DDR A-Z 1985
Agrarpreissystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten Preise (Erzeuger- und Produktionsmittelpreise) im Agrarsektor zu einem für die SED wichtigen Hebel bei der Überführung der privaten Betriebe in kollektive Bewirtschaftungsformen, der Veränderung der landwirtschaftlichen Sozialstrukturen und der Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarsteuern; Kredit). In den Jahren zwischen 1949 und 1960 sind hier vornehmlich die nach Eigentumsformen und/oder Betriebsgrößen gestaffelten Ablieferungsnormen und Leistungstarife zu nennen, die als Kampfmittel gegen die (größeren) privaten Landwirtschaftsbetriebe eingesetzt wurden (Agrarpolitik, III.). Sie führten z.B. dazu, daß private Betriebe über 20 ha LN je Hektar zwischen 50 v.H. und 100 v.H. höhere Gebühren für Leistungen der Maschinen-Traktoren-Stationen (MTS) entrichten mußten als LPG und private Betriebe mit weniger als 10 ha LN und dadurch höheren Produktionskosten ausgesetzt waren. Gleichzeitig hatten sie im Rahmen der Ablieferungspflicht auch weit höhere Anteile (meist über 85 v.H.) ihrer Produktion zu niedrigeren Erfassungspreisen an den Staat abzuliefern als LPG und private Kleinbetriebe, deren Ablieferungsnormen nur knapp 50 v.H. ihrer Produktion ausmachten. Die Bedeutung einer derartigen Regelung zeigte sich u.a. darin, daß die Aufkaufpreise bei den über die Ablieferungsnorm hinausgehenden Mengen für pflanzliche Produkte das 1,5–3fache und für tierische Erzeugnisse das 3–4fache der Erfassungspreise betrugen. Dieses gespaltene Erzeugerpreisniveau wurde nach Abschluß der Kollektivierung in der Zeit des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) mehrfach modifiziert und zunehmend durch einheitliche Erzeugerpreise ersetzt. 1964 wurden erstmals einheitliche Erzeugerpreise für pflanzliche Produkte, Eier und Geflügel festgesetzt. Sie entsprachen in ihrem Niveau annähernd dem Durchschnitt aus den ursprünglichen Aufkauf- und Erfassungspreisen. In der Folgezeit wurden einheitliche Erzeugerpreise auch für (fast) alle anderen Agrarprodukte festgelegt, so daß nach 1969 mit Ausnahme des Erzeugerpreises für Milch, der weiterhin nach LPG-Typen und Eigentumsformen gestaffelt blieb, einheitliche Erzeugerpreise existierten. Der Index der Erzeugerpreise stieg damit — bei unveränderten Verbraucherpreisen — zwischen 1960 und 1970 auf 136 v.H. Neben der Festsetzung einheitlicher Erzeugerpreise wurden nach 1964 zahlreiche Preiszuschläge für Lieferungen zu bestimmten Terminen, für Qualitätsprodukte und für den zukaufsfreien Produktionszuwachs gewährt, um Anreize für Leistungssteigerungen in der Landwirtschaft zu geben. Mit dem Einsetzen der Bemühungen zur Industrialisierung der Landwirtschaft (Agrarpolitik, III. E.) wurden die Zuschläge zunehmend auf die Produktion in industriemäßigen Anlagen ausgerichtet. Die unzureichende Rentabilität dieser Anlagen machte es jedoch zwingend erforderlich, die ursprünglich befristet („bis zur Dauer von drei Jahren nach Inbetriebnahme“) vorgesehenen Zuschläge auf Dauer zu zahlen (GBl. II, 1972, S. 603, und GBl. I, 1975, S. 648) und besonders in der Rinderhaltung weiter auszubauen. Mit diesen Regelungen wurde demzufolge erneut ein nunmehr nach „Industrialisierungsmerkmalen“ gespaltenes Niveau der Erzeugerpreise eingeführt. Parallel dazu wurden 1973 die Preise der wichtigsten landwirtschaftlichen Produktionsmittel (Energie, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Maschinen und Er[S. 22]satzteile) festgeschrieben, die Preise für wichtige Ausrüstungen industriemäßiger Betriebe (Großtraktoren, Stallausrüstungen u.ä.) sogar gesenkt (GBl. II, 1972, S. 603). Diese Maßnahmen führten dazu, daß die aus dem Staatshaushalt bereitgestellten Subventionen für landwirtschaftliche Produktionsmittel zwischen 1974 und 1982 von rd. 0,4 Mrd. Mark auf rd. 6,9 Mrd. Mark anstiegen. Die 1976 und 1981 erfolgten Anhebungen der Erzeugerpreise und die gestiegenen Energiekosten in der Nahrungsgüterwirtschaft und der Lebensmittelindustrie hatten zur Folge, daß die zur Aufrechterhaltung stabiler Verbraucherpreise notwendigen Subventionen für Grundnahrungsmittel im gleichen Zeitraum von rd. 7 Mrd. Mark auf fast 12 Mrd. Mark zunahmen. Eine Besonderheit des A. ist die 1978 beschlossene Erhöhung der Erzeugerpreise bei Obst und Gemüse für private nebenberufliche Erzeuger (persönliche ➝Hauswirtschaften; Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK)). Erstmals in der DDR-Geschichte wurden damit privaten Produzenten höhere Erzeugerpreise zugestanden als sozialistischen Betrieben (GBl. SDr. Nr. 950), um die private Erzeugung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte — soweit sie nicht gewerblich erfolgte — zu fördern. 2. Die Agrarpreisreform von 1984. Die am 1. 1. 1984 in Kraft getretene Agrarpreisreform soll künftig sowohl den Landwirtschaftsbetrieben als auch den Beschäftigten mehr Anreize bieten, die Produktion zu steigern und die verfügbaren Produktionsmittel sparsamer als bisher einzusetzen. Die bisher gezahlten Subventionen für Produktionsmittel wurden ersatzlos gestrichen, um den Landwirtschaftsbetrieben die gleichen Kosten für Energie und industrielle Vorleistungen aufzuerlegen, die auch von anderen Wirtschaftsbereichen zu tragen sind. Die daraus resultierenden, höheren Produktionskosten der Landwirtschaft werden jedoch durch entsprechende Preiserhöhungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse mehr als kompensiert. Die Erzeugerpreise für die privaten, nicht gewerblichen Erzeuger wurden allerdings mit der Begründung, daß diese nur für Futtermittel und Jungtiere die neuen, höheren Produktionsmittelpreise bezahlen müssen, weniger stark angehoben als die der sozialistischen Betriebe. Das bedeutet, daß die SED wieder voll zu einem gespaltenen Preisniveau zurückgekehrt ist, das sowohl bei den Erzeugerpreisen als auch bei den Produktionsmittelpreisen nach Produzentengruppen gestaffelt ist — ohne daß von einer Benachteiligung der privaten, nebenberuflichen Produzenten gesprochen werden kann. Auch sind erstmals die privaten gewerblichen Agrarproduzenten (die schätzungsweise rd. 3.500 [andere Schätzungen sprechen von ca. 5.000] noch existierenden privaten Bauern und Gärtner) den sozialistischen Betrieben gleichgestellt (GBl. SDr. Nr. 1101). Selbst wenn berücksichtigt wird, daß die Festsetzung der neuen Erzeugerpreise — um deren jährliche Anhebung oder erneute Produktionsmittelsubventionen zu vermeiden — sich an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten orientieren und die Betriebe die dadurch in den ersten Jahren entstehenden Mehreinnahmen an den Staatshaushalt abführen müssen, sind mit der Agrarpreisreform insgesamt höhere Nettozuschüsse aus dem Staatshaushalt verbunden als bisher für Produktionsmittel- und Nahrungsmittelsubventionen entstanden sind. Überdies führt die Orientierung an den Ende der 80er Jahre erwarteten Produktionskosten bei der Festsetzung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise (unter Beibehaltung stabiler Verbraucherpreise für Grundnahrungsmittel) in den ersten Jahren zu höheren Subventionen für Nahrungsmittel, als sie eigentlich erforderlich wären. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 21–22 Agrarpolitik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AgrarstatistikSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 1. Funktion und Geschichte des A. Stärker als in anderen Wirtschaftsbereichen hat die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) im Agrarsektor die Preise (Preissystem und Preispolitik) dazu benutzt, die Durchsetzung gesellschaftspolitischer Zielvorstellungen zu beschleunigen bzw. zu unterstützen. Zusammen mit entsprechenden Steuer-, Kredit- und Subventionsregelungen wurden die administrativ festgesetzten…
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Elternhaus und Schule (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller pädagogischen Bemühungen angesehen werden, so wird doch auch der Erziehung der Kinder und Jugendlichen durch die Eltern bzw. in der Familie große Bedeutung beigemessen. Um die erzieherischen Potenzen der Familie für die gesellschaftliche Erziehung der Kinder voll zu nutzen, werden die Eltern angehalten und zum Teil auch verpflichtet, eine sinnvolle gegenseitige Ergänzung von häuslicher Erziehung und erzieherischer Einwirkung durch die gesellschaftlichen Bildungseinrichtungen anzustreben, ständig an schulischen Fragen interessiert zu sein sowie an Elternversammlungen teilzunehmen und damit engen Kontakt zur Schule zu halten. Andererseits ist aber auch die Schule — das gilt auch für den Kindergarten, den Hort und die Einrichtungen der Berufsausbildung Jugendlicher — verpflichtet, eng mit dem Elternhaus zusammenzuarbeiten und dabei nicht nur den Wünschen der Eltern nach Erziehungshilfen zu entsprechen, sondern im Sinne der Bildungs- und Erziehungsziele — auch über die Betriebe, in denen die Eltern tätig sind, z.B. im Rahmen der Bewegung „Kollege, wie erziehst du dein Kind?“ — nachdrücklich einzuwirken. Die Familienerziehung, die also den gleichen Zielen und Grundsätzen wie die gesellschaftliche Erziehung verpflichtet ist, wird vor allem unter dem Gesichtspunkt der Kollektiv- und Arbeitserziehung gesehen und zu beeinflussen getrachtet; sie wird aber auch insofern als besonders problematisch angesehen, als die Sozialisations- und Erziehungsein[S. 349]flüsse in der Familie im geringsten Maße gesellschaftlich steuerbar sind, weshalb auch die ganztägige erzieherische Beeinflussung in Ergänzung zur schulischen Bildung und Erziehung besonders forciert wird. Mitwirkung der Eltern bei der Gestaltung der schulischen Bildung und Erziehung und Einflußnahme der Schule auf die Familienerziehung stehen also in einem engen wechselseitigen Verhältnis. Als gewählte Elternvertretungen an den Schulen sollen die Elternbeiräte und die Klassen- Elternaktive Mitverantwortung für die Sicherung hoher Ergebnisse der schulischen Bildung und Erziehung übernehmen. Für Elternbeiräte der Schule beträgt die Wahlperiode zwei Jahre, für Klassenelternaktive ein Jahr. Darüber hinaus werden Schulelternversammlungen einmal jährlich und Klassenelternversammlungen etwa dreimal jährlich durchgeführt. Der Vorsitzende des Elternbeirats wirkt im pädagogischen Rat der Schule beratend an der Schulleitung mit (Schulordnung). Grundsätzlich sollen alle Veranstaltungen der Schule mit den Eltern immer auch der pädagogischen Propaganda dienen; darunter wird die Gesamtheit der Bildungsmaßnahmen verstanden, die darauf gerichtet sind, die Werktätigen, und insbesondere die Eltern, zu befähigen, ihrer speziellen erzieherischen Verantwortung in den verschiedenen Bereichen ihrer gesellschaftlichen Tätigkeit gerecht zu werden. Durch vermehrtes pädagogisches Wissen der Eltern soll auch die Familienerziehung stärker pädagogisiert werden und die „Pädagogik der individuellen Erfahrung“ ablösen. Hauptformen der pädagogischen Propaganda sind einmal die von der Schule durchgeführten Elternseminare sowie die pädagogischen Seminare, die vor allem von der Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse) in Zusammenarbeit mit den Volksbildungsorganen, den gesellschaftlichen Organisationen und den kulturellen Einrichtungen durchgeführt werden. Durch die Behandlung der Grundfragen der sozialistischen Bildungspolitik, der politisch-ideologischen Erziehung im Elternhaus, von Erziehungs- und Lernschwierigkeiten, der Freizeitgestaltung der Kinder (Feriengestaltung; Freizeit) usw. sollen vor allem die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur „sozialistischen Erziehung“ ihrer Kinder und zur Zusammenarbeit mit der Schule gefördert werden. Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, V. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 348–349 Elektrotechnische und Elektronische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z EnergiemaschinenbauSiehe auch die Jahre 1975 1979 Nach der Verfassung und dem Bildungsgesetz ist es nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht der Eltern, „ihre Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten und staatstreuen Bürgern zu erziehen“ und dabei mit den gesellschaftlichen und staatlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen zusammenzuwirken. Wenn auch die (gesellschaftliche) Bildung und Erziehung stets als das gemeinsame Anliegen aller Erziehungsträger und die Schule als das Zentrum aller…
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Angestellte (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit „geistig-repetitiven Tätigkeiten beschäftigt (ist), die keine hohe Qualifikation erfordern“. In diesem Zusammenhang wird es durchaus als Problem gesehen, daß diese A.-Gruppe einen besonders hohen Anteil von Frauen aufweist (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 3., überarb. Aufl., Berlin [Ost] 1977, S. 22 f.). — Von diesen A. wird die Intelligenz unterschieden, deren Angehörige zwar selbst in aller Regel A., im Unterschied zur Masse der A. (in der sowjetischen soziologischen Literatur auch als „eigentliche A.“ bezeichnet) jedoch die Träger der „geistigen Produktion“ seien. Entsprechend dieser besonderen sozialen und politischen Funktion sieht die marxistisch-leninistische Soziologie und Empirische Sozialforschung in der Intelligenz eine besondere „soziale [S. 47]Schicht“. Demgegenüber gilt die größte Zahl der A., die in den Industriebetrieben, im Bauwesen, im Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesen, im Staatsapparat usw. Verwaltungsarbeiten bzw. technische Tätigkeiten verrichten, als „Bestandteil der Arbeiterklasse“. Der Anteil von A.-Tätigkeiten wachse auch unter sozialistischen Bedingungen, vor allem unter dem Einfluß der wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR). Von den mit technischen Aufgaben in der Industrie betrauten A. wird im übrigen erwartet, daß sie sich in ihren Arbeits- und Lebensbedingungen zunehmend an die der Produktionsarbeiterschaft annähern. Der marxistisch-leninistische Begriff der A. geht demnach nicht im Klassenbegriff auf, sondern ist einerseits „weiter“, weil er die Intelligenz mit einschließt, andererseits „enger“, weil er nur eine Teilgruppe der Arbeiterklasse erfaßt (Klasse/Klassen, Klassenkampf). Da Arbeiter und A. arbeitsrechtlich gleichgestellt sind (Modifikationen: Einzelverträge für Teile der Intelligenz, Staatsfunktionäre), sagt die unterschiedliche Entgeltzahlung (Lohn bzw. Gehalt) nur wenig über die soziale Stellung der A. aus. Angesichts der Differenziertheit und der wachsenden Zahl sowie der politischen, sozialen und ökonomischen Bedeutung der A. wird in der Soziologie der DDR gefordert, der Analyse dieser sozialen Großgruppe folgende Kriterien zugrunde zu legen: Stellung im Reproduktionsprozeß; Grad der Verbindung mit der sozialistischen Großproduktion; Verteilung der A. auf produzierende und nichtproduzierende Bereiche der Volkswirtschaft; spezifische Funktionen in den jeweiligen Bereichen; Charakter der Arbeit; erreichte berufliche Qualifikation. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 46–47 Angelsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnlagevermögenSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Als A. werden in der marxistisch-leninistischen Soziologie diejenigen Werktätigen bezeichnet, deren Arbeit nicht unmittelbar auf die Herstellung eines „materiellen Produktes“ gerichtet ist. Überwiegend mit der Vorbereitung, Leitung, Abrechnung und Organisation betrieblicher sowie gesellschaftlicher Arbeitsprozesse beschäftigt, verrichten sie vor allem „geistige Arbeit“, wobei der größte Teil der A. allerdings mit…
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Grundorganisationen der SED (1985)
Siehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen und Institutionen (hier Betriebsparteiorganisationen [BPO] genannt), in städtischen Wohngebieten (hier Wohnparteiorganisationen [WPO] genannt) und ländlichen Gemeinden (hier Ortsparteiorganisationen [OPO] genannt) und in den bewaffneten Organen gebildet. 1. Zur Organisationsgeschichte der KPD/SED. Bereits auf ihrem Gründungsparteitag (30. 12. 1918–1. 1. 1919) versuchte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD), sich in ihrem Organisationsaufbau von der bisher dominierenden Organisationstradition der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu lösen. Entsprechend der Orientierung der SPD auf Parlamentswahlen und angesichts einer die parteipolitischen Aktivitäten in den Betrieben ablehnenden Gesetzgebung hatte diese sich vor allem in den Wohngebieten organisiert. Die KPD setzte bewußt neben die organisatorische Zusammenfassung in den Wohngebieten den Zusammenschluß der Parteimitglieder in den Betrieben. Die Gründe für diese organisationspolitische Entscheidung lagen zum einen in den Erfahrungen aus der Vorbereitung und dem Verlauf der Novemberrevolution (Bewegung der revolutionären Betriebsobleute; Arbeiterräte), zum anderen aber auch in dem Willen zur fundamentalen gesellschaftlichen und politischen Umwälzung, die von den „arbeitenden Massen“ ausgehen sollte. Hierbei wurde den Wahlen zu den Parlamenten — wenn überhaupt — allenfalls eine aufklärende und mobilisierende, jedenfalls zweitrangige Funktion zugedacht. Den Bemühungen der KPD, sich organisatorisch in den Betrieben zu verankern, war — trotz entsprechender Beschlüsse — bis 1925 wenig Erfolg beschieden. Arbeitslosigkeit, die Abspaltung der Kommunistischen Arbeiterpartei Deutschlands (KAPD), der gescheiterte Aufstandsversuch in Mitteldeutschland, der verlorene Ruhrkampf, die Niederlage im Hamburger Aufstand, innerparteiliche Auseinandersetzungen verbunden mit mehrfachen Wechseln der KPD-Führung usw. trugen gleichermaßen dazu bei, daß die KPD bis 1925 nicht zu einer kontinuierlichen Organisationspolitik fand. 1925 setzte der umfassende Versuch ein, die KPD nach dem Vorbild der sowjetischen Partei umzuformen, was offiziell als „Bolschewisierung“ der Partei bezeichnet wurde. Die zahlenmäßige Zunahme der „Betriebszellen“ der KPD galt als ein wichtiges Kriterium für den leninistischen Charakter der Organisation. Nach anfänglichen Erfolgen — begünstigt durch die relativ gute Wirtschaftskonjunktur bis 1928 — scheiterte letztlich auch dieser Versuch, die Betriebsgruppen zu der die Gesamtpartei prägenden Form der G. zu machen. Der „Linksschwenk“ der Komintern 1928/29, der zur Bildung eigener kommunistischer, allerdings zahlenmäßig unbedeutender Gewerkschaften führte und die damit zusammenhängende Abspaltung der Kommunistischen Partei (Opposition) (KPO), schwächten insbesondere die Betriebszellen der KPD. Die Weltwirtschaftskrise (ab 1929) führte darüber hinaus zu einem rapiden Anstieg der Zahl der Arbeitslosen, aus denen die KPD vor allem ihre Mitglieder und Wähler rekrutierte. Diese Entwicklungen verhinderten letztlich eine dauerhafte [S. 582]Verankerung der KPD in den Betrieben. So waren z.B. 1930 weniger als 15 v.H. der KPD-Mitglieder in Betriebszellen organisiert. Demgegenüber hatte die SPD in der Weimarer Republik zwar — z. T. im Gegenzug zu den kommunistischen Organisationsversuchen — selbst mit der Bildung von Betriebsgruppen begonnen; für sie blieben aber unbestritten die Parteiorganisationen in den Wohngebieten und die darauf aufbauende territoriale Gliederung der Partei prägend. In den Diskussionen um die Vorbereitung der Vereinigung von KPD und SPD zur SED 1945/46 in der SBZ und Berlin hat die Frage der Betriebs- bzw. Wohnparteiorganisationen eine erhebliche Rolle gespielt. Das auf dem Vereinigungsparteitag (21./22. 4. 1946) verabschiedete 1. Statut der SED enthielt einen Kompromiß in dieser Frage, der seinerzeit von seiten ehemaliger Sozialdemokraten als eine weitgehende Durchsetzung der eigenen Vorstellungen verstanden wurde. Danach gehörten SED-Mitglieder, die in einem Betrieb usw. beschäftigt waren, sowohl der Betriebsgruppe als auch der Wohnbezirks- bzw. Ortsgruppe an. Wohn- und Betriebsgruppenarbeit sollten gleichberechtigt sein, wobei der Ortsgruppe lt. Statut sogar dadurch ein Übergewicht zugesprochen schien, als bei ihr das Recht zur Aufnahme neuer Mitglieder lag. Zum Zeitpunkt der Parteigründung waren die ca. 1,3 Mill. Parteimitglieder in 17.000 Grundeinheiten beider Formen organisiert. In der Folge wurde jedoch die Neugründung von Betriebsgruppen forciert. Von April bis Dezember 1946 stieg die Zahl der Betriebsgruppen von 6.316 auf 9.829. Im Mai 1947 war bereits ein Drittel aller Parteimitglieder in 12.631 Betriebsgruppen zusammengeschlossen. Das Gründungsstatut wurde auf der 5. (September 1946) und der 8. Tagung (Januar 1947) des Parteivorstandes dahingehend verändert, daß die Betriebsgruppe zur entscheidenden Organisationseinheit wurde. Hinzu kam, daß die Betriebsgruppen in Großbetrieben durch Beschluß des jeweiligen Landesvorstandes dem zuständigen SED-Kreisvorstand direkt unterstellt und ferner in Großbetrieben eigene Parteisekretariate geschaffen werden konnten. Dieser organisatorische Umstellungsprozeß fand seinen deutlichen Ausdruck auf der Zentralen Organisations-Schulungskonferenz (27. 1.–6. 2. 1948), für die von der Organisationsabteilung des PV besondere Richtlinien herausgegeben wurden, die die zukünftige Parteiarbeit bestimmen sollten. In diesen hieß es: „Der wirtschaftliche Neuaufbau in der sowjetischen Besatzungszone hängt weitgehend von der Aktivität der Betriebsgruppen … ab.“ Zugleich wurde die den Betriebsgruppen nunmehr zugedachte politische Führungsfunktion deutlich ausgesprochen: die Betriebsgruppen müssen „die führende Kraft innerhalb des Betriebes in allen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen sein“. Damit war sowohl ein Resümee der bis dahin geleisteten Umorganisation der SED auf die BPO gezogen, als auch die strategische Linie für die Zukunft festgelegt; sie hat bis heute — über alle Veränderungen im Detail hinweg — ihre Gültigkeit behalten. Den Organisationskern bilden die BPO; ihnen gegenüber spielen die WPO und OPO nur eine nachgeordnete Rolle (Produktionsprinzip; Territorialprinzip). 2. Die Organisationsstruktur der G. Bildung, Struktur und Aufgaben der G. sind in dem Abschnitt VI. des 5. Parteistatuts von 1976 in den Punkten 56–63 geregelt. Danach gehören jedes SED-Mitglied und jeder Kandidat, sofern sie in einem Betrieb usw. beschäftigt sind, der G. dieses Betriebes bzw. der jeweiligen Institution an (Betriebsparteiorganisation [BPO]). Hier entrichten sie nicht nur ihre Mitgliedsbeiträge, sondern leisten auch ihre Parteiarbeit. Die nichtberufstätigen Parteimitglieder und diejenigen, die in Betrieben usw. beschäftigt sind, in denen es weniger als 3 Parteimitglieder gibt, sind in einer WPO bzw. OPO organisiert. G., die mehr als 150 Parteimitglieder und Kandidaten umfassen, können in Abteilungsparteiorganisationen (APO) untergliedert werden. Die APO haben die gleichen Rechte und Pflichten wie eine G.; sie sind aber fester Organisationsteil der BPO. Die G. werden ebenso wie größere APO in Parteigruppen unterteilt. Diese umfassen die Mitglieder eines Arbeitsabschnittes, folgen also der Organisationsstruktur des jeweiligen Betriebes. Die Parteigruppen werden von dem jährlich zu wählenden Parteigruppenorganisator sowie dessen Stellvertreter geleitet. Die Parteigruppenorganisatoren und ihre Stellvertreter werden regelmäßig, mindestens einmal monatlich, durch den Sekretär der G. bzw. der APO gesondert zusammengerufen und mit den jeweils aktuellen Schwerpunktaufgaben der Parteiarbeit in ihrem Organisationsbereich vertraut gemacht. Das Statut benennt als höchstes Organ der G. die Mitgliederversammlung. Diese muß regelmäßig mindestens einmal im Monat einberufen werden. Sie ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der jeweiligen G. organisierten Mitglieder anwesend ist. Die Mitgliederversammlungen sind in der Regel nicht öffentlich. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung wird von der Parteileitung bestimmt. Hierbei werden auch Schwerpunkte der Parteiarbeit berücksichtigt, die aufgrund zentraler Festlegungen in allen Mitgliederversammlungen zur gleichen Zeit behandelt werden müssen. Ferner berichten die Leitungen der G. auf den Mitgliederversammlungen über ihre Tätigkeit, über die jeweils aktuellen Parteibeschlüsse und deren Bedeutung für die Parteiarbeit im eigenen Organisationsbereich, über Erfolge und Schwierigkeiten der Arbeit sowie die daraus zu ziehenden Schlußfolgerungen usw. Die Diskussion in den Mitgliederversammlungen dient nicht nur der Optimierung der Parteiarbeit, sondern zugleich der Erziehung aller Parteimitglieder, nicht zuletzt durch Kritik und Selbstkritik. Die G. bilden daneben ein wichtiges Glied in der Kette, über die der für die Leitung und Planung der Gesellschaft unverzichtbare Informationsfluß von unten nach oben bis zu den Führungsorganen von Partei und Staat gewährleistet werden soll. D. h., ihre Funktion liegt auch darin, ein Forum für die Feststellung von Stimmungen, besonderen Interessen, von Zufriedenheit oder Unzufriedenheit der Bevölkerung zu bilden, wie sie sich [S. 583]in der Wahrnehmung der einzelnen Mitglieder oder ihrer eigenen Bedürfnislage widerspiegeln. Die Leitungen der G. werden jeweils auf den Mitgliederversammlungen für ein Jahr gewählt (Parteiwahlen der SED). Große G., die in APO untergliedert sind, wählen ihre Betriebsparteileitungen (BPL) zweimal in 5 Jahren; das gleiche gilt für die Wahl der Wohnparteileitungen (WPL). Die Ortsparteileitungen (OPL) werden im selben Zeitabstand auf einer Mitgliederversammlung oder — in größeren Orten — von einer Delegiertenkonferenz gewählt. Die Anzahl der Leitungsmitglieder richtet sich nach der Größe der G. Bei G. mit mehr als 150 Mitgliedern beträgt sie 15–20. An der Spitze der BPL usw. steht jeweils ein Sekretär. Die Leitungsmitglieder und in kleineren Betrieben auch der Sekretär arbeiten ehrenamtlich. Während der Sekretär für die einheitliche Arbeit der Partei insgesamt verantwortlich ist, gibt es unter den Leitungsmitgliedern eine Aufteilung nach Aufgabenbereichen. Den BPL gehören auch der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (Freier Deutscher Gewerkschaftsbund [FDGB]) und der Sekretär der Grundorganisation der Freien Deutschen Jugend (FDJ) an. In sehr großen und weitverzweigten G. (z.B. im Falle ausgelagerter Teile des Betriebes oder der Institution) sind seit 1980 Zentrale Parteileitungen (ZPL) gebildet worden. Sie finden sich auch in der Parteiorganisation der NVA und an kleinen Universitäten und Hochschulen. Die ZPL ähneln in Aufbau und Funktion den Kreisleitungen der SED (Kreisparteiorganisationen der SED). Um die Parteiarbeit in den Kombinaten zu koordinieren und einheitlich zu gestalten, bestehen in diesen Räte der Parteisekretäre. Den Vorsitz im Rat der Parteisekretäre hat der Sekretär der BPO des Stammbetriebes. Dieser ist vielfach zugleich Parteiorganisator des Zentralkomitees und hat damit eine zusätzliche Leitungsaufgabe gegenüber den BPO in den Kombinatsbetrieben. Anfang 1984 waren die über 2,2 Mill. Mitglieder und Kandidaten der SED in 57.782 G. organisiert. Als Untergliederungen der G. bestanden zum gleichen Zeitpunkt 26.386 APO und 93.824 Parteigruppen. Die G. werden von der jeweiligen territorialen bzw. funktionalen Kreisleitung angeleitet. 3. Aufgaben der G. und ihrer Mitglieder a) Aufgaben der G. Nach Punkt 57 des Statuts der SED besteht die Hauptaufgabe der G. in der „Sicherung des politisch-ideologischen und organisatorischen Einflusses der Partei zur Verwirklichung ihrer führenden Rolle in allen gesellschaftlichen Bereichen“. Die Tätigkeit der G. richtet sich dementsprechend nicht nur auf die eigenen Mitglieder, sondern wesentlich auch auf die „Mobilisierung und Organisierung der Massen zur Erfüllung der staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufgaben“, z.B. im Sozialistischen Wettbewerb, aber auch auf den „Kampf gegen Bürokratismus, Schlamperei und Mißwirtschaft“. In der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sind die G. gemäß den Prinzipien des Demokratischen Zentralismus zu sorgfältiger und termingerechter Erfüllung der von den Parteileitungen beschlossenen Aufträge verpflichtet. Sie leiten die propagandistische Tätigkeit und die politische Massenarbeit „im Sinne der Beschlüsse und Losungen der Partei“. Hierzu unterstehen ihnen die betriebliche Presse und der Betriebsfunk. Ferner tragen die G. der Partei für die in ihrem Organisationsbereich tätigen Massenorganisationen die politische Verantwortung; ihnen obliegt die Anleitung und Kontrolle der in den gesellschaftlichen Organisationen tätigen Parteimitglieder. Sie haben ebenso ein Kontrollrecht gegenüber den Leitern der Betriebe, Institutionen oder staatlichen Organe, zu deren Bereich sie gehören. Dieses Kontrollrecht schließt die Teilnahme des Parteisekretärs an den Leitungssitzungen sowie dessen Recht auf Einsichtnahme in alle betrieblichen bzw. internen Unterlagen des Betriebes bzw. der Institution oder Organisation, in der die G. tätig ist, ein. Innerparteilich sind die G. für den Beitragseinzug, die Auswahl der Kandidaten zur Neuaufnahme in die Partei und die „ideologische Stählung der Mitglieder und Kandidaten zuständig“. Hierzu gehören u.a. die Erziehung zur „Unversöhnlichkeit und revolutionären Wachsamkeit gegenüber Partei- und Volksfeinden“ und die Organisation der Teilnahme am Parteilehrjahr (Parteischulung der SED). b) Pflichten der Mitglieder. In diesen Gesamtrahmen ordnen sich die in den Punkten 2 und 3 des Statuts der SED behandelten Rechte und Pflichten der einzelnen Parteimitglieder ein. Das Parteimitglied ist verpflichtet, „aktiv die Parteibeschlüsse zu verwirklichen“, „vorbildlich die gesellschaftlichen Pflichten zu erfüllen“ und „die gesellschaftlichen Interessen über die persönlichen zu stellen“. In diesem Zusammenhang können an die einzelnen Mitglieder persönlich zu erfüllende Parteiaufträge erteilt werden. Zu den Pflichten des Parteimitgliedes gehört ferner, „an der Aneignung des Marxismus-Leninismus zu arbeiten und die marxistisch-leninistische Weltanschauung zu verbreiten“ sowie „furchtlos Mängel in der Arbeit aufzudecken und sich für ihre Beseitigung einzusetzen“. Auch die aktive Teilnahme an den Mitgliederversammlungen und am „Leben der Partei“ ist für das Parteimitglied Verpflichtung. c) Parteistrafen. Eine Verletzung dieser oder einer der anderen im Statut genannten Pflichten des Parteimitgliedes kann eine der in Punkt 8 des Statuts genannten Parteistrafen nach sich ziehen. Hierbei handelt es sich um die „Rüge“, die „strenge Rüge“ oder den „Ausschluß“ aus der Partei. Bei geringfügigen Verstößen nennt das Statut als „Mittel der Parteierziehung“ die Kritik, die Mißbilligung oder die Verwarnung vor der Mitgliederversammlung; diese Maßnahmen gelten noch nicht als „Parteistrafen“ im engeren Sinne. Die Parteistrafen sind durch die für die G. zuständige Kreisleitung zu bestätigen. Der Betroffene hat das Recht, gegen die ausgesprochene und bestätigte Parteistrafe bei der SED-Bezirksleitung und danach bei dem ZK der SED Einspruch zu erheben. Der Einspruch wird von der zuständigen Parteikontrollkommission der SED behandelt, deren Beschlüsse der Bestätigung durch die entsprechende Parteileitung bedürfen. Bei [S. 584]Bewährung kann eine Parteistrafe nach einiger Zeit wieder gelöscht werden, im Falle des Ausschlusses kann der Ausgeschlossene „nach einem längeren Zeitraum der Bewährung um seine Neuaufnahme in die Partei ersuchen“. d) Rechte der Mitglieder. Zu den besonderen Rechten des Parteimitgliedes gehört neben dem aktiven und dem nach der Dauer der Parteimitgliedschaft abgestuften passiven Wahlrecht das Recht, innerhalb der Parteiorganisation und der Parteipresse zu allen Fragen der Politik Vorschläge zu unterbreiten und „seine Meinung frei zu äußern, bis die Organisation ihren Beschluß gefaßt hat“. Dies schließt das Recht ein, „an der Tätigkeit der Mitglieder und Funktionäre der Partei, unabhängig von ihrer Stellung, Kritik zu üben“ sowie „sich mit jeder Frage an jedes höhere Organ der Partei bis zum Zentralkomitee zu wenden und eine auf das Wesen der Sache eingehende Antwort auf seine Eingabe zu verlangen“. Dieses Recht zur Kritik ist jedoch gebunden an die Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, insbesondere an das Verbot zur Bildung von Fraktionen und Gruppen (Fraktion, Fraktionsbildung). Außerdem verstehen sich das jeweilige Programm bzw. die aktuelle Linie der Partei als alle politischen und gesellschaftlichen Bereiche umfassender Aufgabenkatalog. Kritik kann insoweit immer nur Kritik von einzelnen an Einzelpersonen bzw. Detailentscheidungen sein. 4. Besondere Probleme der WPO und der OPO. In den WPO sind fast ausschließlich Rentner und Hausfrauen organisiert; das Durchschnittsalter der Mitglieder liegt daher vielfach bei 65 Jahren. Richtlinie für die Tätigkeit der WPO ist der Beschluß des Sekretariats des ZK der SED „zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 (Neuer Weg 1979, H. 22, S. 895 f.). Um eine effektive „politisch-ideologische Arbeit in den Wohngebieten“ zu ermöglichen, werden die Angehörigen von BPO, die in der Nähe oder im Wohnbezirk liegen, angehalten, sich in örtlichen Parteiaktivs zu engagieren und die WPO kadermäßig sowie politisch zu unterstützen. Darüber hinaus sollen die WPO mit den in den Wohngebieten tätigen Massenorganisationen wie dem Demokratischen Frauenbund Deutschlands (DFD) oder der Volkssolidarität, vor allem aber mit den Wohnbezirksausschüssen (WBA) und den Hausgemeinschaftsleitungen (HGL) der Nationalen Front der DDR zusammenarbeiten und diese bei ihren Aktivitäten politisch anleiten. Als Folge des Wohnungsbauprogramms bildet die politische Massenarbeit (Agitation und Propaganda) in den städtischen Neubaugebieten einen Schwerpunkt der WPO-Tätigkeit. In diesen Neubauvierteln muß die SED sich erst organisatorisch verankern, um „jederzeit ein exaktes Bild der politischen Lage in den Wohnbezirken“ erhalten und ihre „Politik in jede Familie“ tragen zu können. Daneben konzentrieren sich die Aktivitäten der WPO auf die Unterstützung des „Mach-mit“ Wettbewerbs der Nationalen Front, auf Fragen der Sicherheit und Ordnung im Wohngebiet, auf Probleme der Substanzerhaltung und der Reparatur von Altbauten sowie auf das Organisieren sportlicher und kultureller Veranstaltungen sowie sozialpflegerischer Nachbarschaftshilfe. Die OPO umfassen BPO und WPO in Kleinstädten bzw. Gemeinden, für die — auf der Grundlage der Instruktionen des Sekretariats des ZK der SED — eine gemeinsame Ortsleitung gebildet werden „kann“ (Art. 64 des Parteistatuts). In kleinen Gemeinden, in denen keine WPO gebildet werden, unterstehen die Einzelmitglieder unmittelbar der OPL. Zu den Aufgaben der OPL gehören u.a. die Anleitung der SED-Parteigruppen in den örtlichen Staatsorganen und der Ortsleitungen der Massenorganisationen bei der Lösung von kommunalpolitischen und ökonomischen Aufgaben. Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit der OPL ist die gemeinsam mit den örtlichen Gliederungen der Blockparteien im Rahmen der Nationalen Front betriebene politische Massenarbeit. Die im Rahmen ihrer Zuständigkeit gefaßten Beschlüsse der OPL sind für alle G. und Einzelmitglieder des Organisationsbereichs verbindlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 581–584 Grundmittelumbewertung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Grundrechte, SozialistischeSiehe auch: Grundorganisationen: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Grundorganisationen der SED: 1975 1979 Die G. gelten als das „Fundament der Partei“; sie sind die untersten Organisationseinheiten der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). G. werden — wenn wenigstens 3 Parteimitglieder vorhanden sind — in allen Betrieben der Industrie, des Bauwesens, des Transport- und Nachrichtenwesens, der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft, des Handels, in staatlichen…
DDR A-Z 1985
Naturschutz (1985)
Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeokolonialismusSiehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Nationale Verteidigung (1985)
Siehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro des ZK der SED zuständig; dessen Beschlüsse werden durch den Nationalen Verteidigungsrat der DDR (NVR) und das MfNV. durchgeführt. Ihm obliegen die Führung der NVA sowie die Planung, Koordinierung, Organisation und Durchführung der Aufgaben der Landesverteidigung im militärischen und zivilen Bereich. Das MfNV., dessen Minister den Rang eines Armeegenerals besitzt, gliedert sich in einen Hauptstab sowie in Verwaltungen und Abteilungen; zum Bereich des MfNV. gehört ebenfalls die Politische Hauptverwaltung der NVA, die dem Politbüro der SED bzw. dessen Sekretariat untersteht. Minister ist Armeegeneral Heinz Hoffmann (SED; Jg. 1910, im Amt seit 1960), seine Stellvertreter sind (Stand: 1984): Generalleutnant Klaus-Dieter Baumgarten (Chef Grenze), Admiral Dr. Wilhelm Ehm (Chef Volksmarine), Generaloberst Werner Fleissner (Chef Technik u. Bewfg.), Generalleutnant Joachim Goldbach (Chef Rückw. Dienste), Generaloberst Heinz Keßler (Chef der PHV d. NVA), Generaloberst Wolfgang Reinhold (Chef LSK/LV), Generaloberst Horst Stechbarth (Chef Landstreitkräfte), Generaloberst Fritz Streletz (Chef des Hauptstabes und Sekretär des NVR). Zum Hauptstab, der die Landstreitkräfte der NVA führt, gehören als Untergliederungen Verwaltungen, wie z.B. die Verwaltung Operativ (Einsatzpläne), Aufklärung (Informationsbeschaffung über ausländische Streitkräfte), Wehrersatzwesen (zuständig für die 15 Wehrbezirks- und 219 Wehrkreiskommandos) und Abteilungen. Dem Minister unterstehen direkt die Waffengattungsfachabteilungen, die als Verwaltungen von einem Chef der Verwaltung geleitet werden und für die Ausbildung und Bewaffnung der einzelnen Waffengattungen (Panzer, Artillerie usw.) zuständig sind (der militärische Einsatz der Verbände wird von den dem Minister direkt unterstellten Chefs der Militärbezirke befohlen), die Verwaltung der Militärstaatsanwaltschaft und Abteilungen, wie z.B. die Abteilung Gesellschaft für Sport und Technik (GST). Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der NVA ist dem MfNV. unterstellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 908 Ministerium für Materialwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Post- und FernmeldewesenSiehe auch: Ministerium für Nationale Verteidigung: 1959 1960 1962 1963 1975 1979 Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV): 1965 1966 1969 Das MfNV. wurde im Januar 1956 in Zusammenhang mit der Gründung der Nationalen Volksarmee (NVA) geschaffen. Es ist das zentrale staatliche Organ des Ministerrats, der im militärischen Bereich nur beschränkte Aufgaben besitzt. Für alle wesentlichen Entscheidungen ist das Politbüro des ZK der SED zuständig; dessen Beschlüsse werden durch…
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Schiffbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft (Spezialwerft für Marine und Küstenpolizei), Wolgast, alle Seeschiffswerften, 2 Binnenschiffswerften sowie etliche Zulieferbetriebe integriert sind. Das mit rd. 55.000 Beschäftigten vergleichsweise große Kombinat ist dem Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau unmittelbar unterstellt. Seit Kriegsende wurden auf DDR-Werften rd. 5.000 Schiffe mit rd. 8 Mill. BRT gebaut. Hauptauftraggeber der Sch.-Industrie ist die Sowjetunion, die etwa drei Viertel aller Schiffsneubauten abnahm. Die Gesamtzahl der Exportländer — darunter auch die Bundesrepublik Deutschland — liegt bei über 30. Den gesamten zivilen Schiffsexport und -import wickelt die dem VEB Kombinat Sch. angeschlossene Außenhandelsorganisation Schiffscommerz ab, deren Jahresumsatz ca. 4 Mrd. Mark (1980) beträgt. Vor allem mit der polnischen Werftindustrie wird hart um devisenbringende Aufträge westlicher Länder konkurriert. Vereinbarungen innerhalb des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) entsprechend, sind die Werften auf bestimmte Schiffstypen bzw. -arten spezialisiert: VEB Warnowwerft Warnemünde (7.000 Besch.): Hochseefracht- und Containerschiffe, Stückgut- und Massengutfrachter. Spitzenerzeugnisse sind Polar-Frachtschiffe für die Sowjetunion. Diese zwar nicht der Zahl, jedoch der Vermessung (BRT) und der Tragfähigkeit (t) ihrer Schiffsneubauten nach mit Abstand größte DDR-Werft — durchschnittlich zwei Fünftel Anteil an der Gesamtproduktion —, ließ 1982 11 Schiffe mit 152.901 BRT von Stapel laufen. VEB Volkswerft Stralsund (8.000 Besch.): Zentrum des Fischerei-Sch. in der DDR. Gemessen an der Zahl der Schiffsneubauten ist sie die größte Werft der DDR und die größte Fischereiwerft (1980) der Welt. Ein Drittel der sowjetischen Fischfangflotte wurde in Stralsund gebaut. Hauptschiffstyp dieser DDR-„Renommierwerft“ ist neuerdings der Gefriertrawler-Seiner (GTS), der den bis 1981/82 in Serie gebauten „Atlantik-Supertrawler“ ablöste. 1982 wurden 27 Schiffe mit 87.401 BRT gebaut. VEB Schiffswerft „Neptun“ Rostock (7.000 Besch.): spezialisiert auf Mehrzweckfracht-, Tiefkühl-, Hebe- und Fährschiffe sowie Logger. Die Neptun-Werft produziert vorrangig für die DDR-Handelsflotte und leistet den Hauptanteil an deren Modernisierung. Diese bei Kriegsende einzige Seewerft der DDR von Bedeutung (Gründung 1850) hat 1982 7 Schiffe mit 46.368 BRT produziert. VEB Mathias-Thesen-Werft Wismar (6.500 Besch.): Hier werden vor allem Universalfrachtschiffe für Erze, Schüttgüter und Container sowie Tiefkühlschiffe hergestellt. 1982 wurde das erste in der DDR gebaute Ro-Ro-Frachtschiff (Tragfähigkeit 6.700 t) an den VEB Deutfracht/Seereederei Rostock übergeben (Kombinat Seeverkehr und Hafenwirtschaft --- Deutfracht/Seereederei). 1982 wurden 6 Schiffe mit 55.493 BRT von Stapel gelassen. VEB Elbewerften Boizenburg/Roßlau (2.300 Besch.): Diese Binnenwerft produziert hauptsächlich Binnenfahrgastschiffe für die Sowjetunion, aber auch Container-Binnen-Küstenmotorschiffe und Kühlcontainer-Binnenschiffe. 1982 wurden 6 Schiffe mit 13.040 BRT gebaut. Die VEB Yachtwerft Berlin (1000 Besch.) ist auf Ruderboote und Segelyachten spezialisiert. Daneben gibt es noch einige kleine Binnenwerften für die Binnenschiffahrt und für die Produktion von Spezialschiffen (z. B. Rettungsboote), die allerdings nicht dem Kombinat angegliedert sind. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1136 Schießbefehl A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Schnelle Medizinische HilfeSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach dem II. Weltkrieg wurde in der DDR eine bedeutende Sch.-Industrie aufgebaut, die internationalen Maßstäben durchaus standhält. Die Kapazitätsgrenze der DDR-Werften ist nahezu erreicht, die jährliche Produktion hat sich bei knapp 400.000 BRT eingependelt. Die Sch.-Industrie ist im Bezirk Rostock konzentriert. Rostock ist auch der Sitz des 1979 gegr. VEB Kombinat Schiffbau, in das bis auf die VEB Peene-Werft…
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Liberman-Diskussion (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten beschränken, um die Dispositionsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen. Als Maßstab für die Beurteilung der betrieblichen Leistung schlug er eine Gewinn- bzw. Rentabilitätskennziffer vor, deren Erfüllung als Grundlage für die Gewährung von Prämien an die Belegschaft dienen sollte. Diese Konzeption, die Liberman in den Schlagworten „Schluß mit der kleinlichen Bevormundung der Betriebe durch administrative Maßnahmen!“ und „Was der Gesellschaft nützt, muß auch jedem Betrieb nützlich sein!“ zusammenfaßte, berührt den Bereich der volkswirtschaftlichen Gesamtplanung nur indirekt. Sie konzentriert sich vielmehr auf die Beseitigung der Schwierigkeiten, die zwischen den Betrieben und den ihnen direkt übergeordneten wirtschaftsleitenden Organen existierten. Die Reaktion in der DDR beschränkte sich zunächst auf die kommentarlose Wiedergabe der sowjetischen Diskussion. Nach dem 17. Plenum des Zentralkomitees (ZK) der SED im Oktober 1962, auf dem Ulbricht auf die Notwendigkeit einer Reform des Wirtschaftssystems hingewiesen hatte, erschienen in der Wirtschaftspresse der DDR die ersten relativ zurückhaltenden Stellungnahmen, in denen die Vorschläge Libermans im Prinzip anerkannt, der „Gewinn“ als Hauptkennziffer aber abgelehnt wurde. Auf dem VI. Parteitag der SED (15.–21. 1. 1963) unterbreitete Ulbricht Vorschläge für eine Reform des Wirtschaftssystems, die u.a. Einflüsse des von Liberman entwickelten Konzeptes erkennen ließen. Nach ersten Reformexperimenten in 10 VEB und in 4 VVB wurde Ende Juni 1963 auf einer gemeinsamen Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates deutlich, daß die DDR über die in der UdSSR durchgeführten Reformen hinauszugehen bereit war. Am 11. 7. 1963 ist das Reformkonzept durch den Beschluß des Ministerrats über die Richtlinie für das Neue Ökonomische System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft gesetzlich verankert worden. Wirtschaft. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 830 Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LinieSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Bezeichnung für die durch einen Aufsatz des sowjetischen Wirtschaftswissenschaftlers Liberman im September 1962 ausgelöste Diskussion über eine Reform des betrieblichen Planungssystems. Die Diskussion wurde bald darauf auch in der DDR aufgenommen. Liberman argumentierte, daß zur Steigerung der Produktivität der Wirtschaft eine größere Freiheit der Betriebe notwendig sei. Die zentrale Planung solle sich auf die Festsetzung weniger Daten…
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National-Demokratische Partei Deutschlands (NDPD) (1985)
Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und Gewerbe, Wiedereingliederung des ehemaligen Berufsbeamtentums, Beendigung der Diskriminierung aller kleinen Parteigenossen der NSDAP, Bodenreform und Enteignung der Konzerne und Trusts. Im Rahmen der Bündnispolitik der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) hatte die NDPD die Aufgabe, ehemalige NSDAP-Mitglieder und Offiziere in die neue Ordnung einzugliedern und das ihr zuströmende Potential nicht der Christlich-Demokratischen Union Deutschlands (CDU) und der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands (LDPD) zukommen zu lassen, die sich zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Führungsanspruch der SED untergeordnet hatten. Die NDPD konzentrierte sich auf die gleichen sozialen Schichten wie die beiden anderen bürgerlichen Parteien und unterschied sich auch programmatisch nur wenig von diesen. Ihre Besonderheit lag in der Funktion, durch Umerziehung ehemals nationalistischer Kräfte und die Integration des Bürgertums und Kleinbürgertums die Basis des Bündnissystems zu erweitern. Nach außen, speziell gegenüber der Bundesrepublik Deutschland, hatte die NDPD zu demonstrieren, daß soziale Gruppen und Schichten außerhalb der Arbeiterklasse auch im Sozialismus eine gesicherte Existenz haben. Auf ihrem X. Parteitag im April 1972 schloß sich die NDPD, der viele Komplementäre, private Unternehmer und Handwerker angehören, der bereits vom XI. LDPD-Parteitag im Februar 1972 erhobenen Forderung an, private und halbstaatliche Betriebe in VEB umzuwandeln. 1982 waren die 91.000 Mitglieder in 2.600 Grundeinheiten organisiert. Die NDPD stellt über 9.000 Abgeordnete und Nachfolgekandidaten in den Volksvertretungen; ihrer Volkskammerfraktion gehören 52 Abgeordnete an. Wie jede der 4 Blockparteien stellt auch die NDPD einen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates (Prof. Heinrich Homann) sowie ein weiteres Mitglied dieses Gremiums (Walther Rosel) und ein Mitglied des Ministerrates, das zugleich Stellv. des Vors. des Ministerrates ist (Manfred Flegel, Vors. des Staatlichen Vertragsgerichtes). Aufbau und Tätigkeit der Partei beruhen auf dem demokratischen Zentralismus, ihre Gliederung auf dem Territorialprinzip. Höchstes Organ ist der — in der Regel alle 5 Jahre einberufene — Parteitag, der den Hauptausschuß wählt. Dieser wählt den Parteivorstand zur politischen Leitung der Partei zwischen seinen Tagungen und das Sekretariat zur Durchführung der laufenden Arbeit. Als Vorsitzender wurde Prof. Dr. Heinrich Homann auf dem XII. Parteitag (22.–24. 4. 1982) wiedergewählt. Zentralorgan: „National-Zeitung.“ Außerdem gibt die Partei 5 Bezirkszeitungen und die Monatsschrift „Der nationale Demokrat“ heraus. Parteien. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 927 Nation und nationale Frage A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Nationale Demokratie (national-demokratische Staaten)Siehe auch: Nationaldemokratische Partei Deutschlands: 1969 1975 1979 NDPD: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Bildung des von Anbeginn unter maßgeblichem Einfluß der SED stehenden Gründungsausschusses am 21. 4. 1948. Zulassung durch die SMAD am 16. 6. 1948. Trat am 19. 6. 1948 mit „Grundthesen und Forderungen“ an die Öffentlichkeit, zu denen u.a. gehörte: Einheit Deutschlands, Sicherung der Existenz des Mittelstandes, Förderung von Handel und…
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Bewährung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine gesellschaftliche Verantwortung zu erkennen und ernst zu nehmen und das Vertrauen der Gesellschaft auf sein künftiges verantwortungsbewußtes Verhalten zu rechtfertigen“. Mit der Verurteilung auf B. wird eine B.-Zeit von 1 Jahr bis zu 3 Jahren festgesetzt. Zugleich wird eine Freiheitsstrafe für den Fall angedroht, daß der Verurteilte seiner Pflicht zur B. schuldhaft nicht nachkommt (§ 33 StGB). Um die Wirksamkeit der Strafe zu gewährleisten, kann der Verurteilte für die Dauer der B.-Zeit verpflichtet werden, durch B. am Arbeitsplatz zu zeigen, daß er die richtigen Lehren aus seiner Tat und Verurteilung gezogen hat, z.B. sein Arbeitseinkommen für den Familienunterhalt zu verwenden, bestimmte Örtlichkeiten nicht zu besuchen, Freizeitarbeit zu leisten oder sich einer fachärztlichen Behandlung, etwa bei Alkoholmißbrauch, zu unterziehen. Bei Straftaten, die materielle Schäden verursacht haben, ist der Verurteilte zu verpflichten, den Schaden wiedergutzumachen. Begeht der Verurteilte während der B.-Zeit erneut eine vorsätzliche Straftat, für die eine Freiheitsstrafe vorgesehen und verhängt wird, ist die angedrohte Strafe zu vollziehen. Sie kann vollzogen werden, wenn der Verurteilte sich einer der ihm auferlegten Pflichten zur B. entzieht, durch undiszipliniertes Verhalten zeigt, daß er keine Lehren aus der Verurteilung auf B. gezogen hat, einer Aufenthaltsbeschränkung (Strafensystem) oder einem Tätigkeitsverbot zuwiderhandelt oder der Pflicht zur fachärztlichen Behandlung nicht nachkommt. Läuft die B.-Zeit ab, ohne daß die Voraussetzungen für den Widerruf eingetreten sind, darf die angedrohte Freiheitsstrafe nicht mehr vollzogen werden (§ 35 StGB). 2. Der Vollzug einer zeitlichen Freiheitsstrafe kann nach § 45 StGB unter Auferlegung einer B.-Zeit von 1 Jahr bis 5 Jahren mit dem Ziel des Straferlasses zur B. ausgesetzt werden, bei Freiheitsstrafen von mehr als 6 Jahren aber erst, wenn mindestens die Hälfte der Strafe verbüßt ist (§ 349 StPO). Arbeitskollektive, die die Bürgschaft für Verurteilte übernommen haben, können dem Gericht vorschlagen, den Vollzug einer Freiheitsstrafe bedingt auszusetzen. Der Ablauf der B.-Zeit, die für diese Zeit aufzuerlegenden Pflichten und der Widerruf der Strafaussetzung sind weitgehend wie bei der Verurteilung auf B. geregelt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 220 Bewaffnete Kräfte A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Bewußtsein, GesellschaftlichesSiehe auch die Jahre 1975 1979 Es gibt die Verurteilung auf B. und die Strafaussetzung auf B., bis 1968 bedingte Verurteilung bzw. bedingte Strafaussetzung genannt. 1. Verurteilung auf Bewährung ist eine der im StGB vorgesehenen Strafen ohne Freiheitsentzug, durch die der Täter dazu angehalten werden soll, „durch gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten und Bewährung in der Arbeit und in seinem persönlichen Leben seine Tat gegenüber der Gesellschaft wieder gutzumachen, seine…
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Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte knüpften in dieser Anfangsphase an die Ergebnisse der P. der Vorkriegszeit an. Diese Kontinuität wurde jedoch schrittweise im Zuge der Durchsetzung der marxistisch-leninistischen Lehre und der Entwicklung einer eigenständigen marxistischen P. abgebaut. Eine wichtige Rolle spielte dabei die Übernahme der Lehrmeinungen der sowjetischen P. in enger Anlehnung an die Grundaxiome des Dialektischen und Historischen Materialismus. Diese waren jedoch keineswegs einheitlich, wenn man als wichtigste Beispiele die in der Stalin-Zeit vertretene Reflexologie von I. P. Pawlow oder das Standardwerk von S. L. Rubinstein über die allgemeine P. berücksichtigt. Aus diesen heterogenen Impulsen resultiert, daß die Entwicklung der P. in der DDR und deren Konzeptualisierung keineswegs gradlinig verlaufen konnte und daß es bislang nur schwer gelingt, eine einheitliche Theorie der marxistisch-leninistischen P. zu schaffen. Folglich bleiben auch die Begriffsbestimmungen teilweise abstrakt formelhaft und unscharf, wobei sich darin auch Kombinationen der unterschiedlichen theoretischen Modelle wiedererkennen lassen. Durchgängig wird in den meisten aktuellen Veröffentlichungen die Widerspiegelungstheorie in den Mittelpunkt der Definition gerückt (s. Stichwort „Psychologie“ in: Wörterbuch der Marxistisch-Leninistischen Soziologie, Berlin [Ost] 1977, S. 521–522): »Wissenschaft, welche die der subjektiven Widerspiegelung bei Mensch und Tier zugrunde liegenden psychischen Erscheinungen untersucht. Ihr eigentlicher Gegenstand sind die Entwicklungen und Gesetzmäßigkeiten der psychischen Tätigkeit, die durch die besondere Qualität der Widerspiegelung gekennzeichnet sind. Psychisches tritt beim Menschen im Unterschied zum Tier in Form des Bewußtseins auf. Entscheidend für seine Ausprägung ist die Arbeit in Zusammenhang mit der Sprachentwicklung. Die marxistisch-leninistische Psychologie gründet sich auf folgenden Prinzipien: Prinzip der Einheit von Bewußtsein und Tätigkeit. Das Bewußtsein bildet, formt und äußert sich in der Tätigkeit (Arbeit, Lernen, Spiel)… Prinzip der Einheit von Psychischem und Physischem. Einerseits liegen psychischen Erscheinungen neurophysiologische Mechanismen zugrunde, sind aber nicht auf diese reduzierbar. Das Zentralnervensystem ist Grundlage (materielles Substrat) der psychischen Erscheinungen. Andererseits sind sie abhängig von dem jeweiligen Objekt, das sie widerspiegeln. Unterschiedliche inter- und intraindividuelle Widerspiegelungen ergeben sich deshalb, weil die äußeren (objektiven) durch die inneren (subjektiven) Bedingungen ‚gebrochen‘ werden.« Zur Erklärung und Messung des Zusammenwirkens objektiver und subjektiver Bedingungen werden nach wie vor auch system-theoretische Modelle benutzt. Menschliches Verhalten wird mit deren Hilfe als Verhalten lebender, hochkomplexer Systeme definiert, das durch innere Mechanismen bestimmt wird. Die subjektiven Erscheinungsformen dieser inneren Regulierungsmechanismen sind die psychischen Erscheinungen (z.B. Wahrnehmungen, Erinnerungen, Stimmungen, Denkprozesse). Die Diskrepanzen zwischen diesen offiziell vertretenen Theorien und deren Operationalisierung durch die primär an naturwissenschaftlichen Methoden orientierte moderne P. in der DDR, die auf internationalem Standard arbeitet, sind beträchtlich. Eine Synthese wird von F. Klix (1980) angestrebt: „Das letzte Ziel psychologischer Forschungen besteht in der Aufklärung der Grundgesetze menschlichen Handelns und Verhaltens. Das betrifft die innere erlebnismäßige Seite, wie z.B. die Verstandestätigkeit oder das Denken und die gefühlsmäßigen, emotional-affektiven Begleiterscheinungen psychischer Prozesse; es betrifft aber ebenso auch die äußeren, sichtbaren Formen des Verhaltens in den Handlungen oder in der Tätigkeit. Und es betrifft auch die [S. 1058]gesetzmäßigen Zusammenhänge zwischen innerem und äußerem Verhalten, die teils bewußtseinsabhängig sind, aber auch unbewußte Seiten psychischer Prozesse einschließen können“ (S. 9). Folgende psychische Prozesse werden unterschieden: kognitive (Erkenntnis-)Prozesse (z.B. Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedächtnis, Denkprozesse), emotionale Prozesse (Gefühl) und motivationale Prozesse (Willen). Die hierbei zur Wirkung kommenden psychischen Eigenschaften werden differenziert nach dem Leistungsaspekt (Fähigkeiten, Kenntnisse) und nach dem Verhaltensaspekt (Persönlichkeitseigenschaften, Temperamentseigenschaften, Motivationen, Einstellungen, Interessen). In den Wechselwirkungen zwischen Individuum und Umwelt, zwischen biologischen und gesellschaftlichen Bedingungen, zwischen dem sich entwickelnden Menschen und seiner sozial-geschichtlichen Umwelt wird die wesentliche Quelle für die Entwicklung individuell spezifischer psychischer Merkmale und unterschiedlicher persönlicher Verhaltensformen gesehen. Dabei gilt als Grundsatz: „… daß die Erforschung der Entstehungs- und Erscheinungsformen menschlicher Persönlichkeiten den theoretisch wie praktisch wesentlichen Inhalt der psychologischen Forschung und mithin den Gegenstand der Psychologie selbst ausmacht“ (Klix 1980, S. 10). Somit wird die Persönlichkeitsforschung zu einem Hauptinhalt einer marxistisch begründeten psychologischen Forschung (Persönlichkeitstheorie, sozialistische), wobei allerdings strittig bleibt, welchen Stellenwert sie gegenüber den anderen wichtigen Teilbereichen der P. einnehmen sollte, die eigenständige spezifische Zugänge zu psychologischen Problemen entwickelt haben. In ihnen spielt zwar der Persönlichkeitsaspekt keine ausdrückliche Rolle, wenngleich auch die Erforschung z.B. der Gesetzmäßigkeiten der menschlichen Wahrnehmung, der Entstehung von Begriffen, der Verhaltensmotivation und der Gesetze des Lernens spezifische Kenntnisse über die menschliche Persönlichkeit vermitteln. Insofern fallen insbesondere der Sozial-, der Pädagogischen und der Persönlichkeits-P. die wichtigsten Aufgaben zu, „das Wesen der sozialistischen Persönlichkeit von der Spezifik des sozialistischen Menschenbildes her abzuleiten und in seinen Konsequenzen für die Aufgaben und Inhalte von Bildung und Erziehung in der sozialistischen Gesellschaft zu bestimmen. Wenn man von einem derart weiträumig verstandenen Persönlichkeitsprinzip in der psychologischen Forschung als Leitmotiv ihrer Inhalte und Ziele ausgeht, so bestimmen sich auch von dieser Position aus Rolle und Funktion der Psychologie in der sozialistischen Gesellschaft als Ganzes“ (Klix 1980, S. 11). Dabei geht das Bemühen immer intensiver dahin, die Erkenntnisse der P. systematisch zur Lösung gesellschaftlich relevanter Aufgaben einzusetzen. Die Ergebnisse der Grundlagenforschung und Probleme der psychologischen Praxis sollen sich wechselseitig ergänzen: „Bedeutung und Rolle der Psychologie im realen Sozialismus sind in ständigem Wachsen begriffen. Und dies hat weniger mit wissenschaftsinternen Faktoren als vielmehr damit zu tun, daß immer mehr relevante Aufgaben aus der gesellschaftlichen Praxis nur dann einer Lösung zugeführt werden können, wenn entsprechende Kenntnisse über die psychischen Besonderheiten des Menschen gegeben sind“ (Kossakowski 1980, Vorwort). Die wichtigsten Funktionen der P. richten sich auf die zentralen Erziehungsziele der sozialistischen Gesellschaft in der DDR, wobei drei Aufgaben als wesentlich genannt werden (s. Kossakowski 1980): Primär geht es um die effektive Entwicklung von klassenbewußt und selbständig handelnden sozialistischen Persönlichkeiten. Im Zuge einer zunehmenden Verbesserung der ökonomischen Bedingungen wird zugleich der Subjektive Faktor der Persönlichkeitsentwicklung bedeutsamer. Es geht um die harmonische allseitige Entwicklung in allen Lebensbereichen, um die Förderung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit, der Lebensfreude, der zwischenmenschlichen Beziehungen. Unverändert spielt jedoch der ökonomische Aspekt die wichtigste Rolle, indem die Effektivität der Produktion erhöht werden soll u.a. durch Steigerung der Arbeitsproduktivität der Werktätigen und Verbesserung ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen. Hierbei erfüllt die psychologische Forschung (insbesondere die Arbeits- und Ingenieur-P.) eine wichtige Funktion. Die „bewußte Tätigkeitsregulation“ wird dabei als Kernstück der menschlichen Produktivkraft angesehen. Deshalb rücken psychologische experimentelle Untersuchungen über die bewußte, zielgerichtete Handlungsregulation in den verschiedenen Lebens- und Tätigkeitsbereichen immer mehr in den Mittelpunkt psychologischer Forschung (Hiebsch 1979). Hierin werden auch Ansätze für eine übergreifende psychologische Theorie gesehen, die die in der P. der DDR bislang noch vorhandenen isolierenden bzw. als „funktionalistisch“ bezeichneten Zugangsweisen überwinden soll. In diesem Zusammenhang wird die kognitive P. kritisch erwähnt (Kossakowski 1980). Andererseits haben aber gerade die Forschungsergebnisse der kognitiven P. in der DDR internationalen Standard und Ansehen gewonnen. Hierbei hat vor allem die Einführung logistischer informationstheoretischer Modelle wichtige Impulse gegeben (Klix 1980). In dem forcierten Bemühen um Abgrenzung und Entwicklung einer eigenständigen sozialistischen P. und dem gleichzeitigen Streben nach internationaler Anerkennung, die bislang primär an dem Standard der westlichen Forschung zu messen ist, liegt erheblicher Konfliktstoff. [S. 1059]<II. Entwicklung der Psychologie in der DDR> Auf die hundertjährige Tradition der P. in Deutschland wird in der DDR offiziell positiv Bezug genommen, was anläßlich der Hundertjahrfeier des Psychologischen Instituts der Universität Leipzig besonders deutlich wurde. Am 1. 10. 1875 wurde nämlich der Physiologe W. Wundt auf einen Lehrstuhl für Philosophie an der Universität in Leipzig berufen, wo er im Jahre 1879 das erste Laboratorium der Welt für P. gründete. In der Folgezeit gingen davon vielfältige Impulse aus, die zur Entwicklung unterschiedlicher psychologischer Schulen führten, unter denen die Leipziger Ganzheits-P. und die Berliner Gestalts-P. großen Einfluß und Ausstrahlung erlangten. Trotz der Emigration zahlreicher prominenter Wissenschaftler während der NS-Zeit und des Krieges wirkten diese im Nachkriegs-Deutschland in beiden deutschen Staaten teilweise weiter, ohne daß daraus jedoch neue Schulen entstanden wären. In den Besatzungszonen bzw. deutschen Teilstaaten bestand zudem das gemeinsame Problem, nach der erzwungenen Unterbrechung und Isolierung den Anschluß an den internationalen Forschungsstand, wie er primär durch die angelsächsischen Staaten geprägt wurde, zu finden. Dessen Rezeption konnte in der DDR jedoch nur unter erschwerten Bedingungen erfolgen. Die Entwicklung der P. in der DDR beginnt bereits mit dem Befehl des Chefs der sowjetischen Militärverwaltung vom 15. 9. 1945, den Unterricht an den Hochschulen vorzubereiten. Mit der Wiedereröffnung der Universitäten und Hochschulen durch die sowjetische Militärverwaltung (15. 10. 1945 bis 1. 10. 1946) und der Einführung der Lehrerausbildung an neu errichteten Pädagogischen Fakultäten erfüllte die P. von Anbeginn eine wichtige Ausbildungsfunktion. Diese inhaltliche Ausgestaltung der Lehrerausbildung machte zugleich die Ausbildung von Diplom-Psychologen erforderlich, die zunächst von „bürgerlichen“ bzw. „bürgerlich-demokratischen“ Wissenschaftlern geleistet werden mußte. Mit Gründung der DDR (7. 10. 1949) beginnt eine Periode der gesellschaftlichen Entwicklung, die dem forcierten Aufbau und der konsequenten Durchsetzung des Sozialismus gewidmet ist und schließlich mit dem VI. Parteitag der SED (1963) einen vorläufigen Abschluß findet (Periodisierung). Diese Zielsetzungen hatten auch Auswirkungen auf die Entwicklung und den weiteren Aufbau der P. in der DDR. Mit der Hochschulreform vom 1. 9. 1950 wurde ein Gesellschaftswissenschaftliches Grundstudium an allen Fakultäten eingeführt. Im Jahre 1951 wurde ein — 1952 korrigierter — Studienplan für P. verabschiedet. 1955 erfolgten dessen Neufassung und eine Erweiterung des P.-Studiums auf 5 Jahre. Schwerpunkte lagen dabei in den Richtungen Arbeits-P., Erziehungs-P. (bzw. Pädagogische P.) und Klinische P. 1951 setzte eine generelle Umorientierung insbesondere der Pädagogischen P. auf die Sowjet-Pädagogik (I. P. Pawlow, S. L. Rubinstein, A. N. Leontjew, A. R. Lurija) ein. Damit begann zugleich eine sich zunehmend verschärfende Auseinandersetzung mit denjenigen Wissenschaftlern, die eine „bürgerliche“, „positivistische“ P. vertraten, insbesondere mit K. Gottschaldt, der den renommierten P.-Lehrstuhl an der Humboldt-Universität zu Berlin innehatte. Insbesondere waren die in der seit 1954 wieder erscheinenden „Zeitschrift für Psychologie“ (Herausgeber: K. Gottschaldt) vertretenen positivistischen Positionen, die nach Einschätzung der Kritiker nicht den weltanschaulichen philosophischen Forderungen und Grundaxiomen des Marxismus-Leninismus gerecht wurden, Anlaß zur Kritik. Diese Auseinandersetzung fand anläßlich des V. Parteitages der SED (1958) und der III. Hochschulkonferenz des gleichen Jahres einen Höhepunkt. Die Kritik wurde vor allem in der Zeitschrift „Pädagogik“ artikuliert, insbesondere durch J. Lompscher, H. Hiebsch, F. Klix und A. Kossakowski. Als ein Gegenzug ist die Gründung des Instituts für P. an der Friedrich-Schiller-Universität in Jena zu werten, in dem unter Leitung von F. Klix vor allem kognitive Prozesse mittels kybernetischer Modelle untersucht und beschrieben wurden. Der V. Parteitag der SED (1958) gilt aus der heutigen, in der DDR offiziell vertretenen Sicht als der Beginn des Aufbaus einer eigenständigen sozialistischen P. Im gleichen Jahr erschien als erstes umfassendes Werk die „Kinder-P.“ von G. Clauß und H. Hiebsch, sowie die deutsche Ausgabe von S. L. Rubinsteins Buch: „Grundlagen der allgemeinen Psychologie“, dessen umfassende Orientierung in theoretischen philosophischen Grundfragen der Marxistisch-Leninistischen P. lange Zeit zur verbindlichen Lehre wurde. Daneben erschienen gleichzeitig die für eine empirische P. bedeutsamen, renommierten Statistik-Lehrbücher in der DDR (z.B. E. Weber, in 1. Aufl. bereits 1948; G. Clauß und H. Ebner folgten 1967). Seit 1960 wurde zudem eine zweite psychologische Fachzeitschrift „Probleme und Ergebnisse der Psychologie“ herausgegeben, die aus den seit 1959 regelmäßig stattfindenden psychologischen Kolloquien hervorging. Mit Heft 80/1982 wurde ihr Erscheinen jedoch eingestellt und 1983 an ihrer Stelle vom Vorsitzenden der Gesellschaft für P. der DDR (Prof. Dr. Adolf Kossakowski) eine neue Zeitschrift „Psychologie für die Praxis“ präsentiert (Heft 1/1983). Eine Auseinandersetzung mit „reaktionären Kräften“ unter den Psychologen in der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere mit F. Sander, der ehemals in Leipzig und nach Verlassen der DDR in Bonn lehrte und wegen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit angegriffen wurde) bot den [S. 1060]Anlaß, um im Jahre 1962 eine eigene „Gesellschaft für Psychologie der DDR“ in Abgrenzung von der Deutschen Gesellschaft für P. zu gründen. Anläßlich des XVIII. Internationalen Kongresses für P. in Moskau (1966) wurde die Gesellschaft für P. der DDR in die Internationale Union der Psychologischen Wissenschaft (IUPW) aufgenommen. Der XXII. Internationale Kongreß für P. fand schließlich in Leipzig im Jahre 1980 anläßlich des hundertjährigen Bestehens des Psychologischen Instituts statt und wird als ein Höhepunkt für die P. in der DDR bewertet. Prof. Dr. Friedhart Klix wurde auf diesem Kongreß zum Präsidenten der IUPW gewählt. Vor allem der VI. Parteitag der SED (1963) unterstrich die wachsende Bedeutung der Erkenntnisse der P. für die sozialistische Leitungstätigkeit, woraus die Themenschwerpunkte für die in den Folgejahren stattfindenden nationalen Kongresse der Gesellschaft für P. entwickelt wurden. Der 1. Kongreß für P. (1964) in Berlin brachte eine erste öffentliche Bestandsaufnahme mit Schwerpunkt auf der allgemeinen P., insbesondere der Anwendung verfeinerter Methoden und Skalierungsverfahren im Rahmen kybernetischer Modelle, die für die Gestaltung von Mensch-Maschine-Systemen nutzbar gemacht werden sollten. Die Themenschwerpunkte der folgenden Kongresse (z.B. 2. Kongreß in Berlin [Ost] 1969, 3. Kongreß 1972 in Erfurt, 4. Kongreß in Leipzig 1975) konzentrieren sich stärker auf Arbeits- und Ingenieur-P. und Pädagogische P. Zugleich ist ein zunehmender Praxisbezug festzustellen, z.B. in der Lehrerbildung, der Erziehungsberatung, der Psychotherapie, der Psychodiagnostik, im Gesundheitsschutz, in Ehe- und Familienberatungsstellen sowie in arbeitswissenschaftlichen Zentren. Anläßlich des 6. Kongresses der Gesellschaft für P. der DDR in Leipzig (1983) unter dem Leitmotiv: „Psychologie für die gesellschaftliche Praxis“ wird in Auswertung des X. Parteitages (1981) die Praxisrelevanz erneut unterstrichen im Hinblick auf die wachsende Bedeutung des „subjektiven Faktors“ sowie die vielfältigen ökonomischen Aufgaben. Für deren Bewältigung sind vornehmlich die Arbeits- und Ingenieur-P. aber auch die Pädagogischen P. gefordert, z.B. bei der Gestaltung „rechnergestützter Bildschirmarbeitsplätze“, beim Einsatz von „Industrierobotern“ zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität, bei der Entwicklung einer „sozialistischen Arbeitseinstellung“ (s. P. für die Praxis, Heft 1/1983, S. 14–31). In diesem Zusammenhang ist auch die Veränderung der Schriftenreihe der Gesellschaft für P. der DDR zu sehen. Es gehe darum, die Zeitschrift so zu profilieren, „daß sie den erhöhten gesellschaftlichen Anforderungen besser gerecht werden kann“ (Kossakowski, in: Psychologie für die Praxis, Heft 1/1983, S. 8–9), d.h. um eine effektivere Umsetzung der psychologischen Forschungsergebnisse in die Praxis. III. Institute und Ausbildungsschwerpunkte Seit 1962 erfolgte eine Spezialisierung der Ausbildung und Forschung an den Instituten für P. der Universitäten: Berlin und Dresden vertreten schwerpunktmäßig Arbeits- und Ingenieur-P., Berlin ist auf die Klinische P. spezialisiert, Leipzig auf Pädagogische P. und Jena auf Sozial-P. Bis 1975, insbesondere nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) erfolgte der weitere Ausbau bestehender und der Aufbau neuer Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen an Hochschulen und Universitäten. So erhielt Berlin zusätzlich ein Institut für Pädagogische P., Leipzig eine Abteilung Arbeits-P., an der Deutschen Hochschule für Körperkultur Leipzig wurde ein Lehrstuhl für Sport-P. eingerichtet u.a.m. Daneben kam es zur Gründung zentraler Forschungsinstitute außerhalb der Hochschulen: 1966 Gründung des Zentralinstituts für Jugendforschung] in Leipzig, 1970 Gründung des Instituts für Pädagogische P. an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften in Berlin (Ost) (Pädagogische Wissenschaft und Forschung). Daneben bestehen eine Reihe wissenschaftlicher Gremien mit beratender Funktion. So wurde z.B. der Beirat für P. beim Ministerium für das Hoch- und Fachschulwesen 1973 erneut ins Leben gerufen, des weiteren besteht eine Fachkommission für Lehrerbildung beim Ministerium für Volksbildung, eine Arbeitsgruppe für P. beim Staatssekretariat für Arbeit und Löhne und schließlich gibt es wissenschaftliche Räte an der Akademie der Pädagogischen Wissenschaften, am Zentralinstitut für Jugendforschung und am Zentralinstitut für Arbeitsmedizin (Arbeitshygiene). Die tatsächliche Kompetenz und die Bedeutung dieser Beratungsgremien lassen sich jedoch nur schwer ermitteln. Die 4 wichtigsten Ausbildungs- und Forschungsinstitute für die Fachrichtung P. mit Diplom-Abschluß bestehen gegenwärtig an den folgenden Universitäten: Sektion P. der Humboldt-Universität zu Berlin, Technische Universität Dresden (Sektion Arbeitswissenschaften/Wissenschaftsbereich P.), Sektion P. der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sektion P. der Karl-Marx-Universität Leipzig. Dabei sind gemäß den speziellen Fachstudienplänen Spezialisierungsmöglichkeiten in Berlin für Arbeits- und Ingenieur-P. und Klinische P., in Jena für Sozial-P., in Dresden für Arbeits-P. und in Leipzig für Pädagogische P. und Klinische P. gegeben. In den ersten 3 Studienjahren besteht eine einheitliche Grundausbildung in den wichtigsten Teilbereichen der P., auf die die Spezialisierung mit Beginn des zweiten Studienjahres aufbaut. Das P.-Studium in den genannten Fachrichtungen schließt mit dem Diplom ab. Die Dauer des Studiums beträgt 5 Jahre. Psychologische Lehrinhalte sind aber auch in anderen Studienrichtungen enthalten, z.B. im [S. 1061]Hoch- und Fachschulstudium der Lehrer und Erzieher, in Medizin, Rechtswissenschaft, Kriminalistik sowie in arbeitswissenschaftlichen, ökonomischen und technischen Studienrichtungen. Die Ausbildung der Diplom-Psychologen in der DDR ist einheitlich ausgerichtet und breit angelegt, um eine ausreichende Disponibilität der Absolventen während ihrer Berufstätigkeit zu erreichen. Eine weitere Akzentuierung erfolgte mit dem am 1. 9. 1983 in Kraft getretenen überarbeiteten Studienplan für die Ausbildung von Diplompsychologen. Angestrebt wird damit u.a. eine Intensivierung des marxistisch-leninistischen Grundlagenstudiums, die Förderung selbständigen wissenschaftlichen Arbeitens, ein weiterer Ausbau der Arbeits- und Ingenieur-P. Als neue Spezialisierungsrichtung wurde an der TU Dresden „P. der Berufsberatung“ eingerichtet, deren Absolventen vornehmlich für die Berufsberatungszentren vorgesehen sind. Folgende Fächer sind Bestandteil des Studiums: Lehrveranstaltungen über Fragen des Marxismus-Leninismus, Ausbildung in den Fremdsprachen Russisch und Englisch, humanbiologische Grundlagenfächer (anatomische Strukturen, physiologische Prozesse, genetische und konstitutionelle Bedingungen) — allgemeine P. (mit Schwerpunkt auf kognitiven Prozessen und Motivation) — mathematische P. (u.a. mathematische Logik und Wahrscheinlichkeitstheorie) — psychologische Statistik (Deskriptions- und Inferenz-Statistik, lineare und multivariate Verfahren der Korrelations-, Varianz-, Regressions- und Faktorenanalyse) — allgemeine Psychodiagnostik (Anwendung diagnostischer Verfahren) — Persönlichkeits- und Sozial-P. (Persönlichkeitsentwicklung, soziales Handeln) — Entwicklungs-P. (psychische Phylo- und Ontogenese) — Geschichte der P. (ausgehend von den Positionen des historischen Materialismus). Im formalen Aufbau entspricht die Studienordnung der Studienordnung in der Bundesrepublik Deutschland bei zunehmend unterschiedlicher thematischer Ausgestaltung. Unter diesen Ausbildungsbereichen spielt die Psychoanalyse keine Rolle, ebensowenig wie auf den psychologischen Fachkongressen. Dagegen hat in den Nachbarwissenschaften speziell auf der Anwendungsebene im Bereich der Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie eine Diskussion über die von Sigmund Freud begründete psychoanalytische Theorie begonnen, die kritisch und zugleich zunehmend differenzierter geworden ist. Ein grundlegender Wandel zeichnet sich in der Bewertung des „Unbewußten“ ab, dessen Existenz aus der Sicht der marxistischen Ideologie bislang in Abrede gestellt wurde. Mit dieser Theorie werden u.a. die Beweggründe menschlichen Handelns und Verhaltens aus unbewußten Triebkräften oder Motiven hergeleitet, deren Dynamik in nicht bewältigten Konflikten, zumeist in der frühen Kindheit, wurzelt. Dabei werden Urinstinkte und Urtriebe angenommen, deren Entstehung bis in die Frühgeschichte der Menschheit verfolgt wird. Ihr Mangel wird u.a. darin gesehen, daß sie für das Ganze psychischer Phänomene Gültigkeit beansprucht und sich nicht auf die spezifischen Symptome neurotischer Erkrankungen beschränkt, an deren Krankheitsbildern die Theorie ursprünglich entwickelt wurde: „Die Kritik muß dort ansetzen, wo solche Erklärungsansätze ihre Zuständigkeit verlassen und jeweils auf das Ganze zielen, anstatt die Klasse der Phänomene genau zu bestimmen, für die die jeweiligen Verallgemeinerungen einen gewissen Erklärungswert besitzen … Wenn es also heute in der Psychologie solche Schule nicht mehr gibt, so liegt darin ein bedeutsames Zeichen realen Erkenntnisfortschritts“ (Klix 1980, S. 12). IV. Die Teildisziplinen der Psychologie Die P. gliedert sich in vielfältige eigenständige Teil- und Unterdisziplinen. So untersucht die Allgemeine P. Grundlagen und Gesetzmäßigkeiten des Psychischen, die für den normalen Menschen gelten sollen, relativ abgehoben vom individuellen Fall. Die Differentielle P. und die Psychodiagnostik untersuchen die einzelne Persönlichkeit mit ihren Verhaltensweisen und Fähigkeiten. Das Verhältnis von Person und sozialer Umwelt zählt zur Sozial-P. Ferner wird als eigenständiger Bereich die Entwicklungs-P. insbesondere des Kindes- und Jugendalters unterschieden. Außerdem haben sich zahlreiche Disziplinen der Angewandten P. entwickelt: z.B. Arbeits- und Ingenieur-P., Medizinische, Pädagogische, Forensische, Verkehrs- und Sport-P. Im Rahmen der Allgemeinen P. stellen die Motivations- und die kognitive P. die Hauptbereiche dar. Vor allem die kognitive P. hat in den letzten 15 Jahren beachtliche Fortschritte zu verzeichnen. Hierzu zählen vor allem Erkenntnisse über Problemlösungsprozesse und über die psychologischen Funktionen der Sprache. Als drittes wichtiges Teilgebiet zählt zur Allgemeinen P. die psychologische Methodik. Hierbei handelt es sich um die Prinzipien und Techniken psychologischer Untersuchungsprozesse, um die Entwicklung und Validierung von nicht experimentellen und experimentellen Methoden zur Identifizierung und Differenzierung psychischer Prozesse sowie um die statistische Auswertung und Prüfung von Daten und die Verallgemeinerung empirischer Befunde. Als Untersuchungsmethoden werden eingesetzt die Selbst- und Fremdbeobachtung, die mündliche (Exploration, Interview) und schriftliche Befragung, das Experiment (Labor- und natürliches Experiment) und die Analyse von Objektivationen (Tätigkeitsprodukten), wobei im Bereich der psychischen Prozesse weitgehend experimentelle Methoden Eingang gefunden haben. [S. 1062]<A. Arbeits- und Ingenieur-Psychologie> Die Arbeits- und Ingenieur-P. spielt im Rahmen der Fachausbildung eine wichtige Rolle. Arbeit wird, ausgehend von K. Marx, als bewußte, auf die Beherrschung der Natur und Gesellschaft gerichtete Tätigkeit des Menschen begriffen. Der der Arbeits-P. somit zugrunde liegende marxistische Arbeitsbegriff impliziert zugleich die Aufgabe, die Einsicht in das Wesen der menschlichen Arbeitstätigkeit zu vertiefen. Häufig werden deshalb in der DDR auch arbeits- und sozialpsychologische wie arbeitssoziologische Fragestellungen und Begriffe im Rahmen der Arbeitswissenschaften kombiniert. Die Arbeits- und Ingenieur-P. konzentriert sich im wesentlichen auf die Untersuchung der Leistungen des einzelnen und des Kollektivs am Arbeitsplatz, auf die Arbeitsmethoden, das Arbeitstempo und die Arbeitsintensität. Dabei spielt die Einstellung zur Arbeit, die Arbeitsmotivation eine wichtige Rolle. Die Ergebnisse arbeitspsychologischer Untersuchungen werden u.a. dazu verwandt, die Arbeitsproduktivität des einzelnen und der Arbeitsgruppen zu steigern. Dazu ist es erforderlich, die Gesetzmäßigkeiten der psychischen Prozesse bei der gesellschaftlichen Arbeit zu erforschen. Generell geht es um die Optimierung von Mensch-Maschine-Systemen und speziell um die Erzeugung bewußter, positiver Arbeitsmotivationen sowie die Erforschung der Umstellungs- und Lernfähigkeit von Menschen in der Arbeitswelt. Unter diesen Zielsetzungen wird auch die Psychodiagnostik eingesetzt. Ein wichtiger Bereich der Arbeits- und Ingenieur-P. bezieht sich auf die Arbeitsgestaltung. Hierbei soll ermittelt werden, wie unter Berücksichtigung psychologischer Kriterien die zweckmäßigste Aufgabenverteilung zwischen Mensch und Technik im Arbeitsprozeß vorgenommen werden kann und wie die Gestaltung von Maschinen, Anlagen und Geräten entsprechend den Leistungsmöglichkeiten des Menschen erfolgen soll. Ein zweiter wichtiger Schwerpunkt bezieht sich auf die Erforschung der psychologischen Grundlagen der Berufsentwicklung und der entsprechenden Diagnostik. Hierbei geht es um Fragen der Berufswünsche und -motive, Berufsausbildung und Berufsanforderungen. Mittels psychologisch begründeter Maßnahmen (z.B. Anlern- und Trainings-Verfahren, Begutachtung der Berufseignung) soll auf die Entwicklung der psychischen Leistungsvoraussetzungen der Werktätigen im Arbeitsprozeß Einfluß genommen werden. Dazu sind auch klinisch-psychologische Grundlagen erforderlich, mit denen Kenntnisse über mögliche psychische Störungen und Fehlentwicklungen aufgrund ungünstiger Arbeitsbedingungen gewonnen werden können. Schließlich geht es um die Gestaltung der Kooperation im Arbeitsprozeß, insbesondere die Entwicklung von Arbeitskollektiven und die Optimierung der Leitungstätigkeit. Eine Kooperation mit Vertretern anderer arbeitswissenschaftlicher Disziplinen erscheint unerläßlich (z.B. Arbeitsphysiologie, Arbeitsökonomie, Arbeitsschutz). Wissenschaftliche ➝Arbeitsorganisation (WAO). B. Klinische Psychologie Die Klinische P. befaßt sich mit psychischen Störungen und Fehlentwicklungen, ihrer Erscheinungsweise und Entstehung. Diese Kenntnisse bilden die Basis für die klinisch-diagnostischen und therapeuti[S. 1063]schen Lehrinhalte, die wichtige Bestandteile dieser Spezialausbildung sind. Im Rahmen der klinischen Diagnostik geht es um den effektiven Einsatz psycho-diagnostischer Verfahren und die klinisch-psychologische Begutachtung. Daneben ist die Einführung in die verschiedenen Psychotherapie- und Beratungsmethoden bedeutsam im Hinblick auf die Vorbereitung zu einer selbständigen psychotherapeutischen und beratenden Tätigkeit des klinischen Psychologen. In diesen Lehrbereich fällt ferner die Rehabilitation, wobei eine Kooperation mit den medizinischen Nachbardisziplinen erforderlich ist. Im Rahmen psychotherapeutischer Methoden gewinnt auch die Psychoanalyse zunehmendes Interesse bei der Behandlung und Heilung von Neurosen (Geschädigte). C. Pädagogische Psychologie Wesentlicher Bestandteil der Pädagogischen P. ist die Lern- und Erziehungs-P., wobei kognitive und sozialpsychologische Probleme der Schulpraxis, Störungen des Lern- und Erziehungsprozesses und wichtige psychopathologische Erscheinungsformen von besonderer Bedeutung sind. Psychologische Probleme der Berufsvorbereitung, Berufswahl und Berufsbildung lassen sich ebenfalls zum Teil der Pädagogischen P. zuordnen (Berufsberatung und Berufslenkung; Einheitliches sozialistisches Bildungssystem, XI.). D. Sozialpsychologie Die marxistische Sozial-P. beschäftigt sich mit den „Gesetzmäßigkeiten der Regulierung des menschlichen Verhaltens“. Dabei geht es um Kommunikation und Interaktion, soziale Einstellungen, Gruppenintegration, kollektives Problemlösen, Leitungsprozesse und Führungsverhalten, wobei der Schwerpunkt jeweils auf dem Arbeitsprozeß liegt. Die Sozial-P. verfolgt im wesentlichen 3 Ziele: „1. durch Optimierung der interpersonalen Beziehungen in Familien-, Arbeits-, Lern- und Freizeitkollektiven die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern und damit einen Beitrag zur Erhöhung der Arbeitsproduktivität zu leisten, 2. durch Optimierung des Informationsaustauschs bei heuristischen Prozessen die Effektivität der geistigen Kooperation in Forschungs-, Erziehungs- und Leitungskollektiven zu erhöhen, 3. durch Optimierung der Auswahl und Ausbildung von Leitern, speziell ihrer Verhaltens- und Einstellungsentwicklung, die Effektivität von Leitungsprozessen zu erhöhen“ (Kursivtext im Original unterstrichen. Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 573). Sie geht von der marxistischen Vorstellung aus, daß aus der Kooperation mehrerer Individuen im Arbeitsprozeß eine Erhöhung der Gesamtleistung gegenüber der Summe der Einzelleistungen entsteht. Dementsprechend beschäftigt sich die marxistische Sozial-P. in der DDR vor allem mit der psychologischen Untersuchung von Kooperationsmechanismen in Industrie und Betrieb. Als Untersuchungsziel steht die Steigerung der Arbeitsproduktivität entsprechend dem Programm des weiteren Aufbaus der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ im Vordergrund. Erst in der gemeinsamen Arbeit, in der kollektiven Bewältigung von Problemen sollen sich sozialistische Persönlichkeiten und neue soziale Verhältnisse zwischen den Menschen entwickeln: „Sie sind gekennzeichnet durch gegenseitige Achtung, Hilfe und Solidazität. Die gemeinsame Tätigkeit bei Arbeit, Lernen und Sport fordert in der sozialistischen Gesellschaft eigene Formen von sozialen Gruppen: Kollektive. Und eben jene neuen sozialen Prozesse und ihre Leitung bedürfen einer wissenschaftlichen Gestaltung. Die Sozial-P. hat deshalb die Aufgabe, Gesetzmäßigkeiten aufzudecken, die bei der Planung und Leitung sozialer Prozesse bedeutsam werden. Als eine psychologische Disziplin hat sie dabei jene Gesetzmäßigkeiten zu erforschen, die im Individuum bei der psychischen Regulierung seines sozialen (interpersonellen) Verhaltens wirken“ (M. Vorwerg u. G. Vorwerg, in: Klix 1980, S. 80). Die Sozial-P. erforscht demnach in erster Linie die Einstellungen und Motivationen der Menschen im Arbeitsprozeß mit dem Ziel, die sozialen Prozesse in Kollektiven sowohl hinsichtlich der Leistung wie der Bewußtseinsbildung zu optimieren. Dabei werden nicht nur gruppendynamische Bedingungen der Persönlichkeitsbildung untersucht, sondern ebenso Mechanismen der sozialen Wahrnehmung, des sozialen Lernens und soziale Einstellungen. Hierbei gehen auch persönlichkeitsspezifische Aspekte wie in allen Teilbereichen der P. ein (Kollektiv, Sozialistisches; Soziologie und Empirische Sozialforschung). E. Entwicklungspsychologie Die Entwicklungs-P. hat in der DDR eine lange Tradition, wobei sich die ersten Untersuchungen auf das Kindesalter konzentrierten. Primär geht es um die Erforschung der menschlichen Entwicklung mit dem Ziel, daraus praktische Erkenntnisse für die pädagogische Arbeit zu gewinnen (insbesondere im Schulkindalter) und erzieherisch wirksam beeinflussen zu können. Zwischenzeitlich hat sich der Akzent auf das Jugendalter verlagert, in dem die wichtigsten Integrationsprozesse zum Abschluß gebracht werden müssen (Jugendforschung]). Die Entwicklungs-P. in der DDR hat in verschiedenen Studien wichtige Erkenntnisse geliefert über alterstypische Besonderheiten, über das Zusammenwirken von biologischen, genetischen und Umweltfaktoren. Generell wird in den vorliegenden Daten eine altersmäßige Vorverlagerung der Entwicklung in sämtlichen Bereichen bereits in der frühen Kindheit festgestellt (z.B. Motorik, Sprache, Wahrnehmung). Diese zeitliche Vorverlagerung (Akzeleration) wurde seit [S. 1064]langem in der westlichen Forschung zunächst im Jugendalter festgestellt. Interessant ist ferner, daß sich mit zunehmendem Lebensalter die alterstypischen Besonderheiten und Unterschiedlichkeiten vermindern und durch zahlreiche andere differenzierende Merkmale überlagert bzw. aufgehoben werden (z.B. Geschlecht, soziales Milieu). Bereits im mittleren Schulalter läßt sieh eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit innerhalb derselben Altersgruppe feststellen. Beachtliche Einsichten hat die P. des Erwachsenenalters in der DDR vermittelt. Die Untersuchungen konzentrieren sich vor allem auf die intellektuelle Lern- und Leistungsfähigkeit im Laufe des Erwachsenenlebens. Hierbei wurden systematische Vergleiche verschiedener Lebensaltersgruppen in Längsschnitt- und Querschnitt-Untersuchungen vorgenommen. Auch diese Forschung erfolgt mit dem Ziel, einen optimalen Arbeitskräfteeinsatz zu erreichen: für die Maßnahmen zur Weiterbildung und Umsetzung von Arbeitskräften soll die Flexibilität und Umlernfähigkeit in verschiedenem Lebensalter erkannt und entsprechend genutzt werden. Die westliche Erwachsenen-P. konzentriert sich demgegenüber mehr auf alte Menschen im Rahmen der Gerontologie, eine Fragestellung, die in jüngerer Zeit auch in der DDR Beachtung findet (Altenpolitik). Je nach den speziellen Fähigkeiten — z.B. im Wahrnehmungsbereich — läßt sich auch im höheren Lebensalter ein Leistungszuwachs nachweisen. Ausschlaggebend dafür sind die jeweilige erworbene schulische und berufliche Qualifikation und die weitere Teilnahme an Trainings- und Qualifizierungsmaßnahmen (H. Löwe 1977). V. Aktuelle Tendenzen Kennzeichnend für die P. in der DDR sind die forcierten Bemühungen um Abgrenzung von der „bürgerlichen“ P. sowohl in Form von kritischer Auseinandersetzung, als auch noch immer durch eine ignorante Polemik. Je einseitiger die „Widerspiegelungstheorie“ als theoretische Basis genutzt wird, um so mehr werden wichtige psychische Merkmale und Prozesse ausgeklammert. Auch die psychologische Forschung unterliegt der grundlegenden Zielsetzung der Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten, die bewußt (Bewußtsein, Gesellschaftliches) und diszipliniert handeln sowie die Arbeit in den Mittelpunkt ihres Lebens stellen sollen. Den unterschiedlichen Teilbereichen der P. sind gemeinsam ihr aktueller Zeitbezug, ihr ausdrücklicher Praxisbezug, der sich zugleich konzentriert auf die Anforderungen der Arbeit unter sozialistischen Produktionsverhältnissen, die Optimierung des Verhältnisses von Mensch und Arbeit und die Orientierung auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität, wobei zugleich angenommen wird, daß ein in dieser Weise gestalteter Arbeitsprozeß auch zu einer optimalen Entwicklung der Persönlichkeit führt. Somit treten pro Teildisziplin jeweils nur ganz spezielle Themenstellungen hervor, die sich in den beschriebenen Kontext einfügen. Die übereinstimmenden Forschungsthemen, Ziele und politischen Rahmenbedingungen führen zugleich zu einer Überlappung der verschiedenen Teildisziplinen, z.B. zwischen Pädagogischer P., Sozial-P. und Persönlichkeits-P. Die experimentelle Erprobung einer systematischen Beeinflussung der menschlichen Tätigkeit und des menschlichen Verhaltens wird zunehmend ausgebaut, um eine „bewußte Handlungsregulation“ zu erzeugen und zu steuern. International anerkannte Forschung wird im Rahmen der allgemeinen P., insbesondere der kognitiven P. und der mathematischen P. geleistet. Je strenger und konsequenter sich die Forschung dabei an den experimentellen, naturwissenschaftlichen Methoden orientiert, um so seriöser sind die Daten und Fakten. Um so selbstverständlicher werden auch relevante westliche Veröffentlichungen zur Kenntnis genommen, die in ihnen enthaltenen Methoden und Teilergebnisse weiter verfolgt und in den psychologischen Fachzeitschriften der DDR publiziert. Die Entwicklungs-P. nimmt ebenfalls einen wichtigen Stellenwert ein. Systematische medizinisch-psychologische Untersuchungen beginnen bereits in der frühen Kindheit, was durch die institutionelle Betreuung der meisten Kinder z.B. in Kinderkrippen (Kinderkrippen, Kindergarten) erleichtert wird. Schwerpunkte der Forschung liegen eindeutig auf dem Jugendalter (Jugendforschung]) sowie auf dem Erwachsenenalter (werktätige Bevölkerung). In der entwicklungspsychologischen Forschung wird auch der Einfluß genetischer Faktoren diskutiert und deren Zusammenwirken mit gesellschaftlichen Bedingungen sowie mit biologischen, physiologischen und anthropologischen Einflüssen (Kühn 1982). Diesen Problemen soll künftig auch im Rahmen der ehemals heftig kritisierten Zwillingsforschung nachgegangen werden. Zahlreiche Fragen bleiben jedoch bislang noch offen, wozu nicht zuletzt die Rolle des Subjektiven Faktors zählt, dessen psychologische Operationalisierung noch aussteht. Auch die Relationen von bewußten und unbewußten psychischen Prozessen bleiben bislang theoretisch ungeklärt. Derartige Fragen passen nicht in die noch immer geltenden theoretischen Grundannahmen. Je starrer indes an diesen festgehalten wird, um so größer werden die Diskrepanzen zwischen den philosophischen Grundaxiomen und den Daten und Erkenntnissen empirischer Untersuchungen. Barbara Hille Literaturangaben Aufgaben, Perspektiven und methodologische Grundlagen der marxistischen Psychologie in der DDR. Hrsg.: Hans Hiebsch u. Lothar Sprung. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1973. [S. 1065]Bericht über den 2. Kongreß der Gesellschaft für Psychologie in der DDR. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1969. Persönlichkeitspsychologische Grundlagen interpersonalen Verhaltens. Bd. 1 u. 2. Hrsg.: Manfred Vorwerg u. Harry Schröder. Leipzig: Manuskriptdruck der Karl-Marx-Universität 1980. Gutjahr, Walter: Die Messung psychischer Eigenschaften. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1971. Klix, Friedhart, Adolf Kossakowski u. Walter Mäder: Psychologie in der DDR. Entwicklung, Aufgaben, Perspektiven. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Kossakowski, Adolf: Handlungspsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 5.) Kühn, Horst: Alterstypische Besonderheiten — wie entstehen sie und wie verändern sie sich?, in: Pädagogik, H. 7 u. 8/1982, S. 639–646. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1982. Löwe, Hans: Einführung in die Lernpsychologie des Erwachsenenalters. 8. Aufl. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1977. Über die sozialistische Persönlichkeit. Soziologische und sozialpsychologische Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung im Sozialismus. Hrsg.: L. P. Bujewa u. Toni Hahn. Berlin (Ost). Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Pippig, Günter: Beziehungen zwischen Kenntniserwerb und Entwicklung geistiger Fähigkeiten. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1980. (Beiträge zur Psychologie. 6.) Psychologie im Sozialismus. Theoretische Positionen, Ergebnisse u. Probleme psychologischer Forschungen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Klinische Psychologie und soziales Verhalten. Hrsg.: Manfred Vorwerg. Leipzig: Barth 1982. Zur Psychologie der Schuljugend. Hrsg.: Adolf Kossakowski u.a. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1969. Zur Psychologie der 12- bis 22jährigen. Hrsg.: Walter Friedrich u. Harry Müller. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1980. Rubinstein, S. L.: Grundlagen der Allgemeinen Psychologie. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1958. Schmidt, Hans-Dieter: Allgemeine Entwicklungspsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1978. Schröder, Harry: Lehrerpersönlichkeit und Erziehungswirksamkeit. Berlin (Ost): Volk und Wissen 1979. (Beiträge zur Psychologie. 2.) Sozialpsychologie. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1979. Wörterbuch der Psychologie. Hrsg.: Günter Clauß u.a. 3., neubearb. Aufl. Leipzig: Bibliographisches Institut 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1057–1065 Proletariat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Psychotherapie
Psychologie (1985) Siehe auch die Jahre 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Definitionen und Funktionen Für die P. in der DDR ist bemerkenswert, daß sie sogleich nach Kriegsende im Jahre 1945 wichtiger Bestandteil und Prüfungsfach im Rahmen der Lehrerausbildung wurde. Ebenso frühzeitig wurden psychologische Institute zumeist an den Universitäten etabliert, die bereits im Vorkriegs-Deutschland über eine entsprechende Tradition verfügten (z.B. Berlin und Leipzig). Die Lehrinhalte…
DDR A-Z 1985
Fluktuation (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt jährlich bei etwa 500.000; das entspricht einer F.-Quote von 7 bis 8 v.H. Am höchsten ist die F. in den Betrieben des Bauwesens und in jenen mit einem hohen Frauenanteil. Generell wechseln jüngere Arbeitskräfte und solche mit geringerer Qualifikation ihren Arbeitsplatz viel häufiger als ältere und hochqualifizierte Beschäftigte. Wegen des Lohngefälles wandern viele Arbeitnehmer mit Dienstleistungsberufen in die produzierenden Bereiche ab. Die volkswirtschaftlichen Verluste eines jeden Betriebswechsels betragen nach Angaben aus der DDR bei Facharbeitern 10.000 bzw. 15.000 Mark. Die hauptsächlichen Motive für den Arbeitsplatzwechsel sind (in der Reihenfolge ihrer Bedeutung): Bezahlung, Arbeitsklima, Schichtarbeit, gesundheitliche Erwägungen und Schwere der Arbeit. Diese Reihenfolge der F.-Gründe-Ergebnis einer Befragung (Hausinterviews) — weicht übrigens erheblich von den im früheren Betrieb gemachten Angaben ab. Da jede Kündigung schriftlich begründet werden muß und in der Regel erst nach Diskussion mit der Betriebsleitung angenommen wird, werden häufig vorgeschobene Gründe angegeben, um komplikationslos aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden zu können. Das gilt insbesondere für Frauen, die glaubhaft familiäre Gründe geltend machen können. Aber auch die Ergebnisse der Hausinterviews sind nach Auffassung von DDR-Soziologen mit Skepsis zu betrachten. Ihrer Meinung nach steht an der Spitze der F.-Gründe die Unzufriedenheit mit den Arbeitsinhalten und -bedingungen. Das Lohnargument würde bei Umfragen lediglich deshalb am häufigsten angegeben, weil sich die Arbeitnehmer vielfach selbst nicht im klaren über den wirklichen Kündigungsgrund sind oder dieser oft nicht so einfach zu benennen ist wie der Verdienst. Zudem ist man sich sicher, daß in der Regel nicht ein Motiv allein für einen Arbeitsplatzwechsel ausschlaggebend ist; meist gibt es mehrere Ursachen für eine Kündigung. Neben den oben genannten Gründen können auch folgende betriebliche Faktoren den Wunsch nach einem Arbeitsplatzwechsel begünstigen (die entgegen dem [S. 421]prinzipiellen Abwerbeverbot von den Betrieben „inoffiziell“ auch häufig zur Gewinnung zusätzlicher Arbeitskräfte benutzt werden): Unterschiede in der durchschnittlichen Höhe der Prämiengewährung, Versorgung mit Wohnraum durch die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG), Umfang, Lage und Ausstattung der betrieblichen Urlaubseinrichtungen sowie die Bereitstellung sozialer Betreuungsmaßnahmen und -einrichtungen. Zur Einschränkung der F. gibt es kaum direkte Einwirkungsmöglichkeiten; außer der amtlichen Zuweisung von Arbeitsplätzen für „Bummelanten“, der schriftlichen Begründung der Kündigung ist noch das — wenn auch nicht selten unterlaufene — Abwerbeverbot für Volkseigene Betriebe zu nennen. Ein stärkeres Gewicht haben die indirekten Maßnahmen; dazu zählen die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, der Abbau des unerwünschten Lohngefälles zwischen einzelnen Wirtschaftsbereichen, die mindestens einjährige Betriebszugehörigkeit als Voraussetzung für die Gewährung der Jahresendprämie, Treueprämien für bestimmte Berufsgruppen (technische Intelligenz, Beschäftigte im Bergbau, Angehörige der Reichsbahn und der Post), Treueurlaub sowie der Anspruch auf Sonder- oder Zusatzrenten (Polizei, Zoll, Militär, Post, Bahn, „Intelligenz“, Renten/Altersversorgung). Der Arbeitsplatzwechsel auf Wunsch von Arbeitnehmern wird jedoch auch in der DDR nicht in jedem Fall als unerwünscht betrachtet. Der Zug zu neuen Arbeitsplätzen mit besseren Arbeitsbedingungen, die dem Qualifikationsniveau eher entsprechen, wirkt produktivitätssteigernd. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420–421 Flüchtlingsvermögen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FondsSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Unter F. (im engeren Sinne) versteht man in der DDR die (unerwünschte) Abwanderung von Arbeitskräften aus dem Betrieb, die aus persönlichen oder disziplinarischen Gründen (Entlassung) erfolgt und volkswirtschaftlich oder betrieblich nicht notwendig wäre. Nicht zur F. rechnen planmäßige Umsetzungen z.B. aufgrund struktureller Veränderungen des Betriebes, Freistellung zum Studium, Einberufung zum Wehrdienst usw. Die Zahl der Fluktuierenden liegt…
DDR A-Z 1985
Grundrechte, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung werde unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führung kraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. [S. 585]3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für ideologische Diversion des imperialistischen Gegners, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, weil diese gegen die Freiheit gerichtet sind, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 203). Diese SG.-Konzeption ist mit der im Völkerrecht vorherrschenden Idee angeborener und unveräußerlicher, sich allein aus der Würde des Menschen herleitender Menschenrechte schon deshalb nicht vereinbar, weil sie die G. als Bürgerrechte betrachtet, deren Geltungsgrundlage das staatlich gesetzte Recht ist. Trotzdem hat die DDR, wie die anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die beiden UN-Menschenrechtskonventionen vom 19. 12. 1966 — den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (in Kraft seit 23. 3. 1976) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (in Kraft seit 3. 1. 1976) —, denen die klassische Menschenrechtsauffassung zugrunde liegt, am 14. 1. 1974 ratifiziert (GBl. II, S. 58 bzw. 106). Hiernach ist die DDR völkerrechtlich verpflichtet, die im erstgenannten Pakt aufgeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und allen Menschen in ihrem Herrschaftsbereich zu gewährleisten sowie schrittweise alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Verwirklichung der im zweiten Pakt genannten Rechte zu erreichen. Die DDR behauptet, diese Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Die Bezeichnung der SG. als Menschenrechte hält sie mit der Begründung für möglich, daß die SG. „in besonderer Weise zum Ausdruck bringen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller gesellschaftlichen und staatlichen Bemühungen steht“ (Staatsrecht der DDR, a.a.O., S. 184). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt, die anläßlich der Verfassungsrevision von 1974 insofern keine Änderungen erfahren hat. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben, Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34), auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Gerichtsverfassung; Strafrecht). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaberecht (Art. 103) und die Staatshaftung (Art. 104). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe, Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit werden ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). [S. 586]Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schulpflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z.B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis kaum eine Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 584–586 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundstoffindustrieSiehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…
DDR A-Z 1985
Flüchtlingsvermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen zurückgegeben werden. Durch die AO Nr. 2 vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644) über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben, wird das Vermögen dieser Flüchtlinge der Verwaltung eines staatlichen Treuhänders unterstellt. Der Treuhänder hat die beweglichen Vermögenswerte zu veräußern und den Erlös an die Staatskasse abzuführen. Die Eigentümerposition wird dadurch bis zur Bedeutungslosigkeit ausgehöhlt. Den Abschluß der gegen F. gerichteten Enteignungsmaßnahmen bildete die VO über die Rechte und Pflichten des Verwalters des Vermögens von Eigentümern, die die DDR ungesetzlich verlassen haben, gegenüber Gläubigern in der DDR vom 11. 12. 1968 (GBl. II, 1969, S. 1). Diese VO dient nur ihrem Namen nach der Befriedigung privater Gläubiger. Tatsächlich sollte nach nicht veröffentlichten Richtlinien und Anweisungen des Finanzministers seit Anfang 1969 das gesamte F. neu erfaßt und nach einheitlichen Maßstäben geringer bewertet werden. Zugleich sollten durch überhöhte Steuern und sonstige öffentliche Abgaben staatliche Forderungen gegen das F. begründet werden. Die staatliche Verwaltung soll nur dann aufgehoben werden, wenn der Berechtigte in die DDR zurückkehrt oder stirbt und sein Erbe in der DDR lebt. Die Rückgabe der beschlagnahmten Vermögenswerte ist in diesen Fällen jedoch häufig nicht mehr möglich, weil diese bereits veräußert worden sind. In staatliche Zwangsverwaltung wird grundsätzlich auch das durch Erbfall erworbene Vermögen eines Flüchtlings genommen. Ist der Erbe bereits vor dem 1. 1. 1972 geflüchtet und daher nicht mehr Staatsbürger der DDR (Staatsbürgerschaft), wird das von ihm seit dem 16. 10. 1972 (z.B. durch Erbfall) erworbene Vermögen nicht mehr als F. beschlagnahmt (Amnestie). Aufgrund der VO zu Fragen der Staatsbürgerschaft der DDR vom 21. 6. 1982 (GBl. I, S. 418) gilt dies nach den bisherigen Erfahrungen auch für Flüchtlinge, die die DDR vor dem 1. 1. 1981 verlassen haben und nach dem Inkrafttreten dieser VO am 1. 7. 1982 geerbt haben. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 420 Flüchtlinge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FluktuationSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach der VO zur Sicherung von Vermögenswerten vom 17. 7. 1952 (GBl., S. 615) und den dazu ergangenen Dienstanweisungen war das Vermögen von Personen, die die DDR verlassen haben, ohne die polizeilichen Meldevorschriften zu beachten, zu beschlagnahmen und in Volkseigentum zu überführen. Am 11. 6. 1953 (Neuer Kurs) wurde diese VO aufgehoben. Flüchtlingen, die in die DDR zurückkehrten, sollte das beschlagnahmte Vermögen…
DDR A-Z 1985
Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM) (1985)
Siehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und wurde selbständig. Der V. hat in den verschiedenen staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, wo Fragen der Musik, des Musiklebens und der Musikpolitik zur Diskussion und Entscheidung stehen, direktes oder indirektes Mitspracherecht (Beirat des Ministeriums für Kultur; Beirat für Musikwissenschaft beim Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen; Beirat des Rundfunkkomitees; im Büro für Urheberrechte; im Musikrat der DDR u.a.m.). Der V. gliedert sich in Bezirksverbände. Das höchste Organ des V. ist die Delegiertenkonferenz (DK), die im Abstand von 5 Jahren zusammentritt. Die DK wählt den Zentralvorstand. Dieser bestimmt aus seiner Mitte Präsident und Vizepräsident, die Mitglieder des Präsidiums, den 1. Sekretär, seinen Stellvertreter und die weiteren Mitglieder des Sekretariats. Wichtige Bereiche der V.-Arbeit werden Fachkommissionen (z.Z. 9) übertragen. Außerdem können für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen gebildet werden. Präsident ist nach dem Tode von Prof. Dr. Siegfried Köhler (SED) am 14. 7. 1984 Wolfgang Lessler, 1. Sekretär: Dr. Peter Spahn. Seit 1956 untersteht dem V. die Internationale Musikbibliothek (IMB). Seit 1963 berät er die Deutsche Künstleragentur (DKA) — ab 1968 Künstler-Agentur der DDR —, die Zentrale des „VEB Deutsche Konzert- und Gastspieldirektion“ (DKGD) — ab 1972 Konzert- und Gastspieldirektion (KGD) — bei der Programmgestaltung von In- und Auslandskonzerten. Die Agentur berichtet dem V. über das Auftreten von Künstlern der DDR im In- und Ausland. Der V. ist Veranstalter der Musik-Biennale bzw. der DDR-Musiktage — die alternierend stattfinden — sowie von wissenschaftlichen Kolloquien. Innerhalb der Reihe „Podium internationale“ (Berlin) stellt der V. Kammermusik aus anderen Ländern vor. Der V. verfügt über einen eigenen Verlag Neue Musik, in dem Studienpartituren bedeutender neuer Werke von DDR-Komponisten sowie musikwissenschaftliche Arbeiten zum neuen Schaffen in der DDR veröffentlicht werden. Verbandseigene Zeitschriften sind „Musik und Gesellschaft“ (gegr. 1951; mtl.) und „Beiträge zur Musikwissenschaft“ (seit 1959; vierteljährlich). Die Tätigkeit des V., dessen musikpolitische Aktivitäten sich vor allem auf die DDR konzentrieren, wird ergänzt durch diejenige des Musikrates der DDR“ (gegr. 1962), seit 1966 als Sektion DDR Mitglied im Internationalen [S. 1405]Musikrat, einer non-governmental organization der UNESCO. Der Musikrat ist dem Ministerium für Kultur unterstellt, er setzt sich zusammen aus Institutionen sowie Einzelpersönlichkeiten und repräsentiert die DDR außerhalb ihrer Grenzen. Präsident des M. ist der Konzertpianist Prof. Dieter Zechlin, Sekretär: Vera Reiner. Da die Unterhaltungsmusik im V. unterrepräsentiert ist, bereiten die Komponisten und Interpreten dieses Bereiches die Gründung eines eigenen Verbandes vor, dessen Vorläufer z. Z. eine Arbeitsgemeinschaft im Komitee für Unterhaltungskunst in Leipzig unter Vorsitz von Frank Schöbel ist. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1404–1405 Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter der DDR (VKSK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Verband der Theaterschaffenden der DDRSiehe auch: Komponisten und Musikwissenschaftler, Verband Deutscher: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR: 1975 1979 Verband Deutscher Komponisten und Musikwissenschaftler: 1969 Organisation der Komponisten und Musikwissenschaftler, Musikerzieher und Interpreten. Der im April 1951 gegründete V. löste sich 1952 aus der Zugehörigkeit zum 1945 gegründeten „Deutschen Kulturbund“ (Kulturbund der DDR [KB]) und…
DDR A-Z 1985
Tourismus (1985)
Unter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen Reiseverkehr (Innerdeutsche Beziehungen, III. B. 2) die Besuche von Verwandten und Bekannten sowie die Reisen von Rentnern in den Westen umfaßt. Seine verfassungsgemäße Verankerung hat der T. in Art. 18 (3) sowie Art. 34 und 35 der DDR-Verfassung gefunden. Der T. soll als Element der sozialistischen Kultur (Kulturpolitik) neben Körperkultur und Sport der allgemeinen körperlichen und geistigen Erholung der Bürger dienen. Er ist außerdem Teil der vom VIII. Parteitag der SED (1971) beschlossenen und vom X. Parteitag (1981) bestätigten „Hauptaufgabe, die Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik zu verwirklichen“. Wie fast alle Lebensbereiche der DDR-Gesellschaft hat auch der T. in der Staatshaushalts- und Volkswirtschaftsplanung seinen Niederschlag gefunden (Lebensstandard; Wirtschaft). Für den Devisenhaushalt sind insbesondere die Reisen von Besuchern aus der Bundesrepublik Deutschland und den westlichen Ländern von Bedeutung. In der DDR werden Reisen, insbesondere touristische Reisen — anders als in westlichen Staaten, aber ähnlich wie in den anderen RGW-Staaten — überwiegend staatlich organisiert. Die wichtigsten Reiseveranstalter sind der Feriendienst des FDGB, das Reisebüro der DDR und das Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“. Außerdem werden Ferienreisen von Betrieben, Genossenschaften und Schulen veranstaltet (Feriengestaltung). Der Anteil privat organisierter Reisen ist im Vergleich zu dem in der Bundesrepublik gering. Die touristischen Beziehungen zwischen der DDR und den anderen sozialistischen Staaten werden durch bilaterale Abkommen zwischen den Regierungen, durch Vereinbarungen der staatlichen Organe für T. und auf der Grundlage von Protokollen zwischen den Reisebüros geregelt. Seit 1966 findet eine jährliche „Konferenz der staatlichen Organe für T. der sozialistischen Staaten“ statt, die eine multilaterale Zusammenarbeit ermöglichen soll, u.a. werden die Pläne für den gegenseitigen Touristenaustausch, insbesondere im RGW-Raum, miteinander abgestimmt (z. Z. bis 1985). 1. Institutionen. a) Feriendienst des FDGB: Der FDGB-Feriendienst ist eine gewerkschaftliche Einrichtung. Für Urlaubsreisen von Gewerkschaftsmitgliedern und ihren Angehörigen innerhalb der DDR ist er neben den betrieblichen Ferieneinrichtungen der wichtigste Reiseveranstalter. 1983 wurden vom FDGB insgesamt 1,8 Mill. Urlaubsreisen innerhalb der DDR, aber nur 16.000 Reisen ins Ausland vermittelt. Nur knapp 9.000 Besucher aus anderen Staaten verbrachten ihren Urlaub in Einrichtungen des FDGB. b) Reisebüro der DDR. Das Reisebüro der DDR (Generaldirektor: Horst Dannat, SED) ist ein VEB und untersteht dem Ministerium für Verkehrswesen. Es besteht aus der Generaldirektion mit den Direktionsbereichen Inlands-T., sozialistisches und nichtsozialistisches Ausland, Ökonomie und Ausländerbetreuung, den 11 Bezirksdirektionen sowie 144 Zweig- und Nebenstellen. Aufgaben des Reisebüros sind insbesondere die Vermittlung von Leistungen des Fremdenverkehrs — wie z.B. Dienstleistungen für Geschäftsreisende — und des T. an die Bevölkerung und an Besucher aus anderen Staaten, die Organisation von Reisen und die Werbung für Reisen. Das Reisebüro der DDR ist Gründungsmitglied der Weltvereinigung der Reisebüroverbände (Universal Federation of Travel Agents' Associations, UFTAA). Es unterhält vertragliche und informatorische Beziehungen in erster Linie zu den 30 zentralen staatlichen Reisebüros in den RGW-Ländern. Außerdem arbeitet es mit über 700 Reiseunternehmen in nichtkommunistischen Staaten zusammen, auch mit westdeutschen Unternehmen. Die wichtigsten Kooperationspartner des Reisebüros der DDR sind im RGW-Bereich Intourist (UdSSR), Balkantourist (Bulgarien), Carpați (Rumänien), Čedok (ČSSR), Ibusz (Ungarn) und Orbis (Polen). Das Reisebüro der DDR hat 1983 für DDR-Bewohner etwa 85.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR von durchschnittlich zwölftägiger Dauer organisiert. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Ferienaufenthalten auf Campingplätzen; diese werden auch von Städten und Kreisen vergeben. An Tagesfahrten und Mehrtagesfahrten des Reisebüros haben 1983 rd. 2,5 Mill. Reisende aus der DDR teilgenommen. Für fast 900.000 Reisende wurde eine Reise in andere Staaten vermittelt; davon waren mehr als die Hälfte touristische Reisen. Ferner wurden rd. 930.000 Reisende aus dem Ausland oder der Bundesrepublik Deutschland betreut. Rd. 550.000 dieser Reisenden hatten Urlaubsreisen, Mehrtagesfahrten oder Tagesfahrten gebucht. Enthalten sind in dieser Zahl jedoch auch Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen. Der Rest entfällt auf Stadtrundfahrten, Transitreisen und Transferbetreuung, z.B. bei Flugreisen über Berlin. [S. 1362]Das Reisebüro der DDR vermittelt westlichen Besuchern gegen Bezahlung in konvertierbarer Währung u.a. Hotelübernachtungen insbesondere in komfortablen, aber teuren Interhotels, in geringerem Maße in preiswerten Hotels, bzw. Unterkünfte auf Intercampingplätzen, Ferienaufenthalte an der Ostsee, im Harz, im Thüringer Wald und im Elbsandsteingebirge, Städtereisen sowie ein breites Angebot an ein- oder mehrtägigen Besichtigungs-, Studien- oder Hobbyreisen einschließlich Tagesfahrten mit dem Schiff nach Rostock/Warnemünde. Die Kapazität aller angebotenen Übernachtungseinrichtungen reicht nicht aus, um allen Anforderungen entsprechen zu können. Studienreisen werden auch von anderen Stellen in beschränktem Umfang vermittelt, Klassenfahrten und Jugendreisen beispielsweise von „Jugendtourist“. 1983 haben insgesamt rd. 165.000 Besucher aus der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) von diesen Angeboten Gebrauch gemacht. Rd. 100.000 Reisende aus anderen westlichen Staaten, insbesondere den USA und Japan, und der Dritten Welt haben 1983 touristische Leistungen (einschließlich Hotelübernachtungen bei Geschäftsreisen) beim Reisebüro der DDR gebucht. Viele davon haben die speziellen thematischen Angebote zum Lutherjahr genutzt. Aus kommunistisch regierten Staaten kamen über das Reisebüro der DDR über 300.000 Besucher in die DDR, insbesondere aus der ČSSR (rd. 130.000), aus der UdSSR (rd. 90.000), aber auch aus Polen (rd. 45.000). c) Jugendreisebüro der DDR „Jugendtourist“ (Feriengestaltung; Freie Deutsche Jugend [FDJ]; Jugendaustausch, Innerdeutscher): Seit der Auflösung des Komitees für Touristik und Wandern (KTW) 1975 erfolgt die Vermittlung von Reisen an Jugendliche durch das Jugendreisebüro „Jugendtourist“ (Direktor: Klaus Eichler, SED), das dem Zentralrat der FDJ untersteht. Es gliedert sich in Bezirksstellen und Kreiskommissionen und hat Stützpunkte in Betrieben, Schulen u.ä. Vermittelt werden insbesondere Erholungsreisen mit Aufenthalten in Jugendtouristenhotels (1983: 15), Jugenderholungszentren (2), Jugendherbergen (247) und auf Jugendcampingplätzen. Ferner organisiert „Jugendtourist“ auch in beschränktem Umfang Auslandsreisen — überwiegend in kommunistische Staaten, aber auch im Rahmen des Jugendaustausches in die Bundesrepublik — und Informationsreisen von Jugendlichen in die DDR. Dazu gehören die Klassenfahrten und Jugendreisen aus dem Bundesgebiet in die DDR. Häufig sind die touristischen Programme von „Jugendtourist“ mit sportlichen Angeboten verbunden. Bei Jugendreisen aus anderen kommunistisch regierten Staaten in die DDR sind die Programme auch meist mit politischen Aktivitäten verknüpft. Über die Vergabe der Reisen, insbesondere der Auslandsreisen, an die DDR-Jugendlichen, aber auch die Belegung der Jugendferieneinrichtungen wie Jugendzeltlager, Jugendherbergen usw., entscheidet in der Regel die FDJ. Anträge werden bei den FDJ-Grundorganisationen gestellt. Die FDJ-Kreisleitungen bzw. die Jugendtourist-Kreiskommissionen teilen die Plätze zu. Dabei sind Mitgliedschaft und Mitarbeit in der FDJ, andere „gesellschaftliche Aktivitäten“, schulische und berufliche Leistungen, politische Beurteilung u.ä. wichtige Kriterien. Urlaubsangebote über „Jugendtourist“, insbesondere zu attraktiven Ferienzielen, stehen dem Jugendlichen meist nur im Abstand von mehreren Jahren zur Verfügung. Bei Reisen innerhalb der DDR wird etwa die Hälfte der Kosten durch staatliche Subventionen getragen. Vergleichsweise teuer sind dagegen — im Hinblick auf das niedrige Lohnniveau — Auslandsreisen; z.B. kostet eine zehntägige Reise nach Leningrad über 500 Mark. Im Jahr 1983 sind durch „Jugendtourist“ für DDR-Jugendliche rd. 190.000 Urlaubsreisen innerhalb der DDR und 210.000 Reisen in andere kommunistisch regierte Staaten veranstaltet worden. 117.000 Jugendliche aus diesen Staaten kamen in die DDR. Für Reisen aus westlichen Staaten wurden keine Angaben veröffentlicht. Aus der Bundesrepublik Deutschland nahmen 1983 rd. 22.000 Jugendliche an Klassenfahrten und Jugendreisen teil (Jugendaustausch, Innerdeutscher). „Jugendtourist“ arbeitet mit rd. 100 zentralen Reisebüros bzw. Reiseunternehmen sowie mit Jugend- und Studentenorganisationen in 70 Staaten zusammen, darunter auch mit Unternehmen im Bundesgebiet. 2. Urlaub innerhalb der DDR. Von den verschiedenen Trägern des T. innerhalb der DDR wurden 1983 rd. 9 Mill. Ferienreisen organisiert bzw. Ferienplätze zur Verfügung gestellt. Dazu gehören rd. 3 Mill. Plätze in Erholungseinrichtungen der Betriebe, 1,8 Mill. Reisen mit dem FDGB-Feriendienst, knapp 2,4 Mill. Aufenthalte auf Campingplätzen und 1,5 Mill. Ferienplätze in sonstigen Jugendeinrichtungen, vor allem in Jugendherbergen und Zeltlagern. Zum touristischen Angebot sind auch die 2,5 Mill. Tages- bzw. Mehrtagesfahrten zu rechnen. Privat organisierte Reisen mit privat gebuchten Übernachtungen oder Ferienaufenthalte bei Verwandten und Bekannten werden für 1983 auf über eine Million geschätzt. Wichtigstes Reiseziel ist die Ostsee, die 1983 von rd. 3,4 Mill. Ferienreisenden besucht wurde. Jeweils rd. ein Viertel von ihnen verbrachte seinen Urlaub in Einrichtungen des FDGB-Feriendienstes (21 v.H.), in Betriebsheimen und -zeltlagern (23 v.H.) sowie auf öffentlichen Campingplätzen (27 v.H.). Weitere 3 v.H. nutzten Urlaubsangebote des Reisebüros der DDR. Rd. 10 v.H. besuchten Kinderferienlager bzw. fuhren in Jugenderholungseinrichtungen. Neben Urlaubern in privaten Wochenendhäusern an der Ostsee mit 2,7 v.H. veranschlagt die DDR-Statistik für 1983 Privaturlaube in Hotels, Gaststätten und Privatzimmern mit rd. 14 v.H. Angaben für andere Ferienziele in der DDR liegen nicht vor. 3. Auslandsurlaub und Auslandsreisen. Reisen ins Ausland werden hauptsächlich vom Reisebüro der DDR organisiert. Außerdem führen „Jugendtourist“ und FDGB-Feriendienst touristische Auslandsreisen durch. In der Regel handelt es sich dabei um Urlaubsreisen in andere kommunistische Staaten. Urlaubsreisen oder Besichtigungsfahrten in westliche Staaten sind — von wenigen Ausnahmen abgesehen — für DDR-Bewohner [S. 1363]unterhalb des Rentenalters nicht möglich. Gründe dafür sind insbesondere die Fluchtgefahr und unerwünschte West-Kontakte. Infolge der strengen Kontingentierung von touristischen Auslandsreisen kann die Nachfrage der DDR-Bevölkerung nach Auslandsaufenthalten auch in den kommunistischen Nachbarstaaten nicht befriedigt werden. Lange Wartezeiten, Umbuchungen, Beschaffen von Reiseangeboten durch Beziehungen sind üblich. Die offiziellen DDR-Zahlen über Auslandsreisen geben keinen genauen Überblick über den Umfang an Urlaubsreisen ins Ausland. Vom Reisebüro der DDR wurden 1983 insgesamt fast 900.000 Reisen vermittelt, darunter rd. 480.000 Ferienreisen, von „Jugendtourist“ 210.000, vom FDGB-Feriendienst 16.000. Das sind insgesamt 1,1 Mill. Auslandsreisen bzw. etwas mehr als 700.000 Ferienreisen ins Ausland. Private Mehrtages-Urlaubsreisen sind wegen der strengen Devisenbestimmungen selten. Die meisten Urlaubsreisen sind in die ČSSR möglich, die auch Ziel einer großen Zahl privater touristischer Tagesausflüge ist, sowie in die UdSSR und nach Ungarn, während das von Urlaubern aus dem Bundesgebiet stark besuchte Rumänien für DDR-Urlauber nur geringe Kontingente zur Verfügung stellt. Auch gelten für den Aufenthalt von DDR-Urlaubern in RGW-Staaten verschiedene Beschränkungen, so z.B. die Begrenzung der Aufenthaltsdauer (z.B. Ungarn 14 Tage, ČSSR 6 Wochen), Devisenbeschränkungen (bei Fahrten in die ČSSR und nach Rumänien z.B. auf 20 Mark pro Tag und Person) und verschärfte Devisen- und Warenkontrollen. 4. Touristische Reisen in die DDR. Der genaue Umfang touristischer Einzel- oder Gruppenreisen bzw. Urlaubsaufenthalte von Ausländern in der DDR ist nicht bekannt. Ebensowenig ist bekannt, welche Urlaubseinrichtungen für Besucher aus den RGW-Staaten insgesamt zur Verfügung stehen. Vom Reisebüro der DDR, von „Jugendtourist“ und vom FDGB-Feriendienst wurden knapp 700.000 Urlaubsreisen und Informationsfahrten für Reisende aus anderen Staaten veranstaltet bzw. vermittelt. Darin enthalten sind allerdings neben Übernachtungsbuchungen für Geschäftsreisen über das Reisebüro der DDR auch rd. 165.000 touristische Reisen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West). Auch ein Großteil der privaten Fahrten im Rahmen des grenznahen Tagesverkehrs (1983: 310.000) und der Tagesfahrten von West-Berlinern galt touristischen Zielen. Von den Besuchern aus dem Bundesgebiet (1983: rd. 2,2 Mill. Reisen) und aus West-Berlin (1983: rd. 1,7 Mill. Reisen) verbringt ein Teil seinen Urlaub bei Verwandten und Bekannten in der DDR. Diese Familienbesuche werden also auch mit touristischen Zwecken verbunden. Rund 420.000 Reisende kamen aus kommunistisch regierten Staaten in die DDR, vor allem aus der ČSSR, der UdSSR und Polen. 5. Reiseverkehrsbilanz und wirtschaftliche Bedeutung. Der T. ist Teil des grenzüberschreitenden Reiseverkehrs der DDR, d.h. der Gesamtzahl der Einreisen und Ausreisen. Seit 1980 werden von der DDR dazu keine Angaben mehr veröffentlicht. Nach Ermittlungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden 1982 insgesamt 9,5 Mill. Ausreisen von DDR-Bewohnern gezählt, davon fuhren 3,4 Mill. Reisende in nichtkommunistische Staaten. In dieser Zahl sind neben dem Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr auch die Reisen von Rentnern und Reisen wegen dringender Familienangelegenheiten in die Bundesrepublik Deutschland enthalten. 6,1 Mill. Reisende fuhren ins kommunistische Ausland. In den Zahlen sind auch Tagesfahrten in die ČSSR enthalten. Insgesamt reisten 4,5 Mill. in die ČSSR, 0,7 Mill. nach Ungarn, je 0,2 Mill. nach Bulgarien und in die UdSSR und nur noch 0,3 Mill. nach Polen. 1980 — vor den drastischen Beschränkungen des Reiseverkehrs mit Polen — waren es noch 2,5 Mill. Reisende. Die Zahl der Reisen allein ins kommunistische Ausland betrug damals 8,5 Mill. Mit den verringerten Ausreisezahlen verlor die DDR bereits 1981 (9,8 Mill.) ihre frühere Spitzenstellung bei der Ausreiseintensität mit 59 Ausreisen je 100 DDR-Bewohner innerhalb der Gruppe der europäischen RGW-Länder an die ČSSR (60). Es folgten Ungarn (52), Polen (12), Bulgarien (9), Rumänien (4) und die UdSSR (2). Nach DIW-Berechnungen ging 1982 auch die Zahl der Einreisen in die DDR um 17 v.H. auf 8,4 Mill. zurück. Im Vorjahr waren es noch rd. 10 Mill. Reisen gewesen. Aus dem kommunistischen Ausland kamen 3,3 Mill. Reisende, darunter 2,3 Mill. allein aus der ČSSR. Der hohe Anteil von Reisenden aus den nichtkommunistischen Staaten — nach DIW-Berechnungen — von 5,1 Mill., das sind 61 v.H., ist darauf zurückzuführen, daß die DDR hierzu auch die Besucher aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West) zählt. Die Besucherzahlen aus anderen westlichen Staaten sind dementsprechend sehr niedrig. Der höchste Stand der Einreisen in die DDR wurde 1972 mit rd. 18,7 Mill. registriert, als die Aufhebung des Paß- und Visumzwangs für den Reiseverkehr mit Polen und der ČSSR und die Verbesserung der innerdeutschen Reisemöglichkeiten zu einem starken Besucheranstieg in der DDR führten. Die Massenbesuche aus Polen, insbesondere auch Massenkäufe und daraus herrührende Versorgungsstörungen, führten zu ersten Reiseeinschränkungen insbesondere im Reiseverkehr mit Polen. Daher sind in den Folgejahren die Reisezahlen von 1972 nicht wieder erreicht worden. Bedingt durch die politischen Ereignisse seit 1980 besteht im Reiseverkehr mit Polen wieder Paß- und Visumzwang. Voraussetzung für die Beantragung eines Visums für eine private Reise ist eine schriftliche Einladung aus dem Nachbarstaat. Für den Reiseverkehr zwischen der DDR und der ČSSR besteht dagegen kein Paß- und Visumzwang. Die beiden Staaten sind daher wechselseitig ein beliebtes Ziel für Tagesausflüge aus dem Nachbarstaat. Die Auslandsreisetätigkeit, aber nach der Auslands-T. haben daher, entgegen den Vereinbarungen in der KSZE-Schlußakte zur Förderung des T., in den letzten Jahren nicht nur in der DDR, sondern auch im RGW wieder deutlich abgenommen. Während die Bilanz der rechnerischen Einnahmen und Ausgaben bzw. der De[S. 1364]viseneinnahmen und -ausgaben im Reiseverkehr einschließlich des touristischen Reiseverkehrs insgesamt negativ gewesen sein dürfte, schließt die DDR im Reiseverkehr mit westlichen Staaten, insbesondere mit der Bundesrepublik Deutschland, mit einem Devisenüberschuß ab; hierüber veröffentlicht die DDR allerdings keine Angaben. Diese Einnahmen in konvertierbaren Währungen tragen zur Verbesserung der Leistungsbilanz und zum Abbau von Verbindlichkeiten besonders gegenüber den westlichen Industriestaaten bei (Außenwirtschaft und Außenhandel). Die Ausgaben der DDR aus dem Staatshaushalt (192 Mrd. Mark) beliefen sich 1983 für den T. nach amtlichen Angaben auf insgesamt 1 Mrd. Mark, insbesondere für die Jugendtouristik, den Feriendienst des FDGB, den Auslands-T. sowie für Erholungseinrichtungen, Zeltplätze u.ä. Nicht eingerechnet sind dabei allgemeine Subventionen wie etwa für Nahrungsmittel. Die staatliche Förderung ermöglicht, Reisen innerhalb der DDR zu niedrigen Preisen anzubieten. Wirtschaftliche Probleme haben allerdings in den letzten Jahren wieder zu einer Reduzierung dieser Förderungen geführt. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1361–1364 Totalitarismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Transfer-RubelUnter dem Begriff T. werden zum einen Freizeit-, Urlaubs- und Ferienreisen von DDR-Bewohnern und Ost-Berlinern innerhalb der DDR und in andere Staaten, zum anderen entsprechende Reisen von Ausländern — wozu in DDR-Statistiken auch Westdeutsche und West-Berliner gezählt werden — in die DDR zusammengefaßt. Touristische Reisen sind dabei Teil des Fremdenverkehrs bzw. Teil des Reiseverkehrs der DDR, der insbesondere auch den Geschäftsreise- und Dienstreiseverkehr sowie im innerdeutschen…
DDR A-Z 1985
Amt für Preise beim Ministerrat (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Preise im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und für die Preisforschung zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten, zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse sowie zur vermehrten Durchsetzung aller sonstigen Intensivierungsaufgaben beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise des Grundbedarfes stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine Preisplanung, eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt, danach leicht verändert wurde (GBl. I, 1976, S. 321 ff.; GBl. I, 1978, S. 336 ff. und GBl. I, 1979, S. 119 f.) und inzwischen durch eine neue (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) ersetzt ist, bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) und dem Ministerium der Finanzen (MdF) setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse, arbeitet Konzeptionen für die Preisentwicklung aus und unterbreitet dem Ministerrat eine Gesamtvorlage über die planmäßigen Preisänderungen jedes Jahres (aufgrund der eingetretenen Verteuerungen des Inputs) zur Beschlußfassung. Zudem legt es Grundsätze für Preisanalysen sowie für Analysen über die Wirksamkeit der Preise fest und erarbeitet selbst laufend derartige Analysen. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Seine Mitglieder werden vom Leiter des AfP. berufen und bestehen u.a. aus Mitarbeitern des Binnenhandels und der Massenorganisationen, Beauftragten des AfP. und des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ständige Mitglieder) sowie Mitarbeitern der jeweils zuständigen Ministerien und Produktionsbetriebe (nichtständige Mitglieder). Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mit der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst, und deren Aufgaben wurden auf das neugebildete Afp. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter (SED) ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden. Es hat das Recht, bei Preismanipulationen Ordnungsstrafen zu verhängen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Von den seit Mitte 1976 bis Ende 1983 wirksamen Preisbildungsverfahren, mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte [S. 46]nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt wurden, hatte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der davor äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten erhofft. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlten und die Betriebe versuchten, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen zu verschweigen. Hierbei hatte die Pflicht bestimmter Hersteller neuer Produkte, „Weltstandardvergleiche“ durchzuführen, nur bedingt Abhilfe geschaffen. Somit oblag dem AfP. die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle vergleichsweise noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten dürften der Grund dafür gewesen sein, daß man die Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wirkung zum Jahresende 1983 aufgab und durch eine Orientierung an den Kosten ersetzte. Kostenkontrollen wurden somit wieder sehr wichtig, insbesondere, da es gegenwärtig vorrangig gilt, Energie- und Materialeinsparungen durchzusetzen. Der exakte Kostennachweis der Betriebe muß besonders hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Einsparungen laufend überprüft werden. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — zu entwickeln und nachhaltige Preisverzerrungen zu vermeiden. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 45–46 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnarchismusSiehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet…
DDR A-Z 1985
Bauakademie der DDR (1985)
Siehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für Städtebau und Hochbau der Deutschen Wirtschaftskommission mit 5 Instituten und 3 Meisterwerkstätten gegründet und untersteht dem Ministerium für Bauwesen (Statut: GBl. I, 1973, Nr. 8). Zu den Aufgaben der B. gehören: Prognose der Entwicklung des Bauwesens; Methodik der Bauplanung; Grundlagen- und angewandte Forschung unter besonderer Berücksichtigung der Grundsätze des ökonomischen, industrialisierten und rationalisierten Bauens; Materialforschung; Typisierung und Systematisierung, experimentelles Bauen; Anwendung neuer Methoden; die Diskussion konzeptioneller Fragen der Architekturtheorie und -geschichte; internationale Standardisierung und Integration; Weiterbildung der Führungskader des Bauwesens; Dokumentation und Information. [S. 149]Die Geschichte der B. spiegelt zugleich die Geschichte der Architektur in der DDR wider. Der erste Präsident der DBA, Kurt Liebknecht, orientierte die Architektur der DDR stark an sowjetischen Vorbildern („sozialistischer Inhalt — nationale Form“ / Karl-Marx-Allee [Berlin/Ost, seinerzeit: Stalinallee] I. Bauabschnitt) und kritisierte die funktionelle Architektur als inhuman (Funktionalismus). An seine Stelle traten 1961 Gerhard Kosel und 1965 Werner Heynisch. Unter ihrer Präsidentschaft wurde das Bauwesen der DDR noch einmal grundlegend verändert. Heynisch hat vor allem dem Ingenieur- und Industriebau mit zum Durchbruch verholfen und 1966 das Institut für Städtebau und Architektur reorganisiert. Die B. wird von einem Präsidenten geleitet, der auf Vorschlag des Ministers für Bauwesen vom Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ernannt wird. Ihm zur Seite stehen der 1. Stellvertreter und Wissenschaftliche Direktor sowie die Vizepräsidenten (zugleich Direktoren eines Instituts der B.). Die B. hat ordentliche (max. 25), Mitglieder im Kandidatenstand (max. 30) und korrespondierende Mitglieder. Die ordentlichen Mitglieder und Kandidaten bilden das Plenum der B.; sie arbeiten innerhalb der B. in Fachbereichen (Sektionen) und erhalten eine Dotation. Das Plenum berät über grundsätzliche Probleme des Bauwesens; die Sektionen sind Arbeitsgremien des Plenums, die sich noch einmal in Fachgruppen unterteilen. Es gibt die Sektionen: Ökonomie, Städtebau und Architektur, ingenieurtheoretische Grundlagen, Projektierung und Rechentechnik, Tiefbau, Wohn- und Gesellschaftsbau, Industriebau, Landwirtschaftsbau, technische Gebäudeausrüstung, ingenieurtechnische Grundlagen (die Sektion ingenieurtechnische Grundlagen z.B. hat 10 Fachgruppen für Baumechanik, Brandschutz, Akustik, Sicherheit u.a.). Die Forschungsarbeit wird hauptsächlich in den von den Vizepräsidenten geleiteten Instituten geleistet: im Zentralinstitut Einheitssystem Bau, im Institut für Städtebau und Architektur, in den Instituten für Ingenieur- und Tiefbau, für Industriebau, für Wohnungs- und Gesellschaftsbau, für landwirtschaftliche Bauten, für Technologie und Mechanisierung, für Projektierung und Standardisierung, für Baustoffe oder für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik. Den Instituten sind Werkstätten angegliedert, die als besonders vorbildlich geltende Beispiele des Bauwesens erarbeiten und verwirklichen sowie neue Technologien und Werkstoffe experimentell erproben sollen. Die B. unterhält mit der „Bauinformation“ in Berlin (Ost) die Zentrale Informationseinrichtung für Wissenschaft und Technik im Bauwesen. Als Leitstelle koordiniert die „Bauinformation“ die Information und Dokumentation des gesamten Fachbereichs, auch der Baukombinate, und bietet ein Dokumenten-Recherchesystem für Fachliteratur und für technische Vorschritten und Normen, einen Patentinformationsdienst mit Erfindungsbeschreibungen aus 12 Staaten (darunter auch die Bundesrepublik Deutschland), eine Sammlung von Baufotos und -filmen sowie eine Fachbibliothek. Die „Bauinformation“ gibt regelmäßig Informationsschriften über Bauforschung, -recht und -praxis heraus und veranstaltet ständig wechselnde Bauausstellungen. Die B. hat Promotionsrecht und verleiht akademische Grade (Dr.-Ing.) sowie Auszeichnungen (z.B. die Ehrenplakette „Für hervorragende Leistungen in der Bauforschung“). Präsident: Prof. Dr. sc. techn. Hans Fritsche (seit 1977), Vizepräsident für Forschung und Planung: Ulrich Hofmann, Vizepräsident und Direktor des Instituts für Städtebau und Architektur: Ule Lammert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 148–149 Bargeldumlauf A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BauaktivsSiehe auch: Bauakademie der DDR: 1975 1979 Bauakademie, Deutsche: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Bauakademie: 1975 1979 Deutsche Bauakademie (DBA): 1969 Die B. (ehemals: Deutsche Bauakademie/DBA) ist die zentrale wissenschaftliche Einrichtung für Architektur und Bauwesen in der DDR mit Sitz in Berlin (Ost). Sie wurde durch Gesetz vom 6. 9. 1950 als Nachfolgerin des Instituts für Bauwesen der Akademie der Wissenschaften und des Instituts für…
DDR A-Z 1985
Steuerberater (1985)
Seit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen Familienbetriebe und der privat wirtschaftenden Handwerker, der privaten Einzelhändler und Gastwirte sowie der Kommissionshändler. Seit der Gründung der für das gesamte Wirtschaftsgebiet zuständigen Staatlichen Revisions- und Treuhandgesellschaft im Jahre 1948 (Sitz dieser Anstalt öffentlichen Rechts war Leipzig) durften private Wirtschaftsprüfer und St. in den enteigneten und verstaatlichten Betrieben keine Beratungsdienste mehr ausüben und auch keine Betriebs- und Steuerprüfungen durchführen. Diese Aufgaben übernahm die genannte staatliche Monopolorganisation. 1949 wurde die Gesellschaft wieder aufgelöst. Ihre Büros wurden als „Hauptabteilung Revision“ im Rahmen der Hauptverwaltung Finanzen in die damalige Deutsche Wirtschaftskommission eingebaut. Heute obliegt die Bewertung der Wirtschaftstätigkeit und die Prüfung der Vorschriftsmäßigkeit der Jahresabschlüsse der Staatsunternehmen in der DDR (Kombinate, VEB, VVB) der Staatlichen Finanzrevision (Finanzkontrolle und Finanzrevision). Neben der Begrenzung der Arbeitsmöglichkeiten ab 1948 führte auch der am 25. 2. 1950 vom Ministerrat und dem Finanzministerium verkündete „Sabotageerlaß“ zur Schließung vieler St.-Praxen und nicht selten zur Verhaftung ihrer Inhaber. Nach diesem Erlaß konnte allen St. und Helfern in Steuersachen die Ausübung ihres Berufes verboten werden, die von der SED und von den örtlichen Staatsorganen als politisch unzuverlässig eingestuft wurden (vgl. die Rundverfügung Nr. 1 vom 2. 3. 1950 zum Stichwort „Steuersabotage“, in: Anordnungen und Rundverfügungen auf dem Gebiete des Abgabenrechts 1950, S. 111). [S. 1311]Darüber hinaus schmolz der Kundenstamm der selbständigen Helfer in Steuersachen auch durch die Sozialisierungs- und Verstaatlichungskampagnen immer mehr zusammen (beschleunigte Umwandlung von privaten Industriebetrieben in Staatsbetriebe oder PGH ab 1955/56; Einrichtung von halbstaatlichen Betrieben ab 1957; Zwangskollektivierung der privaten Bauernwirtschaften und ihre Überführung in LPG 1960/61). Bei der letzten Verstaatlichungskampagne vom Frühjahr 1972 wurde in der DDR auch der Rest der privaten Industriebetriebe zusammen mit sämtlichen industriell produzierenden PGH in Staatsbetriebe umgewandelt. Bis Ende der 70er Jahre wurde den wenigen verbliebenen selbständigen Helfern in Steuersachen des öfteren stillschweigend gestattet, die Wirtschaftsprüfung und die Steuerberatung bei den seit 1957 gebildeten Privatbetrieben mit staatlicher Kapitalbeteiligung zu übernehmen (= halbstaatliche Betriebe); diese Arbeits- und Verdienstmöglichkeit besteht jedoch heute nicht mehr. Die Aufgaben der steuerberatenden Berufe im Bereich der nichtstaatseigenen Wirtschaft übernahmen die Ende der 50er Jahre gebildeten volkseigenen Steuer- und Wirtschaftsberatungbüros (heute: VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung). Diese Büros arbeiteten zunächst als Dienstleistungsbetriebe der Räte der Kommunen oder der Kreise und sind heute den Räten der Bezirke (Abteilung Finanzen) unterstellt. Diese Büros sollten schon während der 50er und der 60er Jahre versuchen, auch die Prüfung und die steuerliche Beratung der Betriebe der privaten Wirtschaft zu übernehmen. Wieviel Selbständige in der DDR heute noch vorwiegend oder im Nebenberuf als St. oder als Helfer in Steuersachen tätig sind, ist nicht bekannt. Ebenso gibt es keine verläßlichen Informationen über das Berufsbild, die Ausbildung, die Ansprüche an die Qualifikation, das Arbeitsfeld, die Rechte und die Zuständigkeiten der selbständig arbeitenden steuerberatenden Berufstätigen in der DDR. Im amtlichen „Ökonomischen Lexikon“ vom Jahre 1980 wird zum Stichwort St. lediglich vermerkt: „… zur geschäftsmäßigen Beratung und Vertretung in Steuersachen berechtigte fachkundige Person“ (siehe Ökonomisches Lexikon, Bd. Q–Z, Berlin [Ost] 1980, S. 252). Und unter dem Stichwort „Steuerhelfer“ (Helfer in Steuersachen) heißt es: „Von den Finanzorganen zugelassene Person, die ihre Klienten in Steuerangelegenheiten und der Buchführung geschäftsmäßig berät“ (ebda.). Handwerkssteuer; Steuern. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1310–1311 Sterbegeld A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SteuernSeit Ende der 50er Jahre gehören in der DDR die freien, selbständig arbeitenden St. und Helfer in Steuersachen zu den aussterbenden Berufen. Zulassungen für die Eröffnung einer St.-Praxis wurden seit der Staatsgründung der DDR 1949 kaum noch erteilt. Demgegenüber besaßen die „Helfer in Steuersachen“ noch bis zum Ende der 50er Jahre ein gewisses Arbeits- und Aufgabenfeld bei der Betreuung der damals noch existierenden privaten Industrie- und Baubetriebe, der privaten bäuerlichen…
DDR A-Z 1985
Binnenhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Eine (vorübergehende) Beschleunigung des Investitionswachstums konnte den großen Nachholbedarf bei Umfang und Ausstattung des Handelsapparates jedoch nur unzureichend abbauen. Jedenfalls reichte sie nicht aus, um die im Fünfjahrplan 1971–1975 geforderten „sichtbaren Veränderungen“ bei der Versorgung der Bevölkerung durch die verschiedenen Handelseinrichtungen zu bewirken. Erst nach dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976), auf dem deren Generalsekretär Erich Honecker erneut eine Modernisierung der Groß- und Einzelhandelseinrichtungen verlangte und dafür erhöhte Investitionsmittel bewilligt wurden, ließ sich ein gewisser Aufschwung erkennen, der freilich in den folgenden Jahren wieder abflachte. Die Entwicklung der Binnenhandelsinvestitionen in verschiedenen Jahren läßt einige Schlüsse auf die Bedeutung zu, die dem Handel im Rahmen der Gesamtwirtschaft jeweils zuerkannt wurde. Im laufenden Planjahrfünft muß mit einem weiteren Rückgang der Zuwachsraten gerechnet werden angesichts der angespannten Finanzlage des DDR-Haushalts, der — im Zeitraum 1981–1985 — nur einen sehr eingeschränkten Spielraum für Investitionen frei läßt (Staatshaushalt). In seiner Rede vor dem X. Parteitag der SED im April 1981 erklärte Honecker dann auch „Rationalisierung und Intensivierung“ als „Hauptwege zur Leistungssteigerung“ im sozialistischen Handel, dessen Einrichtungen (Kaufhallen, Kaufhäuser, Warenhäuser) „noch effektiver zu bewirtschaften“ seien. II. Produktionsmittelhandel Unter sozialistischem Handel ist im wesentlichen der Handel mit Konsumgütern zu verstehen, unterteilt in Großhandel und Einzelhandel. Der Handel mit Produktionsmitteln spielt dagegen eine eher untergeordnete Rolle und unterliegt eigenen Gesetzen. Er umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im Direktverkehr (Direktbezug), d.h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen [S. 236]Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v.H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. Seit 1966 sind die (bereits 1958 gegründeten) Staatlichen Kontore den Industrieministerien und dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Ihre Aufgabe ist die „planmäßige Realisierung“ der Lieferung eines Teils der Produktionsmittel an die ihnen nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. So gibt es z.B. ein dem Ministerium für chemische Industrie zugeordnetes Staatliches Chemiekontor oder ein Staatliches Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Nach der (bisher neuesten) Systematik der Staatsorgane (SDr. Nr. 1078, GBl. vom 20. 8. 1982) gibt es derzeit 11 (vorher 13) Kontore. Ein Zweig des „Produktionsmittelhandels“, dem in Zukunft wohl steigende Bedeutung zukommt, ist die Wiederverwertung von Altrohstoffen aller Art zwecks „Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe“ (Recycling). Dieser Aufgabe widmet sich u.a. das dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehende Kombinat SERO (Sekundärrohstoffwirtschaft) als zentrale Erfassungsstelle für die Sammlung von Altstoffen. Zuständig für die Auswertung und Wiederverarbeitung der volkswirtschaftlich wichtigen metallischen Altstoffe ist das Kombinat Metallaufbereitung im Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. III. Konsumgüterbinnenhandel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v.H. staatliches und zu 49 v.H. privates Kapital beteiligt war. Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v.H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v.H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v.H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Gegenwärtig bestehen im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel 7 spezialisierte Betriebe, von denen die beiden wichtigsten die für die „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) sowie für „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) sind. Auf sie entfällt rund die Hälfte der gesamten Umsatzleistung des Großhandels, wobei diese beiden Warengruppen fast doppelt so viele Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels zu beliefern haben wie alle anderen Großhandelsbetriebe zusammen. Diese sind spezialisiert auf: Textil- und Kurzwaren, Schuhe und Lederwaren, Haushaltswaren, Technik, Möbel, Kulturwaren, Sportartikel sowie auf Exquisit- und Delikaterzeugnisse. Die Branchenstruktur der Großhandelsbetriebe ist — im Interesse einer möglichst reibungslosen Plankoordinierung zwischen Produktions-, Groß- und Einzelhandelsbetrieben — im wesentlichen an der Produktionsstruktur der Konsumgüter, am Rhythmus des spezifischen Warenumschlags und an der Gliederung der Verkaufsstellen des Einzelhandels orientiert. Im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel werden rund zwei Drittel des gesamten Warenfonds der DDR umgeschlagen. Das restliche Drittel geht [S. 237]durch verschiedene Spezialeinrichtungen direkt an Großverbraucher (z.B. Interhotels, Warenhäuser, Versorgungsbetriebe) bzw. bei bestimmten, leicht verderblichen Nahrungsmitteln auch direkt an den Einzelhandel. B. Der Einzelhandel. Amtliche Angaben über Umfang und Struktur des Einzelhandelsumsatzes werden laufend in den Statistischen Jahrbüchern der DDR veröffentlicht. Dagegen erscheinen Informationen über das Einzelhandelsnetz, über Anzahl und Eigentumsform der Verkaufsstellen nur in unregelmäßigen Abständen. Sie werden in speziellen Erhebungen ermittelt. Die letzte derartige Erhebung war 1977. Damals wurden knapp 110.000 Verkaufsstellen aller Art (einschl. der Kioske, Marktstände und Verkaufszüge) gezählt, von denen rd. 82.000 Verkaufsstellen „mit Verkaufsraumfläche“ waren. Seitdem ist die Zahl der Verkaufsstellen — wie schon in den vorangegangenen 20 Jahren — weiter zurückgegangen. Für 1982 wird ein Bestand von 77.169 Verkaufsstellen (mit Verkaufsraumfläche) ausgewiesen (Der Handel, Nr. 6/1982). Der stetige Rückgang der Verkaufsstellenzahl beruht einmal auf den Verlagerungen bei der Eigentumsform der Betriebe (Private geben auf), zum anderen auf Veränderungen der Betriebsgrößenstruktur (kleine Verkaufsstellen werden zusammengelegt, Kaufhallen und Warenhäuser dringen vor). 1. Eigentumsformen. Der fortschreitende Rückgang des privaten Sektors ist — in seiner langfristigen Entwicklung betrachtet — das charakteristische Merkmal der Eigentumsstruktur des DDR-Einzelhandels. Das dokumentiert sich einmal bei der Verkaufsstellenzahl im privaten Bereich, die von 80 v.H. 1952 auf 25 v.H. aller Verkaufsstellen 1982 zurückging, zum anderen, und hier noch viel ausgeprägter, bei der Entwicklung des Warenumsatzes. 1952 erbrachten private Einzelhändler noch gut die Hälfte des gesamten Warenumsatzes, 1982 war ihr Anteil auf 6 v.H. geschrumpft. Dabei ist dieser Prozeß der Entprivatisierung und Sozialisierung des Einzelhandels nicht gleichmäßig, sondern in Schüben verlaufen, ausgelöst vor allem durch diskriminierende steuerliche Maßnahmen, die einen immer größeren Kreis privater Kaufleute zur Aufgabe ihres Betriebes oder zur Änderung ihrer Rechtsform veranlaßten. Auch die unterschiedliche Praxis der Warenzuteilung, bei der anfangs die Konsumgenossenschaften, später noch mehr die Verkaufsstellen der Staatlichen Handelsorganisation (HO) bevorzugt bedacht wurden, haben den Sozialisierungsprozeß beschleunigt. Die HO, die anfangs allein das Recht zum freien Verkauf bewirtschafteter Waren und qualitativ hochwertiger Erzeugnisse hatte, konnte sich schon bald nach ihrer Gründung (Ende 1948) zur führenden Eigentumsform des Einzelhandels entwickeln. HO (volkseigener Handel) und Konsumgenossenschaften, die überwiegend für die Versorgung ländlicher Gebiete zuständig sind (genossenschaftlicher Handel), bilden den „sozialistischen Sektor“ des Einzelhandels, auf den 88 v.H. [S. 238]des Umsatzes entfallen (Stand 1982). Die restlichen 6 v.H. (neben den bereits erwähnten 6 v.H. Umsatzanteil des privaten Einzelhandels) entfallen auf den Kommissionshandel, eine spezielle Rechtsform, die 1956 in der DDR eingeführt worden ist (vgl. Tabelle auf S. 237). Mit dem Abschluß des Kommissionshandelsvertrages verpflichtet sich der Einzelhändler, keine Geschäfte auf eigene Rechnung mehr abzuschließen, womit er praktisch zum Angestellten des staatlichen oder genossenschaftlichen Handels wird, dem er dann allerdings in der Warenbelieferung gleichgestellt ist. In den letzten Jahren ist eine gewisse Konsolidierung im privaten Handel und Gastgewerbe (einschl. Kommissionsbetriebe) eingetreten. Ursache ist die mit dem IX. Parteitag der SED (1976) eingeleitete [S. 239](begrenzte) Förderungspolitik gegenüber privatwirtschaftlicher Betätigung, die zu einem entsprechenden Beschluß des Ministerrates führte und die vor allem dem Handwerk, in geringerem Maße aber auch dem Einzelhandel und Gaststättenwesen zugute kam. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED fand diese veränderte Politik in folgenden Formulierungen Ausdruck: „Der Kommissions- und private Einzelhandel sind entsprechend den Interessen der sozialistischen Gesellschaft zu fördern … Das private Handwerk wird planmäßig gefördert und in die Lösung der Versorgungsaufgaben einbezogen.“ Zu erwähnen sind noch einige Sonderformen des Versorgungssystems der DDR, die spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: [S. 240]Im Bereich des volkseigenen Handels existieren neben der HO z.B. der Wismut-Handel zur Versorgung der Beschäftigten der Deutsch-Sowjetischen Wismut-AG (Uranbergbau), der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR, die Mitropa (Hotel- und Gaststättenwesen), der Postzeitungsvertrieb, der VEB Kohlehandel, VEB Minol, Intershops, Exquisit- und Delikatläden, Staatliche Apotheken, der Volksbuchhandel (Buchhandel), der Industrievertrieb, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie seit 1975 der dem Ministerium für Außenhandel (MAH) unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des diplomatischen Corps. Der genossenschaftliche Einzelhandel umfaßt neben den bestimmenden Konsumgenossenschaften u.a. auch Verkaufseinrichtungen von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG; Gartenbau) sowie der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). 2. Betriebsgrößen. Trotz fortschreitender Konzentration überwiegen im Einzelhandelsnetz der DDR noch immer kleine und mittlere Geschäfte, unter denen die hohe Zahl der „Kleinstobjekte“ (das sind Ladengeschäfte mit weniger als 25 qm Verkaufsfläche) erstaunt. Ihr Anteil an den Verkaufsstellen lag 1982 bei 32 v.H. (24.000 von 77.000) gegenüber 37 v.H. im Jahre 1974. Die Durchschnittsgröße der Verkaufsstellen hat jedoch steigende Tendenz (1950 = 32 qm; 1982 = 64 qm) und soll weiter erhöht werden, sowohl durch Zusammenlegung von zwei oder mehreren Kleinbetrieben zu größeren Verkaufseinheiten, als auch durch Neubau von Großobjekten, die seit einigen Jahren immer stärker vordringen. Bei diesen Objekten sind im wesentlichen vier Formen zu unterscheiden: Kaufhallen (westlichen Supermärkten vergleichbar) haben die weiteste Verbreitung unter den Groß-Vertriebsformen des Einzelhandels. Ihre Zahl liegt mit 1127 (1982) fast viermal höher als 1971 (391). Kaufhallen sollen mindestens 180 qm Verkaufsfläche haben und ein breites Warensortiment aus Nahrungs- und Genußmitteln sowie industriellen Erzeugnissen des Alltagsbedarfs führen. Am Umsatz der Nahrungs- und Genußmittel sind die Kaufhallen gegenwärtig bereits mit 30 v.H., in Berlin mit 50 v.H. beteiligt. Bei der zukünftigen Umgestaltung des Verkaufsstellennetzes soll die Entwicklung der Kaufhallen vorrangige Bedeutung haben. Kaufhäuser, deren Zahl gegenwärtig mit 330 angegeben wird, haben mindestens 1000 qm Verkaufsfläche. Ihr Angebot ist auf einzelne Branchen spezialisiert (z.B. Bekleidung) oder auf einen bestimmten Käuferkreis abgestimmt („Alles für das Kind“). Warenhäuser sind die größten Betriebseinheiten im Einzelhandel (Verkaufsfläche mindestens 2.500 qm), die ein universelles Warenangebot führen. Von gegenwärtig 29 Warenhäusern gehören 19 der staatlichen Handelsorganisation HO. Sie tragen einheitlich den Namen „CENTRUM“, während die 10 genossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ heißen. Mit der Namensgleichheit, Einheitskleidung des Personals und Ähnlichkeiten bei der baulichen Gestaltung soll das System der Warenhäuser eine Art Firmencharakter dokumentieren. Ländliche Einkaufszentren — von denen es gegenwärtig 217 gibt — sind ähnlich konstruiert wie Kaufhallen; sie unterscheiden sich von diesen nur durch die besondere Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der Landbevölkerung. 3. Branchenstruktur. In der Branchenstruktur des Einzelhandels liegen die Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs (überwiegend Nahrungs- und Genußmittel) weit an der Spitze. Auf sie entfallen rund zwei Drittel aller Verkaufsstellen und etwa die Hälfte der Verkaufsfläche. Der Anteil der Fachgeschäfte bewegt sich in den meisten Branchen um 5 v.H., lediglich die Warengruppe „Textilien, Bekleidung, Kurzwaren“ erreicht bei den Verkaufsstellen einen Anteil von knapp 10 v.H. Der Konzentrationsprozeß hat die einzelnen Branchen allerdings in unterschiedlichem Maße betroffen. Am stärksten war der Rückgang bei den kleinen Gemischtwarenläden, deren Zeit auch in der DDR abläuft. Ein Trend zur Spezialisierung ist unverkennbar. Vor allem konnten die Fachgeschäfte für anspruchsvolle technische Konsumgüter ihren Anteilssatz gegenüber 1960 mehr als verdoppeln — ein Zeichen für den zunehmenden Wohlstand in der DDR. Speziell auf den Bedarf einer Verbraucherschicht mit überdurchschnittlicher Kaufkraft sind solche Einrichtungen zugeschnitten, die „hochwertige Erzeugnisse“ in repräsentativem Rahmen, „mit einem hohen Niveau der Bedienung und Beratung“ anbieten. Dazu gehören neben den zur Zeit bestehenden 7 Feinkosthäusern die rd. 300 Exquisit- und 550 Delikatläden. 4. Umsatz und Warenstruktur. 1982 erreichte der Einzelhandelsumsatz ein Volumen von 103 Mrd. Mark, rd. das 6fache des Umsatzes von 1950. Damit lag der Zuwachs 1950–1982, bei sehr niedriger Ausgangsbasis, um durchschnittlich 6 v.H. pro Jahr. Der laufende Fünfjahrplan sieht für 1981–1985 eine weitere Expansion des Einzelhandelsumsatzes von insgesamt 20–22 v.H. vor, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 3,7 v.H. entspricht — ein Ziel, das allerdings in den beiden ersten Jahren deutlich verfehlt wurde (Zuwachs 1981 = 2,5 v.H., 1982 = 0,5 v.H.). Eine differenziertere Betrachtung nach Warengruppen läßt erhebliche Strukturveränderungen im Zeit[S. 241]ablauf erkennen. Der Umsatz der Industriewaren stieg (mit jahresdurchschnittlich 7 v.H.) schneller als der der Nahrungs- und Genußmittel (5 v.H.). Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen verlagerte sich der Umsatz von Grundnahrungsmitteln (Getreideerzeugnisse, Kartoffeln) zu höherwertigen eiweißreichen Produkten (Fleisch, Milcherzeugnisse) und zu Genußmitteln; bei den Nicht-Nahrungsmitteln konnten vor allem die „sonstigen Industriewaren“ den stärksten Zuwachs verzeichnen. Das sind im wesentlichen dauerhafte Konsumgüter mit teilweise hohem Anschaffungspreis, also nicht Textilien, Bekleidung, Schuhe, auf die 1950 noch die Hälfte des Industriewarenumsatzes entfiel. Trotz aller den wachsenden Wohlstand signalisierenden Strukturverlagerungen im Einzelhandel ist der Umsatzanteil der Nahrungs- und Genußmittel mit rund 50 v.H. (davon 32 v.H. Nahrungs-, 18 v.H. Genußmittel) noch erstaunlich hoch für eine entwickelte Volkswirtschaft wie die der DDR. Dabei werden die realen Umsatzrelationen durch die Steuer- und Subventionspolitik verschleiert: Nahrungsmittel sind hoch subventioniert, industrielle Konsumgüter dagegen kräftig besteuert. Im realen Warenverbrauch haben demnach die Nahrungsmittel ein noch stärkeres Gewicht als in den Umsatzzahlen zum Ausdruck kommt. 5. Beschäftigte. Die Zahl der Beschäftigten im B. unterliegt nur geringen Schwankungen. Sie liegt, wie schon seit Jahren, bei rund 700.000, von denen etwa 100.000 auf Beschäftigte des Großhandels entfallen. Ungefähr vier Fünftel der Beschäftigten des B. sind Frauen. Die Altersstruktur der Arbeitskräfte im Handel ist durch einen hohen Anteil der über 45jährigen gekennzeichnet. Rund drei Viertel der Mitarbeiter gehören zum „Handels- und Verkehrspersonal“ (z. B. Verkäufer, Kellner, Lagerarbeiter), der Rest verteilt sich auf folgende Gruppen: Handelsvorbereitendes Personal (Disponent, Empfangssekretär); Leitungs- und Verwaltungspersonal (Direktor, Justitiar); Betreuungspersonal (Mitarbeiter der Werkküche); Pädagogisches Personal (Ausbilder, Berufsschullehrer); und übriges Personal (Hausmeister, Raumpfleger). Die betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen sind im Handel durchweg ungünstiger als in anderen Bereichen. Unter allen Wirtschaftszweigen hat der Handel den niedrigsten Beschäftigtenanteil mit Hochschulabschluß und das geringste Durchschnittseinkommen. Überdurchschnittlich hoch sind dagegen die Zahl der je Arbeitskraft geleisteten Überstunden, der Krankenstand und der Umfang der nicht erfüllten Auflagen für Hygiene, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, für die Einhaltung der Tragenormen für Frauen und Jugendliche (Der Handel, Nr. 4/1981). Das alles erklärt wohl auch die besonders hohe Fluktuation der Arbeitskräfte. IV. Leitung und Planung Im System einer zentralisierten staatlichen Planwirtschaft scheint die Planung und Leitung des Handels erheblich schwieriger zu sein als die der anderen [S. 242]großen Wirtschaftsbereiche. Tatsächlich ist der Handel ein „besonders organisationsintensiver Wirtschaftszweig“, der es — speziell im Konsumgütereinzelhandel — mit einer Vielzahl relativ kleiner, territorial breit gestreuter Objekte zu tun hat. Bei der Koordinierung der Arbeit dieser Endverkaufsstellen untereinander, sowie ihrer Beziehungen zu Großhandels- und Produktionsbetrieben können sich die Leitenden Organe der Distributionssphäre kaum auf die Hilfe moderner Technologie stützen. Anders als die industrielle Produktionsplanung, die sich an automatisierten Produktionsprozessen orientieren kann, muß die Planung des Warenumschlags durch das „normative Festlegen einer rationellen Arbeitsteilung, Kombination und Kooperation innerhalb und zwischen Kollektiven mittels verbindlicher Organisationsregelungen“ geschehen. Die Problematik dieser Aufgabe kommt u.a. in den häufigen Änderungen, Erlassen und Ausführungsbestimmungen zur Organisationsstruktur des B. zum Ausdruck, deren Logik und Systematik von Außenstehenden schwer zu durchschauen sind. Das Schaubild über die Organisationsstruktur des Konsumgüter-B., das den für 1982 gültigen Stand wiedergibt, läßt immerhin die Grundzüge der Planungs- und Leitungsstruktur erkennen (s. Schema). In der vertikalen Gliederung folgt die Leitungsstruktur des Handels der der allgemeinen Verwaltungsstruktur. Oberstes Organ ist das Ministerium für Handel und Versorgung, das freilich seine Direktiven vom Ministerrat der DDR und von der Staatlichen Plankommission (Planung, IV., A.) erhält. Aufgabe des Ministeriums ist es, diese grundlegenden Direktiven in konkrete Arbeitsinhalte zu übertragen und sie dann an die ihnen unterstellten Organe auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene weiterzuleiten. Die horizontale Gliederung nach Branchen und besonderen Einrichtungen stellt sich als ein etwas verwirrendes Geflecht von Organisationsformen dar, die unter verschiedenen Bezeichnungen firmieren, deren Bedeutung aber wiederum weitgehend davon abhängt, ob sie zentral, d.h. im Republikmaßstab, oder bezirklich orientiert sind. Das entscheidet sich im wesentlichen nach der von ihnen ausgeübten Funktion oder nach der Art des Handelsgutes, das sie vertreiben. So empfiehlt sich eine bezirksgeleitete Organisation für alle Einzelhandelsverkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften wegen ihres begrenzten territorialen Einzugsbereiches. Bei den Warengruppen „Waren täglicher Bedarf“ sowie „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ sind auch die Großhandelsorgane bezirklich geleitet, weil sie u.a. mit Waren handeln, die nur begrenzt haltbar sind, daher einen schnellen Warenumschlag erfordern, der bezirklich (und örtlich) leichter zu regeln ist als auf Republikebene. Anders sind die Aufgaben des Großhandels mit Industriewaren, besonders bei dauerhaften Konsumgütern und technischen Erzeugnissen, gelagert. Hier muß der Handel langfristige Lieferverträge mit spezialisierten Industriebetrieben abschließen, für die ein zentral gesteuertes Organ besser geeignet ist. Das gleiche gilt für die Leitung der volkseigenen Warenhäuser „CENTRUM“, der konsumgenossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ und der volkseigenen Vereinigung „Interhotel“. Die vielschichtige Verflechtung der Handelseinrichtungen untereinander und ihre doppelte Unterstellung (nach Territorial- und Branchenprinzip) führen in der Praxis immer wieder zu Friktionen. Auch scheinen noch Meinungsverschiedenheiten zu bestehen über die optimale Abgrenzung der Kompetenzen zwischen bezirklichen und zentralen Organen. V. Intensivierung und Rationalisierung Die Planung der mittel- und langfristigen Entwicklung des Handels geht von folgenden Prämissen aus: Das Umsatzvolumen wird bis 1985 auf rd. 120 Mrd. Mark, bis 1995 „nach den gegenwärtigen Vorstellungen“ auf rd. 155–165 Mrd. Mark steigen — bei vorrangigem Wachstum des Industriewarenumsatzes. Das Umsatzplus soll von einer „etwa gleichbleibenden Arbeitskräftezahl“ bei nur geringfügig (bis 1995 um 4 v.H.) erweiterter Verkaufsraumfläche erbracht werden. Intensivierung und Rationalisierung der Arbeitsprozesse sollen diesen quantitativen Fortschritt ermöglichen, u.a. durch: stärkere räumliche Konzentration des Angebots (Kaufhallen und Warenhäuser), Modernisierung der Verkaufsformen (Selbstbedienung, Warenautomaten), bessere Anpassung des Warenangebots an die Nachfrage (Qualität und Sortiment) bei kontinuierlicher Belieferung der Verkaufsstellen. Die materiellen Forderungen (nach räumlicher Konzentration und Modernisierung des Apparates) dürften wesentlich leichter zu erfüllen sein als die nach der kontinuierlichen Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots. Zumal diese Problematik sich mit zunehmendem Wohlstand ständig verschärft: Mit wachsender Sättigung des Grundbedarfs und bei erheblicher Erweiterung der Pro-Kopf-Ausstattung mit Kleidung, Schuhen und technischen Hausgeräten ändert sich das Kaufverhalten der Verbraucher. Es orientiert sich stärker an qualitativen Merkmalen, reagiert sensibler auf modische Trends und Veränderungen des Angebots. Beabsichtigte Anschaffungen werden so lange hinausgezögert, bis der Markt die Güter anbietet, die den Vorstellungen der Kunden entsprechen. Dabei kann es, angesichts der hohen Kaufkraftreserven, zu „plötzlicher Nachfragekonzentration“ kommen, während gleichzeitig unverkäufliche, weil unattraktive Waren die Regale und Lager verstopfen. Eine Behebung dieses Mißstandes wird von einer besseren Kooperation der [S. 243]Handelseinrichtungen „auf allen Ebenen“ erwartet. Insbesondere der Großhandel in seiner Eigenschaft als Mittler zwischen Produktion und Absatz ist aufgerufen, Bedarfsplanung und Marktforschung (Markt und Marktforschung) zu intensivieren und die Kooperation mit dem Einzelhandel, der Konsumgüterindustrie sowie der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu vertiefen. Dabei soll er sich der Vorteile bedienen, die von dem gegenwärtigen Konzentrationsprozeß, dem Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu großen Kombinaten, erwartet werden (Betriebsformen und Kooperation). Dieser in der Industrie schon weit fortgeschrittenen organisatorischen Umwandlung soll sich auch der Handel anpassen. Mit der Kombinatsbildung im Großhandel WtB wurde der Prozeß eingeleitet. Er soll die Übernahme des technischen Fortschritts beschleunigen, und — mehr als bisher — eine „wirksame Arbeitsteilung durch Spezialisierung, Zentralisation und Kooperation“ gewährleisten. (Maria Haendcke-Hoppe) / Maria Elisabeth Ruban Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft im Binnenhandel. Fachschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haendcke-Hoppe, M.: Zur Situation im Binnenhandel der DDR, in: FS-Analyse Nr. 2/1977. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Privatwirtschaft in der DDR. Geschichte — Struktur — Bedeutung. FS-Analyse Nr. 1/1982. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1982. Ruban, M. E.: Der Einzelhandel der DDR, in: DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske u. Budrich 1981. Ruban, M. E., u. H. Vortmann: Rationalisierung im Einzelhandel der DDR, in: Strukturen des Einzelhandels. Lübeck: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck 1975. (Ostseejahrbuch der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck.) Verkaufseinrichtungen im Einzelhandel. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Karl Lein. 3. Aufl., unveränd. Nachdruck der 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 235–243 Bildende Kunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…
DDR A-Z 1985
Metallverarbeitende Industrie (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie, Elektrotechnische Industrie, Feinmechanische und Optische Industrie. Ab 1968 fällt die MI. unter die beiden Industriebereiche Maschinen- und Fahrzeugbau sowie Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau (Elektrotechnische und Elektronische Industrie), obwohl sich im letztgenannten Bereich Produktionen entwickelt haben, die nur noch schwer mit Metallverarbeitung in Beziehung zu bringen sind (z.B. Elektronische ➝Datenverarbeitung [EDV]). Unter sämtlichen 10 Industriebereichen der DDR haben sich die beiden genannten gemäß ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung seit Mitte der 50er Jahre am schnellsten entwickelt. Von 1970 bis 1982 stieg die Bruttoproduktion des Maschinen- und Fahrzeugbaus jahresdurchschnittlich um 5,8 v.H., die der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau sogar um 8,9 v.H. (zum Vergleich: im gleichen Zeitraum stieg die Bruttoproduktion der Industrie im Jahresdurchschnitt nur um 5,3 v.H.). Beide Bereiche zusammen haben einen Anteil von 29,7 v.H. an der industriellen Warenproduktion; 43,4 v.H. aller in der Industrie Beschäftigten sind in insgesamt 1710 Betrieben tätig (1982). In der DDR gehören zur MI. Bereiche des Ministeriums für Schwermaschinen- und Anlagenbau, des Ministeriums für Allgemeinen Maschinen-, Landmaschinen- und Fahrzeugbau, des Ministeriums für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau sowie des Ministeriums für Elektrotechnik und Elektronik. Im Jahr 1982 arbeiteten im Bereich der Elektrotechnik/Elektronik/Gerätebau 443.827 Werktätige, im Maschinen- und Fahrzeugbau 942.142 Beschäftigte. Daneben sind außerhalb der genannten Ministerien auch zahlreiche andere Betriebe und Einrichtungen mit der Metallverarbeitung beschäftigt, in der Bezirksgeleiteten und Lebensmittelindustrie, im Bereich der Materialwirtschaft sowie in den Kreisbetrieben für Landtechnik und in den landtechnischen Anlagenbaubetrieben des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft (MfLFN). Insgesamt wird die Anzahl der Metallarbeiter in der DDR auf 1,5 Mill. geschätzt. In der MI. werden die meisten Exporterzeugnisse hergestellt. Ihr Anteil am Gesamtexport der DDR betrug 1980 über 50 v.H. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 886 Messen der Meister von Morgen (MMM) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Meteorologischer Dienst der DDR (MD)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 886]Entsprechend der bis 1967 gültigen Industriezweigsystematik der wichtigste Bereich der Industrie, dessen Anteil 1967 an der industriellen Bruttoproduktion 38 v.H. betrug. Von den in der Industrie Beschäftigten arbeiteten fast 40 v.H. in der MI. Folgende Industriezweige zählten zur MI.: Schwermaschinenbau (Schwermaschinen- und Anlagenbau), Allgemeiner Maschinenbau, Fahrzeugbau, Schiffbau, Gießereien und Schmieden, Metallwarenindustrie,…
DDR A-Z 1985
Staatsverbrechen (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das Strafrechtsergänzungsgesetz zu selbständigen Straftatbeständen entwickelt wurden. Das StGB fügte dann unter teilweise erheblicher Erweiterung der schon bestehenden noch einige neue Tatbestände hinzu. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) erfolgten eine erneute Ausweitung der Straftatbestände und eine Verschärfung der Strafandrohungen. Gegenwärtig fallen unter St.: 1. Hochverrat (§ 96 StGB). Als H. wird das Unternehmen bestraft, die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung durch gewaltsamen Umsturz oder planmäßige Untergrabung zu beseitigen oder die Unversehrtheit des Territoriums der DDR und ihre Souveränität anzugreifen. Auch Angriffe auf Leben und Gesundheit der führenden Repräsentanten der DDR und gegen deren verfassungsmäßige Tätigkeit werden als H. angesehen. Der strafrechtliche Schutz erstreckt sich nicht nur auf die Staatsordnung, sondern — und hierin kommt die Einheit von Partei und Staat zum Ausdruck — ebenso auf die sozialistische Gesellschaftsordnung. Schließlich ist von der Strafandrohung des H. auch betroffen, „wer es unternimmt, in verräterischer Weise die Macht zu ergreifen“. In diesem Fall braucht der Vorsatz des Täters nicht auf Beseitigung der sozialistischen Staats- oder Gesellschaftsordnung gerichtet zu sein. Einen praktischen Anwendungsfall für diesen 1968 neu eingeführten Tatbestand hat es noch nicht gegeben. Die Strafdrohung für jedes hochverräterische Unternehmen lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren oder lebenslängliche Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann auf Todesstrafe erkannt werden. 2. Landesverrat. Unter die Strafbestimmungen des L. fallen: a) Spionage (§ 97 StGB). Der strafrechtliche Schutz des Spionage-Tatbestandes erstreckt sich auf Nachrichten oder Gegenstände, die geheimzuhalten sind. Auch hier ist 1968 mit dem neuen StGB eine Ausdehnung des Tatbestandes erfolgt. Als Empfänger von Spionagenachrichten nennt das StGB „eine fremde Macht, deren Einrichtungen oder Vertreter oder einen Geheimdienst oder ausländische Organisationen sowie deren Helfer“. Die Bezeichnung „imperialistischer Geheimdienst“ ist mit dem 3. Strafrechtsänderungsgesetz ebenso weggefallen wie die „Organisationen, deren Tätigkeit gegen die DDR oder andere friedliebende Völker gerichtet ist“. Bestraft wird, wer die geheimzuhaltenden Nachrichten oder Gegenstände sammelt, verrät, ausliefert oder in sonstiger Weise zugänglich macht. Der Tatbestand ist bereits bei Anwerbung für den erwähnten Empfängerkreis erfüllt. Als Strafen sind Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe angedroht. b) Landesverräterische Nachrichtenübermittlung (§ 99 StGB). Neben der eigentlichen Spionage ist die Sammlung oder Übermittlung nicht geheimzuhaltender Nachrichten an den unter a) erwähnten Empfängerkreis strafbar, wenn dies zum Nachteil der Interessen der DDR geschieht. Damit ist dieser Straftatbestand — früher „Agententätigkeit“ — uferlos ausgedehnt. Angedroht sind Freiheitsstrafen von 2 bis 12 Jahren. c) Landesverräterische Agententätigkeit (§ 100 StGB). Hiermit wurde der nur für außerhalb der DDR sich aufhaltende Staatsbürger der DDR geltende „landesverräterische Treubruch“ abgelöst. Nunmehr erstreckt sich die Strafdrohung von 1 bis 10 Jahren Freiheitsstrafe gegen jeden, der zu den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. oben unter a)] „Verbindung aufnimmt, oder sich zur Mitarbeit anbietet oder diese Stellen oder Personen in sonstiger Weise unterstützt, um die Interessen der DDR zu schädigen“. Spionagehandlungen, durch die die militärische Sicherheit gefährdet wird, fallen in die Zuständigkeit der Militärgerichtsbarkeit (Gerichtsverfassung, VI.). [S. 1303]3. Terror (§§ 101, 102 StGB). T. liegt vor, wenn der Täter mit bewaffneten Anschlägen, Geiselnahmen, Sprengungen, Brandstiftungen, Zerstörungen, Havarien oder anderen Gewaltakten das Ziel verfolgt, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung zu leisten oder Unruhe hervorzurufen. In dieser Zielsetzung liegt das entscheidende Abgrenzungsmerkmal zu anderen Straftatbeständen (Brandstiftung, Widerstand gegen die Staatsgewalt). Wichtige Schutzobjekte dieser Strafbestimmung sind die Mauer in Berlin und die Sperren an der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland. Häufig wurde von der Rechtsprechung ein Fluchtunternehmen („Grenzdurchbruch“) als T. (früher „Terrorismus“) gewertet und hart bestraft. Strafrechtlichen Schutz vor terroristischen Angriffen genießen nach § 102 StGB auch die Funktionäre, und zwar nicht nur die im Staatsapparat tätigen, sondern auch diejenigen, die ausschließlich gesellschaftliche Tätigkeiten ausüben, z.B. hauptamtliche Partei-, FDGB- und FDJ-Funktionäre. Auch hier muß beim Täter die Zielvorstellung bestehen, daß er mit seinem Angriff die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR schädigen will. Die Strafandrohung für beide Arten von T. lautet auf Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oder auf Todesstrafe. 4. Diversion (§ 103 StGB). Dieser Begriff wurde durch den Befehl 160 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) in das Strafrecht eingeführt. Unter Strafe gestellt sind das Zerstören, Unbrauchbarmachen, Beschädigen und Beiseiteschaffen von Maschinen, technischen Anlagen, Gebäuden u.a.m., was für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft, die Volkswirtschaft oder die Verteidigung wichtig ist. Beim Täter muß die Zielsetzung bestehen, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR zu schädigen. Die Strafdrohung ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. In der strafrechtlichen Praxis der DDR wird dieser Tatbestand seit Jahren vereinzelt bei Brandstiftungen auf dem Lande herangezogen. 5. Sabotage (§ 104 StGB). Auch dieses Staatsverbrechen stammt ursprünglich aus dem SMAD-Befehl Nr. 160, der bei den zum Zwecke der Enteignung durchgeführten Strafverfahren der 50er Jahre eine wichtige Rolle spielte. Das StGB versteht unter S. das mit dem Ziel der Untergrabung oder Schwächung der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der DDR und unter Mißbrauch einer Funktion oder Stellung oder durch Irreführung der zuständigen staatlichen oder volkswirtschaftlichen Organe vorgenommene Durchkreuzen oder Desorganisieren der planmäßigen Entwicklung der Volkswirtschaft oder der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne oder der Tätigkeit der Staatsorgane, gesellschaftlicher Organisationen, Verteidigungsmaßnahmen oder Außenwirtschaftsmaßnahmen der DDR. Damit wurde der Tatbestand gegenüber der alten Bestimmung des Strafrechtsergänzungsgesetzes erweitert. Angedroht ist Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren, in besonders schweren Fällen lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Todesstrafe. 6. Staatsfeindlicher Menschenhandel (§ 105 StGB). Im Jahre 1955 hatte das Oberste Gericht begonnen, für die Aufforderung zum Verlassen der DDR oder für die Hilfe bei der Republikflucht den Straftatbestand der Abwerbung zu entwickeln, die als eine Erscheinungsform der Boykotthetze im Sinne des Art. 6 der alten Verfassung gewertet wurde. Das Strafrechtsergänzungsgesetz vom 11. 12. 1957 (GBl. S. 643) formulierte diesen Tatbestand dann als „Verleitung zum Verlassen der DDR“ und enthielt Strafandrohungen bis zu 15 Jahren Zuchthaus. Mehr und mehr ging die allgemeine Sprachregelung von „Abwerbung“ über auf „Menschenhandel“ und „Schleusungsverbrechen“, bis dann in § 105 StGB der StM. formuliert wurde. Für dessen Abgrenzung zu dem an anderer Stelle im StGB (§ 132) geregelten kriminellen M. und Mädchenhandel sollen in erster Linie die Zielsetzung des Täters, die beim StM. auf Schädigung der DDR gerichtet sein muß, oder seine Zusammenarbeit mit den in § 97 genannten Stellen oder Personen [s. o. 2 a)] entscheidend sein. Hier hat es in der Rechtsprechung seit 1979 eine merkwürdige Differenzierung gegeben (Republikflucht). Der äußere Tatbestand wird mit „abwirbt, verschleppt, ausschleust“ beschrieben. Gegenüber dem früheren Rechtszustand ist eingefügt worden der Straftatbestand, jemanden an der Rückkehr in die DDR zu hindern, und das 3. Strafrechtsänderungsgesetz bedroht jeden zusätzlich mit Strafe, der „in sonstiger Weise an der Tat mitwirkt“. Die Strafdrohung für alle Formen des StM. ist Freiheitsstrafe von 2 bis zu 15 Jahren; in besonders schweren Fällen kann auf lebenslängliche Freiheitsstrafe erkannt werden (2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977, Anlage I, Ziff. 14 — GBl. I, S. 100). In der Praxis spielt § 105 StGB vor allem seit Inkrafttreten des Transitabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Kampf gegen westliche Fluchthelfer eine große Rolle. Mit den vor dem Ost-Berliner Stadtgericht vom 30. 10. bis 5. 11. 1973 und vom 20. 1. bis 26. 1. 1976 durchgeführten Verfahren (Schauprozesse) sollte der Nachweis geführt werden, daß Bundesregierung und Senat von Berlin (West) durch Duldung und sogar aktive Förderung der Fluchthelfergruppen sich einer völkerrechtswidrigen Verletzung des Transitabkommens schuldig machten. Zahlreiche weitere Prozesse, auch vor Bezirksgerichten, folgten. Die verhängten Strafen waren hart; sie erreichten in mehreren Fällen 15 Jahre Freiheitsentzug. Aus der Zeit vom 4. 6. 1972 (Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens) bis zum 31. 3. 1984 sind 831 Verurteilungen wegen StM. bekanntgeworden. 7. Staatsfeindliche Hetze (§ 106 StGB). Dieser Straftatbestand hat seine Vorgänger in der „Boykotthetze“ in Art. 6 der Verfassung von 1949 (Strafrecht) und in der mit dem Strafrechtsergänzungsgesetz am 1. 2. 1958 eingeführten „staatsgefährdenden Propaganda und Hetze“. Jetzt wird als Tatbestandsverwirklichung der Angriff oder die Aufwiegelung gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und [S. 1304]Gesellschaftsordnung der DDR durch das Einführen, Herstellen, Verbreiten oder Anbringen die gesellschaftlichen Verhältnisse in der DDR „diskriminierender“ Schriften, Gegenstände oder Symbole, das Androhen von Verbrechen gegen den Staat oder die Aufforderung, Widerstand gegen die sozialistische Staats- oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten, gesehen. Wer „Repräsentanten oder andere Bürger der DDR wegen deren staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit“ oder „die Freundschafts- und Bündnisbeziehungen der DDR diskriminiert“ oder „den Faschismus oder Militarismus verherrlicht“, begeht gleichfalls staatsfeindliche Hetze. Das entscheidende Tatbestandsmerkmal „diskriminieren“ ist so allgemein gehalten, daß es jeder Auslegung fähig ist. Angedroht ist Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 5 Jahren. Ein schwerer Fall, der Freiheitsstrafen von 2 bis zu 10 Jahren nach sich zieht, liegt vor, wenn der Täter „zur Durchführung des Verbrechens mit Organisationen, Einrichtungen, Gruppen oder Personen zusammenwirkt, deren Tätigkeit gegen die DDR gerichtet ist oder das Verbrechen planmäßig durchführt“. 8. Verfassungsfeindlicher Zusammenschluß (§ 107 StGB). Dieser Straftatbestand war 1968 als „staatsfeindliche Gruppenbildung“ neu aufgestellt worden, um einem inneren Widerstand mit strafrechtlichen Mitteln begegnen zu können. Er wird von demjenigen erfüllt, der „einer Vereinigung, Organisation oder einem sonstigen Zusammenschluß von Personen angehört, die sich eine verfassungsfeindliche Tätigkeit zum Ziel setzen“. Die verfassungsfeindliche Tätigkeit wird nicht näher beschrieben. Die Strafandrohung geht für die Angehörigen einer solchen Vereinigung von 2 bis zu 8 Jahren Freiheitsstrafe, für die Gründer oder Organisatoren von 3 bis zu 12 Jahren und für denjenigen, der „fördert oder in sonstiger Weise unterstützt“, von 1 bis zu 5 Jahren. 9. Gefährdung der internationalen Beziehungen (§ 109 StGB). Dieser ebenfalls neue Tatbestand soll dem Schutz der friedlichen internationalen Beziehungen der DDR dienen. Wer diese Beziehungen durch Gewaltanwendung oder Gewaltandrohung gegen Angehörige eines anderen Staates oder Volkes gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von 2 bis zu 10 Jahren bestraft. Nach § 108 StGB werden die vorgenannten St. (mit Ausnahme Ziff. 9) auch dann bestraft, wenn sie sich gegen Staaten richten, die mit der DDR verbündet sind. Bis 1979 hieß es „Staaten des sozialistischen Weltsystems“. Mit Einführung dieser auf die „sozialistische Interessengemeinschaft und den proletarischen Internationalismus“ gestützten Bestimmung ist die DDR in ihrer Strafgesetzgebung dem Beispiel der Sowjetunion und anderer sozialistischer Staaten gefolgt. Ebensowenig wie die Republikflucht gehört die öffentliche ➝Herabwürdigung (vor dem 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 „Staatsverleumdung“ — § 220 StGB) in den Katalog der St. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1302–1304 Staatssekretariat mit eigenem Geschäftsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StädtebauSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Sammelbegriff für die im 2. Kapitel des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs behandelten „Verbrechen gegen die Deutsche Demokratische Republik“. Es handelt sich um Straftatbestände, die bis zum Inkrafttreten des Strafrechtsergänzungsgesetzes am 1. 2. 1958 im wesentlichen in den Art. 6 der Verfassung von 1949 hineininterpretiert worden waren (Boykott-, Kriegs- und Mordhetze) und die erst durch das…
DDR A-Z 1985
Klasse/Klassen, Klassenkampf (1985)
Siehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit zunehmender Arbeitsteilung Privateigentum (Eigentum) an Produktionsmitteln aufkam. Auf dieser Grundlage sei es der Gruppe (K.) von Produktionsmittelbesitzern möglich geworden, die Gruppe (K.) der Nicht-Besitzer von Produktionsmitteln auszubeuten. Die K. werden wieder verschwinden, wenn ihre Existenzbedingungen beseitigt sind. Mit den K. ist zugleich der K.-Antagonismus entstanden als Gegensatz zwischen der ausgebeuteten Mehrheit und der ausbeutenden Minderheit einer Gesellschaft (Widerspruch). Diesem Antagonismus, der sich in den unterschiedlichen K.-Interessen ausdrückt und die Gegensätze des Bewußtseins (Klassenbewußtsein) einschließt bzw. sich in gegensätzlichen Ideologien manifestiert, folgt notwendig der K.-Kampf, d.h. der Kampf der jeweils unterdrückten K. gegen die unterdrückende K. In ihm wird die oder, wie heute in der DDR, eine (neben der „Wechselwirkung zwischen Produktivkräften und Produktionsverhältnissen“ und der „sozialen Revolution“) entscheidende Triebkraft des Geschichtsprozesses und der gesellschaftlichen Entwicklung gesehen. Die Lehre von den K. und vom K.-Kampf ist ihrerseits einem Wandlungsprozeß unterworfen. Die gegenwärtig in der DDR gültige Fassung kann im einzelnen den einschlägigen Wörterbüchern und Lehrbüchern (s. die <xref=litml> Literaturhinweise zum Hauptartikel „Marxismus-Leninismus“) entnommen werden; im folgenden werden lediglich die wichtigsten Konturen dieser Begriffe für die marxistisch-leninistische Interpretation der DDR-Gesellschaft und für die Analyse und Wertung des internationalen Umfeldes referiert: a) In der historischen Epoche des Kapitalismus stehen sich die Bourgeoisie und das Proletariat als unversöhnliche, antagonistische K. gegenüber. b) In der DDR wurde mit der Abschaffung des Privateigentums an Produktionsmitteln und dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse die K. der Bourgeoisie beseitigt. Das Proletariat stieg von der ausgebeuteten zur machtausübenden K. auf. c) Heute wird in der DDR die Herrschaft von der Arbeiterklasse ausgeübt, die dabei von der K. der Genossenschaftsbauern unterstützt wird (Bündnispolitik). Neben diesen beiden „Grund-K.“ der sozialistischen Gesellschaft gelten auch die „Schicht“ der Intelligenz und „andere soziale Schichten“ (Sozialstruktur II.,, III.) als „befreundete“ bzw. „verbündete“ soziale Großgruppen, die an der Weiterentwicklung der Gesellschaft beteiligt sind. d) Die DDR-Gesellschaft befindet sich, historisch gesehen, auf einer höheren Entwicklungsstufe als die kapitalistische bzw. bürgerliche Gesellschaft. Die in ihr noch weiter existierenden K. und Schichten unterscheiden sich zwar in ihrem Verhältnis zu den Produktionsmitteln, in ihren spezifischen Interessen, Bedürfnissen und in ihrem Bewußtsein voneinander; doch sind sie infolge der durch die sozialistische Gesellschaftsordnung ermöglichten grundsätzlichen Interessenübereinstimmung aller Gesellschaftsmitglieder (Interessen/Interessenübereinstimmung) „freundschaftlich“ miteinander verbunden und befinden sich zudem in einem „Prozeß der sozialen Annäherung“. e) Wenngleich die Beziehungen der K. und Schichten in der DDR somit nicht-„antagonistisch“ sind, ist doch auch dort der K.-Kampf nach wie vor eine Triebkraft der gesellschaftlichen Entwicklung. Allerdings nimmt er „neue Formen“ an, d.h. das geschichtlich „wahre“ und fortschrittliche Interesse der Arbeiterklasse (in marxistisch-leninistischer Sichtweise: die herrschende Mehrheit) muß gegen historisch noch nicht überwundene Widerstände und Interessen der anderen gesellschaftlichen Gruppierungen (der zur Annäherung an [S. 729]die herrschende K. bestimmten Minderheit) durchgesetzt werden. Mit dieser Begründung sieht sich die DDR auch heute noch in der Phase der „Diktatur des Proletariats“. f) In den gegenwärtigen kapitalistischen Gesellschaftssystemen führt das Proletariat weiterhin den K.-Kampf um seine Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung (Imperialismus). Dabei werden üblicherweise drei „Grundformen“ dieses Kampfes unterschieden: der ökonomische, der politische und der ideologische Kampf. Die Lehre vom K.-Kampf fordert jedoch, daß alle drei Formen einander ergänzen, wobei dem politischen Kampf unter Führung einer marxistisch-leninistischen Partei die entscheidende Bedeutung beigemessen wird. Eine Beschränkung auf den ökonomischen (z.B. gewerkschaftlichen) Kampf wird als charakteristisch für den Reformismus und Opportunismus und als von den eigentlichen Kampfzielen ablenkend verworfen. g) Auch nationale Befreiungskämpfe in den Ländern der Dritten Welt sind K.-Kämpfe (Nationale Demokratie). h) Das Verhältnis zwischen den beiden „Weltsystemen“, zwischen sozialistischen und kapitalistischen Staaten, wird als vom internationalen K.-Kampf geprägt, gedeutet. (Außenpolitik; Friedliche Koexistenz; Sozialistisches Weltsystem.) 2. Soziologisch-theoretischer Aspekt. Die Beschreibung und Analyse von K. und Schichten in der eigenen Gesellschaft, wie sie von der Soziologie und insbesondere der Sozialstrukturforschung in der DDR verlangt werden, sind durch die geschichtsphilosophisch-ideologischen Festlegungen nur bis zu einem gewissen Grade determiniert. Mehr und mehr wird versucht, auch empirisch-statistisch einlösbare Merkmale für den K.-Begriff zu erarbeiten. Ausgangsbasis ist allerdings nach wie vor die Definition der K., die Lenin 1919 (in: „Die große Initiative“, Werke Bd. 29, S. 410) formuliert hat: „Als Klassen bezeichnet man große Menschengruppen, die sich voneinander unterscheiden nach ihrem Platz in einem geschichtlich bestimmten System der gesellschaftlichen Produktion, nach ihrem (größtenteils in Gesetzen fixierten und formulierten) Verhältnis zu den Produktionsmitteln, nach ihrer Rolle in der gesellschaftlichen Organisation der Arbeit und folglich nach der Art der Erlangung und der Größe des Anteils am gesellschaftlichen Reichtum, über den sie verfügen. Klassen sind Gruppen von Menschen, von denen die eine sich die Arbeit einer andern aneignen kann infolge der Verschiedenheit ihres Platzes in einem bestimmten System der gesellschaftlichen Wirtschaft.“ Diese Definition hat eine Diskussion darüber ausgelöst, ob sie für die Charakterisierung der Sozialstruktur der sozialistischen Gesellschaft Gültigkeit besitze; denn in dieser Gesellschaft eigne sich keine „große Menschengruppe“ die „Arbeit einer andern“ an. Folgt man dem von G. Aßmann und R. Stollberg herausgegebenen Lehrbuch „Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie“ (Berlin [Ost] 1977), dann muß man diese Diskussion als abgeschlossen ansehen. Hans Röder argumentiert in Anlehnung an Lenin in dem entsprechenden Abschnitt (S. 141 ff.), daß die K.-Struktur „dynamisch“, „vom Standpunkt der Vergangenheit“ und „vom Standpunkt der Zukunft“, zu interpretieren sei. Das heißt: Die Leninsche Definition soll als eine Art Maßstab fungieren, an dem der Fortschritt gemessen wird, der in der sozialistischen Gesellschaft gegenüber der kapitalistischen erzielt wurde, und der gleichermaßen die Richtung anzeigt, in der das noch nicht erreichte Ziel der klassenlosen Gesellschaft liegt. Unterhalb dieser Diskussionsebene ergeben sich jedoch mannigfache Probleme der statistisch-empirischen Erfassung von K. in den (entwickelten) sozialistischen Gesellschaften. Die Sozialstrukturforschung hat sich „theoretisch“ z. T. von Lenins Definition ebenso entfernt, wie sie empirische Daten zusammengetragen hat, deren Zuordnung zu den von Lenin herausgearbeiteten K.-Merkmalen Schwierigkeiten bereitet (Sozialstruktur, II., III.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 728–729 Kirchen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KlassenbewußtseinSiehe auch: Klasse: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Klassen: 1975 1979 Grundbegriffe des historischen Materialismus (Marxismus-Leninismus, II. C.). Zwei Aspekte können bei diesen unterschieden werden: ein geschichtsphilosophisch-ideologischer (1.) und ein soziologisch-theoretischer (2.). 1. Geschichtsphilosophisch-ideologischer Aspekt. K. sind historische Erscheinungen. Sie entstanden auf einem bestimmten Entwicklungsstand der Produktivkräfte, als nämlich mit…
DDR A-Z 1985
Arbeitsnormung (1985)
Siehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter Berücksichtigung technischer, technologischer und arbeitsorganisatorischer Bedingungen. Aus dem Zusammenhang der wissenschaftlichen Arbeitsor[S. 65]ganisation wird die Erarbeitung von Arbeitsnormen und anderen Kennziffern des Arbeitsprozesses als die logische Weiterführung des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung verstanden; der durch das Arbeitsstudium analysierte und durch die Arbeitsgestaltung festgelegte Arbeitsprozeß wird damit der Arbeitsklassifizierung und -normung unterworfen mit dem Ziel, Grundlagen für die Planung und den rationellen Einsatz der lebendigen Arbeit zu schaffen sowie für die Entlohnung nach der Arbeitsleistung auf der Basis der staatlichen Lohnpolitik zu sorgen. Im Prozeß der A. werden verschiedene Formen von Arbeitsnormen angewendet, die sich nach Art, Qualität und Umfang unterscheiden, die aber alle dem Ziel dienen, den notwendigen Gesamtaufwand an lebendiger Arbeit für die Erzeugung von Produkten und Leistungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht zu ermitteln und festzulegen. 1. Die inhaltliche Unterteilung der Arbeitsnormen ergibt 3 Arten: a) die Anforderungsnormen, b) die Arbeitszeitnormen, c) die Besetzungsnormen. Die Anforderungsnormen legen die sich aus der Arbeitsaufgabe ergebenden Anforderungen an die Qualifikation und Verantwortung sowie die Anforderungen an die physische und psychische Beanspruchung der Arbeitskraft fest. Anforderungsnormen sollen für alle Tätigkeiten ausgearbeitet werden. Arbeitszeitnormen bestimmen den notwendigen Zeitaufwand an lebendiger Arbeit je Erzeugniseinheit. Arbeitszeitnormen finden vor allem in den Arbeitsprozessen Anwendung, bei denen zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis ein feststellbarer proportionaler Zusammenhang besteht. Besteht zwischen Arbeitszeitaufwand und mengenmäßigem Arbeitsergebnis kein proportionaler Zusammenhang, kommen die Besetzungsnormen zur Anwendung. Diese bestimmen die notwendige Anzahl und Qualifikation (oder auch das Geschlecht) der Arbeitskräfte je Arbeitsstätte bzw. Arbeitsprozeß pro Zeiteinheit. 2. Bei der Gliederung der Arbeitsnormen nach ihrer Qualität werden 2 Formen unterschieden: a) wissenschaftlich bzw. Technisch begründete Arbeitsnormen (TAN), b) nicht wissenschaftlich begründete Arbeitsnormen, als Vorläufige Arbeitsnormen (VAN) bezeichnet. Das Kriterium für die qualitative Differenzierung der Arbeitsnormen wird sowohl in der Anwendung bzw. Nichtanwendung der wissenschaftlichen Methoden des Arbeitsstudiums und der Arbeitsgestaltung als auch in dem erzielten Ergebnis bei Anwendung der Arbeitsnormen in einem bestimmten Zeitraum gesehen. Trotz größter Bemühungen, die wissenschaftliche A. in den Betrieben der DDR als zentrale Maßnahme der sozialistischen Rationalisierung durchzusetzen, bemängeln selbst die Arbeitsökonomen der DDR die immer noch mangelhafte Nutzung der A. als Instrument der Leitungstätigkeit und die geringe Einbeziehung der A. in das Plangeschehen. Zwar sah bereits die Planmethodik für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes 1974 die Einbeziehung der Kennziffern „Arbeitszeit nach TAN“ und „Arbeitszeit nach Zeitnormativen“ in die ökonomischen Planinformationen vor, es fehlt jedoch nach wie vor an wesentlichen Voraussetzungen zur Durchführung dieser Aufgaben. Um diese Voraussetzungen herzustellen, sind die Betriebe aufgefordert: a) für die Ausbildung von Arbeitsnormern auf der Grundlage zentral ausgearbeiteter Ausbildungsunterlagen zu sorgen. Vor allem qualifizierte Kader aus der unmittelbaren Produktion (Facharbeiter) sollen für die Qualifizierung zu Arbeitsnormern gewonnen werden, b) die Kontinuität der Produktions- und Arbeitsprozesse sowie die Sicherung einer hohen Arbeitsdisziplin durch Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation zu gewährleisten, c) die Arbeit auf technologischem Gebiet zu verstärken, um die Einheit von wissenschaftlicher Begründung und Erfüllung der Arbeitsnormen zu sichern bzw. herzustellen. 3. Die Unterscheidung der Arbeitsnormen nach ihrem Umfang ergibt: a) Einzelnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für einen Arbeitsgang, b) Komplexnormen als Normen der technologisch erforderlichen Arbeitszeit für mehrere zum Arbeitsauftrag des Arbeiters oder des Arbeitskollektivs gehörende Arbeitsgänge. 4. Die Arbeitswissenschaftler der DDR nehmen teilweise eine noch weitergehende Unterteilung der Arbeitsnormen vor: Sie gliedern nach dem Geltungsbereich der Normen (innerbetriebliche und überbetriebliche Arbeitsnormen) und nach den Bestandteilen der Arbeitsnorm (Arbeitscharakteristik und Kennzahlen des Aufwandes an lebendiger Arbeit, angegeben in Zeiteinheit oder der Anzahl der Arbeitskräfte bestimmter Qualifikation und bestimmten Geschlechts). In diesem Fall bestimmt die Arbeitscharakteristik die Bedingungen, unter denen die jeweilige Kennzahl gilt. Die rechtlichen Grundlagen für die Anwendung und Durchführung der A. im Zusammenhang mit dem Arbeitsstudium und der Arbeitsgestaltung sind kontinuierlich weiterentwickelt worden. Bereits im Jahr 1967 beschloß der Ministerrat der DDR die „Grundrichtung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung als Bestandteil der komplexen sozialistischen Rationalisierung“ (GBl. II, 1967, Nr. 18), der am 6. 11. 1968 die „Grundsätze zur wirksamen Einbeziehung des Arbeitsstudiums, der Arbeitsgestaltung und der Arbeitsnormung in das System der wissenschaftlichen Führungstätigkeit“ folgten. Das Arbeitsgesetzbuch (AGB) vom 16. 6. 1977 hat die Anwendung von Arbeitsnormen und anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung weiter präzisiert. Danach sollen Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung gemeinsam mit den Werktätigen ausgearbeitet und eingeführt werden (AGB § 75, 1). In Kraft gesetzt werden diese jedoch vom Betriebsleiter [S. 66]mit Zustimmung der zuständigen betrieblichen Gewerkschaftsleitung. In der Regel sind die neuen Normen den Werktätigen mindestens 2 Wochen vor dem Inkrafttreten bekanntzugeben (AGB § 78, 1). Bei Veränderung der technischen, technologischen und/oder der organisatorischen Bedingungen des Arbeitsprozesses sind die Arbeitsnormen und andere Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend dem Grundsatz „Neue Technik — neue Normen“ zu ändern (AGB § 78, 2). Führen Vorschläge von Belegschaftsangehörigen zu einer Senkung des Zeitaufwandes und damit zur Veränderung von Arbeitsnormen oder anderen Kennzahlen der Arbeitsleistung, sind diese entsprechend arbeitsrechtlichen Bestimmungen materiell anzuerkennen (AGB § 75, 2). Bei Anwendung von Stücklohn oder Prämienlohnformen (Lohnformen und Lohnsystem, IV.) besteht ein Anspruch auf Lohn nach der Erfüllung der Arbeitsnormen und anderer Kennzahlen der Arbeitsleistung entsprechend der im Arbeitsvertrag vereinbarten Lohnform (AGB § 107). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 64–66 Arbeitsmarkt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsökonomieSiehe auch: Arbeitsnorm: 1956 1958 1959 1960 1962 Arbeitsnormen: 1963 1965 1966 1969 Arbeitsnormung: 1975 1979 Die A. ist Bestandteil der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO) und erfolgt in der Endphase jeder Maßnahme der sozialistischen Intensivierung und Rationalisierung. Inhalt der A. ist die Bestimmung des notwendigen Zeitaufwandes für die Durchführung exakt abgegrenzter Arbeitsgänge auf der Grundlage der erforderlichen Qualifikation der Werktätigen und unter…
DDR A-Z 1985
Aufbau des Sozialismus (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952 wurde der AdS. als die grundlegende Aufgabe verkündet. Er bedeutete auf wirtschaftlichem Gebiet die Ausdehnung des sozialistischen Sektors und auf politischem Gebiet die Durchsetzung des sowjetischen Modells der Volksdemokratie. Die vom V. Parteitag der SED (1958) in Angriff genommene „Vollendung des sozialistischen Aufbaus“ beinhaltete vor allem die durchgängige Kollektivierung der Landwirtschaft. Der VI. Parteitag der SED (1963) verband seine Feststellung über den „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ in Industrie und Landwirtschaft der DDR mit der Zielstellung, nunmehr den „umfassenden Aufbau des Sozialismus“ durchzuführen. Der Begriff „umfassender Aufbau des Sozialismus“ trat jedoch in den Hintergrund, als der VII. Parteitag der SED (1967) die „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ als neue Leitkonzeption einführte, die wiederum vom VIII. Parteitag der SED (1971) verworfen wurde, der statt dessen die „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ als neuen Orientierungsrahmen ausgab. In dem Bemühen, trotz dieser begrifflichen Veränderungen die Kontinuität der Politik zu betonen, erklärte Kurt Hager 1971, die Begriffe „umfassender Aufbau des Sozialismus“, „Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ und „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ würden im wesentlichen das gleiche besagen. Nach der 1974 gültigen Etappensicht setzte 1945 in der SBZ die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ ein, die 1961/62 nach dem „Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ abgeschlossen worden sei. Seitdem befinde sich die DDR in der Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“, auf die nach dem Erreichen eines durch bestimmte Kriterien gekennzeichneten Entwicklungsstandes die Etappe der „entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ bzw. des „reifen Sozialismus“ folgen werden. Sofern der Begriff AdS. gelegentlich noch auftaucht, wird er als zusammenfassende Bezeichnung für die „Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus“ und die Etappe der „Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ verwendet. Gesellschaftsordnung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98 Atomenergie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AufbaugesetzSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Ursprünglich ein politisch-programmatischer Begriff, der der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Bezeichnung ihres Konzeptes gesellschaftspolitischer Transformation diente; er spielte dann jedoch bis in die Gegenwart eine Rolle in der historischen sowie ideologischen Diskussion über die Periodisierung der Geschichte und Entwicklung der SBZ/DDR. Auf der 2. Parteikonferenz der SED 1952…
DDR A-Z 1985
Ministerium für Staatssicherheit (1985)
Siehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten Untersuchungsbehörde für politische Strafsachen und eines geheimen Nachrichtendienstes, während der Verfügungstruppe des MfS, dem Wachregiment „Feliks Dzierzynski“, spezielle Repressions- und Objektsicherungsaufgaben obliegen. Das MfS wurde durch Gesetz vom 8. 2. 1950 (GBl. S. 95) geschaffen. Kern des neuen MfS bildete die bis dahin im Ministerium des Innern bestehende Hauptverwaltung zum Schutz der Volkswirtschaft, die jedoch zu einem weitverzweigten Sicherheitsapparat ausgebaut wurde. Nach dem Juni-Aufstand wurde das MfS durch Beschluß des Ministerrats vom 23. 7. 1953 dem MdI als Staatssekretariat für Staatssicherheit eingegliedert. Der Beschluß vom 24. 11. 1955 machte das SfS erneut zu einem eigenständigen Ministerium. Eine Definition seiner Aufgaben und Zuständigkeiten enthält das zitierte Gesetz nicht. Nach offiziöser Darstellung versteht sich das MfS als „ein Organ des Ministerrates der DDR, dem spezielle Sicherheits- und Rechtspflegeaufgaben für den zuverlässigen Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung gegen alle feindlichen Anschläge auf die Souveränität und territoriale Integrität der DDR, auf die sozialistischen Errungenschaften und das friedliche Leben des Volkes übertragen wurden“ (Kleines Politisches Wörterbuch, 3. Aufl., Berlin [Ost] 1978, S. 877). In einer Grußadresse des ZK der SED wurde das MfS zu seinem 30jährigen Bestehen als „ein spezielles Organ der Diktatur des Proletariats“ charakterisiert. Seit Bestehen leiteten das MfS die Minister Wilhelm Zaisser (1950–1953; zugleich Mitglied des Politbüros des ZK der SED); Ernst Wollweber (1953–1957; zugleich 1954–1958 Mitglied des ZK der SED), davon 1953–1955 als Leiter und Staatssekretär des SfS, und Erich Mielke (seit 1957). Mielke ist zugleich Mitglied des Politbüros (seit 1976, 1971–1976 Kandidat des Politbüros) und seit 1980 Armeegeneral. Als „beratendes Organ“ besteht beim MfS ein Kollegium, dem außer dem Minister, dessen Stellvertretern (1982 Generaloberst Markus Wolf, Chef der Hauptverwaltung Aufklärung; Generalleutnant Rudolf Mittig und Generalmajor Dr. Gerhard Neiber), weitere hohe Offiziere und Generäle der Staatssicherheit sowie der Chef der Parteiorganisation der SED im MfS (seit 1980 Generalmajor Dr. Horst Felber) angehören. Die politische Anleitung und Kontrolle des MfS liegt bei der Abteilung Sicherheitsfragen im Zentralkomitee (ZK) der SED (Leiter 1982: Generaloberst Herbert Scheibe) und dem seit 1983 für den Bereich Sicherheit verantwortlichen Sekretär des ZK der SED Egon Krenz (Mitglied des Politbüros). Horizontal gliedert sich das MfS mit seiner Zentrale in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße 22, in die Hauptabteilungen und Abteilungen des „Abwehrsektors“ sowie in die Hauptabteilungen Aufklärung und Bewirtschaftung. Vertikal stützt sich das MfS auf die Verwaltung Berlin sowie auf 14 Bezirksverwaltungen (BV) und die „Objektverwaltung Wismut“. Auf Kreisebene sind den BV des MfS in Stadt- und Landkreisen sowie in Großbetrieben ca. 250 Kreis- und Objektdienststellen nachgeordnet. Budget und Personalbestand des MfS sind Staatsgeheimnis. Als gesichert gilt die Erkenntnis, daß im MfS und seinen Organen nach dem Stand von 1982 ca. 20.000 hauptamtliche Mitarbeiter (Generäle, Offiziere, Unteroffiziere und Zivilbeschäftigte) tätig sind. Dazu kommen die 4.000 bis 6.000 Mann des Wachregiments. Der Dienst im MfS und seinen Organen ist dem Wehrdienst gleichgestellt (§ 21 Wehrdienstgesetz). Abschirmung und Überwachung, wie sie im MfS begriffen werden, setzen die Existenz eines umfassenden, weitverzweigten Informations- und Spitzelwesens voraus. Seine im Dienstsprachgebrauch sogenannten „Inoffiziellen Mitarbeiter“ (IM) und „Gesellschaftlichen Mitarbeiter Sicherheit“ (GMS) werden auf 60.000 bis 80.000 geschätzt. Spitzel, die in allen Bereichen von Staat und Gesellschaft zu vermuten sind, werden teils auf „materieller Basis“ (Bezahlung, berufliche Förderung usw.), teils durch politische Überzeugung, vielfach aber auch durch Nötigung oder durch eine Kombination aller drei Anwerbungsformen gewonnen und zu regelmäßiger Mitarbeit verpflichtet. In internen Dienstanweisungen wie dem MfS-Befehl Nr. 13/74 wird ausdrücklich von „IM/GMS-Systemen“, die zur „politisch-operativen Arbeit“ heranzuziehen seien, gesprochen. Zur Abschir[S. 910]mung und Überwachung gehört ferner die planmäßige und gezielte Kontrolle des Post- und Fernmeldeverkehrs in der DDR durch spezielle Diensteinheiten des MfS. Die Untersuchungsorgane des MfS, die über 2 zentrale Untersuchungsgefängnisse in Berlin-Lichtenberg und in Berlin-Hohenschönhausen sowie über weitere Gefängnisse in Ost-Berlin und den 14 Bezirksstädten der DDR verfügen, sind für das Ermittlungsverfahren bei Staatsverbrechen und in politischen Militärstrafsachen zuständig. Zwar unterliegen sie der Aufsicht durch den Staatsanwalt (Staatsanwaltschaft) sowie den Bestimmungen der Strafprozeßordnung (Strafverfahren), praktisch steht jedoch diesen formalen Beschränkungen die reale Unumschränktheit der Untersuchungsorgane des MfS gegenüber. Namentlich in den fünfziger Jahren hat das MfS vielfach durch spektakuläre Menschenraubaktionen von sich reden gemacht. Mehrere hundert Fälle sind aus dieser Zeit registriert. Sie betrafen DDR-Flüchtlinge, „Verräter“ aus den Reihen der SED, Überläufer aus den bewaffneten Organen einschließlich des MfS, Mitarbeiter der Ostbüros westlicher Parteien und westlicher Geheimdienste sowie nicht zuletzt politisch unbequeme Journalisten. Besonders eklatante Fälle: Dr. Walter Linse, Leiter der Abteilung Wirtschaftsrecht beim Untersuchungsausschuß Freiheitlicher Juristen wurde 1952 auf offener Straße in West-Berlin überfallen und gewaltsam in die DDR entführt; er verstarb 1953 in der Sowjetunion. MfS-Agenten verschleppten Sylvester Murau, ehemaliger Major des MfS in Schwerin, nach seiner Flucht in die Bundesrepublik 1955 aus Heubach bei Darmstadt in die DDR; er wurde mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tode verurteilt und hingerichtet. Robert Bialek, ehemaliger Generalinspekteur der Volkspolizei, wurde nach seiner Flucht 1956 aus West-Berlin durch Beibringung eines Betäubungsmittels in Getränken bewußtlos gemacht und nach Ost-Berlin verschleppt; er ist dort in der Haft verstorben. Ferner entführten Mitarbeiter des MfS Heinz Brandt, ehemals Sekretär der Berliner Bezirksleitung der SED, nach seiner Flucht Redakteur einer Gewerkschaftszeitung in Frankfurt/Main, 1961 aus West-Berlin. Das Oberste Gericht der DDR verurteilte H. Brandt zu 13 Jahren Zuchthaus wegen oppositioneller Kontakte; er wurde nach internationalen Protesten 1964 „begnadigt“ und in die Bundesrepublik entlassen. Schwerpunkt der hauptsächlich von der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A.) getragenen DDR-externen Aktivitäten des MfS ist die gegen die Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin gerichtete Spionage, die keineswegs verheimlicht, sondern als „Tätigkeit sozialistischer Kundschafter an der unsichtbaren Front“ (E. Mielke), als „wichtige Parteiarbeit an vorderster Front des Klassenkampfes“ (E. Honecker) offen gerechtfertigt wird. Nach Ermittlungen der Verfassungsschutzbehörden entfallen in der Bundesrepublik im Durchschnitt 80 bis 85 v.H. aller erkannten Spionageaufträge auf die geheimen Nachrichtendienste der DDR, und zwar weitaus überwiegend auf die HV A. Dem militärischen Nachrichtendienst der DDR, der als „Verwaltung Aufklärung“ beim Ministerium für Nationale Verteidigung ressortiert, kommt nur hinsichtlich der Militärspionage Bedeutung zu. Hauptziele der DDR-Spionage sind seit Jahren unverändert die Bundesministerien, Länderverwaltungen, Parteien und Gewerkschaften, aber auch Wirtschaftsbetriebe und Forschungseinrichtungen. Dementsprechend lassen sich „politische Spionage“, die Militärspionage sowie die Industrie- und Wissenschaftsspionage unterscheiden. Aufsehenerregendste Spionageaffäre der 70er Jahre war der Fall Günter Guillaume, des „Spions im Kanzleramt“, dessen Entlarvung 1974 den Rücktritt von Bundeskanzler Willy Brandt auslöste; 1975 zu 13 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, ist G. 1981 gegen DDR-Häftlinge ausgetauscht worden. Schwerwiegender Schaden entstand der Bundeswehr durch das Agenten-Ehepaar Lothar und Renate Lutze, die gemeinsam mit ihrem Komplizen Jürgen Wiegel unentdeckt jahrelang im Bonner Verteidigungsministerium militärische Geheimnisse von hohem Wert für die HV A. sammelten, bis sie 1976 verhaftet werden konnten. 1979 vor Gericht gestellt, lautete die Strafe für den Hauptangeklagten auf 12 Jahre Freiheitsentzug. Durch den Übertritt des MfS-Oberleutnants Werner Stiller, bis 1979 Führungsoffizier der HV A. im Sektor Wissenschaft/Technik, wurden mehr als 2 Dutzend MfS-Agenten enttarnt, die hauptsächlich in Zentren der bundesdeutschen Kernforschung tätig waren. Zur fachlichen Qualifizierung seiner hauptamtlichen Mitarbeiter unterhält das MfS als zentrale Schulungseinrichtung die „Juristische Hochschule Potsdam“ unter Leitung von Generalmajor Prof. Dr. jur. habil. W. Pösel, die konspirativ abgeschirmt sowohl ein Direkt- als auch ein Fernstudium mit einem Abschluß als „Diplom-Jurist“ ermöglicht. Voraussetzung für die Zulassung zu diesem Studium ist eine mindestens 3jährige „operative Arbeit in den Organen des MfS“. Zur qualitativen Verbesserung und zur ständigen Ergänzung seiner führenden Kader ist das MfS planmäßig bemüht, Nachwuchskräfte unter Studenten oder jungen Wissenschaftlern zu gewinnen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 909–910 Ministerium für Schwermaschinen- und Anlagenbau A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ministerium für Umweltschutz und WasserwirtschaftSiehe auch: Ministerium für Staatssicherheit: 1975 1979 Ministerium für Staatssicherheit (MfS): 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Das MfS, auch als Staatssicherheitsdienst der DDR bezeichnet, ist ein konstitutives Herrschaftsinstrument der SED. Es vereinigt in sich DDR-interne Schutz- und Sicherungsfunktionen mit offensiven Aufklärungsfunktionen nach außen. In ihm bündeln sich die Kompetenzen einer politischen Geheimpolizei, einer mit exekutiven Befugnissen ausgestatteten…
DDR A-Z 1985
Werkzeugmaschinenbau (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1970 bis 1982 um das 2,89fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das 1,86fache). Bis Ende 1967 gehörte der W. zum Industriezweig Schwermaschinenbau im Industriebereich Metallverarbeitende Industrie. Der W. umfaßte damals ca. 70 Betriebe mit etwa 30.000 Beschäftigten. Gegenwärtig (1981) gehören zum Industriezweig W. 65 Volkseigene Betriebe, die in 4 Kombinaten mit insgesamt 81.000 [S. 1477]Beschäftigten zusammengefaßt sind. Im Rahmen der 1969/70 verfolgten strukturpolitischen Konzeption, strukturbestimmende Bereiche zusammenzufassen, wurden aus den Betrieben der ehemaligen VVB Werkzeugmaschinenbau folgende Kombinate gebildet: W.-Kombinat „Fritz Heckert“. Karl-Marx-Stadt; Werkzeugkombinat, Schmalkalden; W.-Kombinat „7. Oktober“, Berlin; Kombinat Umformtechnik „Herbert Warnke“, Berlin. 1981 stammten 40 v.H. aller in der DDR gefertigten Werkzeugmaschinen aus den Betrieben des VEB W.-Kombinat „Fritz Heckert“. Das Kombinat umfaßt 17 Produktionsbetriebe, 1 Projektierungsbetrieb und das Forschungszentrum des W. in Karl-Marx-Stadt. Insgesamt sind 27.000 Werktätige in diesem Kombinat beschäftigt. Die 4 Kombinate unterstehen dem Ministerium für Werkzeug- und Verarbeitungsmaschinenbau. Nach Angaben des „American Machinist“ bestritt die DDR 1976 5,6 v.H. der Weltproduktion an Werkzeugmaschinen (13,26 Mrd. US-$) und 10,8 v.H. des Weltwerkzeugmaschinenexports (5,57 Mrd. US-$) und lag damit an fünfter bzw. zweiter Stelle in der Länderrang[S. 1478]folge. Aufgrund der zwischenzeitlich gesunkenen internationalen Wettbewerbsfähigkeit dürfte der DDR-W. zu Beginn der 80er Jahre nur noch den neunten Rang in der Weltproduktion und den sechsten Rang beim Weltexport einnehmen. Drei Faktoren könnten hierzu beigetragen haben: 1. Die RGW-Partner — Hauptabnehmer von DDR-Werkzeugmaschinen — haben in den letzten Jahren verstärkt ihre Kapazitäten für Standardwerkzeugmaschinen ausgebaut, so daß sie ihre Einfuhren aus der DDR drosseln konnten. 2. Werkzeugmaschinen aus der DDR können heute nicht mehr wie in den 70er Jahren im Qualitätsvergleich mit Produkten aus westlichen Ländern bestehen. Der DDR-W. dürfte primär bei der Weiterentwicklung der numerischen Steuerungen den internationalen Anschluß verloren haben. 3. Sehr viele DDR-Werkzeugmaschinen sind — gemessen am internationalen Maßstab — zu schwer. Ca. 80 v.H. der Gesamtproduktion des DDR-W. werden exportiert. Hauptabnehmer der Werkzeugmaschinen aus der DDR ist die UdSSR; mit Abstand folgen die übrigen RGW-Länder. Weniger als 15 v.H. der gesamten Werkzeugmaschinenausfuhren der DDR gehen in westliche Industrieländer. Die vorstehenden Tabellen ermöglichen einen Vergleich des DDR-W. mit dem der Bundesrepublik Deutschland. Hierbei ist zu beachten, daß der Werkzeugbau in der Bundesrepublik Deutschland nicht wie in der DDR dem W. zugerechnet wird. Maschinenbau. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1476–1478 Werktätiger A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WertpapiereSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Entsprechend der Industriezweigsystematik der DDR ab 1968 ein Industriezweig des Industriebereichs Maschinen- und Fahrzeugbau, der alle Betriebe zum Bau, zur Reparatur und Montage von spanabhebenden und kaltumformenden Werkzeugmaschinen sowie von Scheren- und Schmiedeausrüstungen umfaßt. Die Bruttoproduktion des W. stieg von 1970 bis 1982 um das 2,89fache (zum Vergleich: die industrielle Bruttoproduktion stieg im gleichen Zeitraum nur um das…
DDR A-Z 1985
Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes Informationssystem zur Erfassung, Aufbereitung und Analyse primär ökonomischer Daten über Stand, Ablauf und Entwicklungstendenzen volkswirtschaftlicher Prozesse. Die gewonnenen zahlenmäßigen Informationen sind eine notwendige Voraussetzung für den Ablauf von Entscheidungsprozessen im System von Leitung, Planung und Kontrolle der Wirtschaft. I. Entwicklung von RuS. Bis zum Beginn der 70er Jahre bestanden zwei unterschiedliche Informationssysteme; die betriebliche, vornehmlich wertmäßige R. — bis 1966 als Rechnungswesen bezeichnet — und die staatliche, die materiellen Aspekte der Wirtschaftsprozesse widerspiegelnde St. Die in dieser Zweiteilung deutlich zum Ausdruck kommende Vernachlässigung einer einheitlichen RuS. überrascht aus 2 Gründen: Einmal ist eine gesicherte Informationsbasis systemnotwendig für jede Zentralwirtschaftsplanung. Zum zweiten gilt die auf der Grundlage eines differenzierten Zahlenwerkes möglich werdende Kontrolle ebenfalls als immanenter Bestandteil dieses Gesellschaftssystems bzw. nach Lenin als eine „Art Gerippe der sozialistischen Gesellschaft“ (Lenin, Werke, Bd. 27, S. 244). Die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) verfügte mit ihrem Befehl Nr. 105 die Bildung einer Deutschen Verwaltung für Statistik in der sowjetischen Besatzungszone (190 Mitarbeiter) am 19. 10. 1945, die auch als Statistisches Zentralamt bezeichnet wurde. In der Folge wurden bei den damaligen Landesregierungen Statistische Landesämter (Länder), 1946 auf Kreisebene Statistische Referate (später: Statistische Kreisämter) eingerichtet. Um die Einheitlichkeit der Plankontrolle zu sichern, erfolgte 1950 eine Reorganisation, in deren Ergebnis alle statistischen Dienststellen dem Statistischen Zentralamt unterstellt worden sind. Im Zuge der Verwaltungsneugliederung entstand 1952 die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS) mit entsprechenden Dienststellen bei den Bezirken und Kreisen. Mit diesen Maßnahmen war die statistische Berichterstattung den Bedürfnissen des Wirtschaftssystems entsprechend zentralisiert. Seit 1957/58 steht die statistische Analyse im Mittelpunkt der Arbeit der SZS, um der Partei- und Staatsführung aktuelle und gesicherte Informationen über volkswirtschaftliche Entwicklungen und strukturbestimmende Trends zur Verfügung stellen zu können. Mit den Wirtschaftsreformen der 60er Jahre (Neues Ökonomisches System [NÖS]) begannen auch die Vorbereitungen zur Schaffung eines einheitlichen Systems von RuS. Bei diesen Bemühungen war die Übergabe der Verantwortung für die Festlegung, Durchführung und Kontrolle der Grundsätze des betrieblichen Rechnungswesens vom Ministerium der Finanzen auf die SZS zum 1. 1. 1964 von besonderer Bedeutung. Auf betrieblicher Ebene wurde nach Aufstellung der Eröffnungsbilanzen zum 1. 7. 1948 den Betrieben ein erstes Bilanzschema mit dem Ziel, die Voraussetzungen für eine exakte R. und Kontrolle zu schaffen, vorgegeben. Bereits der einheitliche Kontenrahmen für die Industrie (EKRI) zielte auf die Überwindung des bürgerlichen Rechnungswesens und damit vor allem auf die systemnotwendige Einheitlichkeit der Datenerfassung ab. Die Deutsche Wirtschaftskommission (DWK) erließ am 13. 7. 1949 die erste Anordnung über das Rechnungswesen in der volkseigenen Wirtschaft, den Genossenschaften und den Genossenschaftsverbänden, deren Durchführungsbestimmungen auch Festlegungen für die Tätigkeit der Oberbuchhalter enthielten. Diese Leiter des betrieblichen Rechnungswesens erhielten als Hauptbuchhalter 1959 die Funktion eines staatlichen Kontrolleurs in den Betrieben; zu diesem Zweck wurde ihnen das gesamte betriebliche Rechnungswesen einschließlich der Wirtschaftskontrolle und Revision unterstellt. Mit Einführung des Prinzips der Wirtschaftlichen Rechnungsführung (1952) wurde die seit 1948 bestehende unmittelbare Einbeziehung der betrieblichen Produktions- und Finanzpläne in den Volkswirtschaftsplan beendet und eine gewisse ökonomische Verselbständigung der Betriebe eingeleitet. Die Entwicklung der Kostenrechnung als wesentliche Voraussetzung für die Bildung der Preise (Preissystem und Preispolitik) wie aber auch die betriebliche Erfolgskontrolle, die Durchsetzung der Plankostenrechnung als Normativkostenrechnung und die Verbesserung der Kalkulationsschemata standen und stehen seitdem im Zentrum der Betriebsökonomie bzw. der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre. Zusätzliche und neue Aspekte erhielt das Rechnungswesen durch den Übergang von der Wertrechnung auf die Darstellung des Produktionsprozesses mit Hilfe von Mengen-, Zeit- und Wertkennziffern sowie durch die Verpflichtung der Leiter zur regelmäßigen Rechenschaftslegung vor den Beschäftigten der Betriebe. Durch die genannten Veränderungen des betrieblichen Rechnungswesens sollten nicht nur die kostengünstigsten Produktionsvarianten — insbesondere bei der Einführung neuer Technologien — ermittelt, sondern auch die Voraussetzung zur Durchsetzung der Einheit von materieller und finanzieller [S. 1092]Planung geschaffen werden. Mit diesen Neuregelungen war eine Neubewertung des Anlagevermögens (1964) verbunden. Zuvor (1959) hatte bereits die Diskussion um eine Vereinheitlichung von RuS. begonnen. Dabei standen vor allem 4 Punkte im Mittelpunkt der Kritik: a) RuS. war in den einzelnen Zweigen unterschiedlich entwickelt und erlaubte somit keine Vergleichbarkeit. b) Rechnungswesen und Betriebs-St. waren in den Betrieben nicht koordiniert, was vielfach zu Doppelerfassungen gleicher Tatbestände führte. c) RuS. war vor allem auf Abrechnung und Dokumentation konzentriert, während notwendige Informationen für die Leitungen ebenso fehlten wie für die Kosten-Nutzen-Rechnungen und zur Analyse der betrieblichen Gesamtergebnisse. d) Mit Hilfe der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) sollte das Informationssystem rationeller gestaltet werden: Daten sollten nur noch einmal erfaßt, kleinere Betriebe von einem Teil der Verwaltungsarbeiten für die RuS. entlastet werden. Die VO über das einheitliche System von RuS. aus dem Jahre 1966 fixierte gleichsam die Ergebnisse dieser Diskussion und leitete die zweite Entwicklungsphase ein. Schrittweise wurde die einheitliche RuS. in den produzierenden Wirtschaftsbereichen (1968), im Außenhandel (1969) sowie in den Dienstleistungsbereichen (1970) durchgesetzt. Die VO über RuS. vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) dient sowohl einer verbesserten Informationsgebung als auch der Herstellung einer Übereinstimmung von RuS. mit der entsprechenden Planungsordnung zwecks besserer Kontrolle bei der Durchführung der Jahres- bzw. Fünfjahrpläne. Von der Vereinheitlichung der Berichtsunterlagen sowie der Umstellung der Planabrechnung auf konstante Planpreise (kPP) wird eine Verbesserung der Qualität der statistischen Berichterstattung erhofft. Darüber hinaus haben auch die internationalen Aufgaben von RuS. an Gewicht gewonnen. Z.B. ist die Berichterstattung im Rahmen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), die immer noch als „Zweitrechnung“ geführt wird, aufgewertet worden; ihre Vereinheitlichung wird angestrebt. Zu diesem Zweck sind verschiedene Absprachen hinsichtlich der anzuwendenden Methodik und der Berichtskennziffern erfolgt. Zugleich hat die SZS auch Aufgaben übernommen, die sich aus der Mitgliedschaft der DDR in den Vereinten Nationen sowie deren Unterorganisationen ergeben. II. Abgrenzung und Funktionen von RuS. Als Grundlage der Wirtschafts-St. ist RuS. ein Teilbereich der allgemeinen St. Diese zählt zu den Gesellschaftswissenschaften und hat generell die Aufgabe, mit bestimmten Methoden und Verfahren zahlenmäßige Informationen über „gesellschaftliche Massenerscheinungen“ (Donda: RuS. als Instrument …, S. 1231) zu gewinnen, aufzubereiten, zu speichern, darzustellen und zu analysieren. Zu den Aufgaben der St. gehörten und gehören die aperiodischen Umfragen des inzwischen aufgelösten Instituts für Meinungsforschung beim ZK der SED ebenso wie z.B. die periodischen Volkszählungen. Ferner werden hierzu auch die laufenden Erfassungen der privaten Haushaltsbudgets gezählt, bei denen die Geldausgaben in 160 Positionen und der mengenmäßige Verbrauch in 70 Positionen spezifiziert sind (Kaufkraft; Lebensstandard). Gegenwärtig führen 5.800 Privathaushalte derartige Wirtschaftsrechnungen durch, deren Haushaltsvorstände Arbeiter (2.200), Angestellte (1500), Genossenschaftsbauern (1450) bzw. Rentner (650) sind. Eine Sonderstellung im System von RuS. nimmt der Staatshaushalt ein. Obwohl dessen Abrechnung auf den Angaben von RuS. der Haushaltsorganisationen und der Betriebe basiert, wird dieser nicht zum einheitlichen System von RuS. gerechnet. Seine Aussonderung wird damit begründet, daß die Hauptfunktion des Staatshaushalts nicht die Widerspiegelung, sondern die Verteilung des Nationaleinkommens sei. Grundlage des Systems von RuS. ist das betriebliche Informationssystem, auf dessen Primärdaten die RuS. der einzelnen Wirtschaftsbereiche, der gesamten Volkswirtschaft sowie die verschiedenen Fachstatistiken basieren. Derartige St. sind beispielsweise die nach dem Produktionsprinzip geführten St. der Industrie und des Bau- und Wohnungswesens sowie die nach dem Territorialprinzip aggregierten Bezirks- bzw. Kreis-St. Nach dem Funktionalprinzip sind hingegen die St. der Investitionen, des Finanzsystems sowie von Außenwirtschaft und Außenhandel aufgebaut. Aus der in der Verfassung niedergelegten Definition des Wirtschaftssystems leiten sich die beiden Grundanforderungen an RuS. ab. Zum einen erfordert das Lenkungssystem der zentralen Wirtschaftsplanung Informationen für die wirtschaftspolitischen Entscheidungsprozesse (z.B. Investitionsplanung; Planung). Hierfür hat die SZS zur Durchsetzung des Prinzips der Einheit von Planung und Abrechnung analog zur Planungsordnung eine (nicht veröffentlichte) Ordnung der Planabrechnung erlassen. Zum zweiten wird aus der Eigentumsordnung (Eigentum) die notwendige Kontrolle über die Verwendung, den Bestand und die Nutzung des Volksvermögens (Prinzip der Einheit von Rechnungsführung und Kontrolle) begründet. Das System von RuS. hat vor allem eine politische und 2 fachliche Grundfunktionen zu erfüllen: Die politisch-ideologische Funktion zielt einmal auf die Vermittlung von Informationen zur Wahrnehmung von Mitbestimmungs-, Mitgestaltungs-, Mit[S. 1093]wirkungsrechten ab: „Je besser alle Werktätigen über die ökonomischen Erscheinungen in der sozialistischen Gesellschaft informiert werden und informiert sind, desto sachkundiger und urteilsfähiger zeigen sie sich in ihrem Verhalten am Arbeitsplatz, im Arbeitskollektiv und in den zwischenmenschlichen Beziehungen außerhalb des unmittelbaren Arbeitsbereiches“ (Geißler, S. 33 f.). Diese Feststellung bedeutet jedoch keineswegs, daß es im Sozialismus eine „statistische Auswertung an sich“ gibt. Vielmehr sei die „Auswertung statistischer Angaben nicht losgelöst vom Leben vorzunehmen, sondern … in den Kampf zur Verwirklichung des Programms der Vollbeschäftigung, des Volkswohlstandes, des Wachstums und der Stabilität einzuordnen … Dieser Beitrag der in RuS. Tätigen kann aber nur nützlich sein, wenn die marxistisch-leninistische Ökonomie und die darauf aufbauenden Kategorien der Planung und der Abrechnung von ihnen beherrscht werden, wenn sie die Beschlüsse von Partei und Regierung zum Leitfaden ihres Handelns machen und darüber hinaus über gründliche Kenntnisse des statistischen Instrumentariums der Auswertung verfügen“ (Kühn, S. 342) (Politische Ökonomie). Noch deutlicher hat der Leiter des SZS, Donda, unter Bezugnahme auf die Feststellung Lenins, daß die St. „praktischer Helfer“ der Partei sei, diese Aufgabe formuliert: „Statistische Angaben dienen gleichzeitig als Waffe der Agitation und Propaganda, indem sie nüchtern und überzeugend demonstrieren, was unter Führung der Partei der Arbeiterklasse durch die eigene Arbeit erreicht wurde und wie sich das Leben aller Werktätigen auf der Grundlage der Politik der SED und der Regierung durch den Fleiß und das Schöpfertum der Arbeiterklasse und der anderen Werktätigen verbesserte und die wirtschaftliche Kraft des Staates erstarkte“ (Donda, RuS. als Instrument …, S. 1233). Diese politisch-ideologische Funktion hat in den 80er Jahren eine deutliche Aufwertung erfahren. Während auf dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976) lediglich die Forderung erhoben wurde, „auf kommunistische Art und Weise an die Beurteilung der Plankennziffern heranzugehen“, wurde auf dem X. Parteitag der SED (1981) kategorisch festgestellt, „die Nagelprobe für die Analyse jeder Erscheinung“ sei die Beantwortung der „Frage: Wem nutzt es?“ Diese Zielsetzung hat durchaus Folgen für die statistische Berichterstattung: Zum einen werden bestimmte Daten nicht veröffentlicht, wie z.B. die Zahlungsbilanz, Zahlen über die Höhe der Westverschuldung, Angaben über die Verteilung der Einkommen, über die Zahl der Arbeitskräfte im Uranerzbergbau usw. Zum zweiten ist die Aussagekraft bestimmter Angaben zumindest nicht eindeutig. Derartiges läßt sich z.B. für die Bewertung der Außenhandelsergebnisse in Valuta-Mark (Währung/Währungspolitik, III., A., B.), aber auch für die in der sozialistischen St. neu geschaffene Kategorie der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion (GK.) als Instrument der Sozialpolitik sagen. Drittens schließlich liegen allen statistischen Angaben (ideologisch geprägte, keineswegs immer eindeutige) Definitionen der Politischen Ökonomie des Sozialismus zugrunde, so daß eine direkte Vergleichbarkeit mit den Daten aus der westlichen St. in aller Regel nicht gegeben ist. Methodische Unterschiede gibt es aber auch innerhalb der RGW-St. In ihr fehlen z.B. Angaben für die DDR über die Höhe der Löhne und Gehälter. Bei der Benutzung von St. der internationalen Organisationen wie z.B. den Vereinten Nationen ist zu beachten, daß das Problem der tatsächlich gegebenen Vergleichbarkeit vielfach vernachlässigt wird, da die Mitgliedsländer ein Recht auf Publikation ihrer originären Daten haben. Um ihrer instrumentalen Funktion gerecht zu werden, müssen die mit Hilfe von RuS. gewonnenen Informationen für das System der Leitung, Planung und Kontrolle verwendbar sein. Hierbei stehen die statischen, dynamischen und Plan-Ist-Vergleiche im Vordergrund. Nicht selten wird die Dokumentationsfunktion von RuS. besonders herausgestellt. Bei dieser Aufgabenstellung geht es vor allen Dingen darum, Belege über die abgelaufenen Wirtschaftsprozesse vollständig zu erfassen und auf diese Weise nachprüfbar zu machen. Auf einer derartigen Grundlage finden beispielsweise die jährlichen Rechenschaftslegungen und Entlastungen der Betriebsleitungen durch die übergeordneten Wirtschaftsleitungen statt. Um das Ausmaß dieser Primärdokumentationen in den Betrieben zu verdeutlichen, sei beispielhaft darauf hingewiesen, daß täglich zwischen 30 und 40 Mill. Kaufbelege allein im Binnenhandel anfallen, ausgewählte 24.000 Maschinen als Basis zur Ermittlung der zeitlichen Auslastung des Maschinenparks herangezogen werden und 1000 Betriebe in einem Schnellverfahren täglich an die Zentrale über die Entwicklung von 29 Kennziffern zu berichten haben. Eindrucksvoll hat Afanasjew die Kompliziertheit der Informationsverarbeitung am Beispiel der Sowjetunion geschildert, ein Beispiel, das durchaus auch auf die DDR übertragbar ist: „Denken wir z.B. an die in der Produktion zirkulierenden Informationen. Der jährliche innerbetriebliche Umlauf ökonomischer Belegangaben schwankt innerhalb eines Industriebetriebes zwischen 5.000 und 2 Mill. Dokumenten mit 3,5–100 Mill. Kennziffern. Der äußere Dokumentenumlauf (eingehende und abgehende Daten) eines mittleren Industriebetriebes beträgt etwa 100.000 Dokumente und 1 Mill. Kennziffern im Jahr. 80–90 v.H. des äußeren Dokumentenumlaufs nach der Zahl der Dokumente und 40–50 v.H. nach [S. 1094]der Zahl der Kennziffern bilden die Transport-, Rechnungs- und Zahlungsdokumente. Die statistische und buchhalterische Berichterstattung, die den übergeordneten Leitungsorganen vorgelegt wird, enthält 80–80.000 Kennziffern. — Die gesamten in den Zweigen der Produktionssphäre zirkulierenden Informationen enthielten im Jahre 1965 Kennziffern in einer Größenordnung von jährlich 400 Mrd. In der Industrie enthielt der interne Datenumlauf 120–170 Mrd. und der äußere 12–17 Mrd. Kennziffern. — Dabei muß man sich in dieser astronomischen Datenmenge zurechtfinden, aus ihnen all das aussondern und nutzen, was für die Leitung notwendig ist, was keine leichte Sache ist. — Aus Primärdaten sekundär-zusammengefaßte Informationen zu erhalten, die Ausgangs-, die beschreibenden Informationen in Befehlsinformationen zu verwandeln — das ist das Ziel der Informationsarbeit“ (Afanasjew, S. 123 f.). Auch in der DDR wird immer wieder darüber geklagt, daß das System von RuS. zu viele überflüssige Informationen bereitstelle und daher vereinfacht werden müsse. So hat z.B. der Ministerrat im Mai 1979 beschlossen, von den weit über 200 Berichterstattungen mit komplexem Aufbereitungs- und Auswertungsprogramm 13 fallen zu lassen, 16 zu vereinfachen und 12 lediglich mit eingeschränkter Berichtspflicht beizubehalten. III. Elemente der RuS. Die in der VO vom 20. 6. 1975 (GBl. I, S. 585 ff.) aufgeführten Elemente von RuS. sind für alle Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen sowie den Verband der Konsumgenossenschaften der DDR (VdK) und die Ländlichen Genossenschaften (Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]) verbindlich. Vereinfachte Anforderungen gelten für kleine Betriebe (GBl. I, 1972, S. 60 ff.). Anstelle dieser VO bzw. über sie hinausgehend gelten Sondervorschriften für Handelsbetriebe mit Kommissionsvertrag (GBl. SDr. Nr. 685), Betriebe des Gartenbaus (GBl. II, 1971, S. 733 ff.), Betriebe des Bau- und Wohnungswesens (GBl. I, 1975, S. 709 ff.), den Binnenhandel (GBl. SDr. Nr. 827), die Landwirtschaft (GBl. SDr. Nr. 933) sowie die staatlichen Einrichtungen und Organe (GBl. I, 1978, S. 333) (Staatsapparat). Die Bestandteile von RuS. (vgl. Abb. 1) sollen im folgenden zur besseren Übersichtlichkeit danach [S. 1095]gegliedert werden, ob es sich bei ihnen um Mittel, Grundsätze oder Formen ihrer Ordnung im System von RuS. handelt. A. Ordnungsmittel Als Gestaltungsmittel von RuS. dienen die Definitionen von Kennziffern und Begriffen, volkswirtschaftlichen Systematiken und Nomenklaturen sowie die datenverarbeitungsgerechte Primärdokumentation. Die von der SZS in Abstimmung mit den anderen Staatsorganen herausgegebenen „Definitionen für Planung, Rechnungsführung und Statistik“ sollen die notwendige begriffliche Einheitlichkeit für die am Prozeß der Leitung, Planung, Finanzierung, Abrechnung und Kontrolle beteiligten Organe und Betriebe gewährleisten (vgl. <xref=dd21.094b Abb. 2). Sie zielen somit darauf ab, die ökonomischen Begriffe einheitlich anzuwenden und auszuwerten, Informationen rationell und übersichtlich zu gestalten sowie Doppel- und Mehrfacherfassungen zu vermeiden. Aus den „Definitionen“ geht z.B. hervor, daß das Nationaleinkommen (Gesamtprodukt, Gesellschaftliches) nicht allein zu konstanten Preisen wie z.B. im Statistischen Jahrbuch der DDR ausgewiesen, sondern auch zu laufenden Preisen ermittelt wird. Da diese Bewertungsbasis ebenfalls für den Staatshaushalt gilt, ließen sich auf dieser Grundlage u.a. Umverteilungs- bzw. Staatsquoten ermitteln. [S. 1096]Ferner werden die Ex- und Importquoten in Relation zur Warenproduktion und nicht — wie in der Literatur immer wieder aufzufinden — zum Nationaleinkommen gesetzt. — Obwohl die „Definitionen“ jährlich aktualisiert werden und inzwischen auf einen Umfang von über 1200 Seiten angewachsen sind, sind sie noch immer nicht vollständig bzw. reichen die gegebenen Definitionen nicht aus, um zu eindeutigen Abgrenzungen und inhaltlichen Bestimmungen zu kommen (z.B. bleiben die Steuern ebenso wie die unterschiedlichen Robotertypen [ Industrierobotertechnik ] undefiniert). Die volkswirtschaftlichen Systematiken bzw. Nomenklaturen gruppieren ökonomische Sachverhalte nach einheitlichen, für die gesamte Volkswirtschaft gültigen Kriterien. Von den gegenwärtig 93 Systematiken gelten 35 für die Arbeitskräfte und das Einheitliche sozialistische Bildungssystem, 16 für die Übersicht über die Erzeugnisse, 15 für die örtlichen Staatsorgane und die territorial geleiteten Betriebe sowie 14 für Finanzen und Preise (vgl. <xref=dd21.095a Abb. 3>). Zu letzteren zählt gleichfalls der einheitliche volkswirtschaftliche Kontenrahmen, dessen 10 Kontenklassen für alle Bereiche und Zweige verbindlich sind (vgl. <xref=dd21.096a Abb. 4). Die Primärdokumente basieren auf dem Belegprinzip; dabei müssen die Belege gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügen. Sie können als Eigen- oder Fremdbelege ausgestellt werden; erst nach ihrer Überprüfung finden sie Eingang in das System von RuS. Die Betriebe sind verpflichtet, die Primärdokumente 2 Jahre aufzuheben. B. Ordnungsprinzipien Wie jede Buchhaltung bedarf auch die sozialistische Betriebswirtschaft einheitlicher Grundsätze zur Bewertung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit. Über die Preise werden die materiellen und finanziellen Bestände und Leistungen der Betriebe vergleichbar; doch hängt die Aussagekraft dieser Daten von der Lösung der Bewertungsfrage ab. Es ist z.B. zu entscheiden, ob zum Brutto- oder Zeitwert bzw. zu Plan- oder Ist-Kosten abgerechnet werden soll. So gelten für die Planung und Abrechnung der industriellen Produktion konstante Planpreise auf der Basis des Jahres 1980 (kKP80; zuvor galt als [S. 1097]Basisjahr das Jahr 1975: kKP75) für den Fünfjahrzeitraum 1981–1985 (GBl. I, 1979, S. 396). Kapitalgüter sind nach ihrem Bruttowert zu bewerten, während die Produktionsmaterialien zu Verrechnungspreisen, effektiven Preisen oder Durchschnittspreisen auszuweisen sind (GBl. SDr. Nr. 800). Ferner sind die Betriebe und Kombinate angewiesen, ausschließlich die realisierten Gewinne zu berücksichtigen und die wertgeminderten Bestände nur mit den entsprechenden Korrekturen zu erfassen. Die Vorschriften über die Ordnungsmäßigkeit von RuS. (GBl. I, 1976, S. 21 ff.) besagen nicht allein, daß die Daten vollständig und wahrheitsgetreu zu erfassen und aufzubereiten sind. Vielmehr sind darüber hinaus verbindliche, spezielle Sicherheitsbestimmungen einzuhalten, um Fälschungen, aber auch für die Betriebe zu positive („geschönte“) Berichte auszuschließen. C. Ordnungsformen Als Ordnungsformen lassen sich die betriebliche Erfassung, Aufbereitung und Auswertung, die Information sowie das betriebliche Berichtswesen klassifizieren. [S. 1098]Da der Datenfluß in den Betrieben beginnt, muß auch festgelegt sein, in welcher Form die einzelnen Sachgebiete von RuS. zu erfassen sind. Die Erfassung geschieht in Einzelrechnungen (Grundmittel, Investitionen, Arbeitskräfte, Material, Leistungen und Waren), in Komplexrechnungen (Finanz-, Kosten- und Nutzenrechnung) und in einer Gesamtrechnung, in die alle Teilbereiche eingehen. Die Aufbereitung erfolgt weitgehend unter Verwendung der Elektronischen Datenverarbeitung, aber auch unter Benutzung von Journalen, Konten und Karteien. Im Mittelpunkt der Arbeiten stehen die Konten der Finanzrechnung, wobei buchhalterische Bilanzen, Berichte oder Plan-Ist-, Entwicklungs-, Weltmarkt- und Betriebsvergleiche auch für die innerbetriebliche Information von Bedeutung sind (Finanzplanung und Finanzberichterstattung). Die von den Betrieben zu erstattenden Berichte lassen sich nach dem jeweiligen Wirtschaftsbereich, den anzuwendenden Kennziffern, der Häufigkeit sowie der Form der Berichte unterscheiden. Im Zentrum des Berichtswesens steht neben der fachlichen die zentralisierte Berichterstattung (vgl. Abb. 5). Beide Berichtsarten enthalten in der Regel dieselben Informationen, was jedoch nicht als verbotene Doppelerfassung angesehen wird. Wesentlich ist, daß alle Informationsströme einseitig von unten nach oben fließen, d.h. es besteht ein einliniges, vertikales Informationssystem. IV. Organisation der RuS. Der Betrieb ist der Kernbereich von RuS.; er gilt als — wie es im DDR-Sprachgebrauch heißt — „Alleinhersteller“ von Informationen, hat somit ein Informationsmonopol im Entscheidungsprozeß inne. Von der Qualität seiner Informationen sind sowohl die obersten Leitungsorgane als auch die regionalen Stellen der SZS abhängig. In dieser Bedeutung der betrieblich zu ermittelnden und zu meldenden Daten ist der Grund für die detaillierten und verpflichtenden Anweisungen zum System von RuS. zu sehen. Ein Teil der Informationen wird von dem VE Kombinat Datenverarbeitung (bis 1981: VVB Maschinelles Rechnen) sowie den einzelnen ihm angehörenden Datenverarbeitungsbetrieben mit insgesamt weit über 10.000 Beschäftigten aufbereitet und gespeichert. Nur etwa 5 v.H. dieser Verarbeitungskapazitäten werden von der SZS selbst benötigt. Die nach dem Prinzip der wirtschaftlichen R. arbeitenden Datenverarbeitungsbetriebe sind der SZS unterstellt. Dagegen unterstehen die VEB Rechnungsführung und Wirtschaftsberatung, welche die nach vereinfachten Anforderungen von RuS. arbeitenden, in der Regel örtlich geleiteten VEB und Genossenschaften usw. betreuen sowie deren Abrechnungsarbeiten übernehmen, den Gemeinden (Steuerberater). Die Zentralstelle für Primärdokumentation (ZPD) ist Organ der SZS. Sie hat die Aufgabe, einheitliche, datenverarbeitungsgerechte Primärdokumente (Vordrucke und Formulare) zu entwickeln. Sie soll zur rationellen Vereinheitlichung der Primärdokumente beitragen. Zu diesem Zweck arbeitet die ZPD mit den staats- und wirtschaftsleitenden Organen, mit wissenschaftlichen Institutionen und den Vordruckverlagen zusammen. Das eigentliche staatliche Leitungsorgan für RuS. ist die SZS, deren Aufgaben in einem Statut (GBl. I, 1975, S. 639 ff.) festgelegt sind. Die SZS ist horizontal in Hauptabteilungen und Abteilungen (z.B. RuS., volkswirtschaftliche Systematisierung) sowie vertikal in Bezirks- und Kreisstellen gegliedert. Die SZS ist juristische Person und Haushaltsorgan; sie hat ihren Sitz in Berlin (Ost). Besonders herausgehoben ist die Stellung ihres Leiters (seit 1963, mit einer kurzen Unterbrechung 1976, Prof. Donda [SED]). Der Leiter der SZS vertritt die DDR in der 1962 geschaffenen Ständigen Kommission für Statistik des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW), ferner seit 1969 im Internationalen Statistischen Institut (1885 in London gegründet) sowie seit 1973 auf der Konferenz Europäischer Statistiker, dem ständigen Organ der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Der Leiter der SZS ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung im Bereich von RuS. Seit 1969 ist die SZS Hauptpraxispartner der Karl-Marx-Universität Leipzig, an der die Fachkader für die betriebliche RuS. in einem 4jährigen Studium ausgebildet werden (seit 1974 jährlich ca. 100 Absolventen). Ein weiteres wissenschaftliches Forschungs- und Ausbildungszentrum ist — mit verschiedenen Unterbrechungen im Zeitverlauf — die Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“ (HfÖ), Berlin-Karlshorst. Die SZS gibt seit 1956 das Statistische Jahrbuch der DDR — 1983: 28. Jg. — und in mehreren Sprachen als Voraus- und Kurzinformation jährlich das Statistische Taschenbuch der DDR heraus. Von besonderer Bedeutung sind die Mitteilungen der SZS über den jeweiligen Erfüllungsstand der Volkswirtschaftspläne, die in der Regel halbjährlich im Zentralorgan der SED „Neues Deutschland“ veröffentlicht werden. Die Fachzeitschrift „Statistische Praxis“ hat 1979 ihr Erscheinen eingestellt. V. Zusammenfassende Wertung Das einheitliche System von RuS. erweist sich als ein notwendiges Instrument der Wirtschaftsführung zur zentralen Leitung und Planung der Wirtschaftsprozesse. Datenbanken und automatisierte Datenverarbeitungssysteme sollen zunehmend eine rationellere und raschere Verfügbarkeit der ökonomischen Daten sichern (Information). Dabei wird gegenwärtig der dynamischen Vergleichbarkeit der Natural-, [S. 1099]Zeit- und Wertkennziffern ebenso besondere Aufmerksamkeit geschenkt, wie der Leistungs- und Ergebnisrechnung in den Kombinaten (Betriebsformen und Kooperation). Die Bemühungen um eine Weiterentwicklung des Systems von RuS. richten sich auf deren planvorbereitende Rolle sowie auf die Effektivierung von deren Abrechnungs- und Kontrollfunktionen. Zur intendierten Verbesserung der instrumentalen Grundfunktion von RuS. gehört nicht zuletzt die Beherrschung des Spannungsverhältnisses zwischen betrieblichem Informationsmonopol und staatlicher Entscheidungskompetenz. So legt die VO über die RuS. die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit der Betriebsleitungen bei Verstößen u.a. gegen die „wahrheitsgetreue Weitergabe von Informationen aus RuS.“ sowie die in diesen Fällen anzuwendenden Ordnungsstrafbestimmungen fest. Die zentrale Wirtschaftsführung ist ferner bestrebt zu verhindern, daß mehrere Berichtskennziffern zugleich als Erfolgsindikatoren der Betriebe gelten. Diese sähen sich sonst versucht, die jeweils günstigsten für sich in Anspruch zu nehmen, da von deren Erfüllung u.a. die Höhe der Prämienfonds abhängig ist (Lohnformen und Lohnsystem, V.; Materielle Interessiertheit). Die spezifischen Probleme der Weiterverwendung und Bewertung von quantitativen Daten aus der DDR-St. ergibt sich offensichtlich vor allem aus deren politisch-ideologischer Grundfunktion. Diese fordert zur Parteilichkeit, zur Verwendung statistischer Daten innerhalb von Agitation und Propaganda, aber auch zur Geheimhaltung von Zahlen auf. Das hat u.a. zur Folge, daß nur ein geringer Teil des für den Planungsprozeß notwendigen Datenmaterials tatsächlich veröffentlicht wird. Aus diesen Feststellungen ergibt sich zugleich, daß ökonomische Daten nicht allein deswegen, weil sie im Planerfüllungsbericht veröffentlicht sind, tatsächlich eine besonders hohe Aussagekraft haben. Ihre Auswahl erfolgt vielmehr unter dem Gesichtspunkt der politischen Opportunität. Weiter scheint — nicht zuletzt unter Berücksichtigung einzelner Bestimmungen des Strafrechts — ein Verzeichnis der grundsätzlich geheimzuhaltenden statistischen Ergebnisse zu bestehen, das sich nicht zuletzt auf Angaben für die empirische Sozialforschung beziehen dürfte (Soziologie und Empirische Sozialforschung). In Hinblick auf die Beurteilung des statistischen Materials lassen sich — unter Berücksichtigung der selektiven Publikationspraxis — 5 Bereiche voneinander unterscheiden. Dabei handelt es sich im einzelnen um Daten, die a) eindeutig definiert und somit in dem begrifflich vorgegebenen Rahmen interpretierbar sind, wie z.B. bestimmte Fach-St., b) zwar veröffentlicht, aber nicht eindeutig definiert sind (z.B. Verteidigungshaushalt), c) unregelmäßig veröffentlicht werden (z.B. Angaben über die Entwicklung der Kriminalität), d) einmalig erwähnt und damit nicht nachprüfbar sind (z.B. Angaben über den Umsatz in den Intershops), e) bisher überhaupt noch nicht publiziert wurden (z.B. Daten über den Uranbergbau). Die Erfahrung im Umgang mit DDR-St. lehrt, daß sich die Veröffentlichungspraxis in der DDR keineswegs gleichmäßig entwickelt. Z.B. ist die Aussagekraft der Außenhandels-St. seit 1975 weiter zurückgegangen; sie weist bei den Aussagen über die Entwicklung des Ost-West-Handels deutliche Abweichungen von den korrespondierenden St. der Handelspartnerländer auf. Andererseits hat sich die Datenbasis über die Entwicklung des Lebensniveaus wie aber auch über den Staatshaushalt (ab 1978) bemerkenswert verbreitert; sie reicht allerdings immer noch nicht aus, um zu eindeutigen Bewertungen zu kommen. Wenn der DDR-St. mit besonderer Skepsis begegnet wird, so liegt das sicherlich nicht zuletzt auch an den folgenden Problemen: 1. Obwohl stets zur sachlichen und wahrheitsgetreuen Berichterstattung aufgerufen wird, verstößt die SZS selbst regelmäßig gegen dieses Grundprinzip: z.B. sind die Daten der Jahresvolkswirtschafts- und Staatshaushaltspläne keineswegs immer mit den Planerfüllungsberichten bzw. den Haushaltsrechnungen kompatibel. 2. Es muß als ein besonderes Paradoxon sozialistischer St. bewertet werden, daß seit dem Beginn der 80er Jahre die DDR ihre statistischen Monatszahlen nicht mehr in eigenen, sondern in den Publikationsorganen der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) veröffentlicht. 3. Die Fragwürdigkeit (und „Eigenwilligkeit“) statistischer Angaben aus der DDR läßt sich an einem Beispiel besonders gut verdeutlichen: in den St. der Vereinten Nationen behauptet die DDR als einziges Land, daß die Kaufkraft ihrer Währung gegenüber 1970 nicht nur im Verhältnis zum Einkommen „relativ“, sondern sogar „absolut“ gestiegen sei. 4. Bei der Interpretation von Zahlen aus der DDR-St. werden immer auch entlegenere Daten, die auf den ersten Blick nicht unmittelbar für die jeweilige Fragestellung relevant zu sein scheinen, mit herangezogen werden müssen. Z.B. lassen der seit den 80er Jahren wieder steigende Pro-Kopf-Verbrauch an Speisekartoffeln und der seit 1978 sinkende Pro-Kopf-Verbrauch an Südfrüchten nicht nur Rückschlüsse auf das Warenangebot und die verfolgte Importpolitik zu. Sie geben vielmehr auch zutreffendere Informationen über die tatsächlichen Lebensbedingungen der DDR-Bevölkerung als manche zusammenfassende Kennziffern über den Lebensstandard. 5. Es ist weiter zu beachten, daß die DDR-St. eine [S. 1100]aktive Rolle bei dem Nachweis der von der SED behaupteten Überlegenheit des Wirtschafts- und Gesellschaftssystems der DDR gegenüber dem der Bundesrepublik Deutschland zu spielen hat. Je nach der politischen Linie der Partei finden sich dementsprechende Zahlenangaben, die die aktuellen politischen Postulate belegen sollen. Vielfach werden sie nach einem gebührenden zeitlichen Abstand — stillschweigend — geändert, ohne daß die nunmehr geltenden Angaben ihrerseits immer zutreffend sein müssen. Die unterschiedlichen Aussagen zum Rückstand in der Arbeitsproduktivität im innerdeutschen Vergleich belegen beispielhaft diese Feststellung. Ulbricht gab 1959 den Abstand mit 20 v.H., 1963 mit 25 v.H. an; Honecker nannte 1982 30 v.H. In einer Publikation aus dem Jahre 1983 findet sich demgegenüber eine ganz andere, „berichtigte“ Zahlenreihe: 1950: 55 v.H., 1960: 38 v.H., 1970: 39 v.H., 1980: 31 v.H., 1982: 27 v.H. (Möller/Schilling, S. 869). Abschließend ist ferner darauf hinzuweisen, daß RuS. auch in sozialistischen Systemen nur Hilfsmittel sind, um bestimmte Entwicklungen, deren Trends und Tendenzen zu quantifizieren. Statistische Daten müssen daher immer im Kontext der Mutterwissenschaften, von denen sie begrifflich geprägt sind und von denen sie weiterverwendet werden sollen, interpretiert werden (z.B. Politische Ökonomie; Sozialistische Betriebswirtschaftslehre; Soziologie und Empirische Sozialforschung). Bei einer St., die sich zudem selbst als Teil der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften begreift, ist darüber hinaus die jeweils gegebene politisch-soziale Gesamtsituation in die Betrachtung und Bewertung einzubeziehen. Herwig E. Haase Literaturangaben Afanasjew, W. G.: Der Mensch in der Leitung der Gesellschaft. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1979. Apelt, S., u. K. Neumann: Datenbanken der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik — eine Hauptrichtung der EDV-Anwendung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 5, 1980, S. 588 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Donda, A.: Lexikon der Wirtschaft. Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1974. Donda, A.: Statistik. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Donda, A.: Aktuelle Aufgaben der Forschung und Lehre auf dem Gebiet von Rechnungsführung und Statistik, in: Statistische Praxis H. 1, 1979, S. 1 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Donda, A.: Rechnungsführung und Statistik als Instrument sozialistischer Leitung und Planung, in: Wirtschaftswissenschaft H. 10, 1979, S. 1231 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Die Effektivität des Leitungsaufwandes und ihre Analyse. Hrsg.: S. J. Kamenizer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1983. Erläuterung zur Rechnungsführung und Statistik in den Betrieben und Kombinaten. Industrie — Bauwesen — Verkehrswesen u.a. Bereiche. Hrsg.: Ministerrat der DDR. Staatliche Zentralverwaltung für Statistik. Abtl. Rechnungsführung und Statistik der Betriebe und Kombinate. 2. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Forbrig, G., G. Goll u. E. Polaschewski: Rechnungsführung und Statistik in der Industrie. Lehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1978. Rationelle Gestaltung von Rechnungsführung und Statistik. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Hellmund, E., u. H.-J. Worm: Der Hauptbuchhalter als staatlicher Kontrolleur und Organisator von Rechnungsführung und Statistik in den Kombinaten und Betrieben, in: Wirtschaftswissenschaft H. 1, 1980, S. 73 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Jonas, F., u. C. Otto: Statistische Aktivitäten internationaler Organisationen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 6, 1980, S. 700 ff. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Karbstein, W., u. H. Lange: Statistik der volkswirtschaftlichen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung und Bilanzen, in: Wirtschaftswissenschaft H. 4, 1980, S. 456 ff. 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Rechnungsführung und Statistik (1985) Siehe auch: Einheitliches System von Rechnungsführung und Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik: 1975 1979 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik (SZS): 1969 Statistik: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Statistik, Staatliche Zentralverwaltung für: 1954 1956 1958 1959 Zentralverwaltung für Statistik: 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1091] RuS. bilden ein einheitlich organisiertes…
DDR A-Z 1985
Presseamt (1985)
Siehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO über die Herausgabe und Herstellung aller periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse vom 12. 4. 1962; Presse; Medienpolitik), und das Weisungsrecht des Vorsitzenden des Ministerrates gegenüber der staatlichen Nachrichten- und Fotoagentur Allgemeiner Deutscher Nachrichtendienst (ADN) aus. Es veröffentlicht die Kommuniqués und Erklärungen des Ministerrates (die die Bevölkerung auf die Durchführung der vom Ministerrat gefaßten Beschlüsse orientieren sollen), veranstaltet Pressekonferenzen und Pressebesprechungen zu „wichtigen staatlichen Ereignissen und Veranstaltungen“ sowie zur „Erläuterung richtungweisender Beschlüsse“, leitet an und koordiniert die publizistische Tätigkeit der zentralen Staatsorgane und organisiert Exkursionen für Journalisten zu Schwerpunkten politisch-wirtschaftlicher Vorhaben in der DDR. Mehrmals wöchentlich gibt das P. die (gedruckten) [S. 1046]„Presse-Informationen“ heraus, die von allen Redaktionen, Staatsorganen und Großbetrieben bezogen werden. Wesentliche Aufgabe der Presse-Informationen ist es, „in Kurzkommentaren Fragen zu aktuellen wirtschaftlichen und politischen Problemen zu beantworten und damit zugleich den Redaktionen Hinweise zu geben“ (Kurt Blecha, SED, Leiter des P. seit April 1958). Außerdem versorgt das P. die Redaktionen mit graphisch-statistischem Material und gibt seit Februar 1950 gemeinsam mit der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) das Bulletin „Presse der Sowjetunion“ heraus, eine (ebenfalls richtungweisende) Auswahl von Kommentaren und Beiträgen aus sowjetischen Zeitungen und Zeitschriften, die ebenso in den Spalten der DDR-Presse erscheinen wie die Kurzkommentare und Beiträge der Presse-Informationen. Nach Einstellung der offiziellen sowjetischen Zensur im August 1949 wurde im September die „Hauptverwaltung für Information“ als deutsche Zentralbehörde in der sowjetischen Besatzungszone errichtet. Nach Gründung der DDR erfolgte im Oktober 1949 die Umbenennung in „Amt für Information“; vom Dezember 1952 bis 1963 lautete die offizielle Bezeichnung „P. beim Ministerpräsidenten der DDR“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1045–1046 Presse A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Produktionsberatungen, StändigeSiehe auch: Presseamt: 1975 1979 Presseamt beim Ministerpräsidenten: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Presseamt beim Vorsitzenden des Ministerrats: 1966 1969 Das P. beim Vorsitzenden des Ministerrates der DDR ist das zentrale weisungsberechtigte staatliche Organ zur Informierung der Öffentlichkeit. Es übt die politisch-administrative Kontrolle über alle periodisch erscheinenden Presseerzeugnisse der DDR, die nur mit Erlaubnis des P. (Lizenz) erscheinen dürfen (VO…
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Operationsforschung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient sich der Entwicklung und Anwendung mathematischer, mathematisch-statistischer und logistischer Verfahren, um quantifizierte Entscheidungsunterlagen für diejenigen Fälle zu liefern, in denen bei einer Mehrzahl von Handlungsmöglichkeiten die optimale ausgewählt werden soll. In der DDR befaßte man sich mit einzelnen Verfahren der O. seit Anfang der 60er Jahre. Nach dem VII. Parteitag der SED im Jahre 1967 erfuhr die O. eine starke staatliche Förderung und gewann als eine Methode der Sozialistischen Wirtschaftsführung vor allem in Verbindung mit der Sozialistischen Betriebswirtschaftslehre und der (bis zum VIII. Parteitag der SED im Jahr 1971 noch existierenden) marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft an Bedeutung. Sie ist neben der Wissenschaftlichen ➝Arbeitsorganisation (WAO), der Kybernetik und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) Teil der Sozialistischen Leitungswissenschaft. O., nach Honecker anläßlich des VIII. Parteitages der SED (1971), bedeutet „Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Verfahren zur Untersuchung ökonomischer, technologischer und auch gewisser gesellschaftlicher Prozesse, ihrer Organisation und Verhaltensweise, mit dem Ziel, optimale Lösungen zu erreichen“. In den 60er Jahren ist eine Vielzahl von Standardmodellen der O. theoretisch ausgearbeitet und sowohl für die Qualifizierung verschiedener Planentscheidungen in zentralen staatlichen Organen als auch in VVB, Kombinaten und Betrieben eingesetzt worden. Ihre praktische Wirksamkeit wurde bisher jedoch als „zu gering“ erachtet. Daher forderte man z.B. in der Direktive zum Fünfjahrplan 1971–1975 für die Grundlagenforschung die Entwicklung anwendungsreifer Lösungsverfahren. Die besondere Zielstellung für die gesamtwirtschaftliche Anwendung der O. auf der Grundlage der Forschungs- und Entwicklungsergebnisse besteht vor allem darin, einen optimalen Beitrag zur Verwirklichung der Hauptaufgaben auch des neuen Fünfjahrplanes für 1981–1985 zu leisten. Darüber hinaus enthält das Komplexprogramm des RGW Festlegungen, die dazu beitragen sollen, die Effektivität von Leitungsfunktionen in den RGW-Ländern durch gemeinsame Forschungen und Entwicklungen auf dem Gebiet der O. zu erhöhen. [S. 954]Die O. ist in der Regel Teil der Grundausbildung der Grundstudienrichtung „Wirtschaftswissenschaften“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 953–954 Ökonomisches System des Sozialismus (ÖSS) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z OpportunismusSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Bei der O. handelt es sich um verschiedene Planungs- und Optimierungsmethoden, die in den USA speziell im militärischen Bereich während des II. Weltkrieges entwickelt und unter der Bezeichnung „Operations Research“ bekannt wurden. Im Laufe der Zeit hat sich hieraus eine interdisziplinäre Forschungsrichtung entwickelt, die im deutschsprachigen Raum auch als Entscheidungsforschung, Unternehmensforschung oder Optimierungskunde bezeichnet wird. Sie bedient…
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Staatslehre (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den einzelnen Formationen der Ausbeutergesellschaft entsprechend werden 3 Typen des Ausbeuterstaates unterschieden: der Sklavenhalterstaat, der Feudalstaat und der kapitalistische Staat. Alle Ausbeuterstaaten seien Diktaturen von Minderheiten über die Mehrheit, deren Hauptfunktion die Unterdrückung zum Zwecke der Aufrechterhaltung der jeweiligen Ausbeuterordnung sei. Für Marx und Engels war der Ausbeuterstaat mit dem Staat überhaupt identisch und ein Fortbestehen des Staates über die proletarische Revolution hinaus nur für die kurze Übergangsphase der Diktatur des Proletariats und ausschließlich zu dem Zwecke denkbar gewesen, die fortbestehenden Reste der ehemaligen Ausbeuterklassen zu unterdrücken. Stalin hat dann, in Anknüpfung an Lenin, die Lehre von einem neuen Staatstyp, dem sozialistischen Staat, entwickelt. Als Rechtfertigung diente ihm die These von der kapitalistischen Einkreisung der Sowjetunion. Die Funktionen des sozialistischen Staates werden heute in innere und äußere Funktionen eingeteilt. Unter den inneren Funktionen sollen die wirtschaftlich-organisatorische und die kulturell-erzieherische Funktion im Vordergrund stehen. Die Unterdrückungsfunktion verliere demgegenüber zunehmend an Bedeutung. Neuerdings wird allerdings in der DDR betont, daß sie auch in der gegenwärtigen Periode der entwickelten sozialistischen Gesellschaft durchaus erhalten bleibe und je nach der politischen Lage sogar einen Bedeutungszuwachs erfahren könne. Von den äußeren Funktionen werden insbesondere die militärische Landesverteidigung, der Kampf für die Friedliche Koexistenz und die brüderliche Zusammenarbeit in der sozialistischen Völkergemeinschaft hervorgehoben. Der sozialistische Staat gilt als Machtinstrument der von der kommunistischen Partei geführten Arbeiterklasse, die die Macht im Bündnis mit den Genossenschaftsbauern und den sonstigen Werktätigen ausübt. Die Lehre vom sozialistischen Staat und seinen Entwicklungsphasen hat in der Folgezeit manche Veränderungen erfahren, die in erster Linie durch die Schwankungen in der Periodisierung bedingt sind. In der Zeit der durch die sowjetische Besatzungsmacht unterstützten kommunistischen Machtergreifung in den Ländern Osteuropas nach 1945 wurde der Begriff der „Volksdemokratie“ geprägt, um die diskreditierte Formel von der „Diktatur des Proletariats“ zu kaschieren. Der Sache nach wurde und wird die Volksdemokratie als eine Form der Diktatur des Proletariats neben der Sowjetdemokratie betrachtet. Die Volksdemokratie soll im Ergebnis eines einheitlichen Prozesses zweier Revolutionen, der antifaschistisch-demokratischen und der sozialistischen Revolution, entstanden sein. Dieser Umstand sowie die Existenz einer sozialistischen Weltmacht, der Sowjetunion, sollen trotz gleicher Grundzüge gewisse Besonderheiten des volksdemokratischen Staates im Vergleich zum Sowjetstaat bedingt haben. Diese äußerten sich in der Organisation der Staatsmacht, in dem Fortbestand von mehreren politischen Parteien in einer Reihe von Ländern und in der Beibehaltung der Nationalen Front oder Volksfront auch in der Periode des sozialistischen Aufbaus. Die führende Rolle der kommunistischen Partei sei aber ein Wesensmerkmal auch der Volksdemokratie. In der DDR wurde der Ausdruck „Volksdemokratie“ zur Kennzeichnung des eigenen Entwicklungsstadiums seit der 2. Parteikonferenz der SED vom Juli 1952 gebraucht, auf der die „Schaffung der Grundlagen des Sozialismus“ und damit das Ende der „antifaschistisch-demokratischen Ordnung“ verkündet worden war. Die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ ist erst seit Ende der 50er Jahre verwendet worden. Bedeutsame Veränderungen hat in der St. die von Chruschtschow entwickelte Konzeption des „Volksstaates“ bewirkt. Im Parteiprogramm der KPdSU von 1961 wurde behauptet, die Diktatur des Proletariats habe in der Sowjetunion ihre historische Mission erfüllt, ihr Staat habe sich zu einem Staat des gesamten Volkes gewandelt und die sozialistische Staatlichkeit würde zunehmend in die gesellschaftliche Selbstverwaltung hinüberwachsen. Diese Thesen, die nur für die Sowjetunion, die sich bereits in der fortgeschritteneren Entwicklungsphase des „umfassenden Aufbaus des Kommunismus“ befunden haben sollte, unmittelbar Geltung besaßen, wurden in der DDR rezipiert. In dem auf dem VI. Parteitag der SED (Januar 1963) verabschiedeten Parteiprogramm wurde ebenfalls das baldige Ende der Diktatur des Proletariats und der Übergang zum Volksstaat in Aussicht gestellt. Seither wurde die Bezeichnung „Diktatur des Proletariats“ immer weniger gebraucht, ohne daß sie ausdrücklich aufgegeben worden wäre. Statt dessen bürgerte sich der Terminus „sozialistische Demokratie“ zur Bezeichnung des politischen Systems der DDR ein. In der St. wurden nur bis 1964/65 verschiedentlich Probleme des Volksstaates erörtert. Der Grund hierfür ist in den ideologischen Auswirkungen von Chruschtschows Sturz Ende 1964 zu suchen. Die neue sowjetische Führung distanzierte sich allmählich von den ideologischen Neuerungen des Parteiprogramms von 1961 und so zunächst auch von der Konzeption des Volksstaates. Ende der 60er Jahre ist der Begriff „allgemeiner Volksstaat“ (obschtschenarodnoje gossudarstvo) von der sowjetischen St. wieder aufgegriffen und schließlich in die neue Sowjetverfassung vom 7. 10. 1977 aufgenommen worden. In der DDR wie in den anderen Ländern des sowjetischen Hegemonialbereichs ist das Leitbild des „Staates des ganzen Volkes“ noch eine Zielvorstellung. Anders als in der Chruschtschow-Ära wird der enge Zusammenhang zwischen der Diktatur des Proletariats und dem Staat des ganzen Volkes, die beide den einheitlichen sozialistischen Staatstyp repräsentierten, erneut nachdrücklich hervorgehoben. [S. 1928]In der DDR ist der Terminus „Diktatur des Proletariats“ durch eine Rede W. Ulbrichts vom 12. 10. 1968 als Reaktion auf die Ereignisse in der Tschechoslowakei wieder in den allgemeinen politischen Sprachgebrauch eingeführt worden (Staat und Recht, 1968, S. 1735 ff.). Zugleich sind die These von der führenden Rolle der Partei, der Organisationsgrundsatz des demokratischen Zentralismus und sonstige Elemente der orthodox-stalinistischen St. stark in den Vordergrund gerückt worden. Diese Tendenzen haben sich nach der Entmachtung Ulbrichts und seit dem VIII. Parteitag der SED vom Juni 1971 noch verschärft. Die DDR begreift sich heute als Diktatur des Proletariats. Gleichzeitig versteht sie sich als sozialistische Demokratie. Beide Begriffe werden synonym gebraucht, da die Entfaltung der Demokratie für die Massen der Werktätigen ein charakteristisches Merkmal der Diktatur des Proletariats sei (Verf. Komm., Bd. I, S. 217). Die Anfang der 60er Jahre einsetzenden ideologischen Kursschwankungen sind von der St. der DDR nicht vollständig bewältigt worden. Insbesondere hinsichtlich der Formenlehre des sozialistischen Staates waren im Schrifttum lange Zeit keine substantiellen Aussagen anzutreffen. Erst im Zusammenhang mit dem Erscheinen des Lehrbuchs „Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“ im Jahre 1975 hat sich eine gewisse Begriffsklärung abgezeichnet. Nach dem gegenwärtigen Stand soll es nur einen Typus des sozialistischen Staates geben, der allerdings verschiedene Entwicklungsetappen aufweist (Lehrbuch, S. 191 ff.). Es handelt sich um folgende Entwicklungsetappen: 1. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode von seiner Errichtung bis zum Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse (Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus); 2. der sozialistische Staat der Diktatur des Proletariats in der Periode nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse bis zur Herausbildung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; 3. der sozialistische Staat des ganzen Volkes nach dem vollständigen Sieg des Sozialismus in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. In der letzten Entwicklungsetappe soll sich gegenwärtig ausschließlich die Sowjetunion befinden. Die Einordnung der DDR in dieses Schema ist nicht ganz klar. Der „endgültige Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ wurde auf dem VI. Parteitag der SED (1963) verkündet, aber der Ausdruck „entwickelte sozialistische Gesellschaft“ ist erst auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeführt worden. Das auf dem IX. Parteitag der SED (1976) angenommene Programm begnügt sich mit der Feststellung, daß der VIII. Parteitag eine „allseitige Begründung“ der bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösenden Aufgaben gegeben habe und die DDR gegenwärtig eine Form der Diktatur des Proletariats sei, die die Interessen des ganzen Volkes vertrete. Die Diskussion um die Ergebnisse des IX. Parteitages des SED (1976) bildete die Grundlage für das Lehrbuch „Staatsrecht der DDR“ (Berlin [Ost] 1977), in dem sich eine autoritative Interpretation der Verfassung findet. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1297–1928 Staatshaushalt A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StaatsratSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 [S. 1297]Nach der marxistisch-leninistischen St. wird der Staat durch seinen „Klassengehalt“ bestimmt. Der Staat wird als ein Machtinstrument in den Händen bestimmter Klassen zur Durchsetzung ihrer Interessen angesehen; er ist ein Produkt der Geschichte, das mit dem Zerfall der Urgesellschaft und dem Auftreten antagonistischer Klassengegensätze entstanden sein und in der klassenlosen kommunistischen Gesellschaft der Zukunft absterben soll. Den…
DDR A-Z 1985
Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK) (1985)
Siehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919) sowie dem 1971 verstorbenen ehemaligen Zentrumsabgeordneten Karl Grobbel aus. Etwa 140 Katholiken aus 12 europäischen Staaten trafen sich zur I. Tagung der BK im November 1964 in Berlin (Ost). Das Thema lautete: „Dauerhafte Friedensordnung durch Vertrauen und Verträge“. Neben führenden Mitgliedern der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands), Funktionären der polnischen PAX- sowie der Christlich-Sozialen Bewegung, Friedenspriestern aus Ungarn und der ČSSR sowie litauischen Priestern nahm ferner eine größere Anzahl von Linkskatholiken und Pazifisten aus mehreren westeuropäischen Ländern teil. In einer „Berliner Erklärung“ bekannte sich die BK unter Berufung auf die 1963 veröffentlichte Enzyklika Papst Johannes' XXIII. „Pacem in terris“ zu den „Friedensprinzipien der Wahrheit, Gerechtigkeit, Liebe und Freiheit“. Sie wandte sich gegen Wettrüsten, vor allem gegen die in Westeuropa unter Beteiligung der USA geplante multilaterale Atomstreitmacht (MLF). Seither fanden in etwa 2jährlichem Turnus weitere Vollversammlungen jeweils in Berlin (Ost) mit bis zu 300 Teilnehmern statt; die letzte (VII.) im Juni 1980 in Dresden unter dem Motto „20 Jahre bis 2.000 — In Verantwortung vor Gott und den Menschen verstärkte Aktivität für Entspannung, Abrüstung und Frieden“. Bei dieser Veranstaltung kam u.a. auch die sowjetische Besetzung Afghanistans zur Sprache. Neben den Plenarversammlungen tritt ein sog. „Internationaler Fortsetzungsausschuß“ (IFA), der seinen Sitz ebenfalls in Berlin (Ost) hat, mehrmals jährlich zusammen. Außerdem werden in regelmäßigen Abständen Regionalkonferenzen in verschiedenen europäischen Ländern und zu unterschiedlichen Themen durchgeführt (z.B. Frauen- und Jugendtreffen, Publizisten- und Theologen-Begegnungen). Seit der II. Plenarversammlung 1966 versteht sich die BK als „Forum katholischer Friedenskräfte aus ganz Europa zur Beratung und Aktivierung des Friedensdienstes auf der Grundlage der Lehre der Kirche“. Als gleichgesinnte Partner erwiesen sich nicht nur die mehr protestantisch ausgerichtete Christliche Friedenskonferenz (CFK), sondern auch einzelne regionale Gruppen der vornehmlich in Westeuropa aktiven, von der Kirche offiziell unterstützten katholischen Friedensbewegung „Pax Christi“. Wegen der politischen Festlegung der BK auf die Politik der kommunistisch regierten Staaten und wegen des Widerstandes vor allem der katholischen Bischöfe in der DDR gegen sie haben sich Priester aus beiden Teilen Deutschlands bisher von den BK-Veranstaltungen nahezu ausnahmslos ferngehalten. Auch der Vatikan, um dessen Gunst sich der Vorsitzende des Präsidiums der BK, Fuchs, und seine Freunde seit Jahren bemühen, blieb bisher auf Distanz. Dennoch ist es BK-Präsidiumsmitgliedern in einigen Fällen gelungen, von päpstlichen Prälaten empfangen zu werden. Bischöfe wie der ehemalige Utrechter Erzbischof, Kardinal Alfrink, und der Wiener Kardinal König, päpstlicher Beauftragter für den Kontakt mit den Nichtglaubenden, bekundeten zeitweilig ihr Interesse an der Arbeit der BK. An den beiden letzten Plenarversammlungen in Berlin (Ost) nahmen auch einige ungarische Bischöfe teil. In eine Krise geriet die BK im Herbst 1968 durch den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Staaten in die ČSSR. [S. 182]Im IFA kam es damals zu scharfen Auseinandersetzungen über die Invasion und ihre Folgen für die Friedenspropaganda, in deren Verlauf eine Reihe von Mitgliedern aus dem Westen den IFA verließ. Zu einer starken Belastung der BK-Idee entwickelte sich der Umbruch in Polen mit dem Sturz des Gierek-Regimes, dem Entstehen der Gewerkschaftsbewegung Solidarnosc und der zeitweisen Einführung des Kriegsrechts. Die BK verzichtete bisher auf jede klare Stellungnahme. Weitgespannt sind die internationalen Aktivitäten der BK: Führende Funktionäre bereisen heute fast alle westeuropäischen Staaten, während Treffen in osteuropäischen Ländern von Antang an selbstverständlich gewesen sind. Auch in der Bundesrepublik Deutschland gab es einige kleinere Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit örtlichen oder regionalen Pax-Christi-Gruppen. Der Tübinger Politologe Dr. W. Kralewski wurde 1978 in das BK-Präsidium gewählt. Seit einiger Zeit strebt die BK die Errichtung von festen Stützpunkten in Spanien und Portugal an. Zur chilenischen Unidad Popular im Exil werden enge Beziehungen unterhalten. Die BK genießt in der DDR aktive Unterstützung seitens des Staates, der ihr die Funktion eines Werbeträgers für die Politik der SED im katholischen Volksteil zugedacht hat. Darüber hinaus ist ihr die Aufgabe gestellt, Verbindungen zu kooperationswilligen Gruppen von Katholiken in Ost- und Westeuropa herzustellen bzw. auszubauen. Die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten dürfte über die Nationale Front der DDR erfolgen. Das Auftreten größerer Sympathisanten-Gruppen aus dem Westen soll der Masse der katholischen Bevölkerung in der DDR den Eindruck vermitteln, als unterstütze das katholische Europa die BK und die von ihr vertretenen Ziele. Auf diese Weise will die SED-Führung offensichtlich die Reserve der Mehrheit der Katholiken und die Ablehnung der Bischöfe gegenüber der BK überwinden. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 181–182 Berliner Ensemble A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Berliner StadtkontorSiehe auch: Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten (BK): 1979 Berliner Konferenz Katholischer Christen (BK): 1975 Die BK, die sich bis Ende 1978 „Berliner Konferenz katholischer Christen aus europäischen Staaten“ nannte, wurde 1964 in der DDR ins Leben gerufen. Die Initiative ging von katholischen Funktionären der CDU der DDR, vor allem dem 1950 aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR übergesiedelten Publizisten Otto Hartmut Fuchs (geb. 1919)…
DDR A-Z 1985
Strafensystem (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen sind „unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der Schuld des Täters gegenüber Personen anzuwenden, die ein Vergehen aus Undiszipliniertheit, Pflichtvergessenheit, ungefestigtem Verantwortungsbewußtsein oder Unachtsamkeit oder wegen besonderer persönlicher Schwierigkeiten begehen. Zweck der Strafen ohne Freiheitsentzug ist es, den Täter zur eigenen Bewährung und Wiedergutmachung anzuhalten, damit er künftig seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht wird“ (§ 30 StGB). Die Geldstrafe, lange Zeit als eine für das „kapitalistische“ Strafrecht typische Strafart verpönt, soll den Täter durch einen empfindlichen Eingriff in seine persönlichen Vermögensinteressen zur Achtung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Rechte der Bürger erziehen (§ 36 StGB). Sie kann auch als Zusatzstrafe verhängt werden (s. u. 5 a). Ihre zulässige Höchstgrenze ist durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz vom 28. 6. 1979 von 10.000 Mark auf 100.000 Mark, bei Straftaten, die auf erheblicher Gewinnsucht beruhen, auf 500.000 (bisher 100.000) Mark heraufgesetzt worden. Gleichzeitig wurde ihr Anwendungsbereich erweitert. Der öffentliche Tadel ist auszusprechen, wenn das Vergehen keine erheblichen schädlichen Auswirkungen hat und die Schuld des Täters gering ist (§ 37 StGB). 3. Strafen mit Freiheitsentzug sind: Freiheitsstrafe und Haftstrafe (bei Jugendlichen Jugendhaft). Gegenüber Militärpersonen gibt es noch den Strafarrest. Die Freiheitsstrafe ist bei Verbrechen und bei solchen Vergehen auszusprechen, durch die besonders schädliche Folgen herbeigeführt oder in anderer Weise eine schwerwiegende Mißachtung der gesellschaftlichen Disziplin zum Ausdruck gebracht worden ist, oder gegenüber Tätern, die aus bisherigen Strafen keine Lehren gezogen haben (§ 39 StGB). Die Dauer der Freiheitsstrafe beträgt mindestens 6 Monate und höchstens 15 Jahre. Außerdem gibt es die lebenslängliche Freiheitsstrafe. Ausnahmsweise kann auch eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten verhängt werden, wenn die verletzte Strafbestimmung auch Strafen ohne Freiheitsentzug androht (§ 40 StGB). Die Haftstrafe dient der unverzüglichen, u. U. durch sofortige Untersuchungshaft einzuleitenden und nachdrücklichen Disziplinierung dieser Täter. Durch das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979 ist der Strafrahmen von bisher 1 Woche bis 6 Wochen wesentlich erweitert worden. Haftstrafe kann seitdem bis zu 6 Monaten, Jugendhaft bis zu 3 Monaten betragen. Ursprünglich nur bei wenigen Delikten wie Rowdytum, Zusammenrottung (§ 217) und Asozialem Verhalten zulässig, ist die Haftstrafe durch die verschiedenen Änderungen des Strafgesetzbuches seit 1974 in einer Reihe weiterer Straftatbestände des StGB, darunter [S. 1332]auch ungesetzlichen Grenzübertritt (Republikflucht) und fast alle anderen Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung sowie in die Strafbestimmungen des Zoll- und Devisengesetzes eingefügt worden. Während ihres Vollzuges ist gesellschaftlich nützliche Arbeit zu leisten (§ 41). Die Strafe der Arbeitserziehung ist durch das 2. Strafrechtsänderungsgesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) abgeschafft worden. 4. Die Todesstrafe ist außer bei Mord bei einer Anzahl politischer Delikte und Militärstraftaten vorgesehen. 5. Wenn es „zur Erziehung des Täters oder zum Schutz der Gesellschaft erforderlich ist“, können Zusatzstrafen verhängt werden, wenn sie in dem verletzten Gesetz ausdrücklich angedroht sind oder die besonderen Voraussetzungen für die Anwendung der jeweiligen Zusatzstrafe vorliegen. Folgende Zusatzstrafen sind vorgesehen: a) Geldstrafe neben der Verurteilung auf Bewährung oder der Freiheitsstrafe zur Verstärkung der erzieherischen Wirksamkeit der Strafen. b) Öffentliche Bekanntmachung zur Erziehung des Täters, zur erzieherischen Einwirkung auf andere Personen oder zur Aufklärung der Bevölkerung oder ihre Mobilisierung zur Bekämpfung bestimmter Erscheinungen der Kriminalität (§ 50 StGB). c) Aufenthaltsbeschränkung (AB) für die Dauer von 2 bis 5 Jahren. Für diese Zeit wird den Verurteilten der Aufenthalt in bestimmten Orten oder Gebieten der DDR untersagt. Durch die zuständigen staatlichen Organe kann er außerdem zum Aufenthalt in bestimmten Gebieten oder Orten verpflichtet werden. In Ausnahmefällen kann die AB auch zeitlich unbegrenzt ausgesprochen werden, wenn dies im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit erforderlich ist (§§ 51, 52). d) Verbot bestimmter Tätigkeiten. e) Entzug der Fahrerlaubnis oder anderer Erlaubnisse (§§ 54, 55). f) Einziehung von Gegenständen, die zu einer vorsätzlichen Straftat benutzt oder bestimmt oder durch eine solche Tat erlangt sind (§ 56). Als Gegenstände gelten Sachen, Rechte, künftige Gewinne und andere materielle Vorteile. g) Vermögenseinziehung „bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR“ (Aggressionsverbrechen), schweren Verbrechen gegen die DDR (Staatsverbrechen), „schweren Verbrechen gegen die sozialistische Volkswirtschaft oder anderen schweren Verbrechen“, wenn diese unter Mißbrauch oder zur Erlangung persönlichen Vermögens begangen worden sind und der sozialistischen Gesellschaft erheblichen Schaden zugefügt haben und wenn deswegen eine Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren ausgesprochen worden ist. Die Vermögenseinziehung soll dem Verurteilten die Möglichkeit nehmen, „sein Vermögen zum Schaden der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse zu mißbrauchen, ihm die Schwere seines Verbrechens bewußtmachen sowie ihn und andere Personen von der Begehung weiterer Verbrechen zurückhalten“. Die Vermögenseinziehung erstreckt sich auf das gesamte Vermögen des Täters, mit Ausnahme der unpfändbaren Gegenstände (§ 57). h) Aberkennung staatsbürgerlicher Rechte, zulässig bei Verbrechen gegen die Souveränität der DDR, Staatsverbrechen und Mord (§ 58). i) Ausweisung von Ausländern (bisher: von Tätern, die nicht Bürger der DDR sind). Sie kann jederzeit anstelle des weiteren Vollzugs der Freiheitsstrafe angeordnet werden (§ 59). 6. Für die gegenüber Jugendlichen zulässigen Strafmaßnahmen gelten einige besondere Bestimmungen des 4. Kapitels des StGB (Jugendstrafrecht). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1331–1332 Steuern A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StrafrechtSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Das StGB (Strafrecht, I.) unterscheidet folgende „Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit“: Beratung und Entscheidung durch ein gesellschaftliches Gericht, Strafen ohne Freiheitsentzug, Strafen mit Freiheitsentzug, Todesstrafe, Zusatzstrafen. 1. Gesellschaftliche Gerichte können lediglich Erziehungsmaßnahmen festlegen. 2. Strafen ohne Freiheitsentzug sind: Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe und öffentlicher Tadel. Diese Strafen…
DDR A-Z 1985
Buchhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im allgemeinen sowie ihre wirtschafts- und kulturpolitische Entwicklung im besonderen wider. Am 15. 9. 1945 erließ die SMAD den Befehl über die „Vernichtung faschistischer Literatur zur schnellen Ausmerzung der nazistischen Ideen und des Militarismus“. Diese Maßnahmen verliefen nicht reibungslos und zogen sich über mehrere Jahre hin. Der Neuaufbau des Bucheinzelhandels erfolgte nicht nur auf der Grundlage kommerzieller Privatunternehmen, sondern es trat von Anfang an ein auf gesellschaftlichem Eigentum beruhender B. in Erscheinung. Die Gründung dieser Buchhandlungen erfolgte zunächst örtlich durch die KPD und SPD, ab 1946 durch die SED, durch gesellschaftliche Organisationen und kommunale Verwaltungen. Um die Leitung der Volks-Buchhandlungen nach einheitlichen Prinzipien auszurichten, wurden 1947 in den 5 Ländern der SBZ B.-Gesellschaften gegründet. Am 25. 5. 1947 erließ die Deutsche Verwaltung für Volksbildung eine „Richtlinie für die Neuzulassung, Führung und Übernahme buchhändlerischer Betriebe“, die den B., ausgehend von dessen kulturpolitischer Bedeutung, in den in der SBZ in Angriff genommenen gesellschaftlichen Transformationsprozeß einbezog. Aus dem „Hauptmeßplatz“ des deutschen B., Leipzig, war bereits im 19. Jh. der „Hauptkommissionsplatz“, der sog. Leipziger Platz, geworden; an diese Traditionen knüpfte man nach 1945 wieder an. 1946 erhielt der Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig von der SMAD eine Lizenz und durfte seine Tätigkeit wiederaufnehmen (Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig --- Verband der Verleger und Buchhändler in der DDR). Nach der Gründung von Verlagen und Buchhandlungen auf der Basis gesellschaftlichen Eigentums war es folgerichtig, einen Zwischenbuchhandelsbetrieb auf gleicher Grundlage zu schaffen. So entstand 1946 der LKG (Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel GmbH), der als Verleger- und Sortimenterkommissionär eine entscheidende Rolle beim Aufbau des Volks-B. spielte. Bereits 1952 lieferte der LKG drei Viertel der gesamten Verlagsproduktion der DDR aus. Wegen ihrer unterschiedlichen Wirksamkeit wurden am 1. 9. 1952 die B.-Gesellschaften der Länder aufgelöst und die 322 Volksbuchhandlungen direkt dem LKG unterstellt, in dem eine Hauptabteilung Volksbuchhandel eingerichtet wurde. Am 1. 1. 1954 wurde die Zentrale Verwaltung des Volksbuchhandels in Leipzig gegründet, wodurch der Volks-B. ein juristisch selbständiger Betrieb wurde, dem alle Volksbuchhandlungen, ausgenommen die in Berlin (Ost), angehörten. Der Aufbau eines leistungsfähigen B. war mit der Entwicklung neuer Vertriebsformen verbunden. So ging der Volks-B. Anfang der 50er Jahre dazu über, nach dem Vorbild des Literaturobmanns in der KPD der Weimarer Republik in Betrieben und Institutionen arbeitende Werktätige als ehrenamtliche Vertriebsmitarbeiter zu gewinnen (1978: rd. 13.000), die direkt am Arbeitsplatz Bücher verkaufen und 10 v.H. des Erlöses erhalten. Ähnliche Aufgaben erfüllen auch die rd. 40.000 Literaturobleute der SED-Grundorganisationen. Vor allem um den Buchvertrieb auf dem Lande zu gewährleisten, wurde ein Netz von ca. 5.000 Agenturen aufgebaut. Die Volksbuchhandlungen schlossen zu diesem Zweck mit den Verkaufsstellen des staatlichen und genossenschaftlichen Handeds, aber auch mit Einzelhändlern, Agenturverträge ab. Diese Verkaufsstellen beziehen von der nächstliegenden Volksbuchhandlung Bücher und erhalten einen Rabatt von 15 v.H. Als Einrichtung des Volks-B. wurde am 21. 10. 1949 ein zentraler Versand-B., das Buchhaus Leipzig, geschaffen. Weitere Formen der Literaturpropaganda und des Literaturvertriebs sind u.a. die „Woche des Buches“, Buchausstellungen und die Buchbasare, auf denen sich Leser und Autoren begegnen. Nachdem das umfangreiche Verlagsangebot von der Lagerhaltung her die finanzielle Leistungsfähigkeit privater Buchhändler überstieg und die 3. Parteikonferenz der SED (1956) im Rahmen der Bündnispolitik die verstärkte Einbeziehung der Einzelhändler in den Aufbau des Sozialismus beschlossen hatte, wurde am 1. 3. 1957 der erste Kommissionsvertrag zwischen der [S. 248]LKG und einem privaten Buchhändler geschlossen. Der LKG übernahm die Warenbestände, erstattete die fixen Kosten und gewährte eine Provision, die bei Übererfüllung des Verkaufs-Planes ein höheres Einkommen sicherte. Der private Buchhändler war damit in die staatliche Planung einbezogen. Für ihn erwies es sich in den folgenden Jahren als attraktiver auch im B. — wie in anderen Bereichen des Handels — Verträge direkt mit dem Volks-B. und nicht mit dem Großhandel abzuschließen. Von 1960 bis 1964 wechselten alle Kommissionshandelspartner der LKG zum Volks-B. über, da die örtliche Zusammenarbeit günstigere Voraussetzungen bot. Gegenwärtig bestehen weniger als 100 Kommissions-Buchhandlungen. Eine weitere Organisationsform im B. entwickelte sich 1959, als die erste private Buchhandlung mit staatlicher Beteiligung zu arbeiten begann; 1975 existierten nur noch ca. 900 private, meist kleinere Buchhandlungen. Unter Rückgriff auf sowjetische Erfahrungen wurde 1969 in einer LPG die erste gesellschaftliche Buchverkaufsstelle eingerichtet. 1971 bestanden in den Schwerpunkten von Industrie und Landwirtschaft sowie in schulischen Einrichtungen bereits über 40 gesellschaftliche Buchverkaufsstellen (1982: ca. 1000), die meistens von ehrenamtlichen Vertriebsmitarbeitern geführt werden. Dem gesellschaftlichen Literaturvertrieb — mit diesem Begriff werden seit 1969 die Vertriebsmitarbeiter und die gesellschaftlichen Buchverkaufsstellen zusammenfassend bezeichnet — gilt gegenwärtig die besondere Aufmerksamkeit des Volks-B. Der Volks-B. im engeren Sinne umfaßt dagegen 750 Volksbuchhandlungen mit ca. 6.000 Beschäftigten (1975). Seine noch heute gültige Struktur erhielt der Buchvertrieb durch den Beschluß des Ministerrates vom 21. 12. 1962, ab 1. 1. 1963 die Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel im Ministerium für Kultur zu bilden, und zwar „zur Herstellung einer einheitlichen politisch-ideologischen und ökonomischen staatlichen Leitung des Verlagswesens und des Groß- und Einzelbuchhandels“. Die Aufgaben, Rechtsstellung, Arbeitsweise, Planung und Finanzierung des Volks-B. wurden nach Bildung der Hauptverwaltung im August 1964 durch das neue „Statut des Volksbuchhandels“ geregelt, das vom Minister für Kultur erlassen wurde. Ihm zufolge gehören dem Volks-B. die 14 Zweigstellen in den Bezirken und die Zweigstelle Berliner Buchhandels-Gesellschaft sowie das Buchhaus Leipzig und das Zentralantiquariat der DDR in Leipzig an. Die bisherigen Bezirksbetriebe und die zentralen Einrichtungen waren damit nicht mehr wie bislang selbständige Betriebe, sondern als Zweigstellen Teil des Gesamtbetriebes Volks-B. Nachdem sich 1963 im Buchgroß- und Bucheinzelhandel die Bestände bei insgesamt steigendem Umsatz vergrößerten, andererseits bei zahlreichen Titeln das Angebot nicht ausreichte, wurde seit 1964 systematisch die Buchmarktforschung aufgebaut. Im LKG wurde die Abteilung Buchmarktforschung gebildet, die für den gesamten Wirtschaftszweig tätig ist. Außerdem schuf der Volks-B. Testbuchhandlungen, die auf bestimmten Literaturgebieten die Erfahrungen des Buchvertriebs systematisch sammeln und den Verlagen als Berater zur Verfügung stehen. Im Jahre 1964 wurde die 1961 begonnene Spezialisierung des Volks-B. abgeschlossen; danach ist das Handelsnetz heute nach 4 Kategorien gegliedert: Spezialbuchhandlungen (z.B. für Fremdsprachen, Pädagogik usw.), allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit Spezialabteilungen, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen mit erweitertem Fachbuchsortiment, allgemeine Sortimentsbuchhandlungen. Beim Aufbau des Verlagswesens und des B. war eine Vielzahl von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen entstanden, die durch die am 1. 7. 1969 vom Ministerium für Kultur erlassene „Ordnung für den Literaturvertrieb“ zusammengefaßt und aktualisiert wurden. Die AO des Ministers für Kultur vom 8. 4. 1970 regelt den Antiquariats-B., der überwiegend in den Händen des der Zentralen Leitung des Volks-B. unterstehenden Zentralantiquariats der DDR in Leipzig liegt, aber auch privat und auf der Basis von Kommissionsverträgen betrieben wird. Für die Antiquariatsangebote steht der Deutschen Staatsbibliothek Berlin (Ost), dem Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED, der Deutschen Bücherei Leipzig und der Deutschen Militärbibliothek ein Vorkaufsrecht binnen 10 Tagen nach Eingang der Kataloge zu. Im Antiquariats-B. werden auch Nachdrucke (Reprints) vertrieben. Der Wirtschaftszweig Verlagswesen und B. verfügt über ein geschlossenes Aus- und Weiterbildungssystem. Die Lehrausbildung erfolgt an der zentralen Betriebsberufsschule des Volks-B. in Leipzig (bis Ende 1971 Deutsche Buchhändler-Lehranstalt); die Facharbeiterprüfung wird nach 2 Jahren vor der Prüfungskommission des jeweiligen Bezirks abgenommen. Für die Qualifizierung stehen je eine Bildungsstätte in Berlin (Ost) und Leipzig sowie das Schulungszentrum der Zentralen Leitung des Volks-B. in Leipzig zur Verfügung. Die seit 1957 bestehende Fachschule für Buchhändler in Leipzig bildet mittlere Leitungskader im Verlagswesen und B. im Direkt- (3 Jahre) und Fernstudium (4 Jahre) aus und führt für ihre Absolventen Weiterbildungskurse durch. Das Institut für Verlagswesen und Buchhandel nahm 1968 seine Lehrtätigkeit auf und ist für die Ausbildung von Führungskräften zuständig. Wichtige Publikationen für den B. und andere Bereiche des Buchwesens sind: die vom Börsenverein für den Deutschen Buchhandel herausgegebene Zeitschrift „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel“ (wöchentlich) und die von der Deutschen Bücherei in Leipzig herausgegebenen Allgemeinbibliographien deutschsprachiger Veröffentlichungen wie „Deutsche Nationalbibliographie“ mit den Reihen A „Neuerscheinungen des Buchhandels“ (wöchentlich), B „Neuerscheinungen außerhalb des Buchhandels“ (zweimal im Monat) und C „Dissertationen und Habilitationen“ (monatlich); „Deutsches Bücherverzeichnis“ als Zusammenfassung sämtlicher deutschsprachiger Veröffentlichungen in Fünfjahresbänden; „Deutsche Musikbibliographie“; „Bibliographie der Übersetzungen deutschsprachiger Werke“; „Bibliographie der Bibliographien“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 247–248 Buchgemeinschaften A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BündnispolitikSiehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der B. der DDR wird in folgenden Eigentumsformen betrieben: Volks-B., privater B. mit Kommissionshandelsvertrag, privater B. mit staatlicher Beteiligung und privater B. Der Volks-B. errang frühzeitig die führende Stellung im Sortiments-B.; 1975 wurden ca. 85 v.H. der in der DDR verkauften Bücher vom Volks-B. vertrieben. Die Geschichte des B. spiegelt die gesellschaftspolitische Entwicklung der DDR im…
DDR A-Z 1985
Jugendbrigade (1985)
Siehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel und im Durchschnitt 10–15, deren Mehrzahl nicht älter als 25 Jahre sein soll. Die Altersabgrenzung des Jugendgesetzes der DDR vom 28. 1. 1974 (GBl. I, S. 45) gab einige Probleme auf, die der Zentralrat der FDJ mit dem Hinweis auf die Förderungsabsichten des Gesetzes (Unterstützung und Anleitung der jungen Werktätigen durch die älteren, erfahrenen) beantwortete. Gründung und Aufgabenstellung der J. werden von der Betriebsleitung in den Jahres- und Fünfjahresplänen festgelegt, in Absprache mit bzw. auf Vorschlag von FDJ-Leitung und BGL. Es besteht ein Brigadevertrag, der zwischen dem staatlichen Leiter, der FDJ- und Gewerkschaftsleitung und der J. abgeschlossen wird. Die J. arbeiten über längere Zeit an einer festumrissenen betrieblichen Aufgabe, übernehmen Schwerpunktaufgaben als Jugendobjekte; daneben haben sie eine (selbst-)erzieherische Funktion bis in die Freizeit ihrer Mitglieder hinein. Die berufspraktische Ausbildung der Lehrlinge findet zunehmend in J. statt. Man verspricht sich davon die Vermittlung eines hohen beruflich-fachlichen Wissens und Könnens, von Leistungsbereitschaft, von „schöpferischer Haltung zur Arbeit und kommunistischen Verhaltensweisen“. Durch die regelmäßige Abrechnung der Arbeitsergebnisse vor dem Kollektiv werden die Lehrlinge zum Erreichen der Facharbeiterleistung angehalten (JW 17. 6. 1982, S. 5). Jugendschichten, Jugendbesatzungen und Jugendmeisterbereiche gelten, wenn nicht weiter untergliedert, in der Regel als J. Die Zahl der J. stieg von 1971 bis 1981 von 15.685 auf 40.249, die der Mitglieder von 199.725 auf 465.493. In der zentralgeleiteten Industrie sind (1982) durchschnittlich 25,3 v.H. der jungen Werktätigen in J. organisiert. Der Anteil variiert in den Kombinaten zwischen 8 und 52 v.H., ein Drittel der Lehrlinge erhält die Ausbildung in J. Anfang 1984 bestanden 42.544 J. sowie 1957 „Jugendforscherkollektive“. „Kern“ der J. ist die FDJ-Gruppe, welche die „politischen, geistig-kulturellen und ökonomischen Initiativen“ der J. und ihrer Mitglieder organisieren und unter anderem die älteren Kollektivangehörigen im Jugendverband halten bzw. zum Wiedereintritt bewegen soll. Nach DDR-Auffassung trug vor allem die zunehmende Einrichtung von J. dazu bei, daß sich die Zahl der in der FDJ organisierten Arbeiter wesentlich erhöhte (Freie Deutsche Jugend (FDJ), II.). In 90 v.H. aller J. arbeiten SED-Mitglieder mit, doch sei „die Sicherung des Parteieinflusses auch in jenen 4.017 J. unerläßlich, in denen es bisher noch keine Genossen gibt“ (Einheit 1982, H. 10, S. 988). Seit 1977 wird der Wettbewerb der J.-Kollektive von den Räten der Jugendbrigadiere angeleitet. Die Räte gelten als „ein wichtiges Arbeitsinstrument der FDJ-Grundorganisationsleitung und der BGL zur Führung [S. 688]des sozialistischen Wettbewerbs zwischen den J. eines Betriebes bzw. Kombinates“ (JG 1982, H. 2, nach S. 80). Die Räte setzen sich zusammen aus je einem Vertreter aller J., einem Mitglied der Betriebsparteileitung, einem Mitglied der BGL, einem Vertreter der Betriebsleitung, einem Vertreter der Abteilung Wettbewerb und Neuererwesen sowie FDJ-Gruppensekretären der führenden J. Aufgabe der Räte ist die Organisierung und Führung des Wettbewerbs von Brigade zu Brigade, der Erfahrungsaustausch und die Anleitung. Quartalsweise oder zu besonderen gesellschaftlichen Ereignissen wird die jeweils beste J. ermittelt. Seit 1978 wird auf Vorschlag der FDJ für jede J. ein erfahrener Funktionär des Betriebes als Pate eingesetzt (Patenschaften). Erstmals am 21. 5. 1977 ist der Tag der J. begangen worden, an dem die Leistungen abgerechnet und ausgezeichnet, neuen Brigaden feierlich ihre Berufungsurkunden verliehen und Feiern veranstaltet werden. 1982 wurden 200 Kollektive mit dem Titel „Hervorragendes Jugendkollektiv der DDR“ ausgezeichnet. Insgesamt dienen die J. und die übrigen Jugendkollektive vornehmlich der individuellen und vor allem gesellschaftlichen Leistungs- und Effektivitätssteigerung. Sie wurden daher vom Amt für Jugendfragen beim Ministerrat als eine „durch die FDJ organisierte Aktivität junger Menschen“, von der FDJ selbst als „neue Führungsmethode“ bezeichnet. Andererseits bestätigen empirische Untersuchungen des Zentralinstituts für Jugendforschung und andere Erhebungen den tendenziell positiven Einfluß der Jugendkollektive auf Kenntnisse, Arbeitshaltung, Selbstvertrauen und Selbständigkeit der Mitglieder. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 687–688 Jugendaustausch, Innerdeutscher A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z JugendforschungSiehe auch: Hervorragende Jugendbrigade der DDR: 1956 Jugendbrigade: 1975 1979 Jugendbrigade der DDR, Hervorragende: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 „Die Jugendbrigade ist ein selbständiges sozialistisches Arbeitskollektiv junger Werktätiger in Betrieben, Kombinaten, Genossenschaften und Einrichtungen, das konkret-abrechenbare Aufgaben bei der Erfüllung der Pläne löst“ (Junge Generation [JG] 1980, H. 9, nach S. 80). Die Zahl der Brigademitglieder beträgt in der Regel…
DDR A-Z 1985
Theologenausbildung (1985)
1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein und gründeten zur Forschung und theologischen Beratung der Kirchenleitungen die Theologische Studienabteilung beim Kirchenbund. Die Freikirchen unterhalten für ihre Prediger ebenfalls eigene Ausbildungsstätten. Da die zum Abitur führende Erweiterte Oberschule (EOS) überzeugten Christen zumeist verschlossen ist (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem), gibt es als erste Stufe der evangelischen Pfarrerausbildung sog. Proseminare in Naumburg, Moritzburg und Potsdam, die — ohne staatliche Anerkennung — die Aufgaben kirchlicher Gymnasien erfüllen. Ihre Absolventen können an den kircheneigenen Hochschulen Theologie studieren, die theologischen Sektionen der Universitäten nehmen sie nach einer Sonderreifeprüfung auf. Das Theologiestudium dauert einschließlich des Lernens der alten Sprachen 5 Jahre. Der Vorbereitung auf das Pfarramt dienen 2 weitere Jahre in einem der 6 kirchlichen Predigerseminare (Brandenburg, Eisenach, Gnadau, Leipzig, Schwerin, Wittenberg). Für die nicht-wissenschaftliche Vorbereitung auf den Pfarrdienst als Prediger gibt es Predigerschulen in Berlin und Erfurt. Je etwa die Hälfte der künftigen Pfarrer studiert gegenwärtig an den theologischen Sektionen der Universitäten bzw. an den kirchlichen Hoch- bzw. Predigerschulen (ca. 800 insgesamt). Für andere Berufe (Kirchenmusiker, Gemeindehelfer, Berufe in der Diakonie) gibt es eine größere Zahl weiterer Ausbildungsstätten. Die Kosten des Theologiestudiums an den Universitäten trägt der Staat, der auch die mehr als 50 Professoren und Dozenten beruft und bezahlt. Die Kirchen haben keinen unmittelbaren Einfluß auf die Personalauswahl und den Studienplan. Theologiestudenten erhalten Stipendien nach den für alle geltenden Regeln (Ausbildungsförderung, 4.) und müssen sich am marxistisch-leninistischen Grundlagenstudium (Universitäten und Hochschulen, V. C.) beteiligen. Trotz der Integration der T. in die sozialistische Universität findet ein interdisziplinärer Dialog nicht statt. Erst in der Vorbereitung auf das Luther-Jubiläum 1983 wurde eine gewisse Kooperation der marxistischen Geschichtswissenschaft mit den Kirchenhistorikern erkennbar. Gesellschaftliche Wirkungen gehen von der ev. Universitätstheologie in der DDR nicht aus, wenn auch viele ihrer Vertreter innerhalb der CDU (Christlich-Demokratische Union Deutschlands [CDU]) tätig sind. Die Frage nach DDR-spezifischen Inhalten der ev. Theologie wurde zeitweise diskutiert, ohne daß es zu Ergebnissen gekommen wäre. Die Mitwirkung von Christen in der DDR-Gesellschaft wird an den Universitäten eher mit konservativen theologischen Argumenten begründet (Luthers Zwei-Reiche-Lehre), jede theologische Begründung des Sozialismus aber vermieden oder abgelehnt. Westliche Denkmodelle wie etwa die „Theologie der Revolution“ werden vorwiegend kritisch behandelt. Auch innerhalb der Kirchen wirkt die Universitätstheologie unmittelbar kaum prägend. Das liegt u.a. an den begrenzten Publikationsmöglichkeiten als Folge der Lizenzierungspraxis des Ministeriums für Kultur (Medienpolitik; Zensur). Die wichtigsten Verlage, die auch theologische Schriften veröffentlichen, sind die Evangelische Verlagsanstalt Berlin (Ost) und der Union Verlag, Berlin (Ost), der der CDU gehört (Verlagswesen). Die für die Gemeinden und Kirchenleitungen relevante theologische Diskussion findet in Ausschüssen der Synoden und in kirchlichen Einrichtungen statt, an denen Theologen aus den Universitäten und den kirchlichen Hochschulen mitwirken. Insbesondere die Theologische Studienabteilung beim Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR greift aktuelle und nicht selten politisch brisante Themen auf und bezieht dabei die ökumenische Diskussion ein (z.B. Leistung, Gesundheit und Krankheit in der Gesellschaft, Friedensfragen). Die Ergebnisse werden hektographiert innerkirchlich verbreitet. 2. Römisch-katholische Kirche. Die röm.-kath. Kirche verfügte im Unterschied zur evangelischen Kirche auf dem Gebiet der SBZ/DDR weder an den Universitäten noch als kircheneigene Institution über eine theologische Ausbildungsstätte. Anfänglich gingen Kandidaten des kath. Theologiestudiums daher in die Westzonen, aus denen sie nach abgeschlossener Ausbildung in die [S. 1358]SBZ/DDR zurückkehrten. Der auf diese Weise gewonnene Priesternachwuchs reichte jedoch nicht aus, um den Priestermangel zu beheben, der vielmehr weiter anwuchs. Die staatlichen Instanzen verweigerten zudem die notwendigen Interzonenpässe bzw. die Aufenthaltsgenehmigungen für die in den Westzonen bzw. der Bundesrepublik Deutschland ausgebildeten Priester. Dieser Konflikt erreichte 1951/52 seinen Höhepunkt. Die röm.-kath. Kirche hatte sich seit 1946 — angesichts dieser Situation — um die Errichtung einer dauerhaften, auf dem Gebiet der SBZ/DDR gelegenen Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs bemüht. Diese Anstrengungen führten am 5. 6. 1952 zur Gründung des Priesterseminars und zur Errichtung des „Philosophisch-Theologischen Studiums“ in Erfurt. Priesterseminar und „Philosophisch-Theologisches Studium“ mit einer hochschulähnlichen Struktur sind die einzige theologische Ausbildungsstätte für den Priesternachwuchs. Zulassungsbedingung sind der Abschluß der 12klassigen EOS sowie zureichende Sprachkenntnisse in Latein und Griechisch. Die Studiendauer beträgt 9 Semester (Studentenzahl 1983: ca. 100). Soweit es an den erforderlichen Sprachkenntnissen fehlt, können diese in Einjahreskursen an einer 1953 gegründeten speziellen kirchlichen Ausbildungsstätte in Schöneiche b. Berlin bzw. an einem kirchlichen Sprachen-Institut in Halle erworben werden. Für Priesteramtskandidaten mit Abschluß der 10klassigen Oberschule und — in der Regel — einer Berufsausbildung besteht seit 1952 das Norbertuswerk in Magdeburg. In einem 3-Jahreskurs werden dort die Voraussetzungen für den Besuch des Priesterseminars in Erfurt erworben (Studentenzahl in Magdeburg: ca. 50, von denen ca. ⅓ letztlich zum Priester geweiht wird). An die T. in Erfurt schließt sich ein 1½jähriger Besuch der Priesterseminare in Neuzelle b. Frankfurt/O. (gegr. 1948; „Bernardinum“) bzw. in Huysburg b. Halberstadt (gegr. 1952) an, in denen auf den seelsorgerlichen Dienst und die Priesterweihe vorbereitet wird. — Diese Priesterseminare dienen ferner der Weiterbildung junger Priester in mehrwöchigen Kursen. Daneben bestehen in Magdeburg ein Seelsorgehelferinnen-Seminar (gegr. 1948) und eine Reihe weiterer Ausbildungsstätten für den kirchlichen und caritativen Dienst (Caritas). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1357–1358 Theater A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Tierärzte1. Evangelische Kirche. Die evangelische T. gehört in der DDR trotz aller sozialistischen Hochschulreformen zum Lehrplan der Universitäten in Berlin (Ost), Greifswald, Halle-Wittenberg, Jena, Leipzig und Rostock (Universitäten und Hochschulen). Ergänzend zu diesen theologischen Sektionen (früher: Fakultäten) richteten die evangelischen Kirchen 3 eigene wissenschaftliche theologische Hochschulen (Sprachenkonvikt Berlin, Theologisches Seminar Leipzig, Katechetisches Oberseminar Naumburg) ein…
DDR A-Z 1985
Neuer Kurs (1985)
Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine (schon am 15. April geäußerte) Aufforderung zur Änderung der Taktik wiederholte. Es war keine grundsätzliche Abkehr von der bisherigen Generallinie, sondern nur eine Verlangsamung des Entwicklungstempos beabsichtigt. Eine Wirtschaftskatastrophe, die als Folge der „Verschärfung des Klassenkampfes“ (Beginn der Kollektivierung in der Landwirtschaft, Enteignungen in Industrie, Handel und Handwerk, Zuspitzung der Auseinandersetzung mit den Kirchen), von Fehlplanung und Bürokratie bevorzustehen schien, sollte vermieden, einem Verzweiflungsausbruch der Bevölkerung vorgebeugt werden. Der NK. fiel zeitlich mit ähnlichen Maßnahmen in der UdSSR und in anderen osteuropäischen Staaten zusammen. Das Politbüro der SED empfahl am 9. 6. 1953 der Regierung: 1. Im Fünfjahrplan Verminderung der Aufwendungen für die Schwerindustrie; 2. den (angeblich nicht nur vorläufigen) Verzicht auf die Ausschaltung der noch vorhandenen privatwirtschaftlichen Unternehmen, Anregung der Privatinitiative des bisher „vernachlässigten“ Mittelstandes durch Steuernachlässe, kurzfristige Kredite und vermehrte Rohstoffzuteilung; 3. Milderung des Klassenkampfes gegen die Bauern, der mit Zwangseintreibung von Ablieferungsrückständen und Steuern geführt wurde; Herabsetzung des landwirtschaftlichen Ablieferungssolls, um die private Erzeugung zu steigern; 4. Verzicht auf Ausschließung des gewerblichen Mittelstandes von der Zuteilung von Lebensmittelkarten; 5. Rücknahme der Erhöhung der Arbeitsnormen; 6. Erleichterung der Rückkehr republikflüchtiger Personen, Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums; 7. Erleichterung des Interzonen-Reiseverkehrs; 8. Aufhebung einiger Maßnahmen gegen die Kirchen. Außerdem wurden Erhöhung der Rechtssicherheit, beschränkte Amnestie, Zulassung offener Kritik und wahrheitsgemäßer Presseberichterstattung angekündigt. Diese Absichtserklärungen kamen jedoch zu spät, zumal entsprechende konkrete Maßnahmen nur halbherzig getroffen, andere gar nicht in Angriff genommen wurden. Sie vermochten den Juni-Aufstand nicht mehr zu verhindern. Trotz der mit dem NK. verbundenen, vorübergehenden, geringfügigen Erleichterungen erwies sich dieser sehr bald als eine lediglich zeitweilig verwendete Taktik im Rahmen einer grundsätzlich unveränderten Strategie. Am 1. 6. 1955 gab Ulbricht auf dem 24. ZK-Plenum unumwunden zu: „Wir hatten niemals die Absicht, einen solchen falschen Kurs einzuschlagen, und wir werden ihn niemals einschlagen.“ Auch in der Justiz ist die innenpolitische Entspannung, die ihren Niederschlag in einigen Richtlinien des Obersten Gerichts gefunden hatte, rasch wieder gestoppt worden. Insbesondere in der politischen Strafjustiz, in der Behandlung der Rechtsanwaltschaft und in der Handhabung der Strafprozeßordnung (Strafverfahren) verschärfte sich der Kurs erneut. So mußten SED und Regierung auf der 3. Parteikonferenz der SED im März 1956 von neuem erhebliche Verletzungen der Sozialistischen Gesetzlichkeit einräumen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 944 Neue Medien A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neues Ökonomisches System (NÖS)Siehe auch die Jahre 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Der Beschluß der 2. Parteikonferenz der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Juli 1952), den beschleunigten Aufbau des Sozialismus durchzuführen, mußte durch den vom Politbüro des ZK der SED am 9. 6. 1953 verkündeten NK. taktisch gemildert werden. Das Politbüro sah sich zu diesem Schritt veranlaßt, als das Parteipräsidium der Kommunistischen Partei der Sowjetunion (KPdSU) am 3. 6. 1953 seine…
DDR A-Z 1985
Grenzübergangsstellen (1985)
Siehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom Ministerrat der [S. 577]DDR eröffneten und für bestimmte Verkehrsarten zugelassenen G. sind in der Anlage zu § 18 der Durchführungs-VO zum Gesetz über die Staatsgrenze … (Grenzverordnung) vom 25. 3. 1982 veröffentlicht (GBl.~I Nr. 11). Allgemein benutzbare G. sind: zur Bundesrepublik Deutschland: Innerdeutsche ➝Grenze, in Berlin: Berlin, zur VR Polen (von Nord nach Süd): Dazu kommen die Straßen-G. Ahlbeck, Linken, Schwedt, Frankfurt (Oder) (Stadtbrücke), W.-P.-Stadt Guben, Bad Muskau und Zittau, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten und z. T. im Güterverkehr mit Gütern der DDR und der VR Polen benutzt werden dürfen. Von den Wasser-G. können Mescherin, Gartz, Hohensaaten und Eisenhüttenstadt im Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) benutzt werden. Die übrigen Wasser-G. sind eingeschränkt benutzbar. Im wesentlichen sind sie für die Fahrgastschiffahrt mit Bürgern der Ostblockstaaten geöffnet. G. zur ČSSR (von West nach Ost): Dazu kommen die Straßen-G. Oberwiesenthal, Reitzenhain und Bahratal, die nur im Wechsel- und Transitverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten benutzt werden dürfen. Die Wasser-G. Schöna ist allgemein für den Wechsel- und Transitbinnenschiffsverkehr mit Gütern zugelassen, außerdem für den Fahrgastschiffsverkehr von Bürgern der Ostblockstaaten mit Schiffen der DDR und der ČSSR sowie für den Wechselverkehr mit Sportbooten. Die Wasser-G. Cumlosen und Buchhorst sind für den Wechsel- und Transitverkehr von Gütern bestimmt. [S. 578]Der Seehafen Saßnitz ist allgemein für den Wechsel- und Transitverkehr von Personen und Gütern im Fährschiffsverkehr mit Schweden (Trelleborg) und Dänemark (Rönne), der Seehafen Rostock-Warnemünde für den Fährschiffsverkehr mit Dänemark (Gedser) geöffnet. Die Seehäfen Wismar, Stralsund sowie Rostock-Überseehafen sind eingeschränkt für den Wechsel- und Transitverkehr mit Gütern sowie für den Grenzübertritt der Besatzungsmitglieder und Passagiere von Seehandelsschiffen zugelassen. Die Fahrgastschiffahrt für Bewohner der DDR und der Ostblockstaaten auf Fahrgastschiffen der DDR und der VR Polen darf nur über Stralsund und Saßnitz erfolgen. Über die DDR-Flughäfen Berlin-Schönefeld, Dresden-Klotzsche, Erfurt und Leipzig-Schkeuditz wird ständig internationaler Flug- und Transitverkehr für Personen und Luftfracht abgewickelt, über Heringsdorf nur zeitweilig mit Luftfahrzeugen der Interflug. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 576–578 Grenztruppenhelfer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GroßhandelspreisSiehe auch: Grenzübergänge: 1960 1962 1963 1965 1966 Grenzübergangsstellen: 1969 1975 1979 Diese Bezeichnung gilt aufgrund der AO über … Verkehrswege im Durchgangsverkehr vom 16. 12. 1966 (GBl. II Nr. 156), zuletzt geändert durch die AO Nr. 13 … vom 19. 11. 1982 (GBl.~I Nr. 38), seit 19. 12. 1966. Vorher hießen sie Kontrollpassierpunkte. Die gemäß § 10 des Gesetzes über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (Grenzgesetz) vom 25. 3. 1982 (GBl.~I Nr. 11) vom…
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Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend der Praxis in den anderen sozialistischen Staaten ist daher auch in der DDR das F. aus dem kodifizierten Zivilrecht ausgeklammert und als eigenständige Materie in dem am 1. 4. 1966 in Kraft getretenen Familiengesetzbuch (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) mit Einführungsgesetz (EGFGB) (GBl. I, 1966, S. 19) und in der gleichzeitig in Kraft getretenen Familienverfahrensordnung (FVerfO) vom 17. 2. 1966 (GBl. II, S. 171) abschließend kodifiziert worden. Die FVerfO ist inzwischen durch § 205 ZPO vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 533) wieder aufgehoben und durch Regelungen der ZPO ersetzt worden. Gleichzeitig wurde das vierte Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches von 1896 aufgehoben, soweit seine Bestimmungen nicht bereits durch frühere Rechtsakte abgelöst worden waren. II. Entwicklung Nach dem II. Weltkrieg war die Entwicklung des F. von 2 Akzenten geprägt: der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau und der rechtlichen Gleichstellung des unehelichen Kindes mit dem ehelichen Kind. Schon die Länderverfassungen von 1946 hoben entgegenstehende partikularrechtliche Bestimmungen auf. Durch Art. 7 Abs. 2 und Art. 30 Abs. 2 der Verfassung vom 7. 10. 1949 wurden alle dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau entgegenstehenden Vorschriften unmittelbar aufgehoben. Das hierdurch entstandene rechtliche Vakuum wurde nur teilweise durch neue gesetzliche Bestimmungen aufgefüllt, zum großen Teil oblag diese Aufgabe der Rechtsprechung. Wichtige Rechtsetzungsakte mit Wirkung für das F. waren: 1. Das Gesetz über die Herabsetzung des Volljährigkeitsalters vom 17. 5. 1950 (GBl., S. 437), durch das die Volljährigkeit auf die Vollendung des 18. Le[S. 375]bensjahres herabgesetzt wurde. Damit wurden Männer mit 18 Jahren ehemündig, während die Ehemündigkeit der Frauen zunächst weiterhin auf 16 Jahre festgesetzt blieb. 2. Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau (Mutterschutzgesetz) vom 27. 9. 1950 (GBl., S. 1037), das zwar nur wenige familienrechtliche Fragen regelte, durch seine ausdrückliche Bestätigung des Grundsatzes der Gleichberechtigung der Frau und seine Grundsätze zum Nichtehelichenrecht aber eine wichtige Grundlage für die Interpretation familienrechtlicher Bestimmungen bildete. 3. Die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 (GBl. I, S. 849), durch die die Bestimmungen des Ehegesetzes vom 20. 2. 1946 abgelöst und das Eherecht neu geregelt wurden. 4. Die Eheverfahrensordnung vom 7. 1. 1956 (GBl. I, S. 145), durch die einige Bestimmungen der ZPO aufgehoben und an das neue materielle Recht der Eheschließung und Ehescheidung angepaßt wurden. 5. Die VO über die Annahme an Kindes Statt vom 29. 11. 1956 (GBl. I, S. 1326), durch die die Bestimmungen des BGB über die Adoption (§§ 1741–1772) aufgehoben wurden und dieser Komplex eine Neuregelung erfuhr. Veränderungen des geltenden F. durch die Rechtsprechung, teilweise auf der Basis ministerieller Richtlinien, erfolgten für die Regelungen über das Verlöbnis, über das Verhältnis der Ehegatten zueinander, über das Unterhaltsrecht während der Ehe und nach der Ehescheidung sowie über das Verhältnis zwischen Eltern und Kindern. Vor allem das eheliche Güterrecht wurde durch die Rechtsprechung neu gestaltet. Auf der Basis des Gleichberechtigungsgrundsatzes bestimmte sie die Gütertrennung zum gesetzlichen Güterstand (OGZ 1, 123; 3, 298; 7, 222) und gestand der Ehefrau im Falle der Scheidung unter Umständen einen Vermögensausgleichsanspruch zu. Eine wesentliche Rolle für die familienrechtliche Praxis hat ab 1954 der im gleichen Jahr veröffentlichte erste Entwurf eines FGB gespielt. Obwohl er nicht verabschiedet worden ist, wurden seine Bestimmungen von der Rechtsprechung und Verwaltungspraxis wie geltendes Recht behandelt. Inhaltlich wich der Entwurf von 1954 vom FGB vom 20. 12. 1965 z.T. erheblich ab. III. Das FGB von 1965 Das FGB von 1965 ist geprägt vom Verständnis der Familie als „Keimzelle der sozialistischen Gesellschaft“ und damit von einem aktiven Interesse des Staates und der Gesellschaft an Ehe und Familie, von der konsequenten Realisierung des Grundsatzes der Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie vom Verständnis von Ehe und Familie als Lebensgemeinschaft. Mit der Eheschließung begründen die Ehegatten „eine für das Leben geschlossene Gemeinschaft“. Sinn der Ehe ist die Gründung einer Familie. A. Eherecht Die Ehemündigkeit ist nach dem FGB von 1965 für beide Teile auf die Vollendung des 18. Lebensjahres festgesetzt. Die Eingehung eines Verlöbnisses ist den Ehewilligen zwar freigestellt, es wird jedoch nur noch als Realakt ohne Rechtsfolgen behandelt. Das FGB beschränkt sich auf 4 Eheverbote, nämlich die Doppelehe, die Verwandtschaft, die Adoption und die Entmündigung. Ehen, die gegen eines der Eheverbote verstoßen, sind nichtig. Die Eheschließung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Standesamt (Personenstandswesen) und soll in würdiger Form stattfinden. Die Ehegatten entscheiden sich für einen gemeinsamen Familiennamen (Familienname), der der voreheliche Name des Mannes oder der Frau sein kann und den auch die gemeinsamen Kinder erhalten. Nach der Ehescheidung können die Ehegatten wieder ihren vorehelichen Namen annehmen. Die Bestimmungen über die eheliche Gemeinschaft sind von dem Grundsatz geprägt, daß die Ehegatten alle Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens im beiderseitigen Einverständnis regeln, das Erziehungsrecht über die Kinder gemeinsam ausüben und ihren Anteil an der Erziehung und Pflege der Kinder sowie an der Haushaltsführung tragen. Dabei soll es insbesondere der Frau ermöglicht werden, Mutterschaft mit beruflicher und gesellschaftlicher Tätigkeit zu vereinbaren. Die Ehegatten haben in Angelegenheiten des gemeinsamen Lebens ein gegenseitiges Vertretungsrecht. Die Aufwendungen für die Kosten des Haushalts werden von den Ehegatten nach ihren Möglichkeiten durch Geld, Sach- und Arbeitsleistungen aufgebracht. Aber auch die minderjährigen und die im Haushalt lebenden volljährigen Kinder sind zu entsprechenden Leistungen verpflichtet. Im Falle des Getrenntlebens der Ehegatten statuiert das FGB Unterhaltsverpflichtungen eines Ehegatten gegenüber dem bedürftigen anderen. Den Maßstab für den zu zahlenden Unterhalt bilden die Lebensbedingungen der vorherigen gemeinsamen Haushaltsführung. B. Eheliches Güterrecht Das eheliche Güterrecht favorisiert eindeutig den gesetzlichen Güterstand, der am Grundtyp der Errungenschaftsgemeinschaft orientiert ist. Danach sind die von den Ehegatten während der Ehe erworbenen Sachen, Vermögensrechte und Ersparnisse gemeinschaftliches Eigentum und Vermögen der Ehegatten, während vor der Eheschließung erworbene Vermögenswerte oder einem der Ehegatten allein während der Ehe im Wege der Schenkung, [S. 376]Auszeichnung oder Erbschaft zufallende Sachen und Vermögenswerte sowie die seiner persönlichen oder beruflichen Nutzung unterliegenden Sachen Alleineigentum jedes Ehegatten sind. Hiervon abweichende Vereinbarungen dürfen nicht zu Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums, soweit dieses der gemeinsamen Lebensführung dient, getroffen werden. Über Gegenstände des gemeinschaftlichen Eigentums verfügen die Ehegatten im beiderseitigen Einverständnis; sie können sich gegenseitig vertreten. Über Häuser und Grundstücke können sie nur gemeinschaftlich verfügen. Wird ein Grundstück von einem Verheirateten erworben, so wird es im Zweifel gemeinschaftliches Eigentum der Ehegatten (§ 299 ZGB). Die Vermögensgemeinschaft der Ehegatten endet mit Beendigung der Ehe; auf Klage eines der Ehegatten kann sie auch schon während der Ehe aufgehoben werden, wenn diese zum Schutze der Interessen des anderen Ehegatten oder minderjähriger Kinder erforderlich ist. Grundsätzlich wird das gemeinschaftliche Eigentum zu gleichen Teilen geteilt, unter Berücksichtigung der Lebensverhältnisse der Beteiligten können den Ehegatten auch ungleiche Anteile zugesprochen werden. Darüber hinaus kann das Gericht einem Ehegatten, der wesentlich zur Vergrößerung oder Erhaltung des Vermögens des anderen beigetragen hat, bei Beendigung der Ehe einen Anteil an dessen Vermögen zusprechen (sog. Ausgleich). C. Ehescheidung Die Ehe endet: durch Tod eines Ehegatten, durch Scheidung, durch Nichtigkeitserklärung und durch Todeserklärung eines Ehegatten. Die Ehescheidung beruht auf dem Zerrüttungsprinzip. Jedoch haben die Gerichte der DDR in jedem Scheidungsprozeß „eine sorgfältige Prüfung der Entwicklung der Ehe vorzunehmen“. Voraussetzung der Scheidung ist ferner, daß die Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat. Stehen die Interessen minderjähriger Kinder einer Scheidung entgegen oder würde sie für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen, so sind an die Feststellung der Zerrüttung strengere Maßstäbe anzulegen. Das Schuldprinzip behält insofern seine Gültigkeit, als im Urteil der Schuldige für die Zerrüttung der Ehe genannt wird. Durch Beschluß des Obersten Gerichts der DDR vom 24. 6. 1970 sind die unteren Gerichte auf ihre „erzieherischen“ Pflichten hingewiesen und neben der obligatorischen Aussöhnungsverhandlung weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ehe- und Familienberatungsstellen zur sogenannten Eheerhaltung festgelegt worden. Im Scheidungsurteil ist gleichzeitig über das elterliche Erziehungsrecht für die minderjährigen Kinder, über die Höhe des Unterhalts des nichterziehungsberechtigten Elternteils, über etwaige Unterhaltsansprüche zwischen den Ehegatten sowie eventuell über die Ehewohnung zu entscheiden. Die Entscheidung über das Erziehungsrecht für die Kinder ist in erster Linie unter dem Gesichtspunkt des Wohls der Kinder zu treffen. Die Umstände der Ehescheidung können jedoch mitberücksichtigt werden. Das Erziehungsrecht kann bei der Ehescheidung auch beiden Eltern entzogen oder seine Ausübung bis zur Dauer eines Jahres ausgesetzt werden. Der nichterziehungsberechtigte Elternteil behält das Recht zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Der Unterhalt zwischen geschiedenen Ehegatten richtet sich nach dem Bedürfnisprinzip unter zusätzlicher Berücksichtigung der Umstände, die zur Scheidung geführt haben. In der Regel ist eine Unterhaltsverpflichtung als eine Übergangshilfe gedacht und daher auf 2 Jahre begrenzt; ca. 85 v.H. der geschiedenen Eheleute erhalten keine Unterhaltszahlungen, 10 v.H. bis höchstens 2 Jahre und nur 5 v.H. für einen längeren Zeitraum. Nur bei Erwerbsunfähigkeit kann eine darüber hinausgehende, eventuell auch dauernde Unterhaltsverpflichtung ausgesprochen werden, wenn sie für den Verpflichteten zumutbar ist. (Zur Absicherung familienrechtlicher Unterhaltsverpflichtungen im innerdeutschen Verhältnis Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender.) D. Eltern --- Kinder Das Verhältnis Eltern — Kinder regelt das FGB für eheliche und nichteheliche Kinder gemeinsam. Das elterliche Erziehungsrecht wird als „bedeutende staatsbürgerliche Aufgabe der Eltern“ bezeichnet, wobei als Erziehungsziele sowohl allgemeine Werte als auch spezielle Werte der sozialistischen Gesellschaft herausgestellt werden (§ 42 FGB). Das elterliche Erziehungsrecht umfaßt sowohl die Personensorge als auch die rechtliche Vertretung des Kindes. Staatliche Organe und gesellschaftliche Organisationen sollen die Eltern bei der Ausübung des Erziehungsrechts unterstützen. Bei ehelichen Kindern steht das elterliche Erziehungsrecht beiden Elternteilen gemeinsam zu, im Falle der Verhinderung oder des Todes eines Ehegatten einem Elternteil allein. Das gleiche gilt bei Ehescheidung und eventuell auch im Falle des Getrenntlebens. Das Erziehungsrecht für nichteheliche Kinder steht der Mutter zu. Gefährdungen des Kindes können zu Eingriffen in das elterliche Erziehungsrecht — bis zu seinem Entzug — führen. Die Vaterschaft ehelicher Kinder beruht auf der gesetzlichen Vermutung, daß der Ehemann der Mutter der Vater des Kindes ist; bei nichtehelichen Kindern wird die Vaterschaft durch Anerkennung oder im gerichtlichen Verfahren festgestellt. Das nichteheliche Kind ist mit seinem Vater verwandt und ihm gegenüber unterhalts- und auch erbberechtigt; es erhält jedoch den Namen der Mutter. [S. 377]<E. Adoption> Ein Eltern-Kind-Verhältnis wird auch durch Annahme an Kindes Statt (Adoption) begründet (§§ 66 bis 78 FGB). Die Adoption erfolgt auf Antrag durch Beschluß des Organs für Jugendhilfe. Der Annehmende muß volljährig, der Angenommene minderjährig sein, zwischen beiden soll ein angemessener Altersunterschied bestehen. Ehegatten sollen Kinder nur gemeinschaftlich adoptieren. Die Adoption schafft die gleichen Beziehungen, wie sie zwischen Eltern und Kindern bestehen und begründet auch zwischen dem Kind und dessen Abkömmlingen und den Verwandten des Annehmenden die gleichen Rechte und Pflichten wie zwischen leiblichen Verwandten. Ein Eheverbot besteht allerdings nur zwischen dem Annehmenden und dem Kind. Zur Adoption ist in der Regel die Einwilligung der Eltern erforderlich, ausnahmsweise kann sie jedoch durch das Gericht ersetzt werden. Auch der Anzunehmende muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einwilligen. Mit der Adoption erlöschen alle Rechte und Pflichten aus dem Verhältnis zwischen dem Kind und seinen leiblichen Verwandten. Die Adoption kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Zur Klage sind unter bestimmten Voraussetzungen die Eltern, das Organ der Jugendhilfe und der Annehmende berechtigt. F. Vormundschaft und Pflegschaft Ähnliche Verhältnisse wie das Eltern-Kind-Verhältnis begründen die Vormundschaft und die Pflegschaft. Die Vormundschaft über einen Minderjährigen wird angeordnet, wenn niemand das elterliche Erziehungsrecht hat, die Pflegschaft dann, wenn die erziehungsberechtigten Eltern oder der Vormund verhindert sind oder eine Vertretung des Kindes durch sie aus Gründen der Pflichtenkollision entfällt. Vormundschaft und Pflegschaft können auch unter bestimmten Voraussetzungen über Volljährige angeordnet werden. G. Verwandtschaft Bei den Regelungen über die Verwandtschaft unterscheidet das FGB zwischen Verwandten in gerader Linie und in der Seitenlinie sowie nach Verwandtschaftsgraden. Unterhaltspflichten bestehen nur zwischen Verwandten auf- und absteigender Linie (z.B. nicht zwischen Geschwistern); sie sind auf drei Generationen beschränkt und grundsätzlich vom Bedürftigkeitsprinzip beherrscht. IV. Das Einführungsgesetz zum FGB Das Einführungsgesetz zum FGB (EGFGB) enthält neben Übergangsbestimmungen sowie erb- und sachenrechtlichen Anpassungsbestimmungen (Zivilrecht) die Vorschriften zum internationalen F. Für die Gültigkeit der Eheschließung ist das Heimatrecht maßgeblich, die Form richtet sich nach dem Ortsrecht. Bürger der DDR bedürfen zur Eheschließung mit einem Bürger eines anderen Staates einer staatlichen Genehmigung. Für die persönlichen und vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten sowie für die Ehescheidung gilt das Heimatrecht; wenn die Ehegatten verschiedenen Staaten angehören, das Recht der DDR. Die Abstammung von Kindern, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern, die Adoption, Vormundschaft und Pflegschaft richten sich nach dem Heimatrecht der Betroffenen. Bei der Anwendung fremden Rechts findet der Grundsatz des Ordre public, d.h. der grundsätzlichen Vereinbarkeit mit dem eigenen Recht, Anwendung. Ehescheidungen durch ausländische Gerichte bedürfen der Anerkennung durch den Minister der Justiz. Hiervon ausgenommen sind Scheidungsurteile der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West). Anderslautende internationale Vereinbarungen finden vor diesen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. V. Das Verfahren in Familiensachen Das Verfahren in Familiensachen richtet sich nach der Zivilprozeßordnung (ZPO) vom 19. 6. 1975 (Zivilprozeß), in der einige besondere Bestimmungen für F.- und Ehesachen enthalten sind. In allen F.-Sachen ist das Kreisgericht zuständig (Gerichtsverfassung). Dem Ehescheidungsverfahren ist eine grundsätzlich obligatorische Aussöhnungsverhandlung vorgeschaltet, die zur Aussetzung des Verfahrens bis zu einem Jahr führen kann, wenn Aussicht auf Aussöhnung der Parteien besteht. Wie auch sonst im Zivilprozeßrecht der DDR gilt für das Ehescheidungsverfahren der Grundsatz der umfassenden Aufklärung des Sachverhalts (Offizialmaxime). Die Öffentlichkeit des Verfahrens kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden, wenn dies im Interesse der vollständigen Aufklärung des Ehekonflikts geboten ist. Für die Entscheidung gilt der Grundsatz der Einheitlichkeit, d.h. es muß gleichzeitig mit dem Urteil über die Scheidung oder Nichtigkeit der Ehe über das elterliche Erziehungsrecht, den Unterhalt für die Kinder und auf Antrag über eventuelle Unterhaltsansprüche eines Ehegatten entschieden werden. Auf Antrag sind außerdem die Vermögensteilung, der Ausgleichsanspruch und die Zuteilung der ehelichen Wohnung mit dem Eheverfahren zu verbinden. Klaus Westen Literaturangaben Familienrecht. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1981. Das Familienrecht der DDR. Kommentar. 4. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1973. <LI>Schlicht, Götz: Das Familien- und Familienverfahrensrecht der DDR. Tübingen und Basel: Erdmann 1970. (Studien d. Instituts f. Ostrecht. München. 21.) Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 374–377 Familienname A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Feierabendarbeit
Familienrecht (1985) Siehe auch: Familienrecht: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Güterrecht, Eheliches: 1979 Güterstand: 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Begriff und Gegenstand Nach marxistisch-leninistischer Rechtsauffassung ist das F. ein eigenständiges Rechtsgebiet, das die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern regelt und nicht primär Vermögensrecht ist. Entsprechend…
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Aufbaugesetz (1985)
Siehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten [S. 99]zu erklären. Diese Erklärung bewirkt, daß in diesen Gebieten eine Inanspruchnahme von bebauten und unbebauten Grundstücken für den Aufbau und eine damit verbundene dauernde oder zeitweilige Beschränkung oder Entziehung des Eigentums und anderer Rechte erfolgen kann. Durch die DVO vom 7. 6. 1951 (GBl., S. 552) wurden generell die im Zentrum und im zentralen Bezirk der Städte Dresden, Leipzig, Chemnitz (später Karl-Marx-Stadt), Magdeburg, Dessau, Rostock-Warnemünde, Wismar und Nordhausen gelegenen Gebiete zu Aufbaugebieten erklärt. Gleichzeitig wurde das zuständige Ministerium (Ministerium für Bauwesen) ermächtigt, in Übereinstimmung mit der Staatlichen Plankommission weitere Städte, Kreise und Gemeinden oder Teile hiervon zu Aufbaugebieten zu erklären. Das ist durch verwaltungsinterne Weisungen geschehen. Hervorzuheben ist das „Aufbaugebiet Stadtzentrum“ in Berlin (Ost). Die für den Aufbau beanspruchten Grundstücke im Aufbaugebiet gehen in Volkseigentum über. Dingliche Rechte sowie die Rechte aus Miet-, Pacht- und anderen Nutzungsverträgen erlöschen. Ein Rechtsmittel gegen die Inanspruchnahme gibt es nicht. Für die Inanspruchnahme soll nach dem A. eine Entschädigung gezahlt werden. Das Entschädigungsgesetz dazu wurde erst am 25. 4. 1960 erlassen (GBl. I, S. 257). Die Entschädigung in Geld tritt für Gläubiger, deren dingliche Rechte erloschen sind, an die Stelle des in Anspruch genommenen Grundstückes. Soweit die Gläubiger daraus nicht befriedigt werden können, haftet der frühere Eigentümer des Grundstücks mit seinem sonstigen Vermögen. Für Trümmergrundstücke wird nur der Zeitwert ersetzt, obwohl die auf einem solchen Grundstück liegenden Reichsmarkhypotheken im Verhältnis 1: 1 umgewertet wurden. Die Belastungen übersteigen deshalb in der Regel weit die Entschädigungen. Der Nutznießer dieser Regelung ist der Staat, dem über 80 v.H. der Hypothekenforderungen zustehen. Im übrigen werden als Entschädigung durch die für den Rat des Kreises zuständige Schuldbuchstelle Einzelschuldbuchforderungen und für Ansprüche bis zu 10.000 Mark die Bewohnern der DDR zustehenden Sparguthaben begründet. Über die Schuldbuchforderungen und Sparguthaben können die Berechtigten seit 1960 jährlich mit bis zu 3.000 Mark verfügen. Handelt es sich um Guthaben aus einer Entschädigung für ein Trümmergrundstück, sind diese Verfügungen erst seit 1965 erlaubt. Durch eine Zweite DB zum A. vom 29. 8. 1972 (GBl. II, S. 641) wurde angeordnet, daß die Inanspruchnahme erst erfolgen darf, wenn alle Voraussetzungen gemäß der DB erfüllt sind und ein rechtsgeschäftlicher Erwerb des Grundstücks zugunsten des Volkseigentums bzw. die Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Aufbaues sowie des Abrisses von Gebäuden auf andere Weise nicht zustande gekommen ist. Vor allem aber können nunmehr nach der Zweiten DB Grundstücke auch für den Bau von Eigenheimen in Anspruch genommen werden, die in Übereinstimmung mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung dafür geeignet sind. Die Inanspruchnahme setzt voraus, daß Bürger, die die Zustimmung für den Bau eines Eigenheimes erhalten haben, nicht über ein geeignetes Grundstück verfügen und ein geeignetes volkseigenes Grundstück nicht bereitgestellt werden kann sowie der rechtsgeschäftliche Erwerb eines geeigneten Grundstücks durch den Bürger nicht zustande gekommen ist. Die Inanspruchnahme darf sich nur auf die tatsächlich benötigte Grundstücksfläche erstrecken. Nur so viel Boden soll für den Eigenheimbau in Anspruch genommen werden, wie entsprechend der staatlichen Orientierung über die Parzellengröße für ein Eigenheim erforderlich ist. Der Entzug von Bodenflächen aus der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung für den Eigenheimbau darf nur in begründeten Ausnahmefällen mit Zustimmung der für die Bodennutzung verantwortlichen Staatsorgane erfolgen. Die Inanspruchnahme eines Grundstückes ist unzulässig, wenn dessen Eigentümer oder Nutzungsberechtigter selbst Bewerber für den Bau eines Eigenheimes ist (VO über den Neubau, die Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen — EigenheimVO — vom 31. 8. 1978 — GBl. I, S. 425) oder wenn das Grundstück mit anderen gesellschaftlich notwendigen Bauwerken bebaut ist, insbesondere wenn es bereits Wohnzwecken dient. Ferner können Grundstücke zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues sowie des Abrisses von Gebäuden in Anspruch genommen werden, wenn diese Maßnahmen mit der geplanten städtebaulichen Entwicklung im Territorium übereinstimmen und in den Volkswirtschaftsplan aufgenommen sind und der Eigentümer des Grundstückes nicht in der Lage oder nicht bereit ist, diese notwendigen Maßnahmen durchführen zu lassen, und andere Maßnahmen zur Sicherung der Instandsetzung, der Modernisierung, des Um- und Ausbaues oder des Abrisses sich nicht als zweckmäßig erweisen. Auch an den aufgrund der Zweiten DB in Anspruch genommenen Grundstücken entsteht Volkseigentum. Entschädigung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes vom 25. 4. 1960. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 98–99 Aufbau des Sozialismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Aufklärung, SexuelleSiehe auch die Jahre 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Mit dem Ziel, die Kriegszerstörungen in den Städten zu beseitigen, erging das Gesetz über den Aufbau der Städte in der Deutschen Demokratischen Republik und der Hauptstadt Deutschlands, Berlin (Aufbaugesetz) vom 6. 9. 1950 (GBl., S. 965). Darin wird die Regierung der DDR beauftragt, für den planmäßigen Aufbau der zerstörten Städte der DDR zu sorgen. Die Regierung wurde ermächtigt, Städte, Kreise und Gemeinden oder…
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Qualität der Erzeugnisse (1985)
Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder Nützlichkeit eines Erzeugnisses für die Befriedigung von Bedürfnissen eine sehr wichtige Rolle. Mit der Einführung der 1983 bereits wieder abgeschafften Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis im Jahre 1975 (Preissystem und Preispolitik, VII.), erfuhr der Gebrauchswert eine erhebliche Aufwertung. Eine unter bestimmten Voraussetzungen erreichte Erhöhung der QdE. entspricht einer Erhöhung der gesellschaftlichen Arbeitsproduktivität, da gesamtwirtschaftlich z.B. die längere Lebensdauer der Erzeugnisse und die größere Funktionssicherheit eine Arbeitsersparnis bewirken. Hinter dem Begriff der QdE. verbirgt sich ein komplexer Tatbestand, der sowohl die objektiven Eigenschaften eines Gutes wie seine subjektive Wertung umfaßt. Die „objektiv bestehende Kompliziertheit, die Qualität ökonomisch zu bewerten“, bildet ein wesentliches Problem der Gütesicherung und Qualitätsplanung (Produktions- und Konstruktionsqualität) in einem System zentraler Planung und Lenkung. Die Qualitätsbewertung läßt sich nicht in einer einzigen Kennziffer zusammenfassen, vielmehr ist eine Messung nur durch Vergleiche von Qualitätsparametern, Nutzeffekt usw. möglich. Die Qualitätsbewertung erfolgt gemäß TGL 29.432 (s. Abb.) Grundsätzlich ist die Qualität eine Vergleichskategorie, die z.B. durch das Niveau und die Kennzahlen eines Gebrauchswertes bestimmt wird. Die Be[S. 1067]stimmung des (besonderen DDR-)Gebrauchswertes aber, z.B. der Stellenwert der gesellschaftlichen Nützlichkeit eines Gutes, erweist sich für die DDR als ein bisher äußerst unzulänglich gelöstes Problem. So lag im Jahre 1981 die Mehrheit der in den Pflichtenheften der Kombinate und Betriebe formulierten Gebrauchswerteigenschaften von neuen Erzeugnissen unter dem vergleichbaren internationalen Niveau (Prof. Dr. Helmut Mann, Hochschule für Ökonomie „Bruno Leuschner“, 1983). Hohe Ansprüche an die QdE. unter dem Aspekt einer Steigerung der volkswirtschaftlichen wie betrieblichen Effizienz durch geringere Ausschußkosten und Senkung der Folgekosten aus Fehlleistungen (Nacharbeit, Mehrverbrauch an Material, zusätzliche Maschinenkapazität usw.) waren von jeher ein Generalanliegen der Wirtschaftsführung. Wissenschaftler der DDR begründeten die Ursache des Zurückbleibens des Nationaleinkommens der DDR hinter der Zunahme der gesellschaftlichen Ersatzfonds (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) im Zeitraum der letzten 20 Jahre vorwiegend als eine Folge von Qualitätsmängeln. In den zurückliegenden Jahren beliefen sich die Kosten für Ausschuß, Nacharbeit, Garantieleistungen oder von anderen Qualitätsmängeln auf Beträge in Milliardenhöhe (z.B. 1975: 3 Mrd. Mark); gemessen an aktuellen kritischen Bemerkungen maßgeblicher Wirtschaftsfunktionäre der DDR, hat sich hieran trotz fehlender Daten über den Umfang wohl nichts geändert. Neben wirtschaftlichen Überlegungen spielten und spielen ebenso politische Aspekte, wie Ansehen und Stellung der DDR als führendes sozialistisches Industrieland, eine Rolle. Ein qualitativ mangelhaftes Erzeugnis wird als politischer und kultureller Schaden betrachtet. „Es besteht alle Veranlassung zu außerordentlichen Anstrengungen, um den guten Ruf der Waren aus der DDR als Qualitätsprodukte zu wahren und zu mehren“ (Honecker, 1978) und: „In den kommenden Jahren muß ‚Qualitätsarbeit aus der DDR‘ zu einem weltweit anerkannten Markenzeichen unserer Leistungsfähigkeit werden“ (Honecker, X. Parteitag der SED 1981). In der Vergangenheit wurde dem Problem der QdE. in den Betrieben aus verschiedenen Gründen (Mangelsituation und daraus resultierende starke Stellung der Anbieter, Bruttoproduktion als unzureichende betriebliche Zielfunktion, fehlendes oder mangelhaftes absatzpolitisches Instrumentarium usw.) oftmals eine geringe oder überhaupt keine Bedeutung beigemessen. Seit Beginn der 60er Jahre und besonders seit der Einführung des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) 1963, standen die Probleme der QdE. durch Auf- und Ausbau eines Systems der Qualitäts- oder Gütesicherung (beide Begriffe werden synonym verwendet) und vor allem der staatlichen und betrieblichen Qualitätskontrolle stärker im Vordergrund. Das Volumen von Erzeugnissen mit hoher Qualitätsbewertung hat weiter zugenommen; dennoch bleiben nach selbstkritischer Darstellung führender Wirtschaftswissenschaftler der DDR die Entwicklung der Standardqualität wie auch die Erfüllung der durch den Plan gesetzten Qualitätsziele nach wie vor unzureichend. Gemäß der Leitlinie, als Qualitätsmaßstab den wissenschaftlich-technischen Höchststand (Weltniveau) zugrunde zu legen, bedingt durch gestiegene Ansprüche der Verbraucher und des Außenhandels, fanden seit Mitte der 60er Jahre gleichermaßen sowohl Fragen der Standardisierung (Standards der DDR und RGW-Standards legen u.a. Qualitätskriterien mit wichtigen Kennwerten fest) als auch der Formgestaltung in der Industrie durch Einbeziehung in die Güteklassifizierung verstärkte Beachtung. In der DDR stehen vielfach die Begriffe Formgestaltung, Industrielle ➝Formgestaltung und Industrieformgestaltung anstelle von industrieller Formgebung (Design). Seit über einem Jahrzehnt ist die DDR bemüht, ein System „komplexer Maßnahmen der betrieblichen Qualitätssicherung und Standardisierung (QSS)“ als betriebliches Leitungsinstrument einzuführen. Die Zentralisierung fast aller volkseigenen Betriebe in Kombinate Ende der 70er Jahre hat die Realisierungsmöglichkeiten in diesem Problembereich inzwischen verbessert. Entsprechend dem wirtschaftspolitischen Leitprogramm der 80er Jahre, einer „Wirtschaftsstrategie“ der Intensivierung und Rationalisierung in der DDR, erhalten die Sicherung und Erhöhung der QdE. als ein wichtiger Intensivierungsfaktor im Zusammenhang mit einer ebenfalls angestrebten raschen Steigerung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie einer Verbesserung der Effektivität des Produktionsprozesses einen besonderen Stellenwert. Die ökonomischen Probleme der DDR und weltwirtschaftlichen Entwicklungen der 80er Jahre führten zu einer Reihe neuer Bestimmungen, die den Druck auf eine umfassende Qualitätspolitik der Kombinate verstärkten. Seit Beginn der 80er Jahre zählen hierzu das Konzept eines maximalen Veredlungsgrades, ein realistischer internationaler Vergleich von Spitzenleistungen, die Durchsetzung strenger und umfassender Qualitätsmaßstäbe für eine Erzeugnisplanung bereits im Pflichtenheft (s. #722#iii. III.) sowie der hohe Stellenwert des Designs, nicht nur beim Erzeugnis, sondern auch bei der Verpackung. Kritisch vermerkt werden seitens der DDR Absatzschwierigkeiten infolge Gestaltungsmängeln bei sonst technisch guter Qualität (Staatssekretär M. Kelm, Leiter des staatlichen Amtes für industrielle Formgestaltung, 1983). Ein langer Zeitraum absoluter Vernachlässigung von Design und Qualität oder ein fehlendes, allgegenwärtiges internationales Vergleichsniveau sind nicht die einzigen Ursachen der konstatierten Mängel. Mit einer Qualitäts-VO von [S. 1068]1980 (GBl. I, S. 117 ff.) sowie den Bestimmungen der Planmethodik für die Jahre 1981 bis 1985 (Planungsordnung und Rahmenrichtlinie für die Planung der Kombinate und Betriebe) erhöhten sich die Qualitätsanforderungen für den Erzeugnisbereich der prüfpflichtigen Warenproduktion (ca. 54 v.H. der Gesamtproduktion). Neue veränderte Bestimmungen, vor allem eine „Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse“ sowie zwei DB zur Qualitätssicherung traten zum 1. 1. 1984 in Kraft (GBl. I, 1983, S. 405 ff.). Ihr Geltungsbereich umfaßt sowohl Instanzen der staatlichen Leitung als auch wirtschaftende Einheiten („Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen“). Als entscheidende Neuerung erstrecken sich nunmehr die Maßnahmen der Qualitätssicherung auf fast alle Erzeugnisse; Ausnahmen werden ausdrücklich angezeigt. Grundsätzlich sind für Erzeugnisse (oder -gruppen), die zur Produktionsaufnahme neu- oder wiederangemeldet werden, eine neue Art eines Standards auszuarbeiten (GBl. I, 1984, S. 157 ff.): „Werkstandard mit Qualitätsmaßstäben“ (WSQ). Das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) erhielt zugleich mit einem neuen Statut (GBl. I, 1983, S. 417 ff.) vergleichsweise umfassendere Kompetenzen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung von gravierender Bedeutung. Es ist insbesondere Leitungsinstanz neu geschaffener Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft, also einer verstärkten staatlichen Kontrolle und unterhält ebenso ein Netz von Strukturabteilungen für die Erzeugnisanmeldung. Aus DDR-Sicht sind mit der Koordination einer Reihe neuer Bestimmungen, wie der Qualitätssicherungs-VO von 1983 (QSVO) (GBl. I, 1983, S. 405 ff.), des ASMW-Statuts, einer neuen Standardisierungs-VO (GBl. I, 1984, S. 157 ff.), einer VO über das Meßwesen (GBl. I, 1982, S. 429 ff.) und Bestimmungen zum Pflichtenheft (GBl. I, 1983, S. 381 ff.) derzeit die Voraussetzungen für eine qualitätsgerechte Produktion geschaffen sowie den internationalen Anforderungen angepaßt. Generell zeigen die in der Statistik der letzten Jahre ausgewiesenen Wachstumsquoten der Qualitätsproduktion deutliche Steigerungen. Im Jahre 1975 betrug die industrielle Warenproduktion mit dem Gütezeichen „Q“ (Preisbasis 1980) rd. 13,5 Mrd. Mark, dagegen 1983 rd. 65,1 Mrd. Mark; gleichzeitig erhöhte sich deren Anteil an der gesamten Warenproduktion im gleichen Zeitraum von 6 v.H. auf 18 v.H. (Der bis 1983 in der Statistik ausgewiesene Anteil an der prüfpflichtigen Warenproduktion betrug 1975: 14 v.H. und 1983: 31 v.H.) II. Organisation der Gütesicherung Die Organisation der Gütesicherung und Qualitätskontrolle sowie der Planung und Entwicklung der QdE. stützt sich auf inner- und überbetriebliche Instanzen. Oberstes staatliches Fachorgan für Qualitätsfestlegung und -bewertung ist das Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) (Standardisierung, III.). Nach 1946 hatte das staatliche Warenprüfungsamt Thüringen entsprechende Funktionen übernommen; 1950 wurde das Deutsche Amt für Material- und Warenprüfung gegründet (GBl., 1950, S. 136) und 1960 in Deutsches Amt für Warenprüfung und Meßwesen (DAMW) umbenannt, (1. Statut 1965, 2. Statut 1969.) Ohne veröffentlichte Rechtsgrundlage erfolgte Anfang 1974 eine Zusammenlegung des Amtes für Standardisierung und des DAMW in ein Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW). Bereits das 1975 erlassene Statut des ASMW (GBl. I, S. 301 ff.) nennt Qualitätssicherung und -kontrolle als wichtige Funktionen des ASMW. Ein neues Statut ab Dezember 1983 verstärkt seine Kompetenzen. 1962 war ein Rat für Industrieform geschaffen worden. Das parallel dazu bestehende Institut für angewandte Kunst wurde 1963 in das Zentralinstitut für Formgestaltung umgewandelt. Beide Institutionen waren dem Ministerium für Kultur unterstellt. Eine Zuordnung des Rates und des zwischenzeitlich in seinem Namen veränderten Zentralinstitutes für Gestaltung zum DAMW erfolgte 1965. Eine erneute Verselbständigung durch Auflösung des Bereiches „Gestaltung“ beim DAMW und Schaffung eines Amtes für industrielle Formgestaltung als zentrales Organ des Ministerrates geschah mit Wirkung vom 1. 2. 1972. Mitte 1973 wurde beim Amt unter Aufhebung einschlägiger früherer Bestimmungen eine Anzahl bisher vorwiegend betrieblicher Funktionen der Formgestaltung konzentriert. Seitdem findet der Bereich der Industriellen ➝Formgestaltung als Kriterium der Qualität stetig steigende Beachtung. Bereits laut Qualitätsverordnung von 1980 war das Design integraler Bestandteil der Qualität, die neue QSVO 83 betont seinen Stellenwert, denn in der Wirtschaftspraxis allerdings bestehen hier erhebliche Mängel. Das ASMW „ist für die Erarbeitung des staatlichen Qualitätsmaßstabes verantwortlich“ (Statut, § 2,3). Es gliedert sich in Fachbereiche (z.B. Meßwesen, Qualitätssicherung, Standardisierung), Fachabteilungen und diesen unterstellte Prüfdienststellen (meist mit eigenen Fachlabors). Die Beurteilung von Standards und damit auch von Qualitätsmerkmalen obliegt besonderen Prüfungsausschüssen. Dem Präsidenten des ASMW sind mehrere Vizepräsidenten als Leiter der Fachbereiche, über 70 fachlich spezialisierte Struktureinheiten für die Qualitätsanmeldungen (§ 10) sowie die staatlichen Qualitätsinspektionen in der zentralgeleiteten Wirtschaft (§ 6) unterstellt. Neben dem ASMW und dem Amt für industrielle [S. 1069]Formgestaltung hat eine Reihe weiterer, in der Regel staatlicher, Instanzen besondere Funktionen der Qualitätskontrolle wahrzunehmen: Staatliche Güteinspektion beim Handel mit Fahrzeugen, Fahrzeugersatzteilen und Fahrzeugzubehör (GBl. II, 1970, S. 607); Entwicklungs- und Qualitätsprüfstelle der VVW-Centrum (GBl. II, 1965, S. 835); Staatliches Amt für technische Überwachung (GBl. I, 1977, S. 1); DDR-Schiffsrevision und -klassifikation (DSRK); Kraftfahrzeugtechnische Anstalt; Staatliche ➝Bauaufsicht; Reichsbahn u.a. Die früher eigenständige Staatliche Güteinspektion des Handels wurde mit Wirkung v. 1. 1. 1976 in Form der Handelsinspektionen den Fachabteilungen des ASMW angegliedert (Binnenhandel). Als einziges nichtstaatliches Warenkontrollunternehmen beschäftigt sich die Intercontrol GmbH (Dienstleistungsbetriebe) mit der Gütesicherung von ex- und importierten Erzeugnissen und verleiht Prüfungszertifikate (GBl. I, 1975, S. 350 ff.). Im Bereich Meßwesen bewahrt das ASMW die Etalons der DDR und ist für den Zeitdienst verantwortlich. Gemeinsam mit dem Amt für Formgestaltung und den Industrieministerien und anderen zentralen Organen sowie vor allem den Kombinaten und volkseigenen Betrieben, hat das ASMW die Ergebnisse der Qualitätsentwicklung zu analysieren, entsprechende staatliche Vorgaben und Richtlinien zu erarbeiten sowie das gesamte Kontrollsystem zu leiten. Zwei seiner wichtigsten Funktionen sind einmal die Erteilung von Standards als bestimmendes Instrument zur Qualitätssicherung und -steigerung sowie auch zur Rationalisierung, besonders in Zusammenarbeit mit entsprechenden Organen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) (z.B. GBl. I, 1978, S. 233), zum anderen ist es die Einstufung der Erzeugnisse in Güteklassen und die Zuerkennung nur noch eines einzigen staatlichen Gütezeichens „Q“. Staatliche Gütevorschriften sind kraft Gesetzes Vertragsinhalt; Abweichungen sind nur im Rahmen der geltenden Bestimmungen zulässig. Das Amt für Formgestaltung verleiht ein „Staatliches gestalterisches Prädikat“ (§ 14 QSVO) als „gestalterische Spitzenleistung“ (SL) für bestimmte Erzeugnisse. Neben den staatlichen Gütevorschriften gemäß Vertragsgesetz (§ 42) gelten gleichberechtigt die Qualitätsbestimmungen, entsprechend einer vorausgesetzten Gebrauchsfähigkeit, auch im Zusammenhang mit den Bestimmungen für Außenhandelsverträge. Bis Ende 1983 erfolgte die Verleihung staatlicher Gütezeichen „Q“ und „1“ (GBl. I, 1980, S. 122) ausschließlich in der Kategorie der „anmelde- und prüfpflichtigen Erzeugnisse“, deren Nomenklatur (GBl. 1976, SDr. 803, 803/1 bis 803/6) das ASMW festsetzte. Laut QSVO sind ab 1984 grundsätzlich alle neuen Industrieerzeugnisse anzumelden und gleichzeitig Werkstandards (WSQ) einzuführen, für die das alleinige Gütezeichen „Q“ beantragt wird. Ab 1984 unterliegen prinzipiell alle Industrieerzeugnisse einer staatlichen Qualitätskontrolle. Importerzeugnisse erhalten besondere Approbationszeichen (§ 18 QSVO). Entfallen waren bereits 1970: Gütezeichen „2“ sowie Überwachungs- und Klimaschutzzeichen. Die Einstufung eines Erzeugnisses nach in sog. Beschaffenheitsstandards festgesetzten Qualitätsmerkmalen ist eine der wichtigsten Funktionen des ASMW und begründet damit seine erhebliche — in der Praxis einer Leitungsfunktion gleichkommende — Machtstellung gegenüber den Kombinaten und Betrieben, da jede Qualitätseinstufung und die Verleihung eines Gütezeichens mit finanziellen Konsequenzen für die Hersteller, z.B. in Form von zusätzlichem Gewinn für „Q“-Erzeugnisse oder Gewinnabschlägen für Erzeugnisse minderer Qualität (lt. § 23) mindestens 10 v.H. verbunden sind. Gegebenenfalls kann die Produktion oder der Absatz auf Weisung der ASMW praktisch eingestellt bzw. gesperrt werden. Desgleichen bestimmen das ASMW und das Amt für industrielle Formgestaltung durch ihre Genehmigungen oder Vorbehalte die Qualitätsmaßstäbe für neue und weiterentwickelte Erzeugnisse; letztlich wird durch diese Funktion der technische Fortschritt forciert. Verantwortlich für die Planung, Sicherung und Kontrolle der Qualität im betrieblichen Bereich sind die Kombinats- und Betriebsleiter. Sie erhalten mit dem Plan Kennziffern der Qualität, Qualitätsvorgaben sowie auch Angaben über den jeweils höchstzulässigen Ausschußanteil. Ausschußkosten sind nicht kalkulationsfähig. Die Generaldirektoren sind gehalten, jährliche Qualitätsprogramme mit konkreten Verpflichtungen auszuarbeiten. Die Ministerien tragen die Verantwortung für die Realisierung der staatlichen Qualitätspolitik. Seit Mitte der 70er Jahre gilt der Phase der Forschung und Entwicklung sowie den qualitätsbestimmenden Standards und Richtlinien der industriellen Gestaltung bei neuen Erzeugnissen wachsende Aufmerksamkeit, allerdings mit unbefriedigenden Ergebnissen. Es bleibt dahingestellt, ob der Zwang über detaillierte Bestimmungen der Kombinats- und Betriebsleiter (§ 7 QSVO) zu mehr Erfolg führt. III. Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung im Betrieb Zwei Hauptbereiche des betrieblichen Qualitätssicherungssystems (QSS) sind zu unterscheiden: Pla[S. 1070]nung und Vorbereitung des Produktionsprozesses sowie Produktionsdurchführung und -kontrolle. Abgesehen von speziellen Aufgabenstellungen und Kennziffern zur Qualitätssicherung und -entwicklung sowohl für den Fünfjahrplan als auch für die Jahrespläne (insbesondere im Produktionsplan und im Plan Wissenschaft und Technik) spielen sie seit 1984 mit den Vorschriften über die Ausarbeitung von Werkstandards (WSQ) für die Qualitätssicherung schon im Bereich von Forschung und Entwicklung eine besondere Rolle. Die Generaldirektoren der Kombinate oder die Leiter anderer Wirtschaftseinheiten bestimmen ihre Qualitätsziele anhand der Qualitätsvorgaben der Ministerien (§ 3 QSVO). Als neues Leitungsinstrument der Generaldirektoren der Kombinate zur Qualitätssicherung für fast alle anzumeldenden Erzeugnisse (Anlage 1 der QSVO führt die Ausnahmen auf) werden vielfach im Rahmen der WSQ Gebrauchswerte, Effektivitätskriterien und Anforderungen an mustergetreue Fertigung festgelegt und vom ASMW bestätigt. Wie die Pflichtenheftziele unterliegen diese Werte ständiger Kontrolle durch das ASMW. Alle in den letzten Jahren besonders betonten Kriterien, wie z.B. technologische und gestalterische Lösungen als auch Vergleichsangaben zu ähnlichen Erzeugnissen des internationalen Marktes sind jetzt integraler Bestandteil der Maßnahmen des QSS. Im Zusammenhang wirken mit der Organisation des Sozialistischen Wettbewerbes, der Führung eines Haushaltsbuches in den Brigaden und der Verwendung der Gebrauchswert-Kosten-Analyse steht als ein wichtiger Teil des QSS das System der fehlerfreien Arbeit („Saratower System“) im Vordergrund. Die 1955 in der UdSSR entwickelten Grundsätze wurden später unter der noch heute geltenden Losung „Meine Hand für mein Produkt“ als „Methode des Vertrauens“ und als Selbstverpflichtung zur Einhaltung aller Qualitätsnormen in den Betrieben der DDR übernommen. Als ein Kernstück betrieblicher Qualitätssicherung ist darunter ein Komplex miteinander verbundener erzieherischer, organisatorischer und technischer Maßnahmen zu verstehen, bei denen die Beschäftigten freiwillig die volle Verantwortung für die Qualität der von ihnen gefertigten Erzeugnisse übernehmen sollen, bezeichnet auch als „persönliches QSS“. Gekoppelt mit Aktionen des sozialistischen Wettbewerbes werden diese Prinzipien durch ein System von Maßnahmen sowohl des individuellen als auch des kollektiven materiellen und moralischen Anreizes stimuliert. Hierzu zählen u.a. qualitätsstimulierende Lohnformen, qualitätsbedingte Zuführungen zum Prämienfonds und Leistungsfonds, eine Abhängigkeit des variablen Teils der Jahresendprämie von erfüllten Qualitätszielen oder das Betriebsergebnis betreffende Preiszu- und Preisabschläge (Lohnformen und Lohnsystem). Nach dem Stand von Anfang 1983 haben mehr als 570 Betriebe (ca. 10 v.H.) in der DDR die vom ASMW verliehene Wettbewerbsauszeichnung „Betrieb der ausgezeichneten Qualität“ erhalten. Seit Erlaß im Jahre 1963 wurden auch Diplome für die 5jährige, die 10jährige (ca. 50 Betriebe) sowie für die 15jährige Verteidigung des Titels vergeben. Die Möglichkeit zur Verleihung des [S. 1071]Titels „Brigade der ausgezeichneten Qualität“ und „bester Qualitätsarbeiter“ soll zukünftig als moralischer Anreiz intensiver genutzt werden. Als ein weiterer Hauptbereich des QSS zur Sicherung und Erhöhung der Qualität in Kombinat und Betrieb fungieren vor allem seit Beginn der 80er Jahre eine Reihe innerbetrieblicher Kontrollsysteme und Kontrollmaßnahmen; sie sind eng mit dem sozialistischen Wettbewerb verknüpft. Die ständige fachgerechte Überwachung der QdE. (d.h. die Gütekontrolle) zur Sicherung der qualitativen Kontinuität der Produktion untersteht in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft seit 1949 der Technischen Kontrollorganisation (TKO). Bis Ende 1983 verfügte sie über umfangreiche Vollmachten. Die als staatliche Kontrolleure wirkenden Leiter der TKO waren auf Kombinatsebene meist Mitarbeiter des ASMW und bei ihrer Tätigkeit im Kombinat an die Weisungen des Amtes gebunden. Der TKO-Leiter des Kombinates hatte das Qualitätsgeschehen im Kombinat zu leiten und gegenüber Kombinat und Amt zu vertreten. Die neu geschaffenen Staatlichen Qualitätsinspektionen (SQI) des ASMW haben seit Jahresanfang 1984 nunmehr die Funktionen staatlicher Qualitätssicherung und -kontrolle übernommen (QSVO, § 5). Zugleich wurden in 120 zentralgeleiteten Kombinaten SQI gebildet. Leiter und Mitarbeiter unterstehen dem ASMW. Die Rechte der SQI reichen bis zu Auslieferungssperren, einem Produktionsstopp und der Einleitung von Ordnungsverfahren. Die TKO fungiert seit 1984 als rein betriebliche Kontrollinstanz, deren Leiter die Funktion von Fachdirektoren einnehmen und dem Kombinats- oder Betriebsdirektor direkt unterstellt sind. Berufung oder Abberufung bedarf jedoch der Zustimmung des ASMW. SQI und TKO steuern durch Kontrollen und Qualitätsanalysen die Qualitätsentwicklung (Einhaltung der Standards und vertraglichen Gütevorschriften), um Fehlleistungen und Ausschuß zu verhindern. Zunehmend werden dabei modernere Kontrollmethoden verwendet. Das Prinzip einer möglichst lückenlosen Kontrolle in der Vergangenheit führte allerdings mit wachsender Massenproduktion zu einer überproportionalen Kostensteigerung der Arbeit der Gütekontrolle. In verstärktem Maß sollen daher weniger kostenintensive Methoden der statistischen Qualitätskontrolle eingesetzt und eine betriebliche „Schwachstellenforschung“ organisiert werden. Die verstärkte Einbeziehung von Formen und Methoden des sozialistischen Wettbewerbes in Verbindung mit dem betrieblichen System der Qualitätssicherung gewinnt unter diesem Aspekt als kostensparende Rationalisierungsmethode an Bedeutung. Der Zusammenhang von Kostensenkung, insbesondere durch Materialeinsparung und Qualitätssteigerung wird vielfach hervorgehoben. Unbeschadet aller speziellen Regelungen und anderer Kriterien ist ein möglichst reibungsloser Ablauf des Betriebsprozesses in der Wirtschaftspraxis eine der entscheidenden Voraussetzungen für eine hohe QdE. Vielfach wirken sich Störungen und Disproportionen, z.B. in Folge systembedingter mangelnder betrieblicher Flexibilität oder des Zwangs zur Planerfüllung, in erster Linie zu Lasten der QdE. aus. Hier erhält die SQI spezielle Funktionen zur Problemlösung. Diese Konflikte und ihre Konsequenzen für wirtschaftende Einheiten und Erzeugnisse sind trotz eines engmaschigen Kontrollnetzes bis in die Gegenwart allerdings nur unzureichend gelöst worden. Kurt Erdmann Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft. Lehrbuch. Autorenkoll. u. Ltg. v. D. Graichen. 4., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. (Abschn. 8.4.4.) [S. 1072]Borchert, H., H. Dietrich u. G. Nagel: Intensivierung — Standardisierung — Qualität. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1976. Dietrich, H.: Qualitätssicherung im Meisterbereich. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Erdmann, K.: Industrielle Formgestaltung in der DDR. In: Deutschland Archiv 8/1979. Köln: Wissenschaft und Politik 1979. Wissenschaftlich-technischer Fortschritt im Handel. Autorenkoll. u. Ltg. v. W. Cramer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 4.) Handelsrecht. Autorenkoll. u. Ltg. v. C. J. Kreutzer. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1981. (Abschn. 5.7.2.) Heuer, R.: Qualität, Kosten, Gewinn. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1967. Kelm, M.: Produktgestaltung im Sozialismus. Berlin (Ost): Dietz 1971. Jeder liefert jedem Qualität! Erfahrungen, Erkenntnisse und Aufgaben bei der Entwicklung der Qualitätsarbeit in der Volkswirtschaft. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Hanspach u. H. Merbach. Berlin (Ost): Tribüne 1978. Qualitätskontrolle — Qualitätssicherung. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Lilie. Hrsgg. v. Deutschen Amt für Meßwesen und Warenprüfung. 2., wesentl. überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1966. Qualitätssicherung und Standardisierung. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Schindowski, E., u. O. Schürz: Statistische Qualitätskontrolle. Kontrollkarten und Stichprobenpläne. 5. Aufl. Berlin (Ost): Technik 1972. Seminar: Staatliche Qualitätskontrolle. In: Wirtschaftsrecht 2/1978. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1978. (Beilage.) Siskow, W. I.: Messung und Optimierung der Erzeugnisqualität. Übers. aus dem Russischen, Moskau 1966. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1969. Stimulierung in Industriebetrieben und Kombinaten. Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Finger u. W. Gertich, Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. (Abschn. 2.3.) Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1066–1072 Psychotherapie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Rahmenkollektivvertrag (RKV)Siehe auch die Jahre 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 [S. 1066] I. Grundsätze der Qualitätssicherung Im offiziösen Sprachgebrauch der DDR wird unter der QdE. die „Gesamtheit der Eigenschaften eines Erzeugnisses, die den Grad der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck bestimmt“, verstanden (Qualitätssicherung und Standardisierung, 1979, S. 19). Aus der Sicht der Politischen Ökonomie spielt dabei die Marxsche Kategorie des Gebrauchswertes als Eignungsgrad oder…
DDR A-Z 1985
Apotheken (1985)
Siehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum Betrieb der A.“ erhalten, die zurückgenommen werden kann und als Übergangsregelung zu verstehen ist. A. werden als „öffentliche A.“ vom Rat des Kreises betrieben, können aber verpachtet sein; sie können Arzneimittelausgabestellen als Nebenstellen führen, um Industriebetriebe, Einrichtungen des Gesundheitswesens und verkehrsmäßig wenig erschlossene Gebiete zu versorgen. Daneben gibt es als „nicht öffentliche A.“ Krankenhaus-A. und Tierärztliche A., außerdem die A. der bewaffneten Organe. Die A. sind zwar in der Regel kleine Einzelbetriebe, werden jedoch in jedem Kreis zentral von einem Kreis-Apotheker „angeleitet“; in vielen Kreisen und in allen größeren Städten sind Buchhaltung, Rezeptabrechnung und oft auch Lagerhaltung und Belieferung in einer „Zentrale für Pharmazie und Medizintechnik“ unter Leitung des Kreis-Apothekers als „Direktor für Pharmazie“ bei der Abt. Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises bzw. der Stadt zusammengefaßt und Spezialaufgaben (Rezeptur, Defektur) auf die A. einer Stadt verteilt. Damit soll der Lagerbestand klein gehalten und das Personal im Sinne der „sozialistischen Rationalisierung“ spezialisiert beschäftigt werden. Rezeptur und eigene Arzneimittelherstellung als Fertigpräparate machen je 5 v.H. des Arzneimittelumsatzes aus, industrielle Präparate stellen 90 v.H. Der Verkauf von Arzneimitteln auf Kosten der Einzelverbraucher hat einen Umsatzanteil von nur 7 v.H.; 70 v.H. des gesamten Arzneimittelumsatzes gehen zu Lasten der Sozialversicherung, 23 v.H. werden an Einrichtungen des Gesundheitswesens geliefert. — Die Belieferung der A. geschieht durch (10) bezirkliche Versorgungsdepots über (61) Versorgungslager des Staatlichen Versorgungskontors (Arzneimittelversorgung). Anfang 1983 gab es 1939 öffentliche A. Davon wurden 1907 als Staatliche A., 9 als verpachtete Staatliche A., 23 als nichtstaatliche A. geführt. Die von selbständigen Apothekern geführten A. machen also 1,7 v.H. aus; 1950 waren noch 39,5 v.H. der A. in Privatbesitz und 38,1 v.H. zwar enteignet, aber an die früheren Eigentümer verpachtet, und nur 22,4 v.H. wurden als staatliche A. geführt. Die bisherigen Arzneimittelausgabestellen (Zweigstellen von A. — 1979 noch 465) werden entweder durch Voll-A. ersetzt oder zu solchen ausgebaut. Auf 8.613 Einwohner kommt eine öffentliche A. oder Ausgabestelle. Daneben bestehen 36 Krankenhaus-A. „Leitstelle“ für die angewandte Pharmazie ist das Institut für A.-Wesen (IFAP) in Berlin (Ost), das 1964 errichtet wurde. Diesem obliegt die Entwicklung von Technologie, Qualitätsprüfung, Organisation und Betriebswesen der A. sowie die Fortbildung des Personals. Zu seinem Bereich Pharmazie ist 1975 ein Bereich Medizintechnik hinzugekommen. Leiter (1983): Dipl. oec. Hans Buthut. Das Institut untersteht dem Ministerium für Gesundheitswesen. [S. 51]Die Arbeit in den A. ist stark von den Apothekern mit Hochschulabschluß hin zu mittleren medizinischen Kräften (Berufe mit Fachschulausbildung: A.-Assistenten für den A.-Betrieb, Pharmazie-Ingenieuren für die Herstellung von Arzneimitteln) und A.-Facharbeitern (mit Lehrausbildung — früher A.-Helfer) verlagert worden. Aufgabe des Apothekers ist die Leitung der A. und die Anleitung und Überwachung des in der A. beschäftigten Personals. Bestand (Anfang 1983): 3.564 Apotheker einschl. derjenigen in Industrie und Großvertrieb. 1974 ist für die Apotheker eine „Qualifizierung“ eingeführt worden; seitdem gibt es Fachapotheker für Arzneimittelversorgung, für Arzneimittelkontrolle und für Arzneimitteltechnologie (Bestand 1983: 645; 256; 180). Sie arbeiten in der industriellen Fertigung und im Großvertrieb. Das mittlere medizinische Personal in den A. erhält — nach Abschluß der zehnklassigen Oberschule — seine (3jährige) Fachausbildung auf der Pharmazieschule in Leipzig (Ausbildungskapazität rd. 1800 Studenten, davon nur 600 im Direktstudium). Bestand (1983): 6.880 einschl. Pharmaingenieuren in der Industrie. A.-Facharbeiter durchlaufen eine 2jährige Lehrausbildung; sie können nach Bewährung in der Berufstätigkeit durch Weiterbildung in berufsbegleitendem Fernstudium zum A.-Assistenten oder Pharmazie-Ingenieur aufsteigen. Bestand an A.-Facharbeitern 1983: 6.630. Gesundheitswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 50–51 Antisemitismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ApparatSiehe auch: Apotheken: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Apothekenreform: 1953 1954 1956 Alle A. sind 1949 durch VO der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) enteignet worden. Die Apotheker blieben für ihre Person berechtigt, ihren Betrieb weiterzuführen, nicht jedoch, ihn an andere (Erben, Pächter) zu übertragen. Nach der „A.-Ordnung“ von 1958 sind A. grundsätzlich staatliche Einrichtungen; Inhaber älterer Betriebsrechte haben die „Staatliche Befugnis zum…
DDR A-Z 1985
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (1985)
Siehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die Allgemeinen Bedingungen für die KH. (AKHB) vom 12. 1. 1971 (GBl. II, S. 93). Der Beitrag ist jährlich, zusammen mit der Kfz-Steuer, vom Kfz-Halter zu entrichten. Die Höhe der Versicherungsprämie ist bei Pkw und Traktoren von der PS-Zahl, bei Krafträdern vom Hubraum, bei Omnibussen von der Zahl der Plätze und bei Lkw von der Ladekapazität abhängig. Versichert sind Personen-, Sach- oder reine Vermögensschäden. Die von der Staatlichen Versicherung geleistete Entschädigungssumme ist in bestimmten Fällen vom Versicherten voll zurückzuzahlen, z.B. dann, wenn er den Schaden vorsätzlich oder unter starkem Alkoholeinfluß verursacht hat. Bei anderen groben Verletzungen von Rechtsvorschriften kann eine teilweise Rückerstattung der Entschädigungsleistung vom Versicherten verlangt werden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle europäischen Länder, jedoch müssen die in der DDR zugelassenen Pkw für Fahrten außerhalb der DDR einen Beitragszuschlag zur KH. entrichten. Für Schadensansprüche, die Bürgern der Bundesrepublik Deutschland einschließlich Berlin (West) durch Kfz-Unfälle im Gebiet der DDR entstehen, gelten die Vereinbarungen des am 10. 5. 1973 unterzeichneten Abkommens zwischen dem HUK-Verband (Hamburg) und der Staatlichen Versicherung der DDR. Sie regeln den Ausgleich von Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und die Finanzierung von Leistungen der Ersten Hilfe. Auch finanzielle Folgen, die sich aus Unfällen zwischen [S. 746]Deutschen aus der DDR und der Bundesrepublik Deutschland im Straßenverkehr europäischer Dritt-Länder ergeben, werden vom HUK-Verband bzw. von der Staatlichen Versicherung der DDR reguliert. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 745–746 Korrespondenten A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KraftfahrzeugindustrieSiehe auch: Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung: 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung: 1975 1979 Wie in den meisten europäischen Ländern sind auch in der DDR alle Besitzer von Kraftfahrzeugen einschließlich Mopeds zum Abschluß einer KH. gesetzlich verpflichtet. Träger der KH. ist die Staatliche Versicherung der DDR. Gesetzliche Grundlage dieser Versicherung sind die VO über die KH. vom 16. 11. 1961 (GBl. II, S. 503) sowie die AO über die…
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Kupfererzbergbau (1985)
Siehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo der Kupferschiefer den Harz und den nordwestlichen Thüringer Wald säumt und in den benachbarten Becken und Mulden untertaucht. Innerhalb dieses Verbreitungsgebietes weist der Kupferschiefer jedoch nur an wenigen Stellen abbauwürdige Metallanreicherungen auf. Am umfangreichsten ist die Metallführung des Kupferschiefers in den am Südostrand des Harzes liegenden geologischen Mulden von Mansfeld und Sangerhausen (Bergbau). In diesen Mulden enthalten die erzreicheren Teile des Kupferschiefers im allgemeinen Kupfer mit 1,5–4,0 v.H., Blei mit 0,1–0,8 v.H. und Zink mit 0,1–2,0 v.H. Beide Teile des K. in der DDR, das Sangerhäuser und Mansfelder Revier, können auf eine jahrhundertealte Bergbautradition zurückblicken. Man spricht von Vorräten, die einen Abbau mindestens bis zum Jahre 2.000 sicherstellen. Die Vorräte des Mansfelder Reviers scheinen jedoch zur Neige zu gehen. Es kam bereits zu Hütten- und Zechenschließungen. So wurden z.B. die Krughütte zwischen Eisleben und Wimmelburg, der in der Nähe gelegene Max-Lademann-Schacht und der Ernst-Seidel-Schacht mit seiner Sonderförderung an Blei- und Zinkerzen geschlossen. An Hauptförderungsschächten existieren nur noch der Fortschritt-Schacht, der Ernst-Thälmann-Schacht sowie der Otto-Brosowski-Schacht. Ihre gegenwärtige Abbautiefe liegt stellenweise zwischen 1300 m und 1400 m Tiefe. Der als bauwürdig bezeichnete Abbaubetrieb bewegt sich mittlerweile in Richtung Wolferstedter Wüste (Flurbezeichnung). Im Raum Spremberg wird gegenwärtig eine neue Kupferlagerstätte erschlossen. Mittelpunkt des Wirtschaftszweiges K. ist der VEB Mansfeld Kombinat „Wilhelm Pieck“. Mit über 20.000 Beschäftigten zählt der Betrieb zu den größten Volkseigenen Betrieben der DDR. Von den deutschen Kupfervorkommen liegen etwa vier Fünftel in der DDR. Hinsichtlich des Gesamtverbrauchs an Kupfer, des Eigenaufkommens sowie der Importe sind nur Schätzungen möglich. Bei einem angenommenen Kupferverbrauch von 115.000 t im Jahre 1980 dürfte das Eigenaufkommen etwa 34.500 t (30 v.H.) betragen haben. Die UdSSR dürfte etwa die Hälfte des Verbrauchs bereitgestellt haben, der verbleibende Rest mußte auf dem Weltmarkt gegen Devisen gekauft werden. Da mit steigender Industrieproduktion auch der Kupferbedarf wächst, bleibt auch in Zukunft eine sehr erhebliche Importabhängigkeit bestehen. Das Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali hat 1976 die Verwendung von Kupfer für dekorative und architektonische Zwecke, für Behälter und Rohrleitungen verboten. Wegen der Knappheit an Kupfer sollen in diesen Bereichen billigere Ersatzstoffe, so Aluminium und Zink, eingesetzt werden. In der DDR werden die NE-Erzbergbaubetriebe entsprechend der ab 1968 gültigen Industriezweigsystematik zur Wirtschaftsgruppe NE-Metall-Erzbergbaubetriebe und NE-Metall-Gewinnungsbetriebe des Industriezweiges NE-Metallurgie gezählt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 777–778 Künstler-Agentur der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kuren der SozialversicherungSiehe auch: Kupferbergbau: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 In der DDR gehören die in Abbau stehenden Kupfererzvorräte dem Kupferschiefer des [S. 778]unteren Zechsteins an. Weitere kupferführende Erze befinden sich in einigen Gangsystemen, der Mittelgebirge; ihre gegenwärtige wirtschaftliche Bedeutung ist gering. Das Verbreitungsgebiet des Kupferschiefers umfaßt große Teile der DDR. Seine bekanntesten Vorkommen liegen in den südwestlichen Bezirken der DDR, wo…
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Werbung (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit kampagneartigen Einsätzen angestrebt werden, sind z.B.: W. neuer Mitglieder für die SED und die Massenorganisationen; W. zur Verpflichtung als Längerdienender in der Nationalen Volksarmee (NVA); W. für die SED-Presse und sonstige politische Publikationen; W. zur Beeinflussung von Kaufentscheidungen (Wirtschafts-W.). Der Führungsstellung der SED in der Gestaltung von W. entspricht, daß für Ideen und Ziele, mit denen die Partei nicht übereinstimmt, keine W. getrieben werden darf. So sind vor allem die Kirchen in ihrer W. stark behindert. Die Wirtschafts-W. war in der DDR nach dem II. Weltkrieg ein stark vernachlässigter Wirtschaftsfaktor. Sie schien zum einen ein Restposten des kapitalistischen Systems zu sein, der geduldet, nicht aber gefördert werden sollte; W. wurde mit einer Verschwendung des volkswirtschaftlichen Vermögens gleichgestellt. Zum anderen war die wirtschaftliche Situation gekennzeichnet durch einen strukturellen Nachfrageüberhang. Die administrativ vorgenommene Verteilung der Produktion konnte weitgehend ohne W. abgesetzt werden. Bis zu Beginn der 60er Jahre war die binnenländische W. der DDR vorwiegend darauf bedacht, schwerverkäufliche, oft auch minderwertige Waren mit Unterstützung der W. besser und schneller verkaufen zu können. Menge und Sortiment vieler industrieller und landwirtschaftlicher Güter haben sich jedoch im letzten Jahrzehnt stark vergrößert. Das strenge Verteilungssystem wurde mit dem Übergang zum Neuen Ökonomischen System (NÖS) der Planung und Leitung der Volkswirtschaft im Jahre 1963 zum Teil gelockert und eine beträchtliche Zahl verschiedener Warenarten für den Markt freigegeben. Seitdem steigen die W.-Anstrengungen der DDR kontinuierlich. Die Notwendigkeit der kommerziellen W. ergibt sich aus der örtlichen und zeitlichen Trennung von Produktion und Konsumtion und dem Abrücken von der orthodoxen Zentralplanwirtschaft bei teilweiser Einbeziehung des wirtschaftlichen Instruments des Marktes. Die W. übt sowohl gesamtwirtschaftliche als auch einzelwirtschaftliche Funktionen aus, wobei die volkswirtschaftliche Orientierung darin zum Ausdruck kommt, daß z.B. durch die W. Einfluß genommen werden kann auf die Realisierung der Außenwirtschaftspolitik (z.B. W. durch ganzseitige Anzeigen in westlichen Publikationsorganen). Die einzelwirtschaftliche W. verfolgt die „Absatz- und Marktbearbeitung“ der Betriebe. Zu den Zielen der W. gehören sowohl die Erhöhung betrieblicher Gewinne (durch Absatzförderung und Bedarfsweckung) als auch die kulturelle, ästhetische, moralische und politisch-ideologische Erziehung der Konsumenten im Sinne der SED-Führung (Konsumentenerziehung). Daneben erfüllt die W. vorrangig Informationsfunktionen. W.-Maßnahmen erstrecken sich auf die Schaufenstergestaltung, Prospekte, Anzeigen, Werbediapositive, Plakate, Leuchtschriften, Werbefilme, Werbereisen usw. Lange hat die DDR gezögert, W. auch im Fernsehen zuzulassen. 1962 wurde mit einer Sendezeit von jährlich 20 Stunden begonnen, 1975 nahm das inzwischen wieder eingestellte Werbefernsehen 144 Stunden in Anspruch. Konsumenten-W. wird vornehmlich in Zeitschriften, Illustrierten und Magazinen relativ bunt betrieben, seltener in Tageszeitungen. Die W. im Binnenhandel erfolgt auf der Grundlage von „Jahresgrundorientierungen“ zur warenbezogenen W., die durch das Ministerium für Handel und Versorgung als Leitlinie oder Grundorientierung vorgegeben werden. Durch die zentralen und bezirklichen wirtschaftsleitenden Organe werden diese Orientierungen weiter präzisiert und auf Bezirksebene zu Verkaufs- und Werbekonzeptionen [S. 1476]ausgearbeitet. Die Handelsbetriebe erarbeiten auf dieser Basis Werbepläne, die ebenfalls ein Jahr Gültigkeit haben. Potentielle in- und ausländische Käufer von Investitionsgütern werden vor allem über Anzeigen in Fachzeitschriften der DDR, Branchenkatalogen usw. angesprochen. Sicht-W. findet vor allem bei Messen und Ausstellungen in der DDR statt (Leipziger Messe). Die W.-Organisation beschränkt sich auf 2 Agenturen, wobei die Deutsche Werbe- und Anzeigengesellschaft (DEWAG) für die Projektierung und Ausführung von Messeständen und Ausstellungen im In- und Ausland und die „Interwerbung“ GmbH, Gesellschaft für Werbung und Auslandsmessen der DDR für die Auslands-W. zuständig ist. Die Interwerbung übernimmt als Allein-Auftragnehmer auch die W. ausländischer Firmen. Die Berechtigung der W. wird heute grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt; die Aufwendungen dafür werden aber nach wie vor als unproduktiv gemäß dem Marxschen Klassifizierungsschema eingestuft. Die W.-Aufwendungen bleiben sowohl hinsichtlich der Export-W. als auch der Binnen-W. weit hinter denen westlicher Länder zurück. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1475–1476 Weltraumforschung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z WerkstattprinzipSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Als Mittel zur ziel- und zweckgerichteten Beeinflussung von Menschen ist auch die W. ein Instrument der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) bzw. der von ihr kontrollierten Organe und Einrichtungen. Sie durchdringt das gesamte gesellschaftliche, politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben und ist als methodischer Bestandteil der kommunistischen Agitation und Propaganda aufzufassen. Ständige Aufgaben und Ziele, die zeitweilig mit…
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Formgestaltung, Industrielle (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin Kelm, SED) als ein zentrales Organ der DDR mit Wirkung vom 1. 2. 1972 übernahm diese neue Institution alle wesentlichen Funktionen der „Auftragslenkung und -kontrolle auf dem Gebiet der Formgestaltung industrieller Erzeugnisse …“ (GBl. I, 1973, S. 373–375, GBl. I, 1977, S. 412). Gemäß Beschluß des Sekretariats des ZK der SED und des Ministerrats der DDR vom 13. 4. 1978 vergab das Amt für IF. anläßlich der Leipziger Frühjahrsmesse (erstmalig am 14. 3. 1978) für 50 DDR — eigene Exponate die Auszeichnung „Gutes Design DDR“. Seitdem ist die Zahl der (auf jeder Leipziger Messe) ausgezeichneten Exponate zurückgegangen und betrug auf der Leipziger Frühjahrsmesse 1984 nur noch 26. Daneben werden seit 1978 jährlich ein Design-Preis der DDR für „hervorragende Leistungen“ an Personen oder Kollektive sowie ein „Förderpreis für gute Design-Leistungen“ für den Nachwuchs verliehen. Designanforderungen spielen in den Planaufgaben der Kombinate und Betriebe eine zunehmend größere Rolle; um zu besserer Formgestaltung zu kommen, wurden die materiellen Anreize verstärkt. Zwecks Verbesserung des bislang z.T. noch unbefriedigenden Niveaus der IF. in der DDR sind entsprechende Kriterien im Plan „Wissenschaft und Technik“ und im Pflichtenheft (GBl. I, 1982, S. 1 ff. und GBl. I, 1983, S. 381 ff.) der einzelnen Forschungs- und Entwicklungsgruppen festzulegen. Zwei neue Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED (8. 2. 1982) und des Ministerrates der DDR (27. 2. 1982) zu Maßnahmen im Bereich der IF. richten sich auf den Ausbau von Gestaltungsateliers (bisher: Gestaltungszentren und -einrichtungen) der Kombinate sowie den Aufbau eines Designzentrums in Berlin (Ost). Die bisher ungenügende Designentwicklung soll durch ein verbessertes Instrumentarium in Form eines Führungsdokuments für jeden Generaldirektor eines Kombinates neue Impulse, insbesondere für die Exportstrategie, erhalten. In zum Jahresbeginn 1984 in Kraft getretenen neuen Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Betrieben der DDR (u.a. GBl. I, 1983, S. 405 ff.) sind die Bedeutung der IF. und die Aufgaben des Amtes für IF. umfassender als zuvor berücksichtigt. Vereinbarungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR im Frühjahr 1984 sehen u.a. den Austausch von Designausstellungen vor. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 424 Formalismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ForschungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Der IF. wird seit der 1965 erfolgten Neubildung eines speziellen „Rates für Gestaltung“ beim damaligen „Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung“ (DAMW) sowie durch Einbeziehung von Kriterien der IF. bei der Erteilung des Gütezeichens „Q“ verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet (Qualität der Erzeugnisse). Nach Ausgliederung dieses Rates aus dem DAMW und gleichzeitiger Umgestaltung in ein Amt für industrielle Formgestaltung (Leiter: Staatssekretär Martin…
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Volkssolidarität (VS) (1985)
Siehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und in Not geratene Gesellschaftsmitglieder. Trotz Ausbau der staatlichen Sozialfürsorge, der Verbesserung der Altersversorgung (Renten) und der vermehrten Schaffung „altersadäquater und geschützter Arbeitsplätze“ (§ 20, 2, S. 2 und 3 der VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe, Kombinate und VVB vom 28. 3. 1973, GBl. I, S. 129 ff.) hat die Bedeutung der VS ständig zugenommen. Die VS nimmt wesentliche Aufgaben im Rahmen der in den 70er Jahren stark verbesserten Altenpolitik wahr. Ihr obliegen sowohl die Werbung von Rentnern zur Fortsetzung einer ständigen bzw. zur Wiederaufnahme einer zeitweiligen Berufstätigkeit (Rentnerbrigaden) als auch die organisierte Einbeziehung älterer Bürger in das gesellschaftliche Leben. Diesem Zweck dienen die Veteranenklubs (1982: 479) und -treffpunkte (1982: 393) sowie ein umfangreiches, für diese Bevölkerungsgruppe zugeschnittenes Veranstaltungsangebot (1982: 427.537 politisch-kulturelle Veranstaltungen mit über 13,7 Mill. Besuchern). Da der Versorgungsgrad mit Plätzen in Wohn-, Pflege- und Feierabendheimen (1982: Feierabend- und Pflegeheime: 1349 mit 128.193 Plätzen und 255 Wohnheime mit 21.131 Plätzen; Versorgungsgrad rd. 5 v.H. der Bevölkerung im Rentenalter) noch immer unbefriedigend ist, kommt der Betreuung Pflegebedürftiger, vor allem älterer Menschen wesentliche Bedeutung zu. Die aktiven Mitglieder der VS, die Volkshelfer, leisten ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe; Hauswirtschaftspflegerinnen (1982: 42.500), die zur VS in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen, übernehmen das Einkaufen, das Sauberhalten der Wohnung, das Zubereiten der Mahlzeiten sowie die Pflege nach Anweisung des Arztes bzw. der Gemeindeschwester. (1982: Hilfsleistungen durch Hauspflegerinnen und Volkshelfer: 57,9 Mill. Stunden, davon etwa 27 Mill. Stunden als Nachbarschaftshilfe). Seit 1970 (29.000 Tagesportionen) ist die Versorgung mit einer warmen Mahlzeit durch die VS ausgebaut worden (1980: 210.400 Portionen, davon 41.925 in die Wohnung zugestellt; Versorgungsgrad 6,82 v.H. der Bürger im Rentenalter). Im gleichen Aufgabenbereich arbeitet auch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) der DDR mit einer Vielzahl von freiwilligen Helfern. Die Kosten für die Hauswirtschaftspflegerinnen und das Mittagessen (Kostenbeteiligung je nach Rentenhöhe und örtl. Gegebenheiten) werden fast ausschließlich aus staatlichen Mitteln gedeckt. Im übrigen finanziert sich die VS aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Sammlungen und Veranstaltungseinnahmen. Ein Teil der Eigenmittel der VS wird für internationale Solidaritätsaktionen verwendet. Höchste Organe der VS sind die alle 5 Jahre tagende Zentrale Delegiertenkonferenz, der Zentralausschuß, sein Präsidium und das Zentralsekretariat. Auf der IX. Zentralen Delegiertenkonferenz (5./6. 6. 1982 in Berlin) wurde Alois Bräutigam (Mitglied des ZK der SED und von 1958 bis 1980 1. Sekretär der SED-Bezirksleitung Erfurt) als Nachfolger von Robert Lehmann (SED) zum Vorsitzenden der VS gewählt. — Die Monatszeitschrift der VS ist der „Volkshelfer“. Im Jahre 1982 hatte die VS 2.043.712 Mitglieder und Freunde in 13.870 Ortsgruppen. An der Arbeit der VS beteiligten sich als Volkshelfer 171.969 Mitglieder. Die Ausgaben für internationale Solidaritätsaktionen sanken von 1970: 594.000 Mark auf 358.000 Mark 1982. Demgegenüber stiegen die Ausgaben für soziale und kulturelle Betreuung von 1970: 33.253.000 Mark (darunter für Klubs und Treffpunkte: 7.289.000 Mark) auf 1982: 20.272.5.000 Mark (darunter Klubs und Treffpunkte: 17.464.000 Mark). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1444 Volkskammer A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VolksvertretungenSiehe auch: Volkssolidarität: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Eine Massenorganisation zur freiwilligen solidarischen Hilfe, insbesondere für alte und kranke Menschen. Im Oktober 1945 in Dresden von allen Parteien und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) als überparteiliche Hilfsorganisation für die unterschiedlichsten Notlagen der Nachkriegszeit gegründet, entwickelte sich die VS zur gesellschaftlichen Betreuungsorganisation für alte und…
DDR A-Z 1985
Sozialfürsorge (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über die Allgemeine S. vom 23. 2. 1956 [GBl. I, S. 233], bis zum 30. 6. 1974 die VO über die Allgemeine S. vom 15. 3. 1968 [GBl. II, S. 167] und bis zum 31. 12. 1979 die VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeordnung — vom 4. 4. 1974 [GBl. I, S. 224]; Leistungsverbesserungen wurden im Februar 1971, zum 1. 9. 1972, zum 1. 7. 1973, zum 1. 12. 1976 und zum 1. 12. 1979 vorgenommen. Weitere Leistungsverbesserungen sollen zum 1. 12. 1984 eintreten.) Anspruch auf S.-Unterstützung (SU.) haben Personen, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeitseinkommen zu bestreiten, die über kein sonstiges ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügen und auch keinen ausreichenden Unterhalt von unterhaltspflichtigen Angehörigen erlangen können. Als ausreichend wird ein Nettoeinkommen angesehen, das die Höhe der SU. erreicht oder übersteigt. Der Gewährung von SU. geht die Geltendmachung anderer Ansprüche vor. SU.-Empfänger, die noch nicht das Rentenalter erreicht haben, haben sich darum zu bemühen, daß die Notwendigkeit der SU. so bald als möglich entfällt. Durch die örtlichen Behörden sind diese Bemühungen durch Bereitstellung eines geeigneten Arbeitsplatzes, eines Kinderkrippen- oder -gartenplatzes zu unterstützen. SU. werden gewährt als a) Unterstützung für Alleinstehende, Ehepaare und unterhaltsberechtigte Kinder, b) Mietbeihilfe, c) Pflegegeld, Blindengeld und Sonderpflegegeld, d) Beihilfen für Tuberkulose-, Geschwulst- und Zuckerkranke, e) Unterstützung bei Krankenhausaufenthalt, f) Versicherungsschutz für Sachleistungen der Sozialversicherung, g) einmalige Beihilfen. Die monatlichen SU. betragen seit dem 1. 12. 1979 für a) Alleinstehende 230 Mark (ab 1. 12. 1984 260 Mark), b) Ehepaare 360 Mark (ab 1. 12. 1984 420 Mark), c) minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die noch die zehnklassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, erweiterte Oberschule, Spezialschule, Spezialklasse oder Sonderschule besuchen, 45 Mark. Zur SU. wird eine monatliche Mietbeihilfe für 1–2 Personen von grundsätzlich bis zu 30, für 3–4 Personen von bis zu 40 und für mehr als 4 Personen von bis zu 45 Mark in Höhe der vom Empfänger zu zahlenden Miete gewährt. SU. und Mietbeihilfe dürfen einen Höchstbetrag von 420 Mark monatlich (ohne Kinderbeihilfen, Pflegegeld usw.) pro Familie nicht überschreiten. Die Höchstbetragsregelung soll mit Wirkung zum 1. 12. 1984 ersatzlos entfallen. SU.-Empfänger erhalten ggf. zusätzlich monatliche Beihilfen bei Tuberkulose- (22 Mark), Geschwulst- (22 Mark) und Zuckerkrankheit (31 Mark). Bei Krankenhausbehandlung wird SU. bis zu 6 Monaten, danach Unterstützung von 30 Mark gezahlt, während der Ehegatte Hauptunterstützung und die Mietbeihilfe erhält. Unbemittelte Bewohner von Feierabend- und Pflegeheimen bekommen neben Unterkunft, Bekleidung und Verpflegung eine Unterstützung von 120 Mark. Weitere Leistungen bestehen in einmaligen Beihilfen verschiedener Art (z.B. für Heizmaterial) und in der Übernahme der Kosten für eine evtl. erforderliche Hauswirtschaftspflege dann, wenn das monatliche Einkommen bei Alleinstehenden 400 und bei Ehepaaren 600 Mark nicht übersteigt. Seit dem 1. 12. 1976 werden Unterhaltspflichtige mit einem Nettoeinkommen von unter 900 Mark (vorher 750) monatlich nicht mehr zur Erstattung der SU. herangezogen; dieser Freibetrag erhöht sich um 100 Mark für den Ehegatten und jedes unterhaltsberechtigte Kind; bezieht der andere Elternteil Einkünfte, wird nur ein Kinderfreibetrag von 50 Mark gewährt. Anträge auf Leistungen werden bei den örtlichen Behörden (Räte der Gemeinden, Städte, Stadtbezirke), z. T. auch bei den Kreisbehörden gestellt, die auch über die Leistungsgewährung entscheiden. Seit Februar 1979 gibt es an der Fachschule für Gesundheits- und Sozialwesen „Prof. Dr. Karl Gelbke“ in Potsdam den Studiengang Sozialfürsorge. Die Ausbildung erfolgt u.a. in den Fächern Sozialpolitik, Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), [S. 1156]Pädagogik, Psychologie, kulturelle Betreuung, Verwaltungsorganisation und Recht. Zunächst wurde zweimal in Form von Lehrgängen ein 1½jähriges Sonderstudium für langjährige Mitarbeiter im Sozialwesen durchgeführt. Im September 1980 begann der allgemeine Lehrbetrieb mit einem 3jährigen Direktstudium und 1981 mit einem 4jährigen Fernstudium. Zum Aufgabengebiet der so ausgebildeten Sozialfürsorger zählen die soziale Betreuung (älterer) Bürger, psychisch und physisch geschädigter Menschen (Geschädigte) sowie kinderreicher Familien. Die Sozialfürsorger sollen dabei mit den Ärzten, Gemeindeschwestern, Gesundheitsfürsorgerinnen, der Jugendfürsorge, Betrieben und gesellschaftlichen Organisationen (Volkssolidarität) zusammenarbeiten. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1155–1156 Sozialdemokratismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SozialindikatorenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Rechtsgrundlage ist seit dem 1. 1. 1980 die (1.) VO über Leistungen der Sozialfürsorge — Sozialfürsorgeverordnung — vom 23. 11. 1979 (GBl. I, S. 422) sowie die 2. VO über Leistungen der Sozialfürsorge vom 26. 7. 1984 (GBl. I, S. 283), die zum 1. 12. 1984 in Kraft treten wird. (Bis 31. 3. 1956 galten die VO vom 22. 4. 1947, erlassen aufgrund des Befehls Nr. 92 der SMAD, bis zum 30. 6. 1968 die VO über…