DDR A-Z 1985

Glas- und Keramikindustrie (1985)

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und VEB Optischen Werke, Rathenow, unterstellt. Entsprechend der Gliederung der DDR-Wirtschaft nach der Betriebssystematik gehört die Glas- und feinkeramische Industrie statistisch zur Leichtindustrie. Das Durchschnittsalter der Maschinen und Anlagen beträgt noch über 25 Jahre, obwohl in den 70er Jahren große und moderne Werke in Betrieb genommen wurden, so z.B. in Ilmenau der Neubau des VEB Henneberg Porzellan und der Stammbetrieb des VEB Kombinat Technisches Glas für zusammen knapp 7.000 Beschäftigte. Die Schmelzwannen der Glasindustrie und die Brennöfen der Porzellan- und Keramikindustrie verbrauchen eine Energiemenge, die dem Wärmeinhalt von gut 6 Mill.~t Braunkohle im Jahr entspricht. Allerdings ist dieser Bereich der importunabhängigste der DDR-Industrie, die Produktion basiert zu 96 v.H. auf heimischen Rohstoffen. Massenware kann ausschließlich aus inländischem Material erzeugt werden, Spitzenqualitäten der Porzellanindustrie erfordern allerdings [S. 572]Importe, z.B. hochreines Kaolin, Gold und Silber und Porzellanfarben. Die private Nachfrage übersteigt auch bei Massenware, trotz Verdopplung der Produktion in den 70er Jahren, deutlich das Angebot. Bau- und Verpackungsglas ist ebenfalls knapp. Zierporzellan aus Meißen, Ilmenau, Kahla und Lichte, Schmuckglas aus der Lausitz und Thüringen, Tannenbaumkugeln aus Lauscha und Bleikristall aus Meißen genießen international einen guten Ruf und sind daher exportfähig. Insgesamt wird das Wachstum des Industriebereichs also ausschließlich durch die Produktionsmöglichkeiten begrenzt. Im Bereich der Manufakturen ist der Anteil der manuellen Arbeit mit deutlich über 50 v.H. sehr hoch. Dies ist das Spezifikum für die Porzellanmanufaktur in Meißen (ca. 1300 Beschäftigte, darunter über 500 Porzellanmaler), aber auch für 14 thüringische Manufakturen, die seit 1979 im VEB Porzellanmanufaktur Lichte zusammengefaßt wurden (insgesamt 1500 Beschäftigte). Die Erzeugnisse der Schmuckglashütten, farbige Gläser und Kelche, Römer, Vasen, Gläser und Schalen aus Bleikristall erfordern ebenfalls hohes handwerkliches und kunsthandwerkliches Geschick. Im Bereich Technisches Glas nimmt die DDR eine internationale Spitzenstellung ein. Dies gilt für die Produkte aus dem Glaswerk in Ilmenau — knapp 5.000 Beschäftigte, Markenzeichen Rasotherm — und traditionell für den VEB Jenaer Glas. In den 80er Jahren will die DDR ihre Rohstoffabhängigkeit wo immer möglich mindern, Glaswerkstoffe sollen dazu in erheblichem Umfang beitragen. In der Chemischen Industrie und im Bau- und Wohnungswesen sollen Rohre, Reaktoren, Gefäße und komplette Anlagen aus Glas eingesetzt werden, um Edelstähle, Buntmetalle und Kunststoffe einzusparen. Die GuK. wird in den 80er Jahren, mit Wachstumsraten um jährlich 10 v.H., sicher Spitzenreiter der industriellen Entwicklung und wachstumsstärkster Bereich der DDR-Wirtschaft sein. Der Anteil handwerklich geprägter Spitzenqualität aus den Manufakturen wird dabei allerdings zurückgehen, denn dieser Zweig entzieht sich durch den hohen Anteil manueller Tätigkeiten und durch die Qualität spezieller Kunstfertigkeiten weitgehend der Intensivierung und Rationalisierung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 571–572 Gewinn A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Goethe-Gesellschaft

Die GuK. umfaßt die dem Ministerium für Glas und Keramik unterstellten Kombinate und Betriebe, ferner aus dem Bereich des Ministeriums für Bau- und Wohnungswesen die Kombinate VEB Kombinat Fliesen- und Sanitärkeramik „Kurt Bürger“, Boizenburg, und VEB Kombinat Bau- und Grobkeramik (Ziegeleien), Halle. Dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik sind das Kombinat Keramische Werke, Hermsdorf, und die dem VEB Kombinat Carl Zeiss zugeordneten VEB Jenaer Glas (vormals Schott & Gen.) und…

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Agrarpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ/DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie davon ausgegangen, daß in der Landwirtschaft der wissenschaftlich-technische Fortschritt zwangsläufig (gesetzmäßig) zu den gleichen Effekten führe (Überlegenheit des Großbetriebes), die er für die Entwicklung der Industrie des frühen 19. Jahrhunderts festgestellt zu haben meinte. Nach seinen Überlegungen sollten daher in der Landwirtschaft die gleichen Konzentrations- und Spezialisierungsprozesse wie in der Industrie eintreten, d.h. die gesamte bisherige Art und Weise der Erzeugung pflanzlicher und tierischer Produkte nach dem Beispiel der industriellen Großproduktion umgestellt werden. Dieser kapitalaufwendige Prozeß mußte nach seiner Meinung unter privatwirtschaftlichen (kapitalistischen) Verhältnissen dazu führen, daß die Masse der Agrarproduzenten (Klein- und Mittelbauern) zunehmend verelendete, zu eigentumslosen Landarbeitern würde oder gar gänzlich aus dem Produktionsprozeß ausschiede. Er sah jedoch gleichzeitig, daß selbst das auf diesem Weg entstandene „Landproletariat“ kein sicherer „Bündnispartner“ (Bündnispolitik) einer proletarischen Revolution sein würde, und riet deshalb, die Bauern durch materielle Anreize für die Sache der Arbeiterklasse zu gewinnen oder zumindest neutral zu halten. Die Schwierigkeit einer derartigen Politik bestand jedoch darin, daß fast alle Marxisten aus gesellschaftspolitischen Gründen und aus Rentabilitätsüberlegungen die Errichtung nichtprivater landwirtschaftlicher Großbetriebe als unabdingbare Voraussetzung für das Funktionieren einer sozialistischen Gesellschaftsordnung ansahen. Eine proletarische Revolution konnte gerade aus diesen Gründen keine Garantie für die Beibehaltung oder gar Wiederherstellung privatbäuerlicher Betriebe geben. — Friedrich Engels, der sich intensiver als Marx mit der Agrarfrage beschäftigte und die emotionale Bindung der Bauern an ihren Grund und Boden realistischer bewertete, warnte aus diesen Gründen davor, die Bauern durch die Forderung nach einer Vergesellschaftung von Grund und Boden zu Gegnern der Revolution werden zu lassen. Als Ausweg aus diesem Dilemma entwickelte Engels den schon von Marx erwogenen Gedanken, materielle Anreize für die Gewinnung der Bauern einzusetzen, weiter. Er ging davon aus, daß insbesondere die Kleinbauern für einen kollektiven Zusammenschluß gewonnen werden müßten und könnten, und schlug deshalb eine differenzierte Behandlung der Bauernschaft vor: lediglich der Großgrundbesitz sollte wegen seiner „kapitalistischen“ Produktionsweise enteignet werden; bei den selbst noch unmittelbar in der landwirtschaftlichen Produktion tätigen Groß- und Mittelbauern könne dagegen von einer Enteignung abgesehen werden, um diese im revolutionären Prozeß neutral zu halten; dagegen seien die Kleinbauern aufgrund ihrer schwierigen wirtschaftlichen Situation von vornherein für die Sache der Revolution zu gewinnen. Mit dem wirtschaftlichen Erstarken der kollektiv bewirtschafteten Betriebe nach erfolgter Revolution ergäbe sich zwangsläufig ein Niedergang der Groß- und Mittelbauern, dem diese auf Dauer nur durch den Anschluß an die Kollektivwirtschaften entgehen könnten. Lenin hat nach der russischen Oktoberrevolution die von Marx und Engels für die Revolution in einem Industriestaat entwickelten Agrarthesen weitergeführt und versucht, die im damaligen Agrarstaat Rußland bestehenden Verhältnisse zu berücksichtigen. Er unterschied — einschließlich der Landarbeiter — bis zu 6 Klassen/Schichten der ländlichen Bevölkerung, die ihren unterschiedlichen Interessen entsprechend in verschiedener Weise behandelt werden sollten. Großgrundbesitzer und Großbauern sollten enteignet und der politische und sozialökonomische Einfluß der Mittelbauern beseitigt werden, da diese sozialen Gruppen als Gegner der Revolution angesehen wurden. Kennzeichnend für die frühe sowjetische A. war, daß Lenin die enteigneten Betriebe mit ihrem Grund und Boden zwar verstaatlichte, die Flächen und das Inventar aber zunächst noch Landarbeitern, Heuerlingen und landarmen Bauern zur privatwirtschaftlichen Nutzung überließ. Erst zu einem späteren Zeitpunkt sollten die kleinbäuerlichen Betriebe auf genossenschaftlicher Basis organisiert und mit dem [S. 14]Aufbau großer Kollektivbetriebe begonnen werden. Von der fortschreitenden Mechanisierung wurde ferner die Angleichung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Landbevölkerung an die der Stadt erwartet. Versuche, sofort zum Aufbau von Kollektivwirtschaften überzugehen, wurden 1921 — wegen des im Gefolge des Bürgerkrieges eingetretenen wirtschaftlichen Chaos — vorläufig aufgegeben. Über die stufenweise Einrichtung von Kollektivwirtschaften veröffentlichte Lenin 1923 in der „Prawda“ mehrere Aufsätze, die gemeinsam mit anderen Veröffentlichungen aus den Jahren 1917–1922 als „Leninscher Genossenschaftsplan“ bekannt geworden sind. Dieser Genossenschaftsplan bzw. die „schöpferische Auslegung und Anwendung der theoretischen, praktischen und taktischen Hinweise Lenins zur Führung der Bauernschaft bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft und bei der Weiterentwicklung der sozialistischen Produktionsverhältnisse auf dem Lande“ ist in der Folgezeit zur Grundlage der A. aller sozialistischen Staaten geworden. (Der Leninsche Genossenschaftsplan, Kernstück der Bündnis- und Agrarpolitik der KPdSU. — Chrestomathie, Autorenkollektiv u. Ltg. von J. Müller, Markkleeberg 1978, S. 5.) II. Ziele und Instrumente der Agrarpolitik Die agrarpolitische Zielsetzung in der SBZ/DDR richtete sich seit 1945 vornehmlich auf eine möglichst weitgehende Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln sowie auf die Belieferung der Industrie mit landwirtschaftlichen Rohstoffen aus einheimischer Produktion (hoher Selbstversorgungsgrad). Der Nahrungsgüterimport sollte zunehmend auf Produkte, die aus klimatischen Gründen nicht in der DDR erzeugt werden konnten, sowie auf die Einfuhr von Zuchtmaterial beschränkt werden. Bereits 1945 wurde mit der Umgestaltung der Agrarverfassung auf der Grundlage der marxistisch-leninistischen Agrartheorie, d.h. mit einer Änderung der bestehenden Eigentumsordnung, der Besitz- und Betriebsgrößenstruktur sowie der Arbeitsverfassung begonnen. Langfristig strebte die SED die Entwicklung spezialisierter Großbetriebe auf der Grundlage kollektiven Eigentums und die Angleichung der ländlichen Arbeits- und Lebensbedingungen an die der Stadt an. Soweit in der Verfolgung der beiden genannten Hauptziele Konflikte auftraten, wurde dem Streben nach hohen Erzeugungsleistungen Vorrang gegeben, sofern dadurch keine Gefährdung der gesellschaftspolitischen Ziele eintrat. Andererseits nahm die SED jedoch auch Produktionseinbußen in Kauf, wenn Verzögerungen oder Einschränkungen bei der Durchsetzung ihrer gesellschaftspolitischen Vorstellungen drohten. Für die Erreichung der genannten Ziele wurde das traditionelle agrarpolitische Instrumentarium (Preisgestaltung, Steuern, Agrarkredite, Subventionen usw.; Agrarpreissystem; Agrarsteuern) um zahlreiche mehr oder weniger administrative Maßnahmen erweitert. Zu diesen zählten die entschädigungslose Enteignung von Betrieben und Betriebsmitteln, Auflagen für die Ausgestaltung der Betriebsorganisation, Vorschriften über die Verwendung der Erzeugnisse und der Betriebseinkommen sowie die Investitionsmittellenkung, die Auflösung, Umbildung und/oder Neueinrichtung von landwirtschaftlichen Dienstleistungsbetrieben und -organisationen. Um ihren organisatorischen Einfluß sicherzustellen, gründete die SED außer in den Gemeinden auch sehr bald in den Landwirtschaftsbetrieben eigene Parteigruppen. Diese waren und sind mit Kontrollrechten gegenüber den Betriebsleitungen ausgestattet (Grundorganisationen der SED). Daneben wurde und wird die SED in ihrer A. und Agrarpropaganda auch von den anderen Parteien und Massenorganisationen unterstützt. Gleichen Zielen dienen zahlreiche Schulungs- und Ausbildungseinrichtungen, die sowohl auf produktionstechnische als auch auf gesellschaftspolitische Ziele ausgerichtet sind (Bauernkongreß der DDR; Berufsausbildung, landwirtschaftliche; Genossenschaftsbauer; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). III. Entwicklungsetappen bei der Verfolgung der agrarpolitischen Ziele Der Aufbau sozialistischer Großbetriebe mit spezialisierter Produktionsrichtung in der Landwirtschaft der DDR folgte dem Vorbild der UdSSR und damit dem Leninschen „Genossenschaftsplan“. Ebenso wie in der UdSSR wurden die aus gesellschaftspolitischen Gründen zuvor künstlich geschaffenen und vielfach nicht existenzfähigen Kleinbetriebe zu kollektiven Großbetrieben zusammengefaßt, wobei nicht selten die wirtschaftlichen Zielkonflikte zwischen hoher Arbeits- und Flächenproduktion sowie zwischen hoher Nutzungsintensität und Betriebsgröße nur ungenügend berücksichtigt wurden. Auf dem Wege zur sozialistischen Agrarverfassung sind in der SBZ/DDR folgende Phasen zu unterscheiden, die sich allerdings teilweise überlappen bzw. fließend ineinander übergehen: A. Die Bodenreform 1945–1949; B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949–1952/53; C. Die Kollektivierung 1952–1960; D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960–1968; E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968–1983. A. Die Bodenreform 1945--1949 Gestützt auf eine gemeinsame Erklärung der nach Kriegsende zugelassenen Parteien ergingen in den [S. 15]Ländern der SBZ zwischen dem 3. und 10. 9. 1945 gleichlautende „Verordnungen über die Bodenreform“, die kurz zuvor aus dem Russischen übersetzt worden waren und mit den Texten ähnlicher VO in anderen osteuropäischen Staaten zumindest in einzelnen Passagen wörtlich übereinstimmten. Als die Außenminister der 4 Besatzungsmächte den Plan einer Bodenreform für ganz Deutschland am 12. 4. 1947 billigten, war diese deshalb in der damaligen SBZ schon fast abgeschlossen. Die VO über die Bodenreform hatten vornehmlich zum Inhalt, daß sämtliche Betriebe mit mehr als 100 ha Betriebsfläche einschl. des gesamten Inventars und sämtliche Betriebe auch unter 100 ha, deren Eigentümer als aktive Vertreter der NSDAP bzw. als Kriegsschuldige oder Kriegsverbrecher eingestuft wurden, entschädigungslos zu enteignen waren. Der Großgrundbesitz hatte in den 5 Ländern der SBZ unterschiedliches Gewicht. Während in Thüringen und Sachsen nur 10 bzw. 13 v.H. der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von Betrieben mit mehr als 100 ha bewirtschaftet wurden, waren es in Sachsen-Anhalt 27 v.H., in Brandenburg 30 v.H. und in Mecklenburg 48 v.H. Die Durchführung der Bodenreform erfolgte — unter Anleitung der Länderverwaltungen — durch die Kreis- und Gemeindeverwaltungen. Auf sämtlichen Verwaltungsebenen wurden insgesamt rd. 10.000 Bodenreformkommissionen mit 52.292 Mitgliedern gebildet (Zusammensetzung: Parteilose 56,8 v.H.; KPD 23,9 v.H.; SPD 17,5 v.H.; LDP und CDU zusammen 1,8 v.H.). Das Grundeigentum der Kirchen wurde von der Bodenreform nicht betroffen. Die enteigneten Flächen wurden gemeinsam mit denen der landeseigenen Betriebe sowie anderer Körperschaften einem Bodenfonds zugeführt. Die in den enteigneten Betrieben vorhandenen Maschinen und Gerätschaften bildeten den Grundstock für die sehr bald geschaffenen Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS), aus denen die Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) hervorgehen sollten. Von den in Volkseigentum überführten rd. 1,1 Mill. ha waren 0,61 Mill. ha forstwirtschaftliche und 0,498 Mill. ha landwirtschaftliche Nutzflächen; bei den an Private verteilten rd. 2,2 Mill. ha entfielen 0,433 Mill. ha auf Waldflächen und 1,757 Mill. ha auf LN. Auf den in Privatbesitz vergebenen Flächen entstanden rd. 210.000 Neubauernstellen. Rd. 122.000 bereits bestehende Betriebe (landarme Bauern, Pächter) erhielten zusätzliches Land (im Durchschnitt 2,8 ha). 460.000 Altbauern bekamen eine „Waldzulage“ und mehr als 183.000 Personen Gartenland. Mit der Bodenreform stieg die Zahl der Betriebe, die vor dem II. Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen DDR bei rd. 570.000 gelegen hatte, auf fast 800.000 an. Diese Zahlenangaben belegen, daß die Bodenreform vor allem die Zahl der wirtschaftlich schwachen, weil in der Regel unzureichend mit Maschinen, Inventar und Vieh ausgestatteten Betriebe unter 20 ha (d.h. die Gruppe der „werktätigen Bauern“) vermehrte. Es waren im wesentlichen Flüchtlinge und Umsiedler aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße sowie ehemalige Landarbeiter, die Neubauernstellen erhielten. Im Unterschied zur Veränderung der Agrarstruktur in Rußland in der Folge der Oktoberrevolution war mit der Bodenreform in der SBZ keine generelle Verstaatlichung von Grund und Boden vorgenommen worden. Lediglich ein Drittel der enteigneten Flächen war den bestehenden Staatsgütern und landeseigenen Betrieben (die in „Volkseigentum“ überführt wurden) zugeschlagen worden. Der Bodenreform fielen jedoch die ökonomisch stärksten agrarischen Wirtschaftseinheiten zum Opfer, allerdings ohne daß zunächst die Masse der Bauern in ihrem Besitzstand angegriffen worden wäre. Es wurden sogar für diese Bauern Eigentumsgarantien ausgesprochen und noch in die DDR-Verfassung vom 7. 10. 1949 aufgenommen. Immer erneut leugneten in jenen Jahren die für die A. der SED Verantwortlichen die Absicht einer späteren Kollektivierung. Zur Sicherung der Nahrungsmittelversorgung wurde eine Ablieferungspflicht eingeführt und Ablieferungsnormen (je ha LN) festgesetzt. Die über die Ablieferungsnormen hinaus erzeugten Produkte durften auf hierfür eingerichteten „Bauernmärkten“ zu frei ausgehandelten (und deshalb höheren) Preisen verkauft werden. Bereits 1945 waren auf Anweisung der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) die Bäuerlichen Raiffeisengenossenschaften wieder zugelassen worden, die bis zur Bildung der Vereinigung Volkseigener Erfassungs- und Aufkaufbetriebe (VVEAB) im Jahre 1949 über die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) den Aufkauf von Agrarerzeugnissen organisierten. Als Massenorganisation für die Bauern war zugleich mit der Bodenreform die VdgB gegründet worden, die u.a. die in den Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) zusammengefaßten Maschinen verwaltete. (Die MAS [S. 16]wurden nach 1949 zu selbständigen Betrieben mit Produktions-, Reparatur- und Lagereinrichtungen ausgebaut.) B. Die erste Zuspitzung des Klassenkampfes auf dem Lande 1949--1952/53 Die kurz nach Kriegsende ausgesprochene Eigentumsgarantie für die privatbäuerlichen Betriebe galt bereits 1949 — als sie ausdrücklich in die DDR-Verfassung aufgenommen wurde — faktisch nur noch für den Besitz der Klein- und Mittelbauern. Auch für diese Gruppe wurde sie spätestens mit der Kollektivierung bis zur Unkenntlichkeit eingeschränkt, als die privaten Eigentümer aller Betriebsgrößen den neu entstehenden Kollektivwirtschaften (Genossenschaften) das uneingeschränkte und dauernde Nutzungsrecht an den eingebrachten Produktionsmitteln und -flächen übertragen mußten. Der nach der Bodenreform eingeleitete „Klassenkampf auf dem Lande“ hatte zum Ziel, die mit der Bodenreform entstandene Mehrheit der „werktätigen Bauern“ als Bündnispartner für die A. der SED zu gewinnen und gleichzeitig die Großbauern (Betriebe über 50 ha, später über 20 ha) und im weiteren auch die Mittelbauern sozial zu isolieren und deren wirtschaftlichen Niedergang zu betreiben. Zur Förderung dieser Ziele wurde ein Unterstützungsprogramm für die Klein- und Neubauern ausgearbeitet, auf dessen Grundlage mit Hilfe von Staatszuschüssen (1,35 Mrd. Mark in den Jahren bis 1953) rd. 95.000 Wohngebäude, 104.000 Kleinställe und 39.000 Scheunen neu errichtet wurden, während gleichzeitig Bauern mit mehr als 20 ha LN vielfältigen restriktiven Maßnahmen ausgesetzt wurden. Das Ablieferungssystem wurde mit der Schaffung der VVEAB so gestaffelt, daß Betriebe mit mehr als 50 ha (später auch mit mehr als 20 ha) erheblich höhere Mengen je ha zu niedrigeren Erfassungspreisen abliefern mußten als Betriebe unter 10 ha LN. Damit hatten die meist vieharmen Großbetriebe kaum noch die Möglichkeit, Teile ihrer Produktion (die das Abgabesoll übersteigenden „Freien Spitzen“) zu den weit höheren Aufkaufpreisen zu liefern bzw. auf den Bauernmärkten zu verkaufen (Agrarpreissystem). Eine bedeutende Rolle im Kampf gegen die Groß- und Mittelbauern spielten die Maschinen-Ausleih-Stationen (MAS) (1952 in die Maschinen-Traktoren-Stationen [MTS] umbenannt), die ausdrücklich als „Stützpunkte der Arbeiterklasse auf dem Lande“ bezeichnet wurden. Die Tarife der MAS wurden 1949 so gestaffelt, daß mit zunehmender Betriebsgröße höhere Ausleihgebühren je ha entrichtet werden mußten. Gleichzeitig wurden darüber hinaus die Betriebsmittel-, Maschinen- und Ersatzteilversorgung für die größeren Betriebe eingeschränkt und erschwert. Die Ersatzteil- und Produktionsmittelbeschaffung auf dem „Schwarzmarkt“ gegen höhere als die amtlich festgesetzten Preise wurde ebenso wie die Nichterfüllung der Ablieferungspflichten als Wirtschaftsverbrechen bestraft. Die Inhaftierung von Groß- und Mittelbauern mußte deren Betriebe in große zusätzliche Schwierigkeiten bringen. Ferner wurden die traditionellen Selbsthilfeorganisationen der Bauern, die Raiffeisengenossenschaften bzw. Genossenschaftskassen, unter staatliche Kontrolle gestellt und 1950 als BHG der VdgB angeschlossen. Diese wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Diskriminierungen der Groß- und Mittelbauern führten schließlich dazu, daß bereits bis 1953 rd. 24.000 bäuerliche Betriebe mit rd. 700.000 ha LN (11 v.H. der LN der DDR) aufgegeben, verlassen oder beschlagnahmt wurden. C. Die Kollektivierung 1952--1960 Im Gegensatz zu zahlreichen früheren Beteuerungen beschloß die SED auf ihrer 2. Parteikonferenz im Juli 1952 die „freiwillige Vorbereitung des Sozialismus auf dem Lande“ durch Gründung Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Um den Bauern den Zugang zur kollektiven Betriebsweise zu erleichtern, wurden drei Typen von LPG konzipiert, die sich durch einen unterschiedlichen Grad der Vergesellschaftung der Produktionsmittel voneinander unterschieden (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. A.). Trotz dieser Zugeständnisse bedeutete die Vorbereitung zur Gründung von LPG die Ausdehnung des „Klassenkampfes auf dem Lande“ auf alle privaten Landwirtschaftsbetriebe. An der Gründung der LPG war die alteingesessene bäuerliche Bevölkerung bis zum Jahre 1957 nur in geringem Umfang beteiligt. Mitglieder wurden vielmehr in diesen Jahren fast ausnahmslos Neubauern, Arbeiter und Inhaber wirtschaftsschwacher Betriebe, was zur Folge hatte, daß auch die Wirtschaftsleistung der LPG unbefriedigend blieb. Am Jahresende 1952 gab es 1906 LPG mit rd. 218.000 ha LN (3,3 v.H. der LN der DDR). Ihre Zahl wuchs bis 1955 auf 6.047 (19,7 v.H. der LN der DDR) und bis 1957 auf 6.691 (25,2 v.H. der LN der DDR). Die anhaltende Ablehnung der Bauernschaft gegenüber den LPG, wie sie in dieser relativ geringen zahlenmäßigen Zunahme zum Ausdruck kommt, wurde offiziell mit den negativen Einflüssen des „Klassenfeindes“ erklärt (Juni-Aufstand 1953 in der DDR, 1956 Unruhen in Polen und Ungarn usw.); dieser Widerstand führte aber auch zeitweise zu einer Mäßigung der Kollektivierungskampagnen der SED. Die LPG-Mitglieder setzten sich 1957 wie folgt zusammen: 28,5 v.H. Neubauern, 42,5 v.H. Landarbeiter, 11,3 v.H. Industriearbeiter, 5,1 v.H. Parteifunktionäre, Mitglieder der Landintelligenz u.a. Altbauern waren dagegen nur mit 12,6 v.H. [S. 17](10,3 v.H. Kleinbauern, 2,3 v.H. Bauern mit Wirtschaften von mehr als 20 ha LN) vertreten. Die von den LPG bewirtschafteten Flächen stammten zu 54 v.H. aus den 1953 gebildeten „Örtlichen Landwirtschaftsbetrieben“ (Landwirtschaftliche Betriebsformen, III. C.), die überwiegend den Boden von verlassenen bäuerlichen Betrieben bewirtschafteten. Die ausschließlich den MTS zur Verfügung gestellten neuen Maschinenkapazitäten wurden bereits 1955 zu 64 v.H., später zu 80–90 v.H. in den LPG eingesetzt. Demgegenüber hatten die privaten Bauernwirtschaften nicht nur die hohen Tarife für Arbeiten der MTS zu entrichten, sondern konnten auch selbst keine neuen Maschinen anschaffen. Darüber hinaus wurden die LPG trotz ihrer vergleichsweise beachtlichen Größe in ihren Ablieferungsnormen um 10–20 v.H. niedriger eingestuft als private Betriebe mit 5–10 ha LN. Ferner erhielten die LPG Sonderkredite, Wirtschaftsbeihilfen u.a. Der Aufbau der LPG war mit der Gründung von Grundorganisationen der SED verbunden, die in Zusammenarbeit mit den in den MTS bestehenden politischen und kulturellen Abteilungen der SED die „Umgestaltung des Dorfes auf sozialistischer Grundlage“ vorantreiben sollten. Nachdem in den Jahren 1958 und 1959 der wirtschaftliche und psychologische Druck gegen die verbliebenen privaten Betriebe (rd. 530.000 Betriebe mit rd. 66 v.H. der LN) mit nur mäßigem Ergebnis außerordentlich verstärkt worden war, ging die SED im Frühjahr 1960 unter Einsatz aller Mittel gegen die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen rd. 450.000 Einzelbauern vor. Innerhalb von nur 3 Monaten wurden fast 2,5 Mill. ha (ca. 39 v.H. der LN) kollektiviert — fast ebensoviel wie in den 7½ Jahren zuvor. D. Konsolidierung und Konzentration durch Kooperation 1960--1968 In den folgenden Jahren ging es der SED zunächst darum, die während der Kollektivierungskampagne des Jahres 1960 vielfach überhastet gebildeten LPG, die mehr einer Agglomeration von Einzelwirtschaften denn einem organisierten Großbetrieb entsprachen, mit einer funktionsfähigen inneren Organisation zu versehen, die Produktionseinbrüche der Jahre 1961/62 wettzumachen und diese neuen Genossenschaften in gefestigte LPG des Typs III zu überführen. Der — insbesondere 1960 — überwiegend unfreiwillige Eintritt der Bauern in die LPG hatte nämlich zur Folge gehabt, daß fast ausschließlich LPG des Typs I gebildet worden waren. Damit befanden sich jedoch auch nach der Vollkollektivierung noch wesentliche Teile der Nutzflächen (Grünland, Wald) und des Besatzkapitals (Gebäude, Maschinen, Vieh) in privat-bäuerlicher Nutzung. Die Kooperation in der Landwirtschaft erwies sich als ein geeignetes Mittel zur Transformation dieser gesellschaftspolitisch nicht erwünschten Formen der LPG I und II in solche des Typs III sowie zur Vergrößerung der bestehenden Betriebe. Insbesondere die zunächst im Vordergrund stehende horizontale Kooperation führte in der Regel zu einem Zusammenschluß der kooperierenden LPG, wobei gleichzeitig die LPG der Typen I und II in LPG des Typs III überführt wurden. Später erstreckte sich die Kooperation auch auf Investitionen von LPG zur Errichtung gemeinsamer Nebenbetriebe (Meliorationen; Bauwesen). In den Jahren 1965–1970 wurden im Zuge der horizontalen Kooperation die Betriebe angehalten, Kooperationsgemeinschaften (KOG) zu bilden. Mit dem Übergang zur Industrialisierung wurden diese KOG dann jedoch wieder aufgelöst. Dagegen wurde die gleichfalls begonnene vertikale Integration der Betriebe in Kooperationsverbände (KOV) weitergeführt. Um die Richtigkeit ihrer Kollektivierungspolitik unter Beweis zu stellen, schuf die Parteiführung für die LPG günstige Rahmenbedingungen bei der Produktionsmittelversorgung, der Subventions-, Preis- und Steuerpolitik, der Entwicklung von Forschung, Lehre und Ausbildung sowie in Form zahlreicher weiterer leistungsfördernder, z. T. auch vertrauensbildender Maßnahmen. — Die MTS wurden aufgelöst und der Maschinenpark den LPG vorerst leihweise, dann später zu verbilligten Preisen übergeben, wobei die LPG der Typen I und II in der Preisgestaltung und in den Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber den LPG des Typs III benachteiligt wurden. Das Recht der LPG, ihren Maschinenbedarf eigenverantwortlich zu planen, zu bestellen und zu erwerben, wurde jedoch bald wieder eingeschränkt. Zur Finanzierung der Investitionen und des steigenden Produktionsmitteleinsatzes wurden die Erzeugerpreise im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach verändert und bis zum Ende der 60er Jahre weitgehend vereinheitlicht (Agrarpreissystem). Die auf diese Weise ermöglichten Mehreinnahmen der Betriebe konnten jedoch nur teilweise an die LPG-Mitglieder weitergegeben werden. Zur Vermeidung zu hoher persönlicher Einkommen wurden diese Auszahlungen nämlich davon abhängig gemacht, daß die Betriebe angemessene Rücklagen zur Investitionsfinanzierung bildeten, deren Höhe vor Beginn des Wirtschaftsjahres mit den Kreislandwirtschaftsräten vereinbart werden mußte. Das Jahr 1969 brachte die Einführung eines für jeden Betrieb gesondert zu ermittelnden „Rückführungsbetrages“, der 1971 zur „ökonomisch begründeten Abgabe“ weiterentwickelt wurde (Agrarsteuern). Für ganzjährig mitarbeitende LPG-Mitglieder war bereits 1962 ein staatlich garantiertes Mindesteinkommen von 3.120 [S. 18]Mark/Jahr festgelegt worden. Zugleich wurde die Höhe der jährlichen Einkommen nach oben begrenzt: für die 8.000 Mark (später 7.500 Mark) übersteigenden Einkommen war von den LPG eine progressiv gestaffelte Konsumtionsabgabe zu zahlen. Diese Preis- und Steuerpolitik ermöglichte es, in den Betrieben steigende Beträge zur Finanzierung der Investitionen zu akkumulieren. Die im NÖS angestrebte Leitung und Planung durch sog. „ökonomische Hebel“ erforderte einschneidende Reorganisationsmaßnahmen in der Wirtschaftsverwaltung (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]; Rat für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft [RLN]), die mit ihrem aus der Zeit der Kollektivierung stammenden Aufbau und ihrer Arbeitsweise den neuen Anforderungen der Wirtschaftsreformen nicht mehr entsprachen. Durch die Einbeziehung und Beteiligung der Betriebsleiter und sonstiger Angehöriger der landwirtschaftlichen Bevölkerung auf allen Ebenen der staatlichen Leitung ergab sich eine sinnvolle Zusammenarbeit von Wissenschaft, Praxis und Politik, die gemeinsam mit der flexiblen Anwendung der ökonomischen Hebel und der verbesserten Produktionsmittelversorgung zur bisher erfolgreichsten Entwicklungsphase der Landwirtschaft der DDR beitrug. Die neue Leitungsorganisation bewirkte einerseits, daß die konkreten Verhältnisse auf dem Lande und die wissenschaftlichen Ergebnisse der Agrarforschung in den Beschlüssen der staatlichen Leitung berücksichtigt wurden. Andererseits war es den in den neu geschaffenen Räten mitwirkenden Vertretern der Landwirtschaftsbetriebe möglich, sich mit den von der Partei- und Staatsführung gefaßten Beschlüssen stärker zu identifizieren. Diese Identifikation mußte jedoch zwangsläufig zu einem Hemmnis werden, sobald die neu entstandenen Betriebsformen im Zuge der Spezialisierung erneut umgestaltet wurden. E. Die Industrialisierung der Landwirtschaft 1968--1983 1. Ziele. 1964 waren auf dem VIII. Bauernkongreß und der 12. Landwirtschaftsausstellung der DDR (Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra)) erste Beispiele einer industriemäßigen Agrarproduktion vorgestellt worden, ohne daß diese jedoch zunächst weiter verfolgt worden wären. Erst auf dem X. und XI. Bauernkongreß (1968 bzw. 1972) sowie dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1967 bzw. 1971) wurde der Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft zum agrarpolitischen Hauptziel der SED erklärt. Die industriemäßige Agrarproduktion sollte der letzte Schritt des von den Klassikern des Marxismus-Leninismus vorgezeichneten gesetzmäßigen Entwicklungsweges der Landwirtschaft sein. Die industrielle Großproduktion sollte auch in der Landwirtschaft gewährleisten, daß durch sie Handarbeit zunehmend durch Maschinenarbeit ersetzt wird, große einheitliche Partien landwirtschaftlicher Produkte erzeugt, neueste Erkenntnisse der Gesellschafts-, Wirtschafts- und Naturwissenschaften angewendet und die wesentlichen Unterschiede in den Arbeits- und Lebensbedingungen zwischen Stadt- und Landbevölkerung endgültig beseitigt werden. Als auslösende und zugleich vorantreibende Faktoren dieser Entwicklung galten der wissenschaftlich-technische Fortschritt — bzw. allgemeiner — der erreichte Stand der Produktivkräfte. Deren Zusammenwirken erfordere „gesetzmäßig“ die weitere Konzentration von Nutzflächen und Besatzkapital sowie die Spezialisierung der Betriebe auf bestimmte Produkte, um die in der Industrie nachgewiesenen Vorteile der Serien- bzw. Massenproduktion auch in der Landwirtschaft wirksam werden zu lassen. Im Zuge der daraus resultierenden Intensivierung, d.h. des Einsatzes ertragssteigernder Mittel und Maßnahmen (Düngung, Pflanzenschutz, Veterinärpharmaka, Züchtung, Mechanisierung, Meliorationen usw.), sollte auch die Abhängigkeit der Landwirtschaft von negativen Witterungseinflüssen eingeschränkt und die Nahrungsgütererzeugung in einen wissenschaftlichen Prozeß überführt werden, der die Naturgewalten in seinen Dienst zu stellen weiß. Zu diesem Zweck wurde u.a. damit begonnen, eine Vielzahl landwirtschaftlicher Trocknungs- und Pelletieranlagen aufzubauen, die Be- und Entwässerungsnetze auszubauen sowie die Beregnungsflächen auszudehnen (Meliorationen). 2. Maßnahmen. Die nach 1965 gebildeten bzw. im Entstehen begriffenen KOG wurden aufgelöst und die ihnen angehörenden Betriebe dazu aufgefordert, andere Formen der Kooperation in der Landwirtschaft einzugehen. Zunächst wurden sie dazu angehalten, ihre gesamte pflanzliche Erzeugung in Kooperativen Abteilungen Pflanzenproduktion (KAP), aus denen später selbständige Betriebe (LPG und VEG Pflanzenproduktion) hervorgingen, gemeinsam zu erledigen (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. B.). Parallel dazu entstanden als Kooperative Einrichtungen (KOE) weitere spezialisierte „Dienstleistungsbetriebe“, die für jeweils mehrere Betriebe bestimmte Arbeiten, wie Düngung und Pflanzenschutz, technische Trocknung und Strohpelletierung übernahmen. Die aus den MTS hervorgegangenen Kreisbetriebe für Landtechnik (KfL) wurden zu zentralen Reparatur- und Pflegestützpunkten ausgebaut. Die ursprünglichen LPG und VEG, die dadurch fast alle Funktionen eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Ausnahme der tierischen Erzeugung verloren hatten, wurden in LPG bzw. VEG Tierproduktion (LPG [T] bzw. VEG [T]) umbenannt. [S. 19]Überdies galt in der tierischen Erzeugung der Neubau hochtechnischer, z. T. automatisierter Großanlagen als nahezu einzige Möglichkeit, um auch in diesem Produktionsbereich zur „industrialisierten Produktion“ überzugehen. Aufgrund der damit verbundenen hohen Investitionen für Gebäude und Infrastruktur (Strom, Wasser, Wegenetz) war dieses Ziel nur in Form volkseigener Betriebe oder als gemeinsames Investitionsvorhaben mehrerer LPG als „Kooperative Einrichtung“ zu erreichen. Ein durchaus erwünschter Nebeneffekt war, daß mit dieser Weiterentwicklung des genossenschaftlichen Eigentums dessen Annäherung an die Form des Volkseigentums gefördert wurde. Die Ende der 60er Jahre angestrebten Stallkapazitäten wurden 1974 nochmals erhöht und im Ergebnis für die einzelnen Tierarten folgende Richtgrößen für den Neubau von Stallanlagen vorgegeben: Daneben entstanden aber auch Anlagen mit weit höheren Tierkonzentrationen als Volkseigene Kombinate für industrielle Mast (KIM), die — anders als die industriemäßigen Anlagen — in einem geschlossenen Produktionszyklus wirtschaften. Diese KIM sind in der VVB Industrielle Tierproduktion (ab 1. 1. 1984 VE Kombinat Industrielle Tierproduktion) zusammengeschlossen. Mit der Begründung, die industriemäßige Produktion erfordere den Einsatz von Maschinenkomplexen (Landtechnik), erfolgte mit dem Übergang zu den KAP — nach Bodenreform und Kollektivierung — eine dritte Neuordnung der Flur- und Schlageinteilung, um die leistungsfähigen Maschinensysteme auf möglichst großen Schlägen undifferenziert einsetzen zu können. Durch verstärkte Melioration, die Rodung von Hecken und Feldgehölzen sowie die Begradigung von Schlägen sollte insgesamt die „technologische Eignung der Böden“ verbessert werden. Züchtung und Forschung wurden darauf orientiert, für die industriemäßige Produktion geeignete Pflanzensorten und Tierrassen bereitzustellen. 3. Ergebnisse. Diese Zielsetzungen und die zu ihrer Erreichung ergriffenen Maßnahmen stimmten weitgehend mit den von den Klassikern des Marxismus-Leninismus entwickelten theoretisch-ideologischen Vorstellungen überein. Ihre Verwirklichung hat aber gleichzeitig eine Fülle neuer Probleme mit sich gebracht, die zu ihrer Lösung erneut besonderer agrarpolitischer Maßnahmen bedurft hätten. Diese mit der Industrialisierungskonzeption verbundenen Probleme und Schwierigkeiten fanden in jener Zeit jedoch kaum die notwendige Beachtung. Insbesondere wurde zuwenig in Rechnung gestellt, daß die Agrarproduktion ein biologischer und deswegen nur in engen Grenzen manipulierbarer Prozeß ist und die Pflanzenproduktion saisonabhängig verläuft (Arbeitsausgleich). Außerdem läßt sich die jeweils zu bewirtschaftende Fläche in ihrer räumlichen Ausdehnung nicht konzentrieren, d.h. entsprechend der zunehmenden Größe der zu bewirtschaftenden Schläge stiegen die innerbetrieblichen Transportentfernungen zur Beförderung von Personen und Gütern. Selbst bei den weitgehend flächenunabhängigen Zweigen der Landwirtschaft (vor allem bei der Tierproduktion, z.B. Schweinemast und Geflügelhaltung) führte ein höherer Transportaufwand zu Kostensteigerungen. Weiter mußte eine derart konzentrierte Tierhaltung zu zusätzlichen infrastrukturellen Aufwendungen führen und darüber hinaus erhebliche veterinärhygienische, seuchenprophylaktische und ökologische Probleme mit sich bringen. Die sich daraus ergebenden Folgekosten (zusammen mit den größeren Transportaufwendungen) übertreffen bis heute vielfach die bei der technischen Ausstattung von Großanlagen realisierbaren Kostensenkungen. Um dennoch den Nachweis einer ökonomischen Überlegenheit der aus vorwiegend gesellschaftspolitischen Gründen (z.B. Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Lebensweise der Arbeiterklasse, Abbau der Unterschiede zwischen Stadt und Land) begonnenen Industrialisierung zu erbringen, wurden jene Betriebe und Anlagen, die den agrarpolitischen Vorstellungen der SED von einer „industriell produzierenden Landwirtschaft“ am nächsten kamen, bevorzugt mit günstigen Krediten und Zuschüssen bedacht, mit neuen Maschinen und Saatgutsorten bzw. Konzentratfuttermitteln sowie besonders leistungsfähigen Zuchttieren beliefert. Außerdem wurden den industriemäßig arbeitenden Tierproduktionsanlagen höhere Erzeugnispreise zugestanden (Agrarpreissystem). Auf diese Weise gelang es in den ersten Jahren tatsächlich, in diesen Betrieben höhere Erträge und Rentabilitäten nachzuweisen, zumal weiterhin die verbesserten Ergebnisse aus den betriebsgrößenunabhängig wirkenden Intensivierungsfaktoren (Dünger, Pflanzenschutz, Züchtung) ebenfalls als Folge der Konzentration gewertet wurden. In dem Maße, in dem diese allgemeinen Intensivierungsfaktoren jedoch in allen Betrieben unabhängig von deren Größe wirksam werden konnten, wurden die Nachteile der forcierten Industrialisierung deutlich, ohne daß diese Erfahrungen jedoch zunächst die Konzentrationsbemühungen geschwächt hätten. Die Spezialisierung der Pflanzenproduktionsbetriebe (LPG [P] und VEG [P]) auf bestimmte Hauptkulturen und deren Trennung von den Betrieben der [S. 20]Tierproduktion führte ferner zu Arbeitsspitzen im Jahresablauf, die nur durch den Einsatz einer wachsenden Zahl „freiwilliger Helfer“ aus anderen Bevölkerungsgruppen (NVA, Schüler, Studenten, Hausfrauen) bewältigt werden konnten und können, während außerhalb der Saison und in den Wintermonaten eine Tendenz zur Unterbeschäftigung besteht, derentwegen ein Teil der in den Landwirtschaftsbetrieben Tätigen in andere Volkswirtschaftsbereiche delegiert werden muß (Forst, Straßenwinterdienst, Industriebetriebe). Zudem sind der Spezialisierung in der Pflanzenproduktion aus phytosanitären Gründen (Fruchtfolge) Grenzen gesetzt, sollen nicht Ertragsdepressionen entstehen. Schließlich erforderte die „Überwindung der unmittelbaren technologischen, organisatorischen und ökonomischen Verflechtung“ von Pflanzen- und Tierproduktion in einem Betrieb die Errichtung zusätzlicher Leitungsebenen sowohl innerhalb als insbesondere zwischen den spezialisierten Betrieben. Diese überbetrieblichen Koordinationsaufgaben werden von sog. Kooperationsräten wahrgenommen, die u.a. Art, Umfang und Zeitpunkt von Lieferungen bzw. Leistungen vereinbaren und Abrechnungsmodalitäten festlegen. IV. Neue Akzente in der Gegenwart Die Preissteigerungen für Energie, Getreide und Rohstoffe auf den Weltmärkten und innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) führten dazu, daß die geschilderten Nachteile der Industrialisierung der Landwirtschaft (Vervielfachung der Transportentfernungen und -entgelte, überhöhte Produktionskosten, stagnierende Erträge) auch von der SED nicht mehr geleugnet werden konnten. Eine Flucht in noch größere organisatorische Einheiten, wie sie die 1976 vorgestellten Agrar-Industrie-Vereinigungen (AIV) darstellten (sie sollten 30.000–40.000 ha LN zusammenfassen), bot jedenfalls keine überzeugende Problemlösung. Der Beginn einer Kurskorrektur in der A. der SED ist in der 1978 ergangenen Aufforderung zu sehen, der Modernisierung bereits bestehender Stallanlagen wieder mehr Aufmerksamkeit zu schenken. In der Folge wurden die übertriebenen Spezialisierungs- und Konzentrationsbestrebungen der frühen 70er Jahre Zug um Zug zurückgenommen. Die auf dem X. Parteitag der SED (1981), der 3. ZK-Tagung der SED (1981) und dem XII. Bauernkongreß (1982) erhobenen Forderungen nach einer verbesserten territorialen Organisation der Betriebe, nach der Verkleinerung der Schläge und nach einem besseren Zusammenwirken der Tier- und Pflanzenproduktionsbetriebe im „einheitlichen Reproduktionsprozeß“ sowie der Baustopp für die Errichtung neuer industriemäßiger Anlagen und die generelle Verminderung der bei Neubauten anzustrebenden Stallkapazitäten auf etwa 30 v.H. der noch 1974 vorgeschlagenen Größen, belegen die Bemühungen der SED, zumindest die extremen Auswüchse der Konzentration und Spezialisierung der 70er Jahre zu korrigieren. Die gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der A. der SED sind indes im Unterschied zu den verfehlten ökonomischen Zielen annähernd erreicht worden. Die auf eine Annäherung der Genossenschaftsbauern an die Arbeiterklasse ausgerichtete A. hat die in den 60er Jahren bestehenden Einkommensunterschiede zwischen Genossenschaftsmitgliedern und Arbeitern weitgehend aufgehoben (Einkommen). Die in den 70er Jahren vorhandenen Bestrebungen zur Einführung einheitlicher Lohnformen in der Landwirtschaft, d.h. die Entlohnung auch der Genossenschaftsbauern nach den im Rahmenkollektivvertrag (RKV) für Landarbeiter geltenden Regelungen, wurden Anfang der 80er Jahre jedoch nicht weiter verfolgt (Arbeitseinheit). Die mit steigenden Zuschüssen aus dem Staatshaushalt zur Sozialversicherung für Genossenschaftsbauern (1971 = 401 Mill. Mark; 1978 = 909 Mill. Mark) erreichte soziale Absicherung ist in Art und Umfang der von Landarbeitern in jeder Hinsicht vergleichbar. Ebenso wurde den Genossenschaftsbauern das für Arbeiter gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen garantiert. Nur noch in den Entlohnungsformen und den gewerkschaftlichen Vertretungen im Betrieb (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) bestehen weiterhin Unterschiede, nachdem mit den 1977 beschlossenen Musterstatuten für die LPG der Pflanzen- und Tierproduktion auch den Arbeitern und Angestellten das volle Stimmrecht in den Gremien der LPG zugestanden worden war und ihnen ebenfalls die vorher nur den Genossenschaftsbauern zugestandene Führung einer persönlichen ➝Hauswirtschaft ermöglicht wurde. Die seit dem X. Parteitag der SED in den Ausführungen maßgeblicher Politiker festzustellende Tendenz zur besonderen Betonung des „einheitlichen Reproduktionsprozesses“ von Tier- und Pflanzenproduktion und der besonderen Bedeutung der Kooperationsräte haben auf der 7. ZK-Tagung (1983) eine weitere Verstärkung erfahren, nachdem bereits das 1982 neugefaßte Gesetz über die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Gesetz) die Kooperation ausführlich behandelt hatte. Diese Äußerungen könnten den Versuch andeuten, unter Beibehaltung der juristischen Selbständigkeit der einzelnen Betriebe die in ihren ökonomischen Auswirkungen verhängnisvolle Spezialisierung der 70er Jahre auf einer höheren Ebene der Leitungs- und Planungshierarchie durch die Bildung ökonomisch (nicht flächenhaft) größerer Einheiten dadurch wieder aufzuheben, daß künftig ein „territorial organisierter“ Pflanzenproduktionsbetrieb gemeinsam mit den von ihm mit Futter versorgten 3–4 [S. 21]Tierproduktionsbetrieben als „Kooperation“ einem als eine Art Unternehmensleitung fungierenden Kooperationsrat untersteht. Landwirtschaft. Karl Hohmann Literaturangaben Zur Agrar- und Bündnispolitik der SED bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1977. Arbeiter und Bauern im Bündnis. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Sachse. Berlin (Ost): Dietz 1981. Hoell, G.: Die Agrarverhältnisse im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1980. (Lehrhefte: Politische Ökonomie des Sozialismus.) Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion. Grundprobleme der weiteren Intensivierung der landwirtschaftl. Produktion u. d. schrittweisen Übergangs zu industriemäßigen Produktionsmethoden. Berlin (Ost): Akademie-Verl. 1979. (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften der DDR. W 2.) Agrar-industrielle Kooperation in der Tierproduktion. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. Howitz u. J. Ilgner. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1981. Staatliche Leitung der Landwirtschaft in der DDR und der UdSSR. Autorenkoll. aus der DDR u. der UdSSR u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Lemcke, W.: Sozialistisches Eigentum in der Landwirtschaft der DDR. Berlin (Ost): 1980. (Thematische Information und Dokumentation. 16.) Lexikon — Recht der Landwirtschaft der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. R. Arlt. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1975. Industriemäßige Produktionsmethoden in der sozialistischen Landwirtschaft der DDR. Entwicklung und gesellschaftliche Organisation der Arbeitsteilung. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Groschhoff u. R. Heinrich. Berlin (Ost): Dietz 1976. <LI>Industriemäßige Tierproduktion-Grundlagen. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. K. Pilz. Berlin (Ost): Deutscher Landwirtschaftsverl. 1978. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 13–21 Agrar-Industrie-Vereinigung (AIV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarpreissystem

Agrarpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Theoretische Grundlagen Mit der Errichtung eines auf den Prinzipien des Marxismus-Leninismus beruhenden Wirtschaftssystems wurde nach 1945 in der SBZ/DDR auch die marxistisch-leninistische Agrartheorie in ihrer sowjetischen Ausformung für die praktische A. der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) verbindlich. Karl Marx war in der Begründung seiner Agrartheorie davon ausgegangen, daß in der…

DDR A-Z 1985

Außenwirtschaft und Außenhandel (1985)

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische Beziehungen, Spezialisierungs-, Investitions- und Kooperationsvorhaben, die Plankoordinierung mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), der Austausch von kommerziellen und nichtkommerziellen Dienstleistungen (Transport, Touristik u.a.), die auswärtigen Kreditbeziehungen und die Erschließung internationaler Märkte realisiert. Für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR gilt das Ah.-Monopol des sozialistischen Staates, das auch in Art. 9 Ziff. 5 der Verfassung von 1968 (unverändert i. d. F. vom 7. 10. 1974) staatsrechtlich fixiert wurde. Es bedeutet die Beherrschung der gesamten Aw.-Tätigkeit durch den sozialistischen Staat. In einer Planwirtschaft sozialistischen Typs erweisen sich Planung und Kontrolle auch dieses Wirtschaftssektors durch zentrale, damit beauf[S. 123]tragte Instanzen (Ministerium für Außenhandel [MAH]; Kammer für Außenhandel [KfA]; Außenhandelsbetriebe [AHB] usw.) als notwendig, wenn keine schwerwiegenden Störungen auf dem zentral geplanten Binnenmarkt auftreten sollen. Die Aw. kann ihrer funktionalen außenpolitischen Bedeutung für den sozialistischen Staat nur entsprechen, wenn ihre zentrale Lenkung gesichert ist. Das Aw.-Monopol umschließt das Valuta-, Transport- und Ah.-Monopol, das die staatliche Planung, Durchführung und Kontrolle des gesamten Ah. bedeutet. Damit sichert der sozialistische Staat zugleich die Übereinstimmung von Ah. und zentraler Volkswirtschaftsplanung, die Durchsetzung einer den Zielen seiner Außenpolitik dienenden und den binnenwirtschaftlichen Erfordernissen angepaßten Volkswirtschaftspolitik. In der DDR wird darüber hinaus betont, daß nur das Aw.- bzw. Ah.-Monopol unerwünschte Einflüsse des Weltmarktes von der eigenen Wirtschaft fernhalten könne. Trotz uneingeschränkter Beibehaltung des Aw.-Monopols ist in den letzten Jahren in der DDR eine stärkere Verlagerung außenwirtschaftlicher Funktionen auf zentral- und bezirksgeleitete Kombinate (157 bzw. 66) festzustellen, womit eine größere Flexibilität in der Aw.-Politik angestrebt wird. Die DDR ist vor allem aus zwei Gründen auf die außenwirtschaftliche Tätigkeit angewiesen. Einmal bedarf sie der Importe von Roh- und Brennstoffen, um die traditionell stark vertretene verarbeitende Industrie zu versorgen, zum anderen kann sie die Enge des Binnenmarktes, die die Herausbildung effizienter Produktionsstrukturen verhindert, überwinden. Die allseitig wachsenden Anforderungen an das Wirtschaftspotential haben zu einem Wandel auch der Aufgabenstellung der Aw. im volkswirtschaftlichen Leistungsprozeß geführt. War ursprünglich die Aw.-Tätigkeit mehr auf die Importseite fixiert, um hierüber vor allem binnenwirtschaftliche Engpässe infolge mangelnder Selbstversorgung, Flexibilität oder Unterplanerfüllung zu beseitigen (Lückenbüßerfunktion des Ah.), so erlangte im Zuge zunehmender Intensivierung des Wirtschaftsprozesses seit Mitte der 60er Jahre die Exportseite eine eigenständigere Position. Dieser kommt nicht mehr allein die Aufgabe zu, die zur Bezahlung der Importe notwendigen Devisen zu beschaffen. Vielmehr sollen vor allem über den Export das volkswirtschaftliche Wachstum und die volkswirtschaftliche Effektivität durch die Entwicklung führender Zweige und dynamischer Produktionsstrukturen, die Herabsetzung der Fondsintensität und die verbesserte Kapazitätsausnutzung stimuliert werden. Gegenwärtig, wird in der DDR die erreichte Intensität und Struktur der außenwirtschaftlichen Verflechtung jedoch immer noch als unbefriedigend angesehen. Die nominell hohe Steigerung der Ah.-Verflechtung pro Kopf der Bevölkerung von 2.319 Valuta-Mark im Jahr 1970 auf 7.174 Valuta-Mark im Jahr 1980 ist nicht zuletzt auf das in diesem Zeitraum um rd. 56 v.H. gestiegene Ah.-Preisniveau zurückzuführen. Als Ursache für die noch — etwa im Vergleich zu führenden westlichen Ah.-Ländern — geringe Verflechtung der DDR sind vor allem der schwergängige und für binnen- und außenwirtschaftliche Störungen anfällige Bilateralismus im Handelsverkehr, das lange Zeit für alle Länder des RGW typische Autarkiestreben (breites Produktionssortiment bis Ende der 60er Jahre!) und die starke Orientierung der Wirtschaftsbeziehungen auf die sozialistischen Länder mit einem überwiegend noch komplementären und für die DDR zuweilen ineffizienten Güteraustausch zu nennen. II. Außenwirtschaftspolitik Die Aw.-Politik ist sowohl der allgemeinen Wirtschafts- als auch der Außenpolitik untergeordnet. Neben dem bis Anfang der 70er Jahre wichtigsten politischen Ziel — gegenüber den Entwicklungsländern und westlichen Industriestaaten das Streben nach völkerrechtlicher Anerkennung zu unterstützen — kam ihr jedoch stets die wichtige wirtschaftliche Aufgabe zu, über den Import den volkswirtschaftlich notwendigen Bedarf an Investitions- und Verbrauchsgütern zu decken. Als Bestandteil der Wirtschaftspolitik der SED-Führung ist das Bemühen der Aw.-Politik seit Beginn der 70er Jahre eindeutig darauf gerichtet, die Aw.-Beziehungen zur Durchsetzung des „wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ zu intensivieren, d.h. die Aw.-Politik ist gegenwärtig vor allem Instrument der nationalen Wachstums- und Strukturpolitik. Nach den Bestimmungen des geltenden Fünfjahrplans (1981–1985) werden die Aw.-Beziehungen mit den Mitgliedsländern des RGW, insbesondere mit der UdSSR (siehe dazu Punkt VI.), als entscheidende Grundlage für die gesamten Aw.-Beziehungen der DDR betrachtet. Auf dieser Grundlage sollen die Beziehungen zu den Entwicklungsländern und den — im Plan an letzter Stelle genannten — westlichen Industriestaaten auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils weiterentwickelt werden. Die angestrebten Formen praktischer außenwirtschaftlicher Tätigkeit sind gegenüber den einzelnen politisch-geographischen Regionen von unterschiedlicher Art. Mit den westlichen Industrie- und den Entwicklungsländern werden vor allem langfristige Handels- und Zahlungsabkommen abgeschlossen; lediglich mit ausgewählten nichtsozialistischen Schwerpunktländern bzw. „progressiven“ Entwicklungsländern sollen „vorteilhafte Kooperationsbeziehungen“, fixiert durch Rahmenkooperationsabkommen und Kooperationsverträge auf betrieblicher Ebene, entwickelt werden. Das Hauptgewicht [S. 124]bei der Gestaltung der Wirtschaftsbeziehungen zum RGW liegt auch weiterhin bei den bilateralen Abkommen über Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Neben diesen traditionellen außenwirtschaftlichen Verkehrsformen ist seit Beginn der 70er Jahre das Bemühen um den Abschluß von Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im Bereich von Wissenschaft, Technik und Produktion und die im „Komplexprogramm“ vorgesehene zwei- und mehrseitige Plankoordinierung aller RGW-Länder, einschließlich des „Fünfjahrplans der mehrseitigen Integrationsmaßnahmen für die Jahre 1976–1980“ und des „Programms für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne für den Zeitraum 1986–1990“, stark in den Vordergrund gerückt. Besonders seit den weltweiten Rohstoffpreisverteuerungen hat die DDR ein starkes Interesse, ihre Rohstoff-, Brennstoff- und Energiebasis im RGW weiterzuentwickeln. Die im Plan 1981–1985 enthaltenen Mittel an Investitionsbeteiligungen im RGW sind vornehmlich für diesen Zweck vorgesehen. Die DDR gilt innerhalb des RGW als engagierter Befürworter der sozialistischen Integration. Die wirtschaftlichen Aktivitäten gegenüber den westlichen Industriestaaten führten unter anderem zum Abschluß von Handelsabkommen, die bis 1973 bzw. 1974 auf Kammer- oder Bankebene bzw. auf der Ebene des Amtes für Außenwirtschaftsbeziehungen und danach auf Regierungsebene wirksam wurden. Langfristige bilaterale Regierungsabkommen, die z. T. über mehrere Jahre laufen (in der Regel „Verträge über wissenschaftliche, technische und industrielle Zusammenarbeit“), konnten seit 1969 mit Frankreich, Italien, Finnland, Island, Großbritannien, Österreich, Japan, Australien, Schweden, den Niederlanden, Belgien und Dänemark (in dieser Reihenfolge) geschlossen werden. Darüber hinaus wurden die Westbeziehungen durch die Einrichtung staatlicher Handelsvertretungen, Niederlassungen und Servicestellen der Außenhandelsbetriebe (AHB) sowie durch die Teilnahme an international bedeutsamen Ausstellungen und Messen intensiviert, an denen die DDR 1980 in 111 (1976: 168) Fällen beteiligt war. Dieser Rückgang gegenüber den Vorjahren ist nicht als Abwendung vom Markt, sondern als Schwerpunktbildung anzusehen. Zu den vielfältigen außenwirtschaftlichen Beziehungen der DDR mit Staaten der westlichen Hemisphäre läßt sich zusammenfassend feststellen, daß sie ein wirtschaftlich bedeutendes Element der gesamten Aw.-Beziehungen sind, da die DDR auf diese Weise technologisches Know-how und eine Reihe von Engpaßgütern (u.a. Lebensmittel und Lebensmittelrohstoffe) beziehen kann. Der Westhandel ist aufgrund dieser Entwicklung gegenwärtig von einem hohen Importüberschuß auf seiten der DDR gekennzeichnet, der jedoch langsam abgebaut wird. Auch die Wirtschaftsbeziehungen mit den kommunistisch regierten Staaten, vor allem den RGW-Mitgliedern, beruhen auf dem Abschluß von Abkommen über den Warenaustausch und Zahlungsverkehr. Diese mit den sozialistischen Ländern geschlossenen Handelsverträge sind der Laufzeit der langfristigen Perspektivpläne (1976–1980, 1981–1985) angepaßt und werden innerhalb des RGW zur Zeit noch bilateral koordiniert. Darüber hinaus ist von der DDR eine Vielzahl von zwei- und mehrseitigen Kooperations- und Spezialisierungsabkommen im RGW geschlossen worden. Die Integrationspolitik der DDR in und gegenüber dem RGW zeigt sich u.a. darin, daß sie, im Rahmen der Produktionsspezialisierung, die Fertigung wichtiger Erzeugnisse zugunsten anderer RGW-Länder eingestellt hat. Hervorzuheben ist die Einstellung der Flugzeugproduktion (bereits seit Anfang der 50er Jahre), von Bereichen des Lokomotiv-, des Straßenbahnwagen-, Webmaschinen-, Elektrogabelstapler-, Traktoren- und Omnibusbaus. Das mit der ČSSR geplante Spezialisierungsgroßprojekt einer gemeinsamen Pkw-Produktion scheiterte vor allem an Finanzierungsschwierigkeiten und an nationalen Unabhängigkeitserwägungen. Multi- und bilaterale Großprojekte im RGW, an denen die DDR beteiligt ist, wie die Erdgas-Transit-Leitung „Nordlicht“, der Bau eines Zellstoffkombinats in Sibirien, einer Olefinproduktions- und -verarbeitungsanlage in der ČSSR, eines metallurgischen Kombinats in der UdSSR (Iljimsk-Kursk) usw. deuten jedoch auf eine stärkere Einbindung der DDR in die östliche Wirtschaftsregion hin (Internationale ➝Wirtschaftsverträge). III. Die Organisation der Außenwirtschaft Mit dem sich allmählich vollziehenden Übergang zur verstärkten Nutzung intensiver Wachstumsfaktoren und mit der Einführung des NÖSPL bzw. des ÖSS in der DDR wurde auch das bestehende System der Aw. reformiert (Wirtschaft). Im Rahmen der bis etwa zum VI. Parteitag der SED (1963) praktizierten Aw.-Politik wurde der außenwirtschaftliche Bereich monetär und organisatorisch vom binnenwirtschaftlichen derart getrennt, daß die Industriebetriebe zu Binnenpreisen fakturierten und den Ah.-Betrieben nahezu ausschließlich der Kontakt mit den Außenmärkten überlassen wurde. Hauptanliegen der damaligen Reformmaßnahmen war es nun, diese Trennung bei grundsätzlicher Beibehaltung des Aw.-Monopols zu überwinden. Zur Durchsetzung dieses Monopols ist eine Reihe von Organisationen und Institutionen notwendig, deren Funktionen sich z. T. im Laufe der Änderungen am Aw.-System gewandelt haben. Das zentrale Organ ist das Ministerium für Außenhandel [S. 125](MAH) — bis 31. 12. 1973 Ministerium für Außenwirtschaft —, das im Auftrage des Ministerrates die Gesamtinteressen des Staates auf dem Gebiete der Aw. wahrzunehmen hat (VO Außenhandel GBl. I, Nr. 35, 1976) und dem eine Reihe von Ah.-Organen untergeordnet ist. Laut Statut des Ministeriums für Außenwirtschaft vom 9. 8. 1973 (GBl. I, Nr. 41, 1973) sind dies: die Handelsvertretungen und handelspolitischen Abteilungen der DDR in anderen Staaten, die Ah.-Betriebe (soweit sie nicht von VVB, Kombinaten oder Industrieministerien angeleitet werden), die Kammer für Außenhandel (KfA), die Zollverwaltung (Zollwesen), der VEB Leipziger Messeamt (Leipziger Messe), die Außenhandelswerbegesellschaft mbH, das Amt für Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR, das Zentrum für Information und Dokumentation der Außenwirtschaft, das Forschungsinstitut beim Ministerium für Außenhandel und die Fachschule für Außenwirtschaft „Joseph Orlopp“. Die Ende der 60er Jahre geplanten Reformmaßnahmen des Aw.-Systems sollten das Aw.-Monopol effektiver gestalten. Im organisatorischen Bereich sollten die AHB den Charakter von Verkaufsorganen einzelner oder mehrerer VVB, Kombinate oder VEB erhalten. Diese Maßnahmen ließen sich aufgrund der befürchteten Aufweichung des Aw.-Monopols jedoch nicht realisieren. Erst gegen Ende der 70er Jahre gab es Auflockerungen im Aw.-System, die die bis dahin dominierende Position der zentral vom MAH angeleiteten AHB relativierte. Die Hauptform des gegenwärtigen AHB ist der juristisch selbständige, dem Kombinat bzw. Industrieministerium und dem MAH doppelt unterstellte Betrieb. Nach Vorstellung der DDR-Wirtschaftsorganisatoren entstehen mit der Einordnung der Exporte und Importe in die Verantwortung der Kombinate günstigere Bedingungen für die Steigerung vor allem des Exports. Tätigkeiten, die vorher vornehmlich in den Bereich der AHB gehörten, werden nun von AHB und vom Kombinat gemeinsam durchgeführt. Hierzu gehören Markt- und Preisarbeit, internationale Spezialisierung und Kooperation und Weiterentwicklung von Erzeugnissen, Gestaltung der äußeren Absatz- und Bezugsorganisation, Entsendung von Fachkräften ins Ausland, Sicherung der Ersatzteilversorgung und Durchführung des Kundendienstes. Der Beitrag der Kombinate zur Lösung der außenwirtschaftlichen Aufgaben soll auch in der wirtschaftlichen Rechnungsführung wirksam gemacht werden. Den Kombinaten werden schrittweise staatliche Aufgaben und Auflagen für Valutaeinnahmen übergeben. Für mehr Valutaeinnahmen bzw. deren Sicherung sind neben Auslieferung und Produktion von Exportwaren die Generaldirektoren der Kombinate verantwortlich. Das Betriebsergebnis der den Kombinaten zugeordneten AHB wird jetzt in das einheitliche Betriebsergebnis der Kombinate einbezogen. Das einheitliche Betriebsergebnis als Summe der Erlöse aus abgesetzter Warenproduktion und von Exportstimulierungsmitteln ist bereits Ende der 60er Jahre eingeführt worden. Die Einbindung der Kombinate in den Aw.-Prozeß geht soweit, daß die Generaldirektoren die erwirtschafteten Exportgewinne für die Finanzierung der bei einzelnen Betrieben entstandenen Exportverluste einzusetzen haben. Nach wie vor schließen die AHB sogenannte Exportkommissionsverträge mit den jeweiligen Exportbetrieben ab. Die Geschäfte der AHB erfolgen damit im eigenen Namen, aber auf Rechnung der Kombinate bzw. des Exportbetriebes. Die AHB arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und erhalten für ihre Tätigkeit eine Handelsspanne. Die Eigengeschäftstätigkeit von Exportbetrieben ist erweitert worden. Nachdem bis 1976 die Exporteigengeschäfte an Bedeutung verloren hatten, wurde ab 1978 die Eigengeschäftstätigkeit wieder belebt. Sie erstreckt sich unter bestimmten Umständen (vor allem Ersatzteilbeschaffung) auch auf die Importseite. Einem Kombinatsbetrieb darf die Eigengeschäftstätigkeit nur vom AHB übertragen werden. Die Zahl der ursprünglich rd. 30 AHB hat sich bis zum Jahre 1982 auf 60 AHB, davon der größte Teil kombinatseigen, erhöht (ohne Dienstleistungs- und Vertretergesellschaften). Im Bereich der Planung und Leitung der Aw. ist im Zuge der Reformen der 60er Jahre die Mengen- durch die kombinierte Wert-Mengenplanung abgelöst worden, wobei der Wertaspekt deutlich in den Vordergrund tritt, obwohl Valutaanrechte für Exportbetriebe seit Beginn der 70er Jahre nicht mehr eingeräumt werden. Die nachfolgend aufgeführten Kennziffern sind von den Betrieben zu berücksichtigen: Ex- und Importe in Mark und Valuta-Mark nach Wirtschafts- und Währungsgebieten und zu Betriebspreisen bzw. Importpreisen, fob, nach sozialistischem und nichtsozialistischem Wirtschaftsgebiet (SW und NSW). Das sozialistische Wirtschaftsgebiet wird planerisch weiter in Export in die Sowjetunion und andere sozialistische Länder gegliedert, das nichtsozialistische je nach Export- (Devisenländer, Verrechnungsverkehr, Bundesrepublik Deutschland, Berlin [West]) und Importtätigkeit (Planung wie Export, nur in VM und Importabgabepreis). Der Ex- und Import wichtiger Erzeugnisse ist in Mark (SW) und VM (NSW) sowie in Mengeneinheiten zu planen. In die Planung gehen auch Waren für Kompensationsgeschäfte ein. Wirtschaftspolitisch richtet sich die Planung auf eine stärkere Ablösung von Importen (u.a. aus dem NSW) und auf eine forcierte Exporttätigkeit. Der Gesamtcharakter der Aw.-Organisation in den 80er Jahren ist durch eine im Vergleich zum Vorjahrzehnt aufgelockerte Gestaltung des Ah.-Monopols gekennzeichnet. Zwar bleibt nach wie vor die [S. 126]Kontrolle über das MAH, doch steht dem die gestärkte Kompetenz der Kombinate, der Fachministerien und der bezirksgeleiteten Industrie entgegen. So werden wichtige ökonomische Grundparameter wie Preis und Menge von den Kombinaten festgelegt bzw. entscheidend mitgestaltet. Der „klassische“ AHB behält seine Existenzberechtigung dort, wo das Verkaufsprogramm heterogen und von einer Vielzahl von Produzenten gestaltet wird. Die von E. Honecker geforderte organische Verbindung von Produktion und Absatz im In- und Ausland durch Kombinate ist erst noch zu schaffen, nicht zuletzt wegen der Abgrenzungsprobleme zwischen Industrie und Ah. und dem durch die Planwirtschaft gegebenen Erfordernis, das Ah.-Monopol beizubehalten. IV. Entwicklung des Außenhandels Eine hinreichend spezifizierte Aufstellung in der statistischen Berichterstattung der DDR ist weder über die gesamte außenwirtschaftliche noch über die nach Ländern gegliederte Warenstruktur bekannt. Ferner werden weder Zahlungsbilanzen noch — außer der Handelsbilanz — deren Teilbilanzen veröffentlicht. Es ist darüber hinaus unmöglich, die exakte Ah.-Verflechtung (Anteil der Ex- und Importe am Nationaleinkommen) zu ermitteln, da die Valuta-Mark (VM) eine Verrechnungsgröße darstellt, deren Umrechnungsverhältnis zu den Ex- und Importbinnenpreisen nicht bekanntgegeben wird. Seit 1970 ist das Nationaleinkommen (in vergleichbaren Preisen) um 59 v.H., der Ah.-Umsatz jedoch um rd. 303 v.H. (vgl. Tabelle 1) gestiegen; daraus kann eine zunehmende Ah.-Verflechtung der Wirtschaft der DDR abgelesen werden. Während der Ah.-Umsatz bis Ende der 60er Jahre real noch schneller als nominal stieg, haben die nominalen Wachstumsraten seit Anfang der 70er Jahre schneller als die realen zugenommen. Seit 1970 stieg das Ah.-Preisniveau insgesamt um 56 v.H., wobei sich die Exportpreise langsamer als die Importpreise erhöhten. Dadurch verschlechterten sich die realen Austauschverhältnisse — die terms of trade — im Ah. der DDR. Während die Handelsbilanz in den 60er Jahren überwiegend aktiv gestaltet werden konnte, so daß sich bis einschließlich 1972 ein kumulierter Handelsbilanzüberschuß von 6,8 Mrd. VM ergab, mußte die DDR von 1973 an in jedem Jahr Handelsbilanzdefizite hinnehmen. Diese Defizite sind zunächst durch eine Passivierung der Handelsbeziehungen mit westlichen Ländern entstanden. Sie wurden jedoch von 1975 an in erster Linie durch die Handelsbeziehungen mit der Sowjetunion verursacht. Allein im Zeitraum 1973–1976 bildete sich ein kumuliertes Handelsbilanzdefizit in Höhe von insgesamt 14,855 Mrd. VM (Basis: laufende Preise), von 1976 bis 1980 erhöhte es sich auf rund 29 Mrd. VM, allein gegenüber der Sowjetunion auf 10 Mrd. VM. Damit einhergehend wuchsen auch die Gesamtverbindlichkeiten gegenüber westlichen Ländern stark an (bis 1981 knapp 10 Mrd. US-$). Obwohl der Ah. — auch nach den Wirtschaftsreformen — über das Ah.-Monopol der DDR gelenkt wird, konnte er in der Vergangenheit nicht immer planmäßig entwickelt werden. So sind zwar die in den langfristigen Perspektivplänen vorgesehenen Umsatzvolumina meist erreicht worden, jedoch nicht immer die Jahrplanvorgaben und die angestrebten Ex- und Importrelationen. Das gilt sowohl für den abgebrochenen Siebenjahrplan (1959–1965), in dessen Zeitraum die Exporte um 60 v.H. (Plan 86 v.H.) und die Importe um 65 v.H. (Plan 57 v.H.) gestiegen waren, als auch für den abgelaufenen Fünfjahrplan für die Jahre 1971–1975. Einem Soll in Höhe von 160–170 v.H. stand ein Ist in Höhe von 186 v.H. gegenüber; dabei waren die über den Exportsteigerungen liegenden Importerhöhungen möglicherweise nicht eingeplant. Aus den Jahrplan- und -ergebnisdaten für 1976–1980 ist zu schließen, daß der Umsatzzuwachs von 61,5 v.H. unterhalb der Planvorgabe lag. V. Entwicklung der Waren- und Länderstruktur Die Warenstruktur des Ah. der DDR entspricht der einer hochentwickelten Volkswirtschaft (siehe Tabelle 2). Sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen dominieren Maschinen, Ausrüstungen und Transportmittel. Von geringerer Bedeutung sind bei den Exporten die Rohstoffe und Halbfabrikate; die Rohstoffabhängigkeit der DDR ist an dem [S. 127]hohen Importanteil dieser Warengruppe ablesbar. Die Gruppe der industriellen Konsumgüter und die der chemischen Erzeugnisse haben einen beachtlichen Exportwert erreicht. Die Warenstruktur im Handel mit den OECD-Ländern unterlag seit 1960 einem deutlich erkennbaren Wandel. Auf der Ausfuhrseite ist der gestiegene Anteil der Investitionsgüter und der immer noch hohe Anteil der Grundstoffe/Produktionsgüter hervorzuheben, der in etwa dem volkswirtschaftlichen Produktionsprofil entspricht. Auf der Einfuhrseite vollzogen sich mit der Zunahme des Investitionsgüteranteils und der Abnahme des Anteils der landwirtschaftlichen und Ernährungsgüter die deutlichsten Änderungen, die einen Funktionswandel im Westhandel der DDR signalisieren. Seine Funktion als „Lückenbüßer“ — vor allem bei Konsumgütern — ist zugunsten der Rolle eines Wachstums- und Produktivitätsfaktors aufgegeben worden. Die regionale Ah.-Entwicklung in den Jahren zwischen 1960 und 1980 ist besonders durch einen schnell anwachsenden Westhandel (+ 745 v.H.) und einen wesentlich geringeren Anstieg des Handels mit den sozialistischen Staaten gekennzeichnet (+ 478 v.H.). Diese Entwicklung ist Ausdruck des Strebens der Staatsführung der DDR, über den Westhandel den Bedarf an hochproduktiven Industrieanlagen und technisch-organisatorischem Know-how zu decken. Seit dem Anstieg der Rohstoffpreise im Jahre 1973, dem sich vergrößernden Defizit im Westhandel und einer daraus resultierenden restriktiven Einfuhrpolitik hat sich auch die Dynamik des Osthandels der DDR an die ihres Westhandels angepaßt. Daneben ist — preisbedingt — der Handel mit den Entwicklungsländern seit 1973 schnell angestiegen. Die Regionalstruktur des Ah. der DDR ist von einem hohen Anteil der sozialistischen Länder gekennzeichnet, der bis zu den starken Preisanhebungen im RGW im Jahre 1975 langsam abgenommen hatte. Bis zu diesem Zeitpunkt stieg der Anteil des Westhandels — zu laufenden Preisen bewertet — kontinuierlich an. Der relativ bescheidene Anteil des Handels mit den Entwicklungsländern in den 60er Jahren konnte auch in den 70er Jahren nicht wesentlich vergrößert werden, obwohl er absolut seit etwa 1974 rasch angewachsen ist. VI. Besondere Bindungen an die UdSSR Mit keinem anderen Land des RGW ist die wirtschaftliche Verflechtung der DDR so eng wie mit der UdSSR. 1981 wickelte die DDR rd. 38 v.H. des Ah. [S. 128]— das entspricht rd. 9,7 v.H. des Ah. der Sowjetunion — mit der UdSSR ab. Die Sowjetunion ist damit auch auf wirtschaftlichem Gebiet der wichtigste Partner der DDR. Diese Entwicklung erklärt sich aus der Tatsache, daß die UdSSR als Folge der Kriegsereignisse maßgeblich die Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik sowie den Aufbau, die Besetzung und die Organisation des gesamten Staatsapparates einschließlich des Wirtschaftssystems der DDR bestimmt hat und auf diesem Wege auch eine enge wirtschaftliche Bindung zwischen beiden Staaten herbeiführte. Gegenwärtig — vor allem nach Abschluß des Freundschaftsvertrages zwischen beiden Staaten im Oktober 1975 — gilt für die Parteiführung der DDR das Bekenntnis in der Direktive zum X. Parteitag der SED (1981): „Eine entscheidende Voraussetzung für die weitere stabile ökonomische und soziale Entwicklung in der DDR bildet die zielstrebige Vertiefung der sozialistischen ökonomischen Integration mit der UdSSR und den anderen Bruderländern des RGW.“ (Protokoll des X. Parteitages …, Berlin [Ost] 1981, 2. Bd., S. 297). Der Außenhandel mit der UdSSR ist nach wie vor sehr hoch und weist, da wohl die UdSSR ihre Außenwirtschaftsaktivitäten verstärkt auch mit westlichen Ländern abwickelt, wertmäßig steigende Tendenz auf (vgl. Tabelle 5). Seit 1950 entwickelte sich der Handel DDR-UdSSR wie folgt: Die Warenstruktur des Ah. ist — obwohl Veränderungen zu beobachten sind — noch überwiegend komplementärer Natur. In ihrer wirtschaftlich bedeutendsten Funktion als Rohstofflieferant deckt die UdSSR den Importbedarf der DDR mit ca. 90 v.H. bei Baumwolle, Erdöl, Eisenerz, Buntmetallen und Holz, mit 80 v.H. bei Walzstahl und Blechen. Auch gegenüber der Sowjetunion wurde die DDR ihrem Ruf als größter Investitionsgüterlieferant des RGW gerecht: rund ein Viertel des gesamten Maschinen- und Ausrüstungsimports der Sowjetunion kommt gegenwärtig aus der DDR. Die herausragende Rolle der Investitionsgüterlieferungen der DDR kommt auch in dem hohen Anteil von rd. 70 v.H. an der Gesamtausfuhr der DDR in die UdSSR zum Ausdruck, dem ein Wert von 20 v.H. auf der Einfuhrseite gegenübersteht (1980). Bei den Einfuhren der DDR dominieren die Grundstoffe und Produktionsgüter mit einem Wert von rd. 50 v.H. Das für den Fünfjahreszeitraum 1981–1985 geschlossene Handelsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR ist auf eine Verbesserung der Warenstruktur gerichtet, wenn auch die starken Rohstoffsicherungsinteressen der DDR nicht zu verkennen sind. Das Abkommen sieht vor, ein — preisbereinigtes — Volumen von über 48 Mrd. Rubel im Fünfjahrplan[S. 129]zeitraum abzuwickeln. Die ursprünglich geplante Steigerung des Handels um 40 v.H. 1985 gegenüber 1980 wird wahrscheinlich überboten werden, da die bislang realisierten Steigerungsraten über den Planansätzen liegen. Hauptlieferposten der DDR sind Schiffe, Schienenfahrzeuge, Landmaschinen, Werkzeugmaschinen, Hebe- und Fördermittel, Ausrüstungen für die chemische Industrie, bei Konsumgütern: Bekleidung, Möbel und Haushaltswaren. Hauptposten der UdSSR sind Pkws, Roh- und Grundstoffe wie Erdöl, Erdgas, Steinkohle, Walzstahl, Zellstoff, Baumwolle, Aluminium, Schnittholz, Papier, Getreide. Nicht gesichert ist die ursprünglich zugesagte Liefermenge von 19 Mill.~t Erdöl pro Jahr. Eine verminderte Lieferung wäre mit erheblichen Preissteigerungen verbunden, die den finanziellen Spielraum der DDR weiter einengen würden. Neben Handelsabkommen, welche die Grundlage für den Austausch von Waren und Dienstleistungen bilden, treten in zunehmendem Maße andere Formen wirtschaftlicher Zusammenarbeit, welche die Verflechtung der beiden Volkswirtschaften intensivieren sollen. So sind seit 1964 zahlreiche Regierungs- und Ministerabkommen über Forschungs- und Produktionskooperation zur Spezialisierung und langfristigen Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen vor allem auf dem Gebiet der Rohstoffversorgung und der Entwicklung und Lieferung „entscheidender Industrieerzeugnisse“ abgeschlossen worden — davon mehr als die Hälfte seit dem VIII. Parteitag der SED (1971). Seit 1967 werden — als eine besondere Art der Zusammenarbeit — „Direktbeziehungen“, die abrechnungspflichtige Arbeitspläne einschließen, zwischen den Industrieministerien, anderen zentralen staatlichen Organen und Kombinaten der DDR und der UdSSR gepflegt. Um die engen Bindungen noch weiter zu vertiefen, wird die Angleichung der Planungssysteme beider Länder vorangetrieben. Dabei soll sowohl die Planung der Investitionen, des Arbeitsvermögens, der materiell-technischen Versorgung und des Ah. als auch der Aufbau des Kennziffersystems und die Untergliederung der Jahres-, Fünfjahr- und Perspektivpläne weitgehend abgestimmt werden. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern ist die im März 1966 auf der Grundlage des (1975 völlig neugefaßten; GBl. II, S. 238) „Vertrages über Freundschaft, gegenseitigen Beistand und Zusammenarbeit zwischen der DDR und der UdSSR“ (12. 6. 1964) gebildete „Paritätische Regierungskommission für ökonomische und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit DDR-UdSSR“ (PRK). Die DDR wird gegenwärtig von G. Schürer (SED), stellv. Vors. des Ministerrats und Vors. der Staatlichen Plankommission der DDR, die UdSSR von N. A. Tichonow, Ministerratsvorsitzender der Sowjetunion, vertreten. Abwechselnd finden in beiden Staaten wenigstens 2 Tagungen pro Jahr statt, denen ein jeweils abgestimmter Arbeitsplan zugrunde liegt. Die wichtigsten Aufgaben der Kommission sind: Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit (vor allem in den sog. Wachstumsbranchen); Koordinierung der Volkswirtschaftspläne, insbesondere der Fünfjahrpläne; Erarbeitung von Entwicklungsprognosen; Zusammenarbeit zwischen Planungsorganen, Ministerien und Institutionen; Aufnahme von „Direktbeziehungen“; Koordinierung und Kooperation der Tätigkeit der wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen; Vertiefung der Kooperation und Spezialisierung gemäß dem beiderseitigen Programm bis 1990. Bis Mitte 1982 tagte die Kommission 30mal. Auf der 30. Tagung wurden 16 Abkommen geschlossen. Das wohl bedeutendste betrifft die Errichtung einer Eisenbahnfährverbindung zwischen den Häfen Saßnitz und Klaipeda in der Litauischen SSR. Diese Linie hat den Vorzug vor der Errichtung einer Verbindung aus der Bundesrepublik Deutschland (Lübeck oder Kiel) in die Sowjetunion erhalten. Der Fährverkehr auf der neuen Linie soll im Jahre 1986 aufgenommen werden. Einen Schwerpunkt der Tagung stellte die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Energiewirtschaft dar. Die gemeinsame Nutzung der Braunkohletechnologie soll vorangetrieben werden. Generell sind eine Reihe von Maßnahmen darauf gerichtet, die Erzeugnisqualität von Investitions- und Konsumgütern zu verbessern. Ob die DDR — vor allem was die geforderten Rohstoffpreise und die Qualität der von der UdSSR gelieferten Waren betrifft — ökonomisch von der UdSSR übervorteilt wird, läßt sich nicht eindeutig klären. Die tatsächliche Preisentwicklung bei Ex- und Importen Ende der 60er Jahre zeigt eine Verbesserung der terms of trade für die DDR, was die Behauptung von einer Preisausbeutung nicht stützt. Ferner macht die immer stärker werdende wirtschaftliche Position der DDR gegenüber der UdSSR derartige Praktiken, zumindest in der jüngeren Vergangenheit, nicht sehr wahrscheinlich. Wichtiger Grund hierfür ist, daß die UdSSR inzwischen in manchen Industriezweigen (Schiffsantriebe, Werkzeugmaschinen, Rechenmaschinen) in großem Umfang auf Importe aus der DDR angewiesen sein dürfte. Angesichts der hohen Kosten bei Förderung und Transport der sowjetischen Rohstoffe drängt die UdSSR seit Anfang der 60er Jahre jedoch darauf, von der DDR, wie auch von anderen Rohstoffbezugsländern im RGW, einen finanziellen und materiellen Kostenbeitrag zu erhalten. Ein derartiger Beitrag wird seitdem von der DDR in Form von Investitionsbeteiligungen auch geleistet. Insgesamt waren hierfür im Zeitraum 1976–1980 8 Mrd. Mark vorgesehen. [S. 130]Die neuerliche Verschlechterung der terms of trade gegenüber der Sowjetunion ist im wesentlichen auf die stark angestiegenen Rohstoffpreise, vor allem für Erdöl, zurückzuführen. Die Gründe für das Handelsbilanzdefizit gegenüber der Sowjetunion in Höhe von 1,7 Mrd. VM sind vor allem hier zu suchen. Gegenwärtig (1980) hat die DDR für 19 Mill. Tonnen Erdöl (incl. Erzeugnisse) 1,42 Mrd. Rubel zu zahlen. Aufgrund von Investitionsbeteiligungen im RGW verfügte die DDR bis 1980 über ein Sonderkontingent in Höhe von rd. 5 Mill. Tonnen zu einem günstigen Preis in Höhe von 15 Rubel je Tonne Erdöl. Der Wegfall dieses Vorteils sowie die laufenden Preisanpassungen im RGW könnten zu mehr als einer Verdoppelung der Erdölrechnung der DDR führen. Das DIW schätzt für 1985 einen Tonnenpreis von gut 170 gegenüber 65 Transfer-Rubel im Jahre 1980. Dieser läge allerdings nach wie vor unter dem Weltmarktpreis, nach DDR-Angaben waren es in der Vergangenheit 40 bis 50 v.H. VII. Außenhandelspreise und Verrechnungsverkehr Die Preisbildung im Ah. wird in Ermangelung eigener Bewertungsmaßstäbe im sozialistischen System überwiegend nach den auf den „internationalen Märkten“ herrschenden Preisen (Weltmarktpreisen) vorgenommen. Diese bilden unter Berücksichtigung verschiedener ökonomischer Faktoren (Angebot und Nachfrage, Lieferfristen, Bestellmenge, Rabatte usw.) die Basis für die zwischen den Wirtschaftspartnern stattfindenden Preisverhandlungen, deren Ergebnis in der Regel in ausländischer Währung festgelegt und danach in Valuta-Mark bzw. Binnenwährung umgerechnet wird. Die Umrechnung der Ah.- in Binnenpreise erfolgt beim Warenimport nach festgelegten Umrechnungskursen: Die Kurse richten sich nach dem Umfang des Warenexports, der notwendig ist, um die zur Einfuhr benötigten Devisen zu beschaffen. Bei Exportwaren werden die Differenzen zwischen Ah.- und Binnenpreisen, die auch durch die Richtungskoeffizienten beeinflußt werden können, in die finanziellen Ergebnisse der Produzenten eingerechnet (Exportpreis). Die Preisbildung anhand der Weltmarktpreise erfolgt [S. 131]sowohl im Handel mit westlichen kapitalistischen Ländern als auch mit den RGW-Mitgliedsländern und anderen sozialistischen Volkswirtschaften sowie den Entwicklungsländern. Innerhalb des RGW stellt die Preisgestaltung im Intrablockhandel ein vieldiskutiertes Problem dar, das vor allem aufgrund der Besonderheiten des sozialistischen Systems bis heute keiner Lösung zugeführt werden konnte. Im Komplexprogramm von 1971 war vorgesehen, von den gegenwärtig gültigen Preisbildungsprinzipien im gegenseitigen Handel auszugehen, d.h. die Preise auf der Grundlage der Weltmarktpreise „vom schädlichen Einfluß der konjunkturellen Faktoren des kapitalistischen Marktes bereinigt“ festzulegen, gleichzeitig aber „das Problem der Vervollkommnung des Außenhandelspreissystems gründlich zu analysieren“. Um die andauernde Abhängigkeit von den „kapitalistischen“ Weltmarktpreisen zu verringern bzw. ganz zu vermeiden, ist deshalb häufig vorgeschlagen worden (z.B. J. Arojo, M. Sawow), eine eigene — weltmarktpreisunabhängige — Preisbasis für die sozialistischen Länder zu schaffen. Dies scheiterte jedoch bisher in Ermangelung brauchbarer, theoretisch fundierter Preisbildungskriterien. So kann ein Preissystem, das von den Kostenstrukturen der RGW-Länder ausgeht, deshalb keine Alternative sein, da diese Strukturen als Ausdruck staatlicher Politik ein viel zu weit reichendes Spektrum der Abweichung vom tatsächlichen Wert dieser Güter aufweisen. Eine Modifizierung des bestehenden Preissystems wird jedoch für notwendig erachtet, da sich herausstellte, daß die mengen- und wertmäßige Abstimmung der Pläne innerhalb des RGW häufig unabhängig voneinander erfolgte, die Entwicklung neuer Formen der Zusammenarbeit (gemeinsame Investitionen, Betriebe, Austausch wissenschaftlicher Leistungen usw.) es vielfach nicht mehr möglich machte, vergleichbare Preise der Hauptwarenmärkte zu ermitteln und die Langfristigkeit der Planung neue Anforderungen an Stabilität und Anpassungsfähigkeit der RGW-(Plan-)Preise stellte. So sollen zur Förderung von Kooperation und Spezialisierung „wissenschaftlich begründete Preisprognosen“ erarbeitet werden, für die nicht nur der nationale Ist-Aufwand, sondern vor allem „internationale Wertgrößen“ (einschließlich der Berücksichtigung der Währungskurse; Währung/Währungspolitik, III. A.) die Basis bilden sollen. Da eine eigene weltmarktpreisunabhängige Preisbasis im RGW bisher nicht verwirklicht werden konnte, muß weiterhin von den Weltmarktpreisen ausgegangen werden. Angesichts der weltweiten Rohstoffpreisänderungen wurde jedoch eine Änderung des Berechnungsmodus vorgenommen. Bildeten sich die Basispreise im RGW bislang auf der Grundlage der Preise auf den Hauptwarenmärkten des dem jeweiligen Fünfjahrplan vorangehenden Fünfjahresabschnitts und waren diese Preise für die Fünfjahresperiode dann prinzipiell konstant, wurde von 1975 an von den durchschnittlichen Preisen auf den Weltmärkten der dem jeweiligen Planjahr vorangegangenen 5 Jahre ausgegangen. Dieser Berechnungsmodus schließt daher nunmehr jährliche Preisänderungen ein. Neben den Preisbildungsschwierigkeiten sehen sich die Wirtschaftsfachleute der DDR in der Frage des internationalen Verrechnungsverkehrs mit weiteren Problemen konfrontiert. Gegenüber westlichen bzw. nichtsozialistischen Ländern wurden in den 50er und 60er Jahren die gegenseitigen Forderungen sowohl im Rahmen von bilateralen Handels- und Zahlungsabkommen, d.h. auf dem Clearingwege, sowie über Kompensationen oder Switchoperationen beglichen. Seitdem wird auf der Grundlage von bilateralen Handels- oder Kooperations-(Rahmen-) Abkommen eine Zahlung in konvertibler Währung vorgenommen. Auch mit den RGW-Ländern wurden Zahlungstransaktionen bis 1964 vorwiegend auf bilateraler Ebene abgewickelt. Mit der Gründung der Internationalen Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (IBWZ) als internationale Verrechnungsinstanz und der Einführung des „transferablen Rubels“ (1964), der nicht mit westlichen konvertiblen Währungen vergleichbar, vielmehr lediglich als Verrechnungsgröße anzusehen ist, haben im RGW Bestrebungen begonnen, zu einer mehrseitigen Verrechnung überzugehen. Daß diese bislang nicht überzeugend funktionierte, lag nicht zuletzt in der Schwierigkeit und dem fehlenden Interesse der Mitgliedsländer begründet, die langfristigen, bilateral abgestimmten Ah.-Pläne und Handelsabkommen so auszurichten, daß entstehende Guthaben (bei der IBWZ) multilateral verwendet werden können. Auch Zahlung in konvertibler Währung innerhalb des RGW — besonders für „harte“ Waren wie z.B. Rohöl — ist künftig keinesfalls ausgeschlossen und wird z. T. bereits praktiziert. Ulrich Diech Literaturangaben Absatzwirtschaft der Kombinate und Betriebe. Hrsg. P. Kohlert (u.a.). Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Betriebswirtschaftliche Aufgaben im Außenhandel der DDR. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Kupferschmidt. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Außenhandel DDR. Handbuch. Hrsgg. v. d. Kammer f. Außenhandel der DDR. Berlin (Ost); Kammer f. Außenhandel 1977. Sozialistische Außenwirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. E. Faude, G. Grote u. C. Luft. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Bethkenhagen, J., u. H. Lambrecht: Die Außenhandelsbeziehungen der DDR vor dem Hintergrund von Produktion und Verbrauch. Köln: Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien 1979. (Berichte d. Bundesinst. f. ostwiss. u. internat. Studien. 1979.) Dietsch, Ulrich: Außenwirtschaftliche Aktivitäten der DDR. Hamburg: Weltarchiv 1976. (Veröff. d. HWWA-Inst. f. Wirtschaftsforschung — Hamburg.) Effektivität der Außenwirtschaftsbeziehungen der sozialistischen Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Bleßing. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Die Außenwirtschaftsbeziehungen der DDR. Grundzüge, Schwerpunkte, Perspektiven. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche, wirtschaftliche und soziale Fragen 1980. (FS-Analysen. 1980, 4.) Lieser-Triebnigg, E.: Das Recht des Außenhandels in der DDR. Organisation und Arbeitsweise. Köln: Wissenschaft und Politik 1978. (Abhandlungen zum Ostrecht. 15.) <LI>Wörterbuch der Außenhandelspraxis. Ein Nachschlagewerk rund um das Außenhandelsgeschäft. Autorenkoll. u. Ltg. v. B. Stassen u. H. Schrader. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1977. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 122–131 Außenpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung

Siehe auch: Außenwirtschaft: 1969 Außenwirtschaft und Außenhandel: 1975 1979 Interzonenhandel: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 I. Allgemeine Grundlagen Unter Aw. wird die Gesamtheit der internationalen wirtschaftlichen Beziehungen einer Volkswirtschaft einschließlich der Produktionssphäre verstanden. Der Ah. ist wichtigster Teilbereich der Aw. Über den Ah. werden die meisten anderen Formen der Aw.-Tätigkeit wie wissenschaftlich-technische…

DDR A-Z 1985

Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“, das neben der F. auch die Lehre bzw. die Ausbildung und Anwendung von F.-Ergebnissen der betroffenen Disziplinen mit einschließt. Es umfaßt grundsätzlich alle natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Fächer. Während jedoch wirtschafts- und erziehungswissenschaftliche Disziplinen und einige Spezialgebiete in den staatlichen Leitungs- und Planungsbereich von „Wissenschaft und Technik“ eng miteinbezogen sind, wird die Entwicklung der wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen — Dialektischer und Historischer Materialismus, wissenschaftlicher Sozialismus und Kommunismus, Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung — von den Parteihochschulen der SED (Parteischulung der SED) geleitet und geplant. Wie im staatlich geleiteten Bereich sind auch hier Wissenschaftliche Räte als Lenkungsgremien eingesetzt. A. Akademie- und Universitätsforschung Die Aufgaben der Akademie- und Universitäts-F. sind in den 70er Jahren stärker einander angenähert worden. Dies äußert sich z.T. in gleichlautenden Festlegungen. So soll die F. der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) und der Universitäten und Hochschulen auf „der Grundlage des Dialektischen und Historischen Materalismus einen wirksamen Beitrag zur Erforschung gesellschaftli[S. 425]cher Entwicklungsprozesse und ihrer objektiven Gesetzmäßigkeiten leisten“ (VO über die Leitung, Planung und Finanzierung an der Akademie der Wissenschaften und an Hochschulen, GBl. II, 1972, Nr. 53). Ebenso werden „komplexe“ F.-Themen, denen längerfristige Bedeutung zukommt und deren Ergebnisse in verschiedenen Wirtschaftsbereichen und Industriezweigen genutzt werden sollen, bearbeitet. Die F. der AdW und der Universitäten ist vor allem darauf gerichtet, „strategische“ Aufgaben von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung zu lösen und die verschiedenen Wissenschaftsdisziplinen ausgewogen weiterzuentwickeln. Seitdem im Anschluß an Beschlüsse des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juni 1971) die Intensivierung und Rationalisierung der Wirtschaftsprozesse in den Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik gerückt wurden, soll die Akademie- und Hochschul-F. gegenwärtig jedoch — zumindest stärker als in der Vergangenheit — auch unmittelbar anwendungsorientiert zur Neu- und Fortentwicklung von Technologien und industriellen Erzeugnissen beitragen. 1. Akademie-Forschung. Stärker als von den F.-Arbeiten der Hochschulen wird von der Akademie-F. erwartet, daß sie der Staatsführung systematisch Entscheidungsgrundlagen für die Wirtschafts-, Bildungs-, Sozial- und Gesundheits- wie Wissenschafts- und Technologiepolitik bereitstellt. Daneben wird ihre generelle Verantwortung für die Vertiefung des Grundlagenwissens und die Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F., die nicht unmittelbar anwendungsorientiert sind, hervorgehoben. So sind die F.-Aufgaben der AdW seit 1971 noch stärker als bisher zwischen die Pole der Sicherung des Grundlagenwissens und der Weiterentwicklung der Wissenschaftsdisziplinen einerseits und der Anwendungs-F. und unmittelbaren Produktionsunterstützung andererseits angesiedelt. Die Akademie versucht den unterschiedlichen und z.T. widersprüchlichen, da nicht näher bestimmten Anforderungen mit einer F.-Politik des Sowohl-Als-auch zu entsprechen. Danach ist die AdW sowohl um langfristige Grundlagen-F. als auch um die Überführung von Teil- und Zwischenergebnissen in die laufende Produktion bemüht. Allerdings zeigt sich immer wieder die Tendenz, die Aufgaben der Grundlagen-F. vorrangig zu bearbeiten. Dies äußerte sich u.a. in der Personalrekrutierung der AdW in den Jahren nach dem VIII. Parteitag der SED (1971), in denen das F.-Potential für die Grundlagen- und die angewandte F. der AdW überproportional vergrößert wurde. Während die Zahl der in der F. und Entwicklung Beschäftigten im Zeitraum von 1965 bis 1973 um 25 v.H. stieg — davon um 23 v.H. zwischen den Jahren 1971 und 1973 —, stieg der Anteil der in den Applikationsbereichen des Musterbaus, der in Technika und Versuchsfeldern Beschäftigten lediglich um 5 v.H. Nach einem schnellen Anstieg der Gesamtzahl dieser Beschäftigtengruppen im Zeitraum von 1965 bis 1969 um 51 v.H. folgte insbesondere in den Jahren nach 1971 eine erhebliche Abnahme, zwischen 1971 und 1973 allein um 39 v.H. Ein weiterer Aspekt der disproportionalen Personalrekrutierung zeigt sich in dem geringen Anteil der in der technologischen F. Beschäftigten an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, der bis Anfang der 80er Jahre lediglich auf ein Drittel anstieg, jedoch zukünftig weiter angehoben werden soll. Die Konzentration der AdW auf die Grundlagen-F. wird durch die Zusammensetzung der Wissenschaftlichen Räte erleichtert, die seit 1972 in den Gesellschaftswissenschaften und seit 1974 auch in wichtigen naturwissenschaftlich-technischen F.-Zweigen „bei der inhaltlichen Gestaltung der Forschungsprogramme und Hauptforschungsrichtungen“ (GBl. I, 1975, S. 293) intensiv mitwirken. Sie setzen sich mehrheitlich aus Wissenschaftlern der AdW, der Hochschulen und Universitäten zusammen. Im Mittelpunkt der F.-Leitung und -Planung der AdW steht die Frage nach der unter kurz- wie langfristigen Aspekten angemessenen Proportionierung des eingesetzten F.-Personals, der finanziellen Mittel und der apparativen Ausrüstungen. Als Problem zwar erkannt, aber im einzelnen noch ungelöst ist gegenwärtig die von der staatlichen F.-Politik der AdW aufgegebene, möglichst optimale Kombination der folgenden 4 Arbeitsschwerpunkte: 1. langfristige Pflege von ausgewählten Gebieten der Grundlagen-F. sowie die „Sicherung der Rezeption der Ergebnisse der internationalen Wissenschaft auf breiter Basis“, 2. angewandte F., Entwicklungs- und Überleitungsarbeiten auf wichtigen Gebieten der industriellen Produktion in enger Zusammenarbeit mit der Industrie unter Nutzung internationaler F.-Resultate und Erfahrungen, 3. Entwicklung neuer Technologien sowie Modernisierung und Rationalisierung der vorhandenen Produktionsverfahren und 4. „Verwissenschaftlichung des Alltags“ durch Beiträge vor allem der Gesellschafts- und Arbeitswissenschaften. Die Auswahl der intensiv zu erforschenden Themenbereiche der Grundlagen-F. soll in erster Linie unter den Gesichtspunkten dringender volkswirtschaftlicher Anforderungen, d.h. besonders der potentiellen Nützlichkeit des F.-Gebietes für die industrielle Fertigung sowie generell ihrer „gesellschaftlichen Nützlichkeit“ vorgenommen werden. Weitere Auswahlkriterien beziehen sich auf das Vorliegen von fachlichen und methodischen Erfahrungen sowie auf die Möglichkeit internationaler Zusammenarbeit. Die internationale Kooperation wird seit 1971 als das wichtigste Mittel zur Überwindung der engen [S. 426]Grenzen des F.-Potentials der DDR angesehen. Die Zuständigkeit der AdW bei der Gestaltung der bilateralen und multilateralen Wissenschaftskontakte (Zusammenarbeit vor allem mit den Akademien der Sowjetunion und der übrigen RGW-Mitgliedsländer) wurde ausgeweitet. Die AdW ist Sitz von 12 wissenschaftlichen Gesellschaften, u.a. der Chemischen Gesellschaft der DDR, der Physikalischen Gesellschaft der DDR, der Astronautischen Gesellschaft der DDR. Zur Förderung der Wissenschaftsbeziehungen mit internationalen Organisationen unterhält sie ferner über 23 „Nationalkomitees“, so z.B. die Nationalkomitees für Biowissenschaften, für Chemie, für Krebs-F. 2. Hochschulforschung. Ähnlich der Akademie-F. besteht auch die Hochschul-F. vor allem aus Grundlagen-F. Die Hochschul-F. der DDR ist dadurch gekennzeichnet, daß der Grundsatz der Einheit von Lehre und F. — Merkmal des deutschen Universitätstyps — auch in den verschiedenen Hochschulreformen nicht aufgegeben wurde. Folglich soll Hochschul-F. thematisch an den jeweils gegebenen Aufgaben der Wirtschaft und anderer Gesellschaftsbereiche orientiert sein, um somit zugleich für die Ausbildung der Studenten genutzt werden zu können. Im Jahr 1981 waren rd. 30.000 Studenten an der Hochschul-F. beteiligt; sie erbrachten etwa ein Drittel der technischen, natur- und agrarwissenschaftlichen F.-Leistungen der Universitäten und Hochschulen. An einzelnen Universitäten ergaben studentische Arbeiten auch in den Gesellschaftswissenschaften rd. ein Drittel des F.-Potentials. Eine engere Verflechtung der Universitäten mit Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieben wurde seit 1967 mit institutionellen und finanziellen Mitteln, d.h. durch vertraglich geregelte Beziehungen zur thematischen Abstimmung und zum Personalaustausch (institutionalisierte F.-Kooperation) sowie durch Auftrags-F. erreicht. Der Anteil der extern finanzierten naturwissenschaftlich-technischen Vertragsforschung erreichte zwischen den Jahren 1969 und 1971 sowohl in der Hochschul-F. wie in der Akademie-F. seinen Höhepunkt (73 v.H. bei der AdW im Jahr 1971). Seit dem Jahr 1972 wird ein größerer Teil der Grundlagen-F. an den Universitäten und Hochschulen aus Staatshaushaltsmitteln über das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen bzw. für die Grundlagen-F. in den AdW-Instituten über den Präsidenten der AdW — bis zum Jahr 1975 auch über das Ministerium für Wissenschaft und Technik — finanziert. Die thematische Steuerung des F.-Potentials folgt zentralen Plänen bzw. Konzeptionen, so gegenwärtig vor allem der „Konzeption zur langfristigen Entwicklung der naturwissenschaftlichen, mathematischen und technischen Grundlagen-F. bis 1990“ sowie dem „Teilplan Gesellschaftswissenschaften des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen“. B. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Sie umfaßt a) die den Ministerien und Staatlichen Ämtern unterstellten und der staatlichen Verwaltung zuarbeitenden F.- und Schulungsstätten auf den unterschiedlichsten Gebieten der Politik und b) die Gesamtheit aller F., die der Wirtschaft zuarbeitet und die entweder staatlichen Leitungsinstitutionen auf zentralen und mittleren Ebenen, den „wirtschaftsleitenden Organen“, direkt unterstehen oder selbständige Betriebsteile darstellen. Diese F.-Einrichtungen arbeiten in erster Linie an der Fortentwicklung der Produktionssortimente, während die Neu- und Fortentwicklung der Fertigungsverfahren weniger Aufmerksamkeit findet. Die Aufgaben sind jeweils auf der Grundlage der voraussehbaren Entwicklungsrichtungen von Wissenschaft und Technik und der geplanten wirtschaftlichen Struktur- und Wachstumspolitik zu formulieren. Zugleich sollen sie den internationalen Entwicklungsstand der Erzeugnisse und Verfahren in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht weitgehend berücksichtigen, um so den Erzeugnissen gute Absatzchancen im Wettbewerb auf den Außenmärkten zu ermöglichen. Sie sind in „Plänen Wissenschaft und Technik“ festgelegt und beziehen sich entweder auf bestimmte Fertigungs- und Dienstleistungsgebiete oder auf die Lösung einzelner praktischer Aufgaben. Das Potential der Industrie-F. konzentriert sich in den F.-Zentren der Kombinate sowie den Industriezweiginstituten der Ministerien. In den Fällen, in denen Akademie- und Hochschulinstitute Auftrags-F. für die Wirtschaft übernehmen, rechnet das dabei eingesetzte Potential ebenfalls zur Industrie- und Ressort-F. Seit 1967 wird die F. und Entwicklung in den Industriezweigen, die von erhöhter Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche Wachstum sind (chemische, elektrotechnische und elektronische Industrien, Geräte- und Fahrzeugbau), besonders gefördert; seit 1971 ist die Industrie-F. auch in den Verbrauchsgüterindustrien und im Energiewesen intensiviert worden. C. Forschungsphasen F. ist ein arbeitsteiliger Vorgang, der in verschiedenen Phasen abläuft und an dem im Zeitverlauf unterschiedliche Forschergruppen und -institutionen beteiligt sind. Ihre Aktivitäten werden in der Bezeichnung „wissenschaftlich-technische Arbeit“ zusammengefaßt. Abweichend von der international verbreiteten Klassifikation der F. in Grundlagen-F. und angewandte F. und Entwicklung wird in der DDR für die F.-Leitung und -Planung eine 4stufige Gliederung verwendet: a) Erkundungs-F. bzw. reine Grundlagen-F., die sich ausschließlich auf die Vervollkommnung der natur- und gesellschaftswissenschaftlichen Grund[S. 427]kenntnisse sowie auf die Untersuchung neuer Erscheinungen und die Erforschung ihrer Regelmäßigkeiten richtet; b) gezielte oder anwendungsorientierte Grundlagen-F., die in einer umrissenen thematischen Richtung zur Erweiterung der Grundkenntnisse betrieben wird; c) angewandte F., die demgegenüber auf ein festgelegtes wirtschaftlich-technisches Ziel gerichtet ist, und neue Verfahren und Erzeugnisse erforschen bzw. vorhandene auf den jeweils neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bringen soll; d) Entwicklung von Konstruktionen und Verfahren, die F.-Resultate für die industrielle Fertigung nutzbar machen soll. Daneben werden mit den „Studienentwürfen“ und der „Überleitung von Konstruktionen und Verfahren“ noch weitere Anfangs- bzw. Abschlußphasen unterschieden. Die Studienentwürfe dienen der technischen, wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Vorklärung von Aufgabenstellungen und Vorhaben. In der Überleitungsphase werden je nach Industriezweig die Konstruktion bzw. technologischen Voraussetzungen für die Fertigung und Serienproduktion geschaffen. Die Arbeitsstufen werden in einer „Nomenklatur für Arbeitsstufen und Leistungen von Aufgaben des Planes Wissenschaft und Technik“, die vom Ministerium für Wissenschaft und Technik herausgegeben wird, differenziert festgelegt. II. Forschungsinstitutionen A. Akademieforschung Sie entwickelte sich aus den traditionellen Akademien der Wissenschaften, die die Grundlagen-F. und die wissenschaftliche Kommunikation sowohl innerhalb als auch zwischen den verschiedenen Fachrichtungen förderten. Auf natur- und gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet wird sie von der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) durchgeführt. Als traditionelle Gelehrtenorganisationen bestehen weiterhin die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina zu Halle und die Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig (SAW). Anders als die vorgenannten Akademien besitzen sie jedoch keine F.-Institute. Einer schon sprichwörtlichen Distanz zwischen Grundlagen-F. betreibender AdW und industrieller Praxis stehen einzelne Beispiele einer wirksamen Zusammenarbeit der Akademie mit Betrieben entgegen. Praktische Bedeutung erhielten die seit 1976 gegründeten 5 „Akademie-Industrie-Komplexe“: Arzneimittel-F. (AdW-Institut für Wirkstofforschung und VEB Berlin-Chemie), technische Mikrobiologie, Applikationsgrundlagen organischer Hochpolymere (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Kombinat Plaste und Elaste), Organische Synthese (AdW-Zentralinstitut für organische Chemie und Chemiekombinat Bitterfeld). Kerntechnik (AdW-Zentralinstitut für Kern-F. und Kernkraftwerk „Bruno Leuschner“). B. Hochschulforschung Von den 63 Universitäten und Hochschulen (ausschl. der wissenschaftlichen Einrichtungen der SED und des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes [FDGB]) widmen sich den naturwissenschaftlichen und technischen Fächern vor allem die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen unterstehenden Universitäten, Technische Hochschulen, Ingenieurhochschulen und Medizinische Akademien, eine Bergakademie sowie zwei landwirtschaftliche Hochschulen, die dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) unterstellt sind. Die Zahl der Hochschullehrer und wissenschaftlichen Mitarbeiter stieg seit 1951 wie folgt an: Das F.-Potential ist bis 1982 erneut ausgeweitet worden. Die Hochschulen beschäftigten 1980 29.100 Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiter, darunter 6.100 Professoren und Dozenten. Zum Vergleich: Die AdW zählt 1981 ca. 20.000 Mitarbeiter (1978: 18.000 Mitarbeiter). Der Anteil der Hochschul-F. am gesamten F.-Potential der DDR wurde 1969 auf rd. 40 v.H. geschätzt. Er dürfte sich seitdem verringert haben. Durch die Maßnahmen der Dritten Hochschulreform (1967–1971) wurde die Hochschul-F. inhaltlich und organisatorisch umgestaltet. Thematisch erfolgte eine stärkere Ausrichtung und Konzentration auf die Aufgaben der Wirtschaftsbereiche, insbesondere auf die wachstumsintensiven Industriezweige. Die Organisation, Planung und Finanzierung der Hochschulen wurden verändert, um das begrenzte und 1967 auf rd. 900 Universitätsinstitute verteilte Potential wirksamer für die Planaufgaben der Wirtschaftszweige einsetzen zu können. Die thematischen und organisatorischen Veränderungen wurden mit einer Neugliederung auch der Studiengänge verbunden. Durch die Bildung besonderer organisatorischer Formen der Zusammenarbeit („Forschungsverband“ bzw. „Forschungskooperationsverband“, „Forschungsgemeinschaft“) wurde eine engere Verflechtung der spezialisierten Hochschulen mit Industriebetrieben sowie deren übergeordneten Leitungsinstanzen (Industrieministerien) institutionalisiert. Zu[S. 428]gleich eröffneten sich damit Möglichkeiten zu einem Verbund von Hochschul-F., Industrie-F. und Akademie-F. So konzentriert sich etwa die Technische Hochschule „Otto-von-Guericke“, Magdeburg, seit 1968 auf die F. und Lehre — für Schwermaschinen- und Anlagenbau (Kombinat VEB Schwermaschinenbau „Karl Liebknecht“, Magdeburg). Das F.-Personal und die apparative Ausrüstung der wichtigsten Sektionen der Friedrich-Schiller-Universität Jena werden zur Lösung von Aufgaben des wissenschaftlichen Gerätebaus eingesetzt, der im Kombinat VEB Carl Zeiss, Jena, konzentriert ist. Ein weiteres Beispiel stellt die Technische Universität Dresden dar; sie ist die größte universitäre F.-Stätte der DDR auf naturwissenschaftlich-technischem Gebiet. Entsprechend ihrer besonderen Spezialisierung auf F.-Themen der Informationstechnik und -verarbeitung, Elektrotechnik, Feingerätetechnik und Mathematik bestehen enge Beziehungen zum Hauptproduzenten von Datenverarbeitungsanlagen, dem VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden. Kooperationsbeziehungen, die über die Erfüllung der betrieblichen „Pläne Wissenschaft und Technik“ hinausgehen, bestehen seit längerem auch zwischen der Karl-Marx-Universität Leipzig und dem VEB Kombinat für Gießereiausrüstungen und Gußerzeugnisse sowie der Technischen Hochschule Karl-Marx-Stadt und dem Werkzeugmaschinenkombinat Fritz Heckert. Vertragliche Vereinbarungen regeln die Zusammenarbeit auch in der Aus- und Weiterbildung und der gegenseitigen wissenschaftlichen Information. C. Ressort- und Industrie-Forschung (Forschung und Entwicklung) Gegenwärtig (1980) sind rd. 188.000 Beschäftigte in der F. und Entwicklung in Industrie, Bauwesen, Landwirtschaft und Verkehr tätig. Rund die Hälfte sind Hoch- und Fachschulabsolventen. Unterstützung finden sie z.B. bei der rechnergestützten Konstruktion, bei den Fach- und Hochschulabsolventen, die in der Datenverarbeitung und Rechentechnik Projektierungs- und Programmierungsaufgaben übernehmen (15.000 im Jahr 1980, davon 50 v.H. in der Industrie). An der Lösung wissenschaftlich-technischer Aufgaben sind ferner auch die im Eigenbau von Rationalisierungsmitteln beschäftigten Ingenieure und Facharbeiter (56.500 im Jahr 1981) beteiligt. In den F.-Stätten der Industrie arbeiten rd. 70 v.H. der Beschäftigten, während rd. 20 v.H. in den übrigen materiell produzierenden Wirtschaftsbereichen und rd. 10 v.H. in der AdW eingesetzt werden. Das F.-Potential der zentralgeleiteten Industrie ist zu über 80 v.H. in den Wachstumsindustrien — Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, Maschinenbau und chemische Industrie — konzentriert. Die Unterschiede zwischen den verschiedenen Institutstypen sind in der Industrie- und Ressort-F. größer als in der Akademie- und Hochschul-F., deren institutionelle Strukturen — auch aufgrund der Hochschul- und Akademiereform in den Jahren 1967–1971 — homogener sind. Die größere Nähe und die engere Verknüpfung der Institute mit den Anwendungsbereichen haben starke strukturelle Differenzierungen entsprechend den fachspezifischen und fertigungstechnischen Eigentümlichkeiten der Wirtschaftsbereiche zur Folge gehabt. Typische Formen der Ressort- und Industrie-F. sind: 1. Ressortakademien auf naturwissenschaftlich-technologischem Gebiet. Hierzu zählen die Bauakademie der DDR und die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR (Agrarwissenschaften, 2. a.). Sie unterstehen dem Ministerium für Bauwesen bzw. dem Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft als zentrale fachwissenschaftliche Einrichtungen der DDR. Sie leiten die F. der angeschlossenen Institute, koordinieren die Zusammenarbeit mit Hochschulen, Akademien und ausländischen F.-Zentren. Die Mehrzahl der naturwissenschaftlichen, technisch-technologischen F.-Themen der ressortbezogenen Fachgebiete wird in den Zentren und Instituten der Ressortakademien bearbeitet. Die Aufgaben reichen von der Grundlagen-F. bis zur Applikations-F. Sie werden bisweilen auch als F.-Akademien bezeichnet. 2. Ressortakademien auf gesellschaftswissenschaftlichem Gebiet. Als zentrale fachwissenschaftliche und zugleich politiknahe Einrichtungen haben besondere Bedeutung die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG), die Akademie der Pädagogischen Wissenschaften der DDR, unterstellt dem Ministerium für Volksbildung, die Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die dem Ministerrat untersteht. 3. Ressort-F. auf medizinischem Gebiet. Die Organisation der Ressort-F. im Bereich des Ministeriums für Gesundheitswesen stellt eine Sonderform dar. Dieses Ministerium arbeitet den Gesamtplan der medizinischen F. aus. Es ist für die Formulierung der staatlichen Ziele, die Durchführung der F.- und Entwicklungsarbeiten sowie für die praktische Nutzung der F.-Resultate verantwortlich, ohne daß ihm wichtige medizinische F.-Einrichtungen, die medizinischen Bereiche der Universitäten und die Medizinischen Akademien in Dresden, Erfurt und Magdeburg unterstehen. Diese Organisationsbereiche gehören zum Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Als beratendes Gremium des Ministers für Gesundheitswesen besteht seit 1962 ein „Rat für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen“, seit 1982 als „Rat für Medizinische Wissenschaft beim Mini[S. 429]ster für Gesundheitswesen“, der Grundprobleme der Prognose, Planung und Leitung der medizinischen Wissenschaft erörtert und analysiert. 4. Arbeitsstellen der Ressort-F. Direkt weisungsgebundene F. wird ferner in einer Reihe von Instituten und Zentralinstituten durchgeführt, die sich mit gesamtstaatlich relevanten Themen und Querschnittsfragen befassen. [S. 430]5. Industriezweiginstitute. Sie stellen wissenschaftliche Einrichtungen dar, die F.- und Entwicklungsarbeiten zu Querschnittsthemen leisten, die über den Rahmen eines Kombinates hinausgehen und ganze Industriezweige betreffen. Industriezweiginstitute sind in der Regel einem Industrieministerium oder einem anderen Fachministerium unterstellt. Sie bestimmen durch ihre F.- und Entwicklungsaktivitäten weitgehend die Entwicklung der Verfahren, der Geräte und der Produktionssortimente und den Stand der Fertigungstechnologien des jeweiligen Industriezweiges. Die Bereitstellung fachwissenschaftlicher Unterlagen zur Lenkung und Koordinierung aller grundlegenden F.- und Entwicklungsaufgaben auf die Schwerpunkte des betreffenden F.-Gebietes zählt zu ihren Hauptaufgaben. Die Industriezweiginstitute führen entsprechend neben angewandter F. und Entwicklung auch Grundlagen-F. durch. Sie arbeiten nach den Prinzipien der Wirtschaftlichen Rechnungsführung. Bekannte Industriezweiginstitute mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern sind: Zentralinstitut für Gießereitechnik, Leipzig; Zentralinstitut für Schweißtechnik (ZIS), Halle; Institut für Leichtbau und ökonomische Verwendung von Werkstoffen, Dresden; Institut für Sekundärrohstoffwirtschaft, Berlin (Ost); Forschungszentrum für Schwermaschinen und Anlagenbau, Magdeburg; Institut für Energetik, Leipzig; Institut für Rationalisierung der Elektrotechnik/Elektronik, Dresden; F.-Institut für Gärungsindustrie, Enzymologie und Technische Mikrobiologie. 6. Forschungszentren, Wissenschaftlich-technische Institute. Zu den wissenschaftlich-technischen Einrichtungen, die F. und Entwicklungsarbeiten jeweils für bestimmte Branchen durchführen, zählen a) F.-Zentren und b) Wissenschaftlich-technische Zentren (WTZ). Die WTZ wurden 1964 bei den VVB eingerichtet. Mit ihrer Hilfe sollte die VVB eine „allseitige Entwicklung und Einführung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts“ in dem betreffenden Industriezweig erreichen. Die F.-Zentren gingen aus den F.-Einrichtungen in wichtigen Industriezweigen hervor, die 1969/70 für den Ausbau zu Großforschungszentren vorgesehen waren. Der in diesen Jahren stark propagierte Aufbau einer industriellen Groß-F. scheiterte jedoch schon bald aufgrund von finanziellen und organisatorischen Schwierigkeiten. Von den 16 Großforschungszentren, deren Aufbau bei struktur- und wachstumspolitisch bedeutsamen Kombinaten für 1970 geplant war, bestand für längere Zeit lediglich das „Großforschungszentrum der Werkzeugmaschinenindustrie im VVB Werkzeugmaschinen-Kombinat ‚Fritz Heckert‘, Karl-Marx-Stadt“. Andere Einrichtungen, wie z.B. die F.-Stätten des VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt, und des VEB Kombinat Robotron, Dresden, führten nur kurzfristig die Bezeichnung Großforschungszentrum. Seit 1972 wird einheitlich die Bezeichnung F.-Zentrum verwendet. WTZ und F.-Zentren ähneln sich hinsichtlich ihrer Aufgaben und der zentralen Stellung als Lenkungsinstitutionen für die F. und Entwicklung im Rahmen eines Kombinats. Sie arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung und unterstehen der Leitung des Generaldirektors des Kombinats. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Analyse des technischen Standes der Erzeugnisse und Verfahren im Industriezweig sowie die Ermittlung von Entwicklungstendenzen im Ausland; ferner die Ausarbeitung von Grundkonzeptionen für die Entwicklung der Erzeugnisse. Arbeitsgebiete sind ferner Probleme der Modernisierung, Mechanisierung, Automatisierung; die Entwicklung neuer technologischer Verfahren, neuer Werkstoffe; die wissenschaftliche Wirtschaftsführung der Kombinate und VEB; die Erforschung der Arbeitsbedingungen; die Erarbeitung „wissenschaftlich begründeter“ Arbeitsnormen. Die Institute differieren in der Größe, in den typischen Arbeitsschwerpunkten und im Organisationsaufbau. F.-Zentren stellen in der Regel größere organisatorische Einheiten von Industriekombinaten mit jeweils mehreren hundert Mitarbeitern dar. Sie sind vor allem im Maschinenbau und in der chemischen Industrie verbreitet. Wichtige F.-Zentren bestehen bei den Kombinaten: VEB Leuna-Werke „Walter Ulbricht“, Leuna; VEB Petrolchemisches Kombinat, Schwedt; VEB Kombinat Robotron, Radeberg bei Dresden; VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „Fritz Heckert“, Karl-Marx-Stadt; VEB Kombinat Umformtechnik, Erfurt; VEB Werkzeugmaschinen-Kombinat „7. Oktober“, Berlin (Ost). Die — häufig noch im Ausbau befindlichen — F.-Zentren der Kombinate arbeiten speziell im Rahmen folgender Ziele: Mitwirkung bei der Analyse und Durchsetzung der Programme zur mittel- und längerfristigen wissenschaftlich-technischen Entwicklung sowie der Pläne Wissenschaft und Technik der Kombinate auf der [S. 431]Grundlage von anwendungsorientierter Grundlagen-F. und der Zusammenarbeit mit der Akademie- und Hochschul-F., Neu- und Weiterentwicklung des Erzeugnissortimentes in Zusammenarbeit mit den F.- und Entwicklungsstellen der Kombinatsbetriebe, Lösung von Querschnittsaufgaben der Technologie, Materialwirtschaft, Standardisierung und der Durchsetzung grundlegender Neuerungen wie der Mikroelektronik und der Industrierobotertechnik, Koordinierung der Beziehungen mit anderen F.-Stätten in der DDR und im RGW. Die WTZ als selbständige VEB oder als Institute waren die typische F.-Stätte, mit der die VVB den „wissenschaftlichen Vorlauf“ für ihr Produktionssortiment organisierten. Zur ersten Form zählten z.B. die VEB WTZ für Bau-, Baustoff- und Keramikmaschinen Leipzig, ferner die VEB WTZ Getriebe und Kupplungen, Magdeburg, sowie die VEB WTZ Kraftwerksanlagenbau, Berlin (Ost); sie gehörten jeweils zu den gleichnamigen und am selben Ort ansässigen VVB. Bekannte WTZ in der Institutsform waren: Institut für Lacke und Farben, Berlin (Ost) (VVB Lacke und Farben, Berlin [Ost]); Institut für Kraftwerke, Vetschau (VVB Kraftwerke, Cottbus); Institut für Fördertechnik, Leipzig (VVB Tagebauausrüstungen, Krane und Förderanlagen, Leipzig); Institut für Regelungstechnik, Berlin (Ost) (VVB Automatisierungsgeräte, Berlin [Ost]); Institut für Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig (VVB Bauelemente und Faserbaustoffe, Leipzig); Institut für Nachrichtentechnik, Berlin (Ost) (VVB Nachrichten- und Meßtechnik, Leipzig); Institut für Schienenfahrzeuge, Berlin (Ost) (VVB Schienenfahrzeuge, Berlin [Ost]); Institut für Luft- und Kältetechnik, Dresden (VEB Kombinat Luft- und Kältetechnik, Dresden); Institut für Zellstoff und Papier, Heidenau (VVB Zellstoff, Papier und Pappe, Heidenau); Institut für Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg (VVB Öl- und Margarineindustrie, Magdeburg). Die Auflösung der VVB als mittlerer Leitungsebene und die Zusammenfassung aller zentralgeleiteten Betriebe in Kombinaten war in der Industrie bis 1981 abgeschlossen. Mit der Um- und Neubildung von Kombinaten änderte sich die Integration von F. und Entwicklung, die erneut enger mit der Produktion verbunden werden soll. Die „Profilierung des wissenschaftlich-technischen Potentials“ der Kombinate soll so angelegt werden, daß die F.-, Erprobungs- und Investitionszeiten radikal verkürzt und die Ziele anspruchsvoller und stärker den internationalen Spitzenleistungen entsprechend bestimmt werden. Z.B. sollen die Investitionszeiten um 30–50 v.H. gesenkt werden. Die WTZ als VEB oder Institut wechselten von den VVB zu den nachfolgenden Kombinaten, wo sie in der Regel als F.-Zentrum entweder bei der Kombinatsleitung oder der Leitung des Stammbetriebes des Kombinats leitungs- und planungstechnisch integriert werden. Dies soll den „direkten Zugriff“ der Leitung zur F. und Entwicklung ermöglichen. In einigen Kombinaten wurde die technologische F. verstärkt, indem Ingenieurbüros oder Projektierungsbetriebe in erweiterte „technologische Zentren“ umgebildet wurden. Dieser Prozeß ist aber noch nicht abgeschlossen. Entsprechend den Produktionsmerkmalen der Branchen, historischen Überlieferungen, der Größe und dem Spezialisierungsgrad der Betriebe schwankt die Einordnung der F. und Entwicklung zwischen zentraler und dezentraler Umstellung. Folgende Formen lassen sich unterscheiden: die stärkere Zentralisierung in Kombinaten mit hochveredelten und komplizierteren Enderzeugnissen wie im Maschinen- und Anlagenbau und bei vertikaler Kombination verschiedener Verarbeitungsprozesse wie in der chemischen Industrie, die stärkere Zentralisierung in solchen Kombinaten, die über einen Stammbetrieb geleitet werden, die stärkere Dezentralisierung bei Kombinaten mit unterschiedlichen Sortimentsgruppen und Fertigungslinien. 7. Zentrale Entwicklungs- und Konstruktionsbüros (ZEK). Ähnlich den Industriezweiginstituten und den Wissenschaftlich-technischen Instituten übernahmen auch die ZEK als überbetriebliche Einrichtungen F.- und Entwicklungsarbeiten. Die Hauptaufgabe der ZEK ist die Entwicklung neuer Erzeugnisse bis zur Nullserienreife. Kleinere Betriebe, die keine eigenen Büros für Entwicklung und Konstruktion einrichten können, erhalten zudem die Möglichkeit, die Produktion durch die Anfertigung der Konstruktionszeichnungen und Materialstücklisten technisch vorbereiten zu lassen. Weiterhin sind die ZEK an der Aufstellung der Pläne Wissenschaft und Technik, den Standardisierungsarbeiten und der Lenkung und Koordinierung der F.- und Entwicklungsaktivitäten anderer Betriebe beteiligt. Bis zur Auflösung der VVB eine der F.-Stellen der VVB, sind sie seitdem Teil des wissenschaftlich-technischen Potentials der Kombinate. 8. Wissenschaftliche Industriebetriebe (WIB). Die WIB sind seit 1963 errichtete neue oder durch Ausbau bisheriger Industriebetriebe entstandene Einrichtungen, deren Aufgabe es ist, Ergebnisse der Grundlagen- und Anwendungs-F. in die Produktion überzuleiten. Die WIB sind Entwicklungs- und Produktionsbetriebe zugleich. Sie stellen Apparate, Spezialgeräte und Maschinen her, die in anderen Betrieben zur Organisierung der Fertigung nach dem neuesten technischen Stand eingesetzt werden. Da die Erzeugnisse der WIB kurzfristig produktionswirksam sein sollen, werden von jedem Erzeugnistyp nur geringe Stückzahlen gefertigt. [S. 432]WIB unterliegen den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung nur eingeschränkt, da sie Produkte herzustellen haben, deren Ergebnisse oft nicht vorausberechenbar sind. WIB übernehmen auch Teilfunktionen der WTZ. 9. Projektierungsbetriebe. Spezialbetriebe in Form von VEB, deren Aufgaben entweder darin bestehen, bautechnische Unterlagen für Investitionsvorhaben auszuarbeiten oder technologische Dokumentationen und Unterlagen (Projekte) dafür anzufertigen. Sie sind damit beauftragt, die auf dem jeweiligen Spezialgebiet anfallenden Projektierungsaufgaben durchzuführen bzw. verantwortlich zu lenken und zu überwachen. Projektierungsbetriebe sind in der Regel einem Kombinat angeschlossen. Für die meisten Industriezweige bestehen zentrale Projektierungsbetriebe, die Zweigstellen unterhalten. Projektierungsbetriebe arbeiten nach den Prinzipien der wirtschaftlichen Rechnungsführung. 10. Betriebliche F.- und Entwicklungsstellen (F/E-Stellen). Während die vorgenannten Institute, F.-Zentren und Betriebe überbetriebliche F., Entwicklung und Projektion durchführen, konzentrieren sich die F/E-Stellen auf die Entwicklung neuer und verbesserter Erzeugnisse der eigenen Betriebe. Häufig verfügen die betrieblichen F/E-Stellen nur über wenig Personal und unzureichende apparative Ausrüstungen. Typisch war — zumindest in der Vergangenheit — eine thematische Zersplitterung, was zu den immer wieder kritisierten langen Entwicklungszeiten beitrug. So beschäftigten über die Hälfte der 1966 in der DDR insgesamt bestehenden 1800 F/E-Stellen (einschließlich überbetrieblicher Einrichtungen) nur bis zu 10 Personen, 43 v.H. nur bis zu 5 Personen. Inzwischen ist die personelle und thematische Zersplitterung vor allem durch die Kombinatsbildungen von 1967 bis 1970 und seit 1978 (Zusammenschluß von Produktionsbetrieben und parallel dazu von F/E-Stellen) eingeschränkt worden. 11. Sozialistische Arbeits- und F.-Gemeinschaften. Eine Form der aufgabenbezogenen „sozialistischen Gemeinschaftsarbeit“ (Betriebsformen und Kooperation, V.). In „Arbeits- und F.-Gemeinschaften“ wirken Produktionsarbeiter mit Technikern und Ingenieuren bei Rationalisierungsvorhaben und in der F. und Entwicklung zusammen, insbesondere als „Überleitungs-“ bzw. „Projektkollektive“, die naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse in die Praxis der industriellen Produktion überführen sollen. 1978 bestanden insgesamt 44.267 Arbeits- und F.-Gemeinschaften mit 367.885 Mitarbeitern (1965: 28.893, 188.480). Bei Organisations- und Rationalisierungsaufgaben werden auch Ökonomen an der Zusammenarbeit beteiligt. Sozialistische Arbeitsgemeinschaften werden sowohl inner- wie überbetrieblich organisiert. Ihre Bildung erfolgt durch den Leiter, in dessen Arbeitsgebiet die Lösung der Aufgabe fällt, oder durch eine Neuerervereinbarung. Für besondere Leistungen können staatliche Auszeichnungen verliehen werden. Neben der Kombination unterschiedlicher Wissens- und Befähigungsarten sollen sozialistische Arbeitsgemeinschaften zur stärkeren gegenseitigen Beachtung und Anerkennung durch die Gruppen der Arbeiter und naturwissenschaftlich-technischen Intelligenz beitragen. Themen der angewandten F. widmen sich besondere F.-Gemeinschaften, die in der Regel aus Wissenschaftlern und erfahrenen Neuerern und Rationalisatoren zur Lösung einer sachlich und zeitlich begrenzten F.-Aufgabe gebildet werden. Ausgehend von der jeweiligen Zielstellung erfassen sie Mitarbeiter wissenschaftlicher Institute und eines oder mehrerer Betriebe. Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Termine und Finanzierung werden durch den Abschluß von F.-Verträgen festgelegt. III. Zentrale Planungs- und Leitungsinstanzen Im Parteiprogramm der SED von 1963 wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, die F., besonders die technisch-naturwissenschaftliche und die wirtschaftswissenschaftliche F., einheitlich zu leiten, um die Zersplitterung und isolierte Behandlung wichtiger F.-Themen zu beseitigen. Die Grundlagen-F. sei so zu entwickeln, daß ein „Vorlauf für die Technik und Produktion von morgen gewonnen wird“. Auch das Programm von 1976 zählt die F.-Förderung zu den „wichtigsten Aufgaben“ der SED. Sachlich ist der hohe politische Stellenwert der F. in ihrem wichtigen Beitrag für die Stabilität und das Wachstum der Wirtschaft und damit zusammenhängend des Lebensstandards der Bevölkerung begründet. Die Planungs- und Leitungsinstanzen der F.-Politik arbeiten auf der „Grundlage des Programms der SED, der Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer sowie der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates“. Sie umfassen parteigebundene, staatliche und wissenschaftliche Institutionen. Im einzelnen ist die Kompetenzverteilung zwischen diesen Institutionen und die Art und Weise ihrer Zusammenarbeit immer wieder verändert worden. Bislang ist eine längerfristig geltende Regelung des Aufbaus und der Abläufe innerhalb der F.-Organisation trotz intensiverer wissenschaftsorganisatorischer Bemühungen seit 1967 nicht gefunden worden. Institutionell ausgebaut und gesichert ist lediglich der Führungsanspruch der SED. Grundlegende Fragen wie die generelle thematische Ausrichtung der F., die Verwendung der Investitionsmittel für den Auf- und Ausbau von F.-Stätten, die Verteilung der Planungs- und Leitungskompetenzen auf die verschiedenen Institutionen (Ministerien, Akademien, Hochschulen, Institute und wissenschaftliche Beiräte) und die organisatorische Regelung der Über[S. 433]führung von wissenschaftlichen Resultaten in die wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Praxis werden in den Führungsgremien der SED, dem Politbüro und dem Sekretariat des ZK der SED, entschieden. Vorbereitet werden die Entscheidungen in den Abteilungen „Wissenschaften“ und „Forschung und technische Entwicklung“ des ZK; sie kontrollieren auch die Durchführung der zentralen SED-Beschlüsse. Auf der Ebene der F.-Institute und Zentren, der WTZ und Projektierungsbetriebe haben die dort gebildeten SED-Organisationen „das Recht der Kontrolle über die Tätigkeit der Betriebsleitungen“ (§ 63 des Statuts der SED von 1976, so auch bereits im Statut von 1963). Die dem ZK unterstellten Parteihochschulen und -institute fungieren zugleich als Leiteinrichtungen für die wichtigsten gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen: Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), Berlin (Ost); Akademie für Gesellschaftswissenschaften (AfG), Berlin (Ost); Institut für Marxismus-Leninismus (IML), Berlin (Ost); Zentralinstitut für Sozialistische Wirtschaftsführung (ZSW), Berlin (Ost). Forschungspolitische Funktionen werden im staatlichen Bereich vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen, das für eine koordinierte und umfassende Bildungspolitik des Ministerrats verantwortlich ist und unmittelbares Weisungsrecht gegenüber den Hochschulrektoren besitzt, und vom Ministerium für Wissenschaft und Technik übernommen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik wurde im Jahr 1967 im Zuge der generellen Aufwertung der Wissenschafts- und Bildungspolitik in der DDR durch Umwandlung des seit 1961 bestehenden Staatssekretariats für Forschung und Technik geschaffen. Zum gleichen Zeitpunkt entstand, ebenfalls durch Umwandlung eines Staatssekretariates, das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Das Ministerium für Wissenschaft und Technik ist für die koordinierte gesamtstaatliche Leitung und Planung von Wissenschaft und Technik zuständig. Im Vordergrund steht dabei die Festlegung der schwerpunktartig zu bearbeitenden Themenbereiche der Grundlagen- und angewandten F., entsprechend den langfristigen wissenschafts-, wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen und Notwendigkeiten. Volkswirtschaftlich bedeutsame F.- und Entwicklungsprojekte werden vom Ministerium im Rahmen des Staatsplans Wissenschaft und Technik als „Staatsaufträge Wissenschaft und Technik“ vorrangig und direkt geplant. Daneben erstellt das Ministerium Expertisen zu den wichtigsten Richtungen und Tendenzen der naturwissenschaftlich-technischen Entwicklung und erarbeitet Entscheidungsunterlagen für den Ministerrat. Das Ministerium kann sich bei diesen Aktivitäten auf die Arbeitsergebnisse der AdW und der bei ihr bestehenden Wissenschaftlichen Räte stützen. Zum Wissenschafts- und Technikressort gehört das Zentralinstitut für Information und Dokumentation (ZIID), das anleitende, koordinierende und kontrollierende Zentrum für das gesamte Informations- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik. Es ist vor allem für die Gestaltung und Fortentwicklung des „Informationssystems Wissenschaft und Technik“ zuständig (Information). Daneben gibt es eine Reihe weiterer Ministerien und Ämter mit eigenem Geschäftsbereich, die für die F. in ihren Ressorts verantwortlich sind. So ist das Ministerium für Volksbildung zuständig für die pädagogische Wissenschaft, das Ministerium für Kultur für Kultur- und Kunstwissenschaft, das Ministerium für Gesundheitswesen für die medizinische Wissenschaft. Ressort-F. betreiben — ebenfalls in unterschiedlicher Form und Intensität — die Industrieministerien. Zur sachverständigen Beratung bestehen bei einigen Ministerien wissenschaftliche Beiräte: z.B. beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen der „Hoch- und Fachschulrat“ (mit 139 Mitgliedern 1982); beim Ministerium für Gesundheitswesen der „Rat für Medizinische Wissenschaft“ (mit 40 Mitgliedern 1980). Eine besondere Stellung nahm in der Vergangenheit der Forschungsrat ein. Er setzt sich aus Wissenschaftlern, Technikern und Vertretern der Staats- und Wirtschaftsverwaltung zusammen. Der F.-Rat wurde nach der Auflösung des Zentralamtes für F. und Technik bei der Staatlichen Plankommission 1957 als höchstes beratendes Gremium für die Planung und Koordinierung der naturwissenschaftlichen und technischen F. geschaffen und erhielt am 7. 1. 1965 ein Statut. Er ist wie die Ministerien ein Organ des Ministerrats. Der F.-Rat erarbeitet Analysen und Prognosen zum Entwicklungsstand und zu den Entfaltungsmöglichkeiten der einzelnen Disziplinen. Seit 1966 nimmt der F.-Rat auch die Aufgaben des „Wissenschaftlichen Rates für die friedliche Anwendung der Atomenergie“ wahr. Zur Durchführung der dem F.-Rat übertragenen Arbeiten entstanden verschiedene Gremien. Die wichtigsten Gremien sind: die Kommissionen des F.-Rates, die Zentralen Arbeitskreise für F. und Technik (ZAK), die F.-Bereiche und Zentralinstitute der AdW, der Bauakademie und der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften und die Hauptproblem- und Problemkommissionen des Rates für Planung und Koordinierung der medizinischen Wissenschaft beim Ministerium für Gesundheitswesen. In einer vom Ministerrat und Minister für Wissenschaft und Technik erlassenen VO vom 7. 8. 1967 wird auf die Bedeutung der ZAK hingewiesen, die für volkswirtschaftlich wichtige Fachgebiete und Problemkomplexe Analysen und Prognosen zu erarbeiten, zu vervollkommnen, zu präzisieren und aus den [S. 434]Einschätzungen Folgerungen für die weitere Entwicklung der Volkswirtschaft abzuleiten haben. Die ZAK sollen von den Mitgliederorganisationen der Kammer der Technik (KDT) weitgehende Unterstützung erhalten. Eine solche Regelung soll gewährleisten, daß alle Probleme der wissenschaftlich-technischen Entwicklung von der Grundlagen-F. bis zur Produktion erfolgreich behandelt werden können. Durch die VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der F. an der AdW und an Universitäten und Hochschulen (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) wurde der AdW die Aufgabe übertragen, die Entscheidungsgrundlagen für die Partei- und Staatsführung über die Hauptrichtungen und Schwerpunkte der naturwissenschaftlichen F. vorzubereiten. Mit dieser Aufgabenverlagerung verlor der F.-Rat seine entscheidende Funktion, ohne jedoch völlig aufgelöst zu werden. Ehrenvorsitzender des F.-Rates ist Prof. Peter A. Thiessen. Auf gesamtstaatlicher Ebene ist die Staatliche Plankommission (SPK) (Planung, VI. A.) das wichtigste Organ des Ministerrats für die zusammenfassende Planung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und technischen Entwicklung. In der Wissenschaftsplanung ist seit 1972 die Verbindlichkeit der zentralen Pläne — Staatsplan Wissenschaft und Technik, Zentraler F.-Plan für die Gesellschaftswissenschaften — erhöht worden. Von neuem ist darüber hinaus der Versuch unternommen worden, eine höhere Verbindlichkeit der langfristigen Entwürfe und der Fünfjahrpläne gegenüber den Jahresplänen zu erzielen. Gegenwärtig existieren in der F.-Planung a) Jahrespläne Wissenschaft und Technik, b) Fünfjahrpläne Wissenschaft und Technik und c) die Konzeption „Die langfristige Entwicklung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundlagen-F. im Bereich der AdW der DDR und des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen bis 1990“. Die wichtigsten Themenkomplexe der gesellschaftswissenschaftlichen F. sind im „Zentralen F.-Plan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1981–1985“ zusammengefaßt. Unter den wissenschaftlichen Institutionen besitzt die Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW), Berlin (Ost), überragende Bedeutung. Sie wirkte mit ihren Sektionen und Instituten bereits bis zur Herausgabe der VO über die Leitung, Planung und Finanzierung der Akademie-F. (GBl. II, Nr. 53, vom 16. 9. 1972) maßgeblich an der Vorbereitung vor allem der langfristigen F.-Politik mit. Diese Vorbereitung erfolgte z. T. parallel zu den Arbeiten des F.-Rates, z. T. im Rahmen dieser Arbeiten. Der tatsächliche Kompetenzzuwachs erstreckt sich darauf, daß die AdW gegenwärtig a) für die Vorbereitung der forschungspolitischen Entscheidungsgrundlagen der Partei- und Staatsführung zuständig ist, und b) die wissenschaftliche Zusammenarbeit aller naturwissenschaftlichen F.-Stätten (Grundlagen-F.) sowohl innerhalb der DDR als auch mit den F.-Stätten der Akademien der RGW-Mitgliedsländer zu organisieren und koordinieren hat. Im Zuge dieser Entwicklung intensivierte sich 1972 die Zusammenarbeit zwischen der AdW, den Hochschulen, den Instituten der Ressort- und Industrie-F. und ausländischen F.-Einrichtungen. Die Zusammenarbeit umfaßt den Austausch von Personal und Information, gemeinschaftliche Nutzung der F.-Geräte und -Apparaturen, gemeinsame F.-Projekte und internationale Arbeitsgemeinschaften. Als Gremien zur fachspezifischen Vorbereitung von F.-Entscheidungen und zur Koordinierung, Leitung und Kontrolle der F. wichtiger Disziplinen und Fachgebiete bestehen verschiedene Wissenschaftliche Räte; z.B.: Wissenschaftlicher Rat für soziologische Forschung (Vorsitzender: Prof. Dr. Rudi Weidig) bei der AfG; Wissenschaftlicher Rat für marxistisch-leninistische Philosophie

Forschung (1985) Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 I. Forschungsarten und Forschungsphasen Die F. in der DDR gliedert sich entsprechend der in kommunistisch regierten Staaten üblichen Betrachtungsweise, F.-Aktivitäten unter institutionellen und bürokratischen Aspekten zu klassifizieren, in: Akademie-F., Hochschul-F., Ressort- und Industrie-F. (F. und Entwicklung). Als Oberbegriff bei der Planung und Leitung der F. fungiert das Begriffspaar „Wissenschaft und Technik“,…

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Junge Gemeinde (1985)

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen nicht zugelassen wurden, sind seit 1945/46 die Kirchen selber (und nicht besondere Verbände oder Werke) Träger ihrer Jugendarbeit. Die anfänglich zwischen Kirchen und FDJ bestehenden Kontakte und Verbindungsstellen wurden nach dem 3. FDJ-Parlament (1949; Verpflichtung der FDJ auf die Ziele der SED) aufgelöst. Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der SED (1952) zum „Aufbau des Sozialismus“ führte allgemein zu einer Verschärfung des innenpolitischen Klimas in der DDR. Den JG. und den Evangelischen Studentengemeinden (ESG) wurde staatsfeindliche Tätigkeit vorgeworfen; es kam zu Verhaftungen und anderen Maßnahmen, die jedoch — im Zuge des beginnenden Neuen Kurses — aufgrund von Verhandlungen zwischen Regierung und Kirchen am 10. 6. 1953 weitgehend rückgängig gemacht wurden. Die kirchliche Jugendarbeit blieb jedoch — in einem angespannten kirchenpolitischen Klima (Jugendweihe; Kirchen, V. B.) — in den 50er Jahren zahlenmäßig rückläufig; überörtliche Zusammenkünfte, Fahrten, Bibelrüstzeiten usw. unterlagen restriktiven Vorschriften. Die JG. konsolidierten sich in den 60er Jahren und gewannen in den 70er Jahren zunehmend an Anziehungskraft auch auf nichtkirchlich erzogene Jugendliche wegen des in ihnen gegebenen Diskussionsraumes, den jugendgemäßen Umgangsformen usw. Heute gibt es JG. faktisch wieder in fast allen Kirchengemeinden. Sommerliche ev. Jugendtage werden von vielen Tausenden besucht (1982 z.B. in Eisenach: 10.000, in Potsdam: 3.500, in Burg: 2.500). Einer der als „Blues-Messe“ bezeichneten Jugendgottesdienste in Berlin (Ost) wurde im Sommer 1982 4mal wiederholt, es beteiligten sich 7.000 Jugendliche. Seit 1979 veranstaltet die evangelische Jugendarbeit in der DDR jährlich jeweils im November Friedensdekaden (Friedensbewegung) mit vielfältigen kirchlichen Veranstaltungen zur Friedensthematik. In den Landeskirchen wird die Jugendarbeit durch Landesjugendpfarrer koordiniert. Die Jugendpfarrer in den Kirchenkreisen sind in der Regel Gemeindepfarrer mit diesem Sonderauftrag. Daneben gibt es auf den verschiedenen Ebenen hauptamtliche Jugendwarte und Jugenddiakone mit spezieller Ausbildung. Evangelische Studentengemeinden gibt es in 32 Universitäts- und Hochschulstädten der DDR. Größere ESG haben hauptamtliche, kleinere nebenamtliche Pfarrer, die sich mehrfach im Jahr zu Konferenzen treffen. Die Arbeit der ESG wird durch eine Geschäftsstelle in Berlin (Ost) koordiniert. Die ESG sind Mitglied im Christlichen Studenten-Weltbund und unterhalten Beziehungen zu ESG in der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und im Ausland. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 694 Jugendwerkhöfe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Juni-Aufstand

Siehe auch: Junge Gemeinde: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Junge Gemeinden: 1975 1979 Übergreifende Bezeichnung für die unterschiedlichen Formen der evangelischen Jugendarbeit (Gruppen, Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreise usw.) unter Jugendlichen innerhalb der Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirchen. Da neben der Freien Deutschen Jugend (FDJ), die sich anfänglich zu weltanschaulicher Toleranz und Überparteilichkeit bekannte, andere Jugendorganisationen…

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Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR (LuG; agra) (1985)

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der Agrarpropaganda. Seit 1958 wird für den gartenbaulichen und gärtnerischen Bereich die Internationale Gartenbauausstellung der DDR (iga) in Erfurt durchgeführt. Die Landwirtschaftsausstellung in Leipzig-Markkleeberg trägt seit 1967 den Namen agra. Auf ihr werden beispielhafte Einrichtungen und Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) vorgestellt. Die agra ist eine Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) und verfügt ganzjährig über das rd. 100 ha große Gelände mit 90 Hallen. Außerhalb der Ausstellungszeit dient ein Teil des Geländes als Erholungspark. Außerdem werden auf dem Gelände regelmäßig Beratungen und Fortbildungsveranstaltungen durchgeführt. Eine Ständige Ausstellung über die Agrarpolitik der SED ist ganzjährig für jedermann geöffnet. Die agra verfügt über einen eigenen Verlag, der zahlreiches Schulungsmaterial für unterschiedliche Medien (Fernsehen, Zeitungen, Vorträge) erarbeitet. Seit 1979 findet die agra nur noch im 2jährigen Turnus statt. Sie behandelt meist im Wechsel schwerpunktmäßig die Pflanzen- oder Tierproduktion. Beim Schwerpunktthema Tierproduktion sind seit 1976 auch einige Mitgliedsländer des RGW als ausstellende Länder beteiligt; diese internationale Beteiligung soll in Zukunft fortgeführt werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 812 Landwirtschaftliche Betriebsformen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lastschriftverfahren

Siehe auch: Landwirtschafts- und Gartenbauausstellung der DDR in Leipzig-Markkleeberg: 1975 1979 „Landwirtschafts- und Gartenbau-Ausstellung der DDR“ in Leipzig-Markkleeberg: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Die LuG war seit 1950 zunächst eine jährlich in Leipzig-Markkleeberg stattfindende, vierwöchige Lehr- und Leistungsschau der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Holz- und Nahrungsgüterwirtschaft sowie des Gartenbaus. Daneben war und ist die LuG auch immer eine Einrichtung der…

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Handelsorganisation (HO) (1985)

Die volkseigene HO ist die führende Organisation des Einzelhandels der DDR. Als staatliches Unternehmen repräsentiert sie die gesellschaftlich höchste Eigentumsform vor der genossenschaftlichen (Konsumgenossenschaften) und vor dem privaten und Kommissionshandel (Binnenhandel, III.). Von Anfang an hatte die HO nicht nur Verteilungsfunktionen, sondern auch weitergehende ökonomische und politische Aufgaben zu erfüllen. Gegründet wurde sie am 20. 10. 1948, zu einem Zeitpunkt, als in dem volkseigenen Sektor der Industrie schon fast die Hälfte der Produktion erzeugt wurde. Im Binnenhandel überwog dagegen noch der private Betrieb — neben dem damals noch recht kleinen genossenschaftlichen Sektor. Mit der Schaffung der staatlichen HO-Betriebe sollte der volkseigene Charakter des Binnenhandels gestärkt und der Widerspruch in den Eigentumsformen zwischen Produktion und Handel beseitigt oder wenigstens gemildert werden. Die HO-Läden waren anfangs die einzigen Verkaufsstellen, die knappe Waren zu stark überhöhten Preisen frei verkaufen durften, während die übrigen Handelseinrichtungen nur rationierte Waren zu verbilligten Preisen abgaben. Die Politik der gespaltenen Preise wurde 1958 aufgegeben und ein einheitliches Preisniveau eingeführt, wodurch die HO die Sonderfunktion der zusätzlichen Kaufkraftabschöpfung einbüßte. Planungstechnisch war der Zeitpunkt für die Schaffung der HO günstig gewählt. Mit dem Beginn des ersten Zweijahrplanes am 1. 1. 1949 war die DDR endgültig zum zentralen planwirtschaftlichen System übergegangen. Den staatlichen Planungsorganen standen mit der Existenz der HO-Betriebe nunmehr auch im Verteilungsbereich staatliche Betriebe zur Verfügung, was die Planung und den Planvollzug zweifellos erleichterte. Während in der frühen Nachkriegszeit der konsumgenossenschaftliche Handel deutlich gegenüber dem privaten Handel bevorzugt worden war, wurde nach 1949 die volkseigene HO die am stärksten geförderte und staatlich begünstigte Einzelhandelseinrichtung. Dementsprechend konnte sie ihren Umsatz sowohl absolut als auch im Vergleich zu den anderen Handelsorganisationen laufend erhöhen (vgl. Binnenhandel, Tabelle 1). Die neueste Entwicklung ist allerdings eher durch eine gewisse Annäherung der beiden Vertriebsformen HO und KG gekennzeichnet. Abgesehen von der regionalen Arbeitsteilung, die — seit 1953 — den Konsumgenossenschaften überwiegend die Versorgung der Landbevölkerung, der HO diejenige der Städte zuweist, werden heute die Gemeinsamkeiten der beiden Vertreter des „sozialistischen Einzelhandels“ stärker betont als die noch bestehenden Unterschiede. Die Einzelhandelsverkaufsstellen der HO sind den Bezirksdirektionen des volkseigenen Einzelhandels unterstellt, die vom Rat des Bezirkes, Abt. Handel und Versorgung, angeleitet werden. Über den Bezirksdirektionen wirkt zentral koordinierend die Hauptdirektion des volkseigenen Einzelhandels, die dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 590 Handelsfondsabgabe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Handelsrecht

Die volkseigene HO ist die führende Organisation des Einzelhandels der DDR. Als staatliches Unternehmen repräsentiert sie die gesellschaftlich höchste Eigentumsform vor der genossenschaftlichen (Konsumgenossenschaften) und vor dem privaten und Kommissionshandel (Binnenhandel, III.). Von Anfang an hatte die HO nicht nur Verteilungsfunktionen, sondern auch weitergehende ökonomische und politische Aufgaben zu erfüllen. Gegründet wurde sie am 20. 10. 1948, zu einem Zeitpunkt, als in dem…

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Philatelie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über Auflagenhöhe, Aufdruckwerte und Serienumfang entscheidet jedoch das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. Hier wird der Verband nur beratend tätig. Ihm gehören rd. 70.000 Mitgl. in 1500 Arbeits- und Betriebsarbeitsgemeinschaften an. Bei der Deutschen Post sind mehr als 500.000 Abonnenten von Sammlerbriefmarken registriert. In den letzten 10 Jahren sind jährlich rd. ein Dutzend Sammlungen aus der DDR in mehr als 20 Ländern gezeigt worden, wo sie zahlreiche begehrte Preise erhielten. Die gesellschaftliche Bedeutung des Philatelistenverbandes der DDR ist auch daraus zu ersehen, daß er jährlich rd. 18.000 Veranstaltungen mit mehr als einer halben Million Besuchern organisiert. Der Handel mit Marken „antidemokratischen“ Charakters ist verboten. Markentausch mit dem Ausland und der Bundesrepublik Deutschland ist nur mit Genehmigung des KB erlaubt. Er darf ausschließlich über eine Tauschkontrollstelle und nur bis zu einem Markenwert von 600 Mark erfolgen. Zuwiderhandlungen werden als Verstöße gegen das Devisengesetz geahndet. Die Deutsche Post der DDR zieht aus der Ph. jährlich mehr als 12 Mill. Mark an konvertibler Währung, indem sie einzelne Werte von Briefmarkenserien als sog. Sperrwerte oder „gebundene Werte“ in verminderter Auflage herausbringt und nur gegen Sammler-Ausweis abgibt bzw. — größtenteils — im Briefmarkenhandel des westlichen Auslandes absetzt. Wegen dieser Praxis und der Nichtbekanntgabe der Auflagenhöhe, insbesondere der im Westen auftauchenden „Sperrwerte“, wird die Briefmarken-Politik der Deutschen Post von westlichen Philatelistenverbänden als unseriös bezeichnet. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang auch die für das Postgebiet DDR zu große Zahl von Sonderemissionen (1981: 28 mit insgesamt 90 Einzelwerten; Bundesrepublik einschl. Berlin-West 39/58) und die Höhe der Zuschlagswerte, die häufig mehr als die international üblichen 50 v.H. betragen. Zur Briefmarkenpolitik der DDR gehört in ständig wachsendem Umfang der Druck von regulären Umlaufwerten für Befreiungsbewegungen wie der PLO und befreundeter Länder wie der VDR Jemen. Inwieweit dies auf kommerzieller Basis oder im Rahmen [S. 984]der Politik der „antiimperialistischen Solidarität“ als unentgeltliche Hilfeleistungen erfolgt, läßt sich im Einzelfall nicht genau feststellen. Am 1. 3. 1978 ist eine AO über den Handel mit Sammlerbriefmarken, philatelistischem Material und Zubehör ergangen (GBl. I, S. 105), die den Einzel- und Großhandel mit Sammlerbriefmarken regelt. Für den Großhandel ist ausschließlich der VEB Ph. zuständig. Die Sammelwerte des In- und Auslandes (einschl. der Bundesrepublik Deutschland) sind im „Lipsia“-Katalog aufgeführt. Zeitschrift: „sammler-expreß.“ Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 983–984 Pflichtversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Pionierorganisation „Ernst Thälmann“

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Gilt seit 1949 als eines der „Hauptarbeitsgebiete“ des Kulturbundes der DDR (KB) und soll „entgegen den Auffassungen vieler Individualisten von einem Nur-Hobby zu einer echten politischen Aufgabe werden“. Seit 1969 ist der Philatelistenverband der DDR im Rahmen des KB für philatelistische Belange (grafische Gestaltung der Marken, Organisation von Ausstellungen und Tauschveranstaltungen usw.) zuständig. Über…

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Sozialfürsorge (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sozialindikatoren

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…

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Wiedergutmachung (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen gewisse Vorteile, darunter Gesundheitshilfe sowie erhöhten Urlaub. Vorrechte bei der Zuteilung von Wohnraum (Bau- und Wohnungswesen), bei der Beschaffung von Hausrat und durch Gewährung von Studienbeihilfen für Kinder. Bis zum 30. 4. 1965 erhielten sie bei Erwerbsminderung Leistungen aus der Sozialversicherung, die denen bei Arbeitsunfällen glichen, auch wenn sie keine Versicherungszeiten aufweisen konnten. Seit dem 1. 5. 1965 erhalten anerkannte „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ aus dem Staatshaushalt über die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Ehrenpensionen. Die Ehrenpension für „Kämpfer“ betrug 800 Mark, für „Verfolgte“ 600 Mark monatlich. An Witwen und Waisen wurden Hinterbliebenenpensionen gezahlt von 120 Mark für arbeitsfähige Witwen und bis 500 Mark für arbeitsunfähige Witwen. Mit Wirkung zum 1. 1. 1978 sind die Regelungen über die Ehrenpensionen für „Kämpfer gegen den Faschismus“ und „Verfolgte des Faschismus“ von 1965 ersatzlos aufgehoben worden. Offensichtlich gilt für diese Personengruppe jetzt generell die allgemeine VO über Ehrenpensionen für besonders verdiente Staatsbürger aus dem Jahre 1952 (GBl. S. 328). Nach dieser VO können auch höhere Ehrenpensionen gewährt werden. Das Pensionsalter wird von „Kämpfern“ und „Verfolgten“ bei Männern mit 60 Jahren, bei Frauen mit 55 Jahren erreicht. Ist das Pensionsalter noch nicht erreicht, wird im Falle einer Erwerbsminderung eine Teilpension, entsprechend dem Prozentsatz des Körperschadens, auf jeden Fall aber werden 20 v.H. der Vollpension gezahlt (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Neben der Ehrenpension erhalten „Kämpfer“ und „Verfolgte“ vom Erreichen der vorgezogenen Altersgrenze an oder bei Invalidität eine Alters- oder Invalidenrente in Höhe von 350 Mark. Sie vermindert sich auf 240 Mark, wenn noch Altersversorgung der Intelligenz gezahlt wird; hinzu tritt ggf. Ehegattenzuschlag. Neben der Hinterbliebenen(ehren)pension werden Witwen-(Witwer-)Rente in Höhe von 270 Mark bzw. 60 v.H. der gekürzten Rente, Vollwaisenrente in Höhe von 150 Mark bzw. 40 v.H. und Halbwaisenrente in Höhe von 105 Mark bzw. 30 v.H. der Rente des Verstorbenen gezahlt. Bei Anspruch auf 2 Renten der Sozialversicherung gelten die allgemeinen Anrechnungsbestimmungen (Renten). Kämpfer gegen den Faschismus und Verfolgte des Faschismus erhalten bei Krankheit, Arbeitsunfall, Berufskrankheit und Quarantäne für die gesamte Dauer Krankengeld in Höhe des Nettodurchschnittsverdienstes. Die stark sinkende Zahl der Empfänger staatlicher Ehrenpensionen wurde zuletzt von der DDR-Statistik für Ende 1975 mit 26.000 ausgewiesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1484 Widerspruch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Wilhelm-Pieck-Universität Rostock

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine individuelle W. nationalsozialistischen Unrechts erfolgte für Vermögensschäden und in Form von Haftentschädigungen in der DDR nicht. Auch mit anderen Staaten sind keine W.-Abkommen abgeschlossen worden. Ein geringfügiges Angebot zur W. gegenüber ehemals verfolgten jüdischen Bürgern der USA wurde von deren Organisation abgelehnt (Antisemitismus). Die in der DDR lebenden, anerkannten Verfolgten des Naziregimes genießen…

DDR A-Z 1985

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des Wirtschaftsstrafrechts aufgenommen worden. Mit seinem Inkrafttreten sind die meisten strafrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen und Verordnungen außer Kraft gesetzt worden. Soweit diese weiter gültig blieben, waren sie den Grundsätzen des StGB anzupassen und vom Justizministerium in einer Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB zu veröffentlichen (zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. 3. 1978 — GBl. I, S. 130). Das StGB ist bereits dreimal durch das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 591), das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) nicht unwesentlich geändert und ergänzt worden. 1979 ist vor allem das politische St. erneut ausgeweitet und bei einigen Strafbestimmungen ver[S. 1333]schärft worden. Außerdem wurden die Vorschriften zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität und der Katalog der Maßnahmen zur Wiedereingliederung (Bewährung) ergänzt sowie der Rahmen der Geld- und Haftstrafe erweitert (Strafensystem). II. Grundsätze des Strafrechts Die „Grundsätze des sozialistischen St.“ sind im 1. Kapitel des allgemeinen Teils den eigentlichen strafrechtlichen Bestimmungen des StGB vorangestellt. Darin wird der „Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität, besonders gegen die verbrecherischen Anschläge auf den Frieden, auf die Souveränität der DDR“ als „gemeinsame Sache der sozialistischen Gesellschaft, ihres Staates und aller Bürger“ bezeichnet (Art 1). Aufgaben des St. sind nach Art. 2 der Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, der Bürger und ihrer Rechte vor kriminellen Handlungen, die Verhütung von Straftaten und die wirksame Erziehung der Gesetzesverletzer zur sozialistischen Staatsdisziplin und zu verantwortungsbewußtem Verhalten (Rechtswesen). III. Straftaten und Verfehlungen Das StGB unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen. Unterscheidungsmerkmal ist der Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit. Dieser ist wiederum an der im Strafgesetz angedrohten oder im Einzelfall ausgesprochenen Strafe abzulesen. Als Vergehen gelten vorsätzlich oder fahrlässig begangene gesellschaftswidrige Straftaten, für die der Täter vor einem Gesellschaftlichen Gericht zur Verantwortung gezogen oder zu einer Strafe ohne Freiheitsentzug oder zur Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren verurteilt wird. Verbrechen sind gesellschaftsgefährliche Handlungen. Dazu zählen nach § 1 Abs. 3 alle Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit, die Menschenrechte und Kriegsverbrechen (Aggressionsverbrechen), sämtliche Staatsverbrechen, vorsätzliche Tötung sowie solche Straftaten, „die eine schwerwiegende Mißachtung der Sozialistischen Gesetzlichkeit darstellen“ und für die deshalb mindestens 2 Jahre Freiheitsstrafe angedroht oder im Einzelfall mehr als 2 Jahre verhängt werden. Viele Straftaten, die grundsätzlich wegen der für den Normalfall angedrohten Höchststrafe Vergehen sind, wie z.B. Diebstahl und Betrug, können somit durch die Wertung als schwerer Fall und den Ausspruch einer mehr als 2jährigen Freiheitsstrafe vom Richter zu Verbrechen erklärt werden. Sind die Auswirkungen der Tal und die Schuld des Täters unbedeutend, können Hausfriedensbruch, Beleidigung und Verleumdung sowie Diebstahl oder Betrug zum Nachteil sozialistischen und persönlichen oder privaten Eigentums als Verfehlungen gewertet werden. Bei Eigentumsverfehlungen soll der Schaden den Betrag von 50 Mark nicht wesentlich übersteigen. Diese Verfehlungen gelten nicht als Straftat und werden daher nicht im Strafregister eingetragen. Sie werden durch disziplinarische, insbesondere arbeitsrechtliche Erziehungsmaßnahmen, polizeiliche Strafverfügungen mit Geldbußen bis zu 300 Mark oder durch Maßnahmen der gesellschaftlichen Gerichte geahndet. Bei Eigentumsverfehlungen im sozialistischen Einzelhandel können die Verkaufsstellenleiter von dem Kunden einen Betrag bis zum 3fachen Wert des verursachten Schadens, mindestens 5 Mark, höchstens 150 Mark verlangen, wenn sie zur selbständigen Ahndung derartiger Verfehlungen durch das wirtschaftsleitende Organ dazu ermächtigt sind (1. DVO zum EG des StGB vom 19. 12. 1974, GBl. I, 1975, S. 128). Einige nach dem StGB an sich strafbare Handlungen können auch als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden (Hausfriedensbruch, Gefährdung der Brandsicherung, Beeinträchtigung der Brand- oder Katastrophenbekämpfung). IV. Schuldbegriff Der Schuldbegriff des StGB unterstellt, daß in der sozialistischen Gesellschaft Identität der Interessen der Gesellschaft und des Bürgers besteht. Deshalb sei der einzelne für sein Handeln in jeder Beziehung gesellschaftlich verantwortlich („in der sozialistischen Gesellschaft braucht niemand mehr Verbrecher zu werden“; Kriminalität, I., III.). Wenn der Täter trotz der ihm gegebenen Möglichkeit zum gesellschaftsgemäßen Verhalten durch verantwortungsloses Handeln den gesetzlichen Tatbestand eines Vergehens oder Verbrechens verwirklicht, so handelt er schuldhaft (§ 5). Auch die Definition des direkten Vorsatzes als bewußter Entscheidung zur Tat (§ 6) setzt die Entscheidungsfreiheit des Täters voraus. Zum Vorsatz gehört die Kenntnis der Tatumstände (§ 13). Unkenntnis des Verbotenen der Handlung schließt dagegen die Strafbarkeit grundsätzlich nicht aus. Fahrlässiges Handeln ist strafbar, wo dies ausdrücklich bestimmt ist. Das StGB kennt 3 Arten der Fahrlässigkeit (§§ 7, 8): bewußte Pflichtverletzung in Form bewußt leichtfertigen Handelns, obwohl die möglichen schädlichen Folgen vorausgesehen werden, bewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der voraussehbaren und vermeidbaren schädlichen Folgen, unbewußte Pflichtverletzung ohne Voraussehen der möglichen Folgen (Handeln aus verantwortungsloser Gleichgültigkeit oder Gewöhnung an pflichtwidriges Verhalten). Dem Täter kommt der schuldhaft herbeigeführte, die Zurechnungsfähigkeit ausschließende oder mildernde Rauschzustand überhaupt nicht zugute (Alkoholmißbrauch). Der Tatbestand der „Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls“ (§ 196) [S. 1334]stellt die Höhe der Strafe auf den eingetretenen Schaden und nicht auf die Schuld des Täters ab, falls sich sein „fahrlässiges Verschulden“ auch auf den Folgeschaden erstreckt (§ 12 StGB). Fragwürdig wird das Schuldprinzip auch bei den als Unternehmensdelikte ausgestalteten Staatsverbrechen. Überhaupt werden durch die Ausweitung vieler, insbesondere politischer Strafbestimmungen, durch unbestimmte Tatbestandsmerkmale, durch den Begriff des Unternehmens — nach § 94 jede auf die Verwirklichung eines Verbrechens gerichtete Tätigkeit — und die ausdrückliche Strafbarkeit der Vorbereitung bei zahlreichen Delikten (Anwerbung für imperialistische Kriegsdienste, Kriegshetze, faschistische Propaganda, Sammeln von Nachrichten, landesverräterischer Treubruch, staatsfeindliche Hetze, Mord, Menschenhandel, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffe auf das Verkehrswesen, ungesetzlicher Grenzübertritt [ Republikflucht ] und schweres Rowdytum) die Grenzen zwischen verbotenem (schuldhaftem) und erlaubtem Handeln unklar. V. Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Es gibt folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe sowie Zusatzstrafen (§ 23) (Strafensystem). Für Jugendliche gelten noch einige Besonderheiten (Jugendstrafrecht). VI. Geltungsbereich der Strafgesetze Der Geltungsbereich der Strafgesetze ist für politische Straftaten stark ausgeweitet worden. Das StGB der DDR ist gemäß § 80 nicht nur auf alle im Gebiet der DDR begangenen Straftaten (Territorialprinzip) und auf alle Bürger der DDR, auch für die im Ausland begangenen Straftaten (Personalprinzip), sondern auch auf Ausländer wegen im Ausland begangener Staatsverbrechen anzuwenden, wie sie in Kap. 1 und 2, Besonderer Teil des StGB aufgeführt werden (s. u. #854#vii. VII.). Die Strafverfolgung verjährt je nach der gesetzlich angedrohten Strafe in 2 bis 25 Jahren. Die Verjährung ruht aber, solange sich der Täter außerhalb der DDR aufhält (§ 83). Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und Kriegsverbrechen verjähren überhaupt nicht (§ 84). VII. Straftatbestände Inhalt der ersten beiden Kapitel des Besonderen Teils des StGB sind die politischen Straftatbestände der Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, den Frieden, die Menschlichkeit und die Menschenrechte und der Staatsverbrechen. Im Gegensatz zu der z. T. westlichen Reformen entsprechenden Neugestaltung strafrechtlicher Bestimmungen im Allgemeinen Teil und im Bereich des allgemeinen St., insbesondere des Sexualstrafrechts, ist das politische St. ausgebaut worden. Im 1. Kapitel gibt es eine Reihe neuer mit Höchststrafen bedrohter Straftatbestände. Die Verbrechen gegen die DDR (2. Kapitel) sind durch neue Delikte (landesverräterische Nachrichtenübermittlung [§ 99], verfassungsfeindlicher Zusammenschluß [§ 107], Gefährdung der internationalen Beziehungen [§ 109]) ergänzt, die bereits bestehenden Tatbestände z. T. erweitert und die angedrohten Strafen mehrmals, zuletzt durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz verschärft worden. Im 3. Kapitel folgen die Straftaten gegen die Persönlichkeit mit den Delikten gegen Leben und Gesundheit und den Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Das in diesem Abschnitt und z. T. im folgenden Kapitel „Straftaten gegen Jugend und Familie“ enthaltene Sexualstrafrecht ist modernisiert worden. Nicht mehr strafbar sind die Unzucht zwischen erwachsenen Männern, die Sodomie, der Geschlechtsverkehr zwischen Verschwägerten und der Ehebruch. Die Doppelehe ist nur noch mit Verurteilung auf Bewährung bedroht. Den Tatbestand der Kuppelei gibt es zusammengefaßt mit der Zuhälterei nur noch in Form der „Ausnutzung und Förderung der Prostitution“ (§ 123). Dagegen ist der Schutz Jugendlicher vor sexuellem Mißbrauch durch Erwachsene auch für den Bereich der Homosexualität auf Angehörige beiderlei Geschlechts erweitert worden. Dem Schutze Jugendlicher und Kinder dienen auch die Strafbestimmungen der Verleitung zum Alkoholmißbrauch (§ 147) und Verleitung zur asozialen Lebensweise (§ 145). Der Tatbestand der „Verbreitung von Schund- und Schmutzerzeugnissen“ (§ 146) wird ebenso wie die entsprechenden Strafbestimmungen der früher gültigen VO zum Schutz der Jugend vom 15. 9. 1955 in der Praxis vorwiegend gegen die Verbreitung von Zeitschriften, Zeitungen und sonstiger Literatur aus der westlichen Welt, die zum großen Teil willkürlich als Schund- und Schmutzliteratur gewertet werden, eingesetzt. Die Abtreibung durch die Schwangere selbst ist straflos. Die Fremdabtreibung ist nur dann strafbar, wenn sie den Bestimmungen des Gesetzes über die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 9. 3. 1972 (GBl. I, S. 89), das die Unterbrechung der Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn durch ärztlichen Eingriff in einer geburtshilflichen und gynäkologischen Einrichtung gestattet, widerspricht. Die gegen das sozialistische sowie gegen das persönliche und private Eigentum gerichteten Straftaten sind trotz weitgehender Übereinstimmung im Wortlaut gesondert in die Kapitel 5 bzw. 6 aufgenommen [S. 1335]worden, um den grundsätzlichen Unterschied zwischen diesen Eigentumskategorien (Eigentum) hervorzuheben. Unterschlagung ist im Diebstahlsbegriff enthalten, aber kein besonderes Delikt mehr. Betrug und Diebstahl werden besonders definiert, aber in der strafrechtlichen Wertung zusammen als Vergehen oder Verbrechen zum Nachteil sozialistischen Eigentums bzw. persönlichen oder privaten Eigentums abgehandelt. Der Strafrahmen ist für alle Eigentumsarten gleich, d.h. Verfahren vor einem gesellschaftlichen Gericht, Strafe ohne Freiheitsentzug oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren, bei verbrecherischem Diebstahl oder Betrug 2 bis 10 Jahre Freiheitsstrafe. Das gleiche gilt für vorsätzliche oder verbrecherische Sachbeschädigungen (§§ 164, 184, hier Höchststrafe 8 Jahre). Unterschiede gibt es nur beim Tatbestand der Untreue. Die erst durch das Gesetz vom 19. 12. 1974 geschaffene Strafbestimmung der Untreue zum Nachteil sozialistischen Eigentums (§ 161 a) sieht im schweren Fall wie beim verbrecherischen Diebstahl und Betrug Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren vor. Die Untreue zum Nachteil persönlichen oder privaten Eigentums ist im schweren Fall nur mit Freiheitsstrafe von 1 bis 5 Jahren bedroht (§ 182 Abs. 2). Zu den Straftaten gegen die allgemeine Sicherheit (7. Kapitel) gehören Brandstiftung und Verursachung einer Katastrophengefahr, Verursachung einer Umweltgefahr (§§ 191 a u. b, eingefügt durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz), Straftaten gegen den Gesundheits- und Arbeitsschutz, Straftaten gegen die Verkehrssicherheit, Straftaten gegen den Nachrichtenverkehr sowie Waffendelikte. Brandstiftung, besonders in Betrieben, wird bei Unterstellung einer staatsfeindlichen Absicht vielfach als Diversion bestraft. Erheblich beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit und damit Verkehrsgefährdung durch Trunkenheit im Sinne des § 200 StGB wird bei einem Blutalkoholwert ab 1¼ Promille angenommen. Hervorzuheben als vor allem in der Praxis bedeutsame Strafbestimmungen des 8. Kapitels „Straftaten gegen die staatliche Ordnung“ sind Widerstand gegen staatliche Maßnahmen (§ 212), ungesetzlicher Grenzübertritt (§ 213; Republikflucht), Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit (§ 214), (Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland), Rowdytum (§ 215) und im Zusammenhang damit Zusammenrottung (§ 217) sowie ungesetzliche Verbindungsaufnahme (§ 219), Öffentliche ➝Herabwürdigung (§ 220) und Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch Asoziales Verhalten (§ 249). Im Abschnitt Straftaten gegen die Rechtspflege gibt es nur noch den Tatbestand der vorsätzlichen falschen Aussage (§ 230), da durch Wegfall des Eides der Meineid gegenstandslos geworden ist. Außerdem gibt es das mit Strafe ohne Freiheitsentzug oder mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren bedrohte Vergehen der falschen Versicherung zum Zwecke des Beweises (§ 231). Bei beiden Delikten kann von Strafe abgesehen werden, wenn der Täter die falsche Aussage so rechtzeitig berichtigt, daß schädliche Auswirkungen nicht eintreten oder er durch die wahrheitsgemäße Aussage sich oder einen nahen Angehörigen der Strafverfolgung ausgesetzt hätte. Die Nichtanzeige von Straftaten ist nach § 225 strafbar bei den meisten Verbrechen des 1. Kapitels, fast allen Staatsverbrechen, den vorsätzlichen Tötungsdelikten, Brandstiftung, Verursachung einer Katastrophengefahr, Angriffen auf das Verkehrswesen, Waffenbesitz oder -vernichtung sowie ungesetzlichem Grenzübertritt im schweren Fall und Fahnenflucht. Wer von dem Vorhaben, der Vorbereitung oder der Ausführung dieser Delikte vor ihrer Beendigung glaubwürdig Kenntnis erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Strafe ohne Freiheitsentzug, im besonders schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bestraft. Die gleiche Strafe droht demjenigen, der Kenntnis von einem Waffenversteck erlangt und dies nicht unverzüglich anzeigt. Die Anzeige ist bei einer Dienststelle des Ministeriums für Staatssicherheit, notfalls auch bei einem anderen staatlichen Organ zu erstatten. Die Anzeigepflicht besteht auch für Angehörige des Täters; nur bei Ehegatten, Geschwistern und Personen, die mit dem Täter in gerader Linie verwandt oder durch Adoption verbunden sind, kann von Bestrafung abgesehen werden (§ 226). VIII. Wirtschaftsstrafrecht Der das sozialistische Eigentum betreffende „Vertrauensmißbrauch“ (§ 165) ist in den Abschnitt Straftaten gegen die Volkswirtschaft aufgenommen worden. Zum Tatbestand gehört hier ein bedeutender wirtschaftlicher Schaden. Vertrauensmißbrauch wird im Normalfall mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren, Verurteilung auf Bewährung oder Geldstrafe, im schweren Fall mit Freiheitsstrafe von 2 bis 10 Jahren bedroht. Vertrauensmißbrauch sowie Wirtschaftsschädigung (§§ 166, 167) und Schädigung des Tierbestandes (§ 168) liegen nicht vor, wenn der Täter im Rahmen eines gerechtfertigten Wirtschafts- oder Forschungs- und Entwicklungsrisikos gehandelt hat. Diese neue in das Wirtschaftsstrafrecht aufgenommene Bestimmung soll dem Staats- und Parteifunktionär die Furcht vor Strafe im Fall des Mißerfolges wirtschaftlicher Maßnahmen nehmen und demzufolge seine Entscheidungsbereitschaft stärken. Weitere Wirtschaftsstrafbestimmungen sind in anderen gesetzlichen Bestimmungen enthalten. Wichtig vor allem für den innerdeutschen Reise- und Warenverkehr sind insbesondere die Strafbestimmungen des Zollgesetzes vom 28. 6. 1979 (GBl. I, [S. 1336]S. 147) sowie des Devisengesetzes vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574) (Zollwesen). IX. Militärstrafrecht Das letzte (9.) Kapitel enthält das Militärstrafrecht, dessen Bestimmungen an die Stelle des durch das Einführungsgesetz zum StGB außer Kraft gesetzten Militärstrafgesetzes vom 24. 1. 1962 (GBl. I, S. 25) getreten sind. Es gibt folgende Militärstraftaten: Fahnenflucht, unerlaubte Entfernung, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls, Meuterei, Feigheit vor dem Feind, Verletzung der Dienstvorschriften über den Wach-, Streifen- oder Tagesdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über die Grenzsicherung, Verletzung der Dienstvorschriften über den funktechnischen oder Bereitschaftsdienst, Verletzung der Dienstvorschriften über den Flugbetrieb, Verletzung der Dienstvorschriften über den Dienst auf Schiffen, Booten und anderen schwimmenden Mitteln, Verletzung der Meldepflicht, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte, Wachen, Streifen oder andere Militärpersonen, Mißbrauch der Dienstbefugnisse, Verletzung der Dienstaufsichtspflicht durch Vorgesetzte, Beleidigung Vorgesetzter oder Unterstellter, Verletzung des Beschwerderechts, Verrat militärischer Geheimnisse, Beeinträchtigung der Einsatzbereitschaft der Kampftechnik, Verlust der Kampftechnik, unberechtigte Benutzung von militärischen Fahrzeugen und Geräten, Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung, Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter, Anwendung verbotener Kampfmittel, Verletzung der Rechte der Kriegsgefangenen, Verletzung des Zeichens des Roten Kreuzes, Verletzung der Rechte der Parlamentäre. Beim Handeln auf Befehl ist zu beachten, daß nach § 258 Abs. 3 die Verweigerung oder Nichtausführung eines Befehls, dessen Ausführung gegen die anerkannten Normen des Völkerrechts oder gegen Strafgesetze verstoßen würde, nicht strafbar ist. Fahnenflucht, Wehrdienstentziehung und Wehrdienstverweigerung, Befehlsverweigerung und Nichtausführung eines Befehls und Meuterei, im Verteidigungszustand begangen, sowie Feigheit vor dem Feind, Angriff, Widerstand und Nötigung gegen Vorgesetzte pp., Straftaten einer in Gefangenschaft geratenen Militärperson, Gewaltanwendung und Plünderung und Schändung Gefallener und Mißbrauch der Lage Verwundeter können in besonders schweren Fällen mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe oder mit Todesstrafe bestraft werden (§ 283 Abs. 2). Auch für eine Reihe anderer Militärstraftaten sind höhere Strafen für den Fall des Verteidigungszustandes vorgesehen. X. Anwendung der Strafgesetze In der sog. Strafpolitik geht man von der Auffassung aus, daß die Kriminalität ein Erbe der früheren Gesellschaft und ein Ausdruck alter Gewohnheiten und rückständiger Denk- und Lebensweise sei, die vom „Klassenfeind“ ständig neu belebt werde. Dabei wird weiterhin zwischen der Mehrzahl der Gesetzesverletzungen, die nicht auf einer feindlichen Einstellung gegen den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern beruhen, und den eine klassenfeindliche Gesinnung dokumentierenden Verbrechen unterschieden, wie die Definition der Straftaten in § 1 StGB und der neueingeführte Begriff der Verfehlungen sowie die erweiterten Befugnisse der Gesellschaftlichen Gerichte zeigen. Für die richtige Strafpolitik kommt es daher auf den zu treffenden differenzierten Einsatz der staatlichen Zwangsmaßnahmen gegenüber den gesellschaftsgefährlichen Verbrechen und der im StGB angebotenen verschiedenen Maßnahmen zur Erziehung und damit zur Entfaltung des sozialistischen Bewußtseins der Bürger an, wobei der Schwerpunkt zwischen Zwang und Erziehung jeweils entsprechend den politischen Erfordernissen („Klassenkampfsituationen“) zu verlagern ist (Rechtswesen, V.). Horst Hildebrand Literaturangaben Roggemann, Herwig: Strafgesetzbuch und Strafprozeßordnung der DDR mit Nebengesetzen. 2. Aufl. Berlin (West): Berlin Verl. 1978. Rosenthal, Walter: Das neue politische Strafrecht der DDR. Frankfurt a. M.: Metzner 1968. Schuller, Wolfgang: Geschichte und Struktur des politischen Strafrechts der DDR bis 1968. Ebelsbach: Gremer 1980. Strafrecht der DDR: Kommentar zum StGB. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Strafrecht, allgem. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1976. <LI>Strafrecht, bes. Teil: Lehrbuch. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1332–1336 Strafensystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Strafregister

Strafrecht (1985) Siehe auch die Jahre 1954 1969 1975 1979 I. Strafgesetzbuch Das materielle St. ist weitgehend im Strafgesetzbuch (StGB) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) zusammengefaßt, das mit Wirkung vom 1. 7. 1968 an die Stelle des bis dahin noch gültigen Deutschen Strafgesetzbuches von 1871 und des Strafrechtsergänzungsgesetzes vom 11. 12. 1957 (GBl. I, S. 643) getreten ist. In das StGB sind das Jugendstrafrecht, das Militärstrafrecht und die wichtigsten Vorschriften des…

DDR A-Z 1985

B. Berufe mit Fachschulausbildung

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz kommunal orientierter Polikliniken und Ambulatorien (Befehl Nr. 272) und die „Hygiene-Inspektion“ in jedem Kreis und Bezirk und im Ministerium für Gesundheitswesen mit bezirklichen Hygiene-Instituten. In der Folgezeit wurde die Niederlassung von Ärzten und Zahnärzten in eigener Praxis unmöglich gemacht und die „Staatliche Arzt-(Zahnarzt-)praxis“ für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung außerhalb der größeren Städte eingeführt. Die nichtakademischen Berufe des G. wurden in ein schematisches System der „Mittleren medizinischen Berufe“ mit Ausbildung in Unter-, Mittel- und Oberstufe Medizinischer Schulen und der „Medizinischen Hilfsberufe“ mit Lehrausbildung gebracht und der „Arzthelfer“ nach dem Muster des sowjetrussischen Feldschers eingeführt. Die Einrichtungen wurden in den Kreisen als „Einheit Krankenhaus/Poliklinik“ organisatorisch verbunden; diese und die nachgeordneten Einrichtungen erhielten fest abgegrenzte „Versorgungsbereiche“. Ihre Arbeit wurde, sowjetrussischem Vorbild folgend, nach dem „Dispensaire-Prinzip“ in Zusammenfassung von Prävention („Prophylaxe“), Diagnostik, Therapie und Nachsorge („Metaphylaxe“) für wichtige Krankheitsgruppen aufgegliedert. Fast alle diese Elemente bestehen noch jetzt. Aber von 1971 an (VIII. Parteitag der SED) ist die Bindung an das sowjetrussische Vorbild in vorsichtigen Schritten gelockert worden. Seit 1975 sind fast alle Rechtsvorschriften des G. in Gesetzen, Verordnungen, Durchführungs- und Ausführungsbestimmungen ersetzt oder neu gefaßt worden. Die offizielle Begründung, man habe aus den Erfahrungen der Anfangszeit Folgerungen gezogen, deutet die Gründe nur an: Aufgabe war, ohne Preisgabe von Grundpositionen den Erwartungen der Bevölkerung sehr viel stärker zu genügen als zuvor. Das betrifft besonders die persönliche Wahl des Arztes und die personale Kontinuität der Behandlung, aber auch scheinbare Äußerlichkeiten wie den Doktortitel der Ärzte, das Abgehen von dem starren Schematismus in der Organisation und in der beruflichen Gliederung der Beschäftigten der medizinischen Versorgung, die Arzneimittelversorgung u.v.a. B. Die Ordnung der Aufgaben Hauptaufgabe des G. ist, der Stellung der Arbeit im Historischen Materialismus entsprechend (Marxismus-Leninismus), die Erhaltung und Sicherung der menschlichen Arbeitskraft und ihre Wiederherstellung bei Beeinträchtigungen. Darauf sind die Funktionen aller Einrichtungen bezogen. Aus der Erfahrung früherer Jahrzehnte, daß Risiken für die Arbeitskraft vor allem aus der industriellen Produktionsweise erwachsen, folgt, daß „Prophylaxe“, Behandlung und „Metaphylaxe“ ihren wichtigsten Ort im Produktionsbetrieb haben müssen; dabei soll der „Werktätige“ auch bei beeinträchtigter Arbeitskraft nicht länger und nicht weiter von der Arbeit ferngehalten werden, als bei Vermeidung von Nachteilen für die volle Wiederherstellung geboten ist. Erst und nur wenn diese Wiederherstellung selbst durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht möglich ist, treten andere gesellschaftliche Einrichtungen in Funktion (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Der Schutz der Arbeitskraft wird auch denjenigen zuteil, die an der industriellen Produktion nur mittelbar (als Familienangehörige) oder nicht beteiligt sind, also den Mitgliedern der Produktionsgenossenschaften und Rechtsanwaltskollektive (Rechtsanwaltschaft), den Gewerbetreibenden, den Selbständigen und Angehörigen Freier Berufe, diesen Gruppen allerdings in deutlich geringerem Ausmaß (Staatliche Versicherung). Die gleichen Grundsätze gelten für die Entwicklung und Sicherung der künftigen Arbeitskraft in der vorgeburtlichen Lebensphase und im Kindes- und Jugendalter. G. und Sozialwesen stehen in Staat, Bezirk und Kreis unter je der gleichen Leitung. Das ist ideolo[S. 558]gisch konsequent: Aufgabe ist zum einen die staatliche Sorge für diejenigen, deren Vermögen zur Erfüllung der Pflicht jedes Bürgers, nach seinen Kräften am „Aufbau des Sozialismus“ mitzuwirken, durch Krankheit gefährdet oder vorübergehend aufgehoben ist. Hier geht es um die Erhaltung bzw. Wiederherstellung des Arbeitsvermögens. Zum anderen aber ist Aufgabe, für diejenigen zu sorgen, die noch nicht arbeiten können und noch nicht dafür erzogen werden, für diejenigen, die dauernd nicht arbeiten können und in der Vergangenheit nicht oder nicht genügend gearbeitet haben, und für diejenigen, die nicht durch Arbeit für sich selbst sorgen können und zudem auf Pflege o. ä. angewiesen sind. Einkommensleistungen aufgrund früherer Arbeit hingegen (Krankengeld und Renten) sind Solidarleistungen der Arbeitenden über den Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) (Sozialfürsorge). C. Gliederung, Leitung und Kontrolle Das G. ist staatlich organisiert. Träger seiner Einrichtungen sind, eine Anzahl „zentral geleiteter“ Einrichtungen und die Hochschulkliniken ausgenommen, die Staatsorgane auf Kreis- und Bezirksebene. Diese stellen auch das Personal. Von der Spitze im Ministerium für Gesundheitswesen (MinGes) über die Bezirke bis hinab in die Land- und Stadtkreise durchgängig ist das G. gegliedert in Medizinische Betreuung der Bevölkerung, Versorgung mit Arzneimitteln und medizintechnischen Erzeugnissen und schließlich Hygiene-Aufsicht. Als verbindende Elemente zwischen diesen Säulen wirken in den Leitungsebenen der Bezirke und Kreise die Planung, das Materialwesen und das Personalwesen („Kaderwesen“) der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen (Abt.GSw) unter der Leitung des Bezirks- bzw. Kreisarztes. Die Finanzierung des G. erfolgt über den Staatshaushalt. Dabei werden materielle und finanzielle Leistungen gegenüber dem Bürger wie medizinische Betreuung, Arzneien, Heil- und Hilfsmittel, Krankengeld oder Schwangerschafts- und Wochengeld aus dem zweckgebundenen Sonderfonds „Sozialversicherung“ beglichen (Gesamtausgaben dieses Fonds einschl. Renten 1982: 30,5 Mrd. Mark). Die Betriebskosten der verschiedenen Einrichtungen des G. werden unter dem Titel „Gesundheits- und Sozialwesen“ geführt (Gesamtausgaben 1982: rd. 11 Mrd. Mark). Da die Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen der Erwerbstätigen und der Betriebe über die Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) bzw. die Staatliche Versicherung der DDR nur einen Teil dieser Summen ausmachen (1982: rd. 16,2 Mrd. Mark), wird der größte Teil dieser Ausgaben durch Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gedeckt (Konsumtion, Gesellschaftliche; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Die Medizinische Betreuung der Bevölkerung umfaßt den Sektor der ambulanten Betreuung mit den Einrichtungen des „Betriebsgesundheitsschutzes“ und der „territorialen Organisation der ambulanten Betreuung“ sowie den „Sektor der stationären Betreuung“, das Krankenhauswesen. Auf der Kreisebene, also in jedem der 189 Land- und 27 Stadtkreise wie in den 9 Stadtbezirken von Berlin (Ost) sind diese Sektoren administrativ zusammengefaßt als „Medizinische Einrichtungen des Kreises (bzw. der Stadt)“, wahlweise auch unter den älteren Bezeichnungen „Vereinigte Gesundheitseinrichtungen“ oder „Medizinisches Zentrum des Kreises“, geleitet von einem Ärztlichen Direktor. Die Führung der Sektoren, die in sich hierarchisch gestuft sind, hat je eine „Leiteinrichtung“, nämlich die Arbeitshygiene-Inspektion oder „Kreisinspektion Gesundheitsschutz in den Betrieben“, die Kreispoliklinik und das Kreiskrankenhaus. Die früher als Fachaufsicht gemeinte Leitfunktion ist in allen Zweigen längst zurückgenommen auf eine meist vorsichtig gehandhabte „Anleitung“. In die therapeutischen Entscheidungen mischen die übergeordneten Organe sich allenfalls beratend ein. Die Hygiene-Aufsicht ist ebenso gestaffelt. Als Folge der Konzentration des mikrobiologischen Sachverstandes bei den Bezirks-Hygieneinstituten ist die Funktion der Hygiene-Inspektion der Kreise im wesentlichen beschränkt auf die Aufsicht in der Orts-, Lebensmittel- und Ernährungshygiene, das Impfwesen und die Mitwirkung in der Gesundheitserziehung. Arzneimittelwesen und Versorgung mit medizin-technischen Erzeugnissen hat im Zuge der „sozialistischen Rationalisierung“ eine sehr straffe Organisation erhalten und der Abt.GSw im Kreis mit dem „Kreisapotheker“ (oder „Direktor für Pharmazie“) nur geringe Einwirkungsmöglichkeiten belassen. In den 14 Bezirken und in Berlin (Ost) ist die organisatorische Gliederung die gleiche. Die Funktionen aber sind in der Hauptsache auf „Anleitung“ zur Umsetzung von Weisungen des MinGes beschränkt. Das Ministerium führt dieser Gliederung entsprechende Hauptabteilungen. Neben diesem Staatlichen G. im engeren Sinne gibt es Medizinische Dienste (MD) bei anderen Zweigen der staatlichen Organisation, nämlich je einen MD der Nationalen Volksarmee (NVA), der Deutschen Volkspolizei (DVP) und des Verkehrswesens (Ministerium für Verkehrswesen), und schließlich den Sportmedizinischen Dienst des Staatlichen Komitees für Körpererziehung und Sport beim Ministerrat. Mit dem Staatlichen G. sind diese MD nur lose koordiniert. Sie haben jedoch im wesentlichen gleiche Einrichtungen und die gleiche Arbeitsweise. Eine Sonderstellung hat der Industriezweig Wismut (Uranbergbau) mit einem eigenen „G. Wismut“. [S. 559]Die gesundheitspolitische Willensbildung und Steuerung liegt beim Politbüro des ZK der SED und bei der Abteilung Gesundheitspolitik des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED unter der Leitung des Mediziners Prof. Dr. Karl Seidel. Im Politbüro ist Prof. Kurt Hager zuständig. Der Minister für G., Prof. Ludwig Mecklinger, ist Kandidat des ZK. Kontrollorgan für das gesamte G. ist die „Inspektion Gesundheits- und Sozialwesen beim Komitee der Arbeiter- und Bauerninspektion (ABI)“. Das Netz ihrer Überwachung im Auftrag sowohl des ZK der SED wie des Ministerrates erstreckt sich in alle Einrichtungen des G. II. Die Einrichtungen der Medizinischen Versorgung A. Das Betriebsgesundheitswesen Die Aufgaben des „Betriebsgesundheitsschutzes“ gehen über die der Betriebsärzte nach dem Betriebsärzte-Gesetz der Bundesrepublik Deutschland von 1973 weit hinaus. Die Rechtsvorschriften sind 1978 neu gefaßt worden (VO über das Betriebsgesundheitswesen und die Arbeitshygieneinspektion vom 11. 1. 1978 — GBl. I, S. 61 — mit mehreren DB). Danach obliegen dem Betriebsgesundheitswesen (B.) neben medizinischer Betreuung der Beschäftigten die arbeitsmedizinische Betreuung und die arbeitshygienische Beratung sowie die Mitwirkung bei der Hygiene der Betriebe und bei der Gesundheitserziehung (Nationales Komitee für Gesundheitserziehung). Die medizinische Betreuung geht über die im territorialen System nicht hinaus. Als besonders wichtig angesehen wird von den staatlichen Organen die Mitwirkung der Ärzte in den Ärzteberatungskommissionen (Arbeitsbefreiung), wo ihre Kenntnis der Arbeitsplätze für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit naturgemäß besonders hilfreich ist. Zur arbeitsmedizinischen Betreuung gehören neben den allgemeinen Vorsorge- und Überwachungsuntersuchungen einschl. Berufsberatung und Überwachung der Jugendlichen (Arbeitshygiene) die Dispensairebetreuung in den letzten 5 Jahren vor dem Rentenalter, bei besonderen Arbeitsbeanspruchungen und bei beeinträchtigtem Gesundheitszustand, die Einflußnahme auf einen gesundheits- und leistungsgerechten Einsatz der Werktätigen, zumal der Schwangeren und der stillenden Mütter, die Mitwirkung bei der Rehabilitation, bei der Einrichtung geschützter Arbeitsplätze und bei der Vergabe von Kuren. Die arbeitshygienische Beratung gilt den Betriebsleitern in bezug auf die Arbeitsbedingungen, den Arbeitsschutz und die Gestaltung der Arbeitsmittel und -verfahren. Welche Einrichtungen vorzuhalten sind, bestimmt sich nach der Zahl der Beschäftigten jedes Betriebes. Dabei werden 2 „Kategorien“ unterschieden: Kategorie~I umfaßt Betriebe der Industrie, des Bau- und Verkehrswesens sowie der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft mit industriemäßiger Produktionsform, Kategorie II alle anderen Betriebe sowie die Hoch- und Fachschulen mitsamt den Studierenden. Richtwerte sind (Kategorie II in Klammern) für Poliklinik: mehr als 4.000 (10.000) Beschäftigte, Betriebsambulatorium: über 2.000 bis zu 4.000 (3.000 bis 10.000), Arzt-Sanitätsstelle: 500 bis 2.000 (1000 bis 3.000), Schwestern-Sanitätsstelle: 200 bis 500 (500 bis 1000) Beschäftigte. Betriebe unterhalb der letztgenannten Mindestzahlen haben Sanitätsstuben für die Erste Hilfe zu unterhalten. Betriebspolikliniken sollen Arbeitsbereiche führen für 1. Allgemeinmedizin und Innere Medizin; 2. Arbeitsmedizinische Leistungs- und Funktionsdiagnostik; 3. Arbeitshygiene, -physiologie und -psychologie; 4. Unfallchirurgie; 5. Labor- und Röntgendiagnostik; 6. Physio- und Arbeitstherapie sowie 7. Allgemeine Stomatologie (Zahnmedizin); weitere Fachbereiche sind nach den betriebsspezifischen und territorialen Erfordernissen einzurichten. Die Leitung hat ein Ärztl. Direktor, der als Facharzt für Arbeitshygiene qualifiziert sein oder die Staatl. Anerkennung als Betriebsarzt besitzen soll. Betriebsambulatorien umfassen die gleichen Arbeitsbereiche ohne 2. und 4. und ohne Röntgendiagnostik bei gleichen Anforderungen an die Qualifikation des Leiters. Arzt-Sanitätsstellen haben ein oder zwei „ärztliche Arbeitsplätze“, die gewöhnlich in Teilzeit-Tätigkeit besetzt sind. Für die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung sind „Betriebsbereichsärzte“ (für je 2.000/2.500 Beschäftigte), Fachärzte für Arbeitshygiene (für je 8.000 bis 12.000) und Arbeitshygiene-Ingenieure oder -Inspektoren (für je 5.000 bis 10.000 Beschäftigte) vorgeschrieben. Eine Einrichtung kann die Aufgaben des B. für mehrere Betriebe wahrnehmen. Damit soll bewirkt werden, daß die arbeitsmedizinische Betreuung auch kleinere Betriebe erreicht. Sie ist so über die „Stammbetriebe“ der Einrichtungen mit 38,1 v.H. aller Beschäftigten (ohne Verkehrswesen) hinaus auf 21,1 v.H. in Klein- und Mittelbetrieben erstreckt worden. 8,5 v.H. aller Werktätigen (einschl. Mitgliedern von Produktionsgenossenschaften) werden von ambulanten Einrichtungen außerhalb des B. betreut, so daß insgesamt 70,4 v.H. aller Werktätigen als arbeitsmedizinisch betreut gelten. Jedoch ist die Versorgung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen) weit zurückgeblieben, obgleich die Arbeitsbedingungen sie dringend geboten erscheinen lassen. Sie wird, soweit überhaupt, von Ärzten der Staatlichen Arztpraxen, meist ohne zulängliche Qualifikation, in Nebentätigkeit besorgt. [S. 560]Bestand (1982 — ohne Einrichtungen der besonderen Medizinischen Dienste): 130 Betriebspolikliniken (BPKl.), 319 Betriebsambulatorien (BAmb), 2.011 Arzt-Sanitätsstellen (ASSt.) und 1371 Schwestern-Sanitätsstellen (SchwSSt.) mit insgesamt 20.700 Mitarbeitern, darunter 2.760 vollbeschäftigten Ärzten und 860 Zahnärzten. Die Inanspruchnahme der Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung ist vergleichsweise gering. Sie betrug 1979 13,4 v.H. aller Arztkontakte in staatlichen Einrichtungen und ist am höchsten je Arzt in den ASSt.; in diesen ist eine individuelle Beziehung am leichtesten zu erreichen. „Anleitung und Kontrolle“ der Einrichtungen wird durchgängig vom MinGes bis zu den Kreisen für die medizinische Versorgung einerseits, die arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Betreuung andererseits getrennt wahrgenommen. Nicht jeder Kreis hat eine Arbeitshygiene-Inspektion; ihre Aufgabe kann der eines benachbarten Kreises übertragen werden. Der Leiter einer BPKl. ist dem Kreisarzt direkt oder dem Leiter der größten BPKl. im Kreis unterstellt, die Leiter der übrigen Einrichtungen des B. jedenfalls dem der größten BPKl. Im Betrieb sind die Betriebsärzte bzw. die Leiter der Einrichtungen dem Betriebsleiter unmittelbar zugeordnet, also von der Kaderleitung formal unabhängig. Einrichtung und Verbrauchsmaterial hat der Betrieb zu stellen. Das Personal stellt und bezahlt die Abt. GSw des Kreises. Auf einheitliche Lenkung des B. kann in einem durchgängig zentral gesteuerten G. nicht verzichtet werden. Sie bereitet jedoch Schwierigkeiten: Die Aufgaben des B. in der medizinischen Betreuung verlangen nach Koordination mit dem territorialen System; die arbeitsmedizinischen und arbeitshygienischen Aufgaben dagegen sind weitgehend spezifisch für die verschiedenen Wirtschafts- bzw. Industriebereiche (Branchen). Sie verlangen nach zentraler Steuerung in jedem von diesen. Der Versuch des MinGes, branchenspezifische „Leiteinrichtungen“ zu schaffen, ist unter dem Widerstand der Fachminister und der Kombinate reduziert worden auf Arbeitshygienische Zentren und Beratungsstellen, die — nach Vereinbarungen des MinGes mit den anderen zentralen staatlichen Organen — bei ausgewählten BPKl. arbeitsmedizinisch wichtiger Branchen eingerichtet worden sind. 1983 bestanden 8 Arbeitshygienische Zentren (für Bauwesen, Chemische Industrie, Energiewirtschaft, Erzbergbau, G., Landwirtschaft, Polygraphie und Verlagswesen sowie einige Dienstleistungsbereiche). Fachlich leitendes Institut ist das Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (ZAM) in Berlin-Lichtenberg. B. Das territoriale System der ambulanten Betreuung („Versorgung im Wohnbereich“) Die ambulante fachärztliche Versorgung ist frühzeitig in Polikliniken und Ambulatorien zentralisiert worden und ist das geblieben. Demgemäß ist deren Zahl im wesentlichen abhängig vom Bedarf an Fachärzten in geeigneter Verteilung. In Polikliniken (PKl.) sind die Fachärzte mindestens der Grunddisziplinen tätig (Innere Medizin, Chirurgie, Frauenheilkunde und Kinderheilkunde), dazu Zahnärzte und meist auch die Fachärzte der übrigen wichtigen Fachgebiete (Augen- und HNO-Heilkunde, Orthopädie, Psychiatrie, Urologie), wenn auch oft nur in Teilzeit neben stationärer Arbeit im Krankenhaus. Seit 1971 sind überall „Fachärzte für Allgemeinmedizin“ hinzugetreten. In Ambulatorien (Amb.) sind oft nur die Grunddisziplinen und die Zahnheilkunde vertreten; viele der Fachärzte kommen stundenweise aus einer PKl. Allgemeinärzte (Fachärzte für Allgemeinmedizin) waren in den Amb. stets tätig. — PKl. haben ihren Standort regelmäßig in der Kreisstadt als „Kreispoliklinik“, daneben auch in Stadtteilen der Großstädte und in den größeren Städten der Landkreise, Amb. in den übrigen Grundzentren. Viele PKl. und Amb. sind organisatorisch mit einem Krankenhaus verbunden, zumal mit dem Kreiskrankenhaus („Einheit PKl./Krankenhaus“). In den dünner besiedelten Gebieten liegt die allgemeinärztliche Versorgung bei Staatlichen Arztpraxen (StAPr.), die zahnärztliche bei Staatlichen Zahnarztpraxen (StZAPr.). Das waren anfangs verwaiste Praxen von Landärzten. Im Zuge starker Vermehrung seit 1970 und der Besetzung vieler StAPr. und StZAPr. mit mehreren Ärzten bzw. Zahnärzten sind die früheren Arzthäuser dafür voll in Anspruch genommen, einzelne auch neu gebaut worden. Oft haben StAPr. und StZAPr. ihren Sitz im gleichen Hause, zudem (oder nahe daran) auch Gemeindeschwester und Hebamme. So sind kleine „Gesundheitszentren“ entstanden. Die Realisierung des Beschlusses des VIII. Parteitages der SED (1971) über die Einführung der Freien Arztwahl für alle Bürger unter Auflösung der Arztbereiche hat zu tiefgreifenden strukturellen Änderungen in den PKl. und Amb. geführt. Zwar gilt die Freie Arztwahl im allgemeinen nur für die allgemeinärztliche und die zahnärztliche Versorgung (für die fachärztliche nur, wenn an einer Einrichtung das gleiche Fachgebiet mehrfach vertreten ist). Aber die Fachärzte für Allgemeinmedizin sind gehalten, Hausbesuche bei ihren Patienten selbst zu leisten und die etwa erforderliche fachärztliche Diagnostik und Behandlung zu koordinieren. So ist der Bedarf an Allgemeinärzten stark gestiegen. Die Weiterbildung der Ärzte wird entsprechend gesteuert. Zudem gebietet das Streben nach erhöhter Effizienz in der Industrie, daß die Beschäftigten möglichst wenig Arbeitszeit durch Arztbesuche und medizinische Behandlung verlieren. Mehr und mehr werden deshalb ambulante Einrichtungen veranlaßt, ihre Öffnungszeiten weit über die gewöhnliche Tagesar[S. 561]beitszeit hinaus auf etwa 12 Stunden täglich und auch auf den Samstag zu erstrecken. Der demzufolge wechselnde Dienstplan der Ärzte macht freilich die Freie Arztwahl für Werktätige weitgehend illusorisch. Bestand (1982): 336 PKl., davon 129 in organisatorischer Verbindung mit einem Krankenhaus, und daneben 111 PKl. der Hochschulen, 652 Amb., davon 24 bei Krankenhäusern, 1631 StAPr. und 932 StZAPr. Außerdem gibt es 5.348 Gemeindeschwesternstationen und noch 114 kirchliche Gemeindepflegestationen (Kirchen). Tätig sind in den ambulanten Einrichtungen (1982): 14.711 Ärzte in Voll- und 2.617 in Zusatz- oder Teilzeitbeschäftigung, gezählt in „Vollbeschäftigungseinheiten“ = VbE), d.i. 1 Arzt (VbE) auf 930 Einwohner (Bundesrepublik: 1 Kassenarzt auf 963 Einw.). Behandelt wurden (einschl. Betriebseinrichtungen) 66.458.300 Neuzugänge (4 Fälle pro Einw. und Jahr — Bundesrepublik 3,7 pro Versicherten) mit 15.154.0.600 „Konsultationen“ (Arztkontakten), d. s. 2,3 Kontakte je Fall (Bundesrepublik: rd. 2,5). Von den Arztkontakten lagen 49,2 v.H. in PKl., 19,2 v.H. in Amb. und 14,5 v.H. in StAPr. 46,7 v.H. aller Neuzugänge wurden von Fachärzten für Allgemeinmedizin versorgt. C. Das Dispensaire-Prinzip Alle Ärzte im territorialen wie im betrieblichen Zweig der ambulanten Versorgung sollen nach dem Dispensaire-Prinzip arbeiten. Dispensaires waren ursprünglich fachspezifische Untersuchungs- und Beratungsstellen mit gesundheitsfürsorgerischer Aufgabe. Semaško hatte sie 1918 bei seiner Rückkehr aus der französischen Emigration nach Moskau gebracht, die Sowjet. Militäradministration hat sie nach dem II. Weltkrieg als Untersuchungs-, Behandlungs- und Beratungsstellen in die damalige SBZ eingeführt. Das Prinzip planmäßiger Zusammenfassung von Prävention und Früherkennungsuntersuchungen mit Diagnostik, Behandlung und Nachsorge ist später auf viele chronische Krankheiten erstreckt worden (Krebs, Diabetes, Rheuma, Kreislauf, Niere u.a.). Heute besagt das Wort Dispensaire-Prinzip nicht mehr, als daß die Ärzte (in jüngerer Zeit auch Allgemeinärzte) für bestimmte Krankheiten eine Kartei der entsprechenden Kranken führen, in die auch die bekannt werdenden Risikoträger und die durch Früherkennung erfaßten Kranken eingefügt werden. Aufgabe ist die regelmäßige Untersuchung und Beratung nach Termin (zu dem säumige Kranke aufgefordert werden) zwecks kontinuierlicher Behandlung und Nachsorge. Ziel ist, die Kranken soweit wie möglich im Arbeitsprozeß zu halten bzw. dorthin (so früh wie möglich) zurückzuführen. Wenn auch die meisten dieser Kranken ohnehin auf Medikamentenverordnung angewiesen sind und dadurch zu regelmäßigem Arztbesuch veranlaßt werden, so läßt die systematische Arbeitsweise doch eine lückenlose Überwachung und Behandlung — auch in beschwerdefreien Zeiten — erreichen. D. Freiberuflich tätige Ärzte Mit der entschieden vorangetriebenen Errichtung und Förderung von staatlichen Behandlungseinrichtungen und mit der vollständigen Niederlassungssperre schien es um jedwede freiberufliche ärztliche und zahnärztliche Tätigkeit in der DDR geschehen. Die extrem hohe Zahl von Ärzten, die gegen 1961 hin Zuflucht in der Bundesrepublik suchten, zwang SED und MinGes zur Zurückhaltung, um Zeit für die vermehrte Ausbildung von Ärzten zu gewinnen. Nicht wenigen Ärzten wurde die freiberufliche Niederlassung bei Weiterführung der Tätigkeit in einer staatlichen Einrichtung gestattet, manchen sogar die „Hauptberufliche Tätigkeit in eigener Praxis“. Mit jährlich zwischen 1300 und 1800 Absolventen des Medizinstudiums war um 1970 das Planziel von 1 Arzt auf 1000 Einwohner erreicht. Schon von 1965 an waren Zahl und Besetzung der Polikliniken und Ambulatorien, mehr noch die Zahl der Staatlichen Arztpraxen stark gesteigert worden. Die Zahl der in eigener Praxis tätigen Ärzte war nach der Abriegelung gegen Westen Jahr für Jahr um etwa 5 v.H. und allmählich zunehmend zurückgegangen, teils durch vollen Übergang in staatliche Einrichtungen und durch Abwanderung, überwiegend aber durch Tod oder Übergang in den Ruhestand. Zwar wurden von der Statistik der DDR 1975 noch 1308 Ärzte und 1617 Zahnärzte „in eigener Niederlassung“ gezählt. Aber darin waren auch die enthalten, die überwiegend in einer staatlichen Einrichtung tätig waren. Nach Bereinigung sind (1982) noch 635 Ärzte und 854 Zahnärzte überwiegend freiberuflich tätig, d.i. je rund ein Fünftel der Zahl von 1960. Zwei Drittel der Ärzte sind als Allgemeinärzte tätig, knapp 10 v.H. als Augenärzte. Über die Einkommensverhältnisse dieser Ärzte und Zahnärzte ist Allgemeingültiges nicht bekannt. Sie leben im wesentlichen von den Pauschalsätzen pro Behandlungsfall, die die beiden Sozialversicherungen über gesonderte Abrechnungsstellen zahlen; von vielen wird eine Nebentätigkeit in einer staatlichen Einrichtung ausgeübt, zumeist als Betriebsarzt in einem Mittelbetrieb (ASSt). Doch mag, zumal bei Zahnärzten, die Eigentümlichkeit der Schattenwirtschaft im entwickelten Sozialismus auch manche Nebeneinnahme ermöglichen. E. Die stationäre Versorgung Krankenhäuser haben in der DDR (wie in allen hochindustrialisierten sozialistischen Ländern) eine breitere Funktion als in vielen westlichen Industrieländern — Folge der weitgehenden Einbeziehung der Frauen in die Erwerbstätigkeit, die häusliche Versorgung bettlägerig Kranker praktisch aus[S. 562]schließt. Eine „soziale Indikation“ zur stationären Behandlung ist ausdrücklich anerkannt, wenn auch an strenge Kriterien gebunden. Das führt zu erhöhtem Bedarf an Kapazitäten und zu längerer stationärer Behandlungsdauer. Im Sinne einer Funktionsdifferenzierung der Krankenhäuser wird unterschieden zwischen einer allgemeinen Versorgung in kleinen Krankenhäusern, die nur die Grunddisziplinen führen, einer spezialisierten Versorgung zumeist in Kreiskrankenhäusern, die höheren fachlichen Anforderungen in den Hauptfächern genügt und auch Nebenfächer umfassen kann, und einer hochspezialisierten Versorgung im Sinne der Hochleistungsmedizin aller Fachgebiete und Subspezialitäten, die einigen Bezirkskrankenhäusern und den Hochschulkliniken vorbehalten ist. Innere Organisation, Aufgabenverteilung der Berufsgruppen und Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen der medizinischen Versorgung sind in der Rahmen-Krankenhausordnung (Neufassung vom 14. 11. 1979 — GBl. I 1980, S. 29 ff.) allgemeinverbindlich und sehr detailliert festgelegt, und zwar auch für die ambulanten Einrichtungen, gleichviel ob sie mit einem Krankenhaus organisatorisch verbunden sind oder nicht: Ihre Abschnitte A bis C enthalten die Grundregeln der ambulanten und stationären Versorgung als Funktionseinheit. Tatsächlich werden Kooperation der Ärzte verschiedener Einrichtungen und Kontinuität der Behandlung dadurch erreicht, daß bei Einweisung in stationäre Behandlung die ambulante Einrichtung ihre bisherigen Behandlungsunterlagen „leihweise“ zu übergeben hat und umgekehrt das Krankenhaus bei Entlassung „ein Exemplar der Epikrise (zusammenfassende Abschlußbeurteilung) mit Vorschlägen für die erforderliche Nach- oder Weiterbehandlung dem weiterbehandelnden Arzt mit den ausgeliehenen Unterlagen zu übergeben“ hat. Der Abschnitt D der Rahmen-Krankenhausordnung regelt in 12 Unterabschnitten Verantwortungsbereich, Aufgaben und Zusammenarbeit der Leitenden Kräfte im Krankenhaus selbst und ggf. in seiner Poliklinik (Ärztl. Direktor / Ökonomischer Direktor/ Abteilungsleiter / Stationsärzte / Ltd. Schwester / Stationsschwestern / Ltd. Medizintechn. Assistenten / Leiter der Hauswirtschaft/Leiter einer Abteilung im Bereich Ökonomie). Bestand (1982): 545 Krankenhäuser mit 171.280 Betten (102,6 Betten auf 10.000 Einw.), darunter für Akutkranke 123.252, d. s. 73,8 auf 10.000 Einw. (Bundesrepublik: 75,2), für Psychischkranke 33.000, für Orthopädie 5.683 und für Chronischkranke 4.005 Betten. 78 Krankenhäuser mit 11615 Betten werden von kirchlichen Trägern geführt (1951 waren es 99 Häuser mit 13.680 Betten), vorwiegend Anstalten für Psychischkranke und Behinderte sowie für Chronischkranke, für die Pflegekräfte außerhalb des kirchlichen Engagements vieler junger Menschen kaum zu finden sind. Behandelt wurden 1982 2.333.487 Akutkranke, d. s. 139,7 Zugänge je 1000 Einw. (Bundesrepublik: 157,8), mit 15,0 Tagen durchschnittlicher Behandlungsdauer (Bundesrepublik: 14,7). Die Bettenauslastung ist mit 72,3 v.H. niedrig (Bundesrepublik: 84,2 v.H.). In den Krankenhäusern für Akutkranke sind 10.886 Ärzte tätig, d. s. 214,4 Zugänge pro Arzt und Jahr (Bundesrepublik: 147,0). III. Erhaltung der Gesundheit und Nutzung beeinträchtigter Arbeitskraft A. Gesundheitserziehung und Krankheitsabwehr Die Bevölkerung zur Pflege der individuellen Gesundheit zu aktivieren, hat es im Lauf der Zeit vielerlei Ansätze gegeben. Sie haben wenig erbracht. Für eine gesundheitsförderliche Ernährung läßt die Versorgungslage keinen Raum. Für sportliche Aktivitäten (Sport) sind Bürger, die einen großen Teil der von Erwerbsarbeit freien Zeit den „gesellschaftlichen Organisationen“, kollektiven „Sonderschichten“ (Gesellschaftliche Tätigkeit) u.ä. unter strenger sozialer Kontrolle opfern müssen, kaum zu gewinnen, und Genußmittel — Tabakwaren und Alkoholika (Alkoholmißbrauch) — empfinden sie als Kompensation der Beanspruchungen, von der keine „Gesundheitserziehung“ sie abhalten kann. Jedenfalls aber zählt, wo Partei und Staat nahezu alles vorschreiben wollen, die individuelle Lebensweise zu dem Raum des Privaten, der von Fremdeinwirkungen freigehalten wird. Staatliche Stellen und gesellschaftliche Organisationen (Massenorganisationen) sind in den 70er Jahren mit Versuchen zur Einflußnahme recht zurückhaltend geworden. Die verbliebenen Aktivitäten, die sich vorwiegend Kindern und Jugendlichen zuwenden, sind zusammengefaßt im Nationalen Komitee für Gesundheitserziehung. Das Deutsche Hygienemuseum in Dresden liefert das belehrende Material und schult die Lehrkräfte. B. Schutz gegen Gesundheitsgefahren Weit stärker sind die Aktivitäten, die sich gegen bestimmte Gefahren für die Gesundheit und auf die Früherkennung von Krankheiten richten. Nach der Bedeutung des Arbeitsvermögens im marxistisch-leninistischen Verständnis sind hier an erster Stelle die Kuren der Sozialversicherung zu nennen, die der Erhaltung der Arbeitskraft dienen sollen. Sie sind indessen, da sie von den Kurkommissionen der Betriebsgewerkschaftsorganisationen (BGO) vergeben werden, dem fachlichen Urteil der Sachkundigen zu weiten Teilen entzogen. Bemühungen um Früherkennung und Frühbehandlung bestimmter Krankheiten erhalten um so größeres Gewicht: Periodische Untersuchungen reichen vom vorge[S. 563]burtlichen Leben über die gesamte Kindheit und das Jugendalter bis ins Erwerbsleben (Mutterschutz; Fürsorge für Mutter und Kind; Arbeitshygiene). Jugendgesundheitsschutz beginnt mit der Mütterberatung, deren Tätigkeit sich auf jedes Kind bis zum Ende des 3. Lebensjahres erstrecken soll, um die körperliche und geistige Entwicklung zu überwachen, Rachitisprophylaxe zu sichern und Infektionskrankheiten durch Impfungen zu verhüten. Bestand (1982): 9.920 Beratungsstellen mit mehr als 3,4 Mill. Beratungen; erfaßt wurden 97,8 v.H. der Geborenen des laufenden Jahrgangs, öfter als achtmal vorgestellt 69,8 v.H. Im Kindes- und Schulalter stützt sich der Jugendgesundheitsschutz auf die Krippen, Kindergärten und Schulen. In Krippen wurden 29,6 v.H. der Kinder nach Jahrgängen untersucht, im Vorschulalter 87,0 v.H., in den Reihenuntersuchungen der Schüler in Unter-, Mittel- und Oberstufe je rd. 98 v.H. Rd. 1,82 Mill. krankhafte Zustände wurden der Behandlung oder der Dispensaire-Überwachung zugeführt. Den Kindern und Jugendlichen mit Körperbehinderung oder Beeinträchtigung des Seh- oder des Hörvermögens wird besondere Aufmerksamkeit zugewandt, damit auch sie — soweit möglich — dem Arbeitsleben zugeführt werden können. Sie werden (sofern nicht Brillenkorrektur genügt) registriert und in Dispensaire-Überwachung genommen. Für geistige Störungen bei Kindern und Jugendlichen besteht Meldepflicht. Erfaßt sind (1982) 151.485 Kinder und Jugendliche (3,75 v.H. dieser Altersgruppen). Mit dem Beginn der Berufsausbildung bzw. -tätigkeit geht der Jugendgesundheitsschutz auf das Betriebsgesundheitswesen über (s. #324#ii. II. A.; Arbeitshygiene). Bei der erwachsenen Bevölkerung geht die Krankheitsabwehr aus von der Bemühung um Früherkennung ausgewählter Krankheiten. Frauen haben oberhalb des 20. Lebensjahres Anspruch auf eine alljährliche Untersuchung auf Krebs des Unterleibs und der Brustdrüse. Sie soll „in besonderer Organisation“ durchgeführt werden, also nicht beiläufig. Durchführung und Beteiligung sind sehr unterschiedlich. Früherkennung des Darmkrebses wird in einigen Bezirken versucht. Krebs ist meldepflichtig. Bei der Onkologischen Klinik der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) in Berlin-Buch wird ein „Nationales Krebsregister“ geführt. In jedem Land- und Stadtkreis besteht eine „Betreuungsstelle für Geschwulstkranke“, die die Behandlungsabfolge und die Nachsorgeuntersuchungen überwacht, aber nicht selbst behandelt. Zur Früherkennung des Diabetes sind zahlreiche Aktionen unternommen worden. Auch er ist meldepflichtig, desgleichen Krankheiten des Rheumatischen Formenkreises. Für beides wird die Behandlung nach dem Dispensaire-Prinzip geführt. Koronare Herzkrankheit und Herzinfarkt sind Gegenstand der Sekundär- und Tertiärprävention und der Nachsorge, gleichfalls nach dem Dispensaire-Prinzip, jedoch ohne Meldepflicht. Aufgebaut wird ein „Nationalprogramm gegen Herz- und Kreislaufkrankheiten“ mit Schwerpunkt in der Früherkennung und Frühbehandlung des Bluthochdrucks. C. Rehabilitation Rehabilitation dient im Sozialismus der Wiedereingliederung derjenigen Kranken, deren Leistungsvermögen dauernd beeinträchtigt ist, in das Leben der Gesellschaft mit dem Ziel, die verbliebene Arbeitskraft für die sozialistische Gesellschaft einzusetzen. Die Zahl der Geschützten Werkstätten, Abteilungen und Einzelarbeitsplätze (1982: rd. 37.000) ist demgemäß recht hoch, desgleichen die Zahl der den Geschädigten vorbehaltenen Kuren. Tatsächlich allerdings kommen die Einrichtungen der R. auch denjenigen Schwerstgeschädigten zugute, die selbst in Geschützten Werkstätten keine Arbeit leisten können (Rehabilitation). IV. Forschung und Forschungsorganisation Medizinische Grundlagenforschung hat ihre wichtigsten Stätten im Forschungszentrum für Molekularbiologie und Medizin der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) : Institute für Krebsforschung, Herz- und Kreislaufregulation, Molekularbiologie, Mikrobiologie und Experimentelle Therapie, Ernährung u.a. Anwendungsorientierte Forschung liegt vorwiegend bei den Hochschulinstituten und -kliniken. Die 19 Wissenschaftlichen Einrichtungen des MinGes haben vorwiegend Aufgaben der Zweckforschung. Koordiniert und gelenkt wird medizinische Forschung von der Klasse Medizin der AdW. Beim MinGes ist die Koordination der Forschungsarbeit dem Rat für medizin. Wissenschaft (Präsident: Prof. Horst Klinkmann, Rostock) aufgetragen, desgleichen die Abstimmung mit der AdW, dem Forschungsrat beim Ministerium für Wissenschaft und Technik und dem Wissenschaftlichen Beirat Medizin beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen. Die Medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften sollen den wissenschaftlichen Fortschritt in der Angewandten Medizin fördern und sichern, vor allem durch medizinisch-wissenschaftliche Veranstaltungen, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses („Theoretisches Jahr“ in der Facharzt-Weiterbildung, „Promotion B“) und Profilierung der Fachzeitschriften. V. Berufe im Gesundheitswesen Seit 1975 sind für nahezu alle Berufe im G. die Rechtsvorschriften für Ausbildung und Ausübung [S. 564]neu gefaßt, z. T. tiefgreifend geändert worden. Viele starre Regelungen der ersten 3 Jahrzehnte sind wieder verschwunden. Einige neue Berufe haben dabei erstmals ihre allgemeingültige Ordnung erlangt. Bemerkenswert sind Art, Dauer und Breite, in der die fachliche Öffentlichkeit auf die geplanten Änderungen vorbereitet und über deren Gründe unterrichtet worden ist. A. Berufe mit Hochschulausbildung Die Zulassung zum Beruf des Arztes, des Zahnarztes und des Apothekers — die Approbation — ist 1977 neu geregelt und damit die Approbationsordnung von 1949 mitsamt ihren DB abgelöst worden (AO über die Approbation als Arzt — Approbationsordnung — vom 13. 1. 1977, GBl. I, S. 30; entsprechend für Zahnärzte und Apotheker unter dem gleichen Datum). Voraussetzungen der Berufszulassung als Arzt sind ein Hochschulstudium von 5 Studienjahren mit mündlicher Abschlußprüfung, ein 6. Studienjahr in der Stellung des Pflichtassistenten und der Erwerb des akademischen Grades des „Diplom-Mediziners“. Für das Studium, das streng schulmäßig angelegt ist, gilt der Studienplan von 1975 unverändert. Zulassungsvoraussetzung ist ein einjähriges Krankenpflege-Praktikum. In den „vorlesungsfreien Zeiten“ sind Praktika abzuleisten. Der Pflichtassistent übt „die ihm übertragene ärztliche Tätigkeit unter fachärztlicher Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ aus, „in der Regel an der Einrichtung, in der der Student anschließend sich zum Facharzt weiterbilden wird“. Für den Erwerb des Grades Diplom-Mediziner gilt die Diplom-Ordnung (AO über das Diplomverfahren — Diplom-Ordnung — vom 26. 1. 1976. GBl. I, S. 135). Der Kandidat muß „mit einer Diplomarbeit nachweisen, daß er eine bestimmte Aufgabe unter Anleitung selbständig und erfolgreich bearbeiten und wissenschaftlich begründet zur Lösung eines theoretischen und praktischen Problems beitragen kann“. Sie darf „Kollektivarbeit“ sein. Die Thesen der Diplomarbeit müssen mündlich im Kolloquium verteidigt werden. Neben die übliche Approbation als Arzt ist eine solche für „ärztliche Tätigkeit in einem medizinisch-theoretischen Fachgebiet“ getreten, die — bei entsprechendem „medizinisch-biologischem Ausbildungsprofil“ — ohne Ableistung des Klinischen Praktikums erteilt wird. Alle Ärzte (Ä.) und Zahnärzte (ZÄ.) unterliegen nach Erteilung der Approbation der Pflicht zur Weiterbildung zum Facharzt/Fachzahnarzt (FA./FZA.) § 1 der AO über die Weiterbildung der Ä. und ZÄ. — FA.-/FZA.-Ordnung — vom 11. 8. 1978, GBl. I, S. 285; sie hat die erst 1974 erlassene FA.-/FZA.-Ordnung abgelöst. Die Liste der Fachrichtungen umfaßt 32 Positionen für Ä. und 4 für ZÄ. (Bundesrepublik: 27 bzw. 2), darunter die des „FA. für Allgemeinmedizin“ und des „FZA. für Allgemeine Stomatologie“ (Allg. Mundheilkunde), des „FZA. für Kinderstomatologie“, für Psychotherapie, für Sozialhygiene, für Sportmedizin und für die Fachrichtungen der experimentell-theoretischen Fachgebiete. Eine „weiterführende Spezialisierung“ ist erst nach Abschluß der Weiterbildung (Wb.) zulässig. Dafür sind bisher (1983) 11 Richtungen der Subspezialisierung anerkannt. Die Wb. geschieht berufsbegleitend. Sie ist durchsetzt mit Lehrveranstaltungen der Akademie für Ärztliche Fortbildung und ihrer Bezirksakademien sowie „Hospitationen“ bei Spezialeinrichtungen. Die Wb. dauert mindestens 4, längstens 5 Jahre, abhängig vom „Stand der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ (Bundesrepublik: 4–6 Jahre je nach Fachgebiet), und wird mit einem Kolloquium abgeschlossen; daraufhin wird die „Staatliche Anerkennung als FA./FZA.“ erteilt. Ä./ZÄ., die die Wb. nicht mit Erfolg beenden, dürfen nur unter Anleitung eines FA./FZA. tätig sein. Verantwortlich für die Wb. ist der Leiter einer dafür zugelassenen Einrichtung. Aber daneben steht „Eigenverantwortung“. Für die „fachliche und methodische Koordinierung“ bestehen Fachkommissionen bei der Akademie für Ärztliche Fortbildung. Während der Wb. soll der Erwerb des akademischen Grades des Dr. med. — Promotion A — angestrebt werden. Für die Fertigung der Dissertation wird eine Freistellung von der Diensttätigkeit bis zu 48 Arbeitstagen gewährt, um die sich die Zeit der Wb. verlängert. Stärker wissenschaftlich interessierten Ärzten wird die Einschaltung eines Theoretischen Jahres in die Wb.-Zeit empfohlen, in der die Tauglichkeit für den Erwerb des akademischen Grades des Dr. sc. med. (Dr. der medizin. Wissenschaft, die Promotion B, vergleichbar der Habilitation in der Bundesrepublik) erprobt werden soll. Für die Apotheker sind Ausbildung, Approbation und Wb. entsprechend geregelt. Sie haben am Ende des Studiums eine „Pharmazeutische Tätigkeit unter Anleitung, Aufsicht und Kontrolle“ abzuleisten. Ihre Wb. zum „Fachapotheker“ (FAp.) hat die Fachrichtungen 1. Arzneimittelversorgung, 2. Arzneimittelkontrolle und 3. Arzneimitteltechnologie. Fortbildung der Ä., ZÄ. und Ap. (Fb.) ist Pflicht. Sie ist Aufgabe der Akademie für Ärztliche Fortbildung mit ihren Bezirksakademien. Unter ihren (1982) 197 zentralen und 1405 bezirklichen Veranstaltungen galten 685 mit 30.504 Teilnehmern der Fb. von Ä. und ZÄ., 40 mit 1889 Teilnehmern der der Ap. 53 medizinisch-wissenschaftliche Zeitschriften dienen — neben der Veröffentlichung von Forschungsergebnissen — der Fb. Bestand an Hochschulkadern (1983 — in Klammern die Zahlen der Einwohner je A., ZA. und Ap. sowie die Zahlen der Bundesrepublik): 35.377 Ä. (472; [S. 565]431), darunter rd. 29.000 FÄ. (576; 722); 10.512 ZÄ. (1588; 1837), darunter 9.900 FZÄ. (1687; 58.667); 3.564 Ap. (4.685; 2.090). Für die nichtmedizinischen Hochschulkader im G. wird von der Akademie ein postgraduales Studium (Fernstudium mit Seminaren und Hospitationen) angeboten, um sie mit den Aufgabenstellungen und medizinischen Problemen besser vertraut zu machen. Für die Mittleren medizinischen Berufe sind Ausbildung und Berufszulassung 1975 grundlegend neu geregelt worden (AO über die Medizin. Fachschulanerkennung für Krankenschwestern und andere mittlere medizinische Fachkräfte vom 21. 8. 1975, GBl. I, S. 642 ff.). Dabei wurde die starre Berufsgliederung und -staffelung sowjetrussischer Herkunft beseitigt. Vorhergegangen war ein langer Streit zwischen dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen und dem MinGes um die Zuständigkeit und um den Rang der Ausbildungsstätten, die für medizinische Berufe zwecks realitätsgerechter Ausbildung eng mit medizinischen Einrichtungen kooperieren müssen. Die bestehenden „Medizinischen Schulen“ (Betriebsschulen) bei Krankenhäusern, Vereinigten Gesundheitseinrichtungen u. dgl. wurden verselbständigt, in Medizinische Fachschulen umgewandelt und den entsprechenden Rechtsnormen des Schulressorts unterstellt, blieben aber im Zuständigkeitsbereich des MinGes. Die bereits berufstätigen Mittl. med. Fachkräfte erhielten ungeachtet der Art ihrer Ausbildung nachträglich die Fachschulanerkennung. Für neue Absolventen wird sie von der jeweiligen Fachschule ausgesprochen. Die Ausbildung setzt den Abschluß der 10jährigen Polytechnischen Oberschule (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem) voraus. Sie dauert 3 Jahre und kann im Fernstudium mit eingeschobenen Lehrgängen und Hospitationen durchlaufen werden, sofern der Schüler von der Beschäftigungsstätte dafür freigestellt wird. Schüler im „Direktstudium“ erhalten ein Stipendium von 200 bis 300 Mark (VO über die Gewährung von Stipendien … — Stipendienverordnung — vom 11. 6. 1981, GBl. I, S. 219 ff.). Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab. Aufgrund der Fachschulanerkennung erhält der Absolvent die Berufserlaubnis (anstelle der früheren Staatlichen Anerkennung) vom zuständigen Kreisarzt (AO über die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der medizinischen, pharmazeutischen und sozialen Fachschul- und Facharbeiterberufe vom 7. 8. 1980, GBl. I, S. 254 ff.). Die Bezeichnung „Mittlerer medizin. Beruf“ tritt in der AO nicht auf und wird seitdem amtlich nicht mehr verwendet. Die Liste der medizinischen Fachschulberufe umfaßt 23 medizinische und 3 soziale Berufe: Krankenschwester (-pfleger) / Kinderkrankenschwester / Arbeitshygieneingenieur / Arbeitshygieneinspektor / Arbeitstherapeut / Audiologie-Phoniatrie-Assistent / Diätassistent / Hebamme / Hygieneingenieur / Hygieneinspektor/Ingenieur für biomedizinische Technik/Ing. f. medizin. Präparationstechnik/Medizinischer Assistent/Medizin.-techn. Assistent

Gesundheitswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Strukturprinzipien A. Entwicklung seit 1945 G. gleicht in den Grundlinien seiner Struktur dem der UdSSR, aus dem wesentliche Bausteine schon in der ersten Nachkriegszeit durch Befehle der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) übertragen worden sind, so insbesondere ein zentralistisch organisiertes „Betriebsgesundheitswesen“ (Befehl Nr. 234), ein Netz…

DDR A-Z 1985

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung

Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…

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Mathematik (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die Anwendung der M. vor allem in den Gesellschaftswissenschaften wurde bis zum Beginn der 60er Jahre von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) skeptisch beurteilt bzw. abgelehnt. Sie befürchtete eine Formalisierung bzw. Objektivierung (Formalismus; Objektivismus) politischer Zusammenhänge und Entscheidungen (Politik) und dadurch eine Minderung ihrer eigenen Rolle. Obwohl seitdem in der DDR ein Prozeß der Mathematisierung (d.h.: „Prozeß des fortschreitenden Eindringens mathematischer Methoden in andere einzelwissenschaftliche Disziplinen“) in allen Wissenschaften zu beobachten ist, gibt es »gegenwärtig … noch keine einheitliche Auffassung über die prinzipiellen Möglichkeiten der M., insbesondere über die Grenzen der Mathematisierbarkeit der Wissenschaften. Das gilt vor allem auch bezüglich gesellschaftswissenschaftlicher Disziplinen und Untersuchungsgegenstände. Unter den verschiedenen Vorurteilen gegenüber der Anwendung mathematischer Methoden in manchen Gebieten (darunter in gesellschaftswissenschaftlichen Teildisziplinen und in solchen der Biologie) erscheint für einen raschen Fortschritt die Vorstellung besonders hinderlich, daß es die M. angeblich nicht gestatte, dialektische Beziehungen und Prozesse zu erfassen, wie sie Untersuchungsgegenstand der verschiedenartigen einzelwissenschaftlichen Disziplinen sind. Offensichtlich ist aber, daß die mathematische Durchdringung verschiedener Natur-, Gesellschafts- und technischer Wissenschaften zu Resultaten geführt hat, die ohne Anwendung mathematischer Methoden nur sehr schwer oder gar nicht zu erlangen gewesen wären.« (Philosophie und Naturwissenschaften. Wörterbuch zu den philosophischen Fragen der Naturwissenschaften, Hrsgg. v. Herbert Hörz, Rolf Löther u. Siegfried Wollgast, Berlin [Ost] 1978, S. 562) Besondere Bedeutung hat die Anwendung der M. zur Lösung ökonomischer Probleme erlangt. Sie setzte jedoch erst mit dem VI. Parteitag der SED (1963) und den von diesem eingeleiteten Reformen (Neues Ökonomisches System [NÖS]) ein. Neben der M. im engeren Sinne gewannen die Kybernetik und die Operationsforschung an Gewicht. Ziel des Einsatzes der M. in der Ökonomie war es, mit deren Hilfe tiefer in die quantitativen ökonomischen Zusammenhänge und Wechselbeziehungen einzudringen, um die sich vollziehenden Prozesse in mathematischen Modellen darzustellen oder zu simulieren. Die davon erhofften, verbesserten Planungs- und Leitungsmethoden sollten zur Erhöhung der Effektivität in der Wirtschaft entscheidend beitragen. Damit avancierte die M. zu einem „modernen wissenschaftlichen Leitungsinstrument“ neben Kybernetik und Elektronischer ➝Datenverarbei[S. 879]tung (EDV); sie nimmt gegenwärtig sowohl im Rahmen der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch innerhalb der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre eine nicht unbedeutende Stellung ein. M. und EDV gelten als unerläßliche Instrumente bei der Umsetzung der ökonomischen Strategie der SED für die 80er Jahre. Trotz der nachdrücklichen staatlichen Förderung der M. als eines Mittels der Intensivierung wurden auf der VII. Wissenschaftlichen Tagung „Mathematik und Kybernetik in der Ökonomie“ im Oktober 1982 in Halle vom Direktor des Zentralinstituts für Sozialistische Wirtschaftsführung beim ZK der SED (ZSW), Prof. Dr. H. Koziolek, das erreichte Niveau und die Breitenwirksamkeit von M. und Rechentechnik als „keinesfalls befriedigend“ bezeichnet (H. Koziolek: „Ökonomische Strategie, wissenschaftlich-technischer Fortschritt und höherer Wirkungsgrad von Mathematik und Rechentechnik für die Effektivität der Wirtschaft der DDR“, in: Wirtschaftswissenschaft, 2/1983, S. 169, sowie W. Lassmann: „Reaktionsschnell und flexibler mit Optimierungsrechnungen“, in: Die Wirtschaft, 12/1982, S. 13). Angesichts der Bedeutung, die M. und EDV für die Verwirklichung der wirtschaftspolitischen Ziele zukommen, werden diese stärker als in den letzten Jahrzehnten gefördert werden müssen, sollen sie die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen und den Rückstand gegenüber westlichen Industriestaaten aufholen können. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 878–879 Materielle Verantwortlichkeit A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Mathematik-Olympiade

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die Anwendung der M. vor allem in den Gesellschaftswissenschaften wurde bis zum Beginn der 60er Jahre von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) skeptisch beurteilt bzw. abgelehnt. Sie befürchtete eine Formalisierung bzw. Objektivierung (Formalismus; Objektivismus) politischer Zusammenhänge und Entscheidungen (Politik) und dadurch eine Minderung ihrer eigenen Rolle. Obwohl seitdem in der DDR ein Prozeß der Mathematisierung (d.h.: „Prozeß…

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Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt. Marx schlug sie zur „freien geistigen Produktion“ („Theorien über den Mehrwert“), für die in der Gesellschaft die „Freiheit der Sphäre“ erforderlich sei („Debatten über die Pressefreiheit“). Er [S. 831]nannte die Künste „ontologische Wesensbejahungen“ („Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“). Eine Indienstnahme der Künste für bestimmte gesellschaftliche Interessen war für Marx und Engels nicht vorstellbar, weil sie die L. nicht den Klassen, sondern den Nationen zuordneten („Kommunistisches Manifest“). Eine solche Funktionszuweisung strebten sie auch in der Praxis nicht an. Ihr Umgang mit zeitgenössischen Belletristen zeigt: Im Fall Heine — Dichter müsse man ihre eigenen Wege gehen lassen; im Fall Freiligrath — Parteinahme solle allenfalls in großem historischem Sinn erfolgen; im Fall Lassalle — der Dramatiker habe Individuen, nicht Sprachröhren des Zeitgeistes zu schaffen; im Fall Harkness — lieber typische Charaktere unter typischen Umständen bilden, als sich von sozialen und politischen Anschauungen treiben zu lassen. Wie Marx und Engels bei der Kunstproduktion strenge Maßstäbe anlegten (Engels an Lassalle), so forderten sie beim Kunstgenuß höchste Anstrengung (K. Marx, „Ökonomisch-Philosophische Manuskripte“, 1843/44). Daß geistige Produktion als Teil des Überbaus der Basis folge (Vorwort „Zur Kritik der politischen Ökonomie“, 1859), wurde in der Diskussion in der DDR zunehmend bezweifelt. Marx und Engels haben die Vermittlung selbst nicht nachgewiesen; außerdem ist es zweifelhaft, ob die Metapher von ihnen selbst heuristisch als fruchtbar angesehen wurde. Unbestreitbar ist, daß sie für Marx und Engels ein Erklärungsversuch vielschichtiger Erscheinungen ex post war, daß L., ist sie als Überbauelement auf eine Basis reduzierbar, auch bereits bei ihrer Entstehung den Prozessen der ökonomischen Basis folgen müsse. Entstünde L. auf diese Weise, könnte sie nur „Massenvorurteile der Zeit“ ausdrücken, die Engels (zu Schlüter) der Revolutionspoesie anlastete. Dichter sollten sehen — wie Balzac: über die Zeit hinaus, ohne Rücksicht auf politisches Engagement (Engels an Harkness). Nach dem Tod von Marx (1883) und Engels (1895) galt es, im marxistischen Spektrum 2 wesentliche Probleme zwischen Kunst und Gesellschaft nach einer sozialistischen Revolution zu lösen: die Massen an die L. (wie an andere Künste) heranzuführen und Künstler und Schriftsteller materiell abzusichern. Das erste war eine pädagogische, das zweite eine distributive Frage. So wurden diese Probleme noch in der Sowjetunion zwischen 1917 und 1927 gesehen, obgleich der Begriff der gesellschaftlich zu regelnden Produktion weiter gefaßt wurde, als Marx und Engels es auch unter der Diktatur des Proletariats recht gewesen wäre. Lenin fügte den pädagogischen und distributiven Aspekten noch einen etatistischen Aspekt bei, indem er (zu Zetkin) sagte, der Sowjetstaat müsse, im Gegensatz zum Zarismus, die Künstler auch schützen. Die Sowjet-L. konnte sich in dieser Periode in verschiedene ästhetisch und politisch-inhaltliche Richtungen entfalten. Die gesellschaftliche Funktionsbestimmung der L. wurde erst bedeutsam, als, seit 1927 in der Periode der totalitären Diktatur, die gesamte Produktion gesellschaftlich geregelt werden sollte. Stalin nannte dies den großen „Umschwung“; dieser Begriff meinte von 1932 an, die führende Rolle der Partei, wie in allen anderen Bereichen, so auch in der L. uneingeschränkt durchzusetzen. 1934 gingen die bis zu dieser Zeit bestehenden verschiedenen literarischen Richtungen in einem einheitlichen Schriftstellerverband auf, der als Transmissionsriemen zwischen der Parteiführung und den Schriftstellern diente. Die Schriftsteller wurden angewiesen, für die politische Erziehung der Massen und für den Aufbau des Sozialismus zu wirken. Sie sollten Partei ergreifen, nicht, wie bei Marx, nur in großem historischem Sinn, sondern bei der Erfüllung einzelner konkreter Planziele und der Durchsetzung von Arbeitsdisziplin in einzelnen Betrieben. Die L. hatte jeder von der Partei als wesentlich erklärten Bewegung der Basis zu folgen. Schriftsteller, die sich widersetzten, wurden nicht mehr gedruckt, mehrere verschwanden in Arbeitslagern, wo sie umkamen oder erschossen wurden. Schriftsteller, die die Aufträge ausführten, wurden großzügig gefördert. Dieser Einbau der L. in die gesamtgesellschaftliche Planung versagte im II. Weltkrieg. Die Schaffensbedingungen wurden gelockert, und es erschienen wieder Werke, die als schädlich gegolten hatten. 1946 wurde jedoch der alte Zustand („Verplanung“ der L.-Produktion) wiederhergestellt. Er ist in dieser Form auf die DDR übertragen worden. Die Rekonstruktion verfiel seit 1950, als Stalin mit seiner Abhandlung über die Sprachwissenschaft eine neue Basis-Überbau-Diskussion eröffnete. Später festigten nationale Emanzipationstendenzen den wiedergewonnenen Spielraum. Die Literaturen gewannen wieder neue Vielfalt. Sie wurden aber offiziell aus ihrer gesellschaftlichen Funktion nicht entlassen. Es wurde ihnen jedoch das Recht zugestanden, daneben auch neue ästhetische Bedürfnisse zu befriedigen. II. Der sozialistische Realismus als Konzept der führenden Rolle der Partei in der Literatur Der sozialistische Realismus ist administrativen Ursprungs. Er ist im Frühjahr 1932 von I. Gronskij, dem stellv. Chefredakteur der „Iwestija“, als Begriff eingeführt, im Sommer 1932 von Stalin als Methode definiert und 1934 auf dem Gründungskongreß des Sowjetischen Schriftstellerverbandes von dem Leningrader Parteisekretär A. Shdanow kodifiziert worden. Seine Lehre bestand aus 5 Hauptaspekten. Der sozialistische Realismus: 1. trennt die Wahrheit von der objektiven Wirklichkeit und bindet sie zwecks politisch-pädagogischer Einwirkung an deren — jeweils von der Partei bestimmte — revolutionäre Veränderung; [S. 832]2. reduziert die Sujetbreite vorwiegend auf die Arbeitswelt, um soziale, psychologische, erotische und mythologische Beziehungselemente auszuschalten, die das gewünschte Bild von der Wirklichkeit abweichend einfärben könnten; 3. verfügt über eine revolutionäre Romantik mit einem positiven Helden, um das kalkulierte Werk zu emotionalisieren; 4. separiert die sozialistische L. von der bürgerlichen „Verfallsliteratur“; 5. läßt durch kritische Aneignung des klassischen Erbes von der Welt-L. nur ein Kompendium des Realismus gelten, in dem ausschließlich Werke zugelassen werden, die zugleich auch im Sinne der Partei als fortschrittlich gelten. </OL> Diese zuletzt genannten beiden Abgrenzungen dienten dazu, politisch unerwünschte literarische Einflüsse abzuschirmen, deren geschichtsphilosophische Etikette „Dekadenz“, „Reaktion“ und „Kosmopolitismus“, deren literaturwissenschaftliche „Naturalismus“ und „Formalismus“ lauten. So entstand eine L., die sich realistischen Kategorien entzog. Seit 1950 wurden ihr in der Sowjetunion auch offiziell Schematismus, Schwarzweißmalerei, Schönfärberei, Konfliktlosigkeit vorgeworfen. Stalins Nachfolger als Vorsitzender des Ministerrats (1953–1955), G. Malenkow, brachte schon auf dem XIX. Parteitag der KPdSU (1952) die Engelssche Rede vom Typischen wieder zu Ansehen. Er forderte die Schriftsteller zur Kritik auf und versprach ihnen den Schutz des Sowjetstaats. Der Begriff des sozialistischen Realismus fand bei ihm keine Erwähnung mehr. Die gesellschaftliche Funktion der L. sollte nun eher in Gesellschaftskritik bestehen. Das Tauwetter begann. Unter Chruschtschow (1. Sekretär des ZK d. KPdSU, 1953–1964), der eine Erneuerung der Führungsrolle der Partei in Staat und Gesellschaft und damit auch im literarischen Bereich durchzusetzen suchte, wurde verbal wieder auf den sozialistischen Realismus zurückgegriffen. Seine Wiederbelebung mißlang diesmal, weil zu viele Konzessionen gemacht werden mußten, um die L.-Doktrin der Partei zu retten. Die Annäherung an die Wirklichkeit, die Reproduktion des Privaten, und die weniger gefilterten Inspirationen aus der modernen und klassischen Welt-L. ließen in der Sowjet-L. wieder verschiedene Richtungen entstehen. Das Auf und Ab der Kulturpolitik Chruschtschows — von der Fortsetzung des Tauwetters durch Ermunterung zur Kritik bis zu seinem Ende — hatte seine Ursache in den Einbußen der Partei im Bereich der L. Auch Breschnews (1. Sekretär bzw. Generalsekretär des ZK der KPdSU, 1964–1982) Rückgriffe auf konsequente Administration konnten Parteiraison nicht mehr erzwingen. Sie bewirkten im Gegenteil, daß sowjetische Schriftsteller begannen, vom Kommunismus abzufallen. Die kurze Ära Andropow (1983) brachte keinen Wandel hervor; sein Nachfolger Tschernenko übernahm die gleichgebliebene Konstellation. Das Schicksal des sozialistischen Realismus in der DDR verlief, mit Verzögerungen, ähnlich. Der Funktionswandel der L., den Malenkow inaugurierte, wurde integriert. B. Brecht versuchte seit 1954, in der Adjektivkombination „sozialistisch-realistisch“ der realistischen Komponente den Vorrang zu geben, indem er als Kriterium für sozialistischen Realismus die Frage vorschlug, ob ein Werk sozialistisch und realistisch sei („10 Thesen über sozialistischen Realismus“). Schließlich war die Doktrin des sozialistischen Realismus nur noch mit Eklektizismus zu retten („Zur Theorie des sozialistischen Realismus“, hrsg. vom Institut für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED, Berlin [Ost] 1974). Es wurde alles subsumiert, wenn es nur „sozialistisch“ war. Bei zu krassen Gegensätzen zwischen Sozialismus und Realismus sind Werke „widersprüchlich“, oder sie stehen — wie die Stücke von Peter Hacks — „der einheitlichen sozialistischen Kunstentwicklung in der DDR nicht entgegen“ (ebd., S. 750). Im Fall Bobrowski zeigte sich, daß Werke, die realistisch sind, nicht einmal unbedingt sozialistisch zu sein brauchen, um „vollends zu den Positionen des sozialistischen Realismus“ vorzustoßen (ebd., S. 360). Vom sozialistischen Realismus als einer faßbaren L.-Theorie blieb die führende Rolle der Partei übrig (Ästhetik). III. Zur Organisierung der Schönen Literatur in der DDR Zur Organisierung und Kontrolle der L. bedient sich die SED des Schriftstellerverbandes der DDR als „Transmissionsriemens“. Die literaturpolitischen Ziele der jeweiligen Etappen werden von den Schriftstellerkongressen in großen Zügen entworfen. Die Kongresse folgten damit aber den entsprechenden Weichenstellungen, die an anderen Orten vorgenommen wurden: anfangs auf Konferenzen des Kulturbundes der DDR (KB), später zumeist auf Tagungen des Zentralkomitees (ZK) der SED. So wurden der I. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 8. 10. 1947 auf dem 1. Bundeskongreß des Kulturbundes vorbereitet, der II. Schriftstellerkongreß vom 4. bis 6. 7. 1950 auf dem 2. Kongreß des Kulturbundes vom 25. bis 26. 11. 1949, der III. Schriftstellerkongreß vom 22. bis 25. 5. 1952 auf dem 5. Plenum des ZK (nach dem III. Parteitag der SED) vom 15. bis 17. 3. 1951, der IV. Schriftstellerkongreß, vom 14. bis 18. 1. 1956 auf dem 24. Plenum des ZK am 1. 6. 1955, der V. Schriftstellerkongreß vom 25. bis 27. 5. 1961 auf der durch ZK-Mitglieder erweiterten Sitzung des Schriftstellerverbandsvorstandes am 25. 1. 1961, [S. 833]der VI. Schriftstellerkongreß vom 28. bis 30. 5. 1969 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VI. Parteitag der SED 1963) vom 22. bis 25. 10. 1968, der VII. Schriftstellerkongreß vom 14. bis 16. 11. 1973 auf dem 9. Plenum des ZK (nach dem VIII. Parteitag der SED 1971) vom 28. bis 29. 5. 1973, der VIII. Schriftstellerkongreß vom 29. bis 31. 5. 1978 auf der Sitzung des Politbüros am 7. 11. 1977 und der IX. Schriftstellerkongreß vom 31. 5. bis 2. 6. 1983 auf der FDJ-Kulturkonferenz vom 21. bis 22. 10. 1982 vorbereitet. Die Zeit zwischen den bestimmenden Konferenzen und den Schriftstellerkongressen, die durchschnittlich ein halbes Jahr betrug, diente der Einstimmung auf die neuen literaturpolitischen Ziele durch Diskussionen in der Presse und auf Sitzungen der Bezirksverbände. Aus den Debatten schälten sich die geeigneten Kandidaten für die Kongreßdebatten heraus. Die Vorbereitungen wurden so sorgfältig getroffen, daß sich auf den Kongressen bisher keine Überraschungen für die Partei ereigneten. Die Wirkungen der Kongresse waren begrenzt; es bedurfte oft flankierender Tagungen, um die führende Rolle der Partei zur Geltung zu bringen und durchzusetzen: 1957 der Kulturkonferenz des ZK der SED; 1959 der Bitterfelder Konferenz des Mitteldeutschen Verlages mit W. Ulbricht und Mitgliedern des ZK der SED; 1965 des 11. Plenums des ZK (nach dem V. Parteitag). Die exekutiven Organe waren anfangs das Amt für L. und Verlagswesen, das vom 16. 8. 1951 bis zum 28. 6. 1956, und die Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten, die vom 31. 8. 1951 bis zum 7. 1. 1954 bestanden. Ihnen oblagen Zensur, Kontrolle und Korrektur der Entwicklung. Ihre Befugnisse wurden auf das Ministerium für Kultur übertragen (gegründet am 7. 1. 1954), das sukzessiv Entscheidungen in die Eigenverantwortlichkeit der Verlage delegierte. Dieser Prozeß bedeutete aber noch keine „Liberalisierung“ der Kulturpolitik, weil die Verlagsleiter im Sinne der Selbstzensur der SED unerwünschte Veröffentlichungen verhindern sollten. Allein die Verlagssäuberungen zeigten aber, daß sowohl das Ermessen wie die Zuverlässigkeit der Lektorate Grenzen haben. Von einer Aufhebung der Zensur kann nur in formalem Sinn gesprochen werden. Die Verlage ziehen in exponierten Fällen die Kulturabteilung des ZK der SED zu Rate. Die Zielvorstellungen der marxistisch-leninistischen Lp. werden durch ein „Auftragswesen“ realisiert, das offiziell als „eine wichtige Methode der Leitung künstlerischer Prozesse“ gilt („Kulturpolitisches Wörterbuch“, 1970). Als Auftraggeber fungieren Kultureinrichtungen (Theater, DEFA [ Filmwesen ] u.a.), gesellschaftliche Organisationen (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Demokratischer Frauenbund Deutschlands (DFD); Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF); Deutscher Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR u.a.), Investträger (Betriebe u.a.) und staatliche Organe (Ministerium für Kultur; Ministerium für Nationale Verteidigung, Räte der Bezirke u.a.). Ein Werkvertrag schließt oft Beratungen durch Kollektive von Werktätigen, Aktivs der Volksvertretungen sowie den Schriftstellerverband ein. Die Auftraggeber vertreten die gesellschaftlichen Interessen einer sozialistisch-realistischen L., die für die DDR repräsentativ sein soll; es wird dabei vorausgesetzt, daß sie mit den persönlichen Interessen der Schriftsteller übereinstimmen. Das Kulturpolitische Wörterbuch nennt als Beispiele für geförderte Vorhaben 3 Theaterstücke: C. Hammel — „Um neun an der Achterbahn“, R. Kerndl — „Seine Kinder“ und H. Salomon — „Katzengold“. Sie stehen nicht nur für zahlreiche erfolgreiche Vorhaben, sondern auch für gescheiterte Projekte, deren tatsächliche Zahl nicht bestimmbar ist. Nur einige sind bekanntgeworden, z.B. H. Pfeiffers Stück „Die Dritte Schicht“, das während der Bitterfelder Phase in Zusammenarbeit mit der Jugendbrigade einer Mansfelder Kupferhütte entstand und nach der 2. Aufführung abgesetzt wurde. Die materiellen Anreize für Schriftsteller in der DDR können als beträchtlich gelten. Sie werden bewußt als Steuerungsinstrumente eingesetzt, entwickeln jedoch oft eine Eigengesetzlichkeit, die den literaturpolitischen Zielsetzungen der SED-Führung oftmals entgegenwirkt. Heute kann sich ein Publikumsbedürfnis durchsetzen oder sich immerhin gegen lediglich von der Partei propagierte Werke ohne literarischen Wert artikulieren. Die hohen Einnahmen können Schriftstellern eine Selbständigkeit verschaffen, die ihnen einen eigenen Spielraum gegenüber den Aufträgen der Partei ermöglicht. So brauchte Stefan Heym auf der Grundlage der früheren und laufenden Einkünfte aus seinen bis 1965 erschienenen Publikationen keine Rücksichten zu nehmen, es sei denn, selbst auferlegte. Er konnte nach seinen Vorstellungen den „Lassalle“-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“ schreiben, in westlichen Verlagen veröffentlichen und abwarten, bis diese Werke als mit den literaturpolitischen Zielsetzungen der Partei vereinbar angesehen wurden. Die wichtigsten Anreize für die Schriftsteller sind die hohen Auflagen, die bei der 1. Auflage durchschnittlich zwischen 10.000 und 25.000 Exemplare erreichen. Die Kalkulation beruht auf gesichertem Absatz bei den zahlreichen Büchereien der Betriebe und gesellschaftlichen Organisationen, dem stark ausgebauten öffentlichen Bibliothekswesen (Bibliotheken) und der vielfach geübten Praxis, Bücher als Prämien zu verschenken. Der bisher unerreichte [S. 834]Bestseller ist der KZ-Roman „Nackt unter Wölfen“ von Bruno Apitz, der allein in den Jahren von 1958 bis 1969 in der DDR in 32 Auflagen von insges. 860.000 Exemplaren erschien und bis 1969 in 26 Sprachen übersetzt worden ist. Die Auflagenhöhe ist im allgemeinen noch kein Hinweis auf den literarischen Rang eines Werkes oder die Publikumsreaktion. In der Spitzengruppe befinden sich Bücher mit 10–15 Auflagen, auf die die aufgeführten Maßstäbe in durchaus unterschiedlicher Weise zutreffen: „Der geteilte Himmel“ von Christa Wolf oder „Spur der Steine“ von Erik Neutsch gehören zu den Romanen der Periode des NÖS (1963–1967) — der einzigen, in der es bisher gelang, literaturpolitische Bedeutung und Publikumsinteresse in etwa miteinander in Deckung zu bringen. Die Bücher von Wolfgang Schreyer, Werner Steinberg oder Karl Zuchardt sind ausschließlich Publikumsreißer. Entsprechende Titel von Otto Gotsche, Bernhard Seeger oder Max Walter Schulz beschränken sich auf die kulturpolitische Bedeutung, die ihnen zugeschrieben wird; sie leitet sich von den Positionen der Verfasser, Gotsche als langjähriger Sekretär Ulbrichts, Seeger als langjähriges ZK-Mitglied und Schulz als Direktor des L.-Instituts, ab. Bei „Buridans Esel“ von Günter de Bruyn wurde der literarische Rang von der Zustimmung eines breiten Publikums honoriert; das konnte bei dem „Nachdenken über Christa T.“ von Christa Wolf nicht erfolgen, weil die Auflagen lange Zeit künstlich niedrig gehalten wurden. Den aus hohen Auflagen resultierenden Honoraren entsprechen die hohen Tantiemen von Stücken, die im günstigsten Fall über 20–50 Bühnen gehen können. Für umstrittene Dramatiker bietet sich als Ausweichmöglichkeit die Bearbeitung alter Stücke an. Auf diese Weise haben in Zeiten des Verrufs z.B. Peter Hacks und Heiner Müller ihren Lebensunterhalt bestritten. Zu den materiellen Anreizen gehören ferner hohe Entgelte für Fernsehspiele, Hörspiele, Filmszenarien, für die vielfach auch dann gezahlt wird, wenn die Arbeit an ihnen abgebrochen wird. Manche Schriftsteller wie Rolf Schneider fertigen sie „mit linker Hand“ an, um sich für ihre eigentlichen Arbeiten Spielraum zu verschaffen. Ferner sind Anstellungen als Lektor oder als Dramaturg attraktiv, bei denen der größte Teil der Arbeitszeit für die eigenen Produktionen verwendet werden kann. Zu den Privilegien gehören vergütete Mitgliedschaften (z.B. in der Akademie der Künste) und Beiratsfunktionen, die, wie bei Stephan Hermlin, Unabhängigkeit von den Einkünften aus literarischen Arbeiten garantieren. Diese materiellen Anreize werden durch ein ausgedehntes System von Preisen ergänzt. Die Regierung der DDR verleiht den Nationalpreis für Kunst, dessen 3 Klassen jeweils mit 100.000, 50.000 und 25.000 Mark dotiert sind. Die Akademie der Künste vergibt den Heinrich-Mann-Preis, den F.-C.-Weiskopf-Preis, den Alex-Wedding-Preis und den Hans-Marchwitza-Preis, das Ministerium für Kultur den Heinrich-Heine-Preis, den Lessing-Preis und den Johannes-R.-Becher-Preis. Es gibt einen L.-Preis des DFD, Kunstpreise des FDGB und der FDJ, die regelmäßig auch für L. vergeben werden. Die „Hauptstadt der DDR“, Berlin (Ost), hat den Goethe-Preis ausgeschrieben, Potsdam den Theodor-Fontane-Preis, Dresden den Martin-Andersen-Nexö-Preis, Magdeburg den Erich-Weinert-Preis, Neubrandenburg den Fritz-Reuter-Preis, Rostock den John-Brinckmann-Preis, Cottbus den Carl-Blechen-Preis. Dazu kommen nicht an Namen gebundene Kunst- und Kulturpreise für L. von den Bezirken bzw. den Städten: Weimar, Leipzig, Karl-Marx-Stadt, Gera, Erfurt, Meißen, Frankfurt/Oder, Schwedt, Rostock. Für sorbische L. stehen der Cisinski-Preis, den die Akademie der Künste, und der Kunst- und L.-Preis der Domowina bereit, den der Bund Lausitzer Sorben in 3 Klassen verleiht. Die Gesichtspunkte für die Verleihung entspringen vorwiegend der literaturpolitischen Opportunität, die selbst gegen Brecht ins Spiel gebracht wurde; dieser weigerte sich allerdings mit Erfolg, den Nationalpreis II. Klasse anzunehmen (1951 erhielt er dann doch noch den Nationalpreis I. Klasse) (Auszeichnungen). Als Ausbildungsstätte des schriftstellerischen Nachwuchses ist gegen den Widerstand des Kulturministers J. R. Becher 1955 das Institut für Literatur in Leipzig gegründet worden. Es erhielt nach Bechers Tod 1959 seinen Namen (Institut für Literatur „J. R. Becher“). Alfred Kurella leitete es bis 1957, Max Zimmering bis 1964, seitdem Max Walter Schulz (alle SED). Die Ausbildung erfolgt in den verschiedenen literarischen Gattungen, in L.-Geschichte und umfaßt die Vermittlung des sozialistischen Realismus und des Marxismus-Leninismus. Die Lehrgänge schließen nach 3 (anfangs 2) Jahren mit einem Abschlußexamen, das mit einem Diplom verbunden ist. Daneben gab es kurzfristigere Sonderlehrgänge. Nach der Absolventen-Bibliographie zum 15. Jahrestag des Instituts („Neue Deutsche Literatur“ 6/70) waren aus den regulären Lehrgängen bereits bis 1969 113 Schriftsteller hervorgegangen, von denen allerdings ein Teil schon vorher mit literarischen Arbeiten an die Öffentlichkeit getreten war (Erich Loest, Rudolf Bartsch, Gotthold Gloger, Joachim Kupsch u.a.). Von den 113 Absolventen konnten sich in der L. jedoch nur 26 einigermaßen profilieren: und von diesen 26 können wohl nur 4 (Joachim Kupsch, Karl-Heinz Jakobs, Rainer Kitsch, Axel Schulze) beanspruchen, Werke von künstlerischer Bedeutung geschaffen zu haben. Die Bilanz der Sonderlehrgänge ist im Verhältnis günstiger. Sie weist bisher an hervorstechenden Talenten jedoch auch nur 2 (Volker Braun und Wulf Kirsten) [S. 835]auf. Die Wege, die z.B. Kirsch und Kirsten einschlugen, unterschieden sich jedoch bald recht beträchtlich von den Erwartungen, die ihre Ausbilder daran geknüpft hatten. IV. Die Phasen der Literaturpolitik Die Phasen der Lp. verliefen, entsprechend ihren theoretischen und organisatorischen Voraussetzungen und Folgen, in wechselhafter Dramatik. Wesentliche literaturpolitisch bestimmende Entscheidungen fielen schon vor der Gründung der DDR: als auf dem I. Schriftstellerkongreß (1947) die Sowjet-L. zum Vorbild erhoben wurde, als 1948 der Kulturoffizier der SMA, Major A. Dymschiz, (am Beispiel der Malerei) den Formalismus in den deutschen Künsten angriff und als Alexander Abusch in seiner Rede „Der Schriftsteller und der Plan“ 1948 der L. die Aufgabe zuwies, den Zweijahrplan zu propagieren, und die Schriftsteller aufforderte, in die Betriebe und auf die Dörfer zu gehen. Die erste Phase der literaturpolitischen Entwicklung ging mit dem 17. 6. 1953 zu Ende. Sie wurde von der Erklärung Ministerpräsident Grotewohls 1950 bestimmt, der die Schriftsteller zu „Kampfgenossen der Regierung“ (II. Schriftstellerkongreß) erklärt und die Kunst dem politischen Kampf untergeordnet hatte (Berufung der Kunstkommission). Auf dem II. Schriftstellerkongreß (1950) wurde der Schriftstellerverband als Teil des Kulturbundes der DDR (KB) gegründet. Bodo Uhse als Sekretär des neuen Verbandes forderte seine Kollegen auf, sich das „Rüstzeug“ aus der Sowjet-L. anzueignen, das in der deutschen L. mit ihrem Mangel an gesellschafts-orientierten Werken traditionsgemäß fehlt. Die Ergebnisse des Kongresses wurden von der SED als unzureichend eingeschätzt. Auf dem III. Schriftstellerkongreß (1952) wurde Uhse durch den für seine orthodoxen Ansichten bekannten Kuba abgelöst; der Schriftstellerverband wurde zur eigenständigen Organisation. Ähnlich steigerte sich der Kampf gegen den Formalismus, der von 1951 an zu Veröffentlichungsverboten, Einstampfen von Büchern, Absetzung von Aufführungen und Übermalen von Wandbildern führte. Nach dem Ende der ersten Phase schrieb Wolfgang Harich 1953 in der „Berliner Zeitung“ von „Schaffenskrisen psychotischen Charakters selbst bei Menschen, die als hervorragende Künstler politisch ohne Schwankung auf dem Boden unserer Republik stehen“. Die zweite Phase der Entwicklung wurde vom Neuen Kurs geprägt. Sie ging mit der Verhaftung der Harich-Gruppe im November 1956 zu Ende. Die Formalismus-Kampagnen wurden in dieser Zeit zurückgenommen. Das Administrieren in der L. war von nun an verpönt; an seine Stelle sollte eine stärkere Eigenverantwortlichkeit der Schriftsteller treten. Die Kurskorrektur blieb indessen ambivalent. Das zeigte sich in der Tabuisierung des 17. Juni und in der Verschiebung des IV. Schriftstellerkongresses, auf dem der Neue Kurs auch literarisch institutionalisiert werden sollte. Er fand erst im Januar 1956 statt, nachdem der Neue Kurs selbst schon längst korrigiert worden war, und brachte einen Kompromiß zwischen ideologischer Klarheit, die bisher dominierte, und künstlerischer Meisterschaft, die bisher von doktrinärer Schulmeisterei verhindert worden war. Der Kompromiß hielt nicht einmal ein Jahr. Er ermunterte — vor dem Hintergrund des XX. Parteitags der KPdSU (1956) und der Bewegungen in Polen und Ungarn — zu einer antistalinistischen Kritik, die die Parteidisziplin zu sprengen begann; ihr Höhepunkt war der 2. Kongreß junger Künstler in Karl-Marx-Stadt im Juni 1956. Die dritte Entwicklungsphase erstreckte sich bis Ende 1960. Sie ist mit dem Konzept des Bitterfelder Weges verbunden. Auf der Kulturkonferenz Ende 1957 übten Schriftsteller, die der politischen Abweichung beschuldigt waren, Selbstkritik (Becher, Uhse, Hermlin u.a.). Es häuften sich Selbstverpflichtungen, wieder aufs Land und in die Betriebe zu gehen. In der Kulturkommission des Politbüros der SED wurde unter Leitung Kurellas das Programm einer „Einschmelzung“ der Künstler in den gesellschaftlichen Produktionsprozeß entworfen, das auf der Bitterfelder Konferenz im April 1959 von Ulbricht selbst verkündet worden war. Das Programm verfolgte ein literaturpolitisches Doppelziel, das auf der einen Seite die Schriftsteller stärker als bisher in die Planwirtschaft einbauen und andererseits mit der Bewegung der schreibenden Arbeiter („Greif zur Feder, Kumpel“) die „zurückbleibenden“ Schriftsteller anspornen sollte. Die Ergebnisse der Konferenz waren jedoch zu dürftig, um sie auf dem nächsten Schriftstellerkongreß als Errungenschaften zu feiern. Die vierte Phase reichte bis Ende 1965. Sie begann mit dem V. Schriftstellerkongreß 1961, auf dem die professionelle L. einer ähnlichen Kritik wie auf dem letzten Kongreß unterzogen wurde. Über die L. der schreibenden Arbeiter bemerkte Erwin Strittmatter, daß man sie den lesenden Arbeitern nicht zumuten könne. Der Kongreß endete mit der Formel: „Ideologische Klarheit und künstlerische Meisterschaft“. Die SED ließ nun eine Reihe von dogmatischen und administrativen Fehlern offen kritisieren. Es bildete sich schnell ein literarisches Spektrum heraus, das zum ersten Mal die Interessen von Partei, Schriftstellern und Lesern zu befriedigen schien. Doch schon im Dezember 1962 zeigte sich auf dem Lyrikabend der Akademie der Künste, wo unter Hermlins Leitung u.a. Wolf Biermann debütierte, daß das lange aufgestaute Kritikbedürfnis selbst vor den von der SED jetzt weiter gezogenen kulturpolitischen Schranken nicht haltmachen würde. 1965 sah sich die Partei daher gezwungen, die Entwicklung zu stoppen. [S. 836]In der fünften Phase, von 1966 bis 1971, wurde das Schicksal der führenden Rolle der Partei in der L. besiegelt. Die Auseinandersetzung wurde von der SED offensiv geführt, aber ohne sichtbaren Erfolg. Der Auftakt des 11. Plenums, Ende 1965, blieb so wirkungslos wie der VI. Schriftstellerkongreß (1969). Die Kampagnen gegen Formalismus und Dekadenz, die wieder aufflammten, konnten weder einschüchtern noch beeindrucken. Die L. begann sich zu emanzipieren. Sie machte sich die relative Selbständigkeit einzelner gesellschaftlicher Bereiche zunutze, die das „entwickelte gesellschaftliche System des Sozialismus“ vorsah, das 1967 zum Programm erhoben worden war (Geschichte der DDR). Die sechste Phase der Lp. in der DDR reichte bis zum VII. Schriftstellerkongreß im Dezember 1973. Sie begann mit erneuten Versuchen der SED, die politisch-literarische Emanzipation zurückzudrängen, und endete nach einigen kulturpolitischen Kursschwankungen mit ihrer Anerkennung. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) schien sich zunächst eine neue „Bitterfelder Bewegung“ anzukündigen. Kurt Hager klagte im Oktober 1971 auf der Tagung der Gesellschaftswissenschaftler darüber, daß die Formel vom sozialistischen Realismus in den letzten Jahren beinahe verschwunden sei. Honecker ließ sie dann schon im Dezember 1971 auf dem 4. Plenum wieder fallen und erklärte, von einer festen Position des Sozialismus aus dürfe es keine Tabus mehr geben. Er sprach fortan nur noch von „sozialistischer Literatur und Kunst“. Auf dem 6. Plenum des ZK der SED im Juli 1972 führte Hager einen — indessen freilich weniger engen — Begriff des „sozialistischen Realismus“ wieder ein, da sich in der SED-Führung offenbar eine Fronde gegen die Öffnung der Schleusen gebildet hatte. Honecker stellte sich auf dem 9. Plenum im Mai 1973 an ihre Spitze und verurteilte jene literarischen Tendenzen, die er selbst zunächst begünstigt hatte. Dieses Plenum sollte die Weichen für den VII. Schriftstellerkongreß stellen, der im Dezember 1973 stattfand, jedoch einen anderen Verlauf nahm. Noch während der Vorbereitungsdebatten wurde die offizielle Kritik zurückgenommen und die führende Rolle der Partei in der L. durch „Teilnahme“ der Schriftsteller „an der Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft“ ersetzt. Hermann Kant hob in seinem Referat den Wandel von der Unterordnung der L. unter die Politik zu einem Partnerschaftsverhältnis hervor, als er feststellte, daß sich die Beziehungen Arbeiterklasse und Schriftsteller nicht mehr wie früher „in Äußerungen von Wohlwollen hin und Ergebenheit her“ artikulieren könnten. Kant verband damit einen „Abschied vom Bitterfelder Weg“, der einst von Kurella als die Einheit von Politik, Wirtschaft und Kultur propagiert worden war. In der siebten Phase, die bis zum VIII. Schriftstellerkongreß im Mai 1978 reichte, folgte dem „Partnerschaftsverhältnis“, ohne daß es sich für beide Seiten vorteilhaft ausgewirkt hätte, der offene Bruch. Es waren mit ihm zu verschiedene Erwartungen verknüpft worden. Die SED-Führung erhoffte sich mehr Loyalität von den Schriftstellern, die ihr die Literaten wohl auch gezollt hätten, wäre die Partei nur bereit gewesen, ihnen etwas mehr künstlerische Freiheit zu gewähren. Die SED-Führung wehrte sich indessen gegen die fortgesetzte Kritik durch verstärkte Anwendung administrativer Kontrollen, z.B. über die Verlage. So wuchs die Zahl der Unzufriedenen durch Kollegen, die bis dahin wenig Grund zur Beschwerde gehabt hatten. Die Verhaftung jüngerer Schriftsteller, wohl auch als Warnung an die prominenteren gedacht, löste eine überraschend große Solidaritätswelle aus. Als im November 1976 Wolf Biermann aus der DDR ausgewiesen wurde, verfaßten Sarah Kirsch, Christa Wolf, Volker Braun (der seine Unterschrift später teilweise), Fritz Cremer (der sie ganz zurückzog), Franz Fühmann, Stefan Hermlin, Stefan Heym, Günter Kunert, Heiner Müller, Rolf Schneider, Gerhard Wolf und Jurek Becker eine Petition an die Parteiführung, der sich noch über 70 andere Schriftsteller anschlossen, um eine Korrektur der Maßnahme zu bewirken. Die SED reagierte mit Parteiausschlüssen gegen Gerhard Wolf, Becker und Kirsch, mit Parteiverfahren gegen Christa Wolf und Kunert, mit Rügen gegen Hermlin und Braun und mit Ausschlüssen aus dem Vorstand des Berliner Schriftstellerverbandes gegen Christa Wolf, Becker, Braun, Fühmann, Kirsch, de Bruyn und Plenzdorf. Der VIII. Schriftstellerkongreß (1978) zementierte den Bruch, indem er auf eine erzwungene Einheit verzichtete; die Frondeure blieben „vor der Tür“: sie wurden nicht geladen oder boykottierten den Kongreß — mit zwei Ausnahmen: V. Braun schwieg, und St. Hermlin verdeutlichte sogar seine „Anti-Position“ mit der Bemerkung, er sei ein spätbürgerlicher Schriftsteller. Hermann Kant, der erst auf dem VII. Schriftstellerkongreß das Partnerschaftsverhältnis begründet hatte, löste es auf diesem Kongreß wieder auf. Er sprach nun von „gegenseitigen Beratungen unter Führung der Partei“ — von denen bereits feststand, daß ein beträchtlicher und prominenter Teil der Literaten sie nicht akzeptieren würde. In der damit einsetzenden achten Phase der Lp. der SED endete alles, was sich sinnvoll noch mit Lp. bezeichnen ließ. Die Partei verteidigte den Restbestand ihrer Positionen mit reinen Repressalien. Sie verprellte mit dem Aufführungsverbot der Stücke „Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl im Herbst 1978 in Berlin und „Kirschenpflücker“ von Helmut Baierl im Herbst 1979 in Dresden zwei weitere Vertreter der Parteiliteratur und ging mit eigens verschärften Strafgesetzen unbotmäßig vor. Den Auftakt bildete [S. 837]die Geldstrafe wegen Devisenvergehens gegen Stefan Heym, dessen Roman „Collin“ sich an den höheren Rängen der SED vergriffen hatte. Der Effekt war eine zweite Solidarisierungswelle gegen die Partei, die in einem Brief an Erich Honecker vom 16. 5. 1979 kulminierte, den Jurek Becker, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Erich Loest, Kurt Bartsch, Adolf Endler, Dieter Schubert und Martin Stade unterzeichneten. Als Gegenmaßnahme wurden am 7. 6. 1979 Heym, Poche, Schlesinger, Bartsch, Endler, Schubert, sowie Rolf Schneider, Karl Heinz Jakobs und Joachim Seyppel aus dem Schriftstellerverband ausgeschlossen; Becker und Stade traten selbst aus. Politisch ästhetische Konzeptionen lagen diesen Repressalien nicht mehr zugrunde. Die Folge dieser Situation war, daß bei den meisten Literaten eine Wiederannäherung an die Positionen der Parteiführung trotz versöhnlicher Gesten unterblieb oder sogar die Neigung, die DDR zu verlassen, wuchs. V. Wandel des Verhältnisses von Partei und Schöner Literatur A. Der Funktionswandel der Schönen Literatur Dieser Wandel im Verhältnis von Partei und Literatur hatte sich seit langem angekündigt. Die SED trennte sich damit von einem Konzept, das bereits mehrfach gescheitert war. Kuba, der nach dem III. Kongreß die Linie der SED besser als Uhse nach dem II. Kongreß durchsetzen sollte, stürzte beim IV. Kongreß; Kurella wurde aus der Kulturkommission des Politbüros in die Akademie der Künste abgeschoben, weil es ihm nicht gelungen war, die Auseinandersetzungen mit den Künstlern für die Partei erfolgreich zu beenden. Die Partei hat mehrfach versucht, ihre literaturpolitischen Mißerfolge zu vertuschen: Zunächst wurde von neuen Etappen des Bitterfelder Weges gesprochen; danach wurde die L. der „NÖS-Periode“ als Triumph des Bitterfelder Konzeptes ausgegeben. Aber das Konzept selbst war fehlerhaft und hat der Entwicklung der L. in der DDR beträchtlichen Schaden zugefügt. Indem die L. der Politik folgen mußte, konnten die Schriftsteller nur schlechte Kampfgenossen sein. Sie waren es auch, mindestens Anfang und Ende der 50er Jahre, als ihre Werke, wären sie weniger vordergründig den politischen Richtlinien gefolgt, die Partei hätten warnen und veranlassen können, den Neuen Kurs oder das Ökonomische System so rechtzeitig zu starten, daß es nicht zum 17. Juni 1953 oder zu der Massenflucht 1960/61 gekommen wäre. Becher hat die herrschende Kunstauffassung schon 1955 („Macht der Poesie“, S. 262) und Eisler 1962 (H. Bunge „Gespräche mit Hanns Eisler“, S. 319) als „sektiererisch“ bezeichnet (Sektierertum). Georg Lukács hat 1951 auf die Balzac-Interpretation von Engels zurückgegriffen, um die Mesalliance zwischen politischer Taktik und künstlerischer Sicht aufzulösen (Vorwort zu „Balzac und der französische Realismus“), und daraus 1956 den Begriff der Perspektive entwickelt, der eine gesellschaftliche Tendenz umschreibt, die unter Umständen andere Ergebnisse hervorbringt, als es sich Zeitgenossen vorzustellen vermögen (IV. Schriftstellerkongreß). Mit dem „Bitterfelder Weg“ hat die Parteiführung vergeblich gegen diese Konzeption gekämpft. Gegen Ende der Ära Ulbricht griff Jürgen Kuczynski in seinem Aufsatz „Der Wissenschaftler und die Schöne Literatur“ erneut auf die Balzac-Interpretation zurück („Neue deutsche Literatur“, 2/71). War Lukács 1951 und 1956 der literarischen Entwicklung voraus gewesen, so beschrieb Kuczynski 1971 nur, was von den Literaten bereits praktiziert wurde. B. Die literarische Emanzipation Die literarische Emanzipation setzte ziemlich früh, wenn auch zögernd ein. Becher erkannte schon 1950: „Eine Literatur kann sich nur entwickeln aufgrund einer Literaturbewegung. Solch eine Bewegung müssen wir schaffen“ (II. Schriftstellerkongreß). Das Dilemma der L.-Bewegung bestand aber darin, daß sie mit der These von der führenden Rolle der Partei nicht vereinbar war und daß die Erkenntnis dieser Situation sich nur langsam durchsetzte. Becher selbst hat die sich ankündigenden Differenzen bereits 1951 mit der Notiz ausgedrückt: „‚Du liegst schief‘ kann mich nicht schrecken, denn ich bin ein Segler (Und liebe jede Schräglage).“ („Tagebuch“, 9. 7. 1951); und Stefan Heym hat 1955 in der Nachterstedter Diskussion gesagt: „Der Schriftsteller kann sich nicht die Augen vor dem verschließen, was ist.“ Aber solange der „Zensor im Herzen des Schriftstellers“, von dem Heym auf dem IV. Schriftstellerkongreß sprach, das Geschehene nach Schaden und Nutzen für die Partei sonderte, nützte es wenig, wenn man sich die Augen nicht verschloß. Praktisch-politische Konsequenzen kündigten sich jedoch erst an, als Paul Wiens erklärte, die künstlerische Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit müsse nicht immer zum sozialistischen Realismus führen (V. Schriftstellerkongreß). Den nächsten Schritt ging Stefan Heym, als er auf dem Höhepunkt der NÖS-Belletristik die trügerische Einheit zwischen Schriftsteller, Partei und Leser zerstörte, indem er dieser L. vorwarf, nur Scheindebatten über Scheinkonflikte zu führen (Dezembercolloquium 1964). Der „Zensor im Herzen“ wurde endgültig erst überwunden, als Heym 1965 in seinem Manifest „Die Langeweile von Minsk“ für den Schriftsteller — gegenüber der SED — eine Rolle proklamierte, wie sie im Alten Testament die Propheten gegenüber der Priesterschaft ausübten. Ebenfalls 1965 rief Biermann aus: „Das Kollektiv liegt schief!“ („Die Drahtharfe“), und Hasso Grabner stellte fest: „Die Literatur hat immer die Mächtigen angegriffen. Jetzt hat [S. 838]die Partei die Macht. Die Partei muß sich also gefallen lassen, daß sie in der Literatur angegriffen wird.“ (Auf dem 11. ZK-Plenum von Paul Fröhlich abwehrend zitiert.) Als Christa Wolf auf dem 11. Plenum des ZK der SED (Ende 1965) die Aufgabe der Kunst, neue Fragen aufzuwerfen, für ein typisches literarisches Problem erklärte, zeichnete sich bereits ab, daß die Versuche der Partei zur Eindämmung der literarischen Emanzipation scheitern würden. Für die Eigengesetzlichkeit der L. sprachen z.B. der Dramatiker Pfeiffer, der die Kunst als eine „zweite Wirklichkeit“ umschrieb („Neue Deutsche Literatur“, 10/66) und der Lyriker Heinz Czechowski: „Das dichtende Subjekt sieht die Welt mit anderen Augen“ („Forum“, 8/66). 1969 beanspruchte gar Wiens im literarischen Bereich die „Machtbefugnis“ des Autors als ein „Naturrecht“ („Weimarer Beiträge“ 3/69). 1971 erklärten Manfred Streubel und Wulf Kirsten ihre Gleichgültigkeit gegenüber ihren Zeitgenossen („Sonntag“, 32/71). Zehn Jahre später bauten Rainer Kirsch in dem Essay-Band „Das Amt des Dichters“ (1980) und Franz Fühmann in seinen Erfahrungen mit Georg Trakls Gedichten „Von Feuerschlünden“ (1981) das gewonnene Terrain konzeptionell aus. VI. Die Hauptrichtungen der Schönen Literatur in der DDR Die Entwicklung der Schönen L. in der DDR fächerte sich zwischen den Polen von gesellschaftlicher Funktionszuweisung und Selbstbestimmung im Lauf ihrer Geschichte in 3 Hauptrichtungen auf: 1. in eine L., die die führende Rolle der Partei akzeptierte und von dieser entsprechend herausgestellt wurde (man kann sie als „Partei-L.“ bezeichnen); 2. in eine L., die, wenn auch parteinehmend, in „schiefer Lage“ entstand und anfangs kritisiert, später gesellschaftspolitisch integriert wurde (man kann sie „Partisanen-L.“ nennen); 3. in eine L., die in traditionellem Sinn L. ist, bei der Unterscheidungen wie „l'art pour l'art“ oder „Littérature engagée“ nur situationsbedingt gültig sind. A. Die „Partei-Literatur“ Die Partei-L. entsprach mit ihren Gewinnen und Verlusten an Wirklichkeit dem Auf und Ab der literaturpolitischen Zielsetzungen. Sie konnte von sich selbst aus keine literarische Bewegung einleiten. 1. Epik In den ersten beiden Phasen stand im Mittelpunkt der Epik das Bemühen um den Betriebsroman. Die wichtigsten Titel im industriellen Bereich waren „Menschen an unserer Seite“ (1951) von Eduard Claudius und „Helle Nächte“ (1953) von Karl Mundstock — im landwirtschaftlichen Bereich „Tiefe Furchen“ von Otto Gotsche (1949) und „Herren des Landes“ von Walter Pollatschek (1951). Während die Landwirtschaftsromane pauschal und schematisch blieben, gingen die Industrieromane, allerdings nur im Milieu und im Detail, nuancierter vor. Die Folge war, daß die Landwirtschaftsromane von der gesamten Kritik als „unzureichend“ bezeichnet wurden, gegen die Industrieromane sich jedoch Bedenken der Parteikritik richteten. Nach dem 17. 6. 1953 wurde das Bemühen um den Betriebsroman fortgesetzt, als habe es keine aufrührerischen Ereignisse gegeben. Da die Unruhen mehr in den Städten als auf dem Lande ausgebrochen waren, kehrte sich das Verhältnis um. Die Landwirtschaftsromane — „Tinko“ von Erwin Strittmatter (1954), „Der Weg über den Acker“ von Margarete Neumann (1955) — fielen in einzelnen Zügen wesentlich interessanter aus als die Industrieromane „Roheisen“ von Hans Marchwitza oder „Martin Hoop IV“ von Rudolf Fischer (1955). Auf dem IV. Schriftstellerkongreß wurde der Bankrott des Betriebsromans öffentlich zugegeben. Das Interesse wandte sich daraufhin privaten Konflikten vor betrieblichem Hintergrund zu. Die ersten Versuche („Von der Liebe soll man nicht nur sprechen“ von Claudius in landwirtschaftlichem oder „Die Ehe des Assistenten“ von August Hild in industriellem Milieu [1957]), die wegen ihrer attraktiven Titel viel gekauft worden sind, blieben psychologisch unbeholfen. In der dritten Phase ist mit Hilfe des Bitterfelder Konzeptes versucht worden, den Betriebsroman zu rekonstruieren. Von diesen Projekten konnte nur „Die Entscheidung“ von Anna Seghers (1959) groß herausgestellt werden — ein Buch, das lange vorher begonnen worden war und in dem die Verfasserin einer Schwarzweißmalerei verfiel, die sie selbst auf dem IV. Schriftstellerkongreß den bisherigen Betriebsromanen vorgeworfen hatte. Die eigentliche Bitterfelder L. waren Erzählungen, z.B. „In diesem Sommer“ von Werner Bräunig (1960) oder „Bitterfelder Geschichten“ von Erik Neutsch (1961) und Reportagen wie „Die Tage mit Sepp Zach“ von Regina Hastedt (1959); die „Kumpel“-Literatur wurde in den „Deubener Blättern“ gesammelt. Der Industrieroman „Ankunft im Alltag“ von Brigitte Reimann (1961) war mehr ein Jugendbuch, und der Landwirtschaftsroman „Herbstrauch“ von Seeger (1961) die Geschichte einer melodramatischen Freundschaft. Die vierte Phase mit der NÖS-L. brachte den größten Wirklichkeitsgewinn für die Partei-L.: Karl-Heinz Jakobs „Beschreibung eines Sommers“ (1961), Brigitte Reimann „Die Geschwister“ (1962), Christa Wolf „Der geteilte Himmel“ und Erwin Strittmatter „Ole Bienkopp“ (1963), „Spur der Steine“ von Neutsch (1964), „Haus unterm Regen“ von Herbert Nachbar und „Die Aula“ von Hermann Kant (1965). Die Versuche mit dem Betriebsroman waren in diesen Büchern aufgegeben worden. Die [S. 839]Verfasser knüpften bezeichnenderweise da an, wo die L. schon 1957 bei Claudius und Hild gestanden hatte, nur infolge der gesellschaftspolitischen Offenheit des NÖS gesellschaftlich und psychologisch differenzierter, weil das Individuum stärker in den Mittelpunkt des Interesses gerückt war. Dieser Standard ist von der Partei-L. seitdem nicht wieder erreicht worden. Anna Seghers wiederholte mit dem „Vertrauen“ (1968) das Fiasko der „Entscheidung“. Ende der 60er Jahre ist versucht worden, diesen erneuten Wirklichkeitsverlust durch eine lyrisch-kunstgewerbliche Ausdrucksweise zu überspielen: Beispiele dafür sind Alfred Wellms „Pause für Wanzka“, Werner Heiduczeks „Abschied von den Engeln“ und Martin Viertels „Sankt Urban“ (1968), Joachim Wohlgemuths „Verlobung in Hullerbusch“ (1969) und Joachim Knappes „Die Birke da oben“ (1970). Anfang der 70er Jahre versuchte man es mit einem fast forschen Ton: Herbert Otto „Zum Beispiel Josef“ (1970), Jakobs „Eine Pyramide für mich“ und Jochen Laabs „Das Grashaus oder Die Aufteilung von 35.000 Frauen auf zwei Mann“ (1971). Aber diese Versuche konnten nicht darüber hinwegtäuschen, daß die wesentlichen literarischen Ereignisse in der Partisanen-L. und der emanzipierten L. stattfanden. Wer diese literarischen „Lockerungsübungen“ fortsetzte, mündete mit seinem Schaffen unversehens in diese Strömungen ein. Was Partei-L. blieb, wie die letzten Werke von Neutsch und Seeger, verfiel der Kritik wegen bedenklicher künstlerischer Mängel. 2. Lyrik Wegen der individuellen Struktur der Lyrik hat die Gedichteproduktion der Partei-L. in allen literaturpolitischen Phasen selten die Grenzen der Agitationslyrik überschritten. Die Hauptvertreter dieser Richtung waren Kuba, Zimmering, Uwe Berger, Günther Deicke, Helmut Preißler und Jupp Müller. In ihren Anfängen zählten dazu auch Günter Kunert, Paul Wiens und Reiner Kunze. Eine moderne Variante schufen Volker Braun und Peter Gosse. 3. Dramatik Die Dramatik der Partei-L. blieb — aus anderen Gründen — ebenfalls innerhalb der Grenzen der Agitation. Vorgänge, wie sie in den Romanen dieser Richtung geschildert werden konnten, erhielten durch ihre Darstellung auf der Bühne eine radikalere Form. Deshalb sind solche Versuche alsbald in die Partisanen-L. hinübergeglitten. Die Hauptvertreter der dramatischen Partei-L. waren Gustav von Wangenheim, Harald Hauser, Paul Herbert Freyer, Helmut Baierl, Helmut Sakowski, Claus Hammel, Horst Salomon, Rainer Kerndl und Armin Stolper. Formal hat sich diese Gattung nicht entwickelt — im Gegensatz zu den Romanen, die mit der „Aula“ und dem „Haus unterm Regen“ immerhin Elemente moderner Erzähltechnik aufnahmen. B. Die „Partisanen-Literatur“ 1. Epik Die Entwicklung der Partisanen-L. wurde durch die Tabuisierung der Behandlung der Gründe und des Verlaufes des 17. Juni lange verzögert. Nachdem Heyms Roman „Der Tag X“, der die Ereignisse des Jahres 1953 behandelte, nicht veröffentlicht werden konnte, vergleichbare Vorhaben unterbunden wurden, konnte diese Richtung erst 1960 in der Epik hervortreten: mit den Erzählungsbänden „Schatten und Licht“ von Heym sowie „Und sie liebten sich doch“ von Boris Djacenko. In der NÖS-Periode schien es zunächst nicht notwendig, solche Versuche fortzusetzen, weil ein gewisses Entgegenkommen der SED bei zahlreichen Schriftstellern auf Bereitschaft zur Mitarbeit traf. Sie wurden jedoch wiederaufgenommen, als durch die Eigengesetzlichkeit der Stoffe veranlaßt einige Schriftsteller den als zu eng empfundenen Rahmen der Kritik durchbrachen: Manfred Bieler mit dem Roman „Das Kaninchen bin ich“ und Werner Bräunig mit dem Roman „Rummelplatz“ — beide Manuskripte konnten nicht mehr veröffentlicht werden, sie wurden Gegenstand der Kritik des 11. Plenums. Kant wurde mit seinem nächsten Roman „Das Impressum“ unfreiwillig in eine Partisanenposition abgedrängt; der Roman erschien erst nach dem Ende der Ära Ulbricht, allerdings politisch überarbeitet. Stefan Heym ließ seinen Lassalle-Roman, die „Schmähschrift“ und den „König David Bericht“, die nach dem VII. Schriftstellerkongreß in der DDR herauskamen, vorher in westlichen Verlagen erscheinen. Jurek Beckers „Irreführung der Behörden“ (1973) und „Die Interviewer“ von Karl-Heinz Jakobs (1974) ließen bereits spätere Entwicklungen ahnen. Mit der Veröffentlichung des „Tages X“ in der Bundesrepublik unter dem Titel „5 Tage im Juni“ (1974) war der Damm für die Partisanen-L. gebrochen. Eine steigende und reißende Flut kritischer Darstellungen überschwemmte die L.-Szene: 1975 — Volker Braun „Unvollendete Geschichte“; 1976 — Reiner Kunze „Wunderbare Jahre“, Christa Wolf „Kindheitsmuster“, Jurek Becker „Der Boxer“, Karl-Heinz Jakobs „Wüste kehr wieder“; 1977 — Hans-Joachim Schädlich „Versuchte Nähe“, Thomas Brasch „Vor den Vätern sterben die Söhne“, Jürgen Fuchs „Gedächtnisprotokolle“, Werner Heiduczek „Tod am Meer“; 1978 — Jurek Becker „Schlaflose Tage“, Erich Loest „Es geht seinen Gang“, Klaus Poche „Atemnot“; 1979 — Stefan Heym „Collin“, Rolf Schneider „November“; 1984 — Stefan Heym „Schwarzenberg“. Es half nichts, wenn die Partei den radikalsten Teil dieser L. in den Westen abdrängte. Sie kehrten in Exemplaren zurück, beherrschten die Diskussionen und wirkten ansteckend: auf Joachim Laabs „Der Ausbruch“ (1980), Monika Maron „Flugasche“ (1981) und [S. 840]Helga Schütz „Julia oder Erziehung zum Chorgesang“ (1982). 2. Lyrik Die Partisanenlyrik begann 1956 nach den Erschütterungen des XX. Parteitages der KPdSU, als Kunert, Wiens und Streubel aus der Parteiraison ausbrachen. Später, nach 1962, folgten Lyriker, die sozusagen als „Partisanen“ in die L. eintraten: Wolf Biermann, Reiner Kirsch, Sarah Kirsch, Karl Mickel, Heinz Czechowski und Volker Braun. 3. Dramatik Wegen der radikalisierenden Wirkung der Bühne war die Partisanendramatik am meisten behindert. Für Heinar Kipphardts „Shakespeare dringend gesucht“ (1953) war es von Vorteil, daß das Stück schon zu Beginn des Neuen Kurses vorlag — dessen frühes Ende (1954) sich dann allerdings so hemmend auswirkte, daß ein ähnliches Vorhaben, „Glatteis“ von Hans Lucke, als es 1957 aufgeführt wurde, nach zahlreichen Bearbeitungen von einem Agitationsstück kaum noch zu unterscheiden war. Joachim Knauths „Kampagne“ (1961) lag zu Beginn des NÖS vor, konnte aber, wie Kipphardts Stück, nicht Schule machen. Auch Bielers Satire „Zaza“ ist schon vor dem 11. Plenum nicht mehr aufgeführt worden. Pfeiffers „Begegnung mit Herkules“ wurde zwar 1966 noch inszeniert, aber vor der Premiere abgesetzt. Danach hatten Versuche in historischem Gewand ein unterschiedliches Schicksal. Mickels „Nausikaa“ wurde 1968 nur einmal gespielt, Pfeiffers „Leben und Tod Thomas Müntzers“ 1970 nur im Fernsehen gezeigt, Knauths „Aretino oder Ein Abend in Mantua“ blieb in der Schublade. Eine Übertragung des „Werther“-Themas in die Gegenwart durch Ulrich Plenzdorfs „Die neuen Leiden des jungen W.“ stieß lange auf Ablehnung, bis sie 1972 aufgeführt wurde und eine neue Theaterära einzuleiten schien. Sie fand jedoch ein rasches Ende, als ein Jahr später das Stück „Heinrich Schlaghands Höllenfahrt“ verboten und sein Autor Rainer Kirsch aus der Partei ausgeschlossen wurde. Ein in sich geschlossener, wiewohl in den Einzelstücken zu differenzierender Komplex der Partisanendramatik sind, in der Nachfolge Brechts, die Werke Heiner Müllers („Der Lohndrücker“, 1957; „Die Korrektur“, 1958; „Die Umsiedlerin“, 1959; „Der Bau“, 1965), Peter Hacks' („Die Sorgen und die Macht“, 1959/1962; „Moritz Tassow“, 1965), Hartmut Langes („Senftenberger Erzählungen“, 1961; „Marski“, 1965) und Volker Brauns („Kipper Paul Bauch“, 1965; „Die Freunde“, 1965; „Hans Faust“, 1968). Langes Stücke sind nicht, Müllers „Bau“ erst spät aufgeführt worden. „Die Umsiedlerin“, „Die Sorgen und die Macht“ und „Moritz Tassow“ wurden Gegenstand herber Kritik auf dem 11. Plenum des ZK der SED. Brauns „Kipper“-Stück wurde wie Plenzdorfs „Werther“-Paraphrase 1972 aufgeführt, doch mit geringerem Effekt. Dies lag nicht allein an der angepaßten Neufassung; das schöpferische Potential dieser Brecht-Nachfolge hatte sich selbst erschöpft. Sie bestand aus einer Mischung pittoresker Elemente der frühen Stücke Brechts und doktrinärer Elemente seiner Lehrstücke. Das hätte in der Aufbauphase mit den verschiedenen Roheiten der ursprünglichen sozialistischen Akkumulation seinen Platz gehabt, mußte aber bei der zunehmenden Differenzierung der sozialistischen Gesellschaft funktionslos werden. C. „Traditionelle“ Literatur 1. Epik Die Schöne L., die in der DDR nach traditionellen Anstößen geschrieben wird, gilt heute als die eigentlich repräsentative Literatur. Ihre ersten Anfänge in den 50er Jahren galten damals als letzte Ausläufer historisch „überholter“ Positionen. Es begann in der Epik auf dem imponderablen Gebiet der Kriegs-L., deren archetypische Situationen schwerlich zwischen Basis und Überbau im Sinne des

Literatur und Literaturpolitik (1985) Siehe auch die Jahre 1975 1979 I. Die gesellschaftliche Funktion der Schönen Literatur in der ideologischen Diskussion von Marx/Engels bis Stalin Nach Marx und Engels sollte im Kommunismus zwar der gesamte ökonomische Produktions- und Distributionsprozeß gesellschaftlich geregelt werden, dem einzelnen aber überlassen bleiben, „heute dies, morgen jenes zu tun“ („Deutsche Ideologie“). Die Künste wurden „nicht zur allgemeinen Produktion“ gezählt.…

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Städtebau (1985)

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser Prämissen ist dem St. in der DDR immer eine besondere Bedeutung beigemessen worden. Bereits 1950 wurde das Gesetz über den Aufbau der Städte in der DDR und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin, das Aufbaugesetz, beschlossen (GBl. Nr. 104, 6. 9. 1950), und es wurden die „16 Grundsätze des St.“ erlassen (Ministerialblatt Nr. 25 v. 15. 9. 1950). In der Entwicklung des St. in der DDR lassen sich 3 Etappen unterscheiden: 1. 1950–1955. Nationales Aufbauprogramm und 1. Fünfjahrplan: Beseitigung der gröbsten Kriegsschäden; Beginn des Wiederaufbaus bedeutender Kulturdenkmäler (Staatsoper Berlin, Zwinger Dresden) und einer Reihe von Altstädten; Beginn des Baus von neuen Industriestädten (Eisenhüttenstadt) sowie von Straßenzügen (Lange Straße in Rostock, Karl-Marx-Allee Berlin [Ost], 1. Abschnitt) und Plätzen (Altmarkt in Dresden). Motto: „National in der Form — sozialistisch im Inhalt.“ 2. 1955–1966. Beginn der Industrialisierung des Bauens, verbunden mit der Typenprojektierung: Bau von neuen Wohnstädten in Hoyerswerda und Schwedt, Baubeginn in Halle-Neustadt sowie Bau von reinen Wohnsiedlungen wie Rostock-Lütten Klein und Hans-Loch-Str. in Berlin (Ost). Die Anwendung des industriellen Bauens führte jedoch zu Schematismus und Monotonie. Das künstlerische Moment des St. war zugunsten des wirtschaftlichen völlig zurückgetreten. Eingeschränktes Typensortiment, starre Vorfertigung und Orientierung an der anscheinend rationellsten Bautechnik („Kran-Ideologie“ schafft monotonen Zeilenbau) hatten zwar die Forderung des IV. Parteitages der SED (1954) verwirklicht, schneller, billiger und mehr zu bauen, aber die Eintönigkeit der dabei entstandenen Siedlungen war nicht zu übersehen. In diese Periode fällt aber auch der Beschluß über die Grundsätze zur Planung und Durchführung des Ausbaus der Stadtzentren vom 4. 5. 1961 (GBl. II, 1961, Nr. 30), der sich in der Errichtung der Wohnhäuser in der Karl-Marx-Allee (2. Bauabschnitt) und dem Wiederaufbau der alten Magistrale Unter den Linden in Berlin (Ost) sowie dem Aufbau der Straße der Nationen in Karl-Marx-Stadt und der Karl-Marx-Allee in Magdeburg niederschlug. 3. Seit 1966. Von Beginn bis Mitte der 60er Jahre wurde in der DDR lebhaft über die weitere Entwicklung des St. diskutiert. Mit der Umorganisation des Instituts für St. und Architektur der Bauakademie der DDR wurden 1966 die Weichen gestellt für eine verstärkte Berücksichtigung baukünstlerischer Prinzipien (Architektur, III.) und eine Verbesserung der Bautechnik. Der St.-Beschluß von 1961 konnte realisiert werden und mit Blickpunkt auf den 20. Jahrestag der DDR wurde der Aufbau der Stadtzentren der wichtigsten Städte der DDR in den Mittelpunkt gerückt. Im Gegensatz zu [S. 1305]früher wurde nun komplexer geplant: Umgestaltung der Siedlungsstruktur, Generalbebauungs- und Verkehrspläne, Bezirkspläne usw. Die Stellung der Chefarchitekten der Städte (z.B. Berlin [Ost] bis 1973 Joachim Näther, Nachfolger: Roland Korn; Chefarchitekt des 9. Stadtbezirks: Heinz Graffunder) wurde gestärkt (Architektur, II.). In den Städten wie Berlin (Ost) (Alexanderplatz und angrenzende Straßen), Leipzig (Karl-Marx-Platz), Dresden (Prager Straße), Magdeburg (Karl-Marx-Allee), Karl-Marx-Stadt wurden völlig neue Zentren geschaffen. Die Stadtzentren waren jeweils als Räume („Ensemble“) mit einem beherrschenden Wahrzeichen („Dominante“) geplant (z.B. Berlin [Ost]: Fernsehturm, Palast der Republik, Hotel „Stadt Berlin“, Leipzig: Uni-Hochhaus). Nach den Überlegungen der Städtebauer der DDR erhält ein Stadtzentrum sein Gesicht mittels besonders hervorragender Bauwerke. In Auswahl, Verteilung und Gestaltung dieser Bauwerke drücke sich ein künstlerisches Element des St. aus. Gesetze der menschlichen Wahrnehmung, funktionelle Notwendigkeiten und bautechnische Möglichkeiten führen dazu, diese Bauwerke monumental als typische Merkmale (Wahrzeichen) einer Stadt zu gestalten (Zeichen-Architektur). Nach dem Tod von W. Ulbricht hat sich der Schwerpunkt des St. von den Zentren wieder mehr auf die Errichtung von Wohngebieten verlagert (Ausnahme: „Palast der Republik“ in Berlin [Ost]). Im Mittelpunkt der Prognosen stehen neben dem Wohnungsbau vor allem die Erhaltung und Verbesserung der Altbausubstanz. Die Mittel für das repräsentative Bauen sind zugunsten dieser Aufgaben gekürzt worden. Der Bau eines neuen Wohngebietes erfolgt in der DDR durch den Auftrag des Bezirksbauamtes an den Generalauftragnehmer (Volkseigenes Wohnungsbaukombinat/VE WBK). Dieses Kombinat plant und baut unter Berücksichtigung der geltenden städtebaulichen Prinzipien und in Anwendung der zur Verfügung stehenden Technologien. Die städtebaulichen Prinzipien verlangen „Konzentration“ der Lebensfunktionen und „Intensivierung“ der Materialverwendung. Dies geschieht durch die Plattenbauweise „WBS 70“, ein Baukastenprinzip, in dem Farben, Winkel und Plattenoberfläche gleich sowie Geschoßhöhe, Eingänge, Fenster usw. variabel sind. Für den Bau großer familienfreundlicher Wohnungen, für die Bildung von typischen Wohnvierteln oder für das Einfamilienhaus ist in diesem System wenig Raum. Die Folge ist die konzentrierte Monotonie zahlreicher Wohngebiete in der DDR: eine Häusergruppe mit Hof, Spielplatz, Parkplätzen sowie einer Vorschule (ggf. Schule) und einer Kaufhalle. In den letzten Jahren ist auch in der DDR die Problematik der komplexen einheitlichen Bauweise stärker diskutiert worden. Dies zeigt sich durch größere Rücksicht gegenüber der Altbausubstanz (Generalkonservator: Ludwig Deiters; Leiter des 1977 gegr. Rates für Denkmalpflege: Werner Rackwitz). Die DDR verschließt sich — unbeschadet der konzentrierten Fortsetzung des eigenen Massenwohnungsbauprogramms — im städtebaulichen Bereich nicht mehr der Auseinandersetzung mit der westlichen Entwicklung. Das zeigt sich beispielsweise auch in den Innerdeutschen Beziehungen. Minister Junker reiste 1979 als erster Minister der DDR zu einem offiziellen Besuch in die Bundesrepublik Deutschland; vorausgegangen war dem 1978 ein Besuch von Bundesminister Haack in der DDR. 1982/83 wurden in beiden Staaten wechselseitig Architektenausstellungen gezeigt: Stadtsanierung Bundesrepublik Deutschland in Berlin (Ost), Karl-Marx-Stadt, Magdeburg — Schinkel in Hamburg. Im Mai 1982 haben die SED und der Ministerrat neue „Grundsätze“ für St. und Architektur beschlossen, die den geänderten Tatsachen Rechnung tragen. Kritisch wird registriert, daß in der bisherigen Baupolitik die laufenden Kosten für Nutzung und Erhaltung der Bauwerke zu wenig berücksichtigt wurden. Als Konsequenzen werden gefordert: Verstärkung der Bautätigkeit in den innerstädtischen Bereichen, Zunahme des Wohnungsneubaus in mittleren und kleinen Städten — insgesamt ein Appell zur sorgfältigeren Nutzung der vorhandenen Bausubstanz einschließlich des Baulandes. Zwar wird es immer noch für notwendig angesehen, neue Wohnkomplexe am Rande der Städte zu errichten, aber generell gelten Neubau und Modernisierung als „gleichrangige Aufgabe“. Dieser Beschluß entspricht einer sich seit Mitte der 70er Jahre wandelnden St.-Politik. Kennzeichnendstes Merkmal der Neueinschätzung alter Stadtkerne ist die Einrichtung von Fußgängerbereichen. So wurde 1969 in Dresden die Fußgängerzone „Prager Straße“ gänzlich neu gebaut, während man 10 Jahre später auf der Neustädter Seite bei der „Straße der Befreiung“ eine gelungene Mischung von Rekonstruktion und Neubau realisierte (vgl. hierzu auch die Zentren von Halle und Potsdam/Klement-Gottwald-Str. sowie Berlin/Rekonstruktionsgebiet Nicolai-Kirche). Unter diesen Aspekten ist auch die seit 1976 leicht verbesserte Situation der privaten Handwerksbetriebe im Bauwesen zu sehen: Insgesamt rd. 13.000, die zusammen mit den 1900 PG im Bauwesen 35 v.H. der Bauproduktion, aber 50 v.H. der Reparaturen durchführen. Seit dieser Zeit ist auch eine verstärkte Zulassung von (privatem) Eigenheimbau festzustellen. Hauptprobleme des St. der DDR bleiben das Verhältnis von Neubau und Werterhaltung (Altbausanierung); die Gewährleistung eines Mindeststandards bei der Wohnungsausrüstung (zu geringe Ausstattung der 1955–1960 gebauten Wohnungen); die Verhinderung von städtebaulicher Monotonie durch ein abgestuftes System von Siedlungszentren und Umland sowie Berücksichtigung der zunehmenden Motorisierung. Bau- und Wohnungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1304–1305 Staatsverbrechen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Städtepartnerschaft

Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Die Stadt ist die „wirtschaftlichste und kulturreichste Siedlungsform“ („Grundsätze des Städtebaus“, 1950). Nach Auffassung der Architekten der DDR baut jede Gesellschaft für sie typische Städte, und die Städte wirken ihrerseits auf das Bewußtsein der Menschen zurück. Der St. der DDR sei deshalb Ausdruck der neuen Gesellschaftsordnung in der DDR und zugleich der Raum, innerhalb dessen sich die Gesellschaft weiterentwickle. Aufgrund dieser…

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Anthropologie (1985)

Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H. Plessner und J.-P. Sartre gelten. Während die naturwissenschaftlich-medizinische A. als „materialistische“ Disziplin unbestritten ist und der Kultur-A. eine Funktion im Sinne der Gewinnung von Teilerkenntnissen durchaus zugestanden wird, wendet sich der Marxismus-Leninismus der DDR eindeutig gegen die „Verabsolutierung einer sog. anthropologischen Problematik als besonderes Gebiet der Philosophie“. Derartige Auffassungen würden den Menschen „ahistorisch“ sehen, lösten ihn aus den konkreten gesellschaftlichen Verhältnissen. Demgegenüber können aus marxistisch-leninistischer Sicht philosophische Aussagen über den Menschen „nur auf der Grundlage der konkret historischen Analyse der gesellschaftlichen Verhältnisse und der praktischen Tätigkeit der Menschen im Rahmen der gegebenen Gesellschaftsformation“ gemacht werden. Damit wird die westliche philosophische A. ebenso abgelehnt, wie bestimmte Themenbereiche der Marx- und Feuerbachforschung (Entfremdung) tendenziell ausgeklammert werden. Dennoch gibt es im Marxismus-Leninismus der DDR eine Lehre vom Menschen: „Die marxistisch-leninistische Philosophie betrachtet den Menschen als höchstes Entwicklungsprodukt der Natur, das seine weitere Entwicklung im Rahmen der gesellschaftlichen Bewegungsformen der Materie vermittels seiner aktiven Tätigkeit selbst vorantreibt.“ Diese Auffassung vom Menschen enthält, der dialektisch-philosophischen Ausgangsposition entsprechend, deterministische und gleichermaßen voluntaristisch-aktivistische Elemente. Letztere gewinnen ihre konkrete Gestalt in der Gegenwart vor allem in der Teilnahme der Menschen am „Kampf um die Beseitigung von Ausbeutung und Klassenunterdrückung, um die Errichtung des Sozialismus“. (Alle Zitate aus: Kleines Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Philosophie, 4., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1979, S. 25.) Sozialistische ➝Moral. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Antifaschistisch-demokratische Ordnung

Siehe auch das Jahr 1979 [S. 49]Lehre vom Menschen. Im Marxismus-Leninismus der DDR werden gegenwärtig 3 A. unterschieden: 1. Die A. als naturwissenschaftlich-medizinische Disziplin, die sich mit der Genese und physischen Beschaffenheit des Menschen sowie deren Veränderungen befaßt. 2. Die sog. Kultur-A. („cultural anthropology“), die in Frankreich und den angelsächsischen Ländern geortet wird. 3. Die philosophische A., als deren Hauptvertreter M. Scheler, A. Gehlen, M. Landmann, H.…

DDR A-Z 1985

Auszeichnungen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des politischen Systems eine herausgehobene Stellung ein („verliehenes Sozialprestige“). Viele von ihnen erfahren mannigfache Förderungen in ihrer politischen und beruflichen Karriere. Das Auszeichnungswesen hat sich im Verlauf der Geschichte der DDR immer weiter ausgedehnt und ist in der Abstufung der A. untereinander immer differenzierter geworden: Es wurden immer neue A. gestiftet, und es gibt inzwischen kaum eine Berufsgruppe, für deren Mitglieder nicht eine spezielle A. besteht. Grundsätzlich ist zwischen staatlichen A., die von oder im Namen der obersten Staatsorgane, und A., die von Parteien, Massenorganisationen, Akademien, Bezirken oder Städten verliehen werden, zu unterscheiden. Den staatlichen A. kommt hierbei der größere politische Prestigewert zu. II. Staatliche Auszeichnungen Die staatlichen A. sind in 4 Gruppen: Orden, Preise, Medaillen und Ehrentitel gegliedert. Die A. können an Einzelpersonen, aber auch — mit einigen Ausnahmen — an Kollektive, Betriebe sowie an Teilkollektive (sofern diese eine organisatorische Einheit bilden) verliehen werden. Dabei hat der Trend zur Kollektiv-A. in der DDR im Laufe der Jahre deutlich zugenommen. Mit einigen A. können auch ausländische Staatsangehörige geehrt werden; einige sind ausschließlich für diese bestimmt. Zu den staatlichen A. gehören in der Regel eine Verleihungs- bzw. Besitzurkunde sowie die Befugnis, sich als Träger der jeweiligen A. zu bezeichnen (z.B. „Träger der Medaille für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse“). Staatliche A. sind — bis auf wenige Ausnahmen — mit dem Tragen eines Ordens oder einer Medaille verbunden. Für fast alle derartigen staatlichen A. gibt es sog. Interimsspangen, die anstelle der Original-A. getragen werden. Zu vielen staatlichen A. gehört darüber hinaus eine Geldprämie. Werden diese A. an Kollektive verliehen, wird in der Regel die Geldprämie so geteilt, daß kein Kollektivmitglied eine größere Summe erhält, als es bei einer Einzel-A. der Fall sein würde. Derartige Geldzuwendungen sind steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Alle staatlichen A. beruhen auf Verordnungen, die jeweils durch den Ministerrat erlassen worden sind und von denen viele im Laufe der Jahre geändert bzw. ergänzt wurden. Die Ordnungen über die Verleihung der einzelnen staatlichen A., in denen die Details genauestens geregelt sind, werden jeweils im Gesetzblatt der DDR veröffentlicht. Staatliche A. werden vornehmlich am 1. Mai, dem „Kampf- und Feiertag der internationalen Arbeiterklasse“, und am 7. Oktober, dem „Tag der Republik“, verliehen; ferner: an den Ehrentagen der auszuzeichnenden Berufsgruppen (z.B. für pädagogische Berufe am 12. 6., dem „Tag des Lehrers“, oder an Angehörige der NVA am 1. 3., dem „Tag der Nationalen Volksarmee [NVA]“); bei A., die den Namen bestimmter Personen tragen, in der Regel an den Geburtstagen der Namensgeber (z.B. den Johannes-R.-Becher-Preis und die dazugehörige Medaille jeweils am 22. 5., dem Geburtstag des Dichters); bei bestimmten A. „unmittelbar nach gezeigter Leistung“ (z.B. Verdienstmedaille der NVA); anläßlich von bestimmten Veranstaltungen, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der A. stehen (z.B. „Medaille für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen“ während der „Zentralen Messe der Meister von Morgen“). Das Recht zum Tragen einer staatlichen A. bzw. zum Führen eines Ehrentitels kann aberkannt werden, „wenn der Ausgezeichnete sich der Auszeichnung unwürdig erweist oder nachträglich Tatsachen bekannt werden, die die Auszeichnung zur Zeit der Verleihung ausgeschlossen hätten“ oder wenn ihm durch Gerichtsurteil die staatsbürgerlichen Rechte aberkannt worden sind. Einige staatliche A. der DDR werden nicht mehr verliehen oder sind durch andere ersetzt worden. — Nicht mehr verliehen werden ferner Wanderfahnen, mit denen von 1950 bis 1963 vornehmlich Betriebe und landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften ausgezeichnet wurden. Zahlreiche staatliche A. waren ursprünglich mit dem Anspruch auf den regelmäßigen Bezug eines „Ehrengeldes“ bzw. einer „Ehrenrente“ verbunden. Inzwischen ist an deren Stelle eine einmalige Geldprämie getreten. Für die Träger derartiger A., die noch zu den alten Bedingungen ausgezeichnet wurden, blieben die Ansprüche jedoch erhalten. Bei den staatlichen A. werden in der folgenden Übersicht in Klammern das Stiftungsjahr (Stfj.), die bei einem Teil der A. festgelegte Höchstzahl der Verleihungen pro Jahr (Jahresquote), die Zahl der Stufen (St.) oder Klassen (Kl.) bzw. die unterschiedlichen Ausführungen in Gold (G.), in Silber (S.) und in Bronze (B.), die Höhe der Prämie (P.) bei Verleihungen an Einzelpersonen (E.) bzw. an Kollektive (K.) angegeben. — Der im Titel und im Verordnungstext vieler A. verwendete Begriff „Deutsche Demokratische Republik“ ist generell in „DDR“ abgekürzt worden. A. Orden Von den 7 Orden (O.) der DDR werden 4 vom Vorsitzenden des Staatsrates oder in seinem Namen verliehen. Den Scharnhorst-O verleiht der [S. 133]Vors. des Nationalen Verteidigungsrates der DDR (NVR), den Kampf-O, für „Verdienste um Volk und Vaterland“ sowie den Militärischen Verdienst-O. der Minister für Nationale Verteidigung. Bis auf den Scharnhorst-O., mit dem nur Einzelpersonen geehrt werden, können die O. auch Kollektive erhalten, den Vaterländischen Verdienst-O., auch Städte und Gemeinden. Mit einem O. ausgezeichnete Kollektive bilden dessen Abzeichen am Eingang ihres jeweiligen Arbeitsbereiches, auf ihren Briefbögen oder Druckerzeugnissen ab. Bis auf die oberste Klasse des Sterns der Völkerfreundschaft, der am Schulterband getragen wird, werden die O. auf der linken oberen Brustseite angelegt. 1. Der Karl-Marx-O. gilt als die ehrenvollste staatliche A. der DDR. Er wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) in der Arbeiterbewegung, b) bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus, c) bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus mit seinem Kernstück, dem ökonomischen System des Sozialismus, d) auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, e) auf den Gebieten der Kunst und Kultur, Bildung und Erziehung, f) im Kampf um die Sicherung des Friedens, g) in der Pflege und Förderung echter freundschaftlicher Beziehungen zur Sowjetunion, zu den anderen sozialistischen Staaten und allen friedliebenden Völkern der Welt sowie solcher Beziehungen von Angehörigen und Organisationen dieser Völker zur DDR“. (Stfj.: 1953; P. für E.: 20.000 Mark) 2. Der Vaterländische Verdienst-O., wird verliehen „für besondere Verdienste a) im Kampf der deutschen und internationalen Arbeiterbewegung und im Kampf gegen den Faschismus, b) beim Aufbau, bei der Festigung und Stärkung sowie beim Schutz der DDR, c) im Kampf um die Sicherung des Friedens sowie bei der Erhöhung des internationalen Wirkens der DDR“. (Stfj.: 1954; St.: B., S., G.; P. für E.: 2.500, 5.000, 10.000 Mark; P. für K. [bis zu 10 Mitgl.]: pro Person je nach St.: 250, 500, 1000 Mark; Auszeichnung grundsätzlich nur einmal möglich. Träger des Vaterländischen Verdienst-O. in Gold können eine Ehrenspange zu dieser A. erhalten, für die es keine erneute Geldzuwendung gibt. O.-Träger, die die A. bis zum Jahre 1973 erhalten haben, beziehen statt der P. ein jährl. Ehrengeld: für B. 250 für S. 500, für G. 1000 Mark) 3. Der Stern der Völkerfreundschaft „dient der Würdigung außerordentlicher Verdienste um die DDR, um die Verständigung und Freundschaft der Völker und um die Erhaltung des Friedens“. (Stfj.: 1959; 3 Kl.: I. Kl. in G. [„Großer Stern“], II. Kl. in G., III Kl. in S.) 4. Der O. Banner der Arbeit wird verliehen für „hervorragende und langjährige Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR, insbes. für hohe Arbeitsergebnisse in der Volkswirtschaft“. (Stfj.: 1969; seit 1974 3 St.; Jahresquoten: St. III. bis zu 1000, St. II. bis zu 500, St. I. bis zu 250 O.; vor 1974 verliehene O. gelten als O. der St. I.; P. an E.: St. III 2.000, St. II 3.500; St. I 5.000 Mark. P. an Kollektive [bis zu 20 Mitgl.]: St. III. 500, St. II. 750, St. I. 1000 Mark) 5. Der Scharnhorst-O. — benannt nach dem Schöpfer des preußischen Volksheeres Gerhard von Scharnhorst (1755–1813) — wird verliehen „für besondere Verdienste a) bei der Erfüllung von Aufgaben zur Stärkung der Verteidigungsbereitschaft der DDR, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) beim Einsatz der ganzen Persönlichkeit zum Schutze der DDR, d) bei der Weiterentwicklung der Militärwissenschaft und Militärtechnik, e) bei der Festigung der Militärkoalition der sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; P.: 5.000 Mark) 6. Der Kampf-O. „Für Verdienste um Volk und Vaterland“ wird verliehen „für hervorragende Verdienste a) bei der sozialistischen Wehrerziehung der Jugend, b) auf dem Gebiet der Truppenführung, c) bei der Erziehung und Ausbildung, d) in der persönlichen Einsatzbereitschaft, e) bei der Wartung und Instandhaltung der technischen Ausrüstung und Bewaffnung und bei der Entwicklung der Militärtechnik, f) bei der Entwicklung der Militärwissenschaft, g) bei Einsätzen, die für den Aufbau und den Schutz des Sozialismus in der DDR von großem Nutzen sind, h) um die Festigung der Waffenbrüderschaft mit den sozialistischen Bruderarmeen“. (Stfj.: 1966; B., S., G.) 7. Der Militärische Verdienst-O. der DDR wird verliehen „für besondere Verdienste bei der Festigung freundschaftlicher Beziehungen und der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen der Nationalen Volksarmee der DDR und den Armeen bzw. Streitkräften anderer Staaten“. (Stfj.: 1982; 3 St.; wird nur an Angehörige der Streitkräfte oder an Zivilpersonen anderer Staaten verliehen.) B. Preise Die höchste A., der Nationalpreis, wird vom Vors. des Staatsrates, alle anderen Preise (P.) werden von den jeweils zuständigen Ministern verliehen (die meisten vom Minister für Kultur). Mit nahezu allen P. können sowohl Einzelpersonen als auch Kollektive ausgezeichnet werden. Jeder Preisträger erhält eine Medaille. 1. Der Nationalpreis wird verliehen für „hervorragende schöpferische Arbeiten auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik, bedeutende mathematisch-naturwissenschaftliche Entdeckungen und technische Erfindungen, die Einführung neuer Arbeits- und Produktionsmethoden“ sowie für „hervorragende Werke und Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Literatur“. (Stfj.: 1949; 3 Kl.; Verleihung an E. und K.; P.: 100.000, 50.000, 25.000 Mark) 2. Der Johannes-R.-Becher-P. — benannt nach dem [S. 134]Dichter und ehemaligen Minister für Kultur der DDR Johannes R. Becher (1891–1958) — wird verliehen „für Werke der deutschen Lyrik, die im Geiste der großen Dichtung von Johannes R. Becher einen würdigen Beitrag zur sozialistischen deutschen Nationalliteratur bilden“. (Stfj.: 1958; wird alle 2 Jahre verliehen; P.: 20.000 Mark) 3. Der P. für künstlerisches Volksschaffen wird für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des künstlerischen Volksschaffens“ verliehen. (Stfj.: 1955; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 15.000; II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. 5.000–15.000, II. Kl. 3.000–10.000 Mark) 4. Der Heinrich-Heine-P. wird verliehen für „a) lyrische Werke und b) Werke der literarischen Publizistik“. (Stfj.: 1956; jährlich eine A. für lyrische Werke und eine für Werke der literarischen Publizistik; P.: 12.500 Mark) 5. Der Lessing-P. wird verliehen für „hervorragende Werke a) auf dem Gebiet der Bühnendichtung und b) auf dem Gebiet der Kunsttheorie und Kunstkritik“. (Stfj.: 1954; jährlich eine A. für ein Werk der Bühnendichtung und ein Werk auf dem Gebiet der Kunsttheorie bzw. der Kunstkritik; P.: 10.000 Mark) 6. Der Friedrich-Engels-P. wird verliehen für „hervorragende Leistungen in der Forschung oder in der Wissenschaftsorganisation, die der Stärkung und Vervollkommnung der sozialistischen Landesverteidigung insgesamt oder eines ihrer Teilsysteme dienen“. (Stfj.: 1970; 3 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 10.000, II. Kl. bis zu 6.000, III. Kl. 4.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 25.000, II. Kl. bis zu 15.000, III, Kl. bis zu 10.000 Mark) 7. Der Heinrich-Greif-P. — benannt nach dem 1946 verstorbenen Schauspieler Heinrich Greif, der von 1935 bis 1945 Sprecher der deutschsprachigen Sendungen im Moskauer Rundfunk war — wird verliehen für „hervorragende und beispielgebende Leistungen der sozialistisch-realistischen Film- und Fernsehkunst“. (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 7; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 8. Der Kunst-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende schöpferische oder interpretierende Leistungen“ sowie für „Leistungen auf den Gebieten des Theaters, des Films, des Fernsehens, des Rundfunks, der Unterhaltungskunst, der Musik, für Interpretation und Komposition, der bildenden und angewandten Kunst“. (Stfj.: 1959; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: 6.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 9. Der Architektur-P. der DDR wird verliehen für „hervorragende städtebauliche und architektonische Leistungen“. (Stfj.: 1976; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 20.000 Mark) 10. Der Guts-Muths-P. — benannt nach dem Begründer des Schulturnens Johann Christoph Friedrich Guts Muths (1759–1839) — wird verliehen für „hervorragende wissenschaftliche Arbeiten, die geeignet sind, die Entwicklung der sozialistischen Körperkultur in der DDR zu fördern“. (Stfj.: 1961; Jahresquote 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: bis zu 15.000 Mark) 11. Der Theodor-Körner-P. — benannt nach dem Dichter Theodor Körner (1791–1813) — wird verliehen für „hervorragende Leistungen bei der Schaffung bedeutender Werke der Literatur, der bildenden Kunst, der Musik, des Films, des Theaterschaffens und der Fernsehdramatik, in denen die Entwicklung und Leistungen der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe … Gestaltung finden“. (Stfj.: 1970; Jahresquote: bis zu 8; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K.: bis zu 15.000 Mark) 12. Der Cisinski-P. — benannt nach dem wendischen Schriftsteller Jakub Bart-Cisinski (1856–1909) — wird verliehen für „hervorragende Neuschöpfungen, beispielgebende künstlerische Interpretation, richtungweisende wissenschaftliche Forschungsarbeit oder andere vorbildliche kulturpolitische Leistungen auf dem Gebiet des sorbischen Volksschaffens“ (Sorben). (Stfj.: 1956; alle 2 Jahre an bis zu 3 E. und bis zu 3 K.; 2 Kl.; P. für E.: I. Kl. bis zu 5.000, II. Kl. bis zu 3.000 Mark; P. für K.: I. Kl. bis zu 8.000, II. Kl. bis zu 5.000 Mark) 13. Der Rudolf-Virchow-P. — benannt nach dem Anatomen und Pathologen Rudolf Virchow (1821–1902) — dient „der Förderung der medizinischen Wissenschaft und wird vorwiegend an Nachwuchswissenschaftler verliehen“. (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 6; P. für E.: bis zu 3.000; P. für K.: bis zu 5.000 Mark) 14. Der Design-P. der DDR wird verliehen „für hervorragende Leistungen, die als ein wesentlicher Beitrag zur besseren Befriedigung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung und zur Steigerung der volkswirtschaftlichen Effektivität vollbracht worden sind“. (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 5; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 20.000 Mark) 15. Der Jacob- und Wilhelm-Grimm-P. der DDR — benannt nach den Sprachwissenschaftlern und Brüdern Jacob (1785–1863) und Wilhelm (1786–1859) Grimm — wird verliehen „für hervorragende wissenschaftliche und pädagogische Leistungen bei der Förderung der deutschen Sprache und Germanistik im Ausland“. (Stfj.: 1979; Jahresquote: 6, davon 5 für Bürger anderer Staaten; P. für E.: 5.000 Mark; P. für K. [bis zu 6 Pers.]: 10.000 Mark) C. Medaillen Für alle Medaillen (M.) gilt, daß mit ihnen berufliche Leistung und politisches Engagement gleichermaßen Anerkennung finden sollen. Eine besondere [S. 135]Gruppe innerhalb der M. bilden jene, die für langjährige Berufstätigkeit, d.h. „für treue Dienste“, verliehen werden. Diese Grundsätze für die Auszeichnung sind im folgenden jeweils mitzudenken, wenn bei verschiedenen M. die Verleihungsrichtlinien, die sich — bei berufsspezifischen Abweichungen — prinzipiell gleichen, nicht ausführlich zitiert werden. Die M. werden in der DDR — je nach Bedeutung — vom Vorsitzenden des Ministerrats, von einzelnen Ministern, von den Leitern staatlicher Ämter, auf unterer Ebene durch die Betriebsleiter verliehen. Die Treuedienst-M. der Deutschen Post übergibt z.B. der Leiter des jeweiligen Postamtes, die M. in Gold wird vom Leiter der Bezirksdirektion der Post überreicht, und die Verleihung der Ehrenspange zur M. in Gold nimmt der Minister für das Post- und Fernmeldewesen selbst vor. — Mit den M. werden Einzelpersonen, aber in zunehmendem Maße auch Kollektive ausgezeichnet. Einige M. tragen die Namen historischer Persönlichkeiten: 1. Die Clara-Zetkin-M. — benannt nach der langjährigen kommunistischen Reichstagsabgeordneten Clara Zetkin (1857–1933) — wird verliehen für „hervorragende Verdienste a) beim Aufbau des Sozialismus in der DDR, b) um die Erhaltung des Friedens, c) in der Frauenarbeit bei der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Frauen und bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“. (Stfj.: 1954; P. für E.: 2.500 Mark; P. für K. [bis zu 10 Pers.]: 5.000 Mark; M.-Träger, die bis 1964 ausgezeichnet wurden, erhalten bei Vollrentenanspruch eine jährl. Ehrenrente von 300 Mark) 2. Die Helene-Weigel-M. — benannt nach der Schauspielerin Helene Weigel (1900–1971) — wird verliehen für „außergewöhnliche und vorbildliche Leistungen sozialistisch-realistischer Darstellungskunst“, die in dem der A. voraufgehenden Jahr an Theatern der DDR erbracht wurden. (Stfj.: 1980; P. für E.: 5.000 Mark) 3. Die Hufeland-M. — benannt nach dem Berliner Arzt Christoph Wilhelm Hufeland (1762–1836) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen im sozialistischen Wettbewerb bei der Erfüllung der staatlichen Planaufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens in hoher Qualität und Effektivität“. (Stfj.: 1958; B., S., G.; Verleihung in jeder Stufe nur einmal jährl. und nur an E.; P. für E.: 300, 500, 1000 Mark) 4. Die Humboldt-M. — benannt nach den Wissenschaftlern und Brüdern Alexander (1769–1859) und Wilhelm (1767–1835) Humboldt — wird verliehen für „hervorragende Leistungen und langjährige treue Dienste im sozialistischen Hoch- und Fachschulwesen“. (Stfj.: 1975; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: B. bis zu 2.000, S. bis zu 3.000, G. bis zu 4.000 Mark) 5. Die Dr.-Theodor-Neubauer-M. — benannt nach dem kommunistischen Reichstagsabgeordneten und Pädagogen Theodor Neubauer (1890–1945) — wird verliehen für „außerordentliche Verdienste beim Aufbau des sozialistischen Bildungs- und Erziehungswesens“. (Stfj.: 1959; B., S., G.; P. für E.: 500, 750, 1000 Mark; P. für K.: 2.000, 3.000, 4.000 Mark) 6. Die Kurt-Barthel-M. — benannt nach dem DDR-Schriftsteller Kurt Barthel (1914–1967) — wird verliehen für „besondere Verdienste und vorbildliche Initiativen bei der Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens“ an „hauptamtliche und ehrenamtliche Leiter und Mitarbeiter von Jugendklubs, Klubs und Kulturhäusern aller Rechtsträger, von Einrichtungen des Museumswesens, Lichtspielwesens, Bibliothekswesens und des Buchhandels“. (Stfj.: 1979; P.: 500 Mark) 7. Die Karl-Liebknecht-M. — benannt nach dem Mitbegründer des Spartakus-Bundes Karl Liebknecht (1871–1919) — wird verliehen „an Lehrlinge, die in ihrer Berufsausbildung und im Rahmen des sozialistischen Berufswettbewerbs ständig Höchstleistungen vollbringen, über einen festen Standpunkt der Arbeiterklasse verfügen und sich zu einer sozialistischen Facharbeiterpersönlichkeit entwickelt haben“. (Stfj.: 1970; P. für E.: 300 Mark) 8. Die Pestalozzi-M. für treue Dienste — benannt nach dem Jugenderzieher Johann Heinrich Pestalozzi (1746–1827) — wird an Lehrer und Erzieher verliehen. (Stfj.: 1956; 3 St.: B. für 10jähr., S. für 20jähr. und G. für 30jähr. Dienstzeit) 9. Die Hans-Beimler-M. — benannt nach dem Mitglied der internationalen Brigaden im spanischen Bürgerkrieg Hans Beimler (1895–1936) — wird verliehen für „Verdienste im national-revolutionären Befreiungskampf des spanischen Volkes 1936–39“. 10. Mit der Verdienst-M. der DDR werden „besondere Leistungen und treue Pflichterfüllung beim Aufbau des Sozialismus und bei der Stärkung und Festigung der DDR“ anerkannt. (Stfj.: 1959) Als A. für Verdienste um die Entwicklung der Arbeiterbewegung und der DDR gibt es folgende M. (s. a. Nr. 9: Hans-Beimler-M.): 11. M. für die Teilnahme an den bewaffneten Kämpfen der deutschen Arbeiterklasse in den Jahren 1918–1923 (Stfj.: 1957) 12. M. für Kämpfer gegen den Faschismus 1933–1945 (Stfj.: 1958; jährl. Ehrengeld: 500 Mark) 13. M. 30. Jahrestag der Gründung der DDR (einmalig verliehen: 7. 10. 1979; für Verdienste in den Jahren 1945–1952) Viele M. sind für die Angehörigen der bewaffneten Organe (einschl. Volkspolizei, Kampfgruppen, Zivilverteidigung) bestimmt: 14. Verdienst-M. der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1956; B., S., G.) 15. M. für treue Dienste in der Nationalen Volksarmee (Stfj: 1956; B. nach 5-, S. nach 10-, G. nach 15- und nochmals G. nach 20jähr. Dienstzeit) [S. 136]16. M. für Waffenbrüderschaft (Stfj.: 1966; B., S., G.) 17. Militärische Verdienst-M. der DDR (Stfj.: 1982; ausschl. für Angehörige der Streitkräfte und Zivilpersonen anderer Staaten bestimmt) 18. M. für langjährige Pflichterfüllung zur Stärkung der Landesverteidigung der DDR (Stfj.: 1974; B. 10-, S. 20-, G. 30-, nochmals G. für 35- bei Frauen bzw. 40jähr. Dienstzeit bei Männern; P. für E.: 200, 300, 500, 1000 Mark) 19. M. für vorbildlichen Grenzdienst (Stfj.: 1954) 20. Verdienst-M. der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 21. M. für treue Dienste in den Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Zugehörigkeit) 22. M. für ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959) 23. M. für treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1959; 6 St.: 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 24. Verdienst-M. der Organe des Ministeriums des Innern (Stfj.: 1966; B., S., G.; kann mehrfach verliehen werden) 25. M. Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei (Stfj.: 1949) 26. Verdienst-M. der Zivilverteidigung (Stfj.: 1970; B., S., G.; P. für E.: 200, 300, 400 Mark; P. für K.: 600, 1000, 1500 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 27. M. für treue Pflichterfüllung in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. „treue Pflichterfüllung“) 28. M. für treue Dienste in der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; B. 5-, S. 10-, G. 15- und nochmals G. für 20jähr. Dienstzeit) 29. M. für ausgezeichnete Leistungen in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965) 30. Verdienst-M. der Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1961; P. für E.: 300 Mark) 31. M. für treue Dienste in den Kampfgruppen der Arbeiterklasse (Stfj.: 1965; B. 10-, S. 15- und G. für 20jähr. treue Dienste) Zahlreiche Medaillen sind für die verschiedenen Bereiche der Volkswirtschaft (einschl. Land- und Forstwirtschaft, Handel, Dienstleistungen) gestiftet worden: 32. M. für hervorragende Leistungen in der metallverarbeitenden Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 33. M. für hervorragende Leistungen in der Metallurgie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 34. M. für hervorragende Leistungen in der chemischen Industrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 35. M. für hervorragende Leistungen im Bauwesen der DDR (Stfj.: 1972; B., S., G.; P.: 250, 500, 1000 Mark) 36. M. für Verdienste in der Kohleindustrie der DDR (Stfj.: 1972; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Kohleindustrie; P.: 250, 500, 1000 Mark) 37. M. für hervorragende Leistungen im Bergbau und in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 38. M. für Verdienste in der Energiewirtschaft der DDR (Stfj.: 1971; B. 15-, S. 25-, G. 40jähr. Zugehörigkeit zur Energiewirtschaft; P.: 250, 500, 1000 Mark) 39. M. für hervorragende Leistungen in der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 40. M. für hervorragende Leistungen im Verkehrswesen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 41. Verdienst-M. der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; 3 St.) 42. M. für treue Dienste bei der Deutschen Reichsbahn (Stfj.: 1956; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 43. Verdienst-M. der Seeverkehrswirtschaft (Stfj.: 1965; B., S., G.) 44. M. für treue Dienste in der Seeverkehrswirtschaft und in der Binnenschiffahrt (Stfj.: 1965; B. 15-, S. 25-, G. für 40jähr. Beschäftigungszeit) 45. M. für treue Dienste in der zivilen Luftfahrt (Stfj.: 1962; B. 5-, S. 10-, G. für 15jähr. ununterbrochene Beschäftigungszeit) 46. Verdienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1976; B., S., G.; P.: 400, 600, 1000 Mark) 47. Treuedienst-M. der Deutschen Post (Stfj.: 1960; B. 10-, S. 20-, G. 30-, Ehrenspange zu G. für 35jähr. [Frauen] bzw. 40jähr. [Männer] ununterbrochene Dienstzeit; P.: 200, 400, 750, 1000 Mark) 48. M. für hervorragende Leistungen in der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 49. M. für hervorragende Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften der DDR (Stfj.: 1977; P.: 1000 Mark) 50. M. für ausgezeichnete Leistungen in landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (Stfj.: 1959) 51. M. für hervorragende Leistungen in der Wasserwirtschaft der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 52. M. für hervorragende Leistungen im Handel der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) 53. M. für hervorragende Leistungen im Bereich der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; P.: 1000 Mark) Der Anerkennung besonderer Leistungen von Jugendlichen, insbes. Lehrlingen, dienen folgende Medaille: 54. M. für hervorragende Leistungen in der Bewegung Messen der Meister von Morgen (Stfj.: 1969; P. für E.: 200, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 55. M. für sehr gute Leistungen im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P.; 150 Mark) [S. 137]56. M. Vorbildliches Lehrlingskollektiv im sozialistischen Berufswettbewerb (Stfj.: 1970; P. für jedes K.-Mitgl.: 50 Mark) Einige Medaillen dienen der A. für besondere volkswirtschaftliche Leistungen, die nicht einem speziellen Wirtschaftsbereich zugeordnet werden können: 57. M. für ausgezeichnete Leistungen im Wettbewerb (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 500; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark) 58. M. für Verdienste in der Volkskontrolle der DDR (Stfj.; 1973; P.: 200 Mark) 59. M. für hervorragende Leistungen in der Volkswirtschaftsplanung der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Für einige Teilbereiche staatlicher Tätigkeit gibt es folgende Medaillen: 60. Verdienst-M. der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; B., S., G.) 61. M. für treue Dienste in der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1967; 6 St. für 5-, 10-, 15-, 20-, 25- und 30jähr. ununterbrochene Dienstzeit) 62. M. für Verdienste in der Rechtspflege (Stfj.: 1965; B., S., G.; P.: 500, 750, 1000 Mark) 63. M. für hervorragende Leistungen im Finanzwesen der DDR (Stfj.: 1978; B., S., G.; P.: 400, 700, 1000 Mark) Herausragende Leistungen und langjährige Dienstzeiten werden auch beim Brandschutz, im Rettungswesen sowie im Gesundheits- und Sozialwesen durch Medaille ausgezeichnet (s. a. Nr. 3: Hufeland-M.): 64. Rettungs-M. (Stfj.: 1954; P.: 500 Mark bzw. Geschenk gleichen Wertes) 65. M. für Verdienste im Brandschutz (Stfj.: 1968; P. für E.: bis zu 500, P. für K.: bis zu 1000 Mark; Mehrfachverleihung möglich) 66. M. für treue Dienste in der Freiwilligen Feuerwehr (Stfj.: 1959; B. 10-, S. 25-, G. für 40jähr. Mitarbeit) 67. M. für Verdienste um das Grubenrettungswesen (Stfj.: 1951; P. für E.: 500, P. für K.: 1500 Mark) 68. M. für selbstlosen Einsatz bei der Bekämpfung von Katastrophen (Stfj.: 1957) 69. M. für treue Dienste im Gesundheits- und Sozialwesen (Stfj.: 1973; B. 10-, S. 20-, G. für 30jähr. ununterbrochene Tätigkeit) Drei weitere Medaillen dienen der Anerkennung von Verdiensten im Sport und in der Laienkunstbewegung: 70. M. Ehrenzeichen für Körperkultur und Sport der DDR (Stfj.: 1969; P. für E.: bis zu 2.500 Mark, P. für K.: 10.000–20.000 Mark; Mehrfachauszeichnung möglich; aktive Sportler erhalten keine P.) 71. M. ausgezeichnetes Volkskunstkollektiv der DDR (Stfj.: 1974; P. für K.: bis zu 1000 Mark) 72. M. für Verdienste im künstlerischen Volksschaffen der DDR (Stfj.: 1974; P.: 350 Mark) Kulturelle Leistungen werden durch die Helene-Weigel-M. (s. Nr. 2) und die Kurt-Barthel-M. (s. Nr. 6), Leistungen bei der „Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau“ durch die Clara-Zetkin-M. (s. Nr. 1), Verdienste und Leistungen im Schul- bzw. Hoch- und Fachschulwesen durch die Humboldt-M. (s. Nr. 4), die Dr.-Theodor-Neubauer-M. (s. Nr. 5) und die Pestalozzi-M. für treue Dienste (s. Nr. 8) anerkannt. D. Ehrentitel Ehrentitel (Et.) werden vornehmlich an Einzelpersonen verliehen, mit einigen können aber auch oder ausschließlich Kollektive ausgezeichnet werden. Die Et. sind mit Geldprämien verbunden (Ausnahme: aktive Sportler, die keine Geldzuwendung erhalten dürfen). Die Et. „Held der DDR“, „Held der Arbeit“ und „Hervorragender Wissenschaftler des Volkes“ werden vom Vorsitzenden des Staatsrates verliehen. Die Mehrzahl der anderen Et. vergeben die zuständigen Ressortminister bzw. die Leiter der entsprechenden obersten staatlichen Einrichtungen. Die Et. sind mit der Verleihung einer entsprechend gestalteten tragbaren Medaille verbunden (Ausnahmen: „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, „Betrieb der sozialistischen Arbeit“). Daneben gibt es im Bereich Volksbildung und des Gesundheitswesens eher laufbahnbezogene Titel, die mit einer monatlich zu zahlenden Gehaltszulage und dem Recht, den Titel zu führen, nicht aber mit einer Medaille verbunden sind. 1. Der Ehrentitel Held der DDR wird verliehen an Personen, „die durch ihre außerordentlichen Leistungen und Verdienste Heldentaten für die DDR, für ihre Entwicklung und allseitige Stärkung, für die internationale Anerkennung und Autorität sowie für ihren sicheren militärischen Schutz vollbracht haben“. (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; seit 1978 mit gleichzeitiger Verleihung des Karl- Marx-O. verbunden; P.: für beide A. zusammen 25.000 Mark) 2. Der Et. Held der Arbeit wird an Personen verliehen, die „durch ihre besonders hervorragende, bahnbrechende Tätigkeit, insbesondere in der Industrie, der Landwirtschaft, dem Verkehr oder dem Handel oder durch wissenschaftliche Entdeckungen oder technische Erfindungen sich besondere Verdienste um den Aufbau und den Sieg des Sozialismus erworben haben und durch diese Tätigkeit die Volkswirtschaft und damit das Wachstum und das Ansehen der DDR förderten“. (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 10.000 Mark) 3. Der Et. Fliegerkosmonaut der DDR wird verliehen für „Leistungen bei der Teilnahme an bemannten Weltraumflügen, die für die DDR und die sozialistische Staatengemeinschaft sowie für das Wohl der Menschen überragende Bedeutung haben und hohe persönliche Einsatzbereitschaft, Mut, Kühnheit sowie hervorragende wissenschaftliche und ingenieurtechnische Kenntnisse erfordern“. (Stfj.: 1978; wird zusammen mit dem Et. „Held der DDR“ verliehen.) [S. 138]Für die bewaffneten Organe, aber auch für andere Aufgabenbereiche des Staatsapparates gibt es eine größere Zahl von Et.: 4. Verdienter Angehöriger der Nationalen Volksarmee (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 5. Verdienter Militärflieger der DDR (Stfj.: 1974; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 6. Verdienter Angehöriger der Grenztruppen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 7. Verdienter Angehöriger der Zivilverteidigung der DDR (Stfj.: 1977; Jahresquote: bis zu 5; P.: 5.000 Mark) 8. Verdienter Volkspolizist der DDR (Stfj.: 1966; Jahresquote: bis zu 20; P.: bis zu 5.000 Mark) 9. Verdienter Mitarbeiter der Staatssicherheit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 10. Verdienter Mitarbeiter der Zollverwaltung der DDR (Stfj.: 1972: Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 11. Verdienter Mitarbeiter der Planungsorgane der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 12. Verdienter Volkskontrolleur der DDR (Stfj.: 1981; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 13. Verdienter Mitarbeiter des Finanzwesens der DDR (Stfj.: 1978; Jahresquote: bis zu 40; P.: 5.000 Mark) Einige Et. sind für bestimmte Gruppen der Intelligenz gedacht: 14. Hervorragender Wissenschaftlicher des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 6; P.: bis zu 4.000 Mark) 15. Verdienter Erfinder (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 50; P. für E.: 4.000, P. für K.: 15.000 Mark) 16. Verdienter Hochschullehrer der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 17. Verdienter Lehrer des Volkes (Stfj.: 1949; Jahresquote: bis zu 40; P.: bis zu 5.000 Mark) 18. Verdienter Jurist der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 20; P.: 5.000 Mark) 19. Verdienter Arzt des Volkes (Stfj.: 1949: Jahresquote: bis zu 30; P.: bis zu 8.000 Mark) 20. Verdienter Tierarzt (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) Besonders weite Verbreitung haben die Et. in der DDR gefunden, die im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbes verliehen werden: 21. Aktivist der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; P.: materielle Anerkennung entsprechend dem erreichten ökonomischen Nutzen) 22. Verdienter Aktivist (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 600; P.: 1000 Mark) 23. Hervorragender Jungaktivist (Stfj.: 1960; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 500 Mark) 24. Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR (Stfj.: 1963; Jahresquote: bis zu 50; P. für jedes K.- Mitgl.: bis zu 200 Mark) 25. Kollektiv der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1962; P.: materielle Anerkennung in Form einer Kollektivprämie; Titel wird nur einmal verliehen, soll aber jährlich im sozialistischen Wettbewerb bestätigt werden) 26. Betrieb der sozialistischen Arbeit (Stfj.: 1969; Jahresquote: bis zu 15; P.: Betriebe bis zu 10.000 Beschäftigte bis zu 50.000, Betriebe über 10.000 Beschäftigte bis zu 100.000 Mark) [S. 139]Für fast alle Bereiche der Volkswirtschaft und einige besonders wichtige Beschäftigungsgruppen (Techniker, Meister) existieren spezielle Et.: 27. Verdienter Techniker des Volkes (Stfj.: 1951; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 8.000 Mark) 28. Verdienter Meister (Stfj.: 1953; Jahresquote: bis zu 100; P.: bis zu 3.000 Mark) 29. Verdienter Metallarbeiter der DDR (Stfj.: 1971; Jahresquote: bis zu 105; P.: 5.000 Mark) 30. Verdienter Metallurge der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 31. Verdienter Chemiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 45; P.: 5.000 Mark) 32. Verdienter Bergmann der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 33. Meisterhauer (Stfj.: 1955; Jahresquote: bis zu 50; P.: bis zu 1000 Mark) 34. Verdienter Energiearbeiter der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 25; P.: 5.000 Mark) 35. Verdienter Bauarbeiter der DDR (Stfj.: 1972; P.: 5.000 Mark; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 36. Verdienter Werktätiger der Leicht-, Lebensmittel- und Nahrungsmittelgüterindustrie der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 100; P.: 5.000 Mark) 37. Verdienter Werktätiger des Verkehrswesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 38. Verdienter Eisenbahner der DDR (Stfj.: 1950; Jahresquote: bis zu 30; P.: 5.000 Mark) 39. Verdienter Seemann (Stfj.: 1965; Jahresquote: bis zu 16; P.: bis zu 5.000 Mark) 40. Verdienter Werktätiger des Post- und Fernmeldewesens der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 10; P.: 5.000 Mark) 41. Verdienter Werktätiger der Land- und Forstwirtschaft der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 42. Hervorragender Genossenschaftler (Stfj.: 1954; Jahresquote: bis zu 200; P.: bis 1000 Mark) 43. Verdienter Genossenschaftsbauer der DDR (Stfj.: 1977; P.: 5.000 Mark) 44. Verdienter Züchter (Stfj.: 1952; Jahresquote: bis zu 20; P. für E.: bis zu 5.000, P. für K.: bis zu 10.000 Mark) 45. Verdienter Wasserwirtschaftler der DDR (Stfj.: 1979; Jahresquote: bis zu 15; P.: 5.000 Mark) 46. Verdienter Mitarbeiter des Handels der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 50; P.: 5.000 Mark) 47. Verdienter Werktätiger des Bereichs der haus- und kommunalwirtschaftlichen Dienstleistungen der DDR (Stfj.: 1975; Jahresquote: bis zu 55; P.: 5.000 Mark) Sportler bzw. Trainer und Sportwissenschaftler könnten mit folgenden Et. geehrt werden; 48. Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann nur einmal an dieselbe Person verliehen werden) 49. Verdienter Meister des Sports (Stfj.: 1954; kann mehrmals an dieselbe Person verliehen werden) III. Nichtstaatliche Auszeichnungen Neben den staatlichen gibt es noch zahlreiche nichtstaatliche A., die von den Blockparteien, den Massenorganisationen, den Akademien, den Bezirken und Städten gestiftet und in eigener Verantwortung verliehen werden. Mit den meisten derartigen A. können sowohl Einzelpersonen als auch Betriebe oder Arbeitskollektive geehrt werden. Auch die meisten nichtstaatlichen A. berechtigen zum Tragen einer Medaille. Eine Reihe der nichtstaatlichen A. haben inzwischen einen bestimmten Prestigewert erhalten. Dazu zählen z.B. die Fritz-Heckert-M., die an verdiente Gewerkschafter vom Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) verliehen wird, und die Ernst-Schneller-M., die die Gesellschaft für Sport und Technik (GST) vergibt. Exemplarisch für das differenzierte A.-Wesen bei den großen Massenorganisationen werden nachstehend die A. genannt, die jährlich vom Zentralrat der Freien Deutschen Jugend (FDJ) vergeben werden: Arthur-Becker-M.; M. „Für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation ‚Ernst Thälmann‘“; Ehrendiplom „vorbildlicher Freundschaftspionierleiter“; Ehren-M. der FDJ „Für die Festigung der brüderlichen Beziehungen zwischen der Freien Deutschen Jugend und dem Leninschen kommunistischen Jugendverband der Sowjetunion“; Erich-Weinert-M., Kunstpreis der FDJ; Abzeichen für gutes Wissen; Preis der FDJ für hervorragende wissenschaftliche Leistungen. Als weiteres Beispiel für die Bedeutung des A.-Wesens neben und unterhalb der zentralen staatlichen Ebene werden nachstehend wichtige A. im kulturpolitischen Bereich genannt (Angaben hinter den A. nennen den Empfängerkreis und/oder die preisverleihende Institution): Alex-Wedding-M. (für Kinderbuchautoren); Literaturpreis des Demokratischen Frauenbundes Deutschlands (DFD); Heinrich-Mann-Preis (Literaturpreis; Akademie der Künste der DDR [AdK]); Hans-Marchwitza-Preis (Literaturpreis für junge Schriftsteller; Akademie der Künste der DDR); Alex-Wedding-Preis (Preis für belletristische Kinder- und Jugendliteratur; Akademie der Künste der DDR); F.-C.-Weiskopf-Preis (Literaturpreis, Akademie der Künste der DDR); J.-R.-Becher-M. (A. für Kulturpolitiker; Kulturbund der DDR [KB]); Kulturpreis des FDGB; [S. 1040]Kunstpreis des FDGB; Goethe-Preis der Hauptstadt der DDR Berlin; Martin-Andersen-Nexö-Kunstpreis der Stadt Dresden; Kunstpreis für den Bezirk Gera; Händel-Preis des Rates des Bezirks Halle; Kulturpreis des Bezirks Karl-Marx-Stadt; Gutenberg-Preis der Stadt Leipzig; Fritz-Reuter-Preis für Kunst und Literatur des Bezirks Neubrandenburg; Kulturpreis der Stadt Rostock; Fritz-Reuter-Kunstpreis des Rates des Bezirks Schwerin; Max-Reger-Kunstpreis des Bezirks Suhl; Carl-Blechen-Preis des Rates des Bezirks Cottbus; John-Brinckmann-Preis des Rates des Bezirks Rostock; Kulturpreis der Stadt Erfurt; Kunstpreis des Bezirks Frankfurt (Oder); Kunstpreis der Stadt Halle; Kunstpreis der Stadt Leipzig; Erich-Weinert-Kunstpreis der Stadt Magdeburg; Theodor-Fontane-Preis für Kunst und Literatur (Vors. des Rates des Bezirks Potsdam); Winkelmann-Plakette (Bürgermeister der Stadt Stendal); Literatur- und Kunstpreis der Stadt Weimar; Wilhelm-Bracke-M. (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR); Arthur-Nikisch-Preis (Preis für Dirigenten; Stadt Leipzig); Carl-Maria-von-Weber-Preis (Preis für junge Künstler; Stadt Dresden); Hans-Eisler-Preis (Preis für neue Kompositionen und musikwissenschaftliche Arbeiten; Intendanten von Radio DDR); Hans-Otto-Preis (Preis für Theaterkollektive; Zentralvorstand der Gewerkschaft Kunst). Martin Virchow Literaturangaben Bartel, Frank; Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin (Ost): Militärverlag der DDR 1979. <LI>Tautz, Günter: Orden, Preise und Medaillen. Staatliche Auszeichnungen der Deutschen Demokratischen Republik. Leipzig: Bibliographisches Institut 1980. (BI-Taschenlexikon.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 131–1040 Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Automatisierung

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Allgemeines Seit Bestehen der DDR sind zahlreiche A. gestiftet worden, mit denen besondere Leistungen, Verdienste oder Treue-Verdienste belohnt werden. Wie in kommunistisch-sozialistischen Staaten üblich, die[S. 132]nen auch in der DDR die A. als Anerkennung kultureller, ökonomischer, sozialer und zugleich politischer oder ähnlicher Leistungen. Die Ausgezeichneten nehmen aus der Sicht des…

DDR A-Z 1985

Mikroelektronik (1985)

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise weiterentwickelte konventionelle Elektronik verstanden; aber auch die modernen technologischen Herstellungsverfahren, die Methoden und Hilfsmittel zum Entwurf und zur Programmierung der hochintegrierten Schaltkreise und deren Anwendung für den Bau von Steuergeräten und Rechnereinheiten werden in diesen Begriff einbezogen“ (W. Meiling, Mikroprozessor-Mikrorechner. Funktion und Anwendung, Berlin [Ost] 1978, S. 1). 2. Zur Entwicklung der M. Die Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Halbleitertechnik setzte in der DDR etwa 1958 ein. Zu den ersten hierbei tätig gewesenen Institutionen zählte u.a. das Institut für Halbleitertechnik Teltow. Halbleiterbauelemente wurden seit Ende der 50er Jahre zunächst im VEB Spurenelemente Freiberg-Muldenhütten hergestellt. Ab 1961 nahm der VEB Halbleiterwerk Frankfurt/Oder die Produktion dieser Erzeugnisse auf. Dieser und weitere VEB dieses Produktionsbereiches waren in der VVB Bauelemente und Vakuumtechnik zusammengeschlossen. Auf dem VI. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) Anfang 1963 wies deren 1. Sekretär Walter Ulbricht erstmals auf die „umwälzenden Möglichkeiten“ hin, die mit der Anwendung der M. verbunden sind, jedoch blieben dieser wie auch weitere Hinweise und Appelle noch ohne Einfluß auf das Produktionsverhalten der Betriebe der Elektronik-Industrie. Unter dem Eindruck der inzwischen eingetretenen Entwicklungslücke beschloß daher der Ministerrat im Juni 1963 zunächst ein „Programm zur Entwicklung der elektronischen Bauelemente und Geräte“ (Beschluß vom 27. 6. 1963), um eine Beseitigung der auf dem Elektronik-Sektor sichtbar gewordenen Disproportionen einzuleiten. Parallel hierzu wurde zur gleichen Zeit eine Regierungskommission für die Ausarbeitung einer „Grundlinie der Entwicklung der maschinellen Datenverarbeitung“ gebildet (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]). Diese Regierungskommission legte ein Jahr nach ihrer Gründung ihr Untersuchungsergebnis vor, das die Grundlage des ebenfalls vom Ministerrat beschlossenen „Programms zur Entwicklung, Einführung und Durchsetzung der maschinellen Datenverarbeitung in der DDR in den Jahren 1964 bis 1970“ (Beschluß vom 3. 7. 1964) bildete. Als Voraussetzung für die Durchführung der mit diesem Ministerratsbeschluß festgelegten Aufgaben wurde schließlich eine „Grundkonzeption zur Entwicklung der elektronischen Industrie im Zeitraum des Perspektivplanes bis 1970“ beschlossen (Ministerratsbeschluß vom 30. 7. 1964). Alle 3 Beschlüsse bildeten einen zusammenhängenden und sich ergänzenden Maßnahmenkomplex zur Sanierung und Fortentwicklung der ins technologische Abseits geratenen Elektronik-Industrie der DDR. Zwar führten diese staatlichen Maßnahmen zu Veränderungen und gaben Anstöße für Entwicklungsfortschritte; dennoch blieb trotz weiterer Appelle und Maßnahmen von Partei- und Wirtschaftsführung die Gesamtsituation im wesentlichen unverändert. Die DDR lief auch weiterhin der technologischen Entwicklung im Westen mit deutlicher werdendem Abstand hinterher. Als Anfang der 70er Jahre die M. im Westen bereits das Profil vieler Bereiche prägte, blieben diese Entwicklungstendenzen in der DDR ohne sichtbare Auswirkungen. Weder in der Direktive zum Fünfjahrplan 1976–1980 noch in dem verabschiedeten Gesetz dieses Fünfjahrplanes findet sich ein Hinweis auf die M. Erst auf der 4. Tagung des ZK der SED im Dezember 1976 erklärte der damalige Minister für Elektrotechnik und Elektronik, Steger, die Beherrschung der M. zur Kernfrage der weiteren wissenschaftlich-technischen Entwicklung; er forderte mit dem „Programm zur Entwicklung der Mikroelektronik … den notwendigen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für den Zeitraum nach 1980 zu schaffen“. Damit trat die Entwicklung und Anwendung dieser neuen Technologie in das Zentrum politischer und ökonomischer Anstrengungen. Die Halbleiterindustrie begann ihr Entwicklungs- und Produktionsprogramm im Rahmen der bestehenden bescheidenen Möglichkeiten den neuen Aufgaben anzupassen. Ferner importierte die DDR trotz knapper Devisen Mikroprozessoren z.B. von den amerikanischen Firmen Intel und Texas Instruments für ausgewählte Einsatzzwecke sowie für wissenschaftliche Forschungsinstitute. Die nunmehr verstärkten, eigenen Entwicklungsarbeiten führten bereits 1977 [S. 889]zu sichtbaren Ergebnissen: auf der Leipziger Frühjahrsmesse wurden der erste Mikroprozessor und weitere integrierte Schaltkreise vom VEB Funkwerk Erfurt sowie mit Mikroprozessoren bestückte Rechner aus dem VEB Kombinat Robotron Dresden vorgestellt. Für die Praxis standen solche Erzeugnisse vorerst kaum zur Verfügung, da die notwendigen produktionstechnischen Voraussetzungen fehlten, um diese in Serie herzustellen. So wurde der erreichte Stand von Partei- und Regierungsführung noch immer als nicht ausreichend bezeichnet. Die 7. ZK-Tagung im November 1977 beschloß dementsprechend weitere Maßnahmen zur Verbesserung der „Leitung und Planung im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik/Elektronik“, die zur Gründung der Kombinate Mikroelektronik Erfurt und Elektronische Bauelemente Teltow mit Beginn des Jahres 1978 sowie die Neubildung und Erweiterung der Kombinate NARVA Berlin (Ost), Robotron Dresden, Elektrogerätewerk Suhl, Fahrzeugelektrik Ruhla und Pentacon Dresden führten. Der Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik wurde damit zum Mittelpunkt der verstärkten Kombinatsbildungsphase in der DDR Ende der 70er Jahre (Betriebsformen und Kooperation, III.; Elektrotechnische und Elektronische Industrie; Wirtschaft, II.). Die vorgenommenen Veränderungen führten tatsächlich zu einem erkennbaren Aufschwung der Elektronik-Industrie. Im Vergleich zum Entwicklungsstand westlicher Industrieländer war jedoch noch immer ein deutlicher Rückstand sowohl im Erzeugnisangebot als auch bei der Nutzung der M. festzustellen. Auf der 11. ZK-Tagung der SED im Dezember 1979 wurde von Generalsekretär Erich Honecker u.a. nach wie vor auf folgende Mängel hingewiesen: ungenügende Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse, zu langsame Überführung wissenschaftlicher Ergebnisse in die Produktion, fehlende Risikobereitschaft in Betrieben und Kombinaten sowie mangelhafte Bereitstellung der für den Produktionsprozeß notwendigen Materialien. Hinzu kam, daß es am Ende der 70er Jahre trotz einiger Erfolge noch immer an ausreichenden produktionstechnischen Voraussetzungen für eine Serienproduktion vor allem von Schaltkreisen mit höchster Integrationsdichte und anderen von der M. stark geprägten Erzeugnissen fehlte. Die Zeit bis 1983 brachte weitere staatliche Appelle und neue Maßnahmen zur Sicherung von Entwicklung und Anwendung der M. Unter den sich in dieser Zeit für die DDR erheblich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (Rohstoffpreiserhöhungen, Absatzschwierigkeiten auf dem Weltmarkt usw.), avancierte die M. in Hinblick auf die von ihr erhofften Rationalisierungseffekte allmählich zur „Zauberformel“ für die weitere Wirtschaftsentwicklung der DDR. Um eine schnellere Entwicklung der M. zu erreichen, wurden im Frühjahr 1980 der VEB Elektromat Dresden und der dem neuen Kombinat Mikroelektronik angegliederte VEB Institut für Mikroelektronik Dresden zum VEB Zentrum für Forschung und Technik Mikroelektronik Dresden mit rd. 7.000 Beschäftigten vereinigt. Ziel des dem Kombinat Mikroelektronik unterstellten Instituts soll es sein, sich zum führenden wissenschaftlich-technischen Zentrum für die M. in der DDR zu entwickeln. Ebenso soll das Institut Einfluß auf die Bedarfsdeckung der Industrie mit mikroelektronischen Ausrüstungen nehmen und die Anwendung neuer Erkenntnisse bei Weiterentwicklung und Anwendung der M. sichern helfen. Parallel hierzu wurde die Dresdener Ingenieurhochschule vom Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen mit der Leitfunktion für die Anwendung der Klein- und Mikrorechentechnik im Hochschulwesen der DDR beauftragt. In der Ingenieurhochschule für Elektrotechnik und Maschinenbau Eisleben wurde ein sog. „Konsultationspunkt Mikroelektronik“ zur Beratung von VEB speziell über die Einsatzmöglichkeiten von Mikrorechnern und Mikroprozessorsystemen eingerichtet, um neue Technologien möglichst schnell praxiswirksam werden zu lassen. In der Folgezeit wurden an weiteren Lehr- und Forschungseinrichtungen derartige anwendungsbezogene Konsultationsstellen eingerichtet. Auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1980 konnten die ersten Erzeugnisse des bereits angekündigten neuen Robotronprogramms „Dezentrale Datentechnik“ (Datenverarbeitung, Elektronische [EDV]) vorgestellt werden. Zu den erstmals gezeigten Elektronik-Exponaten gehörten weiterhin neue Schaltkreistypen, spezielle M.-Anwendungen für den Maschinenbau, erste Erzeugnisse der Hobby-Elektronik sowie mikrolithografische Spezialausrüstungen für die Herstellung von integrierten Schaltkreisen aus dem VEB Kombinat Carl Zeiss Jena. Im Rahmen der Wettbewerbsverpflichtungen in Vorbereitung des X. Parteitages der SED (1981) wurden in den Elektronik-Kombinaten nicht nur neue M.-Erzeugnisse entwickelt, sondern ebenso in den Rationalisierungsbetrieben und -abteilungen der Kombinate neue Anwendungsformen der M. eingeführt. Erwartungsgemäß wurden auf dem Parteitag selbst die schnelle Entwicklung, die Produktion und die breitere Anwendung mikroelektronischer Erzeugnisse übereinstimmend sowohl in der Direktive des X. Parteitages als auch in den Berichten von Honecker und Ministerratsvorsitzenden Willi Stoph sowie in verschiedenen Delegiertenberichten zur Grundlage aller Entwicklungsziele und zur Voraussetzung bei der Lösung der gestellten Aufgaben erklärt. Wie Honecker hervorhob, gehöre die DDR gegenwärtig „zu den wenigen Ländern der Welt, die auf wichtigen Gebieten über das Potential verfügen, um mikroelektronische Bauelemente zu entwickeln und zu produzieren“. Nach DDR-Quellen wurden bis Mitte 1981 rd. 420 Typen elektronischer Bauelemente, darunter 210 verschiedene Schaltkreistypen produziert. Den von Partei- und Regierungsführung der DDR aufgestellten Leitlinien zur Entwicklung und Anwendung der M. folgend, nahmen die Aktivitäten in Forschung und Praxis deutlich zu und führten auch zu sichtbaren Ergebnissen: [S. 890] In den Kombinaten der M.-Industrie wurden die Kapazitäten für Forschung, Entwicklung und Produktion erweitert, um die festgelegten Planungsziele realisieren zu können. In allen Bezirken entstanden „Beratungs- und Informationszentren ‚Mikroelektronik‘“, um vor allem Erstanwender sowie Klein- und Mittelbetriebe ohne eigene Forschungs- und Entwicklungsabteilungen bei der Einführung der M. zu unterstützen. Ebenso wurde begonnen, in verschiedenen Industriekombinaten Forschungs-, Entwicklungs- und Anwenderzentren für M. einzurichten. Im Rahmen der „territorialen Rationalisierung“ entstanden in einigen Bezirken „Anwendergemeinschaften Mikroelektronik und elektronische Rechentechnik“, um durch gegenseitige Unterstützung und gemeinsame Nutzung gegebener Kapazitäten die neuen Technologien möglichst effektiv anzuwenden. Parallel hierzu wurden die Ausbildung von Lehrlingen, Hoch- und Fachschülern sowie die Weiterbildung von Berufstätigen geändert: z.B. bot der Bezirksverband der Kammer der Technik (KDT) in Leipzig seinen Mitgliedern und anderen Interessenten rd. 70 Lehrgänge zur M. und Industrierobotertechnik an. Andere Bezirksverbände der KDT nahmen ebenfalls Kurse zur Anwendung der M. in ihr Weiterbildungsprogramm auf. Nach Mitteilung des Ministers für Hoch- und Fachschulwesen der DDR wurden für alle Hoch- und Fachschulabsolventen Grundkurse zur M. als Pflichtveranstaltung eingeführt. Auch in der Ausbildung für bestimmte Facharbeiterberufe wie z.B. „Elektronikfacharbeiter“ oder „Mechaniker für Datenverarbeitungs- und Büromaschinen“ ist die M. inzwischen Pflichtfach. Das Ende 1981 veröffentlichte Gesetz über den Fünfjahrplan für 1981–1985 bestätigte den zentralen Stellenwert der M. entsprechend den bereits auf dem X. Parteitag verkündeten Aufgaben und Zielen. Nach offiziellen Berichten betrug das Produktionsvolumen an elektronischen Bauelementen 1983 insgesamt 1724 DDR-Mark. Im gleichen Jahr wurden 135.000 Stück Mikroprozessoren gefertigt. Das Produktionsprogramm des Kombinates M. umfaßt gegenwärtig 1086 Typen elektronischer Bauelemente. DDR-Fachleute räumen jedoch ein, daß es noch verschiedene Probleme mit der Beherrschung der M. gibt. Zu hohe Fertigungskosten und die immer kürzer werdenden Innovationszyklen bereiten die größten Schwierigkeiten. Zwar wird inzwischen eine Reihe elektronischer Konsumgüter produziert. Doch es fehlt noch immer an ausreichenden und preisgünstigen Angeboten. Das gilt besonders für Taschenrechner, Schach- und Heimcomputer. Erstmals angebotene Erzeugnisse dieser Art stehen zunächst nur einem kleinen Kreis ausgewählter Anwender zur Verfügung. 3. M. und ökonomische Strategie für die 80er Jahre. Die ökonomische Strategie des X. Parteitages ist darauf gerichtet, die „materiell-technische Basis“ der Volkswirtschaft der DDR vor allem qualitativ auszubauen. Sie geht dabei von einer „intensiv erweiterten Reproduktion“ aus. Deren Durchsetzung zwingt jedoch zu einer vollen Nutzung der Möglichkeiten des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, wobei insbesondere die M. als eine entscheidende Grundlage des „Kampfes um höchste Produktivität, Effektivität und Qualität“ angesehen wird. Entsprechend stellt daher die M. ein wesentliches Element der Wirtschaftsstrategie für die 80er Jahre dar. Die angestrebten Ziele waren Gegenstand eines auf der 13. ZK-Tagung im Dezember 1980 bestätigten, nicht veröffentlichten Politbürobeschlusses „über die weitere Durchführung der langfristigen Konzeption zur beschleunigten Entwicklung und Anwendung der Mikroelektronik in der Volkswirtschaft der DDR“. Die im Gesetz über den Fünfjahrplan genannten Aufgaben sehen für diesen Produktionsbereich u.a. vor, die Herstellung mikroelektronischer Bauelemente gegenüber 1980 zu verdoppeln und die Produktion hochintegrierter Schaltkreise im Vergleich zu 1980 zu verdreifachen. Dabei sollen der überwiegende Bedarf an Mikroprozessoren aus eigenem Aufkommen gedeckt und die Vormaterialien hierfür weitgehend selbst hergestellt werden. Geplant ist ferner eine Erhöhung der Produktion numerisch gesteuerter Maschinen, von Industrierobotern (angestrebtes Ziel: 45.000) sowie von elektronischen Rechenanlagen. Bei der Produktion von Erzeugnissen der Rechentechnik, der Automatisierungs- und Steuerungstechnik, des wissenschaftlichen Gerätebaus sowie bei elektrischen, elektronischen und fotooptischen Konsumgütern soll durch den verstärkten Einsatz der M. ein weitgehender Generationswechsel durchgesetzt werden (Anstieg des Anteils mikroelektronisch ausgestatteter Maschinen auf über 50 v.H. des Gesamtbestandes). Darüber hinaus ist vorgesehen, durch Anwendung der M. rd. ein Viertel der geplanten Material- und Energieeinsparungen und 20 bis 25 v.H. der geplanten Arbeitsproduktivitätssteigerung zu erreichen. Um diese Ziele verwirklichen zu können, sind jedoch eine Reihe organisatorischer Probleme zu lösen, denn sowohl die M. als auch die Robotertechnik haben noch nicht in voller Höhe den erwarteten Rationalisierungseffekt erbracht. Diese Technologien wurden gerade Anfang der 80er Jahre z. T. überstürzt, ohne genaue Einsatzplanungen und unkoordiniert eingeführt. Eine möglichst effektive M.-Anwendung wird in Zukunft jedoch schon deshalb immer notwendiger werden, weil die mit Mangelproblemen kämpfende DDR-Wirtschaft auf einen wirtschaftlichen Einsatz ihrer knappen Technologie-Investitionen bedacht sein muß. 4. Die M.-Industrie der DDR und deren Erzeugnisse. Die M.-Industrie ist ein besonderer Zweig innerhalb des Industriebereiches Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau und untersteht dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik (Minister von 1965 bis Sept. 1982: Otmar Steger, ab 1. 10. 1982: Felix Meier). Die M.-Industrie wird durch 3 Kombinate repräsentiert: (1) VEB Kombinat M. Erfurt, Beschäftigte: rd. 60.000. Gründung: 1. 1. 1978 durch Zusammenfassung verschiedener VEB und eines Kombinates der inzwischen aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. [S. 891]Kombinatsbetriebe: 23, davon 19 Produktionsbetriebe (darunter 1 Leitbetrieb u. 1 Stammbetrieb), ein Zentrum für Forschung und Technologie M. in Dresden mit dem Charakter eines „wissenschaftlichen Industriebetriebes“, das Applikationszentrum Elektronik in Berlin (Ost), ein Projektierungsbetrieb in Dresden sowie der VE Außenhandelsbetrieb (AHB) elektronik export-import in Berlin (Ost). Kombinatsdirektor: Heinz Wedler. Produktionsprogramm des Kombinats: Elektronische Bauelemente, z.B. integrierte Schaltkreise, Transistoren, Dioden usw.; Konsumgüterelektronik, und zwar elektronische Taschenrechner, Telespiele, Schachcomputer sowie Baugruppen für Konsumgüter; Zeitmeßgeräte u. meteorologische Geräte wie z.B. Quarzuhren u. -wecker, Radio- u. Schachuhren, Barometer, Hygrometer, Polymeter und Chronometer; Spezialausrüstungen für Elektrotechnik u. Elektronik; Erzeugnisse u. Ausrüstungen für die Vakuumtechnik; Grundlagenmaterialien für elektronische Bauelemente sowie Sondererzeugnisse. (2) Kombinat VEB Elektronische Bauelemente „Carl von Ossietzky“ Teltow, Beschäftigte: rd. 24.000. Gründung: 1. 1. 1971. Kombinatserweiterung am 1. 1. 1978 im Rahmen der Kombinatsreform durch Eingliederung verschiedener VEB der aufgelösten VVB Bauelemente und Vakuumtechnik. Kombinatsbetriebe: 9 mit dem Stammbetrieb VEB Elektronische Bauelemente Teltow an deren Spitze. Kombinatsdirektor: Wolfgang Langershausen. Produktionsprogramm: z.B. Leiterplatten, Widerstände, Kondensatoren, Schalter und Tasten. (3) Kombinat VEB Keramische Werke Hermsdorf, Beschäftigte: rd. 23.000. Gründung: 1. 1. 1969. Durch die Einbeziehung der Produktionsbetriebe des früheren Kombinates Elektroinstallation (Kombinat der aufgelösten VVB Automatisierungsgeräte) im Rahmen der Kombinatsreform entstand mit Wirkung vom 1. 1. 1979 das Kombinat in seiner jetzigen Form. Kombinatsbetriebe: 20 Produktionsbetriebe einschl. des Stammbetriebes VEB Keramische Werke Hermsdorf sowie ein Zentrum für Forschung und Technologie. Kombinatsdirektor: Günter Wirth. Produktionsprogramm: Isolierkörper und Isolatoren; Elektronische Bauelemente, z.B. Hybridschaltkreise für die Datenverarbeitung und die Funknachrichtentechnik; Apparate und Anlagen aus Hartporzellan und Steinzeug; Elektroinstallationsmaterial; Niederspannungsschaltgeräte für den Industriebau; Bauteile und Elemente der Hochfrequenz-Technik sowie komplette Produktionsanlagen für die Fertigung von Elektroinstallationsmaterial, Elektrokeramik sowie Zündkerzen. 5. Kooperationen mit RGW-Ländern. Auch auf dem M.-Sektor vollzieht sich vor allem bei Forschung und Entwicklung auf der Grundlage des im Sommer 1971 auf der XXV. RGW-Tagung verabschiedeten Komplexprogramms und im Rahmen der „Sozialistischen ökonomischen Integration“ eine enge Kooperation mit den übrigen RGW-Ländern, insbesondere mit der UdSSR (Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe [RGW]). Ein Beispiel hierfür ist die als „gemeinsames Parteitagsprojekt“ bezeichnete Entwicklung und Herstellung von Spezialausrüstungen zur Produktion von 64 KBit-Speicherchips durch Carl Zeiss Jena und einen sowjetischen Elektronik-Betrieb anläßlich des X. Parteitages der SED und des XXVI. Parteitages der KPdSU. Auf der Grundlage von Verträgen bezog die DDR darüber hinaus z.B. elektronische Bauelemente aus Bulgarien und der UdSSR sowie Mikrocomputer aus der UdSSR. Sie lieferte ihrerseits M.-Erzeugnisse in andere RGW-Länder, insbesondere in die UdSSR. Gerade die UdSSR verlangt von der DDR zum Ausgleich der bilateralen Zahlungsbilanz eine Steigerung des Exports hochwertiger elektronischer Erzeugnisse. Eines der Zentralthemen auf der XXXVI. Ratstagung der RGW-Länder in Budapest im Juni 1982 war u.a. die weitere Zusammenarbeit in Forschung, Entwicklung und Produktion im Bereich der M. Zu den Ergebnissen der Tagung zählte die Verkündung von „Generalabkommen“ über die Zusammenarbeit zur Entwicklung und Nutzung der Mikroprozessortechnik sowie von Industrierobotern und über „die Spezialisierung und Kooperation in Entwicklung und Produktion“ von mikroelektronischen Bauelementen. 6. Soziale Folgen der Mikroelektronik. Die Zielstellung des X. Parteitages der SED, durch den Einsatz von M., EDV und Robotertechnik einen Rationalisierungsschub zu erreichen und damit die gesamtwirtschaftliche Effektivität zu steigern, führte zwangsläufig zu sozialen Veränderungen. Wie u.a. von dem Direktor der Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) Otto Reinhold hervorgehoben wurde, verändern die neuen Technologien nicht nur die bestehenden Produktions- und Arbeitskräftestrukturen, sondern sie beeinflussen ebenso die Arbeits- und Lebensbedingungen vieler Werktätiger: „Mancher muß seinen Arbeitsplatz, den Beruf oder das Kollektiv, den Betrieb und mitunter auch den Wohnort wechseln, Gewohntes aufgeben, sich in Neues einarbeiten.“ (Einheit Nr. 2/1981, S. 112) Den durch den verstärkten M.-Einsatz freigesetzten Arbeitskräften sollen neue Aufgaben in anderen Tätigkeitsbereichen zugewiesen werden. So wird im Stammbetrieb des Kombinates Elektro-Apparate-Werk Berlin-Treptow jeder 5. Beschäftigte neue Arbeiten übernehmen müssen. Im Robotron-Buchungsmaschinenwerk Karl-Marx-Stadt wurden 1982 insges. 850 Arbeitsplätze umgestaltet und 368 Arbeitskräfte freigesetzt. Auch andere Kombinate und Betriebe berichteten über derartige Freisetzungen als Folge des Einsatzes von M. und Industrierobotertechnik. [S. 892]Mit dem Hinweis auf die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Arbeitslosigkeit und die „negativen Auswirkungen“ der M. auf den Beschäftigtenstand als Ausdruck „kapitalistischer Interessen“, wird vergleichend auf das Wesen „der sozialistischen Gesellschaft“ in der DDR verwiesen, welches derartige Entwicklungen ausschließe. M. und Industrieroboter dienen hier, wie es heißt, den Interessen der Werktätigen und dem sozialen Fortschritt. Unerwähnt bleibt jedoch, daß inzwischen auch in der DDR Arbeitsuchende wochen- und monatelang ohne Arbeit sind. Das Problem besteht darin, die durch Rationalisierung eingesparten Arbeitskräfte dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 888–892 Mietrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Militarisierung

1. Zum Mikroelektronik-Begriff. Als M. wird in der DDR ganz allgemein die „Entwicklungsstufe der Elektronik, bei der alle oder ein Teil der Funktionselemente auf kleinstem Raum eines Trägermaterials untrennbar miteinander verbunden sind“, bezeichnet (Grundlagen der — Elektronik, der BMSR-Technik, der — Datenverarbeitung. Gruppierung II, 5. Aufl., Berlin [Ost] 1981, S. 32). Nach einer weitergefaßten Begriffsdefinition wird unter M. eine „durch Einsatz hochintegrierter Festkörperschaltkreise…

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Rehabilitation (1985)

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von Geschädigten zusammengefaßt (die in der Bundesrepublik übliche Bezeichnung „Behinderte“ wird offiziell vermieden): (1) Einrichtungen und Maßnahmen für „schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche“; (2) Maßnahmen für Kinder und Jugendliche, die „wegen gesundheitlicher Gefährdungen und Schädigungen“ einer spezifischen Überwachung und Betreuung bedürfen; (3) die Maßnahmen für schwer- und schwerstgeschädigte Bürger als „Rehabilitanden“ i. S. des Arbeitsgesetzbuches. Zu 1: In (1982) 371 Einrichtungen bestehen 13.634 Plätze (darunter 77 konfessionelle Einrichtungen mit 2.563 Plätzen), rd. 50 v.H. davon in Tagesstätten, außerdem bestehen für geschädigte und retardierte Säuglinge und Kleinkinder 1600 Plätze in Sondergruppen von Krippen. In allen diesen Einrichtungen wird nach einem einheitlichen Rahmenförderungsprogramm gearbeitet. Zu 2: In der Hauptsache handelt es sich um Kinder und Jugendliche mit Diabetes, chronischer Nierenkrankheit oder Hämophilie. Für sie wird gemäß AO über die gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen vom 11. 4. 1979 (GBl. I, S. 91) und die darauf gestützte Richtlinie für den Kinder- und Jugend-Gesundheitsschutz vom 26. 4. 1979 die „Dispensairegruppe S“ (Sondergruppe) geführt und die „rehabilitative Feriengestaltung“ betrieben, an der (1982) 11232 Kinder und Jugendliche teilnahmen. Für die Eltern geschädigter oder chronisch kranker Kinder finden Lehrgänge zum Erwerb spezieller Kenntnisse in der Versorgung statt; sie können zur Teilnahme von der Arbeit freigestellt werden unter Lohnfortzahlung für einen Elternteil (AO über die Beratung von Eltern … vom 7. 1. 1983 — GBl. I, S. 37). Zu 3: Erwachsene Geschädigte werden von den „Kreisrehabilitationskommissionen“ eingestuft und, soweit „Schwerstgeschädigte“, in „geschützte Arbeit“ vermittelt. Dafür bestanden (1982) 133 Geschützte Werkstätten und 393 Geschützte Abteilungen mit 4.800 bzw. 4.938 Plätzen; außerdem arbeiteten (1982) 27.258 Rehabilitanden auf Geschützten Einzelarbeitsplätzen. Insgesamt betrug die Zahl der beschäftigten Rehabilitanden am Jahresende 1982 36.996. Der langjährige Widerstand der Betriebe, die die vermeintlich „halben Kräfte“ wegen der Anrechnung auf die Stellenpläne nicht akzeptieren wollten, gegen jede Rehabilitation scheint damit überwunden zu sein. Die Versorgung der schwer- und schwerstgeschädigten Bürger mit Hilfsmitteln, zumal hand- oder motorgetriebenen Fahrzeugen, obliegt der Verwaltung der Sozialversicherung des FDGB (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Als Geschädigte anerkannt waren und einen entsprechenden Ausweis erhielten (1980) insgesamt 1,3 Mill. Bürger, darunter 1.163.000 Körpergeschädigte, 44.000 Psychischgeschädigte, 58.000 Blinde und Sehschwache und 29.000 Gehörlose oder Schwerhörige. 85.815 von ihnen waren als Schwerstgeschädigte anerkannt (darunter 67.000, die einen Ständigen Begleiter brauchen) und stehen damit unter besonderen Schutzregelungen der VO zur weiteren Verbesserung der gesellschaftlichen Unterstützung schwer- und schwerstgeschädigter Bürger vom 29. 7. 1976 (Vornahme baulicher Veränderungen an Wohnraum, Mietzuschüsse, Hilfsmittel im Haushalt u.a. m.; bevorzugt erhalten sie Ferienplätze des FDGB [ Feriendienst des FDGB ] — auch für Rollstuhlfahrer). Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1115 Reformismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rehabilitierungen

Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 International übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Bemühungen um medizinische Wiederherstellung und berufliche und soziale Wiedereingliederung bei körperlichen oder geistigen Behinderungen, die durch äußere Einwirkungen (Unfälle u.a.) oder Krankheit entstanden sind oder auch von Geburt an bestehen. In der DDR wird diese Bezeichnung offiziell erst seit 1958 verwendet. Darunter werden die Aktivitäten für 3 Gruppen von…

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Grenze, Innerdeutsche (1985)

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden Landes- und Provinz-G.: von der Lübecker Bucht nach Süden bis an die Elbe, entlang den West-G. Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, der West- und Süd-G. Thüringens sowie der Süd-G. Sachsens bis zur deutsch-tschechoslowakischen G. ostwärts von Hof. Das Gesetz über die Staatsgrenze der DDR (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 197) faßt die grundlegenden Bestimmungen über das Hoheitsgebiet und die G. der DDR zusammen. Es enthält allgemeine Vorschriften zum Passieren der G. einschließlich des Transitverkehrs, umreißt die Verantwortung für den Schutz der G. und die Befugnisse der DDR-Grenztruppen und regelt letztlich die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten in G.-Angelegenheiten. Ergänzt wird das G.-Gesetz durch die Durchführungs-VO (G.-Verordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 203) und die AO über die Ordnung in den G.-Gebieten und den Seegewässern (G.-Ordnung) vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 208). Auf der Seite der DDR sind an der G. umfangreiche Sperranlagen errichtet, die aus mehrfachem Stacheldraht, Minen, Gräben, Stolperdrähten, optischen und elektrischen Warnanlagen, Selbstschußanlagen, Wachtürmen, Erdbunkern, Beobachtungsständen, Lichtsperren und Hunde-Laufanlagen bestehen. Zur Überwachung dieser Anlagen und zur Kontrolle der G. sind die G.-Truppen der DDR sowie andere Schutz- und Sicherheitsorgane eingesetzt. Sie werden dabei unterstützt durch freiwillige Helfer (Grenztruppenhelfer), die die gleichen Befugnisse wie Hilfspolizisten besitzen (VO über die Zulassung und Tätigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstützung der Deutschen Volkspolizei [DVP] und der Grenztruppen der DDR vom 16. 3. 1964, GBl. II, S. 241). Jenseits der G. erstrecken sich die G.-Gebiete. Die G.-Gebiete unterliegen einer besonderen Ordnung, die im einzelnen in der G.-Ordnung vom 25. 3. 1982 niedergelegt ist. Die G.-Gebiete bestehen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone entlang eines Teiles der Küste aus einem Schutzstreifen und entlang der gesamten Küste aus der G.-Zone. Gegenüber Berlin (West) besteht das G.-Gebiet aus dem Schutzstreifen. Der Verlauf und die Tiefe der G.-Gebiete werden durch den Minister für Nationale Verteidigung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern bestimmt. Personen, die in den G.-Gebieten wohnen oder sich dort vorübergehend aufhalten, sind besonders einschränkenden Genehmigungs-, Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen unterworfen. Angehörige der G.-Truppen und ihre freiwilligen Helfer sind befugt, unter bestimmten Voraussetzungen Personalien festzustellen, Personen und Sachen im G.-Gebiet zu durchsuchen, Grundstücke und Räume zu betreten, Personen in Gewahrsam zu nehmen, bei Widerstand „körperliche Einwirkungen“ vorzunehmen und auf der Grundlage von § 27 G.-Gesetz die Schußwaffe anzuwenden. (Bis zum 31. 12. 1983 wurden im Bereich der G. zwischen beiden deutschen [S. 574]Staaten 119 Todesfälle im Zusammenhang mit Gewaltakten von DDR-Grenzorganen registriert.) Das Zelten und Übernachten im Schutzstreifen und in der Sperrzone ist prinzipiell verboten, in der G.-Zone nur auf festgelegten Plätzen und mit einer gültigen Zelterlaubnis gestattet. Der Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ist nur über die aus der vorstehenden Übersicht (siehe Seite 572 f.) ersichtlichen Übergänge möglich (Grenzübergangsstellen). An der Ostseeküste der DDR ist die G. die Linie, die die Territorialgewässer vom offenen Meer oder von den Territorialgewässern der benachbarten bzw. der gegenüberliegenden Staaten abgrenzt. § 2 Abs. 3 Ziff. 5 G.-Gesetz beschreibt diese Staats-G. auf See (See-G.) als eine Linie, die so verläuft, daß sie an jedem Punkt von dem nächstgelegenen Punkt der Grundlinie um die Breite der Territorialgewässer entfernt ist. Die Grundlinie wird durch die Küstenlinie oder durch eine in Übereinstimmung mit den Normen des Völkerrechts gebildete gerade Linie bestimmt. Die Küstenlinie ist die Berührungslinie zwischen Land und Meer bei mittlerem Wasserstand. Die Territorialgewässer haben eine Breite von 3 Seemeilen. Soweit sie an die Territorialgewässer benachbarter bzw. gegenüberliegender Staaten angrenzen, ist der Verlauf der See-G. in völkerrechtlichen Verträgen festzulegen. Bis zum Abschluß solcher Verträge bildet die Mittellinie die See-G. der DDR. Die friedliche Durchfahrt durch die Territorialgewässer der DDR ist ausländischen Wasserfahrzeugen gestattet, wenn die Durchfahrt nicht „den Frieden, die Sicherheit und Ordnung gefährdet sowie die Rechtsvorschriften und die entsprechenden völkerrechtlichen Verträge eingehalten werden“ (§ 14 G.-Gesetz). Das Stoppen, Ankern oder ein anderweitiger Aufenthalt ausländischer Wasserfahrzeuge in den Territorialgewässern ist im Rahmen des normalen Seeverkehrs gestattet (§ 13 Abs. 1 G.-Gesetz). Der Notaufenthalt in den Seegewässern der DDR wird ausländischen Wasserfahrzeugen bei Elementarereignissen, zur Ausführung unerläßlicher Reparaturen, zur Inanspruchnahme dringender medizinischer Hilfe und aus Gründen der Seenot oder eines Seeunfalles gewährt (§ 13 Abs. 2 G.-Gesetz). Beim Notaufenthalt sind die dafür festgelegten Seegebiete oder die für die zivile Schiffahrt freigegebenen Häfen anzulaufen. Deutschlandpolitik der SED; Innerdeutsche Beziehungen; Grenzkommission. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 573–574 Goethe-Gesellschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grenzkommission

Siehe auch: Grenze: 1975 1979 Der Verlauf der G. (Länge ca. 1393 km) zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR bestimmt sich nach den Festlegungen des Londoner Protokolls (Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944), soweit nicht hiervon später von den damaligen Besatzungsmächten örtliche Abweichungen vereinbart wurden. Die im Londoner Protokoll festgelegte G. verläuft weitgehend entlang den bis 1945 bestehenden…

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Arzneimittelversorgung (1985)

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arzneiversorgung: 1953 1. Geschichtliche Entwicklung. Die A. ist erst um 1970 auf einen Stand gebracht worden, der eine einigermaßen ausreichende Deckung des Bedarfs der Bevölkerung zuließ. Grund für die lange Jahre unbefriedigende Situation war zum einen, daß auf dem Gebiet der heutigen DDR bei Kriegsende zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie vorhanden war, aber keine ins Gewicht fallende Zahl oder Produktionskapazität pharmazeutischer Herstellungsbetriebe; entsprechend fehlten Fachkräfte für die Arzneimittel (Am.)-Fertigung. Zum anderen mangelte der Sowjetischen Besatzungsmacht das Verständnis für den hohen Am.-Bedarf der Bevölkerung (in der UdSSR ist auch heute noch, den Gepflogenheiten der russischen Medizin entsprechend, der Verbrauch pro Einwohner weit geringer als in westlichen Industrieländern). So kam der Aufbau einer Am.-Industrie nur zögernd zustande. [S. 90]2. Versorgungslage. Gegenüber 1960 hat sich die Am.-Produktion der DDR etwa vervierfacht. Das Am.-Verzeichnis enthält rd. 1800 Humanmedikamente (für die Bundesrepublik Deutschland liegt die vergleichbare Zahl — also verschiedene Konzentrations- und Darreichungsformen des gleichen Produktes nicht gesondert gezählt — zwar wenig unter 9.000, jedoch stellen 2.000 Medikamente rd. 93 v.H. des Umsatzes). Bestimmte Am. sind zu gewichtigen devisenbringenden Exportartikeln geworden (Antibiotika, Insulin, Seren und Impfstoffe u.a.m.); die Ausfuhr ist dem Wert nach fast doppelt so groß wie die Einfuhr von Am. Exportiert werden die Produkte unter dem Warenzeichen „GERMED“ („German Medikaments“). Für Ein- und Ausfuhr zuständig ist der Außenhandelsbetrieb „GERMED Export-Import“, der seit 1980 dem „VEB Pharmazeutisches Kombinat GERMED“ (s.u.) eingegliedert ist. Die eigene Produktion reicht jetzt zusammen mit dem Import aus sozialistischen Partnerländern, vor allem aus Ungarn, für die Deckung des Grundbedarfs aus. Sie ist jedoch zu weiten Teilen auf den Import von Grund- oder Wirkstoffen angewiesen. Der Versuch eines forcierten Anbaus von Heilpflanzen hat dem nicht abhelfen können: Weitaus die meisten modernen Wirkstoffe sind synthetische Stoffe oder jedenfalls Chemieprodukte. Nicht wenige der heutigen Am. der DDR sind Lizenzerzeugnisse patentgeschützter ausländischer Präparate. Der Import der Wirkstoffe erlitt immer wieder starke Störungen oder Verzögerungen, da er von den jeweiligen Möglichkeiten des bilateralen Außenhandels abhängt. Bislang schlug, da größere Lagerbestände nicht gehalten werden durften, jeder Produktionsausfall schnell auf die Belieferung der Apotheken durch. Größere Elastizität im Vergleich zu den volkseigenen Betrieben hat viele Privatunternehmen lange am Leben erhalten, wenn auch nur als Halbstaatliche Betriebe, und auch das nur bis zu Beginn der 70er Jahre. Ähnlich vermochten die Apotheken manche Mängel durch eigene Initiative auszugleichen. Der Import von abgabefertigen Am. (Arzneifertigwaren) aus westlichen Ländern (Bundesrepublik Deutschland, Italien, Schweiz) beschränkt sich in der Regel auf Spezialpräparate, die nur den Hochschul- und den Bezirkskrankenhäusern für die „hochspezialisierte Betreuung“ zur Verfügung gestellt werden. Die Entscheidung über die Aufnahme eigener Produktion von in westlichen Ländern neu entwickelten Am., der Versuch einer Parallelentwicklung brauchen ebenso wie das Anlaufen der eigenen Produktion lange Zeit. Daran haben die strengen Prüfvorschriften zur Sicherung von Qualität und Unbedenklichkeit bei ungenügender Kapazität der Prüfeinrichtungen erheblichen Anteil. Die Verzögerung macht, wenn die Anwendung neuer Wirkstoffe bei verbreiteten Krankheiten dringend erwünscht erscheint, Kranke wie Ärzte oft ungeduldig. Viele ihrer Klagen erklären und rechtfertigen sich aber auch aus der Enge des vorhandenen Sortiments an Am., die, wenn sich ein Am. für einen Kranken als nicht zuträglich erweist, ein Ausweichen auf verwandte, aber besser verträgliche Präparate nicht zuläßt. 3. Versorgungsplanung. Die Ungleichmäßigkeit der Versorgungslage mit ihren ungünstigen Auswirkungen auf die Stimmung in der Bevölkerung hat die Spitzen von SED und Staat mehrfach veranlaßt, Änderungen zu fordern. 1978 ist die Planung der A. durch eine gemeinsame AO des Ministers für Chemische Industrie (MinChemI) und des Ministers für Gesundheitswesen (MinfGes) neu geregelt worden (AO über die Ermittlung und Planung des Am.-Bedarfs, die Sicherung einer bedarfs- und sortimentsgerechten Produktion sowie die Lagerhaltung von Am. für die Bevölkerung — Am.-Versorgungs-AO vom 30. 8. 1978. GBl. I, 1978, S. 356). Danach ist das (dem Ministerium für Gesundheitswesen nachgeordnete) Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik Fondsträger (Fonds) für Am., der VEB Pharmazeutisches Kombinat GERMED (Betriebsformen und Kooperation) bilanzbeauftragtes Organ. Zu bestimmten Terminen hat der Fondsträger (FTr) dem Bilanzbeauftragten Organ (BO) den voraussichtlichen Jahresbedarf für das Folgejahr zu melden, und zwar für jedes Einzelerzeugnis nach Menge und Wert. Auf dieser Grundlage sind entsprechende Wirtschaftsverträge abzuschließen. Nicht erfüllbare Bedarfsforderungen hat das BO dem MinChemI vorzulegen. Der FTr hat weiter zu bestimmten Terminen eine Analyse der Versorgungsleistungen des Vorjahres und der am Jahresende vorhandenen Bestände zu liefern. Bisher in der DDR nicht in Verkehr befindliche Am. kann nur das MinfGes beim MinChemI anfordern. Dieses hat daraufhin, in einer bestimmten Frist, Realisierungsmöglichkeit und Bereitstellungstermin bekanntzugeben. Schließlich hat das BO den FTr über den Stand der Entwicklung und die Einführung neuer oder weiterentwickelter Produkte zu bestimmten Terminen zu informieren. Die weiteren Vorschriften betreffen die Verpflichtung des VEB Pharmazeutisches Kombinat GERMED zur bedarfsgerechten Bereitstellung und zur Kontrolle der an der Produktion beteiligten Betriebe sowie zur Einordnung der Fonds für die Deckung des Bedarfs an Roh-, Grund- und Hilfsstoffen usw. einschl. der Importfonds. Das Kombinat ist verpflichtet, eine Kapazitätsreserve von 10 v.H. seiner Produktionseinrichtungen zu halten. Für bedarfsgerechte Vorrats-, Bestands- und Reservehaltung ist umgekehrt das MinfGes verantwortlich. Die Durchführung liegt beim Versorgungskontor. Schwankungen des Bedarfs müssen durch Vorratshaltung aufgefangen werden, Bedarfsänderungen haben sich in Planänderungsanträgen niederzuschlagen. Der Planungsprozeß ist typisch für ein Wirtschaftsgut, für das der Bedarf unbestritten und als dringlich anerkannt ist. Eine Besserung der Bedarfsdeckung ist, wie angesichts der Kompliziertheit des Prozesses vorauszusehen war, bisher nicht zu erkennen. 4. Forschung und Entwicklung. Entwicklung neuer und Weiterentwicklung bekannter Am. ist dem Akademie-Industrie-Komplex Arzneimittelforschung (in Berlin-Friedrichsfelde) übertragen, in dem das Institut für Wirkstoff-Forschung der Akademie der Wissenschaften (AdW) und das Institut für Pharmakologische [S. 91]Forschung des Kombinats GERMED zusammengefaßt sind. Die verfahrenstechnischen Entwicklungsaufgaben liegen beim Kombinat GERMED und bei dessen spezialisierten Pharmabetrieben. Neue Wirkstoffe sind in der DDR bisher nur ganz vereinzelt entwickelt worden. Die vorhandenen Kräfte werden voll in Anspruch genommen durch die Bemühungen um Parallelentwicklung von neuen Wirkstoffen oder Präparaten westlicher Länder, die unter Patentschutz stehen. Der Erwerb von Lizenzen soll auf diese Weise soweit wie möglich vermieden werden. 5. Medizintechnik. Auf dem Gebiet der medizintechnischen Geräte war die Ausgangslage nach dem Kriege günstiger: Hier waren Produktionsbetriebe und damit industrielle Erfahrungen und Fachkräfte vorhanden. Kriegszerstörte Betriebe wurden bevorzugt wieder aufgebaut. Hinderlich hat sich der Exportzwang in die UdSSR und die anderen sozialistischen Partnerländer ausgewirkt. Die wenigen Produktionsbetriebe sind 1980 zum Kombinat Medizintechnik in Dresden zusammengefaßt worden. Gegenwärtig ist die Ausrüstung der Einrichtungen des Gesundheitswesens als ausreichend zu bewerten. Hochschulkliniken und Krankenhäuser der Zentralversorgung (Bezirkskrankenhäuser) gelangen zur Erfüllung ihrer Aufgaben in der „hochspezialisierten Betreuung“ mit einiger Verzögerung in den Besitz aller wesentlichen westlichen medizintechnischen Neuentwicklungen (auch so teurer Geräte wie etwa Computertomografen), über Jahre freilich durch Westimporte (zumeist aus der Bundesrepublik Deutschland im Innerdeutschen Handel [IDH]), bis schließlich auch bei diesen Geräten der eigene Nachbau gelingt. Störend wirkt sich, wie überall, der Mangel an Ersatzteilen aus. 6. Verteilungsfunktionen. Die Großhandelsfunktion für Am. und medizintechnische Geräte wird vom Staatlichen Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik in Berlin (Ost) wahrgenommen. Es untersteht dem MinfGes. In den Bezirken unterhält das Kontor 10 regionale Versorgungsdepots, von denen einige technisch gut ausgerüstet sind und über Datenverarbeitungsanlagen verfügen. In den Kreisen (oder gemeinsam für mehrere) werden (61) Versorgungslager geführt. Sie sollen die Apotheken anleiten und insbesondere zeitweilige Versorgungslücken, die als Folge von fehlerhaften Bedarfsanalysen und von Dispositionsmängeln in Zusammenhang mit der Schwerfälligkeit des Verteilungsapparates häufig sind, dezentral ausgleichen. Die Abgabe von Am. ist den Apotheken und den ihnen nachgeordneten Am.-Ausgabestellen vorbehalten. 7. Rechtsgrundlagen. Das Am.-Gesetz (vom 5. 5. 1964 — GBl. I, S. 101) geht vom Prinzip der Zulassung (Registrierung) aus. Gefordert wird der Nachweis von Wirksamkeit und Unschädlichkeit sowie „Bedürfnis“ und die Sicherung der Qualität. Für Herstellung, Qualitätsprüfung und -sicherung ist — auch bei industrieller Fertigung — das „Arzneibuch der DDR“ maßgebend. Vom Deutschen Arzneibuch der Bundesrepublik Deutschland weicht es erheblich ab. In der jetzt geltenden Fassung des „2. Arzneibuchs der DDR“ (1977) enthält es neben den Vorschriften über rd. 850 Arzneistoffe außerdem die Standardisierungsvorschriften des Compendium medicamentorum, des Arzneibuchs der RGW-Staaten, für die Prüfung und Qualitätssicherung im Am.-Verkehr innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW). Für die Prüfung der Am. gilt die Richtlinie zur Prüfung neuer Am. (12. DB zum Am.-Gesetz — Prüfung von Am. zur Anwendung in der Humanmedizin — vom 17. 5. 1976, GBl. I, S. 248). Über die Zulassung entscheidet der Zentrale Gutachterausschuß für Am.-Verkehr (ZGA); die Am.-Prüfung obliegt dem Institut für Am.-Wesen (IFAR) in Berlin (Ost), das auch die Sekretariatsgeschäfte des ZGA führt; beide unterstehen dem MinfGes. 8. Arzneimittelverbrauch. Der Am.-Verbrauch in der DDR ist hoch, besonders der von Schmerz-, Schlaf- und Abführmitteln, mehr noch der von Psychopharmaka. Pro Kopf und Jahr liegen die Ausgaben mit (1982) 206,91 Mark, gemessen am Einkommensniveau, höher als in der Bundesrepublik Deutschland (1982: 353,23 DM), gemessen am Produzierten Nationaleinkommen je Einwohner (12.040 Mark) bzw. Nettosozialprodukt zu Faktorkosten je Einwohner (19.900 DM) in grober Annäherung mit 1,7 bzw. 1,8 v.H. auf etwa gleicher Höhe. Von den Am., die außerhalb der Krankenhäuser verbraucht werden, sind 9,1 v.H. privater Verbrauch, werden also von den Bürgern aus eigenen Mitteln bezahlt, für 90,9 v.H. kommt die Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) auf. Der Am.-Verbrauch ist nach den offiziellen statistischen Angaben ziemlich stabil; den für die Volkswirtschaft Verantwortlichen erscheint er offenbar als zu hoch. Die leitenden Fachorgane in SED und Staat dringen daher auf wissenschaftliche Verordnungsweise, will sagen Sparsamkeit in der Am.-Verordnung. Beim MinfGes ist eine Zentrale Therapiekommission (ZTK) gebildet worden, die „Empfehlungen für Diagnostik, Therapie, Prophylaxe und Metaphylaxe“ im Einvernehmen mit den medizinisch-wissenschaftlichen Gesellschaften herausgibt. Therapiekommissionen in allen Bezirken und Kreisen sollen auf dieser Grundlage für die wissenschaftliche Am.-Therapie sorgen. Maßgebend sind dabei die jeweiligen Behandlungsmöglichkeiten entsprechend den tatsächlich verfügbaren Medikamenten. Medizinische Fachkräfte und Öffentlichkeit werden wieder und wieder darauf hingewiesen, daß etwa 30 v.H. der verordneten Am. von den Patienten nicht eingenommen werden, daß also eine sparsame Verordnungsweise den Kranken nicht schaden könne. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 89–91 Architektur A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Asoziales Verhalten

Siehe auch: Arzneimittelversorgung: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Arzneiversorgung: 1953 1. Geschichtliche Entwicklung. Die A. ist erst um 1970 auf einen Stand gebracht worden, der eine einigermaßen ausreichende Deckung des Bedarfs der Bevölkerung zuließ. Grund für die lange Jahre unbefriedigende Situation war zum einen, daß auf dem Gebiet der heutigen DDR bei Kriegsende zwar eine leistungsfähige chemische Grundstoffindustrie vorhanden war, aber…

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Bezirksparteiorganisationen der SED (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die Verantwortung und leiten die dort jeweils vorhandenen SED-Kreisleitungen (1984 insges. 261 territoriale bzw. funktionale Kreisparteiorganisationen der SED) an. 1. Zur Organisationsgeschichte. B. gibt es seit Auflösung der Länder der SBZ/DDR im Zuge der Verwaltungsneugliederung von 1952. An die Stelle der SED-Landesleitungen traten seinerzeit die SED-Bezirksleitungen mit dem „Büro“ als eigentlichem hauptamtlichem Führungsorgan. Die Büros der SED-Bezirksleitungen hatten in der Regel 9–11 Vollmitgl. und 3–5 Kandidaten. Zwischen 1959 und 1962 wurde die Zahl der Büro-Mitgl. auf 15–20 vergrößert. Im Zuge der dem Vorbild der KPdSU folgenden Organisationsreform der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) 1963 (Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 26. 2. 1963; 4. Statut der SED, verabschiedet auf dem VI. Parteitag 1963) wurde auch die Führungsstruktur der B. einschneidend verändert. Für die Bereiche a) Industrie, Bauwesen und Verkehr, b) Landwirtschaft und c) ideologische Fragen wurden Büros eingerichtet. Zugleich wurden die bis dahin bestehenden Büros der SED-Bezirksleitungen in Sekretariate umgewandelt. Die zahlenmäßig kleineren Sekretariate sollten die Aktivitäten der bereichsspezifisch arbeitenden Büros koordinieren und für ein einheitliches Handeln der Partei Sorge tragen. Den Sekretariaten gehörten von 1963 bis 1966 nur noch an: der 1. Sekretär, der 2. Sekretär bzw. Leiter der Abteilung Parteiorgane, der Leiter des Büros für Industrie- und Bauwesen, der Leiter des Büros für Landwirtschaft und der Leiter der Ideologischen Kommission. Mitte der 60er Jahre wurde diese Gliederung der Partei wieder aufgegeben, die Sekretariate wurden vergrößert. Die 1967 gefundene Struktur der SED-Bezirkssekretariate blieb bis heute im wesentlichen unverändert. Lediglich 1974 wurde als weiteres Mitgl. der Vors. der Parteikontrollkommission der SED des Bezirks ebenfalls in das Sekretariat aufgenommen. 2. Wahl und Struktur der SED-Bezirksleitungen. Die SED-Bezirksleitungen werden mindestens zweimal innerhalb von 5 Jahren auf Beschluß des Zentralkomitees (ZK) der SED von den Bezirksdelegiertenkonferenzen gewählt (Parteiwahlen). Die Bezirksdelegierten werden nach einem vom Zentralkomitee festgelegten Schlüssel ebenfalls alle 2½ Jahre von den Kreisdelegiertenkonferenzen gewählt. Die 1984 gewählten Bezirksleitungen bestehen entsprechend der Mitgliederstärke der Partei in dem jeweiligen Bezirk aus 75 bis 85 Mitgl. sowie 15 bis 20 Kandidaten. Die SED-Bezirksleitung Berlin (Ost) besteht aus 108 Mitgl. und 28 Kandidaten. Auf ihrer ersten (konstituierenden) Sitzung wählt die Bezirksleitung das Sekretariat und die Mitgl. der Bezirksparteikontrollkommission. Außerdem obliegt den Bezirksleitungen die Bestätigung der Leiter der Abteilungen des Parteiapparates auf der Bezirksebene sowie der Zusammensetzung der Redaktionskollegien bzw. der Redakteure der SED-Presseorgane im Bezirk. Da derartige hauptamtliche Funktionärspositionen Teil der Nomenklatur des ZK sind, werden sie faktisch vom ZK-Apparat (Sekretariat des ZK der SED, Politbüro bzw. Kaderkommission) ausgewählt, vorgeschlagen und — zumindest die Sekretariatsmitglieder nach ihrer Wahl — bestätigt (Kaderpolitik). Die Sekretariate der Bezirksleitungen setzen sich heute in der Regel zusammen aus 6 hauptamtlichen Sekretären: 1. Sekretär, 2. Sekretär, Sekretär für Wirtschaft, Sekretär für Landwirtschaft, Sekretär für Agitation und Propaganda, Sekretär für Wissenschaft, Volksbildung und Kultur; weiteren 2 leitenden SED-Funktionären: Vorsitzender der Bezirksparteikontrollkommission, 1. Sekretär der SED-Stadt- bzw. Kreisleitung der Bezirksstadt; den Vorsitzenden der beiden wichtigsten Massenorganisationen: Vors. des FDGB-Bezirksvorstandes, 1. Sekretär der FDJ-Bezirksleitung; 2 leitenden Funktionären des bezirklichen Staatsapparates: Vors. des Rates des Bezirks (in Berlin [Ost]: Oberbürgermeister) und Vors. der Bezirksplankommission. Die Gebietsleitung Wismut weist einige Besonderheiten auf. Neben den 6 hauptamtlichen Sekretären gehören ihr der 1. Stellv. des Generaldirektors der SDAG Wismut, der Vors. des Zentralvorstandes der IG Wismut, der Vors. der Gebietsparteikontrollkommission und der 1. Sekretär der FDJ-Gebietsleitung an. Die Sekretariate der Bezirksleitung tagen regelmäßig einmal in der Woche an einem festgesetzten Tag. Demgegenüber treten die Bezirksleitungen nur etwa alle 3 Monate zusammen, um einen Rechenschaftsbericht des Sekretariats entgegenzunehmen, die Durchführung und Auswirkungen der von der Parteiführung gefaßten Beschlüsse im Bezirk zu erörtern und gegebenenfalls über personelle Veränderungen zu beschließen. Daneben besteht ein „Bezirksparteiaktiv“ (Parteiaktiv). Ihm gehören besonders aktive Parteimitglieder, in der Regel zugleich wichtige Funktionsträger, aus den verschiedenen politischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Bereichen des Bezirkes an. Die Bezirksparteiaktive werden in unregelmäßigen Abständen einberufen, um sie rasch über wichtige Parteibeschlüsse zu informieren und die Partei insgesamt auf diesem Wege für deren Durchführung zu mobilisieren. Das Sekretariat stützt sich in seiner Arbeit auf den Apparat der Bezirksleitung. Er ist entsprechend der Aufgabenstellung des Bezirks in verschiedene Abteilun[S. 224]gen unterteilt; an ihrer Spitze stehen Abteilungsleiter. Die Abteilungen sind in Sektoren untergliedert. Außerdem gibt es ständige Kommissionen, von denen die Kommission für Jugend und Sport sowie die Frauenkommission bekannt sind. In mehreren Bezirken bestehen ferner Kommissionen zur Betreuung der Parteiveteranen. Für zeitlich begrenzte Aufgaben werden Ad-hoc-Kommissionen, Arbeitsgruppen usw. gebildet. Eine Bezirksleitung hat im Durchschnitt 180–250 hauptamtliche Mitarbeiter. Ein Großteil der Arbeit in den Kommissionen, Arbeitsgruppen oder Ausschüssen wird jedoch ehrenamtlich geleistet. 3. Aufgaben und Stellung der Bezirksorganisationen. a) Die Bezirksleitungen sind das organisatorische und politische Verbindungsstück zwischen dem zentralen und den territorialen Parteiapparaten. Entsprechend dem Demokratischen Zentralismus leiten und organisieren sie in ihrem Bereich die Durchführung der Beschlüsse und Direktiven des Parteitages, des Zentralkomitees und der von diesem gewählten Organe: Sekretariat des ZK und Politbüro. b) Die Bezirksleitungen haben die einheitliche politische Entwicklung in ihren Bezirken zu sichern, ihnen obliegt die systematisch politisch-ideologische und organisatorische Arbeit zur Gewinnung aller Werktätigen für die bewußte Teilnahme an der Durchführung der jeweiligen Partei- und Staatsbeschlüsse. c) Sie haben die staatlichen Organe anzuleiten und diese bei der Durchführung der Beschlüsse der übergeordneten Organe des Staatsapparates sowie der leitenden Parteiorgane zu unterstützen. In gleicher Weise haben sie auch die Massenorganisationen politisch anzuleiten und in ihrer Organisationstätigkeit zu fördern. Die bedeutende Rolle, die die SED-Bezirksleitungen im Rahmen der Gesamtorganisation spielen, zeigt sich u.a. darin, daß alle ersten Sekretäre der Bezirksleitungen zugleich Mitgl. des Zentralkomitees (ZK) der SED sind. Der 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Berlin (Ost), Konrad Naumann, ist darüber hinaus Mitglied des Politbüros des ZK der SED; der 1. Sekretär der Bezirksleitung Cottbus, Werner Walde, gehört dem Politbüro als Kandidat an. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 223–224 Bezirksgeleitete Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bezirkswirtschaftsrat (BWR)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 B. bestehen in den 14 Bezirken der DDR und in Berlin (Ost). Einer B. gleichgestellt sind die SED-Gebietsorganisation Wismut (Uranbergbau) sowie die von der Politischen Hauptverwaltung der Nationalen Volksarmee (NVA) geleitete Parteiorganisation in den Streitkräften. An der Spitze der B. stehen die SED-Bezirksleitungen mit ihren Sekretariaten. Sie tragen für die politische Entwicklung in ihrem territorialen bzw. funktionalen Organisationsbereich die…

DDR A-Z 1985

Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzelt in den materiellen Lebensverhältnissen und kann nicht aus sich selbst abgeleitet werden: „Recht und Gesetz besitzen keinen Ewigkeitswert. Auf jeder ihrer Entwicklungsstufen bringt die menschliche Gesellschaft das ihr eigene Recht und die ihr eigenen Rechtsanschauungen hervor, die von den Interessen der jeweils herrschenden Klasse bestimmt sind“ („Recht und Gesetz in der DDR“ in Schriftenreihe „Aus erster Hand“, Berlin [Ost] 1972, S. 7). Damit wird das Recht definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ (so schon — gegenwärtig allerdings in der Sowjetunion wie in der DDR und den anderen sozialistischen Staaten nicht mehr anerkannt, da es nach dortigem Selbstverständnis keine „herrschende Klasse“ mehr gibt — der damalige Generalstaatsanwalt der RSFSR, dann der UdSSR, spätere Außenminister der SU, Andrej J. Wyschinski im Jahre 1938); daraus folgte für Ulbricht 1959: „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“. Mit dieser Erkenntnis sei eine klare Abgrenzung von der der bürgerlichen Rechtswissenschaft eigenen Vorstellung von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen worden. Durch Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wird klargestellt, daß der sozialistische Staat instrumentalen Charakter in den Händen der Arbeiterklasse unter Führung der SED besitzt. In konsequenter Weiterentwicklung des Gedankens vom Recht als zum Gesetz erhobenen Willen der herrschenden Klasse wird das sozialistische Recht der DDR zum „Ausdruck der Macht der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die sie durch ihr Hauptinstrument, den Staat, verwirklicht … Das sozialistische Recht stellt ein Instrument des sozialistischen Staates dar, mit dessen Hilfe die Gesellschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei geführt wird“ (Arlt/Stiller, „Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“, Staatsverlag, Berlin [Ost] 1973, S. 33). Schon im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) war in der darin gesetzlich gegebenen Rechtsdefinition der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts herausgestellt worden. Hier wurde das Recht bezeichnet als „ein wichtiges Instrument unse[S. 1107]res Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Der Unterschied zwischen anderen Mitteln staatlicher Machtausübung und dem Instrument „Recht“ wird in der Normativität des Rechts gesehen, also seinem für alle Bürger verpflichtenden Inhalt. In diese Normativität einbegriffen seien das Setzen von Zielen und Bewertungskriterien für das Verhalten. Dafür seien jedoch in erster Linie die von der Arbeiterklasse und ihrer Partei artikulierten Ziele, Bedürfnisse und Werte maßgebend, die das in der jeweiligen Entwicklungsetappe Notwendige ausdrückten, um der kommunistischen Gesellschaftsphase näherzukommen. Dies kommt auch in der gegenwärtig neuesten Definition des sozialistischen Rechts zum Ausdruck: „Das sozialistische Recht ist das System allgemein verbindlicher Normen, die den letztlich von den sozialistischen Produktionsverhältnissen bestimmten staatlichen Willen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen ausdrücken, vom Staat festgelegt oder sanktioniert und garantiert werden — wenn nötig, auch mit staatlichem Zwang — und die als Instrument (Regulator) die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus fördern und schützen“ („Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“, Lehrbuch, Berlin [Ost], 1980, 3. Aufl., S. 405). Wenn entsprechend dieser Betrachtung nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Partei entspricht, und wenn der Wille dieser Partei auf die Erreichung des sozialistisch-kommunistischen Endzustandes gerichtet ist, kann im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, also „gerecht“ sein, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung der „wahren“ Gerechtigkeit wird stets nur das Interesse der Arbeiterklasse und der diese Klasse führenden marxistisch-leninistischen JOIN:'marxistisch-leninistischen' marxistisch-leninistischen Partei gesehen. Damit wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände verstanden. Wesentliches Mittel, um die in diesen Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts insofern, als das bestehende Recht danach als gerecht oder ungerecht beurteilt wird, ob es bestimmten Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (vgl. Gollnick/Haney in: Staat und Recht, 1968, H. 4, S. 580 ff.). Wenn in der Rechtswissenschaft auch darauf hingewiesen wird, daß das Recht nicht mehr nur als Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft durch die Partei der Arbeiterklasse verstanden werden dürfe, sondern daß es einem allgemeinen Konsens der großen Mehrheit der Bevölkerung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen solle (so P. E. Nedbailo, „Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Berlin [Ost] 1972, S. 13), so erscheint doch diese Auffassung mehr als eine Zukunftsvision denn als eine Darstellung der realen Situation. Zum anderen muß bedacht werden, daß das Recht Instrument der „Führung“ der Gesellschaft bleiben kann, auch wenn es nicht mehr nur Instrument zur „Beherrschung“ der Gesellschaft ist, sondern einen gewissen Konsens der Bevölkerung genießt. II. Die Funktion der Rechtsprechung Der Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und vom Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung, also der Anwendung des sozialistischen Rechts, in § 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Gerichte haben zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen.“ Da als Grundlage der Sozialistischen ➝Demokratie die Ausübung der ungeteilten Staatsgewalt durch die Volksvertretungen unter Führung der SED verstanden und demzufolge die „bürgerliche“ Lehre von der Gewaltenteilung abgelehnt wird, ist die Rechtspflege Teil der einheitlichen Staatsgewalt, ist Rechtsprechungstätigkeit eine besondere Form staatlicher Tätigkeit. Dabei wird Rechtsprechung als „die von den Gerichten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorgenommene Prüfung und Entscheidung von Rechtsverletzungen und Konflikten auf dem Gebiete des Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafrechts“ verstanden (Verf. Kommentar, II, S. 441). Schwerpunkt in der Rechtsprechungstätigkeit ist nicht unbedingt die Konfliktentscheidung, sondern vielmehr die Erforschung der Konfliktursachen und das Hinwirken auf deren Beseitigung. Im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 wurde ebenso wie in den daran anschließenden neuen Gesetzen (z. B. Gerichtsverfassung; Strafrecht; Strafverfahren) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung besonders deutlich herausgestellt. Es obliegt der Rechtsprechung, „das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen“ (§ 3 GVG). [S. 1108]Neben der Erziehungsfunktion der Rechtsprechung kommen in dem mit „Aufgaben der Rechtsprechung“ überschriebenen § 3 GVG auch die anderen beiden dem Recht schon von Lenin zuerkannten Funktionen zum Ausdruck: die Zwangs- oder Unterdrückungsfunktion (Schutzfunktion für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung) und die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. (Ähnlich auch Art. 90 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974.) In diesem Sinne wird das sozialistische Recht bezeichnet als „ein wichtiger Hebel zur Erfüllung der auf dem VIII. Parteitag (der SED) gestellten Hauptaufgabe“, dessen Durchsetzung „der weiteren Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen“ und dessen Anwendung „dem Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor Angriffen imperialistischer Kräfte“ dient. In diesen Ausführungen des Justizministers Heusinger (Neue Justiz, 1974, H. 7, S. 191) kommen die der Rechtsprechung immanenten drei Funktionen zum Ausdruck. „Das sozialistische Recht ist darauf gerichtet, die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als Führungszentrum des politischen Systems und das Wirken des sozialistischen Staates als Hauptinstrument zu sichern“ (Staat und Recht, 1980, H. 12, S. 1077). III. Rechtsquellen In der Verfassung vom 6. 4. 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art. 1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der SED impliziert, gehört damit auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Dokumente und grundlegende Beschlüsse der SED bilden nicht nur die wichtigste Grundlage für das Verständnis und die Auslegung der Verfassung; sie stellen darüber hinaus „verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung“ dar (Heusinger, a.a.O.). Damit wird die bereits seit langem gültige Feststellung bestätigt, daß das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in: Staat und Recht, 1961, H. 4, S. 658); die Beschlüsse der SED gewinnen in der Praxis vor allem in der Forderung nach Wahrung der Sozialistischen Gesetzlichkeit an Bedeutung. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt: die Gerichtsorganisation (Gerichtsverfassung), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz und Verbot rückwirkender Strafgesetze); Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren; Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 104 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Das in Ausführung hierzu ergangene Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34) läßt allerdings die Verwaltung in eigener Sache entscheiden; es ist dem Geschädigten nicht möglich, den ihm vom Staat zugefügten Schaden gerichtlich geltend zu machen (Staatshaftung). Bereits 1952 war der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen worden. So ging das gesamte Grundbuchwesen auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Gegenwärtig sind in Grundbuchangelegenheiten die Räte der Bezirke, Abt. Liegenschaftsdienst, zuständig, die Außenstellen bei den Räten der Kreise haben. Die Vormundschaftssachen sind den Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise zugewiesen worden. Die Führung des Vereinsregisters war zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen worden und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) — jetzt ersetzt durch die VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) — für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der gesamten DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der DDR auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und Örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin (Ost) und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen [S. 1109]Gerichtsbarkeit sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Der ersten Justizreform in der DDR im Jahre 1952 waren eine zweite (1958) und eine dritte Reform (1963) gefolgt. Letztere hatte als Schwerpunkte zunächst die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege (s. Ziffer #733#iv. IV. A.) und die Einführung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie die Schaffung neuer Gesetze: Familiengesetzbuch (Familienrecht) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1), Strafgesetzbuch (Strafrecht) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Strafprozeßordnung (Strafverfahren) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Gesetz über den Strafvollzug vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), neu geregelt durch Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109), Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), VO über die Verfolgung von Verfehlungen vom 1. 2. 1968 (GBl. II, S. 89), Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), neu geregelt durch Gesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269), Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 237) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102). Die Arbeiten zur Schaffung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilrecht) wurden mit der Verabschiedung dieser Gesetze durch die Volkskammer am 19. 6. 1975 abgeschlossen (GBl. I, S. 465 und 533). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet wurde das aus dem Jahre 1961 stammende „Gesetzbuch der Arbeit“ mit Wirkung vom 1. 1. 1978 durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) ersetzt (Arbeitsrecht). IV. Grundsätze der Rechtsprechung A. Der Demokratische Zentralismus Art. 47 Verf. erklärt die auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verwirklichte Souveränität des werktätigen Volkes zum tragenden Prinzip des Staatsaufbaus. Dieses von Lenin zunächst nur für die kommunistische Partei entwickelte Prinzip wurde später auf den Staat übertragen und gilt heute auch für die Rechtspflegetätigkeit der Gerichte. Es bedeutet zunächst einmal die Wählbarkeit aller Richter (Art. 95 Verf., § 5 GVG) sowie die Verantwortlichkeit der Gewählten gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen, die dann zu Maßnahmen bis zur Abberufung führen kann (Richter). Neben dieser „horizontalen“ Verantwortlichkeit besteht auch eine „vertikale“. Hier hat es mit der Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 7. 10. 1974 und dem neuen Gesetz über die Gerichtsverfassung Schwerpunktverschiebungen gegeben. Neben dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung (§ 36 GVG) ist, wie schon vor 1963, das Ministerium der Justiz (MdJ) wieder „Zentrales Leitungsorgan“ für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte geworden. Der Staatsrat ist zwar nach Art. 74 Verf. Aufsichtsorgan über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts geblieben, hat jedoch die Befugnis, Erlasse und Beschlüsse mit rechtsverbindlicher Wirkung herauszugeben und die Verfassung wie die Gesetze verbindlich auszulegen, verloren. Trotz der horizontalen und vertikalen Bindungen und Verantwortlichkeiten beinhalten Art. 96 Verf. und § 5 Abs. 2 GVG den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird darin gesehen, daß andere Staatsorgane nicht berechtigt sein sollen, auf einen Richter mit dem Ziel einzuwirken, ihn im Einzelfall zu einer bestimmten Entscheidung zu veranlassen. Schon diese Garantie erscheint angesichts der Stellung und Anleitungsbefugnis durch Justizministerium und Oberstes Gericht (§§ 20, 21 GVG) fragwürdig. Eine persönliche Unabhängigkeit des Richters wird überhaupt nicht angestrebt; es wird vielmehr eine unverzichtbare Bindung des Richters an den Willen des werktätigen Volkes und der SED postuliert. B. Zulässigkeit des Rechtsweges Die Gerichte verhandeln und entscheiden alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist. Andere Angelegenheiten verhandeln und entscheiden die Gerichte, wenn es durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 4 GVG). Zu solchen „anderen Angelegenheiten“ gehören die Streichung von der oder die Nichtaufnahme in die Wählerliste. Dem davon betroffenen Bürger steht gegen die Entscheidung des Rates der Stadt oder der Gemeinde der Einspruch an das Kreisgericht zu. Praktische Bedeutung hat die Eröffnung dieses Rechtsweges nicht. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist außer in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen eröffnet für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitgliedern, ferner in Warenzeichen- und Patentrechtsstreitigkeiten. Es besteht nur das System der ordentlichen Gerichte, in das die Arbeitsgerichtsbarkeit eingefügt ist. Sondergerichtsbarkeiten (Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte) gibt es nicht. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist in Fällen dieser Art nicht zulässig. Für Streitfälle aus Wirtschaftsverträgen zwischen oder mit sozialistischen Betrieben besteht eine spezielle Zuständigkeit vor dem staatlichen Vertragsgericht. [S. 1110]Dieses ist, wie § 22 des neuen Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.) festlegt, als Organ des Ministerrates Teil der Wirtschaftsverwaltung und nicht der Rechtsprechung, wenn auch das Verfahren vor dem staatlichen Vertragsgericht justizförmig ausgestaltet ist. Gegenüber dem Staat besteht auch bei Staatshaftungsansprüchen aus Art. 104 Verf. kein Rechtsweg zu den Gerichten; der rechtsuchende Bürger bleibt auf den innerbehördlichen Verwaltungsweg angewiesen, evtl. auf den Versuch, die Staatsanwaltschaft im Wege der Gesetzlichkeitsaufsicht (Staatsanwaltschaft) für seinen Fall zu interessieren. C. Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege Nach Art. 87 Verf. wird die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet. In allen erstinstanzlichen zivil-, straf-, familien- (ehe-) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den staatlichen Gerichten der DDR zur Austragung kommen, wirken neben den Berufsrichtern Schöffen mit. Nur in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Obersten Gericht ist das nicht der Fall. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1 Oberrichter, 1 weiteren Richter und 3 Schöffen. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Schöffen an. In der Militärgerichtsbarkeit, die von der normalen Gerichtsbarkeit gesondert organisiert ist, sind Militär-Schöffen tätig. Schöffen sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Schöffen sollen an 2 Wochen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Schöffen durch Ausübung des Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Schöffen werden für die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Volksvertretung gewählt; die Wahlen wurden letztmalig im Zusammenhang mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. 5. 1979 und den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. 6. 1981 durchgeführt (Beschlüsse des Staatsrats vom 28. 2. 1979 [GBl. I, S. 66] und 16. 3. 1981 [GBl. I, S. 102]). Gewählt wurden 49.700 Schöffen der Kreisgerichte, davon 51 v.H. Frauen (Stat. Jahrbuch 1981, S. 395), 2.073 Schöffen der Bezirksgerichte und 46 Schöffen für das Oberste Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen). Für die Schöffen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Schöffe kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Schöffen wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Schöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. So wie die Richter können auch die Schöffen aus verschiedenen Gründen (vgl. § 53 GVG) vorzeitig aus ihrem Amt abberufen werden, und zwar die Schöffen am Obersten Gericht auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer, die Schöffen an den Bezirks- und Kreisgerichten auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung. Für die Schöffen gelten dieselben Grundpflichten wie für die Richter, z. B. „… die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, …“ (§ 45 GVG). Eine Schöffen-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Nach der Rundverfügung des Ministers der Justiz vom 20. 1. 1978 (Der Schöffe, 1978, S. 54) haben die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte sicherzustellen, daß die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter voll wahrnehmen können. Dem Direktor obliegt die Leitung der Schöffentätigkeit; er hat dafür zu sorgen, daß die Arbeit ein Höchstmaß an Effektivität verspricht und eine reibungslose Koordination z. B. durch Schöffenkonferenzen stattfindet. Die Schöffen werden in Schöffenkollektiven zusammengefaßt. Die Kollektive sind Bindeglieder zwischen Gericht und Betrieben und ermöglichen wechselseitige Informationen. Sie setzen sich aus Schöffen verschiedener Kreisgerichte und des Bezirksgerichts zusammen und werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, den gerichtlichen Einsatz der Schöffen mitzugestalten, an der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen im Wohngebiet oder Betrieb mitzuwirken, gewerkschaftliche Rechtskonferenzen durchzuführen, Arbeitskollektiven bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Beim Direktor eines jeden Kreisgerichts wird ein Schöffenaktiv gebildet. Es setzt sich aus Vorsitzenden von Schöffenkollektiven und einzelnen befähigten Schöffen zusammen und wird von einem Schöffen geleitet. Der Kreisgerichtsdirektor oder dessen Stellvertreter bereitet mit dem Vorsitzenden die Beratungen des Aktivs vor. Das [S. 1111]Schöffenaktiv ist ein den Kreisgerichtsdirektor beratendes und unterstützendes Organ bei der Leitung der Schöffentätigkeit. Es soll sich u.a. mit der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit befassen und den Direktor des Kreisgerichts bei Analysen der Rechtsprechung unterstützen, Erfahrungsberichte der Schöffenkollektive auswerten, Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Durchführung von Schulungen der Schöffen unterbreiten und Schöffenkonferenzen vorbereiten. Weitere Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege gibt es in den „Vertretern der Kollektive“, gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern ausschließlich im Strafverfahren, V. B., ebenso in der Übernahme einer gesellschaftlichen Bürgschaft. Nicht mehr nur Mitwirkung an der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich eigene Verantwortlichkeit ist den Bürgern in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte übertragen. D. Öffentlichkeit der Verhandlung § 10 GVG bringt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zum Ausdruck; dadurch soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden. Gleichwohl wird der Grundsatz der Öffentlichkeit häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigte diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ (Neue Justiz, H. 22/1955, S. 686). Bestimmte Strafsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt (Strafverfahren, II.), während der Grundsatz der Öffentlichkeit — trotz der Möglichkeit, sie auszuschließen — uneingeschränkt in ehe- und familienrechtlichen Verfahren praktiziert wird. E. Gerichtskritik Nach § 19 GVG hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, wenn es bei der Durchführung eines Verfahrens Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe, von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die Gerichtskritik kann sich sowohl auf Rechtsverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die Rechtsverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen 2 Wochen zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die Gerichtskritik schriftlich zu informieren (§ 19 StPO). Durch die verstärkte und richtige Anwendung der Gerichtskritik sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). „Die gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG sind eine wichtige Form zur Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Festigung der Gesetzlichkeit“ (Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 615). Ein eine Gerichtskritik enthaltender Beschluß kann weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit der Kassation angefochten werden. Beklagt wird, daß „das Mittel der Gerichtskritik noch zu wenig benutzt wird, um die Gesetzlichkeit zu festigen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen“ (Neue Justiz, 1974, H. 4, S. 115, ebenso Neue Justiz, 1979, H. 7, S. 300). Es wird jedoch aus anderen Veröffentlichungen deutlich, daß die Gerichte ihre zunächst festzustellende Scheu vor der Gerichtskritik mehr und mehr überwunden haben und zunehmend von dieser Möglichkeit der Einwirkung auf das Verantwortungsbewußtsein der Funktionäre und Bürger Gebrauch machen (vgl. Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 613 ff.). F. Weitere Grundsätze Weitere Grundsätze, die für die DDR-Justiz von Bedeutung und zum Teil durch die Verfassung garantiert werden, sind: Keine Strafe ohne Gesetz, Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99 Verf.), Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter (Art. 100 Verf.) Strafverfahren, Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Verf.) Gerichtsverfassung, Recht auf Verteidigung (Art. 102 Verf., § 13 GVG) Verteidiger, Zulässigkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen (§ 16 GVG) und das Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte (Art. 92 Verf., §§ 1, 2 GVG). V. Die Organe der Rechtsprechung und ihr Tätigkeitsfeld Über die Organisation der staatlichen Gerichtsbarkeit in der DDR, den Instanzenzug und die im Sinne des demokratischen Zentralismus eingebauten Leitungsmaßnahmen gibt das nachstehende Organisationsschema Aufschluß (Gerichtsverfassung; Richter). Herausgelöst aus dem Justizapparat und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt wurde die Staatsanwaltschaft, die im [S. 1112]Hinblick auf die von ihr auszuübende Gesetzlichkeitsaufsicht in Anlehnung an das sowjetische Vorbild als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet wird. Justizverwaltung, Kaderpolitik und Vorbereitung der Gesetzgebung liegen in Händen des Ministeriums der Justiz (MdJ), das auch die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und das Notariat wahrnimmt. Eine Standesorganisation oder eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Für alle Justizfunktionäre, die der SED angehören — das sind, soweit erkennbar, über 90 v.H. aller Richter und alle amtierenden Staatsanwälte —, gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das sie verpflichtet, ihre „Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei im Interesse der Werktätigen zu leisten, …“ (Abschn. I, Ziff. 2 g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Die größte Bedeutung in der gesamten Rechtsprechung kommt dem Strafrecht zu, das durch das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) eine neue materielle Grundlage erhielt. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts war, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt worden, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen; Staatsverbrechen). Mit Inkrafttreten des neuen Strafrechts trat eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Einheitlich werden allen Straftaten folgende Merkmale zuerkannt: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege. Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafensystem des StGB angepaßt. Der in § 1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen hin. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig differenzierte Strafe [S. 1113]vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein sollte. In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handele, und verhängten milde Strafen. Da dies in unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wieder zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ (Neue Justiz, 1964, H. 11, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der DDR unterworfen ist. Deutliche Anzeichen für die Schwankungen in der Strafpolitik liefert auch die Tatsache, daß das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 am 28. 6. 1979 bereits die dritte wichtige Änderung und Ergänzung erfuhr. Es wurde eine erneute Ausweitung des politischen Strafrechts, verbunden mit verschärften Strafandrohungen, vorgenommen, die Haft- und Geldstrafen wurden erhöht und schärfere Bestimmungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität geschaffen. Die Unterdrückungsfunktion des Rechts trat damit wieder mehr als vorher in den Vordergrund. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), nunmehr i. d. F. vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Dies bringt nunmehr § 4 StPO zum Ausdruck, so daß die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben werden konnte. Auf zivilrechtlichem Gebiet (Zivilrecht) galten bis zum 1. 1. 1976 noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, beide allerdings mit erheblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Ein neues, sozialistisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und eine neue Zivilprozeßordnung (ZPO) wurden von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet (GBl. II, S. 465 und 533). Der Regelungsbereich des als Versorgungsrecht begriffenen ZGB beschränkt sich auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben einerseits und zwischen Bürgern untereinander andererseits; die Auffassung vom einheitlichen Zivilrecht, in das auch das Wirtschaftsrecht einbezogen werden sollte, konnte sich damit in der DDR nicht durchsetzen. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz. An die Stelle der Art. 7 bis 31 EGBGB trat die Regelung des Kollisionsrechts im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das Arbeitsrecht soll der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dienen, d.h. „der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. So werden jetzt die Aufgaben des Arbeitsrechts in § 1 des neuen Arbeitsgesetzbuchs der DDR vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) beschrieben. Gegenüber dem durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) läßt es das Bemühen um konkretere Regelungen erkennen und enthält eine Reihe von sozialen Verbesserungen sowie Bestimmungen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen sollen. Unverändert geblieben ist bei der Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, daß in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig sind. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch [S. 1114]beim zuständigen Kreisgericht möglich (Gesellschaftliche Gerichte). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet (Staat und Recht, H. 4, 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und auch angewendet werden. Weil das für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen nicht als ausreichend angesehen wurde, wurden neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen oder bestehende Gesetze und Verordnungen in ihrem Inhalt z. T. erheblich verändert. Zur Regelung internationaler Wirtschaftsverträge erging das Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 61). Die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation, II. und III.) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 335) brachte eine Aufwertung der Stellung der Kombinate. Schließlich erging nach langen Vorarbeiten das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293), dessen besonderer politischer Akzent in der engen Verknüpfung des Vertragsrechts mit der Planerfüllung liegt (Wirtschaftsrecht, V. B.). Der wirtschaftliche Vertrag wird erheblich stärker als früher als Mittel zur Planerfüllung gesehen. Dem entspricht auch die im Gesetz zum Ausdruck kommende stärkere Betonung des Demokratischen Zentralismus. Bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit haben die Gerichte ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Konflikte in der Gesellschaft aufgedeckt werden und daß zum anderen in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf das Bewußtsein der Bürger zu erhöhen, sollen die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchführen. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) wird festgestellt, daß die örtlichen Volksvertretungen — die Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen — eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger tragen. Sie haben für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierzu auch die Kontrolle auszuüben. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind die Bezirks- und Kreistage ebenso wie die Räte der Bezirke und Kreise berechtigt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Auskünfte und Informationen zu verlangen. Die Richter sind zur Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung verpflichtet. In dieser gesetzlichen Regelung soll sich eine Konkretisierung des im Art. 87 der Verfassung enthaltenen Grundsatzes zeigen, daß die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet wird. Walter Rosenthal Literaturangaben Böckenförde, E.-W.: Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. München: Kösel 1967. Bruhn, H.-H.: Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Stellung und Aufgaben. Köln: Wissenschaft und Politik 1972. (Abhandlungen zum Ostrecht. 11.) Brunner, G.: Einführung in das Recht der DDR. 2. Aufl. München: Beck 1979. Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Benjamin. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Objektive Gesetze — Recht — Handeln. Studien zu einer Entwicklungsgeschichte des sozialistischen Rechts. Berlin (Ost): Staub 1979. Lange, R.: Probleme des DDR-Rechts. Köln: Wissenschaft und Politik 1973. (Bibliothek Wissenschaft und Politik. 4.) Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. D[eutsche] D[emokratische] R[epublik] — Gesetze. Textausgabe mit Anmerkungen. Hrsgg. v. E. Lieser-Triebnigg, begr. v. D. Müller-Römer. Köln: Wissenschaft und Politik 1970 ff. (Loseblattsammlung.) Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106–1114 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O,

Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der…

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Leistungsfonds (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. 1. Entwicklung der Regelungen für den Leistungsfond. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn : Der seit 1983/84 wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns auch als Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds und damit als materieller Anreiz zur Leistungsstimulierung war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963. Da die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonierten, wurden zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) sollte die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten neue Impulse erhalten, insbesondere durch die in der Planung zu berücksichtigende, vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. In diesem Zusammenhang war dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zugedacht. Die im Rahmen umgestalteter planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene neue Planungsordnung führte erneut zu veränderten Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.), verbunden mit gewissen Zuführungsbeschränkungen. Im Zuge umfassender betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen im Jahre 1982 (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …, GBl. I, 1982, S. 85 ff.) wurde zuerst mit Wirkung vom 1. 1. 1983 eine aktualisierte, den kritischen Einwänden und den Wirtschaftsproblemen der 80er Jahre angepaßte Fassung von Bestimmungen zum L. erlassen (GBl. I, 1982, S. 427 ff.). Mit diesen Regelungen entfiel ein zuvor differenzierterer Geltungsbereich zugunsten einer stärkeren Vereinheitlichung. Durch einen gewissen Spielraum zur Festlegung zusätzlicher Zuführungskriterien (§ 7) sollte der bislang kritisierten mangelhaften Flexibilität in der Auswahl branchenspezifischer Leistungskriterien begegnet werden, um bessere Ergebnisse im Sozialistischen Wettbewerb materiell stimulieren zu können. Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 trat eine weitere Korrektur in Form einer drastischen Vereinfachung der Zuführungskriterien in Kraft (GBl. I, 1983, S. 121 ff.). Wesentliche Ursache war ein veränderter Stellenwert der Hauptkennziffer „Net[S. 827]togewinn“ als betrieblicher Leistungsmaßstab. Durch den L. werden Regelungen über Bildung und Verwendung des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) oder des Kultur- und Sozialfonds nicht berührt, obwohl alle Stimulierungsfonds auf die Erschließung volkswirtschaftlich wichtiger Intensivierungsfaktoren ausgerichtet sind und vielfach die Verwendung von Mitteln aus mehreren Fonds für gleiche Aufgaben möglich ist. Ein ausdrückliches Verbot untersagt u.a. „persönliche Zuwendungen, Prämien oder Lohnzahlungen“ (§ 5, 2) aus Mitteln des L. zu finanzieren, eine Regelung, die auf voraufgegangenen Mißbrauch schließen läßt. Die Mittel des L. sind auf das Folgejahr übertragbar. — Die Bildung der L. ist nicht auf die Kombinatsbetriebe beschränkt, vielmehr können ausdrücklich Mittel des L. auch beim Kombinat zentralisiert werden (§ 5, 3). 2. Kriterien für die Zuführungen zum Leistungsfond. Für die Finanzierung der Zuführungen zum L. galten und gelten in wechselnder Reihenfolge wichtige, z. T. bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene, prinzipielle Leistungs- bzw. Sparsamkeitskriterien, mit deren Hilfe die Selbstkosten gesenkt werden sollen, so beispielsweise für die Einsparung von Energie, Rohstoffen oder Importmaterial, die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität hatte zumeist den ersten Rang in der Skala. In der Regel handelte es sich bei den Zuführungen entweder um einen (zentral geregelten) prozentual festgelegten, finanziellen Anteil, der aus der Addition von Überschreitungen oder Unterbietungen bestimmter Kriterien in einem Betrieb resultierte oder aber um einen absoluten Markbetrag pro festgesetzter prozentualer Einsparungsrate aus dem betrieblichen Nettogewinn. Durch eine knappe Rahmenregelung ist seit dem 1. 1. 1984 die Festsetzung einer umfangreichen Liste differenzierter Zuführungsbedingungen entfallen. Möglicherweise können Ministerien und andere zentrale Instanzen bereichsspezifische Zuführungskriterien erlassen, laut gesetzlicher Regelung ist allein der überplanmäßige Nettogewinn maßgebend für die Höhe der Zuführung. Zuführungen zum L. sind nur aus dem Teil des Nettogewinns zulässig, der sich als zusätzlicher Gewinn aus der Überbietung oder Übererfüllung der Staatlichen Planaufgaben und Planauflagen ergibt. Der für das Jahr 1983 limitierte Höchstbetrag von 300,– Mark je betrieblicher „Vollbeschäftigteneinheit“ (VbE) ist ab 1. 1. 1984 entfallen. Jegliche Beeinträchtigung der Gewinnabführung an den Staat zugunsten des L. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als generelles Prinzip galt bisher: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planerfüllung oder zusätzliche Einsparung beim Planvollzug. 3. Verwendung der Mittel aus dem Leistungsfond. Die Verwendung der Mittel des L. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 4, 2). Charakteristisch für die weiter geltenden Vorschriften des Jahres 1982 sind zusätzliche Möglichkeiten für Rationalisierung und Investitionen. Insbesondere die Finanzierung der betrieblichen Rationalisierung erhält eindeutig einen höheren Stellenwert als die von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten generell oder z.B. die Zuführung von Mitteln zum Fonds „Konto junger Sozialisten“ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) (§ 4, 4). Die seit 1978 bestehende Auflage, mindestens 25 v.H. der Mittel des L. für planmäßige Rationalisierungsinvestitionen zu verwenden, gilt ebenfalls unverändert (§ 4, 3), jedoch der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, 1983 praktisch nicht erwähnt, rückt 1984 mit an vorderste Stelle (§ 4, 4). Neu aufgenommen wurden zusätzliche Leistungen für Generalreparaturen und laufende Instandhaltung. Die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (§ 4, 5) umfaßt ohne prinzipielle Änderungen den bisherigen Katalog (u.a. Versorgung und Betreuung von Schichtarbeitern, soziale und kulturelle Betreuung, Erholung, Freizeitgestaltung, betriebliches Wohnungswesen, kommunale Investitionen, Zuschüsse zum Eigenheimbau, Wohnungsausbau und zur Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft [AWG]). Ein 1982 neueingeführter Abschnitt (§ 6) über die Kontrolle für eine den Bestimmungen entsprechende Mittelverwendung, über die Verantwortung des Kombinatsleiters, der Leiter anderer Instanzen und des Hauptbuchhalters entspricht dem allgemeinen Trend zu einer strafferen Disziplin und schärferen Kontrolle. 4. Funktionen des Leistungsfonds. Die L. dienen zum einen als ökonomischer Hebel unter Ausnutzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit, um dem einseitigen Interesse mancher Betriebe an einer ausschließlich mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung entgegenzuwirken. Zum anderen verbindet der L. Ziele der Intensivierung und die qualitative Planerfüllung (Material- und Energieeinsparung; Senkung der Ausschußquote usw.) am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs im sog. Haushaltsbuch ausgewiesen werden sollen, mit bestimmten betrieblichen sozialen Vorhaben zugunsten der Belegschaft, wozu die DDR in zunehmendem Umfang auch Rationalisierungsmaßnahmen rechnet. Neu seit Jahresbeginn 1984 ist eine Begrenzung des Betrages zur Finanzierung von Maßnahmen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ je Beschäftigten (VbE) auf 150 Mark im Jahr (§ 4, 4d). Mit der Einführung der L. wurden und werden darüber hinaus weitere Nebenziele verfolgt, die mit anderen Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden konnten. Zu denken ist z.B. an die seit langem geforderte, aber noch immer vielfach vernachlässigte Kostenrechnung der Betriebe sowie an den verstärkten Druck auf die Betriebsleitungen zur Ausarbeitung und Anwendung von Kostennormativen. Weiter wird dem Kontrollaspekt besondere Bedeutung beigemessen. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum der von ihm ausgehenden Impulse. Viele der mit dem L. angestreb[S. 828]ten Ziele sollten in der Vergangenheit bereits mit der Hauptkennziffer „Gewinn“ erreicht werden. Bisher entsprachen die Wirkungen des L. auf die Beschleunigung der Intensivierung und Rationalisierung jedoch nicht den Erwartungen. Die neuen Bestimmungen über den L. in der ab 1. 1. 1984 geltenden Fassung sind mit veränderten Rahmenbedingungen der Gewinnerwirtschaftung, der Preisbildung und der Kostenstruktur kombiniert. Es fehlen noch Kommentare und Erfahrungen. Eine Wertung wäre deshalb verfrüht. Bis 1983 ließen sich allerdings auf diesem Gebiet keine grundlegenden Verbesserungen erkennen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 826–828 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leistungsprinzip

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der…

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Anleitung und Kontrolle (1985)

Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen jeweils untergeordneten Organen ausgestattet. Die A. erfolgt in der Regel mittels allgemeiner Weisungen; sie soll den unteren Organen ausreichend Möglichkeiten zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung lassen. Notwendige Ergänzung findet die A. in der nachfolgenden K.; deren Ziel ist die Überprüfung der Durchführung der von übergeordneten Instanzen gegebenen Weisungen. AuK. im Staatsapparat finden ihre besondere Ausprägung im Prinzip der doppelten Unterstellung der örtlichen Räte und ihrer Fachorgane. Danach sind die Räte ihrer Volksvertretung und dem übergeordneten Rat für ihre Tätigkeit verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Der übergeordnete Rat hat die nachgeordneten Räte bei der Durchführung ihrer Aufgaben anzuleiten und zu kontrollieren. Die Fachorgane der örtlichen Räte sind sowohl ihrem Rat als auch dem zuständigen Fachorgan des übergeordneten Rates bzw. dem zuständigen Ministerium oder einem anderen zentralen Staatsorgan unterstellt. Die übergeordneten Leiter leiten die Fachorgane an und kontrollieren deren Tätigkeit. AuK., und hierbei insbesondere das Prinzip der doppelten Unterstellung, sollen sichern, daß es im sozialistischen Staat keinen ausschließlich örtlich geleiteten Bereich des gesellschaftlichen Lebens gibt, sondern stets eine enge Verbindung von örtlicher und zentraler Leitung besteht. Entsprechend dem in der DDR geltenden Prinzip der Einheit aller staatlichen Gewalten — Ablehnung der Gewaltenteilung — erstreckt sich die Methode der AuK. auch auf den Bereich der Rechtsprechung. So übt z.B. das Ministerium der Justiz die AuK. der Bezirks- und Kreisgerichte aus und sind die Gerichte der A. durch die jeweils übergeordneten Gerichte unterworfen. AuK. von Staat und Gesellschaft insgesamt erfolgen durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED). Bezirk; Gemeinde; Gerichtsverfassung; Kreis; Rechtswesen; Staatsapparat. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 49 Anlagevermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Anstalt zur Wahrung der Aufführungsrechte (AWA)

Siehe auch: Anleitung: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Anleitung und Kontrolle: 1975 1979 Den Organisationsprinzipien des Demokratischen Zentralismus entsprechende Methode sozialistischer Leitungstätigkeit, die auf eine gleichmäßige, an zentral vorgegebenen Zielstellungen orientierte Entwicklung in allen Bereichen der Gesellschaft gerichtet ist. Partei-, Staats-, Wirtschaftsorgane und Organe der Massenorganisationen sind mit AuK.-Kompetenzen gegenüber den ihnen…

DDR A-Z 1985

Asoziales Verhalten (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für die Verletzung dieser staatsbürgerlichen Pflicht zur Arbeit. Danach wird derjenige, der „das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigt, indem er sich aus Arbeitsscheu einer geregelten Arbeit entzieht“, mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder einer Strafe ohne Freiheitsentzug (Strafensystem) verurteilt. Im Wiederholungsfall oder bei bestimmten Vorstrafen ist Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren angedroht. Zusätzlich zur Strafe oder in leichten Fällen kann auf staatliche Kontroll- und Erziehungsmaßnahmen erkannt werden. Für deren Verwirklichung sind gemäß § 4 Abs. 2 der VO über die Aufgaben der örtlichen Räte und der Betriebe bei der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger vom 19. 12. 1974 (GBl. I, 1975, S. 130) in der Fassung der VO vom 6. 7. 1979 (GBl. I, S. 195) die örtlichen Räte verantwortlich. Diese sind berechtigt, Auflagen zur Erziehung und Kontrolle zu erteilen (Kriminalität, II., Kriminalität, V.). Die Strafbarkeit arbeitsscheuen Verhaltens ist bereits durch die VO über Aufenthaltsbeschränkung vom 24. 8. 1961 (GBl. II, S. 343) eingeführt worden. Gegen arbeitsscheue Personen konnte nach § 3 Abs. 2 dieser VO auf Verlangen der örtlichen Organe der Staatsmacht durch Urteil des Kreisgerichts Arbeitserziehung auf unbestimmte Zeit angeordnet werden. Diese zunächst auch im § 249 StGB vorgesehene Strafart ist durch das 2. Strafänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 abgeschafft worden. AV. gehört zu den Schwerpunkten der Kriminalität in der DDR. Die Zahl der nach § 249 StGB Verurteilten ist jedoch in der Kriminalstatistik oder in anderen Veröffentlichungen nie genannt worden. Seit 1977 sind zahlreiche Verurteilungen wegen AV. darauf zurückzuführen, daß Ausreisewillige wegen ihres Antrags auf Übersiedlung in die Bundesrepublik Deutschland ihren Arbeitsplatz verloren oder ihre Arbeit niedergelegt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 91–92 Arzneimittelversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ästhetik

Siehe auch die Jahre 1975 1979 „Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger“ (Art. 24 der Verf.). Der durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (Strafrecht) neu gefaßte Straftatbestand des § 249 StGB „Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“ (bis dahin: „Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit durch asoziales Verhalten“) enthält die strafrechtliche [S. 92]Sanktion für…

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Lotterie (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schon 1945 ist die Sächsische Landes-L. gegründet worden. 1953 und 1954 wurden Toto und Lotto eingeführt, obwohl gleichartige Spielbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland angegriffen worden waren. Durch AO vom 20. 4. 1968 (GBl. II, S. 253) wurde der VEB Vereinigte L.-Betriebe in Leipzig, in dem 1963 der VEB Zahlen-L., die Berliner Bären-L. und die Sächsische Landes-L. aufgegangen waren, und der VEB Sport-Toto Berlin zum VEB Vereinigte Wettspielbetriebe mit Sitz in Berlin (Ost) zusammengeschlossen. Dieser einheitliche Wettspielbetrieb führt neben der Sächsischen Landes-L. gegenwärtig folgende Wettspiele durch: Zahlenlotto „5 aus 90“ (wird 1985 eingestellt), Lotto-Toto „5 aus 45“, das Sportfest-Toto „6 aus 49“ (mit zwei Ziehungen), das Fußball-Toto, die Losbrief-L. „Fortuna Expreß“ sowie das besonders beliebte Tele-L. „5 aus 35“ (seit Januar 1972), auf das gegenwärtig rd. drei Viertel aller Einsätze entfallen. Die Spieleinsätze belaufen sich auf insgesamt rd. 22 Mill. Mark pro Woche. In zunehmendem Maße führt der VEB Vereinigte Wettspielbetriebe Sonder-L., insbesondere Sach-L. mit Sonderauslosungen, zu bestimmten Anlässen, z.B. im Rahmen der „Mach-mit“-Wettbewerbe und der Spendenaktionen für ausgewählte Länder oder Befreiungsorganisationen der Dritten Welt, mit der Ausgabe einer großen Zahl kostenloser Lose durch. So wurden z.B. 1980 in Berlin (Ost) an Teilnehmer der „volkswirtschaftlichen Masseninitiative“, die 75 unbezahlte Arbeitsstunden geleistet hatten, mehr als 170.000 derartige Lose verteilt. In Sonderausschüttungen sind darüber hinaus Urlaubsreisen, Farbfernsehgeräte, Autos („Trabant“) und Geldprämien zu gewinnen. [S. 852]Der Umsatz aus diesen Wettspielbetrieben betrug in den 30 Jahren seit November 1953 rd. 25 Mrd. Mark, davon wurden 60 v.H. als Gewinn ausgeschüttet. Der Mindesteinsatz für alle Spiele beträgt eine Mark, der erreichbare Höchstgewinn 500.000 Mark. Er wurde bisher erst zweimal (im Tele-Lotto) erzielt. Teilnahme an Dauerspielen mit Abbuchung über ein Spargirokonto ist möglich. Der Reinertrag von 10 Mrd. Mark ist für den Bau von Sportstätten, Naherholungszentren sowie Kultur- und Sozialeinrichtungen verwendet worden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 851–852 Londoner Protokoll A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Maifeier

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Schon 1945 ist die Sächsische Landes-L. gegründet worden. 1953 und 1954 wurden Toto und Lotto eingeführt, obwohl gleichartige Spielbetriebe in der Bundesrepublik Deutschland angegriffen worden waren. Durch AO vom 20. 4. 1968 (GBl. II, S. 253) wurde der VEB Vereinigte L.-Betriebe in Leipzig, in dem 1963 der VEB Zahlen-L., die Berliner Bären-L. und die Sächsische Landes-L. aufgegangen waren, und der VEB Sport-Toto…

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Maschinenbau (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen; Metallurgieausrüstungsbau; Chemieausrüstungsbau; Bau-, Baustoff- und Keramik-M.; Werkzeugmaschinenbau; Werkzeug- und Vorrichtungsbau; Plast- und Elastverarbeitungs-M.; Papierindustrie-M.; Polygraphie-M.; Textil-, Konfektions- und Lederverarbeitungs-M. usw. Die Erzeugung von Büromaschinen zählt dagegen zum Bereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau. Oberste Leitungsorgane für den M. sind das Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau, das Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau und das Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau. Der Industriebereich M. und Fahrzeugbau umfaßte 1982 1.351 Betriebe mit 942.142 Beschäftigten. D. h., es arbeiteten 29,5 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten in diesem Industriebereich, der 20,8 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugt. Damit ist dies der größte Industriebereich der DDR vor der Chemischen Industrie. Die Hauptstandorte des M. befinden sich in Karl-Marx-Stadt (Anteil des M. und Fahrzeugbaus an der industriellen Bruttoproduktion 1982 16,2 v.H.), Dresden (12,8 v.H.), Leipzig (10,5 v.H.), Halle (10,3 v.H.) und Magdeburg (10,2 v.H.). Im Fünfjahrplanzeitraum 1981–1985 soll die Produktion im M. jahresdurchschnittlich um 7,1 v.H. wachsen, d.h. gegenüber dem Wachstum der Gesamtindustrie überproportional. In Mitteldeutschland war der M. bereits vor 1945 stark entwickelt (Textilmaschinen, Lebensmittelmaschinen, Werkzeugmaschinen, leichte Elektromaschinen usw.). [S. 875]Die Kriegsschäden und Demontageverluste des M. waren sehr erheblich. Sie betrugen mehr als 70 v.H. der Kapazitäten von 1938 (Reparationen). Der Wiederaufbau führte zu Strukturveränderungen, da die SED-Führung gleichzeitig einen eigenen Schwer-M. entwickelte. Ferner haben der Kunststoffverarbeitungs-M., die Produktion von ganzen Anlagensystemen, von numerisch gesteuerten Werkzeugmaschinen sowie von Präzisionsmaschinen in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Für verschiedene Bereiche der Wirtschaftspolitik hat der M. eine entscheidende Bedeutung: Er sichert durch Erstellung von Produktionsanlagen die Reproduktion der eigenen Industrie. Er gewährleistet durch neue Anlagen die Durchsetzung des technischen Fortschritts. Er ist wichtigster Träger des DDR-Exports. Er stellt einen großen Teil der Zulieferungen bereit, die für den Produktionsprozeß in anderen Wirtschaftsbereichen notwendig sind. 48,5 v.H. sämtlicher Ausfuhren der DDR entfielen 1982 auf Waren dieses Industriebereichs. Von sämtlichen M.-Erzeugnissen, die die DDR 1976 (neuere Angaben liegen nicht vor) exportierte, lieferte sie rd. 87 v.H. in die sozialistischen Länder — in die Sowjetunion über 40 v.H. (ein Viertel der sowjetischen Maschinenimporte stammen aus der DDR) — und nur rd. 8 v.H. in die westlichen Industrieländer sowie 5 v.H. in die Entwicklungsländer. Die Wirtschaft der DDR ist heute auf dem Gebiet der Investitionsgüter im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) technologisch der führende Produzent; im Vergleich zu westlichen Ländern ist die DDR durch Anpassung ihres Produktionssortiments an moderne technische Entwicklungen nicht oder nur wenig zurückgefallen. So wurde z.B. auch in der DDR die Produktion von Kunststoffverarbeitungsmaschinen, von Werkzeugmaschinen, luft- und kältetechnischen Anlagen usw. überproportional erweitert. Zum Beispiel sind ferner bei Chemieanlagen, Tagebauausrüstungen und Textilmaschinen besondere Entwicklungsrichtungen ausgebaut worden. Problematisch wird für die DDR die Sortimentsverbreiterung, die in den letzten Jahren zu beobachten war. 75 bis 80 v.H. des Maschinenbaus der DDR entfallen auf Klein- und Mittelserienfertigung. Dies führte zur Zersplitterung, vor allem auch im Forschungs- und Entwicklungsbereich mit der Folge, daß einerseits kaum optimale Seriengrößen erreicht werden können, andererseits, daß auf einem so breiten Produktionsgebiet nur schwer technologische Spitzenpositionen behauptet werden können. Deshalb wird im Rahmen der Spezialisierung und Kooperation im RGW versucht, diese Gefahren zu vermindern. Die Arbeitsteilung im RGW ist beim M. relativ weit fortgeschritten. Inzwischen bestehen mehr als 50 zwischenstaatliche Kooperationsabkommen. Die Wirtschaft der DDR ist besonders auf den Gebieten Metallurgie- und Chemieanlagenbau, Landmaschinen, Fördertechnik sowie Druckerei- und Textilmaschinen beteiligt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 874–875 Marxismus-Leninismus (ML) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Massenorganisationen

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der Industriezweigsystematik bis Ende 1967 die zusammenfassende Bezeichnung für zwei Industriezweige der Metallverarbeitenden Industrie : den Schwermaschinenbau und den Allgemeinen M. Entsprechend der neuen Industriezweigsystematik sind die Industriezweige des M. im Industriebereich M. und Fahrzeugbau zusammengefaßt. Der M. umfaßt folgende Industriezweige: Energie-M., Bau von Bergbauausrüstungen;…

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Lehrplanreform (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die allgemeinbildenden Schulen, für die Berufsausbildung und für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer und Erzieher sowie mit der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-Ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) waren die Ziele und Inhalte einer DDR-spezifischen, sozialistischen Bildungs- und Erziehungspolitik einschließlich der Grundlinien ihrer unterrichtlichen Verwirklichung für die nächste Zukunft festgelegt worden. Nach Abschluß einiger Ergänzungen und Korrekturen der Lehrplanneugestaltung in den Jahren 1971–1975 sehen die Bildungspolitiker und Pädagogen der DDR ihre vordringliche Aufgabe gegenwärtig vor allem darin, diese Ziele und Inhalte nach Möglichkeit in die Praxis umzusetzen. In den ersten Jahren der Entwicklung der allgemeinbildenden Schule in der SBZ bzw. DDR wurden nur wenig miteinander verbundene Lehrpläne erstellt, die von Jahr zu Jahr revidiert werden mußten, auch wenn bei den im Jahre 1951 veröffentlichten Lehrplänen rückblickend zuweilen von einem „Lehrplanwerk“ gesprochen wird. Tatsächlich wurde jedoch erst 1959 das erste geschlossene Lehrplanwerk für die allgemeinbildende Schule vorgelegt, das dazu beitragen sollte, entsprechend dem Gesetz über die sozialistische Entwicklung des Schulwesens in der DDR vom 2. 12. 1959, die „sozialistische“ Schule in der DDR endgültig zu etablieren. Im Zusammenhang mit der Ausarbeitung und Verkündigung des Gesetzes über das einheitliche sozialistische Bildungssystem vom 25. 2. 1965 erfolgten dann auf der Grundlage des Lehrplanwerkes von 1959 in den folgenden Jahren die Erarbeitung und Einführung eines neuen Lehrplanwerkes, von dem die Schulpolitiker und Pädagogen erwarten, daß es die Schule in den Stand setzt, die ihr übertragene gesellschaftliche „Schrittmacherfunktion“ durch die Schaffung des erforderlichen Bildungsvorlaufes zu erfüllen. Die neuen Lehrpläne legen demnach sowohl ein neues, mit den prognostisch ermittelten Anforderungen von Gesellschaft und Volkswirtschaft übereinstimmendes Persönlichkeitsziel als auch den Inhalt einer dementsprechenden schulischen Allgemeinbildung fest; dies wird jedoch als eine wesentliche Umgestaltung angesehen. Was die Umsetzung der neuen Lehrpläne in die Unterrichtswirklichkeit als die wichtigste schulpolitische und schulpädagogische Aufgabe der 70er Jahre anging, so wurde gefordert, Stabilität und Flexibilität in der Arbeit mit den neuen Lehrplä[S. 823]nen miteinander zu verbinden. Dabei wurden gewisse Unterschiede in der Auffassung der Schulpädagogen und der Bildungspolitiker deutlich. Während die Pädagogen das Schwergewicht auf die Flexibilität, und zwar als permanente Lehrplanrevision legen, zumindest aber für ein Gleichgewicht von Flexibilität und Stabilität eintreten, betonen die Bildungspolitiker die Stabilität, d.h. die langfristige Gültigkeit der Lehrpläne. Die Erarbeitung und Einführung der neugestalteten Lehrpläne für die allgemeinbildenden Schulen erfolgte von wenigen Ausnahmen abgesehen 1. schulstufenweise, d.h. getrennt für die Klassen 1–4, für die Klassen 5–10 sowie für die Vorbereitungsklassen 9 und 10 und die Klassen 11 und 12, 2. in 2 Etappen, d.h. zunächst als präzisierte Lehrpläne, dann als neue Lehrpläne, 3. jahrgangsweise, d.h. die Lehrpläne wurden jeweils für eine Klasse in einem Jahr, für die nächstfolgende Klasse im nächstfolgenden Jahr usw. erarbeitet und eingeführt und 4. blockweise, d.h. so, daß die präzisierten bzw. die neuen Lehrpläne eines Faches für mehrere Klassen oder für mehrere Fächer einer Klasse erarbeitet und eingeführt wurden. Als besonderes Charakteristikum der neugestalteten Lehrpläne wird hervorgehoben, daß mit der Strukturierung der Inhalte der Fachlehrpläne nicht nur nach fachlichen, sondern auch nach den politisch-ideologischen Leitlinien „die Potenzen des Unterrichtsstoffes für die politisch-ideologische Erziehung deutlicher herausgearbeitet“ wurden. Damit genüge das neue Lehrplanwerk besser den gesellschaftlichen Anforderungen und Möglichkeiten der Zeit. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wies E. Honecker jedoch darauf hin, daß die volle inhaltliche Ausgestaltung der Oberschule eine Aufgabe ist, deren Lösung mit der vollen Einführung der neuen Lehrpläne im Grunde erst in Angriff genommen worden sei. Diese grundsätzliche Auffassung wurde auch auf dem IX. (1976) und dem X. (1981) Parteitag der SED bestätigt und dadurch unterstrichen, daß seit 1981 einige Lehrpläne, z.B. für den polytechnischen Unterricht der Oberschule und für die Abiturstufe, erneut überarbeitet wurden. Unbeschadet einer Reihe von Schwächen der inhaltlichen und strukturellen Gestaltung der neuen Lehrpläne muß jedoch festgestellt werden, daß mit der Erarbeitung und Einführung des neuen Lehrplanwerks für die allgemeinbildenden Schulen in der DDR eine umfangreiche lehrplanreformerische Arbeit geleistet wurde, die beachtenswert ist; denn mit den neuen Lehrplänen — allein für die allgemeinbildenden Schulen handelt es sich um rund 150 neu geschaffene Einzellehrpläne — wurden jeweils auch die entsprechenden curricularen Nachfolgematerialien wie Schul- und Lehrbücher, Unterrichtshilfen für die Lehrer (Unterrichtsmittel und programmierter Unterricht) erarbeitet. Die damit erbrachte Leistung wird noch größer, wenn man berücksichtigt, daß in der gleichen Zeit für die Vorschulerziehung der „Bildungs- und Erziehungsplan für den Kindergarten“, für den Schulhort der „Plan für die Bildung und Erziehung im Schulhort“, vor allem aber für 315 Ausbildungsberufe, darunter 28 Grundberufe, die entsprechenden Rahmenausbildungsunterlagen (zum Teil zweimal: 1969–1977 und 1977/78), für die Aus- und Weiterbildung der Lehrer die mit den neu gestalteten Lehrplänen entsprechend abgestimmten Studien- und Weiterbildungsprogramme sowie jeweils dazu die entsprechenden Nachfolgematerialien vorgelegt wurden. Diese Leistung war nur durch eine große, konzentrierte kooperative Anstrengung aller beteiligten Kräfte möglich. Ob die Ergebnisse der Arbeit nach den neuen Lehrplänen auch den unternommenen Anstrengungen entsprechen werden, ist noch nicht abzusehen. Zumindest für die besonders ideologieintensiven Lehrpläne, so insbesondere für den Staatsbürgerkunde- und den Geschichtsunterricht, ist bis 1984 festzustellen, daß sie wesentlich häufiger überarbeitet werden mußten als die Lehrpläne für andere Fächer. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 822–823 Lehrer und Erzieher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Leichtindustrie

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Kernstück jeder Bildungs- bzw. Schulreform ist nicht nur die strukturelle, sondern vor allem die intentional-inhaltliche Reform, also die L.; dies gilt besonders für das gesamte Bildungssystem der DDR. 1970 hatte in der DDR mit dem VII. Pädagogischen Kongreß ein bestimmter, für das Bildungswesen wichtiger Entwicklungsabschnitt im wesentlichen seinen Abschluß gefunden. Mit dem neuesten, umfangreichen Lehrplanwerk für die Vorschulerziehung, für die…

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Agrarsteuern (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat verpflichtet werden konnten. Mit Wirkung vom 1. 1. 1971 wurden alle LPG vom Typ III, die zwischenbetrieblichen (kooperativen) Produktionsorganisationen (Abteilungen) der LPG und die Volkseigenen Güter (VEG) verpflichtet, dann eine ökonomisch begründete Abgabe an den Fiskus zu leisten, wenn sie die Zahlungsvoraussetzungen des neuen Steuergesetzes erfüllten. Die damals eingeführte Abgabe setzte sich in den Jahren von 1971 bis 1975 aus zwei Steuerarten zusammen: a) einer Abgabe auf das Bruttoeinkommen; b) einer Konsumsteuer. Das Bruttoeinkommen der LPG ergibt sich durch den Abzug der Sachkosten (Materialverbrauch plus Abschreibungen) vom Umsatzerlös. Diese Einkommensgröße enthält also noch die an die LPG-Mitglieder zu zahlenden Arbeitsvergütungen. Abweichend von den auf die Pflanzenproduktion spezialisierten LPG wurden die industriemäßig produzierenden Betriebe der Tiererzeugung im August 1975 einer Spezialbesteuerung unterworfen. Mit Wirkung vom 1. 1. 1976 besteht die von ihnen verlangte ökonomisch begründete Abgabe in einer Steuer vom Gewinn. Mit der Einführung dieser beiden neuen Abgaben im Jahre 1971 und 1975 wurde die bis dahin von den einzelnen Genossenschaftsbauern erhobene Landwirtschaftssteuer abgeschafft. (Für die wenigen noch existierenden Einzelbauern blieb sie allerdings weiterhin in Kraft.) 1. Die bis 1971 erhobenen Agrarsteuern. Die Landwirtschaftssteuer vereinigte in einem Betrag die Steuerverpflichtungen aus drei Steuern, und zwar aus der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und der Vermögensteuer. Für die aus der Entlohnung für ihre Arbeitsleistungen und aus der Gewinnbeteiligung (entsprechend den in die LPG eingebrachten Bodenanteilen) fließenden Einkommen mußten die Genossenschaftsbauern Einkommensteuer entrichten. Darüber hinaus unterlagen ihre Umsätze, z.B. beim Verkauf von Erzeugnissen aus ihrer privaten Hauswirtschaft, der Umsatzsteuerpflicht. Besaßen sie ein größeres Vermögen, zu dem auch das ihnen formal noch gehörende frühere Privatland zählte, so wurde die Zahlung von Vermögensteuer fällig. Mit ihrem Eintritt in die LPG hatten jedoch alle Genossenschaftsbauern die Vergünstigung erworben, ihre Steuerschuld bei der Einkommensteuer um 25 v.H., bei der [S. 24]Umsatzsteuer um 75 v.H. und bei der Vermögensteuer um 50 v.H. kürzen zu dürfen. 2. Die Abgaben der kollektivierten Landwirtschaft von 1971 bis 1980. a) Die Abgabe auf das Bruttoeinkommen. Wirtschafts- und steuerpolitisch bestand das Hauptziel der 1971 eingeführten Abgabe auf das Bruttoeinkommen der LPG darin, einen Teil der Gewinnvorteile abzuschöpfen, die aufgrund der einheitlichen Festpreise für Agrarerzeugnisse alle diejenigen Produktionsgenossenschaften ohne mehr Leistungsaufwand haben, die durch die Güte ihrer Böden, durch Standortvorteile und durch gute klimatische Bedingungen begünstigt sind. An dieser Zielsetzung hat auch die 1980 beschlossene Umstellung der Steuerbemessungsgrundlage vom Bruttoeinkommen auf die Bezugsgrundlage des tatsächlich erwirtschafteten Gewinns nichts geändert. Daneben sollte die ab 1971 erhobene Abgabe für mehr sozialen Ausgleich unter den landwirtschaftlichen Produzenten sorgen und die LPG mit den guten Böden zu noch höheren Leistungen anspornen. Je nachdem, welche natürlichen Lagevorteile die LPG besaß oder unter welchen Produktionserschwernissen die Genossenschaftsbauern arbeiten mußten, wurden für bestimmte Standortbereiche durchschnittliche Abgabesätze als Basis der Zahlungsverpflichtungen festgesetzt. Der geringste Abgabesatz betrug 2 und der höchste 21 v.H. Steuerbemessungsgrundlage war das Bruttoeinkommen je Hektar (ha) landwirtschaftlicher Nutzfläche (LN). Neben dem betriebsindividuellen Abgabesatz diktierte die Landwirtschafts- und Finanzverwaltung den Produktionsgenossenschaften in Form einer normativen Zielvorgabe, welchen Erlös sie durch die Pflanzenproduktion erwirtschaften sollten. In den Jahren von 1971 bis 1975 wurden alle Einkünfte, welche die LPG über das staatlich gewünschte Norm-Einkommen hinaus erzielten, nur mit dem halben Steuersatz belegt. Vom 1. 1. 1976 an verringerte sich diese Steuerermäßigung auf 25 v.H. (vgl. GBl. I, 1975, S. 647). Durch diese Steuervergünstigungen sollten die LPG angespornt werden, ihre Produktion zu steigern, die Kosten zu senken und die Effektivität ihrer Arbeiten zu erhöhen. Jedem sozialistischen Agrarbetrieb wurde neben den allgemein verbindlichen Steuertarifen der A. noch ein Mindestabführungsbetrag in Mark von seinem Bruttoeinkommen auferlegt, der auch bei schlechten Hektarerträgen und Erlösen gezahlt werden mußte. Diese Regelung hatte zur Folge, daß die Agrarbetriebe eine prozentual steigende Steuerlast tragen mußten, sofern ihre Erträge unter jenes Leistungsniveau absanken, das der Staat in jedem Einzelfall als erreichbaren Mindestertrag des von den einzelnen LPG bewirtschafteten Bodens ermittelt und festgelegt hatte. Der Versuch, auf diesem Wege ein bestimmtes betriebsindividuelles Ertragsniveau zu sichern, wurde 1975 aufgegeben. Sofern die zuständigen Instanzen der Wirtschaftsverwaltung nach Prüfung der Leistungsbereitschaft und der Leistungsergebnisse der einzelnen Agrarbetriebe zu der Überzeugung gelangten, daß dieses steuerpolitische Druckmittel überflüssig war oder volkswirtschaftlich unerwünschte Ergebnisse zur Folge hatte, wurde ihnen vom Haushaltsjahr 1976 an freigestellt, auf die Festlegung von Mindestabführungsbeträgen zu verzichten. LPG, die infolge ihrer ungünstigen natürlichen Produktionsbedingungen ein geringeres Bruttoeinkommen als 1100 Mark je ha LN erwirtschafteten, wurden völlig von Abgaben freigestellt. Sofern ihr Einkommen diese Steuerfreigrenze ausnahmsweise einmal für ein Jahr überstieg, wurde eine Abgabe von nur 2 v.H. vom Bruttoeinkommen erhoben. b) Die Besteuerung der individuellen Verbrauchseinkommen der Genossenschaftsbauern. Um sicherzustellen, daß die Produktionsgenossenschaften bei der Verteilung des Bruttoeinkommens die Kapitalbildung nicht zugunsten eines hohen Verbrauchs vernachlässigten, sondern angeregt wurden, das für die Durchführung ihrer Meliorations- und Baumaßnahmen sowie ihrer Ausrüstungsinvestitionen benötigte Kapital selbst zu akkumulieren, wurde ab 1971 auch die Zahlung von Leistungsentgelten an die Genossenschaftsbauern besteuert (= Besteuerung der Bruttoeinkommensverwendung für Konsumzwecke). Eine derartige Abgabe mußten bis 1980 alle die Landwirtschaftsbetriebe entrichten, bei denen die von ihnen verlangten Ertragssteuern nicht auf der Grundlage des Gewinns erhoben, sondern in Abhängigkeit vom Bruttoeinkommen bemessen wurden. Steuerschuldner der „Konsumtionsabgabe“ waren [S. 25]nicht die einzelnen Genossenschaftsbauern, sondern die LPG. War die den LPG-Mitgliedern für ihre Arbeitsleistungen ausbezahlte Jahresvergütung geringer als 7.200 Mark je Vollbeschäftigten-Einheit, so entfiel eine Besteuerung (= Steuerfreigrenze). Alle über diesen Betrag hinaus gezahlten Vergütungen unterlagen einer scharf progressiven Besteuerung. Die von den LPG für die kulturelle Unterrichtung und die soziale Betreuung ihrer Mitglieder aufgewendeten Geldmittel zählten nicht zu den für Konsumzwecke ausgeschütteten Erlösen. Sie wurden daher bei der Feststellung der Steuerbemessungsgrundlage ausgeklammert. c) Umstellung ausgewählter Agrarbetriebe auf die Gewinnbesteuerung. Für diejenigen Agrarbetriebe, die sich Mitte der 70er Jahre nur noch mit der industriemäßig organisierten Tierzucht und Tierverwertung befaßten, trat mit Wirkung vom 1. 1. 1976 eine spezielle Form der Gewinnbesteuerung in Kraft. Um die Höhe der jährlichen Abgabeverpflichtungen an den Fiskus zu ermitteln, mußte zunächst der erzielte Gewinn ins Verhältnis zum Anlagevermögen des Betriebes gesetzt werden. Dabei wurden die Grundfonds (= Anlagekapital) zu Anschaffungspreisen bewertet. Die Besteuerung erfolgte dann entsprechend der in den einzelnen Wirtschaftsjahren erreichten Grundfondsrentabilität (= Kapitalrentabilität = Höhe des Gewinns in Mark je 1000 Mark Anlagevermögen). Der in dieser Tabelle festgelegte Tarif galt für alle gewinnsteuerpflichtigen Agrarbetriebe. Zu dieser Gruppe von Betrieben gehörten neben den industriemäßig produzierenden LPG für die Aufzucht von Nutzvieh ebenfalls die auf diese Aufgabe spezialisierten zwischenbetrieblichen Einrichtungen und zwischengenossenschaftlichen Produktionsorganisationen. Über die Kapitalrentabilität und die steuerliche Ertragskraft dieser Betriebe liegen nur unzureichende Informationen vor. Aus der Fachliteratur geht lediglich hervor, daß die 1976 eingeführte Gewinnbesteuerung dieser Gruppe von Betrieben nicht in erster Linie darauf gerichtet war, der Staatskasse möglichst hohe Einnahmen zu verschaffen. Zweck der Umstellung war vielmehr zu erproben, ob für Agrarbetriebe die Gewinnbesteuerung eine geeignete Form der Besteuerung ist. Außerdem sollte die neue gestaffelte Gewinnabschöpfung verhindern, daß innerhalb der DDR zu große Unterschiede zwischen den Einkommen, der Kapitalbildung und der Expansionskraft von gut wirtschaftenden und weniger gut wirtschaftenden Betrieben der Tierproduktion eintraten. Im Vergleich zu den auf Bruttoeinkommensbasis be[S. 26]steuerten LPG bedeutete diese neue Steuerform einen finanziellen Vorteil für die entsprechend besteuerten Betriebe. Durch diese gezielte Entlastung sollten weitere Agrarbetriebe angespornt werden, aus eigenem Antrieb ebenfalls zur industriemäßigen Tierproduktion überzugehen. Von der Anlage her schien das 1976 eingeführte neue Verfahren einer nur mäßig progressiven Besteuerung der Gewinne ausgewählter Agrarbetriebe durchaus geeignet zu sein, um diese zur Erreichung einer hohen Kapitalrentabilität anzuspornen. Tatsächlich konnte jedoch auch mit diesem auf Anreizwirkungen bedachten Besteuerungssystem die allgemeine Ertragsschwäche der Tierproduktionsbetriebe in der DDR nicht überwunden werden. 3. Die Besteuerung der sozialistischen Landwirtschaft von 1981 bis 1983. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde das System der A. erneut umgestaltet. War bis dahin bei den genossenschaftlichen Betrieben der Pflanzenproduktion das Bruttoeinkommen Steuerbemessungsgrundlage, so wurde jetzt auch dort der „tatsächlich erwirtschaftete Gewinn“ zur Bezugsbasis für die Ermittlung der Steuerverpflichtungen (GBl. I, 1980, S. 135 ff.). Die jeweilige Höhe der Abgabenbeträge und die Staffelung des Steuertarifs berücksichtigten einerseits wieder die Unterschiede der natürlichen Produktionsbedingungen für die einzelnen Agrarbetriebe (= Bodenqualität, natürliche Standortvorteile). „Ziel der Änderung der Abgabenregelung in der Pflanzenproduktion (war)“ — nach Angaben des Gesetzgebers — „eine stärkere Abschöpfung von Mitteln aus Gebieten mit sehr guten und guten Produktionsbedingungen und eine Entlastung der Betriebe mit ungünstigen Bedingungen“ (GBl. I, 1980, S. 135 ff., hier die Anlage, Kapitel I, Abschnitt 3). Andererseits richtete sich die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuern nach der Höhe des Gewinns, der pro Hektar LN erwirtschaftet wurde (vgl. Tabelle 3). In Übereinstimmung mit der bereits 1976 eingeführten Gewinnbesteuerung bei den industriemäßig produzierenden Betrieben der Nutzviehhaltung und -verwertung wurde auch bei der 1981 eingeführten Form der Gewinnbesteuerung der LPG für Pflanzenbau strikt vermieden, durch eine womöglich rigoros wirkende Gewinnabschöpfung die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern zu dämpfen. Aus diesem Grunde wurden den Betrieben die durch Effektivitätsverbesserungen erzielten Zusatzgewinne jeweils zu einem größeren Teil belassen. Über die einbehaltenen Gewinne dürfen bekanntlich die Leitungen der Agrarbetriebe in einem begrenzten Umfang nach eigenem wirtschaftlichen Ermessen disponieren. Im Unterschied zu den LPG gelten seit langem für die Besteuerung der mit der Pflanzenproduktion befaßten Volkseigenen Güter (VEG = Staatsgüter) die Bestimmungen über die Nettogewinnabführung der staatseigenen Betriebe und Kombinate (Steuern). Auch bei den Betrieben der Tierproduktion wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1981 das Besteuerungsverfahren erneut geändert. Der auf die erreichte Kapitalrentabilität dieser Produktionsorganisationen bezogene Steuertarif wurde außer Kraft gesetzt. Von 1981 bis 1983 mußten alle Betriebe der Tierproduktion in der DDR eine sogenannte ergebnisbezogene Abgabe an den Fiskus überweisen. Die Höhe der zu zahlenden Ertragssteuer hing dabei vom „Niveau der Rentabilität“ ihrer Produktion (Gewinn je 1000 Mark Selbstkosten) ab. Nach diesem Steuertarif betrug die maximale Abgabehöhe 50 v.H. des erwirtschafteten Gewinns (s. Tabelle 4). Betriebe, die je 1000 Mark Selbstkosten nur 40 Mark Gewinn erwirtschafteten, waren von der Steuer befreit (= Steuerfreigrenze). Für die überwiegend mit Tierproduktion befaßten VEG galten diese Besteuerungsvorschriften nicht. Diese Betriebsform wird vom Fiskus nach den Vorschriften über die Nettogewinnabführung zur Finanzierung von Staatsaufgaben herangezogen. Auch die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und die der Zwischengenossenschaftlichen Bauorganisationen für Landbaumaßnahmen (ZBO) wurde ab 1980 neu gestaltet. In der Zeit zwischen 1976 und 1980 mußten diese Betriebe eine Gewinnsteuer zahlen, die bei der erstgenannten Gruppe von Betrieben 40 v.H. und bei den ZBO 15 v.H. vom erzielten Gewinn betrug. Als besondere Steuererleichterung war den beiden Be[S. 27]triebsformen vom Gesetzgeber zugestanden worden, daß sie vor der Steuerbemessung ihre Gewinne um die gezahlten Schuldzinsen für Grundmittelkredite (= Investitionskredite) und um die Zuführungen zum Betriebsprämienfonds kürzen durften. Mit Wirkung vom 1. 1. 1981 wurde die Besteuerung der Meliorationsgenossenschaften und der ZBO der Besteuerungstechnik angepaßt, wie sie zum gleichen Zeitpunkt auch für die LPG der Tierproduktion eingeführt wurde. Seitdem galt für die beiden Betriebsformen kein proportionaler Steuersatz mehr, sondern ihre Steuersätze stiegen jetzt ebenfalls von einer bestimmten Steuerfreigrenze progressiv an und erreichten bei 50 v.H. vom erzielten Gewinn den Höchstsatz. Berechnungsgrundlage der Steuerschuld war von 1981 bis 1983 ebenfalls das Gewinn-Niveau, das als Verhältnis von Gewinnsumme in Mark zu jeweils 1000 Mark Selbstkosten der „realisierten Warenproduktion“ (= Warenabsatz) ermittelt wurde (s. Tabelle 4). Als Ergebnis der steuerpolitischen Reorganisationsmaßnahmen der DDR-Wirtschaftsführung gilt seit dem Beginn der 80er Jahre auf dem Gebiet der A. ein weitgehend einheitlich gestaltetes Besteuerungssystem. Dieses unterscheidet heute im wesentlichen nur noch hinsichtlich der Besteuerungstechnik zwischen den genossenschaftlichen Betriebsgruppen für Pflanzenbau einerseits und den für Tierproduktion andererseits. Das vielgestaltige, nach Eigentumsformen, Betriebsarten und Produktionsrichtungen differenzierte Besteuerungssystem, wie es in den Jahren zuvor bestand, gehört damit seit 1981 der Vergangenheit an. 4. Die Besteuerung der kollektivierten Pflanzenbau- und Tierzuchtbetriebe ab 1984. Zugleich mit der Inkraftsetzung der Agrarpreisreform und dem Inkrafttreten weiterer flankierender agrarpolitischer Reorganisationsmaßnahmen hat die Regierung der DDR am 1. 1. 1984 zum dritten Mal innerhalb der letzten 13 Jahre ein neues A.-System eingeführt. Die bis Ende 1983 erhobene Steuer auf die persönlichen Einkünfte der Genossenschaftsbauern (= Abgabe auf die Konsumtion) wurde abgeschafft. Die mit Beginn dieses Jahres verbindliche „Abgabenordnung für die Genossenschaften der sozialistischen Landwirtschaft“ regelt die betriebliche Besteuerung folgender Arten von Genossenschaften: LPG, Gärtnerische Produktionsgenossenschaften (GPG), Produktionsgenossenschaften der Binnenfischer (PGB) [S. 28]und Produktionsgenossenschaften Werktätiger Pelztierzüchter. Weiterhin erstreckt sich ihr Geltungsbereich auch auf die kooperativen Einrichtungen dieser Genossenschaften (vgl. GBl., SDr. 1111 vom 31. 1. 1983). Produktionsgenossenschaften, die ihre Produktionsaufgaben unter extrem ungünstigen natürlichen Bedingungen zu erfüllen haben, sind von einer Steuerzahlung befreit und erhalten in bestimmten Fällen zur Erlösaufbesserung standortbezogene Preiszuschläge aus der Staatskasse. Die Erträge, welche die Genossenschaftsbauern durch die Bebauung ihres privaten Hoflandes und durch die private Aufzucht von Tieren erzielen, unterliegen nicht den nachstehend vorgestellten Besteuerungsvorschriften. Das neue A.-Recht der DDR vermeidet es, die gesetzlich festgeschriebenen Pflichtzahlungen der Agrarbetriebe Steuern zu nennen. Statt dessen spricht der Gesetzgeber stets nur von den „ökonomischen Abgaben“ der sozialistischen Genossenschaften. Wichtigste Neuerung im A.-System ab 1984 ist die völlige Umgestaltung der Steuertarife für die Agrarbetriebe. Nach dem alten Tarifsystem wurden die Gewinne der mit der Pflanzenproduktion befaßten LPG nicht nach einem Einheitssteuertarif besteuert, sondern in unterschiedlichem Ausmaß zur Besteuerung herangezogen. Die Abgabenbelastung erfolgte durch unterschiedliche Steuertarife, die je nach der Güte der von den LPG bebauten Böden und der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse an den einzelnen Produktionsstandorten differenziert wurden (s. Tabelle 3). Diese Form der Milderung der Besteuerungslasten für LPG, die mit weniger guten Böden ausgestattet sind, ist ab 1984 aufgegeben worden. Nunmehr werden die Erträge aller Pflanzenbau-LPG nach einem Einheitssteuertarif besteuert. Ab 1984 erfolgt die Differenzierung der Steuerlasten bei den LPG Pflanzenproduktion, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Differentialrente auf die Höhe der verteilbaren Nettoerträge nach Steuern begrenzt werden sollen, nach einem neuen Verfahren. Nach der neuen Besteuerungsmethodik wurde der einheitliche Abgabentarif in zwei Tarifteile aufgegliedert: 1. Im ersten Teil wird angegeben, welche „Festbeträge in Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche“ die einzelnen LPG an den Fiskus abführen müssen. 2. Die im zweiten Tarifteil ausgewiesenen Steuersätze zeigen an, welche Abgaben die LPG von denjenigen Nettoerträgen an die Staatskasse leisten müssen, die nach Abzug der „Festbeträge“ von den erzielten betrieblichen Nettoerträgen noch übriggeblieben sind (s. Tabelle 5). Ebenso wie vor 1984 die Steuertarife sind nunmehr die festen Abgaben je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (= Festbeträge) nach der Güte der bewirtschafteten Böden und nach der Gunst der klimatischen und wasserwirtschaftlichen Verhältnisse stark gestaffelt worden (= Steuerdifferenzierung nach „natürlichen Standorteinheiten“). LPG, die ergiebige Lößböden bearbeiten (Standortkennziffer Lö 1 bis Lö 5), sind verpflichtet, die höchsten Festbeträge an die Staatskasse zu zahlen. Ihre Abgabenverpflichtungen belaufen sich im Wirtschaftsjahr auf 530 bis 600 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gebieten LPG dagegen nur über Anbauflächen, die agrarwirtschaftlich zu den schlechtesten Böden der DDR gehören (Standortkennziffern V 4, V 8 und Al 1), so verlangt der Fiskus von ihnen nur feste Abführungsbeträge in Höhe von 70, 50 und 20 Mark je Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Die Höhe des zu versteuernden Jahreswirtschaftsergebnisses der LPG Pflanzenproduktion ergibt sich aufgrund nachstehender Erfolgsrechnung: Wie schon in den Jahren 1981 bis 1983 werden die Leistungsergebnisse der auf die Tierproduktion spezialisierten LPG nach einem anderen Tarif besteuert als diejenigen der LPG Pflanzenproduktion (s. Tabelle 6). Bezugsgrundlage für die Besteuerung dieser Produktionsgenossenschaften ist das von ihnen im Wirtschaftsjahr erreichte „Rentabilitätsniveau“. Um die in der Wirtschaftsperiode erreichte „Rentabilität“ zu ermitteln, wird der erwirtschaftete Nettoertrag ins Verhältnis zu jeweils 1000 Mark des im gleichen Zeitraum erzeugten Bruttoprodukts gesetzt (s. <xref=dd10.028a:Schaubild> und Tabelle 6). Die vom Gesetzgeber für bestimmte Nettoertragssummen je 1000 Mark Bruttoprodukt festgesetzten Steuersätze wurden in der Tabelle 6 zusammengestellt. Nach dem neuen Steuertarif müssen die LPG Tierproduktion bei steigendem „Rentabilitätsniveau“ ebenfalls steigende Steuersätze hinnehmen. Dabei nimmt jedoch die Grenzsteuerbelastung mit steigender Rentabilität leicht degressiv ab. Bei einem Nettogeldertrag von 350 Mark je 1000 Mark erzeugtes Bruttoprodukt erreicht die Abgabenbelastung den Spitzensteuersatz von 55 v.H. Soweit LPG, die sich auf die Tierzucht und auf die [S. 29]Erzeugung von tierischen Veredelungsprodukten spezialisiert haben, außerdem auch noch im begrenzten Umfang Pflanzenproduktion betreiben, dürfen diese — vor der Ermittlung ihres „Rentabilitätsniveaus“ (= Bezugsgrundlage der Besteuerung) — vom errechneten Nettoertrag zunächst einmal den für ihre Bodenqualität festgelegten „Festbetrag“ abziehen. Um einen die Leistungsbereitschaft der Genossenschaftsbauern dämpfenden Anstieg der Grenzsteuerbelastung zu verhindern, hat der Gesetzgeber die Wirtschaftsbehörden angewiesen sicherzustellen, daß vom Jahre 1985 an mindestens 30 v.H. der jährlichen Steigerung der Nettogelderträge zur Auffüllung der eigenen Finanzfonds in den LPG verbleiben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 23–29 Agrarstatistik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Agrarwissenschaften

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Anders als die Betriebe der staatseigenen Industrie waren die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) bis zum Jahre 1971 von der Zahlung von Betriebssteuern befreit. Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Ertragslage eines größeren Teils der LPG durch ständige staatliche Subventionen und die Zubilligung von vergleichsweise hohen Erzeugerpreisen so verbessert, daß diese Produktionsorganisationen nun zur Zahlung von Abgaben an den Staat…

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Hauptbuchhalter (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen Anordnungen im Betrieb durchzusetzen und „die staatlichen Interessen ohne Rücksicht auf Personen oder Funktionen zu wahren“. Weiterhin ist er verpflichtet, den Betriebsleiter „rechtzeitig über Planabweichungen und deren Ursachen in Kenntnis zu setzen“ sowie Maßnahmen zur Überwindung der Mängel zu fordern. Der H. ist im allgemeinen der verantwortliche Leiter für die Durchsetzung des Einheitlichen Systems von Rechnungsführung und Statistik im Betrieb, wobei die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf dem Gebiet des Finanz- und Kreditwesens, der Kostenrechnung, der Information der Planbehörden und der Planabrechnung liegen. Er ist für die Aufstellung der Jahresabschlußbilanz und die der Gewinn-und-Verlust-Rechnung verantwortlich. Der H. hat den gesamten betrieblichen Reproduktionsprozeß (bzw. den der Kombinate) rechnerisch und statistisch zu erfassen und aufzubereiten, um sowohl für operative als auch für prognostische Leitungsentscheidungen die erforderlichen Informationen zu liefern. Darüber hinaus hat der H. dafür Sorge zu tragen, daß die betrieblichen Mittel mit größter Sparsamkeit und möglichst hohem Nutzen eingesetzt werden. Dem H. obliegt es nicht nur, bei der Feststellung von Ordnungswidrigkeiten den Direktor des Betriebes bzw. den Generaldirektor des Kombinates zu informieren, sondern bei schwerwiegenden Verstößen auch den Minister der Finanzen und den seinem Betrieb übergeordneten Minister unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Minister der Finanzen hat zudem das Recht, ihm direkte Anweisungen über Kontrollaufgaben zu erteilen sowie über deren Durchführung Berichte zu verlangen. Mit der neuen H.-VO (GBl. I, 1979, S. 156 ff.) wurden die Kontrollpflichten des H. verschärft, insbesondere hinsichtlich verstärkter Energie-, Material- und Importeinsparungen, Kostensenkungen sowie erhöhter Plandisziplin und sparsameren Einsatzes der finanziellen Mittel. Er ist besonders verantwortlich für eine hohe Effizienz geplanter Investitionen, ihre schnelle Fertigstellung, einen steigenden Anteil der Rationalisierungen sowie die Durchsetzung des Verbots von Investitionen außerhalb des Planes, sofern es sich nicht um den Eigenbau von Rationalisierungsmitteln aus Reserven handelt. Mit dem direkten Anordnungsrecht des Ministers der Finanzen sowie dem Einfluß anderer, zentraler Organe (z.B. hinsichtlich der anzuwendenden betriebswirtschaftlichen Methoden) ist der H. in eine doppelseitige Rolle gezwängt, einmal die Interessen des Betriebes bzw. des Kombinates vertreten zu wollen und zum anderen als verlängerter Arm zentraler Organe eine umfangreiche Kontrolle realisieren zu müssen. Mit dieser seit Beginn der 70er Jahre mehrfach aufgewerteten Stellung als staatlicher Kontrolleur im Betrieb sind Konflikte zwischen betrieblichen und staatlichen Interessen z. T. auf die Person des H. konzentriert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 595 Hauptauftragnehmer (HAN) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hausbuch

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der H. ist dem Direktor des Betriebes direkt unterstellt, steht auf der gleichen Rangstufe wie die Fachdirektoren (z.B. Produktionsdirektor, ökonomischer Direktor, Direktor für Beschaffung und Absatz) und wird durch den Leiter des übergeordneten Organs (z.B. Minister, Generaldirektor des Kombinates) eingesetzt bzw. abberufen. Kraft Gesetzes (vgl. GBl. II, 1971, S. 137 ff.) hat der H. die Aufgabe, die zentralen…

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Devisen (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an hervorragender Stelle das Valutamonopol und wird durch den Ministerrat der DDR ausgeübt, dem die Entscheidungskompetenz in allen grundsätzlichen Fragen zusteht. Dem Ministerium der Finanzen (MdF) obliegt die Organisation der D.-Bewirtschaftung und gemeinsam mit anderen zentralen Staatsorganen (z.B. Ministerium für Außenhandel (MAH); Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten; Ministerium für Verkehrswesen) die Durchführung der Kontrolle bzw. Erteilung von Genehmigungen. Die Staatsbank regelt und vollzieht — gemeinsam mit der Deutschen Außenhandelsbank AG (DABA) und der Deutschen Handelsbank AG (DHB) — den grenzüberschreitenden ➝Zahlungsverkehr mit dem Ausland und setzt die Umrechnungssätze der Mark zu anderen Währungen (Wechselkurs) fest (Währung/Währungspolitik). Die D.- bzw. Valutaplanung erfolgt unter Leitung der Staatlichen Plankommission (Planung) und Mitwirkung der Staatsbank durch 3 Hauptplanträger. Die Ministerien der Finanzen, für Außenhandel und Verkehrswesen erarbeiten den in die Teilpläne Warenbewegung, Dienstleistungen und sonstige Wertübertragungen gegliederten D.-Plan. Dabei sind die folgenden 10 Positionen zu berücksichtigen: Zahlungen für Warenbewegungen, Warennebenkosten, sonstige Dienstleistungen und aus anderen Anlässen, Regierungs-, Bank- und kommerzielle (d.h. Betriebs-)Kredite. Investitionsbeteiligungen, Reservebildung sowie Saldenentwicklung der Handels-, Dienstleistungs- und Zahlungsbilanz. Besitz, Erwerb und Umlauf regelt das D.-Gesetz vom 19. 12. 1973 (GBl. I, S. 574 ff.), dessen Strafbestimmungen durch das Änderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 147 f.) erweitert und verschärft wurden, mit den dazu erlassenen 5 Durchführungsbestimmungen. Mit seinem Inkrafttreten am 1. 2. 1974 wurden die zuvor geltenden Sonderbestimmungen des innerdeutschen Geld- und Zahlungsverkehrs aufgehoben und somit auch im D.-Recht ein Inland-Ausland-Verhältnis geschaffen. Als D.-Werte werden nicht allein die als Sorten bezeichneten Banknoten und Münzen sowie Guthaben und Forderungen in fremder Währung definiert. Vielmehr zählen dazu Vermögensgegenstände aller Art wie z.B. Grundstücke, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Gemälde, Plastiken, Kunst-, Münz- und Briefmarkensammlungen oder „ähnlich wertvolle Sachen“. Auch können Geldzeichen, Schecks, Wechsel oder Zahlungsaufträge in Mark der DDR zu D.-Werten werden, wenn sie ins D.-Ausland verbracht oder D.-Ausländern gegeben werden (D.-Wertumlauf). Insofern geht diese Legaldefinition weit über die sonst üblichen D.- bzw. Valutabegriffe hinaus, die sich auf zwischenstaatliche Geldbeziehungen aus wirtschaftlichen, politischen, kulturellen oder privaten Anlässen erstrecken. Die damit verbundene allgemeine Anmelde-, Anbietungs- und Genehmigungspflicht ermöglicht die staatliche Kontrolle des D.-Wertumlaufs ebenso wie des Vermögens bzw. der Vermögensbeteiligungen von DDR-Bürgern im D.-Ausland. Als reine Binnenwährung unterliegt die Mark der DDR einem grundsätzlichen Aus- und Einfuhrverbot. Allerdings können Bewohner der DDR (D.-Inländer) im nichtkommerziellen Zahlungsverkehr bis zu 300 Mark in das D.-Ausland mitnehmen. Deren Verbrauch in von der DDR bewirtschafteten Flughafengaststätten, Schiffen, Reiseomnibussen, Schlaf- und Speisewagen ist bei der Einreise den Zollorganen auf Verlangen zu belegen. Eine Sonderregelung besteht mit den Mitgliedsländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) insofern, als von diesem Betrag jeweils bis zu 100 Mark — ČSSR: 32 Mark — über die auf Grundlage des Prager Währungsabkommens (1963) erworbenen Reisezahlungsmittel hinaus umgetauscht werden können. Bei sonstigen Auslandsreisen bedarf der Erwerb von D. der Genehmigung durch die Abteilung Finanzen des zuständigen Rates des Bezirkes. Rentnern wird bei Westreisen ein sogenanntes „Zehrgeld“ als Jahresbetrag im Gegenwert bis zu 15 Mark (Europa) bzw. 30 Mark (außerhalb Europas) eingetauscht. Bei Reisen in dringenden Familienangelegenheiten können DDR-Bürger Reisezahlungsmittel im Gegenwert bis zu 10 Mark je Reisetag, höchstens jedoch 70 Mark je Reise, erwerben. Besucher aus nichtsozialistischen Staaten müssen einen verbindlichen Mindestumtausch von Zahlungsmitteln für die Dauer ihres Aufenthaltes in der DDR vornehmen (Innerdeutsche Beziehungen). Darüber hinaus eingeführte Zahlungsmittel in konvertierbaren Währungen können sie bei den zugelassenen Banken in Mark der DDR umtauschen, in annahmeberechtigten Einrichtungen (z.B. Intershop, Intertank, Interhotels) verwenden oder an Bekannte und Verwandte in der DDR verschenken. Das D.-Recht setzt hier keine Betragsgrenze fest. D.-Inländer können anläßlich eines Aufenthaltes im D.-Ausland (z.B. Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin [West]) über ihre dort befindlichen Guthaben bis zum Gegenwert von 500 Mark zum Zwecke des Transfers in die DDR genehmigungsfrei und ohne Zustimmung der zuständigen Bank der DDR verfügen oder geschenkte D. einführen. Jedoch ist folgende Veränderung für die Verwendung dieser Beträge am 16. 4. 1979 in Kraft getreten: Während die Erste Durchführungsbestimmung zum D.-Gesetz (§ 6 Abs. 3) Bewohnern der DDR die Möglichkeit eröffnet hat, Bargeld anderer Währungen genehmigungsfrei in besonderen Einrichtungen auszugeben, verfügte das Außenhandelsministerium die Einführung von „Mark-Wertschecks der Forum-Außenhandelsgesellschaft mbH“ zur Bezahlung in den von ihm betriebenen Einrichtungen Genex, Intershop und Intertank. Diese Schecks werden von den Filialen der Staatsbank in Stückelung von 50, 10, 5, 1 sowie 0,50 Mark nach den festgesetzten D.-Umrechnungssätzen abgegeben und sind weder übertragbar noch rücktauschbar. Da eine [S. 307]konsequente Herkunftskontrolle beim D.-Umtausch bisher unterbleibt, dürfte der Westgeldumlauf nicht wesentlich beeinflußt worden sein. Dieser wird lediglich durch die Gutscheinaktion ergänzt. Somit hat die DM ihre Bedeutung als Nebenwährung nicht eingebüßt. Offensichtlich aber findet die damit eröffnete Möglichkeit der D.-Kontrolle keine Anwendung. D.-Ausländer können über eingetauschte Markbeträge frei verfügen, sofern diese nicht zur Bezahlung von Verbindlichkeiten aus dem internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie für den Erwerb oder die Begründung von Forderungen und anderen Vermögenswerten verwendet werden. Die Staatsbank führt frei verfügbare D.-Ausländerkonten A (Beträge aus Arbeitseinkommen, Stipendien oder aus Umtausch) und B (sonstige Beträge), von denen Verfügungen für bestimmte Zwecke erlaubt sind (Sperrkonten). Zur Führung von Konten in anderen Währungen (Valutakonten) sind nur noch die Deutsche Außenhandelsbank AG und die Deutsche Handelsbank AG berechtigt. Im kommerziellen Zahlungsverkehr von Außenwirtschaft und Außenhandel sind D. nur dann von Bedeutung, wenn keine Warenkompensation auf Grundlage von Verrechnungseinheiten erfolgt. Vornehmlich in ihrem Westhandel dienen der DDR Kredite in D. als Finanzierungsinstrument. Die Höhe des D.-Fonds, gegliedert nach Verrechnungs- oder Clearing- und konvertierbaren Währungen, und der D.-Reserve wird offiziell nicht publiziert. Im Gegensatz zu anderen sozialistischen Staaten verfügt die DDR jedoch über höhere Westgeldeinnahmen aufgrund der innerdeutschen Sonderbeziehungen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 306–307 Deutschlandpolitik der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Diakonie

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 306]Das in der Verfassung der DDR (Art. 9, Ziff. 5) als konstitutiver Bestandteil des sozialistischen Wirtschaftssystems verankerte Außenwirtschaftsmonopol impliziert das alleinige Recht des Staates, die Leitung, Planung, Organisation und Durchführung aller ökonomischen Beziehungen mit dem Ausland festzulegen und zu kontrollieren. Es umfaßt — neben dem Außenhandels- und Außenhandelstransportmonopol — an…

DDR A-Z 1985

Jugendweihe (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322 Mädchen und Jungen, 17,7 v.H. aller 14jährigen, an der J. teil. Seit 1956 wird die J. in das Familienstammbuch eingetragen. Träger der J. sind die Ausschüsse für J., denen und deren Kommissionen 1982 75.000 ehrenamtliche Mitarbeiter angehörten. SED-Funktionäre und Veteranen, Künstler, Arbeiter aus den Patenbetrieben (Patenschaften), „jährlich rund 80.000 Persönlichkeiten aus Partei, Staat und Wirtschaft“, tragen den Unterricht, der gewöhnlich mit einer Klassenfahrt zu den Nationalen Mahn- und Gedenkstätten (z.B. Besuch der Gedenkstätte Buchenwald) verbunden wird. Grundlage ist das (im Buchhandel nicht erhältliche) Lehrbuch „Vom Sinn unseres Lebens“, das die Teilnehmer bei der J. als Geschenk erhalten (früher: „Weltall — Erde — Mensch“, [S. 693]dann: „Der Sozialismus — Deine Welt“). Der Band stellt, wie es heißt, „auf altersgemäße Weise die Weltanschauung der Arbeiterklasse in der Einheit ihrer Bestandteile dar“ (JW 11. 11. 1982, S. 2). Der Zentrale Ausschuß für J. gibt für die Mitarbeiter und Helfer das Monatsblatt „Jugendweihe“ heraus. Die Teilnahme gilt offiziell als freiwillig und soll mit den Kirchenpflichten (Konfirmation, Kommunion) vereinbar sein. Tatsächlich bestimmt die atheistische Weltanschauung des Marxismus-Leninismus die J. Dementsprechend gilt die Teilnahme an den Jugendstunden zur J. für die FDJ-Mitglieder der 8. Klassen als „Hauptform der Aneignung marxistisch-leninistischen Wissens außerhalb des Unterrichts“ und „zugleich als ihr FDJ-Studienjahr“ (Junge Generation 1977, H. 9, S. 39) (Freie Deutsche Jugend [FDJ], V.). Die J. „leistet, abgestimmt mit allen Erziehungsträgern, einen spezifischen Beitrag zur Erziehung junger Revolutionäre: Die 14jährigen Jungen und Mädchen bereiten sich bewußt auf den neuen Lebensabschnitt vor, ihre Aufnahme in die Reihen der Erwachsenen. Dabei haben sie zahlreiche Probleme und Fragen wie die nach dem Sinn des Lebens, nach ihrer eigenen Verantwortung, ihren Rechten und Pflichten als sozialistische Staatsbürger. In den Jugendstunden erhalten sie hierauf schlüssige Antworten“ (Pionierleiter 1982, H. 21, S. 15). Zur Vorbereitung auf die J. dienen die 10 Jugendstunden. Am 11. 11. 1981 beschloß der Zentrale Ausschuß für J. in der DDR ein neues Jugendstundenprogramm, das mit dem Jugendstundenjahr 1982/83 in Kraft getreten ist. Die danach vorgesehenen Themen sind: 1. „Unser sozialistisches Vaterland“. 2. „Freundschaft zum Lande Lenins — Herzenssache unseres Volkes“, 3. „Die Welt verändert sich“, 4. „Deine Arbeit wird gebraucht“, 5. „Kultur und Kunst machen unser Leben reicher und schöner“, 6. „Der andere neben Dir“. Neu aufgenommen, „um aktuelle Bedürfnisse zu berücksichtigen“, wurden die Themen 7. „Wir erfüllen das revolutionäre Vermächtnis“, 8. „Der Friede ist kein Geschenk“, 9. „Wissenschaftlich-technischer Fortschritt — Herausforderung an Dich“, 10. „Dein Recht und Deine Pflicht im Sozialismus“. Im Mittelpunkt der J. steht das Gelöbnis, das die Jugendlichen in einer J.-Feier öffentlich ablegen. Es hat folgenden Wortlaut: „Liebe junge Freunde! Seid ihr bereit, als junge Bürger unserer Deutschen Demokratischen Republik mit uns gemeinsam, getreu der Verfassung, für die große und edle Sache des Sozialismus zu arbeiten und zu kämpfen und das revolutionäre Erbe des Volkes in Ehren zu halten, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als treue Söhne und Töchter unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates nach hoher Bildung und Kultur zu streben, Meister eures Faches zu werden, unentwegt zu lernen und all euer Wissen und Können für die Verwirklichung unserer großen humanistischen Ideale einzusetzen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als würdige Mitglieder der sozialistischen Gemeinschaft stets in kameradschaftlicher Zusammenarbeit, gegenseitiger Achtung und Hilfe zu handeln und euren Weg zum persönlichen Glück immer mit dem Kampf für das Glück des Volkes zu vereinen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Seid ihr bereit, als wahre Patrioten die feste Freundschaft mit der Sowjetunion weiter zu vertiefen, den Bruderbund mit den sozialistischen Ländern zu stärken, im Geiste des proletarischen Internationalismus zu kämpfen, den Frieden zu schützen und den Sozialismus gegen jeden imperialistischen Angriff zu verteidigen, so antwortet: Ja, das geloben wir! Wir haben euer Gelöbnis vernommen. Ihr habt euch ein hohes und edles Ziel gesetzt. Feierlich nehmen wir euch auf in die große Gemeinschaft des werktätigen Volkes, das unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer revolutionären Partei, einig im Willen und im Handeln, die entwickelte sozialistische Gesellschaft in der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Wir übertragen euch eine hohe Verantwortung. Jederzeit werden wir euch mit Rat und Tat helfen, die sozialistische Zukunft schöpferisch zu gestalten.“ Wegen der atheistischen Grundlage haben die Kirchen die Unvereinbarkeit von J. und Konfirmation bzw. Kommunion erklärt. An dieser Auffassung halten sie prinzipiell weiter fest, insbesondere wegen des Inhalts der vorangehenden Jugendstunden und wegen des pseudo-religiösen Charakters der Zeremonie. Nachdem die J. Ende der 50er, Anfang der 60er Jahre mit Hilfe gesellschaftlichen Drucks fast allgemein durchgesetzt wurde, haben die ev. Kirchen aus seelsorgerischen Gründen auch Jugendgeweihten die Möglichkeit der Konfirmation eingeräumt, z. T. nach einem Jahr Wartezeit. Die Beteiligung an den kirchlichen Feiern ist dennoch kontinuierlich zurückgegangen. Die Abwehr der Kirchen und des christlichen Bevölkerungsteils gegen die J. war vergeblich. 1960 nahmen bereits 87,8 v.H. der Schüler der 8. Klassen an der J. teil. 1983 waren es 230.000 Jugendliche, über 98 v.H. aller 14jährigen, die anläßlich von 6.600 J.-Feiern das Gelöbnis ablegten. Man schätzt, daß nur noch um 10 v.H. der 14jährigen konfirmiert werden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 692–693 Jugendstrafrecht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Jugendwerkhöfe

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sozialistische Feier am Ende des 8. Schuljahres, in der die Schüler in die „Reihe der Erwachsenen aufgenommen“ werden und sich in einem Gelöbnis zum Sozialismus und zur DDR als ihrem Staat bekennen. Die J. ist heute fester Bestandteil des sozialistischen Erziehungssystems. Der Zentrale Ausschuß für J. wurde im November 1954 gegründet, J. wurden erstmals im Frühjahr 1955 durchgeführt. Damals nahmen 52.322…

DDR A-Z 1985

Bauernkongreß der DDR (1985)

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII. Bauernkongreß der DDR im Mai 1982 in Berlin (Ost). Die ersten 5 (November 1947, Berlin [Ost]; März 1949, Berlin [Ost]; Dezember 1951, Leipzig; Februar 1954, Görlitz; März 1957, Güstrow) fanden als Deutscher Bauerntag statt. Träger war die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB). Seit Abschluß der Kollektivierung (1960) werden sie vom Ministerrat der DDR, dem Zentral[S. 150]komitee (ZK) der SED, der Demokratischen Bauernpartei Deutschlands (DBD), der VdgB und dem Nationalrat der Nationalen Front einberufen. Sie tagten zunächst als Deutscher Bauernkongreß (Dezember 1960, Rostock; März 1962, Magdeburg; Februar 1964, Schwerin; Februar 1966, Berlin [Ost]; Juni 1968, Leipzig), dann (Juni 1972, Leipzig; Mai 1982, Berlin [Ost]) als B. der DDR. 1982 fungierte auch die Freie Deutsche Jugend (FDJ) als Mitträger des B. Zwischen dem Beginn (1952) und dem Abschluß der Kollektivierung (1960) organisierte die SED-Führung darüber hinaus 6 Konferenz(en) der Vorsitzenden und Aktivisten der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG-Konferenzen). Sie dienten der inhaltlichen Ausgestaltung der Kollektivierungspolitik, z.B. durch Beschlüsse über die ersten Musterstatuten für die LPG Typ I bis III, und sollten für die Genossenschaftsbildung mobilisieren (Landwirtschaftliche Betriebsformen). Die seither veranstalteten B. stehen in dieser Tradition. Weshalb zwischen 1972 und 1982 auf die Veranstaltung von B. verzichtet wurde, ist nicht bekannt. Zur Beschlußfassung über neue Musterstatuten für die spezialisierten LPG Pflanzen- und Tierproduktion traten 1977 aber 2 Zentrale Konferenzen von Delegierten aus beiden Bereichen zusammen, die einstimmige Voten für die Satzungen und ergänzende Betriebsordnungen abgaben. Während die Delegierten der ersten 5 Bauerntage von Vertreterversammlungen der VdgB bestimmt wurden, werden sie seit 1960 von Kreisbauernkonferenzen gewählt. Diese Gremien benennen seit 1966 zugleich die Mitglieder der (Kreis-)Räte für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft (RLN). Entsprechende Gremien bestehen auch auf Bezirksebene. Der erstmals 1966 vom IX. B. gewählte (zentrale) RLN (damals noch Landwirtschaftsrat) übte bis 1972 die Funktionen des (1962 aufgelösten) Ministeriums für Landwirtschaft. Erfassung und Forstwirtschaft aus. Nach der Neubildung einer zentralen Landwirtschaftsadministration (Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft [MfLFN]) 1972 wurden seine Aufgaben auf die eines Beratungsgremiums reduziert. Auf dem XII. B. fanden Neuwahlen zum zentralen RLN nicht mehr statt. Einen Bedeutungsverlust erfuhren offenbar auch die RLN der Bezirke. Auf der Kreisebene wurden sie dagegen reaktiviert — im Zusammenhang mit der Korrektur der strikten Spezialisierungspolitik der 70er Jahre (Agrarpolitik). Seit 1962 wurden wiederholt Entscheidungen der B. als Beschlüsse des Ministerrats im Gesetzblatt der DDR verkündet. Allerdings veröffentlichen die Veranstalter seit 1960 regelmäßig vor Kongreßbeginn Entschließungsentwürfe oder andere Dokumente, die den Tenor der Diskussion und die Entscheidungen präjudizieren. [S. 151]Den Delegierten des XII. B. (Mai 1982) lag der Entwurf des neuen LPG-Gesetzes vor. Er wurde zustimmend diskutiert und einstimmig gebilligt. Vom Ministerrat der Volkskammer zugeleitet, wurde das Gesetz im Juli 1982 verabschiedet. Die eher repräsentativen Kongresse bilden den Abschluß von Mobilisierungskampagnen im Kongreßvorfeld. In diesen versucht die Parteiführung, ihre jeweilige agrarpolitische Konzeption zu vermitteln, gelangt aber auch durch die Aufforderung zur Diskussion aktueller ökonomischer oder organisatorischer Probleme zu zusätzlichen Informationen über die Situation der Landwirtschaft. Zugleich bietet die Zusammensetzung der B. (überwiegend Funktionsträger) Gewähr sowohl für die Durchsetzung seiner Beschlüsse gegenüber der Landbevölkerung wie für ihre Beachtung in den regionalen Leitungsgremien des Staatsapparats und der Landwirtschaftsbetriebe. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 149–151 Bauaufsicht, Staatliche A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bausoldaten

Siehe auch: Bauernkongreß der DDR: 1975 1979 Bauernkongreß, Deutscher: 1960 1962 1963 1965 1966 Deutscher Bauernkongreß: 1969 1975 1979 Konferenzen von Delegierten aus Betrieben und Verwaltungen der Landwirtschaft. Auf ihnen soll die Agrarpolitik der Partei- und Staatsführung propagiert, diskutiert und formal legitimiert werden. Veranstaltungen mit dieser Zielrichtung werden in der SBZ/DDR seit 1947 unter wechselnden Bezeichnungen abgehalten, die letzte als XII.…

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Kollektiv, Sozialistisches (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen sozialen Gruppen zugesprochen. Die Beziehungen der Mitglieder eines SK. seien von den „sozialistischen Produktionsverhältnissen“, einem dementsprechenden gesellschaftlichen ➝Bewußtsein und den Grundsätzen sozialistischer Moral geprägt (Lexikon der Wirtschaft. Arbeit — Bildung — Soziales, Berlin [Ost] 1982, S. 521 ff.). SK. sind entsprechend den ihnen übertragenen Aufgaben arbeitsteilig und hierarchisch organisiert; sie sind also keineswegs eine „Gemeinschaft von Gleichen“. Als „gleich“ gelten die Angehörigen eines K. lediglich in Hinblick auf das Eigentum an Produktionsmitteln, nicht aber in bezug auf Arbeitsaufgaben, Qualifikation und Entscheidungs- bzw. Leitungskompetenzen. Darüber hinaus geht die Soziologie der DDR davon aus, daß auch die Bereitschaft, sich in ein SK. zu integrieren und sich innerhalb und für das SK. einzusetzen, ungleich verteilt ist. Die Gruppe der besonders aktiven K.-Mitglieder, die die „gesellschaftlichen Forderungen“ als erste erkennen und gegenüber den anderen Mitgliedern vertreten, wird als K.-Kern bezeichnet. Dieser Kerngruppe wird nicht nur eine besondere „Autorität“ zugesprochen, vielmehr präge sie maßgeblich Ziele, Normen und Verhalten im SK. und damit das K.-Klima. Das SK. soll sowohl ökonomisch meßbare Leistungen entsprechend den jeweiligen Planvorgaben erbringen — insofern ist es ein „Zweckverband“ — als auch eine neue Form des Zusammenlebens („sozialistische Gemeinschaft“) ermöglichen. Als Erwartungen an „Stil und Ton des K.“ werden genannt: „optimistische, freudbetonte Grundstimmung, Würde, Höflichkeit, Offenheit, Wachsamkeit, Kritik und Selbstkritik, Disziplin und Selbstbeherrschung, Kameradschaft und Hilfsbereitschaft, hohes Anspruchsniveau und hohe Leistungsbe[S. 732]reitschaft, Bescheidenheit und schöpferische Unzufriedenheit mit dem Erreichten, Neuerertum, Wissensdrang, Solidarität u.a. edle Eigenschaften sozialistischer Persönlichkeiten“ (a.a.O., S. 522). Dieser umfassende Anspruch an das SK. soll seinen Ausdruck im Sozialistischen Wettbewerb mit dem Motto „Sozialistisch arbeiten, lernen und leben“ um den Titel „K. der sozialistischen Arbeit“ finden. Der Herausbildung von Traditionen im SK. dient u.a. das Brigadetagebuch, die Einbeziehung der Familie in kulturelle und soziale Veranstaltungen des SK. usw. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung steht im Mittelpunkt der pädagogischen Bemühungen in Schule, Hoch- und Fachschule sowie in der Lehrlingsausbildung. Umgekehrt hat auch das SK. einen permanenten Erziehungsauftrag gegenüber seinen Mitgliedern. Hervorgehoben wird die Bedeutung des Leiters eines SK. als Erzieher. Ohne die sich aus den Prinzipien der Einzelleitung und des Demokratischen Zentralismus ergebenden, eigenen Verantwortlichkeiten zu verwischen, hat der „sozialistische Leiter“ die kompetenten K.-Mitglieder an der Entscheidungsfindung zu beteiligen, das SK. über die getroffenen Entscheidungen, den Stand der Planerfüllung usw. laufend zu unterrichten sowie das Verhalten und die Bewußtseinsentwicklung der K.-Mitglieder ständig in Richtung einer sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung (Persönlichkeitstheorie, Sozialistische) zu beeinflussen. Soziologische Untersuchungen und Erfahrungsberichte aus der DDR belegen einerseits, daß es sehr enge und dauerhafte Beziehungen in den Arbeits-K., vor allem der Industriebetriebe gibt. Andererseits ist es aber bisher kaum gelungen, die K.-Mitglieder dazu zu bewegen, ihre Gruppeninteressen den jeweils geforderten „gesellschaftlichen Aufgaben“ nachzuordnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 731–732 Kollegien der Ministerien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kollektive Führung

Siehe auch die Jahre 1975 1979 Als SK. gelten in der DDR „stabile Vereinigungen von Menschen“, die in den „verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen (Produktion, Schulen, Organisationen, Kultur usw.)“ inbesondere als Arbeitskollektive bestehen. Die Angehörigen eines SK. wirken vor allem „im Arbeitsprozeß zur zielstrebigen Erfüllung gemeinsamer Aufgaben und zur Verwirklichung materieller und ideeller Interessen und Ziele“ zusammen. Dem SK. wird eine „höhere soziale Qualität“ als anderen…

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Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und wirtschaftlichen Gesetzmäßigkeiten aller ökonomischen Gesellschaftsformationen von der Urgemeinschaft bis zum Kommunismus (Gesellschaftsordnung). Im engeren Sinne ist die PÖ. die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzmäßigkeiten in einer bestimmten Gesellschaftsformation. I. Funktion und Stellung im Marxismus-Leninismus Die PÖ. als „wissenschaftliche Theorie der Arbeiterklasse“ wurde von Marx und Engels auf der [S. 1011]Grundlage der Kritik der klassischen bürgerlichen PÖ. entwickelt und von Lenin im historischen Entwicklungsprozeß ausgeformt und weiterentwickelt. Sie gilt heute in ihrer engen Verflechtung und Durchdringung mit dem Dialektischen und Historischen Materialismus und zusammen mit dem wissenschaftlichen Kommunismus als einer der drei Bestandteile des Marxismus-Leninismus. Sie versteht sich als historische wie als aktuelle Gesellschaftswissenschaft und untersucht die Produktionsverhältnisse in ihrer geschichtlichen Entwicklung und will die Entstehung, Entwicklung und Ablösung der gesellschaftlichen Produktionsformen durch neue, fortschrittlichere zeigen. Die innere Struktur und die Bewegungsgesetze einer Gesellschaftsformation erforschend, betrachtet sie den Zusammenhang von Produktivkräften und Produktionsverhältnissen, von Produktionsweise und gesellschaftlichem Überbau sowie deren jeweilige Durchdringung und Wechselwirkung. Am Ende der Untersuchung werden allgemeine, für alle oder mehrere bzw. für bestimmte Gesellschaftsformationen geltende Gesetzmäßigkeiten formuliert, um aus ihnen dann Erfordernisse und Konsequenzen für das Handeln der Arbeiterklasse und der mit ihr verbündeten Klassen und Schichten zur Erfüllung ihrer historischen Aufgabe abzuleiten (Sozialstruktur). In diesem Sinne ist sie parteilich und trägt, da sie ihre Analysen vom Standpunkt der Arbeiterklasse aus formuliert, Klassencharakter. „Alle Wissenschaft wäre überflüssig, wenn die Erscheinungsform und das Wesen der Dinge unmittelbar zusammenfielen.“ (Marx/Engels Werke, Bd. 25, S. 825) Ausgehend von den äußeren Erscheinungsformen sucht die marxistische PÖ. das „Wesen“ der Verhältnisse und die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Beziehungen zu erkennen. Sie soll die reale Bewegung der inneren Widersprüchlichkeit gesellschaftlicher Prozesse abbilden. Die verwendeten polit-ökonomischen Kategorien haben die quantitativen und qualitativen Änderungen und den treibenden Grund der realen Bewegung zu erfassen; als theoretische Ausdrücke der historisch bestimmten Produktionsverhältnisse sind sie in ihrem Gehalt ebenfalls historische und damit vergängliche Produkte. Die marxistische PÖ. bedient sich dabei nahezu aller Gesellschaftswissenschaften als Hilfswissenschaften, besonders also spezieller Disziplinen der Ökonomie wie Industrieökonomik, Arbeitsökonomie, Agrarökonomie u.a. m., sowie aber auch der Mathematik und Kybernetik. II. Geschichte Die Geschichte der PÖ. ist von der bürgerlichen Geschichte des ökonomischen Denkens zu unterscheiden. Sie begann mit dem Zerfall der Urgemeinschaft und erlebte in der Sklavenhaltergesellschaft ihren ersten Aufschwung (Aristoteles). Die eigentliche Geschichte der PÖ. beginnt mit der systematischen Analyse des Kapitalismus. Sie vollzieht sich im marxistisch-leninistischen Selbstverständnis in Abhängigkeit von der Entwicklung der jeweiligen Produktionsweise, ist Ausdruck der materiellen Interessen bestimmter Gesellschaftsklassen und somit Bestandteil des ideologischen Klassenkampfes. Im Gegensatz zur bürgerlichen Geschichtsschreibung, die die Entwicklung der PÖ. als ständige Weiterentwicklung ökonomischer Theorien darstellt, behandelt die marxistische Theoriengeschichtsschreibung die Geschichte der PÖ. als Teil der materiellen und ideologischen Entwicklung der Gesellschaft. Der Aufschwung der Waren- und Geldwirtschaft, die Ausdehnung des Handels und später die Anfänge der kapitalistischen Industrieproduktion weckten das Interesse an der Untersuchung und Formulierung aller in der Volkswirtschaft wirkenden Gesetzmäßigkeiten. Als eigentlicher Beginn der Nationalökonomie gilt die klassische PÖ., die sich hauptsächlich in England zugleich mit der Entwicklung der kapitalistischen Produktion entfaltete und ihre wichtigsten Vertreter in Adam Smith und David Ricardo hatte. Ihre Theorien waren eng mit dem Kampf des industriellen Bürgertums gegen die feudalen Verhältnisse und die Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheit verbunden. Da mit seinem politischen Sieg das Bürgertum an einer Stabilisierung der sozialen Verhältnisse interessiert war und sich einer allmählich erstarkenden Arbeiterbewegung gegenüber fand (Chartisten in England), die kapitalistischen Produktionsverhältnisse als „ewige Naturform gesellschaftlicher Produktion“ (Marx) ansah, wurde die bürgerliche PÖ. aus marxistischer Sicht zunehmend zur Rechtfertigungsideologie („Vulgärökonomie“). Auf der Grundlage des Forschungsstandes der klassischen PÖ., in der Tradition der bürgerlichen Philosophie, unter dem moralisch-politischen Anspruch utopischer Sozialisten in England und Frankreich und der sich entwickelnden Arbeiterbewegung schrieben Marx und Engels ihre Kritik der PÖ., die im „Kapital“ (1. Bd. 1867) ihre systematische Darstellung fand. Seit Marx und Engels entwickelte sich die PÖ. in zwei gesonderten Strömungen, der (marxistischen) PÖ. der Arbeiterbewegung und der bürgerlichen Ökonomie. Der Eintritt des Kapitalismus in die „monopolistisch-imperialistische“ Entwicklungsphase um die Jahrhundertwende brachte neue Erscheinungen hervor (Monopolbildung, Aufgabe der freien Konkurrenz, Konflikte der Kolonialpolitik, Strukturkrisen, Ansteigen der Reallöhne u.a. m.), die die innermarxistische Diskussion belebten: Eindringen revisionistischer Strömungen in die Arbeiterbewegung (Revisionismus), die die Marxsche These von der Verschärfung der inneren Widersprüche [S. 1012]des Kapitalismus in Frage stellte (Bernstein, David, Tugan-Baranowski); Diskussion über die Frage des Einflusses des Kapitalismus auf Rußland; Diskussion über Entwicklungstendenzen der Landwirtschaft im Kapitalismus. Ein zentrales Problem in der theoretischen Diskussion war die politische und wissenschaftliche Erklärung des Imperialismus (Hilferdings: „Finanzkapital“ 1910; R. Luxemburgs: „Die Akkumulation des Kapitals“ 1913; Lenins: „Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“ 1916). Vor allem die Schriften Lenins über den Imperialismus wurden in der Sicht der Marxisten-Leninisten zum Fundament einer neuen Strategie der Arbeiterbewegung, da nach Lenin die Ungleichmäßigkeit der Entwicklung der kapitalistischen Länder zur Instabilität führe und die Möglichkeit des revolutionären Umsturzes in nur einem Land geschaffen werde. Zugleich ziehe der Imperialismus den Aufschwung nationaler Befreiungsbewegungen in den Kolonien nach sich, die zum Bundesgenossen der internationalen Arbeiterbewegung würden. Die bürgerliche Theorie nahm eine andere Entwicklung. Sie spaltete sich in eine „subjektivistische“ und eine historische Richtung. Die Subjektivisten entwickelten zum einen die Lehre von der Verfügung der Güter nach ihrem Grenznutzen, den das einzelne Gut für den jeweiligen Konsumenten habe und der somit auf dem Markt den Wert bestimme (Wieser, Böhm-Bawerk), zum andern entwickelte sie die Theorie von der Grenzproduktivität der Produktionsfaktoren, nach der die Eigentümer verschiedener Produktionsfaktoren so viel erhalten, wie die von ihnen gestellten Faktoren zum Wert des Sozialprodukts beigetragen haben (J. B. Clark). Beide Theorien berücksichtigen nach marxistisch-leninistischer Sicht den geschichtlich-gesellschaftlichen Charakter der kapitalistischen Produktion nicht; sie dienten lediglich zur Rechtfertigung der kapitalistischen Distributionsverhältnisse. Die historische Schule entstand als Kritik der klassischen bürgerlichen Ökonomie und grenzte sich gegen die historisch-materialistische Theorie ab; sie bestritt die Existenz ökonomischer Gesetze überhaupt (Roscher) und beschränkte sich immer mehr auf die Wirtschaftsgeschichtsschreibung (Schmoller). Aus dieser Schule gingen die Werke von W. Sombart („Der moderne Kapitalismus“ 1902) und Max Weber („Die protestantische Ethik und der Geist des Kapitalismus“ 1904/05) über die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus hervor. Sie gingen in Auseinandersetzung mit Marxschen Vorstellungen ebenfalls von der historischen Bedingtheit des Kapitalismus aus, fanden aber die Erklärung für die Entstehung und Entwicklung des Kapitalismus im „kapitalistischen Geist“ (Sombart) und in der calvinistisch geprägten protestantischen Ethik (Weber). Unter dem Einfluß von Marx stand auch J. A. Schumpeter, der den Ursprung der Dynamik der kapitalistischen Wirtschaft im Streben der Unternehmer nach technischem Fortschritt im Produktionsprozeß sah, diese Ursache aber im Unterschied zu Marx nicht als objektive Notwendigkeit des kapitalistischen Produktionsprozesses erklärte, sondern der schöpferischen und risikofreudigen Einstellung der Unternehmer zuschrieb. Die Errichtung des sowjetischen Staates als Ergebnis der Oktoberrevolution 1917 und die Entwicklung des Kapitalismus nach dem I. Weltkrieg schufen neue Bedingungen für die Weiterentwicklung der PÖ. Die entstehenden sozialistischen Produktionsverhältnisse verlangten nach einer PÖ. des Sozialismus, die allerdings ihre eigene „konkret-materielle Grundlage“ erst schaffen mußte. Da sich die Erfahrungen und die Gesetze des sozialistischen Wirtschaftens erst allmählich herausbildeten, kam es auch erst langsam zu theoretischen Schlußfolgerungen. Zentrale Probleme der Diskussion waren der sozialistische Umbau der Landwirtschaft, die Bedeutung des Ware-Geld-Verhältnisses und die Wirtschaftsrechnung im Sozialismus. Im Zuge der Vorbereitungen für den ersten Fünfjahrplan in der UdSSR (1928–1932) wurden die Grundlagen der Prinzipien der Wirtschaftsplanung herausgearbeitet. Das von Stalin in den 30er Jahren geschaffene System der wirtschaftlichen und politischen Leitung ließ kaum Untersuchungen über das Wirken objektiver ökonomischer Gesetze zu. Als Beleg dafür kann die 1952 veröffentlichte Arbeit Stalins „Ökonomische Probleme des Sozialismus in der UdSSR“ gelten. Sie eröffnete allerdings zugleich mit dem Hinweis auf das Wirken ökonomischer Gesetze sowie auf die Existenz von Widersprüchen zwischen den Produktionsverhältnissen und den Produktivkräften im Sozialismus den Weg zu wissenschaftlichen Analysen, wie die Belebung in der PÖ. des Sozialismus nach 1956 zeigt. Bei ihrer Ausarbeitung befaßte man sich zunächst vor allem mit Problemen der Herausbildung sozialistischer Eigentumsverhältnisse (Eigentum). Die Errichtung eines sozialistischen Wirtschaftssystems seit 1917 und vor allem eines ganzen Systems von Staaten mit sozialistischer Gesellschaftsordnung als Ergebnis des II. Weltkrieges schuf eine neue Lage für die Staaten mit kapitalistischer Wirtschaftsordnung und auch für die Entwicklung der bürgerlichen Ökonomie. Sie war nun nicht mehr das einzige System der Weltwirtschaft und zur Koexistenz mit einem rivalisierenden sozialistischen System und somit zu einer kritischen Analyse des eigenen Systems gezwungen, die über Rechtfertigungstheorie hinausgehen mußte. Unmittelbarer Anlaß waren die Weltwirtschaftskrise 1929–1933 und die darauf folgende Depression bis zum Ausbruch des II. Weltkrieges. In dieser Situation entwarf J. M. Keynes seine „Neue Ökonomie“. Ausgehend von der Feststellung, daß die reife kapitalistische Wirtschaft [S. 1013]nicht imstande ist, die gesamte vorhandene Arbeitskraft zu beschäftigen, forderte er die aktive Intervention des Staates, um private Investitionen anzuregen, eine Hebung des Beschäftigungsgrades zu erreichen und die Konsumtätigkeit durch gesellschaftliche Umverteilung der Einkommen zugunsten der unteren Schichten zu steigern. Gleichzeitig intensivierte sich auch die sozialistische Kritik an der kapitalistischen Gesellschaftsordnung sowohl aus der UdSSR (Eugen Varga) wie auch in kapitalistischen Ländern (Bauer, Sweezy, Dobb, Kalecki, Lange). Auch die bürgerliche Ökonomie selbst wandte sich nun im Zusammenhang mit Problemen der Planung der Wirtschaft, die sich konsequenterweise aus den Keynesschen Forderungen ergaben, nach dem II. Weltkrieg die relativ enge Analyse der Markterscheinungen verlassend, den grundlegenden Konzepten der klassischen bürgerlichen PÖ. zu und begann, die Prozesse der Akkumulation und Reproduktion zu untersuchen (Joan Robinson und P. Sraffa). Die marxistische Analyse des „Monopolkapitalismus“ wurde ebenfalls nach dem II. Weltkrieg fortgesetzt, wobei sie sich einerseits mit der vermeintlichen Unfähigkeit des Kapitalismus zur Industrialisierung schwach entwickelter Länder befaßte (Baran), andererseits die Wandlungen in der wirtschaftlichen und sozialen Struktur der kapitalistischen Länder untersuchte. Aus dem Versuch, eine systematische Theorie der grundlegenden ökonomischen Gesetze des Monopolkapitalismus zu formulieren, ist die Doktrin vom staatsmonopolistischen Kapitalismus (Imperialismus) entwickelt worden. III. Verhältnis zur klassischen bürgerlichen Politischen Ökonomie Die klassische bürgerliche PÖ. entstand in der Zeit von etwa 1650 bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in den damals am weitesten industrialisierten Ländern England und Frankreich und hatte in A. Smith und D. Ricardo ihre bekanntesten Vertreter. Ihr historisches Verdienst war es, wesentliche Zusammenhänge der bürgerlichen Produktion aufgedeckt und somit dazu beigetragen zu haben, die entwickelten Produktivkräfte aus den Fesseln der feudalen Eigentums- oder Produktionsverhältnisse befreit zu haben. Von besonderer Bedeutung war die Entwicklung der Arbeitswerttheorie durch die klassische bürgerliche PÖ. — alles, was nicht Resultat menschlicher Arbeit ist, ist Natur und als solche nicht sozialer Reichtum —, wodurch sie den Mehrwert in Form von Profit, Zins und Grundrente als Abzug vom Produkt der Arbeit erklären konnte und damit faktisch die kapitalistische Ausbeutung aufdeckte. Allerdings fand sie — nach Marx — nicht den „Springpunkt, um den sich das Verständnis der Politischen Ökonomie dreht“ (Marx/Engels Werke, Bd. 23, Berlin [Ost], S. 56), und den er als erster nachgewiesen hat, nämlich den Doppelcharakter der Arbeit, konkret-nützlich und abstrakt-gesellschaftlich zu sein (Wert- und Mehrwerttheorie). Aus diesem Mangel würden sich auch letztlich alle anderen Unzulänglichkeiten bürgerlicher Theorie erklären. Die klassische PÖ. verwickelt sich nicht nur bei der Analyse in Widersprüche; ihre Entwicklung entspricht vielmehr der realen Entwicklung der in der kapitalistischen Produktionsweise enthaltenen gesellschaftlichen Gegensätze. Der tatsächlich vorhandene Antagonismus, der sich bei der Entwicklung der bürgerlichen Gesellschaft notwendig einstellt, findet selbst Eingang in die ökonomische Theorie und tritt ihr nach marxistischer Auffassung als mehr oder minder utopischer, kritischer und revolutionärer Gegensatz entgegen. Der Mangel der Analyse der klassischen PÖ., die auf Aneignung fremder Arbeit gerichtete Produktion nicht als historisch spezifische Form der Produktion aufzufassen, wird jedoch am Ende der Entwicklung dieser Wissenschaft selbst aufgelöst. Daher brachten die Klassiker des Marxismus-Leninismus der klassischen bürgerlichen PÖ. große Wertschätzung entgegen und hoben sie positiv von der ihr folgenden „Vulgärökonomie“ ab. IV. Kritik der Politischen Ökonomie (Politische Ökonomie des Kapitalismus) Die Kritik der PÖ. ist die Bezeichnung für den Teil der marxistischen ökonomischen Theorie, der die kapitalistische Produktionsweise zum Untersuchungsgegenstand hat. Sie will die Bewegungsgesetze der kapitalistischen Produktionsweise in ihrer Widersprüchlichkeit aufzeigen, ihre historische Begrenztheit nachweisen und die Arbeiterklasse als die gesellschaftliche Kraft hervorheben, die berufen sei, die Ablösung des Kapitals zu vollziehen. 1844 formulierte Marx in der Auseinandersetzung mit der klassischen PÖ. die These, daß in der Bewegung des Privateigentums, eben in der Ökonomie, die revolutionäre Bewegung ihre empirische und theoretische Basis findet. Die bürgerliche Gesellschaft ist die entwickeltste und vielfältigste Organisation der Produktion, der eine komplizierte Struktur von ökonomisch-sozialen Verhältnissen zugrunde liegt, die man als eigenständige Sphäre für sich analysieren kann (Basis) und über die sich eine ebenso komplizierte Struktur anderer Gesellschaftsphären als Überbau erhebt. Von Anbeginn seines Schaffens kritisierte Marx die Art und Weise, in der die klassische PÖ. die Verhältnisse der kapitalistischen Reichtumsproduktion erfaßt: sie sei nicht in der Lage, die spezifische Gesellschaftlichkeit, die sich in Form von Lohn, Profit und Grundrente reflektiert, zu erfassen. Er wendet sich gegen das Verfahren der klassischen Theorie, die PÖ. auf reine Wirtschaftswissenschaft als Fachökonomie zu reduzieren. Demgegenüber beansprucht die Marxsche Kritik der [S. 1014]PÖ., den Vermittlungszusammenhang aller Gesellschaftssphären darstellen zu können. Damit formuliert Marx zugleich eine Kritik philosophischer Bewußtseinsformen: Ideologie als bestimmte theoretische Bewußtseinsform und als praktisches Verhalten der Individuen kann nach seiner Auffassung nicht auf Basis philosophischer Abstraktionen begriffen werden, sondern nur, indem die jeweils zugrundeliegende gesellschaftliche Lebenssphäre selbst betrachtet wird. Die Entwicklung wissenschaftlichen Wissens wird so als theoretischer Reflex verschiedener Entwicklungsstufen gesellschaftlicher Arbeit begriffen. Daher seien die deutsche idealistische Philosophie, die klassische PÖ. und der utopische Sozialismus eben nicht als theoretische Quellen des wissenschaftlichen Sozialismus zu verhandeln, sondern erweisen sich als theoretische Reflexe der mehr oder minder entwickelten bürgerlichen Form der Arbeit. Die Kritik der PÖ. bedürfe keines philosophischen Fundaments; sie habe ihr Fundament in der Priorität gesellschaftlicher Arbeit gegenüber allen anderen, abgeleiteten Lebenssphären der bürgerlichen Gesellschaft. Ohne eine klare Fassung der Grundstrukturen der bürgerlichen Gesellschaft ist eine kritische Darstellung aller Lebensbereiche nicht möglich. Die Ausarbeitung eines Leitfadens zur Analyse der kapitalistischen Produktionsweise ist im System der Kritik der PÖ., im „Kapital“, formuliert. Das dreibändige Hauptwerk von K. Marx, „Das Kapital“, ist als Kritik der bürgerlichen PÖ. konzipiert. Es will, vom inneren Zusammenhang der kapitalistischen Produktion ausgehend, über den Zirkulationsprozeß dem Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital bis an die Oberfläche der bürgerlichen Gesellschaft folgen, um zum einen das innere Band dieses Verhältnisses aufzudecken und um zum andern die Formen aufzuzeigen, in denen es an der Oberfläche erscheint. Es will zeigen, wie die ökonomischen Kategorien die dahinterstehenden gesellschaftlichen Beziehungen verschleiern und wie der Produktionsprozeß des Kapitals diese gesellschaftlichen Beziehungen der Abhängigkeit, der Ausbeutung, des Zwangs ständig produziert und reproduziert, zugleich aber auch, da er widersprüchlich und krisenhaft sei, die Bedingungen seiner Aufhebung schaffe. Mit der systematischen Darstellung der Struktur des bürgerlichen Gesamtproduktionsprozesses ist es mit Marx nach Auffassung seiner Anhänger möglich, sowohl die gesamte konkrete Gestalt der bürgerlichen Gesellschaft eines Landes zu begreifen, als auch die revolutionäre Politik der Arbeiterorganisationen genau zu bestimmen. Auf der Grundlage des Marxschen Gesetzes von der Konzentration und Zentralisation des Kapitals konstatierte Lenin das Umschlagen der Konkurrenz in das Monopol. Der Monopolkapitalismus ist nach Lenin vor allem gekennzeichnet durch die Verschränkung von Banken und industriellem Kapital zum Finanzkapital und soll das letzte und höchste Stadium des Kapitalismus vor dem Übergang in den Kommunismus sein. Als seine letzte, heute erreichte Stufe gilt der staatsmonopolistische Kapitalismus (Stamokap) (ein Begriff, den Lenin schon 1917 verwendet, der dann aus der marxistischen Diskussion verschwindet und erst wieder seit 1955 gebraucht wird). Er ist dadurch gekennzeichnet, daß der Staat die Verwertungsbedingungen des Kapitals und den gesamten Reproduktionsprozeß der Gesellschaft sichern muß. Eine unter Marxisten allgemein akzeptierte Theorie des staatsmonopolistischen Kapitalismus (SMK) konnte bisher nicht entwickelt werden. Die Entstehung einer theoretischen Diskussion um den SMK ist Reflex einer Phase lang dauernder Prosperität in den Ländern des kapitalistischen Weltmarktes, einer Phase, während der die Phänomene der zyklischen Bewegung bei genauer Betrachtung zwar erkennbar bleiben, im Vergleich zu den überdurchschnittlichen Wachstumsraten jedoch in den Hintergrund treten. V. Politische Ökonomie des Sozialismus A. Grundlagen Unter PÖ. des Sozialismus wird die Wissenschaft von den ökonomischen Gesetzen und der Planung, rationellen Organisation und Leitung der Produktion und des Austausches in der auf dem sozialistischen Eigentum an Produktionsmitteln und der politischen Herrschaft der Arbeiterklasse beruhenden sozialistischen Gesellschaft verstanden. Sie befaßt sich mit der Entstehung und Entwicklung der sozialistischen Produktionsweise und gilt als theoretische Grundlage, auf der die gesellschaftliche Reproduktion planmäßig, rationell und effektiv durchgeführt werden soll. Zu diesem Zweck erforscht sie die Wirkungsweise der „objektiven ökonomischen Gesetze“ der sozialistischen Produktionsweise und die Grundformen der gesellschaftlichen Organisation der Produktion und der erweiterten sozialistischen Reproduktion sowie die gesellschaftlichen und persönlichen Interessen der sozialistischen Produzenten. Gegenwärtig wird davon ausgegangen, daß alle im Sozialismus wirkenden unterschiedlichen und sich gegenseitig beeinflussenden ökonomischen Gesetze sich in einem in sich geschlossenen, sehr komplizierten System bewegen. Diese Gesetze werden nach unterschiedlichen Merkmalen klassifiziert; es werden im wesentlichen 3 Gruppen unterschieden: 1. spezifisch ökonomische Gesetze der sozialistischen/kommunistischen Gesellschaftsformation; 2. allgemeine ökonomische Gesetze, die während der gesamten Geschichte menschlicher Gesellschaft wirken; 3. besondere ökonomische Gesetze, die in mehreren, aber nicht allen Gesellschaftsformationen wirken. In diesem System der ökonomischen Gesetze, wird [S. 1015]dem „ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus“ die entscheidende Bedeutung eingeräumt; diesem sind das „Gesetz der planmäßigen proportionalen Entwicklung“ und das „Gesetz der Ökonomie der Zeit“ nachgeordnet. Das Hintansetzen des „Gesetzes der Ökonomie der Zeit“ verwundert: denn dem Anspruch nach soll in der sozialistischen Gesellschaft die Entgegensetzung von gesellschaftlicher Arbeit und Tätigkeit im Nicht-Arbeitsbereich verschwinden. Schließlich gelten die Schaffung von frei verfügbarer Zeit und die Entwicklung von Bedürfnissen des gesellschaftlichen Subjekts als die entscheidenden Maßstäbe für die Produktion im Sozialismus. Eine sozialistische Produktionsweise müßte daher so ausgestaltet sein, daß in ihr so viel an gesellschaftlich disponibler Arbeitszeit gewonnen werden könnte, daß trotz größeren Vermittlungsaufwandes für den gesellschaftlichen Charakter der Produktion (z.B. Planung), die Arbeitszeit weiter gesenkt werden kann. Im Zentrum der Arbeitsverausgabung einer sozialistischen Gesellschaft müßte also die Ökonomie der Zeit stehen. Als ökonomische Theorie hat die PÖ. des Sozialismus die Wechselbeziehungen zwischen Produktivkräften, Produktionsverhältnissen und politisch-ideologischem Überbau zu erforschen (z.B. Rückwirkung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Dynamik der Produktivkräfte). Ob es ein spezifisches Verhältnis von ökonomischer Basis und ideologisch-politischem Überbau in einer sozialistischen Gesellschaft im Unterschied zum Kapitalismus gibt und wie diese Spezifik ausgestaltet ist, ist ständiges Thema aller gesellschaftswissenschaftlichen Disziplinen in der DDR. Die These von der relativen Selbständigkeit des Überbaus, wonach dieser also kein bloßer Reflex der ökonomischen Basis, sondern ihr organisch notwendiger Bestandteil ist, wird weithin akzeptiert. Während im Kapitalismus die Gesetze ökonomischer Reproduktion über die Konkurrenz vermittelt sind, wird diese Funktion im Sozialismus z. B. durch die zentrale Wirtschaftsplanung vom politischen Überbau (Partei/Staat) übernommen. Strittig ist in diesen Diskussionen jedoch die Frage, ob ökonomische Gesetze nur über bewußt gesetzte Verhaltensvorgaben (Plan/Recht) wirksam werden oder auch über die Erfahrungen der Menschen und über die auf dieser Grundlage sich bildenden Verhaltensmaximen. Würde dieses zugestanden, wäre damit eingeräumt, daß ökonomische Gesetze ihren Ausdruck sowohl in staatlicher Rechtsdurchsetzung als auch in der Reaktion der Werktätigen auf ihre gewandelten Arbeits- und Lebensverhältnisse finden können. Derartige Reaktionen könnten durchaus auch Forderungen nach Korrektur unwirksamer ökonomischer Regelungen bis hin zu Rechtsverletzungen umfassen; also nicht nur den Nachvollzug politischer Entscheidungen, sondern durch positive inhaltliche Bestimmung durch die Produzenten selbst. Damit ist der Sache nach formuliert, daß im Sozialismus sich die Bedürfnisse und Interessen der Bevölkerung über die Lösung von Widersprüchen im politischen Überbau verwirklichen. B. Rolle der Politischen Ökonomie im Sozialismus Nach der Oktoberrevolution 1917 wurde einer PÖ. des Sozialismus die Existenzberechtigung überhaupt bestritten, die Möglichkeit einer ökonomischen Wissenschaft im Sozialismus verneint (Bucharin). Die sozialistische Revolution sollte das Ende der PÖ. als Wissenschaft bedeuten (R. Luxemburg), da im Sozialismus nur noch technische und praxisbedingte Probleme auftauchen würden, die durch planmäßige Gestaltung der Produktion zu lösen seien. Doch da — so wurde dem entgegengehalten — die Ablösung des Kapitalismus nicht gleichbedeutend sei mit der Beseitigung aller Widersprüche und solange noch Entscheidungen über verschiedene Ziele und Mittel (Ressourcen, Programme) zu fällen seien, könnten politische Komponenten nicht ausgeschlossen werden. So bedürfe der Sozialismus einer eigenen PÖ., welche die Bewegungsgesetze der Gesellschaft erfaßt, ihre „Widersprüche“ aufdeckt und ein Konzept der Überwindung dieser Widersprüche formuliert. Die PÖ. des Sozialismus stand damit vor einem Dilemma: Sie konnte sich nicht, ähnlich wie die klassische bürgerliche PÖ., allmählich entwickeln, sondern sollte vom Zeitpunkt der Gründung der UdSSR parallel zur Schaffung ihrer materiellen Grundlagen zugleich bereits erste wissenschaftliche Ergebnisse vorweisen; sie war damit zunächst eine Wissenschaft ohne Geschichte; es fehlte an entfalteten Analysen des Funktionsmechanismus und an systematisierbaren Erkenntnissen. Auch die Äußerungen von Marx und Engels zu Funktionsprinzipien einer sozialistischen Wirtschaft waren zurückhaltend, weil sie sich über den Mangel an Prämissen für eine wissenschaftliche Begründung konkreter, historischer Entwicklungsformen klar waren. Daher sind diese Äußerungen immer allgemeiner Natur und unter zweierlei Umständen entstanden: 1. im Zusammenhang mit der Analyse der Bewegungsgesetze des Kapitalismus und mit dem Zweck, dessen historischen Charakter hervorzuheben; 2. im Zusammenhang mit den praktischen Bedürfnissen des ideologischen Klassenkampfes, vor allem um ihrer Meinung nach falschen Programmthesen entgegenzutreten (Kritik des Gothaer Programms und III. Teil des Anti-Dühring). Dennoch lassen sich — mit aller Vorsicht — aus ihren Formulierungen der allgemeine Rahmen der Funktionsprinzipien der sozialistischen Wirtschaft herauslesen und die wichtigsten Merkmale benennen: direkte, ex ante Regulierung der gesellschaftlichen Arbeitsteilung; direkte Bestimmung der individuell aufgewendeten lebendigen und vergegenständlich[S. 1016]ten Arbeit; notwendige Bilanzierung des Reproduktionsprozesses in stofflichen Größen; Verteilung des erzeugten Sozialproduktes unter dem Gesichtspunkt der Befriedigung der allgemeinen Bedürfnisse, wobei der Arbeitsaufwand das Kriterium für die Zuteilung des individuellen Konsumfonds ergibt; Konzentration des Akkumulationsfonds und der Entscheidung der Verwendung in den Händen der ganzen Gesellschaft. Die Anwendung der Naturalrechnung in stofflichen Einheiten galt von Beginn an als einzig adäquate Form der Verteilung im Sozialismus, und die Bemühungen der Theoretiker liefen durchweg darauf hinaus, zu begründen, warum es noch nicht möglich sei, das System der Naturalverteilungswirtschaft zu verwirklichen. Nach der Oktoberrevolution hatte Lenin sich für die Notwendigkeit und für die Erhaltung der Ware-Geld-Beziehungen in der ersten Periode der Machtübernahme ausgesprochen. Doch der Ausbruch des Bürgerkrieges und die Einführung des Kriegskommunismus vereitelten die Verwirklichung der Reform der Geldzirkulation. Die Periode des Kriegskommunismus (1919–1921) begann mit der Einführung der entschädigungslosen Ablieferungspflicht von Getreide- und Futtermitteln an den Staat. Sie stellte der PÖ. die Aufgabe, eine Methode der volkswirtschaftlichen Erfassung für die Ökonomik der geldlosen sozialistischen Wirtschaft auszuarbeiten. Obgleich Lenin erkannte, daß der Kriegskommunismus keine normale Entwicklungsetappe war, sah er in ihm die Möglichkeit zu einem direkten Übergang zum Naturalverteilungssystem. Die reale geschichtliche Entwicklung hat die Unhaltbarkeit des Vorgehens gezeigt, man mußte zu Ware-Geld-Formen zurückkehren (Geldtheorie und Geldpolitik). Die Neue Ökonomische Politik (seit März 1921) stellte eine Konzeption dar, in der die Ware-Geld-Beziehungen durch den sozialistischen Staat in der Übergangsperiode genutzt werden sollten. Sie beruhte auf der Einsicht, daß die Ware-Geld-Formen sich nicht auf die Beziehungen zwischen Stadt und Land beschränken dürfen, sondern auch auf den staatlichen Sektor ausgedehnt werden müssen, um die Rentabilität zum Kriterium des Nutzeffekts der staatlichen Industrie zu machen. Dies verlieh dieser zwar größere Selbständigkeit, bedeutete aber nicht eine Ablehnung des zentralen Planes, insbesondere dann nicht, wenn die grundsätzlichen Entscheidungen bei den staatlichen Organen lagen und die Möglichkeit fortbestand, in die Tätigkeit der Betriebe in gesamtgesellschaftlich begründeten Fällen einzugreifen. Auf die Formel gebracht, hieß das, „daß die Neue Ökonomische Politik den einheitlichen staatlichen Wirtschaftsplan nicht ändert und seinen Rahmen nicht überschreitet, sondern die Art und Weise ändert, wie seine Verwirklichung in Angriff genommen werden muß“ (Lenin Werke, 4. Aufl., dt., Bd. 35, S. 510). Auch die weitere Diskussion der 20er Jahre in der UdSSR ergab, daß die sozialistische Wirtschaft in allen ihren Bestandteilen eine zentralgeleitete Wirtschaft ist, daß der Marktmechanismus im sozialistischen System ein widersprüchliches Moment darstellt, das man zwar eine Zeitlang wegen der Existenz unterschiedlicher Eigentumsformen und nichtsozialistischer Sektoren und zur Ankurbelung der Industrialisierung tolerieren müsse, aber auch so rasch wie möglich überwinden sollte. Mit dem Übergang zur Neuen Ökonomischen Politik ist ein Wandel der Einstellung der sozialistischen Nationalökonomen zu verzeichnen: Man mußte aus der Wiederherstellung der Ware-Geld-Wirtschaft die Konsequenzen, die sich für das Funktionieren des sozialistischen Sektors ergaben, theoretisch aufarbeiten. Die Auffassung, daß Ware-Geld-Formen dem Plan widersprechen, wurde relativiert, man erblickte mehr und mehr im Markt einen zum Plan gehörenden Mechanismus. Das bedeutete, das Prinzip der Wirtschaftlichen Rechnungsführung auszubauen (Erzielung maximalen Ausstoßes bei minimalen Kosten) und dem Wertgesetz unter Einschränkungen wieder Wirkung zukommen zu lassen. Die Bedenken gegen den Markt, die sich vor allem zur Zeit des ersten Fünfjahrplanes 1928–1932 nochmals lautstark artikulierten, hatten ihre Ursache in den Erfahrungen der ersten Jahre der Neuen Ökonomischen Politik: Es hatte sich ein enger Zusammenhang zwischen dem Markt und dem sich entwickelnden privaten, also auch kapitalistischen Sektor herausgebildet, welcher sich einerseits besser als die vergesellschafteten Betriebe an die Marktsituation anzupassen vermocht hatte, andererseits der Planungstätigkeit des Staates und der sozialistischen Entwicklung ständig entgegenwirkte. In der UdSSR hat es ausgiebige und kontroverse Debatten über die Interpretation der Marxschen PÖ. gegeben (z. B. Rubin/Bessonow 1927–1929); dabei waren sich die Kontrahenten durchaus der schwerwiegenden politischen Konsequenzen für die Taktik der kommunistischen Partei bewußt. Die z. T. unverhüllte Gegensätzlichkeit der Standpunkte hatte ihren objektiven Grund in der Entwicklungsstufe der neuen Formen der gesellschaftlichen Arbeit, die durch die tradierten Vermittlungsformen der gesellschaftlichen Arbeit auf der einen Seite und durch die beginnende Emanzipation des gesellschaftlichen Produktionsprozesses von den Beschränkungen der bürgerlichen Gesellschaft auf der anderen gekennzeichnet war. Der Versuch, diesen Widerspruch theoretisch zu lösen, endete in einer dogmatischen Verteidigung der Marxschen Theorie und in der zeitweiligen Preisgabe ihres kritischen Gehaltes. [S. 1017]<C. Die besonderen Aufgaben der Politischen Ökonomie im Sozialismus> 1. Allgemeine Probleme Mit der Entwicklung der PÖ. des Sozialismus eng verbunden, entstanden neue Wirtschaftswissenschaften, wie die Industrieökonomik, Agrarökonomie, Arbeitsökonomie u.a.m. Diese „konkreten Ökonomien“ und die Einbeziehung von Mathematik und Kybernetik sollen eine wirkungsvollere perspektivische Planung und Leitung der sozialistischen Wirtschaft ermöglichen. Umstritten sind Abgrenzung und Zuordnung der ökonomischen Spezialdisziplinen zur PÖ. In der darüber geführten Diskussion gibt es sehr unterschiedliche Auffassungen, bis zu dem Vorschlag, ein „System des optimalen Funktionierens der Ökonomie“ (SOFÖ) an die Stelle der traditionellen PÖ. zu setzen. Als Begründung für diesen Vorschlag wird gesagt, daß es falsch sei, die konkreten ökonomischen Wissenschaften nur als angewandte PÖ., nur als Konkretisierung einer Fundamentalwissenschaft zu betrachten. Hinter diesem Argument steckt jedoch im Kern die Überzeugung, daß die politische Umwälzung zum Sozialismus/Kommunismus eigentlich vollzogen sei und es jetzt nur noch darum gehe, mit Hilfe von Fachökonomien die Volkswirtschaft zu optimieren. Das Festhalten an der PÖ. als Leitwissenschaft drückt dagegen das Bewußtsein aus, daß Ökonomie es immer auch mit sozialen und politischen und kulturellen Beziehungen zu tun hat. Nach offizieller Auffassung gliedert sich das System der ökonomischen Wissenschaften wie folgt: 1. PÖ. als theoretische und methodologische Grundlage des gesamten Systems ökonomischer Disziplinen; 2. allgemeine ökonomische Disziplinen (Geschichte der Ökonomie, Volkswirtschaftsplanung usw.); 3. Querschnittswissenschaften (Geldzirkulation, Kredit usw.); 4. Zweigdisziplinen (Industrieökonomie, Bildungsökonomie usw.). Die theoretischen Auseinandersetzungen über den Funktionsmechanismus der sozialistischen Wirtschaft kreisten von Anfang an um den Problemkreis: Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung der ökonomischen Entscheidungen, was nicht hieß, Plan und Markt, Zentralisierung und Dezentralisierung seien als sich gegenseitig ausschließende Alternative zu begreifen, sondern es ging um die Art der Verbindung von Plan und Markt, um die optimale Abgrenzung der Bereiche zentralisierter und dezentralisierter Entscheidungen. Nationale Wirtschaftsprogrammierung verlangt nach dem doppelten Prozeß der Planung der gesellschaftlichen Nachfrage und der Planung des gesellschaftlichen Angebots; beides zusammengenommen würde neue Formen der Willensbildung auf allen Ebenen voraussetzen. Es müßte eine breite Diskussion über die Rangfolge der Bedürfnisse und über die daraus erwachsenden Prioritäten stattfinden. Die Beteiligung an diesen Diskussionen und an den Entscheidungen auf den verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen wäre ein schrittweiser Prozeß der Entwicklung gesellschaftlich vermittelter Bedürfnisstrukturen und der rationellen Verteilung der gesellschaftlichen Arbeit auf die verschiedenen Arbeitszweige. Ein solches Verfahren würde es erlauben, daß die Klassen und Schichten sich konstruktiv am Aufbau des Sozialismus beteiligen. Die zu fällenden wirtschaftlichen Entscheidungen in einer sozialistischen Gesellschaft werden in 3 Gruppen geteilt: 1. die grundlegenden makro-ökonomischen Entscheidungen mit dem Charakter von direkten Entscheidungen auf zentraler Ebene; 2. Entscheidungen über die Struktur des individuellen Konsums bei gegebenem Einkommen sowie über Berufswahl und Arbeitsplatz; 3. die laufenden Wirtschaftsentscheidungen (Umfang und Struktur der Produktion in Betrieben und Branchen, Volumen und Struktur der Aufwendungen, Absatzstrategie, Rohstoffversorgung, kleinere Investitionen, konkrete Form der Entlohnung usw.), wobei für die Problemstellung Plan und/oder Markt die dritte Gruppe von Entscheidungen bedeutsam ist. 2. Rolle des Wertgesetzes in der Politischen Ökonomie des Sozialismus Die PÖ. des Sozialismus konnte die o.g. Problemstellung nur lösen, wenn sie sich über das Wirken des Wertgesetzes im Sozialismus klar wurde. Das Wirken des Wertgesetzes bedeutet, daß die Wertrelationen die Preisrelationen bestimmen, nicht in dem Sinne, daß sie sich in jedem Fall decken, sondern daß eine kontinuierliche Rückführung der Preisrelationen auf die Wertrelationen stattfindet. Dabei mußte zugleich beachtet werden, daß die Existenz von Ware-Geld-Formen nicht zugleich der Beweis ist für das Wirken des Wertgesetzes; denn überall dort, wo ein Disponent über hochgradig konzentrierte Vorräte einen wirksamen Einfluß auf die Gesamtstruktur der ökonomischen Größe hat, ist das Auftreten der Ware-Geld-Formen nicht mehr identisch mit dem Wirken des Wertgesetzes: Auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums findet Kontrolle über den Großteil der wirtschaftlichen Ressourcen statt und bei Planung der Proportionen der gesellschaftlichen Produktion und der Preise kann in der Theorie das Abweichen der Preisrelationen von den Wertrelationen nur als Ergebnis einer bewußten Politik verstanden werden. Die Schwierigkeit besteht darin, die These vom Wirken des Wertgesetzes mit der These in Einklang zu bringen, nach der die Proportionen der sozialistischen Produktion sich nach anderen ökonomischen Gesetzen (ökonomisches Grundgesetz des Sozialismus und das Gesetz der geplanten proportionalen Entwicklung) herausbilden. Das Wirken des Wertgesetzes ist nicht loszulösen von der Regulierung der Produktionspropor[S. 1018]tionen, die das Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage bei Annäherung von Preis- und Wertrelationen herstellen sollen. Es ist kein absoluter, allgemeiner Regulator der Produktions- und Tauschproportionen mehr; es behält aber seine regulierende Rolle in den von den zentralen Entscheidungen gezogenen Grenzen. In diesem Fall kommt es sogar um so direkter zur Anwendung, je näher die Produktions- und Tauschproportionen dem Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage kommen. Das heißt, daß das Wertgesetz im Sozialismus begrenzt wirksam ist. Heute wird in den sozialistischen Ländern ohne Wenn und Aber von der Existenz von Ware-Geld-Beziehungen ausgegangen, die allerdings gegenüber den Bedingungen des Kapitalismus als mit einem prinzipiell neuen, sozialistischen Inhalt bekleidet angesehen werden. Daraus wird gefolgert, daß die Ware-Geld-Beziehungen im Sozialismus nicht einzuschränken, sondern durch die Anwendung Wirtschaftlicher Rechnungsführung — also durch Kategorien wie Preis, Gewinn, Kredit usw. — auszunutzen seien. Wachstumsdefizite und Probleme bei der Planerfüllung werden folgerichtig nicht der Fortexistenz, sondern der unzulänglichen Ausnutzung der Ware-Geld-Beziehungen zugeschrieben. 3. Zentralisation/Dezentralisation; Plan/Markt Wie für die Wirtschaftspolitik eine optimale Verbindung von Plan und Markt zu erreichen ist, hängt davon ab, welche theoretische Einschätzung Zentralisierung und Dezentralisierung durch die PÖ. des Sozialismus erfahren, welche historischen Erfahrungen berücksichtigt werden und auf welchem Entwicklungsstand sich die jeweiligen Volkswirtschaften befinden. Als negative Merkmale des zentralisierten Systems gelten: mangelnde Elastizität der Produktion, exzessive Kosten bei der Realisierung der Planziele sowie falsche Aufgliederung des Produktionsprogramms, mangelhafte Ausschöpfung des vorhandenen Produktionsapparates, ungleichmäßige Entwicklung der Branchen, geringe Entfaltung der ökonomischen Hebel, wodurch die Verbindung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen geschwächt ist, Bürokratismus und Schwerfälligkeit des Staats- und Wirtschaftsapparates. Die Vorteile der Zentralisierung werden vor allem in ihrer Leistungsfähigkeit für die Aufbau- und Industrialisierungsphase gesehen, in der es für notwendig erachtet wird, durch rücksichtslose Beschleunigung des Wachstumstempos und durch den Zwang zu raschen und einschneidenden Veränderungen in der ökonomischen Struktur einen hohen Konzentrationsgrad der Investitionsmittel zu sichern, die Wirtschaft dynamisch zu entwickeln, was in einer komplexen Wirtschaft faktisch nicht ohne Disproportionalitäten realisierbar ist. Zur Rechtfertigung des Marktmechanismus in den Grenzen der vom Plan festgesetzten Bedingungen wird die Elastizität der Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur angesehen; die angestrebte Maximierung des Gewinns löse eine stetige Tendenz zur Senkung der Produktionskosten aus, die Gleichmäßigkeit im Prozeß der erweiterten Reproduktion werde gefördert, ein höheres Maß von Autonomie für die unteren Stufen führe zur Entlastung der zentralen Ebene und gebe ihr Spielraum für die langfristige Planerstellung; als gesellschaftlicher Aspekt ergebe sich die Heranführung breiter Massen an Probleme der Wirtschaftstätigkeit, die Verbindung der Individual- und Gruppeninteressen mit den Interessen der gesamten Volkswirtschaft, was bedeute, zugleich die Grundvoraussetzungen für die Überwindung von Entfremdung zu schaffen. Als Einwände gegen die Dezentralisierung wurden genannt: Der Marktmechanismus erlaube keine präzise Bestimmung der Entwicklungsproportionen; die Lenkung der Produktion mit Hilfe des Marktmechanismus sei uneffektiv, da der Markt eine Regulierung ex post sei und nur die Regulierung ex ante Gleichgewichtsstörungen vermeiden könne, der Marktmechanismus fordere eine größere Elastizität der Preisstruktur, die die Betriebe zur Gewinnmaximierung verleiten könne. 4. Reformversuche Mitte der 60er Jahre gingen fast alle sozialistischen Länder dazu über, entscheidende Reformen ihrer Wirtschaftssysteme vorzunehmen, die sowohl zeitlich als auch in ihrer grundsätzlichen Orientierung weitgehende Parallelitäten aufwiesen. Diese Orientierung kann als Übergang von einem überzentralisierten System zu einer Planwirtschaft mit Elementen eines Marktmechanismus verstanden werden (Wirtschaft). Die Reformen sollten für die Anpassung der Angebots- an die Nachfragestruktur und für die Reduktionen der Aufwendungen und zur Stimulierung von Innovationen im Produktionsbereich günstigere Bedingungen schaffen. Die Notwendigkeit der Reformen wie auch ihre langsame Verwirklichung werden als Ausdruck des bewußten Übergangs von der extensiven zur intensiven Entwicklungsphase erklärt. Dieser Übergang wurde durch eine Verlangsamung der Entwicklungsdynamik und durch eine geringe Effizienz der Aufwendungen, die sich in der Nichterfüllung der Planziele und damit als mangelnde Bedürfnisbefriedigung manifestierte, hervorgerufen. Da die sozialistische Volkswirtschaft erklärtermaßen die möglichst umfassende Befriedigung der gesamtgesellschaftlichen Bedürfnisse zum Zweck hat, müssen die Formen der Planwirtschaft diesem Ziel untergeordnet werden. Um die Zentrale dabei nicht zu überfordern, sei es wichtig, Elemente der Selbstregulierung einzubauen. Als allgemeine Aussage über eine solche Planwirt[S. 1019]schaft kann der objektive Widerspruch zwischen der Notwendigkeit einer Gesamtkonzeption auf nationaler Ebene und der Notwendigkeit von Einzelinitiativen auf den verschiedenen Stufen der Produktion formuliert werden. Dieser Widerspruch zwischen vertikaler und horizontaler Struktur des Planes und seinen hierarchischen Abstufungen soll auf der Basis eines entwickelten Demokratischen Zentralismus durch Einführung von zwei Prinzipien gelöst werden, wobei eingeräumt wird, daß sie ein hochentwickeltes ökonomisches Niveau zur Voraussetzung haben: 1. auszugehen sei von den erkannten ökonomischen Bedürfnissen bei Produktion und Dienstleistung, um darauf aufbauend die Pläne zu erstellen. Dies scheint eine Umkehrung des Zwecks von Produktion und Konsumtion zu sein. 2. Es handele sich darum, eine Koordination für Leitung und Planung von wirtschaftlich umfassenden Programmen zu institutionalisieren, die sowohl für die Branchen der Volkswirtschaft als auch für die territorialen Verwaltungseinheiten gilt. Es wird darauf verwiesen, daß die eingeleiteten Reformen nicht nur ökonomische Aspekte, sondern auch weittragende soziale und politische Bedeutung haben; sie seien daher in den Gesamtzusammenhang der Gesellschaftspolitik einzuordnen. Die in der DDR ab 1963 erfolgten organisatorischen Umgestaltungen der ökonomischen und politischen Strukturen (NÖS/ÖSS) waren in der Folge begleitet von Diskussionen um die Qualitätsmerkmale sozialistischer Gesellschaften (z.B.: Beginn der Diskussion um Sozialpolitik und um eine Sozialistische ➝Persönlichkeitstheorie). Sie leiteten erst Ende der 60er/Anfang der 70er Jahre zu einer neuen politischen Programmatik über: die Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Sie waren Ausdruck eines Bewußtseins von dem erreichten Entwicklungsstand, nach dem die unmittelbaren Lebensfragen — siehe das spätere Wohnungsbauprogramm — eben noch nicht gelöst sind. Im Rückblick ist festzuhalten, daß die organisatorischen Umgestaltungen und die inhaltlich-programmatischen Schwerpunktsetzungen zu einer Erhöhung der Leistungsfähigkeit und zu einer Stabilisierung der DDR-Ökonomie geführt haben. Die damit verbundene Verbesserung des Lebensstandards hat in der Bevölkerung eine positive Resonanz gefunden. Nicht erreicht wurde jedoch eine breite Mobilisierung für bzw. ein allgemein akzeptierter Konsens über die weitere sozialistische Gestaltung der eigenen Entwicklung; dazu fehlte es weiterhin an einer, effektive Mitwirkung ermöglichenden, Öffnung des politischen Systems als Voraussetzung für einen von der Gesellschaft ausgehenden Einfluß auf Inhalt und Durchführung der zentralen und betrieblichen Pläne. Statt dessen wurde das Gewicht der zentralen Planung verstärkt und damit die Aufgabenfülle der staatlichen Organe vermehrt. 5. Leitung und Planung. Rolle des Staates Kernpunkt einer seit mehreren Jahren kontrovers geführten Auseinandersetzung ist die Bestimmung der gesellschaftlichen Form, in der im „entwickelten Sozialismus“ die gesamtgesellschaftliche Leitung und Planung der Produktion organisiert werden soll. Ausgegangen wird von der Tatsache, daß die wirtschaftspolitische und damit die wirtschaftlich-organisatorische Tätigkeit des Staates ständig an Bedeutung und im Umfang zunimmt. In der sich daran entzündenden Diskussion gibt es im wesentlichen zwei Positionen: Die Vertreter der einen meinen, daß dies als gesetzmäßiges Ergebnis der zunehmenden Aktivität des politischen Überbaus zu werten sei und deshalb seinen Ausdruck auch im Anwachsen der organisatorischen und lenkenden Rolle der Partei als Führungskern der politischen Organisation finden muß. Die anderen sehen in der Verstärkung der ökonomischen Rolle des Staates das Ergebnis eines Prozesses der Objektivierung seiner wirtschaftlich-organisatorischen Funktion, seine Umwandlung in einen Teil der ökonomischen Basis, in ein Element der Produktionsverhältnisse. Der gemeinsame Bezugspunkt beider Positionen ist, daß sich die materiellen Verhältnisse — die Basis — ohne das Bewußtsein der Menschen „zu durchlaufen“ herausbilden, was auch im Sozialismus unverändert fortgelte. Zwar würden die Menschen nun bewußt und planmäßig auch die materiellen Grundlagen schaffen, aber der objektive Charakter der Basisverhältnisse bleibe bestehen. Daraus wird nun einerseits geschlossen, daß die staatliche Leitung zu den Produktionsverhältnissen gehöre, denn die Leitungsbeziehungen seien notwendige, vom Willen der Menschen unabhängige Beziehungen; die andere Seite hält daran fest, daß diese Leitungsbeziehungen, da sie erst von der Wissenschaft entdeckt werden müßten, das Bewußtsein durchlaufen und deshalb dem Überbau angehören. Die Konsequenzen der beiden Auffassungen werden beim Aufwerfen der Frage nach dem Absterben des Staates deutlich. Von den einen wird die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des sozialistischen Staates — eben weil sie mit einer Wandlung des Staates von einem Element des Überbaus in ein Element der Basis verbunden sei — als Symptom seines bereits beginnenden Absterbens interpretiert; die anderen beharren darauf, daß die Erweiterung seiner Funktion als Vermittler der Wirtschaftspolitik der Partei ihn zu der wichtigsten Institution des Überbaus werden läßt. Eine Umwandlung der Funktion des Staates von einer überwiegend politischen in eine administrative vollziehe sich erst im entwickelten Kommunismus. 6. Ökonomische Integration im RGW Das Problem der Bestimmung der gesellschaftlichen Form der Organisation der Produktion im Sozialis[S. 1020]mus stellt sich darüber hinaus aber auch im internationalen Rahmen der „ökonomischen Integration“ des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), vor allem nach der Annahme des Komplexprogramms von 1971. Die PÖ. des Sozialismus betrachtet das Entwicklungsniveau der sozialistischen ökonomischen Integration als eine unerläßliche materielle Bedingung für den den entwickelten Sozialismus charakterisierenden Entwicklungsstand der Produktivkräfte und Produktionsverhältnisse und damit für das Wirken der ökonomischen Gesetze im innerstaatlichen Maßstab wie in der sozialistischen Staatengemeinschaft. Mit den sich verdichtenden wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Ländern des RGW entwickeln sich neue Bedingungen, die nachhaltig die Wirtschaftspolitik im Innern eines jeden Landes beeinflussen. Mit der angestrebten Vereinheitlichung des Entwicklungsniveaus der industriellen Produktivkräfte wird auch der Reproduktionsprozeß in den RGW-Ländern vereinheitlicht. Das zentrale Problem besteht für die PÖ. in diesem Zusammenhang in der Beurteilung der Rolle der einzelstaatlichen Leitung der Volkswirtschaft in diesem Prozeß. In der Diskussion wird gelegentlich von einem „Grundwiderspruch“ zwischen der Internationalisierung der Produktivkräfte und der national-staatlichen Organisation der Produktion gesprochen, was bedeutet, die einzelstaatliche Leitung und Planung zu Fesseln der gesellschaftlichen Entwicklung zu erklären. VI. Perspektiven Zum Ende der 70er/Beginn der 80er Jahre zeichnet sich ab, daß die RGW-Länder auf Grenzen ihrer ökonomischen Entwicklung stoßen, die — so scheint es — nur überwunden werden können durch Eingriffe und Veränderungen in die Struktur ihres Vergesellschaftungszusammenhanges, in die Struktur ihrer Organisation der gesellschaftlichen Arbeit. Die sich in den letzten Jahren abzeichnende relative Effizienzschwäche der sozialistischen Länder drückt sich in abnehmenden Wachstumsraten der Industrieproduktion aus. Nach Einschätzung von DDR-Ökonomen soll die Reduzierung der Wachstumstempi nur von zeitweiliger und partieller Natur sein; es wird darauf verwiesen, daß ein prinzipiell stabiles und dynamisches Wachstum im Sozialismus durc

Politische Ökonomie (1985) Siehe auch: Politische Ökonomie: 1969 1975 1979 Politökonomie: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Die PÖ. im weiteren Sinne ist die „Wissenschaft von den Bedingungen und Formen, unter denen die verschiedenen menschlichen Gesellschaften produziert und ausgetauscht und unter denen sich demgemäß jedesmal die Produkte verteilt haben“ (Marx/Engels Werke, Bd. 20, Berlin [Ost] 1962, S. 139). Sie untersucht also die Produktionsverhältnisse und…

DDR A-Z 1985

Organisationswissenschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen der Teilelemente eines Systems sowie die Art und Weise ihres rationellen Zusammenwirkens mit dem Ziel optimaler Ergebnisse fixiert werden. 2. Geschichte. Die wirtschaftswissenschaftliche Forschung und Praxis in der DDR wurde bis zum heutigen Zeitpunkt entscheidend von der jeweiligen Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik geprägt. Demzufolge lassen sich für den Komplex „Organisation“ und dessen wissenschaftliche Durchdringung im Rahmen einer betrieblichen Organisationslehre bzw. O. verschiedene Entwicklungskonzeptionen und Ausprägungsformen feststellen. Ende der 40er Jahre vollzog sich in der DDR zunächst eine Distanzierung von den Konzepten der „bürgerlichen“ Organisationslehre. Bei der Lösung betrieblicher Organisationsprobleme begann man sich hauptsächlich an den in der Sowjetunion zu Fragen der Organisation entwickelten Gedanken zu orientieren, ohne jedoch auf die bestehenden Organisationsprinzipien der abgelehn[S. 958]ten bürgerlichen Organisationslehre zu verzichten. So sahen erste Bestrebungen vor, an die Stelle der „bürgerlichen“ O. nunmehr eine „Lehre von der Organisation und den Funktionen der volkseigenen Betriebe und den Vereinigungen Volkseigener Betriebe“ zu setzen. Hinsichtlich der praktischen und theoretischen Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation gingen entscheidende Impulse von der Kammer der Technik (KDT) aus. Unter ihrer Leitung wurde schließlich 1959 eine der ersten bedeutenden Organisationslehren „Grundfragen der Betriebsorganisation“ veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Organisationslehre standen Grundsätze und Prinzipien, die auch heute noch bestimmend sind. Als Ausgangspunkt und Grundlage der O. wurde das gesellschaftliche Eigentum an den Produktionsmitteln hervorgehoben. Herausgestellt wurden u.a. ferner das Prinzip der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung, das Prinzip des Demokratischen Zentralismus sowie das Prinzip der Einzelleitung und der persönlichen Verantwortung. Beeinflußt wurde die weitere Entwicklung von der in der UdSSR Mitte der 60er Jahre geführten Diskussion um die Herausbildung neuer Methoden der Wirtschaftsführung. Diese richtete sich auf die Schaffung der organisatorischen, methodologischen und rechtlichen Grundlagen der Leitung der Produktion nach den Prinzipien der vorgesehenen Wirtschaftsreformen. Dabei ging es sowohl um die Entwicklung eines neuen Wirtschaftsmechanismus, d.h. eines neuen Systems der Wirtschaftsleitung, als auch vordringlich um die Verwirklichung der für dessen Einführung notwendigen Voraussetzungen. Die in der UdSSR geäußerte Forderung, eine „Wissenschaft von der Leitung“ zu entwickeln, blieb daher auch in der DDR nicht ohne Resonanz. Die mit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (1963) ausgelösten Veränderungen und Neuorientierungen setzten auch für die Herausbildung einer Organisationslehre oder O., in der Phase des NÖS auch als „wissenschaftliche Führungstätigkeit“ bezeichnet, neue Maßstäbe. Im Rahmen der geforderten wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit wurde insbesondere die Anwendung „moderner“ Methoden und Techniken als Instrumente einer effektiveren Leitung und Organisation propagiert. Man hatte die Notwendigkeit erkannt, über den Rahmen der herkömmlichen betrieblichen Organisationslehre hinaus, neue Fragestellungen zu beantworten. Diese neuen Fragestellungen ergaben sich einerseits aus unmittelbar praktischen Bedürfnissen einer umfassend geplanten Rationalisierung der Produktionsprozesse und Leitungsarbeiten auf der Grundlage der Datenverarbeitungstechnik und andererseits aus dem erkannten Zwang zu einer mehr interdisziplinären Lösung von Organisationsproblemen durch Berücksichtigung anderer Wissenschaftsdisziplinen wie der Kybernetik oder der Operationsforschung. Mit der Verkündung des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) auf dem VII. Parteitag der SED (1967) erhöhten sich erneut die Anforderungen an die Wirtschaftswissenschaften. Es kam zur Schaffung einer Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre; zugleich erhielt die O. neue Anregungen. Von Ulbricht wurde zunächst zur Bezeichnung des Wissenschaftskomplexes „Organisation“ die marxistisch-leninistische O. (MLO) proklamiert. Der Ausdruck „marxistisch-leninistisch“ war nicht lediglich als Attribut gedacht, sondern sollte Zielsetzung, Wesen, ideologische Position, historische Wurzeln und methodologische Grundlagen einer mit der sozialistischen Gesellschaft verbundenen Organisation bestimmen. Allgemein wurde die MLO als die Wissenschaft von der rationellen Organisation gesellschaftlicher Prozesse bei der Gestaltung des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ definiert (Aufbau des Sozialismus). Um die ihr gestellten Aufgaben lösen zu können, bediente sich die MLO der Modelle der Operationsforschung, der ökonomischen Kybernetik, der System- und Informationstheorie, der systematischen Heuristik, der Psychologie, der Soziologie, der Pädagogik sowie schließlich der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) und Bürotechnik. Die MLO wurde in den Jahren zwischen dem VII. und VIII. Parteitag der SED (1971) stark gefördert. Für sie errichtete man eigens eine „Akademie für marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft“ bei der AdW, die nach dem VIII. Parteitag jedoch wieder aufgelöst wurde. Betriebliche Organisationsmaßnahmen, die Ausbildung betrieblicher Organisatoren sowie die breite literarische Behandlung praktischer und theoretischer Organisationsfragen wurden ausnahmslos unter dem Leitbegriff MLO geführt. Mit der vom VIII. Parteitag der SED gebilligten Modifikation des volkswirtschaftlichen Leitungs- und Planungssystems wurden neue Prioritäten gesetzt. Es begann ein verstärkter Prozeß der Rezeption und Adaption sowjetischer Erfahrungen und Erkenntnisse. Daneben war es auch Sinn der Beschlüsse dieses Parteitages, „einer unnötigen Verkomplizierung und Kybernetisierung der Planung“ entschieden zu begegnen. Den vorgegebenen Leitlinien folgend, nahm die Bedeutung einzelner Wissenschaften, wie z.B. der ökonomischen Kybernetik, der Systemtheorie und der MLO, ab. Demgegenüber gewannen Leitungsprobleme und deren Behandlung im Rahmen der sog. Leitungswissenschaft zunehmend an Bedeutung. So verwundert es nicht, daß unmittelbar nach dem VIII. Parteitag jedwede Erwähnungen der MLO fehlten. Spätere Hinweise auf die MLO machten dann deutlich, daß diese Wissenschaftsdisziplin im Zuge der beschlossenen Umstrukturierung der Wirtschaftswissenschaften aufgelöst worden war. Statt der MLO wurde die Wissenschaft der sozialistischen Leitung propagiert, weil „die eigentliche Aufgabe in der Leitung besteht, die die Organisation der Arbeit mit einschließt, die sämtliche Seiten der Führungstätigkeit umfaßt“. Damit sollte der bisherigen Praxis einer Höherbewertung von Organisations- gegenüber Leitungsproblemen entgegengewirkt werden. Infolge dieser Veränderungen erhielt der Komplex „Organisation“ einen anderen Stellenwert innerhalb des neuen wirtschaftswissenschaftlichen Konzeptes der DDR. [S. 959]3. Zur gegenwärtigen Wissenschaftskonzeption. Sämtliche Organisationsprobleme werden nicht mehr im Rahmen einer speziellen O. behandelt. Die theoretische und praktische Auseinandersetzung mit Fragen der Organisation wurde nunmehr zum Gegenstand sowohl der Sozialistischen Leitungswissenschaft als auch der Sozialistischen Wirtschaftsführung. Daneben befaßt sich die Wissenschaft von der Leitung der sozialistischen Wirtschaft u.a. mit der Organisation als Leitungsfunktion. Spezielle betriebliche Probleme der Organisation werden darüber hinaus von der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre behandelt. 4. Teilbereiche der Organisation. Im Zeitverlauf haben sich bestimmte Teilbereiche der Organisation herausgebildet. Es sind das: die Sozialistische Wirtschaftsorganisation, die Wissenschaftsorganisation, die Leitungsorganisation sowie die Betriebsorganisation. a) Zur Wirtschaftsorganisation. Sie umfaßt „die gesellschaftliche Organisation der Produktion, die in der Spezialisierung, Kooperation, Konzentration und Kombination der Produktion zum Ausdruck kommt, sowie die damit in Wechselbeziehung stehende Gestaltung der Organisationsformen in der sozialistischen Wirtschaft“ (G. Kuciak: „Wirtschaftsorganisatorische Grundlagen des volkswirtschaftlichen Leitungssystems“, in: Wirtschaftswissenschaft Nr. 11/1980, S. 1371). Ziel der Wirtschaftsorganisation soll es sein, durch eine Vielzahl von Maßnahmen eine effektivste Organisation des volkswirtschaftlichen Prozesses der Reproduktion herauszubilden. Als Schwerpunkte gelten dabei u.a. die Gestaltung einer optimalen Struktur der Bereiche und Zweige der Volkswirtschaft, die rationelle Gestaltung der Kooperation zwischen den Betrieben, Kombinaten und Territorien sowie die Optimierung von Arbeitsteilung und Kooperation innerhalb der Betriebe und Kombinate (Betriebsformen und Kooperation). b) Zur Wissenschaftsorganisation. Die Wissenschaftsorganisation befaßt sich mit der Organisation des planmäßigen kollektiven Zusammenwirkens wissenschaftlich-schöpferischer Menschen, um „hohe wissenschaftlich-technische Leistungen zu erbringen und deren möglichst schnelle Nutzung im Produktionsprozeß zu realisieren“. Der Schwerpunkt einer sozialistischen Wissenschaftsorganisation wird in der engen Verbindung von Wissenschaft und Produktion gesehen. Ziel ist es, durch die Anwendung von Leitungs- und Planungsmethoden die Organisation der wissenschaftlich-technischen Arbeit und deren wirksame Verbindung mit der materiellen Produktion, den wissenschaftlich-technischen Vorlauf, effektiv zu gestalten. Grundlage der Wissenschaftsorganisation sind die im „Plan Wissenschaft und Technik“ vorgegebenen technisch-ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen. Sie berücksichtigt darüber hinaus das „Programm der Neuerer“, die „Vorgaben der Messe der Meister von Morgen (MMM)“ und die Arbeitsergebnisse der Kammer der Technik. Daneben erwachsen der Wissenschaftsorganisation im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der Mitgliedsländer des RGW zunehmend neue Aufgaben (Forschung). Leitungsorganisation. Die Leitungsorganisation umfaßt die Gesamtheit der organisatorischen Prinzipien, Aufgaben und Verfahren zur Sicherung einer planmäßigen und rationellen Leitung aller Phasen des Produktionsprozesses. Sie verfolgt die zweckmäßigste Gestaltung sowohl der Leitungsprozesse als auch der Struktur des Leitungssystems und schließt die Organisation von Verwaltungsarbeiten ein. Dabei beschäftigt sie sich mit den Beziehungen zwischen den Leitungssubjekten (staatliche und nichtstaatliche Organe) und den Leitungsobjekten (z.B. Betriebe, Kombinate, Industriezweige usw.), den Leitungsmethoden und den Leitungstechniken (z.B. Organisationsmittel wie Büromaschinen, elektronische Datenverarbeitungsanlagen und deren Einsatz) (Betriebsformen und Kooperation). Die Leitungsorganisation steht in enger Verbindung mit der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. So beeinflußt z.B. die Weiterentwicklung der Leitungsorganisation eine Vervollkommnung der Wirtschafts- und Wissenschaftsorganisation. Gemeinsamer Inhalt der Wirtschafts-, Wissenschafts- und Leitungsorganisation ist die rationelle Gestaltung der Vergesellschaftung der Arbeit und insbesondere die Leitung der jeweiligen Arbeitsprozesse. Bei der Nutzung der Produktivität „Organisation“ auf betrieblicher Ebene haben Wissenschafts-, Wirtschafts- und Leitungsorganisation zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie beeinflussen die Ausprägung der allgemeinen Betriebsorganisation und sind zugleich spezifische Formen innerbetrieblicher organisatorischer Tätigkeit. d) Betriebsorganisation. Als Betriebsorganisation wird in der DDR das organisierte kooperative und kollektive Zusammenwirken der Arbeitskräfte im Betrieb bezeichnet. Betriebsorganisation zielt auf ein reibungsloses und rationelles Zusammenwirken aller Elemente des betrieblichen Produktionsprozesses (Arbeitskräfte, Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände) ab. Sie soll ferner Reserven für die sozialistische Rationalisierung erschließen und diese volkswirtschaftlich nutzbar machen. Um diese Ziele zu erreichen, bedient sie sich im wesentlichen einzelner Elemente der zuvor genannten Organisationsbereiche — insbesondere der Wissenschaftsorganisation und der Leitungsorganisation. Betriebsorganisation umfaßt den Aufbau und den Ablauf des Betriebsprozesses. Im einzelnen handelt es sich hierbei um die Gestaltung: aa) der Einsatzfaktoren (Sach-, Arbeits- und Finanzstruktur), um die Leistungsbereitschaft des Betriebes sicherzustellen; bb) des Fertigungsablaufes (Beschaffung, Produktionsvorbereitung einschl. der Forschung und Entwicklung, Fertigung, Absatz) und cc) der formalen Prozesse (Leitung und Planung, Information und Kommunikation, Organisation und Kontrolle). Zentraler Inhalt der Betriebsorganisation ist die Leitungsorganisation. In ihrer speziellen Anwendung auf die Betriebsorganisation umfaßt sie: 1) die organisatorische Sicherung der Teilnahme der Werktätigen an den Leitungsprozessen; [S. 960]2) die Organisation der Entscheidungen sowie der Informationsbeziehungen und 3) die Organisationsstruktur der Leitungsorgane. Im Rahmen der Organisation der Entscheidungen und der Informationsbeziehungen hat die Leitungsorganisation auf der Grundlage der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) und unter Berücksichtigung der Operationsforschung sowie der ökonomischen Kybernetik automatisierte Leistungssysteme zu entwickeln. Die gegenwärtig verbindliche Leitungsstruktur eines Industriebetriebes weist verschiedene Leitungsebenen auf. Der Betriebsstruktur liegt das „Linie-Stab-System“ zugrunde. Dieser Begriff macht deutlich, daß für jeden Verantwortungs- und Arbeitsbereich ein Leiter mit voller Verantwortung und mit Weisungsrecht („Prinzip der Einzelleitung“; „Linie“) gegenüber den direkt unterstellten Leitern bzw. Kollektivmitgliedern zuständig ist (vgl. hierzu das Schaubild zur Leitungsstruktur eines Industriebetriebes). Den Leitern können ständig oder zeitweilig arbeitende Stäbe ohne Weisungsrecht zugeordnet sein. Als Instrumente der betrieblichen Organisationsarbeiten gelten vor allem die EDV, die Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO), die Operationsforschung und die ökonomische Kybernetik. In größeren Betrieben und Kombinaten bestehen besondere Abteilungen für Betriebsorganisation, die ggf. dem Organisations- und Rechenzentrum (ORZ) angeschlossen sind. 5. Beispiele aus der Organisationspraxis a) Organisation des Belegwesens. Mit der Planungsordnung und der Rahmenrichtlinie (Planung) für den Planungszeitraum bis 1980 wurden erstmals Festlegungen für eine zwingende Verwendung einheitlicher und datenverarbeitungsgerechter Belege (Vordrucke, Drucklisten, maschinenlesbare Datenträger) durch Betriebe, Kombinate usw. getroffen. Diese Belege bilden u.a. die Grundlage der Berichterstattung aller beteiligten Betriebe, Kombinate usw. insbesondere über Informationen aus dem Bereich Rechnungsführung und Statistik. Voraussetzung für diese Neuregelung war die bereits in den Jahren zuvor nach und nach erfolgte einheitliche Organisation des gesamten Belegwesens. b) Neue Formen der Leitungs- und Wirtschaftsorganisation. Bereits auf dem IX. Parteitag der SED (1976) war u.a. festgelegt worden, daß die Kombinate zukünftig eine zentrale Position im Leitungsaufbau der Volkswirtschaft einnehmen werden. Der Prozeß der Konzentration, Spezialisierung und Kooperation in der Industrie und im Bauwesen mußte diese herausgehobene Stellung der Kombinate bei Berücksichtigung der zweiglichen und territorialen Erfordernisse zukünftig Rechnung tragen. Entsprechend wurden auf der 6. und 7. Tagung des ZK der SED (1977) Beschlüsse gefaßt, die zunächst den Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik neu strukturierten und auch die Leitungsorganisation in den Kombinaten veränderten. Die dabei und andernorts gewonnenen Erfahrungen wurden auf die anderen Industriezweige und Kombinate übertragen. Am Ende stand die Reorganisation der wichtigsten volkswirtschaftlichen Bereiche der DDR in Kombinatsform. c) Neue Organisationsformen bei der Nutzung von EDV-Anlagen. Um die Effektivität des EDV-Einsatzes zu [S. 961]erhöhen, werden bereits seit längerer Zeit die Rechenkapazitäten territorial konzentriert. Die Planungen sehen verschiedene Organisationsformen der Nutzung von Rechenanlagen vor. Innerhalb dieses Konzentrationsprozesses nehmen das Volkseigene Kombinat Datenverarbeitung (Nachfolger der VVB Maschinelles Rechnen) mit seinen Bezirksrechenzentren, den VEB Datenverarbeitungszentren, eine besondere Stellung ein: Als Dienstleistungsbetriebe sichern sie der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik die Bereitstellung ökonomisch relevanter Daten und ermöglichen auf diese Weise eine Kontrolle über den Planvollzug der Betriebe und sonstigen Einrichtungen, die diese Rechenkapazitäten in Anspruch nehmen (Rechnungsführung und Statistik, I., IV.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 957–961 Ordnungswidrigkeiten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Örtliche Organe der Staatsmacht

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Organisationsbegriff. Der Begriff „Organisation“ bezeichnet in der DDR im weitesten Sinne eine zielgerichtete Ordnung des Ablaufes von Prozessen sowie den Aufbau von Systemen in Abhängigkeit von den Produktionsverhältnissen und dem Entwicklungsstand der Produktivkräfte. Organisation als Ausdruck einer organisierenden Tätigkeit entwickelt und stellt (als Ergebnis dieser Organisationstätigkeit) eine Ordnung her, in der Stellung, Funktion und Beziehungen…

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Staatsanwaltschaft (1985)

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des Generalstaatsanwalts der DDR „ein in seiner Organisation und Tätigkeit selbständiges Organ der Justiz“ (§ 1). Ihren Abschluß fand die Verselbständigung der St. mit dem Gesetz über die St. der DDR vom 23. 5. 1952 (GBl., S. 408). Seither entsprechen Organisation und Aufgaben der St. im wesentlichen dem sowjetischen Vorbild. Am 17. 4. 1963 erließ die Volkskammer ein neues Gesetz über die St. der DDR (GBl. I, S. 57), das dann durch das „Gesetz über die Staatsanwaltschaft der DDR“ vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 93) abgelöst wurde. Die St. ist ein „zentrales Organ der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht“ (§ 1 Abs. 1 StAGes.). 2. Aufbau. Die St. wird vom Generalstaatsanwalt geleitet, der auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer für die Dauer von 5 Jahren gewählt wird und dem in den Bezirken der Staatsanwalt des Bezirks (Bezirksstaatsanwalt) und in den Kreisen der Staatsanwalt des Kreises (Kreisstaatsanwalt) unterstehen. Der Ost-Berliner „Generalstaatsanwalt von Groß-Berlin“ hat die Stellung eines Bezirksstaatsanwalts. Ihm sind die Staatsanwälte der 8 Stadtbezirke unterstellt. Der GenStA ist der Volkskammer und zwischen ihren Tagungen dem Staatsrat verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Er kann von der Volkskammer jederzeit abberufen werden; der Staatsrat kann seine vorläufige Abberufung anordnen. Alle Staatsanwälte werden vom GenStA berufen und abberufen. Sie sind ihm verantwortlich und an seine Weisungen gebunden (§ 8 StAGes.). In derselben Weise werden Stellung und Organisation der St. in der Verfassung (Art. 97, 98) beschrieben. Die Stellvertreter des GenStA sind vom Staatsrat zu bestätigen; einer der Stellvertreter ist der Militäroberstaatsanwalt. Dieser leitet die Militär-St. Ihm ist die erforderliche Anzahl von Militärstaatsanwälten und Untersuchungsführern beigeordnet. Ihm unterstehen die Militärstaatsanwälte bei den Divisionen und Bataillonen. Der Militäroberstaatsanwalt ist Generalleutnant der Nationalen Volksarmee (NVA). Anklagen werden vor den Militärgerichten erhoben (Gerichtsverfassung). Alle Staatsanwälte sind Mitglieder der SED, zum großen Teil stammen sie aus den früheren Volksrichter-Lehrgängen. Generalstaatsanwalt der DDR war seit Schaffung dieses Amtes bis zu seinem Tod (25. 3. 1960) Ernst Melsheimer (SED). Am 24. 1. 1962 wählte die Volkskammer Josef Streit (SED) zum neuen Generalstaatsanwalt. 3. Personelle und fachliche Voraussetzungen. „Staatsanwalt kann nur sein, wer der Arbeiterklasse und dem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an politisch-fachlichem Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt“ (§ 35 StAGes.). Juristische Ausbildung ist grundsätzlich Voraussetzung; es kann jedoch auch ohne eine solche Ausbildung zum Staatsanwalt berufen werden, „wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten für die Tätigkeit eines Staatsanwalts geeignet“ ist. Ein Staatsanwalt muß praktische Erfahrungen und „gute politische und fachliche Kenntnisse besitzen, sich im gesellschaftlichen Leben betätigt haben und ständig an seiner Weiterbildung“ arbeiten. 4. Aufgaben. Die St. hat „in Verwirklichung der Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse“ über die strikte Einhaltung der Sozialistischen Gesetzlichkeit zu wachen (§ 1 StAGes.). Diese Gesetzlichkeitsaufsicht soll der Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dienen, „mit der grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus geschaffen werden“ (§ 2 StAGes.). Besonders wird durch das Gesetz die Aufgabe herausgestellt, „die sozialistische Gesellschafts- und Staatsordnung, das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft zu schützen; die gesetzlich garantierten Rechte und Interessen der Bürger zu schützen, zu wahren und durchzusetzen; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen [S. 1270]jegliche Rechtsverletzungen zu entwickeln sowie Rechtsverletzungen vorzubeugen“. Zu den der St. gesetzlich zugewiesenen Aufgaben gehören u.a. die entschlossene und wirksame Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, die Leitung des Ermittlungsverfahrens und die Aufsicht über die Untersuchungsorgane (Strafverfahren), die Anklageerhebung und Anklagevertretung vor den staatlichen Gerichten sowie die Befugnis der Übergabe geringfügiger Strafsachen an die Gesellschaftlichen Gerichte, die Mitwirkung in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren, die Aufsicht über die Einhaltung der Gesetzlichkeit bei der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Von besonderer Bedeutung ist die Aufgabe, über die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte, die wirtschaftsleitenden Organe, die Kombinate, die Betriebe und Einrichtungen, die Genossenschaften, die gesellschaftlichen Organisationen und durch die Bürger zu wachen (Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht [§ 29 StAGes., Art. 97 Verf.]). In dieser Tätigkeit wird die St. als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet, die die Gesetzlichkeitsaufsicht ausübt. Durch politisch gut durchdachtes und entschiedenes Vorgehen gegen Rechtsverletzungen soll die Gesetzlichkeitsaufsicht in ihrer gesellschaftlichen Wirksamkeit verstärkt werden (Neue Justiz, 1973, H. 2, S. 35). Stellt die St. eine Rechtsverletzung fest, so hat sie durch schriftlichen Protest oder Hinweis oder durch andere geeignete Maßnahmen den Leiter des zuständigen Organs zu veranlassen, die Rechtsverletzung unverzüglich zu beseitigen, ihrer Wiederholung vorzubeugen und die sozialistische Gesetzlichkeit zu gewährleisten. Bei geringfügigen Rechtsverletzungen können mündliche Forderungen zu ihrer Beseitigung erhoben werden. Die Leiter der auf diese Weise von der St. angegangenen Organe haben ihre Entscheidungen und Maßnahmen innerhalb einer von der St. festgesetzten angemessenen Frist schriftlich mitzuteilen (§ 31 StAGes.). Das neue Gesetz sieht die früher bestehende Möglichkeit, daß sich die St. ggf. an das übergeordnete Staatsorgan in einer Art Rechtsmittelzug wenden kann, nicht mehr vor. Offenbar wird mit der Ablehnung eines Protestes der St. (Strafverfahren, VI.) nicht mehr gerechnet. Im Zuge der Gesetzlichkeitsaufsicht kann die St. die Einleitung von Ordnungsstrafverfahren (Ordnungswidrigkeiten) oder Disziplinarverfahren verlangen. Ausgehend von den Beschlüssen des X. Parteitages der SED (1981), sieht Generalstaatsanwalt Streit 3 Schwerpunkte für die Tätigkeit der St.: 1. noch konsequentere Verfolgung der Straftaten, 2. Erhöhung der Wirksamkeit der allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht, 3. höhere Qualität der Öffentlichkeitsarbeit (Neue Justiz 1981, S. 243). Das Mitwirkungsrecht der St. in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren beinhaltet die Befugnis, an Verhandlungen teilzunehmen, Schriftsätze einzureichen, Protest gegen Urteile einzulegen und in den in Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen Klagen oder Anträge einzureichen. Das bislang nur im arbeitsgerichtlichen Verfahren mögliche Klage- und Antragsrecht der St. wurde nur auf bestimmte Fälle des Zivil- und Familienverfahrens erweitert; ein allgemeines Klage- und Antragsrecht hat die St. nicht erhalten. Gegen jede rechtskräftige Gerichtsentscheidung können der Generalstaatsanwalt und die Bezirksstaatsanwälte — letztere nur bei Entscheidungen von Kreisgerichten — Kassation beantragen. Beim Generalstaatsanwalt der DDR werden das Zentrale Strafregister und die einheitliche Kriminalstatistik der DDR geführt (Kriminalität). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1269–1270 Staatliches Komitee für Landtechnik und materiell-technische Versorgung (SKL) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatsapparat

Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Entwicklung. Durch Gesetz vom 8. 12. 1949 (GBl., S. 111) war außer dem Obersten Gericht auch eine Oberste St. geschaffen worden, deren durch die Volkskammer zu wählender Leiter als Generalstaatsanwalt der DDR Weisungsbefugnis gegenüber den Staatsanwälten der Länder erhielt. Durch die VO über Maßnahmen zur Vereinfachung der Justiz vom 27. 9. 1951 (GBl., S. 877) wurde die St. unter Leitung des…

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Krankengeld (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit besteht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen (vgl. GBl. I, 1977, S. 373 ff. und S. 395 ff.). Die Höhe des K. der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte und Genossenschaftsmitglieder beträgt bei AU wegen Krankheit seit dem 1. 1. 1978 für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr 90 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes. Bis Ende 1977 lag das K. [S. 749]während dieser Zeit bei 50 v.H. des beitragspflichtigen Durchschnittsverdienstes und erreichte somit höchstens 300 Mark monatlich. Es wurde für insgesamt 6 Wochen im Kalenderjahr ergänzt durch den Lohnausgleich der Betriebe, der als Differenz zwischen dem K. und 90 v.H. des Nettoverdienstes gezahlt wurde. Ein K. von 50 v.H. bei AU wegen Krankheit bis zu 6 Wochen (höchstens also 300 Mark) bekommen weiterhin Selbständige sowie ständig mitarbeitende Ehegatten. Im Falle einer 6 Wochen im Kalenderjahr übersteigenden AU wegen Krankheit richtet sich die Höhe des K. nach der Zahl der Kinder und/oder der Mitgliedschaft in der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR) (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen, VII.). Alle Versicherten (einschließlich der Selbständigen) mit einem Monatseinkommen bis zu 600 Mark (Pflichtversicherte) sowie Erwerbstätige, die mehr als 600 Mark verdienen und neben den Pflichtbeiträgen Sozialabgaben an die FZR abführen, erhalten von der 7. Woche an ein K. in Höhe von 70 v.H. des Nettodurchschnittsverdienstes, falls kein oder 1 Kind zu versorgen ist, 75 v.H. bei 2 Kindern, 80 v.H. bei 3 Kindern, 85 v.H. bei 4 Kindern und 90 v.H. bei 5 und mehr Kindern. Für Versicherte mit einem lohnsteuerpflichtigen Arbeitsverdienst von mehr als 600 Mark monatlich, die nicht Mitglied der FZR sind, beträgt von der 7. Woche der AU wegen Krankheit das K. 50 v.H. des beitragspflichtigen Bruttodurchschnittsverdienstes (höchstens 300 Mark), wenn kein oder 1 Kind vorhanden ist — hingegen 65 v.H. des (gesamten) Nettoverdienstes bei 2 Kindern, 75 v.H. bei 3 Kindern, 80 v.H. bei 4 Kindern und 90 v.H. bei 5 und mehr Kindern. Bei AU wegen Arbeitsunfalls oder Berufskrankheit wird Arbeitern und Angestellten sowie Genossenschaftsmitgliedern für die gesamte Dauer K. in voller Höhe des durchschnittlichen Nettoverdienstes gewährt. Die Selbständigen erhalten bei AU wegen Arbeitsunfalls bzw. Berufskrankheit K. wie im Falle der AU wegen Krankheit. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 748–749 Kraftstoffversorgung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Krankenstand

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Anspruch auf Geldleistungen der Sozialversicherung (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wegen Arbeitsunfähigkeit (AU) infolge von Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit besteht vom 1. Tag der AU an, grundsätzlich bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. bis zum Eintritt der Invalidität oder bis zur Festsetzung der Unfallrente, längstens jedoch für 78 Wochen (vgl. GBl. I, 1977,…

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Genossenschaften (1985)

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen des „Leninschen Genossenschaftsplans“ wurde den G. unter bestimmten Voraussetzungen eine positive Rolle zugedacht: Die „Verfügungsgewalt des Staates über alle großen Produktionsmittel“ in Verbindung mit einem „genügend tiefen und breiten genossenschaftlichen Zusammenschluß“ wurde als notwendig und hinreichend zur Errichtung der sozialistischen Gesellschaft erachtet. Über „niedere“ Formen der G. auf den Gebieten des Absatzes, des Einkaufs, des Kredites sollte allmählich die Bildung von Produktions-G. (PG) erreicht werden. Die Lehre Lenins bildete die Basis für die G.-Politik in der DDR. In ihrer Durchführung orientierte sie sich dabei zunächst an der von Stalin auf dem XV. Parteitag der KPdSU 1927 proklamierten G.-Politik, in deren Verlauf das gesamte G.-Wesen umstrukturiert wurde und straff gelenkte Kollektivbetriebe in Landwirtschaft, Handel und Gewerbe entstanden, die sich nur noch durch den Grad der Vergesellschaftung von Staatsbetrieben unterschieden. Diese Kollektive sind Träger der zweiten Form des sozialistischen Eigentums : in der DDR wird es lt. Art. 10 der Verfassung als „genossenschaftliches Gemeineigentum werktätiger Kollektive“ definiert. Mit dieser Formulierung kommt zum Ausdruck, daß das genossenschaftliche Eigentum kein isoliertes Gruppeneigentum mehr ist, sondern ebenfalls als eine Form des sozialistischen Eigentums angesehen wird. 1945/46 nahmen aufgrund von SMAD-Befehlen die Handels- und Kredit-G. ihre Tätigkeit wieder auf. Sie übernahmen teilweise Kreditfunktionen der geschlossenen Banken. Handelsfunktionen des privaten Großhandels und Zuteilungsfunktionen, wie die ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) und die Einkaufs- und Liefer-G. (ELG) des Handwerks (IV. 4.). Im Rahmen der 1948 einsetzenden zentralen Planung erfüllten sie organisatorische Aufgaben, wie Planaufschlüsselung, Produktionsmittelversorgung und zentrale Auftragserteilung, wodurch eine Mitgliedschaft bei den G. weitgehend obligatorisch wurde. Nach 1952 hatten sie die sozialistische Umgestaltung, insbesondere in Landwirtschaft und Handwerk, zu unterstützen, d.h. die Bildung von sozialistischen landwirtschaftlichen PG (LPG) und PG des Handwerks (PGH) als geeignetsten Weg zum Sozialismus für Bauern, Kleingewerbetreibende und Handwerker zu propagieren. Obwohl die sozialistischen PG auf der Basis freiwilliger Zusammenschlüsse entstehen sollten, mußten die erheblichen Widerstände vor allem von Bauern und Handwerkern in den 50er Jahren sowohl mittels wirtschaftlicher Anreize wie steuerlicher Vergünstigungen, bevorzugter Materialzuteilung und billiger Kredite beseitigt als auch durch politischen und psychologischen Druck (Zwangskollektivierung) gebrochen werden. In den neuen sozialistischen PG gingen die Nachkriegs-G. weitgehend auf. Bedeutung haben bis in die Gegenwart nur noch die nichtsozialistischen ELG für das private Handwerk. Im Unterschied zu den traditionellen Produktiv-G. dienen die sozialistischen PG der Beseitigung der Selbständigkeit des einzelnen. Die Dispositionsbefugnis bzw. das Eigentum an Produktionsmitteln gingen entsprechend dem Grad der Vergesellschaftung (3 Typen bei den LPG und 2 Stufen bei den PGH) auf das Kollektiv über. Durch die Einbeziehung in die Planung, die gemeinsame Arbeit und den Sozialstatus als gleichberechtigte Mitglieder (unabhängig von ihrer früheren Stellung) haben sich die kleinen Warenproduzenten von Privateigentümern zu sozialistischen Werktätigen zu entwickeln. Im Gegensatz zu anderen europäischen kommunistischen Ländern, mit Ausnahme der UdSSR, gibt es in der DDR keine industriell produzierenden G. mehr. Sie wurden 1972 in VEB umgewandelt. Die anfänglichen Vergünstigungen zur Bildung von PG sind weitgehend beseitigt worden. Auch die Sonderstellung hinsichtlich der Vergütung, der kollektiven Leitung und der Fondswirtschaft wird zunehmend beseitigt. So dienen die neuen Musterstatuten der PGH von 1973, der LPG Pflanzenproduktion und der LPG Tierproduktion (beide von 1977) (Agrarpolitik, III. E.) vor allem dem Zweck, die Rechtsstellung der G.-Handwerker und G.-Bauern derjenigen der Industriearbeiter weitgehend anzugleichen. Neben den beiden wichtigsten sozialistischen PG in Landwirtschaft und Handwerk bestehen u.a. die Gärtnerischen PG (GPG), die PG werktätiger Fischer (PwF — Binnenfischerei) und die Fischereipro[S. 513]duktionsgenossenschaften (FPG — See- und Küstenfischerei). Weitere sozialistische G. sind die Arbeiterwohnungsbau-G. (AWG) und die Konsum-G. (KG) (Binnenhandel, II., B., 2), die aufgrund ihrer zusätzlichen Eigenschaft als politische Massenorganisationen eine Sonderstellung einnehmen. Weiterhin sind die seit 1953 bestehenden Kollegien der Rechtsanwälte (Rechtsanwaltschaft) als PG organisiert. Auf der Basis einer VO vom April 1982 (GBl. I, S. 349) sollen sich nun auch in derartigen als PG konstruierten Kollegien bildende Künstler organisieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 512–513 GENEX A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Genossenschaftsbauer

Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Formal sind G. unabhängig vom Wirtschaftssystem freiwillige Zusammenschlüsse zur Erreichung eines wirtschaftlichen Zweckes. Ihre ordnungsspezifische Funktion hat sich in der DDR jedoch völlig gewandelt. Bereits von Marx wurden die Möglichkeiten der traditionellen G. zur Überwindung des Kapitalismus angezweifelt und aufgrund ihrer privatwirtschaftlichen Eigentumsform — auch als Gruppeneigentum — abgelehnt. Im Rahmen…

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Elektrotechnische und Elektronische Industrie (1985)

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H. der industriellen Warenproduktion erzeugten. Damit steht dieser Industriebereich an sechster Stelle der Industrie der DDR. Seit 1970 hat sich — vor allem durch die Kombinationsreform von 1978/79 — die Anzahl der Betriebe deutlich vermindert, während sich die Zahl der Beschäftigten um annähernd 80.000 erhöht hat. Ab 1980 sind dem zentralen Anleitungs- und Kontrollorgan, dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik, 17 Kombinate (u.a. Robotron, Dresden, das mit 70.000 Arbeitern und Angestellten der Beschäftigungszahl nach größte Kombinat der DDR), acht Ingenieurschulen und fünf Außenhandelsbetriebe direkt unterstellt. Betriebe, die elektrische Haushaltsgeräte herstellen, zählen ab 1968 zur Metallwarenindustrie — Kombinat Haushaltsgeräte Karl-Marx-Stadt — und sind dem Ministerium für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau unterstellt. Durchschnittlich sind in den dem Ministerium für Elektrotechnik und Elektronik unterstellten Kombinaten 27.500 Arbeiter und Angestellte beschäftigt. Nahezu ein Viertel aller Beschäftigten in der EuEI. ist mit Leitungs- und Verwaltungsaufgaben betraut; die angestrebte Ausweitung der direkt im Produktionsbereich Beschäftigten stößt seit Jahren auf erhebliche Probleme. In der EuEI. herrscht aufgrund eines breiten Produktionssortiments die Klein- und Mittelserienfertigung vor. Nur 2 v.H. der Montageprozesse sind automatisiert. Über 50 v.H. des Produktionsaufkommens der EuEI. werden exportiert, wobei die Sowjetunion der wichtigste Partner ist. Die Exportquoten derjenigen Kombinate, die vor allem Endprodukte erstellen, liegen deutlich höher (Pentacon und Robotron je 70 v.H.; Carl Zeiss, Jena 80 v.H.). Die Hauptstandorte der EuEI. liegen in den Bezirken Berlin, Gera, Erfurt, Dresden und Karl-Marx-Stadt. [S. 348]An die EuEI. werden seit Jahren hohe Anforderungen für den Inlands- und Exportbedarf gestellt. Zum überproportionalen Wachstum der EuEI. hat vor allem die rasch ausgeweitete Elektronik-Industrie beigetragen. So gewann in der zweiten Hälfte der 70er Jahre die Mikroelektronik durch umfangreiche Investitionen — über ein Drittel sämtlicher Investitionsmittel im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik fließen in die Betriebe für mikroelektronische Bauelemente — eine Schlüsselposition in der Industrie der DDR. Bei elektronischen Bauelementen und allen darauf aufbauenden Geräten einschließlich Anlagen der Elektronischen ➝Datenverarbeitung besteht großer Nachholbedarf. Eine besondere Bedeutung kommt der EuEI. im gegenwärtigen Fünfjahrplanzeitraum (1981–1985) in Hinblick auf die angestrebte Expansion der Industrieproduktion zu. Bei einer tendenziell fallenden Investitionsquote sollen mit Hilfe der Modernisierung, Rekonstruktion sowie dem weiter zu verstärkenden Eigenbau von Rationalisierungsmitteln in den Betriebseinheiten die notwendigen Produktivitätsfortschritte realisiert werden. Deshalb sollen bis 1985 40.000 bis 50.000 Roboter und Handhabungsgeräte die Produktionsabläufe in der DDR-Industrie automatisieren sowie Werkzeugmaschinen mit numerischen Steuerungen ausgerüstet werden (Industrierobotertechnik). Der verstärkte Einsatz elektronischer Datenverarbeitung soll Arbeitskräfte im Verwaltungsbereich ersetzen. Vor allem soll mit Hilfe der Mikroelektronik das Energiesparprogramm in den 80er Jahren durchgesetzt werden. Hierzu muß bei sehr vielen Maschinen und Anlagen in der DDR-Industrie der energetische Wirkungsgrad deutlich erhöht werden (Energiewirtschaft). Ebenso wie im Bereich der Mikroelektronik in den 70er Jahren der Anschluß an westliche Technologien verpaßt wurde, droht dies in den 80er Jahren im Bereich moderner Kommunikationssysteme zu geschehen (Neue Medien). 125.000 bis 150.000 Arbeiter und Angestellte im Bereich des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik produzieren direkt für den Konsumgüterbereich. Die monetäre Nachfrage nach hochwertigen elektronischen Konsumgütern (Farbfernsehern, Stereoanlagen, Taschenrechnern, Heimwerkergeräten usw.) übertrifft aber gegenwärtig das monetäre Angebot. Güter, die inzwischen in der Bedarfsstruktur westlicher Haushalte einen hohen Stellenwert haben — Videorecorder, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen usw. —, werden wohl auch zukünftig nicht, zumindest nicht in ausreichendem Maße gefertigt werden. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 347–348 Eisen- und Stahlindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Elternhaus und Schule

Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR zwei Industriezweige, die zum Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau zählen. Der gesamte Industriebereich Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau, der neben der EuEI. noch die Zweige Meß-, Steuer- und Regelungstechnik, Feinmechanische und Optische Industrie umfaßt, beschäftigte 1982 in 359 Betrieben 443.827 Arbeiter und Angestellte (13,9 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten), die 8,9 v.H.…

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Lehrer und Erzieher (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Kindergärtnerinnen in kommunalen, betrieblichen und speziellen Kindergärten, die E. (innen) in Kinderwochenheimen, Kinderkureinrichtungen, Tagesschulen, Kinder- und Schulhorten (Tagesklassen, Tagesgruppen), Schulinternaten, Kinder- und Jugendsportschulen und Sonderschulen sowie in Jugendheimen (Lehrlingswohnheimen, Jugendherbergen) und Heimen der Jugendhilfe, die hauptamtlichen Freundschaftspionierleiter an schulischen Einrichtungen in den Klassenstufen 1–7 bzw. 8 (Pionierorganisation „Ernst Thälmann“), die L. für die unteren Klassen der Oberschule (Unterstufen-L.), die in den Klassen 1–3 bzw. 4 unterrichten, sowie die Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen im berufspraktischen Unterricht der Einrichtungen der Berufsausbildung; auf Hochschulebene voll ausgebildete pädagogische Kräfte sind die Diplom-Fach-L. in der Mittel- und Oberstufe der 10klassigen Oberschule, den Einrichtungen der Abiturstufe (Erweiterte Oberschule, Volkshochschule, Abiturklassen der Berufsausbildung) und den Sonderschulen sowie im allgemeinbildenden und berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen, die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und die Diplom-Medizinpädagogen im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen sowie die Diplom-Pädagogen, die als leitende Kader der Volksbildung, der Berufsbildung sowie der Jugendhilfe und Heimerziehung als Direktoren von allgemeinbildenden Schulen, als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen und Instituten für L.-Bildung sowie als leitende Mitarbeiter der Vorschulerziehung und der FDJ (für die Arbeit mit der Schuljugend) tätig sind. [S. 819]Ausbildung und Tätigkeit der pädagogischen Kräfte, insbesondere der L., sollen sich an dem normativen „Leitbild des sozialistischen L.“ orientieren, das durch „Zehn Gebote“ umrissen wird (Hübner, Peter: Vom Ethos des sozialistischen Lehrers und Erziehers, in: Pädagogik 9/1970, S. 817–827); danach soll der „sozialistische L.“: sich das von der Partei der Arbeiterklasse in „prognostischer Sicht erarbeitete Menschenbild“ aneignen, um es in seiner täglichen Arbeit zu verwirklichen, seinen Beruf in erster Linie als politisch-ideologischen Beruf und wichtigsten persönlichen Beitrag zur Vollendung des Sozialismus in der DDR ausüben, sich jene wissenschaftlichen Kenntnisse und marxistisch-leninistischen Überzeugungen aneignen, die für die Heranbildung allseitig entwickelter sozialistischer Persönlichkeiten erforderlich sind, nach „pädagogischer Meisterschaft“ streben, um alle Kinder zur „bewußten und selbständigen Aneignung der Grundlagen von Wissenschaft und Kultur“ zu befähigen, den Schülern helfen, die „sozialistische Lebenspraxis“ in ihren Kollektiven und bei der bewußten Gestaltung ihrer gesellschaftlichen Beziehungen selbständig zu entwickeln, danach streben, seinen pädagogischen Führungsstil als Ausdruck der sozialistischen Beziehungen zwischen L. und Schüler ständig zu vervollkommnen, an der Schaffung des „einheitlich handelnden Pädagogenkollektivs“ mitwirken und sich für die Arbeit der gesamten Schule verantwortlich fühlen, danach streben, das Ansehen und die Wirksamkeit der Schule als eines staatlichen Instrumentes der sozialistischen Bildung und Erziehung ständig zu erhöhen, danach streben, bei sich selbst und den mit ihm im Pädagogenkollektiv vereinten L. die Züge des sozialistischen Volks-L. zu verwirklichen sowie bestrebt sein, die Grundsätze der Sozialistischen Moral in seinem gesamten beruflichen und persönlichen Leben vorbildlich zu erfüllen. Die LuE. haben ihre Bildungs- und Erziehungsarbeit bei den Kindern und Jugendlichen ausschließlich nach den Vorschriften der staatlichen Lehrpläne und anderen edukativ-präskriptiven Dokumenten zu leisten, deren besonders vorbildliche Erfüllung mit zahlreichen Auszeichnungen ideeller und materieller Art belohnt wird. Um einer Fluktuation bei den L. vorzubeugen, bestehen strenge Bestimmungen bezüglich der Möglichkeit eines Arbeitsplatz- bzw. Berufswechsels. 2. Arbeitsbedingungen, Vergütungen und Auszeichnungen. Die wöchentlichen Pflichtstunden (Gesamtpflichtstunden) für L. an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen umfassen das Pflichtstundenminimum und den variablen Teil der Pflichtstunden, d.h. zwei weitere Unterrichtsstunden, für deren Erteilung der L. variabel eingesetzt werden kann; die Gesamtpflichtstundenzahl beträgt für L. der Klassen 1–8 der Oberschule 25, für L. der Klassen 9–12, des berufstheoretischen und allgemeinbildenden Unterrichts der Berufsschulen sowie der Spezial- und der Sonderschulen 24 und für L. an den Volkshochschulen 23 Unterrichtsstunden pro Woche, von denen jeweils 2 Unterrichtsstunden den variablen Teil der Gesamtpflichtstunden darstellen (Rahmenkollektivvertrag über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung vom 15. 9. 1978 i. d. F. vom 20. 10. 1980, SDr. 1980); von den Gesamtpflichtstunden werden für leitende und besondere Tätigkeiten, aber auch aus anderen Gründen Abminderungsstunden gewährt; so erhalten vollbeschäftigte Lehrerinnen mit drei oder mehr zu ihrem Haushalt gehörenden Kindern 2 Abminderungsstunden wöchentlich; die Abminderungsstunden für die Leitungstätigkeit der Direktoren, stellvertretenden Direktoren usw. werden im Rahmen sog. Gesamtzeitfonds und einer Mindestunterrichtsstundenzahl vom Direktor der Schule selbst geregelt; die Mindestpflichtstunden für Direktoren usw. sind je nach der Größe der Schule gestaffelt und betragen zwischen 3 und 10 und für stellvertretende Direktoren zwischen 12 und 16 Unterrichtsstunden. Den L. stehen nur 24 Arbeitstage Jahresurlaub in den Sommerferien zu. Den Rest der unterrichtsfreien Zeit müssen die L. für Weiterbildungsmaßnahmen, Schulverwaltungsarbeiten, Beteiligung an der Feriengestaltung u.ä. zur Verfügung stehen. Die Vergütung der LuE. erfolgt auf der Grundlage des oben angegebenen Rahmenkollektivvertrages sowohl ihrer Qualifikation als auch der Bewertung ihrer jeweils ausgeübten Tätigkeit entsprechend; sie liegt gegenwärtig (1982) zwischen 460 Mark (Gehaltsgruppe 1: Helferin ohne pädagogische Ausbildung) und 1295 Mark (Gehaltsgruppe 4: Lehrer, Erzieher und Freundschaftspionierleiter mit abgeschlossener päd. Hochschulausbildung nach 25 und mehr Dienstjahren). Dazu werden gegebenenfalls noch besondere Zulagen gezahlt, so Zulagen für leitende Tätigkeit, z.B. für Bezirksschulräte 300 Mark monatlich, für Kreisschulräte 250 Mark, für Direktoren 100, 150 oder 200 Mark, für Leiter Polytechnischer Zentren 60–100 Mark, Zulagen für besondere Anforderungen, z.B. L. an Erweiterten Oberschulen (Abiturstufe) 50 Mark, Zulagen für eine Tätigkeit unter erschwerten Bedingungen, z.B. für Wander-L. 10–40 Mark, sowie die Beförderungszulagen; auch erhalten LuE. mit abgeschlossener pädagogischer Ausbildung und mindestens 2jähriger Tätigkeit im Bildungswesen eine von der Normalregelung abweichende Aufstockung der Altersversorgung bis zur Höhe von 60 v.H., bei besonders anerkannten Leistungen bis 80 v.H. des im letzten Jahre vor Eintritt des Versorgungsfalles bezogenen durchschnittlichen monatlichen Bruttogehaltes, jedoch nur bis zu höchstens 800 Mark einschließlich der Rente. Da an die berufliche Tätigkeit der LuE. einschließlich der Schulfunktionäre in der DDR hohe Ansprüche gestellt werden, soll auch mit der Auszeichnung besonderer Leistungen ein zusätzlicher Anreiz geschaffen werden. Eine generelle Würdigung der Tätigkeit der LuE. erfolgt durch den „Tag des Lehrers“, der jährlich am 12. Juni, dem Jahrestag der Schulreform von 1946, in feierlicher Form an allen Schulen usw. begangen wird. [S. 820]An diesem Tag werden auch die speziellen Auszeichnungen für LuE. verliehen; außer den staatlichen Auszeichnungen gibt es Anerkennungsschreiben, Geldprämien und Sachgeschenke. Die beiden Hauptgruppen der Auszeichnungen bilden die Ehren- und die Beförderungstitel sowie die Medaillen. Staatliche Ehrentitel sind „Verdienter Lehrer des Volkes“ mit Medaille und Geldprämie bis zu 5.000 Mark, „Aktivist der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie sowie „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ mit Medaille und Geldprämie; Beförderungstitel sind „Oberlehrer“, „Studienrat“ und „Oberstudienrat“ mit Beförderungszulage zum Grundgehalt (50, 100 und 150 Mark) sowie — bei hohen wissenschaftlichen Leistungen — auch der Titel „Professor“ mit Abschluß von Einzelverträgen, in denen Zulagen vorgesehen werden, die über den Zulagen für Oberstudienräte liegen. Als staatliche Auszeichnungs-Medaillen werden verliehen „Verdienstmedaille der Deutschen Demokratischen Republik“ (Verleihung am Tag der Republik), „Dr.-Theodor-Neubauer-Medaille“ in Bronze, Silber und Gold mit Prämie (500, 750 und 1000 Mark), „Medaille für ausgezeichnete Leistungen“ (für Schulfunktionäre), „Pestalozzi-Medaille für treue Dienste“ (Treue-Medaille) in Bronze, Silber und Gold für 10-, 20- und 30jährige Dienstzeit. Ferner werden verliehen eine Urkunde an Betreuer für vorbildliche Leistungen bei der sozialistischen Bildung und Erziehung der Schüler am Unterrichtstag in der Produktion, der Diesterweg-Preis für hervorragende Absolventen des LuE.-Studiums mit Prämie (500 Mark) sowie die „Ehrennadel des Ministeriums für Volksbildung“ für ehrenamtliche Helfer; außer den staatlichen Auszeichnungen verleiht die Pionierorganisation die „Medaille für hervorragende Leistungen bei der sozialistischen Erziehung in der Pionierorganisation Ernst Thälmann“ an L., E. sowie an Freundschafts- und Gruppenpionierleiter in Bronze, Silber und Gold (Auszeichnungen). 3. Die Ausbildung auf Fachschulebene. Die Ausbildung der Kindergärtnerinnen erfolgt an den 17 Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 3½jährigen Fernstudium. An den 30 Instituten für L.-Bildung (z.B. in Puttbus (Insel Rügen), Schwerin, Templin, Potsdam, Neuzelle, Cottbus, Staßfurt, Halle, Eisenach, Krossen, Meiningen, Großenhain, Leipzig, Rochlitz, Berlin-Köpenick) werden sowohl L. für die unteren Klassen (Unterstufenlehrer) als auch E. ausgebildet, und zwar in einem 4jährigen Direktstudium; die Ausbildung erfolgt für 3 Unterrichtsfächer, und zwar für Mathematik und Deutsch als die tragenden Fächer der Unterstufe sowie für eines des Fächer Werkunterricht, Körpererziehung, Kunsterziehung, Musik oder Schulgartenunterricht; sie umfaßt die Bereiche Ausbildung in Marxismus-Leninismus, Erweiterung der Allgemeinbildung, pädagogisch-psychologische Grundausbildung, fachwissenschaftliche und methodische sowie Ausbildung in der Schulpraxis. Auch die E. erwerben in ihrer 3jährigen Ausbildung zusätzlich zu ihrer Befähigung für die Erziehungs- und Betreuungsarbeit in den Schulhorten, Kinderheimen usw. die Lehrbefähigung für die Unterstufe in 2 Fächern, die für den außerunterrichtlichen Bereich von Bedeutung sind, nämlich in den Fächer-Kombinationen Kunsterziehung und Musik, Werkunterricht und Körpererziehung sowie Schulgartenunterricht und Naturwissenschaften. Das Fernstudium für E. dauert 3 Jahre. Ingenieurpädagogen, Ökonompädagogen und Medizinpädagogen werden in einem 3jährigen Direktstudium oder einem 4jährigen Fernstudium an den 4 Instituten zur Ausbildung von Ingenieurpädagogen, an dem Institut zur Ausbildung von Ökonompädagogen und an der Fachschule für Ökonomie des Gesundheits- und Sozialwesens für ihren Einsatz als Lehrkräfte in der berufspraktischen Ausbildung für sehr verschiedene Fachrichtungen ausgebildet. 4. Die Ausbildung der Lehrer auf Hochschulebene. Die Ausbildung der L. gilt als eine strukturbestimmende Aufgabe der Universitäten und Hochschulen. Die Diplom-Fach-L. für den allgemeinbildenden Unterricht ab Klasse 5 werden an den 11 Pädagogischen Hochschulen, aber auch an den Universitäten, an den Technischen Hochschulen und an einigen Hochschulen anderer Fachrichtungen in einem 4jährigen Direktstudium in 2 Fächern ausgebildet, deren Kombination zwar vielfältig, aber festgelegt ist; es umfaßt die Grundlagen des Marxismus-Leninismus, Fachwissenschaften, Erziehungswissenschaften (Pädagogik, Psychologie und Methodik), Einführung in die Logik und Wissenschaftstheorie oder Einführung in die Kybernetik und Datenverarbeitung, Erweiterung der Allgemeinbildung (Mathematik, Naturwissenschaften, Technik, Fremdsprachen), Sport und militärische Ausbildung bzw. Ausbildung in Zivilverteidigung. Für die Fach-L. an den Erweiterten Oberschulen und an den Spezialschulen erfolgt keine besondere Ausbildung; über den Einsatz der L. an diesen Schulen entscheidet vielmehr „aufgrund der politischen Haltung und der fachlichen Leistungen des Lehrers“ der Kreisschulrat, wobei der Einsatz in der Regel erst nach Bewährung in den Klassen 5–10 der Normal-Oberschule erfolgt. Diplom-Fach-L. werden auch im Fernstudium, und zwar ausschließlich an den Pädagogischen Hochschulen, ausgebildet; zum Fernstudium werden nur L. zugelassen, die in einem Fach eine Hochschulausbildung erworben haben und in einem weiteren Fach, für das sie nicht ausgebildet sind, unterrichten (sollen). Die Diplom-Agrarpädagogen, Diplom-Ingenieurpädagogen, Diplom-Ökonompädagogen und Diplom-Medizinpädagogen, die im berufstheoretischen Unterricht der Berufsschulen bzw. der Medizinischen Berufsschulen tätig sind, werden an bestimmten Universitäten und Hochschulen in einem 3jährigen Fernstudium ausgebildet. Dieses können vor allem solche Lehrkräfte aufnehmen, die hauptamtlich an einer Einrichtung der Berufsausbildung oder Aus- und Weiterbildung der Werktätigen tätig, sind und den Nachweis einer der Studienrichtung entsprechenden abgeschlossenen Fachschulausbildung erbringen sowie über eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung verfügen. Die Ausbildung von Diplom-Pädagogen, die als Lehrkräfte an Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen sowie als Direktoren [S. 821]von allgemeinbildenden Schulen und als leitende Kader der Volksbildung tätig sind, erfolgt als Direkt-, als Fern- und als kombiniertes Direkt- und Fernstudium an der Sektion Pädagogik der Humboldt-Universität Berlin, an der Pädagogischen Hochschule Erfurt/Mühlhausen und am Institut für Leitung und Organisation des Volksbildungswesens der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften. Die L. für die Sonderschulen werden in einem 2jährigen Zusatzstudium an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin und der Sektion „Erziehungswissenschaft“ der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (vormals Institut für Sonderschulwesen) ausgebildet; Voraussetzung für die Aufnahme des Sonderschul-Zusatzstudiums ist die mit Erfolg abgelegte Prüfung als L. (für die unteren Klassen) oder als Fach-L. der allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schulen sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als L. an einer Sonderschule der gewählten Art von wenigstens einem Jahr; das Zusatzstudium der L. für Sonderschulen wird mit dem Staatsexamen als Sonderschul-L. abgeschlossen. Die Zusatzausbildung der E. für Internate oder Horte an Sonderschulen oder für Kinderheime und Jugendwerkhöfe für Hilfsschüler sowie die zusätzliche Ausbildung der Kindergärtnerinnen für die Vorschulteile an Sonderschulen erfolgt in 2jährigen Ausbildungsgängen an der Sektion „Rehabilitationspädagogik“ der Humboldt-Universität Berlin; Voraussetzungen für die Zulassung zu der Zusatzausbildung sind die abgeschlossene pädagogische Grundausbildung als E. in Heimen oder Horten bzw. die staatliche Abschlußprüfung als Kindergärtnerin sowie eine erfolgreiche Vorbereitungszeit als E. im Internat oder Hort einer Sonderschule der gewählten Art oder als E. in einem Kinderheim oder in einem Jugendwerkhof für Hilfsschüler bzw. in einem Vorschulteil einer Sonderschule von wenigstens einem Jahr. Die Ausbildung der Freundschaftspionierleiter schließlich, also der an den Schulen hauptamtlich tätigen Funktionäre des Jugendverbandes, erfolgt fachschulmäßig im Direktstudium an einigen Instituten für Lehrerbildung sowie im Fernstudium an der Zentralschule der Pionierorganisation in Droyßig bei Zeitz (mit dem Erwerb der Lehrbefähigung für die Unterstufe in einem Hauptfach und einem wahlweise-obligatorischen Fach); die Weiterbildung erfolgt entweder in der Weiterbildung der L. in Kursen oder an den Außenstellen der Zentralschule der Pionierorganisation. Zur Verwirklichung des Grundsatzes der Einheit von Theorie und Praxis bzw. einer praxisbezogenen L.-Ausbildung ist auch die unterrichtspraktische Ausbildung in die Gesamtausbildung an den Einrichtungen für die Ausbildung der LuE. integriert; so werden während des gesamten Studiums zusammenhängende Berufspraktika durchgeführt, die mit der theoretischen Ausbildung eine Einheit bilden sollen und zusammen mit den Übergangsschulen als wichtige Mittel gelten, die Studenten auf ihre künftige praktische Tätigkeit als LuE. im Bildungssystem vorzubereiten. Die Ausbildung in der pädagogischen Praxis wird durchgeführt: für Studentinnen der Pädagogischen Schulen für Kindergärtnerinnen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Hospitationen in der ersten Klasse der Unterstufe, Hospitationen in einer Kinderkrippe, erstes Praktikum im Kindergarten mit hauswirtschaftlichem Praktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und zweites Praktikum im Kindergarten, für Studenten an Instituten für L.-Bildung als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, erstes Schulpraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung, Hospitationspraktikum im Kindergarten und schulpraktisches Semester in der Unterstufe der Oberschule sowie für Studenten an Universitäten und Hochschulen als praktische pädagogische Tätigkeit in Verbindung mit den theoretischen Lehrveranstaltungen, Einführungspraktikum, Praktikum in der Sommerferiengestaltung und schulpraktisches Semester in der Oberstufe der Oberschule bzw. in Berufsschulen. 5. Die obligatorische Weiterbildung. Nach der Arbeitsordnung für pädagogische Kräfte der Volksbildung (GBl. I, 1979, S. 444) haben die LuE. insbesondere die Pflicht, „sich im Prozeß der Arbeit, durch Selbststudium und in Kursen systematisch und zielstrebig weiterzubilden“. Besonders im Zusammenhang mit der Erarbeitung und Einführung der neuen Lehrpläne (Lehrplanreform) und der neuen Aufgabenstellung für die staatsbürgerliche Erziehung (Politisch-ideologische bzw. Staatsbürgerliche ➝Erziehung) sowie den damit verbundenen Aufgaben und Problemen erwies es sich als notwendig, die Weiterbildung der LuE. sowohl in Übereinstimmung mit der Neuorientierung ihrer Ausbildung zu bringen als auch sie zu intensivieren und zu systematisieren. Hauptmethode der Weiterbildung ist das Selbststudium auf der Grundlage der Weiterbildungsprogramme und der darin enthaltenen thematischen Orientierungen und Literaturangaben, das durch Studienhinweise, Beiträge in den Fachzeitschriften, Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Konsultationen unterstützt wird. Die Weiterbildung der L. in Kursen erfolgt in Grund-, Fach- und Spezialkursen ebenfalls auf der Grundlage verbindlicher Programme. Im Grundkurs werden ausgewählte Themen des Marxismus-Leninismus, der Pädagogik und der Psychologie behandelt. Der Fachkurs für die L. der unteren Klassen umfaßt fachwissenschaftliche und methodische Probleme aus 2 Unterrichtsfächern bzw. den Disziplinen des Deutschunterrichts. Die Fachkurse für L. der Klassen 5–12 enthalten ausgewählte fachwissenschaftliche und didaktisch-methodische Themen eines Unterrichtsfaches. In den für einzelne Fächer und Disziplinen durchgeführten Spezialkursen werden ausgewählte Probleme aus einem eingegrenzten Wissenschaftsgebiet behandelt. Hierher gehören auch die Kurse zur Weiterbildung der Fremdsprachen- und der Sonderschul-L. Jeder L. muß im Verlauf von 4 Jahren am Grundkurs und an einem oder 2 Fachkursen teilnehmen. Die Grund-, Fach- und Spezialkurse [S. 822]finden in den Winter- und Sommerferien statt. Die L. der Berufsschulen, die allgemeinbildenden Unterricht erteilen, absolvieren anstelle des Grundkurses die Lehrgänge Marxismus-Leninismus und Pädagogik-Psychologie im Rahmen der „zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung“, nehmen aber auch an den Fach- und Spezialkursen der Weiterbildung für L. der Oberschulen teil. Die L. der Berufsschulen, die berufstheoretischen Unterricht erteilen, nehmen ausschließlich an der zyklischen Weiterbildung der Kader der Berufsbildung in Form von Lehrgängen nach einheitlichen Programmen teil, die in der Regel innerhalb von 12 Monaten absolviert werden, so daß in einem maximal 4jährlichen Turnus alle Kader der Berufsbildung weitergebildet werden. Diese zyklische Weiterbildung wird von den 15 Bezirkskabinetten für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung angeleitet und unterstützt. Für die Gruppe der E., d.h. der Kindergärtnerinnen, der Horterzieher usw., gelten die gleichen Grundsätze und Formen sinngemäß; auch hier ist die Weiterbildung Pflicht und die Teilnahme an bestimmten Kursen im Verlaufe von 4 Jahren obligatorisch. Alle LuE. sollen sich aber auch ständig „im Prozeß der Arbeit“ weiterbilden und zu diesem Zweck an verschiedenen Fachzirkeln und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch teilnehmen; dabei werden die besten Erfahrungen verallgemeinert und in der Form von „Pädagogischen Lesungen“ verbreitet und prämiiert. Das Zentralinstitut für Weiterbildung der LuE. in Ludwigsfelde bei Berlin (Dir. Dr. R. Slomma) ist für die Ausarbeitung und Herausgabe von Programmen und Studienmaterialien verantwortlich und bestätigt die Programme für die Spezialkurse; außerdem führt es für ausgewählte Kader spezielle Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen durch. An der Weiterbildung der LuE. sind auch die Institute für L.-Bildung sowie die Universitäten, die Hochschulen, die Fachschulen, die wissenschaftlichen Institutionen und Gesellschaften sowie betriebliche und gesellschaftliche Einrichtungen beteiligt, deren Maßnahmen zur Weiterbildung der LuE. im jeweiligen Volkswirtschafts- und Haushaltsplan der betreffenden Einrichtung festgelegt bzw. in die Arbeitsplanung der Sektionen oder anderen Leitungsbereiche der Universitäten, Hoch- und Fachschulen aufgenommen werden. Eine besondere Stätte der L.-Weiterbildung ist das Haus des Lehrers in Berlin (Ost); es führt nicht nur die systematische Weiterbildung der L., E. und Schulfunktionäre sowie die schulpolitische und pädagogisch-methodische Qualifizierung der Lehrkräfte durch, sondern hat auch die Aufgabe, als „Zentrum des geistig-kulturellen Lebens der pädagogischen Intelligenz und aller an der Erziehung und Bildung der jungen Generation beteiligten Bürger einschließlich der Lehrer-Studenten“ (AO über das Statut des Hauses des Lehrers der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, vom 5. 12. 1966 [VOBl. I, S. 853]; diese AO ist auch 1982 noch gültig) sowie als bildungspolitisches Propaganda-Zentrum für West-Besucher zu wirken, und arbeitet eng mit der Pädagogischen Zentralbibliothek zusammen; ihm sind das pädagogische Neuererzentrum, das pädagogische Besucherzentrum und der Kuppelsaal der unmittelbar angrenzenden Kongreßhalle zugeordnet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 818–822 Leder-, Schuh- und Rauchwarenindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Lehrplanreform

Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Pädagogische Kräfte und das Leitbild des sozialistischen Lehrers. Die im Volksbildungswesen tätigen pädagogischen Kräfte untergliedern sich bezüglich ihrer Tätigkeit in Lehrer (L.), Erzieher (E.) und „leitende Kader“ (Kaderpolitik) der Volksbildung sowie hinsichtlich ihrer Ausbildung in Fachschul- und in Hochschulabsolventen eines entsprechenden (vollen oder teilweisen bzw. zusätzlichen) Direkt- und/oder Fernstudiums. Auf Fachschulebene voll ausgebildete…

DDR A-Z 1985

Christliche Friedenskonferenz (CFK) (1985)

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch Regionalausschüsse herrscht auch in Westeuropa und Nordamerika vor, während in der Dritten Welt vorwiegend christliche Organisationen, nationale ökumenische Räte usw. CFK-Mitglieder sind. Nach 3 CFK, die seit 1958 auf Initiative des tschechischen Theologen Joseph Hromadka in Prag zusammengetreten waren, wurde die CFK 1961 durch die I. Allchristliche Friedensversammlung (ACFV) ebenfalls in Prag als ständige Organisation gegründet. Sie ist Mitglied der UNESCO und arbeitet mit dem Weltfriedensrat, der Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) und anderen Organisationen zusammen. Ursprüngliche Ziele der zunächst auf Europa konzentrierten CFK waren neben dem Bestreben, die Christen Ost- und West-Europas aus ihrer gegenseitigen Isolierung zu führen, die theologische Ächtung der Atomwaffen, Eintreten für die Friedliche Koexistenz und Überwindung des als Friedenshindernis angesehenen Antikommunismus. Seit der IV. ACFV 1971, die — wie auch die CFK-Wirksamkeit seitdem — wesentlich von Repräsentanten der Dritten Welt mitgeprägt wurde, ist die entschiedene Teilnahme am Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus Programm der CFK, wobei unter Imperialismus das Bestreben der „international verflochtenen Kapitalgesellschaften und ihrer politischen Exponenten“ verstanden wird, mit Hilfe ökonomischer, politischer und militärischer Macht andere Staaten und Völker zu unterwerfen, abhängig zu machen und auszubeuten. Der Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die ČSSR führte 1968 die CFK in die Krise, ihr Präsident Hromadka trat aus Protest zurück, eine Reihe westlicher Regionalausschüsse löste sich auf oder spaltete sich. Nachfolger Hromadkas wurde nach der Konsolidierung zunächst Metropolit Nikodim von der Russischen Orthodoxen Kirche, seit 1971 der ungarische reformierte Bischof Karoly Toth. In der DDR wird die CFK trotz ihrer geringen Mitgliederzahl (1982 ca. 500) als Teil der „einheitlichen Friedensbewegung“ politisch und publizistisch stark gefördert. Sie unterstützt die Friedenspolitik der Regierung und betreibt Friedensarbeit in einer Reihe von ihr gebildeter sog. Basisgemeinden. Der frühere Staatssekretär für Kirchenfragen, Seigewasser (SED), bemühte sich vergeblich, die evangelischen Kirchen zum korporativen Beitritt zur CFK zu bewegen. Vorsitzender des von der Regionalkonferenz gewählten Regionalausschusses ist der Ost-Berliner Theologieprofessor K.-H. Bernhardt, Sekretär der CDU-Funktionär Carl Ordnung. Der Theologieprofessor Gerhard Bassarak (Ost-Berlin) ist einer der Vizepräsidenten der CFK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 258 Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Datenübertragungsordnung

Siehe auch: Christliche Friedenskonferenz: 1969 Christliche Friedenskonferenz (CFK): 1975 1979 Internationaler freiwilliger Zusammenschluß von Kirchen, christlichen Gruppen und Einzelpersonen aus mehr als 90 Ländern zur Friedensarbeit auf christlicher Grundlage. Während der CFK im übrigen Osteuropa die protestantischen und orthodoxen Kirchen korporativ angehören, sind in der DDR 500 in einer Regionalkonferenz zusammengefaßte Einzelpersonen Mitglieder. Einzelmitgliedschaft durch…

DDR A-Z 1985

Parteiwahlen der SED (1985)

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue Vorschläge zu unterbreiten. Als gewählt gilt der Kandidat, für den mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Teilnehmer der Versammlung der Konferenz oder des Parteitages stimmte … Bei den Wahlen wird auf die Erneuerung der leitenden Parteiorgane durch bewährte politisch und fachlich qualifizierte Mitglieder der Partei geachtet. Die Kontinuität der Leitungen ist dabei zu wahren.“ Die auch für die P. geltenden Prinzipien des Demokratischen Zentralismus und die Instrumente der Kaderpolitik (z.B. Nomenklatur) sichern, daß nur die von den jeweils übergeordneten Parteiorganen für die Übernahme von Funktionen vorgesehenen Kandidaten tatsächlich gewählt werden. Da die Bildung von Fraktionen und Gruppierungen (Fraktion, Fraktionsbildung) in der Partei verboten ist, konkurrieren bei P. weder Kandidaten noch unterschiedliche politische Programme. Die Wahlen werden gemäß den Direktiven des ZK durchgeführt, in denen u.a. die in den Wahlversammlungen zu behandelnden Themen, die Anzahl der zu wählenden Leitungsmitglieder, die grundsätzlich nach kaderpolitischen Gesichtspunkten zu treffende soziale und funktionale Zusammensetzung (Arbeiter-, Frauen-, Jugendanteil; Vertreter verschiedener Tätigkeitsbereiche) der Leitungen und die Abgrenzung der Organisationsbereiche der Untergliederungen der Partei vorgeschrieben sind. Die Wahl der Parteigruppenorganisatoren und der Leitungen kleinerer Grundorganisationen der SED, die nicht in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert sind, findet jährlich statt. Wahlgremien sind Parteigruppen bzw. Mitgliedervollversammlungen. Größere Grundorganisationen, Ortsparteiorganisatio[S. 974]nen (OPO), die mehrere Grundorganisationen umfassen, sowie alle höheren Leitungsgremien auf Kreis- und Bezirksebene werden zweimal in 5 Jahren auf Delegiertenkonferenzen gewählt. Die Delegiertenkonferenzen wählen zugleich die Delegierten ihres Organisationsbereiches für die nächsthöhere Leitungsebene, d.h. die Mitglieder der übergeordneten Delegiertenkonferenz. Delegiertenwahlen zum Parteitag (Parteitag/Parteikonferenz der SED), der seinerseits das Zentralkomitee (ZK) der SED zu bestimmen hat, finden alle 5 Jahre auf den Bezirksdelegiertenkonferenzen statt. Zu Mitgliedern und Kandidaten des ZK können nur Parteimitglieder gewählt werden, die mindestens 6 Jahre Mitglied der Partei sind (Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch den Parteitag). Auf dem Parteitag wird außerdem die Zentrale Revisionskommission (Revisionskommissionen der SED) gewählt. Das neue ZK wählt seinerseits im Rahmen des Parteitages den Generalsekretär, das Politbüro des ZK der SED, das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission (Parteikontrollkommissionen der SED); es bestätigt ferner die Abteilungsleiter des ZK-Apparates und setzt die Redaktionskollegien der zentralen Parteizeitungen und -zeitschriften ein. Die Bezirks-, Stadt-, Kreis- und Stadtbezirksleitungen wählen ihre Sekretariate, ihre Kontrollkommissionen und bestätigen ebenfalls die hauptamtlichen Leiter der Abteilungen des SED-Apparates der jeweiligen Ebene. Ferner bedürfen die Redakteure der örtlichen Parteipresse der Bestätigung durch die Leitungen. Die gewählten Funktionäre benötigen außerdem die Bestätigung durch die übergeordneten Leitungen entsprechend der Zuordnung dieser Positionen in der Nomenklatur. Sekretäre der Bezirksleitungen müssen mindestens 5, Sekretäre der Kreisleitungen mindestens 3 Jahre Mitglied der Partei sein. Die P. sind nicht nur Sache der SED, sondern dienen der Mobilisierung der Gesamtgesellschaft insbesondere im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs. Sie werden durch Interviews, Reden von Politbüromitgliedern, Artikel führender Funktionäre in der Parteipresse, durch Konferenzen mit dem Sekretariat des ZK usw. vorbereitet. Sie gelten als Höhepunkte im Leben der Partei sowie der Gesamtgesellschaft. Sie sollen der Stärkung der „Kampfkraft der Partei“, der Erläuterung der aktuellen Probleme der Parteipolitik und der Erfüllung und Übererfüllung der Planvorhaben dienen. So standen z.B. die P. 1980/81 im Zeichen der Vorbereitung des X. Parteitages der SED. Im einzelnen sollten nach der Wahldirektive des ZK alle Parteimitglieder auf die politisch-ideologischen Erfordernisse der 80er Jahre vorbereitet, und die besten Bedingungen für die Fortsetzung des seit dem VIII. Parteitag (1971) eingeschlagenen wirtschafts- und sozialpolitischen Kurses geschaffen werden. Im Mittelpunkt der Propaganda stand der Aufruf, durch ökonomischen Leistungsanstieg die Voraussetzungen für die Sicherung und Verbesserung des erreichten Lebensstandards zu schaffen. Zugleich werden in Vorbereitung und bei Durchführung der P. die bestehenden Probleme und die erzielten Erfolge diskutiert. Dabei berichten die zur Wahl stehenden Kader über ihre bisherige Arbeit. Die bis zur Wahl amtierenden Leitungen erstatten in den Wahlversammlungen Rechenschaftsberichte, in denen der Stand der Durchführung der Parteibeschlüsse dargelegt und die Perspektiven der weiteren Entwicklung behandelt werden. Die Diskussion auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen beschränkt sich in aller Regel auf eine affirmative Ergänzung dieser Berichte durch Erfahrungen der Delegierten bzw. Mitglieder. Die Versammlungen werden mit einer Beschlußfassung, in der der Rechenschaftsbericht der scheidenden Leitung bestätigt wird und in dem Selbstverpflichtungen für die Zukunft eingegangen werden, abgeschlossen. Die jeweils übergeordneten Parteiorgane organisieren verantwortlich die politisch-ideologische und personal-politische Abwicklung der P. entsprechend den Instruktionen und Direktiven des ZK. Die zentrale Verantwortung liegt bei der Abteilung Parteiorgane in Verbindung mit der Kaderkommission des ZK. Über den Verlauf der Rechenschaftslegungen und der Neuwahlen wird regelmäßig über die Parteiinformation an das ZK berichtet. In den P. soll sich die Geschlossenheit der SED augenfällig darstellen. In ihrem Verlauf wird insbesondere auf die Kontinuität der Politik der Partei hingewiesen. Durch personelle Veränderungen bieten sie aber auch der Parteiführung die Gelegenheit, notwendige Anpassungen an gesellschaftlichen Wandel und an neue Aufgaben vorzunehmen. Bei den P. 1984 fanden in ca. 89.000 Parteigruppen in 26.386 APO sowie in 54.778 Grundorganisationen Neuwahlen statt. Hierbei wurden 582.836 Mitglieder in die Parteileitungen gewählt. Danach hat etwa jedes 4. SED-Mitglied Parteifunktionen auf unterer Ebene übernommen. 54 v.H. dieser Funktionäre sind Arbeiter. In den hauptamtlichen Leitungen vor allem auf Kreis- und Bezirksebene finden sich jedoch heute fast ausschließlich Hoch- und Fachschulabsolventen. Wie schon bei den voraufgegangenen P. zeichneten sich auch 1984 die Neuwahlen zu den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen durch ein hohes Maß an personeller Kontinuität aus. Von den 1. Sekretären der 261 Kreisparteileitungen wurden nur 13 erstmals in diese Funktion gewählt. Bei den 1. Sekretären der 16 SED-Bezirksleitungen (einschl. der SED-Gebietsleitung Wismut) gab es keine Veränderungen; lediglich 6 von den 96 Sekretären auf Bezirksebene wurden bei diesen Wahlen ausgewechselt. Die P. dienen wesentlich der nachträglichen Legitimierung der kaderpolitischen Entscheidungen, die die — noch — amtierenden Parteileitungen in der Wahlvorbereitung getroffen haben. Auseinandersetzungen um einzelne vorgeschlagene Kandidaten gibt es in Ausnahmefällen allenfalls in den Grundorganisationen. Insoweit lassen sich die P. auch als ein Prozeß der Selbstrekrutierung der bereits amtierenden, insbesondere der hauptamtlichen SED-Leitungen verstehen, indem diese sich bestätigen lassen bzw. einzelne erprobte Parteimitglie[S. 975]der von Stufe zu Stufe in die eigenen Reihen aufnehmen („kooptieren“). Daneben gibt es immer wieder zwischen den ordentlichen P. Auswechslungen oder Ergänzungen in den Sekretariaten der Kreis- und Bezirksleitungen, die von der SED selbst als Kooptation bezeichnet werden. Derartige Kooptationen nehmen die jeweiligen Sekretariate nicht selten selbst vor; sie werden auf der nächsten Sitzung der gewählten Kreis- bzw. Bezirksleitung bestätigt. Es kann aber auch die Kreis- bzw. Bezirksleitung den für eine Sekretariatsposition vorgesehenen Kader zuvor als Mitglied kooptieren und anschließend in seine Funktion wählen. Zahlenmäßig haben diese Kooptationen in den 70er Jahren abgenommen. (Ergänzungen und personelle Veränderungen von hauptamtlichen Leitungen durch „Kooptation“ sind außer bei der SED auch bei allen anderen gesellschaftlichen und Massenorganisationen zu beobachten.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 973–975 Parteiveteranen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Paß/Personalausweis

Siehe auch: Parteiwahlen: 1969 Parteiwahlen der SED: 1975 1979 Der formale Ablauf der P. ist im Statut der SED geregelt. Zum Wahlvorgang sagt der Punkt 28 des Statuts: „Die Wahlen zu den leitenden Parteiorganen erfolgen durch geheime Abstimmung. Über jeden vorgeschlagenen Kandidaten wird einzeln beraten und abgestimmt. Jedes Mitglied und jeder Kandidat hat das uneingeschränkte Recht, Fragen an die aufgestellten Kandidaten zu richten, Einwände gegen sie zu erheben und neue…

DDR A-Z 1985

Gemeindeverband (1985)

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 vorgenommen. Um die Einheitlichkeit bei der Bildung und Entwicklung von G. zu gewährleisten, erließ der Ministerrat mit Beschluß vom 13. 6. 1974 entsprechende Richtlinien. Diese „Grundsätze über die Bildung und Entwicklung von Gemeindeverbänden“ definieren die G. als „eine alle Gebiete des gesellschaftlichen Lebens umfassende Form sozialistischer Gemeinschaftsarbeit, in denen Städte und Gemeinden auf Beschluß ihrer Volksvertretungen zusammenarbeiten“. Der Bildung eines G. als der bislang am weitesten entwickelten Form gemeindlicher Kooperation geht in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit der beteiligten Städte und Gemeinden voraus — zumeist in Form von Interessengemeinschaften, die sich die Lösung von Einzelaufgaben (Straßenbau o.ä.) zum Ziel gesetzt haben. Über die Gründung von G. sollen allein die Volksvertretungen der Städte und Gemeinden entscheiden können, wobei es jedoch der Bestätigung des Gründungsbeschlusses durch den Kreistag (Kreis) nach Zustimmung des Rates des Bezirkes bedarf. Die Bildung von G. hat in Übereinstimmung mit der langfristigen staatlichen Siedlungspolitik und der Entwicklung von Industrie und Landwirtschaft zu erfolgen. Als weitere Voraussetzungen gelten die Bereitschaft der Bürger und Erfahrungen in der Gemeinschaftsarbeit. In bewußter Absetzung von der Gebietsreform in der Bundesrepublik Deutschland, die der Schaffung größerer kommunaler Einheiten diente, legt die DDR Wert auf die Charakterisierung der G. als Zusammenarbeit, aber nicht als Zusammenschluß der beteiligten Städte und Gemeinden. Dem entspricht, daß die im G. zusammengefaßten Städte und Gemeinden politisch selbständig und die Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen der einzelnen Orte weiterhin — mit allen Rechten und Pflichten — die obersten staatlichen Organe in ihren jeweiligen Territorien bleiben sollen. Für die Planung im G. gilt z.B. der Grundsatz, daß jede Gemeinde ihren eigenen von ihrer Volksvertretung beschlossenen Jahres- und Haushaltsplan besitzt. Es gibt keinen einheitlichen Plan für alle Mitgliedsstädte und -gemeinden, sondern nur einen Plan für gemeinsam zu lösende Aufgaben. Allerdings sind die G. dazu übergegangen, im Interesse einer rationellen Haushaltsführung zentrale Haushaltsstellen einzurichten, die die Räte der Städte und Gemeinden von technisch-organisatorischen Aufgaben entlasten sollen. Der G. arbeitet auf der Grundlage eines von den Volksvertretungen beschlossenen Statuts. Gemeinsames Leitungsorgan ist der von den Volksvertretungen gebildete Rat des G., in dem alle beteiligten Städte und Gemeinden gleichberechtigt vertreten sind. Seine Beschlüsse faßt er einstimmig, kein G.-Mitglied kann überstimmt werden. Abgesehen vom Sekretär des Rates des G., der haupt- oder ehrenamtlich tätig sein kann, sollen beim Rat des G. grundsätzlich keine hauptamtlichen Mitarbeiter beschäftigt werden. Denn die Arbeit des G. soll unkompliziert und mit dem geringsten Zeit- und Kostenaufwand erfolgen. Zudem will man verhindern, daß oberhalb der Städte und Gemeinden eine neue Leitungsebene entsteht. Im Interesse der Sicherung des Einflusses der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bestehen seit 1975/76 in fast allen kleineren und mittleren G. Ortsleitungen der Partei am Sitz der G., die die Arbeit der Parteigruppen der dortigen Volksvertretungen, des Rates der G. sowie der Leitungen der Massenorganisationen anleiten. In großen G. mit vielen Grundorganisationen und oft auch Ortsleitungen der SED sind die Ortsleitungen am Sitz der G. für die im Bereich der G. zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Gegenüber den Ortsleitungen der SED in den Mitgliedsgemeinden des G. haben sie jedoch keinerlei Anleitungs- und Kontrollbefugnisse. Tendenzen des Entstehens einer neuen Ebene in der Parteihierarchie, wie sie in der DDR ganz offensichtlich bestehen, soll entgegengewirkt werden: es soll sich keine „Oberortsleitung“ der SED im G. bilden. Die Bildung von G. trägt dem aktuellen Bedürfnis nach Anpassung der staatlichen Organisationsstruktur an die Entwicklung kooperativer Wirtschaftsformen, vor allem auch in der Landwirtschaft, Rechnung. Sie soll eine als notwendig angesehene Rationalisierung der Verwaltung ermöglichen. Langfristiges Ziel sind leistungsfähige kommunale Einheiten, die zur allmählichen Annäherung der Lebensverhältnisse auf dem Lande an die der Stadt beitragen. Gewisse Unsicherheiten hinsichtlich der Perspektive der G. sind durch die Aufwertung der Rolle des einzelnen Dorfes entstanden, wie sie im [S. 511]Rahmen der 1982 einsetzenden Rückführung der Agrarproduktion auf eine „territoriale“, räumlich überschaubarer abgegrenzte Produktions- und Arbeitsorganisation vorgenommen wurde (Agrarpolitik). Seitdem wird des öfteren vor Überspitzungen in der Förderung der G. gewarnt. Gegenwärtig gibt es in der DDR 905 G., denen 85 v.H. der Städte und Gemeinden der Landkreise und 54 v.H. der Bevölkerung der Landkreise angehören (1982). Die G. umfassen jeweils ca. 5.000–7.000 Einwohner. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 510–511 Gemeinde A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gemeinschaft, Bürgerliche

Siehe auch die Jahre 1975 1979 In G. arbeiten kreisangehörige Städte und Gemeinden zwecks gemeinsamer Lösung kommunaler Aufgaben zusammen. Kreisstädte und größere kreisangehörige Städte sollen dem G. nicht angehören. Nachdem bereits die Verfassung von 1968 in Art. 84 den örtlichen Volksvertretungen die Möglichkeit zur Bildung von Verbänden gegeben hatte und im gleichen Jahr sich erste G. formierten, wurde eine gesetzliche Regelung der Bildung von G. erstmals durch das Gesetz über die…

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Meliorationen (1985)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen unterschieden: - Regulierung des Bodenwasserhaushalts (Ent- und Bewässerung bzw. Beregnung) (Wasserwirtschaft), - Verbesserung der Bodenstruktur (melioratives Pflügen, Tiefenlockerung, Entsteinung), - Urbarmachung und Kultivierung von Mooren, Ödland und Spülflächen bzw. Rekultivierung von Abraumflächen (Bodennutzung), - Schutzmaßnahmen gegen Wind- und Wassererosionen, - Relief-M. (Beseitigung von Wegen, Gräben, Hecken usw.) und - Neubau von Wirtschaftswegen. Die in der Regel mit hohen Investitionen verbundenen M. ermöglichen eine nachhaltige Verbesserung der Flächenproduktivität und tragen damit zur Realisierung des agrarpolitischen Ziels der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bei, den Selbstversorgungsgrad bei der Erzeugung von Nahrungsmitteln zu erhöhen. Diese meist großflächig durchgeführten Maßnahmen bedingen aufgrund der erforderlichen Mittel die — auch gesellschaftspolitisch erwünschte — Zusammenarbeit (Kooperation) mehrerer Landwirtschaftsbetriebe in M.-Genossenschaften (Landwirtschaftliche Betriebsformen, IV. A. 4.), die wiederum mit den 14 VEB M.-Bau und M.-Kombinaten in M.-Verbänden kooperativ verflochten sind. Die zentrale Leitung des M.-Wesens wird — nachdem das Staatliche Komitee für Meliorationen am 1. 4. 1972 aufgelöst wurde — direkt vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN) wahrgenommen. Ein Spezialstudium für Leitungsaufgaben im M.-Wesen ist an der Universität Rostock (Dipl.-Ing.) und an der Ingenieurschule in Fürstenwalde möglich. 2. Wasserwirtschaftliche M.-Maßnahmen. Unter den angeführten Maßnahmen genießen die wasserwirtschaftlichen Arbeiten absoluten Vorrang, da sie am ehesten in der Lage sind, die Flächenproduktivität (insbesondere in Trockenjahren) zu steigern. — Von der LN der DDR gelten rd. 38 v.H. (rd. 2,4 Mill. ha) als entwässerungsbedürftig und in trockenen Jahren 60 v.H. (3,78 Mill. ha) als bewässerungsbedürftig. Im Planzeitraum 1971–1975 wurden auf rd. 521.500 ha Entwässerungs- und auf 322.700 ha Bewässerungseinrichtungen (davon 160.000 ha Beregnung) gebaut. Auf die Modernisierung bzw. Instandsetzung bestehender Anlagen entfielen davon bei der Entwässerung 25 v.H. und bei der Bewässerung 21 v.H. (Beregnung 16 v.H.). Damit waren 1975 in der DDR rd. 1,28 Mill. ha (20,4 v.H. der LN) mit Entwässerungseinrichtungen und rd. 650.000 ha (10,4 v.H. der LN) mit Bewässerungseinrichtungen ausgestattet, darunter 290.000 ha (4,1 v.H. der LN) mit Beregnungsanlagen. Im Planzeitraum 1976–1980 war ursprünglich vorgesehen, auf weiteren 436.000 ha Ent- und 520.000 ha Bewässerungseinrichtungen (darunter auf 350.000 ha neue Beregnungsanlagen) zu schaffen, um 1980 etwa 27 v.H. der LN entwässern und 18 v.H. der LN bewässern, darunter 10 v.H. der LN beregnen zu können. Erreicht wurde jedoch lediglich eine Ausweitung der Ent- und Bewässerungsflächen um jeweils rd. 260.000 ha (60 v.H., bzw. 55 v.H. des vorgesehenen Umfangs). Bei der Beregnung wurden sogar nur 41 v.H. (130.000 ha) des geplanten Umfangs erreicht. Auch die im Wirtschaftswegebau und beim Neu- und Ausbau von Vorflutern erreichten Leistungen waren geringer als im Planzeitraum 1971–1975. Die Ursachen für das Verfehlen der Zielsetzungen dürften nicht nur in den hohen Kosten für Meliorationsmaßnahmen (bei Beregnung 7.000–15.000 M/ha) zu finden sein. Auch die 1978 einsetzende Umorientierung der Investitionspolitik auf die Modernisierung von Ställen und den Neubau von Siloanlagen, in deren Folge die 160 M.-Genossenschaften und 14 VEB M.-Bau zunehmend Kapazitäten für derartige Maßnahmen bereitstellen mußten, hat dazu beigetragen. Der Direktive des X. Parteitages der SED (1981) war zu entnehmen, daß die M.-Betriebe im Planzeitraum 1981–1985 stärker als in der zweiten Hälfte der 70er Jahre darauf ausgerichtet werden sollten, zunächst den 1980 vorhandenen Bestand von 1,54 Mill. ha Ent- und 910.000 ha Bewässerungsfläche (dar. 420.000 ha Beregnung) durch Instandhaltung und Modernisierung besser ertragswirksam zu machen. Die beiden Trockenjahre 1982 und 1983 haben jedoch dazu geführt, daß vom Politbüro des ZK der SED 1983 ein Bewässerungsprogramm beschlossen und auf der 7. ZK-Tagung (1983) verkündet wurde. Zielsetzung für 1984 ist nun die Erweiterung der bestehenden Bewässerungsflächen um rd. 169.000 ha (Bauern-Echo, Berlin [Ost], Nr. 8/1984, S. 1). Die Maßnahmen sollen wie bisher durch zinsgünstige Kredite und Zuschüsse aus dem Staatshaushalt gefördert werden, die bis zu 1500 M/ha ausmachen (GBl., SDr. Nr. 1111, S. 25). [S. 885]Auf der 8. ZK-Tagung (1984) wurde die Zielsetzung für die Erweiterung der Bewässerungsflächen nochmals erhöht. Nun sollen 1984 die Bewässerungsflächen um 300.000 ha ausgedehnt werden (ND 25. 5. 1984, S. 5). 1983 waren nur 16.200 ha Bewässerungsflächen erschlossen (ND 19. 1. 1984, S. 5) und der Neubau von Beregnungsanlagen „infolge des Einsatzes der Druckrohre für Maßnahmen der Energieträgerumstellung und Überleitung von Gülle“ völlig eingestellt worden (Melioration und Landwirtschaftsbau, Berlin [Ost], Heft 2/83, S. 72). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 883–885 Meldewesen, polizeiliches A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Messen der Meister von Morgen (MMM)

Siehe auch: Meliorationen: 1975 1979 Meliorationswesen: 1969 1. Begriff, Formen, Organisation und Leistungen. M. sind Maßnahmen zur Verbesserung der [S. 884]biologischen, chemischen und physikalischen Eigenschaften land- und forstwirtschaftlicher Nutzflächen, mit dem Ziel, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, den Maschineneinsatz zu erleichtern und die Agrarproduktion von negativen Witterungseinflüssen unabhängiger zu machen. Im einzelnen werden folgende M.-Maßnahmen…

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Potsdamer Abkommen (1985)

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten Kontrolle“ (§ III, 1). Frankreich ist, entgegen sowjetischen Behauptungen (Prawda vom 25. 4. 1953) dem PA. nicht beigetreten, hat aber davon offiziell „Kenntnis genommen“ und einige „den französischen Interessen günstige Bedingungen“ akzeptiert. Es stimmte dabei allerdings u.a. folgendem nicht zu: der Wiederherstellung zentraler deutscher Verwaltungen oder gar einer deutschen Zentralregierung, einer Gebietsregelung ohne „gemeinsame Prüfung durch alle interessierten Mächte“ und der Bildung gesamtdeutscher Parteien. Über Deutschlands politische Zukunft nach seiner Entnazifizierung und Entmilitarisierung sah das PA. vor, daß ein künftiger Friedensvertrag mit Deutschland „durch die für diesen Zweck geeignete Regierung Deutschlands angenommen werden kann, nachdem eine solche Regierung gebildet sein wird“ (§ II, 3). Die Erklärung, daß es um Deutschland „innerhalb seiner Grenzen … am 31. 12. 1937“ gehe, die die Vier Mächte am 5. 6. 1945 bei ihrer Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland abgaben, wird im PA. weder erwähnt noch aufgehoben. Dagegen enthält das PA. Bestimmungen über die provisorische Behandlung der Gebiete östlich von Oder und westlicher Neiße, die bis auf weiteres, d.h. bis zum Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland, unter polnische Verwaltung gestellt wurden. Ferner wird im PA. noch einmal bekräftigt, was bereits in den rechtlich höherrangigen Kontrollabkommen von 1944 festgelegt worden war: Bis zum Friedensvertrag „wird die höchste Regierungsgewalt in Deutschland durch die Oberbefehlshaber der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreichs, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Französischen Republik nach den Weisungen ihrer entsprechenden Regierungen ausgeübt, und zwar von jedem in seiner Besatzungszone, sowie gemeinsam in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des Kontrollrates in den Deutschland als Ganzes betreffenden Fragen (Kontrollrat). Soweit dieses praktisch durchführbar ist, muß die Behandlung der deutschen Bevölkerung in ganz Deutschland gleich sein“ (§ III, A, 1, 2). Weiter wird bestimmt: „Die endgültige Umgestaltung des deutschen politischen Lebens auf demokratischer Grundlage und eine eventuell friedliche Mitarbeit Deutschlands am internationalen Leben sind vorzubereiten“ (§ III, A, 3, IV). Über die Schaffung einer rechtsstaatlichen und parlamentarischen Demokratie heißt es: »Das Gerichtswesen wird entsprechend den Grundsätzen der Demokratie und der Gerechtigkeit auf der Grundlage der Gesetzlichkeit und der Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz ohne Unterschied der Rasse, der Nationalität und der Religion reorganisiert werden. Die Verwaltung Deutschlands muß in Richtung auf eine Dezentralisation der politischen Struktur und der Entwicklung einer örtlichen Selbstverantwortung durchgeführt werden. Zu diesem Zweck (wird bestimmt): I. Die lokale Selbstverwaltung wird in ganz Deutschland nach demokratischen Grundsätzen, und zwar durch Wahlausschüsse (Räte), so schnell, wie es mit der Wahrung der militärischen Sicherheit und den Zielen der militärischen Besatzung vereinbar ist, wiederhergestellt. — II. In ganz Deutschland sind alle demokratischen politischen Parteien zu erlauben und zu fördern mit der Einräumung des Rechts, Versammlungen einzuberufen und öffentliche Diskussionen durchzuführen« (§§ III, A, 8, 9, I, II). Die Vorbereitung einer künftigen Zentralregierung wird vorgesehen: „Bis auf weiteres wird keine zentrale deutsche Regierung errichtet werden. Jedoch werden einige wichtige zentrale deutsche Verwaltungsabteilungen errichtet werden, an deren Spitze Staatssekretäre stehen, und zwar auf den Gebieten des Finanzwesens, des Außenhandels und der Industrie. Diese Abteilungen werden unter der Leitung des Kontrollrates tätig sein“ (§ III, A, 9, IV). Die Demokratisierung ganz Deutschlands wird näher umschrieben: „Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zur Erhaltung der militärischen Sicherheit wird die Freiheit der Rede, der Presse und der Religion gewährt. Die religiösen Einrichtungen sollen respektiert werden. Die Schaffung Freier Gewerkschaften wird … gestattet werden“ (§ III, A, 10). Laut § III, A, 12–14 soll das deutsche Wirtschaftsleben dezentralisiert werden, dabei „ist das Hauptgewicht auf die Entwicklung der Landwirtschaft und der Friedensindustrie für den inneren Bedarf (Verbrauch) zu legen. Während der Besatzungszeit ist Deutschland als eine wirtschaftliche Einheit zu betrachten. Mit diesem Ziel sind gemeinsame Richtlinien aufzustellen.“ In der Einschätzung des PA. bestehen zwischen DDR und Bundesrepublik Deutschland nach wie vor erhebliche Differenzen. Im in der Bundesrepublik vorherrschenden Verständnis handelt es sich um Vereinbarungen zwischen den Siegermächten, die einen deutschen Souverän nicht binden können, da Deutschland nicht Normadressat war, zumal selbst zwischen den Alliierten von Anfang an aufgrund politischer Gegensätze keine Übereinstimmung in der Interpretation zentraler Begriffe und Bestimmungen bestanden habe. Dieser Tatbestand habe wesentlich zur unterschiedlichen Entwicklung in den Besatzungszonen (Besatzungspolitik) und schließlich zur von der UdSSR verursachten Spaltung Deutschlands geführt. Für die SED handelt es sich um ein sowohl die Unterzeichner als auch die „Nachfolgestaaten des 1945 untergegangenen Deutschen Reichs, die DDR und die Bundesrepublik“, und, nach Art. 107 der UN-Charta, auch alle Mitgliedstaaten der UNO bindendes, völkerrechtlich unverändert geltendes Abkommen. Die „Grundsätze des PA.“ seien jedoch nur in der DDR verwirklicht worden, auf deren Gebiet der deutsche „Militarismus und Nazismus ausgerottet“ worden sei. In den westlichen Besatzungszonen habe dagegen die [S. 1032]„deutsche Reaktion die Macht der Imperialisten und Militaristen restauriert“. Die Spaltung Deutschlands sei auf „diese Kräfte“ zurückzuführen, die im Interesse ihrer Klassenherrschaft den „westdeutschen Separatstaat“ geschaffen und damit das PA. gebrochen hätten. Mit dem Hinweis auf die angebliche Verwirklichung des PA. in der DDR hat die SED zunächst auch alle Wiedergutmachungsansprüche von Staaten (z.B. Israels), Organisationen, Wirtschaftsunternehmen und Einzelpersonen kategorisch zurückgewiesen (Wiedergutmachung). Erst nach der Anerkennungswelle von 1972/73 hat sie in wenigen Fällen (USA, Schweiz) eine gewisse Gesprächsbereitschaft erkennen lassen, ohne daß bisher konkrete Vereinbarungen über Entschädigungsleistungen erreicht wurden. Oder-Neiße-Grenze. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1030–1032 Postzeitungsvertrieb (PZV) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Preissystem und Preispolitik

Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Vereinbarung, die die Hauptsiegermächte des II. Weltkrieges, die USA, UdSSR und [S. 1031]Großbritannien am Schluß ihrer vom 17. 7. bis 2. 8. 1945 dauernden Konferenz in Potsdam bei Berlin geschlossen haben. Die drei Mächte fixierten darin u.a. „die politischen und wirtschaftlichen Grundsätze der gleichgeschalteten Politik der Verbündeten in bezug auf das besiegte Deutschland für die Zeit der alliierten…