DDR A-Z 1985
Naturschutz (1985)
Siehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten. Den N.-Gebieten kommt neben der Aufgabe der Erhaltung bedrohter Tier- und Pflanzenarten die Funktion zu, ökologische Vergleichsanalysen und Tests über Veränderungen der Biosphäre in intensiv genutzten Landschaften zu ermöglichen. Die Landschaftsschutzgebiete dienen weitgehend der Erhaltung der Volksgesundheit; es handelt sich dabei auch um Landschaftsteile von hervorragender Schönheit, die gegen verunstaltende Eingriffe geschützt werden sollen. [S. 941]Anfang 1972 bestanden in der DDR 655 N.-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 80.600 ha. 1983 waren es 751, die eine Gesamtfläche von 100.560 ha (einschl. 5.570 ha Binnenseen) umfassen; das entspricht einem Anteil von 0,94 v.H. des Gesamtgebietes der DDR. Davon sind 6.600 ha Totalreservate ohne jegliche menschliche Beeinflussung. Der überwiegende Teil unterliegt dagegen einer zweckdienlichen Pflege. Eine Aufteilung der N.-Gebiete nach Kategorien läßt erkennen, daß fast die Hälfte auf komplexe Schutzgebiete, d.h. solche mit einer vielfältigen Naturausstattung, entfällt. Ein Viertel der Gebiete sind Waldschutzgebiete, ca. 17 v.H. zoologische, 2 v.H. botanische und 1 v.H. geologische Schutzgebiete. Das größte der N.-Gebiete ist das „Ostufer der Müritz“ (über 4.800ha). Relativ große Reservate liegen in den Mittelgebirgen (so der „Brocken-Oberharz“, das „Vessertal“) sowie in den Nordbezirken. An Waldflächen umfassen die N.-Gebiete ca. 1,5 v.H. der Gesamtwaldfläche der DDR. Zu den Landschaftsschutzgebieten rechnen knapp 18 v.H. des Gebietes der DDR. Es sind 403 Einzelgebiete mit einer Gesamtfläche von 19.326 qkm. In der Regel handelt es sich dabei um landschaftlich reizvolle und schöne Erholungsgebiete. Hierzu rechnen Teile der Ostseeküste, die Insel Rügen, Teile der mecklenburgisch-brandenburgischen Binnenseen, Gebiete des Erzgebirges, des Thüringer Waldes und des Harzes (vgl. Schaubild). Die bedeutendsten sind das Landschaftsschutzgebiet Thüringer Wald und das Landschaftsschutzgebiet Elbsandsteingebirge. In den Gebieten dürfen Betriebe der Industrie und des Bauwesens zwar tätig werden, jedoch sind sie verpflichtet, bei allen Produktions- und Investitionsmaßnahmen für entsprechende Maßnahmen zur Sicherung des Erholungswertes der Gebiete Sorge zu tragen. Seit 1980 existiert eine Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR, die den N.-Gedanken in der Bevölkerung verbreiten soll (Umweltschutz, V.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 940–941 Nationalkommunismus A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NeokolonialismusSiehe auch: Naturschutz: 1958 1959 1960 1975 1979 Naturschutz und Landschaftsgestaltung: 1962 1963 1965 1966 1969 Mit dem N. soll die natürliche Umwelt des Menschen erhalten und nach Möglichkeit verbessert werden. Die Gestaltung und Pflege der Landschaft erfordert — neben der bloßen Schaffung von Erholungsgebieten, Park- und Grünanlagen in dichtbesiedelten Gebieten — den systematischen Schutz der heimatlichen Natur durch Reservate in Form von N.- und Landschaftsschutzgebieten.…
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Friedensvertrag (1985)
Siehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den Alliierten nach 1945 — die territorialen und politischen Fragen in bezug auf Deutschland als Ganzes, insbesondere seines Gebietes, ungeregelt, d.h. unter diesem Aspekt ist die deutsche Frage solange offen, wie kein F. zwischen Deutschland und seinen ehemaligen Kriegsgegnern abgeschlossen worden ist. Weder die Niederwerfung (debellatio) noch die bedingungslose Kapitulation und die kriegerische Besetzung (occupatio bellica) Deutschlands konnten zunächst im völkerrechtlichen Sinne, d.h. z.B. im Rahmen eines F., den Kriegszustand beenden; dies geschah erst am 9. 7. bzw. 19. 10. 1951, als die 3 Westmächte einseitig den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärten. Eine ähnliche Erklärung erfolgte am 25. 1. 1955 durch den Obersten Sowjet der UdSSR. In diesen Erklärungen ist jedoch kein Ersatz für einen F. zu erblicken, da mit ihnen nur ein Teil der in einem F. zu regelnden Fragen gelöst wurde. Aufgrund der Spaltung Deutschlands kam es nicht mehr zur Rekonstituierung einer obersten Staatsgewalt in Deutschland, die nach westlicher Auffassung allein dazu berechtigt wäre, im Auftrag des ganzen deutschen Volkes einen F. mit den Alliierten auszuhandeln. Alle Regierungen der Bundesrepublik Deutschland haben daher aus Anlaß oder im Zusammenhang mit vertraglichen Regelungen, die Deutschland als Ganzes berühren, diesen Standpunkt in völkerrechtlich wirksamer Weise geltend gemacht. Art. 7 Abs. 1 Satz 2 des Deutschlandvertrages vom 26. 5. 1952 i. d. F. vom 23. 10. 1954 bestimmt ausdrücklich, daß „die endgültige Festlegung der Grenzen Deutschlands“ bis zu einer frei vereinbarten friedensvertraglichen Regelung für ganz Deutschland aufgeschoben werden muß. Art. 10 sieht die Überprüfung des Vertrages [S. 482]u.a. „im Falle der Wiedervereinigung Deutschlands“ vor. Beim Abschluß der Ostverträge ging die Bundesregierung in einer für die Vertragspartner erkennbaren Weise davon aus, daß sie nicht befugt sei, eine Verfügung über den rechtlichen Status Deutschlands im Sinne einer friedensvertraglichen Regelung zu treffen. Sie hat sich dabei auf die Gesamtverantwortung bezogen, welche die Vier Mächte für Deutschland als Ganzes tragen. Die 3 Westmächte haben auf diese gemeinsame Verantwortung auch in ihren Noten zum Moskauer (vom 12. 8. 1970) und zum Warschauer Vertrag (vom 7. 12. 1970) hingewiesen. Darüber hinaus hat anläßlich der Ratifizierung der Ostverträge die „Gemeinsame Entschließung von Bundestag und Bundesrat“ (vom 10. 5. 1972) expressis verbis unterstrichen, daß „die Verträge eine friedensvertragliche Regelung nicht vorweg(nehmen) und keine Rechtsgrundlage für heute bestehende Grenzen (schaffen)“. Diese Entschließung ist der UdSSR und der VR Polen durch die Bundesregierung in völkerrechtserheblicher Weise notifiziert worden, ohne daß diese widersprochen hätten. Der Entschließungstext gehört damit zum Kontext der Verträge im Sinne von Art. 31 Abs. 2 der Wiener Vertragskonvention. Die Haltung der DDR zur Frage des F. hat im Laufe der Zeit eine bestimmte Entwicklung erfahren. Die von der SED-Führung bis etwa 1963 erhobene Forderung nach Abschluß eines F. mit beiden deutschen Staaten traf auf den entschlossenen Widerstand aller Bundesregierungen und der Westmächte, nach deren Auffassung nur ein aus freien Wahlen hervorgegangener gesamtdeutscher Souverän zum Abschluß eines F. berechtigt gewesen wäre. Nach Chruschtschows Berlin-Ultimatum vom November 1958 (Berlin) drohte die Sowjetunion, von der DDR unterstützt, mit dem Abschluß eines Separat-F. allein mit der DDR, wenn der Westen seinen Standpunkt in der F.-Frage nicht ändere. Dies wurde von den Westmächten als ernste Drohung verstanden, da die Sowjets als Folge dieses Schrittes die Übergabe ihrer Kontrollbefugnisse auf den Zufahrtswegen nach Berlin (West) an die DDR ankündigten. Seit 1965 ist die Forderung nach Abschluß eines F. aus dem politischen Sprachgebrauch der SED fast völlig verschwunden. Statt dessen wurde die Errichtung eines kollektiven Sicherheitssystems in Europa unter Beteiligung beider deutscher Staaten vorgeschlagen. Seit Unterzeichnung der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1975 in Helsinki durch den Ersten Sekretär des ZK der SED, E. Honecker, bezeichnet die SED die Frage eines F. als „überholt“ (Außenpolitik; Deutschlandpolitik der SED; Frieden; Krieg). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 481–482 Friedensrat der DDR A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Friedliche KoexistenzSiehe auch die Jahre 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Da seit Beendigung des II. Weltkrieges das Deutsche Reich zwar als Völkerrechtssubjekt fortbesteht, aber mangels zentraler Organe, d.h. ohne eine effektive oberste Staatsgewalt, nicht handlungsfähig ist, konnte schon aus diesem Grunde ein F. bisher nicht verhandelt werden. Nach herrschender westlicher Völkerrechtslehre blieben und bleiben damit — auch nach Eintritt eines faktischen Friedenszustandes zwischen Deutschland und den…
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Handwerkssteuer (1985)
Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. Im September 1950 wurden durch das Gesetz über die Steuer des Handwerks (GBl., Nr. 104) die für die Privatwirtschaft üblichen Umsatz-, Einkommen-, Gewerbe- und Betriebsvermögenssteuern für das private [S. 595]Handwerk abgeschafft und durch eine Normativsteuer ersetzt, die eine durchschnittliche Leistungsnorm zur Besteuerungsgrundlage machte. Da der normative Charakter der H. die kleineren Betriebe gegenüber den größeren benachteiligte, wurde 1958 die H. geteilt (GBl. I, Nr. 20). Die alte Normativsteuer, H. A genannt, entrichteten nur noch Betriebe mit 1–3 Beschäftigten, für Betriebe mit 4–10 Beschäftigten galt die H. B, die neben einer Umsatzsteuer von 3 v.H. eine progressive Gewinnsteuer vorsah. Die ungünstige H. B sollte die Bildung von PGH fördern, die einschließlich ihrer Mitglieder bis 1963 fast steuerfrei waren. 1966 wurde die H. A abgeschafft (GBl. II, Nr. 8). Alle Handwerksbetriebe zahlten seitdem Umsatzsteuer und die progressiv gestaffelten Tarife der Gewinn- und Lohnsummensteuer. Als Folge davon verringerte sich 1966 die Anzahl der privaten Handwerksbetriebe überdurchschnittlich um ca. 7.700. Für besonders wichtige Versorgungsleistungen konnten seitens der Räte der Kreise steuerliche Vergünstigungen gewährt werden. Aufgrund zu günstiger Einkommensentwicklung in privaten Handwerksbetrieben, die sogar Abwerbungen von Beschäftigten aus der volkseigenen Wirtschaft ermöglichten, wurde 1970 (GBl. II, S. 680) eine Gewinnzuschlagsteuer bei einem steuerpflichtigen Jahresgewinn von über 20.000 Mark als neuer Bestandteil der H. eingeführt. Außerdem wurde analog zur Produktionsfondsabgabe der VEB eine Produktionsfondssteuer für industriell produzierende Handwerksbetriebe eingeführt. Reine Reparatur- und Dienstleistungsbetriebe sowie die Reparatur- und Dienstleistungsanteile produzierender Betriebe sind von dieser neuen Steuer befreit. Im Zuge der Förderungsmaßnahmen gegenüber dem privaten Handwerk und Gewerbe seit 1976 (GBl. I, S. 193) kann für private Handwerker mit einem Beschäftigten die H. pauschaliert werden. Voraussetzung ist, daß 70 v.H. des Umsatzes Dienst-, Reparatur- und individuelle Versorgungsleistungen sind. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 594–595 Handwerkskammern der Bezirke A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Hauptauftragnehmer (HAN)Siehe auch: Handwerkssteuer: 1953 1954 1975 1979 Handwerksteuer: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Spezielle Steuerform zur Besteuerung des privaten Handwerks. Die H. begünstigte seit ihrer Einführung 1950 das private Handwerk gegenüber den privaten Industriebetrieben. Ab 1958 wurde sie als Instrument zur beschleunigten Bildung von PGH eingesetzt. Seit 1966 und verstärkt seit 1970 dient die H. der „Rückführung des privaten Handwerks“ auf Reparatur- und Dienstleistung. …
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Karikatur (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlich werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der Dinge als charakteristisch oder besonders bemerkenswert darbietet, ist jeder Karikaturist, der für die Presse der DDR arbeitet, verpflichtet, in seinen Darstellungen die Positionen der marxistisch-leninistischen Ideologie zu berücksichtigen. Er soll vor allem diese Denkpositionen mit seinen Mitteln verdeutlichen und Darstellungen vermeiden, die ihnen widersprechen könnten. Dadurch sind den Karikaturisten in der DDR wie in den übrigen osteuropäischen Staaten Ziele und Grenzen der K. weitgehend vorgegeben. Kurt Hager, Mitglied des Politbüros der SED, maßgebend für ideologische Grundsatzfragen und Probleme der Kulturpolitik in der DDR, sagte dazu am 6. 7. 1972: „Durch Lachen, Humor, Heiterkeit sollten die Künstler stärker sozialistisches Selbstbewußtsein, Überlegenheitsgefühl fördern helfen. Manchmal bedarf es nicht nur gutmütigen Humors, sondern auch spitzer Ironie und bissiger Satire, die vor allem den Gegner entlarvt, seine Hohlheit und Aufgeblasenheit, die sich aber auch gegen alles richten kann, was sich bei uns an unsozialistischen Verhaltensweisen breitmacht und nicht gutmütig geduldet werden kann. Wie wir niemandem erlauben, unsere sozialistischen Gesellschaftsgrundlagen anzutasten, werden wir auch zu wachen wissen, daß niemand unsere Bereitschaft zur Selbstkritik für das schmutzige Geschäft unserer Feinde ausnutzen kann.“ In der DDR veröffentlichte K. lassen sich in nachstehende Themenbereiche ordnen: 1. Darstellung von Mißständen, deren Beseitigung sowohl von der Bevölkerung wie von der politischen Führung gewünscht wird. Beispiele: Versorgungsmängel, Versagen von Dienstleistungsbetrieben, Planungsfehler im Bereich der Wirtschaft u.ä. 2. Erzieherische K.: Die Darstellung soll dem Betrachter eigenes Fehlverhalten oder das Fehlverhalten anderer in seinem unmittelbaren Einflußbereich bewußtmachen und zur Änderung des kritisierten Verhaltens anregen. Beispiele: Unrat aus dem eigenen Garten wird auf öffentliche Wege geschüttet; knappe Materialien werden sinnlos vergeudet; öffentliches Eigentum verkommt oder wird beschädigt; Kritik an schlechtem Benehmen oder Umgangsformen im zwischenmenschlichen Bereich. 3. „Antiimperialistische“ K.: Zeichnungen, in denen die Zustände in den nichtkommunistischen Ländern oder die Verhaltensweisen nichtkommunistischer Politiker aus der ideologisch fixierten Sicht des Marxismus-Leninismus dargestellt werden. Diese K. wirken auf den Betrachter meist unglaubwürdig, weil hier in der Regel nicht ein vorhandener Wahrheitsgehalt übertrieben wird, sondern eine kommunistische Propagandabehauptung als wahr unterstellt wird. Beispiele: Bettelarme Arbeiter in den westlichen Ländern hausen in verfallenen Elendsquartieren, an denen „Kapitalisten“ in Luxusautos vorbeifahren und hämische Bemerkungen machen; Darstellung von unbelasteten westlichen Politikern in Form eines Hakenkreuzes oder in Verbindung mit anderen nazistischen Symbolen; Bundesverteidigungsminister werden als raubgierige Landsknechte oder Schlächter gezeichnet. Die K. dieser Art diffamieren ihren jeweiligen Gegenstand bewußt. Sie sind im Wesen und in der Funktion mit den mittelalterlichen Schandbildern vergleichbar. In der Presse des Westens gibt es kaum K. dieser Art. 4. „Positive“ K.: Darunter fallen K., die durch Übertreibung positiver Eigenschaften oder Verhaltensweisen zu Tätigkeiten anregen sollen, die im Sinne des SED-Regimes liegen. Beispiele: Ein junger Mann zeigt stolz seine Muskeln, die beim freiwilligen Einsatz im Produktionsbetrieb gewachsen sind. Ein junges Mädchen drückt ihrem Verehrer eine Schaufel in die Hand. Sie arbeiten gemeinsam für die Allgemeinheit und gehen nicht spazieren. Ein klug aussehender junger Mann trägt einen großen Bücherpacken und ermuntert den Betrachter zum Lernen. K. dieser Art sollen den Betrachter zu eifriger Arbeit und zum Lernen anregen. Sie sind kennzeichnend für das Gesellschaftssystem in den kommunistisch regierten Staaten Osteuropas, weil sie vor allem die Erfüllung und Übererfüllung der Produktionspläne stimulieren sollen. Neben K. aus den genannten 4 Kategorien gibt es auch in der Presse der DDR den an der Grenze zur K. stehenden „Schwarzen Humor“ sowie Witzzeichnungen ohne satirische oder politische Absicht. K. von amtierenden kommunistischen Politikern oder von führenden Kommunisten aus der übrigen Welt gibt es in der Presse der DDR nicht. Außerdem erscheinen keine K., die die marxistisch-leninistische Ideologie in Frage stellen. Die „antiimperialistische“ K. sowie die „positive“ K. enthalten fast alle Presseorgane der DDR. Die meisten K. aus allen bisher erwähnten Kategorien enthält die wöchentlich erscheinende Zeitschrift „Eulenspiegel“. Sie beschäftigt die namhaftesten Karikaturisten der DDR, u.a. Heinz Behling, Harri Parschau, Harald Kretschmar, Oliver Harrington, Louis Rauwolf. Angesichts seiner politisch-ideologischen Aufgaben ist der „Eulenspiegel“ mit westlichen satirischen Zeitschriften wie z.B. dem früheren „Pardon“ und „Simplicissimus“ oder dem englischen „Punch“ nicht zu vergleichen. Die Zeitschrift hat Pendants in allen osteuropäischen Staaten. Weitgehendes Vorbild in Inhalt und Aufmachung ist die sowjetische Zeitschrift „Krokodil“. Kabarett. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 709 Kandidat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Karl-Marx-Universität LeipzigSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die Aufgabe der K. wird in der DDR völlig anders gesehen als in der Bundesrepublik Deutschland oder anderen westlichen Staaten. Es gehört zum Wesen jeder K., das Charakteristische einer Erscheinung besonders hervorzuheben, die Zeichnung mit dem, was verdeutlich werden soll, besonders zu überladen. Während die Karikaturisten in der westlichen Presse das hervorheben und verdeutlichen, was sich ihnen individuell nach Lage der…
DDR A-Z 1985
Grundrechte, Sozialistische (1985)
Siehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären. Die SG. werden als weitgehend verwirklichte Aufgabe betrachtet; an ihrer Vervollkommnung werde unablässig gearbeitet. Der einzelne soll sich freiwillig in die sozialistische Gesellschaft einordnen; dabei soll die Freiwilligkeit durch erzieherische Einwirkung gefördert werden. Letztlich muß aber jeder Interessenkonflikt zugunsten der gesellschaftlichen Interessen gelöst werden, deren jeweiliger Inhalt von der SED-Führung kraft ihres Erkenntnismonopols verbindlich interpretiert wird. Vor diesem ideologischen Hintergrund wird die soziale Funktion der SG. sichtbar. Sie sollen der Vergesellschaftung des Menschen dienen, die Integration des Individuums in das Kollektiv bewirken und den einzelnen zum Einsatz für die von der SED festgelegten Aufgaben des sozialistischen Aufbaus mobilisieren. Die Grundrechtsdogmatik hat die allgemeinen ideologischen Aussagen in bezug auf die Integrations- und Mobilisierungsfunktion der SG. präzisiert. Im einzelnen hat sie folgende Thesen entwickelt: 1. Die Grundrechte (G.) sind zwar subjektive Rechte, aber keine Rechte gegen den Staat. Sie sollen keine „Freiheit vom Staat“, sondern eine „Freiheit zum Staat“ gewähren, die auf der „Einsicht in die Notwendigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung“ beruht. 2. G. und Grundpflichten bilden eine untrennbare Einheit. Dies bedeutet, daß eine allgemeine Verpflichtung besteht, von den SG. zum Wohle der sozialistischen Gesellschaft aktiv Gebrauch zu machen. Auf diese Weise werden die G. von Betätigungsmöglichkeiten in Betätigungszwänge umgedeutet. [S. 585]3. Die SG. gewinnen ihren Inhalt aus ihrer gesellschaftlichen Zweckbestimmung. Somit bilden die von der SED verbindlich festgelegten gesellschaftlichen Interessen die immanente Schranke aller G. Dies bedeutet für die Freiheit der Meinungsäußerung etwa folgendes: „Für antisozialistische Hetze und Propaganda, im besonderen für ideologische Diversion des imperialistischen Gegners, kann es in der sozialistischen Gesellschaft keine Freiheit geben, weil diese gegen die Freiheit gerichtet sind, die sich die Werktätigen im Sozialismus errungen haben“ (Staatsrecht der DDR. Lehrbuch, Berlin [Ost] 1977, S. 203). Diese SG.-Konzeption ist mit der im Völkerrecht vorherrschenden Idee angeborener und unveräußerlicher, sich allein aus der Würde des Menschen herleitender Menschenrechte schon deshalb nicht vereinbar, weil sie die G. als Bürgerrechte betrachtet, deren Geltungsgrundlage das staatlich gesetzte Recht ist. Trotzdem hat die DDR, wie die anderen Staaten des sowjetischen Hegemonialbereichs, die beiden UN-Menschenrechtskonventionen vom 19. 12. 1966 — den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (in Kraft seit 23. 3. 1976) und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (in Kraft seit 3. 1. 1976) —, denen die klassische Menschenrechtsauffassung zugrunde liegt, am 14. 1. 1974 ratifiziert (GBl. II, S. 58 bzw. 106). Hiernach ist die DDR völkerrechtlich verpflichtet, die im erstgenannten Pakt aufgeführten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu achten und allen Menschen in ihrem Herrschaftsbereich zu gewährleisten sowie schrittweise alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die volle Verwirklichung der im zweiten Pakt genannten Rechte zu erreichen. Die DDR behauptet, diese Verpflichtungen bereits erfüllt zu haben. Die Bezeichnung der SG. als Menschenrechte hält sie mit der Begründung für möglich, daß die SG. „in besonderer Weise zum Ausdruck bringen, daß der Mensch im Mittelpunkt aller gesellschaftlichen und staatlichen Bemühungen steht“ (Staatsrecht der DDR, a.a.O., S. 184). Die einzelnen SG. sind in der Verfassung von 1968 niedergelegt, die anläßlich der Verfassungsrevision von 1974 insofern keine Änderungen erfahren hat. An ihrer Spitze steht ein allgemeines Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrecht, zu dessen Gewährleistung in Art. 21 Abs. 2 verschiedene Formen der politischen Partizipation aufgeführt werden (Wahlen, Mitwirkung am staatlichen und gesellschaftlichen Leben, Rechenschaftspflicht der staatlichen und wirtschaftlichen Organe, Willensäußerung mittels der gesellschaftlichen Organisationen, Eingaben, Volksabstimmungen). Alle übrigen G. können aus diesem grundlegenden Teilhaberecht abgeleitet werden und besitzen im Verhältnis zu ihm geringere Bedeutung. Den zweiten Komplex bilden die sozialen G., zu denen die Rechte auf Arbeit (Art. 24), auf Bildung und Teilnahme am kulturellen Leben (Art. 25, 26), auf Freizeit und Erholung (Art. 34), auf Schutz der Gesundheit und Arbeitskraft (Art. 35), auf Fürsorge (Art. 36) und auf Wohnraum (Art. 37) gehören. An die Verkündung dieser G. schließt sich jeweils eine Aufzählung von materiellen Garantien an, deren Realitätsgehalt von der Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit des Staates abhängt. Der rechtliche Gehalt dieser G. ergibt sich aus den Einzelregelungen des Arbeits-, Sozial-, Kultur- und Wohnungsrechts. Ein Streikrecht existiert nicht. Von den Freiheitsrechten stehen die politischen Rechte an erster Stelle: die Freiheit der Meinungsäußerung, der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens (Art. 27), die Versammlungsfreiheit (Art. 28) und die Vereinigungsfreiheit (Art. 29). Alle diese Rechte stehen unter einem Verfassungsvorbehalt, der sich praktisch in den allgemein gehaltenen Bestimmungen des politischen Strafrechts und in den durch Sondergesetze festgelegten Einschränkungen auswirkt. Die persönlichen Freiheitsrechte umfassen die Freiheit der Persönlichkeit (Art. 30), das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 31), die Freizügigkeit innerhalb des Staatsgebiets der DDR (Art. 32), die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 37 Abs. 3), die Gewissens- und Glaubensfreiheit (Art. 20 Abs. 1 Satz 2) sowie das Recht, sich zu einem religiösen Glauben zu bekennen und religiöse Handlungen auszuüben (Art. 39 Abs. 1). Eine Auswanderungsfreiheit ist nicht vorgesehen. Die meisten dieser G. stehen unter einem Gesetzesvorbehalt, so daß ihr Umfang hauptsächlich den einschlägigen Vorschriften des Straf-, Strafprozeß-, Polizei-, Unterbringungs- und Sicherheitsrechts zu entnehmen ist. Die justiziellen G. sind außerhalb des G.-Katalogs geregelt. In diesen Zusammenhang gehören das Prinzip „nulla poena sine lege“, das Schuldprinzip und das Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99), das „Habeas-corpus-Prinzip“ (Art. 100), der Grundsatz des gesetzlichen Richters und das Verbot von Ausnahmegerichten (Art. 101), der Anspruch auf rechtliches Gehör und das Recht auf Verteidigung (Art. 102). Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Strafprozeß- und Gerichtsverfassungsrecht (Gerichtsverfassung; Strafrecht). Schutzrechte persönlicher Natur sind der Anspruch der DDR-Bürger auf Rechtsschutz bei Aufenthalt außerhalb der DDR und das Auslieferungsverbot (Art. 33). Ausländern kann aus politischen Gründen Asyl gewährt werden (Art. 23 Abs. 3). Zu erwähnen sind auch das Eingaberecht (Art. 103) und die Staatshaftung (Art. 104). Schutzcharakter haben auch verschiedene Einrichtungsgarantien. Zu ihnen zählen die Institute von Ehe, Familie und Mutterschaft, die zusammen mit dem Mutter- und Kinderschutz sowie dem Erziehungsrecht der Eltern gewährleistet werden (Art. 38). Außerhalb des G.-Teils werden das persönliche Eigentum, das Erbrecht, das Urheber- und Erfinderrecht garantiert (Art. 11). Freilich unterliegen diese Vermögensrechte starken Einschränkungen. Der Gleichheitsgrundsatz ist für alle G. maßgebend. Als besondere Ausprägungen der allgemeinen Rechtsgleichheit werden ein Differenzierungsverbot hinsichtlich bestimmter Merkmale (Nationalität, Rasse, weltanschauliches und religiöses Bekenntnis, soziale Herkunft und Stellung) ausgesprochen und die Gleichberechtigung von Mann und Frau festgelegt (Art. 20). [S. 586]Neben den G. statuiert die Verfassung Grundpflichten. Diese werden in der Regel als Korrelat zu bestimmten G. formuliert. Dies ist der Fall bei der Verwirklichung des allgemeinen Mitbestimmungs- und Mitgestaltungsrechts (Art. 21 Abs. 3), der Pflicht zum Dienst und zu Leistungen für die Verteidigung der DDR (Art. 23 Abs. 1), der Pflicht zur Arbeit (Art. 24 Abs. 2), der Schulpflicht und der Pflicht zum Erlernen eines Berufs (Art. 25 Abs. 4) sowie bei der Erziehungspflicht der Eltern (Art. 38 Abs. 4). Gelegentlich werden auch außerhalb des G.-Katalogs selbständige Grundpflichten festgelegt, wie z.B. die Pflicht, das sozialistische Eigentum zu schützen und zu mehren (Art. 10 Abs. 2). Im Schrifttum der DDR wird zwischen politischen, ideologischen, ökonomischen und juristischen Garantien der G. unterschieden. Unter politischen Garantien versteht man das bestehende politische System, namentlich die führende Rolle der SED. Mit ideologischen Garantien bezeichnet man die Verbindlichkeit der marxistisch-leninistischen Weltanschauung. Die ökonomischen Garantien werden in der vorhandenen Wirtschaftsordnung erblickt, wobei das sozialistische Eigentum an den Produktionsmitteln und das System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft besonders hervorgehoben werden. Den juristischen Garantien wird die geringste Aufmerksamkeit gewidmet. Ein spezifischer G.-Schutz ist nicht vorgesehen. Eine Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht nicht. Die Möglichkeiten des Rechtsschutzes sind im wesentlichen auf Eingaben und Beschwerden innerhalb der aktiven Verwaltung beschränkt. In Ermangelung eines effektiven Rechtsschutzes spielen die SG. in der Rechtspraxis kaum eine Rolle. Ihre Bedeutung liegt vornehmlich auf propagandistischem Gebiet. In der Rechtsprechung werden die G.-Artikel der Verfassung selten herangezogen und dann auch nur beiläufig erwähnt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 584–586 Grundorganisationen der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z GrundstoffindustrieSiehe auch: Grundrechte: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Grundrechte, Sozialistische: 1969 1975 1979 Die SG. werden aus den ideologischen Prämissen des Marxismus-Leninismus abgeleitet. Nach ihnen stimmen die gesellschaftlichen und die persönlichen Interessen im Sozialismus grundsätzlich überein. Diese Interessenharmonie wird gegenwärtig allerdings nicht mehr als eine absolute in dem Sinn angesehen, daß gelegentliche Interessenkonflikte persönlicher Art völlig ausgeschlossen wären.…
DDR A-Z 1985
Staatssekretär für Kirchenfragen (1985)
Siehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde, müssen seitdem alle Verhandlungen und Kontakte zwischen den Leitungen der in der DDR wirkenden Kirchen und Religionsgemeinschaften und den zentralen staatlichen Organen laufen. Unmittelbare Gespräche mit einzelnen Ministerien sind nicht möglich, jedoch vermittelt der StK. seit Ende der 70er Jahre gelegentlich sogenannte Sachgespräche zwischen leitenden Kirchenvertretern und Beauftragten von Fachministerien. Auch das Grundsatzgespräch zwischen dem Staatsratsvorsitzenden Honecker und der Leitung des evangelischen Kirchenbundes vom 6. 3. 1978 ist vom StK. vorbereitet worden. Während der StK. dem Vorsitzenden des Ministerrates, also nicht dem Innenministerium, zugeordnet ist, liegt in den Bezirken, Kreisen und Städten die Zuständigkeit für die Beziehungen zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften bei dem jeweiligen Stellvertretenden Ratsvorsitzenden für Inneres. Zum StK. sind bisher regelmäßig verdiente SED-Funktionäre berufen worden, die als frühere KPD-Mitglieder unter nationalsozialistischer Herrschaft verfolgt waren und im KZ oder der Illegalität Erfahrungen im Widerstand gesammelt und dabei auch Beziehungen zum christlichen Widerstand gewonnen haben. Auf den ersten Amtsinhaber Werner Eggerath folgte 1960 bis zu seinem Tode 1979 Hans Seigewasser, danach Klaus Gysi. Das einflußarme Amt des Stellvertreters fiel CDU-Funktionären zu, bis 1977 Fritz Flint, seitdem Hermann Kalb. Aufgabe des StK. ist neben der Regelung administrativer Probleme für die Kirchen (z. B. Genehmigung von Auslandsreisen für Kirchenvertreter), den Kirchen gegenüber die Politik der SED und des Staates zu vertreten. Gleichzeitig vermittelt er kirchliche Wünsche zu den Fachressorts und nimmt Beschwerden entgegen. Soweit zu erkennen ist, hat der StK. jedoch keinen gesicherten Einfluß auf Inhalt und Formulierung von Gesetzen und Verordnungen, die, wie etwa die Veranstaltungsverordnung, kirchliche Tätigkeit unmittelbar betreffen. Die Kirchenpolitik der DDR wird von der Arbeitsgruppe Kirchenfragen beim ZK der SED vorbereitet und kontrolliert. Ihr Leiter war bis 1977 Willi Barth, seitdem Rudi Bellmann. Diese Arbeitsgruppe unterstand dem ZK-Sekretär für Sicherheit, Paul Verner, der [S. 1300]1971 mit einer Grundsatzrede zur Kirchenpolitik hervorgetreten und in den letzten Jahren gelegentlich auch selber Kirchenvertretern gegenüber tätig geworden ist. Seit dem Ausscheiden Verners aus dem Politbüro des ZK der SED sowie aus dem Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED 1984 dürfte diese Zuständigkeit an Egon Krenz übergegangen sein. Zudem haben sowohl Walter Ulbricht wie Erich Honecker der Kirchenpolitik stets besondere Bedeutung zugemessen. Vor diesem Hintergrund erscheint der StK. eher als ausführendes Organ der Kirchenpolitik denn als politisches Entscheidungsorgan. Doch gilt es als sicher, daß das persönliche Ansehen der Staatssekretäre Seigewasser und Gysi in der Partei ihnen Einfluß auch auf die Entscheidungsfindung in kirchenpolitischen Grundsatzfragen gegeben hat und gibt. Mit der Berufung Eggeraths begann 1957 zunächst eine Periode des verschärften Konflikts zwischen Staat und evangelischer Kirche. Nach dem Abbruch der Regierungsbeziehungen zur (gesamtdeutsch-organisierten) EKD versuchte Eggerath, die einzelnen Landeskirchen gegeneinander auszuspielen. Auch sein Nachfolger Seigewasser lehnte es zunächst ab, Beziehungen zu der Gesamtvertretung der evangelischen Landeskirchen in der DDR zu unterhalten, und trat in öffentlichen Reden mit scharfer Kritik an den Kirchenleitungen hervor, die an der Zugehörigkeit zur EKD festhielten. Nach der Lösung der 8 Landeskirchen von der EKD und der Gründung des Kirchenbundes 1969 bemühte sich Seigewasser jedoch ebenso wie sein Nachfolger Gysi um eine Besserung und Versachlichung des Verhältnisses. Die propagandistische Wirksamkeit des jeweiligen StK. trat zugunsten eines gewissen Werbens um Verständnis für die notwendige Eigenständigkeit der Kirchen und die Zusammenarbeit von Staat und Kirche in den Hintergrund. Während die evangelischen Bischöfe den StK. als Repräsentanten der Regierung und damit als Verhandlungspartner anerkennen und bei ihm auf die Einhaltung der von Honecker im Gespräch mit dem Vorstand des Kirchenbundes am 6. 3. 1978 zugesicherten Gleichberechtigung und Gleichachtung der Christen drängen, sind die katholischen Bischöfe hier zurückhaltend. Sie verhandeln nur über Beauftragte des Vorsitzenden der Berliner Bischofskonferenz mit dem StK. und sind insbesondere bemüht, Fragen der kirchlichen Jurisdiktion, des Verhältnisses zur katholischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und der Kontakte zum Vatikan oberhalb der Ebene des StK. unter direkter Einschaltung des Politbüros der SED zu behandeln. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1299–1300 Staatsreserven A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Staatssekretariat für Arbeit und LöhneSiehe auch: Amt für Kirchenfragen: 1969 Kirchenfragen, Amt für: 1962 1963 1965 1966 Kirchenfragen, Staatssekretariat für: 1958 1959 1960 Staatssekretär für Kirchenfragen: 1969 Staatssekretariat für Kirchenfragen: 1975 1979 Die Funktion eines StK. wurde nach entsprechenden Vorbildern in der Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten 1957 vom Ministerrat der DDR geschaffen. Über ihn und die ihm beigegebene Behörde, die in den letzten Jahren personell verstärkt wurde,…
DDR A-Z 1985
Eurokommunismus (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff E. wurde 1975 von dem italienischen Journalisten Frane Barbieri geprägt. Mit ihm werden die teils identischen, teils aber auch unterschiedlichen ideologischen und politischen Auffassungen vor allem der kommunistischen Partei Italiens (KPI), Frankreichs (KPF) und Spaniens (KPSp) bezeichnet. Der E. lehnt das sowjetische Revolutionsmodell, das den Führungsanspruch der KP und die Errichtung der Diktatur des Proletariats (Staatslehre) für unverzichtbar erklärt, als verbindliches Vorbild ebenso ab wie das sowjetische Gesellschaftsmodell des „realen Sozialismus“ als Muster für den Aufbau einer eigenen sozialistischen Gesellschaft. Statt dessen fordert der E. die Berücksichtigung der eigenen nationalen Besonderheiten sowie die Anerkennung eines politischen, sozialen und kulturellen Pluralismus in der Übergangsphase wie im Sozialismus selbst. Der Transformationsprozeß bedarf dabei zwingend der Unterstützung durch die Mehrheit der Bevölkerung. Der E. weist den Führungsanspruch der sowjetischen KP und damit die Berechtigung eines Führungszentrums in der kommunistischen Weltbewegung zurück; er besteht vielmehr auf Autonomie, Selbständigkeit und Nichteinmischung als den zentralen Prinzipien für die Regelung der Beziehungen zwischen den KP. Die Unterschiede zwischen der KPI und der KPF hinsichtlich ihrer ideologisch-programmatischen Positionen und ihrer inneren Parteiverfassung sind nicht zu übersehen. Die KPF versteht ihren Kampf für den Aufbau des „Sozialismus in den Farben Frankreichs“ als Teil der globalen Auseinandersetzung zwischen Kapitalismus und Sozialismus; dementsprechend neigt sie dazu, sich dem sozialistischen Lager zuzuordnen. Seitdem sie mit 4 Ministern in der von den Sozialisten dominierten französischen Regierung vertreten ist (1981), sind die außenpolitischen Positionen der KPF [S. 368]jedoch teilweise erneut verändert worden. Z. Z. (1983) unterstützt sie in der Rüstungsdebatte eindeutig die Politik des französischen Staatspräsidenten Mitterand gegenüber der Sowjetunion. Die KPI sieht ihrerseits in ihrer Interpretation des E. die Möglichkeit eines Dritten Weges, der zwischen traditioneller Sozialdemokratie und dem Sozialismus-Modell sowjetischer Prägung zu einer neuen, demokratischen Postulaten gerecht werdenden Form des Sozialismus führt. — Die KPSp. hat aufgrund ihrer Niederlage bei den Parlamentswahlen 1982 nicht nur weitgehend ihren innenpolitischen, sondern auch ihren internationalen Einfluß auf den E. verloren. Aus gleichem Anlaß erfolgte auch die Ablösung ihres Generalsekretärs, Carillo, der über lange Jahre die Diskussion um den E. maßgeblich beeinflußt hat. Für die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) ist E. ein unwissenschaftlicher Begriff der bürgerlichen Propaganda, mit dessen Hilfe die kommunistische Weltbewegung gespalten werden soll. Diese Argumentation ermöglicht es der SED, den E. auf das Schärfste abzulehnen und zu verurteilen, ohne zugleich mit den Trägern des E., den eurokommunistischen KP, brechen zu müssen; gilt doch der Begriff selbst wie die Zuordnung bestimmter KP zum E. als Erfindung des kapitalistischen Lagers. Wie ernst die SED trotzdem die ideologische Gefahr des E. nimmt, beweist u.a. eine Äußerung des Mitglieds des Politbüros des ZK der SED Kurt Hager von 1976, der mit seiner Formulierung vom „eurokommunistisch-sozialdemokratischen Kurs“ den E. in die Nähe des Sozialdemokratismus rückte. Die Entwicklung des Verhältnisses der SED zu den eurokommunistischen Parteien, insbes. zur KPI und zur KPF, läßt verschiedene Phasen erkennen. Bis etwa Mitte der 60er Jahre sind die Parteibeziehungen völlig unproblematisch, zugleich jedoch für die SED von enormer Bedeutung, da die französischen und italienischen Kommunisten sich entschieden für die internationale Anerkennung der DDR einsetzen. In der zweiten Hälfte der 60er Jahre werden erste Spannungen sichtbar, als KPI, KPF und KPSp beginnen, eigene Konzeptionen zu entwickeln und sich damit vom Modell des „realen Sozialismus“ abzugrenzen. — Die offene Unterstützung des Reformkommunismus in der ČSSR (1968) durch die eurokommunistischen KP sowie die inhaltlichen Parallelen zwischen den Vorstellungen der tschechoslowakischen Reformkommunisten und dem E. veranlaßten die SED und die anderen der sowjetischen Parteiführung folgenden KP zu scharfer Kritik und eindeutiger ideologischer Abgrenzung. Seit Mitte der 70er Jahre bemüht sich die SED offensichtlich, ihr Verhältnis zu den eurokommunistischen Parteien wieder zu verbessern. Während in der internen Auseinandersetzung mit dem E. die Position der SED von einer klaren ideologischen Verurteilung bestimmt ist, unternimmt sie gleichzeitig Anstrengungen, die direkten Parteibeziehungen zu intensivieren. Auf der Konferenz der kommunistischen und Arbeiterparteien Europas (Berlin [Ost], 29./30. 6. 1976) stand die SED als Gastgeber vor der schwierigen Aufgabe, ideologische Abgrenzung mit dem Versuch einer Einbindung der eurokommunistischen Parteien zu verbinden. Sie unternahm den Versuch, zwischen kontroversen Standpunkten zu vermitteln, die von der KPdSU und den ihr folgenden Parteien auf der einen und den Eurokommunisten und ihren Sympathisanten auf der anderen Seite vertreten wurden. Bereits im Vorfeld der Konferenz überwandt die SED — jedenfalls nach außen — ihre zunächst unnachgiebige Haltung und übernahm eine eher koordinierende und die Gegensätze abschwächende Funktion. Diese Politik trug entscheidend dazu bei, auf der Konferenz für alle Beteiligten annehmbare Kompromisse zu finden. Die Politik der SED ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die bestehenden Divergenzen abzumildern, soweit dies ohne Aufgabe der grundsätzlichen, eigenen ideologischen Positionen möglich ist. Sie ist bestrebt, die Gefahr eines Bruches zwischen den ost- und westeuropäischen Parteien zu verringern. Diese Linie schließt die ausdrückliche Bekundung des Vorhandenseins „gewisse® Meinungsunterschiede, z.B. in der Frage des Weges zur Macht und anderen Fragen“, wie es der Generalsekretär der SED, Erich Honecker, im Februar 1977 (ND 22. 2. 1977, S. 5) tat, keineswegs aus. Für die Haltung der SED dürfte im übrigen aber auch von Bedeutung sein, daß das wachsende Gewicht der KPI und der KPF im zwischenstaatlichen und internationalen Rahmen im Falle eines Bruchs möglicherweise negative Auswirkungen auf die staatlichen Beziehungen der DDR zu Italien und Frankreich haben würde. Die SED sieht sich in ihrer vorsichtigen Politik gegenüber den eurokommunistischen Parteien nicht zuletzt durch deren unterschiedliche Positionen gegenüber Einzelaspekten der sowjetischen Politik bestätigt. So hat z.B. die KPF die sowjetische Intervention in Afghanistan ebenso wie deren Haltung zu den polnischen Entwicklungen im Unterschied zur KPI weitgehend gebilligt. Zugleich haben sich die Meinungsverschiedenheiten zwischen KPI und KPF verstärkt. Trotzdem kann kein Zweifel daran bestehen, daß die SED jeweils erneut die negativen Einflüsse des E. gegen den Nutzen der Fortsetzung normaler Parteibeziehungen abwägt. So hat die SED z.B. heftige Kritik an der Stellungnahme der KPI zu den Ereignissen in Polen geübt (ND 26. 1. 1982, S. 2). Außenpolitik; Reformismus; Revisionismus. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 367–368 Erziehung zu bewußter Disziplin A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ExportprämieSiehe auch das Jahr 1979 Der Begriff E. wurde 1975 von dem italienischen Journalisten Frane Barbieri geprägt. Mit ihm werden die teils identischen, teils aber auch unterschiedlichen ideologischen und politischen Auffassungen vor allem der kommunistischen Partei Italiens (KPI), Frankreichs (KPF) und Spaniens (KPSp) bezeichnet. Der E. lehnt das sowjetische Revolutionsmodell, das den Führungsanspruch der KP und die Errichtung der Diktatur des Proletariats (Staatslehre) für unverzichtbar…
DDR A-Z 1985
Gruppe (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“ (Wörterbuch der Psychologie, 3., neubearb. Aufl., Leipzig 1981, S. 243). Diese Definition läßt erkennen, daß der G.-Begriff der Psychologie vor allem auf überschaubare, kleine G. gerichtet ist, da nur von diesen die geforderte Unmittelbarkeit und Intensität des wechselseitigen Aufeinandereinwirkens (Interaktion) gegeben ist. — G. bilden sich zur Verwirklichung gemeinsamer Ziele. Aus der zur Zielverwirklichung von den G.-Mitgliedern zu entfaltenden Tätigkeit ergeben sich Rollenverteilungen, Prestige-, Rang- und Leitungsstrukturen. Je nachdem, ob diese innere Struktur von außen vorgegeben wird oder aus der G. selbst entsteht, wird zwischen formellen bzw. informellen G. unterschieden. Die Bedeutung der G. liegt nach marxistisch-leninistischer Auffassung darin, daß die konkrete Vermittlung zwischen den politisch gewollten Wertvorstellungen und Normen und den bei den G.-Mitgliedern vorhandenen sich innerhalb von G. vollzieht: „Die G. übernimmt gesamtgesellschaftliche Zielstellungen, Normen, Werte u.a., transformiert sie, d.h., bringt sie mit gruppenspezifischen Zielen, die natürlich letztlich auch aus gesamtgesellschaftlichen resultieren, in Einklang und entwickelt so ein gruppeninternes Normensystem mit Geboten und Verboten u.a. Diesem haben sich die Gruppenmitglieder unterzuordnen; seine Einhaltung unterliegt der Kontrolle. In diesem Feld vollzieht sich die gesellschaftliche Determination des Menschen.“ (Wörterbuch der Psychologie, a.a.O., S. 244) Demnach finden in den G. die eigentlichen Sozialisationsprozesse statt. Die Analyse von G. ist somit Voraussetzung, den realen Bewußtseinsbildungsprozessen, den Motivationen für tatsächliches Sozialverhalten usw. nachzugehen. Derartige Untersuchungen dienen ferner dazu, das Fortwirken traditioneller Einstellungen, von überkommenen Sitten und Bräuchen ebenso zu analysieren wie regionale und schichtspezifische Entwicklungen. Aus marxistisch-leninistischer Sicht besteht bei derartigen Untersuchungen jedoch die Gefahr, daß das postulierte „Klasseninteresse“, das „gesellschaftliche Bewußtsein“ und andere zentrale ideologisch gesetzte Bewußtseinsphänomene, in denen sich die angenommene neue Qualität der eigenen Ordnung als bestimmender Faktor manifestieren soll, hinter den Besonderheiten der jeweiligen G.-Interessen verschwinden, bzw. sich in den Untersuchungsergebnissen nicht mehr nachweisen lassen. Deswegen hat es verschiedentlich politisch-ideologische Kritik an der gruppenanalytischen Forschung gegeben; trotzdem hat sich die Analyse von G. in der Sozialpsychologie, in der Jugendforschung] usw. wegen ihrer Realitätshaltigkeit durchgesetzt. Die Kenntnis der Differenziertheit der eigenen Gesellschaft und der in ihr ablaufenden Prozesse gilt als Voraussetzung für gesellschaftspolitische Eingriffe (Sozialindikatoren; Sozialplanung). 2. G.-Begriffe in der Soziologie. Der G.-Begriff in der Soziologie ist, soweit er sich auf Klein-G. erstreckt, im wesentlichen mit dem der Psychologie identisch. Da die Soziologie sich allerdings stärker der Untersuchung formaler G. zuwendet, werden von ihr auch große [S. 587]strukturierte soziale Einheiten „in der nicht mehr jeder jeden kennt, aber in der dennoch ein bewußtes Verhältnis zur Gruppe selbst besteht und auf der Grundlage der Teilnahme an der für die jeweilige soziale Einheit wesentlichen gesellschaftlichen Tätigkeit sich eine Vielzahl von sozialen Beziehungen zwischen den Gruppenmitgliedern entwickelt, als soziale G. bezeichnet“ (z.B. Belegschaft des Betriebes, eine LPG, ein Forschungsinstitut u.a.) (Wörterbuch der marxistisch-leninistischen Soziologie, 2., überarb. Aufl. 1977, S. 231). — Als soziale Groß-G. gelten soziale Klassen (Klasse/Klassen, Klassenkampf) und Schichten sowie Merkmalseinheiten innerhalb dieser G. (z.B. Facharbeiter als G. in der Arbeiterklasse, Werktätige, die in Großbetrieben beschäftigt sind, Unterscheidungen nach dem Geschlecht usw.). — Davon zu unterscheiden sind statistische G., die sich aufgrund der in der Statistik verwendeten Kriterien ergeben und als solche in soziologische Untersuchungen eingehen (Sozialstruktur; Soziologie und Empirische Sozialforschung, IV. A.). 3. Das sozialistische Kollektiv als G. In der Soziologie und in der Psychologie wird gleichermaßen das Sozialistische ➝Kollektiv als qualitativ neue und höchste Form der G. angesehen. In ihm sollen die gesellschaftlich geforderten und die tatsächlich in der G. vorhandenen Normen und Verhaltensweisen in ein optimales Verhältnis gebracht worden sein. Während die Psychologie ihren Kollektiv-Begriff auf Klein-G. begrenzt, umfaßt der soziologische Begriff auch die genannten größeren G. wie Betriebe usw. Aus der inzwischen nicht mehr bestrittenen Bedeutung der G. für den Sozialisationsprozeß der einzelnen stellt sich zugleich aus der Sicht der Partei die Aufgabe, vor allem die G., die dort vorhandenen Einstellungen, das G.-Klima usw. zu beeinflussen, um die der Partei eigenen Wertvorstellungen und Ziele durchzusetzen. Die Kollektiv- und Arbeitserziehung auch außerhalb der Schule steht daher nicht zufällig im Mittelpunkt der Parteiarbeit, der Agitation und Propaganda, der Tätigkeit von Betriebsleitern usw. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 586–587 Grundstoffindustrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD)Siehe auch das Jahr 1979 Der Begriff G. findet — mit unterschiedlichen Bedeutungen — in der marxistisch-leninistischen Psychologie sowie in der Soziologie und Empirischen Sozialforschung der DDR zunehmend Verwendung. 1. G. als Begriff der Psychologie. Bezeichnung für eine „Anzahl von Menschen, die miteinander in Interaktion und Kommunikation stehen; von beiden ist ein Mindestmaß an Intensität, Extensität und Intimität zu fordern, um die notwendige G.-Integration zu sichern“…
DDR A-Z 1985
Londoner Protokoll (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 26. 7. 1945 und 4. die Feststellung über die Besatzungszonen in Deutschland vom 5. 6. 1945. </OL> Frankreich, Großbritannien, die UdSSR und die Vereinigten Staaten einigten sich über die Aufteilung von „Deutschland … innerhalb seiner Grenzen, wie sie am 31. 12. 1937 bestanden, für Besatzungszwecke in vier Zonen …“ Die Besatzungstruppen jeder Zone unterstanden einem von der verantwortlichen Macht bestimmten Oberbefehlshaber. Das Gebiet von Groß-Berlin wurde von Truppen einer jeden der Vier Mächte besetzt. „Zwecks gemeinsamer Leitung der Verwaltung dieses Gebietes“ wurde eine interalliierte Behörde (russisch: Komendatura) errichtet, die aus vier von den entsprechenden Oberbefehlshabern ernannten Kommandanten bestand. Die Demarkationslinien zwischen den Besatzungszonen verlaufen nach dem LP. weitgehend entlang den 1945 bestehenden Landes- bzw. Provinzgrenzen. Örtliche Abweichungen dieser Grenze erfolgten aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte. Die Bundesrepublik Deutschland entstand in den Grenzen der ehemaligen amerikanischen, britischen und französischen Besatzungszone, die DDR innerhalb der Grenzen der sowjetisch besetzten Zone. Berlin war nicht Bestandteil einer der vier Besatzungszonen, insbesondere nicht der es umgebenden sowjetischen Besatzungszone; Deutschland wurde in die Zonen und das Sondergebiet Berlin geteilt. In einer Erklärung zu Protokoll beim Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Grundlagenvertrag) über die Aufgaben der Grenzkommission durch die beiden Delegationsleiter wurde Einvernehmen darüber erklärt, daß der Verlauf der Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik sich nach den diesbezüglichen Festlegungen des LP. vom 12. 9. 1944 bestimmt. Soweit örtlich die Grenze von diesen Festlegungen aufgrund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte abweicht, sollte ihr genauer Verlauf durch die Grenzkommission an Ort und Stelle unter Beiziehung aller Unterlagen festgelegt und markiert werden. Diese Kommission hat ihre Arbeit mit der Unterzeichnung eines Protokolls am 29. 11. 1978 vorläufig abgeschlossen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 851 Lohnzuschläge A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LotterieSiehe auch die Jahre 1975 1979 Unter der Sammelbezeichnung LP. ist zu verstehen: 1. Das Protokoll über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 12. 9. 1944, 2. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von Groß-Berlin vom 14. 11. 1944, 3. das Abkommen über Ergänzungen zum Protokoll vom 12. 9. 1944 über die Besatzungszonen in Deutschland und die Verwaltung von…
DDR A-Z 1985
Politologie (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und Gesellschaftswissenschaftler seit Beginn der 70er Jahre mit Theorien des Staates, der Demokratie, der Partei(en), jedoch auch mit Konzepten wie „Macht“, „Herrschaft“, „politisches System“, „politisches Handeln“ u.a. m. befaßt. Ferner setzten sie sich mit der sozial- und politikwissenschaftlich orientierten (westlichen) Friedens- und Konfliktforschung auseinander. Dabei sind ansatzweise Vorstellungen über das politische System des Sozialismus und der DDR formuliert worden (vgl. z. B. die Thesen „Politische Systeme im Klassenkampf“ von K.-H. Röder und W. Weichelt, in: Staat und Recht, Heft 10/1982, S. 876 ff.). Politik, der Gegenstand der P., gehört im Marxismus-Leninismus zum Kategoriengefüge des Historischen Materialismus, des Wissenschaftlichen Kommunismus und der Politischen Ökonomie. Zuständig für Forschungen, die einer P. zugerechnet werden können, sind im z. Z. (1981–1985) gültigen Forschungsplan für die Gesellschaftswissenschaften der DDR vor allem: die Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) und hier, seit 1982, vor allem der Problemrat „Politische Organisation des Sozialismus“; ferner der Rat für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung mit Sitz bei der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW); der Wissenschaftliche Rat für außenpolitische Forschung mit Sitz bei der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR; die Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS), der „Fragen des Parteiaufbaus und des innerparteilichen Lebens“ zugeteilt sind. Auf internationalen Veranstaltungen der P., vor allem auf den alle 3 Jahre stattfindenden Weltkongressen der International Political Science Association (IPSA), ist die DDR seit 1976 (Kongreß in Edinburgh) offiziell mit Delegationen vertreten. Seit 1976 besteht das Nationalkomitee für Politische Wissenschaft, das für die Beziehungen der DDR-Wissenschaftler vor allem zu westlichen Politologen und P.-Verbänden zuständig ist. Sein Präsident ist Prof. Dr. Wolfgang Weichelt (SED), Direktor des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR, sein Vizepräsident Prof. Dr. Karl-Heinz Röder (SED), stellv. Direktor des gleichen Instituts. Im Jahre 1980 organisierte das Nationalkomitee eine erste IPSA-Veranstaltung (Round Table) in der DDR in Weimar. Auf dem XII. Weltkongreß der IPSA (Rio de Janeiro, 1982) ließ es eine Broschüre mit Beiträgen von DDR-Autoren, die vor allem eine Fortsetzung der Entspannungspolitik propagierten, verteilen. Herausgeber der Broschüre und Verfasser von 3 der insgesamt 9 Beiträge ist Prof. Dr. Max Schmidt (SED), Direktor des Instituts für Internationale Politik und Wirtschaft (IPW). Die P. in den USA und der Bundesrepublik Deutschland wird als „bürgerliche P.“ kritisch gesehen, wenn nicht offen angegriffen. Man glaubt, sie als eine Wissenschaft entlarven zu können, die ihr Wissen den „staatsmonopolistischen Führungszentren“ zur Verfügung stellt, deren Herrschaftsideologie absichert und die Grundlagen für den Antikommunismus liefert. In diesem Zusammenhang werden die Ostforschung (besonders die Sowjetologie) und die DDR-Forschung an hervorragender Stelle attackiert. Marxismus-Leninismus, II. C., III.; Politische Ökonomie; Staatslehre. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1022 Politoffizier A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PolizeistundeSiehe auch das Jahr 1979 Aus dem westlichen Sprachgebrauch übernommener Begriff, der synonym verwendet wird mit „Lehre“ oder „Wissenschaft von der Politik“, „Politische Wissenschaft“ oder „Politikwissenschaft“. Eine P. als gesellschaftswissenschaftliche Disziplin, vergleichbar etwa der Soziologie (Soziologie und Empirische Sozialforschung), gibt es in der DDR nicht. Dennoch sind seit längerem Tendenzen zu erkennen, die zu ihrer Etablierung führen mögen. So haben sich Staats- und…
DDR A-Z 1985
Verteidiger (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen auftreten kann, ist dies einem Rechtsanwalt aus der Bundesrepublik Deutschland oder aus Berlin (West) vor den Gerichten der DDR oder in Berlin (Ost) nicht möglich. Das DDR-Recht kennt auch das Institut der Pflichtverteidigung: In allen Strafverfahren erster und zweiter Instanz vor dem Obersten Gericht und in Strafverfahren erster Instanz vor den Bezirksgerichten (Gerichtsverfassung) ist dem Angeklagten, der sich keinen V. gewählt hat, ein solcher von Amts wegen zu bestellen, in gewissen Ausnahmefällen auch vor dem Kreisgericht (§ 63 StPO). Die Wahl eines V. steht aus den Einzelanwälten und den Kollegiumsanwälten (Rechtsanwaltschaft) offen. Als Pflicht-V. darf hingegen nur ein Rechtsanwalt bestellt werden, der einem Kollegium der Rechtsanwälte angehört. Für die Hauptverhandlung kann dem Angeklagten auch ein gesellschaftlicher V. bestellt werden (Strafverfahren, V.B.). Der V. soll unabhängig von anderen Prozeßbeteiligten die Rechte des Beschuldigten zu dessen Verteidigung wahrnehmen, den Beschuldigten beraten und alle entlastenden oder die Verantwortlichkeit mindernden Umstände vortragen. Ihm wird das Recht eingeräumt, den inhaftierten Beschuldigten zu sprechen, Beweisanträge zu stellen, an der gerichtlichen Hauptverhandlung mitzuwirken sowie Rechtsmittel einzulegen. Dabei ist jedoch festzustellen, daß dem Recht des V. enge Grenzen gezogen sind. Die dem V. auferlegte Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfindung hat vor dem Schutzinteresse für den Beschuldigten oder Angeklagten den Vorrang. Entscheidend für den V. in seiner praktischen Tätigkeit dürfen mithin nicht etwa nur die Rechte des Angeklagten sein, sondern vor allem die Interessen der Gesellschaft: weil es „im Arbeiter-und-Bauern-Staat keine Gegensätzlichkeit der Interessen der Gesellschaft zu den gesetzlich geschützten Interessen des einzelnen Bürgers gibt, bedeutet die richtige, die gesetzlich fundierte Wahrung der Rechte des einzelnen zugleich Schutz der Interessen und Rechte aller, also der Rechte der Gesellschaft“ (Neue Justiz 1963, H. 1, S. 18, ebenso Staat und Recht 1978, H. 2, S. 144). Der V. ist zur Festigung der Sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Entwicklung des sozialistischen Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger verpflichtet. Eine Unabhängigkeit des V. von Partei und Staat gibt es nicht. Das dem V. gewährte Recht auf Akteneinsicht ist dadurch eingeschränkt, daß diese Einsicht nur an Gerichtsstelle vorgenommen werden darf; der V. darf die Akten nicht in sein Büro mitnehmen. Die Sprech- oder Korrespondenzerlaubnis kann der Staatsanwalt mit einschränkenden Bedingungen versehen. Weitere Einschränkungen des Rechts auf Verteidigung ergeben sich aus Bestimmungen der Strafprozeßordnung. Mit einem rechtskräftigen Urteil ist die Aufgabe des V. noch nicht beendet. Er soll bei der Auswertung von Strafverfahren, der Erziehung des Verurteilten und der Eingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben mitwirken. Strafvollzug. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1432 Versicherungsaufsicht A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z VerteidigungsgesetzSiehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Verfassung und Strafprozeßordnung der DDR geben einem einer strafbaren Handlung Beschuldigten das Recht, in jeder Lage des Verfahrens die Hilfe eines V. in Anspruch zu nehmen (Art. 102 der Verf., § 15 StPO). Als V. kann jeder in der DDR zugelassene Rechtsanwalt gewählt werden. Während in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) jeder deutsche Rechtsanwalt, also auch ein Anwalt aus der DDR, als V. in Strafsachen…
DDR A-Z 1985
Zahlungs- und Verrechnungsverfahren (1985)
[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des Inlands als auch Konsequenz der unterschiedlichen Qualität der Währungen in den beiden alternativen Wirtschaftsordnungen (konvertible Währungen in den Marktwirtschaften; nicht-konvertible Binnenwährungen in den Zentralplanwirtschaften). Nachstehend werden die Verfahren beschrieben und analysiert, die innerhalb des Wirtschaftsgebildes der DDR für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs a) zwischen den Betrieben aller Eigentumsformen, b) zwischen den privaten Haushalten und c) zwischen diesen beiden Gruppen von Wirtschaftseinheiten und den Staatsinstanzen und öffentlichen Einrichtungen gesetzlich vorgeschrieben sind. Im Gegensatz zu den Unternehmen in den Marktwirtschaften können die Staatsbetriebe nicht nach eigenem Gutdünken darüber entscheiden, auf welche Weise die zwischen ihnen ausgetauschten Güter und Leistungen bezahlt werden sollen. Sowohl die Festlegung der einzelnen ZuV., welche die Staatsbetriebe benutzen müssen, als auch die Bestimmung der Zahlungsmodalitäten (Zahlungsfristen, Fälligkeit, Höhe der Verzugszinsen) fallen in der DDR in die Zuständigkeit des Staates (Gesetzgeber). Die Vorschriften über die ZuV. sind jetzt in der Zahlungsverkehrs-VO vom 13. 10. 1983 festgelegt (vgl. GBl. I, S. 293 ff.; vgl. für die vorher geltenden Regelungen die VO vom 12. 6. 1968, GBl. II, S. 423 ff., und vom 12. 5. 1969, GBl. II, S. 261 ff.). 2. Verrechnungsverfahren und Wirtschaftsreform. Bis zur Mitte der 60er Jahre erfolgte die Begleichung von Geldforderungen innerhalb des Bereiches der staatlichen und der genossenschaftlichen Wirtschaftsbetriebe vorwiegend durch 2 Einkassierungsverfahren. Im Zeitraum von 1952 bis 1961 wurden kommerzielle Geldforderungen in der Regel durch das „Rechnungseinzugs-Verfahren“ (RE-Verfahren) realisiert. In den Jahren von 1961 bis 1964 trieben die Banken die Forderungen ihrer Kunden zumeist mit Hilfe des „Forderungseinzugs-Verfahrens“ (FE-Verfahren) ein. Durch beide Verfahren wurde zwar die gewünschte schnelle Refinanzierung der Verkäufer von Waren und Dienstleistungen erreicht, zugleich jedoch die Stellung der Käufer (Nachfrager) enorm geschwächt. Aufgrund des mit diesen Verfahren gekoppelten Abbuchungsautomatismus konnten die Käufer vor der Zahlung weder die Qualität der angelieferten Waren ausgiebig prüfen noch pflichtvergessene Lieferanten mit Sanktionen bestrafen, indem sie bei festgestellten Liefermängeln die Zahlung verweigerten oder Preisnachlässe verlangten. Die Folge dieser Anbietermacht der Verkäufer auf einem zumeist unterversorgten Binnenmarkt war, daß diese sich nur ungenügend für eine Qualitätsverbesserung ihrer Erzeugnisse einsetzten und sich ferner nur wenig um die Entwicklung neuer Produkte mit einem höheren Gebrauchswert kümmerten. Aufgrund dieser vor allem von den Binnen- und Außenhandelsbetrieben immer wieder heftig beklagten Mängel entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR nach Beginn der Wirtschaftsreform 1965 (Neues Ökonomisches System [NÖS]), den bis dahin bevorzugten Zahlungsautomatismus aufzugeben und grundlegend umgestaltete ZuV. einzuführen. Dies geschah in Form der Umstellung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs auf das Überweisungs- und das Scheckverfahren. Durch sie wurden die Einflußmöglichkeiten der Nachfrager auf die Struktur und die Qualität des Warenangebotes erheblich verstärkt. Seitdem können die Käufer beim Abschluß von Kaufverträgen innerhalb der ihnen gesetzlich eingeräumten Mitbestimmungsbefugnisse mit darüber entscheiden, an welchem Termin nach Abschluß der Wareneingangskontrolle der geschuldete Kaufpreis gezahlt werden soll. Außerdem befinden sie seitdem auch darüber, ob die erhaltene Lieferung tatsächlich die volle Überweisung der geforderten Preise rechtfertigt oder nicht. 3. Die staatlich vorgeschriebenen Zahlungs- und Verrechnungsverkehre. Abgesehen von den Verbindlichkeiten, bei denen der Staat zugestimmt hat, daß sie auch bar beglichen werden können (z.B. Lohn- und Prämienzahlungen, Bagatellrechnungen), stehen den genannten Betrieben, Banken und Einrichtungen insgesamt 4 Verfahren zur Verfügung, um Forderungen ihrer Gläubiger bargeldlos zu begleichen: a) das Überweisungsverfahren; b) das Scheckverfahren; c) das Lastschriftverfahren (Begleichung von Forderungen durch automatische Abzüge vom Sichtguthabenkonto) und d) die Stellung eines Akkreditivs. Alle Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen, für welche die Zahlungsverkehrs-Verordnung gilt, sind verpflichtet, untereinander vertragliche Vereinbarungen darüber zu treffen, welches der 4 Zahlungsverfahren (einschließlich der mit ihm gekoppelten Zahlungsfristen) für beide Vertragspartner am zweckmäßigsten ist. Mit der Vorgabe von standardisierten Verfahren zur Abwicklung des Verrechnungsverkehrs verfolgt die Wirtschaftsführung vor allem folgende Ziele: Sie will 1. die Produktionsorganisationen (VEB, LPG usw.) dazu [S. 1532]zwingen, möglichst alle Forderungen, die sie aufgrund von Warenlieferungen und Leistungen erworben haben, bargeldlos einzuziehen, sie will 2. die obligatorisch bargeldlose Einziehung von Forderungen nutzen, um die Produktionsleistungen der Lieferbetriebe zu kontrollieren, 3. mit Hilfe der normierten Verrechnungsverfahren und Zahlungsfristen eine schnelle Refinanzierung der Gläubiger über das Gironetz der Banken und Postscheckämter herstellen, 4. durch verbindliche Verrechnungsregeln eine pünktliche Begleichung von Verpflichtungen erreichen, 5. trotz des Drucks auf die Schuldner, ihre Verbindlichkeiten schnell und vorschriftsgetreu zu erfüllen, sicherstellen, daß diesen genügend Zeit verbleibt, um die erhaltenen Waren vor der Bezahlung auf die Einhaltung der vereinbarten Qualitäten zu überprüfen. Der Erreichung dieser Ziele dienen vor allem 2 Maßnahmen: erstens die durch den Gesetzgeber festgeschriebene Verpflichtung, daß alle Produktionsorganisationen bei den ihnen als Geschäftspartner zugewiesenen Hausbanken eine bestimmte Zahl von spezifizierten Girokonten unterhalten müssen (Kontenführungspflicht). Zweitens wurden die Geld- und Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, Zahlungen z.B. zur Begleichung von Forderungen aus Warenlieferungen nur zugunsten der Girokonten der Gläubiger zu leisten, nicht jedoch diesen die ihnen geschuldeten Geldsummen bar auszuzahlen. Seit dieser Umgestaltung sind das Überweisungs- und das Scheckverfahren die beiden am häufigsten benutzten Methoden, um auf der Ebene der VEB und Kombinate Geldforderungen zu begleichen, während das Lastschriftverfahren weniger Verwendung findet (siehe die entsprechenden Einzelstichworte). Das Akkreditivverfahren darf dann angewendet werden, wenn der Verkäufer Zweifel hat, ob der Käufer seine Schulden tatsächlich pünktlich bezahlen wird. Außerdem haben die Geld- und Kreditinstitute das Recht, die Stellung eines Akkreditivs zu verlangen, wenn sie zuvor schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsdisziplin eines Geschäftspartners ihres Kunden gemacht haben (Näheres siehe in der Akkreditiv-AO vom 3. 9. 1964, GBl. II, S. 769 ff.). 4. Barzahlungen. In der DDR dürfen Betriebe, Produktionsgenossenschaften und Staatsorgane nur dann Verbindlichkeiten bar begleichen, wenn es sich um Forderungen von Privatpersonen handelt. Aus diesem Grunde sind Zahlungen mit Bargeld auf die Auszahlung von Löhnen, Gehältern, Prämien, Lehrlingsentgelten, Stipendien, Renten, Sozialleistungen und auf die Vergütung der Arbeitsleistungen von Genossenschaftsmitgliedern beschränkt. Barzahlungen für Leistungen anderer Betriebe sind nur in Bagatellfällen zulässig, wenn die Nutzung des Giroverkehrs unzweckmäßig ist. Bei Barzahlungen an andere Betriebe soll ein Betrag von 200 Mark nicht überschritten werden. Über die Verwendung der abgehobenen Bargeldmengen müssen die Produktionsorganisationen und öffentlichen Einrichtungen dem für sie zuständigen Geld- und Kreditinstitut Rechenschaft geben. Soweit Bürger der DDR untereinander Barzahlungen über größere Entfernungen durchführen möchten, können sie dies mit Hilfe einer Postanweisung tun (Postscheckdienst). Die an den Schaltern der Deutschen Post zugunsten eines Dritten eingezahlten Barbeträge erhält dieser bar ausbezahlt. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Zahlungsverkehrs innerhalb der Bevölkerung können solche Zahlungsanweisungen über die Post auch an die örtlich zuständige Zweigstelle der Sparkasse des Begünstigten weitergeleitet und dort bar ausbezahlt oder seinem Konto gutgeschrieben werden (vgl. Postscheckordnung vom 17. 5. 1968, GBl. II, S. 343 ff.). 5. Fälligkeit von Geldverbindlichkeiten. Der Gesetzgeber hat alle VEB, Kombinate und Produktionsgenossenschaften verpflichtet, mit ihren Lieferanten „ökonomisch begründete Zahlungsfristen zu vereinbaren“ (vgl. § 2 der Fälligkeits-AO vom 13. 10. 1983). Bei Warenlieferungen, die nur eine kurze Prüfzeit verlangen, wird vom Gesetzgeber eine Zahlungsfrist von 5 oder 14 Tagen vorgeschrieben. Voraussetzung für die Übernahme dieser Zahlungsfrist in den Wirtschaftsvertrag ist jedoch, daß die Transportzeit für die Anlieferung in der Regel 3 Tage nicht übersteigt. Eine Zahlungsfrist von 21 oder 28 Tagen ist für jene Warenlieferungen zugelassen, bei denen die Funktions- und Qualitätsüberprüfung längere Zeit in Anspruch nimmt. Über 28 Tage hinaus dürfen Wirtschaftspartner jedoch keine Zahlungsfristen vereinbaren. Bei Anwendung des Überweisungs- und des Scheckverfahrens ist der Rechnungsbetrag jeweils am letzten Tag der Zahlungsfrist fällig. In der DDR gibt es somit bei der Zahlung und Verrechnung von Forderungen zwar gewisse Zahlungsziele, die im Interesse einer Leistungskontrolle der Produzenten durch die Nachfrager unentbehrlich sind, diese Zahlungsfristen haben jedoch keine Ähnlichkeit mit den in den Marktwirtschaften üblichen Lieferantenkrediten. 6. Formularstrenge innerhalb des Wirtschaftsgebildes. In der DDR ist die Staatsbank mit ihrem weitverzweigten Filialnetz das Verrechnungszentrum für den gesamten Leistungsaustausch innerhalb der Volkswirtschaft. Sie hat zur Vereinfachung und Beschleunigung der technischen Abwicklung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs dafür zu sorgen, daß alle Geld- und Kreditinstitute, Behörden, gesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsbetriebe einheitliche Vordrucke (Auftraggeber- und Empfängerbelege), Datenträger, Dokumentenbögen und Sicherungsmittel benutzen. In Übereinstimmung mit dem immer stärkeren Einsatz von EDV-Anlagen in den Banken und Betrieben und der fortschreitenden Automatisierung des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs werden alle schriftlichen Kundeninformationen sowie sämtliche anderen Beleg- und Dokumentenvorlagen immer mehr auf maschinenlesbare Datenträger umgestellt (Information). Vgl. die AO über die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr vom 12. 5. 1970, GBl. II, S. 317 ff.). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1531–1532 Wohnbezirk A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungsverkehr, Grenzüberschreitender[S. 1531]1. Systembedingte Besonderheiten des Zahlungs- und Verrechnungsverkehrs. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften ist in den sowjet-sozialistischen Zentralplanwirtschaften der inländische Zahlungs- und Verrechnungsverkehr zwischen Lieferanten und Beziehern von Gütern und Dienstleistungen strikt vom Zahlungs- und Verrechnungsverkehr im grenzüberschreitenden Leistungsaustausch getrennt. Diese Trennung ist sowohl Folge der politisch gewollten außenwirtschaftlichen Abriegelung des…
DDR A-Z 1985
Flaggen (1985)
Siehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee, b) Schiffe und Boote der Volksmarine (Seestreitkräfte), c) Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee, d) Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste; Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee; Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deut[S. 418]schen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren. Dienstwimpel können auf Schiffen und Booten geführt werden, wenn diese sich zur Durchführung staatlicher Aufgaben im Einsatz befinden. Die Staatsflagge der DDR besteht nach Art. 1. Verfassung und dem weiter geltenden Gesetz vom 26. 9. 1955 (GBl. I, S. 705) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 1. 10. 1959 (GBl. I, S. 691) aus den Farben Schwarz-Rot-Gold und trägt auf beiden Seiten in der Mitte das Staatswappen der DDR (Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarz-rot-goldenen Band umschlungen ist) (Wappen). Die Farben Schwarz-Rot-Gold sind in der Staats-F. in drei gleich breiten Streifen angeordnet. Die F. wird in der Weise geführt, daß der schwarze Farbstreifen oben, der rote Farbstreifen in der Mitte und der goldene Farbstreifen unten erscheint. Die F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR ist rot. In der Mitte der Flagge befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates ist quadratisch, trägt in der Mitte auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, wird von den Farben der DDR eingefaßt und durch goldene Fransen abgeschlossen. Die Dienst-F. der Nationalen Volksarmee entspricht in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Dienst-F. befindet sich auf rotem Grund das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine trägt auf rotem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. Die Breite des Mittelstreifens beträgt ⅓ der Breite der F. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. für Hilfsschiffe der Volksmarine trägt auf blauem Grund einen waagerechten schwarz-rot-goldenen Mittelstreifen. In der Mitte befindet sich das Staatswappen der DDR, umgeben von einem einfachen goldgelben Lorbeerkranz. Die Dienst-F. der Boote der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. der Nationalen Volksarmee. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Dienst-F. der Schiffe und Boote der Grenzbrigade Küste entspricht in Form, Größe und Gestaltung der Dienst-F. für Kampfschiffe und -boote der Volksmarine. Am Liek befindet sich ein grüner Streifen. Die Truppenfahnen der Nationalen Volksarmee entsprechen in ihrer Form der Staats-F. der DDR. Um das Staatswappen der DDR stehen auf rotem Grund die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Staatswappen und Umschriftung sind von einem goldenen Lorbeerkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die militärische Bezeichnung. Die Fahnen sind mit goldenen Fransen eingefaßt. Die Fahnen der Dienststellen und Einheiten der Deutschen Volkspolizei und der Organe Feuerwehr und Strafvollzug des Ministeriums des Inneren entsprechen in Form und Größe der Staats-F. der DDR. In der Mitte der Fahne befindet sich der zwölfzackige Polizeistern mit dem Staatswappen der DDR in der Mitte. Um den Polizeistern stehen die Worte „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“. Die Polizeisterne und die Umschriftung sind von einem Eichenlaubkranz umgeben. Die obere linke Ecke im schwarzen Streifen der Fahne enthält die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit. Die Fahnen sind mit Fransen eingefaßt. Der Polizeistern, die Umschriftung, der Eichenlaubkranz, die Bezeichnung der Dienststelle bzw. Einheit sowie die Fransen sind in Silber gehalten. Die Dienstwimpel der Schiffe und Boote der Schiffahrtsaufsicht, der Zollverwaltung der DDR, des Gesundheitswesens, der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht und der Fischereiaufsicht sind dreieckig. Sie tragen beiderseits auf weißem Grund das Staatswappen der DDR. Die Dienstwimpel tragen an beiden langen Seiten einen farbigen Streifen in einer Breite von 1/10 der Breite der Dienstwimpel. Die Farben der Streifen sind bei der Schiffahrtsaufsicht blau, bei der Zollverwaltung der DDR grün, beim Gesundheitswesen gelb, bei der Wasserwirtschaft/Gewässeraufsicht hellblau und bei der Fischereiaufsicht silbergrau. Nach der F.-Ordnung vom 3. 1. 1973 führt die Deutsche Post keine eigene Dienst-F. mehr. Vorher waren deren Farben schwarz-rot-gold. In der Mitte des roten Streifens befand sich ein goldgelbes Posthorn mit einer goldgelben Schnur, 2 goldgelben Quasten und 4 goldgelben Blitzen. Welche F. und Fahnen jeweils in der Nationalen Volksarmee geführt werden müssen, regelt die F.-AO vom 9. 2. 1973 (GBl., SDr. Nr. 751, S. 19). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 417–418 Fischwirtschaft A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z FlüchtlingeSiehe auch: Flagge: 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Flaggen: 1975 1979 Nach der VO über Flaggen, Fahnen und Dienstwimpel der Deutschen Demokratischen Republik — Flaggenverordnung — vom 3. 1. 1973 (GBl. SDr. Nr. 751, S. 3) werden folgende F. und Fahnen geführt: Staats-F. der DDR; F. des Ersten Sekretärs des ZK der SED und Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates der DDR; Standarte des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR; Dienst-F. der a) Nationalen Volksarmee,…
DDR A-Z 1985
1985: P
Pädagogische Wissenschaft und Forschung Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) Parteiinformation Parteijargon Parteikontrollkommissionen der SED Parteilichkeit Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz der SED Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Patenschaften Patentwesen Patriotismus P.E.N.-Zentrum DDR Periodisierung Personal, Ingenieurtechnisches Personenkult Personenstandswesen Persönlichkeitstheorie, Sozialistische Pflegegeld Pflichtversicherung Philatelie Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ Planung Plastindustrie Plenum Politbüro des ZK der SED Politik Politische Ökonomie Politoffizier Politologie Polizeistunde Polytechnische Bildung und polytechnischer Unterricht Positivismus Postleitzahlen Postordnung Postscheckdienst Postsparkassendienst Post- und Fernmeldewesen Postzeitungsvertrieb (PZV) Potsdamer Abkommen Preissystem und Preispolitik Presse Presseamt Produktionsberatungen, Ständige Produktionsfaktoren Produktionsfondsabgabe Produktionsmittel Produktionsprinzip Produktionsprozeß Produktionsverhältnisse Produktionsweise Produktivkräfte Prognose Progress Film-Verleih Proletariat Psychologie PsychotherapiePädagogische Wissenschaft und Forschung Papierindustrie Parteiaktiv Parteiauftrag Parteidisziplin Parteidokument Parteien Parteihochschule „Karl Marx“ beim ZK der SED (PHS) Parteiinformation Parteijargon Parteikontrollkommissionen der SED Parteilichkeit Parteischulung der SED Parteitag/Parteikonferenz der SED Parteiveteranen Parteiwahlen der SED Passierscheinabkommen Paß/Personalausweis Patenschaften Patentwesen Patriotismus P.E.N.-Zentrum DDR …
DDR A-Z 1985
Christlich-Demokratische Union Deutschlands (CDU) (1985)
Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische Militär-Administration in Deutschland (SMAD). Bereits im August erreichte die Partei einen Mitgliederstand von über 100.000. Nach dem von der SMAD erzwungenen Rücktritt von Hermes und Schreiber wegen eines Konfliktes vor allem über die Bodenreform, übernahm Jakob Kaiser die Führung der Partei, die sich in den folgenden Monaten heftig gegen die Volkskongreßpolitik (Deutscher Volkskongreß) der im April 1946 durch Zusammenschluß von KPD und SPD entstandenen SED wehrte. Als auch Kaiser durch die Sowjets aus seinem Amt gedrängt wurde, ging die Führung an Otto Nuschke über, der die Partei gegen den Willen der meisten Mitglieder vollständig in die Bündnispolitik der SED einordnete. Zunächst übernahm er mit Wilhelm Wolff die Leitung der CDU. Auf dem 3. Parteitag, 19. 9. 1948, wurde Nuschke ihr Vorsitzender. Die CDU fand damals ihre Anhänger vornehmlich in den Reihen der Bauern, Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden. Viele engagierte Christen, darunter auch Pfarrer und Theologen beider Konfessionen, gehörten ihr an. Den höchsten Mitgliederstand verzeichnete sie im Dezember 1947: 218.000. Ende der 40er Jahre — vor allem im Zusammenhang mit der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — sank die Zahl stark ab. Zwar wurden genaue Angaben seitdem nicht mehr bekanntgegeben, die Partei soll jedoch bis in die 60er Jahre nur rd. 70.000 Mitglieder gehabt haben. 1977 gab die Partei ihre Mitgliederzahlen mit 140.000, 1981 mit „über 120.000“ an. Ca. 37.000 sollen als „Mandatsträger“ im gesellschaftlichen Leben, 21.000 in Funktionen der Nationalen Front der DDR und 1500 in Leitungsfunktionen in Staat und Wirtschaft tätig sein. Unter Nuschkes Führung wandelte sich die ideologische Konzeption der Partei zum „christlichen Realismus“. Gerald Götting, Generalsekretär der CDU 1949–1966 und seither ihr Vorsitzender, definierte auf der Meißner Arbeitstagung Oktober 1951: „Echte Christen sind Friedensfreunde.“ Daraus wurde gefolgert, daß sie im „Friedenslager“ der UdSSR stehen müssen, wie auch Christus „im Lager des Fortschritts“ gestanden habe („Neue Zeit“ Nr. 244/1951). Der 6. Parteitag (16.–18. 10. 1952 in Berlin) legte die CDU definitiv auf die Unterstützung des Aufbaus des Sozialismus und damit auf die jeweilige Linie der SED fest. Eine Orientierung, die seitdem nicht mehr in Frage gestellt worden ist. Zugleich wurde die Organisationsstruktur an die der SED angeglichen. Allerdings durfte die CDU — wie die anderen Blockparteien — keine Parteigruppen in den Betrieben einrichten. Nuschke: „Wir sind eine einschränkungslos sozialistische Partei.“ Nach Nuschkes Tod (27. 12. 1957) übernahm erst kommissarisch, dann auf dem 9. Parteitag der CDU im Oktober 1958 August Bach definitiv den Vorsitz. Die Partei folgte dem verschärften kirchenpolitischen Kurs der SED und forderte ihrerseits die Kirchen in Ost und West auf, den von der EKD — der die evangelischen Kirchen in der DDR angehörten — in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Militärseelsorgevertrag rückgängig zu machen. Sie unterstützte fortan auch die verstärkten Bemühungen der SED-Regierung, die EKD zu spalten. Als Ulbricht am 9. 2. 1961 in seinem Amtssitz eine größere Anzahl evangelischer Theologen und kirchlicher Amtsträger unter Führung von Prof. Emil Fuchs empfing, rechnete sich die CDU diese Begegnung, die einen gewissen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Staat und Kirche darstellte, als ihr Verdienst an. Als eine ihrer wichtigsten Aufgaben nannte die CDU in den 60er Jahren die Verwirklichung einer immer engeren Zusammenarbeit von Christen und Marxisten („Bündnispolitik“). Sie bezeichnet die DDR als die politische und geistige Heimat der Christen in Deutschland. Die CDU unterstützte wesentlich die forcierte Kollektivierung des Handwerks, die staatliche Beteiligung an den verbliebenen privaten Industriebetrieben (bis zu deren Überführung in Volkseigentum; Eigen[S. 257]tum) sowie den Abschluß von Kommissionsverträgen im privaten Einzelhandel (Binnenhandel, III. B. 3). Daneben betrachtete sie es als ihre Aufgabe, die „parteilosen Christen“ zu gesellschaftspolitischer Mitarbeit zu gewinnen. Dazu dienen vornehmlich die in vielen Orten und Kreisen innerhalb der „Nationalen Front“ gebildeten Arbeitsgemeinschaften „Christliche Kreise“. Ebenso, wie sich die CDU bei der Niederschlagung der Unruhen im Juni 1953 und bei der Errichtung der Berliner Mauer im August 1961 hinter die SED stellte, begrüßte sie die Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die ČSSR im August 1968 sowie die offizielle Haltung der DDR-Regierung zur Einführung des Kriegsrechts in Polen im Dezember 1981. Zu einer Modifikation ihres Kurses sah sich die Partei 1971 nach der Ablösung Ulbrichts durch Honecker gezwungen. Der von Ulbricht geschaffene und jahrelang von der CDU als politische Maxime erachtete Begriff der „sozialistischen Menschengemeinschaft“, in der Christen und Marxisten gemeinsam an der Verwirklichung des Sozialismus arbeiteten, wurde von Honecker zugunsten der Aussage, die DDR sei noch eine „Klassengesellschaft“, und der Rückbesinnung auf die Grundlagen des Marxismus-Leninismus fallengelassen. Die CDU legte fortan das Schwergewicht ihrer Aktivität auf außenpolitische Fragen, die mit Problemen von „Frieden und Sicherheit in Europa“ zusammenhängen. Sie drängte zugleich die Kirchen, sich stärker im Sinne der von der UdSSR und der DDR verfolgten europäischen Politik zu engagieren. Auf dem 13. Parteitag im Oktober 1972 in Erfurt tauchte erstmals in einer Rede von SED-Politbüro-Mitglied Albert Norden der Begriff „sozialistische Staatsbürger christlichen Glaubens“ auf, der in der Folge in der Propaganda der CDU eine Vorrangstellung einnahm und den Christen die Möglichkeit einräumen sollte, sich als vollwertige Bürger des sozialistischen Staates unter Verzicht auf ein ausdrückliches Bekenntnis zur materialistisch-atheistischen Staatsideologie zu fühlen. Der Begriff verschwand jedoch 1974 aus Publizistik und Agitation. An seine Stelle trat 1975 die seither gültig gebliebene Formel „Christenpflicht ist Bürgerpflicht“. Sie schien geeignet, auch die nicht der Partei angehörenden Christen auf eine Gefolgschaft gegenüber den von der CDU festgelegten politischen Zielen zu verpflichten und so die Basis der Partei zu verbreitern. Bekannte sich die CDU längst zur „sozialistischen Schule“ und suchte bei christlichen Eltern Bedenken gegen die marxistische Erziehung auszuräumen, so befürwortete sie auf ihrem Parteitag in Dresden im Oktober 1977 sogar die von den christlichen Kirchen nachdrücklich abgelehnte atheistische Jugendweihe. In zunehmendem Maß hat die CDU den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf kulturelles Gebiet verlegt und ihre Außenbeziehungen mit befreundeten Parteien in den osteuropäischen sozialistischen Staaten ausgebaut. Kontakte wurden auch zu christlichen Gruppierungen in westeuropäischen Ländern sowie nach Afrika und Lateinamerika aufgenommen. Die SED-Führung scheint jedoch der CDU als Mittler für das Gespräch mit den Kirchen kaum noch zu bedürfen. Das wurde zuletzt deutlich, als Honecker am 6. 3. 1978 die Spitze des Evangelischen Kirchenbundes empfing, ohne daß Parteivertreter der CDU beteiligt waren. In enger, z.T. auch personaler Verbindung steht die CDU zur Christlichen Friedenskonferenz (CFK) und zur Berliner Konferenz europäischer Katholiken (BK). Über beide Organisationen pflegt sie zahlreiche internationale Verbindungen nach Ost und West. Enge Kontakte bestehen zur polnischen PAX-Bewegung und zur Tschechoslowakischen Volkspartei (CSL), ferner zu der mittlerweile vom Papst verbotenen Friedenspriesterbewegung in der ČSSR „Pacem in terris“. Seit der verschärften Militarisierung der DDR und dem Erscheinen einer Friedensbewegung sah sich die CDU mehr und mehr genötigt, der militärpolitischen Konzeption der Regierung rückhaltlos zuzustimmen. So stellte sich die Partei unter Führung von Gerald Götting (Jahrgang 1923) sowohl hinter die Kampagne zur Wehrerziehung als auch gegen die sich in der Nähe und in den Kirchen selbst zeigende Bewegung „Schwerter zu Pflugscharen“. Die CDU ist in Ortsgruppen, Kreis- und Bezirksverbände gegliedert. Ihre Parteitage finden alle 5 Jahre statt. Der 15. Parteitag (13.–15. 10. 1982 in Dresden) wählte einen Hauptvorstand (HV) mit 141 Mitgl. Dieser bestimmte aus seiner Mitte den Vorsitzenden (Gerald Götting, Vors. der CDU seit 1966, Stellv. Vors. des Staatsrates, Stellv. des Vors. der Volkskammer, Präsident der Liga für Völkerfreundschaft), seine 3 Stellvertreter (Wolfgang Heyl, geb. 1921, Vors. der CDU-Fraktion der Volkskammer; Max Sefrin. geb. 1913, 1958–1971 Stellv. Vors. des Ministerrats und Minister für Gesundheitswesen; Heinrich Toeplitz, geb. 1914, Präsident des Obersten Gerichts der DDR) sowie weitere 15 Mitgl. des Präsidiums, des eigentlichen Leitungsgremiums der CDU. Präsidiumsmitglieder sind u.a.: Otto Hartmut Fuchs, geb. 1919, Herausgeber der mit der Berliner Konferenz katholischer Christen verbundenen Zeitschrift „begegnung“; Hermann Kalb, geb. 1924, Stellv. des Staatss. für Kirchenfragen; Harald Naumann, geb. 1923, Stellv. Minister für Handel und Versorgung; Rudolph Schulze, geb. 1918, Stellv. des Vors. des Ministerrats und Minister für Post- und Fernmeldewesen; Luitpold Steidle, geb. 1898, 1949–1958 Minister für Gesundheitswesen. Der HV wählte ferner für die Leitung der laufenden Organisationsarbeit das Sekretariat (9 Mitgl.; Vors.: G. Götting, Stellv.: W. Heyl), einen Zentralen Untersuchungsausschuß mit ähnlichen Aufgaben wie die Parteikontrollkommission des ZK der SED (4 Mitgl.; Vors.: H. Toeplitz) sowie die Zentrale Revisionskommission. Dem Staatsrat der DDR gehört neben G. Götting Friedrich Kind (geb. 1928; Vors. des Bezirksverbandes Potsdam, Mitgl. des HV der CDU) an. Die CDU ist in der Volkskammer mit 52 Abgeordneten (10,4 v.H.) vertreten. In den Bezirkstagen stellt sie 10 v.H., in den Kreistagen 7,1 v.H., in den Gemeindevertretungen 5,9 v.H. der Abgeordneten. [S. 258]Presse: Zentralorgan: „Neue Zeit“; Regionalzeitungen: „Die Union“, „Der neue Weg“, „Der Demokrat“, „Thüringer Tageblatt“, „Märkische Union“ (Gesamtauflage ca. 150.000). Monatlich erscheinendes Funktionärsorgan: „Union teilt mit“. In den CDU-eigenen Verlagen Union-Verlag, Berlin (Ost), und Koehler & Amelang, Leipzig, erscheinen neben politischen vor allem belletristische sowie historische und kirchliche Veröffentlichungen. Die zentrale Schulungsstätte der CDU „Otto Nuschke“ liegt in Burgscheidungen. Die CDU verfügt über eine eigene Auszeichnung, das „Otto-Nuschke-Ehrenzeichen“ (3 Stufen). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 256–258 Chemische Industrie A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Christliche Friedenskonferenz (CFK)Siehe auch: CDU: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Christlich-Demokratische Union: 1965 1966 1969 Christlich-Demokratische Union (CDU): 1975 1979 Die CDU trägt als einzige Partei in der DDR den gleichen Namen wie eine Partei in der Bundesrepublik Deutschland. Beide haben dieselbe Wurzel. Auf den Gründungsaufruf vom 26. 6. 1945 (1. Vors. Hermes, Stellv. Schreiber) folgte am 10. 7. 1945 die Genehmigung zur Gründung durch die Sowjetische…
DDR A-Z 1985
Amt für Preise beim Ministerrat (1985)
Siehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Preise im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) und für die Preisforschung zuständig. Das AfP. hat zu gewährleisten, daß die Beschlüsse des Zentralkomitees (ZK) der SED und des Ministerrates sowie die Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer in der Preispolitik durchgesetzt werden. Im einzelnen soll es bei der Preisgestaltung sowohl die wirtschaftspolitischen Ziele des Staates unterstützen als auch sicherstellen, daß die Preise zur Stärkung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Verbesserung des Material- und Arbeitsmitteleinsatzes, zur Senkung der Kosten, zur verbesserten Qualität der Erzeugnisse sowie zur vermehrten Durchsetzung aller sonstigen Intensivierungsaufgaben beitragen. Zudem sollen alle Konsumgüterpreise des Grundbedarfes stabil bleiben. Zur Realisierung dieser Aufgaben führt das AfP. eine Preisplanung, eine planmäßige Preisbildung und eine umfangreiche Preiskontrolle durch. Neben dem Erlaß der zentralen staatlichen Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.), die bis Mitte 1976 galt, danach leicht verändert wurde (GBl. I, 1976, S. 321 ff.; GBl. I, 1978, S. 336 ff. und GBl. I, 1979, S. 119 f.) und inzwischen durch eine neue (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) ersetzt ist, bestätigt es spezielle Kalkulationsrichtlinien und Kalkulationsnormative. Gemeinsam mit der Staatlichen Plankommission (Planung, IV. A.) und dem Ministerium der Finanzen (MdF) setzt es die Gewinnormative fest und bestätigt die kalkulationsfähigen Normative für Forschung und Entwicklung sowie die Gemeinkostennormative. Weiterhin bestätigt das AfP. die Preise für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse, arbeitet Konzeptionen für die Preisentwicklung aus und unterbreitet dem Ministerrat eine Gesamtvorlage über die planmäßigen Preisänderungen jedes Jahres (aufgrund der eingetretenen Verteuerungen des Inputs) zur Beschlußfassung. Zudem legt es Grundsätze für Preisanalysen sowie für Analysen über die Wirksamkeit der Preise fest und erarbeitet selbst laufend derartige Analysen. Unterstützt wird das AfP. durch den Zentralen Preisbeirat, der auf dem Gebiet der Konsumgüterpreise Entscheidungen sachkundig vorbereitet. Seine Mitglieder werden vom Leiter des AfP. berufen und bestehen u.a. aus Mitarbeitern des Binnenhandels und der Massenorganisationen, Beauftragten des AfP. und des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ständige Mitglieder) sowie Mitarbeitern der jeweils zuständigen Ministerien und Produktionsbetriebe (nichtständige Mitglieder). Bis 1965 lag die Planung und Überwachung der Preise in der Zuständigkeit der Regierungskommission für Preise, die ebenfalls Organ des Ministerrates war. Ihr Vorsitzender war der Minister der Finanzen. Mit der Bildung des AfP. wurde die Regierungskommission für Preise mit ihren Nebenstellen aufgelöst, und deren Aufgaben wurden auf das neugebildete Afp. übertragen, dessen Leiter im Rang eines Ministers gegenwärtig (seit 1965) Walter Halbritter (SED) ist. Seit der Rezentralisierung ist das AfP. in seiner Rolle als entscheidende Kontrollinstanz für alle Preisbildungsprozesse aufgewertet worden. Es hat das Recht, bei Preismanipulationen Ordnungsstrafen zu verhängen. Durch seinen Einfluß auf die jeweils geltenden Gewinnormen und die Kostenkalkulation kommt dem AfP. eine entscheidende Rolle bei der Ausrichtung der monetären Planungsbeziehungen zu. Da aber gerade die gegenwärtig in der DDR praktizierte außerordentlich komplizierte Preisbildung eine Unmenge an Detailinformationen aller beteiligten Wirtschaftseinheiten erfordert, dürfte das AfP. trotz seiner umfangreichen Kompetenzen allein schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit nicht in der Lage sein, die Prinzipien der Preisfestsetzung auch konsequent durchzusetzen. Von den seit Mitte 1976 bis Ende 1983 wirksamen Preisbildungsverfahren, mit denen Preise für neue und weiterentwickelte Produkte [S. 46]nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis festgelegt wurden, hatte sich das AfP. wesentliche Erleichterungen gegenüber der davor äußerst zeitaufwendigen Kontrolle der Kosten erhofft. Man glaubte, eine schnellere Preisbestätigung zu erreichen, da das AfP. und ihm nachgeordnete Organe die neuen Preise leichter aufgrund des bereits anerkannten Aufwands je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen bilden können. Es hat sich jedoch gezeigt, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchswertverbesserungen neuer Erzeugnisse häufig fehlten und die Betriebe versuchten, Verbesserungen überzubewerten, hingegen Nachteile ihrer Neuerungen zu verschweigen. Hierbei hatte die Pflicht bestimmter Hersteller neuer Produkte, „Weltstandardvergleiche“ durchzuführen, nur bedingt Abhilfe geschaffen. Somit oblag dem AfP. die gegenüber den Problemen der Kostenkontrolle vergleichsweise noch schwierigere Aufgabe, eine wirksame Kontrolle und Bewertung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter vorzunehmen. Diese Schwierigkeiten dürften der Grund dafür gewesen sein, daß man die Preisbildung nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis mit Wirkung zum Jahresende 1983 aufgab und durch eine Orientierung an den Kosten ersetzte. Kostenkontrollen wurden somit wieder sehr wichtig, insbesondere, da es gegenwärtig vorrangig gilt, Energie- und Materialeinsparungen durchzusetzen. Der exakte Kostennachweis der Betriebe muß besonders hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener bzw. empfohlener Einsparungen laufend überprüft werden. Insgesamt zeigt sich, daß es dem AfP. gegenwärtig nicht möglich ist, die Preise zu einem echten Maßstab des volkswirtschaftlich notwendigen Aufwandes — unter den gegebenen Bedingungen der DDR — zu entwickeln und nachhaltige Preisverzerrungen zu vermeiden. Preissystem und Preispolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 45–46 Amt für Jugendfragen beim Ministerrat A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AnarchismusSiehe auch das Jahr 1979 Das AfP. wurde auf Beschluß des Ministerrates im Dezember 1965 gebildet. Entsprechend der VO über das Statut dieser Institution (GBl. II, 1968, S. 17) ist es Organ des Ministerrates und für die Ausarbeitung der Grundsätze der Preispolitik, zur Leitung der Preisbildung, Preisbestätigung und Preisplanung, für die Sicherung der einheitlichen Arbeit aller mit der Preisplanung, -festsetzung und- kontrolle befaßten Instanzen sowie für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet…
DDR A-Z 1985
Konsumgenossenschaften (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind eine der beiden entscheidenden Organisationsformen des Binnenhandels der DDR. Zusammen mit der volkseigenen Handelsorganisation (HO) sowie einigen Sonderformen repräsentieren sie den „sozialistischen Einzelhandel“, auf den gegenwärtig 88 v.H. des gesamten Umsatzes entfallen. Ihre Neuzulassung in der damaligen SBZ erfolgte (nach vorübergehender Auflösung in der Zeit des Nationalsozialismus) durch den Erlaß Nr. 176 der SMAD vom 18. 12. 1945. Gleichzeitig wurde den K. ihr früheres Vermögen zurückerstattet und die Rechtsgrundlage für den organisatorischen Wiederaufbau geschaffen. Am 27. 8. 1949 schlossen sich die K. zum „Verband Deutscher Konsumgenossenschaften“ (VDK) zusammen, der noch heute als Verband der K. der DDR Dachverband der K. ist und unmittelbar dem Ministerium für Handel und Versorgung untersteht. Der VDK ist zentrales, wirtschaftsleitendes Organ, dem die Bezirksverbände der K. (mit allen nachgeordneten örtlichen K.) unterstehen, ebenso das Zentrale Unternehmen „konsument“ mit seinen Warenhäusern. Jeder Bürger der DDR kann (gegen Entrichtung einer einmaligen Aufnahmegebühr) Mitglied der K. werden. Der Mitgliederbestand, der 1932 (im Gebiet der heutigen DDR) bei 0,9 Mill. lag, überschritt bereits 1946 mit 1,3 Mill. den Vorkriegsstand und erweiterte sich seitdem ständig: K.-Mitglieder in Mill.: 1950 = 2,5; 1960 = 3,7; 1967 = 4,0; 1982 = 4,5. Damit ist die K. zu einer Massenorganisation geworden, der drittgrößten in der DDR, nach dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) und der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF). [S. 738]An den Gewinnen, die die K. aus dem Warenverkauf zieht, sind die Mitglieder beteiligt. Sie erhalten eine Rückvergütung entsprechend dem Umfang der Einkäufe, deren Höhe jedes Jahr von den dafür zuständigen K.-Organen festgelegt wird. Die Organe der K. auf Kreis- und Bezirksebene werden alle 2–3 Jahre, der Genossenschaftstag als zentrale Delegiertenkonferenz alle 5 Jahre gewählt. Der Genossenschaftstag wählt neben der Revisionskommission den Genossenschaftsrat und dieser den Vorstand des VDK. Präsident des VDK ist (1983): Heinz Fahrenkrog (SED). 1982 beschäftigten die K. insgesamt 250.000 Arbeiter und Angestellte (neben dem Verkaufspersonal auch Buchhalter, Lagerverwalter, Einkäufer, Dispatcher u.a.). Der genossenschaftliche Charakter dieser Einrichtung kommt u.a. darin zum Ausdruck, daß eine große Zahl von Mitgliedern (derzeit 187.000) als Interessenvertreter der Kunden ehrenamtliche Funktionen der Organisation und Kontrolle in Verkaufsstellenausschüssen und Beiräten einnimmt. Die K. verfügen über rd. 37.000 Handelseinrichtungen, darunter 31.000 Verkaufsstellen und 6.250 Gaststätten (Stand 1980). Damit sind etwa jede dritte Verkaufsstelle und jede fünfte Gaststätte ein Unternehmen der K. Am gesamten Umsatz (Handel und Gaststätten) sind die K. mit rd. einem Drittel beteiligt. Neben ihrer Tätigkeit in Handel und Gastgewerbe führen die K. 85 eigene Betriebe und Kombinate mit einer jährlichen Leistung von 5 Mrd. Mark, unter denen die Produktionsbetriebe von Back- und Fleischwaren — auf sie entfällt ein Produktionswert von 3,5 Mrd. Mark im Jahr — an erster Stelle zu nennen sind. Wesen und Inhalte der konsumgenossenschaftlichen Idee haben seit der Errichtung der ersten K. in Deutschland 1845 einen erheblichen Bedeutungswandel erfahren. Der ursprüngliche Gedanke, die Arbeiter durch Schaffung einer Selbsthilfe-Organisation vor Wucher, Preistreiberei und Ausbeutung zu schützen und sie mit einwandfreien Waren zu angemessenen Preisen zu versorgen, ist heute weitgehend überholt. K.- und HO-Läden bieten ihre Waren zu den gleichen festen Preisen an. Dagegen hat sich eine gewisse territoriale Arbeitsteilung zwischen den beiden Formen des sozialistischen Handels herausgebildet. Seit dem Beginn der „Sozialisierung der Landwirtschaft“ im Jahre 1953 wurde den K. die Versorgung der Landbevölkerung als bevorzugtes Arbeitsgebiet zugewiesen. Auf dem IX. Genossenschaftstag des Verbandes der K. im November 1982 erinnerte Werner Jarowinsky (Sekretär für Handel und Versorgung im Sekretariat des ZK der SED, Kandidat des Politbüros des ZK der SED) die anwesenden 1000 Delegierten ausdrücklich daran, ihre „traditionellen Aufgaben in der Landversorgung noch effektiver zu gestalten“. Allerdings nannte der Redner als Ziel für die Arbeit der K. in den 80er Jahren auch eine verstärkte Wirksamkeit „in den Zentren unseres Wohnungsbaus, in den Arbeiterwohngebieten“. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 737–738 Konkurs A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KonsumgütermessenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die K. sind eine der beiden entscheidenden Organisationsformen des Binnenhandels der DDR. Zusammen mit der volkseigenen Handelsorganisation (HO) sowie einigen Sonderformen repräsentieren sie den „sozialistischen Einzelhandel“, auf den gegenwärtig 88 v.H. des gesamten Umsatzes entfallen. Ihre Neuzulassung in der damaligen SBZ erfolgte (nach vorübergehender Auflösung in der Zeit des…
DDR A-Z 1985
Kollektiv- und Arbeitserziehung (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung „im Kollektiv durch das Kollektiv zum Kollektiv“, ist eine wesentliche Zielstellung und Methode der gesamten sozialistischen Erziehung und zielt auf die „sozialistische“ Gestaltung der zwischenmenschlichen Beziehungen und ihre Nutzung für die Erziehung sozialistischer Persönlichkeiten. Als Sozialistisches ➝Kollektiv wird eine für den Menschen überschaubare und in ihren Wirkungen bedeutsame Lebensgruppe bezeichnet, „die in ihrem Beziehungsgefüge die Prinzipien des sozialistischen Zusammenlebens widerspiegelt“. Als „Grundzelle der sozialistischen Gesellschaft“ ist das so verstandene Kollektiv ein sozialer Organismus, ein System sozialer Beziehungen, die in gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamem Erfahrungs- und Erlebnisschatz der Mitglieder bestehen und deren Gemeinsamkeit eine elementare Voraussetzung für das Kollektiv darstellt. Vor allem aber muß eine gemeinsame Aufgabe, speziell für [S. 733]die gesellschaftlich nützliche, produktive Arbeit, vorhanden sein, an deren Lösung alle Mitglieder des Kollektivs zielstrebig und organisiert mitwirken. Ferner muß das Kollektiv eine innere Gliederung besitzen, eine bestimmte Konstellation von sozialen Rollen, die sich aus den Erfordernissen der gemeinsamen Aufgabenlösung ergibt. Es wird seine Aufgaben nur lösen können, wenn jedes Mitglied eine bestimmte Rolle übernimmt und diese Rolle voll ausfüllt. Schließlich ist das Kollektiv durch eine bestimmte Lebensordnung, durch Regeln für das Zusammenarbeiten und Zusammenleben gekennzeichnet, die zweckmäßig gestaltet sein und den jeweiligen Anforderungen entsprechen müssen. Das wichtigste Element des Kollektivgeschehens aber ist der gemeinsame Ideengehalt (ideologische Inhalt), der das inhaltliche Bindeglied zwischen Lebensgruppe und Gesellschaft bilden und die Gesamtheit der Elemente des Kollektivs und ihr Zusammenspiel beeinflussen soll. Das Kollektiv kann seine erzieherische Funktion jedoch nur erfüllen, „wenn es zur Arena der Selbstbehauptung und -bestätigung der Persönlichkeit für jedes seiner Mitglieder wird, wenn jeder einzelne in ihm eine Bestätigung seiner individuellen Position findet“. Die K. wird so als eine Methode anzuwenden versucht, die geeignet ist, nicht nur Kollektivität, sondern auch Individualität bei den Kollektivmitgliedern auszuprägen. „Sozialistische Persönlichkeit“ und „sozialistisches Kollektiv“ in ihrem jeweiligen erzieherischen Wirkungszusammenhang gründen indes auf Vorstellungen, deren Wirklichkeitsbezug zur in der DDR vorfindlichen Lebensrealität nur gering ist, so daß die Erfüllung der damit verbundenen Erwartungen in bezug auf ihre Erziehungswirksamkeit sich in der gleichen Weise in die Zukunft verschiebt wie die im Rahmen der K. als Erziehungsmittel angewandten „pädagogischen Perspektiven“. Daran hat bisher auch die zunehmende soziologische Fundierung der Auffassung vom Kollektiv nichts zu ändern vermocht. 2. Arbeitserziehung in genereller, hauptsächlich gebrauchter pädagogischer Bedeutung ist ein wesentlicher Bestandteil der gesamten Bildung und Erziehung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen. Im pädagogischen Bereich wird der Begriff A. mehrdeutig gebraucht, einmal als Erziehung durch Arbeit, womit die A. auf eine Mittelfunktion eingeengt wird, und zum anderen in ihrer Zielfunktion, als Erziehung zur Arbeit. „Sozialistische“ A. zielt darauf, daß die heranwachsenden Staatsbürger eine „sozialistische“ Arbeitshaltung erwerben, körperliche und geistige Arbeit lieben, hohe individuelle und kollektive Arbeitsergebnisse erzielen sowie ihre erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten praktisch anwenden, so daß ihnen die berufliche und außerberufliche gesellschaftlich nützliche Arbeit zur Gewohnheit und schließlich zum ersten Lebensbedürfnis wird; daß sie ferner die Arbeiterklasse und alle werktätigen Menschen achten, in ihnen die Träger des gesellschaftlichen Fortschritts und die Schöpfer der materiellen und geistigen Werte sehen sowie das gesellschaftliche Eigentum als Grundlage der sozialistischen Produktionsverhältnisse pflegen und schützen. Daraus resultiert als wichtigste Aufgabe für die A., den Schülern ihre Stellung als künftige Staatsbürger zur zentralen Sphäre des gesellschaftlichen Lebens, zur Arbeit und Produktion, bewußtzumachen sowie ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Gewohnheiten, sich gemäß ihrer verfassungsrechtlich fixierten Rechte und Pflichten als „Miteigentümer der vergesellschafteten Produktionsmittel“ in Arbeit und Produktion zu verhalten, planmäßig herauszubilden und in ständiger Übung und Bewährung zu festigen. Die Schüler und Lehrlinge sollen vor allem zur Bereitschaft erzogen werden, „auf sozialistische Weise“ zu arbeiten und ihre Arbeitsleistungen und Arbeitsproduktivität ständig zu steigern, wobei die Erfolge der A. an der Quantität und Qualität der Ergebnisse der gesellschaftlich nützlichen, produktiven Arbeit der Schüler und Lehrlinge gemessen werden. Die Diskrepanz zwischen der Zielstellung und den tatsächlichen Ergebnissen der A. wie auch der politisch-ideologischen bzw. staatsbürgerlichen Erziehung beruht nicht allein auf dem Widerspruch zwischen dem im Erziehungsprozeß vermittelten Bild vom Werktätigen als „sozialistischem Eigentümer“ und den Alltagserfahrungen tatsächlicher, weitgehender Ohnmacht am Arbeitsplatz. Die gleichfalls behauptete Identität zwischen den Interessen und Bedürfnissen des einzelnen mit dem parteilich definierten Gesamtinteresse bestätigt sich darüber hinaus in der gesellschaftlichen Wirklichkeit nur in Ausnahmefällen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 732–733 Kollektive Führung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kombinat Kraftverkehr, VEBSiehe auch die Jahre 1975 1979 Wesentlicher intentionaler und instrumentaler Bestandteil der „sozialistischen“ Erziehung ist die KAE., die mit anderen Teilbereichen der „sozialistischen“ Erziehung, so mit der Politisch-ideologischen bzw. Staatsbürgerlichen ➝Erziehung, der Polytechnischen Bildung und polytechnischem Unterricht, der Wehrerziehung und der Erziehung zu bewußter Disziplin, vor allem aber miteinander in enger Beziehung steht. 1. Die Kollektiverziehung, d.h. die Erziehung…
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Binnenhandel (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B. als Instrument der Verteilung der Güter der Abteilung II lange Zeit „Stiefkind des wirtschaftlichen Aufschwungs“ (Honecker) war. Zwar wurden bereits 1953 zur Zeit des Neuen Kurses nach Stalins Tod unter dem damaligen sowjetischen Handelsminister Mikojan, der die bisherige Unterbewertung und Vernachlässigung des B. kritisierte, zögernde Anläufe auch in der DDR gemacht; aber die entscheidende Erkenntnis, daß der Konsumgütermarkt und die Konsumgüterverteilung volkswirtschaftliche Wachstumsfaktoren sind, setzte sich erst während des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) vor allem nach dem VII. Parteitag der SED 1967 durch. Eine (vorübergehende) Beschleunigung des Investitionswachstums konnte den großen Nachholbedarf bei Umfang und Ausstattung des Handelsapparates jedoch nur unzureichend abbauen. Jedenfalls reichte sie nicht aus, um die im Fünfjahrplan 1971–1975 geforderten „sichtbaren Veränderungen“ bei der Versorgung der Bevölkerung durch die verschiedenen Handelseinrichtungen zu bewirken. Erst nach dem IX. Parteitag der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (1976), auf dem deren Generalsekretär Erich Honecker erneut eine Modernisierung der Groß- und Einzelhandelseinrichtungen verlangte und dafür erhöhte Investitionsmittel bewilligt wurden, ließ sich ein gewisser Aufschwung erkennen, der freilich in den folgenden Jahren wieder abflachte. Die Entwicklung der Binnenhandelsinvestitionen in verschiedenen Jahren läßt einige Schlüsse auf die Bedeutung zu, die dem Handel im Rahmen der Gesamtwirtschaft jeweils zuerkannt wurde. Im laufenden Planjahrfünft muß mit einem weiteren Rückgang der Zuwachsraten gerechnet werden angesichts der angespannten Finanzlage des DDR-Haushalts, der — im Zeitraum 1981–1985 — nur einen sehr eingeschränkten Spielraum für Investitionen frei läßt (Staatshaushalt). In seiner Rede vor dem X. Parteitag der SED im April 1981 erklärte Honecker dann auch „Rationalisierung und Intensivierung“ als „Hauptwege zur Leistungssteigerung“ im sozialistischen Handel, dessen Einrichtungen (Kaufhallen, Kaufhäuser, Warenhäuser) „noch effektiver zu bewirtschaften“ seien. II. Produktionsmittelhandel Unter sozialistischem Handel ist im wesentlichen der Handel mit Konsumgütern zu verstehen, unterteilt in Großhandel und Einzelhandel. Der Handel mit Produktionsmitteln spielt dagegen eine eher untergeordnete Rolle und unterliegt eigenen Gesetzen. Er umfaßt denjenigen Teil der Produktionsmittelzirkulation, der nicht im Direktverkehr (Direktbezug), d.h. ohne Zwischenlagerung vom Produzenten zum Bedarfsträger geht. Er ist das Bindeglied zwischen [S. 236]Produktion und produktiver Konsumtion. Sein Anteil an der gesamten Produktionsmittelzirkulation beträgt nur etwa 35 v.H. Die Stellung des Produktionsmittelhandels war aufgrund der marxistisch-leninistischen Theorie längere Zeit umstritten. Noch 1955 galt die sowjetische Auffassung auch in der DDR, daß Produktionsmittel keinen Warencharakter hätten. Unmittelbar nach dem Kriege bildete er jedoch aufgrund des beschränkten Konsumgüterumsatzes den Schwerpunkt im Großhandel. Seit 1966 sind die (bereits 1958 gegründeten) Staatlichen Kontore den Industrieministerien und dem Ministerium für bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie unterstellt. Ihre Aufgabe ist die „planmäßige Realisierung“ der Lieferung eines Teils der Produktionsmittel an die ihnen nachgeordneten Betriebe des Produktionsmittelhandels. So gibt es z.B. ein dem Ministerium für chemische Industrie zugeordnetes Staatliches Chemiekontor oder ein Staatliches Kontor für Unterrichtsmittel und Schulmöbel, das dem Ministerium für Volksbildung untersteht. Nach der (bisher neuesten) Systematik der Staatsorgane (SDr. Nr. 1078, GBl. vom 20. 8. 1982) gibt es derzeit 11 (vorher 13) Kontore. Ein Zweig des „Produktionsmittelhandels“, dem in Zukunft wohl steigende Bedeutung zukommt, ist die Wiederverwertung von Altrohstoffen aller Art zwecks „Schaffung geschlossener Stoffkreisläufe“ (Recycling). Dieser Aufgabe widmet sich u.a. das dem Ministerium für Materialwirtschaft unterstehende Kombinat SERO (Sekundärrohstoffwirtschaft) als zentrale Erfassungsstelle für die Sammlung von Altstoffen. Zuständig für die Auswertung und Wiederverarbeitung der volkswirtschaftlich wichtigen metallischen Altstoffe ist das Kombinat Metallaufbereitung im Ministerium für Erzbergbau, Metallurgie und Kali. III. Konsumgüterbinnenhandel A. Der Großhandel gilt als verselbständigte Handelsstufe und umfaßt heute in erster Linie den Konsumgütergroßhandel, der die Funktion eines Bindegliedes von Produktion und Konsumtion hat. Auf „Vorschlag“ von Ulbricht auf der 1. Parteikonferenz im März 1946 wurden Ende 1946 Handelskontore geschaffen, an denen zu 51 v.H. staatliches und zu 49 v.H. privates Kapital beteiligt war. Ihnen oblag die Fertigwarenbewegung, den gleichzeitig entstandenen Industriekontoren die Rohstoffbewegung. 1948 wurde als Dachorganisation für den Großhandel die Deutsche Handelsgesellschaft (DHG-Berlin) geschaffen, die bereits 1949 in die Deutsche Handelszentrale (DHZ) übergeleitet wurde. Sie unterstand zunächst der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) und später den Fachministerien; neben reinen Verteilungsfunktionen hatte sie auch echte Handelsfunktionen. Die noch im erheblichen Umfange bestehenden privaten Firmen mußten ihre Produktionsmittel über die eigens dafür gegründeten Vertragskontore beziehen. Ihre Handelsspannen waren extrem niedrig (6–15 v.H.) und mußten teilweise mit dem staatlichen Großhandel geteilt werden. Der private landwirtschaftliche Großhandel wurde zunächst auf die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG) verlagert. 1953 wurden die Großhandelskontore gebildet und direkt dem Ministerium für Handel und Versorgung unterstellt. Im Jahr 1955 war die Sozialisierung des Großhandels als einer „Kommandohöhe der Volkswirtschaft“ (Lenin) weitgehend abgeschlossen, nur noch 10 v.H. des Umsatzes wurden vom privaten und halbstaatlichen Großhandel getätigt. Gegenwärtig beträgt der Anteil rd. 2 v.H. des Umsatzes; die halbstaatlichen Großhandelsbetriebe sind 1972 nicht wie die Mehrzahl der übrigen halbstaatlichen Betriebe in Volkseigentum umgewandelt worden. Im Jahr 1960 sind die volkseigenen Großhandelskontore mit den konsumgenossenschaftlichen Großhandelsbetrieben zu volkseigenen Großhandelsgesellschaften (GHG) zusammengeschlossen worden (GBl. I, 1960, Nr. 20). Nach Branchengruppen gegliedert, unterstanden sie bis 1968 den Räten der Bezirke bzw. der Kreise. Ebenfalls 1960 wurden als wirtschaftsleitende Organe 6 Zentrale Warenkontore (ZWK) für die Warenversorgung mit Industriewaren und Nahrungsmitteln gegründet. Seit 1968 obliegt ihnen, und nicht mehr den Räten der Bezirke, die Gründung der als GHG organisierten sozialistischen Großhandelsbetriebe. Gegenwärtig bestehen im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel 7 spezialisierte Betriebe, von denen die beiden wichtigsten die für die „Waren des täglichen Bedarfs“ (WtB) sowie für „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ (OGS) sind. Auf sie entfällt rund die Hälfte der gesamten Umsatzleistung des Großhandels, wobei diese beiden Warengruppen fast doppelt so viele Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels zu beliefern haben wie alle anderen Großhandelsbetriebe zusammen. Diese sind spezialisiert auf: Textil- und Kurzwaren, Schuhe und Lederwaren, Haushaltswaren, Technik, Möbel, Kulturwaren, Sportartikel sowie auf Exquisit- und Delikaterzeugnisse. Die Branchenstruktur der Großhandelsbetriebe ist — im Interesse einer möglichst reibungslosen Plankoordinierung zwischen Produktions-, Groß- und Einzelhandelsbetrieben — im wesentlichen an der Produktionsstruktur der Konsumgüter, am Rhythmus des spezifischen Warenumschlags und an der Gliederung der Verkaufsstellen des Einzelhandels orientiert. Im sozialistischen Konsumgüter-Großhandel werden rund zwei Drittel des gesamten Warenfonds der DDR umgeschlagen. Das restliche Drittel geht [S. 237]durch verschiedene Spezialeinrichtungen direkt an Großverbraucher (z.B. Interhotels, Warenhäuser, Versorgungsbetriebe) bzw. bei bestimmten, leicht verderblichen Nahrungsmitteln auch direkt an den Einzelhandel. B. Der Einzelhandel. Amtliche Angaben über Umfang und Struktur des Einzelhandelsumsatzes werden laufend in den Statistischen Jahrbüchern der DDR veröffentlicht. Dagegen erscheinen Informationen über das Einzelhandelsnetz, über Anzahl und Eigentumsform der Verkaufsstellen nur in unregelmäßigen Abständen. Sie werden in speziellen Erhebungen ermittelt. Die letzte derartige Erhebung war 1977. Damals wurden knapp 110.000 Verkaufsstellen aller Art (einschl. der Kioske, Marktstände und Verkaufszüge) gezählt, von denen rd. 82.000 Verkaufsstellen „mit Verkaufsraumfläche“ waren. Seitdem ist die Zahl der Verkaufsstellen — wie schon in den vorangegangenen 20 Jahren — weiter zurückgegangen. Für 1982 wird ein Bestand von 77.169 Verkaufsstellen (mit Verkaufsraumfläche) ausgewiesen (Der Handel, Nr. 6/1982). Der stetige Rückgang der Verkaufsstellenzahl beruht einmal auf den Verlagerungen bei der Eigentumsform der Betriebe (Private geben auf), zum anderen auf Veränderungen der Betriebsgrößenstruktur (kleine Verkaufsstellen werden zusammengelegt, Kaufhallen und Warenhäuser dringen vor). 1. Eigentumsformen. Der fortschreitende Rückgang des privaten Sektors ist — in seiner langfristigen Entwicklung betrachtet — das charakteristische Merkmal der Eigentumsstruktur des DDR-Einzelhandels. Das dokumentiert sich einmal bei der Verkaufsstellenzahl im privaten Bereich, die von 80 v.H. 1952 auf 25 v.H. aller Verkaufsstellen 1982 zurückging, zum anderen, und hier noch viel ausgeprägter, bei der Entwicklung des Warenumsatzes. 1952 erbrachten private Einzelhändler noch gut die Hälfte des gesamten Warenumsatzes, 1982 war ihr Anteil auf 6 v.H. geschrumpft. Dabei ist dieser Prozeß der Entprivatisierung und Sozialisierung des Einzelhandels nicht gleichmäßig, sondern in Schüben verlaufen, ausgelöst vor allem durch diskriminierende steuerliche Maßnahmen, die einen immer größeren Kreis privater Kaufleute zur Aufgabe ihres Betriebes oder zur Änderung ihrer Rechtsform veranlaßten. Auch die unterschiedliche Praxis der Warenzuteilung, bei der anfangs die Konsumgenossenschaften, später noch mehr die Verkaufsstellen der Staatlichen Handelsorganisation (HO) bevorzugt bedacht wurden, haben den Sozialisierungsprozeß beschleunigt. Die HO, die anfangs allein das Recht zum freien Verkauf bewirtschafteter Waren und qualitativ hochwertiger Erzeugnisse hatte, konnte sich schon bald nach ihrer Gründung (Ende 1948) zur führenden Eigentumsform des Einzelhandels entwickeln. HO (volkseigener Handel) und Konsumgenossenschaften, die überwiegend für die Versorgung ländlicher Gebiete zuständig sind (genossenschaftlicher Handel), bilden den „sozialistischen Sektor“ des Einzelhandels, auf den 88 v.H. [S. 238]des Umsatzes entfallen (Stand 1982). Die restlichen 6 v.H. (neben den bereits erwähnten 6 v.H. Umsatzanteil des privaten Einzelhandels) entfallen auf den Kommissionshandel, eine spezielle Rechtsform, die 1956 in der DDR eingeführt worden ist (vgl. Tabelle auf S. 237). Mit dem Abschluß des Kommissionshandelsvertrages verpflichtet sich der Einzelhändler, keine Geschäfte auf eigene Rechnung mehr abzuschließen, womit er praktisch zum Angestellten des staatlichen oder genossenschaftlichen Handels wird, dem er dann allerdings in der Warenbelieferung gleichgestellt ist. In den letzten Jahren ist eine gewisse Konsolidierung im privaten Handel und Gastgewerbe (einschl. Kommissionsbetriebe) eingetreten. Ursache ist die mit dem IX. Parteitag der SED (1976) eingeleitete [S. 239](begrenzte) Förderungspolitik gegenüber privatwirtschaftlicher Betätigung, die zu einem entsprechenden Beschluß des Ministerrates führte und die vor allem dem Handwerk, in geringerem Maße aber auch dem Einzelhandel und Gaststättenwesen zugute kam. In dem auf diesem Parteitag verabschiedeten neuen Programm der SED fand diese veränderte Politik in folgenden Formulierungen Ausdruck: „Der Kommissions- und private Einzelhandel sind entsprechend den Interessen der sozialistischen Gesellschaft zu fördern … Das private Handwerk wird planmäßig gefördert und in die Lösung der Versorgungsaufgaben einbezogen.“ Zu erwähnen sind noch einige Sonderformen des Versorgungssystems der DDR, die spezifische sozialistische Einzelhandelsbetriebsformen sind: [S. 240]Im Bereich des volkseigenen Handels existieren neben der HO z.B. der Wismut-Handel zur Versorgung der Beschäftigten der Deutsch-Sowjetischen Wismut-AG (Uranbergbau), der Spezial- und Militärhandel zur Versorgung der sowjetischen Streitkräfte, der Nationalen Volksarmee (NVA) und der Grenztruppen der DDR, die Mitropa (Hotel- und Gaststättenwesen), der Postzeitungsvertrieb, der VEB Kohlehandel, VEB Minol, Intershops, Exquisit- und Delikatläden, Staatliche Apotheken, der Volksbuchhandel (Buchhandel), der Industrievertrieb, Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung sowie seit 1975 der dem Ministerium für Außenhandel (MAH) unterstellte Versorgungsbetrieb VERSINA für die Angehörigen des diplomatischen Corps. Der genossenschaftliche Einzelhandel umfaßt neben den bestimmenden Konsumgenossenschaften u.a. auch Verkaufseinrichtungen von Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH), gärtnerischen Produktionsgenossenschaften (GPG; Gartenbau) sowie der bäuerlichen Handelsgenossenschaften (BHG; Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe [VdgB]). 2. Betriebsgrößen. Trotz fortschreitender Konzentration überwiegen im Einzelhandelsnetz der DDR noch immer kleine und mittlere Geschäfte, unter denen die hohe Zahl der „Kleinstobjekte“ (das sind Ladengeschäfte mit weniger als 25 qm Verkaufsfläche) erstaunt. Ihr Anteil an den Verkaufsstellen lag 1982 bei 32 v.H. (24.000 von 77.000) gegenüber 37 v.H. im Jahre 1974. Die Durchschnittsgröße der Verkaufsstellen hat jedoch steigende Tendenz (1950 = 32 qm; 1982 = 64 qm) und soll weiter erhöht werden, sowohl durch Zusammenlegung von zwei oder mehreren Kleinbetrieben zu größeren Verkaufseinheiten, als auch durch Neubau von Großobjekten, die seit einigen Jahren immer stärker vordringen. Bei diesen Objekten sind im wesentlichen vier Formen zu unterscheiden: Kaufhallen (westlichen Supermärkten vergleichbar) haben die weiteste Verbreitung unter den Groß-Vertriebsformen des Einzelhandels. Ihre Zahl liegt mit 1127 (1982) fast viermal höher als 1971 (391). Kaufhallen sollen mindestens 180 qm Verkaufsfläche haben und ein breites Warensortiment aus Nahrungs- und Genußmitteln sowie industriellen Erzeugnissen des Alltagsbedarfs führen. Am Umsatz der Nahrungs- und Genußmittel sind die Kaufhallen gegenwärtig bereits mit 30 v.H., in Berlin mit 50 v.H. beteiligt. Bei der zukünftigen Umgestaltung des Verkaufsstellennetzes soll die Entwicklung der Kaufhallen vorrangige Bedeutung haben. Kaufhäuser, deren Zahl gegenwärtig mit 330 angegeben wird, haben mindestens 1000 qm Verkaufsfläche. Ihr Angebot ist auf einzelne Branchen spezialisiert (z.B. Bekleidung) oder auf einen bestimmten Käuferkreis abgestimmt („Alles für das Kind“). Warenhäuser sind die größten Betriebseinheiten im Einzelhandel (Verkaufsfläche mindestens 2.500 qm), die ein universelles Warenangebot führen. Von gegenwärtig 29 Warenhäusern gehören 19 der staatlichen Handelsorganisation HO. Sie tragen einheitlich den Namen „CENTRUM“, während die 10 genossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ heißen. Mit der Namensgleichheit, Einheitskleidung des Personals und Ähnlichkeiten bei der baulichen Gestaltung soll das System der Warenhäuser eine Art Firmencharakter dokumentieren. Ländliche Einkaufszentren — von denen es gegenwärtig 217 gibt — sind ähnlich konstruiert wie Kaufhallen; sie unterscheiden sich von diesen nur durch die besondere Berücksichtigung des spezifischen Bedarfs der Landbevölkerung. 3. Branchenstruktur. In der Branchenstruktur des Einzelhandels liegen die Verkaufsstellen für Waren des täglichen Bedarfs (überwiegend Nahrungs- und Genußmittel) weit an der Spitze. Auf sie entfallen rund zwei Drittel aller Verkaufsstellen und etwa die Hälfte der Verkaufsfläche. Der Anteil der Fachgeschäfte bewegt sich in den meisten Branchen um 5 v.H., lediglich die Warengruppe „Textilien, Bekleidung, Kurzwaren“ erreicht bei den Verkaufsstellen einen Anteil von knapp 10 v.H. Der Konzentrationsprozeß hat die einzelnen Branchen allerdings in unterschiedlichem Maße betroffen. Am stärksten war der Rückgang bei den kleinen Gemischtwarenläden, deren Zeit auch in der DDR abläuft. Ein Trend zur Spezialisierung ist unverkennbar. Vor allem konnten die Fachgeschäfte für anspruchsvolle technische Konsumgüter ihren Anteilssatz gegenüber 1960 mehr als verdoppeln — ein Zeichen für den zunehmenden Wohlstand in der DDR. Speziell auf den Bedarf einer Verbraucherschicht mit überdurchschnittlicher Kaufkraft sind solche Einrichtungen zugeschnitten, die „hochwertige Erzeugnisse“ in repräsentativem Rahmen, „mit einem hohen Niveau der Bedienung und Beratung“ anbieten. Dazu gehören neben den zur Zeit bestehenden 7 Feinkosthäusern die rd. 300 Exquisit- und 550 Delikatläden. 4. Umsatz und Warenstruktur. 1982 erreichte der Einzelhandelsumsatz ein Volumen von 103 Mrd. Mark, rd. das 6fache des Umsatzes von 1950. Damit lag der Zuwachs 1950–1982, bei sehr niedriger Ausgangsbasis, um durchschnittlich 6 v.H. pro Jahr. Der laufende Fünfjahrplan sieht für 1981–1985 eine weitere Expansion des Einzelhandelsumsatzes von insgesamt 20–22 v.H. vor, was einem jahresdurchschnittlichen Wachstum von 3,7 v.H. entspricht — ein Ziel, das allerdings in den beiden ersten Jahren deutlich verfehlt wurde (Zuwachs 1981 = 2,5 v.H., 1982 = 0,5 v.H.). Eine differenziertere Betrachtung nach Warengruppen läßt erhebliche Strukturveränderungen im Zeit[S. 241]ablauf erkennen. Der Umsatz der Industriewaren stieg (mit jahresdurchschnittlich 7 v.H.) schneller als der der Nahrungs- und Genußmittel (5 v.H.). Innerhalb dieser beiden Hauptgruppen verlagerte sich der Umsatz von Grundnahrungsmitteln (Getreideerzeugnisse, Kartoffeln) zu höherwertigen eiweißreichen Produkten (Fleisch, Milcherzeugnisse) und zu Genußmitteln; bei den Nicht-Nahrungsmitteln konnten vor allem die „sonstigen Industriewaren“ den stärksten Zuwachs verzeichnen. Das sind im wesentlichen dauerhafte Konsumgüter mit teilweise hohem Anschaffungspreis, also nicht Textilien, Bekleidung, Schuhe, auf die 1950 noch die Hälfte des Industriewarenumsatzes entfiel. Trotz aller den wachsenden Wohlstand signalisierenden Strukturverlagerungen im Einzelhandel ist der Umsatzanteil der Nahrungs- und Genußmittel mit rund 50 v.H. (davon 32 v.H. Nahrungs-, 18 v.H. Genußmittel) noch erstaunlich hoch für eine entwickelte Volkswirtschaft wie die der DDR. Dabei werden die realen Umsatzrelationen durch die Steuer- und Subventionspolitik verschleiert: Nahrungsmittel sind hoch subventioniert, industrielle Konsumgüter dagegen kräftig besteuert. Im realen Warenverbrauch haben demnach die Nahrungsmittel ein noch stärkeres Gewicht als in den Umsatzzahlen zum Ausdruck kommt. 5. Beschäftigte. Die Zahl der Beschäftigten im B. unterliegt nur geringen Schwankungen. Sie liegt, wie schon seit Jahren, bei rund 700.000, von denen etwa 100.000 auf Beschäftigte des Großhandels entfallen. Ungefähr vier Fünftel der Beschäftigten des B. sind Frauen. Die Altersstruktur der Arbeitskräfte im Handel ist durch einen hohen Anteil der über 45jährigen gekennzeichnet. Rund drei Viertel der Mitarbeiter gehören zum „Handels- und Verkehrspersonal“ (z. B. Verkäufer, Kellner, Lagerarbeiter), der Rest verteilt sich auf folgende Gruppen: Handelsvorbereitendes Personal (Disponent, Empfangssekretär); Leitungs- und Verwaltungspersonal (Direktor, Justitiar); Betreuungspersonal (Mitarbeiter der Werkküche); Pädagogisches Personal (Ausbilder, Berufsschullehrer); und übriges Personal (Hausmeister, Raumpfleger). Die betrieblichen Arbeits- und Lebensbedingungen sind im Handel durchweg ungünstiger als in anderen Bereichen. Unter allen Wirtschaftszweigen hat der Handel den niedrigsten Beschäftigtenanteil mit Hochschulabschluß und das geringste Durchschnittseinkommen. Überdurchschnittlich hoch sind dagegen die Zahl der je Arbeitskraft geleisteten Überstunden, der Krankenstand und der Umfang der nicht erfüllten Auflagen für Hygiene, Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz, für die Einhaltung der Tragenormen für Frauen und Jugendliche (Der Handel, Nr. 4/1981). Das alles erklärt wohl auch die besonders hohe Fluktuation der Arbeitskräfte. IV. Leitung und Planung Im System einer zentralisierten staatlichen Planwirtschaft scheint die Planung und Leitung des Handels erheblich schwieriger zu sein als die der anderen [S. 242]großen Wirtschaftsbereiche. Tatsächlich ist der Handel ein „besonders organisationsintensiver Wirtschaftszweig“, der es — speziell im Konsumgütereinzelhandel — mit einer Vielzahl relativ kleiner, territorial breit gestreuter Objekte zu tun hat. Bei der Koordinierung der Arbeit dieser Endverkaufsstellen untereinander, sowie ihrer Beziehungen zu Großhandels- und Produktionsbetrieben können sich die Leitenden Organe der Distributionssphäre kaum auf die Hilfe moderner Technologie stützen. Anders als die industrielle Produktionsplanung, die sich an automatisierten Produktionsprozessen orientieren kann, muß die Planung des Warenumschlags durch das „normative Festlegen einer rationellen Arbeitsteilung, Kombination und Kooperation innerhalb und zwischen Kollektiven mittels verbindlicher Organisationsregelungen“ geschehen. Die Problematik dieser Aufgabe kommt u.a. in den häufigen Änderungen, Erlassen und Ausführungsbestimmungen zur Organisationsstruktur des B. zum Ausdruck, deren Logik und Systematik von Außenstehenden schwer zu durchschauen sind. Das Schaubild über die Organisationsstruktur des Konsumgüter-B., das den für 1982 gültigen Stand wiedergibt, läßt immerhin die Grundzüge der Planungs- und Leitungsstruktur erkennen (s. Schema). In der vertikalen Gliederung folgt die Leitungsstruktur des Handels der der allgemeinen Verwaltungsstruktur. Oberstes Organ ist das Ministerium für Handel und Versorgung, das freilich seine Direktiven vom Ministerrat der DDR und von der Staatlichen Plankommission (Planung, IV., A.) erhält. Aufgabe des Ministeriums ist es, diese grundlegenden Direktiven in konkrete Arbeitsinhalte zu übertragen und sie dann an die ihnen unterstellten Organe auf Bezirks-, Kreis- und örtlicher Ebene weiterzuleiten. Die horizontale Gliederung nach Branchen und besonderen Einrichtungen stellt sich als ein etwas verwirrendes Geflecht von Organisationsformen dar, die unter verschiedenen Bezeichnungen firmieren, deren Bedeutung aber wiederum weitgehend davon abhängt, ob sie zentral, d.h. im Republikmaßstab, oder bezirklich orientiert sind. Das entscheidet sich im wesentlichen nach der von ihnen ausgeübten Funktion oder nach der Art des Handelsgutes, das sie vertreiben. So empfiehlt sich eine bezirksgeleitete Organisation für alle Einzelhandelsverkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften wegen ihres begrenzten territorialen Einzugsbereiches. Bei den Warengruppen „Waren täglicher Bedarf“ sowie „Obst, Gemüse, Speisekartoffeln“ sind auch die Großhandelsorgane bezirklich geleitet, weil sie u.a. mit Waren handeln, die nur begrenzt haltbar sind, daher einen schnellen Warenumschlag erfordern, der bezirklich (und örtlich) leichter zu regeln ist als auf Republikebene. Anders sind die Aufgaben des Großhandels mit Industriewaren, besonders bei dauerhaften Konsumgütern und technischen Erzeugnissen, gelagert. Hier muß der Handel langfristige Lieferverträge mit spezialisierten Industriebetrieben abschließen, für die ein zentral gesteuertes Organ besser geeignet ist. Das gleiche gilt für die Leitung der volkseigenen Warenhäuser „CENTRUM“, der konsumgenossenschaftlichen Warenhäuser „konsument“ und der volkseigenen Vereinigung „Interhotel“. Die vielschichtige Verflechtung der Handelseinrichtungen untereinander und ihre doppelte Unterstellung (nach Territorial- und Branchenprinzip) führen in der Praxis immer wieder zu Friktionen. Auch scheinen noch Meinungsverschiedenheiten zu bestehen über die optimale Abgrenzung der Kompetenzen zwischen bezirklichen und zentralen Organen. V. Intensivierung und Rationalisierung Die Planung der mittel- und langfristigen Entwicklung des Handels geht von folgenden Prämissen aus: Das Umsatzvolumen wird bis 1985 auf rd. 120 Mrd. Mark, bis 1995 „nach den gegenwärtigen Vorstellungen“ auf rd. 155–165 Mrd. Mark steigen — bei vorrangigem Wachstum des Industriewarenumsatzes. Das Umsatzplus soll von einer „etwa gleichbleibenden Arbeitskräftezahl“ bei nur geringfügig (bis 1995 um 4 v.H.) erweiterter Verkaufsraumfläche erbracht werden. Intensivierung und Rationalisierung der Arbeitsprozesse sollen diesen quantitativen Fortschritt ermöglichen, u.a. durch: stärkere räumliche Konzentration des Angebots (Kaufhallen und Warenhäuser), Modernisierung der Verkaufsformen (Selbstbedienung, Warenautomaten), bessere Anpassung des Warenangebots an die Nachfrage (Qualität und Sortiment) bei kontinuierlicher Belieferung der Verkaufsstellen. Die materiellen Forderungen (nach räumlicher Konzentration und Modernisierung des Apparates) dürften wesentlich leichter zu erfüllen sein als die nach der kontinuierlichen Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots. Zumal diese Problematik sich mit zunehmendem Wohlstand ständig verschärft: Mit wachsender Sättigung des Grundbedarfs und bei erheblicher Erweiterung der Pro-Kopf-Ausstattung mit Kleidung, Schuhen und technischen Hausgeräten ändert sich das Kaufverhalten der Verbraucher. Es orientiert sich stärker an qualitativen Merkmalen, reagiert sensibler auf modische Trends und Veränderungen des Angebots. Beabsichtigte Anschaffungen werden so lange hinausgezögert, bis der Markt die Güter anbietet, die den Vorstellungen der Kunden entsprechen. Dabei kann es, angesichts der hohen Kaufkraftreserven, zu „plötzlicher Nachfragekonzentration“ kommen, während gleichzeitig unverkäufliche, weil unattraktive Waren die Regale und Lager verstopfen. Eine Behebung dieses Mißstandes wird von einer besseren Kooperation der [S. 243]Handelseinrichtungen „auf allen Ebenen“ erwartet. Insbesondere der Großhandel in seiner Eigenschaft als Mittler zwischen Produktion und Absatz ist aufgerufen, Bedarfsplanung und Marktforschung (Markt und Marktforschung) zu intensivieren und die Kooperation mit dem Einzelhandel, der Konsumgüterindustrie sowie der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft zu vertiefen. Dabei soll er sich der Vorteile bedienen, die von dem gegenwärtigen Konzentrationsprozeß, dem Zusammenschluß mehrerer Betriebe zu großen Kombinaten, erwartet werden (Betriebsformen und Kooperation). Dieser in der Industrie schon weit fortgeschrittenen organisatorischen Umwandlung soll sich auch der Handel anpassen. Mit der Kombinatsbildung im Großhandel WtB wurde der Prozeß eingeleitet. Er soll die Übernahme des technischen Fortschritts beschleunigen, und — mehr als bisher — eine „wirksame Arbeitsteilung durch Spezialisierung, Zentralisation und Kooperation“ gewährleisten. (Maria Haendcke-Hoppe) / Maria Elisabeth Ruban Literaturangaben Sozialistische Betriebswirtschaft im Binnenhandel. Fachschullehrbuch. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1982. Haendcke-Hoppe, M.: Zur Situation im Binnenhandel der DDR, in: FS-Analyse Nr. 2/1977. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1977. Haendcke-Hoppe, M.: Privatwirtschaft in der DDR. Geschichte — Struktur — Bedeutung. FS-Analyse Nr. 1/1982. Berlin: Forschungsstelle für gesamtdeutsche wirtschaftliche und soziale Fragen 1982. Ruban, M. E.: Der Einzelhandel der DDR, in: DDR und Osteuropa. Wirtschaftssystem, Wirtschaftspolitik, Lebensstandard. Ein Handbuch. Opladen: Leske u. Budrich 1981. Ruban, M. E., u. H. Vortmann: Rationalisierung im Einzelhandel der DDR, in: Strukturen des Einzelhandels. Lübeck: Industrie- und Handelskammer zu Lübeck 1975. (Ostseejahrbuch der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck.) Verkaufseinrichtungen im Einzelhandel. Autorenkollektiv u. Ltg. v. Karl Lein. 3. Aufl., unveränd. Nachdruck der 2., überarb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1979. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 235–243 Bildende Kunst A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BodennutzungSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 I. Grundlagen Der B. ist derjenige Teil des Handels, der als Hauptträger der Warenzirkulation Produktion und Konsumtion miteinander verbindet und aktiv auf beide einwirkt. In der DDR wird das Hotel- und Gaststättenwesen auch zum B. gerechnet. Die ungenügende ideologische Fundierung des B., dem im Sozialismus nur eine zeitliche Bedeutung zukommt, bis der Kommunismus und damit die Verteilung nach den Bedürfnissen erreicht ist, führte dazu, daß der B.…
DDR A-Z 1985
Arbeitsbefreiung (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein Unvermögen zur Erfüllung des Arbeitsvertrages in die Hand zu geben (Arbeitsrecht). Praktische Bedeutung kommt dieser unterschiedlichen Rechtskonstruktion nicht zu. — Die Befugnisse der behandelnden Ärzte sind wiederholt tiefgreifend geändert worden, um Häufigkeit und Dauer der krankheitsbegründeten Arbeitsausfälle (Krankenstand) einzuschränken. Lange Zeit durfte der behandelnde Arzt die A. nur für jeweils 3 und insgesamt nur für 10 Tage aussprechen. Darüber hinaus war die A. Sache besonderer Kommissionen. Später war sie nach jeweils 7 Tagen ausdrücklich zu erneuern. Die Kontrolle dieser A. sollte und soll stets die Form „kollektiver Beratung“ des Versicherten wie des Arztes haben. Sie ist Aufgabe der Ärzteberatungskommissionen (ÄBK), bestehend aus nebenamtlich für diese Aufgabe herangezogenen Ärzten. Aufsichts- und Beschwerdeinstanz ist die Kreisstelle für ärztliche Begutachtungen bei der Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises unter der Verantwortung des Kreisarztes, bei der alle ärztlichen Begutachtungen — für Renten- und Unfallversicherung, Sozialwesen usw. — zusammengefaßt sind. 1959 wurde die A. aus Krankheitsgründen den Ärzten des Betriebsgesundheitswesens übertragen; auch die ÄBK wurden dort verankert. Diese Regelung hat sich jedoch nicht aufrechterhalten lassen. — Seit September 1974 ist die A. bei Arbeitsunfähigkeit neu geregelt. Die Vorstellung bei der ÄBK ist jetzt erstmals nach dem 35. Tag der Arbeitsunfähigkeit erforderlich, es sei denn, der behandelnde Arzt wünsche eine „kollektive Beurteilung“ bei „häufig erkrankten Werktätigen“ oder in anderen, besonderen Fällen. Die ÄBK kann aber auch von der Betriebsleitung „nach gemeinsamer Beratung mit der Betriebsgewerkschaftsleitung, dem Rat für Sozialversicherung und dem Betriebsarzt“ und vom Beschäftigten selbst in Anspruch genommen werden. 1974 ist zugleich die Zuordnung der ÄBK zum Betrieb entfallen. Ihre Zuständigkeit bestimmt sich nunmehr nach der Behandlungsstelle des Kranken. Nur große Einrichtungen des Betriebsgesundheitswesens haben noch eigene ÄBK. Diese dürfen nur dann tätig werden, wenn keine größeren Wegebelastungen für den Kranken entstehen. Statt dessen können die Betriebsärzte „zur Klärung arbeitsmedizinischer und arbeitshygienischer Fragen“ arbeitsbefreite Beschäftigte des Betriebes „zur betriebsärztlichen Beratung und Untersuchung einladen“, also die Kontrolle der Arbeitsunfähigkeit an sich ziehen. Die „Arbeitsbefreiungsscheine“ sind vom (leitenden) Betriebsarzt jedes Betriebes gemeinsam mit einem persönlichen Beauftragten des Betriebsleiters sowie dem Vorsitzenden des Rates der Sozialversicherung (Betriebsgewerkschaftsorganisation [BGO]) grundsätzlich täglich auszuwerten. Mit diesen regelmäßigen Beratungen soll eine „exakte Erfassung und Analyse der Hauptfaktoren, die das unterschiedliche Niveau der Höhe des Krankenstandes der Betriebe und Kreise bedingen“, erreicht werden. Die „Diagnostikzeiten für arbeitsbefreite Werktätige in den ambulanten und stationären Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen verkürzt, die Möglichkeit von Kurzarbeitsbefreiungen und der Verordnung und Realisierung von Schonarbeit stärker genutzt werden. (Dazu soll) eine hohe Qualität der Tätigkeit der ÄBK durch die Besetzung mit erfahrenen Fachärzten“ gewährleistet, in den Betrieben ÄBK zusätzlich gebildet und eine „vorzeitige Vorstellung vor der ÄBK“ veranlaßt werden (Empfehlungen des Kollegiums des Ministeriums für Gesundheitswesen [MfG] vom 31. 10. 1978). Das an diesen Empfehlungen ausgerichtete Vorgehen hat bisher nicht zum Erfolg geführt. Es wird versucht, den einzelnen Arzt in den Einrichtungen der ambulanten Versorgung unter Kontrolle zu nehmen, indem die „Basiswerte“ seiner A. statistisch erfaßt und ausgewertet werden (Anteil der A. an seinen neu in Behandlung kommenden Patienten, gegliedert nach Diagnosen, Dauer der A. u.ä.). Den Krankenstand mit einem derartigen Kontrollverfahren auf einer Höhe zu halten, die der tatsächlich [S. 56]krankheitsbegründeten Arbeitsunfähigkeit bzw. den Planvorgaben entspricht, ist bisher nicht gelungen. Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 55–56 Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften (AWG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitsbereichSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 An die Stelle der einfachen ärztlichen Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit, wie sie in der deutschen Krankenversicherung üblich war, ist bereits 1947 das Prinzip der A. gesetzt worden. Rechtlich greift der Arzt damit direkt in die arbeitsvertragliche Beziehung zwischen abhängig Beschäftigtem und Unternehmen ein, statt ihm mit der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit lediglich das Beweismittel über sein…
DDR A-Z 1985
Kulturelle Zusammenarbeit (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) haben die Teilnehmerstaaten, darunter auch die DDR, vereinbart, u.a. auch Vorschläge zur Erweiterung und Verbesserung der Zusammenarbeit und des Austausches auf den verschiedenen Gebieten der Kultur zu erarbeiten. Die im „3. Korb“ angenommenen Empfehlungen haben freilich für die sozialistischen Staaten mehr deklamatorischen als verbindlichen Charakter. Dies hat sich auch bei der Bestandsaufnahme auf der Belgrader KSZE-Folgekonferenz (Oktober 1977 — März 1978) bestätigt. Die DDR steht — wegen der besonderen innerdeutschen Gegebenheiten — mehr noch als andere Länder des sozialistischen Lagers vor der Notwendigkeit, die in langfristiger Entwicklung unvermeidliche KZus. mit der bisher praktizierten Politik der kulturellen Abgrenzung in Einklang zu bringen. Hierzu dienen „Prinzipien“, die nach Auffassung der DDR für den Kulturaustausch gelten müssen. In erster Linie wird hier der Grundsatz der „Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten“ beansprucht; dieser Grundsatz ist im Schlußbericht der UNESCO-Konferenz von Helsinki vom 20. 6. 1972, nicht jedoch im Grundlagenvertrag vom 21. 12. 1972 enthalten. Ein weiteres Prinzip ist die Forderung nach „Achtung der Gesetze und Sitten eines jeden Landes“ im Zusammenhang mit dem Kulturaustausch. Diese Forderung ist, schon im Vorzeichen der gesamteuropäischen Konferenz von Helsinki, von Leonid I. Breschnew anläßlich des 50. Jahrestages der Gründung der UdSSR am 21. 12. 1972 besonders hervorgehoben worden. Im Hinblick auf die künftige Entwicklung der KZus. hat das ideologische Prinzip, daß auch in der Politik der friedlichen Koexistenz der Grundwiderspruch zwischen Sozialismus und Kapitalismus nicht aufgehoben ist, besondere Bedeutung: „Die Politik der friedlichen Koexistenz ist ökonomischer, politischer und ideologischer Klassenkampf.“ (Kleines Politisches Wörterbuch, a.a.O., S. 243) Aus dieser Grundeinstellung ergibt sich eine Differenzierung in der auswärtigen Kulturpolitik der DDR. Die KZus. mit der UdSSR und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft besitzt qualitativ und quantitativ den Vorrang. Diese Beziehungen werden als ein bewußter und planmäßig gesteuerter Prozeß der Kooperation und Annäherung der verschiedenen nationalen Kulturen verstanden. Die KZus. mit den „progressiven Ländern“ Asiens, Afrikas und Lateinamerikas verfolgt das Ziel, die politische Entwicklung dieser Länder zu beeinflussen und zugleich das politische und kulturelle Ansehen der DDR dort zu steigern. Die kulturellen Beziehungen mit den Ländern der „Dritten Welt“ und mit den „kapitalistischen Ländern“ waren bis zur allgemeinen internationalen Anerkennung der DDR (1973) vor allem auf das Ziel der vollen Anerkennung ausgerichtet. Die KZus. mit „demokratischen und antiimperialistischen Kräften“ in diesen Ländern wird besonders gepflegt. Häufig tritt die Kulturpolitik der DDR mit dem Anspruch auf, „Hüter des deutschen Kulturerbes“ (Kulturelles Erbe) zu sein; sie vermeidet dabei jede Zusammenarbeit mit der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. In der KZus. mit der Bundesrepublik Deutschland bestreitet die DDR strikt den „innerdeutschen Charakter“ dieser Beziehungen. Der Hinweis auf die Gemeinsamkeiten von Geschichte, Kultur und Sprache ist verpönt. Auch im Luther-Jahr 1983 hat die SED-Führung „gemeinsame Traditionslinien“ kategorisch geleugnet. Das Ausmaß der kulturellen Beziehungen ist insgesamt — im Vergleich zu dem Verkehr über „offene Grenzen“ — unbeträchtlich. Es gibt gewerblich vermittelte Gastspiele in beiden Richtungen. Auf dem Gebiet der Jazz- und Popmusik haben sich die Gastspielbeziehungen in den letzten Jahren merklich belebt. Aufmerksamkeit haben die offiziellen Präsentationen auf der Grundlage von Gegenseitigkeit gefunden. Im Herbst 1982 kam die Ausstellung „Stadt Park — Park Stadt“ zustande. In ihr zeigte die Bundesrepublik Deutschland Modelle der Stadterneuerung (Ausstellungsorte: Berlin [Ost], Karl-Marx-Stadt und Magdeburg). Im Gegenzug zeigte die DDR in Hamburg eine Schinkel-Ausstellung. Gelegentlich stellen Museen und Sammlungen Leihgaben für Ausstellungen im anderen deutschen Staat zur Verfügung. Die gewerblichen Buchhandelsbeziehungen beruhen auf Vereinbarungen des Innerdeutschen Handels (IDH) (Bücher-Austausch; Buchexport). Die Teilnahme von Wissenschaftlern und Künstlern aus der DDR an Veranstaltungen im Bundesgebiet (und in umgekehrter Richtung) ist zwar kein Ausnahmefall; diese Beziehungen sind jedoch noch recht spärlich und zweifellos — wie die KZus. zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR überhaupt — besonders entwicklungsbedürftig und entwicklungsfähig. Die Entwicklung der KZus. ist im Art. 7 des Grundlagenvertrags vom 21. 12. 1972 vereinbart worden; die nach dem Zusatzprotokoll (Ziffer 7) vorgesehenen Verhandlungen über den Abschluß von Regierungsabkommen sind am 27. 11. 1973 aufgenommen worden. Nach 5 Verhandlungsrunden wurde im Oktober 1975 kein neuer Verhandlungstermin vereinbart. Die DDR hatte als Voraussetzung für die Fortführung der Verhandlungen die Bereitschaft zur Herausgabe wichtiger Bestände der Stiftung Preußischer Kulturbesitz gefordert. Die Bundesregierung ist dagegen der Auffassung, daß über diese Bestände rechtlich entschieden ist und dies damit kein Thema für Verhandlungen mit der DDR sein kann. Im Herbst 1982 hat der Staatsratsvorsitzende Honecker die Bereitschaft auf seiner Seite zur Fortsetzung der Verhandlungen über ein Kulturabkommen unter Ausklammerung der Problematik um den früheren preußischen Kulturbesitz bekanntgegeben. Im September 1983 sind die Verhandlungen wieder aufgenommen worden. Im Art. 7 des Grundlagenvertrags haben die Vertrags[S. 766]parteien auch die Entwicklung der Zusammenarbeit auf den Gebieten der Wissenschaft und Technik vereinbart; die für den Abschluß von Regierungsabkommen erforderlichen Verhandlungen (nach Ziffer 2 des Zusatzprotokolls) haben am 30. 11. 1973 begonnen. Nach vielen Verhandlungsrunden ist bei der Regelung von Sachfragen weitgehend Einvernehmen erzielt worden. Doch sind nach wie vor (Mai 1984) wichtige Fragen, zu denen auch die Einbeziehung von Berlin (West) gehört, noch offen. Die kulturellen Austauschbeziehungen der DDR beruhen weitgehend auf Kulturabkommen, die in der Regel mit Arbeitsplänen und Arbeitsprogrammen ausgefüllt werden. Seit November 1972 gehört die DDR der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) an. Die Mitgliedschaft zu Organisationen und Institutionen der UNESCO (z.B. zum Internationalen Musikrat, zum Internationalen Theater-Institut, zum Internationalen Rat der Museen usw.) hatte die DDR schon früher erworben. Für die Praxis des kulturellen Austausches steht der DDR ein seit Jahren entwickeltes Instrumentarium zur Verfügung, das auch die Ausschaltung störender und unerwünschter Einflüsse garantiert. Die Künstler-Agentur der DDR besitzt eine Monopolstellung bei der Vermittlung von Ensembles und Solisten, die außerhalb der DDR gastieren sollen; auch Gastspiele aus dem Bundesgebiet in der DDR und aus dem Ausland können nur von der genannten Künstler-Agentur vermittelt werden. Die in der Liga für Völkerfreundschaft zusammengeschlossenen Freundschaftsgesellschaften und Freundschaftskomitees sind insbesondere in den Gastländern weitgehend die Träger und Gestalter der kulturpolitischen Veranstaltungen der DDR. Seit der internationalen Anerkennung der DDR sind auch die diplomatischen Vertretungen am Kulturaustausch beteiligt (Diplomatische Beziehungen). In verschiedenen Ländern gibt es Kulturzentren bzw. Kultur- und Informationszentren (KIZ) der DDR (in Europa in den Städten Rom, Helsinki, Stockholm, Kopenhagen und auch in Paris). Als zentrale Vorstudienanstalt für ausländische Studierende und als Stätte zur Förderung deutscher Sprachkenntnisse dient das Herder-Institut in Leipzig (Ausländerstudium). Ein Auslandsschulwesen, das den von der Bundesrepublik Deutschland geförderten deutschen Auslandsschulen vergleichbar ist, unterhält die DDR dagegen nicht. Neben der intensiven Förderung des deutschen Sprachunterrichts, vor allem in Ländern der „Dritten Welt“, befaßt sich die auswärtige Kulturarbeit der DDR auch mit der Präsentation von Filmen; Sprachunterricht und Filmvorführung bieten besonders gute Möglichkeiten, ein vorteilhaftes „Image“ des anderen deutschen Staates zu erzeugen (Auslandspropaganda). Auch die Entsendung künstlerischer Ensembles nimmt einen breiten Raum ein. Die DDR hat es dabei verstanden, das hohe Niveau ihrer Musik- und Bühnenkunst als kontinuierliche Weiterentwicklung des traditionell im Ausland geschätzten deutschen Kulturerbes zu präsentieren. Aus den Beständen der Museen — es sind in erster Linie die Staatlichen Museen in Dresden und Berlin (Ost) zu nennen — veranstaltet die DDR vor allem im westlichen Ausland Ausstellungen alter Meister und Maler des 19. Jahrhunderts. Hervorzuheben ist die große, fünf Jahrhunderte umfassende Ausstellung „The Splendor of Dresden“, die 1978 in Washington, New York und San Francisco gezeigt wurde. Mit zahlreichen Buchausstellungen im Ausland will sich die DDR ferner „als ein Land des Buches“ darstellen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 764–766 Kulturbund der DDR (KB) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kulturelles ErbeSiehe auch die Jahre 1975 1979 Die KZus., die im Sprachgebrauch der DDR meist als „kultureller Austausch“, als „Kulturaustausch“ oder auch als „kulturelle Auslandsbeziehungen“ (Kleines Politisches Wörter[S. 765]buch, 2. Aufl., Berlin [Ost] 1973) bezeichnet wird, hat im gegenwärtigen Stadium der internationalen Politik der Entspannung und der Friedlichen Koexistenz einen besonderen Stellenwert. In den 1973 in Helsinki verabschiedeten Schlußempfehlungen der Konferenz über Sicherheit und…
DDR A-Z 1985
Produktionsprozeß (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine materiell-technische (Entwicklungsstand der Produktivkräfte, Naturbedingungen) und eine gesellschaftliche Seite (Produktionsverhältnisse), d.h., der P. sei seinem Wesen nach Aneignung der Natur durch den Menschen, Veränderung der Natur für seine Zwecke, zugleich aber auch Herstellung seiner Lebensverhältnisse. Mit der Entwicklungsgeschichte der Arbeit sei daher der Schlüssel zum Verständnis der gesamten Geschichte der menschlichen Gesellschaft gegeben. Durch das Zusammenwirken von Arbeitskraft und Produktionsmitteln im P. entstehe das Produkt, das, wenn es (wie im Kapitalismus und Sozialismus) für den Austausch (Kauf und Verkauf) bestimmt ist, Warenform habe. Da unter den Bedingungen der Warenproduktion nicht nur Gebrauchswerte, sondern auch (Tausch-)Werte produziert würden, müsse sich der P. analytisch auseinanderlegen lassen in den konkret-nützliche Arbeit, gebrauchswertschaffenden Arbeitsprozeß und in den durch die Verausgabung „abstrakter Arbeit“ erfolgenden Wertbildungsprozeß. Der P. sei damit eine Einheit von Arbeitsprozeß und Wertbildungsprozeß (Wert- und Mehrwerttheorie). Im Arbeitsprozeß würden durch zweckbestimmte, konkrete Arbeit Gebrauchswerte hergestellt. Er ist als Prozeß zwischen Mensch und Natur in seiner technolo[S. 1050]gisch-naturwissenschaftlichen Struktur zunächst unabhängig von jeder bestimmten gesellschaftlichen Form. Andererseits werde diese Vermittlung des Lebensprozesses aber immer schon durch ein gesellschaftliches Subjekt vollzogen. Alle Produktion sei Aneignung der Natur seitens des Individuums innerhalb und unter den Bedingungen einer historisch bestimmten Gesellschaftsform. Entscheidend für den Charakter der gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen er durchgeführt wird, sei, in wessen Eigentum sich seine Elemente (Arbeitsmittel, Arbeitsgegenstände, Arbeitskraft) befänden und wem seine Resultate gehörten. Im Kapitalismus seien die Elemente und das hergestellte Produkt Eigentum des Kapitaleigners und nicht der unmittelbaren Produzenten. Im Sozialismus seien die Elemente und die Resultate des Arbeitsprozesses gesellschaftliches Eigentum und könnten deshalb durch ihre planvolle Verwendung die Bedürfnisse der Produzenten allseitig befriedigen. Dadurch werde größtes Interesse an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen, an der Steigerung der Produktivität und an der Entfaltung der schöpferischen Tätigkeit eines jeden geweckt. Nach der marxistischen Politischen Ökonomie wird im Wertbildungsprozeß der in den Produktionsmitteln vergegenständlichte Wert übertragen und durch Verausgabung von (einem im Laufe der historischen Entwicklung immer geringer werdenden Anteil an) menschlicher Arbeit neuer Wert geschaffen. Im Wertbildungsprozeß trete die Arbeit somit einmal als vergegenständlichte in Form von Produktionsmitteln und als lebendige Arbeit der Produzenten in Erscheinung. Die lebendige konkrete Arbeit verarbeite die Produktionsmittel zu neuen Produkten, indem die in ihnen vergegenständlichte Arbeit auf das neue Produkt übertragen wird und somit zu einem Bestandteil des Wertes der neuen Waren würde. Zugleich setze die Arbeit in ihrer abstrakten Form dem Produkt neuen Wert zu. Der Wert der neuen Ware komme also zustande, indem die lebendige Arbeit einerseits als konkrete den Wert der verbrauchten Produktionsmittel übertrage, andererseits zugleich als abstrakte Arbeit neuen Wert bilde. Als Wert der Ware zähle die zur Produktion gesellschaftlich notwendige Arbeitszeit, sowohl lebendige als auch bereits vergegenständlichte. Der Neuwert einer Ware bestehe in der sozialistischen Warenproduktion aus der bezahlten lebendigen Arbeit und dem Wert des Mehrprodukts (Teil des an der notwendigen Arbeitszeit gemessenen Werts des Gesamtprodukts, der die notwendige Eigenkonsumtion der Produzenten und den Ersatzbedarf der verbrauchten Produktionsmittel übersteigt). Unter kapitalistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Verwertungsprozeß, wobei der Verwertungsprozeß die Eigentümlichkeit der kapitalistischen Wertbildung ausdrücke, nämlich einerseits die Produktion von Mehrwert samt privater Aneignung und seine Rückverwandlung in Kapital zu sein, andererseits zugleich das gesellschaftliche Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital hervorzubringen und ständig neu zu reproduzieren. Unter sozialistischen Bedingungen gilt der P. als Einheit von Arbeits- und Wertbildungsprozeß, wobei das Mehrprodukt sich nicht in die Form des privat angeeigneten Mehrwerts verwandele, sondern als notwendige Voraussetzung und materielle Bedingung zur planmäßigen Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse und zur planmäßig erweiterten Reproduktion verwendet werde. Um die ständige planmäßige Erweiterung des P. zu sichern, erscheine es notwendig, den Nutzeffekt der Investitionen und die Effektivität der gesellschaftlichen Arbeit kontinuierlich und maximal zu steigern. Damit wachse der Wirtschaftspolitik die Aufgabe zu, im Rahmen der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) unter Nutzung von Forschung, Entwicklung und Technologie durch Intensivierung und Rationalisierung sowie Automatisierung des P. höchste Arbeitsproduktivität zu erreichen und mit Hilfe wissenschaftlicher Leitungs- und Organisationsmethoden die proportionale Entwicklung der Volkswirtschaft zu sichern. Nur so könne der P. seine Funktion als integrierender Bestandteil des gesellschaftlichen Gesamtprozesses wahrnehmen. Die in den Beschlüssen des X. Parteitages der SED niedergelegte Forderung der Effektivitäts- und Leistungssteigerung der Volkswirtschaft zielt auf die Beseitigung negativer Erscheinungen der arbeitsteiligen Struktur des P. als Einheit seiner stofflichen und ökonomisch-sozialen Seiten. Durch den Einsatz von Mikroelektronik und Industrierobotertechnik soll versucht werden, zu einer größeren Integration einzelner arbeitsteiliger Elemente, zu einem zunehmend organisch verbundenen gesellschaftlichen Arbeitsprozeß zu kommen. Die Ausprägung des sozialistischen Charakters wird gedacht als ein Prozeß der Verschmelzung der arbeitsteiligen technischen Elemente (stoffliche Seite) und Erhöhung der Kollektivität in den Beziehungen zwischen den arbeitsteiligen Produzenten (ökonomisch-soziale Seite) unter Einschluß der Schaffung progressiver Arbeitsinhalte. In der theoretischen Diskussion besteht Übereinstimmung, daß die Entwicklungsrichtung des gesellschaftlichen P. sowohl von zunehmender Komplexität wie aber auch von weitergehender Differenzierung geprägt ist. Die Schwierigkeit wird darin gesehen, diese beiden Tendenzen in ein ausgewogenes Verhältnis zu setzen, so daß die materiellen Elemente und subjektiven Faktoren des gesellschaftlichen Arbeitskörpers sich proportioniert entfalten können und damit die dem Entwicklungsstand gemäßen, günstigsten Bedingungen zur Erhöhung der gesellschaftlichen Produktivkraft geschaffen werden. Welche Rolle die eigenständige Bestimmung der Bedürfnis- und Interessenentwicklung der Individuen sowie deren demokratische Artikulation, d.h. also gesellschaftlich abgestimmte Produktion und Konsumtion für die Arbeitsproduktivität auf der einen und tatsächlich notwendigen Arbeitsaufwand auf der anderen Seite spielen, wird nicht hinreichend diskutiert. Gegenwärtig werden eher technische Lösungsmöglichkeiten gesucht: Intensivierung der gesellschaftlichen Produktion z.B. über eine Internationalisierung der arbeitsteiligen [S. 1051]Strukturen im Rahmen der sozialistischen ökonomischen Integration. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1049–1051 Produktionsprinzip A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ProduktionsverhältnisseSiehe auch die Jahre 1975 1979 Prozeß der Herstellung materieller Güter und Leistungen innerhalb historisch bestimmter gesellschaftlicher Verhältnisse (Produktionsverhältnisse). Der P. bilde die Grundlage des Lebens jeder Gesellschaft; seine Produkte gingen entweder als Konsumtionsmittel in den individuellen bzw. gesellschaftlichen Verbrauch ein oder fänden als Produktionsmittel in einem neuerlichen P. Verwendung. Jeder P. habe zwei eng miteinander verbundene Seiten: eine…
DDR A-Z 1985
Parteitag/Parteikonferenz der SED (1985)
Siehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Der Pt. gilt lt. Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) als deren höchstes Organ. Ordentliche Pt. finden seit 1971 entsprechend dem Fünfjahrplan-Rhythmus alle 5 Jahre statt. Von 1950 bis 1971 haben diese Veranstaltungen mit Ausnahme der Zeitspanne zwischen dem V. (1958) und dem VI. (1963) Pt. alle 4 Jahre stattgefunden. Das 5. Statut der SED (1976) sieht darüber hinaus außerordentliche Pt. vor. Diese können auf Initiative des Zentralkomitees (ZK) der SED oder auf Verlangen von mehr als ⅓ der Parteimitglieder einberufen werden; die Einberufungsfrist beträgt 2 Monate. Sollte sich das ZK einem derartigen Verlangen entgegenstellen, gibt das Statut den Parteiorganisationen das Recht, ein Organisationskomitee zu bilden, das die Vorbereitungsrechte und -pflichten, die sonst dem ZK zustehen, wahrnimmt. Die Prinzipien des Demokratischen Zentralismus, insbesondere das für die Partei geltende Fraktionsverbot und die Verpflichtung, die „Einheit und Reinheit der Partei“ zu wahren, machen es jedoch faktisch unmöglich, einen Pt. gegen den Willen der Parteiführung einzuberufen. Die Tagesordnung des Pt. wird mit der Einberufung des Pt. mindestens 8 Wochen vor dem Tagungstermin bekanntgegeben. Der Schlüssel für die Wahlen der Pt.-Delegierten durch die Bezirksdelegiertenkonferenzen (Parteiwahlen) wird vom ZK festgelegt. Die Delegierten werden vom ZK-Apparat ausgewählt (dabei spielt der ZK-Sekretär für Parteiorgane und dessen Apparat eine zentrale Rolle). Das Ergebnis dieser Auswahl wird als Kandidatenliste den Bezirksdelegiertenkonferenzen vorgeschlagen und von diesen in geheimer Abstimmung bestätigt. Pt. sind formal nur beschlußfä[S. 971]hig, wenn die Hälfte aller Parteimitglieder durch ihre Delegierten vertreten ist. Der X. Pt. (1981) zählte 2.573 Delegierte mit beschließender und 180 Delegierte mit beratender Stimme. Darunter waren 28,8 v.H. der Delegierten mit beschließender Stimme Frauen. 64,2 v.H. der Delegierten nahmen erstmals an einem Pt. teil. Nach ihrer ausgeübten Tätigkeit waren 64,2 v.H. Arbeiter, 7,2 v.H. Genossenschaftsbauern, 26,5 v.H. Angehörige der Intelligenz und 2,1 v.H. sonstige. Zur Sicherung des organisatorischen Ablaufes des Pt. wählen die Delegierten zu Beginn folgende Gremien: 1. das Präsidium, 2. das Sekretariat des Pt., 3. die Mandatsprüfungskommission, 4. die Wahlkommission, 5. die Redaktionskommission, eine Antragskommission usw. Das Pt.-Präsidium ist für die Durchführung des Pt. faktisch ohne Relevanz; eher ist es eine Auszeichnung, ihm anzugehören. Dem Präsidium des X. Pt. (1981) gehörten über 200 Spitzenfunktionäre an, darunter befanden sich alle Mitglieder und Kandidaten des Politbüros des ZK der SED. Das eigentliche Leitungsgremien des Pt. ist dessen Sekretariat. Auf dem X. Pt. hatte es 12 Mitglieder, unter ihnen 10 Mitglieder bzw. Kandidaten des Politbüros. Ferner gehörten ihm an: Gisela Glende (Leiterin des Büros des Politbüros) und Fritz Müller (Leiter der ZK-Abteilung für Kaderfragen). Das Sekretariat wurde von Erich Honecker geleitet. 1. Aufgaben des Pt. a) Entgegennahme und Diskussion des Rechenschaftsberichtes des ZK, der Revisionskommission und anderer Führungsgremien; b) Beschlußfassung über Programm und Statut sowie über vergleichbare Grundfragen (Generallinie [ Linie ]); c) Diskussion der Strategie und der Taktik der Partei in der Innen- und Außenpolitik für die Periode bis zum nächsten Pt.; Bestätigung des Berichtes des ZK und damit der Linie der Parteiführung; d) Beschlußfassung über die Wirtschaftspolitik (insbesondere über die Direktive des Fünfjahrplanes); e) Beschlußfassung bzw. Bestätigung von Erklärungen der Parteiführung zu internationalen Problemen (z.B. Abrüstung, Nahost-Fragen, politische Entwicklung in Mittelamerika); f) Einordnung der Politik der eigenen Partei in das Konzept der von der KPdSU geführten kommunistischen Weltbewegung (Pt. sind in der Regel informelle Gipfeltreffen der führenden Vertreter des sozialistischen Staatenblocks; hierbei spielen die Vertreter der KPdSU eine herausragende Rolle); g) Wahl des ZK der SED und der Zentralen Revisionskommission der SED. Das neu gewählte ZK bestimmt auf seiner 1. (konstituierenden) Sitzung, die noch während des Pt. stattfindet, den Generalsekretär, das Politbüro, das Sekretariat des Zentralkomitees (ZK) der SED und die Zentrale Parteikontrollkommission der SED. Das Ergebnis dieser 1. ZK-Sitzung wird den Delegierten in einem Kommuniqué mitgeteilt. Die Zentrale Revisionskommission konstituiert sich ebenfalls noch während des Pt. Pt. sollen nicht nur Höhepunkte im Leben der Partei, sondern darüber hinaus der Gesamtgesellschaft und des Staates sein. Sie dienen der Legitimation der Generallinie, der Selbstdarstellung der Partei und ihrer Führung. Sie sind Anlaß von Masseninitiativen und Wettbewerbskampagnen, die sich in aller Regel auf die Planübererfüllung und die Steigerung der Arbeitsproduktivität richten. Die Entscheidungen des Pt. bestimmen nicht nur die weitere Politik der Partei, sondern binden alle staatlichen Organe (Volkskammer; Ministerrat; Staatsrat) sowie die Parteien und Massenorganisationen. Die dem Pt. unterbreiteten Beschlußvorlagen sind zuvor im Politbüro und im ZK-Apparat beraten und vorentschieden worden. 2. Parteikonferenzen (Pk.). Das Statut der SED sieht vor, daß zwischen den Pt. Pk. einberufen werden können. Die 3 bisher abgehaltenen Pk. liegen jedoch schon lange zurück (1949, 1952, 1956). Auf ihnen wurden seinerzeit wichtige Änderungen bzw. Konkretionen der Generallinie vorgenommen und die Führungsstruktur der SED geändert. Das gegenwärtig gültige Statut der SED von 1976 sieht für eine Pk. folgende Aufgaben vor: a) Behandlung dringender Fragen der Politik und Taktik der Partei einschl. entsprechender Beschlußfassungen; b) Abberufung von Mitgliedern und Kandidaten des ZK und der Zentralen Revisionskommission; c) Berufung neuer Mitglieder aus den Reihen der Kandidaten sowie die Wahl neuer Kandidaten für das ZK und die Zentrale Revisionskommission. Das Statut schreibt darüber hinaus vor, daß die Beschlüsse der Pk. vom ZK jeweils zu bestätigen sind und nach vollzogener Bestätigung für alle Parteiorganisationen verbindlich werden. Beschlüsse über die Abberufung von Mitgliedern des ZK und der Zentralen Revisionskommission sowie über die Wahl neuer Kandidaten des ZK und der Zentralen Revisionskommission bedürfen dieser Bestätigung nicht. Wahlmodus und Delegiertenschlüssel für die Einberufung einer Pk. werden vom ZK festgelegt. 3. Die bisher abgehaltenen Pt. bzw. Pk. I. Parteitag (21.–22. 4. 1946): Vereinigung von SPD und KPD (Vereinigungsparteitag); Verabschiedung der „Grundsätze und Ziele“ der SED und des 1. Statuts; Verkündung eines Manifestes an das deutsche Volk; Wahl der paritätisch aus ehemaligen KPD- bzw. SPD-Mitgliedern besetzten Führungsgremien. II. Parteitag (20.–24. 9. 1947): Manifest des II. Parteitages an das deutsche Volk (Forderung nach Volksentscheid für Deutschland als demokratischen Einheitsstaat; schnelle Vorbereitungen für die Bildung einer gesamtdeutschen Regierung); Entschließungen zur politischen Lage, zur Frauen- und zur Jugendfrage; Festhalten an paritätischer Besetzung der Leitungsorgane, Wiederwahl der gemeinsam amtierenden Vorsitzenden Pieck und Grotewohl. 1. Parteikonferenz (25.–28. 1. 1949): Entschließung über die nächsten Aufgaben der SED (westdeutsche Staatsgründung verhindern, eigene Ord[S. 972]nung stärken, Planwirtschaft und Wirtschaftsleitung ausbauen, sowjetische Erfahrung überall anwenden; politische Erziehung im Geiste des Marxismus-Leninismus verstärken, straffe Parteidisziplin einhalten); Manifest an das gesamte schaffende deutsche Volk (Zusammenschluß aller deutschen Patrioten, schnelle Bildung einer gesamtdeutschen Regierung aus allen Parteien und Massenorganisationen, Friedensvertrag, Abzug aller Besatzungsmächte); Bestätigung des Beschlusses der 13. (27. 7.) Parteivorstands-(PV-)Tagung (15./16. 9. 1948) über die Bildung der Zentralen Parteikontrollkommissionen (ZPKK) und der PKK auf Landes- und Kreisebene sowie des Beschlusses der 16. (30.) PV-Tagung (24. 1. 1949) über die Bildung des Politbüros, über die Abschaffung der Parität und die Einführung der Kandidatenzeit für neu eingetretene Genossen. III. Parteitag (20.–24. 7. 1950): Billigung des Fünfjahrplan-Entwurfs; Annahme des 2. SED-Statuts; Beschluß über die gegenwärtige Lage und die Aufgaben der SED; weitere Ausprägung der Prinzipien einer „Partei neuen Typs“; Umwandlung des Parteivorstands in das ZK. 2. Parteikonferenz (9.–12. 7. 1952): Beschluß des planmäßigen Aufbaus der Grundlagen des Sozialismus durch verschärften Klassenkampf; Vorschlag, neue Gesetze über die Umgestaltung des Staats- und Verwaltungsaufbaus verabschieden zu lassen; Beschluß, bewaffnete Streitkräfte zu schaffen; Beginn der Landwirtschafts-Kollektivierung; Angriffe gegen Tito, Slansky, Gomulka (Nationalkommunismus) IV. Parteitag (30. 3.–6. 4. 1954): Verabschiedung des 3. Statuts der SED; BPO (Betriebsparteiorganisationen) erhalten das Recht der Kontrolle über die Betriebsleitungen in allen Volkseigenen Betrieben; Bildung von kollektiven Büros in Bezirks- und Kreisleitungen; Dokument „Der Weg zur Lösung der Lebensfragen der deutschen Nation“ (Aktionseinheit von Arbeiterklasse und Bürgertum, um in Westdeutschland EWG- und Generalvertrag zu verhindern, statt dessen militärisch neutrales und abgerüstetes Deutschland ohne „Macht des Großkapitals“); Ankurbelung eines Programmes der Massenbedarfsgüterproduktion, beschleunigte Entwicklung der Brennstoff- sowie chemischen Industrie und des Maschinenbaus. 3. Parteikonferenz (24.–30. 3. 1956): Wird als Zeitpunkt des „Eintritts in die Etappe des Kampfes um den Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse“ bezeichnet. Ablenkung von der Entstalinisierung in der UdSSR durch Konzentration auf wirtschaftliche Probleme (Direktive des 2. Fünfjahrplanes) und Diskussion von Maßnahmen zur „breiteren Entfaltung der Demokratie“. V. Parteitag (10.–16. 7. 1958): Bestätigung der deutschlandpolitischen Grundlinie des 30. Plenums (30. 1.–1. 2. 1957), Forderung nach Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland; Ausarbeitung einer grundlegenden wirtschaftspolitischen Konzeption (Hauptaufgabe: Bundesrepublik Deutschland im Pro-Kopf-Verbrauch bis 1961 zu übertreffen); Veränderung von Produktionsprofil und -struktur der Volkswirtschaft (chemische Industrie, Petrochemie „störfrei machen“ durch Beseitigung von Abhängigkeiten von Westdeutschland); Beschleunigung der Kollektivierung der Landwirtschaft; Forcierung der PGH-Gründungen und von Betrieben mit staatlicher Beteiligung; Verkündung der 10 Grundsätze der sozialistischen Moral und Ethik. VI. Parteitag (15.–21. 1. 1963): Verabschiedung eines „Programms der SED“ und des 4. Statuts (einheitliche Kandidatenzeit, Betonung der Kollektivität der Leitung und der innerparteilichen Rechte und Pflichten); Erläuterung der Grundsätze des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft (NÖSPL); Auftrag an Staatsorgane, ein einheitliches Bildungssystem auszuarbeiten; weitere Gesetzgebungsanregungen (z.B. Familiengesetz); Konstatierung des „Sieges der sozialistischen Produktionsverhältnisse“; Sieben-Punkte-Vorschlag eines „Abkommens des guten Willens“ zwischen beiden deutschen Staaten. VII. Parteitag (17.–22. 4. 1967): Begründung des „Ökonomischen Systems des Sozialismus“ und des „entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus“ (Kurs auf die Vollendung des Sozialismus in der DDR); Forderung nach „normalen Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten“; Berlin (West) soll einen vertraglich gesicherten Status als „besondere politische Einheit“ erhalten. VIII. Parteitag (15.–19. 6. 1971): Korrekturen an dem bisher gültigen Gesellschaftsbild der Ulbricht-Ära (Rücktritt Ulbrichts am 3. 5. 1971) durch die Honecker-Führung bei stärkerer Einordnung der SED in die außenpolitische Strategie der UdSSR und betonter Anerkennung des ideologischen Führungsanspruchs der KPdSU-Führung; Betonung der „ökonomischen Hauptaufgabe“ (der Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus der Bevölkerung durch kontinuierliche Entwicklung der Produktivkräfte); Proklamierung eines außenpolitischen Fünf-Punkte-Programms; Bestätigung der Fünfjahrplan-Direktive; Änderungen des Parteistatuts (Kontrollrecht der BPO über Lehranstalten, Bildungseinrichtungen usw., Pt. statt alle 4 Jahre jetzt nur noch alle 5 Jahre mit Folgerungen für Delegiertenkonferenzen und untere Parteiorgane). IX. Parteitag (18.–22. 5. 1976): Proklamation des weiteren Aufbaus der entwickelten sozialistischen Gesellschaft mit dem Ziel, Voraussetzungen für den „allmählichen Übergang zum Kommunismus“ zu schaffen; Forderung nach „sozialistischer Integration“ über den ökonomischen Bereich hinaus; Betonung der „antiimperialistischen Solidarität“ gegenüber den Befreiungsbewegungen der Dritten Welt; Bekräftigung der These von der historischen Überlebtheit der nationalen Frage in Deutschland und der daraus resultierenden Politik der Abgrenzung; die DDR habe sich als „sozialistischer deutscher Nationalstaat mit eigenem National- und Staatsbewußtsein“ endgültig herausgebildet. Gegenüber Berlin (West) Verwendung der Formel von [S. 973]der „strikten Einhaltung und vollen Anwendung des vierseitigen Abkommens“; Beibehaltung der ökonomischen Hauptaufgabe bei Betonung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik; umfassende sozialpolitische Maßnahmen wurden erst nach dem Parteitag durch gemeinsame Erklärung des ZK der SED, des Bundesvorstands des FDGB und des Ministerrats eingeleitet. Verabschiedung des neuen Parteiprogramms, in das im Ergebnis einer „Volksaussprache“ über den Programm-Entwurf Ergänzungen eingingen (stärkere Betonung einzelner Rechte und Freiheiten der Bürger, sozial- und kulturpolitische Aspekte, Förderung des privaten Handwerks). Das neue (5.) Statut der SED verlieh Honecker den Titel „Generalsekretär“; es schuf die Möglichkeit des Parteiaustritts und versah die Parteiorganisationen in den staatlichen Organen mit erweiterten Kontrollbefugnissen. X. Parteitag (11.–16. 4. 1981): Festhalten an der ökonomischen Hauptaufgabe in Form der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Angesichts wachsender außenwirtschaftlicher Schwierigkeiten (u.a. Liefermengen und Preise von Rohstoffen) stärkere Betonung der Wirtschaftspolitik. Forderung nach Einsparungen von Energie, Material, Arbeitskräften, Investitionsmitteln, Ausschöpfung sämtlicher Möglichkeiten der Wissenschaftlich-technischen Revolution (WTR) bei besonderer Förderung der Mikroelektronik und Beschleunigung der Automatisierung der Produktion (Industrierobotertechnik). Anknüpfend an das Parteiprogramm unterstreicht Honecker, daß jeder Bürger „unabhängig von seiner sozialen Herkunft, seinem religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnis, breiteste Möglichkeit zur aktiven Mitwirkung an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“ habe. Entsprechend positive Beurteilung des 1978 geführten Dialoges mit den Kirchen durch Generalsekretär Honecker. Betonung der Einbindung beider deutscher Staaten in die jeweiligen Blöcke, wodurch der politische Handlungsspielraum wesentlich bestimmt würde. Hervorhebung des Friedensthemas: von deutschem Boden dürfe kein neuer Krieg ausgehen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 970–973 Parteischulung der SED A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ParteiveteranenSiehe auch: Parteitage der SED: 1963 1965 1966 1969 Parteitag/Parteikonferenz: 1975 1979 Der Pt. gilt lt. Statut der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) als deren höchstes Organ. Ordentliche Pt. finden seit 1971 entsprechend dem Fünfjahrplan-Rhythmus alle 5 Jahre statt. Von 1950 bis 1971 haben diese Veranstaltungen mit Ausnahme der Zeitspanne zwischen dem V. (1958) und dem VI. (1963) Pt. alle 4 Jahre stattgefunden. Das 5. Statut der SED (1976) sieht darüber hinaus…
DDR A-Z 1985
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der ökonomischen Basis liegenden Überbaus verstanden werden; es wurzelt in den materiellen Lebensverhältnissen und kann nicht aus sich selbst abgeleitet werden: „Recht und Gesetz besitzen keinen Ewigkeitswert. Auf jeder ihrer Entwicklungsstufen bringt die menschliche Gesellschaft das ihr eigene Recht und die ihr eigenen Rechtsanschauungen hervor, die von den Interessen der jeweils herrschenden Klasse bestimmt sind“ („Recht und Gesetz in der DDR“ in Schriftenreihe „Aus erster Hand“, Berlin [Ost] 1972, S. 7). Damit wird das Recht definierbar als der „zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse“ (so schon — gegenwärtig allerdings in der Sowjetunion wie in der DDR und den anderen sozialistischen Staaten nicht mehr anerkannt, da es nach dortigem Selbstverständnis keine „herrschende Klasse“ mehr gibt — der damalige Generalstaatsanwalt der RSFSR, dann der UdSSR, spätere Außenminister der SU, Andrej J. Wyschinski im Jahre 1938); daraus folgte für Ulbricht 1959: „der zum Gesetz erhobene Wille der Arbeiterklasse, die im Bündnis mit den werktätigen Bauern und den anderen werktätigen Schichten der Bevölkerung die Macht ausübt“. Mit dieser Erkenntnis sei eine klare Abgrenzung von der der bürgerlichen Rechtswissenschaft eigenen Vorstellung von einem über den Klassen und Staaten stehenden Recht gewonnen worden. Durch Art. 1 der Verfassung der DDR von 1968 i. d. F. vom 7. 10. 1974 (GBl. I, S. 425) wird klargestellt, daß der sozialistische Staat instrumentalen Charakter in den Händen der Arbeiterklasse unter Führung der SED besitzt. In konsequenter Weiterentwicklung des Gedankens vom Recht als zum Gesetz erhobenen Willen der herrschenden Klasse wird das sozialistische Recht der DDR zum „Ausdruck der Macht der herrschenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten, die sie durch ihr Hauptinstrument, den Staat, verwirklicht … Das sozialistische Recht stellt ein Instrument des sozialistischen Staates dar, mit dessen Hilfe die Gesellschaft durch die Arbeiterklasse und ihre marxistisch-leninistische Partei geführt wird“ (Arlt/Stiller, „Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung in der DDR“, Staatsverlag, Berlin [Ost] 1973, S. 33). Schon im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 (GBl. I, S. 21) war in der darin gesetzlich gegebenen Rechtsdefinition der Instrumentalcharakter des sozialistischen Rechts herausgestellt worden. Hier wurde das Recht bezeichnet als „ein wichtiges Instrument unse[S. 1107]res Staates, um die gesellschaftliche Entwicklung zu organisieren und das sozialistische Zusammenleben der Menschen, die Beziehungen der Bürger zueinander und zu ihrem Staat zu regeln“. Der Unterschied zwischen anderen Mitteln staatlicher Machtausübung und dem Instrument „Recht“ wird in der Normativität des Rechts gesehen, also seinem für alle Bürger verpflichtenden Inhalt. In diese Normativität einbegriffen seien das Setzen von Zielen und Bewertungskriterien für das Verhalten. Dafür seien jedoch in erster Linie die von der Arbeiterklasse und ihrer Partei artikulierten Ziele, Bedürfnisse und Werte maßgebend, die das in der jeweiligen Entwicklungsetappe Notwendige ausdrückten, um der kommunistischen Gesellschaftsphase näherzukommen. Dies kommt auch in der gegenwärtig neuesten Definition des sozialistischen Rechts zum Ausdruck: „Das sozialistische Recht ist das System allgemein verbindlicher Normen, die den letztlich von den sozialistischen Produktionsverhältnissen bestimmten staatlichen Willen der Arbeiterklasse und der von ihr geführten Werktätigen ausdrücken, vom Staat festgelegt oder sanktioniert und garantiert werden — wenn nötig, auch mit staatlichem Zwang — und die als Instrument (Regulator) die Entwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse mit dem Ziel der Errichtung des Sozialismus und Kommunismus fördern und schützen“ („Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie“, Lehrbuch, Berlin [Ost], 1980, 3. Aufl., S. 405). Wenn entsprechend dieser Betrachtung nur das Rechtens sein kann, was dem Willen der Arbeiterklasse und ihrer Partei entspricht, und wenn der Wille dieser Partei auf die Erreichung des sozialistisch-kommunistischen Endzustandes gerichtet ist, kann im Bereich der Rechtsordnung auch nur das Bestand und Gültigkeit haben, also „gerecht“ sein, was zu diesem Endziel hinzuleiten in der Lage ist. Als Ausgangspunkt und Maßstab für die Bestimmung der „wahren“ Gerechtigkeit wird stets nur das Interesse der Arbeiterklasse und der diese Klasse führenden marxistisch-leninistischen JOIN:'marxistisch-leninistischen' marxistisch-leninistischen Partei gesehen. Damit wird die sozialistische Gerechtigkeit als ein Mittel zur Erreichung bestimmter gesellschaftlicher Zustände verstanden. Wesentliches Mittel, um die in diesen Gerechtigkeitsforderungen zum Ausdruck kommenden Ziele zu erfüllen, sei das sozialistische Recht. Damit wird die Gerechtigkeit einerseits zum Zweck im Hinblick auf das Recht, das Mittel zur Erreichung der gesetzten Ziele ist; sie wird andererseits auch Mittel zur Bewertung des Rechts insofern, als das bestehende Recht danach als gerecht oder ungerecht beurteilt wird, ob es bestimmten Zielsetzungen noch entspricht oder nicht. Es besteht bei dieser Betrachtung von Recht und Gerechtigkeit also sowohl eine Einheit wie eine Verschiedenheit zwischen beiden Kategorien, und Widersprüche zwischen ihnen werden nicht für unmöglich gehalten (vgl. Gollnick/Haney in: Staat und Recht, 1968, H. 4, S. 580 ff.). Wenn in der Rechtswissenschaft auch darauf hingewiesen wird, daß das Recht nicht mehr nur als Instrument zur Beherrschung der Gesellschaft durch die Partei der Arbeiterklasse verstanden werden dürfe, sondern daß es einem allgemeinen Konsens der großen Mehrheit der Bevölkerung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft entsprechen solle (so P. E. Nedbailo, „Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts“, Berlin [Ost] 1972, S. 13), so erscheint doch diese Auffassung mehr als eine Zukunftsvision denn als eine Darstellung der realen Situation. Zum anderen muß bedacht werden, daß das Recht Instrument der „Führung“ der Gesellschaft bleiben kann, auch wenn es nicht mehr nur Instrument zur „Beherrschung“ der Gesellschaft ist, sondern einen gewissen Konsens der Bevölkerung genießt. II. Die Funktion der Rechtsprechung Der Auffassung vom Wesen des sozialistischen Rechts und vom Verhältnis zwischen sozialistischem Recht und Gerechtigkeit entspricht die der Rechtsprechung, also der Anwendung des sozialistischen Rechts, in § 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellte Aufgabe: „Die Rechtsprechung und die damit verbundene Tätigkeit der Gerichte haben zur Lösung der Aufgaben der sozialistischen Staatsmacht bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft beizutragen.“ Da als Grundlage der Sozialistischen ➝Demokratie die Ausübung der ungeteilten Staatsgewalt durch die Volksvertretungen unter Führung der SED verstanden und demzufolge die „bürgerliche“ Lehre von der Gewaltenteilung abgelehnt wird, ist die Rechtspflege Teil der einheitlichen Staatsgewalt, ist Rechtsprechungstätigkeit eine besondere Form staatlicher Tätigkeit. Dabei wird Rechtsprechung als „die von den Gerichten unter den gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen vorgenommene Prüfung und Entscheidung von Rechtsverletzungen und Konflikten auf dem Gebiete des Arbeits-, Zivil-, Familien- und Strafrechts“ verstanden (Verf. Kommentar, II, S. 441). Schwerpunkt in der Rechtsprechungstätigkeit ist nicht unbedingt die Konfliktentscheidung, sondern vielmehr die Erforschung der Konfliktursachen und das Hinwirken auf deren Beseitigung. Im Rechtspflege-Erlaß des Staatsrats vom 4. 4. 1963 wurde ebenso wie in den daran anschließenden neuen Gesetzen (z. B. Gerichtsverfassung; Strafrecht; Strafverfahren) die Erziehungsfunktion der Rechtsprechung besonders deutlich herausgestellt. Es obliegt der Rechtsprechung, „das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu festigen und ihre gesellschaftliche Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen jegliche Rechtsverletzungen zu erhöhen“ (§ 3 GVG). [S. 1108]Neben der Erziehungsfunktion der Rechtsprechung kommen in dem mit „Aufgaben der Rechtsprechung“ überschriebenen § 3 GVG auch die anderen beiden dem Recht schon von Lenin zuerkannten Funktionen zum Ausdruck: die Zwangs- oder Unterdrückungsfunktion (Schutzfunktion für die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung) und die wirtschaftlich-organisatorische Funktion. (Ähnlich auch Art. 90 der Verfassung, in der Fassung vom 7. 10. 1974.) In diesem Sinne wird das sozialistische Recht bezeichnet als „ein wichtiger Hebel zur Erfüllung der auf dem VIII. Parteitag (der SED) gestellten Hauptaufgabe“, dessen Durchsetzung „der weiteren Festigung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger und der Erhöhung ihrer gesellschaftlichen Aktivität, Wachsamkeit und Unduldsamkeit gegen Rechtsverletzungen“ und dessen Anwendung „dem Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor Angriffen imperialistischer Kräfte“ dient. In diesen Ausführungen des Justizministers Heusinger (Neue Justiz, 1974, H. 7, S. 191) kommen die der Rechtsprechung immanenten drei Funktionen zum Ausdruck. „Das sozialistische Recht ist darauf gerichtet, die Rolle der Partei der Arbeiterklasse als Führungszentrum des politischen Systems und das Wirken des sozialistischen Staates als Hauptinstrument zu sichern“ (Staat und Recht, 1980, H. 12, S. 1077). III. Rechtsquellen In der Verfassung vom 6. 4. 1968 in der Fassung vom 7. 10. 1974 trägt der Abschnitt IV die Überschrift „Sozialistische Gesetzlichkeit und Rechtspflege“. Nach dem einleitenden Art. 86 sind „die sozialistische Gesellschaft, die politische Macht des werktätigen Volkes, ihre Staats- und Rechtsordnung die grundlegende Garantie für die Einhaltung und die Verwirklichung der Gerechtigkeit, Gleichheit, Brüderlichkeit und Menschlichkeit“. Da „politische Macht des werktätigen Volkes“ nach Art. 1 und 2 der Verfassung den Führungsanspruch der SED impliziert, gehört damit auch die Suprematie der SED zu diesen Garantien für die Einhaltung und Verwirklichung der Verfassung. Dokumente und grundlegende Beschlüsse der SED bilden nicht nur die wichtigste Grundlage für das Verständnis und die Auslegung der Verfassung; sie stellen darüber hinaus „verbindliche Grundlagen jeder Rechtsanwendung“ dar (Heusinger, a.a.O.). Damit wird die bereits seit langem gültige Feststellung bestätigt, daß das sozialistische Recht nicht von der marxistisch-leninistischen Partei zu trennen ist (Petzold in: Staat und Recht, 1961, H. 4, S. 658); die Beschlüsse der SED gewinnen in der Praxis vor allem in der Forderung nach Wahrung der Sozialistischen Gesetzlichkeit an Bedeutung. In den weiteren Verfassungsbestimmungen des IV. Abschnitts werden behandelt: die Gerichtsorganisation (Gerichtsverfassung), die Stellung des Obersten Gerichts, die an einen Richter zu stellenden Voraussetzungen, die Wahl der Richter, Schöffen und Mitglieder der Gesellschaftlichen Gerichte, die Stellung der Staatsanwaltschaft. Für das Strafrecht gelten nach Art. 99 die Grundsätze „nulla poena sine lege“ und „nullum crimen sine lege“ (keine Strafe ohne Gesetz und Verbot rückwirkender Strafgesetze); Art. 100 regelt die Zulässigkeit der Untersuchungshaft. Die Grundsätze, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf und daß Ausnahmegerichte unstatthaft sind, sind ebenso Verfassungsinhalt wie die Gewährung des rechtlichen Gehörs vor Gericht und des Rechts auf Verteidigung (Strafverfahren; Verteidiger). Neu gegenüber der alten Verfassung ist die in Art. 104 vorgesehene Möglichkeit der Haftung des Staates für Schäden, die einem Bürger durch ungesetzliche Maßnahmen von Mitarbeitern der Staatsorgane zugefügt werden. Das in Ausführung hierzu ergangene Staatshaftungsgesetz vom 12. 5. 1969 (GBl. I, S. 34) läßt allerdings die Verwaltung in eigener Sache entscheiden; es ist dem Geschädigten nicht möglich, den ihm vom Staat zugefügten Schaden gerichtlich geltend zu machen (Staatshaftung). Bereits 1952 war der größte Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus der Justiz herausgelöst und auf verschiedene Verwaltungsbehörden übertragen worden. So ging das gesamte Grundbuchwesen auf die Abt. Kataster bei den Räten der Kreise über. Gegenwärtig sind in Grundbuchangelegenheiten die Räte der Bezirke, Abt. Liegenschaftsdienst, zuständig, die Außenstellen bei den Räten der Kreise haben. Die Vormundschaftssachen sind den Abt. Volksbildung, Referat Jugendhilfe und Heimerziehung, bei den Räten der Kreise zugewiesen worden. Die Führung des Vereinsregisters war zunächst den Volkspolizeikreisämtern übertragen worden und ging durch VO vom 9. 11. 1967 (GBl. II, S. 861) — jetzt ersetzt durch die VO vom 6. 11. 1975 (GBl. I, S. 723) — für Vereinigungen auf Kreisebene auf den Rat des Kreises, für Vereinigungen auf Bezirksebene auf den Rat des Bezirks und für Vereinigungen, deren Tätigkeit sich über mehrere Bezirke oder über das Gebiet der gesamten DDR erstreckt, sowie für Vereinigungen von internationaler Bedeutung oder Vereinigungen von Bürgern anderer Staaten in der DDR auf das Ministerium des Innern über. Das Handelsregister wird bei den Abt. Örtliche Wirtschaft der Räte der Kreise, das Genossenschaftsregister bei den Abt. Handel und Versorgung, Land- und Forstwirtschaft und Örtliche Wirtschaft, das Geschmacksmusterregister beim Amt für Erfindungs- und Patentwesen, das Binnenschiffsregister bei den Wasserstraßendirektionen Berlin (Ost) und Magdeburg und das Seeschiffsregister beim Wasserstraßenhauptamt Rostock geführt. Die Nachlaßsachen und andere Angelegenheiten der freiwilligen [S. 1109]Gerichtsbarkeit sind dem Staatlichen Notariat übertragen worden. Der ersten Justizreform in der DDR im Jahre 1952 waren eine zweite (1958) und eine dritte Reform (1963) gefolgt. Letztere hatte als Schwerpunkte zunächst die Durchsetzung des Prinzips des demokratischen Zentralismus im Bereich der Rechtspflege (s. Ziffer #733#iv. IV. A.) und die Einführung der gesellschaftlichen Gerichtsbarkeit sowie die Schaffung neuer Gesetze: Familiengesetzbuch (Familienrecht) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1), Strafgesetzbuch (Strafrecht) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Strafprozeßordnung (Strafverfahren) vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139), Gesetz über den Strafvollzug vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 109), neu geregelt durch Gesetz vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 109), Gesetz zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 101), VO über die Verfolgung von Verfehlungen vom 1. 2. 1968 (GBl. II, S. 89), Gesetz über die gesellschaftlichen Gerichte vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 229), neu geregelt durch Gesetz vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 269), Gesetz über Eintragung und Tilgung im Strafregister vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 237) i. d. F. vom 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 102). Die Arbeiten zur Schaffung eines sozialistischen Zivilgesetzbuchs und einer Zivilprozeßordnung (Zivilrecht) wurden mit der Verabschiedung dieser Gesetze durch die Volkskammer am 19. 6. 1975 abgeschlossen (GBl. I, S. 465 und 533). Auf arbeitsrechtlichem Gebiet wurde das aus dem Jahre 1961 stammende „Gesetzbuch der Arbeit“ mit Wirkung vom 1. 1. 1978 durch das Arbeitsgesetzbuch (AGB) ersetzt (Arbeitsrecht). IV. Grundsätze der Rechtsprechung A. Der Demokratische Zentralismus Art. 47 Verf. erklärt die auf der Grundlage des Demokratischen Zentralismus verwirklichte Souveränität des werktätigen Volkes zum tragenden Prinzip des Staatsaufbaus. Dieses von Lenin zunächst nur für die kommunistische Partei entwickelte Prinzip wurde später auf den Staat übertragen und gilt heute auch für die Rechtspflegetätigkeit der Gerichte. Es bedeutet zunächst einmal die Wählbarkeit aller Richter (Art. 95 Verf., § 5 GVG) sowie die Verantwortlichkeit der Gewählten gegenüber den sie wählenden Volksvertretungen, die dann zu Maßnahmen bis zur Abberufung führen kann (Richter). Neben dieser „horizontalen“ Verantwortlichkeit besteht auch eine „vertikale“. Hier hat es mit der Änderung und Ergänzung der Verfassung vom 7. 10. 1974 und dem neuen Gesetz über die Gerichtsverfassung Schwerpunktverschiebungen gegeben. Neben dem Obersten Gericht als dem höchsten Organ der Rechtsprechung (§ 36 GVG) ist, wie schon vor 1963, das Ministerium der Justiz (MdJ) wieder „Zentrales Leitungsorgan“ für die Anleitung und Kontrolle der Bezirks- und Kreisgerichte geworden. Der Staatsrat ist zwar nach Art. 74 Verf. Aufsichtsorgan über die Verfassungsmäßigkeit und Gesetzlichkeit der Tätigkeit des Obersten Gerichts geblieben, hat jedoch die Befugnis, Erlasse und Beschlüsse mit rechtsverbindlicher Wirkung herauszugeben und die Verfassung wie die Gesetze verbindlich auszulegen, verloren. Trotz der horizontalen und vertikalen Bindungen und Verantwortlichkeiten beinhalten Art. 96 Verf. und § 5 Abs. 2 GVG den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit. Die Unabhängigkeit wird darin gesehen, daß andere Staatsorgane nicht berechtigt sein sollen, auf einen Richter mit dem Ziel einzuwirken, ihn im Einzelfall zu einer bestimmten Entscheidung zu veranlassen. Schon diese Garantie erscheint angesichts der Stellung und Anleitungsbefugnis durch Justizministerium und Oberstes Gericht (§§ 20, 21 GVG) fragwürdig. Eine persönliche Unabhängigkeit des Richters wird überhaupt nicht angestrebt; es wird vielmehr eine unverzichtbare Bindung des Richters an den Willen des werktätigen Volkes und der SED postuliert. B. Zulässigkeit des Rechtsweges Die Gerichte verhandeln und entscheiden alle Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen, soweit nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften die Zuständigkeit anderer Organe begründet ist. Andere Angelegenheiten verhandeln und entscheiden die Gerichte, wenn es durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften bestimmt wird (§ 4 GVG). Zu solchen „anderen Angelegenheiten“ gehören die Streichung von der oder die Nichtaufnahme in die Wählerliste. Dem davon betroffenen Bürger steht gegen die Entscheidung des Rates der Stadt oder der Gemeinde der Einspruch an das Kreisgericht zu. Praktische Bedeutung hat die Eröffnung dieses Rechtsweges nicht. Der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten ist außer in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen eröffnet für bestimmte vermögensrechtliche Streitigkeiten zwischen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften und deren Mitgliedern, ferner in Warenzeichen- und Patentrechtsstreitigkeiten. Es besteht nur das System der ordentlichen Gerichte, in das die Arbeitsgerichtsbarkeit eingefügt ist. Sondergerichtsbarkeiten (Verfassungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanzgerichte) gibt es nicht. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist in Fällen dieser Art nicht zulässig. Für Streitfälle aus Wirtschaftsverträgen zwischen oder mit sozialistischen Betrieben besteht eine spezielle Zuständigkeit vor dem staatlichen Vertragsgericht. [S. 1110]Dieses ist, wie § 22 des neuen Vertragsgesetzes (Wirtschaftsrecht, V. B.) festlegt, als Organ des Ministerrates Teil der Wirtschaftsverwaltung und nicht der Rechtsprechung, wenn auch das Verfahren vor dem staatlichen Vertragsgericht justizförmig ausgestaltet ist. Gegenüber dem Staat besteht auch bei Staatshaftungsansprüchen aus Art. 104 Verf. kein Rechtsweg zu den Gerichten; der rechtsuchende Bürger bleibt auf den innerbehördlichen Verwaltungsweg angewiesen, evtl. auf den Versuch, die Staatsanwaltschaft im Wege der Gesetzlichkeitsaufsicht (Staatsanwaltschaft) für seinen Fall zu interessieren. C. Teilnahme der Bürger an der Rechtspflege Nach Art. 87 Verf. wird die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet. In allen erstinstanzlichen zivil-, straf-, familien- (ehe-) und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, die vor den staatlichen Gerichten der DDR zur Austragung kommen, wirken neben den Berufsrichtern Schöffen mit. Nur in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Obersten Gericht ist das nicht der Fall. Die Kammern für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen bei den Kreisgerichten, die für die erstinstanzlichen Sachen zuständigen Senate der Bezirksgerichte und der Senat für Arbeitsrechtssachen beim Bezirksgericht sind mit 1 Richter als Vorsitzendem und 2 Schöffen besetzt. Der Senat für Arbeitsrechtssachen des OG entscheidet mit 1 Oberrichter, 1 weiteren Richter und 3 Schöffen. Den Berufungssenaten der Bezirksgerichte und den sonstigen Senaten des Obersten Gerichts gehören keine Schöffen an. In der Militärgerichtsbarkeit, die von der normalen Gerichtsbarkeit gesondert organisiert ist, sind Militär-Schöffen tätig. Schöffen sind auch in den Rechtsauskunftsstellen der Kreisgerichte tätig. Die Schöffen sollen an 2 Wochen im Jahr an der Rechtsprechung des Gerichts teilnehmen. Berufliche oder materielle Nachteile dürfen einem Schöffen durch Ausübung des Amtes nicht entstehen; Verdienstausfall wird entschädigt. Die Schöffen werden für die Dauer der Wahlperiode der jeweiligen Volksvertretung gewählt; die Wahlen wurden letztmalig im Zusammenhang mit den Wahlen zu den Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 20. 5. 1979 und den Wahlen zur Volkskammer und zu den Bezirkstagen am 14. 6. 1981 durchgeführt (Beschlüsse des Staatsrats vom 28. 2. 1979 [GBl. I, S. 66] und 16. 3. 1981 [GBl. I, S. 102]). Gewählt wurden 49.700 Schöffen der Kreisgerichte, davon 51 v.H. Frauen (Stat. Jahrbuch 1981, S. 395), 2.073 Schöffen der Bezirksgerichte und 46 Schöffen für das Oberste Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen). Für die Schöffen gelten dieselben gesetzlichen Voraussetzungen wie für das Richteramt: „Schöffe kann nur sein, wer dem Volk und seinem sozialistischen Staat treu ergeben ist und über ein hohes Maß an Wissen und Lebenserfahrung, an menschlicher Reife und Charakterfestigkeit verfügt.“ Gewählt werden kann jeder Bürger, der das Wahlrecht besitzt, mit Ausnahme von Richtern, Staatsanwälten, Mitarbeitern der Untersuchungsorgane und Rechtsanwälten. Die Anzahl der für jedes Kreis- und Bezirksgericht zu wählenden Schöffen wird vom Minister der Justiz bestimmt, die Zahl der Arbeitsrechts-Schöffen beim OG setzt der Präsident des OG fest. So wie die Richter können auch die Schöffen aus verschiedenen Gründen (vgl. § 53 GVG) vorzeitig aus ihrem Amt abberufen werden, und zwar die Schöffen am Obersten Gericht auf Vorschlag des Staatsrates durch die Volkskammer, die Schöffen an den Bezirks- und Kreisgerichten auf Vorschlag des Direktors des Gerichts von der zuständigen Volksvertretung. Für die Schöffen gelten dieselben Grundpflichten wie für die Richter, z. B. „… die sozialistische Gesetzlichkeit zu verwirklichen und sich aktiv für die Erfüllung der Aufgaben des Gerichts einzusetzen, …“ (§ 45 GVG). Eine Schöffen-Kartei soll Aufschluß über ihre Beteiligung an der Rechtsprechung, der Schulung und der politischen Massenarbeit geben. Nach der Rundverfügung des Ministers der Justiz vom 20. 1. 1978 (Der Schöffe, 1978, S. 54) haben die Direktoren der Kreis- und Bezirksgerichte sicherzustellen, daß die Schöffen ihre Funktion als gleichberechtigte Richter voll wahrnehmen können. Dem Direktor obliegt die Leitung der Schöffentätigkeit; er hat dafür zu sorgen, daß die Arbeit ein Höchstmaß an Effektivität verspricht und eine reibungslose Koordination z. B. durch Schöffenkonferenzen stattfindet. Die Schöffen werden in Schöffenkollektiven zusammengefaßt. Die Kollektive sind Bindeglieder zwischen Gericht und Betrieben und ermöglichen wechselseitige Informationen. Sie setzen sich aus Schöffen verschiedener Kreisgerichte und des Bezirksgerichts zusammen und werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihre Aufgabe besteht insbesondere darin, den gerichtlichen Einsatz der Schöffen mitzugestalten, an der Kontrolle der gerichtlichen Entscheidungen im Wohngebiet oder Betrieb mitzuwirken, gewerkschaftliche Rechtskonferenzen durchzuführen, Arbeitskollektiven bei der Vorbereitung auf die Mitwirkung bei gerichtlichen Verfahren zur Seite zu stehen. Beim Direktor eines jeden Kreisgerichts wird ein Schöffenaktiv gebildet. Es setzt sich aus Vorsitzenden von Schöffenkollektiven und einzelnen befähigten Schöffen zusammen und wird von einem Schöffen geleitet. Der Kreisgerichtsdirektor oder dessen Stellvertreter bereitet mit dem Vorsitzenden die Beratungen des Aktivs vor. Das [S. 1111]Schöffenaktiv ist ein den Kreisgerichtsdirektor beratendes und unterstützendes Organ bei der Leitung der Schöffentätigkeit. Es soll sich u.a. mit der Rechtsprechung und ihrer Wirksamkeit befassen und den Direktor des Kreisgerichts bei Analysen der Rechtsprechung unterstützen, Erfahrungsberichte der Schöffenkollektive auswerten, Vorschläge für die inhaltliche und organisatorische Durchführung von Schulungen der Schöffen unterbreiten und Schöffenkonferenzen vorbereiten. Weitere Formen der Mitwirkung der Bürger an der Rechtspflege gibt es in den „Vertretern der Kollektive“, gesellschaftlichen Anklägern und Verteidigern ausschließlich im Strafverfahren, V. B., ebenso in der Übernahme einer gesellschaftlichen Bürgschaft. Nicht mehr nur Mitwirkung an der Rechtsprechung der staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich eigene Verantwortlichkeit ist den Bürgern in der Tätigkeit der gesellschaftlichen Gerichte übertragen. D. Öffentlichkeit der Verhandlung § 10 GVG bringt den Grundsatz der Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung zum Ausdruck; dadurch soll eine Erziehungswirkung auf alle Bürger ausgeübt und die Kontrolle der Rechtsprechung durch die Werktätigen ermöglicht werden. Gleichwohl wird der Grundsatz der Öffentlichkeit häufig durchbrochen, und sogar in den großen Schauprozessen war nur ein bestimmter und ausgesuchter Kreis von Zuhörern zugelassen. Das OG rechtfertigte diese Praxis. Wenn an Prozessen „vor allem Werktätige teilnehmen, die aufgrund ihrer beruflichen oder gesellschaftlichen Stellung mit dem Gegenstand des Verfahrens besonders verbunden sind, dann ist die Öffentlichkeit des Verfahrens gewahrt, selbst wenn durch die Teilnahme ausschließlich solcher Zuhörer andere Interessenten nicht mehr zugelassen werden können“ (Neue Justiz, H. 22/1955, S. 686). Bestimmte Strafsachen werden grundsätzlich nicht öffentlich verhandelt (Strafverfahren, II.), während der Grundsatz der Öffentlichkeit — trotz der Möglichkeit, sie auszuschließen — uneingeschränkt in ehe- und familienrechtlichen Verfahren praktiziert wird. E. Gerichtskritik Nach § 19 GVG hat ein Gericht durch begründeten Beschluß Kritik zu üben, wenn es bei der Durchführung eines Verfahrens Rechtsverletzungen in der Tätigkeit anderer Staatsorgane, wirtschaftsleitender Organe, von Kombinaten, Betrieben, Einrichtungen, Genossenschaften oder gesellschaftlichen Organisationen feststellt. Die Gerichtskritik kann sich sowohl auf Rechtsverletzungen wie auf solche Umstände erstrecken, die Rechtsverletzungen begünstigen. Der Leiter des kritisierten Organs oder die Leitung der von der Kritik betroffenen gesellschaftlichen Organisation sind verpflichtet, gegenüber dem Gericht binnen 2 Wochen zur Gerichtskritik Stellung zu nehmen. Das dem kritisierten Staatsorgan übergeordnete Organ ist vom Gericht über die Gerichtskritik schriftlich zu informieren (§ 19 StPO). Durch die verstärkte und richtige Anwendung der Gerichtskritik sollen die gesellschaftlichen Kräfte im Kampf gegen Gesetzesverletzungen und zur Beseitigung von Mängeln mobilisiert werden (Rechtspflege-Erlaß des Staatsrates vom 4. 4. 1963). „Die gerichtlichen Maßnahmen gemäß § 19 GVG sind eine wichtige Form zur Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Festigung der Gesetzlichkeit“ (Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 615). Ein eine Gerichtskritik enthaltender Beschluß kann weder mit einem ordentlichen Rechtsmittel noch mit der Kassation angefochten werden. Beklagt wird, daß „das Mittel der Gerichtskritik noch zu wenig benutzt wird, um die Gesetzlichkeit zu festigen und Ursachen und Bedingungen von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen zu beseitigen“ (Neue Justiz, 1974, H. 4, S. 115, ebenso Neue Justiz, 1979, H. 7, S. 300). Es wird jedoch aus anderen Veröffentlichungen deutlich, daß die Gerichte ihre zunächst festzustellende Scheu vor der Gerichtskritik mehr und mehr überwunden haben und zunehmend von dieser Möglichkeit der Einwirkung auf das Verantwortungsbewußtsein der Funktionäre und Bürger Gebrauch machen (vgl. Neue Justiz, 1976, H. 20, S. 613 ff.). F. Weitere Grundsätze Weitere Grundsätze, die für die DDR-Justiz von Bedeutung und zum Teil durch die Verfassung garantiert werden, sind: Keine Strafe ohne Gesetz, Verbot rückwirkender Strafgesetze (Art. 99 Verf.), Anordnung der Untersuchungshaft durch den Richter (Art. 100 Verf.) Strafverfahren, Garantie des gesetzlichen Richters (Art. 101 Verf.) Gerichtsverfassung, Recht auf Verteidigung (Art. 102 Verf., § 13 GVG) Verteidiger, Zulässigkeit der Kassation gerichtlicher Entscheidungen (§ 16 GVG) und das Tätigwerden der Gesellschaftlichen Gerichte (Art. 92 Verf., §§ 1, 2 GVG). V. Die Organe der Rechtsprechung und ihr Tätigkeitsfeld Über die Organisation der staatlichen Gerichtsbarkeit in der DDR, den Instanzenzug und die im Sinne des demokratischen Zentralismus eingebauten Leitungsmaßnahmen gibt das nachstehende Organisationsschema Aufschluß (Gerichtsverfassung; Richter). Herausgelöst aus dem Justizapparat und in eine selbständige, unmittelbar der Volkskammer und dem Staatsrat unterstehende Behörde umgewandelt wurde die Staatsanwaltschaft, die im [S. 1112]Hinblick auf die von ihr auszuübende Gesetzlichkeitsaufsicht in Anlehnung an das sowjetische Vorbild als „Hüter der sozialistischen Gesetzlichkeit“ bezeichnet wird. Justizverwaltung, Kaderpolitik und Vorbereitung der Gesetzgebung liegen in Händen des Ministeriums der Justiz (MdJ), das auch die Aufsicht über die Rechtsanwaltschaft und das Notariat wahrnimmt. Eine Standesorganisation oder eigene Ehrengerichtsbarkeit gibt es für die Rechtsanwaltschaft nicht. Für alle Justizfunktionäre, die der SED angehören — das sind, soweit erkennbar, über 90 v.H. aller Richter und alle amtierenden Staatsanwälte —, gilt wie für jedes andere Parteimitglied das Statut der SED, das sie verpflichtet, ihre „Arbeit in den staatlichen und wirtschaftlichen Organen und in den Massenorganisationen entsprechend den Beschlüssen der Partei im Interesse der Werktätigen zu leisten, …“ (Abschn. I, Ziff. 2 g des Statuts). Damit ist es der SED immer möglich, unmittelbar auf die Rechtsprechung einzuwirken und vor allem die Schwerpunkte der Rechtsprechung zu bestimmen. Die größte Bedeutung in der gesamten Rechtsprechung kommt dem Strafrecht zu, das durch das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 1) i. d. F. der Änderungsgesetze vom 19. 12. 1974 (GBl. I, S. 13), 7. 4. 1977 (GBl. I, S. 100) und vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139) eine neue materielle Grundlage erhielt. Auf dem Gebiet des politischen Strafrechts war, nachdem durch Beschluß der Sowjetregierung vom 20. 9. 1955 alle „Gesetze, Direktiven und Befehle des Alliierten Kontrollrats als überflüssig erachtet werden und auf dem Gebiet der DDR ihre Gültigkeit verlieren“, bis zum 1. 2. 1958 fast ausschließlich Art. 6 der alten Verfassung angewandt worden, der die sog. Boykott-, Kriegs- und Mordhetze für strafbar erklärte. Das neue Strafgesetzbuch faßt die politischen Straftatbestände in den ersten beiden Kapiteln des Besonderen Teils zusammen (Aggressionsverbrechen; Staatsverbrechen). Mit Inkrafttreten des neuen Strafrechts trat eine Differenzierung der Rechtsverletzungen in Straftaten, Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten ein. Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten zählen nicht zu den Straftaten. Einheitlich werden allen Straftaten folgende Merkmale zuerkannt: 1. Gesellschaftswidrigkeit (bei Vergehen) und Gesellschaftsgefährlichkeit (bei Verbrechen), 2. die moralisch-politische Verwerflichkeit, 3. die Strafrechtswidrigkeit und 4. die Strafbarkeit oder strafrechtliche Verantwortlichkeit vor einem gesellschaftlichen Organ der Rechtspflege. Das neue StGB weist ein differenziertes Strafensystem auf. Es behielt die Todesstrafe bei. Außerhalb des StGB geregelte Straftatbestände wurden durch das Anpassungsgesetz vom 11. 6. 1968 (GBl. I, S. 242) an das Strafensystem des StGB angepaßt. Der in § 1 Abs. 4 EGStGB enthaltenen Verpflichtung, eine Zusammenstellung aller geltenden Straftatbestände außerhalb des StGB im Gesetzblatt zu veröffentlichen, ist der Minister der Justiz mit einer kurzen Bekanntmachung vom 21. 6. 1968 (GBl. II, S. 405) nachgekommen. Er weist auf die im Anpassungsgesetz enthaltenen Bestimmungen hin. Das bedeutet, daß es außerhalb des StGB und des Anpassungsgesetzes keine Straftatbestände mehr gibt. Von besonderer Bedeutung für die Strafpolitik waren zunächst die Beschlüsse des Staatsrates vom 30. 1. 1961 (GBl. I, S. 3) und vom 24. 5. 1962 (GBl. I, S. 53) „über die weitere Entwicklung der Rechtspflege“, nach denen die richtig differenzierte Strafe [S. 1113]vom Grad der Gesellschaftsgefährlichkeit und von der persönlichen Einstellung des Täters zur „Arbeiter-und-Bauern-Macht“ abhängig sein sollte. In dem Bemühen, den verbindlichen Weisungen des Staatsrates zu folgen, stellten die Gerichte bei der Beurteilung krimineller Delikte häufig fest, daß es sich bei den Angeklagten nicht um „Feinde der Arbeiter-und-Bauern-Macht“ handele, und verhängten milde Strafen. Da dies in unverständlichem Ausmaß auch bei der Bestrafung von Gewalt- und Sexualverbrechen erfolgte, mußte das Plenum des OG in einem Beschluß vom 30. 6. 1963 anordnen, daß die Strafpolitik gegenüber derartigen Verbrechen wieder erheblich härter werden müsse und daß im Regelfall die Freiheitsstrafe als härteste staatliche Zwangsmaßnahme zu verhängen sei. Eine gleichartige Anleitung wurde hinsichtlich der Bestrafung von Rückfalltätern erlassen. Die Folge dieser Beschlüsse und Anleitungen war, daß im zweiten Halbjahr 1963 die Strafen ohne Freiheitsentziehung und die Übergabe von Strafsachen an die Konfliktkommissionen zurückgingen, während die Verurteilungen zu Freiheitsstrafen wieder zunahmen. Der Präsident des OG, Toeplitz, bezeichnete diese Entwicklung als negativ (Neue Justiz, 1964, H. 11, S. 321), rügte „einige überspitzte Bestrafungen bei Sexualdelikten“ und orientierte damit wieder mehr auf die Verhängung von Strafen ohne Freiheitsentziehung, vor allem aber auf eine noch stärkere Einschaltung der gesellschaftlichen Gerichte. Aus diesen verschiedenen, sich z. T. widersprechenden Anordnungen wird deutlich, welchen Schwankungen die Strafpolitik in der DDR unterworfen ist. Deutliche Anzeichen für die Schwankungen in der Strafpolitik liefert auch die Tatsache, daß das Strafgesetzbuch vom 12. 1. 1968 am 28. 6. 1979 bereits die dritte wichtige Änderung und Ergänzung erfuhr. Es wurde eine erneute Ausweitung des politischen Strafrechts, verbunden mit verschärften Strafandrohungen, vorgenommen, die Haft- und Geldstrafen wurden erhöht und schärfere Bestimmungen zur Bekämpfung der Rückfallkriminalität geschaffen. Die Unterdrückungsfunktion des Rechts trat damit wieder mehr als vorher in den Vordergrund. Für die Durchführung des Strafverfahrens war bis zum 30. 6. 1968 die im Zuge der 1. Justizreform erlassene Strafprozeßordnung vom 2. 10. 1952 gesetzliche Grundlage, seit 1. 7. 1968 ist es die Strafprozeßordnung vom 12. 1. 1968 (GBl. I, S. 49), nunmehr i. d. F. vom 28. 6. 1979 (GBl. I, S. 139). Nach der Richtlinie Nr. 22 des Plenums des OG vom 14. 12. 1966 (GBl. II, 1967, S. 17) muß das Strafverfahren so gestaltet werden, „daß das Verständnis der gesellschaftlichen Kräfte für die Entscheidung des Gerichts erhöht und ihre Initiative zur bewußten Umgestaltung der gesellschaftlichen Entwicklung gefördert werden“. Darum soll die Bevölkerung zur bewußten und aktiven Mitwirkung im Strafverfahren herangezogen werden. Dies bringt nunmehr § 4 StPO zum Ausdruck, so daß die Richtlinie Nr. 22 aufgehoben werden konnte. Auf zivilrechtlichem Gebiet (Zivilrecht) galten bis zum 1. 1. 1976 noch das Bürgerliche Gesetzbuch und die Zivilprozeßordnung, beide allerdings mit erheblichen Ausnahmen und Einschränkungen. Ein neues, sozialistisches Zivilgesetzbuch (ZGB) und eine neue Zivilprozeßordnung (ZPO) wurden von der Volkskammer am 19. 6. 1975 verabschiedet (GBl. II, S. 465 und 533). Der Regelungsbereich des als Versorgungsrecht begriffenen ZGB beschränkt sich auf zivilrechtliche Beziehungen zwischen Bürgern und Betrieben einerseits und zwischen Bürgern untereinander andererseits; die Auffassung vom einheitlichen Zivilrecht, in das auch das Wirtschaftsrecht einbezogen werden sollte, konnte sich damit in der DDR nicht durchsetzen. Die ZPO regelt das gerichtliche Verfahren in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen in Übereinstimmung mit dem Gerichtsverfassungsgesetz. An die Stelle der Art. 7 bis 31 EGBGB trat die Regelung des Kollisionsrechts im Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Nachdem auf dem Gebiet des Familienrechts zunächst lediglich das Kontrollratsgesetz Nr. 16 (Ehegesetz vom 20. 2. 1946) durch die VO über Eheschließung und Eheauflösung vom 24. 11. 1955 ersetzt worden war, wurde das gesamte Familienrecht mit Wirkung vom 1. 4. 1966 durch das Familiengesetzbuch der DDR (FGB) vom 20. 12. 1965 (GBl. I, 1966, S. 1) neu geregelt und damit neben zahlreichen anderen gesetzlichen Bestimmungen auch das 4. Buch des BGB aufgehoben. Das Arbeitsrecht soll der Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik dienen, d.h. „der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. So werden jetzt die Aufgaben des Arbeitsrechts in § 1 des neuen Arbeitsgesetzbuchs der DDR vom 16. 6. 1977 (GBl. I, S. 185) beschrieben. Gegenüber dem durch dieses Gesetz aufgehobenen Gesetzbuch der Arbeit vom 12. 4. 1961 (GBl. I, S. 27) läßt es das Bemühen um konkretere Regelungen erkennen und enthält eine Reihe von sozialen Verbesserungen sowie Bestimmungen, die der Erhöhung der Rechtssicherheit dienen sollen. Unverändert geblieben ist bei der Behandlung arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, daß in Betrieben und Verwaltungen, in denen Konfliktkommissionen bestehen, zunächst diese zuständig sind. Erst gegen einen Beschluß der Konfliktkommission ist Einspruch [S. 1114]beim zuständigen Kreisgericht möglich (Gesellschaftliche Gerichte). Das Wirtschaftsrecht wird als ein „wichtiges Instrument zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus und der wissenschaftlichen sozialistischen Wirtschaftsführung“ bezeichnet (Staat und Recht, H. 4, 1968, S. 595). Ebenso wie das gesamte sozialistische Recht soll gerade das Wirtschaftsrecht eine aktive Funktion ausüben und Instrument zur Beherrschung ökonomischer und anderer gesellschaftlicher Prozesse sein. Es soll als „hocheffektives Instrument der Steuerung und Regelung ökonomischer Prozesse“ erkannt und auch angewendet werden. Weil das für die Praxis geschaffene System wirtschaftsrechtlicher Regelungen nicht als ausreichend angesehen wurde, wurden neue gesetzliche Bestimmungen geschaffen oder bestehende Gesetze und Verordnungen in ihrem Inhalt z. T. erheblich verändert. Zur Regelung internationaler Wirtschaftsverträge erging das Gesetz über Internationale Wirtschaftsverträge (GIW) vom 5. 2. 1976 (GBl. I, S. 61). Die VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe (Betriebsformen und Kooperation, II. und III.) vom 8. 11. 1979 (GBl. I, S. 335) brachte eine Aufwertung der Stellung der Kombinate. Schließlich erging nach langen Vorarbeiten das neue Gesetz über das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft — Vertragsgesetz — vom 25. 3. 1982 (GBl. I, S. 293), dessen besonderer politischer Akzent in der engen Verknüpfung des Vertragsrechts mit der Planerfüllung liegt (Wirtschaftsrecht, V. B.). Der wirtschaftliche Vertrag wird erheblich stärker als früher als Mittel zur Planerfüllung gesehen. Dem entspricht auch die im Gesetz zum Ausdruck kommende stärkere Betonung des Demokratischen Zentralismus. Bei ihrer Rechtsprechungstätigkeit haben die Gerichte ihr besonderes Augenmerk darauf zu richten, daß einmal im Straf- oder Zivilprozeß die entstandenen Konflikte in der Gesellschaft aufgedeckt werden und daß zum anderen in allen geeigneten Fällen im Anschluß an ein gerichtliches Verfahren eine gesellschaftliche Erziehung einsetzt, die gegebenenfalls vom Gericht organisiert werden muß. Um die Wirksamkeit der Rechtsprechung auf das Bewußtsein der Bürger zu erhöhen, sollen die Gerichte bei allen geeigneten Verfahren den Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der FDJ, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, Nachricht über die stattfindende Verhandlung geben und solche Verhandlungen unmittelbar in den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen durchführen. Vertreter von sozialistischen Betrieben, Hausgemeinschaften und anderen Kollektiven der Werktätigen sollen im Strafprozeß zur Teilnahme an der Hauptverhandlung geladen werden. Im Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe vom 12. 7. 1973 (GBl. I, S. 313) wird festgestellt, daß die örtlichen Volksvertretungen — die Bezirks- und Kreistage, Stadtverordneten- und Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen — eine hohe Verantwortung für den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums sowie der Rechte der Bürger tragen. Sie haben für die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, für die Festigung der Sicherheit und Ordnung im Territorium zu sorgen und hierzu auch die Kontrolle auszuüben. Um dieser Aufgabe nachkommen zu können, sind die Bezirks- und Kreistage ebenso wie die Räte der Bezirke und Kreise berechtigt, von den Gerichten und der Staatsanwaltschaft Auskünfte und Informationen zu verlangen. Die Richter sind zur Berichterstattung vor den örtlichen Volksvertretungen über die Erfüllung ihrer Pflichten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung verpflichtet. In dieser gesetzlichen Regelung soll sich eine Konkretisierung des im Art. 87 der Verfassung enthaltenen Grundsatzes zeigen, daß die Gesetzlichkeit durch die Einbeziehung der Bürger und ihrer Gemeinschaften in die Rechtspflege und in die gesellschaftliche und staatliche Kontrolle über die Einhaltung des sozialistischen Rechts gewährleistet wird. Walter Rosenthal Literaturangaben Böckenförde, E.-W.: Die Rechtsauffassung im kommunistischen Staat. München: Kösel 1967. Bruhn, H.-H.: Die Rechtsanwaltschaft in der DDR, Stellung und Aufgaben. Köln: Wissenschaft und Politik 1972. (Abhandlungen zum Ostrecht. 11.) Brunner, G.: Einführung in das Recht der DDR. 2. Aufl. München: Beck 1979. Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1949–1961, Autorenkoll. u. Ltg. v. H. Benjamin. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Objektive Gesetze — Recht — Handeln. Studien zu einer Entwicklungsgeschichte des sozialistischen Rechts. Berlin (Ost): Staub 1979. Lange, R.: Probleme des DDR-Rechts. Köln: Wissenschaft und Politik 1973. (Bibliothek Wissenschaft und Politik. 4.) Mampel, S.: Die sozialistische Verfassung der DDR. 2. Aufl. Frankfurt a. M.: Metzner 1982. D[eutsche] D[emokratische] R[epublik] — Gesetze. Textausgabe mit Anmerkungen. Hrsgg. v. E. Lieser-Triebnigg, begr. v. D. Müller-Römer. Köln: Wissenschaft und Politik 1970 ff. (Loseblattsammlung.) Marxistisch-Leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch. 3. Aufl. Berlin (Ost): Staatsverl. d. DDR 1980. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1106–1114 Rechtshilfeabkommen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O,
Rechtswesen (1985) Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Sozialistische Rechtsauffassung und sozialistische Gerechtigkeit Die Rechtsauffassung in der DDR leitet sich aus dem Marxismus-Leninismus, und damit besonders aus dem Dialektischen und Historischen Materialismus bzw. seiner Auffassung vom Wesen des Rechts ab. Danach kann das Recht nur als eine von verschiedenen gesellschaftlichen Erscheinungen im Bereich des über der…
DDR A-Z 1985
Betriebsgeschichte (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten Volkswirtschaft in Verbindung mit der allgemeinen politischen Geschichte als vor allem auch die sich aus der Geschichte der deutschen ➝Arbeiterbewegung ergebenden Aspekte in die Untersuchung einbezogen. Die B. beruft sich in Abgrenzung von der westlichen Firmengeschichtsschreibung auf Maxim Gorki, dessen Forderung nach einer Geschichtsschreibung über sowjetische Betriebe 1931 zu einem entsprechenden Beschluß des ZK der KPdSU geführt hatte. Die propagandistisch-agitatorischen Aufgaben der B. sind: 1. Förderung und Entwicklung eines sozialistischen Geschichtsbewußtseins; 2. Festigung der Betriebsverbundenheit und Verbesserung des Betriebsklimas, um zur Bildung von Stammbelegschaften beizutragen. Sie werden wesentlich von ehrenamtlichen Kommissionen für B. wahrgenommen, die Gremien der Betriebsparteileitungen (BPL) sind. Die BPL bestätigen die Mitglieder (langjährige Belegschaftsangehörige, Vertreter der Massenorganisationen im Betrieb und der Werkleitung, Wirtschaftshistoriker, Geschichtslehrer, Betriebsarchivare) und die Arbeitspläne der Kommissionen für B. Besonders eng ist die Zusammenarbeit mit den Kommissionen zur Erforschung der Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung bei den Bezirks- und Kreisleitungen der SED. Für die inhaltliche Leitung und die Koordinierung der Arbeiten zur B. auf zentraler Ebene ist die Abteilung „Geschichte der örtlichen Arbeiterbewegung und B.“ des Instituts für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED (IML) verantwortlich, bei dem als konsultatives Gremium ein „Problemrat“ für B. (Vors.: Dr. Heinz Moritz, zugleich Leiter der entsprechenden Abt. des IML) eingerichtet wurde. Das IML veröffentlicht Analysen und Direktiven zur B. in den Zeitschriften „Neuer Weg“ und „Beiträge zur Geschichte der Arbeiterbewegung“. Inhalte, Ziele und Organisationsformen der B. sind in einem Beschluß des Sekretariats des ZK der SED vom 7. 6. 1977: Richtlinien zur Erforschung und zur Propagierung der B. (Neuer Weg, 14/1977, S. 647 ff.) festgelegt. Darin wird eine Konzentration der B. auf die Geschichte nach 1945, insbes. aber auf die Entwicklungen seit dem VIII. Parteitag der SED (1971), eine deutliche Hervorhebung der Rolle der Partei sowie das Herausstellen der politischen und ökonomischen Beziehungen zur UdSSR und anderen RGW-Staaten gefordert. Neben Einzelveröffentlichungen soll die B. in den Betriebszeitungen berücksichtigt sowie zur Einrichtung von Traditionskabinetten, Betriebsmuseen (1981: über 800), Ausstellungen usw. genutzt werden. B. als Wissenschaftsdisziplin leistet einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichtsschreibung. Die Analyse bestimmter betrieblicher Probleme und Erfahrungen (Anwendung bestimmter Lohnsysteme, Wettbewerbsformen, Produktionsverfahren, Leitungsformen usw.) soll darüber hinaus der unmittelbaren Verbesserung der Leitungstätigkeit und der Förderung der Forschungsarbeit in den wirtschaftswissenschaftlichen Einzeldisziplinen dienen. Für diesen Aufgabenbereich besteht die Fachkommission B. der Historiker-Gesellschaft der DDR, die mehrtägige Jahrestagungen veranstaltet und mit dem IML zusammenarbeitet. Sie wurde 1973 gegründet; Vorsitzender ist Prof. Dr. Hans Radandt (SED). Das vom Institut für Wirtschaftsgeschichte der Akademie der Wissenschaften der DDR (AdW) herausgegebene „Jahrbuch für Wirtschaftsgeschichte“ veröffentlicht neben jährlichen Bibliographien methodische und theoretisch-methodologische Grundsatzartikel zur B. sowie Ergebnisse der B. [S. 207]Obwohl die häufig noch diskontinuierliche Tätigkeit der B.-Kommissionen (1981: über 1600) kritisiert und der unwissenschaftliche Festschrift-Charakter mancher Publikationen bemängelt werden, ist doch eine große Zahl wissenschaftlich interessanter Studien entstanden, die u.a. im Tribüne-Verlag des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) veröffentlicht wurden. Insgesamt sind seit 1945 in der SBZ/DDR fast 2.000 selbständige betriebsgeschichtliche Veröffentlichungen erschienen, darunter eine größere Zahl von Dissertationen und Habilitationsschriften. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 206–207 Betriebsformen und Kooperation A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Betriebsgewerkschaftsorganisation (BGO)Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Zweig der Wirtschaftsgeschichte, der sich in Forschung, Darstellung und propagandistisch-agitatorischer Auswertung der Forschungsergebnisse mit der ökonomischen, technischen, politischen, sozialen und kulturellen Entwicklung der Betriebe in allen Wirtschaftsbereichen und der in ihnen tätigen Menschen und Organisationen beschäftigt. Dabei werden sowohl die sich verändernde Stellung des Betriebes im Territorium, im Industriezweig bzw. in der gesamten…
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Spartakiaden (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und Jugend-S. veranstaltet, aufgeteilt in Sommer- und Winter-S. mit einem weitgehend den Olympischen Spielen angeglichenen Zeremoniell und Wettkampfprogramm. Charakteristisch sind ausgeprägte politisch-ideologische Bezüge („Gelöbnis“, Eröffnung durch hohe Partei- und Staatsfunktionäre, Flaggenparade). Die S. umfassen jährliche Vorwettkämpfe und Entscheidungen bis hin zur Kreisebene (Kreis-S.). Anschließend werden die Wettkämpfe bis zur Bezirksentscheidung (Bezirks-S.), alle 2 Jahre im jeweils folgenden Jahr bis zum Sommerfinale in Berlin (Ost) oder Leipzig und zum Winterfinale in wechselnden Veranstaltungsorten (Zentrale Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. der DDR) durchgeführt. Die Beteiligung an den Vorwettkämpfen der S. steigerte sich von 1,7 Mill. 1965 auf knapp 4 Mill. 1983, davon ca. 170.000 in den Wintersportarten. 1983 starteten bei den Kreis-S. in den Sommersportarten 997.000, in den Wintersportarten 30.600 Kinder und Jugendliche. Die Teilnehmerzahlen der Zentralen Wettkämpfe der Winter-S. schwanken witterungsbedingt jeweils zwischen 900 und 1300 Aktiven. Für die Zentralen Wettkämpfe der Kinder- und Jugend-S. in den Sommersportarten sind jeweils 10.000 bis 11000 bei den Bezirks-S. (1982: 99.500 Teilnehmer) erfolgreiche Mädchen und Jungen qualifiziert. 1966, 1968, 1970, 1972, 1975, 1979 und 1981 fanden die Finalveranstaltungen der Sommersportarten in Berlin (Ost) statt. 1977 und 1983 wurden die Zentralen Wettkämpfe der Sommer-S. mit Ausnahme von Kanurennsport, Rudern (Berlin/Ost), Kanuslalom (Zwickau) und Segeln (Rostock) jeweils zusammen mit dem Turn- und Sportfest der DDR in Leipzig durchgeführt. Neben ihrer breitensportlichen Wirkung besitzen die Kinder- und Jugend-S. hohe leistungssportliche Bedeutung: Mehr als die Hälfte der DDR-Olympiateilnehmer 1980 waren vorher erfolgreiche S.-Wettkämpfer. Bei der IX. Kinder- und Jugend-S. 1983 wurden in den Sommersportarten 6.020 Kreis-, 380 Bezirks- und 126 DDR-Rekorde aufgestellt. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1248 Sparrentenversicherung A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z SpeditionSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Nach Spartacus, dem Führer des römischen Sklavenaufstandes (73–71 v. Chr.), benannte Sportfeste der kommunistischen Arbeiterbewegung (1921 in Prag, 1928 in Moskau, 1931 in Berlin). In der UdSSR gibt es regelmäßig „Spartakiaden der Völker der Sowjetunion“. Seit der Gründung des „Sportkomitees der befreundeten Armeen“ 1958 in Moskau finden im 2-Jahres-Rhythmus „Armee-S.“ der sozialistischen Länder statt. In der DDR werden seit 1965 Kinder- und…
DDR A-Z 1985
C. Die Steuerverpflichtungen der Kommissionshändler
Steuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“ (GBl., SDr. Nr. 681, 1970, S. 1, Abs. 1). Diese Wesenserklärung der St. stimmt teilweise wörtlich mit der Kennzeichnung überein, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit besitzt. Die zitierte Begriffsbestimmung der St. ist jedoch nur für einen kleinen Teil der in der DDR erhobenen Abgaben maßgebend. Entsprechend den politischen Vorgaben der SED-Führung werden die Haupt-St. des Abgabensystems der DDR, die von den Betrieben der Staatswirtschaft aufgebracht werden, nicht als St. bezeichnet. Aus politisch-ideologischen Gründen werden nur diejenigen Pflichtzahlungen als St. bezeichnet, die a) aus dem nicht-staatseigenen Sektor der Wirtschaft stammen oder die b) von der Bevölkerung entrichtet werden. Alle Pflichtzahlungen, welche dagegen die staatseigenen Betriebe aller Wirtschaftsbereiche an die öffentlichen Haushalte leisten, werden als „Staatseinnahmen aus der volkseigenen Wirtschaft“ bezeichnet. Dieser staatlichen Sprachregelung wird von einzelnen Finanzwissenschaftlern in der DDR ab und an widersprochen. Sie weisen darauf hin, daß die Abgaben der staatseigenen Betriebe alle Kennzeichen einer St. erfüllen. Wie jede andere St. auch ist z.B. die Nettogewinnabführung der staatlichen Kombinate ein regelmäßig verlangter zwangsweiser Werttransfer an den Fiskus, ohne daß damit eine spezielle oder generelle Gegenleistung des Staates an den abgabenpflichtigen Großbetrieb verbunden ist. Ganz offenkundig St.-Charakter hätten die produktgebundenen Abgaben, die bei nahezu allen Konsumgüterumsätzen fällig werden (= kombinierte Umsatz- und Verbrauchs-St.). Die durch diese Abgaben erzielten Einnahmen werden zwar durch die Betriebe kassiert und von ihnen an den Staatshaushalt weitergeleitet, gezahlt und getragen würden sie jedoch von den privaten Haushalten, welche die mit Abgaben belasteten Verbrauchsgüter kaufen. Angesichts dieser Sachlage hätte man auch in der Sowjetunion für die produktgebundenen Abgaben die korrekte Bezeichnung „differenzierte Umsatzsteuer“ gewählt. Gegen diese Auffassung wird von den orthodoxen [S. 1312]marxistisch-leninistischen Politökonomen in der DDR vorgebracht, daß „der Begriff der Steuer einen Wechsel im Eigentum am betreffenden Teil des Nationaleinkommens voraussetzt“ (Ökonomisches Lexikon, Bd. II, L-Z, 2. Aufl. Berlin [Ost] 1970, S. 744). Diese Bedingung sei bei den Abgaben der Staatswirtschaft an den Staatshaushalt nicht erfüllt. Über die Aufteilung und Verwendung des Bruttogewinns der in Gemeineigentum befindlichen Betriebe könne der Staat als Eigentümer nach seinem Ermessen verfügen. In der 3. Aufl. des offiziösen „Ökonomischen Lexikons“ von 1980 hat die SED-Führung die Auseinandersetzung darüber, ob es sich bei den Abgaben der Staatswirtschaft um St. handelt, wie folgt entschieden: „Der Begriff der Steuer schließt in der DDR nicht die Abführungen der volkseigenen Wirtschaft an den Staatshaushalt ein, für die in anderen sozialistischen Ländern ebenfalls der Steuerbegriff verwendet wird.“ Für die in der Bundesrepublik vom Staat erhobenen nicht-rückzahlbaren Geldleistungen wird in der westdeutschen Finanzwissenschaft und Finanzpraxis häufig auch neben dem Etikett „Steuer“ der synonyme Begriff „Abgaben“ benutzt. Diese Bezeichnung ist auch vielfach in der Fachliteratur der DDR anzutreffen. Allerdings hat sie sich nicht als Oberbegriff eingebürgert, der sowohl die St. der Bevölkerung und der nicht-volkseigenen Wirtschaft als auch die Abführungen der Staatswirtschaft an den Fiskus umfaßt. In der Abgabenordnung vom 2. 11. 1970 bezieht sich diese Umschreibung nur auf die St. im engeren Sinne und auf die Verbrauchsabgaben genannten Verbrauchs-St., die in der DDR nur noch für wenige ausgewählte Konsumwaren erhoben werden. In der Regel sind die Anfang der 50er Jahre eingeführten Verbrauchsabgaben in den Produktions- und Dienstleistungsabgaben (= produktgebundene Abgaben) aufgegangen. Abweichend vom Sprachgebrauch des DDR-Abgabenrechts wird in einigen RGW-Ländern die Bezeichnung „Abgaben“ aber auch bei der Namengebung für einzelne Abführungen verwendet, welche die Staatsbetriebe an die öffentlichen Etats zu überweisen haben. So erhielt z.B. die auf das Produktivvermögen bezogene Kapital-St. der Handels- und Produktionsbetriebe in der DDR den Namen Handelsfondsabgabe bzw. Produktionsfondsabgabe. Als Sammelbegriff für alle Pflichtzahlungen, die an die Staatskasse geleistet werden, hat sich in den letzten 10 Jahren immer mehr die Umschreibung „Staatseinnahmen“ durchgesetzt. Dieser Begriff deckt alle Formen der staatlichen Mittelbeschaffung ab. Er umschließt auch die Weiterleitung der Erlöse der Einrichtungen der Gesellschaftlichen ➝Konsumtion an die öffentlichen Haushalte (z.B. der Eintrittsgelder für den Besuch kultureller Veranstaltungen) und die Einkünfte aus Gebühren, Beiträgen und Zöllen. II. Funktionen der Steuern Die Dienste, welche die St. im Sinne der Staatsführung zu erfüllen haben, können 1. fiskalischer Art und/oder 2. finanzpolitischer Natur sein. Im ersten Fall helfen sie bei der Beschaffung der Geldmittel, welche die Regierung benötigt, um die Produktion von öffentlichen Gütern für ihre eigenen Zwecke zu bezahlen und um das Angebot von öffentlichen Leistungen zu finanzieren, welche für die Bevölkerung bestimmt sind. Im zweiten Fall dienen die St. der Verwirklichung wirtschafts- und sozialpolitischer Zielsetzungen. In Übereinstimmung mit den Funktionen des gesamten Finanzsystems werden in der DDR die St. dazu genutzt, um folgende 5 finanzpolitischen Aufgaben zu erfüllen: A. Mittelbeschaffungsfunktion Auch der sowjet-sozialistische Staat nutzt Steuern als Instrument der Mittelbeschaffung. Seit 1976 werden jedes Jahr rd. 70 v.H. des Volkseinkommens der DDR im wesentlichen mit Hilfe von St. im Öffentlichen Gesamthaushalt konzentriert und dann für die Finanzierung öffentlicher Aufgaben eingesetzt (Staatsquote = Anteil der Einnahmen des einheitlichen Staatshaushalts der DDR am materiellen Nettoinlandsprodukt [Gesamtprodukt, Gesellschaftliches] ohne den Beitrag der als unproduktiv betrachteten Dienstleistungsbereiche). B. Allokations- und Lenkungsfunktion Die Wirtschaftsführung bedient sich ferner ausgiebig der St.-Politik, um die Produktionsressourcen der Volkswirtschaft in die als vorrangig ausgewählten Verwendungen zu lenken. Zu diesen Maßnahmen gehört z. B, daß die Wirtschaftsführung über variable steuerliche Teuerungszuschläge auf ausgewählte Verbrauchsgüter (= Umsatz- und Verbrauchs-St.) bestimmte Einkommensverwendungen der privaten Haushalte diskriminiert (darunter den Kauf von Autos, Pelzen, Alkohol und Importwaren) und bestimmte Verbrauchsausgaben begünstigt (darunter den Kauf von Büchern und Kinderbekleidung). Ziel dieser steuer- und preispolitischen Beeinflussung der Kaufentschlüsse der Konsumenten ist, die Verbraucher dazu zu bewegen, einen Warenkorb zu wählen, welchen der Staat ex ante aufgrund seiner Prioritäten als den besten für seine Bürger ausgesucht hat. Gelingt diese steuer- und preispolitische Formierung der privaten Kaufentschlüsse, so erfolgt die Allokation der Ressourcen in der Konsumgüterindustrie entsprechend den Präferenzen der Staatsführung (Preissystem und Preispolitik). C. Stimulierungsfunktion Gezielte St.-Erleichterungen und St.-Vergünstigungen dienen außerdem in großem Umfang zur Stimu[S. 1313]lierung von Leistungen und zur Stabilisierung des Arbeitseinsatzes auf einem hohen Leistungsniveau. Zu diesen steuerlichen Anreizmaßnahmen gehört, daß zumeist der Gewinnsteuersatz für Gewinne, welche die Wirtschaftsunternehmen über das Plansoll hinaus erzielt haben, niedriger ist als der Prozentanteil vom Nettogewinn, den der Staat vom Plangewinn der Betriebe als normale Nettogewinnabführung beansprucht. Um die Werktätigen zu Höchstleistungen im Produktionsprozeß anzuspornen, werden z.B. Prämien zum tariflichen Zeitlohn, der durch Stückakkord erzielte Mehrverdienst und die Leistungslöhne der Arbeitnehmer, die ihre individuellen Normen erfüllt haben, nur mit einem Steuersatz von gleichbleibend 5 v.H. belastet (Lohnformen und Lohnsystem). D. Stabilisierungspolitische Funktionen St. werden in allen Zentralplanwirtschaften sowjetischen Typs immer dann als Stabilisierungsmittel eingesetzt, wenn die Wirtschaftsführung zur Verteidigung des Geldwertes und zur Unterbindung von illegal finanzierten Handelsgeschäften gezwungen ist, den bei den privaten Haushalten und bei den Betrieben entstandenen Geldüberhang abzuschöpfen (Geldtheorie und Geldpolitik). Um einen bei der Bevölkerung entstandenen Kaufkraftstau (z.B. in Form von Bargeldhorten) wieder abzubauen, benutzt die Regierung der DDR — um Widerstände in der Bevölkerung zu vermeiden — jedoch nicht die Lohn- und Einkommen-St. als Stabilisierungsinstrument. Statt dessen schöpft die Wirtschaftsführung den Geldüberhang vorzugsweise mit Hilfe von steuerlichen Teuerungszuschlägen auf die Herstellerabgabepreise ausgewählter Gruppen von Konsumgütern ab. Diese schärfere Besteuerung der Einkommensverwendung der Bürger bleibt zwar nicht unbemerkt, sie erfolgt jedoch verdeckt, kann von den St.-Pflichtigen in ihrem Ausmaß nicht ermittelt werden und ruft daher auch keine massenhaften St.-Widerstände hervor. — Bei stabilitätspolitisch motivierten Verbrauchssteueranhebungen werden die Güter des Grundbedarfs zumeist ausgespart. In der Regel nimmt der Fiskus vielmehr Verbrauchs- und Umsatzsteueranhebungen bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen, bei Importwaren und ganz allgemein bei Verbrauchsgütern des gehobenen Bedarfs (Luxusgüter, Genußmittel) vor. Dem Abbau der Zwangssparbeträge der VEB und Kombinate auf den Finanzfondskonten bei den Banken (Giralgeldüberhang) können die kombinierten Umsatz- und Verbrauchssteuern nicht dienen. Produktgebundene Abgaben werden in der DDR nur in die Industrieabgabepreise (IAP) bei Fertigwaren der Konsumgüterindustrie einkalkuliert (einphasige Steuereintreibung nur beim Fertigwarenhersteller, der die St. auf den Letztverbraucher überwälzt). Will die Wirtschaftsführung den VEB und Kombinaten unverwertbare Kaufkraftmengen entziehen, so erhöht sie stattdessen die Gewinnsteuersätze bei der Nettogewinnabführung. Im Jahre 1981 stammten in der DDR rd. 57 v.H., 1982 rd. 60 v.H. und im folgenden Jahr 1983 rd. 58 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushaltes aus folgenden beiden St.-Quellen: a) der kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. und b) aus der von den VEB, Kombinaten und den staatlichen Banken gezahlten Gewinn-St. Fast zwei Drittel seiner Einkünfte erzielt somit der Fiskus der DDR aus St.-Arten, für die in den von der Volkskammer verabschiedeten Abgabengesetzen keine St.-Sätze festgelegt werden. Bei diesen Haupt-St. kann die Staatsführung für jedes Haushaltsjahr ohne Einschaltung der Volksvertretung neue St.-Sätze dekretieren, sofern dies im Interesse der Erfüllung staats- und wirtschaftspolitischer Ziele für zweckmäßig angesehen wird. Darüber hinaus kann die Regierung sogar im Laufe des Haushaltsjahres Änderungen der St.-Sätze verfügen, wenn die Einnahmenpolitik an plötzliche Änderungen des Finanzbedarfes angepaßt werden muß. Infolge dieser und anderer Vollmachten besitzt die Regierung der DDR eine derart große finanzpolitische Flexibilität, daß sie — im Unterschied zu den parlamentarischen Demokratien des Westens — gar nicht darauf angewiesen ist, Ergänzungs- oder Nachtragshaushalte aufzustellen und dem Parlament zur Bewilligung vorzulegen, wenn sie sich plötzlich entschließt, ihre staats- und wirtschaftspolitischen Prioritäten — und damit den laufenden Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan — zu ändern. Aus den gleichen Gründen ist sie auch nicht darauf angewiesen, die zur Überbrückung zeitweiliger Finanzierungsengpässe fehlenden Einnahmen durch die Ausgabe von Staatsanleihen zu beschaffen. E. Verteilungspolitische Funktionen Genauso wie in der Bundesrepublik Deutschland werden auch in der DDR die St. dazu benutzt, um über Korrekturen der personellen Einkommens- und Vermögensverteilung ein höheres Maß an sozialer Gerechtigkeit herzustellen und um über eine gleichmäßigere Wohlstandsverteilung die sowjet-sozialistische Gesellschaftsordnung zu stabilisieren (Distributionsfunktion). Im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland ist jedoch in der DDR die Lohn- und Einkommen-St. nicht das Hauptinstrument der Regierung bei der Verwirklichung verteilungspolitischer Ziele. Diese Aufgabe hat man in erster Linie der schon erwähnten kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. übertragen (produktgebundene Abgaben). Dementsprechend werden in der DDR aus den Einnahmen durch die Besteuerung des gehobenen Verbrauchs und des Luxuskonsums die Preissubventionen zur [S. 1314]Verbilligung der Nahrungsgüter und das Angebot von Wohlfahrtsleistungen für die Bevölkerung im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen finanziert. F. Kontrollfunktionen Zu den systemtypischen Aufgaben der St. gehört ferner die Überwachung der Planerfüllung durch die staatseigenen Wirtschaftsunternehmen. Vor jedem neuen Plan- und Wirtschaftsjahr wird für jede einzelne Produktionsorganisation genau errechnet, wie hoch ihre St.-Pflicht a) bei den produktgebundenen Abgaben, b) bei der Nettogewinnabführung und c) bei der Produktionsfondsabgabe ist, sofern der betreffende Betrieb den ihm vorgegebenen Betriebsplan voll erfüllt. Produziert nun der Betrieb teurer, als dies vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres vorherzusehen war, und kann er auch seine im Plan vorgeschriebene Auflage zur Senkung der Stückkosten nicht erfüllen, so entstehen für ihn Finanzierungsengpässe. Falls er dadurch mit seinen planmäßigen Gewinnabführungen an den Staat in Verzug gerät, ist dies für die Wirtschafts- und Finanzbehörden ein Signal, um nachzuprüfen, aus welchen Gründen die Planstörungen entstanden sind und wie man Abhilfe schaffen könnte. Auch die laufend eingehenden Erträge bei den kombinierten Umsatz- und Verbrauchs-St. (produktgebundene Abgaben) sind für die Wirtschaftsbehörden und Banken eine Auskunftsquelle, der sie entnehmen können, ob die Produzenten von industriellen Konsumgütern ihre Produktions- und Absatzpläne erfüllen (Finanzkontrolle und Finanz[S. 1415]revision) (vgl. zu den Funktionen der St. in der DDR Schaubild 1). III. Anknüpfungspunkte der Besteuerung (Steuerquellen) Anders als in der Bundesrepublik werden in der DDR die St.-Quellen danach eingeteilt, welchem Eigentumssektor sie zugehören (Eigentum). Es gibt daher kein Einteilungsschema, welches die St. danach unterscheidet, ob Anknüpfungspunkt der Besteuerung a) Bestandsgrößen in Form von Geld- und Sachkapital sind oder ob b) das Objekt der Besteuerung die Wertschöpfung ist (Ressourcenzuwachs in der laufenden Periode). In der DDR haben vor allem im Zeitraum von 1949 bis 1961 steuerpolitische Vergünstigungen für Betriebe der Staatswirtschaft und für sozialistische Produktionsgenossenschaften auf der einen und steuerpolitische Diskriminierungsmaßnahmen für die Privatwirtschaft auf der anderen Seite eine große Rolle dabei gespielt, die überkommene individualistische Eigentums- und Wirtschaftsordnung in eine Zentralplanwirtschaft sowjetischen Typs umzuwandeln. Entsprechend dieser sozial-revolutionären Zielsetzung wurde die Besteuerungspolitik von Anfang an danach differenziert, zu welcher Eigentumsform der jeweilige steuerpflichtige Betrieb gehörte. Je nachdem, ob das St.-Subjekt ein Staatsbetrieb, eine Produktionsgenossenschaft oder ein privater Gewerbebetrieb ist, gelten jeweils andere St.-Gesetze und Besteuerungsformen. Auch die Anfang der 50er Jahre neugestaltete Besteuerung der individuellen Einkommen ist bis heute maßgeblich von klassenkämpferischen Zielsetzungen beeinflußt. So werden z.B. persönliche Einkommen aus Produktivvermögen und selbständiger Unternehmertätigkeit durch Erhebung exorbitant hoher St. diskriminiert, während demgegenüber die Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit im Arbeitsprozeß nur einer gelinden Besteuerung unterworfen werden. Eine Konsequenz dieses Kategoriensystems der St.-Arten ist, daß dadurch die Bevölkerung zu einer eigenen St.-Quelle wird. Entsprechend der in der DDR gebräuchlichen Unterscheidung der Abgaben nach ihrer sozialökonomischen Herkunft gibt es 4 Klassen von fiskalischen Pflichtzahlungen: Abgaben der Staatswirtschaft, St. der nichtverstaatlichten Wirtschaft, St. der Bevölkerung (Besteuerung persönlicher Einkünfte aus verschiedenen Einkommensquellen), Sonstige St. und Abgaben. (vgl. Schaubild 2) IV. Steuern und Abgaben der Staatswirtschaft Die bei weitem ergiebigste St.-Quelle des Staatshaushalts der DDR sind die St. der Staatswirtschaft. In den fünf Jahren von 1978 bis 1983 stammten im Durchschnitt 45 v.H. der Gesamteinnahmen des DDR-Etats (ohne die Beitragseinnahmen der Sozialversicherung — Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) aus der volkseigenen Wirtschaft (Staatshaushalt, VI.) (vgl. Tabelle 1). Infolge der 1982 im Vergleich zu den Vorjahren erheblich verschärften Gewinnbesteuerung nahm die Bedeutung der Unternehmens-St. als Instrument der Mittelbeschaffung erheblich zu. Die den staatlichen Produktionsorganisationen und Banken auferlegten Unternehmens-St. brachten erstmals 1982 rd. 50 v.H. der gesamten Etateinkünfte ein. 1983 erzielte der Fiskus der DDR rd. 49 v.H. seiner Gesamteinkünfte aus den Unternehmenssteuern. In der jährlichen Berichterstattung des Ministerrates vor der Volkskammer über die Haushaltspolitik im abgelaufenen Wirtschaftsjahr (Haushaltsrechnung) werden die Budgeteinkünfte aus der differenzierten Umsatz- und Verbrauchs-St. zu den Abgaben der Staatswirtschaft gerechnet. Da diese St. jedoch eindeutig allein von der Bevölkerung getragen wird, zählt sie tatsächlich zu den Bevölkerungs-St. und nicht zu den Abgaben der volkseigenen Wirtschaft (vgl. <xref=dd21.318a:Tabelle 1>). Jede andere Abgrenzung verschleiert das Ausmaß der tatsächlichen direkten und indirekten St.-Belastung der privaten Haushalte. Ausgehend von ihrer bisherigen fiskalischen Bedeutung umfassen die St. der Staatswirtschaft unter Berücksichtigung dieser Abgrenzung ab 1984 folgende 5 St.-Arten: a) Die Gewinn-St. (Nettogewinnabführung), b) die Produktionsfondsabgabe (PFA) (Kapital-St. auf das in den Produktionsbetrieben eingesetzte Anlage- und Umlaufvermögen), c) die Handelsfondsabgabe der Handelsbetriebe (Kapital-St.), d) die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung) und e) die mit Wirkung vom 1. 1. 1984 erhobene Lohnsummen-St. (Beitrag für gesellschaftliche Fonds). Die beiden finanz- und wirtschaftspolitisch wichtigsten Abgabearten der Staatswirtschaft sind bisher die Gewinn-St. und die Kapital-St. (PFA und Handelsfondsabgabe). Seit 1980 ist die Nettogewinnabführung die für den Fiskus einträglichste Einzel-St. im St.-System der DDR. In der Ertragskraft überholte sie zu diesem Zeitpunkt erstmals die differenzierte Umsatz- und Verbrauchs-St. Gemessen an der finanziellen Ertragskraft war bislang die Kapital-St. die zweitwichtigste Unternehmens-St. Die Produktions- und Handelsfondsabgaben brachten dem Staat in den Jahren von 1976 bis 1983 zwischen 13 und 14 v.H. seiner Gesamteinnahmen ein (ohne Beiträge zur Sozialversicherung). Dieser Anteil ent[S. 1317]sprach 1983 einen St.-Ertrag von über 22,9 Mrd. Mark. Geordnet nach der gegenwärtig bestehenden Reihenfolge ihrer fiskalischen Ergiebigkeit folgen auf Platz 3 und 4: a) die Abführungen der staatlichen Geschäftsbanken (Bankwesen) und Sparkassen an den Haushalt und b) die Einkünfte durch die Erhebung von Bodennutzungsgebühren. Unter den Einkunftsquellen des DDR-Staatsbudgets haben seit 1978/79 die Abgaben der Geld- und Kreditinstitute ständig an Bedeutung gewonnen. 1982 betrug der Beitrag der Banken zur Auffüllung der Staatskasse 4,5 v.H. der gesamten Einkünfte. Mit einem Einnahmebetrag von mehr als 7,4 Mrd. Mark 1982 erzielte der Fiskus in diesem Jahr durch die Abgabenbelastung der Banken und Sparkassen fast so hohe Einnahmen wie aus der Lohn- und Einkommen-St. der Arbeiter, Angestellten und der freiberuflich tätigen Selbständigen. Über die Formen der Besteuerung der Banken und Sparkassen werden in der Presse und Fachliteratur der DDR jedoch keine Angaben gemacht. Vermutlich bestehen die Abgaben der Geschäftsbanken an den Staatsetat zur Hauptsache aus Gewinn-St. und aus abgetretenen Einnahmen durch Strafzinsen, welche die Kreditinstitute als Sanktion von säumigen Kreditschuldnern eingetrieben haben (Zins und Zinspolitik). 1983 stammten 48,9 v.H. der Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts der DDR aus St. der staatseigenen Wirtschaft. Dieser Beitrag zum staatlichen Mittelaufkommen setzte sich wiederum zu 64,7 v.H. aus Gewinnsteuereinnahmen und zu 26,6 v.H. aus Einkünften durch die Besteuerung des in der Staatswirtschaft eingesetzten Kapitals zusammen. Die Banken trugen zum St.-Aufkommen der Staatswirtschaft 8,5 v.H. bei. Die Erhebung von Bodennutzungsgebühren brachte nur einen bescheidenen Anteil von 0,2 v.H. ein (vgl. Tabelle 2). Aufgrund des 1984 neu eingeführten Beitrages für die gesellschaftlichen Fonds wird sich jedoch voraussichtlich eine neue Rangordnung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Unternehmens-St. im Bereich der Staatswirtschaft ergeben. <A. Die Gewinnsteuer (Nettogewinnabführung)> Seit der Rückkehr zur straffen administrativen Befehlswirtschaft 1971 erhalten die Betriebe und Kombinate in der DDR erneut von zentraler Seite aus vorgeschrieben, wieviel Brutto- und wieviel Nettogewinn sie jährlich erwirtschaften sollen (Nettogewinn = Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe). Zugleich wird im Betriebsplan festgelegt, welche Gewinn-St. sie im jeweiligen Wirtschafts- und Haushaltsjahr an die Staatskasse abzuführen haben. Die Höhe der jährlichen St.-Schuld wird dabei als absoluter Betrag in Mark angegeben. Neben der Zinspolitik (Zins und Zinspolitik) sind Änderungen der betriebsindividuell festgesetzten St.-Sätze bei der Nettogewinnabführung der wichtigste finanzpolitische Hebel, mit dem die Wirtschaftsführung die Ersparnis- oder Kapitalbildung der VEB und Kombinate reguliert und damit zugleich Einfluß auf ihre Investitionsaktivitäten nimmt. Im Rahmen dieser Regulierungsfunktion dient die Gewinn-St. dem Staat als Instrument zur Durchsetzung seiner struktur- und investitionspolitischen Prioritäten (Allokationsfunktion der Gewinn-St.; Investitionen; Investitionsplanung; Investitionsrechnung). B. Abgaben auf das eingesetzte Kapital Die Ende der 60er Jahre eingeführten St. auf das eingesetzte Produktivvermögen der Betriebe der Staatswirtschaft sind ein Ergebnis der Wirtschaftsreformen (1963–1970) (Neues Ökonomisches System [NÖS]; Ökonomisches System des Sozialismus [ÖSS]; Wirtschaft). Durch diese Neuerung wollte die Wirtschaftsführung der DDR eine seit langem als besonders nachteilig empfundene Lücke im Lenkungsinstrumentarium schließen. Im Unterschied zu den Marktwirtschaften gab es bis zu diesem Zeitpunkt in der Volkswirtschaft der DDR keinen finanzpolitischen Regulator, mit dessen Hilfe die Leitungen der Betriebsvereinigungen (VVB, Kombinate) und der Einzelbetriebe dazu veranlaßt werden konnten, das in ihren Unternehmen investierte Anlagen- und Umlaufvermögen so effektiv wie möglich zu nutzen. Im Laufe der Wirtschaftsreform wurden insgesamt 4 neue „finanzökonomische Hebel“ (Kapital-St.) eingeführt: 1. Die Produktionsfondsabgabe (PFA), 2. die Handelsfondsabgabe bei den Handelsbetrieben und 3. die Bodennutzungsgebühr (Bodennutzung). Zeitweise wurde 4. von den Volkseigenen Gütern (VEG) auch eine Bodenfondsabgabe erhoben (1968–1972). Allen 4 Abgaben wurde der gleiche Auftrag erteilt: Sie sollen die Betriebe der Staatswirtschaft dazu anspornen, die ihnen vom Staat zur Verfügung gestellten Produktionsfaktoren Kapital und Boden so effektiv wie möglich auszunutzen, um die staatlichen Wirtschaftspläne optimal zu erfüllen und um ständig neue Wohlfahrtsgewinne zu erzielen. Bei den Volkseigenen Gütern (VEG) haben diese Aufgabe inzwischen die ab 1973 umgestalteten Agrarsteuern übernommen. 1. Die Produktionsfondsabgabe Die Produktionsfondsabgabe (PFA) ist eine Pflichtabführung der Staatsbetriebe der Industrie und Bauwirtschaft an den Staatshaushalt. Die jährlichen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Fiskus [S. 1320]hängen vom jeweiligen Wertvolumen des Kapitalbestandes der Betriebe im Haushaltsjahr ab. Die Abgabenrate (Steuersatzbezogen auf das eingesetzte Kapital) beträgt seit 1971 in der Regel 6 v.H. (vgl. die VO über die Produktionsfondsabgabe vom 6. 12. 1970, GBl. II, S. 31 ff.). „Ausnahmen davon werden durch den Ministerrat (bei der Beschlußfassung über die Ziele) des Jahresvolkswirtschaftsplanes festgelegt“ (vgl. § 3 der VO über die Produktionsfondsabgabe vom 14. 3. 1983, GBl. I, S. 106). (Zu den Einzelheiten: Produktionsfondsabgabe.) Eine Prüfung der Wirkungen der Produktionsfondsabgabe auf die Steigerung der Kapitalproduktivität und die Kapitalrentabilität der Staatsbetriebe ergibt, daß diese Abgabe lediglich zu einer besseren Ausnutzung der in den Betrieben bereits vorhandenen Kapitalausstattung anspornt. Dagegen eignet sie sich nicht dazu, eine befriedigende Mindestrentabilität für neu investiertes Kapital zu sichern und dafür zu sorgen, daß die Verteilung der einsatzfähigen Kapitalressourcen jeweils in die ertragreichsten Verwendungen erfolgt. (Vgl. H. Buck, Technik der Wirtschaftslenkung in kommunistischen Staaten, Bd. II, Coburg 1969, S. 815 ff.) Investitionsrechnung. In welchem Maße es der Wirtschaftsführung gelingt, über die PFA für einen hohen Auslastungsgrad der Produktionskapazitäten zu sorgen, hängt im übrigen vor allem davon ab, ob die Abgabenrate von 6 v.H. — verglichen mit der effektiven Kapitalrentabilität der Industrie und Bauwirtschaft — für die meisten Betriebe dieser Wirtschaftsbereiche eine fühlbare Kürzung ihrer Nettogewinne zur Folge hat. Außerdem spielt eine entscheidende Rolle, wie häufig es den VEB und Kombinaten gelingt, im Falle einer spürbaren Kapitalsteuerbelastung von den Wirtschafts- und Finanzbehörden ermäßigte Steuersätze unter 6 v.H. bewilligt zu bekommen. 2. Handelsfondsabgabe. Entsprechend der Kapitalbesteuerung der Industrie- und Baubetriebe zahlen seit dem 1. 1. 1968 auch die staatlichen Groß- und Einzelhandelsbetriebe eine Abgabe auf den Wert des von ihnen genutzten Anlagevermögens und der von ihnen bewirtschafteten Umlaufmittel. Wie die PFA ist die Handelsfondsabgabe ein als „staatliches Normativ“ festgelegter Steuersatz. Bezugsbasis sind die Jahresdurchschnittsbestände an eigenen und gemieteten Anlagen (Gebäude, Transportmittel usw.) und an Umlaufmitteln (Materialbestände, Halbwaren und Vorräte an Handelswaren). Wie in der Industrie beträgt auch im Handel die Abgabenrate für Anlagen (Lagerhäuser, Geschäftsgebäude, Kühlhallen, Verpackungseinrichtungen, Transportmittel usw.) in der Regel 6 v.H. des Anschaffungswertes dieser Grundmittel. Dagegen hat der Fiskus die Umlaufmittel der Handelsbetriebe (hauptsächlich Fertigwarenbestände) mit einem Steuersatz von nur 4 v.H. belegt. Abweichend von diesen Steuersätzen brauchen die Betriebe des Hotel- und Gaststättenwesens nur eine Kapitalsteuer von einheitlich 1 v.H. auf eigene und gemietete Anlagengüter und auf ihre Bestände an Umlaufmitteln zu zahlen. Ebenso wie bei der Produktionsfondsabgabe fließt bei der Handelsfondsabgabe auch nur das Steueraufkommen der zentral geleiteten Handelsbetriebe in den Republikhaushalt. Dagegen führen die den Räten der Bezirke und die den Bezirkswirtschaftsräten unterstellten Handelsorganisationen die von ihnen geschuldeten Handelsfondsabgaben an die Bezirkshaushalte ab. (Vgl. die VO über die Anwendung der Handelsfondsabgabe im Bereich des Ministeriums für Handel und Versorgung vom 24. 8. 1967, GBl. II, S. 685 ff., und die 4. DB zu dieser VO vom 4. 11. 1976, GBl. I, S. 494 ff.) [S. 1321]3. Kapitalsteuern der staatseigenen Landwirtschaftsbetriebe und die Erhebung von Bodennutzungsgebühren Von 1968 bis 1972 mußten die Volkseigenen Güter (VEG) eine „Bodenfonds- und Produktionsfondsabgabe“ an die Staatskasse zahlen. Diese Kapitalbesteuerung der staatlichen Landwirtschaftsbetriebe wurde mit Wirkung vom 1. 1. 1973 aufgehoben. Zu diesem Zeitpunkt trat ein neues System der Agrarsteuern in Kraft. Die VEG werden seitdem nach den gleichen Besteuerungsformen zur Abgabenleistung herangezogen wie die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG). Die Zahlung von Bodennutzungsgebühren wird dann verlangt, wenn VEB und Kombinate der Industrie, der Bauwirtschaft und des Handels land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für ihre Produktionszwecke beanspruchen und damit ihrer ursprünglichen Verwendung entziehen. Je wertvoller die Flächen sind, die als Standort für Fabrikgebäude, Lagerhallen, Abraumhalden, Parkplätze usw. ausgewählt werden, um so höher ist die Gebühr. Die höchste Gebührenforderung von 400.000 Mark je Hektar entsteht, wenn Ackerland der höchsten Bodengüte (= Bodenwertzahl von 100) in Anspruch genommen wird. Die Bodennutzungsgebühr ist eine Zahlungsverpflichtung, die nur einmal an die Staatskasse entrichtet zu werden braucht. Die Einnahmen aus der Gebühr fließen dem zentralen Staatshaushalt zu (Bodennutzung). <C. Die Lohnsummensteuer (Beitrag für gesellschaftliche Fonds)> Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 hat die Regierung der DDR die VEB und Kombinate der Industrie mit einer neuen Unternehmens-St. belastet. Für die Staatsbetriebe der Bauwirtschaft wird die neue St. erst zum Jahresbeginn 1985 wirksam. In der Staatswirtschaft der DDR hat diese St. keinen Vorläufer. Ihrer Art nach ist die neue Abgabe eine Lohnsummen-St. Diese Namengebung hielt die Regierung der DDR jedoch für politisch nicht tragbar. Daher erhielt die neue St. das werbewirksame Etikett „Beitrag für gesellschaftliche Fonds“. Hierdurch soll der Eindruck erweckt werden, als würden die durch diese St. erzielten Einnahmen ausschließlich für die Finanzierung von öffentlichen Leistungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherung, der Gesundheitsfürsorge, der Volksbildung und der Kultur verwendet. Eine derartige Zweckbindung der Erträge hat jedoch der Gesetzgeber nicht im St.-Recht verankert. (Vgl. VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, S. 105 ff., und die 1. DB zu dieser VO, ebenda, S. 106). Mit der Einführung der Lohnsummen-St. wurde die Unternehmensbesteuerung in der DDR von dem bisher bestehenden „Zwei-Kanäle-“ auf ein „Drei-Kanäle-Abführungssystem“ umgestellt. Besonders bei den arbeitsintensiv produzierenden Betrieben der DDR dürfte die neue Lohnsummenbesteuerung eine erhebliche Verteuerung des Produktionsfaktors „Arbeit“ (Einsatz von Arbeitskräften) zur Folge haben. Diese Wirkung ist gewollt. Denn das erklärte Ziel der Allokationspolitik der Wirtschaftsführung mit Hilfe der Lohnsummen-St. ist, „die lebendige Arbeit entsprechend ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung höher (zu bewerten) und damit den rationellen Einsatz des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens und die sozialistische Rationalisierung (zu fördern)“. Im Unterschied zur Nettogewinnabführung und zur Produktionsfondsabgabe ist diese neue St. eine Kosten-St. Die den Betrieben abverlangten St.-Leistungen dürfen diese ihren Produktionskosten hinzuaddieren. Anders als in den Marktwirtschaften mit überwiegend freier Preisbildung können jedoch in der DDR die Produktionsbetriebe bei Einführung einer neuen Kosten-St. nicht von sich aus den Versuch unternehmen, ihre Verkaufspreise zu erhöhen. In der DDR werden die Abgabepreise für Industrieerzeugnisse (= Industrieabgabepreise) durch die Regierung und die staatlichen Preisbehörden diktiert (= staatliche Festpreise). Preissystem und Preispolitik. Die Einführung der neuen Lohnsummen-St. wird voraussichtlich folgende Auswirkungen auf die Entwicklung des Haushaltsvolumens und die Struktur der Einnahmen des Staatsetats haben: a) Da die Staatsquote bereits einen Wert von über 75 v.H. erreicht hat, dürfte die Staatsführung voraussichtlich keine weitere kräftige Steigerung ihrer Budgeteinnahmen anstreben. Ein solches Vorhaben würde zwangsläufig die innerbetriebliche Kapitalbildung der Staatsunternehmen und ihre Möglichkeiten zur Selbstfinanzierung von Rationalisierungsmaßnahmen drastisch einschränken, die operativen unternehmenspolitischen Entscheidungsbefugnisse der Kombinats- und Betriebsleitungen weiter einengen und die Leistungsbereitschaft der Betriebskollektive drosseln. b) Aus diesem Grunde wird die Einführung der neuen Abgabe hauptsächlich eine Änderung der Struktur der Einnahmenquellen des DDR-Staatsetats zugunsten der Lohnsummen-St. und zu Lasten der Gewinn-St. bringen. Die Gewinn-St. wird dadurch ihren Rang als ergiebigste Einzel-St. des DDR-St.-Systems, den sie seit 1980 innehat, wieder verlieren. c) Bremsen die Preisplanungsbehörden durch eine nur zögerliche Anhebung der Produzentenpreise die Bestrebungen der VEB und Kombinate, die Belastungen durch die Lohnsummen-St. auf die Preise zu überwälzen, so wird dies sicher die Wirkung haben, daß die Unternehmensleitungen versuchen werden, den stark verteuerten Einsatz von Arbeitskräften durch einen vermehrten Einsatz von Kapital (Ma[S. 1322]schinen, Industrierobotertechnik, Rationalisierungsmittel) zu ersetzen. Dies wird vor allem in denjenigen Industriebranchen und Baubetrieben der Fall sein, deren Ertragslage (Kapitalrentabilität) so gut ist, daß bei ihnen die Kapital-St. keine einschneidende Kürzung der Nettogewinne bewirkt, wenn sie durch Mechanisierungs- und Automatisierungsinvestitionen ihren Kapitalbestand erhöhen. Langfristig dürfte daher dieser Substitutionsprozeß — ceteris paribus — zu einem schnelleren Anstieg der Einkünfte aus der Produktionsfondsabgabe führen als bisher. V. Indirekte und direkte Steuern zu Lasten der privaten Haushalte (Bevölkerungssteuern) A. Produktgebundene Abgaben Produktgebundene Abgaben werden in der DDR seit 1955 erhoben. Bis zur Industriepreisreform (1964–1967) wurden derartige Verbrauchsabgaben nicht nur in die Endverbraucherpreise für Konsumgüter, sondern zum geringen Teil auch in die Verkaufspreise für Produktionsmittel einkalkuliert. Mehr als eineinhalb Jahrzehnte trugen die 1955 eingeführten steuerlichen Teuerungszuschläge auf die Betriebspreise der in den Staatsbetrieben hergestellten Güter die Bezeichnung Produktions- und Dienstleistungsabgaben (PDA). (VO über die Produktions- und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe vom 6. 1. 1955, GBl. I, S. 37 ff.) 1972 wurden die PDA in „produktgebundene Abgaben“ umbenannt. (VO über produktgebundene Abgaben und Subventionen vom 1. 3. 1972, GBl. II, S. 137 ff.) Die nach Warenarten spezifizierten Verbrauchsabgaben entsprechen jeweils der Differenz, die zwischen dem Verkaufspreis, den die Betriebe berech[S. 1323]nen dürfen (= staatlich diktierter Betriebsabgabe- oder Produzentenpreis), und dem höheren Industrieabgabepreis (IAP) für Konsumgüter und Dienstleistungen besteht (= Abnehmerpreis für den Groß- und Einzelhandel und alle Direktbezieher). Der St.-Aufschlag auf die Betriebsabgabepreise ist untrennbarer Bestandteil der für den Handel und die Letztverbraucher von Waren und Diensten geltenden amtlichen Industrieabgabe- und Einzelhandelsverkaufspreise (EVP). Die in jedem Einzelfall von der Wirtschaftsverwaltung festgelegte Belastung der Verbraucherpreise ist stets an das jeweilige Produkt oder die jeweilige Dienstleistung gebunden. Seitdem im Verlauf der Industriepreisreform ein neues System der Preisrelationen festgelegt worden ist, werden nur noch die Endverbraucherpreise von Erzeugnissen der Konsumgüterindustrie durch produktgebundene Abgaben belastet (Preissystem und Preispolitik). Mit dieser Beschränkung wird die Absicht verfolgt, die nach Einzelwaren spezifizierten Abgaben auf die Verbraucher von Konsumgütern zu überwälzen. Die produktgebundenen Abgaben belasten somit ausschließlich die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte. Sie tragen daher alle Merkmale einer Umsatz- und Verbrauchs-St. Um den Warenabsatz in die staatlich gewünschten Verbrauchsrichtungen zu lenken und die private Nachfrage jeweils den volkswirtschaftlichen Leistungsmöglichkeiten anzupassen, können die Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise und die Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge in ihrer Höhe je nach den angestrebten Lenkungseffekten differenziert werden. Diese Preis- und St.-Politik hat zur Folge, daß es in der Volkswirtschaft der DDR zumindest so viele verschiedene Umsatz- und Verbrauchssteueraufschläge gibt, wie industrielle Konsumgüter und Genußmittel hergestellt und auf dem Binnenmarkt angeboten werden. Berechnungsgrundlage für die Abgabenschuld ist der Absatz der Produktions- und Handelsbetriebe. Eine nach Dienstleistungsarten differenzierte Dienstleistungsabgabe zahlen in der DDR sowohl die reinen Dienstleistungsbetriebe als auch die Produktionseinheiten der Industrie, des Bau- und Wohnungswesens und der Land- sowie der Forst- und Holzwirtschaft, soweit sie Einnahmen durch den Absatz von Dienstleistungen beziehen, deren Verbrauch mit Steuern belastet wird. Die Höhe der steuerlichen Teuerungszuschläge für die verschiedenen Konsumerzeugnisse wird geheimgehalten. Fast ausnahmslos werden mit hohen Abgaben Umsätze von Genußmitteln, Importwaren und von luxuriösen langlebigen Gebrauchsgütern belastet. Dagegen enthalten die Einzelhandelspreise für Grundnahrungsmittel und die Verbraucherpreise für sozialpolitisch bedeutsame Industriewaren (Babybekleidung, Kinderschuhe, Schulartikel, Arzneien) keine oder nur sehr geringe St.-Aufschläge. Dadurch bleiben die Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen mit einem entsprechend reduzierten Warenkorb von einer harten Verbrauchsbesteuerung verschont (Lebensstandard). In der DDR ist es der Wirtschaftsführung bisher nicht geglückt, die Expansion von Geldmenge und kaufkräftiger Nachfrage dem Leistungsvermögen der Konsumgüterindustrie und der vergleichsweise niedrigeren Ausweitung des Verbrauchsgüterangebotes anzupassen. Dadurch ist es seit Beginn der 60er Jahre zu einem immer noch anwachsenden Geldüberhang gekommen, der sich in einer Kassenhaltungsinflation niederschlägt (Geldtheorie und Geldpolitik). Mit den produktgebundenen Abgaben und der Besteuerung des gehobenen Konsums verfügt die Wirtschaftsführung über ein vortreffliches Mittel, um einen Teil der überschüssigen Kaufkraft abzuschöpfen und in die Staatskasse zu leiten. 1976 betrug die durchschnittliche St.-Belastung der Konsumausgaben der privaten Haushalte beim Einkauf von Genußmitteln und industriellen Verbrauchsgütern rd. 60 v.H. (= Anteil der Verbrauchssteuereinnahmen am gesamten Einzelhandelsumsatz dieser beiden Warengruppen). Im Jahre 1983 erreichte die durchschnittliche Belastung des privaten Verbrauchs durch steuerliche Teuerungszuschläge in den Konsumentenpreisen einen Anteilssatz von fast 56 v.H. Hieraus folgt, daß 1983 der Fiskus der DDR bei jedem Einkauf von Genußmitteln und Industriewaren im Einzelhandel in Höhe von 100 Mark durchschnittlich mit 56 Mark Verbrauchssteuern beteiligt war. (Vgl. Tabelle 3; dazu die VO über produktgebundene Abgaben und Preisstützungen vom 1. 7. 1982, GBl. I, S. 547 ff.) B. Steuern vom Arbeitseinkommen 1. Steuerobjekt. Zu den steuerpflichtigen Arbeitseinkommen rechnen 2 Einkommensarten: a) Lohneinkünfte aus unselbständiger Erwerbstätigkeit und b) Einkünfte der steuerlich begünstigten freischaffenden Intelligenz aus selbständiger Erwerbstätigkeit. 2. Steuerprinzipien. Steuertarife und Ziele der Lohnsteuerpolitik. Wie in der Bundesrepublik Deutschland wird auch in der DDR die tarifliche Belastung bei der Besteuerung der Arbeitseinkommen differenziert und nach sozialen Gesichtspunkten abgestuft, indem die St.-Pflichtigen je nach Familienstand und Kinderzahl in verschiedene St.-Klassen eingruppiert werden. Jede Umsetzung in eine höhere St.-Klasse — beginnend mit St.-Klasse I — bringt dem St.-Zahler eine monatliche St.-Ersparnis (Freibetrag) gegenüber der davorliegenden St.-Klasse von 50 Mark ein. [S. 1324]Die steuerfreie Einkommensgrenze liegt bei Verheirateten (St.-Klasse II) bei 231 Mark im Monat und bei verheirateten Werktätigen mit 2 Kindern (St.-Klasse III/2) bei monatlich 330 Mark. Bei verheirateten Beschäftigten, die 2 Kinder haben, steigt die Lohnsteuer von der Untergrenze von 332 Mark im Monat bis zu 1400 Mark Monatseinkommen progressiv an. Über dieser Einkommenshöhe unterliegen die Einkünfte der Steuerpflichtigen nur noch einer gleichbleibenden St.-Belastung von 20 v.H. Das Lohnsteuersystem der DDR führt zu dem sozial nachteiligen Ergebnis, daß aufgrund der Proportionalbesteuerung der höheren Einkommen die kleinen und mittleren Einkommen relativ viel stärker mit Lohn-St. belastet werden als die Bezüge der Spitzenverdiener. Durch diese Regelung, die vom Aspekt der sozialen Gerechtigkeit her gesehen nicht vertretbar ist, soll der Leistungswille der Erwerbstätigen gestärkt und vor allem die Aufstiegsbereitschaft der qualifizierten Arbeitnehmer gefördert werden. Wie dieses Beispiel zeigt, dienen in der DDR gezielte St.-Verschonungen und St.-Vergünstigungen als ein vielseitig genutztes Mittel, um die Werktätigen im Produktionsprozeß zu Höchstleistungen anzuspornen. Gemäß dieser Zielstellung werden die den Werktätigen für außerordentliche und überdurchschnittliche Leistungen gezahlten Entgelte in abgestuftem Ausmaß von der Lohnbesteuerung freigestellt. 3. Steuerbefreiungen. Zu den steuerfreien Einkünften der unselbständig Beschäftigten gehören: a) Vergütungen und Sonderprämien für verwertete Neuerervorschläge bis zur Höhe von 10.000 Mark (Sozialistischer Wettbewerb, III. C.); b) Vergütungen, die Inhabern von Wirtschaftspatenten für den Verkauf ihrer Nutzungsrechte oder für die zeitweise Verwertung ihrer Erfindung durch Dritte gezahlt werden, soweit das gezahlte Entgelt 10.000 Mark nicht übersteigt (Patentwesen); c) Preise und Prämien, die in Verbindung mit der Verleihung von staatlichen Auszeichnungen an Preisträger und an Träger von Ehrentiteln für hervorragende Leistungen gezahlt werden (Auszeichnungen); d) Vergütungen und Prämien, die für die Sammlung und Aufbereitung von Sekundärrohstoffen gezahlt werden; e) Vergütungen für die außerhalb der gesetzlichen Arbeitszeit geleisteten zusätzlichen Arbeiten zur Durchführung von baulichen Erhaltungsmaßnahmen an Wohnhäusern und an öffentlichen Gebäuden und f) Zinsen für Sparguthaben. Anders als in der Bundesrepublik wird darüber hinaus auch der Nutzungswert eines selbst bewohnten Eigenheims nicht zum steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet, soweit der Eigentümer ausschließlich Arbeitseinkommen bezieht. Finanziell besonders vorteilhaft ist für die Werktätigen, daß der Staat völlig auf die Besteuerung der Überstundenzuschläge, der Zulagen für den Schichtdienst, die Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit und auf die Abgabenbelastung der Prämien verzichtet hat, welche die BSteuern (1985) Siehe auch: Steuern: 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Steuerwesen: 1953 1954 1956 1958 1959 I. Begriff Nach der Abgabenordnung der DDR sind St. „… Geldleistungen (an den Staat), die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und (die) von den zuständigen staatlichen Organen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Nicht darunter fallen Zölle, Gebühren und Beiträge“…
DDR A-Z 1985
Bücheraustausch (1985)
Siehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem Buchexport aus der DDR entgegenstehen. (1981 wurden nach Angaben des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels in Frankfurt/Main 374 Lizenzen von Verlagen aus der Bundesrepublik Deutschland erworben und 335 an diese vergeben.) Wer Literatur und sonstige Druckerzeugnisse aus der Bundesrepublik Deutschland, Berlin (West) und dem westlichen Ausland unmittelbar empfangen will, bedarf einer Sondergenehmigung des Ministeriums für Kultur, die Institutionen und einzelnen Bürgern bei nachgewiesenem Bedarf für ein bestimmtes Fachgebiet, eine bestimmte Literaturgattung oder einzelne Druckerzeugnisse auf Widerruf oder zeitlich begrenzt erteilt werden kann (AO des Min. für Kultur vom 13. 6. 1963). Ein Perspektivprogramm für die ideologische und kulturpolitische Arbeit auf dem Gebiet der Literatur, des Verlagswesens und der Literaturverbreitung von 1965 forderte eine außerordentliche Steigerung des Buch-Exports. Diese Forderung hat auch heute noch Gültigkeit. Voraussetzung dazu wären neben der Attraktivität der Produktion wirksame Schritte zur Befreiung des Bücheraustausches mit der Bundesrepublik Deutschland und dem westlichen Ausland von einengenden Vorschriften. Der Geschenkverkehr soll laut Erklärung des damaligen Staatssekretärs E. Wendt vom Januar 1964 durch die oben zitierte AO nicht betroffen sein. Bücher und Druckschriften sollen niemals in anderen Geschenksendungen beigepackt, sondern gesondert versandt werden. Welche Literatur von allen Geschenksendungen auch nach den eingetretenen Erleichterungen im Nichtkommerziellen ➝Warenverkehr ausgeschlossen bleibt, ist aus dem Merkblatt „Hinweise für Geschenksendungen in die DDR und nach Berlin (Ost)“, hrsg. vom Gesamtdeutschen Institut, Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, zu entnehmen, das auf allen Postämtern der Bundesrepublik erhältlich ist. Die Bezüge und Lieferungen im innerdeutschen Handel mit Gegenständen des Buchhandels hatten 1982 folgenden wertmäßigen Umfang (ohne Geschenksendungen, in Mill. DM): Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 246 Brigadetagebuch A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z BuchexportSiehe auch: Bücheraustausch: 1979 Bücher-Austausch: 1966 1969 1975 Der Literaturaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geht einerseits (im Rahmen des Innerdeutschen Handels [IDH]) über den Buchhandel, andererseits (vorwiegend in west-östlicher Richtung) als Geschenkverkehr vor sich. Literatur aus der DDR ist in der Bundesrepublik Deutschland über jede Buchhandlung zu beziehen. Lizenzverträge zwischen Verlagen in der Bundesrepublik und der DDR können dem…
DDR A-Z 1985
Wohnbezirk (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) (Wohnparteiorganisation [WPO], Grundorganisationen der SED) und der Nationalen Front der DDR, die an ihrer Basis über W.-Ausschüsse verfügt. Der Beschluß des Politbüros des ZK der SED vom 6. 8. 1963 „Das System der politisch-ideologischen Arbeit in den städtischen Wohngebieten“ sah als neue, mehrere W. einschließende Gliederungseinheit Wohngebiete vor, die 10.000–12.000 Einwohner umfassen sollten. In den Wohngebieten sollten Stützpunkte der SED zur Anleitung der WPO und der zu bildenden Wohngebietsausschüsse der Nationalen Front eingerichtet werden. Jedem Wohngebiet wurde außerdem durch die SED ein Leitbetrieb zugeordnet, dessen Aufgabe es sein sollte, die vorhandenen Reserven besser zu nutzen und die Bevölkerung stärker zur Erfüllung der Volkswirtschaftspläne heranzuziehen. Der Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees (ZK) der SED vom 7. 7. 1965 „Zur Parteiarbeit in den städtischen Wohnbezirken“ gestand ein, daß sich die Einrichtung von Stützpunkten der SED und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front nicht bewährt hatte, und verfügte daher deren Auflösung. Der Beschluß orientierte die Aktivität von SED und Nationaler Front im Territorium erneut auf die W. Die Schaffung von Wohngebieten als neuer territorialer Ebene oberhalb der W. war somit gescheitert. Wenn im heutigen Sprachgebrauch der Begriff „Wohngebiet“ verwendet wird, so ist damit keine fest umrissene territoriale Einheit, sondern allgemein der Wohnbereich als wichtigster Bereich für Erholung und Freizeit im Unterschied zur Produktionssphäre gemeint. Die ungünstige soziale und altersmäßige Zusammensetzung der WPO (Rentner, Hausfrauen, Angehörige Freier Berufe, Werktätige aus Kleinstbetrieben) hat es der SED erschwert, in dem von ihr angestrebten Maß in den W. politisch und organisatorisch wirksam zu sein. Diese Situation, die durch die in den letzten Jahren [S. 1530]entstandenen Neubaugebiete besonders deutlich hervorgetreten ist, sucht die SED mit dem Beschluß des Sekretariats des ZK „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in den städtischen Wohngebieten“ vom 17. 10. 1979 zu verbessern. Dieser Beschluß sieht vor, daß die Grundorganisationen der Betriebe auf ihre Mitglieder verstärkt Einfluß nehmen, damit diese in ihrem W. Anliegen und Probleme der Bürger aufgreifen, dort politisch arbeiten und als Vorbild wirken. In organisatorischer Hinsicht wird den Stadtleitungen der SED empfohlen, in jedem W. ein Parteiaktiv zu schaffen, das die WPO unterstützt. Weiter soll das Parteiaktiv über die in ihm tätigen Parteimitglieder die Aktivitäten des W.-Ausschusses der Nationalen Front und der anderen im W. arbeitenden Parteien und Massenorganisationen sowie der dort bestehenden sozialen und kulturellen Einrichtungen inhaltlich und organisatorisch koordinieren. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1529–1530 Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit (WTZ) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Zahlungs- und VerrechnungsverfahrenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 In allen Städten der DDR bestehen W., die je nach den örtlichen Erfordernissen ursprünglich aus der Zusammenlegung von 2 oder mehreren der für die Wahlen zu den Volksvertretungen gebildeten Stimmbezirke entstanden sind. Die W. umfassen in der Regel 1000–3.000 wahlberechtigte Bürger. W. haben als kleinste territoriale Gliederungseinheiten Bedeutung für den organisatorischen Aufbau der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)…
DDR A-Z 1985
Arbeitseinheit (AE) (1985)
Siehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die AE stellt die Form der Verteilung der genossenschaftlich erwirtschafteten Einkommen auf die Mitglieder der LPG dar. Dabei werden die einzelnen Tätigkeiten unter Verwendung der Methoden der Arbeitsklassifizierung unterschiedlich eingruppiert. In Abhängigkeit von den in einem Bewertungsrahmen nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit und erforderlichem Qualifikationsniveau festgelegten Bewertungsgruppen wird das Erreichen der Tagesarbeitsnorm (TAN) mit jeweils festgelegten AE angerechnet (z.B.: 8 Stunden Handarbeit = 1 AE, 4 ha Pflugarbeit = 1,6 AE). Für das Überbieten der TAN werden Zuschläge gewährt — bei Nichterfüllung Abzüge von den AE vorgenommen. Der Wert der AE errechnet sich am Jahresende aus den insgesamt für die Verteilung an die Genossenschaftsmitglieder zur Verfügung stehenden Mitteln und der Summe der in den LPG von allen Mitgliedern geleisteten AE — stellt also ein Residualeinkommen dar. Der Wert der AE wird für das jeweilige Jahr bereits im Vorjahr anhand der geplanten Aufwendungen und Erträge kalkuliert. Das LPG-Mitglied erhält einen bestimmten Prozentsatz (meist 80 v.H.) des kalkulierten Wertes als monatlichen Vorschuß ausbezahlt. Die Differenz zwischen den jeweils gezahlten Vorschüssen und dem tatsächlichen Wert der AE, der ebenso wie die vom jeweiligen Mitglied geleisteten AE erst am Jahresende feststeht, wird in Form einer Jahresendauszahlung abgegolten (Residualeinkommen). In Abhängigkeit von der jeweiligen Ertragssituation der LPG schwankt dementsprechend der Wert der AE von Jahr zu Jahr. Im Unterschied zu den in den LPG (und VEG) beschäftigten, nach Rahmenkollektivvertrag (RKV) entlohnten Arbeitern können die nach AE vergüteten Genossenschaftsmitglieder dadurch für die gleiche Arbeit in einzelnen Jahren höhere — meist jedoch niedrigere — jährliche Arbeitseinkommen erzielen, als die in der gleichen Brigade beschäftigten Landarbeiter. In den Jahren vor 1977 wurde dieser Nachteil der Genossenschaftsmitglieder dadurch ausgeglichen, daß nur ihnen die Führung einer persönlichen ➝Hauswirtschaft gestattet war. Nach 1977 ist jedoch dieses Sonderrecht der LPG-Mitglieder entfallen, da nunmehr auch die Landarbeiter in den LPG zum Führen einer persönlichen Hauswirtschaft berechtigt sind. Daneben hatten und haben die Genossenschaftsbauern, die ursprünglich privaten Grundbesitz in die LPG eingebracht haben — und deren in den LPG beschäftigte Erben —, das Recht auf Auszahlung von Bodenanteilen, die in den 50er und 60er Jahren je nach LPG-Typ noch 20–40 v.H. ihrer Einkommen ausmachten. In den 70er Jahren ist die Bedeutung der Bodenanteile stark zurückgegangen, weil die AE im Laufe der Jahre immer höher bewertet, der Wert der Bodenanteile aber konstant geblieben ist. Außerdem konnte die Vollversammlung der LPG, in der alle LPG-Mitglieder und (seit 1977) auch die in den LPG beschäftigten Arbeiter voll stimmberechtigt sind, die generelle Einstellung der Zahlung von Bodenanteilen beschließen. Viele Genossenschaftsbauern haben zudem freiwillig auf Bodenanteile verzichtet, da die Zahlung in der Regel auf die Durchschnittsgröße der eingebrachten Wirtschaften als Obergrenze beschränkt war (meist 10–15 ha), während für alle (also auch die die Durchschnittsgröße überschreitenden Flächen) der ehemals im Eigentum des jeweiligen Genossenschaftsbauern befindlichen Flächen die Grundsteuer zu zahlen war. Der Verzicht auf Bodenanteil hatte hingegen die Befreiung von der Grundsteuer zur Folge und wurde daher vor allem von den ehemaligen Mittel- und Großbauern wahrgenommen, die häufig sogar auf einen entsprechenden Beschluß der Vollversammlung drängten, so daß heute die Zahlung von Bodenanteilen eher die Ausnahme darstellt. Die meist niedrigeren Jahreseinkommen bei der Vergütung nach AE im Vergleich zu den nach Rahmenkollektivvertrag entlohnten Arbeitskräften haben viele Betriebe und LPG-Mitglieder dazu bewogen, dem in den 70er Jahren von der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) propagierten agrarpolitischen Ziel der Vereinheitlichung der Entlohnungsformen zu entsprechen und sich auch als Genossenschaftsmitglieder nach den im Rahmenkollektivvertrag für Landarbeiter vorgesehenen Stundenlöhnen bezahlen zu lassen, u.a. auch um ihre Einkommen vom wirtschaftlichen Ergebnis der LPG unabhängiger zu machen. Zudem sind u.a. für den Bau kooperativer Einrichtungen und andere Tätigkeiten im Rahmen der unterschiedlichen Formen der Kooperation in der Landwirtschaft zahlreiche LPG-Mitglieder aus ihren Genossenschaften in andere Landwirtschaftsbetriebe delegiert worden, in denen die Entlohnung nicht nach AE erfolgt, sondern nach Lohnformen, die weitgehend den Regelungen des Rahmenkollektivvertrages entsprechen. [S. 57]Die im § 1 des neuen LPG-Gesetzes (GBl. I, 1982, S. 443) enthaltene Forderung, daß die Genossenschaftsmitglieder „nach genossenschaftlichen Verteilungsprinzipien Anteil am wirtschaftlichen Ergebnis ihrer LPG“ haben sollen, mußte daher überraschen. Anscheinend sieht die SED in der Kopplung des Arbeitseinkommens an das wirtschaftliche Ergebnis der LPG nunmehr erneut einen wirksamen materiellen Hebel, mit dessen Hilfe wieder ein stärkeres Interesse der LPG-Mitglieder an einer höheren und rentableren Agrarproduktion geweckt werden könnte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 56–57 Arbeitsbereich A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z ArbeitseinkommenSiehe auch: Arbeitseinheit: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Die AE stellt die Form der Verteilung der genossenschaftlich erwirtschafteten Einkommen auf die Mitglieder der LPG dar. Dabei werden die einzelnen Tätigkeiten unter Verwendung der Methoden der Arbeitsklassifizierung unterschiedlich eingruppiert. In Abhängigkeit von den in einem Bewertungsrahmen nach Schwierigkeitsgrad der Arbeit und erforderlichem Qualifikationsniveau festgelegten Bewertungsgruppen…
DDR A-Z 1985
Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und signalisiert den weitgehend autonomen Marktparteien (Wirtschaftseinheiten), was zu produzieren ertragreich ist bzw. welche Güter von Nutzen sind. Das bedeutet, die Koordination der Entscheidungen der Wirtschaftseinheiten erfolgt weitgehend über die Preise auf den Märkten. Im Gegensatz dazu ist das Ps. in der DDR — genauso wie in anderen Wirtschaftssystemen des Ostblocks — Instrument der zentralen staatlichen Wirtschaftsführung und dient der Durchsetzung zentraler Ziele. Es ist Bestandteil des Gesamtsystems „ökonomischer Hebel“, zu dem u.a. die Steuern, Kredite, Zinsen, Fonds und Prämien (Lohnformen und Lohnsystem, V.) gehören. Die Preise sind sowohl Gegenstand der Planung — deshalb erfolgt ihre Festsetzung generell auch durch staatliche Instanzen — als auch Instrumente zur Durchsetzung der Planziele. Die Wirksamkeit des Ps. zur Unterstützung der Planerfüllung hängt von seiner Übereinstimmung mit den jeweiligen Planzielen und den angewendeten Methoden des Planungssystems ab (Planung). Unter den Bedingungen einer Zentralplanwirtschaft würden dann ökonomisch optimale Planpreise innerhalb einer Planperiode vorliegen, wenn diese in Abhängigkeit von den für diese Periode aufgestellten Planzielen die relative Knappheit der betreffenden Güter zum Ausdruck brächten. Hier knüpft das von Novožilov und Kantorovič entwickelte „Modell der optimalen Planung“ mit den daraus abgeleiteten „Schattenpreisen“ an. Es versucht, auf der Grundlage staatlich festgesetzter Zielfunktionen einerseits sowie der gegebenen Ressourcen (Arbeitskräfte, Kapazitäten, Rohstoffe, Importmöglichkeiten) andererseits einen optimalen Plan auszuarbeiten und aus diesem dann durch entsprechende Matrixoperationen Preise zu ermitteln, die das Angebot an die vorgegebene Nachfrage angleichen. Auch unter Zuhilfenahme bestimmter mathematisch-statistischer Verfahren (z. B. Input-Output-Analyse und lineare Programmierung) ist es jedoch bisher weder in der DDR noch in anderen sozialistischen Staaten in Osteuropa gelungen, auch nur annähernd derartig optimale Preise zu bestimmen. Erschwerend kommt hinzu, daß sich die staatlich gesetzten Einzelziele im Zeitverlauf ständig ändern, so daß die Modelle laufend korrigiert werden müßten. Da die Bildung solcher „Optimalpreise“ bisher noch weitgehend unmöglich erscheint, blieb als praktikable Lösung grundsätzlich lediglich die Schaffung von Preisen auf der Basis des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands. Unabhängig davon, wie man dabei wesentliche Probleme löst, z.B. die Bestimmung des notwendigen Aufwands, die Bewertung der Knappheit der Produktionsfaktoren, die Gewinnzurechnung als Entgelt für die Leistung des Betriebes, die Reduzierung der betriebsindividuellen auf die als „gesellschaftlich notwendig“ von den zentralen Organen anerkannten Selbstkosten, es bleibt der Vorzug des Preises als Meßfunktion: Der gesamtwirtschaftlich erforderliche Aufwand wird zum Orientierungsmaßstab für Leistungen und für Zielentscheidungen. Da der sozialistische Staat jedoch seine z. T. politisch bestimmten Wirtschaftsziele nicht ausschließlich am notwendigen Aufwand messen will, ließ er nicht in jedem Falle die Berechnung aufwandsgleicher Preise zu, strebt sie aber grundsätzlich an. Hinzu kam, daß zur Erreichung von gebrauchswerterhöhenden Neuerungen seit Mitte der 70er Jahre bis Ende 1983 die Preisbildung für neue bzw. weiterentwickelte Produkte vornehmlich auch an der erreichten Gebrauchswerterhöhung orientiert wurde. Damit erweist sich als zentrales — im Grunde unlösbares — Problem die Bestimmung von Wertkategorien, die sowohl aufwandsgleich sind und gleichzeitig Qualitätsverbesserungen initiieren als auch den staatlichen Zielvorstellungen entsprechen. Für die tatsächliche Preisfestsetzung bedeutet dies, daß sich Grundsätze der Preisbildung widersprechen [S. 1033]können. Zudem können die Preise, die zwangsläufig bei zentraler Preisfestsetzung für längere Zeit terminiert sind, durch Änderungen der Planziele laufend in Gegensatz zu ihrer Funktion als Instrument der Plandurchsetzung gelangen. So hatte man nach dem Krieg die Preise wichtiger Grundstoffe mit Hilfe von Subventionen weit unter den Selbstkosten festgelegt, um den Investitionsgüterbereich durch Unterbewertung der Vorprodukte zu begünstigen. Für Konsumgüter galten hingegen meist überhöhte Preise, um dadurch die Entwicklung des Konsums zugunsten der Investitionen zu hemmen. Damit standen die Preise jedoch bis zum Beginn der Industriepreisreform bewußt im Gegensatz zu dem grundsätzlich angestrebten Prinzip der Kostendeckung, was wiederum die Messung der Wirtschaftlichkeit alternativer Produktionen nahezu unmöglich machte. Bei Konsumgütern ist ferner von Bedeutung, daß Preisdifferenzierungen aus sozialpolitischen Gründen durchgeführt werden mußten: So werden seit Jahren die Preise einer Reihe von Grundnahrungsmitteln (z. B. Brot, Kartoffeln, Fisch, Fleisch, Backwaren), aber auch von Kinderbekleidung und Dienstleistungen (z. B. Mieten, Verkehrstarife, Leistungen der Friseure und Wäschereien) durch staatliche Subventionen niedrig gehalten. Demgegenüber werden Erzeugnisse des gehobenen Bedarfs (z.B. Fernsehgeräte, Autos, Waschmaschinen, Kühlschränke) mit hohen Produktionsabgaben belastet. Den Preisen kommt in diesem Fall eine gewisse Verteilungsfunktion zu. Als besondere Schwierigkeit erweist sich, daß bei unterbewerteten Produkten im Zeitverlauf die erforderlichen Preissubventionen in der Regel zunehmen. Ihr Abbau in besonders krassen Fällen würde aber wiederum kurzfristige Substitutionsprozesse auslösen, denen die dann bevorzugten Erzeugnisgruppen mangels zureichender Kapazitäten möglicherweise nicht gewachsen wären. Um solche Störungen sowie generell aus Preisänderungen resultierende Einflüsse zu vermeiden, tendieren Zentralplanwirtschaften zu einer Preisstarrheit, die über einen längeren Zeitraum hinweg wiederum nicht einmal die Übereinstimmung einiger wichtiger Preise mit bestimmten zentralen Zielvorstellungen gewährleisten kann. Z.B. mußten — ebenfalls seit Mitte der siebziger Jahre — zur Erreichung von Einsparungen bei den weltweit verteuerten Rohstoffen und der Energie auch die DDR-Inlandspreise für die verarbeitenden Bereiche stufenweise erhöht werden. Damit wurden aber die zur Planabrechnung verwendeten konstanten Planpreise fiktiv, das bedeutet, die tatsächlichen Wertrelationen gerieten in Widerspruch zur Funktion des Preises als Instrument der Planung und Planabrechnung: So konnten weder die Planpreise von 1975 (kPP75) — für die Jahre 1976 bis 1980 — die innerhalb dieser Planperiode auftretenden Veränderungen der Preisrelationen berücksichtigen, noch gelingt es gegenwärtig im Jahrfünft 1981 bis 1985 — mit den Planpreisen von 1980 (kPP80) — zureichend die erzielten Leistungen den Planwerten gegenüberzustellen. Dies bedingt, bei der Planabrechnung verschiedene Preisbasen nebeneinander anwenden zu müssen, die oft nur über grobe Umrechnungsschlüssel miteinander zu verbinden sind, was wiederum die Übersichtlichkeit der Planung stark beeinträchtigt. Solange die Preise der einzelnen Güter weder als Maßstab des erforderlichen volkswirtschaftlichen Aufwands noch der Dringlichkeit des im Plan festgelegten Bedarfs angesehen werden können, ist eine auf annähernd optimale Leistungsfähigkeit ausgerichtete Planung unmöglich, weil ihr der Orientierungsmaßstab für den Grad der ökonomischen Effizienz der verschiedenartigen Leistungen fehlt. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) und des Ökonomischen Systems des Sozialismus (ÖSS) versuchte man mit einer Reihe von aufeinanderfolgenden Schritten Verbesserungen des damaligen, recht widersprüchlichen Ps. in Richtung der Orientierung am volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwand durchzusetzen. In der Folgezeit auftretende Schwierigkeiten bewirkten jedoch, daß man seit den siebziger Jahren wieder davon abwich. II. Die Industriepreisreform In mehreren Stufen wurden als wichtige Maßnahme im Rahmen des NÖS in den Jahren 1964–1967 in der DDR sämtliche Industriepreise auf der Basis der vorausgeschätzten Selbstkosten des Jahres 1967 neu festgelegt. Das Ziel dieser umfangreichen Preisreform war es, einen bedeutenden Teil der vordem erheblichen Preisverzerrungen zu beseitigen. Da das bis 1964 geltende Ps. — besonders für Vorleistungen und Materialien — zum großen Teil auf Preisen des Jahres 1944 basierte, spiegelte es die in der DDR bestehenden volkswirtschaftlichen Kosten- und Knappheitsverhältnisse nur erheblich verzerrt wider. Vor 1964 lagen die Preise wichtiger Grundstoffe beträchtlich unter den Herstellungskosten. Dies erforderte umfangreiche staatliche Subventionen. So wiesen beispielsweise die Preise für Rohstoffe wie Kohle, Gas, Elektroenergie, Holz, Eisen, Mauersteine und Dachziegel ein Niveau von nur 45–60 v.H. der effektiven Erzeugungskosten auf. Demgegenüber galten für Konsumgüter z. T. überhöhte Preise, weil die konsumnahen Bereiche hohe Steuern in Form der Produktionsabgaben zu tragen hatten. Diese Preisverzerrungen bewirkten volkswirtschaftliche Fehlentwicklungen: Es traten Rohstoffverschwendungen auf — sowohl als Folge zu niedrig bewerteter Rohstoffe als auch wegen zu seltener Nutzung technisch günstigerer, aber häufig überbewerteter substitutiver Einsatzgüter. Die Sortiments[S. 1034]struktur der von den Betrieben erzeugten Fertigprodukte konzentrierte sich bei der vom Mengendenken beherrschten Planung z.T. auf Güter, deren volkswirtschaftlicher Aufwand die betrieblichen Kosten weit überstieg, weil der je Produkt ausgewiesene Gewinn kein echter Maßstab der betrieblichen Leistung sein konnte. Schließlich wurde der technische Fortschritt behindert, weil infolge der verzerrten Preise bei neuen Produktionsverfahren und Investitionsprojekten nicht die tatsächlich zu erwartende Wirtschaftlichkeit bestimmbar war; realisiert wurden daher z.T. Projekte mit vermeintlich hohem Nutzen, der sich bei kostengerechten Preisen als nur gering erwiesen hätte. Der Industriepreisreform war eine Neuberechnung der viel zu niedrigen Abschreibungen vorausgegangen; sie entsprachen infolge einer uneinheitlichen Unterbewertung der Anlagegüter nicht dem Wert des tatsächlichen Verschleißes. Zu ihrer Neufestsetzung war deshalb eine Neubewertung des Brutto-Anlagevermögens (Grundmittelumbewertung) notwendig, die 1963 nach umfangreichen Vorarbeiten durchgeführt worden war. Die Industriepreisreform wurde in den in der Tabelle dargestellten 3 Etappen durchgeführt. Da ein wichtiges Merkmal der Industriepreisreform darin bestand, die Konsumgüterpreise unverändert zu lassen, mußten die Betriebe der verbrauchsnahen Branchen Kostensteigerungen ihrer Vorprodukte durch vermehrte Rationalisierungen bzw. Gewinneinbußen ausgleichen. Allerdings wurden vereinzelt auch Minderungen der Produktionsabgaben vorgenommen bzw. Subventionen eingeführt, wenn die eingetretenen Kostenerhöhungen die Betriebe zu stark belastet hätten. Somit wirkte sich die letzte Etappe der Industriepreisreform vor allem auf die Preise der Investitionsgüter aus, die sich durchschnittlich um 16 v.H. erhöhten. Bei den Ausrüstungen stiegen die Preise im Durchschnitt um 8 v.H., bei den Bauinvestitionen um 33 v.H. Allgemein nahmen die Baupreise um 26 v.H. zu. Als positives Ergebnis der Preisreform läßt sich vermerken, daß die staatlichen Preissubventionen in verschiedenen Bereichen von vorher etwa 13,5 Mrd. Mark auf 7,5 Mrd. Mark reduziert werden konnten. Damit wurden auch wesentliche Preisdisproportionen zwischen den Erzeugnissen verschiedener Wirtschaftszweige z.T. bereinigt. III. Ungelöste Probleme der Preisreform Obwohl die Industriepreisreform merklich bessere Preisverhältnisse geschaffen hatte, wiesen auch die neuen Preise Mängel auf. Sie entsprachen dem volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand noch immer nicht und berücksichtigten die in der DDR gegebenen Knappheitsverhältnisse nur unzureichend. Insbesondere zeigten sich folgende Mängel: 1. Der Preisreform hatte man die voraussichtlichen Kosten von 1967 zugrunde gelegt, die wiederum aufgrund vorausgeschätzter Durchschnittswerte für die Verarbeitungskosten sowie anhand globaler Umrechnungskoeffizienten für Rohstoffgruppen ermittelt worden waren. Dabei mußten zwangsläufig Schätzfehler auftreten. [S. 1035]2. In den Industriepreisen waren zwar die Abschreibungen, nicht jedoch der Kapitalzins für Eigen- und Fremdmittel enthalten, so daß die Erzeugnisse kapitalintensiver Zweige generell unterbewertet waren. Ursache der Vernachlässigung des Kapitalzinses war die vor den Reformen praktizierte kostenfreie Zuweisung von Staatshaushaltsmitteln für Investitionen. 3. Demgegenüber führte das Festhalten an den teilweise überhöhten Konsumgüterpreisen — trotz starker staatlicher Abschöpfungen — zu einer überhöhten Rentabilität entsprechender Konsumgüterproduktionen. 4. Da das Ps. grundsätzlich nur starre Preisrelationen kennt, erbrachten die im Zeitverlauf auftretenden Veränderungen der Kostenrelationen erneute Verzerrungen der Preisstruktur. So entsprachen beispielsweise die bei der Grundmittelumbewertung benutzten Wertmaßstäbe von 1962 schon 1968 — nach der Preisreform — nicht mehr den damaligen Wiederbeschaffungspreisen, so daß die Produktionsfondsabgabe auf eine nicht mehr einheitliche Bemessungsgrundlage bezogen und die Abschreibungen falsch ausgewiesen wurden. 5. Auch die neuen Preise stimulierten Neuentwicklungen nur unzureichend, da deren Produzenten nur den durchschnittlichen Kalkulationsgewinn erzielten, während sie bei älteren Erzeugnissen infolge von Kosteneinsparungen höhere Gewinne erreichen konnten. 6. Die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise berücksichtigten weder die in der DDR gegebenen Knappheitsrelationen der Produktionsfaktoren noch die Dringlichkeit der Nachfrage. IV. Preispolitik in den Jahren 1968--1970 In den letzten Jahren der NÖS- bzw. der ÖSS-Periode wurde zur Beseitigung einiger der bereits erwähnten Preismängel eine Reihe von interessanten preispolitischen Maßnahmen realisiert: a) Die Einführung des Fondsbezogenen Preises (GBl. II, 1968, S. 497): Mit diesem Preistyp sollte im Gegensatz zur bisherigen Preisbildung (sog. kostenbezogener Preistyp) auch der volkswirtschaftlich erforderliche Kapitalaufwand im Preis berücksichtigt werden, um damit die Zahlung der Produktionsfondsabgabe für kapitalintensive Betriebe zu ermöglichen. Bei diesem Preistyp wurde der Gewinnanteil ausschließlich als Prozentsatz (höchstens 18 v.H.) des notwendigen — und nicht des tatsächlichen — Kapitalaufwandes kalkuliert, der wiederum am Kapitaleinsatz der günstigsten Betriebe einer Erzeugnisgruppe bemessen war. Da der Preis somit nur den „optimalen“ Kapitaleinsatz sowie die „günstigste“ Höhe der Umlaufmittelbestände berücksichtigte, die Produktionsfondsabgabe aber auf den effektiven Kapitalaufwand bezogen war, konnte der Betrieb seinen Nettogewinn (Bruttogewinn minus Produktionsfondsabgabe) bei gegebenen Verarbeitungskosten nur durch Entscheidungen zur Verbesserung seiner Kapitalnutzung maximieren. b) Die Schaffung von Preisdynamisierungsmaßnahmen (GBl. II, 1968, S. 497): Ausgelöst durch im Zeitverlauf auftretende Kostenminderungen sollte beim Industriepreisregelsystem eine Überschreitung der festgelegten Obergrenze des fondsbezogenen Gewinns automatisch Preissenkungen auslösen, bis die vorbestimmte Gewinnuntergrenze erreicht war. Den Generaldirektoren der VVB oblag die Feststellung, inwieweit sich die Rentabilität der jeweiligen Erzeugnisgruppe an den Höchstgewinn annäherte; bei Überschreiten desselben sollten sie Preisherabsetzungen für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen vorschlagen oder selbst durchführen. Preissenkungen sollten jedoch ausgeschlossen sein, wenn die dann eintretenden Nachfrageerhöhungen bei bestehenden Kapazitäten nicht hätten befriedigt werden können oder wenn verfälschte Preisrelationen für Substitutionsgüter entstanden wären. Um zu erreichen, daß die Betriebe auch tatsächlich an Kosten- und Preisminderungen interessiert waren, durften sie — gemäß den für 1969 und 1970 geltenden Bestimmungen — die aufgrund von Preisreduktionen eintretenden Gewinneinbußen voll von der an den Staat zu zahlenden Nettogewinnabführung abziehen. Zur Förderung der Entwicklung neuer sowie der Ausschaltung veralteter Güter wurde weiterhin eine Preisdegression für neu- und weiterentwickelte Erzeugnisse eingeführt, die bei zunächst erhöhtem Gewinn und danach folgenden kontinuierlichen Preis- und Gewinnminderungen dem Hersteller ei[S. 1036]nes Gutes schließlich dann Verluste bringen sollte, wenn das Produkt nicht mehr dem allgemeinen technischen Niveau entsprach. An der Festlegung sowohl des Ausgangspreises als auch an der Preisdegression waren neben dem Hersteller und den Abnehmern vor allem die zuständigen Preiskontrollorgane beteiligt (z. B. Amt für Preise beim Ministerrat, Industrieministerium, VVB). Die Preisdegression sollte sich nach der voraussichtlichen „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses, also der Periode richten, in der das Produkt dem in der DDR erreichten durchschnittlichen technischen Niveau entsprach. Dabei war vorgesehen, eine stärkere Preisdegression im Zeitverlauf festzulegen, als Kosteneinsparungen zu erwarten waren, um beim Produzenten einen wirksamen Druck auf die Kosten auszulösen. Nach Ablauf der „ökonomischen Lebensdauer“ des Erzeugnisses sollte sein Hersteller durch Verluste zur Produktionseinstellung des nunmehr „veralteten“ Produktes veranlaßt werden. c) Die Einführung differenzierter Preisformen: Um eine größere Beweglichkeit der Preisbildung zu erreichen, wurden neben den bis dahin fast ausschließlich geltenden Festpreisen auch Preisformen wie Höchstpreise und Vereinbarungspreise eingeführt (GBl. II, 1967, S. 153 sowie 1968, S. 971). Während Festpreise, die weder über- noch unterschritten werden durften und nur durch planmäßige Preisänderungen (z.B. Industriepreisregelsystem) verändert werden konnten, vor allem bei Erzeugnissen Anwendung fanden, die als Vorleistungen Niveau und Struktur der Kosten weiter Abnehmerkreise beeinflußten, wurden Höchstpreise für verschiedenartige Güter festgelegt. Diese Preisform war für alle Konsumgüter sowie für Erzeugnisse, die einer raschen technischen Entwicklung unterliegen, vorgesehen. Mit den Höchstpreisen, die unter-, aber nicht überschritten werden durften, wurde den Betrieben ein gewisser eigenverantwortlicher Entscheidungsspielraum hinsichtlich Preissenkungen zur Erzielung von Absatzsteigerungen eingeräumt. Unter Vereinbarungspreisen sind solche Preise zu verstehen, die ohne Bestätigung der Preisorgane auf der Grundlage der geltenden Kalkulationsrichtlinien, jedoch mit höherem bzw. niedrigerem als dem vorgesehenen kalkulatorischen Gewinnsatz frei zwischen Herstellern und Abnehmern (insbesondere für Einzelanfertigungen, Spezialmaschinen usw.) vereinbart werden durften. d) Preisprognose und Preisplanung (GBl. III, 1968, S. 29): Ein wichtiges Problem der Planung zu konstanten Preisen besteht darin, daß bei auftretenden Preisänderungen die im Plan festgelegten Strukturentscheidungen überprüft und der neuen Preissituation angepaßt werden müssen. Zur Überwindung dieser Schwierigkeiten sollten Preisprognosen auf betrieblicher Ebene sowie eine gesamtwirtschaftliche Preisplanung dienen. Zu diesem Zweck wurden für den Fünfjahrplanzeitraum 1971–1975 probeweise unter Leitung des Amtes für Preise in einigen zentralgeleiteten Betrieben entsprechende Planinformationen erarbeitet. Es war dabei die 1969 bestehende Kostenstruktur zu ermitteln sowie die für den Zeitraum 1971–1975 zu erwartende Entwicklung der Selbstkosten, des Brutto-Anlagevermögens und der Umlaufmittel einzuschätzen. Die ermittelten Daten wurden in ein zentrales, 1150 Erzeugnisgruppen umfassendes Preisverflechtungsmodell übertragen. Unter Berücksichtigung zentraler Entscheidungen (z.B. über Außenhandel, Strukturänderungen, Lohnerhöhungen) sollten dann aus dem dynamisierten Preisverflechtungsmodell Preisänderungskoeffizienten für die einzelnen Erzeugnisgruppen erarbeitet werden, die dann eine der Grundlagen für die Fünfjahrplanentwürfe bilden sollten. Während bis 1970 tatsächlich für rd. ein Drittel der industriellen Warenproduktion fondsbezogene Preise eingeführt worden waren, zeigte sich bei den Preisdynamisierungsinstrumenten als deutliche Schwäche, daß statt der angestrebten Preisminderungen faktisch Preiserhöhungen eintraten. Dies dürfte seine Ursache darin haben, daß leistungsfähige Betriebe bis dahin keinen genügenden Anreiz zu Preissenkungen hatten: Eine formale Kostenverrechnung im bisher üblichen Umfang war für sie auch im Falle echter Kosteneinsparungen günstiger als die Erhöhung des Nettogewinns, weil auf diese Weise unauffällig Leistungen für Investitionen finanziert werden konnten, ohne den Weg über die betriebliche Fondsbildung nehmen zu müssen; denn vom Nettogewinn blieb ihnen nach Abzug der Nettogewinnabführung (Gewinn) sowie der zweckgebundenen Fonds nur ein kleiner Teil zur Verwirklichung eigener Investitionsvorhaben übrig. Bei [S. 1037]der Preisdegression für neue Güter konnten die Betriebe auf Kostensteigerungen von Vorleistungen verweisen, die die eigenen Einsparungen infolge von Produktivitätsfortschritten übertrafen; sie konnten aber auch durch erneute Produktveränderungen versuchen, die Produktion der bisherigen Erzeugnisse auslaufen zu lassen, bevor sie überhaupt in den Bereich stärkerer Preisdegression gelangten. Auch die Preisplanung verlief nicht erwartungsgemäß. Offensichtlich gab es bei der praktischen Anwendung des Preisverflechtungsmodells erhebliche Schwierigkeiten: Die Betriebe konnten nicht mit ausreichender Genauigkeit künftige Entwicklungen der Kosten und Preise prognostizieren; häufig wurde mangels entsprechender Daten lediglich von einer Extrapolation der bisher beobachteten Entwicklungen ausgegangen; schließlich waren weder die zentralen Planungsorgane noch die Betriebe — mangels entsprechender Erfahrungen — in der Lage, künftige Bedarfsentwicklungen für wichtige Konsumgüter vorauszusagen. V. Preispolitik in den Jahren 1971--1975 Die Rezentralisierung des Wirtschaftssystems von Ende 1970 wirkte sich besonders ungünstig auf das Ps. aus. Gerade als dieses begann, aktives Instrument der Planung zu werden, indem es stimulierend auf Kostensenkungen und eine bessere Nutzung des technischen Fortschritts hinwirken sollte, wurde das NÖS- bzw. ÖSS-Modell abgebrochen. Angesichts der geschilderten Unzulänglichkeiten ist das Industriepreisregelsystem sowie die Preisdegression bei neuen und weiterentwickelten Erzeugnissen aufgehoben und die weitere Einführung fondsbezogener Preise ausgesetzt worden (GBl. II, 1972, S. 761). Ohne nachhaltige Kostenminderungen sah man keine Möglichkeit, für kapitalintensive Produktionen — bei Vermeidung von Preisheraufsetzungen — zu fondsbezogenen Preisen zu gelangen. Besonders ungünstig wirkte der generelle Preisstopp für alle 1971 produzierten Güter (GBl. II, 1971, S. 669 ff. und S. 674 ff.). Er war ursprünglich bis zum Jahre 1975 begrenzt, wurde dann aber verlängert, bei Ausnahme jener Erzeugnisse, für die planmäßig Preiskorrekturen vorgesehen waren. Damit wurden die Preise wieder passives Systemelement, das kaum effizienzsteigernde Impulse auszulösen vermochte. Mit dem Preisstopp ergaben sich für kapitalintensive Produktionen Finanzierungsprobleme, soweit für sie noch keine fondsbezogenen Preise galten: Die Betriebe der betroffenen Branchen waren gar nicht in der Lage, die Produktionsfondsabgabe in Höhe von 6 v.H. des Anlagevermögens und der Umlaufmittel zu bezahlen, ohne z.T. beträchtliche Einbußen bei ihrer Fondsbildung hinnehmen zu müssen. Dem ist offenbar durch Minderungen der Nettogewinnabführung bzw. durch Subventionen begegnet worden. Da bei einem Preisstopp die Preisfestsetzung für neue oder weiterentwickelte Produkte zum Problem wurde, haben die zentralen Wirtschaftsorgane ein umständliches und äußerst bürokratisches Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren entwickelt (GBl. II, 1972, S. 257 ff.) sowie die dafür erforderliche einheitliche Kalkulationsrichtlinie (GBl. II, 1972, S. 741 ff.) in Kraft gesetzt. Gleichzeitig wurde die Vielzahl stark differenzierter früherer Preisverordnungen aufgehoben (GBl. I, 1973, S. 9 ff.). Die neuen Bestimmungen verlangten einen exakten Kostennachweis und die Einhaltung vorgegebener Normative für Verarbeitungs- und Gemeinkosten. Das Preisantrags- und -bestätigungsverfahren wurde wie folgt gehandhabt: a) Preise für neue oder verbesserte Konsumgüter mußten nach eingehender Kontrolle der Preis- und Kostenkalkulation von zentralen Organen (z.B. durch das Amt für Preise, dem ein Zentraler Preisbeirat beigeordnet ist) bestätigt werden. Ausgangspunkt des komplizierten Preisbestätigungsverfahrens war ein vom Betrieb zu stellender Preisantrag, der neben Angaben über Produktionsvolumen und dem zu erwartenden Bedarf sowohl die nach den geltenden Kalkulationsvorschriften ermittelten Kosten als auch einen mit den Hauptabnehmern abgestimmten Preisvorschlag enthalten sollte. Dieser ging nacheinander den wirtschaftsleitenden Organen der Industrie, des Handels, die ihrerseits durch einzelne Preisbeiräte unterstützt wurden, und dann dem Ministerium für Handel und Versorgung sowie schließlich — bei wichtigen Erzeugnissen — dem Amt für Preise bzw. dem Ministerrat zu. Alle Instanzen hatten eine eingehende Prüfung und Stellungnahme sowie dem jeweils übergeordneten Organ einen Preisvorschlag zu unterbreiten, bis schließlich von der letzten Instanz die endgültige Preisentscheidung von Waren in einem schon bestehenden Preiskatalog ähnlicher Güter getroffen wurde. Lediglich bei der Preiseinstufung endete der Prozeß bereits beim wirtschaftsleitenden Organ des Handels (z. B. Zentrales Warenkontor; Binnenhandel, III. A.), sofern der Betrieb anhand von Preisberechnungsvorschriften nicht selbst einstufen durfte. b) Bei den Industriepreisen verlief das Verfahren der Preisbestätigung im Prinzip genauso, nur standen in der Mitte der Kette der zentralen Prüfungsinstanzen statt der Organe des Handels und des Ministeriums für Handel und Versorgung die jeweils zuständigen Fachministerien, die durch Arbeitskreise bzw. zeitweilige Expertenkommissionen unterstützt wurden. Die Preiseinstufung erfolgte auch hier durch das Preiskoordinierungsorgan der Industrie bzw. die Betriebe selbst. Bei neuen Produkten wurde grundsätzlich für 3 Jahre ein höherer Gewinnzuschlag zugestanden, jedoch durften sie nur um weniger verteuert werden, als ihrer Qualitätsverbesserung zum bisherigen Erzeugnis entsprach. Zur [S. 1038]Stimulierung besserer Qualitäten wurden bei Produkten mit dem amtlichen Gütezeichen „Q“ oder „1“ Preiszuschläge gewährt. Um aber grundsätzlich auf möglichst niedrige Preise hinzuwirken, wurden für Neuentwicklungen bereits im Entwicklungsstadium unter Mitwirkung der Hauptabnehmer und Zulieferer Preislimite festgelegt. Bei ganzen Investitionsprojekten durften Auftraggeber sowie General- und Hauptauftragnehmer entsprechend der geltenden Kalkulations- und Kostenregelungen im Rahmen verbindlicher Angebote Vereinbarungspreise bilden. Dabei durfte der Auftraggeber Einsicht in die Berechnungsunterlagen der Anbieter nehmen. Damit folgte die Preisbildung für Neuerungen dem in dem Schema dargestellten Prinzip: Entscheidend waren einerseits ein auf 3 Jahre begrenzter, sich vermindernder Gewinnzuschlag und der Verzicht auf eine darüber hinausgehende, im voraus festgelegte Preisdegression. Ferner bestimmte die Kalkulationsrichtlinie, daß im Fall erheblicher Kostensenkungen durch Rationalisierungen — zur Vermeidung von ungerechtfertigten Übergewinnen — auf Antrag (z.B. der Industrieminister bzw. anderer wirtschaftsleitender Organe) eine Herabsetzung des Betriebspreises durch das Amt für Preise durchgesetzt werden konnte. Für die Hersteller bedeutete dies, daß ein Festhalten an veralteten Erzeugnissen unerwünschte Preisreduktionen bewirken konnte. Für tatsächliche Neuerungen war der Anreiz aber ebenfalls noch immer zu gering, da ein erheblicher Teil des ohnehin nur relativ kleinen Zusatzgewinns an den Staatshaushalt abzuführen und der Rest genau vorgeschriebenen Zwecken (Fonds) zuzuführen war. Deshalb hatten leistungsfähige Betriebe auch kein Interesse an der Aufdeckung ihrer Reserven, denn angesichts des komplizierten Verfahrens der Preisbestätigung für neue oder verbesserte Produkte gelang ihnen vielfach die Durchsetzung von Preisvorteilen auf dem Wege des bloßen Produktwandels, d.h. ohne tatsächliche Verbesserung des Erzeugnisses. Insgesamt nahmen mit dem Wegfall wichtiger Preisbildungskonzeptionen des NÖS und dem 1971 verhängten Preisstopp die Preisverzerrungen wieder zu. Denn nunmehr galten 3 Gruppen von Preisen nebeneinander: Für einen großen Teil der Erzeugnisse wurden noch die mit der Industriepreisreform geschaffenen Preise angewandt, bei einer Gruppe von Produkten bestanden fondsbezogene Preise, und für eine weitere Gruppe neuer oder weiterentwickelter Güter wurden neue — in der Regel allerdings nicht fondsbezogene — Preise angewandt. Wegen dieser Uneinheitlichkeit der Preise hatten die einst mit der Industriepreisreform verminderten Preismängel wieder deutlich zugenommen: Bei formal konstanten Preisen blieben die infolge laufend auftretender Kosten- und Aufwandsveränderungen entstehenden Verschiebungen der Wert-Relationen zwischen den Gütern verborgen. Auch inflationäre Erscheinungen wurden verdeckt, da Preiserhöhungen vermittels Produktwandels auftraten, indem billige Erzeugnisse aufgegeben und durch neue — im Preis überhöhte — Produkte ersetzt wurden. Eine wirtschaftlich sinnvolle — d.h. wenigstens annähernd kostengerechte — Leistungsbewertung war daher kaum noch möglich. Dies wiederum erwies sich als Störfaktor der Planung, da die bestehenden Preise volkswirtschaftliche Verlustproduktionen induzierten und notwendige Innovationsprozesse behindern oder in falsche Richtungen lenken konnten. Hinzu kam, daß es den Preisbildungsorganen nicht gelang, die Preise für neuentwickelte oder verbesserte Erzeugnisse mit den divergierenden Preisen der bisherigen Warensortimente in Einklang zu bringen. Das Amt für Preise war trotz seiner umfangreichen Kompetenzen schon wegen der übermäßigen Verwaltungsarbeit überfordert, die Prinzipien der Preisfestsetzung konsequent durchzusetzen. VI. Preispolitik in den Jahren 1976--1979 A. Preisänderungen aufgrund verteuerter Inputs Zusätzlich zu den geschilderten Preisverzerrungen im Inland kam extern ein entscheidendes neues Problem hinzu: die weltweiten Energiepreissteigerungen. Obwohl zwischen Binnen- und Außenpreisen in der DDR grundsätzlich keine Verbindung besteht, mußte die Wirtschaftsführung der DDR entscheiden, ob und wie sie die z.T. erhebliche Verteuerung der Rohstoffimporte sowie die Ver[S. 1039]schlechterung der geologischen Bedingungen der heimischen Braunkohle bei den Binnenpreisen berücksichtigen sollte. Eine bloße Subventionierung ohne Preiserhöhung kam nicht in Frage, da aus einem derartigen Verfahren keine Impulse zu Materialeinsparungen erwachsen wären, die zentralen Planinstanzen der DDR aber zwei Drittel des für den Produktionszuwachs bis 1980 erforderlichen Energiebedarfs über Einsparungen zu realisieren hofften. Aber auch eine sofort in Kraft tretende Veränderung aller Preise von Halb- und Fertigerzeugnissen der Rohstoffverwender in der Industrie (soweit nicht Konsumgüter) war nicht möglich, da sonst das — ohnehin gestörte — Preisgefüge vollends durcheinandergekommen wäre und bereits im ersten Jahr der Fünfjahrplanperiode 1976–1980 der Jahresplan 1976 auf einer wesentlich anderen Preisgrundlage hätte aufgebaut werden müssen als der Fünfjahrplan. Deshalb entschied sich die Wirtschaftsführung für schrittweise Preisveränderungen: Seit 1. 1. 1976 wurden höhere Preise für Rohstoffe und rohstoffintensive Erzeugnisse (z.B. Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärme, Brennstoffe, Baustoffe) festgelegt (GBl. I, 1975, S. 369 ff.) sowie seit 1. 1. 1977 neue Preise für Halbfabrikate, Ersatzteile und einige Fertigprodukte (z.B. metallurgische und chemische Produkte, Holz, Glas, Wolle, Baumaterialien, Maschinenbauerzeugnisse) bestimmt (GBl. I, 1976, S. 264 ff.). Der Umfang der Verteuerungen ist nur für einige wenige Erzeugnisse bekannt geworden: Elektroenergie 33 bis 66 v.H., Erdgas 200 v.H., Heizöl 155 v.H., Braunkohle 50 v.H. sowie Dampf 45 bis 66 v.H. Am 1. 1. 1978 erfolgten weitere Preiskorrekturen (z.B. für chemische Spezialerzeugnisse, Pharmazeutika, Farben, Garne, Spinnstoffe, Lederprodukte, Kunststofferzeugnisse, Geräte, Ersatzteile sowie eine Reihe von Maschinen und Ausrüstungen) (vgl. GBl. I, 1977, S. 153 f.). Seit 1. 1. 1979 traten neue Preise für Neubau- und Montageleistungen, Wohnraumtextilien, Konfektionserzeugnisse, Textilien, Wirk- und Strickwaren, für Kunstleder- und Lederwaren, Schuhe, Tonwaren, für Holzkohle und Holzteer, Hopfen, Hopfenprodukte sowie für bestimmte Maschinen und Ausrüstungen (vgl. GBl. I, 1978, S. 182 f.) in Kraft. Wegen der politischen Entscheidung, die Preise für Konsumgüter nach wie vor konstant zu halten, waren die neuen Preise nur für die Verwender in der Industrie wirksam. Die entstandenen Kostensteigerungen wurden bei den Herstellern von Konsumgütern sowie von solchen Produkten, für die bestimmte Substitutionsbeziehungen angestrebt waren, über staatliche Preisstützungen bzw. Änderungen der produktgebundenen Abgaben ausgeglichen. Bei industriellen Abnehmern wurden Verteuerungen u.a. durch Minderungen der Nettogewinnabführung sowie durch Produktivitätsanstrengungen der Betriebe abgefangen (GBl. I, 1975, S. 419 ff., S. 422 ff. und S. 424 ff. sowie 1976, S. 373 f. und 1978, S. 54 ff.). Damit entstanden neue Probleme: die zusätzliche Belastung des Staatshaushaltes, ein erheblicher Verwaltungsaufwand und die Schwierigkeiten eines doppelten Preisniveaus, indem gleiche Erzeugnisse für Konsumenten billiger blieben als für andere Verwender. Schließlich trat das Problem auf, diese Preisrevisionen auch in Zukunft wegen der inzwischen weiter gestiegenen Importpreise für Energierohstoffe weiterführen zu müssen. B. Preisbildung für Neuerungen (Preis-Leistungs-Verhältnis) Da auch mit den neuen Rohstoffpreisen zunächst noch keine ausreichenden Materialeinsparungen erreichbar waren und die Betriebe nach wie vor die Produktion veralteter Erzeugnisse Neuerungen vorzogen, wurden Mitte 1976 kurzfristig zusätzliche Neuregelungen (GBl. I, 1976, S. 317 ff.) durchgesetzt: Danach durfte der Betrieb den Betriebspreis bei Kosteneinsparungen bis zum Jahre 1980 konstant halten; das bedeutete, daß Materialeinsparungen die Planabrechnung nicht mehr negativ beeinflußten, sondern durch Gewinnvorteile belohnt wurden. Für neue bzw. weiterentwickelte Erzeugnisse wurden seitdem Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet, d.h. in Relation zur Gebrauchswertverbesserung gegenüber Vergleichserzeugnissen. Da mit dieser Regelung die rein kostenmäßige Preisbildung verlassen wurde, mußte die Kalkula[S. 1040]tionsrichtlinie von 1972 aufgegeben und durch eine neue ersetzt werden (GBl. I, 1976, S. 321 ff.). Diese Kalkulationsrichtlinie gewährte dem Hersteller einen größeren Anteil an der Nutzensteigerung des neuen Erzeugnisses (70 v.H.) als dem Verwender (30 v.H.). Für den Hersteller erhöhte sich der Gewinn, für den Anwender ergab sich — bezogen auf den Gesamtnutzen des Produktes — eine Verbilligung. Gegenüber der bisherigen Preisfestlegung war der Zusatzgewinn für den Hersteller nicht nur höher, er wurde auch für 2 Jahre in voller Höhe und erst in den folgenden 3 Jahren — also langsamer — abgebaut. Ferner war festgelegt, daß Kostensenkungen bis zum Jahre 1980 keinerlei Preisreduktionen mehr zur Folge hatten. Als Vorteil des neuen Verfahrens erhofften sich die Planungsorgane der DDR einerseits Erleichterungen bei den ihnen im Rahmen der Preisantrags- und Preisbestätigungsverfahren zufallenden Kontrollaufgaben. Statt einer eingehenden Überprüfung der Kosten glaubten sie den neuen Preis schneller und einfacher direkt aus dem bisher bereits anerkannten Aufwand je Leistungseinheit von Vergleichserzeugnissen ableiten zu können. Andererseits gelang eine bessere Einordnung der neuen Güter in bestehende Sortimente, da die Preise in Relation zu vergleichbaren Erzeugnissen gebildet wurden. Die neuen Regelungen stellten indessen nur einen kleinen Schritt in Richtung auf die gewünschten Verbesserungen dar, und zwar aus drei Gründen: 1. Der Anreiz der Betriebe zu Neuentwicklungen war bei den gegebenen Vorschriften der Gewinnverwendung relativ gering; 2. häufig fehlten objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Güter, d.h. aber, die Betriebe versuchten alle positiven Eigenschaften ihrer Erzeugnisse herauszustellen bei gleichzeitiger Vernachlässigung der Nachteile. Die zentralen Organe standen damit vor der Aufgabe, statt der bisher undurchführbaren Kontrolle der Kosten die genauso schwierige Messung der Gebrauchswerte durchführen zu müssen. 3. Mit den neuen Preisen wurden die Preisverzerrungen keineswegs aufgehoben, sondern neue Güter besser in bestehende Sortimente eingefügt. Hinzu kam, daß neben die bereits erläuterten und nebeneinander stehenden drei Gruppen von Preisen noch eine vierte trat: Preise, die nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet sind. Zur Durchsetzung der Preisantragspflicht für neue Erzeugnisse (Produktionsmittel und Konsumgüter) sind 1978 einheitliche Preisantragsverfahren entwickelt, entsprechende Formblätter geschaffen, Antragstermine (Zeit vor Aufnahme der Produktion) bestimmt und Ordnungsstrafen bei Verletzung der Antragspflicht in Höhe von 10 bis 1000 Mark festgelegt worden (GBl. I, 1978, S. 44 ff. sowie SDr. Nr. 941/1978). VII. Preispolitik seit 1980 A. Neuorientierung bei den Konsumgüterpreisen Während andere sozialistische Staaten Verteuerungen von Energie und Rohstoffen zumindest teilweise auch auf die Verbrauchsgüterpreise durchschlagen ließen, hatte die DDR die eingetretenen Kostenerhöhungen bei der Konsumgüterherstellung zunächst noch durch zusätzliche Preisstützungen und Subventionen abgefangen. Dies führte allerdings zu stark zunehmenden Belastungen des Staatshaushaltes. Im Dezember 1979 entschloß sich die Wirtschaftsführung der DDR deshalb zu einem neuen preispolitischen Grundsatz (vgl. ND 14. 12. 1979, S. 5): „Unsere Preispolitik wird die Stützungen für die Waren des Grundbedarfs, für Dienstleistungen und Mieten weiter ansteigen lassen. Bei den neuen hochwertigen Industriewaren muß der Preis (aber) die Kosten decken und einen normalen Ertrag einschließen.“ Das bedeutet, daß man die Preise bei Gütern des Grundbedarfs zwar unangetastet ließ, dafür aber den Weg für nunmehr auch offene Preissteigerungen — neben den bisher üblichen versteckten Preiserhöhungen über Produktwandel — geebnet hat, und zwar im Falle verteuerter Inputs. Wenig später wurden die Vorschriften zum bisherigen Preisstopp aufgehoben (GBl. I, 1980, S. 66). Für die Bevölkerung ist es nunmehr, abgesehen von völlig unveränderten Produkten, schwierig, den genauen Umfang der Verteuerungen erkennen zu können. Denn gleichzeitig mit echten (und scheinbaren) Gebrauchswertverbesserungen werden bei neuen bzw. verbesserten Produkten auch die eingetretenen Kostensteigerungen — zumindest teilweise — verrechnet. Damit dürfte sich das Preisniveau der Güter mit einem Hauch von Luxus immer stärker von dem der einfachen Güter abheben. B. Beschleunigung der planmäßigen Preisänderungen Da die Preiskorrekturen hinter den Inputverteuerungen zurückblieben, mußten zum 1. 1. 1980 erneute Preisänderungen für einen großen Teil jener Rohstoffe und Materialien beschlossen werden, die bereits 1976 geändert worden waren. Aber auch diese neuen Preise dürften allenfalls an der Kostensituation zu Anfang 1979 orientiert und deshalb bei Einführung bereits überholt gewesen sein. Um zumindest weitere zeitliche Verzögerungen für die nachfolgenden Stufen zu vermindern, hat man neben wichtigen Roh- und Brennstoffen sowie Baumaterialien auch die Preise für Neubau- und Montageleistungen, für Baureparaturen, für Investitionen sowie für eine Reihe von Maschinenbauerzeugnissen, Ersatzteilen und Instandsetzungen an Ausrüstungen korrigiert (GBl. I, 1979, S. 120 ff.; S. 131 ff.; S. 165 f.; S. 167; S. 172 ff.; S. 176 f. und S. 191 f.). Mit Wirkung vom 1. 5. 1980 wurde die Preisbildung [S. 1041]für die Erzeugnisse der „1000 kleinen Dinge“ neu geregelt (GBl. I, S. 99 ff.), seit 20. 9. 1980 traten neue Preise für den individuellen Innenausbau in Kraft (GBl. I, S. 231–233). Vermehrt wurden also auch Konsumgüter von den planmäßigen Preisänderungen betroffen. Am 1. 1. 1981 traten für eine außerordentliche Fülle von Gütern (Grundstoffe, Halbfabrikate und Fertigerzeugnisse) neue Preise in Kraft. Ihre Aufzählung reicht von Erdöl, Elektroenergie, Gas, Wärmeenergie und festen Brennstoffen bis hin zu Verpackungsmaterialien, Brot und Kleingebäck, Jagd- und Sportmunition sowie Weihnachtsbaumschmuck (GBl. I, 1980, S. 185 ff. sowie SDr. Nr. 1038–1053). Am 1. 1. 1982 folgten neue Preise für Erdöl, Elektroenergie, feste Brennstoffe, Torf, Erzeugnisse der anorganischen und der organischen Grundchemie, Kunststoffe, Produkte der Fotochemie, Wälzlager und Normteile, Felle und Häute, Neubauleistungen, Leistungen des Bauhandwerkes sowie Produkte des Schwermaschinenbaus und der polygraphischen Industrie und Raumheizer (einschl. Ersatzteile) (GBl. I, 1981, S. 146 ff. und S. 448 sowie SDr. Nr. 1060 sowie 1062–1070). Daneben wurden neue Preise für Nutzfahrzeuge und Schienenfahrzeuge sowie für Transportleistungen festgelegt. Im Konsumgüterbereich wurden Preisänderungen wirksam für Federn, Milch, Erfrischungsgetränke (ohne und mit Alkohol), Stärke, Zucker, Fleisch, Fisch und Tabak. Mit Wirkung vom 1. 1. 1983 wurden erneute Preisanhebungen für eine ganze Reihe von Erzeugnissen festgesetzt: Grundstoffe (feste Brennstoffe, Schnittholz, Schafwolle) und Materialien (Kunststoffe, synthetischer Kautschuk, Produkte der anorganischen und organischen Grundchemie, Agrochemikalien, Farben und Druckfarben, feuerfestes und optisches Glas) sowie zahlreiche Halbprodukte und Ersatzteile. Daneben waren eine Fülle von Fertigerzeugnissen betroffen (GBl. I, 1982, S. 419 sowie S. 435–439; SDr. Nr. 1081–1084 sowie 1086 und 1087). Seit 1. 1. 1984 wurden die Preise für Energie und Brennstoffe sowie für bestimmte Rohstoffe (z.B. Zellstoff, Wolle) erneut angehoben. Daneben sind aber auch die Preise für Sekundärrohstoffe und für viele Halbprodukte (z.B. metallische Produkte, Garne, Fasern, Halbleiterelemente) verändert worden (GBl. I, 1983, S. 171 ff., S. 175, S. 178 ff. und S. 189 ff.; SDr. Nr. 1129–1133). Zudem wurden die Industriepreise im Zuge der Agrarpreisreform seit Anfang 1984 auch für die Landwirtschaft voll wirksam, Subventionen entfielen. Auffällig ist bei diesen neuen Preisrevisionen nicht nur, daß von ihnen alle Produktionsstufen betroffen sind, sondern auch das Bemühen, gerade solche Produkte zu verteuern, bei denen importierte Inputs direkt oder indirekt eine große Rolle spielen. In der jetzigen Periode höchster Anstrengungen zur Einsparung von Rohstoffen, Materialien und Energie sollen auch die Preise diese Bemühungen unterstützen. Zugleich wird versucht, gewünschte Substitutionsbeziehungen über den Preis zu erreichen: Behinderung material- und insbesondere importintensiver Produktionen zugunsten der Förderung veredelungsintensiver (möglichst auf Basis heimischer Vorleistungen erzielbarer) Produkte. C. Preis-Leistungs-Verhältnis und Intensivierung Seit 1978 wurde zunächst versucht, Betriebe und Kombinate bei Neuerungen sowohl zu Vergleichen mit dem Weltmarkt als auch zu exaktem Nachweis der Kosten zu verpflichten (GBl. I, 1978, S. 336 ff.). Wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands entschloß man sich jedoch mit Wirkung von Jahresanfang 1980 wieder zu Erleichterungen (GBl. I, 1979, S. 119 f.). Damit wurden Weltstandsvergleiche auf Güter mit einem 10 v.H. übersteigenden Exportanteil sowie auf wichtige Neuerungen beschränkt. Hier sollte den Preisen eine gewisse Exportförderungsfunktion zukommen. Die wissenschaftliche Diskussion in der DDR argumentierte auf der einen Seite, daß zur besseren Durchsetzung von Intensivierungsaufgaben (z.B. Materialeinsparungen, Beschleunigung des technischen Fortschritts) Preise benötigt werden, die nicht nur am volkswirtschaftlich notwendigen Aufwand orientiert sind, sondern durch den Gebrauchswert auch an qualitativen Faktoren. Ordnet man neue Erzeugnisse entsprechend der in ihnen gegenüber bisherigen Produkten enthaltenen Gebrauchswertverbesserung (bei Gewährung eines Nutzenvorteils an den Verwender) in das gegebene Preisniveau ein, so wird der Gebrauchswert zum Maßstab des maximal vertretbaren volkswirtschaftlichen Aufwandes. Da Produkte, die mehr kosten als ihrem Gebrauchswert entspricht, nicht erzeugt werden sollen und dürfen, erhoffte man über Neuerungen laufende Aufwandsminimierungen (= Kosteneinsparungen je Leistungseinheit). Hierbei blieb allerdings außer acht, daß über den Gebrauchswert eine derartige Auswahl nur gelänge, wenn sowohl der Gebrauchswert als auch der tatsächliche Aufwand richtig bemessen werden könnten. DDR-Theoretiker kritisierten auf der anderen Seite, daß beim Preis-Leistungs-Verhältnis mit der vorrangigen Orientierung am Gebrauchswert die Berücksichtigung des volkswirtschaftlich erforderlichen Aufwands vernachlässigt würde. Deshalb schlagen sich vom Betrieb bzw. Kombinat erzielbare Kostenminderungen nicht im Preis nieder; bei gleichem Aufwand erreichbare Gebrauchswertverbesserungen führten sogar zu Preisheraufsetzungen. Dieser als Anreiz zu Neuentwicklungen und Kosteneinsparungen zunächst zwar erwünschte Prozeß bewirke in den folgenden Perioden jedoch keine aus[S. 1042]reichende Weitergabe der Aufwandseinsparungen an die Verwender. Es wurde deshalb — neben die Preise nach dem Preis-Leistungs-Verhältnis — die Einführung von Berechnungspreisen vorgeschlagen. In ihnen werden die Kostenminderungen und nur ein „normaler Gewinn“ berücksichtigt. Dies würde allerdings einen hohen Verwaltungsaufwand bedingen, da zur Leistungsabrechnung zwei Preise — noch dazu in Verknüpfung — herangezogen werden müßten. Außerdem wäre das Interesse der Betriebe an Kosteneinsparungen, die sie nach kurzer Zeit weitgehend wieder weitergeben müßten, recht gering. Als problematisch erwies sich beim Preis-Leistungs-Verhältnis letztlich, daß objektive Maßstäbe zur Messung der Gebrauchseigenschaften neuer Erzeugnisse häufig fehlten, weshalb die Hersteller alle wirklichen und vermeintlichen positiven Merkmale überzubewerten und alle Nachteile hingegen zu verdecken suchten. Damit konnte das zur Durchsetzung der Intensivierung angestrebte Ziel, über das Preis-Leistungs-Verhältnis zu laufenden Kostenminderungen je Leistungseinheit zu gelangen, in der Praxis keinesfalls ausreichend verwirklicht werden. Das dürfte der entscheidende Grund dafür gewesen sein, daß man dieses Preisbildungsverfahren ohne große Erklärung Ende 1983 aufgab. VIII. Die gegenwärtige Situation A. Die heutigen Preisarten Die heute gebräuchlichen Preisarten, die sich sowohl nach der Anzahl der Preiselemente als auch nach unterschiedlichen Funktionen unterscheiden, lassen sich durch das folgende Schaubild charakterisieren. Im Gegensatz zu den bei Konsumgütern wirksamen Großhandels- oder Einzelhandels-Verkaufspreisen (EVP) gelten für Investitionsgüter, Rohstoffe, Materialien, Halbprodukte und Vorleistungen in den zwischenbetrieblichen Wirtschaftsbeziehungen sowie zwischen den Betrieben und dem Produktionsmittelhandel die sog. Industriepreise. Hierzu rechnen einmal der Betriebspreis, der sich aus den kalkulierbaren Kosten zuzüglich des gemäß den Kalkulationsvorschriften zulässigen Gewinns zusammensetzt, und zum anderen der Industrieabgabepreis (Betriebspreis + produktgebundene Abgabe ./. produktgebundene Preisstützung). Da für Investitionsgüter in der Regel keine produktgebundene Abgabe zu zahlen ist und keine Preisstützung gewährt wird, fallen bei diesen Betriebspreis und Industrieabgabepreis zusammen. B. Die Preisbildung für Neuerungen Nach der seit Jahresanfang gültigen Kalkulationsrichtlinie (GBl. I, 1983, S. 341 ff.) werden die Preise neuer Erzeugnisse nach Höhe der kalkulationsfähigen Kosten (einschl. Beitrag für gesellschaftliche Fonds) und unter Berücksichtigung der vorgegebenen Materialeinsatznormen festgelegt. Zur Stimulierung von echten Neuerungen — und nicht nur scheinbaren Verbesserungen — gewährt man drei Jahre lang Extragewinne. Sie werden allerdings differenziert nach Höhe der mit dem neuen Produkt erreichten Effizienz — bemessen z. B. am Grad der Materialeinsparung, am Veredlungsgrad und an der Höhe der Exportrentabilität. Allerdings gelten für technologische Neuerungen bereits in der Entwicklungsphase festgelegte Obergrenzen für Kosten und Preise, die von zentralen Organen zu bestätigen sind (GBl. I, 1983, S. 131 ff.). Für Zulieferungen müssen verbindliche Kennziffern der Preisentwicklung eingehalten und für eine Reihe weiterer Produkte Preisvergleiche nach einem Qualitätsindex gegenüber bisherigen Erzeugnissen durchgeführt werden. C. Die Preise für in der Produktion befindliche Erzeugnisse In der neuen Kalkulationsrichtlinie wurde der bisherige Grundsatz beibehalten, daß die vom Hersteller erzielten Kosteneinsparungen mehrere Jahre lang nicht zu Preisherabsetzungen führen. Damit erhielt der Gewinnanreiz Vorrang vor einer kurzfristigen Weitergabe der Kosteneinsparung an den Verwender. Weiterhin wurde bestimmt, daß auch nach Einführung des Beitrags für gesellsc
Preissystem und Preispolitik (1985) Siehe auch: Preispolitik: 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Preissystem: 1969 Preissystem und Preispolitik: 1975 1979 I. Grundsätze des Preissystems Die Preisbildung folgt in der DDR anderen Prinzipien als in marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystemen. In diesen führt prinzipiell der Preismechanismus unter der Voraussetzung, daß wirksamer Wettbewerb vorliegt, eine Angleichung der Angebots- und Nachfragebeziehungen herbei und…
DDR A-Z 1985
Passierscheinabkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig machte, wie sie seit dem Herbst 1960 für Bürger der Bundesrepublik Deutschland vorgeschrieben waren. Die DDR verlangte die Einrichtung von Passierscheinstellen in den Westsektoren von Berlin. Ihr Versuch, derartige Büros am 26. 8. 1961 auf 2 S-Bahnhöfen zu eröffnen, wurde von der West-Berliner Polizei auf Weisung der Alliierten unterbunden. Das P. wurde in 6tägigen, mehr als 30 Stunden dauernden, abwechselnd im Ost- und Westteil Berlins stattfindenden Gesprächen zwischen Korber und Wendt ausgehandelt. Die DDR war bemüht, der Übereinkunft den Charakter eines völkerrechtlichen Vertrages zu verleihen, während der Senat von Berlin darin nur eine Verwaltungsvereinbarung sah. Das P. wurde „ungeachtet der unterschiedlichen politischen und rechtlichen Standpunkte“ von Staatssekretär Wendt „auf Weisung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR“ und von Senatsrat Korber „auf Weisung des Chefs der Senatskanzlei, die im Auftrag des Regierenden Bürgermeisters von Berlin gegeben wurde“, unterzeichnet. Beide Seiten stellten ausdrücklich fest, daß „eine Einigung über gemeinsame Orts-, Behörden- und Amtsbezeichnungen nicht erzielt werden konnte“. Bundesregierung und Senat betonten in einer gemeinsamen Stellungnahme zum P., daß „der Rechtsstatus von Berlin durch diese Vereinbarung nicht geändert wird und daß damit ebenfalls keinerlei Änderung der bisheri[S. 977]gen Politik der Nichtanerkennung gegenüber dem Zonenregime verbunden ist“. Das erste P. gestattete „Einwohnern von Berlin (West)“ den Besuch bei ihren „Verwandten in Berlin (Ost), in der Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik“, mit Passierscheinen in der Zeit vom 19. 12. 1963 bis 5. 1. 1964. Als Verwandtenbesuch galt „der Besuch von Eltern, Kindern, Großeltern, Enkeln, Geschwistern, Tanten und Onkeln, Nichten und Neffen sowie der Ehepartner dieses Personenkreises und der Besuch von Ehegatten untereinander“. Zur Ausgabe der Passierscheine wurden in den West-Berliner Bezirken 12 Büros eingerichtet, in denen Angestellte der Ost-Berliner Post Anträge entgegennahmen und Passierscheine ausgaben. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte in Berlin (Ost). Der Senat behielt sich in den Passierscheinstellen das Hausrecht vor. Nach offiziellen Angaben der DDR wurden insgesamt 1.318.519 Passierscheine für Besuche im Ostteil der Stadt ausgegeben, von denen 1.242.810 tatsächlich benutzt wurden. Zahlreiche West-Berliner passierten die Grenzen zwei- oder mehrmals, bevor die Übergänge in der Nacht vom 5. zum 6. 1. für sie erneut geschlossen wurden. Das P. war in der öffentlichen Meinung des Westens umstritten. Während der Berliner Senat und die ihn tragenden Parteien, SPD und FDP, in den auf eindrucksvolle Weise erneuerten menschlichen Kontakten einen positiven Faktor und einen neuen Impuls für die westliche Deutschlandpolitik sahen, mehrten sich in den Reihen der CDU/CSU Stimmen, die in dem P. einen Schritt zur Aufwertung der DDR und zur Bestätigung einer Drei-Staaten-Konzeption sahen. Die DDR bemühte sich, das P. als „ein Stück Selbstbestimmungsrecht für Berlin (West)“ und einen Beweis für „die nicht zu bezweifelnde völkerrechtliche wie faktische Existenz“ der DDR zu bewerten (W. Ulbricht am 3. 1. 1964). Korber und Wendt setzten ihre Gespräche im Januar 1964 fort. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es ihnen, am 24. 9. 1964 ein zweites P. auf der Basis ihrer ersten Übereinkunft abzuschließen, durch das einige praktische Regelungen für die Ausgabe von Passierscheinen verbessert werden konnten. Noch zweimal — am 25. 11. 1965 und am 7. 3. 1966 — konnten diese Abmachungen erneuert werden. Dieses 3. und 4. P. wurden von der Seite der DDR nicht mehr von Staatssekretär Wendt, sondern von Staatssekretär Dr. Michael Kohl unterzeichnet. Während der verschiedenen Besuchszeiträume, die in den P. festgelegt wurden, registrierte die DDR folgende Besucherzahlen: 30. 10. bis 12. 11. 1964: 571.000 Besucher in 14 Tagen (durchschnittlich 40.785 pro Tag), 19. 12. 1964 bis 3. 1. 1965: 823.500 Besucher in 16 Tagen (51.469 pro Tag), 12. 4. bis 25. 4. 1965: 581.500 Besucher in 14 Tagen (41.535 pro Tag), 31. 5. bis 13. 6. 1965: 498.500 Besucher in 14 Tagen (35.607 pro Tag), 18. 12. 1965 bis 2. 1. 1966: 824.000 Besucher in 16 Tagen (51.500 pro Tag), 7. bis 20. 4. 1966: 510.400 Besucher in 19 Tagen (26.863 pro Tag), 23. 5. bis 5. 6. 1966: 468.000 Besucher in 14 Tagen (33.428 pro Tag). Im Oktober 1964 konnte auf der Grundlage des 2. P. eine Passierscheinstelle für dringende Familienangelegenheiten (als solche galten Geburten, Eheschließungen, lebensgefährliche Erkrankungen und Sterbefälle) eröffnet werden, die auch nach dem Auslaufen des 4. P. bestehenblieb (vom April 1967 an arbeitete diese Härtestelle ohne Vereinbarung weiter); ihre Dienste nahmen mehrere hunderttausend West-Berliner bis 1971 in Anspruch. Im Dezember 1964 verlangte die DDR einen verbindlichen Mindestumtausch von 3 DM je Person und Tag. Die Umtauschsumme wurde im Juli 1968 auf 5 DM erhöht. Kinder und Rentner wurden von der Verpflichtung, diesen Geldbetrag im Verhältnis 1:1 umzuwechseln, befreit. Nachdem in den laufenden Verhandlungen der Passierscheinunterhändler immer wieder grundlegende politische Meinungsverschiedenheiten sichtbar geworden waren, scheiterten 1966 schließlich die Bemühungen des Senats von Berlin, ein neues, 5. P. für den Herbst und Winter jenes Jahres auszuhandeln. Abgesehen von jenen, die in dringenden Familienangelegenheiten nach Berlin (Ost) fahren konnten, blieb für die Masse der West-Berliner die Grenze für die folgenden 6 Jahre versperrt. Ein Schreiben des Regierenden Bürgermeisters Schütz an den Vorsitzenden des Ministerrates, Stoph, vom 28. 2. 1968 blieb unbeantwortet. Im Frühjahr 1969 versuchte die DDR die Einberufung der Bundesversammlung nach Berlin (West) zu verhindern, indem sie Zugeständnisse in der Passierscheinfrage von einer Absage der Bundesversammlung abhängig machte. Gespräche zwischen Senatsdirektor Horst Grabert und Staatssekretär Dr. Kohl am 26. 2. 1969 blieben ergebnislos. Erst die im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. 9. 1971 getroffenen Verfügungen über den Zutritt der West-Berliner zum Ostteil ihrer Stadt und zu den 14 DDR-Bezirken ermöglichten die Wiederaufnahme des Besuchs- und Reiseverkehrs, und zwar ab Ostern 1972 in weit größerem Umfang, als das aufgrund der personellen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen der P. bis dahin möglich gewesen war. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 976–977 Paß/Personalausweis A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z PatenschaftenSiehe auch die Jahre 1965 1966 1969 1975 1979 Am 17. 12. 1963 wurde das erste P. von DDR-Staatssekretär Erich Wendt und dem West-Berliner Senatsrat Horst Korber unterzeichnet. Damit öffneten sich den West-Berlinern 28 Monate nach dem Bau der Mauer wieder, wenn auch personell und zeitlich begrenzt, die Übergänge zum Ostteil ihrer Stadt. Am 22. 8. 1961 hatte die Regierung der DDR für West-Berliner eine Anordnung erlassen, die den Besuch Ost-Berlins von Aufenthaltsgenehmigungen abhängig…
DDR A-Z 1985
Erbrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den Rahmen beschränkt, in dem natürliche Personen persönliches oder privates Eigentum haben können. Objekte des sozialistischen Eigentums können nicht Gegenstand des E. sein (Eigentum). Das E. des ZGB unterscheidet die gesetzliche und die testamentarische Erbfolge. Gesetzliche Erben sind der Ehegatte und Verwandte des Erblassers. Bei der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben nach „Ordnungen“ eingeteilt, wobei Erben der vorhergehenden Ordnung diejenigen der nachfolgenden Ordnungen von der Erbschaft ausschließen. Der Ehegatte ist neben den Kindern Erbe 1. Ordnung und erbt mit ihnen zu gleichen Teilen, jedoch mindestens ein Viertel des Nachlasses sowie die Gegenstände des ehelichen Haushalts. Sind Nachkommen des Erblassers nicht vorhanden, erbt der Ehegatte allein. Das gesetzliche Verwandten-E. endet bei der 3. Ordnung (Großeltern des Erblassers und deren Nachkommen), danach ist der Staat gesetzlicher Erbe. Wer volljährig und geschäftsfähig ist, kann auch durch handschriftliches oder notarielles oder durch Nottestament (mündliche Erklärung gegenüber zwei Zeugen) über seinen Nachlaß verfügen. Der Kreis der möglichen testamentarischen Erben ist durch das Gesetz nicht beschränkt. Testamentarische Verfügungen, die gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen Grundsätze der sozialistischen Moral verstoßen, sind nichtig. Der Ehegatte sowie im Zeitpunkt des Erbfalls unterhaltsberechtigte Abkömmlinge und Eltern des Erblassers haben im Falle ihres Ausschlusses von der Erbfolge durch Testament einen Pflichtteilanspruch in Höhe von zwei Dritteln ihres gesetzlichen Erbteils. Für Nachlaßverbindlichkeiten haftet der Erbe grundsätzlich nur bis zur Höhe des Nachlasses; ohne diese Begrenzung haftet der Erbe für die Bestattungskosten, die Kosten des Nachlaßverfahrens, für Kreditzinsen sowie für alle Nachlaßverbindlichkeiten, wenn der Erbe die Pflicht zur Errichtung eines ordnungsgemäßen Nachlaßverzeichnisses schuldhaft verletzt hat. Für die Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten ist das Staatliche Notariat zuständig. Dieses erteilt auf Antrag einen Erbschein, der die Vermutung der Erbberechtigung begründet. Ein Erbschein kann auch für in der DDR befindliche Nachlaßgegenstände erteilt wer[S. 364]den, wenn das Staatliche Notariat für die Erteilung eines Erbscheins über den gesamten Nachlaß nicht zuständig ist (gegenständlich beschränkter Erbschein). In der Praxis wird dieser für alle in der DDR befindlichen Vermögenswerte verlangt. Das Staatliche Notariat trifft, soweit ein Fürsorgebedürfnis besteht, auch Maßnahmen, um die Erben zu ermitteln, den Nachlaß zu sichern und die Rechte der Nachlaßgläubiger zu wahren. Auch wenn die Erben bekannt sind, diese aber keine Möglichkeit haben, für die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses Sorge zu tragen, hat das Staatliche Notariat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Dazu gehört insbesondere die Bestellung eines Nachlaßpflegers, die Verpflichtung zur Aufstellung eines Nachlaßverzeichnisses und — soweit dies nicht ausreicht — die Anordnung der Nachlaßverwaltung. Der Nachlaßverwalter verwaltet den Nachlaß und erfüllt die Nachlaßverbindlichkeiten; er ist im Rahmen seiner Befugnisse gesetzlicher Vertreter der Erben. Das E. des ZGB schließt auch für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, Bewohner der DDR in gesetzlicher oder testamentarischer Erbfolge zu beerben, nicht aus (Flüchtlingsvermögen; Sperrkonten; Warenverkehr, nichtkommerzieller). Die Rechtsanwendungsfragen regelt das Rechtsanwendungsgesetz vom 5. 12. 1975 (GBl. I, S. 748). Danach findet auf die erbrechtlichen Verhältnisse das Recht des Staates Anwendung, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. Hinsichtlich des Eigentums und anderer Rechte an Grundstücken und Gebäuden in der DDR findet das ZGB Anwendung. Für die testamentarische Erbfolge findet das Recht des Staates Anwendung, in dem der Erblasser zur Zeit der Testamentserrichtung seinen Wohnsitz hatte. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 363–364 Entwicklungshilfe-Sonderfonds der IIB des RGW A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Ernst-Moritz-Arndt-Universität GreifswaldSiehe auch die Jahre 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Das E. ist als 6. Teil des Zivilgesetzbuches (ZGB) (Zivilrecht) vom 19. 6. 1975 (GBl. I, S. 465) neu geregelt worden und am 1. 1. 1976 in Kraft getreten. Das E. des BGB findet weiterhin Anwendung, wenn der Erbfall vor dem Inkrafttreten des ZGB eingetreten ist (§ 8 Einf.-G. zum ZGB vom 19. 6. 1975, GBl. I, S. 517). Das E. wird durch Art. 11 der Verfassung der DDR gewährleistet; es ist jedoch von vornherein auf den…
DDR A-Z 1985
Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD) (1985)
Siehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche Offiziere und Soldaten dazu, ein Manifest an die Wehrmacht und das deutsche Volk zu unterzeichnen, in dem zum Widerstand gegen Hitler, zur sofortigen Beendigung des Krieges und für ein freies und unabhängiges Deutschland aufgerufen wurde. Als führendes Organ der Bewegung „Freies Deutschland“ wählte die Konferenz ein Nationalkomitee aus 38 Personen, Präsident wurde Erich Weinert. Das NKFD sollte einerseits den Widerstand gegen Hitler koordinieren, andererseits setzte die sowjetische Führung das NKFD als Propagandainstrument bei der Kriegführung gegen Deutschland ein. Das Komitee gab die Zeitung „Freies Deutschland“ heraus und leitete den Sender „Freies Deutschland“. Neben der Arbeit in Kriegsgefangenenlagern schickte das NKFD an einige Frontabschnitte auch „Frontbevollmächtigte“. Es wurde im November 1945 aufgelöst. Zahlreiche Mitglieder wurden damals auf „Antifaschulen“ („Antifaschistische Schulen“ in den Kriegsgefangenenlagern zur Umerziehung kriegsgefangener deutscher Soldaten, überwiegend durch emigrierte deutsche Kommunisten) ausgebildet, sie übernahmen später vielfach Funktionen in der SBZ/DDR. Am 13. 9. 1943 wurde als Nebenorgan des NKFD der Bund Deutscher Offiziere gegründet, dessen Mitglieder später ebenfalls in der DDR (bei der Organisierung der NDPD, beim Aufbau der Kasernierten Volkspolizei) eine Rolle spielten. Arbeitsgemeinschaft ehemaliger Offiziere. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 939 Nationalhymne A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z NationalkommunismusSiehe auch: Nationalkomitee Freies Deutschland: 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 Nationalkomitee Freies Deutschland (NKFD): 1975 1979 Gegründet am 12./13. 7. 1943 mit sowjetischer Planung und Unterstützung in Krasnogorsk bei Moskau. Führende kommunistische Emigranten aus Deutschland (u.a. Ackermann, Becher, Herrnstadt, Hoernle, Matern, Pieck, Ulbricht, die Schriftsteller Bredel und Weinert) bewogen — Monate nach Stalingrad — kriegsgefangene deutsche…
DDR A-Z 1985
Neue Medien (1985)
In der DDR wird neben dem Begriff der NM. auch der Begriff „neue Kommunikationstechniken“ verwandt, wobei hierunter ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland der Satellitenrundfunk, die Kabelverteileinrichtungen und Teleschriftformen (Teletext, Bildschirmtext und Videotext) verstanden werden. Der Aufbau einer neuen Medieninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) tangiert auf verschiedenen Gebieten die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Medienpolitik der SED, da damit eine erhebliche Verbreitung der Empfangs- und Informationsmöglichkeiten verbunden sein kann. An NM. sind in der DDR vornehmlich Satellitenrundfunk (Hörfunk und Fernsehen) und Kabelverteileinrichtungen von Relevanz. Abgesehen von einzelnen Entwicklungsarbeiten (gemeinsam mit anderen RGW-Staaten) sind jedoch bisher konkrete Schritte zur Einführung NM. in der DDR nicht erkennbar. Lediglich die Weiterentwicklung der Technik bei Gemeinschaftsantennenanlagen und Großgemeinschaftsantennenanlagen (im klassischen Sinne keine NM.) und die damit verbundene Verkabelung großer Wohngebiete (überwiegend Neubaugebiete) wird von der DDR seit 1971 intensiv betrieben. Im einzelnen stellt sich der Entwicklungsstand bei den NM. in der DDR wie folgt dar: Satellitenrundfunk. Rundfunksatelliten dienen der Direktabstrahlung von Signalen, die mit speziellen Empfangsanlagen (Parabolantennen) empfangbar sind. Auf der Funkverwaltungskonferenz der Internationalen Fernmeldeunion im Februar 1977 in Genf wurde Einigkeit (auch mit der DDR und den osteuropäischen Staaten) über die Verteilung der Frequenzen für den Satelliten-Direktempfang erzielt. In der Regel verfügt dabei jeder Staat nach dem derzeitigen internationalen Frequenzplan über 5 Satellitenkanäle. In einem Kanal können entweder ein Fernsehprogramm oder mehrere Hörfunkprogramme übertragen werden. Die Frequenzaufteilung ist 1979 in Kraft getreten und hat 15 Jahre Gültigkeit. Durch Zulieferungen für die Raumfahrtprogramme der UdSSR verfügt die DDR zwar über gewisse Erfahrungen in der Satellitentechnik, ist aber im Bereich Forschung und Entwicklung des Rundfunksatelliten-Direktempfangs unmittelbar auf die Technologieentwicklung der UdSSR angewiesen, die ihr Territorium bereits durch entsprechende geostationäre Satelliten (Typ EKRAN und HORIZONT) versorgt. Da die UdSSR für ihre Satelliten bereits über die notwendigen Parabolantennen verfügt, könnten auch in der DDR und den übrigen RGW-Staaten diese Einrichtungen zum Einsatz kommen. Obwohl in Fachkreisen der DDR die Vorteile einer möglichen Satellitenversorgung diskutiert werden (nach DDR-Schätzungen belaufen sich die Kosten eines Satelliten-Fernsehkanals auf 15–20 Mill. Mark, während das bisherige terrestrische Sendenetz ein fünf- bis sechsfaches dieser Kosten verursacht), ist ihre Einführung derzeit nicht erkennbar und nur im Zusammenhang mit einer weitestgehenden Verkabelung/Anbindung an Großgemeinschaftsantennen-Anlagen denkbar. Großgemeinschaftsantennen-/Kabelrundfunkanlagen. Kabelverteilnetze werden in örtlich begrenzten Bereichen genutzt, um Hörfunk- und Fernsehprogramme — auch von ortsüblich nicht empfangbaren Programmen — über eine Zentralempfangseinrichtung an die Haushalte weiterzugeben. Sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind, ist auch die direkte Verteilung lokal produzierter Programme in diesen Netzen möglich. Die Technik für Koaxialkabelverteilnetze (Kupferkabel) steht in der DDR zur Verfügung. Sie ermöglicht (technisch) die Verteilung einer Vielzahl auch von ortsüblich normalerweise nicht zu empfangenden Hörfunk- und Fernsehprogrammen. Damit kann auch die Zu- oder Abschaltung von Programmen (ganz oder in Teilen) gesteuert werden, und die SED politische Wirkungen dieser elektronischen Massenkommunikation zu verhindern versuchen. Derzeit sind über 2 Mill. Haushalte in der DDR (knapp 40 v.H.) über Gemeinschaftsantennen bzw. Großgemeinschaftsantennen-Anlagen mit Kabelanschluß versorgt. Bis 1990 sollen es im Zusammenhang mit den Wohnungsbauprogrammen etwa 60 v.H. sein. Großgemeinschaftsantennen-Anlagen gibt es u.a. in Berlin-Marzahn, Leipzig-Grünau, Halle-Neustadt, Neubrandenburg, Eisenhüttenstadt und Rostock-Lütten Klein. Die DDR verfügt über alle technischen Voraussetzungen für den Aufbau von Kabelrundfunk. Zum Teil sind bereits einige Großgemeinschaftsantennen-Anlagen hierfür ausgelegt (z.B. Neubrandenburg und Schwedt). Die Kapazität reicht jedoch für eine umfassende und zügige Einführung eines eigenen Kabelrundfunks mit zusätzlichen eigenen Programmen nicht aus. Während Planungen in der UdSSR bereits die Vollverkabelung Moskaus mittels Glasfaser bis 1990 vorsehen, ist die Anwendung des Glasfaserkabels in der DDR erst in der Erprobungsphase. Die DDR ist aber bemüht, Versorgungslücken zu schließen und die in zahlreichen [S. 944]Gebieten (insbesondere durch Hochhäuser in den Neubaugebieten) verursachten sog. Abschattungen und die hiermit verbundenen Probleme beim Empfang von Sendungen zu mindern. Seit einiger Zeit ist in diesem Zusammenhang festzustellen, daß dort, wo westdeutsches Fernsehen in der DDR empfangen werden kann, es auch über die Großgemeinschaftsantennen-Anlagen an die einzelnen Haushalte verteilt wird. Empfangseinrichtungen für die Allgemeinheit in den Gebieten, in denen ein Empfang des westdeutschen Fernsehens bisher nicht möglich war, sind dagegen nicht vorgesehen. Es wurde aber seit 1979 beobachtet, daß Dorfgemeinschaften oder Ortsteile Gemeinschaftsantennenanlagen in Privatinitiative unter Einsatz von Verstärkern für den besseren Empfang u.a. des westdeutschen Fernsehens aufgebaut haben. Die Ausstattung für Gemeinschaftsantennen-Anlagen wird entwickelt und gefertigt in: VEB Antennenwerk Bad Blankenburg (Antennen), VEB Kabelwerk Oberspree (Kabeleinrichtungen) und VEB Fernsehgerätewerk Straßfurt (Verstärker). Bildschirmtext/Videotext. Beim Bildschirmtext wird das Fernsprechnetz zur Informationsübermittlung genutzt, wobei das Fernsehempfangsgerät zur Darstellung der Informationen mittels eines vom Fernsprechnetz geschalteten Modems dient. Videotext ist eine Fernsehkommunikationsform, bei der in den Leerzeilen des Fernsehbildsignals (Austastlücke) Textinformationen übertragen und mit Hilfe eines in den Fernseher eingebauten Zusatzgerätes (Decoder) auf dem Bildschirm sichtbar gemacht werden. Bildschirmtext, aber auch Videotext werden als Individualkommunikationsmittel in der DDR auf lange Sicht nicht eingeführt werden. Entwicklungsarbeiten für Bildschirmtext in der DDR — aber auch in den übrigen RGW-Staaten — sind bisher nicht bekanntgeworden. Die Einführung eines eigenen Videotextangebots für zusätzliche bzw. aktuelle Informationen erscheint aus ökonomischen Gründen sehr fraglich. Die von Ungarn innerhalb des RGW durchgeführten Erprobungen haben einen außerordentlich geringen Umfang und lassen die Einführung von Videotext (u.a. verbunden mit einer eigenen Serienproduktion z.B. der notwendigen Decoder) kaum erwarten. Videorecorder (Pal- und Secam-verwendbar) sind in der DDR als westliche Produktionen in den Intershops erhältlich; auch ausgewählte Personen und Institutionen verfügen über Videorecorder. Ihre weite Verbreitung in naher Zukunft ist aus politischen und ökonomischen Gründen unwahrscheinlich. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 943–944 Netzplantechnik A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Neuer KursIn der DDR wird neben dem Begriff der NM. auch der Begriff „neue Kommunikationstechniken“ verwandt, wobei hierunter ebenso wie in der Bundesrepublik Deutschland der Satellitenrundfunk, die Kabelverteileinrichtungen und Teleschriftformen (Teletext, Bildschirmtext und Videotext) verstanden werden. Der Aufbau einer neuen Medieninfrastruktur in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin (West) tangiert auf verschiedenen Gebieten die Zielsetzungen und Aufgabenstellungen der Medienpolitik…
DDR A-Z 1985
Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR (1985)
Siehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Sie ist außerdem Informationszentrum für die Staats- und Rechtswissenschaft. Eine Spezialbibliothek mit ca. 350.000 Bänden und ein Beirat für staats- und rechtswissenschaftliche Information und Dokumentation und das Informations- und Rechenzentrum stellen wichtige Serviceleistungen für die staatlichen Instanzen zur Verfügung. Die A., die ihren heutigen Namen im Jahr 1972 erhielt, ist Nachfolgerin der Deutschen Verwaltungsakademie Forst-Zinna (gegr. 1947), die im Februar 1953 mit der 1952 gegründeten Hochschule für Justiz Potsdam-Babelsberg zur Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (DASR) in Potsdam-Babelsberg vereinigt wurde. Im Januar 1959 wurde das 1952 gegründete Deutsche Institut für Rechtswissenschaft als Prorektorat für Forschung in die A. eingegliedert. Wichtigste Aufgabe in den ersten Jahren des Bestehens der A. war die Ausbildung der nach 1945 in leitende Funktionen eingesetzten Kader des Staatsapparates. Die Hochschulreife war nicht Voraussetzung für die Aufnahme eines Studiums. In Zweijahreslehrgängen — seit 1951 auch im Rahmen des Fernstudiums — wurden Mitarbeiter des Staatsapparates zu Diplom-Staatswissenschaftlern ausgebildet. Von 1953 bis 1963 stand die Ausbildung von Juristen im Mittelpunkt der Lehrtätigkeit der A., die ihrer Struktur nach als 5. juristische Fakultät neben den Universitäten Halle, Jena, Leipzig und Berlin anzusehen war. Im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems (NÖS) wurde die Juristenausbildung eingestellt und die Arbeit der A. auf die Weiterbildung leitender Kader des Staatsapparates, die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitern des auswärtigen Dienstes der DDR und die rechtswissenschaftliche Forschung konzentriert. Die A. wurde dem Ministerrat unterstellt und in 3 Institute gegliedert: Institut für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung; Institut für Weiterbildung leitender Mitarbeiter staatlicher Organe; Institut für Internationale Beziehungen. Trotz Einstellung der Juristenausbildung konnten Juristen aus dem Staatsapparat auch weiterhin an der A. promovieren und habilitieren. Die Reform des Bildungssystems, vor allem der Ausbau der Weiterbildungseinrichtungen der Wirtschaft, die Hochschulreform und die Reform der Wissenschaftsorganisation der DDR brachten eine erneute Präzisierung der Aufgabenstellung der A. („Akademiereform“). Sie avancierte — neben ihrer bisherigen Aufgabenstellung — zur zentralen Forschungsinstitution auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft und erhielt Leitfunktionen für die gesamte staats- und rechtswissenschaftliche Forschung in der DDR. Mit der 1972 erfolgten Gründung des Instituts für Theorie des Staates und des Rechts und des Wissenschaftlichen Rates für Staats- und Rechtswissenschaft im Jahr 1973 bei der Akademie der Wissenschaften (AdW) verlor die A. ihre herausragende Funktion als Forschungsinstitution. Die staats- und rechtswissenschaftliche Forschung wurde in die allgemeine Planung der Gesellschaftswissenschaften einbezogen. Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ministerrats wurde 1969 ein durchgängiges Weiterbildungssystem für Staatskader geschaffen, in das die bereits seit 1966 stattfindenden 4wöchigen Lehrgänge für Führungskader eingebettet wurden (Kaderpolitik). Die Struktur der A. wurde den Prinzipien der Hochschulreform entsprechend verändert. Es wurden 4 Sektionen geschaffen: Theorie des sozialistischen Staates und seines Rechts; wissenschaftliche Grundlagen des Gesamtsystems der sozialistischen staatlichen Führung; sozialistische Rechtspflege; Rechtsfragen der zentralen Planung und Leitung der sozialistischen Volkswirtschaft durch den Staat. Die strukturelle Angleichung der A. an die Hochschulen wurde jedoch wieder aufgegeben. Gegenwärtig bestehen 3 Sektionen (Marxismus-Leninismus; Staatsrecht und staatliche Leitung; Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht) und 4 Institute (für internationale Beziehungen; für Staats- und Rechtstheorie; für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung; für Verwaltungsorganisation und Bürotechnik). An der A. werden folgende Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt: 1. Lehrgänge (4–5 Wochen) zur Weiterbildung von Führungskräften zentraler und örtlicher Staatsorgane, der Rechtspflege und des auswärtigen Dienstes sowie Sonderlehrgänge zur Weiterbildung und Vorbereitung von Frauen mit Fach- und Hochschulausbildung für die Übernahme leitender Funktionen. In ihrem Rahmen wird eine Vertiefung der Kenntnisse des Marxismus-Leninismus, der Staats- und Rechtstheorie, der Organisationswissenschaft, Pädagogik, Psychologie und der Elektronischen ➝Datenverarbeitung (EDV) angestrebt. Ziel ist es, alle leitenden Mitarbeiter im Turnus von etwa 2 Jahren an einem Lehrgang teilnehmen zu lassen. 2. Im Rahmen eines Zweijahresstudiums sollen Kader [S. 37]des Staatsapparates auf die Übernahme leitender Funktionen vorbereitet werden. Neben einem Hoch- oder Fachschulabschluß ist eine mehrjährige, praktische Tätigkeit im Staats-, Wirtschafts- oder Parteiapparat Voraussetzung für die Teilnahme. Schwerpunkt der Lehre sind Fragen der staatlichen Leitung und der wissenschaftlichen Führungstätigkeit. Die Ausbildung endet mit dem Erwerb des Grades eines Diplom-Staatswissenschaftlers. 3. Seit einigen Jahren bildet die A. in einem 4jährigen Studium erneut Kader für den Staatsapparat in einem Hochschulstudium aus. Über Teilnahmevoraussetzungen, Teilnehmerkreis und Ausbildungsinhalte liegen keine näheren Informationen vor. 4. Im „organisierten Selbststudium“ kann — ohne größere Unterbrechung der Berufstätigkeit — in ca. 4 Jahren ebenfalls das Diplom als Staatswissenschaftler erworben werden. Die Teilnehmer können sukzessive die einzelnen Themenbereiche des Zweijahresstudiums absolvieren und dann das Diplom erwerben. Bei den Teilnehmern am Zweijahresstudium bzw. organisierten Selbststudium handelt es sich neben Absolventen der staatlichen Hoch- und Fachschulen vor allem um solche der 1969 gegründeten Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ in Weimar, die ebenfalls dem Ministerrat untersteht. An ihr wird eine Grundausbildung durchgeführt, die mit dem Fachschulabschluß endet und zum Studium an der A. berechtigt. Studenten der Fachschule sind Mitarbeiter des regionalen Staatsapparates mit Fachschulreife und mehrjähriger Berufspraxis. Direktor der A. ist gegenwärtig (1984) Prof. Dr. Gerhard Schüßler (SED). Universitäten und Hochschulen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 36–37 Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim ZK der SED (AfG) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z AkademienSiehe auch: Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR: 1975 1979 Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Deutsche: 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 Deutsche Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“: 1969 1975 1979 Die A. ist eine zentrale Institution des Ministerrates für die Aus- und Weiterbildung leitender Mitarbeiter des zentralen und regionalen Staatsapparates, der Justiz und des auswärtigen Dienstes. Sie…
DDR A-Z 1985
Konsumtion, Gesellschaftliche (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und produktiven Leistungen beinhaltet — umfangreicher, da über die staatlichen Verwaltungen hinaus der gesamte Dienstleistungssektor erfaßt wird. Diesen untergliedert die Statistik nach seiner Zielrichtung in (a) GK. zur kulturellen und sozialen Betreuung der Bevölkerung und (b) GK. zur Befriedigung gesamtgesellschaftlicher Bedürfnisse. Zu (a) — bis 1971 als lebensstandardwirksame GK. bezeichnet — zählen die Dienstleistungsbetriebe (z.B. Friseure, Kosmetik, Hotels, Bäder, Wohnungs-, Stadt- und Gemeindewirtschaft) und die staatlichen Einrichtungen von Kultur (Kulturstätten), Kunst (Bildende Kunst), Körperkultur, Sport und Tourismus sowie des Erholungs-, Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesens (Einheitliches sozialistisches Bildungssystem; Freizeit; Gesundheitswesen; Sozialversicherungs- und Versorgungswesen). Unter (b) — bis 1971: nicht lebensstandardwirksame GK. — werden die materiellen Ausgaben der staatlichen Verwaltungen, Parteien, gesellschaftlichen Organisationen, Wissenschaft und Forschung, des Geld- und Kre[S. 739]ditwesens verbucht. Die DDR-Statistik weist für die Nationaleinkommensverwendung allein die Struktur (GK.: 13,1 v.H.; darunter GK. [a]: 6,0 v.H. und demnach GK. [b]: 7,1 v.H.) (1982) sowie die Entwicklungstendenz aus. Letztere deutet darauf hin, daß bis 1974 die als GK. (a) verrechneten Sachausgaben rascher gestiegen sind als GK. (b). Um eine Größenordnung zu vermitteln, läßt sich das Volumen der GK. als Verwendungsposition des Nationaleinkommens für 1982 auf ca. 25 Mrd. Mark schätzen, von denen ca. 14 Mrd. Mark (54 v.H.) als GK. (b) und ca. 11 Mrd. Mark als GK. (a) verbraucht wurden. 2. In der Verteilungspolitik kommt der GK. seit den 70er Jahren eine zentrale Bedeutung als Instrument der Sozialpolitik und Kennziffer zur Planung des Lebensniveaus bzw. Lebensstandards zu. Über die Sachaufwendungen hinaus werden in dieser Abgrenzung dem Fonds der GK. — auch als „Gesellschaftlicher Konsumtionsfonds“ (GKF.) oder „gesellschaftlicher Fonds“ bezeichnet — gleichfalls die Personalausgaben und Transferzahlungen für die unter (1) angedeuteten sozialen und kulturellen Zwecke der Betriebe, gesellschaftlichen Organisationen und des Staates zugerechnet. Über diesen Gesamtfonds der GK., der zumindest in Teilbereichen dem Sozialbudget westlicher Industrieländer ähnelt, liegen keine statistischen Angaben hinsichtlich Volumen und Struktur vor. Offensichtlich aber ist der GKF. des Staates am wichtigsten, aus dem neben den erwähnten Leistungen auch die Öffentlichen ➝Sozialleistungen gezahlt werden. Über den GKF. sind bisher nur fragmentarische Angaben veröffentlicht worden, so über die Kultur- und Sozialfonds der Betriebe (1982: 4,2 Mrd. Mark), vergleichbare Ausgaben des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes (FDGB) und seit 1971 die Leistungen für die Bevölkerung aus den gesellschaftlichen Fonds. Letztere enthalten neben den Nettoausgaben des Sozial- und Bildungsbereiches auch Subventionen des Staatshaushalts zur Stützung der Konsumgüterpreise und Leistungstarife, die jedoch theoretisch anderen Finanzhilfen für die Betriebe entsprechen und somit der Wirtschaftsförderung zuzurechnen sind. Ihre Entwicklung verdeutlicht die bau- und preispolitischen Schwerpunkte der sozialpolitischen Programme: 3. Die hier aufgeführten Leistungen aus dem GKF. des Staates sind wesentliche Bestandteile der Planung und sollen im Fünfjahrplan 1981–1985 insgesamt 295 Mrd. Mark erreichen (1976–1980: 234 Mrd. Mark). Aufgrund dieses Volumens wie aber auch der stets betonten praktischen Bedeutung des GKF. überrascht, daß die DDR-Statistik zumindest in dreifacher Hinsicht viele Fragen der GK. offenläßt. Einmal fehlt eine Untergliederung nach Sach- und Personalaufwendungen, Sozialtransfers und Subventionen, zu denen auch Steuervergünstigungen zu rechnen wären. Zum zweiten werden zwar die Zuwendungen aus dem GKF. für eine 4köpfige Familie ausgewiesen (1971: 399 Mark, 1980: 760 Mark; 1982: 938 Mark) und als „zweite Lohntüte“ der Arbeitnehmer bezeichnet; unklar ist jedoch, welche Zahlungen in dieser Berechnung berücksichtigt werden. Für 1982 läßt sich aus dem mit 61 Mrd. Mark ausgewiesenen Volumen des staatlichen GKF. ein monatlicher Betrag von 305 Mark pro Kopf der Bevölkerung errechnen. Die als „monatlich durchschnittliche Zuwendungen aus den gesellschaftlichen Fonds aus Mitteln des Staates — berechnet auf eine 4köpfige Familie —“ für 1982 genannten 938 Mark sind somit entweder den Einkommenserhebungen des privaten Haushaltsbudgets entnommen oder aber als Durchschnittswert eines um 25 v.H. niedrigeren Gesamtvolumens ermittelt. Insofern ist es auch völlig unklar, welche Staatsausgaben durch den für 1984 vorgesehenen Beitrag für gesellschaftliche Fonds (VO über den Beitrag für gesellschaftliche Fonds vom 14. 4. 1983, GBl. I, 1983, S. 105 f.) finanziert werden sollen. Diese Zweckbindung ist jedoch unerheblich, wenn dieser Aufschlag, wie in der VO vorgesehen, in Höhe von 70 v.H. auf die Lohnfonds als eine Steuer auf die Lohnsumme der zentralgeleiteten Industrie betrachtet wird, durch die nicht zusätzliche Einnahmen, sondern eine bessere Nutzung des Arbeitsvermögens erreicht werden soll. Drittens wäre eine exakte Ausweisung der GK. Voraussetzung für eine zutreffende Ermittlung des Realeinkommens. Diese „zusammenfassende Kennziffer des Lebensniveaus“ erarbeitet die Staatliche Plankommission nach den Vorschriften der Planungsordnung (GBl., SDr. 1020 q, S. 21 ff.) für den Fünfjahrplan und die Jahresvolkswirtschaftspläne. Sie beinhaltet die als Nettogeldeinnahmen ausgewiesenen direkten Einkommen, die indirekten Einkommen aus dem GKF., Naturaleinkommen sowie Subventionen für die Verbraucherpreise und Tarife. Dieser Einkommensrechnung liegt offensichtlich wiederum eine andere Abgrenzung des GKF. zugrunde: So zählen zu den Geldeinnahmen nicht die Löhne und Gehälter der im sozial-kulturellen Sektor Beschäftigten, sondern lediglich die staatlichen Sozialtransferzahlungen wie z.B. Renten, Krankengeld, Kinderbeihilfen und die Finanzmittel für die Ausbildungsförderung und den Mutterschutz (Mutterschutz/Fürsorge für Mutter und Kind). Dazu kommen die Geldzuwendungen der Parteien, des FDGB und der Betriebe (z.B. Renten für langjährige Betriebszugehörigkeit, Lohnnebenkosten, Zahlungen außerhalb zweckgebundener Fonds sowie Rückvergü[S. 740]tungen der Konsumgenossenschaften). Als indirekte Einkommen aus dem GKF. bzw. unentgeltlicher Verbrauch wird der Geldausdruck für die Realtransfers verbucht. Darunter fallen die Sachaufwendungen des Staates — abzüglich der von der Bevölkerung geleisteten Beiträge sowie wiederum ohne Personalkosten — für den sozial-kulturellen Bereich. Darüber hinaus werden die von den staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und den Betrieben zur Verfügung gestellten Mittel für die Arbeiterversorgung, die sportliche und kulturelle Betätigung, gemeinschaftliche Betreuung, Ferien-, Erholungs-, Wohnungs-, Aus- und Weiterbildungskosten der Beschäftigten angerechnet. Für die hier genannten Einkommenskategorien lassen sich auf Grundlage der auf der 5. Tagung des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) publizierten Angaben (ND 27./28. 11. 1982, S. 3 f.) folgende Größenordnungen schätzen: Das Realeinkommen pro Kopf der Bevölkerung wurde für 1982 mit monatlich 855 Mark (1970: 486 Mark) angegeben, woraus sich ein Realeinkommen der Bevölkerung von 172 Mrd. Mark (1970: 100 Mrd. Mark; Zuwachs: 72 v.H.) ermitteln läßt. Davon entfielen 128 Mrd. Mark (1970: 79 Mrd. Mark; Zuwachs: 62 v.H.) auf die Nettogeldeinnahmen der Bevölkerung. Unter Vernachlässigung des Naturalverbrauchs belief sich der unentgeltliche Verbrauch auf 44 Mrd. Mark (1970: 21 Mrd. Mark; Zuwachs: 110 v.H.). Die Realeinkommensentwicklung wurde somit wesentlich von den Sachausgaben beeinflußt, in denen sich aber auch die Kostensteigerungen widerspiegeln. Während es unklar bleibt, ob die Preissubventionen in diesen Angaben enthalten sind, werden sie in der Bilanz des Realeinkommens der Arbeiter- und Angestelltenhaushalte eindeutig ausgeklammert. Aber auch hier schlägt sich die gleiche Tendenz eines überproportionalen Anstiegs der Einkommen aus dem GKF. von 1970 (389 Mark; Anteil: 26,2 v.H.) bis 1982 (789 Mark; Anteil: 30,7 v.H.) nieder. Wegen der angedeuteten Probleme sollte die komparative Analyse Sozialindikatoren stärker berücksichtigen als die Zuwendungen aus der GK. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 738–740 Konsumgütermessen A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KontenführungspflichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 1. In der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sozialistischer Staaten (Gesellschaftliches ➝Gesamtprodukt) wird der Teil des im Inland verwendeten Nationaleinkommens als GK. bezeichnet, der nicht in die Akkumulation und den privaten Verbrauch eingeht. Im Vergleich zum Staatsverbrauch in westlichen Sozialproduktberechnungen ist dieser Begriff zugleich enger und weiter abgegrenzt: enger, weil die GK. allein die Sachausgaben, den Verbrauch von Material und…
DDR A-Z 1985
Korrespondenten (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und genießt gesetzlichen Schutz. Arbeiter- und Bauern-K. sind in VK-Kollektiven zusammengefaßt und werden regelmäßig angeleitet und ideologisch geschult. Es sind: „Werktätige aus Industrie und Landwirtschaft, Institutionen und Organisationen, die von einer Redaktion zu regelmäßiger, organisierter ehrenamtlicher Mitarbeit ausgewählt wurden und diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Auftrag betrachten.“ Sie gelten als „Agitatoren der Partei“: „Es geht darum, in der Parteipresse zu zeigen, wie aus Bekenntnissen zur Politik der Partei Taten der Werktätigen zur allseitigen Stärkung unserer Republik werden“ (Sekretär der SED-Bezirksleitung Rostock, Timm, auf der Volkskorrespondentenkonferenz des Bezirks, Februar 1976). Volks-K. berichten als Informanten ihren Redaktionen hauptsächlich aus dem eigenen Berufs- und Lebensbereich, wo sie zugleich als „Vertrauensleute der sozialistischen Presse“ gelten. Sie sollen darüber hinaus „Schrittmacher und Organisatoren“ bei der Lösung ökonomischer Probleme sein (Sozialistischer Wettbewerb). Die Tätigkeit von K. anderer Staaten in der DDR ist genehmigungspflichtig. Die VO über die Tätigkeit von Publikationsorganen anderer Staaten und deren K. in der DDR vom 21. 2. 1973 (GBl. I, 1973, Nr. 10) und die Durchführungsbestimmung vom 11. 4. 1979 (ND 14. 4. 1979), die die Erste Durchführungsbestimmung vom 21. 2. 1973 ersetzte und teilweise verschärfte, regeln sowohl die Akkreditierung als auch die den K. auferlegten Beschränkungen. Die Akkreditierung von Publikationsorganen, Presse-, Nachrichten- und Bildagenturen, Rundfunk- und Fernsehstationen und Wochenschauen anderer Staaten und deren ständigen K. erfolgt durch das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR „in der Regel auf der Grundlage der Reziprozität“. Anträge auf Eröffnung eines Büros und die Akkreditierung ständiger K. sind schriftlich an den „Leiter des Bereichs Presse und Information“ des DDR-Außenministeriums zu richten. Auch die journalistische Tätigkeit von Reise-K. ist genehmigungspflichtig. Die „Arbeitsgenehmigung“ wird erteilt von der „Abteilung Journalistische Beziehungen“ des DDR-Außenministeriums (siehe auch VO über Lizenz- und Zulassungspflicht im Filmwesen vom 15. 1. 1976, GBl. I, Nr. 6). Alle K. haben sich bei der Ausübung ihrer journalistischen Tätigkeit in der DDR an festgelegte „Grundsätze“ [S. 745]zu halten, die im jeweiligen Interesse der DDR ausgelegt werden können: Sie haben „Verleumdungen oder Diffamierungen der DDR, ihrer staatlichen Organe und ihrer führenden Persönlichkeiten sowie der mit der DDR verbündeten Staaten zu unterlassen“. Die K. sind verpflichtet, die Abteilung Journalistische Beziehungen des Außenministeriums über Reisen außerhalb von Berlin (Ost) „nicht später als 24 Stunden vor Antritt der Reise unter genauer Angabe des Reiseziels und des Reisegrundes zu informieren“. Journalistische Vorhaben in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Einrichtungen, volkseigenen Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und gesellschaftlichen Einrichtungen und Institutionen „sowie Interviews und Befragungen jeder Art“ sind genehmigungspflichtig. Diese Vorhaben können nur nach amtlicher Genehmigung verwirklicht werden. Bei Verletzung der Grundsätze und der Akkreditierungsbestimmungen kann dem Publikationsorgan oder dem K. die Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung jederzeit entzogen werden. An (stufenweisen) Strafmaßnahmen sind vorgesehen: die Verwarnung des K.; der Entzug der Akkreditierung oder Arbeitsgenehmigung und die Ausweisung des K.; die Schließung des Büros des Publikationsorgans. Die Dienstfahrzeuge und die privaten Personenkraftwagen der in der DDR akkreditierten K. erhalten ein besonderes Kennzeichen (weiß auf blauem Grund, Buchstaben QA; Kraftfahrzeugkennzeichen, Polizeiliche). In den Vereinbarungen zum Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat diese sich verpflichtet, auch Journalisten aus der Bundesrepublik und Berlin (West) zu akkreditieren: 1983 arbeiteten 19 ständig akkreditierte K. für Tages- und Wochenzeitungen, ZDF und ARD (Hörfunk und Fernsehen) in Berlin (Ost). Ein „Spiegel“ — und ein ARD-Fernseh-K. wurden im Dez. 1975 bzw. Dez. 1976 wegen angeblich grober Verleumdung der DDR ausgewiesen. Das „Spiegel“-Büro wurde im Januar 1978 geschlossen, weil das Hamburger Nachrichtenmagazin ein oppositionelles „Manifest“ aus der DDR veröffentlicht hatte. Im Mai 1978 wurden gleich mehrere westliche K. verwarnt, weil sie über z. T. tätliche Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Volkspolizei am 1. Mai in Wittenberge berichtet hatten. Verweigert wurde zu Beginn der 80er Jahre in vielen Fällen sowohl ständig akkreditierten als auch Reise-K. die Berichterstattung von kirchlichen Synoden (Friedensbewegung; Kirchen). Ein weiteres Beispiel für restriktive Maßnahmen gegenüber westlichen K. war die Ausweisung des „Stern“-K. wegen eines Berichts über einen angeblichen Attentatsversuch gegen E. Honecker im Januar 1983, zum Jahresende wurde ein neuer „Stern“-K. akkreditiert. In der Bundesrepublik Deutschland sind 6 DDR-K. (für ADN, ND, Tribüne, Rundfunk und Fernsehen) tätig. Reise-K. und westdeutsche Mitarbeiter von DDR-Medien haben schon immer in der Bundesrepublik Deutschland gearbeitet. In der Folge der internationalen Anerkennung der DDR durch die meisten Staaten der Welt seit 1970, unterhält die DDR auch eine Vielzahl von K. in anderen Ländern, vorwiegend in solchen mit sozialistischer Orientierung. Die Informationsmöglichkeiten für K. anderer Staaten in der DDR (1979 insgesamt 149 ständig akkreditierte K., einschließlich kommunistischer Parteien und Staaten) sind, neben den Vorschriften der zitierten VO und Durchführungsbestimmung, zusätzlich beschränkt durch die parteiliche Informations- und Medienpolitik und die strengen Geheimhaltungsvorschriften (Auskunftsverbote). Die Informationspolitik der SED wird als gezielte Informationszuteilung gehandhabt: Pressekonferenzen, „Pressebesprechungen“, Partei-Informationen, ADN-Hintergrundmaterial und Interview-Partner sind nicht allen K. in gleichem Umfang zugänglich, auch den K. aus kommunistisch-sozialistischen Ländern nicht. Es wird unterschieden nach K. regierender und nichtregierender kommunistischer Parteien und nach politischer Zuverlässigkeit („Linientreue“). Ebenso unterschiedlich, und den aktuellen Interessen der DDR untergeordnet, ist die Informationspolitik gegenüber allen anderen K. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 744–745 Körpererziehung/Kinder- und Jugendsport A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kraftfahrzeug-HaftpflichtversicherungSiehe auch die Jahre 1975 1979 Der Allgemeine Deutsche Nachrichtendienst (ADN), die zentrale Presse der SED, Rundfunk und Fernsehen der DDR beschäftigen eigene Auslands-, Bezirks- und Sonder-K. Für die Lokal- und Betriebsberichterstattung der regionalen Presse, vor allem der SED-Bezirksorgane mit ihren Kreisausgaben, aber auch für den Rundfunk sind Volkskorrespondenten tätig. Die Volks-K.-Bewegung entstand 1948 nach sowjetischem Vorbild (den Arbeiter- und Bauern-K. der „Iskra“) und…
DDR A-Z 1985
Gruppe Sowjetischer Streitkräfte in Deutschland (GSSD) (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu sichern. Die genaue Stärke der GSSD ist nicht bekannt, westliche Schätzungen nennen rd. 380.000 Mann — gegliedert in 20 Divisionen und 1 Luftarmee. Sie ist damit ungefähr doppelt so stark wie die Nationale Volksarmee (NVA) (einschl. Grenztruppen der DDR). Es handelt sich um eine vollmotorisierte, mit taktischen Atomwaffen ausgerüstete Truppe von hoher operativer Beweglichkeit. Sie gilt als einer der schlagkräftigsten Verbände der Sowjetarmee. Ihre zahlenmäßige Stärke ist in den 50er und Anfang der 80er Jahre im Zuge sowjetischer Truppenreduzierungen geringfügig zurückgegangen, ohne daß dadurch ihre Kampfkraft verringert worden ist. Die GSSD gliedert sich in: Landstreitkräfte. 9 Panzer-, 10 motorisierte Schützen- und eine Artilleriedivision (mit rd. 380.000 Mann und etwa 5.000–6.000 Kampfpanzern, zum großen Teil des neuesten Typs T 72), einschließlich logistischer Verbände, mit je einem Raketenbataillon, ausgerüstet mit Kurzstrecken-Raketen von bis zu 300 km Reichweite. Luftstreitkräfte. Zusammengefaßt in der 24. Taktischen Luftarmee, die als die am besten ausgerüstete Teilstreitkraft der sowjetischen Luftstreitkräfte gilt und zu der rd. 1000 bis 1200 fliegende Einheiten sowie Flugabwehr- und Raketenverbände gehören. Etwa 80 v.H. der fliegenden Einheiten sind potentielle Kernwaffenträger. Sitz des Kommandostabes ist Wünsdorf bei Berlin (Ost), Oberbefehlshaber ist gegenwärtig (seit 1980) Armeegeneral Saizew, Chef des Stabes ist Generalleutnant Swiridow, Chef der Politverwaltung ist Generaloberst Lisitschew. Der Posten des Oberbefehlshabers gilt als einer der wichtigsten in der sowjetischen Militärhierarchie. Die GSSD bildet zusammen mit der Nationalen Volksarmee, polnischen und tschechoslowakischen Verbänden den Hauptteil der sog. „1. Strategischen Staffel“ der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes, die Anfang der 60er Jahre als voll mobiler, vollständig aufgefüllter und ständig einsatzbereiter Verband aufgestellt wurde und der auch für Angriffszwecke ausgerüstet ist. Seit 1957 wird die Anwesenheit der GSSD in einem Truppenstationierungsvertrag zwischen DDR und UdSSR geregelt (GBl. I, S. 237–285). Im Gegensatz zu anderen von der UdSSR abgeschlossenen Stationierungsverträgen sieht dieser Vertrag lediglich „Konsultationen“ mit der Regierung der DDR über Manöverbewegungen, Standortveränderungen und Stärke der GSSD vor. „Im Fall der Bedrohung der Sicherheit“ der GSSD kann ihr Oberkommando alle geeigneten Maßnahmen ergreifen, die es für erforderlich hält. Diese Generalklausel stellt eine Notstandsregelung ohne Mitspracherecht der DDR dar und muß als wesentliche Einschränkung ihrer Souveränität angesehen werden. In der Ausbildung, beim Gefechtstraining und bei der Durchführung militärischer Wettbewerbe ist in den letzten Jahren die Zusammenarbeit zwischen Einheiten der NVA und Truppenteilen der GSSD erheblich verstärkt worden (Motto: „Waffenbrüderschaft mit dem Regiment nebenan“). Die weitgehende Isolation der streng kasernierten sowjetischen Verbände von der deutschen Bevölkerung ist dadurch bisher jedoch nicht wesentlich durchbrochen worden. Einheiten der GSSD waren maßgeblich an der Niederschlagung des Volksaufstandes vom 17. 6. 1953 in der DDR, beim Bau der Mauer in Berlin am 13. 8. 1961 und am Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes am 21. 8. 1968 in die ČSSR beteiligt. Außenpolitik. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 587 Gruppe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gruppe UlbrichtSiehe auch die Jahre 1975 1979 Offizielle Bezeichnung für die in der DDR stationierten Truppenteile der Armee der UdSSR. Es handelt sich bei der GSSD um jene Einheiten, die nach dem Ende des II. Weltkrieges nicht aus der SBZ abgezogen wurden und denen im Rahmen der sowjetischen Besatzungspolitik die Aufgabe zufiel, die systematische Umgestaltung des politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens in der SBZ mit dem Ziel des Aufbaus einer sozialistischen Staats- und…
DDR A-Z 1985
Einkommen (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre sind auf die seinerzeitige Wachstumskrise zurückzuführen, die hohen Raten zu Beginn der 70er Jahre auf die Politik Honeckers, den Lebensstandard rasch zu steigern. Mit den in jüngerer Zeit aufgetretenen (und immer noch akuten) Außenwirtschaftsproblemen (Außenwirtschaft und Außenhandel) hängt die neuerliche Abschwächung des E.-Anstieges zusammen: die Forcierung der Exporte und die Drosselung der Importe gingen zu Lasten der inländischen Verwendung. Bemerkenswert niedrig blieb der Anteil der gesetzlichen Abzüge (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) von den Brutto-E. (1960: 11,5 v.H.; 1982: 12,1 v.H.). Dahinter verbergen sich allerdings gegenläufige Entwicklungen: Die steuerliche Belastung der E. erhöhte sich im gesamten Zeitraum progressiv, lediglich nach der Verstaatlichung der letzten privaten Industriebetriebe 1972 — die stark belasteten E. der gut verdienenden Inhaber fielen weg — sank die Steuerquote vorübergehend. Im Gegensatz dazu gestalteten sich die Beiträge zur Sozialversicherung bis 1970 degressiv. Ihr Anteil an den Brutto-E. nahm ständig ab, da Arbeitnehmer und Mitglieder von Produktionsgenossenschaften Abgaben nur bis zu einem beitragspflichtigen Monats-E. von 600 Mark in Höhe von 10 v.H. (LPG-Mitglieder bis 1971: 9 v.H.) zu entrichten hatten. Für den Teil der E., der die Bemessungsgrenze überschritt, wurden keine Beiträge erhoben. Mit der Einführung bzw. Umgestaltung der freiwilligen Zusatzrentenversicherung im Jahr 1971 (Sozialversicherungs- und Versorgungswesen) wurde u.a. die Beitragsbemessungsgrenze aufgehoben bzw. nach oben verschoben. Danach stiegen E. und Sozialabgaben etwa in gleichem Tempo, d.h. der Anteil der Versicherungsbeiträge am Brutto-E. blieb konstant. a) Einkommen der Arbeitnehmer. Die einzelnen sozio-ökonomischen Gruppen partizipierten an der Zunahme der Gesamt-E. in unterschiedlichem Maße. Die E. der Arbeitnehmer — dazu zählen Arbeits-E., Sozial-E. (z.B. Krankengeld, Kinderbeihilfen, Renten), Vermögenseinkünfte u.ä. — stiegen mit ähnlichen Schwankungen wie die Gesamt-E., aber leicht überdurchschnittlich (um 4,0 v.H. jährlich). Ihr Anteil an den E. der Bevölkerung erhöhte sich dadurch von 70 v.H. (1960) auf 76 v.H. (1982). Der Anstieg ist außer auf höhere Durchschnitts-E. auch auf die wachsende Zahl der Arbeitnehmer zurückzuführen. [S. 341]Steuern und Sozialversicherungsbeiträge brauchten die Arbeitnehmer von 1960 bis 1982 nur in Höhe von etwa 12 v.H. ihrer Brutto-E. zu zahlen. In der Bundesrepublik Deutschland nahmen die gesetzlichen Abzüge auf Arbeitnehmer-E. im gleichen Zeitraum erheblich stärker zu: von 14,3 v.H. auf 25,1 v.H. Der Grund dafür ist vor allem in der Steuerprogression für steigende E. zu suchen. b) Einkommen der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen. Die E. der Genossenschaftsmitglieder und Selbständigen (Binnenhandel; Freie Berufe; Handwerk), gemessen an den Gesamt-E., sind von 23 v.H. im Jahr 1960 auf 14 v.H. 1982 gesunken. Bei zurückgehender Zahl der Erwerbstätigen in diesen Bereichen sind aber die Durchschnitts-E. in der Regel gestiegen. Die Belastung der E. mit gesetzlichen Abzügen ist uneinheitlich geregelt. Die Arbeits-E. der Mitglieder von LPG sind steuerfrei. Mitglieder der PGH werden steuerlich ähnlich behandelt wie Arbeitnehmer. Für die Sozialversicherungsbeiträge gelten im übrigen ebenfalls für alle Genossenschaftsmitglieder (LPG und PGH) ähnliche Vorschriften wie für Arbeitnehmer. Von den Selbständigen werden dagegen — zumindest bei Besserverdienenden — wesentlich höhere Steuern erhoben. Zudem müssen sie den gesamten Beitrag (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) zur Sozialversicherung zahlen. c) Einkommen der Rentner. Die Rentner-E. haben von 1960 bis 1982 stärker expandiert als die E. jeder anderen Bevölkerungsgruppe, nämlich um jahresdurchschnittlich 4,7 v.H. Von 7,7 v.H. (1960) stieg ihr Anteil am Brutto-E. der Bevölkerung auf 9,7 v.H. im Jahre 1982. Die Renten, die in der DDR nicht dynamisiert sind, wurden wiederholt erhöht. Im Jahr 1968 wurden die Renten um 10–12 v.H. und 1971 alle Mindestrenten angehoben. 1972 wurde mit etwa 20 v.H. die bisher größte Rentensteigerung in der DDR vorgenommen, 1976 folgte eine weitere mit 15 v.H. Die letzte Rentenerhöhung (Dezember 1979) erbrachte Verbesserungen von über 10 v.H. Es wurden jeweils 3–4 Mill. Renten erhöht. Eine erneute Rentenerhöhung wurde im Mai 1984 zum 1. 12. 1984 angekündigt. 2. Durchschnittseinkommen. Die durchschnittlichen Netto-E. haben seit 1960 in allen Bevölkerungsgruppen kräftig zugenommen. Obwohl die niedrigeren E. prozentual am stärksten erhöht wurden, blieb die Rangfolge der sozialen Gruppen hinsichtlich der Durchschnitts-E. unverändert. Spitzenverdiener sind die Selbständigen, mit deutlichem Abstand folgen die Genossenschaftsmitglieder und die Arbeitnehmer. [S. 342] Die Rentner bezogen bis Mitte der 70er Jahre nur gut 35 v.H. eines Arbeitnehmer-E. Nach den Rentenerhöhungen 1976 und 1979 hat sich dieses Verhältnis geringfügig verbessert (auf reichlich 40 v.H.). Das E. der Genossenschaftsmitglieder und der Selbständigen läßt sich getrennt nur bis 1970 nachweisen. Damals und in den Jahren davor lag das E. der Genossenschaftsmitglieder um ein Drittel über dem der Arbeitnehmer, während die Selbständigen sogar 3mal soviel wie diese verdienten. Die weitere Zunahme des (gemeinsamen) Durchschnitts-E. beider Gruppen läßt darauf schließen, daß diese Relationen sich bis heute nicht gravierend geändert haben. Im Vergleich zur Bundesrepublik Deutschland, wo eine ähnliche Rangfolge besteht, hat sich die Schere zwischen den nominalen E. weiter geöffnet. Die durchschnittlichen Netto-E. der Arbeitnehmer unterschieden sich 1960 in Ost und West kaum: jedoch schon 5 Jahre später betrug der E.-Rückstand in der DDR gut 20 v.H. und vergrößerte sich bis 1982 auf 55 v.H. Zwischen den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland und in der DDR bestehen erhebliche qualitative und quantitative Unterschiede. Bauern und Handwerker zählen in der Bundesrepublik zu den Selbständigen, während in der DDR die Bauern und ein großer Teil der Handwerker Genossenschaften angehören. Für den E.-Vergleich der übrigen Erwerbstätigen — obwohl sehr problematisch — werden deshalb den Selbständigen in der Bundesrepublik Genossenschaftsmitglieder und Selbständige in der DDR als eine Gruppe gegenübergestellt. Hier sind seit 1960 die größten Änderungen in der (nominalen) E.-Relation festzustellen: hatten Selbständige und Genossenschaftsbauern bzw. -handwerker in der DDR 1960 noch ein E., das gut 20 v.H. unter dem westdeutschen Niveau lag, so betrug der Abstand 1982 rd. 80 v.H. Diese Entwicklung ist in erster Linie eine Folge der hohen E.-Steigerung bei den Selbständigen in der Bundesrepublik Deutschland. Bei den Rentnern hat sich der E.-Abstand ebenfalls vergrößert. Schon 1960 bezogen die Rentner nur etwa die Hälfte der Rente, die in der Bundesrepublik gezahlt wurde. 1982 betrug die Differenz über 70 v.H. Auch innerhalb der sozio-ökonomischen Gruppen bestehen beträchtliche Spannweiten in den E., z.B. branchenspezifische Unterschiede. Bei den Arbeitnehmern waren sie in beiden deutschen Staaten in der Tendenz ähnlich, im Ausmaß jedoch in der Bundesrepublik größer. In der Landwirtschaft und im Handel lagen die Verdienste hier wie dort erheblich niedriger als in den produzierenden Bereichen. 3. Haushaltseinkommen. Durch Miterwerb oder E.-Bezug weiterer Familienmitglieder erhöht sich das E. der privaten Haushalte gegenüber den Durchschnitts-E. (je E.-Bezieher). Ein Vergleich der durchschnittlichen Haushaltsnetto-E. einzelner Bevölkerungsgruppen in der DDR zeigt für den Zeitraum 1960–1970, daß die Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 10–15 v.H. mehr verdienten als die Arbeitnehmer. Neuere Angaben über die Haushalts-E. der Genossenschaftsbauern liegen nicht vor. Am unteren Ende der Skala bewegten sich auch hier die Rentner: ihr E. erreichte nicht einmal ein Drittel von dem der Arbeitnehmer; nach 1970 hat sich diese Relation etwas verbessert. Wegen der unterschiedlichen Haushaltsgröße gibt ein Vergleich der Haushalts-E. nur bedingt die E.-Situation verschiedener Bevölkerungsgruppen wieder: während z.B. bei den Rentnern 1,5 Personen vom Haushalts-E. leben mußten, waren es bei den Arbeitnehmern 3 und bei den Genossenschaftsbauern, die einer LPG des Typs III angehörten, 3,5 Personen. Bezieht man das E. auf die Zahl der Haushaltsmitglieder, so erzielten die Arbeitnehmer ein E., das zunächst um 20 v.H., 1970 jedoch nur um 10 v.H. über dem der Genossenschaftsbauern lag. Nivellierungstendenzen bei diesen beiden Gruppen waren unverkennbar. Mit Abstand die geringsten E. bezogen auch hier die Rentner, obwohl der Unterschied nicht so kraß ausfiel wie bei den Haushalts[S. 343]E. insgesamt. Zwischen 1960 und 1970 erhielten die Rentner 50–60 v.H. des Pro-Kopf-E. im Arbeitnehmerhaushalt, mittlerweile sind es immerhin rd. 75 v.H. Wie bei der personellen Verteilung (E. je E.-Bezieher) hat der Abstand zur Bundesrepublik Deutschland auch bei den Haushalts-E. der Arbeitnehmer und Rentner ständig zugenommen und ähnliche Relationen erreicht. Bemerkenswert ist die unterschiedliche E.-Situation der Rentner innerhalb der beiden Staaten. In der Bundesrepublik Deutschland entsprachen die Pro-Kopf-E. der Rentner schon Mitte der 70er Jahre denen in den Arbeitnehmerhaushalten — eine finanzielle Gleichstellung dieser Gruppen ist seit längerem erreicht. Die DDR-Rentner konnten — wie bereits erwähnt — pro Kopf früher nur über gut die Hälfte und heute über drei Viertel des E. eines Arbeitnehmerhaushaltes verfügen. Die Differenzierung der Arbeitnehmerhaushalte (über die Hälfte aller privaten Haushalte in beiden Staaten sind Arbeitnehmerhaushalte) nach E.-Klassen läßt für 1960 in beiden Teilen Deutschlands eine ähnliche Verteilung der Netto-E. im unteren und mittleren Bereich erkennen. Erst bei E. von über 1200 Mark/DM monatlich war der entsprechende Anteil der Haushalte in der Bundesrepublik nennenswert größer (19 v.H.) als in der DDR (9 v.H.). In der Folgezeit hat sich die Struktur in beiden Staaten zugunsten der höheren E.-Klassen verschoben. Dieser Trend war in der Bundesrepublik aber ungleich stärker. Insgesamt ist festzustellen, daß die Haushalts-E. der Arbeitnehmer in der DDR gleichmäßiger verteilt sind als in der Bundesrepublik. Die Tendenz zur Nivellierung — in beiden Staaten vorhanden — ist überdies in der DDR größer. Der Vergleich der Haushalts-E. in der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland ist nur bedingt geeignet, Unterschiede im Lebensstandard sichtbar zu machen. Dieser hängt, soweit durch den privaten Verbrauch bestimmt, auch von den jeweiligen Preisen für die angebotenen Güter und Dienstleistungen (Preissystem und Preispolitik) und damit von der Kaufkraft der Währungen ab. Die Kaufkraft der Mark gegenüber der DM hat sich seit 1960 sowohl für den Verbrauch der Arbeitnehmerhaushalte als auch für den der Rentnerhaushalte — in erster Linie als Folge der Preissteigerungen in der Bundesrepublik — fast ständig erhöht. Diese Verbesserung der Kaufkraftparität hat aber nicht die Relation der Real-E. (um Kaufkraftunterschiede bereinigte Netto-E. — nicht zu verwechseln mit gleichlautendem DDR-Terminus: Lohnformen und Lohnsystem) verändert. Die nominalen E. der Arbeitnehmerhaushalte sind in der Bundesrepublik Deutschland sehr viel stärker gestiegen als in der DDR, so daß der Abstand der Real-E. in der DDR zu denen der Bundesrepublik sogar größer geworden und für 1982 mit gut 50 v.H. zu veranschlagen ist (1960: 30 v.H.). Für Rentnerhaushalte galt 1982 eine ähnliche Relation. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 340–343 Einheitliches sozialistisches Bildungssystem A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Einzelhandels-Verkaufspreise (EVP)Siehe auch die Jahre 1975 1979 1. Gesamteinkommen der Bevölkerung. Die E. der Bevölkerung stiegen von 68 Mrd. Mark (brutto) 1960 auf 146 Mrd. Mark im Jahr 1982; sie nahmen damit durchschnittlich jährlich um 3,8 v.H. zu, allerdings recht unterschiedlich in den einzelnen Zeitabschnitten. Durchschnittlicher Jahreszuwachs der Gesamt-E. (brutto) 1961–1965: 2,6 v.H., 1966–1970: 3,9 v.H., 1971–1975: 4,5 v.H., 1976–1982: 3,3 v.H. — Die niedrigen Zuwachsraten in der ersten Hälfte der 60er Jahre…
DDR A-Z 1985
Leistungsfonds (1985)
Siehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der Wirtschaftlichen Rechnungsführung als zusätzlicher Bewertungsmaßstab für die Betriebsleistung. 1. Entwicklung der Regelungen für den Leistungsfond. Ein wichtiger Grund für seine Einführung waren die volks- und betriebswirtschaftlichen Unzulänglichkeiten der Hauptkennziffer Gewinn : Der seit 1983/84 wieder stärker betonte Stellenwert des betrieblichen Gewinns auch als Leistungsmaßstab und Bezugsbasis für die Bildung des Prämienfonds und damit als materieller Anreiz zur Leistungsstimulierung war ein wesentliches Element der Wirtschaftsreform von 1963. Da die betriebswirtschaftlichen Anreize des Gewinns keineswegs immer mit den gesamtwirtschaftlichen Zielen der Parteiführung harmonierten, wurden zusätzliche Kriterien der Leistungsbeurteilung und -kontrolle eingeführt. Nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) sollte die bis dahin unbefriedigende Leistungsmobilisierung der Beschäftigten neue Impulse erhalten, insbesondere durch die in der Planung zu berücksichtigende, vordringliche Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen. In diesem Zusammenhang war dem neu eingeführten L. eine kollektive ökonomische Hebelfunktion zugedacht. Die im Rahmen umgestalteter planmethodischer Regelungen (Planung) für den Fünfjahrplan 1976–1980 erlassene neue Planungsordnung führte erneut zu veränderten Bestimmungen für den L. ab Planjahr 1976 (GBl. I, 1975, S. 416 ff.), verbunden mit gewissen Zuführungsbeschränkungen. Im Zuge umfassender betriebswirtschaftlicher Reorganisationsmaßnahmen im Jahre 1982 (VO über die weitere Vervollkommnung der wirtschaftlichen Rechnungsführung …, GBl. I, 1982, S. 85 ff.) wurde zuerst mit Wirkung vom 1. 1. 1983 eine aktualisierte, den kritischen Einwänden und den Wirtschaftsproblemen der 80er Jahre angepaßte Fassung von Bestimmungen zum L. erlassen (GBl. I, 1982, S. 427 ff.). Mit diesen Regelungen entfiel ein zuvor differenzierterer Geltungsbereich zugunsten einer stärkeren Vereinheitlichung. Durch einen gewissen Spielraum zur Festlegung zusätzlicher Zuführungskriterien (§ 7) sollte der bislang kritisierten mangelhaften Flexibilität in der Auswahl branchenspezifischer Leistungskriterien begegnet werden, um bessere Ergebnisse im Sozialistischen Wettbewerb materiell stimulieren zu können. Mit Wirkung vom 1. 1. 1984 trat eine weitere Korrektur in Form einer drastischen Vereinfachung der Zuführungskriterien in Kraft (GBl. I, 1983, S. 121 ff.). Wesentliche Ursache war ein veränderter Stellenwert der Hauptkennziffer „Net[S. 827]togewinn“ als betrieblicher Leistungsmaßstab. Durch den L. werden Regelungen über Bildung und Verwendung des Prämienfonds (Lohnformen und Lohnsystem, V.) oder des Kultur- und Sozialfonds nicht berührt, obwohl alle Stimulierungsfonds auf die Erschließung volkswirtschaftlich wichtiger Intensivierungsfaktoren ausgerichtet sind und vielfach die Verwendung von Mitteln aus mehreren Fonds für gleiche Aufgaben möglich ist. Ein ausdrückliches Verbot untersagt u.a. „persönliche Zuwendungen, Prämien oder Lohnzahlungen“ (§ 5, 2) aus Mitteln des L. zu finanzieren, eine Regelung, die auf voraufgegangenen Mißbrauch schließen läßt. Die Mittel des L. sind auf das Folgejahr übertragbar. — Die Bildung der L. ist nicht auf die Kombinatsbetriebe beschränkt, vielmehr können ausdrücklich Mittel des L. auch beim Kombinat zentralisiert werden (§ 5, 3). 2. Kriterien für die Zuführungen zum Leistungsfond. Für die Finanzierung der Zuführungen zum L. galten und gelten in wechselnder Reihenfolge wichtige, z. T. bereits seit den 20er Jahren in der UdSSR ständig hervorgehobene, prinzipielle Leistungs- bzw. Sparsamkeitskriterien, mit deren Hilfe die Selbstkosten gesenkt werden sollen, so beispielsweise für die Einsparung von Energie, Rohstoffen oder Importmaterial, die Steigerung der Arbeitsproduktivität sowie die Verbesserung der Qualität der Erzeugnisse. Die Steigerung der Arbeitsproduktivität hatte zumeist den ersten Rang in der Skala. In der Regel handelte es sich bei den Zuführungen entweder um einen (zentral geregelten) prozentual festgelegten, finanziellen Anteil, der aus der Addition von Überschreitungen oder Unterbietungen bestimmter Kriterien in einem Betrieb resultierte oder aber um einen absoluten Markbetrag pro festgesetzter prozentualer Einsparungsrate aus dem betrieblichen Nettogewinn. Durch eine knappe Rahmenregelung ist seit dem 1. 1. 1984 die Festsetzung einer umfangreichen Liste differenzierter Zuführungsbedingungen entfallen. Möglicherweise können Ministerien und andere zentrale Instanzen bereichsspezifische Zuführungskriterien erlassen, laut gesetzlicher Regelung ist allein der überplanmäßige Nettogewinn maßgebend für die Höhe der Zuführung. Zuführungen zum L. sind nur aus dem Teil des Nettogewinns zulässig, der sich als zusätzlicher Gewinn aus der Überbietung oder Übererfüllung der Staatlichen Planaufgaben und Planauflagen ergibt. Der für das Jahr 1983 limitierte Höchstbetrag von 300,– Mark je betrieblicher „Vollbeschäftigteneinheit“ (VbE) ist ab 1. 1. 1984 entfallen. Jegliche Beeinträchtigung der Gewinnabführung an den Staat zugunsten des L. ist ausdrücklich ausgeschlossen. Als generelles Prinzip galt bisher: Freiwillige Überbietung der staatlichen Planaufgaben durch den Betrieb (also bereits in der Phase der Planausarbeitung) wird höher belohnt als nachträgliche Planerfüllung oder zusätzliche Einsparung beim Planvollzug. 3. Verwendung der Mittel aus dem Leistungsfond. Die Verwendung der Mittel des L. bedarf der Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung (§ 4, 2). Charakteristisch für die weiter geltenden Vorschriften des Jahres 1982 sind zusätzliche Möglichkeiten für Rationalisierung und Investitionen. Insbesondere die Finanzierung der betrieblichen Rationalisierung erhält eindeutig einen höheren Stellenwert als die von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Beschäftigten generell oder z.B. die Zuführung von Mitteln zum Fonds „Konto junger Sozialisten“ (Freie Deutsche Jugend [FDJ]) (§ 4, 4). Die seit 1978 bestehende Auflage, mindestens 25 v.H. der Mittel des L. für planmäßige Rationalisierungsinvestitionen zu verwenden, gilt ebenfalls unverändert (§ 4, 3), jedoch der Eigenbau von Rationalisierungsmitteln, 1983 praktisch nicht erwähnt, rückt 1984 mit an vorderste Stelle (§ 4, 4). Neu aufgenommen wurden zusätzliche Leistungen für Generalreparaturen und laufende Instandhaltung. Die Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen (§ 4, 5) umfaßt ohne prinzipielle Änderungen den bisherigen Katalog (u.a. Versorgung und Betreuung von Schichtarbeitern, soziale und kulturelle Betreuung, Erholung, Freizeitgestaltung, betriebliches Wohnungswesen, kommunale Investitionen, Zuschüsse zum Eigenheimbau, Wohnungsausbau und zur Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft [AWG]). Ein 1982 neueingeführter Abschnitt (§ 6) über die Kontrolle für eine den Bestimmungen entsprechende Mittelverwendung, über die Verantwortung des Kombinatsleiters, der Leiter anderer Instanzen und des Hauptbuchhalters entspricht dem allgemeinen Trend zu einer strafferen Disziplin und schärferen Kontrolle. 4. Funktionen des Leistungsfonds. Die L. dienen zum einen als ökonomischer Hebel unter Ausnutzung des Prinzips der Materiellen Interessiertheit, um dem einseitigen Interesse mancher Betriebe an einer ausschließlich mengenmäßigen Planerfüllung und -übererfüllung entgegenzuwirken. Zum anderen verbindet der L. Ziele der Intensivierung und die qualitative Planerfüllung (Material- und Energieeinsparung; Senkung der Ausschußquote usw.) am Arbeitsplatz, wie sie im Rahmen des Sozialistischen Wettbewerbs im sog. Haushaltsbuch ausgewiesen werden sollen, mit bestimmten betrieblichen sozialen Vorhaben zugunsten der Belegschaft, wozu die DDR in zunehmendem Umfang auch Rationalisierungsmaßnahmen rechnet. Neu seit Jahresbeginn 1984 ist eine Begrenzung des Betrages zur Finanzierung von Maßnahmen zur „Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen“ je Beschäftigten (VbE) auf 150 Mark im Jahr (§ 4, 4d). Mit der Einführung der L. wurden und werden darüber hinaus weitere Nebenziele verfolgt, die mit anderen Maßnahmen nur unzureichend oder gar nicht erreicht werden konnten. Zu denken ist z.B. an die seit langem geforderte, aber noch immer vielfach vernachlässigte Kostenrechnung der Betriebe sowie an den verstärkten Druck auf die Betriebsleitungen zur Ausarbeitung und Anwendung von Kostennormativen. Weiter wird dem Kontrollaspekt besondere Bedeutung beigemessen. Die Analyse der vielfältigen dem L. zugewiesenen Funktionen zeigt ein breites Spektrum der von ihm ausgehenden Impulse. Viele der mit dem L. angestreb[S. 828]ten Ziele sollten in der Vergangenheit bereits mit der Hauptkennziffer „Gewinn“ erreicht werden. Bisher entsprachen die Wirkungen des L. auf die Beschleunigung der Intensivierung und Rationalisierung jedoch nicht den Erwartungen. Die neuen Bestimmungen über den L. in der ab 1. 1. 1984 geltenden Fassung sind mit veränderten Rahmenbedingungen der Gewinnerwirtschaftung, der Preisbildung und der Kostenstruktur kombiniert. Es fehlen noch Kommentare und Erfahrungen. Eine Wertung wäre deshalb verfrüht. Bis 1983 ließen sich allerdings auf diesem Gebiet keine grundlegenden Verbesserungen erkennen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 826–828 Leipziger Messe A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z LeistungsprinzipSiehe auch die Jahre 1975 1979 Seit Juli 1972 bildete die Mehrzahl der Volkseigenen Betriebe (VEB) einen zusätzlichen, zweckgebundenen finanziellen Fonds. Dieser L. (GBl. II, 1972, S. 467 u. GBl. I, S. 66) war und ist vor allem ein Ersparnisfonds. Er wird aus dem Nettogewinn des Betriebes finanziert. Abgesehen von seiner „kollektiven Stimulierungsfunktion“ diente er anfangs, insbesondere vor der Einführung eines Effektivitätsnachweises in der Planungsordnung, im System der…
DDR A-Z 1985
Straßenverkehrsrecht (1985)
Siehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr enthalten die VO über das Verhalten im Kraftverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung) — StVO — i. d. F. vom 26. 5. 1977, GBl. I, S. 257) sowie die VO über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO — i. d. F. vom 26. 11. 1981, GBl. I, 1982, S. 6) mit den jeweiligen DB. 1. StVO. Die StVO legt die Grundregeln für das Verhalten der Teilnehmer im Straßenverkehr fest: Verantwortungsbewußtsein, Disziplin, Aufmerksamkeit, Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Ferner sind in ihr die für jeden Verkehrsteilnehmer geltenden Verkehrsbestimmungen, die Verkehrsregelungsvorschriften, die Verkehrszeichen und -leiteinrichtungen (Anlage 2 zur StVO) sowie die Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen und über das Verhalten der Fahrzeugführer und Fußgänger enthalten. Die StVO in ihrer grundlegenden Form vom 26. 5. 1977 wurde durch 3 weitere VO ergänzt und abgeändert. Mit der letzten, 4. VO (vom 2. 4. 1982, GBl. I, S. 353), ist eine weitgehende Anpassung an international übliche Verkehrsvorschriften erreicht. Somit gelten in der DDR und Berlin (Ost) nunmehr im wesentlichen die gleichen Verkehrsregeln, -zeichen und -bestimmungen, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Wichtige Abweichungen bestehen u.a. nach wie vor in folgenden Punkten: 1. Fahrzeugführer dürfen bei Antritt und während der Fahrt nicht unter Einwirkung (auch geringster Mengen) von Alkohol stehen (Bundesrepublik: 0,8 Promille). 2. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h (wie in der Bundesrepublik), außerhalb von Ortschaften 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Für größere Fahrzeuge (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) sowie Pkw mit Anhängern gelten wie in der Bundesrepublik z. T. andere Bestimmungen. Die Benutzung der Autobahnen ist nur mit Kraftfahrzeugen gestattet, deren zugelassene Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h (Bundesrepublik: 60 km/h) beträgt. 3. Kraftfahrzeuge dürfen die Autobahn nur bis zum nächsten Parkplatz oder zur nächsten Anschlußstelle benutzen, falls während der Fahrt ein Mangel am Fahrzeug oder dessen Ladung auftritt, der nur eine Geschwindigkeit unter 50 km/h ermöglicht. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die wegen technischer Defekte abgeschleppt werden müssen. Im Transitverkehr ist für den weiteren Transport des Fahrzeuges vom Parkplatz oder der Autobahnausfahrt zum Grenzkontrollpunkt ein von der DDR anerkanntes, offizielles Abschleppunternehmen zu beauftragen. In Ausnahmefällen kann die Volkspolizei von diesen Auflagen Befreiung erteilen. 4. Halten und Parken ist untersagt 10 m vor bis 10 m hinter Kreuzungen sowie Fußgängerüberwegen (Bundesrepublik: 5 m). 5. An Bahnübergängen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit ab letzter Bake 50 km/h. 6. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Abschleppen beträgt 50 km/h, auf Autobahnen 70 km/h. 7. In der DDR gibt es bei Ampeln zusätzlich die Schaltphase Grün-Gelb. Sie bedeutet, daß die Verkehrsrichtung noch freigegeben ist und der Wechsel auf Gelb bevorsteht. 8. Linksabbieger sollen grundsätzlich voreinander (amerikanisch) abbiegen. 9. Ein Wechseln auf die linke Fahrspur einer Autobahn, um einem einfahrenden Fahrzeug das Einfädeln zu ermöglichen, ist untersagt. 10. Wenn nach Halten oder Parken geradeaus weitergefahren oder wenn auf Autobahnen eingefahren wird, ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers untersagt. 11. Alle Kraftfahrzeuge müssen bei Annäherung von Fahrzeugen, die sich durch Sondersignale — wie Blaulicht, Martinshorn oder Sirene — bemerkbar machen, unverzüglich soweit wie möglich rechts heranfahren und anhalten. 12. Beim Wechsel der Fahrspur ist das Hineinfahren in den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen verboten, um das „Kolonnenspringen“ zu unterbinden. 13. Das Nicht-Anlegen von Sicherheitsgurten auf den Vordersitzen wird mit Ordnungsstrafen geahndet. </OL> Zwar nicht Bestandteil der StVO, jedoch für den Transitverkehr von und nach Berlin (West) von grundlegender Bedeutung: die Auf- oder Mitnahme von Personen auf den Transitstrecken ist verboten — ebenso Übergabe bzw. Austausch von Waren oder Geschenken jeder Art. Auch dürfen ohne besondere Umstände (Unfall, Krankheit) die vorgesehenen Transitwege nicht verlassen werden (Art. 16 des Transitabkommens). 2. StVZO. Diese VO regelt die Zulassung von Personen und Fahrzeugen für den öffentlichen Straßenverkehr sowie über den Bau und Betrieb von Fahrzeugen. In ihr sind die Anforderungen festgelegt, die den Bedingungen des modernen Straßenverkehrs entsprechen und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beitragen. So dürfen Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr nur gefahren werden, wenn sie von der Deutschen Volkspolizei zugelassen sind und der Fahrer im Besitz des für das Kraftfahrzeug vorgeschriebenen Zulassungsscheines (Bundesrepublik: Kraftfahrzeugschein) und des Führerscheins ist. Die Voraussetzungen für den Erwerb eines Führerscheines ähneln denen in der Bundesrepublik. Auch hinsichtlich der technischen Überprüfung der Fahrzeuge ist in der jetzt gültigen StVZO eine Annäherung an die in der Bundesrepublik geltenden Bestimmungen erreicht. Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge sind vom Fahrzeughalter periodisch technisch überprüfen zu lassen. Die Vorschrift allerdings, wie in der Bundesrepublik das Fahrzeug turnusmäßig alle 2 Jahre durch den TÜV überprüfen zu lassen, besteht nicht. Von der Volkspolizei werden die Zeiträume, innerhalb [S. 1346]derer die technischen Überprüfungen vorzunehmen sind, bekanntgegeben. Ein überprüftes Fahrzeug wird mit einer Bestätigungsmarke (früher: Prägemarke) versehen, die auf dem Nummerschild angebracht ist. Die Ordnungsstrafbestimmungen (§ 47 StVO bzw. § 23 StVZO) sehen, je nach Schwere des Vergehens, Ordnungsstrafen von 10 Mark bis 1000 Mark vor. Zusätzlich können die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet, Eintragungen im Führerschein vorgenommen bzw. der Führerschein befristet oder unbefristet entzogen werden. Bürger der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlins haben die Ordnungsstrafen in DM zu zahlen. Wer in der DDR als Allein- oder Mitschuldiger an schweren Verkehrsunfällen betrachtet wird, muß mit Festnahme und Untersuchungshaft rechnen, es sei denn, die DDR-Behörden akzeptieren eine hohe Kautionssumme. Der Fahrzeugbestand (Pkw, Lkw, Busse usw.) hat sich in den vergangenen Jahren in der DDR beträchtlich erhöht. Trotzdem gelang es, durch Verkehrsunterrichts- und Verkehrserziehungsmaßnahmen sowie rigorose Überwachung und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften von StVO und StVZO die Zahl der Unfälle in den vergangenen 5 Jahren zu verringern, und zwar sowohl hinsichtlich der Zahl der beschädigten Fahrzeuge als auch der getöteten und verletzten Personen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1345–1346 Straßenbenutzungsgebühren A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z StreikSiehe auch die Jahre 1969 1975 1979 Die wichtigsten rechtlichen Regelungen zur Ordnung, Sicherheit und Flüssigkeit im Straßenverkehr enthalten die VO über das Verhalten im Kraftverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung) — StVO — i. d. F. vom 26. 5. 1977, GBl. I, S. 257) sowie die VO über die Zulassung zum Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung — StVZO — i. d. F. vom 26. 11. 1981, GBl. I, 1982, S. 6) mit den jeweiligen DB. 1. StVO. Die StVO legt die Grundregeln für das Verhalten der…
DDR A-Z 1985
Souveränität (1985)
Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des Staates ab, sie ist „klassenmäßig bestimmt“. In der DDR wird zwischen staatlicher, nationaler und Volks-S. unterschieden. Die staatliche S. eines Staates wird definiert als „seine rechtliche Entscheidungsfreiheit im Bereich seines Territoriums (Gebietshoheit) und gegenüber seinen Bürgern (Personalhoheit), bei der Gestaltung seiner Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen zwischenstaatlichen Organisationen sowie bei der Mitwirkung an der Schaffung völkerrechtlicher Normen (internationale Handlungsfähigkeit)“ (Völkerrecht, Lehrbuch. Hrsgg. v. e. Autorenkollektiv, T. 1, Berlin [Ost] 1973, S. 278). Aus dieser Bestimmung folgt in Übereinstimmung mit dem auch von der DDR als uneingeschränkt gültig angesehenen „Grundprinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten“ (Prinzipien-Deklaration der 25. UN-Vollversammlung vom 24. 10. 1970), daß alle Staaten rechtlich gleich sind, daß jeder Staat die der S. innewohnenden Rechte in Anspruch nehmen kann, die Völkerrechtssubjektivität jedes anderen Staates zu achten ist, territoriale Integrität und politische Unabhängigkeit aller Staaten als unverletzlich gilt, jeder Staat in der Wahl und Ausgestaltung seines Gesellschaftssystems frei ist und mit anderen Staaten in Frieden leben muß (ebd., S. 279 f.). Da die Völkerrechtler der DDR ihren Staat als vollwertiges Völkerrechtssubjekt ansehen und S. als „wichtigste Eigenschaft“ eines Völkerrechtssubjektes bezeichnet wird, war die Außenpolitik Ost-Berlins seit dem 25. 3. 1954, dem Tag, an dem die UdSSR der DDR in einer offiziellen Erklärung volle S. gewährte, unablässig darauf gerichtet, der Anerkennung ihrer S. internationale Geltung zu verschaffen. Die nationale S. findet ihren Ausdruck in der Anerkennung von Rechten, insbesondere des Rechts auf Selbstbestimmung, und „allgemeinen Interessen“ von „Nationen und Völkerschaften“. Mit Gründung eines Staates fällt sie mit der staatlichen S. zusammen. Diese Definition von nationaler S. ist ebenso vage wie die der Volks-S., die nach sozialistischer Völkerrechtslehre nur im „Arbeiter-und-Bauern-Staat“ mit seiner „umfassenden Beteiligung der Volksmassen am gesamten politischen und gesellschaftlichen Leben unter Führung der Partei der Arbeiterklasse“ zur Geltung kommen kann. „Monopolkapital und Großgrundbesitz“ haben, so wird behauptet, im bürgerlichen Staat jede Form der Volks-S. Farce gemacht. Obwohl die DDR die Einheit des Sozialistischen Weltsystems als wirkungsvollste Garantie ihrer S. ansieht, hat sie bei der Gestaltung ihrer Beziehungen zu anderen kommunistisch regierten Ländern vielfach auf die Ausübung bestimmter S.-Rechte „freiwillig verzichtet“. Da die Forderung nach S. andererseits, insbesondere in der weltweiten Auseinandersetzung der Systeme und in ihrem Wettbewerb um Einfluß in den Staaten der „Dritten Welt“, als wirksame propagandistische Waffe gegen die vermeintliche und/oder tatsächliche Hegemonie „imperialistischer Mächte“ eingesetzt werden kann, hat die DDR wiederholt gegen jede Einschränkung nationaler und staatlicher S. protestiert. Soweit eine solche Einschränkung der S. aufgrund supranationaler Integrationsbestrebungen von westlichen Völkerrechtlern diskutiert oder für notwendig erklärt wird, ist sie als „Manipulation imperialistischer Mächte“ zwecks Ausdehnung ihres Einflußbereiches diffamiert worden. Da S. eines Staates gleichfalls absolute Entscheidungsfreiheit über die Art und Weise seiner gesellschaftspolitischen Entwicklung bedeutet, sah die DDR in der Weigerung westlicher und neutraler Staaten, sie als „souveränen deutschen Staat“ anzuerkennen, eine indirekte, permanente Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten. Dieser Herausforderung glaubte und glaubt sie durch besonders enge Beziehungen zur UdSSR begegnen zu können. Die völkerrechtliche Anerkennung der S. der DDR durch die Bundesrepublik Deutschland (und die anderen Staaten Westeuropas) galt bis 1972 als Vorbedingung einer politischen Normalisierung der Verhältnisse in Mitteleuropa. [S. 1152]Gegenüber den sozialistischen Staaten und bei der Gestaltung der Beziehungen zu ihnen spielt die S. nicht die gleiche hervorragende Rolle. „Volle Gleichberechtigung, territoriale Integrität, staatliche Unabhängigkeit und Souveränität und Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten des anderen“ gelten zwar als „wichtige Prinzipien“, jedoch wird als „unabdingbarer Bestandteil ihrer Beziehungen … die brüderliche Hilfe“ angesehen (Proletarischer ➝Internationalismus). Von der nichtsozialistischen Völkerrechtslehre wird dies als Einschränkung der universal postulierten und anerkannten Geltung des S.-Prinzips und als verschleierte Rechtfertigung interventionistischer Absichten gerade in jenen Fällen erachtet, in denen eine Intervention mit dem Ziel der Erhaltung der Einheit der „sozialistischen Staatengemeinschaft“ oder zum „Schutz des Sozialismus“ in einem zum sozialistischen Weltsystem gehörenden Staat notwendig wird. Damit wird S. zur nur formalen Norm des allgemeinen Völkerrechts, die von den Prinzipien des sozialistischen Völkerrechts überlagert wird und deren Beachtung die SED-Führung je nach konkreten politischen Erfordernissen entweder verlangt oder — wie im Fall der ČSSR 1968 oder zur Rechtfertigung der andauernden sowjetischen Intervention in Afghanistan seit Dezember 1979 — durch vorrangige Rücksichten auf die Interessen des eigenen Bündnisses bzw. die der Führungsmacht UdSSR faktisch in den Hintergrund treten läßt. Uneingeschränkte Achtung ihrer S. fordert jedoch die Partei- und Staatsführung der DDR in den Innerdeutschen Beziehungen. Politische Forderungen an die Bundesrepublik Deutschland werden zumeist damit begründet, daß eine weitere Normalisierung der innerdeutschen Beziehungen nur bei voller Anerkennung der S. der DDR zu erreichen sei. In seiner Rede zur Eröffnung des Parteilehrjahres 1980/81 hat Generalsekretär Honecker am 13. 10. 1980 in Gera erneut von einer ständigen Mißachtung „entscheidender Prinzipien der Souveränität unseres Staates“ seitens der Bundesrepublik gesprochen und an diese eine Reihe inzwischen bekannter Forderungen gerichtet (Deutschlandpolitik der SED). Eine derartige Kopplung deutschlandpolitischer Ziele der SED mit der S.-Frage ermöglicht es der SED-Führung nach Bedarf, die Bundesrepublik im Weigerungsfall der Verletzung völkerrechtlicher Normen anzuklagen. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1151–1152 Sorben (Minderheitenpolitik) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Sowjetische Besatzungszone (SBZ)Siehe auch die Jahre 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Unter S. verstehen auch die Völkerrechtler der DDR ein Grundprinzip des allgemeinen Völkerrechts. S. wird — im Unterschied zu den neuen, seit der sowjetischen Oktoberrevolution gültigen Völkerrechtsprinzipien des sozialistischen und Proletarischen ➝Internationalismus — als Merkmal aller Staaten in allen historischen Epochen angesehen. „Realer Inhalt und ideologische Motivierung“ der S. hängen jedoch vom Klassencharakter des…
DDR A-Z 1985
Kulturpolitik (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen zahlreichen Intelligenz“. [S. 768]Diese Definition der K. findet sich bereits in der „Erklärung der Kommunistischen und Arbeiterparteien“ von 1957 und wird gegenwärtig als „allgemeine Gesetzmäßigkeit des sozialistischen Aufbaus in allen Ländern“ verstanden (Kleines Politisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 3. Aufl., 1978, S. 511). Die K. soll der Durchführung einer „sozialistischen Kulturrevolution“ dienen. Sie soll sich in Etappen vollziehen und hat „alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens zu durchdringen“. Eine derart umfangreiche Aufgabenstellung ordnet die K. in den Prozeß der allgemeinen sozialistischen Umgestaltung der Gesellschaft ein. Objektive Grundlage der K. soll die Beachtung der Einheit von Politik, Ökonomie und Kultur bilden. Wie in den Bereichen Politik und Ökonomie beansprucht die SED auch in der Kultur die Planung und Leitung der allgemeinen Entwicklung. „Inhalt und Aufgaben der Kulturpolitik der SED sind bestimmt vom strategischen Ziel, das mit dem Programm der SED vom IX. Parteitag beschlossen wurde, in der DDR weiterhin die entwickelte sozialistische Gesellschaft zu gestalten und so grundlegende Voraussetzungen für den allmählichen Übergang zum Kommunismus zu schaffen; von der weiteren Vertiefung der Freundschaft und Zusammenarbeit mit der Sowjetunion und den anderen Ländern der sozialistischen Staatengemeinschaft; von den Erfordernissen der verschärften Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus.“ (Kulturpolitisches Wörterbuch, Berlin [Ost], 2. Aufl., 1978, S. 403) Die Durchsetzung der K. erfolgt über die Parteiorganisationen auf den verschiedenen Ebenen, die staatlichen Organe, kulturelle Institutionen und gesellschaftliche Organisationen sowie die einzelnen Künstlerverbände. Die einzelnen Bereiche der K. werden im „Programm der SED“ von 1976 umschrieben. Die Partei, so heißt es darin, „setzt sich dafür ein, den Reichtum materieller und geistiger Werte der sozialistischen Kultur umfassend zu mehren und ein vielseitiges anregendes kulturelles Leben zu entfalten. Ein wichtiges Anliegen ist die systematische Erhöhung der sozialistischen Arbeitskultur in allen Stätten der Arbeit und des Lernens. Die Partei tritt dafür ein, alle Möglichkeiten und vielfältigen Formen für die Entwicklung eines kulturvollen sozialistischen Gemeinschaftslebens in den Städten, Dörfern und Erholungsgebieten zu nutzen. Es gilt, mehr Voraussetzungen für kulturelle Gemeinschaftserlebnisse, für niveauvolle Geselligkeit, Unterhaltung und Tanz sowie für sportliches Wetteifern zu schaffen.“ Als „die verschiedenen Elemente der sozialistischen Kultur“ nannte der zuständige Sekretär im ZK der SED, Kurt Hager, auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 „die sozialistische Arbeitskultur, den Schutz und die Gestaltung der Umwelt, die Kultur in den menschlichen Beziehungen und im persönlichen Lebensstil, die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Weltanschauung und ihre Verbreitung im Volk, die Förderung von Wissenschaft und Bildung, die Pflege des humanistischen Kulturerbes (Kulturelles Erbe) und seine Aneignung durch die Werktätigen, den Aufschwung der Kunst und ihre gesellschaftliche Wirksamkeit, die Entwicklung aller schöpferischen Begabungen und Talente des Volkes“. Die sozialistische Kulturrevolution versteht sich nach Lenin als „Entwicklung der besten Vorbilder, Traditionen und Ergebnisse der bestehenden Kultur vom Standpunkt der marxistischen Weltanschauung“; sie zielt in der DDR auf die Herausbildung einer sozialistischen Nationalkultur, die sich als legitimer Erbe aller demokratischen und humanistischen Traditionen der deutschen Geschichte betrachtet (Nationale Geschichtsbetrachtung). Seit 1961 wird der These von einer fortbestehenden „Einheit der deutschen Kultur“ entgegengetreten und die Abgrenzung von der in der Bundesrepublik Deutschland herrschenden „imperialistischen Kultur“ auch historisch mit dem Hinweis begründet, daß es eine „außerhalb der Bestrebungen der Klassen stehende einheitliche deutsche Kultur nie gegeben“ habe (Hager). Im Verhältnis zu den kulturellen Erscheinungen in der Bundesrepublik Deutschland soll genau unterschieden werden „zwischen den Produkten kapitalistischer Kulturindustrie, die dem Imperialismus unmittelbar dienen, und jenen künstlerischen Anstrengungen, die humanistische und demokratische Positionen, aber auch noch verschwommene Wünsche, Gedanken, Forderungen nach Frieden, Entspannung, sozialer Sicherheit zum Ausdruck bringen“. Das gleiche gilt auch für den kulturellen Kontakt und Austausch mit anderen kapitalistischen Staaten; so wird z.B. von entsprechenden Kriterien die Auswahl von dort übernommener literarischer, filmischer und anderer künstlerischer Werke bestimmt. Unter den geschilderten Aspekten hat seit jeher ein Spannungsverhältnis zwischen der staatlichen K. auf der einen und den Künstlern und Schriftstellern auf der anderen Seite bestanden. Die Durchsetzung der K. der Partei bleibt ein widerspruchsvoller Prozeß, der sich sowohl in verordneten Maßnahmen, als auch im nachträglichen Reagieren auf künstlerische Entwicklungen vollzieht. Die innere und die äußere Situation der DDR bleiben maßgebend für die Art und Weise, in der die Konflikte zwischen den Künstlern und der Obrigkeit ausgetragen werden. Die angestrebte verstärkte Integration der sozialistischen Staaten auf politischem und wirtschaftlichem Gebiet führte auch zu einer Intensivierung der kulturellen Beziehungen der DDR zu diesen Staaten, wie dies vor allem mit der Sowjetunion seit langem praktiziert wird. Ihren Ausdruck findet diese Entwicklung in regelmäßigen Beratungen der Kultur-, [S. 769]Hochschul- und Volksbildungsminister und zwischen den entsprechenden Künstlerverbänden sowie in zwischenstaatlichen Arbeitsvereinbarungen und Abkommen auf allen Gebieten der K. In Berlin (Ost) bestehen Kulturhäuser der Sowjetunion, der ČSSR, Polens, Ungarns und Bulgariens, die durch Ausstellungen, Film-, Musik- und Vortragsveranstaltungen, Sprachkurse sowie den Verkauf einheimischer Kulturwaren Informationen über die Kultur ihrer Länder liefern und z. T. auch entsprechende Veranstaltungen in den Bezirken der DDR durchführen. Kulturellem Austausch dienen auch meist auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit durchgeführte Kulturtage der einzelnen sozialistischen Länder. II. Etappen der Kulturpolitik Wie die politische Geschichte der DDR vollzog sich auch die K. in verschiedenen Etappen (Periodisierung). Dabei ergaben sich durchaus zeitliche und inhaltliche Abweichungen in der Durchsetzung der K. in den unterschiedlichen Kulturbereichen. Die „antifaschistisch-demokratische“ Phase der K. von 1945 bis 1951 war vor allem gekennzeichnet durch 1. die Aufklärung über die NS-Vergangenheit, 2. die Anknüpfung an die humanistischen Traditionen des Bürgertums in der Kunst, 3. die durch soziale und materielle Vergünstigungen unterstützte Einbeziehung der bürgerlichen Intelligenz in den Aufbauprozeß bei gleichzeitiger Besetzung der Schlüsselpositionen des Kulturapparats mit Kommunisten und 4. die Anfänge einer Schul- und Hochschulreform, die einmal der Entnazifizierung des Bildungswesens und zum anderen seiner Öffnung für Arbeiter- und Bauernkinder diente. Zur schnellen Heranbildung einer neuen Intelligenz aus der Arbeiterklasse wurden insbesondere 1946 die später in Arbeiter-und-Bauern-Fakultäten (ABF) umbenannten Vorstudienanstalten eingerichtet, die jungen Arbeitern und Bauern den Zugang zum Universitäts- und Hochschulstudium ermöglichten. Die eigentliche „sozialistische Kulturrevolution“ wurde 1951 durch eine Zentralisierung der Lenkung der gesamten K. eingeleitet. So wurden in diesem Jahr das „Amt für Literatur und Verlagswesen“ und die „Staatliche Kommission für Kunstangelegenheiten“ eingerichtet; 1952 folgte die Gründung des „Staatlichen Komitees für Filmwesen“ und des „Staatlichen Rundfunkkomitees“. Die von diesen Institutionen betriebene Ausrichtung der K. auf die Aufgaben des Fünfjahrplanes und die durch den kalten Krieg verschärfte Auseinandersetzung mit dem Westen erfolgten vorwiegend durch administrative Maßnahmen und wurden bestimmt durch den auf der 5. Tagung des ZK der SED vom 17. 3. 1951 gefaßten Beschluß „Der Kampf gegen den Formalismus in Kunst und Literatur, für eine fortschrittliche deutsche Kultur“ und die Orientierung auf den „Sozialistischen Realismus“ (Ästhetik; Bildende Kunst; Literatur und Literaturpolitik). Die davon ausgehende, sich vor allem an politischen, nicht aber an künstlerischen Maßstäben orientierende Kritik traf selbst prominente Vertreter des Kulturlebens in der DDR und allgemein anerkannte Kunstwerke. Beispiele dafür sind: Die Oper „Das Verhör des Lukullus“ von B. Brecht und P. Dessau, die nach ihrer Uraufführung 1951 von den Autoren umgearbeitet und in „Die Verurteilung des Lukullus“ umbenannt werden mußte; der nach dem gleichnamigen Roman von A. Zweig gedrehte DEFA-Film „Das Beil von Wandsbek“, der nach der Premiere zurückgezogen wurde; eine Barlach-Ausstellung, die 1952 nach vorausgegangener Kritik an dem „düsteren, bedrückenden, pessimistischen Charakter“ der Kunst des Bildhauers vorzeitig geschlossen wurde. Die dogmatische Auslegung der Begriffe „Formalismus“ und „Sozialistischer Realismus“ war beeinflußt durch die damalige stalinistische K. der Sowjetunion und stieß ebenso wie die zur Durchsetzung entsprechender kulturpolitischer Richtlinien angewandten Praktiken der staatlichen Organe nach Proklamierung des „Neuen Kurses“ am 9. 6. 1953 auf die offene Kritik der betroffenen Künstler, insbesondere der Deutschen Akademie der Künste der DDR (AdK) in Berlin (Ost). Die Folgen waren eine Auflösung der 1951/52 etablierten Institutionen (mit Ausnahme des „Staatlichen Rundfunkkomitees“) und die Übernahme ihrer Funktionen durch ein am 7. 1. 1954 gebildetes Ministerium für Kultur. In der dazu erlassenen VO hieß es u.a.: „Verständnisloses Administrieren darf nicht an Stelle des Überzeugens und der Selbstverständigung der Künstler treten“, die DDR „wird alle Möglichkeiten einer gesamtdeutschen Zusammenarbeit zur Pflege und Erhaltung einer humanistischen deutschen Kultur wahrnehmen“. Nachdem die auf dem XX. Parteitag der KPdSU geübte Stalin-Kritik kulturpolitischen Liberalisierungstendenzen in der DDR und Kritik der Künstler an bürokratischen und schematischen Leitungsmethoden neuen Auftrieb gegeben hatte, wies eine vom ZK der SED zum 23./24. 10. 1957 einberufene Kulturkonferenz solche Erscheinungen auch unter dem Eindruck der Ereignisse in Ungarn zurück. Schon vorher hatten kulturpolitische Repressionen gegen antistalinistische Kräfte eingesetzt, wobei insbesondere die Inhaftierung und Verurteilung der Gruppe um den Ost-Berliner Philosophie-Dozenten W. Harich und Auseinandersetzungen um die revisionistischer Ideologie beschuldigte Philosophie des von 1948 bis zur Zwangsemeritierung 1957 in Leipzig lehrenden E. Bloch eine Rolle spielten. Die SED orientierte sich jetzt wieder verstärkt auf die Erfordernisse der sozialistischen Kulturrevolution im Zusammenhang mit den politischen und ökonomischen Aufgaben des zweiten Fünfjahrplanes. In der Bil[S. 770]dungspolitik bedeutete dies die Einführung der polytechnischen Bildung in den Unterricht, die 1959 mit der Errichtung der 10klassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule für alle Schüler Gesetz wurde. In der Kunstpolitik hieß das die Herstellung engerer Verbindungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten, die Schriftsteller und Künstler dadurch realisieren sollten, daß sie sich mit Leben und Arbeit an den Schwerpunkten industriellen und landwirtschaftlichen Aufbaus vertraut machen. Besonders forciert wurde diese K. mit der Zielvorstellung einer Überwindung der „noch vorhandenen Trennung von Kunst und Leben, der Entfremdung zwischen Künstler und Volk“ durch die als 1. Bitterfelder Konferenz bekanntgewordene Autorenkonferenz des Mitteldeutschen Verlages Halle vom 24. 4. 1959 im Kulturpalast des VEB Elektrochemisches Kombinat Bitterfeld. Die hier von W. Ulbricht ausgegebenen kulturpolitischen Direktiven wurden in der Folgezeit als Bitterfelder Weg popularisiert. Sie beinhalteten u.a. Bestrebungen zur Erhöhung des Kulturniveaus der Arbeiter, wie die Einbeziehung von „Kultur- und Bildungsplänen“ der Arbeitskollektive in den sozialistischen Wettbewerb und eine starke Förderung des künstlerischen Volksschaffens, z.B. durch die „Bewegung Schreibender Arbeiter“ und „Junger Talente“ sowie die Bildung von Arbeiter- und Bauerntheatern aus Laien. Auf der 2. Bitterfelder Konferenz am 24./25. 4. 1964 wurde u.a. auf den Zusammenhang der Kulturrevolution mit der wissenschaftlich-technischen Revolution hingewiesen; die durch diese aufgeworfenen Probleme standen besonders Ende der 60er, Anfang der 70er Jahre auch im Mittelpunkt verschiedener literarischer Werke, Theaterstücke, Filme und Fernsehspiele. 1965 wurde mit dem Gesetz über das Einheitliche sozialistische Bildungssystem in Fortführung der Schulreform von 1959 nunmehr der gesamte Bildungs- und Ausbildungsbereich neu geregelt. Zu seinen Bestandteilen gehören die Einrichtungen der Vorschulerziehung (Kinderkrippen und Kindergärten), die 10klassige allgemeinbildende polytechnische Oberschule, die Einrichtungen der Berufsausbildung, die zur Hochschulreife führenden Bildungseinrichtungen, die Ingenieur- und Fachschulen, die Universitäten und Hochschulen, die Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung der Berufstätigen sowie die Sonderschuleinrichtungen. In allen Bildungseinrichtungen wird auf der Grundlage staatlicher Lehrpläne gearbeitet, für die das Ministerium für Volksbildung bzw. für Hoch- und Fachschulwesen verantwortlich ist. Die 3. Hochschulreform, deren Inhalte und Ziele vom VII. Parteitag der SED 1967 präzisiert wurden, koordinierte Lehre und Forschung mit den Bedürfnissen und den planmäßigen Veränderungen in den Betrieben. Der „Bitterfelder Weg“ führte in der Praxis zeitweise zu einer Nivellierung kunstästhetischer Maßstäbe. Kontroversen zwischen Vertretern der SED-K. und verschiedenen Künstlern entstanden auch aus unterschiedlichen Meinungen über die kritische Funktion der Kunst. Die nach der äußeren Abgrenzung durch die Maßnahmen des 13. 8. 1961 in Berlin erreichte innere Konsolidierung der DDR erlaubte nach Meinung dieser Künstler und einiger Kulturpolitiker eine offenere Auseinandersetzung mit Mängeln der eigenen Gesellschaft. Verschiedene Werke der Literatur, des Theaters und des Films, in denen diese Einstellung zum Ausdruck kam, wurden Mitte der 60er Jahre offizieller Kritik unterzogen, teilweise vom Spielplan abgesetzt bzw. durften nicht erscheinen. Davon betroffen waren u.a. Schriftsteller wie V. Braun, P. Hacks, St. Heym und Ch. Wolf. Waren die entsprechenden Differenzen vor allem durch das 11. Plenum des ZK der SED im Dezember 1965 offenkundig und beeinflußt worden, so markierte der VIII. Parteitag der SED im Juni 1971 den Beginn eines positiveren Verhältnisses zwischen Künstlern und Partei, das seitdem mehrfach durch Begriffe wie „gegenseitiges Vertrauen“ und „schöpferische Atmosphäre“ gekennzeichnet wurde. Auf dem VIII. Parteitag der SED (1971) wurden Schriftsteller und Künstler zum „offenen, sachlichen, schöpferischen Meinungsstreit“ ermuntert und ihrer „schöpferischen Suche nach neuen Formen volles Verständnis“ zugesichert. E. Honecker ergänzte bald darauf diese Ankündigungen einer „offeneren“ K. durch die Feststellung, daß, „wenn man von festen Positionen des Sozialismus ausgeht, … es … auf dem Gebiet von Kunst und Literatur keine Tabus geben“ könne. Die für die durch den VIII. Parteitag der SED eingeleitete neue Phase der K. gültigen Richtlinien wurden auf der 6. Tagung des ZK der SED am 6./7. 7. 1972 präzisiert. K. Hager erklärte im Grundsatzreferat, daß es in der K. „um die Befriedigung sehr differenzierter kultureller und künstlerischer Bedürfnisse“ gehe und „in der Kunst des sozialistischen Realismus … eine reiche Vielfalt der Themen, Inhalte, Stile, Formen und Gestaltungsweisen zu erschließen“ sei. Die in den letzten Jahren bei der Auslegung des Begriffs „Sozialistischer Realismus“ gewonnene zunehmende Variationsbreite wurde noch einmal durch den ausdrücklichen Hinweis auf „Weite und Vielfalt aller Möglichkeiten des sozialistischen Realismus“ unterstrichen, gleichzeitig aber betont, daß dies „jede Konzession an bürgerliche Ideologien und imperialistische Kunstauffassungen“ ausschließe. Die Gestaltung von Widersprüchen und Konflikten in Kunstwerken sollte zukünftig auch dann legitim sein, wenn dabei keine fertigen Lösungen angeboten würden. „Das ‚Kritische Element‘“ erweise sich aber „nur produktiv in seinem dialektischen Verhältnis zur konstruktiven Funktion der Kunst in der [S. 771]sozialistischen Gesellschaft“. Besonders hervorgehoben wurde ferner die künstlerische und gesellschaftliche Bedeutung des Heiteren. Schließlich hieß es: „Der Arbeitsstil aller leitenden Organe der Partei, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen muß durch Sachlichkeit und Sachkenntnis, durch das verständnisvolle Verhalten zu den Künstlern und Künsten, durch das umsichtige Fördern aller Talente geprägt sein. In ihm verbinden sich Prinzipienfestigkeit mit Feinfühligkeit für die vielschichtigen und komplizierten kulturell-künstlerischen Prozesse, die das für das weitere Erblühen der Kunst und Kultur gedeihliche Klima gewährleisten.“ Daß sich der so umrissene neue „verwissenschaftlichte“ und von den administrativ-dogmatischen Methoden der 50er und 60er Jahre unterscheidende Führungsstil der Partei auf dem Gebiet der K. allmählich durchsetzte, ist auch eine Folge der in den 60er Jahren begonnenen Ausbildung von „Kulturkadern“ in speziell konzipierten Hochschulstudiengängen und Sonderlehrgängen. Die sich in diesen theoretischen Äußerungen dokumentierenden Modifikationen in der K. seit dem VIII. Parteitag blieben auf dem Gebiet der Kunst nicht ohne Konsequenzen. Einige bislang unterdrückte Werke durften erscheinen; zeitweise repressiv behandelte Künstler erfuhren eine Aufwertung; bessere Möglichkeiten zur Entfaltung formaler und inhaltlicher Eigenarten führten zu höherer Qualität künstlerischer Produkte; die Rolle des Individuums in der sozialistischen Gesellschaft rückte stärker in den Mittelpunkt künstlerischer Gestaltung; bisher durch ideologische Bedenken eingeschränkte Möglichkeiten zum Kennenlernen und zur Auseinandersetzung mit künstlerischen Werken der Vergangenheit und Gegenwart aus dem sozialistischen und kapitalistischen Ausland wurden erweitert. Unter Spezialisten wurden in Fachzeitschriften mit geringer Auflage („Sinn und Form“, „Weimarer Beiträge“) kontroverse Diskussionen über die Funktion der Literatur geführt; gegen den Widerstand führender Funktionäre wurden der Druck und die Aufführung des Theaterstückes über den jugendlichen Außenseiter Edgar Wibeau „Die neuen Leiden des jungen W.“ von Ulrich Plenzdorf ermöglicht. Zunächst schien die SED-Führung diesen Kurs weiter steuern zu wollen. Sie verband Mitte der 70er Jahre mit der vorläufigen Absage an die Einheit der deutschen Nation eine stärkere Betonung der „sozialistischen Nationalkultur“ und bemühte sich um eine Erweiterung des Begriffs Kulturelles Erbe. Das „Programm der SED“, vom IX. Parteitag (1976) verabschiedet, forderte für die künstlerische Entwicklung „eine [S. 772]Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche an die Kunstschaffenden, durch verständnisvolles Verhalten gegenüber den Künstlern sowie durch die Förderung aller Talente charakterisiert wird“. Diese Politik lief parallel zu den politischen Auswirkungen, die die DDR-Führung nach der Sicherheitskonferenz von Helsinki (1975) (Außenpolitik, IV.) und der Berliner Konferenz kommunistischer und Arbeiterparteien vom Juni 1976 (Eurokommunismus) zu bewältigen hatte. Künstler und Schriftsteller diskutierten und gestalteten immer stärker nicht nur die Vorzüge, sondern auch die Nachteile des „realen Sozialismus“. Ein Eklat bahnte sich am 29. 10. 1976 an. An diesem Tag schloß der Bezirksverband Erfurt des DDR-Schriftstellerverbandes den Autor des Buches „Die wunderbaren Jahre“, Reiner Kunze, aus seinen Reihen aus. Am 3. 11. bestätigte das Verbandspräsidium diesen Beschluß. 13 Tage später, am 16. 11. 1976, wurde der „Liedermacher“ Wolf Biermann nach einem Konzert-Auftritt in Köln, der ihm von den Behörden in Berlin (Ost) zuvor genehmigt worden war, von der DDR durch Aberkennung der Staatsbürgerschaft in Abwesenheit ausgebürgert. Unmittelbar darauf begann eine bis dahin einmalige Solidaritäts-Aktion führender Schriftsteller und Künstler aus der DDR, der sich über hundert Künstler aller Kunstrichtungen anschlossen. Sie wandten sich in einem westlichen Presse-Agenturen übergebenen Protest gegen die Biermann-Ausbürgerung und baten die Parteiführung, „die beschlossenen Maßnahmen zu überdenken“. Eine von der SED-Führung in den Medien im Gegenzug inszenierte Zustimmungskampagne zu ihrem Beschluß vertiefte allerdings nur die Kluft zwischen parteikonformen Künstlern und denen, die gleichzeitig Solidarität mit Biermann üben und die seit Anfang der 70er Jahre errungenen künstlerischen Freiräume verteidigen wollten. Das Mitglied des Politbüros der SED Kurt Hager beschuldigte Ende November 1976 die „gegnerische Propaganda“, den Eindruck zu erwecken, „daß die Intelligenz der DDR mit dem Kurs des VIII. und IX. Parteitags unzufrieden sei und einen anderen, einen Dritten Weg suche“. Gleichzeitig kündigte er an, daß mit denjenigen Genossen, die gegen die Ausbürgerung protestiert hatten, „die Auseinandersetzung in ihrer Parteiorganisation“ erfolgen werde. Am 25. 1. 1977 faßte das SED-Politbüro einen Beschluß „über die politisch-ideologische Führung des geistig-kulturellen Lebens“. Sein Wortlaut wurde bisher nicht veröffentlicht. Lediglich Kernsätze daraus wurden von Generalsekretär Honecker auf dem 5. ZK-Plenum zitiert. Sie finden sich auch im „Kulturpolitischen Wörterbuch“, Berlin (Ost), 1978, 2., überarb. Aufl., S. 404: „Jeder Künstler, dessen Werke dem Frieden, dem Humanismus, der Demokratie, der antiimperialistischen Solidarität und dem realen Sozialismus verpflichtet sind, hat reiche Wirkungsmöglichkeiten. Die Grundfrage ist und bleibt die künstlerische Verantwortung im und für den Sozialismus. Durch ihre Kulturpolitik fördert die SED die Entwicklung einer schöpferischen Atmosphäre, die durch hohe ideelle, moralische und ästhetische Ansprüche und durch prinzipienfestes und zugleich vertrauensvolles Verhalten gegenüber den Schriftstellern und Künstlern gekennzeichnet ist.“ Die praktische Umsetzung dieser widersprüchlichen Politik hinterließ tiefe Spuren in der Kulturlandschaft der DDR. Die angekündigte „Auseinandersetzung“ mit den Biermann-Sympathisanten hatte weitreichende psychologische Folgen. Enge Freunde des „Liedermachers“ sowie Organisatoren von Protest-Resolutionen in der Provinz wurden wenige Tage nach dem Ausbürgerungs-Beschluß verhaftet und Monate später in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben. Einigen Schriftstellern und Schauspielern erfüllte man den Ausreisewunsch sofort. Für die Mehrzahl jedoch begannen langwierige und vielfach unerträgliche Diskussionen mit der Parteiführung und den Funktionären in den Künstlerverbänden. In ihrem Verlauf zog eine Reihe der prominentesten Künstler der DDR ein ungewisses Schicksal im Westen der ständigen Bevormundung durch die Kulturfunktionäre der SED vor. Schriftsteller (Manfred Jentzsch, Reiner Kunze, Sarah Kirsch, Jurek Becker, Hans-Joachim Schädlich), Schauspieler (Manfred Krug), Regisseure (Adolf Dresen), Komponisten (Thilo Medek), um nur die wichtigsten zu nennen, wurden im Lauf des Jahres 1977 aus der DDR-Staatsbürgerschaft entlassen oder erhielten für einen längeren „Urlaub“ die Ausreisegenehmigung aus der DDR. Unter dem Eindruck ihres Weggangs begannen zahlreiche der Biermann-Sympathisanten, die aus Überzeugung entschlossen waren in der DDR zu bleiben, mit Hilfe westlicher Medien, vor allem des Fernsehens, eine Diskussion über die Rolle des Künstlers und das Wesen der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die bei diesen Gelegenheiten geäußerten Zweifel fielen zeitlich und inhaltlich mit der Veröffentlichung des Buches „Die Alternative“ des DDR-Ingenieurökonomen Rudolf Bahro in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, in dem ebenfalls von einer sozialistischen Position aus Möglichkeiten zur Überwindung des Widerspruchs zwischen Ideal und Wirklichkeit im „real existierenden Sozialismus“ gesucht wurden. Selbst führende SED-Politiker warnten in dieser Zeit vor dem behaupteten „Austrocknen der DDR-Kulturlandschaft“. Die VIII. Kunstausstellung der DDR in Dresden im Herbst 1977 ließ wenigstens in der Bildenden Kunst noch Raum für Kritik erkennen. Auf dem Theater bedienten sich einige Regisseure des Umwegs über die Inszenierung ausländischer, zumeist sowjetischer Stücke, um einer Erstarrung künstlerischer Ausdrucksformen zu entgehen und neue stilistische und inhaltliche Darstellungsmittel ausprobieren zu können. Die nach dem VIII. Parteitag der SED (1971) eingeleitete vorsichtige Erweiterung des Buch- und Filmangebots aus dem westlichen Ausland wurde weitgehend aufrechterhalten. Die meisten veröffentlichten Werke von schreibenden Biermann-Sympathisanten blieben, unabhängig davon, ob diese die DDR verlassen hatten oder nicht, auch weiterhin im Angebot der Buchhandlungen in der DDR. Einige neue Werke dieser Schriftsteller erschienen allerdings nur noch im Westen. Diese widersprüchlichen Tendenzen waren auch auf dem IX. Kongreß des Kulturbundes der DDR (KB) im September 1977 zu erkennen. Während sein neugewählter Präsident Hans Pischner einräumte, „auf unserem Weg auch Fehler gemacht“ zu haben, vermochte Kurt Hager „nicht, irgendwelche Schwankungen“ der Kulturpolitik der SED zu erkennen. Geradezu beschwörend meinte er, daß es „niemandem und niemals gelingen (werde), das Vertrauensverhältnis zwischen unserer Partei und den Kulturkunstschaffenden zu zerstören“. Der veröffentlichte Politbüro-Beschluß über die „Aufgaben der Literatur- und Kunstkritik“ vom November 1977 versuchte, zerstörtes Vertrauen wiederherzustellen. Danach sollen „Probleme nicht verwischt oder verschwiegen werden, Fehler oder Schwächen einzelner Kunstwerke sollten mit Verständnis für die Kompliziertheit künstlerischer Schaffensprobleme offen besprochen werden“. Der kulturpolitische Alltag allerdings sah, besonders bei der Vorbereitung des VIII. Schriftstellerkongresses der DDR im Mai 1978, anders aus. Durch Manipulationen bei der Nominierung wurden einige der bedeutendsten Schriftsteller der DDR nicht zum Kongreß delegiert. Andere verzichteten aus Solidarität mit gemaßregelten Kollegen von sich aus auf eine Teilnahme. Die Kluft zwischen den Biermann-Sympathisanten und der Parteiführung konnte auf diese Weise nicht geschlossen werden. Sie wurde weiter aufgerissen, als Politbüro-Mitglied Konrad Naumann wenige Tage vor Beginn des Schriftstellerkongresses auf dem 8. ZK-Plenum im Mai 1978 Erinnerungen an das berüchtigte 11. Plenum des ZK der SED im Jahr 1965 weckte. Er hielt „einigen wenigen“ Schriftstellern, die im westlichen Ausland publiziert hatten, ihre Deviseneinnahmen vor und diffamierte sie als „bürgerliche Künstler“. Daraufhin sprach Stephan Hermlin, einer der Initiatoren der Protesterklärung für Biermann, auf dem Kongreß von „Demagogie“ und bezeichnete sich selbst als einen „spätbürgerlichen Schriftsteller“. Nach dieser öffentlichen Kontroverse schienen sich beide Seiten intern zunächst um einen Ausgleich zu bemühen. Das kulturpolitische Klima blieb jedoch von schwer überbrückbaren Gegensätzen zwischen der Mehrzahl der Künstler und den Kultur-„Apparatschiks“ der Partei bestimmt. Ende 1978 wurden Theaterstücke vor der Urauffüh[S. 773]rung abgesetzt („Die Flüsterparty“ von Rudi Strahl), die Ausstrahlung von Fernsehspielen aus politischen Gründen verschoben („Geschlossene Gesellschaft“ von Klaus Poche). Anfang 1979 erschienen 2 Romane von DDR-Autoren, die sich kritisch mit den herrschenden Zuständen in ihrem Land auseinandersetzten, nur im Westen: Stefan Heyms „Collin“ über die stalinistische Vergangenheit der DDR, Rolf Schneiders „November“ über die Biermann-Ausbürgerung. Erich Honecker, der sich bis dahin mit richtungweisenden Erklärungen zur K. eher zurückgehalten hatte, stellte sich zur selben Zeit hinter den scharfen kulturpolitischen Kurs Konrad Naumanns. Die unmittelbaren Folgen ließen nicht lange auf sich warten. Zunächst erließ die DDR-Führung eine neue „Durchführungsbestimmung über die Tätigkeit auswärtiger Korrespondenten in der DDR“, die „Interviews und Befragungen jeder Art“ genehmigungspflichtig machte. Damit wurde für kritische Künstler die direkte Äußerung über westliche Medien unmöglich gemacht. Als Stefan Heym gegen diese Vorschrift verstieß, wurde der ZDF-Korrespondent Peter van Loyen umgehend ausgewiesen. Wegen der Veröffentlichung von „Collin“ im Westen wurde Heym kurz darauf unter dem Vorwand des Verstoßes gegen die Devisengesetze der DDR zu 9.000 Mark Geldstrafe verurteilt. Gegen diese Art der Maßregelung wandten sich am 16. 5. 1979 acht DDR-Autoren in einem Brief an Honecker, dessen Wortlaut im Westen allerdings nie bekannt wurde. Im Gegenzug bezeichnete der Schriftsteller Dieter Noll („Kippenberg“) in einem Schreiben an das „Neue Deutschland“ seine Kollegen Heym, Seyppel und Schneider als „kaputte Typen“. Die Auseinandersetzung erreichte einen neuen Höhepunkt, als der Bezirksverband Berlin des DDR-Schriftstellerverbandes am 7. 6. 1979 beschloß, Kurt Bartzsch, Adolf Endler, Stefan Heym, Karl-Heinz Jakob, Klaus Poche, Klaus Schlesinger, Rolf Schneider, Dieter Schubart und Joachim Seyppel „aus seinen Reihen auszuschließen“. Die am 1. 8. 1979 in Kraft getretene 3. Strafrechts-Änderung stellt in § 21 die Weitergabe von „Nachrichten, Schrift-Manuskripten und anderen Materialien, die geeignet sind, den Interessen der DDR zu schaden“, unter Strafe (Staatsverbrechen), um vor allem die unerwünschten Westverbindungen der Künstler zu unterbinden. Die Folgezeit war von dem Bemühen der Parteiführung gekennzeichnet, innerhalb der nunmehr eng gezogenen Grenzen erneut um Ausgleich und Verständigung zu werben. Einige der gemaßregelten Autoren wie Poche, Schlesinger, Jakobs und Seyppel erhielten mehrjährige Ausreisevisa zum Verbleib im Westen. Andere, obwohl nicht direkt attackiert, gingen den gleichen Weg, unter ihnen der Schauspieler Armin Müller-Stahl und der Schriftsteller Günter Kunert. Eine gewisse Lockerung zeigte sich in der Theater- und Verlagspolitik. Im Jahre 1980 wurde Heiner Müllers Stück „Der Bau“ 15 Jahre nach seiner Fertigstellung uraufgeführt. Von Stefan Heym erschien eine Neuauflage seines Romans „Goldsborough“. Ende des Jahres wurden 3 junge DDR-Schriftsteller, Thomas Erwin, Lutz Rathenow und Frank-Wolf Matthies wegen der Veröffentlichung von kritischen Werken im Westen zwar verhaftet, jedoch nach kurzer Zeit wieder freigelassen. Erwin und Matthies übersiedelten kurz darauf in die Bundesrepublik. Der X. Parteitag der SED blieb mit seinen kulturpolitischen Aussagen eher unverbindlich. Zwar gab es unterschiedliche Meinungen, gemäßigt wie die des Akademie-Präsidenten Konrad Wolf und dogmatisch wie die des Vorsitzenden des Bezirksverbandes Berlin (Ost) des DDR-Schriftstellerverbandes Günter Görlich; Konsequenzen wurden aus ihnen jedoch nicht gezogen. Einen neuen Akzent erhielt die K. der DDR Mitte Dezember 1981 durch die „Berliner Begegnung zur Friedensförderung“. Unmittelbar im Anschluß an das Schmidt/Honecker-Treffen vom Werbellinsee (Dez. 1981), führte der Schriftsteller Stephan Hermlin auf private Initiative, aber mit allerhöchster Genehmigung, Autoren aus Ost und West, vor allem aber aus beiden deutschen Staaten, zusammen, um über den Frieden zu diskutieren. Unter den Teilnehmern fanden sich auch Autoren, die die DDR vor nicht allzu langer Zeit in der Folge der Auseinandersetzungen im Schriftstellerverband verlassen hatten (Friedensbewegung). Die Diskussionen auf dieser Veranstaltung vor Kameras und Mikrofonen offenbarte Gegnerschaft zwischen den nicht immer nach Ost- bzw. Westherkunft politisch einander gegenüberstehenden Künstlern und Wissenschaftlern, aber nicht Feindschaft. Im Ergebnis leistete sie u.a. einen Beitrag zur teilweisen Wiederherstellung des nach der Biermann-Ausbürgerung so schwer ramponierten kulturellen Rufs der DDR. Die Fortsetzung des Treffens im Mai 1982 in Den Haag ging über das in Ost-Berlin bereits Gesagte kaum hinaus; es fehlte ihr nicht zuletzt die Brisanz, die der „Berliner Bewegung“ aus der Wahl des Tagungsortes erwuchs. War es in Berlin (Ost) noch möglich gewesen, Teilnehmer und Beobachter der Tagung gegenseitig von dem ehrlichen Friedenswillen zu überzeugen, taten sich im Laufe des Jahres 1982 tiefe Konflikte zwischen Initiatoren und Teilnehmern auf den Konferenzen der einen und Skeptikern bzw. Nicht-Eingeladenen auf der anderen Seite auf. Der hoffnungsvoll begonnene Dialog versandete in gegenseitigen Vorwürfen. Etwa zur gleichen Zeit schien sich der offizielle kulturpolitische Kurs Ost-Berlins wieder zu verschärfen. Auf einer „Kulturkonferenz der FDJ“ im Oktober 1982 wurde heftige Kritik geübt an der Tatsache, daß mit einem DDR-Paß ausgereiste Autoren sich im Westen nach wie [S. 774]vor kritisch über ihren Staat äußerten. Ihnen wurde „fortgesetzter Verrat an unserer Heimat und unseren Idealen“ vorgeworfen, namentlich genannt wurden Rolf Schneider, Klaus Poche und Karl-Heinz Jakobs. Befürchtungen, daß solche Schelte auch interne Auswirkungen haben würde, bewahrheiteten sich indessen nicht. Der IX. Schriftstellerkongreß der DDR Ende Mai 1983 verlief, anders als der fünf Jahre zuvor, sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung in geregelten Bahnen. Der wiedergewählte Verbandspräsident Hermann Kant gab die Losung aus, daß „über manche Angelegenheit, die uns zu ihrer Zeit sehr in Rage gebracht hat, inzwischen Gras gewachsen“ sei. Man bemühte sich um Konsolidierung, es fehlten die namentlichen Attacken. Es fehlten unter den Rednern mit Ausnahme Stephan Hermlins aber auch die großen Namen der DDR-Literatur: Christa Wolf, Franz Fühmann, Günter de Bruyn. Die auch nach Beginn der Raketenstationierung Ende 1983 von Honecker betriebene Politik der „Schadensbegrenzung“, die verbunden war mit mehr Flexibilität gegenüber der Bundesrepublik, blieb auch auf die Kulturpolitik nicht ohne Auswirkungen. Am Ostberliner Maxim Gorki-Theater wurde das Stück „Der Georgsberg“ von Rainer Kerndl nach drei Aufführungen abgesetzt, vermutlich deshalb, weil sich der Autor allzu kritisch mit dem Ausverkauf sozialistischer Ideale durch westliche Valuta — Stichwort: Milliardenkredit — auseinandergesetzt hatte. Im Frühjahr 1984, auf dem Höhepunkt der Ausreisewelle, erschienen in der Zeitschrift „Sinn und Form“ zwei „Tonbandprotokolle aus dem Havelgrund“, in denen offen die mangelnden Reisemöglichkeiten beklagt wurden. III. Kulturapparat, Institutionen und Organisationen Die Anleitung und Kontrolle der K. erfolgt zentral über entsprechende Abteilungen im Zentralkomitee (ZK) der SED und die Ministerien für Kultur, für Volksbildung und für Hoch- und Fachschulwesen, das Staatssekretariat für Körperkultur und Sport, das Staatssekretariat für Berufsbildung, das Amt für Jugendfragen beim Ministerrat und die mit diesen Fragen befaßten Ausschüsse der Volkskammer. Bei den Räten der Bezirke, Kreise, Städte, Stadtbezirke und Gemeinden bestehen Abteilungen für Kultur, für Volksbildung, für Arbeit und Berufsausbildung und für Jugendfragen sowie ständige Kommissionen für Kultur, denen Abgeordnete der Volksvertretungen und kulturell interessierte Mitglieder gesellschaftlicher Organisationen angehören. Eine wichtige Rolle bei der Kulturvermittlung — entweder durch die Organisierung von Veranstaltungen in Klub- und Kulturhäusern oder als Anreger kultureller Bildung — spielen Kulturbund, Freier Deutscher Gewerkschaftsbund (FDGB) (mit rd. 250.000 Kulturobleuten in den Betriebsgewerkschaftsgruppen); Kulturarbeit des FDGB), Freie Deutsche Jugend (FDJ), Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Freundschaft (DSF) und Urania (Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse). Für die Durchführung der den Kulturschaffenden gestellten kulturpolitischen Aufgaben mitverantwortlich sind die Akademie der Künste der DDR (AdK), die Gewerkschaft Kunst im FDGB (mit rd. 70.000 Mitgliedern = etwa 94 v.H. aller im kulturellen Bereich Tätigen) und die verschiedenen Künstlerverbände: Schriftstellerverband der DDR, Verband der Komponisten und Musikwissenschaftler der DDR (VKM), Verband Bildender Künstler (VBK) der DDR, Verband der Theaterschaffenden der DDR, Verband der Film- und Fernsehschaffenden der DDR und Bund der Architekten der DDR (Architekten; Architektur). Diese Institutionen und Organisationen üben auch beratende Funktionen bei der Konzipierung der K. aus. Die überwiegend volks- bzw. organisationseigenen Verlage sowie die wenigen kleinen privaten Verlage unterstehen mit ihrer Buch- und Zeitschriftenproduktion genauso wie das gesamte Filmwesen und die Staatstheater dem Ministerium für Kultur (Filmwesen; Theater; Verlagswesen); städtische Bühnen und Kabaretts unterstehen den örtlichen Staatsorganen, ebenso die in jedem Bezirk bestehenden Konzert- und Gastspieldirektionen, denen Organisierung und Durchführung aller übrigen künstlerischen Veranstaltungen ernster und unterhaltender Art obliegen. Das alleinige Recht zur Vermittlung von Künstlern und künstlerischen Ensembles aus der DDR ins Ausland und umgekehrt besitzt die Künstler-Agentur der DDR. Zu Beginn der 80er Jahre machte die DDR verstärkt den Kulturaustausch mit westlichen Ländern zum Mittel der Politik (Kulturelle Zusammenarbeit). In Vorbereitung und in der Folge von Reisen des Staatsratsvorsitzenden Honecker nach Österreich, Japan und Mexiko nahmen die gegenseitigen Gastspiele von Künstlergruppen, Theatern und Orchestern beträchtlich zu. Auffallend war das Bemühen der DDR, sich im Sinne ihrer Definition des Kulturellen Erbes als Bewahrerin der „besten Traditionen deutscher Geschichte und Kultur“ darzustellen. Trotz Fehlens eines Kulturabkommens kam Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre auch der offizielle Kulturaustausch zwischen beiden deutschen Staaten in Gang. Er begann mit Foto-Ausstellungen und Film-Wochen und fand Ende 1982 seinen bisherigen Höhepunkt in einer westdeutschen Architekturausstellung, die in Ost-Berlin, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg gezeigt wurde, sowie im Gegenzug in einer großen Schinkel-Ausstellung der DDR in Hamburg, die beim Schmidt/Honecker-Treffen am [S. 775]Werbellinsee im Dezember 1981 vereinbart worden war. Unmittelbar vor dem Regierungswechsel in Bonn im Herbst 1982 bot die DDR die Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Kulturabkommen zwischen beiden deutschen Staaten an und schlug vor, die strittige Frage der von ihr geforderten Herausgabe von Kunstwerken aus der Stiftung Preußischer Kulturbesitz auszuklammern. IV. Finanzierung kultureller Aufgaben und materielle Lage der Kulturschaffenden Zum Teil durch Subventionierung aus dem Staatshaushalt sind die Kosten für Kulturgüter für den Konsumenten relativ niedrig; z.B. betragen die Preise für Bücher oft nur etwa ein Drittel vergleichbarer Ausgaben in der Bundesrepublik, Schallplatten kosten zwischen 4,10 Mark (Singles) und 16,10 Mark (LP), die Eintrittspreise der Kinos bewegen sich zwischen 0,50 und 3 Mark. Durch einen Aufschlag von 0,05 bzw. 0,10 Mark auf Eintrittspreise bei Kulturveranstaltungen, Rundfunkgebühren und Schallplattenpreise wird der 1949 gegründete Kulturfonds der DDR finanziert. Er untersteht dem Ministerium für Kultur und wird durch ein Kuratorium verwaltet, dem u.a. die Präsidenten der Künstlerverbände, der Akademie der Künste, der Vorsitzende der Gewerkschaft Kunst und der 1. Bundessekretär des Kulturbundes der DDR angehören. Es entscheidet aufgrund staatlicher Richtlinien über die Verwendung der Mittel zur Förderung sozialistischer Kunst, z.B. für die Finanzierung bestimmter in Auftrag gegebener Kunstwerke und für die „Verbesserung der Lebens- und Schaffensbedingungen der Schriftsteller und Künstler“. Auftraggeber für Künstler, vor allem in den Bereichen der bildenden Kunst, der Dramatik, der Musik, des Films, aber auch in der Literatur, sind neben entsprechenden Kultureinrichtungen, wie Theater, Orchester, DEFA u.a., staatliche Institutionen, Betriebe und gesellschaftliche Organisationen. Zum Teil bestimmen die Aufträge als unmittelbare Partner der Künstler Arbeitskollektive aus den Betrieben, um auf diese Weise engere Beziehungen zwischen Kunstproduzenten und -konsumenten zu fördern. Die aus unterschiedlichen Auffassungen von Künstlern und Auftraggebern resultierenden Konflikte führten immer wieder zu Aufforderungen seitens kulturpolitischer Leitungsorgane, den individuellen künstlerischen Schaffensprozessen größeres Verständnis entgegenzubringen. Kulturminister Hans-Joachim Hoffmann und der Sekretär des Rates für Kultur beim Minister für Kultur, Dr. Werner Kühn, betonten im theoretischen Organ des ZK der SED „Einheit“ (Nr. 6/1974), daß es bei der Auftragserteilung „nicht allein um Pläne und Beschlüsse“ gehe. Der „gesellschaftliche Auftrag“ sei nicht nur als „das Bestellen von Kunstwerken“, sondern „als eine produktiv-geistige Anregung, als Formulierung gesellschaftlicher Erwartung, als Ausdruck von Bedürfnis nach Kunsterlebnis“ zu verstehen. Man dürfe „unter keinen Umständen jenen Auftrag zurückstellen oder vergessen, den sich der Künstler selbst erteilt“. Vier Jahre später („Einheit“, Nr. 7/8, 1978) schrieben dieselben Autoren, „die Freiheit des künstlerischen Schaffens“ erweise sich „als eine spezifische Verflechtung der Absichten und des Schaffens der Künstler und der sozialen Bedürfnisse und Erfordernisse der Gesellschaft, von Kunst und Volk“. Ein umfangreiches System in der Regel mit steuerfreien Geldzuwendungen verbundener Preise und Auszeichnungen auf dem Gebiete der Kultur, Wissenschaft und Pädagogik sowie Stipendien, bevorzugte Wohnraumbeschaffung und Reisemöglichkeiten bieten zusätzliche materielle Anreize für Leistungen im Sinne der K. Bildende Kunst; Laienkunst; Literatur und Literaturpolitik; Musik; Unterhaltungskunst. (Heinz Kersten)/Harald Kleinschmid Literaturangaben Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED. Hrsgg. v. Elimar Schubbe. Stuttgart: Seewald 1972. Dokumente zur Kunst-, Literatur- und Kulturpolitik der SED 1971–1974. Hrsgg. v. Gisela Rüß. Stuttgart: Seewald 1976. Hager, Kurt: Beiträge zur Kulturpolitik. Reden und Aufsätze 1972–1981. Berlin (Ost): Dietz 1981. (Studienbibliothek der marxistisch-leninistischen Kultur- und Kunstwissenschaften.) Jäger, Manfred: Kultur und Politik in der DDR. Köln: Wissenschaft u. Politik 1982. Die geistige Kultur der sozialistischen Gesellschaft. Berlin (Ost): Dietz 1976. Kultur in den Kämpfen unserer Zeit. Zur ideologischen Klassenauseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus auf dem Gebiet von Kultur und Kunst. Leiter d. Autorenkoll. Dieter Ulle. Berlin (Ost): Dietz 1981. Literaturpolitik und Literaturkritik in der DDR. Eine Dokumentation. Hrsgg. von Helmut Fischbeck. 2., durchges. u. erw. Aufl. Frankfurt a. M., Berlin, München: Diesterweg 1979. (Texte und Materialien zum Literaturunterricht.) [S. 776]Raddatz, Fritz Joachim: Traditionen und Tendenzen. Materialien zur Literatur der DDR. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1972. Schriftsteller der DDR. Ltg. d. Autorenkoll. u. Gesamtredaktion Kurt Böttcher, in Zusammenarbeit mit Herbert Greiner-Mai. Leipzig: Bibliographisches Institut 1974. (Meyers Taschenlexikon.) Streisand, Joachim: Kultur in der DDR. Studien zu ihren hist. Grundlagen und ihren Entwicklungsetappen. Berlin (Ost): Deutscher Verl. d. Wissenschaften 1981. Anhang Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 767–776 Kulturfonds A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z KulturstättenSiehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 I. Ideologische Voraussetzungen und allgemeine Tendenz Auch in der K. gilt das Dogma von der „führenden Rolle der Partei“. Folgerichtig fordert daher die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) „die Verwirklichung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur und die Herausbildung einer der Arbeiterklasse, dem schaffenden Volk und der Sache des Sozialismus ergebenen…
DDR A-Z 1985
Integration (1985)
Der völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei der Gestaltung der Beziehungen in ihren Bündnissen auf uneingeschränkter „Achtung ihrer staatlichen Souveränität, ihrer Unabhängigkeit und nationalen Interessen“. Eine politische I. im westlichen Sinne wird strikt abgelehnt. Die Übernahme bzw. Beibehaltung des Begriffs der I. führt jedoch nicht nur zu Widersprüchen, wenn damit ausschließlich das „Zusammenwachsen verschiedener Volkswirtschaften zu einem einheitlichen Wirtschaftsorganismus“ gemeint ist, denn diese geforderte „Einheitlichkeit“ ist ohne integrative Entwicklungen — etwa bei der inzwischen erfolgten, mehr oder weniger freiwilligen Aufgabe bestimmter Produktionsstrukturen zugunsten der RGW-Partner — nicht denkbar. Auch die gegenwärtig zu beobachtende, sonstige Praxis in den Bündnisbeziehungen der DDR steht in einem gewissen Widerspruch zu ihrer immer wieder betonten und beanspruchten vollen außen- und innenpolitischen Souveränität, die — theoretisch — keine irgendwie geartete Beschränkung hoheitlicher Rechte zuläßt. Dieser Widerspruch besteht darin, daß im Beziehungsgeflecht zwischen den sozialistischen Staaten insbesondere in den 70er Jahren Formen der Zusammenarbeit entstanden sind, die durchaus politisch integrative Tendenzen aufweisen. Dazu gehören u.a. regelmäßige „Beratungen“, „Treffen“ und „Konsultationen“ auf hoher und höchster Funktionärsebene. So sind z.B. seit Anfang der 70er Jahre aus den früher gelegentlichen Zusammenkünften der für ideologische und internationale Fragen zuständigen ZK-Sekretäre der kommunistischen Parteien regelmäßige, zumeist jährlich ein- bis zweimal stattfindende Treffen geworden. Aber auch auf der Ebene der Leiter staatlicher Organe und gesellschaftlicher Organisationen gibt es inzwischen quasi-institutionalisierte Kontakte, die nach offizieller Lesart Ausdruck der wachsenden Kooperation zwischen den sozialistischen Ländern vor allem des Warschauer Paktes und des RGW sind (in jüngster Zeit gelegentlich unter Teilnahme von Vertretern z.B. Vietnams und Kubas). So konferieren die Präsidenten und Rektoren von Akademien und Hochschulen, die Generaldirektoren der Nachrichtenagenturen, die Leiter von Rundfunk- und Fernsehanstalten, von Verlagen und Parteizeitungen, von Theatern und Opernbühnen sowie die Vorsitzenden von Sportorganisationen. Wenn auch über Ergebnisse dieser Zusammenkünfte nur äußerst selten Konkretes berichtet wird, sieht man von gelegentlichen Mitteilungen über mehrseitige gemeinsame Verlagsprojekte oder multilaterale Forschungsvorhaben ab, so ist hier doch ein (schwacher) Trend zur Multilateralität im Bündnissystem der DDR nicht zu übersehen. Selbst wenn es in den meisten Fällen nicht zu konkreten Absprachen oder auch nur zur Definition von Gemeinschaftsaufgaben kommen sollte, und es bei Absichtserklärungen zur verstärkten Kooperation bleibt, so dürften doch mit diesen Konsultationsmechanismen langfristig zumindest politisch psychologische Abhängigkeiten entstehen, die es den einzelnen Staaten im sowjetischen Hegemonialbereich in Zukunft schwieriger machen werden, einen autonomen gesellschaftspolitischen Kurs zu steuern. Diese Entwicklung mag gerade von der Sowjetunion gewollt sein. Auch wenn sie von Ereignissen wie in Polen seit 1980 zeitweilig unterbrochen oder verlangsamt wird, läuft sie doch auf eine wachsende, über den ökonomischen und militärischen Bereich hinausgehende Annäherung der Herrschaftssysteme, aber auch der gesellschaftspolitischen Praxis, in den Staaten des Warschauer Paktes, als dem Kern der sozialistischen Staatengemeinschaft, hinaus. Damit sind zwar (noch) keine formellen Souveränitätsverzichte verbunden, doch ist die DDR hier in einen politischen Prozeß eingebunden, der die Identitätsprobleme der DDR als nationaler Teilstaat nicht unberührt läßt. Die feststellbaren Bemühungen um Verbreiterung der politisch-ideologischen Legitimationsbasis z.B. in der Geschichtswissenschaft mögen hier eine ihrer Wurzeln haben (Kulturelles Erbe; Nationale Geschichtsbetrachtung). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 657 Institut für Sozialhygiene und Organisation des Gesundheitsschutzes A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z IntelligenzDer völkerrechtliche Begriff der I. wird in der DDR für die Beschreibung des Verhältnisses zu den sozialistischen Bruderländern ausschließlich im Sinne der sozialistischen ökonomischen Integration im Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) verwandt. Während die I. in der Europäischen Gemeinschaft für die westeuropäischen Staaten z.T. schon zu Souveränitätsverzichten, d.h. zur freiwilligen Übertragung von Hoheitsrechten auf Organe der Gemeinschaft geführt hat, beharrt die DDR-Führung bei…
DDR A-Z 1985
Treuhandvermögen (1985)
Siehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der Verwaltung, wenn sich mindestens die Hälfte der Anteile in den Händen von Ausländern befand. Entsprechendes galt für das Vermögen von Personalgesellschaften, Erbengemeinschaften und anderes Gesamthandsvermögen (1. DB. vom 11. 8. 1952, GBl. S. 745). Die Verwaltung ausländischer Vermögenswerte (Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere usw.) wurde den zuständigen Fachministerien bzw. den zuständigen Banken (jetzt der Staatsbank der DDR) übertragen. Die Kontrolle über die Verwaltung übt das Ministerium der Finanzen aus. Die mit der Verwaltung beauftragte Stelle hat lediglich die Interessen des Staates zu berücksichtigen und steht zum Eigentümer des T. in keinem Rechtsverhältnis. Sie hat die alleinige Verfügungsgewalt über das ihr übertragene T. Die bei der Verwaltung ausländischer Vermögenswerte erzielten Gewinne werden auf ein Sammelkonto überwiesen, von dem die mit der Verwaltung des gesamten ausländischen T. verbundenen Kosten gedeckt werden. Die Tatsache der Verwaltung ist in die zuständigen öffentlichen Register (Handelsregister, Grundbuch usw.) einzutragen. Zu „Treuhandbetrieben“ zählen auch Großbetriebe der Industrie, z.B. die Chemiewerke des Solvay-Konzerns in Osternienburg und Westeregeln, die Finsterwalder Maschinenfabrik, die IHAGEE-Kamerawerke in Dresden usw. Die endgültige Eigentumsregelung für die T. ist bis zum „Abschluß eines Friedensvertrages mit Deutschland“ zurückgestellt. Das Vermögen von Personen, die nach dem 10. 6. 1953 geflüchtet sind, fällt nach der AO Nr. 2 über die Behandlung des Vermögens von Personen, die die DDR nach dem 10. 6. 1953 verlassen haben vom 20. 8. 1958 (GBl. I, S. 644), unter Treuhandverwaltung (Flüchtlingsvermögen), für die im wesentlichen die gleichen Grundsätze gelten wie für ausländisches T. Als T. wurden auch die in Berlin (Ost) und der DDR liegenden, West-Berlinern gehörenden Grundstücke behandelt (Grundeigentum). Für Grundstücke, deren Eigentümer in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, wurde nur dann ein staatlicher Treuhänder bestellt, wenn der Eigentümer nicht selbst einen Verwalter eingesetzt hat. Seit Mitte der 70er Jahre wird in solchen Fällen ein Abwesenheitspfleger bestellt. Die Verwaltung wird im allgemeinen durch den VEB Kommunale Wohnungsverwaltung oder durch die Grundstücksverwaltung der Gemeinden ausgeübt. (Bau- und Wohnungswesen, VI.). Die gleichen Grundsätze gelten für Vermögen, das Ausländer nach dem 8. 5. 1945 — z.B. durch Erbfolge — erwerben. Wenn es sich bei dem Ausländer selbst um einen früheren Flüchtling handelt, wird sein Vermögen als Flüchtlingsvermögen behandelt (Sperrkonten). Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 1365 Transportpolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z TrotzkismusSiehe auch die Jahre 1966 1969 1975 1979 Durch die VO über die Verwaltung und den Schutz ausländischen Eigentums in der DDR vom 6. 9. 1951 (GBl., S. 839) ist das Ausländervermögen in staatliche „Treuhandverwaltung“ genommen worden. Hiervon wurden alle am 8. 5. 1945 vorhandenen Vermögenswerte betroffen, die ganz oder teilweise Ausländern gehörten oder „unmittelbar oder mittelbar unter dem Einfluß von Ausländern“ standen. Das Vermögen inländischer juristischer Personen unterlag der…
DDR A-Z 1985
Kassation (1985)
Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann erfolgen, wenn die Entscheidung auf einer Verletzung des Gesetzes beruht, im Strafausspruch gröblich unrichtig ist oder — dieser K.-Grund ist erst 1968 neu in die StPO aufgenommen worden — wenn die Begründung der Entscheidung unrichtig ist. In letzterem Fall würde ein bestehenbleibender Urteilstenor nachträglich im Wege der K. neue, diesen Tenor besser tragende Gründe erhalten. Zur Stellung von K.-Anträgen berechtigt sind der Präsident des Obersten Gerichts und der Generalstaatsanwalt, bei Entscheidungen von Kreisgerichten auch die Direktoren der Bezirksgerichte und die Bezirksstaatsanwälte. Über die K.-Anträge entscheiden die Senate des OG oder (K. gegen Entscheidungen der Kreisgerichte) das Präsidium des Bezirksgerichts. Entscheidungen der Senate des OG und der Präsidien der Bezirksgerichte können durch das Präsidium des OG erneut binnen Jahresfrist im K.-Wege aufgehoben oder abgeändert werden. In Strafsachen kann das Präsidium des OG eine K. zugunsten des Verurteilten ausnahmsweise auch dann zulassen, wenn mehr als ein Jahr seit Rechtskraft des Urteils vergangen ist. Nach Eingang des K.-Antrages kann das für die K. zuständige Gericht Haftbefehl erlassen (§ 316 StPO). In jedem Heft der amtlichen Zeitschrift „Neue Justiz“ sind K.-Urteile des OG abgedruckt. Mit diesen Entscheidungen soll nicht nur eine „richtigere“ Lösung im Einzelfall erreicht, sondern es soll die Rechtsprechung gelenkt werden. Die K. muß also auch als ein Instrument verstanden werden, mit dessen Hilfe das Oberste Gericht die ihm zukommende Leitung der Rechtsprechung vornimmt. „Die Kassation hat im Laufe der Jahre als Anleitungsinstrument des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte große Bedeutung gewonnen. Sie ist kein weiteres Rechtsmittel des Angeklagten oder der Prozeßparteien.“ (Neue Justiz 1979, H. 9, S. 393) Gerichtsverfassung. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 710 Kasernierte Volkspolizei A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Kasse der gegenseitigen Hilfe (KdgH)Siehe auch die Jahre 1953 1954 1956 1958 1959 1960 1962 1963 1965 1966 1969 1975 1979 Nach § 16 GVG können rechtskräftige gerichtliche Entscheidungen durch K. aufgehoben werden. Aus den das Nähere regelnden Bestimmungen der Strafprozeßordnung (§§ 311 ff.) geht deutlich hervor, daß es sich bei der K. um ein außerordentliches Rechtsmittel handelt, mit dem jede rechtskräftige gerichtliche Entscheidung binnen Jahresfrist nach Eintritt der Rechtskraft angefochten werden kann. Die K. kann…
DDR A-Z 1985
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus der sowjetisch besetzten Zone entstand 1949 die DDR, die unter Einbeziehung von Ost-Berlin fast ein Viertel der Fläche und 20 v.H. der Bevölkerung umfaßte. Die unter polnische und sowjetische Verwaltung gestellten deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße hatten 1937 einen Anteil von 25 v.H. der Fläche und von fast 15 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches. Die DDR nimmt mit 108.181 km² etwa 1 v.H. der Fläche Europas ein. Unter den Staaten der Erde steht die DDR der Fläche nach an 99., nach der Bevölkerungszahl mit 16,7 Mill. Einwohnern an 42. Stelle und gehört damit zu den mittelgroßen und volkreichen Staaten der Erde. Das Gebiet der DDR erstreckt sich vom Kap Arkona in 54°41' bis zum Elstergebirge südlich Plauen in 50°10' N über 550 km und von 9°54' bis 15°02' O über 400 km. Im Norden bildet die Ostsee eine natürliche Grenze. Entlang der Lausitzer Neiße und der Oder bis westlich von Stettin und Swinemünde verläuft die Grenze zur Volksrepublik Polen. Das Lausitzer Gebirge, das Erzgebirge und das Elstergebirge trennen die DDR im Süden von der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik. Auf die Grenze zu Polen entfallen 460 km und 430 km auf die Grenze zur Tschechoslowakei. Die Innerdeutsche ➝Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hat eine Länge von 1381 km. Das heutige Gebiet der DDR ist als Mitte Deutschlands und Europas immer natürliches Durchgangsland gewesen. Heute bildet es die Westflanke der sozialistischen Staaten. Die kürzesten Landverbindungen zwischen Nordeuropa und dem südlichen Mitteleuropa, zwischen West- und Osteuropa führen durch den mitteldeutschen Raum. Diese Mittellage begünstigte den kulturellen Austausch. Die Landschaften zwischen Ostsee, Thüringer Wald und Erzgebirge haben an den wichtigsten Entwicklungen der Kultur- und Kunstepochen des christlichen Abendlandes Anteil. Diese Lage hat auch heute Vorteile für die wirtschaftlichen Beziehungen, sofern sie durch einseitige Bindungen im Rat für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) nicht eingeschränkt werden. Als Ostseeanlieger hat die DDR einerseits die Möglichkeit der Seeverbindung zu den übrigen Ostseeländern, andererseits Zugang zum Atlantischen Ozean. II. Landeskunde A. Oberflächengestaltung und Erdgeschichte Eine Vielzahl von Oberflächenformen gestalten das verhältnismäßig kleine Gebiet der DDR sehr abwechslungsreich. Den Norden und die Mitte prägen die Landschaftsformen des Norddeutschen Tieflandes. In der Leipziger Tieflandbucht greift das Tiefland nach Süden in das Mittelgebirgsland ein. Sämtliche Landschaftsformen setzen sich nach Westen und Osten über die Grenzen der DDR fort. Die Großformen der Oberflächengestalt im Norddeutschen Tiefland wurden durch die pleistozänen Vereisungen geprägt. In den zurückliegenden 600.000 Jahren gab es 4 Kaltzeiten. In diesen Eiszei[S. 516]ten lag die Jahresmitteltemperatur um 6–8~°C tiefer, und ein großer Teil des Niederschlags fiel als Schnee. So entstand über Nordeuropa eine bis zu 4.000 m mächtige Eisdecke. Von Norden floß das Inlandeis südwärts und breitete sich in Norddeutschland aus. Auf seiner Unterseite nahm das fließende Eis lockeres Gestein auf und schürfte auch mit dem Gestein den felsigen Untergrund in Nordeuropa ab. Der Gesteinsschutt wurde zerstoßen, zerquetscht und zu Ton, Lehm, Kies oder Sand zerrieben. Am Rande des Eises wurden beim Abschmelzen des Eises die Gesteinstrümmer wieder frei. Diese Endmoränen ragen als Hügelzüge aus dem Tiefland heraus. Mit dem Rückschmelzen des Eises zu Beginn einer Warmzeit wurde die Grundmoräne freigelegt. Vor den Endmoränenzügen lagerten Schmelzwässer Kies oder Sand ab. Nach ihrer Bezeichnung auf Island nennt man diese Ablagerungen Sander. Das Schmelzwasser sammelte sich in den Urstromtälern und floß parallel zum Eisrand in westlicher und nordwestlicher Richtung zum Meer ab. Grundmoräne, Endmoräne, Sander und Urstromtal sind Landformen der glazialen Serie. Der Nördliche und Südliche Landrücken bilden in Norddeutschland die beiden Hauptendmoränen. Sie durchziehen das Tiefland im Norden der DDR von Nordwesten nach Südosten und unterteilen es in Abschnitte. Ebene Landstriche werden von einzelnen Hügeln oder zusammenhängenden Höhenrücken unterbrochen. Teilweise erreichen sie bis zu 200 m Höhe. Die Küstenregion besteht aus Buchten (Wismarer Bucht, Pommersche Bucht), Bodden (Greifswalder Bodden, Saaler Bodden, Großer Jasmunder Bodden), Halbinseln (Darß und Zingst, Mönchgut, Wustrow), Inseln (Poel, Rügen, Hiddensee, Usedom) und dem Oderhaff. Die Formen der Küste wechseln zwischen Flach- und Steilküste. Von Rostock bis Stettin erstreckt sich das Gebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen. Darauf folgt nach Süden der Nördliche Landrücken oder die Mecklenburgische Seenplatte (Schweriner See, Plauer See, Müritz, Tollensesee, Unterückersee) von Schwerin bis zum Oderknie südlich von Schwedt. Das Märkische Mittelland schließt sich an. Es reicht von der Elbe bei Wittenberge bis zur Oder und Neiße auf der Höhe zwischen Eberswalde und Forst und schließt den Oderbruch, das Gebiet von Spree und Havel mit Spreewald und Havelland sowie Prignitz ein. Der Südliche Landrücken reicht in der DDR von der Altmark zwischen Salzwedel und Stendal über den FIäming östlich und nördlich der Elbe zwischen Magdeburg und Wittenberg bis zur Niederlausitz (Lausitzer Höhen) südlich von Cottbus. Südlich der Elbe zwischen Magdeburg und Riesa liegt das Sächsische Tiefland mit der Magdeburger Börde, der Leipziger Tieflandbucht und der Dübener und Dahlener Heide. Letztere bestehen aus den Landformen der glazialen Serie. Die Magdeburger Börde, das östliche Harzvorland, das Leipziger Land und das Nordsächsische Hügelland zwischen Grimma und Meißen sowie die Oberlausitz sind mit Löß und Lößlehm bedeckt. Nach Süden schließen das Bergland und die Mittelgebirge an. Je nach ihrer Entstehungsgeschichte bestehen die Gebirge aus kristallinem Gestein des Paläozoikums oder aus Sand- und Kalkstein des Mesozoikums. Harz, Thüringer Wald, Thüringer Schiefergebirge, Vogtland, Elstergebirge, Erzgebirge, Nordsächsisches Bergland sowie die Oberlausitz bilden das kristalline Grundgebirge. Es entstand durch Faltung und Hebung im Paläozoikum. Als variscisches Faltengebirge durchzog es Deutschland von Südwest nach Nordost. Im Mesozoikum wurden absinkende Gebiete dieses Grundgebirges wiederholt von Meeren überflutet. Viele hundert Meter mächtige Sand- und Kalkablagerungen bildeten das Deckgebirge. Im Tertiär zerbrach das Grundgebirge infolge der Alpenfaltung in einzelne Schollen. Durch Hebung der Schollen entstanden der Harz als Horst, der Thüringer Wald mit dem Thüringer Schiefergebirge als Kammgebirge und durch Schrägstellung das Erzgebirge als Pultscholle. Die Schichtgesteine wurden abgetragen und die kristallinen Gesteine freigelegt. Im Thüringer Becken und sei[S. 517]nen Randgebirgen, im Elbsandsteingebirge und im Zittauer Gebirge ist das Deckgebirge erhalten geblieben. Ein großer Teil der DDR wird von der mittleren Elbe entwässert. Ihre Hauptzuflüsse sind Havel mit Spree, Saale mit Bode, Unstrut und Weiße Elster sowie die Mulde und die Schwarze Elster. Im Osten fließen Neiße und Oder zur Ostsee. Vom Nördlichen Landrücken entwässern kleinere Flüsse wie Warnow und Peene zur Ostsee. Südlich des Thüringer Waldes strebt die Werra der Weser zu. B. Witterung und Klima Die DDR liegt in der gemäßigten Klimazone im Übergangsbereich vom Seeklima Westeuropas zum Landklima Osteuropas. Während des ganzen Jahres können mit den vorherrschenden Westwinden Meeresluftmassen mit eingelagerten Tiefdruckgebieten eindringen. Sie verursachen die wechselhafte Witterung und bringen Niederschlag zu allen Jahreszeiten. Zugleich mindert die Meeresluft die Sommer- und erhöht die Wintertemperaturen. Der Nordwesten ist im Winter milder und im Sommer kühler als der Südosten der DDR. Im Winter können Einbrüche arktischer Luft Fröste bis zu — 15°C und darunter auslösen. Kontinentale Polarluft aus Sibirien und Osteuropa bringt im Winter ebenfalls Kälte, sie führt im Sommer jedoch warme und trockene Luft heran. Maritime Tropikluft aus dem Gebiet der Azoren bringt im Sommer schwül-warme Tage und Gewitter und im Winter milde Witterung, bei der die Schneedecke bis in die Kammlagen der Mittelgebirge abtauen kann. Dagegen führt kontinentale Tropikluft aus Südosteuropa und der Sahara zu heiterem und heißem Sommerwetter. Die vorherrschenden Westwinde sind die entscheidenden Regenspender. Gebiete hohen Niederschlags sind stets die Mittelgebirge. Selten kommt es im Tiefland zu sommerlichen Dürren. Gefährdet ist jedoch das im Regenschatten des Harzes gelegene mitteldeutsche Trockengebiet. Halle hat mit 480 mm im Jahr den geringsten Niederschlag in der DDR. Regelmäßig fallen im Winter die Niederschläge als Schnee. Die Zahl der Tage, an denen sich eine Schneedecke hält, nimmt mit zunehmender Höhenlage und wachsender Entfernung vom Atlantischen Ozean zu. Die Leipziger Bucht hat 20–40 und das Erzgebirge 175 Schneetage. Nur die Kammlagen der Mittelgebirge gehören dem kaltgemäßigten Nadelwaldklima Nordeuropas an. III. Wirtschaftsraum A. Naturräumliche Grundlagen der Land- und Forstwirtschaft Die DDR verfügt über eine hochentwickelte Landwirtschaft mit intensivem Feldbau und gut entwickelter Viehwirtschaft. Die natürlichen Produktionsgrundlagen sind aufgrund der klimatischen Differenzierung und der wechselnden Bodenverhältnisse unterschiedlich. Das Klima erlaubt den Anbau einer breiten Palette von Kulturpflanzen. Getreidearten (Weizen, Gerste, Hafer, Roggen) wachsen ebenso wie Hackfrüchte (Kartoffeln. Zuckerrüben, Futterrüben). Es gibt nur wenige Flächen, auf denen aus klimatischen Gründen zwar noch Futterpflanzen, aber keinerlei Getreide und Hackfrüchte mehr gedeihen können. Die Vielfalt in der Oberflächengestaltung führt zu einem häufigen Wechsel der Bodenverhältnisse. Die Bandbreite der Bodentypen reicht von den Podsolen, Gleyböden, Braunerden und Moorböden auf eiszeitlichen Ablagerungen und den Aueböden der großen Talauen im Tiefland über Braunerden und Schwarzerden auf Löß im Hügelland und der Leipziger Tieflandbucht bis zu sauren Böden auf Verwitterungsschutt des Berglandes. Dazu gehören Braunerden und Gebirgspodsolböden im kristallinen Grundgebirge und über Sandstein des Deckgebirges sowie Rendzinen über Kalkstein im Deckgebirge. Land- und Forstwirtschaft nutzen den vorgegebenen landschaftsökologischen Rahmen unterschiedlich. Aus der wirtschaftlich günstigsten Kombination von Betriebszweigen resultieren natürliche Standorteinheiten der Bodennutzung. Das Acker- und Futterbaugebiet der Mecklenburgischen Platten und Niederungen ist gekennzeichnet durch Hackfruchtbau (Zuckerrüben oder Kartoffeln) als Leitbetriebszweig. Die Grundmoränenböden haben unterschiedliche Ertragskapazitäten. Dementsprechend [S. 519]wechselt das Betriebssystem. Auf den guten Lehmböden nordwestlich Schwerin und zwischen Neubrandenburg und Schwedt in der Uckermark kommt zur Zuckerrübe Getreideanbau (Weizen und Gerste) hinzu, auf den sandigen Lehmböden mit mittlerer Produktionsleistung werden Kartoffeln und Roggen in die Fruchtfolge einbezogen. Schweinehaltung ist im gesamten Gebiet verbreitet. Die Milchviehhaltung zeigt entsprechend den nach Osten abnehmenden Niederschlägen ein Intensitätsgefälle. Der gesamte Bereich des Nördlichen und Südlichen Landrückens mit dem dazwischen liegenden Märkischen Mittelland einschließlich der Dübener und Dahlener Heide gehört zum Kartoffel-Roggen-Gebiet. Hier überwiegen Sandböden mit einem wechselnden Lehmanteil von geringer Produktionsleistung. Leitbetriebszweig ist der Kartoffelanbau. Er wird mit Roggenbau und Schweinehaltung gekoppelt. Die Milchviehhaltung konzentriert sich auf die grundwassernahen Gley- und Moorböden der Urstromtäler, mit einem Grünlandanteil von über 40 v.H. Dagegen werden die Höhenrücken der Endmoränen und die Sanderflächen forstwirtschaftlich durch Kiefern-Eichen-Mischwald oder Kiefernmonokulturen genutzt. Auf den tonig-lehmigen Böden der Elbaue steht im Gebiet des ehemaligen Landes Anhalt noch naturnaher artenreicher Auenwald. Überwiegend werden die Talauen jedoch zum Weizen- und Zuckerrübenanbau oder als Dauergrünland genutzt. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-Gebiet der Börden am Nordrand des Berglandes sowie im Thüringer Becken weist mit seinen Schwarz- und Braunerden über Löß sehr gute bis ausgezeichnete Bodenqualitäten mit hoher Produktionsleistung auf. Leitbetriebszweige sind Zuckerrüben- und Weizenanbau mit Schweinehaltung, insbesondere Winterweizen und Gerste treten stark hervor. Im Bergland sind die natürlichen Produktionsbedingungen aufgrund der Verwitterungsböden mit geringer bis mittlerer Produktionsleistung und der kälteren Winter sowie kühleren Sommer mit höheren Jahresniederschlägen ungünstiger. Die Hochflächen der Mittelgebirge haben über kristallinem Gestein oftmals noch Böden mit ausreichendem Nährstoffgehalt, auf denen bei geringen Hangneigungen Ackerbau möglich ist. Mit zunehmendem Niederschlag tritt jedoch Staunässe auf. Dementsprechend nimmt die Zahl der Betriebszweige zu. Mischbetriebe mit Futterbau (Luzerne, Klee und Silomais oder Dauergrünlandwirtschaft), Milchvieh- und Jungrinderhaltung sowie Getreide (Roggen, Hafer) und Hackfruchtbau (Kartoffeln) bestimmen das Betriebssystem. Ähnlich sind die Produktionsbedingungen in den Hochlagen der Mittelgebirge. Die Sommer sind noch kühler und kürzer als in den mittleren Lagen des Berglandes, der Jahresniederschlag nimmt weiter zu, so daß ab 700 m Höhe der Ackerbau kaum noch Bedeutung hat. Leitbetriebszweig ist der Futterbau und mit wachsenden Anteilen von Milchviehhaltung Dauergrünland. Beim Getreideanbau wird Roggen zunehmend durch Hafer abgelöst. Im Erzgebirge war der Ackerbau aus gesamtwirtschaftlichen Gründen stärker verbreitet als in anderen Mittelgebirgen der DDR. Gegenwärtig werden die kleineren Ackerflächen der ehemaligen Arbeiterbauern zunehmend in Grünland umgewandelt oder aufgeforstet. Über 60 v.H. der Mittelgebirge werden durch Fichtenmonokulturen forstwirtschaftlich genutzt. B. Regionale Struktur von Bergbau und Industrie Die DDR gehört zu den 10 führenden Industrieländern der Erde. Mit 0,5 v.H. der Weltbevölkerung werden etwa 2 v.H. des Nationaleinkommens aller Länder produziert. Die DDR verfügt nur in geringem Umfang über Bodenschätze. Ein großer, vielfach überwiegender Teil des Bedarfs an Rohstoffen und Energieträgern (Energiewirtschaft) muß eingeführt werden. Eine starke Rohstoffabhängigkeit besteht vor allem zur Sowjetunion. Die wichtigsten Bodenschätze der DDR sind Braunkohle sowie Kali- und Steinsalz (Bergbau). Die Braunkohle wird in Großtagebauen unter schwieri[S. 521]ger werdenden Bedingungen gefördert. Im Mitteldeutschen Revier führt der Tagebau zur Vernichtung wertvoller Ackerböden der Bördenzone. Braunkohle lagert bei Harbke östlich von Helmstedt, im Mitteldeutschen und im Niederlausitzer Revier. Die wichtigsten Abbaufelder des Mitteldeutschen Reviers liegen im Geiseltal westlich von Merseburg-Leuna, südlich von Halle bei Ammendorf, südlich und nördlich von Bitterfeld in den Tagebauen Goitsche und Zschornewitz, südlich von Delitzsch, zwischen Zeitz, Borna, Böhlen und Leipzig. Das Niederlausitzer Revier erstreckt sich von Lauchhammer über Senftenberg und Spremberg bis Weißwasser. Seit einigen Jahrzehnten ist man um die Rekultivierung (Landeskulturgesetz; Naturschutz) der riesigen Tagebaurestlöcher bemüht. Sie werden für eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung vorbereitet. Die Tagebaurestseen werden zumeist in Erholungsgebiete umgestaltet. Die Braunkohlenlager stammen aus dem Tertiär. Zu jener Zeit war das Gebiet der heutigen Leipziger Tieflandbucht und des übrigen Mittelgebirgsvorlandes ein flachwelliges Hügelland. In den flachen, versumpften Mulden bildeten sich in einem niederschlagsreichen tropischen Klima, die mittlere Jahrestemperatur lag bei 15–20°C (heute: 8°C), immergrüne Sumpfwälder. Zugleich befand sich die Mitteldeutsche Scholle des Grundgebirges in einer Kippbewegung, durch die der Norddeutsche Raum allmählich abgesenkt, der Erzgebirgskamm herausgehoben wurde. Infolge der Senkung gerieten die abgestorbenen Pflanzenmassen des Sumpfwaldes unter den steigenden Grundwasserspiegel. Es bildeten sich mächtige Torfschichten, die von eingeschwemmten Sanden und Tonen abgedeckt wurden. Dieser Vor[S. 522]gang wiederholte sich mehrmals, so daß unter dem Druck der Deckschichten in mehreren Jahrmillionen durch Inkohlung Braunkohlenflöze entstanden. Die Qualität der Kohle ist unterschiedlich. Sie hängt von ihrem jeweiligen Gehalt an Wasser, Mineralsalzen, Bitumen und Schwefel ab, der auch über ihre Verwendung bestimmt. Ganz allgemein gilt, daß der hohe Wassergehalt der Braunkohle den Transport sehr verteuert. Deshalb wird die Braunkohlenindustrie direkt an den Kohlevorkommen errichtet. Im Halle-Leipziger und im Niederlausitzer Revier ist die Brikettierkohle weit verbreitet. Sie wird in Brikettfabriken zu Briketts gepreßt und im Haushalt, in der Industrie sowie im Wärmekraftwerk verfeuert. Briketts werden auch in der Kohlenchemie als Rohstoffe verwendet. Die Schwelkohle, die vor allem südlich von Leipzig vorkommt, hat einen hohen Bitumengehalt. Sie wird in den Großgaswerken Böhlen und Espenhain vergast oder im Chemiekombinat Böhlen bzw. im Hydrierwerk Zeitz zu Bitumen, Benzol, Schmierstoffen und Benzin verarbeitet. In der Großkokerei bei Lauchhammer und im Gaskombinat Schwarze Pumpe bei Hoyerswerda, die beide in den 50er Jahren errichtet wurden, werden die gleichen Halb- und Fertigprodukte hergestellt. Allein das Gaskombinat Schwarze Pumpe erzeugt fast die Hälfte der gesamten Gasproduktion der DDR. Weitere Standorte der Großchemie sind seit den 20er Jahren Bitterfeld, Wolfen, Wittenberg-Piesteritz, Schkopau und Leuna. Sie wurden auf der Basis der Braunkohlenveredelung errichtet. Seit den 70er Jahren werden in zunehmendem Maße Erdöl und Erdgas als Rohstoff verwendet. Der Aufbau der Petrochemie begann in Schwedt, Leuna, Lützkendorf und Bitterfeld. In Wittenberg-Piesteritz wird Erdgas verarbeitet. Das Erdöl und die Erdölprodukte werden von Schwedt in Rohrleitungen zu den Chemiewerken gepumpt. Das Erdöl bezieht die DDR über die Leitung „Freundschaft“ und vom Seehafen Rostock aus der UdSSR, das Erdgas kommt über die Leitung „Nordlicht“ ebenfalls aus der UdSSR. Mit dem Bau des Gipsschwefelsäurewerkes Coswig an der Elbe konnte ein Engpaß in der Säureversorgung der Großchemie der DDR überwunden werden. Wichtigster Energieträger (Energiewirtschaft) ist in der DDR die Braunkohle. Hauptstandorte der Energieerzeugung sind deshalb die Braunkohlenreviere mit den Wärmekraftwerken Harbke, Leuna, Schkopau, Lützkendorf, Großkayna, Wolfen, Bitterfeld, Zschornewitz, Vockerode, Thierbach, Böhlen, Espenhain, Lippendorf, Lübbenau, Vetschau, Jenschwalde, Spremberg, Schwarze Pumpe, Boxberg und Hirschfelde. Zu den bedeutendsten Investitionsvorhaben zählt der Auf- und Ausbau der Energiewirtschaft auf der Basis der Braunkohlenlagerstätten in der Niederlausitz. Hier wurden seit 1950 5~Großkraftwerke errichtet. Als weiteren Rohstoff verarbeitet die chemische Industrie Kali- und Steinsalz, Kalk, Anhydrit und Wasser. Die Reviere des Kalibergbaus befinden sich am Nordrand des Thüringer Beckens im Südharzrevier und in der Werrasenke südlich des Thüringer Waldes im Werra-Revier sowie nördlich von Magdeburg bei Zielitz, ein Standort, der in den 60er Jahren erschlossen wurde. Neben dem Auf- und Ausbau eines erdölverarbeitenden Zweiges der Chemieindustrie und der Energiebasis wurde seit 1949 die eisenschaffende Industrie (Eisen- und Stahlindustrie]) entwickelt und um das 8fache erhöht. Das bedeutendste Investitionsvorhaben war der Aufbau des Eisenhüttenkombinat Ost (EKO). Die übrigen Standorte der eisenschaffenden Industrie (Hennigsdorf, Brandenburg, Thale, Unterwellenborn, Riesa, Gröditz, Freital, Olbernhau) sind über den mittleren und südlichen Teil der DDR verstreut. Hinsichtlich des Wertes der industriellen Bruttoproduktion stehen der Maschinenbau und der Fahrzeugbau an erster und Elektrotechnische und Elektronische Industrie sowie Gerätebau an zweiter Stelle. Weitere wichtige Industriezweige sind die Textilindustrie und die Nahrungsgüterwirtschaft. IV. Siedlungsstruktur A. Bevölkerungsverteilung Die DDR zählt zu den Staaten mit hoher Bevölkerungsdichte (Bevölkerung), die Bevölkerungsverteilung ist jedoch sehr unterschiedlich. Es besteht ein ausgeprägtes Süd-Nord-Gefälle. Im industriellen Süden liegen südlich der Linie Magdeburg-Cottbus die dichtbesiedelten Gebiete mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 110 bis 330 E/km². Die höchsten Bevölkerungsballungen treten in den Verdichtungsräumen Magdeburg, Dessau-Bitterfeld, Halle-Leipzig, Erfurt, Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden auf. Hier lebt die Bevölkerung überwiegend in Städten. Die dünnbesiedelten Gebiete liegen im landwirtschaftlichen Norden mit einer Bevölkerungsdichte unter 50 E/km² in der Endmoränen- und Sanderregion des Nördlichen Landrückens südlich Schwerin sowie südlich und östlich der Müritz, im Altmoränenland der Altmark (Letzlinger Heide) sowie im Fläming und im Spreewald. Wir finden sie auch im Oberharz und auf dem Erzgebirgskamm um den Fichtelberg. Verdichtungsinseln sind im Norden der DDR vor allem Berlin (Ost) mit den höchsten Werten, sowie Rostock, Schwerin, Neubrandenburg, Stralsund, Wismar, Brandenburg, Frankfurt/Oder und Eisenhüttenstadt. In der DDR sind 77 v.H. der Bevölkerung in Städten konzentriert. Auf die 15 Großstädte und die 190 kleineren Mittelstädte mit zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern entfallen jeweils etwa 25 v.H. [S. 523]der Gesamtbevölkerung. In Berlin (Ost) leben allein 9 v.H. der gesamten Stadtbevölkerung. Die 17 großen Mittelstädte mit 50.000–100.000 Einwohnern umfassen dagegen nur ein Fünfzehntel der Bevölkerung. Die Zunahme der städtischen Bevölkerung lag zwischen 1970 und 1980 bei 0,3 v.H. Gründe für die geringe Landflucht sind das ungenügende Wohnungsangebot und die vielfach unzureichende Wohnqualität in den Alt- und Neubauvierteln der Städte. Zu bedenken ist aber vor allem, daß Wohnortwechsel einer Zuzugsgenehmigung bedürfen. B. Städtische und ländliche Siedlungen Die große Mehrzahl der Klein-, Mittel- und Großstädte in der heutigen DDR entstand in der mittelalterlichen Stadtgründungsperiode. Sie sind im Altsiedelland westlich der Elbe-Saale-Linie in ihren Altstadtkernen durch ein unregelmäßiges Straßennetz gekennzeichnet (z.B. Halberstadt, Halle, Erfurt). Im Zuge der deutschen Ostkolonisation wurden geometrische Grundrißformen für die geplanten Neugründungen gewählt (z.B. Neubrandenburg, Leipzig, Torgau, Dresden). Mit der Industrialisierung wuchsen seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts alle Städte mehr oder weniger stark. Zunächst ringförmig um die Altstadt, dann aber radial und parallel zu den Ausfallstraßen entstanden in geschlossener mehrgeschossiger Zeilenbauweise mit Hofbebauung und Hofindustrie die sogenannten Wilhelminischen Wohngürtel. Mit steigendem Flächenbedarf der Großindustrie wurden die Produktionsstätten in die Außenzone verlegt. Zugleich nahm mit zunehmender Konzentration des tertiären Bereichs in der Innenstadt die Wohnbevölkerung ab (Citybildung). Die mittelalterliche Bausubstanz wurde teilweise abgetragen und durch repräsentative Geschäftshausarchitektur ersetzt. Starke Zerstörungen in vielen Groß- und Mittelstädten im II. Weltkrieg und der rapide Verfall der Bausubstanz aus der vorindustriellen Epoche wie aus der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts machten den Wiederaufbau und die Sanierung notwendig. In der DDR werden Städtebau (Wirtschaft) sowie Bau- und Wohnungswesen zentralistisch von Partei- und Regierungsorganen gesteuert. Die Bauakademie der DDR hat bereits 1950 durch „Sechzehn Grundsätze des Städtebaus“ das Leitbild eines sozialistischen Städtebaus umrissen, die allerdings in der Zwischenzeit mehrfach modifiziert wurden. Leitlinien des Aus- und Umbaus der Innenstadtbereiche waren die Magistrale und der Zentrale Platz als wesentliche Gestaltungsmittel. In den Wohnquartieren sollen durch gebaute Umwelt sozialistische Lebensformen entwickelt werden. In der sozialistischen Wohnstadt sollen soziale Differenzierungen in schichtenspezifische Wohnviertel ausgeschlossen sein. Nach diesen Grundsätzen wurden außerdem 3 neue sozialistische Städte gebaut: Eisenhüttenstadt als Wohnstadt des Eisenhüttenkombinates Ost (EKO), Hoyerswerda als Wohnstadt des Gaskombinat Schwarze Pumpe (VEB GSP) und die Wohnstadt Schwedt für das Erdölverarbeitungskombinat. Neben diesen Neugründungen wurden den Großstädten sozialistische Wohnsiedlungen als Trabantenstädte zugeordnet (z.B. Halle-Neustadt, Rostock, Lütten-Klein). Die mittelalterlichen Stadtbilder wurden vor allem in den weniger zerstörten Mittelstädten wie z.B. Weimar, Wittenberg, Meißen, die zugleich Zentren des Tourismus sind, restauriert und unter Denkmalschutz gestellt. Kennzeichnend für viele Mittel- und Kleinstädte und für die Altbauviertel der Großstädte ist nicht nur der Verlust an zentralen Versorgungsfunktionen, noch gravierender ist der Verfall der baulichen Substanz in diesen Stadtvierteln. Auch die Dörfer wurden verändert. Bis zum Ende der 60er Jahre blieb das traditionelle Dorfbild zunächst so erhalten, wie es sich seit der ostdeutschen Kolonisation herausgebildet hatte. Deshalb finden wir heute noch als vorherrschende Hausform in Mecklenburg und Brandenburg das niedersächsische Hallenhaus und seine ostelbischen Übergangsformen und im südlichen Brandenburg, in Anhalt, Thüringen und Sachsen fränkische und mitteldeutsche Hausformen. Zugleich wurden die neuen Dorfformen des Straßen- und Angerdorfes, das Hagenhufen- und das Waldhufendorf entwickelt. Erst seit dem 16. Jahrhundert kam es in Mecklenburg, Pommern und Brandenburg zur Gutsbildung. Mit dem „Aufbau des Sozialismus auf dem Lande“, d.h. mit der Durchsetzung einer industrialisierten Landwirtschaft in Großbetrieben, sollen die Unterschiede zwischen Stadt und Land allmählich aufge[S. 524]hoben werden. Diese Entwicklung betrifft die gesamte DDR gleichermaßen. Wohnhäuser und Wirtschaftsgebäude werden voneinander getrennt, dadurch büßen die Dörfer ihre Geschlossenheit ein. Am Rande der Altdörfer entstehen umfangreiche Gebäudeanlagen mit Ställen, Silos und mehrgeschossigen Wohnhäusern. Das Mehrfamilien-Mietshaus mit Zwei- bis Dreizimmerwohnungen, Küche und Bad prägt den Dorfrand. Die ursprünglichen Bauerngehöfte haben dagegen vielfach ihre Zweckbestimmung verloren. Scheunen und Ställe stehen häufig leer und verfallen allmählich, soweit sie nicht zu Wohnungen oder Garagen ausgebaut oder als Baumaterial für den Neubau eines Wohnhauses verwendet werden. Die Wohngebäude der Gehöfte werden von ihren Besitzern erhalten und modernisiert. Deshalb hinterlassen die Dörfer nicht selten einen gepflegteren Eindruck als die Altbausubstanz der Mietshäuser in den Städten, auch ist ihr Standard an sanitären Einrichtungen in aller Regel besser. Außerdem sind viele Dörfer durch den Ausbau tertiärer Funktionen (Landwarenhaus, Kulturhaus, Landambulatorium, Polytechnische Oberschule) attraktiver geworden. V. Räumliche Gliederung der DDR A. Politisch-administrative Gliederung Die politisch-administrative Gliederung bildet die räumliche Grundlage der Planung und Leitung. Sie ist nicht nur ein wichtiges Instrument zur Festigung und Sicherung der Staatsmacht (Territorialprinzip), sondern auch bei der Entwicklung und Gestaltung der Territorialstruktur von großer Bedeutung. Die Disproportionen zwischen den unterdurchschnittlich besiedelten Agrargebieten im Norden und den überdurchschnittlich besiedelten Industriegebieten im Süden werden als „kapitalistisches Erbe“ aufgefaßt. Der Abbau dieses räumlichen Gegensatzes ist seit den 50er Jahren eine wichtige Aufgabe der Territorialplanung. Das Gebiet der DDR gliedert sich in 14 Bezirke, 28 Stadt- und 191 Landkreise mit 7.597 Gemeinden. Regierungssitz der DDR ist Berlin (Ost), das von der DDR im Widerspruch zu den Festlegungen des Londoner Protokolls als 15. Bezirk der DDR betrachtet wird. Die Gliederung der DDR in Bezirke (Verwaltungsneugliederung) erfolgte 1952, als die nach 1945 von der SMAD (Besatzungspolitik) gebildeten 5 Länder Mecklenburg, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen aufgelöst wurden. Das Land Mecklenburg entstand aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Pommern und dem Land Mecklenburg, das Land Brandenburg aus den westlich der Oder-Neiße-Linie gelegenen Gebietsteilen der preußischen Provinz Brandenburg (Altmark, Mittelmark). Die nördlichen und östlichen Gebiete der preußischen Provinz Sachsen wurden mit dem Land Anhalt zum Land Sachsen-Anhalt vereinigt. Das Land Thüringen umfaßte auch den Regierungsbezirk Erfurt der preußischen Provinz Sachsen. Das Land Sachsen umfaßte auch die westlich der Neiße gelegenen Kreise der preußischen Provinz Niederschlesien. Diese traditionellen Gebietsbezeichnungen sind seit der Verwaltungs- und Gebietsreform von 1952 ohne politisch-geographische Bedeutung, werden jedoch im Sprachgebrauch noch häufig verwendet. Sie werden in amtlichen DDR-Karten und im DDR-Schulatlas indes vermieden. B. Gebietsstruktur der DDR Die Agrargebiete liegen im Norden und in der Mitte der DDR. Sie umfassen die Landformen der glazialen Serie in Mecklenburg und Brandenburg. In den Agrargebieten überwiegt die landwirtschaftliche Produktion. Einzelne Industriestandorte sind an wenige Städte wie Neubrandenburg, Güstrow, Waren, Pritzwalk, Neustrelitz, Prenzlau, Luckenwalde und Herzberg gebunden. In den Agrar-Industrie-Gebieten ist die Industrie ebenfalls auf wenige Städte wie z.B. Meiningen, Gotha, Weimar, Oschersleben, Torgau, Eilenburg, Oschatz und Görlitz beschränkt. Aber die Städte sind deutlich stärker industrialisiert als in den reinen Agrargebieten. Zu den Industrie-Agrar-Gebieten gehören das Werragebiet, größere Teile des Thüringer Beckens, das nördliche Harzvorland mit dem westlichen Gebiet der Magdeburger Börde, der östliche Teil der Dübener Heide, die Dahlener Heide, die Lommatzscher Pflege und der nördliche Streifen der Oberlausitz. Das Weizen-Zuckerrüben-Gerste-[S. 527]Gebiet im nördlichen Harzvorland und in einem relativ schmalen Band in Sachsen zwischen Grimma und Freiberg ist so stark von Industriestandorten durchsetzt, daß von einem Industrie-Agrar-Gebiet gesprochen werden kann. Neben Industriestädten wie Quedlinburg, Aschersleben, Staßfurt, Bernburg, Grimma, Döbeln, Roßwein und Freiberg treten nun die außerstädtischen Industriestandorte hervor. In den Industriegebieten bestimmen größere Industriezonen die Flächennutzung. Diese Areale sind über das Gebiet der DDR gestreut. In Thüringen und Sachsen bilden sie in den Tälern der Mittelgebirge Industriegassen oder sie ziehen sich als Städtereihen am Gebirgsrand hin, so z.B. Wernigerode, Blankenburg, Thale und Nordhausen am Harz, oder Gera, Jena, Erfurt, Eisenach und Suhl am Thüringer Wald, sowie Bautzen, Löbau und Zittau in der Oberlausitz. Die Talhänge und Hochflächen der Gebirge sind entweder bewaldet oder sie werden landwirtschaftlich genutzt. Im Tiefland liegen die Industriegebiete im Chemiedreieck Bitterfeld-Wittenberg-Dessau, im Niederlausitzer Braunkohlenrevier, am Oder-Spree-Kanal zwischen Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt/Oder, am Oder-Havel-Kanal mit Eberswalde-Finow nördlich von Berlin, an der Havel und am Elbe-Havel-Kanal zwischen Brandenburg-Rathenow sowie Brandenburg-Genthin-Burg, bei Wittenberge und in den küstennahen Räumen Schwerin-Wismar, Rostock und Stralsund. Die verbleibenden Flächen entfallen auf die 5 Ballungsgebiete Berlin, Magdeburg, Halle-Leipzig, Plauen-Zwickau-Karl-Marx-Stadt und Dresden. In der Flächennutzung dominieren Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsfunktionen. Die Kammlagen der Mittelgebirge Harz, Thüringer Wald und Erzgebirge sowie die Sächsische Schweiz, das Zittauer Gebirge und das Gebiet der Ostseeküste können als Erholungsgebiete ausgewiesen werden (Naturschutz). Dieter Richter Literaturangaben Gellert, Johannes F.: DDR. Land, Volk, Wirtschaft in Stichworten. Wien: Hirt 1977. (Hirts Stichwörterbücher.) Ökonomische Geographie der DDR. Hrsgg. v. H. Kohl, G. Jacob (u.a.). 3., überarb. u. erg. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1976. Gohl, Dietmar: Deutsche Demokratische Republik. Eine Wirtschaftsgeographie. München: List 1975. Aus: Harms Handbuch der Geographie Bd. Deutschland 1975. Kohl, H., J. Marcinek u. B. Nitz: Geographie der DDR. 2. Aufl. Gotha, Leipzig: Haack 1979. (Studienbücher Geographie für Lehrer. Bd. 7.) Richter, D.: Topographisches Grundwissen von der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 374 ff. Braunschweig: Westermann 1980. Richter, D.: Arbeitsblatt: Industrialisierung der DDR, in: Praxis Geographie, H. 9/1980, S. 405. Braunschweig: Westermann 1980. Scholz, D.: Die wirtschaftsräumliche Struktur der DDR, in: Geographische Berichte, H. 2/1971. Gotha, Leipzig: Haack 1971. Sperling, Walter: Landeskunde DDR. Eine annotierte Auswahlbibliographie. Bearb. u. komm. v. Walter Sperling. München: Verl. Dokumentation Saur KG 1978. (Bibliographien zur regionalen Geographie u. Landeskunde. Bd. 1.) Tendenzen der perspektivischen Standortverteilung der Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik. Hrsgg. v. Gerhard Schmidt-Renner. Gotha/Leipzig: Haack 1969. (Wissenschaftliche Abhandlungen der Geographischen Gesellschaft der Deutschen Demokratischen Republik, Bd. 7.) <LI>Territorialplanung, Hrsgg. v. Rolf Bönisch, Gerhard Mohs, Werner Ostwald. 2., neu ausgearb. Aufl. Berlin (Ost): Die Wirtschaft 1980. Fundstelle: DDR Handbuch. 3., überarbeitete und erweiterte Auflage, Köln 1985: S. 515–527 Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe (GK) A, B, C, D, E, F, G, H, I, J, K, L, M, N, O, P, Q, R, S, T, U, V, W, Z Gerichtsverfassung
Geographie (1985) I. Größe und Lage Nach dem II. Weltkrieg teilten die Alliierten das Deutsche Reich, in dem 1937 rd. 69 Mill. Menschen auf 471.000 km² lebten, in Besatzungszonen und Verwaltungsgebiete auf. 1949 entstand aus den drei westlichen Besatzungszonen die Bundesrepublik Deutschland, auf die unter Einbeziehung von Berlin (West) und des 1956 eingegliederten Saarlandes mehr als die Hälfte der Fläche und nahezu 65 v.H. der Bevölkerung des Deutschen Reiches von 1937 entfielen. Aus…