DDR A-Z 1985
Betriebsgeschichte (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als vor allem auch die sich aus der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich in Abgrenzung von der westlichen Firmengeschichtsschreibung auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung und Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer, Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Kommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bei den Bezirks- und Kreisleitungen der SED. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. auf zentraler Ebene ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. (Vors.: Dr. Heinz Moritz, zugleich Leiter der entsprechenden Abt. des IML) eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Inhalte, Ziele und Organisationsformen der B. sind in einem Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und zur Propagierung der B. (Neuer Weg, 14/1977, S. 647 ff.) festgelegt. Darin wird eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbes. aber auf die Entwicklungen seit dem VIII. Parteitag der SED (1971), eine deutliche Hervorhebung der Rolle der Partei sowie das Herausstellen der politischen und ökonomischen Beziehungen zur UdSSR und anderen RGW-Staaten gefordert. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen (1981: über 800), Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren, Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Sie wurde 1973 gegründet; Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans Radandt (SED). Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. [S. 207]Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen (1981: über 1600) kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl wissenschaftlich interessanter Studien entstanden, die u.a. im Tribüne-Verlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) veröffentlicht wurden. Insgesamt sind seit 1945 in der SBZ/DDR fast 2.000 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen erschienen, darunter eine größere Zahl von Dissertationen und Habilitationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 206–207 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten…
DDR A-Z 1985
Organisationswissenschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert werden. 2. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an den in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedanken zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehn[S. 958]ten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen entscheidende Impulse von der Kammer der Technik (KDT) aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als Ausgangspunkt und Grundlage der O. wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u.a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Diese richtete sich auf die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Dabei ging es sowohl um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus, d.h. eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung, als auch vordringlich um die Verwirklichung der für dessen Einführung notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. Die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1963) ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen setzten auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu beantworten. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) auf dem VII. Parteitag der SED (1967) erhöhten sich erneut die Anforderungen an die Wirtschaftswissenschaften. Es kam zur Schaffung einer Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre; zugleich erhielt die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht lediglich als Attribut gedacht, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ definiert (Aufbau des Sozialismus). Um die ihr gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) und Bürotechnik. Die MLO wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1971) stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die nach dem VIII. Parteitag jedoch wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Mit der vom VIII. Parteitag der SED gebilligten Modifikation des volkswirtschaftlichen Leitungs- und Planungssystems wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse dieses Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z.B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß unmittelbar nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte der bisherigen Praxis einer Höherbewertung von Organisations- gegenüber Leitungsproblemen entgegengewirkt werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen anderen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. [S. 959]3. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand sowohl der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch der Sozialistischen Wirtschaftsführung. Daneben befaßt sich die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft u.a. mit der Organisation als Leitungsfunktion. Spezielle betriebliche Probleme der Organisation werden darüber hinaus von der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre behandelt. 4. Teilbereiche der Organisation. Im Zeitverlauf haben sich bestimmte Teilbereiche der Organisation herausgebildet. Es sind das: die Sozialistische Wirtschaftsorganisation, die Wissenschaftsorganisation, die Leitungsorganisation sowie die Betriebsorganisation. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Sie umfaßt „die gesellschaftliche Organisation der Produktion, die in der Spezialisierung, Kooperation, Konzentration und Kombination der Produktion zum Ausdruck kommt, sowie die damit in Wechselbeziehung stehende Gestaltung der Organisationsformen in der sozialistischen Wirtschaft“ (G. Kuciak: „Wirtschaftsorganisatorische Grundlagen des volkswirtschaftlichen Leitungssystems“, in: Wirtschaftswissenschaft Nr. 11/1980, S. 1371). Ziel der Wirtschaftsorganisation soll es sein, durch eine Vielzahl von Maßnahmen eine effektivste Organisation des volkswirtschaftlichen Prozesses der Reproduktion herauszubilden. Als Schwerpunkte gelten dabei u.a. die Gestaltung einer optimalen Struktur der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, die rationelle Gestaltung der Kooperation zwischen den Betrieben, Kombinaten und Territorien sowie die Optimierung von Arbeitsteilung und Kooperation innerhalb der Betriebe und Kombinate (Betriebsformen und Kooperation). b) Zur Wissenschaftsorganisation. Die Wissenschaftsorganisation befaßt sich mit der Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen, um „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Der Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird in der engen Verbindung von Wissenschaft und Produktion gesehen. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Grundlage der Wissenschaftsorganisation sind die im „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen (MMM)“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zunehmend neue Aufgaben (Forschung). Leitungsorganisation. Die Leitungsorganisation umfaßt die Gesamtheit der organisatorischen Prinzipien, Aufgaben und Verfahren zur Sicherung einer planmäßigen und rationellen Leitung aller Phasen des Produktionsprozesses. Sie verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z.B. Betriebe, Kombinate, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z.B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz) (Betriebsformen und Kooperation). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z.B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und insbesondere die Leitung der jeweiligen Arbeitsprozesse. Bei der Nutzung der Produktivität „Organisation“ auf betrieblicher Ebene haben Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beeinflussen die Ausprägung der allgemeinen Betriebsorganisation und sind zugleich spezifische Formen innerbetrieblicher organisatorischer Tätigkeit. d) Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR das organisierte kooperative und kollektive Zusammenwirken der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Betriebsorganisation zielt auf ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Produktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) ab. Sie soll ferner Reserven für die sozialistische Rationalisierung erschließen und diese volkswirtschaftlich nutzbar machen. Um diese Ziele zu erreichen, bedient sie sich im wesentlichen einzelner Elemente der zuvor genannten Organisationsbereiche — insbesondere der Wissenschaftsorganisation und der Leitungsorganisation. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung: aa) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Finanzstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes sicherzustellen; bb) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschl. der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und cc) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Zentraler Inhalt der Betriebsorganisation ist die Leitungsorganisation. In ihrer speziellen Anwendung auf die Betriebsorganisation umfaßt sie: 1) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an den Leitungsprozessen; [S. 960]2) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und 3) die Organisationsstruktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen hat die Leitungsorganisation auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leistungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Leitungsebenen auf. Der Betriebsstruktur liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff macht deutlich, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“; „Linie“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern bzw. Kollektivmitgliedern zuständig ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur eines Industriebetriebes). Den Leitern können ständig oder zeitweilig arbeitende Stäbe ohne Weisungsrecht zugeordnet sein. Als Instrumente der betrieblichen Organisationsarbeiten gelten vor allem die EDV, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. In größeren Betrieben und Kombinaten bestehen besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 5. Beispiele aus der Organisationspraxis a) Organisation des Belegwesens. Mit der Planungsordnung und der Rahmenrichtlinie (Planung) für den Planungszeitraum bis 1980 wurden erstmals Festlegungen für eine zwingende Verwendung einheitlicher und datenverarbeitungsgerechter Belege (Vordrucke, Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger) durch Betriebe, Kombinate usw. getroffen. Diese Belege bilden u.a. die Grundlage der Berichterstattung aller beteiligten Betriebe, Kombinate usw. insbesondere über Informationen aus dem Bereich Rechnungsführung und Statistik. Voraussetzung für diese Neuregelung war die bereits in den Jahren zuvor nach und nach erfolgte einheitliche Organisation des gesamten Belegwesens. b) Neue Formen der Leitungs- und Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u.a. festgelegt worden, daß die Kombinate zukünftig eine zentrale Position im Leitungsaufbau der Volkswirtschaft einnehmen werden. Der Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen mußte diese herausgehobene Stellung der Kombinate bei Berücksichtigung der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zukünftig Rechnung tragen. Entsprechend wurden auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED (1977) Beschlüsse gefaßt, die zunächst den Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik neu strukturierten und auch die Leitungsorganisation in den Kombinaten veränderten. Die dabei und andernorts gewonnenen Erfahrungen wurden auf die anderen Industriezweige und Kombinate übertragen. Am Ende stand die Reorganisation der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bereiche der DDR in Kombinatsform. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von EDV-Anlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu [S. 961]erhöhen, werden bereits seit längerer Zeit die Rechenkapazitäten territorial konzentriert. Die Planungen sehen verschiedene Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor. Innerhalb dieses Konzentrationsprozesses nehmen das Volkseigene Kombinat Datenverarbeitung (Nachfolger der VVB Maschinelles Rechnen) mit seinen Bezirksrechenzentren, den VEB Datenverarbeitungszentren, eine besondere Stellung ein: Als Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und sonstigen Einrichtungen, die diese Rechenkapazitäten in Anspruch nehmen (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 957–961 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der StaatsmachtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen…
DDR A-Z 1985
Kooperationsverband (KOV) (1985)
Siehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe sind das Vertragsgesetz (GBl. I, 1982, Nr. 14) (Wirtschaftsrecht, V. B.) und das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels (GBl. II, 1972, Nr. 27) (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Der KOV wird unter Verantwortung des für das betreffende Produkt zuständigen volkseigenen Verarbeitungs- bzw. Handelsbetriebes gebildet und hat bei diesem seinen Sitz. Die Zusammenarbeit innerhalb des KOV, der keine juristische Person ist, wird vertraglich durch eine Kooperationsvereinbarung geregelt. Vorsitzender des KOV ist in der Regel der Direktor des jeweiligen volkseigenen Verarbeitungsbetriebes. Höchstes Organ ist offiziell die meist zweimal jährlich tagende Bevollmächtigtenversammlung. Der mindestens sechsmal jährlich tagende Kooperationsverbandsrat ist jedoch das eigentliche operative Leitungsorgan des KOV, bei dem verschiedene Kommissionen und Arbeitsgruppen bestehen. Durch gemeinsame Investitionen können die im KOV zusammenarbeitenden Betriebe sich eigene rechtsfähige Produktions-, Lager- und Absatzeinrichtungen schaffen. So gab es 1977 z.B. 684 Kooperationsverkaufsstel[S. 743]len und 114 Kooperationsgaststätten, die in den KOV erzeugte Produkte vertrieben. Eine besondere Form des KOV ist der 1973 gegründete, im Gegensatz zu den KOV rechtsfähige, Geflügel- Wirtschaftsverband (GWV), in dem neben den Produktions- und Verarbeitungsbetrieben inzwischen auch 4 Forschungsinstitute, die VVB Tierzucht und das VE Kombinat industrielle Tierproduktion unter Leitung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) kooperativ miteinander verflochten sind. Die Zahl der KOV und der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen der sozialistischen Betriebe haben seit 1967 anfänglich rasch zugenommen. Ihr Wirken hat wesentlich zu dem erreichten Konzentrations- und Spezialisierungsgrad der Landwirtschaft beigetragen. Die sinkende Zahl der Landwirtschaftsbetriebe führte jedoch nach 1975 teilweise zur Zusammenfassung von KOV, so daß ihre Zahl rückläufig ist; allerdings steigt der von ihnen erfaßte Anteil am staatlichen Aufkommen weiter. 1980 sollen bereits 80 v.H. des staatlichen Aufkommens der sozialistischen Landwirtschaft bei Schlachtschweinen, Milch und Eiern durch KOV erfaßt worden sein (Wirtschaftswissenschaft, H. 4/1983, Berlin [Ost], S. 502). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 742–743 Kooperationsrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Körpererziehung/Kinder- und JugendsportSiehe auch: Kooperationsverbände: 1969 1975 1979 Kooperationsverband (KOV): 1975 1979 Der KOV ist die in der DDR am stärksten verbreitete Form der vertikalen Kooperation in der Landwirtschaft und wird als derzeit geeignetste erzeugnisorientierte Organisationsform der Erzeugung, Lagerung, Verarbeitung und des Absatzes von Agrarprodukten angesehen. Die ersten KOV entstanden Ende der 60er Jahre. Grundlage der Zusammenarbeit der auch im KOV juristisch selbständig bleibenden Betriebe…
DDR A-Z 1985
Eingaben (1985)
Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsbeschwerde) dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 317 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches BildungssystemSiehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…
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Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1985)
Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde nach einem verlustreichen, teilweise unter ausländischer Beteiligung geführten Bürgerkrieg zur führenden und alleinbestimmenden Macht im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seit dem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie unter sich wiederholenden, schweren wirtschaftlichen Krisen und Hungerkatastrophen) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU, aber auch in die SU emigrierte Mitglieder ausländischer kommunistischer Parteien einschließlich solcher der KPD liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die regierenden kommunistischen Parteien erhielten, im einzelnen niemals definierte, begrenzte eigene Entscheidungsspielräume; aus ihrer völligen Abhängigkeit von der KPdSU wurde in Ansätzen so etwas wie eine „Juniorpartnerschaft“. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow durch L. I. Breschnew als 1. Sekretär (später Generalsekretär) des ZK der KPdSU abgelöst. Nach dessen Tod (10. 11. 1982) wählte das ZK der KPdSU am 12. 11. 1982 J. Andropow zu seinem Generalsekretär und nach dessen Tod (9. 2. 1984) am 13. 2. 1984 K. Tschernenko. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.; 1981: 17,5 Mill.). Formal ist die Partei nach dem sich an dem Staatsaufbau der SU orientierenden Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXVI. Parteitag 1981). Er ist ebenso wie das ZK (319 Mitglieder und 115 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (12 Mitglieder, 7 Kandidaten) und das Sekretariat (9 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung sowie Konkretisierung mit Hilfe des in alle staatlichen Institutionen, Wirtschaftseinheiten, Bildungseinrichtungen usw. hineinreichenden Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“ (Eurokommunismus), anerkannt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735–736 Kommissionsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP)Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII.…
DDR A-Z 1985
Volk (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 963). Vielfach wird anstelle von V. auch in diesem Zusammenhang von den Volksmassen gesprochen. Zum V. werden demnach sehr unterschiedliche soziale Gruppen, Schichten und Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gerechnet, je nachdem, in welcher Phase der Entwicklung sich eine Gesellschaft entsprechend der Periodisierung der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie befindet. In der Gegenwart gilt für den Marxismus-Leninismus, daß in den entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften der Arbeiterklasse unter Leitung der Kommunistischen Partei die Führungsrolle innerhalb der V.-Massen zukommt. Der breite und unpräzise Begriff des V. ermöglicht es den kommunistischen Parteien jedoch, im Rahmen ihrer Bündnispolitik auch Teile des Bürgertums, der Intelligenz und der Bauern anzusprechen (Volksfront). „Fortschrittlich“ bedeutet in derartigen Fällen die Übereinstimmung dieser sozialen Gruppen mit aktuellen (Teil-)Zielen der jeweiligen kommunistischen Partei. — In den Entwicklungsländern wird aus marxistisch-leninistischer Sicht vielfach auch die „nationale und antiimperialistische Bourgeoisie“ zum V. gerechnet (Nationale Demokratie/national-demokratische Länder). Dieser positive und die parteiorientierte Fortschrittlichkeit einschließende Begriff des V. findet sich in zahlreichen Wortverbindungen wie Volksdemokratie, Volkseigentum (Eigentum), Volkskammer, Volkskunst (Laienkunst). Der Begriff der Volksverbundenheit spielt als Bewertungsmaßstab für die kulturellen Leistungen eine herausragende Rolle. Kunst und Kultur sollen „von den Interessen und Bedürfnissen des ganzen Volkes ausgehen“. V.-Verbundenheit wird dabei zugleich auch als Volkstümlichkeit begriffen; damit ist „die tatsächliche Verständlichkeit und Aneignungsmöglichkeit der Kunst durch breite Bevölkerungsschichten“ gemeint. V.-Verbundenheit schließt Parteilichkeit ausdrücklich ein: „Die sozialistische Parteilichkeit ist die historisch höchste Stufe der Volksverbundenheit der Kunst“ (a.a.O., S. 981). 2. Umgangssprachlich werden als V. auch die Gesamtbevölkerung eines Landes bzw. die Angehörigen einer Nation bezeichnet. 3. V. bzw. Völkerschaft gilt ferner im historischen Materialismus als eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft in den ökonomischen Gesellschaftsformationen der Sklaverei und des Feudalismus“ (Gesellschaftsordnung). „Die antiken Völkerschaften der ersten Klassengesellschaften“ seien „als sozialethnisch historische Gemeinschaften aus dem Zusammenschluß verschiedener Stammesverbände zusammen mit den antiken Staatsbildungen“ entstanden. Sie „waren durch das gemeinsame staatliche Territorium, die gemeinsame Sprache und die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise sowie der Sitten und Gebräuche charakterisiert“. Die meisten dieser antiken V. seien mit der Sklavenhaltergesellschaft untergegangen. Auf der Grundlage der Feudalgesellschaft hätten sich neue Völkerschaften gebildet, die „eine größere Lebensfähigkeit und die Tendenz zur nationalen Entwicklung“ besessen haben. In der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft werden daher die feudalen Völkerschaften vielfach auch als Nationalitäten bezeichnet. Nationalität meint die „außerordentlich beständigen ethnischen Eigenschaften, Merkmale und Züge der Bevölkerung … (Sprache, Bindung an das heimatliche Territorium, charakteristische Besonderheiten der Kultur und Lebensweise, Sitten und Gebräuche, Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Verschiedenheit von anderen Völkerschaften). Sie bildeten damit die Voraussetzung für die Entstehung der modernen Nationen“ (a.a.O., S. 616 und S. 968). (Nation und nationale Frage.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Verwaltungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksabstimmungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S.…
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Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte knüpften in dieser Anfangsphase an die Ergebnisse der P. der Vorkriegszeit an. Diese Kontinuität wurde jedoch schrittweise im Zuge der Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Lehre und der Entwicklung einer eigenständigen marxistischen P. abgebaut. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Übernahme der Lehrmeinungen der sowjetischen P. in enger Anlehnung an die Grundaxiome des Dialektischen und Historischen Materialismus. Diese waren jedoch keineswegs einheitlich, wenn man als wichtigste Beispiele die in der Stalin-Zeit vertretene Reflexologie von I. P. Pawlow oder das Standardwerk von S. L. Rubinstein über die allgemeine P. berücksichtigt. Aus diesen heterogenen Impulsen resultiert, daß die Entwicklung der P. in der DDR und deren Konzeptualisierung keineswegs gradlinig verlaufen konnte und daß es bislang nur schwer gelingt, eine einheitliche Theorie der marxistisch-leninistischen P. zu schaffen. Folglich bleiben auch die Begriffsbestimmungen teilweise abstrakt formelhaft und unscharf, wobei sich darin auch Kombinationen der unterschiedlichen theoretischen Modelle wiedererkennen lassen. Durchgängig wird in den meisten aktuellen Veröffentlichungen die Widerspiegelungstheorie in den Mittelpunkt der Definition gerückt (s. Stichwort „Psychologie“ in: Wörterbuch der Marxistisch-Leninistischen Soziologie, Berlin [Ost] 1977, S. 521–522): »Wissenschaft, welche die der subjektiven Widerspiegelung bei Mensch und Tier zugrunde liegenden psychischen Erscheinungen untersucht. Ihr eigentlicher Gegenstand sind die Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten der psychischen Tätigkeit, die durch die besondere Qualität der Widerspiegelung gekennzeichnet sind. Psychisches tritt beim Menschen im Unterschied zum Tier in Form des Bewußtseins auf. Entscheidend für seine Ausprägung ist die Arbeit in Zusammenhang mit der Sprachentwicklung. Die marxistisch-leninistische Psychologie gründet sich auf folgenden Prinzipien: Prinzip der Einheit von Bewußtsein und Tätigkeit. Das Bewußtsein bildet, formt und äußert sich in der Tätigkeit (Arbeit, Lernen, Spiel)… Prinzip der Einheit von Psychischem und Physischem. Einerseits liegen psychischen Erscheinungen neurophysiologische Mechanismen zugrunde, sind aber nicht auf diese reduzierbar. Das Zentralnervensystem ist Grundlage (materielles Substrat) der psychischen Erscheinungen. Andererseits sind sie abhängig von dem jeweiligen Objekt, das sie widerspiegeln. Unterschiedliche inter- und intraindividuelle Widerspiegelungen ergeben sich deshalb, weil die äußeren (objektiven) durch die inneren (subjektiven) Bedingungen ‚gebrochen‘ werden.« Zur Erklärung und Messung des Zusammenwirkens objektiver und subjektiver Bedingungen werden nach wie vor auch system-theoretische Modelle benutzt. Menschliches Verhalten wird mit deren Hilfe als Verhalten lebender, hochkomplexer Systeme definiert, das durch innere Mechanismen bestimmt wird. Die subjektiven Erscheinungsformen dieser inneren Regulierungsmechanismen sind die psychischen Erscheinungen (z.B. Wahrnehmungen, Erinnerungen, Stimmungen, Denkprozesse). Die Diskrepanzen zwischen diesen offiziell vertretenen Theorien und deren Operationalisierung durch die primär an naturwissenschaftlichen Methoden orientierte moderne P. in der DDR, die auf internationalem Standard arbeitet, sind beträchtlich. Eine Synthese wird von F. Klix (1980) angestrebt: „Das letzte Ziel psychologischer Forschungen besteht in der Aufklärung der Grundgesetze menschlichen Handelns und Verhaltens. Das betrifft die innere erlebnismäßige Seite, wie z.B. die Verstandestätigkeit oder das Denken und die gefühlsmäßigen, emotional-affektiven Begleiterscheinungen psychischer Prozesse; es betrifft aber ebenso auch die äußeren, sichtbaren Formen des Verhaltens in den Handlungen oder in der Tätigkeit. Und es betrifft auch die [S. 1058]gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen innerem und äußerem Verhalten, die teils bewußtseinsabhängig sind, aber auch unbewußte Seiten psychischer Prozesse einschließen können“ (S. 9). Folgende psychische Prozesse werden unterschieden: kognitive (Erkenntnis-)Prozesse (z.B. Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedächtnis, Denkprozesse), emotionale Prozesse (Gefühl) und motivationale Prozesse (Willen). Die hierbei zur Wirkung kommenden psychischen Eigenschaften werden differenziert nach dem Leistungsaspekt (Fähigkeiten, Kenntnisse) und nach dem Verhaltensaspekt (Persönlichkeitseigenschaften, Temperamentseigenschaften, Motivationen, Einstellungen, Interessen). In den Wechselwirkungen zwischen Individuum und Umwelt, zwischen biologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, zwischen dem sich entwickelnden Menschen und seiner sozial-geschichtlichen Umwelt wird die wesentliche Quelle für die Entwicklung individuell spezifischer psychischer Merkmale und unterschiedlicher persönlicher Verhaltensformen gesehen. Dabei gilt als Grundsatz: „… daß die Erforschung der Entstehungs- und Erscheinungsformen menschlicher Persönlichkeiten den theoretisch wie praktisch wesentlichen Inhalt der psychologischen Forschung und mithin den Gegenstand der Psychologie selbst ausmacht“ (Klix 1980, S. 10). Somit wird die Persönlichkeitsforschung zu einem Hauptinhalt einer marxistisch begründeten psychologischen Forschung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), wobei allerdings strittig bleibt, welchen Stellenwert sie gegenüber den anderen wichtigen Teilbereichen der P. einnehmen sollte, die eigenständige spezifische Zugänge zu psychologischen Problemen entwickelt haben. In ihnen spielt zwar der Persönlichkeitsaspekt keine ausdrückliche Rolle, wenngleich auch die Erforschung z.B. der Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Wahrnehmung, der Entstehung von Begriffen, der Verhaltensmotivation und der Gesetze des Lernens spezifische Kenntnisse über die menschliche Persönlichkeit vermitteln. Insofern fallen insbesondere der Sozial-, der Pädagogischen und der Persönlichkeits-P. die wichtigsten Aufgaben zu, „das Wesen der sozialistischen Persönlichkeit von der Spezifik des sozialistischen Menschenbildes her abzuleiten und in seinen Konsequenzen für die Aufgaben und Inhalte von Bildung und Erziehung in der sozialistischen Gesellschaft zu bestimmen. Wenn man von einem derart weiträumig verstandenen Persönlichkeitsprinzip in der psychologischen Forschung als Leitmotiv ihrer Inhalte und Ziele ausgeht, so bestimmen sich auch von dieser Position aus Rolle und Funktion der Psychologie in der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes“ (Klix 1980, S. 11). Dabei geht das Bemühen immer intensiver dahin, die Erkenntnisse der P. systematisch zur Lösung gesellschaftlich relevanter Aufgaben einzusetzen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung und Probleme der psychologischen Praxis sollen sich wechselseitig ergänzen: „Bedeutung und Rolle der Psychologie im realen Sozialismus sind in ständigem Wachsen begriffen. Und dies hat weniger mit wissenschaftsinternen Faktoren als vielmehr damit zu tun, daß immer mehr relevante Aufgaben aus der gesellschaftlichen Praxis nur dann einer Lösung zugeführt werden können, wenn entsprechende Kenntnisse über die psychischen Besonderheiten des Menschen gegeben sind“ (Kossakowski 1980, Vorwort). Die wichtigsten Funktionen der P. richten sich auf die zentralen Erziehungsziele der sozialistischen Gesellschaft in der DDR, wobei drei Aufgaben als wesentlich genannt werden (s. Kossakowski 1980): Primär geht es um die effektive Entwicklung von klassenbewußt und selbständig handelnden sozialistischen Persönlichkeiten. Im Zuge einer zunehmenden Verbesserung der ökonomischen Bedingungen wird zugleich der Subjektive Faktor der Persönlichkeitsentwicklung bedeutsamer. Es geht um die harmonische allseitige Entwicklung in allen Lebensbereichen, um die Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit, der Lebensfreude, der zwischenmenschlichen Beziehungen. Unverändert spielt jedoch der ökonomische Aspekt die wichtigste Rolle, indem die Effektivität der Produktion erhöht werden soll u.a. durch Steigerung der Arbeitsproduktivität der Werktätigen und Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen. Hierbei erfüllt die psychologische Forschung (insbesondere die Arbeits- und Ingenieur-P.) eine wichtige Funktion. Die „bewußte Tätigkeitsregulation“ wird dabei als Kernstück der menschlichen Produktivkraft angesehen. Deshalb rücken psychologische experimentelle Untersuchungen über die bewußte, zielgerichtete Handlungsregulation in den verschiedenen Lebens- und Tätigkeitsbereichen immer mehr in den Mittelpunkt psychologischer Forschung (Hiebsch 1979). Hierin werden auch Ansätze für eine übergreifende psychologische Theorie gesehen, die die in der P. der DDR bislang noch vorhandenen isolierenden bzw. als „funktionalistisch“ bezeichneten Zugangsweisen überwinden soll. In diesem Zusammenhang wird die kognitive P. kritisch erwähnt (Kossakowski 1980). Andererseits haben aber gerade die Forschungsergebnisse der kognitiven P. in der DDR internationalen Standard und Ansehen gewonnen. Hierbei hat vor allem die Einführung logistischer informationstheoretischer Modelle wichtige Impulse gegeben (Klix 1980). In dem forcierten Bemühen um Abgrenzung und Entwicklung einer eigenständigen sozialistischen P. und dem gleichzeitigen Streben nach internationaler Anerkennung, die bislang primär an dem Standard der westlichen Forschung zu messen ist, liegt erheblicher Konfliktstoff. [S. 1059]<II. Entwicklung der Psychologie in der DDR> Auf die hundertjährige Tradition der P. in Deutschland wird in der DDR offiziell positiv Bezug genommen, was anläßlich der Hundertjahrfeier des Psychologischen Instituts der Universität Leipzig besonders deutlich wurde. Am 1. 10. 1875 wurde nämlich der Physiologe W. Wundt auf einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität in Leipzig berufen, wo er im Jahre 1879 das erste Laboratorium der Welt für P. gründete. In der Folgezeit gingen davon vielfältige Impulse aus, die zur Entwicklung unterschiedlicher psychologischer Schulen führten, unter denen die Leipziger Ganzheits-P. und die Berliner Gestalts-P. großen Einfluß und Ausstrahlung erlangten. Trotz der Emigration zahlreicher prominenter Wissenschaftler während der NS-Zeit und des Krieges wirkten diese im Nachkriegs-Deutschland in beiden deutschen Staaten teilweise weiter, ohne daß daraus jedoch neue Schulen entstanden wären. In den Besatzungszonen bzw. deutschen Teilstaaten bestand zudem das gemeinsame Problem, nach der erzwungenen Unterbrechung und Isolierung den Anschluß an den internationalen Forschungsstand, wie er primär durch die angelsächsischen Staaten geprägt wurde, zu finden. Dessen Rezeption konnte in der DDR jedoch nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Die Entwicklung der P. in der DDR beginnt bereits mit dem Befehl des Chefs der sowjetischen Militärverwaltung vom 15. 9. 1945, den Unterricht an den Hochschulen vorzubereiten. Mit der Wiedereröffnung der Universitäten und Hochschulen durch die sowjetische Militärverwaltung (15. 10. 1945 bis 1. 10. 1946) und der Einführung der Lehrerausbildung an neu errichteten Pädagogischen Fakultäten erfüllte die P. von Anbeginn eine wichtige Ausbildungsfunktion. Diese inhaltliche Ausgestaltung der Lehrerausbildung machte zugleich die Ausbildung von Diplom-Psychologen erforderlich, die zunächst von „bürgerlichen“ bzw. „bürgerlich-demokratischen“ Wissenschaftlern geleistet werden mußte. Mit Gründung der DDR (7. 10. 1949) beginnt eine Periode der gesellschaftlichen Entwicklung, die dem forcierten Aufbau und der konsequenten Durchsetzung des Sozialismus gewidmet ist und schließlich mit dem VI. Parteitag der SED (1963) einen vorläufigen Abschluß findet (Periodisierung). Diese Zielsetzungen hatten auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den weiteren Aufbau der P. in der DDR. Mit der Hochschulreform vom 1. 9. 1950 wurde ein Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium an allen Fakultäten eingeführt. Im Jahre 1951 wurde ein — 1952 korrigierter — Studienplan für P. verabschiedet. 1955 erfolgten dessen Neufassung und eine Erweiterung des P.-Studiums auf 5 Jahre. Schwerpunkte lagen dabei in den Richtungen Arbeits-P., Erziehungs-P. (bzw. Pädagogische P.) und Klinische P. 1951 setzte eine generelle Umorientierung insbesondere der Pädagogischen P. auf die Sowjet-Pädagogik (I. P. Pawlow, S. L. Rubinstein, A. N. Leontjew, A. R. Lurija) ein. Damit begann zugleich eine sich zunehmend verschärfende Auseinandersetzung mit denjenigen Wissenschaftlern, die eine „bürgerliche“, „positivistische“ P. vertraten, insbesondere mit K. Gottschaldt, der den renommierten P.-Lehrstuhl an der Humboldt-Universität zu Berlin innehatte. Insbesondere waren die in der seit 1954 wieder erscheinenden „Zeitschrift für Psychologie“ (Herausgeber: K. Gottschaldt) vertretenen positivistischen Positionen, die nach Einschätzung der Kritiker nicht den weltanschaulichen philosophischen Forderungen und Grundaxiomen des Marxismus-Leninismus gerecht wurden, Anlaß zur Kritik. Diese Auseinandersetzung fand anläßlich des V. Parteitages der SED (1958) und der III. Hochschulkonferenz des gleichen Jahres einen Höhepunkt. Die Kritik wurde vor allem in der Zeitschrift „Pädagogik“ artikuliert, insbesondere durch J. Lompscher, H. Hiebsch, F. Klix und A. Kossakowski. Als ein Gegenzug ist die Gründung des Instituts für P. an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena zu werten, in dem unter Leitung von F. Klix vor allem kognitive Prozesse mittels kybernetischer Modelle untersucht und beschrieben wurden. Der V. Parteitag der SED (1958) gilt aus der heutigen, in der DDR offiziell vertretenen Sicht als der Beginn des Aufbaus einer eigenständigen sozialistischen P. Im gleichen Jahr erschien als erstes umfassendes Werk die „Kinder-P.“ von G. Clauß und H. Hiebsch, sowie die deutsche Ausgabe von S. L. Rubinsteins Buch: „Grundlagen der allgemeinen Psychologie“, dessen umfassende Orientierung in theoretischen philosophischen Grundfragen der Marxistisch-Leninistischen P. lange Zeit zur verbindlichen Lehre wurde. Daneben erschienen gleichzeitig die für eine empirische P. bedeutsamen, renommierten Statistik-Lehrbücher in der DDR (z.B. E. Weber, in 1. Aufl. bereits 1948; G. Clauß und H. Ebner folgten 1967). Seit 1960 wurde zudem eine zweite psychologische Fachzeitschrift „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“ herausgegeben, die aus den seit 1959 regelmäßig stattfindenden psychologischen Kolloquien hervorging. Mit Heft 80/1982 wurde ihr Erscheinen jedoch eingestellt und 1983 an ihrer Stelle vom Vorsitzenden der Gesellschaft für P. der DDR (Prof. Dr. Adolf Kossakowski) eine neue Zeitschrift „Psychologie für die Praxis“ präsentiert (Heft 1/1983). Eine Auseinandersetzung mit „reaktionären Kräften“ unter den Psychologen in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere mit F. Sander, der ehemals in Leipzig und nach Verlassen der DDR in Bonn lehrte und wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit angegriffen wurde) bot den [S. 1060]Anlaß, um im Jahre 1962 eine eigene „Gesellschaft für Psychologie der DDR“ in Abgrenzung von der Deutschen Gesellschaft für P. zu gründen. Anläßlich des XVIII. Internationalen Kongresses für P. in Moskau (1966) wurde die Gesellschaft für P. der DDR in die Internationale Union der Psychologischen Wissenschaft (IUPW) aufgenommen. Der XXII. Internationale Kongreß für P. fand schließlich in Leipzig im Jahre 1980 anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Psychologischen Instituts statt und wird als ein Höhepunkt für die P. in der DDR bewertet. Prof. Dr. Friedhart Klix wurde auf diesem Kongreß zum Präsidenten der IUPW gewählt. Vor allem der VI. Parteitag der SED (1963) unterstrich die wachsende Bedeutung der Erkenntnisse der P. für die sozialistische Leitungstätigkeit, woraus die Themenschwerpunkte für die in den Folgejahren stattfindenden nationalen Kongresse der Gesellschaft für P. entwickelt wurden. Der 1. Kongreß für P. (1964) in Berlin brachte eine erste öffentliche Bestandsaufnahme mit Schwerpunkt auf der allgemeinen P., insbesondere der Anwendung verfeinerter Methoden und Skalierungsverfahren im Rahmen kybernetischer Modelle, die für die Gestaltung von Mensch-Maschine-Systemen nutzbar gemacht werden sollten. Die Themenschwerpunkte der folgenden Kongresse (z.B. 2. Kongreß in Berlin [Ost] 1969, 3. Kongreß 1972 in Erfurt, 4. Kongreß in Leipzig 1975) konzentrieren sich stärker auf Arbeits- und Ingenieur-P. und Pädagogische P. Zugleich ist ein zunehmender Praxisbezug festzustellen, z.B. in der Lehrerbildung, der Erziehungsberatung, der Psychotherapie, der Psychodiagnostik, im Gesundheitsschutz, in Ehe- und Familienberatungsstellen sowie in arbeitswissenschaftlichen Zentren. Anläßlich des 6. Kongresses der Gesellschaft für P. der DDR in Leipzig (1983) unter dem Leitmotiv: „Psychologie für die gesellschaftliche Praxis“ wird in Auswertung des X. Parteitages (1981) die Praxisrelevanz erneut unterstrichen im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des „subjektiven Faktors“ sowie die vielfältigen ökonomischen Aufgaben. Für deren Bewältigung sind vornehmlich die Arbeits- und Ingenieur-P. aber auch die Pädagogischen P. gefordert, z.B. bei der Gestaltung „rechnergestützter Bildschirmarbeitsplätze“, beim Einsatz von „Industrierobotern“ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, bei der Entwicklung einer „sozialistischen Arbeitseinstellung“ (s. P. für die Praxis, Heft 1/1983, S. 14–31). In diesem Zusammenhang ist auch die Veränderung der Schriftenreihe der Gesellschaft für P. der DDR zu sehen. Es gehe darum, die Zeitschrift so zu profilieren, „daß sie den erhöhten gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden kann“ (Kossakowski, in: Psychologie für die Praxis, Heft 1/1983, S. 8–9), d.h. um eine effektivere Umsetzung der psychologischen Forschungsergebnisse in die Praxis. III. Institute und Ausbildungsschwerpunkte Seit 1962 erfolgte eine Spezialisierung der Ausbildung und Forschung an den Instituten für P. der Universitäten: Berlin und Dresden vertreten schwerpunktmäßig Arbeits- und Ingenieur-P., Berlin ist auf die Klinische P. spezialisiert, Leipzig auf Pädagogische P. und Jena auf Sozial-P. Bis 1975, insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte der weitere Ausbau bestehender und der Aufbau neuer Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen an Hochschulen und Universitäten. So erhielt Berlin zusätzlich ein Institut für Pädagogische P., Leipzig eine Abteilung Arbeits-P., an der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig wurde ein Lehrstuhl für Sport-P. eingerichtet u.a.m. Daneben kam es zur Gründung zentraler Forschungsinstitute außerhalb der Hochschulen: 1966 Gründung des Zentralinstituts für Jugendforschung] in Leipzig, 1970 Gründung des Instituts für Pädagogische P. an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften in Berlin (Ost) (Pädagogische Wissenschaft und Forschung). Daneben bestehen eine Reihe wissenschaftlicher Gremien mit beratender Funktion. So wurde z.B. der Beirat für P. beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen 1973 erneut ins Leben gerufen, des weiteren besteht eine Fachkommission für Lehrerbildung beim Ministerium für Volksbildung, eine Arbeitsgruppe für P. beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne und schließlich gibt es wissenschaftliche Räte an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, am Zentralinstitut für Jugendforschung und am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (Arbeitshygiene). Die tatsächliche Kompetenz und die Bedeutung dieser Beratungsgremien lassen sich jedoch nur schwer ermitteln. Die 4 wichtigsten Ausbildungs- und Forschungsinstitute für die Fachrichtung P. mit Diplom-Abschluß bestehen gegenwärtig an den folgenden Universitäten: Sektion P. der Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Dresden (Sektion Arbeitswissenschaften/Wissenschaftsbereich P.), Sektion P. der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sektion P. der Karl-Marx-Universität Leipzig. Dabei sind gemäß den speziellen Fachstudienplänen Spezialisierungsmöglichkeiten in Berlin für Arbeits- und Ingenieur-P. und Klinische P., in Jena für Sozial-P., in Dresden für Arbeits-P. und in Leipzig für Pädagogische P. und Klinische P. gegeben. In den ersten 3 Studienjahren besteht eine einheitliche Grundausbildung in den wichtigsten Teilbereichen der P., auf die die Spezialisierung mit Beginn des zweiten Studienjahres aufbaut. Das P.-Studium in den genannten Fachrichtungen schließt mit dem Diplom ab. Die Dauer des Studiums beträgt 5 Jahre. Psychologische Lehrinhalte sind aber auch in anderen Studienrichtungen enthalten, z.B. im [S. 1061]Hoch- und Fachschulstudium der Lehrer und Erzieher, in Medizin, Rechtswissenschaft, Kriminalistik sowie in arbeitswissenschaftlichen, ökonomischen und technischen Studienrichtungen. Die Ausbildung der Diplom-Psychologen in der DDR ist einheitlich ausgerichtet und breit angelegt, um eine ausreichende Disponibilität der Absolventen während ihrer Berufstätigkeit zu erreichen. Eine weitere Akzentuierung erfolgte mit dem am 1. 9. 1983 in Kraft getretenen überarbeiteten Studienplan für die Ausbildung von Diplompsychologen. Angestrebt wird damit u.a. eine Intensivierung des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums, die Förderung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, ein weiterer Ausbau der Arbeits- und Ingenieur-P. Als neue Spezialisierungsrichtung wurde an der TU Dresden „P. der Berufsberatung“ eingerichtet, deren Absolventen vornehmlich für die Berufsberatungszentren vorgesehen sind. Folgende Fächer sind Bestandteil des Studiums: Lehrveranstaltungen über Fragen des Marxismus-Leninismus, Ausbildung in den Fremdsprachen Russisch und Englisch, humanbiologische Grundlagenfächer (anatomische Strukturen, physiologische Prozesse, genetische und konstitutionelle Bedingungen) — allgemeine P. (mit Schwerpunkt auf kognitiven Prozessen und Motivation) — mathematische P. (u.a. mathematische Logik und Wahrscheinlichkeitstheorie) — psychologische Statistik (Deskriptions- und Inferenz-Statistik, lineare und multivariate Verfahren der Korrelations-, Varianz-, Regressions- und Faktorenanalyse) — allgemeine Psychodiagnostik (Anwendung diagnostischer Verfahren) — Persönlichkeits- und Sozial-P. (Persönlichkeitsentwicklung, soziales Handeln) — Entwicklungs-P. (psychische Phylo- und Ontogenese) — Geschichte der P. (ausgehend von den Positionen des historischen Materialismus). Im formalen Aufbau entspricht die Studienordnung der Studienordnung in der Bundesrepublik Deutschland bei zunehmend unterschiedlicher thematischer Ausgestaltung. Unter diesen Ausbildungsbereichen spielt die Psychoanalyse keine Rolle, ebensowenig wie auf den psychologischen Fachkongressen. Dagegen hat in den Nachbarwissenschaften speziell auf der Anwendungsebene im Bereich der Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie eine Diskussion über die von Sigmund Freud begründete psychoanalytische Theorie begonnen, die kritisch und zugleich zunehmend differenzierter geworden ist. Ein grundlegender Wandel zeichnet sich in der Bewertung des „Unbewußten“ ab, dessen Existenz aus der Sicht der marxistischen Ideologie bislang in Abrede gestellt wurde. Mit dieser Theorie werden u.a. die Beweggründe menschlichen Handelns und Verhaltens aus unbewußten Triebkräften oder Motiven hergeleitet, deren Dynamik in nicht bewältigten Konflikten, zumeist in der frühen Kindheit, wurzelt. Dabei werden Urinstinkte und Urtriebe angenommen, deren Entstehung bis in die Frühgeschichte der Menschheit verfolgt wird. Ihr Mangel wird u.a. darin gesehen, daß sie für das Ganze psychischer Phänomene Gültigkeit beansprucht und sich nicht auf die spezifischen Symptome neurotischer Erkrankungen beschränkt, an deren Krankheitsbildern die Theorie ursprünglich entwickelt wurde: „Die Kritik muß dort ansetzen, wo solche Erklärungsansätze ihre Zuständigkeit verlassen und jeweils auf das Ganze zielen, anstatt die Klasse der Phänomene genau zu bestimmen, für die die jeweiligen Verallgemeinerungen einen gewissen Erklärungswert besitzen … Wenn es also heute in der Psychologie solche Schule nicht mehr gibt, so liegt darin ein bedeutsames Zeichen realen Erkenntnisfortschritts“ (Klix 1980, S. 12). IV. Die Teildisziplinen der Psychologie Die P. gliedert sich in vielfältige eigenständige Teil- und Unterdisziplinen. So untersucht die Allgemeine P. Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten des Psychischen, die für den normalen Menschen gelten sollen, relativ abgehoben vom individuellen Fall. Die Differentielle P. und die Psychodiagnostik untersuchen die einzelne Persönlichkeit mit ihren Verhaltensweisen und Fähigkeiten. Das Verhältnis von Person und sozialer Umwelt zählt zur Sozial-P. Ferner wird als eigenständiger Bereich die Entwicklungs-P. insbesondere des Kindes- und Jugendalters unterschieden. Außerdem haben sich zahlreiche Disziplinen der Angewandten P. entwickelt: z.B. Arbeits- und Ingenieur-P., Medizinische, Pädagogische, Forensische, Verkehrs- und Sport-P. Im Rahmen der Allgemeinen P. stellen die Motivations- und die kognitive P. die Hauptbereiche dar. Vor allem die kognitive P. hat in den letzten 15 Jahren beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Hierzu zählen vor allem Erkenntnisse über Problemlösungsprozesse und über die psychologischen Funktionen der Sprache. Als drittes wichtiges Teilgebiet zählt zur Allgemeinen P. die psychologische Methodik. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien und Techniken psychologischer Untersuchungsprozesse, um die Entwicklung und Validierung von nicht experimentellen und experimentellen Methoden zur Identifizierung und Differenzierung psychischer Prozesse sowie um die statistische Auswertung und Prüfung von Daten und die Verallgemeinerung empirischer Befunde. Als Untersuchungsmethoden werden eingesetzt die Selbst- und Fremdbeobachtung, die mündliche (Exploration, Interview) und schriftliche Befragung, das Experiment (Labor- und natürliches Experiment) und die Analyse von Objektivationen (Tätigkeitsprodukten), wobei im Bereich der psychischen Prozesse weitgehend experimentelle Methoden Eingang gefunden haben. [S. 1062]<A. Arbeits- und Ingenieur-Psychologie> Die Arbeits- und Ingenieur-P. spielt im Rahmen der Fachausbildung eine wichtige Rolle. Arbeit wird, ausgehend von K. Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der Arbeits-P. somit zugrunde liegende marxistische Arbeitsbegriff impliziert zugleich die Aufgabe, die Einsicht in das Wesen der menschlichen Arbeitstätigkeit zu vertiefen. Häufig werden deshalb in der DDR auch arbeits- und sozialpsychologische wie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe im Rahmen der Arbeitswissenschaften kombiniert. Die Arbeits- und Ingenieur-P. konzentriert sich im wesentlichen auf die Untersuchung der Leistungen des einzelnen und des Kollektivs am Arbeitsplatz, auf die Arbeitsmethoden, das Arbeitstempo und die Arbeitsintensität. Dabei spielt die Einstellung zur Arbeit, die Arbeitsmotivation eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse arbeitspsychologischer Untersuchungen werden u.a. dazu verwandt, die Arbeitsproduktivität des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu steigern. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Prozesse bei der gesellschaftlichen Arbeit zu erforschen. Generell geht es um die Optimierung von Mensch-Maschine-Systemen und speziell um die Erzeugung bewußter, positiver Arbeitsmotivationen sowie die Erforschung der Umstellungs- und Lernfähigkeit von Menschen in der Arbeitswelt. Unter diesen Zielsetzungen wird auch die Psychodiagnostik eingesetzt. Ein wichtiger Bereich der Arbeits- und Ingenieur-P. bezieht sich auf die Arbeitsgestaltung. Hierbei soll ermittelt werden, wie unter Berücksichtigung psychologischer Kriterien die zweckmäßigste Aufgabenverteilung zwischen Mensch und Technik im Arbeitsprozeß vorgenommen werden kann und wie die Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten entsprechend den Leistungsmöglichkeiten des Menschen erfolgen soll. Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt bezieht sich auf die Erforschung der psychologischen Grundlagen der Berufsentwicklung und der entsprechenden Diagnostik. Hierbei geht es um Fragen der Berufswünsche und -motive, Berufsausbildung und Berufsanforderungen. Mittels psychologisch begründeter Maßnahmen (z.B. Anlern- und Trainings-Verfahren, Begutachtung der Berufseignung) soll auf die Entwicklung der psychischen Leistungsvoraussetzungen der Werktätigen im Arbeitsprozeß Einfluß genommen werden. Dazu sind auch klinisch-psychologische Grundlagen erforderlich, mit denen Kenntnisse über mögliche psychische Störungen und Fehlentwicklungen aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen gewonnen werden können. Schließlich geht es um die Gestaltung der Kooperation im Arbeitsprozeß, insbesondere die Entwicklung von Arbeitskollektiven und die Optimierung der Leitungstätigkeit. Eine Kooperation mit Vertretern anderer arbeitswissenschaftlicher Disziplinen erscheint unerläßlich (z.B. Arbeitsphysiologie, Arbeitsökonomie, Arbeitsschutz). Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO). B. Klinische Psychologie Die Klinische P. befaßt sich mit psychischen Störungen und Fehlentwicklungen, ihrer Erscheinungsweise und Entstehung. Diese Kenntnisse bilden die Basis für die klinisch-diagnostischen und therapeuti[S. 1063]schen Lehrinhalte, die wichtige Bestandteile dieser Spezialausbildung sind. Im Rahmen der klinischen Diagnostik geht es um den effektiven Einsatz psycho-diagnostischer Verfahren und die klinisch-psychologische Begutachtung. Daneben ist die Einführung in die verschiedenen Psychotherapie- und Beratungsmethoden bedeutsam im Hinblick auf die Vorbereitung zu einer selbständigen psychotherapeutischen und beratenden Tätigkeit des klinischen Psychologen. In diesen Lehrbereich fällt ferner die Rehabilitation, wobei eine Kooperation mit den medizinischen Nachbardisziplinen erforderlich ist. Im Rahmen psychotherapeutischer Methoden gewinnt auch die Psychoanalyse zunehmendes Interesse bei der Behandlung und Heilung von Neurosen (Geschädigte). C. Pädagogische Psychologie Wesentlicher Bestandteil der Pädagogischen P. ist die Lern- und Erziehungs-P., wobei kognitive und sozialpsychologische Probleme der Schulpraxis, Störungen des Lern- und Erziehungsprozesses und wichtige psychopathologische Erscheinungsformen von besonderer Bedeutung sind. Psychologische Probleme der Berufsvorbereitung, Berufswahl und Berufsbildung lassen sich ebenfalls zum Teil der Pädagogischen P. zuordnen (Berufsberatung und Berufslenkung; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). D. Sozialpsychologie Die marxistische Sozial-P. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht es um Kommunikation und Interaktion, soziale Einstellungen, Gruppenintegration, kollektives Problemlösen, Leitungsprozesse und Führungsverhalten, wobei der Schwerpunkt jeweils auf dem Arbeitsprozeß liegt. Die Sozial-P. verfolgt im wesentlichen 3 Ziele: „1. durch Optimierung der interpersonalen Beziehungen in Familien-, Arbeits-, Lern- und Freizeitkollektiven die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität zu leisten, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungsprozessen zu erhöhen“ (Kursivtext im Original unterstrichen. Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 573). Sie geht von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische Sozial-P. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Erst in der gemeinsamen Arbeit, in der kollektiven Bewältigung von Problemen sollen sich sozialistische Persönlichkeiten und neue soziale Verhältnisse zwischen den Menschen entwickeln: „Sie sind gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Solidazität. Die gemeinsame Tätigkeit bei Arbeit, Lernen und Sport fordert in der sozialistischen Gesellschaft eigene Formen von sozialen Gruppen: Kollektive. Und eben jene neuen sozialen Prozesse und ihre Leitung bedürfen einer wissenschaftlichen Gestaltung. Die Sozial-P. hat deshalb die Aufgabe, Gesetzmäßigkeiten aufzudecken, die bei der Planung und Leitung sozialer Prozesse bedeutsam werden. Als eine psychologische Disziplin hat sie dabei jene Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die im Individuum bei der psychischen Regulierung seines sozialen (interpersonellen) Verhaltens wirken“ (M. Vorwerg u. G. Vorwerg, in: Klix 1980, S. 80). Die Sozial-P. erforscht demnach in erster Linie die Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß mit dem Ziel, die sozialen Prozesse in Kollektiven sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung zu optimieren. Dabei werden nicht nur gruppendynamische Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern ebenso Mechanismen der sozialen Wahrnehmung, des sozialen Lernens und soziale Einstellungen. Hierbei gehen auch persönlichkeitsspezifische Aspekte wie in allen Teilbereichen der P. ein (Kollektiv, Sozialistisches; Soziologie und Empirische Sozialforschung). E. Entwicklungspsychologie Die Entwicklungs-P. hat in der DDR eine lange Tradition, wobei sich die ersten Untersuchungen auf das Kindesalter konzentrierten. Primär geht es um die Erforschung der menschlichen Entwicklung mit dem Ziel, daraus praktische Erkenntnisse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen (insbesondere im Schulkindalter) und erzieherisch wirksam beeinflussen zu können. Zwischenzeitlich hat sich der Akzent auf das Jugendalter verlagert, in dem die wichtigsten Integrationsprozesse zum Abschluß gebracht werden müssen (Jugendforschung]). Die Entwicklungs-P. in der DDR hat in verschiedenen Studien wichtige Erkenntnisse geliefert über alterstypische Besonderheiten, über das Zusammenwirken von biologischen, genetischen und Umweltfaktoren. Generell wird in den vorliegenden Daten eine altersmäßige Vorverlagerung der Entwicklung in sämtlichen Bereichen bereits in der frühen Kindheit festgestellt (z.B. Motorik, Sprache, Wahrnehmung). Diese zeitliche Vorverlagerung (Akzeleration) wurde seit [S. 1064]langem in der westlichen Forschung zunächst im Jugendalter festgestellt. Interessant ist ferner, daß sich mit zunehmendem Lebensalter die alterstypischen Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten vermindern und durch zahlreiche andere differenzierende Merkmale überlagert bzw. aufgehoben werden (z.B. Geschlecht, soziales Milieu). Bereits im mittleren Schulalter läßt sieh eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit innerhalb derselben Altersgruppe feststellen. Beachtliche Einsichten hat die P. des Erwachsenenalters in der DDR vermittelt. Die Untersuchungen konzentrieren sich vor allem auf die intellektuelle Lern- und Leistungsfähigkeit im Laufe des Erwachsenenlebens. Hierbei wurden systematische Vergleiche verschiedener Lebensaltersgruppen in Längsschnitt- und Querschnitt-Untersuchungen vorgenommen. Auch diese Forschung erfolgt mit dem Ziel, einen optimalen Arbeitskräfteeinsatz zu erreichen: für die Maßnahmen zur Weiterbildung und Umsetzung von Arbeitskräften soll die Flexibilität und Umlernfähigkeit in verschiedenem Lebensalter erkannt und entsprechend genutzt werden. Die westliche Erwachsenen-P. konzentriert sich demgegenüber mehr auf alte Menschen im Rahmen der Gerontologie, eine Fragestellung, die in jüngerer Zeit auch in der DDR Beachtung findet (Altenpolitik). Je nach den speziellen Fähigkeiten — z.B. im Wahrnehmungsbereich — läßt sich auch im höheren Lebensalter ein Leistungszuwachs nachweisen. Ausschlaggebend dafür sind die jeweilige erworbene schulische und berufliche Qualifikation und die weitere Teilnahme an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen (H. Löwe 1977). V. Aktuelle Tendenzen Kennzeichnend für die P. in der DDR sind die forcierten Bemühungen um Abgrenzung von der „bürgerlichen“ P. sowohl in Form von kritischer Auseinandersetzung, als auch noch immer durch eine ignorante Polemik. Je einseitiger die „Widerspiegelungstheorie“ als theoretische Basis genutzt wird, um so mehr werden wichtige psychische Merkmale und Prozesse ausgeklammert. Auch die psychologische Forschung unterliegt der grundlegenden Zielsetzung der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, die bewußt (Bewußtsein, Gesellschaftliches) und diszipliniert handeln sowie die Arbeit in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen sollen. Den unterschiedlichen Teilbereichen der P. sind gemeinsam ihr aktueller Zeitbezug, ihr ausdrücklicher Praxisbezug, der sich zugleich konzentriert auf die Anforderungen der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, die Optimierung des Verhältnisses von Mensch und Arbeit und die Orientierung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, wobei zugleich angenommen wird, daß ein in dieser Weise gestalteter Arbeitsprozeß auch zu einer optimalen Entwicklung der Persönlichkeit führt. Somit treten pro Teildisziplin jeweils nur ganz spezielle Themenstellungen hervor, die sich in den beschriebenen Kontext einfügen. Die übereinstimmenden Forschungsthemen, Ziele und politischen Rahmenbedingungen führen zugleich zu einer Überlappung der verschiedenen Teildisziplinen, z.B. zwischen Pädagogischer P., Sozial-P. und Persönlichkeits-P. Die experimentelle Erprobung einer systematischen Beeinflussung der menschlichen Tätigkeit und des menschlichen Verhaltens wird zunehmend ausgebaut, um eine „bewußte Handlungsregulation“ zu erzeugen und zu steuern. International anerkannte Forschung wird im Rahmen der allgemeinen P., insbesondere der kognitiven P. und der mathematischen P. geleistet. Je strenger und konsequenter sich die Forschung dabei an den experimentellen, naturwissenschaftlichen Methoden orientiert, um so seriöser sind die Daten und Fakten. Um so selbstverständlicher werden auch relevante westliche Veröffentlichungen zur Kenntnis genommen, die in ihnen enthaltenen Methoden und Teilergebnisse weiter verfolgt und in den psychologischen Fachzeitschriften der DDR publiziert. Die Entwicklungs-P. nimmt ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein. Systematische medizinisch-psychologische Untersuchungen beginnen bereits in der frühen Kindheit, was durch die institutionelle Betreuung der meisten Kinder z.B. in Kinderkrippen (Kinderkrippen, Kindergarten) erleichtert wird. Schwerpunkte der Forschung liegen eindeutig auf dem Jugendalter (Jugendforschung]) sowie auf dem Erwachsenenalter (werktätige Bevölkerung). In der entwicklungspsychologischen Forschung wird auch der Einfluß genetischer Faktoren diskutiert und deren Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Bedingungen sowie mit biologischen, physiologischen und anthropologischen Einflüssen (Kühn 1982). Diesen Problemen soll künftig auch im Rahmen der ehemals heftig kritisierten Zwillingsforschung nachgegangen werden. Zahlreiche Fragen bleiben jedoch bislang noch offen, wozu nicht zuletzt die Rolle des Subjektiven Faktors zählt, dessen psychologische Operationalisierung noch aussteht. Auch die Relationen von bewußten und unbewußten psychischen Prozessen bleiben bislang theoretisch ungeklärt. Derartige Fragen passen nicht in die noch immer geltenden theoretischen Grundannahmen. Je starrer indes an diesen festgehalten wird, um so größer werden die Diskrepanzen zwischen den philosophischen Grundaxiomen und den Daten und Erkenntnissen empirischer Untersuchungen. Barbara Hille Literaturangaben Aufgaben, Perspektiven und methodologische Grundlagen der marxistischen Psychologie in der DDR. Hrsg.: Hans Hiebsch u. Lothar Sprung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1973. [S. 1065]Bericht über den 2. Kongreß der Gesellschaft für Psychologie in der DDR. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1969. Persönlichkeitspsychologische Grundlagen interpersonalen Verhaltens. Bd. 1 u. 2. Hrsg.: Manfred Vorwerg u. Harry Schröder. Leipzig: Manuskriptdruck der Karl-Marx-Universität 1980. Gutjahr, Walter: Die Messung psychischer Eigenschaften. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Klix, Friedhart, Adolf Kossakowski u. Walter Mäder: Psychologie in der DDR. Entwicklung, Aufgaben, Perspektiven. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Kossakowski, Adolf: Handlungspsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 5.) Kühn, Horst: Alterstypische Besonderheiten — wie entstehen sie und wie verändern sie sich?, in: Pädagogik, H. 7 u. 8/1982, S. 639–646. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1982. Löwe, Hans: Einführung in die Lernpsychologie des Erwachsenenalters. 8. Aufl. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1977. Über die sozialistische Persönlichkeit. Soziologische und sozialpsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung im Sozialismus. Hrsg.: L. P. Bujewa u. Toni Hahn. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Pippig, Günter: Beziehungen zwischen Kenntniserwerb und Entwicklung geistiger Fähigkeiten. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 6.) Psychologie im Sozialismus. Theoretische Positionen, Ergebnisse u. Probleme psychologischer Forschungen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Klinische Psychologie und soziales Verhalten. Hrsg.: Manfred Vorwerg. Leipzig: Barth 1982. Zur Psychologie der Schuljugend. Hrsg.: Adolf Kossakowski u.a. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1969. Zur Psychologie der 12- bis 22jährigen. Hrsg.: Walter Friedrich u. Harry Müller. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Rubinstein, S. L.: Grundlagen der Allgemeinen Psychologie. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1958. Schmidt, Hans-Dieter: Allgemeine Entwicklungspsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1978. Schröder, Harry: Lehrerpersönlichkeit und Erziehungswirksamkeit. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1979. (Beiträge zur Psychologie. 2.) Sozialpsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Wörterbuch der Psychologie. Hrsg.: Günter Clauß u.a. 3., neubearb. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1057–1065 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie
Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte…
DDR A-Z 1985
Produktivkräfte (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit bestimmen. Sie sollen die Fähigkeit einer Gesellschaft repräsentieren, die notwendigen Mittel zur Befriedigung ihrer wachsenden Bedürfnisse mit immer geringerem relativem Aufwand an gesellschaftlicher Arbeit zu produzieren. Die lebendige Arbeitskraft des Menschen gilt als Haupt-P. Neben ihr zählen dazu die Produktionsmittel, die Wissenschaft, die Technologie, die gesellschaftliche Arbeitsteilung, die Kooperation der Arbeit, die Organisation der Produktion, die wissenschaftliche Planung und Leitung des gesellschaftlichen Produktionsprozesses, die Naturreichtümer und Naturkräfte. Welche Rolle für die gesellschaftliche Reproduktion die Naturgüter spielen, ist in der DDR unter Wirtschaftswissenschaftlern umstritten. Obgleich die spezielle Literatur über Naturgüter als Bestandteil des Nationalreichtums in den letzten Jahren recht umfangreich geworden ist, läuft die Diskussion erst allmählich an. Naturgüter werden als Gegenstände definiert, die für den Menschen Gebrauchswert haben und durch Naturprozesse entstanden sind. Strittig ist vor allem die Festlegung von Auswahlkriterien für die ökonomische Bewertung von landwirtschaftlich nutzbarem Boden, von mineralischen Rohstoffen, des lebendigen Holzvorrates und des Wasserhaushaltes, da die Spezifika der verschiedenen Naturgüter schwer zu erfassen sind, ebenso wie die unendliche Vielzahl der Naturressourcen eine pauschale Bewertungsmethodik nahezu ausschließt. Erkannt ist aber die Notwendigkeit der rationellen Nutzung der Naturressourcen. Eine ersatzlose Aufzehrung des Naturpotentials sei ebensowenig hinzunehmen wie eine Vorratsminderung ohne ökonomische Berechnung, was zur Zeit noch die Regel sei (Umweltschutz). Jede Gesellschaftsformation muß von einem bestimmten, vorgefundenen Entwicklungsstand der P. ausgehen und entwickelt diese im Zuge des gesellschaftlichen Produktionsprozesses weiter. Ihre ständige Höherentwicklung ist zugleich die materielle Grundlage für die Entwicklung der Gesellschaft. In Verbindung mit den Produktionsverhältnissen sollen sie Triebkraft und Gradmesser des gesellschaftlichen Fortschritts sein. Durch die enge wechselseitige Beeinflussung von P. und Produktionsverhältnissen (letztere können hemmend oder fördernd auf die P. wirken) verändere sich die Produktionsweise und damit auch die gesamte ökonomische und politische Struktur der Gesellschaft. Der Widerspruch zwischen den sich entwickelnden Produktivkräften und den überlebten Produktionsverhältnissen sprenge den Rahmen der alten Produktionsweise und sei letztlich grundlegende Ursache für soziale Revolutionen. Die P. werden als das revolutionärste Element der gesellschaftlichen Entwicklung angesehen, von deren Entwicklungsstand es abhänge, welche Produktionsverhältnisse auf einer bestimmten historischen Entwicklungsstufe möglich und notwendig seien. Aus marxistisch-leninistischer Sicht hat in den entwickelten kapitalistischen Ländern die Entfaltung der P. einen Stand erreicht, der objektiv den Übergang zum Sozialismus erforderte, um den in der kapitalistischen Produktionsweise mittlerweile herausgebildeten antagonistischen (unaufhebbaren) Widerspruch zwischen den P. und veralteten Produktionsverhältnissen zu beseitigen. Dem heutigen Niveau der P. und ihrem gesellschaftlichen Charakter entsprächen allein die sozialistischen Produktionsverhältnisse, da nur sie eine kontinuierliche und planmäßige Entwicklung der P. gewährleisteten. Gegenwärtig vollziehe sich ihre Entwicklung im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) auf der Grundlage einer umfassenden Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse (Revolutionierung der energetischen Basis, direkte Stoffumwandlung auf der Basis chemischer Prozesse, Automatisierung usw.) zur Sicherung und Erweiterung des gesamtgesellschaftlichen Produktionsprozesses. Die auch im Sozialismus zugegebenermaßen auftretenden Konflikte (Widerspruch) zwischen der Entwicklung der P. und den Produktionsverhältnissen seien nichtantagonistisch und damit aufhebbar. So könne sich die Haupt-P. Mensch zum ersten Mal in der Geschichte der Mensch[S. 1056]heit frei, bewußt und schöpferisch zum eigenen Nutzen entfalten. In der DDR ist eine intensive wissenschaftliche Beschäftigung mit der Geschichte der P. zu verzeichnen. Ziel ist es, das Wissen von den Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der P., von der „Dialektik“ zwischen P. und Produktionsverhältnissen, von der Dialektik zwischen P. und dem aktiven Einwirken des Überbaus zu erweitern, um die langfristige Entwicklung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und seiner sozialen Wirkungen zu prognostizieren, diesen Fortschritt zu beschleunigen und effektiver zu gestalten, fundierte Empfehlungen zur Intensivierung des Reproduktionsprozesses zu erarbeiten, neue Aspekte in der Reproduktion der Arbeitskraft zu erfassen, den Strukturwandel der Volkswirtschaft im Interesse hoher Effektivität voranzutreiben, die den modernen Produktivkräften entsprechenden Formen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion zu finden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1055–1056 Produktionsweise A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PrognoseSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Politische Ökonomie als Teil des Marxismus-Leninismus faßt die P. einer Gesellschaft als die Gesamtheit der subjektiven (Menschen) und der gegenständlichen (Produktionsmittel) Faktoren und Bedingungen auf, die durch ihr zielgerichtetes Zusammenwirken im Arbeitsprozeß eine historisch bestimmte Form der Produktion materieller Güter und Leistungen realisieren und den Produktivitätsgrad der Arbeit…
DDR A-Z 1985
Strafensystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…
DDR A-Z 1985
Außenpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt. Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland. [S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED). In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte. Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED. II. Das Verhältnis zur UdSSR Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden. Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen. In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar. Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können. III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung, 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen. Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß. Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande. Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren. [S. 114]<IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten> Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status iSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen,…
DDR A-Z 1985
Arbeitskräfte, Ausländische (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 sind etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen und Ungarn, in Betrieben der DDR tätig gewesen. Bei den Polen handelte es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen hielten sich aufgrund eines 1967 abgeschlossenen und 1973 (bis 1980) verlängerten Abkommens mit Ungarn in der DDR auf. Die meisten von ihnen waren jugendliche Facharbeiter, die sich beruflich weiterbilden wollten oder durch den höheren Lohn in der DDR angezogen wurden. In der Regel blieben sie 3 Jahre. Mitte der 70er Jahre dürfte ihre Zahl bei 10.000 gelegen haben. Neuere Angaben über die Zahl der AA., insgesamt, liegen nicht vor. Verfügbar sind lediglich einige Einzelinformationen; sie deuten darauf hin, daß zwar bei der Zusammensetzung der AA. nach Nationalitäten gewisse Verlagerungen eingetreten sind, sich aber die Größenordnung der Summe aller AA. nicht wesentlich verändert hat. Zu Beginn der 80er Jahre waren in der DDR 22.000 Polen (1981) tätig und noch 1150 Ungarn (1982). Eine besondere Gruppe unter den AA. bildet jener Personenkreis, der aufgrund von Regierungsabkommen sowie Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen ausschließlich zur beruflichen Ausbildung in der DDR weilt. In den 70er Jahren handelte es sich dabei überwiegend um junge Menschen aus Vietnam, Laos, der Mongolischen Volksrepublik und Kuba. Inzwischen erhalten AA. aus mehr als 30 Ländern eine Berufsausbildung. Hinzugekommen sind vor allem befreundete junge Nationalstaaten in Afrika, Asien und Lateinamerika (u.a. Algerien, Angola, Äthiopien, Kambodscha, Mozambique, Südjemen). Im Jahre 1982 befanden sich über 5.000 Ausländer zum Zwecke der Berufsausbildung in der DDR. Entwicklungshilfe. Nur 0,5 v.H. aller Erwerbstätigen in der DDR kommen aus dem Ausland und trugen deshalb zur Entlastung der angespannten Arbeitskräftesituation bisher kaum bei. Nach offiziellen Verlautbarungen sollen AA. trotzdem nicht in größerem Umfang eingesetzt werden. Ähnlich, wenn auch nicht in vergleichbarem Umfang wie in der Bundesrepublik Deutschland, wurden auch in der DDR Spannungen zwischen einheimischen und AA. beobachtet, die soziale, mentalitätsbedingte u.a. Ursachen haben mögen. Daneben wird die Versorgung einer größeren Zahl von AA. mit Wohnraum bzw. generell die allgemeine Versorgung die DDR vor erhebliche infrastrukturelle Probleme stellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 63 Arbeitskräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitslosenversicherungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 AA. werden im nennenswerten Umfang erst seit Mitte der 60er Jahre in der DDR eingesetzt. Im Jahre 1977 sind etwa 50.000 Ausländer, überwiegend Polen und Ungarn, in Betrieben der DDR tätig gewesen. Bei den Polen handelte es sich neben den „Grenzgängern“ (1972: ca. 6.000 Personen) um Arbeitskräfte, die zur Montage im Auftrag polnischer Firmen entsandt wurden (1975: ca. 10.000 Personen). Die ungarischen Erwerbstätigen hielten sich aufgrund eines 1967…
DDR A-Z 1985
Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG) (1985)
Siehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die Durchführung der internationalen Rückversicherung und sämtlicher Auslandsversicherungen mit Ausnahme der von der Staatlichen Versicherung der DDR übernommenen Kraftverkehrsversicherung im grenzüberschreitenden Verkehr. Sie erhielt in den 70er Jahren ihren gegenwärtigen Namen. Als Auslandsversicherung, deren Beiträge und Entschädigungen in fremder Währung (Währung/Währungspolitik) erforderlich sein können, betreibt die DARAG die Pflicht- und freiwillige Versicherung der staatlichen Betriebe für Gütertransport und Montagen, die Schiffs- und Luftfahrzeugkaskoversicherung sowie die Versicherung von Messe- und Ausstellungsgütern. Da sie zu ausländischen Versicherungsunternehmen Beziehungen unterhält, wurde — wie auch bei anderen Betrieben der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) — zur „Anpassung an internationale Gepflogenheiten“ die Rechtsform einer AG mit Hauptversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand gewählt. Die DARAG arbeitet nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Der Sitz ihrer Generaldirektion ist Berlin (Ost), in Rostock besteht eine Filialdirektion (Schiffsversicherungen) und in Leipzig eine Filiale (Messegut-Versicherungen). Die DARAG unterliegt der staatlichen Versicherungsaufsicht durch das Ministerium der Finanzen (MdF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 103 Auslandspropaganda A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausschuß für deutsche EinheitSiehe auch: Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG: 1969 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-AG (DARAG): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG): 1975 1979 Aufgrund einer zwischenstaatlichen Vereinbarung 1957 unter dem Namen Deutsche Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft (DARAG) als Rechtsnachfolger der sowjetischen Schwarzmeer-Ostsee-Versicherungs-AG gegründeter Monopolbetrieb für die…
DDR A-Z 1985
Sowjetisches Militärtribunal (SMT) (1985)
Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen Demokratie (Demokratisierung). Die SMT hatten diese Befugnis noch bis zum 27. 4. 1957, dem Inkrafttreten des „Stationierungsabkommens“ vom 12. 3. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), übten sie aber ab 1955 schon nicht mehr aus. Das Verfahren war der Justiz der DDR entzogen. Mit allen Mitteln wurde versucht, ein Geständnis herbeizuführen. Die Protokolle wurden in russischer Sprache abgefaßt. Die Akten der Voruntersuchung hatten in der Gerichtsverhandlung absolute Beweiskraft. Dem Angeklagten konnte das Recht auf mündliche Selbstverteidigung genommen werden. Das Gericht durfte auch Beweisstücke verwenden, die dem Angeklagten unbekannt blieben, ohne daß der Angeklagte etwas dagegen vorbringen konnte. Die Verfahren wurden oft in 5–10 Minuten abgewickelt. Die Anklage stützte sich fast ausschließlich auf eines der „gegenrevolutionären Verbrechen“ (§ 58 StGB der RSFSR, gelegentlich auch § 59). Die Strafe lautete im Regelfall auf 25 Jahre Zwangsarbeit. Außerdem sind 436 Todesurteile bekanntgeworden. Anfechtung des Urteils war bei den wichtigsten „gegenrevolutionären Verbrechen“ ausgeschlossen, in den übrigen Fällen war sie praktisch aussichtslos, weil sie nur Formfehler und „offensichtliche Ungerechtigkeit“ angreifen durfte. Sofern sie nicht in die Sowjetunion deportiert wurden, blieben die Verurteilten bis Anfang 1950 in „Speziallagern des MWD“ (MWD = sowjetische Geheimpolizei) in der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert. Insgesamt bestanden nach 1945 auf deutschem Boden 17 dieser „Speziallager“, in denen rd. 160.000 Deutsche festgehalten wurden. Durch hohe Sterblichkeit (ca. 65.000 Tote), Deportationen in die Sowjetunion (ca. 36.000) und Entlassungen (28.000) reduzierte sich die Häftlingszahl, so daß 1948 die restlichen ca. 31.000 Häftlinge in den früheren nationalsozialistischen Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald und der Strafanstalt Bautzen zusammengelegt wurden. [S. 1153]Während Buchenwald (durchschnittliche Belegung: 12.000 Häftlinge) ab August 1945 nur mit Internierten belegt war, wurden in Sachsenhausen (13.000 Häftlinge) und Bautzen (7.000 Häftlinge) Internierte und SMT-Verurteilte festgehalten. Neben ehemaligen NS-Funktionären handelte es sich bei dem weitaus größten Teil der auf unbestimmte Zeit ohne Urteil festgesetzten Internierten um nominelle Mitglieder der NSDAP, aus westlicher Kriegsgefangenschaft entlassene Soldaten und wegen „Wehrwolf-Verdacht“ festgenommene Jugendliche ab zwölf Jahren. Unter den SMT-Verurteilten befanden sich ab 1946 immer mehr Gegner oder vermeintliche Gegner des sich in der SBZ etablierenden kommunistischen Regimes, insbesondere Angehörige der SPD und zahlreiche Studenten. Offiziellen Angaben zufolge gab es im Januar 1950 29.632 Insassen der „Speziallager“, von denen 15.038 Internierte entlassen und 3.432 Internierte der DDR-Justiz zur Verurteilung übergeben wurden (Kriegsverbrecherprozesse). 10.513 SMT-Verurteilte wurden zur weiteren Strafverbüßung den DDR-Behörden überstellt, während 649 SMT-Verurteilte in die Sowjetunion deportiert wurden, aus der die meisten 1955 mit den Kriegsgefangenen nach Deutschland zurückkehrten. Nach der Auflösung der „Speziallager“ und Räumung durch die sowjetische Besatzungsmacht im Sommer 1950 wurden Sachsenhausen und Buchenwald von der Kasernierten Volkspolizei (KVP) genutzt. 1958 wurden in Buchenwald und 1961 in Sachsenhausen Nationale Mahn- und Gedenkstätten errichtet; die Unterkunftsbaracken der ehemaligen Konzentrationslager wurden abgerissen. Von 1936 bzw. 1937 bis 1945 waren in den beiden Lagern rd. 443.000 Menschen inhaftiert, von denen fast 173.000 starben. 1945 bis 1950 waren hier rd. 82.000 Häftlinge und Internierte untergebracht, von denen rd. 33.000 ums Leben kamen. Seit dem Inkrafttreten des Abkommens über Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen, am 24. 4. 1957 (GBl. I, S. 237 und S. 285), sind die SMT nur noch für die Aburteilung strafbarer Handlungen von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte oder deren Familienangehörigen zuständig, die gegen die UdSSR, gegen Armeeangehörige oder bei der Ausübung dienstlicher Obliegenheiten begangen worden sind (Rechtshilfeabkommen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1152–1153 Sowjetische Besatzungszone (SBZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Siehe auch: Sowjetisches Militärtribunal: 1953 1954 Sowjetisches Militärtribunal (SMT): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor den SMT wurden bis 1955 nicht nur sowjetische Soldaten, sondern auch deutsche Staatsbürger angeklagt und nach sowjetischem Recht verurteilt, wenn Belange der sowjetischen Besatzungsmacht berührt waren. Hierunter fielen in erster Linie vermeintlicher und wirklicher Widerstand gegen Maßnahmen der DDR zur Errichtung einer sozialistischen…
DDR A-Z 1985
Qualität der Erzeugnisse (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…
DDR A-Z 1985
Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den Bedürfnissen der Gesellschaft orientieren, wie sie im Programm und in den Beschlüssen der SED zum Ausdruck kommen. Im wesentlichen sind 2 Typen von UuH. zu unterscheiden: 1. UuH., die in die Struktur des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems integriert sind. An diesen UuH. können im Rahmen der geplanten Kapazitäten Bürger der DDR mit Hochschulreife ein Studium aufnehmen. 2. Hochschulähnliche Einrichtungen mit speziellen Ausbildungsgängen. Hier werden in der Regel ausgewählte Kader der verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Bereiche ausgebildet, die, den Prinzipien der Kaderpolitik entsprechend, von ihrer Dienststelle zum Studium delegiert werden. I. Zur Geschichte In einem gemeinsamen Aufruf der KPD und der SPD in der SBZ vom 18. 10. 1945 wurden eine demokratische Schulreform und eine „gründliche Reform des gesamten Hochschul- und Universitätswesens“ gefordert. Auf dem Gebiet der SBZ lagen 6 Universitäten (Berlin, Jena, Halle, Leipzig, Greifswald, Rostock), doch nur 2 von 13 Technischen Hochschulen in Deutschland (Bergakademie Freiberg, TH Dresden). Schwerpunkte der Umgestaltung der UuH. (1. Hochschulreform) waren die Entnazifizierung des Hochschulwesens, die „Einbeziehung der Wissenschaftler in den demokratischen Wiederaufbau“, die Brechung des Bildungsprivilegs des Bürgertums und die Schaffung einer „neuen Intelligenz“ insbesondere durch die Öffnung der UuH. für Arbeiter- und Bauernkinder. Zu diesem Zweck wurden sog. Vorstudienanstalten eingerichtet (seit 1949 Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten [ABF]). 1951 wurde eine 2. Hochschulreform mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet: Bildung des Staatssekretariats für Hochschulwesen und einer Abteilung Wissenschaft und H. im Apparat des Zentralkomitees (ZK) der SED; Gründung neuer, vor allem Technischer H.; Ausbau der ABF; Einführung eines 10monatigen Studienjahres; Bindung der Studentenvertretungen an die Freie Deutsche Jugend (FDJ); Einführung eines verbindlichen gesellschaftswissenschaftlichen Studiums für alle Fächer. Die Entwicklung nach dem XX. Parteitag der KPdSU und die Ereignisse in Ungarn und Polen (1956) führten auch zu Unruhe an den UuH. der DDR und zeigten, daß das Hochschulwesen noch nicht den Erwartungen der SED entsprechend politisch voll integriert war. Als Antwort beschloß die SED 1958 ein „Programm für die sozialistische Umgestaltung der Universitäten und Hochschulen in der DDR“, das auf die Erhöhung des wissenschaftlichen Niveaus und eine engere Verbindung von Lehre und Forschung mit der Praxis, die Einbeziehung der Wissenschaft in die allgemeine volkswirtschaftliche Planung und die Auseinandersetzung mit „reaktionären Theorien und kleinbürgerlichen Auffassungen“ gerichtet war. Auf der Grundlage der Beschlüsse des VI. (1963) und VII. (1967) Parteitages der SED und des Bildungsgesetzes von 1965 wurde 1967 die 3. Hochschulreform eingeleitet, die zu einer völligen Neugestaltung des Hochschulwesens führte. Die Hochschulreform zielte darauf ab, die inhaltlichen und organisatorischen Bedingungen zu schaffen, unter denen eine beschleunigte Umsetzung wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis und die Aufnahme wichtiger praktischer Probleme in die wissenschaftliche Fragestellung möglich erschienen. Schwerpunkte dieser Reform waren: die verstärkte Einbeziehung der UuH. in den gesamtgesellschaftlichen Planungsprozeß; die Reform der Organisationsstruktur der UuH.; die Studienreform; die Reform der Forschungsorganisation; die verstärkte Beteiligung der UuH. an der Weiterbildung. Daß die weitreichenden Erwartungen überzogen waren, zeigte sich schon nach dem VIII. Parteitag der SED (1971). Die Zuwachsraten für den Hochschulsektor im Staatshaushalt wurden massiv reduziert, die Studentenzahlen gedrosselt. Die V. Hochschulkonferenz (September 1980) setzte einen vorläufigen Schlußstrich unter vielfältige Versuche, bei reduzierten finanziellen Mitteln und Zukunftserwartungen die Substanz der Reform, d.h. vor allem die neue Organisationsstruktur und die Ausbildungsreform, zu retten. II. Struktur des Hochschulwesens In der DDR bestehen gegenwärtig 52 UuH. im hergebrachten Sinne. Darüber hinaus gibt es besondere Bildungsstätten, in denen Kader (Kaderpolitik) für die verschiedenen Apparate (Partei, [S. 1383]Staat, Massenorganisationen, Sicherheitsapparate) ausgebildet werden. Dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF) sind unterstellt: Universitäten 1. Humboldt-U. zu Berlin 2. Technische U. Dresden 3. Ernst-Moritz-Arndt-U. Greifswald 4. Friedrich-Schiller-U. Jena 5. Karl-Marx-U. Leipzig 6. Martin-Luther-U. Halle-Wittenberg 7. Wilhelm-Pieck-U. Rostock Technische Hochschulen 8. Bergakademie Freiberg 9. Technische H. Ilmenau 10. Technische H. Karl-Marx-Stadt 11. Technische H. „Carl Schorlemmer“ Leuna — Merseburg 12. Technische H. „Otto von Guericke“ Magdeburg 13. Technische Hochschule Leipzig (1977 durch Zusammenlegung Zusammenlegung der Hochschule für Bauwesen und der Ingenieurhochschule Leipzig entstanden) Sonstige Hochschulen 14. H. für Ökonomie „Bruno Leuschner“ Berlin 15. H. für Verkehrswesen „Friedrich List“ Dresden 16. Handels-H. Leipzig 17. H. für Architektur und Bauwesen Weimar Ingenieurhochschulen (IHS) 18. IHS Berlin-Wartenberg 19. IHS Cottbus 20. IHS Dresden 21. IHS Köthen 22. IHS Mittweida 23. IHS für Seefahrt Warnemünde-Wustrow 24. IHS Wismar 25. IHS Zittau 26. IHS Zwickau Medizinische Akademien 27. Medizinische Akademie „Carl-Gustav Carus“ Dresden 28. Medizinische Akademie Erfurt 29. Medizinische Akademie Magdeburg Dem Ministerium für Volksbildung sind die Pädagogischen H. (PH) unterstellt: 30. PH „Karl Friedrich Wilhelm Wander“ Dresden 31. PH „Dr. Theodor Neubauer“ Erfurt-Mühlhausen 32. PH „Liselotte Herrmann“ Güstrow 33. PH „Nadeshda Konstantinowna Krupskaja“ Halle 34. PH „Wolfgang Ratke“ Köthen 35. PH „Clara Zetkin“ Leipzig 36. PH „Erich Weinert“ Magdeburg 37. PH „Karl Liebknecht“ Potsdam 38. PH „Ernst Schneller“ Zwickau Dem Ministerium für Kultur sind unterstellt: 39. H. für Musik „Hanns Eisler“ Berlin 40. Kunst-H. Berlin 41. H. für bildende Künste Dresden 42. H. für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden 43. H. für industrielle Formgestaltung Burg Griebichenstein 44. H. für Graphik und Buchkunst Leipzig 45. H. für Musik „Felix Mendelssohn-Bartholdy“ Leipzig 46. Theater-H. „Hans Otto“ Leipzig 47. Institut für Literatur „Johannes R. Becher“ Leipzig 48. H. für Film und Fernsehen der DDR Potsdam-Babelsberg 49. H. für Musik „Franz Liszt“ Weimar. Dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstehen: 50. H. für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft Bernburg 51. H. für landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport untersteht die 52. Deutsche H. für Körperkultur (DHfK) Leipzig. [S. 1384]Der Ausbildung leitender Kader der SED, des Staatsapparates und des FDGB dienen die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) in Berlin, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR in Potsdam-Babelsberg, die dem Ministerrat unterstellt ist, und die Gewerkschaftshochschule „Fritz Heckert“. Dem Ministerium für Nationale Verteidigung unterstehen 9 H., u.a. die Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden und Offiziershochschulen der Teilstreitkräfte (Nationale Volksarmee (NVA), III). Dem Ministerium des Innern (MdI) unterstehen 4 H., u.a. die Hochschule der Deutschen Volkspolizei (DVP). Hochschulähnliche Einrichtungen mit Promotionsrecht und eigenen Aus- und Weiterbildungsgängen sind die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) in Berlin-Rahnsdorf. Die 4 größten UuH. sind die Humboldt-Universität zu Berlin (Ost), die Karl-Marx-Universität Leipzig, die Technische Universität Dresden und die Technische Hochschule Karl-Marx-Stadt. III. Organisationsstruktur der Universitäten und Hochschulen In der ersten Phase der 3. Hochschulreform von 1967 wurde die Struktur der UuH. völlig verändert. Wichtigstes Ergebnis der Strukturreform war die Abschaffung der alten Fakultäten und Institute und ihre Ersetzung durch Sektionen, die einzelne Fächer oder begrenzte Fächerkombinationen repräsentieren. Die UuH. kennen seither 2 Leitungsebenen: 1. Leitungsebene. Die Leitung der UuH. erfolgt durch den Rektor bzw. seine Stellvertreter, die Prorektoren. Der Rektor ist Dienstvorgesetzter aller Universitätsangehörigen. Er wird vom „Wissenschaftlichen Rat“ auf 3 Jahre gewählt und vom Minister für Hoch- und Fachschulwesen bestätigt. Zu seiner Unterstützung werden die Direktorate als Funktionalorgane gebildet. Das „Konzil“ ist die Versammlung der Delegierten aller Hochschulangehörigen und nimmt jährlich den Rechenschaftsbericht des Rektors entgegen. Der „Wissenschaftliche Rat“ ist das zentrale wissenschaftliche Beratungsorgan des Rektors, seine Aufgaben bestehen vor allem in der Verleihung von Akademischen Graden, der Facultas docendi (Lehrbefähigung) und der Beratung des Rektors bei Berufungsfragen. Der Wissenschaftliche Rat untergliedert sich in einzelne, für die verschiedenen Wissenschaftsbereiche zuständige Fakultäten. Seine Mitglieder werden für 3 Jahre von den Versammlungen der Sektionen gewählt. Vorsitzender ist der Rektor. Als weiteres Beratungsorgan wird der „Gesellschaftliche Rat“ gebildet, der sich aus Mitgliedern der UuH. und verschiedener gesellschaftlicher Bereiche zusammensetzt. Er soll eine enge Verbindung zwischen UuH. und gesellschaftlichen Kooperationspartnern in Lehre, Forschung und Weiterbildung herstellen. Die Mitglieder, die der UuH. angehören, werden vom Konzil gewählt, die anderen werden vom zuständigen Ministerium berufen (Amtsdauer 3 Jahre). 2. Leitungsebene. Struktureinheit der 2. Leitungsebene ist die Sektion. Sie wird von einem Direktor geleitet, der dem Rektor der UuH. direkt unterstellt ist. Stellvertreter des Direktors werden für die Bereiche Erziehung und Aus- und Weiterbildung sowie Forschung eingesetzt. Wie auch in anderen Ländern erwies sich die Verwaltung durch das wissenschaftliche Personal als nicht unproblematisch. Der hohe Zeitaufwand für Verwaltungsaufgaben beeinträchtigt die Forschungs- und Lehrtätigkeit. Daher wird nach der 5. Hochschulkonferenz auf eine Professionalisierung der Verwaltung auch auf Sektionsebene hingearbeitet. Hauptamtliche Verwaltungsleiter sollen die Professoren von den Routineaufgaben entlasten. Größere Sektionen werden in Wissenschaftsbereiche untergliedert, die den in der Sektion vertretenen Disziplinen entsprechen. An großen U. bestehen Institute für besondere Aufgaben, die den Sektionen gleichgestellt sind. Das dem Konzil entsprechende Organ ist die „Versammlung der Sektion“, das dem Gesellschaftlichen Rat der UuH. entsprechende Organ ist der „Rat der Sektion“. An allen UuH. besteht eine Kreisleitung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Beide haben, ebenso wie die Gewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) der UuH., Sitz und Stimme in verschiedenen Gremien wie dem Gesellschaftlichen und dem Wissenschaftlichen Rat. Weitere gesellschaftliche Organisationen an den UuH. sind die Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF), der Kulturbund der DDR (KB), die Gesellschaft für Sport und Technik (GST), die Urania, die Kammer der Technik (KdT). Die Hochschulreform brachte eine Konzentration des Lehr- und Forschungspotentials der UuH. auf bestimmte Schwerpunktbereiche. Innerhalb des Hochschulwesens wurde eine Aufgabenverteilung vorgenommen und einzelnen UuH. Leitfunktionen für bestimmte Wissenschaftsgebiete übertragen. Die Übernahme einer Leitfunktion beinhaltet die Koordinierung der Arbeit aller im jeweiligen Wissenschaftsgebiet tätigen UuH. in der Ausbildung, Weiterbildung und Forschung, ferner die Pflege des Kontakts mit den „gesellschaftlichen Auftraggebern“ und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). [S. 1385]<IV. Bedarfsplanung> Die Aufgaben der UuH. sind integraler Bestandteil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Die Reform des gesamten Bildungswesens legte die Grundlagen für eine effektivere Planung und die Bestimmung des Stellenwerts des Hochschulwesens in der Wissenschaftsorganisation der DDR. Zentrales Problem der Planung ist die möglichst exakte Ermittlung des zukünftigen Bedarfs an Hochschulabsolventen in den einzelnen Zweigen der Volkswirtschaft nach Qualifikationsarten (Wissenschaftszweigen und Fachrichtungen) und Qualifikationsstufen (Verhältnis von Hochschulabsolventen zu denen anderer Bildungseinrichtungen) als Voraussetzung für eine bildungsökonomisch sinnvolle Entwicklung der Studentenzahlen. Die sich beschleunigende Entwicklung von Wissenschaft und Technik, unvollkommene Prognosemethoden (Prognose), die relative Kürze der gegenwärtigen Perspektivplanzeiträume (5 Jahre) und die zeitliche Dauer von Bildungsprozessen erschweren jedoch die Möglichkeiten der Planung. Diese Bedingungen gestatten in der Praxis allenfalls eine optimale Verteilung bereits in der Ausbildung befindlicher zukünftiger Absolventen auf die einzelnen Volkswirtschaftszweige. Somit ist es für die Hochschulpolitik der SED sehr schwer, den Umfang und den zahlenmäßigen Bedarf für einzelne Fächer im Rahmen der Neuzulassungen zum Studium aus den zukünftigen volkswirtschaftlichen Erfordernissen abzuleiten, die gegenwärtig auf der Grundlage von Prognosen, nicht aber verbindlicher und bilanzierter Perspektivpläne ermittelt werden. Die Planung des Bedarfs an Hochschulkadern stützt sich gegenwärtig weitgehend auf praktische Erfahrungen und Fortschreibung der bisherigen Entwicklung und weniger auf theoretische Einsichten. Der VIII. Parteitag der SED markiert eine bildungspolitische Wende, indem er zu hochgesteckte Erwartungen korrigierte. Von 1961 bis 1971 war der Anteil der Hochschulabsolventen unter den Berufstätigen der Wirtschaft von 2,18 v.H. auf 4,86 v.H. gestiegen. Diese Steigerung konnte nur durch einen großzügigen Ausbau der UuH. und die dadurch mögliche stetige Erhöhung der Studentenzahlen aller Ausbildungsformen (Direktstudium, Fernstudium, Abendstudium) erreicht werden. [S. 1386]Ende der 60er Jahre begann sich die Gefahr eines Überangebots an Hochschulabsolventen, bei gleichzeitiger Verschärfung der Arbeitsmarktsituation im unteren Qualifikationsbereich, abzuzeichnen. Daher wurden von 1971 an die Neuzulassungen in allen drei Studienformen reduziert. Vor allem sind davon die Studienmöglichkeiten für Berufstätige, nämlich das Fern- und Abendstudium, betroffen, die bislang eine alternative Bildungschance neben dem „normalen“ Bildungsgang eröffneten und bis 1981 auf ein Viertel eingeschränkt wurden. V. Studium A. Zulassung zum Studium 1. Zulassungskriterien Bereits während der Schulzeit wird durch ein umfangreiches System der Berufsberatung und Berufslenkung versucht, die Schüler für solche Berufe bzw. Ausbildungsrichtungen zu interessieren, denen im Rahmen der Volkswirtschaftsplanung Priorität eingeräumt wird. Die Berechtigung zur Aufnahme des Studiums ist abhängig vom Nachweis der Hochschulreife, die an den Erweiterten Oberschulen, Abiturklassen, in den Einrichtungen der Berufsausbildung, in den Abiturlehrgängen der Volkshochschulen, durch das Studium an einer Ingenieur- oder Fachschule oder durch den Besuch der Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) erlangt werden kann. Der Prozeß der Zulassung zum Studium bildet eine weitere wirksame Handhabe zur Lenkung der Kapazität einzelner Studienfächer. Sowohl für den Besuch einer der zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen wie für die Zulassung zum Studium gelten Maßstäbe, die über einen Nachweis der fachlichen Leistungen hinausgehen: „Die Zulassung zum Studium erfolgt nach den erforderlichen fachlichen und gesellschaftlichen Leistungen in Übereinstimmung mit den Bedürfnissen der sozialistischen Gesellschaft und unter Berücksichtigung der sozialen Struktur der Bevölkerung.“ (Jugendgesetz der DDR 1974, § 22) Hervorzuheben sind vor allem die „aktive Mitwirkung an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“, die als unumgänglicher Bestandteil von fachlicher Leistung angesehen wird, und die Bereitschaft zur aktiven Verteidigung des Sozialismus. Der Bewerber verpflichtet sich im Rahmen einer sog. „Verpflichtungserklärung zur Erfüllung des Studienauftrages“, die Bestandteil der Bewerbungsunterlagen ist, nach Abschluß des Studiums ein bereits während der Ausbildung mit der künftigen Arbeitsstätte vertraglich fixiertes Arbeitsverhältnis einzugehen. Ein weiteres wesentliches Auswahlkriterium ist die soziale Struktur der Studentenschaft, die der der Gesamtgesellschaft entsprechen soll, um die Schaffung neuer Bildungsprivilegien zu verhindern. 2. Zulassungsverfahren Eine vom Rektor der UuH. geleitete Zulassungskommission entscheidet anhand dieser Kriterien über die Zulassung zum Studium. In bestimmten Studienrichtungen können zusätzliche Eignungsprüfungen durchgeführt werden. Dabei handelt es sich in der Regel um solche Fächer, in denen die Zahl der Bewerbungen die Zahl der vorhandenen Plätze übersteigt oder die nicht dem im Rahmen des Fünfjahrplanes festgelegten volkswirtschaftlichen Schwerpunktprogramm entsprechen, so daß durch eine Erschwerung der Bedingungen eine Umlenkung der Bewerber erreicht werden kann. Nicht zugelassene Bewerber werden auf die Möglichkeit hingewiesen, ein anderes Studienfach zu wählen bzw. einen Beruf zu ergreifen. 3. Sonderregelungen Seit 1964 bestehen an den mathematisch-naturwissenschaftlichen Sektionen der UuH. Spezialklassen, [S. 1387]an denen jährlich ca. 150 Schüler ihr Abitur ablegen. Im Zuge der seit einigen Jahren verstärkt geführten Diskussion um die Begabtenförderung wurden diese Spezialklassen durch eine Anordnung des Ministeriums für das Hoch- und Fachschulwesen aufgewertet. Sie sollen verstärkt als Instrument der Begabtenförderung eingesetzt werden. Klassen für Mathematik/Physik bestehen an den UuH. in Berlin, Halle-Wittenberg und (seit 1983) Magdeburg, für einen mathematisch-physikalisch-technischen Schwerpunkt in Karl-Marx-Stadt und für Chemie in Leuna-Merseburg. Unterricht wird auf der Basis der allgemeinen Lehrpläne der EOS, in den genannten Fächern nach Speziallehrplänen erteilt. Seit 1982 bestehen spezielle Vorkurse für Facharbeiter zum Erwerb der Hochschulreife. Damit wird eine seit 1971 an den Ingenieurhochschulen praktizierte Rekrutierungsform auf die Technischen Hochschulen ausgedehnt. Hintergrund für diese Neuerung dürften die sich für junge Arbeiter verschlechternden Bildungs- und Aufstiegschancen und der Mangel an Bewerbern in den einschlägigen Fächern sein. Die Vorkurse führen in einem 1jährigen Direktstudium (in Ausnahmefällen auch im Fernstudium) zur eingeschränkten Hochschulreife für eine Reihe naturwissenschaftlich-technischer (Maschinenwesen, Verfahrenstechnik, Elektrotechnik/Elektronik u.a.) und wirtschaftswissenschaftlicher Disziplinen. Voraussetzungen für die Teilnahme sind der 10-Klassen-Abschluß, eine Berufsausbildung, die der gewählten Fachrichtung entspricht, berufliche und gesellschaftliche Bewährung und die Delegierung durch die Arbeitsstelle. Diese Verfahrensweisen haben in den letzten Jahren in dem Maße an Bedeutung gewonnen, wie die fachliche Differenzierung der Neuzulassungen sich als ungenügend herausstellte. Bereits 1969 wurde mit der Gründung der Ingenieur-H. der Versuch unternommen, den akuten Mangel an qualifizierten Technologen zu verringern. Die Zahl der Neuzulassungen in den Schwerpunktbereichen Mathematik, Naturwissenschaften, technische Wissenschaften und Wirtschaftswissenschaft wurde von 1968 bis 1970 verdoppelt. Diese starke Expansion wurde nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) durch Drosselung der Zulassungen gestoppt und teilweise rückgängig gemacht. Die verringerte Zahl der Neuzulassungen und veränderte Zulassungsquoten haben dazu geführt, daß nicht alle Bewerber einen Studienplatz erhalten und viele in andere Fachrichtungen „umgelenkt“ werden müssen. Während seit Jahren in der Medizin und einigen anderen Fächern bis zu sechsmal mehr Bewerber als Studienplätze vorhanden sind, fehlen für einige technisch-naturwissenschaftliche Fachrichtungen (Maschineningenieurwesen, Verfahrenstechnik) u.a. Interessenten. B. Studiengang Im Mittelpunkt der 3. Hochschulreform stand neben der Veränderung der Organisationsstruktur der UuH. die Studienreform. Durch die Festlegung einer Regelstudienzeit von 4 Jahren, die Gliederung des Studienganges in 3 festgelegte Etappen: 1. Grundstudium, 2. Fachstudium, 3. Forschungsstudium, die Einführung neuer Studienfächer und die Ausarbeitung neuer Studienpläne für alle Fachrichtungen wurde versucht, die Ausbildung der Studenten stärker an den Bedürfnissen der Gesellschaft zu orientieren. Während die Grundstudienrichtungen sich weitgehend an die Systematik der Wissenschaftszweige anlehnten, entsprach die Aufteilung in Fachstudienrichtungen vor allem den Erfordernissen der verschiedenen zukünftigen Berufsfelder. In der ersten Phase der Hochschulreform (1967–1969) führte die Berufsorientierung in der Hochschulausbildung zu dem Versuch, durch eine starke Spezialisierung im Rahmen eines 1jährigen, an das Fachstudium anschließenden „Spezialstudiums“ die Studenten für eng begrenzte Berufsfelder auszubilden und die Einarbeitungszeit im Beruf zu verkürzen. Die starke Spezialisierung der Studenten entsprach jedoch meist nicht den praktischen Anforderungen im Beruf. In Auswertung dieser Erfahrungen wurde das Spezialstudium abgeschafft und verstärkt Wert auf eine hohe Disponibilität der Absolventen gelegt. Die Ausbildung im ersten Studienjahr knüpft an die Lehrpläne der EOS an, die in den letzten Jahren überarbeitet wurden, um den Hochschulzugang zu erleichtern. Es werden vor allem Grundlagenkenntnisse vermittelt. Um von vorneherein den Praxisbezug des Studiums zu sichern, ist seit kurzem für alle Studenten in den technischen, agrarwissenschaftlichen, wirtschaftswissenschaftlichen, berufspädagogischen und medizinischen Fachrichtungen, die keine einschlägige Berufsausbildung vorweisen können, nach dem Abitur ein Vorpraktikum obligatorisch. Die Studenten sollen lernen, sich wissenschaftlicher Arbeitsmethoden zu bedienen und zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit befähigt werden. Weiterer Schwerpunkt ist das sog. marxistisch-leninistische Grundlagenstudium. Um eine laufende Beratung und Anleitung der Studierenden zu erreichen, werden „wissenschaftliche Betreuer“ — zumeist wissenschaftliche Mitarbeiter der UuH. — für Gruppen von etwa 20 Studenten eingesetzt. Ihre Arbeit soll dazu beitragen, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und die Bildung von Studentenkollektiven zu fördern. Neben der fachlichen Betreuung sollen sie auch die gesellschaftliche Arbeit und das charakterliche Verhalten der Studenten beurteilen. Die Betreuer sind zu einer engen Zusammenarbeit mit der FDJ verpflichtet. Am Ende des 1. Studienjahres steht in den meisten Fächern ein erstes etwa 4wöchiges Praktikum in der [S. 1388]Ausbildungsrichtung entsprechenden Praxisbereichen. Im 2. Studienjahr sind alle Studenten verpflichtet, eine rd. 5wöchige militärische Ausbildung bzw. Ausbildung im Bereich der Zivilverteidigung (dies vor allem für Studentinnen) zu absolvieren. Einmal während seines Studiums ist jeder Student gehalten, im Rahmen des „Studentensommers“ an einem 3- bis 4wöchigen bezahlten Arbeitseinsatz in der Industrie, der Landwirtschaft, im Bauwesen oder als Betreuer in Pionierferienlagern teilzunehmen. Nach einer Zwischenprüfung am Ende des zweiten Studienjahres setzt der zweite Ausbildungsabschnitt (das frühere Fachstudium) ein. Die fachliche Spezialisierung soll sowohl die zukünftigen beruflichen Anforderungen berücksichtigen, als auch die Einbeziehung der Studenten in die Forschung der Sektion ermöglichen. Die zu Beginn der 70er Jahre gehegten Erwartungen, durch ein „wissenschaftlich-produktives Studium“ Studium, Forschung und Berufsvorbereitung nahtlos zu koppeln, haben sich nicht realisieren lassen. Mit verschiedenen Methoden und wechselndem Erfolg wird versucht, die Ergebnisse studentischer Forschungsarbeit für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen (Messe der Meister von Morgen [MMM]). Das Berufspraktikum (in den technischen Disziplinen „Ingenieurpraktikum“) wird in der Industrie, der Landwirtschaft oder in gesellschaftlichen Institutionen absolviert. Es wird angestrebt, das Praktikum am Ende des 3. Studienjahres bereits in den Betrieben oder Einrichtungen durchzuführen, in denen der Student nach Abschluß des Studiums seine Tätigkeit aufnimmt. Im Rahmen des Praktikums werden die Studenten mit der Bearbeitung kleinerer Problembereiche betraut, die zumeist in größere Forschungsvorhaben eingebettet sind und die zwischen den UuH. und den jeweiligen Tätigkeitsbereichen vertraglich vereinbart werden. Das Studium wird in der Regel im 5. Studienjahr (in der Medizin im 6.) mit dem Diplom abgeschlossen. Zum 1. 9. 1982 trat gemäß Anweisung Nr. 15/1981 des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen eine neue Gliederung des Studienjahres in Kraft, die vorsieht, die vorlesungsfreie Zeit im Winter zu verlängern, um den Studenten mehr Gelegenheit zum Selbststudium und den Hochschullehrern mehr Zeit für die Forschung zu geben. (Diese Veränderungen [S. 1389]sind in der Übersicht nicht berücksichtigt, da detaillierte Angaben über die Umsetzung dieser Anweisung in den einzelnen Studienjahren nicht vorliegen.) Gemäß dieser Anweisung gliedern sich die 23 Wochen des Herbstsemesters in „15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 4 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 1 Woche für Prüfungen, 1 Woche zur Vorbereitung auf das Studienjahr und 2 Wochen Unterbrechung zum Jahreswechsel“. „Das Frühjahrssemester umfaßt 29 Wochen. Davon sind 15 Wochen für Vorlesungen, Seminare und Übungen, 5 Wochen für vorlesungsfreie Zeit, 2 Wochen für Prüfungen und in der Regel 7 Wochen Sommerpause zu planen“ (§ 4). C. Studium des Marxismus-Leninismus Das „marxistisch-leninistische Grundlagenstudium“ soll dem Ziel dienen, den Marxismus-Leninismus zur „weltanschaulichen und politischen Grundlage der Ausbildung und Erziehung der Studenten und zur philosophisch-methodischen Grundlage der Forschung und der sozialistischen Wissenschaftsorganisation“ an den UuH. zu machen. Im Mittelpunkt des 1951 eingeführten und für die Studenten aller Fachrichtungen verbindlichen marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums steht das Studium der grundlegenden Werke von Marx, Engels, Lenin, der Parteibeschlüsse, Berichte der ZK-Tagungen der SED und anderer für die politische Entwicklung der DDR bedeutsamer Texte; die Bildung sozialistischer Studentenkollektive, gesellschaftliche Arbeit in der FDJ oder SED, d.h. die Einbeziehung der Studenten in die Lösung aktueller gesellschaftspolitischer Probleme. Die Lehre erfolgt auf der Grundlage zentraler, im Auftrag des MHF erarbeiteter und für alle UuH. der DDR verbindlicher Studienanweisungen in 3 Abschnitten: 1. Studienjahr: Dialektischer und Historischer Materialismus; 2. Studienjahr: politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus; 3. Studienjahr: wissenschaftlicher Kommunismus — Grundlagen der Geschichte der Arbeiterbewegung. In den letzten Jahren hat sich eine gewisse Verschiebung der Inhalte und Bewertungskriterien des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums ergeben, die sich vor allem in den technischen und naturwissenschaftlichen Fächern zeigt. In ihnen wird zunehmend versucht, die gesellschaftliche Funktion der wissenschaftlich-technischen Arbeit zu verdeutlichen. Versuche dieser Art werden jedoch durch die Tatsache erschwert, daß meist Studenten unterschiedlichster Fachrichtungen die entsprechenden Veranstaltungen besuchen und die Kooperation zwischen den für das marxistisch-leninistische Grundlagenstudium verantwortlichen Sektionen und den anderen Sektionen sowie das Verständnis für die jeweils speziellen Probleme der einzelnen Fächer noch ungenügend entwickelt sind. Eine Verbesserung versprachen sich die Verantwortlichen von der Einführung neuer Lehrprogramme im Studienjahr 1977/78. Die erneute Aufforderung auf der 5. Hochschulkonferenz, das Studium des Marxismus-Leninismus sei keine isolierte Angelegenheit, die Ideologie der SED habe vielmehr alle Fächer zu durchdringen und es sei Aufgabe aller Hochschullehrer, hierzu beizutragen, deutet darauf hin, daß sich hier bislang nichts Wesentliches geändert hat. D. Aktuelle Probleme des Hochschulstudiums Als Ergebnis der Studienreformarbeit lagen Ende 1981 96~Studienpläne, 1514 Lehr- und Praktikumsprogramme und 152 Programme für das postgraduale Studium vor. Gleichwohl tritt das Hochschulwesen der DDR gegenwärtig in eine erneute Diskussion um die Gestaltung des Studiums ein. Die Grundlinien sind im Beschluß des Politbüros der SED vom 18. 3. 1980 „Aufgaben der Universitäten und Hochschulen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ vorgegeben: Verbesserung der Ausbildung im Marxismus-Leninismus, Vermittlung soliden Grundlagenwissens, Neubestimmung des Verhältnisses von Grundlagenausbildung und Spezialisierung, Straffung der Lehrpläne und Reduktion der Pflichtstunden, bessere Vorbereitung auf den Beruf. Ein weiterer Beschluß des Politbüros vom 28. 6. 1983, der am 7. 7. vom Ministerrat übernommen wurde, entwickelt eine Konzeption für die Aus- und Weiterbildung von Ingenieuren und Ökonomen, die bis 1990 verwirklicht werden soll und die eine völlige Neugestaltung der Ausbildungsgänge und Qualifikationen zum Inhalt hat. Aufbauend auf einer einheitlichen Grundausbildung sollen Ökonomen für die Bereiche von Leitung und Planung für mittlere und höhere Leitungspositionen und als Experten ausgebildet werden (1. „Grundprofil“), in einer zweiten Ausbildungsrichtung werden Leiter von Arbeitskollektiven im Bereich sozialistische Betriebswirtschaft ausgebildet, die sich später für mittlere und höhere Positionen weiterqualifizieren können. Bei den Ingenieuren sieht das erste Grundprofil eine Fachausbildung für den Bereich Forschung/Entwicklung vor („Entwicklungsingenieur“), die zweite bildet für den Bereich Leitung und Produktionsorganisation aus („Produktionsingenieur“). Im Studienjahr 1984/85 sollen beide Ausbildungsgänge in einer Experimentalphase erprobt werden. Ziel ist bei beiden eine engere Anbindung der Ökonomen- und Ingenieurausbildung an die Anforderungen der Industrie, wie dies bereits in der III. Hochschulreform versucht worden war. Die Verwirklichung und eventuelle Ausweitung dieser neuen Ausbildungsstruktur hätte weitreichende Folgerungen für das Hochschulsystem der DDR: [S. 1390] * Die gesamte Ausbildung von Ingenieuren und Ökonomen würde auf Hochschulniveau gehoben; die Einführung zweier Grundprofile der Ausbildung koppelt diese wieder enger an die Anforderungen der Wirtschaft; die bisherige Fachschulausbildung wird ersetzt. Es entsteht eine neue Qualifikationsstufe zwischen Hochschulabsolventen und Facharbeitern mit der Berufsbezeichnung Techniker bzw. Wirtschaftler; — ein Teil der alten Ingenieur- und Fachschulen werden in das Hochschulsystem eingegliedert, die Ingenieurhochschulen werden überflüssig. E. Absolventenlenkung Die Absolventenordnung von 1971 regelt den Einsatz im zentralen und örtlichen Staatsapparat, in den VEB und Kombinaten, in der Landwirtschaft (LPG, VEG) und im genossenschaftlichen Handwerk (PGH). Die für diese Bereiche zuständigen Ministerien, zentralen Staatsorgane und Räte der Bezirke erfassen, differenziert nach Fachstudienrichtungen, ihren Bedarf an Hochschulabsolventen und leiten die Anforderungen an das MHF weiter. Das MHF erarbeitet die Bilanz der Verteilung von Hochschulabsolventen nach volkswirtschaftlichen Bereichen und Fachstudienrichtungen auf der Grundlage der eingereichten Bedarfsanforderungen und der im Perspektivplan festgelegten Kennziffern. Dann übergibt das MHF die Bilanz der Staatlichen Plankommission zur Einordnung in die volkswirtschaftliche Gesamtbilanz, in der, neben der des MHF, auch die Bilanzen der für einzelne Studienrichtungen zuständigen Ministerien und zentralen Organe enthalten sind. Diese Gesamtbilanz ist Bestandteil des Jahres-Volkswirtschaftsplanes. Nach Bestätigung oder Änderung der Bilanz durch den Ministerrat werden die dort enthaltenen Kennziffern für die einzelnen Bereiche aufgeschlüsselt. Diese Kennziffern sind dann verbindlich und bilden die Grundlage für die Vermittlung der Absolventen. Die Verbereitung des Absolventeneinsatzes beginnt bereits während des Studiums. Im Verlauf des vorletzten Studienjahres werden die Studenten über die künftigen Arbeitsmöglichkeiten informiert und eine Verteilung der zukünftigen Absolventen auf die zur Verfügung stehenden Arbeitsstellen vorgenommen. Danach übersenden die UuH. die Personalunterlagen an die Einsatzbetriebe, die verpflichtet sind, sofort Einstellungsgespräche durchzuführen und bereits zu Beginn des letzten Studienjahres verbindliche Arbeitsverträge abzuschließen. Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen bilden Festlegungen über die Weiterbildung einen wesentlichen [S. 1391]Bestandteil des Arbeitsvertrages. Die Arbeitsverträge laufen in der Regel über 3 Jahre und sind in diesem Zeitraum — von im einzelnen festgelegten Ausnahmen abgesehen — unkündbar. Trotz dieser Maßnahmen entstehen Probleme beim qualifikationsgerechten Einsatz der Hochschulabsolventen. Nicht alle Absolventen können ihrer fachlichen Ausbildung und Qualifikationsstufe entsprechend eingesetzt werden. F. Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses Hauptformen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sind das Forschungsstudium, die Aspirantur und die Beschäftigung als Assistent. 1. Das Forschungsstudium. Das Forschungsstudium, das mit einem eigenen Stipendium (Ausbildungsförderung) verbunden ist, soll in 3 Jahren zur Promotion (Dr. eines Wissenschaftszweiges) führen. Die Auswahl der Forschungsstudenten erfolgt unter Verantwortung der UuH. und in Übereinstimmung mit den Planungen über die Fachrichtungs- und Qualifikationsstruktur des wissenschaftlichen Personals bereits in der letzten Studienphase. Neben der Anfertigung der Dissertation umfaßt das Forschungsstudium eine vertiefende Ausbildung im Marxismus-Leninismus, einer zweiten Sprache, die Mitarbeit in Forschungsgruppen und eine Lehrverpflichtung von 2 Wochenstunden. 2. Die Aspirantur. Die „Wissenschaftliche Aspirantur“ ist eine besondere Form der postgradualen Weiterbildung für Kader aus der Praxis mit dem Ziel der Promotion. Die planmäßige Aspirantur ist eine Art Promotionsstipendium für die Dauer von 3 Jahren. Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis der Aspiranten. Sie sind Mitglieder der Universität oder Hochschule und zu 2 Wochenstunden Lehrtätigkeit verpflichtet. Eine 4jährige außerplanmäßige Aspirantur kann neben der beruflichen Tätigkeit aufgenommen werden. Im Rahmen der außerplanmäßigen Aspirantur erfolgt eine Freistellung vom Dienst bis zu 70 Arbeitstagen im Jahr. Zur besonderen Förderung der Frauen wurde eine „Frauen-Sonder-Aspirantur“ eingerichtet. 3. Die Beschäftigung als Assistent. Assistenten erhalten 4jährige Arbeitsverträge und werden in Forschung und Lehre beschäftigt — in der Regel mit Hilfsaufgaben für Forschungsgruppen und/oder Hochschullehrer. Sie sollen in dieser Zeit ihre Dissertation verfassen. In letzter Zeit wird jedoch zunehmend darüber geklagt, daß die vorgesehenen Zeiten für die Promotion erheblich überschritten werden. Durchschnittliche Promotionszeiten von 5 Jahren werden für einzelne Fächer genannt. Eine entscheidende Ursache dafür scheint die enge Einbindung der Dissertationen in größere, an anderen Kriterien orientierte Forschungsprojekte zu sein. G. Akademische Grade Im Hochschulwesen der DDR werden folgende Akademische Grade verliehen: 1. Diplom eines Wissenschaftszweiges (z.B. Diplom- Ökonom); 2. Doktor eines Wissenschaftszweiges (z.B. Dr. oec.); 3. Doktor der Wissenschaften (Dr. sc.); 4. Doktor ehrenhalber in Anerkennung besonderer Verdienste um die Entwicklung von Wissenschaft, Technik und Kultur oder politischer Verdienste (Dr. eh.). Als erster Grad wird am Ende des Studiums das Diplom erworben und durch die jeweiligen Sektionen verliehen. Grundlage der Verleihung des Grades Doktor eines Wissenschaftszweiges (Promotion A) sind die positive Beurteilung und erfolgreiche „Verteidigung“ einer Dissertation, der Nachweis von Kenntnissen des Marxismus-Leninismus, die über den Stoff des Grundlagenstudiums hinausgehen, sowie Fremdsprachenkenntnisse. Im Rahmen der Hochschulreform wurde in Anlehnung an das sowjetische Beispiel an Stelle der Habilitation der „Doktor der Wissenschaften“ (Promotion B) als höchster Grad geschaffen. Voraussetzung für die Verleihung sind der Besitz des Doktorgrades (Promotion A) und der Nachweis hervorragender wissenschaftlicher Qualifikation durch eine schriftliche Arbeit, aus der hervorzugehen hat, daß die Forschungsergebnisse dem internationalen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Das Recht zur Verleihung beider Doktorgrade liegt bei den Wissenschaftlichen Räten bzw. deren Fakultäten. Die Verteidigung der Diplom- und Doktorarbeiten findet in der Regel öffentlich statt. Da die Mehrzahl dieser Arbeiten im Rahmen vertraglich festgelegter Forschungsverträge zwischen den Universitäten und Partnern aus der Praxis entsteht, unterliegen ihre Ergebnisse oft der Geheimhaltung. In diesen Fällen findet statt der öffentlichen Verteidigung ein Kolloquium statt, für das der Kandidat 3 Themenbereiche vorschlagen kann. Alle wissenschaftlichen Arbeiten können sowohl als Einzelarbeit als auch kollektiv angefertigt werden. VI. Lehrkörper Von den etwa 62.000 im Hochschulsektor Beschäftigten arbeiten neben der Gruppe derjenigen, die Dienstleistungen in der Forschung, in Archiven, Bibliotheken usw. erbringen, zwei Gruppen von wissenschaftlichen Bediensteten: 1. Inhaber von zeitlich befristeten Qualifikationsstellen (ca. 33.000) und 2. Inhaber von Dauerstellen, u.a. die Professoren (ca. 6.000). Bei den Hochschullehrern wird zwischen hauptamtlichen (ordentliche Professoren, Hochschuldozen[S. 1392]ten, Professoren bzw. Dozenten mit künstlerischer Lehrtätigkeit), nebenamtlichen (Honorarprofessoren und -dozenten) und außerordentlichen Professoren und Dozenten (Wissenschaftliche Mitarbeiter, die in Anerkennung ihrer Leistungen berufen werden) unterschieden. Ordentliche Professoren sind Lehrstuhlinhaber, zu nebenamtlichen Hochschullehrern können Vertreter der Praxis oder Wissenschaftler aus anderen wissenschaftlichen Institutionen berufen werden. Sie sind nicht Angehörige der Hochschule. Die einschlägigen Verordnungen enthalten einen umfassenden Aufgabenkatalog, vor allem die Verpflichtung auf Spitzenleistungen in Lehre und Erziehung, Qualifizierung und Forschung, Mitarbeit an der Planung des Lehr- und Forschungsprozesses, Förderung der engen wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern sowie den gesellschaftlichen Organisationen. Voraussetzung für die Berufung zum Hochschullehrer ist — auf Antrag des Bewerbers — die Erteilung der „facultas docendi“ (Lehrbefähigung) durch die für das jeweilige Fachgebiet verantwortliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates. Sie wird aufgrund fachlicher Leistungen in Lehre und Forschung, „der Fähigkeit des Bewerbers zur Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Studenten“, von Praxiserfahrung und einer in der Regel mindestens 2jährigen Lehrtätigkeit an einer Universität oder Hochschule erteilt. Seit 1981 werden (zumindest einige) Hochschullehrerstellen öffentlich ausgeschrieben. Die Berufungsvorschläge — in der Regel eine Dreierliste — werden vom Rat der Sektion an den zuständigen Minister weitergeleitet, der bei der Berufung jedoch nicht an die Reihenfolge gebunden ist. Bei neu eingerichteten Lehrstühlen kann der Minister ohne dieses Verfahren berufen. Das Arbeitsrechtsverhältnis von Hochschullehrern kann durch Abberufung seitens des Ministers beendet werden. Bei den wissenschaftlichen Mitarbeitern werden 2 Gruppen unterschieden: 1. wissenschaftliche Assistenten mit befristetem Arbeitsrechtsverhältnis und Assistenzärzte bzw. Zahnärzte in der Fachausbildung; 2. wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Facharztanerkennung, Lehrer im Hochschuldienst, Lektoren, wissenschaftliche Oberassistenten und Oberärzte sowie wissenschaftliche Sekretäre. Zeitverträge werden auf 4 Jahre — bei der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 1 Jahr — in der Regel mit frisch diplomierten Studenten abgeschlossen. Die Aufgaben der Assistenten bzw. Assistenzärzte mit Zeitverträgen bestehen in der Durchführung von Übungen und Praktika sowie, in der Regel unter Verantwortung eines Hochschullehrers, in der Betreuung von Seminar- und Diplomarbeiten. Assistenten bzw. Assistenzärzte mit unbefristeten Verträgen sind meistens promoviert und vorher in befristeten Verträgen beschäftigt gewesen. Sie können auch ohne den Besitz der „facultas docendi“ mit der Durchführung von Vorlesungen beauftragt werden. Lehrer im Hochschuldienst werden vor allem im Rahmen des Grundstudiums eingesetzt. Assistenten und Lehrer im Hochschuldienst können bei besonderer Befähigung als Lektoren vor allem im Rahmen des Fachstudiums eingestellt werden. Sie können mit der Durchführung von Vorlesungen und der Anleitung von Lehrern im Hochschuldienst beauftragt werden. Oberassistenten bzw. Oberärzte sind promovierte Wissenschaftler, die mehrere Jahre als Assistenten tätig waren und über Praxiserfahrung verfügen; sie werden neben ihrer Lehrtätigkeit vor allem mit Forschungsaufgaben betraut. Wissenschaftliche Sekretäre werden für wissenschaftsorganisatorische Tätigkeiten eingestellt. VII. Forschung Seit den 60er Jahren ist das Problem, wie ein ausgewogenes Verhältnis von Grundlagen- und angewandter Forschung erreicht werden kann, ungelöst. Eine wichtige Funktion haben in diesem Konflikt das Ministerium für Wissenschaft und Technik und der Forschungsrat (Forschung, III.) eingenommen. Seit der 3. Hochschulreform ist die naturwissenschaftlich-technische und gesellschaftswissenschaftliche Forschung vorwiegend Auftragsforschung. In der 1. Phase der Hochschulreform wurden fast keine Staatshaushaltsmittel mehr für die Hochschulforschung zur Verfügung gestellt, sie wurde weitgehend durch die VEB und Kombinate als Auftraggeber finanziert. Dies führte zu einer Zersplitterung des Forschungspotentials, zur Vernachlässigung der Grundlagenforschung und zu einseitiger Abhängigkeit der UuH. von wenigen finanziell starken Partnern in der Wirtschaft. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine stärkere Einbindung der Hochschulforschung in die Aufgabenstellung des fünfjährigen Planes für die naturwissenschaftlich-technische Grundlagenforschung und des den gleichen Zeitraum umfassenden „Zentralen Forschungsplanes der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaft“. Auf der Grundlage dieser Pläne erarbeiten das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. die anderen Ministerien, denen UuH. unterstehen, und die Akademie der Wissenschaften als zentrale Koordinationsstelle in Abstimmung mit anderen zentralen Organen Forschungspläne für ihre Bereiche. Die Forschung der UuH. ist entweder Bestandteil des Forschungsplanes des jeweiligen Ministeriums oder mit Kooperationspartnern vertraglich vereinbart. [S. 1393]Entsprechend erfolgt die Finanzierung entweder durch den Staatshaushalt oder aus Planmitteln des Auftraggebers, die der Grundlagenforschung grundsätzlich über den Staatshaushalt. In zunehmendem Maße tritt die Akademie als Auftraggeber gegenüber den UuH. auf. Als Auftraggeber können aber nach wie vor auch zentrale und örtliche Staatsorgane, wirtschaftsleitende Organe, VEB und Kombinate fungieren. Die Forschungsvorhaben sind Bestandteil der Pläne des Auftraggebers und der UuH. Die Verträge müssen die wissenschaftliche Aufgabenstellung und den Leistungsumfang, Termine, Rechte und Pflichten von Auftragg
Universitäten und Hochschulen (1985) Siehe auch: Universitäten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Universitäten und Hochschulen: 1975 1979 [S. 1382] Im Bildungssystem der DDR besteht die vorrangige Aufgabe der UuH. darin, hochqualifizierte Kader für alle gesellschaftlichen Bereiche aus- und weiterzubilden. Ihre zweite zentrale Aufgabenstellung liegt in der Forschung, vor allem der Grundlagenforschung. Ebenso wie die Lehre soll sich auch die Forschung an den…
DDR A-Z 1985
Neokolonialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus. Demzufolge richte er sich in erster Linie gegen Entwicklungsländer mit „sozialistischer Orientierung“ bzw. gegen die Ausweitung des revolutionären Kampfes in einzelnen Ländern und damit gegen das sich „ständig vertiefende Bündnis des Weltsozialismus mit den nationalen Befreiungsbewegungen“. Neben den kapitalistischen Staaten — Hauptkraft sei der „US-Imperialismus“ — werden auch die Weltbank, die EG, die Interamerikanische und Asiatische Entwicklungsbank sowie die internationalen Konzerne des N. in seiner gegenwärtig charakteristischen Form, des kollektiven Kolonialismus, beschuldigt. Auch die Assoziierungsabkommen von AKP-Staaten (Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums) mit der EG dienen nach Auffassung der SED den Zielen des N. Im Kampf gegen den N. sei die sozialistische Staatengemeinschaft der natürliche Verbündete der „national befreiten Staaten“, denen auch von der DDR bei jeder Gelegenheit solidarische, d.h. uneigennützige Hilfe auf politischem, wirtschaftlichem, militärischem, technischem und kulturellem Gebiet versprochen wird. Der Vorwurf westlicher Staaten, aber ebenso zahlreicher Entwicklungsländer, es gebe auch einen sozialistisch drapierten N., wird von der DDR entschieden zurückgewiesen. Die von einer Mehrzahl der nichtpaktgebundenen Entwicklungsländer erhobene Forderung nach Schaffung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung wird zwar von der DDR verbal, z.B. in der UNO und auf den Welthandelskonferenzen, energisch unterstützt, jedoch in erster Linie als gegen den Imperialismus gerichtet interpretiert. Sie ist z.B. für den Entwicklungsländerhandel der DDR bisher ohne Konsequenzen geblieben, der nach wie vor streng bilateral abgewickelt wird und sich am „gegenseitigen Nutzen“ orientieren soll. Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941 Naturschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NettogewinnabführungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff in Presse und Fachliteratur der DDR für eine Vielzahl komplexer Methoden „imperialistischer“ Politik, mit der die „kapitalistischen Staaten“ durch indirekten und direkten Druck („ökonomische Infiltration“) und „sozialstrategische Steuerung“ politischen Einfluß auf Staaten der Dritten Welt zu gewinnen bzw. rückzugewinnen suchen. Grundzug versuchter und praktizierter Einflußnahme des N. sei der Antikommunismus.…
DDR A-Z 1985
Frieden (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne daher der F. „dauerhaft gesichert werden“. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es einer Kombination von politischem und sozialem Kampf („F.-Kampf“), in dem die militärische Sicherung und Stärkung des Sozialismus/Kommunismus wesentliches Element ist. Der F.-[S. 478]Kampf, der als Hauptinstrument der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Ost und West bezeichnet wird, ist somit auf die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der als friedensbedrohend angesehenen nichtsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen des Westens gerichtet und trägt insofern durchaus offensiv-expansiven Charakter. Da sich der Imperialismus auf Dauer nur durch Krieg behaupten könne, wird in dieser Sicht antiimperialistische Politik zum Wesensmerkmal des sozialistischen F.-Kampfes. Erfolge in diesem Kampfe kann es nur geben, wenn sich im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in den „kapitalistischen Metropolen“ alle sogenannten „friedliebenden Kräfte“ gegen die „Kräfte des Krieges“ zusammenschließen, wobei sich die SED vorbehält zu bestimmen, wer in einer konkreten Situation diesen Gruppierungen zugerechnet wird. Diese Definition der F.-Kräfte ist ebenso unbestimmt wie das Prinzip der Friedlichen Koexistenz, das den Gestaltungsrahmen für den F.-Kampf abgibt. Dieser Grundsatz erlaubt den Einsatz aller Mittel, mit Ausnahme der militärischen, und bedient sich insbesondere auch aller Formen des ideologischen Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) Dem F. dienen ferner aus kommunistischer Sicht die politische, wirtschaftliche und sonstige Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen (einschl. der Lieferung militärischer Güter, der Entsendung von Militärpersonal für die Ausbildung und Schulung einheimischer Kader usw.), die Förderung von Befreiungskriegen (Außenpolitik, V.; Nationale Demokratie (National-Demokratische Staaten)) sowie alle Formen der Zusammenarbeit mit regierenden und nichtregierenden kommunistischen und ausgewählten Arbeiterparteien (Internationalismus, Proletarischer). Offene Einmischung bzw. die Teilnahme sozialistischer Staaten an Bürgerkriegen gehören theoretisch nicht dazu, sie werden jedoch mit ideologisch-politischen Begründungen (z.B. „sozialistische Hilfe“) zwar nicht von der DDR, aber z.B. von Kuba in Angola und Äthiopien praktiziert. Seit Anfang der 80er Jahre hat die F.-Propaganda der DDR angesichts der anwachsenden Friedensbewegung in West und Ost gerade in den innerdeutschen Beziehungen an Umfang und Gewicht zugenommen. Die Übernahme der Formel von der „besonderen Verantwortung beider deutscher Staaten für den F. in Europa“ durch die SED-Führung im Zusammenhang mit der Landstationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Westeuropa (Abrüstung) macht deutlich, daß diese Propaganda zunächst eigenen Sicherheitsinteressen entspringt und in zweiter Linie als Referenz vor der F.-Sehnsucht aller europäischen Völker zu verstehen ist. Dabei wurde der Wunsch nach Sicherung des F. vielfach geschickt zur Durchsetzung, außen- und deutschlandpolitischer Ziele, z.B. zur Verhinderung des Stationierungsteils des NATO-Doppelbeschlusses vom Dezember 1979, instrumentalisiert. Die Formen dieser F.-Propaganda der SED sind vielgestaltig. Sie reichen von der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an sog. F.-Foren in der DDR und außerhalb ihrer Grenzen, über zahlreiche Stellungnahmen in der UNO und in anderen internationalen Gremien bis zur Rechtfertigung konkreter außenpolitischer Aktionen, wie es sich z.B. im Frühjahr 1983 bei der demonstrativen Unterstützung des schwedischen Vorschlages zur Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gezeigt hat. Auch die Politik der DDR auf der 1. und 2. KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad (1977/78) und Madrid (1980–1983) wird als Ausdruck des starken Interesses der DDR an der Erhaltung des F. bezeichnet. Ebenso läßt sich Honeckers Zustimmung zu einer Politik der „Schadensbegrenzung“ in den innerdeutschen Beziehungen nach dem Scheitern der Genfer INF-Verhandlungen im November 1983 als Ausdruck dieses Interesses verstehen. Die von der SED selbst vorgenommene, allgemeine Charakterisierung ihrer gesamten Außenpolitik als F.-Politik, die vielfach mit einer inflationären Benutzung des Begriffs F. einhergeht, darf jedoch schon wegen der weitreichenden, eigenen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen, für die die Erhaltung des F. und die militärische Entspannung eine unabdingbare Voraussetzung sind, nicht als bloß taktische Kaschierung einer im Grunde anders gearteten Politik verstanden werden. Selbst wenn die SED-Führung unter „wirklichem F.“ in erster Linie Ergebnis und Ende eines langfristigen revolutionären Prozesses im Weltmaßstab versteht, lassen alle offiziellen und offiziösen Äußerungen der Partei- und Staatsführung der DDR keinen Zweifel an deren grundsätzlichem Willen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau eines F., der eine Zusammenarbeit von Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zum gegenseitigen Nutzen und eine friedliche Streitschlichtung im konkreten Einzelfall möglich macht. Die aktive Teilnahme der DDR an der Entspannungspolitik der 70er Jahre und ihre seit Anfang der 80er Jahre wiederholt bekundete Bereitschaft, diese Politik auch in Zeiten erhöhter internationaler Spannungen fortzusetzen, haben dem Bekenntnis der SED-Führung zum F. größere Glaubwürdigkeit verliehen. Spielt F. in der Außenpolitik der DDR eine erkennbar positive, wenn auch ideologisch fixierte Rolle, läßt sich gleiches nicht von der Innenpolitik sagen. Unverkennbar sind das ständige Bemühen der SED um eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens (Wehrerziehung) sowie fortgesetzte Verstöße gegen die in der UN-Charta festgelegten Menschenrechte. Ferner spielt unverändert die Unterscheidung von „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen in der marxistisch-leninistischen Militärtheorie eine große Rolle. Damit gefährdet die SED selbst das Vertrauen, das sie für ihre auf Sicherung des internationalen F. gerichtete Politik ständig beansprucht und z. T. bereits erworben hat. Hinzu kommt, daß die SED zumindest innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft allen Formen des Pazifismus grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Der Aussage von Politbüromitglied Kurt Hager (1982), daß „Marxisten, Christen und Pazifisten“ in der DDR [S. 479]Bündnispartner seien, kommt solange nur propagandistische Bedeutung zu, wie gleichzeitig die Staatsorgane der DDR die eigene, autonome F.-Bewegung mit repressiven Methoden behindern. Zwar wird der Pazifismus als eine individuelle Haltung — für den Betroffenen allerdings um den Preis weitreichender gesellschaftlicher Diskriminierung — teilweise geduldet (Möglichkeit zur Ableistung eines waffenlosen Wehrdienstes bei grundsätzlicher Ablehnung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung; Bausoldaten). Gleichzeitig ist für die SED jedoch der Pazifismus unverändert eine „bürgerliche politische Strömung“, die alle Arten des Krieges, also auch den aus marxistisch-leninistischer Sicht „gerechten“ Krieg, ablehnt und dadurch die Verwirklichung eines dauerhaften, wahren F. verhindert. Somit ist zwar das Interesse der SED an der Erhaltung eines zwischenstaatlichen F.-Zustandes ernst zu nehmen, jedoch können die ideologisch begründeten Doppeldeutigkeiten in der F.-Propaganda der DDR, wie sie sich u.a. im widersprüchlichen Begriff des F.-Kampfes spiegeln, nicht übersehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477–479 Freundschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FriedensbewegungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne…
DDR A-Z 1985
Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen [OGO] mit eigener Ortsgewerkschaftsleitung [OGL] zusammengefaßt. Aufbau, Leitung und Aufgaben entsprechen denen der BGO.) 1. Organisation der BGO. Die BGO untergliedert sich in Anlehnung an die Betriebsstruktur (Produktionsprinzip) nach Brigaden, Schichten, Meisterbereichen, Produktions- bzw. Verwaltungsabschnitten usw. in Gewerkschaftsgruppen. An der Spitze der BGO steht die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL). Sie wird alle 2½ Jahre (d.h. zweimal in einem Fünfjahrplan-Zeitraum) von der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben von der Vertrauensleutevollversammlung, direkt und geheim gewählt. Zahlenmäßige Größe (3–25 Mitglieder) und Wahlmodus werden in den jeweils vor den Wahlen veröffentlichten Wahlordnungen des FDGB-Bundesvorstandes festgelegt. Die sozialstrukturelle Zusammensetzung der BGL (Frauen-, Produktionsarbeiteranteil) soll möglichst der des Betriebes entsprechen. Die Zahl der für die Leitungsarbeit freigestellten BGL-Mitarbeiter ist gleichfalls von der Größe des Betriebes abhängig; überwiegend ist Gewerkschaftsarbeit jedoch ehrenamtlich; selbst in Großbetrieben sind außer dem BGL-Vorsitzenden nur wenige BGL-Mitglieder für ihre Leitungstätigkeit von ihrer Arbeit freigestellt. In Betrieben mit mehr als 300 Gewerkschaftsmitgliedern werden als mittlere Leitungsebene in den einzelnen Betriebsabteilungen Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL: 5–13 Mitglieder) gewählt. Die AGL organisieren in ihrem Bereich die Gewerkschaftsarbeit, sichern die Durchführung der Beschlüsse der BGL und halten die Mitgliederversammlung ab. Die Kandidatenaufstellung für die Wahl zu den AGL und der BGL sowie für die Wahl zu den Kreisdelegiertenkonferenzen erfolgt auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen. Die Kandidatenauswahl wird zwischen amtierender BGL und Betriebsparteileitung (BPL), der der BGL-Vorsitzende in aller Regel angehört, sowie mit den übergeordneten Gewerkschafts- und Parteileitungen vorher abgesprochen. Vorgeschlagene Kandidaten können von der Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlung in offener Abstimmung mit Stimmenmehrheit abgelehnt werden; über die Reihenfolge der Kandidaten und den Abschluß der Kandidatenliste wird ebenfalls offen abgestimmt. Die Wahl erfolgt geheim, Streichungen und Hinzufügungen können vorgenommen werden. Gewählt sind die Kandidaten (in der festgelegten Reihenfolge des Wahlvorschlages), die mehr als 50 v.H. der Stimmen erhalten haben. Die BGL bildet Kommissionen (K.), in denen jeweils ein BGL-Mitglied den Vorsitz führt und deren Angehörige von der Leitung berufen werden: K. Arbeit und Löhne; K. Agitation und Propaganda; Arbeitsschutz-K.; Feriendienst-K. (Feriendienst des FDGB); Finanz-K.; Frauen-Kommission; Jugend-K.; Küchen-K.; K. Kultur und Bildung (Kulturarbeit des FDGB); Kur-K. (Kuren der Sozialversicherung); Neuereraktiv (Sozialistischer Wettbewerb); Rechts-K.; K. für sozialistische Erziehung der Kinder (Patenschaften; Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht); K. Sozialpolitik; Rat für Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); Wohnungs-K. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]; Bau- und Wohnungswesen). Je nach Größe des Betriebes und nach den aktuell von der BGL zu behandelnden Problemen können weitere K. oder zeitweilige Arbeitsgruppen eingerichtet, in kleineren Betrieben verschiedene K. auch zu einer einzigen zusammengefaßt bzw. kann auf die Bildung von K. überhaupt verzichtet werden. Die AGL sind aufgefordert, für ihren Bereich ebenfalls K. zu bilden, doch ist die Zahl der AGL relativ gering (ca. 22.000), und es gibt Schwierigkeiten, auf der Abteilungsebene genügend Mitglieder zu aktivieren, über eine Wahlperiode hinweg als Funktionäre aktiv zu bleiben. Die K. sind „Hilfsorgane“ der Leitungen und sollen diese bei der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle des Arbeitsplanes der BGL unterstützen. Neuere Untersuchungen zeigen, daß etwa 25 v.H. der K.-Mitglieder dauerhaft in die Tätigkeit der BGL einbezogen sind. Unter den K. kommt der K. Arbeit und Löhne besondere Bedeutung zu. Seit die Zahl der Ständigen ➝Produktionsberatungen stark zurückgegangen ist und es eine eigene K. für den Sozialistischen Wettbewerb nicht mehr gibt, ist sie die einzige K., die sich mit ökonomischen Fragen (Plandiskussion, Plandurchführung, Organisation des Wettbewerbs, Anwendung der Methoden der wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation [WAO], Fragen der Einführung neuer Arbeitsverfahren sowie der Intensivierung und Rationalisierung) befaßt. Ihr zweiter Aufgabenbereich liegt in der Durchsetzung einer leistungsorientierten Lohnpolitik (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Sie ist dabei an die Bestimmungen des Rahmenkollektivvertrages (RKV) und rechtlicher Vorschriften gebunden, kann aber bei der Ausarbeitung [S. 208]der Kriterien für die Vergabe der Prämien, wie sie in den Betriebskollektivvertrag (BKV) Eingang finden, die Entscheidung der BGL vorbereiten. Von den K. der BGL sind sowohl die Konflikt-K. als auch die Revisions-K. zu unterscheiden. Die Konflikt-K. sind Teil des Systems der Rechtsprechung. Die BGL sind aber an der Auswahl der Kandidaten beteiligt, führen deren Wahl in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen durch, werten die Beschlüsse der Konflikt-K. in der Gewerkschaftsarbeit aus und organisieren in der Zusammenarbeit mit der Rechts-K. des Kreisvorstandes des FDGB deren rechtliche Aus- und Weiterbildung. Hierbei und bei der Rechtsberatung der Gewerkschaftsmitglieder stützen sich die BGL auf ihre Rechts-K. (Gesellschaftliche Gerichte). — Die Revisions-K. sind Kontrollorgane innerhalb der Gewerkschaftsorganisation. Sie werden parallel mit den BGL gewählt. Ihnen obliegt die Kontrolle des Finanzgebarens und der satzungsgemäßen Arbeit der Leitung. Es entspricht der Intention, möglichst viele Mitglieder aktiv in die Gewerkschaftsarbeit einzubeziehen, um einen ständigen Prozeß der Selbsterziehung in Gang zu setzen, daß bereits in der Gewerkschaftsgruppe (G.) mehrere Wahlfunktionen zu besetzen sind. Die G. soll etwa 10–30 Mitglieder haben. Sie wird vom Vertrauensmann (zugleich Kassierer) geleitet. Sein Stellvertreter ist der Kulturobmann. Weitere Funktionäre der G. sind der Arbeitsschutzobmann, der Bevollmächtigte für Sozialversicherung und der Sportorganisator. Die Wahl aller G.-Funktionäre erfolgt grundsätzlich in offener Abstimmung. Die G. soll monatlich und zu besonderen Anlässen (Plandiskussion, Übernahme von Wettbewerbsverpflichtungen usw.) zu Versammlungen außerhalb der Arbeitszeit zusammenkommen. Ihre Tätigkeit wird inhaltlich durch die Beschlüsse der BGL und AGL bestimmt, die wesentlich durch die Arbeit in den G. verwirklicht werden müssen und auf die die G. ihrerseits durch Kritik, Information und Vorschläge Einfluß nehmen. — Bis zu den FDGB-Wahlen 1976/77 gab es in den G., denen mehr als drei Jugendliche angehörten, einen Jugendvertrauensmann. An dessen Stelle ist seitdem — in Betrieben mit mehr als 30 jugendlichen Beschäftigten — die Jugend-K. getreten. Auf Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen wird für jeweils 30–50 Mitglieder ein Arbeiterkontrolleur gewählt. Diese kontrollieren auf der Grundlage eines von der BGL beschlossenen Arbeitsplanes innerhalb der Betriebe und Kombinate die Erfüllung der planmäßigen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und sollen weiterhin Material- und Leistungsreserven aufdecken. Im Territorium werden u.a. Handels- und Versorgungseinrichtungen auf Einhaltung der Preisvorschriften und einwandfreie Arbeitsweise sowie die Wohnungsämter auf die korrekte Vergabe von Wohnungen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen überprüft. Die Arbeiterkontrolleure arbeiten eng mit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) und mit den FDJ-Kontrollposten (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) zusammen. Vielfach werden den Arbeiterkontrolleuren ihre Aufgaben zentral vom Bundesvorstand bzw. regional von den Bezirksvorständen des FDGB vorgegeben. In den Jahren 1977–1981 gab es 24 zentrale und 159 bezirkliche gewerkschaftliche Kontrollen; ferner waren die Arbeiterkontrolleure an 53 zentralen Kontrollen des Komitees der ABI, an 259 Kontrollen, die die Bezirkskomitees der ABI organisieren, sowie an 33 zentralen Preiskontrollen, für die die Organe des Amtes für Preise beim Ministerrat, das Ministerium für Handel und Versorgung sowie der FDGB gemeinsam verantwortlich zeichneten, beteiligt. — Im Unterschied zu allen anderen betrieblichen Gewerkschaftsfunktionären werden die Arbeiterkontrolleure auf 5 Jahre gewählt, da die ihnen zugewiesenen Kontrollfunktionen gegenüber den Werkleitungen bzw. im betrieblichen und örtlichen Versorgungsbereich eine erst in längerer Tätigkeit zu erwerbende Kenntnis von rechtlichen Regelungen, Institutionen und Personen voraussetzen. Bei den staatlichen Organen, Banken, Sparkassen, Versicherungen sowie in den Bereichen Unterricht, Erziehung und Kunst werden keine Arbeiterkontrolleure gewählt. In den 70er Jahren wurde die Gewerkschaftsarbeit unter denjenigen FDGB-Mitgliedern, die das Rentenalter erreicht hatten, verstärkt und hierfür auch eine neue organisatorische Form, die Veteranen-AGL geschaffen; diese AGL haben faktisch den organisatorischen Status einer K. der BGL. Ziel dieser Einrichtungen ist es, den Rentnern zu ermöglichen, den Kontakt zu ihrer früheren Arbeitsstätte und dem dortigen Kollegenkreis aufrechtzuerhalten sowie die betrieblichen Kultur-, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen weiter zu nutzen (z.B. nehmen über 200.000 Rentner an verbilligten Kantinenessen in ihren ehemaligen Betrieben teil). Allerdings sind es vor allem Großbetriebe, in denen diese AGL bestehen und in denen entsprechende Aufgaben im Rahmen der Altenpolitik übernommen werden können. Die 1982 bestehenden 3.815 Veteranen-AGL mit 29.650 Mitgliedern erfaßten insges. 566.716 Arbeiterveteranen. Als Ergebnis der Gewerkschaftswahlen in Vorbereitung des X. FDGB-Kongresses (1982) wurden folgende Zahlen über die GO veröffentlicht: es bestanden 46.744 GO, in denen 2.319.543 Mitgl. (darunter 1.179.569 = 50,9 v.H. Frauen) Funktionen übernommen hatten (Gesamtmitgliedschaft des FDGB zum gleichen Zeitpunkt: 9,1 Mill., darunter 52 v.H. Frauen). Den BGL, OGL und SGL gehörten 370.273 Mitgl. an. In den Kommissionen dieser Leitungen waren 591.982 Mitgl. tätig (darunter 77.580 Frauen in 9.736 Frauen-K., 73.973 Mitgl. in Neuereraktivs, 30.754 in Jugend-K., 76.707 in Arbeitsschutz-K., 69.591 in Feriendienst-K.). Ferner wird für diesen Zeitpunkt von rd. 4.000 Rechts-K. und 12.436 Räten für Sozialversicherung sowie von 39.748 Revisions-K. berichtet. — Auf der mittleren Leitungsebene des Betriebes zählten die AGL 174.058 Mitgl. Besonders groß ist die Zahl der ehrenamtlichen Funktionäre in den 315.553 Gewerkschaftsgruppen; sie betrug 1982 1.445.042 (darunter: 315.553 Vertrauensleute, 301.231 Kulturobleute, 299.642 Bevollmächtigte für Sozialversicherung, 282.575 Arbeitsschutzobleute, 246.041 [S. 209]Sportorganisatoren). Weiter wurden 1982 94.113 Arbeiterkontrolleure gewählt. Diese Zahlen zeigen den hohen Mobilisierungs- und Integrationseffekt, den der FDGB als wichtigste und größte Massenorganisation der DDR an der Basis seiner Organisation zu erreichen vermag. Allerdings ist bei der Bewertung dieser Angaben zu berücksichtigen, daß die einzelnen Gewählten häufig mehrere Funktionen gleichzeitig ausfüllen. BGL- und AGL-Mitglieder sind ebenso wie die Funktionäre der G. zugleich in den K. tätig. Außerdem sagt die Wahl in eine Funktion noch nichts darüber aus, ob bzw. mit welcher Intensität diese tatsächlich ausgeübt wird. Die Tätigkeiten der BGO werden vor allem aus den Mitgliedsbeiträgen finanziert, von denen in den Jahren 1977–1981 durchschnittlich 45,7 v.H. in den Betrieben verblieben. Für bestimmte betriebliche, soziale und kulturelle Aufgaben stehen darüber hinaus Mittel aus den Kultur- und Sozialfonds sowie dem Leistungsfonds zur Verfügung. — Durch den Beschluß des Bundesvorstandes des FDGB vom 12. 12. 1975 wurde den BGL und OGL die Rechtsfähigkeit zuerkannt. Die Rechtsvertretung liegt bei dem BGL-Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung bei dem Stellvertreter. Den SGL wurde lediglich das Recht zuerkannt, Bankkonten zu führen; sie können aber keine Verträge schließen, klagen oder verklagt werden. 2. Aufgaben der BGO. Inhalt und Möglichkeiten der Arbeit der BGO bzw. der BGL werden bestimmt durch die feste Einbindung in den durch den Demokratischen Zentralismus bestimmten Organisationszusammenhang des FDGB, dem Primat der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und die (durch das Prinzip der Einzelleitung, zentral vorgegebene bzw. entschiedene Produktionspläne, gesetzlich vorgeschriebene Formen der Verwendung der betrieblichen Fonds bestimmte) Struktur und Funktionsweise des Betriebes. Die Tätigkeit der BGL richtet sich sowohl auf die optimale Erfüllung der wirtschaftlichen Aufgaben, die Einhaltung und Durchführung der staatlichen, gewerkschaftlichen und Parteibeschlüsse als auch innerhalb dieses Rahmens auf die Vertretung der unmittelbaren Interessen der Gewerkschaftsmitglieder. Zwar spricht das Arbeitsgesetzbuch der DDR (AGB; Arbeitsrecht) der BGO und ihren Organen ausdrücklich die Aufgabe zu, „die Interessen der Werktätigen im Betrieb“ zu vertreten, die Parteibeschlüsse, Planauflagen, rechtlichen Normen usw. gelten jedoch im marxistisch-leninistischen Verständnis als grundsätzlich nicht in Frage zu stellender Ausdruck des gesamtgesellschaftlichen Interesses und beanspruchen von daher Vorrang vor den Interessen einzelner oder sozialer Gruppen (Interessen/Interessenübereinstimmung). Insoweit sind in der Alltagsarbeit einer BGL die durchaus einander widersprechenden Interessen der einzelnen Mitglieder bzw. bestimmter Beschäftigtengruppen mit dem postulierten Gesamtinteresse in den politischen, ökonomischen und arbeits- bzw. sozialrechtlichen Vorgaben immer erneut erst in Übereinstimmung zu bringen. Die im AGB vorgesehenen Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- (und) Mitwirkungsrechte der Werktätigen sind an die Tätigkeit der BGO gebunden. Danach soll die BGL mit Hilfe der differenzierten Organisationsstruktur der BGO die Betriebsangehörigen in den Plandiskussionen mobilisieren, deren Initiative wecken und eine Optimierung der Planaufgaben erreichen. Im Ergebnis erarbeitet die BGL eine eigene Stellungnahme zum Betriebsplanentwurf und vertritt diesen gegenüber dem Kombinatsdirektor. Auf der Basis des Betriebsplanes schließt sie jährlich den Betriebskollektivvertrag (BKV) (einschl. Jugend- und Frauenförderungsplan sowie Planteil Förderung der Arbeits- und Lebensbedingungen) mit der Werkleitung ab und vereinbart Arbeitsschutz- und Prämienordnungen. Der BKV und andere Vereinbarungen werden zuvor der Mitgliederversammlung, in Großbetrieben der Vertrauensleutevollversammlung unterbreitet. Diesen Gremien gegenüber legt die BGL vierteljährlich einen Rechenschaftsbericht ab. Auf der Grundlage des Betriebsplanes und zu seiner Erfüllung organisiert die BGL auf der Basis einer von der Werkleitung ausgearbeiteten Wettbewerbskonzeption den Sozialistischen Wettbewerb und unterstützt die Neuererbewegung. Es gehört zu den Aufgaben der BGL, sich gegenüber der Werkleitung und zugleich gegenüber den Gewerkschaftsmitgliedern für die Ausarbeitung und Einhaltung der Arbeitsnormen (Arbeitsklassifizierung; Arbeitsnormung) und der Lohn- und Prämiensysteme einzusetzen; diese beruhen auf den Rahmenkollektivverträgen (RKV) und anderen gesetzlichen Vorgaben und sollen leistungsstimulierend wirken (Lohnformen und Lohnsystem; Materielle Interessiertheit). Abschluß, Änderung, Auflösung und Kündigung von Arbeitsverträgen bedürfen der Mitwirkung bzw. der Mitbestimmung der BGL. Die BGL gewährt Rechtsschutz, erzieht aber zugleich ihre Mitglieder zur Arbeitsmoral und -disziplin sowie zur Erfüllung ihrer anderen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Weitgehende Mitgestaltungsrechte hat die BGL im Rahmen der den Betrieben zur Verfügung stehenden Fonds in der betrieblichen Sozialpolitik. Arbeits- und Gesundheitsschutz, Qualifizierung und Weiterbildung der Werktätigen, kulturelle Betreuung, Versorgung mit Dienstleistungen, Konsumgütern und Wohnraum (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) werden von der BGL wesentlich mit bestimmt. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Staatsorganen, insbesondere mit den Vertretern des FDGB in den Volksvertretungen, greift die Arbeit der BGL in die Wohngebiete über. Zunehmend übernehmen die Betriebe dort Aufgaben in der politischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bevölkerung. Durch die von der BGL organisierte Form der Massenschulung, die Schulen der sozialistischen Arbeit, durch Wochenendkurse sowie durch die Delegation zu Lehrgängen an Gewerkschaftsschulen unterstützen die BGO die Herausbildung eines sozialistischen ➝Staatsbewußtseins bei ihren Mitgliedern und tragen zur Heranbildung neuer Kader bei (Kaderpolitik). In jüngerer Zeit gibt es Bemühungen, die BGO direkt in die Wehrerziehung einzubeziehen. [S. 210]Die auf und nach dem VIII. Parteitag der SED zu beobachtende Betonung der Rolle des FDGB als Massenorganisation der gesellschaftspolitisch entscheidenden Klasse hat auch zu einer Stärkung der Stellung der BGO, insbesondere der BGL, geführt. Das am 1. 1. 1978 in Kraft getretene AGB hat diese bis dahin eingetretenen Veränderungen zusammengefaßt und in einzelnen Punkten weitergeführt. Der BGL-Vorsitzende hat nunmehr — wie der Parteisekretär (Grundorganisationen der SED) — das Recht, an den Arbeitssitzungen der Betriebsleitung teilzunehmen und in die Betriebsunterlagen, einschließlich der Personalakten, Einsicht zu nehmen; dieses Recht ist allerdings an seine Person gebunden und kann nicht auf ein anderes Mitglied der BGL übertragen werden. Soweit Entscheidungen des Betriebsleiters zustimmungspflichtig sind (z.B. bei der Änderung oder Auflösung bestehender Arbeitsverhältnisse), erhalten diese erst dann Rechtskraft, wenn die BGL eine entsprechende Entscheidung herbeigeführt hat. Das — bereits zuvor vorhandene — Recht der BGL zur Beschwerde über Betriebsleiter bei deren übergeordneten Wirtschaftsleitungen wurde deutlicher gefaßt; Fälle, in denen eine BGL davon Gebrauch gemacht hat, sind bisher allerdings nicht bekannt geworden. Das Prinzip der Einzelleitung gilt zwar weiterhin uneingeschränkt, jedoch hat die BGL gegenwärtig neben der BPL der SED und der Werkleitung eine rechtlich gestärkte Position und kann in den mannigfachen betrieblichen Entscheidungsprozessen nicht mehr übergangen werden. Die Frage, inwieweit diese Stärkung der BGL auch zu einer positiven Haltung der Mitglieder zum FDGB als ihrer Interessenvertretung geführt hat, ist kaum schlüssig zu beantworten. Unverkennbar ist jedoch bei den Werktätigen die Bereitschaft gewachsen, von den Rechten, die ihnen das AGB und die Satzung des FDGB einräumen, Gebrauch zu machen. 3. Einbettung der BGO in überbetriebliche Organisationszusammenhänge. Die BGO werden von den jeweiligen Kreisvorständen (KV) der für sie zuständigen Einzelgewerkschaften (IG/Gew.) in allen zweigspezifischen Fragen angeleitet. Daneben gibt es Aufgaben, für die die KV des FDGB — die die Arbeit der KV der IG/Gew. in ihrem territorialen Bereich koordinieren und in allgemeinen gewerkschaftspolitischen Fragen anleiten — von vornherein zuständig sind; dazu gehören der Feriendienst und die Sozialversicherung. Die Kombinatsbildung (Betriebsformen und Kooperation) hat wesentliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der BGO gehabt, die bis heute noch nicht endgültig organisatorisch gelöst sein dürften. Die Bestimmungen des AGB sind grundsätzlich an den Betrieb, nicht aber an Betriebszusammenschlüsse, Kombinate, gerichtet. So werden z.B. Arbeitsverträge mit dem Betrieb abgeschlossen, geändert und aufgelöst. Andererseits hat der Kombinatsdirektor für einen optimalen Einsatz der in den Kombinatsbetrieben Tätigen zu sorgen, soll für das gesamte Kombinat eine einheitliche Wettbewerbskonzeption ausarbeiten und durchsetzen usw. Die sich damit stellenden Fragen wurden zusätzlich dadurch kompliziert, daß in vielen Fällen Betriebe zu einem Kombinat zusammengefaßt wurden, die in den Organisationsbereich unterschiedlicher IG/Gew. gehören und in denen dementsprechend unterschiedliche Rahmenkollektivverträge gelten. Bemühungen, die gewerkschaftliche Zuordnung der Kombinatsbetriebe zu vereinheitlichen, sind aufgegeben worden, weil sie offensichtlich nicht „kostenneutral“ zu verwirklichen waren und zudem auch die Interessen der Einzelgewerkschaften berührt wurden. Ebenso sind Überlegungen, den Kombinatsdirektor anstelle der Betriebsleiter in die arbeitsvertraglichen Beziehungen einzusetzen, fallen gelassen worden. Nicht zuletzt die räumliche und sachliche Distanz der Kombinatsebene zum Arbeitsplatz verboten ein solches Vorgehen. Trotzdem ist ein Verlust an Entscheidungsspielraum auf der Ebene des Betriebes zu beobachten, der auch die Möglichkeiten der BGL eingeschränkt hat. Als gewerkschaftliche Mitwirkungsgremien auf der Ebene des Kombinats wurden zwei Einrichtungen geschaffen: a) das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, b) das Gewerkschaftsaktiv. Dem Kollektiv der BGL-Vorsitzenden gehören die Vorsitzenden aus den wichtigsten Kombinatsbetrieben an. Über die Zusammensetzung entscheiden je nach Struktur und Größe des Kombinats die zuständigen Zentralvorstände der IG/Gew. und der FDGB-Vorstand des Bezirkes, in dem die Kombinatsleitung ihren Sitz hat. Aufgabe dieses Gremiums ist die Koordinierung der laufenden Gewerkschaftsarbeit im Kombinat; es dient im übrigen der Beratung gemeinsamer Aufgaben sowie dem Erfahrungsaustausch. Das Gewerkschaftsaktiv ist ein zahlenmäßig größeres Gremium, das sich aus den BGL-Vorsitzenden, aber auch aus anderen aktiven Gewerkschaftsfunktionären des Kombinats zusammensetzt. Es tagt in größeren zeitlichen Abständen als das Kollektiv der BGL-Vorsitzenden, das sich vor allem mit aktuellen Fragen befaßt. Demgegenüber soll das Gewerkschaftsaktiv die „grundlegenden Aufgaben der Gewerkschaftsarbeit beraten und beschließen“. Es hat ferner eine Kontrollfunktion gegenüber der Arbeit der einzelnen BGL. Der Generaldirektor des Kombinats gibt seinen Rechenschaftsbericht gegenüber dem Gewerkschaftsaktiv ab. (Das Gewerkschaftsaktiv des Kombinats ist nicht zu verwechseln mit dem sonst üblichen Ausdruck „Gewerkschaftsaktiv“, in dem territorial oder innerhalb eines Betriebes alle aktiven Gewerkschaften zusammengefaßt sind und das Aufgaben wahrnimmt, die im Rahmen des FDGB dem des Parteiaktivs der SED vergleichbar sind.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 207–210 Betriebsgeschichte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebskollektivvertrag (BKV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gewerkschaftliche Grundorganisation (GO), die in allen Betrieben und Institutionen, in denen wenigstens 10 Mitglieder des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschäftigt sind, gebildet wird. (Die Gewerkschaftsmitglieder an allgemeinbildenden Schulen werden in Schulgewerkschaftsorganisationen [SGO] mit eigener Schulgewerkschaftsleitung [SGL], Gewerkschaftsmitglieder, die in Kleinbetrieben ohne eigene BGO arbeiten, in Ortsgewerkschaftsorganisationen…
DDR A-Z 1985
Arbeiterklasse (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen Schichten der Bevölkerung ausübt. Die führende Rolle der A. im Sozialismus/Kommunismus wird mit deren — im Gegensatz zum Kapitalismus (vorwiegend Industriearbeiter, die lohnabhängig in der unmittelbaren Produktion arbeiten und ausgebeutet werden) veränderten — Stellung im Produktionsprozeß, der Trägerschaft des fortschrittlichsten Klassenbewußtseins und der einzig wissenschaftlichen Weltanschauung begründet. Zusätzlich wird heute auch geltend gemacht, daß die A. den größten Teil aller materiellen Werte schaffe und den größten Teil der Bevölkerung ausmache. Im Parteiprogramm der SED von 1976 wird diese Einschätzung mit folgenden Worten zum Ausdruck gebracht: „Die Arbeiterklasse ist die politische und soziale Hauptkraft des gesellschaftlichen Fortschritts und die zahlenmäßig stärkste Klasse. Sie ist Träger der politischen Macht, sie ist eng mit dem sozialistischen Volkseigentum verbunden, sie produziert den größten Teil des materiellen Reichtums der ganzen Gesellschaft. Ihre Interessen bringen zugleich die Grundinteressen des ganzen Volkes zum Ausdruck.“ Dennoch bedürfe die A. auch selbst einer führenden Kraft, nämlich der kommunistischen Partei, in der sich ihre bewußtesten und fortschrittlichsten Mitglieder zusammenschließen. Im marxistisch-leninistischen Sprachgebrauch ist der Ausdruck „Arbeiterklasse“ in neuerer Zeit an die Stelle des Ausdrucks Proletariat getreten, mit der Marx ursprünglich die abhängigen Lohnarbeiter in der Maschinenfabrik des 19. Jh. bezeichnete. Der Ausdruck „Proletariat“ wird heute nur noch selten verwendet (vornehmlich in der Zusammensetzung „Diktatur des Proletariats“). Mit der Änderung der Terminologie sollte u.a. auch den soziologischen Veränderungen in der modernen Industriegesellschaft Rechnung getragen werden. Gleichzeitig ist aber der Begriff der A. als soziologische Kategorie inhaltlich verschwommen und konturlos geworden. Zur A. werden nicht nur die in der materiellen Produktion unmittelbar tätigen ungelernten, angelernten und Facharbeiter gezählt, sondern auch die Angestellten, die Dienstleistungen erbringen. Verwaltungs- und Organisationstätigkeiten verrichten, sowie weite Teile der Intelligenz gerechnet. Auf diese Weise umfaßt die A. den größten Teil der erwerbstätigen Bevölkerung. Bei Analysen der sozioökonomischen Struktur der Bevölkerung werden die „Arbeiter und Angestellten“ üblicherweise zu einer Gruppe zusammengefaßt. Im Statistischen Jahrbuch der DDR wird diese Gruppe folgendermaßen definiert: „Arbeitskräfte, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis zu einem Betrieb, einer Einrichtung, einem Verwaltungsorgan, einer Produktionsgenossenschaft, zum Verband der Konsumgenossenschaften, zu einer sonstigen Genossenschaft (z.B. Rechtsanwaltskollegium), einer ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit ausübenden Person stehen, das durch einen unbefristeten oder befristeten Arbeitsvertrag begründet wurde.“ Aktionseinheit der Arbeiterklasse; Bündnispolitik; Klasse/Klassen, Klassenkampf; Sozialstruktur. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 52 Arbeiterbewegung, Geschichte der deutschen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeiterkomiteeSiehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der marxistisch-leninistischen Ideologie ist die A. eine Hauptklasse in den Gesellschaftsformationen des Kapitalismus und des Sozialismus. Sie soll in beiden Gesellschaftsformationen die fortschrittlichste und revolutionärste Klasse sein, die als Träger der sozialistischen Revolution den Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus herbeiführt und im Sozialismus die politische Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen werktätigen…
DDR A-Z 1985
Metallverarbeitende Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und Optische Industrie. Ab 1968 fällt die MI. unter die beiden Industriebereiche Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie), obwohl sich im letztgenannten Bereich Produktionen entwickelt haben, die nur noch schwer mit Metallverarbeitung in Beziehung zu bringen sind (z.B. Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]). Unter sämtlichen 10 Industriebereichen der DDR haben sich die beiden genannten gemäß ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung seit Mitte der 50er Jahre am schnellsten entwickelt. Von 1970 bis 1982 stieg die Bruttoproduktion des Maschinen- und Fahrzeugbaus jahresdurchschnittlich um 5,8 v.H., die der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau sogar um 8,9 v.H. (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die Bruttoproduktion der Industrie im Jahresdurchschnitt nur um 5,3 v.H.). Beide Bereiche zusammen haben einen Anteil von 29,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion; 43,4 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten sind in insgesamt 1710 Betrieben tätig (1982). In der DDR gehören zur MI. Bereiche des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau, des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik. Im Jahr 1982 arbeiteten im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau 443.827 Werktätige, im Maschinen- und Fahrzeugbau 942.142 Beschäftigte. Daneben sind außerhalb der genannten Ministerien auch zahlreiche andere Betriebe und Einrichtungen mit der Metallverarbeitung beschäftigt, in der Bezirksgeleiteten und Lebensmittelindustrie, im Bereich der Materialwirtschaft sowie in den Kreisbetrieben für Landtechnik und in den landtechnischen Anlagenbaubetrieben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Insgesamt wird die Anzahl der Metallarbeiter in der DDR auf 1,5 Mill. geschätzt. In der MI. werden die meisten Exporterzeugnisse hergestellt. Ihr Anteil am Gesamtexport der DDR betrug 1980 über 50 v.H. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886 Messen der Meister von Morgen (MMM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meteorologischer Dienst der DDR (MD)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie,…
DDR A-Z 1985
Amnestie (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…
DDR A-Z 1985
Agrar-Industrie-Komplex (AIK) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der AIK umfaßt einen volkswirtschaftlichen Teilbereich, dessen einzelne Elemente wirtschaftlich, technologisch und organisatorisch eng ineinander verflochten sind. In den AIK einbezogen sind Wirtschaftsbereiche bzw. -zweige, die an der Herstellung von Produktionsmitteln für die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, an der Erzeugung von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie deren Weiterbe- und -verarbeitung zu Nahrungs- und Genußmitteln oder Produktionsmitteln auch für andere Wirtschaftsbereiche beteiligt sind. Zum AIK gehören ebenso die Arbeitsbereiche der Lagerung, des Transportes und des Absatzes der Zwischen- und Endprodukte. Nach sowjetischem Vorbild werden dem AIK dabei all jene Zweige, Betriebe und Einrichtungen zugerechnet, die der unmittelbaren landwirtschaftlichen Produktion direkt vor- bzw. nachgelagert sind. Nach marxistisch-leninistischem Verständnis ist die Herausbildung des AIK eine notwendige Entwicklungsstufe in der Fortentwicklung der Produktivkräfte und der Höherentwicklung der Produktionsverhältnisse in der Landwirtschaft, insbesondere der Eigentumsverhältnisse und der landwirtschaftlichen Betriebsformen. Der Begriff AIK wurde Anfang der 70er Jahre in der Agrarökonomie (Agrarwissenschaften) für die DDR gebräuchlich. In der UdSSR wird inhaltsgleich der Begriff „Industrie-Agrar-Komplex“ verwendet. Der AIK hat eine völlig andere inhaltliche Begriffsbestimmung als die Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV), die eine Organisationsform der Kooperation mit regionalem Bezug ist. Der AIK ist dagegen eine Einheit im Rahmen der einheitlichen Leitung und Planung der Volkswirtschaft. Er soll es ermöglichen, Landwirtschaft und Nahrungsgüterproduktion so zu planen, daß keine Disproportionen zwischen beiden Bereichen auftreten, die Produktion effektiv organisiert und die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsgütern und der Industrie mit Rohstoffen planmäßig verbessert werden kann. Der AIK wird im allgemeinen in der sozialistischen Agrarökonomie in drei „Sphären“ (auch „Grundbereiche“ oder „Blöcke“) eingeteilt: Sphäre I: Der Vorleistungsbereich, zu dem Betriebe, Einrichtungen und Zweige der Volkswirtschaft gehören, die Produktionsmittel für die Landwirtschaft, Fischwirtschaft, Kühl- und Lagerwirtschaft sowie die Lebensmittelindustrie erzeugen. Dazu zählen auch Betriebe und Einrichtungen der Landwirtschaft, die Vorleistungen für die landwirtschaftliche Rohstoffproduktion liefern (z.B. Agrochemische Zentren, Meliorationsgenossenschaften, Kreisbetriebe für Landtechnik). Sphäre II: Der Primärproduktionsbereich mit Betrieben und Einrichtungen der Tier- und Pflanzenproduktion sowie der Binnenfischerei. Sphäre III: Der Verarbeitungs- und Handelsbereich mit allen Betrieben und Einrichtungen, die landwirtschaftliche, gärtnerische und (binnen-)fischwirtschaftliche Produkte aufkaufen, transportieren, lagern, manuell oder maschinell be- und verarbeiten sowie dem Endverbraucher zum Kauf anbieten. Das nachstehende Strukturschema gibt einen Überblick über die Verflechtungsbeziehungen des AIK. Bedeutung und Anteil des AIK werden durch seinen Beitrag zur Bruttoproduktion, den Anteil der Beschäftigten im AIK an der Gesamtbeschäftigtenzahl sowie dem Ausgabenanteil der Bevölkerung für Erzeugnisse des AIK gemessen. Da Kosten- und Preisänderungen das volkswirtschaftliche Gewicht des AIK verändern, wird die Agrarpreisreform des Jahres 1984 zu einer Aufwertung des AIK führen. Bis dahin war der AIK mit einem Anteil von rd. 30 v.H. an der gesamten Bruttoproduktion der DDR beteiligt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 11 Agrarflug A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV)Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der AIK umfaßt einen volkswirtschaftlichen Teilbereich, dessen einzelne Elemente wirtschaftlich, technologisch und organisatorisch eng ineinander verflochten sind. In den AIK einbezogen sind Wirtschaftsbereiche bzw. -zweige, die an der Herstellung von Produktionsmitteln für die Land- und Nahrungsgüterwirtschaft, an der Erzeugung von Nahrungsmitteln und landwirtschaftlichen Rohstoffen sowie deren Weiterbe- und -verarbeitung zu Nahrungs- und Genußmitteln oder…
DDR A-Z 1985
Tourismus (1985)
Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen Reiseverkehr (Innerdeutsche Beziehungen, III. B. 2) die Besuche von Verwandten und Bekannten sowie die Reisen von Rentnern in den Westen umfaßt. Seine verfassungsgemäße Verankerung hat der T. in Art. 18 (3) sowie Art. 34 und 35 der DDR-Verfassung gefunden. Der T. soll als Element der sozialistischen Kultur (Kulturpolitik) neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Er ist außerdem Teil der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen und vom X. Parteitag (1981) bestätigten „Hauptaufgabe, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen“. Wie fast alle Lebensbereiche der DDR-Gesellschaft hat auch der T. in der Staatshaushalts- und Volkswirtschaftsplanung seinen Niederschlag gefunden (Lebensstandard; Wirtschaft). Für den Devisenhaushalt sind insbesondere die Reisen von Besuchern aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Ländern von Bedeutung. In der DDR werden Reisen, insbesondere touristische Reisen — anders als in westlichen Staaten, aber ähnlich wie in den anderen RGW-Staaten — überwiegend staatlich organisiert. Die wichtigsten Reiseveranstalter sind der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR und das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. Außerdem werden Ferienreisen von Betrieben, Genossenschaften und Schulen veranstaltet (Feriengestaltung). Der Anteil privat organisierter Reisen ist im Vergleich zu dem in der Bundesrepublik gering. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für T. und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für T. der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll, u.a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch, insbesondere im RGW-Raum, miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1985). 1. Institutionen. a) Feriendienst des FDGB: Der FDGB-Feriendienst ist eine gewerkschaftliche Einrichtung. Für Urlaubsreisen von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Angehörigen innerhalb der DDR ist er neben den betrieblichen Ferieneinrichtungen der wichtigste Reiseveranstalter. 1983 wurden vom FDGB insgesamt 1,8 Mill. Urlaubsreisen innerhalb der DDR, aber nur 16.000 Reisen ins Ausland vermittelt. Nur knapp 9.000 Besucher aus anderen Staaten verbrachten ihren Urlaub in Einrichtungen des FDGB. b) Reisebüro der DDR. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Horst Dannat, SED) ist ein VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung, den 11 Bezirksdirektionen sowie 144 Zweig- und Nebenstellen. Aufgaben des Reisebüros sind insbesondere die Vermittlung von Leistungen des Fremdenverkehrs — wie z.B. Dienstleistungen für Geschäftsreisende — und des T. an die Bevölkerung und an Besucher aus anderen Staaten, die Organisation von Reisen und die Werbung für Reisen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents' Associations, UFTAA). Es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen in erster Linie zu den 30 zentralen staatlichen Reisebüros in den RGW-Ländern. Außerdem arbeitet es mit über 700 Reiseunternehmen in nichtkommunistischen Staaten zusammen, auch mit westdeutschen Unternehmen. Die wichtigsten Kooperationspartner des Reisebüros der DDR sind im RGW-Bereich Intourist (UdSSR), Balkantourist (Bulgarien), Carpați (Rumänien), Čedok (ČSSR), Ibusz (Ungarn) und Orbis (Polen). Das Reisebüro der DDR hat 1983 für DDR-Bewohner etwa 85.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR von durchschnittlich zwölftägiger Dauer organisiert. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Ferienaufenthalten auf Campingplätzen; diese werden auch von Städten und Kreisen vergeben. An Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten des Reisebüros haben 1983 rd. 2,5 Mill. Reisende aus der DDR teilgenommen. Für fast 900.000 Reisende wurde eine Reise in andere Staaten vermittelt; davon waren mehr als die Hälfte touristische Reisen. Ferner wurden rd. 930.000 Reisende aus dem Ausland oder der Bundesrepublik Deutschland betreut. Rd. 550.000 dieser Reisenden hatten Urlaubsreisen, Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten gebucht. Enthalten sind in dieser Zahl jedoch auch Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen. Der Rest entfällt auf Stadtrundfahrten, Transitreisen und Transferbetreuung, z.B. bei Flugreisen über Berlin. [S. 1362]Das Reisebüro der DDR vermittelt westlichen Besuchern gegen Bezahlung in konvertierbarer Währung u.a. Hotelübernachtungen insbesondere in komfortablen, aber teuren Interhotels, in geringerem Maße in preiswerten Hotels, bzw. Unterkünfte auf Intercampingplätzen, Ferienaufenthalte an der Ostsee, im Harz, im Thüringer Wald und im Elbsandsteingebirge, Städtereisen sowie ein breites Angebot an ein- oder mehrtägigen Besichtigungs-, Studien- oder Hobbyreisen einschließlich Tagesfahrten mit dem Schiff nach Rostock/Warnemünde. Die Kapazität aller angebotenen Übernachtungseinrichtungen reicht nicht aus, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Studienreisen werden auch von anderen Stellen in beschränktem Umfang vermittelt, Klassenfahrten und Jugendreisen beispielsweise von „Jugendtourist“. 1983 haben insgesamt rd. 165.000 Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) von diesen Angeboten Gebrauch gemacht. Rd. 100.000 Reisende aus anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA und Japan, und der Dritten Welt haben 1983 touristische Leistungen (einschließlich Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen) beim Reisebüro der DDR gebucht. Viele davon haben die speziellen thematischen Angebote zum Lutherjahr genutzt. Aus kommunistisch regierten Staaten kamen über das Reisebüro der DDR über 300.000 Besucher in die DDR, insbesondere aus der ČSSR (rd. 130.000), aus der UdSSR (rd. 90.000), aber auch aus Polen (rd. 45.000). c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Feriengestaltung; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugendaustausch, Innerdeutscher): Seit der Auflösung des Komitees für Touristik und Wandern (KTW) 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler, SED), das dem Zentralrat der FDJ untersteht. Es gliedert sich in Bezirksstellen und Kreiskommissionen und hat Stützpunkte in Betrieben, Schulen u.ä. Vermittelt werden insbesondere Erholungsreisen mit Aufenthalten in Jugendtouristenhotels (1983: 15), Jugenderholungszentren (2), Jugendherbergen (247) und auf Jugendcampingplätzen. Ferner organisiert „Jugendtourist“ auch in beschränktem Umfang Auslandsreisen — überwiegend in kommunistische Staaten, aber auch im Rahmen des Jugendaustausches in die Bundesrepublik — und Informationsreisen von Jugendlichen in die DDR. Dazu gehören die Klassenfahrten und Jugendreisen aus dem Bundesgebiet in die DDR. Häufig sind die touristischen Programme von „Jugendtourist“ mit sportlichen Angeboten verbunden. Bei Jugendreisen aus anderen kommunistisch regierten Staaten in die DDR sind die Programme auch meist mit politischen Aktivitäten verknüpft. Über die Vergabe der Reisen, insbesondere der Auslandsreisen, an die DDR-Jugendlichen, aber auch die Belegung der Jugendferieneinrichtungen wie Jugendzeltlager, Jugendherbergen usw., entscheidet in der Regel die FDJ. Anträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Die FDJ-Kreisleitungen bzw. die Jugendtourist-Kreiskommissionen teilen die Plätze zu. Dabei sind Mitgliedschaft und Mitarbeit in der FDJ, andere „gesellschaftliche Aktivitäten“, schulische und berufliche Leistungen, politische Beurteilung u.ä. wichtige Kriterien. Urlaubsangebote über „Jugendtourist“, insbesondere zu attraktiven Ferienzielen, stehen dem Jugendlichen meist nur im Abstand von mehreren Jahren zur Verfügung. Bei Reisen innerhalb der DDR wird etwa die Hälfte der Kosten durch staatliche Subventionen getragen. Vergleichsweise teuer sind dagegen — im Hinblick auf das niedrige Lohnniveau — Auslandsreisen; z.B. kostet eine zehntägige Reise nach Leningrad über 500 Mark. Im Jahr 1983 sind durch „Jugendtourist“ für DDR-Jugendliche rd. 190.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR und 210.000 Reisen in andere kommunistisch regierte Staaten veranstaltet worden. 117.000 Jugendliche aus diesen Staaten kamen in die DDR. Für Reisen aus westlichen Staaten wurden keine Angaben veröffentlicht. Aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen 1983 rd. 22.000 Jugendliche an Klassenfahrten und Jugendreisen teil (Jugendaustausch, Innerdeutscher). „Jugendtourist“ arbeitet mit rd. 100 zentralen Reisebüros bzw. Reiseunternehmen sowie mit Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten zusammen, darunter auch mit Unternehmen im Bundesgebiet. 2. Urlaub innerhalb der DDR. Von den verschiedenen Trägern des T. innerhalb der DDR wurden 1983 rd. 9 Mill. Ferienreisen organisiert bzw. Ferienplätze zur Verfügung gestellt. Dazu gehören rd. 3 Mill. Plätze in Erholungseinrichtungen der Betriebe, 1,8 Mill. Reisen mit dem FDGB-Feriendienst, knapp 2,4 Mill. Aufenthalte auf Campingplätzen und 1,5 Mill. Ferienplätze in sonstigen Jugendeinrichtungen, vor allem in Jugendherbergen und Zeltlagern. Zum touristischen Angebot sind auch die 2,5 Mill. Tages- bzw. Mehrtagesfahrten zu rechnen. Privat organisierte Reisen mit privat gebuchten Übernachtungen oder Ferienaufenthalte bei Verwandten und Bekannten werden für 1983 auf über eine Million geschätzt. Wichtigstes Reiseziel ist die Ostsee, die 1983 von rd. 3,4 Mill. Ferienreisenden besucht wurde. Jeweils rd. ein Viertel von ihnen verbrachte seinen Urlaub in Einrichtungen des FDGB-Feriendienstes (21 v.H.), in Betriebsheimen und -zeltlagern (23 v.H.) sowie auf öffentlichen Campingplätzen (27 v.H.). Weitere 3 v.H. nutzten Urlaubsangebote des Reisebüros der DDR. Rd. 10 v.H. besuchten Kinderferienlager bzw. fuhren in Jugenderholungseinrichtungen. Neben Urlaubern in privaten Wochenendhäusern an der Ostsee mit 2,7 v.H. veranschlagt die DDR-Statistik für 1983 Privaturlaube in Hotels, Gaststätten und Privatzimmern mit rd. 14 v.H. Angaben für andere Ferienziele in der DDR liegen nicht vor. 3. Auslandsurlaub und Auslandsreisen. Reisen ins Ausland werden hauptsächlich vom Reisebüro der DDR organisiert. Außerdem führen „Jugendtourist“ und FDGB-Feriendienst touristische Auslandsreisen durch. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisen in andere kommunistische Staaten. Urlaubsreisen oder Besichtigungsfahrten in westliche Staaten sind — von wenigen Ausnahmen abgesehen — für DDR-Bewohner [S. 1363]unterhalb des Rentenalters nicht möglich. Gründe dafür sind insbesondere die Fluchtgefahr und unerwünschte West-Kontakte. Infolge der strengen Kontingentierung von touristischen Auslandsreisen kann die Nachfrage der DDR-Bevölkerung nach Auslandsaufenthalten auch in den kommunistischen Nachbarstaaten nicht befriedigt werden. Lange Wartezeiten, Umbuchungen, Beschaffen von Reiseangeboten durch Beziehungen sind üblich. Die offiziellen DDR-Zahlen über Auslandsreisen geben keinen genauen Überblick über den Umfang an Urlaubsreisen ins Ausland. Vom Reisebüro der DDR wurden 1983 insgesamt fast 900.000 Reisen vermittelt, darunter rd. 480.000 Ferienreisen, von „Jugendtourist“ 210.000, vom FDGB-Feriendienst 16.000. Das sind insgesamt 1,1 Mill. Auslandsreisen bzw. etwas mehr als 700.000 Ferienreisen ins Ausland. Private Mehrtages-Urlaubsreisen sind wegen der strengen Devisenbestimmungen selten. Die meisten Urlaubsreisen sind in die ČSSR möglich, die auch Ziel einer großen Zahl privater touristischer Tagesausflüge ist, sowie in die UdSSR und nach Ungarn, während das von Urlaubern aus dem Bundesgebiet stark besuchte Rumänien für DDR-Urlauber nur geringe Kontingente zur Verfügung stellt. Auch gelten für den Aufenthalt von DDR-Urlaubern in RGW-Staaten verschiedene Beschränkungen, so z.B. die Begrenzung der Aufenthaltsdauer (z.B. Ungarn 14 Tage, ČSSR 6 Wochen), Devisenbeschränkungen (bei Fahrten in die ČSSR und nach Rumänien z.B. auf 20 Mark pro Tag und Person) und verschärfte Devisen- und Warenkontrollen. 4. Touristische Reisen in die DDR. Der genaue Umfang touristischer Einzel- oder Gruppenreisen bzw. Urlaubsaufenthalte von Ausländern in der DDR ist nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, welche Urlaubseinrichtungen für Besucher aus den RGW-Staaten insgesamt zur Verfügung stehen. Vom Reisebüro der DDR, von „Jugendtourist“ und vom FDGB-Feriendienst wurden knapp 700.000 Urlaubsreisen und Informationsfahrten für Reisende aus anderen Staaten veranstaltet bzw. vermittelt. Darin enthalten sind allerdings neben Übernachtungsbuchungen für Geschäftsreisen über das Reisebüro der DDR auch rd. 165.000 touristische Reisen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West). Auch ein Großteil der privaten Fahrten im Rahmen des grenznahen Tagesverkehrs (1983: 310.000) und der Tagesfahrten von West-Berlinern galt touristischen Zielen. Von den Besuchern aus dem Bundesgebiet (1983: rd. 2,2 Mill. Reisen) und aus West-Berlin (1983: rd. 1,7 Mill. Reisen) verbringt ein Teil seinen Urlaub bei Verwandten und Bekannten in der DDR. Diese Familienbesuche werden also auch mit touristischen Zwecken verbunden. Rund 420.000 Reisende kamen aus kommunistisch regierten Staaten in die DDR, vor allem aus der ČSSR, der UdSSR und Polen. 5. Reiseverkehrsbilanz und wirtschaftliche Bedeutung. Der T. ist Teil des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs der DDR, d.h. der Gesamtzahl der Einreisen und Ausreisen. Seit 1980 werden von der DDR dazu keine Angaben mehr veröffentlicht. Nach Ermittlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 1982 insgesamt 9,5 Mill. Ausreisen von DDR-Bewohnern gezählt, davon fuhren 3,4 Mill. Reisende in nichtkommunistische Staaten. In dieser Zahl sind neben dem Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr auch die Reisen von Rentnern und Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland enthalten. 6,1 Mill. Reisende fuhren ins kommunistische Ausland. In den Zahlen sind auch Tagesfahrten in die ČSSR enthalten. Insgesamt reisten 4,5 Mill. in die ČSSR, 0,7 Mill. nach Ungarn, je 0,2 Mill. nach Bulgarien und in die UdSSR und nur noch 0,3 Mill. nach Polen. 1980 — vor den drastischen Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Polen — waren es noch 2,5 Mill. Reisende. Die Zahl der Reisen allein ins kommunistische Ausland betrug damals 8,5 Mill. Mit den verringerten Ausreisezahlen verlor die DDR bereits 1981 (9,8 Mill.) ihre frühere Spitzenstellung bei der Ausreiseintensität mit 59 Ausreisen je 100 DDR-Bewohner innerhalb der Gruppe der europäischen RGW-Länder an die ČSSR (60). Es folgten Ungarn (52), Polen (12), Bulgarien (9), Rumänien (4) und die UdSSR (2). Nach DIW-Berechnungen ging 1982 auch die Zahl der Einreisen in die DDR um 17 v.H. auf 8,4 Mill. zurück. Im Vorjahr waren es noch rd. 10 Mill. Reisen gewesen. Aus dem kommunistischen Ausland kamen 3,3 Mill. Reisende, darunter 2,3 Mill. allein aus der ČSSR. Der hohe Anteil von Reisenden aus den nichtkommunistischen Staaten — nach DIW-Berechnungen — von 5,1 Mill., das sind 61 v.H., ist darauf zurückzuführen, daß die DDR hierzu auch die Besucher aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West) zählt. Die Besucherzahlen aus anderen westlichen Staaten sind dementsprechend sehr niedrig. Der höchste Stand der Einreisen in die DDR wurde 1972 mit rd. 18,7 Mill. registriert, als die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs für den Reiseverkehr mit Polen und der ČSSR und die Verbesserung der innerdeutschen Reisemöglichkeiten zu einem starken Besucheranstieg in der DDR führten. Die Massenbesuche aus Polen, insbesondere auch Massenkäufe und daraus herrührende Versorgungsstörungen, führten zu ersten Reiseeinschränkungen insbesondere im Reiseverkehr mit Polen. Daher sind in den Folgejahren die Reisezahlen von 1972 nicht wieder erreicht worden. Bedingt durch die politischen Ereignisse seit 1980 besteht im Reiseverkehr mit Polen wieder Paß- und Visumzwang. Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine private Reise ist eine schriftliche Einladung aus dem Nachbarstaat. Für den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR besteht dagegen kein Paß- und Visumzwang. Die beiden Staaten sind daher wechselseitig ein beliebtes Ziel für Tagesausflüge aus dem Nachbarstaat. Die Auslandsreisetätigkeit, aber nach der Auslands-T. haben daher, entgegen den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte zur Förderung des T., in den letzten Jahren nicht nur in der DDR, sondern auch im RGW wieder deutlich abgenommen. Während die Bilanz der rechnerischen Einnahmen und Ausgaben bzw. der De[S. 1364]viseneinnahmen und -ausgaben im Reiseverkehr einschließlich des touristischen Reiseverkehrs insgesamt negativ gewesen sein dürfte, schließt die DDR im Reiseverkehr mit westlichen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Devisenüberschuß ab; hierüber veröffentlicht die DDR allerdings keine Angaben. Diese Einnahmen in konvertierbaren Währungen tragen zur Verbesserung der Leistungsbilanz und zum Abbau von Verbindlichkeiten besonders gegenüber den westlichen Industriestaaten bei (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die Ausgaben der DDR aus dem Staatshaushalt (192 Mrd. Mark) beliefen sich 1983 für den T. nach amtlichen Angaben auf insgesamt 1 Mrd. Mark, insbesondere für die Jugendtouristik, den Feriendienst des FDGB, den Auslands-T. sowie für Erholungseinrichtungen, Zeltplätze u.ä. Nicht eingerechnet sind dabei allgemeine Subventionen wie etwa für Nahrungsmittel. Die staatliche Förderung ermöglicht, Reisen innerhalb der DDR zu niedrigen Preisen anzubieten. Wirtschaftliche Probleme haben allerdings in den letzten Jahren wieder zu einer Reduzierung dieser Förderungen geführt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1361–1364 Totalitarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelUnter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen…
DDR A-Z 1985
Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und LöhneSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…
DDR A-Z 1985
Presse (1985)
Siehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit parlamentarisch-demokratischer Regierungsform. Die P. der DDR ist Lizenz-P.: Alle P.-Erzeugnisse (Tages- und Wochenzeitungen, Kreis- und Betriebszeitungen, Zeitschriften, Nachrichten- und P.-Dienste) dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis (Lizenzpflicht) hergestellt und herausgegeben werden. Die Lizenzen erteilt das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR; für Kreis- und Betriebszeitungen, örtliche Mitteilungsblätter und Kulturspiegel erteilen sie die Vorsitzenden der Räte der Bezirke. Eine Lizenz „kann“ befristet oder unbefristet erteilt werden, „wenn der Charakter des Presseerzeugnisses den Gesetzen der DDR entspricht“ und „im Rahmen des Volkswirtschaftsplanes die erforderlichen Materialkontingente zur Herstellung zur Verfügung stehen“. Die Lizenz kann eingeschränkt oder wieder entzogen werden, wenn „festgestellt“ wird, daß die genannten Voraussetzungen nicht mehr gegeben sind (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse vom 12. 4. 1962). In den ersten Nachkriegsjahren erfolgten die Lizenzverteilung und Zensur durch die SMAD. Damalige Tageszeitung der Besatzungsmacht: „Tägliche Rundschau“. Für alle periodisch erscheinenden P.-Erzeugnisse besteht ein staatliches Vertriebsmonopol, ausgeübt durch den Postzeitungsvertrieb (PZV) : In- und ausländische P.-Erzeugnisse dürfen in der DDR nur vertrieben, verkauft oder unentgeltlich verbreitet werden, wenn sie in die Postzeitungsliste des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen aufgenommen sind (Ausnahme: SED-Betriebszeitungen). Einzelheiten regelt die AO über den Vertrieb von P.-Erzeugnissen — Postzeitungsvertriebsordnung — vom 20. 11. 1975 (GBl. I, 1975, S. 769 ff.). Tageszeitungen. Sie sind nach der marxistisch-leninistischen Lehre von der Identität von Partei- und Massen-P. Organe der Parteien oder der Massenorganisationen, die die „politisch-ideologische Einheit in Inhalt und Wirkung“ zu gewährleisten haben. In der DDR erscheinen täglich Tageszeitungen mit einer Gesamtauflagenhöhe von ca. 8,9 Mill. Exemplaren, sonnabends mit Wochenendbeilage; seit Januar 1975 gibt es keine Sonntagszeitungen mehr. 1981 erschienen in der DDR 1770 Zeitungen und Zeitschriften mit einer Gesamtauflage von 40 Mill. Exemplaren. Der Zwang, Papier einzusparen, führte 1983 zur Kürzung der Papierkontingente: fast alle Zeitungen und Zeitschriften mußten ihre Seitenzahl oder Wochenendbeilagen und Sonderseiten verringern. Einige Wochenzeitungen und Zeitschriften (Die Wirtschaft, Forum, Deutsche Außenpolitik) stellten im April 1983 ihr Erscheinen ein, die außenpolitische Wochenzeitung Horizont erscheint seitdem nur noch monatlich. Nach Anzahl, Umfang und Auflagenhöhe kommt der SED-P., als „Kern des sozialistischen P.-Systems“, die größte Bedeutung zu. Die SED ist auch Eigentümerin des größten P.- und Verlagskonzerns (Zentrag). Zur parteieigenen P. gehören die Tageszeitungen der SED: „Neues Deutschland“, Zentralorgan der SED, (Ost-)Berliner und Republikausgabe; tägliche Auflage über 1 Mill. (1982); 15 Bezirkszeitungen als Organe der jeweiligen Bezirksleitungen der SED mit eigenem Titel, z. B. „Freiheit“, Halle; „Leipziger Volkszeitung“, Leipzig; „Sächsische Zeitung“, Dresden. Die SED-Tageszeitungen der 14 DDR-Bezirke erscheinen in 218 Kreisen mit eigenen Lokalseiten. Die „Berliner Zeitung“ — nach 1945 zunächst Magistratsblatt — ist, ebenso wie die „BZ am Abend“ (einzige Abendzeitung) Organ der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) und erscheint wie die (Ost-)Berliner Ausgabe des ND mit (Ost-)Berliner Lokalteil. Auflagenhöhe aller SED-Bezirkszeitungen (einschließlich „Berliner Zeitung“) 1981 tägl. 5 Mill. Exemplare. Die Tageszeitungen der anderen Parteien (überregionale Zentralorgane der Parteiführungen mit Ost-Berliner und Republikausgaben, alle zusammen 1981 unter 300.000) hatten 1981 folgende Auflagen: An regionalen Tageszeitungen mit eigenen Titeln geben heraus: die CDU 5, die LDPD 4 und die NDPD 5 für die ehemaligen Länderbereiche Brandenburg, Mecklenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, einschließlich der Zentralorgane mit 69 Lokalseiten. Die DBD verzichtete auf eigene Regionalzeitungen, ihr Zentralorgan erscheint mit regionalen Bezirksseiten. Alle Tageszeitungen dieser Parteien erreichen insgesamt nicht einmal die Auflagenhöhe der von der Freien Deutschen Jugend (FDJ) herausgegebenen Tageszeitung „Junge Welt“, Organ des Zentralrats der FDJ, Auflage: 1,1 Mill. (1981). Weitere Tageszeitungen von SED-gelenkten Massenorganisationen: „Tribüne“, Organ des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) (Auflage 1982: 404.500); „Deutsches Sport[S. 1045]echo“, Organ des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (Auflage 1981: 178.000). Da sämtliche Parteien und SED-geführten Massenorganisationen und Verbände in ihren Statuten die führende Rolle der SED anerkennen und sich ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Politik unterordnen, stimmen Aufmachung und Inhalt des allgemeinen Nachrichtenteils aller Tageszeitungen im wesentlichen überein. Ursächlich hierfür ist auch die Monopolstellung des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), als einzige offiziell zugelassene Nachrichten- und Bildagentur der DDR. Zentrale Lenkung erfolgt nach genau festgelegten Auswahlprinzipien: „Um dem Leser ein richtiges Bild von der objektiven Wirklichkeit in ihren Zusammenhängen zu vermitteln, wird die Auswahl der zu veröffentlichenden Nachrichten, ihre Placierung, die Zusammenstellung der einzelnen Fakten innerhalb einer Nachricht sowie die Wortwahl und Überschriftengestaltung parteilich vorgenommen“, und: „Wir drucken nicht prinzipienlos alles mögliche ab. Unsere Presse bringt, was der Masse des Volkes dient. Der Gegner kommt nur zu Wort, falls uns das dient.“ (Journalistisches Handbuch der DDR, Leipzig 1960, S. 193; Sozialistische Journalistik, Leipzig 1966, S. 132) Die weitere Thematik ist in Auswahl und Ansprache, doch mit gleicher Zielsetzung („sozialistische Bewußtseinslenkung“) dem zugedachten Bezieherkreis angepaßt. Die führende Rolle der SED ist auch in allen anderen P.-Arten durch die Kaderpolitik und die journalistische Ausbildung (Journalismus) gesichert. Alle gesellschaftlich relevanten Wochenzeitungen und Zeitschriften werden von Verbänden, Organisationen, staatlichen Institutionen und Verlagen, die der Kontrolle der SED unterliegen, herausgegeben. Wochenzeitungen. „Neue Deutsche Bauernzeitung“, Organ des Zentralkomitees (ZK) der SED (Auflage 1980: 163.000). „Sonntag“, kulturpolitische Wochenzeitung, Organ des Kulturbundes der DDR (KB) (Auflage 1981: 19.000). „Wochenpost“, Massenblatt für die Familie, gegliedert in: politische DDR-Umschau, Kultur-Umschau mit Filmpremieren, Außenpolitik (Ost/West), Kaleidoskop, Portrait der Woche, Anzeigen, DDR-Fernsehprogramm, Briefwechsel- und Heiratsanzeigen, Rätselseiten und Ratgeber (Garten, Hausarzt usw.); wöchentliche Auflage: 1,2 Mill. (1981). „Für Dich“, Illustrierte Zeitschrift für die Frau, 48 Seiten mit politischen Kommentaren, Frauenthemen, Erziehungsproblemen, Roman, Mode und Ratgeber; wöchentliche Auflage über 900.000 (1981). „FF-Dabei“, Funk/Fernseh-Programm-Illustrierte, Auflage: 1,4 Mill. (1981). Die Zeitschriften der Parteien, Massenorganisationen und Verbände dienen der ideologischen Vertiefung der jeweiligen Sach- oder Verbandsarbeit. Sie spiegeln daher oft aufschlußreicher als die Tageszeitungen das Spannungsverhältnis von Ideologie und Wirklichkeit wider. Die zuständigen Organe der SED sind ferner alleiniger Herausgeber von Betriebszeitungen. Sie erscheinen als Organe der Leitungen der SED-Betriebsparteiorganisationen (auch an staatlichen Institutionen, z. B. Universitätszeitungen) (Grundorganisationen der SED); 1982 gab es 657 Betriebszeitungen mit einer Gesamtauflage von rd. 2 Mill. Exemplaren. Sie gelten als „Führungsinstrumente der politisch-ideologischen Massenarbeit“ der Partei vor allem zur Erfüllung und Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb (Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 4. 6. 1975, in: „Neuer Weg“, Nr. 14/1975). Eine AO des Ministers für Kultur regelt die materielle Anerkennung für werktätige Mitarbeiter an der Betriebszeitung (AO vom 22. 4. 1976, GBl. I, 1976, S. 281 ff.). Einige kirchliche Zeitungen und Zeitschriften werden von den Kirchen in der DDR herausgegeben. Westliche Zeitungen und Zeitschriften, sofern sie nicht in einem genehmigungspflichtigen Abonnement bezogen werden (ausgewählte Funktionäre und leitende Mitarbeiter und Wissenschaftler staatlicher Institutionen), sind für die Allgemeinheit nicht erhältlich (Zeitungsaustausch). An nur wenigen zentral gelegenen Zeitungskiosken der Post (Verkaufsmonopol) in Großstädten wie Berlin (Ost) und Leipzig und in Inter-Hotels werden einige westliche Zeitungen angeboten; an den für alle zugänglichen Verkaufsstellen jedoch nur kommunistische wie die französische „L'Humanité“ oder die italienische „L'Unità“ und das westdeutsche DKP-Organ „UZ“ sowie „Die Wahrheit“ der West-Berliner SEW (in den letzten Jahren allerdings ohne westliches Fernsehprogramm). Reichhaltig ist dagegen das P.-Angebot aus den osteuropäischen sozialistischen Staaten, vor allem sowjetische Publikationen z. T. in deutscher Sprache wie „Presse der Sowjetunion“, „Sowjetunion“, „Sowjetfrau“ usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1044–1045 Preissystem und Preispolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PresseamtSiehe auch: Presse: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Pressewesen: 1953 1954 1956 1958 1959 Gesamtheit der nach marxistisch-leninistischen Prinzipien gestalteten Zeitungen und Zeitschriften. Als „Presse neuen Typs“ ist sie wichtiges Instrument der Agitation und Propaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre politische Funktion im Herrschaftssystem der DDR (parteiliche Information, Kontrolle, Medienpolitik) ist grundverschieden von der in Ländern mit…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsrecht als eigener Rechtszweig A. Grundmerkmale 1. Gegenstand. Als eigenständiger Rechtszweig umfaßt W. jene Rechtsnormen, welche die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft einschließlich der Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten regeln. Gegenstand des W. sind daher a) die Beziehungen zwischen den wirtschaftsleitenden Organen, der staatlichen Verwaltung und den früheren VVB, sowie den Wirtschaftseinheiten — hierarchischer Ordnung —, b) die Beziehungen der Wirtschaftseinheiten untereinander — Gleichordnung — sowie c) Beziehungen innerhalb der Wirtschaftseinheiten. Zentrale Regelungsmaterie der wirtschaftsrechtlichen Normen sind somit die Verhältnisse der Bereiche Leitung, Planung, Organisation und Kooperation (Betriebsformen und Kooperation) in der sozialistischen Planwirtschaft. 2. Geltungsbereich. Der Geltungsbereich des W. bezieht sich im wesentlichen auf die staatliche Industrie, jedoch sind auch Bau- und Wohnungswesen, Verkehrswesen, Binnenhandel, Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Dienstleistungswirtschaft inbegriffen, nicht jedoch das Agrarrecht. Erfaßt werden somit vor allem die innerstaatlichen Wirtschaftsbeziehungen, wobei der Außenhandel insoweit dem wirtschaftsrechtlichen Regelungsbereich unterliegt, wie in diesem Rahmen innerstaatliche Wirtschaftsbeziehungen zwischen Fertigungsbetrieben und Außenhandelsunternehmen entstehen. Die dem W. zugrundeliegende Konzeption und Methode besteht in der Verknüpfung von zentraler staatlicher Leitung und Planung mit der eigenverantwortlichen Wirtschaftstätigkeit in ökonomisch und juristisch selbständigen Betrieben sowie deren Kooperationsbeziehungen untereinander. Hierzu bedarf es der Entwicklung spezifischer Rechtsinstitute und Rechtsformen. Grundlage der betrieblichen Wirtschaftstätigkeit bildet das „Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung“, demgemäß Betriebe ihre Ausgaben durch entsprechende Einnahmen abdecken und den darüber hinaus erwirtschafteten Gewinn anteilig an den Staatshaushalt abführen. Den in wirtschaftlich-operativer Hinsicht selbständigen Wirtschaftseinheiten werden zur Durchführung ihrer Aufgaben materielle und finanzielle Werte (Fonds) aus dem gesamtgesellschaftlichen, nur staatlich verfügbaren Volkseigentum übertragen. Die so institutionalisierte „Rechtsträgerschaft“ (Fondsinhaberschaft) beinhaltet bestimmte rechtliche Befugnisse zur zweckbestimmten Bewirtschaftung der Fonds. Zugleich wird dadurch die Rechtsstellung der Wirtschaftseinheiten so ausgestaltet, daß diese nicht als Eigentümer, sondern nur als Verwalter der zugewiesenen Fonds und Inhaber von Dritten gegenüber absolut wirkenden Besitz-, Nutzungs- und Verfügungsbefugnissen auftreten können. Diese Gesamtkonzeption sichert die richtungweisende Entscheidungskompetenz des Staates und begreift die zentral und staatlich gelenkte Planwirtschaft als ein vielfach gegliedertes System wirtschaftsleitender und wirtschaftender Instanzen und Organisationen. 3. W.-Verhältnisse. Die grundlegende juristische Kategorie des W. stellt das W.-Verhältnis dar, das sowohl Austausch- wie Planungsverhältnisse einheitlich erfaßt. Die W.-Verhältnisse basieren auf W.-Normen, d.h. auf den daraus fließenden subjektiven Rechten und Pflichten, deren Träger die W.-Subjekte als grundsätzlich handlungsfähige juristische Personen bilden. Zur Begründung eines konkreten W.-Verhältnisses bedarf es des Hinzutretens von weiteren in der entsprechenden Norm fixierten rechtserheblichen Tatsachen. Die W.-Verhältnisse werden unterschieden a) nach den beteiligten Subjekten: W.-Verhältnisse in der zwischenbetrieblichen Kooperation, im Leitungssystem und außerhalb der Wirtschaft bei Staatsorganen, W.-Verhältnisse in der innerbetrieblichen und innerorganisatorischen Arbeitsteilung, zwischen Struktureinheiten der Wirtschaftsorganisationen oder der Leitungsorgane in ihrer Beziehung untereinander oder zur Organisation, der sie angehören; b) nach ihrem Gegenstand: Planungsrechtsverhältnisse Organisationsrechtsverhältnisse Leistungsrechtsverhältnisse; c) nach der Art und Weise des Zustandekommens [S. 1507]und der Festlegung der subjektiven Rechte und Pflichten der Beteiligten: Leitungsrechtsverhältnisse Vertragsverhältnisse. 4. W.-Subjekte. Die W.-Subjekte unterscheiden sich in ihrer Rechtsstellung und Entscheidungskompetenz im Rahmen der „Leitung und Planung der Volkswirtschaft“. Aufgrund der verschiedenen Aufgaben werden 2 Hauptgruppen unterschieden: die staatlichen Organe der Wirtschaftsleitung und die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden Wirtschaftseinheiten. Zur ersten Gruppe zählen a) die zentralen staatlichen Organe mit zweigleitender Funktion: die Industrieministerien und Ressortministerien wie das Ministerium für Handel und Versorgung, b) mit generell koordinierender Funktion: der Ministerrat, die Staatliche Plankommission (Planung, IV. A.) und das Ministerium für Wissenschaft und Technik, c) mit partiell koordinierender Funktion: das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung und das Staatliche Vertragsgericht (StVG) und d die örtlichen Staatsorgane. Die zweite Gruppe umfaßt die unmittelbar wirtschaftsleitenden Organe, wie die früheren VVB, und die Wirtschaftsorganisationen. Unter den Begriff der Wirtschaftsorganisation fallen dabei staatliche (VEB, Kombinate und Kombinatsbetriebe), genossenschaftliche bzw. gesellschaftliche (LPG, PGH, Zentrag) und private Betriebe (Einzelhandwerker, Einzelhändler und andere Gewerbetreibende). Daneben stellen auch staatliche und gesellschaftliche Einrichtungen als Organisationen außerhalb der Wirtschaft wie Universitäten, Akademien und Krankenhäuser sowie Ferienheime und Sanatorien des FDGB, ferner gesellschaftliche Organisationen als Verbraucher und Wirtschaftsgemeinschaften (Kooperationsgemeinschaften) Subjekte des W. dar. Diese Gruppierung ist für die Industrie, den Handel und das Finanzwesen wie auch für die Landwirtschaft und das Handwerk verbindlich; allerdings sind bei letzteren Besonderheiten zu beachten. Ferner bilden die Außenhandelsbetriebe und -unternehmen spezielle Rechtssubjekte und sind mit spezieller Rechtsfähigkeit ausgestattet. Die Bildung von W.-Subjekten erfolgt durch bestimmte Gründungs- und Entstehungsakte wie Wahlen bei Volksvertretungen und Räten, Beschlüssen bei zentralen wirtschaftsleitenden Organen, Gründungsanweisungen bei Kombinaten und VEB, Beschlüssen der Mitglieder und staatlichen Genehmigungen bei LPG und PGH sowie Organisationsverträgen bei Wirtschaftsgemeinschaften. Für private Betriebe bestehen spezielle Vorschriften, z.B. die Gewerbegenehmigung für Handwerksbetriebe. Da die Rechtsstellung der Subjekte die W.-Verhältnisse bestimmt und somit für den angestrebten Wirtschaftsprozeß mitverantwortlich ist, muß vor allem die Rechtsstellung der wirtschaftsleitenden staatlichen Organe und die der produzierenden Wirtschaftsorganisationen aufeinander abgestimmt und exakt und stabil festgelegt werden. Regelungsbedürftig sind die Abgrenzung und das Ineinandergreifen der verschiedenen Kompetenzen. Durch die Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung zunächst Ende der 60er Jahre sowie seit 1978 wurde die Subjektstruktur des Wirtschaftssystems dahingehend modifiziert, daß der größte Teil der Industriebetriebe in Kombinate zusammengefaßt wurde. 5. Rechtsformen. Als Rechtsformen des W. bestehen a) Rechtsnormen, b) staatliche und betriebliche Einzelentscheidungen und c) Wirtschaftsverträge. In den Rechtsnormen finden die Grundsatzentscheidungen ihren Niederschlag; zugleich bilden sie damit die Grundlage für Einzelentscheidungen und Wirtschaftsverträge. Einer normativen Regelung unterliegen in der Regel: a) das Erlangen und Erlöschen der Rechtsfähigkeit von Wirtschaftsorganisationen sowie deren grundsätzlicher Inhalt, das Verhältnis der Rechtssubjekte zu ihren Gründern und die aus ihrer Rechtsstellung fließenden Aufgaben, Rechte und Pflichten, b) die für den jeweiligen Planungszeitraum festgelegten volkswirtschaftlichen Zielvorgaben in ihren wesentlichen Proportionen und Realisierungsbedingungen als Plankennziffern, c) objektbezogene Parameter, die wichtige wirtschaftliche und technisch-wirtschaftliche Zusammenhänge nach einheitlichen Maßstäben festsetzen, z.B. Fachbereichsstandards, Grenzwertbestimmungen für Immissionen, Voraussetzungen für die Erteilung von Gütezeichen, d) Grundkategorien bestimmter, allgemein wiederkehrender Verhaltensweisen im Rahmen von Leitungs- und Vertragsverhältnissen wie Termine und Ortsbestimmungen, von denen ein rechtlich zulässiges oder gebotenes Handeln abhängt. Bei den Vertragsrechtsverhältnissen werden die zwingenden Rechtsnormen durch dispositive ergänzt. Aufgabe des W. als staatliches Leitungsinstrument ist es, eine effiziente Fertigung und Verteilung im Rahmen der staatlich gesteuerten Planwirtschaft zu gewährleisten, wobei die Umsetzung der wirtschaftspolitischen Entscheidungen der zentralen staatlichen Leitung in die Leitungs- und Wirtschaftstätigkeit der Kombinate und Betriebe und anderer Organisationen im Mittelpunkt steht. Darin ist die Aufgabe eingeschlossen, die Interessen der Wirtschaftseinheiten mit den gesamtstaatlichen Interessen zu verbinden bzw. in Übereinstimmung zu bringen. [S. 1508]<B. Abgrenzung und historische Entwicklung> Das W. der DDR ist ein relativ junger und noch in der Entwicklung stehender Rechtszweig, dessen Existenzberechtigung in der DDR zunächst umstritten war. Als eigenständiges Gebiet der Gesetzgebung, der Forschung und Lehre wird das W. heute in allen RGW-Mitgliedsstaaten anerkannt. In der Frage des W. als einem besonderen Rechtszweig bestehen nach wie vor verschiedene Auffassungen. Im Kern des Meinungsstreites geht es um die Festlegung des Gegenstandes eines Rechtszweiges bzw. die Art und Weise seiner Charakterisierung. So wird in der DDR das entscheidende Kriterium für den Gegenstand der rechtlichen Regelung und damit die Einteilung der Normen und Rechtsinstitute in Rechtszweige im Handeln und Verhalten der Menschen innerhalb eines bestimmten gesellschaftlichen Bereiches gesehen. Da hier die Methoden der rechtlichen Regelung als ein zwar wichtiges, aber von dessen Gegenstand abgeleitetes Kriterium betrachtet werden, erscheint eine Verbindung unterschiedlicher Methoden im W. als zulässig und erforderlich. Die gegenteilige Position stellt darauf ab, daß die Methoden der rechtlichen Regelung, insbesondere Über- und Unterordnungsverhältnisse einerseits und Gleichordnungsbeziehungen andererseits, den ausschlaggebenden Anknüpfungspunkt für die Bildung von Rechtszweigen begründen. Konkret handelt es sich um das Problem, ob diese Verhältnisse in ihrer Gesamtheit einem eigenen Rechtszweig W. zugeordnet oder auf die Rechtszweige Verwaltungs- bzw. Staatsrecht (Über- und Unterordnung) und Zivilrecht (Gleichordnung) aufgeteilt werden müssen. Im Jahr 1958 begann in der DDR die Loslösung der wirtschaftsrechtlichen Materie vom Zivilrecht. Der Aufbau des W. fand mit dem Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 2. 1965 (GBl. I, S. 107) sowie der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe vom 9. 2. 1967 (GBl. II, S. 121) einen ersten Abschluß. Der VII. Parteitag der SED (1967) bestätigte die Existenz des W., das als „sozialistisches Wirtschaftsrecht“ in Art. 12 der Verfassung von 1968 Aufnahme fand. Damit war das W. als selbständiger Rechtszweig im wesentlichen etabliert und wurde seither nicht mehr in Frage gestellt. Entsprechend der im Jahr 1967 nach dem VII. Parteitag der SED verkündeten rechtspolitischen Konzeption sollte die Regelung der zivilrechtlichen Beziehungen der Bürger einem neu zu schaffenden Zivilgesetzbuch vorbehalten bleiben. Nach intensiven Vorbereitungen in den Jahren 1973 und 1974 wurde 1975 das Zivilgesetzbuch (ZGB) der DDR verabschiedet, das 1976 in Kraft trat. Es regelt „Beziehungen, die von den Bürgern zur Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse mit Betrieben sowie untereinander eingegangen werden“ (§ 1 Abs. 2 ZGB); das Recht der Wirtschaftsbetriebe blieb dabei ausgeklammert. Für die Wirtschaft waren inzwischen weitere besondere Wirtschaftsgesetze verabschiedet worden. Bedeutung erlangten die Durchführungsverordnungen zum Vertragsgesetz, die VO über die vertragliche Sicherung der Kooperation für volkswirtschaftliche strukturbestimmende Erzeugnisse und Erzeugnisgruppen vom 21. 12. 1967 (GBl. II, S. 43), die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287), die VO über die Aufgaben und Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18. 4. 1963 (GBl. II, S. 293) i. d. F. vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 209), die VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung vom 20. 5. 1971 (GBl. II, S. 377), die zusammenfassende VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129), die VO über die Einheit von Plan und Vertrag beim Abschluß und der Erfüllung von Wirtschaftsverträgen vom 26. 1. 1978 (GBl. I, S. 55) sowie die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355). Den letzten bedeutenden Einschnitt in der Wirtschaftsgesetzgebung bildete die Novellierung des Wirtschaftsvertragsrechts durch das Vertragsgesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293) mit den hierzu gleichzeitig erlassenen 5 DVO (GBl. I, S. 325 ff.). Zur Regelung der außenwirtschaftlichen Beziehungen wurde am 5. 2. 1976 das Gesetz über Internationale ➝Wirtschaftsverträge (GIW) erlassen (GBl. I, S. 61). Außer dem W. sind an der Steuerung der Wirtschaftsabläufe jedoch auch andere Rechtszweige beteiligt, insbesondere das Staatsrecht (Staatslehre; Verfassung), das Verwaltungsrecht, einschließlich dem Finanzrecht (Finanzsystem), das Zivilrecht, das Arbeitsrecht, das Bodenrecht und das LPG-Recht (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Staats- und Verwaltungsrecht stehen in einer besonders engen Wechselbeziehung zum W., da die Verfassung und andere Normen des Staatsrechts die Grundlage des W. bilden, indem sie die leitenden Prinzipien und Aufgaben der Wirtschaft formulieren. Zudem regelt das Staatsrecht die Stellung der wichtigsten Subjekte des W.: der Minister, der örtlichen Staatsorgane und der Betriebe. Inhalt des Verwaltungsrechts sind die Rechtsvorschriften der vollziehend verfügenden Staatstätigkeit, während das Finanzrecht die Regelung der Leitung von Akkumulation und Verteilung der finanziellen Ressourcen des Staates betrifft (Haushalts-, Steuer- und Abgabenrecht, Investitionswesen, Finanzverwaltungsrecht, Bank- und Kreditrecht, betriebliche Finanzen). Da die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Staatsorganen und zwischen diesen und [S. 1509]den Wirtschaftsorganisationen als Wirtschaftsverwaltungsrecht dem W. zugeordnet sind, können diese vom Verwaltungsrecht nur im allgemeinen Rahmen des Aufbaus und der Arbeitsweise des Staatsapparates erfaßt werden. Vor allem das Zivilrecht hat durch die Entfaltung des Rechtszweiges W. bedeutende Einbußen erfahren. Es regelt im wesentlichen noch die Versorgungsbeziehungen der Bürger zum Betrieb oder der Bürger untereinander. Weitgehend überflüssig wurde das Handelsrecht. Durch die rechtliche Gestaltung der Arbeitsverhältnisse ist das Arbeitsrecht erheblich an der Leitung der Arbeitsprozesse beteiligt, indem es die kollektiven und individuellen Beziehungen der Arbeiter und Angestellten (Werktätige) untereinander und zum Betriebe regelt. Arbeitsrecht und W. sind oft aufeinander bezogen und eng miteinander verknüpft. Mit der Kollektivierung der Landwirtschaft (1952) und dem Entstehen der LPG kam es zur Ausbildung eines speziellen Rechtszweiges für diese Genossenschaften. Obwohl vielfach grundlegende wirtschaftsrechtliche Vorschriften angewandt wurden, waren wohl die genossenschaftlichen Eigentums- und Arbeitsverhältnisse für diese Sonderrechtsentwicklung ursächlich. Mit Einschränkungen erfaßt das LPG-Recht den Regelungsbereich des für die Industrie geltenden Arbeits- und Organisationsrechts: es normiert die Beziehungen der Organisation und Tätigkeit der LPG, einschließlich der Wechselbeziehungen zu kooperativen Einrichtungen, die Beziehungen der LPG zu ihren Mitgliedern, ferner die Beziehungen zwischen den Produktionskollektiven untereinander und zur LPG sowie der einzelnen im Produktionskollektiv. Da die Grundlagen für die Existenz eines eigenständigen Rechtszweiges W. lange Zeit umstritten waren, kann die Rechtswissenschaft der DDR auch gegenwärtig kein vollkommen abgeklärtes Bild des Gegenstandes vorweisen. Dazu trägt bei, daß diese Rechtsmaterie aufgrund ihrer Aufgabe und starken Abhängigkeit von wirtschaftspolitischen Entscheidungen einem raschen Wandel unterworfen ist. So ist es bisher auch nicht zu der vor allem 1969 und 1970 diskutierten Gesamtkodifikation des W. gekommen. Zweifelhaft erscheint, ob ein umfassendes Wirtschaftsgesetzbuch noch angestrebt wird. Nach der bescheideneren Zielsetzung des VIII. Parteitages der SED (1971), das W. nur weiter auszugestalten, und nach seiner partiellen Weiterentwicklung in den letzten Jahren kann davon ausgegangen werden, daß diese Kodifikationspläne vorerst fallengelassen wurden. Nicht nur technische Schwierigkeiten, die vielgestaltigen Normen und die Über- und Unterordnungs- sowie Gleichordnungsverhältnisse zu einer einheitlichen Gesamtregelung zu führen, dürfte für die Zurücknahme der ursprünglichen Zielsetzung ausschlaggebend sein. II. Organisationsrecht A. Allgemeine Bestimmung Als Teilgebiet des W. werden im Organisationsrecht (O.) speziell jene Rechtsvorschriften erfaßt, welche die Gründung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung sowie die Rechtsstellung der nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung agierenden Wirtschaftseinheiten regeln. Die sich in der Verwirklichung einer bestimmten Rechtsstellung darstellenden Statusverhältnisse sind die zentrale juristische Kategorie des O. Im einzelnen beinhaltet es vor allem subjektbezogene Grundsatzregelungen des Entstehens, Änderns und Auflösens von Organisationen, die Festlegung und Ausgestaltung ihrer typischen inneren Struktur, ihres Leitungssystems, ihrer Fondswirtschaft, ihrer Leistungsgrundsätze sowie ihres rechtserheblichen Willensbildungsprozesses und tatsächlichen Handelns. Diese Regelungsmaterie zielt in erster Linie auf die Grundeinheiten des Wirtschaftsorganismus. Darüber hinaus betrifft das O. auch alle zwischenbetrieblichen Organisationsformen, denen die gemeinschaftliche Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder die zentralisierte Wahrnehmung von Teilfunktionen übertragen ist. Organisationsrechtlich relevant ist in diesem Zusammenhang auch das Handeln und Beziehungsgefüge zwischen den Beteiligten, wenn diese keine eigene Rechtssubjektsqualität aufweisen; ausschlaggebend sind hier ihre selbständige Willensbildung und Funktion. B. Wirtschaftsorganisation Die derzeitige Organisationsstruktur der Wirtschaft weist insgesamt 5 Wirtschaftseinheiten auf: 1. Volkseigenes Kombinat Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Kombinats-VO) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 355) gilt „das volkseigene Kombinat als die grundlegende Wirtschaftseinheit der materiellen Produktion“. Damit wird den Kombinaten eine Schlüsselstellung im Wirtschaftssystem der DDR zugeschrieben. Neben der Wirtschaftstätigkeit übt das Kombinat zugleich „staatliche Funktionen der Wirtschaftsleitung aus“ (§ 4 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO vom 8. 11. 1979). Es ist rechtsfähig, juristische Person, „und begründet im eigenen Namen Verbindlichkeiten und haftet für ihre Erfüllung“ (§ 3 Abs. 4, S. 1 Kombinats-VO). Über die Gründung eines Kombinats entscheidet entweder der Ministerrat (bei direkter Unterstellung unter ein Ministerium), der zuständige Minister (keine direkte Unterstellung unter ein Ministerium) oder der Rat des Bezirkes (Kombinat im Verantwortungsbereich der örtlichen Räte) nach Zustimmung des fachlich zuständigen Ministers (§ 36 Abs. 1–3 Kombinats-VO). Das Kombinat ist in das Register der volkseigenen Wirtschaft, [S. 1510]das durch das StVG bei den Bezirksvertragsgerichten geführt wird, einzutragen. Es weist u.a. die rechtlich vertretungsbefugten Personen aus, die in erster Linie der Generaldirektor und bei Verhinderung seine Stellvertreter sind. Seit der Reorganisation der Wirtschaftsverwaltung ist das Kombinat in der Regel einem Ministerium oder einem Rat des Bezirkes unterstellt. Die Leitung erfolgt entweder über einen Stammbetrieb, über Leitbetriebe oder über ein gesondertes Generaldirektorat. 2. Kombinatsbetrieb Innerhalb des Kombinats stellt der Kombinatsbetrieb eine ökonomisch und juristisch selbständige Einheit dar. Er ist ebenfalls juristische Person und begründet Verbindlichkeiten im eigenen Namen, für deren Erfüllung er haftet (§ 6 Abs. 1 u. 2 Kombinats-VO). Die Direktoren als Leiter der Kombinatsbetriebe unterstehen dem Generaldirektor des Kombinats und sind diesem verantwortlich und rechenschaftspflichtig (§ 27 Abs. 4 Kombinats-VO). Die Einordnung in das Kombinat ist als Relativierung der ökonomischen Selbständigkeit des Kombinatsbetriebes anzusehen. 3. Volkseigener Betrieb (VEB) Durch die herausgehobene Stellung der Kombinate hat sich die Bedeutung der selbständigen VEB verringert. Standen die Regelungen bezüglich der VEB in den durch § 43 Abs. 2 Kombinats-VO aufgehobenen Abschnitten der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB (VVB-VO) vom 28. 3. 1973 (GBl. I, S. 129) noch an erster Stelle, so ist diese Regelungsmaterie in der Kombinats-VO deutlich knapper ausgefallen, wobei häufig nur eine Verweisung auf Bestimmungen der Kombinate und ihrer Betriebe erfolgt. Auch die VEB gelten als „ökonomisch und rechtlich selbständige Einheiten der materiellen Produktion oder eines anderen Bereichs der Volkswirtschaft“ (§ 31 Abs. 1, S. 1 Kombinats-VO). Sie gehören keinem Kombinat an, sondern sind „einem Staatsorgan oder wirtschaftsleitenden Organ unterstellt“ (§ 31 Abs. 1, S. 2 Kombinats-VO). Gleich dem Kombinatsbetrieb ist der VEB rechtsfähig (juristische Person), und für die Vertretung der VEB im Rechtsverkehr gelten die Regelungen des Kombinats entsprechend. 4. Vereinigung volkseigener Betriebe (VVB) Mit dem forcierten Auf- und Ausbau der Kombinate gingen Anzahl und Bedeutung der VVB sehr stark zurück. Die VVB bildeten eine Art Zwischenglied zwischen den zentralen wirtschaftsleitenden Staatsorganen und den Wirtschaftseinheiten, wobei sie letzteren näherstanden, als sie mit eigenen (finanziellen) Fonds ausgestattet wurden. Für ihre Stellung gelten die §§ 34 ff. VVB-VO vom 28. 3. 1973. Sie stellten bis 1978 häufiger die wirtschaftsleitenden Organe für bestimmte Sortiments- und Fertigungskomplexe, bestehend aus unterstellten VEB. Parallel zu den Kombinatsregelungen sind auch VVB rechtsfähig (§ 35 Abs. 1, S. 1 VVB-VO) und werden von einem Generaldirektor mit Weisungsrecht gegenüber den nachgeordneten Einheiten geleitet (§ 35 Abs. 2, S. 1 VVB-VO). 5. Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften Art. 42 Abs. 2 der Verfassung der DDR sieht die Bildung von Wirtschaftseinheiten vor, deren nähere Ausgestaltung durch die VO über Kooperationsgemeinschaften vom 12. 3. 1970 (GBl. II, S. 287) vorgenommen wird. Diese können von mehreren rechtsfähigen Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und anderen Wirtschaftsorganisationen auf freiwilliger Basis und unter wirtschaftlicher und juristischer Eigenverantwortung der Beteiligten zur gemeinsamen Lösung wirtschaftlicher Aufgaben oder zur gemeinsamen Wahrnehmung von Funktionen gebildet werden. Voraussetzung hierzu ist ein Organisationsvertrag. Als kooperative Organisationsform haben die Wirtschaftsgemeinschaften eine effizientere Arbeitsteilung, die Konzentration der Forschungskapazität, komplexe Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. zum Ziel. In der Regel besitzen sie keine Rechtsfähigkeit. C. Kompetenzen der Wirtschaftseinheiten Mit Ausnahme der Kooperations- oder Wirtschaftsgemeinschaften sind den übrigen Wirtschaftseinheiten bestimmte Kompetenzen zugewiesen. Diese differieren entsprechend der unterschiedlichen Rechtsstellung und beinhalten die Planungskompetenz: Aufstellen von Fünfjahr- und Jahresplänen aufgrund staatlicher Planentscheidungen und eigener Analysen der allgemeinen und Bedarfsentwicklung (§§ 9 Abs. 1 u. 2, 34 Abs. 2, S. 1 Kombinats-VO; §§ 36, 37 VVB-VO); Fondskompetenz. Befugnis, Fonds im Rahmen der Rechtsvorschriften und des Planes zu bilden, zu besitzen, zu nutzen und über sie zu verfügen (§§ 3 Abs. 2, 14, 15, 18, 31 Abs. 4, 34 Abs. 1 u. 4 Kombinats-VO; § 44 Abs. 1 VVB-VO); Kooperationskompetenz: Recht auf Schaffung von Kooperationsbeziehungen mit anderen Wirtschaftseinheiten auf Grundlage der staatlichen Plankennziffern und anderer staatlicher Planentscheidungen (§§ 23, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO); Produktionskompetenz. Durchführung der in den staatlichen Plänen festgelegten mengenmäßigen, bedarfs- und qualitätsgerechten Produktion und anderer Wirtschaftstätigkeiten, wie die Entwicklung neuer Erzeugnisse, Rationalisierungsmaßnahmen u.ä. (§§ 1, 2 Abs. 1, 6, 17, 31 Abs. 1, 34 Kombinats-VO; §§ 34 ff. VVB-VO). Zu diesen grundsätzlichen Befugnissen treten bei Kombinaten weitere hinzu: [S. 1511] * Außenhandelskompetenz: Berechtigung, „gemeinsam mit den zuständigen Außenhandelsbetrieben internationale Wirtschaftsverträge über die Spezialisierung und Kooperation der Produktion“ mit Partnern der RGW-Mitgliedsstaaten abzuschließen (§ 16 Abs. 5 Kombinats-VO). Daneben können Außenhandelsaufgaben durch einen dem Kombinat zugehörigen Außenhandelsbetrieb (AHB) wahrgenommen werden (§ 17 Abs. 3 Kombinats-VO). Diese dem Außenhandelsministerium unterstellten Betriebe — und nicht die Kombinate — sind Vertragspartner bei Außenhandelsgeschäften. Organisationskompetenz: Unter bestimmten Voraussetzungen ist dem Generaldirektor die Befugnis verliehen, Funktionen und Aufgaben der Kombinatsbetriebe zu ändern (§ 7 Abs. 1 Kombinats-VO) bzw. gewisse Aufgaben zu zentralisieren (§ 7 Abs. 2 Kombinats-VO). Weiterhin hat er die Kooperationsbeziehungen innerhalb des Kombinats auf der Grundlage des Planes und des Vertragsgesetzes zu regeln sowie die dabei auftretenden Streitigkeiten zu entscheiden (§ 23 Abs. 2 Kombinats-VO). Normsetzungskompetenz: Auf Grundlage und in Ausführung der Kombinats-VO und weiterer Rechtsvorschriften sind Aufgaben, Rechte und Pflichten des Kombinats in einem Statut festzulegen (§ 29 Abs. 1 Kombinats-VO). Die weitere Ausgestaltung des Statuts erfolgt durch Ordnungen, die der Generaldirektor erläßt (§ 29 Abs. 5 u. 6 Kombinats-VO). Bei den VEB kann von einer Außenhandelskompetenz nur insofern gesprochen werden, als bestimmte VEB spezielle Außenhandelsbetriebe (AHB) darstellen. Diese schließen Im- und Exportverträge in eigenem Namen für Rechnung der Produktions- oder Binnenhandelsbetriebe. In der Organisationskompetenz der VEB liegt die Festlegung der betrieblichen Leitungsstruktur durch den Direktor, die das übergeordnete Organ zu bestätigen hat (§ 33 Abs. 1 Kombinats-VO). Die Normsetzungskompetenz erschöpft sich im wesentlichen in der durch § 92 Abs. 1 AGB eingeräumten Befugnis des Betriebsleiters, eine Arbeitsordnung (§ 91 AGB) zu erlassen (Arbeitsrecht). Gemäß § 31 Abs. 5 Kombinats-VO können bestimmte VEB auch ein Statut haben. Die Leitung der Wirtschaftseinheiten wird von einem Generaldirektor oder Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung wahrgenommen. Die Berufung und Abberufung des Betriebs- oder Kombinatsleiters erfolgen durch das übergeordnete Organ, dem dieser verantwortlich und rechenschaftspflichtig ist (§§ 5, 24 und 25; 27, 28; 32 Kombinats-VO und §§ 34 ff. VVB-VO). Den Beschäftigten kommen die in Art. 21 der Verfassung, im AGB, der Kombinats- und VVB-Verordnung (und der VO über Kooperationsgemeinschaften) niedergelegten Mitwirkungsrechte zu (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Leitungsrecht A. Struktur der Wirtschaftsleitung Das Leitungsrecht normiert in erster Linie die durch Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen den Wirtschaftseinheiten bestehenden Beziehungen. Dem vertikalen Leitungsrechtsverhältnis steht das horizontale Vertragsrechtsverhältnis gegenüber. Die Grundlage des Leitungssystems der Wirtschaftseinheiten bildet das Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus, dessen beide Begriffskomponenten im Prinzip der Einzelleitung und der in verschiedenen Rechtsvorschriften festgelegten „umfassenden demokratischen Mitwirkung der Werktätigen“ zum Ausdruck kommen. Das Leitungsrecht steht in enger Beziehung zum Planungsrecht, jedoch können bei weitem nicht alle Maßnahmen und Entscheidungen der staatlichen Wirtschaftsleitung als staatliche Planungstätigkeit qualifiziert werden. Gekennzeichnet wird das Wirtschaftsleitungsrecht dadurch, daß es rechtsverbindliche Maßstäbe für die Entscheidungen der Leitungsorgane und für das Verhalten der betroffenen Adressaten setzt. Da dies in gewissem Sinne auch auf das Planungsrecht zutrifft, kann das Leitungsrecht als die umfassende und übergreifende Basisregelung begriffen werden. Das Leitungssystem der DDR-Wirtschaft gliedert sich im wesentlichen in 2 Ebenen: 1. Als zentrales Organ der Wirtschaftsleitung fungiert der Ministerrat, der seine Tätigkeit auf Grundlage und entsprechend der Direktiven der SED sowie der Wirtschafts- und Haushaltspläne des Staates entfaltet (vgl. § 3 Abs. 1, S. 1 Gesetz über den Ministerrat der DDR vom 16. 10. 1972, GBl. I, S. 253). Die Ministerien, Ämter und andere zentrale staatliche Leitungsinstanzen nehmen als Organe des Ministerrates dessen Leitungsaufgaben wahr. Die direkte Anleitung der verschiedenen Wirtschaftsbereiche erfolgt durch Institutionen mit bereichsleitender Funktion, den Industrie- und anderen Zweigministerien (z.B. Ministerium für Außenhandel, für Bauwesen, für Post- und Fernmeldewesen) (Industrieministerien). An dieser Steuerung sind auch generell koordinierende Ministerien und Staatsorgane beteiligt (wie das Ministerium für Wissenschaft und Technik, Ministerium für Materialwirtschaft) sowie partiell koordinierende und/oder kontrollierende Organe wie das Amt für Preise, das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, das Amt für Erfindung und Patentwesen, die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (Rechnungsführung und Statistik), das Staatliche Vertragsgericht und das Komitee der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI). Die Planungsfunktion wird vor allem von der Staatlichen Planungskommission als generell koordinierende Aufgabenstellung durchgeführt (Planung, IV. A.). [S. 1512]2. Die zweite Ebene bilden die Kombinate mit ihren Kombinatsbetrieben und die VEB. Zwischen diesen beiden Ebenen gab es bis Ende der 70er Jahre eine mittlere Ebene, bestehend vor allem aus den VVB. B. Leitungsmittel Dem Grundsatz der Über- und Unterordnung folgend, wird das Leitungsrechtsverhältnis inhaltlich von der übergeordneten Instanz bestimmt, wobei die nachgeordnete Wirtschaftseinheit an der Entscheidungsbildung beteiligt werden soll. Die Leitungsmittel (Rechtsformen) zur Gestaltung der Leitungsrechtsverhältnisse und damit der wirtschaftsrechtlichen Leitungsentscheidung sind vielgestaltig und haben noch keine gesetzlich einheitliche Normierung erfahren. Grundsätzlich wird zwischen a) Rechtsnorm und b) Einzelentscheidung unterschieden. Von Staatsorganen, denen eine Normierungsbefugnis zusteht — Ministerien und Ämter —, können Anordnungen und Durchführungsbestimmungen erlassen und im Gesetzblatt verkündet werden. Wirtschaftseinheiten und wirtschaftsleitende Organe können normative Weisungen aussprechen. Richtlinien, Dienstanweisungen und Verfügungen können von allen Leitungsorganen erlassen werden. Mittels Anordnungen werden Sachverhalte geregelt, die zum einen für einen bestimmten Industriezweig von zentraler Bedeutung sind. In der Regel spielen dabei eine längerfristige Konzeption der Regelung und ein erhöhter Publizitätsgrad als Voraussetzungen der praktischen Umsetzung eine Rolle. Zum anderen bilden sie die Regelungsart für bereichsüberschreitende Normierungen und solche, die unmittelbare Auswirkungen außerhalb des betroffenen Ministeriums haben, sowie für die Festlegung der Rechte und Pflichten von Betrieben und Einrichtungen außerhalb der Industrie. Durchführungsbestimmungen werden vom zuständigen Minister im Rahmen seiner Befugnisse zur Durchführung von Verordnungen und Beschlüssen des Ministerrates erlassen. Normative Verfügungen haben die Rechte und Pflichten der Leiter und nachgeordneten Wirtschaftseinheiten zum Inhalt. Als eine Anleitung zum Handeln vermitteln die Richtlinien sowohl Ziele wie Lösungswege für bestimmte Aufgaben. Schließlich ergehen Regelungen als Dienstanweisung, um die Verhaltensweisen der Mitarbeiter des Ministeriums, der Generaldirektoren sowie der Leiter der anderen direkt unterstellten Wirtschaftseinheiten verbindlich festzulegen. Bei den Einzelentscheidungen kann zwischen normativen und individuellen Entscheidungen ähnlich der Abgrenzung zwischen Verwaltungsvorschrift und Weisung unterschieden werden. Meistens ergeht die Einzelentscheidung auf der Grundlage oder in bezug zu einer Rechtsnorm; sie kann auch auf einer höherrangigen Einzelentscheidung beruhen. Von herausragender Bedeutung sind die staatlichen Planentscheidungen, als deren wichtigste individuelle Entscheidungen die staatlichen Aufgaben (Pflicht zur Erarbeitung eines Planentwurfs), Planauflagen (verpflichtend vorgeschriebenes Verhalten zur Planerfüllung) und Bilanzentscheidungen (Koordinierung von Planentscheidungen verschiedener Verantwortungsbereiche) zu sehen sind (Planung, V.). Sofern die Einzelentscheidung nicht im Planungsbereich getroffen wird, fällt sie in der Regel als Weisung (komplexes Leitungsverhältnis) oder als Auflage (partielles Leitungsverhältnis). Als eine Sonderform der Weisung greifen die „operativen Entscheidungen“, wie Bilanz- oder Standardänderung, in den planmäßigen Wirtschaftsablauf der Betriebe ein. Schließlich werden Einzelentscheidungen zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten bzw. zur Konfliktlösung getroffen, z.B. Entscheidungen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung über den Entzug des Gütezeichens oder Schiedssprüche des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Entscheidungsfindung soll durch eine klar umrissene Entscheidungskompetenz, hohe Qualifikation der Leitungsinstanzen und das Zusammenspiel von Eigenverantwortung und demokratischer Mitwirkung der Geleiteten den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ entsprechend optimiert werden. Dabei werden neben den direkten, administrativen Leitungsmitteln auch indirekte verwandt, die unter dem Begriff „ökonomische Hebel“ zusammengefaßt sind (Finanzsystem, VI.). Vom Leitungsrecht im engeren Sinn nicht mehr umfaßt sind „Koordinierungsentscheidungen“, die die verbindliche Gestaltung der Zusammenarbeit nicht unterstellter Leitungsorgane regeln. Rechtsformen sind die Abstimmung, Zustimmung und die gemeinsame Entscheidung. Pflichtverletzungen der nachgeordneten Wirtschaftseinheiten können eine materielle, die der Wirtschaftsfunktionäre als schuldhaftes Handeln eine persönliche Verantwortlichkeit auslösen. Die haftungsrechtlichen Sanktionsformen sind vielgestaltig und reichen von den an den Staatshaushalt abzuführenden Wirtschaftssanktionen (systemwidriges Handeln) über Ordnungsstrafen (persönliche Verantwortlichkeit), die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von vertragsgerichtlichen Entscheidungen bis hin zum Schadensersatz und der Vertragsstrafe bei der Verletzung von Wirtschaftsverträgen. Die persönliche Verantwortlichkeit ist daneben auch disziplinarischen und strafrechtlichen Regelungen unterworfen. Demgegenüber erscheint die materielle Verantwortlichkeit der Leitungsorgane eher schwach ausgeformt. IV. Recht der Planung und Bilanzierung Die „sozialistische Planwirtschaft“ ist die in Art. 9 Abs. 3 verfassungsrechtlich verankerte Wirtschafts[S. 1513]ordnung der DDR. In der westlichen Betrachtung ist dafür der Idealtypus „Zentralverwaltungswirtschaft sowjetischen Typs“ geläufig. Danach erfolgt die Steuerung des Wirtschaftsprozesses durch zentrale normative Planung und Leitung der zuständigen Staatsorgane in Ausführung der richtungweisenden Beschlüsse und Direktiven der Führung der SED. Bestimmendes Moment der Planung ist ihre auf der Grundlage des Volks- bzw. Genossenschaftseigentums bestehende gesamtgesellschaftliche Zielrichtung. Als konkrete Ausdrucksform der Wirtschaftsplanung fungieren zwei Grundtypen von staatlichen Plänen: mittelfristige Fünfjahrpläne und kurzfristige Volkswirtschaftspläne, in welche die Zielvorgaben der Fünfjahrpläne sukzessive in den jährlichen Planungsabschnitt übertragen werden. Die jährlich aufgestellten Volkswirtschaftspläne bilden das entscheidende direkte Steuerungsmittel des Wirtschaftsablaufes, an deren Ausarbeitung zahlreiche Institutionen und alle Wirtschaftseinheiten beteiligt sind. Das Planungsrecht umfaßt die rechtliche Regelung jener Beziehungen, die bei der Festlegung (Planentscheidung) der Produktions- und Effektivitätsziele und den hierzu einzusetzenden Fonds und Ressourcen sowie bei deren Realisierung im jeweiligen Planungszeitraum entstehen. Es regelt sowohl das Verfahren der arbeitsteiligen Vorbereitung und des Treffens von Planentscheidungen wie auch den Prozeß der Planrealisierung, in dem durch die betriebliche Planung mittels interner Weisungen und Entscheidungen die nötigen Durchführungsvoraussetzungen geschaffen werden und zum anderen durch den Abschluß von Kooperations- und Leistungsverträgen die Präzisierung des Plans erfolgt. Aufgabe des Planungsrechts ist es somit, das koordinierte Zusammenwirken aller am Planungsprozeß beteiligten Staatsorgane und Wirtschaftseinheiten verbindlich auszugestalten, die Stabilität der Planung sicherzustellen und die Wiederholbarkeit der Planungsprozesse zu gewährleisten. Im einzelnen werden insbesondere folgende Sachverhalte geregelt: die Fixierung der Kompetenzen der Planungsorgane und Wirtschaftseinheiten, die Ordnung und Gestaltung des Planungsablaufes einschließlich der Planbestätigungen und Planänderungen, die Bilanzierung und territoriale Koordinierung der Pläne, die Planinformation, -abrechnung und -kontrolle, die Planpflichtverletzungen, die Wechselbeziehungen zwischen der innerstaatlichen Planung und der Plankoordinierung des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Der Planungsprozeß läßt sich rechtlich nicht gleichmäßig präzise regeln. So kann der konkrete Inhalt eines Planungszieles nicht direkt rechtlich-normativ erfaßt werden; jedoch werden dessen Erarbeitung und Realisierung davon beeinflußt, indem die Planziele als rechtsverbindliche Entscheidungen (Planentscheidungen) formuliert werden, die Anforderungen an die Planentscheidungen normiert werden, das einheitliche und aufeinander abgestimmte Handeln der am Planungsprozeß Beteiligten rechtlich ausgestaltet wird, die einheitliche Anwendung der planungsorganisatorischen und -technischen Arbeitsmittel und -methoden durch rechtsverbindliche Festsetzung sichergestellt wird. Im Planungsrecht gibt es 3 Rechtsformen: 1. Planungsgesetze. In Gesetzesform werden von der Volkskammer der Fünfjahrplan sowie der Volkswirtschaftsplan und der Staatshaushaltsplan des jeweiligen Planjahres verabschiedet. Der Staatshaushaltsplan beruht auf der Zielstellung des Volkswirtschaftsplans und sichert dessen Finanzierung. Die Grundsätze der Haushaltswirtschaft sind im Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der DDR vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 383) niedergelegt (Staatshaushalt). Die Plangesetze enthalten in komprimierter Form die Globalziele, die über die Planentscheidungen aufgeschlüsselt werden. Die Staatsbilanzen sind kein Bestandteil der Plangesetze; sie werden vom Ministerrat bestätigt (§ 4 Abs. 3 des Ministergesetzes vom 16. 10. 1972) und bilden die quantitative Zusammenfassung der wichtigsten Ziele und des Ressourcen- und Fondseinsatzes (Planung, VI. B.). 2. Planentscheidungen. Sie beruhen überwiegend — ausnahmsweise auch durch Wirtschaftsvertrag möglich — auf einseitigen Willenserklärungen übergeordneter oder gesetzlich für zuständig erklärter Organe und setzen den Beteiligten rechtsverbindliche Ziele für die auszuarbeitenden Pläne und die Durchführung des Produktions- und Reproduktionsprozesses. Inhaltlich erfassen die an einzelne W.-Subjekte adressierten Planentscheidungen: die Erzeugung von Produkten oder die Erbringung anderer Leistungen, die Verwendung von Erzeugnissen und Leistungen sowie die Inanspruchnahme anderer Ressourcen, die Entwicklung des Verhältnisses von Aufwand und Nutzen sowie andere Effektivitätsfaktoren, die Bildung und Verwendung materieller und finanzieller Fonds. Planentscheidungen als Instrumente für die verbindliche Steuerung des Verhaltens der Betroffenen ergehen nicht isoliert, sondern als hierarchisch miteinander verknüpfte Entscheidungsketten. Auf allen Stufen des Planungsprozesses ist nach staatlichen und betrieblichen Planentscheidungen zu differenzieren. Staatliche Planentscheidungen haben vor allem die Formen [S. 1514]a) der Planbeschlüsse über die Aufgaben der Fünfjahr- und Jahrespläne und b) als staatliche Plankennziffern zur Ausarbeitung und Durchführung der Volkswirtschaftspläne und Staatshaushaltspläne. Davon umfaßt werden auch die Bilanzentscheidungen als staatlich verbindliche Naturalkennziffern des Aufkommens und der Verwendung von Material, Ausrüstung, Bauleistungen, Konsumgütern, Arbeitsvermögen, finanzieller Fonds u.ä. Bilanzentscheidungen unterliegen einem rechtlich geordneten Verfahren. Als Resultat eines wechselseitigen Informationsaustausches zwischen Herstellern und Abnehmern und unter Zugrundelegung der zentralen Vorgabebilanzen (Bilanzabstimmungen) sind die so vom entscheidungsbefugten Bilanzorgan gewonnenen Bilanzentscheidungen in den jeweiligen Plan aufzunehmen. Die staatlichen Planentscheidungen werden durch das Planungsstadium charakterisiert: Sie ergehen als Planaufgaben während der Planausarbeitung und als Planauflagen während der Plandurchführung (Planung, V. A., Planung, V. C.). Betriebliche Planentscheidungen beruhen auf staatlichen Vorgaben und umfassen in erster Linie Entscheidungen des Kombinatsleiters. 3. Verfahrensregelungen für die Ausarbeitung der Planentwürfe. Sie regeln die Vorbereitung und das Treffen der Planentscheidungen, wobei die Planungsordnung hierfür die zentrale Grundlage bildet. Die derzeit in Kraft befindliche Planungsordnung ist die AO über die Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1981 bis 1985 vom 28. 11. 1979 (GBl. SDr. 1020 a–q), die im Frühjahr 1981 aufgrund der Reform der Wirtschaftsorganisation — Kombinate traten an die Stelle der VVB — durch die AO über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft 1981–1985 vom 30. 4. 1981 (GBl. I, S. 149) in vielen Teilen abgeändert und neu gefaßt wurde. Das Bilanzierungsverfahren ist zuletzt vor allem in der VO über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung — Bilanzierungs-VO — vom 15. 11. 1979 (GBl. I, 1980, S. 1) geregelt worden. Ergänzende Bestimmungen enthält die Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens (GBl. SDr. 1021 vom 22. 2. 1980; vgl. dazu GBl. I, 1980, S. 40), die Finanzierungsrichtlinie über die volkseigene Wirtschaft vom 21. 8. 1979 (GBl. I, S. 253) und die VO über die gesellschaftliche Verantwortung, die Vollmachten und Pflichten des Hauptbuchhalters in den volkseigenen Kombinaten und volkseigenen Betrieben — Hauptbuchhalterverordnung — vom 7. 6. 1979 (GBl. I, S. 156). Die Planungsordnung regelt die Ausarbeitung, Durchführung und Abrechnung der staatlichen Pläne bis zum Betrieb, wobei sie auf die Kombinats- und Betriebsplanung nur insofern einwirkt, als sie mit der für diesen Bereich geltenden Rahmenrichtlinie korrespondiert. Ziel und Aufgabe der Planungsordnung ist die Sicherstellung des koordinierten Zusammenwirkens der am Planungsprozeß beteiligten Wirtschaftssubjekte. 4. Die Regelungsmaterie des Planungsrechts umfaßt ferner: die VO über die Durchführung von Investitionen vom 27. 3. 1980 (GBl. I, S. 107), die VO über Rechnungsführung und Statistik vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585), geändert durch die 2. VO vom 24. 5. 1979 (GBl. I, S. 163), geändert durch die 2. VO vom 10. 7. 1980 (GBl. I, S. 215), geändert durch die 3. VO über Rechnungsführung und Statistik vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 125), die VO über die Energiewirtschaft in der DDR Energie-VO — vom 30. 10. 1980 (GBl. I, S. 321) und die VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. 12. 1983 (GBl. I, S. 405). 5. Planpflichtverletzungen. Sie werden nach den Grundsätzen der materiellen und persönlichen Verantwortlichkeit geahndet. Beim Vorliegen gesetzlich fixierter Tatbestände treten die im einzelnen vorgesehenen, juristisch differenziert ausgestalteten Rechtsfolgen ein. In erster Linie soll die Plandisziplin über die Leistungsbewertung der Betriebe gewährleistet werden; daneben finden auch moralische Stimuli Verwendung. In Fällen besonders schwerwiegender Planabweichungen können Sanktionen ergriffen werden. Im Rahmen der individuellen Verantwortlichkeit stehen a) Disziplinierungsmaßnahmen des Arbeitsrechts und b) Ordnungsstrafen als Sanktionen zur Verfügung (Ordnungswidrigkeiten). Im Rahmen der rechtlichen Verantwortlichkeit der Betriebe sind a) Wirtschaftssanktionen und b) Maßnahmen des staatlichen Leistungszwanges zu unterscheiden. Letztere stellen erhebliche staatlich-administrative Eingriffe dar, indem sie die Verfügungsgewalt der Betriebe über ihre finanziellen Fonds und Bankkonten durch umgehende Abführung an den Staatshaushalt und Kontosperren einschränken. Zuständig ist der Minister der Finanzen. Über Wirtschaftssanktionen entscheidet das Staatliche Vertragsgericht auf Antrag von Staatsorganen und wirtschaftsleitenden Organen. Die in verschiedenen Rechtsvorschriften formulierten Sanktionstatbestände sind aber nur bis zu einem gewissen Grad geeignet, einen optimalen Planungs- und Bilanzierungsprozeß zu gewährleisten. Überzogene Strafdrohungen stehen im Gegensatz zu der im gewissen Rahmen geforderten Initiative und Eigenverantwortlichkeit der Planungsbeteiligten. Die Aufrechterhaltung der Risikobereitschaft und Entscheidungsfreudigkeit der Leiter ist daher ein wesentlicher Grund für die relativ geringe Bedeutung [S. 1515]des zur Sicherstellung der Plandisziplin eingesetzten juristischen Instrumentariums der Wirtschaftssanktion. V. Wirtschaftsvertragsrecht/Vertragssystem A. Allgemeine Bestimmung Das Wirtschaftsvertragsrecht regelt die Gestaltung der wirtschaftlichen Beziehungen, die Betriebe und andere W.-Subjekte auf gleicher Leitungsebene untereinand
Wirtschaftsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1963 1969 1975 1979 I. Wirtschaftsrecht als eigener Rechtszweig A. Grundmerkmale 1. Gegenstand. Als eigenständiger Rechtszweig umfaßt W. jene Rechtsnormen, welche die zentrale staatliche Leitung der Wirtschaft einschließlich der Beziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten regeln. Gegenstand des W. sind daher a) die Beziehungen zwischen den wirtschaftsleitenden Organen, der staatlichen Verwaltung und den früheren VVB, sowie den…
DDR A-Z 1985
Kulturelles Erbe (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue sozialökonomische Formationen“. Aus dieser Doktrin ergeben sich für die kulturpolitische Praxis sowohl Schwerpunkte als auch Widersprüche. Symptomatisch für diesen konfliktreichen Prozeß ist die Rezeption des KE. der deutschen Vergangenheit. In den ersten Jahren nach Gründung der DDR hielt die SED-Führung den Anspruch einer einheitlichen deutschen Kulturnation aufrecht, beanspruchte jedoch schon damals das „fortschrittliche Erbe“ für sich und grenzte es von der „imperialistischen Unkultur“ im Westen Deutschlands ab. Zeitlich parallel zur Entwicklung der Formel vom „sozialistischen deutschen Nationalstaat“ verlief die Absage an das gesamtdeutsche KE. Die Propagandisten und Kulturtheoretiker der SED versuchten, spezifische Traditionslinien einer „sozialistischen deutschen Nationalkultur“ herauszuarbeiten. Einzelne Ereignisse der deutschen Geschichte, etwa die Bauernkriege oder progressiv-realistische und sozialistisch-revolutionäre Inhalte der deutschen Literaturgeschichte, sind dabei in direkten Zusammenhang mit der gesellschaftspolitischen Entwicklung der DDR gestellt worden. Dies geschah mit dem Anspruch, „die besten Traditionen der Geschichte und Kultur wieder zum Leben zu erwecken und im Sozialismus zu ihrer eigentlichen Blüte zu führen“. Der Bundesrepublik Deutschland wurde das Recht auf Aneignung und Verwaltung des KE. abgesprochen, die These von der Einheit der deutschen Kultur als „ideologische Konterrevolution“ bezeichnet. In dem Bemühen, ein eigenes DDR-Nationalgefühl zu entwickeln, und weil sich viele kulturelle Werte der Vergangenheit nicht nahtlos in dieses Konzept einfügen ließen, plädierte die SED-Führung für eine „kritische Aneignung“ des KE. Das bedeutete seine „Überprüfung, Entwicklung und Anwendung je nach den konkreten geschichtlichen Aufgaben der Gegenwart, je nach den objektiven Kriterien des gesellschaftlichen Fortschritts“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Das führte in der Praxis zunächst zu einer verstärkten Pflege kultureller Werte und Traditionen auch aus den osteuropäischen sozialistischen Ländern [S. 767]und der Sowjetunion; es hat aber auch die Auseinandersetzung mit früher verpönten oder ignorierten deutschen und ausländischen Kulturgütern (z.B. dem Surrealismus, den Werken Robert Musils) ermöglicht. Besonders auffallend und in der DDR selbst nicht unumstritten waren zu Beginn der 80er Jahre zwei prinzipielle Wendungen in der Erbe-Rezeption: Der 200. Geburtstag Karl Friedrich Schinkels im Jahr 1981 und die Ankündigung einer großen Preußen-Ausstellung in West-Berlin führten zu einer Änderung des offiziellen, bisher weitgehend negativen Preußenbildes. Sie wurde eingeleitet mit einer Biographie Friedrichs II. der Historikerin Ingrid Mittenzwei. Danach verfügte SED-Generalsekretär Honecker persönlich die Wiederaufstellung des Reiterstandbilds Friedrich des Großen von Christian Daniel Rauch in der Ost-Berliner Straße Unter den Linden. Die Vorbereitung des Luther-Jahres 1983 bot der DDR Anlaß, auch ihr bisheriges Bild vom „Fürstenknecht“ Martin Luther zu reformieren. Honecker war hierbei ebenfalls Vorreiter, indem er sich an die Spitze des staatlichen Luther-Komitees der DDR stellte. Kurze Zeit später wurde auch der früher wegen der von ihm erlassenen „Sozialistengesetze“ heftig geschmähte Reichskanzler Otto von Bismarck einer differenzierteren Wertung unterzogen. — Im Zusammenhang mit diesen Vorbereitungen bei der Auseinandersetzung mit der deutschen Vergangenheit gibt es Versuche, die Begriffe „Erbe“ und „Tradition“ voneinander abzugrenzen (Nationale Geschichtsbetrachtung). Das Bemühen um Traditionslinien zur Schaffung einer eigenen nationalen Identität der DDR führte schließlich auch zur Aneignung des KE. über eine verstärkte Förderung des Heimatgefühls. Auf alten Traditionen beruhende Volksfeste, Umzüge, Kirmessen wurden zunehmend wiederentdeckt bzw. unter sozialistischen Vorzeichen wiederbelebt (Heimatgeschichte). Seit Anfang/Mitte der 70er Jahre galt im Rahmen der Pflege des KE. der Denkmalpflege besondere Aufmerksamkeit. An einem Drittel der rd. 30.000 Bau- und Kunstdenkmäler in der DDR wurden Erhaltungs- und Restaurierungsarbeiten vorgenommen. Mit Blick auf die 750-Jahr-Feier Berlins 1987 wurde die Rekonstruktion des historischen Stadtzentrums zum politischen Schwerpunkt erklärt, der gegenüber allen anderen Vorhaben in der übrigen DDR Vorrang haben sollte. Als weitgehend durchgeführte beziehungsweise geplante Projekte sind der Dom, die Charité, der ehemalige Gendarmen-Markt mit dem Schauspielhaus, die Friedrich-Werdersche Kirche, das Ephraim-Palais sowie der Wiederaufbau der Friedrichstraße samt Friedrichstadt-Palast zu nennen. Zu den Projekten in der DDR zählen die Semper-Oper in Dresden sowie die Rekonstruktion verschiedener historischer Stadtzentren. Für den Wiederaufbau bzw. für die Rekonstruktion von solchen „Objekten mit nationaler Repräsentanz“ wurde im Zeitraum von 1976 bis 1980 gegenüber dem Zeitraum von 1971 bis 1975 die doppelte Summe ausgegeben. Konkrete Zahlen werden allerdings nicht genannt. Denkmalschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 766–767 Kulturelle Zusammenarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturfondsSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter KE., jetzt als „Kulturerbe“ bezeichnet, versteht die SED „die Gesamtheit von Bindungen, Beziehungen und Ergebnissen der geistigen Produktion vergangener geschichtlicher Epochen“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost] 1978, S. 386). Seine Bewertung „erfolgt vom Standpunkt seiner praktischen Anwendung durch soziale Gruppen (Klassen, Nationen usw.), durch ganze Generationen und durch neue…
DDR A-Z 1985
Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gegr.: Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ) und des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI); Sitz: Berlin (Ost). Direktor: Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Stellv.: Lutz Maier (SED). 1. Ziele der Gründung des IPW. Mit der Gründung des IPW sollte eine Konzentration der marxistisch-leninistischen Imperialismusforschung, insbesondere der Analyse der Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, erreicht werden. In diesem Bereich ist das IPW Leitinstitut. Es arbeitet eng mit der Abteilung für Westarbeit (Abt. 70) des Zentralkomitees (ZK) der SED zusammen und beeinflußt mit seinen Analysen und Berichten auch die Westarbeit anderer Institutionen und Massenorganisationen, die der Nationalen Front der DDR, der Liga für Völkerfreundschaft (Freundschaftsgesellschaften), des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Das IPW arbeitet im übrigen auch dem Ministerium für Staatssicherheit zu. Das IPW war nicht lediglich eine Zusammenfassung bereits bestehender Einrichtungen, vielmehr sollte es die gesamte „Westpropaganda“ verbessern und vereinheitlichen. Diese Aufgabenstellung steht in einem engen Zusammenhang mit der Anfang der 70er Jahre einsetzenden Politik der Abgrenzung der DDR. Das IPW hat demnach einen Doppelcharakter, der seine Tätig[S. 654]keit prägt: es ist einerseits zeitgeschichtliches, wirtschaftswissenschaftliches und gesellschaftspolitisches Forschungsinstitut und gleichzeitig ein Instrument der Westpropaganda. Die starke Einbeziehung des IPW in die deutschlandpolitischen Auseinandersetzungen hat zu einer Überlagerung seiner wissenschaftlichen Tätigkeit durch die propagandistisch-ideologischen Aufgaben geführt und damit seinen Ruf als wissenschaftliche Forschungsstätte beeinträchtigt. Da neben dem IPW an der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) ein Institut für Imperialismusforschung innerhalb der Partei besteht, hat das IPW auf seinem Tätigkeitsfeld keine Monopolstellung. 2. Aufgaben. a) Spezielle analytische Arbeit über den „Niedergang des Kapitalismus“ und den „Imperialismus der BRD“ auf der Grundlage des Marxismus-Leninismus. Ferner werden Probleme des Ost-West-Handels, von Konzentrationsprozessen der Industrie in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa sowie die Entwicklung der multinationalen Konzerne vorwiegend in Westeuropa untersucht. Ein weiteres Arbeitsgebiet sind der wissenschaftlich-technische JOIN:'wissenschaftlich-technische' wissenschaftlichtechnische Fortschritt und seine ökonomisch-sozialen Folgen in den westlichen Industriestaaten. b) Laufende umfassende Beobachtung der gesellschaftlichen Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland, einschl. der Analyse aller politischen Strömungen und Veränderungen sowie der Reaktionen der westdeutschen Bevölkerung auf die politischen Aktivitäten und Beeinflussungsversuche von seiten der DDR. c) Beratung der Parteiführung in deutschlandpolitischen Fragen. d) Erarbeitung von Informationsmaterialien für die Partei- und Staatsführung (Westabteilung des ZK der SED, Ministerrat der DDR, Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, Ministerium für Außenhandel [MAH] usw.). Derartige Informations- und Dokumentationsmaterialien werden auch wichtigen Institutionen in der UdSSR und in anderen sozialistischen Staaten zur Verfügung gestellt. Eine besonders enge Zusammenarbeit und gegenseitige Abstimmung findet mit dem IMEMO, Moskau, statt. Diese Kooperationen sind Ausdruck der Aufgaben- und Arbeitsteilung in den sozialistischen Ländern (z.B. liegt der Schwerpunkt der Analyse der USA bei der Sowjetunion, die Analyse der Bundesrepublik Deutschland bei der DDR). e) Das IPW versucht, auf die linken Bewegungen in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar einzuwirken. Es bedient sich dabei nicht zuletzt der DKP (Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei [DKP]). f) Publikationstätigkeit: Monatlich erscheint die Zeitschrift „IPW-Berichte“, seit 1973 vierteljährlich die „IPW-Forschungshefte“. Als interne Veröffentlichung erarbeitet das IPW den Wochendienst „Aktuelle Information aus Politik und Wirtschaft“. Forschung und Publikationstätigkeit werden über den bei dem IPW bestehenden Wissenschaftlichen Rat für Imperialismusforschung (Vors.: Max Schmidt) koordiniert. 3. Organisation. Das IPW untersteht dem Präsidium des Ministerrates der DDR; innerhalb der Parteiführung ist es dem Mitgl. des Politbüros des ZK der SED und Sekretär des ZK der SED, Joachim Herrmann, zugeordnet. Die Grundlinien seiner Forschungstätigkeit sind dem IPW durch den zentralen Forschungsplan der Gesellschaftswissenschaften vorgegeben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den aktuellen politischen Bedürfnissen der Partei- und Staatsführung. Das IPW ist in 3 Hauptabteilungen gegliedert: „Ökonomie“; „Politik“ und „Ideologie“. Jede dieser Hauptabteilungen besteht aus mehreren Abteilungen. Die Hauptabteilung mit den meisten Mitarbeitern ist die Hauptabteilung „Ökonomie“. Sie umfaßt u.a. folgende Abteilungen: Weltwirtschaft (einschl. der Arbeitsgruppen für Asien, besonders Japan und die USA); Westeuropa; Reproduktion (d.h. Analyse der Probleme der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) in den westlichen Industrieländern); Konjunktur und Krise; Monopolisierung (in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa); Agrarfragen (einschl. der Probleme der Welternährung); Lage und Probleme der Arbeiterklasse; ökonomische Fragen der Rüstung; ökonomische Rolle der Entwicklungsländer. Zur Hauptabteilung „Politik“ gehören u.a. die Abteilungen: Sicherheit und Entspannung; Rüstung, Rüstungspolitik und Abrüstung; innenpolitische und gesellschaftliche Entwicklung in Westeuropa (insbesondere Analyse des politischen Systems einschl. der Parteien- und der Organisationsstrukturen des Staates). In der Hauptabteilung „Ideologie“ sind die bedeutendsten Abteilungen: Konzeptionelle Grundfragen der friedlichen Koexistenz; Beobachtung ideologischer Entwicklungen in der Bundesrepublik Deutschland und in Westeuropa. Die Abteilung „Feindbeobachtung“ verfolgt die Berichterstattung der Massenmedien in der Bundesrepublik. Die Hauptabteilung „Ideologie“ hat verschiedentlich propagandistische Spezialaufträge durchgeführt: z.B. Herausgabe des „Chile-Schwarzbuches“. Zur gleichen Hauptabteilung gehört eine etwa 10 Mitarbeiter umfassende Arbeitsgruppe unter Leitung von Prof. Dr. H. Bertsch (SED), die direkten Kontakt zum Ministerrat der DDR sowie zur Hauptverwaltung „Aufklärung“ des Ministeriums für Staatssicherheit hat. Das IPW hat seit 1975 Promotionsrecht, ist aber keine Ausbildungsstätte. 4. Internationale Kontakte. Das IPW arbeitet auf vertraglicher Grundlage eng mit vergleichbaren Einrichtungen in den anderen sozialistischen Ländern, insbesondere in der Sowjetunion, zusammen. Über die Abteilung Internationale Verbindungen des ZK der SED ist es auch mit den kommunistischen und Arbeiterparteien in westlichen Staaten verbunden. Das IPW unterhält darüber hinaus Kontakte zu wissenschaftlichen Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland. Das IPW ist Mitglied einer Kommission der Vereinten Nationen für „Imperialismus und Kolonialismus“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 653–654 Innerdeutscher Handel (IDH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Institut für Literatur „J. R. Becher“Siehe auch die Jahre 1975 1979 Gegr.: Juli 1971 durch Zusammenlegung des Staatssekretariats für westdeutsche Fragen, des Deutschen Instituts für Zeitgeschichte (DIZ) und des Deutschen Wirtschaftsinstituts (DWI); Sitz: Berlin (Ost). Direktor: Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Stellv.: Lutz Maier (SED). 1. Ziele der Gründung des IPW. Mit der Gründung des IPW sollte eine Konzentration der marxistisch-leninistischen Imperialismusforschung, insbesondere der Analyse der Entwicklungen in der…
DDR A-Z 1985
Personenstandswesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden (Örtliche Organe der Staatsmacht) verantwortlich. Bei den Räten der Kreise bestehen Urkundenstellen, bei den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden Standesämter. In staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens oder in Einrichtungen des staatlichen Bestattungswesens können Nebenstellen der Standesämter eingerichtet werden. Die Standesämter nehmen Anzeigen über Geburten und Sterbefälle sowie Anträge auf Eheschließung entgegen und nehmen Eheschließungen vor. Sie beurkunden den Personenstand durch Eintragungen in das Geburten-, Ehe- und Sterbebuch (Personenstandsbücher). Den Urkundenstellen obliegt die Weiterführung der von den Standesämtern nach Ablauf eines Kalenderjahres übergebenen Personenstandsbücher. Die Standesämter und Urkundenstellen sind berechtigt, entsprechend den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) auszustellen, die die gleiche Beweiskraft haben wie die Eintragungen in den Personenstandsbüchern (Freiwillige Gerichtsbarkeit). Nach internen Weisungen erhalten Bewohner der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) keine Personenstandsurkunden, wenn erkennbar ist, daß diese zum Zwecke des Lastenausgleichs oder der Wiedergutmachung benötigt werden. Es ist deshalb zweckmäßig, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden den Zweck darzulegen. Auf Anforderung der Standesämter in der Bundesrepublik Deutschland sind verschiedentlich Personenstandsurkunden durch die Organe der DDR zugeschickt worden. Das Standesamt~I in 104 Berlin, Rückerstraße 8, besitzt Standesamts-Zweitbücher aus den Gebieten östlich der Oder und Neiße. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 981 Personenkult A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Persönlichkeitstheorie, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem Gesetz über das P. (Personenstandsgesetz) vom 4. 12. 1981 (GBl. I, S. 421) (zuvor: Gesetz über das P. vom 16. 11. 1956 — GBl. I, S. 1283 — i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 13. 10. 1966 — GBl. I, S. 87) sind für die Durchführung der Aufgaben des P. das Ministerium des Innern (MdI), der Magistrat von Berlin (Ost) (Berlin, XVII.) und die Räte der Bezirke sowie die Räte der Kreise, Städte, Stadtbezirke und…
DDR A-Z 1985
Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR (1985)
Siehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR und Auflage zur Bildung gesamtdeutscher Olympiamannschaften. Nach Ausscheidungskämpfen und von Olympiade zu Olympiade politisch immer stärker belasteten Verhandlungen zwischen den beiden deutschen NOK gab es gesamtdeutsche Mannschaften 1956 für die Winterspiele in Cortina (58 Aktive NOK für [die Bundesrepublik] Deutschland: 18 Aktive NOK der DDR), Sommerspiele in Melbourne (138: 37); 1960 Winterspiele in Squaw Valley (50: 35), Reiterspiele in Stockholm (9: 0), Sommerspiele in Rom (189: 130); 1964 — nach insgesamt 14 NOK- und 96 Verbandsverhandlungen — Winterspiele in Innsbruck (68: 49), Sommerspiele in Tokio (182: 194). Am 8. 10. 1965 bei der 63. Session des IOC in Madrid erging auf Antrag des NOK der DDR der Beschluß über die künftige Zulassung selbständiger DDR-Olympiamannschaften, für 1968 jedoch unter gesamtdeutschen Protokollvorschriften. Am 12. 10. 1968 erfolgte bei der 67. IOC-Session in Mexiko Stadt volle protokollarische Anerkennung des NOK der DDR (ab 1972 eigene Fahne, eigenes Emblem, eigene Hymne). Dem NOK der DDR obliegen vorwiegend außenpolitische Funktionen. Im Gegensatz zu der vom IOC geforderten „Unabhängigkeit“ ist es bei allen Entscheidungen an die Weisungen der Partei- und Staatsführung [S. 939]gebunden. Innerhalb des Sports in der DDR ist das NOK vom Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR abhängig; sportorganisatorisch, weil die Sportfachverbände als Mitglieder des NOK nur Organe des DTSB sind und nicht selbständige und unabhängige Organisationen, sportpolitisch wegen der Führungsrolle des DTSB als „sozialistische Massenorganisation der Turner und Sportler der DDR“. Die enge Verflechtung wurde durch die Präsidiumsumbildung am 16. 3. 1973 weiter personalisiert: Nachfolger des seit 1955 amtierenden NOK-Präsidenten Dr. h. c. Heinz Schröbel (ab 1966 IOC-Mitglied, gest. 26. 4. 1980) wurde DTSB-Präsident Manfred Ewald (SED), NOK-Vizepräsident Rudolf Hellmann (Leiter der Abteilung Sport im ZK der SED). Die NOK-Mitgliederversammlung bestimmte am 3. 12. 1982 den bis dahin als Generalsekretär fungierenden DTSB-Vizepräsidenten Günther Heinze (SED) zu einem weiteren NOK-Vizepräsidenten. Heinze war im Oktober 1981 durch die 84. IOC-Session zum IOC-Mitglied berufen worden. Neuer NOK-Generalsekretär wurde Wolfgang Gitter. Gemäß dem Boykott-Beschluß der sozialistischen Länder nahm das NOK der DDR nicht an den Spielen der XXIII. Olympiade Los Angeles 1984 teil. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 938–939 Nationales Komitee für Gesundheitserziehung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalhymneSiehe auch: Nationales Olympisches Komitee (NOK): 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationales Olympisches Komitee (NOK) der DDR: 1975 1979 Gegründet am 22. 4. 1951 in Berlin (Ost). Sein erster Präsident war Kurt Edel. Am 8. 5. 1951 erfolgte die Ablehnung des Aufnahmeantrages des NOK der DDR durch die 45. Session des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Wien. Bei der 50. Session des IOC vom 13. bis 18. 6. 1955 in Paris mit 27: 7 Stimmen vorläufige Anerkennung des NOK der DDR…
DDR A-Z 1985
Sozialistisches Weltsystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie, d.h. der Marxismus-Leninismus“, die „Gemeinsamkeit der Aufgaben beim Aufbau des Sozialismus und Kommunismus“. Während bis zum Ausbruch des sowjetisch-chinesischen Konflikts (1960) der UdSSR uneingeschränkt die „führende Rolle“ im SW. zugesprochen wurde, wird sie gegenwärtig nur noch als „Hauptkraft“ charakterisiert. Welche Staaten die SED konkret zum SW. rechnet, wird nicht gesagt. Neben UdSSR, Polen, DDR, ČSSR, Ungarn, Rumänien und Bulgarien dürfen sicherlich die Mongolei, Korea und Kuba dazugezählt werden. Trotz erheblicher politisch-ideologischer Differenzen mit ihnen müssen wohl auch, zumindest in einem weiteren Sinne, Jugoslawien, Albanien und die VR China als Mitglieder des SW. angesehen werden. Der SR Vietnam, der VDR Laos, der VDR Jemen, aber seit Ende der 70er Jahre auch Angola, Äthiopien und Moçambique, werden eine besondere, wenn auch abgestufte, Nähe zum SW. bescheinigt. Trotz der dort herrschenden besonderen Bedingungen (Teilbesetzung durch vietnamesische bzw. sowjetische Truppen) sind auch Kampuchea und Afghanistan als Mitglieder dieser Staatengruppe anzusprechen. Seit Anfang der 70er Jahre wird neben dem Begriff SW. die Bezeichnung „Sozialistische Staatengemeinschaft“ gebraucht, womit als Kerngruppe des SW. die sieben Staaten des Warschauer Vertrages gemeint sind. Die früher häufig benutzte Formel vom „Sozialistischen Lager“ ist dagegen im politischen Sprachgebrauch der DDR nicht mehr anzutreffen, hat sich jedoch in der westlichen Presse als Kurzformel für „Staaten des Warschauer Vertrages“ eingebürgert. Die Entwicklung des SW. zu einer „wahrhaft sozialen, [S. 1209]wirtschaftlichen und politischen Gemeinschaft freier, souveräner sozialistischer Völker“ weist keineswegs in Richtung monolithische Einheit, wie sie gelegentlich von westlichen Politikern zur Rechtfertigung der eigenen Bündnispolitik behauptet wird. Wenn die SED von „keinem glatten, widerspruchsfreien Prozeß“ spricht, so werden damit u.a. sowohl die Auseinandersetzung mit dem chinesischen Kommunismus als auch das Aufbrechen reform- wie nationalkommunistischer Strömungen im osteuropäischen Raum (in Polen und Ungarn 1956, in Rumänien seit 1962, in der ČSSR 1968) und die Existenz eines unabhängigen Jugoslawiens umschrieben. Dieses nur scheinbar unbedeutende Wortspiel kennzeichnet gleichermaßen die gegenwärtig bestehenden Spannungen im Weltkommunismus, den neuen Pluralismus im ideologisch-politischen Bereich und die Unsicherheit der SED in der Analyse dieser historischen Prozesse. Die ständigen Beschwörungen des SW. in den Medien der DDR haben jedoch einen realen Hintergrund: Nur die Einbindung in dieses System gewährleistet die Existenz der DDR als eigenständiges Staatsgebilde. Außenpolitik; Eurokommunismus; Nationalkommunismus; Warschauer Pakt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1208–1209 Sozialistischer Wettbewerb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialleistungen, ÖffentlicheSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Seit Mitte der 50er Jahre in der DDR verwendete Formel für die Gesamtheit kommunistisch regierter Staaten, für deren Beziehungen die Prinzipien des Proletarischen bzw. sozialistischen Internationalismus gelten. Als „objektive Grundlagen“ des SW. werden u.a. bezeichnet: die „gleichartige sozialökonomische und politische Ordnung“, die „Übereinstimmung der Grundinteressen und -ziele der Völker“ der sozialistischen Länder, die „gleiche Ideologie,…
DDR A-Z 1985
Materialwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen unterstellten Betriebe zusammengefaßte Materialforderungen bei den Staatlichen Kontoren (Binnenhandel, II.) einreichen, die ihrerseits die geprüften und bestätigten Anforderungen an die „Abteilung Bilanzierung und Verteilung der Grundmittel“ im Ministerium für M. weitergeben. Das Material wird nach Dringlichkeitsstufen den anfordernden Stellen in Form von Kontingenten zugeteilt. Die langfristige Planung der M. erfolgt unter Leitung des Ministeriums für M. in enger Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.), den Industrieministerien, anderen zentralen staats- und wirtschaftsleitenden Organen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen. Im Jahr 1972 wurde mit dem Aufbau eines Systems staatlicher Normative des Materialverbrauchs begonnen, um eine weitere Senkung des spezifischen Materialverbrauchs zu erreichen und die Lagerhaltung auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Anzahl der Normative (Zusammenfassung von Normen für Erzeugnisgruppen) hat sich von 460 im Jahre 1973 auf rd. 1260 bereits im Jahr 1975 erhöht. Bisher ist es nach eigenem Eingeständnis den Wirtschaftsfachleuten in der DDR allerdings trotzdem nicht gelungen, den Informationsbestand von 50 Mill. betrieblichen Materialverbrauchsnormen durch entsprechende Aggregation zu volkswirtschaftlichen Normativen für die zentrale Planung nutzbar zu machen. Für die in die Normativarbeit einbezogenen Ministerien der Industrie und des Bauwesens (Ministerium für Bauwesen) wurden 1975 ein Anteil der normativ begründeten Warenproduktion von fast 50 v.H. und ein Anteil des normativ begründeten Werkstoffverbrauchs am Gesamtverbrauch von fast 80 v.H. erreicht. Der Anteil des Materialverbrauchs am Gesellschaftlichen ➝Gesamtprodukt betrug 1981 58,9 v.H., wobei der Materialverbrauch von 1960 bis 1981 schneller gestiegen ist als das Gesellschaftliche Gesamtprodukt. Das gerade auf dem Gebiet der M. wenig funktionierende System der zentralen Planung und das Verbot einer [S. 878]ausreichenden Lagerhaltung in den Betrieben sind Anlaß für fortwährende Stockungen im Produktionsablauf. Obwohl mengenmäßig vielfach Überplanbestände vorhanden sind, fehlen ständig bestimmte Sorten und Abmessungen an Material. Die sparsame Verwendung von Materialien wird zunehmend propagiert. Die Spannweite der Initiativen reicht vom Mobilisieren von Beständen über verminderte Abfälle und gesenkten Ausschuß bis zum rückgeführten Verpackungsmaterial. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 877–878 Massenorganisationen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle InteressiertheitSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bezeichnung für die Gesamtheit der Liefer- und Absatzbeziehungen für Produktionsmittel zwischen den Wirtschaftsbereichen, -zweigen und -gebieten. Die M. wird zentral geplant. Die Planung der M. ist das wichtigste Teilgebiet der güterwirtschaftlichen Planung. Oberste Instanz für die M. ist seit Anfang 1966 das neu gebildete Ministerium für M. Kombinate und die Räte der Bezirke müssen entsprechend den ihnen erteilten Produktionsauflagen für die ihnen…
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Friedensvertrag (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche KoexistenzSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…
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Rechenschaftslegung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit vor den Organisationen, durch die sie gewählt wurden. Die Verfassung der DDR und andere Rechtsnormen legen die Pflicht der Staats- und Wirtschaftsorgane, der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen zur regelmäßigen R. über ihre Tätigkeit fest. Die R. untergeordneter Organe gegenüber den ihnen jeweils übergeordneten wird als Mittel zur Qualifizierung der sozialistischen Leitungstätigkeit durch eine effektive Anleitung und Kontrolle gesehen. Von Bedeutung ist hier die Auskunftspflicht des rechenschaftsgebenden Organs über alle seine Arbeit betreffenden Fragen. Die Rechenschaftspflicht der leitenden Mitarbeiter in Staat, Wirtschaft und gesellschaftlichen Organisationen und der Abgeordneten der Volksvertretungen vor der Öffentlichkeit (das sind Wähler, Volksvertretungen, Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen, Betriebsangehörige usw.) soll der Verantwortlichkeit gegenüber den Bürgern Ausdruck geben und die Kontrolle von „unten“ nach „oben“ ermöglichen; sie wird als wichtige Form der Realisierung des verfassungsmäßig verbürgten Rechts der Bürger auf Mitbestimmung und Mitgestaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung gesehen (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Der Realität des demokratischen Zentralismus entsprechend ist die R. gegenüber übergeordneten Organen als wirksames Leitungs- und Disziplinierungsinstrument anzusehen, während der R. etwa gegenüber Volksvertretungen, Wählern, Parteimitgliedern usw. nur mehr oder weniger formale Bedeutung zukommt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Räte im Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechnungsführung und StatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Form der Kontrolle über die Arbeit staatlicher (einschließlich wirtschaftsleitender) und gesellschaftlicher Organe und ihrer leitenden Mitarbeiter in allen Bereichen der Gesellschaft. Die Pflicht zur R. gilt als Prinzip des Demokratischen Zentralismus und Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Das Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verpflichtet alle gewählten Parteiorgane zur…
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Richter (1985)
Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden 940 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 20. 5. 1979 und 15 Direktoren und 313 R. an den Bezirksgerichten sowie der Präsident, der 1. Vizepräsident, 2 weitere Vizepräsidenten und 47 Richter des Obersten Gerichts im Anschluß an die Volkskammer- und Bezirkstagswahlen vom 14. 6. 1981 gewählt. Die Hälfte der R. an den Kreisgerichten sind Frauen (Neue Justiz 1979, H. 10, S. 427). Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des Obersten Gerichts. Die Ober-R. und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte werden vom Minister der Justiz ernannt (§ 9 Abs. 2 Statut des MdJ — GBl. I, 1976, S. 185). 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nun mehr auch § 44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer [S. 1128]dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§ 45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der Politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v.H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., § 17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., § 53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer abberufen werden. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Verletzungen der richterlichen Grundpflichten (§ 45 GVG), der Arbeitsdisziplin oder ein innerhalb oder außerhalb des Dienstes als R. unwürdiges Verhalten können, sofern ein Abberufungsverfahren nicht eingeleitet wird, zu einem Disziplinarverfahren führen, das sich nach den Vorschriften der Disziplinarordnung vom 21. 4. 1978 (GBl. I, S. 179) richtet. Es entscheiden die beim OG, bei den Bezirksgerichten und bei den Militärobergerichten gebildeten Disziplinarausschüsse, die aus 1 Vorsitzenden und 2 Beisitzern bestehen. Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis und der strenge Verweis. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist Beschwerde möglich, über die das Präsidium des OG bei Entscheidungen des Disziplinarausschusses des OG und bei Entscheidungen der Disziplinarausschüsse der Bezirks- und Militärobergerichte der Disziplinarausschuß des OG entscheidet. Diese Beschwerdeentscheidung ist endgültig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1127–1128 Revisionskommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RichtsatzplanSiehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…
DDR A-Z 1985
Urheberrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1401]Nach Art. 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das Kunsturheberrechtsgesetz, das Gesetz über das Verlagsrecht und das Gesetz über die Filmberichterstattung, ersetzt worden. Das U.-Gesetz soll die Verbindung der persönlichen Interessen der Urheber mit denen der Gesellschaft herstellen. Das U. wird als „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ verstanden, aus dem sich nichtvermögensrechtliche und vermögensrechtliche Befugnisse des Urhebers ergeben. Das U. genießt weiterhin zivilrechtlichen Schutz als Teilaspekt des Persönlichkeitsrechts (§§ 7, 327 ZGB). Der Urheber literarischer, künstlerischer und wissenschaftlicher Werke erlangt mit deren Schaffung das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft, das ausschließliche Recht, die Veröffentlichung des Werkes zu genehmigen, die Art der Veröffentlichung und Nutzung zu bestimmen, das Recht auf Namensnennung, auf Unverletzlichkeit des Werkes und den Schutz des künstlerischen oder wissenschaftlichen Ansehens des Urhebers sowie das Recht auf Vergütung entsprechend seiner Leistung. Den Interessen der Gesellschaft tragen einige Bestimmungen über die „freie Werknutzung“ Rechnung. So dürfen Werke zur Aneignung der Schätze von Kunst und Wissen durch die gesamte Gesellschaft und zur Entfaltung von Wissenschaft und Kunst ohne Einwilligung des Urhebers und ohne Zahlung einer Vergütung frei genutzt werden. Dem Rundfunk und Fernsehen ist eine gesetzliche Lizenz eingeräumt, ohne Einwilligung des Urhebers jedes veröffentlichte Werk unverändert gegen ein in einer staatlichen Honorarordnung festgelegtes Honorar zu übertragen. Auch die Beendigung des U. 50 Jahre nach dem Tode des Urhebers bringt das gesellschaftliche Interesse zum Ausdruck. Der Inhalt von Verträgen zur Übertragung von Nutzungsbefugnissen soll in Musterverträgen festgelegt werden, die vom Ministerium für Kultur bzw. vom Staatlichen Rundfunk-Komitee in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen der Urheber und den Gewerkschaften auszuarbeiten und zu veröffentlichen sind. Das U.-Gesetz trägt auch dem Umstand Rechnung, daß heute ein Großteil urheberrechtlich geschützter Werke im Rahmen der Erfüllung arbeitsrechtlicher Verpflichtungen geschaffen werden, und gesteht auch in diesen Fällen dem Urheber das U. zu. Dem Betrieb oder der Institution räumt das Gesetz das Recht der Nutzung ein, soweit diese unmittelbar der Lösung ihrer eigenen Aufgaben dient, wobei der Urheber grundsätzlich das Recht auf Vergütung hat (§ 20). Die Vorschriften des U.-Gesetzes finden Anwendung auf Bürger der DDR unabhängig vom Ort der Veröffentlichung ihrer Werke, ferner auf Bürger anderer Staaten oder Staatenlose, soweit Werke von ihnen erstmalig in der DDR veröffentlicht werden. Im übrigen ist die DDR den internationalen Vereinbarungen auf dem Gebiete des U., insbesondere der Berner Übereinkunft vom 2. 6. 1928, beigetreten (Bekanntmachung vom 16. 4. 1959, GBl. I, S. 505). Über die Anwendung internationaler Abkommen hinaus wird Urheberschutz im Rahmen der Gegenseitigkeit gewährt. Mit der Aufgabe, an deutschen und internationalen Einrichtungen auf dem Gebiete des U. mitzuarbeiten, die Arbeiten zur Entwicklung des U. und den Abschluß von Verträgen zu unterstützen sowie die Rechte der in der DDR ansässigen Urheber wahrzunehmen, ist das Büro für Urheberrecht mit Sitz in Berlin (Ost) betraut, das der Aufsicht des Ministeriums für Kultur unterliegt (AO vom 23. 10. 1956, GBl. II, S. 365). Insbesondere ist das Büro zuständig für die Genehmigung über den Erwerb und die Vergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte, wenn der Vertragspartner außerhalb der DDR wohnt (AO vom 7. 2. 1966, GBl. II, S. 107). Dabei kann das Büro verlangen, daß die Nutzungsrechte zunächst einem Verlag oder einer anderen kulturellen Einrichtung in der DDR angeboten werden. Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind der Erwerb und die Vergabe von U. durch Presseorgane, wissenschaftliche Fachzeitschriften, Rundfunk und Fernsehen sowie Verträge, die durch die Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) für das Gebiet der Musik geschlossen werden. Verstöße gegen die Anbietungs- oder Genehmigungspflicht können mit einer Ordnungsstrafe von 10 bis 500 Mark belegt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1401 Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband Bildender Künstler (VBK) der DDRSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1401]Nach Art. 11 Abs. 2 der Verfassung vom 6. 4. 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 432) genießen die Urheber den Schutz des sozialistischen Staates. Durch das am 1. 1. 1966 in Kraft getretene Gesetz über das U. vom 13. 9. 1965 (GBl. I, S. 209) ist das U. eigenständig kodifiziert und sind die bis dahin noch geltenden Reichsgesetze auf dem Gebiet des U., das Literatururheberrechtsgesetz und das…
DDR A-Z 1985
Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)
Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…
DDR A-Z 1985
Chemische Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands und der ganzen Welt. 1945 entfielen 35 v.H. der Produktion und der Beschäftigten der deutschen ChI. auf die damalige sowjetische Besatzungszone, nahezu zwei Drittel auf die Westzonen. Die Verteilung des Produktionspotentials der ChI. entsprach damit nach der Teilung in etwa der Bevölkerungsproportion, allerdings ergaben sich aus der Sicht der Branchenstruktur erhebliche Disproportionen. In der sowjetischen Besatzungszone wurden vor allem Grundchemikalien gewonnen — ihre Rohstoffgrundlage bestand in den Braunkohlevorkommen, den Salzlagerstätten und einem Rohstoffreservoir an Gips, Kalk und Ton —, während in den Westzonen vornehmlich die verarbeitende ChI. konzentriert war. Die Produktion anorganischer Chemikalien war seit 1949 in der DDR bereits relativ gut entwickelt, mit Ausnahme der Schwefelsäureproduktion. Ein besonderer Mangel bestand weiterhin an einigen hochveredelten chemischen Erzeugnissen, deren Produktion im westdeutschen Raum konzentriert war. Die Herstellung von Farbstoffen auf Teergrundlage, die Paraffinverarbeitung und die Produktion von Pharmazeutika lagen zum größten Teil auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland. Bei verhältnismäßig geringen Kriegsschäden mußte die ChI. 1945–1946 empfindliche Demontagen hinnehmen. Die wichtigsten Chemie-Großbetriebe wurden von der UdSSR beschlagnahmt. Nach dem Wiederaufbau verfügten die Sowjets über mehr als 52 v.H. aller Kapazitäten in der ChI. (Stand: Anfang 1952) (Reparationen). Erst am 1. 1. 1954 wurden die SAG-Betriebe der ChI. an die deutsche Verwaltung zurückgegeben. In der Periode des ersten Siebenjahrplans sollte die Produktion der ChI. bis 1965 gegenüber 1958 annähernd verdoppelt werden (Chemieprogramm von 1958). Entwicklungsschwerpunkte waren Kunststoffe (Plaste) und synthetische Fasern. Die Kraftstofferzeugung und die Düngemittelproduktion sollten gegenüber 1958 um 100 v.H. gesteigert werden. Alle Planziele wurden jedoch nicht erreicht. Nach 4 Jahren Laufzeit des ersten Siebenjahrplans hat die ChI. nur 45 v.H. des in dieser Zeit geplanten Zuwachses der Produktion erzielt. Gegenwärtig ist die ChI. entsprechend ihrer Beschäftigtenzahl mit 341.006 Arbeitern und Angestellten, die 1982 in 309 Betrieben tätig waren, der viertgrößte, entsprechend ihrem Produktionswert nach dem Maschinen- und Fahrzeugbau der zweitgrößte Industriebereich der DDR. Ihr Anteil an der industriellen Warenproduktion der DDR betrug 1982 20,5 v.H. Von 1970 bis 1980 konnte die ChI. die Bruttoproduktion um das 1,88fache steigern (zum Vergleich: Steigerung der gesamten industriellen Bruttoproduktion im gleichen Zeitraum um das 1,73fache). Die Hauptstandorte der ChI. liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt (Oder), Leipzig und Dresden. Im einzelnen umfaßt die ChI. folgende Industriezweige: Kali- und Steinsalzindustrie; Erdöl-, Erdgas- und Kohlewertstoffindustrie; Anorganische und organische Grundchemie; Pharmazeutische Industrie; Plastindustrie; Gummi- und Asbestindustrie; Chemiefaserindustrie; Industrie chemischer und chemisch-technischer Spezialerzeugnisse. Die einzelnen Industriezweige in der ChI. der DDR zeigten in den letzten Jahren eine Entwicklung, wie sie internationalem Standard entspricht. Relativ hohe Produktionszuwächse erzielten die Kunststoff- und die Faserindustrie, aber auch die pharmazeutische Industrie. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976–1980 sollte ursprünglich die Chemieproduktion im Jahresdurchschnitt um 7,7 v.H. steigen; realisiert wurde aber nur ein jahresdurch[S. 254]schnittlicher Zuwachs von 4,8 v.H. In diesem reduzierten Wachstum kommen die Strukturprobleme der ChI. der DDR zum Ausdruck. Eine weitere unverminderte Ausweitung der Mineralölverarbeitung war nämlich angesichts steigender Erdölpreise in der zweiten Hälfte der 70er Jahre nicht mehr finanzierbar. Bei dem Versuch, Erdöl durch heimische Braunkohle zu ersetzen, ergaben sich allerdings erhebliche Umstellungsschwierigkeiten. Ab Mitte der 60er Jahre war zunächst ein bedeutsamer Strukturwandel im Rohstoffeinsatz — von der Braunkohlen- zur Mineralölverarbeitung — eingetreten. Basierte bis 1964 selbst die Kraftstoff- und Schmiermittelproduktion noch zu 90 v.H. auf Kohle, so waren die Kapazitäten der Petrochemie (Leuna) und Erdölverarbeitung (Schwedt) in großem Umfang erweitert worden. Über das 5.000 km lange Pipelinesystem „Freundschaft“ wird Erdöl aus Westsibirien in die Verarbeitungswerke von Schwedt (Bezirk Frankfurt/Oder), Böhlen (Bezirk Leipzig) und Leuna (Bezirk Halle) transportiert. In den 70er Jahren wurden zahlreiche Großprojekte für die Petrochemie erstellt: Auf der Grundlage sowjetischen Erdgases wurde in Piesteritz eine Düngemittelfabrik gebaut. Die Raffineriekapazitäten in Schwedt wurden ausgebaut. Zur Herstellung wichtiger Einsatzstoffe für die Kunststoffproduktion (Äthylen und Propyplen) wurde in Böhlen ein Olefinkomplex errichtet und zur Belieferung dieser Anlage in Zeitz eine neue Raffinerie gebaut sowie die erdölverarbeitenden Kapazitäten in Böhlen erweitert. In Schwarzheide wurde ein Polyurethananlage, in Leuna ein Industriekraftwerk und eine Raffinerie neu gebaut. Verarbeitungskapazitäten zur Kunststoffherstellung in Buna (PVC) und Leuna (Hochdruckpolyäthylen) wurden 1979 errichtet. Die Erdölverarbeitung stieg von rd. 10 Mill.~t im Jahre 1970 auf knapp 22 Mill.~t im Jahre 1980, aber nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auf 25 Mill.~t pro Jahr. Die gegenwärtig vorhandenen Verarbeitungskapazitäten von 23 Mill. Jahrestonnen dürften nicht voll ausgelastet sein. Dies wird sich auch im laufenden Fünfjahrplan (1981–1985) nicht ändern, da die Sowjetunion entgegen der ursprünglichen Vereinbarung (19 Mill.~t) jährlich ab 1982 nur noch knapp über 17 Mill.~t (1982: 17,7 Mill.~t) in die DDR liefern wird. Zusätzliche Importmengen über die bisherigen ca. 2 Mill.~t pro Jahr hinaus sind aber aufgrund erheblicher Finanzierungsprobleme nicht zu erwarten. Die Chemieproduktion basiert zu ca. 80 v.H. auf Erdöl, Erdgas und Kohle. Erdöl und Erdgas sollen zukünftig fast ausschließlich stoffwirtschaftlich genutzt werden, aber auch die Braunkohle (die DDR ist der größte Braunkohlenproduzent der Welt; Energiewirtschaft, B.) soll umfassender als bisher nicht nur als Energieträger, sondern ebenfalls stoffwirtschaftlich genutzt werden. So sollen bis 1990 ca. 80 v.H. des Zuwachses an geförderter Rohbraunkohle weiter veredelt werden. Das Produktionsziel bis 1990 beträgt 300 Mill.~t (Förderung 1983: 278 Mill.~t). 1981 produzierte die DDR jährlich karbochemische Produkte in einem äquivalenten Umfang von etwa 7 Mill.~t Erdöl. 1990 soll ein Niveau erreicht werden, das rd. 11 Mill.~t entspricht. Hierzu ist ein weiterer Ausbau der Karbochemie unter verstärkter Nutzung einheimischen Braunkohlenkokses notwendig. An modernen technischen Verfahren, vor allem zur direkten Kohlevergasung und -verflüssigung, wird in der DDR in den letzten Jahren verstärkt gearbeitet. So wurde 1980 in Böhlen ein wissenschaftlich-technisches Zentrum für die Karbochemie geschaffen. Dieses Zentrum koordiniert die gesamte kohlechemische Forschung in der DDR. Zwischen der DDR und der Sowjetunion besteht ein Regierungsabkommen zur gemeinsamen Entwicklung hocheffektiver Kohlevergasungsverfahren. Es ist aber bis zum Ende dieses Jahrzehnts nicht mit grundlegend neuen, ökonomisch sinnvollen Projekten in der Karbochemie zu rechnen. Die gegenwärtige und zukünftige Entwicklung der ChI. der DDR ist durch drei Schwerpunktaufgaben gekennzeichnet: 1. Verstärkte Nutzung der einheimischen Braunkohle einschließlich der Sekundärrohstoffe sowie vollständige Verwertung importierter Rohstoffe. 2. Höchstmögliche Veredelung der verfügbaren Chemierohstoffe. 3. Rationalisierung und Rekonstruktion vorhandener Anlagen. Absolut ist das Produktionsniveau in der Bundesrepublik Deutschland bei fast allen wichtigen chemischen Erzeugnissen erheblich höher als in der DDR; dies gilt auch in den meisten Fällen beim Vergleich der Produktion pro Kopf der Bevölkerung. Ausnahmen bilden hiervon u.a. die Produktion von Steinsalz, Kali-Düngemitteln, Phosphatdüngern, Kalziumkarbid und Viskosefasern. Den technologischen Rückstand der DDR dokumentieren die hohen Produktionszahlen bei Viskosefasern und Kalziumkarbid. Vor allem in denjenigen Bereichen ist sie im längerfristigen Vergleich in der Entwicklung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zurückgeblieben, in denen weltweit der stärkste Technologiewandel stattgefunden hat, also bei Kunststoffen, Arzneimitteln, synthetischen Fasern sowie deren Vorprodukten und Verarbeitungsstufen. [S. 255]Innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) hingegen hält die ChI. der DDR technologisch meist eine Spitzenposition. Das zeigt sich u.a. auch darin, daß die ständige RGW-Kommission für die ChI. ihren Sitz in Berlin (Ost) hat und vom Minister für ChI. geleitet wird. Zwischen der DDR und den anderen RGW-Ländern bestanden im Chemiebereich 1978 bereits über 30 Regierungsabkommen und mehr als 20 [S. 256]Spezialisierungs- und Kooperationsverträge. Die bedeutsamsten Objekte sind gegenwärtig die Zusammenarbeit zwischen der DDR und der ČSSR — hier sind seit 1975 aufgrund eines 1971 unterzeichneten Vertrages die Chemischen Werke in Böhlen (DDR) mit dem Chemischen Betrieb in Litvinov (ČSSR) durch eine Rohrleitung miteinander verbunden, wobei die DDR Olefine, die ČSSR Polyolefine liefert — sowie die gemeinsame Entwicklung eines Hochdruck-Polyäthylen-Verfahrens und der dazugehörigen Anlagen durch sowjetische und deutsche Spezialisten. Die DDR-Chemie ist an 4 Wirtschaftsorganisationen des RGW beteiligt: Mit der Sowjetunion gemeinsam trägt die DDR die Organisationen „Assofoto“ (Fotoprodukte und Magnetaufzeichnungsmaterial) und „Domochim“ (Produkte der Haushaltschemie). Die beiden anderen Organisationen „Interchim“ (kleintonnagige Chemikalien) und „Interchimwolokno“ (Chemiefasern) arbeiten multinational. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 253–256 Chemiefaserindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vor der Spaltung Deutschlands hatte die mitteldeutsche ChI. bei einer Anzahl von Erzeugnissen überdurchschnittliche Produktionsanteile, bei einigen wichtigen chemischen Grundstoffen bestand sogar eine weitgehende Abhängigkeit Westdeutschlands von der mitteldeutschen ChI. Das größte Chemiewerk Europas, das Leunawerk, die 3 IG.-Farbenwerke in Bitterfeld und andere Werke waren Lieferanten Westdeutschlands…
DDR A-Z 1985
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. [S. 1262]<II. Rechtschreibung> In der Rechtschreibung gibt es zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Unterschiede. Die seit 1976 unter der Leitung von Prof. Dieter Nerius tätige Forschungsgruppe „Orthographie“ des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft in Berlin (Ost) (siehe #818#ix. IX.) hat für verschiedene Bereiche der Rechtschreibung sorgfältig begründete Reformvorschläge in Form von Regelwerken vorgelegt. Die Forschungsgruppe steht in ständigem Kontakt mit der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, der Österreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung, Wien, sowie mit dem Bund für vereinfachte Rechtschreibung, Zürich. 1982 haben diese 4 Arbeitsgruppen gemeinsam ein Reformregelwerk verabschiedet, das die Kleinschreibung der Substantive vorsieht („gemäßigte Kleinschreibung“). Es ist vorgesehen, auch für die anderen Bereiche der Rechtschreibung zu gemeinsam vertretenen Reformregelwerken zu kommen. Amtliche Stellungnahmen liegen (1983) noch nicht vor. Ein Alleingang eines der 4 Staaten steht derzeit nicht zur Diskussion. III. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. IV. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen Kritikpunkte, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen (Agitation und Propaganda; Fernsehen; Presse; Rundfunk). V. Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischen Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v.H., in Zeitungstexten zum Teil höher. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also [S. 1263]nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer, moskauhörig). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, die Grünen, Listenmandat, Verwaltungsgericht [VG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern-[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem der beiden deutschen Staaten geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, -bedeutungen, -übersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen Wortschatzbereichen (z.B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. VI. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, [S. 1264]wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Militärseelsorge, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Staatsrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Bezeichnungsspezifika entstehen, wenn unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache gebraucht werden (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB, territorial [für ‚regional‘], Rekonstruktion [für ‚Modernisierung‘, ‚Sanierung‘]). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Bedeutungsdifferenzen gibt es nicht nur im Bereich Politik und Ideologie. Brigade bezeichnet in der DDR vor allem die kleinste Arbeitseinheit in einem Betrieb, Ministerrat ist die Bezeichnung für die Regierung der DDR, Wirtschaftsrat bezeichnet ein staatliches Gremium, das auf Bezirksebene die Industrie koordinieren soll (Bezirkswirtschaftsrat [BWR]), eine Bürgerinitiative ist eine staatlich organisierte Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit von Bürgern. Daneben sind Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VII. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, im wesentlichen nur dadurch von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin vorhandenen Differenzen, daß sie politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen, stärker kumuliert und in ihrem Geltungsbereich staatlich eingegrenzt sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet (z.B. Fußgängerzone, Umweltverschmutzung, Studiobühne). 2. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die etwa seit Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VIII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …—, Was heißt …—, Wie-meinen-Sie-Fra[S. 1265]gen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. IX. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten 12 Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die 10 Jahre lang vertretene DDR-offiziöse Darstellung, es bildeten sich zur Zeit „nur nationalsprachliche Varianten … in der DDR, der BRD, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz“ heraus, ist inzwischen abgeschwächt worden: Man spricht von der „deutschen Sprache (in) der DDR, der BRD“ usw. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute (Germanistik). In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch mit ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen; eine leichte Belebung ist seit 1980/81 feststellbar. Zentrale Einrichtung der Sprachforschung in der DDR ist das Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) in Berlin (Ost), 1968 durch Umwandlung des Instituts für deutsche S. und Literatur an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. Es erhielt den Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. Das ZISW hat gegenüber der Hochschullinguistik der DDR koordinierende und steuernde Funktion. Im ZISW (Direktor: Prof. Werner Bahner, SED) sind in mehreren lexikografischen Arbeitsgruppen und 3 Abteilungen (Semantik, Grammatik, Pragmatik) über 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon die meisten mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen S.-Gebrauchs haben dabei im Sinne des staatlichen Auftrags Vorrang. Neben verschiedenen Mundartwörterbüchern wurde im ZISW vor allem das Wörterbuch der deutschen Gegenwarts-S. von Klappenbach/Steinitz erarbeitet, dem ein „Handwörterbuch“ des in der DDR gegenwärtig gebräuchlichen Wortschatzes 1984 folgt. Repräsentative Forschungsarbeiten des ZISW erscheinen in der Reihe „Sprache und Gesellschaft“ im Akademie-Verlag Berlin (Ost), darunter die für das Thema S. relevanten Bände Nr. 1 (Hg: Hartung), Nr. 2 (Ising), Nr. 9 (Neumann) und Nr. 11 (Hartung), andere in den „Studia Grammatica“ oder in Einzelbänden; mehr vorläufige Arbeiten erscheinen in der Heftreihe „Linguistische Studien“. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ostberliner ZISW etwa vergleichbar ist, arbeiteten Mitte 1984 45~Wissenschaftler; ein Mitarbeiter war mit Fragen des Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten befaßt. Manfred W. Hellmann [S. 1266]Literaturangaben Bibliographie zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1976. (Sprache der Gegenwart. 16.) Dieckmann, W.: Sprache in der Politik. 2. Aufl. Heidelberg: Winter 1975. Kinne, M., u. B. Strube-Edelmann: Kleines Wörterbuch des DDR-Wortschatzes. 2. Aufl. Düsseldorf: Schwann 1981. Klappenbach. R., u. W. Steinitz: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bde. 1–6. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1964 ff. Klaus, G.: Sprache der Politik. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Sprachliche Kommunikation und Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Hartung. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sprache und Gesellschaft. 2.) Lehmann, H.: Russisch-deutsche Lehnbeziehungen im Wortschatz offizieller Wirtschaftstexte der DDR. Düsseldorf: Schwann 1972. (Sprache der Gegenwart. 21.) Ludz, P. C.: Mechanismen der Herrschaftssicherung. Eine sprachpolitische Analyse gesellschaftlichen Wandels in der DDR. München, Wien: Hanser 1980. Moser, H.: Sprachliche Folgen der politischen Teilung Deutschlands. Düsseldorf: Schwann 1962. (Beihefte zum Wirkenden Wort. 3.) Zeitschrift„Muttersprache“, Heft 3/4.1981, („Sprache in Deutsch-Land“), Wiesbaden. Reich, H. H.: Sprache und Politik. Untersuchungen zu Wortschatz und Wortwahl des offiziellen Sprachgebrauchs in der DDR. München: Huber 1968. (Münchener Germanistische Beiträge, 1.) <LI>Zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1973. (Sprache der Gegenwart. 18.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1261–1266 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Versicherung der DDR
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1985
Notstandsgesetzgebung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die Landesverteidigung der DDR (Verteidigungsgesetz) vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) enthalten. Darin wird die beschriebene Lage Verteidigungszustand genannt. Nach Art. 52 Verfassung hat die Volkskammer über den Verteidigungszustand zu beschließen. Im Dringlichkeitsfalle, der nach § 4 Abs. 2 Verteidigungsgesetz vorliegt, wenn eine Tagung oder die Herstellung der Beschlußfähigkeit der Volkskammer aufgrund der Lage nicht möglich ist, ist der Staatsrat nach Art. 52 Verfassung berechtigt und nach dem Verteidigungsgesetz offenbar sogar verpflichtet, über den Verteidigungszustand zu beschließen. Der Vorsitzende des Staatsrates hat nach der Verfassung den Verteidigungszustand zu verkünden. Er ist nach dem Verteidigungsgesetz dabei an keine Form gebunden. Da Erich Honecker, Vorsitzender des Staatsrates seit 1976, diese Position in Personalunion mit der des Generalsekretärs der SED (seit 1971) und der des Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) (seit 1971) wahrnimmt, sind ihm in einer derartigen Situation also keine rechtlichen Grenzen gezogen. Der Begriff „Verteidigungszustand“ läßt nicht eindeutig erkennen, ob mit ihm nur eine Lage bezeichnet werden soll, die durch eine Gefahr von außen entstanden ist, oder auch eine Situation, die durch Ereignisse im Inneren bestimmt ist. Indessen kann es vernünftigem Zweifel nicht unterliegen, daß — wie in Polen das Kriegsrecht entsprechend der Verfassung dieses Staates — in der [S. 947]DDR der Verteidigungszustand auch bei einer Bedrohung des politischen Systems, die aus dem Inneren stammt, beschlossen werden kann, zumal § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz nicht nur von allen notwendigen Maßnahmen für die Landesverteidigung, sondern auch vom Schutz der sozialistischen Ordnung spricht. Die zentrale Leitung der Verteidigungs- und Sicherungsmaßnahmen ist Sache des Nationalen Verteidigungsrates. Er hat in Zusammenarbeit mit den anderen staatlichen Organen die Landesverteidigung zu gewährleisten und die dazu erforderlichen Festlegungen zu treffen, die für alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen und Bürger verbindlich sind. Er hat die Kompetenz, dazu Rechtsvorschriften in Form von Anordnungen und Beschlüssen zu erlassen (Gesetzgebung). Schon bei normaler Lage hat der Nationale Verteidigungsrat auf den Gebieten der Verteidigung und Sicherheit unumschränkte Vollmachten. Der Ministerrat hat lediglich die Erfüllung der ihm vom Verteidigungsrat übertragenen Verteidigungsaufgaben zu organisieren. An die Adressaten der Befehlsgewalt gerichtet heißt es im Verteidigungsgesetz, daß alle staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen, Genossenschaften, gesellschaftlichen Organisationen und Vereinigungen die ihnen von den zuständigen Organen übertragenen Verteidigungsaufgaben vorzubereiten und durchzuführen haben. Ihre Leiter sind persönlich verantwortlich für die allseitige Erfüllung der Aufgaben der Landesverteidigung in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sollen sich hierbei auf die unmittelbare Teilnahme der Bürger stützen. Hinsichtlich der ökonomischen Sicherstellung und weiteren Maßnahmen für die Landesverteidigung ordnet das Verteidigungsgesetz an, daß die Volkswirtschaft so zu leiten und planen ist, daß die Landesverteidigung jederzeit gesichert ist. Dementsprechend sind wirtschaftliche Leistungen zu erbringen, können Gebäude und Grundstücke für die Zwecke der Landesverteidigung in Anspruch genommen werden. Einzelheiten regelt die Leistungsverordnung. Die Bürger tragen zur Vorbereitung der Landesverteidigung vor allem durch den Wehrdienst bei, können aber auch zu anderen Diensten, z.B. zur Lösung von Aufgaben der Zivilverteidigung, und zu Lieferungen herangezogen werden. Zu den vorbereitenden Maßnahmen für den Fall einer Auseinandersetzung mit militärischen Mitteln gehört auch die Zivilverteidigung, in die auch der Katastrophenschutz, eigentlich bestimmt zur Behebung von Notständen, die durch Naturereignisse oder durch Schadens- oder Unglücksfälle überörtlichen Ausmaßes ausgelöst sind, eingegliedert ist. Diese gesetzlichen Regelungen, verbunden mit der Wehrerziehung und der Wehrpropaganda, zeigen deutlich die Militarisierung der DDR-Gesellschaft (Militärpolitik). 2. Mobilmachung. Das Verteidigungsgesetz von 1978 führte gleichsam als Zwischenstufe zwischen der normalen Lage und dem Verteidigungszustand die Mobilmachung ein, die allgemein oder teilweise sein kann. Über sie beschließt nach § 4 Abs. 1 Verteidigungsgesetz der Nationale Verteidigungsrat, nicht aber der Staatsrat, obwohl dieses Organ nach Art. 73 Ab. 1, Satz 1 Verfassung die grundsätzlichen Beschlüsse zu Fragen der Verteidigung und zur Sicherheit des Landes zu fassen hat. Diese Regelung überrascht, hat die Mobilmachung doch wegen der weitreichenden Folgen — wie die Geschichte lehrt — grundsätzliche Bedeutung. Sie scheint um so bedenklicher, als der Nationale Verteidigungsrat mit ihr einen weiteren Machtzuwachs erfahren hat. 3. Machtzuwachs für den Nationalen Verteidigungsrat. Wenn auch Kompetenzregelungen nicht überbewertet werden sollten, so ist doch zu beachten, daß die Suprematie der SED (Verfassung, I. und Verfassung, II.), die sich vor allem darin ausdrückt, daß der Generalsekretär der SED gleichzeitig Vorsitzender des Staatsrates und, was hier wichtiger ist, Vorsitzender des Verteidigungsrates ist, ferner der Minister für Nationale Verteidigung, Armeegeneral Heinz Hoffmann, und der Minister für Staatssicherheit, Armeegeneral Erich Mielke, Mitglieder des Politbüros der SED sind, und das Strukturprinzip des Demokratischen Zentralismus die Entscheidungsabläufe im politischen System der DDR bestimmen. Außerdem dürfte der Verteidigungszustand wegen der sogar verfassungsrechtlich verankerten, engen Bindung der DDR an die Sowjetunion und der Zugehörigkeit der DDR zur sozialistischen Staatengemeinschaft (Sozialistisches Weltsystem; Warschauer Pakt) in der Praxis nicht ohne Einverständnis mit den Verbündeten, insbesondere mit der Sowjetunion, verhängt werden können. Der Machtzuwachs des Nationalen Verteidigungsrates zur Durchführung der Mobilmachung und im Verteidigungszustand besteht vor allem darin, daß dieser nach § 4 Abs. 3 Verteidigungsgesetz berechtigt und verpflichtet ist, auch solche Maßnahmen für die Landesverteidigung und den Schutz der sozialistischen Ordnung zu treffen, die von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften abweichen. Die Verfassung wird in diesem Zusammenhang zwar nicht erwähnt. Indessen wird sie ohnehin im Sinne der einfachen Gesetzgebung interpretiert (Verfassung, II. A.), so daß sie für weitergehende Maßnahmen des Verteidigungsrates kein Hindernis bedeuten würde. 4. Folgen von Mobilmachung und Verkündigung des Verteidigungszustandes. Im einzelnen gilt insbesondere folgendes: Während der Mobilmachung und im Verteidigungszustand endet die allgemeine Wehrpflicht für alle männlichen Bürger mit dem 31. 12. des Jahres, in dem sie das 60., nicht wie im Normalfall das 50., Lebensjahr vollenden (§ 3 Abs. 4 Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 — GBl. I, S. 221). Während der Mobilmachung und im Verteidigungsfalle können weibliche Bürger der DDR vom 18. Lebensjahr an bis zum 31. 12. des Jahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, in die Wehrpflicht ohne Einschränkung auf einen waffenlosen Dienst eingezogen werden (§ 3 Abs. 5 a.a.O.). [S. 948] * Im Verteidigungszustand kann jeder arbeitsfähige Bürger zu persönlichen Arbeitsleistungen, auch außerhalb seines Wohnsitzes verpflichtet werden (Arbeitsverpflichtung) (§ 11 Abs. 2 Verteidigungsgesetz). Im Verteidigungszustand werden die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeits- und Lohnbedingungen (Arbeitsrecht) entsprechend den Erfordernissen der Landesverteidigung geregelt (§ 11 Abs. 1 a.a.O.). Die gewerkschaftliche Mitwirkung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) kann so ausgeschaltet werden. Die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane sowie die Vorsitzenden der örtlichen Räte haben die Umstellung der Volkswirtschaft auf die Erfordernisse des Verteidigungszustandes durchzuführen (§ 7 Abs. 2 a.a.O.). <LI>Im Verteidigungszustand haben die staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe, Einrichtungen oder Genossenschaften Leistungen auch aus den Grundmitteln zu erbringen (§ 8 Abs. 2 und 3 a.a.O.). Derartige Leistungen können im Verteidigungszustand auch von gesellschaftlichen Organisationen, Vereinigungen oder Bürgern gefordert werden (§ 8 Abs. 2–4 a.a.O.). Einzelheiten sind in der Leistungsverordnung geregelt. Für Entschädigungen gilt die Finanzierungs- und EntschädigungsVO vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 272). Lieferungen und Leistungen oder andere Maßnahmen nach dem Verteidigungsgesetz können auch zugunsten der Streitkräfte verbündeter Staaten, insbesondere also der Sowjetunion gefordert bzw. ergriffen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 946–948 Notariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NovemberrevolutionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Verteidigungszustand. Der Begriff N. ist dem Recht der DDR nicht bekannt. Faßt man indessen unter diesem Begriff die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für Maßnahmen zur Meisterung einer Lage, in der alle Bereiche der Gesellschaft entsprechend den Erfordernissen einer bewaffneten Auseinandersetzung umgestellt und geführt werden, gibt es auch in der DDR eine N. Sie ist vor allem in Art. 52 der Verfassung und im Gesetz über die…
DDR A-Z 1985
Aufklärung, Sexuelle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche kulturpolitische Bedeutung der Sexualität in der Industriegesellschaft unter dem Einfluß der visuellen Massenkommunikations- und Informationsmittel, zumal des Fernsehens und des Films, wurde — wie in der UdSSR — lange ignoriert. Die Ausbreitung der Antikonzeptionsmittel, insbesondere der Ovulationshemmer (Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung) hat die Probleme in der Gesamtbevölkerung zunehmend deutlicher werden lassen und Maßnahmen unausweichlich gemacht. [S. 100]Das Familiengesetzbuch (1965) hat mit der Vorschrift der Errichtung von Ehe- und Familienberatungsstellen zunächst auf medizinischem Gebiet primär Schwangerschaftsverhütung und Familienplanung gefördert (Familie; Familienrecht, III.; Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung). Die Frauenkliniken der Hochschulen indessen haben sich der Mitwirkung in den Beratungsstellen entschieden zugewandt und damit der SA. als Voraussetzung gesunder seelischer Entwicklung in engem Zusammenhang mit dem Vordringen der Psychotherapie in der angewandten Medizin Anerkennung verschafft. Die jetzige Bezeichnung Ehe- und Sexualberatungsstelle (deren es über 200 gibt) läßt die Erweiterung der Aufgabe in dieser Richtung (neben rechtlicher und sozialer Beratung) erkennen. Neben ihnen hat sich in jüngerer Zeit das Nationale Komitee für Gesundheitserziehung den allgemeinen Aufgaben der SA. zugewandt. Die beträchtliche Zunahme der Neuerkrankungen an Geschlechtskrankheiten, zumal bei Jugendlichen, hat starke Impulse gegeben, ist aber zum Stehen gekommen. Die Zahl der erfaßten Neuerkrankungen an Gonorrhoe beträgt (1982) 300,0, an Infektiöser Syphilis 3,1 auf 100 Tsd. Einw.; sie ist von 1967 bis 1982 auf das 2,7fache bzw. 1,4fache gestiegen, mit deutlichen Schwerpunkten bei den Männern und Frauen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Gesundheitswesen, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 99–100 Aufbaugesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AusbildungsförderungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die SED hat die Notwendigkeit der SA. spät anerkannt (Ulbricht auf dem V. Parteitag 1958) und die Voraussetzungen dafür nur zögernd geschaffen. SA. beschränkte sich zunächst nur auf Geschlechtserziehung als Teil des Erziehungsprozesses, als eine Aufgabe der Pädagogen und ein Problem, das den Erziehungsfachmann anging. Ärzte hatten dabei nur Hilfe zu leisten, das Hygienemuseum in Dresden Unterrichtsmaterial bereitzustellen. Die eigentümliche…
DDR A-Z 1985
Nuklearer Umweltschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der NU. umfaßt neben der Überwachung von Strahlenquellen, der Strahlenschutzforschung auch die Gestaltung der Sicherheitsvorschriften beim Bau von Kernanlagen. Hinzukommen die Sicherung eines gefahrfreien Transportes von radioaktiven Materialien sowie die unschädliche Lagerung radioaktiver Abfälle, die Schulung des Fachpersonals und die Bildung eines Katastrophenschutzes. Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz der DDR (SAAS.), das eng mit dem Ministerium für Gesundheitswesen, dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, mit weiteren Ministerien sowie den für die Kernforschung zuständigen Forschungsinstituten zusammenarbeitet. Hier sind vor allem das „Zentralinstitut für Kernforschung“ sowie das Zentralinstitut für Hochenergiephysik zu nennen. Da der Komplex Kernforschung und Schutz vor nuklearen Strahlen für den gesamten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) von Bedeutung ist, hat die DDR wichtigen Anteil sowohl an der Ständigen Kommission für die friedliche Nutzung der Atomenergie als auch an dem als Koordinierungsinstanz für die Kernforschung der RGW-Länder fungierenden „Vereinigten Institut für Kernforschung der sozialistischen Länder“ in Dubna/UdSSR. Zu den entscheidenden Aufgaben des SAAS. gehört die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz sowohl der Bevölkerung als auch der Strahlenbelastungen ausgesetzten Beschäftigten vor ionisierender Strahlung und die Überprüfung der Sicherheit von Kernanlagen. Dazu sind bereits Mitte der 50er Jahre Verordnungen über den Umgang mit radioaktiven Stoffen (GBl. I, 1956, S. 496 f.) sowie seit den 60er Jahren das Atomenergiegesetz (GBl. I, 1962, S. 47 ff.) mit Änderungen (GBl. I, 1964, S. 1, GBl. I, 1966, S. 75) und Zusatzverordnungen (GBl. II, 1962, S. 151 und 152 ff.) und Strahlenschutzverordnungen (GBl. II, 1964, S. 655 ff.) erlassen worden. Gegenwärtig gilt noch immer die Strahlenschutzverordnung von 1969 (GBl. II, S. 627 ff.) mit einer umfangreichen Durchführungsbestimmung (GBl. II, S. 635 ff.) und mehreren Anlagen. In diesen sind die maximal zulässigen Werte der Strahlenbelastung festgelegt: z.B. die maximal zulässigen Dosisäquivalente für die individuelle Strahlenbelastung, die genehmigten Freigrenzen, die erlaubte Strahlenbelastung in Arbeitsräumen, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, sowie für das Gesundheitswesen die zulässigen Werte der inneren Strahlenbelastung menschlicher Organe, getrennt nach unterschiedlichen Radionukliden. [S. 949]Mitte der 70er Jahre hat das SAAS. Richtlinien zur Überwachung der Umgebung von Kernanlagen herausgegeben. In den letzten Jahren sind Bestimmungen für die Erfassung und Endlagerung von radioaktiven Stoffen erlassen und erhöhte Anforderungen für die Erteilung von Strahlenschutzgenehmigungen als Voraussetzung des Betriebes von Kernanlagen festgelegt worden (s.u.). Unter Strahlenschutz ist die Einheit von Forschung, Überwachung, Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Strahlenschutzes sowie die Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen zum Schutz des Menschen und der Biosphäre zur Erkennung von Strahlenschäden zu verstehen. Einbezogen sind aber auch die Erarbeitung und Durchführung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit nuklearer Anlagen einschließlich der Gegenmaßnahmen bei Eintritt außergewöhnlicher Strahleneinwirkungen. Für die individuelle Strahlenbelastung werden 3 Personengruppen unterschieden: a) beruflich strahlenexponierte Personen, b) mit Überwachungsfunktionen beauftragte Personen und c) Personengruppen der Bevölkerung. Für jede dieser Gruppen gelten unterschiedliche Dosislimite, wobei insbesondere bei Personen, an denen strahlenmedizinisehe Maßnahmen durchgeführt werden, die in detaillierten Wertetabellen festgelegten Limite eingehalten werden müssen. Insbesondere soll gewährleistet werden, daß Personen im fortpflanzungsfähigen Alter, Schwangere, Kinder und Jugendliche bei strahlenmedizinischen Maßnahmen nur den niedrigsten Strahlenbelastungen ausgesetzt sind. Daneben wurden maximal zulässige Werte für die Strahlenbelastung durch Radionuklide infolge von Ingestion (Aufnahme radioaktiver Stoffe mit Nahrungsmitteln) sowie von Inhalation (Aufnahme radioaktiver Stoffe in der Atemluft) für bestimmte Zeitintervalle erarbeitet. Schließlich ist festgelegt worden, daß Rohstoffen, Halbfabrikaten und Endprodukten — wenn dies unvermeidlich ist — jeweils nur Radionuklide mit der geringsten Radiotoxität zugesetzt werden dürfen, wobei die jeweilige Konzentration vorgegebene Werte nicht überschreiten darf. Zur Lösung des Problems radioaktiver Abfälle dient ihre zentrale Erfassung. Darüber hinaus sind je nach Höhe der Aktivitätskonzentration, Oberflächenkontamination und des Dosisleistungsäquivalents bestimmte Formen der Abfallbeseitigung vorgeschrieben. Das gleiche gilt für die Ableitung radioaktiver Abwässer. Bei der Abgabe radioaktiver Stoffe in die Atmosphäre dürfen in der Abluft bestimmte Konzentrationen nicht überschritten werden. Zum Problem der Endlagerung wurde in neuen Anordnungen (GBl. I, 1981, S. 224 ff. und SDr. des GBl. 1981, Nr. 1073) bestimmt, daß radioaktive Abfälle (radioaktive Stoffe ohne weitere Nutzungsmöglichkeit) an einen zentralen Betrieb (VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“, Betrieb Endlager für radioaktive Abfälle, Morsleben) abzuführen und dort vor der Endlagerung in die zulässige Form zu überführen sind. Vom abgebenden und übernehmenden Betrieb ist nicht nur ein lückenloser Nachweis über Art, Menge, Bearbeitung, Zwischenlagerung und Herkunft der Stoffe zu führen, Abfallieferer und Endlagerer haben auch entsprechende Verträge über den Vorgang der Abfallverlagerung abzuschließen. Bei Verletzung der vereinbarten Termine der Übergabe oder bei Lieferung nicht den staatlichen Standards entsprechender Abfälle (bzw. falscher Kennzeichnung) sind Vertragsstrafen vom Verschulder in staatlich vorgegebener Höhe zu zahlen. Geringe Mengen radioaktiver Stoffe werden in einem früheren Salzbergwerk in Bartensleben abgelagert, hochaktive Abfälle gehen in die Sowjetunion zur Endlagerung in Wüstenregionen. Für nur wenig strahlende Materialien, die in Halden und industriellen Absetzanlagen gelagert werden dürfen, gelten besondere Bestimmungen (GBl. I, 1980, S. 347), insbesondere hinsichtlich Kontrolle, Verwendung von Haldenmaterialien zu Bauzwecken sowie zum Schutz der an den Halden beschäftigten Arbeiter. Die Notwendigkeit, Atomenergie für die Erzeugung von elektrischem Strom zu nutzen, führte auch in der DDR zum Aufbau von Kernkraftwerken (Atomenergie). Die Erfahrungen des 1966 in Betrieb genommenen Kraftwerkes Rheinsberg sowie die im Kernkraftwerk Nord (in Lubmin an der Ostsee) betriebenen vier Reaktorblöcke zu je 440 MW — derzeitige Gesamtkapazität der Kernkraftwerke der DDR: 1800 MW — stellen die DDR, ähnlich wie andere Länder, vor erhöhte Anforderungen an den Sicherheitsschutz. Technologische Probleme bestehen vor allem im Auftreten von Abwärme, mit der Folge einer Aufheizung von Gewässern, im hohen Raumbedarf der Anlagen, in der Gefahr radioaktiver Strahlung sowie im möglichen Auftreten von Unfällen. Nach Auffassung von Wissenschaftlern in der DDR (Prof. Ernst Adam und Mitarbeiter, TU Dresden) werden eine 3stufige Konstruktion des Kühlungssystems für einen möglichen Kühlmittelausfall sowie eine 3stufige Sicherung gegen Strahlungsaustritt (1. radioaktive Stoffe sind von metallenen Brennelementen zu umschließen, 2. Trennung des Kühlkreislaufs von den übrigen Teilen des Kraftwerkes, 3. gasdichte Metallkuppel innerhalb des Reaktorgebäudes) für ausreichend angesehen. Inwieweit die in Lubmin tatsächlich angewandten Sicherheitsvorkehrungen diesen bzw. den im Westen gegenwärtig üblichen Ansprüchen genügen, ist nicht bekannt. Immerhin hat Finnland für das in Loviisa durchgeführte Projekt, das sowjetische Anlagen gleicher Bauart, wie sie in Lubmin stehen, verwendet (Druckwasserreaktoren vom Typ WWER 440 Novovoronesh), wichtige Verbesserungen durchgesetzt. Daraus folgt, daß die in bevölkerungsarmen Gebieten der UdSSR gebauten Anlagen wahrscheinlich einen deutlich niedrigeren Sicherheitsstand aufweisen, als die Anlagen, die die DDR in Lubmin übernommen hat und die in Stendhal bei dem bis 1989 geplanten Kernkraftwerk verwendet werden. Denn es darf nicht außer acht bleiben, daß die DDR in den vergangenen 15 Jahren der Verbesserung der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes große Aufmerksamkeit gewidmet hat. Die Staatsführung wird aber auch noch in Zukunft erhöhte Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen, selbst wenn [S. 950]der Druck einer sicherheitsbewußten Öffentlichkeit in der DDR nur wenig ausgeprägt ist — die Massenmedien verschweigen die in der Bundesrepublik aufgetretenen Protestaktionen gegen den Kernkraftwerksbau. Obwohl die Nutzung der Atomenergie in staatlichem Eigentum liegt, muß man internationale Forschungsergebnisse über die Reaktorsicherheit in Betracht ziehen. So hat man die Anforderungen zur Erteilung der Strahlenschutzgenehmigung für den Betrieb von Kernanlagen (GBl. I, 1979, S. 198 ff.) verschärft. Das SAAS. gibt erst nach eingehender Prüfung vielfältiger — im Gesetz genannter — Unterlagen in getrennten Dokumenten und nach mehreren Genehmigungsstufen die Zustimmung zum Standort, zur Errichtung, zur Inbetriebnahme, zum Dauerbetrieb und schließlich zur Stillegung der Kernanlage. Hierbei spielen insbesondere die Werte für die auftretende Strahlenbelastung für Personal und Umgebung, Vorkehrungen für ihre Eindämmung, aber auch die Lösung der allgemeinen Probleme der nuklearen Sicherheit eine große Rolle. Wichtig ist z.B. vor Errichtung einer neuen Anlage auch die Erläuterung denkbarer Störfälle und deren Bekämpfungsmöglichkeiten (einschließlich beabsichtigter Vorkehrungen). Zudem hat man zum Schutze von Kernmaterial sowohl vor unbefugter Einwirkung und gegen kriminelle Angriffe als auch beim Kernmaterialtransport (innerbetrieblich, außerbetrieblich und international) neue Bestimmungen erlassen (GBl. I, 1982, S. 410 ff.). Die Beseitigung des Atommülls bereitet der DDR weniger Probleme als der Bundesrepublik Deutschland, da alle verbrauchten Brennstäbe — wie bereits erwähnt — in die UdSSR zurücktransportiert werden. Zum Zwecke des Strahlenschutzes ist in der DDR ebenfalls sowohl der Betrieb als auch der Verkehr mit radioaktiven Stoffen geringer Strahlenintensität genehmigungspflichtig, wobei dem SAAS. die Strahlenschutzbauartprüfung und die Strahlenschutzbauartzulassung (GBl. 1978, SDr. Nr. 947) obliegen. Die Leiter der Institutionen, in denen radioaktive Stoffe Verwendung finden oder in denen Kernanlagen betrieben werden, sind für die Einhaltung der Strahlenschutzbestimmungen verantwortlich; sie haben entsprechende Mitarbeiter als Strahlenschutzbeauftragte zu berufen und durch das SAAS. ausbilden und prüfen zu lassen. Während der innerbetriebliche Strahlenschutz vom SAAS. durch seine „Strahlenschutzinspektion“ bzw. seinen „medizinischen Dienst“ kontrolliert wird, ist die Überwachung der Biosphäre in bezug auf Strahlenschäden oder durch Strahlungen hervorgerufene Beeinträchtigungen 3 weiteren Instituten übertragen: Über ihre eigentlichen Aufgaben hinaus sind der „Meteorologische Dienst der DDR“ mit der Überwachung der bodennahen Atmosphäre in bezug auf radioaktiven Staub, das „Amt für Wasserwirtschaft der DDR“ mit der Gewässerüberwachung hinsichtlich nuklearer Beeinträchtigungen betraut, und dem Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) der DDR ist die Überwachung tierischer und pflanzlicher Produkte hinsichtlich Strahlungsschäden übertragen worden. Sie haben darüber dem SAAS. Bericht zu erstatten. Alle beteiligten Institutionen sind zu laufender Strahlenschutzmessung und zur Einhaltung der Schutzbestimmungen verpflichtet und müssen im Falle des Auftretens außerordentlicher Strahlenbelastungen eine sofortige Benachrichtung der „Strahlenschutzbereitschaft“ durchführen. Umweltschutz. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 948–950 Novemberrevolution A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Oberste Bergbehörde der DDRSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der NU. umfaßt neben der Überwachung von Strahlenquellen, der Strahlenschutzforschung auch die Gestaltung der Sicherheitsvorschriften beim Bau von Kernanlagen. Hinzukommen die Sicherung eines gefahrfreien Transportes von radioaktiven Materialien sowie die unschädliche Lagerung radioaktiver Abfälle, die Schulung des Fachpersonals und die Bildung eines Katastrophenschutzes. Der NU. liegt vornehmlich in den Händen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und…
DDR A-Z 1985
Jugendforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre Aufgaben sind: 1. die Untersuchung von Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der persönlichen und sozialen Entwicklung der 14–25jährigen, 2. die Erarbeitung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der Freien Deutschen Jugend (FDJ). J. vollzieht sich im Rahmen der in der DDR propagierten marxistisch-leninistischen Theorie. Enger Praxisbezug, Auftragscharakter und eine zentralistische Organisationsform zählen zu ihren wesentlichen Merkmalen. Aufgaben und Organisation der J. wurden erstmals im Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968 (GBl. II, S. 97) zusammenfassend festgelegt und in der AO über das Statut des Zentralinstituts für J. vom 4. 7. 1973 (GBl. I, S. 372) weiter präzisiert. Wissenschaftliches Zentrum der J. ist das 1966 in Leipzig gegründete Zentralinstitut für Jugendforschung (ZIJ), sein Direktor seit Gründung der Psychologe Prof. Dr. Walter Friedrich (SED). Das ZIJ ist eine staatliche wissenschaftliche Einrichtung und dem Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat unterstellt; es arbeitet nach dessen Weisungen sowie nach den Beschlüssen der SED und des Zentralrates der FDJ. Der Ministerratsbeschluß vom 26. 2. 1968, das ZIJ-Statut und das 3. Jugendgesetz der DDR von 1974 sichern den Einfluß von Staat, Partei und vor allem der FDJ auf Entwicklung und Schwerpunktbildung der J. Nach deren thematischen Vorgaben entwickelt das ZIJ die Forschungspläne, stellt die Verbindung zwischen Auftraggebern, Forschern und Institutionen her und soll zugleich die J. anderer wissenschaftlicher Einrichtungen und die Zusammenarbeit mit der J. der anderen sozialistischen Staaten koordinieren und inhaltlich wie methodologisch beeinflussen. Beratende und kontrollierende Funktion hat der „Wissenschaftliche Rat für J.“ im ZIJ (Wissenschaftliche Räte). Seine Mitglieder sind Wissenschaftler, erfahrene Praktiker, Vertreter der SED, der FDJ und anderer Massenorganisationen, die vom Leiter des Amtes für Jugendfragen in Absprache mit dem Zentralrat der FDJ berufen und abberufen werden. Damit soll eine enge Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt und gesichert werden. J. wird interdisziplinär betrieben, in Zusammenarbeit von Psychologen, Soziologen, Pädagogen, Kriminologen, Medizinern und Vertretern anderer Fachrichtungen. Der Schwerpunkt liegt auf jugendpsychologischen (Psychologie, IV. E.), seit Ende der 70er Jahre aber zunehmend auch auf jugendsoziologischen Themenstellungen (Soziologie und Empirische Sozialforschung). Die personelle und technische Ausstattung des ZIJ entspricht den Anforderungen moderner Sozialforschung. Insgesamt gliedert sich das ZIJ in 4 Hauptabteilungen mit weiteren Unterabteilungen: Jugendforschung: Arbeiter-J., Studentenforschung, Theorie und Methodik; Organisation: Vorbereitung der empirischen Erhebungen, Bereitstellung des Arbeitsmaterials, Einsatz der Interviewer, Übermittlung der Daten an die Datenverarbeitung: Aufbereitung und statistische Auswertung, danach Rückmeldung an die Abt. Forschung, ferner theoretische Arbeit auf dem Gebiet der Datenverarbeitung und Statistik; Koordination/Information: Verbreitung der Forschungsergebnisse (Publikationen, Referentenmaterial, interne Berichte), Arbeitstagungen, Archiv. Thematische Arbeitsschwerpunkte sind die Untersuchung 1. der politischen und moralischen Einstellungen und Verhaltensweisen, 2. des Verhaltens in der Gruppe (FDJ-Gruppe, Freizeitgruppe, Arbeits- und Lernkollektiv), 3. des Leistungsverhaltens und der Einstellung zu Schule, Studium, Beruf und Qualifizierung, 4. des Freizeitverhaltens und der Freizeiterziehung, 5. der Probleme der Leitung der Jugendpolitik und der Jugendgruppen, 6. Massenkommunikation und Massenmedien. Die Projekte werden langfristig, meist im Rahmen von Intervallstudien bearbeitet. Seit Ende der 70er Jahre liegen die Akzente auf: Leistungsverhalten und -motivation von Studenten; Einfluß der Herkunftfamilie auf die Heranwachsenden; Entwicklung junger Ehen (u.a. Sexualverhalten, Partnerwahl, Vorbereitung auf Ehe und Familie). [S. 689]Die Arbeitsergebnisse des ZIJ wurden bis Ende 1970 u.a. in der hauseigenen Zeitschrift „Jugendforschung“ publiziert, die ihr Erscheinen bald nach der Kontroverse zwischen Ernst-Heinrich Berwig und Walter Friedrich (Pädagogik 1970, Nr. 2; Jugendforschung 1970, Nr. 13) über die Tragfähigkeit des Friedrichschen Forschungsansatzes ohne Vorankündigung einstellte (letzte Ausgabe: Nr. 16/1970). In den folgenden Jahren erschienen kaum beachtenswerte Publikationen aus dem ZIJ. Teils war diese Pause bedingt durch den für empirische Forschung typischen Arbeitsrhythmus, der in der Phase der Feldarbeit bzw. Datenerhebung wenig Möglichkeiten für Veröffentlichungen bietet. Erst seit etwa 1976 erscheinen wieder fortlaufend Publikationen aus dem ZIJ, die teils Lehrbuchcharakter haben, teils über die empirischen Ergebnisse der umfangreichen Intervallstudien berichten und teils kritische Auseinandersetzungen mit der westlichen „bürgerlichen“ Jugendforschung bzw. Sozialforschung zum Inhalt haben. Unter den Funktionen des ZIJ ist die Organisation von Kolloquien und Fachtagungen mit Beteiligung von Fachvertretern der anderen sozialistischen Staaten besonders bedeutsam. Auf diesen werden auch aktuelle Forschungsergebnisse zur Diskussion gestellt, die nur begrenzt publiziert werden. Denn einschränkend ist die durch den Auftragscharakter der J. bedingte Publikationsstrategie des ZIJ in Rechnung zu stellen. Empirische Forschungsergebnisse unterliegen weitgehend den Geheimhaltungsvorschriften. Trotz der zentralistischen Organisationsform der J. ist das ZIJ nicht die einzige Institution, die sich mit J. befaßt. Vielmehr hat eine zunehmende Intensivierung und zugleich Spezialisierung seit 1970 dazu geführt, daß nebeneinander verschiedene Institutionen z.T. sogar analoge Fragestellungen untersuchen. Diese Entwicklung entspricht nicht den Intentionen des Statuts von 1973. Beachtlich ist u.a. die Schwerpunktverlagerung psychologisch-pädagogischer Forschungsaspekte im Schulalter an die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften (APW), dort speziell an die Abt. Pädagogische Psychologie (Leiter: Adolf Kossakowski) (Pädagogische Wissenschaft und Forschung). Außerdem werden Fragen der Berufswahl und -vorbereitung im Jugendalter von dem dem Staatssekretariat für Berufsbildung nachgeordneten Zentralinstitut für Berufsbildung bearbeitet. Diesen Forschungseinrichtungen ist das Bemühen gemeinsam, die Vielfalt jugendlichen Verhaltens zu beobachten und neben soziologischen Kriterien auch die Entwicklung des einzelnen Jugendlichen und seine individuellen Merkmale und Lebensbedingungen zu erfassen. Vor allem seit Ende der 70er Jahre ist im Bereich der J. eine Zunahme soziologischer Forschung zu verzeichnen. Hierzu zählt u.a. die bildungssoziologische Forschung, die sich mit den Wechselwirkungen von Lebensbedingungen (z.B. soziale Herkunft), Lebensweise und Erziehung der Schuljugend befaßt (vor allem Arbeiten von bzw. unter Leitung von Prof. Dr. Artur Meier, Abt. Soziologie des Bildungswesens der APW). Am Institut für Soziologie und Sozialpolitik an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) (gegründet 1978) werden ferner soziologische Aspekte der sozio-ökonomischen Integration behandelt. Hinzu kommen Forschungsgruppen an Hochschulen (so z.B. an der Universität Jena), in Betrieben, die ebenfalls spezielle Aspekte des Kindes- und Jugendalters erforschen. Hierzu zählen auch Untersuchungen zur Kriminalität der Jugend. Insgesamt entsprechen die Arbeitsschwerpunkte der J. den Brennpunkten der Jugendpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 688–689 Jugendbrigade A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendherbergenSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die J. in der DDR dient der Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Jugendpolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Ihre Aufgaben sind: 1. die Untersuchung von Bedingungen und Gesetzmäßigkeiten der persönlichen und sozialen Entwicklung der 14–25jährigen, 2. die Erarbeitung geeigneter Erziehungsmethoden und 3. die Beratung der mit der Leitung der Jugendpolitik befaßten Instanzen, speziell der Freien Deutschen Jugend (FDJ).…
DDR A-Z 1985
Westgeldeinnahmen (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung einer Pauschalabgeltung von Straßenbenutzungsgebühren für Personenkraftfahrzeuge vom 31. 10. 1979 50,0 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen an den Transitwasserstraßen 37,5 Mill. DM; - Kostenbeteiligung an Investitionen zur Verbesserung des Straßenverkehrs von und nach Berlin (West) 60,3 Mill. DM; - in den Jahren 1983–1985 Kostenbeteiligung an Baumaßnahmen zur Errichtung von 3 (chemischen) Reinigungsstufen in 3 Klärwerken der DDR mit insges. 68 Mill. DM zur Verbesserung der Gewässerqualität in Berlin (West) (1983: 36 Mill., 1984 u. 1985 jeweils 16 Mill. DM); - Berliner Zahlungen für die Abnahme von Bauschutt, die Abnahme und Beseitigung von Abfallstoffen, die Abnahme und Behandlung von Abwässern sowie für die Nutzungskosten der durch Berlin (Ost) führenden U-Bahn (BVG) in Höhe von 100,8 Mill. DM; - Zahlungen für die Benutzung der Mülldeponie Schönberg in der DDR bei Lübeck in Höhe von ca. 10 Mill. DM pro Jahr; - Zahlungen der Bundespost über insges. 314,5 Mill. DM (einschl. einer Vorauszahlung in Höhe von 100 Mill. DM); - teils geschätzte mittelbare Zahlungen für Visa- und Einreisegenehmigungsgebühren ca. 50 Mill. DM; - indirekte W. durch Zinsvorteile aus der Inanspruchnahme des Swing im Innerdeutschen Handel (IDH), die in der Höhe jährlich wechseln. [S. 1482]Bei Reisen in die DDR und nach Berlin (Ost) besteht außerdem seit 1964 ein sog. verbindlicher Mindestumtausch von DM in Mark der DDR, der am 13. 10. 1980 zum zweiten Mal erhöht worden ist (Innerdeutsche Beziehungen). Die daraus resultierenden Einnahmen sind schwer zu beziffern, dürften sich jedoch inzwischen auf 300 Mill. DM belaufen. Keine Schätzungen sind über die von der DDR erhobenen Genehmigungsgebühren (Zoll) sowie über eingezogene Strafgelder für Ordnungswidrigkeiten im Pkw-Straßenverkehr möglich. Weitere Einnahmen erzielt die DDR aus einer Reihe kommerzieller Vorgänge, die außerhalb des Berliner Abkommens über den innerdeutschen Handel und somit nicht im Clearing über Verrechnungseinheiten abgewickelt werden. Hierzu gehören Warenkäufe über den DDR- GENEX -Geschenkdienst und über die Verkaufseinrichtungen von Intershop und „Intertank“. Die Schätzungen über die Größenordnung gehen auseinander. Seitdem die Bewohner der DDR westliche Zahlungsmittel besitzen und mittels dafür erworbener Wertschecks selbst Einkäufe in den genannten Einrichtungen tätigen können, dürfte der Umsatz erheblich gestiegen sein. Daneben hat die DDR W. aus dem Handel mit anderen westlichen Staaten (die jedoch vollständig zur Finanzierung des Imports benötigt werden), aus der Tätigkeit des DDR-Reisebüros im Zusammenhang mit Touristenreisen in die DDR sowie über den Charterflugverkehr der DDR-Fluggesellschaft „Interflug“. Hinzu kommen indirekte W. aus der Abschöpfungsfreiheit im innerdeutschen Handel durch die Behandlung der DDR als sog. EG-Inland. Angaben über die Höhe der dabei erzielten W. sind jedoch nicht möglich. Es ist aber zu berücksichtigen, daß die DDR in einigen Bereichen auch Westgeldausgaben hat. So müssen für einen erheblichen Teil der bei „Intershop“ angebotenen Waren beim Einkauf westliche Devisen aufgewandt werden; als Saldenausgleich für Güter- und Personenverkehr, Miete für Güterwagen, Zugdienste usw. hat die Deutsche Reichsbahn an die Deutsche Bundesbahn seit 1974 jährlich rd. 100 Mill. DM zu zahlen; im S-Bahn-Verkehr in Berlin (West) standen bis 1983 (Übernahme der S-Bahn durch den Senat) den verleichsweise geringen Einkünften erhebliche Ausgaben für die Unterhaltung gegenüber; Besuchsreisende ins westliche Ausland erhalten bei der Ausreise aus der DDR eine geringfügige DM-Ausstattung in Höhe von 15 DM je Person für die gesamte Aufenthaltsdauer. Im Vergleich zu den W. sind die damit verbundenen Westgeldausgaben jedoch relativ gering. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1481–1482 Wert- und Mehrwerttheorie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WestorientierungSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die genaue Höhe der W. der DDR ist nicht bekannt. Annäherungsweise lassen sich gegenwärtig die Zuflüsse auf jährlich 2 Mrd. DM schätzen. Im wesentlichen handelt es sich um folgende Einnahmepositionen (1983): - Pauschalsumme gem. Art. 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 und gem. Protokoll vom 16. 11. 1978 525,0 Mill. DM; - Pauschalsumme gem. Art. 6 Abs. 1 des Verkehrsvertrages vom 26. 5. 1972 und gem. Protokoll über die Vereinbarung…
DDR A-Z 1985
Moral, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zu den Begriffen Moral und Ethik. Der Marxismus-Leninismus versteht unter M. eine „gesellschaftliche Bewußtseinsform (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein), deren Inhalt aus dem sich historisch entwickelnden, gesellschaftlich bedingten System von sittlichen Prinzipien, Werten, Normen und Maximen besteht, von denen sich die Menschen in ihrem praktischen Verhalten zueinander und zu den gesellschaftlichen Erscheinungen leiten lassen. Die Werte und Normen der M. sind keine ewig geltenden M.-Gebote, die angeblich von Gott gegeben sind oder von irgendeinem Sittengesetz abgeleitet wurden, sondern sie wurzeln in den materiellen gesellschaftlichen Verhältnissen der Menschen, spiegeln diese wider und verändern sich zusammen mit ihnen.“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. erw. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 215) Als Zweig der marxistisch-leninistischen Philosophie ist es Aufgabe der Ethik (E.), „das Sittliche oder die Moral, d.h. die sittlichen Verhaltensweisen, Werte, Normen und Anschauungen der Menschen sowie die Gesetzmäßigkeiten der Moralentwicklung“ zu untersuchen. Die [S. 917]E. soll ferner „die moralischen Werte und Normen in Übereinstimmung mit den objektiven gesellschaftlichen Erfordernissen … entwickeln und … begründen“ (A. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 105). Die auf diese Weise von der E. als philosophische Disziplin entworfene „Sittenlehre“ wird ebenfalls E. genannt. Die wissenschaftliche E. und die SM. werden begrifflich nicht als identisch angesehen, obwohl es in den einschlägigen Veröffentlichungen mannigfache Überschneidungen und inhaltliche Übereinstimmungen gibt. In diesen Zitaten zeigen sich 3 charakteristische Merkmale des marxistisch-leninistischen M.-Verständnisses: a) M. ist nicht überzeitlich, sondern wandelt sich mit den gesellschaftlichen Verhältnissen, insbesondere mit den Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung); in Klassengesellschaften ist M. vor allem von den Klasseninteressen geprägt; b) der Inhalt von M. ist nicht willkürlich, sondern bewußtseinsmäßiger Ausdruck der objektiven Gesetzmäßigkeiten; M. soll helfen, das Handeln bzw. Verhalten der Menschen in Übereinstimmung mit diesen Gesetzmäßigkeiten zu bringen; c) M. ist — als gesellschaftlich bedingte Bewußtseinsform — parteilich. Da die Partei für sich in Anspruch nimmt — auf der Grundlage der Wissenschaft des Marxismus-Leninismus —, die historischen Gesetzmäßigkeiten in ihren Grundzügen erkannt zu haben und ihre Politik auf diesen Kenntnissen aufzubauen, sei auch die marxistisch-leninistische E. „erstmals in der Geschichte der Menschheit“ imstande, eine wissenschaftliche und zugleich für die Gesellschaftsmitglieder Verbindlichkeit beanspruchende Sittenlehre auszuarbeiten. Diese Auffassung von der Wissenschaftlichkeit und „historischen Richtigkeit“ der M.-Normen hat die Grenzen zwischen M. und Recht verschwimmen lassen. Eine Reihe von Ethikern und Rechtswissenschaftlern sieht in den Rechtsnormen gleichsam nur das „moralische Minimum“, das mit Hilfe staatlicher Zwangsmittel durchgesetzt und gesichert wird. Moralische Normen hingegen wirkten — ihre Verinnerlichung vorausgesetzt — über das Gewissen der einzelnen. Andere halten dieser Auffassung jedoch entgegen, daß auch M.-Normen nur dann wirksam sind, wenn sie mit (zwar nicht staatlichem, sondern sozialem) Zwang verbunden sind: „In vielen Fällen ist die Verurteilung eines Verhaltens durch die eigene Brigade, durch das Dorf, für den einzelnen viel unangenehmer als eine gerichtliche Entscheidung. Ein Kraftquell der gesellschaftlichen Gerichte liegt gerade darin, daß sie beide Möglichkeiten, die der Moral und die des Rechts miteinander vereinen können.“ Wichtiger scheint jedoch aus dieser Sicht, daß die Normen der SM. sich nicht „rein“ durchsetzen, sondern erst relevant werden, wenn sie in die Gruppennormen (Gruppe) Eingang gefunden haben. Die sich dabei herausbildenden moralischen Gruppennormen seien jedoch von Kollektiv zu Kollektiv verschieden. Obwohl „im einzelnen sehr wirkungsvoll“, ermöglichten sie nicht, „eine reibungslose Zusammenarbeit auf gesamtstaatlicher Ebene … Hinzu kommt, daß es ja keineswegs nur sehr hoch stehende Moralanforderungen in den Kollektiven gibt.“ Diese Diskussionsrichtung zieht aus diesen Feststellungen den Schluß: „Das Recht ist deshalb keineswegs als moralisches Minimum anzusehen, wenn wir die Moral als in der Gesellschaft wirkende Erscheinung betrachten, sondern als ein bestimmtes, aus den allgemeinen moralischen Verhaltensregeln herausgehobenes System von Regeln, die sich von den Moralnormen weniger durch ihr Niveau als durch ihre einheitliche Setzung, ihre spezifische Form der Setzung und Gewährleistung unterscheiden.“ (Uwe-Jens Heuer, Recht und Wirtschaftsleitung im Sozialismus. Von den Möglichkeiten und von der Wirklichkeit des Rechts. Berlin [Ost] 1982, S. 95 ff., insbes. S. 97 f.) 2. Zur Geschichte der Sozialistischen Moral. Der Marxismus-Leninismus postuliert, daß die SM. ihre Wurzeln in der proletarischen Klassen.-M. habe. Entsprechend galten bis in die Mitte der 50er Jahre die Ausführungen Lenins zur kommunistischen M. auf dem III. Gesamtrussischen Kongreß des Kommunistischen Jugendverbandes Rußlands v. 20. 10. 1920 als ausreichende Begriffsbestimmung: „Jede solche Sittlichkeit, die von einem übernatürlichen, klassenlosen Begriff abgeleitet wird, lehnen wir ab … Wir sagen, daß unsere Sittlichkeit völlig den Interessen des proletarischen Klassenkampfes untergeordnet ist. Unsere Sittlichkeit ist von den Interessen des proletarischen Klassenkampfes abgeleitet.“ (W. I. Lenin, Werke, Bd. 31, Berlin [Ost] 1959, S. 281) Neben diesen Aussagen, die in ihrer Parteilichkeit bis heute alle Normen der SM prägen, stand die Erwartung, daß die neuen Produktionsverhältnisse auch entsprechende Bewußtseinsformen einschl. moralischer Werte gleichsam mit Notwendigkeit hervorbringen würden. Es zeigte sich jedoch, daß weder die Mitte der 50er Jahre bereits weitgehend durchgesetzte sozialistische Eigentumsordnung noch die neuen politischen Strukturen von den erwarteten Bewußtseinsentwicklungen begleitet waren. Zudem war der offene Klassenkampf in der eigenen Gesellschaft weitgehend abgeschlossen, der „Klassenfeind“ — und damit das entscheidende Kriterium für parteiliches, moralisches Verhalten — stand außerhalb der eigenen Grenzen, wenn er auch in Agitation und Propaganda immer als „gegenwärtig“ beschworen wurde. Um so mehr verlangte die sich herausbildende, in vielem den eigenen theoretischen Postulaten nicht entsprechende Gesellschaftsordnung nach neuen Wertmaßstäben für das Verhalten des einzelnen gegenüber Partei und Staat, für sein Tätigwerden im Arbeitsprozeß und für die Beziehungen der Menschen untereinander. Aus dieser unbefriedigenden Situation wurde ein doppelter Schluß gezogen: zum einen bedarf es auch in einer sozialistischen Gesellschaft eines differenzierten und umfassenden Systems von M.-Normen; zum zweiten bildet sich moralisches Verhalten nicht im Selbstlauf heraus, sondern ist Ergebnis eines umfassenden, von der Partei geleiteten Erziehungsprozesses. Eine erste Konferenz zur SM. fand 1957 statt und bildete den Ausgangspunkt für das Entstehen der E. als philosophischer Disziplin und für eine bis heute währende Diskussion um Inhalte, Funktionen und Verwirklichungen SM. (Neues Leben — Neue Menschen. Konferenz des Lehrstuhls Philosophie des Instituts für Gesell[S. 918]schaftswissenschaften beim ZK der SED über theoretische und praktische Probleme der sozialistischen Moral am 16. u. 17. 4. 1957, Berlin [Ost] 1957.) (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]) Bereits auf dem V. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1958) verkündete Walter Ulbricht die Zehn Gebote der sozialistischen Moral, die er als „Moralgesetze“ bezeichnete: „1. Du sollst Dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen. — 2. Du sollst Dein Vaterland lieben und stets bereit sein, Deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen. — 3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen. — 4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen. — 5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen. — 6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren. — 7. Du sollst stets nach Verbesserungen Deiner Leistungen streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen. — 8. Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen. — 9. Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten. — 10. Du sollst Solidarität mit den um ihre nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben.“ Diese „sozialistischen Gesetze der M. und E.“ wurden auf dem VI. Parteitag der SED (1963) in das Parteistatut (Pkt. 57, g.) aufgenommen und damit die Grundorganisationen der SED verpflichtet, die Mitglieder und Kandidaten der Partei anzuhalten, diese Normen zur Grundlage ihres Handelns zu machen und auch die anderen Werktätigen entsprechend zu erziehen. Das Parteistatut der SED 1976 hat diese detaillierte Aufzählung durch eine knappe Formulierung ersetzt, diese aber zur unmittelbaren Pflicht jedes Parteimitgliedes gemacht: „Das Parteimitglied ist verpflichtet … die Normen der SM. und E. einzuhalten und die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“ Pkt. 2.f.). Dieses Fallenlassen des Dekalogs in den offiziellen Parteidokumenten dürfte nicht nur der Tatsache geschuldet sein, daß er in seiner Form mit dem Namen Ulbrichts verknüpft ist. Vielmehr hat die Diskussion um SM. und E. nicht nur zu einer sehr viel differenzierteren Ausarbeitung der M.-Normen für faktisch alle Lebensbereiche geführt, sondern vor allem zu einer wesentlich nüchterneren Einschätzung der Chancen einer direkten M.-Erziehung beigetragen. Die Ergebnisse der Psychologie, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Kulturforschung usw. haben deutlich gemacht, daß die DDR-Gesellschaft außerordentlich sozial differenziert, von (nichtantagonistischen) Interessenunterschieden (Interessen/Interessenübereinstimmung) durchzogen und von sehr unterschiedlichen Wertauffassungen geprägt ist. Es erwies sich als unmöglich, z.B. für eine bessere Arbeitsmoral und -disziplin (auch als „Kernstück“ der SM. bezeichnet) einzutreten, wenn nicht die sozialen Verhältnisse selbst Gegenstand politischer, verbessernder Maßnahmen wurden. Das Entstehen einer Sozialpolitik als Gesellschaftspolitik war daher gleichsam ein praktischer Schritt zur Schaffung der materiellen Voraussetzungen für gewandelte moralische Einstellungen. An die Stelle der Diskussion um SM. ist heute vielfach die um Inhalte und Realisierungsmöglichkeiten der Sozialistischen ➝Lebensweise getreten (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Auch das Parteiprogramm der SED von 1976 handelt über SM. vor allem in dem Abschnitt II., E. „Die sozialistische Lebensweise“. Die grundsätzlichen Inhalte der SM. haben sich dabei gegenüber 1956 nicht prinzipiell gewandelt, doch haben sich ihre Realitätsgehalte erhöht; sie sind heute eher Orientierungsmarken, als daß von ihnen eine unmittelbare soziale Wirksamkeit erwartet wird. Zu dieser veränderten Sicht haben zwei Einsichten beigetragen: a) für die Gesamtgesellschaft als verbindlich gedachte M.-Normen werden klassen-, schicht-, regional- und vor allem gruppenspezifisch rezipiert und verschmelzen mit Werthaltungen, die von partikularen Interessen bestimmt sind. b) Es wird im übrigen eingeräumt, daß „die Macht der Gewohnheit und die Kraft der Tradition … moralische Normen und Anschauungen über lange Zeit hin lebendig erhalten [können], selbst wenn die objektiven sozialen Grundlagen, welche sie hervorbrachten, schon wesentlich verändert oder völlig verschwunden sind“ (M. Buhr u.a. Kosing, a.a.O., S. 107). Dabei werden auch moralische Traditionen, Sitten und Bräuche heute zunehmend positiv gewertet. Der Versuch, die DDR in der deutschen Geschichte zu verankern, bestärkt diesen Umdenkungsprozeß, von dem eine Stabilisierung des Gesamtsystems erwartet wird. Nur vereinzelt finden sich Stimmen, die erkennen, daß Voraussetzung zur Verwirklichung der M.-Normen im Alltagshandeln der Bürger vor allem deren Recht auf Mitentscheidung in den ökonomischen und politischen Prozessen wäre (Demokratie, Sozialistische; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). Die Anerkennung der führenden Rolle der Partei und die daraus resultierende Parteilichkeit sind aber unverändert Grundlagen der SM. Feiern, Sozialistische; Jugendweihe; Kollektiv. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 916–918 Möbelindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MuseenSiehe auch: Moral, Kommunistische: 1953 1954 1956 Moral, Sozialistische: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Zu den Begriffen Moral und Ethik. Der Marxismus-Leninismus versteht unter M. eine „gesellschaftliche Bewußtseinsform (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein), deren Inhalt aus dem sich historisch entwickelnden, gesellschaftlich bedingten System von sittlichen Prinzipien, Werten, Normen und Maximen besteht, von denen sich die Menschen in ihrem praktischen Verhalten…
DDR A-Z 1985
Kontrollrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier Besatzungsarmeen und übte zu dieser Zeit die höchste Regierungsgewalt in Deutschland aus. Zu seinen Aufgaben gehörten im einzelnen: die Gewährleistung einer angemessenen Gleichheit der in den einzelnen Besatzungszonen von den jeweiligen Oberbefehlshabern getroffenen Maßnahmen; Pläne und gemeinsame Entscheidungen in den wichtigsten militärischen, politischen, wirtschaftlichen und anderen Fragen zu entwickeln, die Deutschland als Ganzes betrafen; die zentralen deutschen Verwaltungseinrichtungen zu kontrollieren, die unter Leitung des K. arbeiten sollten; die Verwaltung von „Groß-Berlin“ durch gemeinsame Organe zu leiten. Alle Beschlüsse mußten einstimmig gefaßt werden, wenn sie in allen Besatzungszonen Gültigkeit erlangen sollten. Der Vorsitzende, der auch die Einberufung des K. veranlaßte, wechselte von Monat zu Monat. Wegen der immer offenkundiger werdenden politischen Meinungsunterschiede zwischen dem sowjetischen Vertreter und den Vertretern der drei Westalliierten in der Besatzungspolitik, war die notwendige Einstimmigkeit in vielen wichtigen Fragen nicht zu erzielen und dadurch die Tätigkeit des K. von Anfang an stark behindert. Am 20. 3. 1948 — rund drei Monate vor Beginn der Blockade Berlins durch die Sowjetunion — verließ der zu dieser Zeit den Vorsitz führende sowjetische Vertreter, Marschall Sokolowski, die Sitzung des K., weil die westlichen Alliierten nicht bereit waren, vor dem K. über ihre auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz im März 1948 diskutierten Pläne über eine separate Weststaatgründung zu berichten. („Da die britischen und amerikanischen Mitglieder sich weigerten, über diese Dinge zu berichten, die auf der Londoner Konferenz erörtert wurden, sehe ich keine Veranlassung, die heutige Sitzung weiter zu führen, und vertage sie hiermit.“ [Diesbezügliche sowjetische Erklärung in der Übersetzung des Senats der Stadt Berlin, Dokumente des geteilten Deutschlands, Stuttgart 1968, S. 56].) Damit wurde der K. beschlußunfähig, so daß er ohne formelle Auflösung seine Arbeit praktisch einstellte. Dieser Zustand dauert im Prinzip bis heute an. Die Blockierung der Arbeit des K. führte dazu, daß alle weiteren Maßnahmen der Besatzungspolitik nur noch einseitig vorgenommen werden konnten (Währungsreform, Einrichtung zentraler deutscher Verwaltungen, Schaffung von Bi- und Trizone), wodurch die Entwicklung zu einer Teilung Deutschland wesentlich gefördert wurde. Eine dem K. entsprechende Behörde für Berlin wurde in Gestalt der Alliierten Kommandantur geschaffen. Geschichte der DDR. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 740 Kontenführungspflicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonvergenztheorieSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Am 14. 11. 1944 beschlossen die UdSSR, Großbritannien und die USA in ihrem Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland die Einrichtung eines Alliierten K. als oberste gemeinsame Besatzungsbehörde nach der militärischen Niederwerfung Deutschlands. Am 5. 6. 1945 wurde der K. unter Beteiligung Frankreichs mit Sitz in Berlin eingerichtet. Er bestand aus den Oberbefehlshabern der vier…
DDR A-Z 1985
Ausbildungsförderung (1985)
1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen Unterhaltsbeihilfen gewährt werden. Die Gewährung soll ausschließlich nach sozialen Gesichtspunkten erfolgen, d.h. sie kann nur gewährt werden, wenn das monatliche Bruttoeinkommen beider Unterhaltsverpflichteten zusammen mit einem Kind 900 Mark, mit zwei Kindern 950 Mark und mit drei Kindern 1000 Mark nicht übersteigt. Für Lehrlinge können zur beruflichen Förderung Ausbildungsbeihilfen gewährt werden; dies gilt auch für Lehrlinge der Abiturklassen in den Einrichtungen der Berufsbildung. Für Schüler von Spezialklassen an Universitäten und Hochschulen bzw. im Bereich der Kultur gelten die durch den Minister für Hoch- und Fachschulwesen bzw. den Minister für Kultur erlassenen Regelungen. Für Schüler der Klassen 9 und 10 betragen die Unterhaltsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich erhöht werden. Für Schüler der Erweiterten Oberschule und für Spezialschulen beträgt die Ausbildungsbeihilfe 110 Mark (Klasse 11) bzw. 150 Mark monatlich (Klasse 12). Für Lehrlinge betragen die Ausbildungsbeihilfen mindestens 30 Mark monatlich; sie können bis auf 50 Mark, in besonderen Ausnahmefällen auch bis auf 60 Mark monatlich angehoben werden. In Heimen der Jugendhilfe bekommen alle elternlosen und familiengelösten Schüler und Lehrlinge sowie Schüler und Lehrlinge, deren Unterhaltsverpflichtete aufgrund ihres geringen Einkommens keine oder gemeinsam nicht mehr als 100 Mark Heimkosten erstatten, ebenfalls Unterhalts- bzw. Ausbildungsbeihilfen, und zwar Schüler der Klassen 9 und 10 und Lehrlinge mindestens 50 Mark, Schüler der Klassen 11 und 12 mindestens 80 Mark monatlich. 2. Lehrlingsentgelte. Entsprechend der VO über die Erhöhung der Entgelte der Lehrlinge vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 231) richtet sich die Höhe des Lehrlingsentgelts sowohl nach dem Bereich, in dem die Lehrlinge tätig sind, als auch nach der Länge ihrer Ausbildung. So steigen die Lehrlingsentgelte im Bergbau unter Tage von 150 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 220 Mark im sechsten Lehrhalbjahr, im Bergbau über Tage sowie in der Metallurgie und in Gießereien von 130 Mark im ersten Lehrhalbjahr auf 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Alle übrigen Lehrlinge erhalten von 120 Mark im ersten Lehrhalbjahr bis 200 Mark im sechsten Lehrhalbjahr. Diese Regelung gilt nur für Lehrlinge mit Abschluß der 10. Klasse der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. Lehrlinge ohne diesen Abschluß einschließlich der Lehrlinge in einer Teilausbildung erhalten ein um 15–50 Mark geringeres Entgelt. 3. Prämien für Schüler und Lehrlinge. Schülern der Erweiterten Oberschule können für hervorragende Leistungen in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit von den betreffenden Betrieben und Institutionen Geldprämien gezahlt werden (Hinweise zur Honorarordnung für Arbeitsgruppenleiter der wissenschaftlich-praktischen Arbeit für Schüler der 11. und 12. Klassen der EOS und zu Sonderprämien in der wissenschaftlich-praktischen Arbeit vom 5. 5. 1972, VuM Nr. 11/72, S. 119). Ebenso werden Lehrlinge in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung mit Geldprämien ausgezeichnet für die Erfüllung ihrer Kollektiv- und Einzelverpflichtungen im Rahmen des Berufswettbewerbs sowie für besondere Leistungen im Rahmen der FDJ-Arbeit, oder auf kulturellem und sportlichem Gebiet, insbesondere in der vormilitärischen Ausbildung (AO über die Planung, Bildung und Verwendung des Kultur-, Sozial- und Prämienfonds in den betrieblichen Einrichtungen der Berufsausbildung der Lehrlinge vom 21. 7. 1975, GBl. I, S. 600). 4. Stipendien. Die Gewährung von Stipendien (St.) für Studenten der Universitäten und Hochschulen sowie Fachschulen war bis 1981 abhängig von der sozialen Stellung des Studenten bzw. seiner Eltern und seiner Leistung. Zugleich waren sie ein Mittel zur Beeinflussung der sozialen Struktur der Studentenschaft. Mehr als 90 v.H. aller Studenten erhielten ein St. Seit 1981 erhalten im Direktstudium alle Studenten ein St. a) Das Grund-St. beträgt 200 Mark monatlich. Es erhöht sich für ehemalige Zeitsoldaten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen, um 100 Mark; für Studenten, die sich verpflichten, nach dem Studium Berufssoldat zu werden, um 100 Mark; [S. 101] * für Studenten, die vor dem Studium mindestens 3 Jahre als Facharbeiter gearbeitet haben, um 80 Mark; für erziehungsberechtigte Studenten um 50 Mark je Kind. Aufgrund besonderer sozialer Verhältnisse kann das Grund-St. um weitere 50 Mark erhöht werden. In Berlin (Ost) studierende Studenten erhalten einen generellen Zuschlag von 15 Mark. b) Leistungs-St. von 60, 100 oder 150 Mark werden bei besonderen fachlichen Leistungen im Studium (einschl. der Ausbildung im Marxismus-Leninismus), „hoher Studiendisziplin“ und einer vorbildlichen politischen Haltung und aktiver gesellschaftlicher Tätigkeit ab dem 2. Studienjahr vergeben. Die Entscheidung darüber liegt bei der Hochschulverwaltung, die das Einvernehmen mit der FDJ-Leitung herstellen muß. Vorschläge unterbreiten die FDJ und die Hochschullehrer. c) Sonder-St. Als Auszeichnung für hervorragende fachliche und politisch-gesellschaftliche Leistungen werden anstelle des Grund- und Leistungs-St. Sonder-St. vergeben. Die Zahl der jeweils zur Verfügung stehenden St. ist durch eine VO aus dem Jahre 1976 erheblich erhöht worden. Seit 1951 wird das „Wilhelm-Pieck-St.“ in einer monatlichen Höhe von jetzt 500 Mark an maximal 200 Studenten verliehen. Das „Karl-Marx-St.“ sieht sogar einen Förderungsbetrag von 550 Mark vor; die Höchstgrenze liegt ebenfalls bei 200 Studenten. Bis zu 50 Studenten der Studienrichtungen Germanistik, Kultur-, Kunst- und Theaterwissenschaften einschließlich der entsprechenden Studieneinrichtungen der Lehrerausbildung können das mit 450 Mark monatlich dotierte „Johannes-R.-Becher-St.“ erhalten. Das 1976 eingerichtete „FDJ-St.“ (350 Mark) (für bis zu 300 Studenten) soll an „junge Arbeiter und Genossenschaftsbauern verliehen werden, die … in der Produktion tätig waren“ und wegen ihrer hervorragenden Leistungen und ihrer politischen und gesellschaftlichen Aktivität zum Studium delegiert werden. d) Valuta-St. DDR-Studenten im Ausland erhalten ein Valuta-St. in der Währung des Gastlandes, dessen Höhe im Vertrag mit dem Gastland geregelt wird. Aufgrund dieser Verträge erhalten ausländische Studenten in der DDR ebenfalls St. (Ausländerstudium). Im November 1973 wurde für chilenische Studenten und Aspiranten das „Salvador-Allende-St.“ eingerichtet, das alljährlich etwa 10–20 jungen Chilenen für Verdienste „im antiimperialistischen Kampf und für hohe Leistungen im Studium“ verliehen wird. Es beträgt 500 Mark im Monat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 100–101 Aufklärung, Sexuelle A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausfallzeiten1. Unterhalts- und Ausbildungsbeihilfen für Schüler und Lehrlinge. Gemäß der 8. DB zum Gesetz über das einheitliche sozialistische Bildungssystem — Unterhaltsbeihilfen für Oberschüler und Ausbildungsbeihilfen für Lehrlinge — vom 15. 6. 1977 (GBl. I, S. 273) i. d. F. vom 11. 6. 1981 (GBl. I, S. 232) können für Schüler ab Klasse 9 an zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Sonderschulen, Spezialschulen und Spezialklassen sowie für Schüler der Erweiterten Oberschulen…
DDR A-Z 1985
Kredit (1985)
Siehe auch: Kredit: 1975 1979 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung — wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems — subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von Geldmitteln, Stimulierung von ökonomischen Verhaltensweisen der Wirtschaftssubjekte und Kontrolle des Ablaufs der Wirtschaftsprozesse. „Aktive K.-Politik“ und die im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) hervorgehobene wachsende Rolle der Geld- und K.-Politik sind somit keine Alternative, sondern integrale Bestandteile der staatlichen Wirtschaftslenkung und zielen auf eine Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Effizienz ab. Im Mittelpunkt der K.-Planung steht die von der Staatsbank erarbeitete und vom Ministerrat zu bestätigende Bilanz des K.-Systems. Sie erfaßt neben den K.-Quellen die Bestände, Veränderungen und Struktur der K. nach folgenden Hauptpositionen: K. an die Wirtschaft zur Investitions- und Umlaufmittelfinanzierung; K. an das Wohnungswesen und den Bau staatlicher Einrichtungen; K. an die Bevölkerung; K. für Auslandsbeziehungen, z.B. Investitionsbeteiligungen und zur Finanzierung von Exportgeschäften der Außenhandelsbetriebe (in Mark); Refinanzierungskredite der Staatsbank (GBl., SDr., Nr. 1020 n, S. 68). Die K.-VO vom 28. 1. 1982 (GBl. I, S. 126) regelt die Grundsätze, Zwecke und Vertragsgestaltung der K.-Beziehungen. Dem Prinzip der Planmäßigkeit entsprechend basiert die K.-Gewährung auf den beschlossenen Volkswirtschaftsplänen einschließlich der Teilpläne für Investitionen, Grundmittel und Umlaufmittel sowie der K.-Bilanzen. Darüber hinaus gilt als allgemeine Voraussetzung, daß die Betriebe ihre Pläne und Wirtschaftsverträge erfüllen, eine bedarfsgerechte Produktion und ständige Zahlungsfähigkeit garantieren und die aufgenommenen K. mit höchstem Nutzeffekt einsetzen. Die Vorbereitung, Durchsetzung und Kontrolle dieser optimalen K.-Politik obliegt den Instituten des Bankwesens. Nach dem Einsatzbereich lassen sich folgende K.-Arten unterscheiden: 1. Investitions-K. mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu 5 Jahren; 2. Umlaufmittel-K. zur Finanzierung der Materialvorräte, Bestände an unfertigen Erzeugnissen und der Forschung; 3. Zusatz-K. zur Vorfinanzierung zusätzlicher Projekte und Überwindung von Liquiditätsschwierigkeiten; 4. Konsumtions-K. für die Bevölkerung; 5. Devisen-K. für planmäßige Importe und Zusatzimporte. Investitionskredite, Umlaufmittelkredite, Zusatzkredite: Die Einzelheiten regeln K.-Verträge zwischen den Betrieben und den zuständigen Geschäftsbanken, die über die allgemeinen K.-Voraussetzungen hinaus Zweck, Höhe, Termine der Inanspruchnahme, Laufzeit und Tilgungsfristen sowie den Zinssatz enthalten. Letzterer beträgt als Grundzinssatz 5 v.H. p. a. Zur Stimulierung ökonomischer Verhaltensweisen kann er durch differenzierte Zu- und Abschläge als Vorzugszinssatz (1,8 v.H.), Zinssatz für Zusatz-K. (8 v.H.) oder Sanktionszinssatz (12 v.H.) bei Verstößen gegen die Bestimmungen des K.-Vertrages festgelegt sein. Die besondere Rolle der Banken tritt nicht nur in der von der gewählten Finanzierungsform unabhängigen Bankkontrolle als Teil der Finanzkontrolle und Finanzrevision hervor, wo sie u.a. die Sperrung von Importen veranlassen können. Darüber hinaus haben sie das Recht, in die betriebliche Finanzplanung einzugreifen, K.-Anträge abzulehnen und K.-Zusagen zurückzuziehen sowie vom Generaldirektor des zuständigen Kombinats eine Garantieerklärung zu verlangen. Schließlich können sie bei Vorliegen einer K.-Vertragsverletzung die Betriebe von der K.-Gewährung ausschließen und ausgereichte K. ganz oder teilweise zurückfordern. Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung des K. war in den einzelnen Phasen der Wirtschaftspolitik unterschiedlich. Gegenwärtig beläuft sich der K.-Anteil an der Umlaufmittelfinanzierung auf über 50 v.H. und schwankt in der Industrie (Durchschnitt 51 v.H.) zwischen 55 v.H. (Leichtindustrie) und 49 v.H. (Erzbergbau, Metallurgie und Kali). Von den Investitionen werden in der Industrie 40 v.H. und in der Landwirtschaft 25 v.H. kreditiert. Wesentlich höher liegt der K.-Anteil mit 90 v.H. der staatlichen und 85 v.H. (Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften [AWG]) bzw. 75 v.H. (Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaften) der genossenschaftlichen Baukosten. Dieser K. (Zins: 4 v.H.; Tilgung: 1 v.H.) wird nach dem Annuitätenprinzip in 41 gleichbleibenden Jahresraten an die Staatsbank zurückgezahlt. Konsumtionskredite: Die Bevölkerung kann unter bestimmten Voraussetzungen folgende wohnungs-, verbrauchs- und bevölkerungspolitisch motivierte K.-Arten in Anspruch nehmen: a) Die Sparkassen und Filialen der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN) kreditieren den Eigenheimbau oder den Kauf sowie die Modernisierung oder Instandsetzung privater Häuser nach der Eigenheim-VO vom 31. 8. 1978 (GBl. I, S. 425). K.-Höhe und K.-Verzinsung richten sich nach den zurechnungsfähigen Kosten (sog. Aufwandsnormativ) und der sozialen Stellung des K.-Nehmers. So erhalten Arbeiter, Angestellte, Angehörige der bewaffneten Organe, Genossenschaftsmitglieder und kinderreiche Familien finanzielle Vergünstigungen. Im Neu[S. 751]bau beträgt das nach der Anzahl der Familienmitglieder gestaffelte Aufwandsnormativ zwischen 65.000 Mark (bis zu 4 Personen) und 80.000 Mark (über 6 Personen). Davon können 60 v.H. bzw. bei Fertigteilhäusern 70 v.H. durch einen zinslosen K. und der restliche Finanzbedarf abzüglich der eingebrachten Eigenleistungen durch einen verzinslichen (4 v.H.) K. finanziert werden. Um die Bürger zu einer möglichst hohen Eigenleistung anzuregen, erhalten sie nach Fertigstellung des Eigenheimes 10 v.H. dieses Betrages als staatlichen Tilgungszuschuß zur Rückzahlung des verzinslichen K. Des weiteren braucht dieser Personenkreis kein Nutzungsentgelt für die zur Verfügung gestellten Baugrundstücke, keine Grundsteuer und keine Baugebühren zu zahlen. Arbeitnehmer, die sich verpflichten, noch für mindestens 15 Jahre in ihrem Betrieb tätig zu sein, erhalten einen einmaligen Zuschuß in Höhe von 10.000 Mark. Errichten junge Eheleute ein Eigenheim, so werden ihnen 5.000 Mark des verzinslichen K. zinslos gewährt. — Erhalten andere als die oben genannten Personen eine Baugenehmigung, z.B. wenn sie für kinderreiche Familien eine größere Wohnung freimachen, so können diese bis zu 75 v.H. der Baukosten sowie die Baulandkosten durch einen verzinslichen K. finanzieren. Diese Regelung gilt allgemein auch für den Kauf von Eigenheimen. Bei Modernisierung und Instandsetzung können bis zu 90 v.H. der normierten Kosten kreditiert werden, wobei sich der Tilgungs- und Zinssatz (nicht-bevorzugte Bürger: 4,5 v.H.) auf jeweils 1 v.H. beläuft. b) Teilzahlungskredite zum Kauf bestimmter Güter, die in einem vom Ministerium für Handel und Versorgung herausgegebenen Warenverzeichnis enthalten sind. Sie dienen vornehmlich zur Belebung der Nachfrage für Erzeugnisse, bei denen Marktsättigungstendenzen erkennbar sind (z.B. Fernsehgeräte). In der Regel sind K.-Laufzeit mit 2 Jahren, K.-Höhe mit 2.000 Mark und die K.-Zinsen mit 6 v.H. fixiert. Die Eigenmittelbeteiligung liegt differenziert nach Warenart und K.-Nehmern (Erleichterungen für kinderreiche Familien, Rentner und Fürsorgeempfänger) zwischen 0 und 25 v.H. des Einzelhandelsverkaufspreises (GBl. II, 1964, S. 610). Für Familien mit 4 und 5 Kindern ermäßigt sich der Zinssatz auf 3 v.H., Familien mit 6 und mehr Kindern erhalten zinslose Teilzahlungs-K., die für diese Personenkreise eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren haben. c) Zinsermäßigte Darlehen bis zu 4.000 Mark für in die DDR zuziehende Personen (GBl. II, 1966, S. 676). d) Familiengründungskredit an Arbeiter, Angestellte und Genossenschaftsmitglieder, die sich im Alter bis zu 26 Jahren verheiraten. Diesen jungen Ehepaaren, auf die 1980 fast zwei Drittel aller Eheschließungen entfielen, erhalten einen zweckgebundenen und bis zur Höhe von 5.000 Mark zinslosen K. für den Erwerb von Anteilen der Wohnungsbaugenossenschaften oder den Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheimes mit einer Laufzeit von 8 Jahren, wobei die Tilgung spätestens nach 3 Jahren einsetzt. Die bisher geltende Einkommensbegrenzung (1400 Mark monatlich) und die Bedingung einer Erst-Ehe sind seit dem 1. 9. 1981 weggefallen. Zur Beschaffung von Einrichtungsgegenständen auf der Grundlage einer Liste „kreditwürdiger“ Erzeugnisse kann ein gleich hoher K. aufgenommen werden, der ebenfalls innerhalb von 8 Jahren zu tilgen ist. Während dieses Zeitraumes werden bei der Geburt des ersten Kindes 1000 Mark, des zweiten Kindes 1500 Mark und des dritten Kindes weitere 2.500 Mark erlassen bzw. zurückerstattet. Dieser K.-Erlaß gilt nunmehr auch für vor der Ehe geborene und an Kindes Statt angenommene Kinder. Ist bei der Geburt die noch vorhandene Restschuld geringer als der entsprechende Nachlaß, erhalten die Ehepaare eine Rückzahlung in Höhe des Differenzbetrages. Seit Einführung dieser Familiengründungs-K. im Mai 1972 wurden bis zum Dezember 1982 856.288~K.-Verträge mit einem Volumen von 5 Mrd. Mark abgeschlossen. Für ca. 1 Mill. bzw. 45 v.H. der in dieser Zeit geborenen Kinder traten K.-Erlasse in Höhe von 1,2 Mrd. Mark in Kraft. 30.000 Ehepaaren bzw. weniger als 4 v.H. der K.-Nehmer wurde die K.-Summe von 5.000 Mark erlassen, weil sie 3 oder mehr Kinder haben. Devisenkredite. Im Rahmen der internationalen Finanzbeziehung gewährt und empfängt die DDR K. Hervorgehoben seien die Waren-K. im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (Internationale Investitionsbank [IIB]). So wurden als Investitionsbeteiligungen in den Jahren 1966–1980 über 12 Mrd. Mark zur Sicherung vorrangig der Rohstoffversorgung aus der Sowjetunion bereitgestellt. Im Rahmen von Außenwirtschaft und Außenhandel mit den westlichen Industrieländern tritt die DDR vor allem als K.-Schuldner auf. Über diese bei westlichen Banken, Lieferanten und Regierungen aufgenommenen K. in konvertiblen Währungen publiziert die DDR keine Angaben (Rechnungsführung und Statistik). Die vorliegenden Schätzungen kommen aufgrund unterschiedlicher Abgrenzungen, Methoden, Quellen sowie auch Zielen zu stark voneinander abweichenden Ergebnissen. So beziffert das 1983 von 200 Internationalen Banken in 39 Ländern zur Analyse der Weltverschuldung gegründete Institute of International Finance (Washington) die Bruttoschulden der DDR auf 14 Mrd. US-Dollar (Handelsblatt, Nr. 82 vom 26. 4. 1984, S. B 21). Regelmäßig berichtet die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel über die Entwicklung der internationalen Bank-K. Danach beliefen sich zum Jahresende 1983 die Verbindlichkeiten — allerdings ohne die innerdeutschen K.-Beziehungen — auf 7,8 Mrd. US-Dollar (1981: 10,1 Mrd. US-Dollar), denen Forderungen der DDR an die der BIZ berichtenden Banken in Höhe von 3,2 Mrd. US-Dollar (1981: 2,1 Mrd. US-Dollar) gegenüberstanden (Bank für Internationalen Zahlungsausgleich [BIZ]: Das Internationale Bankgeschäft. Viertes Quartal 1983, Basel [19. 4.] 1984, Table 5). Unabhängige davon lassen sich für die West-K. der DDR folgende Entwicklungstendenzen verallgemeinern: Einmal wird sich die in den 70er Jahren erfolgte drastische K.-Aufnahme auf absehbare Zeit nicht wie[S. 752]derholen. So hat die internationale K.-Würdigkeit der DDR unter den Zahlungsproblemen Polens und Rumäniens gelitten, was sich in höheren Zinssätzen sowie sinkendem Bonitätsindex des Banken-Magazins „Institutional Investor“ (New York) niedergeschlagen hat. Zum zweiten weist das Jahr 1981 in allen Analysen das bisher höchste K.-Volumen aus, wobei eine K.-Obergrenze von ca. 15 Mrd. US-Dollar — was bei dem damaligen Wechselkurs ca. 33 Mrd. DM entsprach — an Brutto- und ca. 12,5 Mrd. US-Dollar (ca. 28 Mrd. DM) an Nettoverbindlichkeiten nicht überschritten wurde. Drittens schließlich hat die DDR — auch unter dem Anpassungsdruck der westlichen Banken — seither ihre Westverschuldung durch eine wohl einmalige Exportoffensive zu Lasten des privaten Verbrauchs abgebaut. Mit Ausnahme des K. in Höhe von 1 Mrd. DM von westdeutschen Banken im Jahre 1983 hat die DDR nach Angaben der Europäischen Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen seit dem zweiten Halbjahr 1982 (1979: 0,7 Mrd. US-Dollar; 1980: 0,4 Mrd. US-Dollar; 1981: 0,5 Mrd. US-Dollar; 1982: 0,1 Mrd. US-Dollar) keine neuen mittel- und langfristigen Bank-K. mehr aufgenommen (United Nations [ed]: Trade. Economic Bulletin for Europe. Vol. 35, Geneva 1983, p. 2.31). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 750–752 Krankenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KreisSiehe auch: Kredit: 1975 1979 Kredite: 1962 1963 1965 1966 1969 Kreditwesen: 1958 1959 1960 Grundsätzlich wird auch im sozialistischen Wirtschaftssystem die befristete und in der Regel mit dem Zins verbundene Überlassung von Kaufkraft als K. bezeichnet. Allerdings tritt er legal nur in Form des Bank-K. auf und erfüllt auf der Grundlage der materiellen Planung — wie auch die übrigen Instrumente des Finanzsystems — subsidiäre Funktionen der Verteilung und Umverteilung von…