität, Familie, Friedenssicherung und Verteidigung) erweitert werden. Eine zuverlässige Sozialberichterstattung, die planungsrelevante Informationen bereitstellt, benötigt umfassende sozialstatistische Daten, die in der DDR bisher nur teilweise erhoben werden. Gegenwärtig verwendet die S.-Forschung vor allem verschiedene Kennziffernsammlungen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik (SZS), die in erweitertem Rahmen seit 1978 herausgegeben werden (insbesondere „Sozialstatistik“), Daten repräsentativer Bevölkerungsbefragungen (u.a. aperiodische Einkommensstichproben und Zeitbudgetanalysen) sowie Daten der Volks-, Berufs-, Wohnraum- und Gebäudezählung (VBWGZ), die alle zehn Jahre — zuletzt 1981 — durchgeführt wird. Innerhalb des RGW ist ein „System der Hauptkennziffern der Sozialstatistik und Methodologie ihrer Berechnung“ ausgearbeitet worden, das vergleichende Analysen ermöglichen soll. Die Probleme der Datensammlung und Datenaggregation sollen durch ein „Konglomerat sich ergänzender Längs- und Querschnittsdaten unterschiedlicher erhebungsmethodischer Herkunft“ (D. Lindig: Zur weiteren Ausarbeitung des Systems sozialer Indikatoren zur Erforschung der Lebensweise in der DDR, in: Informationen zur soziologischen Forschung in der Deutschen Demokratischen Republik, H. 1/1984, S. 51) behoben werden. Vorläufig ist jedoch eine konkrete Anwendung der S.-Forschung im Hinblick auf die Analyse der „sozialistischen Effektivität“ und als Instrument der Sozialplanung nur in beschränkten Teilbereichen absehbar. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1156–1157 Sozialfürsorge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialismus, Demokratischer

„Indikatoren in der soziologischen Forschung sind theoretisch begründete und empirisch geprüfte bzw. zu prüfende Merkmale sozialer Erscheinungen, Strukturen und Prozesse.“ (H. Berger/E. Priller: Indikatoren in der soziologischen Forschung, Berlin [Ost] 1982, S. 33) S. sollen komplexe soziale Sachverhalte und gesellschaftliche Entwicklungsprozesse quantitativ erfassen und auf diese Weise eine konkrete Beurteilung der Lebensbedingungen einer Gesellschaft ermöglichen. Die S.-Forschung wurde…

DDR A-Z 1985

Schriftstellerverband der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und Herausgeber schöngeistiger Werke sowie Literaturkritiker und Essayisten; Literaturwissenschaftler und Lektoren können ebenfalls Mitglieder werden. Der Verband gliedert sich in Bezirksverbände. Für die einzelnen Literaturgattungen bestehen Sektionen und Aktivs. Fachsektionen: Dramatik, Film und Funk, Kinder- und Jugendbuch, Prosa, Lyrik, Übersetzungen, Kulturpolitik. Höchstes Organ ist der Kongreß. Er wird vom Vorstand einberufen. Der Vorstand besteht aus den vom Kongreß gewählten Mitgliedern sowie den Vorsitzenden der Bezirksverbände und den Verbandssekretären. Der Vorstand wählt aus seiner Mitte den Präsidenten und die Vizepräsidenten. Präsidentin war von 1952 bis 1978 Anna Seghers (1978 bis zu ihrem Tod 1983 Ehrenpräsidentin); seit Mai 1978 Präsident Hermann Kant; Vizepräsidenten: Jurij Brezan, Gerhard Holtz-Baumert, Rainer Kerndl, Joachim Nowotny, Max Walter Schulz (Stand Juni 1984). Der Vorstand wurde 1978 von 65 auf 82 Mitglieder erweitert. Das Publikationsorgan ist die monatlich erscheinende Zeitschrift „Neue Deutsche Literatur“. Zusammen mit dem Institut für Literatur „J. R. Becher“ werden die Materialien für die Arbeitsgemeinschaften Junger Autoren und die Zirkel Schreibender Arbeiter herausgegeben. Schriftstellerkongresse (stets Ausdruck der jeweiligen Kulturpolitik): I: 1947, II: 1950, III: 1952, IV: 1956, V: 1961, VI: 1969, VII: 1973, VIII: 1978, IX: 1983. Literatur und Literaturpolitik Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1137 Schnelle Medizinische Hilfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulen der genossenschaftlichen Arbeit

Siehe auch: Deutscher Schriftstellerverband: 1969 1975 1979 Schriftstellerverband: 1969 Schriftstellerverband der DDR: 1975 1979 Schriftstellerverband, Deutscher: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 (Bis November 1973 Deutscher Schriftstellerverband.) Er wurde am 22. 5. 1952 auf dem III. Deutschen Schriftstellerkongreß gegründet und ging als Vereinigung der Schriftsteller der DDR aus dem Kulturbund hervor. Schriftsteller im Sinne des Statuts sind die Verfasser, Übersetzer und…

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Deutsche Volkspolizei (DVP) (1985)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften) und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern (MdI), dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel (SED), zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet (HV DVP), deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HV DVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Die Feuerwehr wird gelegentlich ebenfalls als Dienstzweig der DVP genannt, in anderen Fällen als „Organ des Ministeriums des Innern“ bezeichnet, so z. B. in der „Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung)“ (GBl. I, 1976, S. 277 ff.). Das „Organ Feuerwehr“ gliedert sich in die Hauptabteilung Feuerwehr im Ministerium des Innern, die Abteilungen Feuerwehr in den dem Ministerium des Innern nachgeordneten Dienststellen sowie in die Kommandos Feuerwehr in den Städten und Betrieben. Daneben bestehen die örtlichen freiwilligen und die betrieblichen Feuerwehren. Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 9 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Die ABV überwachen u.a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Unterstützt werden die ABV von ca. 158.000 freiwilligen Helfern der DVP, darunter 10.000 Frauen. Die freiwilligen Polizei-Helfer gibt es in der DDR seit 1952. Gegenwärtig werden ihre Aufgaben und Befugnisse durch eine am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Verordnung des Ministerrates geregelt (GBl. I, S. 344 ff.). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört z.B. die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis schließlich mit dem „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 eine entsprechende Regelung geschaffen wurde (GBl. I, S. 232 ff.). Bewerber für den Dienst in der DVP müssen den Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und eine Berufsausbildung nachweisen. Ihre Ausbildung erfolgt an Schulen der DVP, die Ausbildung zum Offizier an Fachschulen des Ministeriums des Innern. Für besonders bewährte und befähigte Offiziere ist die weitere Ausbildung an der „Hochschule der Deutschen Volkspolizei ‚Karl Liebknecht‘“ in Berlin vorgesehen; sie besteht seit dem 1. 12. 1962 und verfügt seit 1965 über das Promotionsrecht. Uniform der DVP: hellgraugrün. Gesamtstärke ca. 73.000 Mann, zusätzlich [S. 276]ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Offiziersschüler Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 275–276 Deutsche Reichsbahn (DR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)

Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…

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Persönlichkeitstheorie, Sozialistische (1985)

Die P. befaßt sich mit der subjektiven Seite gesellschaftlicher Umge[S. 982]staltung in der DDR. Erklärte Zielvorstellung dieser Umgestaltung ist die allseitig entwickelte sozialistische Persönlichkeit. Die P. hat daher zum einen zentrale politisch-ideologische Legitimationsfunktionen, zum anderen reflektiert die Diskussion der P. einen Selbstverständigungsprozeß über die gesellschaftliche Entwicklung und deren Ziele. Das vorhandene Spannungsverhältnis zwischen Soll- und Ist-Zustand der gesellschaftlichen Realität ist dabei Grundlage wissenschaftlicher Kontroversen innerhalb der P. Ihre allgemeinen Grundthesen leitet die P. aus der marxistisch-leninistischen Philosophie ab (Marxismus-Leninismus). Sie geht davon aus, daß die Entwicklung des menschlichen Individuums zur Persönlichkeit durch die jeweiligen sozialen und historischen Lebensverhältnisse bestimmt wird. Insofern zielt der Begriff „Persönlichkeit“ in erster Linie auf die gesellschaftliche Bestimmtheit des Individuums. „Zum Unterschied vom Begriff ‚Individuum‘ umfaßt der Begriff ‚Persönlichkeit‘ vor allem die Rolle des Menschen im gesellschaftlichen Leben, seine gesellschaftliche Bedeutung einschließlich bestimmter politischer, kulturell-geistiger sowie moralischer Eigenschaften und Qualitäten, die ihn zu dieser Rolle befähigen.“ (Philosophisches Wörterbuch, 11. Aufl., Leipzig 1975, S. 921) Im Prozeß der Aneignung der Natur und der gesellschaftlichen Verhältnisse entwickeln sich demnach gleichzeitig das Gesellschaftliche ➝Bewußtsein und Handeln der Persönlichkeit. Ausschlaggebend sind dabei der Entwicklungsstand der Produktivkräfte und die jeweiligen Produktionsverhältnisse (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Den unterschiedlichen Gesellschaftsordnungen (Produktionsweise) werden verschiedene, für sie charakteristische Persönlichkeitstypen zugeordnet. In der sozialistischen Gesellschaft soll sich die allseitig entwickelte, bewußt handelnde Persönlichkeit herausbilden. Die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln und die Veränderungen im Charakter der Arbeit werden als Grundlagen für diese Entwicklung betrachtet. Allseitigkeit wird als Zielvorstellung, als „Ideal“ bezeichnet, das, entsprechend dem gesellschaftlich Möglichen, umfassende reale und ideelle Beziehungen des Individuums in Arbeit, Freizeit und sozialem Umfeld einschließt. Die P. geht dabei grundsätzlich von der dominanten Rolle der Arbeit für die Persönlichkeitsentwicklung aus. Die Arbeit — nicht nur die je individuell geleistete, sondern auch ihr gesellschaftlicher Zusammenhang — bestimmt danach die Lebensverhältnisse und schafft die Rahmenbedingungen für die Persönlichkeitsentwicklung. Die Persönlichkeit soll sich zum bewußt handelnden Subjekt entwickeln, welches die Arbeits- und Lebensverhältnisse aktiv gestaltet. Vor dem Hintergrund der vom VIII. Parteitag der SED (1971) propagierten Wirtschafts- und Sozialpolitik hat die P. seit Beginn der 70er Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Anfängliche Kritiken, die die P. in die Nähe einer mit dem Marxismus-Leninismus unvereinbaren Philosophischen Anthropologie rückten, werden heute nicht mehr formuliert. Im Rahmen der als „Leitwissenschaft“ verstandenen marxistisch-leninistischen Philosophie werden die allgemeinen, philosophischen Grundsätze der P. entwickelt. Hierauf aufbauend haben sich verschiedene Fachdisziplinen mit Problemen der sozialistischen Persönlichkeit auseinandergesetzt. Konkrete Aufgaben, die P. im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeitsteilung weiterzuentwickeln und entsprechende, neuerdings auch stärker empirisch orientierte Forschungen durchzuführen, werden vor allem der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Pädagogik (Pädagogische Wissenschaft und Forschung) und der Psychologie, insbesondere auch ihren Teilgebieten Arbeits- und Sozialpsychologie, übertragen (Lebensweise, Sozialistische; Moral, Sozialistische). Die Soziologie soll in erster Linie schichten- und klassenspezifische Merkmale der Persönlichkeit erforschen. Sie untersucht die Persönlichkeit „als gesellschaftliche Erscheinung und ihre Entwicklung als gesellschaftlichen Prozeß, d.h. sie analysiert die für eine konkrete Gesellschaftsformation, Klasse, Schicht bzw. soziale Gruppe typischen Voraussetzungen, Bedingungen, Inhalte und Resultate der Persönlichkeitsentwicklung“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, Berlin [Ost] 1977, S. 481). Im Rahmen der Psychologie hat die P. die Aufgabe, Aussagen darüber zu formulieren, „wie sich die individuellen Regulationsmechanismen der psychischen Tätigkeit des Menschen auf der Grundlage biologischer Bedingungen des Organismus und in Abhängigkeit von konkret-historischen Umständen entwickeln, welche innere, individuell-typische Struktur sie aufweisen und wie durch sie interindividuell unterschiedliches Verhalten erklärbar wird“ (Wörterbuch der Psychologie, Leipzig 1976, S. 391). Entgegen ursprünglichen Erwartungen konnte eine allgemein gültige, interdisziplinär erarbeitete P. bisher nicht vorgelegt werden. Als Beispiel für interdisziplinäre Ansätze zur Erforschung der sozialistischen Persönlichkeit kann die Jugendforschung] gelten. Ihre Praxisrelevanz hat die P. in der Vergangenheit insbesondere in der Pädagogik gezeigt. Im Rahmen der sozialistischen Bildungskonzeption (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, I.) nimmt die Bildung und Erziehung der sozialistischen Persönlichkeit zentralen Stellenwert ein. Die empirisch orientierte P.-Forschung hat sich neuerdings immer häufiger mit der widersprüchlichen Entwicklung der Beziehung zwischen Individuum und Gesellschaft auseinandergesetzt. Ihre Ergebnisse lassen darauf schließen, daß die Bedeutung der P. für die Sozialwissenschaften wie für die Gesellschaftspolitik zunehmen wird. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981–982 Personenstandswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pflegegeld

Die P. befaßt sich mit der subjektiven Seite gesellschaftlicher Umge[S. 982]staltung in der DDR. Erklärte Zielvorstellung dieser Umgestaltung ist die allseitig entwickelte sozialistische Persönlichkeit. Die P. hat daher zum einen zentrale politisch-ideologische Legitimationsfunktionen, zum anderen reflektiert die Diskussion der P. einen Selbstverständigungsprozeß über die gesellschaftliche Entwicklung und deren Ziele. Das vorhandene Spannungsverhältnis zwischen Soll- und Ist-Zustand der…

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Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht treffen eine weitere Unterteilung bei der Vollendung der Schulpflicht und des 16. Lebensjahres. Das Volljährigkeitsalter liegt seit 1950, das aktive Wahlrecht seit 1949 bei 18 Jahren. Die Altersgrenze für das passive Wahlrecht wurde 1968 für die Wahlen zu den örtlichen Volksvertretungen, 1974 generell von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt (Verfassung; Wahlen). Demgegenüber gilt das J.-Gesetz der DDR für die Gesamtheit der 14- bis unter 25jährigen. Die gesetzliche Ausweitung der Kategorie J. auf volljährige, großenteils berufstätige und verheiratete Bürger wird damit gerechtfertigt, „daß mit dem vollendeten 25. Lebensjahr wesentliche Prozesse der Herausbildung von Persönlichkeitsmerkmalen eines jungen Staatsbürgers abgeschlossen“ seien. Bis zu diesem Zeitpunkt seien „wesentliche weltanschauliche Positionen geformt, sozialistische Einstellungen zur Arbeit ausgebildet, grundlegende persönliche, das weitere Leben tief beeinflussende Entscheidungen von gesellschaftlicher Bedeutung gefallen (Bildung, Beruf, politische Organisierung, Armeedienst, Familiengründung u.a.)“ (W. Ternick: Jung sein bei uns. Berlin [Ost] 1981, S. 29). Beim J.-Verband der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ), waren und sind stets etwa 5 v.H. der Mitglieder sogar älter als 24. Bei den Jugendbrigaden und anderen J.-Kollektiven ist der Anteil der über 24jährigen teilweise noch höher und kann bis zu 50 v.H. ausmachen. Die Zahl der Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsenen entwickelte sich wie folgt: Die Zahl der Kinder nimmt seit 1967 ab. Der Anstieg der Geburtenzahl seit 1975 konnte diese Entwicklung vorerst nicht aufhalten. Die Zahl der Jugendlichen hatte 1962 mit 0,67 Mill. ihr Minimum erreicht, stieg anschließend mit Unterbrechungen bis 1978 (1,149 Mill.) und ist seitdem rückläufig. Die Zahl der Jungerwachsenen fiel bis 1967 auf 1,32 Mill. und steigt seitdem. Insgesamt geht die Zahl der unter 25jährigen seit 1950 zurück. Nur in den Jahren 1967 bis 1972 gab es einen leichten Wiederanstieg. Der Anteil dieser Altersgruppe an der Gesamtbevölkerung (Bevölkerung) betrug am 31. 12. 1980 36 v.H. Zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Kinderbevölkerung etwa je zur Hälfte aus den noch nicht Schulpflichtigen (48 v.H.) und den Schülern der Klassen 1 bis 7 (52 v.H.) zusammen. Von den 3,01 Mill. Jugendlichen und Jungerwachsenen waren 0,76 Mill. (25,3 v.H.) Schüler der Klassen 8 bis 12; 0,49 Mill. (16,3 v.H.) Lehrlinge (einschl. Teilausbildung); 0,22 Mill. (7,2 v.H.) Studenten. Die übrigen 1,54 Mill. (51,2 v.H.) waren fast ausnahmslos berufstätig oder leisteten ihren Wehrdienst. Der weibliche Anteil an der Kinder- und Jugendbevölkerung betrug 48,7 v.H. (gegenüber 53,1 v.H. an [S. 684]der Gesamtbevölkerung). Die Heirat ist gem. § 5 Familiengesetzbuch (Familienrecht) von 18 Jahren an möglich. Am 31. 12. 1980 waren von den Männern von 18 bis unter 25 Jahren ledig 76,8 v.H., verheiratet 22,0 v.H., geschieden 1,2 v.H. Von den Frauen dieser Altersgruppe waren ledig 54,0 v.H., verheiratet 43,5 v.H., geschieden 2,5 v.H. II. Jugendpolitik, Ziele, Grundlagen Die J. auf die künftigen Aufgaben vorzubereiten und sie in die Gesellschaft zu integrieren, ist das Ziel der weite Bereiche der Bildungs-, Wirtschafts-, Sozial-, Kultur-, Gesundheits-, Wehr-, Kriminal- u.a. Politik umfassenden J.-Politik. Nach in der DDR vorherrschendem Verständnis ist sie „die Politik, die den Platz und die Aufgaben der Jugend und des sozialistischen Jugendverbandes bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft sowie die Verantwortung der Gesellschaft für die kommunistische Erziehung der Jugend analysiert und bestimmt“ und hieraus Einzelmaßnahmen ableitet (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl. 1978, S. 414 f.). Die Ansprüche der J.-Politik der DDR beruhen auf der marxistisch-leninistischen Theorie einerseits und der von ihr geleiteten Analyse der konkreten gesellschaftlichen Situation andererseits. Danach wird die erzieherische Funktion des sozialistischen Staates als eine seiner wichtigsten bezeichnet; die Interessen der J. gelten als in denen von Staat und Gesellschaft aufgehoben bzw. als mit ihnen identisch. Jeglicher Generationenkonflikt sei „aufgrund der Übereinstimmung in den grundlegenden Lebensinteressen und der gemeinsamen sozialistischen Ideale“ ausgeschlossen (Siegfried Lorenz in der Volkskammer anl. der Beratung des 3. J.-Gesetzes. Junge Welt 18. Jg. 1974, Nr. 26 B, S. 4). Damit ist J. (in erster Linie) „allseitig zu beeinflussender“ Erziehungsgegenstand, wobei sich die ihr gestellten Aufgaben aus den gesamtgesellschaftlichen Zielen ergeben, der Beitrag der J. zur Lösung ihrer Aufgaben jedoch in jugendspezifischer Weise, in eigenen Formen und mit eigenen Methoden geleistet werden kann und soll. Die Grundsätze der J.-Politik der SED sind im Jugendgesetz zusammengefaßt. Das Gesetz über die Teilnahme der J. an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR (J.-Gesetz) vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) löste das am 8. 5. 1964 in Kraft getretene Gesetz über die Teilnahme der J. der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport ab, dessen Vorgänger das Gesetz über die Teilnahme der J. am Aufbau der DDR und die Förderung der J. in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. 2. 1950 war. Ziel des (3.) J.-Gesetzes ist die „Förderung der Jugend“ und die „Gewährleistung ihrer Teilnahme an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es weist in seinen 10 Abschnitten den Hauptgruppen der J.-Bevölkerung, den Berufstätigen, den Schülern, den Lehrlingen, den Studenten und den Soldaten, Reservisten und in der vormilitärischen Ausbildung Befindlichen sowie den verantwortlichen Leitern der Staats- und Wirtschaftsorgane und der FDJ Rechte und Pflichten zu. Schwerpunkte des Gesetzes sind: 1. Die Erziehung der J. zu „sozialistischen Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), gekennzeichnet durch Wissen und Können, sowie durch eine Reihe näher angegebener staatsbürgerlicher, sozialer und Arbeitstugenden, 2. der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität in speziellen „jugendgemäßen“ Kooperationsformen. Diese Zielsetzungen sind gekoppelt 3. mit einer Reihe sozial-, gesundheits- und bildungspolitischer Maßnahmen, die der J. zugute kommen sollen, und 4. einer Erweiterung der Zuständigkeiten der FDJ als Vertretung der J. in Schule, Hochschule, Betrieb und Staat. Das Gesetz weist der J.-Organisation der SED eine zentrale Rolle in der J.-Politik zu. Es spiegelt die Schwerpunkte der Politik der DDR seit dem VIII. Parteitag der SED wider (verstärkte Zusammenarbeit mit der UdSSR, verbesserte Versorgung der Bevölkerung, Verstärkung der politisch-ideologischen Erziehung) und setzt den Staatsratsbeschluß vom 31. 3. 1967 „Jugend und Sozialismus“ sowie eine Reihe von Einzelregelungen außer Kraft, wahrt jedoch den Rahmen des Kommuniqués des Politbüros des ZK der SED zu Problemen der J. in der DDR: „Der Jugend Vertrauen und Verantwortung“ (J.-Kommuniqué vom 21. 3. 1963). Die darin enthaltenen Vorstellungen zur Förderung des Leistungsstrebens, zur politisch-ideologischen Erziehung, zur Erhöhung der schulischen und beruflichen Anforderungen, zu den Aufgaben der staatlichen und Wirtschaftsleiter gegenüber der J., zu den Problemen der in der Landwirtschaft Tätigen, zur Freizeitgestaltung sowie zur J.-Forschung und zur wissenschaftlichen Begründung der jugendpolitischen Maßnahmen bilden Grundlage und Richtschnur auch des 3. J.-Gesetzes der DDR. Die Leitung der staatlichen Aufgaben der J.-Politik liegt „in Durchführung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse im Auftrag der Volkskammer“ beim Ministerrat und dessen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Auf örtlicher und regionaler Ebene sind die Volksvertretungen bzw. die staatlichen und Wirtschaftsleitungen in Abstimmung mit den vorschlags- und kontrollberechtigten FDJ-Leitungen für die Planung, Durchführung und Kontrolle der jugendpolitischen Maßnahmen verantwortlich. [S. 685]<III. Beteiligung der Jugend am öffentlichen Leben> Als Erfolg der J.-Politik gilt die Teilnahme der J. am öffentlichen Leben auf der Grundlage des auf 18 Jahre festgelegten Mündigkeits- und Wahlberechtigungsalters und des vorwiegend über die Mitarbeit in der FDJ angebotenen Kontroll-, Mitsprache- und Vertretungsrechts im politisch-staatlichen und wirtschaftlichen Bereich, dessen formale Voraussetzung die Bestimmung des Art. 20,3 der Verfassung ist. Dort heißt es: „Die Jugend wird in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert. Sie hat alle Möglichkeiten, an der Entwicklung der sozialistischen Ordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen.“ So waren 1981 (8. Wahlperiode) jünger als 25 Jahre: 46 (9,2 v.H.) der Abgeordneten der Volkskammer und 550 (17,3 v.H.) der Abgeordneten der Bezirkstage und der Stadtverordnetenversammlung von Berlin (Ost). Jünger als 25 Jahre waren 1979: 5.534 (21,8 v.H.) der Abgeordneten der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise, 1195 (20,7 v.H.) der Abgeordneten der Stadtbezirksversammlungen, 22.863 (13,4 v.H.) der Abgeordneten der Gemeindevertretungen und der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte. 48.703 (12,7 v.H.) der Mitglieder der 51.304 Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen waren jünger als 25. 1982 waren 8,6 v.H. aller Bürgermeister unter 30 Jahre alt, 3.000 der insgesamt 51.700 Schöffen Jugendliche. Daneben gilt die Mitwirkung der J. in den Gremien des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (1982: 5.390 J.-Kommissionen mit 30.754 — nur z.T. jugendlichen — Mitgliedern), in den Ausschüssen der Nationalen Front der DDR (1982: 17.800 Ausschüsse mit 350.000 Mitgliedern, davon 40.000 unter 26 Jahren), in den FDJ-Kontrollposten und insbesondere in Produktion und Wettbewerb (s.u.) als Einlösung des Verfassungsgebots verantwortlicher Mitgestaltung beim Aufbau einer sozialistischen Gesellschaft. Auch die Zugehörigkeit von (1982) 20.000 jungen DDR-Bürgern im Alter von 18 bis 25 Jahren zu den Reihen der 158.000 Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei (DVP) wird als „Ausdruck der sozialistischen Demokratie“ (JW 25./26. 9. 1982, S. 3) begriffen. IV. Bildungspolitik Als Erfolge der J.-Politik gelten ferner: 1. Beseitigung von Bildungsbarrieren durch die Schaffung der Einheitsschulen und von Zentralschulen auf dem Lande und die Einführung der obligatorischen 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem). 2. Abbau der beruflichen Benachteiligung der Mädchen und Frauen. V. Jugend in Ausbildung und Beruf Zu den Gebieten der J.-Politik zählen auch: J.-Arbeitsschutz, J.-Förderungsplan und der Beitrag der J. zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. Auf arbeitsrechtlichem Gebiet konkretisierte sich die J.-Politik der SED zunächst in dem bereits im Arbeitsgesetz vom 19. 4. 1950 niedergelegten und in Art. 24 der Verfassung von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 ebenfalls enthaltenen Prinzip, daß Jugendliche das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeitsleistung haben. Ferner gelten für Jugendliche besondere Arbeitsschutzanordnungen und Arbeitszeitregelungen (Arbeitsrecht). Bedeutsamer sind die über diese Maßnahmen hinausgehenden Bestimmungen zur beruflichen Ausbildung und vor allem die spezifischen Förderungsmaßnahmen, die im J.-Gesetz und im Arbeitsgesetzbuch (AGB) angeordnet werden. In jährlich zwischen Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) und Betriebsleiter unter aktiver Beteiligung der FDJ im Rahmen des Betriebskollektivvertrages (BKV) abzuschließenden J.-Förderungsplänen, die zugleich eine Reihe betrieblicher und staatlicher Maßnahmen zugunsten der J. enthalten (Weiterqualifizierung, J.- und Sporteinrichtungen usw.), soll die J. angehalten werden, ihren Beitrag zur Steigerung der Arbeitsproduktivität zu leisten. VI. Jugendförderung Die J.-Förderungspläne wurden am 4. 2. 1954 durch die 5. AO zum (1.) J.-Gesetz von 1950 eingeführt. Sollten sie anfänglich der beruflichen und kulturellen Förderung der J. dienen, so bestimmte die AO des 1. Stellv. des Ministerrates für den J.-Förderungsplan im Jahre 1963, es sei die Arbeit in Jugendbrigaden, J.-Abteilungen, J.-Schichten und anderen ständigen und zeitweiligen J.-Kollektiven die „beste, tausendfach bewährte Form für die Förderung der Initiative und für die sozialistische Entwicklung unserer Jugend“. Der J.-Förderungsplan beruht seit seiner Verkündung auf § 55 des J.-Gesetzes. Alljährlich wird die Rahmen-VO der Regierung, die auch die Finanzierung des J.-Förderungsplans ordnet, ergänzt durch örtliche J.-Förderungspläne in den Betrieben, LPG, Städten und Gemeinden. Daran wirken neben der FDJ die Volksvertretungen, Betriebsleitungen, die Leitungen des FDGB, des DTSB und der GST mit. Die J.-Förderungspläne sind Teil der Gesamtplanung der Betriebe, Kreise und Gemeinden. Allerdings werden sie z.T. immer noch als bloßes „Anhängsel“ der Planung betrachtet. In seinem kleineren Teil dient der J.-Förderungsplan der beruflichen und kulturellen Förderung der J., in der Hauptsache jedoch ist er ein Finanzierungsinstrument wirtschaftlicher Erfordernisse innerhalb des sozialistischen Wettbewerbs in den Betrieben. Als Teil der Wirt[S. 686]schaftspläne der Betriebe sowie überregionaler Produktionsobjekte (z.B. „Erdgastrasse“ oder 1974 „FDJ-Aufgebot DDR 30“) besitzen die J.-Förderungspläne rein ökonomischen Charakter. Der J.-Förderungsplan regelt insbesondere die Teilnahme der J. am Sozialistischen Wettbewerb in speziellen, „jugendgemäßen“ Formen. Das „Konto junger Sozialisten“ gehört zu den J.-Förderungsplänen. VII. Berufswettbewerb und Masseninitiativen Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs ist der von der Betriebsleitung und der Berufsschule in Zusammenarbeit mit FDJ und FDGB organisierte Berufswettbewerb der Lehrlinge. Seine Ziele sind der nachweisbare Erwerb guter beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten, die abrechenbare Mitarbeit an der Erreichung der betrieblichen Planziele und „gesellschaftliches Verhalten und gesellschaftliche Tätigkeit“ auf der Basis der schulischen Lehrpläne, der betrieblichen Planung und der Zielsetzungen und Vorgaben der FDJ. Hervorragende Leistungen werden durch staatliche Auszeichnungen anerkannt. Die Gesamtheit der Lehrlinge nimmt am Berufswettbewerb teil. Bestandteil des sozialistischen Wettbewerbs sind die von der FDJ ausgelösten ökonomischen Masseninitiativen. So war es das Ziel der FDJ, im Planjahr 1984 99,5 Mill. Arbeitsstunden einzusparen, 1,97 Mrd. Mark Nutzen in der FDJ-Aktion „Materialökonomie“ zu erwirtschaften, 484.000 Tonnen Schrott und 99.000 Tonnen Altpapier der Wiederverarbeitung zuzuführen, 15.600 Wohnungen zu modernisieren und in der Landwirtschaft die Futterkosten um 63 Mill. Mark zu senken. Der nach Umfang und Bedeutung wichtigste Bestandteil des Beitrags der J. zur Lösung der betrieblichen und der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben ist die Arbeit in den J.-Kollektiven, die als Jugendbrigaden (Jugendobjekte) bezeichnet werden, sowie die Beteiligung an der Neuererbewegung (Sozialistischer Wettbewerb) in jugendspezifischen Formen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). VIII. Sozialpolitische Maßnahmen Als Erfolge der sozialistischen J.-Politik gelten ferner die sozialpolitischen Maßnahmen zur Förderung junger Ehen, für Studenten und Lehrlinge sowie für junge Mütter wie: Geburtenbeihilfe, Arbeitszeit- und Urlaubsregelung, Gewährung von Krediten und der mit der Geburt von Kindern verbundene Krediterlaß, Schulspeisung, Stipendien für 90 v.H. der Studenten, Internatsplätze und finanzielle Förderung für Studentinnen mit Kind. Ferner die Maßnahmen und Erfolge auf dem Gebiete des Sports, der Wehrerziehung und der Kulturpolitik (Ausbildungsförderung). IX. Jugendweihe und Arbeiterweihe Alle Maßnahmen der J.-Politik im Bildungs- und Ausbildungssektor, in der Arbeitswelt, auf dem Gebiet der Sozial-, Sport-, Wehr- und Kulturpolitik sind eng verknüpft mit dem Grundziel der „Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins“. Dieser Zielsetzung dienen auch 2 spezielle Formen politisch-moralischer Erziehung: die Jugendweihe und die sog. Arbeiterweihe. Markiert die J.-Weihe die „Aufnahme in das aktive gesellschaftliche Leben“, so wird z.B. seit dem Jahr 1973 in zunächst einzelnen Betrieben der Deutschen Post im Bezirk Neubrandenburg auch die Aufnahme der Lehrlinge in das Betriebskollektiv in „würdiger Form gestaltet“. Seit dem gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Ministerrats der DDR, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrats der FDJ vom 7. 12. 1976 über Fragen der Berufsbildung, der auch „von neuen Traditionen bei der Aufnahme der jungen Facharbeiter in die Arbeitskollektive“ spricht, hat sich die Zahl der Arbeiterweihen stark erhöht. Das Facharbeiterzeugnis, der erste Arbeitslohn, der Betriebsausweis, gelegentlich auch ein Satz Werkzeuge und eine Urkunde über die Zugehörigkeit zur Arbeiterklasse werden in einer Feierstunde, die teilweise nach sowjetischem Vorbild als Arbeiterweihe bezeichnet wird, von Aktivisten oder Arbeiterveteranen überreicht. Die jungen Facharbeiter geloben, „durch ihre Arbeitstaten den revolutionären Arbeitsruhm des Betriebes (Kombinates, der Brigade usw.) zu mehren“. So meldet der Bezirk Neubrandenburg, daß im Jahr 1976 44 v.H. und 1977 bereits 85 v.H. aller auslernenden Lehrlinge an Arbeiterweihen teilgenommen hätten. Mit Hilfe dieser Weihen sucht die SED die Herausbildung sozialistischen Bewußtseins bei den Jugendlichen zu fördern und damit das Hauptziel ihrer politisch-ideologischen Erziehung in den Schulen und Universitäten sowie den Schulungsveranstaltungen von FDJ und JP zu unterstützen. Die hohe Zahl der Ehescheidungen, zunehmender Alkoholmißbrauch Jugendlicher, die Jugendhilfe und die Kriminalität der J. sowie der hohe Stellenwert, der der Erziehung zu bewußter Disziplin beigemessen wird, deuten auf ungelöste Probleme in der J.-Politik der SED-Führung hin. Arnold Freiburg Literaturangaben Freiburg, Arnold, u. Christa Mahrad: FDJ. Der soz. Jugendverband der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1982. Friedrich, Walter: Jugend und Jugendforschung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1976. Gert, Werner: Jugend im Großbetrieb. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. [S. 687]Grandke, Anita: Junge Leute in der Ehe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. (Recht in unserer Zeit. 6.) Jugend im doppelten Deutschland. Hrsg. Walter Jaide und Barbara Hille. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Mehlhorn, Gerlinde, u. Hans-Georg Mehlhorn: Junge Neuerer im Prisma der Forschung. Berlin (Ost): Dietz 1982. Starke, Kurt: Jugend im Studium. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Ternick, Wolfgang: Jung sein bei uns. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. (Recht in unserer Zeit. 36.) <LI>Wörterbuch zur sozialistischen Jugendpolitik. Berlin (Ost): Dietz 1975. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 683–687 Jüdische Gemeinden A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendaustausch, Innerdeutscher

Jugend (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff, Umfang, Zusammensetzung Die Begriffe J. und Jugendlicher werden mit unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Sprachgebrauch und Strafrecht unterscheiden zwischen den bis zu 13jährigen Kindern, den 14- bis unter 18jährigen Jugendlichen und den Erwachsenen von 18 Jahren und älter (den Status des Heranwachsenden von 18 bis unter 21 Jahren gibt es im Strafrecht der DDR nicht). Arbeitsrecht und Zivilrecht…

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Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche (1985)

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die PK. der DDR bestehen aus 2–3 Buchstaben und einer 4-ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, nach folgender Einteilung: [S. 478]Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Berlin (Ost) — die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen Bindestrich in 2stellige Zifferngruppen getrennt, z.B. EF 59–69. Auf den Kennzeichentafeln der Pkw und auf denen, die an der Vorderseite der Lkw angebracht sind, stehen Buchstaben und Nummern nebeneinander. Auf den Schildern an der Rückseite der Lkw ist die Nummer unter die Buchstaben gesetzt. Bei Lkw, die weniger als 30 km/h fahren dürfen, ist diese Einschränkung durch eine kreisförmige Ausbuchtung in der Mitte der rückwärtigen Kennzeichentafel ersichtlich. Bei Lkw ist das PK. auf der Rückwand neben der Kennzeichentafel zusätzlich in einer Zeile aufzumalen. PK. von Pkw, die mit Devisen (über die staatliche Handelsorganisation GENEX) erworben wurden, haben noch besondere Kennbuchstaben, z.B. für Berlin JAG. Die polizeiliche Zulassung wird durch eine Prägemarke mit dem DDR-Emblem und Rundumbeschriftung „Deutsche Demokratische Republik“ kenntlich gemacht. In der DDR zugelassene Kraftfahrzeuge müssen bei Fahrten außerhalb der DDR das Unterscheidungszeichen „DDR“ (in schwarzen Buchstaben auf weißem Grund) führen; andere Unterscheidungszeichen sind verboten. Mit dieser Anordnung vom 1. 1. 1974 hat die DDR ein Zeichen deutlicher Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland gesetzt, da sie das zuvor gemeinsame Unterscheidungszeichen „D“ für Kraftfahrzeuge in der DDR nicht mehr erlaubt. Die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen ausländischer Vertretungen und von Kraftfahrzeugen des Personals ausländischer Vertretungen ist vom 1. 1. 1974 neu geregelt. Kraftfahrzeuge diplomatischer und konsularischer Vertretungen, die in der DDR zugelassen sind, erhalten Kennzeichen in weißer Schrift auf rotem Grund mit den Kennbuchstaben: CD für Kraftfahrzeuge der Vertretungen anderer Staaten und deren diplomatischen Personals; CY für Dienst- und Privatfahrzeuge des technischen und administrativen Personals; CC für Dienstfahrzeuge konsularischer Vertretungen und Kraftfahrzeuge konsularischer Amtspersonen. Kennzeichen in weißer Schrift auf blauem Grund gelten für folgende ausländische Kraftfahrzeuge: QA Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge in der DDR akkreditierter ausländischer Korrespondenten; QB Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge der ausländischen Mitarbeiter von Außenhandelsniederlassungen, Industrievertretungen, kommerziellen Büros; QC Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern der Reisebüros, Fluggesellschaften, Kultur- und Informationszentren; <LI>QD Dienstfahrzeuge und persönliche Fahrzeuge von ausländischen Mitarbeitern anderer Einrichtungen und Betriebe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 747, 478 Kraftfahrzeugindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftstoffversorgung

Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die PK. der DDR bestehen aus 2–3 Buchstaben und einer 4-ziffrigen Nummer in schwarzer Schrift auf weißem Schild. Der erste Buchstabe ist der Kennbuchstabe für den Bezirk, nach folgender Einteilung: [S. 478]Der zweite Buchstabe bezeichnet — mit Ausnahme in Berlin (Ost) — die Nummernserie, da mit den 4ziffrigen Nummern nur jeweils 9.999 Fahrzeuge gekennzeichnet werden können. Die Nummern sind zur besseren Lesbarkeit durch einen…

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Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR (1985)

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer kulturvollen Gestaltung der Freizeit. Sie pflegt und fördert die olympische Idee und setzt sich für die internationale Zusammenarbeit mit allen Ländern, Sportorganisationen und internationalen Gremien im Interesse des Friedens, der Verständigung und der Gleichberechtigung der Völker und Staaten ein.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle im Schreiben vom 22. 7. 1982 an den Autor) Zum DTSB der DDR gehören 33 Mitgliedsverbände und 2 kooperativ angeschlossene Verbände (Deutscher Anglerverband der DDR und Allgemeiner Deutscher Motorsport-Verband der DDR) mit 3.413.336 Mitgliedern (31. 12. 1983). Die zahlenmäßig stärksten Verbände des DTSB waren am 15. 5. 1984 der Deutsche Fußball-Verband der DDR (569.702), der Deutsche Anglerverband der DDR (490.912) und der Deutsche Turn-Verband der DDR (367.547). Von den 3.413.336 DTSB-Mitgliedern (20,4 v.H. der DDR-Bevölkerung) waren 948.452 weiblichen Geschlechts. Mitgliederaufteilung nach Altersgruppen: 73.282 unter 6 Jahre, 762.849 6 bis [S. 277]unter 14 Jahre, 618.594 14 bis unter 18 Jahre, 1.958.611 18 Jahre und älter. Der DTSB der DDR gliedert sich mit seinen 35 Verbänden in Bezirks- (15), Stadt-, Kreis- (241), Stadtbezirksorganisationen und Sportgemeinschaften. Hinzu kommen die Sportvereinigungen „Vorwärts“ und „Dynamo“. Diese Gliederungen umfassen 16.450 Grundorganisationen: 9.902 Sportgemeinschaften mit 41.775 Sektionen und 9.817 Allgemeine Sportgruppen, 5.966 Orts- und Betriebsgruppen des Deutschen Anglerverbandes der DDR und 582 Motorsportklubs des Allgemeinen Deutschen Motorsport-Verbandes der DDR. Insgesamt sind im DTSB 293.608 Übungsleiter und 148.715 Kampf- und Schiedsrichter tätig (31. 12. 1983). „Der DTSB der DDR ist eine einheitliche Sportorganisation, die nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut und geleitet wird. Alle Leitungen und Vorstände werden von den Mitgliedern gewählt und legen regelmäßig Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Sie stützen sich auf die Bereitschaft, schöpferische Initiative und Aktivität der Mitglieder und fördern ihre Fähigkeiten und Talente. Die Leitungen und Vorstände entscheiden eigenverantwortlich in Übereinstimmung mit dem Statut. Sie verwirklichen schöpferisch die Beschlüsse der übergeordneten Leitungen und Vorstände in ihrem Wirkungsbereich.“ (Selbstdarstellung der DTSB-Pressestelle, a.a.O.) Höchstes Organ ist der Turn- und Sporttag des DTSB der DDR (zuletzt VII. Turn- und Sporttag des DTSB der DDR 18–20. 5. 1984), der alle 6 Jahre einberufen wird und den Bundesvorstand des DTSB der DDR wählt. Der Bundesvorstand (150 Mitglieder) wählt das Präsidium (25), darunter den Präsidenten und die Vizepräsidenten sowie zur Erledigung laufender Arbeiten das Sekretariat. Präsident ist seit Mai 1961 Manfred Ewald (seit März 1973 in Personalunion auch Präsident des Nationalen Olympischen Komitees (NOK) der DDR); als Vizepräsidenten amtieren Werner Berg, Klaus Eichler, Siegfried Geilsdorf, Günther Heinze, Dr. Thomas Köhler, Bernhard Orzechowski, Prof. Dr. Horst Röder, Franz Rydz und Karl Zimmermann. Nach dem auch im DTSB gültigen Prinzip des Demokratischen Zentralismus unterliegen alle Organe den Weisungen der übergeordneten Leitungen (s.o.). Das Leitungssystem beruht auf der Mehrfachkontrolle der untergeordneten Instanz durch die übergeordneten Stellen a) der Fachorganisation, b) der Regionalorganisation und c) der zuständigen staatlichen Organe. In Leitungen dürfen nur „Bürger der DDR tätig sein, die für die Stärkung und Festigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wirken und am sozialistischen Aufbau teilnehmen“ (Statut des DTSB). Dementsprechend sind fast alle wichtigen Funktionsstellen bis hinunter in die Grundorganisationen mit SED-Mitgliedern besetzt. Wie sein Vorgänger Rudi Reichert (1952–1961) ist DTSB-Präsident Manfred Ewald Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED. Wichtigste Ausbildungsstätte für die verbandseigene Kaderaus- und -weiterbildung ist die Zentralschule des DTSB der DDR „Artur Becker“ in Bad Blankenburg. Von September 1960 bis Dezember 1977 wurden dort in einem jeweils 3jährigen kombinierten Fachschulstudium 1148 Sportfunktionäre ausgebildet. 1978 übernahm die DTSB-Zentralschule die Ausbildung von Funktionären und Sportlern „aus national befreiten Staaten“. Bis 1983 erfolgte dort die Qualifizierung von 1204 Führungskräften aus über 20 Ländern. Die Aus- und Weiterbildung von DTSB-Kadern verlagerte sich weitgehend auf die Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) : Von 1978 bis 1983 wurden dort 1270 Diplom-Sportlehrer für den DTSB ausgebildet; 3.300 Funktionäre, Trainer und Sportlehrer des DTSB nahmen im gleichen Zeitraum an differenzierten Weiterbildungslehrgängen teil. Höchste Auszeichnung des DTSB der DDR ist die „Friedrich-Ludwig-Jahn-Medaille“. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276–277 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Volkskongreß

Siehe auch: Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB): 1965 1966 1969 1975 Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR: 1979 Einheitliche sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR, gegr. am 27./28. 4. 1957 als Nachfolger des Deutschen Sport-Ausschusses. „Die sozialistische Sportorganisation leistet ihren Beitrag zur Erziehung allseitig und harmonisch entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten und wirkt mit bei der Hebung der Volksgesundheit und bei einer…

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Kooperationsverband (KOV) (1985)

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe sind das Vertragsgesetz (GBl. I, 1982, Nr. 14) (Wirtschaftsrecht, V. B.) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, 1972, Nr. 27) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Der KOV wird unter Verantwortung des für das betreffende Produkt zuständigen volkseigenen Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebes gebildet und hat bei diesem seinen Sitz. Die Zusammenarbeit innerhalb des KOV, der keine juristische Person ist, wird vertraglich durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Vorsitzender des KOV ist in der Regel der Direktor des jeweiligen volkseigenen Verarbeitungsbetriebes. Höchstes Organ ist offiziell die meist zweimal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung. Der mindestens sechsmal jährlich tagende Kooperationsverbandsrat ist jedoch das eigentliche operative Leitungsorgan des KOV, bei dem verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen. Durch gemeinsame Investitionen können die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe sich eigene rechtsfähige Produktions-, Lager- und Absatzeinrichtungen schaffen. So gab es 1977 z.B. 684 Kooperationsverkaufsstel[S. 743]len und 114 Kooperationsgaststätten, die in den KOV erzeugte Produkte vertrieben. Eine besondere Form des KOV ist der 1973 gegründete, im Gegensatz zu den KOV rechtsfähige, Geflügel- Wirtschaftsverband (GWV), in dem neben den Produktions- und Verarbeitungsbetrieben inzwischen auch 4 Forschungsinstitute, die VVB Tierzucht und das VE Kombinat industrielle Tierproduktion unter Leitung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) kooperativ miteinander verflochten sind. Die Zahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen der sozialistischen Betriebe haben seit 1967 anfänglich rasch zugenommen. Ihr Wirken hat wesentlich zu dem erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaft beigetragen. Die sinkende Zahl der Landwirtschaftsbetriebe führte jedoch nach 1975 teilweise zur Zusammenfassung von KOV, so daß ihre Zahl rückläufig ist; allerdings steigt der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter. 1980 sollen bereits 80 v.H. des staatlichen Aufkommens der sozialistischen Landwirtschaft bei Schlachtschweinen, Milch und Eiern durch KOV erfaßt worden sein (Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1983, Berlin [Ost], S. 502). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742–743 Kooperationsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport

Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe…

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Handwerk (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 591] I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 59 v.H. (Ende 1981) von privaten Betrieben und zu 41 v.H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Der Inhaber eines privaten H.-Betriebes darf grundsätzlich nicht mehr als 10 Personen beschäftigen; er muß die Meisterprüfung abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer (Handwerkskammern der Bezirke) sein. Die 157 Tätigkeiten, die handwerksmäßig betrieben werden können, enthält das Verzeichnis der H.-Berufe (Positivliste) von 1957 (GBl. I, S. 651). Nach der ab 1. 1. 1975 geltenden Ausbildungsordnung für Meister des H. (GBl. I, S. 173) wurden die Fachrichtungen zunächst auf 62 verringert und 1979 wieder auf rd. 150 (GBl. I, S. 273) erweitert, die auch in der Systematik der Ausbildungsberufe vom 7. 9. 1970 aufgeführt werden (GBl. II, S. 348) (in der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig 125). Neben den privaten H.-Betrieben werden seit 1950 auch die sog. Kleinindustriebetriebe zum H. gerechnet; ihre Beschäftigtenzahl ist ebenfalls auf 10 begrenzt; sie sind in die Gewerberolle der H.-Kammern eingetragen. Die PGH sind sozialistische Genossenschaften. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut vom Februar 1973 (GBl. I, S. 121), welches das alte Musterstatut von 1955 abgelöst hat. Die PGH entstehen durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten. Unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung haben sie als Mitglieder der PGH den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe~I wird noch mit den eigenen, der Genossenschaft zur Verfügung gestellten, Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1982 gehörten 97 v.H. aller PGH der Stufe II an. Das neue Musterstatut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem (Fonds), die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend den Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. II. Leitung und Planung Seit 1972 sind die PGH und privaten Handwerker unmittelbar in die Leitung und Planung der örtlichen Organe einbezogen. Die gesetzliche Handhabe dazu bilden das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 (GBl. I, S. 313) im Zusammenhang mit der VO über die Förderung des H. von 1972 (GBl. II, S. 541) und das neue Musterstatut der PGH. Mit Ausnahme des Kfz- und des Bau-H. ist das H. Bestandteil der sog. örtlichen Versorgungswirtschaft ÖVW. Das Kfz-H. wird zum Verkehrswesen und das Bau-H. zur Bauwirtschaft gerechnet. Die örtlichen Staatsorgane, d.h. die Abteilung ÖVW der Kreise und Gemeinden, planen und bilanzieren die Arbeitskräfte und die Lehrlinge für das H. Seit 1972/73 ist das wichtigste Planungsinstrument die staatliche Planauflage für die PGH und — in erheblichem Umfang — auch für die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden. Die PGH mußten bereits seit 1966 ihren Betriebsplan der Volkswirtschafts- und Perspektivplanung anpassen. Die staatlichen Planauflagen enthalten Vorgaben über die Leistung bzw. die Leistungsarten, den Anteil der Leistung für die Bevölkerung, bestimmte Sortimente in Menge und Umfang, Lieferfristen, Öffnungszeiten und Kundendienste. Privaten Handwerkern, die gegen die Planauflagen verstoßen, kann die Gewerbegenehmigung entzogen werden. III. Entwicklung der Beschäftigten und Umsätze Die Zahl der Beschäftigten im gesamten H. ging von 1950 bis 1982 von 858.300 auf 413.900 zurück. Der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR beträgt weniger als 5 v.H. Die privaten Betriebe verringerten sich im gleichen Zeitraum von 303.821 auf 82.709. Seit 1976 verlangsamte sich der jährliche Rückgang der Betriebe erheblich. Bei den PGH zeichnet sich in den letzten Jahren ein Konzentrationsprozeß ab. Bei wachsender Beschäftigtenzahl nimmt die Zahl der PGH ab. Reichlich 41 v.H. der gesamten handwerklichen Umsätze entfielen Ende 1982 auf die Produktion ohne Bau, knapp 24 v.H. auf die Bauproduktion und knapp 35 v.H. auf Reparatur- und Dienstleistungen. Der Anteil der direkten Reparatur- und Dienstleistungen für die Bevölkerung wurde seit den [S. 592]1973 eingeleiteten Maßnahmen von etwas mehr als 15 v.H. auf knapp 23 v.H. der Gesamtleistung gesteigert. IV. Handwerkspolitik Die H.-Politik der SED-Führung ist in den vergangenen Jahren durch häufigen Wechsel sowohl restriktiver wie fördernder Maßnahmen gekennzeichnet: Einerseits sollte eine möglichst rasche und weitgehende Anpassung eines noch immer überwiegend privat produzierenden Wirtschaftsbereiches an das sozialistische Wirtschaftssystem erfolgen, andererseits mußten dadurch entstehende Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit durch Importe nicht zu ersetzenden Leistungen wie z.B. Reparaturen, Dienstleistungen und individuelle Produktion soweit wie möglich vermieden werden. Je nachdem, wie die Parteiführung diesen beiden volkswirtschaftlichen Zielen Priorität verlieh, lassen sich 4 Phasen der H.-Politik unterscheiden. A. Die Gleichschaltung 1946--1960 In der Zeit von 1950 bis 1960 ist versucht worden, das H. vollständig in die Planwirtschaft der DDR einzubeziehen. Bereits 1946 waren die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) durch den SMAD-Befehl Nr. 161 beseitigt worden. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane (Handwerkskammern) wurden umgestaltet. Auf der Grundlage des heute noch geltenden Gesetzes zur Förderung des Handwerks von 1950 (GBl. S. 827) erfolgte eine neue Abgrenzung und Verkleinerung des H.-Sektors. Zum H. rechnen seitdem auch Kleinindustriebetriebe, die ebenfalls höchstens 10 Beschäftigte haben dürfen. Die ausgegliederten Betriebe mit höherer Beschäftigtenzahl wurden den Industrie- und Handelskammern zugeordnet und unterlagen damit den Steuersätzen der privaten Industrie. Weitere Ausgliederungen erfolgten 1957 durch eine Verkürzung der Positivliste auf 157 Berufe und 1958 durch Überführung aller Betriebe an die IHK, deren Handelsumsätze mehr als 50 v.H. der Gesamtumsätze betrugen. Im Gegensatz zur privaten Industrie wurde der noch verbleibende H.-Sektor seit 1950 steuerlich erheblich begünstigt (Handwerkssteuer). Nahezu sämtliche privaten Betriebe mußten sich in den gegenwärtig rd. 1100 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) organisieren, die bis heute als Auftrags- und Materialverteiler fungieren. Die ELG galten als Wegbereiter der Sozialisierung des H. Den Auftakt dazu bildete die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der Ulbricht die Bildung der sozialistischen PGH ankündigte. Als auf dem V. Parteitag der SED (1958), analog zur Landwirtschaft, der Startschuß zur Vollkollektivierung des H. gegeben wurde, war die volkswirtschaftliche Bedeutung der PGH mit einem Anteil von nur 3 v.H. am H.-Umsatz immer noch extrem niedrig. Mit direktem und indirektem Zwang wurde nunmehr versucht, den Anschluß der privaten Handwerker an die PGH, die ebenso wie ihre Mitglieder bis 1967 fast völlige Steuerfreiheit genossen und bei Materialverteilungen bevorzugt wurden, zu erreichen. Versorgungsschwierigkeiten zwangen jedoch im Frühsommer 1960 zum Abbruch der Kollektivierungskampagne und zur Maßregelung örtlicher „übereifriger“ [S. 593]Organe durch W. Ulbricht, seinerzeit 1. Sekretär des ZK der SED. B. Die Stabilisierung 1961--1970 In der Zeit von 1961 bis 1970 setzte sich zwar der Schrumpfungsprozeß im privaten H., wenn auch wesentlich verlangsamt, fort, die Leistungen konnten jedoch gesteigert werden. Durch die Ausbreitung der PGH nahm auch das Gesamt-H. einen erheblichen Aufschwung. Trotz gesamtwirtschaftlichem Arbeitskräftemangel hatte das H. durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe von höheren Vergütungen seine Beschäftigtenzahl schneller steigern können als die Industrie. Im Zuge der seit 1965 in verstärktem Maß propagierten sozialistischen Kooperation wurden im Rahmen der Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit die Zulieferbeziehungen zur Industrie ausgebaut. C. Die Umstrukturierung 1971--1975 Von Ende 1970 an sind die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die nahezu völlige Einbeziehung in die staatliche Planung eingeleitet worden. Sowohl die günstige Arbeitsmarktlage im H., bedingt durch die bessere Einkommenssituation vor allem der PGH, als auch die Bevorzugung der Produktion gegenüber Reparaturen und Dienstleistungen waren wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschte Erscheinungen. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Erzeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führte zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden mußten. Weiterhin hatten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter zu entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufzunehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v.H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Heute beträgt der Anteil der Lohnarbeiter weniger als 3 v.H. der Mitglieder. Starke Überalterung und damit verbundene zunehmende Betriebsschließungen, fast völlig fehlende Nachwuchsförderung — Gewerbegenehmigungen wurden nur noch in Ausnahmefällen erteilt, z.B. an Bäcker — sowie eine verstärkte Kollektivierungskampagne bis Mitte 1975 führten zu einer Stagnation der Gesamthandwerksleistung in einem Zeitraum, in dem im Rahmen der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) Verbesserungen, insbesondere auf dem Dienstleistungssektor, eintreten sollten. D. Die Förderungspolitik seit 1976 Der unveröffentlichte Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte. Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ war das Eingeständnis einer verfehlten Politik und führte zu einer erheblichen Kurskorrektur in der H.-Politik. Finanzielle Starthilfen, steuerliche Erleichterungen und vor allem Nachwuchsförderung, verbunden mit der Erteilung von Gewerbegenehmigungen, kennzeichneten diese neue Politik ebenso wie eine bis dahin ungewohnt positive Berichterstattung in den Medien. Daß der neuen Einstellung zum H., insbesondere zum privaten, gegenwärtig nicht nur taktische, sondern auch „strategische“ Bedeutung zukommen soll, begründen die Propagandisten der SED damit, daß die Förderung des privaten H. ausdrücklich in das auf dem IX. Parteitag (1976) verabschiedete neue Parteiprogramm der SED aufgenommen wurde. Im Rahmen der Förderungspolitik wurden von 1976 bis 1980 etwa 30.000 Gewerbegenehmigungen erteilt. Damit verringerte sich die Zahl der privaten Betriebe durch Abmeldungen nur noch um reichlich 5 v.H. gegenüber 24 v.H. in der vorangegangenen Fünfjahrplanperiode. Der zahlenmäßige Rückgang der Beschäftigten verlangsamte sich ebenfalls und konnte 1981 gestoppt werden. Die Ausbildungsverhältnisse im privaten H. stiegen im genannten Zeitraum um 4.700, während sie in den 5 Jahren davor um 11200 zurückgegangen waren, seit 1981 sind sie wieder rückläufig. Besondere Aufmerksamkeit gilt seit 1979 über 30 „seltenen“, vom Aussterben bedrohten H.-Berufen. E. Die Entwicklung seit dem X. Parteitag Bereits vor dem X. Parteitag der SED (1981) deuteten sich erhebliche Schwerpunktverschiebungen der H.-Politik in Richtung auf Beseitigung der letzten noch vorhandenen Freiräume im privaten und im [S. 954]genossenschaftlichen H. an. Insbesondere seit dem X. Parteitag laufen Kampagnen zur Verstärkung der Sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Bis 1985 soll auch die Mehrzahl der privaten H.-Betriebe in sogenannten Versorgungsgruppen unter Leitung eines VEB mitarbeiten. Bis Ende 1981 waren 45 v.H. des privaten und genossenschaftlichen Handwerks in die sozialistische Gemeinschaftsarbeit einbezogen. Für das genossenschaftliche H. wurde im Oktober 1981 eine AO zur Bildung kooperativer Einrichtungen (GBl. I, 1980, S. 316) erlassen. Danach können sich volkseigene Betriebe, Kombinatsbetriebe und PGH oder PGH untereinander zu kooperativen Einrichtungen (KE) zusammenschließen. Analog zu den kooperativen Einrichtungen (KOE) in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.) ist mit den KE eine Organisationsform der Konzentration und Fusion geschaffen worden, deren Auswirkungen auf das H. noch nicht abzusehen sind. Die erste KE wurde im Mai 1981 im Bezirk Potsdam gebildet. Ihr gehören alle 16 PGH des Friseur-H. an. Maria Haendcke-Hoppe Literaturangaben Falconere, Irene: Zur Rolle der Handwerker und Gewerbetreibenden im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß der DDR unter den veränderten Reproduktionsbedingungen der 80er Jahre, in: Wirtschaftswissenschaft, Berlin (Ost) H. 9/1982, S. 1337–1352. Haendcke-Hoppe, Maria: Kurskorrekturen in der Handwerkspolitik der DDR, in: Deutschland Archiv, H. 12/1981, S. 1276–1284. Haschker, Janine: Zur Bündnispolitik der SED gegenüber den Handwerkern und Gewerbetreibenden nach dem VIII. Parteitag der SED, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG), Berlin (Ost) H. 11/1981, S. 987–995. Thalheim, Karl C., Maria Haendcke-Hoppe: Das Handwerk in der DDR und Ost-Berlin. Beilagen zu den Jahresberichten der Handwerkskammer Berlin (West), seit 1963. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 591–954 Handelsregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der Bezirke

Handwerk (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 591] I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 59 v.H. (Ende 1981) von privaten Betrieben und zu 41 v.H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Der Inhaber eines privaten…

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Eisen- und Stahlindustrie (1985)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie leicht unterdurchschnittlich erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 1,73fache). Der Industriebereich der Metallurgie, der auch die Betriebe der NE-Metallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke umfaßt, beschäftigte 1982 in 43 Betrieben 137.443 Arbeiter und Angestellte (4,3 v.H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie), die 7,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten und damit an 7. Stelle der Industriebereiche stehen. Die Hauptstandorte der Metallurgie liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt/Oder, Potsdam und Dresden. Die ESI. der DDR hat aus Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die Steinkohlenförderung mußte 1977 mangels abbauwürdiger Vorkommen eingestellt werden. Ferner verfügt die DDR nur über wenige Eisenerzlagerstätten (Bergbau). 1982 mußte die DDR 1,9 Mill.~t Eisenerz importieren. Auch die zur Herstellung hochwertiger Stähle notwendigen Stahlveredler sind in den Erzlagerstätten der DDR selten. Von den vorhandenen Nickel-, Mangan-, Molybdän- und Wolframlagerstätten sind lediglich einige Nickel-, Mangan- und Wolframlagerstätten wirtschaftlich bedeutsam. Im Vorland des Erzgebirges wird Nickel abgebaut. Produktionszahlen liegen nicht vor, ebensowenig Angaben über den Verbrauch. 45 v.H. des Einfuhrbedarfs bezieht die DDR aus der Sowjetunion. Zukünftig wird die DDR einen Großteil ihres Importbedarfs aus dem im Bau befindlichen Nickelkombinat in Kuba erhalten. Die Stahlveredler werden für die Stahlwerke bereitgestellt durch das Elektrochemische Kombinat Bitterfeld (Ferromolybdän, -vanadium, -chrom, -titan, -tantal) und das Ferrolegierungswerk Lippendorf (Ferrochrom). Im Jahr 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der DDR an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v.H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v.H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v.H., Rohstahlerzeugung 80 v.H., Stahlformguß 56 v.H., Grauguß 50 v.H., Temperguß 35 v.H. (Reparationen). Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß die SED-Führung, um den Einfuhrbedarf zu verringern, den Aufbau einer eigenen ESI., der überraschend kurzfristig gelang. Anfang 1946 wurde in der Maxhütte Unterwellenborn der erste Hochofen angeblasen und im Herbst 1947 mit dem Wiederaufbau der Stahl- und Walzwerke begonnen. 1948 wurde der erste Nachkriegsstahl in Hennigsdorf abgestochen, 1949 lieferten auch die Werke Freital, Gröditz und Riesa wieder Stahl. Auf Beschluß des III. Parteitages der SED im Juni 1950 wurde noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Eisenhüttenkombinats Ost (EKO) bei Fürstenberg an der Oder begonnen. Stahl wird in der DDR in Brandenburg, Hennigsdorf, Gröditz, Riesa, Freital, Thale und Unterwellenborn produziert. Der größte Rohstahlproduzent ist das Stahl- und Walzwerk Brandenburg (Jahresproduktion 1977 über 2 Mill.~t). 75 v.H. des Rohstahls in der DDR werden aus Sekundärrohstoffen erzeugt. Die wichtigsten Roh- und Walzstahl produzierenden Betriebe wurden 1968 zu den Kombinaten VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Hennigsdorf (30.000 Beschäftigte, industrielle Warenproduktion 5,1 Mrd. Mark 1977; neben dem Stammbetrieb VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf — 9.000 Beschäftigte — umfaßt das Kombinat noch 5 weitere Werke), VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“ Eisenhüttenstadt und VEB Rohrkombinat Stahl- und Walzwerk Riesa zusammengefaßt. Die Kapazität der ESI. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der Metallverarbeitenden Industrie. Der Eisen- und Stahlbedarf muß deshalb auch weiterhin zum großen Teil aus Importen gedeckt werden, weil die Erhöhung der Eigenproduktion nicht ausreicht, den Bedarf vor allem an Qualitätsstahl zu decken. 40 v.H. des Walzstahlbedarfs der DDR müssen importiert werden. Derzeit befindet sich die ESI. in einer breit angelegten Umstrukturierungs- und Modernisierungsphase. Die bisherige Eisen- und Stahlproduktion war zu energieintensiv; höher veredelten Stahlwaren wurde bisher zu[S. 346]gunsten des Massenstahls zu wenig Beachtung geschenkt. Die Umstellung der Industrie von Siemens-Martin-Öfen auf Elektrostahlöfen ist in vollem Gange. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 345–346 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elektrotechnische und Elektronische Industrie

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit…

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Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren ging die zentralgeleitete LSRI. ab 1. 1. 1979 in drei Kombinate über, und zwar in das VEB Kombinat Schuhe, Weißenfels (42.000 Beschäftigte in 90 juristisch selbständigen Betrieben), in das VEB Kombinat Kunstleder und Pelzverarbeitung, Leipzig (8.700 Beschäftigte in 33 Betrieben) sowie in das VEB Kombinat Lederwaren, Schwerin (11000 Beschäftigte in 22 Betrieben). In den Betrieben der Bezirksgeleiteten Industrie dürften im Leder-, Schuh- und Rauchwarengewerbe ca. 5.000 Beschäftigte und in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk) sowie privaten Handwerksunternehmen ca. 14.000 Beschäftigte tätig sein, die ca. 25 bis 30 v.H. der Lederwaren in der DDR erzeugen. Da die DDR einen Großteil der Häute und Felle als Vorprodukte der LSRI. aus dem Westen einführen muß, ist man um Importsubstitution bemüht. 30 v.H. des Bedarfs an Rindhäuten muß gegenwärtig importiert werden. Die Schweinslederproduktion wird entsprechend gefördert. Allerdings sind die Häute zu 95 v.H. narbengeschädigt, so daß die Einsatzmöglichkeiten des Schweinsleders in der Schuhindustrie beschränkt sind. Die Schuhindustrie produziert vor allem für den inländischen Bedarf. Die Importquote bei Straßenschuhen liegt, gemessen an der inländischen Produktion, bei nur 5,7 v.H. (1982). Da die Schuhproduktion von 1970 bis 1982 jahresdurchschnittlich nur um 0,4 v.H. gestiegen ist, bleibt die Versorgung mit bestimmten Schuhsortimenten nach wie vor unbefriedigend. Vollnarbenleder wird verstärkt durch veredelte Spaltleder, Textil-Spaltverbunde sowie synthetische und textile Materialien ersetzt. Für offene Schuhmodelle sind vor allem synthetische und textile Stoffe einzusetzen. Die traditionsreiche Internationale Rauchwarenauktion in Leipzig zählt neben Leningrad, London und Montreal zu den bedeutendsten Auktionsplätzen für Pelze und Pelzwaren. Bei den jährlich 4 Versteigerungen in Leipzig werden gegenwärtig rd. 4 Mill. Felle gehandelt. Bis April 1983 haben 573 Rauchwarenauktionen in Leipzig stattgefunden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818 Lebensweise, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrer und Erzieher

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Leichtindustrie (ohne Textilindustrie), der nach der ab 1967 in der DDR gültigen Betriebssystematik alle selbständigen Industriebetriebe zur Herstellung von Leder und Kunstleder, Leder-, Täschner- und Sattlerwaren, Schuhen (außer Gummischuhen), Pelz- und Lederkleidung umfaßt. Anleitendes Organ der zentralgeleiteten LSRI. ist das Ministerium für Leichtindustrie. Mit Auflösung der VVB Schuhe, der VVB Leder und Kunstleder und der VVB Lederwaren…

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IX. Westdevisen als Nebenwährung in der DDR

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Wirtschaftsrechnungen und Effizienzmessungen. Die meisten Leistungsanforderungen, die den Planträgern (Betriebe, Kombinate) von den Wirtschaftsführungen diktiert werden, werden in Geldeinheiten ausgedrückt (Planziele in Wertgrößen). Durch Geldversprechungen (Geldprämien; Lohnformen und Lohnsystem) wird die Leistungsbereitschaft der einzelnen Erwerbstätigen und die der Betriebsbelegschaften stimuliert. Mit Hilfe des Geldes kontrollieren die Betriebsleitungen und die Wirtschaftsverwaltungen Produktionsleistungen, wird die Entlohnung der Produzenten vorgenommen und die Verteilung des Volkseinkommens gemäß den staatlich fixierten Prioritäten organisiert. Nahezu der gesamte Leistungsaustausch zwischen den Wirtschaftseinheiten (Produktionsbetrieben, privaten Haushalten, Staatsorganen) wird mit Unterstützung des Geldes abgewickelt. Sämtliche Wirtschaftseinheiten legen einen Teil ihres disponiblen Umlaufvermögens (kurzfristig transformierbares Wirtschaftskapital) in monetären Aktiva an (Bargeldhorte, Kassenmittel, Bankguthaben). II. Die Marxsche Voraussage über den Untergang des Geldes im Sozialismus/Kommunismus Im Gegensatz zu dieser vielfältigen Nutzung des Geldes in der DDR und in den anderen sowjet-sozialistischen Staaten hatten Marx und Engels prophezeit, daß das Geld in einer sozialistischen/kommunistischen Wirtschaftsordnung (Periodisierung) keine Existenzberechtigung mehr besitzen würde und untergehen werde. Nach der Errichtung kommunistischer Produktionsverhältnisse könnten die Menschen ohne die Dienste des Geldes auskommen, da unter den dann gegebenen Produktionsbedingungen an die Stelle der „Warenproduktion“ für zumeist anonyme Verbraucher eine gezielte Produktion für im voraus bekannte Bedürfnisse und Abnehmer treten würde. Außerdem garantiere die kommunistische Produktionsweise, weil sie die kapitalistische „Ausbeutung“ überwunden habe (Wert- und Mehrwerttheorie), eine derart hohe Produktivität, daß eine volle Bedarfsdeckung sämtlicher Bedarfsträger gesichert werden könne. Da in der neuen Wirtschaftsordnung alle individuelle Arbeit stets zugleich auch gesellschaftlich nützliche Arbeit sei, müsse ihre gesellschaftliche Anerkennung nicht mehr — wie in der kapitalistischen Warenwirtschaft — erst über eine Bewertung in Geld und durch einen Tauschakt auf dem Markt gesucht werden. Marx schreibt hierzu: „Das Geldkapital fällt bei gesellschaftlicher Produktion fort. Die Gesellschaft verteilt Arbeitskraft und Produktionsmittel in die verschiedenen Geschäftszweige. Die Produzenten mögen meinetwegen papierne Anweisungen erhalten, wofür sie den gesellschaftlichen Konsumtionsvorräten ein ihrer Arbeitszeit entsprechendes Quantum entziehen. Diese Anweisungen sind kein Geld. Sie zirkulieren nicht.“ (K. Marx, „Das Kapital“, Bd. II, Berlin [Ost] 1961. S. 359 f.; ferner: K. Marx, „Kritik des Gothaer Programms“, in: K. Marx u. F. Engels, Ausgewählte Schriften in 2 Bänden, 2. Bd., Berlin [Ost] 1958, S. 15 ff.; F. Engels, in: „Herrn Eugen Dührings Umwälzungen der Wissenschaft“, Berlin [Ost] 1971, S. 264, 288) Erste notwendige, jedoch keineswegs hinreichende Voraussetzungen, um eine derartige unmittelbare Bedarfsdeckungswirtschaft zu errichten, sind: a) die restlose Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln, damit die Planungszentrale der Gesellschaft die totale Verfügungsgewalt über alle ökonomischen Ressourcen erhält (Eigentum); b) die lückenlose „gesellschaftliche Planung“ aller ökonomischen Aktivitäten in der Volkswirtschaft. Dazu gehört u.a., daß alle wirtschaftlichen Unternehmungen der arbeitsteilig produzierenden Wirtschaftseinheiten (Produktionsinitiativen, Investitionsvorhaben, Rationalisierungsmaßnahmen usw.) ohne das Dazwischentreten des Marktes ex ante, also vor Beginn der folgenden Wirtschaftsperioden (Realisierungsetappen) fugenlos miteinander koordiniert werden müssen. Selbst unter diesen Voraussetzungen bleibt noch eine Reihe von ökonomischen Grundproblemen bestehen, ohne deren Lösung es nicht möglich ist, eine zentralistisch gelenkte naturale Bedarfsdeckungswirtschaft aufzubauen. Zu diesen zählen vor allem: a) eine ausreichende Information der Wirtschafts- und Planbehörden über die Bedürfnisse der Konsumenten und Investoren, die Beschaffenheit der Produktionsfunktionen und die Menge der einsetzbaren Produktionsfaktoren; b) die Bewertung aller angemeldeten Bedürfnisse nach ihrer Dringlichkeit und die Aufstellung eines dementsprechenden volkswirtschaftlichen Prioritätenprogramms; c) die Stimulierung einer hohen Leistungsbereitschaft aller Werktätigen und deren Erziehung zu Produzenten, deren Verhalten im planbestimmten Arbeitsprozeß durch das ökonomische Prinzip bestimmt wird; d) eine umfassende und sachgerechte Kontrolle über die Erfüllung der im vorhinein festgelegten Leistungsanforderungen und Planziele; e) die Verbindung der Planerfüllungskontrolle mit einem System von erzieherisch wirkenden Sanktionen, damit Versuche, vom vollzugsverbindlichen Wirtschaftsplan abzuweichen oder den Arbeitseinsatz zu verringern, rechtzeitig unterbunden werden. Um das Geld überflüssig zu machen, müssen die Planbehörden ferner sämtliche Produktionsziele bei Endprodukten natural planen (in Gramm, Tonnen, Hektolitern, Quadratmetern, Stück usw.). Entsprechend den jeweils gewünschten Produktionsmengen an Fertigwaren ist jeweils anhand der Produktions[S. 489]funktionen dieser Erzeugnisse ebenfalls in Naturaleinheiten zu berechnen, welche Mengen an Einsatzfaktoren zu ihrer Herstellung benötigt werden. Abschließend sind die Faktorenzuteilung auf die Produktionsorganisationen sowie die Bereitstellung der benötigten Verkehrsleistungen unter Verwendung naturaler Maßeinheiten zu planen und zu organisieren. — Um eine bedarfsgerechte, effiziente und in sich konsistente Wirtschaftsplanung aufzubauen, reicht jedoch eine stets aktualisierte Kenntnis der Wirtschaftsverwaltung über die jeweils gegebenen Produktionsbedingungen nicht aus. Diese muß vielmehr, um die Wohlfahrtsgewinne für die Gesellschaft abschätzen zu können, auch die Möglichkeiten und Risiken des technischen Fortschritts zutreffend im voraus beurteilen können, damit sie diese bei der Planung berücksichtigen kann. Marx, Engels, Lenin waren und die heutigen Vertreter ihrer Lehre sind immer noch davon überzeugt, daß eine vollkommene Information der Planer, Produzenten und Investoren in hochindustrialisierten, vollentfalteten kommunistischen Volkswirtschaften erreichbar ist, ohne daß für die notwendige Informationsvermittlung Bar- und Giralgeld, Güterpreise, Tarife, Gebühren, Kredite, Zinsen, Rabatte, Skonti, Löhne, Abschreibungen, Geldsteuern u.a. monetäre Größen als Informationsträger benötigt werden. Dementsprechend heißt es in dem für die Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) und die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) seinerzeit gleichermaßen verbindlichen Lehrbuch: „Warenproduktion, Wertgesetz und Geld werden erst in den höheren Phasen des Kommunismus absterben. Um jedoch die Voraussetzungen für das Absterben der Warenproduktion und Warenzirkulation in der höheren Phase des Kommunismus zu schaffen, müssen in der Periode des Aufbaus der kommunistischen Gesellschaft das Wertgesetz und die Ware-Geld-Beziehungen entwickelt und ausgenutzt werden.“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1960, S. 605) Wie jedoch in der kommunistischen Praxis ein Informationssystem konstruiert sein müßte, damit es ergiebig und reibungsfrei arbeitet, und wie eine bedarfsorientierte naturale Volkswirtschaftsplanung und -lenkung organisiert sein soll, die eine allen anderen Wirtschaftsordnungen überlegene Effizienz und Konsistenz gewährleistet, dafür finden sich bei den Vertretern des Marxismus-Leninismus (Politische Ökonomie) nur wenige und zudem fragmentarische Hinweise. Allerdings haben sich diese Voraussagen aufgrund der bisherigen, bitteren geschichtlichen Erfahrungen bereits weitgehend als unzutreffend erwiesen. Ihre Verwirklichung wird nunmehr auf eine ferne „kommunistische“ Zukunft verschoben; als konkretes, zeitbezogenes Wirtschaftsprogramm gilt statt dessen, daß für den Aufbau einer leistungsstarken sozialistischen Industriewirtschaft (materiell-technische Basis des Kommunismus) zunächst einmal die vielfältigen instrumentellen Vorzüge der Warenproduktion, der Wertrechnung, des Tauschhandels und des Geldes für eine effiziente Wirtschaftslenkung entwickelt und ausgenutzt werden müssen. Der sowjetische Geldtheoretiker Kronrod gibt hierfür folgende Begründung: „Die Grundfrage der Geldtheorie im Sozialismus ist … die Frage, weshalb die sozialistischen Produktionsverhältnisse notwendig in der dinglichen Geldform erscheinen, oder … welche spezifische objektive Ursache in den ökonomischen Beziehungen des Sozialismus die Notwendigkeit der Geldform bedingt … Marx und Engels waren der Meinung, daß mit dem Sieg des Sozialismus die Warenproduktion beseitigt würde … Für jede Warenproduktion, [also] auch für die auf dem gesellschaftlichen Eigentum beruhende Warenproduktion besonderer Art [im Sozialismus], ist die Darstellung des Produktes als Ware, die eine Verdoppelung der Warenwelt in Waren und Geld erfordert, ein objektives Gesetz … Historische Verhältnisse, die Marx und Engels nicht voraussehen konnten, bedingten die Ausnutzung der Ware-Geld-Form im Sozialismus.“ (J. A. Kronrod, Das Geld in der sozialistischen Gesellschaft. Theoretischer Grundriß, Berlin [Ost] 1963, S. 163, 181) Weder in der Sowjetunion nach Überwindung der Wirren des Kriegskommunismus (Oktober 1917 bis März 1921) noch in der DDR nach 1949 sind Wirtschaftsordnungen errichtet worden, in denen durch Wirtschaftsbehörden vor Beginn jeder Wirtschaftsperiode die gesamte Produktion, die Verteilung und die Verwendung von Gütern und Dienstleistungen ausschließlich natural geplant worden sind. Abgesehen von einem in der Spätphase des Kriegskommunismus unternommenen Versuch der Bolschewiki, das Geld zu liquidieren und eine Naturalwirtschaft aufzubauen, der nach kurzer Zeit infolge des entstandenen Wirtschaftschaos abgebrochen werden mußte, sind sowohl die Volkswirtschaft der Sowjetunion als auch die der DDR als Geldwirtschaften konstruiert. In allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs werden vielmehr die Produktion und Verteilung nur für eine ausgewählte, zahlenmäßig stark begrenzte Gruppe von volkswirtschaftlich wichtigsten Erzeugnissen natural geplant (Planung von Aufkommen und Verteilung der bilanzierungspflichtigen Produkte in Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzen; Planung, VI. B.). Diese höchst unvollkommene und begrenzte naturale Planung der Volkswirtschaft ist — neben anderen Gründen — dafür verantwortlich, daß die Zentralplanwirtschaften zur Ergänzung und Verbesserung ihrer naturalen Prozeßsteuerung eine Vielzahl von monetären Lenkungsinstrumenten einsetzen müssen. Auch die seit Beginn der 60er Jahre in den europäischen Mitgliedsländern des Rates für Gegensei[S. 490]tige Wirtschaftshilfe (RGW) durchgeführten „Reformen zur Rationalisierung des Wirtschaftsmechanismus“ waren ausdrücklich darauf ausgerichtet, die Effizienzverluste einzudämmen oder zu beseitigen, die durch die starre, administrative Befehlswirtschaft mit ihren naturalwirtschaftlichen Lenkungsformen verursacht wurden. So sollte das Lenkungs- und Planungsinstrumentarium der Wirtschaftsführungen durch Remonetarisierung antriebsstärker, zielkonformer und leistungsfähiger gemacht werden (Einführung von monetären Regulatoren bzw. „Hebeln“) (Neues Ökonomisches System [NÖS]). III. Der Einfluß der Marxschen Geldlehre auf die Geldpolitik der sowjet-sozialistischen Staaten und die partielle Abkehr von ihren geldtheoretischen Aussagen Obwohl sich die Prophezeiungen der Begründer des Marxismus-Leninismus nicht erfüllt haben, nach denen mit dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ das Geld arbeitslos werden würde und daher abgeschafft werden könne, ist in allen sowjet-sozialistischen Staaten die Marxsche Geldlehre noch immer die Grundlage der Geldtheorie (Gt.) und Geldpolitik (Gp.). Allerdings besteht dabei eine der Merkwürdigkeiten der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. darin, daß ihr konkreter Inhalt nicht durch Merkmale geprägt wird, die nach Marx für ein sozialistisches/kommunistisches Gesellschafts- und Wirtschaftssystem kennzeichnend sein sollen. Sieht man von den stark ideologisch geprägten Elementen der Wesenserklärung des Geldes ab, so besteht der sich an Marx anlehnende Inhalt dieser Gt. und Gp. zur Hauptsache aus Einsichten über die Dienste des Geldes und seine Verwendbarkeit als Instrument der Wirtschafts- und Zentralbankpolitik, die sich nicht auf ein alternatives sozialistisches Wirtschaftssystem, sondern auf eine privatwirtschaftlich organisierte (kapitalistische) Wirtschaft und eine marktwirtschaftliche Wirtschaftsordnung beziehen. Da die Marxsche Geldlehre für die Lösung der praktischen Probleme der Geldpolitik in sozialistischen Wirtschaftssystemen keine oder unbrauchbare Antworten gibt, entbrannte unter den marxistischen Theoretikern bereits kurz nach der Oktoberrevolution in Sowjetrußland ein Streit um den Erkenntniswert dieser Theorie und um den Grad ihrer politischen Verwendbarkeit, der bis heute anhält und der auch die Politökonomen in der DDR immer aufs neue beschäftigt. Regelmäßige Anlässe für diesen Streit sind vor allem zwei Fragen: a) In welcher Weise soll die Marxsche Geldlehre am besten uminterpretiert, umgeformt, ergänzt und den realen Verhältnissen in den sowjet-sozialistischen Staaten angepaßt werden, ohne zugleich das gesamte Lehrgebäude der marxistisch-leninistischen Politökonomie in Mißkredit oder gar zum Einsturz zu bringen? b) Auf welchem Wege können am besten die Schwierigkeiten überwunden und die Fehlentwicklungen beseitigt werden, die sich auch durch eine nur partielle Anwendung der Marxschen Geldlehre in der praktischen Wirtschafts- und Gp. ergeben haben? Die besondere Brisanz dieser Debatte ergibt sich aus der Gefahr, daß in ihr ex cathedra eingestanden werden könnte, daß zentrale Aussagen der Marxschen Geldlehre falsch und damit aufzugeben sind. Diese Marxschen Theoreme stehen nämlich in einem engen Zusammenhang mit dessen Arbeitswert- und Mehrwertlehre (Wert- und Mehrwerttheorie), auf der seine Kapitalismuskritik, seine Krisen-, Verelendungs- und Revolutionstheorie beruht. Insofern stellt die Diskussion um die Rolle des Geldes zentrale Teile der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie und damit des Marxismus-Leninismus überhaupt in Frage. A. Geld als Abbild kapitalistischer Produktions- und Verteilungsverhältnisse Von der Wirtschaftswissenschaft der westlichen Industriestaaten wird heute das Wesen des Geldes allein aus den Funktionen erklärt, die es in den Marktwirtschaften erfüllt. Im Gegensatz zu früher, als einzelne Lehrmeinungen einen der verschiedenen Dienste des Geldes herausgriffen und diesen dann zum wesensbestimmenden Grundzug erklärten, wird heute anerkannt, daß erst die Gesamtheit der spezifischen Funktionen des Geldes dessen Besonderheit und Wesen ausmacht. Nach Marx haben jedoch nicht die funktionalen Probleme, vor denen jede Gesellschaft steht, die eine zweckrationale Organisation ihrer Volkswirtschaft anstrebt, dazu geführt, daß ein so unentbehrliches Instrument wie das Geld entwickelt wurde, um mit seiner Hilfe unzählige komplizierte Wirtschaftsaufgaben (Geld als Instrument zur Verminderung von Informations-, Transaktions- und Anpassungskosten) bewältigen zu können. Nach seiner Auffassung ist das Geld vielmehr eines der Symbole für die Produktionsverhältnisse auf der (historisch befristeten) Entwicklungsstufe der einfachen und der kapitalistischen Warenproduktion (Produktionsweise). Marx liefert daher auch keine funktional begründete Wesenserklärung des Geldes. Wie bei den meisten seiner Analysen, in denen er die Rolle bestimmter ökonomischer Instrumente untersucht, gibt er eine sozialhistorische bzw. sozialphilosophische Deutung dieser Kategorie. Entsprechend beschreibt er das Geld als ein (gegenständliches) Abbild der sich hinter diesem verbergenden gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse: „Alle Illusionen des Monetarsystems stammen daher, daß dem Geld nicht angesehen wird, daß es ein gesellschaftliches Produktionsverhältnis darstellt … in der Form eines Naturdings“ (K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, Berlin [Ost] 1972, S. 30; [S. 491]ferner S. 65 ff.; S. 172). „In Marxscher Sicht [ist somit das Geld grundsätzlich] der dinghafte Niederschlag des gesellschaftlichen Produktionsverhältnisses, der mit der Warenproduktion entstand und mit ihr verschwinden wird“ (B. Fritsch, Die Geld- und Kredittheorie von Karl Marx, Frankfurt a. M. 1968, S. 63). B. Geld als Spezialform einer Ware (Die Entstehung des Geldes) Nach Marx besteht die ursprüngliche und zugleich wichtigste Funktion des Geldes darin, Werte zu messen. Diese Aufgabe übernehmen in den frühen Kulturen bei allmählicher Entfaltung der Tauschwirtschaft Waren, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit für die Rolle eines allgemeinen Wertäquivalents besonders geeignet sind. Solche Waren sind das Gold und das Silber. Diese beiden Edelmetalle besitzen als Geldmedien folgende Vorzüge: Sie sind leicht in proportionale Wertteile aufzuteilen und haben eine hohe Haltbarkeit. Infolge ihres großen spezifischen Gewichts beanspruchen ihr Transport und ihre Lagerung nur wenig Raum. Außerdem sind sie durch eine hohe Seltenheit ausgezeichnet. — Neben diesen überwiegend technischen Vorzügen muß die Geldware Gold oder Silber noch eine weitere Eigenschaft haben, damit sie ihre Rolle als Geld unangefochten ausüben kann. Geldqualität erreicht eine derartige Geldware nämlich erst dann, wenn sie von allen Wirtschaftseinheiten am Markt als universelles Zahlungsmittel anerkannt wird. Sobald diese Übereinkunft unter den Marktparteien eines Wirtschaftsgebietes hergestellt ist (Herausbildung einer spontanen Währungsordnung), erklärt in der Regel der Staat eine bevorzugt als Geld genutzte Geldware in bestimmter äußerer Erscheinungsform (Münz- und Prägefestlegungen) zum gesetzlichen Zahlungsmittel. Nach Marx ist somit Geld in erster Annäherung eine „Ware“. Ihr spezifischer einmaliger „Gebrauchswert“ besteht allein darin, daß sie „stofflicher Träger von Tauschwert“ ist und deshalb auch als Tauschmittel genutzt werden kann. C. Geld als Überbrückungsmittel kapitalistischer Widersprüche und als Maßstab der Warenwerte Nach Marx hat das Geld in einer (kapitalistischen) Warenwirtschaft die Aufgabe, den „inneren Widerspruch“, den jede produzierte Ware in sich trägt, zeitweilig aufzuheben bzw. zu überbrücken. Nach seiner Ansicht ist jede Wirtschaftsordnung, die auf Arbeitsteilung, Tauschhandel und Privateigentum an Produktionsmitteln beruht, dadurch gekennzeichnet, daß die menschliche Arbeit einen Doppelcharakter besitzt. Jede produktive Tätigkeit ist stets sowohl konkret „private“ (individuelle) als auch abstrakt „gesellschaftliche“ Arbeit. Hieraus folgt, daß sich auch die Wertsubstanz jeder Ware aus zwei verschiedenen Wertkategorien zusammensetzt (Doppelnatur der Ware). Jede Ware vereinigt nach Marx in sich einen Wertbestandteil, den er „Arbeitswert“ nennt, und einen Wertbestandteil, den er als „Gebrauchswert“ bezeichnet. Der Arbeitswert einer Ware entspricht der für ihre Herstellung benötigten Arbeitsmenge, gemessen in Zeiteinheiten. Der Gebrauchswert eines Produkts wird dagegen durch den individuellen Nutzen bestimmt, den seine Verwendung beim Käufer stiftet. Beim Leistungs- und Warenaustausch auf dem Markt werden die inneren Gegensätze, die im Kapitalismus die menschliche Arbeit prägen und die Doppelnatur der Waren hervorbringen, aufgehoben. Denn nach der Marxschen Wertlehre ist im Kapitalismus nicht die bei der Herstellung der Waren aufgewendete individuelle Arbeit letztlich für den Wert der Erzeugnisse maßgehend, sondern der Marktwert der Produkte. Erst im Umsatzakt auf dem Markt verschmelzen die beiden Wertkategorien Arbeits- und Gebrauchswert miteinander, weil erst in den Marktvorgängen darüber entschieden wird, welche Menge der für die Herstellung einer Ware aufgewendeten individuellen Arbeitszeit als „gesellschaftlich nützlich und notwendig“ anerkannt wird. Nach Marx bestimmt somit der gesellschaftlich (auf dem Markt) bestätigte (Arbeits-)Wert den Tauschwert der Waren (Preis). Der Gebrauchswert (individueller Nutzwert einer Ware) ist Anlaß für den Tausch; das Geld vereinfacht den Tauschhandel, weil es den Marktparteien einen leichten Vergleich von Tauschalternativen ermöglicht. Nach Marx ist somit das Geld der Ausdruck und das Maß für die in den Waren verkörperte gesellschaftliche Arbeit. Diese Meßfunktion kann Geld nach seiner Auffassung jedoch nur deshalb erfüllen, weil auch der Wert des Geldes selbst (ebenso wie der Wert jeder anderen Ware) durch das Quantum an Arbeitszeit bestimmt wird, das gesellschaftlich zur Herstellung des Geldes als Geldware erforderlich ist: „Die Waren werden nicht durch das Geld kommensurabel. Umgekehrt, weil alle Waren als Werte vergegenständlichte menschliche Arbeit, daher an und für sich kommensurabel sind. können sie ihre Werte gemeinschaftlich in derselben spezifischen Ware messen und diese dadurch in ihr gemeinschaftliches Wertmaß oder Geld verwandeln. Geld als Wertmaß ist notwendige Erscheinungsform des immanenten Wertmaßes der Waren, der Arbeitszeit.“ (K. Marx, Das Kapital, Bd. 1, Berlin [Ost] 1965, S. 109) Obwohl also nach Marx auch das Geld eine Ware ist, unterscheidet es sich von den anderen Waren in einem wesentlichen Punkt. Beim Geld besitzt nur dessen Gebrauchswert gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung für die Wirtschaftseinheiten. Dieser einzigartige „Gebrauchswert des Geldes“ besteht darin, Ausdruck des Tauschwertes von Gütern zu sein. Das Geld ist Maßstab der Warenwerte [S. 492]und Ausdrucksmittel der Preise. Die „Ware Geld“ hat somit keine Doppelnatur. Es fehlt ihr der allen anderen Waren innewohnende Widerspruch. Nach Marx verkörpert somit die Geldware als Äquivalentware unmittelbar gesellschaftliche Arbeit. Nur deshalb ist sie unmittelbar und jederzeit mit allen anderen Waren austauschbar. D. Vollwertiges und nicht vollwertiges Geld Nach Marx kann Geld nur dann als Wertmaßstab dienen, wenn es selbst einen eigenen (Stoff-)Wert besitzt (Warengeld). Vollwertiges Geld ist daher nach seiner Auffassung nur eine Gold- oder Silberwährung, weil allein in derartigen Währungseinheiten gesellschaftliche Arbeit unmittelbar verkörpert sei. Da bei jedem Tauschakt stets gleiche Warenwerte ausgetauscht werden, müsse auch das Geld vollwertig sein und daher ein bestimmtes Quantum gesellschaftlicher Arbeit enthalten. Die Anhänger der Marxschen Geldlehre kommen allerdings dann in Schwierigkeiten, wenn sie den Nachweis für diese These auch dann erbringen wollen, wenn statt einer Edelmetallwährung eine Papierwährung die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen hat. Weiter stellt sich die Frage, wo denn beim Giralgeld der innere Substanzwert in Form summierter Arbeitsquanten verborgen sei, der doch als Anknüpfungspunkt für die Bewertung von Waren in Geldeinheiten angesehen und als Maßstab für Wertvergleiche zwischen verschiedenen Erzeugnissen dienen soll. Die Frage nach dem Substanzwert der Papiergeldzeichen hatte bereits Marx dadurch zu beantworten versucht, daß er erklärte, anstelle des weiterhin als Geldbasis dienenden Goldes hätten in einigen Volkswirtschaften unterwertige Papiergeldzeichen mittel- oder längerfristig die Rolle des Zirkulationsmittels übernommen (Staatspapiergeld mit Zwangskurs). Diese Entwicklung bedeute jedoch nicht, daß dadurch seine Lehre vom „Geld als Ware“ überholt und entwertet sei, denn die Papiergeldzeichen würden nur deshalb als allgemeines Zahlungsmittel anerkannt, weil sie entweder in Goldmünzen umgetauscht werden könnten oder aber doch ein bestimmtes Quantum an Gold repräsentierten. (Vgl. K. Marx, Zur Kritik der Politischen Ökonomie, in: K. Marx u. F. Engels, Werke, Bd. 13, Berlin [Ost] 1961, S. 94 f.) Mit dem Eintritt in den I. Weltkrieg gaben alle kriegführenden Staaten ihre bis dahin bevorzugte Edelmetallwährung auf und ersetzten diese durch Papiergeldwährungen. Auch nach dem Ende des I. Weltkrieges blieben diese Währungen in nahezu allen Staaten der Welt der vorherrschende Währungstyp. Damit steigerte sich die Beweisnot für die Anhänger der Marxschen Geldlehre. Sie mußten glaubhaft machen, auf welche Weise die Entwicklung des Nominalwertes der emittierten Geldzeichen an die Produktionskostenentwicklung bei der Förderung von Gold/Silber und die jeweils gelagerte Menge dieses Edelmetalls gebunden sei. Zur Verteidigung der Marxschen Auffassungen wurde von ihnen in der Folgezeit vor allem vorgebracht, daß das Papiergeld der modernen Währungen lediglich eine „Stellvertreterfunktion“ für die aus dem Umlauf genommenen Edelmetalle Gold und Silber übernommen habe. Jede Papiergeldwährung bezöge auch weiterhin ihre Denomination (Wertsubstanz; Nennwerthöhe) allein vom Gold (Produktionskosten der Goldförderung; Umfang der Schatzbildung beim Gold). Für diese behauptete Stellvertreterrolle des Papiergeldes haben die marxistischen Politökonomen vor allem folgende Argumente ins Feld zu führen versucht: a) An erster Stelle wurde stets darauf hingewiesen, daß die in vielen kapitalistischen Währungsgesetzen verankerte Golddeckung doch den besten Beweis für die Marxschen Aussagen liefern würde, Grundlage aller Papiergeldwährungen sei das Gold. Tatsache ist jedoch, daß die bis zum II. Weltkrieg allgemein üblichen Golddeckungsvorschriften für das von den westlichen Zentralbanken in Umlauf gebrachte Papiergeld in der Nachkriegszeit nach und nach aufgehoben worden sind (zuletzt von den USA 1968). b) Als Beleg für die Richtigkeit der Marxschen Geldlehre wurde ferner behauptet, die kapitalistischen Staaten hätten nur dadurch die Wertsubstanz ihrer Handelswährungen einigermaßen erhalten können, daß sie den Beschluß faßten, daß die wichtigste Handels-, Kredit- und Reservewährung des internationalen Währungssystems des Westens, der US-Dollar, in Gold eintauschbar sein müsse (vgl. Beschlußteil des internationalen Währungsabkommens von Bretton Woods, USA, vom 23. 7. 1944). Ausgehend von dieser Goldkonvertibilität des US-Dollars und einem von der US-Regierung garantierten festen Goldpreis von 35 Dollar je Feinunze seien dann auch alle anderen kapitalistischen Währungen mit einem stabilen Goldkern ausgestattet worden (Goldparität). Dieser sei zum Ausgangspunkt für die Ermittlung der international akzeptierten Goldparitätskurse geworden. 1971 hob aber die US-Regierung im Zahlungsverkehr zwischen den westlichen Zentralbanken die Goldeinlösungspflicht des US-Dollars endgültig auf, nachdem sie schon vorher mehrfach eingeschränkt worden war. Die Freigabe des Goldpreises durch die amerikanische Regierung, der Abbau der Goldvorräte der Zentralbanken und des Internationalen Währungsfonds (IWF) durch Goldversteigerungen, die Liquidierung der überflüssig gewordenen Goldparitäten der westlichen Währungen, die Abschaffung fester Wechselkurse gegenüber dem US-Dollar und der Übergang zum Blockfloaten vom 13. 3. 1973 an führten dann zu einer nahezu vollständigen Lösung der [S. 493]Währungen der westlichen Marktwirtschaften vom Gold. c) Da damit den unter a) und b) genannten Argumenten der Boden entzogen ist, können die marxistischen Politökonomen heute nur noch ihre These vom Warencharakter des Geldes mit dem Verweis darauf abzustützen versuchen, daß die Zentralbanken der westlichen Welt weiterhin in einem begrenzten Umfang Gold als Währungsreserve einlagern und dieses Edelmetall gelegentlich als internationales Zahlungsmittel annehmen oder einsetzen. E. Das Dogma von der Golddeckung des Geldes in seiner Bedeutung für die Geldtheorie und Geldpolitik sowjetsozialistischer Staaten Die Rolle, die Marx dem Gold bei der Wesensbestimmung des Geldes zugesprochen hat, führte bei der Gestaltung der Geld- und Währungsordnung der sowjetsozialistischen Staaten zu einer Reihe von absurd anmutenden Regelungen. Dazu gehört z.B. die Festlegung eines fiktiven „inneren Goldgehaltes“ der in diesen Staaten umlaufenden Papiergeldzeichen (Goldparität). Noch in der 1. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ der DDR hieß es im Sinne dieser orthodox-marxistischen Lehrmeinung: „Der Wert der Währungseinheit wird vom Wert der Geldware Gold und vom Goldgehalt der Geldeinheit bestimmt. Die Festlegung des Preismaßstabes schließt die juristische Fixierung des Goldgehaltes der Währungseinheit als offiziellen nominellen Goldgehalt (Goldparität) mit ein … Diese Goldparität als amtlicher Goldgehalt einer Währungseinheit stellt zugleich die ‚Valutaparität‘ (Währungsparität) dar, indem nämlich auf der Grundlage des Vergleichs der Goldparität zweier Länder das offizielle Wertverhältnis der beiden Währungen (Paritätskurs) ermittelt wird, um das die effektiven Valutakurse mehr oder weniger schwanken.“ (Ökonomisches Lexikon, Berlin [Ost] 1967, S. 1041) Entsprechend dieser Auffassung wurde beim Aufbau des DDR-eigenen Geldwesens ebenfalls eine fiktive Goldparität der Mark festgelegt. Nach dem amtlichen Ausweis der Staatsbank der DDR soll der Feingoldgehalt einer Mark in den Jahren 1949/50 bis zum Jahre 1971 0,399.902 Gramm betragen haben (Ökonomisches Lexikon, a.a.O., S. 1046). Im Ergebnis der Diskussionen, die während der 50er und der 60er Jahre um den Erkenntniswert der Marxschen Geldlehre geführt wurden, hat sich anscheinend zu Beginn der 70er Jahre auch bei der SED-Führung die Einsicht durchgesetzt, daß man der Mark durch die Dekretierung eines nur auf dem Papier vorhandenen Goldgehaltes keine wirkliche innere Wertsubstanz verleihen kann. Jedenfalls hat die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.) vom Jahre 1972 an darauf verzichtet, im Statistischen Jahrbuch der DDR den fiktiven Feingoldgehalt der Mark auszuweisen. Die in der marxistisch-leninistischen Gt. und Gp. feststellbare Abkehr von realitätsfernen Dogmen erfolgte jedoch nur stückweise und keineswegs geradlinig. Z.B. weist die sowjetische Regierung nach wie vor für den Rubel einen Feingoldgehalt von 0,987.412 Gramm aus. Darüber hinaus enthält das sowjetische Währungsrecht die Bestimmung, daß 25 v.H. der emittierten und umlaufenden Banknoten durch Gold oder ausländische Devisen gedeckt sein müssen. — Selbst als im Jahre 1964 durch eine multilaterale Vereinbarung der Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) die Kunstwährung des Transfer-Rubels geschaffen wurde, führte die seinerzeit sofort für notwendig angesehene ideologische Absicherung der neuen kollektiven Währung ebenfalls dazu, daß dem Transfer-Rubel ein Goldgehalt zudiktiert wurde. Die sowjetische Regierung entschied seinerzeit, daß der Transfer-Rubel den gleichen Goldgehalt haben solle wie die nationale Währungseinheit der UdSSR. Inzwischen erkennt sowohl in der UdSSR als auch in der DDR eine wachsende Zahl von Wirtschaftswissenschaftlern, daß die aus der Marxschen Geldlehre hergeleitete Wertanreicherungskonstruktion für die nationalen Papiergeldzeichen und für das internationale Buchungsgeld im RGW „praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig“ ist. So schreibt z.B. Werner Thümmler (Sektion Wirtschaftswissenschaften der Humboldt-Universität Berlin [Ost]): „In der Literatur der sozialistischen Länder … wird in der Regel hervorgehoben, daß die kollektive Währung [d.i. der Transfer-Rubel] ihre Denomination vom Gold erhält und ein bestimmtes Quantum Gold repräsentiert. Dieser Sachverhalt fände im Goldgehalt des transferablen Rubels seinen sichtbarsten Ausdruck. Überprüft man diese Aussagen an der Praxis, also am tatsächlichen Fungieren des transferablen Rubels, so scheinen sie sich nicht zu bestätigen. Angesichts eines seit langem in Gang befindlichen Demonetisierungsprozesses des Goldes … dürfte die Beziehung des transferablen Rubels zum Gold praktisch bedeutungslos und theoretisch fragwürdig sein … Auch die in Form der Goldgehalte formal noch bestehenden Beziehungen der sozialistischen Währungen zum Gold sind faktisch bedeutungslos, da sie keinerlei praktischen Zweck erfüllen. Sie waren für die sozialistischen Volkswirtschaften schon immer entbehrlich, da der Goldgehalt nur dann eine Rolle spielt, wenn eine Konvertierung von Währungen in das Gold praktiziert wird oder vorgesehen ist.“ (W. Thümmler, Geldtheoretische Aspekte der kollektiven Währung der Mitgliedsländer des RGW, transferabler Rubel, in: Wissenschaftliche Zeitschrift der Humboldt-Universität zu Berlin [Ost], Gesellschaftswissenschaftliche Reihe, H. 4/1983, S. 441 f.) [S. 494]Zu den Hauptvertretern dieser Ansichten unter den DDR-Ökonomen gehören neben Thümmler vor allem Ehlert, Hunstock, Kolloch und Tannert. Unter den sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlern findet ihre Kritik u.a. bei Nikitin und Schenajew Unterstützung. Die Gegenposition zur Verteidigung der traditionellen marxistischen Lehre vom Geld als Goldware vertreten vor allem Lemmnitz, Richter, Schließer und Schmidt. (Vgl. z.B. A. Lemmnitz, Zum Charakter des Weltgeldes im heutigen Kapitalismus, in: IPW-Berichte, H. 2/1977, S. 20 ff.) Inzwischen läßt sich auch in der offiziellen Gt. und Gp. der DDR eine Annäherung an die Auffassungen der Reformergruppe unter den DDR-Ökonomen feststellen. So ist z.B. der Text des Stichwortes „Währung“ in der 3. Aufl. des „Ökonomischen Lexikons“ völlig neu gefaßt worden. Dort heißt es heute: „Jedes Währungssystem enthält eine Reihe notwendiger organisatorisch-juristischer Regelungen: die Festlegung der Währungseinheit …; die Bestimmung und Festlegung eines Währungskurses …; die Bestimmung der Währungsdeckung, die im Sozialismus eine Warendeckung ist.“ (Ökonomisches Lexikon, 3. Aufl., Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 550) Die von nicht mehr haltbaren marxistischen Aussagen gereinigte und der Realität in den sozialistischen Wirtschaftsordnungen angepaßte Wesensbeschreibung des Geldes formuliert Thümmler wie folgt: „Im Verlauf des … Demonetisierungsprozesses des Goldes macht das Kreditgeld einen Wandel vom ursprünglich bloßen Stellvertreter der Goldware zu einer selbständigen Geldform mit eigenen, unverwechselbaren Merkmalen durch … Es bestreitet nicht nur die Zirkulation, sondern verdrängt das Gold auch aus seinen Wertmaßfunktionen. Es kann aber die Funktion eines Maßes der Werte nicht wie das Gold … ausfüllen, da es selbst keinen eigenen (Stoff-)Wert besitzt. Das Kreditgeld ist vielmehr Repräsentant des Wertes der Gesamtheit der produzierten und auszutauschenden Waren. Seine wertmessende Funktion besteht darin, daß es den aliquoten Teil des Wertes der einzelnen Ware am Gesamtwert aller Waren zum Ausdruck bringt und damit die Relationen zwischen den in den einzelnen Waren enthaltenen Werten sichtbar macht … Die Zirkulationsfähigkeit, die Verwendung als Zahlungs- und Akkumulationsmittel, erlangt dieses Geld nicht mehr durch den Wert des Geldstoffes, … [sondern die] gesellschaftliche Anerkennung [wird ihm] durch die Autorität des Staates verliehen.“ (W. Thümmler, a.a.O., S. 442 f.) F. Der Streit um den Geldwert im Sozialismus Die zitierte Thümmlersche Aussage ist Teil und Ergebnis der Auseinandersetzungen der letzten Jahre, in denen die Frage im Mittelpunkt stand, ob das Geld im Sozialismus eine eigene Wertsubstanz haben müsse oder ob der Wert des Geldes mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch sei. Abweichend von der Marxschen Geldlehre vertritt in dieser Frage nunmehr ein Teil der DDR-Ökonomen die Auffassung, daß das Geld im Sozialismus keinen eigenen (Waren- oder Arbeits-)Wert besitze und besitzen müsse. Die erste Aufgabe des Geldes bestehe vielmehr darin, den Wert der gewöhnlichen Waren im Preis auszudrücken (Geld als Maß und Preisausdruck der Warenwerte). Der Wert des Geldes leite sich also aus der Wert- und Preisentwicklung der Waren ab. Ausgehend von der Abhängigkeit des Geldwertes von der Preisentwicklung kommen diese Ökonomen zu dem Ergebnis, daß der Geldwert mit der Kaufkraft der Währungseinheit identisch ist. In Übereinstimmung mit der westlichen Wirtschaftswissenschaft charakterisieren diese Vertreter der marxistisch-leninistischen Politischen Ökonomie daher das Geld als einen Anspruch auf den volkswirtschaftlichen Güterfonds. Diese Auffassung findet ihren Niederschlag in folgenden Formulierungen: „Da der Geldwert wie jede andere Wertbeziehung stets ein Austauschverhältnis zum Inhalt hat, widerspiegelt sich in ihm, wieviel Wertvolumen einer gegebenen Ware zu erbringen ist, um im äquivalenten Austausch den in einer Geldeinheit verkörperten allgemeingültigen Anspruch auf gesellschaftliches Gesamtprodukt bzw. Nationaleinkommen zu erlangen. Insofern ist der Geldwert mit der Kaufkraft der einzelnen Geldeinheit identisch … Im Inland stellt sich der Geldwert in 2 Erscheinungsformen dar: Er tritt 1. als Kaufkraft der Mark im Bevölkerungsbereich auf. Faktisch ist das der reziproke Wert des Indexes der Einzelhandelspreise, der Leistungspreise und der Tarife. Er tritt 2. als Index der Kaufkraft der Mark für Produktionsmittel auf.“ (W. Ehlert, D. Hunstock, K. Tannert [Hrsg.], Geldzirkulation und Kredit in der sozialistischen Planwirtschaft, Berlin [Ost] 1976, S. 41) Derartigen Auffassungen wird von seiten der orthodoxen marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaftler in der DDR entgegengehalten, daß das Geld, wenn es nicht mehr Ware mit einem eigenen (inneren) Arbeitswert sei, auch kein „allgemeines Äquivalent“ mehr sein könne. Es verliere also die Fähigkeit, als „objektives“ Maß der Werte und als Maßstab der Preise aufzutreten. Sein sozialökonomischer Inhalt bestehe aber gerade darin, gesellschaftlich nützliche Arbeit in allgemeiner Form zu verkörpern. Sobald dem Geld die Eigenschaft abgesprochen werde, allgemeines Äquivalent zu sein, sei auch sein einmaliger Gebrauchswert aufgehoben, der darin besteht, ein allseitig nutzbares und allgemein akzeptiertes Tauschmittel zu sein. Außerdem könne es dann auch nicht mehr den in einer Warenwirtschaft notwendigen Umschlag der individuellen in gesellschaftlich nützliche Arbeit vermitteln. (Vgl. H. Schmidt, Zu einigen strittigen politökonomi[S. 495]schen Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 3/1980, S. 303 ff.) Unter Rückgriff auf Kernthesen der Marxschen Geldlehre werden die „Reformer“ darauf hingewiesen, daß nach Marx unterwertige Banknoten und Münzen kein wirkliches Geld, sondern lediglich Geld-Zeichen seien. Da diesen Geld-Zeichen die erforderliche innere Wertsubstanz fehle, seien sie nicht in der Lage, das Geld in allen seinen Funktionen zu vertreten, sondern könnten nur dessen Rolle als Zirkulations- und Zahlungsmittel übernehmen. Für die orthodoxen marxistischen Wirtschaftswissenschaftler ist die Leugnung des Warencharakters des Geldes im Sozialismus und die Gleichsetzung des Geldwertes mit der Kaufkraft der Währungseinheit vor allem auch deshalb eine unannehmbare Wissenschaftsposition, weil damit die gesamte Marxsche Genesis des Geldes aus den Widersprüchen der kapitalistischen Warenproduktion und damit letztlich die Marxsche Kapitalismuskritik in Frage gestellt wird. Unbeeindruckt von dem Vorwurf, sie verträten unmarxistische Auffassungen, charakterisieren aber andere DDR-Ökonomen das Geld und den Geldwert im Sozialismus wie folgt: „In der sozialistischen Warenproduktion … [muß das Geld] … die Aufgabe übernehmen, die Zirkulation der Gebrauchswerte zum Endzweck ihrer Verwendung zu bewerkstelligen. Dazu bedarf das Geld bestimmter Eigenschaften, über die es auch dann verfügen kann, wenn es kein Edelmetall ist … Das sozialistische Geld [ist] Papiergeld mit staatlich fixiertem ‚Kurs‘ [Kaufvermögen] … [Es] besitzt Gebrauchswert, weil es das ‚Äquivalent‘ ist, das die Zirkulation der Waren ermöglicht … Obwohl selbst ohne Wert … repräsentiert [es] Wert in dem Maße, indem es Anspruch auf Wert, verkörpert in Waren, ist.“ (D. Fuchs, H. J. Lotze, D. Schellbach, Zu Fragen der Geldtheorie im Sozialismus, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 5/1981, S. 551 f.) IV. Die Diskussion um die „Ware-Geld-Beziehungen“ im Sozialismus in ihrer Bedeutung für die Geldtheorie Der Inhalt der Gt. war seit Beginn der 20er Jahre einem fortwährenden Wandel unterworfen. Im Mittelpunkt der heftigen ideologisch-theoretischen Auseinandersetzungen unter den Kommunisten der verschiedenen Richtungen stand und steht die Frage, ob es in einer sowjet-sozialistischen Wirtschaft notwendig und ideologisch zu rechtfertigen sei, Warenproduktion, Warenzirkulation, Geld- und Wertrechnung beizubehalten. Entsprechend den jeweiligen Ergebnissen der ideologischen Richtungskämpfe und der jeweiligen aktuellen ökonomisch-politischen Situation war seit der Oktoberrevolution 1917 die Gp. der UdSSR und seit 1945 auch die der anderen sowjet-sozialistischen Staaten von einem Zickzackkurs gekennzeichnet, der zwischen der Bejahung und Verneinung dieser Notwendigkeiten schwankte. Eine entscheidende Wende leitete Stalin nach 1945 ein. Sie bestand im wesentlichen darin, daß in ihr die bis dahin übliche defensive Argumentation in der marxistisch-leninistischen Wirtschafts- und Gt. gegenüber den „Vertretern der reinen marxistischen Lehre“ und den Gegnern des Marxismus aufgegeben und offensiv eine neue Rechtfertigungstheorie vertreten wurde. Stalin stellte die These auf, daß die sozialistische Umgestaltung der sowjetischen Wirtschaft bereits solche Fortschritte gemacht habe, daß alle Produktionsmittel, die von Staatsbetrieben hergestellt und innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauscht werden, ihren Warencharakter verloren hätten. Dies sei die Folge der von der Sowjetmacht durchgesetzten Sozialisierung, da nunmehr bei der Zirkulation von Produktionsmitteln innerhalb der staatseigenen Wirtschaft kein Eigentumswechsel mehr stattfände. Außerdem sei der Einfluß des Wertgesetzes, der im Kapitalismus die Warenproduktion steuern würde, in der Sowjetunion außer Kraft gesetzt worden. Denn hier werde die Erzeugung und Verteilung von Produktionsmitteln streng nach Maßgabe der zentral festgesetzten Prioritäten gelenkt. Aus diesen Gründen hätten die innerhalb der Staatswirtschaft ausgetauschten Materialien und Investitionsgüter eine Wesenswandlung durchgemacht und besäßen „nur noch die äußere Hülle von Waren“. Demgegenüber hätten die Erzeugnisse der Produktionsgenossenschaft den Warencharakter noch beibehalten, da sie nicht unmittelbar als Güter der Gesamtgesellschaft geschaffen würden und beim Verkauf den Eigentümer wechselten. Während Marx eine „Ware“ als ein Gut definiert, das nicht für den eigenen Verbrauch, sondern für den Verkauf an einen anonymen Abnehmer bestimmt ist, schiebt Stalin diese „Entstehungstheorie der Warenproduktion“ beiseite. Nach seiner Auslegung der Marxschen Politischen Ökonomie haben im Sowjetsozialismus nur solche Produkte Warencharakter, die beim Verkauf den Eigentümer wechseln. Dazu zählt er vor allem die industriellen Konsumgüter und die Erzeugnisse der Kolchosen (J. W. Stalin, Die ökonomischen Probleme des Sozialismus in der UdSSR, Moskau 1952, S. 20 ff.). Die groteske Folge dieser Stalinschen Theorieschöpfung war, daß in den sozialistischen Wirtschaftssystemen ab 1952 für die Produktionsmittel zwar einerseits staatlich festgesetzte Preise galten und ihr Verkauf nur gegen Geld möglich war, daß sie aber andererseits im Sinne der Marxschen Wert- und Geldlehre keinerlei Wert mehr besaßen. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre beschränkte sich der Beitrag der Politökonomen in der DDR zur sozialistischen Gt. im wesentlichen auf eine Nacherzählung der Stalinschen Lehre. Diese Sterilität der [S. 496]wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion wurde wesentlich gefördert durch die 1955 veröffentlichte deutsche Ausgabe des parteioffiziellen, in der UdSSR erarbeiteten Lehrbuches „Politische Ökonomie“, das noch stark von den Doktrinen Stalins geprägt war. Über die Vereinbarkeit von Warenproduktion, Wertrechnung und Geld mit einer sowjet-sozialistischen Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung heißt es in diesem Buch: „Im Sozialismus ist die Warenproduktion keine gewöhnliche, sondern eine Warenproduktion besonderer Art … Die Produktionsmittel, die innerhalb des Landes auf die staatlichen Betriebe verteilt werden, sind ihrem Wesen nach keine Waren; aber sie behalten die Warenform bei, werden in Geld bewertet, was für die Rechnungslegung und die Kalkulation notwendig ist … Sofern im Sozialismus die Warenproduktion und die Warenzirkulation bestehen, ist auch das Wertgesetz weiter wirksam … Der Wirkungsbereich des Wertgesetzes erstreckt sich im Sozialismus vor allem auf die Warenzirkulation (zwischen verschiedenen Eigentumssektoren), auf den Austausch von Waren — vor allem von Gegenständen des persönlichen Bedarfs“ (Politische Ökonomie. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1955, S. 502 f., 506 u. 508). Eine erste geringfügige Bewegung in die wissenschaftlichen Erörterungen brachte die Beteiligung einiger DDR-Ökonomen an der Kontroverse zwischen den beiden sowjetischen Geldtheoretikern S. Atlas und J. Kronrod. Diese stritten sich in den Jahren 1953/54 über die Funktionen, die das Sowjetgeld innerhalb und außerhalb der Staatswirtschaft erfüllt, und über die Frage, ob dem Geld im Nicht-Waren-Bereich (Staatswirtschaft, öffentliche Einrichtungen) die volle Geldqualität zuerkannt werden könne. Atlas vertrat hierzu die Auffassung, daß sich das Geld innerhalb der Staatswirtschaft in ein bloßes Verrechnungsmittel verwandelt habe (Geld minderer Güte aufgrund von Funktionsverlusten), dem für die Steuerung von Produktions- und Austauschprozessen der Staatsbetriebe keine aktive Rolle mehr zukomme. Kronrod widersprach diesen Thesen mit dem Hinweis auf die Einheit und Unteilbarkeit der Funktionen des Sowjetgeldes. Nach seiner Auffassung werde im Sozialismus sowohl im Waren- als auch im Nicht-Waren-Bereich vollwertiges Geld gebraucht und genutzt. In der DDR beteiligten sich vor allem A. Lemmnitz und G. Kohlmey an dieser geldtheoretischen Kontroverse. Sie lehnten die geldtheoretischen Neuerungen von Atlas ab, ohne sich jedoch allen Gegenargumenten Kronrods anzuschließen. (Vgl. A. Lemmnitz, Das Geld und die Funktionen des Geldes im Sozialismus und in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus, Berlin [Ost] 1955, u. G. Kohlmey, Das Geldsystem der DDR, Berlin [Ost] 1956.) Im Zuge der auch in der Politischen Ökonomie ab 1956 eingeleiteten Entstalinisierung wurde die „Zwei-Sphären-Theorie“ Stalins als künstlich und irreführend verurteilt. Statt dessen wurde nach und nach anerkannt, daß auch die von den Staatsbetrieben erzeugten Produktionsmittel Waren seien und als Waren gehandelt würden. Auch ihr Wert werde durch das Wertgesetz bestimmt. Mit dieser Feststellung wurde letztlich auch die These verworfen, daß das Geld in der Staatswirtschaft ein besonders geartetes Geld von minderer Funktionstüchtigkeit sei. Seit Anfang der 60er Jahre werden in der Politökonomie der DDR Warenproduktion, Tauschhandel und Geld nicht mehr als „Muttermale des Kapitalismus“ bezeichnet, die dem Sozialismus wesensfremd seien: „Ware-Geld-Beziehungen sind im Sozialismus … wesentliche Elemente eines planmäßigen Mechanismus, der die Wirtschaft regelt. Durch die Ware-Geld-Beziehungen und den damit verbundenen Markt wird eine … gesellschaftliche Anerkennung der Arbeit als gesellschaftlich notwendige Arbeit ausgeführt.“ (Vgl. den instruktiven Überblicksartikel von M. Braun, in: Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1982, S. 568 ff., insbes. S. 583.) Für die Gt., die Gp. und Finanzpolitik der DDR gilt nunmehr seit Beginn der Wirtschaftsreformen in den 60er Jahren die bereits im Mai 1918 von Lenin ausgegebene Losung: Wir „dürfen … nicht vergessen, daß alle unsere radikalen Reformen zum Scheitern verurteilt sind, wenn wir in der Finanzpolitik keine Erfolge haben“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 27, Berlin [Ost] 1960, S. 377). V. Die gegenwärtig geltende Wesensbestimmung des Geldes Nach der heute herrschenden Auffassung in der marxistisch-leninistischen Gt. ist das Geld in den sowjet-sozialistischen Volkswirtschaften nur noch seiner „äußeren Hülle“ nach mit dem Geld in den vorsozialistischen Wirtschaftsordnungen (Gesellschaftsordnung) identisch. In der sozialistischen Wirtschaftsordnung seien seine Zweckbestimmung und die Nutzung seiner Funktionen „von Grund auf“ geändert worden. Dieser Wesenswandel wird mit den Unterschieden begründet, die zwischen einer marktgesteuerten und einer vom Staat zentral gelenkten Warenproduktion und zwischen dem Privateigentum und dem staatlich-sozialistischen Eigentum an den Produktionsmitteln bestehen. Anders als im Kapitalismus dienten die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht mehr der bestmöglichen Kapitalverwertung zum Vorteil der Kapitaleigentümer, sondern der Herstellung einer ausreichenden Zahl von Gebrauchswerten zum Nutzen aller Gesellschaftsmitglieder. Während die östlichen Geldtheoretiker kritisieren, daß das Geld in den privatwirtschaftlich organisierten Marktwirtschaften des Westens „ein Instrument der Umverteilung und damit der Ausbeutung und [S. 497]zugleich ein Instrument der staatsmonopolistischen Regulierung und Manipulierung zur einseitigen Durchsetzung der Interessen der Monopolbourgeoisie“ sei (Imperialismus), behaupten sie übereinstimmend vom Geld im Sozialismus, daß ihm in dieser Ordnung im Grundsatz jede schädliche Einflußnahme genommen sei und es nur noch gesellschaftlich nützliche Aufgaben erfüllen würde. In der sowjet-sozialistischen Volkswirtschaft sei das Geld ein „Instrument zur bewußten Ausnutzung des Wertgesetzes in der Planung der Volkswirtschaft, der Berechnung, Kontrolle und Verteilung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes sowie Maß der Arbeit und des Verbrauches“. Damit das Geld diese von ihm verlangten Dienste übernehmen könne, müsse die Wirtschafts- und Geldpolitik der sozialistischen Regierungen allerdings energisch die Verwirklichung folgender Ziele anstreben: a) die Herstellung der „Planmäßigkeit und Proportionalität“ der verschiedenen Teilströme des Bargeld- und des Giralgeldkreislaufs; b) die Sicherung der Übereinstimmung zwischen den geplanten und den tatsächlichen güterwirtschaftlichen (materiellen) und finanziellen Prozessen bei gegebenen staatlichen Festpreisen; c) die Entwicklung von Orientierungsmarken, anhand derer es möglich ist, eine ökonomisch begründete Geldemission und Geldmengenbestimmung vorzunehmen: d) die Verbesserung der Fähigkeit, den Geldumlauf gemäß den jeweiligen Stabilitätserfordernissen zu regulieren; e) die Gewährleistung eines stets ausgewogenen Verhältnisses von „Kauffonds“ und „Warenfonds“. Über die künftige Rolle des Geldes heißt es in allgemeiner Form in dem auf dem IX. Parteitag angenommenen Parteiprogramm der SED: „Bei der weiteren Vervollkommnung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung spielt die bewußte Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen eine große Rolle. Die Bedeutung des Staatshaushaltes, des Geld- und Kreditwesens sowie des Preissystems für die effektive Produktion und die rationelle Verteilung und Verwendung des gesellschaftlichen Produkts und Nationaleinkommens nimmt zu“ (Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Berlin [Ost] 1976, S. 36). VI. Die Funktionen des Geldes Bei Marx lassen sich 5 Grundfunktionen des Geldes unterscheiden; es sind dies die „konkreten Formen“, in denen das Geld entsprechend seiner Zweckbestimmung das nationale und das internationale Wirtschaftsleben mitbestimmt. Nach Ansicht der sozialistischen Geldtheoretiker verwirklicht das Geld in diesen Formen seine Rolle als „allgemeines, Äquivalent“ (Tauschwert) und umlaufendes Tauschmittel. Da die Warenproduktion, der Tauschhandel, die Entlohnung nach der Leistung und die Wertrechnung ebenfalls fundamentale Bestandteile der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen sind, ist es nicht überraschend, daß sich die Grundfunktionen des Geldes in den zentral gelenkten Staatswirtschaften und in den marktwirtschaftlich organi

Geldtheorie und Geldpolitik (1985) I. Geld --- Grundlage einer zweckmäßigen Wirtschaftsorganisation Wie in allen auf Arbeitsteilung, Spezialisierung und Tauschhandel aufbauenden Wirtschaftsordnungen ist auch in der DDR das Geld ein unverzichtbarer Bestandteil der dort praktizierten sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaft. Als Bewertungsmittel [S. 488]und Maßstab der Preise (Preissystem und Preispolitik) ist das Geld die Grundlage einzelwirtschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher…

DDR A-Z 1985

Selbstbestimmung (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht werden. Diese Auffassung bedeutet, daß das Recht auf S. das Bekenntnis zum Fortschritt im Sinne der gesetzmäßigen Entwicklung zum Sozialismus und die Ablehnung jedes Herrschaftssystems, das einer derartigen Entwicklung entgegensteht, beinhalten muß, um als gerechtfertigt angesehen werden zu können. Wenn die Marxisten-Leninisten S. für die Völker der Dritten Welt fordern, so befänden sie sich in Übereinstimmung mit dem wirklichen Willen dieser Völker, weil sich deren Forderung auf S. gegen den Kolonialismus richte. In Europa dagegen dürfe sich die Inanspruchnahme des Rechts auf S. nur gegen den „Imperialismus als höchste Stufe des Kapitalismus“ richten. — In den Staaten des „real existierenden Sozialismus“ gilt hingegen das Recht auf S. bereits immer grundsätzlich als gewährleistet. Mit dem so verstandenen Recht auf S. wird auch der Herrschaftsanspruch der SED begründet. Aus deren Selbstverständnis muß dem Willen der Völker nur dann entsprochen werden, wenn er den Interessen der Arbeiterklasse, das bedeutet in der Praxis: den Interessen der herrschenden Partei eines sozialistischen bzw. kommunistischen Landes, nicht entgegenstehen. Insbesondere wird von ihr ein individuelles Recht auf S., z. B. in Form eines Rechtes zur Ausreise aus der DDR, nicht anerkannt. [S. 1147]Am 12. 6. 1964 äußerte Chruschtschow auf einer Moskauer Kundgebung aus Anlaß der Unterzeichnung des ersten Freundschafts- und Beistandspaktes mit der DDR (Außenpolitik), das Prinzip der S. sei auf die deutsche Frage nicht anwendbar und könne nicht zur Begründung der Forderung nach einer Wiedervereinigung Deutschlands durch freie Wahlen herangezogen werden. In der DDR wurde, vor allem von dem inzwischen verstorbenen Völkerrechtler R. Arzinger, Mitte der 60er Jahre behauptet, das S.-Recht beinhalte nicht nur die nationale, sondern auch die soziale Befreiung. Die Arbeiterklasse werde daher zum eigentlichen Träger des S.-Rechts. Weil in der DDR die Arbeiterklasse unter Führung der SED bereits die Macht ausübe, sei dort das S.-Recht verwirklicht, in der Bundesrepublik Deutschland hingegen nicht, weil dort die „kapitalistische Ausbeuterordnung“ noch nicht beseitigt sei. Diese Auffassung ging zwar seinerzeit noch von dem Fortbestehen der deutschen Nation aus, behauptete jedoch bereits die Existenz von zwei „deutschen Völkern“, d.h. zweier Subjekte des S.-Rechts in Deutschland. Die DDR konnte sich mit dieser Begründung des S.-Rechts bisher auch im eigenen Lager nicht durchsetzen, weil noch Stalins Nation-Begriff galt, demzufolge nur Nationen Träger des S.-Rechts sein konnten. Allerdings hatte im Rahmen der Deutschlandpolitik der SED die Erweiterung der Bestimmungsmerkmale des S.-Rechts um eine soziale, gesellschaftspolitische Komponente die Funktion, die „Zwei-Staaten-Theorie“ durch Konstruktion von „Zwei Staatsvölkern“ ideologisch-theoretisch zusätzlich abzusichern. Angesichts der veränderten Haltung der SED in der Nationalen Frage seit Ende der 60er Jahre (endgültige Spaltung der einheitlichen deutschen Nation, Entwicklung einer sozialistischen deutschen Nation in der DDR) kommt den Versuchen Arzingers, Wesen und Merkmale des S.-Rechts umzudeuten, erneut beträchtliche theoretische wie praktische Bedeutung zu. Nation und nationale Frage; Souveränität. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1146–1147 Sektierertum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Selbstkosten

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das Recht auf S. der Völker wird vom Marxismus-Leninismus als „eines der wichtigsten Grundprinzipien des allgemeinen Völkerrechts“ anerkannt, aber anders als in der westlichen Völkerrechtslehre interpretiert und propagiert. Es wird parteilich aufgefaßt (Parteilichkeit). Aus dieser Sicht darf das Recht auf S. nicht gegen die Interessen des Proletariats und damit gegen die objektive Gesetzmäßigkeit der Geschichte geltend gemacht…

DDR A-Z 1985

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen zu Chile, ohne Bundesrepublik Deutschland, Stand: 31. 12. 1983) führte, hat die politische Bedeutung des MfAA. noch zugenommen. Das geltende 2. Statut des MfAA. von 1970 (GBl. II, Nr. 23), welches das erste von 1950 ablöste, bindet das MfAA. an die grundlegenden Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), der Volkskammer, des Staats- und Ministerrates (§ 1). Es überträgt dem MfAA. die Planung, Leitung und Koordinierung der „Forschung auf dem Gebiet der Außenpolitik, des Völkerrechts und der Regionalwissenschaften“ (§ 2) und weist dem MfAA. eine Koordinierungsfunktion gegenüber allen anderen Ministerien zu, die ebenfalls in bestimmten außenpolitischen Bereichen tätig werden (§ 3). Dies gilt vor allem für das Ministerium für Nationale Verteidigung und das Ministerium für Außenhandel (MAH). Zu den Aufgaben des MfAA. gehören ferner u.a.: die Planung (Vorbereitung von Entscheidungen) auf außenpolitischem Gebiet; die Analyse und Prognose der Entwicklung der internationalen Beziehungen; die Durchführung der von Partei- und Staatsführung beschlossenen Aktivitäten auf außenpolitischem Gebiet; die Organisierung des diplomatischen Dienstes; die Vorbereitung völkerrechtlicher Verträge (das MfAA. ist in der Regel verhandlungsführendes Organ); die Durchführung und Kontrolle internationaler Verträge, Vereinbarungen und Absprachen (Freundschaftsverträge); die Zusammenarbeit mit den diplomatischen Vertretungen anderer Staaten in der DDR; [S. 900]die Koordination und Pflege der Beziehungen zu ausländischen Staaten auf kulturellem und wissenschaftlichem Gebiet einschl. der Betreuung der in der DDR akkreditierten ausländischen Journalisten; die Durchführung des diplomatischen Protokolls (auf der Grundlage der auch von der DDR angewandten Wiener Konventionen von 1961); die Erteilung von Konsularpatent und Exequatur. Dem MfAA. zugeordnet ist das Institut für Internationale Beziehungen (IIB), das formal zur Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg gehört. Direktor ist seit Oktober 1982 Prof. Dr. Gerhard Hahn, der gleichzeitig die Funktion eines Generalsekretärs bzw. Vizepräsidenten des Komitees für europäische Sicherheit der DDR wahrnimmt. Das IIB ist „Leitinstitut“ für die gesamte außenpolitische Forschung in der DDR und zugleich Ausbildungsstätte für angehende Diplomaten. Bisher haben nach westlichen Schätzungen etwa 1000 Studenten, d.h. 90 v.H. des Diplomaten-Nachwuchses, ein 5jähriges Studium bzw. mehrmonatige Fortbildungskurse des IIB absolviert; ihre Ausbildung besteht vor allem in Sprachkursen und dem Studium der politischen wie sozio-kulturellen Verhältnisse des Landes, in das sie später entsandt werden. Die Länderforschung ist in der DDR konzentriert auf die Universität Rostock (Lateinamerika), Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald (Nordeuropa), Karl-Marx-Universität Leipzig (Afrika und Nahost), Humboldt-Universität in Berlin (Ost) (Asien). Minister für AA. ist (seit 20. 1. 1975) das Mitglied des Zentralkomitees (ZK) der SED Oskar Fischer. Er löste den seit 1965 amtierenden Otto Winzer ab (gestorben 3. 3. 1975). Staatssekretär und 1. Stellvertreter des Ministers ist Herbert Krolikowski (ebenfalls Mitglied des ZK der SED), Stellvertretende Minister sind Peter Florin, Gerd König, Bernhard Neugebauer und Kurt Nier. Generalsekretär des MfAA. ist Alfred Bruno Neumann (alle SED). Soweit bekannt, unterstehen ihnen folgende Hauptabteilungen und Abteilungen: a) Funktionale Abteilungen für: Grundsatzfragen und Planung, Auslandsinformation, Internationale ökonomische Organisationen, Kader und Schulung, Konsularische Angelegenheiten, Konsularrecht, Presse, DDR-Presse, Journalistische Beziehungen, Kulturelle Auslandsbeziehungen, Reiseverkehr, Protokollfragen. Rechts- und Vertragswesen, Informationsdienst und Presseauswertung, Dolmetscherdienst, Verwaltung; ferner gibt es ein Dienstleistungsamt für die ausländischen diplomatischen Vertretungen und ein Zentrum für Information und Dokumentation; b) regionale Abteilungen für: UdSSR, Benachbarte Länder (ČSSR, Polen), Südosteuropa (Balkan), Nordeuropa, Westeuropa, Bundesrepublik Deutschland, sowie 6 außereuropäische Abteilungen für: Fernost (ohne Japan), Süd- und Südostasien, Nah- und Mittelost (arabische Staaten), Nord- und Westafrika, Ost- und Zentralafrika, Nordamerika (USA, Kanada und Japan), Lateinamerika; ferner gibt es besondere Abteilungen für die UN, für die UNESCO und für „Westberlin“. Eine Besonderheit des MfAA. stellt die Einrichtung eines sog. Kollegiums dar, dessen Mitglieder (mit beratender Funktion) der Minister beruft. Es setzt sich aus Vertretern wissenschaftlicher Institutionen und gesellschaftlicher Organisationen zusammen und soll grundsätzlich Probleme der internationalen Politik beraten. (Ähnliche Kollegien der Ministerien gibt es inzwischen auch bei zahlreichen anderen Ministerien.) Ferner gibt es beim MfAA. eine Kommission für die kulturellen Beziehungen (mit dem Ausland) und einen wissenschaftlichen Beirat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 899–900 Ministerium für Außenhandel (MAH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Bauwesen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das MfAA. ist ein Organ des Ministerrates, der als ganzer für die „Durchführung der Außenpolitik“ (§ 5 des Statuts des Ministerrates) verantwortlich ist. Im Zuge der internationalen Anerkennung der DDR, die nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages wischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme Diplomatischer Beziehungen zu mehr als 130 Staaten (insgesamt 132, einschließlich der 1973 unterbrochenen Beziehungen…

DDR A-Z 1985

Tierärzte (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft ist den T. für deren bis dahin freiberufliche Tätigkeit der Boden entzogen worden. Sie wurden in ein Staatliches Veterinärwesen überführt, dessen Aufgaben im Gesetz über das Veterinärwesen vom 20. 6. 1962 (GBl. I, S. 55–60) festgesetzt sind. Sein Aufbau ist dem System der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen sehr ähnlich. Die fachliche Leitung und Aufsicht liegt bei dem „Leiter des Veterinärwesens“ im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (er muß T. sein), in den Bezirken und Kreisen beim Bezirks- bzw. Kreis-T. Tragende Einheit für die behandelnde Tätigkeit sind Staatliche Tierarztpraxen mit angestellten T., überwiegend tierärztliche Gemeinschaftspraxen, in denen durchschnittlich je 4 T. und 1 bis 2 Veterinäringenieure und Veterinärtechniker tätig sind. Ihnen obliegt die veterinärmedizinische Versorgung der landwirtschaftlichen Betriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen), sie werden aber auch darüber hinaus tätig. Es gibt (1982) mehr als 600 Staatliche T.-Praxen. Dafür sind T.-Bereiche abgegrenzt (Gesundheitswesen, IV.), die für je einen T.-Bereich zuständig sind. Die Zulassung zur freiberuflichen Tätigkeit ist seit 1958 gesperrt. Jedoch gibt es in den Städten noch immer „T. in eigener Niederlassung“ (Behandlung von Hunden u.a. kleinen Haustieren, Schutzimpfungen u.ä.). Ihre Zahl ist nicht bekannt. Für die veterinärhygienischen Aufgaben — Schlachttier- und Fleischkontrolle, lebensmittelhygienische Überwachung der Verarbeitungs- und Verteilungsbetriebe einschließlich Milchwirtschaft usf. — sind Veterinärhygienebereiche und -schwerpunkte sowie für besondere Aufgaben — insbesondere die Tierzucht — tierärztliche Hygienedienste gebildet, die von Hygiene-T. bzw. Chef-T. geleitet werden und unter Aufsicht der Veterinärhygiene-Inspektion (bei dem Rat jedes Bezirkes) stehen. Die untersuchungstechnischen Aufgaben werden von Veterinäruntersuchungsämtern wahrgenommen. Außerhalb dieser Gliederung stehen die Kombinate der Nahrungsgüterwirtschaft : bei jedem von ihnen ist ein Tierärztlicher Hygienedienst unter Leitung eines Tierärztlichen Direktors eingerichtet, der in den jeweiligen VEB der Nahrungsgüterwirtschaft eingegliedert ist und dem Direktor des Betriebes untersteht. Die Überwachung der Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch und Fleischwaren, Milch und Milchprodukte) in Vertrieb und Verarbeitung (Handel, Gaststätten, Betriebsküchen usf.) liegt in jedem Land- und Stadtkreis bei der Veterinärhygiene-Inspektion. Die Ausbildung der T. und des Mittleren veterinärmedizinischen Personals ist analog der der entsprechenden medizinischen Berufsgruppen geordnet (Gesundheitswesen, V.). Die Ausbildung der T. ist auf die Universitäten Berlin (Ost) und Leipzig beschränkt. Sie dauert 5 Jahre. Vor der Approbation als T. ist eine einjährige Pflichtassistentenzeit zu durchlaufen (AO) über die Approbation als T. vom 3. 7. 1974 (GBl. I, S. 336–340). In einem kombinierten Direkt- und Fernstudium können T. sich zu Fach-T. qualifizieren. Ausgewiesen sind die Fachgebiete Staatsveterinärkunde/Rind-, Schweine-, Schaf-, Geflügelproduktion/Hygiene der Nahrungsgüterwirtschaft/Klein-, Versuchs- und Zootiere/Laboratoriumsdiagnostik. Bestand (1982) 1550 Fach-T. von insgesamt 4.750 T. Veterinäringenieure und Veterinärtechniker (als „Mittleres veterinärmedizinisches Personal“) werden in 3jährigen Lehrgängen an den Veterinärschulen in Rostock und in Beichlingen ausgebildet (vgl. dazu „Mittleres medizinisches Personal“: Gesundheitswesen, VI., B.) Bestand (1982) 3.400. Veterinärmedizinische Forschung und Fortbildung liegen bei den Hochschulinstituten, bei der Wissenschaftlichen Gesellschaft für Veterinärmedizin der DDR und der Agrarwiss. Gesellschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1358 Theologenausbildung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Titel

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft ist den T. für deren bis dahin freiberufliche Tätigkeit der Boden entzogen worden. Sie wurden in ein Staatliches Veterinärwesen überführt, dessen Aufgaben im Gesetz über das Veterinärwesen vom 20. 6. 1962 (GBl. I, S. 55–60) festgesetzt sind. Sein Aufbau ist dem System der ambulanten Versorgung im Gesundheitswesen sehr ähnlich. Die fachliche Leitung und Aufsicht liegt bei dem…