DDR A-Z 1985

Positivismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill (1806–1873) und H. Spencer (1820–1903). Die zweite historische Stufe des P. vertreten u.a. E. Mach und R. Avenarius. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen Hauptthese ist, daß die objektive Realität nicht unabhängig und außerhalb des Bewußtseins existiert, sondern vielmehr aus Empfindungen besteht. Lenin hat sich in seinem Werk „Materialismus und Empiriokritizismus“ (1909) kritisch mit dem Empiriokritizismus auseinandergesetzt. Der neuere oder Neo-P., auch logischer Empirismus genannt, entstand in den 20er Jahren und Anfang der 30er Jahre. Sein geistiges Zentrum war für lange Jahre der „Wiener Kreis“, dem u.a. die Philosophen M. Schlick (1882–1936), R. Carnap (1891–1970) und H. Feigl (geb. 1902) angehörten. Ein weiteres Zentrum, das maßgeblich von H. Reichenbach (1891–1953) beeinflußt war, bestand in Berlin. Unter den Neo-Positivisten war vor allem Carnap der Auffassung, daß die Philosophie keine Wissenschaft mit eigenem Gegenstandsbereich sei, sondern vielmehr eine logische Analyse der Sprache vorzunehmen habe. In der DDR werden P. und Neo-P. gegenwärtig als „reaktionäre“ philosophische Gegenpositionen zum Historischen Materialismus angesehen. Dabei wird der P. als „subjektiv-idealistische Grundströmung der bürgerlichen Philosophie“ bezeichnet, „welche die Quelle aller Erkenntnis auf das Gegebene, auf durch Beobachtung gewonnene ‚positive‘ Tatsachen reduziert und die Anerkennung der objektiven Realität leugnet bzw. als Scheinproblem abtut“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 99 f.). In der DDR werden unter dem Begriff des P. eine Reihe zwar verwandter, jedoch im einzelnen unterschiedlicher philosophischer Strömungen der westlichen Philosophie zusammengefaßt. Dazu gehören: der Behaviorismus, der (Neo-)Empirismus, die sprachanalytische Philosophie Wittgensteins, der kritische Rationalismus K. R. Poppers (geb. 1902) sowie die theoretischen Grundkonzeptionen Max Webers (1864–1920). Der P. wird gegenwärtig vor allem deshalb bekämpft, weil er a) über die positivistische Ideologienlehre den „Gesamtprozeß der Produktion“ und Vermittlung bürgerlicher Ideologie beeinflusse und stütze; b) weil er in Gestalt des kritischen Rationalismus auf die Politik in der Bundesrepublik Deutschland einwirke und damit zur politischen Entwaffnung und Unterstellung der Arbeiterklasse unter die „Herrschaft der imperialistischen Bourgeoisie“ beitrage. Agnostizismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1025 Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Postleitzahlen

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Auf A. Comte (1798–1857) zurückgehende philosophische Strömung, die vom „Positiven“, also von den Tatsachen, der Wirklichkeit, auszugehen fordert und die Frage nach dem „Wesen“ der Erscheinungen als sinnlos bezeichnet. Weitere Vertreter der älteren Spielart des P. sind J. St. Mill (1806–1873) und H. Spencer (1820–1903). Die zweite historische Stufe des P. vertreten u.a. E. Mach und R. Avenarius. Sie gelten als Vertreter des Empiriokritizismus, dessen…

DDR A-Z 1985

Eisen- und Stahlindustrie (1985)

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie leicht unterdurchschnittlich erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 1,73fache). Der Industriebereich der Metallurgie, der auch die Betriebe der NE-Metallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke umfaßt, beschäftigte 1982 in 43 Betrieben 137.443 Arbeiter und Angestellte (4,3 v.H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie), die 7,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten und damit an 7. Stelle der Industriebereiche stehen. Die Hauptstandorte der Metallurgie liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt/Oder, Potsdam und Dresden. Die ESI. der DDR hat aus Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die Steinkohlenförderung mußte 1977 mangels abbauwürdiger Vorkommen eingestellt werden. Ferner verfügt die DDR nur über wenige Eisenerzlagerstätten (Bergbau). 1982 mußte die DDR 1,9 Mill.~t Eisenerz importieren. Auch die zur Herstellung hochwertiger Stähle notwendigen Stahlveredler sind in den Erzlagerstätten der DDR selten. Von den vorhandenen Nickel-, Mangan-, Molybdän- und Wolframlagerstätten sind lediglich einige Nickel-, Mangan- und Wolframlagerstätten wirtschaftlich bedeutsam. Im Vorland des Erzgebirges wird Nickel abgebaut. Produktionszahlen liegen nicht vor, ebensowenig Angaben über den Verbrauch. 45 v.H. des Einfuhrbedarfs bezieht die DDR aus der Sowjetunion. Zukünftig wird die DDR einen Großteil ihres Importbedarfs aus dem im Bau befindlichen Nickelkombinat in Kuba erhalten. Die Stahlveredler werden für die Stahlwerke bereitgestellt durch das Elektrochemische Kombinat Bitterfeld (Ferromolybdän, -vanadium, -chrom, -titan, -tantal) und das Ferrolegierungswerk Lippendorf (Ferrochrom). Im Jahr 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der DDR an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v.H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v.H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v.H., Rohstahlerzeugung 80 v.H., Stahlformguß 56 v.H., Grauguß 50 v.H., Temperguß 35 v.H. (Reparationen). Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß die SED-Führung, um den Einfuhrbedarf zu verringern, den Aufbau einer eigenen ESI., der überraschend kurzfristig gelang. Anfang 1946 wurde in der Maxhütte Unterwellenborn der erste Hochofen angeblasen und im Herbst 1947 mit dem Wiederaufbau der Stahl- und Walzwerke begonnen. 1948 wurde der erste Nachkriegsstahl in Hennigsdorf abgestochen, 1949 lieferten auch die Werke Freital, Gröditz und Riesa wieder Stahl. Auf Beschluß des III. Parteitages der SED im Juni 1950 wurde noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Eisenhüttenkombinats Ost (EKO) bei Fürstenberg an der Oder begonnen. Stahl wird in der DDR in Brandenburg, Hennigsdorf, Gröditz, Riesa, Freital, Thale und Unterwellenborn produziert. Der größte Rohstahlproduzent ist das Stahl- und Walzwerk Brandenburg (Jahresproduktion 1977 über 2 Mill.~t). 75 v.H. des Rohstahls in der DDR werden aus Sekundärrohstoffen erzeugt. Die wichtigsten Roh- und Walzstahl produzierenden Betriebe wurden 1968 zu den Kombinaten VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Hennigsdorf (30.000 Beschäftigte, industrielle Warenproduktion 5,1 Mrd. Mark 1977; neben dem Stammbetrieb VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf — 9.000 Beschäftigte — umfaßt das Kombinat noch 5 weitere Werke), VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“ Eisenhüttenstadt und VEB Rohrkombinat Stahl- und Walzwerk Riesa zusammengefaßt. Die Kapazität der ESI. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der Metallverarbeitenden Industrie. Der Eisen- und Stahlbedarf muß deshalb auch weiterhin zum großen Teil aus Importen gedeckt werden, weil die Erhöhung der Eigenproduktion nicht ausreicht, den Bedarf vor allem an Qualitätsstahl zu decken. 40 v.H. des Walzstahlbedarfs der DDR müssen importiert werden. Derzeit befindet sich die ESI. in einer breit angelegten Umstrukturierungs- und Modernisierungsphase. Die bisherige Eisen- und Stahlproduktion war zu energieintensiv; höher veredelten Stahlwaren wurde bisher zu[S. 346]gunsten des Massenstahls zu wenig Beachtung geschenkt. Die Umstellung der Industrie von Siemens-Martin-Öfen auf Elektrostahlöfen ist in vollem Gange. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 345–346 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elektrotechnische und Elektronische Industrie

Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit…

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Gesetzgebung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht bezeichnet wird. Weil dieses Organ aber in seiner Omnipotenz (absoluten Machtstellung) befugt ist, im Sinne einer Arbeitsteilung seine Kompetenzen auf andere Staatsorgane zu übertragen, ist es auch in der Lage, die Befugnis zur Rechtsetzung von sich auf andere Staatsorgane zu delegieren. So sind auch in der DDR zentrale Staatsorgane oder deren Leiter in großem Umfange sowie die örtlichen Volksvertretungen und sogar Wirtschaftseinheiten mit der Rechtsetzung betraut. In formaler Hinsicht besteht insofern eine Ordnung, als die Rechtsetzungsakte je nach dem Organ, von dem sie stammen, unterschiedliche Bezeichnungen tragen. In Art. 48 Abs. 2 Satz 1 DDR-Verfassung von 1968/1974 wird die Volkskammer als das einzige verfassung- und gesetzgebende Organ in der DDR bezeichnet. Durch die Verfassung, durch Gesetze und aufgrund von Gesetzen haben indessen auch andere Organe die Kompetenz zur Rechtsetzung erhalten. Nur die Rechtsetzungsakte der Volkskammer führen die Bezeichnung „Gesetze“, so daß formal dieses Staatsorgan das einzige „gesetzgebende Organ“ im engen Wortsinn ist. Die Übertragung der Rechtsetzungsbefugnis gilt entweder generell oder speziell für bestimmte Tätigkeitsbereiche oder speziell zur Durchführung eines Gesetzes. Der Staatsrat faßt zur Durchführung der ihm übertragenen Aufgaben „Beschlüsse“ (bis zur Verfassungsrevision von 1974: „Erlasse“) (Beispiel: Zur Durchführung der Art. 71 Abs. 2 und 73 Abs. 1 der Verf. den Beschluß über die militärischen Dienstgrade vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 230). Er kann aber auch zum Erlaß von Rechtsnormen eigens ermächtigt werden (Beispiel: Konfliktkommissionsordnung und Schiedskommissionsordnung, beide vom 12. 3. 1982 — GBl. I, S. 274 und 283 aufgrund des § 1 Abs. 3 Gesetz über die Gesellschaftlichen Gerichte vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 269). Der Ministerrat ist nach Art. 78 Abs. 2 und § 8 Abs. 2 Ministerratsgesetz vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 223) befugt, Rechtsvorschriften in Form von „Verordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen. Da nach § 11 Abs. 2 Ministerratsgesetz das Präsidium des Ministerrates zwischen den Tagungen des Ministerrates dessen Funktion wahrnimmt, ist es ebenfalls befugt, wie der Ministerrat Rechtsvorschriften zu erlassen. Es nimmt jedoch in letzter Zeit diese Funktion nicht mehr wahr. Der Nationale Verteidigungsrat (NVR) ist befugt, zur zentralen Leitung der Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ und „Beschlüssen“ zu erlassen (§ 2 Abs. 1 Satz 3 Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 — GBl. I, S. 377). Die Mitglieder des Ministerrates sind durch § 8 Abs. 3 Satz 1 Ministerratsgesetz generell ermächtigt, Rechtsvorschriften in Form von „Anordnungen“ zu erlassen. Die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Beschluß des Ministerrates, der auch im Statut eines solchen Organs enthalten sein kann, zur Rechtsetzung in Form von „Anordnungen“ ermächtigt werden (Beispiele: Vorsitzender der Staatlichen Plankommission [ Planung ] durch § 7 Abs. 4 Statut vom 9. 8. 1973 — GBl. I, S. 417; Leiter der Zivilverteidigung durch Beschluß vom 2. 8. 1979 — GBl. I, S. 272; Leiter des Amtes für Jugendfragen durch § 2 Abs. 2 Statut vom 1. 12. 1980 — GBl. I, S. 369). Der Ministerrat kann durch Gesetz, die Mitglieder des Ministerrates und die Leiter zentraler Staatsorgane, die nicht Mitglieder des Ministerrates sind, können durch Verordnung ermächtigt werden, Folgebestimmungen zu diesem Gesetz bzw. zu dieser Verordnung als „Durchführungsverordnung“ bzw. „Durchführungsbestimmung“ zu erlassen. Der Nationale Verteidigungsrat kann durch Gesetz ermächtigt werden, als Folgebestimmungen „Anordnungen“, sowie selbst Mitglieder des Ministerrates, wie den Minister für Nationale Verteidigung, oder Leiter zentraler Staatsorgane, wie den Leiter der Zivilverteidigung, ermächtigen, Folgebestimmungen in Form von „Durchführungsbestimmungen“ zu erlassen. Nach Art. 82 Abs. 1 Verf. und § 1 Abs. 3 Satz 3 Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) fassen die örtlichen Volksvertretungen „Beschlüsse“, die für alle im Territorium gelegenen Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen sowie für die Bürger verbindlich, d.h. allgemeinverbindlich sind. Rechtsnormen enthalten vor allem die von den Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen (Örtliche Organe der Staatsmacht) nach § 55 Abs. 6 a.a.O. beschlossenen „Stadtordnungen“ und „Ortssatzungen“. Ob die „Satzungen“ und „Ordnungen“ der Kombinate und die „Betriebsordnungen“ der volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation) Rechtsnormen enthalten oder lediglich „normative Leitungsentscheidungen“ sind, ist in der DDR umstritten. Der Streit ist müßig, weil die von den Kombinaten oder Betrieben gesetzten Rechtsakte für einen unbestimmbaren Kreis von Adressaten verbindlich und insoweit allgemeinverbindlich sind. Die Grenzen der Rechtsauslegung überschreitend, übt auch das Oberste Gericht (Gerichtsverfassung) zuweilen eine Quasi-G. in den zur Leitung der Rechtsprechung erlassenen Richtlinien und Beschlüssen seines Plenums und den Beschlüssen seines Präsidiums aus, die rechtlich für alle Gerichte und damit in der Praxis für jedermann verbindlich sind. 2. Rangordnung der Rechtsnormen und Bedeutung der Rechtsetzung. Unter den Rechtsnormen besteht eine Rangordnung entsprechend dem Rang des rechtsetzenden Organs im politischen System der DDR. So darf ein Gesetz nicht der Verfassung, eine Verordnung oder eine Anordnung nicht einem Gesetz widersprechen. Weil es aber eine Verfassungsgerichtsbarkeit in der DDR nicht gibt (Verfassung, I.), ist eine Kontrolle über die Einhaltung der Rangordnung auf juristischem Wege nicht möglich. Die Rechtsetzung hat in der postrevolutionären Etappe [S. 555]der DDR, also etwa seit 1968 (neue Verfassung), eine erhöhte Bedeutung erhalten, weil im wesentlichen über sie die Entwicklung zur Vollendung des Aufbaus des Sozialismus und zum Kommunismus (Marxismus-Leninismus) vorangetrieben werden soll. Gesetze (im formalen Sinn) gehen in der Regel auf Beschlüsse der Führungsgremien der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zurück. Rechtsvorschriften unterhalb des Ranges von Gesetzen haben inhaltlich ebenfalls den Forderungen der Politik dieser Partei zu folgen. Der Ministerrat hat mit Wirkung vom 1. 9. 1980 zur Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Anordnungen den Beschluß vom 25. 7. 1980 (SDr. des GBl. Nr. 1056) erlassen. Er gilt nicht für Rechtsvorschriften, die der Staatsrat, der Nationale Verteidigungsrat, die örtlichen Volksvertretungen und die Wirtschaftseinheiten setzen. Bezeichnend ist, daß der Beschluß auch für die Vorbereitung und Gestaltung der Rechtsetzungsakte der Volkskammer, also die Gesetze im formalen Sinne, gilt, obgleich der Ministerrat nur das Recht zur Einbringung von Gesetzesvorlagen hat, ein Recht, das den Abgeordneten der in der Volkskammer vertretenen Parteien und Massenorganisationen, den Ausschüssen der Volkskammer, dem Staatsrat und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gleichermaßen zusteht. Der Ministerrat könnte — folgt man der Logik der formalen Verfassungskonstruktion — deshalb eigentlich nur die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzesvorlagen, die von ihm bei der Volkskammer eingebracht werden, regeln. Daß trotzdem der erwähnte Beschluß seinem Wortlaut nach auch die Vorbereitung und Gestaltung von Gesetzen ganz allgemein bestimmt, ist selbst, wenn dabei redaktionelle Ungeschicklichkeit in Rechnung gestellt wird, ein Zeichen, welch geringer Achtung sich das „oberste staatliche Machtorgan der DDR“ in der Praxis des Ministerrates erfreut. Es wird offensichtlich davon ausgegangen, daß Gesetze auf Vorlagen des Ministerrates beruhen und diese, allenfalls unwesentlich verändert, von der Volkskammer angenommen werden. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 regelt nicht nur das Verfahren der Vorbereitung und die äußere Gestaltung der Rechtsvorschriften, sondern enthält auch Vorschriften darüber, wann Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung zu treffen sind, wer darüber zu entscheiden hat und Grundsätze für den Inhalt der Rechtsvorschriften. Sie dürfen auch für jene Institutionen, die nicht unter den Beschluß fallen, gelten: den Staatsrat und den Nationalen Verteidigungsrat. Verantwortlich für die ständige Übereinstimmung des sozialistischen Rechts mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung sind die Minister und die Leiter der anderen zentralen Staatsorgane in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich. Diese Verantwortlichkeit besteht „entsprechend den Beschlüssen der Partei der Arbeiterklasse, den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften“. Die Bedeutung der Beschlüsse der SED für die Rechtsetzung wird damit bestätigt. Die Bindung an die Verfassung wird nicht erwähnt. Die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane haben die notwendigen Entscheidungen über die weitere Rechtsetzung, einschließlich der Rechtsanpassung und Rechtsbereinigung, entweder für den Ministerrat vorzubereiten oder in eigener Zuständigkeit zu treffen. Sie haben dem Ministerrat auch vorzuschlagen, ob eine Rechtsvorschrift als Entwurf eines Gesetzes vorbereitet oder als Verordnung erlassen werden soll. Während die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form einer Anordnung (durch den Minister) oder durch eine Verordnung (durch den Ministerrat) ergehen soll, davon abhängt, ob die zu regelnde Materie in den Verantwortungsbereich eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans fällt, gibt es eine entsprechende Beschränkung für den Ministerrat nicht. Dieser ist — mit Ausnahme der ihm nicht übertragenen Verteilungsaufgaben — allzuständig wie die Volkskammer (Ministerrat). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 bestätigt also die schon früher getroffene Feststellung, derzufolge die Entscheidung, ob eine Rechtsvorschrift in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung ergeht, letztlich beim Ministerrat liegt — was wiederum die zweitrangige Bedeutung der Volkskammer in der Staatspraxis der DDR verdeutlicht. Für die inhaltliche Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vor, daß sie so vorzubereiten und zu gestalten sind, daß sie wirksam dazu beitragen, insbesondere a) die staatliche Leitung und Planung entsprechend dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu vervollkommnen und die sozialistische Demokratie weiterzuentwickeln, b) die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik, II. B., durchzusetzen, die Organisation der Volkswirtschaft (Wirtschaft, III.) sowie der anderen gesellschaftlichen Bereiche effektiv zu gestalten und die kooperative Zusammenarbeit der Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitenden Organe, Einrichtungen und Genossenschaften (Betriebsformen und Kooperation) bei der Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne (Planung) mit hohem Nutzen zu sichern, c) die Initiative der Werktätigen, ihrer Kollektive und aller Bürger zu entwickeln und auf die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben zu lenken (Grundrechte, Sozialistische; Verfassung, III.), d) die planmäßige Nutzung und Mehrung des sozialistischen Eigentums sowie seinen umfassenden Schutz zu sichern (Eigentum, II. A.), e) den Schutz der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung (Verfassung, I. und II.), die Sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten, Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erhöhen sowie die Rechte der Bürger zu sichern, f) die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung (Militärpolitik; Nationale Volksarmee [NVA]; Sicherheitspolitik; Wehrdienst) zu gewährleisten, [S. 556]g) die Zusammenarbeit der Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft, insbesondere die sozialistische ökonomische Integration (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]), immer enger zu gestalten. Der Ministerrat hat jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum einen G.-Plan zu beschließen. Ob er diesem Auftrag nachgekommen ist, welchen Inhalt ein derartiger Plan hat und inwieweit er verwirklicht wird, ist nicht bekannt. In Anbetracht der Neuregelung aller wesentlichen Rechtsgebiete entsprechend den Vorgaben der SED in jüngster Zeit stehen allenfalls die Regelung von Randgebieten aus sowie die Neufassung bestehender Gesetze. Nur sie könnten Gegenstand der Planung sein. Der wissenschaftlichen Literatur ist zu entnehmen, daß Erörterungen über eine „Präzisierung“ des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der DDR vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Volksvertretungen) im Gange sind (Staat und Recht, Berlin [Ost] 1982, S. 122). Der Beschluß vom 25. 7. 1980 sieht ausdrücklich das enge Zusammenwirken mit den Gewerkschaften (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und anderen gesellschaftlichen Organisationen bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften vor. Die Koordination zwischen den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane und die Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen sind sicherzustellen. Die Verantwortung für die Aufgaben sowie die Ausübung von Rechten und Pflichten sind jeweils auf das Ministerium oder das zentrale Staatsorgan zu beziehen. Die persönliche Verantwortung eines Ministers oder Leiters eines zentralen Staatsorgans ist dann festzulegen, wenn die Wahrnehmung von Aufgaben, Rechten und Pflichten nicht delegiert werden darf. Entsprechendes gilt für Kombinate, Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Einrichtungen und Genossenschaften und deren Leiter oder Vorstände. Bei der Festlegung der Verantwortung der örtlichen Räte soll im einzelnen bestimmt werden, wann der Rat eine kollektive Entscheidung zu treffen bzw. wann der Vorsitzende des Rates, einer seiner Stellvertreter oder ein anderes Ratsmitglied zu entscheiden hat. Das Bemühen um eine eindeutige Rangordnung der Rechtsvorschriften wird in der Bestimmung erkennbar, derzufolge eine Rechtsvorschrift nur durch eine Rechtsvorschrift gleichen oder höheren Ranges außer Kraft gesetzt oder geändert werden darf. Zur formalen Gestaltung der Rechtsvorschriften schreibt der Beschluß vom 25. 7. 1980 u.a. vor, daß der räumliche, sachliche, persönliche und zeitliche Geltungsbereich zu bestimmen ist. Die Rechtsvorschriften sollen wie folgt gegliedert werden: Geltungsbereich; Grundsätze, Ziele und Aufgaben; allgemeine und besondere Verhaltensanforderungen, Festlegungen über Rechtsmittel und Rechtsfolgen; Schlußbestimmungen über das Inkrafttreten der Rechtsvorschriften sowie die Außerkraftsetzung oder Änderung anderer Rechtsvorschriften. Rechtsvorschriften sind kurz und präzise zu formulieren. Für gleiche Begriffsinhalte sind einheitliche Begriffe zu verwenden. Begriffe, deren Kenntnis bei den Adressaten nicht vorausgesetzt werden kann, sind in den Rechtsvorschriften zu definieren. In Gesetzen und Verordnungen definierte Begriffe sollen in anderen Rechtsvorschriften in gleicher Bedeutung verwendet werden. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Bestimmung soll ausdrücklich genannt werden. In einer Anlage zum Beschluß sind weitere Regeln enthalten: u.a. sollen Rechtsvorschriften einen Titel tragen, dem eine Kurzform oder offizielle Abkürzung beigefügt werden kann, Rechtsvorschriften sind in Paragraphen zu gliedern, die in Abschnitte zusammengefaßt werden können. Bei umfangreichen Rechtsvorschriften werden mehrere Abschnitte in Kapitel und mehrere Kapitel in Teile zusammengefaßt. Der Beschluß vom 25. 7. 1980 resultiert offensichtlich aus Schwächen der bisherigen formalen Gestaltung von Rechtsvorschriften und zeigt das Bemühen, diesen abzuhelfen. 3. Der Gesetzgebungsvorgang. Entscheidet sich der Ministerrat dafür, daß Rechtsvorschriften in Form des Gesetzes ergehen sollen, so leitet er den Entwurf der Volkskammer zu. Das Präsidium der Volkskammer übergibt die Entwürfe den Ausschüssen der Volkskammer, wo sie beraten werden. Nach Abschluß dieser Beratungen beschließt über sie das Plenum der Volkskammer. In der Regel findet nur eine Lesung statt. Grundlegende Gesetze sollen einer Volksaussprache unterbreitet werden (z.B. Jugendgesetz 1974; Familiengesetz 1965; Verfassung 1968). Jedoch wurde das Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der DDR vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) nicht dem Volk zur Aussprache vorgelegt. Ist eine Volksaussprache durchgeführt, so findet eine zweite Lesung durch das Plenum der Volkskammer statt. Wenn nach Art. 53 Verfassung die Volkskammer die Durchführung einer Volksabstimmung beschließen kann, so ist damit auch die Möglichkeit eröffnet, die Bevölkerung über die Annahme von Gesetzen entscheiden zu lassen (z.B. Verfassung 1968). Nach Art. 65 werden die von der Volkskammer verabschiedeten Gesetze vom Vorsitzenden des Staatsrates innerhalb eines Monats im Gesetzblatt verkündet. Nach Art. 89 sind Gesetze und andere allgemein verbindliche Rechtsvorschriften der DDR im Gesetzblatt und anderweitig zu veröffentlichen. Seit dem 1. 1. 1973 gilt die VO über das Gesetzblatt der DDR vom 16. 8. 1972 (GBl. II, S. 571). Danach erscheint das Gesetzblatt der DDR mit dem Teil I, Teil II und dem Sonderdruck. Im Teil~I des Gesetzblattes werden Gesetze und andere allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften mit Ausnahme von völkerrechtlichen Verträgen veröffentlicht. Im Teil II des Gesetzblattes werden völkerrechtliche Verträge veröffentlicht. Allgemeinverbindliche Rechtsvorschriften, die nur einen begrenzten Kreis von staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten, Einrichtungen oder Bürgern betreffen, können im Sonderdruck des Gesetzblattes veröffentlicht werden. Erfahrungsgemäß werden nicht alle Sonderdrucke in Gebiete außerhalb der DDR ausgeliefert. Das [S. 557]Gesetzblatt der DDR wird vom Büro des Ministerrates herausgegeben. Die Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe werden in geeigneter Form veröffentlicht. Das geschieht in der Tagespresse oder in besonderen amtlichen Verkündungsblättern. Das „Verordnungsblatt für Groß-Berlin“, in dem in Hinblick auf den besonderen politischen Status dieses Gebietes (Berlin. XV.) sowohl in globaler Form die Übernahme der gesetzlichen Bestimmungen der DDR für Berlin (Ost) verkündet wurde, als auch nur für Berlin (Ost) geltende Rechtsvorschriften des Magistrats von Berlin (Ost) veröffentlicht wurden, erscheint seit September 1976 nicht mehr. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 553–557 Gesetzbuch der Arbeit (GBA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesundheitswesen

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Rechtsetzende Organe. Die G. als das Setzen allgemeinverbindlicher Rechtsnormen obliegt in einem Staate mit Gewaltkonzentration wie der DDR (Verfassung, II. A.) nicht wie in einem gewal[S. 554]tenteiligen Staate ausschließlich einem Staatsorgan oder einer Gruppe von Staatsorganen, sondern ist staats- und rechtstheoretisch dem zentralen Organ vorbehalten, das als Träger der einheitlichen Staatsmacht…

DDR A-Z 1985

Notariat (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten seit 1952 nicht mehr, sind aber durch Berufung durch den Minister der Justiz seit 15. 2. 1976 wieder möglich (§ 1 der 1. DVO zum Not. Gesetz vom 5. 2. 1976 [GBl. I, S. 99]). Ein dem Anwaltskollegium beitretender Rechtsanwalt, der auch Notar ist, verliert sein N. und muß alle N.-Akten an das Staatliche N. abgeben. Mit dem Gesetz über das Staatliche N. — Notariatsgesetz vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 93) — werden Aufgaben und Verfahren des Staatlichen N. geregelt. Die Staatlichen N. werden damit in das System der Justizorgane eingeordnet. Damit wurde die Aufsplitterung der bisher in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Bestimmungen beseitigt. Als Ziel der Tätigkeit der Staatlichen N. wird der Dienst an der Durchführung der Politik des sozialistischen Staates bei der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bezeichnet. Ihre Tätigkeit soll dazu beitragen, die sozialistische Gesellschaftsordnung zu festigen und die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen. Sie soll darauf gerichtet sein, gesetzlich garantierte Rechte und Interessen der Bürger und Betriebe durchzusetzen sowie das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln. Den Staatlichen N. ist die Pflicht auferlegt, in ihrer Tätigkeit das sozialistische Eigentum zu sichern sowie die Vermögensinteressen der Staatsorgane, Volkseigener Betriebe und Einrichtungen und der gesellschaftlichen Organisationen zu wahren. Eine ähnlich starke Verpflichtung hinsichtlich des persönlichen Eigentums der Bürger gibt es nicht. Die staatlichen Notare (keine Rechtsanwälte) werden vom Minister der Justiz berufen und abberufen. Voraussetzung für die Berufung ist, daß die Kandidaten „dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben sind, Charakterfestigkeit und Lebenserfahrung besitzen und die erforderlichen fachlichen Kenntnisse an einer dafür vorgesehenen juristischen Ausbildungsstätte erworben haben“ (§ 6 Not.Ges.). Kontroll- und Anleitungsorgan des Staatlichen N. ist das Bezirksgericht. Die Entscheidungen des Staatlichen N. wie der Einzelnotare unterliegen dem Rechtsmittel der Beschwerde, über die das Kreisgericht entscheidet. Der Justizminister kann jede Entscheidung der Notare aufheben. Das Staatliche N. ist zuständig für alle Testaments- und Nachlaßangelegenheiten (hier liegt in der Praxis der Schwerpunkt des Staatlichen N.), für das Beurkundungs- und Beglaubigungswesen, Hinterlegungen und Verwahrungen, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen für Volljährige sowie für die Ersetzung zerstörter oder abhanden gekommener Urkunden. Bei Beurkundungen von Verträgen und sonstigen Erklärungen hat der Notar darauf hinzuwirken, daß die Beteiligten ihren Willen in Übereinstimmung mit der Sozialistischen Gesetzlichkeit und den Grundsätzen der Sozialistischen ➝Moral erklären. Beurkundungen dürfen nicht vorgenommen werden, wenn damit den Rechtsvorschriften oder den Grundsätzen der Sozialistischen Moral widersprechende Ziele verfolgt werden (§ 18 Not.Ges.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946 Normung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Notstandsgesetzgebung

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Inkrafttreten der VO über die Errichtung und Tätigkeit des Staatlichen N. vom 15. 10. 1952 (GBl. I, S. 1055) besteht in jedem Stadt- oder Landkreis der DDR beim Kreisgericht ein Staatliches N. In zahlenmäßig kleinerem Umfang existieren auch noch Einzelnotare, die gleichzeitig als nicht den Kollegien angehörende Rechtsanwälte tätig sind (Rechtsanwaltschaft). Neuzulassungen von Einzelnotaren erfolgten…

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Jugendweihe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…

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Hotel- und Gaststättenwesen (1985)

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz von 2,2 Mrd. Mark 1950 auf 9,6 Mrd. Mark 1982 stieg. Am Gesamtumsatz sind die (auf bestimmte Speisen oder Getränke) spezialisierten Betriebe mit 22 v.H., die Schnellgaststätten mit 8 v.H. beteiligt. Diese Formen (z.B. Bierstuben, buffets) sollen bevorzugt entwickelt werden, da sie die Intensivierung im Gastgewerbe fördern. Die Schnellgaststätten haben eine um 2–3mal höhere Leistung je Gastplatz und Jahr als der Durchschnitt der übrigen Gaststätten. Ihre Zahl soll bis 1985 um weitere 500 Einheiten zunehmen. 2. Hotels. Die Hotels werden — seit 1975 — einheitlich nach bestimmten Leistungskriterien mit 1–5 Sternen bewertet, wobei das 5-Sterne-Hotel die höchste Leistungsstufe darstellt (Beispiel: Palast-Hotel Berlin [Ost]). Beherbergungseinrichtungen, die auch die Anforderungen des 1-Stern-Hotels nicht erfüllen, werden als „nicht eingestufte Hotels“ geführt. Jeder Hotelkategorie entspricht eine eigene Preisklasse, wobei für Besucher aus dem westlichen und aus dem sozialistischen Ausland gesonderte Übernachtungspreise gelten. Der Bettenbestand des Hotelgewerbes, der zwischen 1973 und 1976 um 4.000 zurückgegangen war, ist seitdem absolut und relativ zur Bevölkerungszahl gestiegen. Etwa ein Fünftel der Bettenzahl entfällt auf die — in Größe, Ausstattung und Service — führenden Interhotels, von denen es gegenwärtig 30 gibt (1982). Unter diesen nehmen das Palast Hotel und das Hotel Metropol in Berlin (Ost) sowie das Hotel Merker in Leipzig eine Sonderstellung ein, da sie nur für Devisengäste zugänglich sind. Trotz der gestiegenen Bettenzahl ist die Kapazität des Hotelgewerbes, vor allem angesichts des wachsenden Umfangs des Tourismus, noch immer sehr unbefriedigend. Im internationalen Vergleich ist die Betten-„dichte“ der DDR mit 4 Betten je 1000 Einwohnern gering (zum Vergleich: ČSSR = 6; Bulgarien = 12; Italien = 27). 3. Eigentumsformen. Der Beschluß des Ministerrates vom 12. 2. 1976, der privatwirtschaftliche Aktivitäten in begrenztem Rahmen förderte und ermutigte, hat auch den privaten Sektor im HuG. wenigstens insoweit belebt, als der Umsatzanteil der privaten und Kommissionsgastwirte am gesamten Gaststättenumsatz, der bis 1975 ständig abgenommen hatte, seitdem konstant geblieben ist. 1982 waren, ebenso wie 1976, die privaten Gastwirte mit 3 v.H., die Kommissionsgastwirte mit 14 v.H. am Umsatz beteiligt. Der Hauptanteil (83 v.H.) entfällt auf den Gaststättenumsatz des sozialistischen HuG. (HO- und konsumgenossenschaftliche Gaststätten). Da es sich bei den Gaststätten im privaten Sektor um kleine und kleinste Betriebe handelt, liegt ihr Anteil an der Zahl der Gaststätten mit 22,6 v.H. (Kommissionsgaststätten) und 6,2 v.H. (private Gaststätten) deutlich höher als ihr Umsatzanteil. 1976 wurde ein neuer Ausbildungsberuf, der Facharbeiter für Gaststätten und Hotelwesen geschaffen, dessen Berufsbild zwischen Koch und Kellner liegt und den Absolventen nach 2jähriger Lehrzeit befähigen soll, eine Gaststätte mit höchstens 4 Beschäftigten zu führen. Für den Umfang des privaten Beherbergungswesens fehlen zwar exakte Daten, doch läßt sich aus den Angaben des amtlichen Hotelführers DDR (Ausgabe 1980) ein Anteil von mindestens 25 v.H. an der gesamten Bettenkapazität errechnen, was bei dem niedrigen Gesamtbestand an Hotelbetten die Bedeutung der privaten und auf Kommissionsbasis betriebenen Hotels und Gasthöfe unterstreicht. Sowohl das halbstaatliche und Kommissions-HuG. als auch das private HuG. gehören den Industrie- und Handelskammern an und werden von den örtlichen Organen der Bezirke und Kreise angeleitet. 4. Sonderformen. Eine Sonderstellung nimmt die Mitropa (Mitteleuropäische Schlafwagen- und Speisewagen-AG) im HuG. als zentralgeleitete Einrichtung des Ministeriums für Verkehrswesen ein. Ihre Aufgabe erstreckt sich auf die Bewirtschaftung von gastronomischen Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn (DR), der Schiffahrt, des Flugverkehrs sowie des Straßenverkehrs. Weitere Träger im HuG. sind das Reisebüro der DDR, die Wismut AG, der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) (ohne Ferienheime) sowie vereinzelt Industriebetriebe, Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften (LPG) und die Kirchen. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 600 Holzindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Humboldt-Universität zu Berlin

Siehe auch: Hotel- und Gaststättengewerbe: 1969 1975 Hotel- und Gaststättenwesen: 1979 Das HuG. ist dem Wirtschaftsbereich Binnenhandel zugeordnet und gehört überwiegend in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Handel und Versorgung. 1. Gaststätten. Die Zahl der Gaststätten (ohne Einrichtungen der betrieblichen Gemeinschaftsverpflegung) lag 1982 bei 25.000, darunter 18.000 Kleingaststätten. Fast 200.000 Mitarbeiter sind im Gaststättenwesen beschäftigt, dessen Umsatz…

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Gesamtprodukt, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung ermittelt, die in der DDR nach Prinzipien erstellt wird, die auf die Arbeitswertlehre von Karl Marx zurückgehen. Sie unterscheidet sich damit von den westlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, da die Marxsche Theorie nur solche Leistungen als wertschöpfend ansieht, die sich in materiellen Produkten realisieren. So werden in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR die Dienste — mit Ausnahme der als „produktiv“ angesehenen Dienstleistungen — als Leistungen der „nichtproduzierenden“ Bereiche nicht ausgewiesen. Dazu gehören die meisten Leistungen des staatlichen Bereichs (Verwaltung, Einrichtungen des Gesundheitswesens), die Leistungen des Geld- und Versicherungswesens, des Dienstleistungshandwerks usw. Die „nichtproduzierenden“ Bereiche sind aber nicht identisch mit dem sog. tertiären Sektor in westlichen Ländern (es fehlen insbesondere der Binnenhandel und das Verkehrswesen, Post- und Fernmeldewesen), sondern umfassen lediglich einige seiner wesentlichen Teilstücke. Die DDR-Gesamtrechnung enthält vermutlich auch nicht die Produktion militärischer Ausrüstungen. Die Abgrenzung des „produzierenden“ Bereichs vom „nichtproduzierenden“ Bereich ist problematisch. Sie erfolgt durch Zuordnung der ökonomischen Grundeinheiten (Betriebe, Kombinate, Einrichtungen der Kultur und Volksbildung, des Gesundheits- und Sozialwesens usw.) entsprechend dem überwiegenden Schwerpunkt ihrer Produktion in ihrer Gesamtheit auf den „produzierenden“ und den „nichtproduzierenden“ Bereich. Die „produzierenden“ Betriebseinheiten gehören folgenden Wirtschaftsbereichen an: Industrie und produzierendes Handwerk; Bauwirtschaft (einschließlich Bauhandwerk); Land- und Forstwirtschaft; Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen; Binnenhandel (einschließlich Gaststättenwesen); sonstige produzierende Zweige (Projektierungsbetriebe, Verlage, Textilreinigungsbetriebe, Reparaturkombinate, Rechenbetriebe). Das GG. ist die Gesamtheit der von der Gesellschaft in einem bestimmten Zeitabschnitt, in der Regel in einem Jahr, erzeugten materiellen Güter und produktiven Leistungen. Es ist damit die Summe der Bruttoproduktionswerte aller Betriebe des „produzierenden“ Bereichs der Volkswirtschaft. Das produzierte Nationaleinkommen (bzw. Volkseinkommen) errechnet sich aus dem GG. abzüglich des Produktionsverbrauchs (Abschreibungen, Mieten, [S. 533]Pachten und Nutzungsentgelte; Verbrauch von Material und produktiven Leistungen) und abzüglich der Subventionen für Materialkäufe, sog. Verrechnungen. Es ist damit die Summe der Nettoproduktwerte der Wirtschaftsbereiche abzüglich der Verrechnungen. Bei der Entstehungsrechnung ergibt sich das GG. als Summe der Bruttoprodukte aller „produktiven“ ökonomischen Grundeinheiten bzw. Wirtschaftsbereiche. Nach den vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung waren die einzelnen Wirtschaftsbereiche am Aufkommen des GG. 1981 (letzte verfügbare Angaben; in Klammern die Angaben für die Anteile am Nettoprodukt) mit folgenden Anteilen beteiligt: Industrie und produzierendes Handwerk (ohne Bauhandwerk) mit 71,5 v.H. (69,1 v.H.), Bauwirtschaft mit 7,4 v.H. (5,9 v.H.), Land- und Forstwirtschaft mit 8,8 v.H. (8,2 v.H.), Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen mit 5,4 v.H. (4,1 v.H.), der Binnenhandel mit 4,9 v.H. (9,6 v.H.) und die übrigen produzierenden Zweige mit 2,0 v.H. (3,1 v.H.). II. Vergleichbarkeit der Sozialproduktskennziffern Die Vergleichbarkeit östlicher und westlicher Sozialprodukts-Kennziffern ist nur bedingt möglich. Der wesentliche Unterschied zur volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung der DDR besteht in der Bundesrepublik Deutschland darin (wo als Zusammenfassung volkswirtschaftlicher Leistungen der Bruttoproduktionswert, das Bruttoinlandsprodukt, das Bruttosozialprodukt und das Nettosozialprodukt zu Marktpreisen bzw. zu Faktorkosten [= Volkseinkommen] benutzt werden), daß das als Produktion anerkannt wird, was zur Bedarfsdeckung auf den Märkten einen Preis erzielt. Damit gehen prinzipiell alle Dienstleistungen in die gesamtwirtschaftlichen Leistungsindikatoren ein, also auch die, die zwar in der DDR gesellschaftlich nützlich sind, aber zum „unproduktiven“ Bereich gezählt werden. Dieses unterschiedliche methodische Konzept der Sozialproduktberechnung ließe sich bei einem Vergleich zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR z.B. dadurch — zumindest theoretisch — lösen, daß entweder das gesellschaftliche Produkt der DDR um die Dienstleistungen, die es nicht enthält, erhöht oder aber das Brutto- bzw. Nettosozialprodukt der Bundesrepublik um diese vermindert wird. Das Bruttosozialprodukt der Bundesrepublik Deutschland ist allerdings mit dem GG. (neben der schon erwähnten Nichteinbeziehung eines Teils der Dienstleistungen) vor allem auch deshalb nicht vergleichbar, weil in ihm keine Vorleistungen enthalten sind. Aufgrund der in den östlichen Zentralplanwirtschaften praktizierten Bruttorechnung bei der Ermittlung des GG., wobei die Vorleistungen anderer Betriebe und Wirtschaftszweige bei der Feststellung der Bruttoproduktion jedes einzelnen Betriebes stets mitgerechnet werden, enthält die in den statistischen Veröffentlichungen ausgewiesene Gesamtproduktgröße viele Doppel- und Mehrfachzählungen. Das Ausmaß dieser Doppel- und Mehrfachzählungen dürfte sich darüber hinaus im Zuge der sich wandelnden Verflechtungsbeziehungen ständig ändern. Auch das Nettosozialprodukt (Bundesrepublik Deutschland) ist nur bedingt mit dem Nettoprodukt (DDR) vergleichbar, selbst wenn es gelingt, dem Nettoprodukt sämtliche Dienstleistungen hinzuzuzählen. Die statistischen Definitionsprobleme können nur gelöst werden, wenn es gelingt, die Daten eines Landes gemäß den Konzeptionen des Vergleichslandes umzugruppieren. Das größte Hemmnis für den Vergleich besteht aber im Fehlen realistischer Umrechnungskurse der jeweiligen Währungen, so daß das Paritätsproblem jeden gesamtwirtschaftlichen Niveauvergleich beeinträchtigen muß. Die Verwendungsseite volkswirtschaftlicher Leistungsgrößen wird in der DDR anders abgerechnet als in der Bundesrepublik Deutschland. In der Bundesrepublik wird z.B. die Abgrenzung zwischen privatem und öffentlichem Verbrauch danach vorgenommen, wer Käufer der Güter ist, während in der DDR der Endverwender ausschlaggebend für die jeweilige Zuordnung ist. In der Statistik des Nationaleinkommens wird die Verwendung im Inland auf die Verwendungszwecke „Akkumulation“ (Nettoinvestitionen im „produzierenden“ Bereich, Investitionen im „nichtproduzierenden“ Bereich, Zuwachs an Beständen und Reserven) und „individuelle und gesellschaftliche Konsumtion“ verteilt. Zur gesellschaftlichen Konsumtion rechnet man den Verbrauch von Erzeugnissen und Leistungen aus dem „produktiven“ Bereich in Einrichtungen zur kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung (lebensstandardwirksame gesellschaft[S. 534]liche Konsumtion) sowie in Einrichtungen, die gesamtgesellschaftliche Bedürfnisse befriedigen. Angaben über die Höhe oder die Struktur des öffentlichen Verbrauchs in der DDR fehlen in den statistischen Unterlagen. Nach vorläufigen Ergebnissen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung in der DDR für 1982 verteilte sich das im Inland verwendete Nationaleinkommen zu 68,9 v.H. auf die individuelle Konsumtion, zu 13,1 v.H. auf die gesellschaftliche Konsumtion und zu 18,0 v.H. auf die Akkumulation. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Wilfried, Werner Karbstein u. Wolfgang Schmidt: Statistik des Nationaleinkommens — Berechnungsmethoden, Bilanzierung und Analyse. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1971. Haller, Frank: Die wirtschaftliche Entwicklung der BRD und der DDR 1950–1970. Hrsgg. v. Werner Gatz. Bremen 1974. (Schriften des Bremer Ausschusses für Wirtschaftsforschung.) Klinkmüller, Machowski: Nationaleinkommen und Bruttosozialprodukt einiger RGW-Länder, der USA und der Bundesrepublik Deutschland, in: Osteuropa-Wirtschaft. Hrsgg. v. der Deutschen Gesellschaft für Osteuropakunde. H. 1/1966, S. 151 ff. Stuttgart: Deutsche Verl.-Anstalt 1966. Wilkens, Herbert: Das Sozialprodukt der Deutschen Demokratischen Republik im Vergleich mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1976. (Sonderheft des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung. 115.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 532–534 Germanistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschädigte

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition Wirtschaftliche Kennziffer zur Charakterisierung der Leistungsfähigkeit der Volkswirtschaft der DDR in einem bestimmten Zeitabschnitt (in der Regel ein Jahr). In der DDR werden die gesamtwirtschaftlichen Leistungen in den Begriffen Bruttoprodukt (= GG.), Nettoprodukt, produziertes und im Inland verwendetes Nationaleinkommen zusammengefaßt. Diese Indikatoren werden in der volkswirtschaftlichen…

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Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1985)

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine einheitliche IHK der DDR (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wiedererrichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. [S. 617]Der IHK gehörten alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten, sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerk, IV.; Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollten private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen (Betriebe mit staatlicher Beteiligung). Sie unterstützten die örtlichen Staatsorgane beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisierten ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Sie schlossen ferner für die in den Mitgliedsbetrieben Beschäftigten Tarifverträge ab. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkte sich seit der Verstaatlichung fast aller noch verbliebener halbstaatlicher und privater Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 12.000 privaten Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1980). — Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik seit 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten brachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Durch den Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1983 (GBl. I, Nr. 6) wurden die IHK von den Handels- und Gewerbekammern der Bezirke (HGK.) abgelöst, die ihre Arbeit am 1. 7. 1983 aufnahmen. Sie unterscheiden sich nach dem Kreis ihrer Mitglieder und den von ihnen wahrgenommenen Funktionen kaum von den IHK. Die HGK. haben ihre Mitglieder bei der Erfüllung der diesen im Rahmen der Volkswirtschaftspläne übertragenen Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren, sind für deren fachliche und politische Qualifizierung verantwortlich und sollen für die Anwendung „bester technologischer und organisatorischer Lösungen“ in deren Betrieben Sorge tragen. Als Mitgliedsbetriebe werden genannt: private Einzelhandelsverkaufseinrichtungen einschl. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag, Transport-, Verkehrs- und Dienstleistungsbetriebe sowie weitere Kleinbetriebe einschl. Gartenbaubetriebe und Kohlehandelsbetriebe. Entsprechend der Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft wirken die HGK. an den territorialen Planungen insbesondere der Planung des Handels- und Gaststättennetzes im regionalen Bereich mit. HGK. bestehen auf Bezirksebene und in Berlin (Ost). Sie werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor wird (ebenso wie sein Stellvertreter) von dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen und abberufen; er untersteht diesem direkt. Zur Unterstützung ihrer Leitungstätigkeit berufen die Direktoren zeitweilige und ständige Kommissionen sowie Beratungsaktive. Für Kreise können eine oder mehrere Kreisgeschäftsstellen eingerichtet werden, die sowohl von dem Direktor der HGK. als auch von dem jeweiligen Rat des Kreises angeleitet werden. Die Tätigkeit der HGK. wird durch Umlagen von den Mitgliedern finanziert; diese Umlagen sind Pflichtbeiträge und Geldforderungen der Staatsorgane gleichgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616–617 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrievertrieb

Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine…

DDR A-Z 1985

Besatzungspolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen Besatzungszonen Geltung erlangen konnten. Die Besatzungsmächte verfolgten indes in bezug auf Deutschland entsprechend ihrer jeweiligen politisch-sozialen Ordnung und ihrer außenpolitischen Interessenlage fundamental unterschiedliche Zielvorstellungen. Als Folge dieser deutschlandpolitischen Differenzen und der zunehmenden weltpolitischen Gegensätze und Spannungen zwischen den westlichen Siegermächten und der UdSSR („Kalter Krieg“) begann sich die Teilung Deutschlands abzuzeichnen. In der SBZ bestand seit der deutschen Kapitulation eine Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) in Berlin-Karlshorst, die das politische und gesellschaftliche Leben in der SBZ weitgehend und direkt durch von ihr erlassene Befehle regelte. Sie wurde — begleitend zur Staatsgründung der DDR — im Jahr 1949 aufgelöst. Soweit ihre Aufgaben nicht Regierungsorganen der DDR übertragen wurden, bzw. mit der [S. 193]„Kontrolle der Durchführung der Potsdamer Beschlüsse und der anderen von den Vier Mächten gemeinsam getroffenen Entscheidungen über Deutschland“ in Zusammenhang standen, war nunmehr die nach der Auflösung der SMAD neugebildete Sowjetische Kontrollkommission (SKK) für die B. der Sowjetunion in der DDR verantwortlich. An die Stelle der SKK trat im Mai 1953 der „Hohe Kommissar der UdSSR in Deutschland“. Diese Institution wurde mit dem „Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR“ vom 20. 9. 1955 aufgelöst. Dies bekräftigte eine entsprechende Note der UdSSR vom 25. 3. 1954, in der der DDR die volle staatliche Souveränität zugestanden worden war. Rechte und Pflichten aus bestehenden Vier-Mächte-Vereinbarungen, die sich die UdSSR weiter vorbehalten hatte, nehmen seitdem der sowjetische Botschafter in Berlin (Ost) und der Oberbefehlshaber der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) wahr. Da es dem Alliierten Kontrollrat nur in seltenen Fällen gelang, zu einstimmigen Beschlüssen zu kommen und da diese zudem von den Beteiligten unterschiedlich ausgelegt wurden, konnte die SMAD von 1945 an eine B. betreiben, die auf eine politische, ökonomische und sozialstrukturelle Umwandlung ihrer Besatzungszone und damit faktisch auf deren Angleichung an die Entwicklungen in den anderen Staaten des sich herausbildenden Ostblocks hinauslief. Hauptziele der sowjetischen B. waren die Sicherstellung von Reparationen, der Aufbau eines von der KPD bzw. SED beherrschten Verwaltungsapparates (Deutsche Wirtschaftskommission [DWK]), die Einleitung einer Boden- und Währungsreform, die Enteignung von privatem Industriebesitz und der Aufbau einer volksdemokratischen Wirtschaftsordnung zentralverwaltungswirtschaftlichen Typs (Geschichte der DDR). Die Durchführung dieser B. war weitgehend unabhängig von der Arbeit des Alliierten Kontrollrates, dessen faktische Auflösung am 20. 3. 1948 (Auszug der sowjetischen Vertreter) für die sowjetische B. ohne besondere Bedeutung war. Für den Zeitraum von 1945 bis 1949, in dem die SMAD die eigentliche Regierungsgewalt ausübte und durch „Befehle“ das Leben in ihrer Zone bis in Einzelheiten bestimmte und kontrollierte, kann man von einer B. im engeren Sinne sprechen. B. gab es jedoch, wenn auch in weniger sichtbarer Form, bis 1955. Aber auch nach der Proklamierung der vollen Souveränität hat sich die UdSSR gegenüber der DDR u.a. im Truppenvertrag von 1957 Sonderrechte vorbehalten. Insbesondere die militärpolitischen und -wirtschaftlichen Entscheidungen unterliegen einer unmittelbaren sowjetischen Einflußnahme. Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Berlin. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 192–193 Berufskrankheiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebe mit staatlicher Beteiligung (BSB)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend den Vereinbarungen der Kriegskonferenzen der Alliierten und dem Potsdamer Abkommen sollte in Deutschland nach Kriegsende in den Fragen, die Deutschland als Ganzes betrafen, eine einheitliche B. betrieben werden. In ihren Besatzungszonen waren die Oberbefehlshaber der Vier Mächte jedoch allein verantwortlich, während nur einstimmig gefaßte Beschlüsse des Kontrollrates in allen…

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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur (Landeskulturgesetz) und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskul[S. 911]tur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u.a.m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus, Dresden, Erfurt, Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 650 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit rd. 1600 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes wurden bis 1983 mehr als 25 größere Forschungsvorhaben abgeschlossen (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.). Als Ergebnis dieser Forschungsvorhaben erfolgte die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Durchführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft, Gewässern und Böden; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der weitere Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); stärkere Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde;Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elbe unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 910–911 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verkehrswesen (MfV)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des…

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Patriotismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des Vaterlandes interessiert gewesen“. Die Arbeiterklasse „als einzige konsequent revolutionäre Klasse“ sei zugleich die am meisten patriotische, weil nur bei ihr Klasseninteresse und das Gesamtinteresse eines Volkes zusammenfalle. P. und Proletarischer ➝Internationalismus bilden nach marxistisch-leninistischer Auffassung eine Einheit. Für jede einzelne nationale Arbeiterklasse sei zwar das „jeweilige Vaterland der Kampfboden für die Erfüllung ihrer historischen Mission“, der „Kampf für den Sieg des Sozialismus“ im eigenen Land gilt jedoch als „Bestandteil des allgemeinen Kampfes … für den Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (Kleines politisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 684 f.). Nach Umgestaltung der Eigentumsverhältnisse (Eigentum) und der Errichtung der Arbeiter-und-Bauern-Macht wird der P. zur „höchsten Form des P.“, zum sozialistischen P. (SP.). Der SP. sei „bewußter P.“ (Bewußtsein, Gesellschaftliches), weil sich nunmehr die Vaterlandsliebe mit dem Marxismus-Leninismus verbinde. Der SP. erfasse „das gesamte Volk des sozialistischen Vaterlandes“. P. wird als Gegenbegriff zum bekämpften Nationalismus (N.) verstanden. N. sei „bürgerliche Ideologie und Politik …, welche die nationalen Klasseninteressen der Bourgeoisie, vor allem ihr Streben nach einem nationalen Markt, nach einem eigenen Nationalstaat und nach Unterdrückung und Ausbeutung der eigenen und anderer Nationen ausdrückt“. Er ignoriere die Gleichberechtigung der Nationen, indem er die eigene den anderen überordne. Beim Übergang des bürgerlichen Nationalstaates zum Imperialismus werde der N. zum Chauvinismus. Lediglich im Rahmen der nationalen Befreiungsbewegungen (Außenpolitik, V.) komme dem N. — wie vormals in den bürgerlichen Revolutionen des 18. und 19. Jahrhunderts — für eine begrenzte Zeitspanne eine fortschrittliche Bedeutung zu. Gegenüber den sozialistischen Staaten erfülle der N. Funktionen des Antikommunismus. Mit seiner Hilfe würde der Versuch unternommen, „die Einheit und Geschlossenheit der sozialistischen Staatengemeinschaft zu untergraben, die weitere Annäherung und die sozialistische ökonomische Integration der sozialistischen Länder zu verhindern, einzelne Länder gegeneinander auszuspielen und sie vor allem in Gegensatz zur Sowjetunion zu bringen“ (a.a.O., S. 614 ff.). Besonders gefährlich sei die Verbindung von N. und Revisionismus (Eurokommunismus; Nationalkommunismus). Die SED sieht auch für sich derartige Gefahren und mißt in ihrem Parteiprogramm von 1976 „dem konsequenten Kampf gegen bürgerlich-nationalistische Konzeptionen aller Art ebenso wie gegen nationalistische Vorurteile im Bewußtsein der Menschen eine große Bedeutung bei“. Die Stellung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zum SP. hat sich im Zeichen ihrer revidierten Einstellung zur Nation und nationalen Frage geändert. Bis in die zweite Hälfte der 60er Jahre hinein sprach die SED von Deutschland als dem Vaterland, für dessen künftiges Geschick die Nation der Deutschen — und damit auch die Bevölkerung der DDR — Verantwortung trüge. Seit Ende der 60er Jahre wird der „sozialistische deutsche Nationalstaat“ DDR als „sozialistisches Vaterland“ bezeichnet, das in der Gegenwart keinerlei Gemeinsamkeiten mehr mit dem westlichen Deutschland besitze. Der Erziehung zum SP. und zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes (Wehrerziehung) kommt im Bildungswesen, aber auch in der Agitation und Propaganda der SED zentrale Bedeutung zu. In Art. 25,2 der Verfassung der DDR heißt es, daß die DDR „das Voranschreiten des Volkes zur sozialistischen Gemeinschaft allseitig gebildet und harmonisch entwickelter Menschen, die vom Geist des sozialistischen Patriotismus und Internationalismus durchdrungen sind und [S. 980]über eine hohe Allgemeinbildung und Spezialbildung verfügen“, sichere. Das Programm der SED von 1976 sagt: „Die weitere Vertiefung des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus gehört zu den wichtigsten politisch-ideologischen Aufgaben der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands … Wo immer ein Kommunist arbeitet und lebt — er wird beispielgebend wirken für sein sozialistisches Vaterland, das fester Bestandteil der um die Sowjetunion gescharten Völkerfamilie ist, er wird die Ideen des sozialistischen Patriotismus und des proletarischen Internationalismus in die Hirne und Herzen der Menschen tragen!“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 979–980 Patentwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z P.E.N.-Zentrum DDR

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Marxismus-Leninismus versteht unter P. die „Liebe zum Vaterland, die sich mit der Entstehung und Entwicklung ethnischer und politischer Gemeinschaften als ein Ausdruck der Interessiertheit am jeweiligen politischen, kulturellen und sozialen Milieu des Lebens und Kampfes eines Volkes herausbildet“. Träger des P. seien in der Geschichte immer die Volksmassen, denn diese seien „am meisten am Schicksal des…

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Flüchtlingsvermögen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Die Eigentümerposition wird dadurch bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Diese VO dient nur ihrem Namen nach der Befriedigung privater Gläubiger. Tatsächlich sollte nach nicht veröffentlichten Richtlinien und Anweisungen des Finanzministers seit Anfang 1969 das gesamte F. neu erfaßt und nach einheitlichen Maßstäben geringer bewertet werden. Zugleich sollten durch überhöhte Steuern und sonstige öffentliche Abgaben staatliche Forderungen gegen das F. begründet werden. Die staatliche Verwaltung soll nur dann aufgehoben werden, wenn der Berechtigte in die DDR zurückkehrt oder stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte ist in diesen Fällen jedoch häufig nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. In staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Ist der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 geflüchtet und daher nicht mehr Staatsbürger der DDR (Staatsbürgerschaft), wird das von ihm seit dem 16. 10. 1972 (z.B. durch Erbfall) erworbene Vermögen nicht mehr als F. beschlagnahmt (Amnestie). Aufgrund der VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) gilt dies nach den bisherigen Erfahrungen auch für Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und nach dem Inkrafttreten dieser VO am 1. 7. 1982 geerbt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Fluktuation

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen…

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Handwerk (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 591] I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 59 v.H. (Ende 1981) von privaten Betrieben und zu 41 v.H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Der Inhaber eines privaten H.-Betriebes darf grundsätzlich nicht mehr als 10 Personen beschäftigen; er muß die Meisterprüfung abgelegt haben und Mitglied der Handwerkskammer (Handwerkskammern der Bezirke) sein. Die 157 Tätigkeiten, die handwerksmäßig betrieben werden können, enthält das Verzeichnis der H.-Berufe (Positivliste) von 1957 (GBl. I, S. 651). Nach der ab 1. 1. 1975 geltenden Ausbildungsordnung für Meister des H. (GBl. I, S. 173) wurden die Fachrichtungen zunächst auf 62 verringert und 1979 wieder auf rd. 150 (GBl. I, S. 273) erweitert, die auch in der Systematik der Ausbildungsberufe vom 7. 9. 1970 aufgeführt werden (GBl. II, S. 348) (in der Bundesrepublik Deutschland gibt es gegenwärtig 125). Neben den privaten H.-Betrieben werden seit 1950 auch die sog. Kleinindustriebetriebe zum H. gerechnet; ihre Beschäftigtenzahl ist ebenfalls auf 10 begrenzt; sie sind in die Gewerberolle der H.-Kammern eingetragen. Die PGH sind sozialistische Genossenschaften. Ihre rechtliche Grundlage bildet das Musterstatut vom Februar 1973 (GBl. I, S. 121), welches das alte Musterstatut von 1955 abgelöst hat. Die PGH entstehen durch Zusammenschluß ehemals Selbständiger aus H. und Kleinindustrie und deren Beschäftigten. Unabhängig von ihrer ehemaligen Stellung haben sie als Mitglieder der PGH den gleichen sozialen Status. Ähnlich den Typen der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) werden die PGH entsprechend ihrem Vergesellschaftungsgrad nach Stufen unterschieden. In der Stufe~I wird noch mit den eigenen, der Genossenschaft zur Verfügung gestellten, Produktionsmitteln in privaten Werkstätten produziert, genossenschaftliches Eigentum entsteht erst durch Investitionen, die aus dem genossenschaftlichen Fonds finanziert werden. In Stufe II geht das Eigentum an Maschinen, Werkzeugen, Produktions- und Lagerraum durch Verkauf an die PGH über. 1982 gehörten 97 v.H. aller PGH der Stufe II an. Das neue Musterstatut dient dazu, die „Arbeits- und Lebensbedingungen“ in den PGH denjenigen in den VEB anzugleichen. Das betrifft sowohl die Planung, das Fondssystem (Fonds), die Vergütung als auch die Ausarbeitungen von Betriebsordnungen entsprechend den Arbeitsordnungen in den VEB. Mitglieder dürfen nur noch aus dem H. und Kleingewerbe aufgenommen werden, Lohnarbeiter dürfen, abgesehen von Einzelfällen (Rentner, Schwerbeschädigte usw.), überhaupt nicht mehr beschäftigt werden. II. Leitung und Planung Seit 1972 sind die PGH und privaten Handwerker unmittelbar in die Leitung und Planung der örtlichen Organe einbezogen. Die gesetzliche Handhabe dazu bilden das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen von 1973 (GBl. I, S. 313) im Zusammenhang mit der VO über die Förderung des H. von 1972 (GBl. II, S. 541) und das neue Musterstatut der PGH. Mit Ausnahme des Kfz- und des Bau-H. ist das H. Bestandteil der sog. örtlichen Versorgungswirtschaft ÖVW. Das Kfz-H. wird zum Verkehrswesen und das Bau-H. zur Bauwirtschaft gerechnet. Die örtlichen Staatsorgane, d.h. die Abteilung ÖVW der Kreise und Gemeinden, planen und bilanzieren die Arbeitskräfte und die Lehrlinge für das H. Seit 1972/73 ist das wichtigste Planungsinstrument die staatliche Planauflage für die PGH und — in erheblichem Umfang — auch für die privaten Handwerker und Gewerbetreibenden. Die PGH mußten bereits seit 1966 ihren Betriebsplan der Volkswirtschafts- und Perspektivplanung anpassen. Die staatlichen Planauflagen enthalten Vorgaben über die Leistung bzw. die Leistungsarten, den Anteil der Leistung für die Bevölkerung, bestimmte Sortimente in Menge und Umfang, Lieferfristen, Öffnungszeiten und Kundendienste. Privaten Handwerkern, die gegen die Planauflagen verstoßen, kann die Gewerbegenehmigung entzogen werden. III. Entwicklung der Beschäftigten und Umsätze Die Zahl der Beschäftigten im gesamten H. ging von 1950 bis 1982 von 858.300 auf 413.900 zurück. Der Anteil an der Gesamtzahl der Beschäftigten in der DDR beträgt weniger als 5 v.H. Die privaten Betriebe verringerten sich im gleichen Zeitraum von 303.821 auf 82.709. Seit 1976 verlangsamte sich der jährliche Rückgang der Betriebe erheblich. Bei den PGH zeichnet sich in den letzten Jahren ein Konzentrationsprozeß ab. Bei wachsender Beschäftigtenzahl nimmt die Zahl der PGH ab. Reichlich 41 v.H. der gesamten handwerklichen Umsätze entfielen Ende 1982 auf die Produktion ohne Bau, knapp 24 v.H. auf die Bauproduktion und knapp 35 v.H. auf Reparatur- und Dienstleistungen. Der Anteil der direkten Reparatur- und Dienstleistungen für die Bevölkerung wurde seit den [S. 592]1973 eingeleiteten Maßnahmen von etwas mehr als 15 v.H. auf knapp 23 v.H. der Gesamtleistung gesteigert. IV. Handwerkspolitik Die H.-Politik der SED-Führung ist in den vergangenen Jahren durch häufigen Wechsel sowohl restriktiver wie fördernder Maßnahmen gekennzeichnet: Einerseits sollte eine möglichst rasche und weitgehende Anpassung eines noch immer überwiegend privat produzierenden Wirtschaftsbereiches an das sozialistische Wirtschaftssystem erfolgen, andererseits mußten dadurch entstehende Reibungsschwierigkeiten bei der Versorgung der Bevölkerung mit durch Importe nicht zu ersetzenden Leistungen wie z.B. Reparaturen, Dienstleistungen und individuelle Produktion soweit wie möglich vermieden werden. Je nachdem, wie die Parteiführung diesen beiden volkswirtschaftlichen Zielen Priorität verlieh, lassen sich 4 Phasen der H.-Politik unterscheiden. A. Die Gleichschaltung 1946--1960 In der Zeit von 1950 bis 1960 ist versucht worden, das H. vollständig in die Planwirtschaft der DDR einzubeziehen. Bereits 1946 waren die fachlichen Selbstverwaltungsorgane (Innungen) durch den SMAD-Befehl Nr. 161 beseitigt worden. Die regionalen Selbstverwaltungsorgane (Handwerkskammern) wurden umgestaltet. Auf der Grundlage des heute noch geltenden Gesetzes zur Förderung des Handwerks von 1950 (GBl. S. 827) erfolgte eine neue Abgrenzung und Verkleinerung des H.-Sektors. Zum H. rechnen seitdem auch Kleinindustriebetriebe, die ebenfalls höchstens 10 Beschäftigte haben dürfen. Die ausgegliederten Betriebe mit höherer Beschäftigtenzahl wurden den Industrie- und Handelskammern zugeordnet und unterlagen damit den Steuersätzen der privaten Industrie. Weitere Ausgliederungen erfolgten 1957 durch eine Verkürzung der Positivliste auf 157 Berufe und 1958 durch Überführung aller Betriebe an die IHK, deren Handelsumsätze mehr als 50 v.H. der Gesamtumsätze betrugen. Im Gegensatz zur privaten Industrie wurde der noch verbleibende H.-Sektor seit 1950 steuerlich erheblich begünstigt (Handwerkssteuer). Nahezu sämtliche privaten Betriebe mußten sich in den gegenwärtig rd. 1100 Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) organisieren, die bis heute als Auftrags- und Materialverteiler fungieren. Die ELG galten als Wegbereiter der Sozialisierung des H. Den Auftakt dazu bildete die 2. Parteikonferenz der SED (1952), auf der Ulbricht die Bildung der sozialistischen PGH ankündigte. Als auf dem V. Parteitag der SED (1958), analog zur Landwirtschaft, der Startschuß zur Vollkollektivierung des H. gegeben wurde, war die volkswirtschaftliche Bedeutung der PGH mit einem Anteil von nur 3 v.H. am H.-Umsatz immer noch extrem niedrig. Mit direktem und indirektem Zwang wurde nunmehr versucht, den Anschluß der privaten Handwerker an die PGH, die ebenso wie ihre Mitglieder bis 1967 fast völlige Steuerfreiheit genossen und bei Materialverteilungen bevorzugt wurden, zu erreichen. Versorgungsschwierigkeiten zwangen jedoch im Frühsommer 1960 zum Abbruch der Kollektivierungskampagne und zur Maßregelung örtlicher „übereifriger“ [S. 593]Organe durch W. Ulbricht, seinerzeit 1. Sekretär des ZK der SED. B. Die Stabilisierung 1961--1970 In der Zeit von 1961 bis 1970 setzte sich zwar der Schrumpfungsprozeß im privaten H., wenn auch wesentlich verlangsamt, fort, die Leistungen konnten jedoch gesteigert werden. Durch die Ausbreitung der PGH nahm auch das Gesamt-H. einen erheblichen Aufschwung. Trotz gesamtwirtschaftlichem Arbeitskräftemangel hatte das H. durch Abwerbung aus der volkseigenen Wirtschaft mit Hilfe von höheren Vergütungen seine Beschäftigtenzahl schneller steigern können als die Industrie. Im Zuge der seit 1965 in verstärktem Maß propagierten sozialistischen Kooperation wurden im Rahmen der Erzeugnis- und Versorgungsgruppenarbeit die Zulieferbeziehungen zur Industrie ausgebaut. C. Die Umstrukturierung 1971--1975 Von Ende 1970 an sind die Umstrukturierung bzw. Rückführung des H. auf seine „ursprünglichen Aufgaben“ sowie die nahezu völlige Einbeziehung in die staatliche Planung eingeleitet worden. Sowohl die günstige Arbeitsmarktlage im H., bedingt durch die bessere Einkommenssituation vor allem der PGH, als auch die Bevorzugung der Produktion gegenüber Reparaturen und Dienstleistungen waren wirtschaftlich und gesellschaftspolitisch unerwünschte Erscheinungen. Mit massiven steuerlichen Maßnahmen für beide Eigentumsformen und mit einem Einstellungsstopp für die PGH wurde 1971 dieser Situation begegnet. Besonders die gegen die industriell produzierenden PGH gerichteten Maßnahmen ließen bereits eine Verstaatlichung entsprechend der 1956 eingeleiteten Verstaatlichung der sowjetischen produzierenden Gewerbegenossenschaften vermuten. Sie wurde im Frühjahr 1972 im Zuge der Umwandlung von privaten und halbstaatlichen Industriebetrieben in VEB (unveröffentlichter Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 8./9. 2. 1972) für ca. 1600 industriell produzierende PGH überwiegend der Stufe II durchgeführt. Die VO über die Förderung des H. bei Dienst- und Reparaturleistungen und die Regelung der privaten Gewerbetätigkeit vom Juli 1972 bilden nunmehr die rechtliche Grundlage für die Herauslösung der noch verbliebenen PGH und der privaten Betriebe aus der Produktion. Danach werden Dienst- und Reparaturleistungen steuerlich begünstigt. PGH und private Betriebe hatten die Auflage, ihre Mitarbeit in Erzeugnisgruppen bis Ende 1973 einzustellen und sich grundsätzlich auf die Mitarbeit in Versorgungsgruppen zu konzentrieren. Die Herauslösung aus den Erzeugnisgruppenbeziehungen führte zu einer Reihe von Schwierigkeiten mit Partnern in der Industrie, die von den Vertragsgerichten entschieden werden mußten. Weiterhin hatten die PGH bis Ende 1973 alle Lohnarbeiter zu entlassen oder in Ausnahmefällen als Mitglieder aufzunehmen. (Nach dem alten Statut durften sie noch mit behördlicher Genehmigung 10 v.H. der Mitglieder als Lohnarbeiter einstellen.) Heute beträgt der Anteil der Lohnarbeiter weniger als 3 v.H. der Mitglieder. Starke Überalterung und damit verbundene zunehmende Betriebsschließungen, fast völlig fehlende Nachwuchsförderung — Gewerbegenehmigungen wurden nur noch in Ausnahmefällen erteilt, z.B. an Bäcker — sowie eine verstärkte Kollektivierungskampagne bis Mitte 1975 führten zu einer Stagnation der Gesamthandwerksleistung in einem Zeitraum, in dem im Rahmen der Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) Verbesserungen, insbesondere auf dem Dienstleistungssektor, eintreten sollten. D. Die Förderungspolitik seit 1976 Der unveröffentlichte Politbüro- und Ministerratsbeschluß vom 12. 2. 1976 „Zur Förderung privater Einzelhandelsgeschäfte. Gaststätten und Handwerksbetriebe für Dienstleistungen im Interesse der weiteren Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung“ war das Eingeständnis einer verfehlten Politik und führte zu einer erheblichen Kurskorrektur in der H.-Politik. Finanzielle Starthilfen, steuerliche Erleichterungen und vor allem Nachwuchsförderung, verbunden mit der Erteilung von Gewerbegenehmigungen, kennzeichneten diese neue Politik ebenso wie eine bis dahin ungewohnt positive Berichterstattung in den Medien. Daß der neuen Einstellung zum H., insbesondere zum privaten, gegenwärtig nicht nur taktische, sondern auch „strategische“ Bedeutung zukommen soll, begründen die Propagandisten der SED damit, daß die Förderung des privaten H. ausdrücklich in das auf dem IX. Parteitag (1976) verabschiedete neue Parteiprogramm der SED aufgenommen wurde. Im Rahmen der Förderungspolitik wurden von 1976 bis 1980 etwa 30.000 Gewerbegenehmigungen erteilt. Damit verringerte sich die Zahl der privaten Betriebe durch Abmeldungen nur noch um reichlich 5 v.H. gegenüber 24 v.H. in der vorangegangenen Fünfjahrplanperiode. Der zahlenmäßige Rückgang der Beschäftigten verlangsamte sich ebenfalls und konnte 1981 gestoppt werden. Die Ausbildungsverhältnisse im privaten H. stiegen im genannten Zeitraum um 4.700, während sie in den 5 Jahren davor um 11200 zurückgegangen waren, seit 1981 sind sie wieder rückläufig. Besondere Aufmerksamkeit gilt seit 1979 über 30 „seltenen“, vom Aussterben bedrohten H.-Berufen. E. Die Entwicklung seit dem X. Parteitag Bereits vor dem X. Parteitag der SED (1981) deuteten sich erhebliche Schwerpunktverschiebungen der H.-Politik in Richtung auf Beseitigung der letzten noch vorhandenen Freiräume im privaten und im [S. 954]genossenschaftlichen H. an. Insbesondere seit dem X. Parteitag laufen Kampagnen zur Verstärkung der Sozialistischen Gemeinschaftsarbeit. Bis 1985 soll auch die Mehrzahl der privaten H.-Betriebe in sogenannten Versorgungsgruppen unter Leitung eines VEB mitarbeiten. Bis Ende 1981 waren 45 v.H. des privaten und genossenschaftlichen Handwerks in die sozialistische Gemeinschaftsarbeit einbezogen. Für das genossenschaftliche H. wurde im Oktober 1981 eine AO zur Bildung kooperativer Einrichtungen (GBl. I, 1980, S. 316) erlassen. Danach können sich volkseigene Betriebe, Kombinatsbetriebe und PGH oder PGH untereinander zu kooperativen Einrichtungen (KE) zusammenschließen. Analog zu den kooperativen Einrichtungen (KOE) in der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.; Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.) ist mit den KE eine Organisationsform der Konzentration und Fusion geschaffen worden, deren Auswirkungen auf das H. noch nicht abzusehen sind. Die erste KE wurde im Mai 1981 im Bezirk Potsdam gebildet. Ihr gehören alle 16 PGH des Friseur-H. an. Maria Haendcke-Hoppe Literaturangaben Falconere, Irene: Zur Rolle der Handwerker und Gewerbetreibenden im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß der DDR unter den veränderten Reproduktionsbedingungen der 80er Jahre, in: Wirtschaftswissenschaft, Berlin (Ost) H. 9/1982, S. 1337–1352. Haendcke-Hoppe, Maria: Kurskorrekturen in der Handwerkspolitik der DDR, in: Deutschland Archiv, H. 12/1981, S. 1276–1284. Haschker, Janine: Zur Bündnispolitik der SED gegenüber den Handwerkern und Gewerbetreibenden nach dem VIII. Parteitag der SED, in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft (ZfG), Berlin (Ost) H. 11/1981, S. 987–995. Thalheim, Karl C., Maria Haendcke-Hoppe: Das Handwerk in der DDR und Ost-Berlin. Beilagen zu den Jahresberichten der Handwerkskammer Berlin (West), seit 1963. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 591–954 Handelsregister A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkskammern der Bezirke

Handwerk (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 591] I. Betriebsformen Handwerkliche Leistungen werden in der DDR zu 59 v.H. (Ende 1981) von privaten Betrieben und zu 41 v.H. von Produktionsgenossenschaften des H. (PGH) erbracht. Damit ist das H. der einzige Wirtschaftsbereich in der DDR, in dem sich Eigentum an Produktionsmitteln und Verfügungsgewalt überwiegend in privater Hand befinden. Der Inhaber eines privaten…

DDR A-Z 1985

Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv erweitert, sondern nur erneuert und modernisiert, vor allem aber rationeller genutzt und die Arbeitsproduktivität erhöht werden. Während der Begriff I. die längerfristige Wachstumsstrategie kennzeichnet, umfaßt der Terminus R. alle Maßnahmen zur Umsetzung dieser Strategie. Im Sprachgebrauch der DDR werden häufig beide Begriffe synonym verwendet, insofern beide zur Kennzeichnung von Maßnahmen benutzt werden, mit denen ein höherer Nutzeffekt erreicht werden kann. Zum bestimmenden wirtschaftspolitischen Konzept wurde I. durch Beschluß des VIII. Parteitages der SED (1971), Mitte der 70er Jahre wurde das Konzept unter dem Eindruck gestiegener Rohstoff- und Energiekosten erweitert und wird seitdem als sehr breit angelegter „Hauptweg“ des Wirtschaftens verstanden. In weiter Definition meint I., Wirtschaftswachstum durch ständige R., die Verbesserung der Produktionsstrukturen und die mit Hilfe des wissenschaftlich-technischen Fortschritts erhöhte Nutzung und Weiterentwicklung der Ressourcen zu erzielen. Als Hauptfaktoren der I. gelten: a) die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]), b) die Steigerung der Arbeitsproduktivität, c) erhöhte Effizienzen der Investitionen und der Nutzung der Produktionsanlagen, d) die längerfristige Sicherung der Versorgung mit Rohstoffen und Materialien sowie deren bessere Nutzung (Materialwirtschaft), e) die volks- und betriebswirtschaftlich günstige Ausweitung der wirtschaftlichen und Wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit (WTZ) im RGW. 2. R. bezeichnet Maßnahmen in den Wirtschaftsbetrieben, in der Verwaltung und in Bildungs- und Forschungsstätten zur Erzielung eines höheren Nutzeffektes. Im engeren Sinne wird unter R. die Verbesserung der vorhandenen Fertigungseinrichtungen und -organisation verstanden. Mit relativ geringem finanziellem Aufwand (R.-Investition) soll ein möglichst hoher wirtschaftlicher Nutzen erreicht werden. Der Begriff R. wurde in der DDR zunächst gemieden; ab 1963 setzte sich dann die Bezeichnung „sozialistische R.“ durch. Auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates unter dem Thema „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ im Juni 1966 wurde die R. erstmals als wichtiges Instrument zur I. der Wirtschaftsabläufe herausgestellt. Ausgehend von den vorhandenen Arbeitskräften, den Fertigungseinrichtungen und Rohstoffen sowie den Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes soll R. bewirken, „den Reproduktionsprozeß als Ganzes intensiver zu gestalten und dadurch den ökonomischen Nutzeffekt zu erhöhen“ (Thesen, in: Konferenzprotokoll, Berlin [Ost] 1966, S. 155). Gegenstand der R. sind die Arbeitsabläufe in der Industrie und Verwaltung, ferner im Dienstleistungsbereich und in der Landwirtschaft. In der Vergangenheit bezog sich die R. vornehmlich auf isolierte Arbeitsprozesse. Daneben wurden Betriebsteile und vereinzelt auch Gesamtbetriebe als Ganzes modernisiert. Für die Reorganisation und technische Erneuerung ganzer Produktions- und Verwaltungskomplexe werden auch die Bezeichnungen Rekonstruktion und „komplexe sozialistische R.“ verwendet. Aufgrund der eingetretenen Differenzierung der Sortimente und Fertigungsverfahren, der Transport- und Organisationsmittel ist die übergreifende, ganze Produktions- und Distributionslinien erfassende R. von besonderer Bedeutung. Anstelle breit durchgeführter R.-Investitionen und „massenhafter“ kleinerer Einsparungen in den Betrieben dominierten jedoch in den Jahren 1967–1971, zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED, im Rahmen einer forcierten Struktur- und Wachstumspolitik erneut extensive, auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze gerichtete Investitionen. Die gegenwärtige wirtschaftspolitische Linie bezeichnet die I. als den Hauptweg zur quantitativen und qualitativen Leistungssteigerung der Wirtschaft. Bereits der VIII. Parteitag der SED (1971) bestimmte sie zur erstrangigen politischen Aufgabe von „gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“. I. bedeutete danach, „die Erzeugung zu steigern, indem wir die vorhandenen Produktionsanlagen und Gebäude besser nutzen und modernisieren, indem wir mit der gleichen Zahl von Arbeitskräften mehr [S. 660]produzieren“ (Protokoll des VIII. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1971, Bd. 1, S. 68). Der IX. Parteitag der SED (1976) hat die I. noch stärker auf die Erschließung „aller vorhandenen Reserven“ bei den Fertigungsausrüstungen und der -organisation, dem Einsatz von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, der Energieanwendung und der Nutzung des Arbeitskräftepotentials gerichtet. R.-Maßnahmen werden damit auch als wirtschaftspolitisches Instrument zur Einsparung von Arbeitsplätzen angesehen. Praktische Erfolge sind jedoch stark davon abhängig, inwieweit es gelingt, die mit der I. und R. verbundenen Faktoren wie Ausbildung, Arbeitszufriedenheit, Preise, wissenschaftlich-technische und organisatorische Innovationen, Rentabilität, empirisch und rechnungsmäßig zukünftig exakter als in der Vergangenheit zu ermitteln. Entsprechend stufte der X. Parteitag der SED (1981) die I. als wirtschaftsstrategische Konzeption noch höher ein, deren Bedeutung nur mit „der Schaffung der sozialistischen Planwirtschaft selbst“ verglichen werden könne (Protokoll des X. Parteitages der SED, Berlin [Ost] 1981, Bd. 2, S. 244). Die auf dem VIII. Parteitag der SED angekündigte Verbesserung des individuellen Lebensstandards läßt sich bei unveränderter Ausgabenstruktur der staatlichen Haushalte nur durch Wirtschaftswachstum finanzieren. Andererseits erwartet die politische Führung der DDR, daß von der Anhebung des Lebensstandards durch Lohnerhöhungen, Prämien und sozialpolitische Umverteilungsmaßnahmen (Lohnformen und Lohnsystem) starke mobilisierende Impulse auf die Leistungsbereitschaft und -intensität der Beschäftigten ausgehen — ein wechselseitiger Zusammenhang, der in der Formel von der „Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ zusammengefaßt wurde. Wirtschaftswachstum und Lebensstandarderhöhung „fördern wesentlich die Stabilität unserer Ordnung und den gesellschaftspolitischen Vormarsch“ (Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR in den Jahren 1976–1980). Der Weg des Wirtschaftswachstums wird in der I. und R. gesehen, der effizienteren Nutzung des Wirtschaftspotentials, der Modernisierung und technischen Erneuerung des Produktionsapparates durch R.-Maßnahmen. Das Kriterium der I. besteht folglich in der Entwicklung der Arbeitsproduktivität, d.h. auf der volkswirtschaftlichen Ebene der Senkung des Aufwandes an Arbeit und Kapital pro Einheit des produzierten Nationaleinkommens. Aufgrund der in den Wirtschaftsbereichen und -zweigen unterschiedlichen Produktionsbedingungen ergeben sich unterschiedliche R.-Maßnahmen. Kapitalintensive R.-Maßnahmen werden dort durchgeführt, wo durch den Einsatz von Maschinen und Anlagen Arbeitsplätze eingespart und die Arbeitsproduktivität gesteigert werden können. Derartige R. sind bisher vor allem in der Landwirtschaft und in der Bauindustrie durchgeführt worden. Zukünftig sollen Produktivitätsreserven durch die Mechanisierung des innerbetrieblichen Transports und des Reparatur- und Dienstleistungswesens genutzt werden. In den Zweigen, in denen jedoch bereits moderne Maschinen und Anlagen eingesetzt werden, richten sich arbeitsintensive R.-Maßnahmen auf deren umfassendere und effizientere Nutzung, vor allem durch die Auslastung im Mehrschichtsystem und die Senkung technisch bedingter Stillstandszeiten. Von der arbeitsintensiven R. sind die meisten Industriezweige, die Landwirtschaft, die Bauindustrie sowie das Verkehrs- und Gesundheitswesen betroffen. Drittens lassen sich davon R.-Maßnahmen in Industriezweigen mit kontinuierlicher Fertigung — wie in der Chemischen Industrie, der Metallurgie und der Energieerzeugung — unterscheiden, die weder primär kapital- noch arbeitsintensiv sind, sondern die die I. der Produktion durch die Anwendung von weiterentwickelten und neuen Verfahren und Technologien erreichen. II. Aufgaben Die längerfristigen Aufgaben der I. und R. sind von dem Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Jahr 1975 in 10 Punkten konkretisiert worden (Reden und Aufsätze, Bd. 4, Berlin (Ost) 1977, S. 115 ff.). Diese auf dem X. Parteitag der SED aktualisierte Zusammenstellung läßt zugleich Rückschlüsse auf die Engpässe der gegenwärtigen Wirtschaftsentwicklung der DDR zu. 1. Wissenschaftlich-technische Entwicklungen sollen schneller und wirtschaftlicher genutzt werden, was in erster Linie die Lösung von Überführungsproblemen voraussetzt. Auf diesem Wege werden zwischen 1981 und 1985 jährliche Einsparungen von 490 bis über 600 Mill. Arbeitsstunden bzw. von 300.000 Arbeitskräften sowie die jährliche Senkung des Energie- und Materialverbrauches um 5–5,5 v.H. erwartet. 2. Die Produktionsanlagen und Maschinen sind längere Zeit auszulasten. Bei wichtigen Anlagen ist die Auslastung bis 1985 auf 16–17 Stunden pro Kalendertag zu steigern. Die Schichtauslastung ist in der Wirtschaft generell zu erhöhen. 3. Die reguläre Arbeitszeit ist besser auszunutzen. Die Ausfallzeiten — z.B. für Versammlungen und Besprechungen — sind ebenso zu senken wie die Warte- und Stillstandszeiten. 4. Die technische Basis der Industrie ist insbesondere in den strukturbestimmenden Zweigen durch ausreichende Zulieferungen durch den Maschinenbau und die Elektrotechnische und elektronische Industrie der DDR zu erneuern und zu modernisieren. Da der Bedarf an R.-Mitteln auch bei raschem [S. 661]Ausbau des Maschinenbaus nicht gedeckt werden kann, sind R.-Mittel durch Eigenproduktion der Betriebe und Kombinate bereitzustellen. Die Produktion von R.-Mitteln in Industriebetrieben soll sich zwischen 1981 und 1985 verdoppeln. 5. Investitionsvorhaben sind gründlicher vorzubereiten und termingerechter durchzuführen. Die Durchführungszeiten sind gegenüber den 70er Jahren um 33–50 v.H. zu verkürzen. Dies gilt besonders für Modernisierungsprojekte. 6. Die Konsumgüterproduktion ist bedarfsgerechter auszubauen. Das Sortiment für den Binnenmarkt soll zunehmend die Qualitäten des Exportsortiments aufweisen. 7. Die laufenden Veränderungen auf den Exportmärkten verlangen flexiblere Reaktionen des Außenhandels. 8. Für die weitere wirtschaftliche Entwicklung sind die Sicherung der Rohstoff- und Energiebasis sowie eine wirtschaftlichen Kriterien genügende Material- und Energiewirtschaft von entscheidender Bedeutung. Rohstoffe sind möglichst vielseitig zu verwerten. 9. Die Senkung der Produktionskosten, aber auch die Senkung der Gemeinkosten für Leitungs- und Planungsaufgaben sind ein Gebot der wirtschaftlichen Vernunft aller Beschäftigten. Die Selbstkosten in der Industrie sollen bis 1985 jährlich um 3 v.H. sinken. 10. Das fachliche Wissen und die Initiative der Beschäftigten sind für die Fertigung wie für ein gutes Arbeitsklima zu nutzen, die Erfahrungen der „Besten“ schnell und wirksam zu verallgemeinern. III. Maßnahmen und Methoden der Intensivierung und Rationalisierung A. Allgemeine Merkmale Entsprechend dem weiten Verständnis von I. zählen zu den I.-Maßnahmen alle praktischen Schritte, die zu einer Effizienzsteigerung des Wirtschaftens führen. Sie beziehen sich auf Erzeugnisse, Fertigungsverfahren, Arbeitsplätze, Fertigungsabteilungen oder ganze Betriebe und sprechen entweder mehr die wissenschaftlich-technische, die kostenmäßig-wirtschaftliche, die organisatorische oder die soziale Seite der Wirtschaftsabläufe an. Im Mittelpunkt stehen die Maßnahmen der Forschung und Entwicklung und der Investitionen (vgl. „Maßnahmen der I. und R.“). Maßnahmen der R. werden häufig nicht näher von Maßnahmen der I. unterschieden. Als R.-Maßnahmen werden ebenfalls all jene Möglichkeiten gerechnet, die zu einer effizienteren Gestaltung der betrieblichen und gesamtwirtschaftlichen Abläufe führen. Zu ihnen zählen sowohl einzelne Verbesserungsvorschläge von Beschäftigten, die ohne größere Investitionen verwirklicht werden können, sowie beispielsweise auch Investitionsvorhaben zur Umstrukturierung des Sortiments eines Betriebes oder Industriezweiges. Jedoch sollen R.-Maßnahmen Vorrang haben, bei deren Verwirklichung Arbeitsplätze eingespart und Produktivitätssteigerungen erzielt werden, ohne die Fertigungskapazität zu erweitern. Entsprechend stehen diejenigen Schritte im Vordergrund, die als Technisch-Organisatorische Maßnahmen (TOM) auf die Weiterentwicklung der Erzeugnisse, Verfahren und Technologien, die Verbesserung der Arbeitsorganisation, den effizienteren Materialeinsatz, modernisierte Leitungs- und Planungsformen sowie die Fortentwicklung von Normen und Kennziffern gerichtet sind. Die Maßnahmen der I. und R. erscheinen in den Kombinaten und Betrieben vor [S. 662]allem in den Einzelplänen „Wissenschaft und Technik“ und „Grundfondsreproduktion“. B. Methoden der Intensivierung Der Kreis der Methoden ist weit gespannt; sie sollen die Arbeit und Initiativen der Beschäftigten auf die Schwerpunkte der I. lenken. Unterscheiden lassen sich hinsichtlich a) des Aspekts der Arbeitsorganisation und -weise: Sozialistischer Wettbewerb Neuererbewegung Sozialistische Arbeitsgemeinschaften Arbeit in Erzeugnisgruppen Initiativen von „Schrittmachern“, b) des planungstechnischen und arbeits- und betriebswirtschaftlichen Aspekts: Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO) Gebrauchswert-Kosten-Analyse (GKA) Normung und Standardisierung Vergleich und Erfahrungsaustausch System- und Prozeßanalysen, Optimierungen Arbeit nach personenbezogenen Plänen („persönliche“ und „kollektiv-schöpferische Pläne“, „Notizen zum Plan“, Pflichtenhefte) Garantieerklärungen für hohe Qualität, Erzeugnispässe, c) des politischen Aspekts: Kommissionen der SED zu Schwerpunkten der I., z.B. des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Qualitäts- und Kostenentwicklung. IV. Hauptmaßnahmen der Rationalisierung A. Konzentration, Spezialisierung und Standardisierung der Produktion und der Verteilung Durch den Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu Kombinaten, durch überbetriebliche Produktionsverlagerungen innerhalb von Kooperationsverbänden und Erzeugnisgruppen konnten die für die DDR ursprünglich typische Zersplitterung der Produktion auf mittlere und kleinere Betriebe in einzelnen Produktionsgebieten verringert und kostengünstigere Serienfertigungen ermöglicht werden. So sank in der Industrie die Zahl der Betriebe zwischen 1963 und 1973 von 14.861 auf 10.200, während die Beschäftigtenzahl im gleichen Zeitraum von 2.752.000 auf 3.005.000 stieg. Im Jahr 1976 lagen die Betriebs- und Beschäftigtenzahlen bei 7.254 bzw. 3.092.125, im Jahre 1982 bei 4.029 und 3.190.361. Bezogen auf das Jahr 1960 (= 100) sank die Zahl der Industriebetriebe bis zum Jahr 1976 auf 41 und 1982 auf 23. In denselben Zeiträumen stiegen die Beschäftigtenzahl lediglich auf 107 bzw. 111 und die industrielle Bruttoproduktion auf 262 bzw. 340. Auch in der Landwirtschaft wurde eine Konzentration von Beschäftigten und Betrieben erreicht. In der industriellen Forschung und Entwicklung entstanden größere Forschungszentren mit rationelleren Formen der Arbeitsorganisation. Eine besondere Rolle spielte und spielt der inner- und überbetriebliche Aufbau zentraler Fertigungen, in denen die spezialisierte Produktion von gleichartigen Einzelteilen und Baugruppen konzentriert wird. So hatten die in der metallverarbeitenden Industrie seit 1960 eingerichteten 185 zentralen Fertigungen im Jahr 1974 ein jährliches Produktionsvolumen von ca. 1,2 Mrd. Mark (Standardisierung). B. Anwendung moderner Fertigungsarten und -prinzipien Die Effizienz und Rentabilität der Fertigung wird maßgeblich durch das Niveau der Fertigungsorganisation, d.h. der Kombination von Fertigungsarten und Fertigungsprinzipien bestimmt. Von den 3 herkömmlichen Fertigungsarten, der Einzel-, Serien- und Massenfertigung, sind in der DDR nach wie vor die Einzel- und die Serienfertigung stark vertreten (s. Tabelle Fertigungsarten und -prinzipien in der metallverarbeitenden Industrie [1972, 1977, 1980]). Es dominieren Klein- und Mittelserien, deren Fertigung aus Kostengründen bisher kaum automatisiert werden konnte. In der metallverarbeitenden Industrie liegt ihr — in den 70er Jahren nicht veränderter — Anteil bei gut 50 v.H. Nur 40 v.H. der Betriebe der DDR fertigen Stückzahlen von 1000 bis 100.000. Bei den Fertigungsprinzipien wird die auf bestimmte Verfahren spezialisierte Fertigung von der erzeugnisspezialisierten Fertigung unterschieden. Während die betrieblichen Arbeitsbereiche bei der ersteren auf Verfahren spezialisiert sind (Werkstattprinzip), sind sie bei der letzteren auf die Herstellung bestimmter Teile gerichtet (Erzeugnisprinzip bzw. Gegenstandsprinzip). Das Niveau der Fertigungsorganisation in der DDR nach Fertigungsprinzipien wird durch die weite Verbreitung des Werkstattprinzips, vor allem in den Betrieben mit Serien- und Einzelfertigung, gekennzeichnet. In Betrieben mit Großserien- und Massenfertigung ist dagegen auch die moderne Reihen- und Fließfertigung zu finden. Der Anteil der erzeugnisspezialisierten Fließfertigung an der Gesamtfertigungszeit in der metallverarbeitenden Industrie betrug 1980 erst 6,4 v.H. Die Verbreitung fortschrittlicher Fertigungsarten und -prinzipien schwankt zudem erheblich zwischen den einzelnen Bereichen der metallverarbeitenden Industrie. Während in der wichtigen Investitionsgüterindustrie bei einem hohen Anteil an Einzel- und Kleinserienfertigung die verfahrensspezialisierte Fertigung vorherrscht, ist die Zulieferindustrie durch Serien- und Massenproduktion in erzeugnisspezialisierter Fertigung gekennzeichnet. Die Massenfließfertigung dominiert bisher lediglich in der Konsumgüterindustrie. Die kontinuierliche Anhebung des wirtschaftlichen Leistungsniveaus der Betriebe und Industriezweige, insbesondere die Steigerung der Arbeitsproduktivität, durch den verstärkten Übergang zur Serien- und [S. 663]Massenproduktion mit kontinuierlichem Fertigungsfluß gehört seit 1971 zu den vorrangigen wirtschaftspolitischen Zielen. Ihre Verwirklichung setzt eine im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich stärkere Spezialisierung der Produktion, ihre Standardisierung sowie die Anwendung moderner Fertigungsverfahren (Technologie) voraus. Für eine rein binnenwirtschaftlich ausgerichtete Spezialisierung ist der Wirtschaftsraum der DDR zu klein, so daß die Produktionsabsprache und Arbeitsteilung innerhalb des Rats für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) starke Impulse erhalten. Zu den Methoden, die zu einer Erhöhung der Arbeitsproduktivität führen, ist das Verfahren der Mehrmaschinenbedienung zu zählen. Nach dieser Methode bedient ein Beschäftigter mehrere Maschinen, indem die während des selbständigen Laufs einer Maschine auftretenden Wartezeiten zur Bedienung weiterer Maschinen genutzt werden. C. Mechanisierung und Automatisierung Da knapp die Hälfte der Produktionsarbeiter der Industrie der DDR nicht an Maschinen arbeitet, können durch die Mechanisierung dieser Arbeiten Produktivitätsreserven erschlossen werden. Von diesen Arbeitern verrichten 0,75 Mill. schwere und mittelschwere körperliche Arbeit. Einen weiteren Schritt stellt der Übergang von der Mechanisierung zur Automatisierung der Maschinen und Anlagen sowie der Produktionsvorbereitung (Entwicklung und Konstruktion) dar. Problematisch sind auch der im internationalen Vergleich hohe Anteil an Transportarbeitern (1965: 6,6 v.H., 1982: 5,7 v.H.) sowie der bis in jüngste Zeit sehr hohe und zudem stark steigende Anteil an Reparaturarbeitern (1965: 14,8 v.H., 1980: 17,1 v.H., 1982: 17,4 v.H.). D. Technische Erneuerung Sie umfaßt die rationellere Gestaltung der Arbeitsabläufe und/oder die technische Neuausstattung der Betriebe und Einrichtungen. Auf die Vervollkommnung und Leistungssteigerung der vorhandenen Fertigungsverfahren und der Fertigungsorganisation richtet sich vor allem das stark ausgebaute innerbe[S. 664]triebliche Vorschlagswesen. Einen Neuerungsschub erwartet man in den 80er Jahren von der intensivierten Anwendung von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik. E. Schichtarbeit Um die häufig nicht voll ausgelasteten Produktionsanlagen länger zu nutzen, wird seit 1967 (Einführung der 5-Tage-Arbeitswoche) die Umstellung der betrieblichen Arbeitszeitregelungen auf das Zweischicht- und Dreischichtsystem propagiert (s. Tabelle). Im Jahr 1972 arbeiteten 59 v.H. der Produktionsarbeiter 1schichtig, 15 v.H. 2schichtig und 26 v.H. 3schichtig. Bis zum Jahr 1982 hat sich die Beteiligung an der Schichtarbeit nur wenig verändert: 58,1 v.H. — 12,8 v.H. — 29,1 v.H. Durch die mehrschichtige Nutzung der Anlagen erhöht sich der Produktionsausstoß, ohne daß die Beschäftigtenzahl proportional ansteigt. Vor allem hochproduktive Anlagen, wie z.B. automatisierte und mittels der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) gesteuerte Maschinen und Fertigungsanlagen, sollen grundsätzlich im Dreischichtsystem betrieben werden. F. Anwendung moderner Planungs- und Leitungsmethoden Mathematische Verfahren der Netzplantechnik dienen der R. der Planung, Leitung und Verwaltung (Mathematik); erreicht werden sollen damit Kostenminimierung, höhere Kapazitätsauslastung und bessere Abstimmung von Terminen und Kooperationen. Auf die rationellere Gestaltung der Entscheidungssysteme in den Ministerien, Großbetrieben und territorialen wirtschaftsleitenden Organen richtet sich vor allem der seit 1962 betriebene Aufbau von Informations- und Dokumentationssystemen. Vorgesehen ist die Verknüpfung der Informations- und Dokumentationssysteme der Wirtschaftsbereiche mit den entsprechenden Einrichtungen der Planungsinstitutionen, dem System von Rechnungsführung und Statistik sowie dem naturwissenschaftlichen und gesellschaftswissenschaftlichen sowie technischen Informations- und Dokumentationssystem (Information). Auch hier werden durchschlagende R.-Erfolge jedoch erst von automatisierten Geräten, die auf der kostengünstigen Grundlage der Mikroelektronik arbeiten, erwartet. G. Territoriale Rationalisierung Da der Übergang zur vollen Mehrschichtarbeit bei ausbleibender Automatisierung zusätzliche Arbeitskräfte erfordern würde — die Einführung der zweiten Schicht bei hochproduktiven Anlagen in den industriellen Ballungsgebieten würde allein mehrere hunderttausend Arbeitskräfte fordern —, wird der koordinierten R. der Hilfs- und Nebenprozesse innerhalb territorialer Einheiten (Städte, Gemeinden, Bezirke) besonderes Gewicht zugemessen. Darunter fallen u.a. die Konzentration der Fuhrparks, Lager- und Reparaturwerkstätten mehrerer Betriebe, die gemeinsame Nutzung sozialer, technischer und administrativer Einrichtungen sowie die Abstimmung der Investitionen. H. Rationalisierungsmittel Sie umfassen materielle und finanzielle Mittel zur Analyse und rationelleren Gestaltung der Fertigungs- und Arbeitsabläufe. In erster Linie fallen darunter die zur Mechanisierung und Automatisierung notwendigen Maschinen, Datenverarbeitungsanlagen, automatischen Regler, Meß- und Kontrollgeräte. Die unzureichende Bereitstellung eines vielfältigen Sortiments an R.-Mitteln gehörte bisher zu den hemmenden Faktoren der Wirtschaftsentwicklung in der DDR. Seit Mitte der 70er Jahre wird mit Erfolg versucht, diesen Engpaß durch Eigenproduktion in den Betrieben und Kombinaten sowie durch den Aufbau spezialisierter Betriebe für R.-Mittel zu überwinden. Der Wert der im Bereich der zentral geleiteten Industrie durch Eigenproduktion hergestellten R.-Mittel stieg zwischen 1975 und 1982 von 732 auf 3.429 Mill. Mark. Ralf Rytlewski Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bley. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Arnold, H.: Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Aufgaben und Probleme der Leitung. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Gericke u. W. Sominski. Berlin (Ost): Dietz 1975. Friedrich, G.: Grundfragen der sozialistischen Wirtschaftsführung. Berlin (Ost): Dietz 1979. Gallenmüller, O., u. F. Hülsenberg: Intensivierung, Kapazität und Kosten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. [S. 665]Garbe, E., u. D. Graichen: Ökonomische Materialverwendung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Haustein, H.-D., u. W.-D. Hartmann: Komplex intensivieren. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Heinrichs, W., u. H. Maier: Die sozialistische Intensivierung — Hauptweg des ökonomischen Fortschritts bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1981. Kießig, T., u. W. Otto: Nutzensrechnung in Industriebetrieben und Kombinaten. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Krömke, C.: Wirtschaftsorganisation und komplexe sozialistische Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1967. Leistungsbewertung — Leistungsvergleich — Leistungssteigerung. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Schilling. Berlin (Ost): Dietz 1982. Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 2., neuverf. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Möbis, H.: Zur sozialistischen Betriebswirtschaft und Rationalisierung. Berlin (Ost): Dietz 1968. Neuererbewegung — Arbeiterinitiative zur sozialistischen Rationalisierung. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Hemmerling. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1973. Nick, H.: Rationalisierung in neuer Dimension. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Ökonomik der Arbeit. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Wagener. 6. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. <LI>Wissenschaft und Produktion im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Nick. Berlin (Ost): Dietz 1976. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 659–665 Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Interesse/Interessenübereinstimmung

Intensivierung und Rationalisierung (1985) Siehe auch: Intensivierung: 1975 Intensivierung und Rationalisierung: 1979 I. Begriffe und Konzept 1. I. bezeichnet das wirtschaftspolitische Konzept — sowie gelegentlich auch die Maßnahmen —, wirtschaftliches Wachstum durch die intensive Nutzung der vorhandenen Produktionsanlagen (Grundmittel) und des vorhandenen Arbeitskräftepotentials zu erzielen. Gemäß dieser engen Definition sollen Produktionsanlagen nicht mehr extensiv…

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Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gilt als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung, zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zu Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970), des VIII., IX. und X. Parteitags der SED (1971, 1976, 1981) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch 4 wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Das Sozialistische Bewußtsein (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) wird durch 7 sozialistische Grundüberzeugun[S. 366]gen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft …“ 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“ 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Verinnerlichung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum Proletarischen ➝Internationalismus…“ bewirkt werden. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7–10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die Aufgabe, die politisch-ideologischen Kenntnisse der Schüler systematisch zu entwickeln. Gemäß den neuen Lehrplänen für dieses Fach ab Schuljahr 1983/84 (Klassen 7 und 9) bzw. 1984/85 (Klassen 8 und 10) wird den Schülern in Klasse 7 „das Werden und Wachsen der DDR, die Entstehung und Festigung der politischen und ökonomischen Grundlagen des Sozialismus“ erläutert. Ziel der Klasse 8 ist es, „den Schülern ihre Stellung und Rolle als Staatsbürger der DDR bewußt zu machen“. Dabei soll „die Wissensaneignung eng mit dem praktischen Leben und den praktischen Erfahrungen der Schüler verbunden“ werden. „Die klassenmäßige Haltung zum sozialistischen Staat … soll sich in wachsender politischer Aktivität der Schüler vor allem in den Wohngebieten und Gemeinden zeigen“. „Hauptanliegen“ des Unterrichts ist es, „daß die Schüler … die Überzeugung gewinnen, daß der sozialistische Staat eine wahre Volksmacht ist, weil er von allen Bürgern unter Führung der SED getragen wird und den Interessen der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen dient“. Den Abschluß des Staatsbürgerkundeunterrichts in den Klassen 7 und 8 bildet eine Stoffeinheit, „mit der die prinzipielle Auseinandersetzung mit Wesenszügen und der Politik und Ideologie vor allem des BRD-Imperialismus zu führen ist“. Den Schülern ist „überzeugend vor Augen zu führen, daß der BRD-Imperialismus von Anfang an mit allen ihm zur Verfügung stehenden politischen, ökonomischen, militärischen und ideologischen Mitteln versucht hat, den Sozialismus in der DDR zu vernichten“. Der Unterricht soll die Schüler „zu der Einsicht führen, daß diese imperialistische Politik ihre tiefste Ursache in den Macht- und Eigentumsverhältnissen in der BRD hat. Sie sollen erkennen, daß diese Politik menschenfeindlich und eine ständige Gefahr für den Weltfrieden ist, daß sie zum Scheitern verurteilt war und auch heute nicht erfolgreich sein kann.“ Imperialismus. In Klasse 9 erfolgt eine verstärkte Beschäftigung mit der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus, bei der „die Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung, die historische Notwendigkeit der Ablösung des Kapitalismus und die historische Mission der Arbeiterklasse“ im Vordergrund des Unterrichts stehen. In Klasse 10 sollen vornehmlich „Grundfragen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR“ behandelt werden. (Zitate aus: Siegfried Piontkowski: Die ideologisch-theoretische und methodische Konzeption des Staatsbürgerkundeunterrichts und der überarbeiteten Lehrpläne der Klassen 8 und 10, in: Geschichtsunterricht und Staatsbürgerkunde, Berlin [Ost], H. 2/3.1984, S. 115 ff.) Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 365–366 Erzeugnisprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter Disziplin

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gilt als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…

DDR A-Z 1985

Automatisierung (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen herauszubilden. Gegenstand der A. sind ausschließlich formalisierbare, materielle und geistige Tätigkeiten des Menschen. Die A. wird als die höchste Stufe im Prozeß der Technisierung, des Einsatzes von technischen Hilfsmitteln zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität verstanden. Die Vorstufen der A. sind handwerkliche Arbeit und darauf folgend die mechanisierte Produktion. Durch die Mechanisierung wird menschliche Arbeit in ihrer körperlich-ausführenden Funktion durch maschinelle Werkzeuge bzw. Maschinen ersetzt. Je nach der Art der eingesetzten technischen Hilfsmittel (Arbeitsmittel) und dem Umfang des mechanisierten Fertigungsablaufs (einzelner Arbeitsplatz, Teil- oder Gesamtablauf) wird der Grad der Mechanisierung unterschieden in Kleinmechanisierung, Teil- und Vollmechanisierung. Ähnlich wird bei der A. der Einsatz von selbsttätigen Maschinen für Teilprozesse (Teil-A.) unterschieden von deren Einsatz für Gesamtprozesse (Voll-A.). Der Begriff Voll-A. wird auch in dem Sinne verwendet, daß adaptive Automaten nicht nur die Steuerung des Arbeitsablaufs, sondern als Maschine-Maschine-Dialog auch die begrenzt selbsttätige Auswahl des Arbeitsweges (Steuerung der Steuerung) übernehmen (Industrierobotertechnik). Zu den Voraussetzungen der A. zählt in wissenschaftlicher Hinsicht die Anwendung der Kybernetik, Mathematik, Logik, Systemanalyse, Entscheidungs- und Simulationstheorie. Praktische Voraussetzungen der A. von Produktionsabläufen mittels Automaten mit relativ starren Programmen (Einzweck-A.) sind: a) Der Produktionsablauf muß als fließender, kontinuierlicher Gesamtprozeß konzipiert sein. b) Größere Stückzahlen müssen über einen längeren Zeitraum gefertigt werden. c) Die ausgereiften Konstruktionen der Erzeugnisse und Technologien müssen über einen längeren Zeitraum relativ konstant bleiben, d) Nur geringe Qualitätsschwankungen dürfen bei der Zulieferung von Roh- und Betriebsstoffen auftreten, e) Entsprechend fachlich geschulte Arbeitskräfte müssen vorhanden sein. Mit dem vorgesehenen Übergang zu adaptiven — algorithmisiert lernenden — Automaten wandeln sich einige dieser Voraussetzungen, z.B. können dann Qualitätsschwankungen bei den Rohstoffen leichter ausgeglichen werden usw. Publizistisch ist der A. von Produktionsabläufen bereits in den 50er Jahren viel Aufmerksamkeit gewidmet worden. Seit Mitte der 60er Jahre hat sich die A.-Diskussion besonders der automatisierten Informationsverarbeitung zugewandt, von der man anfangs und im Unterschied zur Gegenwart schnell praktikable Lösungen für Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten — etwa durch vollautomatische Leitungssysteme oder vollautomatische Sprachübersetzung — erwartete. Das Ausmaß der A. in der Industrie wurde in den letzten 25 Jahren deutlich gesteigert, ist jedoch in der DDR im Vergleich zu anderen Industrieländern nicht sehr hoch. Die A. wird in der DDR statistisch gemessen am Anteil [S. 141]der teil- und vollautomatisierten Ausrüstungen am Gesamtbestand der volkseigenen Industrie (A.-Grad) und am Anteil der an teil- und vollautomatisierten Aggregaten, Maschinen und Anlagen Beschäftigten zur Gesamtzahl der Beschäftigten (A.-Koeffizient). Beide Angaben geben jedoch keinerlei Auskunft über die durch A. erzielte Produktivitätssteigerung und die aufgewandten Kosten. Teil- und Voll-A. werden statistisch nicht unterschieden. Bei der Teil-A. bestehen einzelne automatisierte Ausrüstungen unverkettet neben herkömmlichen Maschinen. Automatisiert werden bei dem gegebenen Stand der Automatenentwicklung in der DDR in erster Linie Bearbeitungs- und Transportprozesse in der Massenproduktion der Chemischen Industrie, der Textilindustrie, in Zweigen des Maschinenbaus, in der Elektrotechnischen und Elektronischen Industrie sowie der Energiewirtschaft. Daneben werden aber auch geistige Tätigkeiten, z.B. bei Konstruktionsarbeiten und in der Leitungs- und Verwaltungstätigkeit (durch Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]) automatisiert. Die staatliche Zentralverwaltung für Statistik hat die bereits bestehende Zentrale Datenbank in Berlin (Ost) durch Bezirksdatenbänke ergänzt und die Umstellung auf das in den RGW-Mitgliedstaaten angewandte Einheitliche System der Elektronischen Rechentechnik (ESER) eingeleitet (Information). 2. A.-Arten und deren Anwendung. Verschiedene A.-Arten lassen sich unterscheiden: a) Einzweck-A.. Sie ist die gegenwärtig vorherrschende Art, bei der mehr oder weniger große Abschnitte von relativ starren Produktionslinien der Serien- und Massenfertigung automatisiert wurden. Vor allem auf die Einzweck-A. entfallen die statistischen Angaben zum A.-Koeffizienten und A.-Grad. Der A.-Koeffizient der Arbeit beträgt gegenwärtig in der zentral geleiteten Industrie der DDR rd. 10 v.H. (1970: 6,6 v.H.). In der metallverarbeitenden Industrie entwickelte sich der A.-Koeffizient zwischen 1970 und 1978 (neuere statistische Angaben liegen nicht vor) von 5,5 v.H. auf 13 v.H. Der weniger aussagekräftige A.-Grad der technischen Ausrüstung stieg in derselben Zeit von 30 v.H. auf 45 v.H., während der Anteil der automatisierten Fertigung an der gesamten Fertigungszeit sich trotz dieser erweiterten A. kaum veränderte (von 2,0 auf 2,1 v.H.). Der A.-Grad der maschinellen Ausrüstungen in den zentral geleiteten Industriebetrieben stieg von 33,1 v.H. im Jahr 1970 auf 45,7 v.H. im Jahr 1978. Er betrug 1961 für alle Branchen der metallverarbeitenden Industrie lediglich rd. 14 v.H. und für die Leichtindustrie rd. 24 v.H. (Schätzungen). — Die A. erfolgt vor allem über Neuinvestitionen. So waren 51 v.H. der von 1971 bis 1973 in der Industrie installierten Maschinen automatisiert, gegenüber 39 v.H. im Zeitraum von 1966 bis 1970. Die Mehrzahl der eingesetzten automatisierten Maschinen wird numerisch gesteuert (z.B. Werkzeugmaschinen). Am weitesten fortgeschritten ist die A. in Zweigen mit kontinuierlicher Fertigung: z.B. in der chemischen Industrie, in der Zementerzeugung und in der Energie- und Brennstoffindustrie. Die Schlußlichter in der A. der Ausrüstungen waren 1970 die Industriebereiche: Lebensmittelindustrie, Wasserwirtschaft und Maschinen- und Fahrzeugbau; 1978 nahm die Baumaterialienindustrie den Platz des Maschinen- und Fahrzeugbaus ein (vgl. Tabelle „Automatisierungsgrad der Ausrüstungen in der volkseigenen Industrie“). Eine Reihe von gravierenden Problemen entsteht durch die Konzentration der A. auf die Hauptprozesse der Fertigung und die Ungleichmäßigkeit, mit der die A. innerhalb von Betrieben wie auch zwischen Betrieben und Industriezweigen durchgeführt wird. Neben sprunghaften Effizienzsteigerungen durch einzelne automatisierte Maschinen, Maschinenteile oder gelegentlich ganze Maschinensysteme entstehen nicht selten gleichzeitig Effizienzverluste. Sie treten vor allem durch sehr hohe Anschaffungskosten bei A. von isolierten Teilphasen der Produktionsprozesse auf, wenn die übrigen installierten Maschinen den Kapazitäten der automatisierten Anlage nicht entsprechen, die aus der A. resul[S. 142]tierenden Leistungen also nicht voll genutzt werden können. b) Flexible A.: Nachdem die A. in den 70er Jahren nur langsam vorankam, verspricht sich die politische Führung neuerdings von der verstärkten Anwendung der Mikroelektronik auch den Übergang zur flexiblen A., um damit die Intensivierung und Rationalisierung auf breitester Front zu beschleunigen. Vor allem die metallverarbeitende Industrie, an deren gesamter Fertigungszeit die automatisierte Fertigung 1980 nur mit 2,0 v.H. beteiligt war, wird vorrangig als Feld für die flexible A. angesehen. Die flexible A. zielt nicht mehr nur auf die relativ starren Fertigungsabläufe zur Herstellung eines bestimmten Massenproduktes, sondern will variable, schnell und kostengünstig steuerbare Bearbeitungsmöglichkeiten für die Produktion auch von kleineren und mittleren Serien bereitstellen. Die Mikroelektronik ermöglicht im Rahmen lernfähiger Systeme Dialoge von Maschine zu Maschine mittels Prozeßrechner, so daß Menschen von den Aufgaben der unmittelbaren Beschickung und Kontrolle von Maschinen befreit werden können. Kennzeichnend für die Fortentwicklung der A. ist die Tendenz, die Hilfsprozesse (z.B. innerbetrieblicher Transport, Qualitätskontrolle) und die formalisierbaren Leitungselemente unter Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere der in der DDR erst relativ spät geförderten Mikroelektronik, in den Fertigungsablauf zu integrieren. Zu diesem Zweck sind Konzepte für sog. „integrierte Systeme automatisierter Informationsverarbeitung“ (ISAIV) entwickelt worden, die die Informationen aus den Bereichen der Fertigung, des Absatzes, der Arbeitskräfteplanung, der Finanzen und der Produktionsvorbereitung einer abgegrenzten Leitungseinheit sammeln, speichern, aufbereiten und auswerten sollen. Die flexible A. der Produktion soll aus dem Zusammenwirken von a) numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen (NC-Maschinen), b) Industrierobotern und c) integrierten, anpassungsfähigen Fertigungssystemen bestehen. Durch die Mikroelektronik können die bislang hohen Kosten für die Meß-, Regel- und Steuerungstechnik der NC-Werkzeugmaschinen gesenkt werden. Der Kostenvorteil gilt auch für anpassungsfähig programmierbare Industrieroboter, die einen großen Teil der für Handhabe- und Hilfsprozesse eingesetzten Arbeitskräfte freisetzen, den Anteil der körperlich schweren und geistig monotonen Arbeit reduzieren und die Arbeitsproduktivität überdurchschnittlich steigern sollen. Je nach Entwicklungsstand integriert ein flexibles Fertigungssystem mittels Rechner und Mikroprozessoren nicht lediglich einzelne Bearbeitungsarten, sondern auch das Zusammenwirken und den Programmwechsel von verschiedenen Maschinen und Robotern, das die Qualitätskontrolle und die Analyse und partielle Behebung von Störungen einschließt. Intensiver untersucht wurden bisher die Anwendungsmöglichkeiten der A. in der Produktionsvorbereitung. So wurde an einem System zur A. der technischen Vorbereitung der Produktion (AUTEVO) gearbeitet, in dem die Routinetätigkeiten durch den Einsatz von EDV-Anlagen automatisiert werden. Breitere Anwendung fanden EDV-Anlagen in Großbetrieben bei arbeitsaufwendigen Informationsprozessen in der Produktionsvorbereitung. Auf der Grundlage gespeicherter Daten und eingegebener Programme werden Ausgangsinformationen bereitgestellt, z.B. Berechnungen des Materialverbrauchs, der Auslastung von Maschinenkapazitäten. der termingerechten Versorgung mit Werkstücken und Baugruppen. EDV-Anlagen übernehmen auch technisch-wissenschaftliche Berechnungen und Programmierungen von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen. Die gespeicherten Grundinformationen wurden in einigen Betrieben schon zu zentralen Datenbanken integriert, die Daten über Fertigungsgegenstände und Arbeitsplätze für die Produktionsvorbereitung bereithalten. c) Büro- und Verwaltungs-A.. Sie meint den Einsatz elektronischer Geräte zum Erfassen. Speichern, Aufbereiten, Bearbeiten, Übermitteln und Darstellen von Informationen. Der Aufbau von automatisierten Informationsverarbeitungssystemen wird seit längerem betrieben (Information). Sachgebietsorientierte Programmiersysteme wurden in Verbindung mit EDV-Anlagen zur Speicherung und Reorganisation verschiedener Daten entwickelt. Praktische Anwendungsfälle finden sich in der staatlichen Wirtschaftsverwaltung und Statistik, in Betrieben, im Verkehrs- und im Gesundheitswesen. Auch Arbeitsabläufe im Haushalts- und Meldewesen sowie in der Wohnungsverwaltung einzelner Kreise und Städte wurden automatisiert. Bemerkenswert ist jedoch die öffentliche Kritik daran, daß vorhandenes elektronisches Gerät nicht wirkungsvoll genutzt wird, so daß sich A.-Effekte im Sinne von Kostensenkungen oder der Freisetzung von Arbeitskräften nicht einstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 140–142 Auszeichnungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen. Bezeichnung für einen Prozeß, in dessen Verlauf menschliche Arbeit sowohl in ihrer arbeitsausführenden wie in ihrer arbeitskontrollierenden Funktion durch sich selbst regelnde und steuernde Maschinen und Maschinensysteme ersetzt wird. Darüber hinaus bedeutet A. die Modifikation menschlicher Arbeit und ihre Erweiterung, um neue Tätigkeitsprofile und Organisationsstrukturen…

DDR A-Z 1985

Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (1985)

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie, Politökonomie und „wissenschaftlichem Kommunismus“ der vierte Bereich der SED-Ideologie, sowohl in der Parteischulung als auch im gesamten wissenschaftlichen Leben der DDR. Seit 1956 beschäftigt sich die Geschichtsschreibung der DDR in zunehmendem Maße mit der GdA. Zahlreiche Quelleneditionen, Dokumentationen, Monographien und eine Flut von Broschüren zu diesem Thema wurden veröffentlicht. Um eine einheitliche Darstellung und offizielle Auslegung der GdA zu erreichen, befaßte sich das ZK der SED mehrmals mit der Ausarbeitung eines Lehrbuchs zur Parteigeschichte. Am 29. 7. 1956 beschloß das ZK, ein solches Lehrbuch vorzubereiten, am 19. 9. 1958 setzte es eine Kommission unter Vorsitz Walter Ulbrichts ein, die auf der 16. ZK-Tagung der SED (26.–28. 6. 1962) einen „Grundriß zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ vorlegte. Der „Grundriß“ widerspiegelte die These von Kurt Hager auf der 16. ZK-Tagung, „daß sich die Geschichtswissenschaft in der gesamten Arbeit jederzeit von den politischen Erfordernissen des gegenwärtigen Kampfes leiten läßt und daher von den Beschlüssen der Partei ausgehen muß“. Nach diesem Axiom hatten die Historiker die Fakten so darzustellen und vor allem so zu werten, daß die politische Linie der Parteiführung in Vergangenheit, Gegenwart und für die Zukunft ihre historische Rechtfertigung erfuhr. Die Folge war ein einseitig vorgeprägtes Geschichtsbild, in dem die Geschichte zur zurückprojizierten Gegenwart wurde. Dabei wurden seinerzeit noch der „Linie“ widersprechende Dokumente verschwiegen oder gar verfälscht (aus Faksimiles Teile weggeätzt oder Bilder retuschiert). Nicht zuletzt wurden die Namen sogenannter „Parteifeinde“ eliminiert, d.h. alle Parteiführer, die irgendwann mit der Partei in Konflikt geraten waren, wurden zur „Unperson“, ihre Namen aus der Geschichte „getilgt“. Zum 20. Jahrestag der SED-Gründung erschien im Frühjahr 1966 die achtbändige „Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung“ (GdA). Sie war bis zur Ablösung W. Ulbrichts (1971) das Standardwerk der SED zur GdA. Das Werk, mit zahlreichen Dokumenten und einem umfangreichen Bildteil versehen, folgt einerseits der vorgegebenen Selbstinterpretation der Partei, doch sind andererseits die in ihm benutzten Quellen im großen und ganzen wissenschaftlich objektiv ausgewertet worden. Auf Fälschungen wurde weitgehend verzichtet. Bei aller Parteilichkeit der Aussage hat die Geschichtswissenschaft der DDR mit diesem Werk einen wesentlichen Beitrag zur GdA geleistet. Durch eine Reihe ergänzender Dokumentations- und Informationsbände (GdA-Chronik, GdA Biographisches Lexikon — dieser Band war einige Zeit aus dem Verkehr gezogen —, Sachwörterbuch zur GdA) ist der Trend zur Versachlichung der Betrachtung der GdA unterstrichen worden. [S. 52]Die GdA soll nachweisen, daß eine „Kontinuität der Entwicklung der deutschen Arbeiterbewegung von ihren Anfängen bis zur SED“ besteht (Bd. 1, S. 12). Periodisierung, Auswahl der Fakten und Bewertung der Ereignisse wurden dabei jedoch — entsprechend dem Postulat der parteilichen Geschichtsschreibung des Marxismus-Leninismus — einseitig vorgenommen und können aus westlicher historiographischer Sicht diese These der SED nicht hinreichend belegen. Trotzdem erfüllte die GdA die ihr von der SED gestellte Aufgabe: Grundlage für die Herausbildung des gewünschten historischen und politischen Bewußtseins zu sein. Sie diente als Unterlage der politischen Schulung im Parteilehrjahr der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED), in der Freien Deutschen Jugend (FDJ), in der Nationalen Volksarmee (NVA) sowie als Lehrbuch an den Schulen und Hochschulen. 1978 erschien die „Geschichte der SED“, die vor allem als Ersatz für die letzten drei Bände der GdA dient. In dieser parteioffiziellen Darstellung widerspiegelt sich die neue Sicht der Parteigeschichte, wie sie sich in der Ära Honecker seit dem VIII. Parteitag der SED (1971) herausgebildet hat. Formal wie inhaltlich fällt sie jedoch in einigen Passagen hinter die wissenschaftliche Qualität und den politisch-historischen Informationswert der GdA zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 51–52 Arbeit, Gesetz der A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiterklasse

Siehe auch: Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen: 1969 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen (GdA): 1975 1979 Arbeiterbewegung, Grundriß der Geschichte der Deutschen: 1965 1966 Die SED versteht sich als die konsequente Fortführerin der Tradition der deutschen Arbeiterbewegung, sie mißt daher der Geschichte der Arbeiterbewegung zur Stärkung des Traditionsbewußtseins große Bedeutung bei. Die Geschichte der Arbeiterbewegung, speziell die GdA, ist neben Philosophie,…

DDR A-Z 1985

Gemeinde (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeindeverband

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…

DDR A-Z 1985

Leichtindustrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein eigenständiger Industriebereich, der folgende Industriezweige umfaßt: Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie), Zellstoff- und Papierindustrie, Polygraphische Industrie, Kulturwarenindustrie, Konfektionsindustrie (Bekleidungsindustrie) Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie, Glas- und feinkeramische Industrie. Die Textilindustrie bildet ab 1968 einen eigenständigen Industriebereich und fällt nach der Betriebssystematik der DDR nicht mehr unter die L. Das Ministerium für Leichtindustrie ist als zentrales Anleitungs- und Kontrollorgan seit Ende der 70er Jahre allein für die Textil- und Bekleidungsindustrie sowie die Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie zuständig. Zahlreiche Industriezweige wurden in den 70er Jahren aus dem Verantwortungsbereich des Ministeriums für Leichtindustrie ausgegliedert, so die Glas- und feinkeramische Industrie (Ministerium für Glas- und Keramikindustrie), die holzbearbeitende Industrie (Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie) und die Zellstoff- und Papierindustrie (Ministerium für Glas- und Keramikindustrie). Im Vergleich zu den anderen Industriebereichen werden in der L. die meisten industriellen Konsumgüter erzeugt. Neben vielfältigen Konsumgütern werden in der L. auch Fensterglas, Sanitärkeramik, Span- und Faserplatten sowie Verpackungsmaterial hergestellt. Zur L. gehörten 1982 933~Betriebe (23,2 v.H. aller Industriebetriebe) mit insgesamt 491.825 Arbeitern und Angestellten (15,4 v.H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie). Die L. ist mit 9,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion beteiligt. Hieran gemessen ist die L. gegenwärtig (1982) nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau, der Chemischen Industrie, der Lebensmittelindustrie und der Energie- und Brennstoffindustrie der fünftwichtigste Industriebereich der DDR. Erhebliche Bedeutung hat die L. aufgrund ihrer hohen Exportquote (über 40 v.H.), die in den 80er Jahren weiter steigen soll. Die in erster Linie zu erwähnenden [S. 824]Standorte der L. liegen in den Bezirken Karl-Marx-Stadt (Anteil 1982 an der Bruttoproduktion der L. 19,1 v.H.), Dresden (13,2 v.H.) und Berlin (8,8 v.H.). Kleinere und mittlere Betriebe dominierten Mitte der 70er Jahre in der L. 20 v.H. aller Betriebe der L. hatten nur maximal 25 Arbeiter und Angestellte, 48 v.H. 26–100. Im Rahmen der Kombinatsbildung sowie Reduzierung der Anzahl der Betriebe sind zwar Ende der 70er Jahre organisatorisch größere Betriebseinheiten entstanden, ohne aber die Probleme zu beseitigen, die durch die örtlich weit voneinander entfernt liegenden Produktionsstätten der L. entstehen. Die effiziente Arbeitsteilung wird behindert; Vorteile aus der Großserienfertigung können nur bedingt genutzt werden. Von 1970 bis 1982 hat die L. ihre Bruttoproduktion um das 1,72fache steigern können (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,86fache). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 823–824 Lehrplanreform A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leipziger Messe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein eigenständiger Industriebereich, der folgende Industriezweige umfaßt: Holzbearbeitende Industrie (Holzindustrie), Zellstoff- und Papierindustrie, Polygraphische Industrie, Kulturwarenindustrie, Konfektionsindustrie (Bekleidungsindustrie) Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie, Glas- und feinkeramische Industrie. Die Textilindustrie bildet ab 1968 einen…

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Gesellschaft für Sport und Technik (GST) (1985)

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur Förderung der Land-, Luft- und Seestreitkräfte“ (DOSAAF) in der UdSSR. Im Rahmen der sozialistischen Wehrerziehung bereitet die GST die Jugendlichen im vorwehrpflichtigen Alter ab 14 Jahren, und zwar insbesondere die 16- bis 18jährigen, auf den Wehrdienst vor. Seit ihrem VII. Kongreß im Juni 1982 soll sich die GST verstärkt auch der vormilitärischen Ausbildung älterer Jugendlicher zuwenden. Dies steht im Zusammenhang mit der in den nächsten Jahren rückläufigen Zahl an Wehrpflichtigen, die die DDR zur zunehmenden Einberufung auch der älteren Jahrgänge zwingt. Die GST, die „sozialistische Wehrorganisation“ der DDR, ist Hauptträger der vormilitärischen Ausbildung der Jugendlichen, zugleich bietet sie den Bürgern auch vielfältige Möglichkeiten zu wehrsportlicher Betätigung und damit zur Entwicklung und Erhaltung der Wehrfähigkeit. Ihre gesamte Tätigkeit soll sich auf die Anforderungen und Aufgaben konzentrieren, die der Landesverteidigung, insbesondere der Nationalen Volksarmee (NVA), im Interesse der militärischen Sicherung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der DDR gestellt werden. Die GST arbeitet unter Führung der SED eng mit den bewaffneten und anderen staatlichen Organen sowie mit Parteien und Massenorganisationen zusammen. Sie untersteht dem Ministerium für Nationale Verteidigung. Die Zuweisung von Verantwortungs- und Aufgabenbereichen an die GST ist abgestimmt mit den wehrerzieherischen Aufgaben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Schulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und anderer Träger der Wehrerziehung. Die GST ist nach den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus aufgebaut. Territorial gliedert sie sich unterhalb der zentralen Ebene in Bezirks- und Kreisorganisationen; im Organisationsbereich des Kreises werden in Betrieben, Verwaltungen, Schulen, Hochschulen und Wohngebieten Grundorganisationen gebildet. Höchstes Organ der GST ist der Kongreß. Er legt die grundsätzlichen Aufgaben fest, beschließt das Statut (das z. Z. gültige Statut wurde auf dem V. Kongreß der GST vom 14. bis 16. 9. 1972 in Dresden verabschiedet) und wählt den Zentralvorstand. Zwischen den Kongressen ist der Zentralvorstand das höchste Gremium; er wählt aus seiner Mitte zur Leitung der Arbeit zwischen den Tagungen des Vorstands das Sekretariat. Diese Organisationsstruktur der Zentrale gilt im wesentlichen entsprechend für die Bezirks- und Kreisorganisationen. Die Ausbildungsarbeit findet in den Grundorganisationen statt, deren Umfang sich nach der jeweiligen Größe der Betriebe, Lehrstätten usw. richtet. Die Grundorganisationen gliedern sich wiederum in bestimmte Sektionen, die die Spezialausbildung auf die künftige Waffengattung hin durchführen. Bis zum Ende des Ausbildungsjahres 1981/82 gliederte sich die 2jährige vormilitärische Ausbildung der GST in die vormilitärische Grundausbildung (1. Jahr) und die vormilitärische Ausbildung für die Laufbahnen der Nationalen Volksarmee (2. Jahr). Seit dem Beginn des Ausbildungsjahres 1982/83 führt die GST die vormilitärische Grundausbildung als selbständigen Ausbildungsabschnitt nicht mehr durch, sondern konzentriert sich ausschließlich auf die vormilitärische Laufbahnausbildung. Diese erfolgt für die Laufbahnen Mot.-Schützen, Militärkraftfahrer, Tastfunker, Fernschreiber, Matrosenspezialisten, Militärflieger, Fallschirmjäger und Taucher. Die nunmehr 2jährige vormilitärische Laufbahnausbildung, in der die „politisch-moralische Erziehung“, die Vermittlung vormilitärischer Kenntnisse und Fertigkeiten sowie die körperliche Ertüchtigung miteinander verbunden werden sollen, wird stärker noch als früher armeebezogen durchgeführt; dabei hat die praktische Ausbildung eindeutig an Bedeutung gewonnen. Die vormilitärische Ausbildung der GST ist fester Bestandteil der Lehrpläne der Erweiterten Oberschulen und Hochschulen wie auch der Ausbildungspläne der Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen. Die Ausbildung erfolgt sowohl im Unterricht als auch in der Freizeit. Gute Erfahrungen hat die GST offensichtlich mit der seit einigen Jahren in vielen Kreisorganisationen praktizierten „monatlichen Ausbildung an einem Tag“ gemacht: Diese Form bietet — zusammen mit längeren Lehrgängen an den zentralen und örtlichen Ausbildungslagern der GST — die Möglichkeit, insbesondere auch die Lehrlinge in Betrieben und Verwaltungen in [S. 548]eine straff organisierte vormilitärische Ausbildung einzubinden. Da die Leistungen während der GST-Ausbildung in die Beurteilung der Schüler und Lehrlinge einfließen, wird eine sehr hohe Beteiligung der Jugendlichen an der vormilitärischen Ausbildung erreicht. Die Mädchen werden im Rahmen der GST auf die Zivilverteidigung (Sanitätsausbildung) vorbereitet, können auf Wunsch aber auch das Ausbildungsprogramm für Jungen absolvieren. Attraktiv ist die GST für die Jugendlichen insbesondere dadurch, daß in ihren Lagern verschiedene Berechtigungsnachweise erworben werden können — vom Führerschein bis zum Flugschein, und zwar vor Vollendung des 18. Lebensjahres und ohne die sonst üblichen langen Wartefristen. Von 1979 bis 1981 erwarben z.B. ca. 175.000 Mädchen und Jungen die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder und fast 200.000 die Fahrerlaubnis für Krafträder. Die GST bietet ihren Mitgliedern ein breit gefächertes Wehrsportprogramm. Gegenwärtig gibt es die Wehrsportarten: Modellsport (Auto-, Schiffs- und Flugmodellsport), Seesport, Tauchsport, Flug- und Fallschirmsprungausbildung, Sportschießen, Motorsport, Nachrichtensport und — als neueste Wehrsportart — Wehrkampfsport. Die GST widmet sich dabei der Pflege sowohl des Massen- als auch des Leistungssports. Ihre Wehrspartakiaden werden auf Kreisebene jährlich, auf der Bezirksebene alle 2 Jahre und auf der Ebene der Republik alle 5 Jahre durchgeführt. Den Angehörigen der NVA und sonstiger bewaffneter Organe der DDR vergleichbar besitzen die Mitglieder der GST Dienstuniformen, Kampf- und Arbeitsanzüge. Ihre Bewaffnung beschränkt sich auf Kleinkaliberwaffen. Kombattantenstatus haben die GST-Mitglieder nicht. Die GST zählt gegenwärtig (1982) ca. 600.000 Mitglieder und ca. 19.000 Organisationseinheiten. Vorsitzender ist Günter Kutzschebauch (SED). An Agitations- und Propagandamaterialien gibt die GST regelmäßig heraus: „S und T. Sport und Technik. Das wehrpolitische Jugendmagazin der GST“, „Funkamateur“, „Flieger-Revue“, „modellbau heute“, „Visier“, „poseidon“ (militärpolitische Zeitschriften mit Magazincharakter für die vormilitärische Laufbahnausbildung und für die Wehrsportarten), „konkret“ und das Mitteilungsblatt „Motorsport“ (Presseorgane für die Funktionäre und Ausbilder der GST). Als höchste Auszeichnung vergibt die GST die „Ernst-Schneller-Medaille“ in Gold, Silber und Bronze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 547–548 Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“

Siehe auch: Gesellschaft für Sport und Technik: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Gesellschaft für Sport und Technik (GST): 1969 1975 1979 Sport und Technik, Gesellschaft für: 1953 1954 Sport und Technik, Gesellschaft für (GST): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Massenorganisation zur vormilitärischen und wehrsportlichen Erziehung und Ausbildung der Jugendlichen in der DDR. Die GST wurde 1952 gegründet; als Vorbild gilt die „Freiwillige Unionsgesellschaft zur…

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Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 K. oder — im weiteren Sinne — „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende sportliche Betätigung betrachtet, durch die nach dem Staatsratsbeschluß über die „Aufgaben der Körperkultur und des Sports bei der Gestaltung des entwickelten Systems des Sozialismus in der DDR“ (1968) Lebensfreude und Erholung, Gesundheit und Bildung, Wettbewerb und Leistungsstreben, Freundschaft und Charakterstärke, Liebe und Treue zur sozialistischen Heimat sowie Verteidigungsbereitschaft und Wehrbefähigung gefördert werden sollen, insbesondere im schulischen und außerschulischen KuJ. Daher sind obligatorischer Sportunterricht und freiwilliger Sport auch von der Vorschulerziehung bis hin zur Hochschule feste Bestandteile des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems. Die K. erfolgt in enger Wechselwirkung sowohl mit der Politisch-Ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung als auch vor allem mit der Kollektiv- und Arbeitserziehung, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin. Hauptaufgabe des obligatorischen schulischen Sportunterrichts, der seit 1953/54 als schulisches Hauptfach gilt, das im Rahmen der Abschlußprüfung (10. Klasse), der Reifeprüfung und auch der Facharbeiterprüfung mit einer besonderen Sportprüfung abgeschlossen wird, ist die systematische Vermittlung der körperlichen Grundausbildung, die Vermittlung sportpolitischer, -theoretischer und -hygienischer Kenntnisse sowie die damit verbundene Anerziehung den sozialistischen Normen entsprechender sittlich-charakterlicher Verhaltensweisen. Der Sportunterricht soll entscheidend dazu beitragen, daß das Streben nach körperlicher Vervollkommnung und die regelmäßige sportliche Betätigung zum Lebensprinzip aller Kinder und Jugendlichen werden sowie deren Willensqualitäten, Mut, kollektives Handeln und bewußte Disziplin zu entwickeln und zu festigen. Für den Sportunterricht stehen in den Klassen 1–10 insgesamt 23 Wochenstunden sowie in den Klassen 11 und 12 und in der Berufsausbildung pro Schul- bzw. Lehrjahr je 2 Wochenstunden zur Verfügung; die neugestalteten Lehrpläne sehen als Sportarten „Grundübungen“, „Leichtathletik“, „Geräteturnen“, „Gymnastik“, „Sportspiele“, „Wintersport“ und „Schwimmen“ vor. Trotz häufig mangelnder Schwimmgelegenheiten muß jede Schule dafür sorgen, daß mit Beendigung der Klasse 5 der I. Abschnitt der Schwimmausbildung abgeschlossen ist; dazu werden im Sommer auch Schwimmlager durchgeführt. In einem speziellen Ausstattungsplan für Schulen ist das Minimum der an jeder Schule obligatorisch verfügbaren Sportgeräte und -materialien für den Sportunterricht und für den Sport außerhalb des Unterrichts festgelegt. Eine besonders intensive, auf Spitzenleistungen ausgerichtete Förderung der sportlichen Leistungsfähigkeit ausgewählter „besonders begabter“ Kinder und Jugendlicher erfolgt in den Kinder- und Jugendsportschulen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IX.; Sport, VIII.). [S. 744]Der außerunterrichtliche Sport wird vor allem in den Schulsportgemeinschaften (SSG) betrieben; sie bestehen an der Mehrzahl der Oberschulen, werden in der Regel von den Sportlehrern der betreffenden Schulen geleitet und ermöglichen das Betreiben einzelner Sportarten in entsprechenden Leistungsgruppen. Der außerschulische Sport wird vor allem in den KuJ.-Abteilungen der Sportgemeinschaften, den Sportklubs und den Trainingsgruppen der Grundorganisationen des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR, aber auch in den Sektionen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) betrieben; die GST ermöglicht den Schülern und Lehrlingen die Teilnahme am Segel- und Motorflugsport, Flugmodell- und Fallschirmsport, Motor- und Wassersport sowie Schieß- und Geländesport, sieht ihre Hauptaufgabe jedoch in der Wehrerziehung, vor allem in der Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf den Dienst in der Nationalen Volksarmee (NVA). Im Rahmen des schulischen und außerschulischen KuJ. werden jährlich zahlreiche Sportwettkämpfe durchgeführt, so die Kinder- und Jugendspartakiaden (Spartakiaden) auf Kreis-, Bezirks- und DDR-Ebene, die den Olympischen Spielen nachgestaltet werden; ferner im Rahmen von Schulsportfesten die „Wettkämpfe um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates im leichtathletischen Dreikampf“, bei denen die 10 besten Schüler und Lehrlinge sowie die beste Schule jedes Kreises ausgezeichnet werden; schließlich der „Schwimmwettbewerb der polytechnischen Oberschulen der DDR“ des Deutschen Schwimmsport-Verbandes, bei dem die Schule mit dem jeweils höchsten Prozentsatz an Schwimmern (entsprechend den Bedingungen des Schwimmabzeichens der DDR) ermittelt und mit dem Wanderpokal ausgezeichnet wird. Beim „Internationalen Leichtathletik-Vierkampf der Freundschaft“ messen sich die besten Schülermannschaften der sozialistischen Länder miteinander. Auch die jährlich in den Betrieben, Genossenschaften, Bildungseinrichtungen, Einheiten der NVA sowie Gemeinden und Städten begangene „Woche der Jugend und Sportler“ dient der Förderung der K. und des Sports. Im Rahmen des KuJ. können zahlreiche Sport-Auszeichnungen und -Abzeichen erworben werden, so das „Olympia-Leistungsabzeichen der DDR“ und das „Schwimmabzeichen des Deutschen Schwimmsport-Verbandes“. Mit dem „Abzeichen der Sportklassifizierung“ wird die Erfüllung der Normen in 3 Leistungsklassen und 3 Altersstufen differenziert verdeutlicht. Die Leistungen der Kinder und Jugendlichen im Sportunterricht und im außerunterrichtlichen Sport der Schulen und Berufsschulen werden nach der „Leichtathletik-Punktetabelle“ bewertet (Sport, V.). Der schulische und außerschulische Sport der Kinder und Jugendlichen ist nicht nur auf die körperliche Ertüchtigung im Hinblick auf möglichst hohe Arbeits- und Wehrdienstleistungen, sondern auch darauf gerichtet, einen Breitensport auf möglichst hohem Niveau zu ermöglichen; aus diesem kann dann auch ein Spitzensport entwickelt werden, der solche sportlichen Weltspitzenleistungen erbringt, die die angebliche Überlegenheit des sozialistischen Systems dokumentieren und das internationale Prestigebedürfnis der DDR-Führung befriedigen sollen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 743–744 Kooperationsverband (KOV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Korrespondenten

Siehe auch die Jahre 1975 1979 K. oder — im weiteren Sinne — „Körperkultur und Sport“ umfassen als „Elemente der sozialistischen Kultur“ alle Maßnahmen und Veranstaltungen, die auf die Entwicklung, Vervollkommnung und Erhaltung der physischen Leistungsfähigkeit der Menschen während des ganzen Lebens gerichtet sind und die durch das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport (Statut 1970) gefördert und gesteuert werden. Als Hauptweg der körperlichen Vervollkommnung wird die umfassende…

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Außenpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt. Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland. [S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED). In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte. Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED. II. Das Verhältnis zur UdSSR Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden. Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen. In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar. Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können. III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung, 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen. Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß. Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande. Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren. [S. 114]<IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten> Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status i

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen,…

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Rehabilitierungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit politischen Aufgaben betraut worden. Diese R. vollzogen sich allerdings nur zögernd und inkonsequent. Sie [S. 1116]betrafen sowohl bestimmte, durch ein einheitliches Merkmal gekennzeichnete Gruppen (z. B. ehemalige Westemigranten, frühere Mitkämpfer der jugoslawischen Partisanenarmee) als auch Einzelpersonen, z. B. leitende Parteimitglieder, die in der DDR in Auswirkung der Schauprozesse gegen Laszlo Rajk (Ungarn), Traitscho Kostoff (Bulgarien) und Rudolf Slansky (Tschechoslowakei) aus ihren Funktionen entfernt wurden (Alexander Abusch, Franz Dahlem), bzw. aus der SED ausgeschlossen und in Haft genommen wurden (Paul Merker, Fritz Sperling, Bruno Goldhammer). Rehabilitiert wurden auch der nach dem Juni-Aufstand abgesetzte und verhaftete ehemalige DDR-Justizminister Max Fechner, sowie einige mit der „oppositionellen Fraktion“ Zaisser/Herrnstadt (1953; Neuer Kurs) sympathisierende Funktionäre (Anton Ackermann, Hans Jendretzky, Elli Schmidt), nicht hingegen Wilhelm Zaisser und Rudolf Herrnstadt (Opposition und Widerstand). 20 Jahre später wurden Karl Schirdewan und andere Funktionäre, die 1956/57 revisionistische Auffassungen vertreten hatten (Revisionismus) und deshalb gemaßregelt worden waren, rehabilitiert. Niemand von den zuletzt genannten ist jedoch in politisch einflußreiche Ämter zurückgekehrt. Im Gegensatz zur KPdSU und anderen kommunistischen Parteien im Ostblock nahm die SED die R. zumeist stillschweigend und unter Ausschluß der Öffentlichkeit vor. Lediglich im Fall Dahlem und einigen damit zusammenhängenden Fällen (Ackermann, Jendretzky, Schmidt) wurde die verhängte Parteistrafe durch einen veröffentlichten Beschluß des ZK der SED vom 29. 7. 1956 für aufgehoben erklärt. Die R. Fechners ist durch Mitteilung über die Wiederherstellung seiner Parteimitgliedschaft (ND 29. 6. 1958) bekanntgeworden. Von der KPdSU postum ausgesprochene R. prominenter deutscher KPD-Führer, Opfer der stalinschen Säuberungen in den 30er Jahren, sind in der DDR niemals durch die SED veröffentlicht worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115–1116 Rehabilitation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Relativismus

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Funktionäre und Mitglieder der SED, die in den Jahren 1948–1953 politischen Säuberungen zum Opfer fielen und widerrechtlich verfolgt, aus der Partei ausgeschlossen oder aus ihren Funktionen entfernt wurden, sind in den Jahren nach Stalins Tod (1953) und besonders nach dem XX. Parteitag der KPdSU bzw. der 3. Parteikonferenz der SED (1956) z. T. „rehabilitiert“, d.h. wieder in die Partei aufgenommen und — wenn auch keineswegs immer — erneut mit…

DDR A-Z 1985

1985: A, Ä

Abgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Akademien Akkumulation Aktiengesellschaft (AG) Aktionseinheit der Arbeiterklasse Aktiv Alkoholmißbrauch Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) Altenpolitik Altguthaben und -Ablösungsanleihe Amateurfunk Amnestie Amortisationen Amt für Arbeit und Löhne Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen Amt für Jugendfragen beim Ministerrat Amt für Preise beim Ministerrat Anarchismus Angelsport Angestellte Anlagevermögen Anleitung und Kontrolle Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) Anthropologie Antifaschistisch-demokratische Ordnung Antikommunismus Antisemitismus Apotheken Apparat Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen Arbeiterklasse Arbeiterkomitee Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) Arbeiter-und-Bauern-Macht Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) Arbeit, Gesetz der Arbeitsbefreiung Arbeitsbereich Arbeitseinheit (AE) Arbeitseinkommen Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere Arbeitsgesetzbuch (AGB) Arbeitsgestaltung Arbeitshygiene Arbeitsklassifizierung Arbeitskräfte Arbeitskräfte, Ausländische Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit Arbeitsmarkt Arbeitsnormung Arbeitsökonomie Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) Arbeitsproduktivität Arbeitsrecht Arbeitsstudium Arbeitsverpflichtung Architekten Architektur Arzneimittelversorgung Asoziales Verhalten Ästhetik Atomenergie Aufbau des Sozialismus Aufbaugesetz Aufklärung, Sexuelle Ausbildungsförderung Ausfallzeiten Ausländerstudium Auslandspropaganda Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) Ausschuß für deutsche Einheit Außenhandelsbetriebe (AHB) Außenpolitik Außenwirtschaft und Außenhandel Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung Auszeichnungen Automatisierung

Abgabenverwaltung Abgrenzung Abrüstung Absatz Abschreibungen Abweichung Aeroklub der DDR Aggressionsverbrechen Agitation und Propaganda Agnostizismus Agrarflug Agrar-Industrie-Komplex (AIK) Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) Agrarpolitik Agrarpreissystem Agrarstatistik Agrarsteuern Agrarwissenschaften Akademie der Künste der DDR (AdK) Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Akademie für Ärztliche Fortbildung Akademie für…

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Wissenschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den stetigen Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur Gestaltung des praktischen Lebens. W. dient der Beherrschung der natürlichen und sozialen Umwelt: W. ist „das aus der gesellschaftlichen Praxis erwachsende, sich ständig entwickelnde System der Erkenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften, kausalen Zusammenhänge und Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens, das in Form von Begriffen, Kategorien, Maßbestimmungen, Gesetzen, Theorien und Hypothesen fixiert wird, als Grundlage der menschlichen Tätigkeit eine wachsende Beherrschung der natürlichen und — seit der Beseitigung der antagonistischen Klassengesellschaft — auch der sozialen Umwelt ermöglicht und durch die Praxis fortlaufend überprüft wird“ (Philosophisches Wörterbuch, Bd. 2, 6. Aufl., Berlin [Ost] 1969). Die allgemeine Kennzeichnung der W. als eine „komplizierte und vielschichtige soziale Erscheinung“ hat sich in der philosophischen und wissenschaftstheoretischen Literatur der DDR weitgehend durchgesetzt. Bei der genaueren Bestimmung des W.-Begriffs werden verschiedene „Merkmale“, „Aspekte“, „Zusammenhänge“ oder „Funktionen“ nebeneinandergestellt, ohne daß jedoch ein primäres Merkmal bzw. der Zusammenhang der „Aspekte“ und „Funktionen“ deutlich hervorgehoben wird. So etwa wird die moderne W. im Philosophischen Wörterbuch (a.a.O.) als eine „spezifische Form des gesellschaftlichen Bewußtseins, ein besonderes Gebiet der gesellschaftlichen Arbeitsteilung, eine soziale Institution und unmittelbare Produktivkraft der Gesellschaft sowie theoretische Grundlage der Leitung der Gesellschaft“ dargestellt. Die Vielzahl der W.-Definitionen führt vor allem folgende Momente an: 1. W. als System von Wissen und als System von Theorien und Methoden, 2. W. als Form menschlicher Tätigkeit, 3. W. als Form Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins, 4. W. als Bereich gesellschaftlicher Arbeitsteilung, als soziale Institution, 5. W. als Produktivkraft der Gesellschaft, 6. W. als Grundlage für die Leitung und Planung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung. Die Aufnahme der einzelnen Momente und Seiten der W. und ihre marxistisch-leninistische Analyse erfolgten in der Vergangenheit durchaus nicht einheitlich. Sie wurden insbesondere von den unterschiedlichen disziplinären Betrachtungsweisen beeinflußt. So war es lange Zeit umstritten, ob aus der von marxistischen Erkenntnistheoretikern bevorzugten Darstellung der W. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Bewußtseins zu folgern sei, daß nicht die W. selbst, sondern nur ihre Ergebnisse Produktivkraftfunktion haben könnten. Dies wurde von Vertretern der Produktivkraftlehre des Historischen Materialismus bestritten. Stärker als in der Vergangenheit wird seit dem VIII. Parteitag der SED (15.–19. 6. 1971) die Aufgabe der W. hervorgehoben, theoretische Grundlagen für die weitere Ausgestaltung des Gesellschaftssystems der DDR zu liefern und insofern vor allem Instrument zur Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung zu sein. In der wissenschaftstheoretischen Diskussion wurde in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, W. primär vor dieser Aufgabenstellung her zu bestimmen und etwa auch die Produktivkraftfunktion der W. einer solchen hauptsächlichen Bestimmung nachzuordnen. Eine andere Strömung verlagerte den Schwerpunkt der Definition von einem Bestand an spezifischem Wissen [S. 1522]auf den Gesichtspunkt der W. als einer Tätigkeit neben der materiell-produktiven Arbeit; sowie weiter zur Vorstellung von W. als allgemeiner Arbeit (einem Begriff von K. Marx), die sich der materiell-produktiven Arbeit nicht selbständig entgegenstellt, sondern wissenschaftliches Wissen zur sich stets erneuernden Umsetzung und Vermittlung in wirtschaftliche, soziale und politische Praxis führt (H. Laitko). Gegen diese Einbegriffs-Definitionen, die ein Kriterium in den Mittelpunkt stellen, ist zu Recht eingewandt worden, daß sie den Realitäten der DDR weit vorauseilen. Die gegenwärtigen W.-Prozesse lassen sich damit nicht angemessen erfassen. Ihre Bestimmungen von W. stellen zwar interessante Deduktionen dar, beruhen jedoch auf der Verallgemeinerung von empirischen Kenntnissen über die Entwicklung der W. und ihrer möglichen Regelmäßigkeiten. Als zureichend wird statt dessen die vergleichsweise „grobere“, breiter angelegte Erfassung der W. als einer Kategorie des Historischen Materialismus angesehen (R. Mocek). Die verschiedenen definitorischen Zugangsweisen sollten nicht lediglich als philosophischer und politökonomischer Meinungsstreit in der DDR interpretiert werden, da mit ihnen unterschiedliche Forschungsstrategien und abweichende Gegenstandsbestimmungen der W. einhergehen, die für die praktische Politik und das Selbstverständnis der Wissenschaftler von erheblicher Bedeutung sein können. Die allgemeine Abklärung und Definition dessen, was W. ist, ist Aufgabe der philosophischen Grundlagenforschung, d.h. die Bestimmung des Gegenstandes der W. und die Beantwortung der Fragen nach der Ziel- und Zwecksetzung von W. sowie der Art ihrer Praktizierung erfolgen auf der Grundlage und im Rahmen des Historischen und Dialektischen Materialismus. Die Diskussion bleibt jedoch nicht unbeeinflußt von der z. T. sehr intensiven Rezeption von wissenschaftstheoretischen, -soziologischen und -historischen Studien westlicher sozialwissenschaftlicher Forschung. Bis Mitte der 60er Jahre befaßte sich die marxistische Philosophie vorzugsweise mit Einzelaspekten der W. und der W.-Entwicklung. Historischer und Dialektischer Materialismus sowie marxistisch-leninistische Erkenntnistheorie behandelten ihre die W. betreffenden Aspekte zu isoliert, als daß die weltweit zu beobachtenden „revolutionären“ Veränderungen der W. umfassend analysiert werden konnten. Diese Veränderungen, die die W. vor allem seit dem II. Weltkrieg erfährt, bestehen neben einer rapiden quantitativen Zunahme des Wissens und einer erhöhten Formalisierung und Symbolisierung der W.-Sprache in erster Linie in einer fortschreitenden Differenzierung und Integration früher relativ stabil abgegrenzter Einzeldisziplinen wie auch in einer stärkeren sozialen Institutionalisierung der wissenschaftlichen Tätigkeiten. Seit 1967 wurde wiederholt von einzelnen Wissenschaftlern sowie von der SED-Führung (Beschluß des SED-Politbüros über „Die weitere Entwicklung der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften in der DDR“ vom 22. 10. 1968) die Untersuchung der W. sowohl als Ganzes als auch im Hinblick auf die Gesellschaftsentwicklung und in diesem Zusammenhang die Ausarbeitung einer W.-Theorie gefordert. Nach dem gegenwärtigen Stand der Diskussion zur Bestimmung des Gegenstandes der W.-Theorie soll sie die Gesamtheit der W. sowie die Gesetzmäßigkeiten ihrer Entwicklung, Struktur, Funktion, Leitung und Organisation untersuchen. Im Mittelpunkt soll der alle Aspekte von W. vereinende „reale Prozeß der wissenschaftlichen Tätigkeit“ stehen. Von der W.-Theorie wird ein wichtiger Beitrag zur theoretischen Fundierung der W.-Politik, -Planung und -Organisation erwartet. Sie soll darüber hinaus eine einheitliche theoretische Ausgangslage für die bisher unter der Bezeichnung W. von der W. zusammengefaßten W.-Forschungen unterschiedlicher Art abgeben. An der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) besteht ein Institut für Phasen, Geschichte und Organisation der W., das sich diesen Fragen widmet (Direktor: Günter Kröber, SED). Dies sind vor allem erkenntnistheoretische, philosophische, methodologische, logische, semiotische und soziologische Untersuchungen der W. a) als Erkenntnissystem, b) als soziale Institution und c) als informationsverarbeitendes System. Relevante Aufschlüsse für die praktische Gestaltung der W.-Politik werden von Studien erwartet, die zum Problem der Bestimmung von Auswahlkriterien für die langfristige Grundlagenforschung, der Proportionierung der W. nach Forschungsarten und -richtungen, zur Überleitungsproblematik sowie zu den Kommunikationsprozessen in interdisziplinären Forschungsgruppen durchgeführt werden. Forschung; Marxismus-Leninismus Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1521–1522 Wirtschaftswissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wissenschaftliche Räte

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 W. im weitesten Sinne bezeichnet im Verständnis des Marxismus-Leninismus den stetigen Prozeß der Gewinnung neuer Erkenntnisse — „die höchste Form der theoretischen Tätigkeit der Menschen“ — und als deren Ergebnis den gesamten Vorrat menschlichen Wissens über die Gesetzmäßigkeiten der Natur, der Gesellschaft und des Denkens. Gemäß diesem Verständnis ist W. nicht Selbstzweck, sondern Hilfsmittel zur Gestaltung…

DDR A-Z 1985

Zivilprozeß (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich seit 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löste die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878, Zwangsversteigerungsgesetz von 1897, Vergleichsordnung von 1935) bis 1975 grundsätzlich weitergegolten haben. Sie überwindet darüber hinaus den Zustand der im Bereich des Z. entstandenen Rechtszersplitterung durch Zusammenfassung des Rechtsstoffes in einer abschließenden Kodifikation. Diese Rechtszersplitterung war dadurch entstanden, daß auf der Basis der fortgeltenden ZPO von 1877 wegen der Veränderung der Gerichtsverfassung zusätzliche Sonderregelungen erlassen worden waren (wichtig vor allem die Angleichungs-VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 988). Auch andere Änderungen des Z.-Rechts erfolgten durch nicht in die ZPO eingearbeitete Sonderbestimmungen. Hinzu kam, daß die Verfahren in Arbeits- und Familiensachen aus der ZPO ausgeklammert und durch eigene Verfahrensordnungen geregelt wurden (Arbeitsgerichtsordnung vom 29. 6. 1961, GBl. II, S. 271; Familienverfahrensordnung vom 17. 2. 1966, GBl. II, S. 171); ebenso das Gerichtsvollzieherwesen (VO vom 4. 10. 1952, GBl., S. 993). Die Neukodifizierung des Z.-Rechts war seit 1958 vorgesehen. Ein von einer Kommission des Ministerrates zur Ausarbeitung des Zivilgesetzbuches fertiggestellter erster Entwurf einer ZPO ist im Jahre 1970 Mitarbeitern der Gerichte, der Staaatsanwaltschaft, der Rechtsanwaltschaft und der rechtswissenschaftlichen Sektionen der Universitäten zur Diskussion zugänglich gemacht worden (Wünsche, Neue Justiz, 1970, Heft 6, S. 161 ff.). Eine Veröffentlichung des Entwurfs ist jedoch nicht erfolgt. Mit der ZPO von 1975 ist erneut eine allgemeine Verfahrensordnung für Verfahren der ordentlichen Gerichte in Zivil-, Familien- und Arbeitssachen geschaffen worden. Ihre Bestimmungen sind auch auf sonstige den Kammern oder Senaten für Zivil-, Familien- und Arbeitsrecht zur Entscheidung übertragene Angelegenheiten anzuwenden. Damit hat sich der Gesetzgeber für einen weiteren Begriff des Z. entschieden, dessen Anwendbarkeit nicht auf das materielle Zivilrecht beschränkt ist, sondern über dieses hinausgeht. Grundsätzlich keine Anwendung findet das Z.-Recht auf vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen sozialistischen Betrieben und auf sämtliche Streitfälle bei der Gestaltung und Erfüllung von Verträgen im Rahmen des Vertragssystems. Diese fallen in die Zuständigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts mit eigenen Verfahrensregelungen. Ebenso gelten besondere Verfahrensbestimmungen für die Konflikt- und Schiedskommissionen (Gesellschaftliche Gerichte), obwohl die bei ihnen anhängigen Verfahren z. T. in den Geltungsbereich des Z.-Rechts gehören (Zivil- oder Arbeitssachen). Die ZPO enthält 209 Paragraphen und ist in 7 Teile gegliedert: 1. Grundsätzliche Bestimmungen, 2. Verfahren vor dem Kreisgericht (einschließlich Vollstreckungsrecht), 3. Rechtsmittelverfahren, 4. Kassations und Wiederaufnahmeverfahren, 5. Kosten des Verfahrens, 6. Rechtsverkehr mit anderen Staaten und 7. Übergangs- und Schlußbestimmungen. Wesentliche Abweichungen im Aufbau gegenüber der alten ZPO liegen in dem Verzicht auf die Voranstellung eines umfänglichen eigenen Teils mit allgemeinen Vorschriften, in der Einarbeitung der besonderen Bestimmungen für Familien- und Arbeitssachen, aber auch anderer besonderer Verfahrensarten, wie des Entmündigungs- und Aufgebotsverfahrens sowie des gesamten Vollstreckungsrechts in die Bestimmungen für das hierfür zuständige Kreisgericht, ferner in der Einarbeitung des Kostenrechts in die ZPO. Die Vereinfachung der Gliederung ist zum Teil dadurch möglich geworden, daß in Zivilsachen in erster Instanz grundsätzlich das Kreisgericht zuständig ist, sofern wegen der besonderen Bedeu[S. 1552]tung des Falles nicht das Bezirksgericht für zuständig erklärt wird. Die ZPO ist von der Offizialmaxime beherrscht; d.h. die Gerichte sind verpflichtet, die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen aufzuklären und wahrheitsgemäß festzustellen (§ 2). Dem dient auch ein Mitwirkungsrecht des Staatsanwalts an jedem Verfahren einschließlich der Befugnis, Rechtsmittel einzulegen und in den rechtlich vorgesehenen Fällen auch selbständig zu klagen (§ 7). Sofern es zur Aufklärung des Sachverhalts oder zur Erhöhung der Wirksamkeit des Verfahrens erforderlich ist, haben die Gerichte auch Beauftragte von Kollektiven der Werktätigen und gesellschaftlichen Organisationen am Verfahren zu beteiligen (§ 4). Die Prozeßparteien sind berechtigt und verpflichtet, am Verfahren teilzunehmen und bei der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken. Sie haben Anspruch auf rechtliches Gehör und Akteneinsicht. Sie können sich durch Prozeßbevollmächtigte vertreten lassen (§ 3). In Arbeitsrechtssachen hat der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) ein allgemeines Prozeßvertretungsrecht (§ 5). Die ZPO kennt folgende Klagen: die Leistungs-, Vornahme-, Duldungs- oder Unterlassungsklage, die Gestaltungsklage, die Feststellungsklage, die Änderungsklage sowie die Anfechtungsklage gegen Entscheidungen eines gesellschaftlichen Gerichts oder eines Verwaltungsorgans, letztere, soweit dies rechtlich zulässig ist. Klagen auf künftig fällig werdende Leistungen sind, mit Ausnahme von Unterhaltsforderungen, nur bei Gefahr im Verzuge zulässig (§ 10). Klagen auf Beendigung einer Ehe sind mit dem Verfahren über die Regelung des elterlichen Erziehungsrechts, des Unterhalts der minderjährigen Kinder und gegebenenfalls der Unterhaltsregelung zwischen den Ehegatten zu verbinden (Familienrecht, III. C.; Ehescheidung). Andere Folgeregelungen können auf Antrag mit der Klage verbunden werden (§ 13). Nach Einreichung der Klage prüft das Gericht die Schlüssigkeit. Es kann dem Kläger Gelegenheit geben, unschlüssige Klagen zu korrigieren. Offensichtlich unbegründete Klagen kann es durch Beschluß abweisen (§ 28). Ebenfalls durch Beschluß ist die Klage als unzulässig abzuweisen, wenn Gründe vorliegen, die eine Verhandlung und Entscheidung in der Sache ausschließen (§ 31). Bei der Vorbereitung der Verhandlung hat der Vorsitzende gegebenenfalls auch einen Beauftragten eines Kollektivs der Werktätigen oder einer gesellschaftlichen Organisation zu laden. In Arbeitsrechtssachen ist der zuständige Kreisvorstand des FDGB zu benachrichtigen. Erfordert es die Bedeutung der Sache, ist der Staatsanwalt zu informieren (§ 32). Mehrere Ansprüche können vom Gericht miteinander verbunden oder voneinander getrennt werden (§ 34). Ein von einem Verfahren Betroffener kann auf Antrag als Kläger oder Verklagter in den Prozeß einbezogen werden (§ 35). Einer Prozeßpartei, die ihre Interessen nicht selbst wahrnehmen kann, hat das Gericht einen Prozeßbeauftragten zu bestellen (§ 36). Für die Verhandlung gelten die Grundsätze der Mündlichkeit (§ 42), wovon Ausnahmen zulässig sind (§ 65), und der Öffentlichkeit (§ 43), wobei das Gericht, wenn die Bedeutung und die Auswirkung der Sache dies erfordern, die Anwesenheit von Kollektiven aus den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen veranlassen, sich in der Terminierung hierauf einstellen und auch den Verhandlungsort außerhalb des Gerichtsgebäudes wählen kann (erweiterte Öffentlichkeit) (§ 43). Der Ausschluß der Öffentlichkeit ist aus Gründen der Staatssicherheit, der öffentlichen Ordnung, der Geheimhaltung und der Sittlichkeit, in Ehescheidungssachen darüber hinaus im Interesse der Sachaufklärung oder der Überwindung des Ehekonflikts möglich (§ 44). Bei der Verhandlung hat das Gericht auf eine Einigung (Vergleich) hinzuwirken (§ 45), sie muß jedoch den Grundsätzen des sozialistischen Rechts entsprechen (§ 46). In Ehescheidungssachen ist im Normfall eine Aussöhnungsverhandlung durchzuführen, in deren Ergebnis das Ehescheidungsverfahren bis zu einem Jahr ausgesetzt werden kann (§§ 48, 49). Über unaufgeklärte oder streitige Tatsachen hat das Gericht Beweis zu erheben. Es kann auch über von den Prozeßparteien nicht vorgebrachte Tatsachen Beweis erheben (Inquisitionsmaxime) (§ 54). Als Beweismittel gelten: Zeugenaussagen (einschließlich schriftlicher Erklärungen von Zeugen), Aussagen über Tatsachen von Beauftragten von Kollektiven, Sachverständigengutachten, Aussagen von Prozeßparteien, Urkunden und sonstige Aufzeichnungen oder Gegenstände, Auskünfte von staatlichen Organen, Betrieben oder gesellschaftlichen Organisationen (§ 53). Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben der Ehegatte, Geschwister, Verwandte in gerader Linie und durch Annahme an Kindes Statt mit einer Prozeßpartei verbundene Personen; außerdem jeder Zeuge, der sich oder eine Person, zu der er in einer der erwähnten Beziehungen steht, durch seine Aussage der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen würde. Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt nicht, soweit nach dem Strafgesetz eine Anzeigepflicht besteht (§ 56). Eine Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen ist nicht mehr vorgesehen (Eid). Die Entscheidung zur Sache ergeht durch Urteil auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts. Eine Sachentscheidung darf nur ergehen, wenn der Sachverhalt geklärt ist; ein Versäumnisurteil gibt es nur mehr unter dieser modifizierten Voraussetzung (§§ 66, 67). Grundsätzlich ist das Urteil schriftlich zu begründen (Ausnahmen in § 78 Abs. 3); es ist zu verkünden und den Prozeßparteien innerhalb von zwei Wochen zuzustellen. Bei Verurteilungen zur Zahlung soll das Urteil zugleich auch die Bestimmungen über Art und Weise der Erfüllung enthalten, darüber hinaus können Leistungsfristen und Ratenzahlungen festgelegt werden (§ 79). Ein Urteil wird spätestens zwei Wochen nach seiner Zustellung rechtskräftig, sofern kein Rechtsmittel eingelegt wurde. Ordentliche Rechtsmittel sind die Berufung der Prozeßparteien, der Protest des Staatsanwalts gegen alle erstinstanzlichen Urteile, mit Ausnahme von Ehescheidungsurteilen, und die Beschwerde gegen Beschlüsse. Berufung und Protest bewirken eine Überprüfung des [S. 1553]angefochtenen Urteils in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (§ 154). Berufungsgericht für erstinstanzliche Urteile des Kreisgerichts ist das Bezirksgericht, für erstinstanzliche Urteile des Bezirksgerichts das Oberste Gericht. Das Berufungsgericht kann das angefochtene Urteil aufheben und in der Sache selbst entscheiden oder die Berufung abweisen. Eine Zurückweisung zur erneuten Verhandlung und Entscheidung soll nur ausnahmsweise erfolgen (§ 156). Rechtskräftige Entscheidungen können binnen eines Jahres nach Einritt der Rechtskraft vom Generalstaatsanwalt oder vom Präsidenten des Obersten Gerichts (Entscheidungen des Kreisgerichts auch vom Bezirksstaatsanwalt oder vom Direktor des Bezirksgerichts) durch Kassation angefochten werden (§ 160). Das Kassationsgericht kann die angefochtene Entscheidung aufheben und in der Sache selbst entscheiden, den Fall zur erneuten Verhandlung zurückverweisen oder den Kassationsantrag abweisen (§ 162). Daneben besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 163). Im Vollstreckungsrecht räumt die ZPO bei der Vollstreckung gegen Einzelschuldner der Pfändung der Arbeitseinkünfte Vorrang ein (§ 86). Dabei wird dem Betrieb ebenso wie dem Arbeitskollektiv eine Hilfsfunktion bei der Vollstreckung zugedacht. Bei der Pfändung von Arbeitseinkünften des Schuldners wegen regelmäßiger Zahlungsansprüche von Familienunterhalt. Unterhalt und Miete sind die Beträge nach Abzug der unpfändbaren Einkünfte in voller Höhe vom Betrieb einzubehalten (§ 101). Bei der Pfändung wegen sonstiger Ansprüche wird der pfändbare Betrag auf der Grundlage des monatlichen Nettodurchschnittsverdienstes im Einzelfall ermittelt (§ 102). Im Falle der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kann Gesamtvollstreckung angeordnet werden (VO vom 18. 12. 1975, GBl. I, 1976, S. 5), die der Figur des Konkurses nachgebildet ist (Konkurs). Bei Vollstreckungen gegen Volkseigene Betriebe muß das übergeordnete Organ die Erfüllung aus Mitteln des Betriebes veranlassen; bei Genossenschaften und gesellschaftlichen Organisationen erfolgt die Vollstreckung nur in Geld und Sachen, die nicht Grundlage ihrer Tätigkeit oder Aufgaben sind (§ 87). Vollstreckungsgericht ist das Kreisgericht. Mit der Durchführung ist der Sekretär betraut, der an die Stelle des Gerichtsvollziehers getreten ist; er kann im Interesse des Gläubigers oder des Schuldners Entscheidungen über die Art und Weise der Erfüllung eines Anspruchs treffen oder diese ändern (§ 94). Der Z. ist grundsätzlich kostenpflichtig (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten). Keine Gerichtskosten werden in Arbeitsrechtssachen, für einstweilige Anordnungen, für Entmündigungsverfahren, für Vollstreckbarkeitserklärungen von Beschlüssen gesellschaftlicher Gerichte und für das Kassationsverfahren erhoben (§ 168). Eine Prozeßpartei, die nicht über die erforderlichen Geldmittel verfügt, kann von der Vorauszahlungspflicht befreit werden; außerdem kann ihr ein Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet werden (§ 170). Der Grundsatz, daß die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, ist, von Ausnahmen abgesehen, beibehalten worden (§ 174). Im Rechtsverkehr mit anderen Staaten gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von Bürgern anderer Staaten, Staatenlosen und juristischen Personen, deren Rechtsstellung sich nach fremdem Recht bestimmt (§ 181). Für die Gewährung von Rechtshilfe gegenüber Gerichten anderer Staaten gilt der Grundsatz des Ordre public und der Gegenseitigkeit (§ 187); Entsprechendes gilt für die Anerkennung von Entscheidungen von Gerichten anderer Staaten (§ 193). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1551–1553 Zins und Zinspolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zivilrecht

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Z. ist durch das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen — Zivilprozeßordnung — (ZPO) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533), in Kraft befindlich seit 1. 1. 1976, geregelt. Die ZPO von 1975 löste die ZPO von 1877 ab, die in der DDR zusammen mit anderen reichsrechtlichen Verfahrensregelungen (Konkursordnung von 1877, Gerichtskostengesetz von 1878,…

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1985: K

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum Klub der Intelligenz Kollegien Bildender Künstler Kollegien der Ministerien Kollektive Führung Kollektiv, Sozialistisches Kollektiv- und Arbeitserziehung Kombinat Kraftverkehr, VEB Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei Kominform Komintern Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen Kommissionsvertrag Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP) Konföderation Konkurs Konsumgenossenschaften Konsumgütermessen Konsumtion, Gesellschaftliche Kontenführungspflicht Kontrollrat Konvergenztheorie Kooperation in der Landwirtschaft Kooperationsakademien Kooperationsrat Kooperationsverband (KOV) Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport Korrespondenten Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Kraftfahrzeugindustrie Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche Kraftstoffversorgung Krankengeld Krankenstand Krankenversicherung, Freiwillige Kredit Kreis Kreisparteiorganisationen der SED Krieg Kriegsopferversorgung Kriegsverbrecherprozesse Kriminalität Kritik und Selbstkritik Kulturarbeit des FDGB Kulturbund der DDR (KB) Kulturelles Erbe Kulturelle Zusammenarbeit Kulturfonds Kulturpolitik Kulturstätten Kultur- und Sozialfonds Kunsthandel Künstler-Agentur der DDR Kupfererzbergbau Kuren der Sozialversicherung Kurorte Kybernetik

Kabarett Kaderpolitik Kaliindustrie Kammerabkommen Kammer der Technik (KdT) Kammer für Außenhandel (KfA) Kampfgruppen Kampflied Kandidat Karikatur Karl-Marx-Universität Leipzig Kasernierte Volkspolizei Kassation Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) Katastrophenschutz Kauffonds der Bevölkerung Kaufkraft Kinderbeihilfen Kinderkrippe, Kindergarten Kinder- und Jugendliteratur Kirchen Klasse/Klassen, Klassenkampf Klassenbewußtsein Kleinbürgertum …

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Arbeitsökonomie (1985)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des Charakters der Arbeit. Die A. untersucht, inwieweit sich wirtschaftliche Gesetzmäßigkeiten im System der Leitung und Planung für die gesellschaftliche Organisation der Arbeit und die Reproduktion des Arbeitsvermögens ausnutzen lassen und welche Bedeutung sie für die Organisation des Arbeitsprozesses haben. Die A. soll ferner Maßnahmen und Methoden zur rationellen Entwicklung und Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens im Zusammenhang mit der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts vorbereiten bzw. erarbeiten. Die arbeitsökonomische Forschung konzentriert sich auf folgende Schwerpunkte: 1. Untersuchung der Wirkungsweise und der Erfordernisse des „ökonomischen Gesetzes“ der „stetigen Steigerung der Arbeitsproduktivität“ unter Berücksichtigung der Aufgaben zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, der Intensivierung und Erhöhung des Nutzeffektes der Arbeit als den entscheidenden Quellen des wirtschaftlichen Wachstums und der Erhöhung des Nationaleinkommens (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches). 2. Untersuchung der wirtschaftlichen Aspekte des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung. 3. Untersuchung der Arbeitskräfteentwicklung einschließlich der bildungsökonomischen Voraussetzungen. 4. Untersuchungen zur Entwicklung wirksamer Formen der persönlichen Materiellen Interessiertheit unter Einbeziehung der Masseninitiative der Werktätigen. 5. Untersuchung der Leitung, Planung und Entlohnung der Arbeit unter Berücksichtigung der Prinzipien der sozialistischen Wirtschaftspolitik. Die A. bemüht sich um die Verallgemeinerung der Erfahrungen bei der Verteilung und Lenkung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens; sie wertet dafür die Erfahrungen der Ämter für Arbeit und Löhne aus und berät diese Institutionen (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne). Ihre Erkenntnisse finden auf betrieblicher Ebene vor allem im Bereich der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) Anwendung. Ferner soll ein enger Arbeitszusammenhang zwischen A., Technologie und Sozialistischer Betriebswirtschaftslehre hergestellt werden. Sozialistischer Wettbewerb. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66 Arbeitsnormung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO)

Siehe auch: Arbeitsökonomik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Arbeitsökonomik/Arbeitsökonomie: 1975 1979 Die A. ist Teil der marxistisch-leninistischen Wirtschaftswissenschaften und Disziplin der sozialistischen Arbeitswissenschaften. Gegenstand der A. sind die „ökonomischen Gesetzmäßigkeiten“ auf dem Gebiet der Arbeit in der gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und betrieblichen Praxis im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Produktivkräfte und des…

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Wirtschaftliche Rechnungsführung (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die WR. gilt als „objektive ökonomische Kategorie der sozialistischen Produktionsweise und Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung der Betriebe, Kombinate und Vereinigungen, die die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft mit der relativen Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten als Teile des einheitlichen Volkseigentums bei planmäßiger Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen verknüpft und darauf zielt, eine höchstmögliche Effektivität im gesellschaftlichen Interesse zu erreichen“ (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales. Berlin [Ost] 1982, S. 768 f.). In der von einem klassisch marxistischen Standpunkt vorgenommenen und in der DDR auch offiziell vertretenen Einschätzung, daß die VEB Erzeugnisse und Leistungen produzieren, die von vornherein für den Austausch, vermittelt durch Geld, bestimmt und daher Waren sind, obliegen der WR. wichtige Meß-, Kontroll- und Stimulierungsfunktionen für die Realisierung der Betriebsprozesse im Zeichen der Ware-Geld-Beziehungen. Die in der Literatur der DDR genannten Grundprinzipien der WR. sind, „mit möglichst niedrigen Ausgaben möglichst hohe Einnahmen zu erzielen“, eine dauerhafte hohe Rentabilität zu sichern und einen maximalen Nettogewinn zu erwirtschaften, letzterer definiert als Zielfunktion für die operative Betriebsführung (Gewinn). Als wichtigste Voraussetzungen hierfür werden in Literatur und Gesetzestexten älteren wie jüngeren Datums genannt: a) treuhänderische Ausstattung der Betriebe mit sog. Eigenen Fonds (unter Beachtung der prinzipiell unterschiedlichen Eigentums- und Dispositionsverhältnisse im Sinne der buchhalterischen Bilanz rechnerisch zu begreifen als Quasi-Korrelat zum Eigen-, Stamm- oder Grundkapital einer marktwirtschaftlichen Unternehmung); b) Verleihung des Status juristischer Selbständigkeit (Rechtsfähigkeit) an die VEB; c) Verpflichtung der Betriebe zur Aufbringung der Mittel für planmäßige, von übergeordneten Instanzen bewilligte Investitionen („Prinzip der Eigenerwirtschaftung der [S. 1504]Mittel für die erweiterte Reproduktion“); d) Installierung und streng leistungsorientierte Nutzung des „Prinzips der Materiellen Interessiertheit“); e) materielle Verantwortung und Haftung der VEB für ihre wirtschaftliche Tätigkeit; f) exakte wert- und mengenmäßige Widerspiegelung der betrieblichen Ablaufprozesse durch eine vollständig reglementierte Buchführung und Berichterstattung sowie nicht zuletzt g) permanente Kontrolle und Analyse der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe durch betriebswirtschaftliche, finanzwirtschaftliche, administrative, technische und gesellschaftliche Kontrolleinrichtungen und -organe. Hierzu zählen u.a. intensive Buch- und Betriebsprüfungen, innerbetrieblich durch den Hauptbuchhalter, überbetrieblich durch die „Staatliche Finanzrevision“ und (seit 1981) die „Staatliche Bilanzinspektion“ vertreten, eine dezidierte Bankenaufsicht in Verbindung mit dem Prinzip „Kontrolle durch die Mark“ (Währung/Währungspolitik), die Berichtspflicht und Weisungsabhängigkeit der VEB-Leitung gegenüber übergeordneten Instanzen, Empfehlungsfunktionen der Technischen Kontrollorganisation (TKO) im Betrieb sowie insbesondere Einsichtnahme-, Mitwirkungs- und Anzeigebefugnisse der Betriebsparteiorganisation, der Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO), der betrieblichen Ständigen ➝Produktionsberatungen und der Arbeiter-und-Bauern-Inspektionen (ABI). Die Geltung des Prinzips der WR. stand bis 1971 unter der Devise, das Problem der „Dialektik von schöpferischer Initiative der Betriebe und gesellschaftlicher Plandisziplin“ zu meistern (Planung). Nach weiterführender, im Schrifttum der DDR entwickelter Definition sollen damit die materiellen Interessen der Betriebe mit den Interessen der Gesellschaft in Verbindung gebracht werden, wobei in den einschlägigen Diskussionen etwa seit der Jahreswende 1977/78 eine Zeitlang ausdrücklich eingeräumt wurde, daß „nichtantagonistische Widersprüche zwischen der Planung und der WR. auftreten“ können. Die VO über die weitere Vervollkommnung der WR. auf der Grundlage des Plans vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 85) tendiert dagegen wieder auf eine Betonung des direkten Zusammenhangs von WR. und Plan, was dem für das Wirtschaftssystem der DDR typischen Wechselspiel von Zentralisation — Dezentralisation und Rezentralisation entspricht und mit einer Verschärfung der Kontrollmechanismen einen neuerlichen Machtzuwachs der zentralen Staatsorgane im ökonomischen Bereich signalisiert. Ideologisch-zeithistorische Basis für das heute in der DDR geltende Verständnis von WR. ist das von Lenin entwickelte Prinzip „Chosrastschot“ (Kurzbezeichnung für „chosjaistwennyi rastschot“, in den amtlichen Übersetzungen der DDR interimistisch kurze Zeit als „Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit“ wiedergegeben, seitdem einheitlich WR. genannt). Von Lenin selbst möglicherweise lediglich als Übergangsempfehlung für die Periode der „Neuen Ökonomischen Politik“ (NEP) gedacht, wurde das Chosrastschot-Prinzip auch nach Beendigung der NEP durch einen Beschluß des ZK der KPdSU (B) vom 28. 12. 1929 ausdrücklich als weiterhin gültige Methode sozialistischer Betriebsführung bestätigt. Bis in die Gegenwart wird die konsequente Entwicklung der Prinzipien der WR. in Industriebetrieben, in Kolchosen, Sowchosen und den übrigen Teilbereichen der Wirtschaft sowohl in der UdSSR wie in der DDR als „sehr aktuell“ bezeichnet. In der DDR wurde schon anläßlich der „Großen Finanzpolitischen Konferenz“ vom September 1951 das System der WR. als die grundlegende Methode festgelegt, die nach den Erfahrungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion als die zweckmäßigste Form der Leitung der VEB anzuwenden sei. Ihre erste gesetzliche Normierung fand die WR. mit der VO über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der WR. in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft vom 20. 3. 1952. Unbeschadet mancher Schwankungen in der Wertung anderer Elemente der Planung und Leitung im Zuge der Wirtschaftsreformen der DDR in den letzten drei Jahrzehnten ist die WR. seitdem konstant ein zentrales Anliegen der wirtschaftsleitenden Organe der DDR geblieben. Dies gilt gleichermaßen für die Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) von 1963 bis 1967, für die Phase des auf dem VII. Parteitag der SED (1967) verkündeten Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) sowie für die neueren Direktiven seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Bedeutung der WR. nach wie vor stark hervorhebend, heißt es in der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) zum Fünfjahrplan 1981–1985: „Um den Kampf um höchste Effektivität wirksam zu unterstützen, sind die Kategorien der wirtschaftlichen Rechnungsführung wie Kosten, Gewinn, Preis, Kredit und Zins planmäßig so zu gestalten und zu nutzen, daß von ihnen eine hohe stimulierende Wirkung auf ein dynamisches Leistungswachstum, auf die Verbesserung der Produktions- und Exportstruktur, auf die Erhöhung der Grundfonds und Materialökonomie sowie auf eine rationelle Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens ausgeht.“ Der Verwirklichung des Systems der WR. in der betrieblichen Praxis der DDR dient ein umfangreiches Bündel von Verfahrens- und Verhaltensweisen. Hierzu zählen u.a. das Sparsamkeitsregime („Spare mit jeder Sekunde, mit jedem Pfennig und jedem Gramm“), das Vertragssystem, das Dispatchersystem, Nutzung des technischen Fortschrittes, Standardisierung und Normung, Mechanisierung und Automatisierung, die Initiierung des Sozialistischen Wettbewerbs und seine Nutzung für innerbetriebliche WR. zum Zwecke der Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Anwendung solcher mit dem „Wertgesetz“ verbundenen Kategorien wie Umsatz, Preis, Kosten, Gewinn, Lohn, Prämien, Produktionsfondsabgabe oder zinspflichtiger Kredit für die ökonomische Stimulierung der Betriebe. Für den Zeitraum des Fünfjahrplanes 1981–1985 behandelt die VO über die weitere Vervollkommnung der WR. v. 28. 1. 1982 eingehend 6 Hauptanliegen: 1. Straffung der Kostenplanung und Entwicklung von Kostenkonzeptionen mit dem Ziel einer drastischen Kostensenkung, [S. 1505]2. Erhöhung der ökonomischen Wirksamkeit des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes, 3. Ausgestaltung der Fondsrechnung sowie Verstärkung des Einflusses von Kredit und Zins mit dem Ziel der unbedingten Erfüllung finanzieller Verpflichtungen — insbesondere der Gewinnabführung — gegenüber dem Staatshaushalt, 4. Verbesserung der rechnerischen und analytischen Grundlagen für die Preisbildung, 5. Stärkung der Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die außenwirtschaftliche Tätigkeit, 6. Erhöhung der Verantwortung der Hauptbuchhalter im Rahmen ihrer Rechnungslegungs-, Kontroll-, Informations- und Anzeigepflichten. In diesem Kontext ist gleichermaßen die Aufgabe gestellt, die innerbetriebliche WR. — verstanden als „eine verselbständigte nach innen gerichtete Form der WR … mit dem Ziel höchstmöglicher Effektivität“ — weiter auszugestalten, um Planung, Wettbewerbsführung, Haushaltsbuch und Prämierung enger miteinander zu verbinden. Diese Hauptanliegen entspringen offensichtlich dem Bestreben, den von der DDR-Führung unleugbar erkannten Effektivitätsdefiziten im gegebenen Entwicklungsstadium vor allem durch betriebswirtschaftliche Maßnahmen zu begegnen. Dabei kommt nach den einschlägigen Kommentaren (so z.B. nach Harald Rost (SED), Stellvertreter des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission) der VO vom 28. 1. 1982 insofern besondere Bedeutung zu, als sie erstmalig „eine einheitliche, geschlossene, komplexe Rechtsvorschrift darstellt, in der die Anforderungen, Aufgaben und Maßnahmen zur Vervollkommnung der WR. zusammengefaßt enthalten sind“. Davon abgesehen bringt jedoch diese VO keineswegs etwas generell Neues. Alle darin genannten Postulate zur Erhöhung der Wirksamkeit der WR. wie z.B. engere Verbindung mit der Planung, stärkere Ausrichtung auf die quantitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums, bessere Erfüllung der Außenwirtschaftsverpflichtungen, Indienststellung für die sozialistische Intensivierung, Verbesserung der Meßfunktionen und ökonomischen Information, Vervollkommnung der Haushaltsbücher, Einsparung von Arbeitszeit und Material sowie insbesondere Senkung der Kosten sind vielfach bereits in früheren Verlautbarungen zu finden. Wenn auch die WR. prinzipiell als ein komplexes Gesamtsystem für alle Tätigkeitsbereiche und Aktionsformen der VEB zu verstehen ist und ihre Funktionen — obwohl es sich vom Terminus her anbietet — keineswegs auf die Begriffe Buchführung oder Rechnungswesen reduziert werden dürfen, bilden dennoch eben diese Bereiche betriebswirtschaftlich zwangsläufig einen besonders wichtigen Bestandteil der verschiedenen Methoden, mit deren Hilfe die Erfüllung der Anforderungen der WR. stimuliert und kontrolliert werden soll. In diesem Kontext ist auf mannigfaltige Verordnungen zur Ausgestaltung des grundsätzlich nach dem System der Doppelten Buchführung strukturierten betrieblichen Rechnungswesens in der DDR zu verweisen, bei denen vielfach Empfohlenes widerrufen und Widerrufenes erneut empfohlen wurde. (So z.B. VO über die Finanzwirtschaft volkseigener Betriebe von 1948, Grundsätze des „Neuen Rechnungswesens“ von 1952, VO über die Buchführung und buchhalterische Berichterstattung der volkseigenen Industriebetriebe von 1955, Selbstkostenverordnung vom 12. 7. 1962, Einführung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik: ab 1968 gem. allgemeiner VO und industriebetrieblich ergänzender AO in den GBl. II — vom 5. und 30. 7. 1966, neu gefaßt gem. AO vom 20. 6. 1975 — GBl. I, S. 585 ff. und GBl.-SDr. Nr. 800, S. 1, VO über die Produktionsfondsabgabe vom 16. 12. 1970, AO über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie vom 1. 11. 1972 bzw. deren wiederholte Neufassungen, zuletzt vom 17. 11. 1983 — GBl. I, S. 341 f., oder AO Nr. 3 über Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten vom 6. 9. 1982 — GBl. I, S. 604). Wie auch immer diese gesetzlichen Bestimmungen im einzelnen ausgestaltet sein mögen, läßt sich aus ihnen doch immer wieder das generelle Anliegen der Wirtschaftsorgane der DDR ablesen, das System der betrieblichen Wirtschaftsrechnung tendenziell aus einer statischen Gegenüberstellung von Aufwands- und Ertragskomponenten herauszuführen und dahingehend weiterzuentwickeln, daß es der Dynamik des Reproduktionsprozesses unter den Bedingungen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) gerecht wird. Daß dieses Ziel bisher noch nicht erreicht ist, wird in den einschlägigen Verlautbarungen der DDR nicht nur nicht bestritten, sondern (so u.a. regelmäßig in den Präambeln der einschlägigen, etappenweise wiederkehrenden VO) ausdrücklich eingeräumt. Es ist folglich kein Zufall, daß in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur der DDR Probleme der Vervollkommnung und der weiteren Ausgestaltung der WR. — im Einklang mit neueren Diskussionen in der UdSSR unter dem Schlagwort „Die WR. im reifen Sozialismus“ — einen breiten Raum einnehmen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1503–1505 Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsausschüsse

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die WR. gilt als „objektive ökonomische Kategorie der sozialistischen Produktionsweise und Methode der sozialistischen Wirtschaftsführung der Betriebe, Kombinate und Vereinigungen, die die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft mit der relativen Selbständigkeit der Wirtschaftseinheiten als Teile des einheitlichen Volkseigentums bei planmäßiger Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen verknüpft und…

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G. Transformationsfunktion

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die Lenkungsordnung, welche die Methodik zur Steuerung der wirtschaftlichen Aktivitäten bestimmt. Sie wird in der DDR durch die zentrale Planung und Leitung der Wirtschaftsprozesse auf der Ebene der staatlichen Unternehmen geprägt. Exekutivorgane zur Durchsetzung der Parteidirektiven in der Wirtschaft sind der Ministerrat (Regierung), die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und die übrigen Wirtschaftsbehörden (Wirtschaft, V.; Industrieministerien; Bankwesen). In Übereinstimmung mit dem in der Wirtschaft dominierenden Staatseigentum (Eigentum) an den Produktionsmitteln und der zentralen behördlichen Lenkung der Volkswirtschaft kann in der DDR — im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland — in allen maßgeblichen Wirtschaftsbereichen nicht mehr zwischen einer privaten und einer öffentlichen Wirtschaft oder einer privaten und einer öffentlichen Finanzwirtschaft unterschieden werden. Demgemäß sind in der DDR auch die Betriebsfinanzen der staatseigenen Produktionsorganisationen (Kombinate, einzelne VEB, Volkseigene Güter) Teil der öffentlichen Finanzwirtschaft. In der Staatswirtschaft der DDR hat die Regierung die Finanzen der sozialistischen Wirtschaftsbetriebe (Betriebsformen und Kooperation), die Finanzmittel und Geschäfte der Bank- und Kreditinstitute und die Geldkapitalfonds und Finanzoperationen der Versicherungen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen; Staatliche Versicherung der DDR) zusammen mit der Mittelbeschaffung des Fiskus und der staatlichen Ausgabenpolitik zum „einheitlichen sozialistischen F.“ verschmolzen. II. Operationsbereiche des Finanzsystems Das F. gliedert sich in den Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen und in den Bereich der dezentralisierten Finanzen der sozialistischen Betriebe und Kombinate. Der erste Bereich umfaßt 5 Teilgebiete: A. Bereich der zentralisierten Staatsfinanzen 1. Die vereinigten Haushalte aller Gebietsverwaltungen des Einheitsstaates, die zusammen mit dem Sonderetat der Sozialversicherung in den Öffentlichen Gesamthaushalt integriert werden (Staatshaushalt). Zum Gesamthaushalt des Einheitsstaates (ohne die Sozialversicherung) gehören neben dem Budget der Republik (Summe der Spezialhaushalte der Staatsorgane auf Zentralstaatsebene) die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden. Ferner zählt zum F. im engeren Sinne der Finanz- oder Haushaltsausgleich zwischen dem Budget der Republik und den Einzeletats der regionalen Gebietseinheiten. 2. Bestandteil der zentralisierten Finanzen sind ferner die Etats der gesellschaftlichen Großorganisationen (Massenorganisationen). 3. In das Öffentliche F. sind außerdem die Staatsbank, die Geschäftsbanken und die Sparkassen zusammen mit den von ihnen betriebenen Geld- und Kreditgeschäften einbezogen. Diese Verschmelzung ist die notwendige Folge der vom Staat den Banken übertragenen Aufgaben bei der Finanzierung der Planaufgaben. Durch die Verstaatlichung sämtlicher Banken und ihre Integration in das Öffentliche F. wurden die Geldschöpfung und -vernichtung, die Bargeldzirkulation, die Kreditgewährung, die Zinspolitik und die Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs innerhalb der DDR ganz oder weitgehend der Steuerung und Kontrolle durch die staatliche Wirtschaftsführung unterworfen (Geldtheorie und Geldpolitik). [S. 401]4. Das staatliche F. erstreckt sich auch auf die beiden Zweige des gesamtstaatlichen Versicherungssystems der DDR, und zwar a) auf die aus 2 Organisationen bestehende Sozialversicherung und b) auf die spezialisierten Versicherungsunternehmen und ihre Aufgaben. 5. Einen eigenen Bereich unter den zentral regulierten Aktivitätsfeldern der Finanzpolitik bilden die Gestaltung der Währungsordnung und die Währungspolitik (Währung/Währungspolitik; Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender). B. Bereich der dezentralisierten Finanzen Der Bereich der dezentralisierten (öffentlichen) Finanzen (Finanzfonds) umfaßt die Betriebsfinanzen von 2 Gruppen von Produktionsorganisationen: 1. die Finanzwirtschaft der Volkseigenen Betriebe (VEB) und die der Zusammenschlüsse von staatseigenen Betrieben (Kombinate); und 2. die Finanzwirtschaft der Produktionsgenossenschaften (z.B. die der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften [LPG] und die der Produktionsgenossenschaften des Handwerks [PGH]). Das F. umfaßt somit nahezu die Gesamtheit der innerhalb der Volkswirtschaft vom Staat und den sozialistischen Wirtschaftsbetrieben angelegten Geldkapitalfonds, die zwischen den Staatsinstanzen und den sozialistischen Wirtschaftsorganisationen umlaufenden Geldströme und das von ihnen benutzte monetäre Rechnungswesen. Außerhalb dieses umfassenden „sozialistischen F.“ bleiben nur 2 Bereiche: a) die Finanzen der restlichen privaten Gewerbebetriebe und die der privatwirtschaftenden Handwerker und der Kirchen; b) die Geldeinkommen und Geldausgaben der privaten Haushalte sowie die Ersparnisse der natürlichen Personen und Vereine. Allerdings versuchen die Finanzbehörden und Banken auch die Geldgeschäfte, die Geldakkumulation (Sparen) und die Verwendung der Bargeld- und Giralgeldguthaben dieser Wirtschaftssubjekte laufend quantitativ zu erfassen und zu kontrollieren. Darüber hinaus bemüht sich die Wirtschaftsführung auf vielfältige Weise darum, Einfluß auf die Verwendung der privaten Geldeinkommen und Geldvermögensbestände zu nehmen mit dem Ziel, die Bevölkerung und die Privatbetriebe zu einem plankonformen Wirtschaftsverhalten zu veranlassen. Bisher ist es jedoch der Wirtschaftsführung noch in keiner Wirtschaftsperiode gelungen, die Entstehung von Kaufkraftstauungen zu vermeiden und eine Übereinstimmung zwischen freiwilligem Sparen und tatsächlicher Sparleistung herzustellen. Nahezu jedes Jahr bewirkt die — gemessen an der Expansion der kaufkräftigen Nachfrage — unzureichende Erhöhung der Warenbereitstellung bei Verbrauchsgütern einen weiteren Anstieg der ökonomisch nicht sinnvoll verwertbaren Kaufkraftbestände (Zwangssparen, Kaufkraftüberhang, Kassenhaltungsinflation). Diese disproportionale Entwicklung zwischen Güter- und Geldkreislauf bei gegebenen Festpreisen hat zwei negative wirtschaftspolitische Konsequenzen: a) Da die privaten Haushalte frei über die Verwertung ihrer Geldeinkommen und ihrer Kaufkraftbestände entscheiden können (Freiheit der Konsumwahl), kommt es ständig vor, daß diese mit Hilfe der von ihnen unfreiwillig angelegten Geldhorte Kauf-, Finanz- und Tauschoperationen finanzieren, die zu Störungen der zentral geplanten Warenverteilung und zu einer staatlich unerwünschten Güterverwendung führen. Störungen dieser Art können zum einen dadurch ausgelöst werden, daß die Kaufinteressen der zahlungskräftigen Konsumenten auf bisher noch reichhaltig angebotene Waren und Gütersortimente umgelenkt werden mit der Folge, daß bei diesen zur Überraschung der Wirtschaftsplaner ebenfalls Versorgungslücken entstehen. Störungen können zum anderen aber auch durch Finanz- und Tauschtransaktionen im Bereich der „Schattenwirtschaft“ hervorgerufen werden, bei denen die Marktparteien dann durch Einsatz von Preiszuschlägen, Bestechungsgeldern und Kompensationswaren die staatlichen Festpreise außer Kraft setzen und die behördliche Güterbilanzierung und Warenverteilung unterlaufen. Derartige Vorgänge führen b) in der Tendenz zu einem Verfall des inneren Geldwerts der Währungseinheit. III. Die Wesensmerkmale des „sozialistischen Finanzsystems“ aus politökonomischer Sicht A. Geld in der sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnung In den sowjet-sozialistischen Wirtschaftsordnungen ist das Geld jedoch kein allein nur der Regierung höriges und von ihr beliebig lenkbares Tauschmittel. Seine Dienste können sowohl in Übereinstimmung als auch gegen die Wirtschafts- und Planinteressen des Staates von anderen Wirtschaftseinheiten (Betrieben, Betriebsvereinigungen, Produktionsgenossenschaften, Personengruppen) in Anspruch genommen werden. Für die staatliche Wirtschaftsführung hat das Geld einen Doppelcharakter: Einerseits ist es Erfüllungsgehilfe bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftsprogramme (Geld als Informationsträger, Mobilisierungsmittel, Lenkungsinstrument und Erfolgsmaßstab); andererseits kann es aber auch zum Störfaktor für den zentral geplanten Wirtschaftsablauf und im Extremfall sogar zum Sprengmittel der zentralplanwirtschaftlichen Lenkungsordnung werden. Diese Doppelnatur aller Währungen in den sozialistischen Staaten bezeichnet die Politische Ökonomie als „relative Verselbständigung“ des Geldes. Diese Kennzeichnung besagt, daß auch in den östlichen Wirtschaftsordnungen die Geldausgaben der [S. 402]Wirtschaftseinheiten, die Zahlungsvorgänge, Geldhortungen und der Verlauf der Geldströme nicht von selbst in Anpassung an die zentrale Planung der Produktion von Gütern, der Warenverteilung und der vorgesehenen Verwendung von Erzeugnissen erfolgen. Diese Synchronisation muß vielmehr durch eine auf die Ziele der güterwirtschaftlichen Planung und Lenkung abgestimmte Finanzplanung und Finanzpolitik der Wirtschaftsführungen herbeigeführt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Dementsprechend charakterisiert auch die DDR-Politökonomie die „Merkmale der Finanzen als ökonomische Kategorie des Sozialismus“ wie folgt: „Die sozialistischen Finanzen sind diejenigen relativ selbständigen Geldbeziehungen, durch die unter planmäßiger Leitung des sozialistischen Staates zentrale und dezentrale Geldfonds erwirtschaftet und gebildet, verteilt und umverteilt sowie im Interesse aller Gesellschaftsmitglieder für die erweiterte sozialistische Reproduktion und für die Befriedigung anderer gesellschaftlicher Bedürfnisse eingesetzt werden.“ (Vgl. Zur aktiven Rolle der Finanzen und ihre Ausnutzung …; s. Lit. Verz.) B. Der staatliche Charakter des Finanzsystems Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegendem Privateigentum an den Produktionsmitteln werden in den sowjet-sozialistischen Wirtschaften die Aufgaben des F. nicht vorrangig durch privatwirtschaftliche, sondern durch staatspolitische und staatswirtschaftliche Interessen und Aktivitäten bestimmt. Entsprechend dieser Verteilung der Befehlsgewalt wird nach Auffassung der Politökonomie der Charakter des sozialistischen F. geprägt durch die „Stellung des Staates als Machtinstrument der Arbeiterklasse“ und durch seine Rolle als „Repräsentant der sozialistischen Gesellschaft“ sowie als „Subjekt des Volkseigentums“ an den Produktionsmitteln. Ergänzend hierzu hebt die Politökonomie hervor, daß in den Wirtschaftssystemen des realen Sozialismus „alle Finanzbeziehungen planmäßigen Charakter“ tragen. Wie oben nachgewiesen wurde, ist die behauptete „Planmäßigkeit“ jedoch kein sich selbstverständlich einstellendes Qualitätsmerkmal des sozialistischen F., sondern ein Anspruch, den einzulösen Aufgabe der Regierung, der Wirtschaftsverwaltung und der Banken ist. C. Zum demokratischen Charakter des sozialistischen Finanzsystems Nach Auffassung der regierungsamtlichen Polit- und Finanzökonomie ist das F. der DDR seinem Wesen nach zutiefst demokratisch. Diese Behauptung versucht jedoch die Einparteiendiktatur in der „historischen Etappe des Übergangs vom Kapitalismus zum Kommunismus“ als demokratische Regierungsform auszugeben. Gemessen an denjenigen Merkmalen, die nach der westlichen Staatsrechtslehre und Finanzwissenschaft für eine parlamentarische Demokratie konstitutiv sind, haben auf die Errichtung des DDR-F. demokratische Prinzipien und Leitbilder keinen Einfluß gehabt. Jedenfalls sind in der DDR die Bürger von der Willensbildung bei der Ordnung der staatlichen Finanzwirtschaft und von allen wichtigen Entscheidungen über die Gestaltung der globalen Finanzpläne ausgeschlossen. Selbst die Abgeordneten der Volkskammer (Wahlen) bekommen stets erst kurz vor Ablauf des alten Wirtschaftsjahres einen nur die globalen Positionen umfassenden und nicht mehr abzuändernden Entwurf des Jahresvolkswirtschaftsplanes und Staatshaushaltsplanes vorgelegt, dem sie dann in einer Lesung der Abgeordnetenkammer zuzustimmen haben. IV. Systematik der Finanzierungsmethoden Während es in den Marktwirtschaften zur Finanzierung von öffentlichen Aufgaben und zur Finanzierung der unternehmerischen Aktivitäten von Privatbetrieben eine Vielzahl unterschiedlichster Finanzierungsformen gibt, kommen in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften nur wenige Finanzierungsformen zur Anwendung. Durch die Transformation der Eigentumsverhältnisse im Produktionsbereich wurden in der DDR folgenden Finanzierungsmethoden die Existenzgrundlage entzogen: Die Finanzierung von Unternehmen a) durch Umwandlung von Personal- in Kapitalgesellschaften, b) durch Ausgabe neuer Aktien (Erhöhung des Grundkapitals bei einer Aktiengesellschaft), c) durch Verkauf von Gesellschaftsanteilen (so bei der GmbH und der KG), d) durch Emission von Industrieobligationen und e) durch Leasing. Da die Wirtschaftsführung außerdem den staatlichen Banken das Kreditvergabemonopol zugesprochen und die Kontrolle über die Unternehmensfinanzen übertragen hat, sind in der DDR auch Lieferantenkredite und die Finanzierung von Handelsgeschäften durch Ausstellung von Wechseln verboten (Kredit). (Zu den Systemeigenheiten und zur Methodik der Betriebs- und Investitionsfinanzierung in der DDR vgl. H. Buck: Finanzierungssystem der DDR [Unternehmensfinanzierung]. S. Lit. Verz.) Infolge dieser Einschränkung der Finanzierungsformen gibt es für das Wertpapiersparen in der DDR — als Form der Anlage von Ersparnissen privater Haushalte und als Mittel der Kapitalbeschaffung — kaum Entwicklungsmöglichkeiten (Hypothek; Wertpapiere). Ausgehend von diesen Systemeigenheiten wird verständlich, warum es in der Zentralplanwirtschaft der DDR zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben und zur Finanzierung betrieblicher Wirtschaftsaufgaben insgesamt nur 4 Finanzierungsmethoden gibt: 1. die Haushaltsmethode, d.h. die endgültige Um[S. 403]verteilung von Geldkapital (Etatmitteln) zur Finanzierung der Produktion öffentlicher Güter und zur Förderung und Subventionierung von Wirtschaftsbetrieben; 2. die Kreditmethode, d.h. die zeitweilige Umverteilung von Geldkapital aus den Finanzfonds der Banken zur Schließung von Finanzierungslücken der Wirtschaftsbetriebe und zur Beseitigung von Liquiditätsengpässen; zuständig für die Fremdfinanzierung ist ausschließlich das staatliche Bankwesen; 3. die Versicherungsmethode, d.h. die kollektive Ansammlung von Risiko- und Reservekapital bei den staatlichen Versicherungen und Umverteilung dieser Mittel zugunsten der von Versicherungsfällen Betroffenen; 4. die Eigenfinanzierung, d.h. die planmäßige und überplanmäßige Erwirtschaftung und Akkumulation von Geldkapital in den Finanzfonds der Kombinate, VEB und Produktionsgenossenschaften und der Einsatz dieser Mittel für die Erfüllung der Aufgaben der Kombinats- und Betriebspläne. V. Rolle der monetären Lenkungsmodelle Hauptaufgabe des F. ist es, die vorrangige Erfüllung des wirtschaftspolitischen Zielprogramms der Staatsführung zu fördern und möglichst vollständig zu gewährleisten. Die aufeinander aufbauenden Zielprogramme für einzelne Wirtschaftsperioden werden in Jahres- und Mehrjahresplänen konkretisiert und zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt. Ihr Inhalt ist mit den Interessen der SED-Führung identisch (Planung). Um alle Leistungsinteressen auf die Verwirklichung des gesellschafts- und wirtschaftspolitischen Programms der Staatsführung auszurichten, müssen sämtliche Steuerungsinstrumente, Belohnungsangebote, Überwachungsmaßnahmen, Erfolgskontrollen und Sanktionen zweckmäßig miteinander verkoppelt und auf das Zielprogramm abgestimmt werden. Hierbei richten sich die Anstrengungen der Wirtschafts- und Finanzpolitiker auf die Erhöhung der Wirksamkeit der monetären Impulse, damit diese Hebel zu der gewünschten Steigerung der Leistungsbereitschaft anspornen und die erhofften Reaktionen im Bereich der Produktion und Güterverteilung erzeugen. Durch die monetäre Wirtschaftslenkung sollen unter anderem folgende Ziele erreicht werden: eine bessere Ausnutzung der Rohstoffe, die Senkung des spezifischen Material- und Energieverbrauchs je Produktionseinheit, eine Steigerung der Produktion, die Stimulierung des Leistungswillens, die Erhöhung der Arbeitsproduktivität, eine Verbesserung der Produktqualitäten, eine Erhöhung des Veredelungsgrades der Einsatzfaktoren und, bei Versorgungskrisen, sogar eine zeitweise Senkung des privaten Verbrauchs (Konsumverzicht durch mehr Sparen) (Leistungsfonds). Während der vergangenen 34 Jahre hat die Regierung der DDR in Anpassung an den jeweils eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Kurs die von ihr eingesetzten währungs-, geld- und finanzpolitischen Steuerungsinstrumente häufig gewechselt. Anlässe für den Wechsel des finanzpolitischen Instrumentenkastens waren stets wirtschaftspolitische Experimente zur Reorganisation der zentralen Planung und zur Qualifizierung der güterwirtschaftlichen und monetären Lenkungsmethoden, von denen jeweils eine Steigerung des Wirtschaftswachstums und eine höhere Effizienz der Wirtschaftsprozesse erhofft wurde. Welche Art von monetären Impulsen und Regulierungsmitteln jeweils benötigt wird, hängt im wesentlichen von 2 Einflußfaktoren ab. Erstens von der Art und Zahl der Ziele, die in den Jahresvolkswirtschaftsplänen und in den Perspektivplänen als vorrangig festgelegt worden sind. Zweitens kommt es darauf an, welchen Zentralisierungsgrad bei ökonomischen Führungsentscheidungen die Regierung der DDR in einer bestimmten Zeitetappe bevorzugt. Zu diesen Entscheidungen gehören Beschlüsse über die Produktionsprogrammgestaltung, über Investitionen, Importe, Ausfuhren, Rationalisierungsmaßnahmen, die Werbung und die auszuwählende Absatzstrategie. Dabei läßt sich folgendes feststellen: Je mehr der zentralen Wirtschaftsverwaltung Entscheidungsbefugnisse entzogen und den Leitungen der staatlichen Konzerne, Kombinate und Betriebe übertragen werden, um so mehr gewinnt die Preis-, die Geld- und die Finanzpolitik für den Staat an Bedeutung. Denn sobald güterwirtschaftlich ausformulierte Planbefehle nicht mehr die führende Rolle bei der Wirtschaftslenkung spielen, müssen „monetäre Regulatoren“ (Preise, Steuern, Kredite, Zinsen, Prämien usw.) die Steuerung der Wirtschaftsentwicklung übernehmen und für die Beseitigung von Disproportionen sorgen. Sobald jedoch die Entscheidungsbefugnisse über die Gestaltung der Wirtschaftsprozesse an der Produktionsbasis erneut in die zentrale Wirtschaftsadministration zurückverlagert werden, verlieren die monetären Steuerungsinstrumente ihren dominierenden Einfluß. VI. Funktionen des Finanzsystems Im Prinzip muß das F. der DDR die gleichen Grunddienste bei der Verwirklichung der staatlichen Wirtschaftspolitik übernehmen, wie sie auch in der Bundesrepublik Deutschland dem öffentlichen Finanzwesen übertragen worden sind. Insgesamt hat das F. 7 Aufgaben zu erfüllen: 1. eine Meß- und Rechnungslegungsfunktion; 2. eine Allokations- und Lenkungsfunktion; 3. eine Mittelbeschaffungsfunktion, d.h. Konzentration von Wertschöpfungsanteilen in den öffentlichen Kassen und die Erzielung von Einnahmen; [S. 404]4. eine Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion; 5. eine Verteilungsfunktion; 6. eine Kontrollfunktion und 7. eine Informationsfunktion. Die marxistisch-leninistische Politökonomie bezeichnet die Aufgaben, die hier an 3. und 4. Stelle genannt werden, als die „Hebelfunktionen“ der Finanzen. A. Funktion der Rechnungslegung Auf der Grundlage der administrativen Bewertung von Gütern und Dienstleistungen in Geldeinheiten [S. 405](Preissystem und Preispolitik) dienen das Geld- und Finanzwesen den Wirtschaftsunternehmen und Staatsorganen als Instrument der Rechnungslegung über den Aufwand und den Ertrag der wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen dieser Wirtschaftseinheiten während einzelner Wirtschaftsperioden (Meßfunktion der Finanzen). B. Mittelbeschaffungsfunktion Zum Zweck der Finanzierung von Produktionsvorhaben und Dienstleistungen konzentriert der Staat mit Hilfe von Steuern, Gebühren, Beiträgen und Zöllen einen bedeutenden Teil des jährlich geschaffenen Volkseinkommens im zentralen Staatshaushalt und in den Haushalten der Gebietsverwaltungen (Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden). Grenzt man das Ausgabenvolumen des „einheitlichen Staatshaushalts“ der DDR in gleicher Weise ab, wie dies in der Bundesrepublik Deutschland bei der Aufstellung des „öffentlichen Gesamthaushalts“ geschieht (Addition der Ausgabenvolumina von Bund, Ländern und Gemeinden; ohne die aus den Beitragseinnahmen der Sozialversicherung bezahlten Fürsorge- und Versorgungsleistungen), so beanspruchte der Staat in der DDR in den Jahren von 1975 bis 1981 zwischen 65 und 76 v.H. des Volkseinkommens für seine Zwecke (Staatsquote bezogen auf das produzierte Nationaleinkommen bewertet zu Preisen des Jahres 1980). C. Allokations- und Lenkungsfunktion Finanzpolitische Instrumente werden einerseits dafür eingesetzt, um die wirtschaftlichen Aktivitäten der Staatsunternehmen auf plankonforme Ziele auszurichten. Andererseits sollen mit ihnen die individuellen Wünsche der Bürger in bezug auf ihren Konsum, ihren Arbeitseinsatz und das Sparen gesteuert und solche ökonomischen Bestrebungen der privaten Haushalte unterbunden werden, die zu Störungen der Planerfüllung führen könnten. Eine typische Unternehmenssteuer, die auf Allokationswirkungen bei den Direktionen der Kombinate und Betriebe abzielt, ist z.B. der Beitrag für gesellschaftliche Fonds, den die Industrieunternehmen der DDR ab 1. 1. 1984 zahlen müssen (vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff.). Die Höhe der verlangten Abgabe beträgt 70 v.H. des dem Betrieb für das jeweilige Planjahr zugestandenen Lohnfonds. Ihrer Konstruktionsart nach gleicht die neue Steuer einer Lohnsummensteuer. Nach § 2 der VO vom 14. 4. 1983 „regelt der Leiter des Amtes für Preise … die Einbeziehung des Beitrages für gesellschaftliche Fonds in die Kalkulation der Industriepreise“. Bei Einsparungen im Bereich des Lohnfonds kann der Betrieb also — da die Abgabenerstattung über die Preise konstant bleibt — einen zusätzlichen Gewinn erzielen. So übt die ab 1984 erhobene „Lohnsummensteuer“ einen Druck auf die Produktionsorganisationen aus, gehortete Arbeitskräftereserven abzubauen und diese für solche Wirtschaftsaufgaben freizusetzen, die bisher — infolge fehlender Arbeitskräfte — noch nicht in der gewünschten Weise haben erfüllt werden können (Arbeitskräfte) In bezug auf die privaten Haushalte geht es stets darum, das Leistungsangebot der Wirtschaftseinheiten und die kaufkräftige Nachfrage den vom Staat gesetzten Prioritäten bei der Erzeugung von Gütern und Dienstleistungen anzupassen. Die Wirtschaftsführung nimmt u.a. a) durch die Gestaltung der Besteuerung der Arbeitseinkommen (Lohnsteuer), b) durch die Erhebung von Umsatz- und Verbrauchssteuern und c) durch die gezielte Verwendung der Staatseinnahmen Einfluß darauf, welcher Anteil vom jährlich erzeugten Güterfonds auf die privaten Haushalte entfällt und welchen Anteil der Staat erhält, um seine öffentlichen Aufgaben zu erfüllen. Im Unterschied zur Marktwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland gehört in der Zentralplanwirtschaft der DDR zu den ständigen Allokationsaufgaben, denen sich die Umsatz- und Verbrauchssteuerpolitik in Verbindung mit der Preispolitik widmen muß, der Auftrag, „die kaufkräftige Nachfrage der Bevölkerung den Leistungsmöglichkeiten der Konsumgüterindustrie anzupassen und die Konsumwünsche der privaten Haushalte in die vom Staat gutgeheißenen Richtungen zu lenken (Verbrauchslenkungsfunktion). Treten bei einzelnen Konsumgütern oder bei ganzen Warengruppen schwerwiegende, kurzfristig nicht zu beseitigende Diskrepanzen zwischen Produktion und zahlungskräftiger Nachfrage auf, so hat die Lenkungszentrale theoretisch (nicht jedoch praktisch-politisch) jederzeit die Möglichkeit zu versuchen, durch Preis- und Umsatzsteueranhebungen und -senkungen einen Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage herzustellen (Marktausgleichsfunktion).“ (Vgl. H. Buck: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich, Berlin 1982, S. 56 ff.) — Darüber hinaus kann die Wirtschaftsführung den steuerpolitischen Hebel der kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuer auch nutzen, um die Struktur des Angebotes bei der Herstellung von Verbrauchsgütern zu beeinflussen. D. Stabilisierungs- und Stimulierungsfunktion Im Dienste der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Stimulierung von Planerfüllungsaktivitäten hat die Geld- und Finanzpolitik in der DDR vor allem 2 Aufgaben zu erfüllen: 1. soll sie Wohlfahrtsverluste vermeiden helfen, die dadurch entstehen, daß durch wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen zeitweise Produktionskapazitäten der Betriebe und Kombinate nicht ausgelastet oder zeitweise überbeansprucht werden; 2. müssen die eingesetzten monetären Steuerungsinstrumente dafür sorgen, daß alle [S. 406]Störungen im Wirtschaftsablauf unterbunden werden, die ihre Ursache in einer disproportionalen Expansion des Geld- und Güterkreislaufes haben. Solche Disproportionen zwischen der Geld- und der Gütersphäre und die verschiedenen gesamtwirtschaftlichen Instabilitäten können in den Wirtschaftssystemen mit zentraler administrativer Lenkung nicht durch das freie Spiel der relativen Preise der Konsumgüter und Produktionsmittel abgebaut werden, da die Preise für Güter und Dienste festgesetzt sind und meist über viele Jahre hinweg konstant bleiben. Deshalb fällt in der Zentralplanwirtschaft der DDR diese Aufgabe zu einem großen Teil der Finanzplanung und der Finanzpolitik zu. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland wird in der DDR die Entwicklung der Volkswirtschaft nicht hauptsächlich durch finanz- und geldpolitische Antriebs- und Dämpfungsmaßnahmen gelenkt, deren Aufgabe darin besteht, gesamtwirtschaftlichen Aktivitätsschwankungen kompensatorisch entgegenzuwirken und auf den Ablauf des Wirtschaftsprozesses lediglich stabilisierend Einfluß zu nehmen. In der DDR beruht die staatliche Steuerung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung vorwiegend auf einer zentralen Programmierung aller maßgeblichen (betrieblichen und makroökonomischen) Wirtschaftsprozesse mit Hilfe von materiellen (güterwirtschaftlichen) Wirtschaftsplänen, deren Planungshorizont sich über ein oder mehrere Jahre erstreckt. In den zentralgelenkten Volkswirtschaften sollen die in den staatlichen Wirtschaftsplänen festgelegten Leistungsaufträge an die Staatsbetriebe für eine Dauerkonjunktur (kontinuierliches Wachstum) und zugleich für Vollbeschäftigung sorgen. Zwar gibt es auch in diesen Wirtschaftsordnungen merkliche wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen, doch führen sie in der Regel nicht zur offenen Arbeitslosigkeit, zu einem massiven Rückgang der Kapazitätsauslastung und zur Stillegung von Produktionsbetrieben. Die bloße Programmierung der gewünschten Wirtschaftsentwicklung in Plänen reicht nicht aus, um den Ablauf des wirtschaftlichen Gesamtgeschehens auch wirklich in den von der Wirtschaftsführung vorgezeichneten Bahnen verlaufen zu lassen und die Leistungen der Träger der Planerfüllung entsprechend den Planvorgaben auszurichten. Als erste Maßnahme, um den Produktionsprozeß in Gang zu setzen, müssen daher die materiellen Planziele zu vollzugsverbindlichen Leistungsanforderungen erklärt werden. Diese Befehle werden zusätzlich sowohl a) durch finanz- und haushaltspolitische Steuerungs- und Unterstützungsmaßnahmen sowie durch finanzielle Anreize (Prämien) abgestützt, als auch b) durch monetäre Sanktionen sowie durch Strafandrohungen bei planwidrigem Verhalten abgesichert. Bei der Aufstellung jedes neuen Wirtschaftsplanes ist die staatliche Wirtschaftsverwaltung bestrebt, die Leistungsansprüche an die Planträger (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) so hoch anzusetzen, daß diese bei der Erfüllung der Staatsplanziele bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gefordert werden. Daß in der DDR die fiskalischen Instrumente keine geeigneten Mittel sind, um mit ihnen konjunktur- und stabilitätspolitische Ziele zu verfolgen, ergibt sich aus zwei systemspezifischen Eigenheiten der DDR-Haushalts- und Finanzpolitik. 1. Nach den verbindlichen Grundsätzen der Haushaltswirtschaft der DDR ist der Staatshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben aufzugliedern (s. § 11 der StaatshaushaltsO. vom 13. 12. 1968, GBl. I, S. 383 ff.). Aufgrund dieser Festlegung ist es der Wirtschaftsführung der DDR nicht möglich, gezielt kompensatorische Einnahmen- und Ausgabenvariationen dazu zu nutzen, um wirtschaftliche Aktivitätsschwankungen auszugleichen und das Wirtschaftswachstum zu stabilisieren. (Vgl. H. Buck: Zur Lage der Staatsfinanzen der DDR am Ende der Fünfjahrplanperiode 1976–1980, in: Deutschland Archiv, Nr. 11/1981, S. 1159 ff.) 2. In der DDR dient der Staatshaushaltsplan der Staats- und Wirtschaftsführung als Hauptfinanzplan. Die Planung des Staatshaushaltes hat sich dabei in Einnahmen und Ausgaben den Jahresvolkswirtschaftsplänen anzupassen, deren Leistungsziele überwiegend in Form güterwirtschaftlicher Plankennziffern festgeschrieben werden. Aus diesen Aufgaben des Staatshaushaltes folgt, daß im Unterschied zur Finanzpolitik in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR Vollbeschäftigung und ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum nur in einem äußerst bescheidenen Maß durch haushaltspolitische Maßnahmen induziert werden. Für die Erreichung dieser Ziele sollen vielmehr in erster Linie die vollzugsverbindlichen Investitionsprogramme und Produktionspläne sorgen. Unter der Vielzahl der finanzpolitischen (monetären) Lenkungsinstrumente sind a) die Steuer-, b) die Kredit- und c) die Zinspolitik die wichtigsten Mittel, um die Leistungsbereitschaft der Wirtschaftseinheiten zu stimulieren und die in den Wirtschaftsplänen vorprogrammierten Wirtschaftsabläufe zu stabilisieren. Diese drei finanzpolitischen Instrumente werden dabei vorwiegend für die Erfüllung von drei Aufgaben eingesetzt: 1. um ein zufriedenstellendes Wirtschaftswachstum zu erreichen und die allgemeine Wohlfahrt zu erhöhen; 2. um bisher noch unentdeckt gebliebene Leistungsreserven zu mobilisieren und um 3. Kaufkraftstauungen abzubauen (d.h. Bekämpfung der Folgen einer unterdrückten Kassenhaltungsinflation). Zur Verwirklichung der ersten beiden Ziele ist die Staatsführung der DDR — entweder ständig oder bei Bedarf — darum bemüht, durch gezielte Steuervergünstigungen und durch differenzierte Senkungen der individuellen Abgabenlasten bei der Lohnsteuer [S. 407]die Leistungsbereitschaft der Erwerbstätigen zu steigern und damit der Wirtschaft Wachstumsimpulse zu vermitteln. Z.B. hat der Fiskus in der DDR völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge und der Zulagen (Lohnzuschläge) für die Nachtschichtarbeit verzichtet. Auch die Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.), die an einzelne Werktätige für herausragende Leistungen oder an die gesamte Betriebsbelegschaft am Ende des Wirtschaftsjahres für die Erfüllung und Übererfüllung der Betriebspläne aus dem Prämienfonds gezahlt werden, brauchen nicht versteuert zu werden. Um die Werktätigen zu Spitzenleistungen (Sozialistischer Wettbewerb) anzuspornen, hat der Steuergesetzgeber ferner die Akkordzuschläge nur mit einem geringen Lohnsteuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belegt. Ebenso wie in den anderen sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften ist auch in der DDR die Belastung der privaten Einkommensverwendung für [S. 408]den Erwerb von Konsumwaren mit warenspezifischen Umsatz- und Verbrauchssteuern ein höchst wirksames Mittel, um Disproportionen zwischen dem Geld- und dem Güterkreislauf abzubauen, die durch eine schnellere Expansion der Geldmenge (Kauffonds der Bevölkerung) im Verhältnis zur Erweiterung der Warenbereitstellung bei Konsumgütern — bei starren Planpreisen — entstanden sind. Mit Hilfe von abgestuften Erhöhungen der Verbrauchssteuersätze und Konsumgüterpreise soll ein möglichst großer Teil der überschüssigen Kaufkraft abgeschöpft werden. Die Kredit- und die Zinspolitik im Dienst der Stabilisierungspolitik hat die Aufgabe, die Geldschöpfung und Geldmengenvermehrung so zu regulieren, daß diese (bei weithin staatlich diktierten Festpreisen) mit der Expansion des volkswirtschaftlichen Güterfonds synchron verläuft (Bargeldumlauf). Abschließend läßt sich sagen, daß sowohl die von der Bevölkerung im einzelnen zu zahlenden Steuern als auch die Kredit- und Zinspolitik dazu geeignet sind, das Entstehen eines Kaufkraftüberhanges zu verhindern, eine zurückgestaute Inflation zu bekämpfen und damit dem sozialpolitischen Ziel zu dienen, die Kaufkraft der Währung stabil zu halten. E. Verteilungs- oder Distributionsfunktion Aufgrund der staatlichen Verfügung über den Wirtschaftsbereich besitzen die SED-Führung und der Staatsapparat genügend Machtmittel und Regulierungsinstrumente, um die erzielten Ergebnisse des volkswirtschaftlichen Arbeitsprozesses (= Wertschöpfung = Volkseinkommen) auf direktem Wege auf Staat, Wirtschaft und Bevölkerung zu verteilen (Staatsverbrauch/gesellschaftliche Konsumtion, Investition und individuelle Konsumtion). Zu diesen systemspezifischen Instrumenten der zentralplanwirtschaftlichen Verteilungspolitik gehören vor allem a) staatliche Preisdiktate (Preissystem und Preispolitik), b) die administrative Festlegung der Lohn- und Einkommenstarife (Lohnsätze) einschl. der geplanten Einkommenserhöhungen und c) die zentrale Vorgabe der für überdurchschnittliche Leistungen zu zahlenden besonderen Vergütungen (Prämiierungsbedingungen und Prämienhöhe) (Lohnformen und Lohnsystem). Um eine größere Gerechtigkeit bei der Umverteilung des Volkseinkommens zu erreichen, ist somit der sowjet-sozialistische Staat nicht vorwiegend auf die Lohn- und Einkommensbesteuerung und die Umverteilung der hierdurch erzielten Steuererträge über den Staatshaushalt angewiesen. — In der Wirtschaftspraxis läßt sich jedoch durch die direkte Einkommenszumessung für die Erwerbstätigen (Arbeiter, Angestellte, Genossenschaftsbauern, freiberuflich tätige Selbständige) keine ausreichende verteilungspolitische Feinsteuerung erreichen. Darüber hinaus sind alle Regierungen Osteuropas bei der personalen Verteilung der volkswirtschaftlichen Lohnsumme zunächst einmal gezwungen, von der Vorstellung einer weitgehend egalitären Entlohnung der Werktätigen Abstand zu nehmen. Bisher haben sich nämlich stark differenzierte, leistungsbezogene Löhne stets als das wirksamste Mittel erwiesen, um die Einsatzbereitschaft der Beschäftigten zu erhöhen und um zusätzliche Arbeitskräfte in Branchen und Regionen mit hohem Arbeitskräftebedarf zu lenken (Materielle Interessiertheit). Greift der Staat in diese Verteilung der Nominaleinkommen nicht mit korrigierenden Umverteilungsmaßnahmen ein, so entstehen nach einer gewissen Zeit erhebliche Unterschiede in der Einkommens- und Vermögensverteilung innerhalb der Bevölkerung, die zu sozialen Konflikten führen können und die zudem nicht mit der amtlichen Propaganda von der sozialen Annäherung der Klassen und Schichten im Sozialismus vereinbar sind (Sozialstruktur). Deshalb müssen auch in der DDR direkte Steuern vom Einkommen, nach Verbrauchsgüterarten differenzierte Umsatz- und Verbrauchssteuern und der Staatshaushalt selbst distributive Aufgaben erfüllen. Diesen finanzpolitischen Umverteilungsinstrumenten obliegt ferner die Unterstützung und Versorgung der Stipendiaten, Kranken, Behinderten, Bedürftigen und Rentner (Ausbildungsförderung; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). F. Kontrollfunktion Anders als in den Marktwirtschaften muß in der DDR-Zentralplanwirtschaft das „öffentliche“ Finanzwesen vielfältige wirtschafts- und sozialpolitische Kontrollfunktionen übernehmen. Ohne diese Kontrolleistungen würde die Wirtschaftsführung kein umfassendes Bild von dem jeweils erreichten Grad der Erfüllung der staatlichen Wirtschaftspläne und der öffentlichen Sozialprogramme erhalten. So hat z.B. die Staatsführung der DDR die kombinierte Umsatz- und Verbrauchssteuer so konstruiert und die Form ihrer Einziehung so organisiert, daß die Wirtschafts- und Finanzbehörden über die periodischen Steuereingänge kontrollieren können, ob die Betriebe der Konsumgüterindustrie ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen. In der „Übergangsphase“ von 1945 bis 1953 war es ein zentrales Ziel der Innenpolitik der KPD/SED und der sowjetischen Besatzungsmacht, die bei Kriegsende vorgefundene privatwirtschaftliche Eigentums- und Wirtschaftsordnung möglichst rasch in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzugestalten. Zu diesem Zweck wurden zahlreiche finanzpolitische Instrumente zu Repressionsmitteln umgewandelt. Diese Transformationsfunktion des Finanzwesens wurde von den Finanzwissenschaftlern der DDR noch bis Anfang der 60er Jahre als eine eigenständige Aufgabe des „sozialistischen F.“ [S. 409]herausgestellt. Seit der fast völligen Verstaatlichung der Produktionsmittel zu Beginn der 60er Jahre wird in der Literatur über diese Einsatzmöglichkeit des F. kaum noch berichtet. In der Zeitspanne von 1945 bis 1953 — und in einzelnen Produktionsbereichen auch noch während der 50er Jahre — benutzte die SED-Führung vor allem die Steuer- und Kreditpolitik als „Instrument des Klassenkampfes“. Konfiskatorische Steuerforderungen, drückende Kreditbedingungen und gezielte Kreditsperren wurden in dieser Zeit kombiniert eingesetzt, um die wirtschaftlichen Existenzbedingungen der privaten Gewerbebetriebe, bäuerlichen Familienbetriebe und privatwirtschaftenden Handwerksbetriebe zu untergraben und die Eigentümer zur Aufgabe ihrer Betriebe zu zwingen. In den 60er Jahren waren dann das private Handwerk und die Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) mehrfach der Adressat finanzpolitischer Zwangsmaßnahmen. Einzelne Elemente dieses mit finanzpolitischen Mitteln ausgetragenen Klassenkampfes sind auch in der Gegenwart noch im Steuer- und Kreditrecht der DDR nachweisbar, z.B. in der differenzierten Steuerlastverteilung bei der Lohn- und Einkommensbesteuerung nach Einkommensarten und sozialen Gruppen (vgl. H. Balling, „Besteuerung des Arbeitseinkommens“, Berlin [Ost] 1971). VII. Finanzsystem und Wirtschaftsreform In den ersten eineinhalb Jahrzehnten der Wirtschaftsgeschichte der DDR (1948–1963) versuchte die Regierung in Ost-Berlin die Ziele ihrer Staats- und Wirtschaftspolitik mit Hilfe einer hochgradigen Zentralisierung wirtschaftlicher Entscheidungen bei Staatsbehörden und durch eine administrative Wirtschaftslenkung zu erreichen. Bei dieser Art der Wirtschaftslenkung kamen den Instrumenten des F. nur Hilfs- und Unterstützungsfunktionen bei der Planerfüllung zu. Auch wurden sie für Kontrollaufgaben im Dienste der Sicherung der Plandisziplin genutzt. Das Geld spielte in dieser Zeit eine überwiegend passive Rolle. Die Verteilung von Geldkapital an die Orte seiner Verwendung diente vorwiegend dem Zweck, die administrativ getroffenen Produktions-, Investitions- und Verbrauchsentscheidungen über Geldzuteilungen verwirklichen zu helfen. Die Rolle des F. im Rahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik beschränkte sich also in dieser Zeit auf die Erfüllung der politisch vorgegebenen Allokationsaufgaben, auf die Übernahme von Überwachungsfunktionen und auf die Transformation der privaten Eigentumsordnung. Diese Einengung auf im wesentlichen drei Funktionen entsprach der bis 1963 geltenden Wirtschaftslenkung; diese gewährte den Staatsbetrieben damit nur noch einen sehr geringen operativen Entscheidungs- und Handlungsspielraum. Die Wirtschaftsreform (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]) führte zu einer beträchtlichen Dezentralisierung von prozeßpolitischen Entscheidungen zugunsten der Betriebe und überbetrieblichen Zusammenschlüsse (Kombinate, VVB). Im Zusammenhang damit wurde die monetäre Wirtschaftslenkung deutlich aufgewertet. Das Geld übernahm zusammen mit dem von Verzerrungen merklich bereinigten System der Güter- und Dienstleistungspreise eigenständige Steuerungsaufgaben. Statt der Kontrollfunktion wurden im Laufe der Wirtschaftsreformzeit die Lenkungs-, die Stabilisierungs- und die Stimulierungsfunktion des F. die wichtigsten Aufgaben des Geld- und Finanzwesens für die Wirtschaftsführung der DDR. Entsprechend dieser ab 1963/64 dominierenden Aufgabenstellung gestaltete die Wirtschaftsführung Schritt für Schritt a) die Finanzgrößen (das sind Kredite, Kreditzinsen, Kreditlimite, Verzugszinsen [ Zins und Zinspolitik ], Steuern, Löhne, Prämien [ Lohnformen und Lohnsystem ] usw.) und b) die Finanzbeziehungen (dazu gehören Kreditaufnahmebedingungen, die Zahlungs- und Verrechnungsverfahren) zu ökonomischen Hebeln um. Mit Hilfe dieser monetären Regulatoren versuchten Regierung, Wirtschaftsverwaltung und Banken die Wirtschaftsaktivitäten der Produktionsorganisationen und Erwerbstätigen auf die Erfüllung der staatlichen Vorrangziele auszurichten. Anders als bei der alten Lenkungsmethode sollte das Bündel der ökonomischen Hebel auf indirektem Wege Leistungswillen und Leistungsinteressen der Belegschaften und Betriebsleitungen mit den Leistungsanforderungen der staatlichen Wirtschaftsführung in Einklang bringen. Zielgröße und Anknüpfungspunkt aller monetären Lenkungsmaßnahmen in der Produktionssphäre wurde der Gewinn der VEB, Kombinate und VVB. Entsprechend sind bereits zu Beginn der Wirtschaftsreform 1963/64 a) die Höhe der individuellen Prämieneinkommen und b) die Finanzierung von kulturellen und sozialen Maßnahmen für die Belegschaften aus den Kultur- und Sozialfonds der VEB direkt von der Gewinnerzielung abhängig gemacht worden. Die Regierung der DDR glaubte, durch diese Verkoppelung der privaten Einkommensinteressen mit der Gewinnerzielung der Staatsbetriebe endlich eine wirksame Methode gefunden zu haben, die Produktionseinheiten zu einem effizienteren Einsatz der wirtschaftlichen Ressourcen anzuspornen und über eine gezielte Einflußnahme auf die Bildung, Verteilung und Verwendung der Unternehmensgewinne die Betriebskollektive zur Mobilisierung aller Leistungsreserven zu ermuntern. Doch der Gewinn konnte die ihm zugedachte Steuerungsrolle nicht zufriedenstellend erfüllen. Er mußte versagen, als ihm die Aufgabe übertragen [S. 410]wurde, zentraler Maßstab (= Hauptkennziffer) für die Leistung zu sein, welche die Betriebskollektive in jeder Wirtschaftsperiode für die Deckung des volkswirtschaftlichen Bedarfs erbracht hatten. Denn trotz aller Wirtschaftsreform wurden die Preise der Güter und Dienste nach wie vor administrativ festgesetzt. Sie waren somit kein brauchbarer Gradmesser für die Knappheit der Waren und die Qualität der Erzeugnisse. Infolge dieser Verzerrungen im Preissystem ergaben sich zwangsläufig auch verzerrte, ökonomisch nicht begründete Gewinne bzw. Verluste. Diese Situation führte wiederum zu einer Fehlallokation knapper Wirtschaftsgüter und zu einem nicht immer optimalen Einsatz von Arbeitskräften.

Finanzsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsordnung und Finanzsystem Die Wirtschaftsordnung der DDR ist darauf ausgerichtet, der politischen Führung, die mit der Leitungszentrale der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) identisch ist, die ausschließliche Verfügungsgewalt und Nutzungsmacht über das Produktionspotential der Volkswirtschaft zu verschaffen und zu sichern. Kernstück der Wirtschaftsordnung ist die…

DDR A-Z 1985

Kammer der Technik (KdT) (1985)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt organisiert genutzt werden soll. Mitglied in der KDT können auch technisch-ökonomisch erfahrene Praktiker ohne Hoch- bzw. Fachschulabschluß sein. Unter bewußtem Bruch mit der Tradition des Vereins Deutscher Ingenieure und anderer traditioneller wissenschaftlich-technischer Vereinigungen wurde die KDT im Juli 1946 im Rahmen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) gegründet. Sie ist zu einer eigenständigen Massenorganisation der technischen und teilweise auch der ökonomischen Intelligenz geworden (1. Kongreß der KDT: 3. 12. 1955). Aufgabenstellung, Organisationsstruktur und personelle Verzahnungen in den Leitungen verbinden die KDT fest mit der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und den anderen Massenorganisationen sowie den staatlichen, wissenschaftlichen und ökonomischen Institutionen und betten ihre Tätigkeit in die jeweiligen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen sowie vor allem wissenschaftlich-technischen Zielsetzungen ein. 1. Organisationsstruktur und internationale Zusammenarbeit. Die KDT ist sowohl nach dem Produktionsprinzip als auch nach dem Territorialprinzip gegliedert. Die zentralen Leitungsorgane sind der (ab 1978) alle 5 Jahre tagende Kongreß, das von diesem gewählte Präsidium (1983: 91 Mitglieder), das Büro des Präsidiums (eigentliches politisches Führungsorgan, 1983: 20 Mitglieder) und das Sekretariat (1983: 6 Mitglieder). Ferner besteht auf jeder Ebene des Organisationsaufbaus eine Revisionskommission, die über die Durchführung der zentralen Beschlüsse und eine korrekte Kassenführung sowie Organisationsarbeit wacht. Die größten fachgebundenen Organisationseinheiten bilden 12 Fachverbände (FV): Bauwesen; Chemische Technik; Elektrotechnik; Fahrzeugbau und Verkehr; Holz, Papier, Polygraphie; Land-, Forst- und Nahrungsgütertechnik; Lebensmittelindustrie; Maschinenbau; Nachrichtentechnik; Silikattechnik; Textil, Bekleidung, Leder; Wasser und 6 Wissenschaftlich-technische Gesellschaften (WTG): Gesellschaft für Standardisierung (GfS); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Geodäsie (WTG G.); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft für Photogrammetrie und Kartographie (WTG Pk.); Montanwissenschaftliche Gesellschaft (MWG); Wissenschaftliche Gesellschaft für Meßtechnik und Automatisierung (WGMA); Wissenschaftlich-technische Gesellschaft Energiewirtschaft (WTG EW). In Anlehnung an die Industriezweig- und Kombinatsgliederung, aber auch nach technisch-organisatorischen Themenbereichen differenziert sieh die Organisationsstruktur der FV und WTG in Wissenschaftliche Sektionen (WS), Fachausschüsse (FA), Fachunterausschüsse (FUA), Arbeitsgruppen und Aktivs der Kombinate. 1975 hatte z.B. der FV Elektrotechnik auf zentraler Ebene 9 WS, 34 FA und 13 Aktivs. Auf gleicher Organisationsstufe wie die FV und WTG bestehen beim Präsidium der KDT für Querschnittsaufgaben Kommissionen (u.a. Auszeichnungsfragen; Neuerer; Arbeit mit der jungen Intelligenz; Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation [WAO]; Umweltschutz; Weiterbildung) und zentrale Arbeitsgemeinschaften (AG [Z]: u.a. Materialökonomie; Reinhaltung der Luft; Lärmschutz; Vorbereitung und Durchführung von Investitionen; Grundfondswirtschaft; Marktforschung; Technische Formgestaltung; Arbeitsschutz, Transportrationalisierung; Korrosionsschutz; Augenoptik; Betriebsorganisation und Rechentechnik; Information und Dokumentation). Auch die Kommissionen weisen eine Feingliederung in Arbeitsgruppen usw. auf; sie finden ihre Entsprechung teilweise auf der Kreis-, vor allem aber auf der Bezirks- und Kombinatsebene. Dieses stark ausdifferenzierte, flexible und der Konzeption nach aufeinander bezogene, hierarchisierte Organisationssystem eröffnet zum einen die Möglichkeit, spezielle Probleme im wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Bereich von kleinen Spezialistengruppen bearbeiten zu lassen. Die differenzierte Organisationsstruktur ist aber auch die Voraussetzung für die Beratung staatlicher Stellen in Fragen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Plan Wissenschaft und Technik), der Intensivierung und Rationalisierung, der Standardisierung, für die Erarbeitung von Materialverbrauchsnormen (Materialwirtschaft) usw. Die verschiedenen zentralen Gremien der KDT erarbeiten ferner wissenschaftlich-technische Informationen und Dokumentationen als Arbeitsgrundlagen für die Kombinate, VEB sowie die eigenen Mitglieder. Zum anderen wird versucht, durch eindeutige Zuordnungen und Unterstellung die einzelnen Beratungsgremien in ein kontrolliertes Organisationsgeflecht einzubinden. Bereits in der zweiten Hälfte der 70er Jahre bestanden innerhalb der KDT 2.500 überbetriebliche Arbeitsgremien. Angesichts dieser Organisationsvielfalt nimmt es nicht wunder, daß immer erneut von seiten des Präsidiums eine bessere Koordination und Kooperation gefordert und über Isolierungstendenzen bei einzelnen Gremien und Verbänden geklagt wird. Unterste Organisationseinheiten der KDT sind die Betriebs- und Institutssektionen (BS bzw. IS) in den Betrieben, Verwaltungen und Forschungsinstitutionen. Ferner bestehen KDT-Organisationen an den Akademien, Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Die Grundeinheiten sind auf mittlerer Ebene in Bezirksverbänden der KDT zusammengefaßt und werden von den Bezirksvorständen (BV) angeleitet. Die BV der KDT sind in den seit Herbst 1976 bei den Bezirksleitungen der SED gebildeten Kommissionen Wissenschaft und Technik vertreten und arbeiten eng mit diesen zusammen. Ebenso haben die SED-Kreisleitungen in den letzten Jahren verstärkt Mitglieder der KDT zur Beratung in Fragen der territorialen Rationalisierung und Modernisierung der örtlichen Industrie herangezogen. Die direkte Leitungslinie Präsidium — Bezirksverbände — Betriebssektionen wurde im Ergebnis des 5. Kongresses [S. 704]der KDT (1970) gestärkt, um den mit der Organisationsstruktur der KDT verbundenen Gefahren der Verselbständigung einzelner Organisationseinheiten entgegenzuwirken. Im übrigen gilt auch für die KDT der Demokratische Zentralismus als verbindliches Organisationsprinzip. Präsident der KDT ist seit dem 6. Kongreß der KDT (1974) Prof. Dr.-Ing. Manfred Schubert (SED); Prof. Dr. Horst Peschel, sein Vorgänger, wurde zum Ehrenpräsidenten gewählt. Dipl.-Ing. Ök. Rolf Werner (SED) ist 1. Sekretär und Vizepräsident der KDT. Für die Mitglieder gibt das Präsidium die Monatszeitschrift „Technische Gemeinschaft“ (TG), für Funktionäre die „Umschau“ heraus. Von den FV und den WTG werden ca. 30 Fachzeitschriften veröffentlicht. Daneben erscheinen verbandsinterne Informationsdienste, Dokumentationen, Lehrmaterialien usw. vorwiegend mit fachspezifischen, wissenschaftlich-technischen Inhalten; diese Materialien werden von der zentralen Bibliothek der KDT gesammelt, die darüber hinaus über einen großen Bestand an Fachzeitschriften, Fachbüchern usw. verfügt. [S. 705]Die KDT verleiht als höchste Auszeichnung die „Ernst-Abbé-Medaille“, ferner an Einzelpersonen die Ehrenspange bzw. an Kollektive die Ehrenplakette (jeweils in 3 Stufen). Für besondere, langjährige Verdienste vergibt die KDT — neben Ehrenmitgliedschaften — den Titel: Oberingenieur. Die Zusammenarbeit der KDT mit den „sozialistischen Ingenieurorganisationen“ der RGW-Staaten hat zunehmend an Gewicht gewonnen. Die Präsidenten und Generalsekretäre dieser Verbände treffen regelmäßig alle 2 Jahre in der „Ständigen Beratung der wissenschaftlich-technischen Organisationen sozialistischer Länder“ zum Erfahrungsaustausch und zur Abstimmung der Verbandspolitik zusammen (beteiligte Länder: UdSSR, ČSSR, DDR, Polen, Rumänien, Ungarn; als Beobachter: Vietnam, Vertreter des RGW-Sekretariats; 1978 Tagung in der DDR). Dieses Gremium verfügt über eine Reihe „Ständiger Kommissionen“, von denen die für „Aus- und Weiterbildung“ von der KDT geleitet wird. Neben gemeinsamen internationalen Tagungen der Gesamtverbände werden Konferenzen einzelner FV, WTG, AG (Z) veranstaltet. Multilaterale Arbeitsvereinbarungen werden durch bilaterale Absprachen, regelmäßigen Erfahrungsaustausch usw. auf allen Ebenen der Organisationsstruktur ergänzt. Die KDT ist seit Gründung Mitglied der auf Empfehlung der UNESCO gebildeten Weltföderation der Ingenieurorganisationen (WFEO); sie bzw. ihre FV bzw. WTG gehören darüber hinaus weiteren 15 internationalen, nichtstaatlichen wissenschaftlich-technischen Fachorganisationen an. Mit der kommunistisch geleiteten französischen CGT-Gewerkschaft: Union Générale des Ingenieurs Cadres et Techniciens besteht seit 1966 eine vertraglich vereinbarte Zusammenarbeit. Die WTG, FV, AG (Z) sind (Mit-)Veranstalter internationaler Fachtagungen und -konferenzen in der DDR, an der vielfach Spezialisten bzw. Organisationen aus westlichen Staaten teilnehmen. Sie entsenden aber auch Delegationen zu vergleichbaren Veranstaltungen im westlichen Ausland. 2. Schwerpunkte der KDT-Arbeit. Neben der gesellschaftspolitischen Integration der technisch-ökonomischen Intelligenz besteht die Hauptaufgabe der KDT in der Förderung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts: beschleunigte Überleitung von Forschungsergebnissen in die Produktion; Entwicklung und Unterstützung von Rationalisierungsvorhaben; Mitarbeit in der Neuererbewegung, insbesondere in den sozialistischen Arbeitsgemeinschaften; Entwicklung und Einführung neuer Methoden der Betriebs- und Arbeitsorganisation; Ausarbeitung technischer Standards; Beratung staatlicher Institutionen auf allen Ebenen in wissenschaftlich-technischen Fragen. Beklagt wird in diesem Zusammenhang die organisatorische Schwäche der KDT in den Forschungsinstituten der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), aber auch an den Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Ferner sei es der KDT bisher nicht gelungen, die Ökonomen in zureichender Zahl in die Organisation einzubinden, obwohl technologische, betriebs- und arbeitsorganisatorische Fragen ohne Berücksichtigung betriebs- und volkswirtschaftlicher Kenntnisse bzw. Erfordernisse nicht zu lösen seien. Eine eigenständige gesellschaftliche Organisation für die ökonomische Intelligenz, wie sie z.B. in Ungarn besteht, wird jedoch bisher ausdrücklich abgelehnt. Die seit 1970 zu beobachtende Konzentration der Arbeit der KDT auf die BS zielt auf die stärkere Einbeziehung der Intelligenz in den Sozialistischen Wettbewerb. Entsprechend der allgemeinen Aufgabenstellung der KDT richten sich die Wettbewerbsaktivitäten vor allem auf den Plan Wissenschaft und Technik (Planung, II. 5.). Zu ihm sollen die BS in der Plandiskussion einen eigenen „gesellschaftlichen Standpunkt“ erarbeiten, der vor den Wirtschaftsleitungen „verteidigt“ wird und dessen konkrete, zusätzliche Leistungsangebote in die Wettbewerbskonzeption des Betriebes bzw. Kombinates oder der wissenschaftlichen Einrichtung Eingang finden. Die einzelnen Mitglieder der KDT werden angehalten, individuelle Wettbewerbsverpflichtungen in Form der persönlichen und „kollektiv-schöpferischen“ Pläne einzugehen. Als spezielle Wettbewerbsform der ingenieur-technischen Intelligenz wird seit 1974 der „schöpferische Paß des Ingenieurs“ (Ingenieurpaß) propagiert. Der Ingenieurpaß — ein schriftliches, von der Betriebsgewerkschaftsleitung, der KDT- und der Werkleitung bestätigtes Dokument — enthält Verpflichtungen zur Übernahme zusätzlicher Aufgaben im Bereich Forschung und Entwicklung, zur vorfristigen Einführung neuer Techniken, zur konkreten Förderung und eigenen Teilnahme an der betrieblichen Neuererbewegung, zur eigenen Weiterbildung und zur Unterstützung der Qualifizierung anderer Betriebsangehöriger, zur Beteiligung an der Gesellschaftlichen Tätigkeit und zur sozialistischen Erziehung des eigenen Arbeitskollektivs. — Seit einigen Jahren (jüngste VO in: GBl. I, 1982, Nr. 1) ist das Pflichtenheft in den Mittelpunkt der Aktivitäten der KDT gerückt. In ihm werden rechtsverbindlich die wissenschaftlich-technischen Aufgaben nach Inhalt und Terminstellung für einzelne oder Gruppen festgelegt. Das Pflichtenheft ist verbindliche Grundlage für die Finanzierung und materielle Stimulierung der wissenschaftlich-technischen Arbeiten sowie die Leistungsbewertung der Forschungs- und Entwicklungskollektive. Es gilt als „wichtiges Führungsdokument zur Sicherung hoher schöpferischer Leistungen in Forschung und Technik auf der Grundlage der zentralen volkswirtschaftlichen Vorgaben“ (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 712). — Vielfach werden in dem Bereich Forschung und Entwicklung — analog zu den Jugendobjekten der FDJ — bestimmte Vorhaben als KDT-Objekte ausgewählt und damit in die besondere Verantwortung der BS gestellt. Die 1980 einsetzende Organisationsarbeit mit den KDT-Objekten wurde Anfang 1983 kritisiert: nur 18 v.H. der Objekte seien wirklich auf Spitzenleistungen und lediglich 5 v.H. auf die Steigerung des Exports gerichtet. Insgesamt gab es bis Ende 1982 8.000 derartige Objekte (davon waren 4.050 mit „hohen volkswirtschaftlichen [S. 706]Ergebnissen“ abgeschlossen; 300 Objekte wurden von überbetrieblichen Arbeitsgruppen durchgeführt). Auf dem 8. Kongreß der KDT (18./19. 11. 1983) sollten dann allerdings bereits 10.000 KDT-Objekte „realisiert“ worden sein (darunter 4.800 Vorhaben zum Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik). — Die verschiedenen Wettbewerbsverpflichtungen werden in den Arbeitsplan der BS aufgenommen und sind Gegenstand eines Leistungsvergleiches der verschiedenen BS auf Bezirksebene. Die abrechenbaren Leistungen werden als „Arbeitsergebnisse“ (einschl. der bereits an anderer Stelle erfaßten Zahlen innerhalb der Neuererbewegung) nach Anzahl und Beteiligten ausgewiesen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der KDT ist Aufbau, Organisation und Unterhalt eines ständig an die Plan- und Technikentwicklung anzupassenden, umfassenden Weiterbildungssystems für die technische Intelligenz. Drei Aufgabenstellungen sollen dabei mit unterschiedlichen Methoden gelöst werden: 1. Weiterbildung mit praxisorientiertem, informativem Charakter (Einzelvorträge, Vortragsreihen, Erfahrungsaustausch, Seminare usw.); 2. Wissenschaftliche Veranstaltungen über Grundsatzprobleme (Kongresse, Fachtagungen, Symposien usw.); 3. Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Charakter eines kurzfristigen Spezialstudiums (Lehrgänge, Fernkurse, standardisiertes Selbststudium mit Konsultationen). Zunehmend werden die letztgenannten Weiterbildungskurse mit einem formalen Abschluß beendet (1982: 30.000). Inhaltliche Schwerpunkte der Weiterbildungsarbeit sind gegenwärtig die Mikroelektronik, die Industrierobotertechnik, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Energieökonomie einschl. der Heizölsubstitution, aber auch Fragen der Formgestaltung. Die Mitglieder der KDT sind darüber hinaus mit Unterstützung ihrer Organisation zu einem wesentlichen Teil an den Qualifizierungsvorhaben der Betriebe in den Betriebsakademien, aber auch an der Lehrlingsausbildung beteiligt. Über diese Aufgaben wurde am 31. 3. 1982 eine „Vereinbarung zwischen dem Staatssekretariat für Berufsbildung und dem Präsidium der KDT über Maßnahmen auf dem Gebiet der Berufsbildung in den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen“ abgeschlossen (Technische Gemeinschaft, H. 6/1982, S. 5 f.). Im übrigen arbeiten KDT, FDGB und Urania auf dem Gebiet der Weiterbildung eng zusammen. Entsprechend der wirtschaftspolitischen Schwerpunktsetzung hat die KDT bis 1983 in allen Bezirken einen oder mehrere Konsultationspunkte Mikroelektronik (KPM) bzw. Beratungs- und Informationsstellen (BIS) eingerichtet (insgesamt 80). In ihnen beraten zum größten Teil ehrenamtlich tätige Fachleute die Betriebe durch Prozeß- und Problemanalysen beim Einsatz von Mikrorechnern. Ähnliche Einrichtungen sind für Beratungen in Fragen der Energieeinsparung vorgesehen. 3. Zahlen zur KDT-Arbeit. Ende 1982 hatte die KDT 250.255 Mitgl., darunter 32.627 Frauen. 66.556 (davon 7.383 Frauen) hatten einen Hochschul-, 136.273 (darunter 17.827 Frauen) einen Fachschulabschluß. Von der Gesamtmitgliedschaft der KDT waren 208.522 (darunter 25.845 Frauen) unmittelbar in VEB tätig. Zum gleichen Zeitpunkt bestanden 3.372 BS in den Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen mit 221.790 Mitgliedern. 1982 hielten die Bezirksverbände 61.092 (Teilnehmer 1.002.503), die FV und die WTG 10.040 (Teilnehmer 188.973) Weiterbildungsveranstaltungen ab. Danach sind die Zahlen der Weiterbildungsveranstaltungen und der Teilnehmer leicht rückläufig. (Vergleichszahlen: 1977 insges. 68.100 Veranstaltungen mit 1,2 Mill. Teilnehmern.) Diese Veränderungen erklären sich wesentlich aus der Konzentration der Weiterbildungsbemühungen der KDT auf inhaltliche Schwerpunkte anstelle eines zuvor üblich gewesenen, sehr breiten und verhältnismäßig undifferenzierten Vortragsangebotes. Auf dem 8. KDT-Kongreß (18./19. 11. 1983) wurde die Gesamtmitgliedschaft mit 263.000 angegeben. Von den 500 Delegierten waren 60 v.H. Mitglieder der SED. 5 v.H. gehörten anderen Parteien an. Bei den in der Industrie tätigen Angehörigen der technischen Intelligenz soll der Organisationsgrad bei rd. 60 v.H. liegen; rd. 80 v.H. der Mitglieder der KDT arbeiten im produktionsvorbereitenden Bereich; über 30.000 Mitgl. üben ehren- bzw. hauptamtliche Funktionen innerhalb der KDT aus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 703–706 Kaliindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer für Außenhandel (KfA)

Siehe auch: Kammer der Technik: 1963 1965 1966 1969 Kammer der Technik (KdT): 1975 1979 Technik, Kammer der: 1953 1954 1965 1966 1969 1975 1979 Technik, Kammer der (KdT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 [S. 703]Gesellschaftliche Organisation der Ingenieure, Techniker und Ökonomen in der DDR, mit deren Hilfe diese Gruppen der Intelligenz in die politische, soziale und ökonomische Entwicklung einbezogen und ihr Fach- und Sachverstand für den wissenschaftlich-technischen…

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Sozialistische Wirtschaftsführung (1985)

Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen Handelns: die Organisation des volkswirtschaftlichen Leitungssystems, Leitungsaufgaben wie Prognose, Planung und Kontrolle, die Finanzierung und das Wirtschaftsrecht als Leitungsinstrumente, die Rolle des Leiters, Methoden der Personalführung und die Entscheidungsfällung mittels moderner Verfahren. Die Lehre soll auf Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Kybernetik und Mathematik, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung und der Rechtswissenschaft aufbauen. Ziel der SW. ist es, die Produktions- und Leitungsprozesse der Gesamtwirtschaft wie der einzelnen Wirtschaftsbereiche, Betriebe und Genossenschaften mit höchster Effizienz zu steuern und zu lenken. Erforderlich wurden Einführung und Entfaltung der SW., als aufgrund der bis dahin praktizierten unzureichenden Leitungsformen und -kenntnisse das Neue Ökonomische System (NÖS) die Verbesserung der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und die Änderung der Lehrprogramme und Lehrmethoden zu wirtschaftspolitischen Zielen erklärte. In seminaristischen Veranstaltungen sollen die Erfahrungen der Wirtschaftspraktiker systematisch erörtert und ggf. als allgemeine Lösung ausgearbeitet werden. Andererseits dienen die Lehrgänge dazu, neue wirtschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erläutern und ihre Anwendung durch das Leitungspersonal vorzubereiten. Da das Leitungssystem und der Organisationsaufbau der Wirtschaft wie auch die Planungsordnung durch die Partei- und Staatsführung häufiger einschneidend verändert werden (Wirtschaft), verschieben sich entsprechend oft die aktuellen Anforderungen an die SW. Die für die 80er Jahre aufgegebene Strategie, Wachstum durch die intensivere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer höheren Effizienz der Produktions- und Arbeitsweise zu sichern, führte in Verbindung mit der Umwandlung nahezu aller VVB in Kombinate (1978–1981) dahin, sich während der letzten Jahre auf die Probleme der internen Struktur der Kombinate und ihrer Zusammenarbeit mit den vorgeordneten Ministerien und Ämtern zu konzentrieren (Intensivierung und Rationalisierung). Inzwischen wird SW. an mehreren Universitäten, Technischen Hochschulen, außeruniversitären Instituten für [S. 1191]sozialistische Wirtschaftsführung, die Ministerien direkt unterstellt wurden, sowie an Akademien der Industriezweige und Betriebe gelehrt (vgl. obiges Schema). Als zentrales Organ wurde Ende 1965 das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) gegründet. Zusammen mit dem Arbeitskreis „Sozialistische Wirtschaftsführung“ gibt das Zentralinstitut eine „Schriftenreihe zur sozialistischen Wirtschaftsführung“ heraus; ferner ist der zentrale Wissenschaftliche Rat für Fragen der Leitung in der Wirtschaft dem ZSW zugeordnet (Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW). Neben dem Zentralinstitut widmen sich die übrigen Institute und Akademien den Lehraufgaben und Forschungszielen der SW. Im Mittelpunkt der Arbeit aller Einrichtungen stehen die Aus- und Weiterbildung des Führungs- und Leitungspersonals der Wirtschaft. Während Spitzenkräfte im Zentralinstitut ausgebildet werden, erfassen die universitären Institute und Sektionen und die Ausbildungsstätten der Ministerien vor allem Abteilungsleiter der staatlichen Verwaltung, Direktoren der Betriebe und Banken sowie Wirtschaftssekretäre der Kreisleitungen der SED (Personal der Nomenklaturgruppen II und III). Dabei konzentriert sich jedes Institut auf die Aus- und Weiterbildung von Personal möglichst begrenzter Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige. So sind etwa die Institute für SW. der Handelshochschule Leipzig und der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, für die Weiterbildung im Handels- bzw. Verkehrsbereich, das Institut für SW. der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemma“, Leuna-Merseburg, für die Zweige der chemischen Industrie zuständig. Die untere Ebene des Aus- und Weiterbildungssystems setzt sich aus den Akademien der Industriezweige, Kombinate und Betriebe sowie den Betriebsschulen zusammen. Hier werden vor allem Direktoren von Betrieben und Kreisbauämtern, Abteilungsleiter von Betrieben und Räten [S. 1192]der Kreise, Meister sowie Sekretäre der betrieblichen Parteiorganisationen der SED aus- und weitergebildet (Personal der Nomenklaturgruppe III). Mit der Etablierung und Entfaltung der SW. gelang es, das Ausbildungsniveau des Führungs- und Leitungspersonals anzuheben, indem die Aus- und Weiterbildung stärker auf wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse gegründet wurde. Mängel der SW. bestehen bei der Programmanpassung, der Zusammenarbeit der Institute mit den Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen sowie bei der Schulung des Führungsnachwuchses. Hinderlich ist häufig auch die geringe Bereitschaft der Wirtschaftsleiter zur eigenen Weiterbildung. Parteischulung der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1190–1192 Sozialistische Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistischer Wettbewerb

Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen…

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Berliner Ensemble (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von seiner Ehefrau, der Schauspielerin Helene Weigel, geleiteten BE. Es spielte anfangs im Hause des Deutschen Theaters Berlin, seit 1954 im eigenen Theater am Schiffbauerdamm. Sein großes internationales Ansehen (bis 1980 53 Auslandstourneen) begründete es mit der authentischen Interpretation von Brecht-Stücken. Zahlreiche Inszenierungen sind jahrelang im Repertoire („Der aufhaltsame Aufstieg des Arturo Ui“ von 1959 bis 1974 in 532, „Schweyk im zweiten Weltkrieg“ von 1961 bis 1981 in 674 Aufführungen) geblieben. Nach dem Tode von Helene Weigel (6. 5. 1971) wurde Ruth Berghaus zur Intendantin des BE. berufen, die dort schon früher Regieaufgaben übernommen hatte. Unter ihrer Leitung bezog das BE. neben der Bewahrung des Brecht-Erbes auch wieder stärker andere Autoren in den Spielplan ein. Besonders durch einige intellektuell-artistische Inszenierungen (z.B. Brechts „Im Dickicht der Städte“ und Heiner Müllers „Zement“ von Ruth Berghaus sowie Wedekinds „Frühlings Erwachen“ und Strindbergs „Fräulein Julie“ von B. K. Tragelehn und Einar Schleef) bemühte sich die neue Intendanz, dem Vorwurf musealer Erstarrung des BE. zu begegnen, stieß damit aber inner- und außerhalb des eigenen Hauses teilweise auf Kritik. 1977 wurde Ruth Berghaus, die sich seitdem wieder Regieaufgaben an der Deutschen Staatsoper in Berlin (Ost) und westlichen Opernbühnen widmet, durch den Brecht-Schüler Manfred Wekwerth als Intendant ersetzt, der von 1962 bis 1969 Chefregisseur des BE., dann aber wegen Differenzen mit Helene Weigel ausgeschieden war. Großen Einfluß auf die allgemeine Theaterentwicklung übte das BE. durch die Ausbildung heute auch in der Bundesrepublik und im Ausland beschäftigter Regisseure aus (u.a. Manfred Wekwerth, Peter Palitzsch, Egon Monk, Benno Besson, Manfred Karge, Matthias Langhoff, Klaus Erforth, Alexander Stillmark, Uta Birnbaum, Hans-Georg Simmgen). Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181 Berliner Außenring A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 181]1949 von Bertolt Brecht gegr. Kollektiv von Schauspielern, Regisseuren, Dramaturgen, Bühnenbildnern und Technikern. Es ging hervor aus den Beteiligten an der deutschen Erstaufführung von Brechts „Mutter Courage und ihre Kinder“ in Berlin (11. 1. 1949), die der Autor nach Rückkehr aus der Emigration zusammen mit Erich Engel inszeniert hatte. Brecht prägte bis zu seinem Tode (14. 8. 1956) das künstlerische Gesicht des von…

DDR A-Z 1985

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und DDR auf den DDR-Raum. (Zum Vergleich: Das Gebiet der heutigen DDR ist um weniger als halb so groß wie das der Bundesrepublik Deutschland — 108.000 zu 248.000 qkm —; 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16,7 Mill. Einwohner, auf dem der Bundesrepublik 43,0 Mill.) Während jedoch in der Bundesrepublik Deutschland die Grundstoffindustrie und der Schwermaschinenbau konzentriert waren, hatten in Mitteldeutschland vor allem der Textilmaschinenbau, das Druckgewerbe, die Feinmechanische und Optische Industrie, die Leichtindustrie und die Lebensmittel-I. ihre Hauptstandorte. Diese Industrien konzentrierten sich überwiegend im südlichen Drittel des Gebietes der SBZ, während der Norden fast rein agrarisch strukturiert war (Nord-Süd-Gefälle) (Geographie). Die Grundstoff-I. und der materialintensive Schwermaschinenbau waren gering entwickelt, weil hier die erforderlichen Bodenschätze fehlten. Der Anteil des heutigen DDR-Gebietes an der Förderung des Reichsgebietes betrug 1936 bei Eisenerz 5,0 v.H. und bei Steinkohle 2,3 v.H., so daß die Ausgangsstoffe zur Herstellung schwerer I.-Ausrüstungen fehlten. Dementsprechend war die Produktion von Kokereikoks, Roheisen, Rohstahl und Walzwerkerzeugnissen auf die Westgebiete konzentriert. Allein die Kali- und Braunkohlenförderung war auf dem heutigen Ge[S. 606]biet der DDR sehr stark entwickelt. Der sehr schmalen metallurgischen Basis stand eine stark spezialisierte arbeitsintensive metallverarbeitende I. gegenüber. Mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 25 v.H. hatte das Gebiet der heutigen DDR innerhalb des Reichsgebietes z.B. vorstehende Anteile an der I.-Produktion (vgl. unten). B. Kapazitätsverluste durch Kriegs- und Demontageschäden Die I. auf dem Gebiet, das heute die DDR umfaßt, war 1936 mit ca. 27 v.H. am Bruttosozialprodukt des Reichsgebietes beteiligt. Durch Kriegs- und Kriegsfolgeschäden verlor sie mehr als die Hälfte ihrer Produktionskapazitäten von 1936, wobei die Kriegsfolgebilanz nur geschätzt werden kann. Wegen des Fehlens von Nachkriegsstatistiken kann die genaue Höhe der durch Reparationen verursachten Schäden nicht exakt ermittelt werden. Verschiedene Schätzungen beziffern die Kapazitätsverluste der I. der SBZ/DDR allein durch Demontagen bis zum Doppelten der entsprechenden Kapazitätsverluste der westdeutschen Industrie. II. Schwerpunkte des Wiederaufbaus nach 1945 Der Auf- und Ausbau der I. nach 1945 geschah nach dem von der Sowjetunion bestimmten und von der SED-Führung durchgeführten Programm, in dem politische Gesichtspunkte den Vorrang hatten. Die Spaltung Deutschlands schnitt die Verarbeitungs-I. Mitteldeutschlands von ihren traditionellen Bezugsquellen für Rohstoffe und Halbfabrikate und einem Großteil ihrer Absatzmärkte in Westdeutschland ab. Die dadurch verursachten Schwierigkeiten waren um so größer, als die einzelnen I.-Zweige durch den Krieg und die sowjetische Reparationspolitik unterschiedliche Kapazitätsverluste erlitten hatten. Die I. bedurfte daher — wie die I. der Bundesrepublik Deutschland unter anderen Bedingungen — der Hilfe von außen. Die SED-Führung stützte sich dabei auf die Sowjetunion und übernahm weitgehend das sowjetische Wirtschaftssystem. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehörten die Verstärkung der Grundstoffindustriebereiche (Braunkohlen-I., Energiewirtschaft, eisenschaffende I., chemische Grundstoff-I. [Chemische Industrie; Eisen- und Stahlindustrie]]) und die Inangriffnahme des Aufbaus einer bis dahin in Mitteldeutschland nicht beheimateten Schwermaschinenbau-I. (Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die Komplettierung der mitteldeutschen I.-Struktur verschlang erhebliche Investitionsmittel, die die Bevölkerung teilweise durch Konsumverzicht aufzubringen hatte. III. Stellenwert der Industrie in der Volkswirtschaft der DDR Die I. ist der weitaus bedeutendste Wirtschaftsbereich der DDR. Ihr Anteil an der Bildung des Sozialprodukts (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) betrug 1982 über 70 v.H. (einschl. produzierendes Handwerk ohne Bauhandwerk); der Beschäftigtenanteil der I. lag 1982 mit 38,0 v.H. weit über dem aller anderen Wirtschaftsbereiche. Die Bedeutung der I. wird auch dadurch unterstrichen, daß sie 56,7 v.H. der Bruttoanlageinvestitionen der gesamten Wirtschaft auf sich vereinigt (1982). Dieser Anteil lag im Zeitraum 1970–1980 mit Ausnahme der Jahre 1975–1977 stets über 50 v.H. IV. Strukturdaten A. Branchenstruktur Die Tabelle auf der folgenden Seite oben zeigt die Entwicklung der Branchenstruktur der DDR-I. Während 1950 die Leichtindustrie einschließlich der Textilindustrie mit knapp 25 v.H. an der [S. 607]Produktion der gesamten I. sehr stark vertreten war, zeigen die Metallurgie mit 6 v.H. sowie der Maschinen- und Fahrzeugbau mit 17 v.H. relativ geringe Anteile. Die Branchenstruktur der I. hat sich aber im Zuge des Aufbaus eines eigenen Schwermaschinenbaus, der Ausweitung der Metallurgie und der Chemie verbessert. B. Konzentrationsgrad Parallel mit der Veränderung der Produktionsstruktur vollzog sich ein bedeutender Prozeß der Konzentration der Produktion. In den vergangenen 25 Jahren verringerte sich die Anzahl der I.-Betriebe von etwa 20.000 auf 4.029 (1982). Vor allem in der Grundstoff-I. ist — wie in anderen I.-Ländern auch — die Produktion in wenigen Großbetrieben konzentriert. 1982 waren 98 v.H. aller Beschäftigten der Zentralgeleiteten Industrie (kleinere und vor allem kommunale I.-Betriebe gehören überwiegend zur Bezirksgeleiteten Industrie) in 133 Kombinaten tätig. 1970 war in den 35 den Industrieministerien direkt unterstellten Kombinaten ein Drittel aller in der I. Tätigen beschäftigt. Der Konzentrationsgrad der Produktion zeigt sich im Anteil der Produktion der Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten an der industriellen Produktion der jeweiligen Branche. Auf Betriebe mit mehr als 1000 Beschäftigten entfielen 1975 (neuere Angaben liegen nicht vor) bei der Energie- und Brennstoff-I. 99 v.H. der Produktion, bei der chemischen I. 81, [S. 608]der Metallurgie 95, dem Maschinen- und Fahrzeugbau 64, dem Bereich Elektrotechnik, Elektronik und Gerätebau 79 und bei der Textil-I. 76 v.H. Im Rahmen der Kombinatsbildung und der damit einhergegangenen Betriebszusammenschlüsse dürfte sich der Konzentrationsgrad in den letzten Jahren weiter erhöht haben. Ein Vergleich der Struktur der I. nach der Zahl der [S. 609]Betriebe und dem Anteil an der I.-Produktion zeigt, daß gegenwärtig — wie in allen industrialisierten Ländern — zwischen den I.-Bereichen große Unterschiede im Konzentrationsgrad der Produktion bestehen. C. Hauptstandorte Die Hauptstandorte der I. liegen nach wie vor in den südlichen Bezirken der DDR und im Berliner Raum, vor allem bedingt durch die Konzentration der Bodenschätze im Süden und die traditionell im Norden vorherrschende Landwirtschaft. Durch Ausbau der Fischerei- und Werft-I. im Bezirk Rostock und die Ansiedlung von Produktionsstätten der Nahrungsgüter-I. sowie des Maschinen- und Fahrzeugbaus in allen 3 nördlichen Bezirken erhöhte sich ihre industrielle Bedeutung bei weiterhin dominierender Stellung des traditionellen I.-Zentrums Berlin (Ost) und der Bezirke Dresden, Halle, Karl-Marx-Stadt und Leipzig. In den 4 Ballungszentren der I., Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle/Leipzig und Berlin (Ost), ist auf ein Viertel der Fläche der DDR 53,4 v.H. der I.-Produktion konzentriert (1982). D. Industrieproduktion Die I.-Produktion wurde im Zeitraum 1960–1980 bei einer Erhöhung der Beschäftigtenzahl um 13,0 v.H. um das 3,14fache gesteigert. In den 50er Jahren betrug das Wachstum der I.-Produktion jährlich ca. 14 v.H.; nach der Phase der extensiven Erweiterung der Produktionsquellen und dem Übergang zum intensiven Wachstum Mitte der 60er Jahre hat sich die durchschnittliche jährliche Zuwachsrate der I.-Produktion 1966–1970 auf 6,4 v.H., 1971–1975 auf 6,3 v.H. und 1976–1980 auf 4,9 v.H. verringert. Der Rückstand der industriellen Arbeitsproduktivität in der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beträgt nach Berechnungen westdeutscher Sachverständiger auch gegenwärtig immer noch ca. ein Drittel. Entsprechend besteht im mengenmäßigen Produktionsniveau je Kopf der Bevölkerung ein beträchtlicher Abstand zur I. der Bundesrepublik. E. Eigentumsform Durch die Überführung halbstaatlicher und privater Betriebe in Volkseigentum im Jahre 1972 (auch Produktionsgenossenschaften des Handwerks mit industrieller Produktion wurden in volkseigene I.-Betriebe umgewandelt) änderte sich die „sozialökonomische“ Struktur der I. Basis für die 1972 erfolgte Umwandlung der letzten noch bestehenden Privatbetriebe oder der privaten Anteile an Betrieben in Volkseigentum waren die auf der 4. Tagung des ZK der SED (16./17. 12. 1971) beschlossenen Aufgaben [S. 610]zur „Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und zur Beseitigung von gewissen Erscheinungen der Rekapitalisierung“. V. Herausforderung in den 80er Jahren Da seit Mitte der 70er Jahre zum einen die Weltmarktpreise für Importprodukte stärker zunahmen als die im Export erzielbaren Preise — die terms of trade sich also nachhaltig für die DDR verschlechterten —, zum anderen ausreichende Exportsteigerungen der DDR unterblieben, mußte die DDR ihr anhaltendes Außenhandelsdefizit durch Kreditaufnahme im Westen und in der Sowjetunion finanzieren. Bis Ende 1981 konnten die Finanzierungsprobleme durch die Kreditbereitschaft sowohl der westlichen Kreditgeber als auch der Sowjetunion in Grenzen gehalten werden. Aufgrund der veränderten Haltung westlicher Kreditinstitute gegenüber allen osteuropäischen Ländern als Folge der prekären Situation in Polen und Rumänien gab es Anfang 1982 faktisch auch einen Kreditstopp gegenüber der DDR. Vor dem Hintergrund des anhaltend hohen internationalen Zinsniveaus sowie der Reduzierung sowjetischer Öllieferungen (statt der ursprünglich vereinbarten 19 Mill.~t p. a. in der Fünfjahrperiode 1981–1985 liefert die Sowjetunion ab 1982 noch rd. 17 Mill.~t; 1982: 17,7 Mill.~t) war die DDR gezwungen, sofort Schritte zur Konsolidierung ihrer Außenhandelsbilanz gegenüber den westlichen Industrieländern einzuleiten. Eine vehemente Drosselung der Importe aus westlichen I.-Ländern (ohne Innerdeutschen Handel [IDH]) mit gleichzeitiger Exportausweitung im Jahr 1982 war die Folge. Dies hatte Konsequenzen für die inländische Produktion, da die vom Außenhandel ausgehenden Effekte zu einem Rückgang der im Inland bereitgestellten Investitionsmittel und Materialien führten. Die skizzierte Konstellation wird sich in der ersten Hälfte der 80er Jahre nicht grundlegend wandeln, so daß sich die Wachstumskurve der DDR-I. insgesamt aufgrund der Verknappung der Ressourcen abflachen wird. Voraussichtlich wird sich das Wachstum in sämtlichen I.-Zweigen verlangsamen. Dies dürfte auch für die stark geförderte Energie- und Brennstoffindustrie, die für den Export so bedeutenden Bereiche Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und den Maschinenbau gelten. Die DDR-I. wird in den kommenden Jahren ihre Produktionsstruktur auf die veränderten Inputbedingungen umstellen müssen. Dabei verspricht sich die zentrale Partei- und Wirtschaftsführung von der Um- und Neubildung der Kombinate (Ende 1982 bestanden 133 zentralgeleitete Kombinate im Bereich der I.-Ministerien und 93 bezirksgeleitete Kombinate im Bereich der Wirtschaftsräte der Bezirke) eine Erhöhung der Leistungskraft der in den Kombinaten zusammengeschlossenen Betriebe. Das industrielle Beschäftigungsvolumen wird sich bis zum Ende dieses Jahrzehnts nur geringfügig erhöhen (durchschnittlicher jährlicher Zuwachs 0,5 v.H.). Da die Investitionsquote in den kommenden Jahren sinken dürfte, ist vor allem beabsichtigt, eine Verbesserung des Verhältnisses von langfristigen zugunsten kurzfristiger Investitionseffekte zu erzielen. Eine Leistungsmobilisierung soll vor allem durch folgende Maßnahmen erfolgen: Der Umfang des Ausrüstungsanteils soll im Verhältnis zum Bauanteil erhöht werden. Durch Rationalisierung und Modernisierung vorhandener Anlagen und durch den verstärkten Ausbau des Rationalisierungsmitteleigenbaus (Rationalisierungsschub auch durch Mikroelektronik undIndustrierobotertechnik) sollen produktionsausweitende Effekte bewirkt werden. Außerplanmäßige Stillstandszeiten sollen abgebaut, die durchschnittlichen Nutzungszeiten der Maschinen und Anlagen (Schichtauslastung) ausgeweitet werden. Investitionen außerhalb des Planes (sog. „Initiativ-“ bzw. „Schwarzbauten“) sollen durch straffe Kontrollen völlig unterbunden werden. Der Abbau unvollendeter Investitionen soll durch Konzentration auf wenige Projekte erfolgen. Der spezifische Energieverbrauch ist drastisch zu senken. Die Substitution von hochwertigen importierten Energieträgern wird in den 80er Jahren vor allem durch den erhöhten Einsatz von einheimischem Erdgas und von Rohbraunkohle erfolgen. Peter Plötz Literaturangaben Barthel, Horst: Die wirtschaftlichen Ausgangsbedingungen der DDR. Die Wirtschaftsentwicklung auf dem Gebiet der DDR 1945–1949/50. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1979. Cornelsen, Doris: Die Industriepolitik der DDR. Veränderungen von 1945 bis 1980, in: Der X. Parteitag der SED. 35 Jahre SED-Politik. Versuch einer Bilanz. Vierzehnte Tagung zum Stand der DDR-Forschung in der Bundesrepublik Deutschland 9. bis 12. Juni 1981. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. (Edition Deutschland-Archiv.) DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske + Budrich 1981. Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. u. erg. Aufl. Leipzig: Haack 1976. Gleitze, Bruno: Die Produktionswirtschaft der DDR im Wettbewerb mit der westlichen Industriewelt, in: Die DDR nach 25 Jahren, Wirtschaft und Gesellschaft Mitteldeutschland. Hrsgg. v. Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen, Bd. 10. Berlin: Duncker & Humblot 1975. Gleitze, Bruno: Ostdeutsche Wirtschaft. Industrielle Stand[S. 611]orte und volkswirtschaftliche Kapazitäten des ungeteilten Deutschland. Berlin: Duncker & Humblot 1956. Leptin, Gert: Veränderungen in der Branchen- und Regionalstruktur der deutschen Industrie zwischen 1936 und 1962. Berlin 1965. (Berichte des Osteuropa-Instituts an der Freien Universität Berlin. Reihe Wirtschaft und Recht. 68.) Melzer, Manfred: Anlagevermögen, Produktion und Beschäftigung der Industrie im Gebiet der DDR von 1936 bis 1978 sowie Schätzung des künftigen Angebotspotentials. Berlin: Duncker & Humblot 1980. (DIW. Beiträge zur Strukturforschung. 59.) Melzer, Manfred: Probleme und voraussichtliche Entwicklung der Industrie in der DDR. Prognose des Wachstums, in: Vierteljahrshefte zur Wirtschaftsforschung des DIW. H. 3/4.1980. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 605–611 Individualversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Industrieabgabepreis (IAP)

Industrie (1985) Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ausgangssituation A. Branchenstruktur und Produktionsanteile vor dem II. Weltkrieg Das Gebiet der DDR war bereits vor der Spaltung Deutschlands in etwa gleichem Umfang industrialisiert wie das jetzige Bundesgebiet. Im letzten Jahr mit normaler Friedensproduktion vor dem II. Weltkrieg, d.h. 1936, entfielen ca. 30 v.H. der I.-Produktion der heutigen Gebiete von Bundesrepublik Deutschland und…

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Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels (1985)

Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind. Ihre Dienste, die sie im Rahmen eines zentral festgelegten Leistungsprogrammes sowohl den Außenhandelsbetrieben (AHB) als auch ausländischen Kunden anbieten, umfassen Tätigkeiten der Vermittlung, Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle bei Außenhandelsgeschäften. Aus der Sicht der DDR haben sich in notwendiger Entsprechung zur Spezialisierung und Konzentration der Produktion auch in der Zirkulationssphäre, die den Außenhandel umfaßt, Konzentrationsprozesse vollzogen, die unter Ausnutzung der Arbeitsteilung, d.h. der Spezialisierung auf Teilfunktionen der Zirkulation, zur Herausbildung von DLB für Marktforschung, Werbung, Warenkontrolle und technische, technologische und wirtschaftliche Beratung (einschließlich des Lizenzhandels, Lizenzen) geführt haben. Sie lassen sich in 3 Untergruppen gliedern: Zu den zentralen Organen und Einrichtungen des Außenhandels zählen u.a. die DLB iberma, intercontrol und Interwerbung. Die iberma GmbH, Gesellschaft für internationale Wirtschafts- und Marktberatung, berät alle am Außenhandel beteiligten Organe und Betriebe bei der Marktbearbeitung (einschließlich der Fragen der Absatz- und Bezugsorganisation). So betreibt sie u.a. Marktforschung auf den Auslandsmärkten im Auftrag von Außenhandels- und Exportbetrieben und nimmt über Marktstudien Einfluß auf die Gestaltung der Pläne Wissenschaft und Technik (Planung, II. E.) und auf die Verbesserung der Qualität von Exporterzeugnissen. Die intercontrol GmbH, Warenkontrollgesellschaft der DDR, hat im Gesamtsystem der Qualitätssicherung (Qualität der Erzeugnisse) durch kommerzielle Warenkontrolle für den Bereich der Außenwirtschaft die Aufgabe übernommen, im Auftrag in- oder ausländischer Handelspartner am vereinbarten Kontrollort die Einhaltung vertraglich vereinbarter Gütestandards bei Im- und Exportwaren zu überprüfen. Für diese Tätigkeit unterhält sie neben ihrer Zentrale in Berlin (Ost) Zweigbüros an allen für ihre Tätigkeit relevanten Orten in der DDR, entsendet Kontrollpersonal ins Ausland bzw. arbeitet mit internationalen Kontrollgesellschaften zusammen. Die dabei erbrachten Leistungen reichen von der Qualitäts- und Quantitätskontrolle bis zu Probenanalysen in eigenen Laboratorien, zur Fertigungsaufsicht und zu Montagekontrollen. Die im Ergebnis ausgestellten Kontrollzertifikate dienen als Grundlage für die Vertragsabwicklung. Zu den Hauptaufgaben der 1957 gegründeten Interwerbung GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR, gehören die Vermittlung von Werbeaufträgen für die Exportindustrie der DDR im Ausland, die Organisation von Kollektivbeteiligungen und Einzelausstellungen der AHB auf internationalen Messen sowie die außenwirtschaftliche Öffentlichkeitsarbeit. Für Werbemaßnahmen ausländischer Partner in der DDR hat Interwerbung aufgrund staatlicher AO vom 23. 7. 1968, mit Ausnahme der vom Leipziger Messeamt durchgeführten Werbeaktivitäten, ein Monopol. Mit der Steigerung des Exports kompletter Anlagen, d.h. einer durch ihre technische Kompliziertheit und hohen Kooperationsgrad gekennzeichneten Warenart, hat im Außenhandel der DDR das Engineering und damit eine spezielle Gruppe von DLB an Bedeutung gewonnen. Dies gilt nicht nur für das Engineering als Verkaufsmethode, sondern auch als Form des Exports technologischen Wissens unabhängig von der Lieferung von Anlagen. Die Verbreitung des Engineering wurde zusätzlich sowohl durch die verstärkten Bemühungen um die Wirtschaftsintegration innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) als auch durch die Beteiligung der DDR am Aufbau nationaler Wirtschaften in Entwicklungsländern gefördert. Dabei hat die quantitative und qualitative Zunahme der Beratungs-, Planungs- und Projektierungsleistungen im Anlagenexport zu einer Spezialisierung und Verselbständigung dieser Funktionen geführt, die nun von besonderen DLB wahrgenommen werden. Angesichts der sozialistischen Produktionsverhältnisse (staatliches Eigentum an Produktionsmitteln und zentrale staatliche Planung) wurde die Konzentration knapper Beratungsressourcen in einer der beiden Hauptformen des Engineering, den Consulting-Engineering-Büros, begünstigt. Sie arbeiten unabhängig von Produzenten und Lieferanten und nach festen Gebührensätzen. Ein Vertreter dieser Gruppe von DLB ist der 1980 gegründete VEB Industrie-Consult Berlin mit Zweigbüros in verschiedenen Teilen der DDR. Er wird als Beratungsgesellschaft tätig u.a. bei Investitionen im Bereich des Schwermaschinen- und Anlagenbaus, bei der Errichtung von Gießereien, Zement- und Tagebauanlagen, Walz- und Kraftwerken usw. Die Beratungsleistungen umfassen im Stadium der Vorbereitung von Investitionen sowohl Produkt- und Marktuntersuchungen, Infrastruktur- und Standortuntersuchungen als auch Wirtschaftlichkeits- und Durchführbarkeitsstudien sowie die Ausarbeitung von Ausschreibungsunterlagen, die Beurteilung von Offerten und die Erarbeitung von Vertragsentwürfen. Im Stadium der Realisierung von Projekten berät Industrie-Consult in Fragen der Projektierung, des Know-how und der benötigten Lizenzen, überwacht und kontrolliert die Konstruktion, Herstellung und Erprobung von Anlagenteilen und be[S. 309]rät schließlich bei der Auswahl und Ausbildung von Betriebspersonal. Einen fast identischen Katalog von Dienstleistungen erbringt der VEB agro-consult dresden auf dem Gebiet der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft. Dieser Betrieb konzentriert sich dabei auf die technische und wirtschaftliche Beratung bei der Lieferung und Erstellung von Getreideverarbeitungsanlagen, von Einrichtungen für den Pflanzenanbau und die Tierzucht (einschließlich der Bewässerungs- und Abwasserproblematik), die Produktion von Säuglingsnahrung in Entwicklungsländern sowie die Erschließung und Nutzung von Anbauflächen. Aufgabe des 1980 gegründeten DLB intercoop, Volkseigener Außenhandelsbetrieb der DDR, sind die Entsendung von Regierungs- und anderen Beratern sowie von Spezialisten und die Vermittlung von Leistungen der beruflichen Aus- und Weiterbildung. Dies geschieht in Durchführung von völkerrechtlichen Verträgen über die wissenschaftlich-technische und kulturell-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern und ausgewählten sozialistischen Ländern sowie in Realisierung von Verpflichtungen, die die DDR im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in Spezialorganisationen und Organen der UNO über die Entsendung von UNO-Experten und über die Vermittlung von Leistungen der Aus- und Weiterbildung eingegangen ist (Außenpolitik, V., Außenpolitik, VI.; Entwicklungshilfe). Eine spezielle Form der DLB bilden die Vertretergesellschaften. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, in Wahrnehmung der Interessen ausländischer Handelspartner Geschäftsabschlüsse mit AHB der DDR zu vermitteln sowie im Rahmen genau definierter Warenbranchen Export- und Importvertretungen zu übernehmen. Beispiel hierfür ist der DLB Baltica, Außenhandelsvertretungen und Unternehmensberatungen GmbH. Sein Wirkungsbereich liegt im Schiffbau, der See- und Hafenwirtschaft (Verkehrswesen, IV.) sowie der Hochseefischerei (Fischwirtschaft) und reicht von Schiffsausrüstungen, Decksmaschinen und Schiffsantriebsanlagen über Fischbe- und -verarbeitungsanlagen für die Hoch-, Küsten- und Binnenschiffahrt sowie Investitionsgüter für Werften bis zur Brennschneidetechnik. — In ähnlicher Weise betätigt sich im Bereich des Chemie-, Agrar- und Metallurgie-Exports/Imports der DLB Camet, Industrievertretungen und Beratungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 308–309 Dienstleistungsbetriebe (DLB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DIN (Deutsche Industrie-Norm)

Siehe auch: Dienstleistungsbetriebe: 1969 1975 1979 DLB des Außenhandels sind mit ihrem Vermögen haftende juristische Personen in der Rechtsform eines VEB oder einer GmbH (die Rechtsform „GmbH“ ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen, vgl. dazu Aktiengesellschaften), die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten und innerhalb der Außenwirtschaftsorganisation in Wahrung des staatlichen Außenhandelsmonopols dem Ministerium für Außenhandel unterstellt sind.…

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Staatliche Versicherung der DDR (1985)

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der Mitglieder von Produktionsgenossenschaften, der Kollegien Bildender Künstler und Rechtsanwaltskollegien, der Handwerker, der selbständig Erwerbstätigen sowie der freiberuflich Tätigen (Freie Berufe; Genossenschaften; Handwerk; Rechtsanwaltschaft); für den gleichen Personenkreis führt die StV. die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.) durch. Außerdem ist die StV. Träger der zusätzlichen Altersversorgung der Intelligenz (Renten). Die StV. wurde im November 1952 unter dem Namen Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) durch Zusammenschluß Rechtsnachfolgerin der 5 Landesversicherungsanstalten; am 1. 1. 1969 ist sie in StV. umbenannt worden. Die StV. ist juristische Person. Sie unterliegt der Anleitung, Aufsicht und Kontrolle des Ministers der Finanzen. Der Hauptdirektor ist für die gesamte Tätigkeit der StV. persönlich verantwortlich (Prinzip der Einzelleitung). Die StV. gliedert sich in die Hauptverwaltung mit Sitz Berlin (Ost), Bezirksdirektionen in allen 15 Bezirken, in 128 Kreisdirektionen und rd. 80 Kreisstellen. Daneben bestehen Technische Stationen (Datenverarbeitungseinrichtungen), die für alle Ebenen der StV. arbeiten. Während die Hauptverwaltung und die Bezirksdirektionen im wesentlichen Anleitungs-, Koordinierungs- und Kontrollfunktionen erfüllen, obliegt den Kreisdirektionen und -stellen vornehmlich die unmittelbare Betreuung der Versicherungsnehmer und der Sozialversicherten. Geleitet wird die StV. nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung, d.h., die Versicherungsverhältnisse werden so gestaltet, daß die Beitragseinnahmen die Versicherungsleistungen und Kosten decken und ein Überschuß erzielt wird. Ausgenommen davon ist der Sozialversicherungszweig, dort reichen die Beiträge bei weitem nicht aus, um die Leistungen bestreiten zu können. Für diesen Verwendungszweck erhält die StV. Zuschüsse aus dem Staatshaushalt. Die StV. stellt jährlich eine Bilanz mit Gewinn-und-Verlustrechnung auf. Überschüsse werden z. T. den eigenen Fonds (Eigenmittelfonds, Sicherheitsrücklagen) zugeführt, z. T. an den Staatshaushalt abgegeben. Über die in der Übersicht dargestellten Einnahmen hinaus verwaltete die StV. die Sparguthaben der (freiwilligen) Lebens- und Rentenversicherung im Umfang von 10,1 Mrd. Mark. Sowohl die Mittel aus den Sicherheitsrücklagen als auch aus den Sparguthaben müssen bei der Staatsbank bzw. in Wertpapieren angelegt werden. Auf diese Weise wird die StV. in das [S. 1267]Kreditwesen der DDR einbezogen und bildet darin einen wichtigen Faktor. Die StV. ist mit Ausnahme der SV der Arbeiter und Angestellten (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) und der Sach- und Haftpflichtversicherung, bei denen eine Entschädigung ganz oder teilweise in fremder Währung anfallen kann (Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR [DARAG]), der alleinige Versicherungsträger in der DDR. Ihr Tätigkeitsfeld erstreckt sich im wesentlichen auf folgende Gebiete: volkseigene Wirtschaft, sozialistische Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft, Produktionsgenossenschaften, staatliche Organe und Einrichtungen sowie auf den einzelnen Bürger. Die Versicherungsverträge werden aufgrund freiwilliger Vereinbarungen oder gesetzlicher Vorschriften (Pflichtversicherung) geschlossen. Zu den wichtigsten Pflichtversicherungen gehören die Kfz-Haftpflicht-V., die Feuer-V., die Versicherung der volkseigenen (und sozialistischen) Wirtschaft, die Versicherung der staatlichen Organe und Einrichtungen sowie die Sozialversicherung. Die gebräuchlichsten Formen der freiwilligen Versicherungen sind in der Wirtschaft die Haftpflicht-V., die Kfz-Kasko-V., die Transport-V., die Leitungswasser-V. und die Einbruch-Diebstahl-V. In der Landwirtschaft gibt es daneben noch die freiwillige Versicherung der Bodenerzeugnisse; ihre Leistungen gehen über die der Pflichtversicherung hinaus. Ferner existiert im nichtvolkseigenen Sektor die freiwillige Gruppenunfallversicherung, die im volkseigenen Sektor zu den Pflichtversicherungen gehört. Ein großer Teil der Bürger der DDR ergänzt den Schutz, den die Sozial-(pflicht-)versicherung bietet, durch den Beitritt zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung der SV sowie durch den Abschluß von — z. T. kombinierten — Lebens- und Unfallversicherungen. Ende 1980 waren gut 75 v.H. aller Berechtigten der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung beigetreten, auf 100 Einwohner kamen 63 Lebensversicherungsverträge und rd. 30 Unfallversicherungen. Bei den freiwilligen Sach- und Haftpflichtversicherungen handelt es sich im wesentlichen um Haushaltsversicherungen (kombinierte Hausrat- und Haftpflichtversicherung), Kfz-Kasko- und Gepäckversicherungen und Unfallversicherungen für die Insassen von Kfz. Für fast 95 v.H. aller Haushalte in der DDR besteht eine Haushaltsversicherung. Im einzelnen verwaltet die StV. (1982) rd. 26,5 Mill. freiwillige Versicherungsverträge, darunter 10,5 Mill. sparwirksame Lebensversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 2.900 Mark), 3,5 Mill. Unfallversicherungen, 5,7 Mill. Haushaltsversicherungen (durchschnittliche Versicherungssumme 28.000 Mark), 2,1 Mill. Kaskoversicherungen, 1,4 Mill. Gebäudeversicherungen. Insgesamt existieren bei der StV. 39 verschiedene Versicherungsarten. 1981 gab es 3,2 Mill. Leistungsfälle (1970: 2,2 Mill.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1266–1267 Sprache A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR

Siehe auch: Deutsche Versicherungsanstalt: 1975 1979 Deutsche Versicherungs-Anstalt: 1969 Staatliche Versicherung der DDR: 1969 1975 1979 Versicherungsanstalt, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Versicherungs-Anstalt, Deutsche: 1965 1966 1969 Versicherungsanstalten: 1953 Mit dem staatlichen Versicherungsmonopol ausgestattete Versicherungseinrichtung für die Sach-, Haftpflicht- und (private) Personenversicherung und Träger der Sozialversicherung der…

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Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) (1985)

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP 38.000 Men[S. 487]schen beschäftigt, davon allein im gleichnamigen Stammbetrieb 14.000. Der Stammbetrieb befindet sich in der Nähe von Hoyerswerda (Kreis Spremberg); sein Name ist von einem früher auf dem Gelände befindlichen Gasthaus übernommen worden. Dem VEB GSP gehören neben dem Stammbetrieb u.a. an: Zentralwerkstätten im GSP. VEB Braunkohlenveredelung Lauchhammer, VEB Steinkohlenkokerei „August Bebel“ Zwickau mit der Großgaserei Magdeburg, dem zweitgrößten Stadtgasproduzenten der DDR, VEB Projektierungs-, Konstruktions- und Montagebüro (PKM) Kohleverarbeitung Leipzig, VEB Ferngasleitungsbau Engelsdorf, VEB Verbundnetz Gas Berlin, Brennstoffinstitut Freiberg. Das Kombinat verarbeitet jährlich rd. 70 Mill.~t Braunkohle. An der DDR-Produktion ist es mit folgenden Anteilen beteiligt (Angaben für 1981): Rohstoffgrundlage für das GSP ist das Niederlausitzer Revier (Bergbau), insbesondere die Großtagebaue von Welzow-Süd, Burghammer und Spreetal. Mit dem Bau des Werkes Schwarze Pumpe wurde 1956 begonnen. Die 1. Ausbaustufe war 1961 fertiggestellt; sie umfaßte eine Brikettfabrik (3 Mill.~t Jahresproduktion) und ein Kraftwerk (Kapazität zunächst 250 MW, später auf 1050 MW erweitert). Mit der Inbetriebnahme der Druckgaserzeugungsanlage (2. Ausbaustufe) im Jahre 1964 wurde Schwarze Pumpe zum größten Stadtgasproduzenten der DDR. Die 3. Ausbaustufe wurde 1964/65 in Angriff genommen. Nach dem Vorbild der bereits im VEB Braunkohlenkombinat Lauchhammer arbeitenden Großkokerei wurde u.a. eine BHT-Kokerei errichtet. Der BHT-Koks ist für den Einsatz in der Metallurgie und in einigen Bereichen der chemischen Industrie geeignet. Damit wird vor allem die Abhängigkeit von der Einfuhr von Hüttenkoks gemindert (Einfuhr von Steinkohlenkoks 1965: 3,2 Mill.~t, 1982: 2,0 Mill.~t). Da die Braunkohle, im Gegensatz zur Steinkohle, nicht die Eigenschaft hat, beim Entgasungsprozeß zusammenzubacken, muß die zur BHT-Verkokung verwendete Kohle zunächst brikettiert werden. Nebenprodukte des Verkokungsprozesses sind Teer, Öle und Gas. Eine Aufbereitung des Gases ist erforderlich, da sein Heizwert von ca. 2.800 kcal/m³ nicht der Stadtgasqualität entspricht (4.300 kcal/m³). Bereits 1968/69 wurde ein Kohledruckvergaser auf den Einsatz von schwerem Heizöl umgestellt. Das erzeugte Spaltgas dient als Mischkomponente bei der Stadtgasherstellung. Nachdem die DDR Anfang der 70er Jahre ihr Erdgasaufkommen durch Inlandsförderung und Importe deutlich erhöht hatte, konnte sie dazu übergehen, Erdgas auch zur Stadtgaserzeugung einzusetzen. Das in Salzwedel geförderte Erdgas wird durch eine Pipeline in das GSP transportiert. Somit werden im GSP folgende Gase zur Stadtgasmischung verwendet: Kohledruckvergasungsgas, Öldruckvergasungsgas, Entgasungsgas aus der BHT-Verkokung, Erdgas, Stickstoff, Flüssiggas und Spaltgas aus Erdgas. Insgesamt stammen zwei Drittel der Stadtgaserzeugung der DDR aus dem Stammbetrieb des GSP. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 486–487 Gartenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geburtenbeihilfen

Siehe auch: Gaskombinat Schwarze Pumpe, VEB: 1979 Der größte Braunkohlenveredelungsbetrieb der DDR. Zu den Hauptaufgaben des Kombinats zählen die Produktion von Braunkohlenbriketts, Braunkohlenhochtemperaturkoks (BHT) und Stadtgas. Der VEB GSP ist Vertragspartner für den Import von Erdgas aus der UdSSR (Energiewirtschaft, II. E.); als Generalauftragnehmer leitete er den Bau des DDR-Abschnitts an der Erdgasleitung „Sojus“ (Orenburg — sowjetische Westgrenze). Insgesamt sind im VEB GSP…

DDR A-Z 1985

Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…

DDR A-Z 1985

Zollwesen (1985)

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten Wirtschaftsordnungen angewandt wird. Während es nämlich Aufgabe des Zolldienstes im traditionellen Sinne ist, sowohl im Interesse des Staatshaushaltes als auch der einheimischen Wirtschaft dafür zu sorgen, daß Auslandswaren nicht ohne Mitwirkung des Zolldienstes in den Inlandsverkehr kommen, der Wettbewerb und die Inlandspreisbildung nicht durch Einschleusen billiger Auslandserzeugnisse in den Inlandsverkehr gestört werden, treffen diese Funktionen nur zum Teil auf den Zolldienst einer zentral verwalteten planwirtschaftlichen Staatsordnung zu. Das Außenwirtschaftsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und die Art der Preisgestaltung (Preissystem und Preispolitik) können Zölle sogar entbehrlich machen, da die Steuerung von Export und Import bereits durch Plandirektiven erfolgt (Planung). Auch eine fiskalpolitische Bedeutung kommt den Zöllen nicht zu, weil die staatlichen Handelsorgane ohnehin die Preise für die Außenhandelsgüter festlegen. Das Z. der DDR ist gekennzeichnet durch folgende programmatische Aufgabenstellung: 1. einen ordnungsgemäßen, den Interessen des sozialistischen Staates und seiner Bürger entsprechenden Warenverkehr über die Grenzen zu gewährleisten — und dadurch eine störungsfreie Abwicklung des Außenhandels zu sichern; 2. im Rahmen des Warenverkehrs über die Grenzen die für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tier- und Pflanzenwelt notwendigen Maßnahmen durchzuführen; 3. den Nationalreichtum zu sichern, besonders aber zur Erhaltung des Kunstbesitzes und anderer Kulturwerte der DDR beizutragen. Insbesondere die beiden letzten Aspekte machen die Abkehr vom herkömmlichen Zollrecht deutlich. Insgesamt wird aus der Aufgabenstellung ersichtlich, daß das Zollrecht ein außen- und innenpolitisches Instrument ist, dem einzelne polizeiordnungsrechtliche Züge innewohnen. Grundlage des Z. ist das Gesetz über das Z. der DDR vom 28. 3. 1962 (GBl. I. S. 42), zu dem inzwischen 31 Durchführungsbestimmungen (DB) — die sich indessen teilweise wieder aufgehoben haben — und Verordnungen (VO) mit ebenfalls mehreren DB und Anordnungen (AO) ergangen sind. Der Zeitpunkt des Erlasses des Zollgesetzes war ursprünglich auch Ausdruck der damaligen Deutschlandpolitik der SED. Im übrigen werden mit dem Zollrecht auch konkrete Ziele der Außenpolitik der DDR verfolgt, da es formal der Durchsetzung des Außenhandels- und Valutamonopols dient. Als Zollgebiet gilt das Territorium der DDR, das von der Zollgrenze umschlossen wird. „Westberlin“ ist im Zollrecht ein eigener Abschnitt gewidmet. Es wird festgelegt, daß „Westberlin“ nicht zum Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland gehört. Seine zollrechtliche Stellung soll im Rahmen vertraglicher Vereinbarungen geregelt werden. Berlin (West) wird jedoch bisher auch nicht als Zollinland der DDR behandelt (Berlin). Im ZG ist ein 3stufiger Zolltarif vorgesehen: 1. der Grundzolltarif, der den bis vor Erlaß des Gesetzes für private Sendungen geltenden Tarif ablöst; 2. der Vertragszolltarif, der für Länder gelten soll, die der DDR die Meistbegünstigung einräumen; 3. der Sonderzolltarif, der auf die Einfuhr aus Staaten abgestellt ist, die der DDR die Meistbegünstigung nicht gewähren. Diese Tarifdifferenzierung — sehr niedrige oder keine Zölle im Falle der Meistbegünstigung, hohe Zölle („Kampfzölle“) bei deren Fehlen — richtete sich z. T. gegen die Außenhandelspolitik der EG. Indessen ist die DDR wie die übrigen Mitgliedstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) im Interesse des Funktionierens der eigenen Wirtschaft vorwiegend an einer handelspolitischen Zusammenarbeit auch mit der EG und ihren Mitgliedstaaten interessiert. Freilich kann die Zolldifferenzierung je nach politischer Lage und Zielsetzung angewandt werden. Das ZG beinhaltet Bestimmungen über die technischen Modalitäten beim Grenzübertritt von Waren, Geld, Devisen und Personen; zudem überträgt es die Befugnis zur Regelung von Einzelfragen den zuständigen Stellen des Ministerrates. Im einzelnen sind geregelt: die Kontrolle, Untersuchung und evtl. Sicherstellung von Waren und Beförderungs[S. 1559]mitteln beim Grenzübertritt, die Einholung von Gutachten und Auskünften, der Erlaß von Verfügungen und deren Durchsetzung auch durch unmittelbaren Zwang, die körperliche Durchsuchung von Personen, das Genehmigungsverfahren für den Warenverkehr, Zollverfahrensfragen, die Art der Zollerhebung sowie die Zollstrafen- und Strafbestimmungen zur Durchsetzung dieser Regelungen. Für folgende Kategorien von Waren bzw. Warenbewegungen sind besondere Vorschriften in den DB und VO ergangen: die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren, von Waren im Rahmen der Kulturabkommen, von Mustern, Proben und Werbematerial, von Waren für den Bedarf und die Zwecke der diplomatischen oder anderen Vertretungen der DDR sowie für den Bedarf und die Zwecke der in der DDR akkreditierten diplomatischen und anderen diplomatischen ausländischen Vertretungen, von Waren und Ausstellungen, von Kraftfahrzeugen, Zubehör und Ersatzteilen, von Reisebedarf und sonstigen mitgeführten Gegenständen im Reiseverkehr, von Waren im Geschenkverkehr, von Literatur, Druckerzeugnissen, Ton- und Bildträgern, von Rückwaren und Reparaturgut, Umzugs- und Erbschaftsgut sowie die Durchfuhr von Waren aller Art durch das Zollgebiet der DDR auf allen Verkehrswegen. Gemäß der VO vom 25. 6. 1959 (GBl. I, S. 610) ist die Einfuhr von Kraftfahrzeugen sowie Zubehör- und Ersatzteilen nur über die staatlichen Außenhandelsbetriebe zulässig. In besonderen Ausnahmefällen kann allerdings das Ministerium für Außenhandel eine Einfuhrerlaubnis für ein Kraftfahrzeug erteilen. Für die Ein- und Ausfuhr von Waren im Reiseverkehr, im Geschenkpaket- und -päckchenverkehr und von Umzugs- und Erbschaftsgut, d.h. für den Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr, gelten besondere Bestimmungen. Die Ein- und Ausfuhr von Handelswaren richtet sich vollständig nach dem Außenhandelsmonopol (Außenwirtschaft und Außenhandel) und ist daher nur über die Außenhandelsbetriebe und andere vom Ministerium für Außenhandel (MAH) ermächtigte Betriebe und Organe möglich. Der Definition nach gelten als Handelswaren somit Waren, die im Rahmen des Außenhandelsplanes aus- und eingeführt werden, sowie Einfuhren aus Valutaanrechten und Devisenkrediten. Wegen der besonderen Berlin-Regelung im ZG sind die meisten DB zum ZG für Berlin (West) ebenso wie für alle sonstigen Gebiete außerhalb der DDR durch AO in Kraft gesetzt worden. Die Durchführung der Aufgaben nach dem Zollrecht obliegt der Zollverwaltung der DDR, die als zentral geleitetes Organ dem Ministerium für Außenhandel untersteht. Die Zollverwaltung gliedert sich in die Hauptverwaltung, Bezirksverwaltungen — meist 2 politische Verwaltungsbezirke zusammengefaßt —, Zollämter und Zollstellen. Grenz-, Binnen- und Postzollämter unterstehen den Bezirksverwaltungen, während für die Überwachung der Zollstellen die Zollämter zuständig sind. Mit dem ZG vom 28. 3. 1962 übernahm die Zollverwaltung die Aufgaben des früheren Amts für Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs. Zum Aufgabengebiet gehören hauptsächlich die Kontrolle der Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren, Devisen und Zahlungsmitteln nach den Bestimmungen des ZG und die Erhebung von Zöllen im Außenhandels-, Post- und Eisenbahnverkehr. Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Zollverwaltung eng mit anderen Kontroll- und bewaffneten Organen wie auch mit anderen zentralen und örtlichen Staatsorganen zusammen. Genehmigungsgebühren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1558–1559 Zivilverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zoologische Gärten

Siehe auch: Zölle: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zollgesetz: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für: 1954 Zoll und Kontrolle des Warenverkehrs, Amt für (AZKW): 1956 1958 1959 1960 1962 Zollverwaltung der DDR: 1969 1975 1979 Zollwesen: 1953 1954 1956 1975 1979 Die Aufgaben des Z. der DDR unterscheiden sich grundsätzlich von den herkömmlichen Funktionen des Zollrechts, das von marktwirtschaftlich orientierten…

DDR A-Z 1985

Nettogewinnabführung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns — bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]) entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei [S. 942]Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele vorgenommen worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v.H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn durften bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, d.h. sie wurden indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern errechnet. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns durften 50 v.H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Blieb der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so war er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauffolgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v.H. zu verzinsen. Bei der Übererfüllung des Soll-Gewinns mußten die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v.H. des Mehrgewinns zahlen. Seit Januar 1982 wurde verfügt, daß die Kombinate und Betriebe ihre N. an den Staatshaushalt auch dann voll durchzuführen haben, wenn ihr Gewinn unter dem geplanten Niveau bleibt. Sie sind dann genötigt, eigene Fonds anzugreifen oder, wenn die gegebenen diesbezüglichen Möglichkeiten nicht ausreichen, Kredite bei den Banken aufzunehmen (GBl. I, 1982, S. 85 ff.). Ihre Gewährung setzt allerdings den Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit voraus. Die zuständige Bank kann fällige Beträge der N. bei Zahlungsrückstand neuerdings sogar von den entsprechenden Konten der Betriebe und Kombinate zwangsweise abheben. Der Aufwertung der staatlichen Plankennziffer „Nettogewinn“ wurde mit einer veränderten Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) entsprochen: In Erwartung einer Übererfüllung des Gewinns muß die N. mindestens in der Höhe der staatlichen Plankennziffer erfolgen. Gewinnüberschreitungen sind zur Hälfte und ungerechtfertigte Gewinne (z.B. bei Verstößen gegen preisrechtliche Bestimmungen, gegen planmäßig festgelegte Sortimente) voll abzuführen. Hierzu rechnen auch Gewinne aus Überschreitung des Arbeitskräfteplanes (für die unbefugte Einstellung von Arbeitskräften sind je Person bis zu 5.000 Mark zu zahlen). Der Kombinatsspitze kommt die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. auch Aufwendungen zur Erreichung der schnelleren Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion) durchzusetzen oder aber N. an den Staat zu leisten, wenn die im Kombinat zentralisierten Nettogewinne nicht ausreichen. Ab Januar 1984 gilt eine neue Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 110 ff.), mit der den finanziellen Beziehungen zwischen Kombinatsspitze und Kombinatsbetrieben verstärkt Rechnung getragen werden soll. Wesentliche Neuerung ist, daß bei überbotenem Nettogewinn entsprechend unterschiedlicher, vorgegebener Anteils-Normative (für die Betriebe höher als für das Kombinat) Mittel den eigenen Fonds zugeführt werden. Die Differenz stellt die N. dar, die somit bei der Kombinatsspitze höher sein muß als beim Betrieb; ihre Differenzierung hat allerdings die plangemäße N. für den insgesamt vom Kombinat überbotenen Nettogewinn zu gewährleisten. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941–942 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Netzplantechnik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn…

DDR A-Z 1985

Buchhandel (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bündnispolitik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…

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Christliche Friedenskonferenz (CFK) (1985)

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch Regionalausschüsse herrscht auch in Westeuropa und Nordamerika vor, während in der Dritten Welt vorwiegend christliche Organisationen, nationale ökumenische Räte usw. CFK-Mitglieder sind. Nach 3 CFK, die seit 1958 auf Initiative des tschechischen Theologen Joseph Hromadka in Prag zusammengetreten waren, wurde die CFK 1961 durch die I. Allchristliche Friedensversammlung (ACFV) ebenfalls in Prag als ständige Organisation gegründet. Sie ist Mitglied der UNESCO und arbeitet mit dem Weltfriedensrat, der Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) und anderen Organisationen zusammen. Ursprüngliche Ziele der zunächst auf Europa konzentrierten CFK waren neben dem Bestreben, die Christen Ost- und West-Europas aus ihrer gegenseitigen Isolierung zu führen, die theologische Ächtung der Atomwaffen, Eintreten für die Friedliche Koexistenz und Überwindung des als Friedenshindernis angesehenen Antikommunismus. Seit der IV. ACFV 1971, die — wie auch die CFK-Wirksamkeit seitdem — wesentlich von Repräsentanten der Dritten Welt mitgeprägt wurde, ist die entschiedene Teilnahme am Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus Programm der CFK, wobei unter Imperialismus das Bestreben der „international verflochtenen Kapitalgesellschaften und ihrer politischen Exponenten“ verstanden wird, mit Hilfe ökonomischer, politischer und militärischer Macht andere Staaten und Völker zu unterwerfen, abhängig zu machen und auszubeuten. Der Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die ČSSR führte 1968 die CFK in die Krise, ihr Präsident Hromadka trat aus Protest zurück, eine Reihe westlicher Regionalausschüsse löste sich auf oder spaltete sich. Nachfolger Hromadkas wurde nach der Konsolidierung zunächst Metropolit Nikodim von der Russischen Orthodoxen Kirche, seit 1971 der ungarische reformierte Bischof Karoly Toth. In der DDR wird die CFK trotz ihrer geringen Mitgliederzahl (1982 ca. 500) als Teil der „einheitlichen Friedensbewegung“ politisch und publizistisch stark gefördert. Sie unterstützt die Friedenspolitik der Regierung und betreibt Friedensarbeit in einer Reihe von ihr gebildeter sog. Basisgemeinden. Der frühere Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser (SED), bemühte sich vergeblich, die evangelischen Kirchen zum korporativen Beitritt zur CFK zu bewegen. Vorsitzender des von der Regionalkonferenz gewählten Regionalausschusses ist der Ost-Berliner Theologieprofessor K.-H. Bernhardt, Sekretär der CDU-Funktionär Carl Ordnung. Der Theologieprofessor Gerhard Bassarak (Ost-Berlin) ist einer der Vizepräsidenten der CFK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 258 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Datenübertragungsordnung

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch…

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Amt für Jugendfragen beim Ministerrat (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 „In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“ und „auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ verantwortlich für die staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik, die Jugendforschung], federführend für den Jugendetat und mit wesentlichem Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter ist Hans-Ulrich Sattler (SED). Das AfJ. unterstand gem. Statut vom 18. 5. 1955 (GBl. I, S. 457) dem Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates, danach gem. Beschluß vom 26. 6. 1958 (GBl. I, S. 565) dem Ministerium für Volksbildung. Seit Inkrafttreten der VO über das Statut des AfJ. vom 17. 5. 1962 (GBl. II, S. 367) ist das AfJ. ein „Organ des Ministerrates“ und erhielt mit den Ministerratsbeschlüssen vom 8. 5. 1975 (GBl. I, S. 434) und vom 1. 12. 1980 (GBl. I, S. 369) neue Kompetenzen und ein neues Statut. Das AfJ. „richtet seine Tätigkeit auf das Hauptanliegen sozialistischer Jugendpolitik, die kommunistische Erziehung aller Jugendlichen. Dazu nimmt es Einfluß auf die politisch-ideologische Arbeit der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre mit der Jugend, die Förderung und Entwicklung der volkswirtschaftlichen Aktivitäten der Jugend, ihrer sozialistischen Gemeinschaftsarbeit und ihres wissenschaftlich-technischen Schöpfertums, ihrer umfassenden Teilnahme an der Leitung und Planung, ihrer wehrpolitischen Bildung und Erziehung, der Wehrdienstvorbereitung einschließlich der langfristigen Sicherung des militärischen Berufsnachwuchses, sowie ihrer geistig-kulturellen und sportlich-touristischen Aktivitäten“ (§ 1 d. Statuts des AfJ. vom 1. 12. 1980). Rechtsvorschriften im Bereich der Jugendpolitik bedürfen der Zustimmung des AfJ. Das AfJ. bringt die Aufgaben der staatlichen Jugendpolitik in die langfristige Fünfjahr- und Jahresplanung ein, ist verantwortlich für die grundlegenden Aufgaben zur Entwicklung [S. 45]der Bewegung Messe der Meister von Morgen (MMM), für die zentralen staatlichen Aufgaben im Bereich des Jugend- Tourismus, für die Koordination der Feriengestaltung der Schüler und der Urlaubsgestaltung der Lehrlinge, die staatliche Leitung der Jugendforschung], die Zusammenarbeit mit den für die Jugendpolitik zuständigen Instanzen in den anderen sozialistischen Staaten, hat zusammen mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend das Vorschlagsrecht für die staatliche Auszeichnung von Jugendlichen und Jugendkollektiven und ist in Abstimmung mit dem Zentralrat der FDJ zuständig für die Verwendung der Mittel des „zentralen Kontos junger Sozialisten“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 44–45 Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Amt für Preise beim Ministerrat

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 „In enger Zusammenarbeit mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ)“ und „auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ verantwortlich für die staatlichen Aufgaben der Jugendpolitik, die Jugendforschung], federführend für den Jugendetat und mit wesentlichem Mitspracherecht bei der Jugendgesetzgebung. Leiter ist Hans-Ulrich Sattler (SED). Das AfJ. unterstand gem. Statut vom 18. 5. 1955 (GBl. I, S. 457) dem Stellvertreter…

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Ausbildungsförderung (1985)

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten

1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…

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Jugendstrafrecht (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß § 24 JGG das allgemeine Strafrecht anzuwenden. In diesen Fällen konnten selbst lebenslängliche Zuchthausstrafen gegen Jugendliche verhängt werden. Nur die Todesstrafe war ausgeschlossen. Das gleiche galt nach dem Erlaß des StEG vom 11. 12. 1957 bei Staatsverbrechen. Gemäß § 33 Abs. 2 JGG war in diesen Fällen nicht das Jugendgericht, sondern das Erwachsenengericht zuständig. Durch das StGB vom 12. 1. 1968 ist das JGG von 1952 aufgehoben und das J. in das allgemeine Strafrecht einbezogen worden. Ein besonderes J. und ein besonderes Jugendstrafverfahrensrecht gibt es seitdem nicht mehr. Jedoch enthalten StGB und StPO jeweils Bestimmungen, in denen die Besonderheiten der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Jugendlicher und des Strafverfahrens gegen Jugendliche behandelt werden (§§ 65 ff. StGB., §§ 69 ff. StPO). Jugendlicher im strafrechtlichen Sinne ist, wer über 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Den Begriff des Heranwachsenden (18–21 Jahre) kannte schon das JGG nicht. Die persönliche Voraussetzung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit ist in jedem Fall ausdrücklich festzustellen. Diese Schuldfähigkeit liegt vor, wenn „der Jugendliche aufgrund des Entwicklungsstandes seiner Persönlichkeit fähig war, sich bei seiner Entscheidung zur Tat von den hierfür geltenden Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens leiten zu lassen“ (§ 66 StGB). Von der Einleitung, eines Strafverfahrens gegen den Jugendlichen kann abgesehen werden, wenn das Vergehen nicht erheblich gesellschaftswidrig ist und von den Organen der Jugendhilfe Erziehungsmaßnahmen eingeleitet werden. Als Strafmaßnahmen gegen Jugendliche sieht das Gesetz vor: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege (Gesellschaftliche Gerichte), Auferlegung besonderere Pflichten (Wiedergutmachung des Schadens durch eigene Leistung, Freizeitarbeit, Arbeitsplatzbindung für die Dauer bis zu 2 Jahren, Aufnahme eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses), Strafen ohne Freiheitsentzug (Verurteilung auf Bewährung, öffentlicher Tadel, Geldstrafe bis zu 500 Mark), Jugendhaft (§ 74) von 1 Woche bis zu 3 Monaten oder Freiheitsstrafe. Eine Verbindung der verschiedenen Strafmaßnahmen ist nicht zulässig. Jugendhaft kann angeordnet werden, wenn sich die Straftat gegen die staatliche und öffentliche Ordnung richtet und ein solches soziales Fehlverhalten des Jugendlichen offenbart, daß eine kurzfristige disziplinierende Maßnahme erforderlich ist, um einer weiteren negativen Entwicklung nachhaltig entgegenzuwirken. Für die Freiheitsstrafen gelten die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts. Ihre Dauer beträgt also 6 Monate bis 15 Jahre. Der Vollzug erfolgt in Jugendhäusern. Die lebenslängliche Freiheitsstrafe gegen Jugendliche ist erst durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. Nicht zulässig war von jeher die Todesstrafe für Jugendliche. Von den für Erwachsene vorgesehenen Nebenstrafen dürfen gegen Jugendliche das Verbot bestimmter Tätigkeiten, die Vermögenseinziehung und die Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte nicht verhängt werden (Strafensystem). Im Strafverfahren gegen Jugendliche sind die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten sowie die Organe der Jugendhilfe zu beteiligen. Die Erziehungsberechtigten haben grundsätzlich an der Hauptverhandlung teilzunehmen. Sie haben das Recht, gehört zu werden sowie Fragen und Anträge zu stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692 Jugendpresse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendweihe

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bis 1952 galt das Reichsjugendgerichtsgesetz von 1943. Ab 1. 6. 1952 trat an seine Stelle das Jugendgerichtsgesetz (JGG) vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 411). Es sah Erziehungsmaßnahmen und Strafen, im Höchstfalle Freiheitsentziehung bis zu 10 Jahren, vor. Bei Mord, Vergewaltigung, Sabotage, Boykotthetze (Strafrecht, VII.) oder Verbrechen gegen das Friedensschutzgesetz (Friedensgefährdung) war jedoch gemäß §…

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Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1985)

Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffes und an die Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die stationäre Ausführung des Eingriffes in einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken wegen des Gesundheitszustandes der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgl. wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und DB dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und GBl. II, S. 149). Die Kosten für die SchU. werden von der Sozialversicherung übernommen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von vielen Ärzten darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen, V.), d.h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR — nach langem Zögern aus bevölkerungspolitischen Bedenken (Bevölkerung) — auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß mit der Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht vermieden werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet worden sind, die den Versuch, den Geburtenrückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Zahl der lebend Geborenen, die 1963 fast wieder den Höchststand von 1950 erreicht hatte, war bis 1974 auf ihren tiefsten Stand mit 59,4 v.H. gegenüber 1963 gesunken; sie ist aber seitdem [S. 1141]wieder bis auf (1982) 79,6 v.H. des Standes von 1963 angestiegen. In dieser Entwicklung spielt jedoch die allgemeine demographische Entwicklung eine deutliche, wenn auch nicht genau zu bestimmende Rolle (extrem schwache Besetzung von Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen, überproportionaler Männerverlust durch die Fluchtbewegung bis 1961, Absinken der Heiratshäufigkeit auf ein Minimum im Jahr 1967 u.a.). Die Zahl der SchU. ist nicht bekannt. Über die (nicht seltenen) Gesundheitsschäden durch die SchU., obwohl durch Ärzte vorgenommen, verlautet wenig. — Die bisherigen Erfahrungen haben — auch in der UdSSR — gelehrt, daß jede beschränkte oder bedingte Freigabe der SchU., also Fristen- bzw. Indikationenregelung, eine „Abtreibungsmentalität“ zumal unter den jüngeren Frauen bewirkt: sie mindert deren Bereitschaft, die Unbequemlichkeiten der SchV. auf sich zu nehmen und läßt das Risiko unerwünschter Sch. geringer erscheinen. Die Indikationenregelung läßt Frauen, die auf die Genehmigung einer SchU. kaum Aussicht haben, die (gesetzwidrige) Abtreibung in Kauf nehmen. Zu vermuten ist, daß nicht wenige Strafverfolgungen wegen Abtreibung stattfinden. Auch darüber verlautet nichts. Die DDR versucht, einem Überhandnehmen der Anträge auf SchU. und der Tendenz zur Abtreibung durch Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien und Kinder entgegenzuwirken (Kinderbeihilfen; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR einer eher skeptischen Haltung gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: Sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet. Arzneimittelversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1140–1141 Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schwerindustrie

Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische…

DDR A-Z 1985

Kollegien Bildender Künstler (1985)

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den gesellschaftlichen Bedürfnissen entspricht und das Statut alle Grundsätze des Musterstatutes beinhaltet“. Die mit der Registrierung verbundene staatliche Anerkennung des K. kann durch den Rat des Bezirkes widerrufen werden. Die Räte der Bezirke „nehmen Einfluß auf die politisch-ideologische und fachliche Qualifizierung der Mitglieder, auf die Auftragsvergabe und die Verwirklichung hoher künstlerischer Maßstäbe bei der Erfüllung der Aufträge“. Sie „fördern in Zusammenarbeit mit dem Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR die Einbeziehung der Künstlerkollegien in das Auftragswesen“. Die Gründung (Mindestmitgliederzahl: 3) bzw. der Beitritt zu den K. ist freiwillig. Die Mitgliederversammlung der K. wählt den Vorstand, die Revisionskommission und einen Vorsitzenden, beschließt über das Statut und — gegebenenfalls — die Atelierordnung, die Aufnahme von Mitgliedern und die Auswahl der von ihnen einzubringenden Grundmittel, die Bildung von Fonds und deren Verwendung sowie über die Vergütungs- und Prämierungsgrundsätze. Die von den Mitgliedern in den Anteilsfonds des K. eingebrachten Grundmittel (Werkstätten, Atelierräume, Arbeitsmittel und Fachliteratur) werden entsprechend ihrem Zeitwert in nicht verzinsbaren Raten innerhalb von 10 Jahren an das Mitglied bezahlt. Außerdem hat jedes Mitglied bei Eintritt in das K. einen Anteil von 1000 Mark in den Anteilsfonds [S. 731]einzubringen. Bei Austritt oder Ausschluß aus dem K. ist dieser Betrag rückzahlbar. Neben dem Anteilsfonds bilden die K. Fonds für Qualifizierung und Bildung, für kulturelle und soziale Betreuung, einen Prämienfonds, einen Investitionsfonds und einen Reservefonds, die insgesamt mindestens 12 v.H. der jährlichen Erlöse des K. umfassen. Die K. sind berechtigt, für nicht-künstlerische Tätigkeiten Hilfskräfte einzustellen. Rechtlich wird das K. durch seinen Vorsitzenden vertreten. „Die Tätigkeit als Mitglied des K. ist hauptberuflich. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen in nebenberuflicher Tätigkeit sowie der Verkauf von Kunstwerken bzw. Gestaltungsleistungen durch Mitglieder, die diese außerhalb ihrer Arbeitsverpflichtungen geschaffen haben und die dem hauptberuflichen Arbeitsgebiet entsprechen, ist nicht statthaft.“ Bei ihrer Arbeit haben die K. eng mit den Leitungen des Verbandes Bildender Künstler der DDR zusammenzuarbeiten und ihre Arbeit entsprechend den Perspektivplänen der Kunstentwicklung der DDR und des jeweiligen Bezirkes zu organisieren. Dabei orientiert sich die Tätigkeit des K. an „den Kriterien des sozialistischen Kunstschaffens wie Volksverbundenheit und Parteilichkeit“. Daneben gehören zu den Aufgaben des K. die „ständige ideologische und künstlerische Weiterbildung der Mitglieder und die Förderung des künstlerischen Nachwuchses“. Zum Berichtszeitpunkt (Mai 1984) fehlen noch Angaben über Verbreitung und Resonanz der K. bei den Kunstschaffenden der DDR, so daß eine Bewertung dieser neuen Organisationsform schwerfällt. Es ist jedoch zu vermuten, daß neben dem künstlerischen Gewinn, den man sich von der Einführung kollektiver Arbeitsformen im Bereich der bildenden Kunst verspricht, bei der Einführung der K. auch das Interesse von Partei und Staat an einer festeren Einbindung und umfassenderen Kontrolle der zunehmend selbstbewußter auftretenden Künstlerschaft eine nicht unerhebliche Rolle gespielt hat. Ob die K. diese Funktion erfüllen können, d.h., ob die Kunstschaffenden der DDR tatsächlich in großer Zahl bereit sind, K. zu bilden bzw. sich ihnen einzugliedern, bleibt abzuwarten. Bildende Kunst; Kulturpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 730–731 Klub der Intelligenz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollegien der Ministerien

„Zur Förderung des künstlerischen Schaffens in sozialistischen Kollektiven“ trat am 1. 4. 1982 eine VO über die Bildung von Kollegien Bildender Künstler (Künstlerkollegien) (GBl. I, S. 349) in Kraft. Gleichzeitig wurde ein Musterstatut erlassen, das die rechtliche Grundlage für die Ausarbeitung der speziellen Statuten der einzelnen K. bildet. Die speziellen Statuten bedürfen der Registrierung durch den Rat des Bezirkes, der zu prüfen hat, „ob die Gründung des Künstlerkollegiums den…

DDR A-Z 1985

Sparen (1985)

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich fälligen Spareinlagen werden mit 3¼ v.H. jährlich verzinst (Zinsertrag 1982: 3.419,8 Mill. Mark) und übertreffen mit den Sparguthaben aus Lebensversicherungen (1982: 11418,7 Mill. Mark) seit 1975 das im Binnenhandel erzielte Umsatzvolumen. Die privaten Sparguthaben bei den Geld- und Kreditinstituten haben sich seit 1950 wie folgt entwickelt: [S. 1247]Dem S. liegen überwiegend traditionelle Sparmotive zugrunde. Dazu zählt vorrangig das Zweck-S. zur Anschaffung von Konsumgütern des gehobenen Bedarfs, deren Preise durch starke Verbrauchsteueraufschläge auf einem relativ hohen Niveau liegen. Darüber hinaus schlägt sich im S. ein latenter Kaufkraftüberhang nieder, der aus im Vergleich zum Warenangebot überproportionalen Einkommensteigerungen, Unregelmäßigkeiten in der Belieferung mit hochwertigen Erzeugnissen sowie unzureichender Reagibilität des Warenangebots auf verändertes oder nicht eingeplantes Konsumverhalten resultiert. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland sind folgende Entwicklungstendenzen bemerkenswert: 1. Deutlich unterscheiden sich die Anlageformen, unter denen in der DDR das Konten-S. (88 v.H.) mit großem Abstand vor dem Versicherungs-S. (9 v.H.) und dem Wertpapier-S. (3 v.H.) rangiert. 2. Die Spareinlagen (1982: 122,5 Mrd. Mark) erreichen pro Kopf der Bevölkerung 7.335 Mark und somit weniger als 30 v.H. des Betrages in der Bundesrepublik Deutschland. 3. Die Sparquote der privaten Haushalte, d.h. der Anteil der privaten Ersparnis bei den Kreditinstituten (1982: 4.612,9 Mill. Mark) und den Personenversicherungen (1982: 680 Mill. Mark) am verfügbaren Einkommen, lag in den siebziger Jahren zwischen 5 und 6 v.H. (1970: 5,6 v.H.; 1975: 5,4 v.H.). Sie sank 1980 auf 2,7 v.H. und war 1982 mit 4,1 v.H. ebenfalls wesentlich niedriger als in der Bundesrepublik Deutschland (14 v.H.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1246–1247 Soziologie und Empirische Sozialforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sparkassen

Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Sparformen reduzieren sich durch die Aufhebung des Bau-S., Prämien-S. und das auslaufende Inhabersparen auf das Führen von Sparkonten, den Erwerb von Wertpapieren und das S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Zur Förderung des S. wurden 1955 der Sparkaufbrief und 1965 der Spargiroverkehr eingeführt. Unter den Kreditinstituten des Bankwesens dominieren die Sparkassen, denen auch die Sparwerbung obliegt. Die täglich…