DDR A-Z 1985

Handwerkskammern der Bezirke (1985)

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit SED-Mitgliedern besetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden durch VO (GBl., 1953, S. 942) die 5 Landes-H. in 14 Bezirks-H. sowie die H. „Groß-Berlin“ umgewandelt. Ein verbindliches Musterstatut löste das dem SMAD-Befehl 161 beigefügte Statut ab. Die Aufsicht über die H. führen die Räte der Bezirke. Ausführende Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Neben der politischen Aufgabe, den Staat bei der Einbeziehung des Handwerks in den sozialistischen Aufbau zu unterstützen, oblag den H. die wichtige Funktion der Auftrags- und Materialplanung, die ihnen jedoch 1958 durch VO (GBl. I, S. 143) entzogen wurde. Mit der gleichen VO wurden die bis dahin nur den H. rechenschaftspflichtigen Kreisgeschäftsstellen auch den Räten der Kreise unterstellt. Die Lehrlingsausbildung und die Facharbeiterprüfung (Gesellenprüfung) liegen bereits seit Anfang der 50er Jahre in den Händen des Ministeriums für Volksbildung. Die H. wirken lediglich bei der Ausarbeitung von Berufsbildern und Ausbildungsunterlagen mit. Auf das Meisterstudium und die Meisterprüfung hatten die H. noch weitgehend Einfluß. Ab 1. 9. 1975 gilt eine neue Ausbildungs-AO für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, S. 173), nach der den H. nur noch beratende Funktionen zukommen. Durch die Novellierung des Musterstatuts von 1953 im Februar 1973 (GBl. I, S. 126) sind die H. nun auch de jure den Räten der Bezirke unterstellt. Von den 3 Organen der H. und Kreisgeschäftsstellen, Vorstand, Präsidium und Bezirksdelegiertenkonferenz, blieb nur noch der Vorstand als Leitungsorgan bestehen. Alle seine Mitglieder und der Vorsitzende werden nunmehr vom Rat des Bezirkes bzw. des Kreises berufen. Bis zur Novellierung wählte die Bezirksdelegiertenkonferenz die Mitglieder des Vorstandes nach einem festen Schlüssel. Neben der Hauptaufgabe, die Erfüllung der Pläne sowie die Einhaltung der Qualität und Preise zu kontrollieren, sind die H. nach dem neuen Statut verpflichtet, private Handwerker und Gewerbetreibende für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Durch die Förderungspolitik im Handwerk seit 1976 kommt den H. wieder verstärkte Bedeutung zu. Neben den selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden, die in der Handwerks- und Gewerberolle eingetragen werden, sind die PGH und deren Mitglieder sowie die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Mitglieder der H. Entsprechend führen die H. das Verzeichnis der PGH und ELG, die Kartei der PGH-Mitglieder sowie die Handwerks- und Gewerberolle. Die H. sind Tarifpartner der Gewerkschaften des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die Beschäftigten im privaten Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handwerkssteuer

Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H.…

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Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in der Landwirtschaft). Einer AIV gehören z. Z. (1984) im allgemeinen 8–12 Betriebe an, davon meist 4–6 LPG oder VEG Pflanzenproduktion, ein Agrochemisches Zentrum, eine Meliorationsgenossenschaft sowie — je nach Produktionseinrichtung — ein oder mehrere Verarbeitungsbetriebe (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Industriebetriebe, deren Verarbeitungskapazitäten die Rohstoffproduktion einer AIV weit übertreffen (z.B. Zuckerfabriken oder Großmühlen), werden nicht in AIV einbezogen. Auch Kreisbetriebe für Landtechnik sind nicht Mitgliedsbetriebe, da ihnen übergeordnete Funktionen — auch außerhalb der agrarindustriellen Kooperation — zugewiesen werden. Die erste AIV wurde nach dem IX. Parteitag der SED (1976) gebildet. 1983 gab es 14 AIV, die meistens auch über die politisch-organisatorischen Grenzen (Kreise und Bezirke) hinaus wirken. Ziel der Tätigkeit der AIV ist die bessere Auslastung der Grundfonds sowie die Senkung von Produktionskosten durch eine übergreifende Abstimmung von Leitung und Planung. Die AIV ist ein rechtsfähiges Organ, arbeitet nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung und besitzt eine wirtschaftsleitende Funktion gegenüber den kooperierenden Betrieben und Genossenschaften. Diese entsenden Vertreter in die Delegiertenversammlung, die ihrerseits den Beirat der AIV wählt. Ihm [S. 13]gehören in der Regel an: der Leiter der AIV und sein Stellvertreter, der Hauptbuchhalter, der Parteisekretär der AIV, die über eine eigene Parteiorganisation verfügt, die Direktoren der VEG und die Vorsitzenden der LPG Pflanzenproduktion. Der Direktor des Kreisbetriebes für Landtechnik nimmt mit beratender Stimme teil. Beschlüsse müssen einstimmig gefaßt werden. Für die fachliche Koordinierung können für einzelne Haupterzeugnisse — in der Regel für einen begrenzten Zeitraum — Kommissionen gebildet werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 11, 13 Agrar-Industrie-Komplex (AIK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpolitik

Siehe auch das Jahr 1979 Die AIV faßt Betriebe der Landwirtschaft und Industrie in einer Organisationsform zusammen, in der auf kooperative Weise in der Regel juristisch selbständige Betriebe unterschiedlicher Eigentumsformen zusammenarbeiten. Die AIV gilt als folgerichtige Weiterentwicklung der Produktionsverhältnisse in der sozialistischen Landwirtschaft (Agrarpolitik). Die AIV sind eine konsequente Fortentwicklung des Kooperationswesens in der Landwirtschaft der DDR (Kooperation in…

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Wohnbezirk (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Wohnparteiorganisation [WPO], Grundorganisationen der SED) und der Nationalen Front der DDR, die an ihrer Basis über W.-Ausschüsse verfügt. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 6. 8. 1963 „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ sah als neue, mehrere W. einschließende Gliederungseinheit Wohngebiete vor, die 10.000–12.000 Einwohner umfassen sollten. In den Wohngebieten sollten Stützpunkte der SED zur Anleitung der WPO und der zu bildenden Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front eingerichtet werden. Jedem Wohngebiet wurde außerdem durch die SED ein Leitbetrieb zugeordnet, dessen Aufgabe es sein sollte, die vorhandenen Reserven besser zu nutzen und die Bevölkerung stärker zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne heranzuziehen. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 7. 7. 1965 „Zur Parteiarbeit in den städtischen Wohnbezirken“ gestand ein, daß sich die Einrichtung von Stützpunkten der SED und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front nicht bewährt hatte, und verfügte daher deren Auflösung. Der Beschluß orientierte die Aktivität von SED und Nationaler Front im Territorium erneut auf die W. Die Schaffung von Wohngebieten als neuer territorialer Ebene oberhalb der W. war somit gescheitert. Wenn im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Wohngebiet“ verwendet wird, so ist damit keine fest umrissene territoriale Einheit, sondern allgemein der Wohnbereich als wichtigster Bereich für Erholung und Freizeit im Unterschied zur Produktionssphäre gemeint. Die ungünstige soziale und altersmäßige Zusammensetzung der WPO (Rentner, Hausfrauen, Angehörige Freier Berufe, Werktätige aus Kleinstbetrieben) hat es der SED erschwert, in dem von ihr angestrebten Maß in den W. politisch und organisatorisch wirksam zu sein. Diese Situation, die durch die in den letzten Jahren [S. 1530]entstandenen Neubaugebiete besonders deutlich hervorgetreten ist, sucht die SED mit dem Beschluß des Sekretariats des ZK „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 zu verbessern. Dieser Beschluß sieht vor, daß die Grundorganisationen der Betriebe auf ihre Mitglieder verstärkt Einfluß nehmen, damit diese in ihrem W. Anliegen und Probleme der Bürger aufgreifen, dort politisch arbeiten und als Vorbild wirken. In organisatorischer Hinsicht wird den Stadtleitungen der SED empfohlen, in jedem W. ein Parteiaktiv zu schaffen, das die WPO unterstützt. Weiter soll das Parteiaktiv über die in ihm tätigen Parteimitglieder die Aktivitäten des W.-Ausschusses der Nationalen Front und der anderen im W. arbeitenden Parteien und Massenorganisationen sowie der dort bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen inhaltlich und organisatorisch koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1529–1530 Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungs- und Verrechnungsverfahren

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)…

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Werkzeugmaschinenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1970 bis 1982 um das 2,89fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 1,86fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig (1981) gehören zum Industriezweig W. 65 Volkseigene Betriebe, die in 4 Kombinaten mit insgesamt 81.000 [S. 1477]Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden aus den Betrieben der ehemaligen VVB Werkzeugmaschinenbau folgende Kombinate gebildet: W.-Kombinat „Fritz Heckert“. Karl-Marx-Stadt; Werkzeugkombinat, Schmalkalden; W.-Kombinat „7. Oktober“, Berlin; Kombinat Umformtechnik „Herbert Warnke“, Berlin. 1981 stammten 40 v.H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB W.-Kombinat „Fritz Heckert“. Das Kombinat umfaßt 17 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 27.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Die 4 Kombinate unterstehen dem Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v.H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v.H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrang[S. 1478]folge. Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit dürfte der DDR-W. zu Beginn der 80er Jahre nur noch den neunten Rang in der Weltproduktion und den sechsten Rang beim Weltexport einnehmen. Drei Faktoren könnten hierzu beigetragen haben: 1. Die RGW-Partner — Hauptabnehmer von DDR-Werkzeugmaschinen — haben in den letzten Jahren verstärkt ihre Kapazitäten für Standardwerkzeugmaschinen ausgebaut, so daß sie ihre Einfuhren aus der DDR drosseln konnten. 2. Werkzeugmaschinen aus der DDR können heute nicht mehr wie in den 70er Jahren im Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Ländern bestehen. Der DDR-W. dürfte primär bei der Weiterentwicklung der numerischen Steuerungen den internationalen Anschluß verloren haben. 3. Sehr viele DDR-Werkzeugmaschinen sind — gemessen am internationalen Maßstab — zu schwer. Ca. 80 v.H. der Gesamtproduktion des DDR-W. werden exportiert. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Weniger als 15 v.H. der gesamten Werkzeugmaschinenausfuhren der DDR gehen in westliche Industrieländer. Die vorstehenden Tabellen ermöglichen einen Vergleich des DDR-W. mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei ist zu beachten, daß der Werkzeugbau in der Bundesrepublik Deutschland nicht wie in der DDR dem W. zugerechnet wird. Maschinenbau. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1476–1478 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wertpapiere

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1970 bis 1982 um das 2,89fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das…

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Verteidiger (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz 1963, H. 1, S. 18, ebenso Staat und Recht 1978, H. 2, S. 144). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1432 Versicherungsaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verteidigungsgesetz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…

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Interesse/Interessenübereinstimmung (1985)

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie sind deshalb von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Persönlichkeit.“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 293) Die Differenziertheit und Mannigfaltigkeit von I. gelten als Kennzeichen für den Grad der Entwicklung einer Persönlichkeit (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Inhalte und Gerichtetheit von I. werden nicht nur als psychisch, sondern wesentlich als gesellschaftlich bedingt begriffen: „Die I.-Richtungen entstehen in Abhängigkeit von verschiedenen gesellschaftlichen, ideologischen, pädagogischen, sozialen Bedingungen und den Bedingungen von Alters- und Geschlechtsgruppen sowie psychischen Bedingungen.“ Erziehung, Agitation und Propaganda, Schulung usw. haben u.a. zur Aufgabe, aktiv auf die Herausbildung der parteilich gewünschten I. Einfluß zu nehmen. 2. Philosophischer bzw. soziologischer I.-Begriff. Dem Begriff der gesellschaftlichen I. (ges. I.) kommt innerhalb des Marxismus-Leninismus besondere Bedeutung zu. Die ges. I. werden definiert als „Gesamtheit der durch die materiellen gesellschaftlichen Existenzbedingungen, besonders die Produktionsverhältnisse, bestimmten und geprägten Erfordernisse und Bestrebungen der Menschen (Klasse/Klassen, Klassenkampf, Gruppen, Individuen) einer ökonomischen Gesellschaftsformation, welche die Richtung ihrer gesamten gesellschaftlichen Tätigkeit und ihre Zielsetzungen bestimmen, indem sie zu Triebkräften und Motiven ihres Handelns werden“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 2., überarb. u. erw. Aufl., Berlin [Ost], 1974, S. 116). Entsprechend der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie gelten die ges. I. einerseits als „objektiv“ bestimmt, d.h. sie gehen „mit Notwendigkeit aus den jeweiligen materiellen Lebensbedingungen“ hervor und sind letztlich auf die Überwindung oder — im Falle des Sozialismus/[S. 666]Kommunismus — auf die Weiterentwicklung der jeweils gegebenen Gesellschaftsformation gerichtet. Andererseits haben I. aber auch eine „subjektive“ Seite, d.h. die I. müssen den einzelnen „als Bedürfnisse, Absichten, Wünsche, Zielvorstellungen bewußt werden“. Aus dieser widerspruchsvollen „Einheit von Objektivem und Subjektivem“ (Widerspruch) erklärt der Marxismus-Leninismus, daß Klassen, Schichten, Gruppen usw. ein „unzureichendes“ oder gar „falsches“ Bewußtsein von ihrer „objektiven Lage“ und damit ihren „objektiven I.“ haben können. Für die bürgerliche Gesellschaft — so behauptet der Marxismus-Leninismus — gelte z.B., daß die Bourgeoisie alles unternehme (insbes. durch ideologische Beeinflussung), um die Arbeiterklasse daran zu hindern, ein revolutionäres, auf Überwindung dieser Gesellschaftsformation gerichtetes „Klasseninteresse“ zu entwickeln. Aus dieser These rechtfertigen die marxistisch-leninistischen Parteien ihren Führungs- und Erziehungsanspruch gegenüber der Arbeiterklasse. Es sei Aufgabe der Partei, „der Arbeiterklasse ein richtiges, wissenschaftlich begründetes Bewußtsein von ihren grundlegenden I. zu vermitteln und sie zu befähigen, diese I. erfolgreich durchzusetzen“ (Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, a.a.O.). 3. I.-Antagonismus und I.-Übereinstimmung. Alle dem Sozialismus/Kommunismus voraufgegangenen Gesellschaftsformationen (Gesellschaftsordnung; Periodisierung) seien von antagonistischen, d.h. unversöhnlichen Interessengegensätzen zwischen „Herrschenden“ und „Beherrschten“, zwischen „Ausbeutern“ und „Ausgebeuteten“ bestimmt gewesen. Derartige I.-Gegensätze können innerhalb der gegebenen Gesellschaftsformation nicht gelöst werden, sondern müssen „objektiv“ zu revolutionären Umwälzungen führen. Für die neue politisch-soziale Ordnung des Sozialismus/Kommunismus nimmt der Marxismus-Leninismus in Anspruch, daß durch die Beseitigung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) die antagonistischen I.-Gegensätze verschwunden sind. Da alle sozialen Klassen und Schichten eine im wesentlichen gleiche Stellung zu den Produktionsmitteln hätten, gebe es über alle I.-Unterschiede hinweg allen gemeinsame I., eine grundsätzliche I.-Übereinstimmung (IÜ.) oder sogar eine I.-Identität. Dabei wird die tatsächliche Machtverteilung mit ihren durchaus ungleichen Konsequenzen für die Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel, die Machtkonzentration an der Spitze des politischen Systems jedoch nicht thematisiert. — Galt die grundsätzliche IÜ. bis in die 60er Jahre hinein in der DDR „als objektiv gegeben“, so daß nur „Uneinsichtige“ oder gar „Feinde“ demgegenüber Sonder.-I. formulieren konnten, wird die Situation nunmehr um einiges realistischer beurteilt: „Dabei ist die Übereinstimmung zwischen den gesellschaftlichen, kollektiven und persönlichen Interessen keine statische Erscheinung, sondern ein ständig zu vollziehender konfliktreicher Prozeß…“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 672). Mit dieser Aussage wird zugleich das Fortbestehen besonderer I. anerkannt: „In ihnen finden sowohl die noch existierenden objektiv bedingten sozialen Unterschiede zwischen den Klassen, Schichten und sozialen Gruppen als auch die unterschiedlichen konkreten Existenzbedingungen der Betriebe, Kollektive, Organisationen, Vereinigungen und Institutionen ihren Ausdruck. Solche I. ergeben sich z.B. aus dem unterschiedlichen Reifegrad der beiden Formen des sozialistischen Eigentums, aus Unterschieden, die mit der aus dem Kapitalismus überkommenen Arbeitsteilung und Organisation der Arbeit zusammenhängen (Industrie — Landwirtschaft, Stadt — Land, körperliche — geistige Arbeit), aus dem unterschiedlichen Entwicklungsstand der Produktivkräfte in den verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft u.ä. Bedingungen. Wie die allgemeinen, so stehen auch die besonderen I. der Klassen, Schichten, sozialen Gruppen, Institutionen usw. nicht neben oder außerhalb der persönlichen I. der diesen Gruppierungen zugehörenden Individuen. Modifiziert durch die jeweils individuell-besonderen Lebensumstände und -bedingungen der Individuen, erscheinen sie vielmehr in deren persönlichen I. und machen deren wesentlichen sozialen Inhalt aus“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, a.a.O., S. 316). Daraus folgt für den Marxismus-Leninismus jedoch nicht, daß unter den gewandelten Eigentumsverhältnissen sich nunmehr das gesamtgesellschaftliche I. in einem Willensbildungsprozeß von unten nach oben herausbildet: „Aber auch nach der Beseitigung der Ausbeuterklassen, im Prozeß der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, vertritt und verwirklicht der sozialistische Staat kein Konglomerat von Einzel- und Gruppeninteressen und auch keinen sich aus den unterschiedlichen Interessen der werktätigen Klassen oder verschiedener sozialen Gruppen der Werktätigen ergebenden Mittelwert“ (Wolfgang Weichelt, Zur Realisierung der gesamtgesellschaftlichen Interessen durch die politische Organisation des Sozialismus, in: Staat und Recht, H. 4/1981, S. 290 ff.). Die Festlegung dessen, was jeweils gesamtgesellschaftliches I. sein soll, bleibt vielmehr unverändert Vorrecht der Partei bzw. der Parteiführung (Demokratischer Zentralismus), da nur ihr die Fähigkeit zugesprochen wird, über die wissenschaftlichen Einsichten zu verfügen, deren es nach marxistisch-leninistischer Ansicht bedarf, um die „Erfordernisse der gesetzmäßigen Entwicklung der Gesellschaft“ zu erkennen und in politische Strategien umzusetzen (Linie; Sozialistische Einheitspartei Deutschlands [SED]). Die von der Parteiführung festgelegten Ziele bestimmen damit aber zugleich, welche besonderen I. in welchem Maße berücksichtigt, welche Möglichkeiten der I.-Artikulation zulässig sind usw. Demokratie, Sozialistische; Massenorganisationen; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 665–666 Intensivierung und Rationalisierung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z International --- Informations- und Bildungszentrum e.V.

Siehe auch: Interessen: 1979 Der Marxismus-Leninismus unterscheidet zwischen einem psychologischen und einem philosophischen bzw. soziologischen I.-Begriff. 1. I. im psychologischen Sinn. In der marxistisch-leninistischen Psychologie werden I. als „spezifische erkenntnismäßige Einstellungen zu den Gegenständen und Erscheinungen der Wirklichkeit“ definiert. Die I. veranlassen den einzelnen, sich „bewußt mit den Sachverhalten auseinanderzusetzen, auf die sie gerichtet sind … Sie…

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Nationalkommunismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle sozialistisch/kommunistisch regierten Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit Nationalismus, d.h. einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter tendenziell politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU in der sozialistischen Staatengemeinschaft nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z.B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet; eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei bzw. der Kritik an ihr nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt; auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berück[S. 940]sichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des östlichen Bündnisses bzw. des sowjetisch geführten Teils der kommunistischen Weltbewegung gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben auch aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten sowie vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d.h.: beim „Abfall“, d.h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Kommunistischen Informationsbüro (Kominform) 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948–1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart und zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde vor allem von orthodoxen Kräften innerhalb der regierenden kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien gegen die „Schuldigen“ u.a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens offiziell abgebrochen, ohne daß damit die Auseinandersetzungen um das „richtige“ Wechselverhältnis von spezifischer nationaler Entwicklung und den von der Sowjetunion definierten „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus“ beendet werden konnten. Die Entwicklung der Lage in Polen seit Herbst 1980, aber auch die die Sowjetunion herausfordernde Aussage von Partei- und Staatschef Ceauşescu im Frühjahr 1983, in Rumänien sei die „Diktatur des Proletariats“ inzwischen von einer „revolutionären Demokratie“ ersetzt worden, zeigt die fortbestehende Brisanz der Ideen des N. Mit der Erweiterung des sozialistischen Weltsystems um einige Entwicklungsländer dürfte diese Problematik künftig weiter an Gewicht gewinnen. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland (Nation und nationale Frage) erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR, ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939–940 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Naturschutz

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle…

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Staatsbank (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Eine zentrale Stellung im Bankwesen der DDR nimmt die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene St. (GBl. I, 1967, S. 132) ein. Sie ist die Emissionsbank, das Refinanzierungsorgan der Kreditinstitute, das Kredit- und Verrechnungszentrum der Volkswirtschaft sowie Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Binnenhandel, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen als Rechtsnachfolger der 1974 eingegliederten früheren Industrie- und Handelsbank (IHB). Das Gesetz über die St. vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 580) weist diesem zentralen Organ des Ministerrates für die einheitliche Leitung, Planung, Durchführung und Kontrolle der Geld- und Kreditpolitik u.a. folgende Funktionen zu: Erarbeitung der Grundlagen des Geldumlaufs, Kredits, Wertpapier-, Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, der Spareinlagen und Zinsen (Bargeldumlauf; Kredit; Sparen; Sparkonten; Wertpapiere; Zahlungs- und Verrechnungsverfahren); Mitarbeit an der Zahlungsbilanz, Abschluß von Rahmenabkommen mit anderen Staaten, Festlegung der Grundsätze des zwischenstaatlichen Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs, des Umtausches von Reisezahlungsmitteln und der Umrechnungssätze zu anderen Währungen (Währung/Währungspolitik); Kontenführung des Staatshaushalts sowie der anderen Geld- und Kreditinstitute. Die St. gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Berlin (Ost), 15 Bezirksdirektionen (Berliner Stadtkontor), 180 Kreisfilialen, mehr als 100 Zweig- und Wechselstellen sowie 41 Industriebankfilialen. Die St. leitet der Präsident (seit dem 29. 4. 1974 Horst Kaminsky), der zugleich Mitglied des Ministerrates, Vorsitzender der auf Beschluß des Ministerrates vom 13. 9. 1972 geschaffenen einheitlichen Leitung der Banken, Leiter der DDR-Delegationen in den Bankräten der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) und der Internationalen Investitionsbank (IIB) sowie Mitglied der Devisenkommission der DDR ist. Weiterhin gehören zur Leitung ein Vizepräsident (Hans Taut), Stellvertreter des Präsidenten und Abteilungsleiter der Zentrale. Die St. arbeitet nach einem Finanzplan und erstellt jährlich eine Bilanz mit Ergebnisrechnung und dem Jahresbericht (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Sie verfügt über ein Eigenkapital von 1,5 Mrd. Mark und einen Reservefonds. Ihre Geschäftsbedingungen hat der Präsident zum 1. 1. 1976 erlassen (GBl. I, 1975, S. 757). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1277 Staatsarchive A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsbewußtsein, sozialistisches

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Eine zentrale Stellung im Bankwesen der DDR nimmt die mit Wirkung vom 1. 1. 1968 aus der Deutschen Notenbank hervorgegangene St. (GBl. I, 1967, S. 132) ein. Sie ist die Emissionsbank, das Refinanzierungsorgan der Kreditinstitute, das Kredit- und Verrechnungszentrum der Volkswirtschaft sowie Geschäftsbank für Industrie, Bauwesen, Binnenhandel, Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen als Rechtsnachfolger der 1974 eingegliederten früheren Industrie- und…

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Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 380.000 Mann — gegliedert in 20 Divisionen und 1 Luftarmee. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee (NVA) (einschl. Grenztruppen der DDR). Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von hoher operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Sowjetarmee. Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er und Anfang der 80er Jahre im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte. 9 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 380.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, zum großen Teil des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von bis zu 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte. Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v.H. der fliegenden Einheiten sind potentielle Kernwaffenträger. Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1980) Armeegeneral Saizew, Chef des Stabes ist Generalleutnant Swiridow, Chef der Politverwaltung ist Generaloberst Lisitschew. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der sowjetischen Militärhierarchie. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee, polnischen und tschechoslowakischen Verbänden den Hauptteil der sog. „1. Strategischen Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler, vollständig aufgefüllter und ständig einsatzbereiter Verband aufgestellt wurde und der auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag lediglich „Konsultationen“ mit der Regierung der DDR über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. In der Ausbildung, beim Gefechtstraining und bei der Durchführung militärischer Wettbewerbe ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Einheiten der NVA und Truppenteilen der GSSD erheblich verstärkt worden (Motto: „Waffenbrüderschaft mit dem Regiment nebenan“). Die weitgehende Isolation der streng kasernierten sowjetischen Verbände von der deutschen Bevölkerung ist dadurch bisher jedoch nicht wesentlich durchbrochen worden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 587 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Ulbricht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und…

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Frieden (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne daher der F. „dauerhaft gesichert werden“. Zur Erreichung dieses Zieles bedürfe es einer Kombination von politischem und sozialem Kampf („F.-Kampf“), in dem die militärische Sicherung und Stärkung des Sozialismus/Kommunismus wesentliches Element ist. Der F.-[S. 478]Kampf, der als Hauptinstrument der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Ost und West bezeichnet wird, ist somit auf die Zurückdrängung und schließlich Überwindung der als friedensbedrohend angesehenen nichtsozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnungen des Westens gerichtet und trägt insofern durchaus offensiv-expansiven Charakter. Da sich der Imperialismus auf Dauer nur durch Krieg behaupten könne, wird in dieser Sicht antiimperialistische Politik zum Wesensmerkmal des sozialistischen F.-Kampfes. Erfolge in diesem Kampfe kann es nur geben, wenn sich im nichtsozialistischen Ausland, vor allem in den „kapitalistischen Metropolen“ alle sogenannten „friedliebenden Kräfte“ gegen die „Kräfte des Krieges“ zusammenschließen, wobei sich die SED vorbehält zu bestimmen, wer in einer konkreten Situation diesen Gruppierungen zugerechnet wird. Diese Definition der F.-Kräfte ist ebenso unbestimmt wie das Prinzip der Friedlichen Koexistenz, das den Gestaltungsrahmen für den F.-Kampf abgibt. Dieser Grundsatz erlaubt den Einsatz aller Mittel, mit Ausnahme der militärischen, und bedient sich insbesondere auch aller Formen des ideologischen Klassenkampfes (Klasse/Klassen, Klassenkampf) Dem F. dienen ferner aus kommunistischer Sicht die politische, wirtschaftliche und sonstige Unterstützung revolutionärer Befreiungsbewegungen (einschl. der Lieferung militärischer Güter, der Entsendung von Militärpersonal für die Ausbildung und Schulung einheimischer Kader usw.), die Förderung von Befreiungskriegen (Außenpolitik, V.; Nationale Demokratie (National-Demokratische Staaten)) sowie alle Formen der Zusammenarbeit mit regierenden und nichtregierenden kommunistischen und ausgewählten Arbeiterparteien (Internationalismus, Proletarischer). Offene Einmischung bzw. die Teilnahme sozialistischer Staaten an Bürgerkriegen gehören theoretisch nicht dazu, sie werden jedoch mit ideologisch-politischen Begründungen (z.B. „sozialistische Hilfe“) zwar nicht von der DDR, aber z.B. von Kuba in Angola und Äthiopien praktiziert. Seit Anfang der 80er Jahre hat die F.-Propaganda der DDR angesichts der anwachsenden Friedensbewegung in West und Ost gerade in den innerdeutschen Beziehungen an Umfang und Gewicht zugenommen. Die Übernahme der Formel von der „besonderen Verantwortung beider deutscher Staaten für den F. in Europa“ durch die SED-Führung im Zusammenhang mit der Landstationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Westeuropa (Abrüstung) macht deutlich, daß diese Propaganda zunächst eigenen Sicherheitsinteressen entspringt und in zweiter Linie als Referenz vor der F.-Sehnsucht aller europäischen Völker zu verstehen ist. Dabei wurde der Wunsch nach Sicherung des F. vielfach geschickt zur Durchsetzung, außen- und deutschlandpolitischer Ziele, z.B. zur Verhinderung des Stationierungsteils des NATO-Doppelbeschlusses vom Dezember 1979, instrumentalisiert. Die Formen dieser F.-Propaganda der SED sind vielgestaltig. Sie reichen von der Veranstaltung von bzw. der Teilnahme an sog. F.-Foren in der DDR und außerhalb ihrer Grenzen, über zahlreiche Stellungnahmen in der UNO und in anderen internationalen Gremien bis zur Rechtfertigung konkreter außenpolitischer Aktionen, wie es sich z.B. im Frühjahr 1983 bei der demonstrativen Unterstützung des schwedischen Vorschlages zur Errichtung einer atomwaffenfreien Zone in Mitteleuropa gezeigt hat. Auch die Politik der DDR auf der 1. und 2. KSZE-Nachfolgekonferenz in Belgrad (1977/78) und Madrid (1980–1983) wird als Ausdruck des starken Interesses der DDR an der Erhaltung des F. bezeichnet. Ebenso läßt sich Honeckers Zustimmung zu einer Politik der „Schadensbegrenzung“ in den innerdeutschen Beziehungen nach dem Scheitern der Genfer INF-Verhandlungen im November 1983 als Ausdruck dieses Interesses verstehen. Die von der SED selbst vorgenommene, allgemeine Charakterisierung ihrer gesamten Außenpolitik als F.-Politik, die vielfach mit einer inflationären Benutzung des Begriffs F. einhergeht, darf jedoch schon wegen der weitreichenden, eigenen gesellschaftspolitischen Zielvorstellungen, für die die Erhaltung des F. und die militärische Entspannung eine unabdingbare Voraussetzung sind, nicht als bloß taktische Kaschierung einer im Grunde anders gearteten Politik verstanden werden. Selbst wenn die SED-Führung unter „wirklichem F.“ in erster Linie Ergebnis und Ende eines langfristigen revolutionären Prozesses im Weltmaßstab versteht, lassen alle offiziellen und offiziösen Äußerungen der Partei- und Staatsführung der DDR keinen Zweifel an deren grundsätzlichem Willen zur Aufrechterhaltung und zum Ausbau eines F., der eine Zusammenarbeit von Staaten auch unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen zum gegenseitigen Nutzen und eine friedliche Streitschlichtung im konkreten Einzelfall möglich macht. Die aktive Teilnahme der DDR an der Entspannungspolitik der 70er Jahre und ihre seit Anfang der 80er Jahre wiederholt bekundete Bereitschaft, diese Politik auch in Zeiten erhöhter internationaler Spannungen fortzusetzen, haben dem Bekenntnis der SED-Führung zum F. größere Glaubwürdigkeit verliehen. Spielt F. in der Außenpolitik der DDR eine erkennbar positive, wenn auch ideologisch fixierte Rolle, läßt sich gleiches nicht von der Innenpolitik sagen. Unverkennbar sind das ständige Bemühen der SED um eine zunehmende Militarisierung des gesellschaftlichen Lebens (Wehrerziehung) sowie fortgesetzte Verstöße gegen die in der UN-Charta festgelegten Menschenrechte. Ferner spielt unverändert die Unterscheidung von „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen in der marxistisch-leninistischen Militärtheorie eine große Rolle. Damit gefährdet die SED selbst das Vertrauen, das sie für ihre auf Sicherung des internationalen F. gerichtete Politik ständig beansprucht und z. T. bereits erworben hat. Hinzu kommt, daß die SED zumindest innerhalb der sozialistischen Staatengemeinschaft allen Formen des Pazifismus grundsätzlich ablehnend gegenübersteht. Der Aussage von Politbüromitglied Kurt Hager (1982), daß „Marxisten, Christen und Pazifisten“ in der DDR [S. 479]Bündnispartner seien, kommt solange nur propagandistische Bedeutung zu, wie gleichzeitig die Staatsorgane der DDR die eigene, autonome F.-Bewegung mit repressiven Methoden behindern. Zwar wird der Pazifismus als eine individuelle Haltung — für den Betroffenen allerdings um den Preis weitreichender gesellschaftlicher Diskriminierung — teilweise geduldet (Möglichkeit zur Ableistung eines waffenlosen Wehrdienstes bei grundsätzlicher Ablehnung des Rechts auf Wehrdienstverweigerung; Bausoldaten). Gleichzeitig ist für die SED jedoch der Pazifismus unverändert eine „bürgerliche politische Strömung“, die alle Arten des Krieges, also auch den aus marxistisch-leninistischer Sicht „gerechten“ Krieg, ablehnt und dadurch die Verwirklichung eines dauerhaften, wahren F. verhindert. Somit ist zwar das Interesse der SED an der Erhaltung eines zwischenstaatlichen F.-Zustandes ernst zu nehmen, jedoch können die ideologisch begründeten Doppeldeutigkeiten in der F.-Propaganda der DDR, wie sie sich u.a. im widersprüchlichen Begriff des F.-Kampfes spiegeln, nicht übersehen werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 477–479 Freundschaftsverträge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedensbewegung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Zwischenstaatlicher Zustand, in dem die Durchsetzung politischer Ziele ausschließlich mit nichtkriegerischen, gewaltlosen Mitteln erfolgt. Während der F. dem Sozialismus/Kommunismus „wesenseigen“ sei, so der Marxismus-Leninismus, bedeute die Politik des „Imperialismus und Neokolonialismus“ eine ständige Gefahr für den F. Erst in einer (Welt-)Gesellschaft ohne Privateigentum an Produktionsmitteln könne…

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Finanzorgane (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer gegenüber der Regierung unabhängigen Zentralbank oder die freien Entschlüsse von Geschäftsbanken und Wirtschaftsunternehmen zugrunde, von denen die letztgenannten danach streben, ihre privaten Erfolgsinteressen zu verwirklichen. Sowohl die Schöpfung als auch die Vernichtung von Geld und damit zugleich der Geldumlauf insgesamt müssen der Durchsetzung und Erfüllung des staatlich festgesetzten Zielprogramms für die Gesamtwirtschaft dienen. Dies verlangt, daß Emission, Verwendung und Vernichtung von Geld auf die in den Jahres- und Mehrjahresplänen festgesetzte Expansion der Güterproduktion und des Güterverbrauchs abgestimmt werden (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die mit diesen Aufgaben verbundenen Planungs-, Bilanzierungs-, Regulierungs- und Kontrollarbeiten stehen im Mittelpunkt der Tätigkeit der F. Der zahlenmäßig größte Teil dieser Institutionen befaßt sich mit der Beschaffung der Staatseinnahmen (Besteuerung, Erhebung von Gebühren und Beiträgen), mit der Bewirtschaftung und dem Einsatz öffentlicher Geldmittel (Staatsausgabenpolitik) und mit der Kontrolle der Verwendung von staatlichem Geldkapital (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Diese F. werden auch als Haushaltsorgane bezeichnet. Gelegentlich kommt es vor, daß die Staatliche Finanzrevision nicht zu den F. im engeren Sinne gezählt wird. Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland sind in der DDR Finanzämter und die Finanzverwaltung mit der allgemeinen Staats- und Wirtschaftsverwaltung zu einer einheitlichen Hierarchie von Leitungs- und Kontrollorganen verschmolzen worden. Maßgebend für den Aufbau der mit finanzwirtschaftlichen und finanzpolitischen Aufgaben betrauten Lenkungsorgane ist das Territorialprinzip. Dementsprechend lehnt sich die Instanzenpyramide der F. an die territoriale Gliederung des Staatsgebietes der DDR in Republik, Bezirke, Kreise, Gemeindeverbände und Gemeinden an. Sämtliche F. sind auf diesen einzelnen Verwaltungsebenen in die jeweiligen Leitungsorgane der Staats- und Wirtschaftsverwaltung integriert. Die Befehlswege zwischen den zentralen finanzpolitischen Leitungsinstanzen (Ministerrat; Ministerium der Finanzen [MdF]) und den einzelnen (Finanz-)Verwaltungsorganen und Institutionen der Geldbewirtschaftung (z.B. den Banken) in den Gebietseinheiten sind nach dem „Liniensystem“ miteinander verbunden. Gemäß dem allgemeinen Organisationsprinzip des Demokratischen Zentralismus sind alle F. verpflichtet, die Weisungen des jeweils höheren finanzpolitischen Leitungsorgans zu befolgen. Die Gesamtheit der F. wird nach Haushaltsorganen, Bankorganen und Versicherungsorganen unterschieden. An der Spitze der Hierarchie der F. stehen der Ministerrat und das MdF. Zur Gruppe der Haushaltsorgane gehören die im MdF mit Haushaltsfragen befaßten Abteilungen, die bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Abteilungen Finanzen und die Prüfungsorgane der Staatlichen Finanzrevision. Die Staatsbank der DDR, die staatlichen Geschäftsbanken, die Sparkassen und die Genossenschaftsbanken bilden zusammen die Gruppe der Bankorgane (Bankwesen). Das Versicherungswesen der DDR (Pflichtversicherung und freiwillige Versicherung) umfaßt 3 Versicherungsorgane (Versicherungsträger): 1. die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Pflichtversicherung und begrenzt freiwillige Zusatzversicherung) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen); 2. die Staatliche Versicherung der DDR; und 3. die Auslands- und Rückversicherungs-Aktiengesellschaft der DDR (DARAG). In der DDR sind die Versicherungsorgane ohne Ausnahme Erfüllungsgehilfen der staatlichen Versicherungspolitik. Sie können infolgedessen nicht selber auswählen, welchen Versicherungsgeschäften sie sich widmen, zu welchen Versicherungsbedingungen Versicherungsverträge abgeschlossen werden, wie hoch gewährte Versicherungsleistungen sein können und welchen Kundenkreisen sich die einzelnen Versicherungen vorrangig zuwenden. Jedem Versicherungsorgan werden vom Staat der Kundenkreis und die Art der zu betreibenden Versicherungsgeschäfte zugewiesen. Für die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der in der DDR als „Volksversicherung“ gestalteten Sozialversicherung hat der Staat die Garantie übernommen. Infolge einer seit Ende der 50er Jahre tendenziell immer größer werdenden Finanzierungslücke haben sich seit 1960 die Zuschüsse der Staatskasse zur Sozialversicherung von 20 v.H. auf inzwischen (1977–1982) fast 50 v.H. der Gesamtausgaben erhöht. Anders als in der Bundesrepublik besteht in der DDR auf der Grundlage des Staatseigentums an den Produktionsmitteln ein nahezu automatisch betriebener Finanzierungsausgleich zwischen den Haushalts-, Bank- und Versicherungsorganen. Obwohl auch die Staatliche Zollverwaltung der DDR mit dem Einzug von Geldforderungen entsprechend den staatlichen Zollgesetzen befaßt ist, wird diese Spezialverwaltung überraschenderweise nicht zu den F. gerechnet (Finanzsystem; Zollwesen). [S. 394]Mit Beginn der Wirtschaftsreform (1963–1970) wurden in der DDR die güterwirtschaftliche Planung und die naturale Lenkung der Wirtschaftsprozesse zugunsten einer stärkeren Monetarisierung des wirtschaftspolitischen Steuerungsinstrumentariums abgebaut. Hierdurch erhielt die Geld- und Finanzpolitik eine Fülle neuer Anreiz- und Lenkungsaufgaben zugewiesen. Diese neue, bedeutsamere Rolle des Geldes als ökonomische Führungsgröße konfrontierte die Staatsführung mit einer Vielzahl von komplizierten Problemen auf dem Gebiet der monetären Wirtschaftslenkung, die ihr bis dahin unbekannt waren. Um diesen erhöhten Ansprüchen an die Qualität der hauseigenen Geld- und Finanzpolitik gerecht zu werden, beschloß der Ministerrat 1967, alle Kompetenzen für die konzeptionelle Gestaltung des monetären Lenkungsinstrumentariums in der Währungs-, Geld- und Finanzpolitik in einem Finanzrat zusammenzufassen. Mitglieder des Finanzra[S. 395]tes wurden der Minister für Finanzen, der Präsident der Staatsbank, die Präsidenten der zwei großen überregionalen Geschäftsbanken, der Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat und ferner ausgewählte Finanzwissenschaftler und Wirtschaftspraktiker aus Forschungsinstituten, Hochschulen, Großkombinaten und den regionalen Staatsorganen. Der Finanzrat erhielt den Status eines Organs des Ministerrates. Sein Auftrag lautete, die Regierung durch sachkundige Stellungnahmen zu geplanten operativen Lenkungsmaßnahmen zu unterstützen und Gutachten darüber zu erarbeiten, mit welchen monetären Stimulierungs- und Stabilisierungsmaßnahmen die wirtschaftspolitische Strategie der Staatsführung am zweckmäßigsten verwirklicht werden kann. Leitende Funktionen wurden dem Gremium jedoch nicht übertragen; sein Einfluß beschränkte sich auf die Beratung der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Ministerrates. Nachdem die SED auf dem VIII. (1971) und dem IX. Parteitag (1976) eine eigene marxistisch-leninistische Sozialpolitik entworfen und vorgestellt hatte, befaßte sich der Rat auch mit Untersuchungen über die zu erwartenden, finanziellen Auswirkungen der von der Staatsführung beabsichtigten sozialen Verbesserungen, um mit diesen nicht möglicherweise die Leistungs- und Finanzkraft der Volkswirtschaft zu überfordern. Seit den letzten Jahren des vergangenen Jahrzehnts ist in der Fachpresse und in der Fachliteratur der DDR nicht mehr über die Tätigkeit des Finanzrates berichtet worden. Daher dürfte dieser Ende der 70er Jahre aufgelöst worden sein. Das gleiche Schicksal widerfuhr auch den Mitte der 60er Jahre bei den Räten der Bezirke und Kreise geschaffenen Finanzbeiräten. Diese Gremien sollten die regionalen Volksvertretungen und örtlichen Verwaltungen vor allem bei der Aufstellung der Haushaltspläne beraten; sie sollten ferner für eine effiziente Verwendung der verausgabten Etatmittel sorgen. Als Mitglieder wurden in diese Beiräte u.a. die Direktoren der örtlichen Filialen der Geschäftsbanken und Sparkassen und die Leiter der Filialen der Staatlichen Versicherungseinrichtungen berufen. Den Vorsitz dieses Gremiums übernahm stets der Leiter der Abteilung Finanzen des jeweiligen örtlichen Rates. Neben der Beratung in Haushaltsfragen sollten sich die Beiräte vor allem um die Koordinierung der Budget-, der Bank-, der Kredit- und der Sparpolitik in den einzelnen Gebietseinheiten kümmern. Die Gründe für die Auflösung dieser Beratungsgremien Ende der 70er Jahre sind bisher nicht mitgeteilt worden. Geldtheorie und Geldpolitik; Staatshaushalt; Steuern; Währung/Währungspolitik. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 393–395 Finanzkontrolle und Finanzrevision A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Finanzplanung und Finanzberichterstattung

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zu den F. gehören alle Regierungsstellen, Banken und Verwaltungen, die sich mit der Planung und Durchführung der Geldversorgung befassen, denen die Sammlung und Umverteilung von Geldkapital anvertraut ist und welche die Bewegungen der Geldströme zu regulieren und zu kontrollieren haben. Geldschöpfung und Geldvernichtung erfolgen in der DDR nicht spontan. Ihnen liegen daher auch nicht, wie in einer Marktwirtschaft, autonome Entscheidungen einer…

DDR A-Z 1985

Volk (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 963). Vielfach wird anstelle von V. auch in diesem Zusammenhang von den Volksmassen gesprochen. Zum V. werden demnach sehr unterschiedliche soziale Gruppen, Schichten und Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) gerechnet, je nachdem, in welcher Phase der Entwicklung sich eine Gesellschaft entsprechend der Periodisierung der marxistisch-leninistischen Geschichtsphilosophie befindet. In der Gegenwart gilt für den Marxismus-Leninismus, daß in den entwickelten kapitalistischen Industriegesellschaften der Arbeiterklasse unter Leitung der Kommunistischen Partei die Führungsrolle innerhalb der V.-Massen zukommt. Der breite und unpräzise Begriff des V. ermöglicht es den kommunistischen Parteien jedoch, im Rahmen ihrer Bündnispolitik auch Teile des Bürgertums, der Intelligenz und der Bauern anzusprechen (Volksfront). „Fortschrittlich“ bedeutet in derartigen Fällen die Übereinstimmung dieser sozialen Gruppen mit aktuellen (Teil-)Zielen der jeweiligen kommunistischen Partei. — In den Entwicklungsländern wird aus marxistisch-leninistischer Sicht vielfach auch die „nationale und antiimperialistische Bourgeoisie“ zum V. gerechnet (Nationale Demokratie/national-demokratische Länder). Dieser positive und die parteiorientierte Fortschrittlichkeit einschließende Begriff des V. findet sich in zahlreichen Wortverbindungen wie Volksdemokratie, Volkseigentum (Eigentum), Volkskammer, Volkskunst (Laienkunst). Der Begriff der Volksverbundenheit spielt als Bewertungsmaßstab für die kulturellen Leistungen eine herausragende Rolle. Kunst und Kultur sollen „von den Interessen und Bedürfnissen des ganzen Volkes ausgehen“. V.-Verbundenheit wird dabei zugleich auch als Volkstümlichkeit begriffen; damit ist „die tatsächliche Verständlichkeit und Aneignungsmöglichkeit der Kunst durch breite Bevölkerungsschichten“ gemeint. V.-Verbundenheit schließt Parteilichkeit ausdrücklich ein: „Die sozialistische Parteilichkeit ist die historisch höchste Stufe der Volksverbundenheit der Kunst“ (a.a.O., S. 981). 2. Umgangssprachlich werden als V. auch die Gesamtbevölkerung eines Landes bzw. die Angehörigen einer Nation bezeichnet. 3. V. bzw. Völkerschaft gilt ferner im historischen Materialismus als eine „Struktur- und Entwicklungsform der Gesellschaft in den ökonomischen Gesellschaftsformationen der Sklaverei und des Feudalismus“ (Gesellschaftsordnung). „Die antiken Völkerschaften der ersten Klassengesellschaften“ seien „als sozialethnisch historische Gemeinschaften aus dem Zusammenschluß verschiedener Stammesverbände zusammen mit den antiken Staatsbildungen“ entstanden. Sie „waren durch das gemeinsame staatliche Territorium, die gemeinsame Sprache und die Besonderheiten der Kultur und Lebensweise sowie der Sitten und Gebräuche charakterisiert“. Die meisten dieser antiken V. seien mit der Sklavenhaltergesellschaft untergegangen. Auf der Grundlage der Feudalgesellschaft hätten sich neue Völkerschaften gebildet, die „eine größere Lebensfähigkeit und die Tendenz zur nationalen Entwicklung“ besessen haben. In der marxistisch-leninistischen Geschichtswissenschaft werden daher die feudalen Völkerschaften vielfach auch als Nationalitäten bezeichnet. Nationalität meint die „außerordentlich beständigen ethnischen Eigenschaften, Merkmale und Züge der Bevölkerung … (Sprache, Bindung an das heimatliche Territorium, charakteristische Besonderheiten der Kultur und Lebensweise, Sitten und Gebräuche, Bewußtsein der Zusammengehörigkeit und der Verschiedenheit von anderen Völkerschaften). Sie bildeten damit die Voraussetzung für die Entstehung der modernen Nationen“ (a.a.O., S. 616 und S. 968). (Nation und nationale Frage.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1438 Verwaltungsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Volksabstimmung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Begriff V. wird im Marxismus-Leninismus mit verschiedenen Bedeutungen gebraucht: 1. Als politisch-soziologischer Begriff werden unter V. „die arbeitenden Klassen und Schichten sowie alle aufgrund ihrer objektiven historischen Stellung und Rolle fortschrittlich handelnden Kräfte einer gegebenen Gesellschaft“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S.…

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Korrespondenten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock, Timm, auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Februar 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständigen K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ [S. 745]zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten K. erhalten ein besonderes Kennzeichen (weiß auf blauem Grund, Buchstaben QA; Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche). In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat diese sich verpflichtet, auch Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1983 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“ — und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. Verweigert wurde zu Beginn der 80er Jahre in vielen Fällen sowohl ständig akkreditierten als auch Reise-K. die Berichterstattung von kirchlichen Synoden (Friedensbewegung; Kirchen). Ein weiteres Beispiel für restriktive Maßnahmen gegenüber westlichen K. war die Ausweisung des „Stern“-K. wegen eines Berichts über einen angeblichen Attentatsversuch gegen E. Honecker im Januar 1983, zum Jahresende wurde ein neuer „Stern“-K. akkreditiert. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. In der Folge der internationalen Anerkennung der DDR durch die meisten Staaten der Welt seit 1970, unterhält die DDR auch eine Vielzahl von K. in anderen Ländern, vorwiegend in solchen mit sozialistischer Orientierung. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 744–745 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und…

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Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des Amtes für Wasserwirtschaft. Darüber hinaus hat es anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den für die Landeskultur (Landeskulturgesetz) und den Naturschutz verantwortlichen Institutionen (Volksvertretungen und deren Räte in den Territorien) auszuüben. Der Minister ist zugleich Leiter der „Ständigen Arbeitsgruppe sozialistische Landeskultur“, in der Vertreter aller zentralen staatlichen Organe, die auf die Entwicklung und Gestaltung der Landeskul[S. 911]tur Einfluß nehmen können, vertreten sind. Zu den Aufgaben des MfUW. gehören vor allem: die Förderung der Umweltforschung (Wissenschaftlicher Rat f. Umweltforschung der Akademie der Wissenschaften [AdW], die Klasse für Umweltschutz und Umweltgestaltung der AdW mit Arbeitsgruppen für medizinisch-toxologische Belange, territoriale Strukturforschung usw., das Institut für Kommunalforschung Dresden u.a.m.); die Wahrnehmung der internationalen Vertretung auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Wasserwirtschaft. Insbesondere bestehen im RGW-Bereich unter Einschluß Jugoslawiens gemeinsame wasserwirtschaftliche Forschungen im Rahmen des Komplexprogramms. Schwerpunkte sind die Ökonomie der Wasserwirtschaft (hier wurden 2.000 Wasserbedarfsnormen für 15 Volkswirtschaftsbereiche erarbeitet), die Erkundung von Wasserreserven, die Verminderung der Wasserverunreinigung, die Hydrotechnik und der Hochwasserschutz. Koordinator der gemeinsamen Forschung im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ist die UdSSR. Zur Durchführung der Forschungsarbeiten unterstehen dem M. das Institut für Wasserwirtschaft, Berlin-Schöneweide, mit Außenstellen in Cottbus, Dresden, Erfurt, Magdeburg und Wittenberg (insgesamt 650 Mitarbeiter) und den VEB Hydrogeologie in Nordhausen mit rd. 1600 Mitarbeitern sowie Bohrtrupps in allen Bezirken der DDR. Auf dem Gebiet des Umweltschutzes wurden bis 1983 mehr als 25 größere Forschungsvorhaben abgeschlossen (verminderte Ableitung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, abfallfreie Produktion, Lärmminderung usw.). Als Ergebnis dieser Forschungsvorhaben erfolgte die Aufnahme von entsprechenden Lehrveranstaltungen in das Studienprogramm der Technischen Universitäten, Hoch- und Fachschulen sowie die Durchführung spezieller Ausbildungsgänge für Fachingenieure; der Aufbau spezieller Meßsysteme und Karteien für die Verunreinigung von Luft, Gewässern und Böden; der Aufbau einer Umweltstatistik in Zusammenarbeit mit der SZS und anderen Institutionen; die Ausweisung von Natur-, Landschafts- und/oder Wasserschutzgebieten in Zusammenarbeit mit den entsprechenden örtlichen Organen; der weitere Ausbau wasserwirtschaftlicher Einrichtungen (Talsperren, Rückhaltebecken und sonstige Speicheranlagen, Wasserversorgungs- und Aufbereitungsanlagen für Trink- und Brauchwasser für Industrie und Landwirtschaft, Entsorgungs- und Kläranlagen für kommunale Abwasser usw.); stärkere Ausübung der staatlichen Gewässeraufsicht. Zur Erfüllung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind dem MfUW. 7 Wasserwirtschaftsdirektionen für die Wassereinzugsgebiete Küste-Warnow-Peene; Havel; Spree-Oder-Neiße; Obere Elbe-Mulde;Elbe-Mulde; Saale-Weiße Elster; Werra-Gera-Unstrut und Mittlere Elbe-Sude-Elbe unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 910–911 Ministerium für Staatssicherheit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Verkehrswesen (MfV)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Das MfUW. wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1972 gebildet (GBl. II, S. 18). Minister ist Dr. H. Reichelt (zugleich stellvertretender Vorsitzender des Ministerrates und Mitglied des Präsidiums der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands [DBD]). 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Reinhold Fiedler (SED). Das Statut für das Ministerium wurde am 23. 10. 1975 vom Ministerrat beschlossen (GBl. I, S. 699). Es übernahm mit seiner Gründung die Aufgaben des…

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Steuerberater (1985)

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Steuern

Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…

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Staatliches Filmarchiv (1985)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der Änderung des Statutes vom 12. 6. 1968 (GBl. III, S. 28) hat das Archiv nunmehr „das gesamte nationale Filmschaffen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die wichtigsten Werke der internationalen Filmproduktion zu sammeln und die Filme zu konservieren, zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten“. Daneben soll es „seine Bestände für Film- und Fernsehproduktionen in der Deutschen Demokratischen Republik, die durch eine kritische Verarbeitung des Archivmaterials zur Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins beitragen, und für fortschrittliche Produktionen des Auslandes nutzbar“ machen. Mit etwa 8.000 Spiel- und über 30.000 Dokumentar- und Kurzfilmen sowie Wochenschauen ist das StF. heute eines der größten Filmarchive der Welt. Es kauft jährlich bis zu 500 Filme an, konserviert alle Nitrofilme unter erheblichem Aufwand durch Umkopierung, sammelt aber auch Fachliteratur, Drehbücher, Dekorationsentwürfe, Plakate, Filmprogramme, ältere Filmgeräte und sonstiges filmgeschichtliches Material. Verwertet wird das Filmmaterial u.a. in Dokumentarfilmen der DEFA (u.a. „Du und mancher Kamerad“, „Das russische Wunder“) und Fernsehsendungen. Alte Filme aus den Beständen des Archivs werden verliehen an das Fernsehen und die Filmklubs (rd. 400 Titel aus aller Welt für etwa 2.000 Veranstaltungen pro Jahr) sowie an Interessenten anderer Staaten im Austausch mit dortigen Filmarchiven, u.a. für die Veranstaltung von Retrospektiven auf Filmfestivals. Regelmäßige Vorführungen von Archivfilmen (etwa 900 pro Jahr) durch den zum StF. gehörenden Filmdienst CAMERA (gegr. 1963) finden statt im Ost-Berliner Filmtheater Babylon, im Leipziger Filmkunsttheater Casino, im Dresdener Filmtheater Prager Straße, im Rostocker Filmtheater Metropol, im Karl-Marx-Städter Studiokino, im Hallenser Studiokino und im Potsdamer Filmmuseum der DDR, das 1981 im dortigen restaurierten ehemaligen Marstall eingerichtet wurde. Das StF. gibt dazu vierteljährlich Programmhefte heraus und stellt den Filmklubs Einführungsmaterial zur Verfügung. Es bringt auch filmwissenschaftliche Publikationen heraus. Das StF. ist seit 1956 Mitglied der Internationalen Föderation der Filmarchive (FIAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für technische Überwachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV)

Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der…

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Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) (1985)

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der Produktionsleitung des (zentralen) Rates für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN[Z]) gebildet, Minister ist Bruno Lietz (SED), 1. stellv. Minister und Staatssekretär ist Dr. Wilhelm Cesarz, SED. 1. Entwicklung. Nach Abschluß der Kollektivierung in der Landwirtschaft (1960) wurde das bis zum 7. 2. 1963 tätige Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft aufgelöst und im Zusammenhang mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) zum Landwirtschaftsrat umgebildet. Seine Auflösung wurde mit der administrativen Arbeitsweise begründet, die auf die Leitung einer noch weitgehend im privaten Eigentum befindlichen Landwirtschaft ausgerichtet gewesen sei. Die Aufgabe des 1963 gegründeten Landwirtschaftsrates wurde auf die Entwicklung der Produktionsbedingungen und der Produktionsverhält[S. 906]nisse beschränkt, während für die Erfassung bzw. den Aufkauf landwirtschaftlicher Produkte beim Ministerrat ein spezielles Staatliches Komitee eingerichtet wurde. Die Besonderheit des Landwirtschaftsrates bestand darin, daß Praktiker und Wissenschaftler zu seinen Mitgliedern berufen bzw. auf den Bauernkongressen aufgrund einer Einheitsliste der Parteien, Massenorganisationen und Regierungsorgane gewählt wurden. Die unmittelbaren Leitungsaufgaben des Landwirtschaftsrates wurden von seiner Produktionsleitung wahrgenommen, der die Räte und Produktionsleitungen der Bezirke und Kreise unterstellt waren. Die jeweiligen Produktionsleiter waren zugleich die Vorsitzenden der Landwirtschaftsräte auf den verschiedenen Leitungsebenen. Mit dem Übergang zum Ökonomischen System des Sozialismus (ÖSS) wurden nach dem VII. Parteitag der SED (1967) bzw. dem X. Deutschen Bauernkongreß die Landwirtschaftsräte auf allen Verwaltungsebenen (Ministerrat, Bezirk, Kreis) zu Räten für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet. Diese Neuorganisation war vor allem durch die Wiedereingliederung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung gekennzeichnet und stand in engem Zusammenhang a) mit der Entwicklung vertikaler Kooperationsbeziehungen zwischen Landwirtschafts- und Verarbeitungsbetrieben und b) mit der Ablösung des doppelten Preissystems (Agrarpolitik; Kooperation in der Landwirtschaft). Auf Bezirksebene wurden die Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebe und die Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (Agrar-Industrie-Komplex [AIK]) zu Kombinaten (für Fleisch, Getreide, Geflügel) vereinigt und dem RLN der Bezirke unterstellt. Im Zeichen der allgemeinen Rezentralisation nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) bzw. dem XI. Bauernkongreß der DDR (1972) erfolgte eine weitere Umbildung der landwirtschaftlichen Leitungsorgane, in deren Folge der Rat für Landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft von der Produktionsleitung getrennt und zu einem Beratungsgremium des Ministerrates herabgestuft wurde. Aus der bisherigen Produktionsleitung entstand das MfLFN. Die Trennung zwischen RLN und Produktionsleitungen wurde im Jahr 1975 auf Bezirks- und Kreisebene nachvollzogen (GBl. I, S. 449). Im gleichen Jahr wurden ferner die Staatlichen Komitees für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL), für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Produkte (SKAV) sowie für Forstwirtschaft (SKF) aufgelöst (GBl. I, 1975, S. 139 u. 449) und in das M. eingegliedert. Die VVB Forstwirtschaft war bereits 1974 aufgelöst (GBl. I, S. 347) und an deren Stelle waren 1975 bei den Bezirken Abteilungen Forstwirtschaft eingerichtet worden. Gleichzeitig wurden bei den Räten der Bezirke und der Kreise die Produktionsleitungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft zu Abteilungen Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft umgebildet (GBl. I, 1975, S. 449) (Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft). Die Aufgaben der VVB Binnenfischerei übernahmen die Wirtschaftsräte der Bezirke. 2. Aufgaben. In Zusammenhang mit dieser bisher letzten Reorganisation erhielt das M. ein neues Statut (GBl. I, S. 753), in dem ihm folgende Aufgabenbereiche übertragen wurden: die Leitung und Planung der Produktion und Verarbeitung pflanzlicher und tierischer Produkte einschl. der Forschung und Züchtung, des Pflanzenschutzes und des Veterinärwesens (Tierärzte), der Forstwirtschaft, des Landbaus und des Meliorationsbaus (Meliorationen), der Mechanisierung der Pflanzen- und Tierproduktion einschl. des Anlagenbaus und der Instandhaltung der Landtechnik, des Jagdwesens (Jagd), der Pferdezucht und des Rennsports, die Kontrolle über die Durchführung der Planaufgaben mit dem Ziel der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung sowie der Erfüllung der Exportaufgaben bei gleichzeitiger Vertiefung der Zusammenarbeit mit den anderen RGW-Staaten, die Kontrolle über den Faktoreinsatz und dessen Effizienz, die Kontrolle der gesellschaftlichen Entwicklung der Klasse der Genossenschaftsbauern und der Genossenschaftsbetriebe im Rahmen der Bündnispolitik (Agrarpolitik). 3. Organe. a) Zur Durchführung dieser Aufgaben sind beim MfLFN folgende Abteilungen eingerichtet worden (Stand Ende 1979): Abteilung Produktion und Verarbeitung pflanzlicher Erzeugnisse, Bereich tierische Produktion und Verarbeitung, Abteilung Fischwirtschaft, Abteilung Milchwirtschaft, Hauptabteilung Forstwirtschaft, Abteilung Meliorationsbau und Landbau, Abteilung Instandhaltung und Anlagenbau, Abteilung Chemisierung und Meliorationsnutzung. b) Dem M. unterstehen für Zwecke der Forschung, Lehre und Ausbildung die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften (AdL) der DDR (Agrarwissenschaften) (Zusammenarbeit mit der Akademie der Wissenschaften [AdW] und den Universitäten und Hochschulen), Spezialforschungseinrichtungen der Nahrungsgüterwirtschaft (Getreideforschung, Milchforschung usw.), Hochschulen in Meißen und Bernburg, das Institut für Ökonomik der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der VEB Datenverarbeitung der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, die Zentralstelle für Preise der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (Agrarpreissystem), die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR [LuG; agra]) und die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. c) Zur Durchführung bzw. Wahrnehmung der Leitungsaufgaben verfügt das MfLFN über folgende zentral geleitete Organe, Kombinate und Betriebe: VVB, Kombinate und Betriebe der Landwirtschaft (VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht, VE Kombi[S. 907]nat Industrielle Tierproduktion, VEB Projektierung und Bauleitung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR, Zentralstelle für Pferdezucht beim MfLFN), VE Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Material-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde/Britz), VEB, Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Landtechnische Instandsetzung, VEB Ausrüstungskombinat für Rinderanlagen, Nauen, VEB Kombinat für Gartenbautechnik, Berlin [Ost], VEB Meliorationsmechanisierung, Dannenwalde, VEB Ausrüstungen, Agrochemische Zentren, Leipzig), Einrichtungen des Landbaus und des Meliorationsbaus (VEB Landbauprojekt Potsdam, VEB Spezialbaubetrieb der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, Friedersdorf, VEB Ingenieurbüro für Meliorationen, Bad Freienwalde), Einrichtungen der Forstwirtschaft (VEB Kombinat Forsttechnik Waren, VEB Forstprojektierung Potsdam, VEB Ingenieurbüro, Potsdam, Staatlicher Forstwirtschaftsbetrieb Eberswalde des Instituts für Forstwissenschaften Eberswalde). Weiter sind dem MfLFN entsprechend dem Prinzip der doppelten Unterstellung folgende Bezirksgeleitete Organe, Kombinate und Betriebe zugeordnet: Betriebe der Landwirtschaft (Volkseigene Güter, VEB Binnenfischerei, VEB Organische Düngestoffe, VEB Trockenfutterproduktion, sonstige volkseigene Betriebe der Landwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft (VEB Kombinat Fleischwirtschaft, Vereinigung zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie bzw. Kombinate Milchwirtschaft, VEB Kombinat Getreidewirtschaft, VEB Geflügelwirtschaft), Kombinate und Betriebe der Landtechnik (VEB Kombinat für Landtechnische Instandhaltung, VEB Kombinat für materiell-technische Versorgung, VEB Landtechnischer Anlagenbau), Kombinate und Betriebe des Land- und Meliorationsbaus (VEB Meliorationskombinate bzw. VEB Meliorationsbau, VEB Landbaukombinate), Betriebe der Forstwirtschaft (Staatliche Forstwirtschaftsbetriebe). Ferner ist der Minister nach dem Musterstatut des MfLFN (§ 12) befugt, die Leiter der Abteilungen für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft bei den Räten der Bezirke direkt anzuleiten bzw. Weisungen zu erteilen. Das gleiche Recht steht diesen Leitern gegenüber den Leitern bei den Räten der Kreise zu. 4. Koordinierungsbeziehungen des MfLFN. Sie bestehen zur Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (BLN), zum Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie, zum Ministerium für Handel und Versorgung sowie zum Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 905–907 Ministerium für Kultur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Leichtindustrie

Siehe auch: Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft: 1975 1979 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft: 1960 Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft (MfLEF): 1962 1963 Das MfLFN ist das zentrale Leitungsorgan des Ministerrates der DDR für die Bereiche Landwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. In seiner gegenwärtigen Form besteht das MfLFN seit dem 1. 1. 1973. Es wurde aus der…

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Richter (1985)

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden Volksvertretung. Zuletzt wurden 940 Direktoren und R. an den Kreisgerichten im Anschluß an die Kreis- und Gemeindewahlen vom 20. 5. 1979 und 15 Direktoren und 313 R. an den Bezirksgerichten sowie der Präsident, der 1. Vizepräsident, 2 weitere Vizepräsidenten und 47 Richter des Obersten Gerichts im Anschluß an die Volkskammer- und Bezirkstagswahlen vom 14. 6. 1981 gewählt. Die Hälfte der R. an den Kreisgerichten sind Frauen (Neue Justiz 1979, H. 10, S. 427). Einen grundsätzlichen Unterschied zwischen dem Dienstverhältnis der R. und dem der übrigen Staatsfunktionäre gibt es nicht. Der Direktor des Bezirksgerichts ernennt aus dem Kreis der gewählten R. die stellvertretenden Direktoren der Kreisgerichte, der Präsident des Obersten Gerichts beruft die Ober-R. des Obersten Gerichts. Die Ober-R. und stellvertretenden Direktoren der Bezirksgerichte werden vom Minister der Justiz ernannt (§ 9 Abs. 2 Statut des MdJ — GBl. I, 1976, S. 185). 2. Voraussetzungen für das Richteramt. Nach Art. 94 der Verf. kann R. nur sein, „wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“. Denselben Wortlaut hat nun mehr auch § 44 GVG. Weitere Voraussetzungen, um zur R.-Wahl vorgeschlagen zu werden, sind der Erwerb einer juristischen Ausbildung auf einer [S. 1128]dazu bestimmten Ausbildungsstätte und der Besitz des Wahlrechts. Ein Mindestalter ist nicht mehr vorgeschrieben. Nach ihrer Wahl werden die R. auf Einhaltung ihrer Pflichten durch die sie wählende Volksvertretung verpflichtet. Die Verpflichtung der Militär-R. der Militärgerichte und Militärobergerichte erfolgt durch den Nationalen Verteidigungsrat. Zu den Grundpflichten des R. gehört es, die Sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen, eng mit den Werktätigen zusammenzuarbeiten, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und die Staatsdisziplin zu wahren (§ 45 GVG). Weil die Aufgabe des R. als politische Funktion verstanden wird, müssen alle R. sich mit den grundlegenden Beschlüssen der SED beschäftigen und diese für ihre richterliche Tätigkeit auswerten. Sie sind verpflichtet, sich ausreichendes Grundwissen in Fragen des Marxismus-Leninismus und der Politischen Ökonomie anzueignen und müssen einen festen Klassenstandpunkt haben (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 223). Die politische Integration der R. erfolgt über die SED, in der mehr als 90 v.H. aller R. Mitglieder sind und damit von den Grundorganisationen der Partei in den Justizorganen erfaßt werden. 3. Verantwortlichkeit und Abberufung. Alle R. sind gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen verantwortlich, rechenschafts- und berichtspflichtig (Art. 95 Verf., § 17 GVG). Sie sind zu Stellungnahmen und Auskünften gegenüber den Volksvertretungen verpflichtet und unterliegen ggf. deren Kritikbeschlüssen. In dieser „Kontrolle der Wähler gegenüber den gewählten R. und der Rechenschaftspflicht der Gewählten gegenüber den Wählern“ werden „wichtige Formen sozialistischer Demokratie und Machtverwirklichung“ gesehen (Neue Justiz, 1974, H. 8, S. 222). Ein R. kann vor Ablauf seiner Amtsperiode aus verschiedenen Gründen vorzeitig abberufen werden, u.a. wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder Gesetze, wegen gröblicher Verletzung der Grundpflichten oder anderer Disziplinarvergehen (Art. 95 Verf., § 53 GVG). Das Abberufungsverfahren wird von der Volksvertretung durchgeführt, die den R. gewählt hat; ihm muß ein auf Abberufung lautender Vorschlag des Ministers der Justiz vorausgehen. Die R. am Obersten Gericht können auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer abberufen werden. Abberufungen sind in den letzten Jahren nicht bekanntgeworden. Verletzungen der richterlichen Grundpflichten (§ 45 GVG), der Arbeitsdisziplin oder ein innerhalb oder außerhalb des Dienstes als R. unwürdiges Verhalten können, sofern ein Abberufungsverfahren nicht eingeleitet wird, zu einem Disziplinarverfahren führen, das sich nach den Vorschriften der Disziplinarordnung vom 21. 4. 1978 (GBl. I, S. 179) richtet. Es entscheiden die beim OG, bei den Bezirksgerichten und bei den Militärobergerichten gebildeten Disziplinarausschüsse, die aus 1 Vorsitzenden und 2 Beisitzern bestehen. Disziplinarmaßnahmen sind der Verweis und der strenge Verweis. Gegen die Entscheidung des Disziplinarausschusses ist Beschwerde möglich, über die das Präsidium des OG bei Entscheidungen des Disziplinarausschusses des OG und bei Entscheidungen der Disziplinarausschüsse der Bezirks- und Militärobergerichte der Disziplinarausschuß des OG entscheidet. Diese Beschwerdeentscheidung ist endgültig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1127–1128 Revisionskommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtsatzplan

Siehe auch: Richter: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Richter, Unabhängigkeit der: 1953 1954 1956 1958 1959 1. Richterwahl. Die R. des Obersten Gerichts (Gerichtsverfassung) werden auf Vorschlag des Staatsrats durch die Volkskammer, die R. der Kreis- und Bezirksgerichte auf Vorschlag des Justizministers durch die örtlichen Volksvertretungen gewählt, und zwar jeweils innerhalb von 3 Monaten nach der Neuwahl und für die Dauer der Wahlperiode der entsprechenden…

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Theater (1985)

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1982 bestanden 178 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u.ä.), die im gleichen Jahr 9,9 Mill. Besucher zählten. Von 65 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 36 Schauspiel- und Musik-T. (davon 6 auch Puppen- und 1 Kinder- und Jugend-T.), 9 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 3 Opern (Deutsche Staatsoper und Komische Oper in Berlin sowie Staatsoper Dresden), 2 Operetten (Metropol-T. Berlin und Staatsoperette Dresden), 3 Kinder- und Jugend-T. (T. der Freundschaft Berlin, T. der Jungen Generation Dresden, T. Junge Garde Halle), 9 Puppen-T. (Berlin, Dresden, Frankfurt/Oder, Halle, Karl-Marx-Stadt, Magdeburg, Naumburg, Neubrandenburg, Wismar), 1 Revue-T. (Friedrichstadt-Palast in Berlin). Wichtigstes T.-Zentrum ist Berlin (Ost). Internationalen Ruf besitzen hier: die Deutsche Staatsoper mit einem breiten musikdramatischen Repertoire, die Komische Oper, die seit ihrer Gründung 1947 von der durch Intendant Walter Felsenstein entwickelten und nach dessen Tode (1975) weitergeführten Konzeption eines realistischen Musik-T. geprägt ist; das Berliner Ensemble, das seit der Gründung 1949 besonders das Werk seines Mitbegründers Bertolt Brecht pflegt; die Volksbühne, die unter der künstlerischen Leitung und späteren Intendanz des Schweizer Regisseurs Benno Besson (1969–1977) vor allem einen neuen Stil eines intelligenten komödiantischen Volks-T. entwickelte; das Deutsche T. mit den Kammerspielen und der Kleinen Komödie. Wichtigste Bühnen in den Bezirken sind das Volks-T. Rostock, das unter seinem Intendanten Hanns Anselm Perten einen besonders weltoffenen Spielplan pflegt und die meisten DDR-Erstaufführungen von Autoren des westlichen Auslands bringt, die Städtischen T. Leipzig, die Staats-T. Dresden, die Städtischen T. Karl-Marx-Stadt, das Deutsche National-T. Weimar, das Mecklenburgische Staats-T. Schwerin und das Hans-Otto-T. Potsdam. Breiten Raum in den Spielplänen nehmen Stücke des Kulturellen Erbes ein, ebenso wie die zeitgenössische Dramatik der DDR. Die zeitgenössische Dramatik des Auslandes ist zu etwa gleichen Teilen durch Werke aus sozialistischen Ländern vertreten und durch solche westlicher Autoren, die eine allgemein progressive, humanistische oder sozialkritische Tendenz aufweisen. Auf kleinen Dependance- und Studio-Bühnen pflegt man neben literarischen Programmen eine Art unterhaltenden Boulevard-T. sozialistischer Prägung. Die wichtigsten DDR-Dramatiker sind Heiner Müller, Peter Hacks, Volker Braun („Die Kipper“), Ulrich Plenzdorf („Die neuen Leiden des jungen W.“), Helmut Baierl, Rainer Kerndl und (im heiteren Genre) Rudi Strahl (Literatur und Literaturpolitik); zu den bedeutendsten Regisseuren zählen Alexander Lang, Thomas Langhoff, Christoph Schroth, Rolf Winkelgrund sowie (im Musik-T.) Ruth Berghaus, Joachim Herz und Harry Kupfer. Seit Ende der siebziger Jahre inszenieren DDR-Regisseure auch zunehmend, einige (wie Adolf Dresen, Manfred Karge und Matthias Langhoff) sogar ausschließlich im Westen. Die T. unterstehen der Abteilung T. im Ministerium für Kultur, von der auch die Intendanten eingesetzt werden; eine Subventionierung erfolgt durch die Verwaltungen der Bezirke, Kreise und Städte (Gemeinden). Die Beziehungen der Autoren zum T. regeln sich durch Direktaufträge und über die Bühnenvertriebe des Henschelverlages und der Musikverlage. Die T.-Schaffenden sind zum großen Teil in der Gewerkschaft Kunst im FDGB und im Verband der Theaterschaffenden organisiert; ihnen steht ein Zentraler Bühnennachweis zur Verfügung. Die Nachwuchsausbildung erfolgt an der T.-Hochschule „Hans Otto“ in Leipzig und der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“ in Berlin; für Ballett an der Staatlichen Ballettschule Berlin, der Palucca-Schule Dresden und der Fachschule für Tanz in Leipzig (Tanz); für Musik-T. [S. 1357]an den Hochschulen für Musik in Berlin, Dresden, Leipzig und Weimar (Musik). An der Humboldt-Universität zu Berlin besteht ein Bereich T.-Wissenschaft, an der Akademie der Künste der DDR (AdK) eine Sektion Darstellende Kunst mit einer Wissenschaftlichen Abteilung. Die Verbindung der T. zum Publikum ist auf vielfältige Weise geregelt: durch Kooperationsverträge zwischen T. und Betrieben, an den T. bestehende Freundeskreise und Jugendklubs sowie die Veranstaltung von Foyergesprächen, in denen Ensemblemitglieder der T. mit Besuchern über Inszenierungen diskutieren. Ein differenziertes Anrechtssystem ermöglicht T.-Besuche zu ermäßigten Preisen. Die DDR ist Mitglied in folgenden internationalen T.-Vereinigungen: Internationales T.-Institut, Internationale Vereinigung der Kinder- und Jugend-T. (ASSITEJ), Internationaler Schauspielerverband (FIA), Internationale Föderation für T.-Forschung (FIRT), Internationale Organisation der Szenographen, T.-Architekten und T.-Techniker (OISTT), Internationale Vereinigung für Puppenspiel (UNIMA), Internationale Vereinigung der Amateur-T., Internationale Vereinigung für T.-Kritiker. Bedeutendstes T.-Festival sind die seit 1957 alljährlich im Herbst veranstalteten Berliner Festtage mit Gastspielen von T. des Auslands und aus den DDR-Bezirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1356–1357 Textilindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Theologenausbildung

Siehe auch: Theater: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Theaterwesen: 1956 1958 Im Jahr 1982 bestanden 178 T. (einschließlich Spielstätten an bereits bestehenden T. wie Foyer-T., Podium- und Studiobühnen u.ä.), die im gleichen Jahr 9,9 Mill. Besucher zählten. Von 65 selbständigen T. (mit eigenen Intendanten) sind 36 Schauspiel- und Musik-T. (davon 6 auch Puppen- und 1 Kinder- und Jugend-T.), 9 Schauspiel-T., 2 Musik-T. (Oper und Operette), 3 Opern (Deutsche Staatsoper…

DDR A-Z 1985

Nettogewinnabführung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn als Nettogewinnabführung an den Staatshaushalt überwiesen wurde, mußten die VVB-Zentralen und Betriebe ab 1968 normativ festgelegte N. an den Staat leisten. Diese bestanden in den für die einzelnen VVB und deren Betriebe stark differenzierten und in den Jahren 1969 und 1970 gleichbleibenden Prozentanteilen des Nettogewinns — bei Berücksichtigung jährlicher Mindestbeträge. Ab 1971 sollten neue, für 5 Jahre geltende Abführungssätze gebildet werden, ohne daß es jedoch wegen der Rezentralisierungsmaßnahmen von Ende 1970 dazu kam. Mit dieser Differenzierung der Sätze der N. versuchte der Staat eine Steuerung der Entwicklung der Industriezweige in Richtung auf von ihm aufgestellte Strukturziele zu erreichen. Dabei sollte die Höhe des Gewinns Leistungsmaßstab sein und die Höhe der N. dort starke Minderungen des Aktionsradius der dezentralen Produktionseinheiten bewirken, wo deren Entwicklungsrichtungen nicht der staatlich angestrebten Struktur entsprachen. Für den Betrieb war in der NÖS-Periode (1963–1970; Neues Ökonomisches System [NÖS]) entscheidend, daß von dem um die N. verminderten Nettogewinn nach der planmäßigen Tilgung und Finanzierung von Krediten sowie der Bildung seiner Fonds noch ein möglichst großer Restgewinn verblieb, mit dem er — bei [S. 942]Ausnahme einiger staatlich festgelegter Projekte — seine Investitionstätigkeit weitgehend frei bestimmen konnte. Je größer (kleiner) die N. war, desto geringer (höher) wurde dieser Restgewinn und damit der betriebliche Aktionsspielraum. Die N. ist grundsätzlich im Gewinnverwendungsfonds der VVB-Zentrale erfaßt worden. Daraus flossen dann bestimmte Gewinnanteile an den Staatshaushalt. Mit dem bei der VVB-Zentrale verbleibenden Teil sind Gewinnumverteilungen innerhalb der VVB zur Förderung wichtiger Strukturziele vorgenommen worden: Einerseits wurden solchen Betrieben des VVB-Verbandes Mittel gewährt, deren Gewinnerzielung zur planmäßigen Finanzierung der Betriebsausgaben nicht ausreichte; andererseits finanzierte die VVB-Leitung in eigener Regie durchgeführte Investitionsprogramme sowie sonstige Konzernaufgaben, soweit sie nicht durch Mittel aus der VVB-Umlage bezahlt wurden. Ab 1971 wurden mit der Rezentralisierung sowohl die Investitionsentscheidungen wieder in die Hand staatlicher Instanzen gelegt, als auch der zu erwirtschaftende Nettogewinn zur staatlichen Plankennziffer erhoben. Damit konnte die Gewinnabführung auf die Vorgabe absoluter, branchenweise unterschiedlicher N.-Beträge geändert werden, die 1971 auch bei Nichterreichen des Plangewinns voll zu zahlen waren. Da die Betriebe bei Unterschreitung des Soll-Gewinns erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüberstanden, wurde 1972 eine Erleichterung bei der N. gewährt: 30 v.H. der Unterschreitung des Plangewinns durften gekürzt werden. Seit 1973 traten noch weitere Lockerungen ein: Sowohl die N. als auch die Plankennziffer für den Nettogewinn durften bei der Planausarbeitung als Berechnungskennziffer behandelt werden, d.h. sie wurden indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern errechnet. Bei Unterschreiten des Soll-Gewinns durften 50 v.H. der Gewinnunterschreitung von der N. gekürzt werden. Blieb der Ist-Gewinn allerdings noch unter diesem verminderten Gewinnabführungssoll, so war er voll abzuführen und die Differenz als Finanzschuld im darauffolgenden Jahr zu tilgen und bis dahin mit 5 v.H. zu verzinsen. Bei der Übererfüllung des Soll-Gewinns mußten die Betriebe und Kombinate einen einheitlichen Abführungssatz von 50 v.H. des Mehrgewinns zahlen. Seit Januar 1982 wurde verfügt, daß die Kombinate und Betriebe ihre N. an den Staatshaushalt auch dann voll durchzuführen haben, wenn ihr Gewinn unter dem geplanten Niveau bleibt. Sie sind dann genötigt, eigene Fonds anzugreifen oder, wenn die gegebenen diesbezüglichen Möglichkeiten nicht ausreichen, Kredite bei den Banken aufzunehmen (GBl. I, 1982, S. 85 ff.). Ihre Gewährung setzt allerdings den Nachweis geeigneter Maßnahmen zur Wiederherstellung der Planmäßigkeit voraus. Die zuständige Bank kann fällige Beträge der N. bei Zahlungsrückstand neuerdings sogar von den entsprechenden Konten der Betriebe und Kombinate zwangsweise abheben. Der Aufwertung der staatlichen Plankennziffer „Nettogewinn“ wurde mit einer veränderten Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) entsprochen: In Erwartung einer Übererfüllung des Gewinns muß die N. mindestens in der Höhe der staatlichen Plankennziffer erfolgen. Gewinnüberschreitungen sind zur Hälfte und ungerechtfertigte Gewinne (z.B. bei Verstößen gegen preisrechtliche Bestimmungen, gegen planmäßig festgelegte Sortimente) voll abzuführen. Hierzu rechnen auch Gewinne aus Überschreitung des Arbeitskräfteplanes (für die unbefugte Einstellung von Arbeitskräften sind je Person bis zu 5.000 Mark zu zahlen). Der Kombinatsspitze kommt die Funktion zu, aus ihrem — aus betrieblichen N.-Beträgen gespeisten — Gewinnfonds, neben der Abführung an den Staatshaushalt, Gewinnumverteilungen innerhalb des Kombinates durchzuführen und über den Reservefonds bestimmte Rationalisierungsmaßnahmen (z.B. auch Aufwendungen zur Erreichung der schnelleren Überleitung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion) durchzusetzen oder aber N. an den Staat zu leisten, wenn die im Kombinat zentralisierten Nettogewinne nicht ausreichen. Ab Januar 1984 gilt eine neue Finanzierungsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 110 ff.), mit der den finanziellen Beziehungen zwischen Kombinatsspitze und Kombinatsbetrieben verstärkt Rechnung getragen werden soll. Wesentliche Neuerung ist, daß bei überbotenem Nettogewinn entsprechend unterschiedlicher, vorgegebener Anteils-Normative (für die Betriebe höher als für das Kombinat) Mittel den eigenen Fonds zugeführt werden. Die Differenz stellt die N. dar, die somit bei der Kombinatsspitze höher sein muß als beim Betrieb; ihre Differenzierung hat allerdings die plangemäße N. für den insgesamt vom Kombinat überbotenen Nettogewinn zu gewährleisten. Der Charakter der N. hat sich seit der Rezentralisierung gewandelt. Denn nunmehr ist die Erfüllung der geplanten mengenmäßigen und wertmäßigen Produktionsziele stark mit der finanziellen Planung verknüpft: Bei Nichterreichen der Produktionsziele treten wegen der Unterschreitung des Soll-Gewinns deutliche Schwierigkeiten in der Finanzierung der betrieblichen Aufgaben ein. Als strukturpolitisches Instrument ist die N. zwar noch immer wirksam, ihre Bedeutung ist aber geschwächt, denn die Strukturpolitik vollzieht sich nunmehr durch reale Planvorgaben. Die N. soll allerdings die staatlichen Strukturziele auf der Seite der finanziellen Planung unterstützen — eine Zielsetzung, die wiederum nicht unterschätzt werden sollte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 941–942 Neokolonialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Netzplantechnik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Vom Nettogewinn (= Gewinn minus Produktionsfondsabgabe), den VEB, Kombinate (oder VVB) in einer Periode erwirtschaftet haben, müssen sie einen bestimmten Teil — meist über die Kombinatsspitze (bzw. VVB) — an den Staatshaushalt abführen. Diese N. (Steuern) ist eine der wichtigen Einnahmequellen des Staatshaushaltes. Im Gegensatz zum Zeitraum von 1963 bis 1967, als nur der nach Abzug der planmäßigen Gewinn-Verwendung durch VEB und VVB verbleibende Gewinn…

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Richtsatzplan (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell wider und ermöglicht daher den Betrieben, Leitungsinstanzen und Finanzorganen, den Umschlag der Umlaufmittel ständig zu kontrollieren, Überplanbestände aufzudecken und durch verschiedene Sanktionen oder finanzielle Vergünstigungen die Bestandshaltung zu beeinflussen. Im R. werden der durchschnittliche Bedarf an Umlaufmitteln für ein Jahr sowie für die Quartale aufgeführt. In den Betrieben, in denen die Material-, Halb- und Fertigwarenbestände während eines Jahres oder auch innerhalb der Quartale stark schwanken (z. B. bei Saisonprodukten), muß der R. durch operative Finanzierungspläne der Umlaufmittel ergänzt werden. Voraussetzung für die Aufstellung von R. ist die Bestandsnormierung, d.h. die Planung der unbedingt notwendigen Höhe der Umlaufmittel auf der Grundlage technisch-wirtschaftlicher Kennziffern der Materialwirtschaft, des Fertigungsablaufs und der Absatztätigkeit. Die Festlegung eines R.-Bestandes bei einer bestimmten Materialart erfolgt durch Multiplikation der Tageskosten (täglicher Verbrauch oder Werteverzehr) T dieses Materials laut Kostenplan mit der Zahl der „Richttage“ R, woraus sich als Produkt der Normativbestand N dieser Materialart in Mark ergibt: N = R × T. Richttage bezeichnen die Anzahl von Tagen, für die aus fertigungstechnischen und versorgungsmäßigen Gründen stets Umlaufmittel der betreffenden Materialart vorrätig sein müssen, um eine kontinuierliche Produktion zu sichern. Die Richttage werden von den Bestandsnormen abgeleitet. Zu diesen gehören Vorratsnormen für Materialien, Bestandsnormen für die unvollendete Produktion und Lagernormen für Fertigerzeugnisse. Die Festlegung der Richttage bedeutet in erster Linie, die Zeitdauer zu bestimmen, während der die einzelnen Umlaufmittel in einem bestimmten Zustand (z. B. als Rohstoffe, Halbfabrikate, Fertigerzeugnisse) verbleiben. Bei den Materialvorräten wird diese Zeitdauer durch den Lieferzyklus und die Durchlaufzeit (vom Entladen über die Wareneingangskontrolle bis zum Verbrauch) unter Berücksichtigung einer bestimmten Sicherheitszeit bestimmt. Außerdem sind die Art und die Häufung der mengenmäßigen, zeitlichen und wertmäßigen Abweichungen von der üblichen notwendigen Materialversorgung durch die Festlegung zeitlich variabler Durchschnittsbestandsnormen in etwa zu berücksichtigen. Die durch die [S. 1129]Multiplikation der Tagesselbstkosten der einzelnen Materialarten, Halb- und Fertigfabrikate mit der Zahl der Richttage errechneten Planbestände in allen Umlaufpositionen ergeben den Umlaufmittelplanbestand des Gesamtbetriebes. Ein solcher Planbestand oder die Planbestände für einzelne Gruppen von Umlaufmitteln bilden die Grundlagen für die Ermittlung des Finanzbedarfs an Eigenmitteln und R.-Krediten entsprechend der gesetzlich fixierten Anteilsfinanzierung. Finanzplanung und Finanzberichterstattung; Planung, VI. G. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1128–1129 Richter A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Richtungskoeffizient

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bestandteil des Betriebsplanes der Volkseigenen Betriebe (VEB) und der zusammengefaßten Pläne ihrer übergeordneten Leitungsorgane; er wird auch als Umlaufmittelplan bezeichnet. Im R. werden der Finanzbedarf zur Deckung der Bestände an Materialien, Halb- und Fertigfabrikaten, die Finanzierungsquellen (angesammelte Eigenmittel und R.-Kredite) und die Umschlaggeschwindigkeit der Umlaufmittel festgelegt. Im R. spiegelt sich die Bestandsbewegung finanziell…

DDR A-Z 1985

1985: C, D, E

Caritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Fotothek Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR Deutscher Volkskongreß Deutsches Armeemuseum Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutschlandpolitik der SED Devisen Diakonie Dienstleistungsbetriebe (DLB) Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels DIN (Deutsche Industrie-Norm) Diplomatische Beziehungen Dispatcher Diversion Dogmatismus Dorfklubs Dritter Weg Ehescheidung Eid Eigentum Eingaben Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einkommen Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie Elternhaus und Schule Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW Erbrecht Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Errungenschaften, Sozialistische Erzeugnisgruppen Erzeugnisprinzip Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehung zu bewußter Disziplin Eurokommunismus Exportprämie Exportpreis Exquisit- und Delikatläden

Caritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie…

DDR A-Z 1985

Junge Gemeinde (1985)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…

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Bürokratismus (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die Entstehung der den B. kennzeichnenden gesellschaftlichen Denk- und Handlungsweisen nach der in der DDR gültigen Interpretation im Zusammenhang mit der Herausbildung und Entwicklung des Verwaltungsapparates vor allem des bürgerlichen Staates gesehen. Aus der Sicht der Ideologen der SED ist der B. eine der Bürokratie in der antagonistischen Klassengesellschaft entsprechende Form repressiver staatlicher Machtausübung. Infolge der Veränderung der gesellschaftlichen Verhältnisse durch die sozialistische Revolution soll der B. seine soziale Basis verlieren. Da Erscheinungen des B. auch im sozialistischen Staat auftreten und von der Partei- und Staatsführung der DDR nicht übersehen werden können, interpretiert man sie als Überreste der alten Gesellschaftsordnung, die für die staatliche Verwaltung und die Wirtschaftsführung im Sozialismus keinesfalls mehr typisch seien. Dieser Interpretation zufolge richtet sich die Kritik gegen Formen des B. immer nur an untere Instanzen bzw. an einzelne Personen. Die Bestimmung dessen, was als B. einzuordnen und zu kritisieren ist, obliegt letztlich den zuständigen Leitungsorganen der SED-Führung. Als ein dem B. entgegengesetztes Leitungsverhalten wird u.a. ein operativer Arbeitsstil propagiert. Beruhend auf einer engen Verbindung der Leiter mit der Praxis soll dieser eine kontinuierliche Berücksichtigung von neuen Situationen, Erfahrungen und Interessen ermöglichen. Um eine möglichst große Praxisnähe und eine optimale Nutzung von Sachverstand zu [S. 251]erreichen, werden an der Entscheidungsfindung Stabsabteilungen und mannigfache Beratungsgremien beteiligt. Angestrebt wird das experimentelle Erproben modellhafter Problemlösungen und Entscheidungen, die auf dem Wege eines regelmäßigen „Erfahrungsaustausches“ innerhalb und zwischen Verwaltungseinheiten und Betrieben von anderen übernommen und somit Allgemeingut im Staatsapparat und in der Volkswirtschaft werden sollen. — Gegen bestimmte Ausprägungen des operativen Arbeitsstils ist wiederholt kritisch eingewendet worden, dieser führe zu einer zu starken Orientierung auf aktuelle Probleme und vernachlässige die langfristigen Zielsetzungen. Die mit ihm verbundene „Experimentierfreudigkeit“ erschwere zudem die eindeutige Zuweisung von Zuständigkeiten (Kompetenzen) in den Leitungshierarchien, stehe somit in der Gefahr, gegen rechtliche Normen und damit gegen das Prinzip sozialistischer Gesetzlichkeit zu verstoßen. Als Grundsatz für einen vorbildlichen Arbeitsstil von Leitern gilt, daß sich diese ständig bewußt sein sollen, daß es bei der Leitungstätigkeit nicht in erster Linie um die „Verwaltung von Sachen“, sondern um die „Arbeit mit den Menschen“ gehe. Demokratischer Zentralismus; Leitungswissenschaft, sozialistische; Parteijargon. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 250–251 Bürgschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Caritas

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für jene Einstellungen und Handlungsweisen vornehmlich in der staatlichen Verwaltung und in der Wirtschaftsführung, deren charakteristische Merkmale das Reglementieren und das Administrieren, die engstirnig formale Auslegung von Rechtsvorschriften, die Überbetonung von Kompetenzgesichtspunkten und ein praxisfernes, die Interessen der Bevölkerung mißachtendes Denken und Handeln sind. Historisch wird die…

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Außenpolitik (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen, Klassenkampf). A. sozialistischer Staaten bedeutet darum vor allem „Kampf“ mit nichtmilitärischen Mitteln bis zum „Sieg des Sozialismus im Weltmaßstab“ (als Fernziel). Aber auch die Zusammenarbeit mit nichtsozialistischen Staaten ist — als besondere Form dieses „Kampfes“ — in die Vorstellungen durchaus einbezogen. Diese außenpolitische Konzeption unterscheidet zwischen Fern- und Nahzielen (Strategie und Taktik), Trägern und Triebkräften des internationalen Klassenkampfes und den Methoden und Mitteln revolutionärer A. Träger sind danach in erster Linie das „internationale Proletariat“, das von den kommunistischen und Arbeiterparteien organisiert und geführt wird. Als wichtige Triebkräfte werden außerdem revolutionäre Befreiungsbewegungen und staatstragende Parteien einer Reihe von Entwicklungsländern (z.B. in Syrien, Irak, Angola, Kongo-Brazzaville, Äthiopien, Moçambique, Nikaragua) angesehen, die einen nichtkapitalistischen Entwicklungsweg ihrer einheimischen Volkswirtschaften und Gesellschaftssysteme propagieren (Entwicklungshilfe). Ferner wird der Ausnutzung einer Reihe von Widersprüchen die Rolle einer Triebkraft im internationalen Klassenkampf zugesprochen. Dies sind die Widersprüche zwischen Bourgeoisie und Proletariat in den kapitalistischen Ländern, zwischen den kapitalistischen Ländern und den unabhängig gewordenen jungen Nationalstaaten der Dritten Welt, zwischen den einzelnen kapitalistischen Ländern und zwischen kapitalistischem und sozialistischem Lager. Ähnlich wie in nichtsozialistischen Herrschaftssystemen auch, bestehen zwischen den ideologisch fixierten Grundlinien der A. der DDR und realpolitischen Erfordernissen der Tagespolitik Spannungen, die im Einzelfall nicht immer auflösbar sind, aber in der [S. 105]DDR auch nicht geleugnet werden. Diese Spannungen lassen sich nicht auf den schlichten Gegensatz Machtpolitik versus Ideologie reduzieren. Vielmehr spielen in konkreten außenpolitischen Aktionen der DDR stets beide Momente eine Rolle, freilich — entsprechend den außenpolitischen Sachzwängen — mit unterschiedlicher Intensität, d.h. in einem pragmatisch bestimmten, jedoch stets erfolgsorientierten Mischungsverhältnis. Wenn sich die DDR-Führung in bestimmten außenpolitischen Situationen „realpolitisch“ verhält, also auch dort ihren außenpolitischen Nutzen sucht, wo ideologische Rechtfertigungen nicht oder vorübergehend nicht greifen, so bedeutet dies insgesamt noch keinen Verzicht auf Ideologie als Motivations- und Legitimationsinstrument überhaupt. Unverändert großes Gewicht hat die Ideologie bei der Festlegung des Hauptzieles der A. der DDR, zumal hier weltanschauliche Prämissen und realpolitische Zwänge eine besonders enge Verbindung eingehen. Dieses Hauptziel besteht darin, „gemeinsam mit der Sowjetunion und den anderen sozialistischen Staaten die günstigsten internationalen Bedingungen für den sozialistischen und kommunistischen Aufbau zu sichern“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 66). Als „Hauptzentrum“ der Koordination der A. gilt dabei der Warschauer Pakt, vor allem die regelmäßigen Konferenzen seines Politischen Beratenden Ausschusses, sowie die bis 1982 jährlich mit Ausnahme des Jahres 1975 auf der Krim in der UdSSR durchgeführten Treffen aller, oder wie 1982, einiger „Führer der kommunistischen und Arbeiterparteien der Bruderländer“. Der von November 1982 bis Februar 1984 amtierende Generalsekretär Andropow hat die Tradition der Krim-Treffen 1983 nicht fortgesetzt. Bei der Durchführung dieser Hauptaufgabe gelten für die A. der DDR folgende Grundprinzipien: Zu den sozialistischen Staaten will sie ihre Beziehungen auf der Basis des „Prinzips des sozialistischen Internationalismus“ gestalten, der als „höhere Stufe“ des Proletarischen ➝Internationalismus verstanden wird. Dabei wird seit Gründung der DDR die Freundschaft zur UdSSR als „Grundpfeiler der Außenpolitik“ bezeichnet (Regierungserklärung Otto Grotewohls vom 12. 10. 1949). Faktisch führte dies mit einigen Einschränkungen — in der Berlin-Frage nahm die DDR zeitweise eine abweichende Haltung ein — zu weitgehender Identifikation mit den außenpolitischen Zielen und Aktivitäten der UdSSR. Nach der Verfassungsrevision vom 7. 10. 1974 wird in Art, 6 Abs. 2 der zweiten Verfassung von 1968 das völkerrechtliche Verhältnis zur UdSSR erstmals auch verfassungsrechtlich normiert („… für immer und unwiderruflich … verbündet“). Zwischen Staaten mit unterschiedlicher Gesellschaftsordnung sollen die Prinzipien der Friedlichen Koexistenz gelten, die sowohl einen Kooperations- als auch einen Klassenkampfaspekt enthalten. Wichtige außenpolitische Funktionen nehmen in erster Linie wahr: das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für Außenhandel (MAH), das Ministerium für Nationale Verteidigung und die für die Beziehungen zu ausländischen kommunistischen Parteien zuständige Abteilung für Internationale Verbindungen des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED sowie die anderen Abteilungen, die sich speziell mit Fragen der „BRD und Westberlins“ befassen. Die außenpolitischen Befugnisse des Staatsrates, der von 1960 bis 1970 mehr als 30 internationale Verträge ratifizierte, sind nach der Verfassungsrevision von 1974 fast vollständig beseitigt bzw. auf die „Regierung“ der DDR, d.h. auf den Ministerrat, faktisch auf sein Präsidium, übertragen worden. Während das MfAA außenpolitische Entscheidungen „vorbereitet“ und „durchführt“ sowie für alle Ministerien eine außenpolitische Koordinierungsfunktion ausübt, werden alle wichtigen Entscheidungen auf außenpolitischem Gebiet im 18köpfigen (Vollmitglieder) Politbüro des ZK der SED getroffen (Stand: 31. 12. 1983). Damit ist die für Herrschaftssysteme sozialistisch-kommunistischer Prägung charakteristische Zweigleisigkeit der A. — durch Staats- und Parteiorgane — institutionell verankert. Zweigleisigkeit bedeutet hier, daß — soweit möglich — offizielle Beziehungen traditionellen Typs zu den Organen des anderen Staates unterhalten und gleichzeitig Parteibeziehungen zu den jeweiligen kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien, auch wenn diese nicht an der Regierung beteiligt sind, gepflegt werden. Unter der Verantwortung dieser zentralen Organe nahm die außenpolitische Aktivität der DDR — vor allem bis zur diplomatischen Anerkennung durch die Mehrzahl der UN-Mitglieder Ende 1972/Anfang 1973 (Diplomatische Beziehungen) — vielgestaltige Formen auf diplomatischer, wirtschaftlicher, wissenschaftlich-technischer, kultureller und sport-politischer Ebene an und entwickelte die unterschiedlichsten, den besonderen Gegebenheiten des Ziel-Staates angepaßten Methoden. Instrumente und Kanäle dieser Aktivität waren bis zu diesem Zeitpunkt neben den Botschaften, die zur Pflege der diplomatischen Beziehungen in den sozialistischen Ländern errichtet wurden, und den zahlreichen Handelsvertretungen in erster Linie die Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA), der Staatsbank der DDR, des Leipziger Messeamtes, der Deutschen Seereederei, des Allgemeinen Deutschen Nachrichtendienstes (ADN), des Deutschen Reisebüros und der volkseigenen Handelsorganisationen (vor allem volkseigener Außenhandelsbetriebe [AHB]) im Ausland. [S. 106]Als Medien der Kontaktaufnahme und -pflege und der Propagierung außenpolitischer Ziele dienten ferner die Entsendung eigener und der Empfang ausländischer (Parlamentarier-)Delegationen, die Einrichtung von Städte- und Betriebspartnerschaften, die Beteiligung an ausländischen Messen, die in westlichen Ländern bevorzugte Inseratenwerbung in der Tagespresse, internationale Sportveranstaltungen, wissenschaftliche und kulturelle Kongresse und tägliche, mehrstündige, fremdsprachige Radiosendungen. Auf allen diesen Ebenen trieb die DDR eine technisch sowie finanziell aufwendige und nicht immer erfolglose Auslandspropaganda. Hierbei spielten die etwa 50 Auslands- und Freundschaftsgesellschaften und -komitees (Stand: 31. 12. 1983) mit globaler, regionaler oder auf einzelne Länder gerichteter Zuständigkeit, die in der 1961 gegründeten Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossen wurden, eine wichtige Rolle. Ihnen oblag vor allem die Kontaktpflege zu kapitalistischen Staaten und Staaten der Dritten Welt. Diese Vereinigungen und die entsprechenden Gesellschaften in den jeweiligen Partnerländern sollten von der Gesamtentwicklung der DDR ein positives Image verbreiten und für ihre außenpolitischen Ziele werben. Die SED versprach sich davon vor allem günstige Auswirkungen auf die Erreichung ihres damaligen außenpolitischen Hauptzieles: der diplomatischen Anerkennung. Bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages 1972 war die A. der DDR gegenüber der Bundesrepublik Deutschland von spezifischen Zielsetzungen bestimmt, d.h. die Deutschlandpolitik war wichtigstes Aktionsfeld der A. der DDR (Deutschlandpolitik der SED). In beiden Teilen Deutschlands waren entgegengesetzte Vorstellungen über die politische Gestalt eines wiedervereinigten Deutschland entwickelt worden. Die DDR vermochte jedoch ihren Anspruch auf uneingeschränkte Souveränität und völkerrechtliche Anerkennung als selbständiger deutscher Staat gegen die Politik der Bundesrepublik Deutschland nicht durchzusetzen. Ferner hat die SED-Führung gerade in der Frage der deutschen Nation einen schwankenden Kurs verfolgt (Nation und nationale Frage), d.h. ihre Deutschlandpolitik blieb lange Zeit von widersprüchlichen Aussagen und Positionswechseln in dieser zentralen Frage der politisch-propagandistischen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik bestimmt. Die A. wurde daher im Zeitraum vor dem Grundlagenvertrag in entscheidendem Maß von deutschlandpolitischen Überlegungen geformt, auch wenn sie regional und politisch über den europäischen Raum hinauswirkte. Mit der Absage der SED an die Vorstellung einer einheitlichen deutschen Nation 1970, wie sie sich u.a. in den offiziellen Reaktionen auf die Regierungserklärung der kleinen Koalition vom Oktober 1969 zeigte, und nach der ersten Anerkennungswelle Anfang der 70er Jahre hat die Deutschlandpolitik ihr überragendes Gewicht innerhalb der A. der DDR eingebüßt und ist — wie die SED immer wieder betont — gleichrangiger Bestandteil ihrer gesamten A. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, daß die DDR nach der Regierungsübernahme der kleinen Koalition 1969 ihr Ziel der (de-facto-)Anerkennung als souveräner Staat, insbesondere durch die innerdeutsche Vertragspolitik der folgenden Jahre, als erreicht ansehen konnte. In der außenpolitischen Praxis blieb freilich nach wie vor die Deutschlandpolitik ein wichtiges Aktionsfeld für die SED. II. Das Verhältnis zur UdSSR Bis zur Übertragung der staatlichen Souveränität durch die UdSSR mit deren Note vom 25. 3. 1954 war die A. der DDR direkt durch die Besatzungspolitik der Sowjetunion bestimmt. Entgegen Behauptungen der SED-Führung und in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht kann erst das Datum dieser sowjetischen Erklärung als der Zeitpunkt gelten, von dem an die DDR als formal souveräner Staat anzusehen ist. Die von sowjetischer Seite stets — zuletzt beim Abschluß des Viermächte-Abkommens über Berlin — geltend gemachten Vorbehalte haben jedoch den Charakter von Souveränitätsbeschränkungen, auch wenn dies von der SED bestritten wird. Durch Erlaß der Sowjetregierung vom 25. 1. 1955 beendete die UdSSR einseitig den Kriegszustand mit Deutschland. Von Januar bis April 1955 vollzogen die ČSSR, die Volksrepublik Polen, die VR Albanien, die Rumänische VR, die Ungarische VR und die VR China den gleichen Schritt. Nach der Unterzeichnung der Pariser Verträge im Herbst 1954, insbesondere nach der Londoner Neunmächte-Konferenz (28. 9.–3. 10. 1954), auf der die Westmächte das Alleinvertretungsrecht der Bundesrepublik Deutschland für alle Deutschen uneingeschränkt unterstützten, nach der gescheiterten Gipfelkonferenz vom Sommer 1955 (18.–23. 7. 1955) und dem Besuch Bundeskanzler Adenauers in Moskau (9.–13. 9. 1955), in dessen Verlauf die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der Bundesrepublik Deutschland beschlossen wurde, wurde am 20. 9. 1955 in Moskau ein „Vertrag über die Beziehungen zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken“ unterzeichnet, der von Völkerrechtlern der DDR als „Beginn einer neuen Etappe in den Beziehungen zwischen beiden Staaten“ bezeichnet wird. Dieser Vertrag sollte die Souveränität der DDR erneut bekräftigen. Gleichzeitig löste die UdSSR das Amt ihres „Hohen Kommissars“ in der DDR auf. Der [S. 107]Art. 1 Abs. 2 des Vertrages übertrug der DDR die „Entscheidung über Fragen ihrer Innen- und Außenpolitik, einschließlich der Beziehungen zur Deutschen Bundesrepublik …“ (Dokumente …, Bd. 3, Berlin [Ost] 1956, S. 281). Der Vertrag regelte u.a. (bis zum Abschluß eines Truppenvertrages zwischen beiden Staaten am 12. 3. 1957) die „zeitweilige Stationierung sowjetischer Truppen“ auf dem Gebiet der DDR. (Seitdem werden die in der DDR stationierten Teile der sowjetischen Armee als Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD] bezeichnet.) Um die DDR auch ökonomisch zu stärken und den wirtschaftlichen und psychologischen Folgen des 17. 6. 1953 entgegenzuwirken, hatte die UdSSR schon im April 1950 teilweise und im August 1953 auf alle noch ausstehenden Reparationszahlungen (2,5 Mrd. Dollar nach DDR-Quellen) verzichtet, weitere 33 SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben, alle Nachkriegsschulden erlassen, die Stationierungskosten für die Truppen auf dem Gebiet der DDR verringert und ihr beträchtliche Kredite (etwa 1 Mrd. Rubel) eingeräumt. Große Bedeutung für die vom Rohstoffimport abhängige DDR hatten ebenfalls die Wirtschaftsverhandlungen am 16. und 17. 7. 1956 in Moskau. Die UdSSR halbierte noch einmal die Stationierungskosten für ihre Truppen (von 1,6 Mrd. auf 0,8 Mrd. Mark, ab 1959 wurden sie ganz gestrichen) und verpflichtete sich nach Angaben aus der DDR zu langfristigen Rohstofflieferungen für zusätzliche 7,5 Mrd. Rubel. Die Zeit zwischen dem V. und VI. Parteitag der SED (1958–1963) ist eine Phase besonders enger Beziehungen zur Sowjetunion. Deren Deutschlandpolitik war nach der Machtkonsolidierung Chruschtschows darauf gerichtet, in einem erneuten Anlauf sowohl das Berlin-Problem als auch — durch Aufwertung und Ausweitung der internationalen Anerkennung der DDR — die deutsche Frage im Sinne der sowjetischen weltpolitischen Interessen zu lösen. Die DDR hat in ihrer A. das Berlin-Ultimatum Chruschtschows, die sowjetische Friedensvertrags -Politik, aber auch die Haltung der Sowjets auf der Genfer Abrüstungskonferenz (1959) ohne Einschränkung unterstützt. Der Bau der Mauer in Berlin, der mit vollem Einverständnis und Förderung durch den Warschauer Pakt erfolgte, markierte den Höhepunkt einer Entwicklung, die von weitreichender Übereinstimmung der außenpolitischen Interessen von DDR und UdSSR bestimmt war und sich — in dieser Form — bis in die Gegenwart nicht wiederholt hat. Chruschtschows Rede auf dem VI. Parteitag der SED 1963, mit der er auch „parteioffiziell“ das Ende der von der Sowjetunion ausgelösten Berlin-Krise und der Auseinandersetzungen um einen Friedensvertrag verkündete, warf für die A. der DDR neue Fragen auf. Die Abschließung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West), die beginnenden Wirtschaftsreformen usw. hatten zu einer Stabilisierung des Herrschaftssystems in der DDR geführt. Vor diesem Hintergrund kam es 1964 zu einer neuen vertraglichen Festlegung des Verhältnisses zwischen der DDR und der Sowjetunion. Die SED-Führung bezeichnete den mit der UdSSR am 12. 6. 1964 in Moskau abgeschlossenen (1.) „Vertrag über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit“ als das „bis dahin wichtigste Ereignis und Ergebnis“ ihrer A. und als „folgerichtige“ Fortsetzung und Entwicklung der beiderseitigen Beziehungen, die mit dem Vertrag vom 20. 9. 1955 begonnen hätten. Er sollte „der Freundschaft zwischen beiden Staaten Richtung und Perspektive bis über das Jahr 2.000 hinaus“ geben. In seinen Kernsätzen bekräftigt der Vertrag die Zugehörigkeit beider Staaten zum Warschauer Pakt, garantiert die Unantastbarkeit der Grenzen der DDR, bezeichnet — erstmalig in einem völkerrechtlichen Vertrag — Berlin (West) als „selbständige politische Einheit“ und fordert die „Normalisierung der Lage in West-Berlin auf der Basis eines Friedensvertrages“. Die „hohen vertragschließenden Seiten“ erklärten ferner, daß ein einheitlicher deutscher Staat nur durch „gleichberechtigte Verhandlungen und eine Verständigung zwischen beiden souveränen deutschen Staaten“ erreicht werden könne. Die UdSSR behielt sich auch in diesem Vertrag „Rechte und Pflichten“ vor, die ihr aus „internationalen Abkommen einschließlich des Potsdamer Abkommens“ erwachsen sind. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit beider Länder will der Vertrag optimal entwickeln und durch Koordinierung der Volkswirtschaftspläne den „nationalen Wirtschaften beider Staaten ein Höchstmaß an Produktivität sichern“. Der Vertrag hatte eine Gültigkeitsdauer von 20 Jahren, falls er nicht „auf Wunsch“ beider Seiten im Falle der „Schaffung eines einheitlichen, demokratischen und friedliebenden deutschen Staates“ oder des Abschlusses eines deutschen Friedensvertrages „überprüft“ wird. Nach Auffassung westlicher Völkerrechtler bedeutete dieser Beistandspakt, obwohl er explizit keine neuen Verpflichtungen schuf, die über die des Warschauer Paktes hinausgingen, durch die Betonung des Prinzips des sozialistischen Internationalismus und der Verpflichtung zur „brüderlichen Hilfe“, die sich beide Seiten gegebenenfalls leisten wollen, verstärkte Interventionsmöglichkeiten für die UdSSR. Darüber hinaus bedeutete dieser Vertrag die völkerrechtliche Festlegung beider Staaten auf die bis dahin verfolgte Deutschlandpolitik. Die Bündnisklausel (Art. 5 Abs. 1) entspricht der des Warschauer Paktes. Danach bestimmt allein die UdSSR, mit welchen Mitteln sie Beistand leistet, eine automatische Hilfeleistung ist nicht vorgesehen. Einer[S. 108]seits ist die DDR mit dem Vertrag vom 12. 6. 1964 erstmalig in das System der bilateralen Konsultations- und Beistandspakte im sowjetischen Einflußbereich einbezogen und damit noch stärker als bisher vertraglich an die UdSSR gebunden worden; andererseits erhielt sie jedoch durch ihn eine erhöhte Existenzgarantie seitens der UdSSR und ein begrenztes Mitspracherecht in der sowjetischen Deutschlandpolitik. Die engen ideologischen und machtpolitischen Bindungen an die UdSSR konnten jedoch nicht Spannungen verdecken, die mit einer wachsenden, aber eng begrenzten Emanzipation der DDR — vom einstigen Vasallen zum Juniorpartner der Hegemonialmacht UdSSR — auftreten mußten. Gründe hierfür sind in erster Linie die Auswirkungen des sowjetisch-chinesischen Konflikts auf die Bindungen innerhalb des osteuropäischen Paktsystems und in der wachsenden wirtschaftlichen Bedeutung der DDR als größter Handelspartner der UdSSR zu suchen. Wegen der politischen Abhängigkeit der Führungsgruppe der SED von der KPdSU führten Spannungen zwar nicht zu offener Obstruktion gegenüber sowjetischer Politik. Gelegentlich deuteten jedoch Zeitpunkt und Inhalt von DDR-Verlautbarungen, in denen sowjetische außenpolitische Aktionen oder innersowjetische Ereignisse kommentiert wurden, auf mangelnde „völlige Übereinstimmung“ hin. So hat sich z.B. Ulbricht bis 1961 in der öffentlichen Unterstützung des Chruschtschowschen Entstalinisierungskurses auffällig zurückgehalten. Ebenso wurden die Auswirkungen des kurzfristigen literarischen Tauwetters in der UdSSR im Jahre 1962 in der DDR rigoros bekämpft, die Reise und das Auftreten des Lyrikers Jewtuschenko in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1963 sogar heftig kritisiert. Der Sturz Chruschtschows im Oktober 1964 fand in der DDR nur ein vorsichtig registrierendes Echo. Zwar hatte die Schwächung des sowjetischen Parteichefs durch den Ausgang der Kuba-Krise auch negative Rückwirkungen auf sein „Durchhaltevermögen“ in der Berlin-Politik — das Berlin-Ultimatum wurde schließlich sang- und klanglos aufgegeben und offiziell als überflüssig nach dem Mauerbau bezeichnet —, jedoch wurden gerade zum damaligen Zeitpunkt seine Verdienste um die DDR bezüglich der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Abschlusses des Freundschaftsvertrages vom Juni 1964 auffällig betont und von der SED-Führung in den Vordergrund gerückt. Andererseits sind die Vorbereitungen des für Herbst 1964 geplanten Besuches von Chruschtschow in der Bundesrepublik Deutschland kritisch bis ablehnend diskutiert worden. Im chinesisch-sowjetischen Konflikt hatte die SED auf ihrem VI. Parteitag im Jahre 1963 eindeutig die sowjetische Position unterstützt. Diese Einstellung wurde jedoch von ihr im Herbst 1964 vorsichtig modifiziert. Auch Ulbricht äußerte nun Bedenken gegen die Einberufung einer kommunistischen Weltkonferenz, die nach Chruschtschows Intention die Exkommunikation der KP Chinas aus der kommunistischen Weltbewegung beschließen sollte. Danach haben sich jedoch die Beziehungen zur VR China ständig verschlechtert und erreichten Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre einen absoluten Tiefpunkt. Die SED-Führung hatte sich ohne Vorbehalte den sowjetischen Standpunkt zu eigen gemacht. Die Außen- und Innenpolitik Pekings wurde als „antisowjetisch“, „unmarxistisch“, „revisionistisch“ und „chauvinistisch“ bezeichnet (Maoismus). Zwar wurden weiter diplomatische Beziehungen unterhalten und jährlich Protokolle über den Handelsaustausch unterzeichnet, jedoch wurde die VR China von der SED nicht mehr uneingeschränkt als sozialistischer Staat anerkannt: die Existenz sozialistischer Produktionsverhältnisse in China ist im Widerspruch dazu jedoch nie bestritten worden. Als Folge der seit etwa 1981 verminderten Spannungen zwischen der UdSSR und der VR China haben sich auch die staatlichen Beziehungen zwischen der DDR und der VR China deutlich verbessert. Auf dem 5. Plenum des ZK der SED (25.–26. 11. 1982) ist zum ersten Mal seit 20 Jahren mit keinem Wort Kritik an der Politik der KP Chinas geübt worden. Vielmehr kündigte die SED-Führung an, sie unternähme — auf der Grundlage des Prinzips der friedlichen Koexistenz — „konstruktive Schritte“ zur Normalisierung des bilateralen Verhältnisses. Eine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen zwischen SED und KP Chinas ist jedoch vorläufig nicht zu erwarten. Die DDR sieht nach wie vor in der UdSSR den einzig wirksamen Garanten ihrer Grenzen und damit ihrer Existenz. Zwar hat sie weder einen separaten Friedensvertrag mit der UdSSR abschließen noch in den 60er Jahren ihre einseitige Forderung nach Umwandlung von Berlin (West) in eine „Freie Stadt“ in Moskau durchsetzen können. Volle Übereinstimmung zwischen beiden Staaten bestand und besteht jedoch hinsichtlich eines Grundsatzes der A. der DDR: Jede Entspannung in Europa darf den territorialen und politischen Status quo nicht in Frage stellen. Diesem Grundsatz entsprechend hat die DDR während der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (1973–1975), während der Belgrader (Oktober 1977 — März 1978) und auf der Madrider Folgekonferenz (November 1980 bis September 1983) die sowjetische Konferenzdiplomatie uneingeschränkt unterstützt. Insbesondere die erfolgreichen Versuche der sowjetischen Konferenzstrategie, im Abschlußdokument der KSZE (1975) neben der Möglichkeit einer einvernehmlichen, d.h. friedlichen Änderung bestehender Grenzen (Prinzip I) die „Unverletzlichkeit der Grenzen“ (als Prinzip III) [S. 109]aufzunehmen, haben die volle Zustimmung der DDR gefunden. Die kompromißlose Bejahung der sowjetischen Politik gegenüber den Reformbewegungen in der ČSSR 1968 lag im ureigensten Interesse der Dogmatiker in der SED. Mögliche Rückwirkungen auf die Deutschlandfrage (Unterbrechung der Verhandlungen zwischen Bonn und Moskau über einen Gewaltverzichtsvertrag und der damals ins Auge gefaßten innerdeutschen Annäherung) wurden dafür in Kauf genommen. In den letzten Jahren vor der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 war im Verhältnis zur UdSSR jedoch offenbar eine Veränderung eingetreten, die im Westen als Versuch einer begrenzten Emanzipation der DDR von der Sowjetunion gedeutet worden ist. Das Bemühen Ulbrichts, die Interessen der DDR auch gegenüber der UdSSR stärker zur Geltung zu bringen, zeigte sich deutlich während der Bundespräsidentenwahl im März 1969, der letzten in Berlin (West), als die SED-Führung im Gegensatz zur UdSSR eine schwere Berlin-Krise in Kauf nahm, während Moskau offenbar einen Konflikt mit den Westmächten zu Beginn einer neuen, eigenen Entspannungsoffensive zu vermeiden suchte. Auch während der Vorbereitungen und in der ersten Phase der Vier-Mächte-Verhandlungen über Berlin schien die DDR eher einer Konfliktstrategie zu folgen, als die Anstrengungen Moskaus zu unterstützen, mit den Westmächten (über Berlin) zu einem vertraglich ausgehandelten Modus vivendi zu gelangen. Westliche Beobachter haben die Ablösung Ulbrichts u.a. auf dessen Widerstand gegen die neue sowjetische Europa- und insbesondere Berlinpolitik zurückgeführt. Unter der Führung Honeckers ist wieder eine nahezu vollständige Unterordnung unter die Außenpolitik der UdSSR zu beobachten. Die vertragliche Grundlage des gegenwärtigen Verhältnisses zwischen beiden Staaten bildet der (2.) „Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ vom 7. 10. 1975. Obwohl die Laufzeit seines Vorgängers vom 12. 6. 1964 (20 Jahre) noch nicht beendet war, hielten es beide Parteiführungen offenbar für notwendig, nach Abschluß der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa Ende Juli/Anfang August 1975 in Helsinki die völkerrechtliche Fixierung ihrer Beziehungen den veränderten Bedingungen anzupassen. In dem Vertrag von 1975 fehlt nunmehr jeder gesamtdeutsche Bezug. Die Betonung der Prinzipien des sozialistischen Internationalismus ist an die erste Stelle, im Unterschied zum Vertrag von 1964, noch vor die Aufzählung der Grundsätze der staatlichen Souveränität getreten. Die noch 1964 und in Verträgen mit einzelnen Warschauer-Pakt-Staaten 1967 verwendete Formulierung von der „besonderen“ bzw. „selbständigen politischen Einheit Westberlin“ taucht nicht mehr auf, dafür wird — wenn auch in dem westlichen Rechtsstandpunkt widersprechenderweise — auf das Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 rekurriert, wenn die künftige Politik gegenüber Berlin (West) angesprochen wird. Die in Art. 6 fixierte Grenzgarantie („Unantastbarkeit“) erstreckt sich auf alle Grenzen der Teilnehmerstaaten des Warschauer Paktes, nicht nur auf die der beiden Vertragspartner. Überraschenderweise werden die Grenzen zu Berlin (West) nicht besonders erwähnt, vielmehr so behandelt, als ob sie auch Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland seien. Im Gegensatz zum Warschauer Vertrag und dem zweiseitigen Vertrag von 1964 ist 1975 jede regionale Begrenzung des Bündnisfalls entfallen, was bedeutet, daß die Nationale Volksarmee künftig auch an der sowjetisch-chinesischen Grenze eingesetzt werden könnte. Allerdings ist diese Begrenzung auch schon in einigen früheren bilateralen Verträgen der UdSSR und der DDR mit osteuropäischen Staaten aufgegeben worden. Von Bedeutung ist schließlich, daß der Vertrag von 1975 nichts über die Aufhebung (Aussetzung?) der Verträge von 1964 und 1955 aussagt. Gilt also der völkerrechtliche Grundsatz „lex posterior derogat legi priori“ (Das später erlassene Gesetz geht dem älteren vor) oder hat sich die UdSSR den Rückgriff z.B. auf die gesamtdeutschen Bezüge der früheren Verträge bewußt offengelassen? Insgesamt bringt der neue Vertrag im Rahmen der sowjetischen Deutschlandpolitik eine beträchtliche völkerrechtliche Aufwertung und Anerkennung der Interessen der DDR, wie sie insbesondere auch in der neu aufgenommenen Konsultationsklausel des Art. 9 zum Ausdruck kommt. Das Verhältnis DDR-UdSSR wird gegenwärtig von folgenden Hauptfaktoren bestimmt: An der politischen Abhängigkeit der DDR von ihrer Garantiemacht Sowjetunion hat sich nichts geändert. Dies zeigt sich u.a. darin, daß die SED-Führung ihre außenpolitischen Ziele nur in enger Abstimmung und mit offener oder stillschweigender Billigung des Kreml verfolgen kann und will. Darüber hinaus jedoch hat sich der Prozeß der Vertiefung der bilateralen Zusammenarbeit auf allen Gebieten fortgesetzt. Beide Staaten sind (Stand: Februar 1983) durch rd. 500 Regierungsabkommen, Ministervereinbarungen, Abkommen und Vereinbarungen zwischen gesellschaftlichen Organisationen, Einrichtungen und Institutionen miteinander verbunden (davon allein 160 Regierungsabkommen auf wirtschaftlichem und wissenschaftlich-technischem Gebiet). Dieser hohe Verflechtungsgrad wäre nicht ohne Schaden auch für den größeren Partner reduzierbar. Letztlich ist die DDR aufgrund der ungelösten deutschen Frage gerade in der Europa- und Deutschlandpolitik der Sowjetunion deren wichtigster Verbün[S. 110]deter, über und mit dem — unter Anerkennung und Ausnutzung der spezifischen, deutschlandpolitischen Interessen der DDR — auf die Politik des westlichen Bündnisses, nicht zuletzt auf die NATO-Politik der Bundesregierungen Einwirkungsversuche unternommen wurden und werden. An diesen objektiven, die bilateralen Beziehungen bestimmenden Bedingungen hat der Tod von Generalsekretär Breschnew (10. 11. 1982) nichts geändert, auch wenn dessen enges, persönliches Verhältnis zu Generalsekretär Honecker ein nicht zu unterschätzender Faktor in den bilateralen Beziehungen gewesen sein dürfte. Das erste Treffen Honeckers mit dem Nachfolger Breschnews, Andropow, am 20. 12. 1982, der Besuch des sowjetischen Außenministers Gromyko im Januar 1983 in der DDR und der offizielle Besuch einer Partei- und Regierungsdelegation unter Leitung Honeckers in der Sowjetunion (3.–7. 5. 1983) haben bereits gezeigt, daß der Wechsel an der Spitze der sowjetischen Parteiführung das Verhältnis DDR-UdSSR keinesfalls negativ beeinflußt hatte. Dies bestätigte sich erneut nach dem Tod Andropows am 9. 2. 1984. Auch unter dem neuen Generalsekretär der KPdSU Tschernenko hat die SED bisher ihre herausgehobene Position als Bündnispartner der Sowjetunion und ihren — freilich begrenzten — außenpolitischen Spielraum behaupten können. III. Das Verhältnis zu anderen sozialistisch/kommunistisch regierten Staaten Nach der Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen der UdSSR und der DDR (15. 10. 1949) folgten diesem Schritt auch die übrigen osteuropäischen Staaten: am 17. 10. 1949 Bulgarien, am 18. 10. 1949 Polen, die ČSSR, Ungarn und Rumänien, am 25. 10. 1949 die VR China, am 6. 11. 1949 Nord-Korea. In allen Fällen wurden zunächst nur diplomatische Missionen eingerichtet, ein Botschafteraustausch erfolgte erst 1953. Albanien stimmte am 2. 12. 1949 dem Austausch von diplomatischen Missionen zu, die 1953 zu Gesandtschaften und am 28. 3. 1955 zu Botschaften erhoben wurden. Ebenso wie Albanien verfuhr eine Reihe asiatischer kommunistischer Staaten. Die seit dem 13. 4. 1950 bestehenden diplomatischen Missionen in der Mongolischen VR und Berlin (Ost) wurden am 17. 10. 1955 wechselseitig in Botschaften umgewandelt. Mit Nord-Vietnam wurden am 16. 12. 1954 Botschafter ausgetauscht; die mit Kuba seit 1960 bestehenden Beziehungen in der Form diplomatischer Missionen wurden 1963 durch Botschafteraustausch aufgewertet. Die seit Oktober 1957 zwischen Jugoslawien und der DDR bestehenden Gesandtschaften wurden am 12. 10. 1966 in den Rang von Botschaften erhoben. In zweiseitigen Abkommen mit Polen und der ČSSR erstrebte die DDR frühzeitig eine Konsolidierung ihrer östlichen Grenzen. Am 6. 6. und 6. 7. 1950 wurden in zwei Abkommen mit Polen Oder und Lausitzer Neiße zur „unantastbaren Friedens- und Freundschaftsgrenze“ zwischen beiden Staaten erklärt, obwohl sich die SED-Führung anfangs einer Abtretung deutscher Ostgebiete an Polen widersetzt hatte. Am 23. 6. 1950 bestätigten sich DDR und ČSSR, daß es zwischen ihnen keine „offenen und strittigen“ Fragen gebe und die „Umsiedlung der Deutschen aus der Tschechoslowakei unabänderlich, gerecht und endgültig“ sei. Mit allen Ländern Osteuropas ist bis heute eine Vielzahl von bilateralen Handelsverträgen, Kreditabkommen und Protokollen über wissenschaftlich-technische und kulturelle Zusammenarbeit abgeschlossen worden (Außenwirtschaft und Außenhandel). Keine unmittelbaren handelspolitischen Auswirkungen hatte zunächst die Aufnahme der DDR (29. 9. 1950) in den am 25. 1. 1949 von der UdSSR, Bulgarien, Ungarn, Polen, Rumänien und der ČSSR gegründeten Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Die DDR war von da an zwar in allen vom 1959 verabschiedeten Statut des RGW vorgesehenen Organen vertreten, und 3 „Ständige Kommissionen“ (für Chemische Industrie, für Bauwesen und für Standardisierung) haben ihren ständigen Sitz in Berlin (Ost). Der Schwerpunkt der Wirtschaftsbeziehungen zwischen den Mitgliedern des RGW lag jedoch in den Jahren 1950–1960 auf den bilateralen langfristigen Handelsabkommen, unter anderen: DDR-UdSSR (23. 9. 1951 und 20. 2. 1957), DDR-ČSSR (1. 12. 1951), DDR-Polen (10. 11. 1951), DDR-Rumänien (23. 1. 1952). Da auch die späteren Versuche der UdSSR (vor allem 1962), eine höhere Rechtsform der Integration, eine Art „Supranationalität“ im RGW durchzusetzen, am wachsenden Selbständigkeitsstreben einzelner RGW-Länder (insbesondere Rumäniens) scheiterten, blieben die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen auch für die DDR die entscheidenden Formen der wirtschaftlichen Intra-Block-Beziehungen. Die DDR galt und gilt jedoch bis heute als die entschiedenste Verfechterin einer möglichst engen Verflechtung und Arbeitsteilung zwischen den nationalen Volkswirtschaften, von der sie sich angesichts ihres industriellen Entwicklungsniveaus Vorteile verspricht. Sie dringt auf völkerrechtliche „direkte Verbindlichkeit der Ratsempfehlungen“ im RGW, lehnt allerdings jede Form von „Supranationalität“, d.h. auch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen, als unvereinbar mit der sozialistischen Souveränität ab. Von größerer Bedeutung für die außenpolitischen Bindungen der DDR war die Schaffung des Warschauer Paktes (14. 5. 1955), dem sie von Anfang an angehörte. Formal, jedoch nicht tatsächlich, von Anfang an gleichberechtigt, ist die DDR in allen Organen der Paktorganisation vertreten. Die am 18. 1. 1956 in Nationale Volksarmee (NVA) um[S. 111]benannte Kasernierte Volkspolizei (KVP) wurde jedoch erst am 28. 1. 1956 dem Vereinigten Oberkommando (Sitz Moskau) unterstellt. Vieles deutet darauf hin, daß — einer Anregung W. Gomulkas aus dem Jahr 1957 zufolge — die Armeen der VR Polen, der ČSSR, der DDR zusammen mit den in Polen und der DDR stationierten sowjetischen Truppen innerhalb des Paktes — bis zum Ausbruch der Unruhen in Polen im Sommer 1980 — eine Sonderstellung einnahmen. („Neues Deutschland“ vom 24. 5. 1965 sprach von einer „Ersten Strategischen Staffel“ des Warschauer Paktes.) Angesichts des seit Mitte der 60er Jahre zu beobachtenden Wandels des Paktes zu einer „machtpolitischen Allianz klassischer Provenienz“ (R. Löwenthal) hat die vollständige Einbindung der DDR in den Pakt auch eine Stärkung ihres außenpolitischen Gewichts im sozialistischen Lager insofern zur Folge gehabt, als Ulbricht insbesondere in den Jahren 1968–1971 z. T. erfolgreich versuchte, über das östliche Allianzsystem eine Kontrolle der Politik vor allem der kleineren Paktmitglieder gegenüber der Bundesrepublik Deutschland auszuüben. Der außenpolitische Entscheidungsspielraum der DDR ist jedoch aufgrund ihrer geographischen Lage und ihres besonderen politischen und wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnisses zur UdSSR geringer als der der übrigen Paktmitglieder. Das wurde gerade seit 1969 deutlich, als die UdSSR in der Phase der eigenen Annäherung an die Bundesrepublik den Warschauer Pakt als Disziplinierungsinstrument gegen westpolitische Alleingänge der anderen Mitglieder einsetzte. Neben dem Pakt („lex generalis“) haben die DDR, Polen und die ČSSR von 1963 bis 1967 untereinander und mit der UdSSR eine Reihe von bilateralen Bündnisverträgen („leges speciales“) abgeschlossen, so die DDR im März 1967 mit Polen und der ČSSR, im Mai 1967 mit Ungarn und im September 1967 auch mit Bulgarien. Diese Verträge sollten vornehmlich der Konsolidierung des sozialistischen Lagers und dem Kampf „gegen die imperialistische Reaktion“ dienen. Die Bestimmungen über den Bündnisfall und über Art und Umfang der Beistandsleistung entsprachen weitgehend denen des Warschauer Paktes. Die Bundesrepublik Deutschland wurde zwar in diesen Verträgen nicht explizit als potentieller Aggressor genannt (der Warschauer Vertrag als sog. „offener“ Pakt spricht nur vom möglichen Angriff „irgendeines Staates oder einer Staatengruppe“); nach einheitlicher östlicher und westlicher Interpretation der Bündnisklauseln war sie aber implizit immer gemeint, wenn von möglichen Angreifern gesprochen wurde. In allen Verträgen wurde ex- oder implizit die sowjetische Zwei-Staaten-Theorie hinsichtlich Deutschlands bekräftigt. Mit Ausnahme des Vertrages DDR–Ungarn, der darauf überhaupt keinen Hinweis enthält, ist in allen Verträgen das Potsdamer Abkommen, das die Vier-Mächte-Verantwortung für Deutschland als Ganzes festlegte, nur in der Weise erwähnt worden, daß die DDR seine Prinzipien verwirklicht habe. Sofern sich die Vertragstexte überhaupt auf die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands beziehen, wurde sie nur nach „Normalisierung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“ für möglich erklärt. In den Verträgen der DDR mit Ungarn und Bulgarien wird eine mögliche Vereinigung beider deutscher Staaten auch nicht indirekt erwähnt. In allen Verträgen wurde als Grundbedingung für eine deutsche Friedensregelung die Überwindung des „deutschen Militarismus und Neonazismus“ genannt. Berlin (West) wird in den Verträgen der DDR mit Polen, Ungarn und der ČSSR als „besondere politische Einheit“, im Vertrag DDR–Bulgarien als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Die Forderung nach Umwandlung Berlins (West) in eine „Freie und entmilitarisierte Stadt Westberlin“ konnte die DDR dagegen vertraglich nicht bekräftigen. Die DDR verstand diese Verträge als zusätzliche Garantie ihrer Grenzen und damit als Vorleistung an ein zu schaffendes, den Status quo in Europa zementierendes Sicherheitssystem (W. Ulbricht in „Neues Deutschland“ vom 8. 9. 1967). Sie sollten ferner zu verstärkter Zusammenarbeit und Abstimmung auf allen Gebieten des politischen und gesellschaftlichen Lebens der Vertragspartner führen. Diese Abstimmung sah die DDR als „wirksames Mittel zur Durchführung gemeinsamer außenpolitischer Aktionen“ gegen die mit der Ostpolitik der Großen Koalition in Bonn verbundene Befürchtung an, zwischen den beteiligten Staaten und der Bundesrepublik Deutschland könnten sich im Zuge dieser Politik Sonderverhältnisse an der DDR vorbei entwickeln. Da diese Verträge das Prinzip des sozialistischen Internationalismus stark betonten, boten sie der DDR nach westlicher und östlicher Auffassung die rechtliche Grundlage für die — in der ČSSR im Frühjahr und Sommer 1968 — zu beobachtenden direkten und indirekten Interventionen in die inneren Angelegenheiten des Nachbarstaates. Die „Präventivfunktion“ dieser Verträge hatte für die SED seit dem Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland und der ihm folgenden internationalen diplomatischen Anerkennung an Bedeutung verloren. Inzwischen hat die DDR-Führung im Jahr 1977 mit Ungarn (24. 3.), mit Polen (28. 5.), mit Bulgarien (14. 9.) und der ČSSR (3. 10.) neue Verträge über „Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand“ nach dem Vorbild des Vertrages mit der UdSSR vom 7. 10. 1975 geschlossen. Diese Verträge traten an die Stelle der noch nicht abgelaufenen aus dem Jahr 1967. Gemeinsames Merkmal dieser Verträge ist, daß in ihnen nunmehr jeder Bezug auf die Überwin[S. 112]dung der Spaltung Deutschlands fehlt, allerdings auch Angriffe auf den „westdeutschen Militarismus und Revanchismus“ in ihnen nicht mehr enthalten sind. Einen Sonderfall stellte das Verhältnis der DDR zu Rumänien dar. Rumänien hatte sich seit 1962 sowjetischen Integrationsbestrebungen im Rahmen des RGW widersetzt, weil es darin Nachteile für seine Volkswirtschaft befürchtete. 1967 hatte es als erstes sozialistisches Land Osteuropas diplomatische Beziehungen zur Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, ohne die vorherige völkerrechtliche Anerkennung der DDR durch Bonn zur Vorbedingung zu machen. Darüber war es zu einer öffentlich ausgetragenen scharfen Kontroverse zwischen der SED und der rumänischen Parteiführung gekommen. Die rumänische KP hatte sich ferner 1968 an der Intervention der übrigen Staaten des Warschauer Paktes in der ČSSR nicht beteiligt und diese Aktion auch öffentlich mißbilligt. Die in dieser Politik zum Ausdruck kommenden unterschiedlichen Auffassungen über die Bedeutung der nationalen Unabhängigkeit und Souveränität sowie über die Prinzipien des sozialistischen Internationalismus zwischen Rumänien und den übrigen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages (einschließlich der UdSSR) führten u.a. dazu, daß ein Freundschafts- und Beistandsvertrag zwischen DDR und Rumänien zwar im Oktober 1970 paraphiert, aber erst im Mai 1972 unterzeichnet wurde. Seine Bestimmungen gleichen — bis auf geringfügige Abweichungen — denen der Verträge des Jahres 1967. Schon damals waren polemische Angriffe auf die Bundesrepublik Deutschland vermieden und auf eine besondere Bezugnahme auf die deutsche Wiedervereinigung verzichtet worden. Lediglich in Art. 10 wurde die „Herstellung normaler gleichberechtigter Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten auf der Basis des Völkerrechts“ gefordert. Unter diesem Aspekt bedurfte der Vertrag von 1972 auch keiner Erneuerung, als Honecker im Februar 1977 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien und Ceauşescu im Juni des gleichen Jahres zu einem Gegenbesuch in die DDR reisten. Die mit Rumänien zunächst aber fortbestehenden Differenzen wurden erneut anläßlich des Besuches des Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, in Bukarest im Frühjahr 1978 deutlich. Zum Nahostproblem, in der Abrüstungspolitik, zum proletarischen Internationalismus und in der Chinafrage gibt es gegenwärtig keine volle Übereinstimmung der Ansichten. Diese Differenzen bestehen auch nach dem letzten Freundschaftsbesuch Honeckers im Juni 1980 in Bukarest fort, sind jedoch im Zuge einer deutlichen Verbesserung der bilateralen Beziehungen in den Jahren 1981, 1982 und 1983 nicht zum Anlaß öffentlicher Auseinandersetzungen gemacht worden. Dies zeigte sich anläßlich des Freundschaftsbesuches des Ministerratsvorsitzenden Stoph im November 1982 in Rumänien, als z.B. der Standpunkt der Bukarester Parteiführung in der europäischen Abrüstungspolitik, die entgegen Moskauer Vorstellungen Rüstungsbegrenzung in West und Ost anstrebt, indirekt Eingang in das Abschlußkommuniqué fand. Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ hat die DDR auch mit der Mongolischen Volksrepublik (6. 5. 1977) und mit der Sozialistischen Republik Vietnam (4. 12. 1977) abgeschlossen, die jedoch beide keinerlei militärische Beistandsverpflichtungen enthalten. Hervorzuheben ist hierbei, daß im Vertrag mit Vietnam auch kein Bezug auf die erfolgreich erkämpfte Wiedervereinigung Vietnams genommen wird, Hanoi also durch diese „Nichterwähnung“ den Standpunkt der SED-Führung in der nationalen Frage politisch unterstützt. Ein gleiches Entgegenkommen ist von einem anderen kommunistisch regierten Land, Nord-Korea, nicht gezeigt worden. Während einer längeren Asienreise des Staatsratsvorsitzenden Honecker im November und Dezember 1977, in derem Verlauf er auch politische Gespräche mit Kim Il Sung, dem nordkoreanischen Parteichef, führte, unterblieb die Unterzeichnung eines politischen Paktes offenbar wegen nicht überbrückbarer Differenzen in der Frage, wie auf die von Nord-Korea angestrebte Wiedervereinigung des Landes eingegangen und dabei der Standpunkt der SED-Führung in der deutschen Frage berücksichtigt werden sollte. Eine Analyse der Vertragspolitik der DDR-Führung ergibt einige Besonderheiten, die die A. der SED gegenüber dem und im sozialistischen Lager charakterisiert. Die wichtigsten sind: 1. Im Vertrag mit Polen sprechen sich beide Parteien auch gegen die friedliche Veränderung der Grenzen in Europa aus („Unveränderlichkeit“). Die implizite völkerrechtliche Absage auch an eine friedliche Wiedervereinigung Deutschlands blieb freilich bisher ein Einzelfall und trägt den besonderen Interessen Polens Rechnung, 2. In den Verträgen mit Ungarn, Bulgarien und der Tschechoslowakei wird in den Präambeln die Breschnew-Doktrin („gemeinsame internationalistische Pflicht“ zum „Schutz der sozialistischen Errungenschaften“) ausdrücklich bekräftigt. In den Verträgen mit Polen, der Mongolei und Vietnam fehlt die Bestimmung „gemeinsam“. Geographische Distanz und polnische Vorsicht gegenüber militärischen Hilfeleistungen aus der DDR mögen dafür maßgebend gewesen sein. 3. Die Konsultationsklauseln in allen Verträgen — außer in denen mit Polen und Vietnam — wurden qualifiziert; bisher standen sie nur in den Verträgen mit der UdSSR und Bulgarien. 4. Die erstmals im Vertrag mit der UdSSR enthaltene Formel von der „Annäherung der sozialistischen Nationen“ findet sich jetzt auch in den jüng[S. 113]sten Verträgen mit den osteuropäischen Ländern (Ausnahme wieder: Rumänien), in leicht abgeschwächter Form, ferner im Vertrag zwischen der DDR und Polen. Hanoi und Ulan-Bator konnten dem offenbar (noch) nicht zustimmen. Besonders in diesen Bestandteilen der Vertragstexte kommt das Bestreben der SED-Führung zum Ausdruck, den Prozeß der politischen Integration der sozialistischen Staatengemeinschaft — zumindest verbal-propagandistisch und normativ-präjudizierend — voranzutreiben und auf diese Weise allen Erwartungen im Hinblick auf eine Wiedervereinigung Deutschlands einen Riegel vorzuschieben. Diese Vertragspolitik gegenüber den Partnern im Warschauer Pakt ist in den Jahren 1979–1983 von einer intensiven Politik der Begegnungen, Konsultationen und zusätzlicher Kooperationsvereinbarungen auf allen Ebenen ergänzt und ausgefüllt worden. Es kam zu zahlreichen Gipfeltreffen der Ersten Sekretäre der kommunistischen Parteien; dabei ist unverkennbar, daß sich die A. der DDR vor allem auf die ČSSR und die VR Ungarn konzentrierte. Ungarn ist bisher, aufgrund seiner — im Vergleich mit anderen RGW-Staaten — weitreichenden Wirtschaftsreformen, mit seinen ökonomischen Problemen vor allem im Westhandel relativ gut fertig geworden. Neben Bulgarien ist Ungarn heute das RGW-Land mit den geringsten Hartwährungsschulden. Eine Verbesserung der Beziehungen zu Budapest bot sich daher nicht zuletzt aus außenhandelspolitischen Gründen für die DDR an. Die ČSSR, als Nachbar Polens, war von den dortigen innenpolitischen Vorgängen ebenso betroffen wie die DDR; der Aufbau einer gemeinsamen Abwehrfront gegen Rückwirkungen der polnischen Entwicklung lag daher im Interesse auch der SED-Führung. Darüber hinaus wurde die ČSSR als industriell vergleichbar hochentwickeltes Land auch unter handels- und kooperationspolitischen Aspekten in dem Maße noch wichtiger, als in den Wirtschaftsbeziehungen mit Polen die Schwierigkeiten zunahmen. Die Beziehungen der DDR zur VR Polen werden offiziell von „brüderlicher Solidarität“ bestimmt. Die Medien der DDR haben jedoch von Anfang an, also seit dem Sommer 1980, die Entstehung unabhängiger Gewerkschaften in Polen scharf kritisiert und die unentschlossene, auf Ausgleich bedachte Führung der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP) zu energischem Eingreifen, d.h. zur gewaltsamen Auflösung der „Solidarität“, gedrängt. Die SED-Führung hat zwar die Installation einer Militärdiktatur durch General Jaruzelski im Dezember 1981 als notwendig bezeichnet, weil sich die PVAP in Selbstauflösung befand; doch dürften die nicht zuletzt auch ideologischen Konsequenzen dieses bisher im kommunistischen Machtbereich einmaligen Vorgangs — Ausübung der Macht nicht durch die kommunistische Partei, sondern (zumindest vorübergehend) durch die kommunistische Armeeführung — für alle „Bruderstaaten“, also auch für die DDR, erheblich sein. Es ist daher nur folgerichtig, daß die SED auf Wiederherstellung des Herrschaftsmonopols einer restaurierten PVAP drängt. Der Besuch Jaruzelskis in der DDR im März 1982 hat keine durchgreifende Verbesserung der Beziehungen gebracht. Die DDR hat bisher rd. 0,75–1 Mrd. Valuta-Mark (geschätzt), davon allein 250 Mill. $ an verbilligten Krediten bzw. unentgeltlichen Leistungen, der zerrütteten polnischen Wirtschaft zur Verfügung gestellt und muß einen um etwa 7 v.H. (1982 gegenüber 1980) zurückgegangenen Handelsaustausch, vor allem nicht erfüllte polnische Lieferverpflichtungen, verkraften. Erst 1983 hatte der Gesamtumsatz wieder die Höhe des Jahres 1980 erreicht bzw. knapp überschritten. Der seit 1972 visafreie Grenzverkehr über die Oder wird von der DDR seit 30. 10. 1980 administrativ so stark behindert, daß er faktisch als unterbrochen gelten muß. Die A. der DDR gegenüber einigen außereuropäischen Staaten, die zum erweiterten Einflußbereich der Sowjetunion gerechnet werden können, verzeichnete dagegen einige Erfolge. Dabei handelt es sich ihrem ökonomischen Status nach um Entwicklungsländer. Im Ergebnis zweier Auslandsreisen von Partei- und Staatschef Honecker sind mit Angola und Moçambique (19. und 24. 2. 1979) sowie mit Äthiopien und der VDR Jemen (15. und 17. 11. 1979) Verträge über „Freundschaft und Zusammenarbeit“ (im Falle von Angola und Moçambique „auf der Grundlage des proletarischen ➝Internationalismus“) unterzeichnet worden. Ein ähnlicher Vertrag („auf der Grundlage des sozialistischen Internationalismus“) wurde anläßlich eines Staatsbesuches Honeckers am 31. 5. 1980 mit Kuba abgeschlossen. Auch mit Kampuchea (18. 3. 1980), Laos (21. 9. 1982) und Afghanistan (11. 5. 1982), dessen Besetzung durch sowjetische Truppen im Dezember 1979 von der DDR mit sowjetischen Argumenten gerechtfertigt wird, kamen derartige Freundschaftsverträge zustande. Damit ist nach 1977 der Bereich jener Staaten, mit denen die DDR dieses besondere Vertragsverhältnis einzugehen bereit war, entscheidend ausgeweitet worden. Unabhängig von der Tatsache, daß zwischen den einzelnen Verträgen trotz eines einheitlichen Grundmusters Unterschiede bestehen, zeigt diese Vertragspolitik, daß sie zu einem wichtigen Instrument in der A. der DDR geworden ist. Die neuen Vertragspartner aus der Dritten Welt, zu denen bereits vorher enge Beziehungen gepflegt wurden, sollten auch in völkerrechtlich verbindlicher Form an die „sozialistische Staatengemeinschaft“ gebunden werden und als regionale Schlüsselländer für die A. der DDR deren künftige Schwerpunkte markieren. [S. 114]<IV. Das Verhältnis zu den nichtsozialistischen Industriestaaten> Bis 1972 gelang es der A. der DDR nicht, von einem europäischen Staat außerhalb des sowjetischen Einflußbereiches die völkerrechtliche, diplomatische Anerkennung als souveräner Staat zu erlangen. Dies lag gleichermaßen an der politischen Solidarität der Mehrzahl der europäischen Staaten mit der Bundesrepublik Deutschland, die in einer Anerkennung der DDR eine Bestätigung der Teilung Deutschlands sahen, an den politisch-moralischen Überzeugungen und Sicherheitserwägungen der westlichen Bündnispartner und nicht zuletzt an der Wirksamkeit der von den Mitgliedern des Warschauer Paktes und der DDR heftig bekämpften sog. Hallstein-Doktrin (1955). Unterhalb der Schwelle der diplomatischen Anerkennung erlangte die DDR jedoch frühzeitig eine de-facto-Anerkennung insofern, als sie mit den meisten nichtsozialistischen Staaten Europas vertragliche Handelsbeziehungen anknüpfen, Verkehrs- und Finanzabkommen abschließen und/oder in diesen Staaten Niederlassungen volkseigener Außenhandelsunternehmen etablieren konnte. So bestanden Ende der 60er Jahre in 12 europäischen Staaten (einschließlich der Türkei) Vertretungen der Kammer für Außenhandel (KfA) der DDR, in Zypern und Finnland gab es eine Handelsvertretung. Als einziger europäischer Staat unterhielt Finnland — bedingt durch sein besonderes Verhältnis zur UdSSR — in Berlin (Ost) ebenfalls eine Handelsvertretung, die (ebenso wie die Vertretung der DDR in Helsinki) einen quasi-konsularischen Status besaß. Eine ständige politische Offensive entwickelte die DDR etwa seit 1957 gegenüber den skandinavischen Staaten, die ihren alljährlichen Höhepunkt in der Veranstaltung der Rostocker Ostseewoche erreichte. Unter der Losung „Die Ostsee muß ein Meer des Friedens sein“ versuchte die DDR nicht ohne Erfolg einige Vorbehalte, insbesondere Dänemarks und Norwegens, gegen die NATO für die eigene Politik auszunutzen, die eine Schwächung der NATO-Flanke und eine Aufwertung des eigenen außenpolitischen Status i

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Zielsetzung und Methoden Grundlage der A. der DDR ist der Marxismus-Leninismus. Danach wird auch die A. jedes Staates vom Charakter seiner Klassenstruktur und von den jeweiligen konkreten historischen und sozioökonomischen Bedingungen in einer Geschichtsepoche bestimmt. Die Kategorie des Klassenkampfes wird damit auf die Gestaltung der internationalen Beziehungen übertragen (Klasse/Klassen,…

DDR A-Z 1985

Weltraumforschung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Werbung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…

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Akademie für Ärztliche Fortbildung (1985)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin ist selbständig geblieben (Arbeitshygiene), das Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes ist 1976 erneut verselbständigt worden. Die A. untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Nach ihrem Statut (15. 12. 1971) ist die A. „Leitinstitut für die Weiterbildung der im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Hochschulkader“ (d. s. die berufstätigen Hochschulabsolventen). Im einzelnen soll die A. 1. die Bildungsinhalte für die Leitungs- und Hochschulkader erarbeiten, 2. Qualifizierungsmaßnahmen für diese Kader zentral durchführen, 3. dezentrale Qualifizierungsmaßnahmen koordinieren, 4. die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte fachlich und methodisch anleiten und koordinieren sowie eine hohe Qualität der obligatorischen Fortbildung für Ärzte sichern und dafür Referentenmaterial herausgeben, 5. Lehrmaterialien und Lehrmittel erarbeiten, 6. die Berufsausbildung und die Weiterbildung der Fachschulkader (d. s. die berufstätigen Fachschulabsolventen oder Mittleren medizinischen Fachkräfte) im Gesundheits- und Sozialwesen unterstützen. 7. wissenschaftliche Grundlagen zur Entwicklung der Berufs- und Qualifikationsstruktur im Gesundheits- und Sozialwesen erarbeiten, 8. philosophische und wissenschafts-theoretische Grundlagen von Medizin und Biologie und deren Anwendung im Gesundheitsschutz und Beiträge zur Theorie der Medizin erarbeiten. Ihre zentrale Forschungsaufgabe sieht sie in der wissenschaftlichen Grundlegung der medizinischen Wissenschaft und Praxis in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Die A. ruft die in der Ausbildung (Weiterbildung) zum Facharzt oder Fachzahnarzt stehenden Ärzte periodisch — nach Fachgebieten getrennt — zu ein- oder mehrwöchigen Seminaren zusammen und überwindet so die Schwierigkeit (der meisten Industrieländer, auch des Westens), während einer notwendigerweise im wesentlichen an Kranken in der angewandten Medizin sich vollziehenden Ausbildung das erforderliche theoretische und Systemwissen zu vermitteln. Außerdem hält die A. gesonderte Seminare für die Leitenden Ärzte an Krankenhäusern u. dgl. ab, die als Weiterbildungsleiter tätig sind. Sie hält damit die Facharztausbildung auf einheitlichem Niveau, auch hinsichtlich der Didaktik. Die A. ist schließlich für die Prüfung verantwortlich, mit der jede Facharztausbildung abgeschlossen wird. Sie bildet dafür Bezirkskommissionen. Für leitende Kader, also Leitende Ärzte u.a. in den medizinischen Einrichtungen, organisiert die A. ein postgraduales Studium, gleichfalls in Seminarform. Seit 1981 wird ein postgraduales Studium auch den Mitarbeitern des Gesundheitswesens mit anderer als medizinischer Hochschulausbildung angeboten. [S. 34]Der Fortbildung der Fachärzte und Fachzahnärzte dienen thematisch ausgerichtete Seminare einwöchiger Dauer sowie Gruppenhospitationen bei Einrichtungen des Gesundheitswesens mit jeweils etwa 20 Teilnehmer. Zudem unterhält die A. in den Bezirken Bezirksakademien, in denen für die Fortbildung der Ärzte und Zahnärzte kurze Seminare und (in Zusammenarbeit mit dem Institut für die Weiterbildung Mittlerer medizinischer Berufe in Potsdam) Lehrgänge für die theoretischen Abschnitte im Fernstudium zur Qualifizierung (Weiterbildung) der Fachschulkader oder Mittleren medizinischen Berufe abgehalten werden. Leiter der A. ist der Rektor. Er wird auf 3 Jahre vom Wissenschaftlichen Rat gewählt, einem Kollegium aus „hervorragenden Hochschullehrern und Wissenschaftlern“, das dem Rektor als „kollektives wissenschaftliches Beratungsorgan“ zur Seite steht. Allgemeines Beratungs- und Kontrollorgan des Rektors ist ein Gesellschaftlicher Rat, wie er an den Universitäten und Hochschulen existiert. Die A. ist in Sektionen gegliedert. Diese haben (insgesamt 31) Lehrstühle für die hauptamtlichen Dozenten, die zumeist im Rang eines Ordentlichen Professors stehen. Außerdem wirken an der A. als nebenamtliche Dozenten Hochschullehrer der Universitäten und Medizinischen Akademien sowie „hervorragende Ärzte und Wissenschaftler, die in Einrichtungen des Gesundheitswesens eine leitende Funktion ausüben“ (1980: 136 bzw. 187 derartige Mitarbeiter). Rektor ist Prof. Dr. sc. med. Konstantin Spieß (bis Jahresmitte 1982 einer der Stellvertreter des Ministers für Gesundheitswesen). Sitz: Berlin-Lichtenberg. Gesundheitswesen, VI. A. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 33–34 Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG)

Siehe auch: Akademie für ärztliche Fortbildung: 1965 1966 Akademie für Ärztliche Fortbildung: 1962 1963 1969 1975 1979 Akademie für Sozialhygiene: 1965 1966 Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 Unter diesem Namen sind 1970 3 der 4 Zentralinstitute zusammengefaßt worden, in die die 1948 gegründete Akademie für Sozialhygiene, Arbeitshygiene und Ärztliche Fortbildung 1960 aufgeteilt worden war; nur das…

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Subjektiver Faktor (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Es wird im Marxismus-Leninismus zwischen SF. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Überbaus und als einem Subjekt (Klassen, Schichten, Gruppen, Individuen) unterschieden, das als entscheidender Faktor der sozialen Beziehungen und der Produktion zur gesellschaftlichen Basis gehört. Dem SF. wird im „realen Sozialismus“ wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. So entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Zentrum des SF ist die politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft. Sie bilde als Kernstück des politischen Überbaus ein vielgliedriges, einheitliches gesellschaftliches Gesamtsubjekt, das im Sinne der relativen Eigenständigkeit der Politik aktiv die Umgestaltung der ökonomischen, sozialen und politisch-kulturellen Verhältnisse der Gesellschaft vorantreibt; das gleichgerichtete Zusammenwirken unterschiedlicher Sphären des gesellschaftlichen Lebens — die materielle Produktion und das politische System — muß hergestellt werden. Dabei ist die Möglichkeit von Widersprüchen zwischen der ökonomischen Basis und dem politischen System nicht auszuschließen. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber beeinflussen kann. Dieser historische Fortschritt stellt sich über die „richtige“, d.h. dem Entwicklungsniveau der Gesellschaft adäquate Verbindung von zentraler staatlicher Planung und Masseninitiative der Produzenten her. Ein weiteres Wirtschaftswachstum scheint ohne die schöpferische Initiative der Werktätigen nicht möglich. Der innere Zusammenhang von wirtschaftlicher und politischer Initiative im sozialistischen Reproduktionsprozeß erfordert, so wird behauptet, eine bestimmte gesellschaftliche Qualifikation der Werktätigen und ihre Bereitschaft, über die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen diesen Prozeß zu beeinflussen. [S. 1347]Ergebnisse soziologischer Untersuchungen z.B. zur Plandiskussion und zur Neuererbewegung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) weisen auf diesen Zusammenhang hin. Zwar wird auch zugestanden, daß das fachliche und politisch-ideologische Niveau der Produzenten sie befähige, umfassender und aktiver an der Leitung von Wirtschaftsprozessen teilzunehmen, gleichzeitig wird aber auch argumentiert, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt eine wesentlich höhere Qualifikation erfordere, die Rolle der Wissenschaftler und Wirtschaftsleiter wachse und somit der Tendenz einer stärkeren Einbeziehung der Werktätigen in den Prozeß der Entscheidungsfindung entgegenstehe. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. steht nach dieser Auffassung dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d.h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. In der DDR bewegt sich die philosophische Debatte darum, wie sich der Stoffwechsel mit der Natur und seine historisch-spezifischen (hier: sozialistischen) sozialökonomischen Formen zueinander verhalten und welche Rolle das Subjekt in diesem Prozeß spielt, nach wie vor zwischen den beiden Polen einer idealistischen Überhöhung des Subjekts und einer tendenziellen Entsubjektivierung der materiellen Grundlagen des Geschichtsprozesses. Unbestritten ist aber, daß die subjektive Seite aller Lebensprozesse immer mehr zu einem qualitativ veränderten Wachstumsfaktor der Lebensformen und -weise in einer sozialistischen Gesellschaft geworden ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1346–1347 Streik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Subjektivismus

Siehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…

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Buchhandel (1985)

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bündnispolitik

Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…

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Bodennutzung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zeitraum 1951–1982 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 268.100 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds war erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang beeinträchtigen“, ergingen ab 1964 mehrere An- bzw. Verordnungen; sie sollen die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme bzw. das Brachfallen landwirtschaftlicher Nutzflächen einschränken und die Bewirtschaftung von Unland, Ödland oder Abbauflächen usw. fördern. 1. Bodennutzungsverordnung (VO zum Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Bodens und zur Sicherung der sozialistischen Bodennutzung vom 26. 2. 1981, GBl. I, 1981, S. 105 und 2. Durchführungsbestimmung zur Bodennutzungs-VO vom 26. 2. 1981, GBl. I, S. 114). Diese VO legt fest, daß die Landwirtschaftsbetriebe das Nutzartenverhältnis nur im Einverständnis mit den landwirtschaftlichen Produktionsleitungen beim Rat des Kreises ändern dürfen, daß und auf welche Weise die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, Brachland zu nutzen und Öd- und Unland zu kultivieren ist. Die außerlandwirtschaftliche Nutzung der LN wurde auf Ausnahmefälle beschränkt und einem Genehmigungsverfahren unterworfen (Rat des Kreises, Revisionsverfahren beim Rat des Bezirks). Sofern die außerlandwirtschaftliche Inanspruchnahme eine gleichzeitige landwirtschaftliche Nutzung ganz oder teilweise gestattet, jedoch beeinträchtigt (z.B. Freileitungen), müssen die entstehenden Wirtschaftserschwernisse finanziell ausgeglichen werden. Eine allgemeinverbindliche Regelung zur Ermittlung der Entschädigungsbeträge erging allerdings erst im Jahr 1968. Entschädigung wird gezahlt: für die Errichtung von Freileitungsmasten, für Um- und Mehrwege infolge Behinderung, für nicht ausgenutzte Stalldunggaben, für nicht ausgenutzte Bodenkalkung und für Wirtschaftserschwernisse durch Schlagzerteilung. Nachdem der jährliche Bodenentzug 1963–1965 im Durchschnitt weniger als 6.000 ha betrug, nahm er in den folgenden Jahren 1965–1967 wieder auf über 15.000 ha pro Jahr zu. Zur zusätzlichen Steuerung der außerlandwirtschaftlichen B. wurde ab 1. 1. 1968 eine B.-Gebühr eingeführt. 2. Die VO über Bodennutzungsgebühr vom 26. 2. 1981 (GBl. I, S. 116) regelt, welche Betriebe für welche Zwecke Gebühren in welcher Höhe an die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Kreises zu zahlen haben und wie die dort zentralisierten Mittel zu verwenden sind. Von der Zahlung einer B.-Gebühr sind grundsätzlich befreit der Wismut-Bergbau, die Volksarmee und Baumaßnahmen für die Naherholung bzw. für den eigenen Bedarf (Eigenheime, Wochenendhäuser). Die Höhe der Gebühr berücksichtigt die Nutzungsart und die Qualität der Flächen und beträgt je ha bei dauerndem Entzug für Ackerland von 60.000 Mark (bei Ackerzahl bis 10) bis 400.000 Mark (Ackerzahl 100), Grünland von 35.000 Mark (Grünlandzahl bis 10) bis 250.000 Mark (Grünlandzahl 88), Forstflächen und Holzungen 35.000 Mark (Wertziffer 1–2) bis 250.000 Mark (Wertziffer 12), Sonderkulturen 400.000 Mark, Haus- und Kleingärten 100.000 Mark, ablaßbare Teiche 30.000 Mark. [S. 244]Von diesen Gebühren sind je nach zukünftiger Nutzung zu zahlen: 50 v.H. bei Wohnungsbaumaßnahmen und von Nutzern, die an den Standort gebunden sind oder die nicht der wirtschaftlichen Rechnungsführung unterliegen (Sozialeinrichtungen), 25 v.H. bei wasserwirtschaftlichen bzw. verkehrstechnischen Maßnahmen für Einrichtungen der Landwirtschaft sowie bei Ausbildungs- und Forschungseinrichtungen. Die VO legt darüber hinaus die Höhe der Entschädigungen für vorübergehenden Entzug von LN sowie für Überschreitung des Rückgabetermins, Qualitätsminderung wieder urbar gemachter Flächen usw. fest. Die bei den Abteilungen Finanzen der Kreise zentralisierten Mittel sind zu verwenden für Neulandgewinnung, Ödlandkultivierung, Meliorations- und Intensivierungsmaßnahmen usw., unter der Voraussetzung, daß die Kultivierungskosten tragbar sind (max. Kosten bei Ackerland 10.000 Mark/ha), bei Grünland 8.000 Mark/ha, bei Forstflächen 4.000 Mark/ha). Neben den Kultivierungskosten erhalten die Betriebe, die nicht gesetzlich zur Rekultivierung der Flächen verpflichtet sind, eine pauschale Grundprämie von 5.000 Mark/ha zuzüglich 1 v.H. der Bodennutzungsgebühren (max. 4.000 Mark/ha). 3. Wiederurbarmachung und Rekultivierung. Außer den erwähnten An- und Verordnungen ergingen in Zusammenhang mit dem Berggesetz 1970/71 weitere Bestimmungen, die die im Berggesetz erfaßten Betriebe zur Wiederurbarmachung verpflichten und die technischen Einzelheiten neu regeln (AO über die Wiederurbarmachung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Wiederurbarmachungs-VO — vom 10. 4. 1970, GBl. II, S. 279) (Bergbau). Zur Herstellung der vollwertigen Bodenfruchtbarkeit sind seit 1971 die Folgenutzer (in der Regel Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) verpflichtet (AO über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungs-VO — vom 23. 2. 1971, GBl. II, S. 245 und AO Nr. 2 über die Rekultivierung bergbaulich genutzter Bodenflächen — Rekultivierungs-VO — vom 4. 1. 1984. GBl. I, S. 63). Für erforderliche Aufwendungen und zur rationellen Bewirtschaftung dieser Flächen können den Folgenutzern Beihilfen (bei landwirtschaftlicher Folgenutzung in Höhe von 7.000 bis maximal 11.000 Mark/ha und bei forstwirtschaftlicher Folgenutzung bis 4.250 Mark/ha) gewährt werden. Sofern sich aus der Einbeziehung der rekultivierten Flächen in die Betriebsfläche erhebliche Änderungen in der Betriebsorganisation ergeben, können zusätzlich zinslose Kredite ausgereicht werden. Die zahlreichen An- und Verordnungen, deren strikte Überwachung (Arbeiter-und-Bauern-Inspektion) und die finanziellen Anreize haben dazu beigetragen, daß sich seit 1970 der Bodenfonds der DDR mit rd. 6,286 Mill. ha LN nur geringfügig verringert hat. Insgesamt wurden in der DDR bisher 60.000 ha Abbaufläche rekultiviert. Trotzdem nahmen die Abbauflächen in den Jahren 1956–1982 von 40.000 auf 95.000 ha zu. Im Zeitraum 1960–1982 wurden rd. 44.000 ha rekultiviert, von denen rd. 18.000 ha zu Forstflächen, rd. 15.000 ha zu landwirtschaftlichen Nutzflächen und rd. 7.000 ha zu Wasser- und Erholungsflächen entwickelt wurden. Inanspruchnahme und Rekultivierung erfolgen auf der Grundlage langfristiger Prognosen. Die bis zum Jahr 2.000 für die bergbauliche Inanspruchnahme vorgesehenen Flächen — sie befinden sich fast ausschließlich in den Bezirken Cottbus, Leipzig und Halle — wurden dabei als Bergbauschutzgebiete ausgewiesen. Sie umfassen in verschiedenen Kreisen 40–75 v.H. der Gesamtfläche. Um der wachsenden Landschaftszerstörung im Abbauprozeß entgegenzuwirken, wurden zeitlich parallel laufende Territorialprogramme zur Eingliederung der Abbauflächen in die Bergbaufolgelandschaften entwickelt. Zu diesem Zweck sind bei den Räten der Bezirke Büros für Territorialplanung eingerichtet worden, die mit den von den Kreis- und Bezirkstagen gebildeten „Ständigen Kommissionen für Territoriale Planung und Rationalisierung“, mit den Braunkohlenkombinaten und mit den Leitungsorganen der Land- und Forstwirtschaft zusammenarbeiten sollen. Die Planung soll sowohl volkswirtschaftliche als auch landschaftsgestalterische und landeskulturelle Interessen berücksichtigen. Insbesondere für die Wasserflächen ist eine Mehrfachnutzung (Trink- und Betriebswasser, Hochwasserstau, Beregnungsreservoire, Binnenfischerei, Sport- und Badebetrieb) vorgesehen (Umweltschutz). Der relativ geringe Gewinn an LN aus der Rekultivierung der Bergbauflächen ist z.T. auf das für die landwirtschaftliche Nutzung ungeeignete Ausgangsgestein (z.B. in der Lausitz) zurückzuführen. In der Zwischenzeit wurden jedoch mehrere Verfahren entwickelt, dieses Ausgangsmaterial aufzukalken (Braunkohlenasche) und mit organischen Substanzen (Gülle, Klärschlamm, Bioschlamm) anzureichern. Die Kosten für die Herstellung von Rohböden betrugen 1982 rd. 70.000 Mark/ha LN. Im Bezirk Leipzig (Kreis Borna) ist im Jahr 1977 ein Spezialbetrieb eingerichtet worden, der im Auftrag von drei Kombinaten und sieben Landwirtschaftsbetrieben (VEG und LPG) den unfruchtbaren Rohboden in kulturfähigen Zustand aufbereitet. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Rekultivierungszeit verringert, die Kostenentwicklung stabilisiert und der Anteil der LN an den rekultivierten Flächen erhöht werden. 4. Maßnahmen im Rahmen des Gesetzes über die planmäßige Gestaltung der sozialistischen Landeskultur (Landeskulturgesetz) in der DDR vom 14. 5. 1970 (Landeskulturgesetz, LKG. GBl. II, S. 67). Hierzu sind inzwischen ergangen eine 1. DV (Naturschutz-VO, GBl. II, 1970, S. 331), eine 2. DV (Landschaftsschutz-VO, ebenda S. 336) sowie eine 3. DV (Sauberhaltung der Städte und Gemeinden, Abfallverwertung, ebenda S. 339) und eine 4. DV (Lärmschutz-VO, ebenda S. 343) (Naturschutz). Bedeutend wirksamer für die Gewinnung, landwirtschaftlicher Nutzflächen ist die Urbarmachung von Öd- und Unlandflächen. Nach § 18 des LKG sind sowohl die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft als auch die örtlichen Räte verantwortlich dafür, daß Flächen, die nicht bewirtschaftet werden, obwohl sie land- oder [S. 245]forstwirtschaftlich nutzbar sind, zur Nutzung herangezogen werden. Seit 1970 haben die Öd- und Unlandflächen der DDR jährlich um rd. 1060 ha abgenommen. In gleicher Weise trägt der Umbruch alter und die Ausweisung neuer landwirtschaftlicher Wegflächen im Rahmen der „Flurneugestaltung“ zur Vermehrung der LN bei. Durchschnittlich werden dabei 40 v.H. der Wegflächen eingespart. Im Rahmen der Flurneugestaltung sollen großflächige Bewirtschaftungseinheiten mit möglichst einheitlichen Bodenverhältnissen eingerichtet werden, die nach Form und Geländegestaltung den Einsatz von Maschinenkomplexen gestatten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 243–245 Binnenhandel A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bodenrecht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Zeitraum 1951–1982 nahm die Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) in der DDR um 268.100 ha LN ab. Die Verringerung des Bodenfonds war erheblich stärker als in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Begründung, daß „zahlreiche Betriebe, denen für die Durchführung ihrer Produktion Grund und Boden zur Verfügung gestellt wird, mit dem Boden unverantwortlich und leichtfertig umgehen“ und damit „die landwirtschaftliche Produktion in nicht vertretbarem Umfang…

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Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens. Die örtlichen Haushalte sind nach dem Schachtelprinzip in der Form miteinander verbunden, daß die Haushalte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte in diejenigen der Kreise und diese wiederum in die Haushalte der Bezirke einmünden. Der sozialistische St. läßt sich somit als integrierter Gesamthaushalt des Staates definieren, der die Geldfonds, Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorganisationen beinhaltet. Im Gegensatz zu den übrigen Bestandteilen des Finanzsystems basieren die Haushaltsbeziehungen auf einseitigen Rechtsakten des Staates und stellen somit Formen der endgültigen und nichtäquivalenten Verteilung und Umverteilung dar. Diesen Zahlungsverpflichtungen ist auch dann nachzukommen, wenn das Haushaltsgesetz nicht rechtzeitig — was bis Mitte der 60er Jahre die Regel war — vorliegt. Der St. gewährleistet somit eine zeitlich unbegrenzte Kontinuität der Zahlungen. Dadurch unterscheidet er sich auch vom St.-Plan, wenngleich beide Begriffe in der Literatur häufig synonym verwendet werden; denn der als Gesetz verabschiedete St.-Plan stellt ein Finanzprogramm und damit ein wesentliches Instrument der gesamtgesellschaftlichen Planung für einen befristeten Zeitraum, das Haushaltsjahr, dar. Dieser enthält wichtige Eckzahlen der Finanzplanung (und Finanzberichterstattung) sowie die Einnahmen und Ausgaben des zentralen Haushaltsplans, der Haushaltspläne der Sozialversicherung und der Bezirke und veranschlagt den Haushaltsüberschuß. Obwohl die aus Gewinnen gespeisten Fonds der Kombinate in der Verfügungsmacht der Betriebe verbleiben, werden sie auch im Haushaltsgesetz aufgeführt und gemeinsam mit dem St.-Plan als Einnahmen und Ausgaben des Staates bezeichnet (vgl. Abbildung 1). II. Funktionen Die bereits zitierte St.-Ordnung der DDR bezeichnet den St. als „ein wichtiges Instrument der vorausschauenden, planenden und organisierenden Führungstätigkeit des sozialistischen Staates“ (GBl. I, S. 383). Wie jeder öffentliche Haushalt hat somit auch der sozialistische St. 2 Grundaufgaben zu erfüllen: die Ordnung und die Kontrolle staatlicher Aktivität. A. Ordnungsfunktion Im Mittelpunkt der Ordnungsfunktion steht als Ergebnis des politischen Willensbildungsprozesses die [S. 1281]Zuweisung der Finanzmittel: Der St.-Plan stellt das in Einnahmen und Ausgaben detailliert ausgewiesene und somit quantifizierte Handlungsprogramm der Partei- und Staatsführung dar. Zur Erfüllung dieser politischen Funktion bedarf es der (budgetinternen) Abstimmung der an der Haushaltsplanung beteiligten Institutionen ebenso wie der (budgetexternen) Koordination mit der politischen Führungselite. Schließlich ist eine über den Etat hinausgehende (überbudgetäre) Koordination notwendig, die sich in der Abstimmung mit den übrigen Bereichen der Gesellschaftsplanung niederschlägt. Der St.-Plan ist ein wesentlicher Teil des Wirtschaftsprogramms. Seine wirtschaftspolitische Funktion wird darin deutlich, daß der Etat auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplans und gemeinsam mit diesem aufgestellt und verabschiedet wird. Das Budget ist somit das wichtigste Instrument der staatlichen Finanzplanung (und Finanzberichterstattung), jedoch keineswegs das einzige Lenkungsinstrument der Wirtschaft. Allerdings hat sich der St. nicht — wie seinerzeit in der St.-Ordnung vom 17. 2. 1954 propagiert — zum „Haushaltsplan der gesamten Volkswirtschaft“ (GBl., S. 207) entwickelt, [S. 1282]weil z. B. der öffentliche Anteil an der Finanzierung der Investitionen seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zurückgegangen ist. Schließlich liegt die finanzpolitische Funktion darin, daß im St.-Plan die finanziellen Mittel für die vom Staat geplanten Aufgaben veranschlagt sind. Dabei geht es nicht allein nur um die Bereitstellung öffentlicher Güter und Dienste, sondern zugleich auch um die staatliche Einflußnahme auf die Einkommensverteilung (Einkommen) und die Wirtschaftsentwicklung. Wie die übrigen Teile des Finanzsystems erfüllt der St.-Plan gleichfalls eine Allokations-, Distributions- und Stabilisierungsfunktion. B. Kontrollfunktion Während der St. die hier angedeutete Ordnungsfunktion im wesentlichen unabhängig von der Regierungsform ausübt, zielt die Rechts- und Kontrollfunktion in einer parlamentarischen Demokratie auf die Budgetbewilligung und -einflußnahme des Parlaments. In der DDR sind zwar die Haushaltsorganisationen gleichfalls an den von der Volksvertretung verabschiedeten, gesetzlich festgelegten St.-Plan gebunden. Jedoch versteht sich in der Sozialistischen ➝Demokratie die Volkskammer keineswegs als Überwachungsorgan der Regierung. Somit hat auch die Kontrollfunktion einen anderen Inhalt: Die Finanzkontrolle und Finanzrevision haben die Einhaltung der im Volkswirtschaftsplan vorgegebenen Aufgaben zum Inhalt. III. Planung Vielfältige Gemeinsamkeiten kennzeichnen die Planung der öffentlichen Haushaltswirtschaft in den heutigen Industriegesellschaften. So bedarf jeder Staat bestimmter haushaltsrechtlicher Grundlagen, nach denen die Aufstellung, Durchführung, Abrechnung und Kontrolle des Etats erfolgt. Auch beginnt der Budgetkreislauf jeweils mit der Vorlage eines Haushaltsentwurfes durch die Regierung und endet mit der Verabschiedung des vollzugsverbindlichen Haushaltsgesetzes sowie der Kontrolle mit anschließender Entlastung der Exekutive. Die Haushaltstechnik kann im wesentlichen als in bezug auf das politische System neutral und somit system-indifferent charakterisiert werden. Daneben bestehen aber offenkundig systemtypische Unterschiede. Während die öffentliche Finanzwirtschaft in den westlichen Ländern den größten Teil der staatlichen Aktivität ausmacht, sind die Staatsfinanzen in der DDR nur ein Teil der gesamtgesellschaftlichen Planung. Primäres Lenkungsinstrument ist der Volkswirtschaftsplan, dessen Ziele der St.-Plan zu unterstützen hat. Formal wird die damit angestrebte Einheit von „materieller und finanzieller Planung“ auch darin sichtbar, daß beide Gesetze auf der Grundlage gemeinsamer Planungsrichtlinien — wie z. B. der Planungsordnung — sowie zur gleichen Zeit aufgestellt werden. Als systemadäquat kann ebenfalls gelten, daß eine parlamentarische Kontrolle ebenso fehlt wie eine eigenständige Finanzgerichtsbarkeit oder unabhängige Rechnungshöfe. A. St.-Ordnung Während die Verfassung nur allgemeine Festlegungen für das Finanz- und Abgabensystem enthält, regelt die eingangs zitierte St.-Ordnung aus dem Jahre 1968 die Zuständigkeiten sowie die Grundsätze der Haushaltsplanung. Deren Einzelheiten legen — neben Erlassen, Richtlinien, Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums der Finanzen (MdF) — 5 Durchführungsbestimmungen (DB) fest: Die 1. DB vom 1. 7. 1974 — Kassenordnung des St. — und die 4. DB vom 18. 12. 1974 — Änderung der Kassenordnung — bestimmen, welche Haushaltskonten bei den mit dem Kassenvollzug beauftragten Instituten des Bankwesens zu führen sind. Die 2. DB vom 28. 8. 1978 — Ordnung über die Rechnungsführung und Statistik in den staatlichen Organen und staatlichen Einrichtungen — enthält die Grundsätze der Haushalts-, Verwahrgeld-, Material-, Arbeitskräfte-, Grundmittel- und Investitionsrechnung. Die 3. DB vom 30. 11. 1976 — Ordnung über den Jahresabschluß des St. — gibt an, in welcher Form die Schlußrechnungen zu tätigen sind. Die 5. DB vom 30. 9. 1983 — Durchführung der jährlichen St.-Pläne — beinhaltet eine Aufzählung der planmäßigen und zusätzlichen Einnahmen der örtlichen Räte, die Grundsätze der Zweckbindung und Umverteilung von Haushaltsmitteln, die Verwendung von Mehreinnahmen sowie freier Mittel aufgrund von Minderausgaben. Die Einnahmen und Ausgaben sind auf der Grundlage von Kassenplänen zu tätigen, die für den Zeitraum eines Halbjahres nach Quartalen unterteilt aufgestellt werden (AO über die Kassenplanung i. d. F. der AO Nr. 3 vom 4. 4. 1983 in: GBl. I, S. 123 f.). Wesentliches Element der Haushaltsplanung ist die am 20. 11. 1979 vom Ministerrat beschlossene „Systematik des Staatshaushaltes der DDR“ (Berlin [Ost]: Die Wirtschaft 1980). Sie ähnelt den Gruppierungsübersichten westdeutscher Haushaltspläne und dient dem vollständigen Nachweis der Einnahmen, Ausgaben und Fonds nach Verantwortungsbereichen (z.B. Ministerien), Aufgabenbereichen (z.B. Wohnungswesen) und Arten (z.B. Investitionen). Die Einzelpläne folgen dem traditionellen Ministerialprinzip und werden auf jeder Ebene des Staatsapparates (z. B. Einzelplan 08: Finanzen) oder allein im zentralen (z. B. Einzelplan 02: Staatsrat) bzw. im örtlichen Haushalt (z.B. Einzelplan 37: örtliche Versorgungswirtschaft) geführt. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit bis zu 2.000 Einwohnern fassen ihren Haushalt in nur 4 Einzelplänen zusammen: [S. 1283] * 03 örtliche Volksvertretungen und Räte, 54 Haushaltsausgleich, 56 Fonds für Grundmittel, 57 Fonds der Volksvertretung. Die Gliederung nach Abschnitten (z. B. 510: Volksbildung) und Kapiteln (z. B. 5.1041: Volkshochschulen) ermöglicht die Erfassung der Aufwendungen für gesellschaftliche Einrichtungen und volkswirtschaftliche Bereiche. Die Kapitel sind den jeweiligen Einzelplänen zugeordnet. Die 149 Sachkonten der Haushaltsrechnung werden im Plan der Positionen zu 21 Einnahme- und 27 Ausgabepositionen zusammengefaßt. Damit werden die Einnahmen und Ausgaben nach ihrem ökonomischen Inhalt — vergleichbar den traditionellen Gruppierungsübersichten — gegliedert. Die Städte und Gemeinden führten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von 1974 bis 1980 nur 26 sogenannte Leitsachkonten entsprechend den in den Kommunen typischen Einnahme- und Ausgabearten. Die Bewirtschaftung des St. obliegt den „Leitern für Haushaltswirtschaft“ in den staatlichen Organen und Einrichtungen, während in den Betrieben die Hauptbuchhalter wichtige Kontrollaufgaben bei der Haushaltsplanung und -durchführung wahrzunehmen haben. Die allgemeinen Grundsätze der Volkswirtschaftsplanung gelten auch für den St. Diese Feststellung betrifft vornehmlich die Übereinstimmung mit den materiellen Aufgaben, die sparsame Verwendung der öffentlichen Haushaltsmittel und die Anwendung des Demokratischen Zentralismus. Aus diesem Herrschaftsprinzip leitet das Ministerium der Finanzen sein Recht ab, verbindliche Beschlüsse und Weisungen für alle Haushaltsorgane zu erteilen. Die mit diesem Leitungsprinzip verbundene Mitwirkungsgarantie für die Bürger (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte) wird zwar in der St.-VO ausdrücklich aufgeführt, scheint jedoch allein auf Mitglieder der Volksvertretungen begrenzt zu sein. Die speziellen Haushaltsgrundsätze verlangen darüber hinaus, daß der St.-Plan 1. einheitlich, d.h. ohne Sonder- und außerordentliche Haushalte, geführt wird; [S. 1284]2. vollständig ist, d.h. nach dem Bruttoprinzip aller Einnahmen und Ausgaben der Haushaltsorgane im jeweiligen Haushaltsplan sowie nach dem Nettoprinzip die Finanzbeziehungen zu den nach einem Finanzplan arbeitenden Betrieben enthält; 3. die Ausgaben in zeitlicher und sachlicher Zweckbindung veranschlagt; 4. die Einnahmen — ohne Sozialversicherungsbeiträge — als allgemeine Deckungsmittel ausweist; 5. jährlich aufgestellt wird und 6. einen Einnahmeüberschuß sowie Reserven enthält. Mit Ausnahme der zuletzt angeführten Ordnungsregel gelten somit auch für die Haushaltsplanung der DDR die klassischen Budgetprinzipien. Allerdings fehlen die Grundsätze der Öffentlichkeit — die offensichtlich nur partiell gewährleistet scheint —, der Klarheit und der Vorherigkeit. Der Verzicht auf das zuletzt genannte Postulat erscheint verständlich, weil die örtlichen Haushalte regelmäßig erst nach Beginn der Haushaltsperiode verabschiedet werden. Auch der mit Wirkung vom 1. 1. 1984 eingeführte Beitrag für gesellschaftliche Fonds (GBl. I, 1983, S. 105 f.) wird entgegen der im Namen enthaltenen Funktionszuweisung gemäß Ziff. 4 keine zweckgebundene, sondern nur eine allgemeine Einnahmequelle sein. B. St.-Bilanz Die St.-Bilanz (vgl. Abbildung 2) bildet die Grundlage für die 5jährige Finanzplanung. Ihre Hauptpositionen folgen auf der Einnahmeseite im wesentlichen dem „Plan der Positionen“, während die Ausgaben vornehmlich nach Einzelplänen gruppiert sind. Die Eckzahlen dieser mittelfristigen Finanzplanung werden nur auf der zentralen Leitungsebene errechnet und nicht veröffentlicht. Da die St.-Bilanz gemeinsam mit dem mittelfristigen Volkswirtschaftsplan zu erstellen ist, dürfte sie für das erste Jahr die entsprechenden Daten des Haushaltsgesetzes und für die darauffolgenden 4 Jahre die Entwicklung der Hauptpositionen sowie des Haushaltsvolumens enthalten. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß das Ministerium der Finanzen eine jährliche Fortschreibung dieser Berechnungen über den Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) hinaus (z.B. für die Jahre 1984–1988) vornimmt und somit das Prinzip der rollenden Planung anwendet. [S. 1285]<C. Budgetkreislauf> Der Budgetkreislauf für den Jahresplan vollzieht sich in 4 Phasen und umfaßt 2½ Jahre. Das Ministerium der Finanzen legt dem Ministerrat ein Planprojekt zur Bestätigung vor, das die Grundlage für die Herausgabe der staatlichen Planaufgaben bildet. Die zweite Phase endet mit der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes, durch das die Hauptpositionen, nicht hingegen der gesamte Haushaltsplan, publiziert werden (vgl. Abbildung 3). Nach dem Budgetvollzug folgt die Phase der Rechnungslegung, der Finanzkontrolle und Finanzrevision. Den Abschluß bildet die nach Vorlage der Haushaltsrechnungen sowie der Prüfungsvermerke durch die Staatliche Finanzrevision von den Volksvertretungen zu vollziehende formale Entlastung der Exekutive. Das besondere Merkmal des Budgetierungsprozesses liegt nicht darin, daß hier ein Exekutivbudget aufgestellt und vollzogen wird. Vielmehr sind das Fehlen der Öffentlichkeit und der öffentlichen Diskussionen charakteristisch. Der sozialistische St. ähnelt damit in sehr viel stärkerem Maße der Geheimbuchhaltung einer Bürokratie — alle in den haushaltsrechtlichen Grundlagen aufgeführten Unterlagen enthalten einen Freiplatz für die „Geheimhaltungskennzeichnung“ — als einem öffentlichen Haushalt. IV. Entwicklung Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl 01 vom 23. 7. 1945 die Errichtung von Finanzbehörden, Erfassung der Steuerzahler, Wiederaufnahme von Steuerzahlungen, Aufstellung von Haushaltsplänen der Provinzen und Länder. Die Rechtsgrundlagen bildeten für die Haushaltsplanung die Reichshaushaltsordnung und für die Abgabenerhebung die alten Reichsgesetze, die auch noch nach Umgestaltung der Steuern (1948) formal in Kraft blieben und z.T. erst 1970 in das DDR-Recht überführt worden sind (GBl. I, S. 361 f.). Die Deutsche Zentralverwaltung für Finanzen legte für das Haushaltsjahr vom 1. 4. 1947 bis 31. 3. 1948 den ersten zentralen St.-Plan vor, der vor allem zur Finanzierung der Reparationen und Unterhaltskosten für die sowjetischen Streitkräfte sowie der Wiederingangsetzung der Wirtschaft diente. Die Schwerpunkte der Wirtschaftsentwicklung und der Finanzpolitik spiegeln sich in der Entwicklung des Haushaltsvolumens (vgl. Tabelle 1) wider. Darüber hinaus ist die Erhöhung der öffentlichen Einnahmen von 14,2 Mrd. Mark (1946) über 18 Mrd. Mark (1949) auf mehr als 27 Mrd. Mark (1951) wesentlich auf die Neugestaltung des St. zum 1. 1. 1951 zurückzuführen. Im Mittelpunkt dieser Haushaltsreform stand die Schaffung des für das System zentraler Wirtschaftsplanung adäquaten Einheitsbudgets, das die Haushalte der Länder bzw. ab 1952 der Bezirke und des Sozialversicherungs- und Versorgungswesens zusammenfaßte. Zu diesen Maßnahmen zählte auch die erst 1954 verabschiedete erste St.-Ordnung der DDR. Neu gestaltet wurde ebenfalls der Finanzausgleich. Zur Erfüllung der in der Volkswirtschaftsplanung vorgegebenen Aufgaben erhalten die Gebietskörperschaften im Rahmen des Haushaltsausgleiches Finanzzuweisungen aus dem zentralen Haushalt, die ab 1965 als Anteile an den Gesamteinnahmen des Staates bezeichnet werden (vgl. Tabelle 2). Daneben finanzieren sich die örtlichen Teilhaus[S. 1286]halte aus den zugewiesenen Steuerquellen (vgl. Abbildung 4) bestenfalls Auskunft über die Steuerkraft der unterstellten Betriebe, nicht hingegen über die regionale Finanzkraft. Als zusätzliche und somit im Rahmen des vertikalen Finanzausgleichs nicht gebundene Mittel stehen den Kommunen die Erträge aus der Vergnügungssteuer und der Kurtaxe zur [S. 1287]Verfügung, wobei letztere zweckgebunden für die Unterhaltung der Kurorte zu verwenden ist. Rudimente kommunaler Finanzhoheit sind auch bei der Verwendung des aus Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen gespeisten Fonds der Volksvertretungen, der 1965 aus dem Rücklagenfonds des Nationalen Aufbauwerks (NAW) hervorgegangen ist, den seit 1967 üblichen Einnahmen aus Kommunalverträgen und der seit 1974 gestatteten Kreditaufnahme erkennbar. Öffentliche Anleihen wurden in den Jahren 1946–1948 von den Ländern aufgelegt und flossen in die damals noch zulässigen außerordentlichen Haushalte zur Finanzierung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus. Die Abgabenhoheit ging — mit Ausnahme für die Gemeindesteuern — bereits mit der Verfassung aus dem Jahre 1949 auf die Republik über. Die ehemaligen Reichssteuern sowie die Gewerbe- und Lohnsteuer wurden damit zu Republiksteuern. Bereits in den 50er Jahren folgte die Zusammenfassung der von den volkseigenen Betrieben zu entrichtenden Steuern zu einer Gewinnabgabe und der Produktions-, Dienstleistungs- und Handelsabgabe, die seit 1972 als Produktgebundene Abgaben bezeichnet werden. Damit entstand das „Zwei-Kanäle-System“, das durch Erhebung der Produktionsfondsabgabe seit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre zum „Drei-Kanäle-System“ erweitert wurde. Eine Weiterentwicklung zum „Vier-Kanäle-System“ erfährt das Abgabensystem des staatlichen Wirtschaftsbereichs durch den für 1984 beschlossenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds. Die Bemessungsgrundlagen dieser Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem, die auch den nichtstaatlichen Wirtschaftsbereich prägen und durch zahlreiche traditionelle Steuern ergänzt werden, sind somit Gewinn, Umsatz, Kapital und Lohnsumme. Auf der Ausgabenseite standen in den 50er Jahren die Umstrukturierung der Wirtschaft, ab 1956 die Finanzierung der Militärausgaben und ab 1958 die Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Aufhebung der Lebensmittelkarten im Mittelpunkt. In den 60er Jahren finanzierte der öffentliche Haushalt nur noch diejenigen Investitionen, die für die Struktur der Wirtschaft von Bedeutung waren. In den 70er Jahren erhöhte sich der Anteil für die sozial-kulturellen Aufgaben (1955: 33,4 v.H.; 1970: 38,8 v.H.; 1980: ca. 45 v.H.) ebenso wie die Subventionen zum Ausgleich binnenwirtschaftlicher und außenwirtschaftlicher Preiserhöhungen (Preissystem und Preispolitik). Dabei werden aus politischen Gründen vornehmlich in den Statistiken der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion die Subventionen für die von der Bevölkerung zu bezahlenden Konsumgüterpreise und Tarife besonders hervorgehoben, obwohl sie sich ökonomisch nicht von anderen Wirtschaftsförderungsmaßnahmen unterscheiden. [S. 1288]<V. Ausgaben> Die offiziell in den Haushaltsrechnungen nachgewiesenen Bruttoausgaben (vgl. Tabelle 4) sind sowohl nach dem Funktional- als auch nach dem Ministerialprinzip gegliedert. Darüber hinaus wird die Beurteilung der Ausgabenentwicklung dadurch erschwert, daß dieses Schema weder mit den Hauptpositionen des Haushaltsgesetzes übereinstimmt noch über einen längeren Zeitraum hinweg unverändert geblieben ist. So werden beispielsweise im Haushaltsplan die Ausgaben für die volkseigene Wirtschaft insgesamt nachgewiesen, während die Haushaltsrechnung der St.-Bilanz folgt und die einzelnen Ausgabearten aufzeigt. Seit dem Haushaltsjahr 1978 werden die Haushaltsrechnungen in den Tageszeitungen publiziert. Auch veröffentlicht das Statistische Jahrbuch seit 1982 eine Tabelle, die einen wesentlich tieferen Einblick in die Mittelverwendung ermöglicht. Dennoch muß es überraschen, daß nach wie vor etwa ein Viertel des Haushaltsvolumens nur als Ausgabenrest zu ermitteln ist. Dabei dürfte es sich vor allem um Finanzhilfen für die Außenwirtschaft — einschließlich der Militärgüterimporte — sowie um Verrechnungs-, Reserve- und Abrechnungsposten handeln. [S. 1290]Unter den Aufwendungen für die sozialistische Wirtschaft, auf die in der hier vorgenommenen Abgrenzung über ein Drittel der Bruttoausgaben entfallen, sind zum einen die relativ niedrigen Strukturanteile der Investitionen und der Forschung besonders bemerkenswert. Sie offenbaren die seit den 60er Jahren vorgenommene Verlagerung auf die betrieblichen Finanzmittel. Sie werden deutlich von den Aufwendungen für die Landwirtschaft übertroffen. Zum anderen sind die Staatsausgaben für das Bau- und Wohnungswesen — dem „Kernstück sozialistischer Sozialpolitik“ — ebenso von zentraler Bedeutung in der Berichterstattung der DDR wie die Subventionen für bestimmte Konsumgüter und Tarife. Nahezu jede neunte über den St. verteilte Mark fließt nunmehr in die Nahrungsmittel verarbeitenden Betriebe zur Beibehaltung der Preise für Milch, Zucker, Brot, Kartoffeln, Eier, Margarine, Obst, Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren sowie zur Subventionierung von Braunkohlebriketts und Kinderbekleidung. Die Tarifstützungen für die Personenbeförderung werden in der Form gewährt, daß der St. die Differenz zwischen den tariflichen Erlösen und den betrieblichen Kosten je Fahrkarte trägt. Die erheblich gestiegene Subventionierung der Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) im Rahmen der gesellschaftlichen Fonds läßt sich auch wie folgt darstellen: 1982 subventionierte der Staat den Kauf von Lebensmitteln für 100 Mark mit 34,90 Mark und von Industriewaren mit 11,80 Mark; die entsprechenden Subventionsanteile betrugen 1971 lediglich 22,30 Mark bzw. 2,70 Mark. Bekanntlich decken auch die Mieten nur zu etwa einem Drittel und die Verkehrstarife zu zwei Fünftel die jeweiligen Kosten, was sicherlich ebenso für die überaus niedrigen Stromtarife zutreffen dürfte. Offensichtlich besteht das entscheidende Problem dieser politischen Preise nicht in ihrer Finanzierbarkeit; wichtiger ist vielmehr, daß die Unterbewertung dieser knappen Güter und Leistungen zu ihrer Vergeudung führt: Die Lenkungsfunktion der Preise ist gestört, wenn niedrige Brotpreise zur Verfütterung dieses Endproduktes anregen, die Mieten keinen ökonomischen Druck zur sofortigen Vermietung freier Wohnungen auslösen und Energietarife die privaten Haushalte zur Verschwendung von Energie verleiten. Weniger als ein Drittel der Staatsausgaben entfällt auf den sozialen Konsum. Die Entwicklungstendenz dieser Positionen ist im wesentlichen dadurch geprägt, daß die Ausgabendynamik deutlich nachgelassen hat. Während die überproportionalen Steigerungsraten in der ersten Hälfte der 70er Jahre als Beleg für die erfolgreiche Verwirklichung der 1971 verkündeten Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ (Wirtschaft, II.) gewertet worden sind, wuchsen seit 1978 nur noch die Aufwendungen für Stipendien, Denkmalspflege, Jugendtouristik und den Feriendienst des FDGB rascher als die Gesamtausgaben. Darüber hinaus liegen bei diesen Ausgabepositionen besonders viele Doppelzählungen vor. Z. B. zahlen die Sozialversi[S. 1292]cherungsträger für Leistungen des Gesundheitswesens Pauschalbeträge für die Behandlung der bei ihnen versicherten Mitglieder, die bei den entsprechenden Einrichtungen wiederum als Einnahmeposition geführt werden und somit zu einer Aufblähung des St.-Volumens führen. Während die Gliederung und damit die Einzelpositionen des Verteidigungshaushaltes nicht bekannt sind und in der Haushaltssystematik nicht aufgeführt werden, enthalten die Aufwendungen für den Staatsapparat allein die Kosten der zentralen und örtlichen Führungsorgane sowie der Institutionen des Gerichtswesens (Gerichtsverfassung) sowie die Kosten der staatlichen zentralen Wirtschaftsleitung (z. B. Staatliche Plankommission). Die Personalausgaben werden jedoch ebensowenig gesondert veröffentlicht, wie die dem St. zugrundeliegenden Stellenpläne. Ein eindeutigeres Bild über die staatlichen Umverteilungsprozesse vermittelt die Schätzung der Nettoausgaben (vgl. Tabelle 5). Sichtbar tritt die Förderung, insbesondere die Subventionierung, der Wirtschaft in den Vordergrund, der auch noch der überwiegende Teil der nicht nachgewiesenen Ausgabenreste zuzurechnen sein dürfte. Demgegenüber sinken die Strukturanteile des gesellschaftlichen Konsums. Nicht uninteressant sind auch die in dieser Tabelle hervortretenden Strukturverschiebungen: Die offiziell ausgewiesenen Verteidigungsausgaben übertreffen seit 1980 die Bildungsausgaben und liegen seit 1981 zusammen mit den anderen Sicherheitsaufwendungen höher als der staatliche Zuschuß zu den Ausgaben der Sozialversicherung. VI. Einnahmen Auch der offizielle Ausweis der öffentlichen Einnahmen folgt keinem einheitlichen Gliederungskriterium. So weisen die St.-Pläne seit 1980 — wie auch bis 1970 üblich — die Hauptpositionen der Einnahmen nach Wirtschaftsbereichen und Abgabearten aus. Beispielsweise enthält das Haushaltsgesetz 1983 139 Mrd. Mark als Einnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft sowie 15,7 Mrd. Mark als Steuern und Abgaben, die somit in etwa dem Niveau der Sozialversicherungsbeiträge (16,2 Mrd. Mark) entsprechen. Die nach Vollzug des Budgets vorgelegten Haushaltsrechnungen enthalten gleichfalls einen kombinierten Ausweis nach Einzelplänen und Einnahmearten (vgl. Tabelle 6). Diese für eine „öffentliche“ Finanzwirtschaft zumindest ungewöhnliche und auch gegen einzelne Budgetprinzipien der DDR verstoßende Gliederung resultiert nicht zuletzt daraus, daß — zumindest in der DDR — über den ökonomischen Charakter der Einnahmen keine finanztheoretische Klarheit herrscht. So unterscheiden Gurtz und Kaltofen die Steuern — dieser Begriff wird allein für die mit einem Eigentumswechsel verbundenen Abführungen des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors sowie der Bevölkerung verwendet — deutlich von den Abgaben: „Zur Kenntlichmachung der höheren ökonomischen Qualität der Beziehungen zwischen dem Staatshaushalt und der volkseigenen Wirtschaft werden die Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft in der DDR nicht als Steuern bezeichnet“ (Gurtz/Kaltofen, S. 50). Dieser Versuch einer begrifflichen Differenzierung vermag nicht zu überzeugen, denn auch die Abgabenordnung der DDR i. d. F. vom 18. 9. 1970 (GBl. SDr. Nr. 681) definiert die Steuern in herkömmlicher Weise als „einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen …“ (§ 1: Grundbegriffe). Diese Feststellung gilt selbstverständlich auch für die Abgaben der nach kaufmännischen Gesichtspunkten bzw. dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeitenden staatlichen Betriebe, die ökonomisch verselbständigt sind und somit aus ihren Zahlungen (gleichgültig ob als Steuer oder Abgabe bezeichnet) keinen Anspruch auf bestimmte staatliche Kapitalzuführungen oder Subventionen herleiten können. Unter Berücksichtigung dieser Überlegungen erweist sich die Struktur der Bruttoeinnahmen des St. keineswegs als so neuartig, wie es von DDR-Vertretern der sozialistischen Finanzwissenschaft und Finanzökonomie vielfach behauptet wird. Offensichtlich finanziert sich auch der sozialistische Staat ganz überwiegend aus Steuern. Diese machen ca. drei Viertel der Bruttoeinnahmen aus, da die „sonstigen Einnahmen“ u.a. auch das Aufkommen mehrerer Bagatellsteuern, wie z. B. der Einkommen-, Erbschaft- und Kraftfahrzeugsteuer, enthalten dürften. Im wesentlichen unterscheidet sich die Einnahmestruktur von derjenigen in der Bundesrepublik Deutschland dadurch, daß 1. die direkten Steuern der privaten Haushalte nur von geringer fiskalischer Bedeutung sind, 2. die Herkunft jeder zehnten Mark ungeklärt bleibt, 3. der Staat keine öffentlichen Kredite beansprucht und 4. die Einnahmen staatlicher Einrichtungen, wie z. B. der Rundfunk- und Fernsehanstalten, Bestandteil des St. sind. </OL> Der zuletzt genannte Unterschied resultiert aus der Anwendung des Bruttoprinzips; seine Auswirkungen müssen bei der Erstellung einer für beide deutschen Staaten vergleichbaren Einnahmestruktur eliminiert werden. Ca. 95 v.H. der öffentlichen Einnahmen lassen sich nach einer derartigen Bereinigung der Einnahmeseite als Steuern klassifizieren (vgl. Tabelle 7). Diese Feststellung gilt auch bei Einbeziehung der Sozialversicherungsbeiträge, da diese von der Ausgabenentwicklung losgelöst und somit — wie gleichfalls in anderen Staaten Osteuro[S. 1293]pas — als zweckgebundene Sozialsteuern zu bewerten sind. Damit aber unterscheidet sich die Einnahmestruktur nicht „grundlegend“ — wie Gurtz und Kaltofen (S. 62) behaupten, sondern lediglich formal von derjenigen westlicher Industrieländer. Abgesehen von den Beiträgen zur Sozialversicherung prägen die am Umsatz, Gewinn und Kapitaleinsatz orientierten drei Hauptsteuern das gegenwärtige System der öffentlichen Einnahmen. Diese Feststellung gilt nicht allein für ihre dominierende fiskalische Bedeutung. Darüber hinaus wurde die Besteuerung des nichtstaatlichen Wirtschaftssektors dieser Abgabenstruktur mit Einführung der Produktionsfondssteuer angepaßt, während bei der ab 1984 in Form des Beitrags für gesellschaftliche Fonds erhobenen Lohnsummensteuer, die bisher lediglich als Teil der Handwerkssteuer existierte, der umgekehrte Weg beschritten wird. Über die Gewinn- und Kapitalsteuern — letztere betrachten Materne/Tannhäuser als „ein Moment der Vermögensbesteuerung“ (S. 192), das sich deutlich vom Zins (Zins und Zinspolitik) unterscheide — werden gegenwärtig nahezu 75 v.H. des Gewinns der staatlichen Betriebe an den St. abgeführt. Da die Umsatzsteuer allein bei den im Binnenhandel verkauften Gütern erhoben wird, läßt sich die durchschnittliche Belastung des Einzelhandelsumsatzes errechnen (vgl. Tabelle 8). Die uneinheitli[S. 1295]che Entwicklung dürfte im wesentlichen auf die Verrechnung dieser Steuer mit produktgebundenen Preisstützungen (VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.; Steuern) sowie auf Veränderungen des Warensortiments zurückzuführen sein. So läßt sich beispielsweise für das Jahr 1981 nachweisen, daß etwa 9.000 und damit 6 v.H. weniger Personenkraftwagen, die mit einem Steuertarif von ca. 150 v.H. als besonders hoch besteuert gelten, in der DDR verkauft wurden als im Jahre 1980. Über Höhe bzw. Veränderungen der Abgabensätze für die mehr als 3.000 im System produktgebundener Abgaben zusammengefaßten Einzelsteuern liegen keine Veröffentlichungen vor. Hinsichtlich der Entwicklung des Steueraufkommens erweist sich die Kapitalsteuer als eine relativ stabile Einnahmequelle. Demgegenüber übertrifft das Gewinnsteueraufkommen seit 1979 die Umsatzsteuer. Für diese Dynamik scheinen die Erhöhung der Kapitalgüterpreise und die Veränderung der Gewinnsteuersätze — die Betriebe erhalten den abzuführenden Gewinn alljährlich als Plankennziffer in Mark der DDR vorgegeben — wesentlich. Bei der Beurteilung der Lohnsteuer sowie der Sozialversicherungsbeiträge ist darauf hinzuweisen, daß deren Sätze seit den 40er bzw. 50er Jahren dem gestiegenen Finanzbedarf des Staates nicht angepaßt worden sind. VII. Komparative Aspekte Über die angedeuteten Unterschiede hinaus zeichnet sich der St. in beiden deutschen Staaten durch vielfältige Gemeinsamkeiten hinsichtlich der zu erfüllenden Aufgaben, angewandten Techniken und erkennbaren Strukturen aus. Die Bereitstellung öffentlicher Güter und Leistungen sowie deren vorrangige Finanzierung durch staatlich erhobene Zwangsabgaben erscheint somit als ein systemindifferentes Merkmal. In diesem Sinn ist der St. neutral in bezug auf das politische System. Zu den Übereinstimmungen zählt auch die überaus starke Expansion des Haushaltsvolumens in den 70er Jahren, die allerdings für die DDR sinnvoll nicht als eine Zunahme des Staatsinterventionismus gewertet werden kann: Dort ist der St. nur ein und keineswegs das entscheidende Instrument des Staates zur Beeinflussung der Wirtschaft. Nicht allein aus den unterschiedlichen Abgrenzungen resultieren vielfältige Probleme für vergleichende Beurteilungen. Unklar ist z. B. auch, ob die Kaufkraft der Mark der DDR im öffentlichen Bereich einheitlich oder unterschiedlich (z. B. „Militärmark“) ist. Die Konfrontation der öffentlichen Nettoausgaben und ihre Rangfolge (vgl. Tabelle 9) zeigt unterschiedliche Gewichtungen, insbesondere bei der Wirtschaftsförderung. Die Feststellung, daß die öffentlichen Ausgaben je Einwohner nahezu das gleiche Niveau haben, ist daher relativ belanglos, da die wesentlichen Einkommensunterschiede unberücksichtigt bleiben. Die Anteile der Steuern (Steuerquote) einschließlich der Sozialversicherungsbeiträge (Abgabenquote) am Bruttosozialprodukt erreichen in der DDR ca. 60 v.H. Aber bei der Beurteilung dieser Feststellung ist u.a. zu berücksichtigen, daß die DDR keinen öffentlichen Kredit einsetzt. Vielmehr entzieht der St. dem Wirtschaftskreislauf mehr Mittel, als er ihm wieder zur Verfügung stellt. Deren [S. 1296]Stillegung in Form von Haushaltsüberschüssen erscheint als eine direkte Folge des Systems imperativer Wirtschaftsplanung derartige „Überschüsse“ sind auch bei einer ungleichgewichtigen Wirtschaftsentwicklung zu verzeichnen. Wird demgegenüber ein direkter Zusammenhang zwischen Abgabensystem und betrieblicher Leistungsfähigkeit hergestellt, so können sich auch im sozialistischen St. — wie z.B. in Ungarn — Defizite einstellen. Herwig E. Haase Literaturangaben Basisbereiche der Wirtschaftspolitik in der DDR. Geld-, Finanz- und Preispolitik. Hrsg.: G. Gutmann. Asperg: Edition Meyn 1983. Buck, H. F.: Steuerpolitik im Ost-West-Systemvergleich. Berlin: Berlin Verl. 1982. Die Finanzierung der kulturellen und sozialen Einrichtungen. Autorenkoll. u. Ltg. v. J. Gurtz u. H. Heiden. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzkaufmann. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Finanzsystem im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1981. Das sozialistische Finanzwesen der DDR. Fachschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. König. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Sozialistische Finanzwirtschaft. Hochschullehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Gebhardt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Gurtz, J., u. G. Kaltofen: Der Staatshaushalt der DDR. Grundriß. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haase, H. E.: Hauptsteuern im sozialistischen Wirtschaftssystem. Berlin: Duncker & Humblot 1980. Haase, H. E.: Grundzüge und Strukturen des Haushaltswesens der DDR. Berlin: 1978. (Schriftenreihe des Osteuropainstituts an der FU Berlin.) Matterne, K., u. S. Tannhäuser: Die Grundmittelwirtschaft in der sozialistischen Industrie der DDR. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Planung und Ökonomie des Gesundheitswesens. Autorenkoll. u. Ltg. v. A. Keck. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. Rhode, E., u. H. Siebenhaar: Haushalts- und Finanzwirtschaft der Städte und Gemeinden. 2. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. der DDR 1975. Zur aktiven Rolle der Finanzen. Hrsg.: H. Scheel. Berlin (Ost): Akademie Verl. 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1280–1296 Staatshaftung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatslehre

Staatshaushalt (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definition und Aufbau Der St. folgt in seinem Aufbau der zentralistischen Staatsordnung der DDR und umfaßt die Haushalte aller Gebietskörperschaften sowie der Sozialversicherung. Nach der St.-Ordnung vom 13. 12. 1968 (GBl. I, S. 384) beinhaltet der Republikhaushalt die Einzelhaushalte der zentralen Organe des Staatsapparates und als „selbständigen Bestandteil“ diejenigen des…

DDR A-Z 1985

Gartenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen jedoch noch Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1979–1982 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr 68,2 kg Obst (einschl. 14,1 kg Südfrüchte) sowie 95,1 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1979–1983 durchschnittlich 600.000 t Obst (35,6 kg pro Kopf) und 1,3 Mill.~t Gemüse (78 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1985 auf 0,61 Mill.~t Obst und 1,34 Mill.~t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 106.000 t Obst, 212.000 t Südfrüchte und ca. 90.100 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 85 v.H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die zunehmende Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1983: 1,2 Mill. Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1983 mit 191.500 t Obst rd. 23,4 v.H. des gesamten Marktaufkommens. Am Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 9,6 v.H. (1983 mit 170.670 t = 12,9 v.H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. 2. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief zeitweise wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d.h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging bis 1975 zurück. Seit dieser Zeit wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Zuwächse an Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1981 bereits 65 v.H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentriert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1981 rd. 59.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 5.000 ha), von denen rd. 25 v.H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 70 v.H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 6 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 12 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (15–17 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen. Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. 3. Gemüseanbau. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 43.000 ha LN), die jedoch auch dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 700 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v.H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 800 Blumensorten auf ca. 11.500 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1983 etwa 50 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Mohren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder — sofern spezielle Standortansprüche bestehen — auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1983 zu etwa 90 v.H. bewässert werden, so daß eine im Durchschnitt ausreichende Versorgung gewährleistet war. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in [S. 486]kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden (KOV) zusammengeschlossen sind (Kooperation in der Landwirtschaft). Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. 4. Sonderkulturen. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.800 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 45 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten rd. 10.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken über 200 Annahme- und Beratungsstellen unterhält (Arzneimittelversorgung). Die Tabakanbaufläche der DDR stagniert seit Jahren bei etwa 3.500 ha; 1984 soll sie auf 3.700 ha erweitert werden. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v.H. Durch Technisierung sollen der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha geringfügig ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, die in Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 14 dz/ha LN können z. Z. 60 v.H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung langfristig erhöht werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 700 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 10 l/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 15.000 hl der Bedarf zu ca. 1 v.H. gedeckt werden. Annähernd 1,8 Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien, Frankreich, Algerien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 410 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 90 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 120 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 3.000 ha Freiland (1983) sowie rd. 530 ha (1983) bzw. 560 ha (1983) unter Glas bzw. Folien. 5. G.-Forschung. An der G.-Forschung sind u.a. folgende Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) (Agrarwissenschaften) beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin, Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Borthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Ergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden, Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Als jährliche Lehr- und Leistungsschau veranstaltet das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) seit 1961 die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht in Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur) (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 485–486 Funkwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP)

Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen…

DDR A-Z 1985

Räte im Staatsapparat (1985)

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen Demokratien. Dieser prinzipielle Unterschied soll auch durch die Bezeichnung R. verdeutlicht werden. Mit ihr wird ferner versucht, eine Traditionslinie von der Pariser Commune (1871) über die russischen R. (1905 und 1917/18) für das eigene System in Anspruch zu nehmen. Im politischen Alltag haben die hauptamtlich besetzten R. mit dem ihnen unterstellten Apparat ein Übergewicht gegenüber den nur gelegentlich tagenden Wahlkörperschaften. R. existieren auf zentraler Ebene in Form des Ministerrats und auf der regionalen Ebene als Rat des Bezirks, R. des Kreises, R. der Stadt, R. des Stadtbezirks und als R. der Gemeinde. Sie werden von den jeweiligen Volksvertretungen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und sind diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Nach dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) und gemäß dem Demokratischen Zentralismus sind sie gleichzeitig dem jeweils übergeordneten R. verantwortlich bzw. den ihnen nachgeordneten R. gegenüber weisungsberechtigt. Die örtlichen R. bestehen aus dem Vorsitzenden des R. (in kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Bürgermeister; in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister), einem 1. Stellvertreter, weiteren Stellvertretern, dem Sekretär und den Mitgliedern. Die Mitglieder des R. sind in der Regel Abgeordnete der Volksvertretungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die R. Fachorgane, die von ihnen angeleitet werden. Wiederum im Sinne der „doppelten Unterstellung“ sind diese Fachorgane daneben auch gegenüber dem jeweiligen Fachorgan des übergeordneten R. weisungsgebunden. Die R. „haben das Recht, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, zu entscheiden, soweit nicht die ausschließliche Kompetenz der Volksvertretung gegeben ist“ (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 211). Dabei haben die R. die zentralen und langfristigen Vorgaben und Auflagen der zentralen staatlichen Leitungsorgane sowie die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei der Durchsetzung spezifisch örtlicher Belange zu berücksichtigen. Sie können und sollen sich andererseits dafür einsetzen, daß die besonderen Interessen ihres Verantwortungsbereichs bei der Festsetzung dieser zentralen Vorgaben berücksichtigt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechenschaftslegung

Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen…

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Friedliche Koexistenz (1985)

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des Übergangs vom Kapitalismus zum Sozialismus“. FK. bedeutet sowohl Konfrontation als auch Kooperation. FK. als verbindliche außenpolitische Richtschnur aller sozialistischen Staaten sowjetischen Typs für deren Verhalten gegenüber den bürgerlichen Staaten gilt sowohl als „wichtige Form des Klassenkampfes“ wie auch als „Prinzip der Zusammenarbeit auf zwischenstaatlicher Ebene“. Insbesondere schließt FK. die ideologische Koexistenz aus: „Auf dem Gebiet der Ideologie jedoch kann es keine Kompromisse, keine Vermischung von sozialistischer und bürgerlicher Ideologie geben. Daher schließt die Politik der FK. die ideologische Auseinandersetzung ein.“ „Im Interesse der Bewahrung des Weltfriedens und der Gewährleistung der internationalen Sicherheit“ sollen im übrigen „die Beziehungen der Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung auf der Grundlage der Anerkennung ihrer souveränen Gleichheit und territorialen Integrität, der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten, der Unverletzlichkeit der Grenzen, der Entwicklung der Zusammenarbeit zum gegenseitigen Vorteil, der friedlichen Streitbeilegung und auf der Grundlage anderer demokratischer Prinzipien und Normen geregelt und gestaltet werden“ (Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980. S. 201 ff.). Entsprechend der These des Marxismus-Leninismus, nach der sich gegenwärtig weltweit der „Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus“ vollziehe, ist mit der FK. auch keineswegs die Festschreibung der gegenwärtigen Machtverhältnisse im internationalen Feld verbunden. Erich Honecker sagte dazu auf dem IX. Parteitag der SED (1976): „Friedliche Koexistenz bedeutet … niemals Klassenfrieden zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten. Friedliche Koexistenz bedeutet weder die Aufrechterhaltung des sozialökonomischen Status quo noch eine ideologische Koexistenz.“ Der Politik der FK. liegt die Beurteilung zugrunde, „daß der Aufbau der sozialistischen Gesellschaftsordnung, die Entfaltung des revolutionären Weltprozesses in seiner Gesamtheit durch die Bewahrung des Friedens und die Gewährleistung der internationalen Sicherheit die günstigsten internationalen Bedingungen erhält“ (a.a.O., S. 202). Die FK. soll demnach günstige Voraussetzungen für den Sieg der sozialistischen Revolution auch in den nichtsozialistischen Ländern schaffen. Als Ausdruck einer auf FK. gerichteten Außenpolitik gelten u.a. die Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit der UdSSR, mit Polen, mit der ČSSR und der DDR, das Viermächte-Abkommen über Berlin sowie die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Helsinki 1975. Die Doppelgesichtigkeit des Begriffs FK., der sowohl Elemente der Konfrontation als auch der Kooperation enthält, macht es möglich, entsprechend der jeweiligen internationalen Situation und der für ihre Bewältigung notwendigen Strategie und Taktik den einen oder anderen Aspekt in der politischen Auseinandersetzung stärker zu betonen oder herunterzustufen. Die Vieldeutigkeit des Begriffs FK. eröffnet demnach die Möglichkeit, [S. 483]ihn jeweils neu auszudeuten; nicht zuletzt in diesem Umstand liegt sein Nutzen. In den 70er Jahren erfuhr der Kooperationsaspekt der FK. im sozialistischen Lager eine Aufwertung. Ob und inwieweit sich dieser für die internationale Entspannung bedeutsame Trend aufrechterhalten läßt, hängt nicht zuletzt von der Entwicklung der angesichts der Konflikte in Afghanistan, Polen, Nah- und Mittelost generell und der beiderseitigen Rüstungsanstrengungen schwierig gewordenen Beziehungen zwischen Ost und West ab. Abrüstung; Deutschlandpolitik der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 482–483 Friedensvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedrich-Schiller-Universität Jena

Siehe auch: Friedliche Koexistenz: 1975 1979 Koexistenz: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Auf Lenin zurückgeführter, erstmals von Stalin verwendeter und von dessen Nachfolgern in der UdSSR seit dem XX. Parteitag der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) 1956 zum „Grundprinzip sozialistischer Außenpolitik“ erhobener Grundsatz für „friedliches Nebeneinander und Zusammenarbeit von Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnungen in der Epoche des…

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Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“ (1985)

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur Pflege der deutschen Sprache und Kultur“ an, der „allen Freunden deutscher Kultur und Sprache im Ausland helfen und ihnen das Kennenlernen der Schönheiten der deutschen Literatur und Kunst erleichtern“ sollte. Beide Organisationen wandten sich in den 60er Jahren vor allem an deutsche Volksgruppen z.B. in Ungarn und Rumänien, aber auch an emigrierte Deutsche in Lateinamerika, Nordamerika und Australien. Um kulturellen Einflüssen aus der Bundesrepublik entgegenzuwirken, sind von der GNH. in dieser Zeit u.a. in großer Zahl Schulbücher aus der DDR an Auslandsdeutsche verteilt worden. Die GNH. und der Arbeitskreis bedienten sich darüber hinaus zahlreicher anderer Mittel der Öffentlichkeitsarbeit wie Veranstaltungen, Vorträge, Konzerte, Kurse, Bücher, Filme, Fotos und sonstige Anschauungs- und Lehrmaterialien. Die Zeitschrift der GNH. „Neue Heimat. Journal aus der Deutschen Demokratischen Republik“ wurde kostenlos im Ausland verteilt. Die Bedeutung der GNH. ist seit 1972/73 stark zurückgegangen. Ihre Aufgaben werden gegenwärtig vor allem von den Freundschaftsgesellschaften sowie den Botschaften der DDR (Diplomatische Beziehungen) wahrgenommen. Über die Arbeit der GNH. ist in den letzten Jahren in der DDR nicht mehr berichtet worden. Präsident der GNH. war bis 1975 der Schriftsteller Ludwig Renn (Pseudonym von Arnold Vieth von Golssenau); diese Funktion wurde anschließend von dem Schauspieler Hans-Peter Minetti (Kandidat des ZK der SED) übernommen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 548 Gesellschaft für Sport und Technik (GST) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaftliche Gerichte

Siehe auch: Gesellschaft „Neue Heimat“: 1965 Gesellschaft „Neue Heimat“, „Vereinigung in der DDR für Verbindungen mit Bürgern deutscher Herkunft im Ausland“: 1966 1969 1975 1979 Die GNH. wurde im Dezember 1964 als Instrument der Auslandspropaganda der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) gegründet und ist organisatorisch der Liga für Völkerfreundschaft angegliedert (Freundschaftsgesellschaften). Ihr schloß sich der 1960 in Berlin (Ost) konstituierte „Arbeitskreis zur…

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Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung, Sicherheit, Gesundheitswesen usw. In der kommunistischen Gesellschaftsformation soll die „Verteilung nach den Bedürfnissen“ alleinige Einkommensform werden. Entsprechend dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte könne jedoch im realen Sozialismus die Verteilung nach den Bedürfnissen noch nicht die umfassende gesellschaftliche Verteilungsform sein: Der weitaus größte Teil des Realeinkommens ist in dieser Phase noch von der Arbeitsleistung abhängig. Dieses Einkommen wird als Arbeitseinkommen bezeichnet, als dasjenige Einkommen, „welches entsprechend der Quantität und Qualität der geleisteten Arbeit vom sozialistischen Staat in Übereinstimmung mit den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung planmäßig zur Verfügung gestellt wird“. Das Niveau des Arbeitseinkommens in der DDR wird demnach von drei Faktoren bestimmt: von der Effektivität der gesellschaftlichen Gesamtarbeit, der Leistung des Betriebes und der Leistung des einzelnen. Das Arbeitseinkommen soll so gestaltet sein, daß jedem einzelnen Berufstätigen der Zusammenhang dieser drei Ebenen sichtbar wird. II. Arbeitseinkommen und Arbeitslohn Das Arbeitseinkommen, als Einkommen aus eigener Arbeit, setzt sich zusammen aus dem Arbeitslohn und anderen Beträgen, die mit der Arbeitsleistung der Werktätigen unmittelbar zusammenhängen, aber nicht aus dem Lohnfonds finanziert werden, wie die Prämien und die Zuschläge zur Entlohnung. Als Zuschläge zur Entlohnung werden gefaßt: Zuschläge für Arbeitserschwernisse wie Schmutz, Gefahr, Hitze. Zuschläge für planmäßige Schichtarbeit, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Zuschläge für Überstunden (Lohnzuschläge); Zusatzlöhne als Entgelt für Zeiträume, in denen keine Arbeitsleistung für den Betrieb erfolgt, so beispielsweise für Erholungsurlaub, Haushaltstag und für die Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten; Zuschläge, Zusatzlohn und Lohnausgleich sind Bestandteile des Arbeitslohnes. Zuwendungen, wie Kinder- und Ehegattenzuschläge sowie Weihnachtszuwendungen, die dem Arbeits[S. 844]einkommen, nicht aber dem Arbeitslohn zugerechnet werden. Bei qualitätsgeminderter Produktion und bei Ausschuß besteht die Möglichkeit von Lohnabzug. Der Arbeitslohn als wichtigster Bestandteil des Arbeitseinkommens bildet die Hauptform der Verteilung nach der Arbeitsleistung. In der materiellen Produktion beträgt der Anteil des Arbeitslohnes am Arbeitseinkommen durchschnittlich 95 v.H. Dem Arbeitslohn werden im wesentlichen zwei sich wechselseitig bedingende Funktionen übertragen: 1. als Reproduktionsfaktor der Arbeitskraft, 2. als ökonomischer Hebel (Materielle Interessiertheit). Zugleich ist der Arbeitslohn Kostenfaktor der sozialistischen Produktion. Der Mindestlohn soll gewährleisten, daß die Werktätigen als Träger der Arbeitskraft sich selbst reproduzieren können, die Ernährung einer Familie und Bildung und Erziehung des Werktätigen gesichert sind. Diese Bedingungen gelten als objektive Faktoren zur Bestimmung des Mindestlohnniveaus. Sie sichern, daß die Werktätigen in dem Umfang mit materiellen Lebensgütern versorgt werden, die die einfache Reproduktion — das Existenzminimum — gewährleistet. Dieses Existenzminimum verändert sich mit dem Wandel in den Lebensbedingungen der werktätigen Bevölkerung. In der DDR herrscht die Meinung, daß unter sozialistischen Produktionsverhältnissen nicht von der einfachen Reproduktion auszugehen ist, sondern von dem „sozialistischen Reproduktionsminimum“. Hierunter wird die „unumgängliche erweiterte Reproduktion“ der Arbeitskraft verstanden, die allein die Herausbildung „allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten“ gewährleistet. Damit sind die objektiven Faktoren der Reproduktionskosten nicht mehr allein ausschlaggebendes Moment für die Festsetzung des Mindestlohns. Dieser wird vielmehr von dem Niveau der Produktivkräfte und der daraus resultierenden Größe des Konsumtionsfonds bestimmt. Hieraus wird gefolgert, daß mit der Entwicklung der Produktivkräfte der Mindestlohn, ausgehend vom Reproduktionsminimum, kontinuierlich steigt, bis die Verteilung nach den Bedürfnissen möglich sein wird. Seit dem 1. Oktober 1976 beträgt der monatliche Mindestbruttolohn 400 Mark (vorher 350 Mark). Der Lohn als ökonomischer Hebel zur Stimulierung der sozialistischen Produktion soll auf eine optimale Übereinstimmung zwischen den „gesellschaftlichen Erfordernissen“ und den „persönlichen materiellen Interessen“ hinwirken. In diesem Zusammenhang soll der Lohn die Werktätigen vor allem zur Steigerung der Arbeitsproduktivität, zur Senkung der Selbstkosten der Betriebe, zu einer optimalen Kapazitätsausnutzung und einer hohen Qualität der Arbeitsausführung stimulieren. Daneben spielt der Lohn als Qualifizierungsanreiz eine wesentliche Rolle, da der Grad der Qualifikation die Lohnhöhe beeinflußt. Von einem gegebenen Gesamtvolumen des Lohnes innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ausgehend, ergibt sich allerdings ein gewisser Widerspruch zwischen der Forderung nach Erhöhung des Mindestlohnes und der Forderung nach Stimulierung durch den Lohn. Denn je höher der Mindestlohn ist, desto weniger Lohnmasse kann der Staat als Anreiz für die „materielle Interessiertheit“ einsetzen. Das Verhältnis zwischen dem gesamten Lohnvolumen und dem Teil, der für die Mindestlöhne benötigt wird, ist also nicht beliebig variierbar, wenn die Rolle des Arbeitslohnes als ökonomischer Hebel aufrechterhalten werden soll. III. Tariflohn und Mehrleistungslohn Der Arbeitslohn setzt sich zusammen aus dem Tariflohn und dem Mehrleistungslohn. Im Mehrleistungslohn finden die Qualität der Arbeitsausführung und Quantität der Arbeitsleistung Berücksichtigung und werden durch ihn stimuliert. Die Höhe des Tariflohnes wird durch die Qualität der Arbeitsleistung bestimmt. Der Tariflohn ist jener Anteil am Arbeitslohn, der die Reproduktion der Arbeitskraft sichert und zugleich das Interesse an weiterer Qualifizierung anregen soll. Ausgangspunkt des Tariflohnsystems ist der Mindesttariflohn, der für einfache Arbeit gezahlt wird. Dies ergibt sich aus der bereits entwickelten Argumentation, daß bei jeder Entlohnung die Reproduktion und ein dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte entsprechender Lebensstandard gesichert sein soll und der Mindestlohn diese Bedingungen gerade erfüllt. Daß der Mindesttariflohn also gleich dem Mindestlohn sei, ist zumindest theoretisch zutreffend, da nur der Tariflohn gesichertes Einkommen ist und der Mehrleistungslohn von der Arbeitsausführung abhängig, also unbestimmt ist. Aus dem Prinzip der Verteilung nach der Arbeitsleistung folgt, daß der Tariflohn — aufbauend auf dem Mindesttariflohn — entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Tätigkeiten, insbesondere an die Qualifikation und die Verantwortung der Werktätigen, differenziert wird. Die qualitativ unterschiedlichen Arbeitsanforderungen werden durch die Arbeitsklassifizierung berücksichtigt. Mit ihrer Hilfe wird die Anforderung an das Arbeitsvermögen ermittelt und jeweils einer Lohn- bzw. Gehaltsgruppe zugeordnet, denen wiederum unterschiedliche Tariflöhne entsprechen. Die Tarifsätze der einzelnen Beschäftigtengruppen (= Produktionsarbeiter, Meister und Lehrmeister, technische und kaufmännische Angestellte, Wirtschaftler, ingenieur-technisches Personal, nicht in der Produktion Beschäftigte) sind in Tariftabellen zusammengefaßt. Die Tarifsätze aller Tariftabellen [S. 845]sollen entsprechend dem Grad der Arbeitsanforderung in richtigen Proportionen zueinander stehen, damit das Leistungsprinzip nicht verletzt wird. Gegenwärtig ist die Schaffung eines für alle Werktätigen einheitlichen Tarifsystems noch nicht erreicht. Es gibt in der DDR noch Lohndifferenzen, die nicht auf unterschiedlichen Arbeitsanforderungen beruhen: die noch bestehende Differenzierung des Arbeitslohnes nach der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Wirtschaftszweige; die noch bestehende Differenzierung innerhalb der Zweige durch die Anwendung von Betriebsklassen, d.h. Differenzierung in Abhängigkeit von der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Betriebes; Differenzierung der Tarifsätze nach Ortsklassen. Gegenwärtig gibt es noch 2 Ortsklassen, neben Sonderklassen für Schwerpunktobjekte und Großstädte. Ein besonderes Problem sozialistischer Lohnpolitik in der DDR (vgl. Abschn. #540#vi. VI.: Lohnpolitik und Lohnreform) besteht in der Bestimmung eines wirtschaftlich sinnvollen Verhältnisses zwischen Tariflohn und Mehrleistungslohn. In der DDR besteht Einigkeit darüber, daß der Tariflohn den Hauptanteil des Lohnes ausmachen sollte, weil über ihn die Qualität der Arbeitsleistung abgegolten und somit die Werktätigen an der Qualifizierung auch materiell interessiert werden. Grundsätzlich reicht jedoch der Tariflohn zur Bewertung der Arbeitsleistung nicht aus, denn mit ihm können quantitative Leistungsunterschiede — bei gleicher Arbeitsanforderung, d.h. bei qualitativ gleichartiger Arbeit — nicht erfaßt und somit auch nicht materiell ausreichend anerkannt werden. Der Mehrleistungslohn soll den Tariflohn somit dort ergänzen, wo mit diesem die Arbeitsleistung nicht genügend bewertet werden kann. Damit stellt der Mehrleistungslohn das Äquivalent für meßbar unterschiedliche Leistungen dar. Dadurch fungiert der Mehrleistungslohn zugleich als ökonomischer Hebel, der die persönliche materielle Interessiertheit der Werktätigen auf die „Durchsetzung der gesellschaftlichen Erfordernisse zur Erhöhung des Nutzeffekts der Arbeit“ orientieren soll. Von daher ergibt sich die Notwendigkeit, die unterschiedlichen konkreten Produktions- und Arbeitsleistungen im Lohn zu berücksichtigen. Dies geschieht durch den Einsatz verschiedener Lohnformen (Lf.), durch die festgelegt wird, „in welchem Maße die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und anderen Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Einzelfall lohnmäßig berücksichtigt wird … Je nach den gegebenen Produktionsbedingungen sowie der aus ihnen resultierenden konkreten Art der Arbeitsleistung ergibt sich die entsprechende ökonomisch zweckmäßige Form der Entlohnung.“ Zur Bestimmung des Mehrleistungslohnes sind daher Arbeitsnormen (Arbeitsnormung) und andere Leistungskennziffern erforderlich, welche die Maßstäbe für eine differenzierte Entlohnung nach der Quantität der Arbeitsleistung und der Qualität der Arbeitsergebnisse setzen. IV. Lohnformen Durch die Lf. wird festgelegt, wie die auf der Grundlage von Arbeitsnormen und Leistungskennziffern gemessene Arbeitsleistung im Lohn berücksichtigt und hierdurch der Mehrleistungslohn realisiert wird. Mit Hilfe von Arbeitsnormen und Kennziffern ist es möglich, auf dem Tariflohn aufbauend diejenige Lf. zu finden, die den jeweiligen speziellen Betriebsbedingungen, am besten angepaßt ist. Infolgedessen können die Betriebe selbst über die Ausarbeitung und Festlegung ökonomisch zweckmäßiger Lf. entscheiden (Arbeitsgesetzbuch [AGB] der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,17). Die möglichen Varianten der Entlohnung lassen sich auf 2 Grund-Lf. zurückführen: den Zeitlohn und den Stücklohn. Beim Stücklohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und vom Arbeitszeitaufwand für die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses. Die Arbeitsleistung wird also direkt anhand der erzielten Arbeitsergebnisse gemessen. Der Mehrleistungslohn, der sich in diesem Falle prozentual im selben Verhältnis entwickelt wie die Normübererfüllung, ist einseitig an mengenmäßigen Arbeitsergebnissen orientiert. Seine Anwendung ist daher wirtschaftlich nur vertretbar, wenn der Zeitaufwand exakt meßbar und entscheidendes Kriterium ist, wenn für die Qualität des Erzeugnisses keine weitere Kennziffer benötigt wird und die Senkung des Arbeitszeitaufwandes pro Erzeugnis der wichtigste variable Faktor ist. Um bei dieser Form der Entlohnung ungerechtfertigte Lohnsteigerungen zu unterbinden, wird hierbei besonders auf die Einhaltung des Grundsatzes „Neue Technik — Neue Normen“ geachtet. Eine Weiterentwicklung des einfachen Stücklohnes ist der Prämienstücklohn. Da in diesem Fall der aufgrund des mengenmäßigen Arbeitsergebnisses erarbeitete Mehrleistungslohn durch den Erfüllungsgrad qualitativer Kennziffern ergänzt wird, ist eine rein mengenmäßige Leistungsorientierung nicht mehr möglich. Die bei dieser Lf. angewendeten qualitativen Kennziffern können u.a. die Qualität des Erzeugnisses, den Materialverbrauch oder die Kapazitätsausnutzung berücksichtigen. Um jedoch diese Lf. nicht zu kompliziert zu gestalten und den Zusammenhang zwischen Lohn und Leistung für die Werktätigen transparent zu halten, sollten nur 2, höchstens 3 Kennziffern Anwendung finden (vgl.: Arbeitsgesetzbuch der DDR vom 16. 6. 1977, § 103,2). Beim Zeitlohn ist die Lohnhöhe abhängig vom Tarifsatz und der geleisteten Arbeitszeit. Die Arbeitsergebnisse werden nicht direkt berücksichtigt, wobei [S. 846]allerdings vorausgesetzt wird, daß die mit der Arbeitsaufgabe verbundene Leistung quantitativ und qualitativ ständig erbracht wird. Dafür stellt der Tariflohn als Ausdruck der Arbeitsanforderung das entsprechende Äquivalent dar. Zwar sind auch hier Leistungsunterschiede möglich, die im Rahmen der „Von-Bis-Spannen“ der Tarifsätze/Gehälter abgegolten werden können, aber grundsätzlich gilt der materielle Anreiz zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse als unzureichend. Daher wird der Zeitlohn nur dort angewendet, wo keine meßbaren Leistungskennziffern eingesetzt werden können bzw. ihre Anwendung zu aufwendig ist. Der Prämienzeitlohn, bei dem der einfache Zeitlohn durch ein Prämiensystem ergänzt wird, findet dort seine zweckmäßige Anwendung, wo mengenmäßige Ergebnisse nicht unmittelbar beeinflußt werden können bzw. nicht exakt meßbar sind, aber andere, das materielle Interesse stimulierende Bedingungen gegeben sind, d.h. wo der Arbeiter kaum Einfluß auf den Arbeitszeitaufwand, wohl aber auf die Qualität seiner Produkte und den Materialverbrauch nehmen kann. Mit fortschreitender Mechanisierung und Automatisierung gewinnt diese Lf. wachsende Bedeutung. Grundsätzlich gibt es in der Praxis keine starre Abgrenzung zwischen den einzelnen Lf.; besonders zwischen dem Prämienzeitlohn und dem Prämienstücklohn sind die Grenzen fließend. Eine Unterscheidung der Lf. auf einer ganz anderen Ebene ergibt sich aus ihrer individuellen bzw. kollektiven Anwendung. Bei der individuellen Entlohnung ist die Arbeitsaufgabe eine individuell erfaßbare und abrechenbare Größe. Kollektive Entlohnung bedeutet, daß der Lohn für eine Gruppe von Arbeitskräften in Abhängigkeit von der kollektiven Leistung berechnet wird und die Lohnhöhe des einzelnen sich aus dem Tarifsatz entsprechend seiner Lohngruppe, aus seiner geleisteten Arbeitszeit und aus der Erfüllung der Normen und Kennziffern durch das Kollektiv ergibt. Seine Anwendung kann aus technologischen (Zusammenarbeit an einer Maschine) oder wirtschaftlichen Gründen (Schnellreparatur) notwendig sein. Der Anwendungsbereich dieser kollektiven Lf. wird sich mit der technischen Entwicklung vergrößern. Ein Mangel dieser Lf. war, daß individuelle Leistungsunterschiede innerhalb des Kollektivs kaum Berücksichtigung finden konnten und so die Möglichkeit ungerechtfertigter Gleichbezahlung bestand. Um dem vorzubeugen, hat das neue Arbeitsgesetzbuch (AGB) der DDR festgelegt, daß, wenn einzelne Kollektivmitglieder durch herausragende Leistungen einen besonders hohen Anteil an der Leistung des Kollektivs erringen, der Betriebsleiter nach Beratung im Kollektiv die Lohnhöhe der Mitglieder des Kollektivs nach ihrem persönlichen Anteil an der kollektiven Leistung festlegen kann (AGB § 108). Eine kollektive Lf., die zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Prämienlohn nach Plannormen. Er verbindet unmittelbar die persönliche materielle Interessiertheit mit der Erfüllung der Planaufgaben. Seine Anwendung setzt die Aufschlüsselung des betrieblichen Produktionsplanes voraus. Wichtigste Grundlage sind die TAN (Technischen Arbeitsnormen, Arbeitsnormung), die für jeden Arbeitsgang unter Einbeziehung von gegebenen Leistungskennziffern (u.a. Kapazitätsausnutzung, Qualität) ermittelt werden müssen. Aus der Zusammenfassung der Einzelnormen aller Arbeitsgänge, die in einem Arbeitsbereich vorkommen, werden sogenannte Komplexnormen je Erzeugnis festgelegt, die sodann, multipliziert mit der nach Plan anzufertigenden Menge (Erzeugnismenge), die Plannorm ergeben. Diese Plannorm ist somit die in Arbeitsstunden und in Naturaleinheiten ausgedrückte Planaufgabe für ein Kollektiv. Die Höhe des Mehrleistungslohnes des Kollektivs mißt sich an der Erfüllung der Plannormen und der anderen (qualitativen) Kennziffern. Ausgehend von diesem kollektiv erarbeiteten Mehrleistungslohn wird der individuelle Anteil jedes Werktätigen entsprechend seiner Leistung festgelegt. Das AGB hat ferner gesetzlich geregelt, daß die Ausarbeitung der anzuwendenden Lf. mit den Werktätigen gemeinsam erfolgt. Lf. und Termin ihrer Einführung werden allerdings zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betrieblichen Gewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) vereinbart (AGB § 104,1). Der Termin der Einführung einer neuen Lf. oder einer Lf.-Veränderung ist den Werktätigen mindestens 2 Wochen vorher bekanntzugeben. Gleichzeitig ist der Betrieb verpflichtet, den Werktätigen Inhalt und Auswirkung der Lf. zu erläutern und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß sie unter den neuen Bedingungen bei gleicher Leistung nicht weniger als bisher verdienen (AGB § 105,1). Dieser Passus steht zumindest insofern im Konflikt mit § 104,1, als er es möglich erscheinen läßt, daß die Ausarbeitung einer neuen Lf. unabhängig von den Wünschen und Bedürfnissen der Belegschaften, „von oben“ durchgesetzt werden kann. Diese Vermutung wird noch dadurch erhärtet, daß bei Lf.-Veränderungen ein Anspruch auf den Durchschnittslohn lediglich bei Fristverletzung gemäß § 105 Abs. 1 besteht (AGB § 105,2). V. Prämie Neben dem Arbeitslohn bilden die Prämien den zweiten wichtigen Teil des Arbeitseinkommens. Die Prämie ist ein Geldbetrag oder Sachwert, der in Anerkennung hervorragender individueller oder kollektiver Leistungen beim Sozialistischen Wettbewerb, bei der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit, in der Neuererbewegung und der Durchset[S. 847]zung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts an Werktätige gezahlt wird. Ebenfalls fällig wird eine Prämie als leistungsgerechter Anteil bei der Erfüllung, Übererfüllung und Überbietung der staatlichen Planaufgaben. Die Prämie soll die Funktion des Arbeitslohns ergänzen und das persönliche materielle Interesse an der Durchsetzung der ökonomischen Gesetze und der Erfüllung wichtiger gesellschaftlicher Aufgaben verstärken. Dies soll geschehen, indem die Prämie — beweglicher und variabler als der Lohn — nicht nur auf die individuelle Leistung der Werktätigen bezogen ist, sondern wesentlich von dem Arbeitsergebnis des gesamten Betriebskollektivs abhängt. Damit sind die unterschiedlichen Funktionen von Lohn und Prämie ein Ausdruck der individuellen und der kollektiven Verantwortung, die die Werktätigen im Betrieb tragen. A. Prämienfonds Der Prämienfonds (P.) ist ein zweckgebundener Fonds zur Prämierung von Kollektiv- und Einzelleistungen der Werktätigen. Er ist zu bilden von volkseigenen Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, die nach der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Quelle für die Bildung des P. der Betriebe ist der Nettogewinn. Die gesetzlichen Grundlagen für die Planung, Bildung und Verwendung des P. werden durch den Ministerrat der DDR im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) festgelegt. Diese Festlegungen sind für die Bereiche der Volkswirtschaft unterschiedlich, dienen jedoch von ihrer Bestimmung her der ökonomischen Stimulierung der Betriebskollektive sowie einzelner Beschäftigter. Damit knüpfen sie an die Materielle Interessiertheit der Werktätigen an. In der Periode des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) war der P. nur an Höhe und Entwicklung des tatsächlichen Nettogewinns des Betriebes gekoppelt. Und zwar schrieben die Regelungen der Jahre 1969 und 1970 (GBl. II, S. 490 ff.) vor, daß er aus einem bestimmten Anteil am P. des Vorjahres (Basisnormativ = Grundzuführung + 15 v.H. des P.-Zuwachses des Vorjahres) sowie aus einem Prozentsatz des Nettogewinnzuwachses des betrachteten Jahres (Zuwachsnormativ) zu bilden war. Der VVB fiel dabei die Aufgabe zu, die Basis- und Zuwachsnormative nach strukturpolitischen Gesichtspunkten zu differenzieren. Weiterhin war festgelegt, daß bei unzureichender Erfüllung bestimmter Aufgaben (z.B. wissenschaftlich-technische Aufgaben oder vorrangige Investitionsprojekte) Minderungen sowie bei unzulässigen Überschreitungen des Lohnfonds Abzüge beim P. wirksam wurden. 1971 ist der P. neben der Abhängigkeit vom Nettogewinn auch an die volle Erfüllung zweier vom Betrieb im voraus auszuwählender Aufgaben (z.B. geplanter Export, vorgesehene Kapitalproduktivität) gekoppelt worden. Beginnend mit dem Jahr 1972 trat neben die Bindung an den Nettogewinn auch der Grad der Erfüllung der staatlichen Kennziffer Warenproduktion; nur im Falle von Erhöhungen des P. über das geplante Niveau hinaus war nunmehr zusätzlich die Durchführung zweier — von folgenden Planaufgaben ausgewählter — Aufgaben Voraussetzung: Export nach Wirtschaftsgebieten, an die Bevölkerung abzusetzende Warenproduktion, Arbeitsproduktivität sowie die Produktion wichtiger Erzeugnisse (z.B. Ersatzteile, bestimmte Konsumgüter). (Vgl. GBl. II, 1972, S. 49 ff. u. S. 379 ff.; I, 1973, S. 293 u. S. 485 f. sowie I, 1979, S. 197.) Bei Nichterreichen der geplanten Höhe der Kennziffern Warenproduktion und Nettogewinn erfolgten in jeweils unterschiedlicher Höhe Kürzungen (maximal bis zu 20 v.H. des Prämienfonds) und bei Übererfüllungen Erhöhungen des Fonds. Wurden die Übererfüllungen bereits im voraus in Gegenplänen vom Betrieb übernommen (GBl. I, 1977, S. 4 ff. sowie 1978, S. 37 ff.), so waren verstärkte Erhöhungen des P. vorgesehen. Als zusätzliche P.-Zuführungen in v.H. galten je 1 v.H. Übererfüllung der Plankennziffer Mit diesen höheren Zuführungen sollte der Betrieb freiwillig und im voraus zur Übernahme von Verpflichtungen zur Planüberbietung veranlaßt werden. Deshalb wurde auch bestimmt, daß der Betrieb im Falle von höheren als in seinem Gegenplan festgelegten Überbietungen lediglich die normalen zusätzlichen P.-Zuführungen für die über den Gegenplan hinausgehenden Planüberschreitungen durchführen durfte. Nach dem Wegfall des Gegenplans im Jahre 1981 wurden die gleichen Regelungen — für bereits bei der Planausarbeitung übernommene bzw. für normale Übererfüllungen — beibehalten (vgl. GBl. I, 1981, S. 311). Wurde die geplante Höhe des Nettogewinns oder der Warenproduktion nicht erreicht, so waren die Prämienzuführungen um 0,5 bzw. 1,5 v.H. je 1 v.H. Unterschreitung zu mindern, für Unter- bzw. Überschreitung eines geplanten Verlustes galt je Prozent eine Erhöhung bzw. Minderung des P. um 0,5 v.H. Der geplante P. sollte jeweils mindestens so hoch sein wie der geplante Fonds des Vorjahres; als Höchstzuführungen galten je vollbeschäftigten Arbeiter und Angestellten (3 Lehrlinge rechnen dabei als 1 Arbeiter) 900 Mark; dieser Betrag durfte allerdings um die aus der Überbietung von Planauflagen resultierenden P.-Zuführungen überschritten werden, jedoch nur um maximal 200 Mark je Beschäftigten. [S. 848]Nach den neuen, seit Anfang Januar 1983 in Kraft getretenen Regelungen (GBl. I, 1982, S. 595 ff. und S. 598 ff.) setzen sich die Zuführungen zum P. nunmehr zusammen aus: (a) einem — mindestens der Vorjahreshöhe entsprechenden — Grundbetrag je Beschäftigten (x Anzahl der geplanten Vollbeschäftigten [VbE]) plus (b) zusätzliche Zuführungen aus Planüberbietungen sowie für hohe Leistungen bei Exporten und bei der Konsumgüterbereitstellung. Die unter (b) zunächst genannten Zuführungen sind an 2 Faktoren gebunden: 1. Die Übererfüllung zweier Kennziffern, die zunächst aus den folgenden vier auszuwählen waren: Warenproduktion, Nettoproduktion, Nettogewinn, Export zu Valutagegenwert. Die für das jeweilige Kombinat bzw. den jeweiligen VEB anzuwendenden zwei Kennziffern wurden von der Staatlichen Plankommission auf Vorschlag des zuständigen Ministers ausgewählt. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern der Leistungsbewertung zum Jahresanfang 1984 (Nettoproduktion, Nettogewinn, Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung, Export), gilt nunmehr, daß stets der Nettogewinn und eine der anderen Hauptkennziffern Basis für die Zuführungen sind. In der Regel ist es die Materialeinsparungen stimulierende Nettoproduktion, bei Exportbetrieben der Valutagegenwert und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Kennziffer Erzeugnisse und Leistungen für die Bevölkerung. In Sonderfällen kann das zuständige Ministerium auch andere Kennziffern vorschlagen, wenn daran die Leistungsfortschritte besser widerzuspiegeln sind. Die Höhe der Zuführungen beträgt jährlich beispielsweise je 1 v.H. Übererfüllung, egal, ob dafür bereits bei der Planausarbeitung eine Verpflichtung übernommen wurde oder nicht: beim Nettogewinn (bzw. bei der Unterbietung eines geplanten Verlustes) 5 Mark je VbE, bei der Nettoproduktion 10 Mark je VbE, beim Export zu Valutagegenwert 20 Mark je VbE. Als maximale zusätzliche Zuführung zum P. ist je VbE — wie bisher — ein Betrag von 200 Mark vorgesehen. Bei Nichterfüllung der relevanten Leistungskennziffern mindern sich die Zuführungen zum P. nach den gleichen — oben genannten — Normativen; der Grundbetrag muß allerdings erhalten bleiben. 2. Die zusätzliche Erfüllung zweier weiterer Kennziffern, die der Generaldirektor des Kombinates mit Zustimmung der zuständigen Gewerkschaftsleitung jährlich aus folgenden acht Kennziffern auswählt: Nettoproduktion, Grundmaterialkosten je 100 Mark Warenproduktion, Export nach Wirtschaftsgebieten zu Valutagegenwert, Warenproduktion (bei Baukombinaten und -betrieben Bauproduktion), Steigerung der Arbeitsproduktivität, Senkung der Selbstkosten, Fertigerzeugnisse für die Bevölkerung, Warenproduktion mit Gütezeichen Q. Seit Einführung der vier Hauptkennziffern scheint nunmehr in der Regel die Bedingung zu gelten, daß sie alle vier mindestens erfüllt sein müssen. Generell ist ausgeschlossen, daß unter (1) festgelegte Kennziffern unter (2) nochmals ausgewählt werden dürfen. Für jede, entsprechend Bedingung (2) ausgewählte, aber nicht erfüllte Kennziffer werden die P.-Zuführungen um 25 v.H. gekürzt. Unabhängig von und über (1) und (2) hinaus, können die Betriebe für die Erfüllung hoher Leistungen beim Export sowie für die Erfüllung von Aufgaben der Konsumgüterproduktion mit zusätzlichen P.-Zuführungen belohnt werden. Die Finanzierung des P. erfolgt aus dem Nettogewinn des Betriebes, wobei zusätzliche Zuführungen aus Zusatzgewinnen zu bestreiten sind. Können einzelne Betriebe die notwendigen Mittel planmäßig nicht aus eigenem Gewinn bereitstellen, so erfolgt die Finanzierung aus dem zentralisierten Nettogewinn des Kombinates. Ist einzelnen Betrieben infolge von Mindergewinnen — nach geleisteter Nettogewinnabführung — nicht einmal die Bildung des P. in Höhe des Grundbetrages möglich, so sind Mittel aus dem Reservefonds des Kombinates (Fonds) heranzuziehen. B. Ziel- und Initiativprämien Stärker als bisher dienen die Mittel des Prämienfonds — als Ziel- und Initiativprämien — zur Stimulierung von Schwerpunktaufgaben der Leistungsentwicklung (z.B. Produktivitäts-, Effizienzerhöhungen, wissenschaftlich-technische Neuerungen, Materialeinsparungen, Exportsteigerungen, Qualitätsverbesserungen, Kostensenkungen, Einsparung von Arbeitsplätzen). Die dafür anzuwendenden — aus dem Plan abgeleiteten — Leistungskriterien sowie der Anteil der einzelnen Werksbereiche und Produktionsabschnitte am betrieblichen Prämienfonds — entsprechend ihrem Beitrag zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung — werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. Für diese Ziel- und Initiativprämien finden grundsätzlich die zusätzlichen, über den Grundbetrag bereitgestellten Prämienmittel Verwendung; sie dürfen zur Finanzierung der Jahresendprämie nur dann herangezogen werden, wenn sonst das Vorjahresniveau der Jahresendprämie nicht zu erreichen wäre. C. Die Jahresendprämie Die J. dient dazu, die Planerfüllung des ganzen Jahres anzuerkennen. Der Durchschnittsbetrag je VbE soll in der Regel in der gleichen Höhe festgelegt werden wie im Vorjahr und — im Gegensatz zu früher — auf dieser Höhe längere Zeit verbleiben, sofern sich nicht aus Veränderungen der Beschäftigten- und Qualifikationsstruktur (z.B. Zunahme der Schichtarbeit, vermehrter Einsatz von Facharbeitern und Fachschulabsolventen) zulässige Änderungen ergeben. Haben Betriebe allerdings einen [S. 849]Durchschnittsbetrag von weniger als 800 Mark je VbE, so kann er auf 800 Mark mit Zustimmung des Generaldirektors des Kombinates sowie der zuständigen Gewerkschaftsleitung erhöht werden, wenn überdurchschnittliche Leistungssteigerungen erreicht worden sind. Für die einzelnen Arbeitskollektive sowie einzelne Mitarbeiter erfolgt eine Differenzierung der J. nach Leistung und Beitrag zur Planerfüllung, unter besonderer Berücksichtigung der übernommenen Schichtarbeit. Bei Fehlschichten und Verstößen kann die J. der betreffenden Werktätigen gemindert werden. Die J. wird auch an die leitenden Mitarbeiter von Betrieb und Kombinat gewährt; für sie sind die Hauptkriterien der Leistung: Erfüllung der Exportaufgaben und Verbesserung der Exportrentabilität sowie auch wissenschaftlich-technische Leistungsziele, die Einhaltung bzw. Unterschreitung der beauflagten materiellen und finanziellen Fonds und die vertragsgerechte Erfüllung der Lieferverpflichtungen nach Sortiment und Qualität. Voraussetzung ist allerdings die Bestätigung der Jahresabschlußdokumente durch die Staatliche Finanzrevision. Die Prämierung erfolgt am Schluß jeden Jahres für alle Beschäftigten, die mindestens ein Jahr im Betrieb tätig waren. Im Jahr 1972 erhielten 3,7 Mill. Beschäftigte der zentralgeleiteten Betriebe im Bereich der Industrieministerien eine J. von durchschnittlich 650 Mark, 1975 wurden 764 Mark erreicht. Für das Jahr 1981 wurden je Beschäftigten durchschnittlich 832 Mark gezahlt. Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, die J. künftig auf dem 1983 erreichten Niveau einzufrieren, bei allerdings gewisser leistungsbedingter Differenzierung für bestimmte Arbeitskollektive (oder sogar Mitarbeiter). Deutlich verstärkt wurde die Stimulierungsfunktion von Ziel- und Initiativprämien, um Arbeitskollektiven und einzelnen Mitarbeitern besondere Anreize zur Erreichung höherer Exporte, verstärkter Materialeinsparungen und Kostensenkungen sowie zur vermehrten Durchsetzung von Qualitätsverbesserungen zu gewähren. VI. Lohnpolitik und Lohnreform Die in den Betrieben der DDR praktizierte Lohnpolitik unterschied sich jahrelang beträchtlich von dem von der SED-Führung angestrebten Zustand. Grundsätzliche Fragen der Entwicklung und Gestaltung des Lohn- und Tarifvertragssystems werden vom Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) beschlossen. Auf dieser Grundlage wird die Gestaltung der Tariflöhne von den wirtschaftsleitenden Organen unter Mitwirkung der zuständigen Gewerkschaftsorgane in Rahmenkollektivverträgen (RKV) geregelt. Aufgabe der Lohnpolitik ist es, den Lohnfonds, der in den Plänen für die gesamte Volkswirtschaft bis hin zu den einzelnen Betrieben und Institutionen festgelegt ist, so einzusetzen, daß er den wachstumspolitischen Zielen entspricht. Im einzelnen sollen eine Erhöhung der Arbeitsleistung, die Hebung des Qualifikationsniveaus und die Lenkung der Arbeitskräfte mit Hilfe der Lohnpolitik erreicht werden. Dazu bedient man sich der Materiellen Interessiertheit der Arbeitnehmer. Das Streben nach einem höheren Lebensstandard soll durch die Differenzierung der Löhne und Gehälter nach Leistung, Anforderung und volkswirtschaftlicher Bedeutung der Wirtschaftszweige in die gewünschten Bahnen gelenkt werden. Das z. T. noch praktizierte, konzeptionell aber bereits überwundene Ls. konnte diese Aufgaben nur unvollkommen erfüllen: In zahlreichen Betrieben hatten sich nicht leistungsbedingte Unterschiede im Lohn herausgebildet; zudem wurde qualifizierte Arbeit oft schlechter als nichtqualifizierte entlohnt. Lohnerhöhungen hatten sich vor allem bei den Produktionsarbeitern über den Mehrleistungslohn vollzogen. Der Anteil des Tariflohns am Arbeitseinkommen betrug durchschnittlich nur noch ca. 50 v.H., in einigen Betrieben noch weniger. Dadurch waren die Wirkungsmöglichkeiten des Tarifsystems als Steuerungsinstrument weitgehend eingeschränkt. Weil der Mehrleistungslohn kaum noch in Abhängigkeit von der Erfüllung der Norm als quasi fester Lohnbestandteil ausgezahlt wurde, verhinderte er eine leistungsgerechte Entlohnung, wenn — wie vielfach beobachtet — Arbeitsproduktivitätssteigerungen nicht durch Normkorrekturen berücksichtigt werden. Außerdem wurden die vorwiegend an den Tarifen ausgerichteten Löhne in Bereichen, in denen eine Leistungsmessung schwer möglich ist, benachteiligt. Häufig wurden davon höher Qualifizierte (z.B. Meister, Techniker) betroffen. Diese Ausweitung des Mehrlohnanteils stand somit der Bereitschaft zu höherer Qualifizierung entgegen. Eine weitere unerwünschte Folge dieser Entwicklung war die Fluktuation aus Bereichen mit geringerem Mehrlohnanteil (z.B. Handel, Dienstleistungen) in solche mit hohem Mehrleistungsanteil. Der Ministerrat der DDR sah sich deshalb veranlaßt, seine Lohnpolitik zu überprüfen. Auf dem 8. Bundeskongreß des FDGB 1972 wurden Änderungen angekündigt, die entsprechend dem „Gemeinsamen Beschluß des Zentralkomitees der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über die weitere planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen im Zeitraum 1976–1980 vom 27. 5. 1976“ für 1,5 Mill. Produktionsarbeiter der Industrie, des Bauwesens und anderer Bereiche der Volkswirtschaft im Verlauf des Planjahrfünfts Wirklichkeit werden sollten: Für diese Arbeiter wurden in Verbindung mit der Wissenschaftlichen ➝Ar[S. 850]beitsorganisation (WAO) neue Grundlöhne eingeführt. Diese lohnpolitischen Veränderungen sahen im Kern eine Anhebung des Tariflohnanteils am Bruttolohn auf 70 bis 80 v.H. vor. Wesentliche Teile des bisherigen Mehrleistungslohnes sollten also in den Tariflohn eingehen. Die Neufestsetzung des Tariflohnes (jetzt Grundlohn genannt) erfolgte auf der Grundlage einer Klassifizierung der formalen Qualifikation sowie der Bewertung der Anforderungen einschließlich der Verantwortung am zu bewertenden Arbeitsplatz. Der gegenwärtig ca. 80 v.H. an der gesamten Bruttolohnsumme betragende Grundlohn wird bei einer Normerfüllung von 100 v.H. voll bezahlt. Wird die Norm von 100 v.H. nicht erfüllt, erfolgen Abzüge vom Grundlohn in Relation zur tatsächlich erbrachten Leistung. Die stärkere Anbindung des neuen Grundlohnes an individuell oder kollektiv beeinflußbare Kennziffern ist ein wesentliches Element dieser Lohngestaltung. Diese unmittelbare Koppelung des Grundlohnes an die Erfüllung technisch begründeter, zumeist quantitativer Arbeitsnormen hat vor allem deswegen gewisse Erfolge gehabt, weil sich die Über- bzw. Untererfüllung der vorgegebenen Normen im Lohn sehr viel drastischer auswirkte als zuvor, da der erhöhte Grundlohnanteil die Bezugsbasis seiner Berechnung darstellt. Erst bei der Normübererfüllung entsteht für den Arbeiter ein Anspruch auf Mehrleistungslohn. Das Kennziffernsystem für den Mehrleistungslohn wurde zugleich über die bloß quantitative Normerfüllung hinaus erweitert. So gibt es Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und für die produktive Nutzung der Arbeitszeit. Die Mehrlohnanteile für Qualitätsarbeit und produktive Nutzung der Arbeitszeit kommen zur Auszahlung, wenn die Vorgaben mit 100 v.H. erfüllt werden. Bei Übererfüllung erhöhen, bei Untererfüllung reduzieren sich diese Beträge im Verhältnis zur erbrachten Leistung. Sie entfallen, wenn die festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt werden. Trotz der — zumindest nach offiziellen Bekundungen — insgesamt positiven Bilanz der Grundlohnreform gilt diese, obwohl nur ein Teil der Beschäftigten von ihr erfaßt wurde, nach Aussagen des Staatssekretärs für Arbeit und Löhne, Wolfgang Beyreuther, mit dem Jahr 1982 als „im wesentlichen abgeschlossen“. Bis zu diesem Zeitpunkt waren für 1,8 Mill. Produktionsarbeiter Grundlöhne und für 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader den Prinzipien der Grundlöhne entsprechende leistungsabhängige Gehälter eingeführt worden. Der Grund für den Abbruch dieser Reform scheint darin zu liegen, daß auch die Grundlöhne noch nicht die arbeitsplatzbezogene Flexibilität aufweisen, die aus der Sicht der Wirtschaftsführung angesichts beschleunigter Rationalisierung und Modernisierung notwendig ist, um zu der angestrebten Leistungsstimulierung zu kommen. Beyreuther nannte bei gleicher Gelegenheit folgende „neue Elemente“, die zukünftig in der Lohnpolitik berücksichtigt werden sollen: „1. … in den meisten Betrieben (kommen) gleichzeitig mehrere Kennziffern der Leistungsstimulierung zur Anwendung … Meist wird eine Kennziffer an Mengenleistungen und eine andere an Qualitätsleistungen gebunden. In zunehmendem Maße werden diese Kennziffern differenzierter. Sie werden immer mehr aus den beeinflußbaren Leistungsfaktoren abgeleitet, die in einem konkreten Arbeitsprozeß gegeben sind. Es ist also ein deutlicher Trend zu einer komplexeren Leistungsstimulierung ablesbar. 2. Für Tätigkeiten, für die in der Vergangenheit zumeist ein reiner Zeitlohn zur Anwendung kam, werden in zunehmendem Maße Leistungskennziffern ausgearbeitet und angewendet. Das gilt z.B. für die Arbeitsaufgaben in den sogenannten Hilfsprozessen. Aber auch für Meister sowie Hoch- und Fachschulkader … Damit werden im Grunde genommen alle Werktätigen über Kennziffern der Arbeitsleistung … materiell interessiert. 3. In den Betrieben wird eine flexible Arbeit mit Leistungskennziffern angestrebt … Was gemeinsam zu verantworten ist und was gemeinsam zu erarbeiten ist, wird kollektiv stimuliert, und was individuell abrechenbar an Leistungen vollbracht wird, wird auch über individuelle Kennziffern … anerkannt.“ Obwohl diese Ausführungen nur wenig „neues“ erkennen lassen, weisen sie darauf hin, daß in den nächsten Jahren eine Vielzahl neuer, rasch wechselnder und kombinierter angewendeter Leistungskennziffern zur Grundlage der Lohnbemessung gemacht werden soll. (Vgl. zu den Einzelheiten: Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.) Jürgen Straßburger (I.-IV., VI.) <autor=“Manfred Melzer (V.)”> Literaturangaben Arbeitsökonomie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. <LI>Napierkowski, Erich, Werner Rogge u. Annemarie Süßmilch: Lohn und Prämie. Erläuterungen zum 5. Kapitel des Arbeitsgesetzbuches der DDR. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1981. (Schriftenreihe zum Arbeitsgesetzbuch der DDR.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 843–850 Lohnfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lohnzuschläge

Lohnformen und Lohnsystem (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Realeinkommen und Arbeitseinkommen Jegliches Einkommen, das die Werktätigen in der DDR erhalten, wird statistisch unter dem Begriff Realeinkommen gefaßt. Teile dieses Realeinkommens sind unabhängig von den individuellen Leistungen der Werktätigen und werden entsprechend den Bedürfnissen über den gesellschaftlichen Konsumtionsfonds verteilt. Hierzu gehören u.a. die Aufwendungen für Bildung, Kultur, Verwaltung,…

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Ministerium für Nationale Verteidigung (1985)

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro des ZK der SED zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen Verteidigungsrat der DDR (NVR) und das MfNV. durchgeführt. Ihm obliegen die Führung der NVA sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landesverteidigung im militärischen und zivilen Bereich. Das MfNV., dessen Minister den Rang eines Armeegenerals besitzt, gliedert sich in einen Hauptstab sowie in Verwaltungen und Abteilungen; zum Bereich des MfNV. gehört ebenfalls die Politische Hauptverwaltung der NVA, die dem Politbüro der SED bzw. dessen Sekretariat untersteht. Minister ist Armeegeneral Heinz Hoffmann (SED; Jg. 1910, im Amt seit 1960), seine Stellvertreter sind (Stand: 1984): Generalleutnant Klaus-Dieter Baumgarten (Chef Grenze), Admiral Dr. Wilhelm Ehm (Chef Volksmarine), Generaloberst Werner Fleissner (Chef Technik u. Bewfg.), Generalleutnant Joachim Goldbach (Chef Rückw. Dienste), Generaloberst Heinz Keßler (Chef der PHV d. NVA), Generaloberst Wolfgang Reinhold (Chef LSK/LV), Generaloberst Horst Stechbarth (Chef Landstreitkräfte), Generaloberst Fritz Streletz (Chef des Hauptstabes und Sekretär des NVR). Zum Hauptstab, der die Landstreitkräfte der NVA führt, gehören als Untergliederungen Verwaltungen, wie z.B. die Verwaltung Operativ (Einsatzpläne), Aufklärung (Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen (zuständig für die 15 Wehrbezirks- und 219 Wehrkreiskommandos) und Abteilungen. Dem Minister unterstehen direkt die Waffengattungsfachabteilungen, die als Verwaltungen von einem Chef der Verwaltung geleitet werden und für die Ausbildung und Bewaffnung der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Artillerie usw.) zuständig sind (der militärische Einsatz der Verbände wird von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen), die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft und Abteilungen, wie z.B. die Abteilung Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA ist dem MfNV. unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 908 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und Fernmeldewesen

Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro des ZK der SED zuständig; dessen Beschlüsse werden durch…

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Bewußtsein, Gesellschaftliches (1985)

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das „gesellschaftliche Sein“ zurückwirkt. Im engeren Sinne wird unter GB. als einem der beiden Grundbegriffe des Historischen Materialismus (neben dem des „gesellschaftlichen Seins“) die Gesamtheit der politischen, philosophischen, moralischen, juristischer Anschauungen und Theorien verstanden, die den ideellen Bestandteil des Überbaus einer bestimmten Gesellschaft bilden. GB. ist ein am Gesamtinteresse einer sozialen Klasse orientiertes Bewußtsein. In der bürgerlichen Klassengesellschaft hat es antagonistischen Klassencharakter. In der sozialistischen Gesellschaft, in der die Klassengegensätze geschwunden sein sollen, ist es in den Grundlagen übereinstimmendes sozialistisches Bewußtsein. Das sozialistische GB. ist jedoch nicht gleich der Summe der individuellen Bewußtseinshaltungen, denen heute eine durchaus differenzierte Struktur zugestanden wird. Das GB. kommt auch nicht „spontan“ als unmittelbares Ergebnis sozialer Prozesse zustande. Es konstituiert sich vielmehr als richtiges Bewußtsein erst auf der Grundlage und unter Verwendung der Erkenntnisse des Marxismus-Leninismus, d.h. durch die Aktivität der marxistisch-leninistischen Partei. Der herrschenden Lehre des Marxismus-Leninismus zufolge soll das GB. oder sozialistische Bewußtsein nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und im Verlauf des „Aufbaus der sozialistischen Gesellschaft“ in zunehmendem Maße eine „wissenschaftlich exakte“ Widerspiegelung der materiellen Existenzbe[S. 221]dingungen und der sich aus diesen ergebenden Notwendigkeiten zu ihrer „gesetzmäßigen“ Fortentwicklung ermöglichen. Um diese Entwicklung zu gewährleisten, müssen Bewußtseinsprozesse „zielstrebig gestaltet“ werden. Hierbei nimmt die SED für sich die führende Rolle in Anspruch. Erziehung, Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche; Klassenbewußtsein; Moral, Sozialistische; Staatsbewußtsein, Sozialistisches. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220–221 Bewährung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirk

Siehe auch: Bewußtsein: 1958 1959 1960 Bewußtsein, Gesellschaftliches: 1975 1979 Bewußtsein, Sozialistisches: 1962 1963 1965 1966 1969 Sozialistisches Bewußtsein: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus in der DDR ist das GB. eine Widerspiegelung des „gesellschaftlichen Seins“ und der gesamten objektiven Realität. Das GB. ist historisch-gesellschaftlich determiniert und hat gleichermaßen eine aktive Funktion, indem es auf das…

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Geschlechtserziehung (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei auch die anfänglich vermiedenen Begriffe Sexualerziehung, „Sexualpädagogik“, „Sexualverhalten“, „Sexualität“ usw. verwendet werden. „Sozialistische“ G. soll die Heranwachsenden befähigen, durch die Beziehungen und in den Beziehungen zum anderen Geschlecht eine „sinnvolle und glückhafte Steigerung ihres Daseins“ zu finden, wozu es der Anerziehung von Einstellungen und Verhaltensweisen bedarf, die durch Verantwortung für die Entwicklung des Partners und für die eigene Entwicklung gekennzeichnet sind. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, die eigenen Kinder auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht sinnvoll vorzubereiten und sie dazu mit dem notwendigen Wissen um die eigene Geschlechtlichkeit und die Eigenarten des anderen Geschlechts vertraut zu machen. Sozialistische G. bezieht sich also auf alle Verhaltens- und Erlebnisweisen des Menschen, welche die Beziehungen zur eigenen Geschlechtlichkeit und zum anderen Geschlecht betreffen, d.h. auf die erotischen und die sexuellen ebenso wie auf die allgemein-sozialen. G. ist zwar die gemeinsame Aufgabe von Familie, Schule, Jugendorganisationen und anderen gesellschaftlichen Erziehungskräften, erfolgt jedoch weitgehend im Rahmen der Schule; sie ist nicht nur die Aufgabe eines Unterrichtsfaches, besonders des Biologieunterrichts der Klasse 8, sondern soll auch die Möglichkeiten verschiedener anderer Fächer, und zwar von der Klasse 1 an, nutzen, besonders des Literatur- und des gesellschaftswissenschaftlichen Unterrichts. Eine wichtige Zielstellung der sozialistischen G. ist es ferner, die Heranwachsenden zu befähigen, sich „von überlebten spätbürgerlichen Moralauffassungen, schädlichen Umwelteinflüssen und unmoralischen Gewohnheiten und Verhaltensweisen abzugrenzen“. Zwei besondere Schwerpunkte bilden die G. der älteren Schüler und Lehrlinge sowie die sexualpädagogische Befähigung der Eltern; zu letzterem werden die für Kinder altersdifferenzierten „Merkblätter für Eltern“ (A: 4–10 J.; B: 10–14 J.; C: 14–18 J.) des Deutschen Hygiene-Museums Dresden verwendet. Für die Vermittlung entsprechender Kenntnisse im Rahmen der G. der 3- bis 18jährigen besteht folgendes 23 Themen umfassendes und in 4 Themenkomplexe gegliedertes sexualpädagogisches (Maximal- bzw. Optimal-) Programm: A. Gesellschaftlich-moralische Probleme: sozialistische Gesellschaft-Ehe und Familie, sozialistische Moral und Geschlechterbeziehungen; B. Allgemeine Probleme der Geschlechterbeziehungen und des Geschlechtslebens: die Beziehungen zwischen Eltern und Kind in der Familie, Herkunft, Entstehung und Geburt des Kindes, die geschlechtliche Reifung im Kindes- und Jugendalter, die sexuelle Reifung, zur Frage der Enthaltsamkeit, die Beziehungen zwischen Jungen und Mädchen, Freundschaft und Liebe, die psychologische Einheit des Menschen im Geschlechtsbereich, männliche und weibliche Sexualität; C. Anatomie und Physiologie des Geschlechtslebens: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane, Menstruation und Menstruationshygiene (nur für Mädchen), Zeugung und Empfängnis, Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsprobleme, Geburt und Fehlgeburt, Masturbationsprobleme (nur für Jungen); D. Abwegigkeiten und Spezialprobleme: Sittlichkeitsvergehen an Kindern, Abwegigkeiten des Sexualverhaltens (Homosexualität, Päderastie, Sadismus, Masochismus), Geschlechtskrankheiten, Impotenz, Frigidität. Bei der G. in der DDR ist man bemüht, sich von 2 extremen Auffassungen zu lösen, sowohl von der Auffassung, daß eine wirksame Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung eine gezielte Vorbereitung der Kinder und Jugendlichen auf die Begegnung mit dem anderen Geschlecht und der eigenen Geschlechtlichkeit überflüssig mache, als auch von der Auffassung, daß eine spezifische Sexualaufklärung allein ausreiche, um auf diese Begegnungen vorzubereiten. Intention und Realisation klaffen auch auf diesem Erziehungsgebiet teilweise noch recht weit auseinander und sind in hohem Maße von den Eigenheiten der jeweils unterrichtenden Personen abhängig. Für DDR-Verhältnisse ausgesprochen offen und unvoreingenom[S. 546]men unterrichtet ein 1982 im Bibliographischen Institut Leipzig erschienenes Jugendlexikon über dieses Gebiet (Jugendlexikon. Jugend zu zweit. Leipzig 1982). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 545–546 Geschichte der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die menschlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern der sozialistischen Gesellschaft sollen nach den Prinzipien der Sozialistischen ➝Moral gestaltet werden. Diese Forderung gilt auch für die Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Lange Zeit teils tabuisiert, teils auf sozialistisch-puritanische Verhaltensregeln und rein biologische „Aufklärung“ reduziert, wird in jüngster Zeit der G. der Kinder und Jugendlichen größere Aufmerksamkeit geschenkt, wobei…

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Gruppe (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)

Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…

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Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) (1985)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 22. 10. 1950 gegründete, dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport unterstellte zentrale Lehr- und Forschungsstätte des DDR-Sports. Längere Zeit fand der Lehrbetrieb zunächst in dezentralisierten, provisori[S. 271]schen Ausbildungsstätten statt. Am 17. 5. 1952 erfolgte an der Gohliser Straße (heute Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee) in Leipzig die Grundsteinlegung für ein eigenes Gebäude durch Walter Ulbricht. In enger Nachbarschaft zum Zentralstadion (Fassungsvermögen 100.000 Zuschauer) belegt die DHfK heute eine Gesamtfläche von 14 ha, wovon 6,1 ha bebaut sind. Der Gebäudekomplex umfaßt 18 Institute, 10 Spezialsporthallen mit einer Nutzfläche von ca. 7.000 qm, 3 Hörsäle mit ca. 1000 Plätzen, 920 Internats- und 600 Seminarplätze, eine Bibliothek mit 65.000 Bänden und eine hochschuleigene Schwimmhalle mit 8.000 Zuschauerplätzen. Die DHfK begann 1950 mit 14 Lehrern und 96 Studenten. Inzwischen studieren an der DHfK jährlich über 2.000 Direkt- und Fernstudenten; ca. 600 Absolventen nutzen jährlich die Weiterbildungskurse. Im Verlauf von 33 Jahren wurden an der DHfK bis Frühjahr 1984 ca. 16.000 Kader ausgebildet, die als Trainer, Übungsleiter, Sportlehrer, Organisatoren, Sportoffiziere, sonstige Funktionäre oder Sportwissenschaftler tätig sind. Unter den DHfK-Absolventen befinden sich zahlreiche Spitzensportler, davon ca. 90 Olympiasieger. Außerdem absolvierten bis Juni 1984 1.700 Trainer- und Sportlehrerstudenten aus 86 Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas die bisher 21 Trainerkurse der DHfK. Von den 450 Hochschullehrern und wissenschaftlichen Mitarbeitern der DHfK sind ca. 200 im „Forschungsinstitut“ mit speziellen Aufgaben befaßt, die strikter Geheimhaltung unterliegen. Dabei handelt es sich weniger um Grundlagenforschung, als vielmehr um die wissenschaftliche Umsetzung fremder Forschungsergebnisse speziell auf medizinischen und material-technologischen Gebieten für den Leistungssport. DHfK-Lehrer und -Trainer müssen der SED angehören. 50 v.H. der Mitglieder des DHfK-Lehrkörpers sind in Wahlfunktionen des DTSB tätig. 1956 wurde der DHfK das Promotionsrecht A (Dr. paed.) verliehen; 1965 folgten das Promotionsrecht B (Dr. sc. paed.) und das Habilitationsrecht. Bis Ende 1980 hatten über 450 Doktoranden ihre Dissertationsschriften erfolgreich an der DHfK verteidigt. Rektor der DHfK ist Prof. Dr. Hans-Georg Herrmann. Der Jahresetat der DHfK belief sich 1978 auf rd. 120 Mill. Mark. Die Ausbildung an der in 4 Sektionen unterteilten DHfK ist betont praxisbezogen. Bereits während des Studiums wird von den DHfK-Studenten die Weitergabe ihres fachlichen Wissens sowie politisch-ideologischer Lehrstoffe an die Schuljugend gefordert. Jeder Student des 4. Studienjahres erteilt als Schulsportlehrer im 10wöchigen Praktikum 150 Stunden obligatorischen Unterricht im Sport und in einem zweiten Fach. Außerdem bilden die DHfK-Studenten Hilfs-Übungsleiter aus, betreuen Schüler im außerschulischen Sportbetrieb und beteiligen sich aus den verschiedensten Anlässen (Partei- und Staatsjubiläen, ZK-Tagungen oder Gesetzesveröffentlichungen) an der Lösung gesellschaftspolitischer Aufgaben. Ständig wachsende Anforderungen und „freiwillige Selbstverpflichtungen“ bestimmen das Leben der DHfK-Studenten. Als dritte Säule der Persönlichkeitsbildung neben der ideologischen Erziehung und dem Fachstudium gilt die militärische Ausbildung. Seit 1960 erfolgt sie „im Rahmen des Studiums“ durch die Nationale Volksarmee (NVA). Die DHfK-Studenten müssen ihre Studienzeit für ein Jahr unterbrechen und leisten Militärdienst in einer NVA-Spezialeinheit, bis 1972 im NVA-Regiment „Walter Ulbricht“. Die DHfK unterhält die Hochschulsportgemeinschaft (HSG) „Wissenschaft“, mit 3.000 Mitgliedern in 28 Sektionen eine der stärksten HSG im DTSB. Leistungssportliche Visitenkarte ist der Sportclub (SC) „DHfK Leipzig“. Aus ihm sind insbesondere in der Leichtathletik (Olympiasiegerin Bärbel Eckert), im Radsport (zweifacher Weltmeister Gustav Adolf „Täwe“ Schur) und im Rudern (Olympiasieger Siegfried Brietzke/Wolfgang Mager) zahlreiche international sehr erfolgreiche Spitzensportler hervorgegangen. Bei den Olympischen Spielen 1980 in Moskau errangen Mitglieder des SC „DHfK Leipzig“ 6 Gold- und 4 Silbermedaillen sowie eine Bronzemedaille. Die Mitglieder des Sportclubs erhalten besondere Vergünstigungen, u.a. Freisemester über das 8semestrige Studium hinaus, individuelle Ausrichtung des Studienplans einschließlich der Verteilung der Zwischenprüfungen nach den Erfordernissen des Leistungssports, besondere Unterkünfte, Sonderverpflegung, Leistungsprämien und bei Studienzeitverlängerung als Folge des Wettkampfsports abgestuft bis zu 100 v.H. eines Assistentengehalts. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 270–271 Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Reichsbahn (DR)

Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 22. 10. 1950 gegründete, dem Staatssekretariat für Körperkultur und Sport unterstellte zentrale Lehr- und Forschungsstätte des DDR-Sports. Längere Zeit fand der Lehrbetrieb zunächst in dezentralisierten, provisori[S. 271]schen Ausbildungsstätten statt. Am 17. 5. 1952 erfolgte an der Gohliser Straße (heute Friedrich-Ludwig-Jahn-Allee) in Leipzig die Grundsteinlegung für ein eigenes Gebäude durch Walter Ulbricht. In enger Nachbarschaft zum…

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Parteilichkeit (1985)

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des Proletariats entspricht“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 245). Im Hintergrund der marxistisch-leninistischen Lehre von der P. steht die Auffassung, daß die Menschen in ihrem Denken und Handeln stets Partei ergreifen, womit eine recht breite Skala von Bedeutungen, nicht nur das Einnehmen eines (partei-)politischen Standpunktes [S. 968]gemeint ist (vgl. neuerdings: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Heft 1/1983, S. 72 f.). Solche Parteinahme verfestige sich im Laufe der Geschichte zu Ideologie. Anders ausgedrückt: Der Marxismus-Leninismus geht davon aus, daß sich in der Ideologie das unmittelbar parteiliche Handeln und Denken der Menschen (oder Klassen) „widerspiegele“ und in einen theoretischen Gesamtzusammenhang gebracht wird. Da jede Ideologie als Ausdruck der Interessen einer Klasse gedacht wird (Marxismus-Leninismus, II. C. 3.), steht P. in einem engen Zusammenhang mit dem Begriff des (Klassen-)Interesses (Interessen/Interessenübereinstimmung). P. im Sinne der „wahren“, also nicht partiell-parteilichen/ideologischen, Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge und des „richtigen“ Handelns ist, nach marxistisch-leninistischer Auffassung, nur vom (Klassen-)Interesse, vom Klassenstandpunkt des Proletariats aus möglich, da „das Proletariat historisch als der Interessenvertreter der Menschheit und der Vollstrecker der geschichtlichen Notwendigkeit auftritt“ (ebda., S. 246; Proletariat). Die Behauptung, P. sei ein „Prinzip“, schließt ein, „daß Erkenntnis, vor allem Erkenntnis gesellschaftlicher Zusammenhänge nur als parteiliches Erkennen möglich ist. P. ist in diesem Sinne ein konstitutives Moment allen Erkennens und davon abgeleiteten Handelns“ (M. Buhr, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, H. 8/1980, S. 902). Als allgemeines Erkenntnisprinzip bildet P. somit ein konstitutives Element von Wissenschaftlichkeit. Wissenschaftlichkeit und P. sind aus marxistisch-leninistischer Sicht als untrennbare dialektische Einheit aufzufassen (Gesellschaftswissenschaften; Wissenschaft). Von dieser Warte aus werden alle Richtungen der westlichen Geistes- und Sozialwissenschaften, die nach Objektivität unter Vermeidung der P. streben, als „objektivistisch“ abqualifiziert (Objektivismus). Abgelehnt werden jedoch ebenso auch „kritisch“, „gesellschaftskritisch“ oder „kulturkritisch“ engagierte Theorieansätze, soweit sie sich nicht innerhalb des Marxismus-Leninismus bewegen. Die vom Klassenstandpunkt des Proletariats ausgehende P. ist jeweils konkret-inhaltlich festgemacht: an einer bestimmten Arbeiterklasse und einer bestimmten Partei, d.h. im Falle der DDR am Programm und an den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und der Generallinie der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) (Internationalismus, Proletarischer). Die so verstandene P. ist für die Anhänger der SED der entscheidende Maßstab für die Beurteilung allen Handelns und Denkens. Von jedem DDR-Bürger (und besonders von den SED-Mitgliedern selbst) wird P. in allen Lebensbereichen, am Arbeitsplatz, in der Wohngemeinschaft und in der Familie erwartet bzw. gefordert (Moral, Sozialistische). P. ist daher wesentlicher Inhalt und herausragendes Erziehungsziel aller Bildungs- und Schulungsbemühungen, um parteiliches Verhalten in der Persönlichkeitsstruktur der einzelnen zu verankern (Lebensweise, Sozialistische; Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 967–968 Parteikontrollkommissionen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Parteischulung der SED

Siehe auch: Parteilichkeit: 1969 1975 1979 Parteilichkeit, Bolschewistische: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundlegender Begriff des Marxismus-Leninismus. Er bezeichnet „den Klassencharakter aller Formen des Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins und des menschlichen Handelns in der Klassengesellschaft“. Zugleich ist P. „ein bewußtes theoretisch-methodisches Prinzip, das dem objektiven Zusammenhang von Wissenschaftlichkeit und Parteinahme für die Interessen des…

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Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte knüpften in dieser Anfangsphase an die Ergebnisse der P. der Vorkriegszeit an. Diese Kontinuität wurde jedoch schrittweise im Zuge der Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Lehre und der Entwicklung einer eigenständigen marxistischen P. abgebaut. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Übernahme der Lehrmeinungen der sowjetischen P. in enger Anlehnung an die Grundaxiome des Dialektischen und Historischen Materialismus. Diese waren jedoch keineswegs einheitlich, wenn man als wichtigste Beispiele die in der Stalin-Zeit vertretene Reflexologie von I. P. Pawlow oder das Standardwerk von S. L. Rubinstein über die allgemeine P. berücksichtigt. Aus diesen heterogenen Impulsen resultiert, daß die Entwicklung der P. in der DDR und deren Konzeptualisierung keineswegs gradlinig verlaufen konnte und daß es bislang nur schwer gelingt, eine einheitliche Theorie der marxistisch-leninistischen P. zu schaffen. Folglich bleiben auch die Begriffsbestimmungen teilweise abstrakt formelhaft und unscharf, wobei sich darin auch Kombinationen der unterschiedlichen theoretischen Modelle wiedererkennen lassen. Durchgängig wird in den meisten aktuellen Veröffentlichungen die Widerspiegelungstheorie in den Mittelpunkt der Definition gerückt (s. Stichwort „Psychologie“ in: Wörterbuch der Marxistisch-Leninistischen Soziologie, Berlin [Ost] 1977, S. 521–522): »Wissenschaft, welche die der subjektiven Widerspiegelung bei Mensch und Tier zugrunde liegenden psychischen Erscheinungen untersucht. Ihr eigentlicher Gegenstand sind die Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten der psychischen Tätigkeit, die durch die besondere Qualität der Widerspiegelung gekennzeichnet sind. Psychisches tritt beim Menschen im Unterschied zum Tier in Form des Bewußtseins auf. Entscheidend für seine Ausprägung ist die Arbeit in Zusammenhang mit der Sprachentwicklung. Die marxistisch-leninistische Psychologie gründet sich auf folgenden Prinzipien: Prinzip der Einheit von Bewußtsein und Tätigkeit. Das Bewußtsein bildet, formt und äußert sich in der Tätigkeit (Arbeit, Lernen, Spiel)… Prinzip der Einheit von Psychischem und Physischem. Einerseits liegen psychischen Erscheinungen neurophysiologische Mechanismen zugrunde, sind aber nicht auf diese reduzierbar. Das Zentralnervensystem ist Grundlage (materielles Substrat) der psychischen Erscheinungen. Andererseits sind sie abhängig von dem jeweiligen Objekt, das sie widerspiegeln. Unterschiedliche inter- und intraindividuelle Widerspiegelungen ergeben sich deshalb, weil die äußeren (objektiven) durch die inneren (subjektiven) Bedingungen ‚gebrochen‘ werden.« Zur Erklärung und Messung des Zusammenwirkens objektiver und subjektiver Bedingungen werden nach wie vor auch system-theoretische Modelle benutzt. Menschliches Verhalten wird mit deren Hilfe als Verhalten lebender, hochkomplexer Systeme definiert, das durch innere Mechanismen bestimmt wird. Die subjektiven Erscheinungsformen dieser inneren Regulierungsmechanismen sind die psychischen Erscheinungen (z.B. Wahrnehmungen, Erinnerungen, Stimmungen, Denkprozesse). Die Diskrepanzen zwischen diesen offiziell vertretenen Theorien und deren Operationalisierung durch die primär an naturwissenschaftlichen Methoden orientierte moderne P. in der DDR, die auf internationalem Standard arbeitet, sind beträchtlich. Eine Synthese wird von F. Klix (1980) angestrebt: „Das letzte Ziel psychologischer Forschungen besteht in der Aufklärung der Grundgesetze menschlichen Handelns und Verhaltens. Das betrifft die innere erlebnismäßige Seite, wie z.B. die Verstandestätigkeit oder das Denken und die gefühlsmäßigen, emotional-affektiven Begleiterscheinungen psychischer Prozesse; es betrifft aber ebenso auch die äußeren, sichtbaren Formen des Verhaltens in den Handlungen oder in der Tätigkeit. Und es betrifft auch die [S. 1058]gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen innerem und äußerem Verhalten, die teils bewußtseinsabhängig sind, aber auch unbewußte Seiten psychischer Prozesse einschließen können“ (S. 9). Folgende psychische Prozesse werden unterschieden: kognitive (Erkenntnis-)Prozesse (z.B. Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedächtnis, Denkprozesse), emotionale Prozesse (Gefühl) und motivationale Prozesse (Willen). Die hierbei zur Wirkung kommenden psychischen Eigenschaften werden differenziert nach dem Leistungsaspekt (Fähigkeiten, Kenntnisse) und nach dem Verhaltensaspekt (Persönlichkeitseigenschaften, Temperamentseigenschaften, Motivationen, Einstellungen, Interessen). In den Wechselwirkungen zwischen Individuum und Umwelt, zwischen biologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, zwischen dem sich entwickelnden Menschen und seiner sozial-geschichtlichen Umwelt wird die wesentliche Quelle für die Entwicklung individuell spezifischer psychischer Merkmale und unterschiedlicher persönlicher Verhaltensformen gesehen. Dabei gilt als Grundsatz: „… daß die Erforschung der Entstehungs- und Erscheinungsformen menschlicher Persönlichkeiten den theoretisch wie praktisch wesentlichen Inhalt der psychologischen Forschung und mithin den Gegenstand der Psychologie selbst ausmacht“ (Klix 1980, S. 10). Somit wird die Persönlichkeitsforschung zu einem Hauptinhalt einer marxistisch begründeten psychologischen Forschung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), wobei allerdings strittig bleibt, welchen Stellenwert sie gegenüber den anderen wichtigen Teilbereichen der P. einnehmen sollte, die eigenständige spezifische Zugänge zu psychologischen Problemen entwickelt haben. In ihnen spielt zwar der Persönlichkeitsaspekt keine ausdrückliche Rolle, wenngleich auch die Erforschung z.B. der Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Wahrnehmung, der Entstehung von Begriffen, der Verhaltensmotivation und der Gesetze des Lernens spezifische Kenntnisse über die menschliche Persönlichkeit vermitteln. Insofern fallen insbesondere der Sozial-, der Pädagogischen und der Persönlichkeits-P. die wichtigsten Aufgaben zu, „das Wesen der sozialistischen Persönlichkeit von der Spezifik des sozialistischen Menschenbildes her abzuleiten und in seinen Konsequenzen für die Aufgaben und Inhalte von Bildung und Erziehung in der sozialistischen Gesellschaft zu bestimmen. Wenn man von einem derart weiträumig verstandenen Persönlichkeitsprinzip in der psychologischen Forschung als Leitmotiv ihrer Inhalte und Ziele ausgeht, so bestimmen sich auch von dieser Position aus Rolle und Funktion der Psychologie in der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes“ (Klix 1980, S. 11). Dabei geht das Bemühen immer intensiver dahin, die Erkenntnisse der P. systematisch zur Lösung gesellschaftlich relevanter Aufgaben einzusetzen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung und Probleme der psychologischen Praxis sollen sich wechselseitig ergänzen: „Bedeutung und Rolle der Psychologie im realen Sozialismus sind in ständigem Wachsen begriffen. Und dies hat weniger mit wissenschaftsinternen Faktoren als vielmehr damit zu tun, daß immer mehr relevante Aufgaben aus der gesellschaftlichen Praxis nur dann einer Lösung zugeführt werden können, wenn entsprechende Kenntnisse über die psychischen Besonderheiten des Menschen gegeben sind“ (Kossakowski 1980, Vorwort). Die wichtigsten Funktionen der P. richten sich auf die zentralen Erziehungsziele der sozialistischen Gesellschaft in der DDR, wobei drei Aufgaben als wesentlich genannt werden (s. Kossakowski 1980): Primär geht es um die effektive Entwicklung von klassenbewußt und selbständig handelnden sozialistischen Persönlichkeiten. Im Zuge einer zunehmenden Verbesserung der ökonomischen Bedingungen wird zugleich der Subjektive Faktor der Persönlichkeitsentwicklung bedeutsamer. Es geht um die harmonische allseitige Entwicklung in allen Lebensbereichen, um die Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit, der Lebensfreude, der zwischenmenschlichen Beziehungen. Unverändert spielt jedoch der ökonomische Aspekt die wichtigste Rolle, indem die Effektivität der Produktion erhöht werden soll u.a. durch Steigerung der Arbeitsproduktivität der Werktätigen und Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen. Hierbei erfüllt die psychologische Forschung (insbesondere die Arbeits- und Ingenieur-P.) eine wichtige Funktion. Die „bewußte Tätigkeitsregulation“ wird dabei als Kernstück der menschlichen Produktivkraft angesehen. Deshalb rücken psychologische experimentelle Untersuchungen über die bewußte, zielgerichtete Handlungsregulation in den verschiedenen Lebens- und Tätigkeitsbereichen immer mehr in den Mittelpunkt psychologischer Forschung (Hiebsch 1979). Hierin werden auch Ansätze für eine übergreifende psychologische Theorie gesehen, die die in der P. der DDR bislang noch vorhandenen isolierenden bzw. als „funktionalistisch“ bezeichneten Zugangsweisen überwinden soll. In diesem Zusammenhang wird die kognitive P. kritisch erwähnt (Kossakowski 1980). Andererseits haben aber gerade die Forschungsergebnisse der kognitiven P. in der DDR internationalen Standard und Ansehen gewonnen. Hierbei hat vor allem die Einführung logistischer informationstheoretischer Modelle wichtige Impulse gegeben (Klix 1980). In dem forcierten Bemühen um Abgrenzung und Entwicklung einer eigenständigen sozialistischen P. und dem gleichzeitigen Streben nach internationaler Anerkennung, die bislang primär an dem Standard der westlichen Forschung zu messen ist, liegt erheblicher Konfliktstoff. [S. 1059]<II. Entwicklung der Psychologie in der DDR> Auf die hundertjährige Tradition der P. in Deutschland wird in der DDR offiziell positiv Bezug genommen, was anläßlich der Hundertjahrfeier des Psychologischen Instituts der Universität Leipzig besonders deutlich wurde. Am 1. 10. 1875 wurde nämlich der Physiologe W. Wundt auf einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität in Leipzig berufen, wo er im Jahre 1879 das erste Laboratorium der Welt für P. gründete. In der Folgezeit gingen davon vielfältige Impulse aus, die zur Entwicklung unterschiedlicher psychologischer Schulen führten, unter denen die Leipziger Ganzheits-P. und die Berliner Gestalts-P. großen Einfluß und Ausstrahlung erlangten. Trotz der Emigration zahlreicher prominenter Wissenschaftler während der NS-Zeit und des Krieges wirkten diese im Nachkriegs-Deutschland in beiden deutschen Staaten teilweise weiter, ohne daß daraus jedoch neue Schulen entstanden wären. In den Besatzungszonen bzw. deutschen Teilstaaten bestand zudem das gemeinsame Problem, nach der erzwungenen Unterbrechung und Isolierung den Anschluß an den internationalen Forschungsstand, wie er primär durch die angelsächsischen Staaten geprägt wurde, zu finden. Dessen Rezeption konnte in der DDR jedoch nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Die Entwicklung der P. in der DDR beginnt bereits mit dem Befehl des Chefs der sowjetischen Militärverwaltung vom 15. 9. 1945, den Unterricht an den Hochschulen vorzubereiten. Mit der Wiedereröffnung der Universitäten und Hochschulen durch die sowjetische Militärverwaltung (15. 10. 1945 bis 1. 10. 1946) und der Einführung der Lehrerausbildung an neu errichteten Pädagogischen Fakultäten erfüllte die P. von Anbeginn eine wichtige Ausbildungsfunktion. Diese inhaltliche Ausgestaltung der Lehrerausbildung machte zugleich die Ausbildung von Diplom-Psychologen erforderlich, die zunächst von „bürgerlichen“ bzw. „bürgerlich-demokratischen“ Wissenschaftlern geleistet werden mußte. Mit Gründung der DDR (7. 10. 1949) beginnt eine Periode der gesellschaftlichen Entwicklung, die dem forcierten Aufbau und der konsequenten Durchsetzung des Sozialismus gewidmet ist und schließlich mit dem VI. Parteitag der SED (1963) einen vorläufigen Abschluß findet (Periodisierung). Diese Zielsetzungen hatten auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den weiteren Aufbau der P. in der DDR. Mit der Hochschulreform vom 1. 9. 1950 wurde ein Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium an allen Fakultäten eingeführt. Im Jahre 1951 wurde ein — 1952 korrigierter — Studienplan für P. verabschiedet. 1955 erfolgten dessen Neufassung und eine Erweiterung des P.-Studiums auf 5 Jahre. Schwerpunkte lagen dabei in den Richtungen Arbeits-P., Erziehungs-P. (bzw. Pädagogische P.) und Klinische P. 1951 setzte eine generelle Umorientierung insbesondere der Pädagogischen P. auf die Sowjet-Pädagogik (I. P. Pawlow, S. L. Rubinstein, A. N. Leontjew, A. R. Lurija) ein. Damit begann zugleich eine sich zunehmend verschärfende Auseinandersetzung mit denjenigen Wissenschaftlern, die eine „bürgerliche“, „positivistische“ P. vertraten, insbesondere mit K. Gottschaldt, der den renommierten P.-Lehrstuhl an der Humboldt-Universität zu Berlin innehatte. Insbesondere waren die in der seit 1954 wieder erscheinenden „Zeitschrift für Psychologie“ (Herausgeber: K. Gottschaldt) vertretenen positivistischen Positionen, die nach Einschätzung der Kritiker nicht den weltanschaulichen philosophischen Forderungen und Grundaxiomen des Marxismus-Leninismus gerecht wurden, Anlaß zur Kritik. Diese Auseinandersetzung fand anläßlich des V. Parteitages der SED (1958) und der III. Hochschulkonferenz des gleichen Jahres einen Höhepunkt. Die Kritik wurde vor allem in der Zeitschrift „Pädagogik“ artikuliert, insbesondere durch J. Lompscher, H. Hiebsch, F. Klix und A. Kossakowski. Als ein Gegenzug ist die Gründung des Instituts für P. an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena zu werten, in dem unter Leitung von F. Klix vor allem kognitive Prozesse mittels kybernetischer Modelle untersucht und beschrieben wurden. Der V. Parteitag der SED (1958) gilt aus der heutigen, in der DDR offiziell vertretenen Sicht als der Beginn des Aufbaus einer eigenständigen sozialistischen P. Im gleichen Jahr erschien als erstes umfassendes Werk die „Kinder-P.“ von G. Clauß und H. Hiebsch, sowie die deutsche Ausgabe von S. L. Rubinsteins Buch: „Grundlagen der allgemeinen Psychologie“, dessen umfassende Orientierung in theoretischen philosophischen Grundfragen der Marxistisch-Leninistischen P. lange Zeit zur verbindlichen Lehre wurde. Daneben erschienen gleichzeitig die für eine empirische P. bedeutsamen, renommierten Statistik-Lehrbücher in der DDR (z.B. E. Weber, in 1. Aufl. bereits 1948; G. Clauß und H. Ebner folgten 1967). Seit 1960 wurde zudem eine zweite psychologische Fachzeitschrift „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“ herausgegeben, die aus den seit 1959 regelmäßig stattfindenden psychologischen Kolloquien hervorging. Mit Heft 80/1982 wurde ihr Erscheinen jedoch eingestellt und 1983 an ihrer Stelle vom Vorsitzenden der Gesellschaft für P. der DDR (Prof. Dr. Adolf Kossakowski) eine neue Zeitschrift „Psychologie für die Praxis“ präsentiert (Heft 1/1983). Eine Auseinandersetzung mit „reaktionären Kräften“ unter den Psychologen in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere mit F. Sander, der ehemals in Leipzig und nach Verlassen der DDR in Bonn lehrte und wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit angegriffen wurde) bot den [S. 1060]Anlaß, um im Jahre 1962 eine eigene „Gesellschaft für Psychologie der DDR“ in Abgrenzung von der Deutschen Gesellschaft für P. zu gründen. Anläßlich des XVIII. Internationalen Kongresses für P. in Moskau (1966) wurde die Gesellschaft für P. der DDR in die Internationale Union der Psychologischen Wissenschaft (IUPW) aufgenommen. Der XXII. Internationale Kongreß für P. fand schließlich in Leipzig im Jahre 1980 anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Psychologischen Instituts statt und wird als ein Höhepunkt für die P. in der DDR bewertet. Prof. Dr. Friedhart Klix wurde auf diesem Kongreß zum Präsidenten der IUPW gewählt. Vor allem der VI. Parteitag der SED (1963) unterstrich die wachsende Bedeutung der Erkenntnisse der P. für die sozialistische Leitungstätigkeit, woraus die Themenschwerpunkte für die in den Folgejahren stattfindenden nationalen Kongresse der Gesellschaft für P. entwickelt wurden. Der 1. Kongreß für P. (1964) in Berlin brachte eine erste öffentliche Bestandsaufnahme mit Schwerpunkt auf der allgemeinen P., insbesondere der Anwendung verfeinerter Methoden und Skalierungsverfahren im Rahmen kybernetischer Modelle, die für die Gestaltung von Mensch-Maschine-Systemen nutzbar gemacht werden sollten. Die Themenschwerpunkte der folgenden Kongresse (z.B. 2. Kongreß in Berlin [Ost] 1969, 3. Kongreß 1972 in Erfurt, 4. Kongreß in Leipzig 1975) konzentrieren sich stärker auf Arbeits- und Ingenieur-P. und Pädagogische P. Zugleich ist ein zunehmender Praxisbezug festzustellen, z.B. in der Lehrerbildung, der Erziehungsberatung, der Psychotherapie, der Psychodiagnostik, im Gesundheitsschutz, in Ehe- und Familienberatungsstellen sowie in arbeitswissenschaftlichen Zentren. Anläßlich des 6. Kongresses der Gesellschaft für P. der DDR in Leipzig (1983) unter dem Leitmotiv: „Psychologie für die gesellschaftliche Praxis“ wird in Auswertung des X. Parteitages (1981) die Praxisrelevanz erneut unterstrichen im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des „subjektiven Faktors“ sowie die vielfältigen ökonomischen Aufgaben. Für deren Bewältigung sind vornehmlich die Arbeits- und Ingenieur-P. aber auch die Pädagogischen P. gefordert, z.B. bei der Gestaltung „rechnergestützter Bildschirmarbeitsplätze“, beim Einsatz von „Industrierobotern“ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, bei der Entwicklung einer „sozialistischen Arbeitseinstellung“ (s. P. für die Praxis, Heft 1/1983, S. 14–31). In diesem Zusammenhang ist auch die Veränderung der Schriftenreihe der Gesellschaft für P. der DDR zu sehen. Es gehe darum, die Zeitschrift so zu profilieren, „daß sie den erhöhten gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden kann“ (Kossakowski, in: Psychologie für die Praxis, Heft 1/1983, S. 8–9), d.h. um eine effektivere Umsetzung der psychologischen Forschungsergebnisse in die Praxis. III. Institute und Ausbildungsschwerpunkte Seit 1962 erfolgte eine Spezialisierung der Ausbildung und Forschung an den Instituten für P. der Universitäten: Berlin und Dresden vertreten schwerpunktmäßig Arbeits- und Ingenieur-P., Berlin ist auf die Klinische P. spezialisiert, Leipzig auf Pädagogische P. und Jena auf Sozial-P. Bis 1975, insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte der weitere Ausbau bestehender und der Aufbau neuer Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen an Hochschulen und Universitäten. So erhielt Berlin zusätzlich ein Institut für Pädagogische P., Leipzig eine Abteilung Arbeits-P., an der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig wurde ein Lehrstuhl für Sport-P. eingerichtet u.a.m. Daneben kam es zur Gründung zentraler Forschungsinstitute außerhalb der Hochschulen: 1966 Gründung des Zentralinstituts für Jugendforschung] in Leipzig, 1970 Gründung des Instituts für Pädagogische P. an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften in Berlin (Ost) (Pädagogische Wissenschaft und Forschung). Daneben bestehen eine Reihe wissenschaftlicher Gremien mit beratender Funktion. So wurde z.B. der Beirat für P. beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen 1973 erneut ins Leben gerufen, des weiteren besteht eine Fachkommission für Lehrerbildung beim Ministerium für Volksbildung, eine Arbeitsgruppe für P. beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne und schließlich gibt es wissenschaftliche Räte an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, am Zentralinstitut für Jugendforschung und am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (Arbeitshygiene). Die tatsächliche Kompetenz und die Bedeutung dieser Beratungsgremien lassen sich jedoch nur schwer ermitteln. Die 4 wichtigsten Ausbildungs- und Forschungsinstitute für die Fachrichtung P. mit Diplom-Abschluß bestehen gegenwärtig an den folgenden Universitäten: Sektion P. der Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Dresden (Sektion Arbeitswissenschaften/Wissenschaftsbereich P.), Sektion P. der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sektion P. der Karl-Marx-Universität Leipzig. Dabei sind gemäß den speziellen Fachstudienplänen Spezialisierungsmöglichkeiten in Berlin für Arbeits- und Ingenieur-P. und Klinische P., in Jena für Sozial-P., in Dresden für Arbeits-P. und in Leipzig für Pädagogische P. und Klinische P. gegeben. In den ersten 3 Studienjahren besteht eine einheitliche Grundausbildung in den wichtigsten Teilbereichen der P., auf die die Spezialisierung mit Beginn des zweiten Studienjahres aufbaut. Das P.-Studium in den genannten Fachrichtungen schließt mit dem Diplom ab. Die Dauer des Studiums beträgt 5 Jahre. Psychologische Lehrinhalte sind aber auch in anderen Studienrichtungen enthalten, z.B. im [S. 1061]Hoch- und Fachschulstudium der Lehrer und Erzieher, in Medizin, Rechtswissenschaft, Kriminalistik sowie in arbeitswissenschaftlichen, ökonomischen und technischen Studienrichtungen. Die Ausbildung der Diplom-Psychologen in der DDR ist einheitlich ausgerichtet und breit angelegt, um eine ausreichende Disponibilität der Absolventen während ihrer Berufstätigkeit zu erreichen. Eine weitere Akzentuierung erfolgte mit dem am 1. 9. 1983 in Kraft getretenen überarbeiteten Studienplan für die Ausbildung von Diplompsychologen. Angestrebt wird damit u.a. eine Intensivierung des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums, die Förderung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, ein weiterer Ausbau der Arbeits- und Ingenieur-P. Als neue Spezialisierungsrichtung wurde an der TU Dresden „P. der Berufsberatung“ eingerichtet, deren Absolventen vornehmlich für die Berufsberatungszentren vorgesehen sind. Folgende Fächer sind Bestandteil des Studiums: Lehrveranstaltungen über Fragen des Marxismus-Leninismus, Ausbildung in den Fremdsprachen Russisch und Englisch, humanbiologische Grundlagenfächer (anatomische Strukturen, physiologische Prozesse, genetische und konstitutionelle Bedingungen) — allgemeine P. (mit Schwerpunkt auf kognitiven Prozessen und Motivation) — mathematische P. (u.a. mathematische Logik und Wahrscheinlichkeitstheorie) — psychologische Statistik (Deskriptions- und Inferenz-Statistik, lineare und multivariate Verfahren der Korrelations-, Varianz-, Regressions- und Faktorenanalyse) — allgemeine Psychodiagnostik (Anwendung diagnostischer Verfahren) — Persönlichkeits- und Sozial-P. (Persönlichkeitsentwicklung, soziales Handeln) — Entwicklungs-P. (psychische Phylo- und Ontogenese) — Geschichte der P. (ausgehend von den Positionen des historischen Materialismus). Im formalen Aufbau entspricht die Studienordnung der Studienordnung in der Bundesrepublik Deutschland bei zunehmend unterschiedlicher thematischer Ausgestaltung. Unter diesen Ausbildungsbereichen spielt die Psychoanalyse keine Rolle, ebensowenig wie auf den psychologischen Fachkongressen. Dagegen hat in den Nachbarwissenschaften speziell auf der Anwendungsebene im Bereich der Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie eine Diskussion über die von Sigmund Freud begründete psychoanalytische Theorie begonnen, die kritisch und zugleich zunehmend differenzierter geworden ist. Ein grundlegender Wandel zeichnet sich in der Bewertung des „Unbewußten“ ab, dessen Existenz aus der Sicht der marxistischen Ideologie bislang in Abrede gestellt wurde. Mit dieser Theorie werden u.a. die Beweggründe menschlichen Handelns und Verhaltens aus unbewußten Triebkräften oder Motiven hergeleitet, deren Dynamik in nicht bewältigten Konflikten, zumeist in der frühen Kindheit, wurzelt. Dabei werden Urinstinkte und Urtriebe angenommen, deren Entstehung bis in die Frühgeschichte der Menschheit verfolgt wird. Ihr Mangel wird u.a. darin gesehen, daß sie für das Ganze psychischer Phänomene Gültigkeit beansprucht und sich nicht auf die spezifischen Symptome neurotischer Erkrankungen beschränkt, an deren Krankheitsbildern die Theorie ursprünglich entwickelt wurde: „Die Kritik muß dort ansetzen, wo solche Erklärungsansätze ihre Zuständigkeit verlassen und jeweils auf das Ganze zielen, anstatt die Klasse der Phänomene genau zu bestimmen, für die die jeweiligen Verallgemeinerungen einen gewissen Erklärungswert besitzen … Wenn es also heute in der Psychologie solche Schule nicht mehr gibt, so liegt darin ein bedeutsames Zeichen realen Erkenntnisfortschritts“ (Klix 1980, S. 12). IV. Die Teildisziplinen der Psychologie Die P. gliedert sich in vielfältige eigenständige Teil- und Unterdisziplinen. So untersucht die Allgemeine P. Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten des Psychischen, die für den normalen Menschen gelten sollen, relativ abgehoben vom individuellen Fall. Die Differentielle P. und die Psychodiagnostik untersuchen die einzelne Persönlichkeit mit ihren Verhaltensweisen und Fähigkeiten. Das Verhältnis von Person und sozialer Umwelt zählt zur Sozial-P. Ferner wird als eigenständiger Bereich die Entwicklungs-P. insbesondere des Kindes- und Jugendalters unterschieden. Außerdem haben sich zahlreiche Disziplinen der Angewandten P. entwickelt: z.B. Arbeits- und Ingenieur-P., Medizinische, Pädagogische, Forensische, Verkehrs- und Sport-P. Im Rahmen der Allgemeinen P. stellen die Motivations- und die kognitive P. die Hauptbereiche dar. Vor allem die kognitive P. hat in den letzten 15 Jahren beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Hierzu zählen vor allem Erkenntnisse über Problemlösungsprozesse und über die psychologischen Funktionen der Sprache. Als drittes wichtiges Teilgebiet zählt zur Allgemeinen P. die psychologische Methodik. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien und Techniken psychologischer Untersuchungsprozesse, um die Entwicklung und Validierung von nicht experimentellen und experimentellen Methoden zur Identifizierung und Differenzierung psychischer Prozesse sowie um die statistische Auswertung und Prüfung von Daten und die Verallgemeinerung empirischer Befunde. Als Untersuchungsmethoden werden eingesetzt die Selbst- und Fremdbeobachtung, die mündliche (Exploration, Interview) und schriftliche Befragung, das Experiment (Labor- und natürliches Experiment) und die Analyse von Objektivationen (Tätigkeitsprodukten), wobei im Bereich der psychischen Prozesse weitgehend experimentelle Methoden Eingang gefunden haben. [S. 1062]<A. Arbeits- und Ingenieur-Psychologie> Die Arbeits- und Ingenieur-P. spielt im Rahmen der Fachausbildung eine wichtige Rolle. Arbeit wird, ausgehend von K. Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der Arbeits-P. somit zugrunde liegende marxistische Arbeitsbegriff impliziert zugleich die Aufgabe, die Einsicht in das Wesen der menschlichen Arbeitstätigkeit zu vertiefen. Häufig werden deshalb in der DDR auch arbeits- und sozialpsychologische wie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe im Rahmen der Arbeitswissenschaften kombiniert. Die Arbeits- und Ingenieur-P. konzentriert sich im wesentlichen auf die Untersuchung der Leistungen des einzelnen und des Kollektivs am Arbeitsplatz, auf die Arbeitsmethoden, das Arbeitstempo und die Arbeitsintensität. Dabei spielt die Einstellung zur Arbeit, die Arbeitsmotivation eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse arbeitspsychologischer Untersuchungen werden u.a. dazu verwandt, die Arbeitsproduktivität des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu steigern. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Prozesse bei der gesellschaftlichen Arbeit zu erforschen. Generell geht es um die Optimierung von Mensch-Maschine-Systemen und speziell um die Erzeugung bewußter, positiver Arbeitsmotivationen sowie die Erforschung der Umstellungs- und Lernfähigkeit von Menschen in der Arbeitswelt. Unter diesen Zielsetzungen wird auch die Psychodiagnostik eingesetzt. Ein wichtiger Bereich der Arbeits- und Ingenieur-P. bezieht sich auf die Arbeitsgestaltung. Hierbei soll ermittelt werden, wie unter Berücksichtigung psychologischer Kriterien die zweckmäßigste Aufgabenverteilung zwischen Mensch und Technik im Arbeitsprozeß vorgenommen werden kann und wie die Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten entsprechend den Leistungsmöglichkeiten des Menschen erfolgen soll. Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt bezieht sich auf die Erforschung der psychologischen Grundlagen der Berufsentwicklung und der entsprechenden Diagnostik. Hierbei geht es um Fragen der Berufswünsche und -motive, Berufsausbildung und Berufsanforderungen. Mittels psychologisch begründeter Maßnahmen (z.B. Anlern- und Trainings-Verfahren, Begutachtung der Berufseignung) soll auf die Entwicklung der psychischen Leistungsvoraussetzungen der Werktätigen im Arbeitsprozeß Einfluß genommen werden. Dazu sind auch klinisch-psychologische Grundlagen erforderlich, mit denen Kenntnisse über mögliche psychische Störungen und Fehlentwicklungen aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen gewonnen werden können. Schließlich geht es um die Gestaltung der Kooperation im Arbeitsprozeß, insbesondere die Entwicklung von Arbeitskollektiven und die Optimierung der Leitungstätigkeit. Eine Kooperation mit Vertretern anderer arbeitswissenschaftlicher Disziplinen erscheint unerläßlich (z.B. Arbeitsphysiologie, Arbeitsökonomie, Arbeitsschutz). Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO). B. Klinische Psychologie Die Klinische P. befaßt sich mit psychischen Störungen und Fehlentwicklungen, ihrer Erscheinungsweise und Entstehung. Diese Kenntnisse bilden die Basis für die klinisch-diagnostischen und therapeuti[S. 1063]schen Lehrinhalte, die wichtige Bestandteile dieser Spezialausbildung sind. Im Rahmen der klinischen Diagnostik geht es um den effektiven Einsatz psycho-diagnostischer Verfahren und die klinisch-psychologische Begutachtung. Daneben ist die Einführung in die verschiedenen Psychotherapie- und Beratungsmethoden bedeutsam im Hinblick auf die Vorbereitung zu einer selbständigen psychotherapeutischen und beratenden Tätigkeit des klinischen Psychologen. In diesen Lehrbereich fällt ferner die Rehabilitation, wobei eine Kooperation mit den medizinischen Nachbardisziplinen erforderlich ist. Im Rahmen psychotherapeutischer Methoden gewinnt auch die Psychoanalyse zunehmendes Interesse bei der Behandlung und Heilung von Neurosen (Geschädigte). C. Pädagogische Psychologie Wesentlicher Bestandteil der Pädagogischen P. ist die Lern- und Erziehungs-P., wobei kognitive und sozialpsychologische Probleme der Schulpraxis, Störungen des Lern- und Erziehungsprozesses und wichtige psychopathologische Erscheinungsformen von besonderer Bedeutung sind. Psychologische Probleme der Berufsvorbereitung, Berufswahl und Berufsbildung lassen sich ebenfalls zum Teil der Pädagogischen P. zuordnen (Berufsberatung und Berufslenkung; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). D. Sozialpsychologie Die marxistische Sozial-P. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht es um Kommunikation und Interaktion, soziale Einstellungen, Gruppenintegration, kollektives Problemlösen, Leitungsprozesse und Führungsverhalten, wobei der Schwerpunkt jeweils auf dem Arbeitsprozeß liegt. Die Sozial-P. verfolgt im wesentlichen 3 Ziele: „1. durch Optimierung der interpersonalen Beziehungen in Familien-, Arbeits-, Lern- und Freizeitkollektiven die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität zu leisten, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungsprozessen zu erhöhen“ (Kursivtext im Original unterstrichen. Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 573). Sie geht von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische Sozial-P. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Erst in der gemeinsamen Arbeit, in der kollektiven Bewältigung von Problemen sollen sich sozialistische Persönlichkeiten und neue soziale Verhältnisse zwischen den Menschen entwickeln: „Sie sind gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Solidazität. Die gemeinsame Tätigkeit bei Arbeit, Lernen und Sport fordert in der sozialistischen Gesellschaft eigene Formen von sozialen Gruppen: Kollektive. Und eben jene neuen sozialen Prozesse und ihre Leitung bedürfen einer wissenschaftlichen Gestaltung. Die Sozial-P. hat deshalb die Aufgabe, Gesetzmäßigkeiten aufzudecken, die bei der Planung und Leitung sozialer Prozesse bedeutsam werden. Als eine psychologische Disziplin hat sie dabei jene Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die im Individuum bei der psychischen Regulierung seines sozialen (interpersonellen) Verhaltens wirken“ (M. Vorwerg u. G. Vorwerg, in: Klix 1980, S. 80). Die Sozial-P. erforscht demnach in erster Linie die Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß mit dem Ziel, die sozialen Prozesse in Kollektiven sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung zu optimieren. Dabei werden nicht nur gruppendynamische Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern ebenso Mechanismen der sozialen Wahrnehmung, des sozialen Lernens und soziale Einstellungen. Hierbei gehen auch persönlichkeitsspezifische Aspekte wie in allen Teilbereichen der P. ein (Kollektiv, Sozialistisches; Soziologie und Empirische Sozialforschung). E. Entwicklungspsychologie Die Entwicklungs-P. hat in der DDR eine lange Tradition, wobei sich die ersten Untersuchungen auf das Kindesalter konzentrierten. Primär geht es um die Erforschung der menschlichen Entwicklung mit dem Ziel, daraus praktische Erkenntnisse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen (insbesondere im Schulkindalter) und erzieherisch wirksam beeinflussen zu können. Zwischenzeitlich hat sich der Akzent auf das Jugendalter verlagert, in dem die wichtigsten Integrationsprozesse zum Abschluß gebracht werden müssen (Jugendforschung]). Die Entwicklungs-P. in der DDR hat in verschiedenen Studien wichtige Erkenntnisse geliefert über alterstypische Besonderheiten, über das Zusammenwirken von biologischen, genetischen und Umweltfaktoren. Generell wird in den vorliegenden Daten eine altersmäßige Vorverlagerung der Entwicklung in sämtlichen Bereichen bereits in der frühen Kindheit festgestellt (z.B. Motorik, Sprache, Wahrnehmung). Diese zeitliche Vorverlagerung (Akzeleration) wurde seit [S. 1064]langem in der westlichen Forschung zunächst im Jugendalter festgestellt. Interessant ist ferner, daß sich mit zunehmendem Lebensalter die alterstypischen Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten vermindern und durch zahlreiche andere differenzierende Merkmale überlagert bzw. aufgehoben werden (z.B. Geschlecht, soziales Milieu). Bereits im mittleren Schulalter läßt sieh eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit innerhalb derselben Altersgruppe feststellen. Beachtliche Einsichten hat die P. des Erwachsenenalters in der DDR vermittelt. Die Untersuchungen konzentrieren sich vor allem auf die intellektuelle Lern- und Leistungsfähigkeit im Laufe des Erwachsenenlebens. Hierbei wurden systematische Vergleiche verschiedener Lebensaltersgruppen in Längsschnitt- und Querschnitt-Untersuchungen vorgenommen. Auch diese Forschung erfolgt mit dem Ziel, einen optimalen Arbeitskräfteeinsatz zu erreichen: für die Maßnahmen zur Weiterbildung und Umsetzung von Arbeitskräften soll die Flexibilität und Umlernfähigkeit in verschiedenem Lebensalter erkannt und entsprechend genutzt werden. Die westliche Erwachsenen-P. konzentriert sich demgegenüber mehr auf alte Menschen im Rahmen der Gerontologie, eine Fragestellung, die in jüngerer Zeit auch in der DDR Beachtung findet (Altenpolitik). Je nach den speziellen Fähigkeiten — z.B. im Wahrnehmungsbereich — läßt sich auch im höheren Lebensalter ein Leistungszuwachs nachweisen. Ausschlaggebend dafür sind die jeweilige erworbene schulische und berufliche Qualifikation und die weitere Teilnahme an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen (H. Löwe 1977). V. Aktuelle Tendenzen Kennzeichnend für die P. in der DDR sind die forcierten Bemühungen um Abgrenzung von der „bürgerlichen“ P. sowohl in Form von kritischer Auseinandersetzung, als auch noch immer durch eine ignorante Polemik. Je einseitiger die „Widerspiegelungstheorie“ als theoretische Basis genutzt wird, um so mehr werden wichtige psychische Merkmale und Prozesse ausgeklammert. Auch die psychologische Forschung unterliegt der grundlegenden Zielsetzung der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, die bewußt (Bewußtsein, Gesellschaftliches) und diszipliniert handeln sowie die Arbeit in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen sollen. Den unterschiedlichen Teilbereichen der P. sind gemeinsam ihr aktueller Zeitbezug, ihr ausdrücklicher Praxisbezug, der sich zugleich konzentriert auf die Anforderungen der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, die Optimierung des Verhältnisses von Mensch und Arbeit und die Orientierung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, wobei zugleich angenommen wird, daß ein in dieser Weise gestalteter Arbeitsprozeß auch zu einer optimalen Entwicklung der Persönlichkeit führt. Somit treten pro Teildisziplin jeweils nur ganz spezielle Themenstellungen hervor, die sich in den beschriebenen Kontext einfügen. Die übereinstimmenden Forschungsthemen, Ziele und politischen Rahmenbedingungen führen zugleich zu einer Überlappung der verschiedenen Teildisziplinen, z.B. zwischen Pädagogischer P., Sozial-P. und Persönlichkeits-P. Die experimentelle Erprobung einer systematischen Beeinflussung der menschlichen Tätigkeit und des menschlichen Verhaltens wird zunehmend ausgebaut, um eine „bewußte Handlungsregulation“ zu erzeugen und zu steuern. International anerkannte Forschung wird im Rahmen der allgemeinen P., insbesondere der kognitiven P. und der mathematischen P. geleistet. Je strenger und konsequenter sich die Forschung dabei an den experimentellen, naturwissenschaftlichen Methoden orientiert, um so seriöser sind die Daten und Fakten. Um so selbstverständlicher werden auch relevante westliche Veröffentlichungen zur Kenntnis genommen, die in ihnen enthaltenen Methoden und Teilergebnisse weiter verfolgt und in den psychologischen Fachzeitschriften der DDR publiziert. Die Entwicklungs-P. nimmt ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein. Systematische medizinisch-psychologische Untersuchungen beginnen bereits in der frühen Kindheit, was durch die institutionelle Betreuung der meisten Kinder z.B. in Kinderkrippen (Kinderkrippen, Kindergarten) erleichtert wird. Schwerpunkte der Forschung liegen eindeutig auf dem Jugendalter (Jugendforschung]) sowie auf dem Erwachsenenalter (werktätige Bevölkerung). In der entwicklungspsychologischen Forschung wird auch der Einfluß genetischer Faktoren diskutiert und deren Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Bedingungen sowie mit biologischen, physiologischen und anthropologischen Einflüssen (Kühn 1982). Diesen Problemen soll künftig auch im Rahmen der ehemals heftig kritisierten Zwillingsforschung nachgegangen werden. Zahlreiche Fragen bleiben jedoch bislang noch offen, wozu nicht zuletzt die Rolle des Subjektiven Faktors zählt, dessen psychologische Operationalisierung noch aussteht. Auch die Relationen von bewußten und unbewußten psychischen Prozessen bleiben bislang theoretisch ungeklärt. Derartige Fragen passen nicht in die noch immer geltenden theoretischen Grundannahmen. Je starrer indes an diesen festgehalten wird, um so größer werden die Diskrepanzen zwischen den philosophischen Grundaxiomen und den Daten und Erkenntnissen empirischer Untersuchungen. Barbara Hille Literaturangaben Aufgaben, Perspektiven und methodologische Grundlagen der marxistischen Psychologie in der DDR. Hrsg.: Hans Hiebsch u. Lothar Sprung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1973. [S. 1065]Bericht über den 2. Kongreß der Gesellschaft für Psychologie in der DDR. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1969. Persönlichkeitspsychologische Grundlagen interpersonalen Verhaltens. Bd. 1 u. 2. Hrsg.: Manfred Vorwerg u. Harry Schröder. Leipzig: Manuskriptdruck der Karl-Marx-Universität 1980. Gutjahr, Walter: Die Messung psychischer Eigenschaften. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Klix, Friedhart, Adolf Kossakowski u. Walter Mäder: Psychologie in der DDR. Entwicklung, Aufgaben, Perspektiven. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Kossakowski, Adolf: Handlungspsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 5.) Kühn, Horst: Alterstypische Besonderheiten — wie entstehen sie und wie verändern sie sich?, in: Pädagogik, H. 7 u. 8/1982, S. 639–646. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1982. Löwe, Hans: Einführung in die Lernpsychologie des Erwachsenenalters. 8. Aufl. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1977. Über die sozialistische Persönlichkeit. Soziologische und sozialpsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung im Sozialismus. Hrsg.: L. P. Bujewa u. Toni Hahn. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Pippig, Günter: Beziehungen zwischen Kenntniserwerb und Entwicklung geistiger Fähigkeiten. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 6.) Psychologie im Sozialismus. Theoretische Positionen, Ergebnisse u. Probleme psychologischer Forschungen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Klinische Psychologie und soziales Verhalten. Hrsg.: Manfred Vorwerg. Leipzig: Barth 1982. Zur Psychologie der Schuljugend. Hrsg.: Adolf Kossakowski u.a. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1969. Zur Psychologie der 12- bis 22jährigen. Hrsg.: Walter Friedrich u. Harry Müller. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Rubinstein, S. L.: Grundlagen der Allgemeinen Psychologie. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1958. Schmidt, Hans-Dieter: Allgemeine Entwicklungspsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1978. Schröder, Harry: Lehrerpersönlichkeit und Erziehungswirksamkeit. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1979. (Beiträge zur Psychologie. 2.) Sozialpsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Wörterbuch der Psychologie. Hrsg.: Günter Clauß u.a. 3., neubearb. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1057–1065 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie

Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte…

DDR A-Z 1985

Kurorte (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch Kureinrichtungen sowie günstige bioklimatische Bedingungen. Ihre Zweckbestimmung ist medizinischer Art. Zu ihnen zählen auch „Seeheilbäder“ im Gegensatz zu den Seebädern. Erholungsorte dienen der „zweckmäßigen Durchführung des Erholungsurlaubs aller Bürger“. Sie sind gekennzeichnet durch günstige landschaftliche Lage und förderliche bioklimatische Bedingungen und müssen über die erforderlichen hygienischen und sonstigen Einrichtungen verfügen. Zwischen den beiden Gruppen stehen die Luft-K. Jeder K. und jeder Erholungsort muß ein Statut haben. Die grundsätzlichen Regelungen dafür und für die staatliche Anerkennung erläßt das Ministerium für Gesundheitswesen. Dessen wissenschaftliche Beratung ist Aufgabe des Forschungsinstituts für Balneologie und K.-Wissenschaft (amtl. Kurzbezeichnung: FBK) in Bad Elster (Leiter: Prof. Dr. med. habil. Herbert Jordan), das u.a. ein „Rahmenkurortstatut für alle Kureinrichtungen der Republik“, einen „Heilquellenkataster der DDR“ und „Grundsätzliche Anforderungen an Beschaffenheit und Technologie der zur Anwendung natürlicher Heilmittel erforderlichen balneotechnischen Anlagen sowie die hygienischen Bedingungen ihrer Nutzung“ ausgearbeitet hat. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen unmittelbar. Eine wesentliche Absicherung der Umweltbedingungen für K. und Erholungsorte geben das Landeskulturgesetz (§ 15) und die 2. Durchführungs-VO (beides 14. 5. 1970). Die Nutzung der Plätze in K. ist im wesentlichen der Sozialversicherung und der Staatlichen Versicherung der DDR (für Mitglieder der Landwirtschaftlichen und Handwerklichen Produktionsgenossenschaften) vorbehalten. Voraussetzung ist in jedem Einzelfall ein ärztliches Attest. Für die „ärztliche Indikationsstellung“ sind Rahmenrichtlinien (1971) vom Ministerium für Gesundheitswesen und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) gemeinsam erlassen worden (Kuren der Sozialversicherung). Bäder, Sanatorien und Kurheime haben eine Kapazität von 17.387 Betten für Erwachsene und 6.410 Betten für Kinder, davon 15.563 bzw. 2.423 für Heilkuren. Die Qualität der Unterbringung ist systematisch verbessert worden. 1982 erreichten 72 v.H. der Plätze in Sanatorien die zweithöchste und 17,9 v.H. die dritthöchste von 5 Bewertungsstufen. Die Sanatorien werden zu zwei Dritteln von der Sozialversicherung selbst geführt, der Rest wird vertragsweise belegt. Für prophylaktische und Genesungskuren werden überwiegend Erholungsheime des FDGB und anderer Träger benutzt. Jedoch stehen sie dafür nur von Oktober bis April zur Verfügung; sie werden in den 5 Monaten der günstigen Jahreszeit für Erholungszwecke beansprucht und dann nicht unter medizinischen Gesichtspunkten vergeben. Feriendienst des FDGB; Gesundheitswesen; Tourismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779 Kuren der Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kybernetik

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtliche Regelungen für die Ordnung der örtlichen und technischen Voraussetzungen des Kur- und Erholungswesens sind in der K.-VO (3. 8. 1967; GBl. II, S. 653) getroffen worden. Darin sind systematisch die Abgrenzungen zwischen „Kuren“ und „Erholungsaufenthalten“ und zwischen den dafür geforderten Einrichtungen festgelegt. K. sind danach gekennzeichnet durch staatlich anerkannte natürliche Heilmittel und durch…

DDR A-Z 1985

Schauprozesse (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden bestimmte Personengruppen zu einem Prozeß besonders eingeladen. Dieses Verfahren wird auch heute noch praktiziert. Der Zutritt zu diesen Sch. ist meist nur gegen vorher ausgegebene Eintrittskarten möglich. In der Regel ist der Verlauf eines Sch. vorher zwischen Gericht und Anklagebehörde abgesprochen. Wiederholt konnte beobachtet werden, daß sich Ange[S. 1135]klagte und Zeugen wie in einer gewissenhaft einstudierten Rolle verhielten. Von für die Bewußtseinsbildung der Bevölkerung und die nach außen gerichtete propagandistische Wirkung besonders geeignet erscheinenden Prozeß-Situationen und Aussagen werden Rundfunk- und Fernsehübertragungen gesendet und Wochenschauberichte hergestellt. Für ein im November 1973 vor dem Ost-Berliner Stadtgericht durchgeführtes Strafverfahren gegen drei „Menschenhändler“ waren erstmalig sogar westliche Journalisten zugelassen. Mit diesem Prozeß sollte der Nachweis erbracht werden, daß die Bundesregierung und der Senat von Berlin (West) nicht nur nicht gegen ständige Mißbräuche auf den Transitwegen einschreiten, sondern in völkerrechtswidriger Weise diese Vertragsverletzungen dulden oder gar fördern (Staatsverbrechen). In gleicher Weise wurde in dem Sch. gegen den „professionellen Menschenhändler“ Schubert im Januar 1976 und gegen das wegen Spionage angeklagte Ehepaar Bartels im Januar 1978 propagandistisch argumentiert (ND 21.–27. 1. 1976 und 16. 1. 1978). Mehr und mehr geht aus Presseveröffentlichungen deutlich hervor, daß „Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit“ von rechtserzieherischem Wert sein sollen. Dabei konzentrieren sich diese Hauptverhandlungen, die z. B. im Bezirk Gera von 10,8 v.H. aller Verfahren im Jahre 1974 auf 23,1 v.H. im Jahre 1977 angestiegen sind (Neue Justiz, 1978, H. 5, S. 225), vor allem auf Angriffe gegen das sozialistische Eigentum, Verkehrsdelikte und Delikte zum Nachteil des persönlichen Eigentums. Im Jahre 1978 haben in der DDR „nahezu 10.000 Verhandlungen vor einem eingeladenen Zuhörerkreis stattgefunden, der etwa 250.000 Werktätige erfaßte“ (Staat und Recht, 1979, H. 12, S. 1081). Die richtige Auswahl der Teilnehmer soll dazu beitragen, „die politisch-ideologische Erziehungsarbeit in den jeweiligen Bereichen zu fördern“. Auch die Mitwirkung von Sachverständigen wird für den angestrebten Erziehungserfolg als „sehr wertvoll“ erklärt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1134–1135 Sachversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Scheckverfahren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anfang und Mitte der 50er Jahre wurden „Prozesse vor erweiterter Öffentlichkeit“ durchgeführt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen (Generalprävention) und/oder die gegen den Aufbau des Sozialismus gerichteten „Machenschaften des Klassenfeindes“ besonders deutlich herauszustellen. Später wurde die Taktik in der Organisation der Sch. verändert. Anstelle einer möglichst großen Zuhörerschaft wurden…

DDR A-Z 1985

Rechtshilfeabkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rechtswesen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…

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Familie (1985)

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische Entwicklung“ in der DDR und die daraus resultierende „gleichberechtigte Stellung der Frau auf allen Gebieten des Lebens“ vorgegeben. Darauf aufbauend entwickelt das FGB ein Leitbild, das in Definition und Wertung sowohl der Ehe als auch der elterlichen Erziehung über alle früheren offiziellen Aussagen zu dieser Thematik hinausgeht und die dem Recht zugewiesene Disziplinierungsfunktion deutlich macht. In einer „auf gegenseitiger Liebe, Achtung und Treue, auf Verständnis und Vertrauen und uneigennütziger Hilfe füreinander“ beruhenden Gemeinschaft sollen die Ehegatten ihre Beziehungen zueinander so gestalten, „daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können“. Die Möglichkeit einer funktionalen Aufgabenteilung — im Sinne der Beschränkung eines Partners auf häusliche Pflichten — wird zwar vom Gesetz nicht ausgeschlossen, gilt aber als unerwünschte Übergangserscheinung. Prinzipiell geht man davon aus, daß beide Ehepartner berufstätig und darüber hinaus gesellschaftlich bzw. politisch aktiv sind. Ihre Kinder sollen sie „in vertrauensvollem Zusammenwirken mit staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu gesunden und lebensfrohen, tüchtigen und allseitig gebildeten Menschen, zu Erbauern des Sozialismus“ erziehen (Elternhaus und Schule). Die F. wird als „Grundkollektiv“ verstanden, dessen organische Verbindung mit anderen Kollektiven (im Haus, in der Schule, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben) einen „Gleichklang von gesellschaftlichen Erfordernissen und grundlegenden persönlichen Interessen“ schafft. II. Entwicklung bis 1966 Ausgesprochen familienfeindliche Tendenzen hat es in der DDR niemals gegeben. Dagegen könnte man — vor allem bis zum Ende der 50er Jahre — von einer gewissen „Vernachlässigung“ der F. sprechen. Da sie im Gegensatz zu anderen Institutionen einer Kontrolle durch die SED kaum zugänglich war, galt sie als retardierendes, zumindest aber unsicheres Moment im Prozeß der „sozialistischen Bewußtseinsbildung“. Die Ausrichtung auf ein neues F.-Modell vollzog sich in diesen Jahren eher indirekt — hauptsächlich durch Distanzierung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland. Dort stand gerade dieser Zeitraum im Zeichen der „Mutterideologie“. Herrschende Lehre und Rechtspraxis der DDR waren damals in erster Linie von der rigorosen Ablehnung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bestimmt. So stand bald fest, was man nicht wollte (z.B. Funktionsteilung in der Ehe, Unterhaltsanspruch nach einer Scheidung), während die Entwicklung eines sozialistischen F.-Verständnisses zumeist über wenig präzise Ansätze nicht hinauskam. Zwar wurde bereits 1954 ein erster Entwurf für ein Familiengesetzbuch vorgelegt; er trat jedoch nie in Kraft. Die damalige Justizministerin Hilde Benjamin begründete sein Scheitern mit der noch nicht voll verwirklichten Sozialisierung der Wirtschaft und dadurch bedingten Hemmnissen bei der Durchsetzung des Gleichberechtigungsprinzips. In der marxistisch-leninistischen Gesellschaftstheorie gilt die Erwerbsarbeit der Frau als wesentliche Grundlage für ihre Gleichberechtigung und „eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter“ (Marxismus-Leninismus). Von daher schien es geboten, die Integration der weiblichen Bevölkerung in den Arbeitsprozeß zunächst zu einem vorläufigen Abschluß zu bringen und erst dann ein neues F.-Leitbild zu entwerfen. Folgerichtig trat vor dem FGB eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen in Kraft, die auf die berufliche Gleichstellung der Frauen abzielten. Sie waren von ideologischen „Aufklärungsaktionen“ begleitet. Neben dem Recht der Frau auf volle Entfaltung ihrer Fähigkeiten und Talente wurde zunehmend auch die positive Auswirkung ihrer Berufsarbeit auf die innerfamiliären Beziehungen einerseits sowie auf das Verhältnis zwischen F. und Gesellschaft andererseits propagiert. Walter Ulbricht betonte vor dem V. Parteitag der SED 1958, daß sich die Umerziehung der Menschen zur bewußten Beachtung und Anerkennung sozialistischer Verhaltensweisen am klarsten und eindeutigsten im Arbeitskollektiv vollziehe und somit die Arbeitsmoral auch die wichtigste Quelle der F.-Moral sei (Kollektiv). 1963 verkündete die SED auf ihrem VI. Parteitag den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ und beschloß auf dieser Grundlage den Ausbau und die Vervollkommnung der juristischen Normen für das „gesellschaftliche Zusammenleben der Menschen“. Die mit der Ausarbeitung eines FGB beauftragte Kommission war sich der Schwierigkeiten bewußt, die in dem Mangel an fundierten familiensoziologischen Erkenntnissen gründeten. Die wenigen vorliegenden Daten gaben Grund zu der Annahme, daß für ein Großteil aller F. noch immer das tradierte „patriarchalische“ Leitbild maßgebend war. Diese Haltung versuchte man in einer großangelegten Propagandaaktion zu korrigieren. Der im April 1965 vorgelegte neue Entwurf eines FGB war in den folgenden Monaten Gegenstand einer Fülle von erläuternden Darstellungen und Kommentaren in den Massenmedien sowie Anlaß für über 30.000 Veranstaltungen, deren Teilnehmer fast 24.000 Stellungnahmen zu dem Gesetz abgegeben haben sollen (Gesetzgebung). Nichtsdestoweniger hielt man gewisse Zugeständnisse an überlieferte Verhaltens[S. 372]muster für angezeigt. Im ersten FGB-Kommentar des Justizministeriums (1966) wurde die Beschränkung auf Hausarbeit und Kindererziehung „als Form der Beteiligung am Familienaufwand“ ausdrücklich „gesellschaftlich“ anerkannt. Die dem zugrunde liegende Norm des FGB ist zwar weiterhin geltendes Recht, doch wäre eine offizielle Billigung der „Hausfrauenehe“ heute in der DDR unvorstellbar. Vermutlich zielte sie auf eine breite Identifizierungsbereitschaft ab, um auf dieser Basis eine allgemeine Bewußtseinsänderung in Richtung des Modells einzuleiten. Diese Taktik wurde allerdings schon bald wieder aufgegeben. An ihre Stelle trat die totale Anpassung der „sozialistischen Familienmoral“ an gesellschaftspolitische Leitlinien. Die Propaganda konzentrierte sich zunehmend auf bestimmte Schwerpunkte. Dabei wurden und werden die in erster Linie gesellschaftsbezogenen Forderungen an den einzelnen weitaus kategorischer eingeklagt als diejenigen Regelungen des FGB, die primär den innerfamiliären Raum betreffen. Mit anderen Worten: Ob Mann und Frau zu Hause Gleichberechtigung praktizieren, ist so lange von untergeordneter Bedeutung, wie beide nach außen hin „funktionieren“. Während der Appell zur häuslichen Arbeitsteilung mehr und mehr zur verbalen Pflichtübung wurde, sehen sich die Frauen in der DDR immer drängender formulierten Ansprüchen gegenüber, ohne daß die Grenzen der individuellen Belastbarkeit die erforderliche Beachtung finden. Das rührt z.T. auch daher, daß ein wesentlicher ursprünglicher Bestandteil des sozialistischen Emanzipationsmodells bisher weder in der DDR noch in einem anderen osteuropäischen Land gegeben ist. Die Klassiker des Marxismus-Leninismus waren davon ausgegangen, daß die Einbeziehung der Frauen in den Produktionsprozeß parallel zu ihrer weitgehenden Entlastung von häuslichen Pflichten verlaufen müßte. Die Hausarbeit sollte industrialisiert, die Kindererziehung „vergemeinschaftet“ werden. Die damit intendierte Auflösung der Klein-F. ist jedoch weder vollzogen noch beabsichtigt. Statt dessen gilt der Grundsatz, es müsse den Frauen ermöglicht bzw. erleichtert werden, familiale, berufliche und gesellschaftliche Pflichten miteinander in Einklang zu bringen. Doch selbst bei optimaler öffentlicher Hilfe — durch vermehrte Einrichtung von Kinderkrippen, Kindergärten und Schulhorten (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) und Dienstleistungsbetrieben — werden durch diesen Anspruch unter den gegebenen Umständen viele Frauen ständig überfordert. Die behauptete Übereinstimmung von Gleichberechtigung und -verpflichtung trifft nur bei Ledigen oder allenfalls noch bei kinderlosen Ehepaaren zu. Erwerbstätige Mütter dagegen sind im Normalfall erheblich stärker belastet als Familienväter, weil sie ca. 70 v.H. aller häuslichen Arbeiten allein verrichten (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 102). III. „Widersprüche“ zwischen familienpolitischer Zielsetzung und individuellem Verhalten Publikationen zur F.-Entwicklung in der DDR heben seit Anfang der 70er Jahre — neben der hohen Zahl von Ehescheidungen — übereinstimmend 2 „Widersprüche“ zwischen „gesamtgesellschaftlichem Interesse“ und realem Verhalten hervor, die es zu überwinden gelte: 1. die verbreitete Teilzeitarbeit verheirateter Frauen; 2. die niedrige Geburtenrate (Bevölkerung). Für diese Widersprüche lassen sich in doppelter Hinsicht gemeinsame Bezugspunkte finden: 1. Sowohl die Teilzeitbeschäftigung als auch der Verzicht auf mehrere Kinder können Ausdruck dafür sein, daß familiale und berufliche Anforderungen anders nicht zu vereinbaren sind. 2. Beide Erscheinungen stehen mit dem Mangel an Arbeitskräften in einem direkten Zusammenhang. Einmal stellen angesichts der hohen weiblichen Beschäftigungsquote (88 v.H. aller Frauen im arbeitsfähigen Alter sind erwerbstätig oder befinden sich in der Ausbildung [Bericht des Bundesvorstandes des DFD an den XI. Bundeskongreß, ND 5. 3. 1982]) die verkürzt tätigen Frauen (ca. 30 v.H.) neben den Rentnern (Altenpolitik) faktisch die letzte nennenswerte Reserve am Arbeitsmarkt. Zum anderen wird eine fortdauernde Disproportion in der Altersstruktur und dementsprechend in der Relation zwischen erwerbs- und nichterwerbsfähiger Bevölkerung durch zu niedrige Geburtenraten bereits vorprogrammiert. Die starke Zunahme der Teilzeitarbeit wie der rapide Rückgang der Geburten traten erst nach der Verabschiedung des FGB ein. Die dort formulierte Zielvorstellung wurde der neuen Entwicklung entsprechend konkretisiert, wie aus dem 1972 erschienenen Lehrbuch des Familienrechts exemplarisch hervorgeht: „Worauf es ankommt, ist, daß die Frau den wachsenden Erwartungen und Anforderungen beider Lebensbereiche gemäß ihr Leben gestalten kann, daß sie nicht in dem einen Bereich (z.B. durch Ausweichen auf Teilbeschäftigung oder die Ablehnung verantwortungsvollerer Funktionen, durch den Verzicht auf mehrere Kinder oder auch auf die Ehe) gravierende Zugeständnisse zugunsten des anderen Bereichs für notwendig oder unabänderlich erachtet.“ Dieses — im Vergleich zum FGB — erweiterte und anspruchsvollere Leitbild zielt auf eine optimale Harmonisierung von ökonomischer und materneller Funktion der Frau ab. Obwohl das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeit beider Faktoren bisher nur unzulänglich erforscht ist, lassen die vorliegenden Daten auf enge Beziehungen schließen. [S. 373]<IV. Familienförderung> Seit Ende der 60er Jahre findet die F. in Politik und Wissenschaft der DDR zunehmende Beachtung. Die Anzahl einschlägiger Publikationen ist deutlich gestiegen. Das Recht auf Förderung der F. wurde 1968 in die Verf. aufgenommen (Art. 38,1) und im SED-Programm von 1976 bekräftigt („Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands widmet der Förderung der Familie, der Fürsorge für Mutter und Kind sowie der Unterstützung kinderreicher Familien und junger Ehen große Aufmerksamkeit“). 1972 begann der gezielte Einsatz sozialpolitischer Maßnahmen — z.B. Erhöhung der Geburten- und Kinderbeihilfen, Verlängerung des Schwangerschaftsurlaubs (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), Einführung des bezahlten Babyjahres vom 2. Kind an, Arbeitszeitverkürzung und Urlaubsverlängerung für Mütter mehrerer Kinder, besondere Unterstützung alleinstehender Mütter (Frauen). Außerdem werden Ausbildungsbeihilfen für Schüler der EOS (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) sowie Grundstipendien für Studenten (Ausbildungsförderung) gewährt. Zusätzlich kann weiterhin für jedes Kind bis zur Beendigung der Ausbildung ein Steuerfreibetrag geltend gemacht werden. Eheleute unter 26 Jahren haben Anspruch auf zinslose staatliche Kredite bis zu einer Gesamthöhe von 10.000 Mark, die zweckgebunden verwendet werden müssen. Innerhalb der 8jährigen Tilgungsfrist werden bei der Geburt des 1. Kindes 1000 Mark erlassen, beim 2. Kind 1500 Mark, beim 3. Kind 2.500 Mark. Die besondere Unterstützung kinderreicher F. (Eltern mit 4 und mehr, Alleinstehende mit 3 und mehr Kindern) ist in der DDR seit 1975 gesetzlich vorgeschrieben. Diese Regelung von 1975 umfaßt u.a. Hilfe bei der Wohnungsbeschaffung; Mietzuschüsse (abhängig von der Höhe des Einkommens); Zuwendungen „zum Erwerb von Kinderbekleidung, Betten und anderen Möbeln, Bettwäsche, Brennstoffen und sonstigen Gegenständen sowie bei besonders hohem Aufwand für Gas- und Stromverbrauch, für Umzugskosten, anläßlich der Einschulung, der Teilnahme am Kinderferienlager und der Jugendweihe“ (abhängig vom Einkommen); verbilligte Dienstleistungen; Bevorzugung bei der Vergabe von Ferienplätzen. Partielle Erfolge zeichneten sich ab. Zwischen 1974 und 1980 erhöhte sich die Geburtenrate um rd. 37 v.H., 1981/82 war sie allerdings wieder leicht rückläufig. Nach Berechnungen von Demographen werden noch immer zuwenig zweite und dritte Kinder geboren. Neuere Erhebungen bestätigen, daß Frauen vielfach die Belastungen fürchten, die sich aus Berufsarbeit und Mehrkinderhaushalt ergeben. Auch beengte Wohnverhältnisse und mögliche Einbußen im Lebensstandard werden häufig als Grund für den Verzicht auf mehrere Kinder genannt. Fachpublikationen propagieren seit Jahren die 3-Kinder-F. als gesellschaftliche Norm. Entsprechende sozialpol. Maßnahmen traten am 1. 6. 1984 in Kraft: u.a. Verlängerung des bezahlten Babyjahrs auf 18 Monate vom 3. Kind an; bezahlte Freistellung zur Pflege erkrankter Kinder; vorrangige Versorgung mit größeren Wohnungen. Der Trend zur Teilzeitarbeit konnte mit den erwähnten sozialpolitischen Maßnahmen bislang nicht umgekehrt werden. Ein Mitte der siebziger Jahre konstatiertes „verbreitetes Leitbild in Gestalt der Teilzeitbeschäftigung der Frau“ (Neue Justiz 1975, S. 501) dürfte im wesentlichen weiterhin zutreffen. Die bei Befragungen angegebenen Gründe — in erster Linie Überlastung durch häusliche Pflichten — werden von Soziologen als vielfach nicht stichhaltig bewertet. Um möglichst viele Frauen für eine Vollbeschäftigung zu gewinnen, werden die Betriebe „auf eine planmäßige Kaderarbeit mit den Teilzeitarbeitenden orientiert“ (Zur gesellschaftlichen Stellung der Frau in der DDR, Leipzig 1978, S. 125). Zusammenfassend ist festzuhalten, daß sich die F.-Politik der SED sowohl theoretisch als auch praktisch in erster Linie an die Frauen wendet. Doch durch das Einräumen von Sonderkonditionen werden die überkommenen Verhaltensmuster verfestigt. Anregungen, bestimmte Erleichterungen alternativ für Mütter oder Väter anzubieten und damit einen Beitrag zur Überwindung von Rollenklischees zu leisten, konnten sich nicht durchsetzen. Folgt man der Ostberliner Familienrechtlerin Anita Grandke, so ist damit auf absehbare Zeit auch nicht zu rechnen: „Solange die Frauen den Hauptteil der familiären Belastungen tragen und solange das eine gesellschaftliche Erscheinung — also nicht nur Einzelfall — ist, solange muß die Familienförderung dem Rechnung tragen, und sie kann bestimmte Leistungen der Gesellschaft — wie die Verkürzung der gesetzlichen Arbeitszeit — im Interesse der Familie von vornherein an die Frauen adressieren.“ (Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe, Berlin [Ost] 1981) V. Familienerziehung Beiträge in Massenmedien und Fachzeitschriften, insbesondere aber auch in Lehrbüchern für Pädagogen, Soziologen und Psychologen machen deutlich, daß den erzieherischen Möglichkeiten der F. neuerdings ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Die im Lauf der 60er Jahre eher zögernd anerkannte Basisfunktion der elterlichen Erziehung wird inzwischen zunehmend betont. Die Vermittlung von gesellschaftlichen Normen durch die F. gilt jetzt als eine „wesentliche Bedingung für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes“ (Wörterbuch der Psy[S. 374]chologie, Leipzig 1976, S. 172). Elternhaus und Schule, Freie Deutsche Jugend (FDJ) und F. sollen sich im Erziehungsprozeß gegenseitig ergänzen, wobei der F. — insbesondere im Bereich der Charakterbildung — Aufgaben zugeordnet werden, „die durch andere Erziehungsträger nur zum Teil oder gar nicht ersetzt werden können“ (ebd.). Maßgeblich für diese Einschätzung waren zahlreiche Untersuchungen, die einen direkten Zusammenhang zwischen Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern bzw. Jugendlichen und gestörten F.-Beziehungen nachgewiesen haben. Lange Zeit war man in der DDR offenbar davon ausgegangen, daß sich die F. spontan im Sinne des offiziellen Leitbildes entwickeln würde. Inzwischen wird diese Entwicklung, sehr viel realistischer, als „konfliktreicher Prozeß“ (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., erw. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 179) verstanden, den man nicht dem Selbstlauf überlassen, sondern durch gezielte Beeinflussung steuern will. Gisela Helwig Literaturangaben Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie. Hrsgg. von der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR. Berlin (Ost): Volk u. Wissen 1978. Wie emanzipiert sind die Frauen in der DDR? Beruf — Bildung — Familie. Hrsgg. von Herta Kuhrig u. Wulfram Speigner. Lizenzausg. Leipzig. Köln: Pahl-Rugenstein 1979. (Kleine Bibliothek Politik, Wissenschaft, Zukunft. 171.) Grandke, Anita: Familienförderung als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Helwig, Gisela: Frau und Familie in beiden deutschen Staaten. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Hille, Barbara: Familie und Sozialisation in der DDR. Opladen: Westdeutscher Verl. 1984. Wenik, Elisabeth: Schutz und Förderung von Ehe und Familie. Berlin (Ost): Tribüne 1979. <LI>Werner, Reiner: Problemfamilien — Familienprobleme. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 370–374 Fachschulen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Familienname

Siehe auch: Familie: 1969 1975 1979 Familienpolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 I. Offizielles Leitbild Das 1965 verabschiedete Familiengesetzbuch (FGB) soll laut Präambel allen Bürgern helfen, „ihr Fami[S. 371]lienleben bewußt zu gestalten“ (Familienrecht). Rechtliche Regelungen und Postulate zielen auf einen F.-Typ, für den individuelle und gesellschaftliche Interessen zusammenfallen sollen (Widerspruch). Als Voraussetzungen sind die „sozialistische…

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Schulordnung (1985)

Die VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen Stundentafeln, Lehrpläne, Lehrbücher und anderer staatlicher Dokumente erfolgt und daß alle Lehrer und Erzieher verpflichtet sind, durch die gewissenhafte Erfüllung der in diesen Dokumenten festgelegten Aufgaben solche Voraussetzungen zu schaffen, daß jeder Schüler das Ziel der jeweiligen Klasse und der Schule erreichen könne. Die Schule wird durch einen Direktor geleitet. Er ist verpflichtet, die Beschlüsse der SED sowie die einschlägigen Rechtsvorschriften durchzuführen und für die Qualität, Planmäßigkeit und Kontinuität der Bildungs- und Erziehungsarbeit sowie für die Ordnung und Sicherheit an der Schule verantwortlich. Zu diesem Zwecke sind insbesondere der Arbeitsplan der Schule, die Klassenleiterpläne, der Stundenplan und der Zeitplan für die außerunterrichtliche Bildungs- und Erziehungsarbeit auszuarbeiten und einzuhalten. Schulen mit Schulhort und Schulinternat sollen bei der Ausarbeitung der Pläne die Aufgaben und Probleme der Hort- bzw. Internatserziehung berücksichtigen. Der Direktor soll an seiner Schule ein einheitlich handelndes Pädagogenkollektiv entwickeln und führen. Er hat sich dabei auf die Schulparteiorganisation der SED und die Schulgewerkschaftsorganisation zu stützen. Ferner ist der Direktor verpflichtet, während des gesamten Schuljahres den Unterricht, die außerunterrichtliche Tätigkeit, die Arbeit im Schulhort und im Schulinternat zu kontrollieren und zu analysieren; er soll regelmäßig hospitieren und die Hospitationen mit den Lehrern, Erziehern und Betreuern auswerten. Den Direktor unterstützen in verschiedenen Funktionen die Schulleitung, die stellvertretenden Direktoren, die Hort- bzw. Internatleiter und auch der Pädagogische Rat. Der Schulleitung, die vom Direktor ernannt wird, gehören an voll ausgebauten Oberschulen mindestens der Stellvertr. des Direktors, der Stellvertr. des Direktors für außerunterrichtliche Arbeit, der Leiter des Schul[S. 1139]hortes, eventuell der Leiter des Schulinternats, der Lehrer für Berufsberatung (und polytechnischen Unterricht) sowie der Beauftragte des Patenbetriebes (Patenschaften) für den polytechnischen Unterricht an. Den Pädagogischen Rat, die Vollversammlung aller Lehrer und Erzieher einer Oberschule und beratendes Organ des Direktors, bilden die Schulleitung, alle Lehrer und Erzieher sowie die Freundschaftspionierleiter (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) und der Vorsitzende des Elternbeirates (Elternhaus und Schule). Die Ergebnisse der Beratungen des Pädagogischen Rates werden in Empfehlungen zusammengefaßt, die jedoch der Bestätigung durch den Direktor bedürfen und durch die die persönliche Verantwortung und damit auch die Entscheidung des Direktors nicht aufgehoben werden. Über die Grundorganisationen der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und der Freien Deutschen Jugend (FDJ) sollen sich auch die Schüler in umfassender Weise an der Gestaltung des Schullebens beteiligen. Die Hauptaufgabe aller Lehrer ist nach der S. die Erteilung eines wissenschaftlichen, parteilichen und lebensverbundenen Unterrichts. Um die Kontinuität des Unterrichtsprozesses zu sichern, jede Unterrichtsstunde rationell zu gestalten und hohe Bildungs- und Erziehungsergebnisse zu erzielen, soll der Unterricht sorgfältig geplant und vorbereitet und entsprechend zielstrebig durchgeführt werden. Die Entwicklung und Festigung eines sozialistischen Schülerkollektivs wird als eine wesentliche Aufgabe, aber auch Bedingung einer erfolgreichen Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Schule angesehen, an der alle Pädagogen, die sozialistische Kinder- und Jugendorganisation (Pioniere und FDJ) und die anderen an der Bildung und Erziehung mitwirkenden gesellschaftlichen Kräfte beteiligt sind. Die S. regelt auch die Pflichten und die Rechte der Schüler. So hat jeder Schüler die Pflicht, fleißig und gewissenhaft zu lernen und sich für eine gute Lern- und Arbeitsatmosphäre im Kollektiv einzusetzen. Außerdem sollen sich die Schüler gegenüber den Lehrern, Erziehern und anderen erwachsenen Personen sowie im Schülerkollektiv höflich und anständig benehmen sowie gegenseitige Rücksichtnahme und Hilfsbereitschaft üben. Ferner verpflichtet die S. die Schüler dazu, den Unterricht und andere schulische Veranstaltungen regelmäßig und pünktlich zu besuchen (Schulpflicht), die für den Unterricht benötigten Materialien bereit zu halten und ihre Hausaufgaben sorgfältig anzufertigen, die Hausordnung einzuhalten, das gesellschaftliche Eigentum zu achten, es sorgsam zu behandeln und sich im Schulgebäude sowie außerhalb der Schule diszipliniert zu verhalten, den Forderungen des Direktors, der Lehrer, Erzieher und Betreuer zu erfüllen und deren Anweisungen zu befolgen. Für Schüler, die ihre Aufgaben und Pflichten im Unterricht, in der außerunterrichtlichen Tätigkeit und in der gesellschaftlichen Arbeit besonders gut erfüllen, sind Belobigungen und Auszeichnungen vorgesehen, und zwar die Anerkennung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, das Lob vor der Klasse durch den Klassenleiter, das Lob beim Fahnenappell durch den Direktor, die Auszeichnung mit Urkunden und Diplomen sowie die Auszeichnung mit der „Gotthold-Ephraim-Lessing-Medaille“. Schüler, die wiederholt ohne triftige Gründe den Unterricht oder andere obligatorische Schulveranstaltungen versäumen, ihre Lernpflichten vernachlässigen, die Disziplin und Ordnung mißachten, gegen die Hausordnung der Schule verstoßen oder die Ehre des Schulkollektivs verletzen, erhalten als Schulstrafen eine Verwarnung vor der Klasse durch den unterrichtenden Lehrer, einen Tadel vor der Klasse durch den Klassenleiter, einen Verweis vor dem Schulkollektiv durch den Direktor oder die Umschulung in eine andere Bildungseinrichtung durch den zuständigen Schulrat auf Antrag des Direktors. In der EOS kann darüber hinaus der Ausschluß aus der Schule verfügt werden. Die körperliche Züchtigung ist untersagt, desgleichen die Bestrafung von Schülern durch zusätzliche Hausaufgaben und Nachsitzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1138–1139 Schulen der sozialistischen Arbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schulpflicht

Die VO über die Sicherung einer festen Ordnung an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen — Schulordnung — vom 29. 11. 1979 (GBl. I, S. 433), die die vorangegangene S. vom 20. 10. 1967 abgelöst hat, gilt sowohl für die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule und für die Erweiterte Oberschule (Normalschulen) als auch für die Sonderschulen und die Spezialschulen. Sie legt fest, daß die Bildungs- und Erziehungsarbeit auf der Grundlage der jeweils gültigen…