DDR A-Z 1985
Kommunistische Partei der Sowjetunion (KPdSU) (1985)
Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII. Parteitag 1918 hieß, wurde nach einem verlustreichen, teilweise unter ausländischer Beteiligung geführten Bürgerkrieg zur führenden und alleinbestimmenden Macht im Sowjetstaat. Nach Lenins Tod (1924) gelangte Stalin an die Spitze der bolschewistischen Partei, die sich seit dem XIV. Parteitag 1925 KPdSU (B) nannte (seit dem XIX. Parteitag 1952: KPdSU). Unter Stalins Führung beherrschte die KPdSU auch die Komintern und damit die kommunistischen Parteien aller Länder. Die KPdSU vollzog unter Stalins Regime (durch die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Fünfjahrpläne der Industrie unter sich wiederholenden, schweren wirtschaftlichen Krisen und Hungerkatastrophen) in den 30er Jahren die Industrialisierung Rußlands, die die Sowjetunion zur Weltmacht werden ließ. Zugleich praktizierte der Stalinismus eine uneingeschränkte politische Diktatur. Während der Stalinschen Säuberungen 1936–1938 wurden die führenden Kommunisten der Lenin-Ära und ein Großteil des Funktionärskorps der KPdSU, aber auch in die SU emigrierte Mitglieder ausländischer kommunistischer Parteien einschließlich solcher der KPD liquidiert. Nach dem II. Weltkrieg bestimmte die KPdSU auch über die kommunistischen Parteien der Ostblockstaaten, darunter die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Der XX. Parteitag 1956 und der XXII. Parteitag 1961 verurteilten unter der Führung N. S. Chruschtschows die drastischen Auswirkungen der Stalin-Herrschaft. Die regierenden kommunistischen Parteien erhielten, im einzelnen niemals definierte, begrenzte eigene Entscheidungsspielräume; aus ihrer völligen Abhängigkeit von der KPdSU wurde in Ansätzen so etwas wie eine „Juniorpartnerschaft“. Im Oktober 1964 wurde Chruschtschow durch L. I. Breschnew als 1. Sekretär (später Generalsekretär) des ZK der KPdSU abgelöst. Nach dessen Tod (10. 11. 1982) wählte das ZK der KPdSU am 12. 11. 1982 J. Andropow zu seinem Generalsekretär und nach dessen Tod (9. 2. 1984) am 13. 2. 1984 K. Tschernenko. Die KPdSU hat sich aus einer Kaderpartei zu einer staatstragenden Massenpartei entwickelt (Mitglieder 1918: 300.000; 1939: 2,4 Mill.; 1952: 6,8 Mill.; 1976: 15,7 Mill.; 1981: 17,5 Mill.). Formal ist die Partei nach dem sich an dem Staatsaufbau der SU orientierenden Territorialprinzip gegliedert, der Demokratische Zentralismus ist Organisationsprinzip. Danach ist der Parteitag oberstes Organ, er tagt alle 5 Jahre (XXVI. Parteitag 1981). Er ist ebenso wie das ZK (319 Mitglieder und 115 Kandidaten) mehr ein Akklamations- als ein Entscheidungsorgan. Die politisch entscheidenden Führungsgremien sind das Politbüro (12 Mitglieder, 7 Kandidaten) und das Sekretariat (9 Mitglieder), in denen die politischen Grundsatzentscheidungen getroffen werden und deren Durchführung sowie Konkretisierung mit Hilfe des in alle staatlichen Institutionen, Wirtschaftseinheiten, Bildungseinrichtungen usw. hineinreichenden Parteiapparates (etwa 250.000 hauptamtliche Funktionäre) kontrolliert wird. Die KPdSU hat auf allen Gebieten der Gesellschaft das Führungsmonopol. In der kommunistischen Weltbewegung wird die „führende Rolle“ der KPdSU nach wie vor von zahlreichen Parteien (auch der SED), mit Ausnahme der „eurokommunistischen“ (Eurokommunismus), anerkannt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 735–736 Kommissionsvertrag A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) / Deutsche Kommunistische Partei (DKP)Entstand 1903 aus der Spaltung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Rußlands (SDAPR), als sich unter Lenins Führung die radikalen Bolschewiki (= Mehrheitler) von den Menschewiki (= Minderheitler) ab[S. 736]spalteten. Der organisatorische Bruch erfolgte 1912. Bis zur Februarrevolution 1917 arbeitete die Partei illegal. Unter Führung Lenins und Trotzkis übernahmen die Bolschewiki durch die Oktoberrevolution 1917 die Macht in Rußland. Die KP Rußland (Bolschewiki), wie sie seit dem VII.…
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Staatliches Filmarchiv (1985)
Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der Änderung des Statutes vom 12. 6. 1968 (GBl. III, S. 28) hat das Archiv nunmehr „das gesamte nationale Filmschaffen der Deutschen Demokratischen Republik sowie die wichtigsten Werke der internationalen Filmproduktion zu sammeln und die Filme zu konservieren, zu erfassen und wissenschaftlich zu bearbeiten“. Daneben soll es „seine Bestände für Film- und Fernsehproduktionen in der Deutschen Demokratischen Republik, die durch eine kritische Verarbeitung des Archivmaterials zur Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins beitragen, und für fortschrittliche Produktionen des Auslandes nutzbar“ machen. Mit etwa 8.000 Spiel- und über 30.000 Dokumentar- und Kurzfilmen sowie Wochenschauen ist das StF. heute eines der größten Filmarchive der Welt. Es kauft jährlich bis zu 500 Filme an, konserviert alle Nitrofilme unter erheblichem Aufwand durch Umkopierung, sammelt aber auch Fachliteratur, Drehbücher, Dekorationsentwürfe, Plakate, Filmprogramme, ältere Filmgeräte und sonstiges filmgeschichtliches Material. Verwertet wird das Filmmaterial u.a. in Dokumentarfilmen der DEFA (u.a. „Du und mancher Kamerad“, „Das russische Wunder“) und Fernsehsendungen. Alte Filme aus den Beständen des Archivs werden verliehen an das Fernsehen und die Filmklubs (rd. 400 Titel aus aller Welt für etwa 2.000 Veranstaltungen pro Jahr) sowie an Interessenten anderer Staaten im Austausch mit dortigen Filmarchiven, u.a. für die Veranstaltung von Retrospektiven auf Filmfestivals. Regelmäßige Vorführungen von Archivfilmen (etwa 900 pro Jahr) durch den zum StF. gehörenden Filmdienst CAMERA (gegr. 1963) finden statt im Ost-Berliner Filmtheater Babylon, im Leipziger Filmkunsttheater Casino, im Dresdener Filmtheater Prager Straße, im Rostocker Filmtheater Metropol, im Karl-Marx-Städter Studiokino, im Hallenser Studiokino und im Potsdamer Filmmuseum der DDR, das 1981 im dortigen restaurierten ehemaligen Marstall eingerichtet wurde. Das StF. gibt dazu vierteljährlich Programmhefte heraus und stellt den Filmklubs Einführungsmaterial zur Verfügung. Es bringt auch filmwissenschaftliche Publikationen heraus. Das StF. ist seit 1956 Mitglied der Internationalen Föderation der Filmarchive (FIAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1268 Staatliches Amt für technische Überwachung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatliches Komitee für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV)Siehe auch: Filmarchiv: 1969 Filmarchiv, Staatliches: 1966 Staatliches Filmarchiv: 1969 1975 1979 Errichtet am 1. 10. 1955, nachdem 1954 die Übergabe der 1945 von der Sowjetunion beschlagnahmten Bestände des ehemaligen Reichsfilmarchivs eingeleitet worden war. Das StF. sollte nach seinem Gründungsstatut „die bedeutendsten Filme der westdeutschen und internationalen Produktion erwerben und konservieren“, und erhält ferner eine Kopie jedes in der DDR hergestellten Films. Mit der…
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Katastrophenschutz (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen gilt die VO vom 15. 5. 1981 (GBl. I, S. 257), zuvor die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse einschließlich extremer Wettererscheinungen und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den koordinierten Einsatz von Kräften, materiellen und technischen Mitteln sowie eine einheitliche, komplexe territoriale Führung erforderlich machen. Havarien sind keine Katastrophen im Sinne der VO. Die Hauptanstrengungen sollen auf die Verhütung von Katastrophen und auf die Vorbereitung wirksamer Bekämpfungsmaßnahmen gerichtet werden. Die zentrale staatliche Leitung der Maßnahmen des K. obliegt dem Ministerrat. Zur Leitung der Bekämpfung von Katastrophen können auf Beschluß des Ministerrates bzw. auf Weisung des Vorsitzenden des Ministerrates Regierungskommissionen eingesetzt werden. Die zentrale Anleitung und Kontrolle des vorbeugenden K. obliegt dem zentralen Leiter der Zivilverteidigung, die Leitung des K. den Vorsitzenden der örtlichen Räte als Leiter der Zivilverteidigung (Notstandsgesetzgebung). Sie sind für die komplex-territoriale Planung, Koordinierung und Durchsetzung der zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen notwendigen Maßnahmen verantwortlich und haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse auf dem Gebiet des K. Weisungs- und Kontrollrecht. Sie planen, koordinieren und kontrollieren die Maßnahmen des vorbeugenden K. und gewährleisten die Leitung der Bekämpfung von Katastrophen mit Hilfe der Stäbe bzw. Komitees der Zivilverteidigung. Sie sind auch für die Führung der zur Bekämpfung von Katastrophen, zur Beseitigung der unmittelbaren Folgen von Katastrophen sowie zur schnellen Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens eingesetzten Kräfte verantwortlich. Die Leiter der Staatsorgane und der Wirtschaftseinheiten sind verpflichtet, auf Anordnung des zuständigen Leiters der Zivilverteidigung Kräfte und Mittel zur Katastrophenbekämpfung zum Einsatz zu bringen bzw. erforderliche zweigspezifische Bekämpfungsmaßnahmen zu veranlassen. Die Leiter der Staatsorgane und die Wirtschaftseinheiten sind für die Maßnahmen des K. in ihrem Bereich verantwortlich. Zur Leitung und Koordinierung aller Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen besteht beim Ministerrat eine Zentrale Katastrophenkommission. Als beratende — nicht mehr leitende und koordinierende Organe, wie bis zum 15. 7. 1981 — bestehen bei den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Bezirkskatastrophenkommissionen, bei den Vorsitzenden der Räte der Kreise Kreiskatastrophenkommissionen. In besonders gefährdeten Städten und Gemeinden sowie in den Stadtbezirken der Bezirksstädte können die Vorsitzenden der übergeordneten Räte die Bildung von Katastrophenkommissionen anordnen. Alle Bürger sind verpflichtet, Wahrnehmungen und Feststellungen über vorhandene Gefahrenquellen und eingetretene Katastrophen den Staatsorganen zu melden und aktiv an der Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen teilzunehmen. Die Staatsorgane sind verpflichtet, Mitteilungen der Bevölkerung sowie eigene Wahrnehmungen über Gefahrenquellen oder eingetretene Katastrophen dem zuständigen Leiter der Zivilverteidigung unverzüglich mitzuteilen. Zur Abwehr und Bekämpfung drohender oder eingetretener Katastrophen können die Leiter der Zivilverteidigung der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden von den Leitern der Zivilverteidigung der Kreise bzw. Bezirke ermächtigt werden, arbeitsfähige Bürger zur Arbeitsleistung zu verpflichten und den Einsatz von technischen und materiellen Mitteln anzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 711 Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kauffonds der BevölkerungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Im Interesse der einheitlichen Vorbereitung und Durchführung wirkungsvoller Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Katastrophen gilt die VO vom 15. 5. 1981 (GBl. I, S. 257), zuvor die VO vom 13. 1. 1971 (GBl. II, S. 117). Als Katastrophen im Sinn dieser VO sind folgenschwere Naturereignisse einschließlich extremer Wettererscheinungen und andere Schadens- oder Unglücksfälle großen und in der Regel überörtlichen Ausmaßes zu verstehen, deren Bekämpfung den…
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Kollektiv- und Arbeitserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für [S. 733]die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Die K. wird so als eine Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen indes auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug zur in der DDR vorfindlichen Lebensrealität nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. 2. Arbeitserziehung in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, als Erziehung zur Arbeit. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß ihrer verfassungsrechtlich fixierten Rechte und Pflichten als „Miteigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel“ in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht allein auf dem Widerspruch zwischen dem im Erziehungsprozeß vermittelten Bild vom Werktätigen als „sozialistischem Eigentümer“ und den Alltagserfahrungen tatsächlicher, weitgehender Ohnmacht am Arbeitsplatz. Die gleichfalls behauptete Identität zwischen den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen mit dem parteilich definierten Gesamtinteresse bestätigt sich darüber hinaus in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732–733 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat Kraftverkehr, VEBSiehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung…
DDR A-Z 1985
Hauptbuchhalter (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der Kombinate) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes bzw. den Generaldirektor des Kombinates zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit der neuen H.-VO (GBl. I, 1979, S. 156 ff.) wurden die Kontrollpflichten des H. verschärft, insbesondere hinsichtlich verstärkter Energie-, Material- und Importeinsparungen, Kostensenkungen sowie erhöhter Plandisziplin und sparsameren Einsatzes der finanziellen Mittel. Er ist besonders verantwortlich für eine hohe Effizienz geplanter Investitionen, ihre schnelle Fertigstellung, einen steigenden Anteil der Rationalisierungen sowie die Durchsetzung des Verbots von Investitionen außerhalb des Planes, sofern es sich nicht um den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln aus Reserven handelt. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen sowie dem Einfluß anderer, zentraler Organe (z.B. hinsichtlich der anzuwendenden betriebswirtschaftlichen Methoden) ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes bzw. des Kombinates vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit Beginn der 70er Jahre mehrfach aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HausbuchSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen…
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Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) (1985)
Siehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins ist. Der Beschluß über die ABI vom 6. 8. 1974 macht ihr zur Aufgabe, die Erfüllung der Beschlüsse der SED und der Regierung systematisch zu kontrollieren, aktiven Einfluß auf die Realisierung der Produktionspläne und auf die Vervollkommnung der Leitung und Planung zu nehmen, die Vorschläge, Kritiken und Eingaben aus der Bevölkerung sorgfältig zu prüfen und auf deren gewissenhafte Bearbeitung durch die Leiter hinzuwirken sowie alle Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit und der Staatsdisziplin, Verschwendung von Volkseigentum und Erscheinungen des Bürokratismus energisch zu bekämpfen. Bereits 1946 waren Volkskontrollausschüsse zunächst als Hilfsorgane der Deutschen Volkspolizei (DVP) bei der Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten tätig, ihre Aufgaben wurden 1948 auf die Kontrolle der Plandurchführung ausgedehnt. Gleichzeitig sind bei der Deutschen Wirtschaftskommission die Zentrale Kontrollkommission und in den Ländern der SBZ Kontrollkommissionen errichtet worden. 1952 wurde die Zentrale Kontrollkommission in eine Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle (ZKSK) umgebildet, in die die Kontrollkommissionen der Länder und auch die Volkskontrollbewegung aufgenommen wurden. In der ABI wurden 1963 die ZKSK und die sie seit 1962 ehrenamtlich unterstützenden Helfer der Staatlichen Kontrolle nach sowjetischem Vorbild organisatorisch zusammengefaßt. Die gegenwärtige Organisationsstruktur der ABI beruht zum einen auf der Verbindung von Partei-, staatlicher und gesellschaftlicher Kontrolle, zum anderen auf der Kombination von Territorial- und Produktionsprinzip. Organe sind das Komitee der ABI auf zentraler Ebene, die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees, die Kombinatsinspektionen, die Kommissionen der ABI in Betrieben und Einrichtungen sowie die Volkskontrollausschüsse in den Städten und Gemeinden. Das Komitee der ABI ist ein Organ sowohl des ZK der SED als auch des Ministerrates und diesen beiden Gremien gegenüber rechenschaftspflichtig. Es leitet und koordiniert die Kontrolltätigkeit der Organe der ABI, es beschließt [S. 54]den zentralen Kontrollplan. Die Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirkskomitees sind Organe der jeweils übergeordneten Komitees der ABI und ihnen sowie den zuständigen leitenden Parteiorganen der SED und den örtlichen Volksvertretungen rechenschaftspflichtig. Die Mitarbeiter der Komitees sind hauptamtlich tätig, ihre für einzelne Sachgebiete gebildeten Inspektionsgruppen verfügen über haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter. Ehrenamtlich arbeiten die Kommissionen der ABI in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen und die Volkskontrollausschüsse in Städten und Gemeinden. Die Kommissionen sind Kontrollorgane der jeweiligen SED-Grundorganisation. Neben dieser territorialen Organisationsstruktur bestehen hauptamtlich geleitete Kombinatsinspektionen auf der Basis des Produktionsprinzips. Die Inspektionen in den zentralgeleiteten Kombinaten und Einrichtungen unterstehen dem zentralen Komitee der ABI direkt, die Kombinatsinspektionen in der bezirksgeleiteten Wirtschaft dem Bezirkskomitee der ABI. In Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen, in denen Kreisleitungen der SED bestehen, werden Kreiskomitees der ABI gebildet. Diese Komitees unterstehen den Bezirkskomitees der ABI. Der Kontrolle durch die ABI unterliegen die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte und ihre Fachorgane, die wirtschaftsleitenden Organe sowie die Betriebe, Kombinate, Genossenschaften und Einrichtungen. Sie erstreckt sich nicht auf die Volksvertretungen, die Parteien, die gesellschaftlichen Organisationen sowie die Bereiche der Landesverteidigung, Sicherheit, Justiz und Auswärtigen Angelegenheiten. Die Organe der ABI sind mit Kontroll-, Veranlassungs- und Handlungsbefugnissen ausgestattet, die über die bloße Feststellung von Kontrollergebnissen erheblich hinausgehen. So haben die Komitees und Inspektionen ein Weisungsrecht gegenüber dem Kontrollunterworfenen, können Auflagen zur Mängelbeseitigung erteilen und Berichterstattung über Erfüllung anordnen. Die Komitees haben die Möglichkeit, Disziplinar- und Ordnungsstrafen zu veranlassen oder selbst zu erteilen. Den Kommissionen der ABI, den Volkskontrollausschüssen und den Gruppen der Volkskontrolle kommen im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit Weisungsrechte und dergleichen jedoch nicht zu, sie können lediglich dem übergeordneten Komitee der ABI bestimmte Maßnahmen vorschlagen. Bei der Ausübung ihrer Kontrolltätigkeit arbeitet die ABI mit den Arbeiterkontrolleuren des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB), den Kontrollposten der Freien Deutschen Jugend (FDJ), den Ausschüssen der Nationalen Front und anderen gesellschaftlichen und staatlichen Organen mit Kontrollfunktionen zusammen. Nach Angaben der DDR sind in den Organen der ABI ca. 249.000 Bürger ehrenamtlich tätig (1984). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 53–54 Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Arbeiter-und-Bauern-MachtSiehe auch: Arbeiter-und-Bauern-Inspektion: 1965 Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI): 1966 1969 1975 1979 Die ABI ist ein staatliches und gesellschaftliches Kontrollorgan, das 1963 auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR geschaffen wurde. Die ABI wird verstanden als eine Form der Volkskontrolle, deren Ziel die Erfüllung der Aufgaben der sozialistischen Gesellschaft, die Festigung der Staatsmacht, die Förderung der Aktivität der Massen und die…
DDR A-Z 1985
Diakonie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978, die Arbeit, die in den kirchlichen Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens geleistet werde, diene gesamtgesellschaftlichen Interessen und solle vom Staat weiterhin gefördert werden. In den diakonischen Werken sind alle freiwilligen, vereins- und anstaltsmäßig organisierten Kräfte zusammengefaßt, die innerhalb der evangelischen Kirchen auf diakonischem bzw. sozialem Gebiet tätig sind. Die evangelische D. in der DDR zählt etwa 15.000 beruflich beschäftigte und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter. Sie unterhält eigene Ausbildungsstätten für spezielle Fachkräfte, so 6 Diakonenanstalten und 15 Krankenpflegeschulen. Die konfessionelle Ausbildung von Mittlerem medizinischen Fachpersonal ist staatlich anerkannt und wurde 1975 durch eine Vereinbarung nach Art. 39 (2) der Verfassung der DDR gesichert. Der Schwerpunkt der Anstalts-D. hat sich im letzten Jahrzehnt auf die Betreuung und Rehabilitation körperlich und geistig behinderter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener verlagert. Diese Arbeit wird kontinuierlich ausgebaut, während die Zahl der allgemeinen und speziellen Krankenhäuser, der Kindertagesstätten, Erholungsheime usw. gleichgeblieben ist. Ein künftiger Schwerpunkt ist der Ausbau der Altenheime und der Altenpflege. Die Zahl der Gemeindepflegestationen geht dagegen zurück. Die Kirchengemeinden sind bemüht, an ihrer Stelle ehrenamtliche Kräfte zur Alten- und Krankenbetreuung zu mobilisieren. Der Hilfe vor allem in der Dritten Welt dient die mit der D. verbundene Hilfsaktion „Brot für die Welt“, für die in der DDR zwischen 1959 und 1979 mehr als 48 Mill. Mark Spenden eingingen. Derzeit beträgt das Spendenaufkommen jährlich ca. 3,5 Mill. Mark. Hinzu kommen Spenden für Sonderaktionen, z.B. für das Gesundheitszentrum des Kindes in Warschau. Die für die Spendenmittel in der DDR eingekauften Hilfsgüter werden mit Hilfe des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR vor allem in Katastrophengebiete geleitet, doch wird auch Hilfe zur Selbsthilfe in Form von Dienstleistungen und Sachlieferungen geleistet. Die D. wird durch Spenden, gottesdienstliche Kollekten und Sammlungen finanziert. Die staatliche Sozialversicherung zahlt für die in Krankenhäusern, Heimen und Anstalten der evangelischen D. Betreuten die regulären Pflegesätze. Ausbau, Modernisierung und Ausstattung diakonischer Einrichtungen werden durch staatliche Bau- und Einfuhrgenehmigungen gefördert. Die erforderlichen Investitionen werden im wesentlichen mit Hilfe der Kirchen in der Bundesrepublik Deutschland und der Ökumene finanziert. Eine Gesamtstatistik ist in den letzten Jahren nicht veröffentlicht worden, doch haben sich die Zahlen gegenüber 1977 nicht entscheidend verändert: 51 Krankenhäuser und Heilstätten mit 6.841 Betten, 89 Heime für Behinderte (6.240 Betten), 226 Feierabend- und Pflegeheime (10.215 Betten), 11 Säuglingsheime (514 Betten), 21 Kinderheime (587 Betten), 117 Erholungs- und Freizeitheime (3.633 Betten), 7 Hospize und 5 Herbergen (589 Betten), 326 Kindertagesstätten (17.256 Plätze), 19 Sondertagesstätten für geistig behinderte Kinder (372 Plätze), 425 Gemeindepflegestationen (520 Schwestern). Es bestanden 39 Diakonissenhäuser und Schwesternschaften mit 5.867 Schwestern und 6 Diakonenanstalten mit 1395 Diakonen. Sitz des Diakonischen Werkes ist Berlin (Ost); geschäftsführender Direktor ist Ernst Petzold. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 307 Devisen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Dienstleistungsbetriebe (DLB)Siehe auch das Jahr 1979 Die diakonische und soziale Tätigkeit der evangelischen Landes- und Freikirchen (Kirchen) wird im Diakonischen Werk — Innere Mission und Hilfswerk der evangelischen Kirchen in der DDR- und den ihm angehörenden landeskirchlichen diakonischen Werken zusammengefaßt. Die evangelische D. ist ebenso wie die katholische Caritas weiterhin ein wesentlicher Faktor im Gesundheits- und Sozialwesen der DDR. Der Generalsekretär des ZK der SED, Honecker, erklärte am 6. 3. 1978,…
DDR A-Z 1985
Deutsche Volkspolizei (DVP) (1985)
Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen Staatsorgans einen entwicklungsfördernden Charakter haben. Der Begriff DVP bezeichnete vom 1. 6. 1945 bis zum 18. 1. 1956 (Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee (NVA) und des Ministeriums für Nationale Verteidigung) alle waffentragenden Verbände der SBZ/DDR. Solche Verbände innerhalb der DVP, die eher militärische als polizeiliche Aufgaben erfüllten, waren die Kasernierte Volkspolizei, die Bereitschaftspolizei (VP-Bereitschaften) und die Deutsche Grenzpolizei. Die DVP war zunächst den Landes- und Provinzialverwaltungen, ab 1948 der Deutschen Verwaltung des Innern unterstellt und somit zonal zentralisiert. Seit der Gründung der DDR untersteht die DVP dem Ministerium des Innern (MdI), dessen Minister, seit 1963 Generaloberst Friedrich Dickel (SED), zugleich Chef der DVP ist. Die DVP wird zentral von der Hauptverwaltung DVP geleitet (HV DVP), deren Chef Stellvertreter des Ministers des Innern ist. In der HV DVP laufen auch die Dienstzweige der DVP zusammen. Ihre wichtigsten sind: Schutzpolizei, Verkehrspolizei, Kriminalpolizei, Transportpolizei, Paß- und Meldewesen. Innerhalb der Schutzpolizei besteht als besonderer Dienstzweig der Betriebsschutz A (= aktive Volkspolizisten). Die Feuerwehr wird gelegentlich ebenfalls als Dienstzweig der DVP genannt, in anderen Fällen als „Organ des Ministeriums des Innern“ bezeichnet, so z. B. in der „Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Dienst in der Deutschen Volkspolizei sowie in den Organen Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Innern (Dienstlaufbahnordnung)“ (GBl. I, 1976, S. 277 ff.). Das „Organ Feuerwehr“ gliedert sich in die Hauptabteilung Feuerwehr im Ministerium des Innern, die Abteilungen Feuerwehr in den dem Ministerium des Innern nachgeordneten Dienststellen sowie in die Kommandos Feuerwehr in den Städten und Betrieben. Daneben bestehen die örtlichen freiwilligen und die betrieblichen Feuerwehren. Dienststellen der DVP in den Bezirken, Kreisen, Städten und Stadtbezirken sind: Bezirksbehörden der DVP (BDVP), VP-Kreisämter (VPKA), VP-Reviere. Der BDVP entspricht in Berlin das Polizeipräsidium mit je einer VP-Inspektion in den 9 Stadtbezirken. In Gemeinden, Stadtbezirken und Streckenabschnitten der Reichsbahn werden polizeiliche Aufgaben verantwortlich durch den Abschnittsbevollmächtigten (ABV) wahrgenommen. Den im Range eines Unterleutnants oder Leutnants der Schutzpolizei stehenden ABV wird im besonderen Maße die Aufgabe zugeschrieben, die Verbindung der DVP mit der Bevölkerung zu festigen. Die ABV überwachen u.a. die Einhaltung der Meldevorschriften durch Kontrolle der Hausbücher. Unterstützt werden die ABV von ca. 158.000 freiwilligen Helfern der DVP, darunter 10.000 Frauen. Die freiwilligen Polizei-Helfer gibt es in der DDR seit 1952. Gegenwärtig werden ihre Aufgaben und Befugnisse durch eine am 1. 5. 1982 in Kraft getretene Verordnung des Ministerrates geregelt (GBl. I, S. 344 ff.). Im Rahmen ihrer Zuständigkeit obliegt der DVP insbesondere: Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten vorzubeugen, alle Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und aufzuklären, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zu ahnden sowie die Ursachen und Bedingungen der Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten aufdecken und beseitigen zu helfen; die Einhaltung der Ausweis-, Paß- und Meldebestimmungen zu gewährleisten; wichtige Betriebe, Anlagen und Objekte zu sichern; die ihr im Rahmen der Landesverteidigung übertragenen Aufgaben zu erfüllen. Hierzu gehört z.B. die Ausbildung der Kampfgruppen durch Instrukteure der Schutzpolizei. Nachdem man in der DDR anfangs von einer teilweisen Fortgeltung des preußischen Polizeiverwaltungsgesetzes und der anderen Landespolizeigesetze ausging, vollzog sich die Tätigkeit der DVP jahrelang faktisch ohne Rechtsgrundlage, bis schließlich mit dem „Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der DVP“ vom 11. 6. 1968 eine entsprechende Regelung geschaffen wurde (GBl. I, S. 232 ff.). Bewerber für den Dienst in der DVP müssen den Abschluß der zehnklassigen polytechnischen Oberschule und eine Berufsausbildung nachweisen. Ihre Ausbildung erfolgt an Schulen der DVP, die Ausbildung zum Offizier an Fachschulen des Ministeriums des Innern. Für besonders bewährte und befähigte Offiziere ist die weitere Ausbildung an der „Hochschule der Deutschen Volkspolizei ‚Karl Liebknecht‘“ in Berlin vorgesehen; sie besteht seit dem 1. 12. 1962 und verfügt seit 1965 über das Promotionsrecht. Uniform der DVP: hellgraugrün. Gesamtstärke ca. 73.000 Mann, zusätzlich [S. 276]ca. 8.000 Mann Transportpolizei und ca. 15.000 Mann Betriebsschutz A. In jedem Jahr wird der 1. Juli als „Tag der Volkspolizei“ begangen. In der DVP gibt es folgende Dienstgrade: VP-Anwärter Unterwachtmeister Wachtmeister Oberwachtmeister Hauptwachtmeister Meister Obermeister Offiziersschüler Unterleutnant Leutnant Oberleutnant Hauptmann Major Oberstleutnant Oberst Generalmajor Generalleutnant <LI>Generaloberst. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 275–276 Deutsche Reichsbahn (DR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Wirtschaftskommission (DWK)Siehe auch: Deutsche Volkspolizei: 1969 Deutsche Volkspolizei (DVP): 1975 1979 Volkspolizei, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Im Selbstverständnis der DDR Organ der sozialistischen Staatsmacht, das nicht nur der Wahrung des gegenwärtigen Bestandes von Rechtsgütern (Gefahrenabwehr), sondern auch — abweichend vom westlichen Polizeibegriff — positiv der Verwirklichung angestrebter Gesellschaftsverhältnisse dient. Die Tätigkeit der DVP soll wie die jedes anderen…
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Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch Leitungsprozesse in Wirtschaft und Verwaltung gelten zunehmend selbst als I.-Prozesse, deren Bewältigung entscheidend Produktivität und Effizienz bestimmen. Das I.-Problem — insbesondere die Sammlung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung von Literatur und Daten — ist seit längerer Zeit in allen Industrieländern, gleich welcher Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, Gegenstand vielfältiger Untersuchungen, Diskussionen und experimenteller Lösungsversuche. Die Lösung des I.-Problems wird durch einige systemübergreifende Tatbestände erschwert. So wächst z.B. die I.-Menge ständig (Produkt-I., Zeitschriftenaufsätze usw.), die Verdopplung der I.-Menge (je nach Fachgebiet) zwischen 3 und 12 Jahren korrespondiert mit einem immer schneller werdenden „Alterungsprozeß“ der I. Die immer schwieriger zu durchschauenden, komplizierter werdenden Zusammenhänge aller gesellschaftlichen, ökonomischen und politischen Bereiche führen zu einem zunehmenden spezifischen I.-Bedarf der Wissenschaftler und Entscheidungsträger. Der systemspezifische Aspekt für die DDR ergibt sich aus deren ordnungspolitischer Verfaßtheit. Das zentralistisch konzipierte, hierarchisch aufgebaute Gesellschafts- und Wirtschaftssystem erfordert zur Planung, Leitung und Kontrolle der vielfältigen Prozesse in der Gesellschaft insgesamt wie auch in ihren Teilsystemen (zentrale Wissenschafts- und Forschungsplanung, „sozialistische Planwirtschaft“ u.a.) eine zentralisierte Datenbeschaffung, -speicherung und -bereitstellung. Die zentrale Leitung und Kontrolle des politischen Systems und der Gesamtgesellschaft durch die SED bzw. genauer die Parteiführung — „führende Rolle der Partei“ — erhöht die Bedeutung der I.-Gewinnung und -Verarbeitung in der DDR. Das betrifft in erster Linie die I.-Politik der SED und der Massenorganisationen (FDGB, FDJ u.a.) sowie des Staatsapparates gegenüber der Bevölkerung im Sinne von Übermittlungsfunktion und Bewußtseinsbildung durch Agitation und Propaganda vermittels der Massenmedien (Presse, Rundfunk, Fernsehen) sowie verschiedene Schulungsprogramme. Die Partei- und Staatsführung benötigt aber auch I. über Stimmungen und Meinungen der Bevölkerung bzw. bestimmter Gruppen (z.B. Jugend, Werktätige). Nicht nur für diese politischen I., sondern auch für die nachfolgend behandelten wissenschaftlichen I.-Systeme gibt es zahlreiche von der Partei- bzw. Staatsführung erlassene Richtlinien. I. werden dezentral nach einheitlichen Regeln gesammelt und aufbereitet, zentral gespeichert und zur Wahrung des I.-Monopols nur jeweils gezielt zur Verfügung gestellt (Geheimnisschutz, begrenzter I.-Zugang). Das Macht-, Ideologie- und Sprachmonopol der SED ist dabei weitgehend gesichert durch die Anordnungs- und Weisungskompetenz des Parteiapparates, z.B. über „die Anwendung des Prinzips [S. 620]der marxistisch-leninistischen Parteilichkeit in der Information und Dokumentation“ (Handbuch der Information und Dokumentation, Leipzig 1977, S. 18 f.) bei der Auswertung und Speicherung von I. und deren ständige Kontrolle, aber auch durch gezielte Kaderpolitik im Bereich I. und Dokumentation (IuD). II. Informationsbegriff In der Umgangssprache gilt I. als Auskunft, Mitteilung, Belehrung, Nachricht oder Unterrichtung über vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Erscheinungen. Seit den Arbeiten von N. Wiener und C. E. Shannon über Kybernetik und mathematische I.-Theorie (1948) wurden viele Versuche zu einer allgemeinen wissenschaftlichen Definition des I.-Begriffs unternommen. Über das Wesen und den Gegenstandsbereich der ID gibt es aber noch immer national und international unterschiedliche Auffassungen, was sich auch in verschiedenen Bezeichnungen niederschlägt („Terminologie-Wirrwarr“). Lösungsansätze wurden in der Regel für bestimmte Sachbereiche aus der Sicht spezieller Disziplinen entwickelt, insbesondere der Mathematik (Nachrichtentheorie), der Ökonomie (ökonomische I.) und neuerdings der Wissenschaftstheorie/Wissenschaftswissenschaft (wissenschaftliche I.). A. Nachrichtentheorie Die mathematische I.-Theorie (Nachrichtentheorie) befaßt sich mit den Gesetzen und Regelmäßigkeiten der Übermittlung und Verarbeitung von I. unter syntaktischen, quantitativen Aspekten (Sender — Kommunikationskanal — Empfänger; „bit“ als Maßeinheit für den I.-Gehalt). Wenig oder nicht berücksichtigt werden dabei der semantische Aspekt (Inhalt, Bedeutung der Nachrichten bzw. Zeichen), der pragmatische Aspekt (Zielsetzung, Beziehungen zwischen den Nachrichten bzw. Zeichen und den Sendern bzw. Empfängern) sowie der sigmatische Aspekt (Relationen zwischen Zeichen und dem, was diese bezeichnen). In der DDR hat die Nachrichtentheorie seit Ende der 50er Jahre für zahlreiche Wissenschaftsdisziplinen Bedeutung erlangt (Kybernetik). B. Ökonomische Information Auf allen Ebenen des zentralistisch verfaßten Wirtschaftssystems der DDR („sozialistische Planwirtschaft“) werden zur Planung und Leitung der zahlreichen Wirtschaftsprozesse vielfältige, möglichst exakte, spezifische und wahrheitsgetreue I. benötigt. Entsprechend ihrem Inhalt und ihrer Funktion im Leitungsprozeß werden verschiedene Typen von I. unterschieden, für die allerdings keine klar definierten und allgemein akzeptierten Bezeichnungen vorliegen. Allgemein können zwei Arten von ökonomischer I. unterschieden werden: a) Planaufgaben, Befehle, Weisungen, Direktiven, Kennziffern usw. und b) Berichterstattungen über die Durchführung der Weisungen und Direktiven, Unterrichtungen über Prozesse, Situationen und Ereignisse sowie die Abrechnung der Planerfüllung. Diese I. werden — soweit sie Zahlenangaben enthalten — auch als statistische I. bezeichnet. Sie sind leichter zu verarbeiten als nicht-numerische (verbale) I. Dennoch ist die Ermittlung der jeweils für bestimmte Ebenen und Entscheidungsprozesse notwendigen „optimalen I.-Menge“ schwierig (Bedarfsforschung): zu viele I. verstopfen die I.-Kanäle, verzögern und verteuern die Entscheidungsfindung; unzureichende I. (quantitativ und qualitativ) bewirken Fehlentscheidungen. Ein gut funktionierendes I.-System ist eine grundlegende Voraussetzung für die Wirksamkeit der zentralen staatlichen Volkswirtschaftsplanung (Rechnungsführung und Statistik). Unter funktional-zeitlichen Aspekten sind besonders hervorzuheben: Plan.-I. (zur Leitung und Planung zukünftiger Prozesse, z.B. in Form der Jahresvolkswirtschaftspläne) und Berichts.-I. (sie beziehen sich auf vergangene bzw. sich gegenwärtig vollziehende Prozesse). Bei den Berichts.-I. sind von besonderer Bedeutung die Grund-I., die in einer bestimmten Periodizität relativ konstant benötigt werden, und die Ausnahme-I., die keiner festen Periodizität unterliegen und die Abweichungen von eindeutig definierten Toleranzen signalisieren. C. Wissenschaftliche Information Für den Begriff wissenschaftliche I. (WI.) bzw. wissenschaftlich-technische I. (WtI.) liegen zahlreiche Definitionen vor, auch beeinflußt davon, ob WI. als Tätigkeit oder im Sinne einer Nachricht verstanden wird. In der DDR wird weitgehend die von führenden sowjetischen I.-Wissenschaftlern erarbeitete Definition anerkannt: „Die WI. ist eine im Prozeß der Erkenntnis erhaltene logische I., die Erscheinungen und Gesetze der Natur, der Gesellschaft und des Denkens adäquat widerspiegelt und in der gesellschaftlich-historischen Praxis genutzt wird.“ (A. I. Michajlov/A. I. Cernyi/R. S. Giljarevskij, Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik, Leipzig 1980, S. 69) Allgemein gilt eine WI. als Nachricht über Faktoren und Zusammenhänge aus Natur und Gesellschaft, die mit dem Ziel gesammelt, verarbeitet, gespeichert und vermittelt wird, diese sowohl für die Gewinnung von neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen als auch zur unmittelbaren Anwendung zu nutzen. III. Informations- und Dokumentationswissenschaft (IDW) Die I.-Praxis machte deutlich, daß die I.-Probleme mit den herkömmlichen traditionellen bibliotheka[S. 621]risch-bibliographischen Methoden nicht zureichend lösbar waren und sind. Die wissenschaftliche Untersuchung von IuD führte zur Herausbildung einer eigenständigen Disziplin, die sich bislang noch nicht endgültig formieren konnte. Das zeigt sich bei der Abgrenzung gegenüber bzw. Zuordnung zu anderen Disziplinen, die sich mit I.-Prozessen befassen (Bibliothekswissenschaft, Journalistik, Kommunikationswissenschaft u.a.), vor allem aber in den nach wie vor uneinheitlichen und unklaren Bezeichnungen dieser Disziplin (z.B. IuD, Dokumentalistik, Theorie der wissenschaftlichen I., Informatik, Informologie, Wissenschaftsinformatik). Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR begonnen, IuD als Wissenschaftsdisziplin zu etablieren; 1968 prägte der DDR-I.-Wissenschaftler Koblitz in der terminologischen Auseinandersetzung, die noch nicht abgeschlossen ist, den Begriff „I.- und Dokumentationswissenschaft“ (IDW), der auch in der Bundesrepublik Deutschland unabhängig von der Diskussion in der DDR als offizielle Bezeichnung vorgeschlagen wurde. Er stellte ihn neben den von sowjetischen I.-Wissenschaftlern vorgeschlagenen, in den meisten RGW-Ländern favorisierten und auch in der DDR benutzten Begriff „Informatik“ (die DDR-Zeitschrift für „Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I.“ trägt seit 1969 den Titel „Informatik“). Im deutschen Sprachraum hat Informatik damit zwei völlig unterschiedliche Bedeutungsinhalte: in der DDR steht dieser Begriff für „information science“ (I.-Wissenschaft), in der Bundesrepublik Deutschland hingegen seit 1968 für „computer science“ (Rechentechnik/Datenverarbeitung). Neuerdings wird in der DDR — ähnlich wie in der Bundesrepublik Deutschland — diskutiert, „I.-Wissenschaft“ als Bezeichnung zu wählen. Am häufigsten werden derzeit für die gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, die sich mit IuD-Prozessen befaßt, in der DDR die Termini IDW und/oder Informatik benutzt. Die von Koblitz 1968 erstmals veröffentlichte Definition der IDW prägte auch ihre aktuelle Gegenstandsbestimmung: „Der Gegenstand der IDW umfaßt: alle spezifischen Bereiche der ID-Arbeit, und zwar: das Wesen, die Struktur- und Bewegungsgesetze des I.-Bedarfs der Nutzer und die spezifischen Methoden seiner Ermittlung, Klassifizierung und Planung; die Methodik, Technik und Organisation (einschl. der internationalen Zusammenarbeit) der Erzeugung, Speicherung, Recherche und Verbreitung dokumentalistischer I.; Effektivitäts-, Wirtschaftlichkeits-, Standardisierungs- und Rechtsfragen der ID; die Methodik und Organisation der Bildung und Erziehung der Nutzer sowie der I.-Propaganda (= I. des Nutzers über die gesellschaftliche Bedeutung der I., die Struktur des Systems und die angebotenen Leistungen); die Geschichte der IuD einschl. der IDW; die Beziehungen der IuD zu anderen Arbeitsgebieten der Fachinformation (= disziplinorientierte bzw. problembezogene wissenschaftliche I.), insbesondere dem Bibliothekswesen: die Beziehungen zu den anderen Wissenschaftsdisziplinen der Fach-I., insbesondere der Bibliothekswissenschaft, und die Beziehungen zur marxistisch-leninistischen Philosophie und zu anderen Wissenschaften, die für die IDW in erkenntnistheoretischer, methodologischer und technischer Hinsicht von Bedeutung sind, z.B. der Mathematik, Soziologie und der Rechentechnik.“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 19) Die IDW hat als relativ junge Wissenschaft noch keine eigenen Forschungsmethoden entwickelt, sie bedient sich der Methoden anderer Wissenschaften, insbesondere der sozialistischen Leitungswissenschaft, der Wissenschaftstheorie und -organisation, der Mathematik, der Kommunikationswissenschaft, der Logik, der Linguistik, der Kybernetik, der Ökonomie. Die Forschungsaufgaben der IDW sind in dem für den jeweiligen Fünfjahrplan-Zeitraum ausgearbeiteten Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften niedergelegt. Ferner gibt es Hinweise auf eine „Grundorientierung zur Forschungsstruktur und Forschungskooperation auf dem Gebiet der wiss. IuD in der DDR“, einen „Gesamtforschungsplan der wiss. IuD 1981–1985“ sowie ein „Programm der Informatikforschung der DDR bis 1990“ (Informatik 6/1982, S. 2 ff.). Aktuelle Aufgaben werden in den Plänen Wissenschaft und Technik der Perspektiv- und Jahrespläne (Planung) fixiert. Zu den wichtigsten Aufgaben der IDW und I.-Praxis gehört die Effektivierung und Optimierung der I.-Prozesse, insbesondere der Auf- und Ausbau nationaler I.-Systeme für verschiedene Bereiche sowie deren Einbettung in die I.-Systeme für den Bereich des RGW, aber auch die Weiterentwicklung von I.-Technologien. Innerhalb des RGW hat die DDR eine führende Position in der Mikrofilmtechnik inne, einschließlich der kombinierten Nutzung mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen (EDVA); am Aufbau eines RGW-Einheitlichen Mikrofilm-Systems (EMS) ist die DDR maßgeblich beteiligt. Auch hinsichtlich der Nutzung von EDVA für IuD haben I.-Fachkräfte aus der DDR wesentliche theoretische und praktische Beiträge geleistet. Zu erwähnen ist insbesondere die Entwicklung des SOPS AIDOS (Sachgebietsorientiertes Programmiersystem/Automatisiertes IuD-System) für die EDVA Robotron 21 (R 21) als Teil des ESER (Einheitliches System elektronischer Rechentechnik) im RGW sowie die verstärkte Nutzung von Kleinrechnern. [S. 622]Damit wurden wichtige Voraussetzungen für den Auf- und Ausbau nationaler und RGW-Internationaler I.-Systeme geschaffen. Auch die Entwicklung paßfähiger Thesauri (Th.) und anderer Klassifikationssysteme ist hierbei von großer Bedeutung. „Ein Thesaurus ist ein alphabetisch und systematisch geordnetes, thematisch begrenztes Verzeichnis von Sachwörtern oder Sachwortgruppen“ (Handbuch der IuD, Leipzig 1977, S. 121), von denen ein Teil als Deskriptoren (gebundene, genormte Sachwörter) festgelegt ist; geregelt sind auch verschiedene begriffliche Beziehungen innerhalb des Th. Ein Th. dient der Erschließung, Speicherung und Recherche von I. Das Zentralinstitut für IuD (ZIID) hat dazu einige Methodische Rahmenregelungen erlassen, z.B. die … zur Erarbeitung von Thesauren (Berlin-Ost 1973), … zur Erarbeitung von einsprachigen I.-Recherchethesauren (Berlin-Ost 1977), Regeln für die Erarbeitung mehrsprachiger Thesauren (Berlin-Ost 1974); die meisten der zahlreichen Spezial-Richtlinien und Regelungen für die Th.-Arbeit sind nicht veröffentlicht. Das gilt auch für einige der inzwischen erarbeiteten Th. Entsprechend einem (nicht veröffentlichten) Beschluß des Ministerrates vom 18. 11. 1971 ist zur Herbeiführung der Paßfähigkeit bei der Erarbeitung von Fach-Th. von dem Th. des Ministerrates und dem Th. für die örtlichen Staatsorgane der DDR (beide nicht veröffentlicht), vom Th. Ökonomie und dem Th. Naturwissenschaft und Technik als Dach-Th. auszugehen. Die in der DDR erarbeiteten Th. sind in einigen Fällen die Ausgangsbasis für zwei- und mehrsprachige Th. im RGW. Schließlich hat die DDR über die Aktivitäten hinaus zur Standardisierung auf dem Gebiet IuD im Rahmen des RGW beigetragen, aber auch weitere internationale Aktivitäten entwickelt (z.B. Mitarbeit in der FID, der Internationalen Föderation für IuD). IV. Informationssysteme in der DDR In der DDR wurde das I.-Problem sehr früh erkannt und seine Lösung angegangen. Parallel zur zügigen Etablierung der zentralen staatlichen Planung und Leitung der Volkswirtschaft und weiterer gesellschaftlicher Teilsysteme wurden der schrittweise Auf- und Ausbau zentralistisch konzipierter und organisierter I.-Systeme und deren Verbund eingeleitet und durchgeführt. Bereits im März 1950 wurde in einer VO (GBl., S. 188) festgelegt, „eine zentrale Stelle zur Beschaffung von Literatur …, die für die wissenschaftliche und technische Forschung und Lehre benötigt wird“, einzurichten. Neben der daraufhin Ende 1950 gegründeten Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur gab es in den Großbetrieben, aber auch in wissenschaftlichen Einrichtungen I.-Stellen, die noch unkoordiniert nebeneinander arbeiteten. Im Herbst 1952 wurde begonnen, ein Netz von I.-Stellen zu errichten. Das im Mai 1955 gegründete Institut für Dokumentation (IfD) bei der damaligen Deutschen Akademie der Wissenschaften erhielt die Funktion, die Dokumentation des naturwissenschaftlichen, technischen und ökonomischen Schrifttums zentral zu lenken. Nach einem Ministerratsbeschluß von 1957 (GBl. I, S. 469) wurden weitere Dokumentationsstellen in Organen und Einrichtungen des Staates, der Volkswirtschaft und der Wissenschaft eingerichtet. Vor allem mit der 1963 eingeleiteten Wirtschaftsreform wurde die I.-Tätigkeit intensiviert. Am 8. 8. 1963 wurde vom Ministerrat der DDR der Beschluß über den weiteren Ausbau des in der Deutschen Demokratischen Republik bestehenden Systems der IuD auf dem Gebiet der Wissenschaft, Technik und Ökonomie (GBl. II, S. 623 ff.) gefaßt. Am 30. 9. 1963 folgte durch den Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission die AO über die Errichtung des Zentralinstituts für IuD (ZIID) (GBl. II, S. 737 ff.). Mit diesen rechtlichen Regelungen wurden die Grundzüge für die noch heute bestehende Struktur des I.-Systems in Wissenschaft, Technik und Ökonomie festgelegt, wenn auch der eigentliche Ausbau erst in den folgenden Jahren erfolgte. Für alle I.-Systeme ist eine nach einheitlichen Methodiken und Arbeitstechnologien einmalige Erfassung und Aufbereitung von I., die Herausgabe von I.-Mitteln, die Durchführung von Recherchen und die Bereitstellung entsprechender Dokumente angestrebt. Zur Effektivierung dieser Prozesse ist der Einsatz elektronischer Datenverarbeitung (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) auch im Rahmen des RGW-Einheitlichen Systems elektronischer Rechentechnik (ESER) unter anderem für die automatische Indexierung, für Datenfernübertragung und einen unmittelbaren Zugriff einzelner Institutionen zu einem umfassenden zentralen Speicher vorgesehen. Von der Kombination von Kleinrechnern (dezentrale Datenerfassung) mit Großrechnern (zentrale Speicherung und Verarbeitung von I.) werden weitere Rationalisierungseffekte erwartet. A. Informationssystem Wissenschaft und Technik Das seit 1963 aufgebaute Informationssystem Wissenschaft und Technik (IWT) ist das am weitesten entwickelte und durchorganisierte I.-System in der DDR. Es ist Bestandteil des Volkswirtschaftlichen I.-Systems (VIS) der DDR, zu dem auch das I.-System der Planung (Leitung und Koordination: Staatliche Plankommission) und das System von Rechnungsführung und Statistik (Leitung und Koordination: Staatliche Zentralverwaltung für Statistik) zählen. Die Aufgaben für das IWT werden aus den ökonomischen Plänen abgeleitet und seit 1974 unmittelbar [S. 623]im Staatsplan „Wissenschaft und Technik“ verbindlich festgelegt. Das IWT der DDR ist streng hierarchisch aufgebaut. Es hat folgende Organisationsstruktur (vgl. dd10.623a Abb. 1): a) An der Spitze steht das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID) Das ZIID war zunächst der Staatlichen Plankommission, ab 1. 4. 1964 dem Staatssekretär für Forschung und Technik unterstellt; seit Bildung des Ministeriums (1967) untersteht es dem Minister für Wissenschaft und Technik. Stellung und Aufgaben, Leitung, Arbeitsweise und Struktur sind im Statut vom 25. 7. 1972 geregelt (GBl. II, S. 565 f.). Die Hauptaufgaben des ZIID sind: Weiterentwicklung des IWT der DDR; Einordnung des IWT der DDR in das RGW-System der WtI.; Koordination der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion; Ausarbeitung einheitlicher methodischer Regelungen und Koordinierung des rationellen Einsatzes der technischen Ausrüstungen; Organisation der inhaltlichen Erschließung wiss.-techn. Dokumente und Erbringung von I.-Leistungen; Koordination der Arbeiten im Bereich Forschung und Entwicklung (F/E); Unterstützung der staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen bei der Aus- und Weiterbildung und bei der Schulung von I.-Nutzern; Kontrolle über die Einhaltung der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften. Das ZIID führt das Register der WtI.-Einrichtungen der DDR, den zentralen Übersetzungsnachweis und das zentrale Thesaurus-Register. Bei ihm werden alle F/E-Berichte sowie Dissertationen zu Problemen der Naturwissenschaft und Technik zentral [S. 624]erfaßt und gespeichert (GBl. I, 1979, S. 164 f.). Die F/E-Berichte sind von Institutionen, Betrieben und anderen Einrichtungen nach einer spezifizierten Richtlinie in deutscher sowie in Kurzfassung auch in russischer Sprache für die Nutzung im RGW-Bereich anzufertigen. Gespeichert werden auch wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Daten aus dem westlichen Ausland, insbesondere aus dem deutschen Sprachraum. Eine große Rolle spielen dabei Patent-I, zur Ermittlung des Weltstandes für F/E-Vorbereitungen. Das ZIID vertritt den Bereich IuD der DDR auf internationaler Ebene. Es gibt die Zeitschrift „Informatik“, die ZIID-Schriftenreihe, weitere Einzel-Publikationen sowie I.-Dienste heraus. Im Titel bzw. Untertitel der Fachzeitschrift spiegelt sich auch die Entwicklung der IuD in der DDR wider: Heft 1/2 Oktober 1953 = Dokumentation. Zeitschrift für praktische Dokumentationsarbeit ab Anfang 1955 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentationsarbeit ab Anfang 1961 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der Dokumentations- und I.-Arbeit ab Mitte 1964 = Dokumentation. Zeitschrift für Theorie und Praxis der IuD-Arbeit ab Anfang 1965 = ZIID-Zeitschrift. Probleme der IuD in Wirtschaft und Wissenschaft ab Anfang 1969 = Informatik. IuD in Wirtschaft, Wissenschaft und Technik ab Anfang 1972 = Informatik. Theorie und Praxis der wissenschaftlich-technischen I. Das ZIID mit seinen über 300 ständigen Mitarbeitern ist in folgende Abteilungen gegliedert: Planung und Grundsatzfragen, Internationale Zusammenarbeit, I.-Quellen, I.-Dienste, Betriebstechnik, Datenverarbeitung. b) Dem ZIID unterstehen etwa 30 Zentrale Leitstellen für IuD (ZLID) bei zentralen staatlichen Organen bzw. zentralen wissenschaftlichen Organisationen. Diese haben wiederum anleitende, koordinierende und kontrollierende Funktionen gegenüber den c) ca. 180 Leitstellen für IuD (LID) in Kombinaten und anderen Einrichtungen. d) Den LID unterstehen etwa 1300 I.-Stellen (IS), welche in Instituten der VEB, Einrichtungen der Außenwirtschaft, des Binnenhandels, des Gesundheitswesens u.ä. bestehen. In den I.-Einrichtungen der Volkswirtschaft sind allein über 10.000 Fachkräfte tätig. e) In Betrieben und anderen Einrichtungen ohne hauptamtliche Dokumentare sind rund 2.200 I.-Beauftragte (IB) eingesetzt. 1974 wurde eine vom ZIID ausgearbeitete neue Grundlinie (Informatik 3/1975, S. 2) beschlossen. Danach soll das IWT der DDR inhaltlich und organisatorisch so ausgebaut werden, daß es sich „nahtlos in das Internationale System für Wissenschaftliche und Technische I. (ISWTI) des RGW einfügen kann“; besonders hervorgehoben wird die weitere Anpassung an das IWT der Sowjetunion. Veränderungen brachte auch die Kombinatsbildung in der Industrie und im Bauwesen der DDR. In der DDR bestehen IWT für Wirtschaftsbereiche und Wirtschaftszweige (z.B. Reifenindustrie, Verkehrswesen, Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, Binnenhandel), für zentrale Kombinate (z.B. Kombinate Schiffbau, Robotron) und für ausgewählte Wissenschaftsgebiete (z.B. Chemie, Medizin). Es wird unterschieden zwischen Zweigorientierten I.-Systemen (ZIS) z.B. für Elektrotechnik, für Maschinenbau und Quellenorientierten I.-Systemen (QIS) für F/E-Berichte, für Patente, Metrologie usw. Nach einem Beschluß von Partei und Regierung (Informatik 2/1981, S. 9) sind in der DDR „zu einigen volkswirtschaftlich besonders wichtigen Querschnittsgebieten“ staatliche I.-Dienste zu schaffen; dazu gehören u.a. Energetische Basis und rationelle Energieanwendung, Rationeller Material- und Werkstoffeinsatz, Chemie, Anwendung von Mikroelektronik, Biowissenschaften, Physik, Umweltschutz. Einige dieser Dienste sind in Ansätzen vorhanden, andere sollen erst bei jeweils bestimmten Einrichtungen aufgebaut werden. B. Gesellschaftswissenschaftliches Informationssystem Der Aufbau des Systems Gesellschaftswissenschaftlicher IuD (GID) begann — trotz der zentralen Bedeutung der Gesellschaftswissenschaften — erst einige Jahre nach dem IWT. Die entsprechenden Grundsätze erließ der Ministerrat in einem Beschluß vom 22. 4. 1965 (GBl. II, S. 343 ff.). Die gesellschaftswissenschaftliche I. ist nach Fachdisziplinen gegliedert; die Aufgaben werden aus den Zentralen Forschungsplänen für die Gesellschaftswissenschaften abgeleitet. Seit 1965 wurde analog zum IWT ein hierarchisch strukturiertes System gesellschaftswissenschaftlicher I.-Einrichtungen geschaffen, jedoch mit einem Beschluß des Ministerrates vom 6. 8. 1980 (GBl. I, S. 251 ff.) grundlegend verändert (vgl. dd10.625a Abb. 2). Die bis dahin an der Spitze stehende Zentrale Leitung für gesellschaftswissenschaftliche IuD (ZLGID) (Statut in: GBl. II, 1966, S. 155 ff.) — analog dem ZIID — wurde aufgelöst und in ein Wissenschaftlich-methodisches Zentrum mit bedeutend weniger Vollmachten umgebildet. Das Zentrum ist eine Einrichtung der AdW der DDR und untersteht deren Vizepräsidenten für Gesellschaftswissenschaften. Es soll vor allem wissenschaftliche und methodische Grundlagen auf dem Gebiet GID erarbeiten; es hat keine Leitungs- und Anleitungsfunktionen. Die Hauptverantwortung tragen nunmehr die Leiter der [S. 625]staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen, unterstützt durch die neugeschaffene Kommission für GID der DDR und dem ebenfalls neuen Wissenschaftlichen Rat für GID der DDR, beide bei der AdW der DDR. Der Wissenschaftliche Rat, dem weitere Problemräte zugeordnet sind, fungiert als Beratungsgremium über inhaltliche und organisatorische Fragen und koordiniert die Arbeit entsprechend dem Zentralen Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften. Seine Mitglieder sind Leiter von Zentralstellen der einzelnen gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen, Bibliothekare und Wissenschaftler. Die Kommission für gesellschaftswissenschaftliche IuD bei der AdW der DDR — ihr gehören die verantwortlichen staatlichen Leiter und die Leiter der zentralen gesellschaftswissenschaftlichen Einrichtungen für GID an — erarbeitet Vorschläge, die erst durch die Entscheidung der jeweils zuständigen Leiter für bestimmte Verantwortungsbereiche verbindlich werden. Auffallend sind der Wegfall einer zentralen Leiteinrichtung und die stärker dezentrale Orientierung an Disziplinen. Die Daten über Zahl und Struktur der Zentralstellen und Leitstellen sind ebenso widersprüchlich wie über die Funktionsfähigkeit. An diesen Umstrukturierungsprozessen der GID wird deutlich, wie schwierig auch in zentralistisch verfaßten Gesellschaftsordnungen die Organisation von I.-Prozessen und deren Optimierung ist. V. Informationssysteme im RGW Das 1971 von der XXV. Ratstagung verabschiedete Komplexprogramm für die weitere Vertiefung und Vervollkommnung der Zusammenarbeit und Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration der Mitgliedsländer des RGW sieht vor, etappenweise ein Internationales System für wissenschaftliche und technische I. (ISWTI) zu schaffen. Damit wurde innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nach vielen Jahren des kostenlosen Austausches von I. und Patenten eine arbeitsteilige Kooperation konzipiert und kodifiziert (Patentwesen). A. ISWTI des RGW Das 1969 gegründete Internationale Zentrum für wissenschaftliche und technische I. (IZWTI) in Moskau soll den schrittweisen Aufbau des ISWTI und seiner Teilsysteme (seit 1971) koordinieren und leiten. Es wird vom Komitee der Bevollmächtigten Vertreter (KBV) der beteiligten RGW-Länder ge[S. 626]leitet, gibt eine Reihe von I.-Materialien (auch Magnetbanddienste) heraus, organisiert den I.-Austausch zwischen den RGW-Ländern und koordiniert deren theoretische und praktische I.-Arbeiten (vor allem Thesaurus-Entwicklungen). Innerhalb des ISWTI gibt es 17 im Aufbau befindliche oder schon tätige Internationale zweigorientierte I.-Systeme (IZIS) — z.B. für Bauwesen, Elektrotechnik, Elektroenergie, Maschinenbau- und 7 Internationale quellenorientierte I.-Systeme (IQIS) — z.B. für F/E-Berichte, Patente, Firmenkataloge. Genutzt wird dabei das in der DDR vom VEB Kombinat Robotron entwickelte Programmsystem AIDOS (automatisiertes IuD-System). Die IZIS sollen insbesondere die I.-Versorgung der gegenwärtig 5 Zielprogramme des RGW sichern (Energie, Brennstoffe, Rohstoffe; Maschinenbau; Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie; Transport; Produktion von Industriewaren für den Bevölkerungsbedarf). Die Effektivität des ISWTI wird bestimmt von der Funktionsfähigkeit der Untersysteme, vor allem aber der nationalen IWT (hier gibt es erhebliche Niveauunterschiede; die DDR ist neben der UdSSR führend). Das Kernproblem ist die inhaltliche, methodische und technische Kompatibilität, die durch zahlreiche normativ-technische Dokumente und RGW-Standards gesichert werden soll. B. ISGI Am 8. 7. 1976 unterzeichneten die Bevollmächtigten Vertreter der AdW von 7 RGW-Ländern (Bulgarien, Ungarn, DDR, Mongolei, Polen, UdSSR, ČSSR) einen Vertrag, um — analog zum ISWTI — ein RGW-Internationales System für gesellschaftswissenschaftliche I. (ISGI) aufzubauen (Informatik 4/1977, S. 7). Folgende gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen sollen einbezogen werden: Marxismus-Leninismus; Ökonomie, Ökonomische Wissenschaften; Soziologie; Staat und Recht, Rechtswissenschaften; Geschichte, Geschichtswissenschaften; Literatur, Sprachwissenschaften; Wissenschaftswissenschaft. Die spärliche Berichterstattung über die bisherigen Ergebnisse deutet auf eine gewisse Stagnation in den meisten Bereichen hin; sie dürfte ihre Ursache nicht zuletzt in der unzureichenden Effizienz entsprechender nationaler I.-Systeme haben. Die Konzeption für den Aufbau eines automatisierten I.-Systems (AIS-ISGI) sieht eine nach Ländern dezentrale Aufbereitung und Eingabe von I. und Daten sowie die Zentralisierte Zusammenstellung und Verteilung von zusammengefaßten I.-Blöcken vor. Inzwischen wurden verschiedene thematische Referatebände und Bibliographien sowie einige themenbezogene synoptische Sammelbände veröffentlicht. Als Leitorgan des ISGI fungiert das Institut für Gesellschaftswissenschaftliche I. der AdW der UdSSR (INION); die I.-Einrichtungen der teilnehmenden Akademien sind die verantwortlichen nationalen Organe (in der DDR bis 1980 die ZLGID); dem Rat des ISGI gehören die Leiter der verantwortlichen nationalen Organe an. VI. Forschung, Lehre, Ausbildung 1. Das 1955 gebildete Institut für Informationswissenschaft, Erfindungswesen und Recht an der Technischen Hochschule Ilmenau-INER (bis 1969 unter dem Namen Institut für Dokumentation und Patentwesen) ist das einzige Institut an einer TH der DDR mit IDW als besonderem und eigenständigem Fachgebiet hinsichtlich Forschung und Lehre. Etwa 30 Mitarbeiter sind mit folgenden Wissenschaftsbereichen befaßt: a) I.-Systeme, Erforschung des I.-Bedarfs sowie Fragen der I.-Versorgung in der technischen Vorbereitung der Produktion; b) Methodische Fragen der I.-Gewinnung, -Verarbeitung und -Verbreitung; c) Maschinelle Verfahren bei der Verarbeitung und Verbreitung von I. (nicht-numerische Datenverarbeitung); d) Patent-I., Erfindungswesen und Recht. Die Arbeitsergebnisse werden insbesondere in der Schriftenreihe des INER „Dokumentation/Information“ veröffentlicht (bis 1983 58 Hefte). Seit 1962 finden Kolloquien für IuD statt, inzwischen mit internationaler Beteiligung (1983 das 13. Internationale Kolloquium in Oberhof). Seit 1957 werden zu IuD und Patentwesen obligatorische Vorlesungen für alle in Ilmenau Studierenden durchgeführt. 1968 wurde ein 2jähriges postgraduales Fernstudium für Absolventen eines technischen Hoch- oder Fachschulstudiums mit praktischer Erfahrung eingeführt. Bis 1982 haben am INER über 700 Absolventen ihre Prüfung als „Fachinformator“ abgelegt. Seit September 1981 gibt es als neue Ausbildungsrichtung im Ingenieurstudium an der TH Ilmenau ein 4½jähriges Direktstudium „Wissenschaftlich-technische I.“ im Rahmen der Fachrichtung I.-Technik (Informatik 3/1981, S. 16 f.). Die Absolventen werden vorrangig als Diplomingenieure für die WtI. in Kombinaten, Betrieben und Institutionen des Ministeriumbereichs Elektrotechnik/Elektronik, aber auch in ähnlichen Einrichtungen eingesetzt. 2. Am 1955 gegründeten Institut für Bibliothekswissenschaft und wissenschaftliche I. der Humboldt-Universität Berlin (IBI) werden seit 1966 Vorlesungen über IDW gehalten. Das ursprünglich durchgeführte Simultanstudium hat sich nicht bewährt. Seit 1968 gibt es ein postgraduales Studium IDW für Bio-, Gesellschafts- und Landwirtschaftswissenschaftler. Der seit 1975 verbindliche Studienplan (er gilt auch für das INER) weist insgesamt 8 Lehrgebiete aus, für die insgesamt 500 Stunden Lehrveranstaltungen [S. 627](1983 reduziert auf 430 Stunden) und 930 Stunden Selbststudium, aufgeteilt auf 2 Studienjahre, zur Verfügung stehen. Von 1968 bis 1982 haben etwa 400 Teilnehmer die Ausbildung als Fachinformator abgeschlossen. Weitere Schwerpunkte des IBI sind eigene Forschungsarbeit und die Herausgabe von Lehrmaterialien und Monographien. 3. An der Fachschule für wissenschaftliche I. und wissenschaftliches Bibliothekswesen in Berlin werden seit 1963/64 mittlere Fachkräfte für die ID-Praxis ausgebildet (früher mit der Berufsbezeichnung Dokumentalist). Nach verschiedenen Experimenten kann nunmehr nach einem 3jährigen Direktstudium oder nach 4½ Jahren Fernstudium die Berufsbezeichnung Informator erworben werden. 4. Dem Besuch einer der o. g. Bildungseinrichtungen vorgeschaltet sind Fernkurse der Kammer der Technik (KdT): Fernkurs A für Teilnehmer mit, Fernkurs B für Teilnehmer ohne Hoch- oder Fachschulabschluß, jeweils mit 6 Lehrabschnitten. Die Kurse mit maximal 25 Teilnehmern dauern 7 Monate (je eine Lehrveranstaltung/Monat). Von 1969 bis 1982 haben mehr als 8.000 wissenschaftliche und technisch-organisatorische Kader aus I.-Einrichtungen teilgenommen. 5. Neben der beruflichen Spezialausbildung wird insbesondere auf die Nutzerschulung großer Wert gelegt. Entsprechende Experimente wurden bereits in den Erweiterten Oberschulen (EOS) durchgeführt, jedoch ohne den gewünschten Erfolg. Gleiches gilt für die Realisierung der Richtlinie für die Durchführung der Nutzerschulung an den Universitäten, Hochschulen und medizinischen Akademien im Bereich des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen vom 22. Dezember 1977 (Das Hochschulwesen 3/1979, S. 84). 6. Eine besondere Weiterbildungsmöglichkeit für I.-Fachkräfte auch aus der DDR bietet das IPKIR (Institut zur Weiterbildung von Informationsfachkräften) beim Staatlichen Komitee für Wissenschaft und Technik beim Ministerrat der UdSSR in Moskau (seit 1972). 7. Darüber hinaus gibt es in der DDR noch eine ganze Reihe weiterer Spezialkurse und Weiterbildungsmaßnahmen. Über die neuesten Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung gibt das Schaubild Auskunft (Informatik 5/1983, S. 20). Achim Beyer Literaturangaben [S. 628]Beyer, Achim: Wissenschaftliche Informationssysteme in der DDR; in: Das Wissenschaftssystem in der DDR. Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Frankfurt a. M., New York: Campus 1979. Beyer, Achim: Informations- und Dokumentationswissenschaft. „Wissenschaften in der DDR“ Hrsg.: Institut f. Gesellschaft u. Wissenschaft Erlangen. Erlangen: Deutsche Gesellschaft f. zeitgeschichtl. Fragen e.V. 1973 ff. (Analysen und Berichte aus Gesellschaft und Wissenschaft.) Bonitz, Manfred: Wissenschaftliche Forschung und wissenschaftliche Information. 2. Aufl. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. Engelbert, Heinz: Der Informationsbedarf in der Wissenschaft. Leipzig: Bibliographisches Institut 1976. Haake, Rolf: Informationstechnik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1975. Handbuch der Information und Dokumentation. Hrsg. von Rolf Haake u.a. Leipzig: Bibliographisches Institut 1977. Herrmann, Peter: Informationsrecherchesysteme. Leipzig: Bibliographisches Institut 1973. Koblitz, Josef: Bearbeitung und Verarbeitung von Fachinformationen. Leipzig: Bibliographisches Institut 1982. Laisiepen, Klaus, Ernst Lutterbeck u. Karl-Heinrich Meyer-Uhlenried: Grundlagen der praktischen Information und Dokumentation. Eine Einführung. 2., völlig neubearb. Aufl. München, New York, London, Paris: Saur 1980. Michajlow, A. I., A. I. Cernyj u. R. S. Giljarevskij: Informatik. Grundlagen. 2 Bände. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1970. Wissenschaftliche Kommunikation und Informatik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. Winde, Bertram: Information — Schlüssel zum Wissen. Leipzig, Jena, Berlin (Ost): Urania 1972. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 619–628 Infiltration A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ingenieurbüros
Information (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Informationsproblem Wissenschaft und Technik, Forschung und Entwicklung, die praktische Umsetzung der Forschungsergebnisse sowie rationelle Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Verwaltung auf verschiedenen Ebenen sind jeweils von spezifischen, aktuellen, exakten, möglichst vollständigen und gleichzeitig überschaubaren I. abhängig, die zusätzlich zur rechten Zeit vorliegen müssen. Wissenschaft, Forschung, aber z.B. auch…
DDR A-Z 1985
Kinderkrippe, Kindergarten (1985)
Siehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind 87 v.H. der Frauen im berufsfähigen Alter berufstätig oder in der Ausbildung. Frauen.) Neben dem Gewinn zusätzlicher Arbeitskräfte wird dabei in der Berufstätigkeit der Frau gemäß der Rolle, die der Begriff „Arbeit“ in der marxistisch-leninistischen Weltanschauung einnimmt, eine wichtige Funktion für die Gleichberechtigung und die Selbstverwirklichung der Frauen gesehen. Zweitens soll die Vorschulerziehung in Kk. und Kg. dazu beitragen, das oberste Ziel des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems — die Herausbildung „der sozialistischen Persönlichkeit“ — so früh und so umfassend wie möglich zu verwirklichen. Schließlich soll drittens durch die starke Betonung des Vorschulcharakters inbesondere im Kg. erreicht werden, daß zum Zeitpunkt der Einschulung unabhängig vom Elternhaus möglichst gleiche Bildungsvoraussetzungen bei allen Kindern vorhanden sind. (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, IV.) Es gibt kommunale, betriebliche, genossenschaftliche, aber auch kirchliche Kk. und Kg. Normal ist die Tagesbetreuung, es gibt aber auch Wochen-Kk. und -Kg. sowie — überwiegend für Beschäftigte in der Landwirtschaft — Saisoneinrichtungen. Daneben gibt es Kinderheime für Kinder, die eine dauerhafte Betreuung benötigen. Der Besuch der Vorschuleinrichtungen ist freiwillig und [S. 714]wird vom Staat hoch subventioniert. In vielen Fällen reicht das Angebot jedoch nicht aus, um die Nachfrage nach Plätzen zu befriedigen. Bei der Aufnahme werden Kinder von alleinstehenden Müttern oder Vätern bzw. von Eltern, die beide berufstätig oder in der Ausbildung sind, bevorzugt behandelt. 1. Kinderkrippe. Kinder bis zu 3 Jahren werden in der DDR nach Möglichkeit in Kk. untergebracht. Nach dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem werden in den Kk. „vorwiegend Kinder, deren Mütter berufstätig sind oder studieren, von den ersten Lebenswochen bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres in engem Zusammenwirken mit der Familie gepflegt und erzogen. In den Kk. ist zu gewährleisten, daß sich die Kinder gesund und, vor allem durch das Spiel, körperlich und geistig harmonisch entwickeln.“ In den Kk., die der Aufsicht des Ministeriums für Gesundheitswesen (MfG) unterstehen, wurden 1982 rd. 64 v.H. der Kinder bis zu 3 Jahren betreut. Das MfG hat für die Arbeit in den Kk. einheitliche Grundsätze herausgegeben. Danach wird das Kind in der Kk. mit der „unmittelbaren Umwelt“ bekannt gemacht, hier lernt es seinen Lebenskreis kennen und wird in der Gruppe an Ordnung und Regelmäßigkeit gewöhnt. Breiter Raum wird der Körperertüchtigung gewidmet. Empfindungs- und Erlebnisfähigkeit sowie Sprechen und Denken werden systematisch gefördert. Eine umfassende Gesundheitsfürsorge ist sichergestellt. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Früherfassung von geschädigten Kindern. 2. Kindergarten. Der Kg. ist nach Zielstellung und Bildungs- und Erziehungsinhalt grundlegender Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Bildungssystems“. Anleitung und Aufsicht unterstehen deshalb dem Ministerium für Volksbildung, unter dessen Anleitung ein einheitlicher „Bildungs- und Erziehungsplan“ für die Erziehung im Kg. entwickelt wurde. In den Kg. wurden 1982 rd. 91 v.H. der 3- bis 6jährigen — überwiegend in Jahrgangsgruppen — betreut. Die Eltern zahlen einen Unkostenbeitrag zum Essen in Höhe von ca. 55 Pfennig pro Tag. Gemäß dem Bildungsgesetz von 1965 soll der Kg. „Stätte frohen Kinderlebens“ sein. Begabungen werden systematisch gefördert; so werden z.B. musikbegabte Kinder vom 5. Lebensjahr an zum Besuch einer Musikschule angehalten. 1981 betrug die Zahl der ausgebildeten Erzieherinnen in den Kg. 59.165. Danach hat jede Kindergärtnerin im Durchschnitt 12 Kinder zu betreuen. Als Erziehungsschwerpunkte im Kg. gelten die Vorbereitung der Kinder auf das „Leben in der sozialistischen Gesellschaft der DDR“ sowie die Heranbildung zu „harmonisch entwickelten sozialistischen Persönlichkeiten“. Dazu gehört, daß sich die Kinder in die Gemeinschaft — das Kollektiv — einfügen lernen, um in ihr später „gesellschaftlich nützlich“ tätig zu werden. Sie sollen Verhaltensweisen erlernen, die den „sozialistischen Normen“ entsprechen. Systematisch sollen die Kinder auf den Schulbesuch vorbereitet, aber ihnen noch keine von der Schule vermittelte Fähigkeiten, wie zum Beispiel Lesen und Schreiben, beigebracht werden. Alle Erziehungs- und Lerninhalte sollen aber bereits von den Vorstellungen und Normen des Marxismus-Leninismus durchdrungen sein. Für Kinder, die nur im Elternhaus aufwachsen, weil für sie noch kein Kg.-Platz bereitsteht, werden im letzten Jahr vor der Einschulung alle 14 Tage Spiel- und Lernnachmittage veranstaltet. Sie finden unter der Leitung von Kindergärtnerinnen und Lehrern oder Lehrerinnen statt und sollen jeweils 90 Minuten dauern. Betreut werden die Kinder in den Kk. und Kg. von Kindergärtnerinnen mit abgeschlossener Fachschulausbildung, Erziehungshelferinnen mit pädagogischer Kurz- oder Teilausbildung, Helferinnen ohne pädagogische Ausbildung. Kindergärtnerin kann jede Frau werden, die den Abschluß der 10. Klasse hat (oder entsprechenden Bildungsstand). Nach einer Eignungsprüfung studiert sie im Direkt- oder Fernstudium 3 Jahre lang an einer Pädagogischen Fachschule. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 713–714 Kinderbeihilfen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kinder- und JugendliteraturSiehe auch: Kinderkrippen: 1965 1966 1969 Kinderkrippen, Kindergarten: 1975 1979 Der Bereich der Vorschulerziehung in Form der Kk. und Kg. ist in der DDR sehr stark ausgebaut. Für die besondere Förderung und die hohen Versorgungsraten in diesem Bereich sind im wesentlichen 3 Gründe zu erkennen: die gesellschaftliche Betreuung von Kindern im Vorschulalter erfüllt erstens eine sozioökonomische Funktion, indem sie beide Elternteile für den Arbeitsprozeß freistellt. (In der DDR sind…
DDR A-Z 1985
Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR (1985)
Siehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der Bestätigung durch die leitenden Organe. Diese — Zentralausschuß als Spitze (Sitz: Dresden), Bezirks- und Kreiskomitees in jeder entsprechenden Verwaltungseinheit — bestehen aus Funktionären, deren Bestellung durch Wahl von der Zustimmung der SED abhängt. Ihnen unterstehen das Zentralbüro und die Bezirks- und Kreisbüros als ausführende Organe. Insgesamt bestanden (1982) 13.897 Grundorganisationen bei Gemeinden, Betrieben und mit Spezialaufgaben (gegenüber 1970 eine Zunahme um rd. 7 v.H.). Als Träger des Zivilen Bevölkerungsschutzes sind die Grundorganisationen des DRK der Zivilverteidigung unterstellt. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich der Ausbildung zum „Gesundheitshelfer“ zu unterziehen. Die Zahl der Lehrgangsteilnehmer betrug (1982) an der Grundausbildung 60.600, an der Ausbildung „Junge Sanitäter“ 18.700, an der Breitenausbildung „Erste Hilfe“ 443.400, an der Breitenausbildung „Häusliche Krankenpflege“ 8.800. Die Finanzierung geschieht fast vollständig aus dem Staatshaushalt. Das DRK erfüllt neben den Aufgaben innerhalb der Territorialverteidigung auch rein zivile Aufgaben, für die Mitarbeiter und Helfer einsatzbereit gehalten werden. Dazu zählen der Sanitätsdienst bei politischen und sportlichen Großveranstaltungen und der Hilfsdienst bei Maßnahmen des Gesundheitsschutzes (Impfaktionen u.ä.). Es unterhält einen Bahnhofsdienst und einen „DRK-Pflege- und Sozialdienst“ vor allem für die Hauspflege. 1982 wurden hier 56.372 Helfer eingesetzt, die 3.574.205 Arbeitsstunden ableisteten. Ihm ist ferner neben dem Gruben- und Berg- der gesamte Wasserrettungsdienst übertragen (1982: 34.228 speziell ausgebildete Mitglieder). Der Bergunfalldienst, für den 2.157 überwiegend freiwillige Helfer tätig sind, wurde bisher vor allem in der Sächsischen Schweiz, im Erzgebirge, im Harz und im Thüringer Wald tätig. Er arbeitet eng mit dem Feriendienst des FDGB zusammen, klärt Urlauber über die Gefahren der Bergwelt auf, informiert über Verhalten bei Unfällen, legt Schutzhütten an, stellt Warntafeln auf und unterhält Unfallhilfsstellen. Das DRK unterhält 9.647 Unfallmelde- und 2.062 Unfallhilfsstellen, nimmt den gesamten Krankentransport (mit geringfügigen Ausnahmen) wahr und hat eine „Dringli[S. 279]che Medizinische Hilfe“ (DMH) als Rettungsdienst aufgebaut. Seit 1976 werden Krankentransport und DMH zusammen mit einem neuen „Dringlichen Hausbesuchsdienst“ (DHB) als Schnelle Medizinische Hilfe von den staatlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens „koordiniert“, in Berlin (Ost) vom Städtischen Rettungsamt. Mitglieder 1982: 651.356 über 14 Jahre, darunter 429.845 Frauen; außerdem 34.228 „Junge Sanitäter“. Unter den Mitgliedern wurden 1982 21.525 Ärzte, Zahnärzte und Apotheker gezählt, dazu 114.225 Mittlere medizinische Fachkräfte. Schließlich noch 564.660 (zahlende) „Freunde“. Präsident ist Prof. Dr. sc. med. Siegfried Ackermann. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 278–279 Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutschlandpolitik der SEDSiehe auch: Deutsches Rotes Kreuz (DRK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das DRK, im Oktober 1952 (nach Auflösung 1946) wiedergegründet, ist seit 1954 Mitglied der internationalen Liga der Rotkreuzgesellschaften. Wegen seiner wichtigen Funktion im Rahmen der Territorialverteidigung untersteht es dem Ministerium des Innern (MdI), nicht dem Ministerium für Gesundheitswesen. Jede Sanitätseinheit wählt zwar ihren (ehrenamtlichen) Vorsitzenden, er bedarf aber der…
DDR A-Z 1985
Aufbau des Sozialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…
DDR A-Z 1985
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1985)
Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die KH. (AKHB) vom 12. 1. 1971 (GBl. II, S. 93). Der Beitrag ist jährlich, zusammen mit der Kfz-Steuer, vom Kfz-Halter zu entrichten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei Pkw und Traktoren von der PS-Zahl, bei Krafträdern vom Hubraum, bei Omnibussen von der Zahl der Plätze und bei Lkw von der Ladekapazität abhängig. Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden. Die von der Staatlichen Versicherung geleistete Entschädigungssumme ist in bestimmten Fällen vom Versicherten voll zurückzuzahlen, z.B. dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder unter starkem Alkoholeinfluß verursacht hat. Bei anderen groben Verletzungen von Rechtsvorschriften kann eine teilweise Rückerstattung der Entschädigungsleistung vom Versicherten verlangt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle europäischen Länder, jedoch müssen die in der DDR zugelassenen Pkw für Fahrten außerhalb der DDR einen Beitragszuschlag zur KH. entrichten. Für Schadensansprüche, die Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) durch Kfz-Unfälle im Gebiet der DDR entstehen, gelten die Vereinbarungen des am 10. 5. 1973 unterzeichneten Abkommens zwischen dem HUK-Verband (Hamburg) und der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie regeln den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und die Finanzierung von Leistungen der Ersten Hilfe. Auch finanzielle Folgen, die sich aus Unfällen zwischen [S. 746]Deutschen aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Straßenverkehr europäischer Dritt-Länder ergeben, werden vom HUK-Verband bzw. von der Staatlichen Versicherung der DDR reguliert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 745–746 Korrespondenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugindustrieSiehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die…
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Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er [S. 831]nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachröhren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“, 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), wurde in der Diskussion in der DDR zunehmend bezweifelt. Marx und Engels haben die Vermittlung selbst nicht nachgewiesen; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; [S. 832]2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. </OL> Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats (1953–1955), G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Das Tauwetter begann. Unter Chruschtschow (1. Sekretär des ZK d. KPdSU, 1953–1964), der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnews (1. Sekretär bzw. Generalsekretär des ZK der KPdSU, 1964–1982) Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Die kurze Ära Andropow (1983) brachte keinen Wandel hervor; sein Nachfolger Tschernenko übernahm die gleichgebliebene Konstellation. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb die führende Rolle der Partei übrig (Ästhetik). III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Konferenzen des Kulturbundes der DDR (KB), später zumeist auf Tagungen des Zentralkomitees (ZK) der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß, vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, [S. 833]der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973, der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 und der IX. Schriftstellerkongreß vom 31. 5. bis 2. 6. 1983 auf der FDJ-Kulturkonferenz vom 21. bis 22. 10. 1982 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK der SED zu Rate. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA [ Filmwesen ] u.a.), gesellschaftliche Organisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u.a.), Investträger (Betriebe u.a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Räte der Bezirke u.a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl nicht bestimmbar ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z.B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Die materiellen Anreize für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung oftmals entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz bei den zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen (Bibliotheken) und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte [S. 834]Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der allein in den Jahren von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen von insges. 860.000 Exemplaren erschien und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher mit 10–15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe in durchaus unterschiedlicher Weise zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) — der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen lange Zeit künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren entsprechen die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Für umstrittene Dramatiker bietet sich als Ausweichmöglichkeit die Bearbeitung alter Stücke an. Auf diese Weise haben in Zeiten des Verrufs z.B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien, für die vielfach auch dann gezahlt wird, wenn die Arbeit an ihnen abgebrochen wird. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Ferner sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg attraktiv, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen verwendet werden kann. Zu den Privilegien gehören vergütete Mitgliedschaften (z.B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Diese materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse) (Auszeichnungen). Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen (Institut für Literatur „J. R. Becher“). Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz (alle SED). Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bereits bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u.a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kitsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) [S. 835]auf. Die Wege, die z.B. Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Wesentliche literaturpolitisch bestimmende Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband als Teil des Kulturbundes der DDR (KB) gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschafts-orientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst; der Schriftstellerverband wurde zur eigenständigen Organisation. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den Formalismus, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u.a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß 1961, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könne. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung u.a. Wolf Biermann debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. [S. 836]In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war (Geschichte der DDR). Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit erneuten Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen gegen die fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z.B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen durch Kollegen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer Schriftsteller, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß — mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte sogar seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ — von denen bereits feststand, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptieren würde. In der damit einsetzenden achten Phase der Lp. der SED endete alles, was sich sinnvoll noch mit Lp. bezeichnen ließ. Die Partei verteidigte den Restbestand ihrer Positionen mit reinen Repressalien. Sie verprellte mit dem Aufführungsverbot der Stücke „Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl im Herbst 1978 in Berlin und „Kirschenpflücker“ von Helmut Baierl im Herbst 1979 in Dresden zwei weitere Vertreter der Parteiliteratur und ging mit eigens verschärften Strafgesetzen unbotmäßig vor. Den Auftakt bildete [S. 837]die Geldstrafe wegen Devisenvergehens gegen Stefan Heym, dessen Roman „Collin“ sich an den höheren Rängen der SED vergriffen hatte. Der Effekt war eine zweite Solidarisierungswelle gegen die Partei, die in einem Brief an Erich Honecker vom 16. 5. 1979 kulminierte, den Jurek Becker, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Erich Loest, Kurt Bartsch, Adolf Endler, Dieter Schubert und Martin Stade unterzeichneten. Als Gegenmaßnahme wurden am 7. 6. 1979 Heym, Poche, Schlesinger, Bartsch, Endler, Schubert, sowie Rolf Schneider, Karl Heinz Jakobs und Joachim Seyppel aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen; Becker und Stade traten selbst aus. Politisch ästhetische Konzeptionen lagen diesen Repressalien nicht mehr zugrunde. Die Folge dieser Situation war, daß bei den meisten Literaten eine Wiederannäherung an die Positionen der Parteiführung trotz versöhnlicher Gesten unterblieb oder sogar die Neigung, die DDR zu verlassen, wuchs. V. Wandel des Verhältnisses von Partei und Schöner Literatur A. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel im Verhältnis von Partei und Literatur hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern für die Partei erfolgreich zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das Ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni 1953 oder zu der Massenflucht 1960/61 gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet (Sektierertum). Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Mit dem „Bitterfelder Weg“ hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. B. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde endgültig erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat [S. 838]die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird.“ (Auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert.) Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen z.B. der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66) und der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Zehn Jahre später bauten Rainer Kirsch in dem Essay-Band „Das Amt des Dichters“ (1980) und Franz Fühmann in seinen Erfahrungen mit Georg Trakls Gedichten „Von Feuerschlünden“ (1981) das gewonnene Terrain konzeptionell aus. VI. Die Hauptrichtungen der Schönen Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als „Partei-L.“ bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie „Partisanen-L.“ nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Littérature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. A. Die „Partei-Literatur“ Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. 1. Epik In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen wesentlich interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Hans Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden — ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z.B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L.: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren in diesen Büchern aufgegeben worden. Die [S. 839]Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. 2. Lyrik Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. 3. Dramatik Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, erhielten durch ihre Darstellung auf der Bühne eine radikalere Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt — im Gegensatz zu den Romanen, die mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ immerhin Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. B. Die „Partisanen-Literatur“ 1. Epik Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung der Behandlung der Gründe und des Verlaufes des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als durch die Eigengesetzlichkeit der Stoffe veranlaßt einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ — beide Manuskripte konnten nicht mehr veröffentlicht werden, sie wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman erschien erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ in der Bundesrepublik unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 — Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“, Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker „Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“; 1984 — Stefan Heym „Schwarzenberg“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück, beherrschten die Diskussionen und wirkten ansteckend: auf Joachim Laabs „Der Ausbruch“ (1980), Monika Maron „Flugasche“ (1981) und [S. 840]Helga Schütz „Julia oder Erziehung zum Chorgesang“ (1982). 2. Lyrik Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und Volker Braun. 3. Dramatik Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag — dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken zu differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke sind nicht, Müllers „Bau“ erst spät aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. C. „Traditionelle“ Literatur 1. Epik Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des
Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt.…
DDR A-Z 1985
Reparationen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im Widerspruch zum Potsdamer Abkommen ohne Zustimmung der Westalliierten umfangreiche Entnahmen aus der laufenden Produktion vornahmen. Nach Unterlagen aus dem sowjetzonalen Amt für R. und nach Schätzungen westlicher Experten wurden von den Sowjets von 1945 bis 1953, d.h. bis zur offiziellen Beendigung von R.-Leistungen an die UdSSR, Werte in folgender Form und Höhe entnommen: 1. Beuteaktionen. Nach der Besetzung Ost- und Mitteldeutschlands durch die Rote Armee wurden ohne Registrierung Sach- und Kunstwerte aus öffentlichem und Privatbesitz beschlagnahmt und Mrd.-Beträge Reichsmark erbeutet. Der Wert der bei den Beuteaktionen entnommenen Gegenstände wird auf ca. 2 Mrd. Mark geschätzt; die Menge der erbeuteten Banknoten kann mit 6 Mrd. Mark angenommen werden. 2. Demontagen. Die UdSSR ließ nicht nur kriegswichtige Industrien, sondern auch für die Friedenswirtschaft unentbehrliche industrielle Kapazitäten demontieren. Folgende Phasen der Demontagen sind erkennbar: a) Mai bis Anfang Juni 1945. Bis zum Beginn der Besetzung Berlins durch alle vier Alliierten wurden von den Sowjets rd. 460 Berliner Betriebe vollständig demontiert und abtransportiert, darunter 149 Betriebe des Maschinen- und Apparatebaues, 51 Metallurgiebetriebe, 46 Betriebe der Feinmechanik und Optik und 44 Betriebe der Elektroindustrie. Rd. 75 v.H. der bei der Kapitulation noch vorhandenen Kapazitäten waren betroffen. b) Anfang Juli bis Herbst 1945. Demontage industrieller Großbetriebe der Braunkohlenindustrie, aber auch mittlerer und kleinerer Werke wie Ziegeleien, Textil-, Papier- und Zuckerfabriken. In dieser Zeit begann auch der Abbau der zweiten Gleise auf sämtlichen Eisenbahnstrecken der sowjetischen Besatzungszone. c) Frühjahr bis Spätsommer 1946. Nach einer vorbereiteten Liste wurden weit mehr als 200 große Industriebetriebe der chemischen Industrie, der Papierindustrie, Schuhfabriken, Textilwerke usw. demontiert. d) Oktober 1946 bis Frühjahr 1947. Obwohl Marschall Sokolowski bereits am 21. 5. 1946 die Demontagen für abgeschlossen erklärt hatte, setzte einige Monate später eine vierte Welle ein, von der z. B. die Zeiss-Werke Jena, Kraftwerke, Druckereien und einige Rüstungsbetriebe, die bis dahin für die Sowjets weitergearbeitet hatten, betroffen waren. e) Herbst 1947. Nach einem weiteren halben Jahr wurden nochmals wichtige Betriebe abgebaut: Braunkohlenwerke, Brikettfabriken, Kraftwerke und weitere 1100 km Eisenbahngleise. f) Frühjahr 1948. Drei Betriebe, die vorher zu Sowjetischen Aktiengesellschaften (SAG) erklärt worden waren, wurden voll oder zum Teil demontiert, darunter Anlagen des Buna-Werkes in Schkopau. Von den Demontagen waren auch solche Betriebe betroffen, die inzwischen wieder instand gesetzt worden waren. Der „Bremer Ausschuß für Wirtschaftsforschung“ gab in seiner 1951 veröffentlichten Schrift „Am Abend der Demontage“ u.a. folgende Demontageverluste der SBZ/DDR im Vergleich zum Jahre 1936 an: Walzwerke 82 v.H., eisenschaffende Industrie 80 v.H., Zementindustrie 45 v.H., Papiererzeugung 45 v.H., Energieerzeugung 35 v.H., Schuhindustrie 30 v.H., Textilindustrie 25 v.H., Zuckererzeugung 25 v.H., Braunkohlenbergbau 20 v.H., Brikettfabriken 19 v.H. Der Gesamtwert der Demontagen wird auf 5 Mrd. Mark geschätzt. 3. Ausgabe von Besatzungsgeld. Die Summe des von den Sowjets ausgegebenen Besatzungsgeldes wird auf 9 Mrd. Mark geschätzt. Mit diesem Geld wurden die zahlreichen in Mitteldeutschland tätigen sowjetischen Handelsgesellschaften und anfangs auch der Milliardenbeträge verschlingende Uranbergbau für die Sowjets finanziert. Von 1947 bis 1953 sind allein für den Uranbergbau 7,75 Mrd. Mark aufgewendet worden. 4. Beschlagnahme von Betrieben als SAG-Betriebe. 213 Betriebe wurden 1946 von der UdSSR beschlagnahmt und als SAG-Betriebe fortgeführt. Ihr Wert wird auf 2,5 Mrd. Mark geschätzt. Vor der Übergabe in sowjetisches Eigentum mußten die Betriebe mit Finanzmitteln aus öffentlichen Haushalten ausgestattet werden. Vor dem Rückverkauf an die DDR wurden aus den Betrieben zum Teil Vorräte und Ausrüstungsteile abtransportiert. Beide Formen der Entnahmen werden auf rd. 1 Mrd. Mark geschätzt. Der Preis, den die Regierung der DDR 1953 für den Rückkauf zu zahlen hatte, betrug mindestens 2,55 Mrd. Mark. 5. Lieferungen aus der laufenden Produktion. Seit Produktionsbeginn der Betriebe mußten an die Sowjetunion erhebliche Teile der laufenden Produktion geliefert werden, und zwar in Form direkter R.-Lieferungen in die UdSSR, Zulieferungen deutscher Betriebe an SAG-Betriebe, Lieferungen an die Rote Armee, Lieferungen an sowjetische Handelsgesellschaften und Exporte, deren Erlöse an die UdSSR abgeführt werden mußten. Nur die direkten R.-Lieferungen in die UdSSR wurden von den Sowjets als R. anerkannt. Alle anderen erwähnten Lieferungsformen sind jedoch ebenfalls als R. anzusehen. Da die UdSSR dafür nur die unzureichenden Preise des Jahres 1944 zahlten, mußten für die deutschen Zulieferungen umfangreiche Subventionen [S. 1122]aus Haushaltsmitteln aufgewandt werden. Nach Unterlagen aus dem Amt für R. haben die Sowjets von 1945 bis 1953 Waren im Werte von 34,7 Mrd. Mark zu Preisen von 1944 aus der laufenden Produktion entnommen. 6. Subventionen. Die an deutsche Betriebe und SAG-Betriebe 1946–1953 gezahlten Preissubventionen für direkte und indirekte R.-Lieferungen und für R.-Nebenkosten, d.h. die Kosten für Verpackung, den Versand frei Verwendungsort in der UdSSR und für Versicherungen werden mit 6,15 Mrd. Mark geschätzt. Eine Addition aller geschätzten Beträge der R. seit Kriegsende bis 1953 ergibt nach kritischer Auswertung aller verfügbaren Unterlagen (in Mrd. Mark): In dieser Zusammenstellung sind rd. 16 Mrd. Mark Besatzungskosten für die Zeit bis Ende 1953 nicht enthalten. Nicht enthalten sind auch sonstige R.-Leistungen, z. B. der Nutzen der UdSSR aus der Arbeitsleistung der nach der UdSSR verbrachten deutschen Spezialisten und der Kriegsgefangenen in der UdSSR, der Nutzen aus dem Uranbergbau, aus der Tätigkeit der sowjetischen Handelsgesellschaften in der SBZ/DDR und aus der Auswertung deutscher Patente. Bei einem Dollarkurs von 4,20 DM betrug die Gesamtentnahme aus ihrer Besatzungszone bzw. der DDR bis 1953 15,80 Mrd. Dollar. Auf der Konferenz von Jalta hatte die UdSSR 10 Mrd. Dollar an Entnahmen und jährlichen Lieferungen als R. von Deutschland gefordert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1121–1122 Rentenversicherung, Freiwillige A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ReparaturstützpunkteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Obwohl der Umfang der von Deutschland zu leistenden R. erst mit dem Industriebeschränkungsplan vom März 1946 von den vier Alliierten festgelegt wurde, führte die UdSSR bereits vor diesem Zeitpunkt in ihrer Zone umfangreiche Demontagen durch, von denen nicht bekannt ist, ob die Gegenwerte dem R.-Konto gutgeschrieben wurden. Eine Abrechnung über die Entnahmen wird kaum jemals erfolgen, da die Sowjets im…
DDR A-Z 1985
Staatsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) erfolgten eine erneute Ausweitung der Straftatbestände und eine Verschärfung der Strafandrohungen. Gegenwärtig fallen unter St.: 1. Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. 2. Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Nachrichten oder Gegenstände, die geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder ausländische Organisationen sowie deren Helfer“. Die Bezeichnung „imperialistischer Geheimdienst“ ist mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz ebenso weggefallen wie die „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Bestraft wird, wer die geheimzuhaltenden Nachrichten oder Gegenstände sammelt, verrät, ausliefert oder in sonstiger Weise zugänglich macht. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. b) Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (§ 99 StGB). Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten an den unter a) erwähnten Empfängerkreis strafbar, wenn dies zum Nachteil der Interessen der DDR geschieht. Damit ist dieser Straftatbestand — früher „Agententätigkeit“ — uferlos ausgedehnt. Angedroht sind Freiheitsstrafen von 2 bis 12 Jahren. c) Landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB). Hiermit wurde der nur für außerhalb der DDR sich aufhaltende Staatsbürger der DDR geltende „landesverräterische Treubruch“ abgelöst. Nunmehr erstreckt sich die Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe gegen jeden, der zu den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. oben unter a)] „Verbindung aufnimmt, oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der DDR zu schädigen“. Spionagehandlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit (Gerichtsverfassung, VI.). [S. 1303]3. Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit bewaffneten Anschlägen, Geiselnahmen, Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen, Havarien oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z.B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. 4. Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u.a.m., was für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. 5. Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. das mit dem Ziel der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und unter Mißbrauch einer Funktion oder Stellung oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe vorgenommene Durchkreuzen oder Desorganisieren der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft oder der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder der Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen, Verteidigungsmaßnahmen oder Außenwirtschaftsmaßnahmen der DDR. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. 6. Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der Abwerbung zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB (§ 132) geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. o. 2 a)] entscheidend sein. Hier hat es in der Rechtsprechung seit 1979 eine merkwürdige Differenzierung gegeben (Republikflucht). Der äußere Tatbestand wird mit „abwirbt, verschleppt, ausschleust“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern, und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz bedroht jeden zusätzlich mit Strafe, der „in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt“. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit vom 4. 6. 1972 (Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens) bis zum 31. 3. 1984 sind 831 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. 7. Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung der Angriff oder die Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und [S. 1304]Gesellschaftsordnung der DDR durch das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole, das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten, gesehen. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ oder „die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. 8. Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (§ 107 StGB). Dieser Straftatbestand war 1968 als „staatsfeindliche Gruppenbildung“ neu aufgestellt worden, um einem inneren Widerstand mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er wird von demjenigen erfüllt, der „einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziel setzen“. Die verfassungsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Vereinigung von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 3 bis zu 12 Jahren und für denjenigen, der „fördert oder in sonstiger Weise unterstützt“, von 1 bis zu 5 Jahren. 9. Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten richten, die mit der DDR verbündet sind. Bis 1979 hieß es „Staaten des sozialistischen Weltsystems“. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche ➝Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ — § 220 StGB) in den Katalog der St. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1302–1304 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtebauSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das…
DDR A-Z 1985
Gewinn (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den Außenhandelsorganen lediglich die geltenden Inlandspreise, die Effizienz seiner Exporte blieb ihm verborgen. Das „einheitliche Betriebsergebnis“ wird gegenwärtig (1983) folgendermaßen ermittelt: Hierbei werden die Inlandsumsätze (= Preissumme der abgesetzten Erzeugnisse und Leistungen) zu Indu[S. 569]strieabgabepreisen (IAP) bemessen. Die Umrechnung der Exporterlöse in Inlandswährung erfolgt über Richtungskoeffizienten (= Valutaumrechnungskoeffizienten), die — den jeweiligen außenhandelspolitischen Intentionen folgend — regional differenziert und in ihrer Höhe veränderlich sind. Die produktgebundenen Abgaben und Dienstleistungsabgaben werden als Durchlaufposten behandelt. Da in einer Zentralplanwirtschaft Löhne, Steuern, Gebühren, Zinsen, Preise und ebenfalls die Kosten — durch Kostennormative und staatliche Kalkulationsrichtlinien — zentral festgelegt werden, bestimmen diese Daten und das im Gegensatz zur Marktwirtschaft gesetzlich verankerte Verfahren der G.-Verteilung in den VEB und Kombinaten maßgeblich die Höhe des dem Betrieb verbleibenden Netto-G. Die G.-Verteilung wird durch 2 Faktoren bestimmt, einerseits durch die der Preisbildung (Preissystem und Preispolitik) zugrunde liegenden Grundsätze und andererseits durch die über eine Differenzierung der Sätze der Nettogewinnabführung verfolgte staatliche G.-Verteilungspolitik. Der Betrieb kann allerdings im Rahmen der ihm auferlegten Planaufgaben bei den zentral vorgegebenen Preisen durch Steigerung seiner Rentabilität (z.B. Überplanerfüllung, verbesserte Kapitalnutzung — d.h. Einsparung an Produktionsfondsabgabe —, verbesserte Betriebsorganisation, verminderte Ausschußproduktion, sinnvollere Materialnutzung, Entwicklung neuer bzw. verbesserter Erzeugnisse, Exportsteigerungen, Kostensenkungen und im Rahmen der Planvorgaben mögliche Sortimentsverschiebungen) den ihm nach Kürzung der Abzugsposten verbleibenden G. in bestimmten Grenzen erhöhen. Mit der Wirtschaftsreform von 1963 (Wirtschaft) wurde dem G. eine zentrale Stellung im System eingeräumt, denn er wurde zum entscheidenden Maßstab der Leistung des Betriebes und zu einer wichtigen Antriebskraft für die betriebliche Produktion aufgewertet. Zwar war in der wissenschaftlichen Diskussion bereits Ende der 50er Jahre (Behrens-Benary-Affäre) die Forderung nach stärkerer Berücksichtigung kostendeckender Preise sowie der G.-Orientierung als entscheidender ökonomischer Kategorie erhoben worden; jedoch erst, nachdem der sowjetische Wirtschaftswissenschaftler E. Liberman mit seinem Artikel: „Plan, Gewinn, Prämie“ in der „Prawda“ eine grundlegende Reform des betrieblichen Planungssystems der Sowjetunion unter Nutzung des G. als ökonomischen Hebels im September 1962 vorgeschlagen hatte, setzte auch in der DDR eine hieran anknüpfende lebhafte Reformdiskussion ein. Die seit 1963 in der DDR und in der Folgezeit auch in osteuropäischen kommunistischen Ländern durchgeführten Wirtschaftsreformen führten dann schließlich in einem gewissen Grad zur Auswechslung der bis dahin im Mittelpunkt der Planerfüllung stehenden Ziele des Produktionsplanes durch die Richtgröße G. Die Bestimmung des G. zum Hauptkriterium der wirtschaftlichen Leistungen von VEB und VVB bzw. Kombinat verlangte damals in der DDR — genauso wie in anderen RGW-Ländern — die Beseitigung der gröbsten, diesen Leistungsmaßstab verfälschenden wirtschaftlichen Mißstände. Erst die Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung), der Abschluß der Industriepreisreform (Preissystem und Preispolitik II.,; III.) Ende 1967 und die Neufestsetzung der Abschreibungssätze (Abschreibungen) und Zinsen schufen bessere Voraussetzungen für eine aussagekräftigere Kostenrechnung und G.-Ermittlung. Entscheidend war, daß dem Betrieb die relativ freie Verfügbarkeit über einen Teil des von ihm erwirtschafteten Netto-G. eingeräumt wurde, denn nur so war es überhaupt möglich, den Betrieb zur eigenen Ausgestaltung des ihm mit den Reformen geschaffenen Aktionsfeldes zu veranlassen. In den Jahren 1969 und 1970 — als die mit dem Neuen Ökonomischen System (NÖS) geschaffenen ökonomischen Hebel weitgehend wirksam waren — konnte der Betrieb dann auch tatsächlich den ihm nach Abzug von Produktionsfondsabgabe und Nettogewinnabführung sowie der damals vorgeschriebenen Fondsbildung (Fonds) verbleibenden Rest-G. als finanzielle Basis seiner eigenverantwortlichen Investitionsentscheidungen nutzen (Investitionen). Dieser Aktionsradius ist ihm jedoch mit der Rezentralisierung wieder genommen worden: 1971 ist der vom Betrieb zu erwirtschaftende Netto-G. zur staatlichen Plankennziffer erhoben worden, und zwar in den Jahren 1971 und 1972 als feste Plankennziffer vorgegeben; seit 1973 war er „Berechnungskennziffer“ der Planung, d.h., er wurde indirekt aus anderen verbindlichen Plankennziffern ermittelt. Des weiteren wurde mit der Rezentralisierung die Nettogewinnabführung von Prozentanteilen in absolute, branchenweise unterschiedliche G.-Abführungsbeträge umgewandelt und die Investitionstätigkeit durch staatliche Planauflagen verbindlich vorgeschrieben. Damit wurde die Rolle des G. durch bewußte Minderung seiner Stimulierungsfunktion wieder erheblich geschwächt: Dem Betrieb wurden vom Soll-G. gerade so viel Finanzierungsmittel belassen, wie er zur Durchführung der geplanten Aufgaben sowie zur Realisierung der geplanten Investitionen bei den von den Banken bewilligten planmäßigen Krediten benötigte. Bei Übererfüllung des geplanten Netto-G. verblieb dem Betrieb die Hälfte des Mehr-G., die Verwendungsmöglichkeiten für diese Mittel wurden begrenzt auf: Verbesserungen der Arbeitsorganisation, Zuführungen zum Prämienfonds, Zuführungen zum Leistungsfonds, Erhöhung der Eigenfinanzierung, vorfristige Kredittilgung, Kauf gebrauchter Anlagegüter, Finanzierung von Neuerervorschlägen bis zu je 10.000 Mark sowie die Herstellung von Rationalisierungsmitteln aus eigenen Reserven. Unzulässige G. (z.B. aus Preismanipulationen, aus Verletzung der festgelegten Sortimente) mußten voll an den Staatshaushalt abgeführt werden (GBl. I, 1975, S. 408 ff.). Angesichts dieses eingeengten Katalogs wurden beim Betrieb kaum nennenswerte Antriebskräfte zur Übererfüllung der realen Planziele und damit auch des durch sie bestimmten Soll-G. ausgelöst. Zwar war mit dem Gegenplan (Sozialistischer Wettbe[S. 570]werb) ein Anreiz zu — bereits im voraus angekündigten — Übererfüllungen geschaffen worden, da im Falle ihrer Realisierung zusätzliche Zuführungen zum Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) sowie — bei Übererfüllung der geplanten Arbeitsproduktivität, bei bestimmten Materialeinsparungen und Qualitätsverbesserungen — zum Leistungsfonds erreicht werden konnten. Jedoch blieb dieser Anreiz zugunsten der Belegschaft begrenzt: Einerseits haben leistungsfähige Betriebe — in Übereinstimmung mit den Interessen ihrer Arbeiter und Angestellten — ihre Angebote so abgestimmt, daß sie gerade die Prämienhöchstgrenze erreichten und dennoch Leistungsreserven für den kommenden Gegenplan zurückhalten konnten. Andererseits haben die einseitigen Verwendungsmöglichkeiten der Mittel des Leistungsfonds vorwiegend zugunsten der Gesamtbelegschaft bei den einzelnen Arbeitskollektiven nur ein bedingtes Interesse an zusätzlichen Arbeitsbelastungen induziert. War damit der Anreiz für die Belegschaft schon gering, so war er für die Betriebsleitung noch unerheblicher, weil sie mit den ihrer Disposition unterliegenden zusätzlich erwirtschafteten G.-Teilen nur in beschränktem Umfang eigene Ziele verfolgen konnte. Bei einer Untererfüllung des Soll-G. — Folge von Kostenüberschreitungen oder Mindererfüllungen materieller Planaufgaben — sah sich der Betrieb erheblichen Finanzierungsschwierigkeiten gegenüber: Er konnte die Fondsbildung nicht im geplanten Umfang realisieren. Insbesondere wurden dabei die vorgesehenen Investitionen betroffen, von denen wiederum der G. künftiger Jahre abhing. Auf Kredite konnte der Betrieb nur in dem durch die Kennziffer „Veränderung des Kreditvolumens für Grundmittelkredite“ abgesteckten, recht beschränkten Rahmen ausweichen. Angesichts dieser Schwierigkeiten mußten in den 70er Jahren Erleichterungen bei der Nettogewinnabführung gewährt werden: Während diese bei Nichterreichen des Plan-G. 1971 noch voll zu zahlen war, durften 1972 30 v.H. und seit 1973 50 v.H. der Unterschreitung des geplanten G. gekürzt werden. Blieb der Ist-G. noch unter diesem geminderten Soll, so mußte er voll abgeführt werden; die Differenz war als Finanzschuld mit 5 v.H. zu verzinsen und im nächsten Jahr aus überplanmäßigen G.-Teilen zu tilgen. 1976 wurde in diesem Zusammenhang eine neue Vorschrift erlassen: durch Preissteigerungen für Energie und Rohstoffe bewirkte Kostenerhöhungen durften — solange die Abgabepreise der betroffenen Erzeugnisse noch nicht angepaßt waren — z. T. durch eine Minderung der Nettogewinnabführung aufgefangen werden. Interessant ist, daß im Zeitraum von 1979 bis 1983 drei neue, den G. und die G.-Verwendung regelnde Finanzierungsrichtlinien erlassen worden sind. Zweck der ersten (GBl. I, 1979, S. 253 ff.) war es, der Ablösung der bisherigen VVB durch Kombinate Rechnung zu tragen. Nunmehr erfolgte in bestimmtem Maße eine Zentralisierung von Netto-G. auf dem Abrechnungskonto „Zentralisierter Netto-G.“ des Kombinates sowie — neben der Bildung des Reservefonds, des Verfügungsfonds des Generaldirektors und des Werbefonds — eine gewisse Zentralisierung von Fondsmitteln überhaupt (z.B. Investitionsfonds, Fonds Wissenschaft und Technik). Aus dem genannten Abrechnungskonto wurden sowohl die Nettogewinnabführungen des Kombinates als auch eine Reihe von Umverteilungen zu bestimmten betrieblichen Fonds (z.B. Prämien- und Investitionsfonds) gespeist. Hinsichtlich der Verwendung der Mittel des Investitionsfonds schuf man strenge Vorschriften, um zu gewährleisten, daß die Mittel nur geplanten Investitionen zugute kamen. Bezüglich der Verwendung der Mittel aus den zentralisierten Fonds im Kombinat oder bei den Betrieben entschieden die Generaldirektoren in Übereinstimmung mit den geplanten Aufgaben. Bei der Abführungspflicht für unzulässige — nicht auf eigenen ökonomischen Leistungen beruhenden — G. an den Staatshaushalt kamen G. aus Überschreitungen des Arbeitskräfteplanes (bis zur Höhe von 5.000 Mark je Arbeitskraft) hinzu. Schließlich wurde den Generaldirektoren und den Direktoren auferlegt, sich verstärkt um eine Unterbietung der geplanten Kosten zu bemühen, und damit den G. zu erhöhen. Die zweite, straffer gegliederte VO (GBl. I, 1982, S. 113 ff.) bezieht die den Kombinaten angeschlossenen Außenhandelsbetriebe (AHB) mit ein, während alle anderen Außenhandelsbetriebe von ihr unberührt bleiben. Im Verhältnis zwischen Kombinatsspitze und den Betrieben wurde bestimmt, daß ein Teil des Exportergebnisses sowie Teile der Exportstimulierungsmittel bei der Spitze zentralisiert werden können. Dahinter steht die Absicht, der Kombinatszentrale stärkere Einflußnahme auf Exporterhöhungen zu ermöglichen. Des weiteren wurde der Nettogewinnabführungspflicht deutlicher Vorrang gegeben und festgelegt, daß die geplante G.-Abführung auch dann einzuhalten ist, wenn der realisierte G. unter dem Planansatz bleibt. Reichen zur Zahlung die gegebenen Mittel nicht aus, so sind Fonds anzugreifen und Kredite aufzunehmen. Vermehrten Intensivierungsanstrengungen dient z.B. einerseits, daß bei Auftreten von Qualitätsmängeln als Sanktionen G.-Abschläge in Kraft treten; andererseits wird die Sortimentsausweitung hinsichtlich modischer Produkte sowie generell die Steigerung der Qualität gefördert. Über den G. wird bei gegebenen Preisen aber auch die Materialeinsparung stimuliert; das gilt sowohl für materialsparende Konstruktionen und die Materialsubstitution als auch für die Senkung des spezifischen Energieverbrauchs. Hierbei ergaben sich bereits Erfolge, was an dem dramatischen Anstieg der G. im Jahre 1982 widergespiegelt wird (Staatshaushalt). Mit der dritten VO (GBl. I, 1983, S. 110 ff.). die ab 1. 1. 1984 gilt, wird der leichten Aufwertung der Rolle des G. — nunmehr eine der Hauptkennziffern der Leistungsbewertung, Neuregelungen zur Wirtschaftlichen Rechnungsführung — sowie den verstärkten Kontrollmechanismen durch präzisere Bestimmungen Rechnung getragen. Neu ist im Verhältnis zwischen Betrieben und Kombinatsspitze, daß die Betriebe bei Übererfüllung des G. daraus in höherem Maße Fondszuführungen betreiben dürfen als die Kombinatszentrale. Hierfür [S. 571]gelten bestimmte verbindliche Anteilsnormen. Als Nettogewinnabführung ist deshalb nicht mehr generell eine Höhe von mindestens 50 v.H. des überbotenen G. vorgesehen, vielmehr scheint es vorbestimmte Differenzierungen zu geben. Interessant ist eine Neuerung zur Exportstimulierung: Bei Verbesserung der Exportsituation dürfen über den festgelegten Anteil hinaus G.-Teile für zusätzliche Fondszuführungen verwendet werden, und zwar entsprechend vorgegebener normativer Anteile am überplanmäßig erwirtschafteten Exportergebnis. Ansonsten ist der verbleibende überplanmäßig erwirtschaftete G. der Betriebe und des Kombinates den Stimulierungsfonds und bestimmten Fonds des Generaldirektors zuzuführen. Zur Hebung der Zahlungsmoral bei der Nettogewinnabführung wurde verfügt, daß bei nicht termingerechter und nicht vollständiger Zahlung die zuständige Bank selbsttätig und zwangsweise die dem Staat vorenthaltenen Mittel den Konten des Kombinates und der Betriebe abzubuchen hat. Generell gilt nunmehr eine verschärfte Trennung zweckgebundener finanzieller Mittel, die zeitlich straffere Einzahlung auf Sonderbankkonten zu präzisen Terminen sowie eine noch durchgreifendere Effizienzkontrolle bei für Investitionen verwendeten Mitteln. An diesen Maßnahmen wird deutlich, daß der G. in den 70er Jahren von einer vorher betriebliche Initiativen stimulierenden Antriebskraft zum Sicherungsmittel staatlichen und betrieblichen Finanzierungsbedarfs abgewertet worden war. Mit seiner Planung sowie mit anderen ökonomischen Hebeln wurde auch von seiten der Finanzplanung Druck auf die Betriebe zur plangerechten Aufgabendurchführung sowie zur Leistungsverbesserung ausgeübt. Diesem Druck konnte der Betrieb grundsätzlich nur mit Kostensenkungen entgegenwirken. Deshalb wurden von ihm seit 1974 auch neben einer detaillierten Planung der Kosten planmäßige Selbstkostensenkungen verlangt. Hierzu ist vom Betrieb bei exakter Einhaltung der Normen für den Einsatz von Materialien und Vorleistungen, der geplanten Lohnkosten sowie der geltenden Gemeinkostennormative eine genaue Vorausplanung der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern durchzuführen. Dabei sind auch die infolge vorgesehener Rationalisierungsprojekte zu erwartenden Kosteneinsparungen — untergliedert nach Kostenarten und Rationalisierungsmaßnahmen — auszuweisen. Nicht planbar sind solche Kosten, die aus vom Betrieb nicht verschuldeten Unregelmäßigkeiten resultieren. Mit dieser detaillierten Kostenplanung soll nicht nur über einen Vergleich von Betrieben einer Branche eine Aufdeckung betrieblicher Reserven erreicht, sondern den wirtschaftsleitenden Organen bereits zu einem Zeitpunkt Auskunft über von den Betrieben beabsichtigte oder mögliche — von zentralen Zielen abweichende — Eigenaktionen vermittelt werden, bevor diese überhaupt begonnen werden. In den 80er Jahren mußte der G. vermehrt auf die Stimulierung von Intensivierungsaufgaben ausgerichtet werden, ohne allerdings seine Funktion der Sicherung des planmäßigen Finanzbedarfs aufzugeben. Die 1983 erfolgte weitere, vorsichtige Aufwertung des G. bezweckt keinesfalls, ihn zum betrieblichen Hauptziel werden zu lassen. Vielmehr wird versucht, den G. verstärkt dem Ziel bedarfsgerechter und exportträchtiger Produktionsausweitungen unterzuordnen. Er soll Ausdruck hoher Produktionsergebnisse bei gleichzeitig rationeller Nutzung der materiellen und finanziellen Ressourcen sein. Die verstärkte Ausrichtung der gegenwärtigen monetären Steuerung auf Kosteneinsparungen ist als Versuch zu deuten, die betriebliche Effizienz mehr am Umfang der Selbstkostensenkung zu bemessen. Haupteinwand gegen die Aussagekraft des G. als Maßstab der betrieblichen Leistungsfähigkeit bleiben nach wie vor aber die erheblichen Preisverzerrungen im gegebenen Preissystem. Dieser Mangel wird durch die zusätzliche Verwendung sich ergänzender „Effizienzkennziffern“ nur unzureichend behoben. Als Beispiele für derartige Kennziffern seien genannt: Arbeitsproduktivität (auf Basis Eigenleistung), Freisetzung von Arbeitskräften, Materialkostenintensität, Kapitalproduktivität, Kapitalrentabilität, Qualitätsstandard. — Die Leistungsmessung erfolgt gegenwärtig hauptsächlich gemeinsam über die den Leistungsbeitrag der Betriebe gut widerspiegelnde Kennziffer „Nettoproduktion“ sowie den Kosteneinsparungen signalisierenden G. Soweit er bei gegebenen verzerrten Preis- und Kostenstrukturen aber nicht Ausdruck erreichter Effizienz sein kann, vermag der erzielte fiktive und eben nicht leistungsgerechte G. auch keine ökonomisch sinnvolle Stimulierung zu bewirken. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 568–571 Gesundheitswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Glas- und KeramikindustrieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Die betriebliche Erfolgsrechnung verwendet seit 1971 für alle Betriebe der Industrie und des Bauwesens das schon seit 1969 in der Metallverarbeitenden Industrie und bei der Chemieerzeugung erprobte einheitliche Betriebsergebnis (GBl. II. 1968, S. 507 ff.), das auch Aufwendungen und Erlöse der Exportbeziehungen in die G.-Ermittlung mit einbezieht (Exportpreis). Bis dahin erhielt der herstellende Betrieb für Exportgüter von den…
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Sozialistische Wirtschaftsführung (1985)
Siehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen Handelns: die Organisation des volkswirtschaftlichen Leitungssystems, Leitungsaufgaben wie Prognose, Planung und Kontrolle, die Finanzierung und das Wirtschaftsrecht als Leitungsinstrumente, die Rolle des Leiters, Methoden der Personalführung und die Entscheidungsfällung mittels moderner Verfahren. Die Lehre soll auf Erkenntnissen des Marxismus-Leninismus, der Kybernetik und Mathematik, der Soziologie und Empirischen Sozialforschung und der Rechtswissenschaft aufbauen. Ziel der SW. ist es, die Produktions- und Leitungsprozesse der Gesamtwirtschaft wie der einzelnen Wirtschaftsbereiche, Betriebe und Genossenschaften mit höchster Effizienz zu steuern und zu lenken. Erforderlich wurden Einführung und Entfaltung der SW., als aufgrund der bis dahin praktizierten unzureichenden Leitungsformen und -kenntnisse das Neue Ökonomische System (NÖS) die Verbesserung der Ausbildung der Wirtschaftsleiter und die Änderung der Lehrprogramme und Lehrmethoden zu wirtschaftspolitischen Zielen erklärte. In seminaristischen Veranstaltungen sollen die Erfahrungen der Wirtschaftspraktiker systematisch erörtert und ggf. als allgemeine Lösung ausgearbeitet werden. Andererseits dienen die Lehrgänge dazu, neue wirtschaftspolitische Maßnahmen und wirtschaftswissenschaftliche Forschungsergebnisse zu erläutern und ihre Anwendung durch das Leitungspersonal vorzubereiten. Da das Leitungssystem und der Organisationsaufbau der Wirtschaft wie auch die Planungsordnung durch die Partei- und Staatsführung häufiger einschneidend verändert werden (Wirtschaft), verschieben sich entsprechend oft die aktuellen Anforderungen an die SW. Die für die 80er Jahre aufgegebene Strategie, Wachstum durch die intensivere Nutzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer höheren Effizienz der Produktions- und Arbeitsweise zu sichern, führte in Verbindung mit der Umwandlung nahezu aller VVB in Kombinate (1978–1981) dahin, sich während der letzten Jahre auf die Probleme der internen Struktur der Kombinate und ihrer Zusammenarbeit mit den vorgeordneten Ministerien und Ämtern zu konzentrieren (Intensivierung und Rationalisierung). Inzwischen wird SW. an mehreren Universitäten, Technischen Hochschulen, außeruniversitären Instituten für [S. 1191]sozialistische Wirtschaftsführung, die Ministerien direkt unterstellt wurden, sowie an Akademien der Industriezweige und Betriebe gelehrt (vgl. obiges Schema). Als zentrales Organ wurde Ende 1965 das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) gegründet. Zusammen mit dem Arbeitskreis „Sozialistische Wirtschaftsführung“ gibt das Zentralinstitut eine „Schriftenreihe zur sozialistischen Wirtschaftsführung“ heraus; ferner ist der zentrale Wissenschaftliche Rat für Fragen der Leitung in der Wirtschaft dem ZSW zugeordnet (Wissenschaftlicher Rat für wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW). Neben dem Zentralinstitut widmen sich die übrigen Institute und Akademien den Lehraufgaben und Forschungszielen der SW. Im Mittelpunkt der Arbeit aller Einrichtungen stehen die Aus- und Weiterbildung des Führungs- und Leitungspersonals der Wirtschaft. Während Spitzenkräfte im Zentralinstitut ausgebildet werden, erfassen die universitären Institute und Sektionen und die Ausbildungsstätten der Ministerien vor allem Abteilungsleiter der staatlichen Verwaltung, Direktoren der Betriebe und Banken sowie Wirtschaftssekretäre der Kreisleitungen der SED (Personal der Nomenklaturgruppen II und III). Dabei konzentriert sich jedes Institut auf die Aus- und Weiterbildung von Personal möglichst begrenzter Wirtschaftsbereiche oder Industriezweige. So sind etwa die Institute für SW. der Handelshochschule Leipzig und der Hochschule für Verkehrswesen „Friedrich List“, Dresden, für die Weiterbildung im Handels- bzw. Verkehrsbereich, das Institut für SW. der Technischen Hochschule für Chemie „Carl Schorlemma“, Leuna-Merseburg, für die Zweige der chemischen Industrie zuständig. Die untere Ebene des Aus- und Weiterbildungssystems setzt sich aus den Akademien der Industriezweige, Kombinate und Betriebe sowie den Betriebsschulen zusammen. Hier werden vor allem Direktoren von Betrieben und Kreisbauämtern, Abteilungsleiter von Betrieben und Räten [S. 1192]der Kreise, Meister sowie Sekretäre der betrieblichen Parteiorganisationen der SED aus- und weitergebildet (Personal der Nomenklaturgruppe III). Mit der Etablierung und Entfaltung der SW. gelang es, das Ausbildungsniveau des Führungs- und Leitungspersonals anzuheben, indem die Aus- und Weiterbildung stärker auf wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse gegründet wurde. Mängel der SW. bestehen bei der Programmanpassung, der Zusammenarbeit der Institute mit den Wirtschaftsbetrieben und Verwaltungsstellen sowie bei der Schulung des Führungsnachwuchses. Hinderlich ist häufig auch die geringe Bereitschaft der Wirtschaftsleiter zur eigenen Weiterbildung. Parteischulung der SED. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1190–1192 Sozialistische Wirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialistischer WettbewerbSiehe auch: Sozialistische Wirtschaftsführung: 1969 1975 1979 Wirtschaftsführung, sozialistische: 1969 1. Bezeichnung für das praktische Führen und Leiten gesamt- und einzelwirtschaftlicher Abläufe. 2. Teildisziplin der Wirtschaftswissenschaften. Sie behandelt als Lehre die „zweckmäßigste Art und Weise“ der Leitung der Volkswirtschaft, der Kombinate und Betriebe. Der Gegenstand dieser spezifischen Sozialistischen ➝Leitungswissenschaft ist der Gesamtbereich wirtschaftlichen…
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Enteignung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser Umwälzung häufig des Mittels der — kollektiven oder individuellen — E. bedient. In der ersten Zeit nach Beendigung des II. Weltkrieges wurden Sozialisierungen als E. vielfach unter dem Gesichtspunkt einer Entmachtung der Ausbeuterklasse und einer Bestrafung wirklicher oder angeblicher Kriegsverbrecher unmittelbar auf Veranlassung der sowjetischen Besatzungsmacht durchgeführt. Die wichtigsten E.-Maßnahmen waren hier die 1945 auf der Grundlage von Länderverordnungen eingeleitete Bodenreform (Agrarpolitik, III. A.), durch die alle privaten landwirtschaftlichen Betriebe mit über 100 ha entschädigungslos enteignet wurden; ferner die auf der Grundlage des Befehls Nr. 124 der SMAD vom 30. 10. 1945 und des Befehls Nr. 64 vom 17. 4. 1948 erfolgte Beschlagnahme der wichtigsten Industrie- und Gewerbebetriebe und ihre Überführung in Volkseigentum. In Sachsen wurde am 30. 6. 1946 ein „Volksentscheid über die entschädigungslose E. der sequestierten Betriebe der Kriegsverbrecher und aktiven Faschisten“ durchgeführt. Durch fast gleichlautende Ländergesetze vom Mai/Juni 1947 wurden alle Bodenschätze, Bergwerksbetriebe sowie Heil- und Mineralquellen gegen teilweise Entschädigung zugunsten des jeweiligen Landes enteignet; ebenfalls durch Ländergesetze (von 1946) die meisten Lichtspieltheater, durch Verordnungen der Deutschen Wirtschaftskommission (von 1949) die Energiebetriebe und die Apotheken (Wirtschaft, I. B.). Auch die in politischen Strafverfahren häufig verhängte Vermögenseinziehung ist gezielt als Maßnahme zur wirtschaftlichen Entmachtung politischer Gegner benutzt worden. In den Kriegsverbrecherprozessen und in zahlreichen politischen Strafverfahren nach Art. 6 der Verfassung von 1949 (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze), der Kontrollratsdirektive 38 (Friedensgefährdung) sowie in zahlreichen Wirtschaftsstrafverfahren sind über die Verhängung der Vermögenseinziehung als Nebenstrafe E. von „Klassenfeinden“ im großen Stil vorgenommen worden. Planmäßige E. des Privateigentums sind ferner durch steuerliche Maßnahmen (Steuern) und im Wege des Konkursverfahrens betrieben worden. E.-Charakter haben auch viele Maßnahmen gegenüber Flüchtlingsvermögen und den Vermögenswerten von Westdeutschen, West-Berlinern und Ausländern (Treuhandvermögen). Von dieser E.-Praxis wich die rechtliche Regelung der E. seit der Verfassung von 1949 ab. Nach Art. 23 Verf. 1949 durften E. nur auf gesetzlicher Grundlage vorgenommen werden und grundsätzlich gegen angemessene Entschädigung erfolgen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmte. Im Streitfall wurde wegen der Höhe der Entschädigung der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten eröffnet. Die meisten der tatsächlichen E. unter der Geltung der Verfassung von 1949 wurden jedoch unter Umgehung dieser Bestimmung und unter Heranziehung anderer Rechtsinstitute vorgenommen. Nur wenige E.-Gesetze sahen von vornherein Entschädigungen vor. Teilweise wurden Entschädigungsregelungen erst jahrelang nach erfolgter E. erlassen. Nachdem in der DDR die Sozialisierung im wesentlichen abgeschlossen und das sozialistische Eigentum durch die Verfassung von 1968 zur Grundlage der Eigentumsordnung erklärt worden ist, wird auch die E. enger interpretiert. Sie ist nach Art. 16 Verf. nur für gemeinnützige Zwecke auf gesetzlicher Grundlage gegen angemessene Entschädigung zulässig und darf nur erfolgen, wenn auf andere Weise der angestrebte gemeinnützige Zweck nicht erreicht werden kann. Gesetzliche Grundlagen für E. sind z.B. das Aufbaugesetz vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965), das Entschädigungsge[S. 358]setz vom 25. 4. 1960 (GBl. I, S. 257), das Atomenergiegesetz vom 28. 3. 1962 (GBl. I, S. 47), das Wassergesetz vom 17. 4. 1963 (GBl. I, S. 77) und das Verteidigungsgesetz vom 13. 10. 1978 (GBl. I, S. 377) und die hierzu erlassene Leistungsverordnung vom 26. 7. 1979 (GBl. I, S. 265). Vermögenseinziehungen im Zusammenhang mit Strafverfahren gemäß §§ 56, 57 StGB vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) werden hingegen nicht als E. angesehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 357–358 Energiewirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EntfremdungSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als E. gilt in der DDR der für gemeinnützige Zwecke auf der Grundlage eines Gesetzes vorgenommene Entzug von Eigentumsrechten (Art. 16 Verf.). Von ihr wird die zum Zweck der Umwälzung der politischen, gesellschaftlichen und ökonomischen Verhältnisse erfolgte Sozialisierung begrifflich unterschieden. Diese Unterscheidung wurde jedoch nicht von vornherein getroffen, vielmehr hat man sich bei der Durchführung dieser…
DDR A-Z 1985
Mietrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche Förderung des Wohnungsbaus und Erhaltung vorhandenen Wohnraums sowie durch die öffentliche Kontrolle über die Verteilung des Wohnraums verwirklicht werden soll. Das M. regelt nicht nur die Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter, sondern auch die zwischen Mietergemeinschaften (Mietermitverwaltung, Hausgemeinschaften) und Vermietern und diejenigen zwischen den Mietern. Das M. ist vom Grundsatz der staatlichen Wohnraumlenkung beherrscht (§ 96 ZGB). Danach ist Voraussetzung für die Begründung eines Mietverhältnisses die Zuweisung des Wohnraums durch das Wohnraumlenkungsorgan (§ 99 ZGB) (Bau- und Wohnungswesen). Die Zuweisung verpflichtet Vermieter und Mieter, einen Mietvertrag zu schließen, durch den das Mietverhältnis in der Regel zustande kommt. Unterbleibt der Abschluß des Vertrages, so kann das Wohnraumlenkungsorgan den Vertragsabschluß ersetzen und den Inhalt des Vertrages verbindlich festlegen (§ 100 ZGB). Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung der Wohnung an den Mieter und zu ihrer Instandhaltung verpflichtet. Hauptpflicht des Mieters ist die Zahlung des Mietpreises, der staatlich festgesetzt wird, jedoch als vertraglich vereinbart gilt. Die Wohnung ist dem Mieter im renovierten Zustand zu übergeben. Die während der Mietzeit notwendig werdenden Renovierungen obliegen dem Mieter; eine generelle Pflicht des Mieters, die Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses zu renovieren, besteht dagegen nicht. Bei baulichen Maßnahmen, durch die die Nutzungsmöglichkeiten des Mieters beeinträchtigt werden, können die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag zeitweilig abgeändert werden. Bauliche Veränderungen durch den Mieter bedürfen der Zustimmung des Vermieters, wobei das Gesetz den Vermieter zur Zustimmung verpflichtet (notfalls durch Gerichtsurteil), wenn die bauliche Veränderung zu einer im gesellschaftlichen Interesse liegenden Verbesserung der Wohnung führt (§ 111 ZGB). Unter der gleichen Voraussetzung entfällt auch bei einer ohne Zustimmung des Vermieters durch den Mieter vorgenommenen baulichen Veränderung die Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes (§ 112 II ZGB). In der Absicht, die Mieter zur Pflege, Instandhaltung, Modernisierung, Verschönerung sowie Verwaltung der Wohnhäuser heranzuziehen, sollen Mietergemeinschaften gebildet werden, die mit den Vermietern entsprechende Verträge abschließen. Da es sich um Angelegenheiten handelt, die zum Pflichtenkreis des Vermieters gehören, entbindet die Übernahme von Mitwirkungsaufgaben durch die Mietergemeinschaften den Vermie[S. 888]ter nicht von seinen Pflichten. Die Mietergemeinschaften handeln deshalb insoweit als Vertreter des Vermieters. Eine wesentliche Aufgabe der Mietergemeinschaften ist die Erziehung der Mieter zur Einhaltung ihrer vertraglichen Pflichten, insbesondere die Erziehung säumiger Zahler. Eine Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Willen des Mieters ist nur aufgrund eines Gerichtsurteils wegen gröblicher Vertragsverletzung, gröblicher Belästigung anderer Hausbewohner, wegen Eigenbedarfs des Vermieters und bei Werkswohnungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Umgekehrt kann der Mieter das Mietverhältnis jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen. Außerdem kann das Mietverhältnis jederzeit durch Parteivereinbarung beendet werden (§ 120 ZGB). Bei Ableben des Mieters können im Haushalt lebende Familienangehörige in den Mietvertrag eintreten, sofern das Wohnraumlenkungsorgan nicht anders verfügt (§ 125 ZGB). Besondere Bestimmungen widmet das ZGB dem Wohnungstausch, der Untermiete, den Mietverhältnissen für Wochenendhäuser, Zimmern für Erholungszwecke und Garagen, Werkswohnungen und Gewerberäumen. Hinsichtlich der Nutzungsverhältnisse über Wohnungen von Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) wird auf die einschlägigen Spezialregelungen verwiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 887–888 Mietermitverwaltung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z MikroelektronikSiehe auch das Jahr 1979 Mit dem Begriff Miete wird in der DDR nur noch die im zweiten Kapitel (§§ 94–132) des dritten Teils des Zivilgesetzbuches (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) geregelte „Wohnungsmiete“ bezeichnet. Dagegen ist die Sachmiete unter der Bezeichnung „Ausleihdienst“ in einem eigenen Abschnitt geregelt (§§ 217–224 ZGB) und von der Wohnungsmiete getrennt. Das M. knüpft an das in der Verfassung (Art. 37) gewährleistete Recht auf Wohnraum an, das durch staatliche…
DDR A-Z 1985
Apotheken (1985)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe, Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nicht öffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker „angeleitet“; in vielen Kreisen und in allen größeren Städten sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Zentrale für Pharmazie und Medizintechnik“ unter Leitung des Kreis-Apothekers als „Direktor für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt und Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand klein gehalten und das Personal im Sinne der „sozialistischen Rationalisierung“ spezialisiert beschäftigt werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v.H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v.H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 7 v.H.; 70 v.H. des gesamten Arzneimittelumsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 23 v.H. werden an Einrichtungen des Gesundheitswesens geliefert. — Die Belieferung der A. geschieht durch (10) bezirkliche Versorgungsdepots über (61) Versorgungslager des Staatlichen Versorgungskontors (Arzneimittelversorgung). Anfang 1983 gab es 1939 öffentliche A. Davon wurden 1907 als Staatliche A., 9 als verpachtete Staatliche A., 23 als nichtstaatliche A. geführt. Die von selbständigen Apothekern geführten A. machen also 1,7 v.H. aus; 1950 waren noch 39,5 v.H. der A. in Privatbesitz und 38,1 v.H. zwar enteignet, aber an die früheren Eigentümer verpachtet, und nur 22,4 v.H. wurden als staatliche A. geführt. Die bisherigen Arzneimittelausgabestellen (Zweigstellen von A. — 1979 noch 465) werden entweder durch Voll-A. ersetzt oder zu solchen ausgebaut. Auf 8.613 Einwohner kommt eine öffentliche A. oder Ausgabestelle. Daneben bestehen 36 Krankenhaus-A. „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie ist das Institut für A.-Wesen (IFAP) in Berlin (Ost), das 1964 errichtet wurde. Diesem obliegt die Entwicklung von Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A. sowie die Fortbildung des Personals. Zu seinem Bereich Pharmazie ist 1975 ein Bereich Medizintechnik hinzugekommen. Leiter (1983): Dipl. oec. Hans Buthut. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. [S. 51]Die Arbeit in den A. ist stark von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften (Berufe mit Fachschulausbildung: A.-Assistenten für den A.-Betrieb, Pharmazie-Ingenieuren für die Herstellung von Arzneimitteln) und A.-Facharbeitern (mit Lehrausbildung — früher A.-Helfer) verlagert worden. Aufgabe des Apothekers ist die Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des in der A. beschäftigten Personals. Bestand (Anfang 1983): 3.564 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb. 1974 ist für die Apotheker eine „Qualifizierung“ eingeführt worden; seitdem gibt es Fachapotheker für Arzneimittelversorgung, für Arzneimittelkontrolle und für Arzneimitteltechnologie (Bestand 1983: 645; 256; 180). Sie arbeiten in der industriellen Fertigung und im Großvertrieb. Das mittlere medizinische Personal in den A. erhält — nach Abschluß der zehnklassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 1800 Studenten, davon nur 600 im Direktstudium). Bestand (1983): 6.880 einschl. Pharmaingenieuren in der Industrie. A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung in berufsbegleitendem Fernstudium zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Bestand an A.-Facharbeitern 1983: 6.630. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50–51 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApparatSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum…
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Kreisparteiorganisationen der SED (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen (in Kreisen, Städten, Stadtbezirken) und funktionalen (in Großbetrieben, großen Universitäten, verschiedenen Ministerien usw.) K. zu unterscheiden. 1984 existierten 241 territoriale K., zu denen sowohl die K. in Landkreisen als auch in Städten und Stadtbezirken gerechnet werden. Die Stadtbezirksleitungen haben erst seit 1971 die gleichen Rechte und Pflichten wie die SED-Leitungen in Landkreisen und kreisfreien Städten. Stadtbezirksleitungen gibt es in Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Dresden, Halle und Magdeburg. Trotz ihrer Aufwertung in der Organisationshierarchie bleiben sie aber den jeweiligen Stadtleitungen untergeordnet. Berlin (Ost) nimmt eine Sonderstellung ein, da in den Verwaltungsbezirken immer K. bestanden haben (8 K. in den traditionellen Verwaltungsbezirken und eine neue im 1979 gebildeten Stadtbezirk Marzahn). 20 nach dem Produktionsprinzip gebildete K. bestehen in wichtigen Großbetrieben (z.B. VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, VEB Kombinat Carl Zeiss Jena, VEB Mansfeld-Kombinat „Wilhelm Pieck“), an deren Spitze Industrie-Kreisleitungen stehen. Ferner gibt es K. an einigen Akademien und Universitäten (Akademie der Wissenschaften der DDR [AdW]; Humboldt-Universität zu Berlin [Ost]; Technische Universität Dresden), bei einigen zentralen Einrichtungen des Staatsapparates (Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Staatssicherheit) sowie im Zentralkomitee (ZK) der SED, beim Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) und beim Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). In der Zahl der 261 K. sind die Parteiorganisationen in der Nationalen Volksarmee (NVA) (ca. 3.000 Grundorganisationen), die von der politischen Hauptverwaltung der NVA angeleitet werden, nicht enthalten. Die K. werden grundsätzlich von den Bezirksleitungen bzw. der Gebietsleitung Wismut angeleitet. Die Zentralen Parteileitungen (ZPL), die seit längerer Zeit in der NVA und seit ca. 1980 in mindestens 44 Großbetrieben der Industrie und des Bauwesens sowie an 8 Universitäten und Hochschulen gebildet wurden, haben einen Sonderstatus. Sie nehmen zwar Aufgaben von Kreisleitungen wahr, sind aber eigentlich Leitungsorgane von sehr großen und weitverzweigten Grund[S. 754]organisationen der SED; sie werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung angeleitet. Wahl, Struktur und Aufgaben der K. sind im Parteistatut der SED von 1976 in den Punkten 49–55 geregelt. Wahlen zur Delegiertenkonferenz der K. finden zweimal in 5 Jahren auf den Mitgliederversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der Grundorganisationen statt. Die Zahl der zu wählenden Delegierten wird durch die Wahldirektive des ZK festgelegt (Parteiwahlen der SED). Eine außerordentliche Delegiertenkonferenz wird „durch Beschluß des jeweiligen Parteiorgans oder des Zentralkomitees oder auf Verlangen eines Drittels der Gesamtzahl der Mitglieder der jeweiligen Parteiorganisationen“ einberufen. Ein solcher Fall ist jedoch bisher nicht bekanntgeworden. Die Delegiertenkonferenz nimmt die Rechenschaftsberichte für die vergangene Wahlperiode entgegen und diskutiert auf der Grundlage der Erfahrungen der Delegierten über die bisherige Arbeit der Partei, der Staats- und Wirtschaftsorgane und der Massenorganisationen sowie über die zukünftigen Aufgaben. Der Delegiertenkonferenz obliegt die Wahl der Kreisleitung, der Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) sowie der Delegierten für die Bezirksdelegiertenkonferenz. Der zahlenmäßige Umfang und die soziale Zusammensetzung der Kreisleitungen werden in der Wahldirektive des Zentralkomitees (ZK) der SED in den Grundzügen geregelt. Nach den Parteiwahlen 1981 hatten die Kreisleitungen im Durchschnitt 61 Mitglieder und 14 nicht stimmberechtigte Kandidaten. Der Anteil der Arbeiter (nach erster Ausbildung) an den Leitungen betrug 61,7 v.H., der der Frauen 35,7 v.H. 14,6 v.H. waren jünger als 25 Jahre. 65,4 v.H. hatten eine Hoch- bzw. Fachschule besucht, 86,9 v.H. eine Parteischule (Dokumente der SED, Bd. XVIII, Berlin [Ost] 1982, S. 287). Während als Mitglieder und Kandidaten der Bezirksleitungen nur Mitglieder gewählt werden können, die der SED mindestens 3 Jahre angehören, ist für die Wahl in die Stadt- und Kreisleitungen nur eine 2jährige Parteimitgliedschaft Voraussetzung. Auf der 1. (konstituierenden) Sitzung der Kreisleitung wählt diese die Sekretäre und bildet damit das Sekretariat der Kreisleitung. Sie bestätigt ferner die Leiter der Abteilungen des Apparates des Sekretariats und die Redakteure der örtlichen Presseorgane der Partei. Die in den Parteiwahlen 1981 gewählten Mitglieder der Sekretariate verfügten alle über einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß, 83,4 v.H. absolvierten eine Parteischule; der Frauenanteil lag bei 11,5 v.H. Von den 1. Sekretären waren 66,7 v.H. länger als 15 Jahre Mitglied der Partei (a.a.O.). Die Sekretariate der Kreisleitungen setzen sich in der Regel wie folgt zusammen: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Volksbildung und Kultur. Zu diesen 6 hauptamtlichen Sekretären kommen hinzu: der Vors. der Kreisparteikontrollkommission, der Vors. des Rates des Stadt- oder Landkreises, der Vors. der Kreisplankommission, der Stellv. des Vors. des Rates des Kreises und Produktionsleiter für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, der Vors. des FDGB-Kreisvorstandes, der 1. Sekretär der FDJ-Kreisleitung. Je nach Struktur der K. gibt es Abweichungen in der Zusammensetzung der Kreisleitungen; so wählen z.B. Stadtleitungen oder Industrie-Kreisleitungen keinen Sekretär für Landwirtschaft. Die Universitäts-Kreisleitungen umfassen nur ca. 40 Mitglieder und ca. 15 Kandidaten. Ihre Sekretariate bestehen aus: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wissenschaft, Sekretär für Propaganda (zuständig für die Universitätszeitung und das Parteilehrjahr), Rektor, Vors. der Universitätsgewerkschaftsleitung, 1. FDJ-Sekretär der Kreisleitung der Universität. Die Kreisleitungen sollen gem. Punkt 53 des Statutes von 1976 mindestens einmal in 3 Monaten zusammentreten. Dabei nehmen sie die Berichte des Sekretariates entgegen. Vielfach werden auf Kreisebene Kommissionen und Arbeitsgruppen gebildet, die in der Regel von einem Sekretär, seltener von einem Mitglied der Kreisleitung geleitet werden. Vielfach werden auch einzelne Kreisleitungsmitglieder regelmäßig oder zu bestimmten Aufgaben aufgrund ihrer politischen und fachlichen Qualifikation zu Entscheidungsprozessen innerhalb der Kreisleitung hinzugezogen. Das politisch entscheidende Gremium ist das Sekretariat. Die Wahl zum Sekretär der Kreisleitung setzt eine 3jährige Mitgliedschaft in der SED voraus; hierbei wird die Kandidatenzeit nicht mitgerechnet. Die Sekretäre, bereits zuvor von der jeweils zuständigen Kaderabteilung auf höherer Ebene ausgewählt, bedürfen nach ihrer Wahl nochmals der Bestätigung durch das übergeordnete Parteiorgan, die Bezirksleitung. Die 1. Sekretäre werden durch das ZK der SED bestätigt. Die Sekretariate der Kreisleitungen werden von der jeweiligen SED-Bezirksleitung (Bezirksparteiorganisationen der SED) angeleitet und erstatten ihr regelmäßig Bericht. Sie berichten darüber hinaus regelmäßig im Rahmen der Parteiinformation über die Entwicklungen in ihrem Organisationsbereich an das ZK der SED. Die Sekretariate der Kreisleitungen stützen sich in ihrer Arbeit auf einen hauptamtlichen Apparat, der ca. 30–50 Mitarbeiter umfaßt. Ferner bestehen eine Reihe ständiger Kommissionen (u.a. für Frauenfragen und für Jugend und Sport). Außerdem gibt es eine Reihe von ad-hoc-Kommissionen und Arbeitsgruppen, z.B. für Wirtschaft, territoriale Rationalisierung, Versorgung, Verkehr usw. Ihre Aufgaben ergeben sich aus den jeweiligen örtlichen, politischen Schwerpunktaufgaben. Sie werden nicht nur von hauptamtlichen, sondern auch von ehrenamtlichen Funktionären geleitet. Ihre Beschlüsse, Vorschläge usw. bedürfen jeweils der Zustimmung des Sekretariats, um verbindlich zu werden. Ein Hauptaufgabenbereich der Kreisleitungen liegt in der Anleitung der Grundorganisationen in ihrem Bereich. Die Bedeutung, die den K. hierbei zukommt, zeigt sich u.a. darin, daß der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, mindestens einmal im Jahr zu Beratungen mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen zusammenkommt, in deren Verlauf er ein grundlegendes [S. 755]Referat über die Politik der Partei hält. An diesen Beratungen nehmen auch Sekretäre von Grundorganisationen aus Großbetrieben und Kombinaten sowie Vertreter der Bezirksleitungen teil. Nicht selten werden einzelne Kreisleitungen vom Politbüro bzw. vom Sekretariat des ZK mit besonderen Aufgaben, Experimenten für Neuorganisationen im staatlichen und im Parteibereich beauftragt. Über derartige Vorhaben erstatten die Kreisleitungen vor dem Sekretariat des ZK Bericht. Die daraus abgeleiteten allgemeinen Schlußfolgerungen werden häufig im Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 753–755 Kreis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegSiehe auch die Jahre 1975 1979 Entsprechend dem Statut der SED von 1976 (Punkt 49) tragen die K. für die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven der zentralen Parteiorgane in ihrem Organisationsbereich die Verantwortung. Sie organisieren u.a. die „ideologische Arbeit, die Propaganda des Marxismus-Leninismus in der Partei und unter den Massen“, sie leiten die „staatlichen Organe“ an, ebenso die Tätigkeit der Massenorganisationen. 1984 gab es 261 K. Dabei ist zwischen territorialen…
DDR A-Z 1985
Deutsche Reichsbahn (DR) (1985)
Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches Eisenbahnunternehmen gegründet und dem Reichsverkehrsministerium des damaligen Deutschen Reiches zugeordnet. 1924 wurde die DR im Zusammenhang mit den deutschen Reparationsverpflichtungen in die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) umgebildet, die Betrieb und Verwaltung der DR übernahm; Eigentümer blieb das Deutsche Reich. Bis zur Einstellung der Reparationszahlungen im Jahre 1932 im Ergebnis der Weltwirtschaftskrise wurden jährlich über 1 Mrd. Reichsmark an die Siegermächte des I. Weltkrieges abgeführt. 1937 wurde die DRG wieder in die DR — als Sondervermögen des Deutschen Reiches — umgewandelt. Nach 1945 entwickelte sich aus der DR auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Bundesbahn (DB) und in der DDR das volkseigene Unternehmen Deutsche Reichsbahn (DR), das auch in Berlin (West) den Eisenbahnverkehr — am 9. 1. 1984 wurde der Betrieb der S-Bahn der West-Berliner BVG übergeben — betreibt. 2. Aufgaben. Die DR als Bestandteil des „einheitlichen sozialistischen Transportwesens“ ist der größte Verkehrsträger und mit 248.000 Beschäftigten (davon rd. ein Drittel Frauen) — Stand 30. 9. 1982 — zugleich größtes volkseigenes Unternehmen der DDR (etwa 10mal größer als ein Kombinat durchschnittlicher Größe). Obwohl kein eigentlicher Kombinatsbetrieb, entspricht die DR hinsichtlich ihrer Zielstellung, ihren Hauptaufgaben [S. 272]und ihrer Leistungsstruktur voll den für diese geltenden Grundsätzen. Hauptaufgabe der DR ist es, entsprechend den zentralstaatlichen Direktiven und Planvorgaben die Transport- und Beförderungsbedürfnisse von Wirtschaft bzw. Bevölkerung qualitativ und quantitativ sicherzustellen sowie den Erfordernissen der Landesverteidigung gerecht zu werden. Rechtliche Stellung, Aufgabe und Organisationsstruktur der DR sind im einzelnen im „Statut der Deutschen Reichsbahn“ (AO über das Statut der DR vom 19. 11. 1960, GBl. II, Nr. 43) festgelegt. Für die Durchführung des Beförderungsbedarfs „in hoher Qualität und mit niedrigem Aufwand“ werden Pläne auf der Grundlage der Bilanzierung im Eisenbahnwesen (Transport-, Arbeitskräfte-, Material-, Investitions-, Finanzbilanzen) vorgegeben. Oberstes Planungsorgan der DR ist die Abteilung Planung im MfV. 3. Organisation. Die zentrale Leitung der DR erfolgt durch das Ministerium für Verkehrswesen (MfV), dessen Minister in Personalunion deren Generaldirektor ist. Ihm unterstehen stellvertretende Generaldirektoren — z.T. ebenfalls in Personalunion als Stellvertreter des Ministers — sowohl für politische und funktionelle Aufgaben (Leitung der Politischen Verwaltung der DR; Ausarbeitung, Bilanzierung und Durchführung der Planaufgaben; operative Leitung der Transportprozesse; Ökonomie, Beschaffung, Absatz; internationale Angelegenheiten) als auch für bestimmte Hauptdienstzweige des Bereiches Eisenbahntransport (Betriebs- und Verkehrsdienst — BuV; Maschinenwirtschaft — M; Wagenwirtschaft — W; Bahnanlagen — A; Sicherungs- und Fernmeldewesen — SF). Entsprechend den Hauptaufgaben gliedert sich die DR in die Bereiche 1. Eisenbahntransport, 2. Fahrzeugausbesserung (19 Ausbesserungswerke) und 3. Eisenbahnbau, die jeweils nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung arbeiten. Die Bereiche Fahrzeugausbesserung und Eisenbahnbau werden durch Direktionen geleitet, denen entsprechende Betriebe als kleinste Einheit unmittelbar unterstellt sind. Der Hauptbereich Eisenbahntransport (Durchführung der Transportprozesse) wird für die Hauptdienstzweige (s.o.) von jeweils einer Hauptverwaltung (HV) zentral geleitet. Aufgrund der zentralen Bedeutung und der großen räumlichen Ausdehnung ist der Bereich Eisenbahntransport in drei territoriale Leitungsebenen gegliedert: 1. Reichsbahndirektionen (Rbd). 2. Reichsbahnämter (Rba), 3. Dienststellen. Die 8 Rbd (Berlin, Cottbus, Dresden, Erfurt, Greifswald, Halle, Magdeburg und Schwerin) werden von je einem dem MfV unterstellten Präsidenten geleitet und sind analog der Hauptdienstzweige nach Verwaltungen und Funktionsabteilungen (s.o.) gegliedert. Die Rbd-Bezirke weichen von der Gliederung nach politischen Bezirken ab, was häufig zu Problemen bei der Koordinierung zwischen den Leitungsorganisationen der Rbd und denen der Bezirke (Verbindung von Zweig- und Territorialplanung) führt. Den 8 Rbd sind — für den Hauptdienstzweig Betriebs- und Verkehrsdienst — insgesamt 23 Rba nachgeordnet. Die örtlichen Dienststellen als unterste Leitungsebene sind je nach Aufgabenbereich den Rbd (für Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs- und Fernmeldewesen) oder den Rba (für Betriebs- und Verkehrsdienst) unterstellt. Bestimmten Organen der DR obliegt außerdem die staatliche Aufsicht über Betriebsführung, Fahrzeuge und Anlagen von z.B. Straßen- und U-Bahn. 4. Technische Ausstattung/Leistungen. Das Streckennetz der DR ist mit 14.231 km (1982) etwa halb so lang wie das Schienennetz der Bundesrepublik Deutschland (ohne nichtbundeseigene Eisenbahnen); es ist mit 13,1 km/100 qkm — auch im europäischen Vergleich — als sehr engmaschig zu bezeichnen. Auf ihm wurden 1982 rd. 323 Mill.~t Güter befördert und eine Leistung von rd. 54 Mrd. tkm erbracht (DB: 307 Mill.~t bzw. 62 Mrd. tkm); im Personenverkehr wurden rd. 623 Mill. Personen befördert bzw. eine Leistung von 24,8 Mrd. Pkm (DB: 1,0 Mrd. Personen bzw. 38,4 Mrd. Pkm) erbracht. Diese Leistungen sind sehr beachtlich, wenn man bedenkt, daß nur knapp 30 v.H. des Netzes zwei- und mehrgleisig ausgebaut und sogar nur 14 v.H. elektrifiziert sind (DB: 43 bzw. 40 v.H.). Der mangelhafte Ausbauzustand und die unzureichende Leistungsfähigkeit der Rangiereinrichtungen führten bei der hohen Beanspruchung wiederholt zu Engpässen. Im Verkehrswesen der DDR war die Eisenbahn zwar schon immer Investitionsschwerpunkt (Anteil an Gesamtinvestitionen im Transportwesen in den Fünfjahrplanperioden zwischen 40 und 50 v.H.), insgesamt waren die Mittel für eine zügige und lückenlose Modernisierung aber zu gering. Die erste umfangreiche investive Maßnahme war — allerdings aus vorwiegend politischen Gründen — der Bau bzw. die Fertigstellung des Eisenbahnaußenrings um Berlin (1953–1956) (Berliner Außenring). Zwar begann 1952 auch der Wiederaufbau der elektrischen Zugbeförderung, dieser beschränkte sich jedoch auf den Raum Magdeburg–Halle–Leipzig–Dessau, für eine weitergehende Elektrifizierung fehlten das Geld und auch die technologischen und industriellen Voraussetzungen (Elektroindustrie, Schwermaschinen- und Anlagenbau). Die steigenden Transportaufgaben mußten im wesentlichen mit den vorhandenen Anlagen sowie dem nach Kriegsende verbliebenen Wagen- und Lokomotivpark bewältigt werden. Die zunehmende Überalterung vor allem der Lokomotiven, die zu einer immer größeren volks- und betriebswirtschaftlich nicht mehr zu vertretenden Schadanfälligkeit führte, zwang die DDR, eine eigene Lokomotivproduktion im VEB Lokomotivbau „Karl Marx“, Potsdam-Babelsberg, aufzunehmen (zwischen 1954 und 1960 Auslieferung von 360 Dampflokomotiven) sowie wichtige ältere Dampflok-Baureihen grundlegend zu rekonstruieren (z.T. Umstellung auf Ölfeuerung). Anfang der 60er Jahre setzte die Traktionsumstellung auf den Dieselantrieb ein, zunächst mit Dieselloks aus dem VEB Babelsberg, der Ende 1960 den Dampflokbau einstellte. Diese verkehrspolitische Grundsatzentschei[S. 273]dung beruhte auf den damals niedrigen Ölpreisen, dem höheren energetischen Wirkungsgrad von Dieselöl und den im Vergleich zur Elektrifizierung erheblich geringeren Investitionskosten. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre wurden dann verstärkt leistungsstärkere Großdiesellokomotiven aus der Sowjetunion in Dienst gestellt (2.000 und 3.000 PS), die noch heute den Triebfahrzeugpark der DR prägen und etwa zwei Fünftel der Zugförderleistung erbringen. Im Jahre 1970 wurde das — im internationalen Vergleich allerdings bescheidene — zweite Elektrifizierungs-Großvorhaben im Verkehrsdreieck Leipzig–Dresden–Reichenbach–Leipzig vollendet, das den Anteil elektrifizierter Strecken auf 8 v.H. (DB 1970: 30 v.H.) erhöhte. Hinzu kamen in den 70er Jahren noch die Elektrifizierung des 52 km langen Streckenabschnitts Dresden–Schöna (Grenze zur ČSSR) sowie einige kleinere Teilstrecken. Damit konnten die eigentlichen Vorteile der elektrischen Traktion, die erst bei langen durchgehenden Strecken voll zur Geltung kommen, wegen des häufigen Lokwechsels jedoch nur eingeschränkt genutzt werden. Der für die E-Traktion notwendige Triebfahrzeugpark wird vom VEB Kombinat LEW Henningsdorf entwickelt und gebaut. Die noch z.T. aus der Vorkriegszeit stammenden E-Lokomotiven werden allmählich ausgemustert. Hinsichtlich des elektrischen Antriebs im Schienenverkehr liegt die DR in Europa derzeit an letzter Stelle: Die dem Verkehrsbereich in den 70er Jahren zur Verfügung stehenden Investitionsmittel wurden im wesentlichen für den forcierten zwei- und mehrgleisigen Ausbau wichtiger Hauptstrecken benötigt, da bei stark steigenden Transportanforderungen die Schwierigkeiten in der Transportdurchführung ständig wuchsen. Die Durchlaßfähigkeit der Strecken mußte wesentlich erhöht werden. Durchschnittlich wurden zwischen 1965 und 1980 jährlich fast 150 km zweite Gleise verlegt. Im gleichen Zeitraum wurden rd. 1700 km unwirtschaftliche Nebenstrecken stillgelegt, z.T. auch deshalb, weil für viele erneuerungs- bzw. reparaturbedürftige Schienenwege keine Mittel vorhanden waren. Bei den investiven Maßnahmen war an Energieeinsparung zunächst weniger gedacht. Erst die stark gestiegenen Rohölpreise sowie die Notwendigkeit, weitere Leistungsreserven zu erschließen, setzten neue Daten. Die Eisenbahn als der — neben der Binnenschiffahrt — energiewirtschaftlich günstigste Transportträger soll noch stärker in die binnenländischen Gütertransporte einbezogen werden (Anteil der Bahn an Transportleistungen — ohne Seeschiffahrt — 1982: 70 v.H.; Plan 1985: 82 v.H.). Da der energetische Wirkungsgrad einer E-Lok dreimal größer als der einer Diesellok ist, und die für die elektrische Zugförderung notwendige Energie aus heimischer Braunkohle erzeugt werden kann, setzt man verstärkt auf die Elektrifizierung. Der hohe Stellenwert dieses Vorhabens läßt sich aus der Berufung eines „Regierungsbeauftragten für Elektrifizierung der Deutschen Reichsbahn“ (K. Sobotta) im MfV ablesen. Im laufenden Planjahrfünft (1981/85) sollen jährlich mehr als 150 km des Streckennetzes elektrifiziert werden. Entsprechend der Richtung der Hauptverkehrsströme haben zunächst die Nord-Süd-Strecken (Leipzig–Berlin, Dresden–Berlin, Berlin-Rostock) Vorrang. Mit einem dann zu etwa 17 v.H. elektrifizierten Streckennetz, auf dem ein Drittel der gesamten Zugförderleistung erbracht werden soll, liegt die DDR jedoch gegenüber westlichen Industriestaaten noch immer weit zurück und wird auch im RGW noch immer mit Abstand das Schlußlicht sein. Zwecks weiterer gesamtvolkswirtschaftlicher Energieersparnis und Leistungssteigerungen der DR wurden und werden eine Vielzahl flankierender Maßnahmen ergriffen: Stillgelegte unrentable Eisenbahnstrecken werden teilweise wieder in Betrieb genommen. Alle Großkunden der DR sollen einen Gleisanschluß erhalten. Die im Zuge der Konzentration des Wagenladungsverkehrs (auf rd. 750 Wagenladungsknoten) vorgenommenen Einschränkungen, wie die Schließung von fast 2.000 Gütertarifbahnhöfen und rd. 1400 Anschlußbahnen, werden z.T. rückgängig gemacht. 5. Betriebsablauf. Ein Dauerproblem der DR ist — vor allem bei Spezialwaggons — die Anzahl und die Umlaufzeit der Güterwagen. Durch eine beschleunigte und kontinuierliche Be- und Entladung auch an den Wochenenden sollen deren Umlaufzeit erhöht und zusammen mit einer besseren Auslastung die Transportkapazitäten der Bahn vergrößert werden. In den ursprünglich ausschließlich für Instandhaltungs-, Wartungs- und Rekonstruktionsaufgaben ausgelegten Reichsbahnausbesserungswerken werden derzeit jährlich etwa 2.300 Güterwagen und einige hundert Reisezugwagen neugebaut. Daneben bemüht sich die DR im westlichen Ausland — auch bei der DB — verstärkt um ausgemustertes rollendes Material (Güter-, Reisezugwagen und Lokomotiven). Die permanent hohen Transportanforderungen an die DR und das demgegenüber unzureichende Leistungsangebot machten es erforderlich, auch über Rationalisierungsmaßnahmen und verbesserte Organisationsstrukturen der Betriebsabläufe nachzudenken. Unter dem Gesichtspunkt der Rationalisierung der Transportabläufe kam der Einführung des Container-Transportsystems (CTS) im Jahre 1968 ein hoher Stellenwert zu. Die Vorteile (Verringerung des Transportaufwandes, Vermeidung von Transport- und Umladeschäden, Rationalisierung des Güterumschlags, Verminderung des Aufwandes für inner- und zwischenbetrieblichen Transport sowie für Lagerung, Erhöhung der Arbeitsproduktivität und somit Senkung des Gesamttransportaufwandes) des [S. 274]CTS kommen trotz beachtlicher Leistungssteigerungen (zwischen 1970 und 1982 Vervierfachung von Transportmenge und -leistung) kaum zur Geltung. Der Anteil des Containerverkehrs am Gesamtverkehr der DR beträgt heute erst 1 v.H. (DB: 2 v.H.). Trotz gezielter Förderung dieser Verkehrsart wurden die ursprünglich gesteckten Ziele hinsichtlich der Beteiligung an den gesamten Gütertransporten verfehlt und nur zu Bruchteilen erreicht (z.B. Soll 1975: 40 Mill.~t; Ist 1975: 2 Mill.~t). Angesichts dieser Entwicklung sind die Erwartungen in das CTS in der jüngsten Vergangenheit erheblich reduziert worden. Als wesentlich effizienter hat sich das 1954 eingeführte Dispatchersystem herausgestellt (Dispatcher). Aufgrund der fehlenden materiellen Voraussetzungen bestand damals in organisatorischen Veränderungen der Eisenbahn-Betriebsführung die einzige Möglichkeit, den steigenden Anforderungen Rechnung zu tragen. Das in den unmittelbaren Nachkriegsjahren auf fast alle Strecken ausgedehnte Zugleitungssystem hatte einen nicht aufeinander abgestimmten Betriebs-, Wagen- und Lokdienst und wurde deshalb durch das Dispatchersystem abgelöst. In ihm werden alle mit der Betriebsführung zusammenhängenden Aufgabenbereiche — Zugbildung, Leitung der Züge, Arbeit mit dem Güterwagenpark, lokdienstliche Überwachung u.ä. — unter einheitlicher Leitung und Kontrolle zusammengefaßt. Dieses System bewirkte eine beträchtliche Steigerung der Zugleistungen auf den bis in die 70er Jahre noch meist eingleisigen Hauptstrecken, die denen westlicher Eisenbahnen mit mehrgleisigen Strecken kaum nachstehen. Infolge der positiven Erfahrungen mit dem Dispatchersystem hat man es auch beim Kraftverkehr, städtischen Nahverkehr, beim Luftverkehr sowie der Seeschiffahrt eingeführt. Das Dispatchersystem der DR ist straff organisiert, allerdings sehr personalaufwendig. Es hat folgenden Aufbau: 1. Hauptdispatcherleitung (Hdl) beim Hauptstab für die operative Betriebsleitung der DR im MfV, deren Arbeitsbereich das gesamte Betriebsnetz der Eisenbahn umfaßt, 2. Oberdispatcherleitung (Odl) bei jeder Reichsbahndirektion, 3. Dispatcherleitung (Dl) bei jedem Reichsbahnamt sowie 4. die Bahnhofsdispatcherleitung (Bdl) auf besonders wichtigen Güter- und Personenbahnhöfen. 6. Arbeitsorganisation und arbeitsrechtliche Bestimmungen. Parallel zum Dispatchersystem wurde schrittweise das Vierbrigadesystem für den gesamten operativen Dienst der DR eingeführt. Alle während einer Schicht in einem Betrieb anwesenden Arbeitskräfte bilden eine Schichtbrigade (Stammbrigade), von denen vier für eine durchgängige Besetzung eines Arbeitsplatzes erforderlich sind. Da sich die Zusammensetzung der Brigaden nicht verändert, können deren Leistungen besser gemessen, bewertet und vor allem untereinander verglichen werden (Leistungssteigerung durch Sozialistischen Wettbewerb). Anreize zur Leistungssteigerung enthält auch die VO über die Pflichten und Rechte der Eisenbahner (Eisenbahnerverordnung) in der Neufassung vom 28. 3. 1973. Sie regelt neben dem Gesetzbuch der Arbeit der DDR vom 16. 6. 1977 und den dazu erlassenen Rechtsvorschriften die Beziehungen der Angehörigen der DR zu „ihrem“ Unternehmen. Für hervorragende Leistungen und vorbildliche Einsatzbereitschaft werden der Titel „Verdienter Eisenbahner der DDR“ sowie die „Verdienstmedaille der Deutschen Reichsbahn“ verliehen, ferner die „Medaille für treue Dienste bei der DR“ (Auszeichnungen). Bei der DR gibt es in 5 Ranggruppen 20 verschiedene Dienstränge (vom Reichsbahnassistenten bis zum Generaldirektor der DR), die zum großen Teil — auch in der Bezeichnung — den Diensträngen der DB im unteren, mittleren, gehobenen und höheren Dienst entsprechen. Bei Verletzung der Arbeitspflichten sind wahlweise folgende Disziplinarmaßnahmen vorgesehen: Verweis, strenger Verweis, Herabsetzung im Dienstrang, fristlose Entlassung. Mit Wirkung vom 1. 1. 1974 wurden neue Bestimmungen für die Gewährung von Alters-, Invaliden-, Hinterbliebenen- und Unfallversorgung der Eisenbahner eingeführt (Renten/Altersversorgung). 7. Internationale Verbindungen. Die starke Ausdehnung des grenzüberschreitenden Verkehrs der DR sowie die Bedeutung als Transitland für den Eisenbahnverkehr in Mitteleuropa haben dazu geführt, daß die DR heute Mitglied in zahlreichen internationalen Eisenbahnorganisationen ist. In den Anfangsjahren der DDR stand die Zusammenarbeit mit den Eisenbahnverwaltungen der sozialistischen Länder im Vordergrund, die ihren Niederschlag in folgenden internationalen Vereinbarungen (1950/51) fand: SMGS-Abkommen über den internationalen Eisenbahngüterverkehr; ETT — einheitlicher Transittarif (gilt nur noch eingeschränkt, da die meisten Mitgliedsländer sich dem Abkommen über einen Durchfuhrtarif für den internationalen Güterverkehr — MTT — angeschlossen haben); SMPS-Abkommen über den einheitlichen Eisenbahnpersonenverkehr (EMPT: Einheitlicher internationaler Personentarif); PPW-Vorschriften über die Benutzung von Wagen im internationalen Personen- und Eisenbahn-Güterverkehr. 1957 wurde die DDR Gründungsmitglied der OSShD-Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen (seit 1958 auch für Kraftverkehr und Straßenwesen), Sitz in Warschau, der bis auf Albanien und Jugoslawien alle sozialistischen Länder Europas und Asiens sowie Kuba angehören; die DDR wird vom MfV vertreten. 1964 wurde der Gemeinsame Güterwagenpark der RGW-Länder (OPW) geschaffen. Der OPW-Wagenpool umfaßt etwa 250.000 Güterwagen, die von allen Mitglieds-Bahnverwaltungen zur gemeinsamen Nutzung eingebracht wurden, aber Eigentum der jeweiligen Bahnverwaltung bleiben. Ziel ist die Verringerung von Leerläufen. Beschleunigung des Wagenumlaufs, bessere Ausnutzung internationaler Hauptstrecken sowie eine Standardisierung des Wagenparks (zu vergleichen mit EUROP-Güterwagengemeinschaft westlicher Länder in Mitteleuropa). Seit 1954 ist die DDR Mitglied des Internationalen Eisenbahnverbandes (UIC), Sitz Paris, der mit den [S. 275]Bahnverwaltungen der OSShD auch über Entwicklung und Einführung der automatischen Mittelpufferkupplung beriet. Seit 1960 ist sie auch im Forschungs- und Versuchsamt (ORE) des UIC tätig. Außerdem gehört die DR (u.a.) folgenden internationalen Gremien an: Internationales Büro für Dokumentation (BDC), Internationale Eisenbahnkongreßvereinigung (AICCF), Internationaler Verband für den bahnärztlichen Dienst (UIMC). Ferner ist die DR Mitglied der Europäischen Reisezugfahrplan- und Wagenbeistellungskonferenz (CEH), der Europäischen Güterzugfahrplankonferenz (LIM), des Internationalen Personen- und Gepäckwagenverbandes (RIC), des Internationalen Güterwagenverbandes (RIV), der Internationalen Gesellschaft der Eisenbahnen für Kühltransporte (Interfrigo), des Internationalen Eisenbahntransportkomitees (CIT) sowie des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr (CIM) und des über den Eisenbahnpersonen- und -gepäckverkehr (CIV). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 271–275 Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Deutsche Volkspolizei (DVP)Siehe auch: Deutsche Reichsbahn: 1969 Deutsche Reichsbahn (DR): 1975 1979 Eisenbahn: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Reichsbahn: 1969 1975 1979 Reichsbahn, Deutsche: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1. Geschichte. Die DR wurde am 1. 4. 1920 durch Übernahme der in den deutschen Ländern Baden, Bayern, Hessen, Mecklenburg, Oldenburg, Preußen, Sachsen und Württemberg bestehenden Staats- und Ländereisenbahnen als erstes einheitliches staatliches…
DDR A-Z 1985
Binnenhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Eine (vorübergehende) Beschleunigung des Investitionswachstums konnte den großen Nachholbedarf bei Umfang und Ausstattung des Handelsapparates jedoch nur unzureichend abbauen. Jedenfalls reichte sie nicht aus, um die im Fünfjahrplan 1971–1975 geforderten „sichtbaren Veränderungen“ bei der Versorgung der Bevölkerung durch die verschiedenen Handelseinrichtungen zu bewirken. Erst nach dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976), auf dem deren Generalsekretär Erich Honecker erneut eine Modernisierung der Groß- und Einzelhandelseinrichtungen verlangte und dafür erhöhte Investitionsmittel bewilligt wurden, ließ sich ein gewisser Aufschwung erkennen, der freilich in den folgenden Jahren wieder abflachte. Die Entwicklung der Binnenhandelsinvestitionen in verschiedenen Jahren läßt einige Schlüsse auf die Bedeutung zu, die dem Handel im Rahmen der Gesamtwirtschaft jeweils zuerkannt wurde. Im laufenden Planjahrfünft muß mit einem weiteren Rückgang der Zuwachsraten gerechnet werden angesichts der angespannten Finanzlage des DDR-Haushalts, der — im Zeitraum 1981–1985 — nur einen sehr eingeschränkten Spielraum für Investitionen frei läßt (Staatshaushalt). In seiner Rede vor dem X. Parteitag der SED im April 1981 erklärte Honecker dann auch „Rationalisierung und Intensivierung“ als „Hauptwege zur Leistungssteigerung“ im sozialistischen Handel, dessen Einrichtungen (Kaufhallen, Kaufhäuser, Warenhäuser) „noch effektiver zu bewirtschaften“ seien. II. Produktionsmittelhandel Unter sozialistischem Handel ist im wesentlichen der Handel mit Konsumgütern zu verstehen, unterteilt in Großhandel und Einzelhandel. Der Handel mit Produktionsmitteln spielt dagegen eine eher untergeordnete Rolle und unterliegt eigenen Gesetzen. Er umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im Direktverkehr (Direktbezug), d.h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen [S. 236]Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v.H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. Seit 1966 sind die (bereits 1958 gegründeten) Staatlichen Kontore den Industrieministerien und dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Ihre Aufgabe ist die „planmäßige Realisierung“ der Lieferung eines Teils der Produktionsmittel an die ihnen nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. So gibt es z.B. ein dem Ministerium für chemische Industrie zugeordnetes Staatliches Chemiekontor oder ein Staatliches Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Nach der (bisher neuesten) Systematik der Staatsorgane (SDr. Nr. 1078, GBl. vom 20. 8. 1982) gibt es derzeit 11 (vorher 13) Kontore. Ein Zweig des „Produktionsmittelhandels“, dem in Zukunft wohl steigende Bedeutung zukommt, ist die Wiederverwertung von Altrohstoffen aller Art zwecks „Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe“ (Recycling). Dieser Aufgabe widmet sich u.a. das dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehende Kombinat SERO (Sekundärrohstoffwirtschaft) als zentrale Erfassungsstelle für die Sammlung von Altstoffen. Zuständig für die Auswertung und Wiederverarbeitung der volkswirtschaftlich wichtigen metallischen Altstoffe ist das Kombinat Metallaufbereitung im Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. III. Konsumgüterbinnenhandel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v.H. staatliches und zu 49 v.H. privates Kapital beteiligt war. Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v.H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v.H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v.H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Gegenwärtig bestehen im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel 7 spezialisierte Betriebe, von denen die beiden wichtigsten die für die „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) sowie für „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) sind. Auf sie entfällt rund die Hälfte der gesamten Umsatzleistung des Großhandels, wobei diese beiden Warengruppen fast doppelt so viele Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels zu beliefern haben wie alle anderen Großhandelsbetriebe zusammen. Diese sind spezialisiert auf: Textil- und Kurzwaren, Schuhe und Lederwaren, Haushaltswaren, Technik, Möbel, Kulturwaren, Sportartikel sowie auf Exquisit- und Delikaterzeugnisse. Die Branchenstruktur der Großhandelsbetriebe ist — im Interesse einer möglichst reibungslosen Plankoordinierung zwischen Produktions-, Groß- und Einzelhandelsbetrieben — im wesentlichen an der Produktionsstruktur der Konsumgüter, am Rhythmus des spezifischen Warenumschlags und an der Gliederung der Verkaufsstellen des Einzelhandels orientiert. Im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel werden rund zwei Drittel des gesamten Warenfonds der DDR umgeschlagen. Das restliche Drittel geht [S. 237]durch verschiedene Spezialeinrichtungen direkt an Großverbraucher (z.B. Interhotels, Warenhäuser, Versorgungsbetriebe) bzw. bei bestimmten, leicht verderblichen Nahrungsmitteln auch direkt an den Einzelhandel. B. Der Einzelhandel. Amtliche Angaben über Umfang und Struktur des Einzelhandelsumsatzes werden laufend in den Statistischen Jahrbüchern der DDR veröffentlicht. Dagegen erscheinen Informationen über das Einzelhandelsnetz, über Anzahl und Eigentumsform der Verkaufsstellen nur in unregelmäßigen Abständen. Sie werden in speziellen Erhebungen ermittelt. Die letzte derartige Erhebung war 1977. Damals wurden knapp 110.000 Verkaufsstellen aller Art (einschl. der Kioske, Marktstände und Verkaufszüge) gezählt, von denen rd. 82.000 Verkaufsstellen „mit Verkaufsraumfläche“ waren. Seitdem ist die Zahl der Verkaufsstellen — wie schon in den vorangegangenen 20 Jahren — weiter zurückgegangen. Für 1982 wird ein Bestand von 77.169 Verkaufsstellen (mit Verkaufsraumfläche) ausgewiesen (Der Handel, Nr. 6/1982). Der stetige Rückgang der Verkaufsstellenzahl beruht einmal auf den Verlagerungen bei der Eigentumsform der Betriebe (Private geben auf), zum anderen auf Veränderungen der Betriebsgrößenstruktur (kleine Verkaufsstellen werden zusammengelegt, Kaufhallen und Warenhäuser dringen vor). 1. Eigentumsformen. Der fortschreitende Rückgang des privaten Sektors ist — in seiner langfristigen Entwicklung betrachtet — das charakteristische Merkmal der Eigentumsstruktur des DDR-Einzelhandels. Das dokumentiert sich einmal bei der Verkaufsstellenzahl im privaten Bereich, die von 80 v.H. 1952 auf 25 v.H. aller Verkaufsstellen 1982 zurückging, zum anderen, und hier noch viel ausgeprägter, bei der Entwicklung des Warenumsatzes. 1952 erbrachten private Einzelhändler noch gut die Hälfte des gesamten Warenumsatzes, 1982 war ihr Anteil auf 6 v.H. geschrumpft. Dabei ist dieser Prozeß der Entprivatisierung und Sozialisierung des Einzelhandels nicht gleichmäßig, sondern in Schüben verlaufen, ausgelöst vor allem durch diskriminierende steuerliche Maßnahmen, die einen immer größeren Kreis privater Kaufleute zur Aufgabe ihres Betriebes oder zur Änderung ihrer Rechtsform veranlaßten. Auch die unterschiedliche Praxis der Warenzuteilung, bei der anfangs die Konsumgenossenschaften, später noch mehr die Verkaufsstellen der Staatlichen Handelsorganisation (HO) bevorzugt bedacht wurden, haben den Sozialisierungsprozeß beschleunigt. Die HO, die anfangs allein das Recht zum freien Verkauf bewirtschafteter Waren und qualitativ hochwertiger Erzeugnisse hatte, konnte sich schon bald nach ihrer Gründung (Ende 1948) zur führenden Eigentumsform des Einzelhandels entwickeln. HO (volkseigener Handel) und Konsumgenossenschaften, die überwiegend für die Versorgung ländlicher Gebiete zuständig sind (genossenschaftlicher Handel), bilden den „sozialistischen Sektor“ des Einzelhandels, auf den 88 v.H. [S. 238]des Umsatzes entfallen (Stand 1982). Die restlichen 6 v.H. (neben den bereits erwähnten 6 v.H. Umsatzanteil des privaten Einzelhandels) entfallen auf den Kommissionshandel, eine spezielle Rechtsform, die 1956 in der DDR eingeführt worden ist (vgl. Tabelle auf S. 237). Mit dem Abschluß des Kommissionshandelsvertrages verpflichtet sich der Einzelhändler, keine Geschäfte auf eigene Rechnung mehr abzuschließen, womit er praktisch zum Angestellten des staatlichen oder genossenschaftlichen Handels wird, dem er dann allerdings in der Warenbelieferung gleichgestellt ist. In den letzten Jahren ist eine gewisse Konsolidierung im privaten Handel und Gastgewerbe (einschl. Kommissionsbetriebe) eingetreten. Ursache ist die mit dem IX. Parteitag der SED (1976) eingeleitete [S. 239](begrenzte) Förderungspolitik gegenüber privatwirtschaftlicher Betätigung, die zu einem entsprechenden Beschluß des Ministerrates führte und die vor allem dem Handwerk, in geringerem Maße aber auch dem Einzelhandel und Gaststättenwesen zugute kam. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED fand diese veränderte Politik in folgenden Formulierungen Ausdruck: „Der Kommissions- und private Einzelhandel sind entsprechend den Interessen der sozialistischen Gesellschaft zu fördern … Das private Handwerk wird planmäßig gefördert und in die Lösung der Versorgungsaufgaben einbezogen.“ Zu erwähnen sind noch einige Sonderformen des Versorgungssystems der DDR, die spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: [S. 240]Im Bereich des volkseigenen Handels existieren neben der HO z.B. der Wismut-Handel zur Versorgung der Beschäftigten der Deutsch-Sowjetischen Wismut-AG (Uranbergbau), der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR, die Mitropa (Hotel- und Gaststättenwesen), der Postzeitungsvertrieb, der VEB Kohlehandel, VEB Minol, Intershops, Exquisit- und Delikatläden, Staatliche Apotheken, der Volksbuchhandel (Buchhandel), der Industrievertrieb, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie seit 1975 der dem Ministerium für Außenhandel (MAH) unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des diplomatischen Corps. Der genossenschaftliche Einzelhandel umfaßt neben den bestimmenden Konsumgenossenschaften u.a. auch Verkaufseinrichtungen von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG; Gartenbau) sowie der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). 2. Betriebsgrößen. Trotz fortschreitender Konzentration überwiegen im Einzelhandelsnetz der DDR noch immer kleine und mittlere Geschäfte, unter denen die hohe Zahl der „Kleinstobjekte“ (das sind Ladengeschäfte mit weniger als 25 qm Verkaufsfläche) erstaunt. Ihr Anteil an den Verkaufsstellen lag 1982 bei 32 v.H. (24.000 von 77.000) gegenüber 37 v.H. im Jahre 1974. Die Durchschnittsgröße der Verkaufsstellen hat jedoch steigende Tendenz (1950 = 32 qm; 1982 = 64 qm) und soll weiter erhöht werden, sowohl durch Zusammenlegung von zwei oder mehreren Kleinbetrieben zu größeren Verkaufseinheiten, als auch durch Neubau von Großobjekten, die seit einigen Jahren immer stärker vordringen. Bei diesen Objekten sind im wesentlichen vier Formen zu unterscheiden: Kaufhallen (westlichen Supermärkten vergleichbar) haben die weiteste Verbreitung unter den Groß-Vertriebsformen des Einzelhandels. Ihre Zahl liegt mit 1127 (1982) fast viermal höher als 1971 (391). Kaufhallen sollen mindestens 180 qm Verkaufsfläche haben und ein breites Warensortiment aus Nahrungs- und Genußmitteln sowie industriellen Erzeugnissen des Alltagsbedarfs führen. Am Umsatz der Nahrungs- und Genußmittel sind die Kaufhallen gegenwärtig bereits mit 30 v.H., in Berlin mit 50 v.H. beteiligt. Bei der zukünftigen Umgestaltung des Verkaufsstellennetzes soll die Entwicklung der Kaufhallen vorrangige Bedeutung haben. Kaufhäuser, deren Zahl gegenwärtig mit 330 angegeben wird, haben mindestens 1000 qm Verkaufsfläche. Ihr Angebot ist auf einzelne Branchen spezialisiert (z.B. Bekleidung) oder auf einen bestimmten Käuferkreis abgestimmt („Alles für das Kind“). Warenhäuser sind die größten Betriebseinheiten im Einzelhandel (Verkaufsfläche mindestens 2.500 qm), die ein universelles Warenangebot führen. Von gegenwärtig 29 Warenhäusern gehören 19 der staatlichen Handelsorganisation HO. Sie tragen einheitlich den Namen „CENTRUM“, während die 10 genossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ heißen. Mit der Namensgleichheit, Einheitskleidung des Personals und Ähnlichkeiten bei der baulichen Gestaltung soll das System der Warenhäuser eine Art Firmencharakter dokumentieren. Ländliche Einkaufszentren — von denen es gegenwärtig 217 gibt — sind ähnlich konstruiert wie Kaufhallen; sie unterscheiden sich von diesen nur durch die besondere Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der Landbevölkerung. 3. Branchenstruktur. In der Branchenstruktur des Einzelhandels liegen die Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs (überwiegend Nahrungs- und Genußmittel) weit an der Spitze. Auf sie entfallen rund zwei Drittel aller Verkaufsstellen und etwa die Hälfte der Verkaufsfläche. Der Anteil der Fachgeschäfte bewegt sich in den meisten Branchen um 5 v.H., lediglich die Warengruppe „Textilien, Bekleidung, Kurzwaren“ erreicht bei den Verkaufsstellen einen Anteil von knapp 10 v.H. Der Konzentrationsprozeß hat die einzelnen Branchen allerdings in unterschiedlichem Maße betroffen. Am stärksten war der Rückgang bei den kleinen Gemischtwarenläden, deren Zeit auch in der DDR abläuft. Ein Trend zur Spezialisierung ist unverkennbar. Vor allem konnten die Fachgeschäfte für anspruchsvolle technische Konsumgüter ihren Anteilssatz gegenüber 1960 mehr als verdoppeln — ein Zeichen für den zunehmenden Wohlstand in der DDR. Speziell auf den Bedarf einer Verbraucherschicht mit überdurchschnittlicher Kaufkraft sind solche Einrichtungen zugeschnitten, die „hochwertige Erzeugnisse“ in repräsentativem Rahmen, „mit einem hohen Niveau der Bedienung und Beratung“ anbieten. Dazu gehören neben den zur Zeit bestehenden 7 Feinkosthäusern die rd. 300 Exquisit- und 550 Delikatläden. 4. Umsatz und Warenstruktur. 1982 erreichte der Einzelhandelsumsatz ein Volumen von 103 Mrd. Mark, rd. das 6fache des Umsatzes von 1950. Damit lag der Zuwachs 1950–1982, bei sehr niedriger Ausgangsbasis, um durchschnittlich 6 v.H. pro Jahr. Der laufende Fünfjahrplan sieht für 1981–1985 eine weitere Expansion des Einzelhandelsumsatzes von insgesamt 20–22 v.H. vor, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 3,7 v.H. entspricht — ein Ziel, das allerdings in den beiden ersten Jahren deutlich verfehlt wurde (Zuwachs 1981 = 2,5 v.H., 1982 = 0,5 v.H.). Eine differenziertere Betrachtung nach Warengruppen läßt erhebliche Strukturveränderungen im Zeit[S. 241]ablauf erkennen. Der Umsatz der Industriewaren stieg (mit jahresdurchschnittlich 7 v.H.) schneller als der der Nahrungs- und Genußmittel (5 v.H.). Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen verlagerte sich der Umsatz von Grundnahrungsmitteln (Getreideerzeugnisse, Kartoffeln) zu höherwertigen eiweißreichen Produkten (Fleisch, Milcherzeugnisse) und zu Genußmitteln; bei den Nicht-Nahrungsmitteln konnten vor allem die „sonstigen Industriewaren“ den stärksten Zuwachs verzeichnen. Das sind im wesentlichen dauerhafte Konsumgüter mit teilweise hohem Anschaffungspreis, also nicht Textilien, Bekleidung, Schuhe, auf die 1950 noch die Hälfte des Industriewarenumsatzes entfiel. Trotz aller den wachsenden Wohlstand signalisierenden Strukturverlagerungen im Einzelhandel ist der Umsatzanteil der Nahrungs- und Genußmittel mit rund 50 v.H. (davon 32 v.H. Nahrungs-, 18 v.H. Genußmittel) noch erstaunlich hoch für eine entwickelte Volkswirtschaft wie die der DDR. Dabei werden die realen Umsatzrelationen durch die Steuer- und Subventionspolitik verschleiert: Nahrungsmittel sind hoch subventioniert, industrielle Konsumgüter dagegen kräftig besteuert. Im realen Warenverbrauch haben demnach die Nahrungsmittel ein noch stärkeres Gewicht als in den Umsatzzahlen zum Ausdruck kommt. 5. Beschäftigte. Die Zahl der Beschäftigten im B. unterliegt nur geringen Schwankungen. Sie liegt, wie schon seit Jahren, bei rund 700.000, von denen etwa 100.000 auf Beschäftigte des Großhandels entfallen. Ungefähr vier Fünftel der Beschäftigten des B. sind Frauen. Die Altersstruktur der Arbeitskräfte im Handel ist durch einen hohen Anteil der über 45jährigen gekennzeichnet. Rund drei Viertel der Mitarbeiter gehören zum „Handels- und Verkehrspersonal“ (z. B. Verkäufer, Kellner, Lagerarbeiter), der Rest verteilt sich auf folgende Gruppen: Handelsvorbereitendes Personal (Disponent, Empfangssekretär); Leitungs- und Verwaltungspersonal (Direktor, Justitiar); Betreuungspersonal (Mitarbeiter der Werkküche); Pädagogisches Personal (Ausbilder, Berufsschullehrer); und übriges Personal (Hausmeister, Raumpfleger). Die betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen sind im Handel durchweg ungünstiger als in anderen Bereichen. Unter allen Wirtschaftszweigen hat der Handel den niedrigsten Beschäftigtenanteil mit Hochschulabschluß und das geringste Durchschnittseinkommen. Überdurchschnittlich hoch sind dagegen die Zahl der je Arbeitskraft geleisteten Überstunden, der Krankenstand und der Umfang der nicht erfüllten Auflagen für Hygiene, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, für die Einhaltung der Tragenormen für Frauen und Jugendliche (Der Handel, Nr. 4/1981). Das alles erklärt wohl auch die besonders hohe Fluktuation der Arbeitskräfte. IV. Leitung und Planung Im System einer zentralisierten staatlichen Planwirtschaft scheint die Planung und Leitung des Handels erheblich schwieriger zu sein als die der anderen [S. 242]großen Wirtschaftsbereiche. Tatsächlich ist der Handel ein „besonders organisationsintensiver Wirtschaftszweig“, der es — speziell im Konsumgütereinzelhandel — mit einer Vielzahl relativ kleiner, territorial breit gestreuter Objekte zu tun hat. Bei der Koordinierung der Arbeit dieser Endverkaufsstellen untereinander, sowie ihrer Beziehungen zu Großhandels- und Produktionsbetrieben können sich die Leitenden Organe der Distributionssphäre kaum auf die Hilfe moderner Technologie stützen. Anders als die industrielle Produktionsplanung, die sich an automatisierten Produktionsprozessen orientieren kann, muß die Planung des Warenumschlags durch das „normative Festlegen einer rationellen Arbeitsteilung, Kombination und Kooperation innerhalb und zwischen Kollektiven mittels verbindlicher Organisationsregelungen“ geschehen. Die Problematik dieser Aufgabe kommt u.a. in den häufigen Änderungen, Erlassen und Ausführungsbestimmungen zur Organisationsstruktur des B. zum Ausdruck, deren Logik und Systematik von Außenstehenden schwer zu durchschauen sind. Das Schaubild über die Organisationsstruktur des Konsumgüter-B., das den für 1982 gültigen Stand wiedergibt, läßt immerhin die Grundzüge der Planungs- und Leitungsstruktur erkennen (s. Schema). In der vertikalen Gliederung folgt die Leitungsstruktur des Handels der der allgemeinen Verwaltungsstruktur. Oberstes Organ ist das Ministerium für Handel und Versorgung, das freilich seine Direktiven vom Ministerrat der DDR und von der Staatlichen Plankommission (Planung, IV., A.) erhält. Aufgabe des Ministeriums ist es, diese grundlegenden Direktiven in konkrete Arbeitsinhalte zu übertragen und sie dann an die ihnen unterstellten Organe auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene weiterzuleiten. Die horizontale Gliederung nach Branchen und besonderen Einrichtungen stellt sich als ein etwas verwirrendes Geflecht von Organisationsformen dar, die unter verschiedenen Bezeichnungen firmieren, deren Bedeutung aber wiederum weitgehend davon abhängt, ob sie zentral, d.h. im Republikmaßstab, oder bezirklich orientiert sind. Das entscheidet sich im wesentlichen nach der von ihnen ausgeübten Funktion oder nach der Art des Handelsgutes, das sie vertreiben. So empfiehlt sich eine bezirksgeleitete Organisation für alle Einzelhandelsverkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften wegen ihres begrenzten territorialen Einzugsbereiches. Bei den Warengruppen „Waren täglicher Bedarf“ sowie „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ sind auch die Großhandelsorgane bezirklich geleitet, weil sie u.a. mit Waren handeln, die nur begrenzt haltbar sind, daher einen schnellen Warenumschlag erfordern, der bezirklich (und örtlich) leichter zu regeln ist als auf Republikebene. Anders sind die Aufgaben des Großhandels mit Industriewaren, besonders bei dauerhaften Konsumgütern und technischen Erzeugnissen, gelagert. Hier muß der Handel langfristige Lieferverträge mit spezialisierten Industriebetrieben abschließen, für die ein zentral gesteuertes Organ besser geeignet ist. Das gleiche gilt für die Leitung der volkseigenen Warenhäuser „CENTRUM“, der konsumgenossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ und der volkseigenen Vereinigung „Interhotel“. Die vielschichtige Verflechtung der Handelseinrichtungen untereinander und ihre doppelte Unterstellung (nach Territorial- und Branchenprinzip) führen in der Praxis immer wieder zu Friktionen. Auch scheinen noch Meinungsverschiedenheiten zu bestehen über die optimale Abgrenzung der Kompetenzen zwischen bezirklichen und zentralen Organen. V. Intensivierung und Rationalisierung Die Planung der mittel- und langfristigen Entwicklung des Handels geht von folgenden Prämissen aus: Das Umsatzvolumen wird bis 1985 auf rd. 120 Mrd. Mark, bis 1995 „nach den gegenwärtigen Vorstellungen“ auf rd. 155–165 Mrd. Mark steigen — bei vorrangigem Wachstum des Industriewarenumsatzes. Das Umsatzplus soll von einer „etwa gleichbleibenden Arbeitskräftezahl“ bei nur geringfügig (bis 1995 um 4 v.H.) erweiterter Verkaufsraumfläche erbracht werden. Intensivierung und Rationalisierung der Arbeitsprozesse sollen diesen quantitativen Fortschritt ermöglichen, u.a. durch: stärkere räumliche Konzentration des Angebots (Kaufhallen und Warenhäuser), Modernisierung der Verkaufsformen (Selbstbedienung, Warenautomaten), bessere Anpassung des Warenangebots an die Nachfrage (Qualität und Sortiment) bei kontinuierlicher Belieferung der Verkaufsstellen. Die materiellen Forderungen (nach räumlicher Konzentration und Modernisierung des Apparates) dürften wesentlich leichter zu erfüllen sein als die nach der kontinuierlichen Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots. Zumal diese Problematik sich mit zunehmendem Wohlstand ständig verschärft: Mit wachsender Sättigung des Grundbedarfs und bei erheblicher Erweiterung der Pro-Kopf-Ausstattung mit Kleidung, Schuhen und technischen Hausgeräten ändert sich das Kaufverhalten der Verbraucher. Es orientiert sich stärker an qualitativen Merkmalen, reagiert sensibler auf modische Trends und Veränderungen des Angebots. Beabsichtigte Anschaffungen werden so lange hinausgezögert, bis der Markt die Güter anbietet, die den Vorstellungen der Kunden entsprechen. Dabei kann es, angesichts der hohen Kaufkraftreserven, zu „plötzlicher Nachfragekonzentration“ kommen, während gleichzeitig unverkäufliche, weil unattraktive Waren die Regale und Lager verstopfen. Eine Behebung dieses Mißstandes wird von einer besseren Kooperation der [S. 243]Handelseinrichtungen „auf allen Ebenen“ erwartet. Insbesondere der Großhandel in seiner Eigenschaft als Mittler zwischen Produktion und Absatz ist aufgerufen, Bedarfsplanung und Marktforschung (Markt und Marktforschung) zu intensivieren und die Kooperation mit dem Einzelhandel, der Konsumgüterindustrie sowie der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu vertiefen. Dabei soll er sich der Vorteile bedienen, die von dem gegenwärtigen Konzentrationsprozeß, dem Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu großen Kombinaten, erwartet werden (Betriebsformen und Kooperation). Dieser in der Industrie schon weit fortgeschrittenen organisatorischen Umwandlung soll sich auch der Handel anpassen. Mit der Kombinatsbildung im Großhandel WtB wurde der Prozeß eingeleitet. Er soll die Übernahme des technischen Fortschritts beschleunigen, und — mehr als bisher — eine „wirksame Arbeitsteilung durch Spezialisierung, Zentralisation und Kooperation“ gewährleisten. (Maria Haendcke-Hoppe) / Maria Elisabeth Ruban Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft im Binnenhandel. Fachschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haendcke-Hoppe, M.: Zur Situation im Binnenhandel der DDR, in: FS-Analyse Nr. 2/1977. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Privatwirtschaft in der DDR. Geschichte — Struktur — Bedeutung. FS-Analyse Nr. 1/1982. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1982. Ruban, M. E.: Der Einzelhandel der DDR, in: DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske u. Budrich 1981. Ruban, M. E., u. H. Vortmann: Rationalisierung im Einzelhandel der DDR, in: Strukturen des Einzelhandels. Lübeck: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck 1975. (Ostseejahrbuch der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck.) Verkaufseinrichtungen im Einzelhandel. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Karl Lein. 3. Aufl., unveränd. Nachdruck der 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 235–243 Bildende Kunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…
DDR A-Z 1985
1985: I, J
Imperialismus Individualversicherung Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieinstitute Industrieministerien Industriepreise Industrierobotertechnik Industrierohstoffe Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW) Institut für Literatur „J. R. Becher“ Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) Institut für Meinungsforschung beim ZK der SED Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes Integration Intelligenz Intensivierung und Rationalisierung Interesse/Interessenübereinstimmung Internationale Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) Internationale Demokratische Frauenföderation (IDFF) Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) Internationale Investitionsbank (IIB) Internationaler Fernmeldeverein International --- Informations- und Bildungszentrum e.V. Internationalismus, Proletarischer Intershop Investitionen Investitionsplanung Investitionsrechnung Jagd Jazz Journalismus Jüdische Gemeinden Jugend Jugendaustausch, Innerdeutscher Jugendbrigade Jugendforschung Jugendherbergen Jugendhilfe Jugendobjekte Jugendpresse Jugendstrafrecht Jugendweihe Jugendwerkhöfe Junge Gemeinde Juni-Aufstand JustitiarImperialismus Individualversicherung Industrie Industrieabgabepreis (IAP) Industriebau Industrieinstitute Industrieministerien Industriepreise Industrierobotertechnik Industrierohstoffe Industrie- und Handelsbank (IHB) Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) Industrievertrieb Infiltration Information Ingenieurbüros Ingenieurhochschulen (IHS) Inhabersparen Innerdeutsche Beziehungen Innerdeutscher Handel (IDH) Institut für Internationale…
DDR A-Z 1985
Infiltration (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung bis zu den 70er Jahren. Seit dem VII. Weltkongreß der Komintern (1935) in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. I. meint hier sowohl massive Werbungs- und Überzeugungsarbeit für die eigenen politischen Vorstellungen als auch Auslösung und (versuchte) Steuerung politischer Aktionen der infiltrierten Organisationen. Der SED-Führung kam es nach 1946 — und später unter den Bedingungen der Hallstein-Doktrin — darauf an, auch mit den Mitteln der I. ihre außenpolitische Isolierung zu durchbrechen und möglichst viele nichtkommunistische Gruppen im Ausland und in der Bundesrepublik Deutschland zu Aktionen für die diplomatische Anerkennung der DDR zu gewinnen. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)/Deutsche Kommunistische Partei (DKP) und deren Massenorganisationen (Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands [DFD] u.a.m.) bedienten sich zu diesem Zweck unterschiedlicher Methoden; sie reichten von mannigfaltigen Komiteegründungen als propagandistisch-politische Organisationskerne größerer Bewegungen (Freundschaftsgesellschaften und Friedenskomitees) über die Bildung von Arbeitsgemeinschaften für verschiedene berufliche oder soziale Gruppen (z.B. Arbeitsgemeinschaften ehemaliger Offiziere), Studiengesellschaften bzw. Vereinigungen für Intellektuelle (z.B. Komitee zum Studium der gesellschaftlichen Verhältnisse und ihrer Veränderung in Westdeutschland), der Durchführung von periodischen Konferenzen und Aktionen (z.B. Aktion gegen Remilitarisierung, Deutsche Arbeiterkonferenzen) bis zur Gründung sog. Sammlungsbewegungen (z.B. ADF, DFU), in denen Kommunisten nach ihrem Verständnis von Volksfront eine entscheidende [S. 618]Rolle spielten und erhebliche materielle, vor allem organisatorische Hilfe leisteten. Die SED-Führung bediente sich zu diesen Zwecken eines umfangreichen Apparates, der unter Leitung der Westabteilung beim Zentralkomitee (ZK) der SED die gesamte kommunistische I. in der Bundesrepublik Deutschland kontrollierte. Diese Abteilung lenkte zahlreiche Instrukteure in die Bundesrepublik Deutschland, die in allen Fragen der I. gegenüber der KPD Weisungs- und Kontrollfunktionen ausübten. Die Einrichtung des Freiheitssenders 904 — Standort bei Magdeburg/DDR — diente der I.-Propaganda und der Anleitung der KPD-Kader in der Bundesrepublik Deutschland. Der Soldatensender 935 war auf die I. der Bundeswehr spezialisiert. Der KPD/DKP fiel die Aufgabe der Koordinierung, Durchführung und Umsetzung der gesamten I. in der Bundesrepublik zu, die von der SED weitgehend auch finanziert worden ist. Im Mittelpunkt der I.-Bemühungen stand der Versuch, durch aktive Arbeit in den Gewerkschaften sowie durch Aktionsangebote an den Arbeitnehmerflügeln der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) die Aktionseinheit der Arbeiterklasse zu schaffen, die Voraussetzung für gesellschaftspolitische Veränderungen in der Bundesrepublik Deutschland sein sollte. Die halbjährlich durchgeführten Arbeiterkonferenzen in der DDR, die Herausgabe von zahlreichen Betriebszeitungen für Großbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland, Begegnungen von Gewerkschaftern aus beiden Teilen Deutschlands und vor allem die aktive Mitarbeit in gewerkschaftlichen Organisationen und Betriebsräten sollten diesem Ziel dienen. Aber auch die Jugendverbände, insbes. die Arbeiterjugend und kooperationsbereite Gruppen des Bürgertums waren Ziel der I. 2. I. in der Gegenwart. Nach Abschluß der Verträge mit der UdSSR und Polen im Jahr 1970, des Viermächte-Abkommens über Berlin vom September 1971 und des Grundlagenvertrages vom Dezember 1972, der damit in Zusammenhang stehenden ideologischen Abgrenzung der SED gegenüber Einflüssen aus der Bundesrepublik, mit der Verkündung der These von zwei deutschen Nationen (Nation und nationale Frage) sowie der internationalen Anerkennung der DDR (Diplomatische Beziehungen) und ihrer Aufnahme in die UNO, hat die SED ihr I.-Konzept geändert: a) Die Gründung einer legalen kommunistischen Partei, der DKP im Jahre 1968, ihrer Jugendorganisation, der SDAJ, und ihres Studentenverbandes, des MSB „Spartakus“, ermöglichte politische Kontakte in aller Öffentlichkeit. Der Freiheitssender 904 und der Soldatensender 935 wurden stillgelegt; die Abhängigkeit der DKP von der SED blieb in finanzieller Hinsicht zwar bestehen, das Instrukteurwesen jedoch wurde durch offizielle Konsultationen zwischen beiden Parteispitzen ersetzt. b) Die Komiteebewegungen, Vereinigungen und die periodischen Konferenzen, vor allem auf gewerkschaftlichem Sektor, konnten zugunsten einer Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit der DKP aufgelöst bzw. umfunktioniert werden. Die auf internationaler Ebene arbeitenden Freundschaftsgesellschaften, Friedenskomitees usw. blieben zwar bestehen, jedoch änderte sich ihr Aufgabenbereich: Die in ihnen tätigen Kräfte brauchten sich nicht mehr für die internationale Anerkennung der DDR einzusetzen; jetzt hatten und haben sie vor allem — meist im Rahmen offizieller Institutionen — das Herrschafts- und Gesellschaftssystem der DDR als „fortschrittlich“, „friedliebend“, „antiimperialistisch“ zu propagieren. c) Zahlreiche regionale DKP-Zeitungen (Blinkfüer, Hamburg; Tatsachen, Ruhrgebiet; offen und frei, Baden-Württemberg; Die andere Zeitung, Frankfurt/Main u.a.) wurden zugunsten der aufwendigen UZ („Unsere Zeitung“), die ab 1. 10. 1973 als Tageszeitung der DKP erscheint, eingestellt. Der Druck von DKP-Materialien in der DDR wurde aufgegeben; statt dessen wurden zahlreiche Verlage in der Bundesrepublik Deutschland gegründet, die zwar von der DDR finanzielle Zuschüsse (u.a. durch Anzeigen) erhalten, sich aber auch um Rentabilität bemühen müssen (Röderberg Verlag, Frankfurt/Main, Verlag Marxistische Blätter GmbH, Frankfurt/Main, Pahl-Rugenstein-Verlag, Düsseldorf, u.a.). Gegenwärtig kann davon ausgegangen werden, daß der Tatbestand der I. auf folgende Tätigkeitsbereiche anzuwenden ist: a) Die Anleitung, Kontrolle und Teilfinanzierung der DKP durch die Westabteilung beim ZK der SED als Garantie für die Sicherung des Einflusses der SED auf die DKP. b) Durchführung von Einzelberatungen und -besprechungen in der DDR anstelle der bis dahin üblichen Großveranstaltungen: SED, FDGB und FDJ sowie andere Massenorganisationen laden mit den Kommunisten sympathisierende Gewerkschaftler und Angehörige sozialistisch orientierter nichtkommunistischer Jugend- und Studentengruppen zu Gesprächen in die DDR ein. Die Teilnehmer aus dem Bundesgebiet werden dabei nicht nur politisch umworben, sondern auch angehalten, Stimmungsberichte aus Gewerkschaften und Jugendorganisationen zu geben. Zwischen der zentralen FDJ-Leitung und einigen Jugendorganisationen in der Bundesrepublik sind inzwischen auch Vereinbarungen über den Austausch von Delegationen und die „Zusammenarbeit“ auf verschiedenen Gebieten unterzeichnet worden. c) Die Unterstützung der DKP und ihrer Hilfsorganisationen durch die SED vollzieht sich u.a. im Rahmen des Patenschaftssystems der SED, wonach jeweils SED-Bezirksleitungen DKP-Bezirke betreuen. Die DKP ist dafür verantwortlich, nach sorgfältig zwischen den Parteileitungen abgestimmten Programmen zahlreiche Delegationen in die DDR zu entsenden: Neben reinen Parteigruppen der DKP reisen Studentendelegationen, denen DKP-Sympathisanten angehören, und Arbeiterdelegationen in die DDR. d) Zahlreiche aus der DDR in die Bundesrepublik einreisende Funktionäre („Reisekader“) nennen als Auftraggeber Kultur- und Bildungseinrichtungen oder [S. 619]gewerkschaftliche Organisationen in der DDR. Insgesamt treten in jedem Jahr rd. 1000 Funktionäre aus der DDR auf einigen hundert Veranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland auf. e) Auch die Anwerbung sog. Einflußagenten geht weiter. Hier handelt es sich um den Versuch, bekannte Personen des öffentlichen Lebens für die Propagierung des Herrschafts- und Gesellschaftssystems der DDR und ihrer „Friedenspolitik“ zu gewinnen. f) Es gibt Versuche der SED, über die DKP und ihre Unter- bzw. Tarnorganisationen im Sinne von I. auch auf die Friedensbewegung in der Bundesrepublik Deutschland Einfluß zu gewinnen. Die Heterogenität dieser Bewegung, aber auch die trotz Massenarbeitslosigkeit unverändert geringe Glaubwürdigkeit der westdeutschen orthodoxen Kommunisten setzen diesem Unterfangen objektive Grenzen. Stichhaltige Anzeichen dafür, daß — abgesehen von Randgruppen — die Friedensbewegung in der Bundesrepublik effektiv aus der DDR gesteuert oder auch nur in erheblichem Maße finanziert wird, gibt es nicht (Ministerium für Staatssicherheit). Nach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages werden die offiziellen Kontakte zur DKP und die Verbreitung von propagandistischer und wissenschaftlicher Literatur aus der DDR (entweder durch Direktbezug oder den Lizenzbuchhandel) immer wichtigere Formen der I. In einigen erziehungswissenschaftlichen Bereichen und auf dem Gebiet preiswerter Wörterbücher und Lexika (der Philosophie, der Soziologie, der Psychologie) sind marxistisch-leninistisch orientierte Autoren aus der DDR an Universitäten und Schulen der Bundesrepublik Deutschland bereits stark vertreten. Die Wirkungen dieser I.-Formen sind nicht abzuschätzen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 617–619 Industrievertrieb A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z InformationSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung bis zu den 70er Jahren. Seit dem VII. Weltkongreß der Komintern (1935) in Moskau ist es Bestandteil kommunistischer Bündnispolitik, durch I. Einfluß auf nichtkommunistische Organisationen und Parteien zu nehmen. I. meint hier sowohl massive Werbungs- und Überzeugungsarbeit für die eigenen politischen Vorstellungen als auch Auslösung und (versuchte) Steuerung politischer Aktionen der…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Staatssicherheit (1985)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und eines geheimen Nachrichtendienstes, während der Verfügungstruppe des MfS, dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, spezielle Repressions- und Objektsicherungsaufgaben obliegen. Das MfS wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) geschaffen. Kern des neuen MfS bildete die bis dahin im Ministerium des Innern bestehende Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, die jedoch zu einem weitverzweigten Sicherheitsapparat ausgebaut wurde. Nach dem Juni-Aufstand wurde das MfS durch Beschluß des Ministerrats vom 23. 7. 1953 dem MdI als Staatssekretariat für Staatssicherheit eingegliedert. Der Beschluß vom 24. 11. 1955 machte das SfS erneut zu einem eigenständigen Ministerium. Eine Definition seiner Aufgaben und Zuständigkeiten enthält das zitierte Gesetz nicht. Nach offiziöser Darstellung versteht sich das MfS als „ein Organ des Ministerrates der DDR, dem spezielle Sicherheits- und Rechtspflegeaufgaben für den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegen alle feindlichen Anschläge auf die Souveränität und territoriale Integrität der DDR, auf die sozialistischen Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes übertragen wurden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 877). In einer Grußadresse des ZK der SED wurde das MfS zu seinem 30jährigen Bestehen als „ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“ charakterisiert. Seit Bestehen leiteten das MfS die Minister Wilhelm Zaisser (1950–1953; zugleich Mitglied des Politbüros des ZK der SED); Ernst Wollweber (1953–1957; zugleich 1954–1958 Mitglied des ZK der SED), davon 1953–1955 als Leiter und Staatssekretär des SfS, und Erich Mielke (seit 1957). Mielke ist zugleich Mitglied des Politbüros (seit 1976, 1971–1976 Kandidat des Politbüros) und seit 1980 Armeegeneral. Als „beratendes Organ“ besteht beim MfS ein Kollegium, dem außer dem Minister, dessen Stellvertretern (1982 Generaloberst Markus Wolf, Chef der Hauptverwaltung Aufklärung; Generalleutnant Rudolf Mittig und Generalmajor Dr. Gerhard Neiber), weitere hohe Offiziere und Generäle der Staatssicherheit sowie der Chef der Parteiorganisation der SED im MfS (seit 1980 Generalmajor Dr. Horst Felber) angehören. Die politische Anleitung und Kontrolle des MfS liegt bei der Abteilung Sicherheitsfragen im Zentralkomitee (ZK) der SED (Leiter 1982: Generaloberst Herbert Scheibe) und dem seit 1983 für den Bereich Sicherheit verantwortlichen Sekretär des ZK der SED Egon Krenz (Mitglied des Politbüros). Horizontal gliedert sich das MfS mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22, in die Hauptabteilungen und Abteilungen des „Abwehrsektors“ sowie in die Hauptabteilungen Aufklärung und Bewirtschaftung. Vertikal stützt sich das MfS auf die Verwaltung Berlin sowie auf 14 Bezirksverwaltungen (BV) und die „Objektverwaltung Wismut“. Auf Kreisebene sind den BV des MfS in Stadt- und Landkreisen sowie in Großbetrieben ca. 250 Kreis- und Objektdienststellen nachgeordnet. Budget und Personalbestand des MfS sind Staatsgeheimnis. Als gesichert gilt die Erkenntnis, daß im MfS und seinen Organen nach dem Stand von 1982 ca. 20.000 hauptamtliche Mitarbeiter (Generäle, Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbeschäftigte) tätig sind. Dazu kommen die 4.000 bis 6.000 Mann des Wachregiments. Der Dienst im MfS und seinen Organen ist dem Wehrdienst gleichgestellt (§ 21 Wehrdienstgesetz). Abschirmung und Überwachung, wie sie im MfS begriffen werden, setzen die Existenz eines umfassenden, weitverzweigten Informations- und Spitzelwesens voraus. Seine im Dienstsprachgebrauch sogenannten „Inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) und „Gesellschaftlichen Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) werden auf 60.000 bis 80.000 geschätzt. Spitzel, die in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft zu vermuten sind, werden teils auf „materieller Basis“ (Bezahlung, berufliche Förderung usw.), teils durch politische Überzeugung, vielfach aber auch durch Nötigung oder durch eine Kombination aller drei Anwerbungsformen gewonnen und zu regelmäßiger Mitarbeit verpflichtet. In internen Dienstanweisungen wie dem MfS-Befehl Nr. 13/74 wird ausdrücklich von „IM/GMS-Systemen“, die zur „politisch-operativen Arbeit“ heranzuziehen seien, gesprochen. Zur Abschir[S. 910]mung und Überwachung gehört ferner die planmäßige und gezielte Kontrolle des Post- und Fernmeldeverkehrs in der DDR durch spezielle Diensteinheiten des MfS. Die Untersuchungsorgane des MfS, die über 2 zentrale Untersuchungsgefängnisse in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen sowie über weitere Gefängnisse in Ost-Berlin und den 14 Bezirksstädten der DDR verfügen, sind für das Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und in politischen Militärstrafsachen zuständig. Zwar unterliegen sie der Aufsicht durch den Staatsanwalt (Staatsanwaltschaft) sowie den Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafverfahren), praktisch steht jedoch diesen formalen Beschränkungen die reale Unumschränktheit der Untersuchungsorgane des MfS gegenüber. Namentlich in den fünfziger Jahren hat das MfS vielfach durch spektakuläre Menschenraubaktionen von sich reden gemacht. Mehrere hundert Fälle sind aus dieser Zeit registriert. Sie betrafen DDR-Flüchtlinge, „Verräter“ aus den Reihen der SED, Überläufer aus den bewaffneten Organen einschließlich des MfS, Mitarbeiter der Ostbüros westlicher Parteien und westlicher Geheimdienste sowie nicht zuletzt politisch unbequeme Journalisten. Besonders eklatante Fälle: Dr. Walter Linse, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht beim Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen wurde 1952 auf offener Straße in West-Berlin überfallen und gewaltsam in die DDR entführt; er verstarb 1953 in der Sowjetunion. MfS-Agenten verschleppten Sylvester Murau, ehemaliger Major des MfS in Schwerin, nach seiner Flucht in die Bundesrepublik 1955 aus Heubach bei Darmstadt in die DDR; er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt und hingerichtet. Robert Bialek, ehemaliger Generalinspekteur der Volkspolizei, wurde nach seiner Flucht 1956 aus West-Berlin durch Beibringung eines Betäubungsmittels in Getränken bewußtlos gemacht und nach Ost-Berlin verschleppt; er ist dort in der Haft verstorben. Ferner entführten Mitarbeiter des MfS Heinz Brandt, ehemals Sekretär der Berliner Bezirksleitung der SED, nach seiner Flucht Redakteur einer Gewerkschaftszeitung in Frankfurt/Main, 1961 aus West-Berlin. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte H. Brandt zu 13 Jahren Zuchthaus wegen oppositioneller Kontakte; er wurde nach internationalen Protesten 1964 „begnadigt“ und in die Bundesrepublik entlassen. Schwerpunkt der hauptsächlich von der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A.) getragenen DDR-externen Aktivitäten des MfS ist die gegen die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin gerichtete Spionage, die keineswegs verheimlicht, sondern als „Tätigkeit sozialistischer Kundschafter an der unsichtbaren Front“ (E. Mielke), als „wichtige Parteiarbeit an vorderster Front des Klassenkampfes“ (E. Honecker) offen gerechtfertigt wird. Nach Ermittlungen der Verfassungsschutzbehörden entfallen in der Bundesrepublik im Durchschnitt 80 bis 85 v.H. aller erkannten Spionageaufträge auf die geheimen Nachrichtendienste der DDR, und zwar weitaus überwiegend auf die HV A. Dem militärischen Nachrichtendienst der DDR, der als „Verwaltung Aufklärung“ beim Ministerium für Nationale Verteidigung ressortiert, kommt nur hinsichtlich der Militärspionage Bedeutung zu. Hauptziele der DDR-Spionage sind seit Jahren unverändert die Bundesministerien, Länderverwaltungen, Parteien und Gewerkschaften, aber auch Wirtschaftsbetriebe und Forschungseinrichtungen. Dementsprechend lassen sich „politische Spionage“, die Militärspionage sowie die Industrie- und Wissenschaftsspionage unterscheiden. Aufsehenerregendste Spionageaffäre der 70er Jahre war der Fall Günter Guillaume, des „Spions im Kanzleramt“, dessen Entlarvung 1974 den Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt auslöste; 1975 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ist G. 1981 gegen DDR-Häftlinge ausgetauscht worden. Schwerwiegender Schaden entstand der Bundeswehr durch das Agenten-Ehepaar Lothar und Renate Lutze, die gemeinsam mit ihrem Komplizen Jürgen Wiegel unentdeckt jahrelang im Bonner Verteidigungsministerium militärische Geheimnisse von hohem Wert für die HV A. sammelten, bis sie 1976 verhaftet werden konnten. 1979 vor Gericht gestellt, lautete die Strafe für den Hauptangeklagten auf 12 Jahre Freiheitsentzug. Durch den Übertritt des MfS-Oberleutnants Werner Stiller, bis 1979 Führungsoffizier der HV A. im Sektor Wissenschaft/Technik, wurden mehr als 2 Dutzend MfS-Agenten enttarnt, die hauptsächlich in Zentren der bundesdeutschen Kernforschung tätig waren. Zur fachlichen Qualifizierung seiner hauptamtlichen Mitarbeiter unterhält das MfS als zentrale Schulungseinrichtung die „Juristische Hochschule Potsdam“ unter Leitung von Generalmajor Prof. Dr. jur. habil. W. Pösel, die konspirativ abgeschirmt sowohl ein Direkt- als auch ein Fernstudium mit einem Abschluß als „Diplom-Jurist“ ermöglicht. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist eine mindestens 3jährige „operative Arbeit in den Organen des MfS“. Zur qualitativen Verbesserung und zur ständigen Ergänzung seiner führenden Kader ist das MfS planmäßig bemüht, Nachwuchskräfte unter Studenten oder jungen Wissenschaftlern zu gewinnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 909–910 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und WasserwirtschaftSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten…
DDR A-Z 1985
Eingaben (1985)
Siehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die Entscheidung verantwortlichen Organe werden verpflichtet, die E. der Bürger oder der Gemeinschaften innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist zu bearbeiten und den Antragstellern das Ergebnis mitzuteilen. Einzelheiten regelt das Gesetz über die Bearbeitung der Eingaben der Bürger vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 461). Das E.-Recht gilt als eine der Garantien des Rechts auf Mitgestaltung und Mitbestimmung der Bürger in der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung (Sozialistische ➝Grundrechte; Verfassung, III.). Die Leiter der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, der Volkseigenen Betriebe und Kombinate, der sozialistischen Genossenschaften und Einrichtungen haben zu sichern, daß die Bürger ihre E. und andere Anliegen persönlich vorbringen und sich beraten lassen können. Sprechstunden und Öffnungszeiten sind festzulegen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entscheidung über E. liegt beim jeweils zuständigen Leiter oder einem von ihm Beauftragten. Die Leiter sind für die ordnungsgemäße Arbeit mit den E. persönlich verantwortlich. Diejenigen Mitarbeiter oder Leiter, an deren Arbeit oder Verhalten in der E. Kritik geübt wird, dürfen die E. nicht bearbeiten oder entscheiden. In solchen Fällen hat der zuständige oder der übergeordnete Leiter zu entscheiden. Die Antwort auf die E. ist schriftlich oder mündlich zu erteilen. Sie muß begründet werden. Die Entscheidung muß spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eingang oder Bekanntwerden getroffen und dem Bürger mitgeteilt werden. Aus zwingenden Gründen erforderliche Fristüberschreitung ist zu begründen. Ist ein Bürger mit der Entscheidung nicht einverstanden, hat er nur die Möglichkeit, sich an das übergeordnete Organ oder den übergeordneten Leiter zu wenden. Das kann wiederholt von Stufe zu Stufe geschehen. Entscheidungen der Leiter zentraler Staatsorgane sind endgültig. Insbesondere ist es nicht möglich, eine Entscheidung vor einem Gericht anzufechten. Auch die nach dem E.-Erlaß des Staatsrates vom 20. 11. 1969 (GBl. I, S. 239) früher gegebene Möglichkeit, den Beschwerdeausschuß bei der jeweiligen örtlichen Volksvertretung anzurufen, ist mit dem Gesetz vom 19. 6. 1975 entfallen. So stellt das E.-Wesen keinen Ersatz für die fehlende Verwaltungsgerichtsbarkeit (Verwaltungsbeschwerde) dar. Es bedeutet den Versuch, die Verwaltung bürgernäher zu machen und kann als Ausdruck des konsultativen Elements der Verfassungsordnung (Verfassung, III.) gewertet werden, mittels dessen das politische System in der DDR funktionstüchtiger werden soll. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 317 Eigentum A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einheitliches sozialistisches BildungssystemSiehe auch: Eingaben: 1965 1966 1969 1975 1979 Eingaben und Beschwerden: 1962 1963 Nach Art. 103 der Verfassung kann sich jeder Bürger mit E. (Vorschlägen, Hinweisen, Anliegen oder Beschwerden) an die Volksvertretungen, ihre Abgeordneten oder die staatlichen und wirtschaftlichen Organe wenden. Dieses Recht steht auch gesellschaftlichen Organisationen und den Gemeinschaften der Bürger zu. Ihnen darf aus der Wahrnehmung dieses Rechts kein Nachteil entstehen. Die für die…
DDR A-Z 1985
Buchhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BündnispolitikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…
DDR A-Z 1985
Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt worden. Sie wies Strukturelemente und -prinzipien eines parlamentarisch-demokratischen Systems mit föderalistischen und rechtsstaatlichen Zügen auf, bekannte sich jedoch bereits zum Prinzip der Gewaltenkonzentration, indem sie die Volkskammer zum höchsten Organ erklärte. Die V. enthielt den Grundsatz der Volkssouveränität und einen Grundrechtskatalog. An der Gesetzgebung war auch die Länderkammer als Vertretung der Länder, wenn auch nur schwach, beteiligt. Von den üblichen parlamentarisch-demokratischen Regeln wich die Bestimmung ab, daß die Regierung, deren Ministerpräsident von der stärksten Fraktion zu benennen war, unter Beteiligung aller Fraktionen der Volkskammer gebildet werden sollte, jedoch konnte sich eine Fraktion, wenn sie es wollte, dem Wortlaut der V. nach von der Regierungsbildung ausschließen. Wegen der Blockpolitik (Bündnispolitik) wurde von dieser Ausnahme jedoch niemals Gebrauch gemacht. Staatsoberhaupt war der Präsident der Republik. Die Unabhängigkeit der Richter wurde ebenso garantiert, wie die Selbstverwaltung der Gemeinden gewährleistet wurde. Die V. von 1949 hat unter ihrer Geltung den Aufbau einer sozialistischen Staatsordnung nicht verhindert. Einige ihrer Strukturprinzipien, wie das Prinzip der Gewaltenkonzentration, das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, aber auch ihre Bestimmungen zur Eigentumsordnung, haben diese Entwicklung begünstigt, weshalb sich auf der Basis dieser V. einer antifaschistisch-demokratischen Ordnung eine sozialistische Umwälzung vollziehen konnte. Diese Umwälzung vollzog sich außerhalb und zum Teil gegen die V. von 1949. Nur dreimal wurde die V. von 1949 ergänzt oder geändert. 1955 wurde sie um Vorschriften über den Wehrdienst erweitert, 1958 wurde die Länderkammer abgeschafft. 1960 wurde der Staatsrat geschaffen, während gleichzeitig das Amt des Präsidenten der Republik beseitigt wurde. Im übrigen vollzog sich die Entwicklung zunächst außerhalb der Gesetze. Mit der Verwaltungsneugliederung wurde 1952 indessen eine Entwicklung eingeleitet, durch die die V.-Urkunde mehr und mehr durch andere gesetzliche Bestimmungen abgelöst wurde und so einer neuen materiellen Rechts-V. Platz machte, die bereits die Strukturelemente und -prinzipien des sozialistischen Staates aufwies. Diese Strukturelemente sind: 1. die führende Rolle der marxistisch-leninistischen, also kommunistischen Partei, die in kritischer Sicht als deren Suprematie zu bezeichnen ist, weil sie ein Herrschaftsverhältnis begründet; 2. das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln, das sozialistische Produktions- oder Eigentumsverhältnisse schuf, und 3. auf dessen Grundlage die planmäßige Leitung aller Lebensvorgänge unter der Suprematie der SED. Die Strukturprinzipien sind: 1. die Gewalteneinheit und 2. der demokratische Zentralismus. Aus diesen Grundlagen und Grundsätzen folgt ein bestimmtes Verhältnis des einzelnen zum ganzen, das durch den Begriff „sozialistisches Persönlichkeitsrecht“ charakterisiert wird, für das auch der Begriff „sozialistisches Grundrecht“ (Grundrechte, Sozialistische) verwendet wird. II. Die Grundlagen der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung A. Die Strukturelemente und -prinzipien der Verfassung Die V. von 1968 transformiert im Abschnitt~I das im Zuge der V.-Entwicklung entstandene materielle V.-Recht in formelles V.-Recht. Die Strukturelemente und -prinzipien eines sozialistischen Staates bilden die politischen Grundlagen der DDR. Die „führende Rolle“ der marxistisch-leninistischen Partei als Vortrupp der Arbeiterklasse — ihre Suprematie — kommt in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 zum Ausdruck, wonach die DDR die politische Organisation der Werktätigen in Stadt und Land sei, die gemeinsam unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei den Sozialismus verwirkliche. Die marxistisch-leninistische Partei der DDR ist die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED), wenn sie auch in der V. nicht mit ihrem Namen genannt ist. Im Licht dieser besonderen Stellung der SED ist auch Art. 2 Satz 1 zu lesen. Nach ihm wird alle politische Macht in der DDR von den „Werktätigen“, also nicht vom „Volke“ ausgeübt. Unter den Werktätigen werden freilich nicht nur die Angehörigen der Arbeiterklasse verstanden, sondern auch die Genossenschaftsbauern, die Angehörigen der Intelligenz und andere soziale Gruppen und Schichten — vorausgesetzt, daß sie sich als im festen Bündnis mit der Arbeiterklasse befindlich betrachten. Die V. versteht daher unter „Werktätigen“ nicht nur die in Betrieben und Verwaltung Beschäftigten, wie das Arbeitsrecht, sondern die „Bürger“, diese jedoch eingeordnet in die Klassenstruktur der Gesellschaft der DDR, wie sie von den politisch Verantwortlichen in der DDR gesehen wird. Art. 2 Abs. 2 bezeichnet das feste Bündnis der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern, den Angehörigen der Intelligenz und den anderen Schichten des Volkes als eine unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Allerdings ist im Verlauf der V.-Änderung [S. 1411]vom 7. 10. 1974 der Abs. 4 des Art. 2 ersatzlos gestrichen worden. In ihm war die „Übereinstimmung … der Interessen der Werktätigen … mit den gesellschaftlichen Erfordernissen“ zur „wichtigsten Triebkraft der sozialistischen Gesellschaft“ erklärt worden. Den darin zum Ausdruck kommenden „harmonistischen“ Vorstellungen von der „sozialistischen Menschengemeinschaft“ (Geschichte der DDR, IV.) — von Ulbricht geprägte Formel zur Beschreibung des Zustandes der Gesellschaft in der DDR — wurde damit auch verfassungsrechtlich eine Absage erteilt, nachdem sie schon 1971 von der SED faktisch aufgegeben worden war. Die Übereinstimmung der individuellen und kollektiven Interessen mit den gesellschaftlichen Erfordernissen wird dagegen wiederum in § 3 ZGB (Zivilrecht) als Gegenstand der Sicherung, hier durch das Zivilrecht, bezeichnet. Durch die V.-Novelle von 1974 wurde die durch den VIII. Parteitag der SED (1971) gestellte „ökonomische Hauptaufgabe“ (die weitere Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) in Art. 2 Abs. 1 Satz 3 konstitutionell festgeschrieben. In der DDR sind zwar außer der SED auch andere Parteien zugelassen (Demokratische Bauernpartei Deutschlands [DBD], Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU], Liberal-Demokratische Partei Deutschlands [LDPD], National-Demokratische Partei Deutschlands [NDPD]). Da die politischen Parteien als Ausdruck der fortbestehenden Klassenstruktur angesehen werden, die Klassen in einer sozialistischen Gesellschaft aber eng miteinander verbunden sind, stehen die Parteien im Sinne der Blockpolitik nicht unverbunden nebeneinander. Nach Art. 3 findet das Bündnis aller Kräfte des Volkes in der Nationalen Front der DDR seinen organisierten Ausdruck. In ihr vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der Gesellschaft. Als eine weitere unantastbare Grundlage der Gesellschaftsordnung der DDR bezeichnet Art. 2 Abs. 2 das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln. Seine Existenz wird für die Garantie gehalten, daß es in der DDR keine der Arbeiterklasse feindlich gegenüberstehenden Klassen, also Kapitalisten oder Großgrundbesitzer, mehr gibt. Ohne sozialistisches Eigentum an den Produktionsmitteln wäre das Klassenbündnis in der DDR, das alle sozialen Gruppen und Schichten umfaßt, nicht denkbar. Vor allem ist das sozialistische Eigentum Grundlage für die Volkswirtschaft der DDR (Art. 9 Abs. 1). Die dritte unantastbare Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung ist nach Art. 2 Abs. 2 die Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung nach den fortgeschrittensten Erkenntnissen der Wissenschaft. Kernstück der Leitung und Planung ist jedoch die Volkswirtschaft, die in Art. 9 Abs. 3 ausdrücklich als sozialistische Planwirtschaft bezeichnet wird. Sache des sozialistischen Staates ist es, das Währungs- und Finanzsystem festzulegen (Finanzsystem; Währung/Währungspolitik). Abgaben und Steuern dürfen nur auf der Grundlage von Gesetzen erhoben werden (Art. 9 Abs. 4). Außenwirtschaft und Außenhandel sowie die Valutawirtschaft werden zum staatlichen Monopol erklärt (Art. 9 Abs. 5). Das Prinzip der Gewaltenkonzentration ist in Art. 5 ausgedrückt, wonach die Bürger der DDR ihre politische Macht durch demokratisch gewählte Volksvertretungen (Wahlen) ausüben. Die Volksvertretungen werden als die Grundlage des Systems der Staatsorgane bezeichnet. Sie sollen ihre Tätigkeit auf die aktive Mitgestaltung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle ihrer Entscheidungen stützen. Ausdruck der Gewaltenkonzentration ist das Fehlen einer V.-Gerichtsbarkeit, durch die unter anderem die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften (Gesetzgebung) geprüft werden könnte. Über Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Rechtsvorschriften aller Formen, also auch der von ihr erlassener Gesetze, entscheidet allein die Volkskammer. Da nicht anzunehmen ist, daß diese sich selbst korrigieren will, ist davon auszugehen, daß die von der Volkskammer erlassenen Gesetze nach ihrer Ansicht verfassungskonform sind. Damit kann aus der einfachen Gesetzgebung die Erkenntnis darüber gewonnen werden, wie im Selbstverständnis der Inhaber der politischen Gewalt in der DDR die V. interpretiert wird. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus wird in Art. 47 Abs. 2 als die Grundlage genannt, auf der sich die „Souveränität des werktätigen Volkes“ verwirkliche. Es wird als das tragende Prinzip des Staatsaufbaus bezeichnet. Nach Art. 17 soll die DDR Wissenschaft, Forschung und Bildung fördern sowie mittels des Einheitlichen sozialistischen Bildungssystems allen Bürgern eine den ständig steigenden gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechende hohe Bildung sichern. Nach Art. 18 gehört auch die sozialistische Nationalkultur zu den Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft. Der DDR wird aufgetragen, die sozialistische Kultur zu fördern und zu schützen sowie die „imperialistische Unkultur“ zu bekämpfen (Kulturpolitik). B. Außenpolitische Bestimmungen Art. 6 Abs. 1 enthält die entscheidende außenpolitische Maxime. Danach hat die „DDR getreu den [S. 1412]Interessen des Volkes und den internationalen Verpflichtungen auf ihrem Gebiet den deutschen Militarismus und Nazismus ausgerottet. Sie betreibt eine dem Frieden und dem Sozialismus, der Völkerverständigung und der Sicherheit dienende Außenpolitik.“ Das Verhältnis zur Sowjetunion und zu den anderen sozialistischen Staaten legt Art. 6 Abs. 2 fest. In seiner ursprünglichen Fassung hatte die DDR „entsprechend den Prinzipien des sozialistischen Internationalismus die allseitige Zusammenarbeit und Freundschaft mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und den anderen sozialistischen Staaten“ zu pflegen und zu entwickeln. Nach der Änderung der V. von 1974 ist die DDR „für immer und unwiderruflich mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken verbündet. Das enge und brüderliche Bündnis mit ihr garantiert dem Volk der Deutschen Demokratischen Republik das weitere Voranschreiten auf dem Wege des Sozialismus und des Friedens.“ Das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 40) bezeichnet das immerwährende und unwiderrufliche Bündnis mit der UdSSR als ein Wesensmerkmal der DDR. Wegen der politischen Machtverhältnisse bedeutet das Bündnis mit der Sowjetunion für die DDR einerseits die Garantie ihrer Existenz, andererseits faktisch die völlige Abhängigkeit von der UdSSR. Die DDR wird als ein untrennbarer Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft bezeichnet. Sie soll getreu den Prinzipien des Proletarischen ➝Internationalismus zu deren Stärkung beitragen, die Freundschaft, die allseitige Zusammenarbeit und den gegenseitigen Beistand mit allen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft pflegen und entwickeln. Ferner soll nach Art. 6 die DDR die Staaten und Völker, die gegen den Imperialismus und sein Kolonialregime für nationale Freiheit und Unabhängigkeit kämpfen, in ihrem Ringen um gesellschaftlichen Fortschritt unterstützen. Schließlich soll sie für die Verwirklichung der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz eintreten und auf der Grundlage der Gleichberechtigung und gegenseitigen Achtung die Zusammenarbeit mit allen Staaten pflegen und sich für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, für eine stabile Friedensordnung in der Welt und für allgemeine Abrüstung einsetzen. In diesem Zusammenhang wird bestimmt, daß militaristische und revanchistische Propaganda in jeder Form, Kriegshetze und Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhaß als Verbrechen geahndet werden. C. Staatsgebiet und Landesverteidigung Nach Art. 7 Abs. 1 haben die Staatsorgane die territoriale Integrität der DDR und die Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenzen einschließlich ihres Luftraums und ihrer Territorialgewässer sowie den Schutz und die Nutzung des Festlandsockels zu gewährleisten. Art. 7 Abs. 2 Satz 1 bestimmt, daß die DDR die Landesverteidigung sowie den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger organisiert. Im folgenden Satz wird als Aufgabe der Nationalen Volksarmee und der anderen Organe der Landesverteidigung der Schutz der sozialistischen Errungenschaften des Volkes gegen alle Angriffe von außen bezeichnet. D. Außenpolitische Maximen und Völkerrecht Nach Art. 8 sind die allgemein anerkannten, dem Frieden und der friedlichen Zusammenarbeit der Völker dienenden Regeln des Völkerrechtes für die Staatsmacht und jeden Bürger verbindlich. In diesem Zusammenhang wird angekündigt: „Die Deutsche Demokratische Republik wird niemals einen Eroberungskrieg unternehmen oder ihre Streitkräfte gegen die Freiheit eines anderen Volkes einsetzen.“ E. Einheit Deutschlands In Art. 1 wurde in der ursprünglichen Fassung die DDR als sozialistischer Staat deutscher Nation bezeichnet. Nach Art. 8 Abs. 2 a. F. sollten die Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung ein nationales Anliegen der DDR sein. Ferner hieß es, daß die DDR und ihre Bürger die „Überwindung der vom Imperialismus der Deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zur ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus“ erstreben. Im Zuge der Abgrenzungspolitik wurde etwa ab 1970 behauptet, in der DDR bilde sich eine eigene sozialistische Nation heraus. Deshalb wurden anläßlich der V.-Änderung von 1974 alle Hinweise auf die deutsche Nation, das Wort „Deutschland“ sowie das Gebot, nach der Vereinigung beider deutscher Staaten zu streben, aus dem Text der V. gestrichen. Nunmehr wird die DDR in Art. 1 der revidierten Verfassung als „sozialistischer Staat der Arbeiter und Bauern“ (in der alten Fassung „… deutscher Nation“) bezeichnet (Abgrenzung; Deutschlandpolitik der SED; Nation und nationale Frage). Indessen enthält die V. kein Wiedervereinigungs- oder Vereinigungsverbot. In amtlichen Veröffentlichungen wird — in letzter Zeit sogar häufiger — vom „deutschen Boden“, ja vom „deutschen Volk“ gesprochen — ein Zeichen dafür, daß auch bei den Verantwortlichen in der DDR das Gefühl der Zusammengehörigkeit nicht verloren gegangen ist. F. Hauptstadt, Staatsflagge, Staatswappen Art. 1 bezeichnet Berlin als Hauptstadt der DDR und nimmt keine Rücksicht darauf, daß nur der [S. 1413]Ostteil der Stadt — im Widerspruch zum Viermächte-Status ganz Berlins — faktisch vollständig in die DDR eingegliedert wurde. Ferner legt derselbe Artikel die Staatsflagge (Flagge) und das Staatswappen (Wappen) fest. III. Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft Die Stellung der Bürger und Gemeinschaften in der sozialistischen Gesellschaft wird durch die Grundlagen der in der V. festgelegten Ordnung bestimmt. Jedem Bürger der DDR werden nach Art. 20 Abs 1, unabhängig von seiner Nationalität, seiner Rasse, seinem weltanschaulichen oder religiösen Bekenntnis, seiner sozialen Herkunft und Stellung die gleichen Rechte und Pflichten zugebilligt. Der Gleichheit des Gesetzes entspricht die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Besonders betont wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau und ihre gleiche Rechtsstellung in allen Bereichen des gesellschaftlichen, staatlichen und persönlichen Lebens. Die Förderung der Frau, besonders in der beruflichen Qualifizierung, wird als gesellschaftliche und staatliche Aufgabe bezeichnet (Frauen). Die Jugend soll in ihrer gesellschaftlichen und beruflichen Entwicklung besonders gefördert werden. Ihr wird die Möglichkeit versprochen, an der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung verantwortungsbewußt teilzunehmen (Jugend). Als allen anderen Rechten zugrundeliegendes Grundrecht wird das Recht, das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der sozialistischen Gemeinschaft und des sozialistischen Staates umfassend mitzugestalten, verstanden (Art. 21 Abs. 1). Damit wird, auch in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 Satz 2, ein konsultatives Element in die V. eingeführt, ohne daß dieses damit freilich zu einem Strukturprinzip der V. würde. Im einzelnen werden aufgeführt: das Recht der Gleichbehandlung unabhängig von Nationalität, Rasse, weltanschaulichem und religiösem Bekenntnis sowie sozialer Herkunft und Stellung, Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1), Wahlrecht (Art. 21 Abs. 2 und Art. 22), Recht auf Arbeit, das aus dem Recht auf einen Arbeitsplatz und dessen freier Wahl entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen und der persönlichen Qualifikation sowie auf Lohn nach Qualität und Quantität der Arbeit besteht (Art. 24) (Arbeitsrecht), Recht auf Bildung, das die Möglichkeit des Übergangs zur nächsthöheren Bildungsstufe bis zu den höchsten Bildungsstätten, den Universitäten und Hochschulen, entsprechend dem Leistungsprinzip, den gesellschaftlichen Erfordernissen und unter Berücksichtigung der Sozialstruktur der Bevölkerung, das Recht der Jugendlichen auf Erlernung eines Berufs sowie das Recht auf Teilnahme am kulturellen Leben einschließt (Art. 25, 26) (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Kulturpolitik), Recht auf freie und öffentliche Meinungsäußerung sowie die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), Recht auf friedliche Versammlung (Art. 28), Vereinigungsrecht (Art. 29). Recht auf Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebietes der DDR (Art. 32), Anspruch auf Rechtsschutz durch die Organe der DDR und Auslieferungsverbot (Art. 33), Recht auf Freizeit und Erholung (Art. 34), Recht auf Schutz der Gesundheit und der Arbeitskraft (Art. 35), Recht auf Fürsorge der Gesellschaft im Alter und bei Invalidität (Art. 36), Recht auf Wohnraum entsprechend den volkswirtschaftlichen Möglichkeiten und örtlichen Bedingungen (Art. 37), das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1), für Bürger der DDR sorbischer Nationalität das Recht zur Pflege ihrer Muttersprache und Kultur (Art. 40). Ferner werden die Persönlichkeit und die Freiheit jedes Bürgers der DDR für unantastbar erklärt. Einschränkungen sind nur im Zusammenhang mit strafbaren Handlungen oder einer Heilbehandlung zulässig und müssen gesetzlich begründet sein. Dabei dürfen die Rechte solcher Bürger nur insoweit eingeschränkt werden, als dies gesetzlich zulässig und unumgänglich ist (Strafrecht). Zum Schutze seiner Freiheit und der Unantastbarkeit seiner Persönlichkeit hat ferner jeder Bürger den Anspruch auf die Hilfe der staatlichen und der gesellschaftlichen Organe (Art. 30). Das Post- und Fernmeldegeheimnis wird für unverletzbar erklärt. Sie dürfen jedoch auf gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, wenn es die Sicherheit des Staates oder eine strafrechtliche Verfolgung erfordern (Art. 31). Ehe, Familie, Mutterschaft sind unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Ehe und Familie. Mutter und Kind genießen den besonderen Schutz des sozialistischen Staates (Art. 38) (Familienrecht; Schwangerschaftsunterbrechung). Die den Bürgern zugesagten Grundrechte werden durch die Grundlagen der Staats- und Gesellschaftsordnung inhaltlich bestimmt und zugleich beschränkt. Soweit etwa dem Bürger klassische Freiheitsrechte wie die Meinungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit und die Vereinigungsfreiheit versprochen sind, darf er diese, wie in der V. in den Art. 27 bis 29 ausdrücklich gesagt ist, nur den Grundsätzen der V. gemäß oder im Rahmen der Grundsätze und Ziele der V. oder zu dem Zweck, seine Interessen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen und Zielen der V. zu verwirklichen, ausüben. Im Grundrechtsverständnis der DDR wird zuweilen jedes Grundrecht mit einer entsprechenden Grundpflicht gekoppelt. Das Mutterrecht aller politischen [S. 1414]Grundrechte, das Recht auf Mitgestaltung, wird bereits in der V. (Art. 21 Abs. 3) als hohe moralische Verpflichtung für jeden Bürger gekennzeichnet und als Pflicht interpretiert, alle geistigen und körperlichen Kräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesellschafts- und Staatsordnung einzusetzen. Die Verwirklichung der sozialen Grundrechte ist an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Staates gebunden. Welcher Anteil am Nationaleinkommen in Form sozialer Leistungen gewährt wird, ist außerdem in der DDR eine politische Entscheidung, die nicht als Kompromiß zwischen widerstreitenden Interessen zustande kommt, sondern allein von der politischen Führungskraft der SED gefällt wird. In kritischer Sicht fehlt den Grundrechten eine ausreichende Garantie für ihre Durchsetzung. Nach Art. 19 garantiert zwar die DDR allen Bürgern die Ausübung ihrer Rechte und ihre Mitwirkung an der Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung. Sie verspricht auch, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Rechtssicherheit zu gewährleisten. Achtung und Schutz der Würde und Freiheit der Persönlichkeiten werden zum Gebot für alle staatlichen Organe, alle gesellschaftlichen Kräfte und jeden einzelnen Bürger erklärt (Art. 19 Abs. 1 und 2), jedoch stellt die Rechtsordnung der DDR keine geeigneten Mittel wie etwa eine V.-Gerichtsbarkeit oder eine Verwaltungsgerichtsbarkeit zur Verfügung und kennt auch keine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit für Streitigkeiten zwischen dem einzelnen und den Staatsorganen (Gerichtsverfassung; Grundrechte, Sozialistische). Den Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften wird zugestanden, ihre Angelegenheiten zu ordnen und ihre Tätigkeit auszuüben, jedoch nur „in Übereinstimmung mit der Verfassung und den gesetzlichen Bestimmungen der DDR“ (Art. 39 Abs. 2). Die sozialistischen Betriebe, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände werden als eigenverantwortliche Gemeinschaften im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung bezeichnet, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Sie sollen die Wahrnehmung der Grundrechte der Bürger, die wirksame Verbindung der persönlichen mit den gesellschaftlichen Interessen sowie ein vielfältiges gesellschaftlich-politisches und kulturell-geistiges Leben sichern. Sie werden ausdrücklich unter den Schutz der V. gestellt. Eingriffe in ihre Rechte sollen nur auf der Grundlage von Gesetzen erfolgen dürfen (Art. 41). Indessen werden im einfachen Gesetzesrecht kaum Konsequenzen aus dem Charakter der genannten Einheiten als eigenverantwortliche Gemeinschaften der Bürger gezogen. Insbesondere ist der Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung so eng, daß eine Selbstverwaltung im hergebrachten Sinn nicht festgestellt werden kann. Ein Novum der V. von 1968 war, den Einzelgewerkschaften, vereinigt im Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]), eine verfassungsrechtliche Grundlage zu geben (Art. 44 u. 45). Der FDGB wird als die umfassende Klassenorganisation der Arbeiterklasse bezeichnet. Die Gewerkschaften sollen die Interessen der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz durch umfassende Mitbestimmung in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft wahrnehmen. Sie werden als unabhängig bezeichnet, niemand soll sie in ihrer Tätigkeit einschränken oder behindern dürfen. Die V. räumt den Gewerkschaften umfangreiche Befugnisse ein. So sollen sie an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, an der Leitung und Planung der Volkswirtschaft, an der Verwirklichung der wissenschaftlich-technischen Revolution, an der Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur, des kulturellen und sportlichen Lebens der Werktätigen maßgeblich teilnehmen. Sie haben das Recht, über alle die Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen betreffenden Fragen mit staatlichen Organen, mit Betriebsleitungen und anderen wirtschaftsleitenden Organen Vereinbarungen abzuschließen. Sie sollen auch aktiven Anteil an der Gestaltung der sozialistischen Rechtsordnung nehmen und besitzen das Recht der Gesetzesinitiative sowie der gesellschaftlichen Kontrolle über die Wahrung der gesetzlich garantierten Rechte der Werktätigen. Schließlich leiten die Gewerkschaften die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten (Arbeitsrecht; Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). In kritischer Sicht muß die Stellung des FDGB als einer von der SED geführten Massenorganisation in Betracht gezogen werden. Sie ist das Unterpfand dafür, daß die dem FDGB übertragenen umfangreichen Befugnisse nur im Sinn der Partei- und damit auch der Staatsführung ausgeübt werden können. Schließlich regelt die V. in diesem Zusammenhang auch die Stellung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Art. 46), die als freiwillige Vereinigungen der Bauern zur gemeinsamen sozialistischen Produktion, zur ständig besseren Befriedigung ihrer materiellen und kulturellen Bedürfnisse und zur Versorgung des Volkes und der Volkswirtschaft bezeichnet werden. Sie sollen durch ihre Organisationen und ihre Vertreter in den Staatsorganen aktiv an der staatlichen Leitung und Planung der gesellschaftlichen Entwicklung teilnehmen. Der Staat wird verpflichtet, den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften die sozialistische Großproduktion auf der Grundlage fortgeschrittener Wissenschaft und Technik zu ermöglichen. Die gleichen Grundsätze gelten für die sozialistischen Produktionsgenossenschaften der Fischer, der Gärt[S. 1415]ner und der Handwerker. Für ihre Stellung im gesamtgesellschaftlichen System gilt das für den FDGB Festgestellte entsprechend (Gartenbau; Handwerk; Landwirtschaft). IV. Aufbau und System der staatlichen Leitung Die V. legt Aufbau und System der staatlichen Leitung fest, als deren tragendes Prinzip die „Souveränität des werktätigen Volkes“ auf der Grundlage des demokratischen Zentralismus bezeichnet wird. Im einzelnen legt sie die Stellung, die Aufgaben und Kompetenzen von Volkskammer, Staatsrat, Ministerrat sowie der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe (Räte und Kommissionen) (Bezirk; Gemeinde; Kreis) fest (Gesetzgebung). Art. 5 Abs. 3 bestimmt, daß zu keiner Zeit und unter keinen Umständen andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben dürfen. Die Ausübung der staatlichen Macht liegt also allein bei den genannten Staatsorganen. Von der staatlichen Macht ist aber die politische Macht zu unterscheiden, als deren Träger das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei im Bündnis mit den anderen sozialen Klassen und Schichten gilt. Träger der politischen Macht ist die SED. Als politische Führungskraft bestimmt sie, wie die staatliche Macht ausgeübt wird. Das geschieht, indem sie als die führende Kraft der in der Nationalen Front zusammengefaßten Parteien und Massenorganisationen die Zusammensetzung der Volkskammer und der örtlichen Volksvertretungen mittels der Wahlen bestimmt. Zwar sind nicht alle Mitglieder der Volksvertretungen Mitglieder der SED, jedoch gewährleistet das Auswahlsystem, daß sich auch Nicht-SED-Mitglieder loyal gegenüber Partei- und Staatsführung verhalten. Da die Volksvertretungen die personelle Zusammensetzung der anderen Organe zu bestimmen haben, kann die SED über diese auch den Staatsrat, den Ministerrat, die örtlichen Räte sowie die Rechtsprechungsorgane vom Obersten Gericht abwärts (Gerichtsverfassung; Rechtswesen) kontrollieren, indem sie diese Organe mit Parteimitgliedern oder ihr genehmen Personen besetzen läßt (Kaderpolitik; Nomenklatur). Alle Inhaber von Funktionen in den Staatsorganen sind der SED verpflichtet, die damit unmittelbar auf die Staatsorgane einwirken kann und nicht den Weg über die Volksvertretungen zu nehmen braucht. Nach der V. ist zwar die Volkskammer das oberste staatliche Machtorgan der DDR, die in ihren Plenarsitzungen über die Grundfragen der Staatspolitik zu entscheiden hat. Auch wird hervorgehoben, daß sie das einzige verfassungs- und gesetzgebende Organ der DDR ist und daß niemand ihre Rechte einschränken darf. Ihre Kompetenzen sind dementsprechend weit gefaßt, ihre Rolle in der V.-Wirklichkeit ist jedoch stark eingeschränkt. Der Staatsrat sollte bis zur V.-Änderung von 1974 als Organ der Volkskammer zwischen deren Tagungen alle grundsätzlichen Aufgaben erfüllen, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergeben. Der Vorsitzende des Staatsrates hatte eine hervorgehobene Stellung. Bis zum Jahre 1971 wurden die Ämter des Ersten Sekretärs des ZK der SED und des Vorsitzenden des Staatsrates in Personalunion wahrgenommen. Nach der — zeitweiligen — Auflösung dieser Personalunion mit der Wahl Erich Honeckers zum Ersten Sekretär des ZK der SED war bereits ein faktischer Funktionsverlust des Staatsrates und seines Vorsitzenden zu beobachten. Die V.-Änderung von 1974 trug dem Rechnung. Der Staatsrat nimmt nach Art. 66 n. F. nunmehr nur noch die Aufgaben wahr, die ihm durch die V. sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind, ist also nicht mehr ein die Volkskammer zwischen ihren Tagungen in der Ausübung der ihr zustehenden Funktionen vertretendes Organ. Vor allem ist die Funktion des Staatsrates als kollektives Staatsoberhaupt nunmehr stärker ausgeprägt. Der Funktionsverlust des Staatsrates wurde auch nicht aufgeholt, nachdem der seit dem IX. Parteitag der SED mit dem Titel „Generalsekretär des ZK der SED“ versehene Erich Honecker am 29. 10. 1976 zum Vorsitzenden des Staatsrates gewählt worden war. Im Unterschied hierzu hat der Ministerrat eine Stärkung erfahren. Seine Stellung war ursprünglich in der V. nur sehr summarisch beschrieben (Art. 78 bis 80). Diese V.-Artikel wurden ergänzt und neu interpretiert durch das Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 253). Der Ministerrat wird darin wieder als die Regierung der DDR bezeichnet, die für die einheitliche Durchsetzung der grundsätzlichen Beschlüsse der Parteiführung auf allen staatlichen Ebenen verantwortlich ist. Der Ministerrat ist damit wieder ein operatives Führungsorgan geworden, dessen Kompetenz alle Bereiche staatlicher Politik umfaßt. Nur hinsichtlich der Verteidigung ist diese beschränkt, denn der Ministerrat hat nur die ihm übertragenen, also nicht alle Verteidigungsaufgaben der DDR durchzuführen. Die V.-Änderung des Jahres 1974 erhob diese Regelung durch eine Neufassung der Art. 76–80 in V.-Rang. Durch das Ministerratsgesetz von 1972 gewann der Vorsitzende des Ministerrates eine hervorgehobene Stellung. So ist er u.a. jetzt berechtigt, den Mitgliedern des Ministerrates und den Leitern der anderen Staatsorgane Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. [S. 1416]Er ist auch für die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der Räte der Bezirke verantwortlich und befugt, den Vorsitzenden der Räte der Bezirke Weisungen zu erteilen. Da der Vorsitzende des übergeordneten örtlichen Rates dem Vorsitzenden des nachgeordneten örtlichen Rates ebenfalls Weisungen erteilen kann, besteht eine Leitungslinie vom Vorsitzenden des Ministerrates bis zum Vorsitzenden des Rates der kleinsten Gemeinde. Diese Stellung des Vorsitzenden des Ministerrates ist auch nach der V.-Änderung von 1974 nur Bestandteil des einfachen Gesetzesrechtes geblieben. Im Ministerratsgesetz von 1972 wurde auch die Suprematie der SED unterstrichen. An sieben Stellen wird die führende Rolle der SED oder der Arbeiterklasse hervorgehoben; jedoch wurde diese Betonung der Suprematie der SED gegenüber dem Ministerrat auch mit dem Änderungsgesetz 1974 nicht Bestandteil des V.-Textes. Auch für die Stellung und die innere Ordnung der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe gibt die V. nur Rahmenbestimmungen. Im einzelnen sollten die Aufgaben und Befugnisse der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Abgeordneten, Kommissionen und ihrer Räte in den Bezirken, Kreisen, Städten, Stadtbezirken, Gemeinden und Gemeindeverbänden durch Gesetz festgelegt werden. Das erfolgte durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) (Bezirk; Gemeinde; Gemeindeverband; Kreis). V. Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege Zur Sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtspflege legt die V. einige Grundsätze fest. So sollen nach Art. 87 Gesellschaft und Staat die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleisten (Gesellschaftliche Gerichte; Gerichtsverfassung; Rechtswesen). Nach Art. 88 soll die Verantwortlichkeit aller leitenden Mitarbeiter in Staat und Wirtschaft gegenüber den Bürgern durch ein System der Rechenschaftspflicht gewährleistet werden (Rechenschaftslegung). Art. 89 legt fest, daß die Gesetze und anderen allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften im Gesetzblatt und anderweitig veröffentlicht werden müssen; Rechtsvorschriften der örtlichen Volksvertretungen sollen in „geeigneter Form“ veröffentlicht werden (Gesetzgebung). Art. 90–102 befassen sich mit dem Rechtswesen (Richter; Staatsanwaltschaft). Art. 103 (früher Art. 103–105) regelt das Eingabe- und Beschwerdewesen (Eingaben). Art. 104 legt die Staatshaftung für Schäden fest, die einem Bürger an seinem persönlichen Eigentum durch gesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden (Staatshaftung). VI. Schlußbestimmungen Nach Art. 105 ist die V. unmittelbar geltendes Recht. Nach Art. 106 kann die V. nur durch Gesetz der Volkskammer geändert werden, das den Wortlaut der V. ausdrücklich ändert oder ergänzt. VII. Würdigung Die V. ist in allen ihren Teilen so gestaltet, daß sie trotz des Festhaltens an einem formellen Mehrparteiensystem die Herrschaft der SED, deren Suprematie, sichert. Schon die Kritik daran wird als verfassungswidrig angesehen und mit Sanktionen, insbesondere des politischen Strafrechts (VI.) belegt. Gegen diese Wertung wendet sich das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost], 1977, S. 107) mit dem Vorwurf, die Staatsrechtswissenschaftler in der Bundesrepublik Deutschland entwürfen ein nach Maßstäben der bürgerlichen V.-Lehre zurechtgestutztes Bild der sozialistischen V. und der V.-Wirklichkeit in der DDR. Demgegenüber kann darauf verwiesen werden, daß auch oppositionelle Kreise in der DDR, die sich selbst als Kommunisten bezeichnen (Bahro, Biermann, Havemann, Manifest einer SED-Opposition, das, Anfang 1978 veröffentlicht, zwar von nicht geklärter Herkunft ist, dessen Inhalt aber dem entsprechen dürfte, was von oppositionellen Kommunisten in der DDR gedacht wird), die Kritik teilen. Siegfried Mampel Literaturangaben Brunner, Georg: Einführung in das Recht der DDR. 2., neubearb. u. erw. Aufl. München: Beck 1979. (Schriftenreihe der Juristischen Schulung. 29.) Mampel, Siegfried: Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Kommentar. 2., völlig neubearb. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. <LI>Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Hrsg. Akad. f. Staats- und Rechtswiss. der DDR.) Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1409–1416 Vereinigung Organisationseigener Betriebe (VOB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verkaufsnormen
Verfassung (1985) Siehe auch: Verfassung: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Verwaltung: 1953 1954 1956 Die V. vom 6. 4. 1968 bezeichnet die DDR als sozialistischen Staat. Sie ist die zweite V. der DDR. [S. 1410]Mit Wirkung vom 7. 10. 1974 erging zu ihr ein Gesetz zur Ergänzung und Änderung (GBl. I, S. 425, Neufassung GBl. I, S. 432). I. Entwicklung Die erste V. war mit der Konstituierung der DDR am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzt…
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Treuhandvermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z.B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. wurden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wurde nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Seit Mitte der 70er Jahre wird in solchen Fällen ein Abwesenheitspfleger bestellt. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. (Bau- und Wohnungswesen, VI.). Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z.B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt (Sperrkonten). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1365 Transportpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrotzkismusSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
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Leitungswissenschaft, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktionen umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. SL. wird, da sie keine eigenständige Wissenschaft ist, [S. 829]häufig mit Leitungstätigkeit gleichgesetzt. Sie fundiert auf entsprechenden Grundsätzen des Marxismus-Leninismus und soll Erkenntnisse aus den Bereichen der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.), der Pädagogik, der Arbeitswissenschaft sowie der Staats- und Rechtswissenschaft nutzen und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Sie soll — auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z.B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Die sozialistischen Leitungsprinzipien sind neben dem demokratischen Zentralismus die Einheit von Politik, Ökonomie, Ideologie und Technik, die Einzelleitung und die persönliche Verantwortung bei kollektiver Beratung der Probleme, die Kontrolle der Durchführung der Entscheidungen sowie das Produktionsprinzip in Verbindung mit dem Territorialprinzip. Organisationswissenschaft; Sozialistische Wirtschaftsführung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828–829 Leistungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in…
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Metallverarbeitende Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und Optische Industrie. Ab 1968 fällt die MI. unter die beiden Industriebereiche Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie), obwohl sich im letztgenannten Bereich Produktionen entwickelt haben, die nur noch schwer mit Metallverarbeitung in Beziehung zu bringen sind (z.B. Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]). Unter sämtlichen 10 Industriebereichen der DDR haben sich die beiden genannten gemäß ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung seit Mitte der 50er Jahre am schnellsten entwickelt. Von 1970 bis 1982 stieg die Bruttoproduktion des Maschinen- und Fahrzeugbaus jahresdurchschnittlich um 5,8 v.H., die der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau sogar um 8,9 v.H. (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die Bruttoproduktion der Industrie im Jahresdurchschnitt nur um 5,3 v.H.). Beide Bereiche zusammen haben einen Anteil von 29,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion; 43,4 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten sind in insgesamt 1710 Betrieben tätig (1982). In der DDR gehören zur MI. Bereiche des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau, des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik. Im Jahr 1982 arbeiteten im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau 443.827 Werktätige, im Maschinen- und Fahrzeugbau 942.142 Beschäftigte. Daneben sind außerhalb der genannten Ministerien auch zahlreiche andere Betriebe und Einrichtungen mit der Metallverarbeitung beschäftigt, in der Bezirksgeleiteten und Lebensmittelindustrie, im Bereich der Materialwirtschaft sowie in den Kreisbetrieben für Landtechnik und in den landtechnischen Anlagenbaubetrieben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Insgesamt wird die Anzahl der Metallarbeiter in der DDR auf 1,5 Mill. geschätzt. In der MI. werden die meisten Exporterzeugnisse hergestellt. Ihr Anteil am Gesamtexport der DDR betrug 1980 über 50 v.H. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886 Messen der Meister von Morgen (MMM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meteorologischer Dienst der DDR (MD)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie,…
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Chemiefaserindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig, der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1982; 1965: 5 v.H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“, Premnitz VEB Chemiefaserwerk „Herbert Warnke“, Wilhelm-Pieck-Stadt Guben VEB Kunstseidenwerk „Clara Zetkin“, Elsterberg VEB Sächsisches Kunstseidenwerk „Siegfried Rädel“, Pirna VEB Spinnstoffwerk „Otto Buchwitz“, Glauchau VEB Zellstoff- und Zellwollewerke Wittenberge VEB Sächsische Zellwolle Plauen VEB Spinndüsenfabrik Gröbzig VEB Chemische Fabrik Finowtal Zeitraum 1960–1975 war die Ch. innerhalb der Chemischen Industrie der am stärksten expandierende Industriezweig. 1976–1980 betrug der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der Ch. nur noch 4,3 v.H. gegenüber 14,4 v.H. bzw. 13,2 v.H. in den beiden vorangegangenen Fünfjahrplanperioden. Dies deutet auf gewisse Sättigungserscheinungen hin. Die Ch. erzeugt Zellulosefasern herkömmlicher Art und synthetische Fasern. Während in der Bundesrepublik Deutschland schon frühzeitig Viskosefasern durch synthetische Fasern verdrängt wurden, wurden in der DDR erstmalig 1978 mehr Synthesefasern als Textilfaserstoffe auf Zellulosebasis hergestellt. Auch innerhalb der Gruppe „Synthetische Fasern“ dominieren in der Pro[S. 253]duktion der DDR nach wie vor die älteren und weniger vielseitigen Fasern. Die Produktion von Synthesefasern ist jedoch immer noch im Aufbau und hat in den letzten Jahren stark zugenommen; der Anschluß an das Niveau der in westlichen Ländern hochentwickelten Produktion synthetischer Fasern wird indes trotz aller Anstrengungen nur langsam erreicht. Bis 1985 soll das Aufkommen an synthetischen Faserstoffen auf 150.000 t wachsen. Bei den in der DDR hergestellten Synthesefasern handelt es sich insbesondere um Polyamidfasern (Markenname Dederon), Polyesterfasern (Grisuten), Acrylfasern (Wolpryla) und sog. Regeneratfasern (Regan). Der VEB Chemiefaserkombinat Schwarza „Wilhelm Pieck“ war 1977 Partner bei 16 Arbeitsthemen eines multilateralen Abkommens langfristig zu lösender Gemeinschaftsprojekte des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Weiterhin bestehen 2 bilaterale Abkommen zur Produktionsspezialisierung mit Partnern der VR Polen und 3 Wirtschaftsverträge, in denen das Kombinat als Verfahrensträger bei der Rekonstruktion und Erneuerung bestehender Chemiefaserstoffkapazitäten in der UdSSR, der VR Bulgarien und der SR Rumänien auftritt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 252–253 Checkpoint Charlie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Chemische IndustrieSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ein Zweig, der Chemischen Industrie mit 29.000 Beschäftigten und einem Anteil von einem Zwölftel an der industriellen Warenproduktion der Chemischen Industrie (1982; 1965: 5 v.H.). Sämtliche Betriebe sind zentralgeleitete volkseigene Betriebe. Im VEB Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“ in Rudolstadt-Schwarza sind folgende Kombinatsbetriebe zusammengefaßt: VEB Chemiefaserwerk „Friedrich Engels“,…
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Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und Steinkohlenindustrie und Energiebetriebe zusammengeschlossen. 1982 arbeiteten in der Energie- und Brennstoffindustrie 6,8 v.H. (218.000) aller Industriebeschäftigten; der Anteil an der industriellen Bruttoproduktion lag bei knapp 10 v.H. Die E. gehört zu den kapitalintensiven Wirtschaftsbereichen. Der Grundmittelbestand je Arbeiter und Angestellten ist fast dreimal höher als im Industriedurchschnitt. Während die industrielle Bruttoproduktion zwischen 1970 und 1982 im Jahresdurchschnitt um 5,3 v.H. zunahm, verzeichnete die Energie- und Brennstoffindustrie lediglich einen Zuwachs von 3,6 v.H. (davon Energiebetriebe 4,9 v.H.). II. Primärenergieaufkommen Bezeichnung für das erstmalige Aufkommen eines Landes an Energieträgern. Hierzu zählen Gewinnung und Förderung von natürlichen Energierohstoffen, der Nettoimport (Import minus Export) von Energieträgern jeder Art, also auch von solchen, die bereits einer Verarbeitung bzw. Umwandlung unterworfen wurden (Sekundärenergieträger) sowie die Bestandsveränderungen. Angaben über den Primärenergieverbrauch der DDR wurden erstmals 1982 (Statistisches Taschenbuch der DDR, Berlin [Ost] 1982) veröffentlicht. Sie betreffen die Jahre 1975 bis 1981 und weisen den Verbrauch insgesamt und den fester Brennstoffe, darunter Braunkohle, aus. Die Angaben stimmen für die Jahre 1975 bis 1978 mit den hier verwendeten Schätzwerten überein (Abweichungen unter 1 v.H.). A. Entwicklung und Struktur 1982 betrug das aus dem Inland stammende Primärenergieaufkommen 88 Mill.~t Steinkohleneinheiten [S. 350](SKE) — 1960 waren es 68 Mill.~t SKE. Viel schneller als die Inlandsproduktion (+ 30 v.H.) haben im selben Zeitraum die Nettoimporte (Importe minus Exporte) zugenommen (+ 409 v.H.). Betrugen sie 1960 erst 8,3 Mill.~t SKE, so waren es 1982 bereits 42 Mill.~t SKE. Damit ist die Auslandsabhängigkeit der Energieversorgung der DDR beträchtlich gestiegen: 1960 wurden 11 v.H. des Inlandsverbrauchs importiert (netto), 1982 waren es hingegen 32 v.H. Gemessen an der Bundesrepublik Deutschland, die rd. 60 v.H. ihres Primärenergiebedarfs aus dem Ausland deckt, ist das Ausmaß der Abhängigkeit allerdings geringer. Die Gründe für diese unterschiedliche Importabhängigkeit sind strukturbedingt. Während die Bundesrepublik Deutschland über 40 v.H. ihres Energiebedarfs durch Erdöl (-importe) deckt, nutzt die DDR stärker ihre inländischen Rohstoffe. Das Primärenergieaufkommen der DDR wies in den Jahren 1960, 1970 und 1980 folgende Struktur auf (Angaben in v.H.): Die drastische Verteuerung der Energieträger hat auch die DDR zu einer Änderung ihrer Energiepolitik bewogen. Nachdem bis 1980 die Energieimporte — vor allem aus der UdSSR — deutlich ausgeweitet wurden, hat jetzt die Energieeinsparung Priorität. Aber auch das Energieangebot muß umstrukturiert werden („Wo Heizöl noch als Brennstoff verwendet wird, gilt es Braunkohle einzusetzen“). Die Erdöl- und Erdgasimporte können vor allem aus Gründen der Handelsbilanz vorläufig nicht mehr erhöht werden; sie gehen z.T. sogar absolut zurück (Erdölimporte aus der UdSSR). Damit erlangen die im Inland verfügbaren Ressourcen wieder eine größere Bedeutung. Ausbaufähig ist hier allerdings nur die Braunkohlenförderung. Diese Strukturveränderungen sind mit beträchtlichen materiellen und energetischen Aufwendungen (geringer energetischer Wirkungsgrad der Braunkohle im Vergleich zu Erdöl und Erdgas) verbunden. B. Braunkohle Der mit Abstand bedeutendste Energieträger wird daher noch für lange Zeit die Braunkohle (Bergbau) bleiben. Die Gesamtvorräte der DDR werden auf etwa 45 Mrd.~t geschätzt. Von der anstehenden Kohle sind jedoch beim gegenwärtigen Stand der Abbautechnik nur 18 Mrd.~t wirtschaftlich gewinnbar; davon befinden sich 11 Mrd.~t im Lausitzer und 7 Mrd.~t im Leipziger Revier. Obwohl dies noch nicht einmal 2 v.H. der Weltvorräte sind, ist die DDR mit einem Anteil von 27 v.H. (1981) das bedeutendste Braunkohlenförderland der Welt. 1982 wurden 276 Mill.~t gefördert (1960: 226 Mill.~t). Da die Braunkohle im Tagebau gewonnen werden kann, sind die Förderkosten relativ niedrig (günstige Mechanisierungsmöglichkeiten). Angesichts der stagnierenden Importmöglichkeiten soll die Braunkohlenproduktion bis 1990 auf 300 Mill.~t gesteigert werden, was den Neuaufschluß von 21 Tagebauen erforderlich macht (Ziel für 1985 gemäß Fünfjahrplan 290 Mill.~t, später erhöht auf 295 Mill.~t). Die Energieversorgung der DDR bleibt damit witterungsanfällig. Aufgrund ihres hohen Wassergehaltes (50 bis 60 v.H.) gefriert die im Tagebau geförderte Braunkohle leicht, was in den Wintermonaten häufig zu Versorgungsstörungen geführt hat. Verschlechtern dürften sich auch die Abbaubedingungen (Abraum je Tonne 1970: 3,8 m³; 1990: 5 m³) wie auch die Qualität der Braunkohle. Der Wasser- und Aschegehalt wird steigen und der Heizwert (derzeit etwa 2.100 kcal/kg, das sind 0,3 SKE) sinken. Im Bezirk Halle befinden sich z.B. erhebliche Lagerstätten an Salzkohle, die bisher aufgrund ihrer Eigenschaften weder verbrannt noch chemisch verarbeitet werden konnten. Für ihre Nutzung sollen spezielle Verfahren und Anlagen entwickelt werden. Aufgrund des niedrigen Heizwertes ist es nicht wirtschaftlich, Braunkohle über große Entfernungen zu transportieren. Daher werden knapp 60 v.H. der Rohbraunkohle (1980: 147 Mill.~t) in fördernahen Kraftwerken und 4 v.H. (9,3 Mill.~t) in Heizwerken verfeuert. 37 v.H. der Rohbraunkohle (96 Mill.~t) werden in Brikettfabriken verarbeitet. Bemerkenswert ist der Anstieg des Rohbraunkohleneinsatzes im Bereich Haushalts- und Kleinverbrauch: Er stieg von 1978 bis 1980 von 1 auf 3 Mill.~t. Seit 1960 hat die DDR die Braunkohlenexporte beträchtlich eingeschränkt (1960: 6,3 Mill.~t — 1982: 3,9 Mill.~t). Betroffen war davon vor allem der Innerdeutsche Handel (IDH). Gehörte nämlich die Braunkohle 1960 mit einem Lieferanteil von ca. 25 v.H. noch zu einem bedeutenden „Devisenbringer“, so ist ihr Anteilswert bis zum Jahre 1982 auf einen „Erinnerungsposten“ von knapp 2 v.H. zurückgegangen (1,4 Mill.~t). C. Steinkohle Die Steinkohle spielt für die Energieversorgung der DDR nur eine relativ geringe Rolle. Die Inlandsförderung mußte mangels abbauwürdiger Vorkommen 1977 eingestellt werden. 1976 wurden etwa 0,5 Mill.~t gefördert, das sind 2 Mill.~t weniger als 1960. Um die Versorgung der Industriebetriebe zu [S. 351]sichern, die nicht oder nur teilweise auf Braunkohle ausweichen können (z.B. Eisen- und Stahlwerke, Werke der Baustoff- und chemischen Industrie sowie Gaswerke), wurden 1982 4,7 Mill.~t Steinkohle und 3,1 Mill.~t Steinkohlenkoks importiert. Hauptlieferländer sind die Sowjetunion, Polen und die ČSSR. D. Erdöl Da die DDR über keine nennenswerten Vorkommen verfügt, ist sie auf dem Erdölsektor fast zu 100 v.H. importabhängig. Das mit Abstand wichtigste Lieferland ist die Sowjetunion: Rund ⅘ der sowjetischen Lieferungen werden durch die 1964 fertiggestellte Pipeline „Freundschaft“ nach Schwedt transportiert. 1973 wurde der zweite Strang dieser Leitung in Betrieb genommen. Durch das 5.330 km lange Rohrleitungssystem ist die DDR direkt mit den westsibirischen Erdölfeldern verbunden. Daneben gelangt Erdöl über Rostock in die DDR. Von dort besteht eine Pipelineverbindung zum Stammbetrieb des „VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt“. 1983 erhielt die DDR gemäß einer Vereinbarung mit der UdSSR nur noch 17,1 Mill.~t Erdöl. Einfuhren aus arabischen Ländern (u.a. Ägypten, Irak, Syrien) sind dagegen von untergeordneter Bedeutung. In einem Rahmenabkommen vereinbarten die DDR und die Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) für den Zeitraum 1980–1985 die Lieferung von jährlich rd. 1 Mill.~t Rohöl in die DDR, die ihrerseits rd. 2 Mill.~t (1983: 2,4 Mill.~t) Mineralölprodukte liefert. Entsprechend einem dreiseitigen Regierungsabkommen von 1975 beteiligt sich die DDR mit Polen und der UdSSR an einer gemeinsamen Organisation für die Erdöl- und Erdgassuche in der Ostsee-„Petrobaltic“. Aufgrund der im RGW-Intrablockhandel herrschenden Preisbildungsprinzipien (Außenwirtschaft und Außenhandel, VII.; Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]; Währung/Währungspolitik, III. A.) hat die UdSSR ihre Rohölpreise erst ab 1975 — und seitdem nur schrittweise — an die gestiegenen Weltmarktpreise angepaßt. 1982 wurden der DDR für die Tonne sowjetischen Erdöls im Durchschnitt 136 Transfer-Rubel (1974: 19 TRbl.) berechnet. Der Weltmarktpreis war zu dieser Zeit etwa 20 v.H. höher. Die Bezahlung der Rohöllieferungen erfolgt allerdings auf Verrechnungsbasis durch Gegenlieferungen von Industrieprodukten aus der DDR. Da die Bewertung dieser Gegenlieferungen in Transfer-Rubel jährlich in bilateralen Verhandlungen neu festgesetzt wird, läßt sich der Nettoeffekt dieses Preisvorteils beim Rohölbezug nicht ermitteln, denn auch die Lieferungen aus der DDR an die Sowjetunion werden zu Preisen abgewickelt, die unter den Weltmarktpreisen liegen. Da in der Vergangenheit die Rohstoffpreise jedoch schneller stiegen als die für die übrigen Produkte, dürfte sich gegenüber den Bedingungen am Weltmarkt per Saldo ein relativer Vorteil für die DDR ergeben. E. Erdgas Infolge des 1967 mit Hilfe sowjetischer Spezialisten erfolgten Aufschlusses der Erdgaslagerstätte Salzwedel-Peckensen (Altmark) verfügt die DDR über eine nennenswerte Erdgasquelle. Die Vorräte dieser im Grenzgebiet zur Bundesrepublik befindlichen Lagerstätte werden auf 150 bis 200 Mrd. m³ geschätzt, wovon 10 v.H. auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entfallen. Nachdem die Erdgasförderung zwischen 1969 und 1974 von 0,2 auf 8 Mrd. m³ gesteigert worden war, stagnierte sie für längere Zeit. Erst in den letzten Jahren wurde die Förderung wieder erhöht (1983: 11,8 Mrd. m³). Das in der Altmark geförderte Erdgas ist von minderer Qualität. Mit einem Heizwert von nur 3.000 kcal/m³ liegt es weit unter der nordwesteuropäischen Norm (Hu = 7.600 kcal/m³). Über dieser Norm liegt das seit April 1973 importierte Erdgas aus der Sowjetunion. Dieses Gas (1982: 6,4 Mrd. m³) bezieht die DDR über die durch die ČSSR führende Pipeline, durch die auch die Bundesrepublik Deutschland beliefert wird. Das hochwertige Importgas wird vor allem in der chemischen Industrie, der Metallurgie, der Glas- und keramischen Industrie, der Leichtindustrie und in der E. eingesetzt. Wie alle europäischen RGW-Länder beteiligte sich die DDR am Bau einer mehr als 2.500 km langen Erdgasleitung von Orenburg zur sowjetischen Westgrenze. Die UdSSR zahlt diese Kreditleistung der DDR (in Form von Waren und Dienstleistungen) mit Erdgaslieferungen seit 1979 zurück. Eine ähnliche Beteiligung erfolgt auch im Planungszeitraum 1981/85. [S. 352]<F. Sonstige> Die Bedeutung der ebenfalls zum Primärenergieaufkommen zählenden Kernenergie (Atomenergie) und Wasserkraft ist gering, ihr Anteil am Energieverbrauch lag 1982 bei etwa 4 v.H.; Wasserkraft wird vor allem in Form von Pumpspeicherwerken genutzt. Sie sind hinsichtlich des Ausgleichs von Belastungsspitzen von Bedeutung. 1981 wurde das größte Pumpspeicherwerk der DDR in Markersbach (Erzgebirge) fertiggestellt. Es hat eine Gesamtkapazität von 1050 MW (6 × 175 MW). III. Sekundärenergie A. Elektroenergie 1982 betrug die installierte Kraftwerksleistung im Bereich der Industrie 21.900 MW. Damit ist die Kapazität innerhalb von 17 Jahren mehr als verdoppelt worden (1965: 10.300 MW). Allerdings konnten in den vergangenen Jahren die geplanten und für die Befriedigung des steigenden Strombedarfs unbedingt erforderlichen Kapazitätszugänge nicht realisiert werden. Im Zeitraum 1971–1975 sollte die installierte Kraftwerksleistung um rd. 6.150 MW gesteigert werden; es wurde jedoch nur ein Zuwachs von 5.000 MW erreicht. Dieser Wert wurde auch als Ziel für den Fünfjahrplan 1976–1980 vorgegeben. Obwohl 1979 in Boxberg das größte Braunkohlenkraftwerk Europas fertiggestellt wurde (Gesamtkapazität 3.520 MW), wurde das Gesamtziel um 1500 MW unterschritten. Für 1981–1985 ist eine Kapazitätserweiterung um 3.000 MW vorgesehen. Zwar hat sich angesichts der Kapazitätserweiterungen die Versorgungssituation entspannt. Vor allem in Wintermonaten kann die witterungsanfällige Elektroenergieerzeugung noch für längere Zeit eine Bedrohung für ein stetiges Wirtschaftswachstum darstellen. Dies vor allem deshalb, weil die Stromerzeugung zu 82 v.H. (1982) auf dem Einsatz von Braunkohle basiert. Um Lagerkosten zu sparen, werden die in Tagebaunähe befindlichen Kraftwerke direkt bekohlt, Reserven werden oft nicht in ausreichendem Maße gebildet. Damit ist aber eine gewisse Anfälligkeit der E. gegeben, denn bei starkem Frost kann die Braunkohle wegen ihres hohen Wassergehalts gefrieren. Auch künftig werden noch überwiegend Braunkohlenkraftwerke gebaut. Kernkraft hat zwar schon einen Anteil von 11 v.H. an der Stromerzeugung erreicht, bis 1985 soll er aber kaum steigen (12–14 v.H.; Atomenergie). Während in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1960 und 1982 die Stromproduktion um knapp 6 v.H. jährlich zunahm, wurde die Elektrizitätserzeugung in der DDR im gleichen Zeitraum um durchschnittlich 4,4 v.H. gesteigert. 1982 wurden im Inland 104,1 Mrd. kWh verbraucht (1960: 39,9 Mrd. kWh). Das Stromaufkommen (Produktion plus Einfuhr) verteilte sich auf die wichtigsten Abnehmergruppen 1982 (1960) wie folgt: Industrie (einschl. Energieindustrie und Netzverluste): 66,9 v.H. (75,6 v.H.), andere Wirtschaftsbereiche 18,4 v.H. (16,2 v.H.), Haushalte 11,8 v.H. (7,0 v.H.). Der Erzielung von Kosteneinsparungen dient auch der Einsatz von immer größeren Kraftwerksblöcken (Turbine und Generator). 1970 wurde im Kraftwerk Thierbach (bei Leipzig) erstmals ein 210-MW-Block eingesetzt. 1976 nahm im Kraftwerk Hagenwerder (östlich von Dresden) der erste 500-MW-Block der DDR seinen Betrieb auf. Im Zuge der Kombinatsbildung wurden die Kraftwerke organisatorisch umstrukturiert. Zum VE Kombinat Braunkohlenkraftwerke zählen auch die Pumpspeicherwerke; die Kernkraftwerke in Rheinsberg und in Lubmin gehören zum VE Kombinat Kernkraftwerke „Bruno Leuschner“. Private Haushalte bezahlen in der DDR seit 1946 für 1 kWh 8 Pfennige, die tatsächlichen Produktionskosten werden mit 16 Pfennigen angegeben. Die DDR ist Mitglied der „Vereinigten Energiesysteme der Mitgliedsländer des RGW“ (populäre Kurzform: Verbundsystem „Frieden“ bzw. „MIR“). Sitz der zentralen Dispatcherverwaltung ist seit 1963 Prag. Ziel der Organisation: Ausgleich der Spitzenbelastungszeiten, Hilfe im Katastrophenfall, Ausnutzung zeitweilig freier Kapazitäten. Der Spareffekt betrug für die DDR im Jahr 1980 etwa 220 MW. In diesem System waren 1980 Kraftwerke mit einer Gesamtkapazität von 137.000 MW zusammengeschlossen. 1980 wurden über die zur Verfügung stehenden Leitungen 32 Mrd. kWh ausgetauscht. Die DDR ist mit ihren Nachbarländern Polen und der ČSSR derzeit mit insgesamt 5 grenzüberschreitenden Elektrizitätshochspannungsleitungen verbunden. Mit der 1979 erfolgten Inbetriebnahme einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR und Ungarn ist der Stromaustausch zwischen den RGW-Ländern weiter intensiviert und vor allem der sowjetische Beitrag zu diesem System gesteigert worden. Für die 80er Jahre ist u.a. der Bau einer 750-kV-Leitung zwischen der UdSSR, Polen und der DDR vorgesehen. B. Mineralölverarbeitung Die DDR deckt ihren Bedarf an Mineralölerzeugnissen ausschließlich aus eigenen Raffinerien. 1982 dürfte die Verarbeitungskapazität 22 Mill.~t betragen haben. Rd. ¾ der Erdölverarbeitungskapazität sind im VEB Petrochemisches Kombinat Schwedt konzentriert (27.700 Beschäftigte, rd. ¼ der Chemieproduktion der DDR). Es umfaßt neben dem Stammbetrieb Schwedt mit dem Betriebsteil Erkner noch den VEB „Otto Grotewohl“ Böhlen (Betriebsteile: Espenhain und Rositz), den VEB Hydrierwerk Zeitz (Betriebsteile: Lützkendorf, Mieste, Völpke, Webau und Klaffenbach) sowie den VEB Mineralölverbundleitung Schwedt. Daneben wird Erdöl vor allem noch in Leuna verarbeitet. Neben der Benzin- [S. 353]und Dieselproduktion (Kraftstoffversorgung) fallen vor allem Heizöle an (1980 etwa 8–10 Mill.~t; 1960 waren es erst 0,4 Mill.~t). Heizöl wird für Hochtemperaturprozesse in der Metallurgie, in der Glas- und Zementindustrie sowie noch vereinzelt in Heiz- und Heizkraftwerken eingesetzt. Ohne Bedeutung ist der private Verbrauch. Künftig soll das stagnierende — vielleicht sogar rückläufige — Ölaufkommen mit steigendem Anteil als Treibstoff und für die chemische Weiterverarbeitung eingesetzt werden. So hat bereits eine Umstellung aller Heiz- und Kraftwerke auf einheimische Brennstoffe begonnen. In den Raffinerien müssen entsprechende Umstrukturierungen in den Produktionsanlagen vorgenommen werden, damit Heizöl zu Kraftstoffen und Kunststoffen weiterverarbeitet werden kann. Diesem Zweck dient der Spalt- und Aromatenkomplex in Schwedt, der 1981 seinen Betrieb aufnahm (Spaltkapazität 1,2 Mill.~t p.a.). 1984 soll eine ähnliche Anlage mit einer Kapazität von 1,6 Mill.~t p.a. Heizölkomponenten fertiggestellt sein. Für den Mineralöltransport innerhalb der DDR steht ein 1300 km langes Rohrleitungssystem zur Verfügung. Es umfaßt u.a. folgende Trassen: Rostock-Schwedt (202 km), Schwedt-Leuna (340 km), Leuna-Böhlen-Zeitz (50 km) sowie die Kraftstoffleitung Schwedt-Seefeld (72 km) und die Rohbenzinpipeline Zeitz-Böhlen. Im Vergleich zu westlichen Industrieländern ist der Verbrauch an Mineralölerzeugnissen relativ gering. Einem Pro-Kopf-Verbrauch von 1,1 t in der DDR steht ein entsprechender Wert für die Bundesrepublik Deutschland von 1,9 t im Jahre 1982 gegenüber. C. Kohleverarbeitung Die Verarbeitung von Braunkohle erfolgt zum Zwecke der energetischen und chemischen (Karbochemie) Weiterverwendung. Ihr kommt angesichts des stagnierenden Kohlewasserstoffeinsatzes in der DDR eine steigende Bedeutung zu. Erste Verarbeitungsstufe ist die Brikettierung; sie ist derzeit noch Voraussetzung für alle weiteren Veredelungsprozesse der Braunkohle. Für die Brikettierung wird die Niederlausitzer Braunkohle bevorzugt (Asche- und Schwefelgehalt niedriger als die der westelbischen Kohle): Künftig sollen jedoch auch Veredelungsverfahren entwickelt werden, bei denen grubenfeuchte oder staubförmige Kohlen eingesetzt werden können. So wird in der DDR eine Anlage erprobt, in der Salzkohle ohne Brikettierung in einer „Flugstaubwolke“ direkt vergast wird. Mit dem Einsatz der Salzkohle aus dem Bezirk Halle soll sichergestellt werden, daß die Synthesegasbereitstellung in den 80er Jahren von 5 auf 7 Mrd. cbm p.a. auf Braunkohlenbasis erhöht werden kann. 1981 betrug die Brikettproduktion knapp 51 Mill.~t (Rohbraunkohleneinsatz knapp 100 Mill.~t). Im Brikettierungsprozeß wird der Wassergehalt von 50 bis 60 v.H. auf 10 bis 12 v.H. reduziert, der Heizwert steigt von 2.100 kcal/kg auf 4.500 kcal/kg. Rd. 75 v.H. der Brikettproduktion werden energetisch genutzt (Industrie, Hausbrand, Verkehr, örtliche Wirtschaft und Export). Die für die zweite Veredelungsstufe — Entgasung, Vergasung, Verflüssigung — genutzten Briketts (1980: ca. 13 Mill.~t) gingen in die Schwelereien (ca. 5,5 Mill.~t), die Braunkohlehochtemperatur-(BHT-)Kokereien (5,0 Mill.~t) und in die Festbett-Druckvergasung bzw. Schwachgasgeneratorenanlage (2,5 Mill.~t); eine direkte Verflüssigung erfolgt noch nicht. Der Bedarf an Veredelungsbriketts soll bis 1985 um 10 v.H. und bis 1990 um 12,5 v.H. gegenüber 1980 steigen. Die Schwelung von Braunkohlenbriketts erfolgt in den Schwelereien Espenhain, Böhlen und Deuben. Schwelprodukte sind: Schwelkoks (er wird in den Winkler-Generatoren zur Synthesegaserzeugung und für Wärmeprozesse eingesetzt), Teer, Mittelöl, Leichtöl, Phenole. Zur Verminderung der Steinkohlenabhängigkeit wurden in Lauchhammer und Schwarze Pumpe (Gaskombinat Schwarze Pumpe [VEB GSP]) Großkokereien errichtet, in denen BHT-Koks produziert wird. Sein Heizwert liegt zwischen 6.300 und 7.200 kcal/kg. BHT-Koks wird zu 70 v.H. für Heizzwecke verwendet. Künftig soll er jedoch verstärkt in der Chemie (Carbidherstellung) und Metallurgie eingesetzt werden. Die Festbett-Druckvergasung erfolgt im Gaskombinat Schwarze Pumpe und hat nahezu ausschließlich die Stadt- und Synthesegaserzeugung zum Ziel (kein Koksanfall). Die Verflüssigung von Braunkohle befindet sich im Entwicklungsstadium. Bis 1984 sollen verschiedene Verfahren zur kleintechnischen Reife geführt werden; dann soll über deren Großeinsatz entschieden werden. Die Entwicklung der Kohlehydrierung ist deshalb wichtig, weil die Vorräte an schwelwürdiger Kohle (Bitumengehalt 15–20 v.H.) eng begrenzt sind. Bis 1990 sollen 80 v.H. des Produktionszuwachses an Rohbraunkohle für die Kohleveredelung eingesetzt werden. 1980 wurden karbochemische Produkte für die nichtenergetische Nutzung in einem Umfang produziert, die einem Äquivalent von 7 Mill.~t Erdöl entsprachen. Damit lieferte die Kohlechemie 25 v.H. aller organischen Rohstoffe der Chemie und 5 v.H. der Treibstoffproduktion. Bis [S. 354]1990 soll die Produktion auf ein Erdöläquivalent von 11 Mill.~t erhöht werden. Insgesamt wird sich durch die Substitution von Erdölprodukten durch carbochemische Erzeugnisse der Aufwand für Investitionen und laufende Kosten beträchtlich erhöhen. Die Synthesegasproduktion auf Braunkohlenbasis ist etwa doppelt so aufwendig wie die auf der Basis von Erdgas. Bei Treibstoffen liegen die Faktoren im Vergleich zu Erdöl bei 10–12 (Investitionen) bzw. 4–8 (Verarbeitungskosten; Angaben für die Bundesrepublik 1980). D. Stadtgas Das Stadtgasaufkommen betrug 1982 6,3 Mrd. cbm. Zur Deckung des Spitzenbedarfs kann auf die seit 1965 errichteten 7 unterirdischen Speicherkapazitäten (1980 etwa 1 Mrd. cbm) zurückgegriffen werden. In den nächsten Jahren soll die Stadtgasproduktion nicht wesentlich gesteigert werden (1985: 6,8 Mrd. cbm). Die Stadtgasproduktion ist im Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) konzentriert. Vier Betriebe dieses Kombinats — der Stammbetrieb in Schwarze Pumpe sowie die Gaswerke in Magdeburg, Zwickau und Lauchhammer — produzieren 90 v.H. der Stadtgasproduktion der DDR, Schwarze Pumpe allein ⅔. Magdeburg und Zwickau arbeiten auf Steinkohlebasis, während in Schwarze Pumpe Stadtgas in erster Linie durch Kohledruckvergasung und Braunkohleverkokung (BHT-Kokserzeugung) erzeugt wird. Die gesamte Stadtgaserzeugung der DDR verteilt sich aufkommensmäßig wie folgt: Die Stadtgasversorgung erfolgt über ein zentralgesteuertes Ferngasnetz, durch das alle Bezirke der DDR miteinander verbunden sind. Parallel dazu bestehen zwei weitere, unabhängige Teilsysteme für eigenes Erdgas und für Importerdgas. Die Gesamtlänge der Hochdruckleitungsnetze beträgt 6.000 km. E. Fernwärme Ende 1981 wurden 1,1 Mill. Wohnungen (20 v.H. des Bestands) mit Fernwärme beheizt. Die Versorgung erfolgt vor allem in Großstädten. Der Versorgungsradius ist wegen der hohen Leitungsverluste gering. Er beträgt bei Heizwasser 15–20 km, bei Dampf 5–8 km. Vor allem neue Wohngebiete sollen mit Fernwärme versorgt werden. 1980 gab es in der DDR 116 Heizwerke und 35 Heizkraftwerke. Sie versorgten über ein Fernwärmeleitungsnetz von 2.400 km 530 Wärmeversorgungsgebiete. Große Fernwärmeverbundsysteme bestehen in Berlin (Ost), Halle, Karl-Marx-Stadt, Leipzig, Jena, Neubrandenburg, Gera und Rostock. Anlagen, die auf Heizöl- oder Erdgasbasis betrieben werden, sollen auf Braunkohlenbetrieb umgerüstet werden. Längerfristig soll auch die Kernenergie für die Fernwärmeversorgung eingesetzt werden. IV. Energieeinsparung In den 70er Jahren hat die DDR den Zuwachs im Energieverbrauch nahezu ausschließlich durch Importsteigerungen gedeckt. Aus Zahlungsbilanzgründen kann diese Politik in den 80er Jahren nicht fortgesetzt werden. Die Energieeinfuhren mußten z.T. sogar gedrosselt werden. Den Schwerpunkt der Energiepolitik kann daher nicht mehr die Ausweitung des Angebots, sondern die Drosselung der Energienachfrage bilden. So sieht der Fünfjahrplan 1981–1985 vor, mit einem Primärenergiezuwachs von weniger als 1 v.H. eine Steigerung des Nationaleinkommens von jährlich mehr als 5 v.H. zu erreichen. Zur Verminderung des spezifischen Primärenergieverbrauchs ist eine Reihe administrativer Maßnahmen ergriffen worden. Hierzu zählt vor allem der 1979 gefaßte „Beschluß des Ministerrats der DDR über rationellen Einsatz von Elektroenergie, Wärme sowie Brenn- und Treibstoffen“. Daneben ist die Neufassung der Energieverordnung vom 30. 10. 1980 zu nennen, die allerdings im wesentlichen [S. 355]nur eine Zusammenfassung der bisherigen Verordnungen darstellt. Im einzelnen dürften vor allem folgende Maßnahmen Einsparungen zum Ziel haben: - Die Vorgabe des Energieverbrauchs als staatliche Plankennziffer (seit 1979). Bei Überschreitung des Verbrauchs, der seit September 1980 bei nahezu allen zentral geleiteten Betrieben monatlich kontrolliert wird, werden Sanktionen in Höhe des zehnfachen Preises für unzulässig verbrauchte Energieträger erhoben. - Die Bildung von Energieinspektionen. Als Organ der Zentralen Energiekommission des Ministerrats kontrollieren sie die Kombinate, Betriebe und Genossenschaften hinsichtlich der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen zur Einsparung von Energie und zur verstärkten Nutzung von Braunkohle. Sie können zur Durchsetzung ihrer Auflagen ein Zwangsgeld von maximal 100.000 Mark androhen. - Verpflichtung zur Nutzung von Anfallenergie. Nach der neuen Energieverordnung vom 30. 10. 1980 ist derjenige zur — ökonomisch gerechtfertigten — Nutzung von Anfallenergie (ungewollt anfallendes Nebenprodukt) verpflichtet, in dessen Bereich sie entsteht. - Jährliche Preiserhöhungen für Elektroenergie, Wärmeenergie und feste Brennstoffe im Bereich der Wirtschaft (seit 1980). - Verminderung der Temperaturnormen für die Raumheizung (seit 1979). - Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Bahn und Binnenschiffahrt. - Zunahme der Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken (Plan 1981/85: + 750 km). Zwar bestehen aufgrund des hohen Energieverbrauchs der DDR — mit 7,8 t SKE je Einwohner lag er 1982 um über 30 v.H. über dem der Bundesrepublik Deutschland (5,9 t SKE/Einwohner) — noch erhebliche Einsparungsmöglichkeiten. Einsparungen und Umstrukturierungen (z.B. Substitution von Heizöl durch Braunkohle) erfordern aber umfangreiche Investitionen und eine hohe Flexibilität des Wirtschaftssystems, verbunden mit einem entsprechenden Motivationssystem. Hinzu kommt, daß die ebenfalls geplante, höhere stoffwirtschaftliche Nutzung der Braunkohle ihrerseits wieder sehr energie[S. 357]intensiv ist. Energieknappheit dürfte damit auch längerfristig ein begrenzender Faktor für das Wirtschaftswachstum sein. Jochen Bethkenhagen Literaturangaben Bethkenhagen, Jochen: Energiewirtschaft der DDR vor schwierigen Aufgaben. In: Wochenbericht des DIW, Nr. 5/1981. Berlin: Duncker & Humblot 1981. Brandt, Horst: Bedeutung und Perspektive der Braunkohle in der DDR. In: Energietechnik, Nr. 6/1982. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1982. Gruhn, Werner: Zur Energiepolitik der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 11/1979. Köln: Wissenschaft u. Politik 1979. Klose, Erhard, u. Johannes Teubel: Bedeutung der Kohle für die Energie- und Stoffwirtschaft in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft. In: Energietechnik, Nr. 10/1981 (Teil 1) und 11/1981 (Teil 2). Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Mitzinger, Wolfgang: Gegenwärtiger Stand und weitere Entwicklung der Energiewirtschaft der DDR. In: Energiewirtschaft, Nr. 5/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Richter, Herbert: Rolle und Bedeutung des Rohstoffs Braunkohle für die Entwicklung der Energiewirtschaft und der chemischen Industrie. Erfahrungen und Perspektiven der Kohleveredelung. In: Chemische Technik, Nr. 2/1980. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1980. Stinglwagner, Wolfgang: Genügend Energie für die Zukunft? Effizienz und Strukturmerkmale des Energieeinsatzes in der DDR. In: Deutschland Archiv, Nr. 3/1983. Köln: Wissenschaft und Politik 1983. Weineck, W.: Die Energieverordnung der achtziger Jahre. In: Energieanwendung, Nr. 2/1981. Leipzig: Dt. Verl. f. Grundstoffindustrie 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 349–357 Energiemaschinenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Enteignung
Energiewirtschaft (1985) Siehe auch: Energieerzeugung: 1953 1954 1956 1958 1959 Energiewirtschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Die Energie- und Brennstoffindustrie E. ist der Zweig der Industrie, der sich mit der Förderung, Erzeugung bzw. Umwandlung, Fortleitung und Verteilung von Energieträgern befaßt. Diese Aufgaben obliegen in der DDR der Energie- und Brennstoffindustrie (Ministerium für Kohle und Energie). In ihr sind die Zweige Braun- und…
DDR A-Z 1985
Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten) (1985)
Siehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947) einzuschätzen sei. Erst mit der vom XX. Parteitag der KPdSU 1956 eingeleiteten Politik der Friedlichen Koexistenz entstand die Möglichkeit, Differenzierungen innerhalb der Dritten Welt auch politisch-ideologisch wahrzunehmen und zugleich angemessenere Begriffe für die praktische Außenpolitik zu schaffen. Insofern spiegelt die Bezeichnung ND. die Anerkennung der Tatsache wider, daß in den verschiedenen Entkolonialisierungsphasen in der Dritten Welt auch Staaten entstanden waren, die sich weder dem einen noch dem anderen Lager zurechnen ließen bzw. zurechnen lassen wollten. Als ND. wurden jene Entwicklungsländer bezeichnet, die nach der erstmals auf der kommunistischen Weltkonferenz von 1960 entwickelten Definition den „Weg des sozialen Fortschritts rascher … beschreiten“, „konsequent gegen den Imperialismus und seine Militärblöcke“ und die „neuen Formen des Kolonialismus“ kämpfen, „der Bevölkerung breiteste demokratische Rechte und Freiheiten“ gewähren, deren Führer sich gegen „den demagogischen Mißbrauch der sozialistischen Losungen durch die bürgerlichen Politiker“ wenden und die enge Beziehungen zum sozialistischen Lager unterhalten. Staaten der ND. sind ferner gekennzeichnet durch „ein breites Bündnis verschiedener Klassen und Schichten“, zu denen die „Arbeiterklasse, die werktätige Bauernschaft, das ländliche Halbproletariat, das städtische Kleinbürgertum sowie die demokratische und revolutionäre Intelligenz“ zählen (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 194 f.). Der Gruppe von Staaten der ND. wurden zunächst Indonesien, Ceylon, Irak, die VAR (Ägypten), Ghana, Guinea zugerechnet. Nach den innenpolitischen Änderungen in einigen dieser Staaten und der darauf folgenden Verschlechterung der Beziehungen zur Sowjetunion wurde seit 1965 auf eine Konkretisierung, welche Staaten im einzelnen als Staaten der ND. zu bezeichnen sind, weitgehend verzichtet. Im weiteren ersetzte die Entwicklungsländertheorie der DDR die Bezeichnung ND. durch die Formel vom „nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ im Innern, der sowohl mit einer „antiimperialistischen“ Außenpolitik, als auch mit einer Politik der Anlehnung an die „imperialistischen“ Länder verbunden sein kann (Außenpolitik, V.; Entwicklungshilfe). Seit der 5. Gipfelkonferenz der blockfreien Staaten in Colombo (1976) wurden die Formeln ND. bzw. „Staa[S. 928]ten mit einem nichtkapitalistischen Entwicklungsweg“ zunehmend von der Bezeichnung Länder mit sozialistischer Orientierung ergänzt bzw. teilweise abgelöst. In die marxistisch-leninistische Definition des sozialökonomischen Charakters dieser Staaten sind die genannten Merkmale der ND. aufgenommen worden (vgl. Wörterbuch der Außenpolitik und des Völkerrechts, Berlin [Ost] 1980, S. 386 f.). — Die Verwendung dieses Begriffes ist nicht zuletzt Ausdruck einer auf dieser Konferenz beginnenden, veränderten Politik der UdSSR gegenüber diesen Staaten. Die UdSSR versucht, vor allem unterstützt durch Kuba, stärkeren Einfluß auf die Blockfreienbewegung zu gewinnen und die dieser zugrunde liegenden Prinzipien in ihrem Interesse umzuwandeln, indem sie sich selbst zum „natürlichen Verbündeten“ eines großen Teils der Staaten der Dritten Welt erklärt. Der Versuch, über die Länder mit sozialistischer Orientierung als prosowjetischem Flügel die Blockfreienbewegung zu spalten bzw. in Gänze unter den eigenen Einfluß zu bringen, ist jedoch auf deren 7. Gipfelkonferenz im März 1983 in Neu-Delhi — zumindest vorläufig — gescheitert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927–928 National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen LiteraturSiehe auch: Nationale Demokratie: 1975 Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten): 1979 Nationale Demokratie (Staaten der Nationalen Demokratie): 1969 Die Bezeichnung „Staaten der ND.“ entsprang der von 1947 bis 1956 in den kommunistisch regierten Staaten herrschenden Unsicherheit, wie der weltpolitische Status und die Entwicklung in den einzelnen Ländern der Dritten Welt unter dem Diktum der „Spaltung der Welt in Kapitalismus und Sozialismus“ (Shdanov-Rede 1947)…
DDR A-Z 1985
Nationale Volksarmee (NVA) (1985)
Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der Arbeiter-und-Bauern-Macht, die das sozialistische Vaterland gegen alle Feinde des Sozialismus schützt; sie ist Teil des kollektiven Verteidigungsbündnisses der sozialistischen Staaten im Warschauer Pakt; sie arbeitet vor allem eng mit der Sowjetarmee zusammen; sie erfüllt ihren revolutionären Klassenauftrag unter Führung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und ist stets bereit, nach deren Beschlüssen zu handeln; schließlich liegt ihrer Aufgabenstellung und ihrem Selbstverständnis eine einheitliche Militärdoktrin zugrunde. I. Gründung und Entwicklung der NVA Die eigentliche Gründungsphase der NVA wurde mit dem Abschluß des Warschauer Paktes im Mai 1955 eingeleitet und endete mit der offiziellen Aufnahme der Tätigkeit des Ministeriums für Nationale Verteidigung und der Aufstellung der ersten Einheiten der NVA aus den Bereitschaften der Kasernierten Volkspolizei (KVP) am 1. 3. 1956 (Tag der NVA). Die gesetzliche Grundlage schuf die Volkskammer mit dem Gesetz über die Schaffung der Nationalen Volksarmee und des Ministeriums für Nationale Verteidigung am 18. 1. 1956, das u.a. zur Umbenennung der KVP-Einheiten führte. Die Gründung der NVA war der vorläufige Schlußpunkt einer Entwicklung, die 1952 mit der Proklamation der „Nationalen Streitkräfte“ begonnen hatte und in deren Verlauf vor allem die KVP sowie die Grundstrukturen der künftigen Militärorganisation auf- und ausgebaut worden waren. Die Aufstellung der NVA ist nur bedingt als Fortsetzung dieser Politik zu verstehen; neu war vor allem, daß der Aufbau sich im Rahmen des Warschauer Vertrages unter Anleitung der Sowjetunion vollzog. Die Entwicklung der NVA ist nicht nur von der Tatsache ihrer Unterstellung unter das Oberkommando des Warschauer Vertrages und ihrer Einbindung in das östliche Militärbündnis geprägt. Wesentlichen Einfluß hatten auch die innenpolitischen Rahmenbedingungen, unter denen sich ihr Aufbau vollzog. Im Unterschied zu den anderen Vertragsarmeen war die NVA bis 1962 eine Freiwilligenarmee. Die Schwierigkeit, den Aufbau der NVA vor dem Hintergrund der historischen Erfahrungen des deutschen Volkes zu begründen, wurde durch die Aufstellung der Bundeswehr kaum erleichtert. Das Freiwilligenprinzip, als Ausweg aus dem Dilemma gewählt, bedingte das Risiko, den personellen Ausbau der NVA nicht planmäßig gestalten zu können. Von der SED, den Gewerkschaften und vor allem der Freien Deutschen Jugend (FDJ) betriebene [S. 932]Kampagnen zum Eintritt in die NVA führten nicht zum gewünschten Ergebnis, da es weder genug Freiwillige gab, noch ihre militärische Vorbildung einen effektiven Einsatz gestattete. In den Augen der SED war positiv zu werten, daß auf diese Weise die „klassenmäßige Basis“ der NVA gestärkt werden konnte; in diesem Umstand (Rekrutierung aus der „Arbeiterklasse“, politisch bewußte Entscheidung für den Wehrdienst) sah sie eine Kompensation mancher Nachteile des Freiwilligenprinzips. Mit der Einführung der Wehrpflicht im Januar 1962 wurde, nachdem das Verteidigungsgesetz im September 1961 die Voraussetzungen für die Neuregelungen des Wehrdienstes geschaffen hatte, die personelle Verstärkung der NVA eingeleitet. Die Entwicklung der NVA zu einer auch nach westlichen Maßstäben modern ausgerüsteten und kampfstarken Armee ist nicht ohne Schwierigkeiten und Komplikationen verlaufen. Diese betrafen beispielsweise bis in den Anfang der 60er Jahre das Verhältnis zwischen politischer und militärisch-fachlicher Qualifikation der Offiziere, die Ausrüstung — die Sowjetunion lieferte und liefert nicht immer das neueste und modernste Gerät — sowie die Rekrutierung länger dienenden Personals, vor allen Dingen der Offiziere. Es ist der SED jedoch gelungen, im Rahmen ihrer Militärpolitik sowohl ihre bündnispolitischen Verpflichtungen zu erfüllen als auch durch eine intensive Parteiarbeit in der NVA die politische Führung der Streitkräfte durch die Partei zu sichern sowie die enge Anbindung an die Sowjetarmee durch zahlreiche Aktivitäten zwischen Einheiten der NVA und der Sowjetarmee zu fördern. II. NVA und Warschauer Pakt Am 28. 1. 1956 beschloß der Politische Beratende Ausschuß (PBA) des Warschauer Vertrages, die Kontingente der NVA in die Vereinten Streitkräfte einzubeziehen und dem Vereinigten Oberkommando zu unterstellen; der Minister für Nationale Verteidigung der DDR wurde einer der Stellvertreter des Oberkommandierenden. Im Mai 1958 bestätigte der PBA den Beschluß zur Einbeziehung der Truppen der NVA in die Warschauer Vertragsstreitkräfte. Aufbau, Ausrüstung (ab 1957 mit sowjetischen Waffen und sonstigem militärischem Gerät) und Führung der Truppen der NVA erfolgten entsprechend den Richtlinien des Oberkommandos, was u.a. zur raschen Überwindung bestimmter Anlaufschwierigkeiten in strukturellen Fragen führte. Die Angleichung an die sowjetischen Prinzipien wurde durch bereits 1957 durchgeführte Kommandostabs- und Truppenübungen mit sowjetischen Stäben und Einheiten beschleunigt; in den Stäben und Einheiten der NVA waren sowjetische Militärspezialisten als Berater tätig. Seit 1961 wurden auch mit anderen Vertragsstaaten gemeinsame Manöver durchgeführt, z.B. 1961 mit polnischen Verbänden und 1962 auf dem Gebiet der ČSSR mit Verbänden der Sowjetarmee und der tschechoslowakischen Volksarmee. Seit 1963 gibt es, beginnend mit „Quartett“ in Thüringen unter Beteiligung von Verbänden der NVA, der polnischen, tschechoslowakischen und Sowjetarmee große Manöver, wie 1965 die Manöver „Berlin“ und „Oktobersturm“ ebenfalls in der DDR mit den gleichen Beteiligten, 1966 das Manöver „Moldau“ in der ČSSR, an dem zusätzlich ungarische Verbände beteiligt waren, 1967 das Manöver „Dnjepr“, das in der Sowjetunion unter Beteiligung von Kommandostäben der NVA stattfand und 1969 das Manöver „Oder-Neiße“ (Sowjetarmee, NVA, poln. Armee). 1970 fand das Manöver „Waffenbrüderschaft“, das auch Kampfgruppen und VP-Bereitschaften einbezog und an dem erstmalig alle Paktstreitkräfte beteiligt waren, statt. 1972, 1976, 1979 und 1982 wurden unter der Bezeichnung „Schild“ große Manöver durchgeführt. An anderen war die NVA nur sporadisch beteiligt (z.B. 1981 im Ostseeraum). Das letzte gemeinsame Manöver unter Beteiligung von Streitkräften aus allen Mitgliedsstaaten des Warschauer Paktes fand 1980 („Waffenbrüderschaft“) statt. Unabhängig von diesen gemeinsamen Manövern führt die NVA Manöver, Truppenübungen und Stabsübungen auf verschiedenen Ebenen mit Einheiten der sowjetischen Armee in der DDR durch. Die Luftstreitkräfte sind im Rahmen des „Diensthabenden Systems“ an Luftverteidigungsmanövern und die Volksmarine an Flottenmanövern mit sowjetischen und polnischen Einheiten und Verbänden beteiligt. (Das „Diensthabenden System“ bedeutet, daß in einem rotierenden Verfahren bestimmte Luftverteidigungseinheiten [Funktechni[S. 933]sche Dienste und Jagdfliegerverbände] sowie Einheiten der Raketentruppen permanent in eine höhere Stufe der Gefechtsbereitschaft versetzt sind, um einen möglichen Überraschungsangriff aus der Luft abwehren zu können.) Die im März 1969 vom PBA getroffene Entscheidung zum Aufbau gemeinsamer Verbände der Land-, Luft- und Seestreitkräfte hat zur Integration der mobilen Verbände und Truppenteile der NVA in eine neue Kommandostruktur geführt; ihre Verbände gehören seitdem zu den strategischen Einsatzkräften (erste strategische Staffel) der Warschauer Vertragsstreitkräfte. III. Ausbildung Die Notwendigkeit, genügend politisch, militärisch und fachlich geschultes Personal zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit und zur Führung der Streitkräfte bereitzustellen, bestimmte seit 1958 die Ausbildungspolitik in der NVA. 1958/59 wurde in der NVA mit der Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen begonnen. Die 1956 gegründeten und in Offiziersschulen umgewandelten Bildungseinrichtungen der NVA wurden zu Fachschulen erklärt. Auf ihnen wurden vor allem Offiziere bis zur Führungsebene Regiment ausgebildet. Die neuen Lehrprogramme wurden auf einer Schulkonferenz 1959 beraten. Als Aufgabe wurde den Offiziersschulen die Heranbildung von Offizieren mit Kommandeureigenschaften, ausreichenden politischen, taktischen, technischen und methodischen sowie allgemeinen Kenntnissen gestellt. Diese Aufgabenstellung wurde 1963 auf einer Kaderkonferenz verändert. Sie forderte ein höheres Niveau an politischer, militärischer, militärtechnischer, naturwissenschaftlicher und pädagogischer Ausbildung der Offiziere der NVA. Im Herbst 1963 wurden für die 3 Teilstreitkräfte sowie für die Grenztruppen je eine Offiziersschule durch Zusammenlegung der bisherigen gegründet. Am 1. 12. 1963 trat für die NVA ein einheitliches Bildungssystem in Kraft, das u.a. eine wesentliche Verbesserung der gesellschaftswissenschaftlichen Ausbildung vorsah. Die im September 1965 erlassene AO des Ministers für Nationale Verteidigung „Über die Grundlagen für die Organisation der Ausbildung an den Offiziersschulen der NVA“ bestimmte, daß die 4jährige Ausbildung auf 3 Jahre reduziert und die technischen Ausbildungszweige mit der Ingenieurqualifikation abgeschlossen werden sollten. Die 1. Bildungskonferenz der NVA im Dezember 1968 begründete die neuen Ausbildungsforderungen an die Offiziersschulen, die im Februar 1971 zu Offiziershochschulen aufgewertet wurden. 1982 brachte die Wiedereinführung des 4jährigen Studiums für Offiziere. Der Studienabschluß erfolgt als Diplom-Gesellschaftswissenschaftler (Politoffizier), Diplom-Ingenieurpädagoge (Kommandeur), Diplomingenieur (Kommandant oder Offz. d. Techn. Dienste) oder Diplom-Ingenieurökonom (Offz. d. Rückwärt. Dienste bzw. der Zivilverteidigung). Die zusätzliche gesellschafts- und militärwissenschaftliche Ausbildung von Offizieren für den Einsatz in Führungsfunktionen ab Kommandoebene Truppenteil (Regiment) erfolgt an der Militärakademie „Friedrich Engels“, an der Militärmedizinischen Akademie, an der Sektion „Militärisches Nachrichten- und Transportwesen“ der Hochschule für Verkehrswesen „F. List“ in Dresden sowie am Militärgerichtlichen Institut; für bestimmte Spezialausbildungen werden darüber hinaus zivile Hochschuleinrichtungen genutzt. 1981 hatten 90 v.H. der Offiziere einen Hoch- bzw. Fachschulabschluß. — Offiziere für Führungsfunktionen in hohen Kommandopositionen und für Spezialbereiche werden seit Gründung der NVA auch an sowjetischen Schulen und Militärakademien ausgebildet. Die 1959 gegründete Militärakademie „Friedrich Engels“ in Dresden erhielt bereits 1962 den Status einer Hochschule. Sie verleiht die in Benennung und Inhalt von den Abschlüssen der Offiziershochschulen sich teilweise unterscheidenden Grade Dipl.-Militärwissenschaftler, Dipl.-Gesellschaftswissenschaftler, Dipl.-Ingenieur; seit 1965 besitzt sie das Promotionsrecht. An ihr werden Offiziere aller Teilstreitkräfte je nach Fachrichtung — in 3–4jährigen Kursen — ausgebildet; 240 Offiziere, die für einen Generals- bzw. Admiralsrang vorgesehen sind, erhalten eine zusätzliche Ausbildung in der Sowjetunion. Fähnriche werden an entsprechenden Fachschuleinrichtungen der NVA, an zivilen Fachschulen im Direkt- oder Fernstudium, in Fähnrichlehrgängen bzw. durch eine dreimonatige militärische Vorbereitung (nur für Absolventen ziviler Fachschulen) herangebildet. — Ausbildungsstätten für Berufs-Unteroffiziere sind neben der Militärtechnischen Schule „E. Habersaath“ die 4 Unteroffiziersschulen der Landstreitkräfte, die Flottenschule der Volksmarine sowie die Unteroffiziersschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung. Sie werden auch von den Unteroffizieren auf Zeit besucht; diese erhalten eine gesellschaftswissenschaftliche, eine Gefechts-, eine Spezial- sowie eine allgemeinmilitärische Ausbildung. Laut Förderungsverordnung vom 13. 2. 1975 sind die im aktiven Wehrdienst erworbenen Diplome, Zeugnisse, Berechtigungen, Qualifikations- und Befähigungsnachweise den vergleichbaren Dokumenten von Hoch- oder Fachschulen gleichgestellt. Außerdem können Armeeangehörige nach der Entlassung unter bestimmten Voraussetzungen eine verkürzte Ausbildung absolvieren und eine Facharbeiterqualifikation erwerben. Die ständig steigenden Bildungsanforderungen an die militärischen Führungskader, die sich aus der komplizierter werdenden Militärtechnik, der Entwicklung der Militärwissenschaft (d.h. aus der „Re[S. 934]volution im Militärwesen“) ergeben, sowie die erhöhten Ansprüche an die politisch-ideologische Erziehungsarbeit, die nach Ansicht der SED in der sich verschärfenden „Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“ ihre Ursache haben, geben den Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der NVA auch zukünftig einen hohen politischen Stellenwert. IV. Gliederung Die NVA gliedert sich in Landstreitkräfte, Luftstreitkräfte/Luftverteidigung und die Volksmarine; die Grenztruppen der DDR sind dem Minister für Nationale Verteidigung unterstellt, aber keine Teilstreitkraft der NVA. Oberste Führungsinstanz ist das Ministerium für Nationale Verteidigung, das den Militärbezirk I bildet. Der Hauptstab des Ministeriums führt die Landstreitkräfte. Diese sind in die Militärbezirke III (Leipzig) und V (Neubrandenburg) gegliedert. Militärbezirke sind in der NVA „eine höhere militäradministrative territoriale Vereinigung von Verbänden, Truppenteilen, Einheiten und militärischen Einrichtungen verschiedener Waffengattungen, Spezialtruppen und Dienste“ (Militärlexikon, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1974). Die einzelnen Teilstreitkräfte gliedern sich in Verbände (Division), Truppenteile (Regiment) und Einheit (Gruppe, Zug, Kompanie und Bataillon). Die Landstreitkräfte (2 Panzer- und 4 Mot.-Schützen-Divisionen) sind die größte (1980: 113.000 Mann) und vielseitigste Teilstreitkraft der NVA. Sie gliedern sich in Waffengattungen (motorisierte Schützentruppen, Panzertruppen, Raketentruppen und Artillerie, Truppenluftabwehr, Fallschirmjäger), Spezialtruppen (Nachrichten- und Pioniertruppen) und Dienste (rückwärtige Dienste, chemischer Dienst). Berufsoffiziere werden an der Offiziershochschule der Landstreitkräfte „Ernst Thälmann“ ausgebildet. Die Luftstreitkräfte/Luftverteidigung (LSK/LV) bilden den Militärbezirk II. Sie sind in Waffengattungen (Fla-Raketen-Truppen, Fliegerkräfte, Funktechnische Truppen) gegliedert und verfügen über folgende Spezialtruppen und Dienste: Truppen der fliegertechnischen und flugplatztechnischen Sicherstellung, Nachrichten- und Flugsicherungstruppen, Truppen der chemischen Abwehr, Truppen der versorgungstechnischen und medizinischen Sicherstellung, über einen eigenen meteorologischen Dienst, über Werkstätten, Lager- und Transporteinrichtungen. Zu den Fliegerkräften gehören neben 2 Jagdfliegerdivisionen und 1 Jagdfliegerausbildungsdivision Hubschraubereinheiten und Transportfliegerkräfte für Spezialaufgaben (Personen- und Lastentransport, Verbindungs-, Such- und Rettungsflüge). Die Fla-Raketen-Truppen, die Jagdfliegerkräfte und die Funktechnischen Truppen (Funkmeßstationen und Leitstellen) sind in das diensthabende System der Luftverteidigung des Warschauer Vertrages einbezogen. An der Offiziershochschule der LSK/LV „Franz Mehring“ werden Flugzeugführer und Offiziere für Führungsorgane, Offiziere des Fliegeringenieurdienstes, der Funktechnischen Truppen und der Fla-Raketen-Truppen ausgebildet. Zur LSK/LV gehörten 1981 ca. 38.000 Mann. Die Volksmarine (Militärbezirk IV) — sie trägt diesen Namen seit dem 3. 11. 1960 (Jahrestag des Matrosenaufstandes von Kiel 1918) — gliedert sich in Stoßkräfte (Raketen- und Torpedoschnellboote), Sicherungskräfte (U-Boot-Abwehrschiffe, Minen-, Such- und Räumschiffe, Küstenschutzschiffe) sowie mittlere und kleine Landungsschiffe. Zu diesen Kampfschiffen kommen Hilfsschiffe (Versorger-, Tank-, Bergungsschiffe, Schlepper, Feuerlöschboote und Taucherfahrzeuge) hinzu. Daneben gehören zur VM Seefliegerkräfte (1 Hubschrauberstaffel) sowie verschiedene Spezialtruppen (Pioniere) und Dienste (Chemischer Dienst). Die Seeoffiziere und Schiffsmaschinenoffiziere werden an der Offiziersschule der VM „Karl Liebknecht“ ausgebildet. 1981 zählten zur VM ca. 16.000 Mann. Die Grenztruppen der DDR sind zwar keine Teilstreitkraft der NVA, haben aber im Kriegsfall militärische Aufgaben zu erfüllen. Der Chef der Grenztruppen ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung. Die „Grenzbrigade Küste“ sichert zusammen mit der Volksmarine die Seegrenze der DDR (360 km); die Verbände der Kommandos Nord, Mitte und Süd die Grenze zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland (1378 km) sowie die Grenze um Berlin (West) (160 km). Die Grenztruppen überwachen mit 2 Regimentern ferner die Grenzen zur ČSSR und zur VR Polen. Zu den Grenztruppen (Stärke 1981: ca. 46.500 Mann) gehören 3 Ausbildungsregimenter; die Offiziershochschule „Rosa Luxemburg“ bildet die Kommandeure von Einheiten der Grenztruppen der DDR aus. Die Unteroffiziersschule „Egon Schultz“ dient der Ausbildung der Unteroffiziere der Grenztruppen (Grenzsicherung), der Rückwärtigen Dienste und des Kfz-Dienstes sowie der Nachrichtenunteroffiziere für Kommandeursverwendungen. Eine besondere Aufgabe erfüllt der Kommandantendienst der NVA. Er arbeitet die Grundsätze des Verhaltens im Dienst aus, bearbeitet und untersucht strafbare Handlungen und besondere Vorkommnisse entsprechend der Melde- und Untersuchungsordnung und achtet auf die Einhaltung der Bestimmungen über Wachsamkeit, Geheimnisschutz sowie den Umgang mit Verschlußsachen. Er verrichtet militärische Ordnungs- und Verkehrsdienste (Verkehrsreglereinheiten), kontrolliert das Verhalten der Soldaten der NVA in der Öffentlichkeit, bei Truppenübungen und Manövern, überprüft deren [S. 935]Dokumente (Wehrdienstausweis, Urlaubsschein), achtet auf das vorschriftsmäßige Tragen der Uniform, stellt die Disziplin und öffentliche Ordnung bei Verstößen und Fehlverhalten von Angehörigen der NVA wieder her und kontrolliert Militär- und Zivilkraftfahrer der NVA, deren Fahrzeuge sowie deren Verhalten im Verkehr. Nach dem Dienstverhältnis sind in der NVA folgende Gruppen zu unterscheiden: Soldaten im Grundwehrdienst (18 Monate Wehrpflicht), Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere auf Zeit (Mindestverpflichtung 3 Jahre), Offiziere auf Zeit (Bewerberkreis: Unteroffiziere auf Zeit), Berufsunteroffiziere (Mindestdienstzeit 10 Jahre), Fähnriche (Mindestdienstzeit 15 Jahre) sowie Berufsoffiziere (Mindestdienstzeit 25 Jahre). In der NVA existieren die in der nebenstehenden Tabelle aufgeführten Dienstgradbezeichnungen. Der höchste militärische Dienstgrad — 1982 eingeführt, aber bisher noch nicht verliehen — ist der eines Marschalls der DDR. Die Ernennung zum Marschall erfolgt im Verteidigungsfall oder für außergewöhnliche militärische Leistungen. Die Armeeangehörigen leisten folgenden Fahneneid: „Ich schwöre: Der Deutschen Demokratischen Republik, meinem Vaterland, allzeit treu zu dienen und sie auf Befehl der Arbeiter-und-Bauern-Regierung gegen jeden Feind zu schützen. Ich schwöre: An der Seite der Sowjetarmee und der Armeen der mit uns verbündeten sozialistischen Länder als Soldat der Nationalen Volksarmee jederzeit bereit zu sein, den Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen und mein Leben zur Erringung des Sieges einzusetzen. Ich schwöre: Ein ehrlicher, tapferer, disziplinierter und wachsamer Soldat zu sein, den militärischen Vorgesetzten unbedingten Gehorsam zu leisten, die Befehle mit aller Entschlossenheit zu erfüllen und die militärischen und staatlichen Geheimnisse immer streng zu wahren. Ich schwöre: Die militärischen Kenntnisse gewissenhaft zu erwerben, die militärischen Vorschriften zu erfüllen und immer und überall die Ehre unserer Republik und ihrer Nationalen Volksarmee zu wahren. Sollte ich jemals diesen meinen feierlichen Fahneneid verletzen, so möge mich die harte Strafe der Gesetze unserer Republik und die Verachtung des werktätigen Volkes treffen.“ (Quelle: Anlage zu § 19 Abs. 1 Wehrdienstgesetz 1982, GBl. I, S. 229. Der Eid der Grenztruppen ist bis auf den 2. Absatz weitgehend identisch. Vgl. AO d. NVR, Anlage zu § 2 Dienstlaufbahnordnung –GT–, GBl. I, S. 241.) V. SED und NVA Die führende Rolle der SED in der NVA gilt als ausschlaggebendes Kriterium für die Festlegung ihres „Klassencharakters“. Zur Verwirklichung ihres Führungsanspruches verfügt die SED über eine Reihe von organisatorischen Mitteln. Die in der NVA tätigen Parteimitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse der SED zu erfüllen. Diese Beschlüsse sind im übrigen die Grundlage der gesamten Tätigkeit der NVA, d.h. sie bestimmen [S. 936]nicht nur deren politisch-ideologische, sondern auch deren militär-fachliche Seite. Die Verwirklichung der Beschlüsse wird unmittelbar von der Parteiführung — dem Politbüro mit der Kommission für Nationale Sicherheit — kontrolliert und die NVA in ihrer Tätigkeit angeleitet. Im zentralen Parteiapparat ist die Abteilung Sicherheit für die NVA zuständig. Als leitende Organe der Partei in den Streitkräften gelten die Politorgane; Grundlage ihrer Tätigkeit sind die vom Politbüro des ZK erlassenen Instruktionen für die Arbeit der Parteiorganisationen und Politorgane in der NVA, ferner die Beschlüsse der Parteitage und des ZK sowie Anweisungen der Politischen Hauptverwaltung der NVA. Sie erstrecken sich auf die Bereiche: ideologische und politische Arbeit, Organisations- und Personalpolitik. Die politische Arbeit in der NVA, die aus einem Komplex vielfältiger politischer Maßnahmen und Handlungen der Kommandeure, Politorgane und Funktionäre der Partei- und Massenorganisationen mit dem Ziel der Durchführung der Politik der SED in der NVA besteht, gilt als eines der wichtigsten Arbeitsgebiete der Partei überhaupt. Zur politischen Arbeit gehören u.a. die politische Massenarbeit, die politische Schulung, die gesellschaftswissenschaftliche Weiterbildung, die militärische Traditionspflege und die kulturelle Arbeit. Die Leiter und Mitarbeiter der Politorgane sind wie die hauptamtlichen Sekretäre der SED- und FDJ-Organisationen und die gesellschaftswissenschaftlichen Lehrkräfte als Politarbeiter Parteifunktionäre und, entsprechend ihren Aufgaben und Tätigkeitsmerkmalen, zugleich militärische Vorgesetzte. Der Leiter eines Politorgans untersteht als leitender Parteifunktionär dem Leiter des nächsthöheren Politorgans. Gleichzeitig ist er als Stellvertreter des Kommandeurs für politische Arbeit dem Kommandeur unmittelbar unterstellt. Oberste Leitungsinstanz der politischen Arbeit in der NVA ist deren Politische Hauptverwaltung (PHV). Ihr unterstehen die Politorgane auf der Ebene der Militärbezirke, im Kommando der LSK/LV, im Kommando Volksmarine und im Kommando der Grenztruppen der DDR (Politische Verwaltung); die Politischen Abteilungen in den Divisionen, deren Leiter zugleich 1. Sekretäre der Parteiorganisation der Division sind; die vom Politstellvertreter geleiteten Polit-Gruppen in den Regimentern; die Stellvertreter des Bataillonskommandeurs für politische Arbeit; die Stellvertreter des [S. 937]Kompaniechefs für politische Arbeit. Die Politarbeiter, die als Offiziere tätig sind (Politoffizier), erhalten eine Sonderausbildung an der Militärpolitischen Hochschule „Wilhelm Pieck“. Diese Schule, 1956 als Politoffiziersschule von der KVP übernommen und 1962 aufgelöst, wurde im Februar 1968 als „Schule des Ministeriums für Nationale Verteidigung zur Heran- und Weiterbildung von Polit- und Parteikadern“ neu gegründet und im März 1970 als Hochschule konstituiert. Im Oktober 1972 erhielt sie ihren jetzigen Namen. Der PHV der NVA obliegt gleichzeitig die Leitung der Parteiorganisation der SED in der NVA; ihr gehören alle Offiziere, Unteroffiziere und Soldaten, die Mitglieder der SED sind, an. Sie hat den Rang einer Bezirksparteiorganisation der SED, die PHV dementsprechend den einer Bezirksleitung der SED. Der Leiter der PHV ist Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung sowie 1. Sekretär der PO der SED in der NVA. Auf der Ebene der Militärbezirke und Divisionen existieren Parteikreise mit dem Status einer SED-Kreisleitung; sie werden von einem Sekretariat unter Leitung des 1. Sekretärs und Leiters der Politischen Verwaltung angeleitet. Ihnen unterstehen die Regimentsparteiorganisationen, in denen Bataillone mit Parteigrundorganisationen vorhanden sind. Die kleinste Einheit ist die von einem ehrenamtlich tätigen Sekretär geleitete Parteigruppe in den Kompanien. Politorgane und Parteiorganisationen existieren weiterhin an der Militärakademie sowie an den Schulen der NVA. Die Arbeit der Parteiorganisationen erstreckt sich vorwiegend auf den Bereich der politisch-ideologischen Schulung, auf die Durchsetzung der Parteibeschlüsse in der militärischen Praxis und auf die Initiierung und Führung des Wettbewerbs, den es seit 1959 als „Bestenbewegung“ und seit 1961, begründet durch den Wettbewerbsbefehl des Ministers für Nationale Verteidigung, als ständige Mobilisierung, als Kampagne zur Ausnützung aller persönlichen und materiellen Reserven zwecks Erfüllung der Aufgaben im Militärbereich gibt. 1982 wurde eine neue Wettbewerbsdirektive erlassen. Besonderes Augenmerk richtet die SED auf die politische Zuverlässigkeit und die klassenmäßige Zusammensetzung des Offizierskorps. 1956 waren bereits 79,5 v.H. der Offiziere Mitglieder oder Kandidaten der SED; der Anteil beträgt seit 1969/70 98–99 v.H. Die soziale Zusammensetzung (Rekrutierung) hat sich in den letzten Jahren erheblich verändert: 1971 stammten 80 v.H. der Offiziere der NVA aus der Arbeiterklasse; Ende 1975 waren es nur noch 70 v.H., während 5 v.H. aus der Bauernschaft, 6 v.H. aus der sozialistischen Intelligenz und 19 v.H. aus der Schicht der Angestellten kamen. Diese Veränderungen sind Ausdruck und Teil des sozialstrukturellen Wandels in der DDR, der die SED-Führung bei der schwieriger werdenden Werbung für den Offiziersnachwuchs zu einer Differenzierung ihrer Rekrutierungspolitik zwingt. Es ist das oberste Ziel der SED, durch ihre politische Arbeit die Integration von Streitkräften und Gesellschaft zu sichern und sich die volle politische Anleitung und Kontrolle über die Armee zu erhalten. Gero Neugebauer Literaturangaben Blanke, Burckhard M.: Die politisch-ideologische Bildung und Erziehung in der Nationalen Volksarmee. Zum Verhältnis von Militär, Partei und Gesellschaft in der DDR. Bonn: Dissertationsdruck Friedrich-Wilhelm-Universität Bonn 1975. Forster, Thomas M.: Die NVA. Kernstück der Landesverteidigung der DDR. 5., völlig überarb. Aufl. Köln: Markus 1979. Militärpolitik für Frieden und Sozialismus. Grundfragen der Politik der SED zum militärischen Schutz der revolutionären Errungenschaften und des Friedens von der Gründung der DDR bis zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1977. Neugebauer, Gero: 25 Jahre Nationale Volksarmee, in: Deutschland Archiv Nr. 3/1981, S. 268 ff. Köln: Wissenschaft u. Politik 1981. Rühmland, Ulrich: Die neuen wehrrechtlichen Bestimmungen der DDR, in: deutsche Studien, Nr. 80/1982, S. 433 ff. Bleckede: Meissner 1982. Militärische Traditionen der DDR und der NVA. Berlin (Ost): Militärverl. d. DDR 1979. (Politik und Landesverteidigung.) Die Nationale Volksarmee der DDR im Rahmen des Warschauer Paktes. München: Bernhard & Graefe 1980. (Bernhard & Graefe aktuell. 11.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 931–937 Nationale Mahn- und Gedenkstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationaler Verteidigungsrat der DDR (NVR)Siehe auch: Nationale Volksarmee: 1958 1959 1960 Nationale Volksarmee (NVA): 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Volksarmee, Nationale: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die NVA ist die Armee der DDR und wichtigster Teil der entsprechend der Militärpolitik der SED konzipierten Landesverteidigung. Ihre Kennzeichnung als „sozialistische Armee“ wird im Selbstverständnis mit mehreren Argumenten begründet: Sie ist das Klassen- und Machtinstrument der…
DDR A-Z 1985
Nationalkommunismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle sozialistisch/kommunistisch regierten Länder in gleicher Weise geltenden „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten“ beim Aufbau des Sozialismus. N., im Sprachgebrauch der DDR häufig auch mit Nationalismus, d.h. einer „bürgerlichen Ideologie und Politik“, in Verbindung gebracht, wird schon dann als systemgefährdend angesehen, wenn seine Vertreter tendenziell politische Unabhängigkeit von der UdSSR anstreben bzw. die Führung der KPdSU Anzeichen dafür zu erkennen glaubt. Der Vorwurf des N. wird auch indirekt erhoben, wenn die Partei- und Staatsführung einer kommunistischen Partei bzw. eines sozialistischen Landes die Prinzipien der Souveränität und Nichteinmischung überbetont oder die führende Rolle der KPdSU in der sozialistischen Staatengemeinschaft nicht uneingeschränkt akzeptiert. Der N. wird darum auch häufig propagandistisch in die Nähe des Antikommunismus und „Antisowjetismus“ gerückt. Dem Vorwurf des N. kann sich die Parteiführung eines sozialistischen Landes aussetzen, wenn sie z.B.: bestimmte Integrationsmaßnahmen im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) ablehnt, weil sie davon Nachteile für die Entwicklung der eigenen Wirtschaft erwartet; eine stärkere Beteiligung an den militärischen Entscheidungen im Rahmen des Warschauer Paktes fordert, im sowjetisch-chinesischen Konflikt nicht eindeutig für Moskau Partei ergreift bzw. einer Verurteilung der chinesischen kommunistischen Partei bzw. der Kritik an ihr nicht zustimmt und eine vermittelnde Position anstrebt; auf gesellschaftspolitischem Gebiet vom sowjetischen Grundmodell bzw. von den „sowjetischen Erfahrungen“ beim Aufbau des Sozialismus zugunsten stärkerer Berück[S. 940]sichtigung nationaler Besonderheiten so weit abweicht, daß davon Rückwirkungen auf andere sozialistische Länder befürchtet werden, die die „Einheit“ und Geschlossenheit des östlichen Bündnisses bzw. des sowjetisch geführten Teils der kommunistischen Weltbewegung gefährden könnten. Die Diskussionen um den N. haben auch aufgrund der Auseinandersetzungen mit dem Eurokommunismus neuen Auftrieb erhalten sowie vor, während und nach allen bisherigen größeren Krisen im sowjetischen Einflußbereich, d.h.: beim „Abfall“, d.h. Ausschluß Jugoslawiens aus dem Kommunistischen Informationsbüro (Kominform) 1948, bei den stalinistischen „Titoisten“-Prozessen 1948–1954 in allen Volksdemokratien, bei den Volksaufständen 1956 in Polen und Ungarn, gegenüber Rumänien seit etwa 1962 bis in die Gegenwart und zur Rechtfertigung der militärischen Aggression gegenüber der ČSSR durch Truppen des Warschauer Paktes 1968, wurde vor allem von orthodoxen Kräften innerhalb der regierenden kommunistischen bzw. sozialistischen Parteien gegen die „Schuldigen“ u.a. der Vorwurf erhoben, sie hätten nationalkommunistische Vorstellungen zu verwirklichen gesucht. Der Vorwurf des N. dient damit der Sicherung der Vormachtstellung der UdSSR innerhalb ihres Hegemonialbereiches. Die zunächst mit Duldung der KPdSU in den Volksdemokratien nach 1945 geführte Diskussion um einen „besonderen Weg zum Sozialismus“ wurde nach dem Ausschluß Jugoslawiens offiziell abgebrochen, ohne daß damit die Auseinandersetzungen um das „richtige“ Wechselverhältnis von spezifischer nationaler Entwicklung und den von der Sowjetunion definierten „allgemeinen Gesetzmäßigkeiten beim Aufbau des Sozialismus“ beendet werden konnten. Die Entwicklung der Lage in Polen seit Herbst 1980, aber auch die die Sowjetunion herausfordernde Aussage von Partei- und Staatschef Ceauşescu im Frühjahr 1983, in Rumänien sei die „Diktatur des Proletariats“ inzwischen von einer „revolutionären Demokratie“ ersetzt worden, zeigt die fortbestehende Brisanz der Ideen des N. Mit der Erweiterung des sozialistischen Weltsystems um einige Entwicklungsländer dürfte diese Problematik künftig weiter an Gewicht gewinnen. Angesichts der ungelösten nationalen Frage in Deutschland (Nation und nationale Frage) erhielt das Problem des N. für die SED besondere Bedeutung, da es stets die Frage einschloß, ob Tempo und Umfang einer sozialistisch-kommunistischen Umgestaltung in einem nationalen Teilstaat, der DDR, ohne Rücksicht auf die Entwicklung im anderen deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland, bestimmt und durchgeführt werden können. Überlegungen dieser Art — ob nicht die „sozialistische Revolution“ in der DDR zugunsten des Offenhaltens gesamtdeutscher (sozialistischer) Ambitionen verlangsamt werden solle — wurden durch die SED-Führung unter W. Ulbricht mit der Ausschaltung der Gruppe um den Philosophie-Dozenten W. Harich (1957) und das Mitglied des Politbüros K. Schirdewan (1958) endgültig eine Absage erteilt. Sie haben seitdem innerhalb der Parteiführung der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) keine Rolle mehr gespielt. Gegenwärtig gehört die SED zu den kommunistischen Parteien, die bei der Verurteilung des N. ohne Einschränkung den sowjetischen Standpunkt unterstützen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939–940 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NaturschutzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der N. gilt im sowjetischen Einflußbereich, also auch in der DDR, als „rechte“ Abweichung von den Grundprinzipien des „Proletarischen“ bzw. „sozialistischen Internationalismus“. Dem N. wird vorgeworfen, er stelle die Interessen des eigenen Landes (oder einer kommunistischen bzw. sozialistischen Partei) über die des „sozialistischen Lagers“, überbewerte die „nationalen Besonderheiten“ und unterschätze die für alle…
DDR A-Z 1985
Bodenrecht (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB) sowie zahlreiche spezielle Nebenregelungen (Bodennutzung). Den Bereich des B., an dessen Rechtsverhältnissen Bürger beteiligt sind, regelt einstweilen das Zivilgesetzbuch (ZGB) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) (Zivilrecht) unter dem Ordnungsgesichtspunkt „Nutzung von Grundstücken und Gebäuden zum Wohnen und zur Erholung“ (§§ 284 ff. ZGB). Auch in diesem Bereich gelten der Grundsatz der rationellen und zweckgebundenen Bodennutzung sowie das Gebot der Übereinstimmung der Bodennutzung mit den gesellschaftlichen Erfordernissen. Das Gesetz sieht folgende Rechtsinstitute als Grundlage für die Bodennutzung durch Bürger vor: a) Die Verleihung des Nutzungsrechts an einem volkseigenen Grundstück für den Bau und die persönliche Nutzung von Eigenheimen (§§ 287–290 ZGB). Dieses Nutzungsrecht wird durch Verwaltungsakt begründet (Verleihung) und auch beendet (Entzug). Es wird grundsätzlich unbefristet und gegen Entgelt eingeräumt. Die auf dem volkseigenen Grundstück errichteten Gebäude sind Eigentum des Nutzungsberechtigten und können veräußert und vererbt werden, wobei das Nutzungsrecht am Grundstück dem Eigentum am Gebäude nachfolgt. Beim Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung gehen Gebäude, Anlagen und Anpflanzungen — grundsätzlich gegen Entschädigung — in Volkseigentum über. b) Die Zuweisung genossenschaftlich genutzten Bodens durch eine Genossenschaft für den Bau von Eigenheimen oder anderen persönlichen Bedürfnissen dienenden Gebäuden (§§ 291–294 ZGB). Auch in diesem Fall erfolgt die Begründung des Nutzungsverhältnisses nicht durch Vertrag, sondern durch Verwaltungsakt (Zuweisung), ebenso ist ein Entzug des Nutzungsrechts wegen nicht bestimmungsgemäßer Nutzung der Bodenfläche vorgesehen, wobei der Entzug nicht durch die Genossenschaft, sondern durch ein staatliches Verwaltungsorgan erfolgt. Für die Eigentumsverhältnisse und Verfügungsmöglichkeiten gilt das gleiche wie unter a). Bei Entzug des Nutzungsrechts erfolgt keine Enteignung der Überbauten, vielmehr besteht eine Veräußerungspflicht des Eigentümers an einen anderen Bürger. c) Das persönliche Eigentum an Grundstücken (§§ 295–311), das vom ZGB als eine der möglichen rechtlichen Grundlagen der Bodennutzung behandelt wird, wobei der Grundstücksverkehr der staatlichen Kontrolle unterliegt (§ 297 ZGB; Grundstücksverkehrs-VO. vom 15. 12. 1977, GBl. I, 1978, S. 73). d) Die Nutzung von land- und forstwirtschaftlich nicht genutzten Bodenflächen als Kleingärten oder zum Zweck der Erholung oder Freizeitgestaltung aufgrund eines Vertrages (§§ 312–315). Dabei handelt es sich um ein Nutzungsverhältnis, das im wesentlichen der Pacht nachgebildet ist. Schließlich kennt das ZGB Formen der Mitbenutzung von Grundstücken durch mehrere Nutzungsberechtigte, etwa die Lagerung von Baumaterial, das Aufstellen von Geräten, die Einräumung von Wege- und Überfahrtrechten, aber auch das Unterlassen bestimmter Handlungen. Derartige Mitbenutzungsformen beruhen in der Regel auf Vertrag, teilweise sind sie in das Grundbuch einzutragen (Grundeigentum). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 245 Bodennutzung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDRSiehe auch das Jahr 1979 In der DDR gilt das B. als eigenständiger Rechtszweig, der die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen über das Eigentum und die Nutzung des Bodens umfaßt. Gegenstand des B. sind ferner Maßnahmen des Naturschutzes, der Landeskultur (Landeskulturgesetz) und des Bergrechts. Für die Nutzung volkseigenen Bodens durch sozialistische Wirtschaftseinheiten gelten die für die Nutzung von Volkseigentum generell maßgeblichen Konstruktionen (Art. 12 Abs. 2 Verf.; § 19 ZGB)…
DDR A-Z 1985
Finanzkontrolle und Finanzrevision (1985)
Siehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für Erweiterungsinvestitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben = Wirtschaftsförderung durch projektgebundene Kapitalzuteilungen aus dem Etat). Zu diesen Fördermitteln aus dem Budget kommen die Subventionszahlungen hinzu, die zur Sanierung und Unterstützung von ertragsschwachen Betrieben, Kombinaten, Branchen und Wirtschaftsbereichen benötigt werden. Zu derartigen Subventionen gehören z.B. Zuschüsse zum Ausgleich von planmäßigen und außerplanmäßigen Verlusten oder die aus dem Etat bestrittenen produktgebundenen Preisstützungen. Da finanzielle und materielle Ressourcen knapp sind, erwächst für die Regierung der DDR die Verpflichtung nachzuforschen, ob die Empfänger des staatlichen Geldkapitals [S. 391]dieses plankonform, sparsam und zweckmäßig sowie den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwenden. Darüber hinaus erstrecken sich die Kontrollmaßnahmen ausgehend vom Staatseigentum an den Produktionsmitteln auch allgemein auf die gesamte Qualität der Unternehmensführung und der Kapitalverwertung in den sozialistischen Produktionsorganisationen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften) (= allgemeine Wirtschaftlichkeits- und Rentabilitätskontrolle). 1. Finanzkontrolle. Die durch Regierungsorgane durchgeführte „staatliche Finanzkontrolle“ (Fk.) umfaßt alle Überprüfungen, die feststellen sollen, ob zentrale und regionale Verwaltungsstellen sowie die Wirtschaftsbetriebe in ihrem Finanzgebaren das Staatsinteresse wahren und die zentralen Anweisungen befolgen. Neben der Fremdkontrolle, die durch externe Prüfungsorgane erfolgt, organisiert jeder Leiter einer Verwaltungsstelle und eines Wirtschaftsbetriebes zusätzlich eine Eigenkontrolle über den Umgang mit Finanzmitteln in seinem Verantwortungsbereich. Diese haus- oder betriebsinternen Kontrollen bedürfen meist keiner Anstöße von außen. Sie werden von den Leitungskadern einerseits zur Absicherung ihrer Führungsposition organisiert, damit sie nicht angeklagt werden können, sie hätten zugelassen, daß in ihrem Leitungsbereich Staatskapital veruntreut wird. Andererseits sind die Leitungskader natürlich auch aus materiellem Interesse bestrebt herauszufinden, ob die verfügbaren Finanzmittel so genutzt werden, daß auch die dezentralen Sonderinteressen von Verwaltungsinstanzen und Einzelbetrieben optimal verwirklicht werden. Diese Sonderinteressen konzentrieren sich zur Hauptsache auf die Maximierung der persönlichen Einkommen und Prämien und auf den Erwerb von staatlich verliehenen Ehrungen und Privilegien. Aufgabe der Fk. ist es, a) laufend das Finanzwesen und die Finanzdisziplin der „Haushaltsorgane“ und „Haushaltsorganisationen“ zu überprüfen (dazu gehören u.a. die Ministerien, Zentralen Ämter, die örtlichen Räte [ Räte im Staatsapparat ] samt Verwaltungsunterbau, die Einrichtungen der „gesellschaftlichen Konsumtion“ im Bereich des Gesundheitswesens, der Kultur und des Sports und die Massenorganisationen). Außerdem ist der Fk. b) die fortwährende Überwachung der Finanzwirtschaft der produzierenden Wirtschaftseinheiten übertragen (VEB, Kombinate, Produktionsgenossenschaften). Letztlich erstreckt sich der Aufgabenbereich der Zentralen Fk. c) auch auf die Geschäftspolitik der Banken, Sparkassen und Versicherungen (Bankwesen). In der Verwaltungspraxis und der wirtschaftswissenschaftlichen Lehre wird von „staatlicher Finanzkontrolle“ hauptsächlich dann gesprochen, wenn es sich um die folgenden beiden Kontrollmaßnahmen handelt: a) die „Vorkontrolle“ der Qualität der gerade ausgearbeiteten Finanzpläne und b) die „kontinuierliche, mitlaufende Kontrolle über das Maß der Erfüllung der Finanzpläne“. Zu diesen finanzwirtschaftlichen Plänen gehören folgende in Mark aufgestellte Spezialpläne: die Haushalts-, Kredit-, Valuta- und Kassenpläne sowie die globalen und einzelwirtschaftlichen Planbilanzen von Wirtschaftsgruppen (z.B. Banken, Industrie) und einzelnen Kombinaten sowie Betrieben. Die Zuständigkeiten innerhalb der staatlichen Kontrollorganisation wurden nach folgenden beiden Aufgabengebieten aufgeteilt: Kontrolle der Haushaltsdurchführung und Finanzkontrolle der Staatswirtschaft. Je nachdem, ob haushaltswirtschaftliche Kontrollen gegenüber Etatmittelverwendern und Zuwendungsempfängern (z.B. Verwaltungsorganen) durchgeführt werden müssen oder ob die Aufgabe darin besteht, die Finanzwirtschaft von erwerbswirtschaftlich tätigen Betrieben zu überprüfen, wechseln auch die angewandten Kontrollmethoden. Gegenüber den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Organisationen (VEB; Kombinate) verfolgt die Fk. zunächst vor allem das Ziel, „ungeschminkt“ zu erfahren, welche Ergebnisse bei der a) vom Plan vorgeschriebenen und bei der b) auf Eigeninitiative der Produktionsorganisationen vorgenommenen Verwertung von Finanzkapital erzielt worden sind. Diese Erkundungen erfolgen durch gezielte Einholung von Informationen, periodisch angeforderte Rechenschaftsberichte und durch überraschend anberaumte Prüfungen der Buchhaltung und des betrieblichen Rechnungswesens. Werden durch die Kontrollen Leistungsmängel aufgedeckt, sind die Kontrollorgane verpflichtet, Maßnahmen zu empfehlen und an ihrer Verwirklichung mitzuarbeiten, mit denen die Effektivität der überprüften Wirtschaftsorganisationen verbessert werden kann. Die VEB und Kombinate der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Geschäftspolitik nach dem „Rentabilitätsprinzip“ (Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung) auszurichten. Diese Handlungsmaxime verlangt von ihnen, ihre Produktionskosten aus dem Erlös verkaufter Erzeugnisse, also durch eigene Leistungen, zu decken. Der Normalfall soll jedoch sein, daß die Betriebe und Betriebsvereinigungen einen Gewinn erwirtschaften. Das „Rentabilitätsprinzip“ verpflichtet somit die Produktionsorganisationen zu einer möglichst effizienten, flexiblen Kombination der Produktionsfaktoren im Rahmen der für sie verbindlichen Betriebspläne. Diese Forderung nach Rentabilitätssteigerung durch flexible Unternehmenspolitik läßt sich natürlich in den Produktionsbetrieben nur in dem Maße erfüllen, wie ihnen die Daten der Betriebspläne hierfür Entscheidungsspielräume lassen. Im Gegensatz zu den Wirtschaftsbetrieben richtet sich das Verwaltungshandeln der Staatsorgane nicht unmittelbar auf erwerbswirtschaftliche Ziele. Sie sind vielmehr z.B. damit beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und die administrativen Hilfen zu gewähren, damit die Produktionsorganisationen ihre staatlichen Planaufgaben termingerecht erhalten und in die Lage versetzt werden, diese zu erfüllen. Das Handeln der Verwaltungsorgane wird durch Anweisungen und Regeln in Form von Gesetzen, Anordnungen und Durchführungsbestimmungen gelenkt und zusätzlich durch operative Verfügungen vorgesetzter Regierungs[S. 392]stellen gesteuert. Bei der Aufteilung der von ihnen verwalteten Haushaltsmittel (Einzeletats) auf die ihnen zur Erledigung zugewiesenen Aufgaben sind die Verwaltungsinstanzen verpflichtet, weisungsgetreu zu verfahren und sachgemäß zu handeln. Daraus folgt, daß je nach der Art der Institutionen und der diesen übertragenen spezifischen Aufgaben sich auch die Ziele, die Methoden und die Beurteilungsmaßstäbe der Fk. ändern. So stehen bei der Kontrolle des Verwaltungsbereiches die Einhaltung der Haushaltsdisziplin und die sparsame Mittelverwendung durch die Haushaltsorganisationen im Mittelpunkt der Kontrolltätigkeit. Seit 1966 befassen sich in der DDR vor allem 4 Finanzorgane mit der Fk. der Staatswirtschaft: 1. das Ministerium der Finanzen (MdF), 2. die Banken, 3. die staatliche Finanzrevision und 4. die Abteilungen Finanzen der örtlichen Räte. Ergänzende Kontrollen mit speziellen Erkundungsaufträgen werden von den Industrieministerien, den Versicherungen und den ständigen Ausschüssen der Volksvertretungen durchgeführt. Bei dieser Vielzahl der sich bereichsweise überschneidenden Kontrollen seitens verschiedener Instanzen ist es unumgänglich, daß diese ihre Tätigkeit in der Sache und im Termin aufeinander abstimmen. Aus diesem Grunde erfolgen die üblichen Kontrollen und Revisionen zum Abschluß des Wirtschaftsjahres zumeist gemeinsam. In den Betrieben und Betriebsvereinigungen ist der Hauptbuchhalter der verantwortliche Ansprechpartner. Er ist der vom Staat beauftragte und von der Wirtschaftsverwaltung eingesetzte Inspektor, der sicherzustellen hat, daß bei den Planträgern an der Produktionsbasis die Staatsinteressen vorrangig berücksichtigt werden. Er hat dafür zu sorgen, daß das betriebliche Rechnungswesen ordnungsgemäß geführt wird, damit die Kontrolleure des Staatsapparats jederzeit Einsicht in die Buchhaltung und Erfolgsrechnung des Betriebes nehmen können. 2. Finanzrevision. In der DDR hat der Begriff „Finanzrevision“ (Fr.) zwei Bedeutungen. Einerseits stellt die Fr. eine Prüfungsmaßnahme dar. Andererseits ist sie ein staatliches Kontrollorgan. Als Prüfungsmaßnahme umfaßt die Fr. die jährliche Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit des Rechnungswesens und der Jahresabschlußbilanzierung bei den einzelnen VEB und Kombinaten (= nachträgliche Kontrolle). Als staatliches Kontrollorgan stellt die Fr. eine Hierarchie institutionell verselbständigter Kontroll- und Revisionsinstanzen dar, die unter der direkten Anleitung des MdF Revisionen durchführt. Der Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fr. erstreckt sich a) auf die Produktionseinheiten aller Wirtschaftsbereiche (Industrie, Bauwesen, Handel, Verkehr, Landwirtschaft, sonstige Dienstleistungssektoren), sofern diese ihre „Unternehmenspolitik“ nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Rechnungsführung ausrichten; b) auf die staatlichen Kreditinstitute; c) auf alle staatlichen Verwaltungsorgane (= Haushaltsorgane/Haushaltsorganisationen) und d) auf sämtliche gesellschaftlichen Massenorganisationen. Bei den erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Produktionseinheiten wird durch die Fr. geprüft, ob die vorgelegte Jahresbilanz und die unterbreitete Gewinn-und-Verlust-Rechnung ordnungsgemäß zustande gekommen sind. Hinzu kommt die Analyse der wirtschaftlichen „Tüchtigkeit“ des Betriebskollektivs. Als Prüfungsunterlagen zur Beurteilung des erreichten Wirtschaftserfolges werden die gesammelten Belege, Dokumente, Buchungen, Statistiken, Betriebspläne (einschließlich Finanzpläne), Planabrechnungen (Soll-Ist-Vergleiche) und die Ergebnisse der Gewinn-und-Verlust-Rechnungen ausgewertet. Zweck der Revision ist die Beurkundung der Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses der Produktionseinheiten (Bilanz, Gewinn-und-Verlust-Rechnung, Planabrechnung) durch Erteilung eines „Bestätigungsvermerks“. Erst mit diesem Vermerk und durch einen positiven Prüfungsbericht wird das vom Arbeitgeber Staat eingestellte Führungspersonal der VEB und Kombinate durch diesen selbst für ihre Tätigkeit in der vergangenen Wirtschaftsperiode entlastet. Prüfungsobjekte bei den zentralen und örtlichen Staatsorganen sind die Jahresabrechnungen der Finanz-, Haushalts-, Kredit- und Valutapläne, die Gesetzestreue bei der Erfüllung der ihnen aufgetragenen Aufgaben und der sparsame und pflegliche Umgang mit Staatsvermögen. Entdecken die Revisionsinstanzen bei ihren Prüfungen, daß einzelne Produktionseinheiten und Verwaltungen unwirtschaftlich gearbeitet haben, planwidrige Aktionen unternahmen oder gegen Gesetze verstießen, so dürfen sie bei kleineren Beanstandungen selbst Weisung erteilen, die aufgedeckten Fehlleistungen zu korrigieren. Bei größeren Vergehen müssen sie den Fall den übergeordneten Lenkungsinstanzen sowie den Gerichten übergeben. Sofern es sich nicht um einen Fall handelt, bei dem die Gerichte aufgrund der Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts zwingend eingeschaltet werden müssen, sorgt in den meisten Fällen das MdF für Abhilfe. Während der Wirtschaftsreform in der DDR (1963 bis 1970) hat die primäre Verantwortlichkeit für die Fr. gegenüber der volkseigenen Wirtschaft zweimal gewechselt. Zunächst erhielten die „Konzern“-Spitzen der VVB 1963/64 anstelle behördlicher Kontrollinstanzen den Auftrag, die Finanzwirtschaft der ihnen angegliederten VEB laufend zu überwachen und das betriebliche Rechnungswesen nach Abschluß jedes Wirtschaftsjahres nach Maßgabe staatlicher Prüfungsvorschriften zu revidieren. Die Fr. gegenüber den VVB übernahmen die 1963/64 neu eingerichteten „Industrie-Bankfilialen“ der damaligen Deutschen Notenbank (heute Staatsbank der DDR). Die VVB führten jedoch ihre Nachkontrolle nicht im Interesse der vorrangigen Durchsetzung der Staatsziele vor denen der Individual- und Betriebsinteressen durch. Wegen „Kumpanei“ mit den Kontrollierten wurden ihnen deshalb 1966 die primären Revisions- und Überwachungsbefugnisse wieder entzogen. Das Scheitern dieses Experimentes, die Verantwortlichkeit für Fk. und [S. 393]Fr. auf die VVB-Leitungen zu delegieren, rührte daher, daß durch die Umwandlung der VVB zu „Organen mit wirtschaftlicher Rechnungsführung“ diese mit ihren Betrieben zu einer Gewinn-und-Verlust-Gemeinschaft mit vielfach gleichen Interessen zusammenwuchsen. Aus diesen Gründen wurde Anfang 1966 das Revisionswesen einer unabhängigen staatlichen Instanz übertragen. Die fachliche Anleitung dieser Sonderbehörde liegt beim MdF. (Vgl. den Beschluß über die Aufgaben, die Arbeitsweise und den Aufbau der Staatlichen Finanzrevision vom 12. 5. 1967, GBl. II, S. 329 ff.) Finanzsystem; Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 390–393 Finanzamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FinanzorganeSiehe auch: Finanzkontrolle: 1969 Finanzkontrolle und Finanzrevision: 1975 1979 Zur Erfüllung ihrer Regierungsaufgaben und für die Bereitstellung von öffentlichen Leistungen erhalten die zentralen und örtlichen Staatsorgane finanzielle Mittel aus dem Öffentlichen Gesamthaushalt zugeteilt. Neben diesen Haushaltsorganen werden auch den im Staatseigentum befindlichen Betrieben und Kombinaten Geldmittel aus der Staatskasse zur Verfügung gestellt (z.B. für…
DDR A-Z 1985
Textilindustrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der Bezirksgeleiteten Industrie sind in der Textil- und Bekleidungsbranche (Bekleidungsindustrie) etwa 4.000 Arbeiter und Angestellte beschäftigt; in den Produktionsgenossenschaften des Handwerks (Handwerk, I. A.) ca. 12.000. In der T. sind in insgesamt 205 Betrieben 223.828 Arbeiter und Angestellte (7 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten) tätig (1982). Im Zeitraum 1970–1982 nahm die Zahl der Beschäftigten um 10 v.H. ab. Von 1970 bis 1982 hat sich die Bruttoproduktion der T. im Jahresdurchschnitt um 4,2 v.H. und damit im Vergleich zur gesamten Industrie unterdurchschnittlich erhöht (die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum jahresdurchschnittlich um 5,3 v.H.). Der jahresdurchschnittliche Produktionszuwachs der T. betrug im Zeitraum 1961–1965 2,5 v.H., 1966–1970 4,4 v.H., 1971–1975 5,3 v.H., 1976–1980 3,9 v.H. und 1981–1982 2,5 v.H. Die T. gehörte vor dem letzten Krieg zu den wichtigsten Industriezweigen Mitteldeutschlands. Gegenwärtig (1982) steht die T. mit 6,1 v.H. der industriellen Warenproduktion an achter Stelle aller 10 Industriebereiche. In der DDR führte die Vernachlässigung der Verbrauchsgüterindustrie zu erheblichem Rückstand auch in der T. In den letzten Jahren sind verstärkt Anstrengungen unternommen worden, moderne Technologien in der T. einzuführen. Das bisher dominierende Webverfahren bei der textilen Flächenherstellung wurde z.B. zunehmend durch eine Reihe effektiver Alternativtechnologien wie Wirken, Stricken, Nähwirken abgelöst. Die in der DDR entwickelte und mit großem Aufwand eingeführte Nähwirktechnik hat bisher — trotz produktionstechnischer Vorteile gegenüber der herkömmlichen Webtechnik — international aber keinen entscheidenden Durchbruch erzielen können. In der Gespinstherstellung wurde mit dem Turbinenspinnverfahren eine neue Generation der Baumwolltechnik zum Einsatz gebracht. Die Verarbeitung von Textilfäden und chemischen Endlosmaterialien zur Ablösung der arbeitsaufwendigen Gespinstherstellung stieg auf über 40 v.H. der gesamten Fadenverarbeitung. In der Raumtextilienindustrie wurde das klassische Baumwollbobinettverfahren fast vollständig durch die Rascheltechnik ersetzt. Der DDR-eigene Textilmaschinenbau (Kombinat Textima) stellt der T. vor allem Spinn- und Nähmaschinen sowie Flachstrick-, Kettenwirk- und Teppichwirktechnologien zur Verfügung. Webeautomaten und Spulmaschinen werden aus dem RGW bezogen. Die bedeutendsten Kooperationspartner der zentralgeleiteten T. sind das Kombinat Textima, Karl-Marx-Stadt (Textil- und Konfektionsmaschinen), mit 33.000 und das Chemiefaserkombinat „Wilhelm Pieck“, Schwarza, mit 29.000 Beschäftigten. Die Chemiefaserindustrie der DDR stellt der T. etwa 70 v.H. der verwendeten textilen Rohstoffe zur Verfügung. Die Chemiefaserproduktion wurde in den letzten Jahren stetig erhöht; 1982 betrug sie 276.400 t (1970: 162.700 t). Pro Kopf der Bevölkerung produziert die DDR somit 16,5 kg pro Jahr und besetzt damit einen Spitzenplatz im internationalen Vergleich. Das Produktionsverhältnis von zellulosischen zu synthetischen Fasern ist aber weiterhin ungünstig (1:1,6). Das Fehlen hochwertiger Natur- und Synthefasern begrenzt seit Jahren das Wachstum der T. ebenso wie die Drosselung von Neu- und Erweiterungsinvestitionen. Die Spinnereien und Zwirnereien, die in ihrer überwie[S. 1356]genden Zahl zu den Kombinaten Wolle und Seide/Meerane und Baumwolle/Karl-Marx-Stadt gehören, standen 1982 weniger Naturfasern zur Weiterverarbeitung zur Verfügung als noch 1970. Während die Baumwolleinfuhren durch eine Erhöhung um 23 v.H. 1982 gegenüber 1981 das Niveau des Jahres 1970 wieder erreichten, wurde die Einfuhr von Schurwolle gegenüber 1970 um 45 v.H. vermindert. Die annähernde Verdoppelung der heimischen Schafwollproduktion konnte den Einfuhrrückgang nicht ausgleichen. Die T. ist vor allem im Bezirk Karl-Marx-Stadt konzentriert. Auf diesen Bezirk entfielen 1982 51,5 v.H. der Bruttoproduktion der T. der DDR. Der Bezirk Dresden stand mit 17 v.H. an zweiter und der Bezirk Erfurt mit 10,8 v.H. an dritter Stelle. Industrie. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1355–1356 Territorialverteidigung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TheaterSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR seit 1968 ein eigenständiger Industriebereich, zu dem folgende Zweige zählen: Industrien zur Aufbereitung textiler Rohstoffe; Spinnereien und Zwirnereien; Industrie textiler Flächengebilde; Wirkereien und Strickereien; Textilveredelungs- und -reparaturbetriebe. Anleitendes Organ für die zentralgeleitete T. ist das Ministerium für Leichtindustrie. In der…
DDR A-Z 1985
Friedensvertrag (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche KoexistenzSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…
DDR A-Z 1985
Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED (1985)
Siehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Der Punkt~42 des Statutes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 legt das Verfahren zur Wahl des S. des ZK fest und umschreibt zugleich — wenn auch nur in sehr allgemeiner Form — dessen Aufgaben: „Das Zentralkomitee wählt: zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das Politbüro; zur Leitung der laufenden Arbeit, hauptsächlich zur Durchführung und Kontrolle der Parteibeschlüsse und zur Auswahl der Kader, das Sekretariat; den Generalsekretär des Zentralkomitees.“ 1. Zur Geschichte des Sekretariats des ZK. Nach Gründung der SED (April 1946) wurde die Partei von einem Parteivorstand (PV; aus dem später das ZK hervorging) geleitet, der seinerseits aus seinen Reihen als eigentliche Parteiführung das Zentralsekretariat (ZS) wählte. Dieses vereinigte in sich die Funktionen, die heute zwischen dem Politbüro (PB) und dem S. des ZK aufgeteilt sind. Das ZS war, wie anfänglich alle Leitungsgremien der SED, paritätisch aus früheren SPD- bzw. KPD-Mitgliedern zusammengesetzt. Ihm gehörten anfänglich neben den beiden Parteivorsitzenden (Otto Grotewohl, Wilhelm Pieck) 14, nach dem II. Parteitag der SED (September 1947) 16 Mitglieder an. Nach der Flucht des ZS-Mitgliedes und früheren Sozialdemokraten Erich Gniffke wurde die Parität auch auf dieser Ebene — unmittelbar vor der 1. Parteikonferenz der SED (25.–28. 1. 1949) — durch die Zuwahl von Otto Buchwitz (ehem. SPD) und Wilhelm Koenen (ehem. KPD) auf der Sitzung des PV vom 24. 1. 1949 aufgegeben. Auf der gleichen Sitzung wurde — in Annäherung der Führungsstruktur der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) — eine wesentliche Veränderung der Parteispitze der SED beschlossen: ein PB und das „Kleine Sekretariat des PB“ wurden gebildet. Das Kleine S. hatte 5 Mitglieder (Ulbricht, Dahlem, Oelßner, Edith Baumann, Wessels); es wurde von Walter Ulbricht geleitet. Neben Ulbricht war auch Franz Dahlem zugleich Mitglied des PB. Als Folge dieser Strukturveränderungen wurde das ZS im Sommer 1949 aufgelöst. Das Kleine S. wurde im Verlauf des Jahres 1949 in S. des ZK umbenannt und damit auch nach außen seine Eigenständigkeit unterstrichen. Das vom III. Parteitag (1950) beschlossene 2. Statut der SED übertrug dem S. „die allgemeine Leitung der Organisationsarbeit und die tägliche operative Führung der Tätigkeit der Partei“. 2. Mitglieder des Sekretariats des ZK. Neben dem Generalsekretär Erich Honecker (geb. 1912), der die Sekretariatssitzungen ebenso leitet wie die Sitzungen des PB, gehören dem S. (1984) 11 Sekretäre an: Hermann Axen (geb. 1916) für internationale Verbindungen; Horst Dohlus (geb. 1925) für Parteiorgane; Werner Felfe (geb. 1928) für Landwirtschaft; Herbert Häber (geb. 1930) für Westfragen; Kurt Hager (geb. 1912) für Kultur und Wissenschaft; Joachim Herrmann (geb. 1928) für Agitation und Propaganda; Werner Jarowinsky (geb. 1927) für Handel und Versorgung; Egon Krenz (geb. 1937) für Sicherheitsfragen, Jugend und Sport; Ingeburg Lange (geb. 1927) für Frauenfragen; Günter Mittag (geb. 1926) für Wirtschaft; Konrad Naumann (geb. 1928), Zuständigkeit unbekannt. Sämtliche Sekretäre des Zentralkomitees (ZK) der SED (mit Ausnahme von Ingeburg Lange, die nur den Status eines Kandidaten hat) sind zugleich Mitglieder des Politbüros des ZK der SED. I. Lange wurde auf der 10. ZK-Tagung (Oktober 1973) zum Sekretär gewählt; seitdem ist damit wieder eine Frau Mitglied des S. Das Durchschnittsalter der Sekretäre lag 1984 bei 59 Jahren. Alle Sekretäre haben ein persönliches Büro mit 3–5 Mitarbeitern. Die Leiter dieser Büros haben den Status eines ZK-Abteilungsleiters und nehmen an den Besprechungen der Abteilungsleiter des ZK gleichberechtigt teil. Politbüro-Mitglieder und -Kandidaten, die nicht zugleich Sekretäre des ZK sind, verfügen ebenfalls über eigene Mitarbeiter im ZK-Apparat bzw. über kleinere Stäbe für besondere Aufgaben. 3 Sekretäre des ZK leiten zugleich eigene Abteilungen im ZK-Apparat: H. Dohlus die Abteilung Parteiorgane, H. Häber die Westabteilung und I. Lange die Abteilung Frauen. 3. Der ZK-Apparat. Wichtigstes Arbeitsinstrument des S. des ZK ist der ZK-Apparat. Er umfaßt mehr als 40 Abteilungen mit ca. 2.000 hauptamtlichen Mitarbeitern sowie die zentralen Parteiinstitute (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED [AfG]; Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED [IML]; Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED [ZSW]; Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED [PHS]). Die Abteilungen leisten die tägliche politische Arbeit. Je nach Größe und Aufgabenstellung sind die Abteilungen in „Sektoren“ unterteilt, an deren Spitze ein Sektorenleiter steht. Die Einrichtungen des zentralen Parteiapparates erarbeiten nicht nur für die führenden Parteiinstanzen, sondern auch für staatliche und andere Institutionen und Organisationen „Vorschläge zur Klärung herangereifter Probleme und zur Neufassung gesetzlicher Bestimmungen“. Durch ihr Expertenwissen sind die Sektoren- und Abteilungsleiter in der Lage, auch eigene Vorschläge zu unterbreiten. Sie beeinflussen damit wesentlich den Entscheidungsmechanismus sowohl im Politbüro und im S. des ZK als auch im Ministerrat, in den einzelnen Ministerien sowie die damit zusammenhängende Gesetzgebungstätigkeit der Volkskammer. Gemäß dieser Aufgabe entsprechen die Abteilungen in ihrer fachlichen Zuordnung und ihrer inneren Struktur vielfach den Organen des zentralen Regierungsapparates. Es entspricht dem Verständnis von der „führenden Rolle“ der Partei, wenn sich Staats[S. 1145]funktionäre (Minister, Staatssekretäre usw.) den „Empfehlungen oder Anregungen“ eines Leitungsorganes der Partei — wie es die Abteilungen des ZK sind — nicht entziehen können. Die ZK-Abteilungen leiten die entsprechenden Abteilungen auf der Bezirks- und Kreisebene an. Ferner halten sie den Kontakt zu entsprechenden Abteilungen des sowjetischen ZK und den anderen „Bruderparteien“. Der ZK-Apparat verfügt über eine eigene Grundorganisation der SED. Neben ZK-Abteilungen mit primär politischen Aufgaben gibt es solche mit überwiegend organisatorisch-technischen Funktionen. Zu nennen ist z. B. das ZK-eigene Fernmeldewesen. Die parteieigenen Verlage werden von der Abteilung Zentrag geleitet. Die parteieigenen Wirtschaftsbetriebe unterstehen ebenfalls einer eigenen ZK-Abteilung. Der ZK-Apparat verfügt für seine Zwecke über eine hervorragend ausgestattete EDV-Anlage, eine entsprechende Datenbank und für die Zwecke der Kaderpolitik über eine umfangreiche Personenkartei. Die Bedeutung des ZK-Apparates geht u.a. aus der Bestimmung des Statutes der SED hervor, nach der die Leiter der ZK-Abteilungen der Bestätigung durch das ZK bedürfen. Eine größere Zahl von Abteilungsleitern gehört zudem selbst dem ZK als Mitglied bzw. Kandidat an. 4. Arbeitsweise des Sekretariats des ZK. Das S. des ZK tagt — soweit bekannt — wöchentlich (jeden Donnerstag) unter Vorsitz des Generalsekretärs Erich Honecker. Die gesamte laufende Parteiarbeit wird durch das S. des ZK vorgeplant, angeleitet und koordiniert. Da gegenwärtig alle Sekretäre zugleich Mitglieder oder zumindest Kandidaten des Politbüros (PB) sind, verfügen sie über eine das gesamte politische System der DDR erfassende Entscheidungskompetenz. Ihre Führungsfunktion ist sowohl politisch-ideologisch über die „führende Rolle der Partei“ begründet, als auch Ausfluß des im ZK-Apparat vorhandenen Sachwissens. Dieses setzt die Sekretäre und ebenso die Abteilungsleiter des ZK instand, sich fachlich auch gegenüber leitenden Funktionären im Staats- und Wirtschaftsapparat durchzusetzen. Trotzdem ist das Nebeneinanderbestehen von 2 — gemessen an der fachlichen Kompetenz — in etwa gleichwertigen Apparaten von Partei und Staat bei gleichzeitiger politischer Nachordnung des Staatsapparates hinter den Apparat der SED keineswegs frei von Konflikten. Es kann jedoch kaum ein Zweifel daran bestehen, daß sich bei gravierenderen Meinungsunterschieden die Partei nach wie vor durchsetzen kann. Die tatsächliche Abgrenzung der Aufgaben zwischen S. des ZK und Politbüro ist nicht eindeutig nachvollziehbar. Es lassen sich allenfalls die Schwerpunkte der Tätigkeit der beiden Leitungsorgane feststellen. Danach beschäftigt sich das S. vor allem mit Parteiangelegenheiten (Parteischulung der SED; Parteiwahlen der SED; Kaderpolitik, Direktiven und Stellungnahmen an die Bezirks- und Kreisleitungen, Kontrolle der unterstellten Apparate durch die jeweiligen ZK-Abteilungen und spezielle Arbeitsgruppen sowie Kommissionen) sowie mit der laufenden Anleitung des Staatsapparates (der Ministerien, zentralen Ämter usw.). Das PB konzentriert sich — soweit sichtbar — auf politische Grundsatzfragen, die Staat und Gesellschaft als Ganzes betreffen; aber auch mit einer Fülle von Einzelproblemen, die offensichtlich strittig geblieben sind und auf den unteren Ebenen nicht zufriedenstellend entschieden bzw. geklärt werden können. Außerdem trifft das PB eine Reihe ihm vorbehaltener Personalentscheidungen; für andere Kaderfragen liegt die Aufgabe der Kontrollnomenklatur beim PB. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, daß auch das PB auf die Vorarbeiten im ZK-Apparat angewiesen ist. Als organisatorische Schalt[S. 1146]stelle zwischen dem S. des ZK und dem PB fungiert das Büro des PB, an dessen Spitze mit dem Rang eines ZK-Abteilungsleiters Gisela Glende steht. Zu den Aufgaben dieses Büros gehören auch die Organisation von Konferenzen auf höchster Ebene, die Abwicklung des parteieigenen Kurierdienstes und die Anleitung der technischen bzw. Verwaltungsabteilungen des ZK. Die herausragende, politisch dominierende Stellung des S. des ZK ergibt sich nicht zuletzt aus dessen Einfluß auf die Kaderpolitik. Alle entscheidenden Führungspositionen in Partei und Staat sind in der Nomenklatur des ZK erfaßt und werden von dem S. des ZK ausgewählt. 5. Das Informationssystem der Partei. Die SED verfügt über ein eigenes ausgedehntes Informationssystem, das vom ZK-Apparat angeleitet und kontrolliert wird. Es dient sowohl dazu, die Partei mit den Beschlüssen der Parteiführung vertraut zu machen, wie umgekehrt, sich über die Stimmung in der Partei und damit in der Gesamtgesellschaft im ZK-Apparat zu informieren: a) Das Zentralorgan „Neues Deutschland“, die theoretische Zeitschrift der SED „Einheit“, das Funktionärsorgan der SED „Neuer Weg“ sowie die parteiinternen „Informationen“ veröffentlichen regelmäßig Beschlüsse, Reden und Direktiven der Parteiführung, Hinweise über die Durchführung der Parteipolitik, Informationen zur politischen Lage usw. Ferner erscheinen seit Gründung der SED die „Dokumente der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands. Beschlüsse und Erklärungen des Zentralkomitees sowie seines Politbüros und seines Sekretariats“ (bis 1984: 18 Bände). b) Auf Konferenzen und Tagungen werden die 1. Sekretäre der Bezirks- und Kreisleitungen der SED, aber z. B. auch die Generaldirektoren der Kombinate durch Mitglieder der Parteiführung über die aktuellen Schwerpunkte der Parteipolitik, der Wirtschaftspolitik usw. informiert und erhalten Instruktionen für ihre Arbeitsgebiete. c) Der Informationsvermittlung dienen ebenfalls die Besuche und Reden von Mitgliedern der Parteiführung in den territorialen Parteiorganisationen bzw. in Großbetrieben und staatlichen Institutionen. d) Ein ausgedehntes Instrukteur- und Organisatorenwesen, d.h. die Delegation von Mitarbeitern des zentralen Parteiapparates in bestimmte staatliche Institutionen, Parteiorganisationen, Großbetriebe, ermöglicht sowohl eine unmittelbare Anleitung wie auch die Durchführung und Auswertung von Experimenten bei Umstrukturierungen und anderen Reformvorhaben. e) Innerhalb der SED besteht ein eigenes, formalisiertes System der Parteiinformation, durch das regelmäßig von unten nach oben über den Verlauf von Mitgliederversammlungen, Stimmungen, besondere Probleme usw. informiert wird. Es wird durch zusätzliche Berichtsanforderungen von oben ergänzt. f) Regelmäßige Meinungsbefragungen und Erhebungen aus besonderem Anlaß ergänzen diese Informationsmöglichkeiten der Parteiführung. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1144–1146 Seestraßenordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SektierertumSiehe auch: Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED: 1975 1979 Sekretariat des ZK der SED: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Der Punkt~42 des Statutes der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) von 1976 legt das Verfahren zur Wahl des S. des ZK fest und umschreibt zugleich — wenn auch nur in sehr allgemeiner Form — dessen Aufgaben: „Das Zentralkomitee wählt: zur politischen Leitung der Arbeit des Zentralkomitees zwischen den Plenartagungen das…
DDR A-Z 1985
Kybernetik (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche Weltanschauung“ zu lösen vorgab, konnte nur als eine Konkurrenzwissenschaft eingestuft werden. Da sie ferner nicht ohne weiteres mit der orthodoxen Lehre vereinbar schien, mußte sie als schlechthin falsch gelten. So wurde noch 1952 die K. als eine „kapitalistische Pseudowissenschaft“, als eine „Wissenschaft der Obskuranten“ abgestempelt. Erst nach dem Tode Stalins, etwa seit 1954, vollzog sich auch in der DDR mit der Aufgabe der starren dogmatischen Haltung gegenüber der K. ein Wandel. Die Diskussionen wandten sich Mitte der 50er Jahre Versuchen zu, die K. selbst und die in ihr verwendeten Begriffe neu zu bestimmen und dem Marxismus-Leninismus anzupassen. Trotzdem scheiterten in dieser Anfangsphase erste Versuche, die K. insbesondere für die Volkswirtschaft nutzbar zu machen. Die ideologischen Bedenken gegen die K. als Wissenschaft wurden vollends erst 1960/61 zurückgestellt, wesentlich deshalb, weil man aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage hoffte, mit Hilfe der K. das wirtschaftliche Planungssystem zu verbessern. In der DDR wandte sich vor allem der Technikphilosoph und Systemtheoretiker G. Klaus der K. und ihren Anwendungsproblemen zu. Er versuchte u.a. die Aussagen der K. mit zentralen Axiomen und Postulaten des Dialektischen Materialismus zu vereinen, um sie so in [S. 780]das marxistische Weltbild integrieren zu können. Klaus arbeitete zwischen dem von Marx, Engels und Lenin entwickelten Kategoriengebäude der Dialektik und der K. Gemeinsamkeiten heraus und interpretierte Teile der marxistischen Lehre neu. Der theoretische Durchbruch der K. als eines neuen Forschungsgebiets kündigte sich auf der im April 1961 veranstalteten Gründung der „Kybernetik-Philosophie-Gesellschaft“ an. Für die weitere Durchsetzung kybernetischer Vorstellungen in der DDR lieferte dann u.a. das 1961 von Klaus verfaßte Buch „Kybernetik in philosophischer Sicht“ die notwendige ideologische Absicherung. Im Jahr 1961 wurde schließlich eine Kommission für K. bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) gegründet. In den Jahren 1962–1968 kam es zu einer Reihe von Aktivitäten, die die K. „aufwerten“ und popularisieren sollten. Hervorzuheben ist vor allem die K.-Konferenz im Oktober 1962 zum Thema „Die Bedeutung der K. für Wissenschaft, Technik und Wirtschaft in der DDR“ mit Beteiligung von Wissenschaftlern aus anderen RGW-Ländern. Zur Rationalisierung der Wirtschaft kündigte der Erste Sekretär der SED, Ulbricht, den Einsatz der K. und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung auf der 2. ZK-Tagung im November 1962 an. Auf dem VI. Parteitag der SED (1963) erfuhr die K. im Zuge umfangreicher Reformvorschläge zur Wirtschaftsplanung und -verwaltung besondere Beachtung, So enthielt das auf diesem Parteitag verabschiedete Parteiprogramm mehrere grundsätzliche Aussagen über die Rolle und Bedeutung von K. und elektronischer Datenverarbeitung für die Durchführung der neuen Wirtschaftspolitik. Dieser politisch-ideologischen Leitlinie folgend, zeigte sich auch auf dem VII. Parteitag der SED im April 1967 das Bestreben von Partei- und Wirtschaftsführung, die K. auch weiterhin als Instrument des Planungssystems einzusetzen. Die zunehmende Bedeutung der K. machte jedoch um 1968 aufgrund enttäuschter Erwartungen bei der Verwirklichung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) einer distanzierteren Betrachtungsweise Platz. Gleichwohl entwickelte sich die K. für andere sozialwissenschaftliche Disziplinen zu einem unentbehrlichen Instrument. Ihre Anwendungsmöglichkeiten in der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft wurden ebenso wie ihre Bedeutung im Rahmen der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre herausgestellt. Im Zuge der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 beschlossenen stark modifizierten polit-ökonomischen „Generallinie“ wurden auch neue ordnungspolitische Prioritäten gesetzt. Die SED-Führung glaubte, einen Trend zur Entideologisierung, ja Entdogmatisierung wichtiger Wissenschaftsbereiche festzustellen. Das Politbüromitglied K. Hager machte auf diesbezügliche Gefahren aufmerksam: „So wichtig Kybernetik und Systemtheorie sind und bleiben, so können wir natürlich nicht zulassen, daß sie an die Stelle des Dialektischen und Historischen Materialismus, der politischen Ökonomie des Sozialismus, des wissenschaftlichen Kommunismus oder auch der sozialistischen Leitungswissenschaft treten.“ Seine Kritik an der Systemtheorie gipfelte in der Warnung vor der Gefahr, daß „die Sprache einer Spezialwissenschaft die politische Sprache einer Partei wird“ und daß die Partei damit aufhöre, „eine marxistisch-leninistische Partei zu sein“ (K. Hager, Einheit Nr. 11/1971, S. 1215). Diese Kritik machte den Bruch mit den bisher auch von der Parteiführung vertretenen Positionen besonders deutlich. K., Informationswissenschaft und [[Operationsforschung wurden in ihrer politisch-ideologischen Bedeutung stark reduziert und auf den Status von instrumentellen Hilfswissenschaften zurückgestuft. Aufgrund dieser neuen Einschätzung spielte seitdem in der Gesellschaftspolitik der SED die K. nur noch eine relativ untergeordnete Rolle. Gelegentliche offiziöse Aussagen zeigen jedoch, daß die neue Parteiführung unter Honecker auf eine kontrollierte Anwendung der K. nicht zu verzichten gedenkt. So soll nach den von der SED auf dem IX. Parteitag (1976) festgelegten Beschlüssen u.a. die mathematisch-kybernetische Grundlagenforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR weiterhin eine beachtliche Rolle spielen (Mathematik). Information. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 779–780 Kurorte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LaienkunstSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der K. standen die Parteiideologen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) lange Zeit ablehnend gegenüber. Diese Ablehnung hatte ihren Grund in dem vermeintlichen Anspruch der K., allgemeine Gesetzmäßigkeiten in Natur, Technik und Gesellschaft entdecken und erklären zu können. Eine Wissenschaft mit einem derartig universellen Gültigkeitsanspruch, die ähnliche Aufgaben wie der Marxismus-Leninismus als „wissenschaftliche…
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Arbeitsorganisation, Wissenschaftliche (WAO) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe Leistungen ermöglichen sowie ihre allseitige körperliche und geistige Entwicklung fördern …“ Die wissenschaftliche Organisation des Arbeitsprozesses setzt umfassende Kenntnisse über das körperliche und geistige Arbeitsvermögen der Menschen unter den spezifischen Bedingungen verschiedenartiger Arbeitsprozesse voraus. Diese Kenntnisse werden durch die Arbeitswissenschaften bereitgestellt: Arbeitsingenieurwesen, Arbeitshygiene, Arbeitsmedizin, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitssoziologie, Arbeitsökonomie, Arbeitspädagogik usw. Die Umsetzung und Verwirklichung dieser arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis ist Aufgabe der WAO. II. Entwicklung der WAO Bereits in seiner im Frühjahr 1918 erschienenen Schrift „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“ [S. 67]verweist Lenin auf die Notwendigkeit der Steigerung der Arbeitsproduktivität durch eine grundsätzliche Verbesserung der Arbeitsorganisation unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik. Dieser Forderung entspricht in ihren Grundzügen die Interpretation der WAO, wie sie auf der 2. Allunionskonferenz zur WAO im März 1924 gegeben wurde. WAO wurde damals bestimmt als „Prozeß der Einführung der durch Wissenschaft und Praxis erzielten Vervollkommnung zur Erhöhung der allgemeinen Arbeitsproduktivität in die vorhandene Arbeitsorganisation“. Bis Anfang der 30er Jahre kam der WAO in der UdSSR große Bedeutung zu. Die zunächst kritische und von ideologischen Dogmen frei geführte Diskussion bewegte sich vor allem um das Problem der Anwendbarkeit tayloristischer Prinzipien unter den Bedingungen des sozialistischen Aufbaus in der Sowjetunion. Mitte der 30er Jahre mußten sowohl die theoretischen als auch die praktischen Bemühungen um eine den spezifischen Aufbaubedingungen angemessene Arbeitsorganisation aufgegeben werden. Gesellschaftliche Organisationen, die sich mit Problemen der WAO befaßten, wurden aufgelöst, wissenschaftliche Forschungseinrichtungen geschlossen, Fachzeitschriften mußten ihr Erscheinen einstellen. Die Herstellung und Wiederherstellung der industriellen Basis des Landes als typisch extensive Reproduktionsform (Reproduktion) war zweifellos ein objektives Hindernis für eine sinnvolle Anwendung wissenschaftlicher Formen der betrieblichen Arbeitsorganisation. Dennoch waren es aber vor allem subjektive Faktoren, die die Beseitigung der WAO in der UdSSR auslösten. Stalin glaubte auf ein wissenschaftliches Herangehen an die Probleme der Arbeitsorganisation prinzipiell verzichten zu können, zumal die dogmatische Ablehnung der Verwendung von Erfahrungen kapitalistischer Länder im Bereich der WAO eine unüberwindliche ideologische Barriere darstellte. An die Stelle wissenschaftlicher Erkenntnis setzte Stalin eine politisch organisierte Wettbewerbsbewegung, die in der Stachonow-Bewegung ihren Höhepunkt fand. Ziel dieser Bewegung war es, die betrieblichen Arbeitsnormen zu erhöhen. Durch optimale Arbeitsvorbereitung gelang es einzelnen Arbeitern, aber auch ganzen Arbeitskollektiven, die bestehenden Normen erheblich zu überbieten. Diese Bestleistungen sollten sodann zur Norm für die gesamte Belegschaft innerhalb dieses Arbeitsvollzuges gemacht werden (Sozialistischer Wettbewerb). Erst Ende der 50er Jahre gewann die WAO in der UdSSR wieder an Bedeutung. Die Beseitigung einer Reihe ideologischer Hemmnisse der Stalin-Ära auf dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) ermöglichte die sachliche Auseinandersetzung mit den Problemen der Arbeitsorganisation, zumal die wissenschaftlich-technische Entwicklung nach neuen Formen der Rationalisierung und Organisation des Arbeitsprozesses drängte (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]). Seit der „Allunionskonferenz zur Arbeitsorganisation in Industrie und Bauwesen“, die im Juni 1967 in Moskau stattfand, existiert eine für alle Mitgliedsstaaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verbindliche Definition für die WAO in Gestalt einer Empfehlung. In den Verlautbarungen der Allunionskonferenz heißt es: „Unter den gegenwärtigen Bedingungen ist eine solche Arbeitsorganisation als wissenschaftlich anzusehen, die auf den Errungenschaften der Wissenschaft und der systematisch in die Produktion überführten fortgeschrittenen Erfahrungen beruht, die es gestattet, Technik und Menschen im einheitlichen Produktionsprozeß bestmöglich miteinander zu vereinigen, die die effektivste Ausnutzung der Material- und Arbeitsressourcen sowie die allmähliche Verwandlung der Arbeit in das erste Lebensbedürfnis fördert.“ Eine prinzipielle Abgrenzung zwischen Arbeitsorganisation einerseits und WAO andererseits läßt sich — im Selbstverständnis der Arbeitswissenschaftler der DDR — aus der Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung nicht herleiten, da sich der Unterschied zwischen beiden Begriffen „vor allem aus der Methode, aus dem Herangehen an die Lösung ein und derselben Probleme, aus dem Grad der wissenschaftlichen Begründung der konkreten Lösungen“ ergebe. III. Entwicklung der Arbeitswissenschaften und Maßnahmen zur Durchsetzung der WAO in der DDR Die Entwicklung der Arbeitswissenschaften und der WAO in der DDR steht in engem Zusammenhang mit der politischen und ökonomischen Entwicklung. Ähnlich wie in der UdSSR gibt es auch in der DDR bis Mitte der 50er Jahre kaum Bemühungen um eine WAO. Auch danach (bis Anfang der 60er Jahre), nach dem Beginn der Umstellung von vorwiegend extensiver zur intensiven Reproduktion, beläßt das wesentlich auf Mengenkennziffern ausgerichtete Planungssystem (Planung) beginnende arbeitswissenschaftliche Untersuchungen im Bereich ihrer „Mutterwissenschaften“. Ansätze einer Integration einzelner Disziplinen der Arbeitswissenschaften sind noch kaum vorhanden. Bis 1963 sind es vor allem Arbeitsökonomie und Arbeitsmedizin, seit Anfang der 60er Jahre auch Arbeitspsychologie (Psychologie, IV. A.), die als Einzeldisziplinen der Arbeitswissenschaften in der DDR Forschungsergebnisse vorlegen. Im Bereich der Arbeitsökonomie (einer traditionellen Disziplin der marxistisch-leninistischen Wirt[S. 68]schaftswissenschaft) wurden allerdings Grundlagen für die Bestimmung von Faktoren und Kennziffern zur Messung und Steigerung der Arbeitsproduktivität gelegt. Vor allem auf dem Gebiet der Arbeitsnormung, der Festlegung von Prinzipien und Methoden der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbs, der Neuererbewegung und der Entlohnung nach der Arbeitsleistung konnte die Forschung vorangetrieben werden. Die Arbeitsmedizin, als Einheit von Arbeitsphysiologie, Arbeitshygiene und Arbeitspathologie verstanden, bemühte sich um arbeitshygienische Normen und — im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutz — um Richtlinien für den Bereich des Betriebsgesundheitswesens (Gesundheitswesen). Institutionell fanden diese Ansätze ihren Niederschlag in der Gründung des Zentralinstituts für Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz in Dresden. 1965 fand eine Teilung dieses Instituts in das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit (ZFA) und das Zentralinstitut für Arbeitsschutz (ZIAS) statt. Daneben wurde das Deutsche Institut für Arbeitsmedizin in Berlin-Lichtenberg gegründet. Zahlreiche Schriftenreihen wie „Fragen der Arbeitsökonomik“ (seit 1954), „Arbeitsschutz“ (seit 1956) und Zeitschriften wie „Arbeitsökonomik und Arbeitsschutz“ (seit 1957; 1963 in „Arbeit und Arbeitsrecht“ umbenannt), „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ u.a. sorgen für die Verbreitung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der DDR. Die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 1963 stand im Zeichen der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung. Die mit der Reform einsetzende, durch die Einführung wertmäßig orientierter Plankennziffern charakterisierte stärkere Ökonomisierung des Planungssystems, die zunehmende Bedeutung von Aufwand-Nutzen-Kalkülen in der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und nicht zuletzt die zunehmende Knappheit der Arbeitskraft zwangen zur „Intensivierung der Reproduktion“ und „Rationalisierung der Arbeitsprozesse“ (Intensivierung und Rationalisierung). Diese Faktoren wurden in ihrer Bedeutung für die Arbeitsorganisation auf der gemeinsamen Konferenz des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates der DDR über „Sozialistische Rationalisierung und Standardisierung“ erst im Juni 1966 diskutiert und in die Reformpraxis eingeordnet. Auf dieser in Leipzig abgehaltenen Konferenz wurde als Grundlage der Analyse des Arbeitsprozesses die „Einheit von Ökonomie, Technik und Organisation“ herausgestellt. Im Ergebnis dieser Konferenz erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR über die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, Nr. 18, vom 2. 3. 1967). Die vom VII. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (April 1967) erneut vorgenommene Einschätzung, daß die sozialistischen Produktionsverhältnisse gesiegt und der Sozialismus sich auf seiner eigenen ökonomischen Basis entwickle, wurde programmatisch in die Forderung umgesetzt, das entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus im Zusammenhang mit der Meisterung der Aufgaben auf wissenschaftlich-technischem Gebiet „proportional und allseitig“ zu gestalten. Ulbricht erhob das umfassende Studium aller Bedingungen der Arbeit zur „entscheidende(n) Grundlage für qualitative Veränderungen in der Produktion und für die hohe Steigerung der Produktivität“. Die Feststellung des VII. Parteitages, daß die besten Produktionsergebnisse dort erzielt worden seien, wo die fortgeschrittensten Erkenntnisse der technischen, ökonomischen und arbeitswissenschaftlichen Disziplinen zusammenhängend für die Praxis nutzbar gemacht wurden, führte zu der Forderung nach stärkerer Kooperation und Integration der arbeitswissenschaftlichen Einzeldisziplinen. Die Folge war zunächst die Publikation einiger arbeitswissenschaftlicher Lehrbriefreihen mit dem Ziel besserer Schulung des Führungspersonals, der „leitenden Kader“. U.a. erschienen: „Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung“ (1967/68 insgesamt 33 Hefte), „Arbeitsschutz“ (1968/69 insgesamt 20 Hefte), „Arbeitshygiene, Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie“ (1970/71 insgesamt 22 Hefte). Aus der großen Reihe weiterer Publikationen sei die Zeitschrift „Sozialistische Arbeitswissenschaft“ erwähnt, die 1969 aus der Zeitschrift „Arbeitsökonomik“ hervorging. Die Konstituierung einer angewandten Arbeitswissenschaft in der DDR vollzog sich schrittweise: 1. Als ergänzende Maßnahme zum „Beschluß über die Grundrichtung des Arbeitsstudiums …“ sind die von einem Autorenkollektiv der Abteilung Arbeitsstudium des Staatlichen Amtes für Arbeit und Löhne beim Ministerrat (Staatssekretariat für Arbeit und Löhne) und der Abteilung Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsnormung des Zentralen Forschungsinstituts für Arbeit formulierten „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ vom 6. 11. 1968 zu verstehen. 2. Im Januar 1971 wurde in Dresden gemeinsam vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und dem Zentralen Forschungsinstitut für Arbeit beim Staatlichen Amt für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR eine arbeitswissenschaftliche Konferenz abgehalten. Ausgehend von der besonderen gesellschaftlichen Rolle und Bedeutung der Anwendung der Arbeitswissenschaften im Rahmen der WAO wird nunmehr die Gesamtheit der praktischen Regelungen und [S. 69]Maßnahmen, die sich auf das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren des Arbeitsprozesses beziehen und somit Arbeitsstudium, Arbeitsgestaltung, Arbeitsklassifizierung, Arbeitsnormung, die Stimulierung und das Arbeitseinkommen der Werktätigen umfaßt, als WAO definiert. Diese Entwicklung wurde auf dem VIII. Parteitag der SED (Juni 1971) im wesentlichen bestätigt. In der Direktive für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971–1975 wird die WAO explizit als Bestandteil der sozialistischen Rationalisierung aufgeführt. Als weitergehende Maßnahme ist die Forderung des VIII. Parteitages zu verstehen, die folgenden Maßnahmen zu verbindlichen Leitungsaufgaben zu erklären: Die „Methoden zur Gestaltung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation“ in Verbindung mit der Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Betriebswirtschaftslehre breiter anzuwenden, »durch wissenschaftliche Organisation der Arbeit, durch sorgfältige Arbeitsstudien und rationelle Arbeitsgestaltung beste Voraussetzungen für hohe Arbeitsleistungen zu schaffen, bei der Entwicklung und Herstellung von Produktionsmitteln „verstärkt arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen und dadurch von vornherein gute Arbeitsbedingungen und eine hohe Arbeitsschutzgüte zu gewährleisten“. Um die Durchsetzung der Maßnahmen der WAO in den Betrieben zu beschleunigen und deren Integration in den Betriebsplan zu sichern, wurde im April 1973 die AO über die Planung von Maßnahmen der WAO in den volkseigenen Betrieben und Kombinaten erlassen (GBl., SDr. Nr. 754 vom 1. 6. 1973). Dennoch ließen sich die Maßnahmen der WAO nicht reibungslos in die betriebliche Praxis umsetzen. Dies galt und gilt sowohl hinsichtlich der Integration der WAO in den Betriebsplan im allgemeinen als auch im Hinblick auf Kontrollierbarkeit und Abrechenbarkeit der Ergebnisse einzelner Maßnahmen der WAO. So stellte das Zentrale Forschungsinstitut für Arbeit in einer Zwischenbilanz zur WAO in der betrieblichen Praxis fest, daß zwar zahlreiche Betriebe „im Interesse einer systematischen und planmäßigen Intensivierung der Reproduktionsprozesse auch Maßnahmen der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation in ihre Pläne“ aufnahmen, andere Betriebe „hingegen die Möglichkeiten der WAO nicht oder nicht ausreichend“ nutzten. Viele dieser Betriebe „beschränkten sich auf sporadische Aktivitäten, die dazu noch neben oder außerhalb des Betriebsplanes standen“. Im November 1974 fand in Bernau bei Berlin ein Erfahrungsaustausch über die Verwirklichung der WAO in den Betrieben der DDR statt, der gemeinsam vom Bundesvorstand des FDGB und vom Staatssekretariat für Arbeit und Löhne beim Ministerrat der DDR veranstaltet wurde. Trotz einer insgesamt positiven Bilanz wurden auch auf dieser Veranstaltung erhebliche Mängel in der betrieblichen WAO-Arbeit deutlich. Es wurde vor allem kritisiert, daß sich die meisten Betriebe in der Anwendung der Maßnahmen der WAO ausschließlich den technischen Hauptprozessen, also der unmittelbaren Produktion zugewendet haben. Dadurch wurden die ohnehin organisatorisch und technologisch rückständigen Produktionshilfs- und Produktionsnebenprozesse noch zusätzlich vernachlässigt. Um derartigen Mängeln entgegenzuwirken, erließ der Ministerrat der DDR am 17. 4. 1975 eine AO zur Richtlinie über die Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation (GBl. I, 1975, Nr. 19). In dieser AO sind im Vergleich zu ihrer Vorgängerin die Vorschriften zur Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse in der betrieblichen Praxis wesentlich erweitert und ausgestaltet worden. Gleichzeitig stand diese Richtlinie in engem Zusammenhang mit den Vorschriften für die Jahresplanung 1976 sowie für den Fünfjahrplan 1976–1980. Präzisiert wurden vor allem die Verantwortlichkeit der Leiter für die Einführung der WAO, die vordringlichen Aufgaben der Leitung und Planung sowie die praktischen Schritte bei der Lösung dieser Aufgaben. So enthielt auch die Direktive des IX. Parteitages der SED zum Fünfjahrplan 1976–1980 die Forderung nach „umfassender Anwendung arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse im Rahmen der WAO“. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED wurde ebenfalls die WAO mehrfach als wesentliches Instrument zur Erfüllung der sog. Hauptaufgabe in ihrer „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ erwähnt. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 widmet der Arbeitsorganisation das vierte Kapitel unter der Überschrift: Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin. Aus der Verpflichtung der Betriebe, „solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, resultiert die Aufgabe, „den Arbeitsprozeß unter aktiver Teilnahme der Werktätigen nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu gestalten und alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß zu schaffen“ (AGB § 71). Gleichzeitig wird der Betrieb aufgefordert, Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der WAO zu fördern sowie moralisch und materiell anzuerkennen (AGB § 71). [S. 70]<IV. Zum aktuellen Stand der WAO> Als Hauptbestandteile der WAO werden unterschieden: das Arbeitsstudium, die Arbeitsgestaltung, die Arbeitsklassifizierung, die Arbeitsnormung sowie die materielle Stimulierung (Lohnformen und Lohnsystem, II.). Diese Hauptbestandteile der WAO werden zugleich auch als ihre Instrumente verstanden und geben als solche ihre Realisierungsbereiche sowie die zeitliche Aufeinanderfolge ihrer Anwendung an. Auf die betriebliche Arbeitsorganisation angewendet zielen diese Instrumente vor allem in folgende „Arbeitsrichtungen“: Vervollkommnung der Organisation am Arbeitsplatz, Verbesserung der Versorgung der Arbeitsplätze, Vervollkommnung der Arbeitsmethoden und -verfahren, Vervollkommnung der innerbetrieblichen Arbeitsteilung und -kooperation, Vervollkommnung der Arbeitsnormung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Aus den Arbeitsrichtungen der WAO wird deutlich, daß sie vornehmlich der innerbetrieblichen Rationalisierung von Arbeitsvollzügen und -prozessen dient. Die mit Hilfe der WAO erreichte Steigerung der Arbeitsproduktivität jedes einzelnen soll zu einer Steigerung der Produktivität der Betriebe führen und gesamtwirtschaftlich betrachtet eine Intensivierung des gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozesses bewirken. Die Früchte dieser Intensivierung sollen sodann in Form einer Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen jedem einzelnen Gesellschaftsmitglied zugute kommen. Ausgehend vom VIII. Parteitag der SED galt für die erste Hälfte der 70er Jahre die These, daß eine Ausgestaltung der Sozialpolitik die Voraussetzung für eine umfassende Intensivierung der Volkswirtschaft sei. Die erhöhten Anforderungen an die Leistungsbereitschaft der Werktätigen, so wurde erkannt, waren nur durchsetzbar, wenn gleichzeitig ein größeres Angebot an Waren und Leistungen von seiten des Staates zur Verfügung gestellt wurde. Diese ‚soziale Dimension‘ der Intensivierung prägte den Fünfjahrplan 1971–1975 sowohl konzeptionell als auch in den praktischen Ergebnissen. Die sich verschärfende wirtschaftliche Lage der DDR zwang die DDR-Führung Mitte der 70er Jahre zu einer Abkehr von diesem Kurs. Die einsetzende Sparpolitik zwang zu einem Umdenken auch hinsichtlich des Verhältnisses zwischen Intensivierung und Sozialpolitik. Diesen Sachverhalt charakterisierend, zog Honecker auf der 11. Tagung des ZK der SED 1979 folgende Bilanz: „Der wirtschaftliche Leistungsanstieg kann heute nicht mit den Mitteln und Methoden vom Anfang der siebziger Jahre organisiert werden … Jeder sozialpolitische Fortschritt verlangt ein stärkeres Wachstum der Arbeitsproduktivität als damals.“ Damit reduzierte sich die soziale Dimension der Intensivierung innerbetrieblich auf das Postulat einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Diese sollten von nun an quasi als Ersatz für einen weiteren Ausbau sozialer Leistungen dienen. Mit der 1976 begonnenen Umgestaltung des Entlohnungssystems durch die Einführung neuer Grundlöhne (Lohnformen und Lohnsystem, VI.) hatte die WAO mittels ihrer Instrumente, der analytischen Arbeitsbewertung und der Arbeitsnormung, zumindest vorläufig auch ein griffiges Rezept für die Anbindung der Entlohnung an die tatsächlich erbrachte Leistung gefunden. Die Einführung der Grundlöhne gilt mit dem Jahr 1982 jedoch als „im wesentlichen abgeschlossen“, obwohl bis zu diesem Zeitpunkt nur 1,8 Mill. Produktionsarbeiter und 600.000 Meister, Hoch- und Fachschulkader in die Reform einbezogen waren. Statt dessen sollen jetzt neue, vor allem qualitative Leistungskennziffern bei der Festlegung der Entlohnung Anwendung finden (vgl. Sozialistische Arbeitswissenschaft, H. 1/1984, S. 8 f.). Dabei wird der WAO erneut eine Schlüsselrolle zugeschrieben. Der Anreiz, der durch mögliche Einkommenssteigerung bei erhöhter Leistungsabgabe entsteht, ist allerdings dann begrenzt, wenn dem Einkommenszuwachs kein entsprechendes Waren- und Leistungsangebot gegenübersteht. Entsprechend verlagerten sich diese im Rahmen der WAO anvisierten Programme zur Steigerung der Arbeitsproduktivität auf die ‚weitere Ausprägung des sozialistischen Charakters der Arbeit‘ durch die Gestaltung „persönlichkeitsförderlicher, progressiver Arbeitsinhalte“ (Arbeitsgestaltung). Zwischen dem anspruchsvollen Programm zur Herstellung progressiver Arbeitsinhalte und der betrieblichen Realität am Arbeitsplatz besteht trotz eines eindrucksvollen theoretischen Vorlaufs bis heute eine große Lücke. Diese wird sowohl wegen der mit ihrer Überwindung notwendig verbundenen sozialen Verschiebungen als auch hinsichtlich des technisch und technologisch Machbaren in absehbarer Zeit nicht zu schließen sein. Verläßliche Angaben über die ökonomischen Ergebnisse aus der Anwendung [S. 71]der WAO fehlen, da bei dem Ausweis der eingesparten Arbeitszeit auch die sich aus der „Anwendung wissenschaftlich-technischer Ergebnisse“ ergebende mitgezählt wird (vgl. Tabelle). Jürgen Straßburger Literaturangaben Arbeitswissenschaften für Ingenieure. Einführung in die Arbeitswiss. u. ihre Anwendungen in der soz. Volkswirtschaft. 4., völlig neubearb. Aufl. Leipzig: Fachbuch Verl. 1980. Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. <LI>Deppe, Rainer, u. Dietrich Hoß: Sozialistische Rationalisierung. Leistungspolitik u. Arbeitsgestaltung in der DDR. Frankfurt a. M./New York: Campus 1980. (Forschungsberichte des Instituts für Sozialforschung, Frankfurt.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 66–71 Arbeitsökonomie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsproduktivitätSiehe auch die Jahre 1975 1979 I. Definition In der DDR wird WAO heute wie folgt definiert: „Wissenschaftliche Arbeitsorganisation (WAO) ist die Gestaltung des Zusammenwirkens der Werktätigen mit ihren Arbeitsmitteln und ihren Arbeitsgegenständen, ihrer Beziehungen untereinander im Arbeitsprozeß sowie der Umweltbedingungen entsprechend den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Sie hat das Ziel, solche Bedingungen für die Tätigkeit der Werktätigen zu schaffen, die ihnen hohe…
DDR A-Z 1985
Produktionsberatungen, Ständige (1985)
Siehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die Werktätigen ihre Mitwirkungsrechte bei der Leitung der Produktion, insbesondere bei der Verbesserung des Produktionsablaufs (Intensivierung und Rationalisierung), und ihre Kontrollrechte gegenüber den Betriebs- und Abteilungsleitern bei der Planaufstellung und Plandurchführung unter Leitung der Betriebs- bzw. Abteilungsgewerkschaftsleitungen (BGL bzw. AGL) ausüben sollen (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). — Die StPB. galten lange Zeit als wichtige Einrichtung der Sozialistischen ➝Demokratie im Betrieb. Seit 1980 werden sie jedoch in den Veröffentlichungen des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) nicht mehr erwähnt und sind auch unter den Kommissionen der BGL nicht mehr aufgeführt worden. Statt dessen sind anscheinend die Rechte der Kommission für Arbeit und Löhne erweitert worden. Diese Kommission soll sich verstärkt für die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, für die Erreichung des „erforderlichen Rationalisierungsschubs“, die Senkung des Material- und Energieverbrauches, die verstärkte Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) usw. einsetzen, Aufgaben, die bisher vor allem den StPB. oblagen. Trotzdem scheinen in einer Reihe von (Groß-)Betrieben in den Gewerkschaftswahlen 1981/82 erneut Zentrale StPB. gewählt worden zu sein, wenn auch wesentlich weniger als in den Wahlen zuvor. Nach Angaben des Statistischen Jahrbuches der DDR von 1983 (in Klammern nachgestellt die Zahlen für die Jahre 1977 und 1979) gab es 1982 3.594 Zentrale StPB. (9.762; 6.843) mit 31.948 Mitgl. (95.555; 64.632). 2. Zur Geschichte der StPB. und der Produktionskomitees. 1955/56 wurden vom FDGB erstmals Produktionsberatungen (PB.) in den VEB in größerem Umfang systematisch durchgeführt, in denen am Arbeitsplatz mit den Funktionären der Werkleitungen über Planerfüllung, Verbesserung des Planablaufs, Senkung der Selbstkosten, Verpflichtungen im Sozialistischen Wettbewerb usw. diskutiert wurde. Unter dem Eindruck der sich während und nach den Unruhen in Ungarn und insbesondere in Polen bildenden Arbeiterräte gestand auch die SED-Parteiführung die probeweise Bildung von zumindest formal von den Gewerkschaften unabhängigen Arbeiterkomitees in 20 Betrieben zu. Nach Festigung der politischen und wirtschaftlichen Lage wurden diese offiziell auf der 35. Tagung des ZK der SED (3.–6. 2. 1958) und durch die Direktive des Präsidiums des BV des FDGB vom 29. 4. 1958 zugunsten von gewählten Ausschüssen der PB. als gewerkschaftliche Organe aufgelöst. Mit dem Beschluß der 35. Tagung des BV des FDGB (11.–13. 3. 1959), der vom Ministerrat der DDR am 9. 4. 1959 bestätigt wurde, entstanden aus diesen die StPB. auf Abteilungsebene und Zentrale StPB. (ZStPB.) für den Gesamtbetrieb. Im Zuge des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS), als die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) sich selbst stärker in den unmittelbaren Betriebsablauf einschaltete und der Versuch gemacht wurde, die Qualität der Mitwirkungsorgane durch die Einbeziehung einer größeren Zahl von Angehörigen der technischen und ökonomischen Intelligenz zu heben, wurden durch Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 29. 10. 1963 die ZStPB. in den Großbetrieben aufgelöst und an ihrer Stelle Produktionskomitees (PK.) gebildet. Die PK. fanden ihre gesetzliche Anerkennung durch den Beschluß des Ministerrats vom 27. 4. 1967 und wurden in der Verfassung von 1968 (Art. 44, 3) sowie im Gesetzbuch der Arbeit (§ 10 a) erwähnt. Unter unmittelbarer Leitung des Betriebsparteisekretärs waren in ihm der Vorsitzende der BGL, die Leiter der anderen im Betrieb vertretenen Massenorganisationen sowie die „qualifiziertesten Arbeiter, Ingenieure, Ökonomen, Wissenschaftler und leitende Kader“ vertreten. Die PK. sollten als herausgehobene und durch ihre Besetzung mit besonders befähigten Belegschaftsmitgliedern geeignete Beratungsgremien sowohl auf die Planaufstellung, die Ausarbeitung der betrieblichen Entwicklungsperspektive, die Einführung und Ausarbeitung neuer Fertigungsverfahren, die Betriebsorganisation, die Einhaltung der Koordinierungs- und Kooperationsverträge die Qualifizierung und Entwicklung der Kader (Kaderpolitik) als auch auf die Verbesserung der betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen Einfluß nehmen. Das PK. wurde zwar auf den gewerkschaftlichen Vertrauensleutevollversammlungen gewählt, war aber der Betriebsparteileitung zugeordnet. [S. 1047]Die teilweise Zurücknahme der Wirtschaftsreformen durch den VIII. Parteitag der SED 1971, verbunden mit der Stärkung des FDGB als dem maßgeblichen Träger der Mitwirkungsorgane im ökonomischen Bereich, hat, ohne daß eine Änderung der genannten gesetzlichen Regelungen über Einrichtung und Funktion der PK. zu diesem Zeitpunkt bekanntgeworden wäre, zu deren Auflösung geführt. An ihre Stelle sind durch Beschluß des BV des FDGB vom 18. 11. 1971 erneut ZStPB. getreten. In der am 7. 10. 1974 geänderten Verfassung der DDR werden die PK. nicht mehr erwähnt. Die Mitglieder der StPB. wurden bis zu den Gewerkschaftswahlen 1976/77 in einem eigenen, direkten Wahlgang gewählt. Danach wurden ihre Mitglieder wie die der anderen Kommissionen der BGL von dieser berufen und von einem BGL-Mitglied geleitet. ZStPB. sollten in Grundorganisationen des FDGB in der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, des Handels, in volkseigenen Landwirtschaftsbetrieben und Forschungseinrichtungen mit mehr als 50 Beschäftigten gebildet werden. Sie hatten je nach Größe des Betriebes 5–21 Mitglieder. Bei den Abteilungsgewerkschaftsleitungen war den BGL die Bildung von StPB. freigestellt. Sitzungen sollten einmal monatlich stattfinden; vierteljährlich waren die StPB. aufgefordert, über ihre Arbeit in Mitglieder- bzw. Vertrauensleutevollversammlungen zu berichten. Die Werk- bzw. Abteilungsleiter oder von ihnen bevollmächtigte Vertreter hatten auf Verlangen an den Sitzungen der StPB. teilzunehmen. Beschlüsse der StPB. hatten gegenüber den Wirtschaftsleitungen keine bindenden — das würde dem Prinzip der Einzelleitung widersprechen —, sondern lediglich empfehlenden Charakter. Die rechtliche Qualität der Empfehlung wurde jedoch dahingehend gestärkt, daß die betroffenen Leiter über die Verwirklichung von StPB.-Beschlüssen berichten bzw. begründen mußten, warum sie nicht realisiert worden waren. Die Hauptaufgabe der StPB. war die Anregung und Förderung von Rationalisierungsvorhaben: Einsparung von Arbeitsplätzen und Senkung der Kosten durch neue oder Verbesserung bereits installierter Produktionsverfahren, Hebung der Qualität der Produkte; Durchsetzung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation, Sicherung eines kontinuierlichen Produktionsprozesses, Verbesserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere des Arbeitsschutzes. Arbeitsgrundlage der StPB. waren vom Betriebsplan abgeleitete und von der BGL/AGL bestätigte Arbeitspläne. Die ZStPB. konzentrierten sich auf Schwerpunkte, die den Gesamtbetrieb betreffen, sie halfen ferner den BGL bei der Erarbeitung von Stellungnahmen zu den Betriebsplänen und den Betriebskollektivverträgen (BKV). Da sie vielfach sich mit anderen Gremien überschneidende Themen behandelten, war der Aufgabenbereich der StPB. niemals eindeutig abgegrenzt, was vielfach zu Doppelarbeit und Leerlauf führte. Soweit die StPB. ihre Arbeit ernst nahmen und auf die Werkleiter Druck auszuüben versuchten, um ihre Beschlüsse durchzusetzen (z. B. in den Jahren 1959/60) wurden sie wiederholt des Syndikalismus beschuldigt. Die hohen zeitlichen und fachlichen Anforderungen auf der einen, die erlebte Einflußlosigkeit auf der anderen Seite führten immer erneut zur Resignation bei den Mitgliedern der StPB. Der FDGB sah sich daher veranlaßt, in seiner Verbandspresse und intern in Anweisungen an die Vorsitzenden der BGL dazu aufzufordern, die Arbeit der StPB. zu verbessern bzw. die StPB. wieder arbeitsfähig zu machen. PB. ohne feste organisatorische Form gab es und gibt es weiterhin auf Brigade-, Meisterbereichsebene und in Kleinbetrieben aus aktuellem Anlaß, vor allem in Zusammenhang mit Schwierigkeiten der Planerfüllung sowie im Rahmen von Wettbewerbsverpflichtungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1046–1047 Presseamt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsfaktorenSiehe auch: Produktionsberatung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 Produktionsberatungen, Ständige (StPB): 1975 1979 Produktionsberatung, Ständige: 1965 1966 1969 1. Funktion und gegenwärtige Situation der StPB. Die StPB. sind bzw. waren Organe der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) in Industrie, Bauwesen, volkseigener Landwirtschaft, Handel, Transport- und Nachrichtenwesen sowie in Forschungseinrichtungen auf Betriebs- und Abteilungsebene, mit deren Hilfe die…
DDR A-Z 1985
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und seine organisatorische Gestaltung werden mit funktionalen Erfordernissen, die aus der Rolle und den Funktionen des Staates bei der Entwicklung der Gesellschaft resultieren, begründet. I. Organisation Das grundlegende Organisationsprinzip des St. ist der Demokratische Zentralismus. Es besagt, daß die Grundfragen der staatlichen Leitung und Planung zentral entschieden werden, daß diese Entscheidungen für die nachgeordneten Organe verbindlich sind, daß die Durchführung dieser Entscheidungen in eigener Verantwortung der nachgeordneten Organe erfolgt, daß eine strenge Staatsdisziplin durchgesetzt und die Mitwirkung der Bürger an der Ausarbeitung und Durchführung staatlicher Entscheidungen gewährleistet werden muß. Der demokratische Zentralismus regelt somit das Verhältnis der hierarchisch geordneten Ebenen im St. zueinander und bestimmt damit auch den jeweiligen Grad der Zentralisation, konstituiert aber auch die Mitwirkung der Bürger an den staatlichen Aufgaben als Ausdruck der Sozialistischen ➝Demokratie. Zum St. gehören: der Staatsrat, der Ministerrat mit den Ministerien, Staatssekretariaten, Ämtern, Kollegien der Ministerien, Verwaltungen [S. 1272]und anderen Organen, wie z. B. der Nationale Verteidigungsrat der DDR (NVR), die örtlichen Räte auf der Ebene der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden mit ihren Fachabteilungen und Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen, das Oberste Gericht mit den Bezirks- und Kreisgerichten (Gerichtsverfassung) sowie der Generalstaatsanwalt und die Bezirks- und Kreisstaatsanwälte (Staatsanwaltschaft), die Nationale Volksarmee (NVA), die Deutsche Volkspolizei (DVP) und die Organe der Staatssicherheit (Ministerium für Staatssicherheit). Generaldirektoren der Kombinate und der VEB gehören ebenfalls zum St. (Betriebsformen und Kooperation), nicht aber die Leiter anderer staatlicher Institutionen und Einrichtungen, wie z. B. Rektoren von Universitäten und Hochschulen. Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) ist staatlich strukturiertes Organ der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED); ihr Leiter ist Mitglied des Ministerrates. Die Spitze des St. bildet die Regierung als das höchste Exekutivorgan des Staates. Von 1949 bis 1960/61 und seit 1970/71 wurde bzw. wird die Regierungsfunktion vom Ministerrat wahrgenommen. Zwischen 1961 und 1969/70 hat der im September 1960 gegründete Staatsrat Regierungsfunktionen ausgeübt. In der Verfassung der DDR (in der Fassung vom 7. 10. 1974) heißt es: „Der Ministerrat ist als Organ der Volkskammer die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik.“ Er setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern und den übrigen Mitgliedern zusammen. II. Die Ministerien (M.) Die M. sind staatliche Organe, die für die zentrale Anleitung und Durchführung der staatlichen Aufgaben in den verschiedenen Gebieten (Wirtschaft; Industrieministerien), Innen-, Außen- und Sozialpolitik verantwortlich sind. Verantwortungsbereich und Kompetenzen sind im Statut des M. festgelegt. Die M. sind für die planmäßige Entwicklung der von ihnen geleiteten Industriezweige bzw. anderen Bereiche verantwortlich und verpflichtet, Beschlüsse der SED, die Gesetze sowie andere staatliche Rechtsnormen durchzuführen und die dafür notwendigen Entscheidungen zu treffen. Zu diesem Zweck haben sie das Recht, eigenverantwortlich am Rechtsverkehr teilzunehmen und vermögensrechtliche Beziehungen einzugehen, wozu ihnen durch den Staatshaushalt der DDR jährlich finanzielle Mittel in Form eines Haushalts übertragen werden. Zur Verwirklichung der dem M. übertragenen Leitungsaufgaben erläßt das M. Erlasse und Verordnungen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter wird nach arbeitsrechtlichen, in bestimmten Fällen nach verwaltungsrechtlichen Vorschriften gestaltet (Staatsfunktionär). Als Sitz aller M. ist Berlin (Ost) festgelegt. Die Bildung der M. als zweig- und bereichsleitende Organe wird durch die existierende Spezialisierung und Arbeitsteilung in der Gesellschaft im St. bedingt, wobei das Prinzip der Zweigleitung Ausdruck der zentralisierten staatlichen Leitung ist. Veränderungen der Zahl und der Art von M. erfolgen vor allem dann, wenn durch die Entwicklung der Produktion und der Struktur der Bereiche und Zweige, aber auch durch veränderte staatliche Leitungsaufgaben neue Strukturen erforderlich werden. Der Ministerrat legt die Grundsätze für die Tätigkeit der M. fest, bestimmt deren Aufgaben und übt die Kontrolle über ihre Verwirklichung aus. Er schafft die Voraussetzungen für die Koordination der M. untereinander bzw. mit den örtlichen Räten. A. Aufgaben der Ministerien Die Aufgaben sowie die Struktur der M. sind in einem Rahmenstatut (für Industrie-M. vgl. GBl. I, 1975, Nr. 7) bzw. in einem für das jeweilige Ressort geltenden Statut festgelegt. Die M. sollen ihre Aufgaben „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, auf der Grundlage der Verfassung der DDR, der Gesetze und anderer Rechtsvorschriften“ (Statut des M. der Justiz vom 25. 3. 1976, GBl. I, S. 185) erfüllen. Sie sind verpflichtet, mit anderen M. sowie zentralen staatlichen Instanzen zusammenzuarbeiten. Bei der Erfüllung ihrer fachspezifischen Leitungsaufgaben sind sie berechtigt, im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung (Anleitung und Kontrolle) den nachgeordneten Apparaten auf der örtlichen Ebene Weisungen zu erteilen. B. Die Leitung der Ministerien Die M. werden vom Minister nach dem Prinzip der Einzelleitung geleitet. Er hat die Befugnis, zur Wahrnehmung seiner Verantwortung rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen. Die dem Minister als Mitglied des Ministerrates übertragenen Rechte und Pflichten kann dieser nicht auf seine Stellvertreter übertragen. Die wichtigsten dieser Rechte und Pflichten sind: die kollektive Beratung und Beschlußfassung im Ministerrat; die Vorbereitung von Entscheidungen des Ministerrates und das Einbringen von Vorlagen; die Ausübung der Rechtsetzungsbefugnis; die Wahrnehmung von Regierungsverantwortung in auswärtigen Beziehungen, internationalen Gremien und Ausschüssen (z. B. des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Der Minister ist ferner höchster Disziplinarvorgesetzter seines Verantwortungsbereiches. Die Praxis zeigt jedoch, daß bei Verhinderung des Ministers diese Rechte und Pflichten von seinem 1. Stellvertreter wahrgenommen werden. C. Stellvertreter des Ministers Der Minister verfügt über mehrere Stellvertreter; ihre Zahl ist abhängig vom Umfang der vom M. [S. 1273]wahrzunehmenden Aufgaben und Außenbeziehungen. Der 1. Stellvertreter im Range eines Staatssekretärs ist verantwortlich für den Geschäftsbetrieb des M. Er vertritt den Minister. Die weiteren Stellvertreter sind für einzelne Bereiche des M. verantwortlich, haben aber gegenüber den Struktureinheiten der ihnen zugeordneten Bereiche (Abteilungen und Sektoren) kein leitungsbezogenes, sondern nur ein aufgabenbezogenes Weisungsrecht. Die Bereiche sind nach inhaltlichen (z. B. Weiterbildung, internationale Beziehungen), funktionalen (z. B. im Sicherheitsbereich) oder regionalen (z. B. im Außenwirtschafts- und Außenministerium) Kriterien organisiert. D. Organisationsstruktur der Ministerien Eine für alle M. verbindliche Organisationsstruktur gibt es nicht; der Ministerrat entscheidet nur über die Hauptstruktur. M. gliedern sich in der Regel in Hauptabteilungen (Hauptverwaltungen), Abteilungen (Verwaltungen) und Sektoren, wobei nur in großen M. Hauptabteilungen bzw. -verwaltungen bestehen. Durch Spezialisierung, Kooperation, Bildung von Kombinaten und Entwicklung neuer Industriezweige werden die inneren Strukturen der M. verändert; sie müssen den neuen Erfordernissen jeweils angepaßt werden. Die Struktureinheiten sind entweder dem funktionalen oder dem linearen Typ zuzuordnen. Bei dem funktionalen Strukturtyp werden die unterstellten Bereiche und Zweige durch den Minister und seine Stellvertreter mit Hilfe von Fachstäben geleitet, die für alle unterstellten Einheiten jeweils einen funktional bestimmten Bereich (Planung, Bilanzierung, Technik, Außenhandel usw.) bearbeiten. Bei dem linearen Typ der Leitung werden die jeweils unterstellten Industriezweige vom M. in allen Fragen komplex geleitet. Die Aufgabenstellungen der Abteilungen des M. sind zweigbezogen; ihre Leiter können im Auftrag des Ministers bzw. seines Stellvertreters gegenüber den Leitern der unterstellten wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen anleitend tätig werden. In den meisten M. findet sich ein gemischter Typ der Organisationsstruktur, d.h. die gleichzeitige Existenz von zweigbezogenen neben funktional aufgebauten Abteilungen und Sektoren. Die Stabsabteilungen des M. sind diesen Typen nicht zuzuordnen. Sie stehen vor allem dem Minister als Spezialistengruppen für bestimmte Fragen (grundsätzliche Probleme der Perspektiv- und Jahresplanung, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts) zur Verfügung, leisten analytische und prognostische Arbeit, ziehen aus wissenschaftlich-technischen sowie organisatorischen Entwicklungen Schlußfolgerungen und legen diese dem Minister zur Entscheidung vor. Die Entscheidungen des Ministers ergehen in der Form von Anordnungen, Durchführungsbestimmungen, Verfügungen, Richtlinien und Dienstanweisungen. Sie unterscheiden sich nach Dauer, Umfang, Inhalt und Adressatenkreis. E. Beratungsorgan Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen stehen dem Minister das Kollegium des Ministeriums und bestimmte Einrichtungen (Stäbe) zur Verfügung. Außerdem existieren als Beratungsorgane bei den meisten M. wissenschaftliche Beiräte für bestimmte Fachgebiete, wissenschaftliche Räte für den gesamten Bereich des Ministeriums und andere Beratungsgremien, wie z. B. der Hoch- und Fachschulrat beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen. Diese Gremien, deren Mitglieder vom Minister berufen und die häufig von leitenden Mitarbeitern des M. oder ihm unterstellten Einrichtungen geleitet werden, setzen sich aus Vertretern des St., Wissenschaftlern, Praktikern und Funktionären der im jeweiligen Bereich tätigen Massenorganisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Kammer der Technik [KDT]) sowie der SED zusammen. Sie werden über anstehende Entscheidungen informiert, diskutieren Vorlagen, informieren über bereichsbezogene Aspekte und Aktivitäten, geben fachspezifische Informationen und erstellen selbst, soweit sie dazu geeignet sind und beauftragt werden, Entscheidungsunterlagen. Sie können sich in Arbeitsgruppen und -kreise untergliedern und arbeiten nach einem mit dem Ministerium abgestimmten Arbeitsplan. F. Zusammenwirken von Ministerien Das Zusammenwirken von M. dient der Vorbereitung von Ministerrats-Entscheidungen und vollzieht sich meist in Form gemeinsamer Arbeitsgruppen. Bei der Durchführung komplexer Aufgaben kann der Ministerrat ein M. mit Koordinierungsaufgaben betrauen, wodurch dieses Leitungsfunktionen auch gegenüber ihm nicht unterstellten Einrichtungen wahrnehmen kann. G. Zusammenarbeit der Ministerien mit den Räten der Bezirke Die Beziehungen zwischen den M. und den örtlichen Räten sind nach dem Prinzip des Demokratischen Zentralismus gestaltet und sollen auf einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen beruhen. Die Formen der Zusammenarbeit reichen von gegenseitiger Information und Abstimmung, gemeinsamer Erarbeitung von Entscheidungsvorlagen bis zur arbeitsteiligen Durchführung bestimmter Vorhaben (Investitionsmaßnahmen). Diese Zusammenarbeit findet in der Hauptsache zwischen den Räten der Bezirke und den M. in sog. Komplexberatungen, z. B. bei vorbereitenden Plandiskussionen im Be[S. 1274]zirk, statt. Das Prinzip der doppelten Unterstellung erlaubt es dem Minister, dem Leiter des entsprechenden Fachorgans des Rats des Bezirks Anweisungen zu erteilen; Beschlüsse der Räte können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Ministerrat aufgehoben werden (§ 8 Abs. 4 Gesetz über den Ministerrat, GBl. I, 1972, S. 253). III. Andere zentrale Organe des Ministerrats Die anderen zentralen Organe des Ministerrats, wie die Staatssekretariate oder die zentralen Ämter, unterscheiden sich von den Ministerien hinsichtlich ihrer Aufgaben und der Führung z. T. dadurch, daß sie Querschnittsaufgaben wahrnehmen (Amt für Preise), nicht über mehrere Leitungsebenen verfügen und ihre Leiter in der Regel nicht Mitglied des Ministerrates sind (Ausnahmen: Amt für Preise, SPK, Staatl. Vertragsgericht, Staatsbank, Staatssekretariat für Arbeit und Löhne, Amt für Jugendfragen). Sie sind ansonsten den gleichen Prinzipien der Leitung und Organisation unterworfen. IV. Der Staatsapparat auf der örtlichen Ebene Die Räte und deren Fachabteilungen bilden den St. auf der örtlichen Ebene. Die Mitglieder der Räte werden durch die Volksvertretung gewählt, die Leiter der Fachabteilungen durch den Rat in Abstimmung mit dem Leiter des übergeordneten Fachorgans (im Falle des Bezirkes mit dem zuständigen Fachminister) berufen. Die Volksvertretung bestätigt die Entscheidung. Der Vorsitzende leitet den Rat; er ist berechtigt, den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane und den dem Rat unterstellten Einrichtungen und Betrieben Weisungen zu erteilen und deren Durchführung zu kontrollieren. Weisungen an den Vorsitzenden dürfen nur vom Vorsitzenden des übergeordneten Rates bzw. dem Vorsitzenden des Ministerrates erteilt werden. Die Leiter der Fachabteilungen haben das Recht, im Rahmen ihrer Kompetenzen im System der doppelten Unterstellung Weisungen an Leiter von Fachabteilungen nachgeordneter Räte zu erteilen, wovon der Ratsvorsitzende unterrichtet werden muß. Weisungen dürfen nicht in die von den örtlichen Volksvertretungen beschlossenen Pläne eingreifen, Entscheidungen der Räte können durch die Volksvertretung, den übergeordneten Rat und den Ministerrat aufgehoben werden. Die Beziehungen der verschiedenen Ebenen des St. werden durch rechtliche Regelungen fixiert. Sie sollen dem gesellschaftlichen Entwicklungsstand, den Anforderungen an die staatliche Leitung und den jeweiligen politischen und ökonomischen Zielsetzungen und Dringlichkeiten (z.B. rasche Umsetzung von wissenschaftlichen Ergebnissen in die Produktion) entsprechen. Das Prinzip des Demokratischen Zentralismus läßt die Regelung der Beziehungen auch dann zu, wenn eine rechtliche Fixierung noch nicht stattgefunden hat bzw. bestehende Regelungen durch neue Entwicklungen überholt worden sind. Deshalb sind die in der Verfassung und in einzelnen Gesetzen formulierten Vorschriften über Rolle und Funktion der Organe des St. nur bedingt geeignet, verbindliche Aussagen über deren jeweilige Bedeutung und Stellung zu machen. V. Partei und Staatsapparat Die marxistisch-leninistische Staatslehre definiert den sozialistischen Staat als wichtigstes Instrument der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Gestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung. Das Verhältnis von Partei und St. verdeutlicht die instrumentale Rolle des Staates. Die Beschlüsse der Partei sind die Grundlagen der staatlichen Normsetzung und verbindlich für die Arbeit des St. Seine Entscheidungen konkretisieren die Vorgaben der Partei, soweit diese nicht bereits detaillierte Durchführungsbestimmungen enthalten. Die Umsetzung der Parteibeschlüsse in die staatliche Tätigkeit erfolgt sowohl auf der zentralen wie auf der örtlichen Ebene durch verschiedene Methoden und Mechanismen. Gemeinsame Beschlüsse von Politbüro des ZK der SED und Präsidium des Ministerrats oder des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrats, in sozialpolitischen Angelegenheiten auch unter Beteiligung des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB, werden ohne Umsetzung direkt vom St. durchgeführt. Das Politbüro gibt dem Ministerrat Hinweise, Empfehlungen oder Anweisungen, in bestimmten Angelegenheiten tätig zu werden bzw. Vorlagen für Gesetze auszuarbeiten; diese werden dann über das Präsidium der Volkskammer der Volkskammer vorgelegt. Partei- und St. bilden gemeinsame Kommissionen bzw. Arbeitsgruppen zur Vorbereitung, operativen Durchführung und Kontrolle von Entscheidungen. Die Parteileitungen, d.h. die Sekretariate, geben dem St. der entsprechenden Ebene „Hinweise“ zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Sie legen die Grundzüge der Tätigkeit der Parteikader im St. fest. Mitglieder der hauptamtlichen Leitungen der SED sind befugt, an Sitzungen der Leitungsgremien des St. teilzunehmen, Konsultationen mit Staatsfunktionären durchzuführen und grundsätzliche Fragen der Durchführung der staatlichen Politik zu erörtern. Leitende Funktionen im St. werden von Mitgliedern der SED wahrgenommen, die faktisch als Beauftragte der Partei staatliche Funktionen ausüben. Die Vorsitzenden der Räte und anderer Einheiten des St. sind Mitglieder der Sekretariate der Parteileitungen der örtlichen Ebenen. Auf der zentralen Ebene sind z.B. der Vorsitzende des Ministerrates, seine beiden Ersten Stellvertreter sowie zwei Minister [S. 1275]Mitglieder des Politbüros des ZK der SED; die Vorsitzenden der Räte der Bezirke, der Bezirksplankommissionen und -wirtschaftsräte sind stets Mitglieder der Sekretariate der Bezirksleitung der SED. Die Partei besitzt das Recht, die von ihr als wichtig angesehenen Positionen im St. nach ihren Vorstellungen zu besetzen. Dies geschieht mit Hilfe des Nomenklatursystems (Kaderpolitik; Nomenklatur). Die Mitglieder der SED im St. werden in nach besonderen Vorschriften des Statuts arbeitenden Parteiorganisationen zusammengefaßt. Sie bzw. ihre Leitungen leisten politisch-ideologische Erziehungsarbeit, kontrollieren die Tätigkeit der Mitarbeiter und Institutionen bezüglich der Durchführung der Parteibeschlüsse, organisieren gemeinsam mit den Gewerkschaftsleitungen Kampagnen und Wettbewerbe, sorgen für die Schulung von Mitgliedern, Kandidaten und Parteilosen im Parteilehrjahr und die marxistisch-leninistische Weiterbildung mit Hilfe der Kreis- und Betriebsschulen des Marxismus-Leninismus, informieren die übergeordneten Parteileitungen über die Probleme der Organisationsbereiche und sind bemüht, neben politisch-ideologischen auch fachliche Anforderungen zu erfüllen, um so die — früher häufig zu beobachtende unzureichende — Autorität der Parteifunktionäre zu stärken. Die SED geht davon aus, daß der Parteiapparat die Funktionen des St. nicht übernehmen kann und darf. Er soll den St. als das wichtigste Instrument der Partei gemäß deren Beschlüssen anleiten. Entwicklungen kontrollieren und, falls notwendig, entstehende Konflikte rechtzeitig kanalisieren bzw. lösen. Zwischen Partei- und St. bestehen zahlreiche strukturelle Ähnlichkeiten. Die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder beider Apparate führen jedoch zu einer Reihe von Konflikten. Die wachsende Komplexität des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens, die sich daraus ergebenden, rasch wechselnden Aufgabenstellungen, die Forderungen nach erhöhter Effektivität von Leitungsprozessen, sowie die Tatsache, daß der St. stets unmittelbarer Adressat der Wünsche der Bevölkerung ist, wirken sich in besonderer Weise auf die Formen staatlicher Leitungstätigkeit aus und bedingen deren rascheren Wandel. Insofern bedeutet die Anweisung der Parteiführung an die örtlichen Parteileitungen, sich nicht in die Arbeit des St. im Sinne der Übernahme seiner Funktionen einzumischen, auch eine Anerkennung der Tatsache, daß die Tätigkeiten von Partei und St. sich gegenseitig bedingen und die Vermischung der Aufgaben die notwendige Arbeitsteilung durchbricht. So führen die Kooperationsformen zwischen Partei- und St. im Rahmen der Entscheidungsprozesse (Einleitung, Ausarbeitung und Durchführung von Entscheidungen für das Gesamtsystem DDR) zu einer weitgehenden fachlichen Abhängigkeit der Partei vom St. Die Kritik an Mängeln der staatlichen Leitungstätigkeit, der gelegentlich dem St. gegenüber erhobene Vorwurf des Bürokratismus und andere kritische Stellungnahmen seitens der SED richten sich vor allem gegen Einzelpersonen und Verfahrensweisen; sie markieren zugleich das Selbstverständnis der SED hinsichtlich des St. Eine Änderung im Verhältnis von Partei und St. als den beiden bedeutendsten Teilen des politischen Systems wird von der SED-Führung gegenwärtig als unmöglich erklärt, da damit die Machtfrage entscheidend berührt würde. Gero Neugebauer Literaturangaben Brandt, Hans-Jürgen: Die Kandidatenaufstellung zu den Volkskammerwahlen in der DDR. Entscheidungsprozesse und Auswahlkriterien. Baden- Baden: Nomos 1983. Glaeßner, Gerd: Herrschaft durch Kader. Leitung der Gesellschaft und Kaderpolitik in der DDR am Beispiel des Staatsapparates. Opladen: Westdeutscher Verl. 1977. Lapp, Peter Joachim: Der Staatsrat im politischen System der DDR (1960–1971). Opladen: Westdeutscher Verl. 1972. Lapp, Peter Joachim: Wahlen in der DDR. Wählt die Kandidaten der Nationalen Front. Berlin: Holzapfel 1982. Staatliche Leitung bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1982. Neugebauer, Gero: Partei und Staatsapparat in der DDR. Aspekte der Instrumentalisierung des Staatsapparates durch die SED. Opladen: Westdeutscher Verl. 1978. Wissenschaftliche Organisation der staatlichen Leitung. Grundriß. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Marxistisch-leninistische Partei und sozialistischer Staat. Gesamtherstellung: Gerhard Schüßler. Berlin (Ost): Dietz 1978. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft in der DDR. Studientexte für die politische Bildung. 2., verb. u. erw. Aufl., Opladen: Westdeutscher Verl. 1980. Sorgenicht, Klaus: Unser Staat in den achtziger Jahren. Berlin (Ost): Dietz 1982. Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3., bearb. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1270–1275 Staatsanwaltschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsarchive
Staatsapparat (1985) Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. stellt den Teil des Staates dar, der als vollziehend-verfügender Apparat der Volksvertretungen diesen die Ausübung staatlicher Macht ermöglicht. Gemäß dem Verständnis der marxistisch-leninistischen Staatslehre von der „Gewalteneinheit“ (gegenüber der „Gewaltenteilung“ in bürgerlich-parlamentarischen Systemen) wird der St. nicht als eigenständige „exekutive“ Gewalt gesehen. Seine Existenz und…
DDR A-Z 1985
Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich (1985)
Siehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der ihnen übertragenen Kompetenzen haben die St. das Recht, Verordnungen usw. zu erlassen, und üben gegenüber den nachgeordneten Instanzen Leitungsbefugnisse aus. Der St. für Arbeit und Löhne gehört dem MR an und ist in dieser Eigenschaft — wie alle Mitglieder des MR — von der Volkskammer gewählt. Ferner bestehen folgende StmeG.: für Berufsbildung, für Körperkultur und Sport sowie das Sekretariat des MR und der Staatssekretär für Kirchenfragen. Dem Vorsitzenden des MR unmittelbar zugeordnet sind die ebenfalls von St. geleiteten 2 Arbeitsgruppen „Organisation und Inspektion“ bzw. „Rationelle Energieanwendung“ sowie die „Hauptverwaltung“; diese St. führen ihre Amtsbezeichnung mit dem Zusatz „beim Vorsitzenden des Ministerrats“ bzw. „beim Ministerrat“. Ferner werden folgende staatliche Ämter (A.), die staatsrechtlich in etwa den gleichen Status wie die StmeG. haben, von St. geleitet: A. für Atomsicherheit und Strahlenschutz, A. für industrielle Formgestaltung. Das A. für Preise nimmt insofern eine Sonderstellung ein, als sein Leiter (Walter Halbritter [SED]) Minister und zugleich Mitglied des Präsidiums des MR ist. Hans Sattler [SED], Leiter des A. für Jugendfragen, gehört, obwohl nicht Träger einer besonderen Amtsbezeichnung, dem MR ebenfalls an. Diese Unterschiede in den Institutionenbenennungen und bei der Führung von Amtsbezeichnungen verdeutlichen, daß es offensichtlich keine eindeutigen Kriterien für deren Vergabe gibt. Die jeweilige aktuelle politische Bedeutung bestimmter von den StmeG. und A. zu lösenden Aufgaben kann ein wichtiger Grund sein für deren wechselnde Zuordnungen, Benennungen und Positionen in der staatlichen Leitungsspitze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1301–1302 Staatssekretariat für westdeutsche Fragen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsverbrechenSiehe auch: Staatssekretariate mit eigenem Geschäftsbereich: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich: 1975 1979 Die StmeG. sind zentrale staatliche Organe des Ministerrats (MR) für bestimmte, dauerhafte Aufgaben. Sie [S. 1302]werden wie die Ministerien nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundsatzfragen von einem Staatssekretär (St.) geleitet, der dem MR verantwortlich ist. Im Rahmen der…