DDR A-Z 1985
Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK) (1985)
Siehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine einheitliche IHK der DDR (GBl., Nr. 91) im Zuge des Neuen Kurses wiedererrichtet. Mit der VO über die IHK der Bezirke erfolgte 1958 (GBl. I, Nr. 61) eine erneute Umgestaltung. Das Präsidium und sein Apparat wurden aufgelöst. Die bisherigen Bezirksdirektionen wurden selbständige juristische Personen und den Räten der Bezirke, die Kreisgeschäftsstellen der IHK der Bezirke den Räten der Kreise unterstellt. [S. 617]Der IHK gehörten alle selbständig gewerblich tätigen Bürger, juristischen Personen und Personenvereinigungen an. Ausgenommen waren die halbstaatlichen Betriebe und Treuhandbetriebe, soweit sie staatliche Produktionsaufgaben durchführten, sowie Betriebe der pflanzlichen und tierischen Produktion, Handwerksbetriebe, Kleinindustriebetriebe und Einkaufs- und Liefergenossenschaften (Handwerk, IV.; Handwerkskammern der Bezirke). Die IHK, zur Teilnahme am Aufbau des Sozialismus verpflichtet, sollten private Händler zur Einbeziehung in den Kommissionshandel und bis 1972 private Betriebe zur Aufnahme staatlicher Beteiligungen gewinnen (Betriebe mit staatlicher Beteiligung). Sie unterstützten die örtlichen Staatsorgane beim Organisieren von Kooperationsbeziehungen zwischen sozialistischen und privaten Betrieben und mobilisierten ihre Mitglieder zur Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes. Sie schlossen ferner für die in den Mitgliedsbetrieben Beschäftigten Tarifverträge ab. Das Betätigungsfeld der IHK beschränkte sich seit der Verstaatlichung fast aller noch verbliebener halbstaatlicher und privater Betriebe in Industrie und Bau im Frühjahr 1972 vornehmlich auf die rd. 12.000 privaten Einzelhändler und Großhändler und die 26.000 Kommissionshändler (1980). — Die im Zuge der Gewerbeförderungspolitik seit 1976 zu verzeichnende Zunahme privater Einzelhandelsgeschäfte und Gaststätten brachte den IHK erstmals wieder einen Mitgliederzuwachs. Durch den Beschluß des Ministerrates vom 2. 2. 1983 (GBl. I, Nr. 6) wurden die IHK von den Handels- und Gewerbekammern der Bezirke (HGK.) abgelöst, die ihre Arbeit am 1. 7. 1983 aufnahmen. Sie unterscheiden sich nach dem Kreis ihrer Mitglieder und den von ihnen wahrgenommenen Funktionen kaum von den IHK. Die HGK. haben ihre Mitglieder bei der Erfüllung der diesen im Rahmen der Volkswirtschaftspläne übertragenen Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren, sind für deren fachliche und politische Qualifizierung verantwortlich und sollen für die Anwendung „bester technologischer und organisatorischer Lösungen“ in deren Betrieben Sorge tragen. Als Mitgliedsbetriebe werden genannt: private Einzelhandelsverkaufseinrichtungen einschl. Gaststätten mit und ohne Kommissionshandelsvertrag, Transport-, Verkehrs- und Dienstleistungsbetriebe sowie weitere Kleinbetriebe einschl. Gartenbaubetriebe und Kohlehandelsbetriebe. Entsprechend der Zusammensetzung ihrer Mitgliedschaft wirken die HGK. an den territorialen Planungen insbesondere der Planung des Handels- und Gaststättennetzes im regionalen Bereich mit. HGK. bestehen auf Bezirksebene und in Berlin (Ost). Sie werden von einem Direktor nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung geleitet. Der Direktor wird (ebenso wie sein Stellvertreter) von dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes berufen und abberufen; er untersteht diesem direkt. Zur Unterstützung ihrer Leitungstätigkeit berufen die Direktoren zeitweilige und ständige Kommissionen sowie Beratungsaktive. Für Kreise können eine oder mehrere Kreisgeschäftsstellen eingerichtet werden, die sowohl von dem Direktor der HGK. als auch von dem jeweiligen Rat des Kreises angeleitet werden. Die Tätigkeit der HGK. wird durch Umlagen von den Mitgliedern finanziert; diese Umlagen sind Pflichtbeiträge und Geldforderungen der Staatsorgane gleichgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 616–617 Industrie- und Handelsbank (IHB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustrievertriebSiehe auch: Industrie- und Handelskammer (IHK): 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Industrie- und Handelskammern: 1953 1954 Industrie- und Handelskammern der Bezirke (IHK): 1975 1979 Die IHK wurden unmittelbar nach Kriegsende als berufsständische Organisation aufgelöst, aber im Herbst 1945 von den Länderverwaltungen als Interessenvertretung der privaten Wirtschaft wieder zugelassen. Zum 31. 3. 1953 wurden sie erneut aufgelöst (GBl., Nr. 32) und am 6. 8. 1953 als eine…
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Wirtschaftswissenschaften (1985)
Siehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1. Fachgebiete. Bezeichnung für Wissenschaften, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen (Ökonomisches Grundgesetz). Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: a) die Politische Ökonomie, b) eine „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“, c) eine Sozialistische Betriebswirtschaftslehre, d) eine Lehre der Sozialistischen Wirtschaftsführung, e) Spezialdisziplinen wie Industrieökonomie, Agrarökonomie (Agrarwissenschaften), Handelsökonomie, Verkehrsökonomie, Finanzökonomie, Wissenschaftsökonomie, Militärökonomie, f) Disziplinen im Grenzbereich zu anderen Wissenschaften wie Wirtschaftsstatistik, Wirtschaftsmathematik, Ökonometrie, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsgeographie. Die W. beschränkten sich lange auf die aus dem Russischen übersetzte Politische Ökonomie als einer normativistischen Lehre auf der Grundlage — wie als Bestandteil — des Marxismus-Leninismus. Für die Planung, Leitung und Kontrolle eines industriellen Wirtschaftssystems erwies sie sich als nicht ausreichend, so daß heute Ergebnisse und Methoden der W. auch anderer Länder und Gesellschaftssysteme in die Diskussion einbezogen und z. T. angewendet werden. Heute versucht man, durch empirische Untersuchungen die Daten und Strukturen wirtschaftlich-sozialer Abläufe in einer sozialistisch verfaßten Industriegesellschaft zu gewinnen. Dies geschieht im Rahmen einer besonders seit Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963 geforderten „schöpferischen Weiterentwicklung“ der W., speziell der „ökonomischen Lehren des Sozialismus und des Übergangs zum Kommunismus“. In erster Linie erfolgt die Weiterentwicklung durch die Anwendung der Mathematik, entweder zur Formalisierung ökonomischer Strukturen (z.B. in der Form der Verflechtungsbilanzen) oder als Operationsforschung. Durch das NÖS bzw. ÖSS erfuhren die W. eine Aufwertung. Im Anschluß an den VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte eine engere Verbindung der Einzeldisziplinen mit der traditionellen Politischen Ökonomie. Das in der Schlußphase der Ära W. Ulbrichts unter der Leitung des Politbüros des ZK der SED erarbeitete Buch „Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR“, Berlin (Ost) 1969, wurde zurückgezogen und durch sowjetische Lehrbücher ersetzt. Seit 1973/74 sind erneut Lehrbücher zur Politischen Ökonomie, zur Volkswirtschaftsplanung und zur sozialistischen Betriebswirtschaft als DDR-Publikationen veröffentlicht worden, allerdings erneut in enger Anlehnung an die sowjetische Forschung und Lehre, deren Aussagen wieder stärker als allgemeingültig anerkannt werden. 2. Aufgaben, Forschung und Lehre. Die wesentlichen Aufgaben der W. sind: a) Grundlagen für die Beratung der Wirtschaftspolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) und des Staatsapparates zu schaffen; „Bestlösungen“ in Betrieben vergleichend zu untersuchen und als generelle Regelung für einen Wirtschaftszweig oder die Volkswirtschaft zu verallgemeinern; b) neue Erkenntnisse, Analysen und Vorschläge für die Lösung grundsätzlicher und aktueller Fragestellungen bereitzustellen; c) Wissenschaftler und Fachleute für die verschiedenen Wirtschaftsbereiche und die wirtschaftlich-politische Leitung und Planung aus- und weiterzubilden; d) die öffentliche Propagierung und Popularisierung der Wirtschaftspolitik. Der Gegenstand von Forschung und Lehre wird in erheblichem Umfang durch aktuelle Probleme der Wirtschaftspolitik bestimmt (Wirtschaft). Durch die Neuorientierung der Wirtschaftspolitik seit dem VIII. SED-Parteitag erfuhren die „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“ und die „sozialistische Betriebswirtschaftslehre“ eine Aufwertung als selbständige Disziplinen. Im Zentrum der W. steht jedoch unverändert die Politische Ökonomie; als wichtiges neues Arbeitsgebiet wurden die Probleme der wirtschaftlichen Zusammenarbeit mit RGW-Mitgliedsländern („sozialistische ökonomische Integration“, Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]) aufgenommen. Die Schwerpunkte der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung liegen bei den Themen a) der Politischen Ökonomie des Sozialismus (insbesondere der qualitativen Faktoren des Wirtschaftswachstums und des wissenschaftlich-technischen Fortschrittes), b) der sozialistischen Wirtschaftsführung (Leitungswissenschaft), c) der Planung, d) der sozialistischen Betriebswirtschaft, e) der Wirtschaftsintegration, f) des Agrar-Industriekomplexes, g) der Arbeitswissenschaft, h) der Sozial- und Bevölkerungspolitik, i) der Imperialismusforschung sowie neuerdings auch j) der Erschließung und Nutzung von Rohstoffen und Energieträgern. Als „Kardinalproblem“ sind der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung der 80er Jahre Lösungswege zur Steigerung der einzel- [S. 1521]und gesamtwirtschaftlichen Effizienz aufgegeben. Die Forschungsplanung 1981–1985 umfaßt 79 Schwerpunkte, die in 12 Forschungskomplexe gebündelt sind. Die Lehre umfaßt in der Grundstudienrichtung W. folgende Hauptgebiete: a) Politische Ökonomie des Sozialismus und des Kapitalismus, b) Geschichte der Politischen Ökonomie, c) Lehre der Volkswirtschaftsplanung, d) Betriebswirtschaftslehre, e) Statistik, f) Leitung der Wirtschaft, g) Wirtschaftsgeschichte und h) Elektronische ➝Datenverarbeitung (EDV). Die W. sind an fast allen Universitäten vertreten, ferner an einer Reihe spezieller Hochschulen (z.B. Hochschule für Landwirtschaft Bernburg) und Fachschulen. Wirtschaftswissenschaftliche Forschung wird auch an den Industriezweiginstituten der Ministerien durchgeführt (Forschung). Von herausragender Bedeutung sind die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ in Berlin-Karlshorst und das Zentralinstitut für Wissenschaften der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW). Leitende Institutionen für die W. sind das Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW) und die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG). Im Bereich des Staatsapparates sind es das Ökonomische Forschungsinstitut bei der Staatlichen Plankommission (ÖFI) und das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Zur einheitlichen Leitung und Koordinierung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung bestand von 1963 bis 1968 ein Beirat für ökonomische Forschung bei der Staatlichen Plankommission. 1972 wurde mit dem Wissenschaftlichen Rat für die wirtschaftswissenschaftliche Forschung bei der AdW ein Gremium mit vergleichbaren Aufgaben bei der AdW gegründet. Einfluß auf die Forschung nimmt auch die 1975 gegründete „Gemeinsame Kommission der Ökonomen der UdSSR und der DDR“ mit ihren Jahrestagungen. Ihre gemeinsamen Aktivitäten werden, parallel zum Rhythmus der Wirtschaftsplanung, in Fünfjahrplänen festgelegt. 17.305 Hochschulstudenten studierten 1982 im Fachgebiet W. Zwischen 1968 und 1972 stieg die Studentenzahl von 15.789 auf 25.456; seit dem Jahr 1972 sank die Studentenzahl von Jahr zu Jahr. Von 1972 bis 1976 absolvierten im Jahresdurchschnitt 5.341 Studenten ein wirtschaftswissenschaftliches Studium, 1982 waren es 4.000 Studenten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1520–1521 Wirtschaftsverträge, Internationale A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WissenschaftSiehe auch: Wirtschaftswissenschaft: 1960 1962 1963 1965 1966 Wirtschaftswissenschaften: 1959 1969 1975 1979 1. Fachgebiete. Bezeichnung für Wissenschaften, die wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge, Prozesse und Erscheinungen untersuchen und „ökonomische Gesetze“ in unterschiedlichen Gesellschaftssystemen erforschen (Ökonomisches Grundgesetz). Sie umfassen Forschung und Lehre. Zu den W. des Sozialismus werden gezählt: a) die Politische Ökonomie, b) eine „Theorie der…
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Markt und Marktforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert in der DDR nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche Wirtschaftsplanung, an der die wirtschaftsleitenden Organisationen und die Wirtschaftseinheiten nur vorbereitend und konkretisierend mitwirken. Ihre hauptsächliche Funktion ist die Realisierung der extern gefällten Planentscheidungen über Produktion, Investition und Konsumtion sowie Beschäftigung und Kapitalbildung. Wenn dennoch in der DDR die Bezeichnung „Sozialistischer M.“ verwendet wird, so wird damit nur noch zum Ausdruck gebracht, daß auch in der „Sozialistischen Planwirtschaft“ Rohstoffe, Zwischenprodukte, Fertigerzeugnisse und Dienstleistungen zwischen Produzenten, Verwendern und Konsumenten in einem institutionell abgegrenzten Bereich ausgetauscht werden. Dabei wird nach wie [S. 854]vor Geld als Tauschmittel verwendet (Geldtheorie und Geldpolitik). Der Austausch der Waren ist Teil der gesamt- und einzelwirtschaftlichen Planung und erfolgt zu den staatlich festgesetzten Preisen. Die Austauschprozesse sind gesetzlich geregelte Kauf- und Verkaufsbeziehungen zwischen Betrieben und staatlichen Einrichtungen aller Wirtschaftsbereiche auf der Grundlage von Plänen und in der Form von Wirtschaftsverträgen. Institutionell umfaßt der sozialistische M. neben den Absatzorganisationen der Fertigungsbetriebe und den Außenhandelsbetrieben (AHB) vor allem den staatlichen und genossenschaftlichen Binnenhandel sowie den Kommissionshandel. Bezeichnungen wie „geplanter M.“ und „organisierter M.“ weisen darauf hin, daß das Koordinationsprinzip der zentralen Planung auch im Handel herrschen soll. Durch direkte staatliche Leitung und Planung soll das Auftreten „spontaner M.-Kräfte“ verhindert werden. Da jedoch die privaten Haushalte in der DDR über die Verwendung der Einkommen für Konsumtion (Lebensstandard; Kaufkraft) und/oder Sparen im Rahmen der geplanten Angebote an Konsumgütern, Dienstleistungen und Sparmöglichkeiten selbständig entscheiden können und sich exakte Informationen über das zukünftige Konsumverhalten der privaten Haushalte nicht erheben lassen, stimmen geplantes Angebot und tatsächliche Nachfrage häufig nicht überein. Die Nichtübereinstimmung von Angebot und Nachfrage hatte allerdings bisher nur bedingt korrigierende Auswirkungen auf die Produktionsentscheidungen der folgenden Planperiode, da die Waren bei insgesamt noch knappem Warenangebot ohnehin abgesetzt werden konnten („Verkäufer-M.“). Unvollkommenheiten des Planungsablaufes bewirken ein gewisses Maß an Illegalität, insofern für knappe Konsumgüter wie auch für knappe Rohstoffe und Halbwaren „schwarze M.“ mit Preisen neben den offiziellen Planpreisen entstehen, auf denen sich Produzenten in Engpaßsituationen sowie Konsumenten versorgen. Erst bei der Anhebung des Versorgungsniveaus und einer weiteren Differenzierung des Angebots an Konsumgütern und Dienstleistungen, wie sie die Wirtschaftspolitik seit dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 anstrebt, erhalten die Fragen der Absatzwirtschaft auf dem Binnen-M. generell mehr Bedeutung. Die Sortimente sollen in qualitativer und quantitativer Hinsicht in einem höheren Maße dem tatsächlichen Bedarf entsprechen, als es in der Vergangenheit der Fall war. Von der zentralen Planung wird erwartet, daß sie mehr als bisher „gesellschaftliche Bedürfnisse“ und auch den privaten Bedarf als Ausgangspunkt wählt und flexibel auf Bedarfsschwankungen reagiert, ohne das Prinzip langfristig stabiler, d.h. einheitlich und auf Dauer festgelegter Verbraucherpreise zu verlassen. Die Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen und -einschätzungen sollen mehr Einfluß auf die Planentscheidungen gewinnen („Bedarfsforschung als untrennbarer Bestandteil der Planung und Bilanzierung“). Einer stärkeren Bedarfsorientierung des Angebots auf dem Binnen-M. steht bisher entgegen, daß neben einer Reihe praktischer Schwierigkeiten — wie z.B. unzureichenden Verbraucherbefragungen und dem Mangel an ausgebildeten M.- und Bedarfsforschern — die grundlegenden Kategorien wie „gesellschaftliche Bedürfnisse“, „absolutes und perspektivisches Bedürfnis“, „Bedarf“, wirtschaftswissenschaftlich noch unzureichend untersucht und geklärt wurden, so daß Industrie und Handel in der Wirtschaftspraxis von unterschiedlichen Begriffsinterpretationen ausgehen oder sogar ihre praktische Bedeutung für Produktionsentscheidungen generell leugnen. Ein weiteres Problem liegt darin, daß sich Produktion und Handel bei der hohen Außenwirtschaftsintensität der DDR auf die Spaltung der Bedürfnis- und Erzeugniskonzepte jeweils für den Binnen- und den Außen-M. einzurichten haben. In der Außenwirtschaft (Außenwirtschaft und Außenhandel) waren bereits Mitte der 60er Jahre die Instrumente, die eine bedarfsgerechte Produktion sichern helfen, ausgebaut worden. Hierzu zählen eine intensivierte M.-Forschung und -Werbung, die Bildung eigener und zentralisierter Absatzorganisationen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe und Kombinate sowie der Zusammenschluß von Warengruppen zu Handelsmarken. Nach der Reform der Außenhandelsorganisation Anfang 1981 sind an die Stelle der Außenhandelsbetriebe mit einer häufig sehr breiten Erzeugnispalette nunmehr stärker produktspezialisierte Handelsbetriebe getreten. In vielen Fällen unterstehen sie einer Kombinatsleitung, so daß die Abstimmung der M.-Analyse und -Beobachtung mit Entwicklungs- und Investitionskonzeptionen auf geringere organisatorische Barrieren stößt. II. Marktproduktion der Landwirtschaft Als landwirtschaftliche M.-Produktion wird der über den „Sozialistischen M.“ laufende Teil der landwirtschaftlichen Produktion verstanden. Sie umfaßt alle pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse, die zur Versorgung der Bevölkerung an staatliche Erfassungs- und Aufkaufsstellen oder an Betriebe der Verarbeitungsindustrie oder des Handels verkauft werden (staatliches Aufkommen der Landwirtschaft). Zur M.-Produktion zählen weiterhin die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut, Futtermitteln, Zucht- und Nutzvieh sowie die Direktverkäufe an den Einzelhandel, nicht dagegen der Eigenverbrauch der Landwirtschaftsbetriebe und der Verkauf von pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen an die Betriebsangehörigen. Die landwirtschaftliche [S. 855]M.-Produktion wird vorwiegend in Naturalkennziffern geplant und erfaßt. Der Plan enthält das staatliche Aufkommen und die Verkäufe an Saat- und Pflanzgut. III. Markt- und Bedarfsforschung Unter MBf. wird die systematische Untersuchung der inländischen Bedürfnis- und Bedarfsentwicklung und der Merkmale von Angebot und Nachfrage bei Gütern und Dienstleistungen des Binnen- und Außen-M. mit dem Ziel verstanden, die bisherige und gegenwärtige Lage zu analysieren, fortlaufend zu beobachten und zukünftige Bedarfs- und M.-Verhältnisse zu prognostizieren. Ihre Definition und die Aufgabenstellung im einzelnen erfolgten seit 1963, dem Beginn einer intensiveren Tätigkeit auf diesem Gebiet, nicht einheitlich. Kennzeichnend wurde, daß die MBf. sich nicht auf Absatz-Mf. und Beschaffungs-Mf. beschränkt, sondern darüber hinaus auch die Erkundung aller grundlegenden wirtschaftlichen, soziologischen, psychologischen und naturwissenschaftlich-technischen Faktoren eines gesamten M.-Gebietes anstrebt. Seit der auf dem VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 eingeleiteten Förderung der Konsumgüterproduktion wird der Bedarfsforschung größere Bedeutung zugemessen. Sie soll die notwendigen Informationen für kurz-, mittel- und langfristige Entscheidungen der Verbrauchsgüterfertigung in Form von M.-Prognosen, systematischen M.-Beobachtungen und gezielten M.-Untersuchungen bereitstellen. Folgende Aufgabengebiete der MBf. sind zu unterscheiden: A. Bedarfs- und Bedürfnisforschung Sie widmet sich der Analyse und Prognose des Gesamtumfangs des Warenbedarfs, des Volumens und der Struktur des Bedarfs einzelner „Bedürfniskomplexe“ und ausgewählter Konsumgüter oder Sortimente. Die Einteilung nach Bedürfniskomplexen folgt typischen menschlichen Lebensbereichen und -gepflogenheiten: Ernährung, Bekleidung, Freizeit, Wohnen, Hauswirtschaft, Körperpflege und Hygiene. Die derart umfassend konzipierte Bedarfs- und Bedürfnisforschung ist weitgehend identisch mit der in der Vergangenheit von den Arbeitskreisen „Lebensstandard“ und „Bedarfsforschung“ des Beirats für ökonomische Forschung der Staatlichen Plankommission vertretenen Lebensstandardforschung. Ziel der Bedarfs- und Bedürfnisforschung sind quantifizierte, langfristige Verbrauchsvoraussagen für einzelne Erzeugnisse und Sortimentsgruppen, die zukünftig notwendige Angebotsstruktur und die anzustrebende Sortimentszusammensetzung. Sie dienen als Grundlagen für die längerfristige Planung. Die Voraussagen sollen sich zu „Verbrauchsnormativen“ konkretisieren lassen. Als Verbrauchsnormative gelten Meßziffern für den Durchschnitt der Bedürfnisse im gesamten Untersuchungsgebiet nach wichtigen einzelnen Konsumgütern bzw. Konsumgütersortimenten zum Ende des Prognosezeitraumes. Wenn bisher kurz- und mittelfristige Bedarfseinschätzungen dominierten, so sollen zukünftig auch längerfristig stabile Richtwerte für alle wichtigen Konsumgüter gefunden und festgelegt werden. B. Marktforschung auf dem Binnenmarkt Sie erhebt absatzspezifische Angaben zu Erzeugnissen und Sortimentsmerkmalen, z.B. Gebrauchseigenschaften, Formgestaltung, Farbe, Bedienungsmöglichkeiten und Reparaturanfälligkeit. Hierzu zählen auch Angaben über die allgemeine Einstellung der Konsumenten zu den Produkten sowie über die grundsätzlich an die Sortimentsgestaltung zu stellenden Anforderungen (z.B. Qualität, Neu- und Weiterentwicklung). Die Untersuchung des Käuferverhaltens und der Kaufmotive ist eine weitere Aufgabe der Mf. auf dem Binnenmarkt. Sie spielt eine besondere Rolle in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Die Analyse von Modetrends wurde in der Vergangenheit stark vernachlässigt. In diesem Zusammenhang soll dem Markttest von Neuentwicklungen wie generell einer systematischen und mit der Fertigungsplanung abgestimmten Produktentwicklung größere Bedeutung zukommen. Das dem Ministerium für Leichtindustrie unterstehende Modeinstitut, Berlin (Ost), ermittelt die Entwicklungstrends der Verbrauchsgewohnheiten, der Sortiments- und Materialveränderungen sowie der Erzeugnisgestaltung, die den wirtschaftsleitenden Organen und Betrieben als Grundinformationen für die konkrete Ausarbeitung von Mode- und Sortimentskonzeptionen sowie neuen Kollektionen dienen. Die wichtigsten Mf.-Untersuchungen werden von außerbetrieblichen Institutionen durchgeführt. Während die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Produktionsbetriebe von 1967 noch bestimmte, daß jeder Betrieb „für die Werbung, Bedarfs- und Marktforschung und den Kundendienst sowie für die Ersatzteilversorgung seiner Erzeugnisse verantwortlich“ ist, stellte die nachfolgende VO von 1973 nur noch fest, daß die Betriebe eine „bedarfsgerechte“ Produktion zu organisieren und den Absatz auf den Außenmärkten „exakt vorzubereiten“ haben (GBl. 1967, S. 121 ff.; GBl. I, 1973, S. 129). Demgegenüber stellt die geltende VO von 1979 die Verantwortung der Kombinate und Betriebe für „bedarfsgerechte Produktion“ und „effektive Absatztätigkeit“ wieder deutlicher heraus (GBl. I, S. 255). Ihre Planung erstreckt sich nicht nur auf die im Vordergrund stehende Steigerung des Exports. Angesichts internationaler [S. 856]Konkurrenz soll die M.-Forschung und -Bearbeitung die Instrumente darstellen, um aktuelle und zukünftige Anwenderwünsche ermitteln und diese zu einem Ausgangspunkt für Produktionsentscheidungen nehmen zu können („Käufer-M.“). C. Marktforschung in der Außenwirtschaft Die Mf. in der Außenwirtschaft ist in erster Linie Export-Mf., d.h. die Analyse von Markt- und Preistendenzen sowie Handels- und Konsumgewohnheiten auf den Märkten der Mitgliedsländer des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), des nichtsozialistischen Auslandes und in besonderer Weise der Bundesrepublik Deutschland (Innerdeutscher Handel [IDH]) mit dem Ziel, Absatzmöglichkeiten zu erkunden. Auch die Bezugs-Mf. ist vertreten, insbesondere in Zeiten der Engpässe in der einzel- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Für die verschiedenen Richtungen und Aufgaben der MBf. wurde ein umfangreiches methodisches Instrumentarium entwickelt bzw. aus westlichen Volkswirtschaften übernommen. Es reicht von den Prognosemethoden der Rückrechnung und Extrapolation über mathematisch-statistische Erhebungsverfahren bis zu den herkömmlichen Methoden der Sammlung, Speicherung und Aufbereitung von Markt- und Bedarfsdaten. Verbreitete Methoden der Datengewinnung sind vor allem die Verbraucherbefragung (Interviewtechniken), die Expertenbefragung (u.a. nach der „Delphi-Methode“) und verschiedene Formen der Dokumentenanalyse. IV. Träger der Markt- und Bedarfsforschung Träger der MBf. sind: a) Institut für Mf., Leipzig (IM), b) Institut für Mf., Berlin (Ost). Ferner: c) Institut für Internationale Politik und Wirtschaft, Berlin (Ost) (IPW), d) Modeinstitut, Berlin (Ost) (MI), e) Hochschulinstitute, insbesondere die Institute für Sozialistische Wirtschaftsführung, f) Industriezweiginstitute, Institute (Wissenschaftlich-technische Zentren) und Einrichtungen der Kombinate und Bezirkswirtschaftsräte (BWR), g) Zentrale Warenkontore, Großhandelsdirektionen und Außenhandelsbetriebe. Die weitaus meisten Untersuchungen im Bereich der Mf. werden vom Institut für Mf. in Leipzig, dem Institut für Mf. in Berlin (Ost) und dem Modeinstitut in Berlin (Ost) durchgeführt. Das Institut für Mf. in Leipzig ist damit beauftragt, die Entwicklung auf dem Konsumgüterbinnenmarkt zu beobachten und zu analysieren. Am 1. 7. 1962 als Institut für Bedarfsforschung gegründet und 1967 umbenannt, erarbeitet es im Auftrag des Ministeriums für Handel und Versorgung und anderer zentraler Institutionen M.-Analysen und M.-Informationen, führt Einzelanalysen und Befragungen durch und untersucht methodische Probleme der MBf. Seit 1967 betreibt es in stärkerem Maße auch Auftragsforschung für wirtschaftsleitende Organisationen und Betriebe der Industrie und des Binnenhandels. Von diesem Zeitpunkt an gilt für die Arbeit des Instituts das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Durch Beschluß des Ministerrates wurde das Institut für Mf. 1973 zum Leitinstitut für die Koordinierung der Forschung sowie für die methodische Anleitung aller Forschungsstellen auf dem Gebiet der MBf. Die Institutsaufgaben sind: Erstellung von Bedarfsprognosen und -einschätzungen für die zentrale Versorgungsplanung des Ministeriums für Handel und Versorgung und der [S. 857]Staatlichen Plankommission. Dazu gehören: Bedarfsvorhersagen für den Zeitraum des nächsten Fünfjahrplanes und die Periode langfristiger Wirtschaftskonzeptionen (bis 1990), Untersuchungen über die Bedarfsentwicklung in ausgewählten Bezirken der DDR, regelmäßige Informationen über die aktuelle Versorgungslage und Untersuchungen über die private Haushaltswirtschaft (z.B. Zeitbudgeterhebungen, Verbrauchsanalysen in kinderreichen Familien); Unterstützung der Räte der Bezirke (Abteilungen Handel und Versorgung) durch methodische Anleitung, Organisation der Zusammenarbeit mit dem Groß- und Einzelhandel und die Bereitstellung von Informationen; Unterstützung des Konsumgütergroßhandels durch Informationsbereitstellung, Anfertigung spezieller Studien zu ausgewählten Versorgungs- und Sortimentsproblemen und regelmäßige Durchführung von Beratungen; Koordinierung der Forschung auf dem Gebiet der MBf. Dies bedeutet neben einem regelmäßigen Erfahrungsaustausch — unter Einschluß sowjetischer Erfahrungen — und der Regelung eines arbeitsteiligen Informationsaustausches zwischen Konsumgüterbinnenhandel und Konsumgüterindustrie auch die Mitwirkung an der thematischen Forschungsplanung. Die Arbeitsthematik soll nach Schwerpunkten so gesteuert werden, daß möglichst für alle wichtigen Planungsentscheidungen auf dem Konsumgüterbinnenmarkt wissenschaftlich erhobene Daten bereitgestellt werden können; Ausarbeitung von Schulungsmaterial und methodische und organisatorische Anleitungen zu speziellen Problemen sowie Durchführung von Lehrgängen. Neben periodischen oder einmaligen Berichten, Studien und Gutachten wird seit 1964 die Fachzeitschrift „Marktforschung“ sowie seit 1972 ein jährlich aktualisiertes „Handbuch der volkswirtschaftlichen Marktdaten“ herausgegeben. Das Institut für Mf. in Berlin (Ost) widmet sich demgegenüber neben den Mf.-Abteilungen der Außenhandelsbetriebe der Beobachtung ausländischer Warenmärkte. Als Forschungsinstitut des Ministeriums für Außenhandel (MAH) erarbeitet es in erster Linie wissenschaftliche Unterlagen für handelspolitische Grundsatzentscheidungen. Die Institutsaufgaben sind: allgemeine Konjunktur- und Mf. nach Länder- und Warenmärkten, einschließlich von Analysen zur Struktur des Welthandels und der Weltwirtschaft; spezielle Untersuchungen für einzelne Warengruppen und Länder; politökonomische Untersuchungen zur Organisation und zum Ablauf des internationalen Handels; Rentabilitätsuntersuchungen des DDR-Exports; Unterstützung der Außenhandelsbetriebe durch die Bereitstellung spezifischer Informationen und Archivmaterialien. Das Institut verfügt über ein Archiv und eine umfangreiche Fachbibliothek. Auf der Grundlage dieser Datensammlungen und der regelmäßigen oder einmaligen Untersuchungen werden Veröffentlichungsreihen publiziert, die Länder- und Warenberichte sowie statistische Übersichten enthalten. Meinungsforschung. Ralf Rytlewski Literaturangaben Die entwickelte sozialistische Gesellschaft. Wesen und Kriterien. Kritik revisionistischer Konzeptionen. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Glesermann u. O. Reinhold. 4., erw. Aufl. Berlin (Ost): Dietz 1980. Autorenkoll.: Handbuch der Werbung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1968. Autorenkoll.: Handbuch der Konsumentenbefragung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1972. Haustein, H.-D., u. G. Manz: Bedürfnisse — Bedarf — Planung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Langner, F.: Angebot und Nachfrage im Sozialismus. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1975. Lebensniveau im Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Manz. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Model, H.: Der Absatz in der sozialistischen Industrie. Aufgaben, Methoden, Organisation. Berlin (Ost): Dietz 1973. Politische Ökonomie des Kapitalismus und des Sozialismus. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Richter. Berlin (Ost): Dietz 1974. Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. G. Mittag. Berlin (Ost): Dietz 1969. Rohrberg, P.: Bedürfnisse und Volkswirtschaftsplanung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1973. (Planung und Leitung der Volkswirtschaft. 45.) <LI>Schneider, G.: Bedarf — Erzeugnisentwicklung — Markteinführung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 853–857 Maoismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Martin-Luther-Universität Halle-WittenbergSiehe auch die Jahre 1975 1979 I. Markt Ein M. im Sinn der Verkehrswirtschaften westlicher Industrieländer existiert in der DDR nicht. Teilmärkten ähnelnde Verhältnisse herrschen in begrenztem Umfang in den Bereichen der Konsumtion, der Arbeitsplatzwahl sowie des Ex- und Imports. An die Stelle des Wettbewerbs-M. als eines mehrstufigen Systems von weitgehend autonomen Entscheidungsträgern (Wirtschaftseinheiten, Verbände, Gebietskörperschaften) trat in der DDR die zentrale staatliche…
DDR A-Z 1985
Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR (1985)
Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen menschlich-gesellschaftlichen Beziehungen zu festigen sowie den Geist des Internationalismus zu vertiefen; anknüpfend an die besten künstlerischen Traditionen die Gestaltung des neuen Gegenstandes, des Helden unserer Epoche, und die weitere Ausprägung des sozialistischen Menschenbildes zur Hauptlinie des Schaffens zu machen und dazu alle Genres und Gattungen des künstlerischen und publizistischen Ausdrucks als differenzierte, spezifische Wirkungsmittel von Film und Fernsehen komplex zu nutzen“. Die Mitglieder arbeiten in den Sektionen Fernsehkunst, Spielfilm, Dokumentarfilm und Fernsehpublizistik, Trickfilm, Wissenschaftspublizistik, Theorie und Kritik sowie in den Kommissionen für internationale Verbindungen, für Nachwuchs, für Berufs-, Rechts- und Sozialfragen, für Produktionstechnik und Ausstattung in Film und Fernsehen, für Kinderfilm und Kinderfernsehen und für Geschichte. Der V. veranstaltet Diskussionen über künstlerische und ideologische Fragen des Filmschaffens, informiert seine Mitglieder durch Vorführungen über die internationale Filmproduktion und beeinflußt die Entwicklung von Film und Fernsehen in der DDR durch Vorschläge an die zuständigen staatlichen Organe. Er pflegt durch Arbeitsvereinbarungen geregelte enge Kontakte mit gleichartigen Organisationen der anderen sozialistischen Länder, insbesondere der Sowjetunion. Diese bestehen z.B. in gegenseitigem Erfahrungsaustausch dienenden Zusammenkünften, bei denen neue Produktionen vorgeführt und diskutiert werden; der V. ist Mitveranstalter der Nationalen Festivals für Dokumentar-, Spiel- und Kinderfilme. Der V. nimmt Einfluß auf die Verleihung von Auszeichnungen, Prädikaten, Preisen und Titeln an seine Mitglieder. Seit September 1973 gibt er die Monatszeitschrift „Film und Fernsehen“ und seit 1980 die Schriftenreihe „Podium und Werkstatt“ mit mindestens 4 Heften pro Jahr heraus. Präsident des V. ist seit 1980 der Fernsehregisseur Lothar Bellag als Nachfolger des 1979 verstorbenen Dokumentaristen Andrew Thorndike. Fernsehen; Filmwesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1403 Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK)Siehe auch: Verband der Film- und Fernsehschaffenden: 1969 Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR: 1975 1979 1967 gegründet, macht der V. seinen Mitgliedern laut Statut und „Grundsätzen zur ideologisch-politischen Orientierung des V.“ u.a. zur Aufgabe, „in ständiger Auseinandersetzung mit der reaktionären bürgerlichen Ideologie in ihren Werken mitzuhelfen, die Ideen des Marxismus-Leninismus zu verbreiten, die Verbundenheit der Werktätigen zu ihrem Staat und die neuen…
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Anleitung und Kontrolle (1985)
Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen jeweils untergeordneten Organen ausgestattet. Die A. erfolgt in der Regel mittels allgemeiner Weisungen; sie soll den unteren Organen ausreichend Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung lassen. Notwendige Ergänzung findet die A. in der nachfolgenden K.; deren Ziel ist die Überprüfung der Durchführung der von übergeordneten Instanzen gegebenen Weisungen. AuK. im Staatsapparat finden ihre besondere Ausprägung im Prinzip der doppelten Unterstellung der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane. Danach sind die Räte ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat für ihre Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der übergeordnete Rat hat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren. Die Fachorgane der örtlichen Räte sind sowohl ihrem Rat als auch dem zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates bzw. dem zuständigen Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan unterstellt. Die übergeordneten Leiter leiten die Fachorgane an und kontrollieren deren Tätigkeit. AuK., und hierbei insbesondere das Prinzip der doppelten Unterstellung, sollen sichern, daß es im sozialistischen Staat keinen ausschließlich örtlich geleiteten Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, sondern stets eine enge Verbindung von örtlicher und zentraler Leitung besteht. Entsprechend dem in der DDR geltenden Prinzip der Einheit aller staatlichen Gewalten — Ablehnung der Gewaltenteilung — erstreckt sich die Methode der AuK. auch auf den Bereich der Rechtsprechung. So übt z.B. das Ministerium der Justiz die AuK. der Bezirks- und Kreisgerichte aus und sind die Gerichte der A. durch die jeweils übergeordneten Gerichte unterworfen. AuK. von Staat und Gesellschaft insgesamt erfolgen durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Bezirk; Gemeinde; Gerichtsverfassung; Kreis; Rechtswesen; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anlagevermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA)Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen…
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Neuer Kurs (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die als Folge der „Verschärfung des Klassenkampfes“ (Beginn der Kollektivierung in der Landwirtschaft, Enteignungen in Industrie, Handel und Handwerk, Zuspitzung der Auseinandersetzung mit den Kirchen), von Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen osteuropäischen Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen. Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Diese Absichtserklärungen kamen jedoch zu spät, zumal entsprechende konkrete Maßnahmen nur halbherzig getroffen, andere gar nicht in Angriff genommen wurden. Sie vermochten den Juni-Aufstand nicht mehr zu verhindern. Trotz der mit dem NK. verbundenen, vorübergehenden, geringfügigen Erleichterungen erwies sich dieser sehr bald als eine lediglich zeitweilig verwendete Taktik im Rahmen einer grundsätzlich unveränderten Strategie. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut. So mußten SED und Regierung auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 944 Neue Medien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine…
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Festlandsockel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den Basislinien, von denen aus die Breite des Küstenmeeres gemessen wird, erweitert, wenn die Kante des Festlandrandes in einer geringeren Entfernung hierzu liegt. Küstenstaaten, deren F. geomorphologisch über 200 Seemeilen hinausreicht, erhalten auch für diesen sog. äußeren F. souveräne Rechte zur Aufsuchung und Ausbeutung der Rohstoffe und Fauna des Meeresbodens. Die seewärtige Ausdehnung reicht dann bis zu einem durch geologische Messungen zu bestimmenden F.-Rand, höchstens jedoch bis zu 350 Seemeilen (von der Basislinie aus gemessen) oder bis zu 100 Seemeilen seewärts der 2.500-m-Tiefenlinie, wobei der Küstenstaat zwischen den beiden Höchstbegrenzungen wählen kann. Nach Art. 83 erfolgt die Abgrenzung des F. zwischen Staaten mit gegenüberliegenden oder einander angrenzenden Küsten durch Übereinkunft auf der Grundlage des Völkerrechts im Sinne des Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs, um eine der Billigkeit entsprechende Lösung herbeizuführen. Nach seinem Inkrafttreten wird dieses Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen der Genfer Konvention über den F. vom 29. 4. 1958 vorgehen, das seit dem 10. 6. 1964 gilt. [S. 388]Mit der Proklamation über den F. an der Ostseeküste der DDR vom 26. 5. 1964 (GBl. I, S. 99) erklärte die DDR, daß für alle Maßnahmen zur Erforschung und Nutzung des F. der DDR eine ausdrückliche Zustimmung der zuständigen Organe der DDR notwendig sei. Sie behält sich vor, gegen Handlungen, die ohne diese Zustimmung vorgenommen werden, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Gleichzeitig wurde die Bereitschaft zu zwischenstaatlichen Vereinbarungen über die Abgrenzung des F. der DDR gegenüber den F. der anderen Ostsee-Anrainerstaaten erklärt. Am 23. 10. 1968 unterzeichneten die DDR, die UdSSR und die Volksrepublik Polen eine Deklaration über den F. in der Ostsee. Mit der Volksrepublik Polen wurden am 28. 10. 1968 (GBl. I, 1970, S. 106) und mit dem Königreich Schweden am 22. 6. 1978 (GBl. II, 1979, S. 38) Verträge über die Abgrenzung des F. unterzeichnet. Diese bestimmen, daß die Grenzlinie „durch die Linie gebildet (wird), auf der jeder Punkt gleich weit von den nächstgelegenen Punkten der Basislinie entfernt liegt, von denen aus die Breite der Territorialgewässer jeder Vertragspartei gemessen wird“. (Formulierung in beiden Verträgen identisch.) Ein Vertrag über die Abgrenzung des F. in der Ostsee mit der Bundesrepublik Deutschland besteht nicht und ist bisher auch noch nicht Gegenstand von Verhandlungen. Art. 12 der Verfassung vom 6. 4. 1968 (GBl. I, S. 199) i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 492) bezeichnet die Naturreichtümer des F. der DDR als Volkseigentum. Bereits § 1 des Gesetzes über die Erforschung, Ausbeutung und Abgrenzung des F. der DDR vom 20. 2. 1967 (GBl. I, S. 5) hatte bestimmt: „Die Naturreichtümer des F. der DDR sind Eigentum des Volkes.“ Nach § 1 Abs. 2 unterliegen die Erforschung und Nutzung der Naturreichtümer des F. ausschließlich den innerstaatlichen Bestimmungen der DDR und bedürfen der besonderen Genehmigung der zuständigen zentralen Behörde. § 32 des Berggesetzes verweist darauf, daß die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden sind. § 26 Abs. 1 des Berggesetzes bestimmt, daß Gewinnungsarbeiten der staatlichen Bergaufsicht unterliegen. Zentrales Organ für die Bergaufsicht ist die Oberste Bergbehörde mit Sitz in Leipzig. Nach § 22 des Berggesetzes vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 29) sind die Grundsätze dieses Gesetzes auch für den der Ostseeküste der DDR vorgelagerten F. anzuwenden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 387–388 Festival A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FeudalismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das Seerechtsübereinkommen der III. Seerechtskonferenz der Vereinten Nationen, das allerdings noch nicht in Kraft getreten ist, bezeichnet den F. eines Küstenstaates als den Meeresboden und den Meeresuntergrund der Unterwassergebiete, die sich jenseits seines Küstenmeeres über die gesamte natürliche Verlängerung seines Landgebietes bis zur äußeren Kante des Festlandrandes erstrecken. Diese Festlegung wird auf eine Entfernung von 200 Seemeilen von den…
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Leitungswissenschaft, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in den einzelnen Bereichen der gesamtgesellschaftlichen Reproduktionen umzusetzen. Dieser Vorgang wird sowohl als Erziehungsprozeß zur Heranbildung sozialistischer Persönlichkeiten als auch als umfassender Prozeß aller gesellschaftlichen Aktivitäten auf ein bestimmtes jeweils zu erreichendes Ziel begriffen. SL. wird, da sie keine eigenständige Wissenschaft ist, [S. 829]häufig mit Leitungstätigkeit gleichgesetzt. Sie fundiert auf entsprechenden Grundsätzen des Marxismus-Leninismus und soll Erkenntnisse aus den Bereichen der Soziologie und Empirischen Sozialforschung, der Sozialpsychologie (Psychologie, IV. D.), der Pädagogik, der Arbeitswissenschaft sowie der Staats- und Rechtswissenschaft nutzen und die elektronische Datenverarbeitung anwenden. Sie soll — auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus — die Formen der Leitungsorganisation, der Informations- und Entscheidungsprozesse, den Arbeitsstil und die Einbeziehung der Bürger in die Leitungstätigkeit entwickeln und verbessern. Ihre wissenschaftliche Grundlage, die Unterschiedlichkeit der Ziele ihrer Anwendung und die politische Bestimmung werden als Maßstäbe der Abgrenzung zur Managementtheorie z.B. im Bereich der Wirtschaftsleitung verstanden, auch wenn Ähnlichkeiten oder Gleichheiten organisatorischer und formaler Art bestehen. Der politisch definierte Charakter der Leitungstätigkeit wird durch die Grundsätze sozialistischen Leitens betont. Die sozialistischen Leitungsprinzipien sind neben dem demokratischen Zentralismus die Einheit von Politik, Ökonomie, Ideologie und Technik, die Einzelleitung und die persönliche Verantwortung bei kollektiver Beratung der Probleme, die Kontrolle der Durchführung der Entscheidungen sowie das Produktionsprinzip in Verbindung mit dem Territorialprinzip. Organisationswissenschaft; Sozialistische Wirtschaftsführung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 828–829 Leistungsverordnung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD)Siehe auch: Leitungswissenschaft: 1969 Leitungswissenschaft, Sozialistische: 1975 1979 Die SL. versteht „Leitung“ als ein gesellschaftliches Verhältnis, das notwendig für die Verwirklichung von zweckbestimmtem Verhalten von Menschen ist. SL. heißt in der DDR: Führung von Sozialistischen ➝Kollektiven und Erziehung von Menschen mit dem Ziel, die aus den „objektiven Gesetzmäßigkeiten“ der gesellschaftlichen Entwicklung abgeleiteten Erfordernisse in bewußtes Handeln der Menschen in…
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Nahrungsgüterwirtschaft (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen waren 1983 130.000 Arbeitskräfte tätig. Diese Industriebereiche wurden 1968 unter Leitung des Staatlichen Komitees für Aufkauf und Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse (SKAV) zusammengefaßt und dem Landwirtschaftsrat unterstellt, der seitdem bis zu seiner Stillegung die Bezeichnung Rat für landwirtschaftliche Produktion und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) trug. Die organisatorische Zusammenlegung der Landwirtschaft und der N. diente dem Ziel, beide Wirtschaftszweige einheitlich zu leiten und allmählich zum Agrar-Industrie-Komplex (AIK) zu entwickeln. Insbesondere sollte durch die vertikale Kooperation zwischen den Betrieben der N. und der Landwirtschaft in Form von Kooperationsverbänden (KOV) die Entwicklung spezialisierter Landwirtschaftsbetriebe gefördert werden. Nach Auflösung des SKAV im Januar 1975 wurden dessen Aufgaben mehreren neu gebildeten Abteilungen bzw. Bereichen im Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) übertragen. Die Leitung der Betriebe der N. erfolgt entweder direkt durch das MfLFN oder in Übereinstimmung mit den Räten der Bezirke. Zu den zentralgeleiteten Betrieben, Kombinaten und VEB der N. gehören die VE Kombinat Zucker, VE Kombinat Stärke und Kartoffelveredelung, VE Kombinat Kühl- und Lagerwirtschaft, VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierprodukte, VEB Materiell-technische Versorgung der Nahrungsgüterwirtschaft, VEB Zentrales Projektierungsbüro der Nahrungsgüterwirtschaft sowie der VEB Schlacht- und Verarbeitungskombinat Eberswalde. Zu den bezirksgeleiteten Betrieben und Kombinaten der N. gehören die Vereinigungen zur Lenkung der milchverarbeitenden Industrie und die Kombinate der Milchwirtschaft, die VEB Kombinate der Fleischwirtschaft, die VEB Kombinate der Getreidewirtschaft sowie die VEB Kombinate für Industrielle Mast (KIM; Landwirtschaftliche Betriebsformen; Wirtschaftsverband). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 924 Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nation und nationale FrageSiehe auch die Jahre 1975 1979 [S. 924]Die N. ist ein Teil des Industriebereiches der Lebensmittelindustrie. Sie umfaßt die Betriebe der ersten Be- und Verarbeitungsstufe der Agrarprodukte. Hierzu gehören die Milchverarbeitung, die Fleischwirtschaft, die Eier- und Geflügelwirtschaft, die Binnenfischerei, die Getreidewirtschaft, die Zucker- und Stärkeindustrie, die Mischfutterindustrie sowie die Betriebe der Kühl- und Lagerwirtschaft und der Bearbeitung tierischer Rohstoffe. In ihnen…
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Kinder- und Jugendliteratur (1985)
Siehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill. Exemplaren. Für die Herstellung sozialistischer Kinderliteratur werden 4 Quellen genannt: „das klassische deutsche Erbe und die humanistische Weltliteratur, die deutsche proletarische und die sowjetische Kinderliteratur“. Für den Kinderbuchverlag arbeiten etwa 140 belletristische Autoren und Übersetzer, 80 populärwissenschaftliche Autoren und 100 Grafiker. Seit 1958 untersteht der Kinderbuchverlag der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, der Kinderorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ). Erstes Buch des Verlages war 1949 „Der verwundete Sokrates“ von Bertolt Brecht. Spitzenreiter im Verlagsprogramm sind die Märchen der Gebrüder Grimm, die in verschiedenen Ausgaben in über 1 Mill. Exemplaren erschienen sind, und der sowjetische Bestseller „Timur und sein Trupp“ (bisherige Auflage: fast 70.000 Exemplare). Auflagen von mehreren hunderttausend Exemplaren erzielten ferner: „Tinko“ von Erwin Strittmatter, „Trini“ von Ludwig Renn, „Mohr und die Raben von London“ von Ilse und Vilmos Korn, „Den Wolken ein Stück näher“ von Günter Görlich. Der Kinderbuchverlag stellt jährlich jedem Mitglied des Buchklubs der Schüler — insgesamt mehr als 180.000 Mitglieder — fünf Bücher zu ermäßigten Preisen zur Verfügung, die nur in den Schulen vertrieben werden. Den Auftrag des Kinderbuchverlages sieht ein Verlagssprecher darin, „den weltanschaulichen Standpunkt der Leser mitzuformen. Wir wollen nicht junge Mathematiker, Physiker und Chemiker mit indifferenter Weltanschauung erziehen, sondern — mit den Mitteln der Literatur — junge charakterstarke Revolutionäre mit einem festen marxistisch-leninistischen Standpunkt, die eben deshalb zugleich gute Mathematiker, Physiker und [S. 715]Chemiker werden. Der ideelle Gehalt der Kinderliteratur muß sich über die Darstellung ethischer Verhaltensweisen in der sozialistischen Menschengemeinschaft mehr und mehr zu politisch-weltanschaulichen Fragestellungen ausweiten. Mit den sich in diesen Kämpfen und Auseinandersetzungen und bewährenden jungen und erwachsenen Menschengestalten unserer Zeit erfassen wir unser Ideal vom Menschen als Beherrscher und Veränderer unserer Welt.“ In der DDR erscheinen gegenwärtig 14 KuJ.- Zeitschriften mit einer jährlichen Gesamtdruckauflage von rd. 56 Mill. Exemplaren. Verlagswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 714–715 Kinderkrippe, Kindergarten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KirchenSiehe auch: Jugendliteratur: 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Kinder- und Jugendliteratur: 1969 1975 1979 Auf dem Gebiet der KuJ. sind in den vergangenen Jahren jeweils zwischen 600 und 700 Titel mit einer Gesamtauflage zwischen 15 und 17 Mill. Exemplaren erschienen. Es gibt in der DDR 13 Verlage, die KuJ.-Literatur herausgeben. Eine Spitzenposition nimmt der Kinderbuchverlag der DDR in Berlin (Ost) ein. In ihm erscheinen jährlich rd. 450 Titel mit insgesamt etwa 11 Mill.…
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Ministerium für Staatssicherheit (1985)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und eines geheimen Nachrichtendienstes, während der Verfügungstruppe des MfS, dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, spezielle Repressions- und Objektsicherungsaufgaben obliegen. Das MfS wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) geschaffen. Kern des neuen MfS bildete die bis dahin im Ministerium des Innern bestehende Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, die jedoch zu einem weitverzweigten Sicherheitsapparat ausgebaut wurde. Nach dem Juni-Aufstand wurde das MfS durch Beschluß des Ministerrats vom 23. 7. 1953 dem MdI als Staatssekretariat für Staatssicherheit eingegliedert. Der Beschluß vom 24. 11. 1955 machte das SfS erneut zu einem eigenständigen Ministerium. Eine Definition seiner Aufgaben und Zuständigkeiten enthält das zitierte Gesetz nicht. Nach offiziöser Darstellung versteht sich das MfS als „ein Organ des Ministerrates der DDR, dem spezielle Sicherheits- und Rechtspflegeaufgaben für den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegen alle feindlichen Anschläge auf die Souveränität und territoriale Integrität der DDR, auf die sozialistischen Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes übertragen wurden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 877). In einer Grußadresse des ZK der SED wurde das MfS zu seinem 30jährigen Bestehen als „ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“ charakterisiert. Seit Bestehen leiteten das MfS die Minister Wilhelm Zaisser (1950–1953; zugleich Mitglied des Politbüros des ZK der SED); Ernst Wollweber (1953–1957; zugleich 1954–1958 Mitglied des ZK der SED), davon 1953–1955 als Leiter und Staatssekretär des SfS, und Erich Mielke (seit 1957). Mielke ist zugleich Mitglied des Politbüros (seit 1976, 1971–1976 Kandidat des Politbüros) und seit 1980 Armeegeneral. Als „beratendes Organ“ besteht beim MfS ein Kollegium, dem außer dem Minister, dessen Stellvertretern (1982 Generaloberst Markus Wolf, Chef der Hauptverwaltung Aufklärung; Generalleutnant Rudolf Mittig und Generalmajor Dr. Gerhard Neiber), weitere hohe Offiziere und Generäle der Staatssicherheit sowie der Chef der Parteiorganisation der SED im MfS (seit 1980 Generalmajor Dr. Horst Felber) angehören. Die politische Anleitung und Kontrolle des MfS liegt bei der Abteilung Sicherheitsfragen im Zentralkomitee (ZK) der SED (Leiter 1982: Generaloberst Herbert Scheibe) und dem seit 1983 für den Bereich Sicherheit verantwortlichen Sekretär des ZK der SED Egon Krenz (Mitglied des Politbüros). Horizontal gliedert sich das MfS mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22, in die Hauptabteilungen und Abteilungen des „Abwehrsektors“ sowie in die Hauptabteilungen Aufklärung und Bewirtschaftung. Vertikal stützt sich das MfS auf die Verwaltung Berlin sowie auf 14 Bezirksverwaltungen (BV) und die „Objektverwaltung Wismut“. Auf Kreisebene sind den BV des MfS in Stadt- und Landkreisen sowie in Großbetrieben ca. 250 Kreis- und Objektdienststellen nachgeordnet. Budget und Personalbestand des MfS sind Staatsgeheimnis. Als gesichert gilt die Erkenntnis, daß im MfS und seinen Organen nach dem Stand von 1982 ca. 20.000 hauptamtliche Mitarbeiter (Generäle, Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbeschäftigte) tätig sind. Dazu kommen die 4.000 bis 6.000 Mann des Wachregiments. Der Dienst im MfS und seinen Organen ist dem Wehrdienst gleichgestellt (§ 21 Wehrdienstgesetz). Abschirmung und Überwachung, wie sie im MfS begriffen werden, setzen die Existenz eines umfassenden, weitverzweigten Informations- und Spitzelwesens voraus. Seine im Dienstsprachgebrauch sogenannten „Inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) und „Gesellschaftlichen Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) werden auf 60.000 bis 80.000 geschätzt. Spitzel, die in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft zu vermuten sind, werden teils auf „materieller Basis“ (Bezahlung, berufliche Förderung usw.), teils durch politische Überzeugung, vielfach aber auch durch Nötigung oder durch eine Kombination aller drei Anwerbungsformen gewonnen und zu regelmäßiger Mitarbeit verpflichtet. In internen Dienstanweisungen wie dem MfS-Befehl Nr. 13/74 wird ausdrücklich von „IM/GMS-Systemen“, die zur „politisch-operativen Arbeit“ heranzuziehen seien, gesprochen. Zur Abschir[S. 910]mung und Überwachung gehört ferner die planmäßige und gezielte Kontrolle des Post- und Fernmeldeverkehrs in der DDR durch spezielle Diensteinheiten des MfS. Die Untersuchungsorgane des MfS, die über 2 zentrale Untersuchungsgefängnisse in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen sowie über weitere Gefängnisse in Ost-Berlin und den 14 Bezirksstädten der DDR verfügen, sind für das Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und in politischen Militärstrafsachen zuständig. Zwar unterliegen sie der Aufsicht durch den Staatsanwalt (Staatsanwaltschaft) sowie den Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafverfahren), praktisch steht jedoch diesen formalen Beschränkungen die reale Unumschränktheit der Untersuchungsorgane des MfS gegenüber. Namentlich in den fünfziger Jahren hat das MfS vielfach durch spektakuläre Menschenraubaktionen von sich reden gemacht. Mehrere hundert Fälle sind aus dieser Zeit registriert. Sie betrafen DDR-Flüchtlinge, „Verräter“ aus den Reihen der SED, Überläufer aus den bewaffneten Organen einschließlich des MfS, Mitarbeiter der Ostbüros westlicher Parteien und westlicher Geheimdienste sowie nicht zuletzt politisch unbequeme Journalisten. Besonders eklatante Fälle: Dr. Walter Linse, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht beim Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen wurde 1952 auf offener Straße in West-Berlin überfallen und gewaltsam in die DDR entführt; er verstarb 1953 in der Sowjetunion. MfS-Agenten verschleppten Sylvester Murau, ehemaliger Major des MfS in Schwerin, nach seiner Flucht in die Bundesrepublik 1955 aus Heubach bei Darmstadt in die DDR; er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt und hingerichtet. Robert Bialek, ehemaliger Generalinspekteur der Volkspolizei, wurde nach seiner Flucht 1956 aus West-Berlin durch Beibringung eines Betäubungsmittels in Getränken bewußtlos gemacht und nach Ost-Berlin verschleppt; er ist dort in der Haft verstorben. Ferner entführten Mitarbeiter des MfS Heinz Brandt, ehemals Sekretär der Berliner Bezirksleitung der SED, nach seiner Flucht Redakteur einer Gewerkschaftszeitung in Frankfurt/Main, 1961 aus West-Berlin. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte H. Brandt zu 13 Jahren Zuchthaus wegen oppositioneller Kontakte; er wurde nach internationalen Protesten 1964 „begnadigt“ und in die Bundesrepublik entlassen. Schwerpunkt der hauptsächlich von der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A.) getragenen DDR-externen Aktivitäten des MfS ist die gegen die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin gerichtete Spionage, die keineswegs verheimlicht, sondern als „Tätigkeit sozialistischer Kundschafter an der unsichtbaren Front“ (E. Mielke), als „wichtige Parteiarbeit an vorderster Front des Klassenkampfes“ (E. Honecker) offen gerechtfertigt wird. Nach Ermittlungen der Verfassungsschutzbehörden entfallen in der Bundesrepublik im Durchschnitt 80 bis 85 v.H. aller erkannten Spionageaufträge auf die geheimen Nachrichtendienste der DDR, und zwar weitaus überwiegend auf die HV A. Dem militärischen Nachrichtendienst der DDR, der als „Verwaltung Aufklärung“ beim Ministerium für Nationale Verteidigung ressortiert, kommt nur hinsichtlich der Militärspionage Bedeutung zu. Hauptziele der DDR-Spionage sind seit Jahren unverändert die Bundesministerien, Länderverwaltungen, Parteien und Gewerkschaften, aber auch Wirtschaftsbetriebe und Forschungseinrichtungen. Dementsprechend lassen sich „politische Spionage“, die Militärspionage sowie die Industrie- und Wissenschaftsspionage unterscheiden. Aufsehenerregendste Spionageaffäre der 70er Jahre war der Fall Günter Guillaume, des „Spions im Kanzleramt“, dessen Entlarvung 1974 den Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt auslöste; 1975 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ist G. 1981 gegen DDR-Häftlinge ausgetauscht worden. Schwerwiegender Schaden entstand der Bundeswehr durch das Agenten-Ehepaar Lothar und Renate Lutze, die gemeinsam mit ihrem Komplizen Jürgen Wiegel unentdeckt jahrelang im Bonner Verteidigungsministerium militärische Geheimnisse von hohem Wert für die HV A. sammelten, bis sie 1976 verhaftet werden konnten. 1979 vor Gericht gestellt, lautete die Strafe für den Hauptangeklagten auf 12 Jahre Freiheitsentzug. Durch den Übertritt des MfS-Oberleutnants Werner Stiller, bis 1979 Führungsoffizier der HV A. im Sektor Wissenschaft/Technik, wurden mehr als 2 Dutzend MfS-Agenten enttarnt, die hauptsächlich in Zentren der bundesdeutschen Kernforschung tätig waren. Zur fachlichen Qualifizierung seiner hauptamtlichen Mitarbeiter unterhält das MfS als zentrale Schulungseinrichtung die „Juristische Hochschule Potsdam“ unter Leitung von Generalmajor Prof. Dr. jur. habil. W. Pösel, die konspirativ abgeschirmt sowohl ein Direkt- als auch ein Fernstudium mit einem Abschluß als „Diplom-Jurist“ ermöglicht. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist eine mindestens 3jährige „operative Arbeit in den Organen des MfS“. Zur qualitativen Verbesserung und zur ständigen Ergänzung seiner führenden Kader ist das MfS planmäßig bemüht, Nachwuchskräfte unter Studenten oder jungen Wissenschaftlern zu gewinnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 909–910 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und WasserwirtschaftSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten…
DDR A-Z 1985
Neutralität (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden im V. und XIII. Haager Abkommen von 1907 niedergelegt. 2. Ständige N. eines Staates gilt als zeitlich unbegrenzte N. auch in Friedenszeiten und wird freiwillig oder durch einen völkerrechtlichen Vertrag festgelegt. Staaten mit ständiger N. dürfen keinen Militärbündnissen angehören, keine ausländischen Militärstützpunkte auf ihrem Gebiet dulden und müssen eine Politik treiben, die ihre Verwicklung in eine kriegerische Auseinandersetzung möglichst ausschließt. (Die Haager Abkommen gelten analog.) In Europa haben z.B. die Schweiz (seit 1815) und Österreich (seit 1955) den Status ständiger N. Die in der DDR-Literatur behauptete ständige N. auch von Laos und Kampuchea ist angesichts der politischen Nähe dieser Staaten zum Sozialistischen Weltsystem zumindest nicht unumstritten. 3. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der internationalen Beziehungen erachtet die außenpolitische Theorie der DDR jedoch die sog. „aktive“ oder „positive“ N. Sie soll die Außenpolitik jener jungen Nationalstaaten kennzeichnen, die beim Zusammenbrach des „imperialistischen Kolonialsystems“ nach dem II. Weltkrieg und besonders nach 1960 (3. „Entkolonialisierungsphase“) entstanden sind. Nach Chruschtschows „Wiederentdeckung“ (seit Lenin) der Prinzipien der Friedlichen Koexistenz (1956) gewann der Begriff der „positiven“ N. für die Einschätzung der Stellung der Staaten der Dritten Welt durch die sozialistischen Staaten zusätzliche Bedeutung. Die Begriffsmerkmale der ständigen N. wurden um die „aktive Teilnahme am Friedenskampf“, den Kampf um die „Erhaltung und Festigung der Unabhängigkeit“ (antiimperialistische und antikolonialistische Außenpolitik) und die „Durchsetzung der Prinzipien der friedlichen Koexistenz“ erweitert. Den jungen Nationalstaaten, deren Außenpolitik diesen Grundsätzen folgt, wird der Status „positiver“ N. zugesprochen. Sie werden damit in der internationalen „Auseinandersetzung der Systeme“ als Verbündete des „sozialistischen“ bzw. von den sozialistischen Ländern geführten „Friedenslagers“ betrachtet. (Eine N.-Politik, die sich demgegenüber bemüht, nicht in die Ost-West-Auseinandersetzung verwickelt zu werden und zu allen, auch den ehemaligen Kolonialstaaten gute Beziehungen zu unterhalten, wird dagegen abgelehnt.) „Positive“ N. wird als wirksames Mittel der Veränderung der internationalen Kräfteverhältnisse angesehen, die der „Stärkung der Friedenskräfte“ dient. Für „positive“ N. werden auch die Bezeichnungen „Politik der Bündnisfreiheit“ oder „Nichtpaktgebundenheit“ („non-alignment“) gebraucht. Der Begriff der N. darf aus dieser Sicht nicht mit dem des Neutralismus verwechselt werden, der in der DDR sprachsynonym auch für eine „prinzipienlose“ politische Haltung von Individuen benutzt wird, bzw. in der internationalen Politik zur Charakterisierung von „ständigem Wechseln der Fronten“ dient; Neutralismus in dieser Sicht vermeidet die eindeutige Stellungnahme zugunsten „des Fortschritts“, also des „sozialistischen Lagers“ und wird daher in abwertender Weise gebraucht. In der Deutschlandfrage ist von der SED bis 1955 stets ausgeschlossen worden, daß ein wiedervereinigtes Deutschland politisch neutral sein könne und daß beide deutsche Staaten in der Ost-West-Auseinandersetzung (der Auseinandersetzung zwischen „Kapitalismus und Sozialismus“) N. bewahren können. Dem widerspricht nicht, daß sowohl in den sowjetischen Friedensvertragsentwürfen von 1952, 1954 und 1959 als auch in den zahlreichen deutschlandpolitischen Initiativen der DDR ein militärisch neutrales, wiedervereinigtes Deutschland, bzw. nach 1955 der Status militärischer N. für beide deutsche Staaten — durch Austritt aus NATO und Warschauer Pakt — vorgeschlagen wurde (Abrüstung; Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED). Seit Anfang der 70er Jahre, mit der Absage an jede Form der Wiedervereinigung, wird jedoch der Austritt der DDR aus dem Warschauer Pakt kategorisch abgelehnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 945 Neues Ökonomisches System (NÖS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NomenklaturSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Dem Begriff der N. kommen im außenpolitischen Sprachgebrauch der DDR drei verschiedene Bedeutungen zu. 1. Unter N. im Kriegsfall wird — ähnlich wie in der westlichen Völkerrechtslehre — vor allem die Nichtteilnahme an einem Krieg zwischen anderen Staaten, die Aufrechterhaltung friedlicher Beziehungen zu den kriegführenden Parteien und die bewaffnete Verteidigung dieser N. verstanden. Rechte und Pflichten neutraler Staaten wurden…
DDR A-Z 1985
Ministerrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat der vom M. im Regierungssystem der DDR seit Anfang 1971 tatsächlich erneut wahrgenommenen Funktionen einer „Regierung“. 1949 wurde die „Provisorische Regierung der DDR“ von der Provisorischen Volkskammer gewählt. Diese Regierung wurzelte organisatorisch in der auf dem Gebiet der SBZ bis zur Gründung der DDR bestehenden Deutschen Wirtschaftskommission (DWK), in der Deutschen Verwaltung des Inneren, der Deutschen Verwaltung für Volksbildung und dem Zentralen Komitee für Staatliche Kontrolle, die im Auftrage der sowjetischen Besatzungsmacht Verwaltungsaufgaben wahrnahmen. Die Bezeichnung „Regierung“ wurde nur kurze Zeit beibehalten; bereits im ersten Gesetz über die Regierung vom November 1950 wurde die Bezeichnung M. geprägt. 1952 wurde die Bezeichnung „Regie[S. 913]rung“ durch M. ersetzt; ein Wandel der Stellung als zentrales staatliches Organ war damit jedoch nicht verbunden. Mit der Gründung des Staatsrates der DDR im September 1960 gingen in zunehmendem Maße Regierungsfunktionen auf diesen über; dies schlug sich auch in der Bezeichnung des M. als „Exekutivorgan der Volkskammer und des Staatsrates“ im Gesetz über den M. von 1963 nieder. Der M. war in diesen Jahren in erster Linie für die Leitung und Planung der Volkswirtschaft zuständig. Seit 1970/71 hat er wieder Regierungsfunktionen übernommen, während der Staatsrat seinerseits an Bedeutung verlor. Der M. setzt sich zusammen aus dem Vorsitzenden, seinen beiden Ersten Stellvertretern, den weiteren Stellvertretern des Vorsitzenden sowie den übrigen Mitgliedern. Die Mitglieder des M. werden auf Vorschlag des Vorsitzenden des M., der lt. Art. 79, 2 der Verfassung der DDR von 1968/74 von der stärksten Fraktion zur Wahl vorgeschlagen wird, nach der Neuwahl der Volkskammer von ihr auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom Vorsitzenden des Staatsrates auf die Verfassung vereidigt. Zwischen den Tagungen der Volkskammer kann der Vorsitzende des M. den Auftrag zur Wahrnehmung einer Funktion als Stellvertreter oder als Minister erteilen, muß dies aber von der Volkskammer bestätigen lassen. Der M. ist ein Gremium mit 45 Mitgliedern (1984). Er tagt einmal wöchentlich. Die Mehrzahl der Mitglieder (41) stellt die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Die anderen Parteien verfügen über je einen Stellvertreter des Vorsitzenden, die zugleich in der Regel Ressortleiter sind; der Vertreter der NDPD ist Vorsitzender des Staatlichen Vertragsgerichts. Die Aufgaben des M. ergeben sich aus seiner Funktion als zentrales staatliches Exekutivorgan. Der § 1 des Gesetzes legt im einzelnen fest, daß der M. als Organ der Volkskammer unter Führung der SED im Auftrag der Volkskammer die Grundsätze der staatlichen Innen- und Außenpolitik ausarbeitet, die einheitliche Durchführung der Staatspolitik leitet und die Erfüllung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen sowie der ihm übertragenen Verteidigungsaufgaben organisiert. Seine Tätigkeit soll das materielle und kulturelle Lebensniveau der Bevölkerung erhöhen und dem Wohl der Arbeiterklasse und aller Bürger dienen. Er soll: die Volkswirtschaft leiten und planen, die kulturelle und geistige Entwicklung fördern, wissenschaftliche Leitungsmethoden verwirklichen, die Initiative der Werktätigen fördern, Aufgaben der sozialistischen ökonomischen Integration im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) lösen, die Sozialistische ➝Demokratie durch Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften weiterentwickeln, mit diesen zusammen Maßnahmen zur Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen, des Gesundheits- und Arbeitsschutzes, der Arbeitskultur und der kulturellen und sportlichen Betätigung festlegen und die Grundlinie der Sozial-, Lohn- und Einkommenspolitik mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) erarbeiten, die Grundsätze der Außenpolitik verwirklichen, die Tätigkeit des Staatsapparates auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verbessern, die Räte der Bezirke anleiten und kontrollieren und sie in die Ausarbeitung von Beschlüssen einbeziehen, wenn diese materielle, soziale und kulturelle Erfordernisse der Bezirke berühren, grundsätzliche Entscheidungen zur Abstimmung und Harmonisierung der politischen, ökonomischen, kulturellen und sozialen Entwicklung der Territorien treffen, womit Standortentscheidungen über Industrieansiedlungen sowie Entscheidungen über Verkehrssysteme, Arbeitskräfteverteilung und -einsatz, Entwicklung der Arbeits- und Lebensbedingungen und Umweltschutz gemeint sind. Schließlich soll er die Rechtsordnung planmäßig ausbauen, die sozialistische Gesetzlichkeit festigen und Rechte und Freiheit der Bürger schützen. Alle Aufgaben haben der Verwirklichung der Beschlüsse der SED zu dienen und sollen auf der Grundlage der Beschlüsse und Gesetze der Volkskammer gelöst werden. Die Entwürfe zu Gesetzen und Beschlüssen werden der Volkskammer vom M. unterbreitet; diese stimmt auch der Regierungserklärung zu Beginn jeder Wahlperiode zu. Die Wahrnehmung faktisch aller Leitungs- und Planungsaufgaben — mit Ausnahme von Aufgaben im militärischen Bereich aufgrund der Bindungen im Warschauer Pakt und die besonderen Kompetenzen des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) — gewährleistet der M. mit Hilfe der Ministerien und der anderen, ihm unterstellten Organe, wie z.B. Staatssekretariate, staatliche Ämter und Komitees, die Staatliche Plankommission u.a.m. Für die eigene Geschäftstätigkeit des M. ist dessen Sekretariat zuständig. Er verfügt ferner über eine Pressestelle sowie andere Gremien, Kommissionen und Arbeitsgruppen, die ihm beratend für seine Entscheidungstätigkeit zur Verfügung stehen. Das Sekretariat des M. ist die Koordinationsstelle für die Arbeiten des M.; es dient jedoch vor allem dem Vorsitzenden. Zu seinen Aufgaben gehören u.a. die Vorbereitung der Sitzungen des M., die Begutachtung der Vorlagen, die Abfassung von Gesetzestexten, die Kontrolle der Tätigkeit der Ministerien und anderer zentraler Organe, die Anleitung von staatlichen Institutionen wie der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaften, des Presseamtes und anderer Ämter. Es verfügt über Abteilungen, die mit bestimmten Komplexen der Innen- wie der Außenpolitik, z.B. Fragen des RGW, befaßt sind. Die Arbeitsgruppe Organisation und Inspektion ist zuständig für die Anleitung und Kontrolle des örtlichen Staatsapparates und anderer Institutionen. Der M. wird als kollektiv arbeitendes Gremium bezeichnet. In seinen Sitzungen werden Vorlagen der Ministerien diskutiert, Koordinationsentscheidungen getroffen, Berichte entgegengenommen und Entscheidungen [S. 914]des Präsidiums des M. bestätigt. Das Präsidium ist das für das Funktionieren des M. als zentraler Entscheidungsinstanz im staatlichen Bereich wichtigste Gremium. Es umfaßt den Vorsitzenden des MR. und seine Stellv. sowie den Finanzminister, den Leiter des Amtes für Preise beim Ministerrat, den Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und den für Außenhandel. Das Präsidium nimmt die Funktionen des M. zwischen dessen Tagungen wahr, kann also auch Beschlüsse fassen, die als solche des gesamten M. gelten, bereitet grundlegende Entscheidungen des M. vor und konzentriert die Arbeit des M. auf die jeweils zu lösenden Aufgaben. Die Kompetenzen des M. werden im wesentlichen vom Präsidium des M., vor allem aber dem Vorsitzenden wahrgenommen. Die Rolle des gesamten M. wird u.a. dadurch gekennzeichnet, daß manche seiner Entscheidungen zwar der Zustimmung der Volkskammer bedürfen (Perspektiv- und Jahres- sowie Haushaltspläne), die Vorarbeiten dazu aber von ihm selbst geleistet und die zur Durchführung notwendigen Entscheidungen in eigener Verantwortlichkeit getroffen werden, womit er die zentrale staatliche Instanz im Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß darstellt. Im Selbstverständnis der SED impliziert dies jedoch nicht eine Trennung von Volkskammer und Regierung. Zusammensetzung des M. (1984): Vorsitzender Stoph, Willi (SED) 1. stellv. Vors. Krolikowski, Werner (SED) Neumann, Alfred (SED) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Vertragsgerichts Flegel, Manfred (NDPD) Stellv. Vors. u. Min. der Justiz Heusinger, Hans-Joachim (LDPD) Stellv. Vors. u. Min. f. Allg. Masch.-, Landm.- u. Fahrzeugbau Kleiber, Günther (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Materialwirtschaft Rauchfuß, Wolfgang (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Umweltschutz u. Wasserwirtschaft Dr. Reichelt, Hans (DBD) Stellv. Vors. u. Vors. d. Staatl. Plankomm. Schürer, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Post- u. Fernmeldewesen Schulze, Rudolph (CDU) Stellv. Vors. Dr. Weiss, Gerhard (SED) Stellv. Vors. u. Min. f. Wissenschaft u. Technik Dr. Weiz, Herbert (SED) Mitglieder: Min. f. Verkehrswesen Arndt, Otto (SED) 1. Stellv. des Min. f. Außenhandel Dr. Beil, Gerhard (SED) Staatssekretär f. Arbeit und Löhne Beyreuther, Wolfgang (SED) Min. f. Geologie Dr. Bochmann, Manfred (SED) Min. f. Hoch- u. Fachschulwesen Prof. Böhme, Hans- Joachim (SED) Min. f. Handel u. Versorgung Briska, Gerhard (SED) Min. f. Leichtindustrie Buschmann, Werner (SED) Min. des Innern Dickel, Friedrich (SED) Min. f. Auswärtige Angelegenheiten Fischer, Oskar (SED) Min. f. Werkzeug- u. Verarbeitungsmaschinenbau Dr. Georgi, Rudi (SED) Staatssekretär d. Staatl. Plankommission Gress, Wolfgang (SED) Min. f. Glas- u. Keramikindustrie Prof. Dr. Grünheid, Karl (SED) Min. u. Leiter d. Amts f. Preise Halbritter, Walter (SED) Min. d. Finanzen Höfner, Ernst (SED) Min. f. Kultur Hoffmann, Hans-Joachim (SED) Min. f. Nationale Verteidig. Hoffmann, Heinz (SED) Min. f. Volksbildung Honecker, Margot (SED) Min. f. Bauwesen Junker, Wolfgang (SED) Präsident d. Staatsbank Kaminski, Horst (SED) Min. f. Schwermaschinen- u. Anlagenbau Kersten, Rolf (SED) Staatssekretär in der Staatl. Plankommission Klopfer, Heinz (SED) Oberbürgermeister von Berlin (Ost) Krack, Erhard (SED) Min. f. Land-, Forst- u. Nahrungsgüterwirtschaft Lietz, Bruno (SED) Min. f. Gesundheitswesen Prof. Dr. Mecklinger, Ludwig (SED) Min. f. Elektrotechnik u. Elektronik Meier, Felix (SED) Min. f. Staatssicherheit Mielke, Erich (SED) Min. f. Kohle u. Energie Mitzinger, Wolfgang (SED) Leiter des Amtes f. Jugendfragen Sattler, Hans (SED) Min. f. Erzbergbau, Metallurgie u. Kali Dr. Singhuber, Kurt (SED) Min. f. Außenhandel Sölle, Horst (SED) Vors. d. Komitees d. Arbeiter-u.-Bauern- Inspektion Dr. Stief, Albert (SED) Min. f. Bezirksgeleitete u. Lebensmittelindustrie Dr. Wange, Udo-Dieter (SED) Min. f. Chemische Ind. Wyschofsky, Günther (SED) —— Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 912–914 Ministerium für Wissenschaft und Technik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, MitwirkungsrechteSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der M. ist die Regierung der DDR und damit die Spitze des Staatsapparates. Seine Stellung im Regierungssystem der DDR und seine Funktionen und Aufgaben wurden in der im Oktober 1974 durch Gesetz ergänzten und geänderten Verfassung (Art. 76–80) sowie dem Gesetz über den Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I, S. 253) vom Oktober 1972 festgelegt. Diese Bestimmungen waren das staatsrechtliche Resultat…
DDR A-Z 1985
Kultur- und Sozialfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen. Laut VO vom Juni 1982 (GBl. I, 1982, S. 427) sind die Fondsmittel im wesentlichen einzusetzen für 1. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, 2. Arbeiterversorgung (insbesondere Werkküchenessen), 3. kulturelle Veranstaltungen und Bildungsmaßnahmen, 4. Sport und gesundheitliche Betreuung, 5. Erleichterungen der Arbeit berufstätiger Frauen und Mütter (insbesondere Unterhaltung von Kinderkrippen und -gärten u.ä.), 6. Jugendbetreuung, 7. das betriebliche Erholungswesen, 8. das betriebliche Wohnungswesen, 9. Betreuung ehemaliger Kollegen, 10. Zuwendungen bei besonderen Anlässen (Arbeitsjubiläen, Eheschließung, Namengebungen, sonstige Feierlichkeiten), 11. Unterstützungen der Wehrdienst ableistenden Mitarbeiter, der Kampfgruppen u.ä. Bei der Aufteilung der Gelder soll vorrangig den Belangen der Schichtarbeiter, der Frauen bzw. Mütter und der Jugendlichen Rechnung getragen werden. Der Plan über die Verwendung des KuS. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Bei der Festlegung der Verwendungszwecke sind die aus dem Leistungsfonds für gleiche oder ähnliche Aufgaben bereitgestellten Mittel zu berücksichtigen. Die gesamtwirtschaftliche Höhe der KuS. in den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen betrug Mitte der 70er Jahre ca. 3 Mrd. Mark und 1980 3,5~Mrd. Mark (Plan 1983: 3,6 Mrd. Mark). Im Jahr 1980 wurden von den 3,5 Mrd. Mark 2,45 Mrd. Mark für soziale und gesundheitliche Betreuung (davon allein 1,9 Mrd. Mark für Werkküchenessen), 0,35 Mrd. für Ferienbetreuung, 0,18 Mrd. für kulturelle Betreuung, 0,25 Mrd. für Sport und Jugendbetreuung und 0,28 Mrd. für sonstige Zwecke ausgegeben. Neben den volkseigenen Betrieben und Einrichtungen bildet auch die genossenschaftliche Landwirtschaft KuS. Feriendienst des FDGB; Kulturarbeit des FDGB. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 776 Kulturstätten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KunsthandelSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Fonds der volkseigenen Betriebe und Einrichtungen für betriebliche Sozialleistungen, deren Höhe vom jeweils übergeordneten Organ in absoluter Höhe zu Lasten der Selbstkosten festgelegt werden. KuS. stehen nicht in direkter Beziehung zur Entwicklung der wirtschaftlichen Leistung der Betriebe; bei der Planung und Bildung der KuS. ist das jeweils erreichte Niveau der kulturellen und sozialen Betreuung zu berücksichtigen.…
DDR A-Z 1985
Totalitarismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt derartiger Überlegungen war der explizite Anspruch des Faschismus und des Nationalsozialismus, auf völlige Beherrschung der Gesellschaft durch den „totalen“ oder „totalitären“ Staat bei gleichzeitiger Konzentration der Macht in der Führungsspitze bzw. bei dem Führer sowie der exzessive, von allen rechtlichen Schranken befreite Gebrauch von Macht nach innen und außen. Faschismus und Nationalsozialismus verstanden sich selbst als Gegenbewegungen zum liberalen Rechtsstaat, zur Demokratie und zum Parlamentarismus. — Die Parteiherrschaft in der UdSSR der 20er Jahre sowie deren Weiterentwicklung zum Stalinismus mit seinen Massenverfolgungen führte schon früh zu der Ausdehnung des Begriffs T. auf die Sowjetunion. Angesichts der Etablierung von Systemen sowjetischen Typs in Ost- und Südosteuropa einschl. der SBZ/DDR sowie unter dem Eindruck der Ost-West-Konfrontation im Verlauf des Kalten Krieges wurden diese in die T.-Theorien einbezogen. Die kommunistischen Herrschaftssysteme standen seitdem im Mittelpunkt der Überlegungen zum T. Ausgangspunkt der T.-Theorien war die Feststellung, daß die bis dahin üblichen Begriffe der „Diktatur“ bzw. der „autoritären Herrschaft“ nicht mehr ausreichten, um das Neue derartiger politisch-gesellschaftlicher Systeme zureichend zu beschreiben. Erst die technisch-sozialen Entwicklungen des 20. Jahrhunderts machten die totale Organisation und Kontrolle einer Gesellschaft möglich. Die Auflösung der überkommenen sozialen Strukturen (Stände und Klassen) in der Massengesellschaft gilt als eine weitere Voraussetzung, um alle Bevölkerungsteile mit Hilfe zentraler Organisationen zu einem einheitlichen Ganzen zu integrieren und zugleich zu manipulieren. Mit dem Entstehen moderner Massengesellschaften sei ferner der Verfall traditionaler (religiöser, politischer und philosophischer) Wertsysteme verbunden gewesen; dieser Werteverfall habe — unterstützt durch die Entwicklung der modernen Massenkommunikationsmittel — den Ideologien kommunistischer, faschistischer und nationalsozialistischer Provenienz den Weg gebahnt. Diese gemeinsame, historisch-soziale Ausgangsposition habe letztlich auch zu Übereinstimmungen in der Konstitution der Herrschaftssysteme und der Herrschaftsausübung geführt, die es gerechtfertigt erscheinen lasse — unter Außerachtlassen von Verschiedenheiten in der Zielrichtung der jeweiligen Systeme —, von einem Typus „totalitärer Herrschaft“ zu sprechen. Die T.-Theorien knüpfen dabei an dem im Faschismus und Nationalsozialismus üblichen positiven Gebrauch der Wörter „total“ und „totalitär“ an und wenden diese zu einem kritischen Gegenbegriff. Dabei wird zwischen dem „institutionellen“ Aspekt totalitärer Herrschaft und den „dynamischen“ Ansprüchen totalitärer Bewegungen, Gesellschaft immer erneut in Bewegung zu setzen und revolutionär-terroristisch umzugestalten, unterschieden, wenn sich auch diese beiden Seiten des T. selbst in der Theorie kaum trennen lassen. Je nach der Akzentsetzung in den theoretischen Entwürfen — entsprechend der jeweiligen historischen Situation und dem hauptsächlichen Objekt der Analyse — gibt es sehr unterschiedliche Theorien des T. Als Ausdruck und Erscheinungsform der Dynamik totalitärer Herrschaft werden u.a. genannt: Terror, permanente Säuberungen von Partei und Staat, zwangsweise Durchsetzung eines neuen Wertsystems von oben. Institutionen totalitärer System sind: Einheitspartei, zentrale Wirtschaftsplanung, offizielle Ideologie mit absolutem Geltungsanspruch, Geheimpolizei, parteiliches Recht anstelle von Rechtsstaatlichkeit, parteiliche Ausrichtung und Kontrolle aller Massenkommunikationsmittel. — Zu einer Übereinstimmung in den Begriffsdefinitionen ist es trotz intensiver wissenschaftlicher Bemühungen bislang nicht gekommen. Die genannten Merkmale totalitärer Herrschaft finden sich in unterschiedlichen Kombinationen und Gewichtungen bei den Vertretern des T. (vgl. den kritischen Überblick von Walter Schlangen, Theorie und Ideologie des Totalitarismus. Bonn 1972 [Schriftenreihe der Bundeszentrale für politische Bildung, H. 92]). Trotzdem spielt das Wort T. in den politischen Auseinandersetzungen zwischen West und Ost — nicht zuletzt in Abhängigkeit von der jeweiligen politischen Gesamtsituation — eine große Rolle. Gegen die T.-Theorien ist u.a. eingewendet worden: sie seien weniger ein Instrument der Analyse als eines der Wertung; sie setzten die faschistischen/nationalsozialistischen Systeme mit den sowjet-sozialistischen in eins, obwohl zwischen diesen markante Unterschiede im politischen System, in der Sozialstruktur, in der Ideologie, in der Wirtschaftsplanung usw. bestünden; sie sähen die zu analysierenden Systeme in ihren Grundstrukturen grundsätzlich als statisch an, könnten daher Entwicklungen nur als Abweichungen vom totalitären Grundmodell, nicht aber als dessen Wandel analysieren; sie seien ungeeignet, vergleichbare Problemlagen in hochindustrialisierten Systemen in komparatistischen Analysen zu untersuchen; sie tendierten dazu, das eigene demokratische System zu idealisieren und damit reformerischer Kritik zu entziehen, indem sie ein Feindbild in ihrem theoretischen Ansatz verabsolutierten und als Bedrohung, herausstellten. Der Marxismus-Leninismus hat sich — wie auch gegen alle anderen kritischen westlichen Analyseansätze (Konvergenztheorie; Politologie) — gegen alle Ausprägungen der T.-Theorie gewendet. Besonders heftig wird die Gleichsetzung des eigenen Systems mit [S. 1361]dem des Faschismus/Nationalsozialismus abgelehnt: „Unter Leugnung der historischen Tatsachen und Erfahrungen behaupten die Verfechter dieser Doktrin, daß Faschismus und Sozialismus gleichen gesellschaftlichen Ursachen entspringen, wesensgleiche Staats- und Gesellschaftsformen darstellen und in ähnlicher Weise den Menschen unterdrücken und ihrer Freiheit berauben.“ Die „T.-Doktrin“ gilt als „bürgerliche, antikommunistische Geschichts- und Gesellschaftskonzeption zur Verfälschung der Praxis und Theorie des realen Sozialismus …“ schlechthin (Wörterbuch des wissenschaftlichen Kommunismus, Berlin [Ost] 1982, S. 386). Dabei wird vielfach das Vorhandensein eines T.-Konzepts selbst dann unterstellt, wenn dieser Begriff sich in den kritischen Analysen sozialistischer System explizit nicht findet. Antikommunismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1360–1361 TOM-Plan A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TourismusSiehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1979 Innerhalb der Politischen Wissenschaft und der Politischen Soziologie entstanden in der Beschäftigung mit dem italienischen Faschismus, dem deutschen Nationalsozialismus und den kommunistischen Systemen sowjetischer Prägung (vor allem mit dem in der UdSSR selbst) Analyseansätze und Deutungen, die sich bemühten, das diesen verschiedenen Herrschaftssystemen Gemeinsame zu einem neuen Typus von Herrschaft, dem T. zu verdichten. Ausgangspunkt…
DDR A-Z 1985
1985: M
Maifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der DDR (MD) Mietermitverwaltung Mietrecht Mikroelektronik Militarisierung Militärmissionen, Alliierte Militärpolitik Mindestlohn Ministerium der Finanzen (MdF) Ministerium der Justiz (MdJ) Ministerium des Innern (MdI) Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau Ministerium für Außenhandel (MAH) Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten Ministerium für Bauwesen Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Ministerium für Chemische Industrie Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali Ministerium für Geologie Ministerium für Gesundheitswesen Ministerium für Glas- und Keramikindustrie Ministerium für Handel und Versorgung Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen Ministerium für Kohle und Energie Ministerium für Kultur Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) Ministerium für Leichtindustrie Ministerium für Materialwirtschaft Ministerium für Nationale Verteidigung Ministerium für Post- und Fernmeldewesen Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau Ministerium für Staatssicherheit Ministerium für Umweltschutz und Wasserwirtschaft Ministerium für Verkehrswesen (MfV) Ministerium für Volksbildung Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau Ministerium für Wissenschaft und Technik Ministerrat Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte Mitteldeutschland Möbelindustrie Moral, Sozialistische Museen Museum für Deutsche Geschichte Musik Musikschulen Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und KindMaifeier Maoismus Markt und Marktforschung Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Marxismus-Leninismus (ML) Maschinenbau Massenorganisationen Materialwirtschaft Materielle Interessiertheit Materielle Verantwortlichkeit Mathematik Mathematik-Olympiade Medienpolitik Medizinischer Assistent Meinungsforschung Meister Meldewesen, polizeiliches Meliorationen Messen der Meister von Morgen (MMM) Metallverarbeitende Industrie Meteorologischer Dienst der…
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Industrieministerien (1985)
Siehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der Regel mehrere Kombinate und Einrichtungen direkt unterstellt (dem Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie zusätzlich die Bezirkswirtschaftsräte [BWR]). Die I. unterstehen auf dem Planungssektor der Staatlichen Plankommission (SPK) (Planung, IV. A.). Die I. wurden mit Gründung der DDR gebildet, wechselten jedoch im Lauf der weiteren Entwicklung ihre Bezeichnung oder ihren Namen. Die Leitung der Industrie war seit 1958 Aufgabe der SPK, von 1961 bis 1965 des Volkswirtschaftsrats (VWR). Ende 1965 wurde der Volkswirtschaftsrat mit dem Abschluß der ersten Etappe des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) aufgelöst, die Leitung der Industrie wieder der SPK übertragen; aus seinen Industrieabteilungen entstanden im Januar 1966 acht I. Gegenwärtig (Februar 1984) bestehen folgende I.: Ministerium für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie (Minister: Udo-Dieter Wange), M. f. Chemische Industrie (Minister: Günther Wyschofsky), M. f. Elektrotechnik und Elektronik (Minister: Felix Meier), M. f. Erzbergbau, Metallurgie und Kali (Minister: Kurt Singhuber), M. f. Kohle und Energie (Minister: Wolfgang Mitzinger; Bezeichnung vor dem 1. 1. 1972: M. f. Grundstoffindustrie), M. f. Leichtindustrie (Minister: Werner Buschmann), M. f. Schwermaschinen- und Anlagenbau (Minister: Rolf Kersten), M. f. Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinen (Minister: Rudi Georgi), M. f. Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau (Minister: Günther Kleiber), M. f. Glas- und Keramikindustrie (Minister: Karl Grünheid). Hinzu kommt das M. f. Materialwirtschaft (Minister: Wolfgang Rauchfuß) mit Querschnittsaufgaben, die die Materialversorgung der Industrie und der anderen Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Alle Minister gehören der SED an. Die I. sind Organe des Ministerrates, ihre Leiter, die Industrieminister, Mitglieder des Ministerrates. Zu ihren Aufgaben zählen: 1. Präzisierung der von der SPK erhaltenen „staatlichen Aufgaben“ für die einzelnen Industriezweige und Übergabe an die Kombinate zur Ausarbeitung eigener Planentwürfe. 2. Anleitung und Kontrolle der Kombinate bei der Ausarbeitung ihrer Perspektiv- und Jahrespläne. 3. „Verteidigung“ der zusammengefaßten Planvorschläge ihrer Bereiche vor dem Leiter der SPK. 4. Anleitung der Kombinate bei der Ausarbeitung langfristiger Prognosen der wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Entwicklung der Industriezweige und Haupterzeugnisse. Gleichzeitig arbeitet das I. eigene Prognosen für den gesamten unterstellten Wirtschaftsbereich aus. 5. Koordinierung der Pläne der wissenschaftlichen Vorbereitung, der Produktions- und Absatzpläne sowie des Investitionsplanes mit anderen Ministerien, besonders mit dem Ministerium für Außenhandel (MAH) und dem Ministerium für Bauwesen. Die I. werden von den jeweiligen Ministern nach dem Prinzip der Einzelleitung und kollektiven Beratung der Grundfragen geleitet. Der Minister trägt für die gesamte Tätigkeit des Ministeriums die persönliche Verantwortung gegenüber der Volkskammer und dem Ministerrat der DDR. Der Industrieminister ist der unmittelbare Vorgesetzte der Generaldirektoren der den I. unterstellten Kombinate. Er hat diese direkt anzuleiten. Zwischen seinem Ressort und den Kombinaten bestehen Beziehungen sehr unterschiedlicher Art. Es sind nicht nur die in den planmethodischen Bestimmungen geregelten Formen der Planausarbeitung und -bestätigung als wichtigster Leitungsform; es bestehen auch speziell geregelte Weisungsrechte in einer Vielzahl von Normativakten, z.B. der Investitionsordnung, der Bilanzordnung, die für den Minister Genehmigungsvorbehalte aufweisen, daneben das Recht zum Erlaß von Normativakten bis hin zur Disziplinarbefugnis gegenüber den Generaldirektoren der unterstellten Kombinate. Der umfangreiche Aufgabenkatalog der Industrieminister bzw. der einzelnen I. wird detailliert beschrieben in dem „Rahmenstatut für die Industrieministerien. Beschluß des Ministerrates“ vom 9. 1. 1975 (GBl. I, 1975, S. 133 ff.), aber auch in den Statuten der einzelnen I. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 613 Industrieinstitute A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IndustriepreiseSiehe auch: Fachministerien: 1953 1954 Industrieministerien: 1966 1969 1975 1979 Produktionsministerien (auch Fachministerien genannt): 1956 Produktionsministerien (auch Industrieministerien genannt): 1958 1959 1960 Ein I. ist das staatliche Organ für die zentrale Leitung und Planung eines, meist mehrerer Industriezweige. Es arbeitet nicht nach dem Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung und verfügt über kein eigenes Grund- und Umlaufkapital. Einem I. sind in der…
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Kaliindustrie (1985)
Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze werden auf 13 Mrd. t geschätzt. Damit liegen etwa zwei Drittel der deutschen Kalivorkommen in der DDR. In der Weltproduktion von Kali steht die DDR hinter der UdSSR und Kanada noch vor der Bundesrepublik Deutschland an dritter Stelle (Anteil an der Weltproduktion 1981 12,6 v.H.). Die Jahresförderung von Kalisalzen, bezogen auf ihren wirksamen Gehalt an Kaliumoxyd (K₂O), betrug 1982 3,434 Mill.~t gegenüber 1960 1,666 Mill.~t. In dieser Wachstumsrate kommt die durch mehrere Regierungsbeschlüsse betonte Aufgabe zum Ausdruck, die Produktion maximal zu erhöhen. 1982 wurden 82,5 v.H. der Kalidüngemittelproduktion exportiert. Damit nimmt die DDR nach Kanada den zweiten Platz in der Welt ein. Vom Inlandsverbrauch gehen nahezu 90 v.H. als Düngemittel in die Landwirtschaft, der Rest wird in der Industrie verbraucht. Anfang 1973 hat die DDR mit der UdSSR ein Abkommen über die Intensivierung der Zusammenarbeit in der K. geschlossen. Es sieht vor, daß sich die beiden Länder bei der Rationalisierung und Erweiterung der Kaliproduktion unterstützen. Wenn sich auch die Kaliproduktion gegenwärtig noch auf das Werra- und Südharz-Revier konzentriert, so bildet die Scholle von Calvörde am südwestlichen Rand der Altmark zur Magdeburger Börde den Schwerpunkt des augenblicklichen Kaliprogramms. Zur Nutzung der reichen Rohsalzvorkommen der Calvörder Scholle wurde 1963 nördlich von Magdeburg in Zielitz mit dem Bau des modernsten Kaliwerkes begonnen, das nach Fertigstellung des vierten Bauabschnittes 1976 über eine Kapazität von 700.000 Jahrestonnen K₂O verfügt. In Zielitz werden die Kali-Rohsalze durch Großbohrloch- und Sprenglochbohrwagen gewonnen. Dadurch erhöht sich die Arbeitsproduktivität gegenüber den älteren Betrieben auf mehr als das Doppelte. Kennzeichnend für die Schachtteufen in den einzelnen Revieren sind folgende Faustzahlen: Werra 550 m; Südharz und Magdeburg 650 m (zum Vergleich: Hannover 750 m; Baden 850 m). Der Abtransport der Kalisalze ist, bedingt durch die Nähe der Elbe-Wasserstraße und des Mittellandkanals mit dem Kaliumschlaghafen Haldersleben, außerordentlich günstig (Bergbau). Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 702 Kaderpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kammer der Technik (KdT)Siehe auch: Kalibergbau: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Kaliindustrie: 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig der Chemischen Industrie. Anleitendes Organ ist das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali, dem der VEB Kombinat Kali, Sondershausen, mit 31.000 Beschäftigten unterstellt ist. Kali gehört zu den wenigen Industrierohstoffen, die in der DDR in ausreichenden Mengen vorkommen. Die noch abbaufähigen Kalisalze…
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Nationale Geschichtsbetrachtung (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen Volkes“ forderte. Die NG. wurde besonders seit 1952 forciert. Auf der 2. Parteikonferenz der SED erklärte Ulbricht am 9. 7. 1952: „Das patriotische Bewußtsein, der Stolz auf die großen Traditionen unseres Volkes beginnen sich zu entwickeln. Jeder versteht, welch große Bedeutung das wissenschaftliche Studium der deutschen Geschichte für den Kampf um die nationale Einheit Deutschlands und die Pflege aller großen Traditionen des deutschen Volkes hat, besonders gegenüber dem Bestreben der amerikanischen Okkupanten, die großen Leistungen unseres Volkes vergessen zu machen“ (Protokoll der 2. Parteikonferenz der SED, Berlin [Ost] 1952, S. 120). Die NG. wurde nun verbindlich für alle staatlichen, politischen und wissenschaftlichen Bereiche, die frühere Kritik an der „deutschen Misere“ trat dahinter zurück. Sehr scharf und parteilich herausgearbeitet wurde die NG. 1962 im Nationalen Dokument (Deutschlandpolitik der SED, VI.). Allerdings wurde die Berufung auf die deutsche Tradition vor allem in den 60er Jahren immer stärker auf die „fortschrittlichen“ Züge der deutschen Geschichte verlegt, um die — aus der Sicht der SED — prinzipiellen Unterschiede gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu betonen. Die DDR versuchte, ihren Staat als Fortsetzung aller progressiven Traditionen (Bauernkrieg, bürgerlich-demokratische Bewegungen des 19. Jahrhunderts, Arbeiterbewegung) [S. 930]darzustellen, die Bundesrepublik Deutschland hingegen als Ergebnis der reaktionären Strömungen. Im Zusammenhang mit der These von der Herausbildung einer „sozialistischen Nation der DDR“ erklärte E. Honecker 1973: „Die Deutsche Demokratische Republik ist heute die staatliche Verkörperung der besten Traditionen der deutschen Geschichte — der Bauernerhebung des Mittelalters, des Kampfes der revolutionären Demokraten von 1848, der von Marx und Engels, Bebel und Liebknecht begründeten deutschen Arbeiterbewegung, der Heldentaten im antifaschistischen Widerstandskampf. In der Deutschen Demokratischen Republik entwickelt sich die sozialistische Nation unter Führung der Arbeiterklasse.“ (E. Honecker, Aus dem Bericht des Politbüros an das ZK der SED, Berlin [Ost] 1973, S. 21) In jüngster Zeit, gerade auch im Zusammenhang mit der Preußen-Diskussion, versuchte die DDR-Führung, ihr starres Traditionsschema aufzulockern, indem sie zwischen historischem „Erbe“ und historischer „Tradition“ unterscheidet. Unter Erbe versteht sie ihr Verhältnis zur „gesamten deutschen Geschichte“, einschließlich der „Leistungen und Fehlleistungen aller Klassen und Schichten“. Diesem Erbe habe man sich zu stellen, es sei „nicht ungeschehen“ zu machen, sondern „im kritischen Sinne zu bewältigen“ (Kulturelles Erbe). Hingegen sind in dieser Sicht Tradition „nur diejenigen historischen Entwicklungslinien, Erscheinungen und Tatsachen, auf denen die DDR beruht, deren Verkörperung sie darstellt, die sie bewahrt und fortführt“. Dazu zählen die Arbeiterbewegung und ihre „revolutionäre Partei“, die „demokratischen, progressiven und humanistischen Erscheinungen, Entwicklungen, Persönlichkeiten und Tatsachen“, aber auch „positive Resultate“ des Wirkens der „herrschenden Ausbeuterklasse“ (Horst Bartel in: Zeitschrift für Geschichtswissenschaft, 5/1981, S. 389). Außerdem wird nun für die historische Tradition wieder klar ein gesamtdeutscher Anspruch erhoben. Wenn sich in der DDR eine „sozialistische deutsche Nation“ entwickle, so die neueste Argumentation, heiße dies eine Nation, die ihrem Charakter nach sozialistisch, ihrer ethnischen Herkunft nach deutsch sei und daraus ergebe sich „die unabweisbare Konsequenz, daß sie in ihrem Bewußtsein die gesamte deutsche Geschichte von der Warte des Sozialismus verarbeiten“ müsse. Daraus wird gefolgert: „Unser eindeutiges Bekenntnis zur gesamten deutschen Geschichte hat eine chronologische, territoriale, sozialstrukturelle … Seite … Territorial läßt sich unser Bild von der deutschen Geschichte keineswegs — wie manche bürgerliche Ideologen gerne möchten — nur auf die Gebiete begrenzen, die heute zur DDR gehören“ (Horst Bartel und Walter Schmidt in: Einheit, 2/1984, S. 113). Der Anspruch der DDR, in ihrem Geschichtsbild (im „Erbe“ wie in der „Tradition“) die gesamte deutsche Geschichte aufgenommen zu haben („Unser historischer Boden ist die gesamte deutsche Geschichte“), läßt den politischen Bezug der Historiographie erkennen. Die NG. zeigt, daß die Traditionspflege der Herausbildung eines bestimmten Geschichtsbewußtseins dient. Geschichtsbewußtsein wird in der DDR definiert als „Teil des gesellschaftlichen und individuellen Bewußtseins, in dem die Kenntnisse und Erfahrungen über die historische Entwicklung der Gesellschaft und die sich daraus ergebenden Lehren für die Gegenwart ihren Ausdruck finden. G. und das entsprechende Geschichtsbild, die stets Klassencharakter besitzen, entstehen in einem äußerst komplizierten Prozeß… Als entscheidende Faktoren werden hierbei hauptsächlich die jeweils herrschenden politischen und weltanschaulichen Auffassungen sowie allgemeine (Geschichte des Volkes, Landes usw.) und persönliche (Herkunft, Bildung, Erfahrungsschaft usw.) Traditionen vielfältigster Art wirksam. G. und Geschichtsbild enthalten und erzeugen konkret-historische Wertungen, die, nicht zuletzt infolge ihrer außerordentlich starken emotionalen Wirksamkeit, für die ideologisch-politische Haltung und die daraus resultierenden Handlungen der Menschen von größter Bedeutung sind. Das sozialistische G. beruht auf der wissenschaftlichen Weltanschauung der Arbeiterklasse, dem Marxismus-Leninismus…“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 287). Die Geschichtswissenschaft erbringt demnach durch Schaffung des Geschichtsbewußtseins einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und Stabilisierung der DDR. Die Verbreitung ihrer Ergebnisse dient dazu in der Bevölkerung, besonders in der Jugend, das Verständnis für die Rolle von Geschichte bei der Bewältigung politischer Aufgaben zu wecken. Durch die Popularisierung der Geschichte, gerade der NG. (und der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung), ist das Interesse an historischen Problemen gewachsen. Daraus ergaben sich für die SED verbesserte Möglichkeiten, ihre Auslegung des Historischen Materialismus zu propagieren: die Geschichte wird als „gesetzmäßiger Prozeß“ der Entwicklung vom Niederen zum Höheren betrachtet, fortschrittliche Gesellschaftsformationen überwinden die überholten. Da die DDR als die sozialistische (also gegenüber der Bundesrepublik Deutschland höhere) Gesellschaftsformation betrachtet wird, ist die politische Funktion des Geschichtsbewußtseins eindeutig: Stärkung und Festigung des Gesellschaftssystems der DDR. Nation und nationale Frage. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 929–930 Nationale Front der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Mahn- und GedenkstättenSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Entsprechend ihrer Tradition und in Abwehr zum Nationalismus der Vergangenheit stellte die SED zunächst vor allem die internationalistischen Züge der Geschichte heraus. Seit 1949 wurden jedoch schrittweise nationale Kulturleistungen hervorgehoben — so als der Parteivorstand der SED am 10. 3. 1949 in einem Beschluß „Unsere Aufgaben im Goethe-Jahr“ die Förderung der „großen kulturellen Traditionen des eigenen…
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Vermessungs- und Kartenwesen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im Verantwortungsbereich des Ministeriums des Innern“ sowie durch die „Liegenschaftsdienste der Räte der Bezirke“. Insbesondere obliegt dem Innenministerium die „zentrale staatliche Leitung und Planung grundlegender Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens sowie die Koordinierung von Grundfragen seiner Entwicklung“. Die VVK-Kartographie hat entsprechend dem Vorbild der UdSSR ihre gesamte Blattschnittsystematik in das Internat. Weltkartensystem 1:1 Mill. eingepaßt. Ab 1:5.000 (etwa 50 × 50 cm) sind alle Kartenwerke nach geographischen Netzlinien geschnitten. Im Gegensatz zu Kartenwerken der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in der DDR die Unterteilung vom kleinen zum größeren Maßstab; aber auch hier füllen von 1:1 Mill. auf 1:500.000 und ab 1:200.000 je 4 Blätter des größeren Maßstabes 1 Blatt des kleineren. 1954 wurde das Kartenwerk 1:5.000 zugunsten des Maßstabes 1:10.000 aufgegeben, das 1965 in DDR-Flächendeckung neu vorlag. Das gilt auch für alle kleineren Maßstäbe: 1:25.000, 1:50.000, 1:100.000, 1:200.000, 1:500.000 und 1:1 Mill. 1965 kam im Rahmen osteuropäischer Zusammenarbeit die Weltkarte 1:2.500.000 hinzu. Das VVK-Kartenwerk 1:200.000 ist als Verkehrskarte (10 Blätter) und Verwaltungskartenwerk (Bezirke) in der Bundesrepublik Deutschland käuflich. In der DDR sind im Unterschied zur Bundesrepublik Kartenwerke größeren Maßstabes, insbesondere das Kartenwerk 1:10.000, jedoch der allgemeinen Nutzung entzogen, weil der VVK-Kartenauftrag „für die Volkswirtschaft und für die Verteidigung“ eine wichtige militärische Komponente hat, die charakteristisch ist für das ganze Kartenschaffen der VVK und dem Vorbild der UdSSR im Detail folgt. Wanderkarten und etliche Stadtpläne sind freilich in der DDR käuflich. Durch AO über das Statut des Seehydrographischen Dienstes der DDR vom 27. 10. 1965 untersteht dieser dem Ministerium für Nationale Verteidigung, Kommando Volksmarine, und hat seinen Sitz in Rostock. Zu seinen Aufgaben gehört die Veröffentlichung von Seekarten, nicht nur der DDR-Ostseeküste (GBl. III, Nr. 28). Die vermessungstechnischen Kader sind in den VEB Ingenieur-V. zusammengefaßt. Gemäß der Ersten DB zur VO über das Ingenieur-V. vom 6. 10. 1970 (GBl. II, S. 589) wurden die VEB Ingenieur-V. Rostock, Potsdam, Halle, Erfurt, Dresden, Leipzig und Berlin (Ost) mit weiteren dem Ministerium des Innern unterstehenden Betrieben und Einrichtungen zu dem mit Wirkung vom 1. 1. 1971 gegründeten Kombinat Geodäsie und Kartographie zusammengelegt. Der wichtigste Betrieb für die Kartenherstellung ist der VEB Hermann Haack, Geographisch-Kartographische Anstalt, Gotha/Leipzig. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1431 Verlagswesen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Versicherung der volkseigenen WirtschaftSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Oberstes Organ des VuK. ist die Verwaltung VuK. (VVK) im Ministerium des Innern. Zu unterscheiden sind 2 große Bereiche: die allg. Landesvermessung und die Durchführung ingenieur-geodätischer Arbeiten für die verschiedensten Zweige der Volkswirtschaft. Gemäß der VO über das Vermessungs- und Kartenwesen vom 21. 8. 1980 werden die „profilbestimmenden Aufgaben des Vermessungs- und Kartenwesens wahrgenommen durch Organe und Betriebe im…
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Investitionsrechnung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen nicht einzelwirtschaftliche, sondern volkswirtschaftliche Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Vordergrund und entscheiden nicht gewinnorientierte Betriebe, sondern in erster Linie politisch motivierte Zentralinstanzen. Häufig wird bei Investitionsüberlegungen versucht, Kennziffern wie Arbeitsproduktivität und Grundfondsquote (Kapitalproduktivität) heranzuziehen. Solche Verfahren können jedoch nicht als I. bezeichnet werden, denn die Veränderung dieser gesamtwirtschaftlich durchaus sinnvollen Kennziffern läßt sich nur in den wenigsten Fällen einzelnen Investitionen zurechnen. Tatsächlich werden investitionsrechnerische Methoden in der DDR-Wirtschaft praktisch nur bei der Entscheidung zwischen mehreren Investitionsvarianten angewendet. Die Grundformel der sogenannten Rückflußfristenrechnung lautet: I = Investitionsaufwendungen der Varianten 1 und 2; S = die (laufenden) Selbstkosten der Produktion nach Variante 1 und 2 und RN = die normative Rückflußdauer, die in der DDR für alle Wirtschaftszweige 5 Jahre beträgt. Diese Formel besagt folglich, daß — gleiche Erträge vorausgesetzt — die höheren Investitionskosten einer Variante durch die niedrigeren laufenden Kosten dieser Variante innerhalb von 5 Jahren amortisiert sein müßten, wenn diese Variante mit den höheren Investitionskosten als vorteilhaft gelten soll. Anderenfalls ist die Variante mit den geringeren Investitionskosten vorzuziehen. Diese Grundformel läßt sich so abwandeln, daß mit unterschiedlichen Erträgen gerechnet wird und daß der Nutzkoeffizient aus dem Kehrwert von RN gebildet und zur Gewichtung der Investitionskosten benutzt wird. Diese formalen Umwandlungen und anderen Anwendungen der Formel verändern die genannte Frage nach der Einhaltung einer zentral gesetzten Amortisationsdauer oder Rückflußfrist nicht. Solche „Amortisationsrechnungen“ („Pay off“-Methoden), die auch in der I.-Praxis von marktwirtschaftlichen Betrieben angewendet werden, können bei der Abschätzung des Investitionsrisikos Hilfsdienste leisten. Zur Messung der Rentabilität (Wirtschaftlichkeit) einer Investition sind sie nach einhelliger wirtschaftswissenschaftlicher Meinung in der freien Wirtschaft nicht geeignet. Nach dieser Methode wird nämlich nicht über die gesamte Lebensdauer einer Investition gerechnet. Außer der Mißachtung dieser grundlegenden Anforderung an jedes Investitionskalkül sind jedoch bei der normativen Rückflußrechnung in der DDR noch andere wesentliche methodische Mängel nachzuweisen (z.B. Zinssatz von 20 v.H. zu hoch; Restbuchwerte fälschlich eingerechnet; Abschreibung nicht verzinst). Dennoch sind die Hauptmängel der Investitionspolitik der DDR kaum auf diese unzureichende I.-Methode zurückzuführen; denn die grundlegenden Investitionsentscheidungen sind politisch, strukturell und mengenwirtschaftlich bestimmt. Hinzu kommt als weiterer bedeutsamer Mangel die im gegenwärtigen Preissystem bestehenden Preisverzerrungen (Preissystem und Preispolitik), die Investitionsprojekte beispielsweise rentabel erscheinen lassen, die bei echter Kostenerfassung sowohl der zu erzeugenden Endprodukte als auch des Investitionsaufwands verlustreich sind. Investitionen; Investitionsplanung; Planung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 677–678 Investitionsplanung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JagdSiehe auch die Jahre 1975 1979 In der DDR kann man von einer I. im westlichen Verständnis nicht sprechen. „Nutzeffektsberechnungen“ unter den Bedingungen politisch vorgeprägter und planwirtschaftlich durchgeführter Investitionsentscheidungen haben eine viel geringere Bedeutung als Rentabilitätskalküle unter marktwirtschaftlichen Bedingungen; denn in der DDR-Wirtschaft werden Knappheiten nicht durch Marktpreise, sondern durch Ungleichgewichte in Mengenbilanzen ausgewie[S. 678]sen, stehen…
DDR A-Z 1985
Lebensversicherung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen Bedürfnissen, unter verschiedenen Formen der L. wählen. Die vereinbarte L.-Summe kann fällig werden: beim Tode des Versicherten, bei Erreichen eines bestimmten Alters, bei Beitragszahlung entweder für eine bestimmte Zahl von Jahren (mindestens 10 bzw. bis zum 85. Lebensjahr) oder an einem festen Auszahlungstag. Diese Grundformen lassen sich zu weiteren Formen der L. ausbauen. So kann z.B. das Risiko der Invalidität in der Weise mit einbezogen werden, daß die Beitragszahlungspflicht bei Eintritt der Invalidität des Versicherungsnehmers ganz oder teilweise erlischt. Die L. mit festem Auszahlungstermin kann unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Heirats- oder Berufsausbildungsalters der Kinder zu einer Aussteuer- oder Kinderversorgungs-Versicherung weiterentwickelt werden. Die reine Erlebensfallversicherung wird in der Regel als Leibrentenversicherung abgeschlossen, wobei in der DDR zeitweilig die Form der Sparrentenversicherung eine gewisse Bedeutung erlangt hatte. Gegenwärtig ist die L. die wichtigste, weil am stärksten verbreitete Form der Personenversicherung. Die Zahl der abgeschlossenen L.-Verträge vergrößerte sich seit 1950 wie folgt: Am Jahresende 1982 hatten 644 von 1000 Einwohnern der DDR eine L. abgeschlossen. Entsprechend dem Wachstum des Lebensstandards und des Geldvermögens der privaten Haushalte ist nicht nur die Zahl der Verträge, sondern weit stärker noch die Höhe der Abschlüsse gestiegen. Dadurch vergrößerten sich die Sparguthaben der L. überdurchschnittlich von 0,5 Mrd. Mark 1950 auf 2,2 Mrd. Mark 1960, 6,0 Mrd. Mark 1970 und 11,4 Mrd. Mark 1982. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 816 Lebensstandard A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lebensweise, SozialistischeSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 L.-Verträge können bei der Staatlichen Versicherung der DDR abgeschlossen werden als Ergänzung des durch die Sozialversicherung gewährten gesetzlichen Versicherungsschutzes. Rechte und Pflichten der Versicherungsnehmer und der Versicherungseinrichtung sind in § 265 (Personenversicherung) des Zivilgesetzbuches der DDR vom 19. 6. 1975 geregelt (Zivilrecht). Der Versicherungsnehmer kann, je nach seinen…
DDR A-Z 1985
Wehrerziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Zielsetzung und Umfang. Die W. dient der systematischen Entwicklung und Festigung der Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit der Bürger. Sie umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Nach dem Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 ist die Vorbereitung auf den Wehrdienst Bestandteil der Bildung und Erziehung an den allgemeinbildenden Schulen, Einrichtungen der Berufsbildung (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), Fachschulen, Universitäten und Hochschulen. Auch den Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Massenorganisationen) wird die gesetzliche Verpflichtung auferlegt, die Bürger auf den Wehrdienst vorzubereiten. Als Teil der gesamten Bildungs- und Erziehungsarbeit in der DDR ist die W. von allen am Bildungs- und Erziehungsprozeß Beteiligten in Zusammenarbeit mit fachkundigen Kräften der bewaffneten Organe (Kampfgruppen; Nationale Volksarmee [NVA]), der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) und der Zivilverteidigung zu leisten. Sie soll zum einen als übergreifendes bzw. durchgehendes Prinzip in allen Bereichen des Bildungssystems, zum anderen als Aufgabe spezieller Einrichtungen und Veranstaltungen realisiert werden. 2. Wehrerziehung in Vorschule und Schule Entsprechend der besonderen Bedeutung, die der W. in der DDR beigemessen wird, werden die ersten Grundlagen wehrerzieherischer Arbeit schon im Kindergarten (Vorschule) gelegt. Zur W. gehört dort z.B. der Besuch der Kinder in Kasernen und der von Soldaten in Kindergärten. Mit Beginn der systematischen Bildung und Erziehung der Kinder in den ersten Klassen der Schule setzt dann eine gezielte kindgemäße Wehrpropaganda und Vorbereitung auf den späteren Wehrdienst ein. Das erste Schulbuch, „Unsere Fibel“, stellt bereits die Angehörigen der Nationalen Volksarmee als Beschützer und Vorbild vor und beginnt mit der Herausstellung eines Feindbildes. Zur W. im ersten Schuljahr gehört u.a. die Vorbereitung auf Treffen mit Angehörigen der NVA, die dann über die Ferienlager der Jungen Pioniere (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“) jeweils in den Sommerferien stattfinden. Ihre Ergänzung erfährt die W. für die Erstkläßler in wehrerzieherischen Maßnahmen im Schulhort, wo für den Lernbereich „Sportlich-touristische Betätigung“ die Vermittlung einfacher touristischer und militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere im Geländespiel, vorgesehen ist. In der 2. und 3. Klasse wird die W. mit steigendem Anspruchsniveau fortgesetzt. In der Mittelstufe, in den Klassen 4–6, beginnt eine differenziertere W. in den einzelnen Unterrichtsfächern, insbesondere im Geschichts- und Gesellschaftskundeunterricht (wehrpolitische Arbeit), im Geographieunterricht (Kartenlesen und -zeichnen z.B.) und im Sportunterricht (Einübung militärischer Ordnungsformen). Vor allem beim Schulsport wird die enge Beziehung zur W. offenkundig. Während des Besuchs der Mittelstufe soll eine konkretere Vorbereitung der Jungen auf den Wehrdienst und der Mädchen auf den Dienst in der Zivilverteidigung einsetzen, die in den Klassen der Oberstufe fortgeführt wird. Für die gesamte schulische Bildung und Erziehung gilt, daß die W. immanenter Bestandteil jedes Unterrichtsfaches sein soll. [S. 1468]3. Wehrerziehung in der Oberstufe der POS a) Wehrunterricht. Als gesonderte, zusätzliche wehrerzieherische Veranstaltung ist seit dem 1. 9. 1978 schrittweise der Wehrunterricht für die 9. und 10. Klassen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule eingeführt worden. Der Wehruntericht, der auf Vorleistungen in anderen Unterrichtsfächern aufbauen soll, ist für alle Schüler der betreffenden Klassen obligatorisch. In der Klasse 9 umfaßt er 4 Doppelstunden zu Fragen der „sozialistischen Landesverteidigung“ für alle Schüler, die Wehrausbildung im Lager für Jungen, die daran freiwillig teilnehmen, und den Lehrgang „Zivilverteidigung“ für alle Mädchen und den Teil der Jungen, der nicht an der Wehrausbildung im Lager teilnimmt. Die Wehrausbildung im Lager wird an 14 zusammenhängenden Unterrichtstagen (12 Ausbildungstage zu je 8 Stunden) in den letzten Wochen des Schuljahres auf der Grundlage eines zentralen Ausbildungsprogramms durchgeführt. Dabei sollen den Teilnehmern ausgewählte vormilitärische Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, Grundelemente der militärischen Disziplin und Ordnung anerzogen und ihr physisches Leistungsvermögen gesteigert werden. Auf Antrag ihrer Eltern können Kinder von der Ausbildung an Waffen befreit und anderweitig eingesetzt werden. Der Lehrgang „Zivilverteidigung“ soll zeitlich parallel zur Wehrausbildung im Lager durchgeführt werden, und zwar mit jeweils 6 Stunden Ausbildung pro Tag. Der Lehrgang — so die Direktive des Ministeriums für Volksbildung der DDR zur Einführung und Gestaltung des Wehrunterrichts an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen vom 1. 2. 1978 — soll den Teilnehmern Kenntnisse und Fertigkeiten besonders in bezug auf das Verhalten in Gefahrensituationen, die gegenseitige Hilfe und den Schutz bei gegnerischen Waffeneinwirkungen und im Katastrophenfall vermitteln sowie zur Stabilisierung ihres physischen Leistungsvermögens beitragen. Allerdings sieht z.B. das Lehrbuch „Zivilverteidigung“, das verbindliche Grundlage des Lehrgangs ist, auch eine Geländeausbildung und militärische Ordnungsübungen vor. In der Klasse 10 umfaßt der Wehrunterricht 4 Doppelstunden zu Fragen der sozialistischen Landesverteidigung und 3 Tage Wehrbereitschaft für alle Schüler. Die Tage der Wehrbereitschaft, die in der Regel in den letzten Tagen der Winterferien stattfinden, sollen den Abschluß des Wehrunterrichts und mit dem „Marsch der Waffenbrüderschaft“ — einem militärischen Großgeländespiel mit anschließender Abschlußfeier — zugleich einen Höhepunkt der gleichnamigen „Woche der Waffenbrüderschaft“ (letzte Februarwoche) bilden. b) Arbeitsgemeinschaften „Wehrausbildung“. Seit dem Schuljahr 1973/1974 gibt es an der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule der DDR die Arbeitsgemeinschaften (AG) „Wehrausbildung“ für die Klassen 9 und 10. Diese dem außerunterrichtlichen Bereich zuzuordnenden AG, die nach einem Rahmenprogramm arbeiten, dienen der systematischen und kontinuierlichen Entwicklung und Festigung der Wehrbereitschaft und -fähigkeit. In ihnen werden Grundfragen der Landesverteidigung behandelt und findet eine Gelände-, Schieß-, Schutz- und Sanitätsausbildung statt. Die AG „Wehrausbildung“ — die Teilnahme daran ist freiwillig — sollen die W. der Schule unterstützen und vertiefen. 1982 gab es an den Schulen der DDR „mehr als 9.000“ dieser AG (Wehrpolitische Massenarbeit unter Führung der Partei, Berlin [Ost] 1982). 4. Wehrerziehung in EOS und Lehrlingsausbildung. In den 11. und 12. Klassen der Erweiterten Oberschule nehmen die Schüler, aufbauend auf der in den vorhergehenden Klassen durchgeführten W., an dem fakultativen Lehrgang „Grundlagen der Militärpolitik und des militärischen Schutzes der Deutschen Demokratischen Republik“ teil. Für die 16- bis 18jährigen Schüler und für die Lehrlinge in der Berufsausbildung, also im unmittelbaren vorwehrpflichtigen Alter, liegt der Schwerpunkt der W. auf der vormilitärischen Ausbildung im Rahmen der Gesellschaft für Sport und Technik (Näheres zur Ausbildung siehe dort). Zur Teilnahme daran sind die Jugendlichen gesetzlich verpflichtet. Konkretisiert wird diese Pflicht hinsichtlich der Lehrlinge z.B. durch eine „Festlegung“ des Staatssekretariats für Berufsbildung, die jüngst im Westen bekannt wurde (Frankfurter Allgemeine Zeitung 15. 12. 1982). Danach ist die vormilitärische Ausbildung bzw. die Teilnahme an Maßnahmen der Zivilverteidigung Bestandteil der Berufsausbildung der Lehrlinge und somit ihres Lehrverhältnisses. Die Möglichkeit der Befreiung von der vormilitärischen Ausbildung ist, außer aus gesundheitlichen Gründen, nicht gegeben. Glaubens- und Gewissensgründe sollen insofern respektiert werden, als Lehrlinge bei deren Vorliegen von der Ausbildung an Waffen befreit werden können; eine entsprechende Entscheidung muß jedoch vor dem Abschluß des Lehrvertrages getroffen werden. Wird die vormilitärische Ausbildung insgesamt abgelehnt, so darf kein Lehrvertrag abgeschlossen werden; dem Betroffenen steht also nur noch eine Hilfsarbeitertätigkeit offen. Vor Ablauf einer Frist von 3 Jahren besteht lt. dieser Festlegung „kein gesellschaftliches Interesse“, ihm das Erlernen eines Ausbildungsberufes auf dem Weg über die Erwachsenenqualifizierung zu ermöglichen (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XII.). Männliche Lehrlinge, die die vormilitärische Ausbildung ablehnen, dürfen auch nicht in die Sanitätsausbildung übernommen werden; diese ist nur für weibliche und gesundheitlich beeinträchtigte Lehrlinge vorgesehen. 5. Wehrerziehung während des Studiums Entsprechend dem Grundsatz, die wehrerzieherische Arbeit als Bestandteil des gesamten Bildungs- und Erziehungsprozesses zu begreifen, sind auch die Universitäten sowie Hoch- und Fachschulen in die W. eingeschlossen. Die Ausbildungspläne für die dortige W. werden von der GST und dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen erarbeitet. Dabei baut die W. der Studenten auf den entsprechenden Vorleistungen der Schule, der vormilitärischen Ausbildung der GST und des Wehrdienstes auf. Sie umfaßt die wehrpolitische Bildung im Rahmen von Lehrveranstaltungen (z.B. [S. 1469]Vorlesungen über Militärpolitik), verschiedene Formen der militärischen Qualifizierung (z.B. militärische Übungen, Militärlager), die Ausbildung in Zivilverteidigung und den Wehrsport. Träger der militärischen Ausbildung der Studenten sind insbesondere die GST und — hinsichtlich der Durchführung der 4wöchigen Militärlager — die NVA. Dabei erfolgt die W. in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen FDJ-Organisationen. Als Ausbilder fungieren Funktionäre der GST und Angehörige der Reservistenkollektive der NVA (Reservisten). Weibliche sowie wehrdienstuntaugliche männliche Studenten müssen sich einer Zivilverteidigungsausbildung bzw. einer Sanitätsausbildung im Rahmen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) der DDR unterziehen. 6. Wehrerziehung in Pionierorganisation und FDJ Die W. der verschiedenen Bildungseinrichtungen wird außer durch die GST auch durch andere Massenorganisationen ergänzt und vertieft. Der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“, die die 6- bis 14jährigen Schüler erfaßt, ist z.B. die Aufgabe gestellt, die Pioniere zur „Liebe und Achtung“ gegenüber den Soldaten der NVA und der Armeen der verbündeten Staaten sowie zum Haß gegenüber dem Feind, dem imperialistischen System, zu erziehen. Dem Alter der Kinder entsprechend findet die Vermittlung militärischer Kenntnisse und Fähigkeiten in der Pionierorganisation weitgehend in spielerischen Formen statt (z.B. im Rahmen von Geländespielen, durch Puzzlespiele über Übungen der NVA, durch militärischen Modellbau). Dem gleichen Ziel dienen Wettbewerbe im Schießen und Keulenzielwurf (als Vorbereitung auf den Umgang mit Handgranaten) sowie das Karten- und Kompaßlesen. Die jährlich im Winter durchgeführten Pioniermanöver „Schneeflocke“, die von der NVA und den Kampfgruppen unterstützt werden, bilden den Höhepunkt der wehrerzieherischen Arbeit der Pionierorganisation. Die Förderung des Wehrgedankens soll die gesamte Tätigkeit dieser Kinderorganisation durchziehen. Diesem Anliegen dienen u.a. auch regelmäßige Treffen mit Angehörigen der DDR-Streitkräfte und darüber hinaus die Pflege fester Patenschaften mit Einheiten der NVA. Aufgaben der W. sind insbesondere auch der Freien Deutschen Jugend (FDJ) übertragen. Bei ihren 15- und 16jährigen Mitgliedern trägt die FDJ neben der Schule die Hauptverantwortung für die W. Um diese zu erfüllen, ist z.B. in jeder FDJ-Grundorganisation ein „Funktionär für Wehrerziehung und Sport“ vorgesehen, der für die „Ausprägung des sozialistischen Wehrmotivs“ und die Entwicklung der Wehrfähigkeit der Jugendlichen zuständig ist. Zu den wichtigsten wehrerzieherischen Aktivitäten der FDJ gehören die Hans-Beimler-Wettkämpfe, die die Hauptform der W. in den 8. Klassen der Oberschulen darstellen. Im Rahmen dieser Wettkämpfe, die die FDJ gemeinsam mit der Schule und der GST organisiert, werden wehrpolitische und wehrsportliche Veranstaltungen durchgeführt. Zum wehrsportlichen Mehrkampf für Mädchen und Jungen gehören z.B. das Überwinden einer Hindernisbahn, der Handgranatenweitzielwurf und das Luftgewehrschießen. Der „Marsch der Bewährung“ über eine 10-km-Distanz schließt u.a. Tarnung, Orientierung im Gelände, Erste Hilfe, Krankentransport und Brandbekämpfung ein. Zu den wichtigen wehrerzieherischen Aufgaben der FDJ gehören ferner die Gewinnung und Vorbereitung des militärischen Berufsnachwuchses. Die dazu erforderliche politisch-ideologische Bildungs- und Erziehungsarbeit wird im Rahmen der „FDJ-Bewerberkollektive für militärische Berufe“ geleistet. Einen besonderen Rahmen für die wehrerzieherische Arbeit der FDJ bildet die seit 1952 bestehende Patenschaft zwischen der Jugendorganisation und den bewaffneten Organen der DDR. Zweck dieser Patenschaft ist, den Jugendlichen die Notwendigkeit der militärischen Verteidigung der DDR, den Sinn des „sozialistischen Soldatseins“ und des militärischen Berufes deutlich zu machen und ihnen ein klares Feindbild zu vermitteln. 7. FDGB und Wehrerziehung In die W. einbezogen ist weiter der Freie Deutsche Gewerkschaftsbund (FDGB). Gemäß der am 12. 12. 1978 zwischen dem FDGB-Bundesvorstand und dem Ministerium für Nationale Verteidigung abgeschlossenen Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der W. sind die Gewerkschaften verpflichtet, in ihren Grundorganisationen eine vielfältige militärpolitische Agitation und Propaganda zu betreiben und militärpolitische Themen in die Schulen der sozialistischen Arbeit aufzunehmen. Im gesamten gewerkschaftlichen Organisationsleben sollen „Aufgaben der sozialistischen Landesverteidigung“ einen festen Platz haben. Dazu gehören die Unterstützung der wehrpolitischen Vorbereitung der berufstätigen Jugendlichen auf den Wehrdienst, die Einflußnahme vor allem auf Söhne von „klassenbewußten Arbeitern“ und von Gewerkschaftsfunktionären mit dem Ziele, diese für die Berufsoffiziers- und Berufsunteroffizierslaufbahn zu gewinnen, sowie die Pflege der Kontakte zu den Wehrdienstleistenden, die Betreuung ihrer Familien und Hilfen bei der beruflichen Wiedereingliederung nach abgeleistetem Wehrdienst. Die Betriebsgewerkschaftsorganisationen haben den betrieblichen Wehrsport — in Zusammenarbeit mit der GST veranstalten die Gewerkschaften z.B. sog. FDGB-Pokalwettbewerbe im Sportschießen und im Wehrkampfsport — und Maßnahmen im Rahmen der Zivilverteidigung zu fördern. Zur Sicherung einer wehrerzieherischen Arbeit der Gewerkschaften werden zwischen dem FDGB-Bundesvorstand und dem Ministerium für Nationale Verteidigung alle 2 Jahre sowie zwischen den Bezirks- und Kreisvorständen des FDGB und den Wehrbezirks- und Wehrkreiskommandos der NVA jährlich entsprechende Maßnahmepläne abgeschlossen. 8. NVA und Wehrerziehung Eine bedeutende Rolle im Rahmen der W. kommt der NVA zu. Sie unterstützt aktiv die gesamte militärpolitische Agitations- und Propagandaarbeit, leistet personelle und materielle Hilfestellung bei der vormilitärischen Ausbildung, beim Wehrunterricht an den Schulen und bei der Durchführung von Militärlagern für die studentische Jugend. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt [S. 1470]ist die Gewinnung des militärischen Berufsnachwuchses. Zudem unterhält die NVA in nahezu allen Einheiten und Truppenteilen wehrerzieherisch bedeutsame Patenschaftsbeziehungen zu Betrieben, Schulen und Berufsausbildungsstätten. Neben den aktiven Armeeangehörigen erfüllen die „Reservistenkollektive“ als die Organisationsform der Reservisten der DDR wichtige Aufgaben in der W. Das Wehrdienstgesetz verpflichtet die Reservisten ausdrücklich, neben der Erhaltung der eigenen Wehrfähigkeit die W., insbesondere die Vorbereitung der Jugend auf den Wehrdienst, zu unterstützen und Nachwuchswerbung für militärische Berufe zu betreiben. In der DDR gibt es zur Zeit mehr als 7.000 Reservistenkollektive. Die Bedeutung der „Kampfgruppen der Arbeiterklasse“ für die W. liegt im wesentlichen darin, daß sie ehemalige Soldaten ständig wehrfähig halten und sie kontinuierlich wehrpolitisch beeinflussen. 9. Urania und Wehrerziehung Von den anderen mit Aufgaben der W. betrauten Organisationen ist die Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse), vor allem deren Sektion „Militärpolitik“ zu nennen. In dieser Sektion arbeiten auf zentraler, bezirklicher und kreislicher Ebene Offiziere aus Stäben, wissenschaftlichen Bildungseinrichtungen und Institutionen der bewaffneten Organe, Parteimitglieder der Wehrkommandos und Reservisten zusammen und leisten eine relativ breitenwirksame militärpolitische Propagandaarbeit. Allein im Jahre 1981 hat die Sektion Militärpolitik der Urania fast 39.000 Vorträge sowie zahlreiche weitere militärpolitische Propagandaveranstaltungen durchgeführt. 10. „Arbeitsgruppen für sozialistische Wehrerziehung“ Die W. insgesamt wird entsprechend dem Anspruch der Partei, in allen Bereichen der Gesellschaft die führende Rolle auszuüben, von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) direkt angeleitet. Um diesen Anspruch im Bereich der W. durchzusetzen, wurde bereits in den 60er Jahren damit begonnen, in den Industriezentren des Landes bei den Parteileitungen größerer Betriebe ehrenamtliche „Arbeitsgruppen für sozialistische W.“ zu bilden. Diese heute in den meisten größeren Betrieben, Verwaltungen und Institutionen bestehenden Arbeitsgruppen sollen die wehrerzieherische Arbeit der verschiedenen gesellschaftlichen Kräfte koordinieren und den Parteileitungen Argumentations- und Entscheidungshilfe in Sachen W. geben. In den Arbeitsgruppen für sozialistische W. arbeiten unter der Leitung des stellvertretenden Sekretärs der Betriebsparteiorganisation Vertreter der Betriebsleitung, der FDJ-Leitung, der Betriebsgewerkschaftsleitung und der Leitung der Betriebsberufsschule sowie der Vorsitzende der GST-Grundorganisation, der Kommandeur (bzw. sein Stellvertreter) der Kampfgruppe, der Leiter der Einsatzkräfte der Zivilverteidigung und der Vorsitzende des Reservistenkollektivs zusammen. 11. „Kommissionen für sozialistische Wehrerziehung“ Einfluß auf die W. nimmt die SED u.a. auch über die „Kommissionen für sozialistische Wehrerziehung“ bei den Räten der Bezirke (Bezirk) und Kreise (Kreis). In diesen Kommissionen, die ab 1962 gebildet wurden, arbeiten unter Führung der Partei die staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und die bewaffneten Kräfte zwecks Förderung der Wehrbereitschaft zusammen. Vorsitzende der Kommissionen sind die Stellvertreter für Inneres der Vorsitzenden der Räte. Über die Kommissionen für sozialistische W., die sich als Gremien des Erfahrungsaustauschs der daran beteiligten gesellschaftlichen Organisationen und staatlichen Organe verstehen, soll eine breite gesellschaftliche Mitwirkung an der wehrerzieherischen Arbeit erreicht werden. Auf der Ebene der Bezirke und Kreise wie auch in einigen größeren Betrieben gibt es ferner sog. Militärpolitische Kabinette, die über Schulungsveranstaltungen und Vorträge sowie durch Bereitstellung von Anschauungs- und Informationsmaterial die W. unterstützen sollen. 12. Wertung Die W. wie auch insgesamt die Militärpolitik der DDR sollen nach der erklärten Absicht ihrer Partei- und Staatsführung ausschließlich auf die Verteidigung des Sozialismus und die Erhaltung des Friedens gerichtet sein. Tatsächlich lassen sich Umfang, Intensität und vermittelte Inhalte der W. kaum mit der von der DDR propagierten Politik Friedlicher Koexistenz zwischen Staaten unterschiedlicher Gesellschaftsordnung in Einklang bringen. Dies gilt insbesondere für die systematische Arbeit an der Herausbildung eines Feindbildes und die Erziehung zum Haß auf den (Klassen-)Feind, der sich die Bevölkerung vor allem im Rahmen der W. von Kindheit an ausgesetzt sieht. Es ist zu vermuten, daß diese extreme Form ideologischer Abgrenzung nicht zuletzt möglichen Risiken entgegenwirken soll, die sich in den Augen der SED aus der Entspannungspolitik und der friedlichen Koexistenz für den Bestand der eigenen Ordnung ergeben könnten. Die W. ist Ausdruck wie auch zugleich Motor einer zunehmenden Militarisierung der DDR-Gesellschaft. Besonders herausragende Beispiele militaristischer Tendenzen sind im Bereich der Kindererziehung die Anpreisung von Kriegsspielzeug als wertvolles pädagogisches Mittel und — in jüngster Zeit — der Einsatz von Kindern auf kleinen fahrbaren Panzerattrappen in den Pioniermanövern. Als überaus gefährlich muß auch die in der DDR offiziell vertretene Unterscheidung zwischen „gerechten“ und „ungerechten“ Kriegen, die im Rahmen der W. gelehrt wird, eingeschätzt werden. Zu einer Revision dieses Dogmas konnte die DDR selbst angesichts der Gefahr eines atomaren Holocausts nicht veranlaßt werden. Die intensive W. hat das Entstehen einer partei- und regierungsunabhängigen Friedensbewegung auch in der DDR nicht verhindern können. Ganz offensichtlich hat der Ausbau der W. pazifistische Tendenzen sogar eher gefördert. Neben einzelnen und kleinen Gruppen haben sich vor allem die Kirchen kritisch zur W. geäußert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1467–1470 Wehrdienst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Weltbund der Demokratischen Jugend (WBDJ)Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 1. Zielsetzung und Umfang. Die W. dient der systematischen Entwicklung und Festigung der Wehrbereitschaft und Wehrfähigkeit der Bürger. Sie umfaßt die politisch-ideologische (wehrpolitische) Arbeit, die Vermittlung militärisch-technischer Kenntnisse und Fähigkeiten und die wehrsportliche Tätigkeit. Nach dem Wehrdienstgesetz vom 25. 3. 1982 ist die Vorbereitung auf den Wehrdienst Bestandteil der Bildung und Erziehung an den allgemeinbildenden…
DDR A-Z 1985
Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende arbeitsrechtliche Gesetzeswerk ist das Arbeitsgesetzbuch (AGB) der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. 6. 1977, das am 1. 1. 1978 das Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik (GBA) vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) mit seinen Ergänzungs- und Änderungsgesetzen abgelöst hat. 1. Das AGB gilt für alle Arbeiter und Angestellten, einschließlich Heimarbeiter und Lehrlinge (Werktätige) in den sozialistischen Betrieben. Es findet auch Anwendung auf die A.-Verhältnisse der Werktätigen in Betrieben und Einrichtungen anderer Eigentumsformen und auf A.-Verhältnisse zwischen Bürgern, etwa für Dienstleistungen im Haushalt, soweit dafür keine besonderen Rechtsvorschriften beste[S. 73]hen. Dasselbe gilt für A.-Verhältnisse zwischen Bürgern der DDR und in der DDR tätigen internationalen Organisationen bzw. in der DDR tätigen Betrieben anderer Staaten, Bürgern anderer Staaten, die ihren ständigen Wohnsitz in der DDR haben, und in der DDR tätigen internationalen Organisationen sowie Bürgern anderer Staaten und Betriebe der DDR, wenn sich der Arbeitsort in der DDR befindet, es sei denn, völkerrechtliche Verträge oder Rechtsvorschriften der DDR sehen etwas anderes vor. Besonderheiten können für Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe, Werktätige, die im Auftrag ihres Betriebes bzw. des zuständigen Staatsorgans außerhalb der DDR tätig sind, Rehabilitanden, Absolventen von Hoch- und Fachschulen sowie Schüler und Studenten, die während der Ferien arbeiten, geregelt werden. Für die in kirchlichen Einrichtungen beschäftigten Arbeiter und Angestellten bleibt es bei der Anordnung vom 18. 1. 1958 (GBl. I, S. 84). 2. Staatsorgane und wirtschaftsleitende Organe sowie rechtlich selbständige staatliche Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen und ihre selbständigen Einrichtungen gelten als Betriebe im Sinne des AGB. Dasselbe gilt für Betriebsteile und nichtrechtsfähige Organe und Einrichtungen unter bestimmten, im AGB festgelegten Voraussetzungen, für Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie für rechtsfähige Organisationen und Vereinigungen, die A.-Verhältnisse begründen. 3. Das AGB ist wesentlich umfangreicher und besser durchdacht sowie formuliert, als es das GBA war. Trotzdem sind für seine Durchführung arbeitsrechtliche Bestimmungen vorgesehen, die teils vom Ministerrat im Rahmen seiner Verantwortung, teils von den Ministern und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane, wenn das in Rechtsvorschriften vorgesehen ist oder sie durch den Ministerrat hierzu besonders beauftragt sind, zu erlassen sind. Für deren Erlaß ist Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und der übrigen Einzelgewerkschaften erforderlich. Ferner sind notwendige besondere Bestimmungen über den Arbeitslohn, die Arbeitszeit und den Erholungsurlaub sowie weitere arbeitsrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Intensivierung der Produktion, für die Werktätigen der Zweige bzw. Bereiche der Volkswirtschaft, für bestimmte Personengruppen oder für bestimmte Gebiete zwischen den Ministern und Leitern der anderen zentralen Staatsorgane mit den Zentralvorständen der Industriegewerkschaften und Gewerkschaften in Rahmenkollektivverträgen (RKV) zu vereinbaren. Die Beteiligung des FDGB an der Rechtsetzung hat seine konstitutionelle Grundlage in Art. 45 Verfassung und ist Ausdruck der Stellung des FDGB im Herrschaftssystem der DDR unter der Suprematie (Vorherrschaft) der SED (Verfassung, III.). II. Die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts 1. Das AGB hat die Aufgaben des A. neu definiert. In erster Linie soll es der Verwirklichung der Hauptaufgabe (der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität) (Verfassung, II. A.) dienen. Zu den weiteren Aufgaben sollen gehören: Gestaltung der verfassungsmäßig garantierten sozialistischen Grundrechte (Verfassung, III.), Garantie für die Werktätigen auf freiwillige und bewußte Teilnahme am Arbeitsprozeß, Gewährleistung des Rechts auf Mitgestaltung des Lebens im Betrieb und auf Mitwirkung an der Leitung und Planung, Sicherung des gleichen Lohnes für gleiche Arbeit, planmäßige Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen, insbesondere der Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit, geistig-kulturelle Betreuung, Erweiterung der Voraussetzungen für die sinnvolle Freizeitgestaltung und Erholung, materielle Versorgung bei Krankheit, Invalidität und im Alter, Förderung der allseitigen Entwicklung der sozialistischen Persönlichkeit und des sozialistischen Lebens. Der Regelungsbereich des A. ist deshalb umfangreicher als der des herkömmlichen A., weil es sowohl wirtschaftsrechtliche Regelungen (Leitung des Betriebes) als auch sozialrechtliche Regelungen (Sozialversicherung) enthält. 2. Gegenstand des 2. Kapitels des AGB ist die Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Werktätigen, also das Recht der Betriebsverfassung (Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mitwirkungsrechte). III. Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages 1. Die Regelform der Begründung eines A.-Verhältnisses ist der Arbeitsvertrag zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb. Zur Wahrnehmung besonders verantwortlicher staatlicher oder gesellschaftlicher Funktionen (z.B. als Mitglieder des Ministerrates oder der örtlichen Räte [Gemeinde, Stadt, Kreis, Bezirk], Richter, Staatsanwälte [Staatsanwaltschaft], Generaldirektoren der Kombinate [Betriebsformen und Kooperation], Betriebsdirektoren [Betriebsformen und Kooperation], Hauptbuchhalter, hauptberuflich tätige Vorsitzende von Massenorganisationen) werden A.-Verhältnisse durch Wahl oder Berufung begründet, soweit es in staatlichen Rechtsvorschriften oder in [S. 74]Beschlüssen zentraler Organe gesellschaftlicher Organisationen vorgesehen ist. Arbeitsverträge mit Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bedürfen der vorherigen Zustimmung der Erziehungsberechtigten (Familienrecht). Sie dürfen abgeschlossen werden, wenn der Jugendliche das 16. Lebensjahr vollendet und seine Pflicht zum Besuch der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) erfüllt hat; ausnahmsweise kann er schon mit Vollendung des 14. Lebensjahres einen Arbeitsvertrag abschließen, z.B. zur Ausübung einer freiwilligen produktiven Tätigkeit während eines Teils der Ferien (Feriengestaltung). Im Arbeitsvertrag werden nur die Arbeitsaufgabe (Lohnformen und Lohnsystem), der Arbeitsort und der Tag der Arbeitsaufnahme als notwendiger Vertragsinhalt vereinbart. Weitere Vereinbarungen dürfen nur im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Diese können betreffen: a) eine Teilbeschäftigung, b) die zeitliche Begrenzung des Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 6 Monaten oder bei der Einstellung von Aushilfskräften für die erforderliche Zeit, c) besondere Kündigungsfristen und -termine, d) Heimarbeit, e) die Übernahme der besonderen materiellen Verantwortlichkeit, f) eine Werk- oder Dienstwohnung. Alle übrigen Arbeitsbedingungen (z.B. Lohn, Prämien, Arbeitszeit, Urlaub) folgen aus den gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Bestimmungen ohne die Möglichkeit einer abweichenden vertraglichen Regelung, auch nicht zugunsten des Werktätigen. Das „Günstigkeitsprinzip“ gilt nicht. Der Arbeitsvertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärung des Werktätigen und des Betriebes über den notwendigen Vertragsinhalt zustande. Sollen im Arbeitsvertrag weitere Vereinbarungen getroffen werden, muß die Willensübereinstimmung sich auch auf diese beziehen. Der Betrieb hat die Pflicht, die mit dem Werktätigen getroffenen Vereinbarungen in einen schriftlichen Arbeitsvertrag aufzunehmen. Außerdem sind im schriftlichen Arbeitsvertrag mindestens die für die vereinbarte Arbeitsaufgabe zutreffende Lohn- und Gehaltsgruppe und die Dauer des Erholungsurlaubs zu deklarieren. Der Arbeitsvertrag muß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. An ihre Stelle treten die Rechte und Pflichten, die den einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Davon macht das AGB eine Ausnahme. Hat nämlich der Betrieb dem Werktätigen eine höhere als die rechtlich zulässige Lohn- und Gehaltsgruppe zugesagt, ist er verpflichtet, dem Werktätigen unverzüglich eine zumutbare andere Arbeit anzubieten, die der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe entspricht. Wenn erforderlich, sind dem Werktätigen Qualifizierungsmaßnahmen vorzuschlagen. Bis zur Übernahme einer anderen Arbeit muß der Betrieb die Differenz zwischen der rechtlich zulässigen und der zugesagten Lohn- und Gehaltsgruppe zahlen. Nur wenn der Werktätige die Übernahme der anderen Arbeit oder erforderliche Qualifizierungsmaßnahmen ablehnt, besteht dieser Anspruch nicht. Ist im Arbeitsvertrag eine Arbeitsaufgabe vereinbart, die der Werktätige aus rechtlichen Gründen nicht ausüben oder mit der ihn der Betrieb nicht beschäftigen darf, oder schließt ein nichtbefugter Mitarbeiter des Betriebes einen Arbeitsvertrag ab oder fehlt die rechtlich geforderte Zustimmung dazu, ist der Vertrag nicht unwirksam; der Mangel ist vielmehr zu beseitigen. Ist das nicht möglich, ist der Arbeitsvertrag aufzulösen. Mit Angehörigen der Intelligenz können unter bestimmten Voraussetzungen besondere Rechte und Pflichten in einem Einzelvertrag vereinbart werden. 2. Die im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur durch einen Änderungsvertrag geändert werden, der auch befristet abgeschlossen werden kann. Eine besondere Form des Änderungsvertrages ist der Delegierungsvertrag. Er hat den zeitweiligen Einsatz des Werktätigen in einem anderen Betrieb zum Inhalt und ist zwischen dem Werktätigen, dem Einsatzbetrieb und dem delegierenden Betrieb abzuschließen. 3. Die Auflösung eines Arbeitsvertrages soll grundsätzlich durch Vereinbarung zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Aufhebungsvertrag) oder durch Vereinbarung zur Überleitung des Werktätigen in einen anderen Betrieb zwischen dem bisherigen Betrieb, dem Werktätigen und dem übernehmenden Betrieb (Überleitungsvertrag) erfolgen. Der Abschluß eines Aufhebungsvertrages setzt voraus, daß der Betrieb dem Werktätigen einen Änderungsvertrag über die Aufnahme einer zumutbaren anderen Arbeit oder, soweit das nicht möglich ist, einen Überleitungsvertrag angeboten und der Werktätige dieses Angebot abgelehnt hat. Wenn dann ein Aufhebungsvertrag nicht zustande kommt, darf der Betrieb kündigen. Auch wenn der Werktätige aus dem Betrieb ausscheiden will, hat er um einen Aufhebungsvertrag nachzusuchen. Hierin liegt eine gewisse Erschwerung für eine Kündigung. Willigt der Betrieb jedoch in einen Aufhebungsvertrag nicht ein, so darf der Werktätige kündigen. Der Betrieb darf nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Diese sind: Änderung der Produktion, der Struktur oder des Stellen- bzw. Arbeitskräfteplanes des Betriebes, die Nichteignung des Werktätigen für die vereinbarte Arbeitsaufgabe, Mängel im Arbeitsvertrag, die durch die Beteiligten nicht beseitigt werden können. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Seiten mindestens 2 Wochen. Es dürfen jedoch im Arbeitsvertrag Kündigungsfristen bis zu 3 Monaten und als Kündi[S. 75]gungstermin das Monatsende vereinbart werden. In Rechtsvorschriften können für bestimmte Personengruppen besondere Kündigungsfristen und -termine festgelegt werden. Die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb bedarf der Schriftform. Gleichzeitig müssen die Gründe angegeben werden. Für die Kündigung durch den Werktätigen ist die Schriftform nur Ordnungsvorschrift; eine Verletzung führt also nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung. Der Betrieb kann fristlos bei schwerwiegender Verletzung der sozialistischen Arbeitsdisziplin oder staatsbürgerlicher Pflichten, d.h. aus politischen Gründen, entlassen. In der Regel müssen der fristlosen Entlassung erfolglos gebliebene Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen vorangegangen sein. Die fristlose Entlassung bedarf der Schriftform unter gleichzeitiger Angabe der Gründe. Eine fristlose Kündigung durch den Werktätigen ist nicht zulässig. Jede vom Betrieb ausgesprochene fristgemäße Kündigung und fristlose Entlassung bedarf der vorherigen Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]). Diese Schutzbestimmung ist jedoch in ihrer Wirkung fraglich, soweit sich die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen in Abhängigkeit von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) befinden (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]). Ein Kündigungsverbot besteht für Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus, Schwangere, stillende Mütter, Mütter mit Kindern bis zu einem Jahr, Mütter während der Zeit der Freistellung nach dem Wochenurlaub (Mutterschutz/Förderung von Mutter und Kind), alleinstehende Werktätige mit Kindern bis 3 Jahren, Werktätige während der Dauer des Grundwehrdienstes als Soldat, Unteroffiziere auf Zeit und des Reservedienstes (Nationale Volksarmee [NVA]) sowie Werktätige während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit, während einer Quarantäne sowie während des Erholungsurlaubs. Zur fristgemäßen Kündigung und fristlosen Entlassung von Schwerbeschädigten, Tuberkulosekranken und -rekonvaleszenten sowie Rehabilitanden, Werktätigen ab 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters, Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und Facharbeitern bis zum Ende des ersten Jahres nach Lehrabschluß durch den Betrieb ist die vorherige schriftliche Zustimmung des für den Betrieb zuständigen Rates des Kreises bzw. Stadtbezirks erforderlich. Die Kündigungsfrist für die fristgemäße Kündigung durch den Betrieb beträgt in diesen Fällen mindestens einen Monat. 4. Will der Werktätige die Rechtsunwirksamkeit eines Änderungsvertrages, eines Auflösungsvertrages, eines Überleitungsvertrages, einer fristgemäßen Kündigung oder eine fristlose Entlassung geltend machen, muß er Einspruch bei der Konfliktkommission (Gesellschaftliche Gerichte) bzw. der Kammer für Arbeitsrecht des Kreisgerichts (Gerichtsverfassung) einlegen. Bei einer fristgemäßen Kündigung und bei einer fristlosen Entlassung beträgt die Einspruchsfrist 2 Wochen, bei einem Änderungsvertrag, einem Überleitungsvertrag oder einem Aufhebungsvertrag 3 Monate. Wird die Einspruchsfrist versäumt, werden fristgemäße Kündigung, fristlose Entlassung oder die genannten Verträge trotz ihrer Mängel rechtswirksam. 5. A.-Verhältnisse, die durch Berufung begründet werden, enden durch Abberufung. Der Werktätige kann einen Antrag auf Abberufung stellen. Dem Antrag muß entsprochen werden, wenn der Werktätige aus gesundheitlichen, altersmäßigen oder anderen zwingenden Gründen seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Vor der Abberufung ist die Stellungnahme der Betriebsgewerkschaftsleitung einzuholen. Das gilt nicht bei Abberufungen durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die örtlichen Räte und die gewählten Organe der gesellschaftlichen Organisationen. Die Abberufung bedarf der Schriftform und muß begründet werden. Gegen die Abberufung ist nur die Verwaltungsbeschwerde möglich. Sie ist nicht zulässig bei Abberufung oder Ablehnung des Auftrages auf Abberufung durch den Staatsrat, den Vorsitzenden des Ministerrates, die Minister und Leiter der anderen zentralen Staatsorgane und die Räte der Bezirke. 6. A.-Verhältnisse, die durch Wahl begründet werden, enden grundsätzlich durch Zeitablauf. Im übrigen gelten sinngemäß die Bestimmungen über die Abberufung. 7. Im Falle der Beendigung des A.-Verhältnisses oder eines berechtigten Interesses ist der Betrieb verpflichtet, eine Beurteilung des Werktätigen anzufertigen und ihm unverzüglich auszuhändigen. Darin sind die Tätigkeit, die Leistungen und die Entwicklung des Werktätigen während der gesamten Zugehörigkeit zum Betrieb zusammenfassend einzuschätzen. Die Beurteilung muß wahrheitsgemäß sein und die wesentlichen, charakteristischen und ständigen Verhaltensweisen des Werktätigen enthalten. Diese Bestimmungen schließen nicht aus, daß in den Kaderakten (Kaderpolitik) der Werktätige anders, d.h. schlechter beurteilt wird als in der betrieblichen Beurteilung. IV. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin Erstmals in einer Kodifikation des A. in der DDR enthält das AGB ein geschlossenes Kapitel über die Arbeitsorganisation und die sozialistische Arbeitsdisziplin — ein Zeichen für die Bedeutung, die diesen Bereichen für die Verwirklichung der „Hauptaufgabe“ zugemessen wird. [S. 76]1. „Der Betrieb ist verpflichtet, solche Arbeitsbedingungen zu schaffen, die den Werktätigen hohe Arbeitsleistungen ermöglichen, die bewußte Einstellung zur Arbeit und das Schöpfertum fördern, die Arbeitsfreude erhöhen und zur Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten sowie zur sozialistischen Lebensweise beitragen“, heißt es einleitend. Der Arbeitsprozeß soll nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden, und es sollen alle Voraussetzungen für eine hohe Arbeitsdisziplin, für Ordnung und Sicherheit im Arbeitsprozeß geschaffen werden. Es sind sowohl die Initiativen der Werktätigen zur Anwendung der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) zu fördern und anzuerkennen, als auch zu sichern, daß die Erkenntnisse der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation angewendet werden. Wenn es sich hier auch um Pflichten des Betriebes handelt, die vor allem durch den Betriebsleiter zu erfüllen sind, so lassen bereits diese erkennen, was von den Werktätigen erwartet wird. Das AGB enthält die Rahmenbestimmungen zu den Arbeitsaufgaben (Lohnformen und Lohnsystem), der Organisation der Arbeit, den Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung (Arbeitsnormung) sowie der Arbeitsklassifizierung. 2. Mit den Pflichten des Betriebes korrespondieren die gesetzlichen Arbeitspflichten der Werktätigen. Sie sollen diese mit Umsicht und Initiative wahrnehmen. Insbesondere sind sie verpflichtet, ihre Arbeitsaufgaben ordnungs- und fristgemäß auszuführen, die Arbeitszeit und die Produktionsmittel voll zu nutzen, die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung zu erfüllen, Geld und Material sparsam zu verwenden, Qualitätsarbeit zu leisten, das sozialistische Eigentum vor Beschädigung und Verlust zu schützen und die Bestimmungen über den Gesundheits- und Arbeitsschutz und den Brandschutz sowie über Ordnung, Disziplin und Sicherheit einzuhalten. Für bestimmte Bereiche bestehen schärfere Vorschriften über die Arbeitsdisziplin (Deutsche Reichsbahn [DR]; Post- und Fernmeldewesen; Richter; Staatsfunktionär). 3. Das AGB regelt eingehend das Weisungsrecht. Danach ist der Betriebsleiter gegenüber allen Betriebsangehörigen und sind die leitenden Mitarbeiter gegenüber den ihnen unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt. Darüber hinaus sind Mitarbeiter weisungsberechtigt, soweit das in Rechtsvorschriften oder in der Arbeitsordnung festgelegt ist. Weisungen sind nur zulässig zur Konkretisierung der im Arbeitsvertrag vereinbarten Bedingungen, insbesondere der Arbeitsaufgabe und des Verhaltens des Werktätigen im Zusammenhang mit der Arbeit und soweit das in Rechtsvorschriften ausdrücklich festgelegt ist. Die Werktätigen haben die Weisungen mit Umsicht und Initiative auszuführen. Ein Werktätiger kann die Ausführung ablehnen, wenn sie von einem nicht dazu Befugten erteilt wurde. Das gilt auch, wenn durch eine Weisung Arbeitspflichten begründet werden sollen, die über die sich aus dem Arbeitsvertrag oder den Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten hinausgehen. Besteht in diesen Fällen ein Wahlrecht für den Werktätigen, ist er verpflichtet, Weisungen nicht zu befolgen, wenn deren Durchführung eine Straftat darstellen würde. 4. Eine besondere Art der Weisung ist die vorübergehende Übertragung einer anderen Arbeit. Für die Dauer von 4 Wochen im Kalenderjahr darf dem Werktätigen auch ohne sein Einverständnis eine andere Arbeit im Betrieb (einschließlich eines Betriebsteiles an einem anderen Ort) oder in einem anderen Betrieb am selben Ort übertragen werden, wenn das zur Erfüllung wichtiger betrieblicher oder volkswirtschaftlicher Aufgaben erforderlich ist. Die Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb über 4 Wochen hinaus ist nur mit Einverständnis des Werktätigen zulässig. Beim Einsatz von Werktätigen in einem anderen Betrieb am selben Ort über 4 Wochen hinaus ist ein Delegierungsvertrag abzuschließen. Nur mit Einverständnis des Werktätigen darf ihm eine andere Arbeit in einem Betriebsteil an einem anderen Ort übertragen werden. Das gilt auch für Werktätige ab dem 5. Jahr vor Erreichen des Rentenalters. Wenn ein Werktätiger infolge Betriebsstörungen oder Warte- und Stillstandszeiten daran gehindert ist, seine Arbeitsaufgabe zu erfüllen, darf ihm eine andere Arbeit im Betrieb oder, wenn das nicht möglich ist, in einem anderen Betrieb am selben Ort ohne zeitliche Begrenzung, allerdings nur mit seiner Zustimmung, übertragen werden. Das gleiche gilt, wenn in der Person des Werktätigen liegende Gründe es erfordern, ihn im Interesse der Einhaltung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes oder der Hygienebestimmungen vorübergehend anderweitig einzusetzen. Jede ununterbrochene Übertragung einer anderen Arbeit im Betrieb für länger als 2 Wochen bedarf der Zustimmung der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung. Für bestimmte Gruppen von Werktätigen (z.B. in staatlichen Organen, im Schulwesen, im Verkehrswesen oder bei der Deutschen Post) können in Rechtsvorschriften abweichende Regelungen festgelegt werden. 5. In jedem Betrieb ist zur Gewährleistung einer hohen Effektivität der Arbeit, zur Festigung der Arbeitsmoral und -disziplin, zur Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit sowie zur „Entwicklung sozialistischer Kollektivbeziehungen“ eine Arbeitsordnung zu schaffen. Sie ist vom Betriebsleiter unter Mitwirkung der Werktätigen auszuarbeiten und mit Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung zu erlassen. 6. Werktätige können für hervorragende Arbeitsleistung, insbesondere im Sozialistischen Wettbe[S. 77]werb, für vorbildliche Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin und für langjährige Arbeit im Betrieb auch durch betriebliche Auszeichnungen geehrt werden. Solche sind insbesondere: Schriftliche Belobigung, Ehrenurkunden, Würdigung der Leistungen an der Ehrentafel des Betriebes oder des Bereiches, betriebliche Titel, z.B. „Brigade der vorbildlichen Qualitätsarbeit“, „Bester Meister“, „Bester Neuerer“, Geld- und Sachprämien. V. Grundsätze für Lohn und Prämie Das AGB enthält die normativen Grundlagen der Arbeitseinkommenspolitik und gibt Rahmenbestimmungen für Lohn und Prämie. 1. Es wird als Sache des sozialistischen Staates betrachtet, daß das materielle und kulturelle Lebensniveau der Werktätigen hauptsächlich über das Arbeitseinkommen erhöht und das Leistungsprinzip als Grundprinzip der Verteilung im Sozialismus konsequent durchgesetzt wird sowie das Arbeitseinkommen der Werktätigen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Volkswirtschaft planmäßig wächst. Dem soll die leistungsorientierte Lohnpolitik dienen (Lohnformen und Lohnsystem, I., Lohnformen und Lohnsystem, II.). Als Hauptbestandteil ihres Arbeitseinkommens erhalten die Werktätigen Lohn entsprechend den Anforderungen ihrer Arbeitsaufgabe an die Qualifikation und Verantwortung, der tatsächlichen Arbeitszeit, den erzielten Arbeitsergebnissen nach Menge und Qualität sowie den Bedingungen der Arbeit. Zusätzlich zum Lohn werden den Werktätigen für individuelle und kollektive Arbeitsleistungen Prämien gewährt. 2. Die uneingeschränkte Geltung des Leistungsprinzips wird durch die Garantie eines monatlichen Mindestbruttolohnes durchbrochen und so eine soziale Komponente in die Lohnpolitik eingeführt. Seit dem 1. 10. 1976 beträgt der Mindestbruttolohn 400 Mark monatlich (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 377). 3. Für den Tariflohn, die Eingruppierung und die Lohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, III., Lohnformen und Lohnsystem, IV.) sind im AGB die Rahmenbestimmungen enthalten. 4. Entsprechend dem Leistungsprinzip wird der Lohn nach der Qualität des Arbeitsergebnisses differenziert. Ist diese nicht bereits in der Lohnform berücksichtigt, erhält der Werktätige bei schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) verursachtem Ausschuß keinen Lohn. Bei schuldhaft verursachter Qualitätsminderung richtet sich der Lohn nach der Brauchbarkeit des Arbeitsergebnisses bzw. nach festgelegten Qualitätsstufen oder nach dem durch Nacharbeit erreichten Grad der Brauchbarkeit. Garantiert werden in derartigen Fällen aber 50 v.H. des monatlichen Durchschnittsverdienstes, mindestens der Mindestlohn. 5. Bei Nichterfüllung von Leistungsmaßstäben infolge von Veränderungen der Arbeitsbedingungen, z.B. durch Einsatz anderer Roh- oder Hilfsstoffe, ist dem Werktätigen ein Ausgleich bis zum Durchschnittslohn zu zahlen, wenn keine neuen Leistungsmaßstäbe festgelegt werden. 6. Bei besonderen Arbeitserschwernissen ist für die Dauer der Arbeit unter diesen Bedingungen ein Erschwerniszuschlag zu zahlen. Diese Arbeiten und die Höhe der Zuschläge sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Lohnzuschläge). 7. Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) werden zur „materiellen Stimulierung und Anerkennung hoher individueller und kollektiver Leistungen bei der Erfüllung und gezielten Übererfüllung der Volkswirtschaftspläne im Sozialistischen Wettbewerb, vor allem bei der Intensivierung, der Steigerung der Arbeitsproduktivität, der Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit (Qualität der Erzeugnisse), der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts (Wissenschaftlich-technische Revolution [WTR]) und der Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ gezahlt. Prämienformen können sein: Jahresendprämie, auftragsgebundene Prämie, Initiativprämie, Zielprämie. Prämienformen und -bedingungen werden im Betriebskollektivvertrag (BKV) vereinbart. 8. Werktätige, die infolge Rationalisierungsmaßnahmen oder Strukturveränderungen eine andere Arbeit im Betrieb oder in Abstimmung mit dem zuständigen örtlichen Rat in einem anderen Betrieb übernehmen und dadurch in absehbarer Zeit ihren bisherigen Durchschnittslohn auch durch Qualifizierungsmaßnahmen nicht wieder erreichen können, werden dadurch abgesichert, daß sie einmaliges Überbrückungsgeld in Höhe der Jahressumme der voraussichtlichen Minderung des Durchschnittslohnes erhalten. Auch hier liegt eine Durchbrechung des Leistungsprinzips aus sozialen Gründen vor. 9. Entschädigungszahlungen werden geleistet für die im Zusammenhang mit der Arbeit auftretenden notwendigen Mehraufwendungen, insbesondere bei Montageeinsätzen, Dienstreisen, angeordneter Teilnahme an Lehrgängen und Schulungen, arbeitsbedingter doppelter Haushaltsführung und Wohnungswechsel im Interesse des Betriebes. 10. Die Lohnzahlungsperiode ist der Kalendermonat. Abschlagzahlungen sind möglich und üblich. Die Lohnzahlungsperioden und die Lohnzahltage werden in der Arbeitsordnung festgelegt. Der Lohn ist grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuzahlen. 11. Der Betrieb kann zuviel ausgezahlten Lohn zurückfordern, wenn a) bei Vorauszahlungen die Voraussetzungen für den Anspruch nicht eingetreten sind, b) vom Werktätigen verursachte Ausschußarbeit oder Qualitätsminderung erst nach Abschluß der Lohnabrechnungsperiode festgestellt wird, c) Lohn fehlerhaft errechnet oder unrichtig ausge[S. 78]zahlt wurde. Die Rückforderung muß innerhalb von 2 Monaten nach der Auszahlung bei der Konfliktkommission oder gerichtlich geltend gemacht werden. Anderenfalls erlischt der Rückforderungsanspruch. Nur wenn der Werktätige die Überzahlung schuldhaft verursacht hat oder sie erheblich war und dadurch so offensichtlich, daß er sie erkennen mußte, gelten die Verjährungsfristen des AGB, bei Vorliegen einer Straftat die der Strafverfolgung. 12. Die Ansprüche des Werktätigen auf Arbeitseinkommen sowie die Rückzahlungsansprüche des Betriebes (in den geschilderten Fällen) unterliegen der Verjährung. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre. VI. Berufsbildung, Aus- und Weiterbildung 1. Nach dem AGB wird die Berufsausbildung vom sozialistischen Staat geleitet und erfolgt unmittelbar in Betrieben und Einrichtungen der Berufsausbildung. Sie soll als planmäßiger und systematisch gestalteter Bildungs- und Erziehungsprozeß verwirklicht werden. Sie steht unter dem Zeichen der Einheit von praxisverbundener theoretischer und berufspraktischer Ausbildung und baut auf den Bildungs- und Erziehungsergebnissen der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule auf. Obgleich es im AGB nicht ausdrücklich gesagt wird, ist die Berufsausbildung ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems der DDR. Das Ziel der Ausbildung besteht darin, die Lehrlinge im vereinbarten Ausbildungsberuf zu „allseitig entwickelten klassenbewußten und hochqualifizierten Facharbeitern“ heranzubilden. Die Berufsausbildung erfolgt im Rahmen eines Lehrverhältnisses als A.-Verhältnis besonderer Art. Die Ausbildungsberufe und die Ausbildungsdauer sind in den Rechtsvorschriften über die Systematik der Ausbildungsberufe festgelegt. Für die Leitung und Planung der Berufsausbildung tragen die Betriebe die Verantwortung. Das AGB legt die Rechte und Pflichten des Betriebes und des Lehrlings fest, regelt die Begründung des Lehrverhältnisses, bestimmt Inhalt und Abschluß des Lehrvertrages, dessen Änderung, Verlängerung und Auflösung. Lehrlinge haben Anspruch auf monatliches Lehrlingsentgelt. Sie können nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen Prämien erhalten. 2. Die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen (Erwachsenenqualifizierung) im A.-Verhältnis soll der Erweiterung und dem Erwerb hoher Kenntnisse und Fertigkeiten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten oder einer anderen vorgesehenen Arbeitsaufgabe dienen. Durch die Erwachsenenqualifizierung sollen die Werktätigen befähigt werden, „die Effektivität ihrer Arbeit zu erhöhen und mit größerer Sachkenntnis schöpferisch an der Leitung des Betriebes mitzuwirken“. Sie soll zur „Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten“ (sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie) beitragen. Auch die Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist, ohne daß das ausdrücklich gesagt wird, ein Bestandteil des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems geblieben. Für die rechtzeitige und kontinuierliche Aus- und Weiterbildung der Werktätigen ist der Betrieb entsprechend dem Betriebsplan verantwortlich. Mit den betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ist zusammenzuarbeiten. Der Betrieb hat die Werktätigen für geplante Qualifizierungsmaßnahmen zu gewinnen. Frauen (III.) sind besonders zu fördern. Rechtliche Grundlage der Aus- und Weiterbildung ist der Qualifizierungsvertrag zwischen Betrieb und Werktätigem. Das AGB regelt Abschluß, Inhalt, Änderung und Beendigung des Qualifizierungsvertrages. Die Kosten für die Schaffung und Unterhaltung von Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung hat der Betrieb zu tragen. Andere Kosten (Gebühren, Reisekosten, Kosten für Literatur und persönliche Arbeitsmittel) sind dagegen vom Werktätigen aufzubringen. Der Werktätige ist verpflichtet, „die Aus- und Weiterbildung gewissenhaft durchzuführen“. VII. Arbeitszeit 1. Die Dauer der Arbeitszeit wird „entsprechend dem Entwicklungstempo der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“ durch den Ministerrat in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB festgelegt. Als Ziel der Arbeitszeitpolitik wird der weitere schrittweise Übergang zur 40-Stunden-Woche durch Verkürzung der täglichen Arbeitszeit ohne Lohnminderung bei Beibehaltung der 5-Tage-Woche vom AGB festgelegt. Das AGB legt als Grundsatz fest, daß für Mehrschichtenarbeiter und vollbeschäftigte Mütter mit mehreren Kindern bis zu 16 Jahren oder mit einem schwerstgeschädigten Kind sowie für Werktätige, die besonders schwere Arbeit leisten oder unter bestimmten gesundheitsgefährdenden Bedingungen arbeiten, stets eine kürzere Arbeitszeit als für die übrigen Werktätigen zu gelten hat, wobei für die Verkürzung ein Lohnausgleich zu gewähren ist. Mit Alters- und Invalidenrentnern sowie vorübergehend mit Frauen darf Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Zur Zeit beträgt seit dem 28. 8. 1967 die allgemeine Arbeitszeit immer noch 43¾ Stunden wöchentlich, nachdem die Regelarbeitszeit 1957 in den volkseigenen Betrieben sowie im Verkehrs- und Nachrichtenwesen von 48 auf 45 Stunden wöchentlich verkürzt und seit dem 1. 4. 1966 die wöchentliche Arbeitszeit für alle Werktätigen auf 45 Stunden wöchentlich festgelegt worden war. Seit dem 1. 5. 1977 beträgt die Arbeitszeit für Werktätige, die im Drei- oder durchgehenden Schichtsystem arbeiten, statt 42 Stunden 40 Stunden wöchentlich. Für Werktätige, die im Zweischichtsystem arbeiten, wurde die wö[S. 79]chentliche Arbeitszeit von 43¾ Stunden auf 42 Stunden verkürzt. Auf 40 Stunden wurde die wöchentliche Arbeitszeit für alle vollbeschäftigten werktätigen Mütter, zu deren eigenem Haushalt 2 Kinder bis zu 16 Jahren gehören, beschränkt. Die verkürzte Arbeitszeit von 40 Stunden wöchentlich gilt auch für werktätige Mütter, die in ihrem Haushalt ein schwerstgeschädigtes Kind oder ein blindes oder praktisch blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres zu versorgen haben (VO vom 29. 7. 1976, GBl. I, S. 385). Der schrittweise Übergang zur allgemeinen 40-Stunden-Arbeitswoche wird im AGB versprochen. 2. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf die Arbeitstage Montag bis Freitag zu verteilen, soweit das AGB nicht ausdrücklich etwas anderes festlegt. Das ist für Werktätige im Dreischichtsystem, im durchgehenden Schichtsystem, für solche in Bereichen, die für die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung verantwortlich sind, für die in der Landwirtschaft, der Schiffahrt, der Hochseefischerei Tätigen bereits geschehen, z. T. so, daß die erforderlichen Arbeitszeitregelungen in den Rahmenkollektivverträgen vereinbart sind. Die wöchentliche Arbeitszeit ist gleichmäßig auf die Arbeitstage zu verteilen. Eine unterschiedliche Dauer der täglichen Arbeitszeit darf nur festgelegt werden, wenn es das Schichtsystem, die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, die Verkehrsbedingungen oder die Vegetation und andere Besonderheiten der Arbeit erfordern. Grundsätzlich darf die tägliche Arbeitszeit 10 Stunden nicht überschreiten. Andere Höchstgrenzen können in Rahmenkollektivverträgen vereinbart werden. Es kann unter den gleichen Voraussetzungen auch eine unterschiedliche Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit festgelegt werden. Die Arbeitszeit der einzelnen Wochen darf jedoch 56 Stunden nicht überschreiten. Sie muß sich innerhalb von 6 Wochen ausgleichen. In Rahmenkollektivverträgen können andere Höchstgrenzen festgelegt werden. Die tägliche Arbeitszeit muß zur Erholung der Werktätigen durch ausreichende Pausen unterbrochen werden. Der Werktätige darf nicht länger als 4½ Stunden hintereinander ohne Pause arbeiten. Die Mindestdauer einer Pause beträgt 15 Minuten, die zur Einnahme der Hauptmahlzeit mindestens 30 Minuten. Die Pausen rechnen nicht zur Arbeitszeit. Eine Ausnahme gilt für die Kurzpausen für Werktätige in ununterbrochener Produktion oder im Dreischichtsystem. Die arbeitsfreie Zeit zwischen 2 Arbeitswochen hat in der Regel mindestens 48 Stunden zu umfassen. Zwischen 2 Schichten muß eine arbeitsfreie Zeit von in der Regel mindestens 12 Stunden liegen, für Jugendliche unter 18 Jahren von mindestens 13 Stunden. Die betriebliche Regelung der Arbeitszeit ist in Arbeitszeitplänen zwischen dem Betriebsleiter und der zuständigen Betriebsgewerkschaftsleitung zu vereinbaren. 3. Sonn- und Feiertage sind Tage der Arbeitsruhe. Jedoch ist Arbeit an diesen Tagen zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich besonders wichtiger Aufgaben erfordern. Für Sonntagsarbeit, die nicht im Arbeitszeitplan vorgesehen ist, ist ein Zuschlag von 50 v.H. und für die Arbeit an Feiertagen ein Zuschlag von 100 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Für die durch Feiertage ausfallende Arbeitszeit erhalten die Werktätigen einen Ausgleich in Höhe des Tariflohnes. 4. Für Nachtarbeit (Arbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) von mindestens 6 Stunden wird eine Schichtprämie gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Schichtprämie, ist für Nachtarbeit ein Zuschlag von 10 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Ist die Nachtarbeit dem Werktätigen nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn angekündigt worden, beträgt der Zuschlag 50 v.H. des Tariflohnes. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr verboten. Ausnahmen können für Lehrlinge gemacht werden, wenn es die Ausbildung erfordert. Nachtarbeit ist für Schwangere und stillende Mütter verboten. 5. Überstunden dürfen nur in Ausnahmefällen (Notfälle — d.h. Katastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, unmittelbare Gefahren, saisonbedingte Bergung und Verarbeitung von Nahrungsgütern, besonders wichtige betriebliche Aufgaben zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, unaufschiebbare Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Produktion und zur termingerechten Erfüllung besonders wichtiger Planaufgaben) geleistet werden. Überstundenarbeit darf nur vom Betriebsleiter und den nach der Arbeitsordnung befugten leitenden Mitarbeitern angeordnet werden. Vor der Anordnung ist die Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung einzuholen. Für den Werktätigen dürfen für 2 aufeinanderfolgende Tage nicht mehr als 4 und jährlich nicht mehr als 120 Überstunden angeordnet werden. Ausnahmen dürfen in Notfällen gemacht werden. Diese dehnbaren Bestimmungen haben in der Vergangenheit oft dazu geführt, daß besonders zur Planerfüllung im letzten Quartal eines Planjahres zahlreiche Überstunden gemacht wurden. Das wird zwar kritisiert, weil es die Produktion verteuert, aber ob sich daran künftig etwas ändern wird, erscheint fraglich. Für Jugendliche unter 16 Jahren, Lehrlinge, Schwangere und stillende Mütter ist Überstundenarbeit verboten. Das gilt auch für Schwerbeschädigte, wenn ärztlich festgestellt ist, daß die Überstundenarbeit nicht geleistet werden [S. 80]kann. Im übrigen dürfen sie nur unter Berücksichtigung der Art und des Grades ihres Körperschadens zur Überstundenarbeit herangezogen werden. Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten, Altersrentner, Rehabilitanden sowie Frauen mit Kindern im Vorschulalter dürfen Überstunden ablehnen. Für Überstundenarbeit ist ein Zuschlag von 25 v.H. des Tariflohnes zu zahlen. Hat der Werktätige Anspruch auf Bezahlung der Überstundenarbeit, kann ihm der Überstundenarbeit entsprechende Freizeit gewährt werden, wenn er damit einverstanden ist. Auch in diesem Falle ist der Überstundenzuschlag zu zahlen. 6. Arbeitsbereitschaft kann zur Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, zur Sicherung des ungestörten Produktionsablaufs oder zur Einleitung von Maßnahmen bei unvorhergesehenen Ereignissen vereinbart werden. Ist sie planmäßig zu leisten, muß sie in den Arbeitszeitplan aufgenommen werden. Die Arbeitsbereitschaft ist in der Regel wie die Leistung von Überstunden zu vergüten. In Rahmenkollektivverträgen kann anstelle der Vergütung eine angemessene Freizeitgewährung festgelegt werden. 7. Eine Freistellung von der Arbeit darf erfolgen: a) zur Wahrnehmung staatlicher und gesellschaftlicher Funktionen, wozu auch Wehrübungen und ähnliches gehören, sowie zur Weiterbildung, soweit die Ausübung außerhalb der Arbeitszeit nicht möglich ist, b) zu ärztlichen Untersuchungen oder Behandlungen, soweit das in rechtlichen Bestimmungen festgelegt oder infolge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit notwendig ist, falls die medizinische Betreuung während der Arbeitszeit stattfinden muß — dazu gehört auch das Aufsuchen einer Schwangeren- oder Mütterberatungsstelle oder, wenn der Werktätige einen Arzt während der Arbeitszeit sofort in Anspruch nehmen muß, c) aus persönlichen Gründen (Eheschließung, Niederkunft der Ehefrau, Wohnungswechsel, Tod eines Familienangehörigen, Ladung als Zeugen, Begleitung von physisch schwerst- oder psychisch schwergeschädigten Familienangehörigen zur medizinischen Betreuung). In den Fällen a) und b) erhält der Werktätige einen Ausgleich in Höhe des Durchschnittslohnes, im Falle c) in Höhe des Tariflohnes. Vollbeschäftigte werktätige Frauen mit eigenem Haushalt erhalten monatlich einen Hausarbeitstag, wenn sie verheiratet sind, Kinder bis zu 18 Jahren oder pflegebedürftige Familienangehörige zum Haushalt gehören oder sie das 40. Lebensjahr vollendet haben. Der Hausarbeitstag wird auch vollbeschäftigten alleinstehenden Vätern mit Kindern bis zu 18 Jahren, wenn es deren Betreuung erfordert, und vollbeschäftigten Männern bei ärztlich bescheinigter Pflegebedürftigkeit der Ehefrau gewährt. Der Hausarbeitstag wird nicht gewährt, wenn der Arbeit unentschuldigt ferngeblieben wird. Für die durch den Hausarbeitstag ausfallende Arbeitszeit wird ein Ausgleich in Höhe des Tariflohnes gezahlt. Eine Abgeltung in Geld ist unzulässig. Freistellung von der Arbeit wird auch einem Werktätigen gewährt, wenn es zur ärztlich bescheinigten Pflege eines erkrankten Kindes oder zum Arztbesuch des Kindes erforderlich ist. Das gilt auch für eine Betreuung des Kindes, die wegen einer vorübergehenden Quarantäne einer Kinderkrippe oder eines Kindergartens erforderlich ist. Von der Arbeit freizustellen sind auch Werktätige, wenn bei Erkrankung des Ehegatten die notwendige Betreuung der zum Haushalt gehörenden Kinder durch diesen oder durch andere nicht möglich ist. In diesen Fällen wird von der Sozialversicherung Unterstützung oder Krankengeld gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Werktätige können in Ausnahmefällen aus dringenden familiären oder anderen gerechtfertigten Gründen stunden- oder tageweise unbezahlt freigestellt werden. VIII. Erholungsurlaub Nach dem AGB erhalten alle Werktätigen einen bezahlten Erholungsurlaub. Seine Dauer ergibt sich aus dem Grundurlaub sowie dem Zusatzurlaub, der entsprechend den in Rechtsvorschriften festgelegten Voraussetzungen gewährt wird. Einzelheiten regelt die VO über den Erholungsurlaub vom 28. 9. 1978 (GBl. I, S. 365). Danach beträgt seit dem 1. 1. 1979 der Grundurlaub 18 Arbeitstage. Einen erhöhten Grundurlaub erhalten: Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 21 Arbeitstage; Lehrlinge 24 Arbeitstage; vollbeschäftigte Mütter, zu deren Haushalt 3 und mehr Kinder bis zu 16 Jahren oder ein schwerstgeschädigtes bzw. blindes Kind ab Vollendung des 3. Lebensjahres gehören, 21 Arbeitstage und, wenn diese im Mehrschichtsystem arbeiten, 23 Arbeitstage. Einen arbeitsbedingten Zusatzurlaub von 1 bis 5 Arbeitstagen erhalten Werktätige, die überwiegend besonderen Arbeitserschwernissen ausgesetzt sind oder eine besondere verantwortliche Tätigkeit ausüben. Die Tätigkeiten, für die arbeitsbedingter Zusatzurlaub zu gewähren ist, und die Dauer des Zusatzurlaubs sind in den Rahmenkollektivverträgen festzulegen (Urlaubskataloge). In einer Liste sind die Tätigkeiten, für die im Betrieb auf der Grundlage des Urlaubskatalogs arbeitsbedingter Zusatzurlaub eingeräumt wird, und die Dauer des Zusatzurlaubs zu erfassen. Werktätige, die ständig im Mehrschichtsystem arbeiten, erhalten einen Zusatzurlaub im unterbrochenen Zweischichtsystem von 3 Arbeitstagen, im durchgehenden Zweischichtsystem von 4 Arbeitstagen, im unterbrochenen Dreischichtsystem von 5 Arbeitstagen und im durchgehenden Dreischichtsystem von 6 Arbeitstagen. Schwerbeschädigte, Tuberkulosekranke und -rekonvaleszenten erhalten ei[S. 81]nen Zusatzurlaub von 3 Arbeitstagen, Blinde von 5 Arbeitstagen. Gesondert sollen die Voraussetzungen für die Gewährung und die Dauer des Zusatzurlaubs für Arbeiten unter klimatisch erschwerten Bedingungen geregelt werden. Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten einen Erholungsurlaub von 27 Arbeitstagen. Werktätige, die nur während eines Teils des Kalenderjahres in einem A.-Verhältnis stehen, erhalten Anteilurlaub. Eine Karenzzeit bis zur Entstehung des Urlaubsanspruchs gibt es nicht. Der Erholungsurlaub ist grundsätzlich innerhalb des Kalenderjahres zu gewähren und zu nehmen. Aus dringenden betrieblichen Gründen oder auf Wunsch des Werktätigen kann festgelegt werden, daß der Erholungsurlaub bis zum 31. 3. des folgenden Jahres angetreten wird. Im Betrieb ist ein Urlaubsplan aufzustellen, der gewährleisten soll, daß der Erholungsurlaub die planmäßige Erfüllung der betrieblichen Aufgaben nicht gefährdet, die Wünsche der Werktätigen weitgehend berücksichtigt werden und mindestens 3 Wochen zusammenhängend als Erholungsurlaub gewährt werden. Er bedarf der Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. Für die Zeit des Erholungsurlaubs erhält der Werktätige eine Urlaubsvergütung in Höhe des Durchschnittsverdienstes. Zusätzliches Urlaubsgeld ist unzulässig. Anspruch auf Abgeltung des Erholungsurlaubs in Geld besteht nur dann, wenn a) die Gewährung des Erholungsurlaubs infolge Invalidität nicht mehr möglich ist, b) der Werktätige ihn bis zum 31. 3. des folgenden Jahres infolge ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit, Quarantäne oder Freistellung von der Arbeit nicht antreten konnte, c) bei befristeten A.-Verhältnissen er infolge der genannten Gründe bis zur Beendigung des A.-Verhältnisses nicht genommen werden kann. IX. Gesundheits- und Arbeitsschutz Die
Arbeitsrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter A. wird die Gesamtheit der Rechtsnormen verstanden, welche die A.-Verhältnisse der Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (Werktätige im Sinne des A.) regeln. Das A. wird als eigenständiger Rechtszweig angesehen. Es bildet einen Teil des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR (Rechtswesen). I. Die Quellen des Arbeitsrechts Das grundlegende…
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Friedensvertrag (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche KoexistenzSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…
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Freundschaftsgesellschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem Ausland, die Liga für die Vereinten Nationen in der DDR sowie die sich um Exildeutsche bemühende Gesellschaft „Neue Heimat“. Eine besondere Rolle kam zeitweilig der F. DDR-Nordeuropa (früher Deutsch-Nordische Gesellschaft) zu, die als einer der Träger der bis 1975 stattfindenden Ostseewoche fungierte. Die Aufgabe, bestimmte Länder der Dritten Welt und nationale Befreiungsbewegungen materiell und moralisch zu unterstützen, obliegt speziellen Solidaritätsorganisationen, wie dem Solidaritätskomitee der DDR, das aus dem Afro-asiatischen Solidaritätskomitee der DDR hervorging, und dessen 1973 gegründetem Chile-Zentrum. 1982 wirkten in 54 Ländern und bei der PLO Gesellschaften bzw. Komitees für die Freundschaft mit der DDR, die zwar von der jeweiligen nationalen kommunistischen Partei und anderen kommunistischen Organisationen unterstützt werden, aber keine ausschließlich kommunistische Vereinigungen, sondern zumeist überparteilich zusammengesetzt sind und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens geleitet werden. Die entsprechenden F. der DDR arbeiten mit diesen Partnergesellschaften zusammen und schließen zu diesem Zweck u.a. jährliche oder mehrjährige Vereinbarungen ab. Als eine der aktivsten ausländischen F. ist die Echanges Franco-Allemands in Frankreich zu erwähnen, deren ca. 12.000 eingeschriebene Mitglieder in 21 Departements- und über 100 örtlichen Komitees tätig sind. In Indien sind mehrere F. vorhanden. Sie führen in bestimmten Abständen gemeinsame nationale Konferenzen zur Koordinierung ihrer Arbeit durch. Eine Partnergesellschaft mit internationaler Zusammensetzung ist das Komitee „Freundschaft Afrika-DDR“. In einigen sozialistischen, mehreren arabischen Ländern sowie in Finnland und Schweden unterhält die Liga für Völkerfreundschaft eigene Kultur- und Informationszentren, die in enger Verbindung zu den jeweiligen nationalen Partnergesellschaften stehen. [S. 477]In mehreren Ländern setzten sich besondere Komitees für die Anerkennung der DDR ein, die seit dem 9. 6. 1968 ihr Vorgehen im Ständigen Internationalen Komitee für die Anerkennung der DDR in Helsinki koordinierten. Nachdem die Funktion der meisten Anerkennungskomitees inzwischen entfallen ist, lösten sie sich auf und stellten ihre Kräfte in den Dienst der F. bzw. Freundschaftskomitees ihrer Länder. Die internationale Anerkennung der DDR wirkte sich auf die Gründung neuer und die Aktivität bereits bestehender F. bzw. Freundschaftskomitees im Ausland günstig aus. So kam es allein 1973 zur Gründung weiterer F. bzw. Freundschaftskomitees in folgenden Ländern: Indien, Großbritannien, Japan, Italien, Ghana, Irak und Ägypten. Der Liga für Völkerfreundschaft (Präsident Gerald Götting [CDU], Vizepräsidenten Dr. Paul Wandel [SED], Horst Brasch [SED]) gehörten im Jahre 1982 folgende F. an (in Klammern die Namen der Vorsitzenden): DDR – Frankreich (Dr. Ernst Scholz) DDR – Großbritannien (Gerhard Lindner) DDR – USA (Prof. Hans Gericke) DDR – Italien (Dr. Heinrich Toeplitz) DDR – Nordeuropa (Harri Leupold) DDR – Belgien (Dr. Fritz Rösel) DDR – Arabische Länder (Paul Scholz) DDR – Afrikanische Länder (Rudolph Schulze) DDR – Indien (Kurt Löffler) DDR – Südostasien (Max Sefrin) DDR – Lateinamerika (Prof. Dr. Johann-Lorenz Schmidt) als Freundschaftskomitees: DDR – Portugal (Erich Markowitsch) DDR – Österreich (Werner Lorenz) DDR – Niederlande (Prof. Dr. Eberhard Bartke) DDR – Griechenland (Prof. Edmund Collein) DDR – Schweiz (Prof. Dr. Kurt Heinze) DDR – Zypern (Prof. Dr. Volker Klemm) DDR – Japan (Gerhard Fischer) DDR – Australien (Prof. Dr. Claus Howitz) DDR – Irak (Prof. Dr. Burchard Brentjes) DDR – VDR Jemen (Prof. Heinz Gambke) DDR – Syrien (Prof. Dr. Horst Lehfeld) DDR – DVR Algerien (Prof. Dr. Erich Rübensam) DDR – Libysche SVR (Prof. Dr. Jörg Vornholzer) DDR – Angola (Prof. Dr. Kurt Scheidler) DDR – Moçambique (Ulrich Makosch) DDR – Äthiopien (Kurt Krüger) DDR – Guinea-Bissau (Rolf Pitschel) DDR – Kanada (Prof. Dr. John Lekschas) DDR – Mexiko (Dr. Wolfgang Kießling) DDR – Afghanistan (Wolfgang Beyreuther) als weitere Organisationen: Komitee Städte- und Gemeindetag (Walter Kresse) Gesellschaft „Neue Heimat“ (Hans-Peter Minetti). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 476–477 Fremdenverkehr A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FreundschaftsverträgeSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 F. sind ins Ausland wirkende Organisationen, die in enger Abstimmung mit der Außenpolitik der DDR vor allem in nichtsozialistischen Ländern ein dem Selbstverständnis entsprechendes DDR-Bild fördern sollen. Neben den seit 1961 in der Dachorganisation Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen F. bestehen als ähnliche Organe der Auslandspropaganda zahlreiche Freundschaftskomitees, die Gesellschaft für kulturelle Verbindungen mit dem…
DDR A-Z 1985
1985: C, D, E
Caritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle/Saale Deutsche Arbeiterkonferenz Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft (DABA) Deutsche Fotothek Deutsche Handelsbank Aktiengesellschaft (DHB) Deutsche Hochschule für Körperkultur (DHfK) Deutsche Reichsbahn (DR) Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR Deutscher Volkskongreß Deutsches Armeemuseum Deutsches Institut für Zeitgeschichte (DIZ) Deutsches Rotes Kreuz (DRK) der DDR Deutsche Volkspolizei (DVP) Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) Deutschlandpolitik der SED Devisen Diakonie Dienstleistungsbetriebe (DLB) Dienstleistungsbetriebe (DLB) des Außenhandels DIN (Deutsche Industrie-Norm) Diplomatische Beziehungen Dispatcher Diversion Dogmatismus Dorfklubs Dritter Weg Ehescheidung Eid Eigentum Eingaben Einheitliches sozialistisches Bildungssystem Einkommen Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP) Einzelleitung Einzelvertrag Eisenhüttenkombinat Ost (EKO) Eisen- und Stahlindustrie Elektrotechnische und Elektronische Industrie Elternhaus und Schule Energiemaschinenbau Energiewirtschaft Enteignung Entfremdung Entwicklungshilfe Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW Erbrecht Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Errungenschaften, Sozialistische Erzeugnisgruppen Erzeugnisprinzip Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche Erziehung zu bewußter Disziplin Eurokommunismus Exportprämie Exportpreis Exquisit- und DelikatlädenCaritas Checkpoint Charlie Chemiefaserindustrie Chemische Industrie Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) Christliche Friedenskonferenz (CFK) Datenübertragungsordnung Datenverarbeitung, Elektronische (EDV) DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK) Demarkationslinie Demokratie, Sozialistische Demokratische Bauernpartei Deutschlands (DBD) Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD) Demokratischer Zentralismus Denkmalschutz Deutsche Akademie…
DDR A-Z 1985
Akademie der Künste der DDR (AdK) (1985)
Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegründete Deutsche Akademie der Künste zu Berlin verstand sich als Rechtsnachfolgerin der preußischen Akademie der Künste (gegr. 1696), die bis nach dem I. Weltkrieg als Teil der Preußischen Akademie der Wissenschaften existierte. Sie wurde im April 1974 umbenannt in AdK der DDR. Die AdK der DDR „hilft mit an der Entwicklung und Verbreitung einer parteilichen und volksverbundenen Kunst des sozialistischen Realismus, die zur Bildung sozialistischer Persönlichkeiten beiträgt, einer Kunst, die das geistige Leben des Volkes bereichert und als Bestandteil der kulturvollen Lebensweise im Sozialismus wirkt. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur Erforschung, Pflege, Erschließung und Verbreitung des kulturellen und künstlerischen Erbes“ (Statut der AdK der DDR vom 26. 1. 1978). Die AdK untersteht dem Ministerrat. Organe sind: das Plenum, das Präsidium und die Sektionen. Zum Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidenten, die Sekretäre der Sektionen und der Generaldirektor. Das Plenum der ordentlichen Mitglieder wählt die ordentlichen und korrespondierenden Mitglieder. Die Sektionen der AdK sind: Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Sprachpflege, Musik. Analog zu den Sektionen arbeiten 4 wissenschaftliche Abteilungen; 72 Archive und Nachlässe bedeutender Künstler werden betreut. Im März 1980 wurde unter der Leitung des 1. Vizepräsidenten ein „Rat für Wissenschaft“ gegründet, der „als Organ des Präsidiums für die Weiterentwicklung, Profilierung und Koordinierung ihrer wissenschaftlichen Arbeit wirken soll“ (ND 27. 3. 1980). Die Nationalen Forschungs- und Gedenkstätten der klassischen deutschen Literatur in Weimar sind der AdK angeschlossen. Die AdK unterhält enge Kontakte zur Akademie der Künste der UdSSR. Es besteht zwischen diesen beiden Akademien ein „Freundschaftsvertrag“, aufgrund dessen Arbeitspläne für jeweils 2 Jahre vereinbart werden. Regelmäßig werden Ausstellungen der bildenden Kunst im In- und Ausland, „Stunden der Akademie“, „Montagspodium“ und „Dialoge am Abend“ veranstaltet. Regelmäßige Veröffentlichungen: Sinn und Form (seit 1950), Mitteilungen der Akademie (seit 1963), Arbeitshefte (seit 1968). Preise: Heinrich-Mann-Preis, Käthe-Kollwitz-Preis, F.-C.-Weiskopf-Preis, Willi-Lammert-Gedächtnis-Preis, Hans-Marchwitza-Preis, Alex-Wedding-Preis, Johannes-R.-Becher-Preis. Präsidium der AdK (Stand Anfang 1984): Präsident ist Manfred Wekwerth (SED), zum 1. Vizepräsidenten ist 1978 Robert Weimann gewählt worden. Vizepräsidenten sind Helmut Baierl, Heiner Carow, Johann Cilensek, Fritz Cremer, Wieland Förster. Als Sekretäre der Sektionen sind ferner Mitglieder des Präsidiums Ruth Berghaus (Darstellende Kunst), Werner Klemke (Bildende Kunst), Siegfried Matthus (Musik), Wolfgang Kohlhaase (Literatur und Sprachpflege). Zum Generaldirektor und Mitglied des Präsidiums wurde Heinz Schnabel (SED) berufen. Bisherige Präsidenten: Arnold Zweig (bis 1953), Johannes R. Becher (bis 1956), Otto Nagel (bis 1962), Willi Bredel (bis 1965), Konrad Wolf (bis 1982). Die AdK arbeitet auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats der DDR vom 30. 3. 1962 „Über die neue Stellung und die nächsten Aufgaben der Deutschen Akademie der Künste zu Berlin als sozialistische Akademie der DDR“. Ihr 1. Statut vom 30. 5. 1969 wurde durch ein neues vom 26. 1. 1978 ersetzt (GBl. I, 1978, S. 69 ff.). Ein im April 1974 beschlossenes Statut wurde nicht veröffentlicht. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 31 Agrarwissenschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW)Siehe auch: Akademie der Künste der DDR: 1975 Akademie der Künste der DDR (AdK): 1979 Akademie der Künste, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie der Künste: 1969 1975 1979 Die am 24. 3. 1950 gegründete Deutsche Akademie der Künste zu Berlin verstand sich als Rechtsnachfolgerin der preußischen Akademie der Künste (gegr. 1696), die bis nach dem I. Weltkrieg als Teil der Preußischen Akademie der Wissenschaften existierte. Sie wurde im…
DDR A-Z 1985
Weltraumforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start von Sputnik~3.1958 der funktechnische Empfang von Satellitensignalen am Observatorium Kühlungsborn ein. In den 60er Jahren wurden durch die Entwicklung umfangreicher Observatoriumsprogramme zur Erforschung der Hochatmosphäre (oberhalb 60km), durch die Beteiligung am internationalen Jahr der ruhigen Sonne 1964/65 und den daraus entstandenen internationalen Programmen und die Schaffung einer eigenen Satellitenbeobachtungsstation in Neustrelitz (anstelle des Observatoriums in Kühlungsborn) erste Voraussetzungen für den Übergang zur „aktiven W.“, d.h. für eigene Experimente im Kosmos, geschaffen. 2. Interkosmos. Die aktive W. der DDR begann Ende der 60er Jahre im Rahmen des Interkosmos-Programms und durch die Beteiligung am nationalen W.-Programm der UdSSR. Interkosmos ist eine „wissenschaftliche Forschungsgemeinschaft sozialistischer Länder für internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Erforschung und friedlichen Nutzung des kosmischen Raumes“. 1967 wurde von den 9 Gründungsländern (Bulgarien, DDR, Kuba, Mongolei, Polen, Rumänien, Tschechoslowakei, UdSSR und Ungarn) ein entsprechendes Abkommen geschlossen, das zunächst die Bezeichnung „Sotrudnitschestwo“ (Zusammenarbeit) trug und 1970 in „Interkosmos“ umbenannt wurde. 1979 kam die Sozialistische Republik Vietnam als zehnter Teilnehmerstaat hinzu. In den beteiligten Ländern wurden Koordinierungskomitees geschaffen. Vorsitzender des DDR-Komitees ist der Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) Prof. Claus Grote. Höchstes Organ von Interkosmos ist die Beratung (Jahrestagung) der Vorsitzenden der staatlichen Koordinierungskomitees. Zur Umsetzung der Beschlüsse und zur Förderung der W. bestehen 5 ständige Arbeitsgruppen. Die Koordinierung der Forschungsarbeit erfolgt durch den bereits 1966 bei der AdW der UdSSR gegründeten Interkosmos-Rat. Am 13. 7. 1976 wurde ein mehrseitiges Regierungsabkommen von den Teilnehmerländern unterzeichnet, das alle rechtlichen Fragen der Kosmosforschung regelt. Zur Durchführung des Interkosmos-Programms stellt die UdSSR unentgeltlich die Trägersysteme und Raumflugkörper sowie ihre Startkomplexe und das Bahnverfolgungssystem zur Verfügung. Die Teilnehmerländer arbeiten eigene Forschungsprogramme aus und entwickeln die notwendigen wissenschaftlichen Apparaturen. Jedes Land finanziert die Arbeiten selbst, die von eigenen Fachleuten ausgeführt werden. Die Nutzung der Ergebnisse der W. erfolgt gemeinsam. 3. Beteiligung der DDR am Interkosmos-Programm. Die Beteiligung der DDR an den Interkosmos-Experimenten konzentrierte sich zunächst auf Arbeiten zur Meteorologie, zur Physik der oberen Atmosphäre und des erdnahen Weltraumes, zur Planetologie und zur Fernerkundung der Erde und ihrer Atmosphäre. Eingeleitet wurde diese erste Phase der aktiven W. der DDR durch die wissenschaftliche Mitarbeit an den Experimenten des im Rahmen des nationalen Programms der UdSSR gestarteten Satelliten Kosmos-261 (Start: 20. 12. 1968). An Bord von Interkosmos-1 (Start: 14. 10. 1969) befanden sich erstmals in der DDR entwickelte und gebaute Meßinstrumente. Bei den von der DDR in dieser Phase beigesteuerten Geräten handelte es sich u.a. um Fotometer, Sender, Stromversorgungsblöcke, Digitalmagnetbandspeicher, Elektronikblöcke und Plasmasonden. Im Zuge komplexerer Programmvorhaben kamen ab etwa 1972/73 spektrometrische Geräte und Systeme der Multispektralfotografie zur Fernerkundung mit aerokosmischen Mitteln hinzu, deren weiterentwickelte Ausführung heute zur Standardausrüstung von Interkosmos- und sowjetischen Satelliten und Raumstationen gehört. Höhepunkt der W. der DDR war die Teilnahme des DDR-Kosmonauten Oberstleutnant Sigmund Jähn am Flug von „Sojus 31“ im August 1978. Nach offiziellen Angaben (Herbst 1983) beteiligte sich die DDR mit eigenen wissenschaftlich-technischen Geräten, die z. T. mehrfach zum Einsatz kamen, an 13 von 22 bis Ende 1981 gestarteten Interkosmos-Satelliten. Ferner sind 19 in der DDR entwickelte und gebaute Gerätekomplexe in den Raumflugapparaten Sojus 22, Salut 6 und 7, Meteor 25, 28 und 29 sowie zwei Bordgeräte in den Interplanetarsonden Venera 15 und 16 sowie 13 Bordgeräte in vier „Vertikal“-Raketen zum Einsatz gekommen. Im Bereich der kosmischen Meteorologie beteiligte sich die DDR darüber hinaus mit 13 mehrfach eingesetzten Geräten an der Bestückung von 38 meteorologischen Forschungsraketen der Typen M 100 und MR 12. DDR-eigene Untersuchungsergebnisse in diesem Bereich fanden Eingang in Programme der meteorologischen Weltorganisation (WMO) wie die Welt-Wetter-Überwachung (WWW), das globale atmosphärische Forschungsprogramm (GARP) und das Weltklimaprogramm (FGGE). Insgesamt hat sich die DDR bis Ende 1984 mit 149 Bordgeräten an 65 kosmischen Objekten beteiligt. Außerdem sollen Hunderte von Bodenapparaturen entwickelt worden sein. [S. 1474]4. Intersputnik. Im Bereich „kosmische Nachrichtenverbindungen“ beteiligt sich die DDR sowohl an der Arbeit der entsprechenden Interkosmos-Arbeitsgruppe als auch am Intersputnik-Programm. Intersputnik ist eine internationale Organisation für kosmische Nachrichtenverbindungen, die der Zusammenarbeit beim Auf- und Ausbau und der Nutzung eines Nachrichtensystems mittels künstlicher Erdtrabanten dienen soll. Die Gründung erfolgte am 15. 11. 1971. Zu ihren Mitgliedern gehören neben der DDR Bulgarien, die VR Jemen, Kuba, Laos, die Mongolei, Polen, Rumänien, Syrien, die Tschechoslowakei, die UdSSR, Ungarn und Vietnam. Leitungsorgan der Organisation mit Sitz Moskau ist der Intersputnik-Rat, dem je ein Vertreter der Mitgliedsländer angehört. Die UdSSR stellt den wissenschaftlich-technischen Komplex von Trägerraketen, Raumflugkörpern und Funkleitzellen zur Verfügung. Von 1971 bis Ende 1973 erfolgte diese Bereitstellung kostenlos, seit 1974 vermietet die UdSSR ihre Nachrichtensatelliten an die Nutzer. Als DDR-Bodenstation für das Intersputnik-Programm nahm 1975 die Bodenfunkstelle bei Fürstenwalde mit einer 12-m-Parabolantenne den Empfangsbetrieb auf. Seit 1976/77 erfolgt der kommerzielle Betrieb der Nachrichtensatelliten. Auf diesem Wege erfolgen ein internationaler Austausch von Fernseh- und Rundfunkprogrammen sowie Telephonie und Telex, Faksimile- und Datenübertragung über große Entfernungen. Etwa 40 v.H. des Programmaustausches der „Intervision“ (östliches Gegenstück zur „Eurovision“) erfolgt über Satelliten. Weiterhin werden in der DDR erste Schritte zur Einführung von Satellitenrundfunk und -fernsehen getan. Hierunter wird die direkte Abstrahlung von Rundfunk- und Fernsehprogrammen über Satelliten an die einzelnen Empfänger verstanden. (Fernsehen; Neue Medien; Rundfunk). 5. Beteiligung an Tiefraummissionen. Eine neue Richtung der W. der DDR stellt die Beteiligung mit eigenen Geräten und Experimenten an kosmischen Tiefraummissionen, also Vorstößen sowjetischer Raumflugkörper in die Tiefen des Weltraumes dar. Der Einsatz von an Bord der sowjetischen interplanetaren Stationen Venus 15 und Venus 16 installierten Infrarot-Fourier-Spektrometer (Start: 2. bzw. 7. 6. 1983; Datenübertragung seit dem 12. 10. 1983), die von Einrichtungen der AdW der DDR entwickelt und gebaut worden war, markiert den Beginn dieser neuen Richtung der W. der DDR. Das Spektrometer-Experiment gilt der Untersuchung des Aufbaus, der Struktur und der Besonderheiten der Venus-Atmosphäre in Höhen zwischen 60 und 90 Kilometer. Die Auswertung der Meßdaten erfolgt gemeinsam mit Einrichtungen der W. der UdSSR. Die DDR gehört neben 8 ost- und westeuropäischen Ländern, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland, zu den Teilnehmern der internationalen „VEGA-Mission“, deren Hauptträger die UdSSR ist. Innerhalb dieses Programmes ist geplant, 1985 zwei automatische Landeapparate auf der Venus abzusetzen. Im März 1986 sollen der Kern und die Korona (Gashülle) des „Halleyschen Kometen“, der einmal in 75 bis 76 Jahren die Sonne umläuft, erforscht werden. 6. Volkswirtschaftliche Bedeutung der W. Aus ihrer Beteiligung an der W. erhofft sich die DDR einerseits neue Erkenntnisse im Bereich der W. sowie in der Grundlagenforschung. Zum anderen ist die DDR bestrebt, neben den erweiterten Möglichkeiten in den genannten Gebieten der Meteorologie und Kommunikation durch die Überführung bzw. die Modifizierung von für die W. entwickelten Systemen und Geräten in anderen Bereichen (Industrie, Landwirtschaft, Wehrtechnik usw.) einen anwendungsbezogenen Nutzen für die Volkswirtschaft zu erzielen. Bereits Mitte der 60er Jahre konnte ein mittlerweile weiterentwickeltes automatisches Wetterbild-Empfangssystem (WES-2) zur Verfügung gestellt werden, das sich nicht nur beim Meteorologischen Dienst der DDR bewährt hat, sondern auch erfolgreich exportiert werden konnte. Gerätelösungen aus der ersten Phase der aktiven W. der DDR wurden z.B. angewandt bei der Entwicklung von Laborspektrometern im Infrarotbereich und von UV-Fotometern zur Messung von Gaskonzentrationen in technologischen Prozessen sowie bei der Entwicklung von universell einsetzbaren Meßgeräten zur Ermittlung von Wasserdampfkonzentrationen in Gasgemischen. Die Ergebnisse der W. ermöglichten den Aufbau eines nach dem Baukastenprinzip konzipierten Industrietelemetriesystems zur Erfassung und Übertragung von physikalischen Parametern unter extremen Umweltbedingungen und Fortschritte in der elektronischen Industrie durch Lösungen, die aus der Entwicklung zuverlässiger Magnetbandspeicher entstanden. Aufgrund der besonderen Bedingungen der Schwerelosigkeit verbinden sich mit der kosmischen Materialwissenschaft Nutzungserwartungen in Hinblick auf die Optimierung irdischer Produktionsverfahren und auf die Erzeugung spezieller, auf der Erde prinzipiell nicht herstellbarer Materialien. Die bisherigen Ergebnisse werden u.a. für die Entwicklung neuartiger Stofflegierungen, neuer Halbleitermaterialien und Verbindungen mit magnetischen Eigenschaften als bedeutsam angesehen. Die Arbeiten zur Sonnenforschung sind für die allgemeine Plasma- und Hochenergiephysik von Wichtigkeit. Vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wurden für Geräte und Methoden zur Fernerkundung der Erde mit aerokosmischen Mitteln und zur analogen und digitalen Bildverarbeitung erschlossen; insbesondere von dem im Kombinat Robotron hergestellten System zur automatisierten digitalen (Präzisions-)Bildverarbeitung BVS 6.741 werden praktische Anwendungsmöglichkeiten im Bauwesen (Thermographie), in der Medizin (bei morphologischen Analysen von Viren), in der Topographie (Digitalisierung von Vorlagen) und in der Geologie (Auswertung bildhafter Informationen) erwartet. Schließlich haben Experimente im Bereich der kosmischen Biologie und Medizin zu neuen Gerätelösungen und Behandlungsmöglichkeiten für die klinische Medizin (z.B. bei der Kreislauf- und der Streßforschung sowie bei der Heilung von Hirnödemen) geführt. Allein bis Mitte 1979 wird auf mehr als 500 Publikationen, Patente, Verfahren und Geräte verwiesen, die ausgehend von der W. nunmehr volkswirtschaftlich und gesellschaftlich genutzt wurden. [S. 1475]Im übrigen ist die DDR speziell an den Erkenntnissen der kosmischen Physik nicht nur aus naturwissenschaftlichen Gründen interessiert, sondern auch aus politisch-ideologischen und philosophischen. Mit fortschreitenden Erkenntnissen in diesem Bereich werden auch eine Bestätigung und ein Ausbau der materialistischen Weltanschauung und somit eine Förderung des dialektisch-materialistischen Weltverständnisses erwartet. 7. Organisationen der W. Leiteinrichtung der W. in der DDR ist seit dem 1. 4. 1981 das Institut für Kosmosforschung (IfK) der AdW als Nachfolger des zum gleichen Zeitpunkt aufgelösten Instituts für Elektronik der AdW (Direktor: Prof. Knuth). Daneben beschäftigen sich eine Reihe anderer Einrichtungen innerhalb und außerhalb der Akademie der Wissenschaften der DDR mit diesem Forschungsbereich, u.a. die 1979 als Nachfolgeeinrichtung der 1960 gegründeten Deutschen Astronautischen Gesellschaft (später Astronautische Gesellschaft der DDR) entstandene Gesellschaft für Weltraumforschung und Raumfahrt der DDR (Präsident: bis März 1984 Prof. Fischer, seitdem Prof. Joachim, stellvertretender Direktor des IfK der AdW). Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Unterstützung der Forschung und Entwicklung, insbesondere der interdisziplinären Tätigkeit; die Verbreitung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse; die Förderung der Aus- und Weiterbildung sowie die Erziehung „sozialistischer Wissenschaftler- und Technikerpersönlichkeiten“ und die Entfaltung der internationalen Zusammenarbeit. 8. Mitarbeit in internationalen Organisationen. Die DDR bzw. Einrichtungen der W. gehören folgenden internationalen Organisationen, die sich mit W. befassen, an: Weltorganisation für Meteorologie (WMO); Internationaler Rat Wissenschaftlicher Unionen (ICSU) mit verschiedenen wissenschaftlichen Komitees, u.a. für Ozeanforschung, für Antarktisforschung und für Raumfahrt (COSPAR): Internationale Union für Geodäsie und Geophysik (IUGG); Internationale Astronautische Förderation (IAF). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1473–1475 Weltpostverein A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerbungSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. Beginn der Weltraumforschung in der DDR. Die W. in der DDR begann parallel zum Start des ersten Sputniks durch die UdSSR am 4. 10. 1957. Sie erfolgte zunächst lediglich als „passive W.“, d.h. durch die Beteiligung mit bodengebundenen Verfahren an den „aktiven“ Weltraumexperimenten der Sowjetunion. Nachdem sich die DDR bei den Flügen von Sputnik~1 und Sputnik~2.1957 zunächst auf die optische Satellitenbeobachtung beschränkt hatte, setzte nach dem Start…
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Christliche Friedenskonferenz (CFK) (1985)
Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch Regionalausschüsse herrscht auch in Westeuropa und Nordamerika vor, während in der Dritten Welt vorwiegend christliche Organisationen, nationale ökumenische Räte usw. CFK-Mitglieder sind. Nach 3 CFK, die seit 1958 auf Initiative des tschechischen Theologen Joseph Hromadka in Prag zusammengetreten waren, wurde die CFK 1961 durch die I. Allchristliche Friedensversammlung (ACFV) ebenfalls in Prag als ständige Organisation gegründet. Sie ist Mitglied der UNESCO und arbeitet mit dem Weltfriedensrat, der Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) und anderen Organisationen zusammen. Ursprüngliche Ziele der zunächst auf Europa konzentrierten CFK waren neben dem Bestreben, die Christen Ost- und West-Europas aus ihrer gegenseitigen Isolierung zu führen, die theologische Ächtung der Atomwaffen, Eintreten für die Friedliche Koexistenz und Überwindung des als Friedenshindernis angesehenen Antikommunismus. Seit der IV. ACFV 1971, die — wie auch die CFK-Wirksamkeit seitdem — wesentlich von Repräsentanten der Dritten Welt mitgeprägt wurde, ist die entschiedene Teilnahme am Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus Programm der CFK, wobei unter Imperialismus das Bestreben der „international verflochtenen Kapitalgesellschaften und ihrer politischen Exponenten“ verstanden wird, mit Hilfe ökonomischer, politischer und militärischer Macht andere Staaten und Völker zu unterwerfen, abhängig zu machen und auszubeuten. Der Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die ČSSR führte 1968 die CFK in die Krise, ihr Präsident Hromadka trat aus Protest zurück, eine Reihe westlicher Regionalausschüsse löste sich auf oder spaltete sich. Nachfolger Hromadkas wurde nach der Konsolidierung zunächst Metropolit Nikodim von der Russischen Orthodoxen Kirche, seit 1971 der ungarische reformierte Bischof Karoly Toth. In der DDR wird die CFK trotz ihrer geringen Mitgliederzahl (1982 ca. 500) als Teil der „einheitlichen Friedensbewegung“ politisch und publizistisch stark gefördert. Sie unterstützt die Friedenspolitik der Regierung und betreibt Friedensarbeit in einer Reihe von ihr gebildeter sog. Basisgemeinden. Der frühere Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser (SED), bemühte sich vergeblich, die evangelischen Kirchen zum korporativen Beitritt zur CFK zu bewegen. Vorsitzender des von der Regionalkonferenz gewählten Regionalausschusses ist der Ost-Berliner Theologieprofessor K.-H. Bernhardt, Sekretär der CDU-Funktionär Carl Ordnung. Der Theologieprofessor Gerhard Bassarak (Ost-Berlin) ist einer der Vizepräsidenten der CFK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 258 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z DatenübertragungsordnungSiehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch…
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Krieg (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die in der DDR propagierte Militärtheorie des Marxismus-Leninismus, die im wesentlichen auf Äußerungen Lenins über den K. fußt, behandelt Ursachen, Charakter, Art, Umfang, überwiegend eingesetzte Technik und die Folgen von K. Alle vorherrschenden westlichen Theorien über K.-Ursachen (z.B. individuelle und/oder kollektive Aggressionssucht, Neid, Frustration, Gegensatz von Ideologien, Kampf der Kulturkreise) werden entschieden abgelehnt. Als entscheidende Wurzel von K. gelten allein sozialökonomische Ursachen, die in der speziellen Beschaffenheit der Produktionsverhältnisse in den „Ausbeuterordnungen“ antagonistischer Klassengesellschaften liegen. Mit der Entstehung von Privateigentum entwickele sich K. als gesellschaftliche und historische Erscheinung und bedeute auch in der Gegenwart die Fortsetzung der Politik von Klassen und Staaten bzw. Staatenkoalitionen zur Durchsetzung politischer und ökonomischer Interessen mittels bewaffneter Gewalt. Dieses ausdrückliche Bekenntnis zur Fortgeltung einer Aussage von Karl v. Clausewitz über den Charakter von K. wird jedoch durch eine an Lenin orientierte, aus dem historischen Materialismus fließende Interpretation ergänzt. Danach wird zwischen gerechtem und ungerechtem K. unterschieden. Ihrem Charakter nach gehören zur ersten Kategorie folgende K.-Typen: 1. K. zur Verteidigung des sozialistischen Vaterlandes; 2. nationale Befreiungs-K. (gegen „imperialistische Mutterländer“); 3. revolutionäre Bürger-K. gegen Reaktion und Konterrevolution innerhalb eines Landes. Zur zweiten Kategorie gehören entsprechend: 1. K. imperialistischer gegen sozialistische Staaten; 2. Kolonial-K. imperialistischer Staaten gegen Befreiungsbewegungen; 3. Bürger-K. der, Konterrevolution gegen fortschrittliche Bewegungen; 4. K. zwischen imperialistischen Staaten. Abgesehen von dieser ideologisch definierten Unterscheidung folgt die Differenzierung nach Art, Umfang und vorwiegend eingesetzter K.-Technik weitgehend traditionellen Vorstellungen: es gibt kernwaffenlose K.; Kernwaffen-K. sowie chemische und biologische K., ferner begrenzte und unbegrenzte sowie lokale und globale K.; reguläre, irreguläre und Guerilla-K.; je nach Art der K.-Führung Land-, Luft-, See- und kosmische K. In diesem Zusammenhang spielt die im Westen gebräuchliche Unterscheidung zwischen Angriffs- und Verteidigungs-K. nur insofern eine Rolle, als z.B. der Bundeswehr im besonderen und der NATO im allgemeinen ständig die Vorbereitung eines Angriffs-K. gegen die sozialistischen Staaten unterstellt wird. Diese relativ grobe Typologie, insbesondere die Unterscheidung in gerechte und ungerechte K., ist die Ursache zahlreicher Widersprüche und Ungereimtheiten in der K.-Theorie der DDR. Zwar ist die Rechtfertigung eines Angriffs-K. mit diesen Formeln nicht so leicht möglich, wie dies gelegentlich westliche Beobachter behaupten, jedoch ermöglichen sie der SED dennoch in vielen Fällen die rechtfertigende Interpretation von K. entsprechend den aktuellen außenpolitischen Zielen der Staatsführung. So kann z.B. für die zwischen sozialistischen Staaten bisher ausgebrochenen K. bzw. kriegsähnlichen Auseinandersetzungen oder andere militärische Aktionen sozialistischer Länder — wie die bewaffnete Intervention des Warschauer Paktes in der ČSSR 1968 oder die gewaltsame Teilbesetzung Afghanistans durch sowjetische Truppen 1979 — jederzeit die lapidare Formel von der „brüderlichen Hilfe“ in Anspruch genommen werden. Nicht zu erklären sind mit dieser K.-Theorie hingegen die Grenz-K. zwischen der VR China und der UdSSR bzw. der SR Vietnam sowie die Unterstützung vor allem der Sowjetunion, Kubas und der DDR für die gewaltsame Unterdrückung der Eritreischen Befreiungsfront durch die äthiopische Zentralregierung, zumal es sich anfangs dabei keineswegs um eine Sezessionsbewegung handelte, wie behauptet wird. Auch die Bevorzugung eindeutig marxistisch orientierter Befreiungsbewegungen, wie der A. Netos in Angola, ist zwar machtpolitisch zu erklären, aber kaum mit dieser K.-Theorie zu legitimieren. Weitere Aussagen zum K. rechtfertigen den Vorwurf, die K.-Theorie der SED sei lediglich Instrument in der außenpolitischen Auseinandersetzung, aber nicht — wie dem eigenen Anspruch nach eigentlich entsprechend — ein politisch-moralischer Prinzipienkatalog. Daß bei der Klassifikation von K. ein Bewertungsmaßstab mit ethischen Kategorien („gerecht/ungerecht“) statt mit den einfacheren, weil leichter identifizierbaren von „Angriff“ und „Verteidigung“ angelegt wird, setzt die K.-Theorie der DDR darüber hinaus dem Verdacht aus, im Bedarfsfall auch Angriffs-K. als gerechte K. rechtfertigen zu wollen. Zwar lehnt die SED ausdrücklich den gewaltsamen Export von Revolutionen, also die Führung von K. zur Ausweitung von Einflußgebieten ab. Zugleich aber heißt es, daß der Charakter eines K. nicht davon abhängt, wer ihn beginnt (Verteidigungsminister Hoffmann 1975). Ferner bestreitet die SED, daß ein Kernwaffen-K. im Atomzeitalter zwangsläufig ein ungerechter K. sein müsse. Zumindest atomare Verteidigung gegen einen Angriff (ob mit oder ohne Kernwaffen) wäre damit voll gerechtfertigt, sie wäre gerechte „Fortsetzung der Politik der kämpfenden Klassen“. Auch der Einsatz von K.-Mitteln, z.B. von Streitkräften, lediglich zur Bedrohung des Gegners wird ausdrücklich mit dem gleichen Argument gerechtfertigt. Außerdem lehnt die Militärführung der DDR die bloße Unterhaltung eines „Minimums an militärischem Defensivpotential“ und ein „Gleichgewicht des Schreckens“ ab; vielmehr erklärt sie die Abwesenheit von K. in [S. 756]Europa nach 1945 mit der „hart erkämpften militärischen Überlegenheit der Sowjetunion und ihrer Verbündeten“, auch wenn sie dies vor allem qualitativ verstanden wissen will. Die Aussagen von Militärtheorie und -propaganda der SED zum K. sind daher geeignet, entsprechende Erklärungen über Frieden, Friedenskampf, Friedensliebe, über Aufgaben und Anliegen des Warschauer Paktes sowie über die Rolle der DDR in der Dritten Welt zumindest in einem zweifelhaften Licht erscheinen zu lassen. Seit dem XX. Parteitag der KPdSU (1956) gelten K. zwischen Sozialismus und Imperialismus, insbesondere globale K., zwar als vermeidbar, aber nicht als unwahrscheinlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 755–756 Kreisparteiorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KriegsopferversorgungSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die in der DDR propagierte Militärtheorie des Marxismus-Leninismus, die im wesentlichen auf Äußerungen Lenins über den K. fußt, behandelt Ursachen, Charakter, Art, Umfang, überwiegend eingesetzte Technik und die Folgen von K. Alle vorherrschenden westlichen Theorien über K.-Ursachen (z.B. individuelle und/oder kollektive Aggressionssucht, Neid, Frustration, Gegensatz von Ideologien, Kampf der…
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Amnestie (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der Gnadenaktion des damals dafür zuständigen Präsidenten der DDR vom 7. 10. 1951 wurden ca. 20.000 Häftlinge betroffen. Spätere Entlassungsaktionen erstreckten sich auch auf politische Gefangene. Bis auf den Staatsrats-Beschluß vom 1. 10. 1960, insoweit durch diesen bestimmte Strafen erlassen wurden, gehen alle diese Entlassungsaktionen nur auf allgemeine Gnadenakte des Präsidenten bzw. Staatsrats der DDR zurück. Sie begründeten keinen Anspruch auf Begnadigung, sondern machten diese von einer besonderen Prüfung des Einzelfalles abhängig. Nach dem A.-Erlaß des Staatsrats vom 3. 10. 1964 konnten Strafen auf dem Gnadenwege erlassen werden, wenn die Verurteilten aufgrund ihres Gesamtverhaltens die Gewähr dafür boten, daß sie künftig die sozialistische Gesetzlichkeit einhalten werden (GBl. I, S. 135). Deshalb sind nur wenige politische ➝Häftlinge in den Genuß dieses Gnadenaktes gelangt. Aufgrund des Beschlusses des Staatsrats vom 6. 10. 1972, der nur in den DDR-Zeitungen, nicht aber im Gesetzblatt veröffentlicht worden ist, sind lt. ADN „25.351 politische und kriminelle Straftäter aus dem Strafvollzug und 6.344 Personen aus der Untersuchungshaft entlassen“ worden, 2.087 von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland. Die aus Anlaß des 30. Jahrestages der DDR erlassene A. des Staatsrats vom 24. 9. 1979 (GBl. I, S. 281) galt — im Gegensatz zu der von 1972 — nur für Personen, die bereits rechtskräftig verurteilt worden waren, und zwar vor dem 7. 10. 1979. Ausgenommen von der A. waren wegen NS- und Kriegsverbrechen, anderer schwerer Verbrechen, insbesondere wegen Gewaltverbrechen oder Militärspionage Verurteilte sowie Personen, die mehrfach mit Freiheitsstrafe vorbestraft waren. Nicht amnestiert wurden auch wegen „staatsfeindlichen Menschenhandels“ nach § 105 StGB, also wegen Fluchthilfe verurteilte Häftlinge. Wie bei der A. 1972 wurden auch bei dieser A. die nicht verbüßten Strafen nicht erlassen, sondern nur auf Bewährung ausgesetzt. Bei einer innerhalb von 3 Jahren erfolgten erneuten Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe war die nicht vollstreckte Strafe zu vollziehen. Soweit sie nicht aus dem Bundesgebiet oder Berlin (West) stammten, wurden die Häftlinge in die DDR entlassen. Erst nach langen Bemühungen durften zahlreiche der aus politischen Gründen verurteilten Amnestierten in den folgenden Jahren aus der DDR ausreichen. Spezielle A. für Flüchtlinge enthalten das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsbürgerschaft vom 16. 10. 1972 (GBl. I, S. 265) und die VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418), durch die Bürgern der DDR, die vor dem 1. 1. 1972 bzw. 1. 1. 1981 die DDR ohne Genehmigung verlassen haben, die Staatsbürgerschaft der DDR aberkannt worden ist. Diesem Personenkreis wurde „wegen des ungenehmigten Verlassens der DDR“ (Republikflucht) Straffreiheit gewährt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 43 Amateurfunk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AmortisationenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das A.- und Begnadigungsrecht wird vom Staatsrat ausgeübt (Art. 74 Abs. 2 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974). Seit dem aus Anlaß der Gründung der DDR erlassenen Gesetz zur Gewährung von Straffreiheit vom 11. 11. 1949, das Freiheitsstrafen bis zu 6 Monaten betraf, sind bis 1964 in fast regelmäßigen Abständen Häftlinge aufgrund von 9 Begnadigungsaktionen oder A. vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Allein von der…
DDR A-Z 1985
Kreis (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als den Erfordernissen einer zu errichtenden sozialistischen Gesellschaftsordnung nicht entsprechend angesehen. Seitdem wurden 194 Land-K. gebildet, von denen gegenwärtig noch 191 bestehen, und 28 Stadtkreise (sog. kreisfreie Städte). Die Struktur, die Aufgaben und Arbeitsweise der staatlichen Organe im K. finden ihre Regelung vor allem in der Verfassung von 1968, i. d. F. von 1974 (Art. 81 ff.), im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen (GÖV) und ihre Organe vom Juli 1973 (GBl. I, 1973, S. 313) und im Beschluß über die Zusammensetzung der Räte der örtlichen Volksvertretungen vom Februar 1974 (GBl. I, S. 102). Örtliche Volksvertretungen sind im Land-K. der Kreistag, im Stadt-K. die Stadtverordnetenversammlung. Große Stadt-K. wie Leipzig, Dresden, Magdeburg, Karl-Marx-Stadt, Erfurt, Halle untergliedern sich in Stadtbezirke, ihre Volksvertretungen heißen Stadtbezirksversammlungen. Laut Verfassung der DDR und dem GÖV entscheidet die Volksvertretung des K. eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. In Wahrnehmung ihrer Aufgaben hat sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Ihre Beschlüsse sind für nachgeordnete Volksvertretungen (in der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde) verbindlich; in gleicher Weise gelten für den Kreistag (bzw. die Stadtverordnetenversammlung) die Beschlüsse des Bezirkstags als bindend. Die Volksvertretung des K. wählt als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Der Rat ist ein kollektiv arbeitendes Organ; er leitet im Auftrag des Kreistags bzw. der Stadtverordnetenversammlung den staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aufbau im K. auf der Grundlage der Beschlüsse seiner Volksvertretung und der übergeordneten Staatsorgane. Er ist der Volksvertretung des K. und dem ihm übergeordneten Rat des Bezirkes verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der Rat des K. wird durch den Vorsitzenden geleitet. Er ist dafür verantwortlich, daß die Beschlüsse der SED, die Gesetze der Volkskammer, die Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates sowie die Beschlüsse des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes der Arbeit des Rates des K. zugrunde gelegt werden. Der Vorsitzende ist gegenüber den Mitgliedern des Rates, den Leitern der Fachorgane des Rates und den Leitern der dem Rat unterstellten Betriebe und Einrichtungen weisungsberechtigt. Die Mitglieder des Rates üben die Anleitung und Kontrolle gegenüber den zu ihrem Aufgabengebiet gehörenden Fachorganen, Betrieben und Einrichtungen aus. Im Rahmen ihrer Kompetenz sind sie weisungsberechtigt. Der Rat des K. hat die nachgeordneten Räte der kreisangehörigen Stadt und der Gemeinde anzuleiten, zu unterstützen und zu kontrollieren. Er muß die nachgeordneten Räte in die Vorbereitung von Entscheidungen, die Auswirkungen auf deren Verantwortungsbereiche haben, einbeziehen. Der Vorsitzende des Rates des K. übt die Anleitung und Kontrolle der Vorsitzenden der nachgeordneten Räte aus und ist ihnen gegenüber weisungsberechtigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bildet der Rat des K. Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung von Grundfragen des Tätigkeitsbereiches geleitet. Die Fachorgane unterstehen ihrem Rat und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Bezirkes, sie sind „doppelt unterstellt“. Die Räte der Land-K. sind wie folgt zusammengesetzt: 1. Vors. des Rates, 2. Erster Stellv. des Vors. des Rates, 3. Stellv. des Vors. des Rates und Vors. der Kreisplankommission, 4. Stellvertreter des Vors. des Rates und Vors. des Rates für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 5. Stellv. des Vors. des Rates für Inneres, 6. Stellv. des Vors. des Rates für Handel und Versorgung, 7. Sekretär des Rates, 8. Mitglied des Rates für Finanzen und Preise, 9. Mitglied des Rates K.-Baudirektor, 10. Mitglied des Rates für Wohnungspolitik, 11. Mitglied des Rates und Direktor Amt für Arbeit, 12. Mitglied des Rates für örtliche Versorgungswirtschaft, 13. Mitglied des Rates für Verkehrs-, Energie- und Nachrichtenwesen, 14. Mitglied des Rates für Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 15. Mitglied des Rates für Kultur, 16. Mitglied des Rates für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 17. Mitglied des Rates K.-Schulrat, 18. Mitglied des Rates K.-Arzt. [S. 753]Die Räte der Stadt-K. und der Stadt-K. mit Stadtbezirken (in Städten über 200.000 Einwohner) sind, unter Berücksichtigung der Spezifik ihrer Aufgaben, vergleichbar zusammengesetzt, wobei z.B. der Bereich Landwirtschaft naturgemäß entfällt. Der Vorsitzende des Rates des Stadt-K. trägt zugleich den Titel Oberbürgermeister, der des Rates des Stadtbezirkes den Titel Stadtbezirksbürgermeister. Abweichungen von der Zusammensetzung der Räte in Land-K., Stadt-K. und Stadtbezirken und der Zahl ihrer Mitglieder bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Die Volksvertretung des K. bildet zur Durchführung ihrer Aufgaben für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen (Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen). Mitglieder der Kommissionen sind Abgeordnete und Nachfolgekandidaten sowie von der Volksvertretung des K. berufene Bürger; mindestens die Hälfte der Kommissionsmitglieder müssen Abgeordnete oder Nachfolgekandidaten sein. Zur Durchführung bestimmter Aufgaben können Aktive gebildet werden. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen ist, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Volksvertretung zu organisieren. Die Volksvertretung des K. und ihre Organe sollen als arbeitende Körperschaften die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Folgende Kompetenzbereiche sind ihnen im K. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens, 2. Arbeitskräftelenkung und -planung, 3. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 4. Preisbildung und -kontrolle, 5. örtlich geleitete Industrie, Handel, Versorgung und Dienstleistungen, 6. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 7. Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft, 8. Verkehr, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 9. Bildungswesen, 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit, Ordnung, Zivilverteidigung. Von besonderer Bedeutung für den K. ist die Leitung der Entwicklung der Landwirtschaft. Die Volksvertretung und der Rat des K. sind für die staatliche Leitung und Planung der Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft im K. verantwortlich. Bei der Vorbereitung und Durchführung diesbezüglicher Entscheidungen wirkt der Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) des K. als kollektives Beratungsorgan des Rates des K. unterstützend mit. Die spezifische Rolle des K. im Staatsaufbau der DDR ergibt sich aus seiner Stellung zwischen den Bezirken einerseits und Städten und Gemeinden andererseits (Staatsapparat). Für den Bezirk ist der K. das Verbindungsglied, über das gesellschaftliche Prozesse in den Kommunen gesteuert werden können; Städte und Gemeinden wiederum können über den K. jene Interessen durchsetzen, die aus eigenen Mitteln nicht realisierbar sind, so z.B. Theater, Naherholungszentren usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 752–753 Kredit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kreisparteiorganisationen der SEDSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind territoriale und politisch-administrative Einheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Neugliederung der K. erfolgte 1952 mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR. Bestimmend für die Festlegung der neuen K.-Grenzen waren politische, wirtschaftliche und administrative Gesichtspunkte. Die traditionelle Gliederung wurde als…
DDR A-Z 1985
XVIII. Sozialökonomische Grunddaten
Berlin (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 164] I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung B. waren die im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und im Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. 11. 1944 getroffenen Festlegungen. Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und ein „besonderes Berliner Gebiet“ gegliedert werden. „Groß-Berlin“ in den durch das Gesetz vom 27. 4. 1920 festgelegten Grenzen sollte in Sektoren aufgeteilt und einem „besonderen Besatzungssystem“ unterstellt werden. Die Verwaltung B. sollte einer Interalliierten Behörde („Komendatura“) übertragen werden, die unter Leitung des Kontrollrates arbeitete und aus je einem Vertreter der vier Siegermächte als Kommandanten bestand, von denen jeder abwechselnd als Hauptkommandant fungierte. Wie im ebenfalls in B. ansässigen Kontrollrat, konnten auch in der Kommandantur Beschlüsse nur einstimmig gefaßt werden. II. Bildung von Sektoren Nach der endgültigen Kapitulation der deutschen Truppen in B. gegenüber der Sowjetarmee gingen die sowjetischen Militärbehörden mit Unterstützung der aus Moskau heimgekehrten Gruppe Ulbricht unverzüglich daran, Bezirksverwaltungen und einen Magistrat von Groß-B. einzusetzen, um noch vor dem Einzug der westalliierten Garnisonen die neue Verwaltungsstruktur — vor allem in personeller Hinsicht — unter ihre Kontrolle zu bringen. Amerikaner, Briten und Franzosen besetzten erst Anfang Juli ihre Sektoren in B., während die Sowjetarmee in Thüringen, Sachsen und Mecklenburg bis zu der im Londoner Protokoll vereinbarten Zonengrenze vorrückte. Zum amerikanischen Sektor von B. gehörten 6 Bezirke (Neukölln, Kreuzberg, Tempelhof, Schöneberg, Steglitz und Zehlendorf), zum britischen 4 (Tiergarten, Charlottenburg, Wilmersdorf und Spandau), zum französischen Sektor 2 Bezirke (Wedding und Reinickendorf). Die 3 Westsektoren umfaßten 54,4 v.H. der Fläche und 63,2 v.H. der Bevölkerung von Groß-B., das im August 1945 2,8 Mill. Einwohner zählte. Der sowjetische Sektor — 45,6 v.H. der Fläche und 36,8 v.H. der Bevölkerung — bestand aus 8 Bezirken (Mitte, Prenzlauer Berg, Friedrichshain, Treptow, Köpenick, Lichtenberg, Weißensee und Pankow). Ende November 1945 kamen die Vertreter der Vier Mächte überein, drei jeweils 32 km breite Luftkorridore von B. nach Hamburg, Bückeburg (Hannover) und Frankfurt a. M. sowie eine besondere Kontrollzone mit einem vom Gebäude des Alliierten Kontrollrats ausgehenden Radius von 32 km festzulegen. Die Lufthoheit innerhalb dieser Zone wurde in einer Vereinbarung vom 22. 10. 1946 einer Alliierten Luftsicherheitszentrale (Berlin Air Safety Center) B. übertragen. Diese Regelungen gelten auch heute noch für den Luftverkehr von und nach Berlin (West); sie haben sich trotz einiger Zwischenfälle in den Luftkorridoren bewährt und sind von den Botschaftern der Vier Mächte 1970/71 bei ihren Verhandlungen über das Berlin-Abkommen nicht in Frage gestellt und auch nicht durch neue Absprachen ersetzt oder ergänzt worden (s. Schaubild). Hingegen sind besondere Regelungen für den Zugang der westalliierten Garnisonen und der deutschen Zivilbevölkerung auf den Landwegen zwischen den westdeutschen Besatzungsgebieten und den Westsektoren von B. im Rahmen der alliierten Abkommen 1944/46 nicht getroffen worden. Auf amerikanischer Seite vertrat man die Auffassung, das Recht auf Anwesenheit in B. schließe das Recht des ungehinderten Zugangs ein. III. Bildung von Parteien und Gewerkschaften Die chaotischen Verhältnisse in der zerstörten Stadt verlangten eine Zusammenarbeit aller sich mit Zustimmung der Besatzungsbehörden formierenden politischen Kräfte. Nachdem die sowjetische Militäradministration (SMAD) am 10. 6. 1945 in ihrem Befehl Nr. 2 die Bildung von politischen Parteien und Gewerkschaften zugelassen hatte, entstanden in B. in rascher Folge vier Parteien : Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) und Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD). Ihre Berliner Gründer versuchten Verbindung zu Gleichgesinnten in den fünf Ländern der [S. 165]sowjetischen Besatzungszone und — soweit das überhaupt möglich war — auch in das westliche Deutschland zu knüpfen. Die seit Juli 1945 in B. amtierenden westlichen Stadtkommandanten übernahmen zunächst im wesentlichen die von den Sowjets erlassenen Verfügungen. Ein erster ernster Konflikt bei der gemeinsamen Verwaltung Groß-B. entwickelte sich jedoch bereits im Frühjahr 1946, als die KPD, unterstützt von der SMAD, die Verschmelzung ihrer Partei mit [S. 166]der SPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) durchsetzte. Eine Urabstimmung unter den sozialdemokratischen Parteimitgliedern über den Zusammenschluß wurde von der östlichen Besatzungsmacht unterbunden, so daß sie nur in den Westsektoren B. stattfand. Hierbei sprachen sich mehr als vier Fünftel der an der Abstimmung teilnehmenden Sozialdemokraten gegen die Verschmelzung mit der KPD aus, während allerdings eine deutliche Mehrheit (62,1 v.H.) für eine Zusammenarbeit beider Parteien votierte. Auf Beschluß der Vier Mächte wurde neben der SPD auch die SED in allen 4 Sektoren zugelassen. (Die Ost-Berliner Gliederungen der SPD wurden formell erst nach dem Bau der Mauer 1961 aufgelöst, nachdem sie während der vorangegangenen 13 Jahre in ihrer Arbeit weitgehend beschränkt gewesen waren und sich seit 1949 nicht mehr an Wahlen beteiligen konnten.) Bei den Wahlen der Stadt- und Bezirksverordneten in B. am 20. 10. 1946 entschieden sich 48,7 v.H. der Wähler für die SPD. die in allen 4 Sektoren den größten Stimmenanteil gewinnen konnte. Zweitstärkste Partei wurde die CDU mit 22,2 v.H. Die SED erhielt 19,8 v.H., die LDPD 9,3 v.H. der abgegebenen gültigen Stimmen. Die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Gesetze bedurften ebenso wie die Verordnungen und Anweisungen des von ihr gewählten Magistrats der — einmütigen — Zustimmung der Vier-Mächte-Kommandantur. IV. Konflikte zwischen der UdSSR und den Westmächten Die sich im Laufe des Jahres 1947 — auch aufgrund weltpolitischer Ereignisse — verschärfenden Konflikte zwischen der Sowjetunion und den Westmächten erschwerten die Zusammenarbeit im Kontrollrat und in der Kommandantur. Die Sowjets blockierten durch ihren Einspruch die Wahl Ernst Reuters (SPD) zum Oberbürgermeister von B. Zwischen Sozialdemokraten und Kommunisten entbrannte ein heftiger Streit innerhalb des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB). Sozialdemokratische und christliche Gewerkschaftler zogen sich aus dem FDGB zurück, dessen Vorstand nach ihrer Überzeugung demokratische Grundregeln verletzte. Sie bildeten schließlich eine unabhängige Gewerkschaftsorganisation (UGO), aus der später der Landesverband B. des DGB hervorging. Der von den Sowjets 1945 eingesetzte Polizeipräsident Paul Markgraf (SED), dem die Stadtverordnetenversammlung im November 1947 mehrheitlich das Mißtrauen aussprach, weigerte sich, Weisungen des Magistrats auszuführen und bevorzugte in seiner Personalpolitik Mitglieder der SED. Nachdem am 18./19. 3. 1948 der „2. Volkskongreß für Einheit und gerechten Frieden“ in Ost-B. einen „Deutschen Volksrat“ berufen hatte, der u.a. eine Verfassung entwerfen sollte, brach am 20. 3. der Kontrollrat auseinander, der sowjetische Vertreter verließ die Sitzung, nachdem ihm von seinen Kollegen Aufschluß über die von den Westmächten und den drei Benelux-Staaten auf der Londoner Sechs-Mächte-Konferenz erwogenen Pläne für die Bildung eines westdeutschen Staates verweigert worden war. Diese Pläne verstießen nach Ansicht der UdSSR gegen das Potsdamer Abkommen, das in allen Fragen, die „Deutschland als Ganzes“ betrafen, eine gemeinsame Zuständigkeit der Vier Alliierten vorsah. (Der Vorwurf des Vertragsbruches durch Vorbereitung und spätere Durchführung der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, mit dem die Geschäftsgrundlage der gemeinsamen alliierten Oberhoheit über Deutschland durch die Westmächte zerstört worden sei, diente und dient der Sowjetunion als Rechtfertigung für die schrittweise durchgeführte einseitige Aufhebung des alliierten Sonderstatus für Berlin [Ost]. Z.B.: Hauptstadt der Republik [1949], Verteidigungsgesetz [1961], direkte Wahl der Volkskammerabgeordneten [1979].) Im Juni 1948 zog sich die Sowjetunion auch aus der Kommandantur zurück. V. Blockade Berlins Nachdem am 18. 6. 1948 — wegen des Fehlens eines sowjetischen Vertreters im Kontrollrat — einseitig eine Währungsreform für die Westzonen verkündet worden war, führten auch die Sowjets — mit Wirkung vom 24. Juni — in ihrer Zone eine solche Reform durch (Währung/Währungspolitik). Sie verlangten, daß die DM-Ost als einziges gesetzliches Zahlungsmittel auch in allen 4 Sektoren von B. eingeführt werden sollte. Nachdem bereits seit der Jahreswende 1947/48 die Behinderungen des zivilen Personen- und Güterverkehrs zwischen B. (West) und dem westlichen Besatzungsgebiet zugenommen hatten, nahm die UdSSR die Ablehnung dieses Vorstoßes durch die Westmächte zum Anlaß, sämtliche Land- (am 19. 6.) und Wasserwege (am 8. 7.) von und nach B. (West) zu blockieren. Die weiterreichenden politischen Ziele dieser Maßnahme verdeutlicht ein Hinweis des damaligen Oberbefehlshabers der sowjetischen Truppen in Deutschland. Marschall Sokolowski, den er am 3. 7. 1948 bei einem Treffen mit den westlichen Militärgouverneuren äußerte: die „technischen Schwierigkeiten“ auf den Zugangswegen würden solange anhalten, bis der Westen seine Vorbereitungen für die Gründung eines westdeutschen Staates eingestellt habe. Um eine militärische Auseinandersetzung zu vermeiden, entschlossen sich die Westmächte, B. (West) auf dem Luftwege zu versorgen. Während der folgenden elfmonatigen Blockade B. (West) wurden im Rahmen dieser Luftbrücke in annähernd [S. 167]200.000 Flügen rd. 1,44 Mill.~t Güter — vor allem Kohle und Lebensmittel — nach B. transportiert. Ab 24. 6. 1948 galten in den Westsektoren zunächst beide Währungen als gültiges Zahlungsmittel, während im Ostsektor Besitz und Verwendung der DM-West bestraft wurden. Expertengespräche — auf der Ebene der Vier Mächte und schließlich auch im Rahmen der Vereinten Nationen — führten zu keiner Einigung in der Währungsfrage. Die erfolgreiche Abwehr der Blockade ist auch auf psychologische Ursachen zurückzuführen: es gelang den führenden Repräsentanten der nichtkommunistischen Parteien — vor allem Ernst Reuter —, die Bevölkerung in der blockierten Stadt zu einer mutigen und entschlossenen Haltung gegenüber den östlichen Pressionen zu ermuntern. Diese Haltung fand weltweite Beachtung und Anerkennung, so daß auch — im Gegensatz zu den eigentlichen Interessen der Sowjetunion — das Verhältnis zwischen der Bevölkerung in B. (West) und den westlichen Besatzungsmächten immer enger und freundschaftlicher wurde. Auf der anderen Seite machten trotz spürbarer Versorgungsmängel nicht mehr als 5 v.H. der West-Berliner von der durch die UdSSR eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich im Ostsektor als Käufer von Lebensmitteln registrieren zu lassen. Während der Blockadezeit, am 6. 9. 1948, zerbrach schließlich auch die gemeinsame Verwaltung B.: die in dem im sowjetischen Sektor gelegenen Stadthaus tagende, ordnungsgemäße Stadtverordnetenversammlung mußte an diesem Tag wegen des gewaltsamen Eindringens kommunistischer Demonstranten abgebrochen werden. Die Mehrheit der Versammlung — mit Ausnahme der SED-Fraktion — beschloß, weitere Sitzungen in B. (West) abzuhalten. In den acht Bezirksverwaltungen von B. (Ost) setzte daraufhin eine rigorose personelle „Säuberung“ ein. Am 30. 11. 1948 trat unter dem Vorsitz des stellvertretenden Stadtverordnetenvorstehers Ottmar Geschke (SED) in B. (Ost) eine mehr als 1600 Teilnehmer zählende Versammlung zusammen, der neben den 23 gewählten SED-Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung Delegierte des Demokratischen Blocks (Nationale Front der DDR) von B. (Ost), der Betriebe und verschiedener, mit der SED verbündeter Massenorganisationen angehörten. Diese Versammlung erklärte den Magistrat von Groß-B. für abgesetzt und wählte einen neuen „provisorischen demokratischen Magistrat“ mit Friedrich Eben (SED) als Oberbürgermeister an der Spitze. Diese auf B. (Ost) beschränkte Stadtverwaltung wurde von den Sowjets anerkannt. Die nach der vorläufigen Verfassung für ganz B. vorgeschriebenen Wahlen konnten am 5. 12. 1948 nur in den Westsektoren abgehalten werden. Die auch in den Westsektoren weiterexistierende SED rief zum Wahlboykott auf — dennoch beteiligten sich 86,3 v.H. der Wahlberechtigten an der Abstimmung, bei der 64,5 v.H. sich für die SPD, 19,4 v.H. für die CDU und 16,1 v.H. für die LDPD entschieden. Nach dieser Wahl übernahm Ernst Reuter (SPD) das Amt des Oberbürgermeisters von B., ohne seine verfassungsmäßigen Funktionen im Ostsektor noch wahrnehmen zu können. Die drei Westmächte setzten — ohne sowjetische Beteiligung — ihre Zusammenarbeit in der alliierten Kommandantur fort. VI. Beendigung der Blockade Nach erfolglosen Vier-Mächte-Verhandlungen in B., Moskau und vor den Vereinten Nationen kam es im Frühjahr 1949 zu sowjetisch-amerikanischen Gesprächen, die schließlich zum sog. Jessup-Malik-Abkommen führten, das am 4. 5. 1949 veröffentlicht wurde: Blockade und Gegenblockade (insbesondere Beschränkungen im Personen- und Güterverkehr zwischen der SBZ und den Westzonen) der Westmächte wurden am 12. 5. 1949 aufgehoben und eine erneute Außenministerkonferenz zum 23. 5. 1949 nach Paris einberufen. Diese Konferenz bestätigte das Jessup-Malik-Abkommen. Ergänzend dazu wurde im Kommuniqué festgestellt, daß die Besatzungsmächte für ihre Zonen die Verpflichtung („obligation“) übernehmen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um „das normale Funktionieren und einen normalen Gebrauch der Schienen-, Wasser- und Straßenverbindungen für den Personen- und Güterverkehr sowie der Post-, Telefon- und Telegraphenverbindungen“ sicherzustellen. Die Besatzungsbehörden vereinbarten, „deutsche Sachverständige und geeignete deutsche Organisationen“ heranzuziehen. Die im November 1948 vollzogene Spaltung der Stadtverwaltung konnte jedoch auch nach der Beendigung der Blockade nicht mehr rückgängig gemacht werden. VII. Stellung Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und zur DDR Der Parlamentarische Rat in Bonn hatte in seiner konstituierenden Sitzung am 1. 9. 1948 beschlossen, 5 Abgesandte aus B. mit beratender Stimme an seinen Arbeiten teilnehmen zu lassen. Das von diesem Rat erarbeitete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnete in seinem Artikel 23 Groß-B. als eines der 12 zu dessen Geltungsbereich gehörenden Länder. Dieser Bestimmung widersprachen am 22. 4. 1949 die 3 westlichen Militärgouverneure. In ihrem formellen Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz präzisierten sie am 12. 5. 1949 diesen Vorbehalt, in dem sie erklärten, B. könne „keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden“, es dürfe „jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaft benennen“. [S. 168]Die am 1. 9. 1950 verkündete Verfassung von B. formuliert in Artikel 1: „1. Berlin ist ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. 2. Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland. 3. Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik sind für Berlin bindend.“ In ihrem Genehmigungsschreiben zur Verfassung von B. vom 29. 8. 1950 erklärten die westlichen Alliierten den 2. und 3. Absatz dieses Artikels 1 für „zurückgestellt“. B. werde „während der Übergangsperioden keine der Eigenschaften eines zwölften Landes“ der Bundesrepublik Deutschland haben; Bestimmungen eines Bundesgesetzes können in B. erst Anwendung finden, „nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetze verabschiedet worden sind“. Die am 7. 10. 1949 in Kraft gesetzte Verfassung der DDR bezeichnet hingegen in ihrem Artikel 2 B. als „Hauptstadt der Republik“. Die Bevölkerung des Ostsektors war aufgefordert worden, sich am 15. 5. 1949 an der Wahl zum Dritten Deutschen Volkskongreß zu beteiligen. Nachdem die im Juli 1945 auf Weisung der SMAD gebildeten Zentralverwaltungen für die Länder der SBZ ihren Sitz in B. (Ost) genommen hatten, und nachdem dort im Juni 1947 die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) entstanden war, die den Kern des späteren Regierungsapparates der DDR darstellte, war B. (Ost) seit dem 7. 10. 1949 der Sitz aller wichtigen Ministerien, Behörden und Ämter der DDR. Dennoch nahm auch die östliche Seite zunächst Rücksicht auf den Vier-Mächte-Status der Stadt: die Vertreter des Ostteils der Stadt in der provisorischen Volkskammer und in der provisorischen Länderkammer der DDR hatten kein volles Stimmrecht. DDR-Gesetze galten in B. (Ost) nicht automatisch, sondern erst nach Zustimmung des Magistrats. Die ersten Volkskammer-Wahlen am 15. 10. 1950 blieben — wie die späteren Wahlen zur obersten Volksvertretung der DDR bis 1979 — auf die Länder (ab 1952 Bezirke der DDR) beschränkt. In den 50er Jahren bestanden noch vielfältige Verbindungen zwischen den beiden Teilen der gespaltenen Stadt. Die Grenzen — einschl. der Grenze zwischen B. (West) und der DDR — waren offen. Offizielle Kontakte zu dem nach westlicher Überzeugung nicht durch ein demokratisches Votum der Bevölkerung legitimierten Magistrat in B. (Ost) lehnten der Senat von B. (West) und die im Westteil vertretenen nichtkommunistischen Parteien jedoch ab. Schon damals kam es wiederholt zu Zwischenfällen und angespannten Situationen — so während des Pfingsttreffens der Freien Deutschen Jugend (FDJ) 1950, während der in B. (Ost) stattfindenden Weltjugendfestspiele 1951 (Festival), bei der Besetzung des Westteils von Staaken im Februar 1951 und bei der nach 5 Tagen wieder rückgängig gemachten Besetzung der Exklave Steinstücken durch Volkspolizei im Oktober 1951. Seit dem 1. 9. 1951 erhoben die Behörden der DDR Straßenbenutzungsgebühren für alle Fahrten von zivilen Fahrzeugen auf den Zugangswegen von und nach B. (West). Am Tage der Unterzeichnung des Deutschlandvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmächten, dem 26. 5. 1952 (Beendigung des Besatzungsregimes, Gewährung voller staatlicher Souveränität für die Bundesrepublik Deutschland — in Kraft getreten 1955), ordnete der Ministerrat der DDR die Errichtung eines Kontroll- und Sperrgürtels zwischen B. (West) und der DDR, die Schließung der aus den Westsektoren in die DDR-Bezirke führenden Straßenübergänge, soweit sie nicht dem Interzonenverkehr dienten, und die Unterbrechung der Telefonverbindungen innerhalb der gespaltenen Stadt an. (Über gleichzeitige Sperrmaßnahmen an der innerdeutschen ➝Grenze zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland: Deutschlandpolitik der SED.) West-Berlinern wurden Reisen in das Gebiet der DDR — außerhalb B. (Ost) — nur noch in Ausnahmefällen aufgrund von Sondergenehmigungen gestattet. Im Januar 1953 wurde der über die Sektorengrenzen führende Straßenbahn- und Autobus-Durchgangsverkehr auf Weisung der Behörden von B. (Ost) unterbrochen. Lediglich S- und U-Bahnlinien verbanden weiterhin beide Teile der Stadt. Während des Juni-Aufstandes 1953 wurde die Sektorengrenze von sowjetischen Soldaten und Volkspolizisten zeitweilig hermetisch abgeriegelt. Auf der anderen Seite führte die im Frühjahr 1949 von den Westalliierten getroffene Entscheidung, die DM-West als einziges gesetzliches Zahlungsmittel in B. (West) zuzulassen, zu engen sozialen und wirtschaftlichen Verflechtungen mit dem Bundesgebiet. Das 3. Überleitungsgesetz vom 4. 1. 1952 regelte die Stellung B. im Finanzsystem des Bundes. Der Bund gewährte B. eine Bundeshilfe in Gestalt von Zuschuß und Darlehen „zur Deckung eines auf andere Weise nicht auszugleichenden Haushaltsfehlbedarfs“. Um die vorgesehene künftige Hauptstadtfunktion B. zu unterstreichen und zugleich angesichts der Anfang der 50er Jahre noch relativ hohen Arbeitslosenzahl weitere Arbeitsplätze zu schaffen, nahmen zahlreiche Bundesbehörden ihren Sitz in B. 1952 erließen die westlichen Alliierten Verfügungen, unter welchen Voraussetzungen B. in internationale Verträge der Bundesrepublik einbezogen werden sollte. Der im Mai 1955 in Kraft getretene Deutschlandvertrag bestätigte im Artikel 2, daß die Westmächte die „bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes“ aufrechterhielten. Auch die Sowjetunion unterstrich in ihrem am 20. 9. 1955 mit der DDR abgeschlosse[S. 169]nen Vertrag die weitere Geltung ihrer Verpflichtungen „gemäß den bestehenden internationalen Abkommen, die Deutschland als Ganzes betreffen“. In einem den Vertrag ergänzenden Briefwechsel stellten beide Seiten fest, daß die DDR zwar die Bewachung und Kontrolle „am Außenring von Groß-Berlin, in Berlin sowie auf den in der DDR liegenden Verbindungswegen zwischen der Deutschen Bundesrepublik und West-Berlin“ ausüben, daß aber die Kontrolle des Verkehrs der westlichen Garnisonen auf den Zugangswegen weiterhin der UdSSR obliegen sollte. Bis in die zweite Hälfte der 50er Jahre nahmen die UdSSR und die DDR die Bemühungen, B. (West) enger mit der Bundesrepublik zu verbinden, relativ gelassen hin. (Gegen die Abhaltung der Bundesversammlung 1954 in B. [West] erhob die östliche Seite keinen Einspruch. Die Presse der SED nahm die Wahl des Bundespräsidenten sogar zum Anlaß, den Wahlmännern einen Besuch im Ostsektor anzuraten.) UdSSR und DDR ergriffen eine Reihe von Maßnahmen, durch die der Status von B. (Ost) faktisch weitgehend dem der 14 DDR-Bezirke gleichgestellt wurde; dennoch blieben wichtige Elemente des Viermächte-Status der Stadt auch in ihrem Ostteil wirksam. VIII. Berlin-Ultimatum der UdSSR Eine neue B.-Krise kündigte sich 1958 an: nachdem der sowjetische Parteisekretär N. Chruschtschow in einer Rede am 10. 11. 1958 eine Beendigung des „Besatzungsregimes in Berlin“ verlangt und die Übertragung der von den Sowjets wahrgenommenen Funktionen auf die Organe der DDR angekündigt hatte, bezeichnete die UdSSR gegenüber den Westmächten die Londoner Vereinbarungen über die Besetzung und Kontrolle Deutschlands als nicht mehr in Kraft befindlich und forderte eine grundlegende Veränderung der B.-Situation. Der Westteil der Stadt müsse in eine „selbständige politische Einheit — in eine Freie Stadt“ umgewandelt werden, „in deren Leben sich kein Staat, auch keiner der beiden bestehenden deutschen Staaten, einmischen dürfe“. Die Sowjetunion setzte den Westmächten eine Frist von 6 Monaten, innerhalb der die von ihr verlangte Regelung vereinbart werden sollte. Andernfalls drohte sie eine entsprechende Separatvereinbarung mit der DDR an. Dieser sowjetische Vorstoß stand in engem Zusammenhang mit der am 10. 1. 1959 erhobenen Forderung an die Westmächte, mit beiden deutschen Staaten getrennte Friedensverträge abzuschließen. So war das Berlin-Ultimatum in erster Linie darauf gerichtet, eine Anerkennung der DDR durch die westliche Staatengemeinschaft zu erzwingen und zugleich Rüstungsbeschränkungen für die Bundesrepublik Deutschland — insbesondere ihren Verzicht auf Verfügungsmacht über Atomwaffen — vertraglich zu verankern. Die Westmächte lehnten jedoch die sowjetischen Forderungen ab und bekräftigten ihre Garantien für den Westteil der Stadt (Anwesenheit der westalliierten Garnisonen, Sicherung der Zugangswege und der Lebensfähigkeit von B. [West]). Zur Beilegung dieses Konflikts verhandelten die Vier Mächte im Sommer 1959 — erstmals unter Beteiligung zweier Beraterdelegationen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR — in Genf über das B.- und Deutschlandproblem, ohne jedoch einen Kompromiß zu erzielen. In der Folgezeit erneuerte die Sowjetunion mehrfach ihre Forderung nach Umwandlung von B. (West) in eine „entmilitarisierte Freie Stadt“, wobei sie den Abschluß eines separaten Friedensvertrages für den Fall androhte, daß die Westmächte sich nicht zu einer einvernehmlichen friedensvertraglichen Regelung mit zwei deutschen Staaten bereit fänden. Nach dem Scheitern der Pariser Gipfelkonferenz im Mai 1960 verschärfte sich die Situation erneut. Am 8. September führten die DDR-Behörden einen Passierscheinzwang für westdeutsche Besucher in B. (Ost) ein. IX. Bau der Mauer Aufgrund des ständig anwachsenden Stroms von Flüchtlingen aus der DDR über die noch offene Grenze in B. wurden in der Nacht vom 12. zum 13. 8. 1961 die Grenzen in und um B. vollständig abgeriegelt. Jegliche Form der Kommunikation zwischen dem Ostteil der Stadt und den Westsektoren wurde unterbunden. Die Westmächte protestierten zwar gegen die Errichtung der Sperren, sahen jedoch ihre eigenen Garantieverpflichtungen für B. (West) nicht berührt und nahmen die veränderte Lage schließlich hin. Die Bewegungsfreiheit ihrer Militärpersonen in B. (Ost) wurde zwar eingeschränkt, aber nicht grundsätzlich angetastet. Ende 1963 ermöglichte das erste Passierscheinabkommen, das von einem Unterhändler des Senats und einem Vertreter der DDR-Regierung ausgehandelt worden war, einem Teil der West-Berliner wieder, wenn auch nur befristet, den Zutritt zum Ostteil ihrer Stadt. Die Passierscheinregelung konnte in den folgenden Jahren dreimal erneuert werden. 1966 aber scheiterten die Bemühungen um ein neues Abkommen, nachdem die DDR ihre Ansprüche erhöht und auf formellen Verhandlungen mit dem Senat bestanden hatte. Lediglich die Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (Härtestelle) konnte ihre Tätigkeit — ohne vertragliche Absprache — fortsetzen. Von der DDR und der Sowjetunion wurde B. (West) in dieser Zeit als „selbständige politische Einheit“ bezeichnet. Nachdem die östliche B.-Politik bisher vor allem darauf gerichtet gewesen war, die Position der drei Westmächte in B. abzubauen oder einzuschränken, richtete sich der Hauptstoß der Sowjetunion und der DDR in der zweiten Hälfte [S. 170]der 60er Jahre gegen die Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland. Soweit auf den Viermächte-Status der Stadt Bezug genommen wurde, geschah das in der Weise, als ob lediglich der westliche Teil der Stadt diesem Status unterworfen sei. Proteste der DDR gegen die Anwesenheit des Bundespräsidenten, gegen Sitzungen von Bundestags- und Bundesratsausschüssen, gegen Parteitage westdeutscher Parteien in B. (West) waren wiederholt mit Behinderungen auf den Zugangswegen verknüpft. Im April 1965 begleiteten demonstrative Tiefflüge von östlichen Flugzeugen über B. (West) eine Plenarsitzung des Bundestages in der Kongreßhalle. Im März 1968 verhängte die DDR ein Ein- und Durchreiseverbot gegen Mitglieder der NPD, am 13. April gegen Minister und leitende Beamte der Bundesregierung. Am 11. 6. 1968 wurde schließlich auf den Zugangswegen ein Paß- und Visumzwang eingeführt. Am 1. 12. 1967 behauptete W. Ulbricht vor der Volkskammer der DDR, B. (West) liege „auf dem Territorium der DDR“ und gehöre „rechtlich zu ihr, sei aber zur Zeit noch einem Besatzungsregime unterworfen“; die DDR werde sich dafür einsetzen, daß „Schritt um Schritt auch die letzten Überreste des II. Weltkrieges beseitigt werden“. Im März 1969 nahm die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach B. (West) erneut zum Anlaß für erhebliche Behinderungen des Verkehrs auf den Zugangswegen. X. Viermächte-Abkommen Kurze Zeit zuvor hatte der amerikanische Präsident Nixon bei einem Besuch in B. erklärt, die Situation sei nicht zufriedenstellend, alle Beteiligten seien zum Handeln aufgerufen. Die Sowjetunion griff diese — von Bundesaußenminister Willy Brandt auf der Washingtoner NATO-Konferenz im April nachhaltig unterstützte — Anregung auf: Am 10. 7. 1969 unterstrich der sowjetische Außenminister Gromyko vor dem Obersten Sowjet, daß seine Regierung zu einem Meinungsaustausch mit den ehemaligen Kriegsalliierten bereit sei, um künftig „Komplikationen“ um B. (West) zu verhüten. Am 26. 3. 1970 trafen die Botschafter der Vier Mächte zu ihrem ersten Gespräch im Gebäude des Alliierten Kontrollrats in B. (West) zusammen. Ihre Verhandlungen, die sowohl in engen Konsultationen zwischen den 3 Westmächten und der Bundesrepublik als auch in ständigen Kontakten zwischen der UdSSR und der DDR vorbereitet wurden, führten schließlich am 3. 9. 1971 zu dem Viermächte-Abkommen, das am 3. 6. 1972 von den Außenministern unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde. (Die englische Bezeichnung „Quadripartite Agreement“ wird in der Bundesrepublik mit „Viermächte-Abkommen“, in der DDR mit „Vierseitiges Abkommen“ übersetzt.) Der Erfolg der Botschaftergespräche über B. war erst durch den Abschluß der Verträge von Moskau und Warschau 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR sowie Polen ermöglicht worden. In der Präambel ihres Abkommens stellten die Vier Mächte fest, daß sie auf der Grundlage ihrer bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten, „die nicht berührt werden“, unter „Berücksichtigung der bestehenden Lage in dem betreffenden Gebiet“ und „unbeschadet ihrer Rechtspositionen“ zu „praktischen Verbesserungen der Lage“ beizutragen wünschten. Sie klammerten also unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten über Grundsatzfragen aus und suchten „praktische“ Regelungen im Hinblick auf 3 Komplexe: Zugang, Zutritt und Zuordnung (die „drei Z“). Ausgehend von einem Abschnitt „Allgemeine Bestimmungen“ (Verzicht auf Androhung und Anwendung von Gewalt, friedliche Streitschlichtung, Respektierung der individuellen und gemeinsamen Rechte und Verantwortlichkeiten der 4 Regierungen, Bereitschaft, die Lage, die sich „in diesem Gebiet entwickelt hat“, nicht „einseitig“ zu verändern) legten die Mächte „Bestimmungen, die die Westsektoren Berlins betreffen“, fest. Hinsichtlich des seit fast einem Vierteljahrhundert umstrittenen Problems des Zugangs zu Lande und zu Wasser erklärte die Sowjetunion, daß „der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderungen sein wird, daß dieser Verkehr erleichtert werden wird, damit er in der einfachsten und schnellsten Weise vor sich geht und daß er Begünstigungen erfahren wird“. Im einzelnen wurde diese grundlegende Zusicherung durch den am 17. 12. 1971 von den Staatssekretären Bahr (Bundesrepublik Deutschland) und Kohl (DDR) in Bonn unterzeichneten Transitvertrag präzisiert. Hinsichtlich des seit vielen Jahren unterbrochenen Zutritts der West-Berliner zum Ostteil B. und zu den DDR-Bezirken gab die Sowjetunion die Zusicherung, „daß die Kommunikationen zwischen den Westsektoren Berlins und Gebieten, die an diese Sektoren grenzen, sowie denjenigen Gebieten der Deutschen Demokratischen Republik, die nicht an diese Sektoren grenzen, verbessert werden“ und daß Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren B. aus „humanitären, familiären, religiösen, kulturellen oder kommerziellen Gründen oder als Touristen“ in diese Gebiete reisen und sie besuchen könnten. Mit der Formulierung „Gebiete, die an diese Sektoren grenzen“ war B. (Ost) gemeint — die Westmächte wünschten eine ausdrückliche Bezeichnung der Hauptstadtfunktion von B. (Ost) zu vermeiden. Der Kreis derer, denen das Abkommen den [S. 171]Zutritt zum umliegenden Gebiet öffnete, ging — personell, zeitlich und räumlich — weit über diejenigen hinaus, die in den Jahren von 1963 bis 1966 von den Passierscheinabkommen Gebrauch machen konnten, er erfaßte jetzt alle West-Berliner ohne Einschränkungen. Im einzelnen wurde diese Zutrittsregelung in Verhandlungen zwischen dem Senat von B. und der Regierung der DDR präzisiert, die am 20. 12. 1971 mit einer von Senatsdirektor Ulrich Müller und DDR-Staatssekretär Günter Kohrt unterzeichneten Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs beendet wurden. Ebenfalls am 20. 12. 1971 trafen Senat und DDR-Regierung eine Vereinbarung über die Regelung der Frage von Enklaven durch Gebietstausch — sie gestattete es dem Senat von B., den Ortsteil Steinstücken durch eine neue, von der DDR nicht mehr kontrollierte Straße fest mit dem Bezirk Zehlendorf zu verbinden. Zu den schwierigsten Problemen, mit denen sich die Botschafter der 4 Alliierten während ihrer anderthalbjährigen Verhandlungen beschäftigen mußten, [S. 172]gehörte die Zuordnung B. (West) zur Bundesrepublik Deutschland, also der gesamte Komplex der in mehr als 2 Jahrzehnten gewachsenen Bindungen wirtschaftlicher, finanzieller, sozialer, juristischer und kultureller Art. Die 3 Westmächte erklärten in dem Abkommen vom 3. 9. 1971, daß „die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt“ würden, wobei sie berücksichtigten, daß „diese Sektoren so wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland“ seien und „auch weiterhin nicht von ihr regiert“ würden. Diese Erklärung wurde in einer Mitteilung der 3 Westmächte an die UdSSR in Anlage II des Abkommens näher erläutert. In einem Brief an Bundeskanzler Brandt stellten die Botschafter der 3 Westmächte in Ergänzung zu Anlage II erläuternd fest, daß Repräsentanten und Organe der Bundesrepublik Deutschland keine „unmittelbare Staatsgewalt über die Westsektoren Berlins“ ausüben könnten, daß keine Sitzungen der Bundesversammlung, des Bundestages und des Bundesrates in B. (West) stattfinden dürften, daß aber auch künftig „einzelne Ausschüsse des Bundestages und des Bundesrates … im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen“ im Westteil der Stadt tagen könnten: „Im Falle der Fraktionen werden Sitzungen nicht gleichzeitig abgehalten werden.“ Westmächte und Bundesregierung ließen sich dabei von der Ansicht leiten, daß ein Verzicht auf demonstrative Bundespräsenz möglich sei, nachdem die UdSSR sich zur Hinnahme der substantiellen Bundespräsenz in Gestalt der zahlreichen in B. (West) seit langem bestehenden Bundesbehörden bereitgefunden hatte. In einer Anlage zum Viermächte-Abkommen bestätigte die Sowjetunion, sie habe — „unter der Voraussetzung, daß Angelegenheiten der Sicherheit und des Status nicht berührt werden“ — ihrerseits keine Einwände gegen eine „konsularische Betreuung für Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins“ durch die Bundesrepublik. Die Sowjetunion stimmte der Ausdehnung der von der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge und Abmachungen auf B. (West) „in Übereinstimmung mit den festgelegten Verfahren“ zu. In der Praxis macht jedoch die UdSSR die Einbeziehung von B. (West) in völkerrechtliche Verträge der Bundesrepublik von der Aufnahme der sog. „Frank-Falin-Formel“ abhängig. Diese Formel, die anläßlich der Unterzeichnung eines westdeutsch-sowjetischen Handelsvertrages im Juli 1972 erstmals angewandt worden war und den Namen der damaligen Chefunterhändler trägt, enthält im Gegensatz zur bis dahin gebräuchlichen, einfachen B.-Klausel den ausdrücklichen Hinweis, daß das jeweilige Abkommen „entsprechend dem Vier-Mächte-Abkommen vom 3. September 1971 … in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren auf B. (West) ausgedehnt“ wird. Eine Zustimmungsautomatik seitens der UdSSR ist freilich auch bei Übernahme dieser Formel nicht gegeben. Die UdSSR akzeptierte schließlich auch die Vertretung der Interessen von B. (West) in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Westmächte stimmten der Errichtung eines sowjetischen Generalkonsulats in B. (West) zu. Geklärt wurde schließlich auch, unter welchen Voraussetzungen West-Berliner Reisende sich in der Sowjetunion durch Pässe der Bundesrepublik Deutschland ausweisen könnten. (Die DDR hatte im September 1960 die Ausgabe von Pässen der Bundesrepublik Deutschland an Einwohner von B. [West] als „rechtswidrig“ bezeichnet und die Anerkennung dieser Personaldokumente verweigert.) XI. Entwicklung nach dem Viermächte-Abkommen Seit der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens und seiner unmittelbar daran anschließenden Inkraftsetzung am 3. 6. 1972 hat sich die Lage in und um B. (West) deutlich verbessert, obwohl nicht zu übersehen ist, daß die Verhandlungsergebnisse in Ost und West z. T. unterschiedlich interpretiert werden. Indessen waren die auftretenden Meinungsverschiedenheiten in der B.-Frage bisher nicht so schwerwiegend, daß der im Viermächte-Abkommen vorgesehene Konsultationsmechanismus in Gang gesetzt werden mußte. Der Senat von B., der seit 1973 dem Abgeordnetenhaus jährlich einen Bericht über die Durchführung des Viermächte-Abkommens erstattet, stellte im elften dieser Berichte vom August 1983 fest, daß seit dem Inkrafttreten des Abkommens die äußere Lage B. ruhig ist: „Berlin war seither weder Ausgangspunkt noch Ziel von Spannungen zwischen den beiden Machtblöcken, die sich hier berühren.“ Auch die Verschärfung der weltpolitischen Lage habe die Situation in und um B. nicht nachhaltig beeinträchtigt: „Die mit dem Viermächte-Abkommen gefundene und praktizierte Regelung ist ein Beispiel für konzertiertes westliches Zusammenarbeiten und für Interessenausgleich im Ost-West-Bereich, das nachhaltig weiterentwickelt und den Berlinern Erleichterungen und Verbesserungen gebracht hat, die für die Lebensfähigkeit der Stadt von großer Bedeutung sind und fortwirken“ (Drucksache 9/1247, S. 3). Während die Westmächte ebenso wie die Bundesregierung und der Senat davon ausgehen, daß das Abkommen dem Fortbestand des Viermächte-Status von ganz B. Rechnung trägt und sich auf ganz B. bezieht, behaupten die Sowjetunion und die DDR, das Abkommen beziehe sich lediglich auf B. (West), weil „Berlin als Hauptstadt der DDR überhaupt [S. 173]nicht Gegenstand der Verhandlungen zwischen den vier Mächten war“ — so E. Honecker in seinem Interview mit der „Saarbrücker Zeitung“ im Juli 1978. Darin betonte er gleichzeitig, das Abkommen habe sich „in der Praxis bewährt“, und „keine Seite sollte es auf seine Belastbarkeit testen“, es gehe darum, seine Bestimmungen „strikt einzuhalten und voll anzuwenden“ (ND 7. 7. 1978). Die Formel von der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung“ des Viermächte-Abkommens war im Mai 1973 von Bundeskanzler W. Brandt und dem Generalsekretär der sowjetischen KP, L. Breschnew, bei dessen erstem Besuch in Bonn vereinbart worden. Sie ist in der Folgezeit in zahlreichen Reden und Kommuniqués von Politikern, Diplomaten und Publizisten der beteiligten Länder verwendet worden (so auch während der späteren Besuche von L. Breschnew in Bonn 1978 und 1981). Jedoch bestehen über den Inhalt dieser Formel zwischen den westlichen Alliierten und der Bundesregierung einerseits und der UdSSR und der DDR andererseits Meinungsverschiedenheiten fort. Die Sowjets fordern zwar immer wieder die „strikte Einhaltung“ insbesondere jener Bestimmung, daß die Westsektoren von B. „wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind“, haben jedoch vielfach der praktischen Verwirklichung der „vollen Anwendung“ des Abkommens im Hinblick auf die Aufrechterhaltung und Entwicklung der Bindungen von B. (West) an die Bundesrepublik politischen und propagandistischen Widerstand entgegengesetzt. Die UdSSR und die DDR protestierten wiederholt gegen die Anwesenheit von führenden Politikern der Bundesrepublik in B. (West), gegen Tagungen von Fraktionen des Deutschen Bundestages und der Landesparlamente, von Parlamentsausschüssen und Ministerkonferenzen, einschließlich der Ministerpräsidenten-Konferenzen der Länder. Sie erhoben scharfe Einwände gegen die Errichtung des Bundesumweltamtes in B. (West) im Jahre 1974 sowie gegen die Tätigkeit von schon seit langem in der Stadt anwesenden Bundeseinrichtungen. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre wandte sich die UdSSR mit wachsendem Nachdruck gegen die Einbindung von B. (West) in die Europäische Gemeinschaft. Die 3 Westmächte betonten dagegen, daß die Entsendung von West-Berliner Abgeordneten in das Europäische Parlament den Status B. nicht verändere. Zwar hat die Bundesrepublik seit 1972 mit Ländern des Warschauer Paktes zahlreiche Abkommen schließen können, in die B. (West) ausdrücklich einbezogen worden ist. Jedoch kamen wegen Meinungsverschiedenheiten über eine B.-Klausel 3 deutsch-sowjetische Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Rechtshilfe und kulturellen Austausch bisher nicht zustande. Ohne wesentliche Schwierigkeiten gestaltete sich die konsularische Betreuung von West-Berlinern durch diplomatische Missionen der Bundesrepublik Deutschland in osteuropäischen Ländern. Diese Staaten lehnen allerdings die konsularische Betreuung juristischer Personen aus B. (West) nach wie vor ab. Daß die Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in B. (Ost) die Interessen von B. (West) „in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen“ vertritt, ist unumstritten. Die Stadt wurde auch in die zwischen beiden deutschen Staaten bisher abgeschlossenen, den Grundlagenvertrag ergänzenden Folgeverträge über die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, den nichtkommerziellen Zahlungsverkehr und das Post- und Fernmeldewesen einbezogen. Weit mehr als vor dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens im Jahr 1972 beteiligten sich Staaten des Warschauer Paktes an internationalen Kongressen, Tagungen, Festspielen, Ausstellungen und Messen in B. (West). Bei derartigen Veranstaltungen in osteuropäischen Ländern sind jedoch mehrfach Bestrebungen erkennbar geworden, Teilnehmer aus B. (West) von denen aus der Bundesrepublik protokollarisch zu unterscheiden. In ihrem Freundschafts- und Beistandsvertrag vom 7. 10. 1975 kündigten die UdSSR und die DDR an, sie würden „ihre Verbindungen zu Westberlin ausgehend davon unterhalten und entwickeln, daß es kein Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland ist und auch weiterhin nicht von ihr regiert wird“ (GBl. II, 1975, S. 239). Die ständige Wiederholung dieser Formel, die auch in andere bilaterale Verträge der DDR mit osteuropäischen Ländern Eingang fand, war darauf gerichtet, die Aussagen der 3 Westmächte über den Charakter der Bindungen zwischen B. (West) und der Bundesrepublik Deutschland zu relativieren. Ungeachtet dieser Meinungsverschiedenheiten bewährte sich das Viermächte-Abkommen jedoch vor allem im Transitverkehr und bei den Besuchen von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR. XII. Der Transitverkehr 1972--1982 Die Zahl der von und nach B. (West) beförderten Personen war 1983 mit 23,58 Mill. fast fünfmal so groß wie 1957 (4,9 Mill.) und doppelt so groß wie 1968 (11,6 Mill.). Im Jahre 1983 benutzten 16,61 Mill. Reisende die Transit-Autobahnen, 3,52 Mill. die Eisenbahnverbindungen. 3,45 Mill. Reisende sind im Luftverkehr von und nach B. (West) — über die Flughäfen Tegel und Tempelhof — gezählt worden (0,35 Mill. reisten über den DDR-Flughafen Schönefeld). Im Transitverkehr auf den Landwegen wurden im Jahre 1982 99 Personen festgenommen (1981 waren es 71) — davon 32 wegen des Vorwurfs der Fluchthilfe und 48 wegen schwerer Verkehrsdelikte. Über den [S. 174]Grund der Festnahme ist die Bundesregierung von den zuständigen Organen der DDR vertragsgemäß, wenn auch gelegentlich spät unterrichtet worden. 1982 machte die DDR in 97 Fällen von der im Art. 16 des Transitabkommens vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, Personen wegen eines Mißbrauchs des Abkommens zurückzuweisen. Verdachtskontrollen, deren Zahl Ende 1977 und zu Beginn des Jahres 1982 zeitweilig auffallend gesteigert worden war, betrafen 1982 etwa 600 Reisende, die solche Kontrollen den Behörden des Bundes zur Kenntnis brachten (1981 ca. 300 Kontrollen). Im Jahresdurchschnitt 1982 mußte sich — den vorliegenden Meldungen zufolge — nur einer von jeweils 27.400 Transitreisenden im Straßenverkehr einer unbegründeten Verdachtskontrolle unterziehen — unbegründet deshalb, weil sich der von den Grenzorganen der DDR geäußerte Verdacht eines Mißbrauchs der Transitwege bei der Durchsuchung nicht bestätigte. Im Zusammenhang mit den die Erleichterungen des Transitabkommens ausnutzenden Fluchthilfeunternehmen warf die DDR der Bundesregierung wiederholt vor, sie verletze ihre Pflichten aus Artikel 17 des Transitabkommens, demzufolge sie „im Rahmen der allgemein üblichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland bezüglich der öffentlichen Ordnung geeignete Maßnahmen zur Verhinderung des Mißbrauchs“ zu treffen hatte. Dagegen betonte die Bundesregierung wiederholt, sie könne nur gegen offensichtlich kriminelle Aktivitäten von kommerziellen Fluchthilfeorganisationen im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Vorschriften einschreiten. Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung des Transitabkommens waren Gegenstand intensiver Beratungen in der deutsch-deutschen Transitkommission, die regelmäßig zusammentrat und der es gelang, eine Fülle schwieriger Einzelfragen einvernehmlich zu klären. Strittig blieben allerdings einige schwerwiegendere Eingriffe der DDR in den Transitverkehr — so im Januar 1974 bei einer angeblichen Fahndung nach sowjetischen Deserteuren, im Juli 1974 nach der Errichtung des Umweltbundesamtes, am 13. 8. 1976, als Teilnehmer einer Kundgebung in B. (West) zum 15. Jahrestag des Mauerbaus an der innerdeutschen ➝Grenze zur DDR in Helmstedt zurückgewiesen wurden, und erneut am 16. 6. 1978, als es zu Behinderungen im Reiseverkehr kam. Die Bundesregierung hat dagegen jeweils Protest eingelegt. Am 10. 4. 1983 erlitt ein Transitreisender während einer Vernehmung am Grenzübergang Drewitz einen tödlichen Herzanfall. Dieser Vorgang und ein ähnlicher Todesfall am 26. 4. 1983 lösten eine erregte öffentliche Debatte über das Verhalten von DDR-Grenzorganen bei Verdachtskontrollen aus. In der Folgezeit bestätigte die Bundesregierung Berichte von Reisenden, daß die DDR bemüht sei, bei Grenzkontrollen psychologische Belastungen zu vermeiden. In der zweiten Hälfte der 70er Jahre ist mit dem Ausbau der Transitwege begonnen worden. Den am 19. 12. 1975 zwischen den beiden deutschen Regierungen geschlossenen Vereinbarungen gemäß begann im Januar des folgenden Jahres die Grunderneuerung der Autohahn B.-Helmstedt einschließlich des Ausbaus des B. Ringes. Durch eine Änderung der Streckenführung über Staaken konnte ferner die Fahrtzeit der Züge zwischen B. und Hamburg um eine halbe Stunde verkürzt werden. Zur Verbesserung des Eisenbahnverkehrs trug auch die Eröffnung neuer Fernbahnhöfe in B. (West), in Wannsee und Spandau bei. Intensive Verhandlungen im Laufe des Jahres 1978 führten am 16. 11. zur Unterzeichnung weiterer wichtiger Vereinbarungen: Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR kamen überein, eine Autobahnverbindung zwischen B. (West) und Hamburg zu schaffen, die nach 4jähriger Bauzeit die Fernstraße F 5 als Transitstrecke ersetzen sollte. Im November 1982 war diese neue Autobahn zwischen dem Berliner Übergang Heiligensee und dem Grenzübergang Gudow in Schleswig-Holstein fertiggestellt — die F 5 wurde für den Transitverkehr geschlossen. Weitere am 30. 4. 1980 unterzeichnete Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sahen einen Autobahnneu- bzw. -ausbau bei Wartha und Eisenach vor: Im Dezember 1984 soll eine durchgehende Autobahnverbindung zwischen B. und der Grenze bei Herleshausen hergestellt sein. Den Vereinbarungen vom 30. 4. 1980 zufolge soll bis 1984 ein durchgängig zweigleisiger Eisenbahnbetrieb zwischen B. und Helmstedt/Marienborn geschaffen werden (Innerdeutsche Beziehungen; Deutschlandpolitik der SED). XIII. Auswirkungen des Besuchs- und Reiseabkommens Nachdem in den Oster- und Pfingsttagen des Jahres 1972 bereits 1,24 Mill. Besuche von West-Berlinern im Ostteil der Stadt und in den Bezirken der DDR registriert worden waren, machten die Bewohner der Stadt in den folgenden Jahren von den Möglichkeiten des Abkommens über den Besucher- und Reiseverkehr lebhaft Gebrauch. Die Verdoppelung des von der DDR geforderten Mindestumtausches von Zahlungsmitteln im November 1973 verringerte die Zahl der Besuche um mehr als ein Drittel. Diese den Reise- und Besucherverkehr erschwerende Maßnahme der DDR wurde nach einem Jahr weitgehend zurückgenommen, so daß der Besucherstrom wieder anschwoll. Als noch schwerwiegender erwies sich jedoch die erneute, erheblich stärkere Erhöhung des Mindestumtausches im Oktober 1980 (bei Reisen nach B. [Ost] waren statt zuvor 6,50 DM [S. 175]pro Tag und Person ab 13. 10. 1980 25,00 DM in DDR-Währung, nun auch für die zuvor ganz vom Mindestumtausch Freigestellten, umzutauschen; für ebenfalls bisher vom Umtausch befreite Kinder zwischen 6 und 15 Jahren wurde ein Mindestumtausch von 7,50 DM festgelegt). Waren in den Monaten Juni 1979 bis Mai 1980 noch 3,04 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR gezählt worden, so sank diese Zahl während der folgenden zwölf Monate auf 2,15 Mill. und lag in dieser Zeit zwischen Juni 1981 und Mai 1982 bei knapp 1,7 Mill. und in den folgenden zwölf Monaten bis Ende Mai 1983 bei 1,8 Mill. Bemühungen der Bundesregierung und des Senats — auch des Regierenden Bürgermeisters R. v. Weizsäcker bei einer Begegnung mit E. Honecker in B. (Ost) am 15. 9. 1983, die DDR zu einer Senkung des Mindestumtausches zu veranlassen, blieben ergebnislos. Lediglich Kindern unter 14 Jahren erließ die DDR ab 27. 9. 1983 den Mindestumtausch. Insgesamt wurden während der elf Jahre zwischen dem 4. 6. 1972 und dem 31. 5. 1983 31,39 Mill. Besuche von West-Berlinern in B. (Ost) und in der DDR registriert. In diesem Zeitraum mußten sich die West-Berliner Behörden mit 12.534 Beschwerden über die Handhabung dieser Regelung befassen. Dabei erwies sich die Mehrzahl der Beschwerden als unbegründet. 3.848 Fälle von Einreiseverweigerungen waren Gegenstand von Erörterungen zwischen den Beauftragten des Senats und der DDR-Regierung, die in den ersten elf Jahren nach dem Inkrafttreten des Viermächte-AbkommBerlin (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 164] I. Vereinbarungen der Siegermächte Bestimmend für die Nachkriegsentwicklung B. waren die im Londoner Protokoll vom 12. 9. 1944 und im Londoner Abkommen über die Kontrolleinrichtungen in Deutschland vom 14. 11. 1944 getroffenen Festlegungen. Danach sollte das besiegte Deutschland „zum Zwecke der Besetzung“ in Zonen und ein „besonderes Berliner Gebiet“ gegliedert werden.…
DDR A-Z 1985
Verteidigungshaushalt (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den Erfordernissen der Landesverteidigung ab. Der Umfang der Ausgaben wird in den jeweiligen Staatshaushaltsplänen für das laufende Jahr festgelegt“ (Militärlexikon, Berlin [Ost] 1971, S. 395). Ergänzend dazu heißt es in einem Standardwerk zur Militärökonomie: „Die Militärpolitik des Gegners zwingt dazu, Geldfonds in sehr beachtlicher Höhe für Zwecke der Landesverteidigung zu bilden. Sie existieren auf zentraler Ebene vor allem als Verteidigungshaushalt. Er umfaßt die Haushalte der verschiedenen Bereiche. Die der Nationalen Volksarmee (NVA) für die Erfüllung ihrer politischen, militärischen und materiellen Versorgungsaufgaben zugewiesenen Geldfonds stellen den Haushalt der NVA dar“ (Beiträge zur Militärökonomie [Autorenkollektiv], Berlin [Ost] 1976, S. 115). Nach Verteidigungsminister H. Hoffmann umfaßt das „System der Landesverteidigung“ in der DDR fünf Hauptbereiche: 1. die mobilen militärischen Kräfte (bestehend aus den in die Vereinten Streitkräfte eingegliederten Verbänden und Truppenteilen der NVA sowie den Grenztruppen der DDR); 2. die territorial gebundenen Kräfte der Landesverteidigung (bestehend aus den territorialen Stäben, Truppen und Einrichtungen der NVA, den Staatssicherheitsorganen und der Volkspolizei, „soweit sie Aufgaben im Interesse der Landesverteidigung erfüllen“, den Kampfgruppen der Arbeiterklasse sowie den Stäben, Formationen, Aufklärungskräften und Spezialeinrichtungen der Zivilverteidigung); 3. staatliche und volkswirtschaftliche Organe und Einrichtungen, „soweit sie Aufgaben zur Sicherstellung der bewaffneten Kräfte sowie zur operativen Vorbereitung des Territoriums zu erfüllen haben“; 4. die wissenschaftlichen und Bildungseinrichtungen der bewaffneten Kräfte; und 5. die staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen und Einrichtungen zur sozialistischen Wehrerziehung der Bevölkerung, zur vormilitärischen Ausbildung der Jugend und zur militärischen Ausbildung von Reservisten (H. Hoffmann: Sozialistische Landesverteidigung, Teil II, Berlin [Ost] 1971, S. 650). Demnach sind die Grenztruppen der DDR dem „System der Landesverteidigung“ zugeordnet, und zwar den mobilen militärischen Kräften. Diese Feststellung ist aus folgendem Grund wichtig: Seit dem Staatshaushaltsplan für 1977 wird in den jeweils einschlägigen Gesetzen zwischen den „Ausgaben für die nationale Verteidigung“ einerseits, den „Ausgaben für die öffentliche Sicherheit, Rechtspflege und Sicherung der Staatsgrenze“ andererseits unterschieden, während in den Jahren zuvor beide Positionen zusammen als Ausgaben für „nationale Verteidigung und Sicherheit“ ausgewiesen worden sind. Die Aufspaltung des V. kann also insoweit ignoriert werden, als beide Teile zusammengenommen erst eine annähernd realistische Vorstellung der zu diesem Zweck von der Staatsführung aufgewendeten Beträge vermitteln. Zwar gehören die für „Rechtspflege“ und „öffentliche Ordnung“ eingeplanten Aufwendungen nicht zum V., aber da diesen andererseits fraglos auch verdeckte Gelder zufließen, die also im Staatshaushalt nicht als Mittel für die Landesverteidigung erscheinen, kann dies bei einer Schätzung des tatsächlichen Umfangs des V. außer Betracht bleiben. Bei kritischer Wertung müssen die im V. offiziell ausgewiesenen Mittel ohnehin als zu niedrig angesehen werden, da ihm weitere materielle und finanzielle Mittel zugeführt werden, die überhaupt nicht im Staatshaushalt erfaßt werden, z.B. aus Betriebsfonds für die Kampfgruppen der Arbeiterklasse oder für Reservistenkollektive. Obwohl die DDR schon seit Anfang 1952 in Gestalt der Kasernierten Volkspolizei bewaffnete Kräfte unterhielt, sind erstmals 1956 Zahlen zum V. veröffentlicht worden — dem Jahr also, in dem offiziell die NVA gegründet wurde. Zumeist waren die entsprechenden Angaben den Etatreden des Finanzministers zu entnehmen. In den Gesetzen über den Staatshaushaltsplan der DDR wird der V. erst seit 1968 ausgewiesen, und zwar konkret durch folgende Summen (in Mill. Mark): 1968 = 5.787,0; 1969 = 6.350,0; 1970 = 6.747,0; 1971 = 7.198,0; 1972 = 7.625,0; 1973 = 8.328,0; 1974 = 8.938,0; 1975 = 9.564,0; 1976 = 10.233,0; 1977 = 11.023,0 (7.868,0 + 3.155,0); 1978 = 11.573,0 (8.261,0 + 3.312,0); 1979 = 12.148,0 (8.674,0 + 3.474,0); 1980 = 13.086,0 (9.403,0 + 3.683,0); 1981 = 14.116,0 (10.193,0 + 3.923,0); 1982 = 14.954,4 (10.776,4 + 4.178,0); 1983 = [S. 1434]15.851,0 (11.401,4 + 4.449,6); 1984 = 16.961,1 (12.222,3 + 4.738,8). Wie Vergleiche mit den alljährlich vorgelegten Haushaltsrechnungen ergeben, sind die Plan-Daten mit den Ist-Daten im wesentlichen identisch. Demnach hat sich die jährliche Zuwachsrate des V. in der DDR seit 1968 zwischen 6 und 9 v.H. gegenüber dem jeweiligen Vorjahrsetat bewegt. Infolge seiner relativ geringen inflatorischen Schwächung ist die nominelle Steigerung des V. daher im ganzen einer realen Steigerung an militärischer Kampfkraft gleichzusetzen. Über die Struktur des V. sind in der DDR bisher keine Angaben veröffentlicht worden. Wie in jeder modernen Armee erklärt sich die Expansion des V. z. T. aus dem Zwang zu waffentechnologisch bedingten Umrüstungen, die in der DDR stets ungeachtet der sonstigen volkswirtschaftlichen Lasten erfolgt sind: „Die sozialistische Wirtschaft muß unter allen Bedingungen fähig sein, den militärökonomischen Bedarf allseitig zu decken, was an ihre Struktur, Mobilität, Organisation und Leitung hohe und komplizierte Anforderungen stellt. Die hiermit verbundene Verantwortung wächst in dem Maße, wie infolge des wissenschaftlich-technischen Fortschritts die Revolution im Militärwesen voranschreitet, die ‚Industrialisierung‘ der Kriegführung zunimmt“ (Beiträge zur Militärökonomie, a.a.O., S. 87 f.). Bei allen wichtigen Waffensystemen der NVA wurde bereits in den 70er Jahren die dritte oder vierte Generation eingeführt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1433–1434 Verteidigungsgesetz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verträge, zivilrechtlicheSiehe auch das Jahr 1979 Der V. umfaßt die Mittel im Staatshaushalt, die zur Finanzierung der Landesverteidigung bestimmt sind. Der V. ist „Teil der bei den Organen der sozialistischen Staatsmacht zentralisierten Geldfonds, der für den Auf- bzw. Ausbau der sozialistischen Landesverteidigung verwandt wird … Die in den Verteidigungshaushalt einfließenden Geldmittel werden durch staatliche Pläne und Gesetze bestimmt. Ihre Höhe hängt von der Wirtschaftskraft des Landes sowie von den…
DDR A-Z 1985
Gemeinde (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale Selbstverwaltung aufgegeben und die G. gemäß den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus zu Grundeinheiten der „einheitlichen Staatsmacht“. Die Verfassung von 1968 bezeichnete die Städte und G. als eigenverantwortliche Gemeinschaften, in denen die Bürger arbeiten und ihre gesellschaftlichen Verhältnisse gestalten. Der Begriff der Bürgergemeinschaft wird mittlerweile (wie der der sozialistischen Menschengemeinschaft) als ein die Realität nicht angemessen erfassender Ausdruck gesellschaftspolitischer Harmonievorstellungen abgelehnt. Die Definition der G. als Bürgergemeinschaft wird vom Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 deshalb nicht mehr wiederholt. Örtliche Volksvertretungen sind in der Land-G. die G.-Vertretung und in der kreisangehörigen Stadt die Stadtverordnetenversammlung. Im Rahmen der zentralen staatlichen Leitung und Planung entscheiden sie eigenverantwortlich über alle grundlegenden Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben haben sie von den gesamtstaatlichen Interessen auszugehen. Die Beschlüsse übergeordneter Volksvertretungen sind für sie verbindlich. Die Volksvertretungen der Städte und G. wählen als ihre Organe den Rat und die Kommissionen. Als arbeitende Körperschaften sollen die Stadtverordnetenversammlungen und G.-Vertretungen durch ihre Tagungen, ihren Rat, ihre Kommissionen und durch die Tätigkeit ihrer Abgeordneten in Betrieb und Wohngebiet die Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle verwirklichen. Die Räte der Städte und G. sind kollektiv arbeitende Organe; ihre Zusammensetzung richtet sich nach der Größe der Städte und G. Der Rat der Stadt mit einer Einwohnerzahl von über 20.000 setzt sich zusammen aus: 1. Bürgermeister und Vorsitzender des Rates, 2. Stellvertreter des Bürgermeisters für Planung, 3. Stellvertreter des Bürgermeisters für Inneres, 4. Stellvertreter des Bürgermeisters für Handel und Versorgung, 5. Sekretär des Rates, 6. Stadtrat für Finanzen und Preise, 7. Stadtbaudirektor, 8. Stadtrat für Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, 9. … für örtliche Versorgungswirtschaft, 10. … für Verkehrswesen, Energie, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, 11. … für Kultur, 12. … für Jugendfragen, Körperkultur und Sport, 13. … für Gesundheits- und Sozialwesen. In Städten mit unter 20.000 Einwohnern und in G. setzen die Räte, ausgehend von den örtlichen Bedingungen, ihre Zusammensetzung selbst fest, bedürfen dazu aber der Bestätigung durch den Rat des Kreises. Den Räten können bis zu 13 Mitglieder angehören. Je nach den konkreten örtlichen Verhältnissen können Mitglieder der Räte der Städte und G. auch ehrenamtlich tätig sein. In kleinen G. bis ca. 300 Einwohner besteht die Möglichkeit, ehrenamtliche Bürgermeister zu wählen. Im Auftrage ihrer Volksvertretung leiten die Räte den staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau in ihrem Verantwortungsbereich. Sie sind ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat des Kreises verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Die Beschlüsse der Räte können durch ihre Volksvertretung, die übergeordneten Räte und den Ministerrat aufgehoben werden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die Räte der Städte Fachorgane; diese werden nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen des Aufgabengebietes geleitet. Die Fachorgane unterstehen dem Rat der Stadt und dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises, sie sind „doppelt unterstellt“ (Anleitung und Kontrolle). In kleineren G. bestehen keine Fachorgane der Räte; dort erfüllt der Bürgermeister mit dem Rat und wenigen Mitarbeitern die Aufgaben der staatlichen Leitung. Zur Durchführung ihrer Aufgaben wählen die Volksvertretungen der Städte und G. für die Dauer der Wahlperiode ständige Kommissionen und für zeitlich begrenzte Aufgabenstellungen zeitweilige Kommissionen. In Städten und G. kann der Anteil der von der Volksvertretung in die Kommissionen berufenen Bürger größer sein als der der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten. Die Kommissionen kontrollieren die Durchführung von Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften sowie von Beschlüssen der Volksvertretung durch den Rat und seine Fachorgane. Sie haben das Recht, der Volksvertretung und dem Rat Vorlagen und Vorschläge zu unterbreiten. Eine wichtige Aufgabe der Kommissionen [S. 510]ist es, die Mitwirkung der Bürger an der Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung bzw. der G.-Vertretung zu organisieren. Zu diesem Zweck können Aktivs gebildet werden, die unter Leitung eines Kommissionsmitglieds arbeiten. Folgende Aufgabenbereiche sind der Volksvertretung und ihren Organen in den Städten und G. zugeordnet: 1. Leitung und Planung des gesellschaftlichen Lebens in ihrem Territorium, 2. Haushalts- und Finanzwirtschaft, 3. Preisbildung und -kontrolle, 4. Bauwesen, Städtebau und Wohnungswesen, 5. Handel und Versorgung, 6. Dienstleistungen und Reparaturen, 7. Landwirtschaft, 8. Städtischer Verkehr und stadttechnische Versorgung, 9. Bildungswesen. 10. Jugendfragen, 11. Kultur, 12. Körperkultur, Sport und Erholungswesen, 13. Hygiene, medizinische und soziale Betreuung, 14. Sicherheit und Ordnung, Zivilverteidigung. Zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgaben können die Volksvertretungen der Städte und G. Zweckverbände und Gemeindeverbände bilden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 509–510 Geldtheorie und Geldpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GemeindeverbandSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die G. sind als kreisangehörige Städte und Land-G. territoriale und politisch-administrative Grundeinheiten im Staatsaufbau der DDR. Die Verfassung von 1949 gewährte den G. noch das Recht der Selbstverwaltung. Mit dem Gesetz über die weitere Demokratisierung des Aufbaus und der Arbeitsweise der staatlichen Organe in den Ländern der DDR von 1952 und der damit eingeleiteten Verwaltungsreform wurde die kommunale…
DDR A-Z 1985
Bibliotheken (1985)
Siehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche Bücherei, die zentralen wissenschaftlichen Fach-B., die B. der Akademien, die Universitäts-, Hoch- und Fachschul-B., die wissenschaftlichen Allgemein-B. der Bezirke, die wissenschaftlichen Fach-B. der staatlichen Organe und Einrichtungen und der Betriebe, 2. die staatlichen allgemeinbildenden B.; dazu gehören: die Stadt- und Bezirks-B., die Kreis-B., die ländlichen Zentral-B., die Gemeinde-B., die Schüler-B., die Heim-, Patienten- und Anstalts-B. Als staatliche Leitungsorgane gibt es beim Ministerium für Kultur, Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel, Abt. Literaturverbreitung und Literaturpropaganda, den Sektor Bibliothekswesen; außerdem besteht dort ein Beirat für Bibliothekswesen, beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen eine Abteilung für wissenschaftliche B., wissenschaftliche Information und Museen, ferner ein Beirat für das wissenschaftliche Bibliothekswesen und die wissenschaftliche Information. Diesem Ministerium ist weiterhin das Methodische Zentrum für wissenschaftliche B., Berlin (Ost), unterstellt. Es ist die zentrale wissenschaftlich-methodische Einrichtung für alle zum Aufsichtsbereich des Ministeriums gehörenden wissenschaftlichen B. Im Staatshaushalt 1982 waren für die B. insgesamt 148,4 Mill. Mark ausgewiesen. 1. Wissenschaftliche B. 3 zentrale wissenschaftliche Allgemein-B. unterstehen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen: Deutsche Staatsbibliothek (früher Preußische Staatsbibliothek) in Berlin (Ost) (3,6 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Friedhilde Krause), Deutsche Bücherei in Leipzig (7,06 Mill. Bände. Gen.-Dir.: Prof. Dr. Helmut Rötzsch), Sächsische Landesbibliothek in Dresden (1,2 Mill. Bände. Dir.: Prof. Dr. Burghard Burgemeister), ferner 7 Universitäts-B., 10 B. technischer und ökonomischer Hochschulen, B. der 3 medizinischen Akademien, 9 B. der Ingenieurhochschulen und die Forschungs-B. Gotha. — Aufgrund der Anweisung Nr. 22/69 des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen über die Stellung, Aufgaben und Arbeitsweise des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information an den Hochschulen (Verf. u. Mitt. Hoch- und Fachschulwesen, 1969, 8/9, S. 2 ff.) werden die Einrichtungen des Bibliothekswesens und der wissenschaftlichen Information und Dokumentation einer Hochschule durch die dem Rektor direkt unterstehende Hochschul-B. zusammengefaßt und geleitet. Das Bibliothekswesen der Hochschule wird als eine einheitliche Institution angesehen. — Zu der BVO sind eine Reihe von Durchführungsbestimmungen (DB) erlassen worden: Die 3. DB betrifft die Aufgabe und Arbeitsweise der Deutschen Staatsbibliothek als zentrale Leiteinrichtung für den Leihverkehr und die Zentralkataloge im Bibliothekssystem der DDR (GBl. II, 1970, S. 570 ff.). Dies führte zur Bildung des „Instituts für Leihverkehr und Zentralkataloge“, einer Abteilung der Deutschen Staatsbibliothek. Bei der Deutschen Staatsbibliothek gibt es mehrere Zentralkataloge: den Zentralkatalog der DDR mit Nachweis von 2,5 Mill. Buchtiteln und 30.000 Zeitschriftentiteln mit mehreren Besitznachweisen, den Gesamtkatalog der Wiegendrucke, das Zentralinventar mittelalterlicher Handschriften, das Répertoire International des Sources Musicales, den Zentralkatalog der ausländischen Karten und Atlanten und den Zentralkatalog der Literatur zur Geschichte des Sozialismus und der Arbeiterbewegung (bis 1945); bei der Deutschen Bücherei wird die letztgenannte Literatur ab 1945 erfaßt. In den Bezirken bestehen Zentralkataloge bei der Sächsischen Landes-B. Dresden, für Sachsen-Anhalt in Halle, für Thüringen in Jena, für Neubrandenburg, Rostock und Schwerin in Rostock, ferner der Zentralkatalog Leipzig und ein fachlicher Zentralkatalog für Körperkultur und Sport bei der Zentral-B. für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig. Der Internationale Schriftentausch der B. und Informationseinrichtungen sowie der Tausch und die Abgabe von offiziellen Veröffentlichungen werden durch die 9. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 188 f.) geregelt. Zentrale für den internationalen Leihverkehr ist das Institut für Leihverkehr und Zentralkataloge. Gesetzliche Grundlage für den Internationalen Leihverkehr der B. ist die 10. DB zur BVO (GBl. I, 1976, S. 190 ff.). Eine organisatorische Verbindung zum Bibliothekswesen der Bundesrepublik Deutschland besteht praktisch nicht mehr; es wird grundsätzlich das sozialistische von dem bürgerlichen (oder kapitalistischen) Bibliothekswesen abgegrenzt. Allerdings bestehen noch zahlreiche Tauschbeziehungen, und es gibt einen Leihverkehr zwischen B. der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der bestehenden Bestimmungen. Dabei überragt der Leihverkehr mit B. der Bundesrepublik Deutschland nach statistischen Angaben der DDR immer noch den Leihverkehr mit allen anderen B. (auch mit denen in sozialistischen Ländern) bei weitem, wenngleich er in den letzten Jahren rückläufig war. 1982 wurden nach diesen Angaben etwa 6.750 Bände von B. der DDR an B. in der Bundesrepublik verliehen, während umgekehrt etwa 4.950 Bände von B. der Bundesrepublik an B. in der DDR versandt wurden. Ein wesentlich anderes Verhältnis ergibt sich bei dem Versand von Kopien oder anderen Mikroformen: Hier erhielten B. der DDR 1982 etwa 9.800 Kopien, während aus der DDR etwa 1450 Kopien an B. der Bundesrepublik verschickt wurden. Die Zahlen von Kopien liegen für alle anderen Länder weit niedriger (auch für die sozialistischen Länder), in aller Regel beträchtlich unter 100 Kopien im Jahr 1982, lediglich aus der UdSSR erhielten DDR-B. im Jahr 1982 671 Kopien. Wie von allen B. wird besonders von den wissenschaftli[S. 226]chen die Bevorzugung des Fachgebietes „Wissenschaftlicher Sozialismus“ und Ausschaltung „antimarxistischer Literatur“ sowie vor allem parteiliche Arbeit der Bibliothekare gefordert. Literatur aus der Bundesrepublik Deutschland und aus dem westlichen Ausland (sog. Kontingentliteratur) wird im Rahmen zugeteilter Kontingente durch den Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel (LKG, Buchhandel) beschafft. Die Versorgung mit dieser Literatur ist schwierig und wird als keinesfalls ausreichend angesehen, wobei allerdings ab 1980 eine Erhöhung der Kontingente erfolgte. Die Deutsche Bücherei, Leipzig (1913 vom Börsenverein der Deutschen Buchhändler gegründet), versucht, das seit ihrer Gründung in deutscher Sprache erschienene Schrifttum möglichst lückenlos zu erfassen. Die Neuzugänge werden in der „Deutschen Nationalbibliographie“, Reihe A: Neuerscheinungen des Buchhandels (wöchentlich) und in der halbmonatlichen Reihe B: Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels angezeigt: Die monatlich erscheinende Reihe C: Dissertationen und Habilitationsschriften weist die Neuzugänge von Hochschulen beider deutschen Staaten aus. Außerdem werden das Jahresverzeichnis der Hochschulschriften und das Jahresverzeichnis der Verlagsschriften sowie das Deutsche Bücherverzeichnis, eine Fünfjahreskumulation, herausgegeben. Diese Verzeichnisse erscheinen allerdings z. Z. noch mit beträchtlicher Verzögerung; durch die in Entwicklung befindliche elektronische Datenverarbeitung soll sich die Situation verbessern. Die Reihe~C der „Deutschen Nationalbibliographie“ wird bereits seit 1971 mittels elektronischer Datenverarbeitung hergestellt. Die meisten wissenschaftlichen B. leiden unter erheblicher Raumnot; seit über 50 Jahren ist auf dem Gebiet der heutigen DDR nur ein großer Bibliotheksneubau (B. der Bergakademie Freiberg, 1980) fertiggestellt worden. Die Deutsche Bücherei erhielt 1962 einen Erweiterungsbau und 1980 einen Magazinturm mit Stellflächen für 5 Mill. Bände. 2. Zentrale Fach-B. (ZB). Für die Zentralen Fach-B. gilt die 7. DB zur BVO (GBl. II, 1972, S. 26 ff.). An ZB gibt es z. Z. die ZB der deutschen Klassik in Weimar, die ZB für Körperkultur und Sport der DDR in Leipzig, die Landwirtschaftliche ZB in Berlin (Ost), die Pädagogische ZB in Berlin (Ost), die ZB des Verkehrswesens in Berlin (Ost), die Militär-B. der DDR in Dresden und die Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig. Überraschenderweise gibt es bis heute in der DDR keine ZB für Technik; die Deutsche Staatsbibliothek hat zwar für die in Berlin (Ost) ansässige Industrie gewisse Aufgaben übernommen, jedoch gilt als die größte technische B. die Universitäts-B. der Technischen Universität Dresden. 3. Wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B. Die BVO sieht vor, daß in jedem Bezirk eine wissenschaftliche Allgemein-B. vorhanden sein soll. Soweit diese Aufgabe nicht von einer Universitäts- oder Hochschul-B. wahrgenommen wird, sind hierfür bisher bestehende Stadt- oder Landes-B. ausgebaut worden. Dies gilt z.B. für die Bezirke Erfurt, Gera, Potsdam, Schwerin und Suhl, wo es bereits B. mit der Bezeichnung „Wissenschaftliche Allgemein-B.“ gibt. 4. Staatliche Allgemein-B. Die Aufgaben, Arbeitsweise und Struktur der den örtlichen Räten unterstehenden staatlichen Allgemein-B. sind in der 5. DB zur BVO niedergelegt (GBl. II. 1971, S. 209 ff.). 1982 wurden 7.126 hauptberuflich geleitete B. einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen gezählt. Nebenberuflich geleitet gab es 6.221 B. Der Gesamtbestand betrug 39,7 Mill. Bände mit einer Ausleihzahl von 81,5 Mill. Dies sind etwa 2,2 Bände pro Einwohner und eine Entleihung von 5,5 Bänden im Jahr pro Einwohner. Die 1. DB zur BVO enthält das Statut des Zentralinstituts für Bibliothekswesen (GBl. II. S. 565 ff.). Das Institut (Dir.: Prof. Dr. Gotthard Rückl) ist eine Einrichtung des Ministeriums für Kultur für Grundfragen der Entwicklung des B.-Systems der DDR und des Netzes der staatlichen Allgemein-B. sowie für die Koordinierung der wissenschaftlich-methodischen Arbeit im B.-System. Es ist 1950 gegründet worden und befindet sich in Berlin (Ost). Stärker noch als die wissenschaftlichen unterliegen die Allgemein-B. der politisch-ideologischen Beeinflussung. Als Instrument der politischen Bewußtseinsbildung (Gesellschaftliches ➝Bewußtsein) werden sie zwar stark gefördert, jedoch reichen Beschaffungsmittel und Personal nicht aus, um den Anforderungen zu entsprechen, die man an die B. stellt. Der Bestandsaufbau wird in erheblichem Maße zentral dirigiert und berücksichtigt nur die „fortschrittlichen“ Wünsche und Bedürfnisse der Leserschaft; insbesondere die neuere Literatur des Westens wird nur in einer sorgfältig begrenzten Auswahl angeboten; die B. machen zahlreiche und keineswegs immer erfolglose Anstrengungen, das „sozialistische Buch“ ihren Lesern nahezubringen. Kulturpolitik; Literatur und Literaturpolitik; Verlagswesen. 5. Gewerkschafts-B. Obwohl die Gewerkschafts-B. vom Geltungsbereich der BVO nicht ausdrücklich erfaßt sind, sind diese B. durch den Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB (Kulturarbeit des FDGB) vom 4. 5. 1973 und durch die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Kultur und dem Bundesvorstand des FDGB über die Zusammenarbeit der staatlichen allgemeinen öffentlichen B. und der Gewerkschafts-B. vom 1. 6. 1969 in den Aufgabenbereich des B.-Systems bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR integriert. Die 1.–5. DB zur BVO sind daher auch im Einvernehmen mit dem Bundesvorstand des FDGB erlassen worden. Unter Gewerkschafts-B. werden Zentren des Lesens, der Bildung und der Literaturpropaganda im Betrieb verstanden. 1982 gab es 3.169 (einschl. Zweig-B. und Ausleihstellen) hauptberuflich geleitete und in 1174 Betrieben ehren- oder nebenamtlich geleitete Einrichtungen der Gewerkschafts-B. Die Benutzerzahlen lagen 1982 bei etwas unter 1 Mill., bei einem Buchbestand von über 9,28 Mill. Bänden mit 13,9 Mill. Ausleihungen. 6. Bibliotheksverband. Der 1964 als Deutscher Bibliotheksverband gegründete Bibliotheksverband der DDR [S. 227](Umbenennung 1972) ist die Fachorganisation des Bibliothekswesens der DDR (Präsident: Prof. Dr. Gotthard Rückl, Direktor des Zentralinstituts für Bibliothekswesen). Er vereinigt B., zentrale Institutionen des Buch- und Informationswesens sowie Aus- und Weiterbildungseinrichtungen. Mitglieder können alle hauptberuflich geleiteten B. usw. werden. Er trägt sich im wesentlichen durch Mitgliedsbeiträge. Am 31. 12. 1983 zählte er 1835 Mitglieder: 18 wissenschaftliche Allgemein-B., 720 Fach-B., 620 staatliche Allgemein-B., 395 Gewerkschafts-B., 62 Einrichtungen der Information und Dokumentation und 20 weitere B.-Institutionen. Über den B.-Verband ist die DDR auch in internationalen Organisationen des B.-Wesens, wie der International Federation of Library Associations and Institutions (IFLA) vertreten. Andere internationale Vereinigungen, denen B. der DDR als Mitglieder angehören, sind die Internationale Vereinigung der Musikbibliotheken und die International Association of Technological University Libraries (IATUL). 7. Ausbildung. Die Ausbildung von Bibliothekaren ist in den letzten Jahren neu geregelt worden. Für die Ausbildung von Bibliotheksfacharbeitern (Lehrberuf) mit den Spezialisierungsrichtungen Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. und Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. erfolgt die berufstheoretische Ausbildung an der Betriebsschule für B.-Facharbeiter in Sondershausen (Ausbildungsdauer 2 Jahre). Bibliothekare mit Fachschulqualifikation bilden die mittlere Berufsgruppe im B.-Wesen, deren Ausbildung im Rahmen der Grundstudienrichtung B.-Wesen an bibliothekarischen Fachschulen im Direkt- und Fernstudium erfolgt. Analog zu den B.-Facharbeitern gibt es zwei Fachrichtungen. Für die Richtung Staatl. Allgem. B. und Gewerkschafts-B. erfolgt die Ausbildung an der Fachschule für Bibliothekare „Erich Weinert“ in Leipzig; für die Richtung Wissenschaftl. Allgem. B. und Fach-B. kann die Ausbildung an der gleichen Fachschule in Leipzig (Direkt- und Fernstudium) oder auch (nur Direktstudium) an der Fachschule für wissenschaftl. B.-Wesen und wissenschaftl. Information in Berlin (Ost) erfolgen (Ausbildungsdauer im Direktstudium 3 Jahre). Voraussetzung für die Ausbildung als Diplombibliothekar ist die Hochschulreife. Die Ausbildung (Dauer 4 Jahre im Direktstudium und 4½ Jahre im Fernstudium) erfolgt am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftliche Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Eine zweigspezifische Differenzierung gibt es für Diplombibliothekare nicht. Das Studium kann nach weiteren 3 Jahren (nach dem 3. Studienjahr) mit der Promotion~A mit dem akademischen Grad eines Doktors der Philosophie für das Fach B.-Wissenschaft abgeschlossen werden. Die Ausbildung zum Fachbibliothekar (frühere Berufsbezeichnung Wissenschaftl. Bibliothekar) erfolgt in Form eines 2jährigen postgradualen Studiums der B.-Wissenschaft auf Fernstudienbasis am Institut für B.-Wissenschaft und wissenschaftl. Information der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost). Voraussetzung ist der Hoch- bzw. Fachschulabschluß in einer math.-naturw., agrarwissenschaftl., medizinischen, gesellschaftswissenschaftl. oder künstlerischen Fachrichtung sowie der Nachweis erfolgreicher Tätigkeit in einer B. Bei vorhandenem Hochschulabschluß besteht Promotionsrecht auch auf dem Gebiet der B.-Wissenschaft. Es kann in Form der wissenschaftl. Aspirantur die Promotion~A erlangt werden. — Für alle Berufsgruppen bestehen zahlreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, z.B. beim Weiterbildungszentrum in Gotha. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 225–227 Bezirkswirtschaftsrat (BWR) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bildende KunstSiehe auch: Bibliotheken: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bibliothekswesen: 1953 1954 1956 1958 Gesetzliche Grundlage für das Bibliothekswesen in der DDR ist die VO über die Aufgaben des Bibliothekssystems bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR vom 31. 5. 1968 (BVO) (GBl. II, 1968, S. 565 ff.). Diese VO gilt 1. für wissenschaftliche Allgemein- und Fach-B.; dazu gehören: die Deutsche Staatsbibliothek, die Deutsche…
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Räte im Staatsapparat (1985)
Als R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen Demokratien. Dieser prinzipielle Unterschied soll auch durch die Bezeichnung R. verdeutlicht werden. Mit ihr wird ferner versucht, eine Traditionslinie von der Pariser Commune (1871) über die russischen R. (1905 und 1917/18) für das eigene System in Anspruch zu nehmen. Im politischen Alltag haben die hauptamtlich besetzten R. mit dem ihnen unterstellten Apparat ein Übergewicht gegenüber den nur gelegentlich tagenden Wahlkörperschaften. R. existieren auf zentraler Ebene in Form des Ministerrats und auf der regionalen Ebene als Rat des Bezirks, R. des Kreises, R. der Stadt, R. des Stadtbezirks und als R. der Gemeinde. Sie werden von den jeweiligen Volksvertretungen für die Dauer einer Legislaturperiode gewählt und sind diesen gegenüber rechenschaftspflichtig. Nach dem Prinzip der „doppelten Unterstellung“ (Anleitung und Kontrolle) und gemäß dem Demokratischen Zentralismus sind sie gleichzeitig dem jeweils übergeordneten R. verantwortlich bzw. den ihnen nachgeordneten R. gegenüber weisungsberechtigt. Die örtlichen R. bestehen aus dem Vorsitzenden des R. (in kreisangehörigen Städten und Gemeinden: Bürgermeister; in kreisfreien Städten: Oberbürgermeister), einem 1. Stellvertreter, weiteren Stellvertretern, dem Sekretär und den Mitgliedern. Die Mitglieder des R. sind in der Regel Abgeordnete der Volksvertretungen. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben bilden die R. Fachorgane, die von ihnen angeleitet werden. Wiederum im Sinne der „doppelten Unterstellung“ sind diese Fachorgane daneben auch gegenüber dem jeweiligen Fachorgan des übergeordneten R. weisungsgebunden. Die R. „haben das Recht, auf der Grundlage der Rechtsvorschriften und der Beschlüsse der Volksvertretungen über alle Angelegenheiten, die ihr Territorium und seine Bürger betreffen, zu entscheiden, soweit nicht die ausschließliche Kompetenz der Volksvertretung gegeben ist“ (Wörterbuch zum sozialistischen Staat, Berlin [Ost] 1974, S. 211). Dabei haben die R. die zentralen und langfristigen Vorgaben und Auflagen der zentralen staatlichen Leitungsorgane sowie die Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei der Durchsetzung spezifisch örtlicher Belange zu berücksichtigen. Sie können und sollen sich andererseits dafür einsetzen, daß die besonderen Interessen ihres Verantwortungsbereichs bei der Festsetzung dieser zentralen Vorgaben berücksichtigt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1090 Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z RechenschaftslegungAls R. werden im Staatsapparat der DDR die ständig arbeitenden Exekutivorgane auf den unterschiedlichen Ebenen des Staatsaufbaus bezeichnet. Obwohl sie die exekutiven Funktionen wahrnehmen, sind sie gemäß der Staatslehre der DDR integraler Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsgewalt. Dieses unterscheidet sie von nach ihrer Stellung im Staatsapparat zunächst ähnlich erscheinenden „Regierungen“ oder ihnen gleichgestellten Organen mit exekutiven Aufgaben in westlichen…
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Erziehung, Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gilt als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem Staatsbürgerkundeunterricht, und zwar in besonders enger Beziehung zur Kollektiv- und Arbeitserziehung, zur Wehrerziehung, zur Erziehung zu bewußter Disziplin und zu Polytechnischer Bildung und polytechnischem Unterricht. Die Aufgaben und Ziele der PStE. wurden im Parteiprogramm der SED (1963) festgelegt, im Bildungsgesetz (1965) kodifiziert sowie in den „Aufgabenstellungen für die staatsbürgerliche Erziehung“ (1966 und 1969) und in den Beschlüssen des VII. Pädagogischen Kongresses (1970), des VIII., IX. und X. Parteitags der SED (1971, 1976, 1981) weiter aktualisiert. Als Grundlage, Gesamtzielstellung und oberstes Kriterium aller anderen Bildungs- und Erziehungsmomente hat sie die generelle Aufgabe, durch die Vermittlung der Ideologie des Marxismus-Leninismus und in enger Verbindung mit einer entsprechenden Charakter- und Verhaltenserziehung den entscheidenden Beitrag zur Formung sozialistischer Persönlichkeiten zu leisten. Die theoretische Grundlage für die Zielstellung der PStE. bildet das langfristig gültige „sozialistische Menschenbild“ der marxistisch-leninistischen Philosophie, das Stellung, Standort, Wirkungsfeld und Entfaltungsmöglichkeiten des Menschen in der sozialistischen Gesellschaft und die damit verbundenen gesellschaftlichen Anforderungen an ihn sowie die wesentlichen Merkmale, Eigenschaften und Verhaltensweisen der angestrebten sozialistischen Persönlichkeiten umreißt und zugleich die Orientierungsgrundlage für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft darstellt. Die auf dem „sozialistischen Menschenbild“ gründende „sozialistische Persönlichkeit“ wird durch 4 wesentliche Merkmale gekennzeichnet: durch vielseitiges Wissen und Können, durch sozialistisches Bewußtsein, durch sozialistisches moralisches Verhalten sowie eine optimistische Lebensauffassung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische). Das Sozialistische Bewußtsein (Bewußtsein, Gesellschaftliches; Staatsbewußtsein, Sozialistisches) wird durch 7 sozialistische Grundüberzeugun[S. 366]gen definiert, die das Handeln und Verhalten der sozialistischen Persönlichkeit bestimmen, als Maßstäbe für die Bewertung von Situationen und Verhaltensweisen dienen sollen und denen entsprechende Kenntnisse, Erkenntnisse, Fähigkeiten und Einstellungen sowie entsprechende Gefühle, Erfahrungen und Verhaltensweisen zugeordnet sind; in der Formulierung der „Aufgabenstellung des Ministeriums für Volksbildung und des Zentralrates der FDJ zur weiteren Entwicklung der staatsbürgerlichen Erziehung der Schuljugend der DDR“ (1969) sind dies: 1. „die Überzeugung von der historischen Mission der Arbeiterklasse …“ 2. „die Überzeugung vom objektiven Charakter der Entwicklung in Natur und Gesellschaft …“ 3. „die Überzeugung von der Gewißheit, daß die Zukunft der ganzen Menschheit der Sozialismus ist …“ 4. „die Überzeugung von der historischen Aufgabe der DDR und der Verantwortung der Jugend bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus …“ 5. „die Überzeugung von der entscheidenden Rolle der ruhmreichen Sowjetunion und der sozialistischen Staatengemeinschaft in der weltweiten Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus“; 6. „die Überzeugung, daß Demokratie, Freiheit und Menschlichkeit nur dort gesichert sind, wo das werktätige Volk unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer Partei die politische Macht ausübt“ 7. „die Überzeugung, daß die Jugend ihres eigenen Glückes Schmied ist, indem sie die Rechte und Pflichten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft bewußt wahrnimmt …“. Durch die Verinnerlichung dieser ideologischen Grundsätze als eines nicht in Frage zu stellenden Glaubenskanons soll „die Erziehung der jungen Menschen zum sozialistischen Patriotismus und zum Proletarischen ➝Internationalismus…“ bewirkt werden. Sind die Ziele der PStE. von grundlegend-prägender Bedeutung für Ziele und Inhalte der Bildung und Erziehung in allen gesellschaftlichen Bereichen und auf allen Stufen des Bildungssystems der DDR einschließlich der außerschulischen Einrichtungen und Veranstaltungen und bestimmen sie insbesondere als politisch-ideologische Leitlinien Ziele und Inhalte der Lehrpläne aller Fächer und Klassen (Lehrplanreform), so hat der Unterricht in dem Fach Staatsbürgerkunde, der in den Klassen 7–10 (mit 5 Gesamtwochenstunden), 11 und 12 (mit 3 Gesamtwochenstunden) und in der Berufsausbildung (mit insgesamt mindestens 74 Stunden) erteilt wird, speziell die Aufgabe, die politisch-ideologischen Kenntnisse der Schüler systematisch zu entwickeln. Gemäß den neuen Lehrplänen für dieses Fach ab Schuljahr 1983/84 (Klassen 7 und 9) bzw. 1984/85 (Klassen 8 und 10) wird den Schülern in Klasse 7 „das Werden und Wachsen der DDR, die Entstehung und Festigung der politischen und ökonomischen Grundlagen des Sozialismus“ erläutert. Ziel der Klasse 8 ist es, „den Schülern ihre Stellung und Rolle als Staatsbürger der DDR bewußt zu machen“. Dabei soll „die Wissensaneignung eng mit dem praktischen Leben und den praktischen Erfahrungen der Schüler verbunden“ werden. „Die klassenmäßige Haltung zum sozialistischen Staat … soll sich in wachsender politischer Aktivität der Schüler vor allem in den Wohngebieten und Gemeinden zeigen“. „Hauptanliegen“ des Unterrichts ist es, „daß die Schüler … die Überzeugung gewinnen, daß der sozialistische Staat eine wahre Volksmacht ist, weil er von allen Bürgern unter Führung der SED getragen wird und den Interessen der Arbeiterklasse und aller anderen Werktätigen dient“. Den Abschluß des Staatsbürgerkundeunterrichts in den Klassen 7 und 8 bildet eine Stoffeinheit, „mit der die prinzipielle Auseinandersetzung mit Wesenszügen und der Politik und Ideologie vor allem des BRD-Imperialismus zu führen ist“. Den Schülern ist „überzeugend vor Augen zu führen, daß der BRD-Imperialismus von Anfang an mit allen ihm zur Verfügung stehenden politischen, ökonomischen, militärischen und ideologischen Mitteln versucht hat, den Sozialismus in der DDR zu vernichten“. Der Unterricht soll die Schüler „zu der Einsicht führen, daß diese imperialistische Politik ihre tiefste Ursache in den Macht- und Eigentumsverhältnissen in der BRD hat. Sie sollen erkennen, daß diese Politik menschenfeindlich und eine ständige Gefahr für den Weltfrieden ist, daß sie zum Scheitern verurteilt war und auch heute nicht erfolgreich sein kann.“ Imperialismus. In Klasse 9 erfolgt eine verstärkte Beschäftigung mit der Weltanschauung des Marxismus-Leninismus, bei der „die Gesetzmäßigkeit der gesellschaftlichen Entwicklung, die historische Notwendigkeit der Ablösung des Kapitalismus und die historische Mission der Arbeiterklasse“ im Vordergrund des Unterrichts stehen. In Klasse 10 sollen vornehmlich „Grundfragen der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR“ behandelt werden. (Zitate aus: Siegfried Piontkowski: Die ideologisch-theoretische und methodische Konzeption des Staatsbürgerkundeunterrichts und der überarbeiteten Lehrpläne der Klassen 8 und 10, in: Geschichtsunterricht und Staatsbürgerkunde, Berlin [Ost], H. 2/3.1984, S. 115 ff.) Die ständig wiederholte und zunehmend forcierte Forderung nach — dringend notwendiger — Intensivierung und Verstärkung der PStE. der Schüler und Lehrlinge macht deutlich, daß ihre Ergebnisse erheblich hinter den gesteckten Zielen zurückbleiben; gerade bei dem „Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung“ besteht offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Bedeutung und Aufwand einerseits sowie Breiten- und Tiefenwirkung andererseits. Angesichts der fundamentalen Bedeutung, die der PStE. für die gesamte Bildung und Erziehung, vor allem aber für die besonders dringend geforderte politisch-ideologische Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik Deutschland beigemessen wird, bedeutet dies eine erhebliche Einschränkung. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 365–366 Erzeugnisprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Erziehung zu bewußter DisziplinSiehe auch die Jahre 1975 1979 Die PStE. — die Begriffe „politisch-ideologisch“ und „staatsbürgerlich“ werden synonym gebraucht — gilt als das Kernstück der gesamten sozialistischen Bildung und Erziehung in der DDR, und zwar auf allen Stufen und in allen Bereichen des Bildungswesens; ihre Realisierung erfolgt einmal und vor allem als bereich- und fachübergreifendes, alle Ziele und Inhalte determinierendes Prinzip; zum anderen in einem speziellen Unterrichtsfach, dem…
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Handwerkskammern der Bezirke (1985)
Siehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H. wurden mit SED-Mitgliedern besetzt. Im Zuge der Verwaltungsreform von 1952 wurden durch VO (GBl., 1953, S. 942) die 5 Landes-H. in 14 Bezirks-H. sowie die H. „Groß-Berlin“ umgewandelt. Ein verbindliches Musterstatut löste das dem SMAD-Befehl 161 beigefügte Statut ab. Die Aufsicht über die H. führen die Räte der Bezirke. Ausführende Organe der H. in den Kreisen sind die Kreisgeschäftsstellen. Neben der politischen Aufgabe, den Staat bei der Einbeziehung des Handwerks in den sozialistischen Aufbau zu unterstützen, oblag den H. die wichtige Funktion der Auftrags- und Materialplanung, die ihnen jedoch 1958 durch VO (GBl. I, S. 143) entzogen wurde. Mit der gleichen VO wurden die bis dahin nur den H. rechenschaftspflichtigen Kreisgeschäftsstellen auch den Räten der Kreise unterstellt. Die Lehrlingsausbildung und die Facharbeiterprüfung (Gesellenprüfung) liegen bereits seit Anfang der 50er Jahre in den Händen des Ministeriums für Volksbildung. Die H. wirken lediglich bei der Ausarbeitung von Berufsbildern und Ausbildungsunterlagen mit. Auf das Meisterstudium und die Meisterprüfung hatten die H. noch weitgehend Einfluß. Ab 1. 9. 1975 gilt eine neue Ausbildungs-AO für „Meister des Handwerks“ (GBl. I, 1975, S. 173), nach der den H. nur noch beratende Funktionen zukommen. Durch die Novellierung des Musterstatuts von 1953 im Februar 1973 (GBl. I, S. 126) sind die H. nun auch de jure den Räten der Bezirke unterstellt. Von den 3 Organen der H. und Kreisgeschäftsstellen, Vorstand, Präsidium und Bezirksdelegiertenkonferenz, blieb nur noch der Vorstand als Leitungsorgan bestehen. Alle seine Mitglieder und der Vorsitzende werden nunmehr vom Rat des Bezirkes bzw. des Kreises berufen. Bis zur Novellierung wählte die Bezirksdelegiertenkonferenz die Mitglieder des Vorstandes nach einem festen Schlüssel. Neben der Hauptaufgabe, die Erfüllung der Pläne sowie die Einhaltung der Qualität und Preise zu kontrollieren, sind die H. nach dem neuen Statut verpflichtet, private Handwerker und Gewerbetreibende für die genossenschaftliche Arbeit zu gewinnen. Durch die Förderungspolitik im Handwerk seit 1976 kommt den H. wieder verstärkte Bedeutung zu. Neben den selbständigen Handwerkern und Gewerbetreibenden, die in der Handwerks- und Gewerberolle eingetragen werden, sind die PGH und deren Mitglieder sowie die Einkaufs- und Liefergenossenschaften (ELG) Mitglieder der H. Entsprechend führen die H. das Verzeichnis der PGH und ELG, die Kartei der PGH-Mitglieder sowie die Handwerks- und Gewerberolle. Die H. sind Tarifpartner der Gewerkschaften des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) für die Beschäftigten im privaten Handwerk. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 954 Handwerk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z HandwerkssteuerSiehe auch: Handwerkskammern: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Handwerkskammern der Bezirke: 1975 1979 Bis 1946 bestanden die H. in der SBZ in ihrem traditionellen Aufbau weiter. Nach befohlener Auflösung bzw. Reorganisation der Innungen und H. auf der Basis des SMAD-Befehls 161 vom 27. 5. 1946 durften die H. bis zur Neuschaffung der 5 Landes-H. weiterarbeiten. An die Stelle der Innungen traten unselbständige Fachabteilungen und Berufsgruppen bei den H. Die Organe der H.…
DDR A-Z 1985
Staatsrat (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der DDR und das Recht der Ratifizierung und Kündigung von Staatsverträgen und anderen ratifizierungsbedürftigen völkerrechtlichen Verträgen; die Unterstützung der örtlichen Volksvertretungen und die Förderung ihrer Aktivität bei der Gestaltung der Gesellschaft sowie die Einflußnahme auf die Wahrung und Festigung der Gesetzlichkeit in der Tätigkeit dieser Gremien. Damit waren die Anleitung und Kontrolle der Beschlußfassung der örtlichen Volksvertretungen gemäß den bestehenden Bestimmungen (Volkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne sowie andere Gesetze und Rechtsvorschriften) gemeint; die Ausschreibung der Wahlen zu den Volksvertretungen aller Ebenen; die Verabschiedung grundsätzlicher Beschlüsse zur Landesverteidigung und deren Organisation mit Hilfe des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), dessen Mitglieder vom St. berufen werden; die ständige Aufsicht über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit in der Tätigkeit des Obersten Gerichts sowie des Generalstaatsanwalts sowie die Ausübung des Amnestie- und Begnadigungsrechtes. Die Arbeit des St. wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung von einem beauftragten Stellvertreter geleitet. Der Vorsitzende ernennt die diplomatischen Vertreter der DDR bzw. beruft sie ab und nimmt Beglaubigungs- und Abberufungsschreiben ausländischer diplomatischer Vertreter entgegen. Er verleiht die vom St. gestifteten Orden, Auszeichnungen und Ehrentitel. Der St. wurde im September 1960 unmittelbar nach dem Tode des damaligen Präsidenten der DDR, W. Pieck, mit der Absicht gegründet, eine bessere Anleitung der Tätigkeit des Staatsapparates gemäß den Beschlüssen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zu ermöglichen. Er entwickelte sich zwischen 1963 und 1969/70 zur wichtigsten zentralen politischen Instanz im staatlichen System der DDR und bestimmte maßgeblich die staatliche Entscheidungstätigkeit durch Ausübung der Regierungsfunktion. Die Verfassung von 1968 bestätigte die überragende Stellung des St. Das gründete in der Person seines Vorsitzenden W. Ulbricht, der gleichzeitig Erster Sekretär des Zentralkomitees (ZK) der SED und Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und damit auch Oberbefehlshaber der bewaffneten Kräfte war, soweit sie nicht unmittelbar dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Vertrages unterstanden, sowie in der gleichzeitigen Verlagerung von Kompetenzen der Parteiführung auf den St. Die Rechte des St., u.a. das Recht der Wahrnehmung [S. 1299]aller grundsätzlichen Aufgaben, die sich aus den Gesetzen und Beschlüssen der Volkskammer ergaben und die er zwischen ihren Tagungen zu vertreten hatte, die Möglichkeit der Steuerung der zentralen Entscheidungsprozesse durch sein Recht, über die Annahme und Weiterleitung von Gesetzesvorlagen an die Volkskammer zu entscheiden, die Verfassungsmäßigkeit von Vorlagen zu prüfen bzw. über Auslegungen bestehender Vorschriften zu entscheiden sowie durch Erlasse und Beschlüsse die Tätigkeit aller staatlichen Organe verbindlich zu bestimmen, sind nach der Ablösung Ulbrichts im Mai 1971 durch das Gesetz über den Ministerrat vom Oktober 1972, die Verfassungsänderung vom 7. 10. 1974 und die neue Geschäftsordnung der Volkskammer dem St. entzogen bzw. beträchtlich beschnitten worden. Gleichzeitig wurde die Funktion des St. als Kollektivorgan wieder stärker betont und die Bedeutung seines Vorsitzenden abgeschwächt. Die Übernahme dieses Amtes durch den gegenwärtigen Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Herbst 1976 entsprach dem sowjetischen Vorbild; ein Machtzuwachs für den St. war damit bisher nicht verbunden. Allerdings kann nun Erich Honecker auch formell als Staatsoberhaupt („Der Vorsitzende des Staatsrats ist der höchste Repräsentant der Republik“ in: Staatsrecht der DDR. Lehrbuch. Berlin [Ost] 1977, S. 339) amtieren. Ferner ist seitdem die Anzahl der Mitglieder des St. gestiegen, die gleichzeitig Sekretäre des ZK der SED (Sekretariat des ZK der SED) sind. Zusammensetzung und zahlenmäßige Stärke des St. sind gesetzlich nicht festgeschrieben. Der Vorsitzende, der von der stärksten Fraktion der Volkskammer zur Wahl vorgeschlagen wird, sowie seine Stellvertreter und die übrigen Mitglieder werden von der Volkskammer auf die Dauer von 5 Jahren gewählt und nehmen ihre Tätigkeit bis zur Wahl eines neuen St. wahr. Zusammensetzung des St. (1984): Vorsitzender: Erich Honecker (SED) Stellv. d. Vors.: Manfred Gerlach (LDPD), Gerald Götting (CDU), Prof. Heinrich Homann (NDPD), Egon Krenz (SED), Ernst Mecklenburg (DBD), Günter Mittag (SED), Horst Sindermann (SED), Willi Stoph (SED). Mitglieder: Kurt Anclam (LDPD), Werner Felfe (SED), Kurt Hager (SED), Brunhilde Hanke (SED), Friedrich Kind (CDU), Prof. Lothar Kolditz (ptl.), Margarete Müller, Konrad Naumann, Alois Pisnik, Bernhard Quandt (alle SED), Werner Seifert (DBD), Klaus Sorgenicht, Paul Strauss, Ilse Thiele, Harry Tisch, Prof. Johanna Töpfer, Paul Verner (alle SED) und Rosel Walther (NDPD). Sekretär des St. ist Heinz Eichler (SED), Leiter der Kanzlei des Vorsitzenden ist Frank-Joachim Herrmann (SED) im Rang eines Staatssekretärs. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1298–1299 Staatslehre A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsreservenSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der St. der DDR ist ein Organ der Volkskammer und nimmt Aufgaben und Funktionen (darunter die eines Staatsoberhaupts der DDR) wahr, die ihm durch die Verfassung der DDR sowie durch Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer übertragen sind. Für seine Tätigkeit ist er der Volkskammer verantwortlich. Die Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (Art. 66–75) nennt als Aufgaben u.a.: die völkerrechtliche Vertretung der…
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Junge Gemeinde (1985)
Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-AufstandSiehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…
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Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)
Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LastschriftverfahrenSiehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…
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Potsdamer Abkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich ist, entgegen sowjetischen Behauptungen (Prawda vom 25. 4. 1953) dem PA. nicht beigetreten, hat aber davon offiziell „Kenntnis genommen“ und einige „den französischen Interessen günstige Bedingungen“ akzeptiert. Es stimmte dabei allerdings u.a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Zukunft nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Dagegen enthält das PA. Bestimmungen über die provisorische Behandlung der Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße, die bis auf weiteres, d.h. bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Ferner wird im PA. noch einmal bekräftigt, was bereits in den rechtlich höherrangigen Kontrollabkommen von 1944 festgelegt worden war: Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen (Kontrollrat). Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: »Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen« (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im in der Bundesrepublik vorherrschenden Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, da Deutschland nicht Normadressat war, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an aufgrund politischer Gegensätze keine Übereinstimmung in der Interpretation zentraler Begriffe und Bestimmungen bestanden habe. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen (Besatzungspolitik) und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO bindendes, völkerrechtlich unverändert geltendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die [S. 1032]„deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen und damit das PA. gebrochen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Verwirklichung des PA. in der DDR hat die SED zunächst auch alle Wiedergutmachungsansprüche von Staaten (z.B. Israels), Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen kategorisch zurückgewiesen (Wiedergutmachung). Erst nach der Anerkennungswelle von 1972/73 hat sie in wenigen Fällen (USA, Schweiz) eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, ohne daß bisher konkrete Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen erreicht wurden. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030–1032 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und PreispolitikSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…
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Operationsforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) Teil der Sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. In den 60er Jahren ist eine Vielzahl von Standardmodellen der O. theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher forderte man z.B. in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht vor allem darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben auch des neuen Fünfjahrplanes für 1981–1985 zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm des RGW Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. [S. 954]Die O. ist in der Regel Teil der Grundausbildung der Grundstudienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 953–954 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…
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Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) (1985)
Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919) sowie dem 1971 verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR sowie litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VII.) im Juni 1980 in Dresden unter dem Motto „20 Jahre bis 2.000 — In Verantwortung vor Gott und den Menschen verstärkte Aktivität für Entspannung, Abrüstung und Frieden“. Bei dieser Veranstaltung kam u.a. auch die sowjetische Besetzung Afghanistans zur Sprache. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z.B. Frauen- und Jugendtreffen, Publizisten- und Theologen-Begegnungen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch einzelne regionale Gruppen der vornehmlich in Westeuropa aktiven, von der Kirche offiziell unterstützten katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“. Wegen der politischen Festlegung der BK auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen sie haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, von päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof, Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. [S. 182]Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Zu einer starken Belastung der BK-Idee entwickelte sich der Umbruch in Polen mit dem Sturz des Gierek-Regimes, dem Entstehen der Gewerkschaftsbewegung Solidarnosc und der zeitweisen Einführung des Kriegsrechts. Die BK verzichtete bisher auf jede klare Stellungnahme. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisen heute fast alle westeuropäischen Staaten, während Treffen in osteuropäischen Ländern von Antang an selbstverständlich gewesen sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde 1978 in das BK-Präsidium gewählt. Seit einiger Zeit strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe gestellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln, als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181–182 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner StadtkontorSiehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919)…
DDR A-Z 1985
Bevölkerung (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen Durchgangslagern) registriert wurde (vgl. Tab. 1). Die Zahl stieg noch bis 1947 auf über 19,102 Mill. an und sank von da an bis 1961 stetig ab. Zwischen 1962 und 1968 gab es ein unbedeutendes B.-Wachstum. Seitdem geht die Wohn-B. von Jahr zu Jahr leicht zurück. Am Jahresende 1981 (Stichtag der Volkszählung) lebten in der DDR 16.705.635 Menschen, etwa 2 v.H. weniger als am Stichtag der vorhergehenden Volkszählung, am 1. 1. 1971. Das starke Ansteigen der B.-Zahl in den ersten Jahren nach dem Kriege ist durch das Einströmen von Heimatvertriebenen bzw. durch deren Umsiedlung aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie sowie durch die Rückkehr von Kriegsgefangenen bedingt. Vertriebene (in der DDR: „Umsiedler“ oder „Neubürger“), d.h. Personen (einschließlich ihrer Kinder), die am 1. 1. 1939 ihren Wohnsitz östlich des späteren Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatten, wurden in der noch gesamtdeutsch durchgeführten Volkszählung vom 29. 10. 1946 gesondert erfaßt. Die Zahl dieses Personenkreises betrug damals in der SBZ ca. 3,6 Mill. Für die darauf folgenden Jahre bis 1950 gibt es einerseits offizielle Angaben der DDR, 1. 1. 1950: 4,4 Mill., andererseits Schätzungen westlicher Experten, 1950: 3,8 Mill. (vgl. P.-H. Seraphim, Die Heimatvertriebenen … [s. Literaturhinweise], S. 43 ff., S. 184 ff., besonders S. 65). Nach 1950 haben DDR-Statistiker die Umsiedler offensichtlich nicht mehr als Sondergruppe behandelt. Westliche Experten sind der Auffassung, daß sich deren Zahl im Verlauf der Fluchtbewegung in die Bundesrepublik (Flüchtlinge) stark reduziert hat — zumal die [S. 214]Umsiedler vor 1950 kaum und danach überhaupt nicht auf staatliche Unterstützung für den Aufbau einer neuen Existenz rechnen konnten. Allein im Jahre 1950 wurden unter den Flüchtlingen aus der DDR in die Bundesrepublik und nach Westberlin über 100.000 Vertriebene registriert (Zahlen ab 1952 bei D. Storbeck, Soziale Strukturen … [s. Lit.-Hinweise], Tab. VII/4, S. 311). Die rückläufige B.-Bewegung ergibt sich, bevölkerungsstatistisch gesehen, aus einer Deformation der Alters- und Sexualstruktur. Diese ist eine Folge der Verluste vor allem an Männern in den beiden Weltkriegen, der sinkenden Geburtenraten zur Zeit der Weltwirtschaftskrise, der kriegs- und nachkriegsbedingten Geburtenausfälle, der Umsiedlungen und Migrationen (Wanderungsbewegungen) in der Nachkriegszeit sowie einer durchgängig höheren Lebenserwartung und eines allgemeinen Geburtenrückganges. Letzterer wird u.a. auf veränderte Bedürfnisstrukturen, die speziell in der DDR starke Einbeziehung der Frauen in die Berufstätigkeit und die modernen Möglichkeiten der Geburtenkontrolle zurückgeführt. Der Trend zur Familie mit 1 oder 2 Kindern ist in der DDR wie auch in anderen Industrieländern ein soziologisches Faktum. B. Nach Geschlecht und Alter Tab. 1 zeigt neben der zahlenmäßigen Entwicklung der Gesamt-B. auch die der männlichen im Vergleich zur weiblichen. Der ursprünglich hohe Frauenüberschuß (1950 kamen 125 Frauen auf 100 Männer) ist kontinuierlich zurückgegangen. Für 1982 errechneten die Statistiker: 112 Frauen auf 100 Männer. Differenziert man weiter nach Jahrgängen, so ist der Frauenüberschuß bei den älteren Jahrgängen höher und entsprechend bei den jüngeren niedriger als das statistische Mittel (Frauen). Der B.-Stand in der DDR war und ist durch einen ungünstigen Altersaufbau gekennzeichnet. Der B.-Pyramide (Abb. 1) fehlt einerseits eine breite Basis nachwachsender junger Menschen; andererseits sind die älteren Jahrgänge, besonders bei den Frauen, zu stark besetzt. In statistischen Maßzahlen: Der Anteil der B. im Rentenalter betrug 17,3 v.H. im Jahre 1982, der der Kinder unter 15 Jahren 18,8 v.H.; nur 64 v.H. der B. gehörten zu den arbeitsfähigen Altersgruppen. Gegenüber den 50er, 60er und 70er Jahren haben sich die Relationen jedoch etwas verbessert (vgl. Tab. 3 und unten #135#ii. II.). C. Nach Gebiet 1. Die durchschnittliche B.-Dichte beträgt 1982 154 Einwohner pro Quadratkilometer (Vergleichszahlen, jeweils Einw./km²: 155 in 1939; 170 in 1946; 171 in 1950; 157 in 1964; 158 in 1971). Vergleicht man die Bezirke miteinander, so variiert die B.-Dichte erheblich. Am dichtesten bewohnt ist Berlin (Ost): 1982 mit 2.911 Einw./km². Demgegenüber stellt 1982 mit 57 Einw./km² Neubrandenburg den am dünnsten besiedelten Bezirk dar. 2. Industrialisierung und Urbanisierung haben das einst agrarisch strukturierte Gebiet der DDR (Geographie) stark verändert. Die Stadt-Land-Relation hat sich, vor allem aufgrund von Binnenwanderungen, immer mehr zugunsten der Stadt verschoben. 1982 lebten 76,5 v.H. der DDR-B. in Stadtgemeinden, das sind Gemeinden mit 2.000 oder mehr Einwohnern. Mehr als ein Drittel von ihnen wohnt in den 15 Großstädten (Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern). Demgegenüber sind nur 23,5 v.H. der B. in Land- und Kleinstgemeinden gemeldet. Wieweit sie eine Land-B. bilden, ist ein auch in der DDR diskutiertes Thema (Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. D.). Zumindest arbeiten viele Landbewohner nicht in der Landwirtschaft und auch nicht am Wohnort (Pendler). Außerdem gleichen sich, wie neuere soziologische Forschungen bisweilen hervorheben, die Arbeitsbedingungen von Land- und Industriebetrieben sowie die allgemeinen Lebensbedingungen der Stadt- und Land-B. zunehmend an. 3. Die territoriale Mobilität der B. der DDR war in den 50er Jahren besonders hoch. Ein langfristiger Rückgang und eine Stagnation in den 70er Jahren lassen sich an der absoluten Zahl der Wanderungsfälle ablesen. Auch die Kurve der wandernden Personen im Vergleich zur durchschnittlichen B. (vgl. Abb. 2) erlaubt diese Aussage. [S. 215]4. Die Tab. 2 gibt Aufschluß über die Entwicklung der Wohn-B. in den einzelnen Bezirken. Der bevölkerungsreichste Bezirk ist schon immer Karl-Marx-Stadt (vormals: Chemnitz) gewesen, auch wenn er insgesamt sinkende B.-Zahlen aufweist. 1982 lebten dort ca. 1,9 Mill. Einwohner (B.-Dichte: 318 Einw./km²). Bevölkerungsärmster Bezirk mit heute ca. 0,5 Mill. Einwohnern war und ist Suhl (B.-Dichte: 143 Einw./km² in 1980). Berlin, Cottbus, Frankfurt/Oder und Rostock sind die Bezirke, in denen die Einwohnerzahlen seit langem steigen. Demographische Untersuchungen über Prozesse der Migration haben ergeben, daß nur ein Drittel aller Wanderungen über die Bezirksgrenzen hinweg erfolgt. Dabei bilden, etwa im Falle von Cottbus und Frankfurt/Oder, neu geschaffene und gut bezahlte Arbeitsplätze (im Braunkohlengebiet „Schwarze Pumpe“, in Eisenhüttenstadt und Schwedt) einen starken Anreiz für Zuwanderer. Bei den innerbezirklichen Wanderungen sind Anziehungspunkte die jeweiligen Bezirksstädte, insbesondere die Großstadtrandgebiete. Es ist zu vermuten, daß vor allem Faktoren der allgemeinen Lebensbedingungen (komfortablere Wohnungen, bessere Versorgungslage, kürzere Wegezeiten für Einkäufe usw.) für diese Wanderungsbewegungen ausschlaggebend sind. II. Wohnbevölkerung und Beschäftigtenstruktur 1. Bei der statistischen Analyse der Beschäftigtenstruktur werden 2 Hauptgruppen unterschieden: Personen im arbeitsfähigen Alter und Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Als arbeitsfähiges Alter gelten für Frauen die Jahrgänge 15 bis unter 60 und bei Männern die Jahrgänge 15 bis unter 65 Jahre. Die Personen im nichtarbeitsfähigen Alter werden weiter nach Kindern (unter 15 Jahre) und Rentnern (ab 60 Jahren bei Frauen und 65 bei Männern) differenziert. Tab. 3 (linke Spalten) zeigt, welche Anteile die einzelnen Gruppen an der Wohn-B. in den einzelnen Jahren hatten und wie sich die Relationen zwischen ihnen entwickelten. Im Jahre 1970 begann der Anteil der Wohn-B. im arbeitsfähigen Alter erstmals wieder anzusteigen. Am 31. 12. 1982 lag er nach einer kontinuierlichen Aufwärtsbewegung bei 64 v.H. Entsprechend ist die Relation arbeitsfähige: nichtarbeitsfähige B. günstiger geworden (vgl. Tab. 3, rechte Spalten). Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kamen am 31. 12. 1982 ca. 29 Kinder und 27 Rentner, also 56 Personen im nichtarbeitsfähigen Alter. Gegenüber dem Tiefstand Ende der 60er Jahre (73 Nichtarbeitsfähige auf 100 Arbeitsfähige) [S. 216]hat sich die demographische Ausgangslage für die Beschäftigtenstruktur damit stark verbessert. 2. Der Bezirk Dresden weist 1982 den niedrigsten B.-Anteil im arbeitsfähigen Alter auf, nämlich 61,9 v.H. der Wohn-B. des Bezirks. Die höchsten Anteile sind in den Bezirken Ost-Berlin (66,0 v.H.), Rostock (65,7 v.H.) und Frankfurt/Oder (65,5 v.H.) zu finden. Auch hinsichtlich der B. im nichtarbeitsfähigen Alter gibt es bezirkliche Unterschiede. Rostock beispielsweise zeigt eine bevölkerungs- und sozialpolitisch besonders günstige Relation. In der B. im nichtarbeitsfähigen Alter sind Kinder stärker vertreten als Rentner (auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter kommen 31,7 Kinder und 20,5 Rentner). Der Bezirk Karl-Marx-Stadt dagegen steht mit einem relativ hohen Anteil an Rentnern am Ende dieser Rangskala: Auf 100 Personen im arbeitsfähigen Alter entfallen 60,5 im nichtarbeitsfähigen Alter, von denen 27,3 unter 15 und 33,1 über 60 bzw. 65 Jahre sind. 3. Noch aussagekräftiger — vor allem im Hinblick auf die Versorgung der Volkswirtschaft mit Arbeitskräften — sind Daten über die tatsächlich am Arbeitsprozeß teilnehmenden Personen, also die wirtschaftlich Tätigen (Beschäftigten, Berufstätigen). Nach Angaben des Statistischen Jahrbuchs der DDR von 1983 ergibt sich folgendes Bild (Stand: 31. 12. 1982; Zahlen in 1000, auf- bzw. abgerundet): [S. 217]Diese Zahlen zeigen u.a., daß in der DDR der Beschäftigungsgrad sehr hoch liegt und daß rd. 50 v.H. aller Beschäftigten weibliche Arbeitnehmer sind (Arbeitskräfte). Eine Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeitbeschäftigten findet sich in den veröffentlichten Statistiken jedoch nicht. III. Natürliche Bevölkerungsbewegung 1. In den letzten Jahren verbesserten sich die Daten der natürlichen B.-Bewegung leicht (vgl. Tab. 4 und Abb. 3). Seit 1970 ist die Zahl der Gestorbenen im großen und ganzen rückläufig. Von 1975 an steigt demgegenüber die Zahl der Lebendgeborenen, die vorher, seit 1963, eine sinkende Tendenz aufgewiesen hatte. 1979 liegt die Kurve der Lebendgeborenen erstmals wieder über der der Gestorbenen. Ob der Rückgang der Lebendgeborenen 1981 gegenüber 1980 und der recht geringe Anstieg von 1982 (auf 240.102, vorläufige Zahl im statistischen Jahrbuch 1983, S. 351) einen erneuten Abwärtstrend einleiten oder nicht, bleibt abzuwarten. Allgemein, in Ost wie West, wird angenommen, daß die positive B.-Entwicklung seit Mitte der 70er Jahre zumindest teilweise auf familien- und kinderfreundliche Maßnahmen im Rahmen der Sozialpolitik der SED zurückzuführen ist. Darüber hinaus weisen B.-Statistiker darauf hin, daß der Anteil jüngerer Frauen an der gesamten wie der gebärfähigen (15 bis unter 45 Jahren) weiblichen B. angewachsen ist. 2. Der neue Trend der Entwicklung läßt sich auch an der Fruchtbarkeitsziffer (vgl. Tab. 4) ablesen. Von ihrem Tiefstand im Jahre 1974 hat sie sich stark [S. 218]entfernt: 65,2 Geburten auf je 1000 Frauen im gebärfähigen Alter im Jahre 1981 im Vergleich zu 51,9 im Jahre 1974. Die meisten Geburten sind die von erst- und zweitgeborenen Kindern: 52,9 und 36,2 (= 89,1) v.H. der Lebendgeborenen im Jahre 1981. Damit bestätigt sich, daß auch in der DDR die Kleinfamilie die vorherrschende Familienform ist (Familie), wobei zusätzlich zu berücksichtigen ist, daß immer mehr, vor allem erste, Kinder von unverheirateten Müttern geboren werden. 3. Nicht unbeeinflußt ist die B.-Entwicklung von der Tatsache, daß die Säuglingssterblichkeit im Laufe der Jahre erheblich gesenkt werden konnte (vgl. Tab. 4). Auch die Zahl der Totgeborenen, die in Tab. 4 nicht aufgeführt ist, nahm ab. Kamen 1950 auf 1000 Geburten noch 21,7 Totgeburten, so waren es 1981 nur noch 6,9. 4. Hinsichtlich Eheschließungen und Ehescheidungen (vgl. Tab. 5) hat sich in den letzten Jahren wenig geändert. Eheschließungen nehmen ab, während die Scheidungsrate steigt (Ehescheidung). Nach wie vor werden Ehen in der DDR, etwa im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, relativ früh geschlossen. Zum Teil als Folge sozialpolitischer Maßnahmen (Gewährung zinsloser Kredite an junge Ehepaare, Bevorzugung bei der Wohnungsvergabe) liegt das durchschnittliche Heiratsalter 1981 bei 26,9 Jahren für Männer und 24,2 Jahren für Frauen. Es verschob sich im Laufe der Jahre immer weiter nach unten. 1970 heirateten Männer durchschnittlich im Alter von 27,5 Jahren, Frauen im Alter von 24,5 Jahren (Vergleichsdaten für 1960: 27,6 und 25,0; für 1952: 30,5 und 27,3). IV. Bevölkerungspolitik und -wissenschaft Die tendenziell rückläufige B.-Entwicklung in der DDR beschäftigt Politiker wie Wissenschaftler. Oberstes Ziel der B.-Politik in der DDR ist es, zu einer positiven B.-Bilanz zu kommen und diese zu sichern. Das Stichwort hierfür lautet: einfache Reproduktion, d.h. zahlenmäßiger Ersatz der Elterngeneration. Dieses Ziel ist, so haben B.-Statistiker in der DDR ausgerechnet, nur dann zu erreichen, wenn von je 1000 Frauen im Laufe ihres Lebens 2.100 Kinder geboren werden. Mit anderen Worten: Die durchschnittliche Familie in der DDR muß größer werden. Angestrebt wird die Zwei-bis-Drei-Kinder-Familie als Regelfall. Das letzte Jahr mit einer gesicherten einfachen Reproduktion war, laut „spectrum“ (H. 11/1983, S. 27), das Jahr 1971. Zwar hat sich gezeigt, daß mit sozialpolitischen Maßnahmen das generative Verhalten beeinflußt werden kann. Es ist aber zugleich deutlich geworden, daß diese für sich allein nicht ausreichen, das angestrebte Ziel zu erreichen. Vielmehr bedarf es eines tiefgreifenden Wandels der Wertvorstellungen, des Konsumverhaltens usw. Dementsprechend wird nach weiteren und neuen Wegen gesucht. Dabei scheint man sich durchaus dessen bewußt zu sein, daß für längere Zeiträume geplant werden muß. [S. 219]Auch läßt sich die Absicht erkennen, das Problem, politisch wie wissenschaftlich, breit anzugehen: „Die sozialistische Bevölkerungspolitik nimmt mittels materieller, juristischer und ideologisch-erzieherischer Maßnahmen und Mittel Einfluß auf die Herausbildung der für die sozialistische Gesellschaft erforderlichen Bevölkerungsreproduktion, -entwicklung und -struktur.“ (Probleme der demographischen Entwicklung bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik [Thesen], in: Wirtschaftswissenschaft, H. 7/1979, S. 769) B.-Politik ist „in das Beziehungsgefüge der Wirtschafts- und Sozialpolitik integriert“ (Kurt Lungwitz); sie ist gleichermaßen Gesellschaftspolitik und Arbeitskräftepolitik (Arbeitskräfte; Arbeitsökonomie; Arbeitsrecht). Ihre Ziele sind, so wird immer wieder betont, nicht nur quantitativer, sondern auch qualitativer Natur, wobei die Herausbildung der sozialistischen ➝Lebensweise als Maßstab dient. Die B.-Wissenschaft oder Demographie in der DDR sieht sich gegenwärtig nicht in der Lage, für die Lösung der bevölkerungspolitischen Probleme Maßnahmen, die mit Sicherheit kurz- wie langfristig greifen, vorzuschlagen. Es fehlen, das wird allgemein beklagt, sowohl theoretische Erkenntnisse wie empirische Tatsachen und stichhaltige Erklärungen. So konnte eine Lösung des bevölkerungspolitischen Hauptproblems, der einfachen Reproduktion, bisher theoretisch, d.h. im Rahmen einer marxistisch-leninistisch orientierten B.-Wissenschaft (oder gar über ein sozialistisches B.-Gesetz), nicht abgesichert werden. Man argumentiert eher pragmatisch: „Keine Gesellschaft kann es sich über einen längeren Zeitraum hinweg erlauben, sich weniger als einfach zu reproduzieren … Folgende Auswirkungen wären nicht zu vermeiden: Bevölkerungsrückgang und Verschlechterung der Altersstruktur …; Rückgang der Zahl der Arbeitskräfte und Verschlechterung ihrer Altersstruktur …; Verschlechterung der Proportionen zwischen Berufstätigen und Nichtberufstätigen; steigender Anteil der Bevölkerung im Rentenalter …; sozialpsychologische Auswirkungen und negative Folgen für die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise …“ (a.a.O., S. 781 f.) Ferner werden die empirischen Daten, die die B.-Statistik (Lebendgeborenenzählkarten z.B.) zur Verfügung stellt, als nicht ausgeschöpft, aber auch als nicht ausreichend angesehen. So weist man seit einiger Zeit darauf hin, daß die räumliche B.-Bewegung, also die Prozesse, Ursachen und Wirkungen von Migrationen innerhalb der DDR, in ihren bevölkerungspolitischen Wirkungen vernachlässigt würden, und sucht, das Versäumte nachzuholen. Eine stabile, ausgewogene Territorialstruktur wird angestrebt; der Entwicklung von Riesenstädten soll entgegengewirkt werden (vgl. Staat und Recht 1983, H. 12, S. 950). Darüber hinaus erkennt man die Notwendigkeit, die Demographie interdisziplinär zu betreiben. Die Zusammenarbeit vor allem mit folgenden Disziplinen wird angestrebt und zum Teil bereits praktiziert: Sozialpolitik, Soziologie und Empirische Sozialforschung und Sozialstrukturforschung (Sozialstruktur). Über die aktuellen Aufgaben der Demographie informiert wie für alle Gesellschaftswissenschaften der „Zentrale Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR“. Koordinierendes Organ ist der Wissenschaftliche Rat für Fragen der Sozialpolitik und Demographie. Er wird von Prof. Dr. Gunnar Winkler (SED), Direktor des Instituts für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, geleitet. Peter C. Ludz (†) / Ursula Ludz Literaturangaben Räumliche Bevölkerungsbewegung in sozialistischen Ländern. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1980. (Beiträge zur Demographie. 4.) Bevölkerungstheorie und Bevölkerungspolitik. Hrsg. Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1981. (Beiträge zur Demographie. 5.) B[undes] R[epublik] D[eutschland] — DDR. Systemvergleich. Hrsg. Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen. 3 Bde. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1971, 1972, 1974. Die Demographie und ihre Methode. Hrsg.: Parviz Khalatbari. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1977. (Beiträge zur Demographie. 1.) Ökonomische Geographie der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 1. 3., überarb. und erg. Aufl. Gotha/Leipzig, Herrmann Haack, o. J. (1977). Seraphim, Peter-Heinz: Die Heimatvertriebenen in der Sowjetzone. Berlin (West): Duncker & Humblot 1954. (Schriften des Vereins für Sozialpolitik. N. F. 7/I.) Sozialpolitik und Demographie. Hrsg. Helmut Koziolek. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1974. (Sitzungsberichte der Akademie der Wissenschaften der DDR. 2.) Marxistisch-leninistische Sozialpolitik. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Günter Schmunk. Berlin (Ost): Tribüne 1975. Storbeck, Dieter: Arbeitskraft und Beschäftigung in Mitteldeutschland. Eine Untersuchung über die Entwicklung des Arbeitskräftepotentials und der Beschäftigung von 1950 bis 1965. Köln/Opladen: Westdeutscher Verl. 1961. (Dortmunder Schriften zur Sozialforschung. 18.) Storbeck, Dieter: Soziale Strukturen in Mitteldeutschland. Eine sozialstatistische Bevölkerungsanalyse im gesamtdeutschen Vergleich. Berlin (West): Duncker & Humblot 1964. (Wirtschaft und Gesellschaft in Mitteldeutschland. 4.) <LI>Theorie und Praxis der Sozialpolitik in der DDR. Hrsg. Günter Manz und Gunnar Winkler. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 212–219 Betriebsschutz A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewaffnete KräfteSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Entwicklung der Wohnbevölkerung A. Allgemein Im Jahr 1939 lebten auf dem Territorium der heutigen DDR 16.745.385 Menschen. Bis zum Jahre 1946 hatte die Zahl um 1.742.931 Personen zugenommen, so daß ein Jahr nach Ende des Krieges ein B.-Stand [S. 213]von 18.488.316 Einwohnern (einschließlich Berlin [Ost] und einschließlich der Insassen von Umsiedler-, Kriegsgefangenen- und anderen…
DDR A-Z 1985
Liberman-Diskussion (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des Zentralkomitees (ZK) der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten…