DDR A-Z 1985
Passierscheinabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisheri[S. 977]gen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 976–977 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1985
Kulturarbeit des FDGB (1985)
Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen Ansätze zu einer Sozialistischen ➝Lebensweise herausbilden. Die Inhalte der K. orientieren sich an den jeweiligen kulturpolitischen Zielsetzungen der SED (Kulturpolitik). Der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) will mit seiner K. an den Traditionen der deutschen Arbeiterbewegung, deren eine Wurzel in den bürgerlich-demokratischen Bildungsvereinen des 19. Jahrhunderts zu suchen ist und die sich immer auch als Kultur- und Bildungsbewegung begriffen hat, anknüpfen. Unter Kultur wurden die historischen Hervorbringungen in Wissenschaft und Kunst in ihrer ganzen Breite verstanden, soweit sie dauerhaft und zukunftsweisend schienen. Zugleich gab es Ansätze zu einem eigenen kulturellen Beitrag als „sozialistische“ bzw. „proletarische Kultur“. Sich-Bilden, Lernen wurden als eine Voraussetzung und als ein Ausdruck des Abbaus von bürgerlicher Herrschaft sowie erfolgreicher gesellschaftlicher Emanzipation gesehen. Allgemeinbildung, kulturelle Eigenbetätigung und Erwerb beruflich verwertbarer Kenntnisse standen in engem Zusammenhang; sie waren gleichermaßen Mittel für individuellen Aufstieg und gesamtgesellschaftliche Emanzipationsbestrebungen. Wenn diese Traditionslinie auch durch die marxistisch-leninistische Parteilichkeit und die aktuellen kulturpolitischen Beschlüsse von SED und Staat umgeformt worden ist, wirkt sie in Form und Inhalt der K. z.T. immer noch nach. Der FDGB versteht seine K. als einen Beitrag zur „allseitigen Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische). Produktionsarbeit, politisch-soziale Aktivität, ständige fachliche und allgemeine Weiterbildung werden als einander bedingende Elemente eines einheitlichen Prozesses gedeutet. Entsprechend wollen die verschiedenen Bereiche der K. als Einheit im gesamtgesellschaftlichen Zusammenhang, in dessen Zentrum der Produktionsprozeß steht, gesehen werden. Aufgaben der K. sind: a) Förderung der „Arbeitskultur“ (A.), d.h. das Herstellen optimaler Bedingungen für Wohlbefinden und Arbeitsfreude am Arbeitsplatz. A. umschließt Arbeits- und Gesundheitsschutz, arbeitsphysiologisch und arbeitspsychologisch richtige Gestaltung von Arbeitsmitteln, -räumen und -prozessen (Arbeitsgestaltung), kameradschaftliche Zusammenarbeit (gegenseitige Hilfe), gesellschaftlich nützliche und ästhetisch gestaltete Arbeitsprodukte; b) Vermittlung fachlicher Kenntnisse als ein das gesamte Berufsleben begleitender Prozeß (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.); c) Erziehung im Rahmen der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus (Schulen der sozialistischen Arbeit); d) Entwicklung und Organisation der kulturellen und künstlerischen Eigentätigkeit (Laienkunst); e) Vermittlung des Kulturellen Erbes und Werbung für die Teilnahme am gegenwärtigen Kulturleben; f) Förderung der Beziehungen zwischen Kunstinstitutionen und Berufskünstlern und den Werktätigen im Betrieb als eines gegenseitigen Lern- und Erziehungsprozesses; g) Einwirken auf die Gestaltung der Freizeit und die kulturelle Entwicklung in den Wohngebieten (Wohnbezirk). 2. Organisation und Formen der Kulturarbeit. Die K. vollzieht sich wesentlich im Betrieb; die Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL) trägt für sie die Verantwortung und stützt sich dafür auf die bei ihr und z. T. bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen (AGL) bestehenden Kommissionen Kultur und Bildung sowie auf die Kulturobmänner (1983: 301.231) in den Gewerkschaftsgruppen. Die Kommissionen stellen die Kontakte zu den örtlichen Kulturstätten her, beeinflussen und koordinieren die Jahrespläne der betrieblichen Kultureinrichtungen (z.B. Kultur- bzw. Klubhäuser und Gewerkschaftsbibliotheken), erarbeiten in größeren Betrieben Jahrespläne zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens und beeinflussen die Kultur- und Bildungspläne der Gewerkschaftsgruppen (1982 sollen 290.000 Gewerkschaftsgruppen einen derartigen Plan beschlossen haben). Das weite Verständnis von K. berührt jedoch faktisch alle Bereiche gewerkschaftlicher Arbeit (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Die Vorhaben der K. sind Bestandteil des Betriebskollektivvertrages (BKV); sie werden aus dem Kultur- und Sozialfonds des Betriebes und der Gewerkschaftskasse finanziert. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) verpflichtet die Betriebe zur Unterstützung des geistig-kulturellen und sportlichen Lebens, zum Unterhalt, Ausbau sowie zur effektiven Nutzung der entsprechenden Einrichtungen. Entscheidungen des Betriebsleiters in diesem Bereich bedürfen der Zustimmung der BGL. Großbetriebe werden angehalten, mit den schlechter gestellten Klein- und Mittelbetrieben Vereinbarungen zu treffen, damit die dort Beschäftigten die vorhandenen Kultureinrichtungen mitbenutzen, sich an der Zirkelarbeit beteiligen, an Exkursionen teilnehmen können usw. Diese Einrichtungen übernehmen darüber hinaus Aufgaben bei der kulturellen Versorgung der Städte und Gemeinden. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung der Schichtarbeit werden gegenwärtig für diese Beschäftigtengruppe besondere Öffnungszeiten in den Kultureinrichtungen angestrebt und in der K. Sonderveranstaltungen angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Suche nach Formen der K., die geeignet sind, Jugendliche kontinuierli[S. 763]cher einzubeziehen (z.B. Jugendtanzveranstaltungen, spezielle Vortragsthemen, Diskotheken und Jugendklubs in den Kulturhäusern) (Unterhaltungskunst). Die betriebliche K. wird von den Abteilungen Kultur der übergeordneten Gewerkschafts- und FDGB-Leitungen angeleitet (Leiter der Abteilung Kultur d. BV des FDGB: Sekretär und Mitglied des Präsidiums des BV des FDGB, Dr. Harald Bühl). Die Funktionäre der K. werden in 3-Monats-Lehrgängen in den Bezirksschulen des FDGB, in einem 1jährigen Studium der Zentralen Kulturschule des FDGB in Leipzig und im Direkt- bzw. Fernstudium (3 bzw. 5 Jahre) an der Hochschule des FDGB in Bernau ausgebildet. Zur Unterstützung der K. erscheinen Informationsmaterial und Buchpublikationen im Verlag des FDGB „Tribüne“ sowie Aufsätze in der Monatszeitschrift „Gewerkschaftsleben“. Ferner werden die Veröffentlichungen der Zentralhäuser für Kulturarbeit, mit denen der FDGB eng zusammenarbeitet, für die K. genutzt. Um zu einer möglichst wirkungsvollen K. zu kommen, arbeitet der FDGB eng mit den anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen (besonders mit der Freien Deutschen Jugend [FDJ], der Kammer der Technik [KdT], dem Kulturbund der DDR [KB], der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft [DSF], dem Deutschen Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR, der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse)), im Wohngebiet mit den örtlichen Staatsorganen und der Nationalen Front der DDR und den Künstlerverbänden zusammen. Über Form und Inhalt der Zusammenarbeit sind mit allen Organisationen schriftliche Vereinbarungen getroffen worden. Ein nicht unwesentlicher Teil der K. ist die Volkskunstbewegung, deren Einrichtungen und staatliche Unterstützungen auch für die K. genutzt werden. Die Teilnahme am kulturellen Leben (z.B. Theateranrechtsscheine, gemeinsamer Ausstellungsbesuch usw.) und die fachliche Weiterbildung sind Bestandteile des sozialistischen Wettbewerbs unter dem Motto: „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ (Sozialistischer Wettbewerb). Für kulturelle Selbstverpflichtungen und Leistungen ist daneben als eigene Wettbewerbsform der ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleich eingeführt worden. Ergebnisse dieser Bemühungen spiegeln sich sowohl in der hohen Beteiligung an den Maßnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.) als auch in den großen Besucherzahlen von Museen, Theatern, Kunstausstellungen usw. wider. Nach Befragungsergebnissen sollen 30 v.H. der Arbeiter 4–12mal jährlich, 25 v.H. selten ein Theater besuchen. Die Verbreitung des Fernsehens läßt diese Zahlen zurückgehen. Ein dichtes Netz von Gewerkschaftsbibliotheken in Ergänzung der staatlichen Allgemeinbibliotheken dient sowohl der fachlichen wie der allgemeinen Bildung; im Buchbestand sollen beide Bereiche mit gleichem Anteil vertreten sein. 1982 gab es 3.169 hauptberuflich, 1174 ehrenamtlich geleitete Gewerkschaftsbibliotheken mit einem Buchbestand von 9,28 Mill. Büchern. Es wurden 0,970 Mill. Benutzer und 13,9 Mill. Entleihungen gezählt. Die Entleihungen verteilten sich 1980 auf die verschiedenen Literaturgruppen wie folgt: 52 v.H. Belletristik; 34 v.H. wissenschaftliche und Fachliteratur; 10 v.H. Kinderliteratur, 4 v.H. audiovisuelle Materialien (Bibliotheken). Der Selbstbetätigung dienen vor allem die verschiedenen Zirkel und Interessengemeinschaften, die für alle denkbaren künstlerischen Interessen und Freizeitbeschäftigungen bestehen. Etwa 7 v.H. der Werktätigen sollen sich an dieser Form der K. regelmäßig beteiligen. Ansätze, durch eine forcierte Entwicklung der künstlerischen Selbsttätigkeit in absehbarer Zeit den Unterschied zwischen Laien- und Berufskunst zum Verschwinden zu bringen (Bitterfelder Weg: Greif zur Feder, Kumpel), sind inzwischen abgeklungen. Beide Bereiche werden in ihrer Eigenart anerkannt, sollen aber sehr eng verzahnt werden. Besondere Beachtung haben die Zirkel schreibender Arbeiter, die in der Regel von einem Berufsschriftsteller geleitet werden, gefunden (1972: 250 Zirkel mit ca. 4.000 Mitgliedern; 1976 gab es noch 130); Ergebnisse ihrer Arbeit erscheinen außer in Betriebszeitungen, der Tagespresse usw. im Mitteldeutschen Verlag und im Verlag Tribüne. Für die Zusammenarbeit mit den Berufskünstlern wurden mit deren gesellschaftlichen Organisationen Verträge abgeschlossen. Auch mit Theatern, Museen usw. bestehen Vereinbarungen. Berufskünstler sind als Zirkelleiter tätig, übernehmen Patenschaften, sind Ehrenmitglieder von Arbeitsbrigaden. Dichterlesungen und Ausstellungen finden in den Betrieben statt. Die Betriebe vergeben Aufträge an bildende Künstler; Vorhaben und Ausführung werden mit der Belegschaft diskutiert. Der Verleihung der Kunstpreise des FDGB (erstrecken sich auf alle Bereiche der Kunst einschließlich Fernsehen und Rundfunk) geht eine breitgefächerte Diskussion in den Betrieben, insbesondere in den Interessengemeinschaften, voraus, in der die besonders beachteten Werke sowohl popularisiert als auch zugleich einer kritischen Prüfung unterzogen werden. Aus den Betrieben werden Vorschläge und Stellungnahmen schriftlich an die Jury beim BV des FDGB eingereicht. Mittelpunkt für die K. im Betrieb und auch für das Wohngebiet sind die Kultur- und Klubhäuser, auf deren materielle und personelle Ausstattung und Tätigkeit der FDGB auch dann entscheidend Einfluß ausübt, wenn sie ihm nicht unmittelbar zugeordnet sind. Die Kultur- und Klubhäuser dienen sowohl dem kulturellen als auch dem geselligen Leben. In kleineren Betrieben und Gemeinden existieren mit gleichen Aufgaben Kultur- und Zirkelräume, Musik- und Spielzimmer (1982: 4.529) sowie Säle mit und ohne Bühne bzw. Kinosäle, die ebenfalls für die K. genutzt werden (1982: 1457). 1982 gab es 1109 Kultur- und Klubhäuser (darunter über 350 gewerkschaftseigene, vor allem in Großbetrieben) mit 9.079 Interessengemeinschaften (Ig.) und rd. 181.300 Teilnehmern (darunter 6.204 Ig. des künstlerischen Volksschaffens bzw. Freundeskreise der Kunst mit 116.300 Mitgl. sowie 903 naturwissenschaftliche, technis[S. 764]che und fachliche Ig. mit 15.200 Mitgl.). Die Zahl der Ig. und ihrer Mitglieder ist seit Mitte der 70er Jahre leicht rückläufig. Insgesamt verzeichneten die Kultur- und Klubhäuser 1982 58,5~Mill. Besucher bei den 590.673 Veranstaltungen (darunter 9,12 Mill. zu Vorträgen; 16,5 Mill. zu künstlerischen Veranstaltungen; 6,5 Mill. zu Ausstellungen; 13,1 Mill. zu Tanzveranstaltungen; 13,3 Mill. bei Ehrungen, bei der Jugendweihe und sonstigen Veranstaltungen). Das Zentrale Klubhaus der Gewerkschaften „Hermann Duncker“ in Halle übt eine Leitfunktion für die Klubhausarbeit aus, entwickelt Musterprogramme und organisiert den Erfahrungsaustausch. Höhepunkt der K. sind die von den Großbetrieben seit 1970 in wachsender Zahl jährlich veranstalteten Betriebsfestspiele, an denen sich auch die kleineren Industrie- und landwirtschaftlichen Betriebe beteiligen und in die die Wohngebiete einbezogen sind (1981: 3.657 Betriebsfestspiele mit 9,7 Mill. Besuchern und Mitwirkenden). Die besten Darbietungen werden ausgewählt und — ergänzt um Ausstellungen und Veranstaltungen mit Berufskünstlern (ausgewählt von der Gew. Kunst) sowie ausländischen Gruppen — zu den zunächst jährlich, seit 1972 alle 2 Jahre stattfindenden Arbeiterfestspielen zusammengefaßt. Die Arbeiterfestspiele dauern 3 Tage und werden jeweils in einer anderen Bezirkshauptstadt und in den größeren Städten des Bezirks abgehalten. (Die 19. Arbeiterfestspiele fanden 1982 in Neubrandenburg statt; geplant 1984: Gera, 1986: Magdeburg.) Zwischen seinem 9. und 10. Kongreß in den Jahren 1977–1981 (in Klammern die Zahlen für die Jahre 1972–1976) hat der FDGB für die K. 470,5 (374) Mill. Mark aufgewendet. 1980 entfielen von den 3,5 Mrd. Mark der Kultur- und Sozialfonds 175 Mill. Mark auf kulturelle Aufgaben (5 v.H.); allerdings schwanken die Ausgaben stark von Betrieb zu Betrieb und von Industriezweig zu Industriezweig. Die sich seit Jahren wiederholenden Klagen über die ungleiche Ausgestaltung der K. sind ein Hinweis darauf, wie stark die K. von dem persönlichen Engagement der Funktionäre und Werkleiter abhängig ist und wie leicht sie immer noch von ökonomischen und sozialen Aufgaben in den Hintergrund gedrängt werden kann. Soweit die K. auch Aufgaben in den Gemeinden, Städten und Wohngebieten erfüllt, erhält sie auch Finanzmittel von den örtlichen Räten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 762–764 Kritik und Selbstkritik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturbund der DDR (KB)Siehe auch: Kulturarbeit des FDGB: 1975 1979 Kulturarbeit, gewerkschaftliche: 1969 1. Aufgaben der K. Die K. gilt als wichtiger Teilbereich der Gewerkschaftsarbeit. Mit Hilfe der K. sollen sich die Gewerkschaftsmitglieder die nationalen und internationalen kulturellen Traditionen aneignen, ihre Fähigkeiten zu eigenem künstlerischem Ausdruck entwickeln, Elemente sozialistischer Allgemeinbildung und spezielle, im Berufsleben anwendbare Kenntnisse erwerben sowie in der Gestaltung…
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Vermessungs- und Kartenwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im Verantwortungsbereich des Ministeriums des Innern“ sowie durch die „Liegenschaftsdienste der Räte der Bezirke“. Insbesondere obliegt dem Innenministerium die „zentrale staatliche Leitung und Planung grundlegender Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens sowie die Koordinierung von Grundfragen seiner Entwicklung“. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 × 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin (Ost) mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1431 Verlagswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherung der volkseigenen WirtschaftSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im…
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Junge Gemeinde (1985)
Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…
DDR A-Z 1985
Abrüstung (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den Rüstungslasten. Die DDR betreibt ihre A.-Politik im Rahmen des Warschauer Pakts. Dessen Politischer Beratender Ausschuß und die seit 1970 jährlich stattfindenden Krimkonferenzen der führenden Partei- und Staatsfunktionäre der sozialistischen Staaten fungieren als wichtige Gremien zur Koordinierung der Außenpolitik und zur Formulierung von A.-Initiativen der Mitgliedsländer. Für die Warschauer-Vertrags-Staaten ist das Bemühen um A., als deren zentrales Anliegen das Verbot der Massenvernichtungsmittel, vor allem der Kernwaffen, gilt, Bestandteil ihrer umfassenderen Sicherheitspolitik. Von 1950 bis 1955 hat sich die DDR mit zahlreichen Vorschlägen an die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gewandt, um sich über Schritte, Maßnahmen und Verpflichtungen hinsichtlich einer Wiedervereinigung Deutschlands unter den Bedingungen militärischer Neutralität und einer Begrenzung der Streitkräfte nach Anzahl und Bewaffnung zu verständigen. Um die befürchtete nukleare Aufrüstung der Bundesrepublik zu verhindern, trat die DDR seit 1956/57 mit der Forderung und entsprechenden Vorschlägen zur Gewährleistung eines umfassenden Verzichts beider deutscher Staaten auf Atomwaffen, deren Produktion, Stationierung und Anwendung hervor. Besondere Bedeutung erlangte der von ihr unterstützte Rapacki-Plan für eine atomwaffenfreie Zone in Mitteleuropa. Im September 1960 unterbreitete die DDR der XV. UN-Vollversammlung Vorschläge zur etappenweisen allgemeinen und vollständigen A. der beiden deutschen Staaten. Die A.-Politik der DDR hatte bis zum Abschluß des Grundlagenvertrages mit der Bundesrepublik Deutschland neben dem primären Anliegen äußerer Sicherheit auch eine wichtige Funktion in der Deutschlandpolitik der SED und dem Bemühen um internationale Anerkennung. Dies gilt auch für ihren Beitritt zum Vertrag über das Verbot der Kernwaffenversuche (Teststoppvertrag vom 8. 8. 1963), den Entwurf eines Vertrages zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland über den „umfassenden Verzicht auf Kernwaffen“ (6. 1. 1964) und die Erklärung an die UNO zur Nichtweiterverbreitung und zum Verbot der Anwendung von Kernwaffen (27. 10. 1966). Die DDR unterschrieb und ratifizierte bisher alle Verträge über A. und Rüstungsbegrenzung, die interessierten Staaten zum Beitritt offenstehen, soweit sie für sie politisch bedeutsam sind. Eine besondere Rolle spielte der Atomwaffensperrvertrag, zu dessen ersten Unterzeichnerstaaten die DDR am 1. 7. 1968 gehörte. Die Tatsache, daß die Unterzeichnung des Vertrages durch die Bundesrepublik Deutschland erst im November 1969 und die Ratifizierung nicht vor März 1974 erfolgten, lieferte der DDR lange Zeit den propagandistischen Vorwand, ihr „Bemühen um Frieden und Sicherheit“ einerseits und die „friedensgefährdende Politik“ der Bundesrepublik andererseits herauszustellen. Am 7. 3. 1972 hat die DDR mit der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ein Abkommen über die Anwendung von Sicherheitskontrollen geschlossen, das im Kernwaffensperrvertrag gefordert wird. Zuständig für die Wahrnehmung der Mitgliedschaft in der IAEA ist das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz beim Ministerrat der DDR. In Art. 5 des Grundlagenvertrages haben sich DDR und Bundesrepublik zur Unterstützung der Bemühungen um Rüstungsbegrenzung und A. sowie deren wirksame Kontrolle verpflichtet. Die DDR — in ihrer Verfassung von 1968 hat sie das Eintreten für allgemeine A. zur Verfassungsnorm erhoben und auch nach der Verfassungsänderung von 1974 den entsprechenden Art. 6 Abs. 4 unverändert beibehalten — sieht in der seit Ende der 60er Jahre eingetretenen politischen Entspannung die Chance, die politische durch die militärische Entspannung, die A., zu ergänzen. Konkret spielen die 1973 aufgenommenen Wiener Verhandlungen über die gegenseitige ausgewogene Reduzierung der Streitkräfte und Rüstungen in Mitteleuropa (Mutual Balanced Force Reduction — MBFR) eine besondere Rolle. Die DDR wie ihre Verbündeten betrachteten es längere Zeit als eine Beeinträchtigung des von ihnen vertretenen Prinzips der „gleichen Sicherheit“, daß die westlichen Staaten — wobei diese vom konventionellen Übergewicht der Warschauer-Pakt-Truppen in Mitteleuropa ausgehen — von den sozialistischen Staaten eine 3fach höhere Reduzierung ihrer Streitkräfte fordern, als sie selbst vorzunehmen bereit sind. Vorschläge der in Wien vertretenen sozialistisch regierten Staaten sahen daher eine Verringerung der Streitkräfte beider Militärbündnisse um einen gleichen Prozentsatz vor. Eine zwischenzeitlich vollzogene Annäherung verdeutlichte der Entwurf der sozialistischen Staaten vom 18. 2. 1982 über eine von Warschauer Pakt und NATO vorzunehmende Reduzierung auf je 900.000 Mann. Als eine demonstrative Geste hatte Breschnew am 2. 10. 1979 den Abzug von 20.000 Mann und 1000 Panzern der Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) angekündigt, der am 1. 8. 1980 abgeschlossen wurde und von der DDR als Beweis für die Ernsthaftigkeit der A.-Bestrebungen der sozialistischen Staaten herausgestellt wurde. Das Mitte April 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA geschlossene Abkommen über die Zuführung und Unterstützung amerikanischer Verstärkungskräfte wurde hingegen als schwere Beeinträchtigung der MBFR-Verhandlungen kritisiert. Während der 2. UNO-Sondertagung zu Fragen der A. im Juni 1982 unterstützte die DDR die einseitige Erklärung der UdSSR vom 15. 6. 1982, nicht als erste Kernwaffen einzusetzen. Als eigenen Beitrag brachte sie Vorschläge für das Verbot der Neutronenwaffe, für das Verbot der chemischen Waffen und für die Intensivierung der A.-Verhandlungen ein. Die Hauptkritik der sozialistischen Staaten richtete sich in der jüngsten Vergangenheit gegen den NATO-Dop[S. 3]pelbeschluß, auf dessen Grundlage seit dem Herbst 1983 in der Bundesrepublik Deutschland und in anderen europäischen Mitgliedsstaaten der NATO atomare Mittelstreckenraketen aufgestellt werden, nachdem es bis dahin nicht gelang, die UdSSR zum Abbau ihrer entsprechenden, gegen den Westen gerichteten Waffensysteme zu bewegen. Bei den diesbezüglichen Genfer Verhandlungen wird die Sowjetunion vorbehaltlos von der DDR in ihrer Position unterstützt. Die DDR betreibt ihre A.-Politik nicht nur in dieser Frage grundsätzlich in engster Abstimmung mit der UdSSR und den anderen Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages, für den als Leitlinie in der Frage der A. und Rüstungskontrolle die Prager Deklaration vom 5. 1. 1983 maßgeblich ist. In ihr rückte der Politische Beratende Ausschuß des Warschauer Vertrages die Festigung der Sicherheit in Europa als vordringlich und unabdingbar für die Wahrung des Weltfriedens in den Vordergrund. Die Deklaration setzte sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Möglichkeit der Stationierung amerikanischer Mittelstreckenwaffen in Europa auseinander. Im Einklang mit der Prager Deklaration wandte sich Honecker am 4. 2. 1983 mit einem Brief an Bundeskanzler Kohl. Er bezog sich darin auf den schwedischen Vorschlag vom Dezember 1982, 150 km beiderseits der Grenze zwischen Warschauer Pakt und NATO in Mitteleuropa eine von nuklearen Gefechtsfeldwaffen freie Zone zu errichten, und bot darüber hinausgehend an, das gesamte Gebiet der DDR für eine solche Zone zur Verfügung zu stellen. Ausgehend von der Verantwortung beider Staaten für den Frieden, sei es von großem Gewicht, wenn auch die Bundesregierung die schwedische Initiative unterstützen würde. Kohl antwortete, die Initiative verfehle das Ziel der Kriegsverhütung, und schlug einen direkten und sachlichen Meinungsaustausch über Grundsatzfragen der laufenden A.-Verhandlungen vor. Außenpolitik, IV. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1–3 Abgrenzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AbsatzSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Von der DDR wird A. als Prinzip des Völkerrechts (Art. 1, 11, 26 und 47 der UN-Charta) und [S. 2]der Politik der Friedlichen Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung verstanden, das die Einschränkung (Teil-A.) bzw. Abschaffung der Rüstungen und Streitkräfte (allgemeine oder vollständige A.) fordert. Die A. gilt als Mittel der Begrenzung bzw. Beseitigung der Kriegsgefahr und der Befreiung der Völker von den…
DDR A-Z 1985
Korrespondenten (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock, Timm, auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Februar 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständigen K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ [S. 745]zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten K. erhalten ein besonderes Kennzeichen (weiß auf blauem Grund, Buchstaben QA; Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche). In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat diese sich verpflichtet, auch Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1983 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“ — und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. Verweigert wurde zu Beginn der 80er Jahre in vielen Fällen sowohl ständig akkreditierten als auch Reise-K. die Berichterstattung von kirchlichen Synoden (Friedensbewegung; Kirchen). Ein weiteres Beispiel für restriktive Maßnahmen gegenüber westlichen K. war die Ausweisung des „Stern“-K. wegen eines Berichts über einen angeblichen Attentatsversuch gegen E. Honecker im Januar 1983, zum Jahresende wurde ein neuer „Stern“-K. akkreditiert. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. In der Folge der internationalen Anerkennung der DDR durch die meisten Staaten der Welt seit 1970, unterhält die DDR auch eine Vielzahl von K. in anderen Ländern, vorwiegend in solchen mit sozialistischer Orientierung. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 744–745 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und Direktiven für die Ausarbeitung der Perspektiv- und Jahrespläne auf der Grundlage der Vorgaben der Staatlichen Plankommission (Planung) und des Ministeriums der Finanzen (MdF); ferner für die Planung der Studentenzahlen, der Investitionen, der Haushaltsmittel und der Arbeitskräfte und Lohnfonds. Das MHF. ist ferner verantwortlich für die Erarbeitung einer Systematik der Studienrichtungen, die Erarbeitung von Rahmenstudienprogrammen und anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung sowie die Qualifizierung von Hoch- und Fachschulkadern an Universitäten, Hoch- und Fachschulen. Schließlich übernimmt das MHF. die Verantwortung für die Planung und Leitung der Forschung zu Problemen des Hochschulwesens, wie Hoch- und Fachschulpädagogik oder bildungsökonomische Fragen. Es ist zu enger Zusammenarbeit mit Ministerien, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen verpflichtet, denen Hoch- oder Fachschulen unterstehen. Das MHF. fungiert darüber hinaus als staatliches Leitungsorgan für die ihm unterstellten Universitäten, Hoch- und Fachschulen und ist in dieser Funktion verantwortlich für den gesamten Prozeß der Ausbildung, Qualifizierung und Forschung sowie die Personalpolitik. Das M. wird nach dem Prinzip der Einzelleitung und der kollektiven Beratung vom Minister (1984) Prof. Dr. Hans-Joachim Böhme (SED) bzw. dessen 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs Günter Bernhardt (SED) geleitet. Weitere Stellvertreter werden für Erziehung und Ausbildung, Weiterbildung, internationale Beziehungen, Strukturpolitik und für Gesellschaftswissenschaften und Forschung eingesetzt. Beim MHF. besteht eine Vielzahl von Beratungsorganen. Der Hoch- und Fachschulrat wurde im Januar 1966 gegründet und soll Empfehlungen zu grundsätzlichen Problemen der Prognose und Perspektivplanung des gesamten Hochschulwesens und zur Festlegung einheitlicher Grundsätze für den Inhalt und die Organisation von Aus- und Weiterbildung erarbeiten. Dem Rat gehören 110 Mitglieder aus allen gesellschaftlichen Bereichen an. Vorsitzender ist der Minister für Hoch- und Fachschulwesen. Als zentrale Forschungseinrichtung im Bereich des Hochschulwesens ist dem MHF. das am 15. 2. 1982 gegründete Zentralinstitut für Hochschulbildung unterstellt. Wissenschaftliche Beiräte bestehen seit 1952 als beratende Organe für einzelne Wissenschaftsbereiche (z.B. WB für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung, WB für Wirtschaftswissenschaften, WB für Fremdsprachen). Insgesamt bestehen ca. 10 WB. Ihre Mitglieder werden vom Minister berufen. Ein weiteres Beratungsorgan sind die Rektoren-Konferenzen. Zur sachkundigen Entscheidungsvorbereitung werden für Daueraufgaben Institute beim MHF. gebildet (z.B. u.a. Institute für Weiterbildung, für Fachschulwesen). Die Pflege internationaler Beziehungen erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten auf der Grundlage bilateraler und multilateraler Verträge, im Rahmen des RGW vor allem durch die Konferenz der Hochschulminister der sozialistischen Staaten. Fachschulen; Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 904 Ministerium für Handel und Versorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Kohle und EnergieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das MHF. wurde im August 1967 als Nachfolger des 1951 eingerichteten „Staatssekretariats für Hoch- und Fachschulwesen“ geschaffen. Das Statut (GBl. II, 1969, S. 517) bezeichnet das MHF. als „Organ des Ministerrats zur Verwirklichung der einheitlichen Hoch- und Fachschulpolitik“ in der DDR. In dieser Funktion ist das MHF. verantwortlich für Prognose und Entwicklungsplanung im gesamten Hoch- und Fachschulbereich, die Erarbeitung von Grundsätzen und…
DDR A-Z 1985
Bekleidungsindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und Bekleidungsreparaturwerkstätten. Ähnlich wie die Textilindustrie war auch die B. vor dem II. Weltkrieg in Mitteldeutschland stark konzentriert. Diese überdurchschnittlich starke Stellung der B. ging in der Nachkriegszeit verloren; in diesen Jahren wandelte sich zugleich die Eigentumsstruktur. Während Mitte der 60er Jahre noch fast die Hälfte der Beschäftigten in privaten oder halbstaatlichen Betrieben tätig war und der Umsatzanteil dieser Betriebe rd. 40 v.H. am Gesamtumsatz der B. betrug, wurden 1972 nahezu sämtliche noch bestehenden privaten und halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum überführt. Die B. umfaßt gegenwärtig die 3 Oberbekleidungskombinate Berlin, Erfurt und Lößnitz sowie das Textilkombinat Cottbus. Ende 1978 bestand die B. noch aus 300 Betrieben mit über 1200 Produktionsstätten und 83.000 Beschäftigten. Die Versorgung der Bevölkerung mit Erzeugnissen der B. ist immer noch uneinheitlich und unbefriedigend. Im Fünfjahrplanzeitraum 1976/1980 betrug die geplante jährliche Steigerungsrate für konfektionierte Oberbekleidung durchschnittlich 8,7 v.H., realisiert wurden knapp 4 v.H. Veraltete Maschinen und Materialknappheit sind u.a. die Ursachen für die unbefriedigende Situation in der B. Der Anteil aus pflegeleichten synthetischen Fasern (Chemiefaserindustrie) ist noch relativ gering, wenn sich auch die Materialstruktur in der B. durch einen verstärkten Einsatz synthetischer Faserstoffe verbessert hat. Zellulosefaserstoffe werden damit zunehmend in ihrer Bedeutung zurückgedrängt. Modische Gesichtspunkte — an westlichen, nicht an osteuropäischen Maßstäben gemessen — bleiben beim Bekleidungsangebot vielfach unberücksichtigt. Untersuchungen im Einzelhandel zeigen, daß 20 v.H. aller Oberbekleidung überhaupt nicht oder kaum absetzbar sind. Nicht befriedigt werden kann der Bedarf an z. Z. aktuellen Jeans-Moden. Das im Jahr 1952 als Institut für Bekleidungskultur gegründete Modeinstitut der DDR ist Anleitungs- und Kontrollorgan des Ministeriums für Leichtindustrie auf dem Gebiet der Modegestaltung der Erzeugnisse der Textilindustrie, der B., der Schuh- und Lederwarenindustrie. Es hat die Aufgabe, die Entwicklung der Mode zu analysieren und die B. über Trends für die Entwicklung der Trage- und Bekleidungsgewohnheiten, der Erzeugnisgestaltung, der Sortimentsveränderungen usw. zu informieren. Das Modeinstitut gibt die Zeitschrift „Sibylle“ heraus. Neben der bedarfsgerechten Fertigung bringt die zweigleisige Planung und Leitung der B. große Probleme für die Betriebe. So erfolgt die Bilanzierung und Verteilung der Gewebe sowie auch die Bilanzierung der Konfektionserzeugnisse durch das Ministerium für Leichtindustrie. Die staatlichen Planaufgaben werden aber für die bezirksgeleiteten Betriebe, die das überwiegende Volumen der Konfektion produzieren, durch das Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie erteilt. Aus dieser uneinheitlichen Leitungsstruktur resultieren immer wieder beklagte Reibungsverluste. Eine bedarfsgerechte Produktion durch schnelles Anpassen an unerwartete Verbraucherwünsche ist durch das Planungsverfahren praktisch ausgeschlossen. Ca. 14 Monate vor Beginn eines Planjahres müssen die B.-Betriebe ihre Sortimentsvorstellungen bis ins Feinsortiment nach Stückzahlen erarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 161 Beitrag für gesellschaftliche Fonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bergakademie FreibergSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Allgemeine Bezeichnung für den Zweig Konfektionsindustrie, der entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zum Bereich Leichtindustrie zählt. Die B. umfaßt alle Betriebe zur Herstellung von Bekleidung, Leib- und Haushaltswäsche aus textilen Flächengebilden. Neben Betrieben zur industriellen und serienmäßigen Fertigung von Kleidungs- und Wäschestücken (Konfektionsbetriebe) gehören zum Zweig B. auch Maß-, Ateliers- und…
DDR A-Z 1985
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Zwei- und mehrseitige Zusammenarbeit. Bezeichnung für den entgeltlichen oder kostenlosen Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Produktions-Know-how und von Naturwissenschaftlern und Technikern zwischen Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Über den reinen Austausch hinausgehend, wird seit Beginn der 70er Jahre unter WTZ generell die Koordinierung, Kooperation und gemeinsame Durchführung von Forschungsarbeiten verstanden. Sie wird als eine der Integrationsformen angesehen, in denen sich die sozio-ökonomische und politisch-institutionelle Annäherung der RGW-Mitgliedstaaten vollziehen soll. Die anderen Integrationsformen stellen nach diesem Verständnis die wirtschaftliche, partei- und außenpolitische sowie ideologisch-theoretische und kulturelle Zusammenarbeit dar. Auch Beziehungen zu wissenschaftlichen Einrichtungen außerhalb der Mitgliedstaaten des RGW, etwa zu wissenschaftlich-technischen Spezialorganisationen der Vereinten Nationen sowie zu Forschungsprojekten der UNESCO, werden gelegentlich als WTZ bezeichnet. Im einzelnen beinhaltet WTZ: a) die Überlassung wissenschaftlich-technischer Dokumentation über bestimmte Produktionsanlagen und Fertigungsverfahren, worunter Zeichnungen, Spezifikationen, Wartungs-, Bedienungs- und Montageanleitungen, Ersatzteilkataloge und Reparaturvorschriften verstanden werden, b) die Überlassung von Unterlagen über erfolgreich abgeschlossene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, c) die Übernahme der Ausbildung von technischen Fachkräften des Partnerstaates in den eigenen Industriebetrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen, d) die Entsendung von Fachkräften zur technischen Hilfeleistung beim wirtschaftlichen, vor allem industriellen Aufbau in das Land des Vertragspartners und e) die internationale bi- und multilaterale Zusammenarbeit in der Grundlagen-Forschung, der angewandten Forschung sowie der Entwicklung und Konstruktion. Dies eröffnet ein Spektrum der WTZ von gegenseitigen Informationen und Konsultationen in wissenschaftlich-technischen Fragen über die gemeinsame Prognose, Planung und Durchführung von Forschung bis hin zur gemeinsamen kommerziellen Verwertung von Forschungsergebnissen. WTZ berührt die Außenwirtschaftsbeziehungen (Außenwirtschaft und Außenhandel), insbesondere in den Fragen des Lizenzhandels (Lizenzen), der [S. 1527]Spezialisierung und der Standardisierung der Produktion sowie gemeinsamer Investitionen. An seiner praktischen Gestaltung sind neben den Leitungen der Ministerien und Ämter die Führungskräfte von bedeutenderen wissenschaftlichen Einrichtungen der Akademien, Universitäten und Hochschulen, von größeren und exportintensiven Kombinaten sowie auch Außenhandelsbetriebe (AHB) beteiligt. 2. Entwicklung. Der zunächst nur zweiseitige Austausch setzte bilaterale Abkommen voraus. Das 1. Abkommen über WTZ wurde 1951 mit der Sowjetunion geschlossen. Zur Beschleunigung des gegenseitigen Entscheidungsprozesses bei Austauschgesuchen sowie zur allgemeinen Förderung der WTZ bildete die DDR mit den Partnerstaaten in den 60er Jahren eine Reihe zweiseitiger Institutionen: a) Paritätische Kommission für ökonomische und WTZ der DDR und der UdSSR; b) Gemeinsamer deutsch-tschechoslowakischer Austausch für wirtschaftliche und WTZ; c) Deutsch-polnischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; d) Deutsch-ungarischer Ausschuß für wirtschaftliche und WTZ; e) Gemeinsame Regierungskommission für wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen der DDR und der Sozialistischen Republik Rumänien; f) Deutsch-bulgarischer Ausschuß für WTZ; g) Deutsch-jugoslawisches Komitee für wirtschaftliche und WTZ; h) Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Volksrepublik China; i) Ständige Kommission für WTZ zwischen der DDR und der Demokratischen Republik Vietnam. Die WTZ erfolgt auf der Grundlage der zweiseitigen Freundschaftsverträge und auf der Ebene des RGW (Außenpolitik). Im RGW wurden neben den bestehenden branchenbezogenen Ständigen Kommissionen 3 Komitees für die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, der „materiell-technischen Versorgung“ und der Planung mit Sitz in Moskau geschaffen. Diese Gremien versuchen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben innerhalb und zwischen den beteiligten RGW-Staaten aufeinander abzustimmen, wobei sowohl Aspekte wirtschaftlicher Rationalität als auch politische Erwägungen — vor allem der sowjetischen Blockpolitik — ausschlaggebend sind. Die zunächst bestehende Regelung, daß der wissenschaftlich-technische Austausch grundsätzlich kostenlos erfolgen sollte, führte tendenziell zur Benachteiligung der weiterentwickelten Industriestaaten DDR und ČSSR, deren wissenschaftlich-technisches Potential von den übrigen RGW-Mitgliedsländern weitgehend genutzt werden konnte. Sie erleichterte auch den Mißbrauch ausgetauschter Informationen. Aufgrund der überlassenen Dokumentationen wurden in den Partnerländern gleichartige Produktionsstätten aufgebaut, die nicht nur den eigenen Markt belieferten, sondern auch eine Konkurrenz für den Ursprungsbetrieb auf anderen Außenmärkten bedeuteten. Im Hinblick auf das Innovationstempo war bedeutsam, daß ausschließlich bereits bestehende Erfindungen, Verfahren und Erfahrungen („altes Wissen“) ausgetauscht wurden. Die 1966 einsetzende Wendung brachte die Kommerzialisierung der WTZ. Darüber hinaus wurde nun auch die Abstimmung laufender Forschungs- und Entwicklungsarbeiten vertraglich mit erfaßt. Mit der Übertragung des bisher lediglich innerstaatlich angewandten geschäftsförmigen Vertrages auf die zwischenstaatlichen Beziehungen im Jahr 1970 wurde die WTZ auch rechtlich auf die Koordinierung, Kooperation und gemeinsame Durchführung von Forschungsarbeiten ausgeweitet. Damit wurden erste Schritte zur bilateralen und multilateralen Gewinnung „neuen Wissens“ unternommen. Im „Komplexprogramm zur weiteren Vertiefung und Verbesserung bei der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der RGW-Mitgliedsstaaten“ aus dem Jahre 1971, in dem 1972 getroffenen RGW-Beschluß zu den „Organisatorisch-methodischen, ökonomischen und rechtlichen Grundlagen der WTZ der Mitgliedsländer des RGW und der Tätigkeit der RGW-Organe auf diesem Gebiet“ sowie in den inzwischen entworfenen Musterverträgen wurden die Inhalte, Formen sowie planungs- und finanztechnischen Regelungen der WTZ für die nächsten 10–20 Jahre näher bestimmt. In den 70er Jahren wurden weitere RGW-Regelungen hinsichtlich der WTZ getroffen und von der DDR übernommen, die neben allgemeinen Bedingungen für die Liefer- und Leistungsbeziehungen auch solche der Standardisierung, Spezialisierung und Zusammenarbeit in der Produktion, des Erfindungs- und Patentwesens, der Gründung internationaler ökonomischer Organisationen und der Schiedsgerichtsbarkeit gesetzlich festlegen. Das Komplexprogramm fixiert 18 Themenbereiche für die bilaterale bzw. multilaterale Forschung und Entwicklung. Darunter fallen Forschungen auf den Gebieten der Biophysik, der Kybernetik, der Entwicklung neuer Kunststoffe, der Nutzung mineralischer Ressourcen, der Rechentechnik und der Gewinnung von Kernenergie. Die Konkretisierung und Aufnahme neuer Themen erfolgen in Regierungs- und Ressortabkommen, in interministeriellen Vereinbarungen sowie in Verträgen und zentral bestätigten Vereinbarungen zwischen den direkt betroffenen Einrichtungen (Institute bzw. Betriebe). Sollten zunächst möglichst breite Bereiche der naturwissenschaftlich-technischen Forschung in die WTZ einbezogen werden, so stehen seit 1975 Bemühungen im Vordergrund, die WTZ als „Wachstums- und Intensivierungsfaktor“ auf Themengebiete mit besonderer Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum der beteiligten Staaten zu konzentrieren. Auch die Gesellschaftswissenschaften werden verstärkt zur WTZ aufgefordert, was zunächst zu einer stärkeren Institutionalisierung auch zuvor schon bestehender internationaler Kontakte führte, so in 1972 und 1976 gegründeten „Gemeinsamen Kommissionen“ von Philosophen und Soziologen sowie von Ökonomen der DDR und der UdSSR und in den regelmäßigen Zusammenkünften der Akademiepräsidenten und der Univer[S. 1528]sitätsrektoren interessierter RGW-Mitgliedstaaten. Die Zahl der gesellschaftswissenschaftlichen Publikationen, die von international zusammengesetzten Autorengruppen verfaßt werden, stieg seitdem an. Die Konzeption, die WTZ insbesondere in den Wachstumsindustrien — das sind vor allem die Chemische Industrie, die Elektrotechnische und elektronische Industrie und der Werkzeugmaschinenbau — zu forcieren, ist bereits bei der zweiseitigen Koordinierung der Fünfjahrpläne 1976–1980 der RGW-Mitgliedsländer verfolgt und bei der Abstimmung der Pläne 1981–1985 fortgesetzt worden. Die multilateral vereinbarte Gründung von Gemeinschaftsprojekten fand im Jahr 1975 im „abgestimmten Plan mehrseitiger Integrationsmaßnahmen der Mitgliedsländer des RGW für 1976–1980“ seinen Niederschlag. Mit der Verabschiedung dieses Planes wurde die bis dahin übliche Methode der zweiseitigen Abstimmung erstmals aufgegeben. Der Plan sieht die Verbindung von WTZ, internationaler Produktionsspezialisierung (im Maschinenbau und der chemischen Industrie) und gemeinsamen Investitionen zur Rohstoff- und Energieversorgung (Gesamtumfang rd. 9 Mrd. Transfer-Rubel) vor. Entsprechend konzentrieren sich die WTZ-Themen auf Entwicklungen zur rentableren Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen und Brennstoffen, zum Pflanzenschutz, zur Ernährungswirtschaft und zur Anwendung biomedizinischer Verfahren. Zur Ergänzung des „abgestimmten Planes“ werden seit 1977 besondere Zielprogramme für die genannten Schwerpunktthemen sowie für die Entwicklung des Transportwesens und der Konsumgüterindustrie in den beteiligten RGW-Mitgliedstaaten im Zeitraum bis 1990 erarbeitet. Ein Generalabkommen über die Modernisierung der Energieverbundsysteme ist bereits im Jahr 1977 unterzeichnet worden. Die in den Zielprogrammen enthaltenen Maßnahmen ergeben bereits ⅔ der vom zentralen Komitee für WTZ des RGW, Moskau, gebilligten rd. 200 Probleme, die die Hauptrichtungen der Zusammenarbeit bis 1990 festlegen. Unter ihnen erhielten die Themen des Zielprogrammes „Energie, Brennstoffe, Rohstoffe“ 1980 die allgemeine Priorität. In der Praxis ist eine gewisse Verlagerung der WTZ-Aktivitäten vom bilateralen Austausch zu zwei- oder mehrseitigen Gemeinschaftsprojekten eingetreten. Entsprechend soll der Exportanteil derjenigen Güter der DDR, die von der internationalen Zusammenarbeit erfaßt werden, von 1 v.H. im Jahr 1970 auf 31 v.H. im Jahr 1981 gestiegen sein. Neben der Zusammenarbeit in der Grundlagenforschung sowie der angewandten Forschung und Konstruktion stehen dabei der Ausbau von internationalen Informationssystemen sowie Spezialisierungen in der Aus- und Weiterbildung von Forschungspersonal im Vordergrund (Information). Für die Verrechnung der Aufwendungen der an der WTZ beteiligten Staaten werden verschiedene Vertragstypen benutzt, vor allem Verträge über wissenschaftlich-technische Leistungen und Nutzung von Lizenzen. Auch die grenzüberschreitende Auftragsforschung wird im Rahmen der in den 70er Jahren vereinbarten Regelungen des RGW abgewickelt. Die bisher durchgeführten WTZ-Maßnahmen werden als Schritte auf dem Weg zu einer arbeitsteilig organisierten internationalen Infrastruktur auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet gesehen. Die Etablierung supranationaler Planungs- und Leitungsorgane des RGW wird gegenwärtig offiziell nicht angestrebt. Statt dessen soll ein Netz bilateraler und multilateraler Fachkontakte und Beziehungen geschaffen werden. Die Zahl der direkt zusammenarbeitenden Forschungsstätten, Projektierungs- und Konstruktionsbüros erhöhte sich in den 70er Jahren von 1300 auf 3.000. Insgesamt wurden 16.000 Forschungsarbeiten abgeschlossen, aus denen 1600 neue Maschinen, Geräte und Vorrichtungen, 1200 neue oder weiterentwickelte Technologien sowie 1300 neue Materialien und Präparate hervorgingen. a) Internationale Koordinierungszentren. Wichtige Forschungseinrichtungen einzelner Staaten werden auf der Grundlage zwischenstaatlicher Verträge damit beauftragt, die Forschung in einer Disziplin, einem Forschungszweig oder zu einem wichtigen wissenschaftlichen oder technologischen Problem international zu koordinieren. Von den insgesamt 56 Zentren (1979) residieren 33 in der UdSSR, 4 in der DDR: Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden (Schutz der Atmosphäre), VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt (Treibstoff und Ölzusätze), Institut für Düngungsforschung der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften, Leipzig (Düngemittel), und Forschungszentrum für Tierproduktion derselben Akademie, Dummerstorf (Viehzucht). b) Internationale Institute. Als Forschungseinrichtungen der Organe des RGW bestehen das Internationale Institut für Standardisierung sowie für ökonomische Probleme des sozialistischen Weltsystems, beide in Moskau. Zwischenstaatlich vereinbart und von den beteiligten Staaten finanziell getragen werden das Vereinigte Institut für Kernforschung, Dubna/UdSSR, und das Internationale Forschungsinstitut für Leitungsprobleme, Moskau. Durch Vereinbarung und Finanzierung der Akademien entstanden Laboratorien und Zentren für Weiterbildung: das Internationale Laboratorium für starke Magnetfelder und tiefe Temperaturen, Breslau (1968), das Gemeinsame Laboratorium für Bohrlochspülungen und -zemente, Câmpina/Rumänien (1975), das Internationale Mathematische Zentrum „Stefan Banach“ zur Weiterbildung wissenschaftlicher Kader, Warschau (1972), das Internationale Zentrum der Akademien sozialistischer Länder zur Weiterbildung wissenschaftlicher Kader am Minsker Institut für Wärme- und Stoffaustausch (1973), das Internationale Zentrum für Elektronenmikroskopie beim AdW-Institut für Festkörperphysik und Elektronenmikroskopie, Halle (1975). c) Zusammenarbeit DDR–UdSSR. Wichtigster WTZ-Partner der DDR ist die UdSSR; sie verfügt über etwa 80 v.H. des Forschungspotentials der Mitgliedstaaten des RGW. Gemessen am sowjetischen Forschungsaufwand beträgt der im internationalen Vergleich recht hohe Aufwand der DDR nur 7–8 v.H. Aus diesen Angaben kann dennoch nicht unmittelbar geschlossen werden, daß die DDR auf allen Gebieten von der [S. 1528]UdSSR abhängig sei. Eine derartige Abhängigkeit besteht jedoch auf jeden Fall auf den Gebieten, in denen sich die Sowjetunion — nicht zuletzt aus machtpolitischen Gründen — die forschungspolitische Dominanz vorbehalten hat: Atom- und Raumfahrtforschung, Luftfahrt und Nachrichtentechnik und in bestimmtem Umfang auch bei der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV). Angesichts der Wissenschaftspotentiale und der Tatsache, daß schon in der Zwischenkriegszeit zwischen dem damaligen Deutschen Reich und der Sowjetunion rege wissenschaftliche Kontakte bestanden, sind die zwischen der DDR und der UdSSR erzielten Austauschquoten nicht sonderlich groß. Zwischen 1951 und 1971 lieferte die UdSSR technische Dokumentationen zu rd. 5.000 Themen und erhielt solche zu rd. 3.000 Themen. Im gleichen Zeitraum entsandte die UdSSR 8.000 Fachkräfte aller Gebiete und empfing 12.000 Wissenschaftler und Techniker aus der DDR. Mit dem sich ausweitenden und strukturell zugunsten veredelter Produkte verschiebenden Außenhandel verstärkte sich in den 70er Jahren die WTZ. Langfristige Spezialisierung und Lieferbeziehungen erlauben der DDR die rentable Großserienfertigung, insbesondere im Schienenfahrzeug- und Schiffbau sowie bei der Fertigung von Schmiede- und Umformausrüstungen. Ein 1979 zwischen beiden Staaten vereinbartes „Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion bis 1990“ soll helfen, auf 36 Gebieten durch WTZ und Produktionsvereinbarungen weitere Möglichkeiten einer rentableren Nutzung wissenschaftlicher und produktionstechnischer Kapazitäten zu erkunden. So wurde 1981 die Zusammenarbeit in der Forschung und der Produktion auf dem Gebiet der Robotertechnik vereinbart. Besondere Aufmerksamkeit wird den zeitweiligen Forschergruppen gewidmet, die sich aus Wissenschaftlern, Projektanten und Konstrukteuren beider Staaten zusammensetzen. 1974 bestanden 25 solcher Gruppen. Leistungen mit internationalem Niveau wurden für die chemische Industrie, besonders das „Polymir 50“ genannte Verfahren zur Gewinnung von Hochdruckpolyäthylen, für die Mikroelektronik und die Weltraumforschung erzielt. d) Institutionen. Neben den Leitungsgremien des RGW und den bilateralen, paritätischen Kommissionen haben sich folgende Institutionen der WTZ herausgebildet: 1. Zeitweilige internationale Forschergruppenbei nationalen Einrichtungen. So arbeiteten im Jahr 1975 in der chemischen Forschung und Entwicklung insgesamt 25 deutsch-sowjetische Forschungsgruppen, davon 12 in der DDR und 13 in der UdSSR. 2. Internationale Wissenschafts- und Produktionsstättenfür die gemeinsame Forschung und Entwicklung, die Fertigung, z. T. den Absatz neuer Verfahren und Erzeugnisse. Gegründet wurden: Intertalonpribor (Meßgeräte), Moskau (1972); Interatominstrument (kerntechnische Geräte) Warschau (1972); Interkomponent (elektronische Bauelemente), Warschau (1973); Interatomenergo (Kernkraftwerke), Moskau (1973); Intertextilmasch (Textilmaschinen), Moskau (1973); Interchimwolokno (Chemiefasern), Bukarest (1974). 3. Zwischenstaatliche Organisationen mit gemeinsamen Leitungsgremienauf dem Gebiet der Weltraumforschung. Gegründet wurden: Interkosmos (Weltraumforschung), Moskau (1970); Intersputnik (Nachrichtenwesen), Moskau (1971). 4. Bilaterale und multilaterale Konferenzen. Der gegenseitigen Information, Beratung sowie Koordinierung und Organisation der WTZ dienen die in jährlichen oder längeren Abständen einberufenen Sitzungen und Konferenzen der paritätischen Regierungsausschüsse, der gemeinsamen Kommissionen der Gesellschaftswissenschaftler sowie der Vertreter der Akademien der Wissenschaften. Internationale ➝Wirtschaftsverträge. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1526–1528 Wissenschaftlich-technischer Vorlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WohnbezirkSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 1. Zwei- und mehrseitige Zusammenarbeit. Bezeichnung für den entgeltlichen oder kostenlosen Austausch von wissenschaftlich-technischen Informationen, von Produktions-Know-how und von Naturwissenschaftlern und Technikern zwischen Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Über den reinen Austausch hinausgehend, wird seit Beginn der 70er Jahre unter WTZ generell die Koordinierung, Kooperation und gemeinsame Durchführung von…
DDR A-Z 1985
Jazz (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird (Definitionen aus: Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 321). Nach anfänglicher Ablehnung des J. und zwischenzeitlichen Verboten (u.a. Verbot von J.-Sendungen im Rundfunk) hat der J. im „breiten kulturellen Spektrum der DDR seinen Platz gefunden und ist organisatorischer Bestandteil der sozialistischen Musikkultur“ (B. Reichelt, Jazz in der DDR, in: Bulletin H. 2/1979, hrsg. v. Musikrat der DDR). Die Abwehr von Einflüssen der „bürgerlichen Dekadenz“ auf die Kunst und Lebensauffassung der SED führte schon 1958 mit der AO über die Programmgestaltung bei Unterhaltungs- und Tanzmusik zu weitgehendem Verbot westlicher Tanzmusik. Diese Maßnahmen wirkten sich auch auf den J. aus, mit dem man die Gefahr der Übertragung „amerikanischer Lebensweise“ aufkommen sah, und dessen Einflüsse deshalb im Hinblick auf die Entwicklung einer eigenen kulturellen Massenarbeit, besonders der Volksmusik, als negativ angesehen wurden. [S. 681]Nach 1961 traten Lockerungen ein. 1965 wurde die heute noch bestehende Konzertreihe „Jazz in der Kammer“ begonnen. Diese vom Deutschen Theater Berlin getragene Veranstaltungsreihe wurde zum wichtigsten Artikulationszentrum zeitgenössischer moderner Strömungen des J. — auch des Auslandes. In Anlehnung an diese Reihe und in Zusammenarbeit mit den Veranstaltern der Berliner J.-Abende wurde 1973 vom Volkstheater Rostock die Reihe „Jazz-Szene“ begonnen. Auch hier werden in- und ausländische Gruppen vorgestellt. Seit 1977 ist eine starke Intensivierung der J.-Szene zu beobachten. Die vier DDR-Sender präsentieren regelmäßige J.-Sendungen. Bei der Generaldirektion des Komitees für Unterhaltungskunst besteht seit Januar 1978 ein „Arbeitskreis Jazz“. In Berlin wurden weitere Veranstaltungsreihen initiiert: J. im Theater im Palast mit einem jährlich veranstalteten internationalen Workshop, der auf DDR-Tournee geht; J.-Bühne Berlin: 2tägige, repräsentative internationale J.-Veranstaltung mit Festivalcharakter, organisiert vom Rundfunk der DDR; J. innerhalb von Musikfestivals. Einen ständig geöffneten J.-Klub gibt es z. Z. noch nicht, doch ist es inzwischen möglich, fast an jedem Abend Live-J. zu hören. Auch in den Bezirken werden J.-Veranstaltungen organisiert. Der aktivste Klub der DDR ist der Freundeskreis J. Leipzig. Die zunehmende Professionalisierung des DDR-J. brachte eine Qualifikationssteigerung mit sich. Kennzeichnend für professionellen DDR-J. sind zeitgenössische Spielweisen, die stilistisch aus dem Modern J. und Free J. hervorgehen, während traditioneller J. von der Amateurszene gepflegt wird. Der internationale Vergleich findet nicht nur innerhalb der DDR, sondern auch auf den Konzertpodien westlicher Länder statt. Seit 1975 liegt bei AMIGA (Musik) eine Edition nahezu aller bedeutenden J.-Musiker der Vergangenheit nach Originalaufnahmen von RCA-Schallplatten aus den 30er und 40er Jahren (Goodman, Gillespie, Count Baisie, D. Ellington u.a.) vor. In der gleichen Reihe erschienen Aufnahmen, die der Entwicklung des J. in der DDR gewidmet sind. Auch in einigen osteuropäischen sozialistischen Staaten (vor allem in Polen, der ČSSR und der DDR) sind in der Entwicklung des J. ähnliche Erscheinungen erkennbar wie in den nichtsozialistischen Ländern. Auch dort wird teilweise eine Synthese zwischen J. und zeitgenössischer europäischer Avantgarde angestrebt, wobei es sich bei den Komponisten und Interpreten sowohl um J.-Musiker als auch um Komponisten und Kompositionsstudenten der sog. ernsten Musik handelt. Osteuropäisches Forum für den zeitgenössischen J. (Free Jazz) sind in erster Linie das J.-Festival in Warschau („Jazz Jamboree“) sowie das Prager J.-Festival. Seit 1971 findet in Dresden jährlich das internationale Dixieland-Festival statt, an dem Gruppen aus verschiedenen Ländern teilnehmen. Zu den führenden J.-Gruppen der DDR gehören: SYNOPSIS; Ernst-Ludwig-Petrowsky-Trio, -Quartett, -Sextett; OSIRIS; Ulrich-Gumpert-Workshop-Band; Duo Ulrich Gumpert/Günter Sommer; Conrad-Bauer-Quintett; Berliner Improvisations-Quartett; Friedhelm-Schönfeld-Trio/Quartett; Studio IV; Hubert-Katzenbeier-Quartett; Rundfunk-Bigband Berlin; Hans-Rempel-Oktett; Andreas-Altenfelder-Quintett; Günther-Fischer-Quintett; FUSION; Jazz Collegium; „Doppelmoppel“. Aus den genannten Gruppen gehen Werkstatt-Besetzungen hervor. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 680–681 Jagd A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JournalismusSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR unterscheidet man in der Entwicklung des J. 3 wesentliche Strömungen: eine „volkstümlich-demokratische“, die die Anfangsphase der J.-Entwicklung kennzeichnet, die Strömungen des „kommerzialisierten J.“ und diejenigen des „snobistischen J.“, dessen Aufkommen vor allem nach dem II. Weltkrieg angesetzt wird (Definitionen aus: Kulturpolitisches Wörterbuch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 321). Nach anfänglicher Ablehnung des J.…
DDR A-Z 1985
Jugendbrigade (1985)
Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…
DDR A-Z 1985
Gartenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen jedoch noch Betriebe bzw. Betriebsteile sehr unterschiedlicher Größe. Träger der Produktion sind die G.-Brigaden der LPG und VEG (Landwirtschaftliche Betriebsformen), die Gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG), die Volkseigenen Gartenbaubetriebe und der Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK). Vorrangige Aufgabe des G. ist die Versorgung der Bevölkerung mit Gemüse und Obst. Im Durchschnitt der Jahre 1979–1982 wurden nach Angaben der DDR pro Kopf und Jahr 68,2 kg Obst (einschl. 14,1 kg Südfrüchte) sowie 95,1 kg Gemüse verzehrt. Diese Angaben werden durch die Produktions- und Einfuhrstatistik nicht bestätigt. Das Marktaufkommen aus eigener Erzeugung betrug 1979–1983 durchschnittlich 600.000 t Obst (35,6 kg pro Kopf) und 1,3 Mill.~t Gemüse (78 kg pro Kopf). Das Marktaufkommen soll bis 1985 auf 0,61 Mill.~t Obst und 1,34 Mill.~t Gemüse angehoben werden. Gegenwärtig werden jährlich ca. 106.000 t Obst, 212.000 t Südfrüchte und ca. 90.100 t Gemüse (ohne Konserven und Säfte) importiert. Die Obst- und Gemüseimporte stammen zu über 85 v.H. aus den RGW-Staaten. Auch in Zukunft wird die DDR auf umfangreiche Importe angewiesen sein. Die zunehmende Übertragung der Produktion auf Großbetriebe hat zur Folge, daß der Anbau insbesondere der arbeitsaufwendigen Kulturen (Feingemüse, Beerenobst usw.) zurückgegangen ist. Seit 1970 werden infolgedessen die im VKSK zusammengeschlossenen Kleingärtner und Siedler (1983: 1,2 Mill. Mitglieder) zur Obst- und Gemüseerzeugung für den Markt herangezogen. Diese Marktbelieferung erreichte 1983 mit 191.500 t Obst rd. 23,4 v.H. des gesamten Marktaufkommens. Am Gemüseaufkommen sind die Kleingärtner und Siedler mit durchschnittlich 9,6 v.H. (1983 mit 170.670 t = 12,9 v.H.) beteiligt. Ihre Leistungen sollen künftig vor allem bei Obst und einigen Gemüsesorten erhöht werden. 2. Obstbau. Die Entwicklung der Obstproduktion verlief zeitweise wenig befriedigend. Die Einrichtung spezialisierter landwirtschaftlicher Großbetriebe führte zur Vernachlässigung der nicht veränderbaren, d.h. nicht konzentrierbaren Obstflächen. Die Obstanbaufläche ging bis 1975 zurück. Seit dieser Zeit wird angestrebt, die Anbaufläche um rd. 30.000 ha zu erweitern, die in 5 geschlossenen Anbaugebieten eingerichtet werden sollen. Die jährlichen Zuwächse an Pflanzleistungen betragen z. Z. 3.500–4.300 ha. Durch die gleichzeitige Beseitigung überalterter Anlagen und durch Betriebszusammenlegungen wurde erreicht, daß 1981 bereits 65 v.H. der gewerblichen Obstanbaufläche in Betrieben mit mehr als 100 ha Obstanbau konzentriert waren. Die von den Landwirtschafts- und G.-Betrieben bewirtschaftete Fläche umfaßte 1981 rd. 59.000 ha (Anteil der Erdbeeren rd. 5.000 ha), von denen rd. 25 v.H. bewässert werden können. Trotz des Intensivierungsprogramms entsprechen die Ertragsleistungen nicht den Erwartungen. So wird bei Äpfeln (rd. 70 v.H. der Obstanbaufläche) eine durchschnittliche Marktleistung von nur 6 t/ha erreicht. Auch die Erträge der Spezialbetriebe bleiben mit 12 t/ha bei Äpfeln erheblich hinter dem Ziel (15–17 t/ha) zurück. Neben der angestrebten Intensivierung hat die Einrichtung der Großanlagen arbeitswirtschaftliche und pflanzenpathologische Vorzüge. Zur Senkung des Arbeitsaufwandes werden Baumpflanzmaschinen. Pflück- bzw. Erntemaschinen sowie Baumschnittgeräte entwickelt und eingesetzt. 3. Gemüseanbau. Der Gemüsebau findet in Form der Freilandproduktion (ca. 62.000 ha LN) und in den Haus- und Kleingärten statt (ca. 43.000 ha LN), die jedoch auch dem Zierpflanzenbau und dem Obstbau usw. dienen. In gleicher Weise werden 700 ha Gewächshauswirtschaften nur zu ca. 45 v.H. für die Produktion von Treibgemüse herangezogen, während der größere Anteil zur Anzucht von Pflanzen bzw. zur Blumenerzeugung dient. Die Saat- und Pflanzguterzeugung umfaßt z. Z. ein Produktionsprogramm von 216 Gemüse- und 800 Blumensorten auf ca. 11.500 ha und ist ein traditioneller Exportzweig der DDR. Das Sortiment umfaßte 1983 etwa 50 Gemüsearten in rd. 180 verschiedenen Sorten. Erzeugt werden vor allem Weißkohl, Mohren, Rotkohl und Pflückerbsen. Wie im Obstbau soll der bisher auf Selbstversorgung innerhalb der Bezirke ausgerichtete Gemüsebau künftig auf die Versorgungszentren oder — sofern spezielle Standortansprüche bestehen — auf die günstigsten natürlichen Standorte konzentriert werden. Die Neuerrichtung von Unterglasflächen (Anlagen mit mehreren ha Größe, die von Traktoren und Lkw befahren werden können) orientiert sich ausschließlich auf die Siedlungszentren. Die günstigsten Gebiete für den Freilandbau liegen um Halle, Dresden und Magdeburg sowie bei Potsdam, im Oderbruch, um Erfurt und Quedlinburg. Im Gegensatz zum Obstbau konnte die Gemüseanbaufläche 1983 zu etwa 90 v.H. bewässert werden, so daß eine im Durchschnitt ausreichende Versorgung gewährleistet war. Die Konzentration des Obst- und Gemüseanbaus in Großbetrieben erfordert die horizontale Zusammenarbeit mehrerer Betriebe (GPG, LPG oder VEG) in [S. 486]kooperativen Abteilungen der Gemüse- und Obstproduktion, die in den ausgewiesenen Anbaugebieten gemeinsam mit den Kühl- und Lagereinrichtungen, den Verarbeitungs- und Handelsbetrieben zu vertikal organisierten Kooperationsverbänden (KOV) zusammengeschlossen sind (Kooperation in der Landwirtschaft). Die Vermarktung für Frischobst und Gemüse obliegt der Wirtschaftsvereinigung Obst, Gemüse und Speisekartoffeln, die seit dem 1. 4. 1973 nicht mehr dem Verband der Konsumgenossenschaften, sondern dem Ministerium für Handel und Versorgung (Binnenhandel) unterstellt ist. Die der Wirtschaftsvereinigung angeschlossenen Betriebe sind gehalten, mit den Erzeugerbetrieben feste Vertragsbeziehungen einzugehen, die im voraus das Sortiment, die Menge und den Zeitpunkt der Lieferungen festlegen. Die Handels- und Verarbeitungsbetriebe sind verpflichtet, Überproduktionen abzunehmen. Auf diese Weise soll versucht werden, die bisherigen Mängel der Vermarktung zu vermeiden. 4. Sonderkulturen. Sonderkulturen werden in der DDR in beträchtlichem Umfang angebaut. Unter ihnen nimmt der Anbau der Gewürz- und Heilpflanzen mit 5.800 ha die erste Stelle ein. Der Anbau ist in 45 Landwirtschaftsbetrieben, von denen 10 auf rd. 300 ha LN Arznei- und Gewürzdrogen anbauen, in den Bezirken Halle, Magdeburg, Erfurt und Potsdam konzentriert. Insgesamt werden jährlich von ca. 100 verschiedenen Pflanzenarten rd. 10.000 t Kräuter und Drogen erzeugt. Für die Anbauplanung ist das Staatliche Drogenkontor in Leipzig verantwortlich. Der Ankauf der angebauten und der von der Bevölkerung gesammelten Pflanzen erfolgt über den VEB Drogenhof Gera, der in anderen Bezirken über 200 Annahme- und Beratungsstellen unterhält (Arzneimittelversorgung). Die Tabakanbaufläche der DDR stagniert seit Jahren bei etwa 3.500 ha; 1984 soll sie auf 3.700 ha erweitert werden. Die Produktion deckt den Bedarf zu etwa 30 v.H. Durch Technisierung sollen der hohe Handarbeitsaufwand gesenkt und der Tabakanbau erneut ausgedehnt werden. In gleicher Weise soll der erst 1950 in die Produktion aufgenommene Hopfenbau von z. Z. 2.200 ha geringfügig ausgedehnt werden. Am Anbau sind Betriebe in den Bezirken Erfurt, Magdeburg, Halle, Leipzig und Dresden beteiligt, die in Anbau, Forschung und Beratung durch den VEB Hopfen und Malz in Leipzig betreut werden. Mit Durchschnittserträgen von 14 dz/ha LN können z. Z. 60 v.H. des Bedarfs gedeckt werden. Durch die Anbauausdehnung soll die Selbstversorgung langfristig erhöht werden. Flächenmäßig ist der Weinbau mit ca. 700 ha Rebfläche unerheblich. Bei einem durchschnittlichen Pro-Kopf-Verbrauch von ca. 10 l/Kopf und Jahr konnte mit einer Erzeugung von ca. 15.000 hl der Bedarf zu ca. 1 v.H. gedeckt werden. Annähernd 1,8 Mill. hl werden jährlich aus Bulgarien, Rumänien, Ungarn und der Sowjetunion, in kleinen Partien auch aus Jugoslawien, Frankreich, Algerien, Österreich und der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Der Anbau erfolgt in GPG bzw. LPG, die in Winzergenossenschaften zusammengeschlossen sind bzw. in VEG. Er ist aufgrund der hohen Standortansprüche auf die Räume Freyburg/Unstrut (Winzergenossenschaft Freyburg, 400 Mitglieder, 410 ha Rebfläche) und Naumburg/Saale (VEB Bad Kösen, 90 ha) sowie auf das Elbtal (Winzergenossenschaft Meißen, rd. 120 ha und VEB Radebeul, rd. 80 ha) zwischen Meißen und Dresden beschränkt. Die Anbaufläche soll bis 1985 um rd. 200 ha ausgedehnt werden. Flächenmäßig ebenso unbedeutend ist der Anbau von Schnittblumen mit rd. 3.000 ha Freiland (1983) sowie rd. 530 ha (1983) bzw. 560 ha (1983) unter Glas bzw. Folien. 5. G.-Forschung. An der G.-Forschung sind u.a. folgende Institute der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (AdL) (Agrarwissenschaften) beteiligt: Institut für Gemüseproduktion in Großbeeren bei Berlin, Institut für Obstforschung in Dresden-Pillnitz mit Außenstelle in Borthen, Institut für Pflanzenschutzforschung in Kleinmachnow bei Berlin, Institut für Züchtungsforschung in Quedlinburg (Abt. Naumburg). Außerdem bestehen an der Humboldt-Universität Berlin (Ost) Forschungsbereiche für Zierpflanzenproduktion, Bodenfruchtbarkeit und Technik. An der Überführung der Ergebnisse in die Praxis wirken mit: die Zentralstelle für Sortenwesen in Nossen (Sachsen) und in Marquardt/Potsdam, der VEB Saatzucht Zierpflanzen mit 4 Betriebsteilen (Barth bei Stralsund, Dresden, Quedlinburg und Weixdorf bei Dresden) und das VEG Saatzucht Baumschulen Dresden mit 11 Betriebsteilen (Dresden-Tolkewitz, Ketzin, Berlin-Baumschulenweg, Magdeburg, Weimar, Leipzig, Gotha, Frankfurt/Oder, Leutersdorf, Blankenburg und Klein-Zetelvitz). Als jährliche Lehr- und Leistungsschau veranstaltet das Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) seit 1961 die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt. Die gärtnerische Berufsausbildung entspricht dem landwirtschaftlichen Ausbildungswesen. Lehr- und Versuchsgüter der AdL bestehen in Großbeeren und Tornau-Püsendorf, eine Ingenieurschule für G. besteht in Werder (G.-Ingenieur). Die Hochschulausbildung findet an der Sektion G. der Humboldt-Universität Berlin (Ost) statt (Hochschulgartenbauingenieur) (Berufsausbildung, Landwirtschaftliche). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 485–486 Funkwesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 485]1. Überblick. Der G. in der DDR ist ein Wirtschaftszweig der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft mit den Produktionsrichtungen Gemüse- und Obstbau, Zierpflanzenbau, Anbau von Sonderkulturen, Gemüse- und Blumensamenbau, Baumschulen und Landschaftsgärtnerei. Die gegenwärtige Entwicklung des G. ist durch den weiteren Ausbau von Großproduktionsanlagen in sämtlichen Produktionsrichtungen gekennzeichnet. Z. Z. bestehen…
DDR A-Z 1985
Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) (1985)
Siehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 4. 6. 1947 am 11. 6. 1947 (das früher genannte Datum 14. 6. 1947 ist aufgrund der Forschungen des DDR-Historikers Weißleder zu berichtigen) in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wurden der DWK die Mehrzahl der bereits durch Befehl Nr. 17 der SMAD vom 27. 7. 1945 gegründeten Deutschen Zentralverwaltungen unterstellt. Am 10. 8. 1945 hatten sich Zentralverwaltungen auf folgenden Arbeitsgebieten konstituiert: Industrie, Landwirtschaft, Brennstoffindustrie, Handel und Versorgung, Nachrichtenwesen, Verkehrswesen, Finanzen, Arbeit und Sozialfürsorge, Gesundheitswesen; später folgte die Gründung von Zentralverwaltungen auch für Inneres, Umsiedler und für Interzonen- und Außenhandel. Unabhängig von der DWK blieben die Zentralverwaltung für Volksbildung, Justiz und Inneres. Die Deutschen Zentralverwaltungen arbeiteten unabhängig voneinander. Ohne Kompetenzen zum Erlaß von Gesetzen und Verordnungen lag das Schwergewicht ihrer Arbeit auf der Koordination der Verwaltungsmaßnahmen der Länder der SBZ und der zentralen Einrichtungen. Die DWK setzte sich aus den Präsidenten der Deutschen Zentralverwaltungen für Industrie, Verkehr, Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft, Brennstoff und Energie sowie den 1. Vors. des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und der Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) zusammen. Einen Vorsitzenden hatte die DWK zunächst nicht. In der Anfangsphase bestanden ihre Aufgaben hauptsächlich darin, a) die Arbeiten der angeschlossenen Zentralverwaltungen zu koordinieren, b) die SMAD zu beraten und c) die Reparationsleistungen an die Sowjetunion sicherzustellen. Durch Befehl Nr. 32 der SMAD vom 12. 2. 1948 wurden die Zuständigkeiten der DWK um die Vollmacht zum Erlaß von Verordnungen und Anordnungen erweitert, „um die deutschen demokratischen Organe zu einer aktiven Teilnahme am Wiederaufbau und an der Entwicklung der Friedenswirtschaft in der sowjetischen Besatzungszone heranzuziehen“. Während nunmehr die Entscheidungen der Plenarsitzungen und des Sekretariats der DWK als Verordnungen innerhalb der SBZ galten, wurden die Anweisungen des neu institutionalisierten ständigen Vorsitzenden (H. Rau, KPD/SED) und seiner zwei Stellvertreter (B. Leuschner, F. Selbmann, beide KPD/SED) zu verpflichtenden Anordnungen für den Apparat der DWK. Ferner erhielt die DWK, die weiterhin unter der Kontrolle der SMAD stand, eine Abteilung für die Planung und Leitung der Wirtschaft. Am 9. 3. 1948 wurden die Zentralverwaltungen in Hauptverwaltungen (HV) umbenannt und ihre Zahl von 12 auf 17 erhöht. Auf Befehl Nr. 183 der SMAD vom 27. 11. 1948 wurde die Mitgliederzahl der DWK von 38 auf 101 Mitglieder erweitert. Hinzu kamen 48 „Vertreter der Bevölkerung“, ferner 15 Vertreter der Parteien und 10 Vertreter der Massenorganisationen. Aufgrund der übertragenen Vollmachten hatte das Sekretariat der DWK allmählich die Funktionen einer ersten Regierung der SBZ übernommen. Mit der Proklamation der SBZ zur Deutschen Demokratischen Republik vom 7. 10. 1949 ging die DWK in der „Provisorischen Regierung“ der DDR auf. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 276 Deutsche Volkspolizei (DVP) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDRSiehe auch: Deutsche Wirtschaftskommission: 1965 1966 1969 Deutsche Wirtschaftskommission (DWK): 1975 1979 Zentrale deutsche Verwaltungsinstanz in der SBZ. Sie wurde auf Befehl Nr. 138 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) vom 4. 6. 1947 am 11. 6. 1947 (das früher genannte Datum 14. 6. 1947 ist aufgrund der Forschungen des DDR-Historikers Weißleder zu berichtigen) in Berlin gegründet und bestand bis zur Bildung der DDR am 7. 10. 1949. Zur Durchführung…
DDR A-Z 1985
Rechtshilfeabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl. I, 1959, S. 259), Jugoslawien (GBl. I, 1966, S. 95), Mongolei (GBl. I, 1969, S. 119), Syrien (GBl. I, 1970, S. 299), Irak (GBl. I, 1971, S. 101), Jemen (GBl. I, 1971, S. 57), Nordkorea (GBl. I, 1972, S. 17), Algerien (GBl. II, 1973, S. 85), Somalia (GBl. II, 1977, S. 77), Guinea-Bissau (GBl. II, 1977, S. 93), Kuba (GBl. II, 1980, S. 1), Republik der Kap Verden (GBl. II, 1981, S. 58), Vietnam (GBl. II, 1981, S. 66), Moçambique (GBl. II, 1982, S. 2), Angola (GBl. II, 1982, S. 8), Zypern (GBl. II, 1982, S. 118). Mit der Sowjetunion besteht außer dem allgemeinen R., dessen Inhalt sich nicht von dem R. mit den anderen sozialistischen Staaten unterscheidet, noch ein Abkommen über „Fragen, die mit der zeitweiligen Stationierung sowjetischer Streitkräfte auf dem Territorium der DDR zusammenhängen“ vom 12. 7. 1957 (GBl. I, S. 238). Durch dieses Abkommen ist die Verfolgung der auf dem Gebiet der DDR von Angehörigen der sowjetischen Streitkräfte (Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland [GSSD]) und deren Familienangehörigen begangenen sowie die gegen die sowjetischen Streitkräfte gerichteten Straftaten grundsätzlich der Strafjustiz der DDR übertragen worden. Auch nach den R. mit den zum Ostblock gehörenden Staaten ist der „ungesetzliche Grenzübertritt“ allein keine zur Auslieferung verpflichtende und berechtigende Straftat. Republikflucht. Mit der VAR besteht ein R. in Zivil- und Familienrechtssachen (GBl. I, 1969, S. 215). 1980 ist mit Österreich ein Vertrag über Rechtshilfe in Zivilsachen und Urkundenangelegenheiten (GBl. II, 1981, S. 55), mit Großbritannien ein R. in Zivilsachen (GBl. II, 1980, S. 87) abgeschlossen worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106 Rechtshilfe, Innerdeutsche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechtswesenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit folgenden Staaten bestehen R.: ČSSR (GBl. I, 1956, S. 1187), Polen (GBl. I, 1957, S. 413), Bulgarien (GBl. I, 1958, S. 713, ersetzt durch Vertrag vom 12. 10. 1978 — GBl. II, 1979, S. 61), Rumänien (GBl. I, 1958, S. 741, ersetzt durch Vertrag vom 19. 3. 1982 — GBl. II, S. 106), Ungarn (GBl. I, 1958, S. 277), UdSSR (GBl. I, 1958, S. 241, ersetzt durch Vertrag vom 21. 12. 1979 — GBl. II, 1980, S. 12), Albanien (GBl.…
DDR A-Z 1985
Werbung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der Nationalen Volksarmee (NVA); W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Führungsstellung der SED in der Gestaltung von W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen in ihrer W. stark behindert. Die Wirtschafts-W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, nicht aber gefördert werden sollte; W. wurde mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich jedoch im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. ergibt sich aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z.B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z.B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Zu den Zielen der W. gehören sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen [S. 1476]ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die ebenfalls ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt (Leipziger Messe). Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Projektierung und Ausführung von Messeständen und Ausstellungen im In- und Ausland und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1475–1476 Weltraumforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit…
DDR A-Z 1985
Hauptbuchhalter (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der Kombinate) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes bzw. den Generaldirektor des Kombinates zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit der neuen H.-VO (GBl. I, 1979, S. 156 ff.) wurden die Kontrollpflichten des H. verschärft, insbesondere hinsichtlich verstärkter Energie-, Material- und Importeinsparungen, Kostensenkungen sowie erhöhter Plandisziplin und sparsameren Einsatzes der finanziellen Mittel. Er ist besonders verantwortlich für eine hohe Effizienz geplanter Investitionen, ihre schnelle Fertigstellung, einen steigenden Anteil der Rationalisierungen sowie die Durchsetzung des Verbots von Investitionen außerhalb des Planes, sofern es sich nicht um den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln aus Reserven handelt. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen sowie dem Einfluß anderer, zentraler Organe (z.B. hinsichtlich der anzuwendenden betriebswirtschaftlichen Methoden) ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes bzw. des Kombinates vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit Beginn der 70er Jahre mehrfach aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausbuchSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen…
DDR A-Z 1985
Kollektiv, Sozialistisches (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen sozialen Gruppen zugesprochen. Die Beziehungen der Mitglieder eines SK. seien von den „sozialistischen Produktionsverhältnissen“, einem dementsprechenden gesellschaftlichen ➝Bewußtsein und den Grundsätzen sozialistischer Moral geprägt (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 521 ff.). SK. sind entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben arbeitsteilig und hierarchisch organisiert; sie sind also keineswegs eine „Gemeinschaft von Gleichen“. Als „gleich“ gelten die Angehörigen eines K. lediglich in Hinblick auf das Eigentum an Produktionsmitteln, nicht aber in bezug auf Arbeitsaufgaben, Qualifikation und Entscheidungs- bzw. Leitungskompetenzen. Darüber hinaus geht die Soziologie der DDR davon aus, daß auch die Bereitschaft, sich in ein SK. zu integrieren und sich innerhalb und für das SK. einzusetzen, ungleich verteilt ist. Die Gruppe der besonders aktiven K.-Mitglieder, die die „gesellschaftlichen Forderungen“ als erste erkennen und gegenüber den anderen Mitgliedern vertreten, wird als K.-Kern bezeichnet. Dieser Kerngruppe wird nicht nur eine besondere „Autorität“ zugesprochen, vielmehr präge sie maßgeblich Ziele, Normen und Verhalten im SK. und damit das K.-Klima. Das SK. soll sowohl ökonomisch meßbare Leistungen entsprechend den jeweiligen Planvorgaben erbringen — insofern ist es ein „Zweckverband“ — als auch eine neue Form des Zusammenlebens („sozialistische Gemeinschaft“) ermöglichen. Als Erwartungen an „Stil und Ton des K.“ werden genannt: „optimistische, freudbetonte Grundstimmung, Würde, Höflichkeit, Offenheit, Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Disziplin und Selbstbeherrschung, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, hohes Anspruchsniveau und hohe Leistungsbe[S. 732]reitschaft, Bescheidenheit und schöpferische Unzufriedenheit mit dem Erreichten, Neuerertum, Wissensdrang, Solidarität u.a. edle Eigenschaften sozialistischer Persönlichkeiten“ (a.a.O., S. 522). Dieser umfassende Anspruch an das SK. soll seinen Ausdruck im Sozialistischen Wettbewerb mit dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „K. der sozialistischen Arbeit“ finden. Der Herausbildung von Traditionen im SK. dient u.a. das Brigadetagebuch, die Einbeziehung der Familie in kulturelle und soziale Veranstaltungen des SK. usw. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung steht im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen in Schule, Hoch- und Fachschule sowie in der Lehrlingsausbildung. Umgekehrt hat auch das SK. einen permanenten Erziehungsauftrag gegenüber seinen Mitgliedern. Hervorgehoben wird die Bedeutung des Leiters eines SK. als Erzieher. Ohne die sich aus den Prinzipien der Einzelleitung und des Demokratischen Zentralismus ergebenden, eigenen Verantwortlichkeiten zu verwischen, hat der „sozialistische Leiter“ die kompetenten K.-Mitglieder an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, das SK. über die getroffenen Entscheidungen, den Stand der Planerfüllung usw. laufend zu unterrichten sowie das Verhalten und die Bewußtseinsentwicklung der K.-Mitglieder ständig in Richtung einer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) zu beeinflussen. Soziologische Untersuchungen und Erfahrungsberichte aus der DDR belegen einerseits, daß es sehr enge und dauerhafte Beziehungen in den Arbeits-K., vor allem der Industriebetriebe gibt. Andererseits ist es aber bisher kaum gelungen, die K.-Mitglieder dazu zu bewegen, ihre Gruppeninteressen den jeweils geforderten „gesellschaftlichen Aufgaben“ nachzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 731–732 Kollegien der Ministerien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive FührungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen…
DDR A-Z 1985
Sozialdemokratismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953 wurden oppositionelle Strömungen in der Gesamtgesellschaft (Opposition und Widerstand) häufig mit dem Vorwurf des S. belegt, darüber hinaus aber auch die Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, deren ideologische Diversion als einer der Hauptgründe für die Ereignisse des 17. 6. 1953 dargestellt wurde. Nach dem Abklingen dieser Auseinandersetzungen wurde das Schlagwort des S. in größerem Umfange erst wieder in Zusammenhang mit dem „Prager Frühling“ 1968 benutzt sowie im Zuge der danach einsetzenden Phase der Entspannungspolitik als Versuch der Abgrenzung gegenüber den für die Sicherheit der eigenen Ordnung als gefährlich erachteten Ideen des Demokratischen ➝Sozialismus (DS.). Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung in der DDR nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) führten eine gewisse Stabilisierung des Systems und die außenpolitische Neuorientierung im Vorfeld der KSZE auch zu begrifflichen Neu- bzw. Umformulierungen in der ideologischen Auseinandersetzung mit dem Ergebnis, daß seit 1973 der polemische Begriff des S. weitgehend durch die Formel des Sozialreformismus ersetzt worden ist. Auch hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem S. in der DDR seither an Ernsthaftigkeit und Differenziertheit gewonnen. Mit S. bzw. Sozialreformismus bezeichnet die SED heute vorrangig die gegenwärtige Politik der SPD in der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in den unterschiedlichen Ansätzen des DS. (bzw. des synonym gebrauchten Begriffes der „sozialen Demokratie“) zum Ausdruck kommt. Wenn auch die Kritik gegenüber dem S. im einzelnen differenzierter geworden ist, wird doch gegenüber allen Formen des S. einheitlich der Vorwurf erhoben, daß sie als untauglicher Versuch eines Dritten Weges durch ihre Beschränkung auf den Reformismus zumindest objektiv die Rolle des „Arztes am Krankenbett des Kapitalismus“ darstellten und so letztlich das Überleben des Imperialismus sicherten. Dabei wird der Diskussion um die Grundwerte des DS. auch eine direkt gegen die DDR gerichtete Funktion (Antikommunismus) unterstellt: „Die sozialdemokratische ‚Grundwerte‘-Propaganda erfüllt eine doppelte Aufgabe: den Kapitalismus auf seiner staatsmonopolistischen Stufe zwar als verbesserungsbedürftig, aber wandlungsfähig, also erhaltenswert, darzustellen; und den in den Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft realisierten Sozialismus als in angeblicher Demokratiefeindlichkeit erstarrt und abstoßend, also nicht erstrebenswert zu diffamieren“ (Klassenkampf und Demokratie, Berlin [Ost] 1982, S. 88). Als grundsätzlicher Mangel der Konzeptionen des DS. wird geltend ge[S. 1155]macht, daß Begriffe wie „Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität … von den materiellen Bedingungen ihrer Verwirklichung, den Eigentums- und Machtverhältnissen“ abstrahierten (ebd.). Speziell „rechten“ Vertretern des DS. wird der Vorwurf des Opportunismus gemacht. Ihr Ziel sei es, „eine möglichst konfliktfreie Entwicklung des staatsmonopolistischen Kapitalismus zu gewährleisten, die Demokratiebestrebungen der Werktätigen zu kanalisieren und große Teile der werktätigen Bevölkerung für die Erhaltung und ‚Verbesserung‘ des staatsmonopolistischen Systems zu gewinnen“ (ebd., S. 87). Sofern Vorstellungen des DS. die Vergesellschaftung eines Teils der Produktionsmittel beinhalten, werden diese in der aktuellen Situation relativ positiv bewertet: „Der positive Ansatz dieser Forderungen besteht in ihrem antimonopolistisch-demokratischen Inhalt; sie kann insofern in der gegenwärtigen Etappe den Kampf um die Erweiterung der Einflußmöglichkeiten demokratischer Kräfte im staatlichen Bereich fördern“ (ebd., S. 90). Letztlich seien sie jedoch unzureichend, da sie „die Demokratisierung des politischen Systems nur als quantitatives Problem begriffen … Die Begrenztheit dieser Forderungen, die an den bestehenden — monopolkapitalistischen — Staat gerichtet werden, rührt (ferner) daher, daß die Kräfte, die diese Forderung stellen, den Klassencharakter dieses Staates nicht erkennen und — damit in Zusammenhang — die Möglichkeiten der bürgerlichen Demokratie und ihrer Gesetzgebung überschätzen“ (ebd., S. 90 f.). Politik; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1154–1155 Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialfürsorgeSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich von Lenin geprägter Begriff zur Kennzeichnung der Politik der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD). Nach 1945 wurde er von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zunächst verwendet, um Abweichungen eigener Parteimitglieder — vor allem ehemaliger SPD-Mitglieder — von der Linie der Parteiführung anzuprangern (Kleinbürgertum; Revisionismus). Nach dem Juni-Aufstand 1953…
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Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1985)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen haben die St. das Recht, Verordnungen usw. zu erlassen, und üben gegenüber den nachgeordneten Instanzen Leitungsbefugnisse aus. Der St. für Arbeit und Löhne gehört dem MR an und ist in dieser Eigenschaft — wie alle Mitglieder des MR — von der Volkskammer gewählt. Ferner bestehen folgende StmeG.: für Berufsbildung, für Körperkultur und Sport sowie das Sekretariat des MR und der Staatssekretär für Kirchenfragen. Dem Vorsitzenden des MR unmittelbar zugeordnet sind die ebenfalls von St. geleiteten 2 Arbeitsgruppen „Organisation und Inspektion“ bzw. „Rationelle Energieanwendung“ sowie die „Hauptverwaltung“; diese St. führen ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „beim Vorsitzenden des Ministerrats“ bzw. „beim Ministerrat“. Ferner werden folgende staatliche Ämter (A.), die staatsrechtlich in etwa den gleichen Status wie die StmeG. haben, von St. geleitet: A. für Atomsicherheit und Strahlenschutz, A. für industrielle Formgestaltung. Das A. für Preise nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als sein Leiter (Walter Halbritter [SED]) Minister und zugleich Mitglied des Präsidiums des MR ist. Hans Sattler [SED], Leiter des A. für Jugendfragen, gehört, obwohl nicht Träger einer besonderen Amtsbezeichnung, dem MR ebenfalls an. Diese Unterschiede in den Institutionenbenennungen und bei der Führung von Amtsbezeichnungen verdeutlichen, daß es offensichtlich keine eindeutigen Kriterien für deren Vergabe gibt. Die jeweilige aktuelle politische Bedeutung bestimmter von den StmeG. und A. zu lösenden Aufgaben kann ein wichtiger Grund sein für deren wechselnde Zuordnungen, Benennungen und Positionen in der staatlichen Leitungsspitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1301–1302 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der…
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Museen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der Arbeiterbewegung gerechnet; zu den wissenschaftlichen M. gehören Geschichts-, Völkerkunde- und Naturkunde-M., technische und wirtschaftskundliche Samm[S. 919]lungen sowie Hygiene- und Heimat-M.; zu den Kunst-M. Gemäldegalerien, Schlösser und Gärten, Kupferstichkabinette und Kunstgewerbe-M. Die bedeutendsten Kunst-M. sind die dem Ministerium für Kultur unterstehenden Staatlichen M. zu Berlin: Pergamon-M. (Vorderasiatisches M., Antiken-Sammlung mit dem Altar von Pergamon, Islamisches M., Ostasiatische Sammlung, M. für Volkskunde), Altes M. (Kupferstichkabinett und Zeichnungen), Bode-M. (Ägyptisches M., Skulpturen-Sammlung, Frühchristlich-byzantinische Sammlung, Gemäldegalerie, Münzkabinett), National-Galerie (Gemälde und Bildwerke des 19. und 20. Jahrhunderts), Kunstgewerbe-M. im Schloß Köpenick sowie die Staatlichen Kunstsammlungen in Dresden (Gemäldegalerie Alte und Neue Meister, Grünes Gewölbe, Historisches M., Kupferstichkabinett, M. für Kunsthandwerk, Münzkabinett, Porzellansammlung, Skulpturen-Sammlung). Weitere wichtige M. sind das ein marxistisches Geschichtsbild vermittelnde Museum für Deutsche Geschichte in Berlin (Ost), das Deutsche Hygiene-M. in Dresden, das Deutsche Armee-M. in Potsdam, die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar; in Schwerin gibt es ein Agrarhistorisches Freilicht-M., in Rudolstadt ein Freilicht-M. Thüringer Bauernhäuser. Daneben bestehen noch 9 weitere Freilichtmuseen in der DDR. Besonders erwähnenswert sind auch das Hugenotten-M. in Berlin (Ost), das Meeres-M. in Stralsund, das Hütten-M. in Ilsenburg, das Obstanbau-M. in Werder, das Schloß- und Spielkarten-M. in Altenburg, das Sport-M. sowie das Buch- und Schrift-M. in Leipzig, das Indianer-M. in Radebeul, das Spielzeug-M. in Sonneberg, das Waffen-M. in Suhl und das Musikinstrumenten-M. in Markneukirchen. Seit 1964 besteht der Nationale M.-Rat der DDR mit Sitz in Berlin (Ost), der seit 1968 Mitglied des Internationalen M.-Rates (ICOM) ist. Seine Aufgabe besteht in der Verbesserung und Popularisierung der wissenschaftlichen, populärwissenschaftlichen und kulturellen Arbeit der M. sowie der Förderung ihrer Zusammenarbeit mit den M. anderer Länder. Der höheren Fachausbildung von Mitarbeitern des gesamten M.-Wesens (3 Jahre; Abschluß: „Staatlich geprüfter Museologe“) dient die Fachschule für Museologen in Leipzig. An der Humboldt-Universität in Berlin (Ost) besteht seit 1981 ein Institut für Museumswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 918–919 Moral, Sozialistische A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Museum für Deutsche GeschichteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die M. unterstehen in ihrer Mehrzahl den örtlichen Staatsorganen. 1982 gab es 642 M., davon 76 literarische und 73 Kunst-M. Sie zählten im gleichen Jahr 30,699 Mill. Besucher, davon 9,729 Mill. in Kunst-M. Der Anteil der Jugend an der Gesamtbesucherzahl beträgt rd. 40 v.H. Jährlich werden in den M. 1200 bis 1500 Sonderausstellungen veranstaltet. Zu den M. werden auch Mahn- und Gedenkstätten der…
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Staatsarchive (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern (MdI). Seine Aufgaben werden jedoch praktisch von der bereits 1953 [S. 1276]geschaffenen Staatlichen Archivverwaltung des Ministeriums des Innern (Sitz Potsdam) wahrgenommen. Unterstellt ist ihr das gesamte staatliche Archivnetz, das aus dem Zentralen St. der DDR, weiteren 9 S., 5 Historischen St., 2 Archivdepots, aus zentralen Technischen Werkstätten sowie der Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“, Potsdam, besteht. Als Archiv mit zentralem Aufgabenbereich verwaltet das Zentrale St. (ZStA, ehem. DZA) Potsdam, gegr. 1946, in seiner Historischen Abt.~I die in der DDR lagernden Aktenbestände deutscher Reichsbehörden. Größtenteils stammen diese Bestände aus Aktenrückgaben aus der UdSSR und Polen, die zwischen 1952 und 1961 erfolgten. Die 1960 entstandene „Abt. Sozialismus“ des ZStA verwaltet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen Akten der seit 1945 auf dem Gebiet der Sowjetzone gebildeten „Staatsbehörden“ mit zentralem Aufgabenbereich, jedoch nur soweit diese wiederum aufgelöst wurden. Nach wie vor werden ferner wertvolle ältere Urkunden- und Aktenbestände der Archive der Hansestädte Hamburg, Bremen und Lübeck in Potsdam zurückgehalten, ist deren Benutzung eingeschränkt und ihre vollständige Verfilmung untersagt. Demgegenüber unterliegen Benutzung und Verfilmung von Archivalien ostdeutscher Gebiete, soweit sie in der Bundesrepublik und in Berlin-West aufbewahrt werden, keinerlei Einschränkungen. In der 1949 gegründeten Abt. Merseburg, die 1950 ins ZStA eingegliedert wurde und seitdem als Historische Abt. II des ZStA firmiert, sind die von Berlin-Dahlem im Kriege ausgelagerten Bestände des Preußischen Geheimen St. sowie des Hohenzollernschen Hausarchivs mehr oder weniger provisorisch untergebracht. Insgesamt verwaltet das ZStA mit seinen Abteilungen in Potsdam, Merseburg und Coswig über 60.000 lfd. Meter Akten, d.h. ein knappes Drittel des gesamten sog. Staatlichen Archivfonds. In Anpassung der Archivorganisation an die staatliche Gliederung wurden die ehem. 5 Landeshauptarchive (LHA), deren provinzielle Zuständigkeit den 5 Ländern der SBZ entsprach, mit VO vom 17. 6. 1965 zu St. umgebildet und erhielten damit den Charakter von Bezirksarchiven entsprechend der Bezirkseinteilung der DDR. Dem gleichen Ziel diente auch die Neugründung von weiteren 4 St., die allerdings aus ehem. Landesarchiven hervorgegangen sind, so daß sich die Zahl der St. auf 9 erhöhte (Dresden, Greifswald, Leipzig, Magdeburg, Meiningen, Potsdam, Rudolstadt, Schwerin und Weimar). Darüber hinaus wurden in Anlehnung an frühere territorialstaatliche Bildungen 6 Historische St. geschaffen (Altenburg, Bautzen, Freiberg [ehem. Oberbergamtsarchiv], Gotha, Greiz und Oranienbaum/Anhalt). Ihre Tätigkeit beschränkt sich auf die Archivierung von regionalem Schriftgut der Zeit bis 1945 bzw. 1952. Außer den genannten St. bestehen Kreis-, Stadt-, Betriebs-, Literatur-, Film-, Bild- und Tonarchive sowie besondere Archive wissenschaftlicher Einrichtungen (z. B. Archive der Akademie der Wissenschaften zu Berlin). Als Verwaltungsarchive haben sie die Funktion von Zwischenarchiven und verwalten das anfallende Schriftgut bis zur möglichen Abgabe an das staatliche Endarchiv. Teilweise sind sie zugleich Verwaltungs- und Endarchiv. Seit 1954 sind bei sämtlichen Räten der Bezirke und beim Magistrat von Berlin (Ost) im Bereich Inneres Referate Archivwesen eingerichtet. Politisch-institutionelle Rücksichten führten darüber hinaus zur Bildung von Sonderarchiven. 1955 wurde als Sonderarchiv für Filmmaterial das Staatliche Filmarchiv gegründet, das einen Neubau mit Bunkern zur Aufbewahrung von 1000 t Filmmaterial bezog. Durch Befehl des Ministeriums für Nationale Verteidigung vom 15. 7. 1964 wurde das Militärarchiv der DDR in Potsdam gegründet. Es ist Zentralarchiv der NVA und historisches Archiv für militärische Akten der Zeit ab 1800. Insgesamt lagert in den staatlichen Endarchiven eine Aktensubstanz von über 220.000 lfd. Metern. 2. Ausbildung. Die Archivausbildung ist in 3 Stufen gestaffelt (Diplomarchivare, Fachschularchivare, Archivassistenten). Das für die Ausbildung des höheren Archivdienstes zuständige Institut für Archivwissenschaft, 1950 in Potsdam gegründet, wurde seit 1958 und endgültig durch AO vom 10. 8. 1961 der Fachrichtung Geschichte der Ost-Berliner Humboldt-Universität angegliedert und mit dem Promotions- und Habilitationsrecht für Archivwissenschaft ausgestattet. Seitdem obliegt dem „Bereich Archivwissenschaft“ der Humboldt-Universität die DDR-einheitliche Hochschulausbildung der Archivare, die nicht mehr als 16monatiges Zusatzstudium angelegt ist, sondern zu einem 5jährigen Direktstudium (78 Semesterwochen) ausgebaut wurde. Bis 1980 wurden an der Humboldt-Universität über 300 Diplomarchivare ausgebildet. Für die Ausbildung von Beschäftigten des mittleren Archivdienstes (Direkt- und Fernstudium) ist nach wie vor die am 1. 9. 1955 in Potsdam eröffnete Fachschule für Archivwesen „Franz Mehring“ zuständig. Erstmals 1976 lief dort auf der Grundlage der Beschlüsse des VIII. SED-Parteitags von 1971 ein zweigeteiltes Studium an, das sich aus 5 Semestern Fachschulstudium und einsemestrigem Einsatz am künftigen Arbeitsplatz zusammensetzt. Die Fachschule für Archivwesen zählte bis 1980 988 Absolventen (Direkt- und Fernstudenten). 3. Archivpolitik. Kennzeichnend für die gesamte Archivpolitik in der DDR ist ihr ständiges Bemühen, die jeweils herrschende Staats- und Parteilinie der SED zu vertreten. In den Planungen für die Archive ist viel von der „Erhöhung des gesellschaftlichen Nutzeffekts der Archivarbeit“, von der notwendigen Abstimmung „mit den Perspektivplänen der Volkswirtschaft“, von der Forderung, „einen klaren marxistisch-leninistischen Kurs“ zu steuern und für die „sozialistische Bewußtseinsbildung der Werktätigen“ zu sorgen, die Rede. Von den Archivaren wird ferner erwartet, daß sie maßgeblich bei der Weiterentwicklung der „marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft“ mitwirken. Grundlagen hierfür sind die 1971 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegebenen „Theoretischen Grundsätze der marxistisch-leninistischen Archivwissenschaft in der [S. 1277]DDR“. Bei der Organisation der Archive gilt das sowjetische Beispiel als Vorbild. Während im Planjahrfünft 1976–1980 die „Auswertung“ der Archivalien nach vorgegebenen ideologischen Prinzipien „als nahezu gleichberechtigtes Aufgabengebiet neben die Erschließung“ gestellt wurde, ist den Archivaren laut „Archivmitteilungen“ (1982), seit 1951 von der Staatlichen Archivverwaltung herausgegeben, die folgende Aufgabe gestellt: „Die Archive unterstützen die historische Forschung entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften 1981–1985 und den Plänen der Bezirks- und Kreiskommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung.“ Auf der Arbeitstagung der Staatlichen Archivverwaltung wurde 1982 als „Klassenauftrag“ der Archivare definiert, „das Registraturgut und Archivgut sowohl für effektive Problemlösungen bei der Entscheidung aktueller Fragen in Staat und Wirtschaft als auch für die Vertiefung des Geschichtsbewußtseins der Werktätigen umfassend und rechtzeitig zu nutzen sowie zur gesellschaftlichen Auswertung bereitzustellen“. Nach politischen Gesichtspunkten dürften auch die Anträge westlicher Besucher zur Benutzung von Archiven der DDR bearbeitet werden. Seit Jahrzehnten erhält nur eine streng ausgewählte Minderheit von Interessenten aus westlichen Ländern, insbesondere aus der Bundesrepublik Deutschland, die Erlaubnis zur Einsichtnahme in die archivalischen Zeugnisse der deutschen Vergangenheit, soweit sie auf dem Gebiet der DDR aufbewahrt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1275–1277 Staatsapparat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsbankSiehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Organisation. Durch Ministerrats-VO vom 17. 6. 1965 erfuhr das Archivwesen eine organisatorische Neuregelung, durch die vor allem das Netz der St. den politischen und staatsrechtlichen Strukturwandlungen in der DDR angepaßt wurde. Im Unterschied zu den Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland ist das Archivwesen in der DDR straff zentralisiert. Aufsicht und Leitung obliegen von jeher dem Ministerium des Innern…
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Feriengestaltung (1985)
Siehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle Gestaltung der Ferien, des Urlaubs und der Touristik. Anliegen der Jugend ist es, sich bei vielfältiger kultureller, sportlicher und touristischer Betätigung zu erholen und zu bilden, ihrer Lebensfreude Ausdruck zu geben und ihre Leistungsfähigkeit zu erhöhen.“ (GBl. I, 1974, S. 45) Ferner wird darin eine Verstärkung der „kollektiven Formen“ der F. gefördert; besonderer Wert wird dabei auf Urlaubsreisen in die „Länder der sozialistischen Staatengemeinschaft“ gelegt, vor allem in bezug auf den Austausch in „Freundschaftszügen“ der FDJ. Die organisierte F. wird zentral gelenkt und koordiniert. Auf staatlicher Seite besteht ein Zentraler Ausschuß für F. Er untersteht dem Amt für Jugendfragen beim Ministerrat. Dieser Ausschuß arbeitet eng mit den verschiedenen Abteilungen für Volksbildung der Räte der Bezirke, Kreise und Gemeinden zusammen. Auch die FDJ wirkt an der Organisation der F. mit. Durch das 3. Jugendgesetz (1974) wurde das Engagement der Jugendorganisation in diesem Bereich weiter verstärkt. Für die Aufgaben der F. stellt die DDR jedes Jahr erhebliche finanzielle Mittel bereit. Im Jahr 1981 wurden rd. 300 Mill. Mark aus staatlichen Fonds (Staatshaushalt), aus betrieblichen Fonds (Sozial- und Kulturfonds der Betriebe) und aus Mitteln des FDGB zur Verfügung gestellt, wovon der größte Teil — rd. 200 Mill. Mark — in die Einrichtung der Ferienlager fließt. Die gesamten Mittel betrugen 1981 100 Mill. Mark mehr als noch 1971. 73 Mill. Mark sind allein für die Gestaltung der Ferientage an Oberschulen („Ferienspiele“ zu Hause) und 25 Mill. Mark an staatlichen Mitteln für die Zentralen Pionierlager vorgesehen. Das Aufkommen der Mittel teilt sich zwischen Betrieben, Staatshaushalt und FDGB im Verhältnis von 3: 2: 1 auf. In den großen Sommerferien Juli/August 1982 waren in der DDR von insgesamt ca. 2,3 Mill. Schülern der Klassen 1–12 rd. 2 Mill. durchschnittlich 3 Wochen „unterwegs“, davon in Ferienlagern allein rd. 1,3 Mill. Kinder; in Ferieneinrichtungen des FDGB verbrachten rd. 600.000 Kinder und Jugendliche mit ihren Eltern zusammen die Ferien. Der Rest der Schüler verbrachte seine Ferien zu Hause im Rahmen der Veranstaltungen und Einrichtungen der örtlichen F. Organisierte F. wird seit über 20 Jahren vor allem in Form der Ferienlager betrieben: sie sind der wichtigste Teil staatlicher F. Schwerpunkt der Ferienlager sind die Betriebsferienlager, wovon 1981 insgesamt 5.000 mit ca. 900.000 Plätzen zur Verfügung standen. Die Lager liegen zumeist in landschaftlich reizvollen Gegenden. Für den Unterhalt kommen die Großbetriebe auf. Dadurch entstanden z. T. enge Patenschaftsbeziehungen zwischen den Ferienlagern und den Beschäftigten des Trägerbetriebes. Viele Betriebe haben ihr eigenes Ferienlager. Betriebsangehörige kümmern sich in ihrer Freizeit um die Instandhaltung und den Ausbau „ihres“ Lagers, sind als Lagerbetreuer tätig und leiten „Ferienexpeditionen“ in benachbarte Betriebe. In der Nähe dieser Lager werden gelegentlich sog. Touristenstationen für Erwachsene unterhalten. Je nach Lagertyp stehen Spiel, Sport, Erholung, Unterricht oder Ferienarbeit im Vordergrund des Tagesablaufs. Ein 3wöchiger Aufenthalt in einem Betriebsferienlager kostet die Eltern pro Kind je nach Zahl der Kinder zwischen 6 und 12 Mark. Darüber hinaus existieren Schwerpunktlager bzw. „Spezialistenlager“. Hier werden in 8–10tägigen Kursen Grundkenntnisse und Fertigkeiten in verschiedenen Grundberufen, in Verkehrs- und Brandschutz und im Sanitätswesen vermittelt. Zu den Spezialistenlagern zählen auch „Sprachlager“, in denen z.B. im Umgang mit Kindern aus anderen Ländern russische und französische Sprachkenntnisse vermittelt werden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich in diesem Zusammenhang auch die Schwimmlager. Seit 1966/67, mit Gründung der ersten Studenten- und Schülerbrigaden, gibt es als Sondertyp der F. die „Lager der Erholung und Arbeit“. 1982 wurden in 1500 solcher [S. 382]Lager Plätze für 80.000 Jugendliche (FDJ-Mitglieder) im Alter zwischen 14 und 18 Jahren bereitgehalten. In solchen, vor allem durch die FDJ organisierten Lagern wird an Jugendobjekten gearbeitet, vorwiegend im Bereich der Landwirtschaft (Ernte, Meliorationen) und der Bauwirtschaft (z.B. Bau einer Ferngasleitung). Die Jugendlichen werden für ihre Arbeit bezahlt, die Vergütung entspricht der für diese Arbeit vorgesehenen Lohngruppe und ist grundsätzlich steuerfrei. Sozialversicherungsabgaben werden ebenfalls nicht erhoben. Vor Aufnahme der Arbeit ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung obligatorisch. Ferner muß die Genehmigung der Eltern und des Schuldirektors vorliegen. In den Lagern der Erholung und Arbeit wird 6 Stunden am Tag gearbeitet, die übrige Zeit dient der Erholung. Schüler, die keinen Platz in den Lagern der Erholung und Arbeit erhalten haben, jedoch ebenfalls in den Ferien gegen Bezahlung arbeiten wollen, haben die Möglichkeit, in den „Schülerbrigaden“ am Heimatort oder in einem Betrieb ihrer Wahl zu arbeiten. Unter dem Stichwort „Gesellschaftlich nützliche Arbeit“ können die Schüler unter den gleichen Voraussetzungen wie in den o. a. Lagern in Betrieben, Genossenschaften, im Gesundheitswesen, Feriendienst, Handel, bei der Post oder Reichshahn oder in der Forstwirtschaft etwas Geld verdienen. Geregelt ist diese Möglichkeit durch die AO über die freiwillige produktive Tätigkeit von Schülern ab vollendetem 14. Lebensjahr während der Ferien vom 15. 10. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 52). Die individuelle Ferienarbeit erfreut sich bei den Schülern zunehmender Beliebtheit. 1981 nahmen ca. 250.000 Schüler an der freiwilligen Ferienarbeit teil. Motto: „Meine Arbeit für meine Republik“. In den im Jahr 1981 vorhandenen 47 „Zentralen Pionierlagern“ (z.B. „Pionierrepublik Wilhelm Pieck“) wird das Lagerleben von paramilitärischen Übungen bestimmt. Sie sind Bestandteil der sozialistischen Wehrerziehung. Neben sportlichem Zeitvertreib, wie Spartakiadewettkämpfen, werden Orientierungsläufe, Nachtmärsche, Schießübungen, militärische Gelände- und Manöverspiele durchgeführt. Die großen jährlichen Pioniermanöver finden in der Regel in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und mit Pateneinheiten der Nationalen Volksarmee (NVA) statt. Die Kinder haben außerdem Gelegenheit, in Arbeitsgemeinschaften (z.B. „Junge Brandschutzhelfer“ oder „Junge Sanitäter“) besondere Kenntnisse zu erwerben, das Schwimmabzeichen oder andere sportliche Auszeichnungen zu erringen. Das „Fest des Tanzes und des Liedes“ ist Abschluß und Höhepunkt jedes Lageraufenthaltes in den Pionierlagern. Neben Arbeit, Spiel und Sport haben die sog. „Ferienexpeditionen“ große Bedeutung, in deren Verlauf Wanderungen, Märsche oder Fahrten zur Erforschung der näheren Umgebung und deren Heimatgeschichte unternommen werden. Die Durchführung einer Ferienexpedition orientiert sich am sog. „Expeditionsauftrag“. Dieser wiederum ist durch vorgegebene umfassende Rahmenthemen bestimmt: Seit 1978 lautet das Hauptmotto des Feriensommers: „Meine Heimat DDR“. Fast immer ist mit dem Expeditionsprogramm der Besuch oder die Pflege von Nationalen Mahn- und Gedenkstätten der Opfer des Nationalsozialismus oder der deutschen Arbeiterbewegung verbunden. 1981 erfüllten 350.000 Mädchen und Jungen die Bedingungen für das neue Touristenabzeichen der FDJ (Tourismus). Neben den Ferienlagern bestehen weitere Möglichkeiten der F. Mehrere 100.000 Kinder, vor allem die Jüngeren, verbringen ihre Ferien in Erholungsgebieten innerhalb oder am Rande der Gemeinden. Zum Zwecke dieser örtlichen F. bestehen sog. Jugenderholungszentren, davon u.a. 142 Pionierhäuser, 195 „Stationen junger Naturforscher und Techniker“, 71 „Stationen junger Touristen“, Klub- und Kulturhäuser, Theater, Kinos, Naherholungszentren, Bibliotheken, Sportstätten und Museen, die alle in die örtliche F. einbezogen sind. Durch die „Ferienspiele“ der Schüler der Klassen 1–4 werden für diese Altersgruppen vielfältige, den individuellen Interessen entsprechende Möglichkeiten geboten. Das 3. Jugendgesetz (1974) fördert diese Einrichtungen und Programme in besonderem Maß. Schließlich gibt es in der DDR 60 Ferieneinrichtungen für gesundheitlich gefährdete Kinder (1981 für 8.000 Kinder). Vor allem im Zusammenhang mit der Urlaubs- und F. der Lehrlinge und Berufsschüler sowie für wandernde Familien mit Kindern bestehen die Einrichtungen von Wanderquartieren. Jugendherbergen, Jugendtouristenhotels und Campingplätzen. 1981 bestanden etwa 650 Camping- und Zeltplätze in der DDR mit rd. 3 Mill. Übernachtungen, 246 Jugendherbergen, 14 Jugendtouristenhotels (für ältere und ausländische Jugendliche) und 2 Jugenderholungszentren mit 24.000 Plätzen täglich, 57 ständige Wanderquartiere mit 2.000 Plätzen. Die Kapazität dieser Quartiere ist jedoch in den Ferien sehr stark ausgelastet; ein strenges Voranmeldesystem regelt die Benutzung, ab 1982 durch zentrale Vergabe. 1980 gab es in den verschiedenen genannten Einrichtungen insgesamt 4,2 Mill. Übernachtungen. Die Organisation des Jugendtourismus obliegt im In- und Ausland dem FDJ-eigenen Jugendreisebüro „Jugendtourist“. Außerhalb der speziell für die Schüler organisierten F. bestehen vielfältige Möglichkeiten der F. über Familienreisen. Ihre Organisation obliegt in erster Linie dem FDGB. 1980 fuhren Kinder (mit ihren Eltern) mit 120.000 sog. Ferienschecks des FDGB in die Ferien. Der FDGB verfügt zu diesem Zweck über 664 Urlaubseinrichtungen an 380 Orten der DDR. 1980 nahmen 1,8 Mill. Familien mit rd. 400.000 Kindern am Feriendienst des FDGB teil. Ein derartiger Ferienplatz (bis zu 3 Wochen Aufenthalt) kostet für Kinder bis zu 16 Jahren nur 30 Mark (15 v.H. der Kosten). Schließlich bieten sich den Schülern und Jugendlichen über die internationale F. manche Möglichkeiten, internationale Kontakte zu pflegen und entsprechende Reisen durchzuführen. In „Internationalen Sommerlagern“ oder „Freundschaftslagern“ können im Austausch Beziehungen mit Jugendlichen zumeist aus sozialistischen Staaten angeknüpft werden. In solchen Lagern verbrin[S. 383]gen Kinder und Jugendliche aus der DDR gemeinsam mit ausländischen oder auch Kindern aus der Bundesrepublik Deutschland (Pioniere und SDAJ) ihre Ferien, wobei zweifellos von den Organisatoren der DDR auch propagandistische Zwecke verfolgt werden. Es werden „Delegationen“ ausgetauscht. Der Jugendtourismus im In- und Ausland wird durch das FDJ-eigene Jugendreisebüro „Jugendtourist“ geregelt. Es werden 3–5tägige Exkursionsreisen für Jugendliche mit über 100 Einzelrouten innerhalb der DDR angeboten. Der Preis bewegt sich zwischen 22 und 45 Mark (bei 50 v.H. staatlicher Unterstützung). 1980 wurden vom Jugendreisebüro rd. 150.000 Auslandsreisen (12–14tägig) durchgeführt, mit über 220 Einzelrouten. Die Reisen führen ausschließlich in sozialistische Staaten. Für diese Reisen nimmt „Jugendtourist“ eine Monopolstellung ein (gegründet 1. 1. 1975). Zweigstellen der Zentrale in Berlin (Ost) befinden sich in jeder Bezirksstadt. Das Reisebüro nimmt entsprechend den zentral ausgearbeiteten Reiseprogrammen für Jugendliche in den Bezirken (in den Kreisen über ehrenamtliche Mitarbeiter der FDJ) Anmeldungen von FDJ- und Jugendgruppen für In- und Auslandsreisen entgegen. Jeder Jugendliche (auch der Nichtorganisierte) kann sich — jedoch nur bei den FDJ-Grundorganisationen — um eine Reise aus dem gesamten Jugendtourist-Reiseprogramm bewerben. Die begehrten Auslandsreisen werden in der Praxis von der FDJ häufig als „Belohnung“ für besondere Leistungen vergeben. Das Reisebüro stellt Reisefunktionäre, Wanderleiter und Dolmetscher zur Verfügung. Es arbeitet mit rd. 100 Reisebüros bzw. Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten — in der Bundesrepublik Deutschland mit den Reisebüros „Hansa-Tourist“, CVJM-Hamburg, Deutsches Jugendherbergswerk, Intercontact, Reisedienst Deutscher Studentenschaften — zusammen. Im September 1982 wurden zwischen dem Deutschen Bundesjugendring und dem Zentralrat der FDJ Abmachungen getroffen, um einen deutsch-deutschen touristischen Jugendaustausch zu ermöglichen. Dieser wird über die genannten Reiseunternehmen abgewickelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 381–383 Feriendienst des FDGB A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FernsehenSiehe auch: Ferienaktion: 1958 1959 1960 1962 1963 Feriengestaltung: 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR haben Partei und Staat mit Hilfe der Freien Deutschen Jugend (FDJ), der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Betriebe, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) sowie der örtlichen Verwaltungen eine organisierte F. aufgebaut. Im 3. Jugendgesetz der DDR vom 28. 1. 1974 heißt es: „Die sozialistische Gesellschaft ermöglicht der Jugend die erlebnisreiche und sinnvolle…
DDR A-Z 1985
Geschädigte (1985)
Personen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation. Rechtl. Bestimmungen u. Arbeitsmaterialien, hrsgg. v. Min. f. Gesundheitswesen u. v. d. Akad. f. Ärztl. Fortbildg. d. DDR, Berlin [Ost], Staatsverlag, 1981). 1. Der ausgewiesene Umfang des Personenkreises der G. hängt ab von dem seit 100 Jahren zu beobachtenden Krankheitswandel, der Definition, der Erfassung und Betreuung. Unter medizinischem Aspekt gab es 1978 in der DDR 401.619 als „körperbehindert“ erfaßte Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis unter 18 Jahren (9,44 v.H. der Gleichaltrigen), sowie 153.911 (3,57 v.H.) „mit geistigen Störungen“, demnach einen G.-Anteil von 13 v.H. der Kinder- und Jugendbevölkerung. Im Sonderschulwesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, VII.) geht man von folgenden Kategorien und Anteilen aus (in v.H. der Schulpflichtigen): Blinde 0,01; Sehschwache 0,05; Gehörlose 0,06; Schwerhörige 0,14; Sprachgestörte 1,0; Körperbehinderte 0,5; schulbildungsfähige Schwachsinnige (Hilfsschulbedürftige) etwa 2,0; schulbildungsunfähige Schwachsinnige (Imbezille und Idioten) 0,5; Verhaltensgestörte etwa 1,0. Unter pädagogischem Aspekt gelten 7 v.H. der schulpflichtigen Bevölkerung als geschädigt, die Sonderschulen besuchen etwa 3 v.H. Die Zahl der G. im Erwachsenenalter bzw. insgesamt betrug 1981 615.000 Körper-G. im berufsfähigen Alter (d.h. ohne Kinder und Altersrentner; 5,8 v.H. dieser Altersgruppe), 340.000 Hörgeschädigte aller Altersstufen (2,03 v.H. der Gesamtbevölkerung), 1982 33.000 Blinde (0,20 v.H.), davon 24.000 Altersrentner, und 60.000 Sehschwache (0,36 v.H.). Einen Beschädigtenausweis (gem. AO Nr. 1 über die Anerkennung als Beschädigter vom 10. 6. 1971 [GBl. II, S. 493] i. d. F. der AO Nr. 2 vom 18. 7. 1979 [GBl. I, S. 315]) hatten 1980 1,3 Mill. Personen, darunter 1,1 Mill. Körper-G. Der Ausweis wird in den 4 Stufen „Beschädigter“, „Schwerbeschädigter“, „Schwerstbeschädigter“ und „Schwerstbeschädigter, der eines ständigen Begleiters bedarf“, an Personen von 14 Jahren und älter, in bestimmten Fällen auch an Kinder, ausgegeben. Da die Ausgabe des Ausweises von Art und Schwere der Schädigung abhängt, ist die Zahl der Ausweisinhaber kleiner als die der G. insgesamt. Bei den erwachsenen, berufstätigen Rehabilitanden, d.h. bei den durch Krankheit oder Unfall G., bei denen eine Rehabilitation nötig und möglich ist, treten derzeit die chronischen Erkrankungen als Schadensursache an die 1. Stelle. Sie machen bei den Männern 50 v.H., bei den Frauen über 80 v.H. aus. 2. Zur Förderung und Betreuung der G. wurde in den 60er Jahren ein umfassendes System der Rehabilitation entworfen und in den 70er Jahren aufgebaut, an dem Medizin, Pädagogik, Sozialpolitik, Ökonomie und Gesellschaftliche Organisationen mitwirken. Aufgaben und Zuständigkeiten verteilen sich wie folgt: Das Gesundheitswesen ist zuständig für: die Früherfassung der G. Es besteht Meldepflicht (AO über die Meldung von Körperbehinderungen usw. vom 12. 5. 1954 [ZBl. S. 194] i. d. F. d. OWG vom 12. 1. 1968 [GBl. I, S. 101]); Sonderkrippen bzw. Krippengruppen für geschädigte Kleinkinder. Die Entscheidung über den Besuch dieser Einrichtungen liegt bei den Eltern; Tagesstätten, Wochenheime, Dauerheime und Plätze in Krankenhäusern für die etwa 20.000 „schulbildungsunfähigen förderungsfähigen Schwachsinnigen“ (= „Geistig Behinderte“ nach westdeutschem Sprachgebrauch) im Alter von 3 bis unter 18 Jahren. Der Besuch dieser Einrichtungen ist freiwillig. 1969 standen 5.019 Plätze zur Verfügung, der Versorgungsgrad lag bei 25 v.H. 1981 gab es 208 Tagesstätten, 56 Wochenheime, 48 Dauerheime und 32 stationäre Einrichtungen an Krankenhäusern mit 13.000 Plätzen, der Versorgungsgrad lag bei 66,5 v.H.; [S. 535] * Abteilungen und Beratungsstellen an Kliniken, Sanatorien und Fachkrankenhäusern zur ambulanten Betreuung vor allem von Sprachgestörten und Hör-G.; das Logopädische Kindersanatorium Thalheim für therapieresistente stotternde Schüler; Rehabilitationszentren zur Berufsausbildung für hochgradig geschädigte Jugendliche und Erwachsene (12 für Körperbehinderte, davon 3 der Inneren Mission [ Caritas; Diakonie ], 2 für Blinde, 1 für Sehschwache); die Einrichtungen der „geschützten Arbeit“ für Rehabilitanden, die wegen ihrer Schädigung oder wegen Fehlens geeigneter Möglichkeiten nicht in den üblichen Arbeitsprozeß eingegliedert werden können (AO zur Sicherung des Rechts auf Arbeit für Rehabilitanden vom 26. 8. 1969 [GBl. II, S. 470] i. d. F. der VO vom 19. 7. 1976 [GBl. I, S. 411]). 1970 gab es 2.200 geschützte Arbeitsplätze. Bis zum 31. 12. 1980 erhöhte sich die Zahl auf 35.123. Nur ein Viertel der Plätze besteht in geschützten Betriebsabteilungen oder geschützten Werkstätten, die übrigen sind Einzel- oder Heimarbeitsplätze. Das wird als unzureichend kritisiert, ebenso das regional, betrieblich und nach Eignung sehr unterschiedliche Platzangebot. Um dem Bedarf zu entsprechen, ist die Zahl der geschützten Arbeitsplätze zu verdoppeln (Arbeit und Arbeitsrecht 1981, H. 6, S. 241–243). Das Volksbildungswesen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) ist zuständig für: Sonderkindergärten und Vorschulgruppen, deren Besuch freiwillig ist; die (1982) 489 Sonderschulen für die einzelnen Kategorien der G., an denen 59.026 Kinder und Jugendliche ihrer Schulpflicht nachkamen; Sonderschulen und -klassen in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens (für chronisch Kranke und Schwer-G., die Schülerzahl ist oben enthalten); Sonderberufsschulen (für Hilfsschüler und Hör-G.); Sonderpädagogische Beratungsstellen; Sonderklassen an Normalschulen, insbesondere für Verhaltensgestörte und Legastheniker. Die Berufstätigkeit der G. (Einstellung, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, Kündigungsschutz usw.) wird durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) (Arbeitsrecht) und zusätzliche spezielle Regelungen abgesichert. Die Rehabilitationskommissionen der Bezirke, Kreise und Betriebe koordinieren die Arbeit der zuständigen Behörden und Einrichtungen, doch haben bei weitem noch nicht alle Betriebe eine solche Kommission. Auch dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) sind Aufgaben zugewiesen (s. NJ 1981, H. 6, S. 258–260). Die Förderung und Betreuung der G. wird unterstützt von der Gesellschaft für Rehabilitation in der DDR, gegründet 1957 als Forschungsgruppe R., seit 1967 Mitglied der Internationalen Gesellschaft für die Rehabilitation Geschädigter (ISRD), dem Blinden- und Sehschwachenverband der DDR (25.000 Mitglieder, 15 Bezirks-, 218 Kreisorganisationen, 250 Zirkel und Interessengemeinschaften, 3.000 ehrenamtliche Betreuer), dem Gehörlosen- und Schwerhörigenverband der DDR (16.200 Mitglieder, 230 Gruppen) und dem Versehrtensportverband des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR (8.500 körperbehinderte, seh- und hörgeschädigte Mitglieder, 255 Sektionen. Bis 1983 sollte in jedem Kreis der DDR eine Sportgruppe gebildet werden). Auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR und die Volkssolidarität sind mit der Betreuung behinderter bzw. alter Menschen befaßt. 3. Grundprinzip der G.-Politik ist die Gewährleistung des Rechts auf Arbeit auch für diesen Personenkreis. Der Stellenwert der Früherkennung und -erfassung, der Betreuung bereits im Kleinkind- und Vorschulalter sowie der pädagogischen Rehabilitation ist hoch. Das Sonderschulwesen kann als beispielhaft gelten, Lücken bei bestimmten Behinderungsarten wurden in den 70er Jahren geschlossen, andererseits wurde der Anteil der als hilfsschulbedürftig (und damit als „schwachsinnig“) einzustufenden Schüler von 3 auf angemessenere 2 v.H. reduziert. Die berufliche Ausbildung bzw. Rehabilitation wurde in leistungsfähigen Zentren zusammengefaßt. Ein Nachholbedarf besteht dort, wo die Arbeitsfähigkeit nicht, nur eingeschränkt oder nur mit großem Aufwand hergestellt werden kann. Das Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) vom 22. 5. 1976 stellt auch auf die verbesserte Versorgung, Betreuung und Rehabilitation der Kranken, Invaliden, Alten und G. ab. Seitdem wurde die Betreuung der geistig Behinderten erheblich ausgebaut, die Möglichkeit zu geschützter Arbeit vermehrt (häufig gegen den Widerstand der Betriebe gegen „halbe“ Arbeitskräfte); die finanziellen Zuwendungen wurden erhöht, freilich nur im eher bescheidenen Rahmen des Gesamtsystems der sozialen Sicherung (Sozialversicherung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 534–535 Gesamtprodukt, Gesellschaftliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Geschichte der DDRPersonen, die seit Geburt physisch oder psychisch geschädigt sind oder durch Unfall oder andere Ursachen einen Dauerschaden erlitten haben bzw. an funktionellen Störungen leiden, entsprechend den „Behinderten“ im westdeutschen Sprachgebrauch. Grundsätzliches, Erfassung und Abgrenzung, Schulbildung, Berufsbildung, berufliche (Wieder-) Eingliederung sowie soziale Vergünstigungen sind in 71 „Rechtsvorschriften und anderen Bestimmungen“ geregelt (Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation.…
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Kinderkrippe, Kindergarten (1985)
Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind 87 v.H. der Frauen im berufsfähigen Alter berufstätig oder in der Ausbildung. Frauen.) Neben dem Gewinn zusätzlicher Arbeitskräfte wird dabei in der Berufstätigkeit der Frau gemäß der Rolle, die der Begriff „Arbeit“ in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung einnimmt, eine wichtige Funktion für die Gleichberechtigung und die Selbstverwirklichung der Frauen gesehen. Zweitens soll die Vorschulerziehung in Kk. und Kg. dazu beitragen, das oberste Ziel des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems — die Herausbildung „der sozialistischen Persönlichkeit“ — so früh und so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Schließlich soll drittens durch die starke Betonung des Vorschulcharakters inbesondere im Kg. erreicht werden, daß zum Zeitpunkt der Einschulung unabhängig vom Elternhaus möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen bei allen Kindern vorhanden sind. (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IV.) Es gibt kommunale, betriebliche, genossenschaftliche, aber auch kirchliche Kk. und Kg. Normal ist die Tagesbetreuung, es gibt aber auch Wochen-Kk. und -Kg. sowie — überwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft — Saisoneinrichtungen. Daneben gibt es Kinderheime für Kinder, die eine dauerhafte Betreuung benötigen. Der Besuch der Vorschuleinrichtungen ist freiwillig und [S. 714]wird vom Staat hoch subventioniert. In vielen Fällen reicht das Angebot jedoch nicht aus, um die Nachfrage nach Plätzen zu befriedigen. Bei der Aufnahme werden Kinder von alleinstehenden Müttern oder Vätern bzw. von Eltern, die beide berufstätig oder in der Ausbildung sind, bevorzugt behandelt. 1. Kinderkrippe. Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kk. ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1982 rd. 64 v.H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Kk. mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. 2. Kindergarten. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung, unter dessen Anleitung ein einheitlicher „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Erziehung im Kg. entwickelt wurde. In den Kg. wurden 1982 rd. 91 v.H. der 3- bis 6jährigen — überwiegend in Jahrgangsgruppen — betreut. Die Eltern zahlen einen Unkostenbeitrag zum Essen in Höhe von ca. 55 Pfennig pro Tag. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1965 soll der Kg. „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z.B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. 1981 betrug die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. 59.165. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 12 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden im letzten Jahr vor der Einschulung alle 14 Tage Spiel- und Lernnachmittage veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jede Frau werden, die den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer Pädagogischen Fachschule. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713–714 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind…
DDR A-Z 1985
Maschinenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MassenorganisationenSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…
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Meteorologischer Dienst der DDR (MD) (1985)
Staatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die Erstellung von Gutachten für die Staatsorgane, die Beobachtung von und die Warnung vor außergewöhnlichen Immissionssituationen und die Ausarbeitung von Alarmplänen für die Abwehr bzw. Überwindung gefährlicher, atmosphärisch bedingter Gefahren (Umweltschutz). Der MD arbeitet mit ähnlichen Diensten im Ausland, insbesondere in den sozialistischen Staaten zusammen. Ihm ist ferner im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen die Durchführung bestimmter Aufgaben der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) übertragen, der die DDR seit 1973 angehört. So hat sie Mitte der 70er Jahre am „Global Atmospheric Research Programm“ (GARP) des internationalen Komitees für Weltraumforschung (COSPAR) mitgearbeitet. Der bereits 1950 gegründete MD der DDR, ein Zusammenschluß der Landeswetterdienste der fünf Länder der SBZ, gliedert sich in die Fachgebiete Forschung, Klimadienst und Wetterdienst. Zum Wetterdienst gehört — als Nachrichtenverbindungszentrum — die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam, Nachfolgerin des 1893 gegründeten Hauptobservatoriums Potsdam, die Seewetterdienststelle Warnemünde, die Flugwetterwarte Berlin-Schönefeld, die Zentralstelle des Radiosondendienstes und die Wetterdienststelle Leipzig. Das Hauptamt für Klimatologie unterhält und betreut rd. 1300 Niederschlagsmeßstellen und über 200 Wetterstationen (meteorologische Stationen), von denen rd. 40 in den Wettermeldedienst direkt einbezogen sind. Die höchste Wetterstation der DDR befindet sich auf dem 1214 m hohen Fichtelberg des Thüringer Waldes. Der Radiosondendienst wird von vier Aufstiegsstellen betrieben; die bedeutendste befindet sich bei Greifswald. Eingesetzt werden noch überwiegend Radioballonsonden sowjetischer Bauart, die aus bis zu 40 km Höhe alle 30 Sekunden Daten z.B. über Starkwindfelder zur Erde funken. Die Zentrale Wetterdienststelle Potsdam ist für den Empfang von Daten amerikanischer und sowjetischer Wettersatelliten eingerichtet. Zum Fachgebiet Forschung gehören, neben der Zentralen Wetterdienststelle Potsdam, das Aerologische Observatorium Lindenberg (u.a. Entwicklung und Produktion von Stratosphärenballonen, Radiosonden und Radiotheodoliten zur Luftschichten- und Höhenwindmessung), das Institut für Großwetterforschung Potsdam (u.a. Entwicklung und Anwendung statistischer und numerischer Methoden zur langfristigen Wetterprognose), das Observatorium für Ionosphärenforschung Kühlungsborn (u.a. Ozonmessungen an der Meeresoberfläche, Analysen des Niederschlagswassers und Überwachung der Grenzwerte, Auswertung der Forschungsergebnisse des Forschungsschiffs „Ernst Haeckel“), das Forschungsinstitut für Hydrometeorologie (u.a. Überwachung des Wasserhaushaltes, Hochwasserwarndienst), das Forschungsinstitut für Bioklimatologie (u.a. Aufgaben der Balneologie und Kurortwissenschaft, Bioklimatologie des Sports, Akklimatisie[S. 887]rungspläne für Sportler z.B. bei Olympischen Spielen) und das Forschungsinstitut für Agrarmeteorologie mit Beratungsstellen u.a. in Markkleeberg und Potsdam (u.a. Forschungen über Witterungsabhängigkeit von Feldkulturen, Wachstumszyklen in Gewächshäusern; Herstellung kartographischer Unterlagen für Einsatz landwirtschaftlicher Großmaschinen; zuständig für agrarmeteorologische Berichte in Rundfunk und Fernsehen). Im Kommunikationssystem des internationalen Wetterdienstes ist die DDR seit 1975 mit eigener Kennziffer (09; Bundesrepublik Deutschland 10) vertreten. Der MD unterhält z.T. automatisierte Nachrichtenlinien zwischen Potsdam, Moskau, Prag, Warschau und Offenbach. Er beschäftigt einige hundert hauptberufliche und einige hundert ehrenamtliche Mitarbeiter. Meteorologen der DDR haben inzwischen an Arktis- und Antarktisexpeditionen der UdSSR teilgenommen. Direktor des MD ist seit 1967 Prof. Dr. Wolfgang Böhme. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886–887 Metallverarbeitende Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MietermitverwaltungStaatliche Einrichtung, die dem Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft untersteht. Der MD ist zentrales Leitungs- und Planungsorgan für die meteorologische Arbeit in der DDR. Zu seinen konkreten Aufgaben gehört neben der klimatologischen Forschung die Auswertung wetterkundlicher Informationen, die Ausgabe kurz-, mittel- und langfristiger allgemeiner und spezifischer Wetterprognosen für Bevölkerung und Volkswirtschaft, die Mitwirkung an der Überwachung der Luftreinhaltung, die…
DDR A-Z 1985
Jugendweihe (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendwerkhöfeSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…
DDR A-Z 1985
Anthropologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische OrdnungSiehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H.…
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Eisen- und Stahlindustrie (1985)
Siehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit im Vergleich zur gesamten Industrie leicht unterdurchschnittlich erhöht (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die industrielle Bruttoproduktion um das 1,73fache). Der Industriebereich der Metallurgie, der auch die Betriebe der NE-Metallgewinnung und die NE-Metallhalbzeugwerke umfaßt, beschäftigte 1982 in 43 Betrieben 137.443 Arbeiter und Angestellte (4,3 v.H. aller Arbeiter und Angestellten in der Industrie), die 7,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten und damit an 7. Stelle der Industriebereiche stehen. Die Hauptstandorte der Metallurgie liegen in den Bezirken Halle, Frankfurt/Oder, Potsdam und Dresden. Die ESI. der DDR hat aus Eigenvorkommen keine ausreichende Rohstoffbasis. Die Steinkohlenförderung mußte 1977 mangels abbauwürdiger Vorkommen eingestellt werden. Ferner verfügt die DDR nur über wenige Eisenerzlagerstätten (Bergbau). 1982 mußte die DDR 1,9 Mill.~t Eisenerz importieren. Auch die zur Herstellung hochwertiger Stähle notwendigen Stahlveredler sind in den Erzlagerstätten der DDR selten. Von den vorhandenen Nickel-, Mangan-, Molybdän- und Wolframlagerstätten sind lediglich einige Nickel-, Mangan- und Wolframlagerstätten wirtschaftlich bedeutsam. Im Vorland des Erzgebirges wird Nickel abgebaut. Produktionszahlen liegen nicht vor, ebensowenig Angaben über den Verbrauch. 45 v.H. des Einfuhrbedarfs bezieht die DDR aus der Sowjetunion. Zukünftig wird die DDR einen Großteil ihres Importbedarfs aus dem im Bau befindlichen Nickelkombinat in Kuba erhalten. Die Stahlveredler werden für die Stahlwerke bereitgestellt durch das Elektrochemische Kombinat Bitterfeld (Ferromolybdän, -vanadium, -chrom, -titan, -tantal) und das Ferrolegierungswerk Lippendorf (Ferrochrom). Im Jahr 1938 betrug der Anteil des jetzigen Gebietes der DDR an der Eisen- und Stahlerzeugung des Reichsgebietes nur 7 v.H. bei einem Bevölkerungsanteil von 32 v.H. Die eisenschaffende Industrie hatte nur geringe Einbußen durch Kriegsschäden. Um so umfangreicher waren die Demontage-Verluste; sie betrugen: Walzstahlerzeugung 85 v.H., Rohstahlerzeugung 80 v.H., Stahlformguß 56 v.H., Grauguß 50 v.H., Temperguß 35 v.H. (Reparationen). Trotz dieser ungünstigen Ausgangsposition beschloß die SED-Führung, um den Einfuhrbedarf zu verringern, den Aufbau einer eigenen ESI., der überraschend kurzfristig gelang. Anfang 1946 wurde in der Maxhütte Unterwellenborn der erste Hochofen angeblasen und im Herbst 1947 mit dem Wiederaufbau der Stahl- und Walzwerke begonnen. 1948 wurde der erste Nachkriegsstahl in Hennigsdorf abgestochen, 1949 lieferten auch die Werke Freital, Gröditz und Riesa wieder Stahl. Auf Beschluß des III. Parteitages der SED im Juni 1950 wurde noch im gleichen Jahr mit dem Bau des Eisenhüttenkombinats Ost (EKO) bei Fürstenberg an der Oder begonnen. Stahl wird in der DDR in Brandenburg, Hennigsdorf, Gröditz, Riesa, Freital, Thale und Unterwellenborn produziert. Der größte Rohstahlproduzent ist das Stahl- und Walzwerk Brandenburg (Jahresproduktion 1977 über 2 Mill.~t). 75 v.H. des Rohstahls in der DDR werden aus Sekundärrohstoffen erzeugt. Die wichtigsten Roh- und Walzstahl produzierenden Betriebe wurden 1968 zu den Kombinaten VEB Qualitäts- und Edelstahlkombinat Hennigsdorf (30.000 Beschäftigte, industrielle Warenproduktion 5,1 Mrd. Mark 1977; neben dem Stammbetrieb VEB Stahl- und Walzwerk „Wilhelm Florin“ Hennigsdorf — 9.000 Beschäftigte — umfaßt das Kombinat noch 5 weitere Werke), VEB Bandstahlkombinat „Hermann Matern“ Eisenhüttenstadt und VEB Rohrkombinat Stahl- und Walzwerk Riesa zusammengefaßt. Die Kapazität der ESI. liegt jedoch weiter unter dem Bedarf der Metallverarbeitenden Industrie. Der Eisen- und Stahlbedarf muß deshalb auch weiterhin zum großen Teil aus Importen gedeckt werden, weil die Erhöhung der Eigenproduktion nicht ausreicht, den Bedarf vor allem an Qualitätsstahl zu decken. 40 v.H. des Walzstahlbedarfs der DDR müssen importiert werden. Derzeit befindet sich die ESI. in einer breit angelegten Umstrukturierungs- und Modernisierungsphase. Die bisherige Eisen- und Stahlproduktion war zu energieintensiv; höher veredelten Stahlwaren wurde bisher zu[S. 346]gunsten des Massenstahls zu wenig Beachtung geschenkt. Die Umstellung der Industrie von Siemens-Martin-Öfen auf Elektrostahlöfen ist in vollem Gange. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 345–346 Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elektrotechnische und Elektronische IndustrieSiehe auch: Eisen- und Stahlerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Eisen- und Stahlindustrie: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR im wesentlichen der als Schwarzmetallurgie bezeichnete Industriezweig des Industriebereichs der Metallurgie. Die Schwarzmetallurgie umfaßt alle Eisenhüttenkombinate, Stahl- und Walzwerke sowie Ziehereien. Von 1970 bis 1980 hat sich die Bruttoproduktion der Schwarzmetallurgie um das 1,7fache und damit…
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Freizügigkeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in „nichtsozialistische“ Staaten, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland, und die Beschränkung der Erteilung von Genehmigungen auf dringende Familienangelegenheiten und Rentnerreisen (AO über Regelungen zum Reiseverkehr von Bürgern der DDR vom 15. 2. 1982; GBl. I, S. 187) sowie die Strafbarkeit des „ungesetzlichen Grenzübertritts“ mit Freiheitsstrafe bis zu 8 Jahren (§ 213 StGB) schon begrifflich nicht als Einschränkungen der F. Die wichtigsten Einschränkungen innerhalb der DDR ergeben sich aus: a) den Zutrittsverboten und -beschränkungen innerhalb des Grenzgebiets (Grenzgesetz, GrenzVO, Grenzordnung, sämtl. vom 25. 3. 1982; GBl. I, S. 197, 203, 208) und der militärischen Sperrgebiete (SperrgebietsVO vom 26. 7. 1979; GBl. I, S. 269), b) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den Gerichten als Zusatzstrafe (§§ 51, 52 StGB), Auflage bei Strafaussetzung auf Bewährung (§ 45 StGB) und „Wiedereingliederungsmaßnahme“ gegenüber vorbestraften [S. 476]Tätern (§ 47 StGB) in einem Strafverfahren oder als Sicherheitsmaßregel zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 3 Abs. 1 der VO über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. 8. 1961; GBl. II, S. 343) angeordnet werden können, c) der als „staatliche Kontrollmaßnahmen“ bezeichneten Polizeiaufsicht, die bei einer strafgerichtlichen Verurteilung als „Wiedereingliederungsmaßnahme“ mit eindeutigem Sicherungscharakter verhängt werden und auf deren Grundlage die zuständige Polizeidienststelle u.a. auch Aufenthaltsbeschränkungen anordnen kann (§ 48 StGB), d) den Aufenthaltsbeschränkungen, die von den örtlichen Räten gegenüber „kriminell gefährdeten Bürgern“ als rein administrative Maßnahmen angeordnet werden können (§ 4 Abs. 3 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 i. d. F. der 2. VO vom 6. 7. 1979; GBl. I, S. 195), sowie e) Seuchenschutzmaßnahmen (Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen vom 20. 1. 1983; GBl. I, S. 29). Das in der Verfassung von 1949 enthaltene Auswanderungsrecht ist in die geltende Verfassung von 1968 nicht aufgenommen worden. Dessenungeachtet ist die DDR nach Art. 12 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 19. 12. 1966 über bürgerliche und politische Rechte, den die DDR am 14. 1. 1974 ratifiziert hat und der am 23. 3. 1976 in Kraft getreten ist, völkerrechtlich verpflichtet, ihren Bürgern die Auswanderung zu gewährleisten. Dieser Verpflichtung kommt die DDR nicht nach. Sie begründet diese Vertragsverletzung damit, daß die Auswanderung ein typisches Produkt der Krisenwirtschaft kapitalistischer Staaten sei und es in der DDR keine soziale Basis für ein Grundrecht auf Auswanderung gebe (Staatsrecht der DDR, Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 207). Die Entscheidung über Auswanderungsanträge liegt im freien Ermessen der Verwaltungsbehörden, die dabei „die Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ zu berücksichtigen haben; sie stellen in Rechnung, „daß die Auswanderung in einen imperialistischen Staat bedeutet, Menschen einem System auszuliefern, das sie ausbeutet und zwingt, einer aggressiven Politik zu dienen, die ihre Existenz gefährdet und sich gegen den Sozialismus richtet“ (ebda.). Wie es die großzügige Genehmigungspraxis seit Anfang 1984 gezeigt hat, können allerdings politische Opportunitätsüberlegungen zeitweise auch zu einer anderen Beurteilung führen. Zur speziellen Problematik der Familienzusammenführung: Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 475–476 Freizeitarbeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FremdenverkehrSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Art. 32 der Verfassung gewährleistet die F., d.h. das Recht eines jeden Bürgers, innerhalb des Staatsgebiets der DDR und im Rahmen ihrer Gesetze seinen Wohnsitz oder zeitweiligen Aufenthalt frei zu wählen und sich innerhalb des Staatsgebiets frei zu bewegen. Wegen der räumlichen Beschränkung der F. auf das Staatsgebiet der DDR erscheinen die paßrechtlichen Schranken der Ausreise, das Genehmigungserfordernis bei Reisen in…
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Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung (1985)
Siehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische Bedeutung des Eingriffes und an die Beratung über künftige Schwangerschaftsverhütung (SchV.) der Frau sowie an die stationäre Ausführung des Eingriffes in einer geburtshilflich-gynäkologischen Krankenhausabteilung. Bei medizinischen Bedenken wegen des Gesundheitszustandes der Schwangeren muß der Eingriff abgelehnt werden, desgl. wenn seit einer letzten Unterbrechung weniger als 6 Monate vergangen sind (Gesetz über die Unterbrechung der Sch. und DB dazu, beides vom 9. 3. 1972; GBl. I, S. 89 und GBl. II, S. 149). Die Kosten für die SchU. werden von der Sozialversicherung übernommen (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Das Ziel der „Aufklärung“ wird von vielen Ärzten darin gesehen, die Schwangere von ihrem Unterbrechungswunsch abzubringen. Mit der Beratung beginnt in jedem Fall eine „Betreuung“ nach dem Dispensaire-Prinzip (Gesundheitswesen, V.), d.h. eine Überwachung unabhängig davon, ob die Schwangere unter der Beratung den Antrag zurücknimmt, ob der Eingriff medizinischer Bedenken wegen verweigert oder ob die SchU. ausgeführt wird. Mit dieser Regelung ist die DDR — nach langem Zögern aus bevölkerungspolitischen Bedenken (Bevölkerung) — auf die Linie der UdSSR (seit 1954) eingeschwenkt. Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß mit der Einführung der Ovulationshemmer („Pille“), die unter dem Druck der öffentlichen Meinung nicht vermieden werden konnte, der SchV. Möglichkeiten eröffnet worden sind, die den Versuch, den Geburtenrückgang mit bloßen Verboten aufhalten zu wollen, aussichtslos erscheinen lassen. Die Zahl der lebend Geborenen, die 1963 fast wieder den Höchststand von 1950 erreicht hatte, war bis 1974 auf ihren tiefsten Stand mit 59,4 v.H. gegenüber 1963 gesunken; sie ist aber seitdem [S. 1141]wieder bis auf (1982) 79,6 v.H. des Standes von 1963 angestiegen. In dieser Entwicklung spielt jedoch die allgemeine demographische Entwicklung eine deutliche, wenn auch nicht genau zu bestimmende Rolle (extrem schwache Besetzung von Kriegs- und Nachkriegsjahrgängen, überproportionaler Männerverlust durch die Fluchtbewegung bis 1961, Absinken der Heiratshäufigkeit auf ein Minimum im Jahr 1967 u.a.). Die Zahl der SchU. ist nicht bekannt. Über die (nicht seltenen) Gesundheitsschäden durch die SchU., obwohl durch Ärzte vorgenommen, verlautet wenig. — Die bisherigen Erfahrungen haben — auch in der UdSSR — gelehrt, daß jede beschränkte oder bedingte Freigabe der SchU., also Fristen- bzw. Indikationenregelung, eine „Abtreibungsmentalität“ zumal unter den jüngeren Frauen bewirkt: sie mindert deren Bereitschaft, die Unbequemlichkeiten der SchV. auf sich zu nehmen und läßt das Risiko unerwünschter Sch. geringer erscheinen. Die Indikationenregelung läßt Frauen, die auf die Genehmigung einer SchU. kaum Aussicht haben, die (gesetzwidrige) Abtreibung in Kauf nehmen. Zu vermuten ist, daß nicht wenige Strafverfolgungen wegen Abtreibung stattfinden. Auch darüber verlautet nichts. Die DDR versucht, einem Überhandnehmen der Anträge auf SchU. und der Tendenz zur Abtreibung durch Familienplanung (Ehe- und Sexualberatungsstellen: Sexuelle ➝Aufklärung) und finanzielle Förderung der Familien und Kinder entgegenzuwirken (Kinderbeihilfen; Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Den Schwangerenberatungsstellen ist mit der gesetzlichen Regelung zusätzlich zur Schwangerenvorsorge die Aufklärung über die Möglichkeiten der SchV. übertragen worden. Verhütungsmittel stellt die Pharmaindustrie in genügender Menge her. Bei ärztlicher Verordnung werden sie an sozialversicherte Frauen unentgeltlich abgegeben. Der anfängliche Optimismus hinsichtlich ihrer Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit ist auch in der DDR einer eher skeptischen Haltung gewichen. Doch wird über nachteilige Beobachtungen wenig bekannt: Sie würden allzu leicht der einheimischen Pharmaindustrie angelastet. Arzneimittelversorgung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1140–1141 Schund- und Schmutzliteratur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SchwerindustrieSiehe auch: Schwangerschaftsverhütung: 1969 Schwangerschaftsverhütung und -unterbrechung: 1975 1979 Seit 1972 ist die Schwangerschaftsunterbrechung (SchU.) den Frauen innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft (Sch.) freigestellt, jedoch gebunden an einen Antrag (der bei dem Haus- oder Betriebsarzt, einem Facharzt in einer ambulant-medizinischen Einrichtung oder einer Schwangerenberatungsstelle gestellt werden kann), an eine ärztliche Aufklärung über die medizinische…
DDR A-Z 1985
Betriebskollektivvertrag (BKV) (1985)
Siehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem 1978 in Kraft getretenen Arbeitsgesetzbuch (AGB) sind im BKV „konkrete, abrechenbare und termingebundene Verpflichtungen“ sowie ausdrücklich nur die den jeweiligen Vorschriften entsprechenden arbeitsrechtlichen Regelungen aufzunehmen. Der BKV be[S. 211]gründet, bestätigt durch eine Belegschafts- oder Vertrauensleutevollversammlung, auch die „moralischen“ Verpflichtungen der Belegschaft bzw. bestimmter Belegschaftsgruppen (Abteilung, Brigade) eines Volkseigenen oder ihm gleichgestellten Betriebes für die Planerfüllung. Ebenso schließen die Betriebe, die zu einem Kombinat zusammengefaßt sind, sowie territorial getrennte Betriebsteile Volkseigener Betriebe, soweit sie über eigene Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) sowie über bestimmte eigene finanzielle Fonds verfügen, eigene BKV ab. Unter genau festgelegten Voraussetzungen können auch für die Betriebsabteilungen gesonderte Abteilungskollektivverträge abgeschlossen werden. Behörden und andere staatliche Einrichtungen erarbeiten einen ihren spezifischen Bedingungen angepaßten BKV. Während im Betriebsplan die staatlichen Ziele festgelegt sind, werden mit dem BKV — bei grundsätzlicher Ausklammerung der Lohnfragen (Lohnformen und Lohnsystem; Rahmenkollektivverträge [RKV]) — in umfassender Weise die stärker auf den Betrieb abgestellten Formen, Wege und Methoden zur Realisierung der Planziele vorgegeben, zu deren Einsatz und Anwendung sich Betriebsleiter, BGO und Belegschaft gemeinsam verpflichten. Insofern dient der BKV sowohl als wichtiges Instrument zur Förderung der Masseninitiative und des Sozialistischen Wettbewerbs als auch als entscheidendes Mittel zur Aufrechterhaltung bzw. Herstellung einer straffen Betriebsordnung und Arbeitsdisziplin (Bewegung für vorbildliche Ordnung und Sicherheit; GBl. I, 1974, S. 314). Alle gegenwärtig geltenden grundsätzlichen Bestimmungen des BKV sind sowohl durch gemeinsamen Beschluß und eine Richtlinie des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) von 1975 (GBl. I, 1975, S. 581 ff.) festgelegt als auch in verschiedenen Vorschriften des AGB verankert worden, wobei vor allem sozialpolitische Aufgaben vergleichsweise stärker als früher berücksichtigt wurden. Unter juristischen Aspekten wird der BKV als eine der wesentlichen betrieblichen Grundsatzvereinbarungen gem. Art. 45 der DDR-Verfassung zwischen Betriebsleitung und Gewerkschaft verstanden. Der BKV weicht in seiner Anlage und Ausgestaltung erheblich von der nach dem Betriebsverfassungsgesetz zu schließenden Betriebsvereinbarung in der Bundesrepublik Deutschland ab, die im Rahmen der tariflichen Bestimmungen auch weitgehend Raum für autonome Regelungen läßt. — Der Ursprung des BKV ist im sowjetischen Arbeitsrecht seit 1922 begründet; BKV werden seit 1947 regelmäßig in der UdSSR abgeschlossen. In der DDR entwickelte sich für das Planjahr 1951 der Vorläufer des heutigen BKV aus dem Betriebsvertrag gemäß Gesetz der Arbeit vom April 1950 (GBl., S. 349) mit der VO über Kollektivverträge vom 8. 6. 1950 (GBl. I, S. 493); ein erster BKV wurde im Stahl- und Walzwerk Riesa unterzeichnet. Der Abschluß des BKV hat jeweils bis zum Jahresende vor dem neuen Planjahr zu erfolgen. Eine Richtlinie von 1970 (GBl. II, S. 431), die eine neue Geltungsdauer des BKV von 5 Jahren vorsah (1971–1975), wurde 1971 wieder zugunsten der jährlichen Regelung geändert. Die neuen, veränderten und auf eine rationellere Anwendung abzielenden Bestimmungen vom 10. 7. 1975 (GBl. I, S. 581 ff.) setzten die bisherigen Regelungen vom 18. 4. 1973 (GBl. I, S. 213 ff.) außer Kraft. Derzeit werden in der DDR jährlich rd. 25.000 BKV abgeschlossen. Die inhaltliche Ausgestaltung der zentral vorgegebenen Rahmenbedingungen des BKV richtet sich nach den Hauptaufgaben des laufenden Fünfjahrplans und des jeweiligen Jahresplans sowie der wichtigsten spezifischen Anforderungen in den einzelnen Wirtschaftszweigen. Gemäß der Richtlinie für die Ausarbeitung der BKV von 1975 sind für den BKV inhaltlich 5 Hauptabschnitte und offiziell nur noch eine generelle Anlage vorgegeben. Die Anlage soll die „Betrieblichen Festlegungen für den Zeitraum des Fünfjahrplans“ sowie die sich jährlich wiederholenden Aufgabenstellungen und Stimulierungsbedingungen enthalten (u.a. Wettbewerbs- und Betriebsprämienordnung, Katalog der Arbeitserschwernisse einschl. Zuschläge und Zusatzurlaub, Erläuterungen zum Schichtsystem sowie zur Abrechnung und Kontrolle des BKV): Diese Aufgabenstellungen sind im Fünfjahrplanverlauf entsprechend den Anforderungen des jeweiligen Planjahres zu verändern oder zu ergänzen. In der betrieblichen Praxis des Jahres 1982 wurden jedoch diese Vorschriften von 1975 anscheinend keineswegs immer genau eingehalten. Der Hauptteil des BKV umfaßt: 1. Einen Katalog von Verpflichtungen (Werkleiter und BGL) zur Gestaltung des sozialistischen Wettbewerbs (z.B. Vorgabe differenzierter und abrechenbarer Wettbewerbsziele, Bestimmungen zur Förderung und Durchsetzung bestimmter, als besonders wirksam erachteter Wettbewerbsformen, Methoden der Neuerer- und Rationalisierungsbewegung, Vorhaben zur Erschließung von Materialreserven, Vorschläge zur Qualitätssteigerung und zu Kostensenkungen usw.). Längerfristig gleichbleibende Verpflichtungen und Regelungen müssen in der Anlage aufgeführt werden. 2. Verpflichtungen zur Durchsetzung des „Leistungsprinzips“ in seiner Bedeutung für die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Belegschaft (u.a. zur Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (WAO) nach dem Grundsatz „Neue Technik — Neue Normen“, zur optimalen Verwendung des Lohnfonds unter besonderer Berücksichtigung „neuer leistungsfördernder Lohnformen“, Festlegungen über Prämienmittel, Verpflichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, Bestimmungen zur sozialen und gesundheitlichen Betreuung sowie anderen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen). 3. Die Verpflichtungen zur „Entwicklung eines hohen Kultur- und Bildungsniveaus der Werktätigen“ (u.a. durch Qualifizierung, politische Schulung, durch „sinnvolle“ Freizeit- und Feriengestaltung, Organisa[S. 212]tion von Betriebsfestspielen, Sportfesten und -meisterschaften und ökonomisch-kulturelle Leistungsvergleiche) (Kulturarbeit des FDGB). 4. Die Verpflichtungen hinsichtlich der Verwendung der „jährlich verfügbaren Mittel“ des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.), des Kultur- und Sozialfonds und des Leistungsfonds. 5. Den „Frauenförderungsplan“ (u.a. Einbeziehung in Leitung und Planung, Aus- und Weiterbildung, Arbeits- und Lebensbedingungen) nach § 30, Abs. 2 AGB (Frauen). Ausdrücklich wird von der Staats- und Wirtschaftsführung der DDR immer wieder eine „Einheit von Plan, BKV und Wettbewerbsbeschluß“ gefordert. Über die Erfüllung der Verpflichtungen der BKV soll durch Betriebsleiter und BGL vierteljährlich (vor 1975: halbjährlich) auf einer Belegschaftsversammlung oder Vertrauensleutevollversammlung Rechenschaft abgelegt werden. Die Gewerkschaft hat das Recht der Kontrolle (§ 29 Abs. 2 AGB). Kritische Äußerungen in der DDR richten sich sowohl gegen eine häufig nur unvollkommene Realisierung übernommener Verpflichtungen als auch gegen eine anscheinend immer wieder festgestellte Verletzung gesetzlicher Bestimmungen (z.B. eigenmächtig vereinbarte Vergünstigungen für bestimmte Beschäftigungsgruppen eines Betriebes). Die Richtlinie von 1975 erklärte derartige Verstöße ausdrücklich für „rechtsunwirksam“ (Anlage I. 6). Solche „Verstöße“ sind jedoch unverändert Gegenstand häufiger Kritik; auch Leitlinien für den BKV 1983 gehen auf derartige Erscheinungen ein. Für Privatbetriebe ist analog zum BKV der Abschluß einer Betriebsvereinbarung, für Betriebe mit staatlicher Beteiligung ein dem BKV entsprechender Betriebsvertrag vorgeschrieben. In der LPG regeln anstelle des BKV innerbetriebliche Verträge die entsprechenden arbeitsökonomischen und sozialpolitischen Belange. Betriebsformen und Kooperation; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 210–212 Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BetriebsräteSiehe auch: Betriebskollektivvertrag: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Betriebskollektivvertrag (BKV): 1975 1979 Musterbetriebskollektivvertrag: 1956 1958 Musterkollektivvertrag: 1954 Die geltenden Bestimmungen von 1975 definieren den jährlich abzuschließenden BKV als „Vereinbarungen zwischen dem Direktor des Betriebes und der Betriebsgewerkschaftsleitung“ (BGL), die als wichtige Instrumente zur Erfüllung der Betriebspläne angesehen werden. Gemäß dem…
DDR A-Z 1985
Altenpolitik (1985)
1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine Weiterbeschäftigung zu gewinnen. Zum zweiten belastet die Betreuung Hilfebedürftiger den Staatshaushalt in zunehmendem Maß, weil diese Aufgabe in den 50er und 60er Jahren eindeutig vernachlässigt worden war. Inzwischen gilt sie in der politischen Agitation und Propaganda als Anerkennung und Dank — immer mehr Alte zählen zu den „Aktivisten der ersten Stunde“, haben den größten Teil ihres aktiven Berufslebens in der SBZ/DDR verbracht — sowie als Beweis für die Humanität der sozialistischen Gesellschaft. Die Sorge für die „älteren Bürger“ (weitere allgemein gebräuchliche Termini: „Bürger im höheren Lebensalter“ und „Veteranen der Arbeit“) soll folgerichtig nicht allein dem Gesundheits- und Sozialwesen überlassen bleiben (Gesundheitswesen), sondern als „gesamtgesellschaftliches Anliegen und fester Bestandteil der auf das Wohl des Menschen gerichteten Gesamtpolitik der Partei der Arbeiterklasse und unseres sozialistischen Staates“ verstanden werden (Anneliese Toedtmann, stellvertr. Min. f. Gesundheitswesen, Neue Zeit v. 7. 4. 1982, S. 3). In offiziellen Dokumenten werden die genannten Schwerpunkte der A. in der Regel miteinander verknüpft. So heißt es im Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976: „Die Verbesserung der Lebensbedingungen der Rentner wird planmäßig fortgesetzt. Vielfältige Maßnahmen werden darauf gerichtet, ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in noch größerem Umfang zu ermöglichen. Die Schaffung geeigneter Arbeitsplätze für ältere Bürger wird entsprechend ihren Wünschen und Möglichkeiten erweitert. Die Bereitstellung von altersgerechtem Wohnraum und der Bau von Wohnheimen sowie von Feierabend- und Pflegeheimen werden erhöht.“ 2. Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen. Artikel 36 der Verfassung verbürgt das Recht jedes Bürgers auf „Fürsorge der Gesellschaft im Alter“, das durch „steigende materielle, soziale und kulturelle Versorgung und Betreuung“ gewährleistet werden soll. Von einer systematischen Ausgestaltung dieses Rechts kann erst ab Ende der 60er Jahre gesprochen werden. Als direkte finanzielle Leistungen des Staates sind seither vor allem höhere Renten (Renten/Altersversorgung) sowie die Aufbesserung des Taschengeldes für mittellose Heiminsassen zu nennen. Daneben war es dringend erforderlich, die Lebensbedingungen in den vorhandenen Feierabend-(Alters-) und Pflegeheimen zu verbessern, mehr Heimplätze sowie altersgerechte Wohnungen bereitzustellen, die ambulante medizinische und soziale Betreuung auszubauen, die Bereitschaft zur Nachbarschaftshilfe zu aktivieren und dem Bedürfnis nach Geselligkeit, geistiger Anregung und Unterhaltung Rechnung zu tragen. Als Grundlage für die Realisierung dieser und weiterer — zumeist unter dem Begriff „komplexe Betreuung“ zusammengefaßter — Aufgaben beschloß der Ministerrat im Mai 1969 „Grundsätze und Maßnahmen zur Verbesserung der medizinischen, sozialen und kulturellen Betreuung der Bürger im höheren Lebensalter und zur Förderung ihrer stärkeren Teilnahme am gesell[S. 41]schaftlichen Leben sowie über die Hauptkomplexe der Alternsforschung“ (Mitteilungen des Ministerrates Nr. 5/1969). In einer „Rahmenvereinbarung“ zu diesem Beschluß verpflichteten sich im Juli 1969 die Minister für Gesundheitswesen und Kultur, der Vorsitzende des Staatlichen Komitees für Körperkultur und Sport sowie die Leitungsgremien des Nationalrates der Nationalen Front, des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), der Volkssolidarität, des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR, des Deutschen Turn- und Sportbundes (DTSB) der DDR, der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, auf die „weitere Entwicklung der sozialistischen Beziehungen zwischen den Menschen Einfluß zu nehmen, so daß jeder eine sozialistische Einstellung zu den älteren Menschen findet, seine Verantwortung ihnen gegenüber erkennt und danach handelt“. Die Vereinbarung gibt den einzelnen Unterzeichnern detaillierte Zielsetzungen vor, z.B.: „Der Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird die Vorstände und Leitungen der Gewerkschaften darauf orientieren, das in der Verfassung garantierte Recht auf Arbeit auch für die Bürger im höheren Lebensalter durchzusetzen. Das erfordert die Schaffung altersadäquater Arbeitsplätze, geschützter Abteilungen und den weiteren Ausbau des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie der prophylaktischen gesundheitlichen Betreuung.“ „Der Bundesvorstand des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands und der Zentralausschuß der Volkssolidarität werden ihre Bemühungen zur Entwicklung der Nachbarschaftshilfe und zur Übernahme schwerer Arbeiten im Haushalt verstärkt fortsetzen. Die Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘ wird in Verallgemeinerung der guten Beispiele die Timurbewegung der Thälmann-Pioniere zur Unterstützung der im höheren Lebensalter stehenden Bürger beim Einkaufen, Besorgen von Heizmaterial usw. weiter entwickeln und zum festen Bestandteil der sozialistischen Erziehungsarbeit machen.“ Nach Maßgabe dieser zentralen Richtlinien sollen seither in Bezirken, Kreisen, Städten und Gemeinden gemeinsam von den Verwaltungen und Massenorganisationen Programme mit konkreten, kontrollierbaren Aufgaben ausgearbeitet und verwirklicht werden. Die Feierabend- und Pflegeheime wurden Anfang der 70er Jahre zum Gegenstand massiver, auch öffentlich artikulierter Kritik. Dabei ging es nicht nur um die völlig unzureichenden Kapazitäten, sondern auch um den schlechten baulichen Zustand und die veraltete Einrichtung vieler vorhandener Häuser sowie Mängel in Versorgung und Pflege. Das Ministerium für Gesundheitswesen reagierte mit einer Reihe von Anweisungen, die neben Sanierungsmaßnahmen vor allem auch eine qualifiziertere Ausbildung des Leitungs- und Pflegepersonals vorsehen. Eine regelmäßige Kontrolle durch die Räte der Kreise und Vertreter von Massenorganisationen ist in der VO über Feierabend- und Pflegeheime vom 1. 3. 1978 (GBl. I, Nr. 10) vorgesehen. Mit dieser Verordnung wurde außerdem den Bewohnern ein Mitspracherecht eingeräumt, das sie in Heimausschüssen und -beiräten wahrnehmen können. Mehrere Richtlinien wurden Mitte der 70er Jahre auch für die Bereitstellung altersgerechten Wohnraums (modernisierte ebenerdige Altbauwohnungen, spezielle Rentnerwohnungen in Neubauten, Appartementhäuser und Wohnheime mit eigenen Dienstleistungseinrichtungen) erlassen. Für den Neubau von Heimen und Altenwohnungen stehen seit Anfang der 70er Jahre bedeutend mehr Mittel zur Verfügung als vorher. Die Alternsforschung, deren Arbeit internationale Aufmerksamkeit findet, wurde im letzten Jahrzehnt vorrangig auf zwei eng miteinander verknüpfte Schwerpunkte orientiert: Vorbereitung auf das Alter, Voraussetzungen für die Weiterbeschäftigung von Rentnern. Die hierzu von der Gesellschaft für Gerontologie und einem gesonderten „Projekt Gerontologie“ vorgelegten Erkenntnisse sind u.a. in das Gesetzbuch der Arbeit (GBA) von 1977 eingegangen. Ausgehend von dem Recht der Altersrentner auf „weitere berufliche Tätigkeit nach ihren Fähigkeiten und Wünschen“ (§ 5) legt das GBA u.a. fest, daß Rentner sich für eine Teilbeschäftigung entscheiden (§ 160) und Überstunden sowie Nachtarbeit ablehnen können (§§ 170, 175). Besonders detailliert sind die gesetzlichen Bestimmungen für Personen im Vorrentenalter — nicht zuletzt wohl aus der Überlegung heraus, daß die Motivation für eine Weiterarbeit frühzeitig geschaffen werden muß. So genießen Werktätige ab 5. Jahr vor Erreichen der Altersgrenze einen besonderen Kündigungsschutz (§ 59); sie dürfen nur mit ihrem Einverständnis an einen anderen Arbeitsplatz versetzt werden (§ 85); sie sind in die „arbeitsmedizinische Dispensairebetreuung“ (Gesundheitswesen) einzubeziehen (§ 208); auf Wunsch muß ihnen eine „ihren Fähigkeiten und ihrer gesundheitlichen Eignung entsprechende zumutbare andere Arbeit“ angeboten werden (§ 209). Auch nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb soll ein enger Kontakt erhalten bleiben. Hierzu legt das GBA (§ 236) fest: „Der Betrieb ist verpflichtet, die Arbeitsveteranen in das geistig-kulturelle Leben des Betriebes sowie in die soziale Betreuung einzubeziehen. Die Arbeitsveteranen haben das Recht, die Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens in Anspruch zu nehmen und am Werkküchenessen im Betrieb teilzunehmen. Sie sind bei der Vergabe von Ferienplätzen zu berücksichtigen. Der Betrieb hat ihnen entsprechend seinen Möglichkeiten bei der Instandhaltung ihrer Wohnung Hilfe zu gewähren.“ 3. Bestandsaufnahme. a) Heime und altersgerechte Wohnungen. Etwa 125.000 (rd. 4 v.H.) Rentner leben in 1349 Feierabend- und Pflegeheimen, darunter 370 Einrichtungen der Kirchen (1982). Im Fünfjahrplan 1981–1985 sind 18.000–19.000 neue Plätze vorgesehen. Die Bewohner bezahlen in Feierabendheimen 105 Mark, in Pflegeheimen 120 Mark monatlich. Ein Taschengeld von 90 Mark ist garantiert. Im Durchschnitt gab es 1982 etwas über 40 Heimplätze [S. 42]je 1000 Rentner. Angestrebt wird eine Relation von 100 zu 1000. Einer Richtlinie von 1976 zufolge sollen für je 1000 Einwohner 40 altersgerechte Wohnungen zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Angaben liegen hierzu nicht vor, doch wird indirekt eingeräumt, daß dieses Ziel in absehbarer Zeit nicht erreicht wird. Die weitaus meisten Rentner wohnen bislang in schlecht ausgestatteten Altbauten, die teilweise im Rahmen des „Mach mit“-Wettbewerbs (Nationale Front) renoviert wurden. In modernen Wohnheimen mit eigenen Serviceleistungen gab es Ende 1981 ca. 18.000 Plätze, weitere 20.000 sind bis 1985 geplant. b) Medizinische, soziale und kulturelle Betreuung. Die medizinische Versorgung sieht für über 70jährige halbjährliche, für über 80jährige vierteljährliche Kontrollbesuche vor. Chronisch Kranke werden mindestens einmal im Monat von einer Gemeindeschwester aufgesucht. In jedem Bezirk gibt es Beratungsstellen für alte Menschen, in denen Fachärzte für Geriatrie und Fürsorgerinnen die ambulante Betreuung koordinieren. Nachbarschaftshilfe wird vor allem von den 172.000 ehrenamtlichen Helfern der Volkssolidarität organisiert. Doch sind auch andere Massenorganisationen, vor allem FDJ und Pionierorganisation, in den häuslichen Sozialdienst einbezogen. 41.000 hauptamtliche Hauswirtschaftspflegerinnen betreuen regelmäßig 73.000 Alte in ihren Wohnungen (1982). Rund 180.000 Rentner werden täglich mit warmem Essen versorgt. Die Volkssolidarität unterhielt 1982 872 Klubs und Treffpunkte, 4.500 Zirkel und Interessengemeinschaften, 400 Chöre und Singegruppen. Auch die Veteranenkommissionen von Parteien und Massenorganisationen sowie die Veteranen-AGL (Betriebsgewerkschaftsorganisation) nehmen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Funktionen der sozialen und kulturellen Betreuung wahr. Von Gerontologen in der DDR entwickelte Programme gehen weit über die genannten Aktivitäten hinaus. Die Vorbereitung auf das Alter soll als lebenslanger Prozeß verstanden werden. Ein erster Schritt in diese Richtung sind die „Universitäten der Veteranen“ bzw. Veteranenakademien, die seit Ende der 70er Jahre in vielen Städten eingerichtet werden. Die Lehrprogramme sehen neben medizinischer Aufklärung Vorlesungen und Diskussionen zu gesellschaftspolitischen und kulturellen Themen sowie Anregungen für eine aktive Lebensgestaltung vor — wobei auch die Motivierung zur Weiterarbeit im Rentenalter eine Rolle spielt. Besonderer Wert wird auf den Aufbau und die Pflege von Kontakten gelegt. Das Echo ist überwiegend positiv, der Andrang vielfach so groß, daß die vorhandenen Kapazitäten nicht ausreichen. c) Berufstätige Rentner. Die Berufstätigkeit von Altersrentnern (1982: 370.000) ist seit Mitte der 70er Jahre (600.000) sehr viel stärker zurückgegangen, als die leichte Abnahme ihrer Gesamtzahl erwarten ließ. Hauptursache dafür scheint die mangelnde Bereitschaft vieler Betriebe zu sein, für solche altersadäquaten Arbeitsbedingungen zu sorgen, wie sie von Gerontologen aufgrund von Untersuchungen gefordert werden. In Zukunft ist diesbezüglich ein stärkerer Druck auf die Betriebe zu erwarten, weil zusätzliche Arbeitskräfte dringend gebraucht werden. 4. Schwerpunkte für die achtziger Jahre. Das Ministerium für Gesundheitswesen hat 1980 einen Aufgabenkatalog für die A. im laufenden Jahrzehnt vorgestellt (humanitas, Nr. 10/1980, S. 3). Im einzelnen geht es dabei um folgende Punkte: Abschluß bzw. Aktualisierung der Vereinbarungen zwischen den Räten der Städte und Stadtbezirke und den gesellschaftlichen Organisationen sowie Betrieben; Aufbau eines Netzes von sozialen Betreuungs- und Beratungsstellen; Erarbeitung konkreter, laufend aktualisierter Übersichten über betreuungsbedürftige ältere Bürger; besondere Aufmerksamkeit für Alleinstehende, die ihre Wohnungen nicht mehr verlassen können; planmäßiger Ausbau der Hauswirtschaftspflege durch qualifizierte Kräfte; Bereitstellung von warmem Mittagessen auch an den Wochenenden; Aufbau eines speziellen Dienstleistungsnetzes; Entwicklung der Tagesbetreuung mit Ganztagsversorgung in Verbindung mit Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens; verstärkte Einflußnahme darauf, daß Familienangehörige ihrer Betreuungspflicht nachkommen; Ausbau der Nachbarschaftshilfe; Aus- und Weiterbildung von Mitgliedern des DRK und weiterer Bürger in häuslicher Krankenpflege; Weiterentwicklung von Klubs und Treffpunkten sowie Nutzung von Kulturhäusern und anderen Einrichtungen für Rentnerveranstaltungen; Gründung von Veteranenakademien in allen Kreisen und Städten; Schaffung weiterer Voraussetzungen für regelmäßige regelmäßige sportliche Betätigung; <LI>verstärkte Bereitstellung von Wohnungen, „die den älteren Bürgern das Leben erleichtern“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 40–42 Alliierte Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Altguthaben und -Ablösungsanleihe1. Allgemeines. Die rd. 3 Mill. DDR-Bewohner im Rentenalter (Frauen über 60, Männer über 65 Jahre) machen 17,3 v.H. der gesamten Bevölkerung aus (31. 12. 1982). Von ihnen sind rd. 27 v.H. älter als 70, etwa 19 v.H. zwischen 75 und 80, 15 v.H. über 80. Der im internationalen Vergleich hohe Anteil von Personen im nicht mehr erwerbsfähigen Alter stellt den Staat vor große Probleme. Einmal muß er wegen des Mangels an Arbeitskräften darauf hinwirken, möglichst viele Rentner für eine…
DDR A-Z 1985
Mathematik (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die Anwendung der M. vor allem in den Gesellschaftswissenschaften wurde bis zum Beginn der 60er Jahre von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) skeptisch beurteilt bzw. abgelehnt. Sie befürchtete eine Formalisierung bzw. Objektivierung (Formalismus; Objektivismus) politischer Zusammenhänge und Entscheidungen (Politik) und dadurch eine Minderung ihrer eigenen Rolle. Obwohl seitdem in der DDR ein Prozeß der Mathematisierung (d.h.: „Prozeß des fortschreitenden Eindringens mathematischer Methoden in andere einzelwissenschaftliche Disziplinen“) in allen Wissenschaften zu beobachten ist, gibt es »gegenwärtig … noch keine einheitliche Auffassung über die prinzipiellen Möglichkeiten der M., insbesondere über die Grenzen der Mathematisierbarkeit der Wissenschaften. Das gilt vor allem auch bezüglich gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen und Untersuchungsgegenstände. Unter den verschiedenen Vorurteilen gegenüber der Anwendung mathematischer Methoden in manchen Gebieten (darunter in gesellschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen und in solchen der Biologie) erscheint für einen raschen Fortschritt die Vorstellung besonders hinderlich, daß es die M. angeblich nicht gestatte, dialektische Beziehungen und Prozesse zu erfassen, wie sie Untersuchungsgegenstand der verschiedenartigen einzelwissenschaftlichen Disziplinen sind. Offensichtlich ist aber, daß die mathematische Durchdringung verschiedener Natur-, Gesellschafts- und technischer Wissenschaften zu Resultaten geführt hat, die ohne Anwendung mathematischer Methoden nur sehr schwer oder gar nicht zu erlangen gewesen wären.« (Philosophie und Naturwissenschaften. Wörterbuch zu den philosophischen Fragen der Naturwissenschaften, Hrsgg. v. Herbert Hörz, Rolf Löther u. Siegfried Wollgast, Berlin [Ost] 1978, S. 562) Besondere Bedeutung hat die Anwendung der M. zur Lösung ökonomischer Probleme erlangt. Sie setzte jedoch erst mit dem VI. Parteitag der SED (1963) und den von diesem eingeleiteten Reformen (Neues Ökonomisches System [NÖS]) ein. Neben der M. im engeren Sinne gewannen die Kybernetik und die Operationsforschung an Gewicht. Ziel des Einsatzes der M. in der Ökonomie war es, mit deren Hilfe tiefer in die quantitativen ökonomischen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen einzudringen, um die sich vollziehenden Prozesse in mathematischen Modellen darzustellen oder zu simulieren. Die davon erhofften, verbesserten Planungs- und Leitungsmethoden sollten zur Erhöhung der Effektivität in der Wirtschaft entscheidend beitragen. Damit avancierte die M. zu einem „modernen wissenschaftlichen Leitungsinstrument“ neben Kybernetik und Elektronischer ➝Datenverarbei[S. 879]tung (EDV); sie nimmt gegenwärtig sowohl im Rahmen der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch innerhalb der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre eine nicht unbedeutende Stellung ein. M. und EDV gelten als unerläßliche Instrumente bei der Umsetzung der ökonomischen Strategie der SED für die 80er Jahre. Trotz der nachdrücklichen staatlichen Förderung der M. als eines Mittels der Intensivierung wurden auf der VII. Wissenschaftlichen Tagung „Mathematik und Kybernetik in der Ökonomie“ im Oktober 1982 in Halle vom Direktor des Zentralinstituts für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW), Prof. Dr. H. Koziolek, das erreichte Niveau und die Breitenwirksamkeit von M. und Rechentechnik als „keinesfalls befriedigend“ bezeichnet (H. Koziolek: „Ökonomische Strategie, wissenschaftlich-technischer Fortschritt und höherer Wirkungsgrad von Mathematik und Rechentechnik für die Effektivität der Wirtschaft der DDR“, in: Wirtschaftswissenschaft, 2/1983, S. 169, sowie W. Lassmann: „Reaktionsschnell und flexibler mit Optimierungsrechnungen“, in: Die Wirtschaft, 12/1982, S. 13). Angesichts der Bedeutung, die M. und EDV für die Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele zukommen, werden diese stärker als in den letzten Jahrzehnten gefördert werden müssen, sollen sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen und den Rückstand gegenüber westlichen Industriestaaten aufholen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 878–879 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-OlympiadeSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die Anwendung der M. vor allem in den Gesellschaftswissenschaften wurde bis zum Beginn der 60er Jahre von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) skeptisch beurteilt bzw. abgelehnt. Sie befürchtete eine Formalisierung bzw. Objektivierung (Formalismus; Objektivismus) politischer Zusammenhänge und Entscheidungen (Politik) und dadurch eine Minderung ihrer eigenen Rolle. Obwohl seitdem in der DDR ein Prozeß der Mathematisierung (d.h.: „Prozeß…
DDR A-Z 1985
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzelt in den materiellen Lebensverhältnissen und kann nicht aus sich selbst abgeleitet werden: „Recht und Gesetz besitzen keinen Ewigkeitswert. Auf jeder ihrer Entwicklungsstufen bringt die menschliche Gesellschaft das ihr eigene Recht und die ihr eigenen Rechtsanschauungen hervor, die von den Interessen der jeweils herrschenden Klasse bestimmt sind“ („Recht und Gesetz in der DDR“ in Schriftenreihe „Aus erster Hand“, Berlin [Ost] 1972, S. 7). Damit wird das Recht definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ (so schon — gegenwärtig allerdings in der Sowjetunion wie in der DDR und den anderen sozialistischen Staaten nicht mehr anerkannt, da es nach dortigem Selbstverständnis keine „herrschende Klasse“ mehr gibt — der damalige Generalstaatsanwalt der RSFSR, dann der UdSSR, spätere Außenminister der SU, Andrej J. Wyschinski im Jahre 1938); daraus folgte für Ulbricht 1959: „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“. Mit dieser Erkenntnis sei eine klare Abgrenzung von der der bürgerlichen Rechtswissenschaft eigenen Vorstellung von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen worden. Durch Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wird klargestellt, daß der sozialistische Staat instrumentalen Charakter in den Händen der Arbeiterklasse unter Führung der SED besitzt. In konsequenter Weiterentwicklung des Gedankens vom Recht als zum Gesetz erhobenen Willen der herrschenden Klasse wird das sozialistische Recht der DDR zum „Ausdruck der Macht der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die sie durch ihr Hauptinstrument, den Staat, verwirklicht … Das sozialistische Recht stellt ein Instrument des sozialistischen Staates dar, mit dessen Hilfe die Gesellschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei geführt wird“ (Arlt/Stiller, „Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“, Staatsverlag, Berlin [Ost] 1973, S. 33). Schon im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) war in der darin gesetzlich gegebenen Rechtsdefinition der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts herausgestellt worden. Hier wurde das Recht bezeichnet als „ein wichtiges Instrument unse[S. 1107]res Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Der Unterschied zwischen anderen Mitteln staatlicher Machtausübung und dem Instrument „Recht“ wird in der Normativität des Rechts gesehen, also seinem für alle Bürger verpflichtenden Inhalt. In diese Normativität einbegriffen seien das Setzen von Zielen und Bewertungskriterien für das Verhalten. Dafür seien jedoch in erster Linie die von der Arbeiterklasse und ihrer Partei artikulierten Ziele, Bedürfnisse und Werte maßgebend, die das in der jeweiligen Entwicklungsetappe Notwendige ausdrückten, um der kommunistischen Gesellschaftsphase näherzukommen. Dies kommt auch in der gegenwärtig neuesten Definition des sozialistischen Rechts zum Ausdruck: „Das sozialistische Recht ist das System allgemein verbindlicher Normen, die den letztlich von den sozialistischen Produktionsverhältnissen bestimmten staatlichen Willen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen ausdrücken, vom Staat festgelegt oder sanktioniert und garantiert werden — wenn nötig, auch mit staatlichem Zwang — und die als Instrument (Regulator) die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus fördern und schützen“ („Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“, Lehrbuch, Berlin [Ost], 1980, 3. Aufl., S. 405). Wenn entsprechend dieser Betrachtung nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Partei entspricht, und wenn der Wille dieser Partei auf die Erreichung des sozialistisch-kommunistischen Endzustandes gerichtet ist, kann im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, also „gerecht“ sein, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung der „wahren“ Gerechtigkeit wird stets nur das Interesse der Arbeiterklasse und der diese Klasse führenden marxistisch-leninistischen JOIN:'marxistisch-leninistischen' marxistisch-leninistischen Partei gesehen. Damit wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände verstanden. Wesentliches Mittel, um die in diesen Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts insofern, als das bestehende Recht danach als gerecht oder ungerecht beurteilt wird, ob es bestimmten Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (vgl. Gollnick/Haney in: Staat und Recht, 1968, H. 4, S. 580 ff.). Wenn in der Rechtswissenschaft auch darauf hingewiesen wird, daß das Recht nicht mehr nur als Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft durch die Partei der Arbeiterklasse verstanden werden dürfe, sondern daß es einem allgemeinen Konsens der großen Mehrheit der Bevölkerung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen solle (so P. E. Nedbailo, „Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Berlin [Ost] 1972, S. 13), so erscheint doch diese Auffassung mehr als eine Zukunftsvision denn als eine Darstellung der realen Situation. Zum anderen muß bedacht werden, daß das Recht Instrument der „Führung“ der Gesellschaft bleiben kann, auch wenn es nicht mehr nur Instrument zur „Beherrschung“ der Gesellschaft ist, sondern einen gewissen Konsens der Bevölkerung genießt. II. Die Funktion der Rechtsprechung Der Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und vom Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung, also der Anwendung des sozialistischen Rechts, in § 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Gerichte haben zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen.“ Da als Grundlage der Sozialistischen ➝Demokratie die Ausübung der ungeteilten Staatsgewalt durch die Volksvertretungen unter Führung der SED verstanden und demzufolge die „bürgerliche“ Lehre von der Gewaltenteilung abgelehnt wird, ist die Rechtspflege Teil der einheitlichen Staatsgewalt, ist Rechtsprechungstätigkeit eine besondere Form staatlicher Tätigkeit. Dabei wird Rechtsprechung als „die von den Gerichten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorgenommene Prüfung und Entscheidung von Rechtsverletzungen und Konflikten auf dem Gebiete des Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafrechts“ verstanden (Verf. Kommentar, II, S. 441). Schwerpunkt in der Rechtsprechungstätigkeit ist nicht unbedingt die Konfliktentscheidung, sondern vielmehr die Erforschung der Konfliktursachen und das Hinwirken auf deren Beseitigung. Im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 wurde ebenso wie in den daran anschließenden neuen Gesetzen (z. B. Gerichtsverfassung; Strafrecht; Strafverfahren) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung besonders deutlich herausgestellt. Es obliegt der Rechtsprechung, „das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen“ (§ 3 GVG). [S. 1108]Neben der Erziehungsfunktion der Rechtsprechung kommen in dem mit „Aufgaben der Rechtsprechung“ überschriebenen § 3 GVG auch die anderen beiden dem Recht schon von Lenin zuerkannten Funktionen zum Ausdruck: die Zwangs- oder Unterdrückungsfunktion (Schutzfunktion für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung) und die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. (Ähnlich auch Art. 90 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974.) In diesem Sinne wird das sozialistische Recht bezeichnet als „ein wichtiger Hebel zur Erfüllung der auf dem VIII. Parteitag (der SED) gestellten Hauptaufgabe“, dessen Durchsetzung „der weiteren Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen“ und dessen Anwendung „dem Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor Angriffen imperialistischer Kräfte“ dient. In diesen Ausführungen des Justizministers Heusinger (Neue Justiz, 1974, H. 7, S. 191) kommen die der Rechtsprechung immanenten drei Funktionen zum Ausdruck. „Das sozialistische Recht ist darauf gerichtet, die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als Führungszentrum des politischen Systems und das Wirken des sozialistischen Staates als Hauptinstrument zu sichern“ (Staat und Recht, 1980, H. 12, S. 1077). III. Rechtsquellen In der Verfassung vom 6. 4. 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art. 1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der SED impliziert, gehört damit auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Dokumente und grundlegende Beschlüsse der SED bilden nicht nur die wichtigste Grundlage für das Verständnis und die Auslegung der Verfassung; sie stellen darüber hinaus „verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung“ dar (Heusinger, a.a.O.). Damit wird die bereits seit langem gültige Feststellung bestätigt, daß das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in: Staat und Recht, 1961, H. 4, S. 658); die Beschlüsse der SED gewinnen in der Praxis vor allem in der Forderung nach Wahrung der Sozialistischen Gesetzlichkeit an Bedeutung. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt: die Gerichtsorganisation (Gerichtsverfassung), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz und Verbot rückwirkender Strafgesetze); Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren; Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 104 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Das in Ausführung hierzu ergangene Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34) läßt allerdings die Verwaltung in eigener Sache entscheiden; es ist dem Geschädigten nicht möglich, den ihm vom Staat zugefügten Schaden gerichtlich geltend zu machen (Staatshaftung). Bereits 1952 war der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen worden. So ging das gesamte Grundbuchwesen auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Gegenwärtig sind in Grundbuchangelegenheiten die Räte der Bezirke, Abt. Liegenschaftsdienst, zuständig, die Außenstellen bei den Räten der Kreise haben. Die Vormundschaftssachen sind den Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise zugewiesen worden. Die Führung des Vereinsregisters war zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen worden und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) — jetzt ersetzt durch die VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) — für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der gesamten DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der DDR auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und Örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin (Ost) und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen [S. 1109]Gerichtsbarkeit sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Der ersten Justizreform in der DDR im Jahre 1952 waren eine zweite (1958) und eine dritte Reform (1963) gefolgt. Letztere hatte als Schwerpunkte zunächst die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege (s. Ziffer #733#iv. IV. A.) und die Einführung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie die Schaffung neuer Gesetze: Familiengesetzbuch (Familienrecht) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1), Strafgesetzbuch (Strafrecht) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Strafprozeßordnung (Strafverfahren) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Gesetz über den Strafvollzug vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), neu geregelt durch Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109), Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), VO über die Verfolgung von Verfehlungen vom 1. 2. 1968 (GBl. II, S. 89), Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), neu geregelt durch Gesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269), Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 237) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102). Die Arbeiten zur Schaffung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilrecht) wurden mit der Verabschiedung dieser Gesetze durch die Volkskammer am 19. 6. 1975 abgeschlossen (GBl. I, S. 465 und 533). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet wurde das aus dem Jahre 1961 stammende „Gesetzbuch der Arbeit“ mit Wirkung vom 1. 1. 1978 durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) ersetzt (Arbeitsrecht). IV. Grundsätze der Rechtsprechung A. Der Demokratische Zentralismus Art. 47 Verf. erklärt die auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verwirklichte Souveränität des werktätigen Volkes zum tragenden Prinzip des Staatsaufbaus. Dieses von Lenin zunächst nur für die kommunistische Partei entwickelte Prinzip wurde später auf den Staat übertragen und gilt heute auch für die Rechtspflegetätigkeit der Gerichte. Es bedeutet zunächst einmal die Wählbarkeit aller Richter (Art. 95 Verf., § 5 GVG) sowie die Verantwortlichkeit der Gewählten gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen, die dann zu Maßnahmen bis zur Abberufung führen kann (Richter). Neben dieser „horizontalen“ Verantwortlichkeit besteht auch eine „vertikale“. Hier hat es mit der Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 7. 10. 1974 und dem neuen Gesetz über die Gerichtsverfassung Schwerpunktverschiebungen gegeben. Neben dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung (§ 36 GVG) ist, wie schon vor 1963, das Ministerium der Justiz (MdJ) wieder „Zentrales Leitungsorgan“ für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte geworden. Der Staatsrat ist zwar nach Art. 74 Verf. Aufsichtsorgan über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts geblieben, hat jedoch die Befugnis, Erlasse und Beschlüsse mit rechtsverbindlicher Wirkung herauszugeben und die Verfassung wie die Gesetze verbindlich auszulegen, verloren. Trotz der horizontalen und vertikalen Bindungen und Verantwortlichkeiten beinhalten Art. 96 Verf. und § 5 Abs. 2 GVG den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird darin gesehen, daß andere Staatsorgane nicht berechtigt sein sollen, auf einen Richter mit dem Ziel einzuwirken, ihn im Einzelfall zu einer bestimmten Entscheidung zu veranlassen. Schon diese Garantie erscheint angesichts der Stellung und Anleitungsbefugnis durch Justizministerium und Oberstes Gericht (§§ 20, 21 GVG) fragwürdig. Eine persönliche Unabhängigkeit des Richters wird überhaupt nicht angestrebt; es wird vielmehr eine unverzichtbare Bindung des Richters an den Willen des werktätigen Volkes und der SED postuliert. B. Zulässigkeit des Rechtsweges Die Gerichte verhandeln und entscheiden alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist. Andere Angelegenheiten verhandeln und entscheiden die Gerichte, wenn es durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 4 GVG). Zu solchen „anderen Angelegenheiten“ gehören die Streichung von der oder die Nichtaufnahme in die Wählerliste. Dem davon betroffenen Bürger steht gegen die Entscheidung des Rates der Stadt oder der Gemeinde der Einspruch an das Kreisgericht zu. Praktische Bedeutung hat die Eröffnung dieses Rechtsweges nicht. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist außer in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen eröffnet für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitgliedern, ferner in Warenzeichen- und Patentrechtsstreitigkeiten. Es besteht nur das System der ordentlichen Gerichte, in das die Arbeitsgerichtsbarkeit eingefügt ist. Sondergerichtsbarkeiten (Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte) gibt es nicht. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist in Fällen dieser Art nicht zulässig. Für Streitfälle aus Wirtschaftsverträgen zwischen oder mit sozialistischen Betrieben besteht eine spezielle Zuständigkeit vor dem staatlichen Vertragsgericht. [S. 1110]Dieses ist, wie § 22 des neuen Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.) festlegt, als Organ des Ministerrates Teil der Wirtschaftsverwaltung und nicht der Rechtsprechung, wenn auch das Verfahren vor dem staatlichen Vertragsgericht justizförmig ausgestaltet ist. Gegenüber dem Staat besteht auch bei Staatshaftungsansprüchen aus Art. 104 Verf. kein Rechtsweg zu den Gerichten; der rechtsuchende Bürger bleibt auf den innerbehördlichen Verwaltungsweg angewiesen, evtl. auf den Versuch, die Staatsanwaltschaft im Wege der Gesetzlichkeitsaufsicht (Staatsanwaltschaft) für seinen Fall zu interessieren. C. Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege Nach Art. 87 Verf. wird die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet. In allen erstinstanzlichen zivil-, straf-, familien- (ehe-) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den staatlichen Gerichten der DDR zur Austragung kommen, wirken neben den Berufsrichtern Schöffen mit. Nur in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Obersten Gericht ist das nicht der Fall. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1 Oberrichter, 1 weiteren Richter und 3 Schöffen. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Schöffen an. In der Militärgerichtsbarkeit, die von der normalen Gerichtsbarkeit gesondert organisiert ist, sind Militär-Schöffen tätig. Schöffen sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Schöffen sollen an 2 Wochen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Schöffen durch Ausübung des Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Schöffen werden für die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Volksvertretung gewählt; die Wahlen wurden letztmalig im Zusammenhang mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. 5. 1979 und den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. 6. 1981 durchgeführt (Beschlüsse des Staatsrats vom 28. 2. 1979 [GBl. I, S. 66] und 16. 3. 1981 [GBl. I, S. 102]). Gewählt wurden 49.700 Schöffen der Kreisgerichte, davon 51 v.H. Frauen (Stat. Jahrbuch 1981, S. 395), 2.073 Schöffen der Bezirksgerichte und 46 Schöffen für das Oberste Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen). Für die Schöffen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Schöffe kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Schöffen wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Schöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. So wie die Richter können auch die Schöffen aus verschiedenen Gründen (vgl. § 53 GVG) vorzeitig aus ihrem Amt abberufen werden, und zwar die Schöffen am Obersten Gericht auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer, die Schöffen an den Bezirks- und Kreisgerichten auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung. Für die Schöffen gelten dieselben Grundpflichten wie für die Richter, z. B. „… die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, …“ (§ 45 GVG). Eine Schöffen-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Nach der Rundverfügung des Ministers der Justiz vom 20. 1. 1978 (Der Schöffe, 1978, S. 54) haben die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte sicherzustellen, daß die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter voll wahrnehmen können. Dem Direktor obliegt die Leitung der Schöffentätigkeit; er hat dafür zu sorgen, daß die Arbeit ein Höchstmaß an Effektivität verspricht und eine reibungslose Koordination z. B. durch Schöffenkonferenzen stattfindet. Die Schöffen werden in Schöffenkollektiven zusammengefaßt. Die Kollektive sind Bindeglieder zwischen Gericht und Betrieben und ermöglichen wechselseitige Informationen. Sie setzen sich aus Schöffen verschiedener Kreisgerichte und des Bezirksgerichts zusammen und werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, den gerichtlichen Einsatz der Schöffen mitzugestalten, an der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen im Wohngebiet oder Betrieb mitzuwirken, gewerkschaftliche Rechtskonferenzen durchzuführen, Arbeitskollektiven bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Beim Direktor eines jeden Kreisgerichts wird ein Schöffenaktiv gebildet. Es setzt sich aus Vorsitzenden von Schöffenkollektiven und einzelnen befähigten Schöffen zusammen und wird von einem Schöffen geleitet. Der Kreisgerichtsdirektor oder dessen Stellvertreter bereitet mit dem Vorsitzenden die Beratungen des Aktivs vor. Das [S. 1111]Schöffenaktiv ist ein den Kreisgerichtsdirektor beratendes und unterstützendes Organ bei der Leitung der Schöffentätigkeit. Es soll sich u.a. mit der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit befassen und den Direktor des Kreisgerichts bei Analysen der Rechtsprechung unterstützen, Erfahrungsberichte der Schöffenkollektive auswerten, Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Durchführung von Schulungen der Schöffen unterbreiten und Schöffenkonferenzen vorbereiten. Weitere Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege gibt es in den „Vertretern der Kollektive“, gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern ausschließlich im Strafverfahren, V. B., ebenso in der Übernahme einer gesellschaftlichen Bürgschaft. Nicht mehr nur Mitwirkung an der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich eigene Verantwortlichkeit ist den Bürgern in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte übertragen. D. Öffentlichkeit der Verhandlung § 10 GVG bringt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zum Ausdruck; dadurch soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden. Gleichwohl wird der Grundsatz der Öffentlichkeit häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigte diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ (Neue Justiz, H. 22/1955, S. 686). Bestimmte Strafsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt (Strafverfahren, II.), während der Grundsatz der Öffentlichkeit — trotz der Möglichkeit, sie auszuschließen — uneingeschränkt in ehe- und familienrechtlichen Verfahren praktiziert wird. E. Gerichtskritik Nach § 19 GVG hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, wenn es bei der Durchführung eines Verfahrens Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe, von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die Gerichtskritik kann sich sowohl auf Rechtsverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die Rechtsverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen 2 Wochen zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die Gerichtskritik schriftlich zu informieren (§ 19 StPO). Durch die verstärkte und richtige Anwendung der Gerichtskritik sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). „Die gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG sind eine wichtige Form zur Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Festigung der Gesetzlichkeit“ (Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 615). Ein eine Gerichtskritik enthaltender Beschluß kann weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit der Kassation angefochten werden. Beklagt wird, daß „das Mittel der Gerichtskritik noch zu wenig benutzt wird, um die Gesetzlichkeit zu festigen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen“ (Neue Justiz, 1974, H. 4, S. 115, ebenso Neue Justiz, 1979, H. 7, S. 300). Es wird jedoch aus anderen Veröffentlichungen deutlich, daß die Gerichte ihre zunächst festzustellende Scheu vor der Gerichtskritik mehr und mehr überwunden haben und zunehmend von dieser Möglichkeit der Einwirkung auf das Verantwortungsbewußtsein der Funktionäre und Bürger Gebrauch machen (vgl. Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 613 ff.). F. Weitere Grundsätze Weitere Grundsätze, die für die DDR-Justiz von Bedeutung und zum Teil durch die Verfassung garantiert werden, sind: Keine Strafe ohne Gesetz, Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99 Verf.), Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter (Art. 100 Verf.) Strafverfahren, Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Verf.) Gerichtsverfassung, Recht auf Verteidigung (Art. 102 Verf., § 13 GVG) Verteidiger, Zulässigkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen (§ 16 GVG) und das Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte (Art. 92 Verf., §§ 1, 2 GVG). V. Die Organe der Rechtsprechung und ihr Tätigkeitsfeld Über die Organisation der staatlichen Gerichtsbarkeit in der DDR, den Instanzenzug und die im Sinne des demokratischen Zentralismus eingebauten Leitungsmaßnahmen gibt das nachstehende Organisationsschema Aufschluß (Gerichtsverfassung; Richter). Herausgelöst aus dem Justizapparat und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt wurde die Staatsanwaltschaft, die im [S. 1112]Hinblick auf die von ihr auszuübende Gesetzlichkeitsaufsicht in Anlehnung an das sowjetische Vorbild als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet wird. Justizverwaltung, Kaderpolitik und Vorbereitung der Gesetzgebung liegen in Händen des Ministeriums der Justiz (MdJ), das auch die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und das Notariat wahrnimmt. Eine Standesorganisation oder eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Für alle Justizfunktionäre, die der SED angehören — das sind, soweit erkennbar, über 90 v.H. aller Richter und alle amtierenden Staatsanwälte —, gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das sie verpflichtet, ihre „Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei im Interesse der Werktätigen zu leisten, …“ (Abschn. I, Ziff. 2 g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Die größte Bedeutung in der gesamten Rechtsprechung kommt dem Strafrecht zu, das durch das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) eine neue materielle Grundlage erhielt. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts war, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt worden, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen; Staatsverbrechen). Mit Inkrafttreten des neuen Strafrechts trat eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Einheitlich werden allen Straftaten folgende Merkmale zuerkannt: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege. Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafensystem des StGB angepaßt. Der in § 1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen hin. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig differenzierte Strafe [S. 1113]vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein sollte. In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handele, und verhängten milde Strafen. Da dies in unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wieder zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ (Neue Justiz, 1964, H. 11, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der DDR unterworfen ist. Deutliche Anzeichen für die Schwankungen in der Strafpolitik liefert auch die Tatsache, daß das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 am 28. 6. 1979 bereits die dritte wichtige Änderung und Ergänzung erfuhr. Es wurde eine erneute Ausweitung des politischen Strafrechts, verbunden mit verschärften Strafandrohungen, vorgenommen, die Haft- und Geldstrafen wurden erhöht und schärfere Bestimmungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität geschaffen. Die Unterdrückungsfunktion des Rechts trat damit wieder mehr als vorher in den Vordergrund. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), nunmehr i. d. F. vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Dies bringt nunmehr § 4 StPO zum Ausdruck, so daß die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben werden konnte. Auf zivilrechtlichem Gebiet (Zivilrecht) galten bis zum 1. 1. 1976 noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, beide allerdings mit erheblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Ein neues, sozialistisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und eine neue Zivilprozeßordnung (ZPO) wurden von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet (GBl. II, S. 465 und 533). Der Regelungsbereich des als Versorgungsrecht begriffenen ZGB beschränkt sich auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben einerseits und zwischen Bürgern untereinander andererseits; die Auffassung vom einheitlichen Zivilrecht, in das auch das Wirtschaftsrecht einbezogen werden sollte, konnte sich damit in der DDR nicht durchsetzen. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz. An die Stelle der Art. 7 bis 31 EGBGB trat die Regelung des Kollisionsrechts im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das Arbeitsrecht soll der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dienen, d.h. „der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. So werden jetzt die Aufgaben des Arbeitsrechts in § 1 des neuen Arbeitsgesetzbuchs der DDR vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) beschrieben. Gegenüber dem durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) läßt es das Bemühen um konkretere Regelungen erkennen und enthält eine Reihe von sozialen Verbesserungen sowie Bestimmungen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen sollen. Unverändert geblieben ist bei der Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, daß in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig sind. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch [S. 1114]beim zuständigen Kreisgericht möglich (Gesellschaftliche Gerichte). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet (Staat und Recht, H. 4, 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und auch angewendet werden. Weil das für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen nicht als ausreichend angesehen wurde, wurden neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen oder bestehende Gesetze und Verordnungen in ihrem Inhalt z. T. erheblich verändert. Zur Regelung internationaler Wirtschaftsverträge erging das Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 61). Die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation, II. und III.) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 335) brachte eine Aufwertung der Stellung der Kombinate. Schließlich erging nach langen Vorarbeiten das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293), dessen besonderer politischer Akzent in der engen Verknüpfung des Vertragsrechts mit der Planerfüllung liegt (Wirtschaftsrecht, V. B.). Der wirtschaftliche Vertrag wird erheblich stärker als früher als Mittel zur Planerfüllung gesehen. Dem entspricht auch die im Gesetz zum Ausdruck kommende stärkere Betonung des Demokratischen Zentralismus. Bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit haben die Gerichte ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Konflikte in der Gesellschaft aufgedeckt werden und daß zum anderen in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf das Bewußtsein der Bürger zu erhöhen, sollen die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchführen. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) wird festgestellt, daß die örtlichen Volksvertretungen — die Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen — eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger tragen. Sie haben für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierzu auch die Kontrolle auszuüben. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind die Bezirks- und Kreistage ebenso wie die Räte der Bezirke und Kreise berechtigt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Auskünfte und Informationen zu verlangen. Die Richter sind zur Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung verpflichtet. In dieser gesetzlichen Regelung soll sich eine Konkretisierung des im Art. 87 der Verfassung enthaltenen Grundsatzes zeigen, daß die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet wird. Walter Rosenthal Literaturangaben Böckenförde, E.-W.: Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. München: Kösel 1967. Bruhn, H.-H.: Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Stellung und Aufgaben. Köln: Wissenschaft und Politik 1972. (Abhandlungen zum Ostrecht. 11.) Brunner, G.: Einführung in das Recht der DDR. 2. Aufl. München: Beck 1979. Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Benjamin. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Objektive Gesetze — Recht — Handeln. Studien zu einer Entwicklungsgeschichte des sozialistischen Rechts. Berlin (Ost): Staub 1979. Lange, R.: Probleme des DDR-Rechts. Köln: Wissenschaft und Politik 1973. (Bibliothek Wissenschaft und Politik. 4.) Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. D[eutsche] D[emokratische] R[epublik] — Gesetze. Textausgabe mit Anmerkungen. Hrsgg. v. E. Lieser-Triebnigg, begr. v. D. Müller-Römer. Köln: Wissenschaft und Politik 1970 ff. (Loseblattsammlung.) Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106–1114 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O,
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der…
DDR A-Z 1985
Textilindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der Bezirksgeleiteten Industrie sind in der Textil- und Bekleidungsbranche (Bekleidungsindustrie) etwa 4.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt; in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk, I. A.) ca. 12.000. In der T. sind in insgesamt 205 Betrieben 223.828 Arbeiter und Angestellte (7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten) tätig (1982). Im Zeitraum 1970–1982 nahm die Zahl der Beschäftigten um 10 v.H. ab. Von 1970 bis 1982 hat sich die Bruttoproduktion der T. im Jahresdurchschnitt um 4,2 v.H. und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 5,3 v.H.). Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der T. betrug im Zeitraum 1961–1965 2,5 v.H., 1966–1970 4,4 v.H., 1971–1975 5,3 v.H., 1976–1980 3,9 v.H. und 1981–1982 2,5 v.H. Die T. gehörte vor dem letzten Krieg zu den wichtigsten Industriezweigen Mitteldeutschlands. Gegenwärtig (1982) steht die T. mit 6,1 v.H. der industriellen Warenproduktion an achter Stelle aller 10 Industriebereiche. In der DDR führte die Vernachlässigung der Verbrauchsgüterindustrie zu erheblichem Rückstand auch in der T. In den letzten Jahren sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden, moderne Technologien in der T. einzuführen. Das bisher dominierende Webverfahren bei der textilen Flächenherstellung wurde z.B. zunehmend durch eine Reihe effektiver Alternativtechnologien wie Wirken, Stricken, Nähwirken abgelöst. Die in der DDR entwickelte und mit großem Aufwand eingeführte Nähwirktechnik hat bisher — trotz produktionstechnischer Vorteile gegenüber der herkömmlichen Webtechnik — international aber keinen entscheidenden Durchbruch erzielen können. In der Gespinstherstellung wurde mit dem Turbinenspinnverfahren eine neue Generation der Baumwolltechnik zum Einsatz gebracht. Die Verarbeitung von Textilfäden und chemischen Endlosmaterialien zur Ablösung der arbeitsaufwendigen Gespinstherstellung stieg auf über 40 v.H. der gesamten Fadenverarbeitung. In der Raumtextilienindustrie wurde das klassische Baumwollbobinettverfahren fast vollständig durch die Rascheltechnik ersetzt. Der DDR-eigene Textilmaschinenbau (Kombinat Textima) stellt der T. vor allem Spinn- und Nähmaschinen sowie Flachstrick-, Kettenwirk- und Teppichwirktechnologien zur Verfügung. Webeautomaten und Spulmaschinen werden aus dem RGW bezogen. Die bedeutendsten Kooperationspartner der zentralgeleiteten T. sind das Kombinat Textima, Karl-Marx-Stadt (Textil- und Konfektionsmaschinen), mit 33.000 und das Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“, Schwarza, mit 29.000 Beschäftigten. Die Chemiefaserindustrie der DDR stellt der T. etwa 70 v.H. der verwendeten textilen Rohstoffe zur Verfügung. Die Chemiefaserproduktion wurde in den letzten Jahren stetig erhöht; 1982 betrug sie 276.400 t (1970: 162.700 t). Pro Kopf der Bevölkerung produziert die DDR somit 16,5 kg pro Jahr und besetzt damit einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Das Produktionsverhältnis von zellulosischen zu synthetischen Fasern ist aber weiterhin ungünstig (1:1,6). Das Fehlen hochwertiger Natur- und Synthefasern begrenzt seit Jahren das Wachstum der T. ebenso wie die Drosselung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Die Spinnereien und Zwirnereien, die in ihrer überwie[S. 1356]genden Zahl zu den Kombinaten Wolle und Seide/Meerane und Baumwolle/Karl-Marx-Stadt gehören, standen 1982 weniger Naturfasern zur Weiterverarbeitung zur Verfügung als noch 1970. Während die Baumwolleinfuhren durch eine Erhöhung um 23 v.H. 1982 gegenüber 1981 das Niveau des Jahres 1970 wieder erreichten, wurde die Einfuhr von Schurwolle gegenüber 1970 um 45 v.H. vermindert. Die annähernde Verdoppelung der heimischen Schafwollproduktion konnte den Einfuhrrückgang nicht ausgleichen. Die T. ist vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt konzentriert. Auf diesen Bezirk entfielen 1982 51,5 v.H. der Bruttoproduktion der T. der DDR. Der Bezirk Dresden stand mit 17 v.H. an zweiter und der Bezirk Erfurt mit 10,8 v.H. an dritter Stelle. Industrie. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1355–1356 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TheaterSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der…
DDR A-Z 1985
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche Wissenschaftler überhaupt nicht. Trotzdem kann als gesichert gelten, daß die in der Bundesrepublik Deutschland früher häufig (heute seltener) geäußerte Befürchtung, der deutschen S. drohe eine „Sprachspaltung“, ebenso unberechtigt ist wie die Behauptung W. Ulbrichts (1970), sogar die einstige Gemeinsamkeit der S. sei „in Auflösung begriffen“, denn zwischen der vom Imperialismus verseuchten, manipulierten S. in der Bundesrepublik und der vom Humanismus geprägten S. der friedliebenden DDR-Bürger gebe es „eine große Differenz“. Auch die von westdeutscher Seite befürchtete „Zersetzung“ oder „Verhunzung“ der deutschen S. in der DDR durch bestimmte Besonderheiten eines alles durchdringenden Parteijargons ist nicht eingetreten: schon die anspruchsvollere Literatur der DDR und — soweit feststellbar — die Umgangs-S. lassen solche Urteile nicht zu. Am ehesten vergleichbar ist der durch die Massenmedien verbreitete öffentliche Sprachgebrauch. Die folgenden Feststellungen beziehen sich vor allem auf diesen. [S. 1262]<II. Rechtschreibung> In der Rechtschreibung gibt es zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Unterschiede. Die seit 1976 unter der Leitung von Prof. Dieter Nerius tätige Forschungsgruppe „Orthographie“ des Zentralinstituts für Sprachwissenschaft in Berlin (Ost) (siehe #818#ix. IX.) hat für verschiedene Bereiche der Rechtschreibung sorgfältig begründete Reformvorschläge in Form von Regelwerken vorgelegt. Die Forschungsgruppe steht in ständigem Kontakt mit der Kommission für Rechtschreibfragen des Instituts für deutsche Sprache, Mannheim, der Österreichischen Gesellschaft für Sprachpflege und Rechtschreiberneuerung, Wien, sowie mit dem Bund für vereinfachte Rechtschreibung, Zürich. 1982 haben diese 4 Arbeitsgruppen gemeinsam ein Reformregelwerk verabschiedet, das die Kleinschreibung der Substantive vorsieht („gemäßigte Kleinschreibung“). Es ist vorgesehen, auch für die anderen Bereiche der Rechtschreibung zu gemeinsam vertretenen Reformregelwerken zu kommen. Amtliche Stellungnahmen liegen (1983) noch nicht vor. Ein Alleingang eines der 4 Staaten steht derzeit nicht zur Diskussion. III. Grammatik Das grammatische System erweist sich erwartungsgemäß als stabil. Satzbau, Flexion, die Regeln der Wortbildung und -ableitung sind in Ost und West nahezu unverändert bzw. unterliegen den gleichen langfristigen Wandlungstendenzen. Die vereinzelten grammatischen Differenzen bleiben im Vergleich zu dem, was sich an regionalen Differenzen im deutschen Sprachraum ohnehin findet, ohne Belang. IV. Stil Im jeweils speziellen Gebrauch der sprachlichen Mittel (Stil) zeigen sich sowohl Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede. Sprachkritiker und Sprachpfleger in beiden Staaten beklagen Formelhaftigkeit, Abstraktheit, Verblassen des Verbs, „Substantivitis“, Neigung zu Abkürzungen und „Fremdwörterei“; der westdeutsche Sprachgebrauch zeigt zudem eine besonders hohe Zahl englisch-amerikanischer Wörter und Wendungen und eine hohe Neuerungsrate auf diesem Gebiet. Von der letztgenannten, eher für die Bundesrepublik typischen Erscheinung abgesehen, zeigen sich die meisten übrigen Kritikpunkte, zumindest für westdeutsche Leser, im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR stärker ausgeprägt als in dem der Bundesrepublik: man findet Formeln und feste Wendungen häufiger und stereotyper, den Satzbau substantivischer und abstrakter als in vergleichbaren westdeutschen Texten; vor allem fällt, vom Inhaltlichen her gesehen, ein hohes Maß an massivem Eigenlob für den eigenen Bereich und massiver Polemik (Invektiven) für den politischen Gegner, ein relativ hoher Anteil an sprachlich-rhetorischen Elementen des Appellierens und Beeinflussens auf, wie er in westdeutschen Texten beispielsweise in Wahlkampfzeiten sowie — in anderer Form und ohne Polemik — in der kommerziellen Werbung zu beobachten ist. Dieses gleichzeitige Hervortreten von Elementen der Verwaltungs-S. und der Propaganda im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR, das in der Literatur und in der Umgangs-S. in der DDR oft kritisiert oder ironisiert wird, ist nicht auf Veränderungen in der S., sondern in erster Linie auf die besondere Funktion der Massenmedien als Distributoren des Meinungs- und Formulierungsmonopols von Partei- und Staatsapparat zurückzuführen (Agitation und Propaganda; Fernsehen; Presse; Rundfunk). V. Wortschatz Der Wortschatz ist, da Veränderungen in Leben und Umwelt der Menschen zwangsläufig in Wörtern ausgedrückt werden müssen, in West und Ost Wandlungen am stärksten unterworfen. Auch hier ist der bei weitem größere Teil nicht nur des Grund- und Alltagswortschatzes, sondern auch des Bildungswortschatzes und bestimmter naturwissenschaftlich-technischen Fachlexiken weiterhin gemeinsam; immer noch werden auch neue Wörter in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle in beiden Staaten gemeinsam akzeptiert. Nach vorläufigen Schätzungen liegt der differente Anteil des allgemeinen Wortschatzes (ohne fachsprachlichen Wortschatz) unter 3 v.H., in Zeitungstexten zum Teil höher. Die Wortschatzdifferenzen verteilen sich allerdings sehr ungleichmäßig. Schwerpunkte der Differenzierung liegen in folgenden Sachgebieten: A. Ideologie und Politik Neben dem international verbreiteten Grundvokabular des Marxismus-Leninismus (Klasse, Revolution, Ausbeutung, Proletariat usw.) handelt es sich vor allem um systemspezifische Definitionen von Kernbegriffen wie Demokratie, Sozialismus, Freiheit, Frieden, Eigentum, Aggression. Daß die Definition dieser Begriffe in der DDR eine entschieden andere ist als die in der Bundesrepublik Deutschland vorherrschende (die marxistische ist in der Bundesrepublik nur eine von mehreren), wird in der DDR mit Nachdruck betont. Irreführungsabsicht bei ideologischen Definitionen kann ausgeschlossen werden; die Definitionen finden sich in parteiamtlichen Äußerungen ebenso wie in Wörterbüchern und werden in der Tagespublizistik laufend kommentiert und interpretiert. Auch in der Bundesrepublik versuchen konkurrierende politische Gruppen legitimerweise, ihrer jeweiligen Definition zentraler Begriffe allgemeine Geltung zu verschaffen. Charakteristisch für den Sprachgebrauch der DDR sind also [S. 1263]nicht die einseitigen parteilichen Begriffsdefinitionen, sondern deren Monopolisierung. Dabei ist zu beachten, daß diese Monopolisierung nur im öffentlichen Bereich durchsetzbar ist. Ein Mittel dazu (unter anderen) sind Wörterbücher. DDR-Wörterbücher geben im Bereich politisch-ideologischer Bedeutungserklärungen nicht unbedingt Auskunft über deren tatsächliche Geltung im allgemeinen Sprachgebrauch, sondern zunächst nur über den erwünschten Gebrauch. Zwischen beidem klafft wahrscheinlich eine (unterschiedlich große) Lücke. Neben solchen Bedeutungsdifferenzen finden sich unterschiedliche Prägungen, davon viele mit propagandistischem Einschlag (DDR: Arbeiter-und-Bauern-Staat, sozialistischer Staatsbürger, sozialistische Staatengemeinschaft; Bundesrepublik: freiheitlich-demokratische Grundordnung, mündiger Bürger, atlantische Partnerschaft). Einige solcher Prägungen waren, obwohl durch amtliche Sprachregelungen gestützt, nicht voll durchsetzbar (Bundesrepublik: Mitteldeutschland — Ostdeutschland) oder wurden aus anderen Gründen fallengelassen (DDR: zeitweise SP statt SPD). Hinzuweisen ist schließlich auf das (teils nur kurzlebige) Kampf- und Schimpfvokabular beider Seiten, das jedoch zweifellos auf östlicher Seite reichhaltiger ist (DDR: Bonner Ultras, Revanchisten, imperialistische Bundesrepublik, Menschenhändler, Diversanten; Bundesrepublik: kommunistische Bedrohung, Pankower Regime, Linksradikalismus, Anarchisten, Schießbefehl, Schandmauer, moskauhörig). B. Partei, Staat, Verwaltung Der Aufbau und Ausbau ganz unterschiedlicher Staats- und Verwaltungsapparate der verschiedensten Stufen sowie der Massenorganisationen und Verbände hat in Ost und West eine Fülle unterschiedlicher Bezeichnungen und Organisationstermini hervorgebracht, die unabhängig von einer etwaigen ideologischen Indoktrinationsabsicht als „Namen“ fungieren (DDR: Staatsrat, Volkskammer, Politbüro, ZK, Rat des Bezirks [Kreises], FDGB, FDJ, Wohnbezirk, Gesellschaftliche Gerichte [GG]; Bundesrepublik: Bundestag, Landtag, Parteivorstand, DGB, Jungdemokraten, die Grünen, Listenmandat, Verwaltungsgericht [VG]); hier sind auch Abkürzungen besonders häufig. C. Wirtschaft Die zahlenmäßig umfangreichsten Wortschatzänderungen und auch -differenzen sind dem Sachgebiet Wirtschaft in allen seinen Bereichen zuzuordnen. Dies betrifft sowohl das Wirtschaftssystem als Ganzes (DDR: Neues Ökonomisches System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft; Bundesrepublik: soziale oder freie Marktwirtschaft) wie auch die Wirtschaftsorganisation (DDR: VEB, PGH, LPG, Kooperative; Bundesrepublik: Holding, Konzern-[tochter], Unternehmensführung, Einzelhandelskette, Bankenaufsicht), die Produktion, die Entlohnung und die innerbetriebliche Struktur (DDR: Betriebsparteiorganisation [BPO], Kaderleiter, Konfliktkommission [KK], Prämienfonds; Bundesrepublik: Gastarbeiter, Betriebsrat, Mitbestimmung, Personalchef, Auszubildender, Kurzarbeiter). Firmennamen sind ebenso wie Produktnamen weitgehend nur in einem der beiden deutschen Staaten geläufig. Ganze Wortschatzbereiche sind generell ohne Äquivalent auf der jeweils anderen Seite: der in der Bundesrepublik sprachlich ungemein produktive Wortschatz der kommerziellen Werbung und des Stellenmarktes, ferner auch das Vokabular des Finanz- und Steuerwesens (Bundesrepublik: Konjunkturzuschlag, Steuerreform, Splittingtabelle, Sparprämie) fehlen im öffentlichen Sprachgebrauch der DDR fast völlig. Dafür findet das vergleichbar phantasievolle und wandlungsreiche Vokabular der Produktionspropaganda der DDR (sozialistischer Wettbewerb, diverse Bewegungen, Schrittmacher, Aktivist, Weltniveau, Brigade der sozialistischen Arbeit) in der Bundesrepublik keine Entsprechung. Wichtige Ursachen für die erheblichen Wortschatzdifferenzen auf diesem Gebiet sind — neben der grundsätzlich anderen Struktur des Wirtschaftssystems — die beiderseitige starke internationale Verflechtung und die Anlehnung an die jeweils führende Wirtschaftsmacht, die in der Bundesrepublik zu einer sehr starken Aufnahme angelsächsischer Bezeichnungen (z. T. ganzer Terminologien), in der DDR zur (allerdings fast immer eingedeutschten) Übernahme russischer Bezeichnungen geführt haben. Der direkte Einfluß des Russischen auf den Sprachgebrauch in der DDR ist im übrigen häufig überschätzt worden; echte Fremdwörter finden sich selten. Indirekter Einfluß (Lehnprägungen, -bedeutungen, -übersetzungen) ist dagegen weit häufiger, nicht nur im Wortschatz der Wirtschaft. Die Zugehörigkeit zu verschiedenen internationalen Wirtschaftsorganisationen (EG bzw. RGW) hat auch zur Entwicklung unterschiedlicher Terminologien geführt (vgl. z. B. die Euro-Zusammensetzungen in der Bundesrepublik Deutschland; Inter-Zusammensetzungen in der DDR). D. Erziehungswesen Unter verschiedenen Wortschatzbereichen (z.B. auch Rechtswesen) sei hier nur der des Erziehungswesens hervorgehoben: Klassenpflegschaft, Gesamtschule, Sekundarstufe, Realschule, Numerus clausus, AStA sind ebenso für die Bundesrepublik spezifische Bezeichnungen, wie für die DDR Elternaktiv, Erweiterte Oberschule (EOS), Unterrichtstag in der Produktion, Patenbetrieb spezifisch sind. VI. Arten der Wortschatzdifferenzen Eine oft unterschätzte Zahl der Wortschatzdifferenzen sind Bestandsspezifika. Sie treten dann ein, [S. 1264]wenn ältere Wörter auf einer Seite verschwinden, auf der anderen Seite aber bestehenbleiben (DDR: Reichsbahn, Generaloberst; Bundesrepublik: Beamter, Militärseelsorge, Gymnasium) oder nur auf einer Seite neu eingeführt werden (DDR: Staatsrat, Kombine, Intershop; Bundesrepublik: Lastenausgleich, Fließheck, ARD, floaten, Brigadegeneral). Bezeichnungsspezifika entstehen, wenn unterschiedliche Bezeichnungen für (annähernd) die gleiche Sache gebraucht werden (Bundesrepublik: Staatsangehörigkeit, Plastik, BGB; DDR: Staatsbürgerschaft, Plast, ZGB, territorial [für ‚regional‘], Rekonstruktion [für ‚Modernisierung‘, ‚Sanierung‘]). Unauffälliger, aber nicht weniger relevant sind die Häufigkeitsdifferenzen, deren Ursachen sehr unterschiedlicher Art sind (z. B. unterschiedliche Wichtigkeit der bezeichneten Sache, aber auch Bedeutungsverschiebungen oder aktuelle Anlässe). In beiden Staaten geläufig, aber in jeweils einem deutlich häufiger gebraucht, sind z. B. folgende Wörter: DDR: friedliebend, sozialistisch, Qualifizierung, umfassend, allseitig, Produktion, Massen, wir, unser, Volk (mit Zusammensetzungen); Bundesrepublik: freiheitlich, Demokratisierung, dynamisch, Markt, Preis (mit Zusammensetzungen), Ansicht. Auffällige Gebrauchsunterschiede können auch durch Einführung fester Wendungen entstehen, deren einzelne Teile nicht unbedingt different sein müssen: (DDR: friedliche Koexistenz, umfassender Aufbau, wissenschaftlich-technische Revolution; Bundesrepublik: demokratischer Sozialismus, europäische Integration, konzertierte Aktion). Bedeutungsdifferenzen gibt es nicht nur im Bereich Politik und Ideologie. Brigade bezeichnet in der DDR vor allem die kleinste Arbeitseinheit in einem Betrieb, Ministerrat ist die Bezeichnung für die Regierung der DDR, Wirtschaftsrat bezeichnet ein staatliches Gremium, das auf Bezirksebene die Industrie koordinieren soll (Bezirkswirtschaftsrat [BWR]), eine Bürgerinitiative ist eine staatlich organisierte Form „freiwilliger“ Gemeinschaftsarbeit von Bürgern. Daneben sind Wertungsdifferenzen zu beachten: während etwa das Adjektiv demokratisch überall gleich positiv bewertet, aber unterschiedlich definiert wird, ist z. B. bei revolutionär (im politischen Sinne) die Bedeutung zumindest meist ähnlich, die Bewertung aber extrem unterschiedlich. VII. Differenzierung und Ausgleich Die komprimierte Darstellung der Wortschatzdifferenzen kann den Eindruck erwecken, als sei die sprachliche Einheit — und damit die Verständigung — ernsthaft gefährdet. Diesen Schluß lassen die genannten Fakten jedoch (nach gegenwärtigem Wissensstand) nicht zu. Im Vergleich zum Gesamtsystem der deutschen S. und ihres Wortschatzes sind die Differenzen nach wie vor gering; sie unterscheiden sich, für sich betrachtet, im wesentlichen nur dadurch von den innerhalb der deutschen Sprachgemeinschaft ohnehin vorhandenen Differenzen, daß sie politisch-gesellschaftlich höchst relevante Bereiche betreffen, stärker kumuliert und in ihrem Geltungsbereich staatlich eingegrenzt sind. Einer fortschreitenden Differenzierung wirken zudem gewisse Ausgleichstendenzen entgegen: 1. Nach wie vor werden Bezeichnungen für neue, gemeinsame Dinge, Entwicklungen, Einrichtungen gemäß den geltenden Wortbildungs- und -ableitungsregeln weitgehend gemeinsam gebildet (z.B. Fußgängerzone, Umweltverschmutzung, Studiobühne). 2. Die hohe Beteiligung der Bevölkerung der DDR an westdeutschen Rundfunk- und Fernsehprogrammen sichert einen ständigen Informationsfluß nicht nur über den spezifischen, in der Bundesrepublik Deutschland verbreiteten Wortschatz, sondern auch über alternative Denk- und Bewertungsweisen und damit einen gewissen Stand passiver Teilhabe an westdeutschem Sprachgebrauch. Die Bevölkerung in der DDR ist nach vielfacher Erfahrung weit besser über westdeutschen Sprachgebrauch — soweit über Rundfunk und Fernsehen verbreitet — informiert als die Bevölkerung in der Bundesrepublik über die Spezifika des ostdeutschen Sprachgebrauchs. 3. Die etwa seit Mitte der 60er Jahre in der Bundesrepublik wiederaufgelebte aktive Auseinandersetzung mit marxistischen Gruppen und ihren Äußerungen hat ebenfalls zu einem gewissen Ausgleich geführt: marxistische Terminologie kann nicht mehr als nur DDR-spezifisch betrachtet werden. 4. Die in der DDR Ende der 60er Jahre eingetretene vorsichtige Liberalisierung im Bereich Mode und Unterhaltung hat zu einem erheblichen Zufluß westdeutscher Bezeichnungen und Wendungen (oft angelsächsischen Ursprungs) geführt. 5. Der innerdeutsche Handel schafft und erhält auch sprachlich Gemeinsamkeiten (technisch-industrielle Normung) oder sorgt für Austausch (z. B. wird Exponat [= Ausstellungsstück] auch in der Bundesrepublik geläufiger). VIII. Verständigungsprobleme S. ist ebensosehr Mittel der Auseinandersetzung wie auch wichtigstes Mittel der Verständigung. Ob die deutsche S. in der gegebenen Situation als solches Mittel dienen kann, hängt nicht allein von ihr ab. Zwar sind die festgestellten Wortschatzdifferenzen in den hauptsächlich betroffenen Sachgebieten sicherlich eine Belastung im Gebrauch der S. als Verständigungsmittel: es ist (auf bestimmten Gebieten) schwieriger geworden, Verständnis und Verständigung zu erzielen, man muß ggf. einen höheren metakommunikativen Aufwand treiben (Wieso …—, Was heißt …—, Wie-meinen-Sie-Fra[S. 1265]gen). In der S. stehen auch dafür die benötigten Mittel zur Verfügung. Ob Verständigung möglich ist oder gelingt, hängt aber nur zum Teil von sprachlichen Faktoren ab. Mindestens ebenso wichtig sind konkrete Kenntnisse und Erfahrungen über die allgemeinen Lebensbedingungen der jeweils anderen Seite (Informations- und Besucher-Austausch), psychologische Faktoren wie Vorurteile aus Überheblichkeit oder Angst, schließlich auch die Einbettung der beiden Kommunikationsgemeinschaften in langfristige internationale Prozesse politischer oder wirtschaftlicher Art. Unter bestimmten Umständen und bei bestimmten Gruppen genügen schon geringere sprachliche Differenzen als die jetzt gegebenen, um Verständigung unmöglich zu machen. Für andere stellen die gleichen Differenzen eine Chance der sprachlichen Bereicherung und einen Anreiz zur Intensivierung der Verständigungsbemühungen dar. Wo die tatsächlichen Grenzen der Belastbarkeit der S. als Kommunikationsmittel zwischen Großgruppen liegen und welche Faktoren dabei welche Rolle spielen, ist ganz unerforscht und — bei der gegenwärtigen Forschungskapazität — auch kaum erforschbar. IX. Forschung Nach journalistischen und philologischen Anfängen in Ost und West, die zumeist den Aspekt „Sprachspaltung“ hervorhoben, erschienen seit Anfang der 60er Jahre einige größere sprachwissenschaftliche Arbeiten in der Bundesrepublik. Neben soliden Einzeluntersuchungen und Gesamtdarstellungen zum „sprachlichen Ost-West-Problem“ standen andere Arbeiten, die methodische Mängel (fehlende Materialbasis, fehlende Vergleichskriterien, Behandlung des DDR-Sprachgebrauchs als „Abweichung“ von einer nicht definierten Norm), aber auch deutlich politisch-polemische Intentionen („Verhunzung“ und „Verdrehung“ der „wahren“ deutschen S. durch die Kommunisten) aufwiesen. Ab Mitte der 60er Jahre überwogen in der westdeutschen Forschung dann Methodenkritik einerseits und eng materialbezogene Forschung andererseits. Gleichzeitig wuchs der Einfluß von Nachbardisziplinen wie Kommunikationswissenschaft, Soziologie und Politikwissenschaft. In der Forschung der DDR überwog bis weit in die 60er Jahre, von Ausnahmen abgesehen, eine gereizte Verteidigungshaltung; man wies die westdeutschen Unterstellungen entrüstet zurück und konterte mit Gegenvorwürfen. In den letzten 12 Jahren sind in der DDR jedoch einige wichtige Arbeiten zum Thema S. und Gesellschaft, S. und Politik unter Berücksichtigung des sprachlichen Ost-West-Problems erschienen. Linguistische Gesamtdarstellungen aufgrund repräsentativer Materialbasis fehlen allerdings auch dort. Die 10 Jahre lang vertretene DDR-offiziöse Darstellung, es bildeten sich zur Zeit „nur nationalsprachliche Varianten … in der DDR, der BRD, Österreich und der deutschsprachigen Schweiz“ heraus, ist inzwischen abgeschwächt worden: Man spricht von der „deutschen Sprache (in) der DDR, der BRD“ usw. Die DDR-Führung hat seit Ende der 60er Jahre Fragen der Wechselbeziehung von S. und Gesellschaft, S. und Ideologie sowie Sprachwirkung Priorität innerhalb der linguistischen Forschung verliehen. An den Hochschulen der DDR gehören entsprechende Themen zum Ausbildungsplan der germanistisch-sprachwissenschaftlichen Institute (Germanistik). In der Bundesrepublik befassen sich nur einzelne Hochschullehrer sporadisch mit ost-west-relevanten sprachlichen Fragestellungen; eine leichte Belebung ist seit 1980/81 feststellbar. Zentrale Einrichtung der Sprachforschung in der DDR ist das Zentralinstitut für Sprachwissenschaft (ZISW) in Berlin (Ost), 1968 durch Umwandlung des Instituts für deutsche S. und Literatur an der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. Es erhielt den Auftrag zur „Erforschung der pragmatischen Aspekte der Sprache, das heißt der gesellschaftlichen Wirkung und Bedingtheit der Sprache“, worin die Rolle der S. in der ideologisch-politischen und gesellschaftlichen Ost-West-Auseinandersetzung einbegriffen wird. Das ZISW hat gegenüber der Hochschullinguistik der DDR koordinierende und steuernde Funktion. Im ZISW (Direktor: Prof. Werner Bahner, SED) sind in mehreren lexikografischen Arbeitsgruppen und 3 Abteilungen (Semantik, Grammatik, Pragmatik) über 200 Wissenschaftler ständig beschäftigt, davon die meisten mit Problemen der deutschen Gegenwarts-S.; gesellschaftsrelevante Aspekte des öffentlichen S.-Gebrauchs haben dabei im Sinne des staatlichen Auftrags Vorrang. Neben verschiedenen Mundartwörterbüchern wurde im ZISW vor allem das Wörterbuch der deutschen Gegenwarts-S. von Klappenbach/Steinitz erarbeitet, dem ein „Handwörterbuch“ des in der DDR gegenwärtig gebräuchlichen Wortschatzes 1984 folgt. Repräsentative Forschungsarbeiten des ZISW erscheinen in der Reihe „Sprache und Gesellschaft“ im Akademie-Verlag Berlin (Ost), darunter die für das Thema S. relevanten Bände Nr. 1 (Hg: Hartung), Nr. 2 (Ising), Nr. 9 (Neumann) und Nr. 11 (Hartung), andere in den „Studia Grammatica“ oder in Einzelbänden; mehr vorläufige Arbeiten erscheinen in der Heftreihe „Linguistische Studien“. Im Mannheimer Institut für deutsche Sprache, das als hochschulfreies Zentralinstitut zur Erforschung der Gegenwarts-S. dem Ostberliner ZISW etwa vergleichbar ist, arbeiteten Mitte 1984 45~Wissenschaftler; ein Mitarbeiter war mit Fragen des Sprachgebrauchs in den beiden deutschen Staaten befaßt. Manfred W. Hellmann [S. 1266]Literaturangaben Bibliographie zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1976. (Sprache der Gegenwart. 16.) Dieckmann, W.: Sprache in der Politik. 2. Aufl. Heidelberg: Winter 1975. Kinne, M., u. B. Strube-Edelmann: Kleines Wörterbuch des DDR-Wortschatzes. 2. Aufl. Düsseldorf: Schwann 1981. Klappenbach. R., u. W. Steinitz: Wörterbuch der deutschen Gegenwartssprache. Bde. 1–6. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1964 ff. Klaus, G.: Sprache der Politik. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Sprachliche Kommunikation und Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Hartung. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sprache und Gesellschaft. 2.) Lehmann, H.: Russisch-deutsche Lehnbeziehungen im Wortschatz offizieller Wirtschaftstexte der DDR. Düsseldorf: Schwann 1972. (Sprache der Gegenwart. 21.) Ludz, P. C.: Mechanismen der Herrschaftssicherung. Eine sprachpolitische Analyse gesellschaftlichen Wandels in der DDR. München, Wien: Hanser 1980. Moser, H.: Sprachliche Folgen der politischen Teilung Deutschlands. Düsseldorf: Schwann 1962. (Beihefte zum Wirkenden Wort. 3.) Zeitschrift„Muttersprache“, Heft 3/4.1981, („Sprache in Deutsch-Land“), Wiesbaden. Reich, H. H.: Sprache und Politik. Untersuchungen zu Wortschatz und Wortwahl des offiziellen Sprachgebrauchs in der DDR. München: Huber 1968. (Münchener Germanistische Beiträge, 1.) <LI>Zum öffentlichen Sprachgebrauch in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR. Hrsg.: M. W. Hellmann. Düsseldorf: Schwann 1973. (Sprache der Gegenwart. 18.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1261–1266 Sport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliche Versicherung der DDR
Sprache (1985) Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Differenzierung Zuverlässige Aussagen über Art und Grad der sprachlichen Differenzierung zwischen Bundesrepublik Deutschland und DDR sind schwierig, weil der wissenschaftlichen Beobachtung nur der (schriftliche) veröffentlichte Sprachgebrauch zugänglich ist, der (mündliche) private Sprachgebrauch dagegen in der Bundesrepublik Deutschland nur mit erheblichem Aufwand und in der DDR für westliche…
DDR A-Z 1985
Klassenbewußtsein (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt wird“ (M. Buhr u.a. Kosing, Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 176). Das K. bildet sich aus Elementen verschiedener Bewußtseinsformen (politischen, philosophischen, künstlerischen usw.), doch stehen die politischen Anschauungen im Mittelpunkt. Jede Klasse entwickelt, gemäß ihrer Stellung im Produktionsprozeß, ein eigenes K. Zwischen dem K. der Arbeiterklasse und dem der anderen Klassen sieht der Marxismus-Leninismus allerdings einen qualitativen Unterschied: Der Arbeiterklasse ist die Einsicht in die Bewegungsgesetze der menschlichen Gesellschaft gegeben. Während alle anderen Klassen nur partikulare Interessen und ein dementsprechend begrenztes Bewußtsein aufzuweisen hätten, ziele das K. der Arbeiterklasse auf die revolutionäre Umwälzung der kapitalistischen Gesellschaft in Richtung der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft und enthalte somit die Perspektive für die gesamte Menschheitsentwicklung. Wie die Arbeiterklasse durchläuft auch ihr K. verschiedene Entwicklungsstufen: „Klasseninstinkt“, „spontanes“ K., „wissenschaftlich begründetes“ K. „In seiner wissenschaftlich begründeten Form entsteht es mit der Entwicklung des Marxismus-Leninismus, der durch die revolutionären marxistisch-leninistischen Parteien in die Arbeiterklasse hineingetragen wird.“ (Ebd.) Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit fallen in dieser Sichtweise zusammen. Wenn das K. der Arbeiterklasse in der Form des Marxismus-Leninismus, wie u.a. in der DDR, „herrschendes [S. 739]Bewußtsein“ wird, geht seine Entwicklung quantitativ und qualitativ weiter. D. h.: einerseits muß das K. der Arbeiterklasse nicht nur diese Klasse selbst, sondern mehr und mehr auch die anderen Schichten des Volkes „ergreifen“; andererseits muß es zu einer immer vollkommeneren, wissenschaftlich immer besser begründeten Aneignung von Wirklichkeit (und darauf aufbauendem Handeln) vorstoßen. Denn die Menschen sollen die „Gesetze ihres eignen gesellschaftlichen Tuns, die ihnen bisher als fremde, sie beherrschende Naturgesetze gegenüberstanden … mit voller Sachkenntnis“ anwenden und beherrschen, um „ihre Geschichte mit vollem Bewußtsein selbst [zu] machen“ (F. Engels, Anti-Dühring, 1894, in: Marx-Engels-Werke, Bd. 20, S. 264). Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) als „höchste“ politische Organisationsform der Arbeiterklasse in der DDR leitet die Prozesse der Bildung und Erziehung, die in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zur Herausbildung des „sozialistischen Bewußtseins“ führen sollen. (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein; Staatsbewußtsein, Sozialistisches.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 729, 739 Klasse/Klassen, Klassenkampf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KleinbürgertumSiehe auch die Jahre 1975 1979 Ein im Rahmen der Lehre von den Klassen und vom Klassenkampf stehender Begriff des Marxismus-Leninismus (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Das K. wird definiert als „der Teil des gesellschaftlichen Bewußtseins, in dem sich eine Klasse ihrer materiellen Existenzbedingungen, ihrer grundlegenden Interessen, ihrer Beziehungen zu den anderen Klassen und Schichten der Gesellschaft sowie ihrer Rolle in der historischen Entwicklung mehr oder weniger deutlich bewußt…
DDR A-Z 1985
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität [S. 1227]sowie die spezielle medizinische Betreuung, materielle und finanzielle Unterstützung bei Geburten und die Gewährung von Kindergeld. Infolge der umfassenden Versicherungspflicht in der DDR werden diese Postulate im Rahmen der Sozialversicherung (S.) zu verwirklichen versucht. Ihre Leistungen werden durch Zusatz- und Sonderleistungen, vor allem Renten sowie Beihilfen und Unterstützungen aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Geburtenbeihilfen; Kinderbeihilfen; Sozialfürsorge) ergänzt. Die S. erfüllt eine Reihe von Aufgaben im Auftrag des Staates; so hat sie u.a. die Betreuung der früheren Beamten, der Kriegsopfer, der Verfolgten und ihrer Hinterbliebenen übernommen (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung; Wiedergutmachung). II. Entwicklung Beim Wiederaufbau eines Sozialleistungssystems spielte der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB) vom Beginn an eine wichtige Rolle. Schon auf seinem Gründungskongreß (Februar 1946) wurde beschlossen, eine Einheitsversicherung anzustreben, die alle Versicherungszweige grundsätzlich in einem Versicherungsträger vereinen und einen einheitlichen und alle Risiken abdeckenden Beitrag erheben sollte. Noch im gleichen Jahr wurden nach diesen Grundsätzen in den 5 Ländern der SBZ S.-Anstalten errichtet. Am 28. 1. 1947 erließ die SMAD den Befehl Nr. 28 über die „Einführung eines einheitlichen Systems und von Maßnahmen zur Verbesserung der S. in der SBZ“ (Arbeit und Sozialfürsorge, 1947, S. 92), der als Anlage u.a. die grundlegende Verordnung über die S. (VSV) enthielt; die Aufgaben der Träger waren damit ebenso vereinheitlicht wie das Leistungsrecht. Durch die VO über die S. vom 26. 4. 1951 (GBl., S. 325) wurde die Verantwortung für die Leitung und die Kontrolle der S. dem FDGB übergeben. Die 5 S.-Anstalten der Länder wurden zu einer einheitlichen „Sozialversicherung, Anstalt des öffentlichen Rechts“ (mit einer Zentralverwaltung, Landes- und Kreisgeschäftsstellen) vereinigt, die vom Zentralrat der S. geleitet wurde; er wurde gesetzlicher Vertreter der S. und ihr oberstes Organ. Räte der S. entstanden in den Ländern bzw. später in den Bezirken und den Kreisen. Sie waren nun ausschließliche Organe des FDGB, deren Mitglieder von der Gewerkschaft eingesetzt wurden, die ihrerseits bei ihren Vorständen „Abteilungen für S.“ einrichtete. Die Dreiteilung (Räte, FDGB-Abteilungen, Verwaltungen) erwies sich bald als hinderlich. Um sie abzuschaffen und den FDGB zum alleinigen Träger der S. zu erheben, mußten die nicht dem FDGB unterstehenden Versichertengruppen (Selbständige, Handwerker usw.) ausgegliedert werden. Dies geschah durch VO vom 2. 3. 1956. Ihre Versicherung ging — bei Beitragserhöhung — auf die Deutsche Versicherungs-Anstalt (DVA) über. Unmittelbar darauf wurde die Zentralverwaltung der S. mit der Abt. S. des FDGB-Vorstandes zur „Verwaltung der Sozialversicherung des Bundesvorstandes des FDGB“ vereinigt. Die S.-Verwaltungsstellen wurden FDGB-Abteilungen, die Räte für S. beibehalten. Die Entwicklung zu einer auf zwei Trägern ruhenden Einheitsversicherung fand ihren vorläufigen Abschluß 1959: Die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften wurden der DVA zugeordnet. Das Leistungsrecht der Arbeiter und Angestellten wurde nach den Grundsätzen des Gesetzbuchs der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) weiterentwickelt. Am 21. 12. 1961 faßte die VO über die S. der Arbeiter und Angestellten u.a. das bis dahin geltende komplizierte Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) in übersichtlicher Form zusammen. Dagegen galten die rechtlichen Grundlagen für die Versicherten der DVA, die zum 1. 1. 1969 in Staatliche Versicherung der DDR umbenannt wurde, grundsätzlich weiter. Durch VO vom 15. 3. 1968 wurde schließlich das Rentenrecht umgestaltet und durch die Renten-VO vom 4. 4. 1974 (GBl. I, S. 201) erneut novelliert. Auch die 1968 eingeführte Freiwillige Zusatzrentenversicherung bei der S. wurde zum 1. 3. 1971 umgestellt. Sie ergänzt das System der Altersversorgung (siehe #807#vii. VII.). Im Anschluß an die Neuformulierung der Grundsätze des Arbeits- und Sozialrechts im Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) (Arbeitsrecht), wurde das Beitrags- und Leistungsrecht der S. in 4 VO neu gefaßt. In je einer VO ist seither das Beitrags- und Leistungsrecht (mit Ausnahme des Rentenrechts) der S. der Arbeiter- und Angestellten (GBl. I, 1977, S. 373) und der S. bei der Staatlichen Versicherung (GBl. I, 1978, S. 1) geregelt. Für beide Versicherungsträger gelten gleichermaßen die Renten-VO der Sozialpflichtversicherung (GBl. I, 1979, S. 401) und die VO über die freiwillige Zusatzrentenversicherung (GBl. I, 1977, S. 395). Zum 1. 12. 1984 (in einigen Punkten erst zum 1. 12. 1985) wird eine 2. Renten-VO der Sozialpflichtversicherung in Kraft treten (GBl. I, 1984, S. 281). Sie hat Leistungsverbesserungen zum Inhalt. Die (1.) Renten-VO von 1979 behält aber hinsichtlich der Grundsätze für die Gewährung und Berechnung von Renten der Pflichtversicherung weiterhin Gültigkeit. III. Organisation Die S. in der DDR besteht aus zwei Trägern: der S. beim Bundesvorstand des FDGB und der S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR. A. Organisation der S. des FDGB Die S. der Arbeiter und Angestellten ist nach Art. 45 Abs. 3 der Verfassung durch die Gewerkschaften [S. 1228]„auf der Grundlage der Selbstverwaltung der Versicherten“ zu leiten. Die Gewerkschaften „nehmen an der umfassenden materiellen und finanziellen Versorgung und Betreuung der Bürger bei Krankheit, Arbeitsunfall, Invalidität und im Alter teil“. Die Leitung der S. der Arbeiter und Angestellten erfolgt durch den Bundesvorstand sowie die Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB; die Zentralvorstände sowie die Bezirks- und Kreisvorstände der Industriegewerkschaften/Gewerkschaften; die Betriebsgewerkschaftsleitungen. Den jeweiligen Leitungsgremien des FDGB sind Räte für Sozialversicherung zugeordnet. Es handelt sich dabei um beratende Organe mit der Aufgabe, die Tätigkeit der Gewerkschaftsvorstände bzw. der Betriebsgewerkschaftsleitungen auf dem Gebiet der S. zu unterstützen. Daneben gibt es auf der Ebene der Bezirke, Kreise bzw. Städte und Betriebe Kurkommissionen, die über die Vergabe von Kuren entscheiden. Bei den Räten der S. in den Betrieben können zur Lösung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen für Krankenbetreuung, Renten und für Finanzen/Kontrolle gebildet werden. Zu den Aufgaben des Rates für S. im Betrieb, an dessen Spitze ein Mitglied der Betriebsgewerkschaftsleitung steht, gehören die Anleitung und Kontrolle der Bevollmächtigten für S. Die Bevollmächtigten sind gewählte Gewerkschaftsfunktionäre, die innerhalb der einzelnen betrieblichen Gewerkschaftsgruppen für den Bereich S. zuständig sind. Während auf der Ebene des Bundesvorstandes sowie der Bezirks-, Kreis- bzw. Stadtvorstände grundlegende und überregionale/überbetriebliche Planungs-, Leitungs- und Kontrollfunktionen wahrgenommen werden, organisieren und führen auf der Betriebsebene die Betriebsgewerkschaftsleitungen mit ihren Räten, Kommissionen und Bevollmächtigten für S. die unmittelbare soziale Betreuung der in den volkseigenen Betrieben und Verwaltungen Beschäftigten und ihrer Familienangehörigen durch; sie sollen zugleich dem Mißbrauch sozialer Leistungen entgegenwirken. Für die Geschäftstätigkeit der S. ist die Verwaltung der S. bei den Vorständen des FDGB zuständig. Sie ist juristische Person und gliedert sich in die Verwaltung der S. des Bundesvorstandes sowie die Verwaltung der Bezirks-, Kreis- und Stadtvorstände des FDGB, die Verwaltung der S. des Zentralvorstandes der Industriegewerkschaft Wismut (Uranbergbau). Die Verwaltungen der S. des FDGB unterstehen auf den verschiedenen Ebenen jeweils der Leitung eines Direktors. Die Direktoren werden vom Bundesvorstand bzw. von den Bezirks-, Kreis- und Stadtvorständen berufen und sind diesen rechenschaftspflichtig. Die kurzfristigen Barleistungen (Krankengeld, Schwangerschafts- und Wochenhilfe, Sterbegeld) werden zumeist durch die Lohnbüros der Betriebe ausgezahlt. — Die Versicherten der S. beim FDGB, die keinem oder nur sehr kleinen Betrieben angehören, sowie die Rentner u.ä. werden direkt von den Verwaltungen der S. bei den FDGB-Kreisvorständen betreut, die auch zur Prüfung der betrieblichen S.-Einrichtungen berechtigt sind. Die Beschäftigten der Deutschen Reichsbahn (DR) und der Deutschen Post (Post- und Fernmeldewesen) erhalten ebenfalls Leistungen durch die S. beim FDGB, doch wird ihre Altersversorgung durch eigene Versorgungskassen durchgeführt. B. Organisation der Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR Für die Pflicht- und die Freiwillige Zusatzrentenversicherung derjenigen, die nicht Arbeiter oder Angestellte sind (Mitglieder von Genossenschaften und Rechtsanwaltskollegien, selbständige Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige usw.) ist die S. bei der Staatlichen Versicherung der DDR zuständig. Sie gliedert sich in die Hauptverwaltung (HV), in Bezirks- und Kreisdirektionen z. T. mit Kreisstellen. Der Hauptdirektor der Staatlichen Versicherung wird vom Vorsitzenden des Ministerrats auf Vorschlag des Ministers der Finanzen berufen und abberufen; er ist dem Minister der Finanzen gegenüber für die gesamte Tätigkeit der Staatlichen Versicherung rechenschaftspflichtig. Der Hauptdirektor beruft die Bezirksdirektoren, diese die ihnen unterstehenden Kreisdirektoren und jene die Leiter von Kreisstellen. (Vgl. VO über das Statut der Staatlichen Versicherung der DDR vom 19. 11. 1968, GBl. II, Nr. 120.) Wie alle Staatsfunktionäre gelten auch die Leitungskader der Staatlichen Versicherung als „Beauftragte der Arbeiterklasse“ und unterliegen den Grundsätzen der Kaderpolitik. Bei der HV sowie den Bezirks- und Kreisdirektionen bestehen ehrenamtliche Beiräte für S. (BfS.). Deren Mitglieder werden auf Vorschlag von staatlichen Organen bzw. gesellschaftlichen Organisationen und von Produktionsgenossenschaften aus dem Kreis der Pflichtversicherten vom jeweiligen Direktor der Staatlichen Versicherung berufen; dabei sollen alle Versichertengruppen, insbesondere die Mitglieder der Produktionsgenossenschaften, angemessen berücksichtigt werden. Die BfS. haben unterstützende und beratende Aufgaben; sie sollen sich bei ihrer Arbeit auf Hinweise und Vorschläge der Versicherten stützen. Im übrigen vollzieht sich die Tätigkeit der Staatlichen Versicherung auf der Grundlage staatlicher Gesetze und Verordnungen, die denen der S. der Arbeiter und Angestellten gleichen. — Die Leistungsgewährung erfolgt vielfach unmittelbar durch die Produktionsgenossenschaften und kooperativen Einrichtungen, sonst durch die Kreisdirektionen bzw. -stellen. [S. 1229]<C. Regelung von Streitfällen> Zwar sind die rechtlichen Grundlagen der S. Teil des Arbeitsgesetzbuches der DDR, doch sind zur Regelung von Streitfällen nicht die Arbeitsgerichte bzw. die Konfliktkommissionen zuständig, sondern eigene Beschwerdekommissionen (BK.) für Sozialversicherung des FDGB bzw. der Staatlichen Versicherung der DDR. BK. des FDGB bestehen bei den Kreis- und Bezirksvorständen sowie beim Bundesvorstand. Die Mitglieder dieser Kommissionen werden von den Einzelgewerkschaften aus dem Kreis der Versicherten vorgeschlagen. Sie sollen über ausreichende Erfahrungen auf dem Gebiet der S. verfügen, als aktive Gewerkschafter das Vertrauen der Mitglieder haben und — bei den territorialen BK. — aus den wichtigsten Industriebetrieben des Zuständigkeitsbereichs der Kommission kommen. Nachdem die Kandidaten in Gewerkschaftsmitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen „vorgestellt“ worden sind, werden sie von den jeweils zuständigen Kreis-, Bezirks- bzw. vom Bundesvorstand des FDGB für einen mit der Wahlperiode der wählenden Leitung identischen Zeitraum gewählt. Der Kreisbeschwerdekommission (KBK.) gehören mindestens 7, der Bezirksbeschwerdekommission (BBK.) mindestens 10, der Zentralen Beschwerdekommission (ZBK.) mindestens 14 Mitglieder an. KBK. entscheiden in einer Besetzung von 3, die BBK. in einer Besetzung von 5, die ZBK. von 7 Mitgliedern (vgl. Beschluß … zur Richtlinie über die Wahl, Aufgaben und Arbeitsweise der Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 21. 2. 1978, GBl. I, Nr. 8, S. 109). Die BK. sollen a) durch die Entscheidung von Streitfällen den Versicherten die Gewährung der diesen zustehenden Leistungen sowie eine einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften sichern; b) den Versicherten während des Verfahrens den Inhalt und die sozialpolitischen Zielstellungen der Rechtsvorschriften erläutern; c) das „verantwortungsbewußte Verhalten zur Sozialversicherung“ fördern und damit „die Erkenntnis der Einheit von Rechten und Pflichten“ vertiefen; d) auf die Beseitigung von zu Streitfällen führenden Ursachen hinwirken und die Werktätigen über andere mögliche Ansprüche aufklären. Streitfälle können u.a. sein: Gewährung bzw. Nichtgewährung von Rentenleistungen, Sach- und Geldleistungen der S. (nicht jedoch Kuren); Anerkennung bzw. Nichtanerkennung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten; Streitfälle aus der Freiwilligen Zusatzversicherung; Gewährung bzw. Nichtgewährung der Versorgung für Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Post (nicht jedoch die Feststellung von Dienstzeiten); Rückforderung zu Unrecht gewährter Geld- und Sachleistungen der S.; Rückforderungen überzahlter Renten- und Versorgungsleistungen; fehlerhafte Berechnungen und Auszahlungen von Geldleistungen durch Betriebe; Erteilung unrichtiger Verdienst- und anderer Bescheinigungen sowie das Nichteinhalten von Meldefristen durch Betriebe; Gewährung von Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die durch Verletzung der einschlägigen Bestimmungen durch die Betriebe entstanden sind. Alle Bescheide der Verwaltungen der S. des FDGB können vor der KBK. durch Einspruch innerhalb einer 2-Wochen-Frist angefochten werden. Einspruch kann vom Werktätigen, der Betriebsgewerkschaftsleitung, der Verwaltung der S. (als Beteiligten) sowie vom Staatsanwalt eingelegt werden. Grundsätzlich sind die KBK. erste Instanz. Gegen ihre Entscheidungen kann in der 2-Wochen-Frist bei der jeweils zuständigen BBK. Einspruch eingelegt werden. Die Entscheidung der BBK. ist endgültig. — Die ZBK. ist für die korrekte und einheitliche Auslegung bzw. Anwendung der rechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Zu diesem Zweck kann sie auf Antrag des Vorsitzenden des Bundesvorstandes des FDGB, des Generalstaatsanwaltes oder ihres eigenen Vorsitzenden rechtskräftige Entscheidungen von KBK. und BBK. innerhalb eines Jahres nach Eintreten der Rechtskraft aufheben (Kassation). Die ZBK. kann in den von ihr annullierten Fällen selbst entscheiden oder — wenn weitere Tatsachenermittlungen notwendig sind — mit entsprechender maßgeblicher rechtlicher Beurteilung die Angelegenheit an die KBK. und BBK. zurückverweisen. Die Versicherten selbst können sich lediglich mit Eingaben an die ZBK. wenden, ohne daß diese damit zu einer Wiederaufnahme eines Verfahrens zwingend veranlaßt werden könnte. Diesen Gewerkschaftsorganen in Aufbau und Aufgaben vergleichbar sind die Beschwerdekommissionen für Sozialversicherung bei der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie werden von den bereits erwähnten BfS. aus dem Kreis der Pflichtversicherten gewählt, wobei etwa ⅔ der Mitglieder aus den Produktionsgenossenschaften kommen sollen. IV. Finanzierung Soweit die sozialen Leistungen nicht unmittelbar aus dem Staatshaushalt finanziert werden, gehen sie auf Mittel der S. zurück. Zwar ist auch der Haushalt der S. Bestandteil des Staatshaushalts, doch bilden die beiden S.-Träger S.-Fonds, die nur zweckgebunden verwendet werden dürfen. Allerdings hat dies lediglich fiskalische Bedeutung. Denn die einer Versicherung entsprechende Orientierung der Beiträge am Ausgabevolumen in der S. fehlt weitgehend: Sie hat von Beginn an Beiträge erhoben, deren Berechnungsmodus und Höhe trotz zunehmender Ausgaben nur unwesentlich geändert worden sind. Sie war [S. 1230]deshalb mehr und mehr auf Zuschüsse aus dem Staatshaushalt angewiesen. Die S. (einschl. Sonderversorgungseinrichtungen) hatte 1983 Ausgaben in Höhe von 30,5 Mrd. Mark; dem standen nur 16,6 Mrd. Mark Einnahmen gegenüber (darunter Beiträge der Beschäftigten 7,2 Mrd. Mark, Betriebsanteil 9,4 Mrd. Mark); die Differenz (13,9 Mrd. Mark) mußte durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt werden. Der einheitliche Beitrag von Arbeitern und Angestellten für alle S.-Leistungen — mit Ausnahme der auf Betriebsunfällen und Berufskrankheiten begründeten — beträgt seit 1978 10 v.H. des beitragspflichtigen Arbeitsverdienstes bis zu 600 Mark monatlich. Hinzu kommt der Beitragsanteil des Betriebes von 12,5 v.H. (im Bergbau 22,5 v.H.). Bis Ende 1977 hatte der Beitragssatz der Betriebe bei 10 bzw. 20 v.H. gelegen. Die Anhebung der betrieblichen Beitragsteile ist die Konsequenz aus der Übernahme des bisherigen Lohnausgleichs im Krankheitsfall durch die S. Für die bei der Staatlichen Versicherung Versicherten gelten Beitragssätze in unterschiedlicher Höhe. Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks wie auch die Mitglieder landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (einschließlich der Kooperativen Einrichtungen der Landwirtschaft) und der übrigen Produktionsgenossenschaften (z.B. Fischer, Gärtner) zahlen 10 v.H. des beitragspflichtigen Einkommens. Der Beitragsanteil der Genossenschaften selbst beträgt seit 1978 12,5 v.H. Bei den Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft, 1) und den Kollegien Bildender Künstler sieht die Beitragsregelung Sätze von je 10 v.H. für die Mitglieder und die Kollegien vor. Für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung (selbständige Handwerker, Inhaber von Gewerbebetrieben, freiberuflich Tätige und andere selbständig Tätige sowie deren ständig mitarbeitende Ehegatten), die wie vor der Neuregelung ein Krankengeld in Höhe von 50 v.H. der beitragspflichtigen Durchschnittseinkünfte erhalten, gilt weiterhin der Beitragssatz von 20 v.H. Die Beiträge werden für die Versicherten der S. beim FDGB, für die Genossenschaftsmitglieder und die Mitglieder der Kollegien von den Betrieben bzw. Genossenschaften oder Kollegien berechnet und von ihnen an die Räte der Kreise (Abt. Finanzen) abgeführt; sie setzen ihrerseits die Beiträge für die übrigen Versicherten der Staatlichen Versicherung fest und ziehen sie ein. Für Studenten der Hoch- und Fachschulen, Empfänger von Sozialunterstützung und Insassen von Alters- und Pflegeheimen werden Pauschalbeiträge aus dem Staatshaushalt entrichtet. Neben den eigentlichen S.-Beiträgen wird von den Betrieben eine besondere Unfallumlage erhoben, deren Höhe sich nach der Lohnsumme und nach den Unfallgefahren des jeweiligen Betriebes richtet. Sie beträgt 0,3–3,0 v.H. der Bemessungsgrundlage des beitragspflichtigen Einkommens. Schließlich gehen in die S.-Fonds zunehmend Beiträge aus der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) ein (s. #807#vii. VII.): 1980 waren mehr als 75 v.H. aller beitrittsberechtigten Arbeiter und Angestellten und etwa 83 v.H. der beitrittsberechtigten Genossenschaftsmitglieder gleichzeitig Mitglieder der FZR. 15 v.H. der Beitragseinnahmen der S. beim FDGB beruhten 1980 auf freiwilligen Beiträgen (1971: 3 v.H.) und 18 v.H. der Beitragseinnahmen der S. bei der Staatlichen Versicherung (1971: 2 v.H.). Dennoch müssen die Ausgaben der S. 1984 (Plan) zu 46 v.H. aus dem Staatszuschuß finanziert werden. Er wird vor Beginn des Planjahres festgelegt und den Kreisverwaltungen als Normativ vorgegeben. Nichtverbrauchte Haushaltsmittel werden dem Reservefonds zugeführt, aus dessen Mitteln die innerhalb eines Fünfjahrplans eintretenden Schwankungen ausgeglichen werden sollen. V. Umfang der Versicherungspflicht Die dominierende Rolle der S. im System der sozialen Sicherung der DDR erklärt sich aus der umfassenden Versicherungspflicht. Von ihr sind — im wesentlichen — lediglich befreit gelegentlich Tätige mit geringfügigem Einkommen (insges. nicht mehr als 75 Mark monatl. bzw. 900 Mark jährl.) und Mitglieder religiöser Orden sowie Ausländer, die zur Aus- und Weiterbildung beschäftigt sind und nur eine Beihilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Seit 1971 sind auch die Selbständigen, die mehr als 5 Personen beschäftigen, pflichtversichert. Aufgrund eines Vertrages zwischen dem Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR und der Staatlichen Versicherung der DDR wurden mit Wirkung vom 1. 1. 1980 auch die Pfarrer und Kirchenbeamten in die S. einbezogen; über die Einbeziehung der Diakonissen wird z. Z. (Mitte 1983) noch verhandelt (Diakonie; Kirchen). Ca. 88 v.H. der Bevölkerung werden von der S. beim FDGB und rd. 12 v.H. von der S. bei der Staatlichen Versicherung betreut. VI. Leistungen Die Leistungen der S. bestehen a) im Krankheitsfalle aus freier ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, Krankengeld, auch für die Zeit der Behandlung in einem Krankenhaus oder Sanatorium; b) aus Schwangerschafts-, Wochenhilfe und Mütterunterstützung (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind); c) aus Bestattungshilfe (Sterbegeld); d) aus Renten bei Invalidität, im Alter, für die Folgen von Arbeitsunfällen und bei anerkannten Berufskrankheiten und für Hinterbliebene; e) aus Pflegegeld; f) aus Unterstützung bei Pflege kranker Kinder; g) aus kostenloser Versorgung mit Arz[S. 1231]neien, Heil- und Hilfsmitteln (einschließlich Zahnersatz); h) aus der Gewährung von Kuren. Die ehemaligen Beamten und Berufssoldaten sowie deren Hinterbliebene werden von der S. mitversorgt; grundsätzlich entsprechen die Leistungen denen der S. (Beamtenversorgung; Kriegsopferversorgung). Für bestimmte Bevölkerungsgruppen (z.B. Verfolgte des Nationalsozialismus, Bergleute, Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialbereich, Beschäftigte im Volksbildungswesen, Eisenbahner, Postbedienstete und Angehörige der Intelligenz) gibt es Sonderregelungen bei der Altersversorgung, die teils durch die S., teils aus betrieblichen oder Staatshaushaltsmitteln finanziert werden (Renten; Wiedergutmachung). Schließlich gibt es eine Anzahl besonderer Familienleistungen (Ehegattenzuschläge, Kinderbeihilfen, Geburtenbeihilfen), Leistungen der Sozialfürsorge für Bedürftige sowie Stipendien und Ausbildungsbeihilfen (Ausbildungsförderung). Unter den Leistungen dominieren somit die Sach- und Barleistungen der S. Sachleistungen werden gewährt zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie bei Mutterschaft, Geldleistungen bei vorübergehender, verminderter oder fehlender Arbeits- bzw. Erwerbsfähigkeit und fehlender Erwerbsmöglichkeit, sei es durch Krankheit (auch der Kinder), bei Quarantäne, wegen Unfalls, bei Mutterschaft oder bei Erreichen der Altersgrenze. Die Gestaltung der S.-Leistungen läßt deutliche Grundzüge erkennen: Voraussetzungen und Umfang der Leistungen sind so geformt, daß sie der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit förderlich und ihrer Aufgabe hinderlich sind. Ihr Ausmaß erstreckt sich bei den Sachleistungen — die grundsätzlich auch den Familienangehörigen der Versicherten zustehen — auf alles Notwendige, bei der Gewährung von Renten auf das — angesichts der hohen Rentnerzahl — verteilungspolitisch für vertretbar Gehaltene. Die sonstigen Sozialleistungen begünstigen entweder besonders qualifizierte oder privilegierte Gruppen oder folgen bevölkerungs- und gesundheitspolitischen Intentionen, wie die Familienleistungen. Hinzu treten in geringem Umfang Fürsorgeleistungen. Unübersehbar ist jedoch, daß mit der wirtschaftlichen Konsolidierung seit 1971 die ehedem vorwiegend „produktionsorientierte“ Sozialpolitik der DDR neue Züge anzunehmen beginnt. So sind in den letzten Jahren neben die bisher im wesentlichen vom Leistungsprinzip bestimmten Leistungen allmählich solche getreten, die leistungsunabhängigen, d.h. eher sozialen und humanitären Charakter tragen, vor allem im Gefolge der Beschlüsse des VIII. und IX. Parteitages der SED über neue sozialpolitische Maßnahmen. Damit ist auch eine spürbare Verbesserung der Lage der bisher im Schatten der Wohlstandsmehrung stehenden Rentenempfänger einhergegangen, mag auch ihr Lebensniveau, gemessen an dem der Berufstätigen, noch deutlich zurückbleiben. Ob insgesamt der hier dargestellte Kurs angesichts zunehmender (welt-)wirtschaftlicher Schwierigkeiten auch für die DDR seit dem Ende der 70er Jahre durchgehalten werden kann, bleibt abzuwarten. VII. Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) Die Mitte 1968 eingeführte freiwillige Versicherung auf Zusatzrente ist zum 1. 3. 1971 zu einer neuen FZR umgestaltet worden. Weitere Veränderungen sind 1977 wirksam geworden. Nunmehr dürfte die FZR ihre für längere Zeit gültige Form erhalten haben. Sie ist Bestandteil der S. und inzwischen nahezu zu einer Pflichtversicherung geworden. Die Leistungen der FZR (erhöhtes Krankengeld, Zusatzrente) werden von den Verwaltungen der S. des FDGB, den Betrieben und den Kreisdirektionen der Staatlichen Versicherung der DDR ausgezahlt. Die gegenwärtig erreichbare höchste Altersrente der Sozialpflichtversicherung von 410 Mark monatlich (ab 1. 12. 1985 440~Mark) erklärt sich u.a. aus der in der DDR niedrigen Beitragsbemessungsgrenze von 600 Mark. Mit zunehmendem, allgemeinem Anstieg der Einkommen mußte eine sich ständig vergrößernde Kluft zu den Geldleistungen der S. bei den Beschäftigten entstehen, deren Verdienst 600 Mark überstieg. Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) trägt nunmehr dazu bei, die Relation zwischen dem Arbeitseinkommen und bestimmten Geldleistungen der S. (Renten, Krankengeld) günstiger zu gestalten. Mehr als 75 v.H. aller beitragsberechtigten Arbeiter und Angestellten sind inzwischen der FZR beigetreten, zu der ein Beitrag von jeweils 10 v.H. von den Versicherten und Betrieben — bezogen auf die über 600 Mark liegenden Arbeitseinkünfte — abzuführen ist. Die 1971 in der FZR auf 1200 Mark monatlich bzw. die auf 14.400 Mark jährlich festgesetzte Beitragsbemessungsgrenze ist für die Arbeiter und Angestellten sowie die Genossenschaftsmitglieder zum Beginn des Jahres 1977 aufgehoben worden. Seitdem können für das gesamte Einkommen Beiträge entrichtet werden. Für freiberuflich Tätige und Selbständige gilt die Beitragsbemessungsgrenze von 14.400 Mark Jahreseinkommen dagegen weiter; sie zahlen einen Beitrag von 20 v.H. ihrer zwischen 7.200 und 14.400 Mark liegenden Jahreseinkünfte. Sind 25 Jahre Beiträge entrichtet worden, entfällt künftig vom 26. Jahr an der Beitragsanteil der Versicherten, während die Betriebe ihren Beitragsanteil weiter entrichten müssen. Für freiberuflich Tätige und Selbständige ermäßigt sich der Satz nach 25 Jahren auf 10 v.H. Gleichartige Beitragsregelung und hohe Mitglieder[S. 1232]zahl unterstreichen den Charakter der FZR als einer Quasi-Pflichtversicherung ebenso wie die Abhängigkeit der Gewährung bestimmter Krankengeldzahlungen von einer Mitgliedschaft zur FZR. Deshalb werden Pflichtversicherung zur S. und FZR auch offiziell als Einheit betrachtet. Die Wahl einer derartigen Form der verstärkten Beteiligung — anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze — erklärt sich u.a. aus der Tatsache, daß bei dieser Regelung die Belastung der S. durch steigende Ansprüche relativ langsam wächst und ihr zunächst Beitragsmehreinnahmen von mehr als 2,3 Mrd. Mark (1980) gegenüberstehen. Die Mehrleistungen bestehen in einem erhöhten Krankengeld und der Zusatzrente. Die Höhe der monatlichen Zusatzaltersrente errechnet sich aus der Anzahl der FZR-Beitragsjahre und einem Beitragswert in Höhe von 2,5 v.H. des 600 Mark monatlich übersteigenden Durchschnittseinkommens. Sind z.B. für 20 Jahre aufgrund eines Durchschnittsverdienstes von 1000 Mark Beiträge entrichtet worden, so errechnet sich eine monatliche Zusatzrente von 20 × 0,025 × 400 = 200 Mark. Ähnlich wird die Zusatzinvalidenrente ermittelt. Die abgeleitete Witwenrente liegt bei 60 v.H., die Vollwaisenrente bei 40 v.H. und die Halbwaisenrente bei 30 v.H. Zweifellos wird die FZR langfristig zu einer verbesserten Altersversorgung in der DDR führen. An weitergehende Regelungen ist nicht gedacht, wie der Leiter der Abt. Sozialpolitik im Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Dr. Hans Rühl, anläßlich der Einführung der FZR erklärte (vgl. Arbeit und Arbeitsrecht, H. 6, 1971, S. 167 ff.): „In den nächsten Jahrzehnten wird die Rentenversorgung für Verdienste über 600 Mark monatlich (und damit über den Rahmen der Versorgung aus der Pflichtversicherung) nur noch über die freiwillige Zusatzrentenversicherung erfolgen.“ Dieser Weg sei „… eine prinzipielle Entscheidung von Partei, Regierung und Gewerkschaften. Sie gibt für die Entwicklung der Renten der Werktätigen mit einem Einkommen von mehr als 600 Mark in den nächsten Jahrzehnten eine klare Orientierung.“ Heinz Vortmann Literaturangaben Arbeitsrecht. Lehrbuch. Autorenkollektiv unter Ltg. v. Frithjof Kunze u. Wera Thiel. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Handbuch des Bevollmächtigten für Sozialversicherung. Hrsgg. v. Bundesvorstand des FDGB, überarb. v. Jürgen Teichmüller u. Erich Weigel. 10. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1982. Lexikon der Wirtschaft. Versicherung. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung, Sozialversicherung. 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Mitzscherling, Peter: Zweimal deutsche Sozialpolitik. Berlin: Duncker & Humblot 1978. (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung. Sonderheft 123.) Rentenrecht. Textausgabe mit Anm. und Sachreg. Hrsgg. v. Staatssekretariat für Arbeit und Löhne. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1983. Ruß, Werner: Die Sozialversicherung in der DDR. Eine Untersuchung unter bes. Berücksichtigung der Zielsetzungen der marxistisch-leninistischen Sozialpolitik. 2., erg. u. akt. Aufl. Frankfurt a. M.: Fischer 1981. Thude, Günter, und Herbert Püschel: ABC der Sozialversicherung. 5. Aufl. Berlin (Ost): Tribüne 1983. Die staatliche Versicherung in der DDR. Sach-, Haftpflicht- und Personenversicherung. Hrsgg. v. Heinrich Bader. 3., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Vortmann, Heinz: Grundzüge der sozialen Sicherung in der DDR, in: Die Angestelltenversicherung. Hrsg.: Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin. 7/1981, S. 313–317. <LI>Weser, Horst: Versicherungs- und Beitragsrecht der Sozialversicherung in der DDR. Berlin: Verl. d. Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Berlin 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1226–1232 Sozialstruktur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Soziologie und Empirische Sozialforschung
Sozialversicherungs- und Versorgungswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Grundlagen Art. 35 Abs. 3 der Verfassung der DDR legt fest: „Auf der Grundlage eines sozialen Versicherungswesens werden bei Krankheit und Unfällen materielle Sicherheit, unentgeltliche ärztliche Hilfe, Arzneimittel und andere medizinische Sachleistungen gewährt.“ Die Art. 36 und 38 garantieren die Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei…
DDR A-Z 1985
Materielle Interessiertheit (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die MI. gilt als zentrales Prinzip des sozialistischen Wirtschaftens. Das Prinzip der MI. wird aus dem Verständnis der sozialistischen Gesellschaft als erster Etappe der kommunistischen Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) gerechtfertigt, in der jeder nach seinen Fähigkeiten arbeiten und nach seinen Leistungen entlohnt werden soll. Erst im Kommunismus werde die Arbeit zum unmittelbaren Lebensbedürfnis aller Menschen; erst dann könne aufgrund eines entsprechend höher entwickelten Gesellschaftlichen ➝Bewußtseins auf den materiellen Anreiz als zusätzliches Motiv für hohe Arbeitsleistungen verzichtet werden. Ferner ermögliche der Kommunismus die Abschaffung der Leistungsentlohnung; der dann erreichte Entwicklungsstand der Produktivkräfte lasse die Verteilung der Güter und Dienstleistungen nach dem Bedürfnisprinzip („jeder nach seinen Bedürfnissen“) zu. Indem die Aneignung und Verteilung materieller Produkte von der Arbeitsleistung abhängig gemacht wird — vornehmlich über das Lohneinkommen —, wird versucht, Einzelpersonen bzw. Kollektive zu einer rationellen, auf höchsten Nutzen gerichteten Tätigkeit in den verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, insbes. der materiellen Produktion, zu veranlassen. Dabei soll der einzelne die von ihm für die Gesellschaft im Arbeitsprozeß erbrachte Leistung zugleich als für den Betrieb, sein unmittelbares Arbeitskollektiv und für sich selbst als „nützlich“, ihm zugute kommend erfahren. „Korrekte Anwendung“ des Prinzips der MI. hat also die Herstellung dieser Interessenübereinstimmung zum Ziel; wobei durchaus gesehen wird, daß es sich dabei um einen konfliktreichen, ständig erneut in Gang zu setzenden Prozeß handelt. Zahlreiche Widersprüche im Lohnsystem (Lohnformen und Lohnsystem), aber auch die vielfach gegebene Unmöglichkeit, die eigene Leistung als „gerecht bewertet“ im betrieblichen oder gar im gesamtgesellschaftlichen Arbeitszusammenhang wiederzufinden, haben der Erreichung des mit der Anwendung des Prinzips der MI. verbundenen Zieles bisher meist entgegengestanden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 878 Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Materielle VerantwortlichkeitSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die MI. gilt als zentrales Prinzip des sozialistischen Wirtschaftens. Das Prinzip der MI. wird aus dem Verständnis der sozialistischen Gesellschaft als erster Etappe der kommunistischen Gesellschaftsformation (Gesellschaftsordnung) gerechtfertigt, in der jeder nach seinen Fähigkeiten arbeiten und nach seinen Leistungen entlohnt werden soll. Erst im Kommunismus werde die Arbeit zum unmittelbaren Lebensbedürfnis aller…
DDR A-Z 1985
Subjektiver Faktor (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten Handlungsgeschehens), aber auch ihr Bewußtsein über ihr Tun, ihr Wollen, ihre Energie, zugleich ihre Organisiertheit und die von ihnen geschaffenen Organisationsformen (Parteien, Verbände usw.) bezeichnet, die notwendig für die Lösung der historischen Aufgaben sind. Es wird im Marxismus-Leninismus zwischen SF. als einer Erscheinung des gesellschaftlichen Überbaus und als einem Subjekt (Klassen, Schichten, Gruppen, Individuen) unterschieden, das als entscheidender Faktor der sozialen Beziehungen und der Produktion zur gesellschaftlichen Basis gehört. Dem SF. wird im „realen Sozialismus“ wachsende Bedeutung zugewiesen, die in dessen Besonderheit gegenüber früheren Gesellschaftsformationen liege: mit der Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat umfaßt der SF. nicht nur die Partei der Arbeiterklasse und den Staat, sondern alle Werktätigen. So entstehe erstmals in der Geschichte die reale Möglichkeit, die Entwicklung der Gesellschaft in Übereinstimmung mit den erreichten objektiven Bedingungen zu bringen und auf der Grundlage der im Sozialismus wirkenden und erkannten Gesetze die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewußt zu lenken. Zentrum des SF ist die politische Organisation der sozialistischen Gesellschaft. Sie bilde als Kernstück des politischen Überbaus ein vielgliedriges, einheitliches gesellschaftliches Gesamtsubjekt, das im Sinne der relativen Eigenständigkeit der Politik aktiv die Umgestaltung der ökonomischen, sozialen und politisch-kulturellen Verhältnisse der Gesellschaft vorantreibt; das gleichgerichtete Zusammenwirken unterschiedlicher Sphären des gesellschaftlichen Lebens — die materielle Produktion und das politische System — muß hergestellt werden. Dabei ist die Möglichkeit von Widersprüchen zwischen der ökonomischen Basis und dem politischen System nicht auszuschließen. Wichtigste Elemente der bewußten Lenkung sind die wissenschaftliche Führung und Leitung der Gesellschaft sowie die „richtige“ Organisation der Führungsorgane; sie soll die Möglichkeit voluntaristischer Entscheidungen ausschließen. Die Tätigkeit der Partei, ihre Strategie und Taktik als SF. muß im Einklang mit den als objektiv bezeichneten historischen Gesetzmäßigkeiten stehen, um den historischen Fortschritt nicht zu behindern, den sie zwar nicht aufhalten, dessen konkrete Realisierung sie aber beeinflussen kann. Dieser historische Fortschritt stellt sich über die „richtige“, d.h. dem Entwicklungsniveau der Gesellschaft adäquate Verbindung von zentraler staatlicher Planung und Masseninitiative der Produzenten her. Ein weiteres Wirtschaftswachstum scheint ohne die schöpferische Initiative der Werktätigen nicht möglich. Der innere Zusammenhang von wirtschaftlicher und politischer Initiative im sozialistischen Reproduktionsprozeß erfordert, so wird behauptet, eine bestimmte gesellschaftliche Qualifikation der Werktätigen und ihre Bereitschaft, über die Partei- und Gewerkschaftsorganisationen diesen Prozeß zu beeinflussen. [S. 1347]Ergebnisse soziologischer Untersuchungen z.B. zur Plandiskussion und zur Neuererbewegung (Soziologie und Empirische Sozialforschung) weisen auf diesen Zusammenhang hin. Zwar wird auch zugestanden, daß das fachliche und politisch-ideologische Niveau der Produzenten sie befähige, umfassender und aktiver an der Leitung von Wirtschaftsprozessen teilzunehmen, gleichzeitig wird aber auch argumentiert, daß der wissenschaftlich-technische Fortschritt eine wesentlich höhere Qualifikation erfordere, die Rolle der Wissenschaftler und Wirtschaftsleiter wachse und somit der Tendenz einer stärkeren Einbeziehung der Werktätigen in den Prozeß der Entscheidungsfindung entgegenstehe. Der Ausdruck „subjektiv“ ist nicht gleichbedeutend mit „willkürlich“ oder „subjektivistisch“. Einzelne Vertreter des Marxismus-Leninismus wenden sich gegen eine Überbetonung des SF. ohne genügende Berücksichtigung der als letztlich bestimmend angesehenen objektiven Bedingungen. Eine Absolutierung des SF. steht nach dieser Auffassung dem Verständnis von Freiheit entgegen, die nicht als abstrakte Wahlfreiheit, sondern als gesellschaftliche Kategorie, als bewußte Herrschaft des Menschen über die Natur und die sozialen Prozesse, d.h. als Möglichkeit der Realisierung des geschichtlichen Fortschritts begriffen wird. In der DDR bewegt sich die philosophische Debatte darum, wie sich der Stoffwechsel mit der Natur und seine historisch-spezifischen (hier: sozialistischen) sozialökonomischen Formen zueinander verhalten und welche Rolle das Subjekt in diesem Prozeß spielt, nach wie vor zwischen den beiden Polen einer idealistischen Überhöhung des Subjekts und einer tendenziellen Entsubjektivierung der materiellen Grundlagen des Geschichtsprozesses. Unbestritten ist aber, daß die subjektive Seite aller Lebensprozesse immer mehr zu einem qualitativ veränderten Wachstumsfaktor der Lebensformen und -weise in einer sozialistischen Gesellschaft geworden ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1346–1347 Streik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SubjektivismusSiehe auch die Jahre 1975 1979 SF. und „objektive Bedingungen“ sind allgemeine Kategorien des Historischen Materialismus und bezeichnen die Beziehungen zwischen der bewußten Tätigkeit des Menschen und den äußeren Bedingungen, unter denen sich der Prozeß der Veränderung der Gesellschaftsstruktur durch den Menschen vollzieht. Als SF. in der Entwicklung der Gesellschaft wird die bewußte Tätigkeit des Menschen, der sozialen Klassen, Schichten, Gruppen (als Träger eines bestimmten…
DDR A-Z 1985
Wirtschaftsverband (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels vom 1. 11. 1972 (GBl. II, S. 781). Die Gründung bedarf der Zustimmung des Ministers. Der W. erhält seine Planaufgaben vom MfLFN. Da die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte bisher vor allem in der Geflügelwirtschaft in industriemäßigem Umfang betrieben wird, erging am 6. 6. 1973 die Anordnung zur Gründung des Geflügelwirtschaftsverbandes der DDR (GBl. I, 1973, S. 293). Zuvor war ein Statut veröffentlicht worden (Statut vom 26. 4. 1973, Verfügungen und Mitteilungen des MfLFN, Nr. 7, S. 46). Der Gründungsanordnung und dem Musterstatut zufolge bestehen beim Geflügel-W. folgende Gremien und Organe: 1. Verbandstag. Er wird als höchstes Organ bezeichnet, verfügt über Beschlußrechte bezüglich der Statutenänderung oder -ergänzung und soll mindestens zweimal jährlich tagen. Beratungsaufgaben liegen auf dem Gebiet der Planerstellung und -erfüllung; er soll Konzeptionen für den weiteren Aufbau der Geflügelwirtschaft entwickeln. Er hat die Jahresabschlußdokumente zu bestätigen und den Verbandsrat zu wählen. 2. Der Verbandsrat umfaßt 22 Vertreter, die in ständigen oder zeitweiligen Arbeitsgruppen als ständige Beratungsorgane des Vorsitzenden in Fragen der praktischen Arbeit der Mitgliedsbetriebe arbeiten (Zuchtfragen, Be- und Verarbeitung der Produkte, Aus- und Weiterbildung, Veterinärwesen). 3. Der Vorsitzende wird ebenso wie der Hauptbuchhalter vom Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft berufen und ist diesem rechenschaftspflichtig. Der Vorsitzende verfügt jedoch grundsätzlich über kein Weisungsrecht gegenüber den Mitgliedsbetrieben. Diese erhalten nach wie vor ihre Planauflagen von unterschiedlichen, ihnen übergeordneten Leitungsorganen. Aufgabe des Vorsitzenden bzw. des Verbandes ist es, „nach den bewährten Prinzipien der sozialistischen Demokratie“ koordinierend auf die Planerfüllung Einfluß zu nehmen. [S. 1519]Der Geflügel-W. hat die Eier- und Geflügelfleischproduktion in Betrieben mit einer Mindestkapazität von 1000 t Geflügelfleisch pro Jahr bzw. 100.000 Plätzen für Legehennen zu organisieren. Im einzelnen gehören zu den Aufgaben des Geflügel-W.: die Realisierung der Planziele bzw. Sicherung einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung, die Koordination der Zusammenarbeit aller am Verband beteiligten Betriebe, Förderung des Überganges weiterer Betriebe zur industriemäßigen Produktion, die bei Erreichung der Mindestkapazität in den Verband aufgenommen werden sollen, die Koordination der Betriebspläne, die Sicherung der materiell-technischen Versorgung der Betriebe, die Verwaltung eigener Fonds, die Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs sowie die Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten. Bei Gründung gehörten dem Verband bereits 54 industriemäßig produzierende Betriebe (18 VEB KIM, 17 KOE, 8 LPG, 7 VEG, 1 VEB Entenmast) sowie 2 Zuchtbetriebe und ein Ausrüstungsbetrieb an. 1982 hatte der Verband 68 Mitgliedsbetriebe. Diese erzeugten (1982) 46 v.H. des Marktaufkommens bei Eiern und 52 v.H. des Geflügelfleischaufkommens. Bis 1985 soll der Anteil des Verbandes am Eieraufkommen auf 70 v.H. und am Fleischaufkommen (Broiler) auf 80 v.H. steigen. Die geplante Produktionssteigerung soll überwiegend auf dem Wege der innerbetrieblichen Rationalisierung verwirklicht werden. Ferner soll die industriemäßige Gänsemast aufgenommen und die Putenmast von 7.330 t (1976) auf rd. 15.000 t erweitert werden. Ein weiteres Ziel besteht im Ausbau der Direktvermarktung, die bei den in KIM erzeugten Eiern z. Z. 70 v.H. der Produktion erreicht und künftig auf über 80 v.H. erhöht werden soll. Da der schrittweise Aufbau industriemäßig produzierender Betriebe in sämtlichen Zweigen der Landwirtschaft vorgesehen ist, hat der Geflügel-W. Modellcharakter; gegebenenfalls kann diese Organisationsform auch auf andere Produktionszweige (Schweinemast, Gartenbau usw.) übertragen werden. Agrarpolitik; Landwirtschaft; Landwirtschaftliche Betriebsformen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1518–1519 Wirtschaftsrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wirtschaftsverträge, InternationaleSiehe auch die Jahre 1975 1979 Zusammenschluß juristisch selbständiger Betriebe der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, die ein bestimmtes Hauptprodukt in industriemäßigen Anlagen produzieren und Leitungsorgan des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Rechtsgrundlage für die Gründung eines W. ist das Musterstatut für Kooperative Einrichtungen der LPG, VEG, GPG (Landwirtschaftliche Betriebsformen) sowie der sozialistischen Betriebe der…
DDR A-Z 1985
Unternehmenskooperation, Grenzüberschreitende (1985)
1. Begriffe, Formen und Ziele der GU. Bei der GU der DDR sind zu unterscheiden die intrasystemare, die intersystemare und die Drittlandkooperation (Dreieckskooperation). Die intrasystemare GU. betrifft die Zusammenarbeit mit Partnern aus Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die intersystemare die Kooperation mit Unternehmen aus allen anderen Ländern, speziell westlichen Industriestaaten. In beiden Fällen kann das Projekt entweder in der DDR selbst, im Partnerland oder auch in beiden beteiligten Ländern gemeinsam durchgeführt werden. Die Drittlandkooperation schließlich erstreckt sich auf Vorhaben in Entwicklungsländern, an denen sich Betriebe aus der DDR und westliche Unternehmen gleichermaßen beteiligen. Der Begriff der GU. wird in der DDR (wie überhaupt in den sozialistischen Ländern) sehr weit ausgelegt und umfaßt praktisch sämtliche Außenwirtschaftsaktivitäten, die über den reinen Außenhandel (Ware gegen Geld) hinausgehen (Außenwirtschaft und Außenhandel). Diese weite Definition dient u.a. dazu, den Solidaritätsaspekt bei der RGW-Integration publizistisch hervorzuheben (Komplexprogramm 1971) und der Entspannungspolitik mit dem Westen eine wirtschaftliche Unterfütterung zu geben (Friedliche Koexistenz). Gleichzeitig sollen die überholten Formen des Tauschhandels, die aus Mangel an Devisen praktiziert werden müssen, sowie Lizenzkäufe mit einem fortschrittlichen Anstrich versehen werden (Lizenzen). Außerdem können westliche Importrestriktionen ggf. unterlaufen werden, wenn Kompensationsgeschäfte mit branchenfremden Produkten als GU. deklariert werden. Eine weite Definition hat sich auch die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) unter dem Einfluß ihrer östlichen Mitglieder zu eigen gemacht; sie geht in ihren Veröffentlichungen zur industriellen Kooperation davon aus, daß eine Kooperation dann vorliegt, wenn die Partner über einen längeren Zeitraum ein gemeinsames Interesse an bedeutenden technologischen oder fertigungstechnischen Vorhaben besitzen. Dazu ist jedoch kritisch anzumerken, daß das gemeinsame Interesse allein nicht ausreicht, sondern daß es darum geht, auf vertraglicher Grundlage gemeinsam auf einen bestimmten Zweck hin zu handeln. Kooperation sollte nach der Definition des Rationalisierungskuratoriums der Deutschen Wirtschaft (RKW) verstanden werden als eine Verbundform, bei der je nach Intensitätsgrad eigene Betriebsfunktionen mit denen anderer Unternehmen verbunden oder ausgetauscht werden. Diese Definition konnte sich jedoch in der vorherrschenden Literatur zur GU. Ost-West nicht durchsetzen. Es darf somit nicht überraschen, wenn in Veröffentlichungen der ECE, der DDR und anderer RGW-Länder die beiden folgenden „Kooperationsformen“ gleich an zweiter und dritter Stelle hinter der Spezialisierungskooperation rangieren: Lieferung kompletter Betriebe gegen die Abtretung eines Teils der späteren Produktion und Übergabe von Technologien gegen die Abtretung eines Teils der später erzeugten Lizenzwaren. Im Grunde genommen handelt es sich dabei um zeitlich gestreckte Tauschgeschäfte, die den Devisenmangel und die Vorfinanzierungsproblematik entschärfen sollen. 2. Intrasystemare GU. Das Schwergewicht der intrasystemaren Kooperation der DDR liegt auf Investitionsbeteiligungen bei der Rohstofferschließung in der Sowjetunion. Z.B. werden Maschinen, Anlagen und Arbeitskräfte zum Pipelinebau in der Sowjetunion durch die DDR zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise sichert sich die DDR einen bestimmten Anteil an den sowjetischen Rohstoffen zu Vorzugspreisen (etwa für Erdöl; vgl. DIW-Wochenbericht 7/1980, S. 74, sowie die dort angegebenen Quellen; Energiewirtschaft). Diese Investitionsbeteiligungen stellen im Kern wiederum langfristige Kompensationsgeschäfte dar, bei denen nicht errechnet werden kann, ob die gewährte Versorgungssicherheit zu günstigen Preisen die Wohlfahrtsverluste der DDR-Volkswirtschaft ausgleicht. Die gesamten Investitionsbeteiligungen der DDR innerhalb des RGW sind von 1966 (55 Mill. Mark) bis 1978 (1700 Mill. Mark) gewachsen und fallen seit 1979 (1080 Mill. Mark) wieder ab. Im Maximum (1978) betrug der Anteil derartiger Investitionsbeteiligungen der DDR an den Gesamtinvestitionen der DDR 3,3 v.H. und am produzierten Nationaleinkommen 1,1 v.H. (Quelle: Statistisches Jahrbuch der DDR, div. Jahrgänge; eigene Berechnungen des Verf.). Nach Angaben von DDR-Autoren hat sich der auf Spezialisierungs- und Kooperationsvereinbarungen beruhende RGW-Handel der DDR von fast 0 v.H. (1970) über rd. 21 v.H. (1975) auf etwa 33 v.H. (1980) am gesamten Intrablockhandel der DDR erhöht. Es fällt jedoch schwer, diese Anteile unter der Rubrik Kooperation zu verbuchen. Offensichtlich handelt es sich lediglich um die vertragliche Fixierung der gewachsenen Austauschbeziehungen entsprechend dem Komplexprogramm des RGW von 1971. 3. Intersystemare GU. Bezüglich der intersystemaren [S. 1397]Kooperation verhalten sich die DDR-Unternehmen trotz zahlreicher staatlicher Kooperationsabkommen bemerkenswert reserviert. Gemessen an der Zahl der Kooperationsprojekte rangiert die DDR permanent an letzter Stelle der beteiligten RGW-Länder, obwohl sie über ein bedeutendes Kooperationspotential verfügt, wie etwa die Zusammenarbeit mit VW (Bundesrepublik Deutschland) und österreichischen Firmen beweist. Für 1977 ermittelte die ECE für die DDR einen Anteil von nur 2,6 v.H. an der Gesamtzahl der geschlossenen Ost-West-Kooperationsverträge (vgl. ECE Trade/R 355/Add. 2 vom 15. 11. 1977); an dieser Schlußlichtposition dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben. Als wichtige Gründe für diese Zurückhaltung der DDR im Vergleich etwa zur UdSSR und zu Ungarn werden angeführt: die angespannte Arbeitskräftesituation in der DDR (Arbeitskräfte), die Resorption des vorhandenen Kooperationspotentials durch RGW-Länder, insbesondere die Sowjetunion (vgl. Pkt. 2), die Furcht vor Souveränitätseinbußen bzw. dem Entstehen wirtschaftlicher Abhängigkeiten durch längerfristige wirtschaftliche Bindungen, Bedenken, daß westliche Unternehmen zu tiefe Einblicke in die Betriebsabläufe in der DDR erhalten, die Dominanz der Abgrenzungspolitik (Abgrenzung) gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, dem potentiell ergiebigsten Kooperationspartner der DDR. (Während die DDR nur 17 von insgesamt erfaßten 658 Kooperationsverträgen abgeschlossen hatte — das sind die oben genannten 2,6 v.H. —, führte die Bundesrepublik Deutschland die Rangliste westlicher Länder mit 21,4 v.H., das sind 141 der erfaßten 658 Fälle, an.) In der Praxis handelt es sich fast ausschließlich um Vorhaben, die unter Beteiligung westlicher Unternehmen in der DDR durchgeführt werden. 4. Drittlandkooperation. Exakte Angaben über die Zahl der Drittlandkooperationen liegen nicht vor. An den rund 300 zwischen RGW-Ländern und westlichen Ländern geschlossenen derartigen Verträgen ist die DDR wiederum nur in geringem Maße beteiligt. Hauptpartner der DDR in Entwicklungsländern ist Österreich mit etwa 10 Projekten, gefolgt von Frankreich, Japan und der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Ost-West-Zusammenarbeit in dritten Ländern, hrsgg. vom Bundesverband der Deutschen Industrie e.V., Köln 1982, S. 30 f.). Als Hauptmotive für die Dreieckskooperation nennen DDR-Ökonomen die Erschließung neuer Finanzierungsquellen sowie die Sicherung von Roh- und Brennstoffimporten (vgl. P. Freiberg, J. Nitz, G. Scharschmidt, Zum Charakter der dreiseitigen Wirtschaftskooperation, in: IPW-Berichte 2/1979, S. 19 f.). Auf westlicher Seite spielen die komplementäre Leistungs- und Kostenstruktur, der Zugang zu neuen Märkten sowie die Erfüllung von Kompensationsverpflichtungen eine wichtige Rolle. In diesem Lichte ist z.B. die Lieferung von Karosseriepressenstraßen des VEB-Kombinat Umformtechnik Herbert Warnke, Erfurt, an das mexikanische VW-Werk in Puebla zu betrachten — nämlich als Teil-Kompensationsleistung für die Lieferung von 10.000 Golf-Pkw durch das westdeutsche VW-Unternehmen. Das Volumen der Drittlandkooperation entspricht bisher in keiner Weise dem publizistischen Aufwand, der mit ihr verbunden wird. Die ECE bezog 1977 bei ihren Berechnungen die „tripartite cooperation“ in die intersystemare Kooperation mit ein und errechnete auf diese Weise lediglich einen Anteil von 1,1 v.H. aller untersuchten Fälle. Ohne Zweifel ist die Dreieckskooperation eine ökonomisch und politisch gleichermaßen interessante Zusammenarbeitsform, werden durch sie doch sowohl die sensiblen Punkte der Ost-West- als auch die der Entwicklungspolitik berührt. Doch sind darin auch die retardierenden Momente begründet: die entwicklungspolitischen Grundauffassungen in der DDR und in den westlichen Industrieländern sind zu unterschiedlich, um der Dreieckskooperation für die überschaubare Zukunft eine große Chance einräumen zu können. Entwicklungshilfe. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1396–1397 Unterhaltungskunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht1. Begriffe, Formen und Ziele der GU. Bei der GU der DDR sind zu unterscheiden die intrasystemare, die intersystemare und die Drittlandkooperation (Dreieckskooperation). Die intrasystemare GU. betrifft die Zusammenarbeit mit Partnern aus Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die intersystemare die Kooperation mit Unternehmen aus allen anderen Ländern, speziell westlichen Industriestaaten. In beiden Fällen kann das Projekt entweder in der DDR selbst, im…
DDR A-Z 1985
Einkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre sind auf die seinerzeitige Wachstumskrise zurückzuführen, die hohen Raten zu Beginn der 70er Jahre auf die Politik Honeckers, den Lebensstandard rasch zu steigern. Mit den in jüngerer Zeit aufgetretenen (und immer noch akuten) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) hängt die neuerliche Abschwächung des E.-Anstieges zusammen: die Forcierung der Exporte und die Drosselung der Importe gingen zu Lasten der inländischen Verwendung. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) von den Brutto-E. (1960: 11,5 v.H.; 1982: 12,1 v.H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich im gesamten Zeitraum progressiv, lediglich nach der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 — die stark belasteten E. der gut verdienenden Inhaber fielen weg — sank die Steuerquote vorübergehend. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozialversicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben nur bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v.H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v.H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Mit der Einführung bzw. Umgestaltung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Jahr 1971 (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wurde u.a. die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben bzw. nach oben verschoben. Danach stiegen E. und Sozialabgaben etwa in gleichem Tempo, d.h. der Anteil der Versicherungsbeiträge am Brutto-E. blieb konstant. a) Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z.B. Krankengeld, Kinderbeihilfen, Renten), Vermögenseinkünfte u.ä. — stiegen mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E., aber leicht überdurchschnittlich (um 4,0 v.H. jährlich). Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 70 v.H. (1960) auf 76 v.H. (1982). Der Anstieg ist außer auf höhere Durchschnitts-E. auch auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. [S. 341]Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1982 nur in Höhe von etwa 12 v.H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu: von 14,3 v.H. auf 25,1 v.H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. b) Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen (Binnenhandel; Freie Berufe; Handwerk), gemessen an den Gesamt-E., sind von 23 v.H. im Jahr 1960 auf 14 v.H. 1982 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen in diesen Bereichen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen — zumindest bei Besserverdienenden — wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. c) Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1982 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 4,7 v.H. Von 7,7 v.H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 9,7 v.H. im Jahre 1982. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v.H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v.H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen, 1976 folgte eine weitere mit 15 v.H. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1979) erbrachte Verbesserungen von über 10 v.H. Es wurden jeweils 3–4 Mill. Renten erhöht. Eine erneute Rentenerhöhung wurde im Mai 1984 zum 1. 12. 1984 angekündigt. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. [S. 342] Die Rentner bezogen bis Mitte der 70er Jahre nur gut 35 v.H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1976 und 1979 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (auf reichlich 40 v.H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen sich bis heute nicht gravierend geändert haben. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum: jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v.H. und vergrößerte sich bis 1982 auf 55 v.H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen — obwohl sehr problematisch — werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen: hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v.H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so betrug der Abstand 1982 rd. 80 v.H. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die Rentner nur etwa die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1982 betrug die Differenz über 70 v.H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z.B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 10–15 v.H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben über die Haushalts-E. der Genossenschaftsbauern liegen nicht vor. Am unteren Ende der Skala bewegten sich auch hier die Rentner: ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer; nach 1970 hat sich diese Relation etwas verbessert. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder: während z.B. bei den Rentnern 1,5 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den Arbeitnehmern 3 und bei den Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v.H., 1970 jedoch nur um 10 v.H. über dem der Genossenschaftsbauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen waren unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl der Unterschied nicht so kraß ausfiel wie bei den Haushalts[S. 343]E. insgesamt. Zwischen 1960 und 1970 erhielten die Rentner 50–60 v.H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt, mittlerweile sind es immerhin rd. 75 v.H. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist die unterschiedliche E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner schon Mitte der 70er Jahre denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist seit längerem erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf früher nur über gut die Hälfte und heute über drei Viertel des E. eines Arbeitnehmerhaushaltes verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v.H.) als in der DDR (9 v.H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von den jeweiligen Preisen für die angebotenen Güter und Dienstleistungen (Preissystem und Preispolitik) und damit von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — fast ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus: Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1982 mit gut 50 v.H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v.H.). Für Rentnerhaushalte galt 1982 eine ähnliche Relation. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 340–343 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre…
DDR A-Z 1985
Syndikalismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die eigentliche „direkte Aktion“, auf die es sich zu konzentrieren gelte. Parteien, Regierungen usw., also „Politik“ im engeren Sinne, seien nur abgeleitete Phänomene; Handeln in diesem Bereich gilt dem S. daher nur als „indirekte Aktion“. Dementsprechend sieht der S. in den ökonomischen Organisationen der Arbeiterklasse, den Gewerkschaften, die eigentlichen Träger der sozialen und revolutionären Auseinandersetzungen. Der Kampf um die Verbesserung der Lebensbedingungen und zur Überwindung des kapitalistischen Gesellschaftssystems wird vom S. als ein einheitlicher Prozeß gesehen. Kampfinstrumente des S. sind Boykott, Sabotage, Massendemonstrationen, Streiks und als letzte bzw. höchste Kampfform der revolutionäre Generalstreik. Der S. hatte und hat in Restbeständen noch heute — z. T. in Form des auf föderative Strukturen und direkte Demokratie verpflichteten Anarchosyndikalismus — vor allem in Frankreich, Italien, Spanien und einzelnen Ländern Lateinamerikas Bedeutung. Kommunistische Parteien haben den S. immer in gleicher Weise wie den Anarchismus bekämpft. Für den Marxismus-Leninismus ist die Partei die höchste Organisationsform, der die Gewerkschaften untergeordnet sind. — In der UdSSR wurde die „Arbeiteropposition“, die sich für die Übernahme der Volkswirtschaft durch die Gewerkschaften und die Einführung der Arbeiterselbstverwaltung einsetzte (A. G. Schljapnikow, Alexandra M. Kollontai), von W. I. Lenin 1921 als „syndikalistische und bis zu einem gewissen Grad halbanarchistische Abweichung“ gebrandmarkt (W. I. Lenin, Werke, Bd. 32, Berlin [Ost], 1961, S. 176). In der DDR ist der Vorwurf des S. dann von seiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) erhoben worden, wenn betriebliche Gewerkschaftskommissionen oder Arbeitskollektive versuchten — in sehr begrenzter Weise —, in die Kompetenzen des Betriebsleiters einzugreifen (Einzelleitung; Demokratischer Zentralismus). Das war z.B. der Fall, als einige Ständige Produktionsberatungen 1959/60 versuchten, ihren Beschlüssen gegenüber den Werkleitern größeres Gewicht zu geben und als einzelne Brigaden der sozialistischen Arbeit (Sozialistischer Wettbewerb) etwa zur gleichen Zeit Prämien selbst aufteilen, Urlaubspläne in eigener Verantwortung aufstellen wollten usw. Auch im internationalen Feld sehen die kommunistischen Parteien nur in Ausnahmefällen die Möglichkeit, mit syndikalistischen Organisationen kurzfristige Bündnisse (Bündnispolitik) einzugehen. Der S. ist in aller Regel antisowjetisch orientiert und gehört zu den energischsten Kritikern der Herrschaftssysteme sowjetischen Typs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1347 Subjektivismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z System der fehlerfreien ArbeitSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Aus dem französischen Wort „syndicalisme“ (Gewerkschaftswesen) entstandenen Bezeichnung für jene Richtungen in der Arbeiterbewegung, die Parteien und die Beteiligung an den politischen Institutionen (Wahlen, Parlament, Regierung) entweder völlig ablehnen oder als unwichtig sehr gering bewerten. Der S. geht davon aus, daß der Klassengegensatz in der Ökonomie seine Ursache habe. Die ökonomische Auseinandersetzung sei daher die…
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Zensur (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System gehören: 1. die Kaderpolitik, die die Besetzung aller Entscheidungspositionen, auch der in den staatlichen Kulturinstitutionen, Massenmedien, Verlagen, im Filmwesen, in den Künstlerverbänden usw., mit loyalen Anhängern der SED garantiert; 2. die Informations- und Meinungs-Z. durch die Medienpolitik der SED, durch staatliche Lizenzpflicht (Erlaubnis) und Druckgenehmigungen für alle Publikationen (zuständig für Presse ist das Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrates, für Bücher das Ministerium für Kultur, Hauptabteilung Verlage und Buchhandel, Verlagswesen, für Filme die Hauptabteilung Film des Ministeriums für Kultur), durch Einfuhrbeschränkungen für Zeitungen und Bücher z.B. aus dem Westen, durch Post- und Paket-Z. und durch das politische Strafrecht; 3. die ideologische Selbst-Z. („Kritik und Selbstkritik“). Die prominente Schriftstellerin Christa Wolf („Der geteilte Himmel“, „Nachdenken über Christa T.“) schrieb 1974 zum Problem der Selbst-Z. in der Literatur: „Der Mechanismus der Selbstzensur, der dem der Zensur folgt, ist gefährlicher als dieser: Er verinnerlicht Forderungen, die das Entstehen von Literatur verhindern können, und verwickelt manchen Autor in ein unfruchtbares und aussichtsloses Gerangel mit einander ausschließenden Geboten: daß er realistisch schreiben soll zum Beispiel und zugleich auf Konflikte verzichten, daß er wahrheitsgetreu schreiben soll, aber sich selbst nicht glauben, was er sieht, weil es nicht ‚typisch‘ sei.“ (Weimarer Beiträge, 6/1974, S. 102) Siehe auch Z.-Maßnahme gegen Christa Wolfs „Kassandra“ in „FAZ“ vom 25. 2. 1984, S. 23, Stefan Heyms Interview in „Stuttgarter Nachrichten“ vom 28. 4. 1984 und Erich Loests „Der vierte Zensor — Vom Entstehen und Sterben eines Romans in der DDR“, Edition Deutschland Archiv, Verlag Wissenschaft und Politik, Köln, 1984. Über die Z. und Selbst-Z. westlicher Korrespondenten in der DDR: Fritz Pleitgen in: „Frankfurter Rundschau“ vom 8. 7. 1982 und in: „Die Zeit“ Nr. 34 u. 35, August 1982. Medienpolitik, II. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1536 Zeitungsvertriebsamt (ZVA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ZentragSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bereits vor Einstellung der offiziellen sowjetischen Z. (Zensoren der SMAD) im August 1949 wurde von der SED ein politisch-ideologisches und administratives (indirektes) Z.-System für alle Publikationen und Massenmedien aufgebaut und nach der Übergabe aller Verwaltungsfunktionen durch die SMAD an die Regierung der DDR (10. 10. 1949) ausgebaut, das bis zur Gegenwart im wesentlichen unverändert geblieben ist. Zu diesem Z.-System…
DDR A-Z 1985
Demokratie, Sozialistische (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistisch-leninistische Staatslehre versteht unter SD. „die Ausübung aller politischen Macht durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten der Werktätigen unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei … Der sozialistische Staat und das sozialistische Recht sind grundlegende Elemente, Ausdrucksformen der sozialistischen Demokratie … Der Begriff der sozialistischen Demokratie umfaßt … auch die vielfältigen nichtstaatlichen Formen gesellschaftlicher Aktivität der Werktätigen. Der Begriff der sozialistischen Demokratie charakterisiert somit das gesamte politische System der sozialistischen Gesellschaft sowohl hinsichtlich seiner politisch-sozialen Struktur und demokratischen Organisation als auch seiner praktischen gesellschaftlichen Aktion.“ (Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1980, S. 279, 281) Nach Auffassung des Marxismus-Leninismus ist jede Politik Ausdruck von Klasseninteressen. Dementsprechend gilt der Staat als „das entscheidende politische Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen. Mittels des Staates wird i.d.R. die ökonomisch herrschende zur politisch herrschenden Klasse.“ (Kleines politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost], S. 854) Mit der Erringung der Staatsmacht durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die für sich in Anspruch nimmt, vor allem die Interessen der Arbeiterklasse zu vertreten, und die Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln (Eigentum) habe der Staat allerdings seinen Charakter grundlegend gewandelt. Zwar sei auch der sozialistische Staat in der DDR [S. 265]Klassenstaat, er vertrete aber die Interessen der Mehrheit der Gesellschaft (der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten; Bündnispolitik; Klasse/Klassen, Klassenkampf) bzw. bei weiterer Ausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft die Interessen aller sozialer Klassen und Schichten. Die im wesentlichen einheitliche Eigentumsordnung habe zur Herausbildung allen gemeinsamer, grundsätzlicher Interessen geführt (Interessen/Interessenübereinstimmung). Diese Einheitlichkeit der Interessenlage mache es möglich, daß das Volk sich erstmals „souverän“ konstituieren könne. Es sei Ausdruck der Volkssouveränität, daß alle Staatsfunktionen (Legislative, Exekutive und Judikative) zur Gewalteneinheit zusammengefaßt werden. Ausdrücklich grenzt sich der Marxismus-Leninismus scharf gegenüber der Gewaltenteilung als Verfassungsgrundsatz parlamentarisch-rechtsstaatlicher D. ab. Aus der These von der gegebenen grundsätzlichen Interessenübereinstimmung werden weitreichende Folgen für die Stellung des Bürgers im Staat gezogen. Da das Verhältnis der einzelnen zum Eigentum im wesentlichen gleich sei, der Staat keine spezifischen Interessen, sondern das von der Partei formulierte und in staatliche Normen gegossene Gesamtinteresse repräsentiere, könne jeder sich in diesem mit seinen eigenen Interessen wiederfinden. Das Tätigwerden innerhalb des politisch-sozialen Systems sei daher nicht nur Recht, sondern immer auch zugleich Pflicht der Bürger. Grundrechte sind nach diesem Staatsverständnis immer zugleich Pflichten; die konkrete inhaltliche Ausfüllung der Rechte/Pflichten bleibt zudem gebunden an das, was von seiten der Partei jeweils als historisch notwendig und möglich in deren für das politische System verbindlichen Programm (Linie) Eingang gefunden hat. Erst in jüngerer Zeit hat sich ein gewisser Wandel im Rechtsverständnis der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtstheorie angebahnt. Bis in die 60er Jahre galt die Auffassung, daß im sozialistischen Recht objektives (die Rechtssubjekte bindendes) und subjektives (den Rechtssubjekten Ansprüche einräumendes) Recht zusammenfalle, es nur „einheitliche Normen“ gebe, die ein bestimmtes Verhalten bzw. das Unterlassen bestimmter Handlungen eindeutig vorschreiben. Seit den 60er Jahren hat sich in der DDR die Auffassung durchgesetzt, daß es auch im Sozialismus „subjektive Rechte“ gebe, d.h. die Normen des objektiven Rechts enthalten vielfach Anspruchsrechte und eröffnen Handlungsmöglichkeiten für den einzelnen. Diese Diskussion ist bisher nicht abgeschlossen: während die Mehrheit der Rechtswissenschaftler einer engen Auslegung der „subjektiven Rechte“ das Wort redet, nachdem das subjektive Recht sich wesentlich auf die Ausfüllung der objektiven Rechtsnormen beschränken soll, plädiert eine Minderheit dafür, die subjektiven Rechte zu echten Initiativrechten auszubauen, um so der SD. einen substantiellen Gehalt zu geben und zugleich die Stabilität des politischen Systems zu erhöhen. Bisher hat diese jüngere Entwicklung jedenfalls nicht dazu geführt, daß der einzelne gegenüber dem Staat in einem Rechtsstreit seine subjektiven Rechte durchsetzen könnte (Verwaltungsrecht); der einzelne bleibt noch immer auf Eingaben und Verwaltungsbeschwerden verwiesen. Gerechtfertigt wird diese Situation mit dem Argument, daß der sozialistische Staat als solcher nicht irren könne, Fehler begehen allenfalls einzelne Staatsfunktionäre bei der Auslegung einzelner Normen bzw. bei der Interpretation politischer Weisungen. Die postulierte Interessenübereinstimmung ist im übrigen Grundlage des gesamten politischen Systems. Die SED definiert sich selbst als „die marxistisch-leninistische Partei der Arbeiterklasse und des ganzen werktätigen Volkes“, als „die führende Kraft bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Es sei ihre Aufgabe, „die gesellschaftliche Entwicklung in der DDR auf der Grundlage einer wissenschaftlich fundierten Strategie und Taktik politisch zu leiten“ (Programm der SED von 1976, IV.). Der Staat (Staatsapparat und Volksvertretungen) ist dabei ihr Hauptinstrument. Dem Führungsanspruch der Partei unterliegen die anderen Parteien ebenso wie die gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen). Der Demokratische Zentralismus und die Kaderpolitik sind wichtige Instrumente um den Führungsanspruch der Partei durchsetzen zu können und ein einheitliches Handeln der einzelnen Systemteile zu sichern. Die Beschlüsse der SED und die von den staatlichen Instanzen gesetzten rechtlichen Normen gelten als Ausdruck der „objektiv gemeinsamen gesellschaftlichen Interessen und einheitlichen Ziele“ aller Werktätigen. „Dabei sichert die Partei, daß bei der Verwirklichung der gemeinsamen Interessen aller Werktätigen entsprechend den konkreten Bedingungen und Möglichkeiten in den verschiedenen Etappen des sozialistischen und kommunistischen Aufbaus auch spezifische Interessen einzelner Klassen, Schichten, Kollektive sowie der Bürger die notwendige Beachtung finden.“ (Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie, a.a.O., S. 293) Aus diesem Omnikompetenzanspruch der Partei wird jede autonome Interessenartikulation außerhalb der dafür vorgesehenen Gremien und Formen (Volksvertretungen, Massenorganisationen, Eingaben, Beschwerden usw.) ausdrücklich abgelehnt. Forderungen nach konkurrierenden Parteien, parteiunabhängigen Interessenverbänden usw. werden als „revisionistisch“ (Revisionismus) abgelehnt. Sie seien Versuche des Klassenfeindes, die „Einheit des Volkes“ aufzuspalten und bedrohten die Führungsrolle der Partei. Insbesondere nach dem Prager Frühling (1968) und den Ereignissen in Polen (1980 ff.) ist der ideologische Kampf gegen den Pluralismus und den Demokratischen ➝Sozialismus verstärkt worden. Forderungen, das „Volkseigentum“, das auch in der staatsrechtlichen Literatur der DDR zutreffend als Staatseigentum bezeichnet wird, wirklich zu vergesellschaften (z.B. durch Einführung eines „Gruppeneigentums“ der Belegschaften, durch Ausweitung der Mitwirkung zur Mitentscheidung in ökonomischen Fragen), werden als „Angriff auf die Grundlagen des Sozialismus“, feindlich und revisionistisch bekämpft. Da der [S. 266]Staat der DDR bereits der Staat aller sei, sei Staatseigentum bereits Gemeineigentum. Eine Aufsplitterung des Eigentums bzw. die Delegation von Verfügungsrechten über das Eigentum an die Basis der Gesellschaft würde lediglich die Staatsmacht schwächen und Gruppeninteressen fördern. Unerörtert bleibt von offizieller Seite jedoch immer die tatsächliche Kumulation der Verfügungsgewalt über den gesamten Wirtschaftsprozeß in der politischen Führungsspitze bei relativer Einflußlosigkeit der Produzenten bzw. des gewöhnlichen Staatsbürgers. Der Begriff SD. hat die Begriffe „Diktatur des Proletariats“ und Arbeiter-und-Bauern-Macht bzw. Staat seit den 60er Jahren in der Agitation und Propaganda etwas in den Hintergrund treten lassen. Die Kontinuität des ideologischen und staatsrechtlichen Selbstverständnisses des Marxismus-Leninismus ist dadurch jedoch nicht unterbrochen worden. Auch heute noch ist „die Politik der SED … auf die weitere allseitige Stärkung des sozialistischen Staates der Arbeiter und Bauern als einer Form der Diktatur des Proletariats gerichtet, die die Interessen des ganzen Volkes … vertritt“ (Programm der SED von 1976, II. C.). Die Aufnahme des Begriffes SD. als eine der zentralen Kategorien des marxistisch-leninistischen Staatsverständnisses diente zum einen der Abwehr von Angriffen aus dem Westen. Bedeutsamer ist aber wohl die Einsicht gewesen, daß der Abschluß der Phase der Enteignungen und der umfassenden sozialstrukturellen Eingriffe (vor allem in den Jahren 1945–1961) bei gleichzeitiger Herausbildung einer sozial und ökonomisch ausdifferenzierten, hochentwickelten Industriegesellschaft neue Formen der Mitwirkung notwendig machte, um die gesellschaftlichen Gruppen effektiver in das politische System zu integrieren. Der Ausbau der Mitwirkungsformen zielt allerdings nicht auf eine Verlagerung von Entscheidungskompetenzen in die Gesellschaft, sondern auf die „Erhöhung der Effektivität der staatlichen Leitung“. Die Ende der 50er Jahre geprägte Agitationslosung „Arbeite mit, plane mit, regiere mit“ hat inzwischen Eingang in die Verfassung der DDR gefunden und verdeutlicht diese Intention (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechte). Dabei geht es vor allem um die Beteiligung der Bürger durch Anregungen und Verbesserungsvorschläge in der Phase der Entscheidungsvorbereitung und um die optimale Ausführung einmal getroffener Entscheidungen. Innerhalb der Massenorganisationen und der Volksvertretungen findet zugleich eine begrenzte und kontrollierte Artikulation von Einzelinteressen statt. Soweit es sich um Mitentscheidungsrechte handelt (z.B. im Betrieb; Betriebsgewerkschaftsorganisationen [BGO]) bleiben diese eingebunden in die Strukturen des Demokratischen Zentralismus innerhalb der auf die Führungsrolle der Partei verpflichteten Verbände und Institutionen. Bedeutung, hat vor allem die Beratung der Partei und des Staatsapparates durch Experten erlangt, für die seit den 60er Jahren eine große Zahl von ständigen und zeitweiligen Beratungsgremien auf allen Ebenen des Partei- und Staatsaufbaus entstanden sind. — Der Ausbau der Mitwirkungsformen wird auch zukünftig angestrebt: „Die Hauptrichtung, in der sich die sozialistische Staatsmacht entwickelt, ist die weitere Entfaltung und Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie. Die in vielfältigen Formen erfolgende Mitwirkung der Bürger an der Leitung des Staates und der Wirtschaft wird immer mehr zum bestimmenden Merkmal des Lebens im Sozialismus.“ (Programm der SED von 1976, II. C.) Der Marxismus-Leninismus grenzt die SD. deutlich gegenüber dem liberalen Demokratieverständnis des Westens ab: Gewaltenteilung, Parteienkonkurrenz mit entsprechenden Wahlverfahren, autonomes Verbandswesen, Sicherung einer autonomen Sphäre des einzelnen gegenüber dem Staat usw. gelten als „bürgerlich“. Sie dienten letztlich auch in kapitalistischen Systemen nur der Verschleierung der tatsächlich gegebenen Klassenherrschaft der Bourgeoisie. Gemäß der marxistischen Formationslehre (Gesellschaftsordnung) stellt die bürgerliche D. allerdings dennoch einen Fortschritt gegenüber dem absolutistischen Feudalstaat dar, weil sie dem Proletariat das Wahlrecht sowie Rede- und Koalitionsfreiheit gebracht und damit die Voraussetzungen für die Überwindung der kapitalistischen Gesellschaft geschaffen habe. Die bürgerliche D. sei zwar eine „Diktatur der Minderheit über die Mehrheit“, der Bourgeoisie über das Proletariat, bilde aber ein erstrebenswertes Übergangsstadium auf dem Wege zur Diktatur des Proletariats und zum Sozialismus. Grundrechte, Sozialistische; Verfassung; Wahlen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 264–266 Demarkationslinie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD)Siehe auch das Jahr 1979 Die marxistisch-leninistische Staatslehre versteht unter SD. „die Ausübung aller politischen Macht durch die Arbeiterklasse im Bündnis mit den anderen Klassen und Schichten der Werktätigen unter Führung der marxistisch-leninistischen Partei … Der sozialistische Staat und das sozialistische Recht sind grundlegende Elemente, Ausdrucksformen der sozialistischen Demokratie … Der Begriff der sozialistischen Demokratie umfaßt … auch die vielfältigen nichtstaatlichen…
DDR A-Z 1985
Arbeitshygiene (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Prinzipien. Mit A. wird (in der DDR) die gesamte wissenschaftliche und angewandte Arbeitsmedizin bezeichnet, insbesondere der auf Vorbeugung („Prophylaxe“) ausgerichtete Schutz der Erwerbstätigen in der Industrie, zunehmend aber auch in der industrialisierten Landwirtschaft und in allen anderen Wirtschaftsbereichen, gegen die spezifischen Gesundheitsgefahren der Betriebe, ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsmittel mit dem Ziel der Ausschaltung derartiger Risiken, mindestens aber der Früherkennung von Gesundheitsschäden. Die Aktivitäten zum Ausbau der A. haben schon 1946 eingesetzt. Das hat — wie in der UdSSR — z.T. historisch-ideologische, überwiegend aber rationale Gründe: Die verfügbaren Arbeitskräfte sollen auch unter ungünstigen Bedingungen so effektiv wie möglich eingesetzt und aus diesem Grund „pfleglich“ behandelt werden. Die nachdrückliche Entwicklung des Betriebsgesundheitswesens nach 1945 hat hier ihre stärksten Wurzeln. Eine seiner beiden Hauptaufgaben war stets der Gesundheitsschutz in den Betrieben, also die vorbeugende Arbeit. Sie ist in den Perspektivplänen für die Entwicklung des Gesundheitswesens und in den Volkswirtschaftsplänen (Planung) immer wieder stark betont worden. Dem gesetzten Ziel dienen arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen (ATÜ), die als Einstellungs- und Wiederholungsuntersuchungen vorgeschrieben sind für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Werktätige, die schwere körperliche Arbeit leisten bzw. bestimmten „physikalischen oder chemischen Schadfaktoren“ oder aber Infektionsgefahren ausgesetzt sind. Weiter sind im Katalog auch Arbeitnehmer mit Mehrfachbelastungen, Frauen mit 3 oder mehr Kindern unter 16 Jahren und Arbeitnehmer [S. 59]in den letzten 5 Jahren vor Erreichen der Altersgrenze genannt. 1982 wurden von den betriebsmedizinischen Diensten 871.475 Überwachungsuntersuchungen ausgeführt, das waren 85,7 v.H. der vorgesehenen 101.6.362, außerdem 293.615 Tauglichkeitsuntersuchungen und 506.047 sonstige Vorsorgeuntersuchungen. Andere ambulante Einrichtungen führten weitere 284.956 Überwachungs- (= 93,3 v.H. des Solls) und 139.5.080 sonstige Vorsorgeuntersuchungen durch. 2. Organisation. Die jetzige Organisation der A. ist 1978 und 1980 gesetzlich fixiert worden (VO über das Betriebsgesundheitswesen und die A.-Inspektion v. 11. 1. 1978 [GBl. I, S. 61]; 3. DB dazu — Arbeitshygienische Zentren und Arbeitshygienische Beratungsstellen — v. 7. 1. 1980 (GBl. I, S. 41]); die Neuregelung der Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen folgte erst 1981 (Berufskrankheiten). Vorhergegangen waren langjährige Bemühungen um eine geeignete Organisationsform, in der die generell „territoriale“, d.h. regionale Gliederung der medizinischen Versorgung in Einklang gebracht werden sollte mit den in den Wirtschaftsbereichen und -zweigen unterschiedlichen Erfordernissen der angewandten Arbeitsmedizin, auf deren zentrale „Anleitung“ das Ministerium für Gesundheitswesen nicht verzichten wollte. Es konnte sich mit dieser Forderung gegenüber Verkehrsministerium, Volkspolizei, Nationaler Volksarmee, dem Staatssicherheitsdienst und der Wismut-AG (Uranbergbau) nicht durchsetzen. Nach der Neuregelung bestehen 15 A.-Inspektionen bei den Räten der Bezirke und 250 ärztlich geleitete A.-Inspektionen bei den Räten der Kreise, fachlich angeleitet von einer entsprechenden Hauptabteilung des Ministeriums für Gesundheitswesen. Aufgabe der A.-Inspektion ist die Beratung der Betriebe bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel der Umsetzung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis des Arbeitslebens, sowie die Anleitung und Kontrolle der Betriebe und der Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens bei der Verwirklichung der einschlägigen Rechtsvorschriften. Dementsprechend haben sie beträchtliche Eingriffsbefugnisse und auch Strafvollmacht auf der Grundlage des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Außerdem obliegt den A.-Inspektionen die Sammlung aller Meldungen von Berufskrankheiten, deren Begutachtung und die fachliche Mitwirkung bei der Entschädigung von Betroffenen. In loser Kooperation mit den A.-Inspektionen sind „zweigspezifisch profilierte“ A.-zentren (AHZ) eingerichtet worden (für Bauwesen, Bergbau, Chem. Industrie, Geologie, Gesundheit und Sozialwesen, Konsumgüter-Binnenhandel, Landwirtschaft, Polygrafie und Verlagswesen, Theater und Orchester — zumeist bei besonders großen Betrieben des jeweiligen Wirtschaftsbereiches); ihnen nachgeordnet sind eine große Zahl von Arbeitshygienischen Beratungsstellen (AHB) in Industriebetrieben, neuerdings auch in Großbetrieben der Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Organisatorisch sind AHZ wie AHB jeweils Teil einer Betriebspoliklinik bzw. eines Betriebsambulatoriums. Diese führen gegebenenfalls eine entsprechende Zusatzbezeichnung. Grundlage der fachlichen Arbeit der AHZ und AHB ist eine Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Gesundheitswesen und dem für den betreffenden Wirtschaftszweig zuständigen Ministerium, und sie werden durch beide Ministerien „fachlich-inhaltlich“ angeleitet. Aufgetragen sind ihnen die Erfassung. Analyse und Bewertung der arbeitshygienischen Situation und des Gesundheitszustandes der Beschäftigten, die Erforschung der bereichsspezifischen Einflüsse auf den Gesundheitszustand und die Beratung aller Beteiligten wie auch der A.-Inspektionen. 3. Zentrale Steuerung. „Leiteinrichtung“ des Ministeriums für Gesundheitswesen für die A. und die „arbeitsmedizinische Betreuung der Werktätigen“ ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) der DDR in Berlin-Lichtenberg. Seine Errichtung geht auf das Jahr 1948 zurück. Es ist zentrales Forschungsinstitut für A. und die Aufklärung der Zusammenhänge zwischen physikalischen, chemischen und biologischen Schadensfaktoren einerseits und arbeitsbedingten Gesundheitsschäden andererseits. Zu seinen Aufgaben gehören die Ausarbeitung von arbeitshygienischen Grenzwerten und Normen mit den der dazugehörigen Meß- und Bewertungsverfahren, ferner die Begutachtung schwieriger Einzelfälle sowie die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften der A. (letzteres „im Auftrag“ der Akademie für Ärztliche Fortbildung). Auch vertritt es die DDR in den fachlich einschlägigen, internationalen wissenschaftlichen oder fachpolitischen Institutionen und Gremien. Es ist dem Ministerium für Gesundheitswesen direkt unterstellt; Leiter: Prof. Dr. sc. med. Hans Günther Häublein. 4. Ausbildung der Fachkräfte. Die Ausbildung von Arbeitsmedizinern ist durch die Errichtung von entsprechenden Lehrstühlen bei allen Universitäten (Universitäten und Hochschulen) und Medizinischen Akademien und durch die Einrichtung von Lehrgängen bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung unter Mitwirkung des Zentralinstituts schon frühzeitig in Angriff genommen worden. 1980 gab es mehr als 800 Fachärzte für A. Die A.-Ingenieure und A.-Inspektoren, denen die Überwachung der Betriebe und Arbeitsplätze obliegt, werden auf einer Fachschule in Berlin (Ost) in einem 3jährigen Studium ausgebildet. Sie gehören zu den Mittleren medizinischen Berufen. Die Zahlen der berufstätigen A.-Ingenieure und -Inspektoren werden nicht mehr veröffentlicht. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 58–59 Arbeitsgestaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsklassifizierungSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Prinzipien. Mit A. wird (in der DDR) die gesamte wissenschaftliche und angewandte Arbeitsmedizin bezeichnet, insbesondere der auf Vorbeugung („Prophylaxe“) ausgerichtete Schutz der Erwerbstätigen in der Industrie, zunehmend aber auch in der industrialisierten Landwirtschaft und in allen anderen Wirtschaftsbereichen, gegen die spezifischen Gesundheitsgefahren der Betriebe, ihrer Arbeitsplätze und Arbeitsmittel mit dem Ziel der…